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AMS OSRAM AG — Annual Report 2020
Mar 1, 2021
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Annual Report
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Publication

OSRAM Licht AG
München
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
Über diesen Bericht
Der vorliegende Geschäftsbericht beinhaltet den zusammengefassten Lagebericht und den Konzernabschluss der OSRAM Licht AG und ihrer Tochtergesellschaften ("OSRAM Licht-Konzern", "OSRAM" oder "wir") zum 30. September 2020 sowie weitere Informationen. Er entspricht den Anforderungen des § 114 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an einen Jahresfinanzbericht. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst neben den Ausführungen zum OSRAM Licht-Konzern den Lagebericht für die OSRAM Licht AG. Weitere Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sind der > C.4.2 Vergütungsbericht und die > C.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich Bericht zur Corporate Governance).
Der zusammengefasste Lagebericht - insbesondere der > A.4.1 Prognosebericht - enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen.
Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden. Die zukünftige Entwicklung des OSRAM Licht-Konzerns ist abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, von denen zahlreiche Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von OSRAM liegen. Diese beinhalten insbesondere Angelegenheiten, die im > A.4.2 Risiko- und Chancenbericht beschrieben sind, sich aber nicht auf diese beschränken. Daher können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von OSRAM wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen sowohl negativ als auch positiv abweichen. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen über die regulatorischen Anforderungen hinaus ist weder geplant noch übernimmt OSRAM hierzu eine gesonderte Verpflichtung.
OSRAM hat den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards und deren Interpretationen erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind (IFRS). Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk findet sich im Kapitel > C Erklärungen und weitere Informationen.
Das Geschäftsjahr 2020 des OSRAM Licht-Konzerns und der OSRAM Licht AG begann am 1. Oktober 2019 und endete zum 30. September 2020.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht exakt die entsprechenden absoluten Werte widerspiegeln.
Im gesamten Dokument wird der Begriff Mitarbeiter stellvertretend für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. Die Anzahl der Mitarbeiter wird - sofern nicht anders angegeben - stichtagsbezogen in Tausend FTE (Full-time equivalents, deutsch Vollzeitäquivalente) angegeben.
Verweise im Text
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Zusammengefasster Lagebericht
1
1) Der zusammengefasste Lagebericht umfasst neben den Ausführungen zum OSRAM Licht-Konzern den Lagebericht der OSRAM Licht AG.
A . 1 Geschäft und Umfeld
A.1.1 Geschäftstätigkeit und Struktur des OSRAM Licht-Konzerns
A.1.1.1 Geschäftsmodell
OSRAM kann auf eine fast 115-jährige Unternehmensgeschichte als internationaler Lichthersteller zurückblicken. Gegenwärtig befinden wir uns im Wandel von einem Beleuchtungshersteller zum Hightech-Photonik-Unternehmen. Zusätzlich zur Beleuchtung konzentrieren wir uns verstärkt auf die Bereiche Sensorik, Visualisierung und Behandlung durch Licht. Dabei kommen unsere überwiegend halbleiterbasierten Produkte in verschiedensten Anwendungen in unseren Kompetenzfeldern Mobilität, Sicherheit, Vernetzung sowie Gesundheit und Wohlbefinden zum Einsatz. Anwendungsbeispiele reichen von Virtual Reality über Autonomes Fahren oder Hightech rund um das Smartphone bis hin zu vernetzten intelligenten Beleuchtungslösungen in Gebäuden oder zum Anbau von Pflanzen in Innenräumen.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die operative Umsetzung unseres Geschäftsmodells im Wesentlichen über drei Business Units: Opto Semiconductors, Automotive und Digital. Diese drei Business Units bildeten im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen mit der Konzernzentrale den OSRAM Licht-Konzern (fortgeführte Geschäftsbereiche).
OSRAM beschäftigte in seinen fortgeführten Geschäftsbereichen zum 30. September 2020 insgesamt rund 21,4 Tsd. (Vj. 23,5 Tsd.) Mitarbeiter.
Opto Semiconductors (OS)
Die Business Unit OS ist einer der - gemessen am erzielten Umsatz - weltweit führenden Anbieter von optischen Halbleitern, die wichtige Elemente in der Beleuchtungs-, Visualisierungs- und Sensortechnik sind. OS bietet eine breite Palette von LEDs in den Leistungsklassen Low-Power, Mid-Power, High-Power und Ultra-High-Power für Allgemeinbeleuchtung, Automobil-, Verbraucher- und Industrieanwendungen sowie Infrarot-, Laser- und optische Sensoren. Zu den wichtigsten Märkten für die Komponenten gehören die Automobilbranche, Smartphones, Wearables, Allgemeinbeleuchtung, Pflanzenbeleuchtung, Industriebeleuchtung und Projektion.
OS ist neben Nichia seit vielen Jahren weltweit führend im wettbewerbsintensiven Optohalbleitermarkt. In diesem Segment sind neben Lumileds vor allem Firmen aus Asien wie Samsung, Sanan, Everlight, Seoul Semiconductor und MLS relevante Wettbewerber. Größter regionaler Absatzmarkt der Produkte von OS war unsere Berichtsregion APAC, gefolgt von EMEA.
Zum 30. September 2020 beschäftigte OS rund 10,4 Tsd. (Vj. 11,4 Tsd.) Mitarbeiter.
Automotive (AM)
Die Business Unit AM entwickelt, produziert und vertreibt Lampen, Lichtmodule und Sensorik im Erstausrüstergeschäft an Fahrzeughersteller und deren Zulieferer sowie im Ersatzteilgeschäft (Aftermarket). Dazu gehören sowohl Produkte auf Basis traditioneller Beleuchtungstechnologien als auch LED-basierte Lösungen. Das auf LED- und Laser-Technologie basierende Automotive-System- oder -Modul-Erstausrüstergeschäft wurde dabei im abgelaufenen Geschäftsjahr von unserem Tochterunternehmen OSRAM CONTINENTAL betrieben.
Der Automobilbeleuchtungsmarkt weist eine geringe Anzahl von international agierenden Wettbewerbern auf. AM ist weltweiter Marktführer im Bereich der Automobilbeleuchtung. Die Hauptwettbewerber sind Lumileds, Tungsram und Nichia.
AM beschäftigte zum 30. September 2020 rund 5,2 Tsd. (Vj. 5,7 Tsd.) Mitarbeiter.
Digital (DI)
In der Business Unit DI sind die Geschäftsaktivitäten von OSRAM gebündelt, die am stärksten von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren können. Ein Fokus liegt hierbei auf smarten Geräten und Lösungen im Bereich Internet of Things (IoT). Das digitale Angebot umfasst dabei elektronische Komponenten und Beleuchtungssysteme, Hard- und Software für Hochleistungs-Lichtmanagement sowie IoT-Lösungen, die über reine Beleuchtung hinausgehen. Zur Business Unit DI gehört der Bereich Digital Systems mit traditionellen elektronischen Vorschaltgeräten und LED-Treibern, LED-Modulen, Light-Engines (Kombination eines LED-Moduls und des dazugehörigen elektronischen Steuergeräts) sowie Lichtmanagementsystemen (einschließlich sensor- und softwaregestützter Mehrwertdienste wie z. B. für Innenraumortung). Des Weiteren umfasst die Business Unit DI den Bereich Spezialbeleuchtung mit Speziallampen und Lichtsystemen für Bühnen-, Kino- und Studiobeleuchtung sowie für smarte LED-basierte Pflanzenwachstumssysteme (Smart Farming) und darüber hinaus Lichtlösungen für medizinische und industrielle Anwendungen wie hochintensive UV-Lampen sowie textile Beleuchtung. Komplette Lichtlösungen für vernetzte, intelligente Innen- und Außenbeleuchtung, schwerpunktmäßig im Bereich Architekturbeleuchtung, sowie professionelle Anwendungen der Innenbeleuchtung fallen ebenfalls in diesen Geschäftsbereich.
Hauptwettbewerber bei LED-Modulen, LED-Light-Engines und elektronischen Vorschaltgeräten sind Signify, Zumtobel und asiatische Hersteller wie Inventronics, LG, Meanwell und Delta Electronics. Daneben gibt es noch eine große Anzahl produktspezialisierter Hersteller. Im Bereich der Spezialbeleuchtung für Bühne, Kino und Studio zählt neben OSRAM unser Wettbewerber Ushio zu den führenden Anbietern. Der größte Umsatzanteil der Produkte von DI wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr in unserer Berichtsregion Americas erwirtschaftet.
Bei DI waren zum 30. September 2020 rund 4,1 Tsd. (Vj. 4,5 Tsd.) Mitarbeiter beschäftigt.
A.1.1.2 Forschung und Entwicklung (F&E)
Auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurde der Wandel OSRAMs vom Lichthersteller zu einem führenden Hightech-Photonik-Unternehmen weiter vorangetrieben und konsequent auf stark wachsende Hightech-Märkte ausgerichtet. Globale Trends und Herausforderungen wie die schrittweise Automatisierung des Individualverkehrs, eine zunehmende Nachfrage nach digitalen Serviceangeboten in immer stärker vernetzten Systemen sowie weiter anhaltendes Bevölkerungswachstum bei gleichzeitiger Alterung der westlichen Gesellschaften eröffnen Chancen für lichtbasierte Anwendungen, die weit über die Beleuchtung menschlicher Bewegungsräume hinausgehen. Intelligente Sensorik und digitale Technologien sind Bausteine künftiger Systeme, die eine Bewältigung dieser gesellschaftlichen Aufgaben ermöglichen. In diesem Umfeld ist OSRAM z. B. in der Entwicklung neuer optischer Sensoren oder im Bereich intelligenter Gebäudeservices (Smart Building) aktiv.
Strukturen und Prozesse
Eine enge strategische Abstimmung zwischen den Business Units und dem Vorstand erfolgt fortlaufend in monatlichen Board-Meetings sowie auf Planungsebene über ein jährlich stattfindendes Technology Review. Daneben sorgt eine quer über die Business Units hinweg aufgestellte Expertenorganisation für eine firmenweite Verbreitung des generierten Fachwissens. Im Rahmen einer Anpassung des Unternehmens an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten wurden die Aktivitäten der zentralen Abteilung Innovation in die Business Units transferiert.
OSRAMs Venture-Capital-Einheit Fluxunit setzte ihre in den Vorjahren begonnenen Aktivitäten fort. Dabei investiert die Fluxunit gezielt in junge Start-ups, die langfristig OSRAMs zukünftige Geschäftstätigkeit sinnvoll ergänzen könnten. Das Beteiligungsportfolio besteht derzeit aus neun Unternehmen, die Produkte in verschiedenen Tätigkeitsfeldern von OSRAM entwickeln, sowie aus zwei weiteren Investments in Venture Capital Fonds.
Um unsere starke technologische Stellung auch in Zukunft zu behaupten, schützen wir unsere Innovationen so früh wie möglich durch Patente und andere gewerbliche Schutzrechte. Die Neuausrichtung der Patentstrategie, die in einem mehrdimensionalen Ansatz Aspekte von F&E, Business Development und Patentwesen übergreifend berücksichtigt, wurde im Berichtsjahr weitergeführt und das Patentportfolio bereinigt. Zudem sichern strategische Patentlizenzaustauschverträge und weitere Vereinbarungen über die Nutzung von Patenten mit anderen Marktteilnehmern der Lichtindustrie weiterhin unsere Position im Lichtmarkt ab.
Im Rahmen unseres Open-Innovation-Ansatzes kooperieren wir weltweit mit verschiedenen Forschungseinrichtungen, Universitäten und anderen Unternehmen. Die Zusammenarbeit findet unter anderem in Forschungsprogrammen statt, die von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt werden.
Ziele und Ergebnisse
Im Rahmen der Weiterentwicklung unseres Serviceportfolios wurden in Zusammenarbeit mit Pilotkunden IoT-Anwendungen für Gebäudemanagement und automatisiertes Pflanzenwachstum in Gewächshäusern entwickelt und getestet. Damit stellt OSRAM umfassende Möglichkeiten zur Analyse von licht- und gebäudebezogenen Daten zur Verfügung, die einen Mehrwert für Kunden generieren, der weit über den einer intelligenten Lichtsteuerung hinausgeht. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom Belegungsmanagement für Räume und Arbeitsplätze über optimierte Flächennutzung in Bürogebäuden bis hin zum verbesserten Pflanzenwachstum durch individualisierte Steuerung von Licht und Umgebungsbedingungen.
Von den Business Units wurde eine Vielzahl von innovativen Produkten in den Markt gebracht. Beispielhaft seien hier erwähnt:
| ― | Die Business Unit OS hat ihr Produktportfolio mit zahlreichen Innovationen bei LEDs für die Automobilbeleuchtung erweitert. So wurde die Oslon-Boost-Produktfamilie um besonders kompakte LED-Varianten mit höchster Leuchtdichte erweitert, die neue, extrem schmale Scheinwerferdesigns ermöglichen. Die auf der CES-Messe erstmals vorgestellten Prototypen der zweiten Generation der intelligent ansteuerbaren LED-Eviyos mit mehr als 25.000 Pixeln bieten einen Blick in die automobile Zukunft, in der ein Scheinwerfer nicht nur eine an die Fahrsituation angepasste Beleuchtung von Straße und Umgebung erzeugt, sondern auch Warnhinweise und Symbole auf die Straße projizieren kann. |
| ― | OS hat sein Horticultural-LED-Produktportfolio für professionelle Oberbeleuchtungs-, Zwischenbeleuchtungs- und vertikale Landwirtschaftsanwendungen für den schnell wachsenden Markt für Lösungen zur Pflanzenzucht weiter ausgebaut. Horticultural-LED ermöglichen es, das ganze Jahr über mehr Lebensmittel zu produzieren, sie können damit bei der Bewältigung von Ernährungsproblemen helfen. Mit der neuen Generation von OSLON Square Hyper Red 660 nm setzt OS mit einer Effizienz von 74 % einen neuen Standard für professionelle Pflanzenwachstumsanwendungen. Hyper Red ist die wichtigste Wellenlänge für gartenbauliche Anwendungen. Darüber hinaus wurde das Portfolio um neue Produkte erweitert, die kosteneffiziente Leuchtendesigns ermöglichen. |
| ― | Mehrere neue infrarote Lichtquellen der Business Unit OS erschließen Anwendungen im Bereich der Sensorik: Die weltweit kleinste Breitband-Infrarot-LED erlaubt mobile Spektroskopieanwendungen wie z. B. die Bestimmung der Frische von Lebensmitteln oder die Identifikation gefälschter Medikamente und Geldscheine. Neue infrarote oberflächenemittierende Laser (VCSEL) werden in 3D-Kameras, zur Gesichtserkennung in mobilen Geräten und in Zukunft als Lichtquellen für LiDAR-Systeme (Light Detection And Ranging) in autonomen und teilautonomen Fahrzeugen eingesetzt. |
| ― | Die Business Unit DI hat eine Reihe von Produkten auf den Markt gebracht, die dem Trend zu vernetzten Systemen in der Allgemeinbeleuchtung Rechnung tragen und die Basis für neue Mehrwertservices bilden. So wurde der weltweit erste nach dem neuen IoT-fähigen D4i-Standard zertifizierte Treiber auf den Markt gebracht. Außerdem wurde das Produktportfolio um Treiber und andere Komponenten erweitert, die die Integration in Lichtmanagementsysteme erlauben, die über die Funkstandards Bluetooth Mesh und Zigbee gesteuert werden. |
| ― | Mit dem NIGHT BREAKER H7-LED hat die Business Unit AM das erste in Deutschland zugelassene LED-Retrofit für Abblendlicht auf den Markt gebracht, das die noch in vielen Fahrzeugen vorhandenen H7-Halogenlampen ersetzt. Die Nachrüstlampe verbessert durch erhöhte Helligkeit, kältere Farbtemperatur und längere Lebensdauer entscheidend die Fahrsicherheit. |
F&E-Kennzahlen
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Mitarbeiter F&E | in Tsd. FTE | 2,4 | 2,8 |
| F&E-Kosten | in Mio. € | 362 | 403 |
| F&E-Intensität 1) | 11,9 % | 11,6 % | |
| Patente und Patentanmeldungen | rund 12.200 | rund 15.100 | |
| Patentfamilien | rund 5.000 | rund 5.800 |
1) Die F&E-Intensität errechnet sich als Verhältnis der F&E-Kosten zum Umsatz.
A.1.1.3 Organisation und Berichtsstruktur
Der OSRAM Licht-Konzern umfasst die OSRAM Licht AG mit Sitz in München, eine Aktiengesellschaft des deutschen Rechts, als Muttergesellschaft und 93 Tochterunternehmen und 20 Beteiligungsgesellschaften > Ziffer 38 l Aufstellung des Anteilsbesitzes des OSRAM Licht-Konzerns gemäß § 313 HGB in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
Der OSRAM-Vorstand ist das Gremium, das entsprechend dem deutschen Aktiengesetz die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung trägt. Auf der darunter liegenden Hierarchieebene tragen die Leitungen der drei oben beschriebenen Business Units die Gesamtverantwortung für die Geschäfte ihres Bereichs - von der Produktentwicklung bis hin zum Vertrieb der Produkte - einschließlich Ergebnisverantwortung.
Für Zwecke der externen Finanzberichterstattung gliederte sich die Berichtsstruktur von OSRAM im Geschäftsjahr 2020 in die drei berichtspflichtigen Segmente OS, AM und DI sowie die Überleitung Konzernabschluss. In Überleitung Konzernabschluss sind zum einen Zentrale Posten und Pensionen enthalten, die das Management als nicht indikativ für die Erfolgsbeurteilung der Segmente erachtet. Zudem wirken in der Überleitung Konsolidierungsvorgänge, die Ergebnisse unserer Konzern-Treasury und weitere technische Positionen > A.2.3.6 Überleitung zum Konzernabschluss.
OSRAM vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und verfügt weltweit über 23 Produktionsstandorte. Die Berichterstattung nach Regionen ist eingeteilt in EMEA (Europa, Russland, Mittlerer Osten sowie Afrika), APAC (Asien, Australien sowie der Pazifikraum) sowie Americas (USA, Kanada, Mexiko sowie Südamerika). Wesentliche Standorte in EMEA sind München als Sitz der Konzernzentrale, Regensburg, Herbrechtingen (alle in Deutschland), Nové Zámky (Slowakei), Treviso (Italien) sowie Plovdiv (Bulgarien). In Americas und APAC sind unsere wesentlichen Standorte Hillsboro in New Hampshire, Wilmington in Massachusetts (beide USA), Monterrey (Mexiko), Wuxi (China) sowie Penang und Kulim (beide Malaysia).
Unabhängig von Berichtssegmenten und -regionen unterscheiden wir unser Geschäft auf Konzernebene nach Technologien in die Kategorien "LED-basiertes Geschäft" (LED-Geschäft) und "traditionelles Geschäft". Unsere Definition des LED-Geschäfts umfasst sowohl LED-Produkte und -Komponenten als auch eine Kombination aus LED, Laser und Sensoren, Treiber sowie Lichtmanagementsysteme für LED-Lichtlösungen und zugehörige Dienstleistungen.
A.1.1.4 Rechtliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
Für den OSRAM Licht-Konzern sind neben den allgemeinen Rechtsvorschriften vor allem gesetzliche Vorgaben und Verordnungen hinsichtlich technischer Regulierungen, Normen und Standards relevant. Die letzten Jahre waren weltweit von umfangreichen regulatorischen Veränderungen geprägt. Diese Entwicklung setzt sich weiter fort.
Branchenspezifische Neuregelungen, aber auch allgemeine Veränderungen im rechtlichen Umfeld, die unser Geschäft berühren, begleitet OSRAM im Verbund mit verschiedenen Partnern (z. B. im europäischen Lichtverband "Lighting Europe" sowie im deutschen Zentralverband der Elektroindustrie "ZVEI") und über die Regionen hinweg. Unter anderem arbeiten wir im Vorfeld von neuen Vorschriften an der Erstellung von technischen Standards mit oder stehen mit Expertenwissen beratend zur Verfügung. Dabei ist es unser Bestreben - aufgrund unserer Erfahrung vor allem auf dem Lichtmarkt - sicherzustellen, dass neue Anforderungen den Bedürfnissen der Anwender gerecht werden, aber auch realistisch von der Industrie umgesetzt werden können.
Nach annähernd vier Jahren Bearbeitungszeit hat die EU-Kommission im Dezember 2019 endgültig neue Regeln zur Energieeffizienzverordnung sowie zur Energiekennzeichnung verabschiedet. Dabei geht es unter anderem um neue Energieeffizienzvorgaben für alle Arten von Lichtquellen (einschließlich LED) und separaten Vorschaltgeräten sowie LED-Treibern im Beleuchtungsbereich, wovon insbesondere Produkte unserer Business Unit DI und in geringerem Umfang auch OS betroffen sind. Die neuen Regelungen gelten ab September 2021. In der seit Januar 2019 existierenden europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) müssen alle Marktteilnehmer von betroffenen Produktgruppen die von ihnen angebotenen Produkte registrieren, bevor sie sie auf dem europäischen Markt verkaufen können. Die in die Datenbank einzugebenden Produktinformationen betreffen das Energielabel, die technische Dokumentation und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. Die in dieser Datenbank zu erfassenden Produktgruppen sollen ab dem 1. September 2021 auf alle Lichtquellen, die unter die Energieverbrauchskennzeichnung in der EU fallen, ausgeweitet werden. Zudem wird ab Januar 2021 eine SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) bei der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) eingeführt, in der detaillierte Angaben zu sogenannten "besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen" (Substances of Very High Concern, SVHC) hinterlegt werden müssen.
Neue regulatorische Vorgaben für den globalen Lichtmarkt wurden in der Vergangenheit sehr oft durch gesetzgeberische Aktivitäten in Europa vorangetrieben bzw. angestoßen. Gegenwärtig liegt der Schwerpunkt der Europäischen Kommission auf dem europäischen Grünen Deal (EU-Green-Deal), wovon OSRAM besonders im Bereich Kreislaufwirtschaft betroffen ist. Konkrete Themen sind z. B. Produktlebensdauerverlängerungen durch verbesserte Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit sowie generell die Reduktion von Abfällen oder auch die allgemeine Erhöhung von Recyclingquoten. Mit der Verstärkung des Kreislaufwirtschaftsgedankens rücken Regelungen zur Vermeidung bzw. Beschränkung gefährlicher Substanzen, wie z. B. die europäische RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, RoHS) oder die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), noch stärker als bisher schon in die allgemeine Aufmerksamkeit. Für OSRAM sind unter anderem Themen wie Cadmium in Quantum-Dot-LEDs oder Quecksilber in Sonderentladungslampen, z. B. für Lithografie, UVC-Anwendungen, besonders wichtig. Durch derartige Regelungen sind insbesondere Produkte unserer Business Units OS und DI betroffen, allerdings treffen sie auch auf Produkte unseres AM-Ersatzteilgeschäfts zu.
Andere Regionen nehmen vermehrt Bezug auf erfolgreich in Europa eingeführte Reglementierungen im Beleuchtungsbereich, wie z. B. die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in Japan und China.
In den nächsten Jahren erwarten wir, angestoßen durch den EU-Green-Deal, vermehrt neue Regulierungen in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. OSRAM kann voraussichtlich durch das Anbieten von Produkten und Lösungen in Themenbereichen wie Autonomes Fahren, Smart Building, Smart City, Human Centric Lighting, aber auch Licht zur Pflanzenzucht mittels LED-Spezialbeleuchtung (Horticultural Lighting) sowie ganz allgemein Sensorik betroffen sein.
A.1.2 Unternehmenssteuerung
Der Vorstand steuert OSRAM auf Basis einer Vielzahl von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die bedeutsamsten dieser Leistungsindikatoren werden grundsätzlich auf Ebene des gesamten OSRAM Licht-Konzerns ermittelt, stehen im Zusammenhang mit unseren strategischen Zielen, dienen zu ihrer Operationalisierung und können als Maßstab für ihre Zielerreichung die Vergütung des Managements von OSRAM, insbesondere die Vorstandsvergütung, beeinflussen > C.4.2 Vergütungsbericht. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren werden regelmäßig an den Vorstand und von diesem wiederum an den Aufsichtsrat berichtet. Sie gehen vor allem in die externe Finanzberichterstattung von OSRAM ein, dienen aber ganz allgemein der Kommunikation mit allen Stakeholdern.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ermöglichen es dem Management von OSRAM, die globale Geschäftsentwicklung im Spannungsfeld der sich gegenseitig beeinflussenden Dimensionen Wachstum, Ergebnis und Liquidität im Hinblick auf unser Ziel eines nachhaltigen, profitablen Wachstums zu optimieren. Profitables Wachstum ist nach unserer Auffassung eine Voraussetzung, um den Wert von OSRAM nachhaltig zu steigern.
Die im Folgenden näher beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren sind zum Teil sogenannte Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM), d. h. Kennzahlen, die in den IFRS weder definiert noch ausgeführt sind (deshalb auch als Non-IFRS-Kennzahlen bezeichnet). Diese APM sind nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zu den gemäß IFRS ermittelten Zahlen zu sehen. Wir sind der Ansicht, dass die von uns verwendeten APM den Investoren zusätzliche und nützliche Informationen zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs des OSRAM Licht-Konzerns bieten. Andere Unternehmen können Kennzahlen mit ähnlicher Bezeichnung berichten, diese aber anders berechnen > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
Wir betrachten unsere Leistungsindikatoren vor allem auf Ebene der fortgeführten Geschäftsbereiche.
Wachstum
OSRAM betrachtet die Ausweitung seines Geschäftsvolumens sowohl auf Basis des nominalen als auch des vergleichbaren Umsatzwachstums. Zur Ermittlung des Wachstums auf vergleichbarer Basis wird die prozentuale Umsatzveränderung zwischen den Vergleichsperioden um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte bereinigt > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung. Wir verfolgen die Strategie, profitabel zu wachsen, und verwenden hierzu insbesondere die vergleichbare Umsatzkennzahl als Leistungsindikator, da durch sie die operative Geschäftsentwicklung ohne verzerrende Wirkungen aus der Umrechnung des Umsatzes in Euro sowie aus Akquisitionen und Desinvestitionen dargestellt wird. Das vergleichbare Umsatzwachstum verwenden wir sowohl auf Konzernebene als auch für unsere Segmente. Diese Kennzahl ziehen wir auch als eine Zielgröße für die variable Vergütung des Vorstands heran.
Ergebnis
Die primäre Größe zur Bewertung unseres operativen Ergebnisses ist die bereinigte EBITDA-Marge. Sie berechnet sich als Quotient aus bereinigtem EBITDA und Umsatz. Dabei wird das berichtete EBITDA nach Einschätzung des Vorstands um besondere Ergebniseinflüsse - insbesondere Transformationskosten - bereinigt. Wir verwenden das EBITDA als Ausgangsgröße, da es sich um eine im Wettbewerbsumfeld von OSRAM verbreitete Kennzahl der operativen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens handelt, die nicht durch Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (einschließlich Abschreibungen im Zusammenhang mit Akquisitionen) beeinflusst ist. Wir beurteilen die operative Entwicklung sowohl auf Konzernebene als auch für unsere Segmente auf dieser Basis. Darüber hinaus fließt die bereinigte EBITDA-Marge als Zielgröße in die Ermittlung der variablen Vergütung des Vorstands ein. Diesem bereinigten Leistungsindikator kommt insbesondere in Perioden mit hohen besonderen Ergebniseinflüssen eine große Bedeutung in der Steuerung zu; aufgrund der disruptiven Entwicklung des Lichtmarkts und dadurch notwendig gewordener Restrukturierungsmaßnahmen sowie der daraus resultierenden Transformationskosten verzeichneten wir in den vergangenen Geschäftsjahren zum Teil erhebliche besondere Ergebniseinflüsse.
Für die Ermittlung des EBITDA, des bereinigten EBITDA und der entsprechenden EBITDA-Margen sowie die Überleitung auf das Ergebnis nach Steuern > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
Liquidität
OSRAM verwendet den Free Cash Flow als Liquiditätskennzahl. Er ist definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der Free Cash Flow ist für uns eine Größe zur Beurteilung unserer Fähigkeit, Mittelüberschüsse aus unserer operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften. Darüber hinaus zeigt diese Kennziffer, inwieweit wir in der Lage sind, sowohl regelmäßig wiederkehrende als auch fallweise Mittelabflüsse (beispielsweise Auszahlungen im Rahmen von Akquisitionen, für Dividenden oder zur Bedienung unserer Finanzschulden), die nicht in ihr enthalten sind, zu begleichen. Wir beurteilen auch die Zahlungsmittelerwirtschaftung unserer Segmente auf Basis des Free Cash Flow. Darüber hinaus fließt der Free Cash Flow als Zielgröße in die Ermittlung der variablen Vergütung des Vorstands ein. Zur Ermittlung dieser Kennzahl > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
Weitere wesentliche Steuerungsgrößen
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Finanzierungsspielraums sowie günstiger Finanzierungskonditionen streben wir grundsätzlich eine ausgewogene Kapitalstruktur an, die sich an den für ein Investment-Grade-Rating üblichen Kriterien und Kennzahlen orientiert. Zur Beurteilung unserer Kapitalstruktur verwenden wir eine Kennzahl, die als Quotient aus Nettofinanzschulden/Nettoliquidität und EBITDA definiert ist > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse.
Die Kapitalbindungsdauer (Days Outstanding) des operativen Nettoumlaufvermögens ist eine Kennzahl, die angibt, wie effizient Betriebsmittel eingesetzt werden, um Umsätze zu generieren. Zur Ermittlung dieser Kennzahl >A.2.6 Kennzahlen-Überleitung.
A . 2 Geschäftsentwicklung 2020
A.2.1 Gesamtaussage des Vorstands zur aktuellen wirtschaftlichen Lage
Das Geschäftsjahr 2020 von OSRAM war vor allem durch die COVID-19-Pandemie (COVID-19) geprägt. Zu den unmittelbaren ökonomischen Folgen von COVID-19 kommen langfristige und strukturelle Auswirkungen, beispielsweise mit Blick auf die Veränderung unseres sozialen Miteinanders, die gegenwärtig noch gar nicht absehbar sind. COVID-19 verschärfte die Lage in unseren Kernmärkten erheblich, nachdem wir robust in das Geschäftsjahr gestartet waren und die von uns eingeleiteten Maßnahmen zur Anpassung unserer Geschäfte an das Marktumfeld mit einer signifikanten Steigerung unserer operativen Profitabilität und des Cash Flows Wirkung zeigten. Obwohl wir schnell und konsequent auf die Krise reagiert haben, sahen wir uns angesichts der erheblichen weltweiten Auswirkungen und der damit verbundenen Unsicherheit gezwungen, unseren Ausblick für das Geschäftsjahr zurückzuziehen. Oberstes Gebot für uns waren Gesundheit und Sicherheit unserer weltweiten Belegschaft. Daneben haben wir mit unseren Maßnahmen den Fortgang unserer Geschäfte gesichert und die Auswirkungen von COVID-19 auf unsere Ertrags- und Finanzlage eingedämmt. Zeitgleich mit dem Krisenmanagement machten wir uns für Geschäftschancen nach der Krise bereit. Auch deshalb profitierten wir nach Erreichen des Tiefpunkts unserer Umsatzentwicklung im dritten Geschäftsquartal - nach einem beispiellosen Einbruch der Nachfrage nach unseren Produkten - von der leichten wirtschaftlichen Erholung in den Sommermonaten. Infolgedessen konnten wir unseren Geschäftsausblick wieder anheben. Die neu gesetzten Ziele haben wir erreicht. Der Umsatz lag mit über 3 Mrd. € auf vergleichbarer Basis um 13,8 % unter dem Vorjahreswert. Die bereinigte EBITDA-Marge lag bei 8,3 % und damit annähernd auf dem Vorjahresniveau von 8,9 %. Mit 12 Mio. € war unser Free Cash Flow nicht nur ausgeglichen, sondern geringfügig positiv. Wir haben die operativen und finanziellen Herausforderungen durch COVID-19 gemeistert und eine gute Ausgangsposition für einen potenziellen Aufschwung geschaffen. Dies gilt auch mit Blick auf unseren gemeinsamen Weg mit der ams AG (ams), Premstätten (Österreich), zur Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen und Photonik. Nach der erfolgreichen Übernahme eines Mehrheitsanteils an der OSRAM Licht AG durch ams haben wir begonnen - im Rahmen des rechtlich Möglichen -, die Integration der beiden Unternehmen bereits im Vorfeld in gemeinsamen Projektgruppen so gut wie möglich zu planen. Die am 3. November 2020 virtuell abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung von OSRAM hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, den wir mit der ams Offer GmbH (ams Offer), Ismaning, abgeschlossen haben, zugestimmt. Das in diesem Zusammenhang erstellte Wertgutachten bewertet OSRAM mit 4,3 Mrd. € oder 45,54 € je Aktie. Die Bewertung zeigt, dass unser Weg zum Photonik-Champion der richtige war und ist. Diesen Weg wollen wir mit ams zusammen weiter konsequent gehen.
A.2.1.1 Geschäftsentwicklung von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
Ausschlaggebend für den Geschäftsverlauf des OSRAM Licht-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 war nach dem ersten Quartal in erster Linie die COVID-19-Pandemie. Ohnehin bot der Ausblick auf das makroökonomische Umfeld zu Geschäftsjahresbeginn ein gemischtes Bild, auch hinsichtlich unserer Kerngeschäfte. Durch COVID-19 hat sich unser weiterhin herausforderndes allgemeines Marktumfeld - bedingt unter anderem durch weiter anhaltende Handelskonflikte, geopolitische Unsicherheiten und eine immer noch rückläufige Automobilproduktion - verschlechtert. Unser Geschäftsvolumen ging wesentlich zurück. Der Umsatzeinbruch - am stärksten spürbar im dritten Quartal - hat sich zudem erheblich auf unsere Ertragssituation ausgewirkt. Unsere umgehenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Auswirkungen ("SHIELD"-Programm) sowie das im vierten Quartal wieder anziehende Geschäft haben einen höheren Ergebnis- und Margenrückgang verhindert. Zu den Maßnahmen von SHIELD zählen unter anderem eine noch genauere Überwachung des Bestellverhalten unserer Kunden und der Umsatzentwicklung. Im Bereich der Liquiditätssicherung sind Maßnahmen zur Optimierung der Liquiditätsplanung, die Nutzung von Factoring-Programmen und die vor Abschluss eines Gesellschafterdarlehens mit ams erfolgte Nutzung bestehender Kreditlinien mit Banken sowie die Vereinbarung einer zusätzlichen bilateralen Kreditlinie hervorzuheben. Auf operativer Ebene wurden insbesondere Maßnahmen des Working-Capital-Managements im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vorräte ergriffen sowie personelle Maßnahmen in Form von Arbeitszeitmaßnahmen, Kurzarbeit und eines Einstellungsstopps > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse.
Daneben war unser Geschäft weiterhin stark durch die Auswirkungen des Wandels im Lichtmarkt, also der Migration von traditionellen Beleuchtungsprodukten hin zu LED-basierten Komponenten und Lösungen, beeinflusst. Als Folge von entsprechenden Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich jener Kosten, die im Zusammenhang mit unseren Performance-Programmen standen, fielen für OSRAM im Geschäftsjahr 2020 moderat höhere Transformationskosten als im Vorjahr an.
Der berichtete Umsatz von OSRAM lag im Geschäftsjahr 2020 mit rund 3,0 Mrd. € wesentlich unter dem Vorjahreswert. Ohne Währungseinflüsse und Portfolioeffekte - also auf vergleichbarer Basis - betrug der Rückgang 13,8 % (Vj. Rückgang von 13,1 %). Darin wirkten sich Änderungen der Absatzpreise - in erster Linie bei OS - im mittleren einstelligen Prozentbereich umsatzmindernd aus. Der Umsatzanteil LED-basierter Produkte und Lösungen stieg moderat an, er lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 73 % (Vj. 70 %). Alle Segmente von OSRAM verzeichneten auf vergleichbarer Basis Umsatzrückgänge. Am stärksten war der Rückgang mit über einem Fünftel bei DI. OS und AM verzeichneten ein deutliches bzw. wesentliches Minus. Aufgrund der insgesamt wesentlichen Umsatzabnahme ging das um besondere Ergebniseinflüsse bereinigte EBITDA von OSRAM von 307 Mio. € im Vorjahr auf 253 Mio. € zurück. Das berichtete EBITDA verminderte sich aufgrund der gesunkenen besonderen Ergebniseinflüsse weniger stark. Während OS einen moderaten Ergebniszuwachs (auf bereinigter Basis) verzeichnete, ging das bereinigte EBITDA sowohl bei AM als auch DI stark zurück. Mit 8,3 % lag die bereinigte EBITDA-Marge von OSRAM annähernd auf dem Vorjahresniveau von 8,9 %.
Diese Entwicklung spiegelte sich im Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche), das mit - 267 Mio. € wie im Vorjahr mit - 343 Mio. € im negativen Bereich lag. Aufgrund des COVID-19-bedingten Umsatzeinbruchs konnten unsere Kosteneinsparungsmaßnahmen die Umsatzkosten nicht im gleichen Maße senken, wie das Geschäftsvolumen rückläufig war. Aufgrund dessen ging die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis in Prozent vom Umsatz) um über 400 Basispunkte (bps) zurück, in der Hauptsache wegen negativer Volumen- und Fixkostendegressionseffekte. Gegenläufig zum Rückgang des Bruttoergebnisses wirkten im Vorjahresvergleich wesentlich geringere Abschreibungen und Wertminderungen. Unter dem Strich besserte sich das negative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr beträchtlich. Entsprechend dem Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) entwickelte sich das verwässerte Ergebnis je Aktie der fortgeführten Geschäftsbereiche, es betrug - 1,96 € > A.2.3 Ertragslage.
Das negative Ergebnis wirkte sich auch auf die Entwicklung des Free Cash Flow aus. Aber vor allem durch geringere Investitionstätigkeiten und ein konsequentes Kostenmanagement konnten wir den Free Cash Flow von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) mit 12 Mio. € leicht im positiven Bereich halten (Vj. 17 Mio. €). Zum 30. September 2020 erhöhten sich unsere Nettofinanzschulden auf 541 Mio. € (Vj. 350 Mio. €) vor allem aufgrund der Bilanzierung von Leasingverhältnissen infolge der Umstellung auf IFRS 16 > Ziffer 3 l Auswirkungen der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsverlautbarungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. Aufgrund des negativen Ergebnisses ging das Eigenkapital wesentlich zurück, die Eigenkapitalquote verringerte sich auf 44 % > A.2.5 Vermögenslage.
A.2.1.2 Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf
Zielerreichung 2020
| Ausgangslage Geschäftsjahr 2019 | Prognose für das Geschäftsjahr 2020 | Zielerreichung Geschäftsjahr 2020 | Evaluierung | |
|---|---|---|---|---|
| Vergleichbares Umsatzwachstum (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) | - 13,1 % | - 3 % bis 3 % | Prognose nicht erfüllt und zurückgezogen | |
| Ab 18. März 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können. Derzeit lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. | ||||
| Ab 17. Juni 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen vergleichbaren Umsatzrückgang von 15 % bis 19 %. | Prognose übertroffen und aktualisiert | |||
| Ab 16. September 2020: Aufgrund einer stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Er erwartet nunmehr einen vergleichbaren Umsatzrückgang von rund 14 %. | - 13,8 % | Prognose erfüllt | ||
| Bereinigte EBITDA-Marge (bereinigt um besondere Ergebniseinflüsse - insbesondere Transformationskosten) | 8,9 % | 9 % bis 11 % | Prognose nicht erfüllt und zurückgezogen | |
| Ab 18. März 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können. Derzeit lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. | ||||
| Ab 17. Juni 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 eine bereinigte EBITDA-Marge von 3 % bis 6 %. | Prognose übertroffen und aktualisiert | |||
| Ab 16. September 2020: Aufgrund einer stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Er erwartet nunmehr eine bereinigte EBITDA-Marge von rund 8 %. | 8,3 % | Prognose erfüllt | ||
| Free Cash Flow | 17 Mio. € | positiver Free Cash Flow, möglicherweise im mittleren zweistelligen Mio.-€-Bereich | Prognose nicht erfüllt und aktualisiert | |
| Ab 18. März 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können. Derzeit lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. | ||||
| Ab 17. Juni 2020: Der Vorstand der OSRAM Licht AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen negativen Free Cash Flow im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Mio.-€-Bereich. | Prognose übertroffen und aktualisiert | |||
| Ab 16. September 2020: Aufgrund einer stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Er erwartet nunmehr einen in etwa ausgeglichenen Free Cash Flow. | 12 Mio. € | Prognose erfüllt |
1) Die dargestellten Informationen beziehen sich auf OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche).
Nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie und der in diesem Zusammenhang getroffenen weltweiten Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die Pandemie haben wir am 18. März 2020 unsere ursprüngliche Prognose zurückgenommen. Da sich aufgrund der ungewissen Entwicklungen infolge der Ausbreitung von COVID-19 die Auswirkungen der Pandemie weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern ließen, haben wir zu diesem Zeitpunkt keine neue Prognose abgegeben.
Am 17. Juni 2020 veröffentlichte OSRAM - nach der erwartungsgemäß rückläufigen Entwicklung in unserem dritten Geschäftsquartal und in Erwartung einer leichten Erholung in den kommenden Monaten - eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020. Aufgrund der stärkeren Erholung des Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, haben wir am 16. September 2020 die neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben. Insbesondere die Business Units OS und AM profitierten von einer verbesserten Geschäftslage in unseren Kernmärkten China und USA. Die angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2020 haben wir erfüllt.
A.2.1.3 Dividende
Zu unseren Zielsetzungen zählt grundsätzlich, dass wir unseren Aktionären eine attraktive Dividende zahlen möchten. Aufgrund der vor allem durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigten Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr, verbunden mit großen Unsicherheiten der weltwirtschaftlichen Entwicklung, ist im Geschäftsjahr ein Bilanzverlust entstanden, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Für die Gewinnverwendung ab dem Geschäftsjahr 2021 ist zu beachten, dass die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH am 22. September 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben. Die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 hat dem Unternehmensvertrag zugestimmt > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse. Der Vertrag soll nach Plan um den Jahreswechsel durch Eintragung im Handelsregister wirksam werden. In diesem Fall hat die ams Offer GmbH einen vertraglichen Anspruch auf den gesamten Gewinn der OSRAM Licht AG, sodass eine Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung sowie Dividendenzahlungen an die Aktionäre entfallen. Als Ausgleich dafür erhalten die Minderheitsaktionäre der OSRAM Licht AG eine jährliche Zahlung für die Dauer des Vertrags in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz).
A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse
A.2.2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die weltweite konjunkturelle Entwicklung war während des OSRAM-Geschäftsjahres 2020 aufgrund des globalen Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die globale Konjunktur hat im zweiten Kalenderquartal 2020 einen Einbruch verzeichnet. Durch den von COVID-19 ausgelösten Angebots- und Nachfragerückgang kam es in allen Regionen der Welt zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität. Bereits vor der weltweiten Ausbreitung der Pandemie war die weltwirtschaftliche Dynamik durch zyklische Entwicklungen der globalen Industriekonjunktur, die Auswirkungen der Handelskonflikte der USA mit China und der EU und geopolitische Risiken beeinflusst.
Nachdem sich im zweiten Kalenderquartal der stärkste Einbruch zeigte, deutet die Indikatorenlage zur Weltwirtschaft insgesamt auf eine Erholung der weltweiten Konjunktur hin. Es kam im April 2020 zu einem Rückgang der weltweiten Industrieproduktion um 12,1 % im Vergleich zum April 2019. Viele Länder in Europa und dem Rest der Welt verschärften aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 ihre Infektionsschutzmaßnahmen. Für das dritte Quartal 2020 signalisierten die vorausschauenden Stimmungsindikatoren steigende Zuversicht in der Wirtschaft. Der Globale Einkaufsmanagerindex von J.P. Morgan/IHS Markit verzeichnete von Juni bis August bereits deutliche Zuwächse. Er liegt mit zuletzt 51,8 Punkten wieder über seiner Wachstumsschwelle. Dabei bewegen sich die Teilindizes für den Dienstleistungssektor und die Industrie mittlerweile wieder auf ähnlichem Niveau. Während der Lockdown-Monate im März und April war der Teilindex für den Dienstleistungssektor deutlich stärker zurückgegangen als der Teilindex für die Industrie. Die von Consensus Economics zusammengefassten Vorhersagen von über 30 renommierten Instituten weltweit gehen im aktualisierten Oktoberbericht im Mittel für das Gesamtjahr 2020 von einem Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts von 4,4 % aus.
Die Entwicklung der Weltwirtschaft war für die Geschäftsentwicklung des OSRAM Licht-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 ein wichtiger Faktor, da sie einen Einfluss auf die mit dem Lichtmarkt direkt verknüpften Endmärkte wie die Automobilindustrie hatte. So trübte sich aufgrund von COVID-19 beispielsweise die Wachstumsentwicklung verschiedener Endmärkte stärker ein als für die Gesamtwirtschaft, und die damit verbundenen Unsicherheiten stiegen deutlich. Prognosen der Endmärkte können also schwieriger getroffen werden als in den vergangenen Jahren > A.2.2.2 Lichtmarktentwicklung.
Materialkosten (einschließlich Energie) stellen einen wesentlichen Teil unserer Umsatzkosten dar. Den Hauptanteil am Einkaufsvolumen von OSRAM machen LED-bezogene Materialien bzw. Vorprodukte aus. Dagegen ist das Einkaufsvolumen von Rohstoffen deutlich geringer und demzufolge das Preisrisiko bzw. die Preisschwankungen der von OSRAM nachgefragten Rohstoffe nachrangig. Zudem versucht OSRAM durch entsprechende Gestaltung seiner Beschaffungskontrakte Volatilitäten zu reduzieren und sichert das Rohstoffpreisrisiko - wenn ökonomisch sinnvoll - auch durch den Kauf entsprechender Derivate ab> Ziffer 29 l Management von finanziellen Risiken in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. Im Geschäftsjahr 2020 führten - aufgrund von COVID-19 - die Entwicklung der Edelmetallpreise sowie, wegen massiv verringerten Transportkapazitäten, stark gestiegene Transportpreise zu negativen Effekten auf unser Ergebnis.
Im Geschäftsjahr 2020 war der Kurs des Euro zum US-Dollar im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr mit 0,8 % geringfügig rückläufig. Aufgrund unseres erheblichen Umsatzvolumens in US-Dollar profitierte auch die Entwicklung unseres Geschäftsvolumens von dieser Situation, wenn auch nur - entsprechend der Kursentwicklung - geringfügig. In Summe hatten Währungsumrechnungseffekte auf unsere Umsatzentwicklung allerdings keine Wirkung. Insgesamt verzeichneten wir, wie im Vorjahr, nur geringfügige positive Einflüsse aus Währungseffekten auf das Konzernergebnis.
A.2.2.2 Lichtmarktentwicklung
Unsere Einschätzungen bezüglich der Entwicklung des weltweiten Lichtmarkts basieren auf Statistiken des WSTS (World Semiconductor Trade Statistics), Prognosen von IHS Markit, Yole Developpement, Consensus Economics und internen Marktmodellen.
Der Lichtmarkt verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 prozentual einen Rückgang von rund 10 %. Nahezu alle Marktsegmente zeigten einen Rückgang aufgrund von COVID-19 nach Werksschließungen bei Kunden oder deutlichen Rückgängen der Nachfrage von Endkunden. Stärker betroffen von den Auswirkungen der Krise ist der Automobilbereich und der Bereich Entertainment-Beleuchtung. Andere Marktsegmente hingegen zeigen geringere Auswirkungen, wie z. B. der Markt für Pflanzenlicht. Wachstum erreichten Komponenten und Lösungen mit UV-Licht zur Desinfektion von Oberflächen.
In der Automobilproduktion gab es einen deutlichen Einbruch. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2020 betrug laut IHS Markit etwa 18 %, das sind mehr als 15 Millionen Pkw weniger als im Jahr zuvor. Vor allem die Auswirkungen von COVID-19 belasteten die Pkw-Produktion. Im Zeitraum von April bis Juni hatten viele Autohersteller ihre Werke geschlossen, die Produktion gedrosselt oder gestoppt. Dafür gab es vielfältige Gründe: Schutz der Mitarbeiter, Lieferengpässe durch unterbrochene Lieferketten und fehlende Zulieferteile sowie eine einbrechende Nachfrage. Die Verkaufszahlen gingen in der ersten Jahreshälfte deutlich zurück, z. B. in China im Februar um mehr als 80 %, im April in Europa um etwa 80 % und in den USA im gleichen Zeitraum um etwa 50 %.
Der Opto-Halbleitermarkt zeigt im Kalenderjahr 2020 ebenfalls eine rückläufige Entwicklung, so die Vorhersage von OMDIA (ehemals IHS). Nachdem im Kalenderjahr 2019 ein Wachstum verzeichnet werden konnte, gehen die Analysten in der aktuellsten Prognose von einem Rückgang im Jahr 2020 um rund 10 % aus. Dabei wird das Wachstum in allen Marktsegmenten durch COVID-19 belastet. Einen Rückgang von etwa 18 % im laufenden Jahr werden laut der Vorhersage Opto-Halbleiter im Automobilsegment zeigen. Ausgenommen ist das Segment der UV-LEDs, das aufgrund der Pandemie einen deutlichen Anstieg der Nachfrage erfahren hat und zweistellig wachsen soll.
Die oben beschriebenen Trends am Lichtmarkt spiegelten sich weitgehend in unserer Geschäftsentwicklung wider. Dies gilt insbesondere für den Automobilbereich, von dessen Entwicklung - mit weiterhin zunehmendem Schwerpunkt in Asien - unsere beiden größten Segmente, OS und AM, abhängig sind > A.2.3.3 Opto Semiconductors, > A.2.3.4 Automotive. Die Auswirkungen von COVID-19 schlugen sich in der Umsatzentwicklung in weiteren Bereichen von OS und in den Geschäften bei DI > A.2.3.5 Digital nieder.
A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse
COVID-19-Pandemie
Das Geschäft von OSRAM war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch den globalen Ausbruch der COVID-19-Pandemie und seine Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld, unsere Kunden und Lieferanten stark beeinträchtigt. Der Einfluss von COVID-19 auf unsere weltweite Geschäftstätigkeit war je nach Land unterschiedlich. Aufgrund der jeweiligen Betroffenheit ergaben sich auch regionale und lokale Unterschiede innerhalb eines Landes bzw. zwischen einzelnen Kommunen. Regierungen und Behörden bemühten sich, die Pandemie durch verschiedenste Gegenmaßnahmen einzudämmen. Diese reichen von der Einschränkung sozialer Kontakte und der Einhaltung vorgegebener hygienischer Standards über vollständige Ausgangssperren bis hin zu zeitweisen Betriebsschließungen.
In der Frühphase der Pandemie kam es bei OSRAM zu Störungen interner und externer Lieferketten sowie zu behördlich angeordneten Einschränkungen bei unseren Fertigungskapazitäten. Längere Werksschließungen als direkte Folge von COVID-19-Maßnahmen waren vor allem bei den italienischen Standorten der Business Units AM und bei DI im Bereich der Entertainment-Beleuchtung zu verzeichnen. Aber auch der Betrieb in den Fertigungsstätten von OS in China und Malaysia ruhte zum Teil bzw. war zeitweise stark eingeschränkt. Zudem wurden die Kapazitäten weiterer Werke bewusst durch eigene Maßnahmen (z. B. Werksferien, Kurzarbeit) reduziert, um dem COVID-19-bedingten Nachfrageeinbruch bei unseren Produkten Rechnung zu tragen.
Die negativen Auswirkungen auf unsere Absatzmärkte fanden ihren Höhepunkt in den Monaten April, Mai und Juni 2020, mit in Summe beträchtlichen Umsatzeinbußen. So verzeichnete OSRAM im dritten Quartal des Geschäftsjahres einen Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Vorjahresquartal von rund 29 %. Ab Mitte Juni entspannte sich die Situation - insgesamt gesehen - zunehmend und die Umsatzabnahme gegenüber dem Vorjahr ging im vierten Quartal mit 20 % beträchtlich zurück. Gleichwohl unterschied sich die Entwicklung in den verschiedenen Geschäftsfeldern von OSRAM zum Teil deutlich. So hielt der Nachfrageeinbruch beispielsweise bei der Entertainment-Beleuchtung (Speziallampen und Lichtsysteme für Bühnen-, Kino- und Studiobeleuchtung) der Business Unit DI aufgrund der in diesem Bereich nach wie vor bestehenden COVID-19-Einschränkungen bis zum Geschäftsjahresende an (siehe weiterführende Informationen bei der Beschreibung des Geschäftsverlaufs der einzelnen Segmente > A.2.3.3 Opto Semiconductors, > A.2.3.4 Automotive und > A 2.3.5 Digital).
OSRAM begegnete COVID-19 frühzeitig mit einem dedizierten Krisenmanagement. Bereits mit Ausbruch der Pandemie wurden in China lokale Arbeitsgruppen gebildet. Ab 19. Februar 2020 wurde ein "Corona War Room" zur zentralen Steuerung der Aktivitäten, mit wöchentlichen Statusberichten an den Vorstand, eingerichtet. Von Anfang an lag der Schwerpunkt auf der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und darauf, den Fortgang der Geschäfte zu gewährleisten. Mit der Zielsetzung, die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit des OSRAM-Konzerns sicherzustellen sowie die Auswirkungen von COVID-19 auf seine Ertragslage zu vermindern, aber auch umgehend auf Marktentwicklungen (Geschäftsmöglichkeiten durch und nach der Krise) reagieren zu können, wurde das Maßnahmenprogramm SHIELD auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen von SHIELD, ihr Status und die Umsetzung wurden über den gesamten Verlauf der Pandemie nachgehalten und zentral auf Basis von Szenario-Modellen gesteuert. Die Maßnahmen von SHIELD konzentrierten sich auf vier Arbeitsfelder:
| ― | Umsatzentwicklung, unter anderem mit den Themen enger Kundenkontakt, Überwachung von Bestellverhalten und Umsatz, Allokationsmanagement, makroökonomische Analysen und Identifizierung von Marktchancen. |
| ― | Liquidität, unter anderem mit den Themen Ausschöpfen bestehender und Vereinbarung neuer Kreditlinien, Inanspruchnahme von Factoring-Programmen, enge Überwachung und Forecast der Liquiditätsentwicklung. |
| ― | Operativer Geschäftsbetrieb, unter anderem mit den Themen Optimierung von Produktion und Logistik, Überwachung des Kreditrisikos der Kunden, Überwachung der Vorratshaltung, Investitionskontrolle und Kostenreduzierung. |
| ― | Personalmaßnahmen, unter anderem mit den Themen Einstellungsstopp, Arbeitszeitmaßnahmen und Kurzarbeit. |
OSRAM CONTINENTAL
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 hatte der Vorstand der OSRAM Licht AG eine strategische Neuausrichtung beschlossen mit dem Ziel, die Geschäfte von OSRAM noch gezielter auf Digitalisierung und Zukunftsmärkte zu konzentrieren. Im Zuge dessen wurden auch mittelfristige Erfolgsziele für die einzelnen Segmente festgelegt. Im Hinblick auf AM stand das Erreichen des festgelegten Margenziels unter dem Vorbehalt der weiteren Geschäftsentwicklung von OSRAM CONTINENTAL. Nach einem zögerlichen Start musste die Mittelfristplanung von OSRAM CONTINENTAL aufgrund des schwierigen Automobilmarktumfelds und den hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Ergebnissen angepasst werden.
Die geschäftliche Entwicklung von OSRAM CONTINENTAL war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr durch das eingetrübte Marktumfeld - zusätzlich beeinträchtigt durch COVID-19 - belastet, siehe auch > A.2.3.4 Automotive. Aus diesem Grund haben OSRAM und Continental vereinbart, ihre in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte bis zum Herbst 2021 wieder zu trennen und in die jeweiligen Unternehmen zu übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die Continental zuzuordnenden Vermögenswerte und Schulden zum Geschäftsjahresende als Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen. Die Verhandlungen über eine Rückführung sollen bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen sein.
Die industriellen Aspekte, die zur Gründung von OSRAM CONTINENTAL geführt haben, sind weiterhin gültig. Neue Lichtlösungen werden voraussichtlich auch in der Zukunft das enge Zusammenwirken von Elektronik, Softwarefunktionalität und modernen LED-Lichtquellen benötigen. Deshalb planen OSRAM und Continental, den Kunden in der Automobilindustrie in einer künftigen Zusammenarbeit verbunden zu bleiben.
Investitionen
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von OSRAM wurden im Vorjahresvergleich wegen der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage und des unsicheren Geschäftsausblicks aufgrund von COVID-19 um mehr als die Hälfte reduziert. Insgesamt beliefen sie sich auf 98 Mio. €, gegenüber 208 Mio. € im Vorjahr. Zwar entfiel der größte Teil der Investitionsmittel des Geschäftsjahres 2020 wieder auf OS, allerdings waren hier die Einsparungen absolut und prozentual mit Abstand am höchsten. Bei AM wurden die Investitionen ebenfalls - im Vergleich zum Vorjahr in beträchtlichem Umfang - verringert, dies fiel aber im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Kürzungen kaum ins Gewicht, siehe auch > A.2.4.2 Kapitalfluss- und Investitionsanalyse. Zum Geschäftsjahresende betrugen die vertraglichen Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen 39 Mio. € (Vj. 40 Mio. €).
F&E-Kosten
Trotz unserer erheblichen Kosteneinsparungsbemühungen in weiten Teilen unseres Unternehmens, ausgelöst durch COVID-19, haben wir unsere zukunftsorientierten Investitionen in Innovationen nicht vernachlässigt. Der absolute Betrag unserer F&E-Kosten hat sich mit 362 Mio. € zwar deutlich vermindert (Vj. 403 Mio. €), damit lag die F&E-Intensität im Geschäftsjahr 2020 für OSRAM insgesamt aber über dem Vorjahreswert von 11,6 %. Bei den F&E-Kosten stand einem wesentlichen bzw. deutlichen Rückgang der F&E-Kosten bei OS und DI eine moderate Zunahme bei AM gegenüber. Siehe auch > A.1.1.2 Forschung und Entwicklung.
Prozessverbesserungen und Strukturanpassungen
Der Lichtmarkt ist durch einen zweifachen technologischen Wandel geprägt: Nach wie vor aufgrund des Übergangs von traditionellen auf halbleiterbasierte Lichttechnologien, und zunehmend auch aufgrund der voranschreitenden allgemeinen Digitalisierung (z. B. IoT). Die Auswirkungen, unter anderem auf die Wettbewerbssituation, beeinflussen direkt unser geschäftliches Handeln.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen und aufgrund des bereits damals schwierigen Marktumfelds, hat der Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2018 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit angestoßen. Diese Aktivitäten wurden seitdem kontinuierlich fortgeführt und zu einem Bündel von Einzelprogrammen ausgeweitet, zu dem alle Geschäftseinheiten beitragen. Der Schwerpunkt aller operativen und strukturellen Programme bzw. Maßnahmen liegt auf einer nachhaltigen Kostensenkung durch eine Verschlankung der weltweiten Verwaltungsfunktionen sowie auf strukturellen Effizienzverbesserungen in Einkauf, F&E sowie der deutschen Werkslandschaft. Ergänzt wurde dies im Geschäftsjahr 2019 durch weiterführende strukturelle Maßnahmen, vor allem zur Neuausrichtung von OS.
Mit der Ausweitung der Maßnahmenpakete haben wir auch fortlaufend unsere Kosteneinsparungsziele erhöht. Ursprünglich, d. h. im Geschäftsjahr 2018, hatten wir Einsparungen gegenüber unserer Kostenbasis aus dem Geschäftsjahr 2017 von insgesamt 120 Mio. € bis 150 Mio. € bis zum Geschäftsjahr 2020 geplant. Im Vorjahr haben wir den zeitlichen Horizont bis zum Geschäftsjahr 2021 verlängert und das Kosteneinsparungsziel auf rund 220 Mio. € erhöht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir - auch vor dem Hintergrund von COVID-19, aber vor allem aufgrund der erreichten Umsetzungsfortschritte - unsere Maßnahmen weiter ausgedehnt und planen nun mit einem Gesamtziel der Kosteneinsparungen von 300 Mio. € bis zum Geschäftsjahr 2022.
Von diesen Einsparungen haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 127 Mio. € realisiert und damit den von uns zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angestrebten Betrag stark übertroffen. Die höchsten Kosteneinsparungen wurden aus der Anpassung zentraler Strukturen (Verschlankung von Verwaltungsfunktionen) und bei OS erzielt.
Vor allem aus den Maßnahmen zur Prozessverbesserung und Strukturanpassung resultierten im abgelaufenen Geschäftsjahr EBITDA-wirksame Transformationskosten von insgesamt 90 Mio. € (Vj. 87 Mio. €). Diese Aufwendungen betrafen alle drei Segmente sowie Zentrale Posten, mehr als drei Viertel der Gesamtsumme entfielen dabei auf AM und DI.
Zusammenschluss mit ams
Bieterwettbewerb um OSRAM im Geschäftsjahr 2019
Am 22. Juli 2019 hatte die Luz (C-BC) Bidco GmbH (Luz Bidco), München, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der OSRAM Licht AG veröffentlicht. Luz Bidco war eine Holdinggesellschaft, die von bestimmten Investmentfonds, die von Gesellschaften der Finanzinvestoren Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group beraten wurden und/oder mit diesen verbunden waren, gemeinsam kontrolliert wurde. Das Angebot war nicht erfolgreich und wurde nicht vollzogen.
Am 3. September 2019 hatte die Opal BidCo GmbH (Opal Bidco), Frankfurt am Main, eine 100 %ige Tochtergesellschaft von ams, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der OSRAM Licht AG veröffentlicht. Das Angebot war nicht erfolgreich und wurde nicht vollzogen.
Am 25. September 2019 hatten die Finanzinvestoren Advent und Bain Capital, die sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen hatten (Bieterkonsortium), OSRAM ein indikatives Angebotsschreiben für ein mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot übermittelt. Am 18. Oktober teilte das Bieterkonsortium die Entscheidung mit, den Plan eines möglichen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden OSRAM-Aktien bis auf Weiteres nicht weiterzuverfolgen.
Weiteres Übernahmeangebot von ams
Am 18. Oktober 2019 kündigte ams an, den Aktionären der OSRAM Licht AG über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ams Offer ein weiteres freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Am 7. November 2019 veröffentlichte die ams Offer ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot. Das Angebot richtete sich an alle OSRAM-Aktionäre und bezog sich auf den Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen nennwertlosen Namensaktien mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital von 1,00 € gegen eine Geldleistung von 41,00 € je Aktie. Das Angebot sah eine Mindestannahmeschwelle von 55 % (ohne eigene Aktien im Besitz von OSRAM) sowie weitere marktübliche Bedingungen vor. Die Annahmefrist lief bis 5. Dezember 2019 und eine weitere Annahmefrist vom 11. bis 24. Dezember 2019.
Nach Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung zwischen OSRAM und ams am 11. November 2019 haben der Vorstand und mehrheitlich auch der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vom 12. November 2019 den OSRAM-Aktionären empfohlen, das Angebot der ams Offer anzunehmen. In der Zusammenschlussvereinbarung einigten sich OSRAM und ams auf wichtige Punkte für eine Integration von OSRAM in einen gemeinsamen Konzern, unter anderem auf eine Beschäftigungssicherung mit dem Ausschluss fusionsbedingter Kündigungen bis Ende 2022 für die Mitarbeiter an deutschen Standorten und den Standort München als Co-Konzernzentrale, zur Aufnahme der Marke OSRAM in den Unternehmensnamen des neuen Konzerns und zur Unterstützung der Photonik-Strategie von OSRAM. Mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss verfolgen OSRAM und ams das gemeinsame Ziel, einen weltweit führenden Anbieter von Sensorlösungen und Photonik zu schaffen.
Am 6. Dezember 2019 gab ams bekannt, dass die Mindestannahmeschwelle von 55 % erreicht wurde. Am 2. Januar 2020 gab ams das endgültige Ergebnis des Übernahmeangebots bekannt. Nachdem die zuständigen Wettbewerbsbehörden weltweit die Übernahme von OSRAM durch ams genehmigten, lagen mit der Zustimmung der Europäischen Kommission am 6. Juli 2020 alle Bedingungen für den Vollzug des Übernahmeangebots vor. Am 9. Juli 2020 gab ams den Abschluss der Übernahme von OSRAM mit der Zahlung des Angebotspreises an die Inhaber der angedienten Aktien bekannt. In einer Mitteilung gab ams bekannt, nach Abschluss des Angebots 69 % aller Aktien von OSRAM (auf der Grundlage des Übernahmeangebots und weiterer Zukäufe) zu halten.
Am 10. Februar 2020 gab ams in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass sie beabsichtige, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ams Offer GmbH als herrschendem sowie der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen abzuschließen.
Unternehmenszusammenschluss von OSRAM und ams
Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG (als beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (als herrschendes Unternehmen) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und am 2. November 2020 eine Änderungsvereinbarung dazu unterzeichnet. Der Vertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) gewährt wird. Überdies wird den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 45,54 € unterbreitet (Abfindungsangebot). Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 festgelegt.
Die Gesellschafterversammlung der ams Offer hat dem Abschluss des Vertrags am 2. November 2020 zugestimmt. Die Hauptversammlung der OSRAM Licht AG hat diesem Vertrag am 3. November 2020 zugestimmt. Dazu wurde eine außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit derzeit noch der Eintragung im Handelsregister.
Im Januar 2020 wurde ein Integrationsprojekt gestartet, um den Zusammenschluss von OSRAM und ams vorzubereiten. In diesem Projekt erarbeiten Arbeitsgruppen aus beiden Unternehmen die Planungsprämissen für das künftige Gemeinschaftsunternehmen. Dazu gehören die Vision, Organisationsstruktur und das Steuerungsmodell für das gemeinsame Unternehmen. Im Rahmen des Integrationsprojekts findet ein klar geregelter und geschützter Informationsaustausch zwischen OSRAM und ams statt. Dieser Informationsaustausch und sonstige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen von OSRAM mit Bezug zu ams erfolgen unter der Maßgabe, dass sich daraus kein Nachteil für OSRAM ergibt. Die Planungen aus dem Integrationsprojekt werden größtenteils erst dann umgesetzt, wenn der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Kraft tritt.
A.2.3 Ertragslage
A.2.3.1 Umsatzentwicklung
Umsatz nach Segmenten
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | darin Währung | darin Portfolio | vergleichbar | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Opto Semiconductors | 1.338 | 1.464 | - 8,6 % | 0,5 % | 0,0 % | - 9,1 % |
| Automotive | 1.588 | 1.781 | - 10,9 % | - 0,2 % | 3,1 % | - 13,7 % |
| Digital | 742 | 934 | - 20,6 % | - 0,3 % | 0,0 % | - 20,3 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - 628 | - 715 | - 12,2 % | 0,4 % | 0,0 % | - 12,6 % |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.039 | 3.464 | - 12,3 % | 0,0 % | 1,6 % | -13,8% |
| ― | Geschäftsvolumen von OSRAM rückläufig; ausschlaggebend waren die Auswirkungen von COVID-19, die das weiterhin herausfordernde Marktumfeld für unsere Kerngeschäfte erheblich verschlechterten; zusätzlich wirkte ein Preisverfall im mittleren einstelligen Prozentbereich - vor allem bei OS - umsatzmindernd; nach dem COVID-19-bedingten Nachfrageeinbruch im dritten Quartal erholte sich der Umsatz von OSRAM im vierten Quartal, allerdings - zum Teil wegen fortgesetzter Auswirkungen durch COVID-19 -nicht bei allen Geschäften |
| ― | Umsatz ging sowohl auf berichteter als auch vergleichbarer Basis wesentlich gegenüber dem Vorjahr zurück; Währungsumrechnungseffekte hatten im abgelaufenen Geschäftsjahr in Summe keine Auswirkung; Portfolioeffekte wirkten sich insgesamt mit 1,6 % positiv aus, bedingt durch Akquisition des Vorjahres (Ring Automotive, Leeds (Großbritannien)) und durch OSRAM CONTINENTAL |
| ― | Alle Segmente auf vergleichbarer Basis mit rückläufigem Umsatz; stärkste Abnahme bei DI um mehr als ein Fünftel; AM mit wesentlichem und OS mit deutlichem vergleichbaren Rückgang |
Umsatz nach Technologie
| ― | Beträchtlicher Umsatzrückgang bei traditionellen Lichtprodukten, vor allem im Automobil- und Entertainmentbereich; Einbußen bei LED-basierten Produkten etwas geringer, aber ebenfalls deutlich |
| ― | Rückgang im Vorjahresvergleich bei traditionellen Produkten insgesamt um 21,4 % und beim LED-Geschäft um 10,5 % (beides auf vergleichbarer Basis) |
| ― | Umsatz von OSRAM mit LED-basierten Produkten betrug 2.222 Mio. €; der LED-Anteil lag mit 73,1 % damit moderat über dem Niveau des Vorjahres (70,2 %) |
Umsatz nach Regionen
(nach Sitz des Kunden)
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 1) | nominal | darin Währung | darin Portfolio | vergleichbar | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EMEA | 1.016 | 1.194 | - 14,9 % | - 0,3 % | 2,5 % | - 17,1 % |
| darin Deutschland | 365 | 447 | - 18,3 % | |||
| APAC | 1.127 | 1.237 | - 8,9 % | 0,4 % | 1,3 % | - 10,5 % |
| darin China (inklusive Hongkong) und Taiwan | 675 | 693 | - 2,6 % | |||
| Americas | 896 | 1.032 | - 13,2 % | - 0,1 % | 0,7 % | - 13,9 % |
| darin USA | 759 | 849 | - 10,6 % | |||
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.039 | 3.464 | - 12,3 % | 0,0 % | 1,6 % | -13,8% |
1) Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer veränderten Ermittlungsmethodik angepasst.
| ― | Alle Berichtsregionen von OSRAM mit wesentlichen Umsatzrückgängen auf vergleichbarer Basis; EMEA mit prozentual stärkstem Rückgang; vergleichsweise schwächste prozentuale Abnahme in APAC |
| ― | Diese Entwicklung fand ihren Niederschlag beim Anteil der Regionen am Gesamtumsatz; APAC mit 37,1 % mit dem höchsten Umsatzanteil und im Vorjahresvergleich angestiegen (Vj. 35,7 %); Americas mit 29,5 % (Vj. 29,8 %) annähernd unverändert zum Vorjahresniveau; Anteil von EMEA mit 33,4 % moderat rückläufig (Vj. 34,5 %) |
| ― | Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte in APAC und EMEA am höchsten, gleichwohl in allen Regionen insgesamt jeweils nur geringe Auswirkung |
Region EMEA
| ― | Wesentlicher Umsatzrückgang auf vergleichbarer Basis; die Abnahme des nominalen Umsatzes beinhaltete geringe negative Währungsumrechnungs- und moderate positive Portfolioeffekte |
| ― | Portfolioeffekte standen im Zusammenhang mit AM (Ring Automotive und OSRAM CONTINENTAL) und wirkten zum größten Teil in EMEA |
| ― | Alle Segmente mit wesentlichen Abnahmen |
Region APAC
| ― | Vergleichbarer Umsatz mit wesentlichem Rückgang; geringfügige positive Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte |
| ― | Ausschlaggebend war der um mehr als 30 % rückläufige Umsatz bei DI; OS und AM mit moderatem bzw. deutlichem vergleichbaren Rückgang |
| ― | China ebenfalls mit Umsatzabnahme, die aber im Vergleich zur Entwicklung in der gesamten Region geringer war |
Region Americas
| ― | Vergleichbarer Umsatz wesentlich unter dem Vorjahresniveau; Wirkung aus Währungs- und Portfoliothemen in Summe in dieser Region am geringsten |
| ― | Rückläufiger Umsatz auf vergleichbarer Basis durch Entwicklung aller Segmente bedingt; prozentual stärkste vergleichbare Abnahme im Segment OS mit über einem Fünftel; in absoluten Werten gemessen größter Umsatzrückgang bei AM |
| ― | USA - als umsatzstärkstes Land in der Region - mit Abnahme um rund 12 % auf vergleichbarer Basis |
A.2.3.2 Ergebnisentwicklung
Ergebnisentwicklung
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung nominal | ||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| EBITDA-Segmente | |||
| Opto Semiconductors | 268 | 201 | 33,5 % |
| Automotive | 33 | 118 | - 71,9 % |
| Digital | - 56 | - 39 | 43,2 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - 88 | - 103 | - 14,8 % |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 | 176 | -10,9 % |
| EBITDA-Marge | 5,2 % | 5,1 % | 10 bps |
| Besondere Ergebniseinflüsse 1) | - 96 | - 131 | - 26,4 % |
| darin Transformationskosten | - 90 | - 87 | 4,3 % |
| darin akquisitionsbezogene Kosten | - 6 | - 41 | - 85,7 % |
| Bereinigtes EBITDA | 253 | 307 | - 17,5 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge | 8,3 % | 8,9 % | - 50 bps |
| Abschreibungen und Wertminderungen | - 415 | - 521 | - 20,4 % |
| Finanzergebnis 2) | - 40 | - 32 | 25,7 % |
| Ergebnis vor Ertragsteuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -298 | - 377 | -20,9 % |
| Ertragsteuern | 31 | 33 | - 6,4 % |
| Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -267 | - 343 | -22,3 % |
| Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs | - 4 | - 123 | - 96,4 % |
| Ergebnis nach Steuern | -271 | - 467 | -41,9 % |
1) Davon entfielen im Geschäftsjahr 2020 auf OS 0 Mio. € (Vj. - 53 Mio. €), auf AM - 43 Mio. € (Vj. - 22 Mio. €) und auf DI - 28 Mio. € (Vj. - 31 Mio. €); in Zentrale Posten innerhalb Überleitung Konzernabschluss wirkten - 25 Mio. € (Vj. - 25 Mio. €).
2) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis.
EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Das um besondere Ergebniseinflüsse bereinigte EBITDA ging mit 253 Mio. € wesentlich gegenüber dem Vorjahr zurück; bereinigte EBITDA-Marge von OSRAM um 50 bps rückläufig |
| ― | Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren vor allem Volumeneffekte aufgrund des rückläufigen Umsatzes und damit zusammenhängend geringere Fixkostendegressionseffekte; zusätzlich belasteten vor allem allgemeine Kostensteigerungen; gegenläufig wirkten Kosteneinsparungen und produktivitätssteigernde Maßnahmen unserer Performance-Programme sowie eine einmalige Ergebnisverbesserung im Vorjahresvergleich aus der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von 54 Mio. € (davon bei OS 17 Mio. €, bei AM 14 Mio. €, bei DI 10 Mio. € und 12 Mio. € in Zentrale Posten innerhalb Überleitung Konzernabschluss) |
| ― | AM und DI mit starken Ergebniseinbußen; gegenläufig wirkte OS mit einer deutlichen Steigerung des bereinigten EBITDA |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse mit - 96 Mio. € gegenüber dem Vorjahr beträchtlich zurückgegangen; mit knapp 45 % verzeichnete AM den größten Anteil, der Rest verteilte sich weitgehend gleichmäßig auf DI und Zentrale Posten, OS war vernachlässigbar |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse resultierten zum allergrößten Teil aus Transformationskosten, wovon über 90 % auf personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen entfielen > Ziffer 5 | Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss; der Rest entfiel auf akquisitionsbezogene Kosten |
| ― | Der Großteil der besonderen Ergebniseinflüsse wirkte in den Umsatzkosten und den Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten |
| ― | Aufgrund der oben erwähnten Volumen- und Degressionseffekte beträchtlicher Rückgang des Bruttoergebnisses auf 650 Mio. € (Vj. 886 Mio. €); Bruttoergebnismarge verminderte sich um über 400 bps auf 21,4 % (Vj. 25,6 %) |
| ― | Andere Funktionskosten moderat bis deutlich rückläufig, aber in % vom Umsatz höher, vor allem aufgrund der rückläufigen Volumenentwicklung im Vorjahresvergleich; Rückgang der Forschungs- und Entwicklungskosten bei OS, DI und Zentrale Posten und AM nahezu unverändert |
| ― | Rückgang des berichteten EBITDA folgt dem Trend beim bereinigten EBITDA, ist aber aufgrund der Entwicklung der besonderen Ergebniseinflüsse weniger stark |
Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Wesentlicher geringere Abschreibungen und Wertminderungen; im Vorjahr wirkte insbesondere der Wertminderungsbedarf auf den Geschäfts- oder Firmenwert von OSRAM CONTINENTAL und Digital Systems |
| ― | Finanzergebnis insgesamt verschlechtert; Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen verbessert; höhere Zinsaufwendungen insbesondere aufgrund der erstmaligen Erfassung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen aufgrund der Umstellung auf IFRS 16 |
| ― | Im Geschäftsjahr wurde ein Ertragsteuerertrag erfasst; Steuerquote gegenüber dem Vorjahr angestiegen, insbesondere aufgrund der steuerlich nicht abzugsfähigen Firmenwertabschreibungen des Vorjahres; vor allem aufgrund des Nicht-Ansatzes aktiver latenter Steuern liegt die Steuerquote mit 10,5 % (Vj. 8,8 %) jedoch weit unter dem Konzernsteuersatz von 30,1 % > Ziffer 9 l Ertragsteuern in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
| ― | Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche im negativen Bereich, aber im Vorjahresvergleich beträchtlich vermindert |
| ― | Verwässertes Ergebnis je Aktie von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) beträgt entsprechend - 1,96 € (Vj. - 2,93 €) |
Ergebnis nach Steuern
| ― | Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs im abgelaufenen Geschäftsjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts, wobei das Ergebnis des Verkaufs größtenteils bereits im Vorjahr durch die vorgenommene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abgebildet wurde; im Geschäftsjahr 2019 wirkte darüber hinaus vor allem das laufende und das Abgangsergebnis aus dem Verkauf des Leuchten-Servicegeschäfts in Nordamerika |
| ― | Negatives Ergebnis nach Steuern gegenüber dem Vorjahr damit stark vermindert |
| ― | Verwässertes Ergebnis je Aktie verbesserte sich entsprechend auf - 2,00 € (Vj. - 4,22 €) |
A.2.3.3 Opto Semiconductors
Segmentkennzahlen OS
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | vergleichbar | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamter Umsatz 1) | 1.338 | 1.464 | - 8,6 % | - 9,1 % | |
| Außenumsatz | 689 | 712 | - 3,3 % | ||
| EBITDA | 268 | 201 | 33,5 % | ||
| EBITDA-Marge | 20,1 % | 13,7 % | 630 bps | ||
| Mitarbeiter zum 30. September | in Tsd. FTE | 10,4 | 11,4 | - 8,8 % |
1) Einschließlich Interner Umsatz von 649 Mio. € (Vj. 752 Mio. €).
Umsatzentwicklung
| ― | Marktumfeld zu Geschäftsjahresbeginn ohne wesentliche positive Impulse, mit einer weiterhin abnehmenden Automobilproduktion, dennoch Trendwende bei der Geschäftsentwicklung von OS mit im Vorjahresvergleich stabilen Umsätzen während des ersten Geschäftshalbjahres; Nachfrageeinbruch infolge von COVID-19 im dritten Geschäftsquartal, Automobilbereich am stärksten betroffen; im Schlussquartal Erholung über alle Geschäftsbereiche hinweg; deutlicher Preisverfall gegenüber dem Vorjahr |
| ― | Umsatz des Geschäftsjahres sowohl nominal als auch auf vergleichbarer Basis deutlich unter dem Vorjahreswert; geringfügige positive Währungsumrechnungseffekte von 0,5 % |
| ― | Alle Berichtsregionen mit Rückgängen auf vergleichbarer Basis; rückläufiger Umsatz prozentual am stärksten in der Region Americas mit einer beträchtlichen Abnahme um mehr als ein Fünftel; Umsatzentwicklung in der Region APAC gestützt durch moderates Wachstum in China |
| ― | Bis auf Illumination alle Geschäftsbereiche mit Umsatzabnahmen auf vergleichbarer Basis; Automotive und Visualization mit wesentlichen Rückgängen, während sich die Umsätze im Bereich Sensing nur moderat verringerten |
| ― | Illumination profitierte von der gestiegenen Nachfrage nach LED-Spezialbeleuchtung zur Pflanzenaufzucht; COVID-19 ausschlaggebend für den Rückgang bei Automotive; bei Visualization ließen vor allem die Umsätze mit Industrielaser für die Materialbearbeitung nach; Umsatzentwicklung im Bereich Sensing vor allem durch stärkere Nachfrage nach 3D-Sensoren gestützt |
Ergebnisentwicklung
| ― | Obwohl der Umsatz zurückging, legte das EBITDA mit 268 Mio. € beträchtlich zu; Anstieg der EBITDA-Marge um über 600 bps deshalb noch stärker |
| ― | Zunahme auch beim bereinigten EBITDA auf 269 Mio. € (Vj. 254 Mio. €); bereinigte EBITDA-Marge mit 20,1 % um 280 bps über dem Niveau des Vorjahres |
| ― | Ergebnisverbesserung in erster Linie bedingt durch die im Geschäftsjahr 2019 implementierten und im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 noch intensivierten Performance-Programme; die dadurch erzielten Kosteneinsparungen - auch im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Folgen - und eine Straffung des Produktportfolios steigerten Produktivität und Profitabilität; dadurch wurden der Preisverfall, negative Produktmixeffekte und negative Volumen- und Degressionseffekte aufgefangen; neben Erträgen aus Patentverkäufen und der Beilegung einer Rechtsstreitigkeit wirkten sich zudem Währungseffekte positiv aus |
| ― | Starker Ergebnisverbesserung im Bereich Illumination standen Ergebnisrückgänge bei Automotive, Sensing und Visualization gegenüber |
Bewertung der Geschäftsentwicklung
| ― | Umsatzentwicklung - vor allem aufgrund von COVID-19 - weit unter unseren Erwartungen |
| ― | Dadurch bedingter Ergebnisverlauf entsprach nicht ganz unseren ursprünglichen Planungen zu Beginn des Geschäftsjahres |
| ― | Geschäftsentwicklung deshalb - vor dem Hintergrund der Auswirkungen von COVID-19 - noch zufriedenstellend; die Ergebniszunahme, vor allem die im Vorjahresvergleich erhöhte EBITDA-Marge zeigt, dass wir mit unseren umfangreichen Gegenmaßnahmen strukturelle und damit nachhaltige Verbesserungen unserer Kostenbasis bewirken konnten, die uns mit Blick auf ein anziehendes wirtschaftliches Umfeld positiv in die Zukunft blicken lassen |
A.2.3.4 Automotive
Segmentkennzahlen AM
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | vergleichbar | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamter Umsatz | 1.588 | 1.781 | - 10,9 % | - 13,7 % | |
| EBITDA | 33 | 118 | - 71,9 % | ||
| EBITDA-Marge | 2,1 % | 6,6 % | - 450 bps | ||
| Mitarbeiter zum 30. September | in Tsd. FTE | 5,2 | 5,5 | - 5,5 % |
Umsatzentwicklung
| ― | Automobilmarkt nach der Vorjahresentwicklung weiterhin rückläufig und zudem durch COVID-19 stark beeinträchtigt; Geschäftsentwicklung von AM nach einem im Vorjahresvergleich stabilen Start in das Geschäftsjahr durch den Einbruch bei der Automobilproduktion erheblich betroffen; Erholung im Schlussquartal, Umsatz gleichwohl wesentlich unter dem Niveau des - von COVID-19 noch weitgehend unbeeinflussten - ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 |
| ― | Berichteter Umsatz wesentlich unter dem Vorjahreswert, Umsatzrückgang auf vergleichbarer Basis - nach der Bereinigung negativer Währungsumrechnungs- und positiver Portfolioeffekte - noch stärker; Portfolioveränderungen aufgrund der Akquisition von Ring Automotive im Vorjahr sowie wegen OSRAM CONTINENTAL erhöhten den Umsatz um 3,1 %, die Verminderung durch die Währungsumrechnung war nur geringfügig |
| ― | Wesentliche Umsatzrückgänge auf vergleichbarer Basis in EMEA und Americas; geringste Einbußen in APAC, mit geringfügigem Wachstum in China |
| ― | Rückläufige Umsatzentwicklung zeigte sich am stärksten (gemessen am nominalen Umsatz) beim Erstausrüstergeschäft mit traditioneller Technologie sowie im Geschäft mit LED-Komponenten; auf vergleichbarer Basis gingen der Umsatz mit Xenon- und Halogenscheinwerfern beträchtlich und das LED-Komponentengeschäft wesentlich zurück |
| ― | Gestützt wurde die nominale Umsatzentwicklung von AM durch die übrigen LED-basierten Produkte, sowohl im Erstausrüstergeschäft (einschließlich OSRAM CONTINENTAL) als auch im Ersatzteilbereich, da neben einer starken Zunahme bei XLS-Produkten (eXchangable LED LightSource) ein wesentliches Wachstum bei LED-Retrofits zu verzeichnen war (beides auf vergleichbarer Basis); das Ersatzteilgeschäft mit traditionellen Lichtprodukten ging deutlich, aber im Vergleich zum Erstausrüstergeschäft weniger stark zurück |
| ― | Anteil des Geschäfts mit LED-basierter Technologie erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in Summe auf 62,3 % (Vj. 59,5 %) |
Ergebnisentwicklung
| ― | Sowohl EBITDA mit 33 Mio. € (Vj. 118 Mio. €) als auch EBITDA-Marge mit 2,1 % (Vj. 6,6 %) rückläufig |
| ― | Bereinigtes EBITDA mit 76 Mio. € ebenfalls unter dem Vorjahreswert von 140 Mio. €; bereinigte EBITDA-Marge mit 4,8 % (Vj. 7,8 %) beträchtlich rückläufig |
| ― | Insgesamt gesehen war für diese Entwicklung der rückläufige Umsatz ausschlaggebend, der zu negativen Volumen- und Degressionseffekten führte; daneben war das Ergebnis durch negative Produktmixeffekte sowie Preisrückgänge und negative Währungseffekte beeinflusst; gegenläufig wirkten Produktivitätsverbesserungen |
| ― | Negatives EBITDA von OSRAM CONTINENTAL gegenüber dem Vorjahr angestiegen; Ergebnis von AM dadurch beträchtlich belastet |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse auf - 43 Mio. € (Vj. - 22 Mio. €) angestiegen, vor allem aufgrund von Transformationskosten |
| ― | Außerhalb des berichteten Segmentergebnisses wirkten Wertminderungen der Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte von OSRAM CONTINENTAL mit insgesamt 65 Mio. € > Ziffer 14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
Bewertung der Geschäftsentwicklung
| ― | Aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 auf den weiterhin eingetrübten Automobilmarkt wurden unsere Umsatzerwartungen verfehlt |
| ― | Vor allem durch fehlendes Geschäftsvolumen auch Ergebnis- und Margenentwicklung von AM schlechter als zu Beginn des Geschäftsjahres geplant |
| ― | Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 kann nicht zufriedenstellen; dies gilt auch für OSRAM CONTINENTAL; aus diesem Grund haben OSRAM und Continental vereinbart, die in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte wieder zu trennen > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse |
A.2.3.5 Digital
Segmentkennzahlen DI
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | nominal | vergleichbar | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamter Umsatz | 742 | 934 | - 20,6 % | - 20,3 % | |
| EBITDA | - 56 | - 39 | 43,2 % | ||
| EBITDA-Marge | - 7,6 % | - 4,2 % | - 340 bps | ||
| Mitarbeiter zum 30. September | in Tsd. FTE | 4,1 | 4,4 | - 6,8 % |
Umsatzentwicklung
| ― | Weiterhin herausforderndes Marktumfeld durch Rückgang des traditionellen Geschäfts und den zunehmenden Wettbewerbsdruck im LED-Bereich; aufgrund der bis zum Geschäftsjahresende andauernden Kontaktbeschränkungen war der Entertainmentbereich von DI besonders schwer durch COVID-19 betroffen; nach dem allgemeinen COVID-19-bedingten Umsatzeinbruch, hauptsächlich im dritten Quartal, keine spürbare Erholung des Segmentumsatzes im Schlussquartal |
| ― | Umsatz von DI ging gegenüber dem Vorjahr sowohl nominal als auch auf vergleichbarer Basis um mehr als ein Fünftel zurück; geringfügige negative Währungsumrechnungseffekte in Höhe von 0,3 % |
| ― | Regional betrachtet APAC mit stärkster Umsatzabnahme von über 30 % (auf vergleichbarer Basis), vor allem wegen der schwachen Nachfrage - insbesondere in China - nach Beleuchtungssystemen und Lichtinstallationen und im Entertainmentbereich; Umsatz in EMEA und Americas jeweils wesentlich unter dem Vorjahresniveau |
| ― | LED-Anteil am gesamten Umsatz mit 73,0 % weiter moderat angestiegen (Vj. 70,1 %) |
| ― | Alle Geschäftsbereiche von DI verzeichneten einen rückläufigen Umsatz auf vergleichbarer Basis |
| ― | Umsätze mit Lichtsystemen und Steuergeräten (Digital Systems) - dem größten Geschäftsbereich innerhalb des Segments - gingen wesentlich zurück (auf vergleichbarer Basis); Umsatz im Entertainment- und Industriegeschäft vor allem aufgrund des Nachfrageeinbruchs bei Bühnen-, Kino- und Studiobeleuchtung um rund ein Viertel rückläufig; im Wesentlichen COVID-19-bedingter Rückgang bei Kundenprojekten ließ den Umsatz im Bereich mit Beleuchtungssystemen und Lichtinstallationen beträchtlich zurückgehen; Bereich Connected Building Applications mit wesentlicher Abnahme, ebenfalls vor allem wegen COVID-19; lediglich bei unseren Smart-Farming-Angeboten blieb der Umsatz im Vorjahresvergleich stabil (auf berichteter Basis) |
Ergebnisentwicklung
| ― | Negatives EBITDA von - 56 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (- 39 Mio. €) verschlechtert |
| ― | Besondere EBITDA-wirksame Ergebniseinflüsse betrugen - 28 Mio. € (Vj. - 31 Mio. €); Rückgang von akquisitionsbezogenen Kosten überwiegt die Steigerung von Transformationskosten |
| ― | Negatives bereinigtes EBITDA im abgelaufenen Geschäftsjahr mit - 28 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von - 8 Mio. €) bereinigte EBITDA-Marge betrug - 3,8 % (Vj. - 0,9 %) |
| ― | Entwicklung des EBITDA bestimmt durch den rückläufigen Umsatz und die damit einhergehenden negativen Volumen- und Degressionseffekte; daneben belasteten Preisdruck und erhöhte Kosten; diese negativen Effekte konnten durch Produktivitätsmaßnahmen und Kosteneinsparungen erheblich abgemildert werden |
| ― | Trotz COVID-19-bedingten Umsatzrückgängen konnte in den Bereichen Digital Systems und Connected Building Applications die Ergebnissituation verbessert werden; die anderen Geschäftsbereiche verzeichneten einen Ergebnisrückgang, der nominal am stärksten im Entertainment- und Industriebereich ausfiel |
Bewertung der Geschäftsentwicklung
| ― | Umsatzentwicklung des Segments DI blieb aufgrund der - zum Teil bis zum Geschäftsjahresende und darüber hinaus anhaltenden - COVID-19-Auswirkungen weit unter unseren Erwartungen |
| ― | Ebenso wurde der ursprünglich zu Geschäftsjahresbeginn geplante moderate Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge nur bei Digital Systems erreicht |
| ― | Trotz der erreichten Produktivitätsverbesserungen sowie unserer - hinsichtlich der Höhe der Kosteneinsparungen - erfolgreichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Auswirkungen können wir mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht zufrieden sein |
A.2.3.6 Überleitung zum Konzernabschluss
Struktur
| ― | Überleitung Konzernabschluss enthält die Positionen Zentrale Posten und Pensionen sowie Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen |
| ― | Zentrale Posten umfassen Themen, die nicht direkt den Segmenten zugeordnet werden, weil sie aus Sicht des Vorstands nicht indikativ für deren Erfolgsbeurteilung sind (z. B. bestimmte Rechtsthemen), sowie die Kosten für die Governance-Funktionen, also für Funktionen mit klarem Steuerungscharakter; darüber hinaus anfallende zentrale Kosten werden in den Zentralen Posten ausgewiesen, soweit sie nicht den Segmenten nach Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen der Konzernzentrale verrechnet wurden |
| ― | Pensionen beinhalten nicht den Segmenten zugeordnete Aufwendungen und Erträge aus Pensionsthemen - Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen umfassen die Konsolidierung von Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten; daneben sind Überleitungs- und Umgliederungsthemen sowie die Aktivitäten der Konzern-Treasury enthalten |
Ergebnisentwicklung
| ― | Negatives EBITDA von Zentrale Posten und Pensionen mit - 87 Mio. € (Vj. - 103 Mio. €) wesentlich unter dem Vorjahresniveau |
| ― | Zentrale Posten bei - 78 Mio. € (Vj. - 97 Mio. €); Pensionen bei - 9 Mio. € (Vj. - 6 Mio. €); Verbesserung bei Zentrale Posten vor allem aufgrund von Restrukturierungen und erhöhter Kostendisziplin |
| ― | Besondere Ergebniseinflüsse mit - 25 Mio. € unverändert zum Vorjahr; darin wirkten mit fast zwei Dritteln Transformationskosten im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen in der Konzernzentrale > Ziffer 5 l Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss und daneben akquisitionsbezogene Kosten |
| ― | Entwicklung des bereinigten EBITDA von Zentrale Posten und Pensionen folgte damit dem berichteten EBITDA; im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug das bereinigte EBITDA von Zentrale Posten und Pensionen - 62 Mio. € (Vj. - 77 Mio. €) |
A.2.4 Finanzlage
A.2.4.1 Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
| ― | Hauptziel ist es, die Zahlungsfähigkeit des Konzerns und der Einzelgesellschaften jederzeit zu gewährleisten sowie finanzielle Risiken zu zentralisieren und zu reduzieren |
| ― | Gleichzeitig sollen die Kapitalkosten minimiert und die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig sichergestellt und gestaltet werden |
| ― | Das OSRAM-Finanzmanagement ist verantwortlich für Liquiditätssteuerung, Sicherstellung eines ausreichenden Fremdkapitalmarktzugangs, Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken, Konzernfinanzierung sowie Vergabe von Bürgschaften und Patronatserklärungen |
| ― | Zentrale Steuerung durch Corporate Finance & Treasury gewährleistet Transparenz und Kosteneffizienz |
| ― | Neben ihrer Governance-Funktion (Überwachung der Einhaltung konzernweiter Vorgaben) berät Corporate Finance & Treasury die operativen Gesellschaften und bietet Finanzdienstleistungen an |
| ― | Bereitstellung von Treasury-Infrastrukturen umfasst unter anderem Cash Pools zur Liquiditätskonzentration: Durch ein zentralisiertes Cash-Management-System werden Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften verwendet, um Finanzbedarf anderer Konzerngesellschaften zu decken, wodurch Fremdfinanzierungsvolumen und Zinsaufwand reduziert werden; Transparenz zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch monatlich rollierende Liquiditätsplanung auf Ebene wesentlicher Gesellschaften |
| ― | Corporate Finance & Treasury ist zentraler Handelspartner für den Abschluss von derivativen Sicherungsgeschäften innerhalb des OSRAM Licht-Konzerns, soweit lokale Devisenregelungen es zulassen; Abschluss externer Sicherungsgeschäfte mit Banken damit weitestgehend auf Corporate Finance & Treasury konzentriert |
| ― | Treasury Risk Committee definiert und überwacht Risikostrategie und Grundsätze des Finanzmanagements |
| ― | Für weitere Informationen zum Ausmaß und Management finanzieller Risiken sowie zur Finanzierung >Ziffer 29 l Management von finanziellen Risiken bzw. > Ziffer 20 l Finanzschulden in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
A.2.4.2 Kapitalfluss- und Investitionsanalyse
Entwicklung der Mittelzuflüsse/-abflüsse
in Mio. €
| Geschäftsjahr | Veränderung nominal | ||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Free Cash Flow Segmente | |||
| Opto Semiconductors | 190 | 160 | 18,8 % |
| Automotive | - 36 | 127 | k.A. |
| Digital | - 39 | - 73 | - 47,4 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - 103 | - 197 | - 47,6 % |
| Free Cash Flow OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 12 | 17 | -27,0 % |
| darin: Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - 98 | - 208 | - 52,6 % |
| Mittelzufluss/-abfluss OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) aus | |||
| Laufender Geschäftstätigkeit | 111 | 224 | - 50,7 % |
| Investitionstätigkeit | - 118 | - 246 | - 52,1 % |
| Finanzierungstätigkeit | 35 | 71 | - 50,1 % |
Free Cash Flow OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Free Cash Flow trotz der negativen Ergebnisentwicklung ausgeglichen und damit annähernd auf dem Niveau des Vorjahres; ausschlaggebend waren stark verringerte Investitionen in Sachanlagen bei OS |
| ― | Gesamtsumme der Investitionen von OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) mit 98 Mio. € um mehr als die Hälfte verringert; neben planmäßigen Kürzungen wurden Investitionen in erheblichem Umfang aufgrund von liquiditätssichernden Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 aufgeschoben |
| ― | Asset-Management-Maßnahmen führten zu einer Mittelfreisetzung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräten, dies wurde aber durch den stark angestiegenen Mittelabfluss im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen überwogen; in Summe führte dies im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer Mittelbindung von 40 Mio.€ (Vj. Mittelfreisetzung von 110 Mio. €) beim operativen Nettoumlaufvermögen; Veränderung der Kapitalbindungsdauer des operativen Netto-Umlaufvermögens (Days Outstanding) auf 85 Tage (Vj. 74 Tage) > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung |
| ― | Erstanwendung von IFRS 16 wirkte sich im Geschäftsjahr 2020 mit 54 Mio. € positiv auf den Free Cash Flow aus (davon bei OS 17 Mio. €, bei AM 14 Mio. €, bei DI 10 Mio. € und 12 Mio. € in Zentrale Posten innerhalb Überleitung Konzernabschluss) |
| ― | Free Cash Flow von OS wesentlich über dem Niveau des Vorjahres; ausschlaggebend war das im Vorjahresvergleich verbesserte Ergebnis und die auf 53 Mio. € (Vj. 139 Mio. €) stark verringerten Investitionen in Sachanlagen |
| ― | Nach einem positiven Beitrag im Vorjahr drehte der Free Cash Flow von AM ins Negative; dies war neben der schwächeren Ergebnisentwicklung vor allem durch die Erhöhung des operativen Nettoumlaufvermögens bedingt |
| ― | Negativer Free Cash Flow des Vorjahres bei DI verminderte sich stark; ausschlaggebend waren rückläufige Investitionen sowie der Rückgang des operativen Nettoumlaufvermögens |
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen nach Segmenten in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Opto Semiconductors | 53 | 139 |
| Automotive | 37 | 49 |
| Digital | 8 | 19 |
| Zentrale Posten und Pensionen | 0 | 1 |
| Investitionen OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 98 | 208 |
nach Regionen in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EMEA | 52 | 96 |
| APAC | 26 | 91 |
| Americas | 18 | 20 |
| Investitionen OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 98 | 208 |
Weitere Investitionstätigkeit und Veräußerungen OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Erlöse und Zahlungen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten abzüglich abgehender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente resultieren aus einem Nettoabfluss an Zahlungsmitteln in Höhe von 14 Mio. € im Zusammenhang mit dem Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts; ein weiterer Verkauf einer Geschäftseinheit im asiatischen Raum im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 führte zu einem Mittelzufluss in Höhe von 4 Mio. € |
| ― | Die Auszahlungen für den Erwerb von Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Zahlungen für Unternehmenserwerbe früherer Geschäftsjahre, insbesondere bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten |
| ― | Die Investitionen in Finanzanlagen resultieren aus Investitionen, die von OSRAMs Venture-Capital-Einheit Fluxunit getätigt wurden, insbesondere Kapitaleinzahlungen in Investmentgesellschaften und bestehende Beteiligungen sowie den Erwerb von Anteilen an der VividQ Ltd., London (Großbritannien) |
A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse
Nettofinanzschulden
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 714 | 539 |
| + Langfristige Finanzschulden | 148 | 120 |
| Summe Finanzschulden | 862 | 659 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 321 | 310 |
| Summe Liquidität | 321 | 310 |
| Nettofinanzschulden | - 541 | -350 |
| - Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 144 | 167 |
| Angepasste-Nettofinanzschulden | -685 | -516 |
Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Im Zusammenhang mit dem Kontrollübergang auf ams im Juli 2020 > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse wurden im September 2020 das langfristige Darlehen der Europäischen Investitionsbank, die unter der variabel verzinslichen revolvierenden Kreditlinie in Anspruch genommenen Beträge inklusive Unterkreditlinien (ancillary facilities) sowie eine seit April 2020 bestehende weitere bilaterale Kreditlinie zurückgezahlt und durch Gesellschafterdarlehen von ams ersetzt |
| ― | Am 11. September 2020 hat die OSRAM GmbH einen Kreditvertrag mit der ams AG als Darlehensgeberin über insgesamt bis zu 1.050 Mio. € abgeschlossen, unter dem zum Geschäftsjahresende 675 Mio. € in Anspruch genommen waren |
| ― | Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche bei 35 Mio. € (Vj. 71 Mio. €) |
Nettofinanzschulden
| ― | Durch die Erstanwendung von IFRS 16 erhöhten sich die Finanzschulden zum 30. September 2020 um insgesamt 188 Mio. € |
| ― | Finanzschulden von OSRAM CONTINENTAL in Höhe von 98 Mio. € wurden zum 30. September 2020 in den Posten Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten umgegliedert; außerdem wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von OSRAM CONTINENTAL in Höhe von 9 Mio. € in den Posten Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte umgegliedert |
| ― | Der Quotient aus Nettofinanzschulden und EBITDA wird als Kennzahl im Rahmen des Fremdkapitalmanagements und bei vertraglichen Verpflichtungen aus Kreditverträgen (Financial Covenant) verwendet > Ziffer 20 l Finanzschulden und > Ziffer 27 l Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. |
Entwicklung der Nettofinanzschulden
in Mio. €
| Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|
| Nettofinanzschulden-am-1.-Oktober-2019 | -350 |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 |
| Veränderung Nettoumlaufvermögen 1) | - 11 |
| Veränderung sonstiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | - 5 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 32 |
| Sonstige Mittelzu- und -abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit 2) | 1 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - 98 |
| Free Cash Flow OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 12 |
| Erhöung der Finanzschulden infolge der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Oktober 2019 | - 236 |
| Erlöse und Zahlungen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten 3) | 7 |
| Erwerb von Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | - 14 |
| Investitionen in Finanzanlagen | - 4 |
| Sonstige Investitions- und Finanzierungstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) 4) | - 45 |
| Umgliederung der Nettofinanzschulden von OSRAM Continental in Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 89 |
| Nettofinanzschulden am 30. September 2020 | -541 |
1) Enthält Veränderungen der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten.
2) Enthält erhaltene Dividenden, erhaltene Zinsen und sonstige Überleitungspositionen auf den Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit.
3) In der Darstellung der Entwicklung der Nettofinanzschulden ist der erhaltene Kaufpreis für den aufgegebenen Geschäftsbereich (Siteco) nicht um den veräußerten Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 17 Mio. € reduziert, da diese zum 30. September 2019 aufgrund des Ausweises im Bilanzposten Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bereits nicht mehr in der Berechnung der Nettofinanzschulden der fortgeführten Geschäftsbereiche enthalten waren. In der Konzern-Kapitalflussrechnung ist der Nettoabfluss an Zahlungsmitteln aus der Veräußerung entsprechend IAS 7 abzüglich des veräußerten Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten dargestellt.
4) Enthält neben zahlungswirksamen Vorgängen auch zahlungsunwirksame Effekte, beispielsweise aus der Währungsumrechnung sowie zahlungsunwirksame Veränderungen von Leasingverbindlichkeiten.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente
Im Oktober 2019 hat OSRAM erstmalig über ein eigenes Factoring-Programm Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum 30. September 2020 betrug das im Rahmen dieses Programms verkaufte Forderungsvolumen 35 Mio. €. Bestehende Supply-Chain-Financing-Programme von Kunden wurden weiterhin genutzt, waren zum Geschäftsjahresende jedoch nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.
Vertragliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten
Künftige Mittelabflüsse, die aus zum 30. September 2020 bestehenden vertraglichen Verpflichtungen resultieren, stellen sich wie folgt dar:
Zahlungen aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten
in Mio. €
| Insgesamt | Innerhalb von 1 Jahr | Innerhalb von 1 bis 5 Jahren | Nach 5 Jahren | |
|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden 1) | 915 | 742 | 104 | 69 |
| Einkaufsverpflichtungen | 124 | 121 | 4 | - |
| Summe vertragliche Verpflichtungen | 1.040 | 862 | 108 | 69 |
1) Inklusive Zinszahlungen.
| ― | Zur Zusammensetzung der Finanzschulden siehe > Ziffer 20 l Finanzschulden in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
| ― | Einkaufsverpflichtungen beinhalten rechtlich verbindliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie zum Erwerb von Dienstleistungen |
A.2.4.4 Finanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
| ― | OSRAM gewährt wesentliche Pensions- und pensionsähnliche Zusagen in Deutschland und den USA; weitere Länder mit weniger bedeutenden Zusagen |
| ― | Zusagen nahezu vollständig kapitalgedeckt |
Finanzierungsstatus OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche)
| ― | Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen 1.218 Mio. € (Vj. 1.249 Mio. €) |
| ― | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 1.088 Mio. € (Vj. 1.098 Mio. €) |
| ― | Rückgang der Unterdeckung zum 30. September 2020 auf 130 Mio. € (Vj. 151 Mio. €); Ausfinanzierungsgrad einschließlich nicht kapitalgedeckter Zusagen damit 89 % (Vj. 88 %) und ebenso wie der Ausfinanzierungsgrad kapitalgedeckter Pläne mit 99 % (Vj. 98 %) leicht angestiegen |
| ― | Veränderung des Finanzierungsstatus ist das Ergebnis vielfältiger Einflussfaktoren mit teils unterschiedlichen Vorzeichen; aufgrund von Währungseffekten in den USA haben sich die Pensionsverpflichtungen und das Planvermögen erheblich verringert; eine positive Planvermögensentwicklung in den USA und Deutschland konnte jedoch die negativen Währungseffekte beim Planvermögen kompensieren und dadurch den Finanzierungsstatus verbessern |
A.2.5 Vermögenslage
A.2.5.1 Bilanzstrukturanalyse
Aktiva
| ― | Gesamtvermögen des OSRAM Licht-Konzerns zum 30. September 2020 deutlich unter dem Vorjahresniveau |
| ― | Veränderungen bei der Vermögensstruktur unter anderem aufgrund der Umgliederung langfristiger Vermögenswerte in den Posten Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche in B.6 Anhang zum Konzernabschluss sowie durch die Aktivierung von Nutzungsrechten infolge der Erstanwendung von IFRS 16 > Ziffer 3 l Auswirkungen der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsverlautbarungen in B.6 Anhang zum Konzernabschluss |
| ― | Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente betrugen am Bilanzstichtag 321 Mio. € und sind damit gegenüber dem Vorjahreswert (310 Mio. €) nur moderat angestiegen |
| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte verminderten sich beträchtlich bzw. deutlich - vor allem aufgrund der im Zuge der rückläufigen Geschäftstätigkeit ergriffenen Maßnahmen des Working-Capital-Managements -, insgesamt um annähernd 170 Mio. € |
| ― | Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte mit beträchtlicher Erhöhung auf 117 Mio. € infolge der Umgliederung der Continental zuzurechnenden Vermögenswerte an OSRAM CONTINENTAL in diesen Posten; im Vorjahr waren hier noch die im Geschäftsjahr 2020 veräußerten Vermögenswerte des europäischen Leuchtengeschäfts enthalten |
| ― | In Summe kurzfristiges Vermögen dadurch mit deutlichem Rückgang |
| ― | Sonstige immaterielle Vermögenswerte verminderten sich durch planmäßige Abschreibungen und aufgrund von Wertminderungen sowie Umgliederungen in Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL stark, in Summe um über 150 Mio. € |
| ― | Wesentlicher Rückgang der Sachanlagen um fast 270 Mio. €, hauptsächlich durch planmäßige Abschreibungen und zudem aufgrund von Wertminderungen sowie Umgliederungen in Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL |
| ― | Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden am 1. Oktober 2019 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe von 236 Mio. € aktiviert; zum Geschäftsjahresende betrug der Posten Nutzungsrechte 190 Mio. € |
| ― | Dadurch in Summe deutlicher Rückgang des langfristigen Vermögens; Anteil des langfristigen Vermögens an der Bilanzsumme mit 58 % auf Vorjahresniveau |
Passiva
| ― | Veränderungen auf der Passivseite der Bilanz insbesondere infolge der Erstanwendung von IFRS 16, Umgliederungen in den Posten Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten sowie durch den Abschluss eines Kreditvertrags mit ams |
| ― | Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden stiegen beträchtlich um über 170 Mio. € an, hauptsächlich aufgrund der Änderung der Fremdkapitalstruktur mit kurzfristigen Darlehen von ams, durch die nicht nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sondern auch ein langfristiges Darlehen der Europäischen Investitionsbank abgelöst wurde; die Umstellung auf IFRS 16 erhöhte den Posten um rund 39 Mio. €; gegenläufig wirkte die Umgliederung von Finanzschulden von OSRAM-CONTINENTAL-Gesellschaften in Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten |
| ― | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich insbesondere im Zuge der rückläufigen Geschäftstätigkeit beträchtlich auf 372 Mio. € (Vj. 548 Mio. €) |
| ― | Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten um über 20 Mio. € im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL beträchtlich angestiegen; gegenläufig wirkte der Abgang von Schulden in Verbindung mit dem Abschluss des Verkaufs des europäischen Leuchtengeschäfts |
| ― | Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen damit nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres |
| ― | Langfristige Finanzschulden erhöhten sich auf 148 Mio. € (Vj. 120 Mio. €) durch die erstmalige Passivierung von Leasingverbindlichkeiten aufgrund von IFRS 16 in Höhe von 148 Mio. €; gegenläufig wirkte die Rückzahlung des Darlehens der Europäischen Investitionsbank |
| ― | Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verminderten sich wesentlich auf 144 Mio. € (Vj. 167 Mio. €) |
| ― | Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen insgesamt dadurch gegenüber dem Vorjahr moderat rückläufig |
| ― | Wesentlicher Rückgang des Eigenkapitals, vor allem bedingt durch die negative Ergebnisentwicklung, daneben Abnahme von Nicht beherrschende Anteile auf - 10 Mio. € (Vj. 79 Mio. €) im Zusammenhang mit OSRAM CONTINENTAL |
| ― | Eigenkapitalquote (Summe Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) zum 30. September 2020 bei 44 % (Vj. 48 %) |
Bilanzstruktur
in Mio. €
| 30. September | Veränderung nominal | ||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||
| Kurzfristiges Vermögen | 1.669 | 1.824 | - 8,5 % |
| darin zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | 117 | 93 | 25,9 % |
| Langfristiges Vermögen | 2.317 | 2.511 | - 7,7 % |
| Summe-Aktiva | 3.987 | 4.335 | -8,0% |
| 30. September | Veränderung nominal | ||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Passiva | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 1.808 | 1.786 | 1,2 % |
| darin Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 111 | 90 | 23,6 % |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 442 | 466 | - 5,2 % |
| Eigenkapital | 1.737 | 2.083 | - 16,6 % |
| Summe Passiva | 3.987 | 4.335 | -8,0% |
Außerbilanzielle Verpflichtungen
Wichtigste außerbilanzielle Verpflichtungen umfassten Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen und bilanziell nicht erfasste Garantien/Bürgschaften > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse und > Ziffer 24 l Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
A.2.5.2 Erläuterung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
Im Juni 2019 unterzeichnete OSRAM eine Vereinbarung mit Stern Stewart Capital Sustainability GmbH, München, über den Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts, im Wesentlichen betrieben durch die Siteco Beleuchtungstechnik GmbH (Siteco), Traunreut. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 1. Oktober 2019. Das europäische Leuchtengeschäft wurde seit Beginn des Geschäftsjahres 2019, nach einer strategischen Entscheidung des Vorstands, sich vom gesamten Leuchtengeschäft zu trennen, als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. Siehe dazu > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
A.2.6 Kennzahlen-Überleitung
In diesem Kapitel wird die wertmäßige Ermittlung einiger unter > A.1.2 Unternehmenssteuerung beschriebenen Leistungsindikatoren dargestellt. Dazu zählt im Falle von APM auch eine Überleitungsrechnung auf die jeweilige, am ehesten vergleichbare IFRS-Zahl.
Vergleichbares Umsatzwachstum
Umsatzveränderungen geben wir für OSRAM insgesamt, nach Segmenten, Regionen sowie Technologie als prozentuale Veränderung zwischen der Berichts- und der jeweiligen Vergleichsperiode entweder auf nominaler oder vergleichbarer Basis (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) an. Dadurch wird eine Analyse der operativen Geschäftsentwicklung ohne verzerrende Wirkungen, die sich aus der Umrechnung des Umsatzes in Euro (im Rahmen der Abschlusserstellung) und aus Akquisitionen bzw. Desinvestitionen ergeben, ermöglicht. Andere Effekte wie Preiserhöhungen bzw. -senkungen oder Mengen-/Volumenänderungen bleiben beim vergleichbaren Umsatzwachstum außer Betracht.
Vergleichbares Umsatzwachstum
Vergleichbare Umsatzveränderung
Nominales Umsatzwachstum - Währungsumrechnungseffekt - Portfolioeffekt = vergleichbares Umsatzwachstum
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 2020: - 12,3 % - 0 % - 1,6 % = - 13,8 % | 2019: - 8,6 % - 2,0 % - 2,5 % = - 13,1 % |
Währungsumrechnungseffekt
(Umsatz Berichtsperiode zum Wechselkurs Berichtsperiode - Umsatz Berichtsperiode zum Wechselkurs Vorperiode) / Umsatz Vorperiode zum Wechselkurs Vorperiode
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 2020: (3.039 - 3.040) / 3.464 = 0,0 % | 2019: (3.464 - 3.398) / 3.789 = 2,0 % |
Portfolioeffekt 1)
Umsatz aus Akquisitionen der Berichtsperiode und Desinvestitionen der Vorperiode sowie Änderungen in der Zuordnung von Geschäftsaktivitäten / Umsatz Vorperiode
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 2020: 54 / 3.464 = 1,6 % | 2019: 96 / 3.789 = 2,5 % |
1) Unterjährige Portfolioveränderungen bewirken eine zeitanteilige Nachwirkung in der der Akquisition/Desinvestition folgenden Periode, da der Portfolioeffekt in der Periode der Portfolioveränderung nur auf die Berichtsmonate wirkt, in denen das zugegangene Unternehmen bereits zu OSRAM gehörte bzw. das abgegangene Unternehmen nicht mehr zu OSRAM gehörte. Diese Nachwirkung in der Folgeperiode ergibt sich daher auf die Monate, in denen das zugegangene/abgegangene Unternehmen in der Periode der Portfolioveränderung noch nicht bzw. noch zu OSRAM gehörte.
EBITDA und EBITDA-Marge
Wir bewerten unsere operativen Geschäftsergebnisse für OSRAM insgesamt und unsere Segmente vor allem auf Basis der (bereinigten) EBITDA-Marge. Die (bereinigte) EBITDA-Marge ist als Quotient aus (bereinigtem) EBITDA und Umsatz definiert. Bei der Ermittlung des bereinigten EBITDA wird das EBITDA um besondere (wiederkehrende und nicht wiederkehrende) Ergebniseinflüsse korrigiert. Das bereinigte EBITDA verwenden wir darüber hinaus bei der Ermittlung unserer Kapitalstrukturkennzahlen. Aufgrund seiner Definition spiegelt das EBITDA nicht sämtliche wirtschaftlichen Auswirkungen (kein Wertverlust von Vermögenswerten durch Abschreibungen und Wertminderungen) wider. Zudem ist im EBITDA das Finanzergebnis nicht enthalten.
EBITDA
in Mio. €
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | ||
|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||
| --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis nach Steuern | - 267 | - 343 |
| Ertragsteuern | - 31 | - 33 |
| Finanzergebnis 1) | 40 | 32 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2) | 415 | 521 |
| EBITDA 3) | 157 | 176 |
1) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand sowie sonstiges Finanzergebnis.
2) Abschreibungen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte, nach Wertaufholungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, nach Wertaufholungen; im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 einschließlich Abschreibungen auf Nutzungsrechte (aufgrund der modifiziert retrospektiven Anwendung wurden die Werte der Vorjahresperiode nicht angepasst).
3) EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) ist der Gewinn/Verlust vor Finanzergebnis, Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte (Geschäfts- und Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte) und Sachanlagen, nach Wertaufholungen.
EBITDA-Marge und bereinigte EBITDA-Marge
in Mio. €
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | ||
|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||
| --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Umsatz | 3.039 | 3.464 |
| EBITDA | 157 | 176 |
| EBITDA-Marge | 5,2 % | 5,1 % |
| Besondere Ergebniseinflüsse 1) | - 96 | - 131 |
| Transformationskosten | - 90 | - 87 |
| Akquisitionsbezogene Kosten | - 6 | - 41 |
| Sonstige | 0 | - 3 |
| Bereinigtes EBITDA | 253 | 307 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | 8,3 % | 8,9-% |
1) Besondere Ergebniseinflüsse umfassen EBITDA-wirksame Transformations- und akquisitionsbezogene Kosten, Kosten für wesentliche rechtliche und regulatorische Themen sowie damit zusammenhängende Erträge wie z. B. der Auflösung von Rückstellungen. EBITDA-wirksame Transformationskosten resultieren vor allem aus notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit (Anpassung von Fertigungskapazitäten, Verbesserung der Kostenposition etc.). EBITDA-wirksame akquisitionsbezogene Kosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaften, Beteiligungen und Geschäftsbetrieben stehen. Diese umfassen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Kosten für die Integration bzw. Veräußerung sowie erfolgswirksame Anpassungen von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben.
Liquidität
Wir berichten den Free Cash Flow als Liquiditätskennzahl, die einen Anhaltspunkt für die Fähigkeit gibt, aus unserer operativen Geschäftstätigkeit langfristig Zahlungsmittel zu generieren. Allerdings sind diese Mittel nicht ausschließlich nach eigenem Ermessen verwendbar, sondern werden auch für verschiedenste nicht ermessensabhängige Ausgaben benötigt, z. B. zur Bedienung unserer Finanzschulden oder für Dividendenzahlungen. Der Free Cash Flow ist definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Free Cash Flow
in Mio. €
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | ||
|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||
| --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 111 | 224 |
| abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 98 | 208 |
| Free Cash Flow | 12 | 17 |
Kapitalstruktur
Die Nettofinanzschulden ergeben sich aus der Differenz der Summe Finanzschulden und der Summe Liquidität. Die angepassten Nettofinanzschulden werden aus den Nettofinanzschulden abzüglich Pensionen und ähnliche Verpflichtungen errechnet. Zur Ermittlung der Nettofinanzschulden bzw. angepassten Nettofinanzschulden > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse. Die Tatsache, dass Finanzschulden bzw. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von der Liquidität abgezogen werden, bedeutet nicht, dass die Liquidität nur oder in erster Linie zur Bedienung dieser Verpflichtungen verwendet werden kann.
Kapitalstrukturkennzahlen
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 | 176 |
| Nettofinanzschulden | - 541 | - 350 |
| Nettofinanzschulden im Verhältnis zu EBITDA | -3,4 | - 2,0 |
| Angepasste Nettofinanzschulden | - 685 | - 516 |
| Angepasste Nettofinanzschulden im Verhältnis zu EBITDA | -4,4 | - 2,9 |
Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Summe Eigenkapital | 1.737 | 2.083 |
| Bilanzsumme | 3.987 | 4.335 |
| Eigenkapitalquote | 44% | 48-% |
Kapitalbindungsdauer des operativen Nettoumlaufvermögens (Days Outstanding)
Kapitalbindungsdauer des operativen Nettoumlaufvermögens (Days Outstanding) 1)
[(Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen) / Umsatz] x 365
| 2020: [(641 + 440 - 372) / 3.039] x 365 = 85,1 | 2019: [(692 + 558 - 548) / 3.464] x 365 = 73,9 |
1) OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche).
A . 3 Nachtragsbericht
Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH
Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 44,65 € unterbreitet werden. Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung des Unternehmenswerts von OSRAM nach IDW S 1 festgelegt.
Am 2. November 2020 haben sich die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) aufgrund einer Änderung des Basiszinssatzes auf eine Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. September 2020 geeinigt. Die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 anzubietende Barabfindung wurde von 44,65 € um 0,89 € auf 45,54 € je OSRAM Aktie erhöht. Die Ausgleichszahlung wie auch der Vertrag im Übrigen blieben unverändert.
Die Aktionäre der OSRAM Licht AG haben dem Abschluss des durch Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 geänderten Vertrags vom 22. September 2020 auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. November 2020 zugestimmt.
Einflussnahme des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf die aktiven latenten Steuern im Konzernabschluss
Das rückwirkende Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, erwartet zum 1. Oktober 2020, wird den Bestand an latenten Steuern im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG beeinflussen, unter anderem da latente Steuern eines ertragsteuerlichen Organkreises auf Ebene des Organträgers zu bewerten und auszuweisen sind. Der im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG zum 30. September 2020 ausgewiesene Bestand an aktiven latenten Steuern entfällt mit rund 390 Mio. € auf den ertragsteuerlichen Organkreis der OSRAM Licht AG. Dieser Bestand ist bei Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum größten Teil ergebniswirksam auszubuchen.
Veränderungen im Vorstand
Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand (CTO), in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands zum 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Aus diesen Entwicklungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 30. September 2020.
Darüber hinaus sind nach dem Stichtag 30. September 2020 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung und mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.
A . 4 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen
A.4.1 Prognosebericht
A.4.1.1 Künftige gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung
Das Weltwirtschaftswachstum wird nach aktuellen Prognosen basierend auf dem Mittelwert des Consensus Forecast im Kalenderjahr 2021 voraussichtlich 4,9 % betragen und damit den Einbruch in 2020 in etwa ausgleichen. Die wirtschaftlichen Aussichten werden weiterhin maßgeblich vom zukünftigen Infektionsgeschehen geprägt sein. Durch die weiterhin teilweise unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus bestehen erhebliche Risiken für eine kontinuierliche wirtschaftliche Erholung. Darüber hinaus besteht das Risiko einer erneuten Eskalation in Handelsfragen und politischen Streitpunkten der USA und China. Auch seit längerem bestehende Handelskonflikte der USA mit der EU schwelen weiter. Darüber hinaus besteht weiterhin das Risiko eines ungeregelten Brexit. Der Ausgang und weitere Verlauf dieser Konflikte dürfte ebenfalls die wirtschaftliche Entwicklung prägen. Die Entwicklung der Weltwirtschaft hat einen direkten Einfluss auf die wichtigsten makroökonomischen Indikatoren für den Lichtmarkt.
Die Vorhersagen von IHS Markit zur Automobilproduktion sind mit etwa 13,5 % Wachstum für unser Geschäftsjahr 2021 deutlich positiv, nach dem Einbruch im Jahr 2020. Allerdings werden die Volumina der Pkw-Produktion im Vergleich zum Jahr 2019 mittelfristig nicht erreicht. Für das kommende Geschäftsjahr werden die Risiken für ein geringeres Wachstum als vergleichsweise hoch eingeschätzt, da die Visibilität für die Nachfrageentwicklung begrenzt ist und mögliche weitere Einschränkungen aufgrund der Pandemie und möglicher Handelskonflikte schwer einzuschätzen sind. Vor allem eine weitere Pandemie-Welle aufgrund fehlender Impfstoffe würde sich negativ auf das Wachstum auswirken. Ein Produktionsrückgang hätte einen direkten Einfluss auf das Wachstum der Nachfrage für die Zulieferung von Lichtprodukten für neue Fahrzeuge.
Die Prognose des Wachstums im Halbleitermarkt ist gemäß der Vorhersage vom August des WSTS (World Semiconductor Trade Statistics) mit einem weltweiten Anstieg von etwa 4 % im Geschäftsjahr 2021 positiv. Dabei wird im ersten Quartal noch ein Rückgang erwartet, gefolgt von einer deutlichen Belebung in den Folgequartalen. In dem von OSRAM adressierten Opto-Halbleiterbereich erwarten die Analysten von OMDIA im Kalenderjahr 2021 ein Wachstum von rund 5 %. Dabei soll der im Jahr 2020 von einem deutlichen Rückgang betroffene Automobilbereich Wachstumsraten im zweistelligen Bereich zeigen.
Unabhängig von den konjunkturellen Einflüssen auf die allgemeine Wirtschaftsentwicklung setzt sich die Transformation am Weltlichtmarkt fort, die einen Anstieg der halbleiterbasierten Beleuchtung zu Lasten der traditionellen Beleuchtung bedeutet. So wird beispielsweise erwartet, dass die LED-Penetration in Autoscheinwerfern im kommenden Geschäftsjahr weiter zunimmt. Zudem zeigt sich ein deutlicher Anstieg von vernetzten und intelligenten Lichtlösungen in nahezu allen Lichtmärkten. Auch optische Sensorik wird eine steigende Nachfrage verzeichnen. Das Wachstum des Lichtmarkts wird schätzungsweise etwas über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum liegen.
Dabei gehen wir davon aus, dass die Märkte sich zunehmend unterscheiden, einerseits in volumengetriebene Märkte, an denen gleichbleibend hohe Qualität und Kosteneffizienz wettbewerbsentscheidend sind, und andererseits in Technologiemärkte im professionellen Umfeld, die sich durch Innovation, kundenspezifische Lösungen und nachhaltiges Wachstum auszeichnen. Beispielsweise gehen unsere Prognosen für den Automobilbereich von einem anhaltenden Trend zu höherwertigen Fahrzeugausstattungen aus. Lichtprodukte in Fahrzeugen sollten von diesem Trend überproportional profitieren, was sich durch einen höheren Umsatz für Lichttechnologien pro Fahrzeug ausdrücken könnte. Auch profitieren andere Anwendungen der Photonik über die reine Beleuchtung hinaus vom Technologiewandel. So wird erwartet, dass Märkte wie LED-Pflanzenlicht oder Laser für optische Sensorik in Fahrzeugen beispielsweise zweistellig wachsen werden.
A.4.1.2 Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Die oben dargestellten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen zeigen, dass OSRAM in dynamischen Märkten agiert und derzeit gewisse Unsicherheiten bezüglich der weiteren Marktentwicklungen bestehen. Vor diesem Hintergrund gehen wir für OSRAM von einer Bandbreite im vergleichbaren Umsatzwachstum (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) von 6 % bis 10 % aus. Bei OS und AM erwarten wir ein deutliches vergleichbares Umsatzwachstum. Wir erwarten, dass bei DI zumindest das Entertainment-Geschäft weiter durch die COVID-19-Pandemie belastet sein wird.
Wir gehen für OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) für das Geschäftsjahr 2021 von einer EBITDA-Marge - bereinigt um besondere Ergebniseinflüsse (insbesondere Transformationskosten) - in Höhe von 9 % bis 11 % aus, was einer geringen bis moderaten Steigerung gegenüber 2020 entspricht. Auch auf Ebene der Segmente erwarten wir einen geringen bis moderaten Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge.
A.4.1.3 Erwartete Finanz- und Liquiditätssituation sowie geplante Investitionen
Für das nächste Geschäftsjahr erwarten wir einen Free Cash Flow im ausgeglichenen bis niedrig zweistellig positiven Mio.-€-Bereich. Dazu wird OS mit einem deutlich positiven Free Cash Flow beitragen. Für AM erwarten wir einen ausgeglichenen Free Cash Flow. Für DI gehen wir von einem negativen Free Cash Flow aus. Belastet wird der Free Cash Flow durch erwartete Zahlungen für Restrukturierungskosten, die sowohl Zentralfunktionen als auch Segmente betreffen.
Wir erwarten, dass OSRAM auch im nächsten Geschäftsjahr ein stabiles Finanzprofil aufweisen wird, das ausreichend Finanzierungsspielraum für die geschäftlichen Erfordernisse in den kommenden Jahren bietet.
A.4.1.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Neben der dargestellten makroökonomischen Entwicklung basiert diese Prognose auf dem mehrjährigen Geschäftsplan des OSRAM Licht-Konzerns. Eine zusammenfassende Übersicht unserer Konzernprognose für unsere bedeutsamsten Kennzahlen gibt die folgende Tabelle wieder:
Prognose 2021 1)
| Ausgangslage Geschäftsjahr 2020 | Prognose Geschäftsjahr 2021 | |
|---|---|---|
| Vergleichbares Umsatzwachstum (bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte) | - 13,8 % | 6 % bis 10 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge (bereinigt um besondere Ergebniseinflüsse - insbesondere Transformationskosten) | 8,3 % | 9 % bis 11 % |
| Free Cash Flow | 12 Mio. € | ausgeglichen bis positiv im niedrigen zweistelligen Mio.-€-Bereich |
1) Die dargestellten Informationen beziehen sich auf OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche).
Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die Auswirkungen von COVID-19 im Laufe des Geschäftsjahres 2021 überwunden werden. Etwaige wirtschaftliche Folgen einer erneut verschärften Pandemielage sind in den prognostizierten Werten dementsprechend nicht berücksichtigt.
Die in der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklung dargestellten Risiken für den Konjunkturverlauf haben wir dabei ebenso unberücksichtigt gelassen wie ein Rezessionsszenario. Unserer Prognose liegen aktuell gültige Wechselkurse zugrunde, insbesondere gegenüber dem US-Dollar, dem Malaysischen Ringgit und dem Chinesischen Renminbi. Darüber hinaus unterstellen wir in unserer Planung eine bestimmte Geschwindigkeit, in der sich der technologische Wandel und unter Umständen auch negative Preisentwicklungen vollziehen.
Unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2021 sieht keine Annahmen für den Fall eines harten Brexit vor. Insgesamt gesehen ist das direkte Risiko des Unternehmens bei Umsätzen aus Großbritannien sehr begrenzt. Aus Beschaffungssicht ist das Risiko vernachlässigbar.
Die Prognose enthält auch keine Annahme für zusätzliche Erhöhungen bzw. Ausweitungen des Geltungsbereichs für zusätzliche Zölle im internationalen Warenverkehr.
Wir haben in der Prognose keine Effekte aus der Übernahme durch die ams Offer abgebildet.
Grundsätzlich haben wir im Rahmen dieser Prognose den Markterfolg unserer neu entwickelten Produkte vorausgesetzt. Überdies sind Auswirkungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen von dieser Prognose ausgenommen.
Abweichungen von diesen Annahmen bzw. der Eintritt von Risiken und Chancen können zu einer von der Prognose abweichenden tatsächlichen Geschäftsentwicklung führen.
A.4.2 Risiko- und Chancenbericht
A.4.2.1 Risiko- und Chancenmanagementsystem
Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen praktiziert OSRAM ein systematisches Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden "Risikomanagement"). Dabei bedienen wir uns einer Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollelemente, die uns dabei unterstützen, Risiken, die den Fortbestand von OSRAM oder das Erreichen unserer strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Ziele gefährden können, frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Zudem ist unsere Risikopolitik darauf ausgerichtet, sich ergebende Chancen in einer die Profitabilität und den Unternehmenswert steigernden Weise zu realisieren.
OSRAM verfügt über ein Risikomanagementsystem, durch das Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken und Chancen informiert werden. Unser zentrales Risikomanagementsystem basiert auf einem umfassenden, interaktiven und managementorientierten ERM-Ansatz (Enterprise Risk Management), dem das weltweit anerkannte Rahmenkonzept, das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" entwickelte "Enterprise Risk Management - Integrated Framework", zugrunde liegt.
Das Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass unternehmensweit sämtliche relevanten Geschäftsrisiken und -chancen erfasst werden. Jedes Ereignis, das einen wesentlichen negativen oder positiven Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben kann und über die aktuelle Geschäftsplanung hinausgeht, stellt ein Risiko bzw. eine Chance dar. Der Zeithorizont ist dabei an unsere mittelfristige Planung angelehnt. Dabei werden alle relevanten Organisationseinheiten und Regionen in die Analyse miteinbezogen.
Um eine umfassende Betrachtung zu gewährleisten, wird der Identifikations-und-Bewertungs-Prozess (Bottom-Up-Prozess) durch quartalsweise Durchsprachen mit dem Management unterstützt (Top-Down-Prozess). Durch dieses Top-Down-Element werden potenzielle neue Risiken bzw. Chancen auf Managementebene diskutiert und bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen. Die berichteten Risiken und Chancen werden anhand eines Risiko-/Chancen-Registers konsolidiert. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt quartalsweise und wird bei Bedarf durch eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt.
Um die Bedeutung der Risiken und Chancen für OSRAM zu beurteilen, bewerten wir diese einerseits anhand ihrer Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit und andererseits mittels ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei gehen wir nach dem Nettoprinzip vor, indem wir Risiken unter Berücksichtigung bereits ergriffener Maßnahmen bewerten, wenn diese bereits wirksam sind. Geplante oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen werden nicht vom Bruttorisiko abgezogen.
Aus seiner Bewertung resultiert die Klassifizierung eines Risikos als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering". Auf Gesamtunternehmensebene nehmen wir keine monetäre Quantifizierung der Risiken vor.
Für alle berichteten Risiken und Chancen legen wir Verantwortlichkeiten fest. Der Verantwortliche legt zunächst eine allgemeine Reaktionsstrategie fest und entwickelt, initiiert und überwacht anschließend die Umsetzung der Maßnahmen. So schließen wir beispielsweise für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen ab, um unseren Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist dafür zuständig, die Effektivität dieses Systems zu überwachen. Zusätzlich überprüft unsere interne Konzernrevision im Rahmen ihrer regulären Prüfungstätigkeit auch die Einhaltung der Vorschriften der Konzernrichtlinien zum Risikomanagement. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden im Prozess zur Verbesserung unseres Risikomanagementsystems Berücksichtigung.
A.4.2.2 Risiken
Nachfolgend beschreiben wir die Risiken, die besonders nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch ist. Von den nachfolgend berichteten unternehmensstrategischen und operativen Risiken sind eines als "sehr hoch", acht als "hoch" und das letztgenannte operative Risiko als "mittel" klassifiziert. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der Kategorien spiegelt dabei die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für OSRAM. Die Einschätzung des Risikomaßes kann sich im Zeitablauf ändern. Unsere Einschätzung der wesentlichen Risiken hat sich im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verändert. So schätzen wir, wie bereits in der Zwischenberichterstattung beschrieben, bedingt durch die COVID-19-Pandemie die Wahrscheinlichkeit für eine langandauernde und wesentliche Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage höher ein. Dadurch ergeben sich für OSRAM auch höhere Finanzierungsrisiken. Ein höheres Risiko sehen wir zudem darin, dass beschlossene Transformationsprogramme nicht wie geplant umgesetzt werden oder dass zusätzliche Restrukturierungsprogramme notwendig werden könnten, falls der Umfang der bereits beschlossenen Programme nicht ausreichen sollte, um Umsatzrückgänge auszugleichen. Daneben beurteilen wir das Risiko von Betriebsstörungen, insbesondere verstärkt durch die COVID-19-Pandemie und die wachsende Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstandorten und Lieferanten, höher. Darüber hinaus schätzen wir die Risiken, die sich aus der branchenüblichen Marktdynamik und dem angespannten Wettbewerbsumfeld ergeben aufgrund des zunehmenden Innovations- und Preisdrucks durch Wettbewerber im Vergleich zum Vorjahr höher ein. Der technologische Wandel von der traditionellen hin zur LED-Beleuchtung und anderen halbleiterbasierten Anwendungen hat sich zwischenzeitlich stärker materialisiert und ist in der aktuellen Geschäftsplanung berücksichtigt. Allerdings wächst dadurch das Risiko, dass unser Produktportfolio den Anforderungen unserer Kunden nicht gerecht werden könnte.
Generell ist davon auszugehen, dass die beschriebenen Risiken den gesamten OSRAM Licht-Konzern betreffen; sollte dies nicht der Fall und sollten nur einzelne Segmente betroffen sein, wird dies explizit erwähnt.
Unternehmensstrategische Risiken
Gesamtwirtschaftliche Lage
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 war geprägt durch die Auswirkungen der durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV- 2) ausgelöste COVID-19-Pandemie. Diese führte zu einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach unseren Produkten und damit zu einer negativen Umsatz- und Ertragsentwicklung. Die wirtschaftlichen Aussichten werden weiterhin maßgeblich vom zukünftigen Infektionsgeschehen geprägt sein. Trotz einer gewissen Erholung wesentlicher makroökonomischer Indikatoren ist derzeit nicht vorhersehbar, über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß sich die wirtschaftliche Lage von den Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs erholen wird. Durch die weiterhin teilweise unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus bestehen erhebliche Risiken für eine kontinuierliche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung.
Darüber hinaus können eine erneute Eskalation des aktuellen Zollstreits zwischen den USA und China, der sich teilweise auch gezielt gegen durch den chinesischen Staat gestützte Schlüsselunternehmen im Hightech-Sektor richtet, sowie die Ausweitung protektionistischer Maßnahmen, z. B. gegenüber Mexiko oder Europa, Umsatz und Ertrag negativ beeinflussen. Zudem könnte der drohende harte Brexit und die damit entstehende langanhaltende Unsicherheit sowie wieder aufkeimende Staatsschuldendiskussionen Auswirkungen auf das europäische Geschäft von OSRAM haben.
In den vergangenen Jahren war bereits ein Rückgang der weltweiten Automobilproduktion zu verzeichnen, der durch die jüngste Ausbreitung von COVID-19 noch verstärkt wird. Nach Einschätzung führender Marktforschungsinstitute könnte über mehrere Jahre hinweg das Vorkrisenniveau nicht erreicht werden. Durch den technologischen und strukturellen Wandel in der Automobilindustrie kann es zusätzlich zu weiter rückläufigen Neuzulassungen kommen. Um wirksame Antwortstrategien zu entwickeln und regelmäßig anzupassen, werden die entsprechenden Frühwarnindikatoren fortlaufend überwacht. Zum Ausgleich der beschriebenen Effekte prüfen wir unsere Wertschöpfungskette, d. h. unsere globale und regionale Präsenz, und unsere Prozesse regelmäßig. Auf diese Weise versuchen wir, Kosteneinsparungen und operative Verbesserungen zu erzielen, die uns in die Lage versetzen, Zölle zu vermeiden, sinkende Verkaufspreise sowie steigende Rohstoff- und Energiepreise und höhere Lohnkosten zu kompensieren.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
COVID-19-Pandemie
Die COVID-19-Pandemie hat sich nach einer regional versetzten Ausbreitung im ersten Halbjahr 2020 nunmehr als globales Phänomen etabliert. Bis ein wirksamer Impfstoff entwickelt ist, werden Regierungen weltweit strikte Gegenmaßnahmen aufrechterhalten. Obwohl die Intensität und Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 seit Mitte 2020 in vielen Ländern gelockert wurden, ist weiterhin eine negative Auswirkung auf die betroffenen Länder und Regionen zu erwarten. Insbesondere durch die jüngsten Entwicklungen ist mit einer weiteren Lockerung der Maßnahmen derzeit nicht zu rechnen. Mit zunehmender Intensität der zweiten Infektionswelle steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wieder verschärft werden. Dies könnte weitere Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von OSRAM haben.
Erneute Schließungen des Handels und ein länger andauernder Bezug von Kurzarbeitergeld hätten einen unmittelbaren negativen Einfluss auf die Konsumentennachfrage und damit die Nachfrage nach Neufahrzeugen. Dies könnte zu einer längerfristigen Nachfrageschwäche unserer OEM-Kunden führen, von der vor allem die Business Units Opto Semiconductors und Automotive betroffen wären. Das geringere Verkehrsaufkommen infolge von Grenzschließungen, Einschränkungen des öffentlichen Lebens und verstärkter Telearbeit wirkt sich zudem über den Rückgang der gefahrenen Kilometer und den damit geringeren Verschleiß negativ auf die Nachfrage nach Auto-Ersatzteilen aus. Daneben beeinflussen weitreichende Versammlungsverbote auch die Nachfrage nach Beleuchtungslösungen, z. B. im Bereich Entertainment. Die Nachfrage in diesem Bereich wird sich erst dann erholen, wenn die Ausbreitung des Virus mittels eines Impfstoffs verlässlich und nachhaltig eingedämmt werden kann.
Die Maßnahmen, die die Ausbreitung von COVID-19 verhindern sollen, haben zu Beginn der Pandemie zu Störungen der Lieferketten und der Produktion geführt. Erneute Produktionsunterbrechungen, entweder aufgrund von Materialengpässen oder Einschränkungen der eigenen Produktion in betroffenen Gebieten, könnten sich wieder negativ auf die Lieferfähigkeit und die Umsatzentwicklung von OSRAM auswirken.
OSRAM hat seit Beginn der Pandemie konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit so effektiv wie möglich abzuschwächen. Wir haben einen aus verschiedenen Arbeitsgruppen bestehenden Krisenstab eingerichtet, der zusammen mit den lokalen Krisenteams der Geschäftsbereiche vielfältige Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung erarbeitet und, soweit notwendig, umgesetzt hat. Dies beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten, z. B. durch Einführung von Kurzarbeit oder vorübergehende Standortschließungen. Auch im operativen Bereich wurden Maßnahmen zur Optimierung von Logistik und Produktion sowie Vorratshaltung geprüft und umgesetzt. Daneben wurde die Liquidität verstärkt überwacht. Da der definierte Maßnahmenkatalog bislang noch nicht voll ausgeschöpft worden ist, beobachtet das OSRAM-Management die Lage weiter stetig und umfassend und wird, sofern notwendig, weitere Maßnahmen ergreifen.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Marktdynamik und Wettbewerbsumfeld
Der optische Halbleitermarkt ist vom globalen Wirtschaftswachstum abhängig und somit starken Schwankungen ausgesetzt. Diese Zyklizität kann durch gestiegene Kundenanforderungen bezüglich einer kurzfristigen Anpassung der Bestellvolumina verstärkt werden. Insofern unterliegen eigene Prognosen einer deutlichen Unsicherheit und bergen einerseits das Risiko von Unterauslastung und höheren Lagerbeständen, die zu einer ineffizienten Kostenstruktur und reduzierter Marge führen können, sowie andererseits das Risiko von Kapazitätsengpässen und Lieferschwierigkeiten, die einen Umsatz- oder Kundenverlust zur Folge haben können.
Der Eintritt in den Halbleitermarkt erfordert hohe Investitionen. Um ihre Fertigungskapazität auszulasten, müssen die neu eingetretenen Wettbewerber Marktanteile gewinnen. Daraus kann resultieren, dass sich bereits etablierte Hersteller von LED-Komponenten und -Produkten im Bereich Automotive, Allgemeinbeleuchtung und Horticulture stärker als bisher über den Preis differenzieren müssen. Aufgrund unserer umfangreichen Investitionen in die Halbleiterfertigung in Kulim (Malaysia), können sich negative Degressionseffekte in Bezug auf die vorhandenen Fixkosten ergeben.
Ferner besteht das Risiko, dass Differenzierungsmöglichkeiten über technologische Kompetenz oder den Markenwert abnehmen. Diese Kommodifizierung der Produkte kann zu einem Preisverfall über unseren Erwartungen und damit zu Ergebnisbelastungen führen.
Können diese Preisrückgänge nicht vollständig durch größere Mengen verkaufter Produkte ausgeglichen werden oder gehen diese gleichzeitig mit einem Verlust von Marktanteilen einher, müssen Produktivitätsverbesserungen erreicht und Kosten gesenkt werden. Wir prüfen daher regelmäßig weitere Produktivitätserhöhungs- und Kostensenkungsmaßnahmen > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse bzw. > A.2.3 Ertragslage.
Auch eine kontinuierliche Straffung, Erneuerung und Diversifizierung des Produktportfolios sowie gezieltere Ausgaben in Forschung und Entwicklung sind erforderlich, um eine Differenzierung über den technologischen Vorsprung zu sichern und eine profitable Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zu gewährleisten.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Anpassungen der Organisation und Werkslandschaft
Die durch COVID-19 verstärkte konjunkturelle Abschwächung und die damit einhergehende Nachfrageschwäche, z. B. im Geschäft mit Kunden aus der Automobilindustrie und in der Entertainmentbranche, hat Restrukturierungsmaßnahmen und Transformationsaktivitäten notwendig gemacht. OSRAM reagiert auf die rückläufigen Märkte zudem mit Maßnahmen, die unsere Prozesse effizienter und schneller werden lassen sowie unsere Fixkostenbasis senken sollen > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse.
Diese Transformationsaktivitäten bergen das Risiko, dass während der Implementierung der vereinbarten Maßnahmen die betroffenen Ressourcen (insbesondere Managementkapazitäten und Mitarbeiter) in zu großem Umfang gebunden werden und so temporär die operative Leistungsfähigkeit unseres Geschäfts beeinträchtigt sowie die teilweise erforderliche strategische Neuausrichtung verzögert wird.
Durch die vereinbarte Auflösung des OSRAM-CONTINENTAL-Joint-Ventures und die bevorstehende Reintegration der OSRAM-Anteile in den Konzern erwarten wir eine weitere Intensivierung der Transformationsaktivitäten.
Um dieses Risiko zu minimieren, arbeiten OSRAM und Continental derzeit daran, einen gemeinsamen Projektplan für die Auflösung und Rückführung zu entwickeln.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass beschlossene Restrukturierungsmaßnahmen nicht weitreichend genug sind oder dass es zu Verzögerungen bei der termingerechten Implementierung der beschlossenen Maßnahmen kommt. Eine unzureichende oder verspätete Umsetzung könnte zudem negative Auswirkungen auf unsere Wettbewerbsfähigkeit haben, beispielsweise bei Maßnahmen, die Fertigungsstandorte betreffen oder mit maßgeblichen Prozessverlagerungen und organisatorischen Veränderungen verbunden sind. Die angekündigten Kosteneinspar- und Transformationsaktivitäten können außerdem zu Risiken im Personal-, Prozess- und Systembereich führen.
Geplante Einsparungen aus Maßnahmen der Programme werden in einem zentralen Reporting-Tool erfasst und ihre Umsetzung durch das Controlling nachgehalten. Zudem versuchen wir durch eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Programme sowie durch Mitarbeiterbindungs- und Kommunikationsmaßnahmen, dem Risiko entgegenzuwirken.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Erneuerung des Produktportfolios
Der technologische Wandel hin zur halbleiterbasierten Beleuchtung und anderen Anwendungen wie Sensorik und Visualisierung geht mit kürzeren Produktlebenszyklen einher. Ferner besteht durch scharfen Wettbewerb um die Einführung neuer Technologien das Risiko, dass Marktveränderungen und veränderte Kundenanforderungen nicht frühzeitig und in adäquatem Maße in strategische Produktplanung und operative Produktentstehung einfließen. Dies ist auch der Fall, wenn alternative Produkte oder Technologien auf den Markt gebracht werden, die kostengünstiger, qualitativ hochwertiger, funktioneller oder aus sonstigen Gründen wettbewerbsfähiger sind als unsere eigenen.
Dadurch steigen die Anforderungen an die Qualität der strategischen Produktplanung und die Geschwindigkeit und Effizienz der operativen Produktentwicklungsprozesse.
Wir begegnen diesen Risiken durch spezifische Maßnahmen, unter anderem indem wir Marktanalysen durchführen sowie Technologiefelder und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben regelmäßig überprüfen und bei Bedarf stärker fokussieren. Daneben arbeiten wir weiterhin daran, die Effizienz unserer Prozess- und Systemlandschaft im Bereich der operativen Produktentwicklung zu optimieren.
Daneben spielt die Entwicklung von intelligenten und vernetzten Produkten mit spezifischen Software-Anwendungen sowohl im gesamten Lichtmarkt als auch in unserem Produktportfolio eine immer größere Rolle. Es besteht das Risiko, nicht in erforderlichem Umfang auf diese erwartete Nachfrageverschiebung reagieren zu können. Wir arbeiten daher daran, die Agilität unserer Entwicklungsprozesse zu erhöhen, und bauen neue (digitale) Vertriebswege auf.
Sollte es uns nicht gelingen, unsere Maßnahmen zum Erfolg zu führen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Betriebsstörungen
Mit der kontinuierlichen Optimierung unserer Fertigungslandschaft, steigt auch die Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstandorten vor allem bei den Business Units OS und AM. Es besteht somit das Risiko, dass Unfälle bzw. Störungen in unseren Werken oder externe Einflüsse wie Lieferengpässe, Umweltkatastrophen, Pandemien, Kriege oder politische Unruhen dazu führen, nicht mehr im geplanten Umfang fertigen oder gefertigte Produkte ausliefern zu können. Dies kann unsere Ertragslage beinträchtigen. Zudem könnten in Zukunft die Anforderungen an unsere Produktionsprozesse steigen, um die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zu gewährleisten.
Um unsere Wertschöpfungskette und Lieferfähigkeit gegen interne und externe Störungsszenarien abzusichern, ist der Schutz von unseren Produktionsstandorten sowie die Überwachung von Lieferanten von essenzieller Bedeutung. OSRAM hat unter anderem für Risiken aus der Geschäftsunterbrechung Versicherungen in aus kaufmännischer Sicht angemessener Höhe abgeschlossen.
Zusätzlich gibt es verschiedene Kontrollsysteme und Notfallpläne, die die Verfügbarkeit und Qualität unserer Produkte gewährleisten sollen. In der COVID-19-Pandemie konnten wir diese nutzen, als unsere Werke in China und Malaysia aufgrund behördlicher Anordnungen zeitweise nicht oder nur in einem reduzierten Umfang produzieren konnten.
Das Risiko von Lieferengpässen externer Lieferanten wird nach Möglichkeit durch eine Diversifizierung der Lieferantenbasis reduziert sowie durch die kontinuierliche Überwachung von kritischen Anbietern und Materialien > Lieferanten- und Beschaffungsmarktrisiken.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Umbau Unternehmensportfolio
Es besteht das Risiko, dass unser aktuelles Unternehmensportfolio nicht ausreichend auf langfristige Wachstumsfelder ausgerichtet sein könnte. Zur Schärfung des Profils und zur Konzentration auf langfristige Wachstumsfelder in Hightech-Bereichen evaluieren wir unser Konzernportfolio regelmäßig. Möglichkeiten für Akquisitionen, Beteiligungen und Veräußerungen von Unternehmensteilen werden dabei in Betracht gezogen.
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir daher unser Portfolio erneut erweitert. Mit unserer Venture-Capital-Einheit Fluxunit beteiligen wir uns weiterhin direkt und indirekt über Fonds-Investments an Start-ups. In diesem Geschäftsjahr hat sich die Fluxunit beispielsweise an dem Softwareunternehmen VividQ mit Sitz in London (Großbritannien), beteiligt. Die Firma entwickelt Software für computergenerierte Hologramme (Computer Generated Holography - CGH) für Alltagsanwendungen in den Bereichen Consumer Electronics und Automotive.
Die Komplexität des aktuellen Konzernportfolios und mögliche zukünftige Anpassungen erschweren jedoch die Realisierung von Synergien durch unsere existierenden Integrations- und Portfoliomanagementprozesse. Zudem wurde die Auflösung des OSRAM-CONTINENTAL-Joint-Ventures und eine partielle Reintegration in den OSRAM-Konzern von den Gesellschaftern beschlossen.
Um sicherzustellen, dass wir den antizipierten Nutzen aus Portfolioanpassungen erreichen, verwenden wir individuell angepasste Integrationsansätze. Hierbei arbeiten wir mit funktionsübergreifenden Teams und haben eine systematische Nachverfolgung und Berichterstattung der Projektziele inklusive der Synergieerreichung, basierend auf der Expertise unserer zentralen M&A-Abteilung, etabliert.
Die geplante Übernahme durch ams und die damit einhergehende Unsicherheit bezüglich der künftigen Strategie könnte sich insbesondere bei DI negativ auf die Entwicklung von Auftragseingängen sowie das Tagesgeschäft auswirken.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Operative Risiken
Mangel an qualifizierten Mitarbeitern
Unternehmen, die in hohem Maße von Ingenieursleistungen und Technologien abhängen, stehen im starken Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter. Verlassen diese Mitarbeiter das Unternehmen oder sind wir nicht in der Lage, hochspezialisierte Mitarbeiter für den Betrieb, die Umstellung und die Ausweitung unseres Geschäfts zu gewinnen, zu behalten und zu motivieren, so könnte dies unsere Fähigkeit einschränken, erfolgreiche Forschungsaktivitäten zu betreiben sowie vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln und zu verkaufen. Besonders in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung und -architektur, und im Projektgeschäft gibt es starken Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Aufgrund verschiedener Personalabbauprogramme unter anderem auch im Bereich Forschung und Entwicklung wird es zunehmend schwierig, Führungs- oder andere Schlüsselpositionen adäquat zu besetzen.
Des Weiteren könnten wir erfahrene Führungskräfte verlieren, die für unser Geschäft und die strukturell notwendigen Anpassungen wichtig sind. Insbesondere in Asien und den USA sehen wir eine Herausforderung in der Sicherung von Mitarbeitern für Schlüsselpositionen. Aufgrund der geplanten Übernahme durch ams und die damit gestiegene Unsicherheit kann sich dieses Risiko noch weiter verstärken.
Daher setzen wir neben Programmen zur Mitarbeiterbindung weltweit einen Fokus auf die Identifizierung und Förderung von Talenten sowie auf dezidierte Personalentwicklungsmaßnahmen. Diese umfassen neben Lern- und Trainingsangeboten verschiedene Karrierepfade und Weiterbildungs- sowie High-Potential-Programme. Außerdem haben wir unsere Präsenz in den sozialen Medien stark ausgebaut und rekrutieren auch über diese Kanäle neue Mitarbeiter, um unsere Position als attraktiver Arbeitgeber nachhaltig sicherzustellen. So wurden wir beispielsweise als "Top Employer 2020" in China, Deutschland, Malaysia und den USA ausgezeichnet. Darüber hinaus führen wir eine Vielzahl von Employer-Branding-Maßnahmen durch, wie z. B. Teilnahme an Ausbildungstagen und Hochschulmessen für Absolventen, um die Arbeitgeberpositionierung zu kommunizieren und OSRAM als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Lieferanten- und Beschaffungsmarktrisiken
Als verarbeitendes Unternehmen mit einer breiten Produktpalette arbeiten wir für verschiedene Materialien und Dienstleistungen mit einer großen Anzahl von Lieferanten zusammen. Nicht in allen Fällen ist es möglich, neben den jeweils bevorzugten Anbietern mehrere Alternativen vorzuhalten. Dadurch sind wir in bestimmten Bereichen von der Lieferfähigkeit und Qualität einzelner Lieferanten abhängig. In unserem traditionellen Lichtgeschäft konsolidiert sich die Lieferantenbasis zunehmend. Zudem könnten die wachsenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Lieferkette die Anzahl möglicher Lieferanten weiter einschränken.
Sofern einer oder mehrere wichtige Lieferanten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zu Engpässen in der Produktion führen und damit unsere eigene Lieferfähigkeit beeinträchtigen.
Es bestehen zudem Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Bezugspreise der für die aus OSRAM CONTINENTAL zu reintegrierenden Produkte, für die Continental bisher die Komponenten lieferte.
Wir begegnen diesen Risiken durch ein vorausschauendes Vorrats- und Beschaffungsmanagement. Zu den Hauptbestandteilen gehören langfristige Lieferverträge, Preisgleitklauseln und eine Überwachung von Indikatoren zur frühzeitigen Erkennung von nachteiligen Entwicklungen an Rohstoffmärkten. Neben der Qualifizierung von alternativen Lieferanten für kritische Rohstoffe und Komponenten überwachen wir verbliebene Abhängigkeiten und entwickeln Strategien, um auf Preissteigerungen und Engpässe reagieren zu können. Dabei sind das Einholen und regelmäßige Überwachen der finanziellen Situation der Lieferanten fester Bestandteil des Lieferantenrisikomanagements.
Sollten Warenkreditversicherer z. B. aufgrund von risikoreduzierenden Maßnahmen im Automobilzuliefererbereich oder aufgrund der Anpassung von Bonitätskriterien nicht mehr bereit sein, OSRAM-Risiko im gleichen Umfang zu versichern, kann dies die Auswahl unserer Lieferanten einschränken oder zu veränderten Zahlungsbedingungen führen.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Sicherheit der Systemlandschaft
Bei der fortschreitenden Digitalisierung unserer Geschäftsmodelle und Prozesse spielt unsere Systemlandschaft zunehmend eine tragende Rolle. Wir nutzen in steigendem Maße internetbasierte Anwendungen und bieten internetbasierte Produkte an, um den Kundennutzen und die Effizienz unserer Produkte und Prozesse zu erhöhen. Gleichzeitig wachsen weltweit die regulatorischen Anforderungen an den Schutz, die Integrität und die Verfügbarkeit von Daten. Neben dem möglichen Verlust von Geschäftsinformationen und geistigem Eigentum müssen wir uns vor Angriffen auf unseren Bestand an personenbezogenen Daten schützen. Dabei spielen für uns nicht nur externe Cyberangriffe auf unsere IT-Systeme eine Rolle, sondern auch fehlendes Bewusstsein in unserer Organisation. Zusätzlich zum Diebstahl von Daten durch Dritte besteht die Gefahr des Verlusts von Daten sowie von signifikantem Aufwand zur Wiederherstellung.
Angriffe auf unsere IT-Systeme sowie der unsachgemäße Umgang mit ihnen können darüber hinaus zu Ausfällen führen, die den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinflussen würden. Nicht nur der Ausfall eines unserer ERP-Systeme, sondern auch die Leistungsverfügbarkeit kleinerer Systeme kann negative Folgen bis hin zu Ausfällen in der Produktion, Unterbrechung der Lieferkette und Nichtverfügbarkeit von Produkten haben.
Wir begegnen diesen Risiken durch die Verlagerung von IT-Systemen und Anwendungen in ausreichend mit Sicherheitskonzepten versehene Cloud-Lösungen und mit unabhängigen Tests zur Verwundbarkeit unserer IT-Systeme. Darüber hinaus führen wir Schulungen unserer Mitarbeiter durch.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, kann dies zu negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Qualitätsrisiken
Für unseren Geschäftserfolg kommt der Einhaltung markt- und kundenspezifischer Anforderungen an unsere Produkte besondere Bedeutung zu. Steigende Komplexität der Produkt- und Fertigungsprozesse sowie kürzere Entwicklungszyklen erhöhen das Risiko möglicher Qualitätsdefizite. Mangelnde Produktqualität kann zu hohen unmittelbaren Kosten im Falle von Rückrufen bei unseren Kunden, vor allem in der Automobilindustrie, führen. Darüber hinaus könnte es mittelbare negative Effekte auf unsere Reputation geben.
Wir begegnen diesem Risiko durch robuste, konzernweite Qualitätsprozesse, die in regelmäßigen Abständen entlang etablierter Standards (wie ISO 9001 und IATF 16949) intern und durch unsere Kunden auditiert sowie von externen Unternehmen zertifiziert werden. Für den Fall auftretender Qualitätsmängel und Produktsicherheitsvorfälle haben wir ein effektives Meldesystem etabliert, um eine zeitnahe Reaktion sicherzustellen.
Sollte es uns nicht gelingen, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, könnte dies zu deutlich negativen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Finanzmarktrisiken
Der OSRAM Licht-Konzern ist unterschiedlichen Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Marktpreisschwankungen können für OSRAM zu signifikanten Volatilitäten von Ergebnissen und Zahlungsströmen führen. Zu den für OSRAM relevanten Marktrisiken zählen das Fremdwährungsrisiko, das Zinsrisiko sowie das Rohstoffpreisrisiko. Änderungen der Währungskurse, der Zinssätze und der Rohstoffpreise können sowohl das operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten des Konzerns beeinflussen.
Als global agierendes Unternehmen werden unsere Transaktionen in einer Vielzahl von Währungen abgewickelt. Daraus entstehen Risiken durch Fremdwährungsschwankungen sowohl im operativen Geschäft (Transaktionsrisiko) als auch in der Finanzberichterstattung, in der sich neben Transaktionsrisiken auch Translationseffekte aus der Währungsumrechnung in die Konzernberichtswährung Euro niederschlagen. Fremdwährungsschwankungen können sich negativ auf das Ergebnis, das Eigenkapital und den Kapitalfluss auswirken. Diese resultieren aufgrund unserer Unternehmensstruktur vor allem aus Schwankungen des Euros gegenüber dem US-Dollar, dem Malaysischen Ringgit und dem Chinesischen Renminbi. Mögliche Anpassungen geldpolitischer Maßnahmen sowie eine Veränderung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können dabei zukünftig zu höherer Volatilität führen.
Wie bereits im Risiko > COVID-19-Pandemie beschrieben, könnte ein langanhaltender und schwerer Ausbruch von COVID-19 eine deutliche Verlangsamung des globalen Wachstums zur Folge haben. Durch Zentralbanken und Regierungen angekündigte und teilweise bereits umgesetzte Konjunkturmaßnahmen könnten nicht ausreichen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren. Falls diese negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft stärker ausfallen und/oder länger andauern sollten, könnte sich dies deutlich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von OSRAM auswirken. Bereits angestoßene oder geplante strukturelle Transformationsmaßnahmen könnten nicht weitreichend genug bzw. nicht effektiv sein. Dies umfasst unter anderem auch das Risiko, dass OSRAM die im Gesellschafterdarlehensvertrag mit ams enthaltene marktübliche Vereinbarung bezüglich der Finanzlage des OSRAM Licht-Konzerns (Financial Covenant), wonach das Verhältnis der Nettofinanzschulden zum bereinigten EBITDA 3,75:1 ab dem 30. Juni 2021 nicht übersteigen darf, temporär überschreiten könnte. Sollte der Financial Covenant gebrochen werden, steht ams als Darlehensgeberin und Muttergesellschaft von OSRAM ein vertraglich zugesagtes Kündigungsrecht zu. Zudem sind wesentliche OSRAM-Gesellschaften diesem Gesellschafterdarlehensvertrag sowie bestimmten Finanzierungsverträgen der ams AG als Garantinnen beigetreten, wobei sich die Garantiehaftung auf den Betrag begrenzt, den die jeweilige Garantiegeberin als Finanzierung konkret in Anspruch nähme, wenn andernfalls ein Verstoß gegen anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge. Sollte der Kreditvertrag mit der ams AG, der eine Laufzeit von zwölf Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate hat, nicht verlängert oder über den Kapitalmarkt refinanziert werden können, ist die langfristige Durchfinanzierung von OSRAM nicht sichergestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass veränderte Unternehmens- bzw. Marktbedingungen zu einer nachteiligen Veränderung der Konditionen bei Abschluss einer Anschlussfinanzierung führen können.
Finanzmarktrisiken werden separat von der Treasury fortlaufend überwacht, gesteuert und durch unterschiedliche Strategien reduziert, insbesondere auch durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente > Ziffer 29 l Management von finanziellen Risiken in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
Rechts- und Compliance-Risiken
Wie andere global agierende Unternehmen ist OSRAM verschiedenen Rechts- und Compliance-Risiken ausgesetzt. Hierzu zählt das Risiko aus Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Fällen, aus der Verletzung von Schutzrechten sowie aus Nichteinhaltung regulatorischer Vorgaben.
Der OSRAM Licht-Konzern und seine Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichtsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen konfrontiert. Diese könnten dazu führen, dass OSRAM Kosten für Schadensersatz, Nacharbeiten, Rückrufe, Bußgelder oder sonstige finanzielle Nachteile entstehen. Weiterhin könnte es auch zu Reputationsschäden kommen.
Wie wir selbst, so sichern auch viele unserer Wettbewerber, Zulieferer und Kunden ihre Technologien durch Patente oder andere Schutzrechte ab. Die Durchsetzung von Ansprüchen wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten könnte beispielsweise zu Schadensersatzzahlungen, dem Erwerb von Lizenzen oder Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten führen. Im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche können hohe Verteidigungskosten entstehen. Wir reduzieren unser Risiko durch den Abschluss von Lizenzaustauschverträgen mit Wettbewerbern, wobei gegenüber reinen Patentverwertungsgesellschaften keine Möglichkeit zur vertraglichen Absicherung besteht.
Wir unterliegen darüber hinaus weltweit vielfältiger staatlicher Regulierungen wie z. B. im Bereich des Umweltschutzes, der Produktsicherheit und der Arbeitsbedingungen. Gerade Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes wurden in jüngster Zeit durch neue Gesetzgebung verschärft. Die Nichteinhaltung der jeweils einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu erheblichen Strafen und Reputationsrisiken führen. Um dies möglichst zu verhindern und zukünftige regulatorische Änderungen frühzeitig zu antizipieren, beobachten wir die weltweite Entwicklung der Gesetzeslage durch zentrale Abteilungen, die auch die länderspezifische Implementierung entsprechender Prozesse und Kontrollen unterstützen.
Sofern erforderlich, bildet OSRAM zudem für rechtliche Verfahren angemessene Rückstellungen. Soweit wirtschaftlich sinnvoll, wird ein Teil der Risiken zudem über Versicherungen abgedeckt. Eine Übersicht wesentlicher Rechtsstreitigkeiten ist in Kapitel > Ziffer 25 I Rechtsstreitigkeiten in B.6 Anhang zum Konzernabschluss zu finden. Zur Vermeidung und ggf. rechtzeitigen Identifizierung von Compliance-relevanten Vorgängen hat OSRAM darüber hinaus ein konzernweites Compliance-Management-System etabliert.
A.4.2.3 Chancen
Regelmäßig identifizieren und bewerten wir im Rahmen unseres ERM-Ansatzes auch die Chancen, die sich für OSRAM ergeben, und handeln entsprechend. Die Methodik der Bewertung erfolgt nach demselben Ansatz wie bei den Risiken. Von den nachfolgend berichteten Chancen sind eine der strategischen Chancen als "sehr hoch", eine als "hoch" und drei als "mittel" klassifiziert. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen innerhalb der Kategorien spiegelt dabei die gegenwärtige Einschätzung des relativen Chancenmaßes wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Chancen für OSRAM. Die Einschätzung des Chancenmaßes kann sich im Zeitablauf ändern. Bezüglich der Chancen haben sich gegenüber dem Vorjahr folgende Veränderungen ergeben.
So schätzen wir die Chancen aus der Einführung von neuen Produkten und Technologien, einer effizienteren Aufstellung der konzernweiten Organisation und aus der Harmonisierung der IT-Systemlandschaft als höher ein. Die Chancen aus der Beschleunigung von Produkteinführungen, der Komplexitäts- und Kostenreduktion bei Fertigungsprozessen und den Expansionsmöglichkeiten in angrenzende Marktbereiche schätzen wir im Vergleich zum Vorjahr als geringer ein.
Die Möglichkeiten, öffentliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen, wurden weitestgehend ausgeschöpft, daher ergibt sich für OSRAM daraus keine wesentliche Chance mehr. Darüber hinaus sehen wir aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen aktuell das Chancenpotenzial aus strategischen Partnerschaften und Akquisitionen deutlich reduzierter. Zudem ergeben sich aufgrund der geplanten Übernahme durch ams und der damit einhergehenden Unsicherheit derzeit keine wesentlichen Chancen im Personalbereich.
Generell ist davon auszugehen, dass die beschriebenen Chancen den OSRAM Licht-Konzern betreffen; sollte dies nicht der Fall und sollten nur einzelne Segmente betroffen sein, wird dies explizit erwähnt.
Unternehmensstrategische Chancen
Einführung von neuen Produkten und Technologien
Wir gehen davon aus, dass die Märkte sich zunehmend unterscheiden, einerseits in volumengetriebene Märkte, an denen gleichbleibend hohe Qualität und Kosteneffizienz wettbewerbsentscheidend sind, und andererseits in Technologiemärkte im professionellen Umfeld, die sich durch Innovation, kundenspezifische Lösungen und nachhaltiges Wachstum auszeichnen. Gezielte Investitionen in zukunftsorientierte und innovative Technologien können weiterhin zur Stärkung unserer Marktposition beitragen. Um diese Chance zu nutzen, verwenden wir einen integrierten Produkt-Roadmapping-Prozess, der auf der Analyse von Trends, Markt- und Kundenanforderungen aufsetzt.
Beispielsweise gehen unsere Prognosen für den Automobilbereich von einem anhaltenden Trend zu höherwertigen Fahrzeugausstattungen aus. Lichtprodukte in Fahrzeugen sollten von diesem Trend überproportional profitieren, was sich durch einen höheren Umsatz für Lichttechnologien pro Fahrzeug ausdrücken könnte mit Produkten, die neben der Beleuchtung auch der Projektion dienen. Auch profitieren andere Anwendungen der Photonik über die reine Fahrzeugbeleuchtung hinaus vom Technologiewandel. So wird beispielsweise erwartet, dass der Markt für Laser für optische Sensorik in Fahrzeugen zweistellig wachsen wird. Dieser Trend ist getrieben durch die Nachfrage nach Elektromobilität, aktiven Sicherheitsfunktionen und Fahrerassistenzsystemen.
Auch außerhalb der Automobilsparte ergeben sich neue Märkte mit hohen Wachstumsraten für LED-Licht und andere halbleiterbasierte Technologien, z. B. im Bereich Unterhaltungselektronik, Smart Farming und Gesundheit.
Unter anderem helfen Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie dabei, Systeme und Funktionen zu entwickeln, die das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen verringern. Über Kurzstrecken-Funktechnik und Sensorik können Abstände überprüft und Personenströme geleitet werden. Wasser, Luft oder Oberflächen können durch LED-basierte UV-C-Strahlung nachhaltig entkeimt werden. Mit Human Centric Lighting (HCL) kann biologisch wirksames Licht eingesetzt werden, um physiologische Prozesse positiv zu beeinflussen.
Der Eintritt dieser Chancen kann deutlich positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Chancen in Verbindung mit organisatorischen, prozess- und IT-systembezogenen Verbesserungen
Eine kontinuierliche Verbesserung wichtiger Geschäftsprozesse im Hinblick auf Agilität, Geschwindigkeit und Kosteneffizienz ist von essenzieller Bedeutung, um unsere Profitabilität nachhaltig zu gewährleisten.
In den Business Units AM und DI wollen wir unsere globalen Prozesse verschlanken und effizienter gestalten, indem wir unsere ERP-Systemlandschaft harmonisieren und redundante IT-Lösungen konsolidieren. Auch in der Automatisierung repetitiver Prozesse sehen wir Potenziale.
Eine Vereinfachung der Organisationsstrukturen in den Segmenten, Regionen und Werken soll effizientere Entwicklungsprozesse, eine effizientere operative Steuerung und schnellere Entscheidungsfindung ermöglichen. Weiteres Potenzial durch organisatorische Verbesserungen sehen wir in der Gestaltung von schlankeren und kundenorientierteren Vertriebsstrukturen. Dies soll unter anderem dazu beitragen, auf die Anforderungen relevanter Wachstumsmärkte zu reagieren. Daneben kann die Digitalisierung des Vertriebs weiter vorangetrieben werden.
Bei der Business Unit OS laufen aktuell Initiativen, die das Ziel haben, eine stärker durchgängige Verantwortung in den Geschäftsprozessen zu etablieren. Dies soll das unternehmerische Denken stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Segmenten verbessern.
Ferner kann dadurch die Effizienz unserer Kernprozesse zur Produktentwicklung und -einführung verbessert werden. Durch eine entsprechende Gestaltung der Prozessabläufe wollen wir eine Beschleunigung der Produkteinführungszeit erreichen, welche uns einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann und damit die Möglichkeit zur Realisierung von höheren Preispunkten. Zudem können bereits vorhandene Technologieplattformen genutzt werden, schnell neue Anwendungsfelder zu erschließen oder höhere Produktionsvolumina zu ermöglichen.
Der Eintritt dieser Chancen kann deutlich positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Zukunftsorientiertes Konzernportfolio
Neben der Möglichkeit, unser Konzernportfolio durch Akquisitionen und strategische Partnerschaften zu ergänzen > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse, bestehen auch Chancen durch die Verselbständigung bzw. Veräußerung von Geschäftsbereichen, die nicht mehr zum Kerngeschäft gezählt werden. Durch eine entsprechende Bereinigung unseres Portfolios erreichen wir eine stärkere Fokussierung auf Wachstums-/Zukunftsmärkte und können unser Profil als Hightech-Konzern schärfen. Vorteile ergeben sich vor allem durch die Reduktion der Komplexität beim Portfoliomanagement und durch die Erzielung von Verkaufserlösen.
Für die verselbständigten Unternehmensteile gilt umgekehrt, dass eine Konzentration auf das Kerngeschäft und eine ggf. höhere Flexibilität durch die geringere Unternehmensgröße zu größeren Wachstums- und Renditechancen führen kann.
Der Eintritt dieser Chance könnte deutlich positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Produktionskapazität und -effizienz
Dank der strategischen Zukunftsinvestitionen bei OS verfügen wir derzeit über hochmoderne Fertigungsstandorte in Europa und Asien. In diesem globalen Netzwerk sind Standardisierung und die Beherrschung der Produktionstechnologien wie auch der Produkteigenschaften essenziell.
Mehrere Programme zielen daher auf die Reduktion der Fertigungsvariabilität und auf eine Optimierung der globalen Fertigung ab. Genutzt werden dazu Werkzeuge aus dem Bereich der System- und Produktionssimulation und der künstlichen Intelligenz, die eine frühzeitige Erkennung von und Reaktion auf Prozessschwankungen ermöglichen sollen. Dadurch kann eine Verbesserung der globalen Fertigungsplanung und eine Optimierung der Wertströme erreicht werden.
Diese Werkzeuge verbessern die Effizienz und Flexibilität der Fertigung und unterstützen die Umstellung auf neue Technologie- und Produktgenerationen bei der Business Unit Opto Semiconductors.
Während die verstärkt protektionistische Wirtschafts- und Zollpolitik der Vereinigten Staaten grundsätzlich mit dem Risiko einer Abschwächung der globalen Dynamik einhergeht und für OSRAM als global produzierendes Unternehmen zu Einschränkungen in der Lieferkette führen könnte >A.2.2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, sehen wir Vorteile in der Tatsache, dass wir über eigene Fertigungskapazitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb Asiens bzw. Chinas verfügen und somit auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren können. Zudem sehen wir Potenzial, unsere Liefer- und Produktionskette zu optimieren und abzusichern, indem wir die Beschaffung und Produktion von Vorerzeugnissen in den nicht chinesischen asiatischen Raum verlagern, der bislang nicht von US-Strafzöllen tangiert ist, und zusätzlich auch auf Fertigungskapazitäten in weitere US-Anrainerstaaten ausweichen.
Der Eintritt dieser Chancen könnte positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Wachstum des Marktanteils in bestimmten Regionen
Aufgrund seiner Größe, des Marktpotenzials und der Wachstumsraten ist China einer der wichtigsten Absatzmärkte für OSRAM. Die Nachverfolgung der dortigen Entwicklungen und Realisierung von Wachstumschancen in allen Segmenten sind für uns von besonderer Bedeutung. Trotz des starken Einbruchs durch die COVID-19-Auswirkungen im ersten Halbjahr 2020 zeigt der chinesische Automobilmarkt bereits wieder deutliche Erholungszeichen und ist weiterhin ein Kernabsatzmarkt für OSRAM. Ungeachtet der gestiegenen Konkurrenz durch einheimische Wettbewerber sehen wir weiterhin die Möglichkeit, unser Geschäft in China signifikant zu vergrößern. Dabei wollen wir auf unserer bereits vorhandenen Präsenz aufbauen und uns als Partner der chinesischen Industrie positionieren, um vorhandenes Geschäft, z. B. im Automobilbereich, auszuweiten und neue Absatzpotenziale zu erschließen.
Bei der traditionellen Automobilbeleuchtung sehen wir für den Fall einer Marktkonsolidierung die Möglichkeit, weitere Marktanteile in Nordamerika und China zu gewinnen.
Der Eintritt dieser Chance könnte positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
A.4.2.4 Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen
Der OSRAM Licht-Konzern konsolidiert alle Risiken und Chancen, die von den verschiedenen Ländern, Business Units und Zentralfunktionen im Rahmen des vierteljährlich stattfindenden Risiko- und Chancenbewertungsprozesses berichtet werden. Die Risikolage des OSRAM Licht-Konzerns unterlag im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gegenüber dem Vorjahr zum Teil wesentlichen Änderungen und war volatiler. Die konjunkturellen Risiken könnten das Geschäft von OSRAM in gravierender Weise beeinflussen und immer wieder neue operative Maßnahmen sowie Anpassungen der Strategie erfordern. Es muss sich noch zeigen, wie lange die aktuelle Marktschwäche der Halbleiter- und Automobilindustrie andauert. Nach Einschätzung führender Marktforschungsinstitute wird die weltweite Automobilproduktion über mehrere Jahre das Vorkrisenniveau nicht erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie weitreichend und wie langanhaltend die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unser Geschäft künftig beeinflussen werden. Aufgrund der zweiten Infektionswelle wächst das Risiko eines erneuten Rückgangs der Nachfrage und von Einschränkungen bei Beschaffung, Produktion und Auslieferung unserer Produkte.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Auswirkung weisen die in diesem Bericht erläuterten Risiken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit einen bestandsgefährdenden Charakter auf. Angesichts der Bilanzstruktur und der gegenwärtigen Geschäftsaussichten erwartet der Vorstand keine substanzielle Gefährdung der Unternehmensfortführung. Diese Einschätzung wird durch unsere Finanzierungsstruktur gestützt > A.2.4.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse.
Zusätzliche Risiken und Chancen sowie Änderungen von Risiken und Chancen, die sich für OSRAM nach erfolgter Übernahme durch ams ergeben könnten, sind in den oben beschrieben Risiken und Chancen nicht enthalten.
A.4.2.5 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Die folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie erläuterndem Bericht.
Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Dem von OSRAM angewandten rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem ("Kontrollsystem") liegt das gleiche von COSO entwickelte Rahmenwerk zugrunde wie unserem ERM-System > A.4.2.1 Risiko- und Chancenmanagementsystem. Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig, können wechselseitig Lücken bzw. Risiken aufdecken und deren Behebung oder Vermeidung befördern.
Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Management der OSRAM Licht AG, das zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems beurteilt. Zum 30. September 2020 hat das Management die Wirksamkeit der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung festgestellt. Allerdings bestehen bei jedem Kontrollsystem gewisse Einschränkungen hinsichtlich seiner Wirksamkeit. Kein Kontrollsystem - auch wenn es als wirksam beurteilt wurde - kann alle unzutreffenden Angaben verhindern oder aufdecken.
Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan, die beide von der zentralen Abteilung Accounting & Financial Reporting vorgegeben werden und von allen Einheiten konsistent angewandt werden müssen. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und ihrer Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht analysiert. Bei Bedarf werden unsere Bilanzierungsrichtlinien und der Kontenplan entsprechend angepasst. Monatliche Abschlussbriefe informieren die lokalen Rechnungsweseneinheiten über aktuelle Themen der Rechnungslegung und des Abschlussprozesses, womit fehlerhafte Abschlüsse vermieden und Termintreue gefördert werden sollen.
Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der OSRAM Licht AG und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Einheiten erfassten Buchungen basieren. Für die Mehrzahl der Tochtergesellschaften weltweit bieten unsere internen Shared-Services-Organisationen Dienstleistungen an - unter anderem die Abschlusserstellung, das Hauptbuch, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung. Zusätzlich bedienen wir uns externer Dienstleister mit Spezialkenntnissen, beispielsweise für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen.
Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung im Konsolidierungssystem der Konzernabschluss erstellt. Die dazu notwendigen Schritte unterliegen umfassenden manuellen und systemtechnischen Kontrollen. Die Ursachen für daraus resultierende Validierungs- oder Warnmeldungen sind von der anliefernden Einheit vor Freigabe zu beheben.
Grundsätzlich gilt das "Vier-Augen-Prinzip". Zudem müssen Abschlussinformationen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Zusätzlich werden Soll-Ist-Vergleiche und Analysen über Zusammensetzung und Veränderung einzelner Posten vorgenommen. In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und danach anlassbezogen geschult.
Individuelle Zugriffsberechtigungen schützen die rechnungslegungsbezogenen IT-Systeme vor nicht genehmigten Zugriffen, Veränderungen und Verwendung der Daten. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Einheiten unterliegen einem zentral vorgegebenen Regelwerk zur Informationssicherheit.
Das Management der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, der Business Units sowie bestimmter zentraler Unternehmenseinheiten bestätigt quartalsweise die Ordnungsmäßigkeit der an die Konzernzentrale berichteten Finanzdaten sowie die Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollsysteme. Des Weiteren haben wir ein Offenlegungskomitee eingerichtet, das aus den Leitern bestimmter zentraler Unternehmenseinheiten besteht und wesentliche finanzielle und nichtfinanzielle Informationen vor der Veröffentlichung überprüft.
Die Tätigkeit unserer internen Revision stellt ein weiteres Element in unserem Kontrollsystem dar. Durch kontinuierliche und konzernweite Prüfungen stellt die interne Revision von OSRAM sicher, dass Richtlinien eingehalten werden und die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit unseres Kontrollsystems sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres ERM-Systems gegeben sind.
Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des ERM-Systems und der internen Revision sowie die Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Zudem obliegt ihm die Prüfung der Unterlagen zum Einzelabschluss der OSRAM Licht AG und zum Konzernabschluss, und er erörtert den Einzelabschluss der OSRAM Licht AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat hat auch den nichtfinanziellen Bericht des OSRAM Licht-Konzerns zu prüfen.
Zusätzliche Informationen bezüglich des Einzelabschlusses (HGB) der OSRAM Licht AG
Die OSRAM Licht AG ist als Mutterunternehmen des OSRAM Licht-Konzerns in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Die oben gemachten Angaben gelten grundsätzlich auch für den HGB-Einzelabschluss der OSRAM Licht AG.
Der Konzernabschluss wird nach den IFRS erstellt. Bei Bedarf - z. B. zum Zweck des handelsrechtlichen Einzelabschlusses oder für steuerliche Zwecke - wird auf Kontenebene auf die jeweiligen Vorschriften übergeleitet. Damit stellen korrekt ermittelte IFRS-Abschlussinformationen auch für den Einzelabschluss der OSRAM Licht AG eine wichtige Grundlage dar. Für die OSRAM Licht AG und andere nach HGB bilanzierende Konzernunternehmen ergänzt ein HGB-Kontenplan den oben genannten konzeptionellen Rahmen. Die oben genannten manuellen und systemseitigen Kontrollmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für die Überleitung der IFRS-Abschlussinformationen auf den HGB-Einzelabschluss.
A . 5 Übernahmerelevante Angaben, Vergütungsbericht, Eigene Anteile, Erklärungen zur Unternehmensführung, Nichtfinanzieller Konzernbericht, Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
A.5.1 Übernahmerelevante Angaben
Die übernahmerelevanten Angaben sowie der erläuternde Bericht für das Geschäftsjahr 2020 erfolgen nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB, Art. 83 Abs. 1 S. 2 EGHGB.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 30. September 2020 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 96.848.074 € (im Vj. 96.848.074 €). Das Grundkapital ist in 96.848.074 (im Vj. 96.848.074) auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Es können Einzelurkunden oder Sammelurkunden über Aktien ausgestellt werden. Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Beschränkungen des Stimmrechts von Aktien können sich insbesondere aus aktienrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise aus § 136 AktG, ergeben. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind uns nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der OSRAM Licht AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Beteiligungen am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte
| Anzahl Stimmrechte | Direkter Anteil der Stimmrechte in % 1) |
Indirekter Anteil der Stimmrechte in % 1) |
|
|---|---|---|---|
| ams Offer GmbH, Ismaning | 66.605.912 2) | 68,77 | - |
| ams AG, Premstätten (Österreich) | 66.605.912 | - | 68,77 |
1) Bezogen auf das in 96.848.074 Aktien eingeteilte Grundkapital der OSRAM Licht AG.
2) Ausweislich des Gemeinsamen Vertragsberichts des Vorstands der OSRAM Licht AG und der Geschäftsführung der ams Offer GmbH gem. § 293a AktG vom 22. September 2020, S. 9.
Weiter sind uns direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Soweit die OSRAM Licht AG im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Aktien an Mitarbeiter ausgegeben hat oder ausgibt, werden diese den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 5 Abs. 2 der Satzung einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse der OSRAM Licht AG vom 20. Februar 2018 ermächtigt worden, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 und des Bedingten Kapitals 2018 und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungsfrist zu ändern.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt (§ 17 Abs. 2 der Satzung). Dementsprechend bedürfen auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor. Insbesondere für eine Änderung des Unternehmensgegenstands ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2023 um insgesamt bis zu 24.078.562 € durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 24.078.562 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ganz oder teilweise auszuschließen. Bei Barkapitalerhöhung kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden,
1 wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der Ausschluss des Bezugsrechts auf insgesamt höchstens 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt ist,
2 um den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Optionsscheinen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde,
3 soweit die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen sowie
4 um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 der Satzung.
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 19. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Serien, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende nachrangige oder nicht nachrangige Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 10.468.940 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 10.468.940 € zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Geld- und/oder Sachleistung erfolgen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. Insbesondere sind die Schuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung ganz oder teilweise auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden,
1 wenn Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind, ausgegeben werden und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf,
2 um den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde, sowie
3 um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands ausgegeben werden, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.468.940 € durch Ausgabe von bis zu 10.468.940 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung.
Die Summe der Aktien, die aufgrund von Schuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden können, darf zusammen mit anderen gemäß oder entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen ausgegebenen oder veräußerten Aktien 10 % des jeweiligen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind auch Aktien anzurechnen, die bis zu diesen Zeitpunkten aufgrund des Genehmigten Kapitals 2018, aufgrund des Genehmigten Kapitals 2013, etwaiger sonstiger genehmigter Kapitalia oder durch Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.
Der Vorstand der Gesellschaft ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Am 14. Februar 2017 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, in der Zeit bis zum 13. Februar 2022 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals in Höhe von 104.689.400 € oder - sofern dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der OSRAM Licht-Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands
1 als Kauf über die Börse,
2 mittels einer öffentlichen Kaufofferte,
3 mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder
4 durch die Einräumung von Andienungsrechten an die Aktionäre.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms im Geschäftsjahr 2019 teilweise Gebrauch gemacht. Im Zeitraum vom 10. Januar 2019 bis einschließlich 28. Mai 2019 hat die Gesellschaft 2.663.125 eigene Aktien über die Börse erworben.
Ergänzend wurde der Vorstand durch Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Februar 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Erwerb von OSRAM Licht-Aktien im Rahmen der oben beschriebenen Ermächtigung auch unter Einsatz bestimmter Eigenkapitalderivate (Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufe sowie Kombinationen dieser Derivate) durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz solcher Eigenkapitalderivate sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - sofern dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Eigenkapitalderivats darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der OSRAM Licht-Aktien in Ausübung des Eigenkapitalderivats nicht nach dem 13. Februar 2022 erfolgt.
Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 14. Februar 2017 ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien
1 über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu veräußern,
2 einzuziehen,
3 mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, anzubieten und auf diese zu übertragen,
4 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte zu veräußern, wenn der Preis, zu dem die OSRAM Licht-Aktien veräußert werden, den Börsenpreis einer OSRAM Licht-Aktie zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet,
5 zur Erfüllung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf OSRAM Licht-Aktien aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen zu verwenden oder
6 Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie gegenwärtigen oder ehemaligen Organmitgliedern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder mit einer Halte- oder Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zuzusagen bzw. zu übertragen, wobei das Arbeits- bzw. Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots oder der Zusage bestehen muss.
Die entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt 4 verwendeten Aktien dürfen zusammen mit anderen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Verwendung gemäß oder entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung ausgegebenen oder veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals zu diesem Zeitpunkt nicht überschreiten.
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf OSRAM Licht-Aktien zu verwenden, die mit Vorstandsmitgliedern der OSRAM Licht AG im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden bzw. werden. Zum 30. September 2020 verfügt die Gesellschaft über 2.664.388 (Vj. 2.796.275) Stück eigene Aktien.
Die Einzelheiten der Ermächtigungen ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss und § 4 der Satzung.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen
Die OSRAM GmbH ist als Kreditnehmerin Partei eines Kreditvertrags mit der ams AG, Premstätten, als Kreditgeberin über eine Refinanzierungsfazilität und eine revolvierende Fazilität mit einem Gesamtvolumen von 1.050.000.000 € und einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate ("Kreditvertrag"). Die OSRAM Licht AG sowie wesentliche Tochterunternehmen sind dem Kreditvertrag sowie bestimmten Finanzierungsverträgen der ams AG als Garantinnen beigetreten. Der Kreditvertrag sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht des Kreditgebers vor, eine vorzeitige Rückzahlung verlangen zu können. Die Ausübung dieses Kündigungsrechts könnte dazu führen, dass die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs des OSRAM Licht-Konzerns zumindest vorübergehend ggf. nicht gesichert wäre.
Zudem haben zwei deutsche Gesellschaften der OSRAM-Gruppe mit einer namhaften deutschen Factoringgesellschaft Vereinbarungen geschlossen, unter denen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 95 Mio. € regresslos und revolvierend verkauft werden können. Die Verträge enthalten ein marktübliches Kündigungsrecht für die Factoringgesellschaft im Falle eines Kontrollwechsels. Gemäß Nachtragsvereinbarungen im Berichtsjahr liegt ein Kontrollwechsel auch vor, wenn die ams Offer GmbH und mit ihr gemeinsam handelnde Personen i.S.v. § 2 Abs. 5 WpÜG nicht (mehr) mindestens indirekt und/oder direkt 50 % der Anteile und Stimmrechte an der OSRAM Licht AG halten. Die Ausübung des Kündigungsrechts im Ermessen der Factoringgesellschaft hätte keine Auswirkung auf den zum Kündigungszeitpunkt verkauften Forderungsbestand, würde jedoch künftige Forderungsverkäufe ausschließen.
Darüber hinaus enthalten einige Patentlizenzverträge, Entwicklungskooperationen, geförderte Projekte, Lieferverträge und Joint-Venture-Vereinbarungen marktübliche "Change of Control"-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die OSRAM Licht AG das Recht zur Kündigung oder andere für OSRAM unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.
Ferner wurde der OSRAM Opto Semiconductors GmbH durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine staatliche Beihilfe im Rahmen des "Important Project of Common European Interest (IPCEI) on Microelectronics" in Höhe von rund 73 Mio. € bewilligt, die bei einem Kontrollwechsel zugunsten eines Erwerbers mit Sitz außerhalb der Europäischen Union widerrufen werden kann und in diesem Fall zurückgezahlt werden müsste.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind
Im Fall eines Kontrollwechsels - d. h., wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der OSRAM Licht AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die OSRAM Licht AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder bei Verschmelzung der OSRAM Licht AG auf ein anderes Unternehmen - haben diejenigen Vorstandsmitglieder, deren Anstellungsverträge vor dem Jahr 2020 abgeschlossen wurden, das Recht zur Niederlegung des Mandats mit der Folge der zeitgleichen Beendigung des Anstellungsvertrags, wenn sich durch den Kontrollwechsel eine wesentliche Änderung ihrer Stellung ergibt. Bei einer solchen Beendigung des Anstellungsvertrags haben diese Vorstandsmitglieder einen Abfindungsanspruch in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. In die Berechnung der Abfindung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum tatsächlich erhaltenen Bonus der Geldwert der gewährten Stock Awards einbezogen, wobei jeweils auf das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr abgestellt wird. Die Abfindung wird zur pauschalen Berücksichtigung einer Abzinsung und zur Anrechnung anderweitigen Verdiensts um 15 % gekürzt, bezogen auf den Teil der Abfindung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5 % der Abfindungssumme abgegolten. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt und werden zum jeweils vorgesehenen Zeitpunkt übertragen. Eine Übertragung von Aktien in Erfüllung der Stock Awards erfolgt in jedem Falle nicht vor Ablauf der jeweiligen Sperrfrist. Kein Abfindungsanspruch besteht, soweit das Vorstandsmitglied aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand stattfindet. Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit denjenigen Vorstandsmitgliedern getroffen, deren Anstellungsverträge ab dem Jahr 2020 abgeschlossen wurden.
Die OSRAM Licht AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung oder mit Arbeitnehmern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen (abgesehen von den vorgenannten Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands der OSRAM Licht AG, die gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaften OSRAM GmbH und OSRAM Beteiligungen GmbH sind).
A.5.2 Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Diese Angaben nach § 315a Abs. 2 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 S. 2 EGHGB sind in > C.4.2 Vergütungsbericht enthalten; der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
A.5.3 Eigene Anteile
Die Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind unter > Ziffer 26 l Eigenkapital in B.6 Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
A.5.4 Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und auf unserer Internetseite >>www.osram-group.de/de-DE/our-company/our-management/ corporate-governance wiedergegeben. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB findet sich auch in > C.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich Bericht zur Corporate Governance).
A.5.5 Nichtfinanzieller Konzernbericht
Der Nichtfinanzielle Konzernbericht ist Bestandteil des Teils C "Erklärungen und weitere Informationen" > C.5 Nichtfinanzieller Konzernbericht im Geschäftsbericht, der auf unserer Homepage >> www.osram-group.de/investors veröffentlicht ist.
A.5.6 Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
Zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gesellschaftsgläubiger hat der Vorstand einer abhängigen Aktiengesellschaft gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufzustellen, wenn kein Beherrschungsvertrag besteht. Aufgrund der Beteiligung der ams Offer GmbH in Höhe von 68,77 % ist die OSRAM Licht AG ein abhängiges Unternehmen. Ein Beherrschungsvertrag bestand zum Bilanzstichtag nicht. Der Vorstand der OSRAM Licht AG hat daher einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt (Abhängigkeitsbericht). Die nach § 312 Abs. 3 AktG erforderliche Erklärung des Vorstands am Schluss dieses Berichts ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und in > C.7 Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben.
A . 6 OSRAM Licht AG
Erläuterungen auf Basis HGB
Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den IFRS, sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
A.6.1 Geschäft und Rahmenbedingungen
Die OSRAM Licht AG ist eine Führungsholding, die im OSRAM Licht-Konzern die Governance-Funktion ausübt. Zum 30. September 2020 waren 57 FTE (Vj. 70 FTE) bei der OSRAM Licht AG angestellt.
Die OSRAM Licht AG hält direkt oder indirekt Anteile an 113 Gesellschaften, einschließlich Minderheitsbeteiligungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der OSRAM Licht AG entsprachen im Wesentlichen denen des OSRAM Licht-Konzerns und werden unter > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse beschrieben. Im Geschäftsjahr 2020 hat die ams AG, über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ams Offer GmbH, Ismaning, im Zuge eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die OSRAM Licht AG die Mindestannahmeschwelle von 55 % erreicht. Nach kartellrechtlicher Freigabe im Juli 2020 wurde die Übernahme vollzogen > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse.
A.6.2 Ertragslage
Gewinn- und Verlustrechnung der OSRAM Licht AG nach HGB
in Tsd. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 3.000 | 3.000 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 3.000 | - 3.000 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 0 | 0 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 198 | - 584 |
| Vertriebskosten | - 700 | - 661 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 36.012 | - 43.160 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 1.278 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 438 | - 235 |
| Betriebliches Ergebnis | -37.339 | - 43.361 |
| Beteiligungsergebnis | - 451.905 | 150.018 |
| Zinsertrag | 35 | - |
| Zinsaufwand | - 314 | - 1.348 |
| Übriges Finanzergebnis | - 367 | - 793 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 14.838 | 0 |
| Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -504.729 | 104.515 |
| Gewinnvortrag | 52.433 | 176 |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - 52.258 |
| Bilanzverlust/Bilanzgewinn | -452.296 | 52.433 |
Umsatzerlöse stellen Weiterbelastungen von Verwaltungsleistungen dar, die die OSRAM Licht AG für die verbundenen Unternehmen im OSRAM Licht-Konzern übernahm.
Entsprechend resultierten die Herstellungskosten aus diesen Verwaltungsleistungen.
Der Rückgang der Forschungs- und Entwicklungskosten ist auf die Auflösung der komplexen Verrechnungsmodelle innerhalb des OSRAM Licht-Konzerns und der damit verbundenen Einstellung dieser Verrechnungen an die OSRAM Licht AG zurückzuführen. Darüber hinaus führte die gesamtwirtschaftliche Situation mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu Einsparungen bei den Sach- und Reisekosten.
Die Leitungsfunktionen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation werden in der OSRAM Licht AG gebündelt. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind den Vertriebskosten zugeordnet.
In den Allgemeinen Verwaltungskosten wirkten im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen die Kosten der Governance-Funktion der OSRAM Licht AG für den OSRAM Licht-Konzern mit Personalaufwendungen, Aufwendungen für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat, Aufwendungen für Aktienprogramme für die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG, Aufwendungen für Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für den Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten. Der Rückgang der Allgemeinen Verwaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Beratungsleistungen. Gegenläufig wirkte sich die Umstellung der OSRAM-Stock-Awards-Programme auf Erfüllung mittels Barzahlung aus.
Der Rückgang der Sonstigen betriebliche Erträge ist darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2019 kein OSRAM-Basis-Aktien-Programm für 2020 angeboten wurde und somit keine Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen erfolgt ist. Sonstige betriebliche Aufwendungen beinhalteten Aufwendungen aus aktienkursbedingter Erhöhung der Verpflichtung aus Bonusprogrammen.
Im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich die Beteiligungsverluste der OSRAM Licht AG auf insgesamt 451.905 Tsd. € (Vj. Beteiligungserträge 150.018 Tsd. €). Diese resultieren aus der Verlustübernahme der OSRAM Beteiligungen GmbH (Vj. Gewinnabführung 90.468 Tsd. €). Im Vorjahr hat die OSRAM Licht AG zudem Beteiligungserträge in Höhe von 59.550 Tsd. € aus einer Ausschüttung der OSRAM GmbH realisiert.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
A.6.3 Vermögens- und Finanzlage
Bilanz der OSRAM Licht AG nach HGB (Kurzfassung)
in Tsd. €
Aktiva
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||
| Sachanlagen | 115 | 134 |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Umlaufvermögen | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 28.035 | 100.963 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 8 | 10 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 186 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 70 | - |
| Summe Aktiva | 3.072.962 | 3.146.027 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 1.941.870 | 2.441.702 |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 20.237 | 18.125 |
| Steuerrückstellungen | 14.838 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 10.141 | 7.683 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.980 | 16.206 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.073.209 | 658.431 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.688 | 3.881 |
| Summe Passiva | 3.072.962 | 3.146.027 |
Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 72.928 Tsd. € ist im Wesentlichen auf geringere Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1.252 Tsd. € (Vj. 90.467 Tsd. €) zurückzuführen. Die Steuerforderungen belaufen sich zum 30. September 2020 auf 26.601 Tsd. € (Vj. 10.132 Tsd. €).
Das Eigenkapital verringerte sich um 499.832 Tsd. €. Dies ist im Wesentlichen auf den im Geschäftsjahr entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 504.729 Tsd. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich die Zuführung zu den Rücklagen aus der Ausgabe eigener Aktien im Rahmen der aktienbasierten Vergütung aus.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten die Pensionszusagen an den Vorstand und an die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG. Die Steuerrückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Ertragsteuern, der Bilanzposten Sonstige Rückstellungen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der aktienbasierten Vergütung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen überwiegend aus Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash-Pooling von OSRAM. Davon wurden im Geschäftsjahr 2020 bestehende Verbindlichkeiten der OSRAM Licht AG gegenüber der OSRAM GmbH in Höhe von 525.000 Tsd. € in ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren umgewandelt. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 414.778 Tsd. € auf 1.073.209 Tsd. € im Geschäftsjahr 2020 resultiert im Wesentlichen aus der Verlustübernahme der OSRAM Beteiligungen GmbH in Höhe von 451.905 Tsd. € (Vj. Gewinnabführung 90.468 Tsd. €).
Im Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten waren hauptsächlich personalbezogene Verpflichtungen für Löhne und Gehälter sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 5.564 Tsd. € (Vj. 2.754 Tsd. €) erfasst.
A.6.4 Chancen und Risiken
Die Geschäftsentwicklung der OSRAM Licht AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie die des OSRAM Licht-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die OSRAM Licht AG grundsätzlich direkt oder indirekt entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote > A.4.2 Risiko- und Chancenbericht.
Die OSRAM Licht AG ist als Mutterunternehmen des OSRAM Licht-Konzerns in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die OSRAM Licht AG erfolgt in > A.4.2.5 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.
A.6.5 Ausblick
Die Erwartungen für die OSRAM Licht AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtung mit den Konzerngesellschaften in der Prognose des Konzerns wider. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OSRAM Licht AG ist im Wesentlichen abhängig von der Geschäftsentwicklung und den Ausschüttungen der Konzernunternehmen > A.4.1 Prognosebericht. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir für die OSRAM Licht AG eine leichte Verbesserung im Jahresergebnis.
Konzernabschluss
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
OSRAM Licht-Konzern
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Für die zum 30. September 2020 und 2019 endenden Geschäftsjahre
in Mio. €
| Anhang | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 3.039 | 3.464 | |
| Umsatzkosten | - 2.389 | - 2.578 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 650 | 886 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 362 | - 403 | |
| Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten | - 608 | - 626 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | Ziffer 6 | 66 | 33 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Ziffer 7 | - 4 | - 234 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | Ziffer 8 | - 7 | - 10 |
| Zinsertrag | Ziffer 21, 28 | 3 | 2 |
| Zinsaufwand | Ziffer 21, 28 | - 31 | - 14 |
| Sonstiges Finanzergebnis | - 5 | - 10 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -298 | -377 | |
| Ertragsteuern | Ziffer 9 | 31 | 33 |
| Ergebnis nach Steuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -267 | -343 | |
| Ergebnis nach Steuern aufgegebener Geschäftsbereich | Ziffer 4 | - 4 | - 123 |
| Ergebnis nach Steuern | -271 | -467 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Nicht beherrschende Anteile | - 82 | - 62 | |
| Aktionäre der OSRAM Licht AG | - 189 | - 405 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | Ziffer 32 | - 2,01 | - 4,23 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | Ziffer 32 | - 2,00 | - 4,22 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | Ziffer 32 | - 1,96 | - 2,94 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | Ziffer 32 | - 1,96 | - 2,93 |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
OSRAM Licht-Konzern
Konzern-Gesamtergebnisrechnung Für die zum 30. September 2020 und 2019 endenden Geschäftsjahre
in Mio. €
| Anhang | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | -271 | -467 | |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen | Ziffer 21 | 21 | - 11 |
| darin: Ertragsteuereffekte | - 2 | 7 | |
| Bewertungen von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | |
| darin: Ertragsteuereffekte | 0 | 0 | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 21 | -11 | |
| Unterschied aus Währungsumrechnung | - 100 | 77 | |
| Derivative Finanzinstrumente | Ziffer 28 | 7 | 1 |
| darin: Ertragsteuereffekte | - 3 | 0 | |
| Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | -92 | 78 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -72 | 67 | |
| Gesamtergebnis | -343 | -400 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Nicht beherrschende Anteile | - 88 | - 61 | |
| Aktionäre der OSRAM Licht AG | - 255 | - 339 |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Konzernbilanz
OSRAM Licht-Konzern
Konzernbilanz Zum 30. September 2020 und 2019
Aktiva
in Mio. €
| Anhang | 30. September 2020 | 30. September 2019 | |
|---|---|---|---|
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 321 | 310 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Ziffer 10 | 440 | 558 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | Ziffer 11 | 32 | 29 |
| Vertragsvermögenswerte | 5 | 9 | |
| Vorräte | Ziffer 12 | 641 | 692 |
| Ertragsteuerforderungen | 21 | 21 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Ziffer 13 | 93 | 113 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | Ziffer 4 | 117 | 93 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 1.669 | 1.824 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | Ziffer 14 | 176 | 186 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Ziffer 14 | 120 | 273 |
| Sachanlagen | Ziffer 15 | 1.224 | 1.493 |
| Nutzungsrechte | Ziffer 16 | 190 | - |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | Ziffer 8 | 51 | 56 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 29 | 25 | |
| Latente Ertragsteuern | Ziffer 9 | 486 | 410 |
| Sonstige Vermögenswerte | Ziffer 17 | 43 | 70 |
| Summe Aktiva | 3.987 | 4.335 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang | 30. September 2020 | 30. September 2019 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | Ziffer 20 | 714 | 539 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 372 | 548 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | Ziffer 18 | 109 | 113 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 9 | 14 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | Ziffer 22 | 56 | 69 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 85 | 65 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | Ziffer 19 | 352 | 347 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | Ziffer 4 | 111 | 90 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 1.808 | 1.786 | |
| Langfristige Finanzschulden | Ziffer 20 | 148 | 120 |
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | Ziffer 21 | 144 | 167 |
| Latente Ertragsteuern | Ziffer 9 | 16 | 17 |
| Rückstellungen | Ziffer 22 | 33 | 33 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 27 | |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1 | 1 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Ziffer 23 | 100 | 102 |
| Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 2.250 | 2.252 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital (Aktien ohne Nennbetrag) | 97 | 97 | |
| Kapitalrücklage | 1.662 | 1.672 | |
| Gewinnrücklage | 89 | 255 | |
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | - 7 | 79 | |
| Eigene Anteile zu Anschaffungskosten 1) | - 94 | - 99 | |
| Summe Eigenkapital entfallend auf die Aktionäre der OSRAM Licht AG | 1.747 | 2.004 | |
| Nicht beherrschende Anteile | - 10 | 79 | |
| Summe Eigenkapital | Ziffer 26 | 1.737 | 2.083 |
| Summe Passiva | 3.987 | 4.335 |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
1) Zum 30. September 2020 betrug die Anzahl eigener Aktien 2.664.388 Stück (30. September 2019: 2.796.275 Stück) > Ziffer 26 l Eigenkapital in B.6 Anhang zum Konzernabschluss.
Konzern-Kapitalflussrechnung
OSRAM Licht-Konzern
Konzern-Kapitalflussrechnung Für die zum 30. September 2020 und 2019 endenden Geschäftsjahre
in Mio. €
| Anhang | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Mittelzuflüsse/-abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis nach Steuern | - 271 | - 467 | |
| Überleitung zwischen Ergebnis nach Steuern und Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis nach Steuern aufgegebener Geschäftsbereich | Ziffer 4 | 4 | 123 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 415 | 521 | |
| Ertragsteuern | - 31 | - 33 | |
| Zinsergebnis | 28 | 12 | |
| Ergebnis aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten, immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | Ziffer 6, 7 | 0 | 3 |
| Ergebnis aus dem Verkauf von Finanzanlagen | Ziffer 8 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis aus Finanzanlagen | 9 | 12 | |
| Übrige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | 3 | 7 | |
| Veränderungen bei kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | |||
| Veränderung der Vorräte | 14 | 51 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 93 | 112 | |
| Veränderung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte | 23 | 23 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 148 | - 53 | |
| Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen | - 15 | - 4 | |
| Veränderung der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten | 21 | - 6 | |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | - 5 | - 40 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 32 | - 38 | |
| Erhaltene Dividenden | 0 | 0 | |
| Erhaltene Zinsen | 2 | 2 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 111 | 224 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit aufgegebener Geschäftsbereich | - 2 | - 50 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit OSRAM Licht-Konzern (gesamt) | 109 | 174 | |
| Mittelzuflüsse/-abflüsse aus Investitionstätigkeit | |||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | Ziffer 14, 15 | - 98 | - 208 |
| Erwerb von Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Ziffer 4 | - 14 | - 50 |
| Investitionen in Finanzanlagen | - 4 | - 14 | |
| Erlöse und Zahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | Ziffer 8 | 9 | 4 |
| Erlöse und Zahlungen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten abzüglich abgehender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Ziffer 4 | - 10 | 22 |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -118 | -246 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit aufgegebener Geschäftsbereich | - | - 10 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit OSRAM Licht-Konzern (gesamt) | -118 | -256 | |
| Mittelzuflüsse/-abflüsse aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Erwerb eigener Anteile | - | - 92 | |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen mit Minderheitsbeteiligungen | - | 3 | |
| Rückzahlung langfristiger Finanzschulden | Ziffer 20 | - 152 | - 32 |
| Veränderung kurzfristiger Finanzschulden und übrige Finanzierungstätigkeiten | Ziffer 20 | - 461 | 306 |
| Gezahlte Zinsen und Vorabgebühren für das Gesellschafterdarlehen von ams | - 22 | - 7 | |
| Dividendenzahlung an die Aktionäre der OSRAM Licht AG | Ziffer 26 | - | - 107 |
| Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteile | - 5 | - | |
| Finanzierungen mit dem ams-Konzern | Ziffer 20 | 675 | - |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 35 | 71 | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit aufgegebener Geschäftsbereich | - | - | |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit OSRAM Licht-Konzern (gesamt) | 35 | 71 | |
| Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 23 | 5 | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3 | - 6 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 327 | 333 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 330 | 327 | |
| Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des aufgegebenen Geschäftsbereichs und der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte am Ende des Berichtszeitraums | 9 | 17 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums (Konzernbilanz) | 321 | 310 |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
OSRAM Licht-Konzern
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Für die zum 30. September 2020 und 2019 endenden Geschäftsjahre
in Mio. €
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Unterschied aus Währungsumrechnung | |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.10.2018 (wie berichtet) | 105 | 2.034 | 780 | 9 |
| Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 | - | - | -1 | - |
| Stand am 1.10.2018 | 105 | 2.034 | 779 | 9 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | - 405 | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - | - | -10 1) | 75 |
| Gesamtergebnis | - | - | - 415 | 75 |
| Einziehung eigener Anteile | - 8 | - 363 | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - | - | - |
| Ausgabe eigener Anteile | - | - | - | - |
| Dividenden | - | - | - 107 | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | 1 | - 2 | - |
| Stand am 30.09.2019 | 97 | 1.672 | 255 | 84 |
| Stand am 1.10.2019 | 97 | 1.672 | 255 | 84 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | - 189 | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - | - | 211) | - 94 |
| Gesamtergebnis | - | - | -168 | - 94 |
| Ausgabe eigener Anteile | - | - | - | - |
| Dividenden | - | - | - | - |
| Einstellung in/Entnahme aus der Kapitalrücklage | - | - | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - 9 | 2 | - |
| Stand am 30.09.2020 | 97 | 1.662 | 89 | - 10 |
| Bewertung Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert | Derivative Finanzinstrumente | |
|---|---|---|
| Stand am 1.10.2018 (wie berichtet) | 0 | - 6 |
| Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 | - | - |
| Stand am 1.10.2018 | 0 | - 6 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 1 |
| Gesamtergebnis | 0 | 1 |
| Einziehung eigener Anteile | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Ausgabe eigener Anteile | - | - |
| Dividenden | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - |
| Stand am 30.09.2019 | 0 | - 5 |
| Stand am 1.10.2019 | 0 | - 5 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 7 |
| Gesamtergebnis | 0 | 7 |
| Ausgabe eigener Anteile | - | - |
| Dividenden | - | - |
| Einstellung in/Entnahme aus der Kapitalrücklage | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - |
| Stand am 30.09.2020 | 0 | 3 |
| Eigene Anteile zu Anschaffungskosten | Summe Eigenkapital entfallend auf die Aktionäre der OSRAM Licht AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.10.2018 (wie berichtet) | - 386 | 2.536 | 140 | 2.676 |
| Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 | - | - 1 | 0 | -1 |
| Stand am 1.10.2018 | - 386 | 2.535 | 140 | 2.675 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - 405 | - 62 | - 467 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - | 66 | 1 | 67 |
| Gesamtergebnis | - | - 339 | -61 | -400 |
| Einziehung eigener Anteile | 371 | - | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - 92 | - 92 | - | - 92 |
| Ausgabe eigener Anteile | 8 | 8 | - | 8 |
| Dividenden | - | - 107 | - | - 107 |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | 0 | 0 | - 1 |
| Stand am 30.09.2019 | - 99 | 2.004 | 79 | 2.083 |
| Stand am 1.10.2019 | - 99 | 2.004 | 79 | 2.083 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - 189 | - 82 | - 271 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - | - 66 | - 6 | - 72 |
| Gesamtergebnis | - | - 255 | --88 | -343 |
| Ausgabe eigener Anteile | 5 | 5 | - | 5 |
| Dividenden | - | - | - 5 | - 5 |
| Einstellung in/Entnahme aus der Kapitalrücklage | - | - | 4 | 4 |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - 7 | 0 | - 7 |
| Stand am 30.09.2020 | - 94 | 1.747 | -10 | 1.737 |
1) Das sonstige Ergebnis nach Steuern entfallend auf die Aktionäre der OSRAM Licht AG beinhaltet Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen in Höhe von 21 Mio. € und - 10 Mio. € für die zwölf Monate bis zum 30. September 2020 und 2019.
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Anhang zum Konzernabschluss
B.6.1 Segmentinformationen
OSRAM Licht-Konzern
Anhang zum Konzernabschluss - Segmentberichterstattung Für die zum 30. September 2020 und 2019 endenden Geschäftsjahre
in Mio. €
| Außenumsatz | Interner Umsatz | Gesamter Umsatz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| SEGMENTE 6) | ||||||
| Opto Semiconductors | 689 | 712 | 649 | 752 | 1.338 | 1.464 |
| Automotive | 1.588 | 1.781 | - | - | 1.588 | 1.781 |
| Digital | 742 | 934 | - | - | 742 | 934 |
| Summe Segmente | 3.018 | 3.428 | 649 | 752 | 3.667 | 4.179 |
| Überleitung Konzernabschluss | ||||||
| Zentrale Posten und Pensionen | 21 | 36 | - | - | 21 | 36 |
| Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen | - | - | - 649 | - 752 | -649 | - 752 |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.039 | 3.464 | - | - | 3.039 | 3.464 |
| EBITDA 1) | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| SEGMENTE 6) | ||
| Opto Semiconductors | 268 | 201 |
| Automotive | 33 | 118 |
| Digital | -56 | - 39 |
| Summe Segmente | 245 | 280 |
| Überleitung Konzernabschluss | ||
| Zentrale Posten und Pensionen | -87 | - 103 |
| Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen | - 1 | - 1 |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 | 176 |
| Vermögen 2) | Free Cash Flow 3) | Investitionen 4) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30. September | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| SEGMENTE 6) | ||||||
| Opto Semiconductors | 1.163 | 1.227 | 190 | 160 | 53 | 139 |
| Automotive | 595 | 647 | - 36 | 127 | 37 | 49 |
| Digital | 341 | 394 | - 39 | - 73 | 8 | 19 |
| Summe Segmente | 2.100 | 2.269 | 115 | 213 | 98 | 207 |
| Überleitung Konzernabschluss | ||||||
| Zentrale Posten und Pensionen | - 94 | - 149 | - 106 | - 166 | 0 | 1 |
| Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen | 1.981 | 2.215 | 3 | - 31 | - | - |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.987 | 4.335 | 12 | 17 | 98 | 208 |
| Abschreibungen 5) | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| SEGMENTE 6) | ||
| Opto Semiconductors | 221 | 195 |
| Automotive | 137 | 236 |
| Digital | 40 | 87 |
| Summe Segmente | 399 | 518 |
| Überleitung Konzernabschluss | ||
| Zentrale Posten und Pensionen | 16 | 3 |
| Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen | - | - |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 415 | 521 |
1) EBITDA ist das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstigem Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen wie unter 5) definiert.
2) Vermögen der Segmente sowie von Zentrale Posten und Pensionen ist definiert als die Summe Aktiva, abzüglich Finanz- und Steuerforderungen, zinsloser Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten, die nicht aus Steuern resultieren (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).
3) Free Cash Flow ist definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der Free Cash Flow der Segmente schließt vor allem die im Zusammenhang mit Ertragsteuern und Finanzierungszinsen stehenden Zahlungen und Erstattungen aus.
4) Investitionen sind definiert als Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
5) Abschreibungen beinhalten Abschreibungen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte nach Wertaufholungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen nach Wertaufholungen. Im Geschäftsjahr 2020 enthalten die Abschreibungen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse auch Abschreibungen für Nutzungsrechte; diese sind in den Werten der Vorjahresperiode nicht enthalten.
6) Zum 1. Oktober 2019 hat OSRAM kleine organisatorische Umgliederungen zwischen den berichtspflichtigen Segmenten vorgenommen und die Vorjahreswerte entsprechend angepasst > Ziffer 33 l Segmentinformationen.
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Wir verweisen darüber hinaus auf weitere Erläuterungen > Ziffer 33 l Segmentinformationen.
B.6.2 Grundlagen der Rechnungslegung
1 l Allgemeine Grundlagen
Konzernabschluss
Gegenstand dieses Konzernabschlusses ("Konzernabschluss") sind die OSRAM Licht AG, München, und ihre Tochterunternehmen ("OSRAM Licht-Konzern" oder "OSRAM"). OSRAM ist als global agierender Lichttechnologieanbieter in verschiedenen rechtlichen Einheiten weltweit tätig > Ziffer 38 l Aufstellung des Anteilsbesitzes des OSRAM Licht-Konzerns gemäß § 313 HGB. Die wesentlichen Entwicklungs-, Herstellungs- und Vertriebsaktivitäten von OSRAM umfassen optische Halbleiter für Beleuchtung, Visualisierung und Sensorik (Segment OS), Automobilbeleuchtung (Segment AM) sowie Beleuchtungslösungen und Lichtmanagementsysteme für unterschiedliche Anwendungen (Segment DI).
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht zum 30. September 2020 wurden gemäß § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Sie werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. OSRAM hat diesen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.
Am 9. Juli 2020 gab die ams AG (ams), Premstätten (Österreich), den Abschluss der Übernahme von OSRAM bekannt. Über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ams Offer GmbH (ams Offer), Ismaning, hält ams seitdem mittelbar die Mehrheit der Anteile an der OSRAM Licht AG. Damit ist der OSRAM-Konzern Teil des ams-Konzerns mit dem Mutterunternehmen ams AG.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses waren vom Vorstand Ermessensentscheidungen über künftige Ereignisse vorzunehmen und Annahmen zu treffen, die Einfluss auf die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie die Höhe der bilanzierten Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden hatten, wie insbesondere zur Bilanzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstigen immateriellen Vermögenswerten > Ziffer 14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie zur Beurteilung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen > Ziffer 5 l Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Erhöhte Schätzunsicherheiten bestehen auch aufgrund der COVID-19-Pandemie. Weitere Informationen sind auch unter > A.4.2 Risiko- und Chancenbericht dargestellt.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2020 wurde eine Ausweisänderung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen, da ab diesem Zeitpunkt die Funktion Application Engineering im Segment OS, die bis dahin zum Forschungs- und Entwicklungsbereich gehörte, dem Vertriebsbereich aufgrund der besseren funktionalen Zugehörigkeit zugeordnet wurde. Der Ausweis der entsprechenden Funktionskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde für das Geschäftsjahr 2019 angepasst, um eine Vergleichbarkeit zur neuen Organisationsstruktur herzustellen. Die Umgliederung für das Vorjahr betrug 14,3 Mio. €.
Der Konzernabschluss wird in Millionen Euro (Mio. €) erstellt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Beträge und Prozentangaben nicht genau zu den angegebenen Summen addieren.
Der Konzernabschluss wurde am 26. November 2020 durch den Vorstand der OSRAM Licht AG, Marcel-Breuer-Straße 6, 80807 München, aufgestellt.
2 l Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
Die nachfolgenden Rechnungslegungsgrundsätze sind einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewandt worden, es sei denn, dies wurde abweichend davon angegeben. In bestimmten Fällen ist es notwendig, schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, die Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf verändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Außerdem können sie Schätzungen und Annahmen enthalten, die OSRAM in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders hätte treffen können. Die Unternehmensleitung weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden die OSRAM Licht AG und ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften einbezogen, über die OSRAM beherrschenden Einfluss ausübt. Beherrschender Einfluss wird angenommen, wenn OSRAM schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist oder Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Verfügungsgewalt liegt vor, wenn OSRAM über gegenwärtige Rechte zur Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten verfügt. In Abwesenheit anderer einschränkender vertraglicher Vereinbarungen vermittelt die Mehrheit der Stimmrechte in der Regel beherrschenden Einfluss. Darüber hinaus übt OSRAM auf einzelne Tochterunternehmen beherrschenden Einfluss auf Grundlage von einzelvertraglichen Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten aus. Einzelvertragliche Vereinbarungen können insbesondere Sonderstimmrechte sein, die es OSRAM ermöglichen, die für die Renditen der Tochterunternehmen wesentlichen Aktivitäten nachhaltig zu beeinflussen.
Assoziierte Unternehmen und Unternehmen, die OSRAM gemeinschaftlich mit Partnern führt, werden nach der Equity-Methode einbezogen.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Akquisition werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten sowie vereinbarter bedingter Gegenleistungen in Höhe des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter Verbindlichkeiten) werden erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Wichtige Annahmen, auf denen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basieren, beinhalten bestmögliche Schätzungen zum Erwerbszeitpunkt. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern neu, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem entsprechenden Anteil an den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode) bewertet. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten sowie dem beizulegenden Zeitwert der nicht beherrschenden Anteile und den übernommenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung sofort erfolgswirksam erfasst. Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Im Fall eines Beherrschungsverlusts werden etwaige verbleibende Anteile zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet.
Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte Unternehmen
Unternehmen, bei denen OSRAM die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben, und gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden im Konzernabschluss erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge nach der Equity-Methode bilanziert. Maßgeblicher Einfluss kann über unmittelbaren Stimmrechtsanteil oder auch über vertragliche Rechte, die OSRAM einen Sitz in den relevanten Entscheidungsgremien erlauben, ausgeübt werden. Die nachfolgenden Grundsätze gelten gleichermaßen für assoziierte und gemeinschaftlich geführte Unternehmen. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus der Anschaffung eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert des assoziierten Unternehmens enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern als Bestandteil der gesamten Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen auf Wertminderung überprüft. Der Anteil von OSRAM am Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen bzw. vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Entsprechen oder übersteigen die OSRAM zurechenbaren Verluste eines assoziierten Unternehmens den Wert des Anteils an diesem Unternehmen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, OSRAM ist Verpflichtungen eingegangen. Der Anteil an einem assoziierten Unternehmen ist der Buchwert der Beteiligung zzgl. sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Eigentümers in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind. Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen OSRAM und seinen assoziierten Unternehmen werden entsprechend der Beteiligungsquote eliminiert. OSRAM überprüft an jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Anteils an einem assoziierten Unternehmen gibt. Sind solche Hinweise vorhanden, ermittelt OSRAM den Wertminderungsbedarf als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem Buchwert des assoziierten Unternehmens. Zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses auf das assoziierte Unternehmen werden die verbleibenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Differenz zwischen dem Buchwert des assoziierten Unternehmens und dem beizulegenden Zeitwert des verbleibenden Anteils zzgl. eines Veräußerungserlöses wird erfolgswirksam erfasst.
Fremdwährungsumrechnung
Die Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte, und die Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge und die Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft erfasst wird.
Die für die Fremdwährungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen von Nicht-Euro-Ländern entwickelten sich wie folgt:
Wechselkurse
1 € in Fremdwährungseinheiten
| Devisenkassamittelkurs | Jahresdurchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30. September | Geschäftsjahr | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | USD | 1,172 | 1,089 | 1,121 | 1,130 |
| Chinesischer Renminbi | CNY | 7,978 | 7,783 | 7,857 | 7,758 |
| Hongkong-Dollar | HKD | 9,080 | 8,538 | 8,716 | 8,853 |
| Malaysischer Ringgit | MYR | 4,873 | 4,562 | 4,724 | 4,677 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 26,138 | 21,483 | 23,768 | 21,935 |
Fremdwährungsbewertung
Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums werden auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Bilanzposten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt.
Umsatzrealisierung
Die Umsatzrealisierung setzt das Vorliegen eines bindenden Vertrags und die Analyse der darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen hinsichtlich der Übertragung der Verfügungsgewalt an Güter und Dienstleistungen voraus.
OSRAM generiert Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Produktverkäufen und zu einem geringen Teil aus Lizenzeinnahmen. Kunden sind sowohl Distributoren als auch Endverbraucher (z. B. OEMs). Ein typisches Geschäftsmodell bei OSRAM ist auch ein Vertrieb der Produkte über Konsignationslager. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsmacht über Waren entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden übertragen werden. Die Zahlungsbedingungen beinhalten üblicherweise ein Zahlungsziel von 30- 60 Tagen unter der Berücksichtigung von länderspezifischen Abweichungen. Die Transaktionspreise entsprechen dabei in der Regel den vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Preisen. OSRAM bestimmt die Art seiner Zusage von Leistungsverpflichtungen danach, ob das Unternehmen als Auftragnehmer des Kunden (Prinzipal) oder als Vermittler (Agent) handelt.
Bei Lieferungen von Standardprodukten kommt dabei dem Übergang von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der Lieferbedingungen (Incoterms) besondere Bedeutung zu. Im Ergebnis erfolgt die Umsatzlegung bei Standardprodukten zeitpunktbezogen bei Übergang der Verfügungsgewalt an den Kunden. Der Zeitpunkt des Kontrollübergangs kann je nach Vertragsgestaltung und Lieferbedingung variieren und zwischen dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte am Lagerhaus und der Ankunft des Produkts beim Kunden liegen.
Neben Standardprodukten verkauft OSRAM kundenspezifische Produkte, d. h. Produkte, die OSRAM aufgrund ihrer Beschaffenheit nur an einen Kunden absetzen kann und die somit keinen alternativen Nutzen für OSRAM haben. Der Umsatz wird für diese Produkte nach abgeschlossener Produktion realisiert. Vor allem im Automobilgeschäft sind langjährige Rahmenverträge üblich. Sofern jedoch keine vereinbarten Liefermengen bzw. Preise vereinbart sind, liegt noch kein bindender Vertrag gemäß IFRS 15 vor und werden noch keine Umsatzerlöse realisiert.
Nutzungsentgelte (Lizenzgebühren) werden in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Vertrags der Nutzungsübertragung zeitpunktbezogen bzw. zeitraumbezogen bilanziert.
Den Kunden von OSRAM gewährte Rabatte, Boni, Skonti, Gutschriften oder andere variable Preisnachlässe werden als Umsatzminderungen erfasst. Sofern diese nicht unmittelbar den Rechnungsbetrag mindern, werden sie bis zur späteren Auszahlung an den Kunden als Rückerstattungsverbindlichkeiten ausgewiesen. Schätzungen bezüglich der Umsatzminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, den Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung insbesondere bei Bonusstaffeln.
OSRAM nimmt das Wahlrecht nach IFRS 15.63 in Anspruch und verzichtet auf die Anpassung der zugesagten Gegenleistung um eine Finanzierungskomponente, wenn die Zahlungsziele unter einem Jahr liegen. Die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erfolgt bei OSRAM in der Regel in einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr, somit wird auch das Wahlrecht nach IFRS 15.122 in Anspruch genommen. OSRAM verzichtet damit auf weitere Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Ende einer Berichtsperiode.
Gewährleistungen, die OSRAM für Produkte oder Dienstleistungen übernimmt, umfassen grundsätzlich nur die Absicherung der vertraglich vereinbarten Produktspezifikationen im Rahmen der gesetzlichen oder branchenüblichen Fristen. Dementsprechend bilanziert OSRAM Gewährleistungsvereinbarungen nicht als eigene Leistungsverpflichtung, sondern als Rückstellung nach den Vorschriften von IAS 37.
Funktionskosten
Betriebliche Aufwendungen werden grundsätzlich entsprechend des Funktionsbereichs der jeweiligen Kostenstellen, in denen die Kosten anfallen, bzw. auf Basis eines geeigneten Zuordnungsprinzips den einzelnen Funktionskostenarten zugeordnet.
Abschreibungen, Wertminderungen sowie Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder in den Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten oder in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten, abhängig von der Nutzung des Vermögenswerts, erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen auch tatsächlich gewährt werden. Zuwendungen für den Kauf oder die Herstellung von Anlagevermögen (vermögenswertbezogene Zuwendungen) werden grundsätzlich als Reduktion der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und mindern die künftigen Abschreibungen. Zuwendungen, die nicht für langfristige Vermögenswerte gewährt werden (erfolgsbezogene Zuwendungen), werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im gleichen Funktionsbereich ausgewiesen wie die entsprechenden Aufwandsposten. Ihre erfolgswirksame Erfassung erfolgt dabei anteilig über die Perioden, in denen die Aufwendungen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen, anfallen. Gewährte Zuwendungen der öffentlichen Hand für künftige Aufwendungen werden passivisch abgegrenzt.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Kosten für Forschungsaktivitäten erfasst OSRAM unmittelbar als Aufwand. Die Kosten für Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie auf Basis von Budgetplanungen künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss OSRAM die Absicht haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
Die aktivierten Kosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungslöhne und sonstige direkt zurechenbare Kosten, wenn diese dazu dienen, die Nutzung des Vermögenswerts vorzubereiten. Die aktivierten Kosten sind im Posten Sonstige immaterielle Vermögenswerte enthalten und werden zu Herstellungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bei einer Abschreibungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren angesetzt. Die sonstigen Entwicklungskosten erfasst OSRAM aufwandswirksam unmittelbar bei ihrem Entstehen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet. Ihre erfolgswirksame Erfassung erfolgt anteilig über die Perioden, in denen die Forschungs- und Entwicklungskosten, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen, anfallen. Gewährte Zuwendungen der öffentlichen Hand für künftige Forschungs- und Entwicklungskosten werden passivisch abgegrenzt.
Zinsen und Dividenden
Zinserträge und -aufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisses aus fortgeführten Geschäftsbereichen, des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, sofern solche vorliegen, bzw. des Ergebnisses nach Steuern, das jeweils den Aktionären der OSRAM Licht AG zugerechnet werden kann, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt bzw. ausgeübt werden.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen aus Wertminderungen angesetzt.
Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die jeweils die unterste Ebene darstellt, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden.
Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand für den dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Übersteigt einer dieser Beträge den Buchwert, ist es nicht notwendig, beide Werte zu ermitteln. In beiden Fällen beruht der erzielbare Betrag grundsätzlich auf der Ermittlung abgezinster Zahlungsströme (Discounted-Cash-Flow-Methode). Auch wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, in zukünftigen Perioden übersteigt, werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.
Bei Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen entfällt eine mögliche rechnerische Wertminderung anteilig auf den nicht bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert (Partial-Goodwill-Methode), der sich durch Hochrechnung des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts für die nicht beherrschenden Anteile ergibt. Dieser Teil der Wertminderung wird somit nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und umfassen Software und sonstige selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis acht Jahre. Abweichend davon können sich - insbesondere bei im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommenen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer - andere Nutzungszeiträume ergeben.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte betreffen insbesondere patentierte und nicht patentierte Technologien sowie Kundenbeziehungen. Die durchschnittlichen Nutzungsdauern lagen bei patentierten und nicht patentierten Technologien bei bis zu 17 Jahren und zwischen 2 und 16 Jahren für Kundenbeziehungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte schreibt OSRAM nicht planmäßig ab, sondern überprüft sie mindestens einmal jährlich auf Wertminderung.
Sachanlagen
OSRAM bewertet Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen. Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Komponenten einer Sachanlage - gemessen an den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage - wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Restbuchwerte und Nutzungsdauern werden jährlich überprüft und, falls die Erwartungen von früheren Einschätzungen abweichen, entsprechend angepasst. Im Einzelnen liegen den Wertansätzen grundsätzlich folgende unterstellte Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsdauer
| Gebäude | 20 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 15 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 bis 6 Jahre |
Wertminderungen und Wertaufholungen
OSRAM überprüft Sachanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und sonstige immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Darüber hinaus wird für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte sowie für Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens jährlich eine Überprüfung auf Wertminderung durchgeführt. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in deren Zusammenhang der Vermögenswert unabhängige Zahlungsmittelzuflüsse erwirtschaftet, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Diese Schätzungen werden von bestimmten Faktoren wie beispielsweise der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, einer erfolgreichen Integration erworbener Unternehmen, der Volatilität auf den Kapitalmärkten, der Zinsentwicklung sowie den Schwankungen der Währungskurse beeinflusst. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Der Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung der geschätzten künftigen Zahlungsströme ergebende Betrag. Falls ein Vermögenswert keine Mittelzuflüsse erzeugt, die weitgehend von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten unabhängig sind, wird die Überprüfung auf Wertminderung nicht auf Ebene eines einzelnen Vermögenswerts durchgeführt, sondern auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zuzuordnen ist. Übersteigt der Buchwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen bzw. deren erzielbaren Betrag, wird die Differenz als Wertminderung erfasst. Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommene Wertminderung nicht länger existieren, überprüft OSRAM die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung. Von einer Wertaufholung ausgenommen sind Geschäfts- oder Firmenwerte.
OSRAM bestimmt diese Werte grundsätzlich mittels Discounted-Cash-Flow-Bewertungen. Den diskontierten Zahlungsströmen liegen in der Regel Fünfjahresprognosen, in begründeten Ausnahmefällen auch erweiterte Detailplanungen zugrunde, die auf Finanzplänen aufbauen. Die Prognosen der Zahlungsströme berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und aktuelle operative Ergebnisse und basieren auf Marktannahmen sowie der besten von der Unternehmensleitung vorgenommenen Einschätzung künftiger Entwicklungen. Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert. Wichtige Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags basiert, beinhalten geschätzte Wachstumsraten und gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung des zu testenden Vermögenswerts haben. Die Schätzung der Wachstumsraten berücksichtigt Inflations- und Marktwachstumserwartungen sowie makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends.
Ertragsteuern
OSRAM ist in zahlreichen Steuerjurisdiktionen tätig und unterliegt damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die im Abschluss dargestellten Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuergesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits.
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Diese werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass tatsächliche und sonstige Erstattungsansprüche im Einzelfall nicht durchgesetzt werden können. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum jeweiligen Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögensgegenstands bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die am Abschlussstichtag gelten. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.
Bei der Ermittlung der tatsächlichen und latenten Steuerpositionen berücksichtigt OSRAM die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Diese Beurteilung erfolgt auf der Basis von Schätzungen und Annahmen und kann eine Reihe von Ermessensentscheidungen über künftige Ereignisse enthalten. Es können neue Informationen zur Verfügung stehen, die OSRAM dazu veranlassen, seine Ermessensentscheidung bezüglich der Angemessenheit der bestehenden Steuerpositionen zu ändern; solche Änderungen der Steuerpositionen werden Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird. Wir können nicht ausschließen, dass die Steuer- und Zollbehörden unter anderem infolge laufender oder künftiger Steuer-, Zoll- und Betriebsprüfungen und/oder Gerichte zusätzliche Belastungen für OSRAM festsetzen (z. B. aufgrund der teilweisen Nichtanerkennung von Verrechnungspreisen, die bei konzerninternen Lieferungen oder Leistungen angewandt wurden, Betriebsstättenthematiken oder infolge der Prüfung von Sachverhalten, die indirekte Steuern oder Zölle auslösen können), oder dass die hierfür gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben Gewinn- und Verlust-Wirkungen temporäre Mittelabflüsse entstehen können.
Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit und mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die Unternehmensleitung zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Bei Verlustvorträgen wird grundsätzlich ein Fünfjahreszeitraum hierfür zugrunde gelegt. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch die Unternehmensleitung entziehen, unterliegen wichtige Annahmen, wie die Ermittlung des künftigen steuerpflichtigen Einkommens sowie der Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern, bestmöglichen Schätzungen. Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, wenn ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Sofern die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass aktive latente Steuern teilweise oder vollständig nicht realisiert werden können, erfolgt eine Wertberichtigung in entsprechender Höhe. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die Höhe der Verlustvorträge sowie der temporären Differenzen und der darauf gebildeten latenten Steuern könnte aufgrund von Betriebsprüfungen zukünftig negativ beeinflusst werden.
Zukünftige Änderungen der Steuergesetze und -regelungen sowie deren Auslegung und sonstige Entwicklungen in Steuersystemen könnten einen wesentlichen Einfluss auf unsere bestehenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie unsere aktiven und passiven latenten Steuern haben und somit zu höherem Aufwand für direkte und indirekte Steuern und höheren Steuerzahlungen hierfür führen. Zudem könnte die Unsicherheit im steuerlichen Umfeld mancher Region die Möglichkeit einschränken, unsere Rechte durchzusetzen.
Die Aufteilung der Position Ertragsteuern in tatsächliche und latente Steuern im Anhang sowie der gezahlten Ertragsteuern in der Kapitalflussrechnung wird anhand von Annahmen vorgenommen, weil eine genaue Aufteilung aufgrund des Ausweises von aufgegebenen Geschäftsbereichen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Vorräte
Die Vorräte bilanziert OSRAM mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Angesetzt wird in der Regel ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des FIFO-Verfahrens (First in, First out) ermittelter Wert. Bestandteile der Herstellungskosten sind das Fertigungsmaterial, die Fertigungslöhne, die zurechenbaren Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die fertigungsbedingten Abschreibungen, wobei fixe Kostenbestandteile auf Basis einer normalen Kapazität der Produktionsanlagen zugerechnet werden. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der Vertriebskosten.
Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufgegebene Geschäftsbereiche werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil mit Geschäftsaktivitäten und Mittelzuflüssen/-abflüssen, die operativ und für die Zwecke der Rechnungslegung vom übrigen Unternehmen klar abgegrenzt werden können, als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Geschäftsbereich entweder (1) einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, (2) Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder (3) ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit Weiterveräußerungsabsicht erworben wurde. Der Gewinn/Verlust aus laufender Geschäftstätigkeit oder aus dem Abgang aufgegebener Geschäftsbereiche wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortgeführten Geschäftsbereichen berichtet; Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis dargestellt. In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Mittelzuflüsse/-abflüsse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen getrennt von den Mittelzuflüssen/-abflüssen aus fortgeführten Geschäftsbereichen dargestellt; Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis berichtet. Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss (ausgenommen > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche) - soweit sie Bezug auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung nehmen - beziehen sich grundsätzlich auf fortgeführte Geschäftsbereiche; Abweichungen zu diesem Grundsatz sind gesondert angegeben. OSRAM berichtet aufgegebene Geschäftsbereiche separat unter > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche. Um die finanziellen Auswirkungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen darzustellen, werden die aus konzerninternen Transaktionen zwischen den fortgeführten Aktivitäten und dem aufgegebenen Geschäftsbereich stammenden Umsatzerlöse und Aufwendungen eliminiert. In keinem Fall werden Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen erfasst.
OSRAM klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft oder eine Ausschüttung an Anteilseigner und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, muss der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf/die Ausschüttung derartiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gängig und üblich sind, sofort zur Veräußerung/Ausschüttung verfügbar und eine solche Veräußerung/Ausschüttung höchstwahrscheinlich sein. Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss - soweit sie Bezug auf die Konzernbilanz nehmen - beziehen sich grundsätzlich auf nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte; Abweichungen zu diesem Grundsatz sind gesondert angegeben. OSRAM berichtet langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) separat unter > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche. Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, es sei denn, die in der Veräußerungsgruppe dargestellten Posten fallen nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche. Die Bestimmung des Zeitpunkts der Klassifizierung eines langfristigen Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten sowie die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Diese beinhalten insbesondere Schätzungen im Zusammenhang mit Kaufpreisanpassungsmechanismen, die von der zukünftigen Entwicklung bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion abhängig sind.
Leistungsorientierte Pläne (Defined Benefit Plans)
Die Leistungsansprüche aus leistungsorientierten Plänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Sind die Leistungsansprüche nicht durch externes Vermögen gedeckt, erfasst OSRAM die Defined Benefit Obligation (DBO) als Rückstellung. Sind die Leistungsansprüche durch externes Vermögen (Planvermögen) gedeckt, saldiert OSRAM den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens mit der DBO. Unter Berücksichtigung möglicher Effekte aus einer Aktivierungsobergrenze (Asset Ceiling) wird eine Unterdeckung in der Position Pensionen und ähnliche Verpflichtungen oder eine Überdeckung in der Position Sonstige Vermögenswerte ausgewiesen.
Die Bewertungen beruhen auf finanziellen und demografischen Annahmen. Hierzu gehören der Abzinsungssatz (für Auswirkungen > Ziffer 21 l Pensionen und ähnliche Verpflichtungen), die Annahmen zum Gehaltstrend, Rententrend und Trend für Kosten zur medizinischen Versorgung sowie die Sterbetafeln. Die verwendeten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. In Ländern ohne liquiden Markt für solche Unternehmensanleihen werden stattdessen Marktrenditen von Staatsanleihen verwendet. Sowohl die Währung als auch die Laufzeiten der zugrunde gelegten Unternehmens- oder Staatsanleihen sind auf die Währung und die voraussichtlichen Fristigkeiten der Leistungszahlungen abgestimmt. Insbesondere aufgrund schwankender Markt- und Wirtschaftslage kann die tatsächliche Entwicklung von den zugrunde gelegten Prämissen abweichen. Dies kann wesentliche Auswirkungen auf die Verpflichtungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben.
Neubewertungen der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan weist OSRAM im Jahr ihrer Entstehung im Sonstigen Ergebnis nach Steuern aus und berücksichtigt sie auf Nach-Steuerbasis vollständig direkt im Eigenkapital.
Rückstellungen
OSRAM bilanziert Rückstellungen, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung bestimmt, wobei je nach Charakteristik der Verpflichtung geeignete Schätzverfahren und Informationsquellen genutzt werden. Einzelne Verpflichtungen (z. B. Rechts- und Prozessrisiken, Verpflichtungen gegenüber Zoll- und Steuerbehörden) werden mit dem wahrscheinlichsten Ergebnis bewertet, soweit nicht aufgrund besonderer Wahrscheinlichkeitsverteilungen andere Schätzungen zu einer angemesseneren Bewertung führen.
Für einzelne bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordene Gewährleistungsfälle werden Einzelrückstellungen gebildet. Ferner bildet OSRAM Rückstellungen, wenn aufgrund von Erfahrungen der Vergangenheit oder aus betriebs- und branchenspezifischen Erfahrungen wahrscheinlich mit Gewährleistungsinanspruchnahmen zu rechnen ist. Der Aufwand für Produktgewährleistungen wird innerhalb der Umsatzkosten erfasst.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien kommuniziert worden ist.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden dann als Aufwand und Verbindlichkeit erfasst, wenn sich die Gesellschaft nachweislich hierzu verpflichtet hat, sei es im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen oder weil anderweitig eine gerechtfertigte Erwartung erzeugt wurde. OSRAM führt Restrukturierungsprogramme sowie Einzelmaßnahmen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie sonstige Aufwendungen für Austritte unterliegen in erheblichem Maße Schätzungen und Annahmen. Diese beinhalten z. B. die Wahrscheinlichkeit der Annahme im Fall eines Angebots zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der gewählten Maßnahme. Im Fall von Gruppenvereinbarungen in Deutschland detailliert in der Regel der Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans den formalen Restrukturierungsplan. Für weitere Informationen > Ziffer 5 l Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen.
OSRAM ist in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren konfrontiert. Diese Verfahren können dazu führen, dass OSRAM straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren oder behördlichen Untersuchungen liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend liegt der Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, ein erhebliches Ermessen seitens der Unternehmensleitung zugrunde. Es kann notwendig werden, dass die Höhe einer Rückstellung für ein laufendes Verfahren in Zukunft aufgrund neuer Entwicklungen angepasst werden muss. > Ziffer 22 l Rückstellungen, > Ziffer 24 l Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten und > Ziffer 25 l Rechtsstreitigkeiten.
Droht aus einem Vertrag ein Verlust, erfasst OSRAM die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Drohverlustrückstellung. Diese wird mit dem niedrigeren Betrag bewertet, um den die zu erwartenden Kosten bei Erfüllung des Vertrags oder die zu erwartenden Kosten bei Nichterfüllung des Vertrags - jeweils auf Basis von Vollkosten - den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vertrag übersteigen.
Eine Abzinsung wird vorgenommen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Zur Abzinsung werden risikoadjustierte Marktzinssätze vor Steuern verwendet.
Leasing
IAS 17 (bis zum 30. September 2019)
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses ab. Entscheidend ist, ob die Erfüllung der Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängt und die Vereinbarung ein Recht auf Nutzung des Vermögenswerts überträgt. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Leasinggegenstands beim Leasinggeber verbleiben, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Zahlungen bei Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Leasinggegenstands auf OSRAM als Leasingnehmer übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum geringeren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert.
IFRS 16 (ab 1. Oktober 2019)
Tritt der OSRAM-Konzern als Leasingnehmer auf, erfasst er grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. OSRAM fungiert im Wesentlichen als Leasingnehmer von Grundstücken und Gebäuden sowie von Fahrzeugen und technischen Anlagen.
OSRAM nimmt das Wahlrecht in Anspruch, die Zahlungen für Nicht-Leasingbestandteile als Leasingzahlungen zu berücksichtigen. Dementsprechend werden Verträge, die neben Leasing- auch Nicht-Leasingbestandteile enthalten, für die Berechnung der diskontierten Leasingverbindlichkeit bzw. des Nutzungsrechts nicht getrennt. Die Anschaffungskosten für die Erstbewertung des Nutzungsrechts ergeben sich somit aus dem Barwert sämtlicher zukünftiger Leasing- als auch Nichtleasingzahlungen zzgl. der vor Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen, Vertragsabschlusskosten und sofern anwendbar, der geschätzten Kosten für die Demontage oder Wiederherstellung des Leasinggegenstandes. Sämtliche erhaltene Leasinganreize werden abgezogen. Für die Abzinsung der Leasingzahlungen verwendet OSRAM grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz. Die verwendeten Grenzfremdkapitalzinssätze basieren auf den risikolosen Zinssätzen des jeweiligen Währungsraums sowie der Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses adjustiert um einen für OSRAM unternehmensspezifischen Refinanzierungszinsaufschlag.
Zur Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverhältnissen sind insbesondere bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Schätzungen hinsichtlich einer künftigen Inanspruchnahme bzw. Nichtinanspruchnahme erforderlich. Dabei ist zum Beginn des Leasingverhältnisses zu würdigen, ob die Ausübung der jeweiligen Optionen als hinreichend sicher angesehen wird. Anpassungen im Laufe der Leasingverhältnisse werden durchgeführt, wenn neue Erkenntnisse hinsichtlich der Ausübung der Optionen erlangt werden, was in der Folge zu einer Neubewertung des Nutzungsrechts sowie der Leasingverbindlichkeit führt.
In der Folgebewertung werden die ausgewiesenen Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie ggf. erforderlicher Wertminderungen angesetzt.
Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten und für Leasinggegenstände von geringem Wert werden entsprechend dem Bilanzierungswahlrecht weiterhin als Aufwand erfasst.
Die Bilanzierung von vermieteten Gegenständen basiert auf der Klassifizierung in Operating-Leasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse. Entscheidend für die Beurteilung ist, ob im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Leasinggegenstands beim Leasinggeber verbleiben oder auf den Leasingnehmer übertragen werden. Verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des Leasinggegenstands bei OSRAM handelt es sich um ein Operating-Leasingverhältnis und die mit dem Leasingverhältnis verbundenen Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Finanzierungsleasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Leasinggegenstands von OSRAM auf den Leasingnehmer übertragen werden, wird der betroffene Leasinggegenstand aus dem Anlagevermögen des OSRAM-Konzerns ausgebucht und stattdessen eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis bilanziert.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der einen finanziellen Vermögenswert bei einem Vertragspartner und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einem anderen Vertragspartner begründet.
Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, wenn OSRAM eine vertragliche Verpflichtung aufgrund des Finanzinstruments entsteht. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten - d. h. Käufe oder Verkäufe im Rahmen eines Vertrags, der die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsieht, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird - werden am Handelstag erfasst.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb oder der Emission von Finanzinstrumenten direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt OSRAM bei der Ermittlung des Buchwerts nur, soweit die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind:
| ― | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial assets measured at amortized cost - FAaC), |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (Financial assets measured at fair value through other comprehensive income without recycling to profit or loss - FVOCI), |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Financial assets at fair value through profit or loss - FVPL), |
| ― | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial liabilities measured at amortized cost - FLaC) oder |
| ― | Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Financial liabilities at fair value through profit or loss - FVPL). |
Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn sie durch den Schuldner getilgt wurden. Die Tilgung erfolgt in der Regel durch eine Zahlung des Schuldners an den Gläubiger. Eine Ausbuchung aufgrund Uneinbringlichkeit erfolgt, wenn eine künftige Realisierung einer Forderung unwahrscheinlich ist. Im Allgemeinen ist dies insbesondere der Fall, wenn eine Verjährungsfrist abgelaufen ist, wenn ein Schuldner von der ursprünglichen Verpflichtung rechtlich entbunden wurde oder wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird. Eine Ausbuchung durch den Gläubiger erfolgt auch, wenn er einen finanziellen Vermögenswert auf eine andere Partei übertragen und keine wesentlichen Chancen und Risiken aus dem finanziellen Vermögenswert zurückbehalten hat.
Finanzielle Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte, Eigenkapitalinstrumente, Anteile an Investmentgesellschaften sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert.
Die Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt jeweils auf Basis des Geschäftsmodells und der Eigenschaften ihrer Cash Flows. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen veräußert werden sollen, werden je nach Ausgestaltung der jeweiligen Vereinbarung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at fair value through profit or loss) oder zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis mit nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (at fair value through other comprehensive income with recycling to profit or loss) bewertet.
Für Eigenkapitalinstrumente, die von OSRAM als strategische Investitionen gehalten werden, wird in der Regel das Wahlrecht ausgeübt, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen (Financial assets measured at fair value through other comprehensive income without recycling to profit or loss - FVOCI). Bei Veräußerung erfolgt keine Umgliederung der Bewertungseffekte aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung. Dieses Wahlrecht kann grundsätzlich einzelfallbezogen bei Zugang des Eigenkapitalinstruments und unwiderruflich ausgeübt werden. Eigenkapitalinstrumente, für die das Wahlrecht nicht ausgeübt wird, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at fair value through profit or loss) zu bilanzieren.
Von OSRAM gehaltene Anteile an Investmentgesellschaften sind aufgrund ihrer vertraglichen Gestaltung als Schuldinstrumente zu klassifizieren und werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at fair value through profit or loss) bewertet. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten und Anteilen an Investmentgesellschaften wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Finanzergebnis erfasst.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten umfasst Wertminderungen für erwartete Kreditverluste sowie die Anwendung der Effektivzinsmethode. Unverzinsliche oder im Vergleich zum Marktzinsniveau niedrig verzinsliche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Laufzeiten von über einem Jahr werden risikoadäquat abgezinst.
Zur Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste für die gesamte Laufzeit ermittelt. Für den überwiegenden Teil der Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste auf Basis kundenindividueller Ratings, aus denen portfoliospezifische Ausfallraten abgeleitet werden. Basierend auf den Ratings externer Agenturen erfolgt eine Einstufung in Risikoklassen, in denen jeweils Finanzinstrumente mit niedrigem, moderatem und höherem Kreditrisiko zusammengefasst werden. In die höchste der vier Risikoklassen werden Vertragspartner eingestuft, die insolvent sind. Jeder Risikoklasse ist eine unterschiedliche erwartete Ausfallrate zugeordnet, auf deren Basis die Wertminderungen ermittelt werden. Erwartete Kreditverluste für Forderungen, für die der vereinfachte Ansatz nicht anwendbar ist, werden für einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelt. Wenn sich das Kreditrisiko für derartige Forderungen seit der erstmaligen Erfassung wesentlich erhöht hat, werden die erwarteten Kreditverluste für die Gesamtlaufzeit ermittelt. Bei der Einschätzung, ob dieser Fall eingetreten ist, werden insbesondere externe Informationen von Ratingagenturen als auch andere verfügbare Informationen verwendet.
Für einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Einschätzung der erwarteten Kreditausfälle vorrangig anhand der Analyse historischer Forderungsausfälle und der Altersstruktur vorgenommen. Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, einschließlich Forderungen gegenüber Schuldnern, über die ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde, werden als ausgefallen angesehen und in Stufe 3 des Wertminderungsmodells eingestuft. Für diese Forderungen wird geprüft, ob zusätzliche individuelle Wertberichtigungen erforderlich sind. Die Wertberichtigung derartiger Forderungen umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen, die unter anderem auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden und den aktuellen Konjunkturentwicklungen beruhen. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst OSRAM auf separaten Wertberichtigungskonten.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert. OSRAM macht von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option), keinen Gebrauch.
OSRAM bewertet finanzielle Verbindlichkeiten - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente und bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben - zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben werden mit dem erwarteten Betrag passiviert. Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden erfolgswirksam behandelt. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit basiert dabei auf der aktuellen Einschätzung zur Entwicklung der die bedingte Kaufpreiszahlung determinierenden Erfolgskennzahlen der betreffenden Geschäftseinheiten.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente in die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung einbezogen (Hedge Accounting). Den effektiven Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als Cash Flow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) bestimmt sind, erfasst OSRAM unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt, oder wenn mit dem Eintritt des Grundgeschäfts nicht mehr gerechnet werden kann. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten bzw. sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Aktienbasierte Vergütung
OSRAM hat Programme zur aktienbasierten Vergütung mit Eigenkapitalabgeltung ausgereicht. Nach IFRS 2 wird bei aktienbasierter Vergütung mit Eigenkapitalabgeltung der zum Gewährungszeitpunkt ermittelte beizulegende Zeitwert als Vergütungsaufwand über den Erdienungszeitraum ggf. unter Berücksichtigung von Dienstleistungs- und nicht marktbezogenen Ausübungsbedingungen erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird als der Börsenkurs der OSRAM Licht-Aktie unter Berücksichtigung des Barwerts der Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, und - soweit erforderlich - bestimmter Markt- und Nicht-Ausübungsbedingungen bestimmt. Weitere Informationen zu aktienbasierten OSRAM-Programmen finden sich unter > Ziffer 30 l Aktienbasierte Vergütung.
3 l Auswirkungen der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsverlautbarungen
Im Folgenden werden die Rechnungslegungsvorschriften aufgeführt, die für den Konzernabschluss von Bedeutung sind.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Das IASB hat am 13. Januar 2016 den finalen Standard zur Bilanzierung von Leasingvereinbarungen IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Für Leasingnehmer enthält IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell. Leasingnehmer haben gemäß IFRS 16 einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt in ihrer Bilanz zu erfassen. Leasingnehmern wird für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten und für Leasinggegenstände von geringem Wert als Erleichterung das Bilanzierungswahlrecht eingeräumt, anstelle der Bilanzierung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit die Leasingzahlungen linear oder auf einer anderen systematischen Grundlage über die Laufzeit der Leasingvereinbarung als Aufwand zu erfassen. Die Regelungen für Leasinggeber wurden weitgehend unverändert aus IAS 17 übernommen. Darüber hinaus enthält der neue Leasingstandard Vorschriften zum Ausweis und zu Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27) und ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Standard wurde im November 2017 in europäisches Recht übernommen.
OSRAM hat IFRS 16 erstmalig zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angewendet. Bei der Erstanwendung der neuen Vorschriften besteht ein Wahlrecht hinsichtlich einer vollständig retrospektiven oder modifiziert retrospektiven Anwendung. OSRAM hat sich für die modifiziert retrospektive Anwendung entschieden, sodass im Jahr der erstmaligen Anwendung im Geschäftsjahr 2020 die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2019 nicht angepasst werden.
OSRAM fungiert im Wesentlichen als Leasingnehmer von Grundstücken und Gebäuden sowie von Fahrzeugen und technischen Anlagen. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen werden mit Übergang auf IFRS 16 zum Zeitpunkt der Erstanwendung mit dem entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die verwendeten Grenzfremdkapitalzinssätze basieren auf den risikolosen Zinssätzen des jeweiligen Währungsraums sowie der Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, adjustiert um einen für OSRAM unternehmensspezifischen Refinanzierungszinsaufschlag. Die Nutzungsrechte werden in Höhe der diskontierten Leasingverbindlichkeiten, berichtigt um bereits vor dem 1. Oktober 2019 geleistete und bisher abgegrenzte Leasingvorauszahlungen, angesetzt. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Oktober 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von jeweils 236 Mio. € erfasst. Für neue Leasingverhältnisse nach dem 1. Oktober 2019 erfolgt die Erfassung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten zum Bereitstellungszeitpunkt. Nutzungsrechte werden in der Bilanz separat ausgewiesen. Diese betragen zum 30. September 2020 190 Mio. €. Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz unter den kurz- und langfristigen Finanzschulden erfasst. Zum 30. September 2020 betragen die Leasingverbindlichkeiten 188 Mio. €.
Ausgehend von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverträgen zum 30. September 2019 ergab sich die in unten stehender Tabelle dargestellte Überleitungsrechnung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019:
Überleitung zu den Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16
in Mio. €
| Mindestleasingzahlungen IAS 17 (ohne Nicht-Leasingbestandteile) und einschließlich kurzfristiger/geringwertiger Leasingverhältnisse | 234 |
| Servicebestandteile (Nicht-Leasingbestandteile während Grundmietzeit) | 25 |
| Kurzfristige Leasingverhältnisse | - 2 |
| Geringwertige Leasingverhältnisse | - 4 |
| Zahlungen für Verlängerungsoptionszeiträume (Leasing- und Nicht-Leasingbestandteile), deren Ausübung als hinreichend sicher eingestuft wurde | 30 |
| Sonstige 1) | - 13 |
| Leasingverbindlichkeiten (undiskontiert) | 270 |
| Effekt aus der Abzinsung | - 34 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 | 236 |
1) Insbesondere Änderungen im Konsolidierungskreis bedingt durch die Veräußerung des europäischen Leuchtengeschäfts.
Mit Einführung des neuen Standards ändert sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit ersetzt. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungen aus Leasingverhältnissen im Bereich Mittelzuflüsse/-abflüsse aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
IFRIC 23 Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
Seit dem 1. Oktober 2019 wendet OSRAM die Interpretation IFRIC 23 Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung an. Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen.
Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
| ― | Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte. |
| ― | Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Finanzbehörden trifft. |
| ― | Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze. |
| ― | Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen und Umstände. |
Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht.
Aus der Anwendung haben sich keine signifikanten Auswirkungen auf die Konzernsteuerpositionen ergeben.
B.6.3 Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche
4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche
Veräußerungsgruppen
Aufgrund des schwierigen Automobilmarktumfelds haben OSRAM und Continental im September 2020 gemeinsam entschieden, ihre in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte wieder zu trennen und in die jeweiligen Unternehmen der Gesellschafterinnen zu übertragen. Das bei OSRAM verbleibende Geschäft wird dabei weiterhin als Teil der Business Unit Automotive geführt. Der Abschluss der Transaktion ist für Herbst 2021 geplant.
OSRAM und Continental brachten ihre jeweiligen Geschäftsbetriebe am 2. Juli 2018 mit Wirkung zum 1. Juli 2018 in die OSRAM CONTINENTAL GmbH ein und sind jeweils mit 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Aufgrund besonderer Stimmrechte, die OSRAM die Lenkung der maßgeblichen Aktivitäten erlauben, wird die Gesellschaft im OSRAM-Konzern vollkonsolidiert. Aus Sicht des OSRAM-Konzerns werden sich bei Vollzug der Trennung der Geschäfte eine Rückführung des an Continental zu übertragenden Geschäfts sowie eine Ausbuchung der nicht beherrschenden Anteile ergeben.
Aufgrund dessen werden die Continental zu übertragenden Vermögenswerte und Schulden zum 30. September 2020 als zur Veräußerung bestimmt gemäß IFRS 5 wie folgt ausgewiesen:
OSRAM CONTINENTAL
Vermögenswerte und Schulden als zur Veräußerung bestimmt
in Mio. €
| 30. September 2020 | |
|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9 |
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 5 |
| Langfristige Vermögenswerte | 99 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | 114 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 96 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 10 |
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2 |
| Langfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten | 4 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 111 |
| Nettovermögenswerte | 3 |
Hinsichtlich der Bewertung des Continental-Geschäfts zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird auf > Ziffer 14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte verwiesen. Eine Bewertung nach IFRS 5 kam zum gleichen Ergebnis.
Aufgrund eines geplanten Verkaufs von Grund und Gebäude im amerikanischen Raum wurden weitere rund 3 Mio. € als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte eingestuft.
Aufgegebener Geschäftsbereich
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung hin zum Hightech-Photonik-Unternehmen erfolgte im Geschäftsjahr 2018 die strategische Revision der Business Unit Lighting Solutions (LS). In deren Folge hat OSRAM beschlossen, die Business Unit LS aufzulösen und sich sowohl vom Leuchten-Servicegeschäft in Nordamerika, im Wesentlichen betrieben durch die Sylvania Lighting Service Corp. (SLS), Wilmington (USA), als auch vom Leuchtengeschäft, das in Europa im Wesentlichen durch die Siteco Beleuchtungstechnik GmbH (Siteco), Traunreut, betrieben wird, zu trennen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde aus diesem Grund sowohl das Geschäft der SLS als auch das Geschäft der Siteco sowie des restlichen Leuchtengeschäfts als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 dargestellt.
Der Verkauf von SLS konnte bereits im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossen werden.
Für den Verkauf des europäischen Leuchtengeschäfts hat OSRAM mit Datum vom 21. Juni 2019 eine Vereinbarung mit Stern Stewart Capital Sustainability GmbH, München, unterschrieben. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 1. Oktober 2019, entsprechend wurden im Konzernabschluss zum 30. September 2019 alle Vermögenswerte und Schulden des europäischen Leuchtengeschäfts weiterhin gemäß IFRS 5 wie folgt klassifiziert:
Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs
in Mio. €
| 30. September 2019 | |
|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 17 |
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 30 |
| Vorräte | 30 |
| Langfristige Vermögenswerte | 12 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | 90 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 37 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 40 |
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 5 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 8 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 90 |
| Nettovermögenswerte | 0 |
Mit Abschluss der Transaktion am 1. Oktober 2019 sind die Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs abgegangen. Durch die bereits im Geschäftsjahr 2019 vorgenommene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde das Ergebnis aus dem Verkauf des Leuchtengeschäfts zum 1. Oktober 2019 größtenteils bereits abgebildet. Durch den Abgang ergab sich im Geschäftsjahr 2020 ein noch zu erfassender Verlust in Höhe von 4 Mio. €. Dieser resultiert insbesondere aus der Ausbuchung weiterer Vermögenswerte in Höhe von 2 Mio. € sowie weiterer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs in Höhe von ebenfalls 2 Mio. €.
Darüber hinaus wirken im Ergebnis nach Steuern aus dem Verkauf aufgegebener Geschäftsbereiche unter anderem erwartete Verpflichtungen im Rahmen des Verkaufs von SLS.
Nettoabfluss an Zahlungsmitteln
in Mio. €
| Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|
| In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt | 8 |
| Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | - 17 |
| Weitere Mittelabflüsse aus vertraglichen Verpflichtungen | - 5 |
| Nettoabfluss an Zahlungsmitteln | - 14 |
Ein weiterer Verkauf einer Geschäftseinheit im asiatischen Raum im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 führte zu einem Mittelzufluss in Höhe von 4 Mio. €.
B.6.4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5 l Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 führte OSRAM unternehmensübergreifend Maßnahmen zu Prozessverbesserungen und Strukturanpassungen in den Business Units Automotive und Digital sowie bei den zentralen Verwaltungsfunktionen durch, um auf die veränderten Marktbedingungen zu reagieren.
Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen sind personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von netto 86 Mio. € entstanden (Vj. 67 Mio. €). Diese entfielen im Wesentlichen auf Deutschland und betreffen dort insbesondere Personalmaßnahmen aus einem neuen Freiwilligenprogramm und Altersteilzeitvereinbarungen. Weitere Aufwendungen entstanden in geringerem Maße im Ausland durch überwiegend individuelle Personalmaßnahmen.
Die ursprünglich geplanten Maßnahmen wurden an einzelnen Standorten nicht vollständig umgesetzt, da es insbesondere zu internen Versetzungen von Mitarbeitern kam. Die erfassten Verpflichtungen für die Maßnahmen wurden um 11 Mio. € (Vj. 11 Mio. €) reduziert.
Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen wirken sich in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 im Wesentlichen auf die Umsatzkosten sowie die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten, aber auch auf die Forschungs- und Entwicklungskosten aus.
6 l Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Ausgleichszahlungen | 22 | 24 |
| Erträge aus Patentverkäufen | 11 | - |
| Anpassung beizulegender Zeitwert aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe | 9 | - |
| Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 1 | 1 |
| Gewinne aus der Veräußerung von Geschäftseinheiten | 0 | - |
| Sonstiges | 22 | 8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 66 | 33 |
Die Position Ausgleichszahlungen steht im Zusammenhang mit dem von Continental in die OSRAM CONTINENTAL GmbH eingebrachten Geschäft.
Die Position Anpassung beizulegender Zeitwert aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe beinhaltet die Änderung im beizulegenden Zeitwert aus bestehenden Earn-Out-Vereinbarungen. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine ertragswirksame Anpassung in Höhe von 5 Mio. € aus der bestehenden Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen Akquisition der Fluence Bioengineering, Inc., Austin, Texas (USA). Die vereinbarte bedingte Gegenleistung ist abhängig von der Entwicklung der Umsätze sowie der Bruttomarge der Gesellschaft in den drei auf die Transaktion folgenden Jahren. Ebenfalls erfolgte eine ertragswirksame Anpassung in Höhe von 4 Mio. € aus der bestehenden Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen Akquisition der Vixar, Inc., Plymouth (USA). Die vereinbarte bedingte Gegenleistung ist abhängig von den durch die Akquisition zusätzlich erzielten Umsätzen in den Kalenderjahren 2019 und 2020.
Die Position Sonstiges beinhaltet im Geschäftsjahr 2020 unter anderem Erträge im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit einem Lieferanten in Höhe von 6 Mio. €. Des Weiteren sind Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 3 Mio. € (Vj. 3 Mio. €) ausgewiesen.
7 l Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | - 2 | - 4 |
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - 210 |
| Anpassung beizulegender Zeitwert aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe | - | - 16 |
| Sonstiges | - 2 | - 4 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4 | -234 |
Die Position Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2019 spiegelt die vollständige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts der beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Digital Systems innerhalb des Segments DI sowie OSRAM CONTINENTAL innerhalb des Segments AM wider.
Die Position Anpassung beizulegender Zeitwert aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2019 beinhaltet die Änderung im beizulegenden Zeitwert aus einer bestehenden Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen Akquisition der Fluence Bioengineering, Inc., Austin, Texas (USA).
8 l Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Anteiliges Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung | - 7 | - 6 |
| Wertaufholungen/Wertminderungen | - | - 4 |
| Nettogewinne/-verluste aus Veräußerungen | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern aus nach der Equity Methode bilanzierten Beteiligungen | -7 | - 10 |
OSRAM hält eine Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen LeddarTech Inc., Québec (Kanada), welche im Geschäftsjahr 2017 erworben wurde. Im Folgenden werden die Finanzinformationen zu 100 % (wenn nicht anders angegeben) dargestellt:
Finanzinformationen zur LeddarTech Inc.
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 1) | 2019 2) | |
| --- | --- | --- |
| Anteil am Gewinn und Verlust | 25,1 % | 25,1 % |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5 | 11 |
| Langfristige Vermögenswerte | 27 | 27 |
| Kurzfristige Schulden | 4 | 18 |
| Langfristige Schulden | 36 | 6 |
| Nettovermögen (100 %) | -9 | 13 |
| Anteil des Konzerns am Nettovermögen | - 2 | 3 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 47 | 47 |
| Buchwert des Anteils am Unternehmen | 44 | 50 |
| Umsatzerlöse | 4 | 5 |
| Ergebnis vor Steuern | - 24 | - 16 |
| Sonstiges Ergebnis | - | 0 |
| Gesamtergebnis | - 24 | - 16 |
| Erhaltene Dividenden | - | - |
1) Die dargestellten Daten der Vermögenswerte und Schulden sowie der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf den 31. August 2020 bzw. den am 31. August 2020 endenden Zwölfmonatszeitraum.
2) Die dargestellten Daten der Vermögenswerte und Schulden sowie der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf den 31. August 2019 bzw. den am 31. August 2019 endenden Zwölfmonatszeitraum.
Der Konzern hält darüber hinaus Anteile an einzeln für sich genommen nicht wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen. Bei einigen assoziierten Unternehmen besitzt der Konzern weniger als 20 % der Eigentumsanteile, hat jedoch seinen Einfluss aufgrund der Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan des jeweiligen Beteiligungsunternehmens als maßgeblichen Einfluss eingestuft.
Finanzinformationen zu einzeln für sich genommen nicht wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen | 7 | 4 |
| Anteil am Gewinn oder Verlust nach Steuern | 0 | - 2 |
| Buchwert der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | - | 1 |
| Anteil am Gewinn oder Verlust nach Steuern | - | 0 |
9 l Ertragsteuern
Ertragsteuern
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Laufender Steueraufwand Geschäftsjahr | - 59 | - 47 |
| Laufender Steuertrag für Vorjahre | 0 | 12 |
| Latenter Steuerertrag aus Veränderung temporärer Differenzen | 90 | 70 |
| Latenter Steueraufwand sonstiges | - | - 2 |
| Ertragsteuerertrag | 31 | 33 |
Der Ermittlung der laufenden Steuern wird in Deutschland auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15 % sowie ein darauf entfallender Solidaritätszuschlag von 5,5 % zugrunde gelegt. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird für in Deutschland erzielte Gewinne eine Gewerbesteuer erhoben. Für die Gewerbesteuer errechnet sich ein durchschnittlicher Steuersatz von 14,3 %, sodass hieraus ein inländischer Gesamtsteuersatz von 30,1 % (Konzernsteuersatz) resultiert.
Der von ausländischen Tochtergesellschaften erwirtschaftete Gewinn wird auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts ermittelt und mit dem im Sitzland maßgeblichen Steuersatz versteuert.
Überleitung auf den ausgewiesenen Ertragsteuerertrag
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Ertragsteuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -298 | -377 |
| Konzernsteuersatz | 30,1 % | 30,1 % |
| Erwarteter Ertragsteuerertrag | 90 | 113 |
| Erhöhung/Minderung der Ertragsteuern durch: | ||
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | - 14 | - 57 |
| Steuerfreie Erträge | 12 | 11 |
| Steuern für Vorjahre | 8 | 12 |
| Veränderung in der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche und Steuergutschriften | - 69 | - 48 |
| Steuersatzunterschiede | 5 | 6 |
| Effekt Steuersatzänderung | 1 | - 1 |
| Sonstiges, netto | - 2 | - 2 |
| Ausgewiesener Ertragsteuerertrag | 31 | 33 |
Der Steuereffekt aus der Veränderung in der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche und Steuergutschriften reflektiert im Wesentlichen den Nicht-Ansatz bzw. die Wertberichtigung von aktiver latenter Steuer auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 63 Mio. € für OSRAM-CONTINENTAL-Gesellschaften.
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 führten im Wesentlichen nicht anrechenbare Quellensteuern auf konzerninterne Dividendenzahlungen zum Steuereffekt in der Position Sonstiges, netto.
Die aktiven und passiven latenten Steuern (brutto) verteilen sich auf folgende Bilanzposten:
Aktive und passive latente Steuern
in Mio. €
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| 30. September | 30. September | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 108 | 94 | 45 | 37 |
| Sachanlagen | 16 | 32 | 42 | 27 |
| Vorräte | 29 | 25 | 1 | 0 |
| Forderungen | 16 | 4 | 11 | 18 |
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 142 | 162 | 8 | 8 |
| Rückstellungen | 33 | 27 | 3 | 3 |
| Verbindlichkeiten | 206 | 67 | 2 | 2 |
| Verlustvorträge und Steuergutschriften | 38 | 81 | - | - |
| Sonstiges | 2 | 6 | 7 | 11 |
| Latente Steuern | 590 | 499 | 120 | 106 |
| Saldierung | - 104 | - 89 | - 104 | - 89 |
| Bilanzposten | 486 | 410 | 16 | 17 |
Der Anstieg der aktiven latenten Steuern in der Position Verbindlichkeiten resultiert überwiegend aus konzerninternen Maßnahmen, mit denen der Untergang steuerlicher Verluste und Verlustvorträge bei Übernahme durch ams vermieden wurde.
Am 22. September 2020 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams Offer GmbH als herrschendem Unternehmen und der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen unterzeichnet.
Dieser Vertrag war zum 30. September 2020 noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Das rückwirkende Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, erwartet zum 1. Oktober 2020, wird den Bestand an latenten Steuern im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG beeinflussen.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der aktiven latenten Steuern. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und des zu erwartenden steuerlichen Einkommens wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus aktiven latenten Steuern realisiert werden können.
In diesem Zusammenhang sind für Gesellschaften, die in der laufenden Periode oder in der vorhergehenden Periode einen Verlust erzielt haben, aktive latente Steuern in Höhe von 393 Mio. € (Vj. 279 Mio. €) angesetzt worden.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum 30. September 2020 auf 509 Mio. € (Vj. 543 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Inland auf den Bestand der steuerlichen Verlustvorträge eine aktive latente Steuer in Höhe von 28 Mio. € (Vj. 59 Mio. €) angesetzt. OSRAM geht davon aus, dass aufgrund der künftigen Geschäftstätigkeit ausreichendes positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung dieser aktiven latenten Steuern zur Verfügung stehen wird.
Für die folgenden Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):
Sachverhalte ohne Ansatz aktiver latenter Steuern
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 233 | 111 |
| Steuergutschriften | 70 | 72 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 389 | 284 |
Von den steuerlichen Verlustvorträgen, auf die zum 30. September 2020 keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, unterliegen 48 Mio. € (Vj. 44 Mio. €) einer zeitlichen Befristung. Der Verfall dieser Verlustvorträge beginnt ab dem Jahr 2023.
Gesellschaften im OSRAM Licht-Konzern sind in einigen Ländern für mehrere Jahre noch nicht endgültig durch die Betriebsprüfung veranlagt. OSRAM bildet für diese offenen Veranlagungszeiträume unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren inklusive der Interpretationen des Steuerrechts und der Erfahrung früherer Jahre angemessene Vorsorgen.
Für ausschüttungsfähige Gewinne von Tochterunternehmen werden im Zusammenhang mit der Ausschüttung anfallende Ertrag- und Quellensteuern als latente Steuern passiviert, wenn entweder davon auszugehen ist, dass diese Gewinne einer entsprechenden Besteuerung unterliegen, oder beabsichtigt ist, sie nicht auf Dauer zu reinvestieren.
Zum 30. September 2020 wurden für aufgelaufene Ergebnisse der Tochterunternehmen in Höhe von 1.157 Mio. € (Vj. 1.246 Mio. €) keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Unter Berücksichtigung der direkt im Sonstigen Ergebnis erfassten Sachverhalte setzt sich der Ertragsteuerertrag wie folgt zusammen:
Ertragsteuerertrag
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Ertragsteuerertrag | 31 | 33 |
| Direkt im Sonstigen Ergebnis erfasste Aufwendungen und Erträge | - 5 | 7 |
B.6.5 Angaben zur Bilanz (Aktiva)
10 l Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Wertberichtigungen der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
Wertberichtigungen
in Mio. €
| Gesamt | Erwartete Wertminderungen | Eingetretene Wertminderungen für zweifelhafte Forderungen | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Oktober 2018 | - 15 | -8 | - 7 |
| Umgliederung gemäß IFRS 5 | 0 | 0 | 0 |
| Ausbuchung von Forderungen | 3 | 0 | 3 |
| Erfolgswirksame Veränderung der Wertberichtigungen im Berichtszeitraum | 0 | 2 | - 3 |
| Konsolidierungskreis- und sonstige Veränderungen | 0 | 0 | 0 |
| Stand zum 30. September 2019 | - 12 | -6 | - 6 |
| Stand zum 1. Oktober 2019 | - 12 | -6 | - 6 |
| Umgliederung gemäß IFRS 5 | 0 | 0 | - |
| Ausbuchung von Forderungen | 3 | - | 3 |
| Erfolgswirksame Veränderung der Wertberichtigungen im Berichtszeitraum | - 11 | - 3 | -8 |
| Konsolidierungskreis- und sonstige Veränderungen | 1 | 0 | 1 |
| Stand zum 30. September 2020 | - 19 | -9 | - 10 |
Für einen Teil der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf Basis kundenindividueller Ratings, aus denen portfoliospezifische Ausfallraten abgeleitet werden. Basierend auf den Ratings externer Agenturen erfolgt eine Einstufung in Risikoklassen, in denen jeweils Kunden mit niedrigem, moderatem und höherem Kreditrisiko zusammengefasst werden.
Bruttobuchwert der auf Basis von Ratings bewerteten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Risikoklasse 1: niedriges Risiko | 160 | 316 |
| Risikoklasse 2: moderates Risiko | 137 | 150 |
| Risikoklasse 3: höheres Risiko | 45 | 19 |
| Risikoklasse 4: insolvent | 5 | 5 |
| Kunden ohne individuelles Rating | 7 | 10 |
| Summe | 354 | 500 |
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Bruttobuchwert von 29 Mio. € (Vj. 37 Mio. €) wurde die Einschätzung der erwarteten Kreditausfälle vorrangig anhand der Analyse historischer Forderungsausfälle und der Altersstruktur vorgenommen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit einem Buchwert von 76 Mio. € (Vj. 34 Mio. €) Forderungen enthalten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dabei handelt es sich zum Teil um Forderungen gegen Kunden, die im Rahmen von sogenannten Supply-Chain-Financing-Programmen von Kunden regelmäßig an eine Factoring-Gesellschaft veräußert werden. Im Oktober 2019 hat OSRAM erstmalig über ein eigenes Factoring-Programm Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Dabei verbleibt ein Teil des Risikos aus verspäteter Zahlung des Kunden (Spätzahlungsrisiko) bei OSRAM. Zum 30. September 2020 betrug das im Rahmen dieses Programms verkaufte Forderungsvolumen 35 Mio. €.
11 l Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Derivative Finanzinstrumente | 12 | 5 |
| Debitorische Kreditoren | 2 | 5 |
| Sonstiges | 18 | 19 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 32 | 29 |
Die Position Sonstiges enthält unter anderem finanzielle Forderungen, die nicht aus der Umsatztätigkeit resultieren, und sonstige finanzielle Vermögenswerte wie Finanzierungswechsel.
Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten sind in > Ziffer 28 l Finanzinstrumente enthalten.
12 l Vorräte
Vorräte
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 189 | 210 |
| Unfertige Erzeugnisse | 155 | 177 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 294 | 303 |
| Geleistete Anzahlungen | 2 | 2 |
| Vorräte | 641 | 692 |
Für weitere Informationen wird auf Abschnitt > A.2.5.1 Bilanzstrukturanalyse verwiesen.
Die kumulierten Wertberichtigungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020 um 6 Mio. € auf 129 Mio. € (Vj. Verringerung um 18 Mio. € auf 123 Mio. €).
Die Herstellungskosten der im Geschäftsjahr verkauften Vorräte stellen den überwiegenden Teil der Umsatzkosten dar.
13 l Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Sonstige Steuerforderungen | 42 | 44 |
| Abgrenzungsposten | 17 | 24 |
| Forderungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 7 | 10 |
| Sonstiges | 27 | 35 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 93 | 113 |
In der Position Abgrenzungsposten waren im Vorjahr der kurzfristige Anteil der Transaktionskosten der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 2 Mio. € enthalten, die im Zusammenhang mit der vollständigen Rückzahlung der revolvierenden Kreditlinie ergebniswirksam aufgelöst wurden. Darüber hinaus waren insbesondere Vorauszahlungen für IT-Dienstleistungen enthalten.
Für Informationen zu Zuwendungen der öffentlichen Hand wird auf > Ziffer 15 l Sachanlagen verwiesen.
Im Posten Sonstiges sind im Wesentlichen geleistete Anzahlungen und über die Vertragslaufzeit abgegrenzte Zahlungen an Kunden für zukünftige Verkäufe enthalten.
14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1)
in Mio. €
| Bruttowert 1.10.2019 | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 498 | -28 | - | - |
| Aktivierte Softwareentwicklungskosten | 78 | 0 | - | 0 |
| Sonstige aktivierte Entwicklungskosten | 63 | - 1 | - | 2 |
| Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | 655 | - 25 | 0 | 2 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 796 | - 26 | 0 | 4 |
| Abgänge | Umgliederung gemäß IFRS 5 | |
|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - 131 |
| Aktivierte Softwareentwicklungskosten | - 1 | 0 |
| Sonstige aktivierte Entwicklungskosten | 0 | - |
| Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | - 4 | - 109 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | - 5 | - 109 |
| Bruttowert 30.09.2020 | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwert 30.09.2020 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 339 | -163 | 176 | - |
| Aktivierte Softwareentwicklungskosten | 78 | - 76 | 2 | - 1 |
| Sonstige aktivierte Entwicklungskosten | 64 | - 48 | 15 | - 6 |
| Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | 520 | - 418 | 102 | - 58 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 661 | -542 | 120 | -65 |
| Bruttowert 1.10.2018 | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 569 | 20 | 11 | - |
| Aktivierte Softwareentwicklungskosten | 81 | 0 | - | 0 |
| Sonstige aktivierte Entwicklungskosten | 81 | 1 | 1 | 7 |
| Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | 662 | 21 | 26 | 6 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 824 | 21 | 27 | 13 |
| Abgänge | Umgliederung gemäß IFRS 5 | |
|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - 101 |
| Aktivierte Softwareentwicklungskosten | - 2 | - 1 |
| Sonstige aktivierte Entwicklungskosten | - 2 | - 25 |
| Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | - 7 | - 53 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | - 11 | - 79 |
| Bruttowert 30.09.2019 | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwert 30.09.2019 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 498 | -312 | 186 | - 210 |
| Aktivierte Softwareentwicklungskosten | 78 | - 75 | 3 | - 1 |
| Sonstige aktivierte Entwicklungskosten | 63 | - 43 | 20 | - 7 |
| Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | 655 | - 405 | 250 | - 47 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 796 | -523 | 273 | -54 |
1) Ohne gemäß IFRS 5 als Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte klassifizierte Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Sonstige immaterielle Vermögenswerte.
Zum 30. September 2020 und 2019 existierten keine wesentlichen Verpflichtungen zum Kauf von sonstigen immateriellen Vermögenswerten.
Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte verteilen sich wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Opto Semiconductors | ||
| Opto Semiconductors | 57 | 61 |
| Automotive | ||
| Automotive ohne OSRAM CONTINENTAL | 48 | 48 |
| Digital | ||
| Entertainment & Industry | 46 | 49 |
| Connected Building Applications | 26 | 28 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 176 | 186 |
Die Wertminderungstests im Geschäftsjahr 2020 sowie im Geschäftsjahr 2019 wurden auf Basis der jeweils aktuellen Geschäftsplanungen durchgeführt. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten (Hierarchiestufe 3) bestimmt. Wichtige Annahmen bei der Wertminderungsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, waren die in den Geschäftsplanungen zugrunde gelegten erwarteten Absatzmengen und die durchschnittlichen EBITDA-Margen in der Detailplanungsphase, die Wachstumsraten in der Fortführungsphase und die Diskontierungssätze.
Außerordentliche Wertminderungstests zum 31. März 2020
Am 18. März 2020 hatte der Vorstand der OSRAM Licht AG die im Geschäftsbericht 2019 enthaltene Prognose für das Geschäftsjahr 2020, >> Geschäftsbericht 2019, A.4.1 Prognosebericht zurückgenommen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie absehbar war, dass die Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich nicht zu erreichen sein würden. Mit Blick auf die beispiellosen operativen und finanziellen Herausforderungen durch die Ausbreitung von COVID-19 und die wirtschaftlichen Risiken für den weiteren Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020 ließen sich die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf OSRAM weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. Allerdings konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die COVID-19-Pandemie und die in diesem Zusammenhang getroffenen weltweiten Reaktionsmaßnahmen, insbesondere die zunehmende Anzahl von Produktionsstilllegungen auf Seite unserer Kunden und die Störungen der globalen Logistikketten, zu signifikanten Veränderungen mit nachteiligen Folgen für OSRAM führen, die über das Geschäftsjahresende hinausreichen. Aufgrund dessen hat OSRAM zum 31. März 2020 eine Analyse seiner zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hinsichtlich Anzeichen potenzieller Wertminderungen vorgenommen. Es erfolgte dafür je zahlungsmittelgenerierender Einheit eine separate Analyse, ob signifikant negative Auswirkungen auf tatsächliche sowie künftige Netto-Cashflows oder Betriebsergebnisse aus der COVID-19-Pandemie vorliegen. Dabei wurden sowohl branchenspezifische makroökonomische Studien zu den möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als auch die aktuelle Geschäftsentwicklung und Annahmen der Unternehmensleitung zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie miteinbezogen. OSRAM kam dabei zu der Einschätzung, dass für einen Großteil der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Anzeichen für eine mögliche Wertminderung vorliegen.
Grundsätzlich ging der OSRAM-Vorstand - basierend auf der Analyse externer sowie interner Markteinschätzungen - dabei von der Grundannahme aus, dass die negativen Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie sich nicht auf die mittel- und langfristige Geschäftsplanung auswirken. Die sich abzeichnende Erholung im asiatischen Raum sowie die umfangreichen Unterstützungsleistungen verschiedener Regierungen waren hierfür wichtige Indikatoren. Die getroffene Annahme basierte auf Ermessensentscheidungen des Vorstands.
Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, bei denen Anzeichen für eine mögliche Wertminderung vorlagen, erfolgte zum 31. März 2020 eine unterjährige Überprüfung der Werthaltigkeit.
Aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie der rasanten dynamischen Entwicklung war es nicht möglich, für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aktuelle, verlässliche und nachvollziehbare Geschäftsplanungen aufzustellen. Auch eine Verabschiedung von aktualisierten Geschäftsplanungen war zum 31. März 2020 nicht erfolgt.
Unter Einbezug der oben dargestellten Grundannahme wurden auf Basis der zum Geschäftsjahresende 2019 durchgeführten Wertminderungstests die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hinsichtlich Wesentlichkeit und Relevanz gruppiert. Als unkritisch galten demnach diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, deren erzielbarer Betrag zum Geschäftsjahresende 2019 erheblich über dem Buchwert lag und die somit über den größten Puffer verfügten. Bei diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfolgte die Bestätigung der Werthaltigkeit im Wege eines vereinfachten Bewertungsverfahrens.
Für eine weitere Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, deren erzielbarer Betrag zum Geschäftsjahresende 2019 nicht erheblich über dem Buchwert lag, wurden individuelle Geschäftsplanungen unter Beachtung möglicher Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie erstellt, die dem Werthaltigkeitstest zugrunde gelegt wurden.
Der erzielbare Betrag der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten (Hierarchiestufe 3) bestimmt. Wichtige Annahmen bei der Wertminderungsprüfung waren die in den Geschäftsplanungen zugrunde gelegten erwarteten Absatzmengen und die durchschnittlichen EBITDA-Margen in der Detailplanungsphase, die Wachstumsraten in der Fortführungsphase und die Diskontierungssätze.
Im Einklang mit der oben dargestellten Grundannahme wurde an der zum 30. September 2019 verwendeten langfristigen Wachstumsrate von 2,4 % festgehalten. Die Diskontierungssätze (nach Steuern) wurden aktualisiert und lagen zwischen 7,8 % und 8,5 % (zum 30. September 2019 zwischen 7,4 % und 8,5 %).
Im Falle von OSRAM CONTINENTAL ging der Vorstand davon aus, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Wesentlichen von der mittel- und langfristigen Geschäftsplanung abhängt und dass sich die negativen Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie nicht auf die mittel- und langfristige Geschäftsentwicklung auswirken. Somit wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag erwartet. Dieser Einschätzung lagen die bisherige Geschäftsplanung sowie die wesentlichen Treiber für eine nachhaltige Profitabilität zugrunde, insbesondere die sich in Überprüfung befindliche strategische Ausrichtung von OSRAM CONTINENTAL und ebenso die Höhe der Bezugspreise.
Die zum 31. März 2020 durchgeführten Wertminderungstests bestätigten die Werthaltigkeit der aktuellen Buchwerte.
Hätte sich die Einschätzung hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung nicht realisieren lassen können, bestand das Risiko einer Abschreibung von langfristigen Vermögenswerten. Durch Zentralbanken und Regierungen angekündigte Konjunkturmaßnahmen hätten nicht ausreichen können, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren.
Insbesondere für die zahlungsmittelgenerierende Einheit OSRAM CONTINENTAL innerhalb des Segments Automotive bestanden weiterhin große Unsicherheiten. Dabei waren wesentliche Einflussfaktoren die sich in Überprüfung befindliche strategische Ausrichtung der OSRAM CONTINENTAL einschließlich der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Bezugspreise sowie der Ausgang der Gespräche mit der Continental AG. Es bestand das Risiko einer Wertberichtigung von langfristigen Vermögenswerten, die zum 31. März 2020 190 Mio. € betrugen (darin Sonstige immaterielle Vermögenswerte von 115 Mio. €), hätte sich die Einschätzung nicht realisieren lassen können.
Regelmäßige jährliche Wertminderungstests zum 30. Juni 2020
Mit Blick auf den angestrebten Unternehmenszusammenschluss von OSRAM und ams erfolgte bereits im 3. Quartal eine Aktualisierung des Geschäftsplans. Aufgrund dessen hat OSRAM entschieden, die jährlichen Wertminderungstests auf das 3. Quartal vorzuziehen. Der aktualisierte Geschäftsplan unterstellt weiterhin insbesondere, dass die COVID-19-Pandemie keine Auswirkungen auf die mittel- oder langfristige Geschäftsentwicklung haben wird.
Dabei wurden eine unveränderte langfristige Wachstumsrate von 2,3 % (Vj. 2,4 %) sowie folgende Diskontierungssätze (nach Steuern) angenommen:
Diskontierungssätze (nach Steuern)
in %
| 30. Juni 2020 | |
|---|---|
| Opto Semiconductors | |
| Opto Semiconductors | 8,4 % |
| Automotive | |
| Automotive ohne OSRAM CONTINENTAL | 8,1 % |
| Digital | |
| Entertainment & Industry | 8,6 % |
| Connected Building Applications | 7,9 % |
| Digital Systems | 7,9 % |
Im Vorjahr lagen die Diskontierungssätze zwischen 7,4 % und 8,5 %.
Die durchgeführten Wertminderungstests ergaben keinen Abwertungsbedarf bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit OSRAM CONTINENTAL innerhalb des Segments Automotive.
Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Digital Systems innerhalb des Segments Digital wurde analog zum Vorjahr der Detailplanungszeitraum über den in der Regel angewandten Fünfjahreszeitraum hinaus auf acht Jahre erweitert, um erwartete strukturelle Marktänderungen sowie erforderliche Transformationsmaßnahmen vollständig abzubilden.
Erstmals wurde auch für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Entertainment & Industry der Detailplanungszeitraum auf acht Jahre erweitert, da sich das Geschäft aufgrund einer angepassten Produktstrategie in einer Transformationsphase befindet. Eine Erhöhung der Diskontierungssätze (nach Steuern) von rund 1,5 Prozentpunkte oder eine um rund 1,5 Prozentpunkte niedrigere EBITDA-Marge würde zu einer Wertminderung führen. Der erzielbare Betrag übersteigt den Buchwert derzeit noch um rund 40 Mio. €.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Connected Building Applications innerhalb des Segments Digital würde bereits eine Erhöhung der Diskontierungssätze (nach Steuern) von rund einem Prozentpunkt oder eine um rund 1,5 Prozentpunkte niedrigere EBITDA-Marge zu einer Wertminderung führen. Die Geschäftsplanung basiert dabei auf der Annahme einer erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie im Bereich von Industrial-IoT-Softwareapplikationen. Der erzielbare Betrag übersteigt den Buchwert derzeit nur um rund 10 Mio. €.
Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit OSRAM CONTINENTAL bestand auch im 3. Quartal weiterhin große Unsicherheit. Dabei waren wesentliche Einflussfaktoren die sich in Überprüfung befindliche strategische Ausrichtung der OSRAM CONTINENTAL einschließlich der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Bezugspreise sowie der Ausgang der Gespräche mit der Continental AG. Auf Basis der Gespräche zur weiteren strategischen Ausrichtung mit der Continental AG und dem daraus resultierenden wahrscheinlichsten Szenario hinsichtlich der künftigen Ausrichtung hat OSRAM eine Werthaltigkeitsbeurteilung aller Vermögenswerte vorgenommen. Dies führte zu einer Wertberichtigung von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 48 Mio. €. Die Beurteilung erforderte in hohem Maße eine Ermessensausübung des OSRAM-Managements.
Fortentwicklung im 4. Quartal
Aufgrund des schwierigen Automobilmarktumfelds haben OSRAM und Continental im September 2020 gemeinsam entschieden, ihre in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte wieder zu trennen und in die jeweiligen Unternehmen der Gesellschafterinnen zu übertragen. Aufgrund dessen war es erforderlich, den Wertminderungstest für OSRAM CONTINENTAL zu aktualisieren. Der Werthaltigkeitstest wurde für das bei OSRAM verbleibende Geschäft auf Basis einer aktualisierten und vom OSRAM-Management genehmigten Detailplanung für dieses Geschäft sowie für das an Continental abgehende Geschäft unter der Prämisse der Übertragung auf Continental durchgeführt. Für das bei OSRAM verbleibende Geschäft wurde dabei eine langfristige Wachstumsrate von 0,5 % sowie ein Diskontierungssatz (nach Steuern) von 9,3 % verwendet.
Dies führte zu einem weiteren Wertminderungsbedarf. Zum 30. September 2020 wurden damit auf kumulierter Basis im Geschäftsjahr 2020 65 Mio. € Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte erfasst, darin Wertminderungen auf Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte in Höhe von 22 Mio. € sowie 43 Mio. € auf Sachanlagen, siehe hierzu > Ziffer 15 l Sachanlagen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde bereits zum 30. September 2019 vollständig abgeschrieben.
Für die anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat OSRAM zum 30. September 2020 nochmals eine Analyse hinsichtlich Anzeichen potenzieller Wertminderungen vorgenommen. OSRAM kam dabei zu der Einschätzung, dass keine Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen. Die Grundannahme, dass die COVID-19-Pandemie keine Auswirkungen auf die mittel- oder langfristige Geschäftsentwicklung haben wird, besteht weiterhin. Erhöhte Schätzunsicherheiten bestehen zudem aufgrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-Pandemie. Derzeit sind jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erkennbar. OSRAM beobachtet die Lage stetig und umfassend und wird, sofern notwendig, weitere Beurteilungen vornehmen. Weitere Informationen sind auch unter > A.4.2 Risiko -und Chancenbericht dargestellt.
Aufgrund der stärkeren Erholung des OSRAM-Geschäfts in den Sommermonaten, insbesondere im August, wurde am 16. September 2020 die neue, im Juni 2020 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 angehoben, siehe hierzu auch > A.2.1 Gesamtaussage des Vorstands zur aktuellen wirtschaftlichen Lage.
15 l Sachanlagen
Sachanlagen 1)
in Mio. €
| Bruttowert 1.10.2019 | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge | |
|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 658 | - 18 | - | 4 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.686 | - 77 | 0 | 17 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 597 | - 13 | - | 9 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 106 | - 2 | - | 65 |
| Sachanlagen | 4.047 | -110 | 0 | 95 |
| Umbuchungen | Abgänge | |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 8 | - 7 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 64 | - 37 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 21 | - 20 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - 93 | - 3 |
| Sachanlagen | - | -66 |
| Umgliederung gemäß IFRS 5 | Bruttowert 30.09.2020 | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwert 30.09.2020 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | - 8 | 637 | - 291 | 346 | - 38 |
| Technische Anlagen und Maschinen | - 3 | 2.651 | - 1.936 | 715 | - 204 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | - 6 | 588 | - 492 | 97 | - 56 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 73 | - 7 | 66 | - 6 |
| Sachanlagen | -18 | 3.949 | - 2.725 | 1.224 | - 303 |
| Bruttowert 1.10.2018 | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge | |
|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 549 | 12 | 0 | 12 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.530 | 57 | 0 | 34 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 621 | 11 | 3 | 15 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 364 | 4 | 0 | 78 |
| Sachanlagen | 4.064 | 84 | 3 | 139 |
| Umbuchungen | Abgänge | |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 90 | - 4 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 205 | - 92 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42 | - 25 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - 337 | - 2 |
| Sachanlagen | - | -123 |
| Umgliederung gemäß IFRS 5 | Bruttowert 30.09.2019 | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwert 30.09.2019 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | - 1 | 658 | - 271 | 387 | - 26 |
| Technische Anlagen und Maschinen | - 47 | 2.686 | - 1.817 | 870 | - 176 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | - 69 | 597 | - 466 | 132 | - 55 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - 2 | 106 | - 1 | 105 | 0 |
| Sachanlagen | - 119 | 4.047 | - 2.555 | 1.493 | - 257 |
1) Ohne gemäß IFRS 5 als Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte klassifizierte Sachanlagen.
Zum 30. September 2020 betrugen die vertraglichen Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen 39 Mio. € (Vj. 40 Mio. €).
Die im Geschäftsjahr 2020 erhaltenen Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder die Fertigung von Sachanlagen beliefen sich auf 2 Mio. € (Vj. 17 Mio. €) und wurden mit den Anschaffungskosten verrechnet.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Wertberichtigungen in Höhe von 52 Mio. € vorgenommen. Davon betreffen 43 Mio. € die Wertminderungen auf OSRAM CONTINENTAL, siehe auch > Ziffer 14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte, sowie Wertminderungen auf in Zukunft nicht weiter für die Produktion benötigte Sachanlagen in Höhe von 9 Mio. € (Vj. 5 Mio. €).
Aufgrund einer Nutzungsänderung zum 1. Oktober 2019, die durch Beendigung der Eigennutzung und Beginn eines Operating-Leasingverhältnisses mit einer anderen Partei hervorgerufen wurde, bilanziert OSRAM ein Grundstück sowie Gebäude mit Buchwert im niedrigen zweistelligen Mio.-€-Bereich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40.
OSRAM bilanziert als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen. Der beizulegende Zeitwert liegt in der gleichen Größenordnung wie der Buchwert. Die Mieteinnahmen sowie die direkten betrieblichen Kosten sind im abgelaufenen und in den folgenden Geschäftsjahren unwesentlich. Darüber hinaus bestehen keine weiteren wesentlichen Operating-Leasingverhältnisse.
16 l Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
in Mio. €
| Bruttowert 1.10.2019 | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge | Umbuchungen | |
|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 195 | - 8 | 11 | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | 33 | - 2 | 2 | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8 | 0 | 4 | 0 |
| Nutzungsrechte | 236 | -9 | 17 | - |
| Abgänge | Umgliederung gemäß IFRS 5 | |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | - 5 | - 5 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | - 1 | 0 |
| Nutzungsrechte | -6 | -5 |
| Bruttowert 30.09.2020 | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwert 30.09.2020 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 188 | - 32 | 156 | - 36 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 34 | - 6 | 27 | - 6 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10 | - 4 | 6 | - 5 |
| Nutzungsrechte | 232 | -43 | 190 | -47 |
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Leasingnehmerbilanzierung
in Mio. €
| Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|
| Zinsaufwand | - 6 |
| Kurzfristige Leasingverhältnisse | - 3 |
| Geringwertige Leasingverhältnisse | - 1 |
| Variable Leasingzahlungen | - 2 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit der Leasingnehmerbilanzierung | - 12 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen im laufenden Geschäftsjahr betrugen 55 Mio. €. Insgesamt ergaben sich im laufenden Geschäftsjahr Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten in Höhe von 4 Mio. €. Die zukünftigen Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten belaufen sich auf 13 Mio. €.
Für OSRAM bestehen mögliche zukünftige Zahlungsmittelabflüsse, die nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden. Diese resultieren im Wesentlichen aus als nicht wahrscheinlich eingeschätzten Verlängerungsoptionen für materielle Immobilienleasingverhältnisse in Höhe von 218 Mio. €. Zudem existieren im asiatischen Raum Immobilienleasingverhältnisse, in denen die Höhe der Leasingzahlungen von unterschiedlichen Szenarien hinsichtlich zukünftiger Investitionsvolumina und zukünftiger Umsatzerlöse abhängt. Für OSRAM bestehen potenzielle zukünftige Zahlungsmittelabflüsse aus diesen Verträgen von bis zu 47 Mio. €.
17 l Sonstige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Überdotierungen von Pensionsplänen | 16 | 16 |
| Vermögenswerte aus Entgeltumwandlung | 9 | 9 |
| Abgrenzungsposten | 3 | 17 |
| Nutzungsrechte von chinesischem Grund und Boden | - | 6 |
| Sonstiges | 14 | 22 |
| Sonstige Vermögenswerte | 43 | 70 |
Der Posten Überdotierungen von Pensionsplänen resultiert im Wesentlichen aus Pensionsplänen in den USA von 10 Mio. € (Vj. 9 Mio. €) und in Kanada in Höhe von 5 Mio. € (Vj. 5 Mio. €).
In der Position Abgrenzungsposten waren im Vorjahr der langfristige Anteil der Transaktionskosten der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 3 Mio. € enthalten, die im Zusammenhang mit der vollständigen Rückzahlung der revolvierenden Kreditlinie ergebniswirksam aufgelöst wurden.
Im Posten Sonstiges sind im Wesentlichen geleistete Anzahlungen und über die Vertragslaufzeit abgegrenzte Zahlungen an Kunden für zukünftige Verkäufe enthalten. Letztere werden über die Vertragslaufzeit als Umsatzkürzung erfasst.
B.6.6 Angaben zur Bilanz (Passiva)
18 l Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden | 41 | 55 |
| Derivative Finanzinstrumente | 12 | 23 |
| Kreditorische Debitoren | 6 | 5 |
| Sonstiges | 49 | 31 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 109 | 113 |
Die Rückerstattungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden resultieren überwiegend aus Rabatt- und Bonusvereinbarungen. Im Posten Sonstiges sind bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben in Höhe von 15 Mio. € (Vj. 9 Mio. €) enthalten. Ein langfristiger Betrag bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten von 27 Mio. € war im Vorjahr im Bilanzposten Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Die Verminderung der Gesamtsumme der Kaufpreisverbindlichkeiten resultierte aus der ertragswirksamen Anpassung der Verbindlichkeit mit Wirkung im sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 9 Mio. € und aus Zahlungen von 11 Mio. € an die Verkäufer.
Informationen zu Derivative Finanzinstrumente >Ziffer 28 l Finanzinstrumente.
19 l Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Lohn- und Gehaltsverpflichtungen, Lohnsteuern und Sozialabgaben | 117 | 129 |
| Personalverpflichtungen | 117 | 98 |
| Verbindlichkeiten aus Edelmetall-Leihe | 47 | 47 |
| Sondervergütungsverpflichtungen | 23 | 17 |
| Sonstige Steuern | 18 | 17 |
| Sonstiges | 30 | 39 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 352 | 347 |
Personalverpflichtungen enthalten im Wesentlichen Urlaubsgeld, Überstunden, Verpflichtungen für Abfindungen im Zusammenhang mit dem Abbau von Mitarbeitern oder Vorruhestandsregelungen und Jubiläumszuwendungen. Personalmaßnahmen sind insbesondere auf fortgeführte unternehmensübergreifende Projekte zu Prozessverbesserungen und Strukturanpassungen zurückzuführen, siehe auch > Ziffer 5 l Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen.
Die Edelmetall-Leihe-Geschäfte werden für den Einsatz im Produktionsprozess bei der Halbleiterfertigung abgeschlossen. Diese Edelmetalle werden als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in den Vorräten ausgewiesen.
20 l Finanzschulden
Zusammensetzung der Finanzschulden
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristig (innerhalb eines Jahres) | ||
| Gesellschafterdarlehen von ams | 671 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 39 | - |
| Darlehen von der Europäischen Investitionsbank | - | 32 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3 | 465 |
| Sonstige Finanzschulden | - | 42 |
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 714 | 539 |
| Langfristig (über ein Jahr) | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 148 | - |
| Darlehen von der Europäischen Investitionsbank | - | 120 |
| Langfristige Finanzschulden | 148 | 120 |
| Finanzschulden | 862 | 659 |
Entwicklung der Finanzschulden
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Finanzschulden zu Beginn des Geschäftsjahres | 659 | 385 |
| Erhöung der Finanzschulden infolge der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 | 236 | - |
| Rückzahlung langfristiger Finanzschulden | - 152 | - 32 |
| Nettomittelzuflüsse/-abflüsse aus der Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden | - 406 | 306 |
| Finanzierungen mit dem ams-Konzern | 671 | - |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten aufgrund von Leasingzahlungen | - 51 | - |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen von Leasingverbindlichkeiten 1) | 15 | - |
| Währungsumrechnungseffekte | - 12 | 0 |
| Umgliederung der Finanzschulden von OSRAM CONTINENTAL in Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | - 98 | - |
| Finanzschulden zum Ende des Geschäftsjahres | 862 | 659 |
1) Enthält insbesondere Aufzinsungseffekte sowie die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten aufgrund neuer Leasingverträge.
Im Zusammenhang mit dem Kontrollübergang auf ams im Juli 2020 erfolgte im September 2020 eine vollständige Rückzahlung der Darlehen von der Europäischen Investitionsbank, der unter der variabel verzinslichen revolvierenden Kreditlinie in Anspruch genommenen Beträge inklusive Unterkreditlinien (ancillary facilities) sowie einer seit April 2020 bestehenden weiteren bilateralen Kreditlinie.
Am 11. September 2020 hat die OSRAM GmbH einen Kreditvertrag mit der ams AG als Darlehensgeberin abgeschlossen. Nach dem Kreditvertrag stellt die ams AG als Darlehensgeberin der OSRAM GmbH eine unbesicherte Kreditlinie mit einer Laufzeit von zwölf Monaten (mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate) über insgesamt bis zu 1.050 Mio. € bestehend aus einem endfälligen Tilgungskredit in Höhe von 600 Mio. € und einer revolvierenden Barkreditlinie in Höhe von bis zu 450 Mio. € mit einer Verzinsung von EURIBOR zzgl. einer vom Verschuldungsgrad der Gesellschaft abhängenden Marge zwischen 2,0 % p.a. und 4,5 % p.a. zur Verfügung.
Am 14. September 2020 wurde der endfällige Tilgungskredit mit 600 Mio. € voll und die revolvierende Barkreditlinie mit 75 Mio. € nur zum Teil in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme bestand in dieser Höhe unverändert zum 30. September 2020. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen lag für beide Tranchen zum Bilanzstichtag bei 3,0 % p.a.
Die Differenz zwischen den in Anspruch genommenen Beträgen und dem Buchwert resultiert aus einer Vorabgebühr von 0,4 % auf den Gesamtbetrag des Kredits (4,2 Mio. €), die über die erwartete Laufzeit als Zinsaufwand erfasst wird, davon bereits 0,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2020. Die Gesellschaft sowie wesentliche Tochterunternehmen der Gesellschaft sind diesem Kreditvertrag sowie bestimmten Finanzierungsverträgen der ams AG als Garantinnen beigetreten, wobei sich die Garantiehaftung auf den Betrag begrenzt, den die jeweilige Garantiegeberin als Finanzierung konkret in Anspruch nimmt, wenn andernfalls ein Verstoß gegen anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge.
Auf Basis der verfügbaren Marktdaten halten die Konditionen einem Drittvergleich sowohl in Bezug auf die kommerziellen als auch auf die dokumentären Bedingungen der Finanzierung stand. Der Kreditvertrag enthält Informationspflichten, allgemeine und finanzielle Verpflichtungen sowie Kündigungsgründe, die jeweils mit marktüblichen Regelungen bei Bankfinanzierungen vergleichbar sind. Die Gesellschaft kann unter bestimmten Bedingungen vorzeitige Rückzahlungen (zzgl. eventuell anfallender Vorfälligkeitsentschädigungen) vornehmen und den Kreditvertrag (ganz oder teilweise) kündigen. Sie ist dazu verpflichtet, wenn ihr bestimmte andere Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen.
Der Kreditvertrag enthält marktübliche Vereinbarungen bezüglich der Finanzlage des OSRAM Licht-Konzerns (Financial Covenants), wonach das Verhältnis der Nettofinanzschulden zum bereinigten EBITDA 3,75:1 nicht übersteigen darf, sowie Regelungen, die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte begrenzen. Diese Regelungen gelten erst im Geschäftsjahr 2021.
21 l Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
OSRAM gewährte im Berichtszeitraum fast allen Mitarbeitern in Deutschland und vielen Beschäftigten im Ausland leistungsorientierte und beitragsorientierte Pensionszusagen aufgrund vertraglicher wie auch gesetzlicher Bestimmungen. OSRAM überprüft regelmäßig die Ausgestaltung der Pensionspläne, welche historisch bedingt überwiegend leistungsorientierte Verpflichtungen beinhalten. Die OSRAM-Pensionsverpflichtungen sind überwiegend durch Vermögen in externen, zugriffsbeschränkten Versorgungseinrichtungen gedeckt.
Leistungsorientierte Pensionszusagen
Wesentliche Pensionszusagen und wesentliche pensionsähnliche Leistungszusagen bestehen in Deutschland und in den USA.
Deutschland
In Deutschland werden Pensionsansprüche überwiegend auf Basis der im Geschäftsjahr 2004 eingeführten Beitragsorientierten OSRAM-Altersversorgung (BOA) sowie aufgrund von früheren leistungsorientierten Zusagen und Entgeltumwandlungszusagen gewährt. Die BOA ist eine beitragsorientierte Leistungszusage, deren Leistungen überwiegend von den Unternehmensbeiträgen und den Investmenterträgen auf diese Beiträge abhängig sind, wobei das Unternehmen eine Mindestverzinsung garantiert. Die Verpflichtungen aus dieser Zusage werden zwar weiterhin durch die Langlebigkeit der Planteilnehmer, den gewährten Inflationsausgleich und die Gehaltssteigerungen beeinflusst, jedoch in einem wesentlich geringeren Maß als die früheren leistungsorientierten Zusagen.
Für die Mehrzahl der früheren leistungsorientierten Pensionszusagen können keine weiteren Ansprüche mehr erdient werden. Gleichwohl ergeben sich für das Unternehmen aus diesen Pensionszusagen finanzielle und demografische Risiken, wie z. B. Anlage- und Zinsrisiken sowie Langlebigkeitsrisiken.
Für alle Pensionspläne, die mit Planvermögen ausgestattet sind, hat OSRAM im November 2011 einen Treuhandvertrag mit der Deutschen Treuinvest Stiftung, Frankfurt am Main, abgeschlossen. Der Treuhänder verwaltet das Planvermögen und ist dafür verantwortlich, dass die Anlagevorschriften des Treuhandvertrags eingehalten werden. Zusätzlich wird den Mitarbeitern die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Entgeltumwandlungsplan angeboten.
USA
Die Mehrheit der Mitarbeiter der OSRAM SYLVANIA INC., Wilmington (USA), mit einem Eintrittsdatum bis zum 31. Dezember 2006 nimmt an zwei geschlossenen leistungsorientierten Pensionsplänen teil. Die Leistungen für die meisten Mitarbeiter aus diesen Zusagen sind im Wesentlichen vom Endgehalt bei Rentenbeginn abhängig. Lediglich für eine kleine Gruppe der Planteilnehmer bemessen sich die Leistungen auf Basis von Festbeträgen. Alle diese leistungsorientierten Pensionszusagen sind mit finanziellen und demografischen Risiken für das Unternehmen verbunden wie z. B. Zinsrisiken, Risiken aus Lohn- und Gehaltssteigerungen, Anlagerisiken und Langlebigkeitsrisiken. In Bezug auf Gehaltsempfänger ist das Risiko, welches sich aus den künftigen Gehaltssteigerungen ergibt, eliminiert, da für diese Mitarbeiter die Leistungen aus den Pensionsplänen eingefroren sind.
Die Pensionszusagen unterliegen den anzuwendenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des U.S. Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Auf Basis dieser Vorschriften wird eine jährliche Bewertung des Deckungsgrads der mit Planvermögen ausgestatteten Verpflichtungen vorgenommen, der mindestens 80 % betragen muss, damit Leistungsbegrenzungen vermieden werden. Auf Basis der Bewertung des Deckungsgrads werden die gesetzlich notwendigen Zuwendungen zum Planvermögen festgelegt. Als Trägerunternehmen des Pensionsplans hat OSRAM SYLVANIA INC. für die Investitionsentscheidungen einen Anlageausschuss gebildet, der sich aus Mitgliedern der oberen Führungsebene der OSRAM SYLVANIA INC. zusammensetzt.
Zusätzliche pensionsähnliche Leistungen ergeben sich aus zwei geschlossenen Gesundheitsplänen (einschließlich einer Lebensversicherungskomponente). Bei einem dieser Pläne hängt die Höhe der Verpflichtung vom erwarteten Kostentrend ab, bei dem anderen Plan basieren die Leistungen auf Festbeträgen.
Beitragsorientierte Pensionszusagen und staatliche Pläne
Die beitragsorientierten Pläne sind so ausgestaltet, dass das Unternehmen Beiträge an öffentliche oder private Einrichtungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen oder auf freiwilliger Basis entrichtet, ohne darüber hinaus weitere Leistungsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern zu übernehmen. Die im Geschäftsjahr 2020 erfolgswirksam erfassten Beiträge zu den beitragsorientierten Plänen beliefen sich auf 10 Mio. € (Vj. 12 Mio. €) und zu den staatlichen Plänen auf 83 Mio. € (Vj. 95 Mio. €).
Versicherungsmathematische Bewertungsannahmen
Die Höhe der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen wird grundsätzlich unter Verwendung von Gutachten durch externe unabhängige Aktuare zum Ende des Geschäftsjahres bestimmt. Die versicherungsmathematische Bewertung zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) unterliegt demografischen und finanziellen Annahmen. Wesentliche Annahmen sind dabei die Sterbewahrscheinlichkeit und Rententrends sowie Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung. Das Unternehmen trifft hier die bestmögliche Einschätzung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes und der bestehenden Erwartungen.
Eine weitere wesentliche Annahme ist der Abzinsungssatz. Die verwendeten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Rendite bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt wird. In Ländern ohne liquiden Markt für solche Unternehmensanleihen werden stattdessen Marktrenditen von Staatsanleihen verwendet.
Wesentliche finanzielle und demografische Annahmen stellen sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:
Wesentliche Bewertungsannahmen
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 1,43 % | 1,51 % |
| Deutschland | 0,78 % | 0,68 % |
| USA | 2,75 % | 3,20 % |
| Sterbetafeln | ||
| Deutschland | Richttafeln Heubeck 2018G | Richttafeln Heubeck 2018G |
| USA | Pri- 2012 Healthy Generational Projected from 2012 with MP- 2019 | RP2014 Generational Projected from 2006 with MP2018 |
Die Ende Oktober 2020 veröffentlichte jährliche Modifikation der US-Sterbetafeln hätte bei Anwendung nach ersten Schätzungen eine unwesentlich niedrigere DBO ergeben.
In Deutschland wurde für die Bewertung der leistungsorientierten Zusagen ein Rententrend auf Grundlage der anhaltend niedrigen Inflation in Deutschland zum 30. September 2020 auf 1,60 % festgelegt (Vj. 1,60 %). Die erwartete Inflationsrate ist im Rententrend berücksichtigt und nimmt dadurch auch Einfluss auf die DBO. Die Gewichtung des Abzinsungssatzes erfolgt unter Einbeziehung aller Pensionspläne und pensionsähnlichen Leistungszusagen anhand der jeweiligen Verpflichtungshöhe zum Geschäftsjahresende.
Für die Ermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands sowie der Zinserträge und des Zinsaufwands im Geschäftsjahr gelten die zum Beginn der Berichtsperiode bestimmten Bewertungsannahmen. Für die Ermittlung des Zinsertrags sowie des Zinsaufwands für das Geschäftsjahr wird demnach der zum Beginn des aktuellen Geschäftsjahres maßgebliche Abzinsungssatz mit dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens bzw. mit der DBO zum Beginn des Geschäftsjahres multipliziert. Der beizulegende Zeitwert und somit auch der Zinsertrag aus Planvermögen sowie die DBO und der Zinsaufwand werden bei wesentlichen Ereignissen im Berichtszeitraum - wie Sonderdotierungen, Planänderungen oder Akquisition und Veräußerung - angepasst. Für das Vorjahr ausgewiesene Aufwandskomponenten sind bereinigt um Anteile für den aufgegebenen Geschäftsbereich.
Sensitivitätsanalyse
Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt für wesentliche versicherungsmathematische Annahmen die Auswirkungen einer Änderung dieser Annahmen auf die Höhe der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30. September 2020.
Sensitivitätsanalyse
in Mio. €
| Auswirkungen auf die DBO zum 30. September 2019 | ||
|---|---|---|
| Anstieg um 50 Basispunkte | Reduzierung um 50 Basispunkte | |
| --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | - 84 | 97 |
| Rententrend | 40 | - 37 |
Eine 10 %ige Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeiten für jedes Alter führt zu einem Anstieg der DBO um 37 Mio. €.
Erhöhungen und Reduzierungen des Abzinsungssatzes sowie des Rententrends haben bei der Bewertung der DBO keine gleichlaufende Auswirkung. Das liegt hauptsächlich am Zinseszinseffekt, der sich bei der Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen ergibt. Hierzu gehört auch, dass ein Anstieg oder eine Reduzierung um mehr oder weniger als 50 Basispunkte, wie in der Tabelle oben dargestellt, nicht vollständig zu einer linearen Entwicklung der DBO führt. Zudem hat die kombinierte Änderung mehrerer Bewertungsannahmen nicht unbedingt die gleiche Wirkung wie die Summe der Änderung einzelner Bewertungsannahmen.
Die gewichtete durchschnittliche Duration der DBO für die leistungsorientierten Pensionspläne und pensionsähnlichen Zusagen beträgt 15,2 Jahre (Vj. 14,6 Jahre).
Dotierungs- und Anlagestrategie
Die OSRAM-Strategie zur Dotierung der leistungsorientierten Pläne ist integraler Bestandteil des Finanzmanagements. Hierzu zählt auch die kontinuierliche Analyse der Struktur seiner leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen. Die Investmentstrategie für das Anlagevermögen (Planvermögen) wird von der Struktur und den Charakteristika der Verpflichtungen abgeleitet und basiert auf Asset-Liability-Modellierungsstudien auf der Ebene einzelner Pläne.
Im Rahmen eines LDI-Konzepts (Liability-Driven-Investment) beabsichtigen wir, die Volatilität des Ausfinanzierungsgrads zu reduzieren.
Unsere Investmentstrategie basiert auf der Ebene einzelner Pläne auf Risikobudgets als Vorgabe für die Festlegung der strategischen Asset-Allokation der wesentlichen Vermögensanlagen und des Niveaus der notwendigen Risikoabsicherung für Veränderungen von Zinssätzen und Credit Spreads.
Die Investmentstrategie, die Absicherungsvorgaben und die Entwicklung des Ausfinanzierungsgrads werden regelmäßig unter Einbindung externer Experten der internationalen Asset-Management-Industrie überprüft, um das Gesamtbild des Zusammenwirkens von Planvermögen und leistungsorientierten Verpflichtungen zu beurteilen. Wir bewerten die Asset-Allokation eines Plans unter Berücksichtigung des Fristigkeitsprofils der korrespondierenden leistungsorientierten Verpflichtungen und analysieren Trends und Ereignisse, die Auswirkungen auf die Vermögenswerte haben können, um geeignete Maßnahmen in einem sehr frühen Stadium zu initiieren.
Unser Auswahlprozess der Vermögensverwalter basiert auf unserer quantitativen und qualitativen Analyse. Wir überwachen fortlaufend die Performance und das Risiko jedes Asset-Manager-Mandats, sowohl einzeln betrachtet als auch in einem umfassenderen Portfoliokontext.
Unsere Anlagestrategie basiert überwiegend auf dem Investment in physischen Wertpapieren. Ergänzend werden Finanzderivate im Rahmen eines integrierten Risikomanagement-Ansatzes für die Vermögenswerte und Verpflichtungen zur Risikoreduzierung eingesetzt, um Schwankungen im Wert des Anlagevermögens oder um die Volatilität des Ausfinanzierungsgrads zu verringern. OTC-Derivate werden auf täglicher Basis zur Reduzierung des Kontrahentenrisikos besichert.
Erläuterung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Positionen
Die Konzernbilanz enthält die nachfolgend aufgeführten Positionen im Zusammenhang mit Pensionszusagen und pensionsähnlichen Leistungszusagen zum 30. September 2020 und 2019. Der Finanzierungsstatus dieser Pläne und die Überleitung vom Finanzierungsstatus zu den enthaltenen Werten der entsprechenden Bilanzposten stellten sich wie folgt dar:
Verpflichtungen nach Art und Finanzierung
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| DBO für Verpflichtungen mit Kapitaldeckung | - 1.096 | - 1.117 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 1.088 | 1.098 |
| Finanzierungsstatus kapitalgedeckter Verpflichtungen (Ausfinanzierungsgrad 98 %; Vj. 98 %) | - 8 | - 19 |
| DBO für Verpflichtungen ohne Kapitaldeckung | - 122 | - 132 |
| Finanzierungsstatus | - 130 | -151 |
| Pensionsverpflichtungen | - 62 | - 77 |
| Pensionsähnliche Verpflichtungen | - 68 | - 74 |
| Überleitung des Finanzierungsstatus zum Bilanzansatz | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 144 | 167 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | 2 | - |
| Sonstige Vermögenswerte | 16 | 16 |
In den USA wurden vor Ende des Geschäftsjahres 2020 Verpflichtungen für laufende Renten in Höhe von 4 Mio. € aus dem kapitalgedeckten Pensionsplan an eine Versicherung gegen Hingabe von Planvermögen in Höhe von 5 Mio. € abgegolten. Nach konzerneinheitlicher Bewertung resultierte daraus ein Verlust von 0 Mio. €. Der verbleibende Pensionsplan ist auch nach dieser Übertragung weiter überdotiert und stellt zum 30. September 2020 mit 10 Mio. € (Vj. 9 Mio. €) den größten Anteil an den überfinanzierten Plänen.
Die Überdeckung des Pensionsplans in Kanada bleibt stabil in Höhe von 5 Mio. € (Vj. 5 Mio. €).
Nicht kapitalgedeckte Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen einen Pensionsplan sowie weitere pensionsähnliche Verpflichtungen in den USA sowie weitere pensionsähnliche Leistungszusagen in mehreren Ländern.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufwendungen für die Pensionszusagen und pensionsähnlichen Leistungszusagen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung enthalten sind:
Leistungsorientierte Kosten
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 27 | 24 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | - 2 |
| Verluste/(Gewinne) aus Planabgeltungen | 0 | - |
| Nettozinsertrag | 0 | - 1 |
| Nettozinsaufwand | 4 | 5 |
| Verwaltungskosten der Verpflichtung | 1 | 0 |
| Pensionsaufwendungen in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung | 31 | 27 |
| Deutschland | 23 | 20 |
| USA | 5 | 5 |
| Andere Länder | 3 | 2 |
| Verlust/(Gewinn) aus Planvermögen abweichend von den Nettozinsen auf die Nettoschuld/den Nettovermögenswert | - 28 | - 142 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen | - 2 | 6 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Änderungen der finanziellen Annahmen | 11 | 150 |
| (Gewinne)/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | - 4 | 4 |
| Neubewertungen der Nettoschuld/des Nettovermögenswerts, die im Sonstigen Ergebnis erfasst werden | - 23 | 17 |
| Deutschland | - 20 | 4 |
| USA | -2 | 10 |
| Andere Länder | -2 | 4 |
| Leistungsorientierte-Kosten | 8 | 44 |
Den laufenden Dienstzeitaufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand, die Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen sowie die für die Pensionsverpflichtung angefallenen Verwaltungskosten weist OSRAM in den Funktionskosten (Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Marketing, Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten) aus, je nach Funktionsbereich der verantwortlichen Profit- und Kostenstellen.
Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und des Planvermögens der leistungsorientierten Zusagen
Die unten stehende Tabelle zeigt die detaillierte Überleitungsrechnung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) für die Geschäftsjahre 2020 und 2019:
Entwicklung der DBO
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| DBO zu Beginn des Geschäftsjahres | 1.249 | 1.063 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 27 | 24 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | - 2 |
| Planabgeltungen | - 4 | - |
| Zinsaufwand | 18 | 27 |
| Neubewertungen: | ||
| Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen | - 2 | 6 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Änderungen der finanziellen Annahmen | 11 | 150 |
| (Gewinne)/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | - 4 | 4 |
| Eigenbeiträge der Begünstigten aus dem Plan | 5 | 5 |
| Pensionszahlungen | - 50 | - 55 |
| Planverwaltungskosten | - | - |
| Übertragungen aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich | 0 | 3 |
| Akquisitionen | - | - |
| Desinvestitionen | - | 0 |
| Währungsumrechnungseffekte | - 31 | 23 |
| DBO zum Ende des Geschäftsjahres | 1.218 | 1.249 |
| Deutschland | 788 | 803 |
| USA | 347 | 359 |
| Andere Länder | 83 | 87 |
| Aktive Mitarbeiter | 395 | 429 |
| Ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Anwartschaften | 313 | 305 |
| Pensionäre und Hinterbliebene | 510 | 515 |
Die unten stehende Tabelle zeigt die detaillierte Überleitungsrechnung des Planvermögens für die Geschäftsjahre 2020 und 2019:
Entwicklung des Planvermögens
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Geschäftsjahres | 1.098 | 928 |
| Zinsertrag | 15 | 22 |
| Neubewertung: | ||
| (Verlust)/Gewinn aus Planvermögen abweichend von den Nettozinsen auf die Nettoschuld/den Nettovermögenswert | 28 | 142 |
| Arbeitgeberbeiträge | 22 | 15 |
| Eigenbeiträge der Begünstigten aus dem Plan | 1 | 1 |
| Pensionszahlungen | - 45 | - 31 |
| Planabgeltungen | - 5 | - |
| Verwaltungskosten der Verpflichtung | - 1 | - 1 |
| Währungsumrechnungseffekte | - 24 | 18 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Ende des Geschäftsjahres | 1.088 | 1.098 |
| Deutschland | 761 | 765 |
| USA | 262 | 265 |
| Andere Länder | 65 | 68 |
Die für das Geschäftsjahr 2020 geleisteten Arbeitgeberbeiträge zu den mit externem Vermögen gedeckten Pensionsplänen betragen 22 Mio. €, darin 21 Mio. € zu den inländischen und 1 Mio. € zu dem Pensionsplan in Kanada.
Zusammensetzung des Planvermögens
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Aktien | 137 | 153 |
| Aktien weltweit (exkl. Emerging Markets) | 120 | 139 |
| Aktien Emerging Markets | 17 | 15 |
| Renten | 873 | 844 |
| Staatsanleihen | 258 | 285 |
| Unternehmensanleihen | 615 | 559 |
| Gemischte Fonds | 36 | 35 |
| Rohstoffe | - | 5 |
| Kasse und andere Vermögenswerte | 2 | 5 |
| Planvermögen mit einem notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt | 1.048 | 1.043 |
| Kasse und andere Vermögenswerte | 38 | 47 |
| Derivative | 3 | 9 |
| Planvermögen ohne notiertem Marktpreis auf einem aktiven Markt | 40 | 55 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Ende des Geschäftsjahres | 1.088 | 1.098 |
22 l Rückstellungen
Rückstellungen
in Mio. €
| Gewährleistungen | Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken | Sonstige Rechtsstreitigkeiten | Sonstige | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 34 | 6 | 12 | 50 | 102 |
| Zugänge | 12 | 2 | 0 | 24 | 38 |
| Verbrauch | - 17 | - 5 | - 4 | - 11 | - 36 |
| Auflösung | - 3 | - 1 | - | - 10 | - 12 |
| Währungsumrechnungseffekte | - 1 | 0 | 0 | - 2 | - 3 |
| Konsolidierungskreis und sonstige Veränderungen | 0 | 0 | - | 3 | 3 |
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres | 25 | 2 | 8 | 54 | 89 |
| darin langfristig | 7 | - | 0 | 25 | 33 |
Die Gewährleistungen beziehen sich auf Gewährleistungsverpflichtungen für veräußerte Produkte und erbrachte Dienstleistungen.
Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken bildet OSRAM für erwartete Verluste und Risiken aus nicht beendeten Fertigungs- und Verkaufsverträgen.
Die Position Sonstige Rechtsstreitigkeiten beinhaltet Rückstellungen für bestimmte Rechtsstreitigkeiten sowie Verfahrenskosten. Die Position umfasst Rückstellungen für produkt-, patent- und markenrechtliche sowie sonstige Verfahren. Für weitere Informationen > Ziffer 25 l Rechtsstreitigkeiten.
Die Position Sonstige enthält Rückstellungen für Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen von 19 Mio. € (Vj. 27 Mio. €). Im Zusammenhang mit den geschlossenen Vergleichsvereinbarungen zu den Verpflichtungen aus dem Verkauf von LEDVANCE resultierte im Geschäftsjahr 2020 eine Auflösung in Höhe von 10 Mio. €. Die übrigen Rückstellungen der Position Sonstige setzten sich im Wesentlichen aus ungewissen Steuer- und Zollrisiken, Umweltrisiken und Rückbauverpflichtungen von Mietereinbauten zusammen.
23 l Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 55 | 36 |
| Entgeltumwandlungsplan | 27 | 33 |
| Sonstiges | 18 | 33 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 100 | 102 |
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten insbesondere Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen und Jubiläumszuwendungen sowie aus der Auflösung von Arbeitsverhältnissen.
Die Position Sonstiges enthält unter anderem abgegrenzte erhaltene Zahlungen aus Mietverhältnissen und sonstigen Unternehmensverträgen.
24 l Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Zum 30. September 2020 bestehen keine Eventualverbindlichkeiten für wesentliche Rechtsstreitigkeiten. OSRAM hat generell eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, die Sach- und Personenschäden umfasst. Versicherungssumme und Deckungsumfang sind dem Risiko entsprechend adäquat und branchenüblich. Ob und inwieweit Versicherungsschutz im Einzelfall besteht, hängt jedoch von der jeweiligen Fallgestaltung ab. Darüber hinaus sind für bestimmte Rechtsstreitigkeiten eine mögliche Verpflichtung und ggf. Verpflichtungshöhe nicht hinreichend konkretisiert. Zu Informationen über Rechtsstreitigkeiten > Ziffer 25 l Rechtsstreitigkeiten.
Darüber hinaus bestehen nicht abgezinste Eventualverbindlichkeiten im Wesentlichen aus Garantien mit einem maximalen Betrag von 25 Mio. € (Vj. 35 Mio. €), für die OSRAM am Bilanzstichtag möglicherweise haftet. Die Garantien umfassen hauptsächlich die Absicherung von Leistungen für LEDVANCE-Mitarbeiter aus Altersteilzeit, sofern diese durch Restrukturierungsprogramme bei OSRAM begründet wurden, sowie eine vertragliche Verpflichtung für Gewährleistungen aus dem Verkauf von Anteilen an einem Gemeinschaftsunternehmen in den USA im Geschäftsjahr 2014.
Weiterhin wurden im Rahmen von Kapitalzusagen an Beteiligungsgesellschaften Finanzierungsmittel im mittleren bis oberen einstelligen Mio.-€-Bereich bisher noch nicht abgerufen.
Weitere Eventualverbindlichkeiten bestehen aus vertraglichen Verpflichtungen aus dem Verkauf von LEDVANCE. Der Maximalbetrag ist auf den Kaufpreis begrenzt.
Zudem ist für die Nichterfüllung landesspezifischer abgabenrechtlicher Dokumentationsanforderungen bzw. Angabepflichten eine mögliche Verpflichtung und ggf. Verpflichtungshöhe nicht hinreichend konkretisiert.
Die Darstellung künftiger Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverträgen nach IAS 17 entfällt. Der Standard wird ersetzt durch IFRS 16, welchen OSRAM erstmalig zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 anwendet. Für weitere Informationen zu Effekten der erstmaligen Anwendung der Bilanzierung von Leasingvereinbarungen (IFRS 16) zum 1. Oktober 2019 > Ziffer 3 l Auswirkungen der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsverlautbarungen.
25 l Rechtsstreitigkeiten
EBV Elektronik SAS gegen OSRAM Opto Semiconductors GmbH
Mit Datum vom 20. Januar 2016 wurde OSRAM Opto Semiconductors GmbH (OS) mittels einer Garantieklage in den vor dem Handelsgericht Nanterre, Frankreich, anhängigen Rechtsstreit zwischen der EBV Elektronik SAS (EBV) und der Societe Provence D'Electronique et Cabelage (SPEC) einbezogen. SPEC fordert von EBV für die Lieferung von angeblich fehlerhaften OS-LEDs in Fahrgastinformationstafeln der SPEC Schadensersatz. EBV hat OS in den Prozess einbezogen, um seinerseits von OS als Lieferant der vorgeblich mangelhaften Produkte Regress verlangen zu können. Das Handelsgericht in Nanterre wurde nach Klärung prozessualer Vorfragen letztinstanzlich für zuständig erklärt. In der mündlichen Verhandlung vom 26. November 2019 wurde der Termin zur Urteils-/Beschlussverkündung auf den 26. Februar 2020 festgesetzt. Das Handelsgericht ordnete in seiner Entscheidung an, dass ein technisches und finanzielles Sachverständigenverfahren durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren läuft seit Mai 2020.
Lighting Science Group Corporation, Healthe, Inc. und Global Value Lighting, LLC
Am 30. April 2019 haben Lighting Science Group Corporation, Healthe, Inc. (LSG) und Global Value Lighting, LLC die OSRAM-Gesellschaften OSRAM GmbH, OSRAM Licht AG, OSRAM Opto Semiconductors GmbH und OSRAM Opto Semiconductors, Inc. sowie einige weitere Gesellschaften der Lichtindustrie vor der United States International Trade Commission (ITC) verklagt. Außerdem hat die Lighting Science Group Corporation dieselben OSRAM-Gesellschaften vor dem United States District Court for the District of Delaware verklagt. In den Verfahren behaupten die Kläger die Verletzung von drei US-amerikanischen LED-Patenten und fordern unter anderem einen Importstopp bzw. Unterlassung und Schadensersatz. Das Verfahren vor dem District Court wurde ausgesetzt. OSRAM hat auf die ITC-Klage erwidert. Für zwei Patente hat die ITC ohne mündliche Verhandlung eine Patentverletzung durch die OSRAM-Produkte verneint. Gegen diese Entscheidung hat LSG Berufung eingelegt. Zu dem dritten Patent hat die mündliche Verhandlung bei der ITC im Februar 2020 stattgefunden. Am 1. Oktober 2020 hat die ITC entschieden, dass die geltend gemachten Ansprüche dieses Patents durch die OSRAM-Produkte nicht verletzt sind und die geltend gemachten Ansprüche nichtig sind. LSG kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.
Für die vorgenannten laufenden Verfahren werden weitergehende Angaben nach IAS 37.92 nicht gemacht, da OSRAM zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Ergebnis des betreffenden Rechtsstreits ernsthaft beeinträchtigen könnten.
OSRAM wurde im Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren, darunter Brandschadensfälle, als Beklagte benannt. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten werden Schadensersatzansprüche in unbestimmter Höhe und/oder Strafschadensersatz ("Punitive Damages") geltend gemacht. Angesichts der Zahl von Rechtsstreitigkeiten und anderen Verfahren, an denen OSRAM beteiligt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einigen dieser Verfahren Entscheidungen gegen OSRAM ergehen und dies mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einhergehen kann.
26 l Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und eigene Aktien
Das Gezeichnete Kapital der OSRAM Licht AG beträgt zum 30. September 2020 96.848.074 € (Vj. 96.848.074 €). Es ist eingeteilt in 96.848.074 (Vj. 96.848.074) auf den Namen lautende Stammaktien als nennwertlose Stückaktien. Rechnerisch entfällt auf jede Aktie ein Anteil am Gezeichneten Kapital in Höhe von 1,00 €. Jede Aktie gewährt den Aktionären ein Stimmrecht und berechtigt zum Erhalt von Dividenden.
Der Bestand eigener Aktien und die Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien haben sich wie folgt entwickelt:
Entwicklung der eigenen Aktien und der im Umlauf befindlichen Aktien
in Stück
| Eigene Aktien | Im Umlauf befindliche Aktien | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 2.796.275 | 8.145.509 | 94.051.799 | 96.543.891 |
| Einziehung eigener Aktien | - | - 7.841.326 | - | - |
| Aktienrückkauf | - | 2.663.125 | - | - 2.663.125 |
| Ausgabe an Begünstigte des OSRAM-Stock-Awards-Programms | - 131.887 | - 107.205 | 131.887 | 107.205 |
| Ausgabe im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms (Basis-Aktien-Programm) | - | -63.828 | - | 63.828 |
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres | 2.664.388 | 2.796.275 | 94.183.686 | 94.051.799 |
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2018 hat den Vorstand bis zum 19. Februar 2023 ermächtigt, das Gezeichnete Kapital der OSRAM Licht AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 24.078.562 € durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 24.078.562 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausschließen.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2018 hat den Vorstand bis zum 19. Februar 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Serien, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende nachrangige oder nicht nachrangige Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachfolgend zusammen Schuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen (nachfolgend zusammen Inhaber) Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 10.468.940 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 10.468.940 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachfolgend Emissionsbedingungen) zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Geld- und/oder Sachleistung erfolgen. Die Emissionsbedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis vorsehen. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden.
Kapitalrücklage
Die Veränderung der Kapitalrücklage resultierte aus der aktienbasierten Vergütung > Ziffer 30 l Aktienbasierte Vergütung.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten den in der Vergangenheit erwirtschafteten Gewinn nach Steuern des OSRAM Licht-Konzerns, soweit dieser nicht ausgeschüttet wurde. In den Gewinnrücklagen sind auch versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen enthalten.
Eigene Aktien
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Februar 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und in Übereinstimmung mit üblicher Unternehmenspraxis bis zum 13. Februar 2022 eigene Aktien, auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten, im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der im Ermächtigungsbeschluss spezifizierten Bestimmungen zu erwerben.
Der Vorstand hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms im Geschäftsjahr 2020 keinen Gebrauch gemacht.
Nicht beherrschende Anteile
Der Rückgang der nicht beherrschenden Anteile in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 resultierte im Wesentlichen aus OSRAM CONTINENTAL.
Im Folgenden werden die Finanzinformationen der OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, in zusammengefasster Form in Übereinstimmung mit den IFRS und vor konzerninternen Konsolidierungen dargestellt:
Finanzinformationen zur OSRAM CONTINENTAL GmbH
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Eigentumsanteil der nicht beherrschenden Anteile | 50,0 % | 50,0 % |
| Kumulierte nicht beherrschende Anteile | - 16 | 70 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 148 | 145 |
| Langfristige Vermögenswerte | 123 | 199 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 279 | 211 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 16 | 5 |
| Umsatzerlöse | 263 | 275 |
| Ergebnis nach Steuern | - 165 | - 257 |
| Gesamtergebnis | - 157 | - 256 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis nach Steuern | -84 | - 64 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden für OSRAM CONTINENTAL Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten in Höhe 65 Mio. € erfasst. Für weitere Informationen > Ziffer 14 l Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte.
OSRAM und Continental haben sich im September 2020 gemeinsam entschieden, ihre in OSRAM CONTINENTAL eingebrachten Geschäfte wieder zu trennen und in die jeweiligen Unternehmen der Gesellschafterinnen zu übertragen. Aus diesem Grund wurden im OSRAM-Konzern bestimmte Vermögenswerte und Schulden zum 30. September 2020 als Vermögenswerte und Schulden als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Für weitere Informationen > Ziffer 4 l Verkäufe, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche.
OSRAM beherrscht OSRAM CONTINENTAL aufgrund besonderer Stimmrechte, die OSRAM die Lenkung der maßgeblichen Aktivitäten erlauben. Gleichzeitig wurden dem Inhaber der nicht beherrschenden Anteile der Höhe seines Anteils Rechnung tragende Schutzrechte eingeräumt, die ggf. dazu führen könnten, dass die dargestellten Vermögenswerte nicht dazu verwendet werden können, die Verbindlichkeiten des übrigen OSRAM Licht-Konzerns zu erfüllen.
Gewinnverwendung
Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die Gewinnverwendung nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der OSRAM Licht AG ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Februar 2020 der Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG des Geschäftsjahres 2019 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. Auf die Ausschüttung einer Dividende wurde verzichtet.
Die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 hat dem zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH unterzeichneten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt > A.2.2.3 Weitere wesentliche für den Geschäftsverlauf ursächliche Ereignisse. Wenn dieser Vertrag wirksam wird, gilt grundsätzlich, dass die OSRAM Licht AG keine Dividenden mehr ausschütten wird. Gleichzeitig entsteht eine Pflicht zur Gewährung eines angemessenen Ausgleichs zugunsten der außenstehenden OSRAM-Aktionäre. In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat sich ams Offer zur Erfüllung dieser Pflicht durch eine jährliche Ausgleichszahlung für die Dauer des Vertrags in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) verpflichtet. Sollte der Vertrag bis zum 30. September 2021 wirksam werden, wird die Ausgleichszahlung erstmals für das am 1. Oktober 2020 beginnende Geschäftsjahr gewährt. Weitere Informationen sind auf der Website von OSRAM unter >> http://www.osram-group.de/de-de/investors/annual-meeting veröffentlicht.
B.6.7 Sonstige Angaben
27 l Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement unterstützt die Erreichung der finanziellen Ziele des OSRAM Licht-Konzerns. Im Vordergrund stehen neben der Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit des Konzerns und der Einzelgesellschaften sowie der Reduzierung finanzieller Risiken weiterhin die Minimierung der Kapitalkosten und die Sicherstellung der finanziellen Stabilität und Flexibilität des Konzerns.
Die Kapitalstruktur (Eigenkapital in Relation zur Bilanzsumme) hat sich vom Geschäftsjahresende 2019 zum Geschäftsjahresende 2020 von rund 48 % auf rund 44 % verändert.
Zur Beurteilung unserer Kapitalstruktur verwenden wir eine Kennzahl, die als Quotient aus Nettofinanzschulden und EBITDA definiert ist. Darüber hinaus wird das Verhältnis der angepassten Nettofinanzschulden zum EBITDA ermittelt. Die Ermittlung dieser Kennzahlen ist im Abschnitt > A.2.6 Kennzahlen-Überleitung des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
Kapitalstrukturkennzahlen
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EBITDA OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 157 | 176 |
| Nettofinanzschulden | - 541 | - 350 |
| Nettofinanzschulden im Verhältnis zu EBITDA | -3,4 | - 2,0 |
| Angepasste Nettofinanzschulden | - 685 | - 516 |
| Angepasste Nettofinanzschulden im Verhältnis zu EBITDA | -4,4 | - 2,9 |
Als Instrumente zur Kapitalsteuerung stehen dem Vorstand der OSRAM Licht AG grundsätzlich Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsmaßnahmen sowie Aktienrückkäufe zur Verfügung. Weitere Informationen zu Ermächtigungen des Vorstands der OSRAM Licht AG zur Durchführung von Eigenkapitalmaßnahmen und Aktienrückkäufen sind in > Ziffer 26 l Eigenkapital enthalten. Bestehende Kreditlinien sind in > Ziffer 20 l Finanzschulden beschrieben.
Der OSRAM Licht-Konzern verfügt nicht über Corporate-Credit-Ratings durch Ratingagenturen.
28 l Finanzinstrumente
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
in Mio. €
| 30. September 2020 | 30. September 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1) | FAaC | 321 | 321 | 310 | 310 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAaC | 364 | 364 | 523 | 523 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Factoring-Programmen zum Verkauf vorgesehen sind | FVPL | 76 | 76 | 34 | 34 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Derivate ohne Sicherungsbeziehung | FVPL | 8 | 8 | 4 | 4 |
| Derivate in Verbindung mit Cash-Flow-Sicherungsbeziehungen | n.a. | 4 | 4 | - | - |
| Eigenkapitalinstrumente 2) | FVOCI | 3 | 3 | 5 | 5 |
| Anteile an Investmentgesellschaften | FVPL | 5 | 5 | 4 | 4 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FAaC | 41 | 41 | 39 | 39 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | FAaC | 12 | 12 | 63 | 63 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Finanzschulden 3) | |||||
| Gesellschafterdarlehen von ams | FLaC | 671 | 671 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaC | 3 | 3 | 617 | 619 |
| Sonstige Finanzschulden | FLaC | - | - | 42 | 42 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 372 | 372 | 548 | 548 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Derivate ohne Sicherungsbeziehung | FVPL | 12 | 12 | 16 | 16 |
| Derivate in Verbindung mit Cash-Flow-Sicherungsbeziehungen | n.a. | 1 | 1 | 7 | 7 |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben | FVPL | 15 | 15 | 36 | 36 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | 81 | 81 | 82 | 82 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten | FLaC | 101 | 101 | 15 | 15 |
1) Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen überwiegend aus Geldanlagen bei bonitätsstarken Kreditinstituten, die über ein Rating im Investmentgrade-Bereich verfügen, und umfassen Zahlungsmittel auf Kontokorrentkonten und Festgeldanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von einem Tag ("overnight deposits") bis zu drei Monaten, überwiegend in Euro und US-Dollar. In geringem Umfang sind Schecks und Kassenbestände enthalten.
2) Davon entfallen 3 Mio. € auf die Beteiligung an Recogni, Inc., Cupertino, Kalifornien (USA). Alle Weiteren der FVOCI-Kategorie zuzurechnenden Eigenkapitalinstrumente sind gekennzeichnet in > Ziffer 38 l Aufstellung des Anteilsbesitzes des OSRAM Licht-Konzerns gemäß § 313 HGB.
3) Der Bilanzposten Finanzschulden zum 30. September 2020 beinhaltet Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 188 Mio. €, die nach IFRS 16 bilanziert werden.
Die aggregierten Buchwerte entsprechend den einzelnen Kategorien nach IFRS 9 stellen sich wie folgt dar:
Aggregierte Buchwerte
in Mio. €
| Buchwert | |||
|---|---|---|---|
| Kategorie nach IFRS 9 | 30. September | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial assets measured at amortized cost) | FAaC | 738 | 935 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (Financial assets measured at fair value through other comprehensive income without recycling to profit or loss) | FVOCI | 3 | 5 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (Financial assets at fair value through profit or loss) | FVPL | 89 | 69 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial liabilities measured at amortized cost) | FLaC | 1.229 | 1.304 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (Financial liabilities at fair value through profit or loss) | FVPL | 27 | 51 |
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die in der Bilanz zu Anschaffungskosten und fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente
Die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten sowie der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd ihren Buchwerten.
Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wird bestimmt durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Restlaufzeiten und Konditionen aktuell geltenden Zinsen.
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente
Zu den in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Factoring-Programmen zum Verkauf vorgesehen sind, Derivate, Eigenkapitalinstrumente, Anteile an Investmentgesellschaften und bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Factoring-Programmen zum Verkauf vorgesehen sind, erfolgt auf Basis diskontierter Zahlungsströme unter Verwendung aktueller Marktzinssätze und entspricht der Hierarchiestufe 2 des IFRS 13 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten basiert auf Bewertungsfaktoren, die direkt oder indirekt beobachtbar sind. Die genaue Ermittlung ist abhängig vom Charakter des Derivats. Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften ergibt sich auf Basis von Devisenterminkursen. Der beizulegende Zeitwert von Rohstoffderivaten (Swaps, Forwards) ergibt sich auf Basis von Rohstoffterminpreisen. Dieses Vorgehen entspricht der Hierarchiestufe 2 des IFRS 13 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.
Die Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt auf Basis der besten verfügbaren Informationen, die zum Abschlussstichtag vorliegen. Dies können insbesondere erfolgte Transaktionen über Anteile an den betreffenden Unternehmen sein. Wenn OSRAM nach einer Analyse der operativen Entwicklung eines Unternehmens zu dem Ergebnis kommt, dass der bisherige Buchwert annähernd dem aktuellen beizulegenden Zeitwert entspricht, wird dieser beibehalten. Die Bewertung entspricht der Hierarchiestufe 3 des IFRS 13 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Die Veränderung des Buchwerts resultierte im Wesentlichen aus der vollständigen Wertberichtigung einer Beteiligung, die im Sonstigen Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten ist.
Zur Bewertung von Anteilen an Investmentgesellschaften werden die Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsberichte der Kapitalanlagegesellschaften herangezogen und auf Basis des auf OSRAM entfallenden Anteils am Nettovermögen der beizulegende Zeitwert ermittelt. Die Bewertung der von den Investmentgesellschaften gehaltenen Beteiligungen kann grundsätzlich auf allen drei Hierarchiestufen des IFRS 13 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basieren. Insgesamt sind die Anteile an Investmentgesellschaften der niedrigsten Hierarchiestufe, d. h. Stufe 3, zuzurechnen.
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben werden mit dem erwarteten Betrag passiviert. Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden erfolgswirksam behandelt. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit basiert dabei auf der aktuellen Einschätzung zur Entwicklung der die bedingte Kaufpreiszahlung determinierenden Erfolgskennzahlen der betreffenden Geschäftseinheiten. Die Bewertung entspricht der Hierarchiestufe 3 des IFRS 13 zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine ertragswirksame Anpassung der Verbindlichkeit mit Wirkung im sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 5 Mio. € aus der bestehenden Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen Akquisition der Fluence Bioengineering, Inc., Austin, Texas (USA). Außerdem wurden 2 Mio. € an den Verkäufer gezahlt. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung ist abhängig von der Entwicklung der Umsätze sowie der Bruttomarge der Gesellschaft in den drei auf die Transaktion folgenden Jahren.
Ebenfalls erfolgte eine ertragswirksame Anpassung der Verbindlichkeit mit Wirkung im sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 4 Mio. € aus der bestehenden Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen Akquisition der Vixar, Inc., Plymouth (USA). Außerdem wurden 9 Mio. € an den Verkäufer gezahlt. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung ist abhängig von den durch die Akquisition zusätzlich erzielten Umsätzen in den Kalenderjahren 2019 und 2020.
Die beizulegenden Zeitwerte der als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanzierten einzelnen Arten von derivativen Finanzinstrumenten stellten sich wie folgt dar:
Beizulegende Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten
in Mio. €
| 30. September 2020 | 30. September 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Passiva | Aktiva | Passiva | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurssicherungsgeschäfte | 12 | 12 | 4 | 23 |
| Rohstoffderivate | 0 | 0 | 0 | - |
| Beizulegende Zeitwerte | 12 | 12 | 5 | 23 |
Die folgende Tabelle zeigt die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten ohne Fremdwährungsgewinne und -verluste:
Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | - 9 | - 2 |
| Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 8 | - 18 |
Die Nettogewinne/-verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten enthalten Veränderungen der Wertberichtigungen, Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung sowie Wertaufholungen.
Die Nettogewinne/-verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten enthalten Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben, von derivativen Finanzinstrumenten, für die die Regelungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nicht angewandt wurden, von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Factoring-Programmen zum Verkauf vorgesehen sind, und von Anteilen an Investmentgesellschaften.
Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Realisierung sowie aus der Bewertung monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten führten im Geschäftsjahr per Saldo zu einem Verlust von 7 Mio. € (Vj. Gewinn von 5 Mio. €).
Die Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten in den Posten Zinsertrag sowie Verlust nach Steuern aufgegebener Geschäftsbereich der Gewinn- und Verlustrechnung betrugen 3 Mio. € (Vj. 2 Mio. €) und enthalten unter anderem Zinserträge aus kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten.
Der Zinsaufwand für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten in den Posten Zinsaufwand sowie Verlust nach Steuern aufgegebener Geschäftsbereich der Gewinn- und Verlustrechnung betrug 21 Mio. € (Vj. 10 Mio. €), im Wesentlichen für Finanzschulden.
29 l Management von finanziellen Risiken
Marktrisiken
Zu den für OSRAM relevanten Marktrisiken zählen das Fremdwährungsrisiko, das Zinsrisiko sowie das Rohstoffpreisrisiko. OSRAM versucht, diese Risiken in erster Linie im Rahmen der laufenden Geschäftsaktivitäten zu steuern und zu überwachen, und setzt - wenn es unter Risikogesichtspunkten zweckmäßig erscheint - auch derivative Finanzinstrumente ein.
Die in den folgenden Abschnitten mithilfe von Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische Angaben dar, die von den tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder die Konzern-Gesamtergebnisrechnung insbesondere aufgrund vereinfachender Annahmen und infolge unvorhersehbarer Entwicklungen an den Finanzmärkten deutlich abweichen können.
Fremdwährungsrisiko
Transaktionsrisiko und Fremdwährungsrisikomanagement
Aufgrund seiner internationalen Ausrichtung ist OSRAM im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, insbesondere aus dem US-Dollar, dem Malaysischen Ringgit und dem Chinesischen Renminbi.
Das Fremdwährungsrisiko wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass Güter, Rohstoffe und Dienstleistungen in den entsprechenden Fremdwährungen beschafft werden sowie in den lokalen Märkten produziert wird bzw. andere Leistungen entlang der Wertschöpfungskette erbracht werden. Finanzierungen oder Investitionen der operativen Gesellschaften werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis durchgeführt. Den operativen Gesellschaften ist es verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen.
Nach den Richtlinien des konzernweiten Fremdwährungsmanagements ist grundsätzlich jede OSRAM-Gesellschaft verpflichtet, ihre Nettofremdwährungsposition zu 100 % für einen Planungshorizont von mindestens drei Monaten abzusichern. Darüber hinaus werden die Nettofremdwährungspositionen der Berichtssegmente ermittelt und das Währungsrisiko über einen längeren Zeitraum von bis zu zwölf Monaten abgesichert. Entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Risiken werden die Absicherungsquoten geringer, je weiter die erwarteten Cash Flows in der Zukunft liegen. Fremdwährungsrisiken aus finanziellen Bilanzpositionen und aus schwebenden Geschäften sowie geplanten Transaktionen bestehen insbesondere gegenüber dem US-Dollar.
USD-Währungsrisiko
Nominalbeträge in Mio. USD
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Bruttowährungsposition vor Sicherung | 53 | 153 |
| Nettowährungsposition-nach-Sicherung | 6 | 6 |
Als Sicherungsinstrumente designierte Devisentermingeschäfte
OSRAM setzt derivative Finanzinstrumente, vor allem Devisentermingeschäfte, zur Absicherung gegen Währungsschwankungen ein. Bestimmte derivative Finanzinstrumente, die der Absicherung geplanter Transaktionen und schwebender Geschäfte (Grundgeschäfte) dienen und die die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) erfüllen, werden als Cash Flow Hedges bilanziert.
Zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht jeweils eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Devisentermingeschäfte denjenigen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen entsprechen, sowohl beim Nominalbetrag als auch beim voraussichtlichen Zahlungstermin. Das zugrunde liegende Risiko der Devisentermingeschäfte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt. Zur Prüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wendet OSRAM die sogenannte Dollar-Offset-Methode an und vergleicht die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente mit denjenigen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Grundgeschäfte, die den abgesicherten Risiken zuzurechnen sind. Zum 30. September 2020 betrug der Nettosaldo der kumulativen Änderung der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente - 4 Mio. € (Vj. - 7 Mio. €), wohingegen sich die beizulegenden Zeitwerte der gesicherten Grundgeschäfte per Saldo um 4 Mio. € (Vj. 7 Mio. €) veränderten.
Grundsätzlich könnte eine Unwirksamkeit der Absicherung insbesondere folgende Ursachen haben:
| ― | abweichende Eintrittszeitpunkte der Cash Flows aus dem gesicherten Grundgeschäft und aus dem Sicherungsinstrument, |
| ― | unterschiedliche Auswirkungen des Kontrahentenausfallrisikos auf die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments, |
| ― | Änderungen der erwarteten Höhe der Cash Flows aus dem gesicherten Grundgeschäft und aus dem Sicherungsinstrument. |
Als Sicherungsinstrumente designierte Devisentermingeschäfte
| Fälligkeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bis zu 3 Monate | 3 bis 6 Monate | 6 bis 9 Monate | 9 bis 12 Monate | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 30. September 2020 | |||||
| Nominalvolumen in Mio. USD | 97 | 89 | 75 | - | 262 |
| Durchschnittlicher Terminkurs (EUR/USD) | 1,151 | 1,159 | 1,159 | - | |
| Stand 30. September 2019 | |||||
| Nominalvolumen in Mio. USD | 82 | 52 | 35 | 17 | 185 |
| Durchschnittlicher Terminkurs (EUR/USD) | 1,148 | 1,144 | 1,144 | 1,145 |
Im Zusammenhang mit Cash Flow Hedges wurde infolge des Eintritts der gesicherten Grundgeschäfte ein realisiertes Sicherungsergebnis vor Steuern in Höhe von - 1 Mio. € (Vj. - 18 Mio. €) aus dem Bilanzposten Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und als Umsatzkosten ausgewiesen. Während des Geschäftsjahres wurden im sonstigen Ergebnis Sicherungsergebnisse in Höhe von 9 Mio. € (Vj. - 17 Mio. €) erfasst.
Sensitivitätsanalyse
Mithilfe einer Sensitivitätsanalyse werden die hypothetischen Auswirkungen von Wechselkursschwankungen des US-Dollar zum Euro auf den Gewinn/Verlust vor Ertragsteuern und das Eigenkapital ermittelt. In die Analyse einbezogen werden auf US-Dollar lautende Fremdwährungspositionen von Gesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist. Zu den Fremdwährungspositionen zählen insbesondere liquide Mittel sowie Forderungen und Verbindlichkeiten. Außerdem werden auf Euro lautende Fremdwährungspositionen von Gesellschaften berücksichtigt, deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Darüber hinaus werden alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Währungsderivate unter Zugrundelegung des hypothetischen Wechselkurses neu bewertet. Gegenläufige Effekte aus noch nicht bilanzierten schwebenden Geschäften und geplanten Transaktionen werden in dieser Analyse nicht berücksichtigt. Der Sensitivitätsanalyse zufolge würde eine 10 %ige Aufwertung bzw. Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar zum 30. September 2020 und 2019 zu folgenden Effekten vor Ertragsteuern führen:
Sensitivitätsanalyse USD/EUR
in Mio. €
| Veränderung des Wechselkurses zum 30. September 2020 | Veränderung des Wechselkurses zum 30. September 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| um + 10 % |
um - 10 % |
um + 10 % |
um - 10 % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewinn/Verlust vor Ertragsteuern OSRAM Licht-Konzern (gesamt) | 4 | - 4 | 0 | 1 |
| Sonstiges Ergebnis vor Ertragsteuern | 20 | - 25 | 15 | - 19 |
| Gesamteffekt Eigenkapital | 24 | - 29 | 15 | -18 |
Auswirkungen der Fremdwährungsumrechnung
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung in die Berichtswährung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb des Euro-Währungsgebiets werden im Eigenkapital des Konzernabschlusses von OSRAM erfasst. Um umrechnungsbedingte Fremdwährungseffekte im Risikomanagement zu adressieren, wird unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften grundsätzlich auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden.
Zinsrisiko
Zinsrisiken können für OSRAM vor allem durch steigende Finanzierungskosten infolge eines Anstiegs des Zinsniveaus entstehen, wohingegen sinkende Zinssätze zu niedrigeren Zinserträgen aus Geldanlagen führen. Das Zinsrisikomanagement hat die Aufgabe, Zinsrisiken zu überwachen und zu steuern.
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente unterliegen einem Cash-Flow-Risiko, das in der Unsicherheit über die Höhe zukünftiger Zinszahlungen besteht. Dieses Risiko besteht ebenso für festverzinsliche Finanzinstrumente, sobald eine Wiederanlage bzw. Refinanzierung erfolgt. Eine Quantifizierung dieser Risiken erfolgt mithilfe einer Cash-Flow-Sensitivitätsanalyse. In diese Analyse werden die zum Bilanzstichtag bestehenden Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie die Finanzschulden einbezogen. Zur Simulation der potenziellen Auswirkungen von Marktzinsänderungen wird eine Parallelverschiebung der Zinskurven für alle Währungen um + 100 und - 25 Basispunkte unterstellt. In der folgenden Tabelle ist die jährliche Auswirkung auf Zinszahlungen und das Zinsergebnis, basierend auf der zum Bilanzstichtag bestehenden Risikoposition, dargestellt:
Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 321 | 310 |
| Finanzschulden 1) | - 865 | - 659 |
| Risikoposition | - 545 | -350 |
| Jährlicher Effekt einer Zinserhöhung um 100 Basispunkte | - 5 | - 3 |
| Jährlicher Effekt einer Zinssenkung um 25 Basispunkte | 1 | 1 |
1) Die Finanzschulden sind zum für die Zinsberechnung relevanten Nominalbetrag berücksichtigt. Der Buchwert kann aufgrund verrechneter Transaktionskosten infolge der Anwendung der Effektivzinsmethode nach IFRS 9 niedriger als der Nominalbetrag sein.
Das Zinsrisiko im Sinne eines Marktwertänderungsrisikos wird von OSRAM derzeit als nicht relevant angesehen, da die von OSRAM gehaltenen originären verzinslichen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Zinsderivate bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Rohstoffpreisrisiko
Rohstoffpreisrisiken resultieren aus Preisschwankungen bei Rohstoffen, die OSRAM zur Herstellung von Produkten einsetzt und zu deren Absicherung auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, insbesondere betrifft dies Gold und Kupfer.
Jede Gesellschaft von OSRAM ist dafür verantwortlich, ihr Risiko aus geplanten und schwebenden Rohstoffeinkäufen (Rohstoffpreisrisiko) zu erfassen, zu bewerten, zu überwachen, zu melden und abzusichern. Die verbindliche Richtlinie verpflichtet die Gesellschaften, diese Risiken innerhalb einer engen Bandbreite von 75 % bis 100 % ihrer Risikoposition abzusichern. Die Risikoposition ergibt sich aus schwebenden und geplanten Beschaffungsgeschäften zur Deckung des Rohstoffbedarfs im Produktgeschäft für das aktuelle und folgende Quartal.
Ein großer Teil des Bedarfs an Edelmetall - insbesondere Gold -, das im Produktionsprozess der Halbleiterfertigung zurückgewonnen werden kann, wird durch Leihegeschäfte abgedeckt. Dadurch können Preisrisiken bei Edelmetallen vermindert werden. Das verbleibende aggregierte Rohstoffpreisrisiko wird vor allem durch Rohstoffderivate (Swaps und Forwards) abgesichert, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Eine Einbeziehung von Rohstoffderivaten in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) erfolgt nicht.
OSRAM führt eine Sensitivitätsanalyse durch, um die Effekte hypothetischer Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der Derivate für die jeweiligen Rohstoffe auf das Ergebnis und das Eigenkapital abzuschätzen. Gegenläufige Effekte aus noch nicht bilanzierten Beschaffungsgeschäften werden in dieser Analyse nicht berücksichtigt. Der Sensitivitätsanalyse zufolge würde eine 10 %ige Steigerung des Terminpreises von Gold zum 30. September 2020 zu einer Erhöhung des Gewinns vor Ertragsteuern um 2 Mio. € (Vj. 0 Mio. €) führen. Ein Rückgang des Terminpreises von Gold um 10 % würde zu einer Verminderung des Gewinns vor Ertragsteuern in gleicher Höhe führen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass OSRAM möglicherweise seinen bestehenden und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos setzt OSRAM Liquiditätsprognosen ein und betreibt eine effektive Steuerung der Zahlungsmittel und des Nettoumlaufvermögens.
Die Liquiditätsreserve in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten belief sich zum 30. September 2020 auf 321 Mio. € (Vj. 310 Mio. €). Weiterhin verfügte OSRAM zum 30. September 2020 über ungenutzte Kreditlinien mit einem Gesamtvolumen von 375 Mio. € (Vj. 490 Mio. €).
Die folgende Tabelle zeigt alle zum 30. September 2020 vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgung, Rückzahlungen und Zinsen aus bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich erwarteter Nettozahlungen aufgrund von Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten. Die Tabelle gibt die nicht diskontierten Nettozahlungen für die nächsten Geschäftsjahre an, basierend auf dem frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem eine Zahlung von OSRAM eingefordert werden kann. Den Mittelabflüssen für finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen) ohne festen Betrag oder Zeitraum lagen die Konditionen zum 30. September 2020 zugrunde.
Tilgung, Rückzahlungen und Zinsen
in Mio. €
| 30. September | |||
|---|---|---|---|
| 2021 | 2022 bis 2025 | 2026 und darauffolgend | |
| --- | --- | --- | --- |
| Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Gesellschafterdarlehen von ams | 694 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 45 | 104 | 69 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 372 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 96 | 0 | - |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 12 | - | - |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 1.223 | 104 | 69 |
Kreditrisiko
Kreditrisiken entstehen, wenn ein Kunde oder eine andere Gegenpartei eines Finanzinstruments nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder wenn als Sicherheit dienende Vermögenswerte an Wert verlieren. OSRAM ist insbesondere in Bezug auf Forderungen aus seiner operativen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken ausgesetzt. Im Finanzbereich bestehen Kreditrisiken bei Bankguthaben und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Derivaten mit positiven Marktwerten.
Das maximale Ausfallrisiko für finanzielle Vermögenswerte ohne Berücksichtigung von Sicherheiten entspricht ihrem Buchwert.
Die effektive Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken ist eine Kernkompetenz des Risikomanagements. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Kreditlimits, Bonitätsprüfungen oder die Verwendung von Ratings. Kundenratings und das kundenindividuelle Kreditlimit basieren auf allgemein anerkannten Ratingmethoden und Informationen externer Ratingagenturen und Informationsdienstleistungsunternehmen sowie auf den bisherigen Kundenausfallerfahrungen von OSRAM. Kreditrisiken werden fortlaufend erfasst und überwacht. Zum 30. September 2020 waren Forderungen in Höhe von 11 Mio. € (Vj. 26 Mio. €) besichert.
Bei den Kreditrisiken im Finanzbereich achtet OSRAM darauf, das Geschäftsvolumen breit zu streuen, um dadurch Ausfallrisiken und eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Instituten zu reduzieren. Die Banken, mit denen OSRAM Finanzgeschäfte tätigt, werden nach verschiedenen Kriterien, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Bonitätsgesichtspunkten, ausgewählt und regelmäßig überprüft.
Zum 30. September 2020 und 2019 lagen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken vor.
30 l Aktienbasierte Vergütung
OSRAM gewährt unterschiedliche aktienbasierte Vergütungskomponenten. Seit dem Geschäftsjahr 2013 hat OSRAM eigene Programme zur aktienbasierten Vergütung an Mitarbeiter und an die Mitglieder des Vorstands ausgereicht, die mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ausgestaltet sind.
Programme zur aktienbasierten Vergütung der OSRAM Licht AG
Aktienzusagen
OSRAM gewährt Aktienzusagen mit Erfüllung durch Aktien der OSRAM Licht AG (OSRAM Stock Awards) als langfristige Vergütungskomponente. Zu den Begünstigten gehören die Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG sowie leitende Angestellte im OSRAM Licht-Konzern.
Leitende Angestellte der in- und ausländischen Tochterunternehmen erhalten Aktienzusagen auf der Grundlage eines Programms, das den Umfang der Zusage an unternehmensbezogene Leistungskriterien knüpft. Das zusagende Unternehmen entscheidet nach Ablauf eines Geschäftsjahres über die Höhe des Zielbetrags (Geldwerts), den es seinen leitenden Angestellten für die Zusage einräumt. Dieser Zielbetrag wird entsprechend dem Zielerreichungsgrad der vom Vorstand festgelegten unternehmensbezogenen Zielparameter für das zurückliegende Geschäftsjahr angepasst. Die Zielerreichungsparameter für das Geschäftsjahr 2020 und das Vorjahr bezogen sich im Wesentlichen auf den Durchschnitt des Ergebnisses je Aktie der vergangenen drei Geschäftsjahre. Für die Bemessung der Zielerreichung gilt jeweils eine Untergrenze von 0 % und eine Obergrenze von 200 %. Die Anzahl der zugesagten Aktien im Zeitpunkt der Gewährung berechnet sich aus der Division des tatsächlichen Geldwerts durch den Schlusskurs der Aktie der OSRAM Licht AG im Xetra-Handel am Tag der Gewährung abzüglich der erwarteten Dividenden während des vierjährigen Erdienungszeitraums.
Der Vergütungsaufwand aus den Aktienzusagen wird über einen Erdienungszeitraum von vier Jahren erfasst. Erst nach Ablauf des auf vier Jahre festgelegten Erdienungszeitraums erhält der Begünstigte Aktien der OSRAM Licht AG, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Grundsätzlich verfallen Aktienzusagen, wenn das Beschäftigungsverhältnis des Begünstigten während des Erdienungszeitraums beendet wird. Während des Erdienungszeitraums sind die Begünstigten nicht dividendenberechtigt. Aktienzusagen dürfen während des Erdienungszeitraums weder veräußert, übertragen, verpfändet noch anderweitig belastet werden.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Zusammenhang mit Aktienzusagen an leitende Angestellte, die mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ausgestaltet sind, ein Aufwand aus aktienbasierter Vergütung (vor Steuern) in Höhe von 3 Mio. € (Vj. 4 Mio. €) erfasst.
Mit Beschluss des Vorstands vom 29. Mai 2020 soll im Falle des Wirksamwerdens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ams Offer eine Barabfindung der aktienbasierten Zusagen an leitende Angestellte erfolgen. Die Barabfindung für Aktienzusagen, für die der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf des Erdienungszeitraums wirksam wird, erfolgt zu den im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegten Barabfindungswert in Höhe von 45,54 € je Zusage. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Zusagen betrug durchschnittlich 41,63 €. Die Auszahlung dieser Barabfindung soll zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags fällig werden. Am 22. September 2020 haben sich OSRAM und ams über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geeinigt. OSRAM bilanziert deshalb zum 30. September 2020 alle aktienbasierten Zusagen an leitende Angestellte aufgrund dieser Modifizierung mit Barausgleich. Aufgrund der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts durch die Bilanzierung zum Barausgleich ist im Geschäftsjahr 2020 ein Aufwand (vor Steuern) in Höhe von 5 Mio. € angefallen. Zum 30. September 2020 beträgt die Verbindlichkeit für diese Zusagen 14 Mio. €.
Bei Ausübung der Aktienzusagen, für die der Erdienungszeitraum abgelaufen war, wurden im November 2019 98.248 Aktien an leitende Angestellte zu Anschaffungskosten mit einem durchschnittlichen Aktienkurs von 35,31 € ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Zusage betrug 33,34 €.
OSRAM Stock Awards
| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Leitende Angestellte | Vorstand | Leitende Angestellte | Vorstand | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tag der Gewährung | 13.11.19 | 13.11.19 | 08.11.18 | 08.11.18 |
| Beizulegender Zeitwert je Zusage | 38,68 € | 0,00 € | 30,42 € | 28,91 € |
| Anzahl der im Geschäftsjahr gewährten Zusagen | 59.686 | 0 | 159.651 | 59.157 |
| Beizulegender Zeitwert neuer Zusagen am Tag der Gewährung | 2 Mio. € | 0 Mio. € | 5 Mio. € | 2 Mio. € |
Wie im Vorjahr wurden auch in diesem Geschäftsjahr mit dem Vorstand der OSRAM Licht AG Vereinbarungen zur aktienbasierten Vergütung über einen individuellen Zielbetrag abgeschlossen. Die Zuteilung von Zusagen auf OSRAM Licht-Aktien nach Ablauf des Geschäftsjahres ist in Abhängigkeit vom Erreichen derselben unternehmensbezogenen Leistungskriterien wie bei leitenden Angestellten vorgesehen. Ebenso wird die Zielerreichung identisch definiert. Auch diese Aktienzusagen gewähren einen Anspruch auf OSRAM Licht-Aktien, die der Begünstigte nach Ablauf eines Erdienungszeitraums von rund vier Jahren erhält. Der Wert der zu übertragenden Aktien ist auf maximal 250 % des jeweiligen Zielbetrags beginnend mit der Zusage für das Geschäftsjahr 2016 begrenzt.
Der einem Stock Award beizumessende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird auf der Grundlage eines Optionsmodells ermittelt, das die betragsmäßige Höchstgrenze der variablen aktienorientierten Vergütung bei Zufluss der zugesagten OSRAM Licht-Aktien (Cap) wertmindernd berücksichtigt. Durch diese Wertminderung ergibt sich eine Abweichung von dem für die Ermittlung der Stückzahl gemäß Anstellungsvertrag anzuwendenden Geldwert eines Stock Award.
Der Vergütungsaufwand aus den Aktienzusagen wird für die Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG grundsätzlich über einen Erdienungszeitraum von fünf Jahren erfasst, der mit einer Vereinbarung zur aktienbasierten Vergütung im ersten Jahr beginnt und mit Ablauf des darauffolgenden vierjährigen Erdienungszeitraums endet. Im Vergütungsbericht werden das Vergütungssystem für den Vorstand sowie die gewährten Zusagen im Berichtszeitraum detailliert erläutert.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Zusammenhang mit Aktienzusagen an Mitglieder des Vorstands und an ehemalige Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG ein Aufwand aus aktienbasierter Vergütung in Höhe von 2 Mio. € erfasst (Vj. 1 Mio. €).
Bei Ausübung der Aktienzusagen, für die der Erdienungszeitraum abgelaufen war, wurden im November 2019 25.825 Aktien an Mitglieder des Vorstands und 7.814 Aktien an ehemalige Mitglieder des Vorstands zu Anschaffungskosten mit einem durchschnittlichen Aktienkurs von 35,31 € ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Zusage betrug 28,96 €.
Basis-Aktien-Programm
Im Vorjahr konnten Mitarbeiter der inländischen OSRAM-Gesellschaften Unternehmensanteile im Wert von bis zu 720 € mit einem Preisnachlass von 360 € erhalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurde kein Basis-Aktien-Programm angeboten, daher entstanden im Geschäftsjahr keine Aufwendungen aus diesem Programm (Vj. 1 Mio. €).
31 l Personalaufwand
Personalaufwand
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | - 1.036 | - 1.092 |
| Sozialabgaben und Aufwendungen für Unterstützung | - 156 | - 176 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | - 60 | - 41 |
| Personalaufwand | -1.252 | - 1.309 |
Die Anzahl von Mitarbeitern wird in FTE (Full-Time Equivalents, Vollzeitäquivalente) im Jahresdurchschnitt gemessen. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig:
Mitarbeiter nach Funktionen
in FTE
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Produktion und Service | 16.376 | 18.610 |
| Forschung und Entwicklung | 2.440 | 2.752 |
| Vertrieb | 2.002 | 2.017 |
| Verwaltung und allgemeine Dienste | 1.224 | 1.307 |
| Anzahl der Mitarbeiter | 22.042 | 24.685 |
32 l Ergebnis je Aktie
Ergebnis je Aktie
in Mio. €, wenn nicht anders angegeben
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis nach Steuern | - 271 | - 467 | |
| Abzüglich: Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt | - 82 | - 62 | |
| Ergebnis nach Steuern, der auf Aktionäre der OSRAM Licht AG entfällt | -189 | -405 | |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien (unverwässert) | in Tsd. Stück | 94.167 | 95.636 |
| Effekt aus verwässernd wirkenden Eigenkapitalinstrumenten | in Tsd. Stück | 115 | 349 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien (verwässert) | in Tsd. Stück | 94.283 | 95.986 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | in € | - 2,01 | - 4,23 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | in € | - 2,00 | - 4,22 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | in € | - 1,96 | - 2,94 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | in € | - 1,96 | - 2,93 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie OSRAM (aufgegebener Geschäftsbereich) | in € | - 0,05 | - 1,29 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie OSRAM (aufgegebener Geschäftsbereich) | in € | - 0,05 | - 1,28 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurde auf der Grundlage bestehender Programme zur Gewährung von performance-orientierten Aktienzusagen an leitende Angestellte des OSRAM Licht-Konzerns (OSRAM Stock Awards) neue Tranchen begeben.
Das Ergebnis je Aktie aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich ist auf Basis des gewichteten Durchschnitts der oben bezifferten im Umlauf befindlichen Aktien berechnet.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Februar 2020 der Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG des Geschäftsjahres 2019 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. Auf die Ausschüttung einer Dividende wurde verzichtet.
33 l Segmentinformationen
Der OSRAM Licht-Konzern wird zentral durch den Vorstand der OSRAM Licht AG als verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker, "CODM") geführt. Der Vorstand verantwortet das operative Geschäft des OSRAM Licht-Konzerns, und die folgenden Informationen sollen aufzeigen, wie er jedes berichtspflichtige Segment des OSRAM Licht-Konzerns überwacht.
Die Segmentberichterstattung des OSRAM Licht-Konzerns gliedert sich in die drei berichtspflichtigen Segmente Opto Semiconductors (OS), Automotive (AM) und Digital (DI) sowie die Überleitung Konzernabschluss.
Zum 1. Oktober 2019 hat OSRAM kleine organisatorische Umgliederungen zwischen den berichtspflichtigen Segmenten vorgenommen. Die bisher der Business Unit Digital zugeordnete Gesellschaft LedEngin, Inc. (San Jose, Kalifornien / USA) gehört nun der Business Unit Opto Semiconductors an. Die bisher den Zentralen Posten zugeordnete Organisationseinheit Machinery wurde der Business Unit Automotive zugeordnet.
Die Einheit Machinery ist für die Ersatzteilfertigung für bestehende Maschinen sowie für die Konstruktion und den Bau von Produktionsequipment zuständig. Darüber hinaus wurden Geschäftsaktivitäten in Asien, die bisher den Zentralen Posten zugeordnet waren, in die Business Unit Digital integriert.
Die Vorjahreswerte der Segmentberichterstattung wurden entsprechend der neuen Struktur angepasst.
Beschreibung der berichtspflichtigen Segmente
Opto Semiconductors
Das Segment Opto Semiconductors stellt optische Halbleiter her. Zum Produktportfolio gehören LED, Laser-, Infrarot- und optische Sensoren. Anwendung finden diese in der Automobilindustrie sowie in Kommunikationsprodukten und Konsumgütern, der Allgemein- und Industriebeleuchtung, der Pflanzenbeleuchtung und in der Projektion.
Automotive
Das Segment Automotive entwickelt, produziert und vertreibt Lampen, Lichtmodule und Sensorik im Erstausrüstergeschäft an Fahrzeughersteller und deren Zulieferer sowie im Ersatzteilgeschäft. Im Tochterunternehmen OSRAM CONTINENTAL werden Automotive-Systeme auf Basis von LED- und Laser-Technologie sowie andere kundenspezifische Systemlösungen entwickelt und vertrieben.
Digital
Im Segment Digital sind die Geschäfte von OSRAM gebündelt, die am stärksten von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren können. Das Segment Digital entwickelt, produziert und vertreibt LED-Light-Engines (Kombination eines LED-Moduls und des dazugehörigen elektronischen Steuergeräts), Spezialbeleuchtungen für den Entertainment-Bereich sowie den industriellen Einsatz.
Unabhängig von Berichtssegmenten wird das Geschäft auf Konzernebene nach Technologien in die Kategorien "LED-basiertes Geschäft" (LED-Geschäft) und "traditionelles Geschäft" unterschieden. Die Definition des LED-Geschäfts umfasst sowohl LED-Produkte und -Komponenten als auch eine Kombination aus LED, Laser und Sensoren, Treiber sowie Lichtmanagementsysteme für LED-Lichtlösungen und zugehörige Dienstleistungen. Der Umsatz von OSRAM mit LED-basierten Produkten betrug 2.222 Mio. € (Vj. 2.405 Mio. €).
Überleitung Konzernabschluss
In der Position Überleitung Konzernabschluss werden Geschäftsaktivitäten und Themen ausgewiesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den berichtspflichtigen Segmenten von OSRAM stehen.
Zentrale Posten und Pensionen
Zentrale Posten umfassen bestimmte Geschäftsaktivitäten und Sonderthemen, die nicht direkt den Segmenten zugeordnet werden, weil sie vom Vorstand der OSRAM Licht AG nicht als indikativ für die Erfolgsbeurteilung der Segmente betrachtet werden. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Konzernsteuerung sowie zentrale Forschungs- und Innovationsthemen. Die Position Pensionen beinhaltet auch die nicht den Segmenten zugeordneten Aufwendungen und Erträge von OSRAM aus Pensionsthemen.
Im Geschäftsjahr 2020 beinhalten Zentrale Posten und Pensionen in der Spalte EBITDA Zentrale Posten in Höhe von - 78 Mio. € (Vj. - 97 Mio. €) sowie Pensionen in Höhe von - 9 Mio. € (Vj. - 6 Mio. €). In Zentrale Posten des Geschäftsjahres 2020 wirkten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten von insgesamt - 61 Mio. €. Darin sind insbesondere Kosten der Governance-Funktion von - 51 Mio. € inklusive Personalkosten und relevanter Arbeitsmittel enthalten. Die Zentralen Posten beinhalten besondere Ergebniseinflüsse in Höhe von 25 Mio. € (Vj. - 25 Mio. €), im Wesentlichen Aufwand aus Restrukturierungen.
Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen
Konsolidierungen, Treasury und sonstige Überleitungspositionen umfassen die Konsolidierung von Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten, Überleitungs- und Umgliederungsthemen sowie die Aktivitäten der Konzern-Treasury von OSRAM.
Messgrößen der Segmente
Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich den Rechnungslegungsgrundsätzen wie beschrieben unter > Ziffer 2 l Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze. Zentrale Kosten und bestimmte andere Positionen des regulären Geschäfts, die den Segmenten nicht direkt zugerechnet werden können, werden auf die Segmente allokiert.
Die Kosten der Konzernzentrale werden grundsätzlich nach dem Verursachungsprinzip verrechnet. Kosten für die Governance-Funktion, also für Funktionen mit klarem Steuerungscharakter, werden nicht mehr auf die operativen Segmente umgelegt. Diese tragen nur noch in dem Maße zentral anfallende Kosten, wie sie entsprechende Dienstleistungen der Konzernzentrale in Anspruch nehmen. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind bestimmte Dienstleistungen (z. B. im Bereich des Rechnungswesens), bei denen ein "Kostenverursacher" nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden kann. Diese Dienstleistungen werden weiterhin nach einem adäquaten Schlüssel allokiert. Die Behandlung bestimmter anderer Positionen des regulären Geschäfts bleibt unverändert.
EBITDA der Segmente
Der Vorstand der OSRAM Licht AG ist für die Beurteilung des Geschäftserfolgs der Segmente verantwortlich. Als Ergebnisgröße für die Segmente ist das Ergebnis vor dem Finanzergebnis, Ertragsteuern sowie Abschreibungen bestimmt. Abschreibungen beinhalten Abschreibungen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte nach Wertaufholungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen nach Wertaufholungen. Im Geschäftsjahr 2020 enthalten die Abschreibungen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse auch Abschreibungen für Nutzungsrechte; diese sind in den Werten der Vorjahresperiode nicht enthalten.
Bei Pensionsthemen werden wesentliche Grundsatzentscheidungen zentral getroffen. Daher enthält das EBITDA vor allem nur den laufenden Dienstzeitaufwand, keine Planverwaltungskosten oder Finanzierungseffekte aus geschlossenen Altzusagen.
Des Weiteren sind Ertragsteuern nicht Bestandteil des EBITDA. Die rechtlichen Einheiten stimmen im Regelfall nicht mit den Segmenten überein.
Überleitungen zum Konzernabschluss
Überleitung EBITDA zum Ergebnis vor Ertragsteuern
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EBITDA | 157 | 176 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte 1) | - 350 | - 257 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | - 65 | - 265 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | - 7 | - 10 |
| Zinsertrag | 3 | 2 |
| Zinsaufwand | - 31 | - 14 |
| Sonstiges Finanzergebnis | - 5 | - 10 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | -298 | -377 |
1) Im Geschäftsjahr 2020 enthalten die Abschreibungen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse auch Abschreibungen für Nutzungsrechte; diese sind in den Werten der Vorjahresperiode nicht enthalten.
Überleitung Nettovermögen der Segmente zur Summe Aktiva
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Nettovermögen Segmente | 2.100 | 2.269 |
| Überleitung Konzernabschluss | ||
| Nettovermögen Zentrale Posten und Pensionen | - 94 | - 149 |
| Nettovermögen Treasury 1) | 187 | 280 |
| Sonstige Überleitungspositionen | ||
| Steuerforderungen | 507 | 432 |
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 1.287 | 1.504 |
| Summe Aktiva | 3.987 | 4.335 |
1) Die OSRAM-Treasury hat kein Nettovermögen im Sinne eines operativen Segments, die Ermittlung erfolgt jedoch analog zu den operativen Segmenten. Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Segmente | ||
| Opto Semiconductors | - | - |
| Automotive | - 7 | - 5 |
| Digital | - | - |
| Überleitung Konzernabschluss | ||
| Zentrale Posten und Pensionen | 0 | - 5 |
| Ergebnis aus nach der Equity Methode bilanzierten Beteiligungen | -7 | - 10 |
Umsatz nach Regionen
in Mio. €
| nach Sitz des Kunden | ||
|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||
| --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 1) | |
| --- | --- | --- |
| EMEA | 1.016 | 1.194 |
| APAC | 1.127 | 1.237 |
| Americas | 896 | 1.032 |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 3.039 | 3.464 |
| davon Deutschland | 365 | 447 |
| davon Ausland | 2.674 | 3.017 |
| darin USA | 759 | 849 |
| darin China (inklusive Hongkong) und Taiwan | 675 | 693 |
1) Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer veränderten Ermittlungsmethodik angepasst.
Die Region EMEA umfasst Europa, Russland, den Mittleren Osten sowie Afrika. Die Region Americas schließt die USA, Kanada, Mexiko sowie Südamerika ein. Die Region APAC umfasst Asien, Australien und den Pazifikraum.
Langfristige Vermögenswerte nach Regionen
in Mio. €
| 30. September | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| EMEA | 793 | 910 |
| APAC | 628 | 717 |
| Americas | 288 | 325 |
| OSRAM (fortgeführte Geschäftsbereiche) | 1.709 | 1.951 |
| davon Deutschland | 626 | 723 |
| davon Ausland | 1.083 | 1.228 |
| darin Malaysia | 497 | 544 |
| darin USA | 280 | 314 |
| darin China (inklusive Hongkong) und Taiwan | 127 | 169 |
Langfristige Vermögenswerte bestehen aus Sachanlagen, Nutzungsrechten, Geschäfts- oder Firmenwerten sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten.
Im Geschäftsjahr 2020 enthalten die langfristigen Vermögenswerte erstmals Nutzungsrechte aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse; diese sind in den Werten der Vorjahresperiode nicht enthalten.
34 l Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Der OSRAM Licht-Konzern unterhält Geschäftsbeziehungen mit dem ams-Konzern (ams AG mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften - OSRAM ausgenommen), assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Am 9. Juli 2020 hat die ams Offer GmbH, Ismaning, die Übernahme eines Mehrheitsanteils an der OSRAM Licht AG erfolgreich abgeschlossen, nachdem die nötigen Kartellfreigaben vorlagen. Die ams Offer GmbH als Mutterunternehmen und die ams AG als oberstes Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe (mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften) sind seit diesem Zeitpunkt nahestehende Unternehmen.
Am 22. September 2020 haben sich OSRAM und ams über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geeinigt. Die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 hat dem zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH unterzeichneten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Da dieser Vertrag jedoch zum Bilanzstichtag nicht wirksam war, hat der Vorstand der OSRAM Licht AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Die nach § 312 Abs. 3 AktG erforderliche Erklärung des Vorstands ist in > C.7 Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben.
Transaktionen mit dem ams-Konzern
Erstattung von Kosten durch ams
Im Zuge der Integration des OSRAM-Konzerns entstanden OSRAM bestimmte Kosten, die vom ams-Konzern im Rahmen von Kostenübernahmevereinbarungen erstattet werden. Die erstatteten Kosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 1 Mio. €. Zum 30. September 2020 bestehen in diesem Zusammenhang Forderungen gegen den ams-Konzern in Höhe von 1 Mio. €.
Finanzierung
Im September 2020 schloss die OSRAM Licht AG als Darlehensnehmerin einen Kreditvertrag mit der ams AG als Darlehensgeberin ab. Nach dem Kreditvertrag wird die ams AG eine unbesicherte Kreditlinie mit einer Laufzeit von zwölf Monaten (mit einer einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate) über insgesamt bis zu 1.050 Mio. € zur Verfügung stellen. OSRAM und deren wesentliche Tochtergesellschaften sind diesem Kreditvertrag als Garantinnen beigetreten und haben sich verpflichtet, zur Besicherung von Kreditlinien gesamtschuldnerisch zu haften. Die von OSRAM selbst betriebene Finanzierung wurde im September 2020 durch die Inanspruchnahme der Kreditlinie des ams-Konzerns in Höhe von 675 Mio. € im Zusammenhang mit der Integration ersetzt. OSRAM entstanden daraus Kosten in Form einer Vorabgebühr an ams von 4,2 Mio. €, die über die erwartete Laufzeit als Zinsaufwand erfasst werden, davon bereits 0,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2020. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen und Provisionen lagen zum Bilanzstichtag bei 1 Mio. €. Für weitere Informationen > Ziffer 20 l Finanzschulden.
Leasing
OSRAM als Leasinggeberin und ams als Leasingnehmerin haben einen Operating-Leasingvertrag über eine Bürofläche geschlossen. Diese Transaktion war im Geschäftsjahr unwesentlich.
Transaktionen mit assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen
Die Geschäftstätigkeiten von OSRAM beinhalten Transaktionen mit assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die im Wesentlichen das operative Geschäft betreffen. Diese Transaktionen waren im Geschäftsjahr unwesentlich.
Die an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gewährten Darlehen beliefen sich zum 30. September 2020 auf 5 Mio. € (Vj. 6 Mio. €).
OSRAM überprüft im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit regelmäßig die gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bestehenden Darlehen und Forderungen. Diese Überprüfung führte im Geschäftsjahr zu Wertberichtigungen im Zusammenhang mit zwei deutschen Start-up-Beteiligungen. Alle übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen werden regelmäßig beglichen.
Zum 30. September 2020 beliefen sich die kumulierten Wertberichtigungen auf Darlehen und Forderungen auf 1 Mio. € (Vj. 2 Mio. €).
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Nahestehende Personen umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2020 eine Barvergütung in Höhe von 4 Mio. € (Vj. 3 Mio. €). Die Mitglieder des Vorstands erhielten im November 2019 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 keine aktienbasierte Vergütung. Der beizulegende Zeitwert betrug daher 0 Mio. € (Vj. 2 Mio. €). Beiträge zur BOA wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1 Mio. € (Vj. 1 Mio. €) gewährt.
Die im Geschäftsjahr 2020 den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen insgesamt 7 Mio. € (Vj. 4 Mio. €).
Im Zusammenhang mit aktienbasierter Vergütung aus OSRAM-Programmen mit Eigenkapitalausgleich wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Aufwand von 2 Mio. € erfasst (Vj. 1 Mio. €). Für weitere Informationen > Ziffer 30 l Aktienbasierte Vergütung.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG erhielten im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 6 b HGB in Höhe von 2 Mio. € (Vj. 1 Mio. €). Zum 30. September 2020 beliefen sich die Anwartschaftsbarwerte sämtlicher Pensionszusagen für ehemalige Vorstandsmitglieder der OSRAM Licht AG und ehemalige Geschäftsführungsmitglieder der OSRAM GmbH sowie deren jeweilige Hinterbliebene auf insgesamt 19 Mio. € (Vj. 18 Mio. €). Für weitere Informationen > Ziffer 21 l Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH umfasste im Geschäftsjahr 2020 eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgelder, 1 Mio. € (Vj. 1 Mio. €).
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats erhielten vom Unternehmen im Berichtszeitraum keine Kredite und Vorschüsse.
OSRAM unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und bestimmte weitere Mitarbeiter des OSRAM Licht-Konzerns. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass diese Organmitglieder bzw. Mitarbeiter bei Ausübung ihrer Tätigkeiten für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Zudem sind die Mitglieder des Vorstands in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die OSRAM für seine Mitarbeiter und Organmitglieder abgeschlossen hat. Die Versicherung deckt etwaige Anwalts- oder Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im > C.4.2 Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt.
Wie im Vorjahr fanden keine weiteren bedeutenden Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und anderen Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats statt.
Seit dem 1. Oktober 2019 ist Frau Olga Redda Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreterin der Arbeitnehmer. Sie ist als gewähltes Ersatzmitglied für Frau Irene Schulz, die ihr Amt zum Ablauf des 30. Septembers 2019 niedergelegt hatte, in den Aufsichtsrat nachgerückt. Frau Redda ist seit dem 11. November 2019 auch Mitglied des Prüfungsausschusses.
Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 haben Herr Dr. Roland Busch, Herr Frank (Franciscus) H. Lakerveld und Herr Arunjai Mittal ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats auf Anteilseignerseite niedergelegt. Herr Dr. Busch war zuletzt stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Präsidiums, des Prüfungs-, des Nominierungs- und des Vermittlungsausschusses des Aufsichtsrats. Herr Lakerveld und Herr Mittal waren Mitglieder des Strategie- und Technologieausschusses. Mit Beschluss des Amtsgerichts -Registergericht - München vom 29. Juli 2020 wurden Herr Dr. Thomas Stockmeier, Herr Johann Peter Metzler und Herr Johann Christian Eitner als Nachfolger von Herrn Dr. Busch, Herrn Lakerveld und Herrn Mittal zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.
Herr Dr. Stockmeier gehört seit dem 3. August 2020 dem Strategie- und Technologieausschuss des Aufsichtsrats an. Herr Johann Peter Metzler ist seit dem 3. August 2020 Mitglied des Präsidiums, des Prüfungs- und des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Herr Johann Christian Eitner ist seit dem 3. August 2020 Mitglied des Vermittlungsausschusses des Aufsichtsrats. Frau Dr. Margarete Haase ist seit dem 29. Juli 2020 Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats und ihre Zusammensetzung sind auf der Website von OSRAM unter >>http://www.osram-group.de/de-DE/our-company/our-management/supervisory-board veröffentlicht.
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG und des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH sind oder waren im vergangenen Jahr in hochrangigen Positionen bei anderen Unternehmen tätig. OSRAM unterhält zu fast allen diesen Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Kauf und Verkauf von Produkten sowie der Bezug und die Erbringung von Dienstleistungen erfolgten dabei zu marktüblichen Bedingungen.
Der Finanzvorstand, Herr Ingo Bank, hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 6. März 2020 sein Mandat als Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2020 niedergelegt. Er ist seit 1. Mai 2020 Finanzvorstand der ams AG.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 7. April 2020 wurde Frau Kathrin Dahnke mit Wirkung zum 16. April 2020 zum Vorstandsmitglied für Finanzen bestellt. Frau Dahnke hat zum 16. April 2020 die bestehenden Aufgaben im Ressort des CFO übernommen, mit Ausnahme der Zuständigkeit für Informationstechnologie, die dem Technikvorstand (CTO), Herrn Dr. Kampmann, zugeordnet wurde.
35 l Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart (EY GmbH), und seines Netzwerks angefallenen Honorare:
Honorare des Abschlussprüfers
in Mio. €
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen (Prüfungstätigkeiten) | 4 | 4 |
| davon EY GmbH | 2 | 2 |
| Andere Bestätigungsleistungen (prüfungsnahe Dienstleistungen) | 0 | 0 |
| davon EY GmbH | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| davon EY GmbH | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| davon EY GmbH | 0 | 0 |
| Honorar-des-Abschlussprüfers | 4 | 4 |
| davon EY GmbH | 2 | 2 |
Das gesamte Honorar umfasst die Aufwendungen der OSRAM Licht AG sowie aller vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
36 l Corporate Governance
Am 7. April 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom 24. September 2019 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG abgegeben.
Am 22. September 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG die jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG abgegeben.
Beide Dokumente sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter >> http://www.osram-group.de/de-DE/ our-company/our-management/corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht.
37 l Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH
Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 € brutto je OSRAM-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 44,65 € unterbreitet werden. Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung des Unternehmenswerts von OSRAM festgelegt.
Am 2. November 2020 haben sich die OSRAM Licht AG (beherrschtes Unternehmen) und die ams Offer GmbH (herrschendes Unternehmen) aufgrund einer Änderung des Basiszinssatzes auf eine Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. September 2020 geeinigt. Die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 anzubietende Barabfindung wurde von 44,65 € um 0,89 € auf 45,54 € je OSRAM Aktie erhöht. Die Ausgleichszahlung wie auch der Vertrag im Übrigen blieben unverändert.
Die Aktionäre der OSRAM Licht AG haben dem Abschluss des durch Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 geänderten Vertrags vom 22. September 2020 auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. November 2020 zugestimmt.
Einflussnahme des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf die aktiven latenten Steuern im Konzernabschluss Das rückwirkende Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, erwartet zum 1. Oktober 2020, wird den Bestand an latenten Steuern im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG beeinflussen, unter anderem da latente Steuern eines ertragsteuerlichen Organkreises auf Ebene des Organträgers zu bewerten und auszuweisen sind. Der im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG zum 30. September 2020 ausgewiesene Bestand an aktiven latenten Steuern entfällt mit rund 390 Mio. € auf den ertragsteuerlichen Organkreis der OSRAM Licht AG. Dieser Bestand ist bei Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum größten Teil ergebniswirksam auszubuchen.
Veränderungen im Vorstand
Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand (CTO), in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands zum 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Aus diesen Entwicklungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 30. September 2020.
Darüber hinaus sind nach dem Stichtag 30. September 2020 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung und mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.
38 l Aufstellung des Anteilsbesitzes des OSRAM Licht-Konzerns gemäß § 313 HGB
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Stand 30. September 2020
| Kapitalanteil in % |
|
|---|---|
| Beteiligungen der OSRAM Licht AG,-München | |
| OSRAM Beteiligungen GmbH, München | 100,00 5) |
| OSRAM GmbH, München | 100,00 5) |
| Tochterunternehmen der OSRAM-GmbH,-München-/-Deutschland | |
| Deutschland (zum 30. September 2020: 14 Gesellschaften) | |
| BAG electronics GmbH, Arnsberg | 100,00 |
| Heramo Immobilien GmbH & Co. KG, Grünwald | 100,00 |
| OSRAM Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald | 100,00 |
| Fluxunit GmbH, München | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL GmbH, München | 50,00 2) |
| OSRAM Innovation Hub GmbH, München | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors GmbH, Regensburg | 100,00 5) |
| OSRAM OLED GmbH, Regensburg | 100,00 5) |
| OSRAM SBT GmbH, Traunreut | 100,00 |
| OSRAM SL GmbH, Traunreut | 100,00 5) |
| OSRAM Lighting Services GmbH, Wipperfürth | 100,00 |
| BENO 44 - Betreiber GmbH, Grünwald | 100,00 |
| BENO 44 Verwaltung GmbH, Grünwald | 100,00 |
| BENO 44 GmbH & Co. KG, Grünwald | 100,00 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 30. September 2020: 33 Gesellschaften) | |
| OSRAM Sales EOOD, Trud / Bulgarien | 100,00 |
| OSRAM EOOD, Trud / Bulgarien | 100,00 |
| OSRAM A/S, Taastrup / Dänemark | 100,00 |
| OSRAM Oy, Vantaa / Finnland | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.A.S.U., Molsheim / Frankreich | 100,00 |
| OSRAM Continental France SAS, Toulouse / Frankreich | 50,00 2) |
| RGI Light Limited, Leeds / Großbritannien | 100,00 |
| RGI Light (Holdings) Limited, Leeds / Großbritannien | 100,00 |
| Ring Automotive Limited, Leeds / Großbritannien | 100,00 |
| LUX365 Limited, Manchester / Großbritannien | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Reading, Berkshire / Großbritannien | 100,00 |
| Yekta Setareh Atllas Co. (P.J.S.), Teheran / Iran | 100,00 |
| OSRAM S.p.A. - Società Riunite OSRAM Edison Clerici, Mailand / Italien | 100,00 |
| Clay Paky S.p.A., Seriate / Italien | 100,00 |
| OSRAM Continental Italia S.r.l., Treviso / Italien | 50,00 2) |
| OSRAM d.o.o., Zagreb / Kroatien | 100,00 |
| OSRAM Benelux B.V., Capelle aan den Ijssel / Niederlande | 100,00 |
| Fluence Bioengineering B.V., Schiphol / Niederlande | 100,00 |
| OSRAM AS, Lysaker / Norwegen | 100,00 |
| OSRAM Continental Austria GmbH, Wien / Österreich | 50,00 2) |
| OSRAM Sp. z o.o., Warschau / Polen | 100,00 |
| OSRAM, Lda, Carnaxide / Portugal | 100,00 |
| OSRAM Romania S.R.L., Bukarest / Rumänien | 100,00 |
| OSRAM Continental Romania S.R.L., Iasi / Rumänien | 50,00 2) |
| OOO OSRAM, Moskau / Russische Föderation | 100,00 |
| OSRAM AB, Stockholm / Schweden | 100,00 |
| OSRAM Lighting AG, Winterthur / Schweiz | 100,00 |
| OSRAM, a.s., Nové Zámky / Slowakei | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.L., Madrid / Spanien | 100,00 |
| OSRAM Lighting (Pty) Ltd., Midrand / Südafrika | 100,00 |
| OSRAM Ceská republika s.r.o., Bruntäl / Tschechien | 100,00 |
| OSRAM Teknolojileri Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul / Türkei | 100,00 |
| OSRAM Lighting Middle East FZE, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate | 100,00 |
| Americas (zum 30. September 2020: 17 Gesellschaften) | |
| OSRAM S.A., Buenos Aires / Argentinien | 100,00 |
| OSRAM Comercio de Solucoes de Iluminacao Ltda., Barueri / Brasilien | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Vancouver / Kanada | 100,00 |
| OSRAM de Colombia Iluminaciones S.A.S., Bogotä / Kolumbien | 100,00 |
| OSRAM de México S.A. de C.V., Naucalpan / Mexiko | 100,00 |
| OSRAM S.A. de C.V., Naucalpan / Mexiko | 100,00 |
| OSRAM Servicios Administrativos, S.A. de C.V., Naucalpan / Mexiko | 100,00 |
| OSRAM Continental Guadalajara Intelligent Lighting S de RL de CV, Tlajomulco de Zuniga, Jalisco / Mexiko | 50,00 2) |
| OSRAM Continental Mexico Services S de RL de CV, Tlajomulco de Zuniga, Jalisco / Mexiko | 50,00 2) |
| Digital Lumens Inc., Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| Fluence Bioengineering, Inc., Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors, Inc., Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| OSRAM SYLVANIA INC., Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| Sylvania Lighting Services Corp., Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| Traxon Technologies LLC, Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| Vixar, Inc., Wilmington, Delaware / USA | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL USA Inc., Wilmington, Delaware / USA | 50,00 2) |
| APAC (zum 30. September 2020: 27 Gesellschaften) | |
| OSRAM Pty. Ltd., Sydney / Australien | 100,00 |
| OSRAM China Lighting Ltd., Foshan / China | 90,00 |
| OSRAM Asia Pacific Management Company Ltd., Foshan / China | 100,00 |
| OSRAM Guangzhou Lighting Technology Limited, Guangzhou / China | 100,00 |
| OSRAM Kunshan Display Optic Co., Ltd., Kunshan / China | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL Kunshan Intelligent Lighting Co., Ltd., Kunshan / China | 50,00 2) |
| OSRAM Continental (Shanghai) Intelligent Lighting Co., Ltd., Shanghai / China | 50,00 2) |
| OSRAM Opto Semiconductors (China) Co., Ltd., Wuxi / China | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Trading (Wuxi) Co., Ltd., Wuxi / China | 100,00 |
| Traxon Technologies Ltd., Shatin / Hongkong | 100,00 |
| OSRAM Asia Pacific Ltd., Causeway Bay / Hongkong | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Asia Ltd., Wanchai / Hongkong | 100,00 |
| OSRAM CONTINENTAL INDIA Private Limited, Bangalore / Indien | 50,00 2) |
| OSRAM Lighting Private Limited, Gurgaon / Indien | 100,00 |
| P.T. OSRAM Indonesia, Jakarta / Indonesien | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Yokohama / Japan | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (Japan) Ltd., Yokohama / Japan | 100,00 |
| OSRAM (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur / Malaysia | 100,00 |
| Osram Opto Semiconductors (Malaysia) Sdn Bhd, Penang / Malaysia | 100,00 |
| BAG electronics, Inc., Binan, Laguna / Philippinen | 0,00 2) |
| TRILUX Lighting Inc., Binan, Laguna / Philippinen | 0,00 2) |
| OSRAM Lighting Pte. Ltd., Singapur / Singapur | 100,00 |
| OSRAM Co., Ltd., Seoul / Südkorea | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Korea Ltd., Seoul / Südkorea | 100,00 |
| OSRAM Taiwan Company Ltd., Taipei / Taiwan | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (Taiwan) Ltd., Taipei / Taiwan | 100,00 |
| OSRAM (Thailand) Co., Ltd., Bangkok / Thailand | 100,00 |
| Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der OSRAM-GmbH,-München | 1) |
| Deutschland (zum 30. September 2020: 4 Gesellschaften) | |
| agrilution GmbH, München | 18,74 3 |
| Blickfeld GmbH, München | 12,55 3 |
| GoodIP GmbH, München | 10,00 3 |
| iThera Medical GmbH, München | 9,26 3 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 30. September 2020: 4 Gesellschaften) | |
| LAMP NOOR (P.J.S.) Co., Teheran / Iran | 20,00 1 |
| Tvilight B.V., Groningen / Niederlande | 47,50 |
| beaconsmind AG, Zürich / Schweiz | 14,48 3 |
| VividQ Limited Ltd., London / Großbritannien | 10,65 3 |
| Americas (zum 30. September 2020: 2 Gesellschaften) | |
| LeddarTech Inc., Québec / Kanada | 28,21 |
| Motorleaf Inc., Montreal / Kanada | 12,9445 |
| Sonstige-Beteiligungen-der-OSRAM-GmbH,-München | |
| Deutschland (zum 30. September 2020: 3 Gesellschaften) | |
| Caruso GmbH, Ismaning | 1,00 4 |
| GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Baar-Ebenhausen | 0,07 4 |
| Unternehmertum VC Fonds II GmbH & Co. KG, Garching b. München | 6,06 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 30. September 2020: 4 Gesellschaften) | |
| KNX Association cvba, Brussels-Diegem / Belgien | 2,96 4 |
| Partech Partners S.A.S., Paris / Frankreich | 8,50 |
| Design LED Products Limited, Edinburgh / Großbritannien | 6,03 4 |
| Voltimum S.A., Vernier / Schweiz | 8,35 4 |
| Americas (zum 30. September 2020: 3 Gesellschaften) | |
| Luminaerospace LLC, Denver, Colorado / USA | 2,00 4 |
| Recogni, Inc., Cupertino, Kalifornien / USA | 6,38 4 |
| TetraVue, Inc., Wilmington, Delaware / USA | 6,36 4 |
1) Wegen Unwesentlichkeit keine Anwendung der Equity-Methode.
2) Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten.
3) Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen bzw. rechtlicher Umstände.
4) Diese Beteiligungen werden nach IFRS 9 Finanzinstrumente bewertet und zählen zur Bewertungskategorie FVOCI (Financial assets measured at fair value through other comprehensive income without recycling to profit or loss).
5) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB.
39 l Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG
| Amtierende Mitglieder am 30. September 2020 | Mitglied seit | Aufsichtsmandate1) |
|---|---|---|
| Peter Bauer Vorsitzender geb. 22. Juni 1960 Selbständiger Unternehmensberater | 5. Juli 2013 | Konzernintern: Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Klaus-Abel Stellvertretender Vorsitzender geb. 11. Februar 1958 Politischer Sekretär, IG Metall Vorstand | 7. Mai 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler Mobility AG, Stuttgart Mitglied des Aufsichtsrats der Otis Management GmbH, Berlin Konzernintern: stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Dr. Christine Bortenlänger geb. 17. November 1966 Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e.V. | 27. August 2013 | Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro AG, Leverkusen Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG (Covestro-Gruppe), Leverkusen Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Gas and Power Management GmbH (Siemens Energy-Gruppe), München Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Süd AG, München Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Christian Eitner geb. 9. April 1957 Betriebsrat der ams AG | 3. August 2020 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Dr.-Margarete-Haase geb. 16. April 1953 Selbständige Unternehmensberaterin, ehem. Mitglied des Vorstands der Deutz AG | 20. Februar 2018 | Mitglied des Aufsichtsrats der Fraport AG, Frankfurt am Main Mitglied des Aufsichtsrats der Marquard & Bahls AG, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats der ING Groep N.V., Niederlande Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann-Peter-Metzler Stellvertretender Vorsitzender geb. 31. März 1959 selbständiger Unternehmensberater | 3. August 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der Aquin & Cie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der ecoRobotix AG, Schweiz Mitglied des Aufsichtsrats der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Österreich Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Alexander-Müller geb. 26. November 1969 Betriebsrat der OSRAM GmbH, Werk Herbrechtingen | 31. März 2017 | |
| Olga-Redda geb. 11. Mai 1981 2. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin IG Metall | 1. Oktober 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
| Ulrike-Salb geb. 6. Juli 1967 Leiterin Einkauf OSRAM Licht AG | 1. März 2016 | |
| Dr.-Thomas-Stockmeier geb. 14. Juli 1958 Vorstand und Chief Operating Officer der ams AG | 3. August 2020 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Irene Weininger geb. 15. November 1974 Vorsitzende des Betriebsrats OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 1. April 2017 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
| Thomas Wetzel geb. 18. Mai 1964 Betriebsrat der OSRAM GmbH, Werk Berlin | 3. September 2013 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2020 | Mitglied von/bis | Aufsichtsmandate 2) |
| Dr.-Roland-Busch Stellvertretender Vorsitzender geb. 22. November 1964 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Siemens AG, Chief Technology Officer, Arbeitsdirektor und Mitglied des Vorstands | 27. November 2013 bis 28. Juli 2020 | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens Mobility GmbH, München Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der European School of Management and Technology GmbH (ESMT), Berlin Mitglied im Board der Siemens Ltd., Saudi-Arabien Vorsitz im Board of Supervisors der Siemens W.L.L., Katar Konzernintern: stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Frank (Franciscus) H. Lakerveld geb. 5. Dezember 1947 Mitglied des Aufsichtsrats der Sonepar S.A. | 27. August 2013 bis 28. Juli 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der Technische Unie, Niederlande Mitglied des Aufsichtsrats der Sonepar S.A., Frankreich Mitglied des Aufsichtsrats bei OTRA N.V., Niederlande Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, Münch |
| Arunjai-Mittal geb. 8. Februar 1971 Selbständiger Unternehmensberater | 28. August 2018 bis 28. Juli 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der tesa SE, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats von ASTAR (Unternehmen der Agency for Science and Technology Research), Singapur Mitglied des Aufsichtsrats von Silicon Solutions Ventures Pte. Ltd., Singapur Mitglied des Aufsichtsrats von Renesas Electronics Corp., Japan Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
1) Stand: 30. September 2020.
2) Stand zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG.
Ausschüsse des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG
| Sitzungen im Geschäftsjahr 2020 | Aufgaben | Mitglieder zum 30. September 2020 | |
|---|---|---|---|
| Präsidium | 11. November und 4. Dezember 2019, 6. Mai und 28. Juli 2020 | Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungs-Komitees. Bereitet insbesondere Bestellung von Vorstandsmitgliedern, Festsetzung der Vorstandsvergütung und Überprüfung des Vergütungssystems für Vorstand durch Aufsichtsratsplenum vor und behandelt Vorstandsverträge. Entscheidet über Zustimmung zu Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen und koordiniert Arbeit im Aufsichtsrat. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Johann Peter Metzler (seit 3. August 2020) Thomas Wetzel |
| Prüfungsausschuss | 11. November und 4. Dezember 2019, 5. Februar, 6. Mai, 28. Juli und 7. September 2020 | Überwacht Rechnungslegungsprozess. Bereitet Vorschlag des Aufsichtsrats an Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet Aufsichtsrat entsprechende Empfehlung. Erörterung der Quartalsfinanzzahlen und der vom Vorstand aufgestellten Halbjahresabschlüsse. Bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Vorschlags zur Gewinnverwendung durch Aufsichtsrat vor. Befasst sich mit der Gewährleistung der Integrität der Rechnungslegung und des Risikomanagements des Unternehmens und überwacht Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Erteilt Prüfungsauftrag an Abschlussprüfer und überwacht Abschlussprüfung. Befasst sich mit Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien sowie mit Fragen der Nachhaltigkeit. Beschließt über zustimmmungspflichtige Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen. | Dr. Margarete Haase (Vorsitzende) Dr. Christine Bortenlänger Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Johann Peter Metzler (seit 3. August 2020) Alexander Müller Olga Redda Ulrike Salb |
| Nominierungsausschuss | 20. Juli 2020 | Unterbreitet Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch Hauptversammlung. | Peter Bauer (Vorsitzender) Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Dr. Margarete Haase Johann Peter Metzler (seit 3. August 2020) |
| Strategie- und Technologieausschuss | 3. Dezember 2019, 5. Februar, 5. Mai und 27. Juli 2020 | Überwacht und berät Vorstand in Fragen der Unternehmensstrategie und in Bezug auf die Weiterentwicklung und Sicherung der für das Unternehmen relevanten Technologien. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Margarete Haase (seit 29. Juli 2020) Frank H. Lakerveld (bis 28. Juli 2020) Arunjai Mittal (bis 28. Juli 2020) Dr. Thomas Stockmeier (seit 3. August 2020) Irene Weininger Thomas Wetzel |
| Vermittlungsausschuss | keine | Unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020) Johann Christian Eitner (seit 3. August 2020) Thomas Wetzel |
| Vergütungsausschuss | 4. November 2019 | Bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand, einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zum jährlichen Vergütungsberichts vor. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Margarete Haase Irene Weininger |
| Sonderausschuss 1) | 29. Oktober und 10. November 2019 | Nimmt die Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit einem Angebot gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder vergleichbaren Regelungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft wahr und bereitet etwaig erforderliche Beschlüsse des Aufsichtsrats diesbezüglich vor. Entscheidet für den Aufsichtsrat über die Beauftragung von Beratern im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben und nimmt die Mandatierung dieser Berater für den Aufsichtsrat vor. | Peter Bauer (Vorsitzender) Klaus Abel Dr. Margarete Haase |
1) Der Aussschuss ist bestimmungsgemäß seit dem 9. Juli 2020, d.h. dem Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH vom 7. November 2019, inaktiv.
Vorstand der OSRAM Licht AG
| Amtierende Mitglieder am 30. September 2020 | Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich | Aufsichtsmandate 1) |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Olaf Berlien Vorsitzender des Vorstands (CEO) geb. 20. September 1962 | 1. Januar 2015 | 31. Dezember 2022 | Business Unit Opto Semiconductors (OS) Business Unit Automotive Lighting (AM) Business Unit Digital (DI) Corporate Strategy Global Sales Excellence Corporate Communications & Brand Strategy Corporate Office (inkl. Compliance) General Counsel Human Resources | Mitglied des Aufsichtsrats der Droege Group AG, Düsseldorf Konzernintern: Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
| Kathrin-Dahnke Finanzvorstand (CFO) geb. 13. Oktober 1960 | 16. April 2020 | 15. April 2022 | Accounting & Controlling Corporate Finance & Treasury Taxes & Subsidiaries Investor Relations Corporate Audit Real Estate Mergers & Acquisitions, Post Closing Management Global Shared Services Finanzorganisation der Business Units und Länder (funktional) | Mitglied des Aufsichtsrats B. Braun SE, Melsungen Mitglied des Aufsichtsrats bei B. Braun Melsungen AG, Melsungen Mitglied des Aufsichtsrats der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München |
| Dr.-Stefan-Kampmann 2) Technikvorstand (CTO) geb. 28. Juni 1963 | 1. Juli 2016 | 30. Juni 2024 | Corporate Innovation Innoventures (Fluxunit GmbH) Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) Quality Management & Operations Environmental, Health & Safety R&D-Organisationen der Business Units (funktional) Manufacturing der Business Units (funktional) Information Technology | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Opto Semiconductors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg |
1) Stand: 30. September 2020.
2) Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands per 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Frau Dahnke wurde am 7. April 2020 durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zum 16. April 2020 zum Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer bestellt.
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2020 | Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich |
|---|---|---|---|
| Ingo Bank Finanzvorstand (CFO) geb. 9. Juni 1968 | 1. September 2016 | 30. April 2020 | Accounting & Controlling; Corporate Finance & Treasury Taxes & Subsidiaries Investor Relations Information Technology Corporate Audit Real Estate Mergers & Acquisitions, Post Closing Management Global Shared Services Finanzorganisation der Business Units und Länder (funktional) |
Herr Bank hat sein Amt als Vorstandsmitglied am 9. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2020 niedergelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er keine Aufsichtsmandate inne. Die planmäßige Amtsperiode war bis zum 31. August 2024 terminiert. Die Aufgaben als Finanzvorstand der Gesellschaft hat Frau Dahnke zum 16. April 2020 von Herrn Bank übernommen.
München, den 26. November 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
Dr. Olaf Berlien, Vorsitzender des Vorstands, CEO
Kathrin Dahnke, Finanzvorstand, CFO
Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand, CTO
Erklärungen und weitere Informationen
C . 1 Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der OSRAM Licht AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 26. November 2020
OSRAM LichtAG
Der Vorstand
Dr. Olaf Berlien, Vorsitzender des Vorstands, CEO
Kathrin Dahnke, Finanzvorstand, CFO
Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand, CTO
C . 2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die OSRAM Licht AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der OSRAM Licht AG, München und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der OSRAM Licht AG zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht genannten Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1) Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie langfristigen Vermögenswerten
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Geschäfts- oder Firmenwerte sowie langfristige Vermögenswerte stellen einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte des OSRAM Licht-Konzerns dar. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie langfristigen Vermögenswerte besteht aufgrund der Ermessenspielräume bei der Einschätzung künftiger Zahlungsmittelzuflüsse und Kapitalisierungszinssätze unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie aus unserer Sicht ein bedeutsames Risiko wesentlicher falscher Darstellungen. Die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte war daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern implementierten Prozess dahingehend gewürdigt, ob dieser geeignet ist, Hinweise auf einen niedrigeren erzielbaren Betrag zu geben sowie die erzielbaren Beträge zahlungsmittelgenerierender Einheiten korrekt zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie die Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden zu den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem Management diskutiert und auf Einklang mit der internen Berichtsstruktur untersucht. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch auf Basis einschlägiger Bewertungsgrundsätze nachvollzogen. Wir haben die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen zu der Entwicklung von Absatzmärkten, Produktionskosten, Margen und verwendeten Wachstumsraten unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie mit planungsverantwortlichen Mitarbeitern erörtert und eine Abstimmung zu den von Aufsichtsrat und Vorstand genehmigten Geschäftsplänen sowie zu externen Informationen, unter anderem zu Marktstudien, vorgenommen. Die Planungstreue haben wir anhand eines Abgleichs der tatsächlichen Umsatz- und Margenentwicklung zu Informationen aus Vorperioden analysiert. Die Ableitung der Kapitalisierungszinssätze haben wir gewürdigt, in dem wir insbesondere über die Zusammensetzung der hierfür herangezogenen Gruppe an Vergleichsunternehmen über den verwendeten Beta-Faktor beurteilt haben sowie die von OSRAM verwendeten Parameter zur aktuellen Entwicklung von Zinsen und Marktrisikoprämien verglichen haben. Um bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen mittels eigener Analysen verplausibilisiert. Ergänzend haben wir die Angaben im Konzernanhang zu den wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen sowie Annahmen bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie langfristigen Vermögenswerte im Hinblick auf die sich ergebenden Anforderungen der Vorschriften nach IAS 1 und IAS 36 gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie langfristigen Vermögenswerten keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben der Gesellschaft zu den für Ansatz und Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie langfristigen Vermögenswerten wesentlichen relevanten Rechnungslegungsmethoden sind im Abschnitt B.6.2 "Grundlagen der Rechnungslegung", Ziffer 2 "Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze" des Konzernanhangs enthalten. Darüber hinaus macht die Gesellschaft im Abschnitt B.6.5 "Angaben zur Bilanz (Aktiva)", Ziffer 14 "Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte" und Ziffer 15 "Sachanlagen" weitere Angaben zur Zusammensetzung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie langfristigen Vermögenswerte sowie zu deren Werthaltigkeit.
2) Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Im Konzernabschluss der OSRAM Licht AG werden zum 30. September 2020 aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge in bedeutender Höhe ausgewiesen. Die Einschätzung der Werthaltigkeit dieser aktiven latenten Steuern hängt von Planungsannahmen über zukünftig zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Steuersubjekts ab. Die Planung der zukünftig zu versteuernden Einkommen pro Steuersubjekt basiert auf der Konzernplanung (vor Ertragsteuern) und ist stark ermessensbehaftet, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung sowie unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie.
Prüferisches Vorgehen: Wir haben uns mit dem von den gesetzlichen Vertretern implementierten Prozess zur Planung der zukünftig zu versteuernden Einkommen des jeweiligen Steuersubjekts befasst und aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde liegenden Unternehmensplanungen sowie die Annahmen zu der Entwicklung von Absatzmärkten, Produktionskosten, Margen und verwendeten Wachstumsraten unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie mit planungsverantwortlichen Mitarbeitern erörtert. Wir haben eine Abstimmung zu den von Aufsichtsrat und Vorstand genehmigten Geschäftsplänen sowie zu externen Informationen, unter anderem zu Marktstudien, vorgenommen. Unter Einbezug von internen Steuerspezialisten haben wir nachvollzogen, dass die Steuerplanungen pro Steuersubjekt korrekt aus der Konzernplanung (vor Ertragsteuern) abgeleitet wurden. Für die Beurteilung der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen haben wir den angenommenen Planungshorizont auf Einklang mit IAS 12 gewürdigt. Zudem haben wir nachvollzogen, ob die jeweiligen landesspezifischen steuerlichen Vorschriften für die Nutzung von Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen beachtet wurden. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben der Gesellschaft zu den für Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind in Abschnitt B.6.2 "Grundlagen der Rechnungslegung", Ziffer 2 "Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze" des Konzernanhangs enthalten. Darüber hinaus macht die Gesellschaft in B.6.4 "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung", Ziffer 9 "Ertragsteuern" weitere Angaben zu der Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern sowie zu deren Werthaltigkeit.
3) Personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Im Geschäftsjahr 2020 wurden im OSRAM Licht AG Konzern verschiedene personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen getroffen, die ein freiwilliges Ausscheiden von Mitarbeitern sowie betriebsbedingte Kündigungen vorsehen. Insbesondere wurde mit dem Konzernbetriebsrat am 10. März 2020 ein Konzerninteressenausgleich geschlossen, der einen Stellenabbau im Inland vorsieht. Im Rahmen der Prüfung haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, da die Bewertung der sich insbesondere aus den kollektiven Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beeinflusst ist und hieraus wesentliche Auswirkungen auf verschiedene Posten des Konzernabschlusses (sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Umsatzkosten, Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten) resultieren.
Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf die personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen im Konzernabschluss (insbesondere Ansatzkriterien und Bewertung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten) haben wir uns mit den zugrunde liegenden Unternehmensprozessen befasst sowie analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Prüfungshandlungen in Bezug auf die Höhe der erfassten Aufwendungen sowie Ansatz, Bewertung, Verbrauch und Auflösung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalteten insbesondere die Durchsicht von Restrukturierungsplänen und damit verbundene schriftliche Vereinbarungen und Verträge sowie Kommunikationen mit der Belegschaft. Für die betroffenen Konzerngesellschaften haben wir die Anzahl der von diesen Maßnahmen betroffenen Mitarbeiter, Betriebszugehörigkeiten und Personalaufwendungen zur Personalbuchhaltung und den Personalstammdaten abgestimmt und die zugrunde gelegten Annahmen zur Ermittlung der Abfindungsbeträge mit dem Konzerninteressenausglich verglichen und in Stichproben mit bereits unterzeichneten Aufhebungsvereinbarungen abgestimmt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der bilanziellen Abbildung der personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben der Gesellschaft zu den für Ansatz und Bewertung von personalbezogenen Restrukturierungsaufwendungen wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind im Abschnitt B.6.2 "Grundlagen der Rechnungslegung", Ziffer 2 "Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze" des Konzernanhangs enthalten. Darüber hinaus macht die Gesellschaft im Abschnitt B.6.4 "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung", Ziffer 5 "Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen" weitere Angaben zu Restrukturierungsaufwendungen.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel C.3 des Geschäftsberichts 2020 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
| ― | die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel C.1 des Geschäftsberichts 2020, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel C.3 des Geschäftsberichts 2020, |
| ― | Corporate Governance in Kapitel C.4 (mit Ausnahme des in die inhaltliche Prüfung des Lageberichts einbezogenen Kapitels C.4.2 Vergütungsbericht) des Geschäftsberichts 2020, |
| ― | den Nichtfinanziellen Konzernbericht in Kapitel C.5 im Geschäftsbericht 2020. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Februar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der OSRAM Licht AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Siegfried Keller.
München,-den-26.-November-2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Keller, Wirtschaftsprüfer
Tropschug, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr-geehrte-Aktionärinnen-und-Aktionäre,
OSRAM hat ein einschneidendes Jahr hinter sich, das insbesondere durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie das erfolgreiche Übernahmeangebot der ams und die Vorbereitung der weiteren Integration in den ams-Konzern geprägt war. Das Geschäft von OSRAM wurde von der Corona-Krise massiv beeinflusst. Das Unternehmen hat unter anderem mit konsequentem Liquiditätsmanagement auf die Herausforderungen reagiert. Im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres zeigte sich eine Stabilisierung des Geschäfts, sodass OSRAM mit Zuversicht in das Geschäftsjahr 2021 gestartet ist. Im September 2020 hat OSRAM zudem einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ams abgeschlossen. Mit Wirksamwerden des Vertrags wird die Unternehmenssteuerung von OSRAM auf den ams-Konzern übergehen. Das Unternehmen setzte im Berichtsjahr zudem seinen Transformationsprozess zu einem Hochtechnologieunternehmen fort.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Der Aufsichtsrat ließ sich im vergangenen Geschäftsjahr vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Führung der Gesellschaft zeitnah und umfassend informieren. Dies umfasste insbesondere Berichte und Erläuterungen zu Unternehmensstrategie und -planung, der Geschäftsentwicklung, der aktuellen Lage des Konzerns, den Compliance-Prozessen, dem Rechnungslegungsprozess, der Wirksamkeit der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens und allen wesentlichen Geschäftsereignissen. Über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Umsetzung der beschlossenen strategischen Maßnahmen informierte uns der Vorstand regelmäßig. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden uns im Einzelnen erläutert. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und ausführlicher Beratung zugestimmt. Insbesondere auch zu dem laufenden Übernahme- und Integrationsprozess fand im Berichtsjahr ein intensiver Informationsaustausch mit dem Vorstand (und auch mit eigenen Beratern) statt.
Der Aufsichtsrat übte seine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr vornehmlich im Rahmen von Plenarsitzungen aus, die aufgrund der Kontaktbeschränkungen ab März 2020 vornehmlich als Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten wurden. Im Berichtsjahr fanden insgesamt elf Plenarsitzungen des Aufsichtsrats statt (sechs ordentliche und fünf außerordentliche Sitzungen). Diese wurden in den Monaten November und Dezember 2019 sowie Februar, März, April, Mai, Juni, Juli und September 2020 abgehalten. Ein Beschluss des Aufsichtsrats wurde im Umlaufverfahren gefasst. Zudem verfügte der Aufsichtsrat über verschiedene Ausschüsse.
Bezogen auf die Plenumssitzungen lag die Präsenz im Berichtsjahr durchschnittlich bei 98 %. Die Ausschüsse tagten, abgesehen von je einer Sitzung des Präsidiums und des Prüfungsausschusses, in denen jeweils ein Mitglied fehlte, stets vollzählig. Es gab im Berichtsjahr kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen hat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen wie folgt an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, in denen sie jeweils Mitglied waren, teil:
Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse
| Mitglieder des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG | Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen | Teilnahme | Anwesenheit3) |
|---|---|---|---|
| Peter Bauer (Vorsitzender) | 19 | 19 | 100 % |
| Klaus Abel (stellv. Vorsitzender) | 19 | 19 | 100 % |
| Dr. Roland Busch 1) (stellv. Vorsitzender bis 28. Juli 2020) | 18 | 14 | 78 % |
| Dr. Christine Bortenlänger | 17 | 17 | 100 % |
| Johann Christian Eitner 2) | 2 | 2 | 100 % |
| Dr. Margarete Haase | 17 | 17 | 100 % |
| Frank H. Lakerveld 1) | 13 | 13 | 100 % |
| Johann Peter Metzler 2) (stellv. Vorsitzender ab 3. August 2020) | 3 | 3 | 100 % |
| Arunjai Mittal 1) | 13 | 13 | 100 % |
| Alexander Müller | 17 | 17 | 100 % |
| Olga Redda | 16 | 16 | 100 % |
| Ulrike Salb | 17 | 17 | 100 % |
| Dr. Thomas Stockmeier 2) | 2 | 2 | 100 % |
| Irene Weininger | 15 | 15 | 100 % |
| Thomas Wetzel | 19 | 19 | 100 % |
1) Die Herren Dr. Busch, Lakerveld und Mittal haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 niedergelegt.
2) Die Herren Dr. Stockmeier, Metzler und Eitner wurden mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 29. Juli 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.
Die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 hat die Herren Dr. Stockmeier, Metzler und Eitner im Amt bestätigt.
3) Kaufmännisch gerundet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. In gesonderten Strategiegesprächen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte und des Unternehmens insgesamt erörtert.
Der Aufsichtsrat beriet regelmäßig auch ohne Teilnehmer des Vorstands, insbesondere über Angelegenheiten des Aufsichtsrats und Personalangelegenheiten des Vorstands. Er beurteilte im Sommer 2020 die Wirksamkeit seiner Arbeit. Insgesamt beurteilten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Arbeit im Plenum wie auch in den Ausschüssen als effektiv, beschlossen jedoch punktuelle Verbesserungen im Hinblick auf die Präsentation und Vorbewertung von Informationen durch den Vorstand sowie den Umgang mit Konfliktthemen im Aufsichtsrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.
C.3.1 Die Themen im Aufsichtsratsplenum
Im vergangenen Geschäftsjahr beschäftigte sich der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG insbesondere mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie mit strategischen Fragen des Unternehmens und der einzelnen Geschäftsbereiche einschließlich der aktuellen Geschäftsentwicklung des OSRAM Licht-Konzerns, der Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft und des OSRAM Licht-Konzerns sowie der Lage des Konzerns, insbesondere der Finanz- und Ertragslage.
Zudem begleitete der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr den laufenden Übernahmeprozess sowie die Vorbereitung der Integration in den ams-Konzern eng. Die Schwerpunkte bildeten dabei der Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung mit ams am 11. November 2019 mit Blick auf das öffentliche Übernahmeangebot der ams Offer GmbH vom 7. November 2019 sowie Vorbereitung und Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft mit der ams Offer GmbH vom 22. September 2020. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich hinsichtlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in zahlreichen Sitzungen und Telefonkonferenzen intensiv insbesondere mit der Geschäftsplanung, auf der die Unternehmensbewertung und damit die angebotene Abfindung bzw. Ausgleichszahlung für die Minderheitsaktionäre beruht. In diesem Prozess wurde der Aufsichtsrat durch unabhängige Rechts- und Finanzberater unterstützt.
In der Sitzung am 11. November 2019 beriet der Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der ams Offer GmbH vom 7. November 2019 und stimmte dem Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) mit ams zu. Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat die Gemeinsame Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). In der Sitzung beriet der Aufsichtsrat auch über die Geschäftsentwicklung des vierten Quartals sowie die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat der Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2020, wie durch den Vorstand aufgestellt, zu. Der Aufsichtsrat entschied zudem über die variablen Vergütungsbestandteile und die Höhe der Beiträge zur Altersversorgung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 und setzte Ziele für die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020.
In der Bilanzsitzung vom 4. Dezember 2019 berichtete der Vorstand über den Status des Übernahmeverfahrens, die Lage des Unternehmens und die finalen Geschäftszahlen des Geschäftsjahres 2019. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung der Abschlussunterlagen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern zum 30. September 2019. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen teil und berichtete vor der Beschlussfassung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung, über welche die ordentliche Hauptversammlung 2020 beschließen sollte. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende auszuschütten, zu.
In der Sitzung vom 18. Februar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat nach der ordentlichen Hauptversammlung mit den Ergebnissen für das erste Quartal des Geschäftsjahres sowie der aktuellen Entwicklung des Unternehmens. Dabei berichtete der Vorstand auch über das im Januar gestartete Integrationsprojekt mit ams. Zudem wurde auch über den Status der Tochtergesellschaft OSRAM CONTINENTAL beraten.
In der Sitzung am 6. März 2020 stimmte der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch den Finanzvorstand Ingo Bank und dem Abschluss einer entsprechenden Aufhebungsvereinbarung zu.
In der Sitzung am 24. März 2020 beschloss der Aufsichtsrat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Ziele für die kurzfristige variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 vor dem Hintergrund der disruptiven Wirkung der COVID-19-Pandemie zum Ende April 2020 zu kündigen. Zudem befasste sich der Aufsichtsrats mit der Nachfolge von Herrn Bank im Finanzressort.
In der Sitzung am 7. April 2020 berichtete der Vorstand über weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zur Sicherung ausreichender Liquidität des Unternehmens. Zudem bestellte der Aufsichtsrat Frau Dahnke mit Wirkung ab dem 16. April 2020 zum Mitglied des Vorstands und stimmte dem Abschluss eines Anstellungsvertrags mit Frau Dahnke zu. Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat eine Aktualisierung der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex aufgrund der Vereinbarung einer reinen Festvergütung ohne variable Vergütungsbestandteile mit Frau Dahnke.
In der Sitzung am 6. Mai 2020 behandelte der Aufsichtsrat insbesondere die Geschäftsergebnisse des zweiten Quartals und des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2020 sowie die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich weiter mit dem Status der Corona-Gegenmaßnahmen sowie der Entwicklung des Tochterunternehmens OSRAM CONTINENTAL. Zudem berichtete der Vorstand über den Stand des Integrationsprojekts mit ams. Der Aufsichtsrat beschloss ferner die externe inhaltliche Überprüfung des durch den Vorstand aufzustellenden gesonderten nichtfinanziellen Berichts für den OSRAM Licht-Konzern nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.
In der außerordentlichen Sitzung am 17. Juni 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktualisierten Unternehmensplanung, die für die Zwecke einer Unternehmensbewertung als Grundlage für einen möglichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ams erstellt wurde, und nahm diese zustimmend zur Kenntnis.
In der Sitzung am 28. Juli 2020 berichtete der Vorstand über die Lage des Unternehmens und die Geschäftsergebnisse des dritten Quartals, einschließlich des Status des Integrationsprojekts mit ams. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den drei Vakanzen auf Anteilseignerseite ab dem 29. Juli 2020, die infolge der Amtsniederlegungen der Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld entstanden waren. Der Aufsichtsrat beriet auch über deren prätendierte Nachfolger, namentlich Herrn Dr. Thomas Stockmeier, Herrn Johann Peter Metzler und Herrn Johann Christian Eitner, die sämtlich von der ams zur angemessenen Beteiligungsrepräsentanz vorgeschlagen und im Vorfeld der Sitzung durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats als geeignet beurteilt wurden. Vorbehaltlich der durch den Vorstand beantragten gerichtlichen Bestellung der Nachfolgekandidaten beschloss der Aufsichtsrat erforderliche Nachbesetzungen innerhalb des Aufsichtsrats: Namentlich wurden Herr Johann Peter Metzler zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie zum Mitglied des Präsidiums, des Prüfungs- und des Nominierungsausschusses sowie Herr Dr. Stockmeier zum Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses gewählt. Herr Johann Christian Eitner wurde zum Mitglied des Vermittlungsausschusses bestimmt. Frau Dr. Haase wurde zudem ab dem 29. Juli 2020 zum Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses gewählt. Der Aufsichtsrat befasste sich in der Sitzung zudem mit der Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten.
Per Umlaufverfahren vom 14. August 2020 übertrug der Aufsichtsrat die Entscheidungen des Aufsichtsrats zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf den Prüfungsausschuss und beschloss für einzelne abgegrenzte Sonderthemen, insbesondere die Refinanzierung der OSRAM-Kredite durch ams, die Hinzuziehung von unabhängigen Finanz- und Rechtsberatern für den Aufsichtsrat.
In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 7. September 2020 berichtete der Vorstand über den Verfahrensstatus bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ams. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit den Entwicklungen bei OSRAM CONTINENTAL. Sodann nahm der Aufsichtsrat eine erneute Aktualisierung der Unternehmensplanung für Bewertungszwecke im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustimmend zur Kenntnis, wobei die Herren Dr. Stockmeier und Eitner zur Vermeidung etwaiger Interessenkollisionen freiwillig auf eine Teilnahme an Beratung und Abstimmung verzichteten. Im Anschluss stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung der für den 3. November 2020 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten zu.
In der Aufsichtsratssitzung am 22. September 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung, über welche die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 beschließen sollte. Hinsichtlich des Beschlussvorschlags zur Zustimmung zu einem möglichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ams Offer GmbH wurden dem Aufsichtsrat die Regelungen des Vertragsentwurfs durch den Vorstand und die Unternehmensbewertung sowie die Angemessenheit der daraus abgeleiteten Barabfindung und Ausgleichszahlung für die Minderheitsaktionäre durch den Bewertungsgutachter von PricewaterhouseCoopers (PwC) sowie den Vertragsprüfer von Ebner Stolz eingehend erläutert. Der Aufsichtsrat wurde bei seiner Beurteilung zudem durch externe Finanz- und Rechtsberater unterstützt. An den Beratungen und der Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ams nahmen die Herren Dr. Stockmeier und Eitner erneut freiwillig nicht teil. In der Sitzung beriet der Aufsichtsrat zudem zur Strategie und billigte die Jahresplanung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021. Abschließend stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung dem Konzept zur Rückübertragung der Geschäfte von OSRAM CONTINENTAL auf die Gesellschafterinnen zu und billigte ferner in Übereinstimmung mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
C.3.2 Die Arbeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats
Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat (einschließlich des Sonderausschusses, der seit Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH bestimmmungsgemäß inaktiv ist) über sieben Ausschüsse, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.
Das Präsidium des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr viermal. Es befasste sich eingehend mit der Zusammenarbeit im Vorstand, der Nachfolgeplanung und dem Wechsel im CFO-Ressort. Es behandelte darüber hinaus die Ergebnisse der im Sommer 2020 durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und weitere allgemeine Corporate-Governance-Fragen. Themen von besonderer Bedeutung für den Konzern, insbesondere zum Übernahmeprozess, zur Unternehmensstrategie und zur Entwicklung einzelner Geschäftseinheiten, besprach der Vorsitzende des Aufsichtsrats zudem regelmäßig mit den Präsidiumsmitgliedern.
Der Strategie--und-Technologieausschuss tagte im Berichtsjahr viermal und befasste sich mit strategischen und technologischen Fragen des Gesamtunternehmens sowie einzelner Geschäftsbereiche. Dabei wurden unter anderem eingehend das Geschäftssegment DI DS (Digital Systems) sowie die Geschäftsentwicklung des Tochterunternehmens OSRAM CONTINENTAL GmbH behandelt. Der Ausschuss befasste sich auch mit den gemeinsamen Strategiegeplanungen von OSRAM und ams mit Blick auf den künftigen Zusammenschluss.
Der Prüfungsausschuss hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr sechs Sitzungen ab, an denen der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit einer Ausnahme jeweils als Gast teilnahm. Der Ausschuss befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie der Mitglieder des Vorstands mit den Abschlüssen der OSRAM Licht AG und des Konzerns und dem zusammengefassten Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern. Weiter gab der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020 zur Wahl des Abschlussprüfers. Gegenstand ausführlicher Beratungen war außerdem die Auswahl des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte, die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie der Qualität der Abschlussprüfung, die Festlegung des Honorars und schließlich die Erörterung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der OSRAM Licht AG für das erste Quartal, der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Durchsicht wesentlicher Bilanzierungssachverhalte zum dritten Quartal, jeweils durch den Abschlussprüfer. Das Gremium setzte sich zudem mit der Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses und dem internen Kontrollsystem sowie dem Risikomanagementsystem des Unternehmens auseinander. Der Prüfungsausschuss befasste sich auch mit der Struktur, Organisation, Tätigkeit, Wirksamkeit, Ausstattung und den Feststellungen der internen Revision. Ihm wurde ferner über potenzielle und anhängige Rechtsstreitigkeiten berichtet. Außerdem behandelte der Prüfungsausschuss die Ergebnisse der Untersuchungen der internen Revision zur Wirksamkeit interner Kontrollen und der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften, behördlicher Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Ferner befasste er sich mit den Berichten des Chief Compliance Officers zum OSRAM Compliance-Programm und zu wesentlichen Compliance-Vorgängen im Berichtszeitraum. Der Ausschuss behandelte das Interne Kontrollsystem im Steuerbereich.
Er bereitete zudem die Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts einschließlich der Auswahl und Beauftragung des externen Prüfers durch den Aufsichtsrat vor. Auf Basis eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsratsplenums beauftragte die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mit der inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Gegenstand ausführlicher Beratungen war außerdem die Auswahl des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags für das Geschäftsjahr 2020, einschließlich der Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte. Der Prüfungsausschuss stimmte im Berichtsjahr auch der Beauftragung des Abschlussprüfers für die Erstellung von Comfort Letters über Finanzzahlen von OSRAM im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Übernahme durch ams zu. Zudem stimmte der Ausschuss in seiner Eigenschaft als Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen nach eingehender Beratung anstelle des Aufsichtsrats dem Abschluss des Gesellschafterdarlehens mit ams vom 11. September 2020 zu. Der Prüfungsausschuss hat den Verhandlungsprozess für das Darlehen im Vorfeld begleitet, und die Ausschussvorsitzende stand im engen Austausch mit dem Vorstand zum Projektfortgang. Der Prüfungsausschuss wurde bei der Beurteilung der Darlehenskonditionen extern durch unabhängige Finanz- und Rechtsberater unterstützt.
Der Sonderausschuss des Aufsichtsrats hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen ab und behandelte dabei eingehend den jeweiligen Prozessstand des Übernahmeverfahrens sowie jeweils nächste Schritte und Meilensteine im Verfahren. Der Ausschuss bereitete insbesondere die Beratung des Aufsichtsrats zu der Zusammenschlussvereinbarung mit ams vom 11. November 2019 sowie zur Begründeten Stellungnahme nach § 27 WpÜG vor.
Der Nominierungsausschuss tagte einmal im Geschäftsjahr aus Anlass der Amtsniederlegungen der Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld auf Anteilseignerseite. In der Sitzung wurde anhand eines aus den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats abgeleiteten Anforderungsprofils über die drei von der ams vorgeschlagenen Nachfolgekandidaten, namentlich die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner, beraten und deren Eignung für die Übernahme des Amts festgestellt.
Der Vergütungsausschuss trat im abgelaufenen Geschäftsjahr einmal zusammen und bereitete die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 und die Ziele für die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 vor.
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.
C.3.3 Corporate Governance Kodex und Jahres- und Konzernabschluss
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 7. April 2020, eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) vom 24. September 2019 abzugeben, wonach die Gesellschaft aufgrund der Vereinbarung einer reinen Festvergütung für Frau Dahnke als Mitglied des Vorstands von der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abweicht. Die Aktualisierung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 22. September 2020, eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abzugeben, wonach die Gesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. September 2019 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 7. Februar 2017 und vom 16. Dezember 2019 mit den aus der Aktualisierung vom 7. April 2020 ersichtlichen Einschränkungen und mit Ausnahme der Empfehlungen G.3 und G.4 sowie G.11 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sämtlich entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht.
An den Beratungen und Abstimmungen des Aufsichtsrats zu Gegenständen mit Bezug zu ams, insbesondere hinsichtlich der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung in Bezug auf die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams Offer GmbH vom 22. September 2020 (einschließlich der Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020), haben die Herren Dr. Stockmeier und Eitner jeweils freiwillig nicht teilgenommen, um mögliche Interessenkonflikte zu adressieren. Weitere etwaige Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber gemäß Empfehlungen E.1 und E.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. Aufgrund der weitgehend personenidentischen Besetzung der Aufsichtsräte von OSRAM Licht AG und OSRAM GmbH wurden bei den Beschlüssen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG gemäß § 32 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) betreffend die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM GmbH für das Geschäftsjahr 2019 Einzelbeschlüsse zu den einzelnen Anteilseignervertretern gefasst. Dabei wurde sichergestellt, dass die Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Christine Bortenlänger und Frau Dr. Margarete Haase und die Herren Peter Bauer, Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld nicht an den Beschlüssen mitwirkten, welche die Entlastung ihrer jeweiligen Person betrafen.
Weitergehende Erläuterungen zur Corporate Governance können Sie der > C.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich Bericht zur Corporate Governance) entnehmen.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, (Ernst & Young) hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern zum 30. September 2020 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ernst & Young ist seit Gründung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2012 Abschlussprüfer für die OSRAM Licht AG sowie seit dem Geschäftsjahr 2013 Abschlussprüfer für den OSRAM Licht-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen die Jahresabschlüsse Herr Keller als verantwortlicher Prüfungspartner seit dem Geschäftsjahr 2016 sowie Frau Tropschug erstmals für das Geschäftsjahr 2020. Die Hauptversammlung hatte Ernst & Young am 18. Februar 2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrats, der einer Empfehlung des Prüfungsausschusses entsprach, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Ernst & Young hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschuss bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat Ernst & Young auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht wurden oder für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG und der zusammengefasste Lagebericht für die OSRAM Licht AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie für den Konzernabschluss unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und die zugehörigen Prüfungsberichte von Ernst & Young wurden zunächst in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 1. Dezember 2020 intensiv geprüft und erörtert. Da der Jahresabschluss einen Bilanzverlust ausweist, wurde ein Gewinnverwendungsvorschlag nicht vorgelegt. Sodann wurden die Abschlüsse sowie die zugehörigen Prüfungsberichte in der am selben Tag stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsratsplenums in Anwesenheit des Abschlussprüfers umfassend behandelt; die Prüfungsberichte lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere auch über die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Diese umfassten für die Jahresabschlussprüfung der OSRAM Licht AG die "Werthaltigkeit von Finanzanlagen" und für die Konzernabschlussprüfung die "Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern", die "Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie langfristigen Vermögenswerten" und "Personalbezogene Restrukturierungmaßnahmen". Ferner berichtete der Abschlussprüfer darüber, dass keine wesentlichen Mängel und Schwachstellen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorlagen. In dieser Sitzung erläuterte auch der Vorstand die Abschlüsse der OSRAM Licht AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang und Kosten der Abschlussprüfung ein.
Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Schließlich verabschiedete der Aufsichtsrat den vorliegenden Bericht an die Hauptversammlung.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 den gesonderten nichtfinanziellen Bericht des OSRAM Licht-Konzerns nach §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance Engagement) durch Ernst & Young, deren Bericht den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt wurde, geprüft. Die Prüfung des Aufsichtsrats gab zu keinen Einwendungen Anlass.
C.3.4 Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Zum Ende des Geschäftsjahres hielten die ams Offer GmbH direkt und die ams AG indirekt 68,77 % des Grundkapitals der OSRAM Licht AG. Die OSRAM Licht AG wird als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der ams AG einbezogen. Die OSRAM Licht AG ist seit dem 9. Juli 2020, d. h. seit dem Vollzug des erfolgreichen öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH vom 7. November 2019, ein von der ams Offer GmbH abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG.
Aus diesem Grund erstellte der Vorstand der OSRAM Licht AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vor und wurden von diesen geprüft. Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt.
C.3.5 Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand
Mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2020 ist Herr Ingo Bank aus dem Vorstand der OSRAM Licht AG ausgeschieden, um die Aufgabe des Finanzvorstands bei der ams AG zu übernehmen. Mit Beschluss vom 7. April 2020 hat der Aufsichtsrat Frau Kathrin Dahnke mit Wirkung zum 16. April 2020 zum Mitglied des Vorstands im Ressort des Finanzvorstands bestellt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Bank für seine Leistungen und seinen Einsatz in den letzten Jahren.
Im Einvernehmen mit dem Unternehmen hat Herr Dr. Stefan Kampmann mit Erklärung vom 16. November 2020 sein Amt als Mitglied des Vorstands der OSRAM Licht AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2020 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hatte dieser Niederlegung und einer entsprechenden Aufhebungsvereinbarung in einem Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 zugestimmt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Kampmann für sein großes Engagement und seine wertvollen Beiträge zur technologischen Transformation von OSRAM in den letzten Jahren.
Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 haben die Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld jeweils ihr Amt als Mitglied in den Aufsichtsräten der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH niedergelegt. Als Nachfolger sind die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner gerichtlich in den Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG bestellt bzw. in den Aufsichtsrat der OSRAM GmbH gewählt worden. Die gerichtliche Bestellung der Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner in den Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG hat die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 per Nachwahl bestätigt. Der Aufsichtsrat dankt den Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld für ihr wertvolles Engagement und ihren großen Einsatz in den Aufsichtsräten der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2020 angesichts der bevorstehenden Bildung eines Vertragskonzerns mit der ams Offer GmbH beschlossen, die Führungsstruktur der Gesellschaft neu zu ordnen und mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Olaf Berlien Gespräche über eine vorzeitige Beendigung seiner Tätigkeit per Ende Februar 2021 aufzunehmen. Als Nachfolger im Vorstandsvorsitz ist Herr Ingo Bank vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat würdigt bereits heute die großen Verdienste von Herrn Dr. Berlien um die erfolgreiche Transformation von OSRAM zu einem Photonik-Unternehmen.
In der gleichen Sitzung hat Herr Peter Bauer erklärt, sein Mandat als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats zum 15. Dezember 2020 niederzulegen. Der Aufsichtsrat hat daher Herrn Dr. Thomas Stockmeier per 16. Dezember 2020 zu seinem Vorsitzenden gewählt. Ferner hat Frau Dr. Christine Bortenlänger angekündigt, ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung zur Hauptversammlung am 23. Februar 2021 aufzugeben. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, der Hauptversammlung Herrn Ulrich Hüwels und Frau Christin Eisenschmid als Nachfolger für die ausscheidenden Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Peter Bauer und Frau Dr. Christine Bortenlänger herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den großen Einsatz für das Unternehmen in herausfordernden Zeiten.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der OSRAM Licht AG und aller Konzerngesellschaften für ihren herausragenden Einsatz in einem fordernden Geschäftsjahr 2020.
München,-den-1.-Dezember-2020
Für den Aufsichtsrat
Peter Bauer, Vorsitzender
C . 4 Corporate Governance
C.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung
(einschließlich Bericht zur Corporate Governance)
Die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt nach § 289f und § 315d HGB. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB sind die Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie § 315d HGB nicht in die Prüfung einzubeziehen. In der Erklärung zur Unternehmensführung berichten Vorstand und Aufsichtsrat auch über die Corporate Governance der Gesellschaft.
C.4.1.1 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Unterjährige Aktualisierung der Entsprechungserklärung 2019 am 7. April 2020
Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG haben am 7. April 2020 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG vom 24. September 2019 wie folgt aktualisiert:
"Mit Beschluss vom 7. April 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG dem Abschluss eines Anstellungsvertrags mit Frau Kathrin Dahnke als neuem Mitglied des Vorstands für Finanzen zugestimmt, der keine variablen Vergütungsbestandteile, sondern eine reine Festvergütung vorsieht. Mit dieser Vergütungsregelung soll der besonderen Situation der Gesellschaft Rechnung getragen werden, die in nächster Zeit maßgeblich durch den weiteren Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH, einer Tochtergesellschaft der ams AG ("ams"), sowie durch die Absicht von ams, mit der Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen zu wollen, mitbestimmt sein wird. Der Aufsichtsrat hält daher eine Festvergütung für sachgerecht. Er hat sich gleichwohl vertraglich vorbehalten, abhängig von den weiteren Entwicklungen des Übernahmeprozesses, die Regelungen zur Vergütung im Anstellungsvertrag von Frau Dahnke anzupassen und variable Vergütungsbestandteile aufzunehmen. Durch die unterjährig beschlossene Vergütungsregelung für Frau Dahnke wird nunmehr und zukünftig von Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 der am 7. Februar 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgewichen. Nach dieser Empfehlung sollen die monetären Vergütungsteile fixe und variable Bestandteile umfassen.
Eine Entsprechenserklärung zu den am 7. Februar 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex werden Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG innerhalb eines Jahres seit der letzten Erklärung abgeben.
Die OSRAM Licht AG weist hierzu auf die Ziffern G.1 bis G.15 des am 20. März 2020 bekannt gemachten Deutschen Corporate Governance Kodex hin, die, soweit sie variable Vergütungsbestandteile voraussetzen oder von den am 7. Februar 2017 bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abweichen, bei der Vergütungsregelung für Frau Dahnke aus denselben Gründen nicht berücksichtigt wurden.
München, 7. April 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Entsprechungserklärung 2020 vom 22. September 2020
Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG haben am 22. September 2020 die folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG verabschiedet:
Die OSRAM Licht AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 16. Dezember 2019, mit folgenden Ausnahmen:
| ― | Den Empfehlungen nach G.3 und G.4 wurde bei der Festlegung der Vergütung von Frau Dahnke im April 2020 nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Vergütungshöhe von Frau Dahnke an dem langjährig etablierten Niveau für die Position des Finanzvorstands der OSRAM Licht AG - unter Berücksichtigung eines angemessenen Abschlags aufgrund des geringeren Risikoprofils der Festvergütung - orientiert. Die Angemessenheit dieser Vergütungshöhe wurde erst im Jahr 2018 unter Berücksichtigung von horizontalen und vertikalen Vergleichsaspekten bestätigt. |
| ― | Der Empfehlung nach G.11 Satz 1 wurde bei der Festlegung der Vergütungsregelungen von Frau Dahnke im April 2020 nicht entsprochen, da ein Einfluss außergewöhnlicher Entwicklungen auf die Angemessenheit einer reinen Festvergütung kaum denkbar ist. |
Die OSRAM Licht AG wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den vorgenannten Ausnahmen auch künftig entsprechen. Zu beachten ist, dass die ams Offer GmbH als Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der OSRAM Licht AG anstrebt. Mit Blick auf einen künftigen Vertragskonzern sind weitere Abweichungen von Kodex-Empfehlungen denkbar, insbesondere bei der Vergütung des Vorstands der Gesellschaft. Bei unterjährigen Abweichungen wird die OSRAM Licht AG diese Entsprechenserklärung aktualisieren.
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. September 2019 hat die OSRAM Licht AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, mit Ausnahme der am 7. April 2020 veröffentlichten Abweichung, entsprochen.
München, 22. September 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
C.4.1.2 Internetseite der Gesellschaft
Das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG ist auf unserer Internetseite unter >> www.osram-group.de öffentlich zugänglich gemacht. Ein Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG sowie ein Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG liegen im Einklang mit den Übergangsvorschriften nach § 26j Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) derzeit noch nicht vor. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist gemäß §§ 289a Abs. 2, 285 Nr. 9 HGB in der gemäß Art. 83 Abs. 1 EGHGB anwendbaren Fassung unter > C.4.2 Vergütungsbericht beschrieben.
C.4.1.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Anregungen des Kodex
Die OSRAM Licht AG hat im Berichtsjahr freiwillig auch die nicht obligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex 2017") sowie in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex 2019") erfüllt, lediglich mit folgenden Abweichungen:
Von der Anregung nach Ziffer 2.3.2 des Kodex 2017, wonach ein Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung erreichbar sein sollte, wurde in Bezug auf die Hauptversammlung am 18. Februar 2020 abgewichen. Die Anregung halten wir in Bezug auf nicht auf einer Präsenzhauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre nicht für sinnvoll, da die damit bezweckte Möglichkeit der Erteilung oder Änderung von Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über elektronische Medien auch noch während der Hauptversammlung mit erheblichen technischen Unsicherheiten und folglich mit Risiken für die Wirksamkeit der Beschlussfassung verbunden ist. Bei der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ("C- 19AuswBekG") erscheinen die vorgenannten Bedenken weniger gewichtig, da die gesamte Versammlung auf elektronische Medien mit entsprechend höherer technischer Absicherung abgestützt ist. Die Anregung wurde im Kodex 2019 auch nicht übernommen.
Von der Anregung nach Ziffer 3.7 Abs. 3 des Kodex 2017 bzw. Anregung A.5 des Kodex 2019, wonach der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen sollte, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und ggf. über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen, wurde in Bezug auf das am 7. November 2019 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der ams Offer hinsichtlich der Aktien der OSRAM Licht AG abgewichen. Aus Sicht des Vorstands bestand im konkreten Fall kein Bedürfnis, über eine Hauptversammlung ein Forum zur Koordination des Aktionärsverhaltens zu schaffen oder die Legitimation des Vorstandshandels im Prozess zu erhöhen. Auch in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallende gesellschaftsrechtliche Maßnahmen waren nicht angezeigt.
Unternehmenswerte, Business Conduct Guidelines und Compliance-Management-System
Technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität begründen OSRAMs herausragenden Ruf als führendes Unternehmen der Lichtindustrie. Auch in der Zukunft bauen wir auf Spitzenleistungen mit hohem ethischem Anspruch. Wir sind davon überzeugt, dass nachhaltiger Geschäftserfolg nur durch rechtskonformes und verantwortungsvolles Handeln zu erreichen ist.
Die Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen wir handeln. Sie enthalten Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, sowie grundlegende Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie legen dar, wie wir unsere ethisch-rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnehmen, und sind Ausdruck unserer Kulturwerte "Offenheit", "Risikobereitschaft", "Übertragung von Verantwortung", "Fähigkeit zur Veränderung" und "Leidenschaft für Leistung".
Die Business Conduct Guidelines legen zudem Prinzipen für die Mitarbeiterführung fest, namentlich sind Führungskräfte insbesondere verpflichtet, Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen (Auswahlpflicht), Aufgaben an Mitarbeiter präzise, vollständig und verbindlich zu stellen (Anweisungspflicht), sicherzustellen, dass die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen laufend überwacht wird (Kontrollpflicht), und ihren Mitarbeitern die Bedeutung von Integrität und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im täglichen Geschäft klar zu kommunizieren und darauf hinzuweisen, dass Gesetzesverstöße nicht akzeptiert werden und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen (Kommunikationspflicht).
Die Business Conduct Guidelines können im Internet unter >>http://www.osram-group.de/de-DE/sustainability/ economic/compliance heruntergeladen werden.
Darüber hinaus haben wir vier Führungsprinzipien (Talententwicklung, Zusammenarbeit, Unternehmertum und Klarheit) definiert, die als Richtschnur für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Unternehmen dienen.
Die Business Conduct Guidelines sind wesentlicher Bestandteil des bei OSRAM bestehenden Compliance-Management-Systems. Ziel des Compliance-Management-Systems ist es, eine Unternehmenskultur zu fördern, die straf- und bußgeldbewehrte Regelverstöße verhindert, um Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu vermeiden. Das Compliance-Management-System folgt hierbei dem im Prüfungsstandard IDW PS 980 verankerten methodischen Ansatz. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Konzern und zur Erfüllung der Aufsichtspflichten im Unternehmen stehen Verhaltensvorgaben in Bezug auf Antikorruption und das Kartellrecht im Mittelpunkt des Compliance-Management-Systems. Im Oktober 2019 war dem OSRAM Licht-Konzern insgesamt die uneingeschränkte Bescheinigung über die Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des bestehenden Compliance-Management-Systems nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 erteilt worden.
Organisatorisch wird das Compliance-Management-System durch Mitarbeiter in der Zentrale und den Regionen abgebildet. Insgesamt sind hierfür rund 19 Mitarbeiter weltweit tätig. Der Chief Compliance Officer berichtet fachlich an den Vorstandsvorsitzenden. Die Compliance-Organisation unterstützt den Vorstand und den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verantwortung und organschaftlichen Sorgfaltspflichten für eine angemessene und effektive Steuerung der Compliance-Risiken im Konzern und der darauf gerichteten Aufsichtspflichten. Im Rahmen der Kontrolle der unternehmerischen Leitungsfunktion durch den Vorstand überwacht der Aufsichtsrat auch die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Compliance-Management-Systems.
Ein wesentlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems sind Präsenz- und Online-Schulungen, an denen verpflichtend Mitarbeiter mit bestimmten Tätigkeitsbeschreibungen teilnehmen. OSRAM verfügt zudem über mehrere IT-Tools zum Umgang mit compliancerelevanten Risiken. Beispielsweise erstellen wir eine Klassifizierung unserer Geschäftspartner anhand bestimmter Kriterien, wie die Verbreitung von Korruption in dem Land, in dem der entsprechende Partner tätig ist. Weiter haben wir einen toolbasierten Prozess etabliert, welcher den Umgang mit und die Freigabe von Unterhaltungsveranstaltungen regelt. Über den sogenannten Code of Conduct for Suppliers verpflichten wir unsere Lieferanten zur Einhaltung international und national anerkannter Standards wie z. B. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, der Grundsatzerklärung der ILO wie auch der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und zur Stärkung der Compliance-Kultur werden außerdem regelmäßig Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt. Sie verdeutlichen sowohl das Bekenntnis des Managements als auch die Relevanz von Compliance bei OSRAM.
Um Compliance-Risiken zu erkennen und um das konzernweite Compliance-Management-System kontinuierlich zu verbessern, werden regelmäßig Compliance Risk Assessments in den Einheiten durchgeführt. Außerdem führen das Management und die Compliance-Organisation halbjährlich bzw. jährlich geschäftsbegleitende Kontrollen durch, welche Bestandteil des internen Kontrollsystems sind.
Ein weiteres Element des OSRAM Compliance-Management-Systems ist das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM". Hierüber können Mitarbeiter und Dritte Verstöße gegen Compliance-Bestimmungen melden. Sämtlichen Hinweisen wird nachgegangen, und bei Vorliegen konkreter Hinweise werden interne Compliance-Untersuchungen durchgeführt. Ist eine Untersuchung abgeschlossen, empfehlen wir Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite und überwachen deren Umsetzung. Stellen wir Fehlverhalten seitens unserer Mitarbeiter fest, ergreifen wir ggf. arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen.
Das Compliance-Management-System wird fortlaufend auf seine Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst oder weiterentwickelt.
C.4.1.4 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Vorstand
Zusammensetzung
Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Zum 30. September 2020 hatte der Aufsichtsrat drei Personen zu Mitgliedern des Vorstands bestellt und Herrn Dr. Berlien als Vorstandsvorsitzenden bestimmt. Mit Beschluss vom 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Vorstands auf zwei zu verringern.
Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Abschluss der Anstellungsverträge und der Widerruf der Bestellung sowie die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch den Aufsichtsrat. Er bestimmt die Verteilung der Geschäfte der Vorstandsmitglieder und hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die im Internet unter >>www.osram-group.de abrufbar ist. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands soll in der Regel spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern soll zudem auf Vielfalt (Diversity) geachtet und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt werden > C.4.1.5 Zielgrößen für Frauenanteile.
Die personelle Zusammensetzung des Vorstands ist im Anhang zum Konzernabschluss > Ziffer 39 l Organe der Gesellschaft in B.6 Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.
Arbeitsweise
Als Leitungsorgan der OSRAM Licht AG ist der Vorstand an das Unternehmensinteresse gebunden und verpflichtet, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und der Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Halbjahresabschlüsse des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der OSRAM Licht AG und der Konzernabschlüsse sowie die Erstellung der Quartalsmitteilungen. Zusätzlich stellt der Vorstand einen gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht nach den Vorgaben des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (Corporate Social Responsibility, CSR-RUG) auf. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Gesellschaft durch die ams Offer GmbH stellt der Vorstand zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) auf. Außerdem hat der Vorstand dafür Sorge zu tragen, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und darauf hinzuwirken, dass auch sämtliche Konzernunternehmen diese beachten. Dabei trägt er Sorge, dass ein angemessenes, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-System eingerichtet ist, dessen Grundzüge oben unter > C.4.1.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Business Conduct Guidelines und Compliance-Management-System und auf unserer Internetseite unter >> www.osram-group.de veröffentlicht sind.
Zum Wohl des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über wesentliche unternehmerische Risiken. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zudem in regelmäßigem Austausch mit dem Vorsitzenden des Vorstands über mögliche Kandidaten für den Vorstand der Gesellschaft, um eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand sicherzustellen. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei unter anderem eine Steigerung des Anteils von Frauen an.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist unter > C.4.2 Vergütungsbericht beschrieben.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu gleichen Teilen mit je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt.
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Arunjai Mittal, Herr Dr. Roland Busch und Herr Frank H. Lakerveld haben ihr Aufsichtsratsmandat jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 niedergelegt. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat haben nach einem sorgfältigen Evaluationsprozess und in enger Abstimmung entschieden, dass Herr Dr. Thomas Stockmeier als Nachfolger von Herrn Arunjai Mittal, Herr Johann Peter Metzler als Nachfolger von Herrn Dr. Roland Busch und Herr Johann Christian Eitner als Nachfolger von Herrn Frank H. Lakerveld Mitglieder des Aufsichtsrats werden sollen. Das Amtsgericht München - Registergericht - hat die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner sodann auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 29. Juli 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner wurden durch die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 per Nachwahl bestätigt.
Die Amtsperiode sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, auch die der Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner, endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023. Den Aufsichtsrat und seine Organisation betreffende Regelungen sind insbesondere in den §§ 7 bis 12 der Satzung und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthalten, die auf unserer Internetseite unter >>www.osram-group.de veröffentlicht sind.
Der Aufsichtsrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 24. September 2019 Ziele für seine Zusammensetzung (einschließlich Kompetenzprofil für das Gesamtgremium) beschlossen. Der aktuelle Stand der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Empfehlungen des Kodex 2019 und ist auf unserer Internetseite unter >> www.osram-group.de veröffentlicht.
Zum Stand der Umsetzung dieser Ziele ist Folgendes zu berichten: Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung insgesamt über die Kompetenzen, die angesichts der Aktivitäten des OSRAM-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Dazu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines großen oder mittelgroßen, international tätigen Unternehmens, im Industriegeschäft und der Wertschöpfung entlang unterschiedlicher Wertschöpfungsketten, auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung (insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien sowie angrenzender oder verwandter Bereiche), auf den Gebieten Produktion, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung, in den wesentlichen Märkten, in denen OSRAM tätig ist, im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung, im Controlling/Risikomanagement sowie auf dem Gebiet Governance/Compliance. Darüber hinaus verfügt mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Frau Dr. Margarete Haase, jedenfalls ein Mitglied des Aufsichtsrats über ausgewiesenen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zudem in ihrer Gesamtheit mit der Lichtbranche vertraut. Mindestens zwei der Mitglieder der Anteilseignervertreter verfügen ferner über langjährige internationale Erfahrung. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Höchstgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von zwölf Jahren wird eingehalten. Gleiches gilt für die Regelaltersgrenze von 70 Jahren.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind alle Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 des Kodex 2019 mit Ausnahme von Herrn Dr. Thomas Stockmeier. Der Aufsichtsrat sieht die gegenwärtige Zahl von unabhängigen Anteilseignervertretern als angemessen an. Den Empfehlungen C.6 bis C.12 des Kodex 2019 zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf Anteilseignerseite, insbesondere auch zu den Mindestanteilen von unabhängigen Anteilseignervertretern gemäß Kodex, wird insgesamt nach Auffassung des Aufsichtsrats entsprochen. Die Namen der unabhängigen Mitglieder ergeben sich damit aus der Liste der Aufsichtsratsmitglieder, die unter > Ziffer 39 l Organe der Gesellschaft in B.6 Anhang zum Konzernabschluss zu finden ist. Der Aufsichtsrat geht darüber hinaus davon aus, dass auch die Arbeitnehmervertreter unabhängig sind, weil nach seiner Auffassung der Umstand der Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem OSRAM-Konzern an sich die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht in Frage stellt. Dem Aufsichtsrat gehören auch keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands an.
Mindestens vier der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind Personen ohne potenzielle Interessenkonflikte. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats sind oder waren im vergangenen Jahr in hochrangiger Position bei anderen Unternehmen, mit denen OSRAM in Geschäftsbeziehungen steht, tätig. Geschäfte von OSRAM mit diesen Unternehmen erfolgten dabei zu Bedingungen wie unter fremden Dritten. Diese Geschäfte berühren nach Ansicht des Aufsichtsrats die Unabhängigkeit der betroffenen Mitglieder des Aufsichtsrats nicht. Besonderheiten gelten bei den Beziehungen der Gesellschaft mit ams oder deren verbundenen Unternehmen (ams-Konzern). Diese unterliegen seit dem 9. Juli 2020, d. h. dem Vollzug des erfolgreichen öffentlichen Übernahmeangebots der ams Offer GmbH vom 7. November 2019, den Beschränkungen des § 311 AktG. Der Vorstand hat zu den Beziehungen mit dem ams-Konzern am Schluss des für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellten Abhängigkeitsberichts nach § 312 AktG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten habe und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden sei > C.7 l Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht. Der Aufsichtsrat hat am Schluss seines Berichts für das Geschäftsjahr 2020 erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind > C.3 Bericht des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat sichergestellt, dass im Zusammenhang mit dem Prozess der laufenden Übernahme der OSRAM Licht AG durch die ams Offer GmbH im Berichtsjahr keine Interessenkonflikte in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder bestanden bzw. durch geeignete Maßnahmen (z. B. freiwillige Nichtteilnahme an Beratungen oder Abstimmungen) adressiert wurden. Als besondere Mitigationsmaßnahme hat der Aufsichtsrat Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen, die nach § 111b AktG oder § 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Entscheidung übertragen. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gehören nach Auffassung des Aufsichtsrats ausschließlich unabhängige Mitglieder ohne potenzielle Interessenkonflikte an.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei unterstützt sie die Gesellschaft in angemessener Weise. Alle Aufsichtsratsmitglieder kommen der vom Kodex 2019 unter C.4 und C.5 empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nach.
Zur Erfüllung der Quote des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG, wonach sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzt, siehe unter > C.4.1.5 Zielgrößen für Frauenanteile.
Im Rahmen der Vorbereitung von Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt der Aufsichtsrat die Ziele für seine Zusammensetzung, insbesondere auch im Hinblick auf die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium.
Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (einschließlich der Angabe der Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats) ist im Anhang zum Konzernabschluss > Ziffer 39 l Organe der Gesellschaft in B.6 Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.
Arbeitsweise
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Er behandelt die Quartalsfinanzzahlen und Halbjahresfinanzberichte und billigt die Jahresabschlüsse der OSRAM Licht AG und die Konzernabschlüsse, wobei die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Prüfung berücksichtigt werden. Er prüft zudem den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und berichtet über das Ergebnis der Prüfung in seinem Bericht an die Hauptversammlung. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - z. B. größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden; siehe hierzu § 6 der Geschäftsordnung des Vorstands der OSRAM Licht AG, die auf unserer Internetseite unter >> www.osram-group.de veröffentlicht ist. Einige Zustimmungsvorbehalte sind in Beschlüssen der Hauptversammlung vorgesehen, etwa die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats in den Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital), zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe von Schuldverschreibungen sowie bei dem Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien und teilweise bei Verwendung eigener Aktien. Der Aufsichtsrat prüft zudem den gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht. Er kann dazu eine inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch einen externen Prüfer beauftragen. Von dieser Möglichkeit hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand. Die Geschäftsordnung, die sich der Aufsichtsrat gegeben hat, ist auf unserer Internetseite unter >> www.osram-group.de zugänglich.
Zudem beurteilt der Aufsichtsrat jährlich die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, so auch im Geschäftsjahr 2020. Die Selbstbeurteilung wird mittels eines an die Aufsichtsratsmitglieder ausgereichten Fragebogens durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung werden im Anschluss in einer Aufsichtsratssitzung vorgestellt und diskutiert. Ggf. werden Maßnahmen zur Verbesserung der Effektivität der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse beschlossen. Anlassbezogen greift der Aufsichtsrat bei seiner Selbstbeurteilung auf externe Unterstützung zurück, zuletzt bei der Effizienzprüfung für das Geschäftsjahr 2016.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Derzeit bestehen sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats, namentlich das Präsidium, der Prüfungsausschuss, der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss, der Strategie- und Technologieausschuss und der Vergütungsausschuss. Der Sonderausschuss des Aufsichtsrats, der im Rahmen von öffentlichen Übernahmeangeboten nach dem WpÜG tätig wird, ist seit dem Vollzug des Übernahmeangebots der ams Offer GmbH vom 7. November 2019 bestimmungsgemäß nicht mehr aktiv. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse der Ausschüsse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des Kodex überein. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Stellvertretern und einem weiteren vom Aufsichtsrat gewählten Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Es hat die Aufgaben eines Nominierungskomitees, soweit diese Aufgaben nicht durch den Nominierungsausschuss wahrgenommen werden oder das deutsche Recht die Behandlung der Aufgaben durch das Aufsichtsratsplenum vorschreibt. Das Präsidium bereitet insbesondere die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor und behandelt die Vorstandsverträge, soweit nicht der Vergütungsausschuss zuständig ist. Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands achtet das Präsidium unter anderem auf die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt (Diversity). Zudem entscheidet das Präsidium unter anderem über die Zustimmung zu Geschäften mit den Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen und koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat.
Dem Prüfungsausschuss gehören je drei vom Aufsichtsrat gewählte Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Nach deutschem Recht muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung verfügt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Dr. Margarete Haase, erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen sowie darüber hinaus die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäß Empfehlung C.10 des Kodex 2019. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, zusätzlich zur prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer, die vom Vorstand erstellten Quartalsfinanzzahlen und Halbjahresabschlüsse des Unternehmens zu erörtern. Er bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung durch den Aufsichtsrat vor. Er befasst sich mit der Prüfung der Rechnungslegung und überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems des Unternehmens. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende begründete Empfehlung. Er erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer, befasst sich mit der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung und überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie dessen zusätzlich erbrachte Leistungen (inklusive des Abhängigkeitsberichts). Er kann Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten. Schließlich befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance) sowie mit Fragen der Nachhaltigkeit (Sustainability). Der Ausschuss bereitet ferner die Prüfung des gesonderten Nichtfinanziellen Konzernberichts durch den Aufsichtsrat, einschließlich der Auswahl und Beauftragung des externen Prüfers, vor. Der Prüfungsausschuss nimmt zudem regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungsausschuss fungiert zudem seit August 2020 als Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen. Der Aufsichtsrat hat dem Ausschuss namentlich die Entscheidung über Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen übertragen, die nach § 111b AktG oder § 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
Dem Nominierungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter auf Anteilseignerseite sowie ein weiteres von den Vertretern der Anteilseigner aus ihrer Mitte gewähltes Aufsichtsratsmitglied an. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung zu unterbreiten. Dabei sollen neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele (siehe oben), auch im Hinblick auf die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium, berücksichtigt werden.
Der Vermittlungsausschuss, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählter Stellvertreter und je ein von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner gewähltes Mitglied angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die gemäß § 31 Abs. 2 MitbestG erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Der Strategie--und-Technologieausschuss, dem jeweils drei vom Aufsichtsrat zu wählende Mitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, überwacht und berät den Vorstand in Fragen der Unternehmensstrategie und in Bezug auf die Weiterentwicklung und Sicherung der für das Unternehmen relevanten Technologien.
Dem Vergütungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählter Stellvertreter sowie je ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer an. Der Ausschuss bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand, einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und die Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zum jährlichen Vergütungsbericht vor. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand durch das Aufsichtsratsplenum vor.
Der Sonderausschuss, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes gewählter Stellvertreter sowie die Vorsitzende des Prüfungsausschusses angehört, nimmt die Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit einem Angebot gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder vergleichbaren Regelungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft wahr. Soweit Beschlüsse des Aufsichtsrats erforderlich sind, werden diese vom Sonderausschuss vorbereitet.
Der Sonderausschuss hat insbesondere auch die Aufgabe, für den Aufsichtsrat über die Beauftragung von Beratern im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben zu entscheiden und die Mandatierung dieser Berater für den Aufsichtsrat vorzunehmen.
Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums im Geschäftsjahr 2020 informiert der > C.3 Bericht des Aufsichtsrats.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist unter > C.4.2 Vergütungsbericht erläutert.
Weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat ergeben sich aus den Angaben zu den Ausschüssen sowie den Geschäftsordnungen der Gremien. Diese Dokumente sind veröffentlicht unter >> www.osram-group.de. Des Weiteren finden sich Angaben hierzu im > C.3 Bericht des Aufsichtsrats.
Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats (derzeit Präsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss, Strategie- und Technologieausschuss, Vermittlungsausschuss und Vergütungsausschuss) ist zu finden unter > Ziffer 39 l Organe der Gesellschaft in B.6 Anhang zum Konzernabschluss. Dort wird auch über die personelle Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Eine Darstellung der personellen Zusammensetzung ist im Internet zugänglich unter >> www.osram-group.de.
C.4.1.5 Zielgrößen für Frauenanteile
Der Aufsichtsrat hat am 26. Juli 2017 die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 30. Juni 2022 mit 25 % festgelegt. Seit der Bestellung von Frau Dahnke zum Mitglied des Vorstands und Finanzvorstand im April 2020 liegt der Anteil von Frauen im Vorstand bei 33,3 %. Die Zielgröße ist damit zum 30. September 2020 übererfüllt. Das Präsidium des Aufsichtsrats wird auch weiterhin im Zuge der langfristigen Nachfolgeplanung insbesondere weibliche Kandidatinnen für eine künftige Tätigkeit im Vorstand in Betracht ziehen. Zum 1. Dezember 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Kampmann 50 %.
Am 13. Juli 2017 hat der Vorstand für die OSRAM Licht AG die Zielgröße für den Anteil von Frauen in Deutschland für die erste Führungsebene mit 34 % und für die zweite Führungsebene mit 30 % festgelegt.
Beide Zielwerte sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Gleichzeitig beschloss er für den Gesamtkonzern eine Zielgröße in den ersten beiden Führungsebenen in Deutschland bis zum 30. Juni 2022 von 17,5 %. Zum Stichtag des 30. September 2020 wurde ein Anteil von Frauen in der ersten Führungsebene der OSRAM Licht AG von 25,0 % und in der zweiten Führungsebene von 35,3 % erreicht. Hierbei ist zu beachten, dass die OSRAM Licht AG als Holdinggesellschaft des Konzerns nur eine geringe Anzahl von Führungspositionen ausweist, sodass bereits geringe Veränderungen erhebliche prozentuale Verschiebungen zur Folge haben. Der Anteil weiblicher Führungskräfte im Gesamtkonzern lag am 30. September 2020 in der ersten Führungsebene bei 31,9 % und in der zweiten Führungsebene bei 17,3 % (jeweils in Deutschland). Die OSRAM Continental GmbH ist von der Betrachtung der Zielgrößen im Gesamtkonzern aufgrund der Unterschiede in den Governance-Strukturen ausgenommen.
Der Aufsichtsrat hat zuletzt am 24. September 2019 im Rahmen der Ziele für seine Zusammensetzung > C.4.1.4 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats beschlossen, dass für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter angestrebt wird. Das Diversitätskonzept wird in der Weise umgesetzt, dass der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats bei der Suche geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedliche Diversitätsaspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund berücksichtigt und diese Gesichtspunkte auch in die Empfehlungen an den Aufsichtsrat einfließen lässt. Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Diversitätsaspekte bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den Anforderungen des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Die Erfüllung dieser Beteiligungsquoten wird gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG als jeweils separate Verantwortung der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter angesehen. Zum 30. September 2020 wurden insgesamt fünf Aufsichtsratsmandate der Gesellschaft von Frauen wahrgenommen, davon drei durch Arbeitnehmervertreterinnen. Damit erfüllen die Arbeitnehmerseite und die Anteilseignerseite jeweils den durch § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG vorgegebenen Mindestanteil von 30 %. Diesbezüglich wurde im Berichtsjahr trotz personellen Veränderungen im Aufsichtsrat die Erfüllung des Mindestanteils im Ergebnis wie im Vorjahr erreicht.
Bei seinen Besetzungsentscheidungen für Vorstandspositionen achtet der Aufsichtsrat auf Diversität und berücksichtigt Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Insbesondere strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Das Präsidium des Aufsichtsrats bereitet die Beratungen des Aufsichtsrats zu den Vorstandspersonalthemen vor (mit Ausnahme der vergütungsbezogenen Gegenstände, die dem Vergütungsausschuss obliegen). Im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Vorstand tauscht sich der Aufsichtsratsvorsitzende, der zugleich Vorsitzender des Präsidiums ist, regelmäßig mit dem Vorstand über geeignete interne Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand aus. Darüber hinaus evaluiert das Präsidium im Bedarfsfall auch externe Kandidaten und Kandidaten für Vorstandspositionen. Im Rahmen der Auswahl und Entscheidungsprozesses zur Besetzung von Vorstandspositionen orientieren sich Präsidium und Aufsichtsrat auch an den genannten Diversitätsaspekten. Den Diversitätsaspekten wird nach Auffassung des Aufsichtsrats durch die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands zufriedenstellend Rechnung getragen. Insbesondere das Ziel für den Frauenanteil im Vorstand wird derzeit übererfüllt. Damit wurde diesbezüglich ein gegenüber dem Vorjahr verbessertes Ergebnis im Geschäftsjahr erreicht.
C.4.1.6 Weitere Angaben zur Corporate Governance
Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Organmitglieder
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der OSRAM Licht AG oder sich darauf beziehenden Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem betreffenden Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte ein Gesamtvolumen von 5.000 € (bis einschließlich Kalenderjahr 2019) bzw. von 20.000 € (ab dem Kalenderjahr 2020 gemäß Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 24. Oktober 2019) übersteigt. In gleicher Weise verpflichtet sind auch die einem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats nahestehenden Personen. Es ist ein Prozess etabliert, um im Falle einer solchen Mitteilung diese Geschäfte ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Die gemeldeten Geschäfte sind dann auf der Website des Unternehmens abrufbar unter >> www.osram-group.de.
Hauptversammlung und Aktionärskommunikation
Die OSRAM Licht AG berichtet ihren Aktionären regelmäßig viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, in der ebenfalls über die Geschäftsentwicklung berichtet wird, findet üblicherweise in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres statt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand es den Aktionären, die Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Vorstandsmitglieder zu verfolgen, und ermöglicht es ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der Vorstand kann gemäß § 14 Abs. 5 und 6 der Satzung vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl) oder an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (elektronische Teilnahme). Die Möglichkeit der elektronischen Teilnahme hat der Vorstand angesichts der bereits erwähnten erheblichen technischen Unsicherheiten und daraus folgenden Risiken für die Wirksamkeit der Beschlussfassung bei Präsenzhauptversammlungen bislang nicht eröffnet. Von der Option der (schriftlichen und elektronischen) Briefwahl wurde hingegen in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. November 2020 Gebrauch gemacht, die angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln, insbesondere der geltenden Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeiter und externen Dienstleister sowie die Organmitglieder der Gesellschaft als rein virtuelle Versammlung ohne Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten nach Maßgabe des C- 19AuswBekG durchgeführt wurde.
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und ggf. zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären.
Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Sie beschließt über alle ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers und Satzungsänderungen. Bei der Beschlussfassung gewährt jede Aktie eine Stimme. Satzungsänderungen, wie beispielsweise kapitalverändernde Maßnahmen, werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Aktionäre mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von zusammen mindestens 1 % oder mit einem Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von zusammen mindestens 100.000 € können darüber hinaus unter den weiteren Voraussetzungen des § 142 AktG verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird.
Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung des Unternehmens. OSRAM nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet; unter >> www.osram-group.de werden unter anderem Quartalsmitteilungen, Halbjahres- und Jahresberichte, Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Präsentationen, Pressemitteilungen und der Finanzkalender mit den für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungsterminen sowie dem Termin der Hauptversammlung publiziert.
Unsere Satzung, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands und sämtliche Entsprechenserklärungen sowie weitere Informationen zur Corporate Governance sind auf unserer Website abrufbar unter >>www.osram-group.de.
C.4.2 Vergütungsbericht
Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG für das Geschäftsjahr 2020 Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Darüber hinaus wird die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 individualisiert. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Angaben nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 beschlossen, Anpassungen des Vergütungssystems für den Vorstand vorzunehmen. Hintergrund ist, dass erwartet wird, dass der mit der ams Offer GmbH abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Laufe des Geschäftsjahres 2021 wirksam und das selbständige Management der OSRAM-Gruppe durch den OSRAM-Vorstand durch eine Steuerung im Interesse des ams-Konzerns abgelöst werden wird. Daher hat der Aufsichtsrat entschieden, für das Geschäftsjahr 2021 eine reine Fixvergütung für die Mitglieder des Vorstands vorzusehen.
Dieses übergangsweise etablierte Vergütungssystem für den Vorstand (Übergangssystem) soll auch für neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstandsanstellungsverträge im Geschäftsjahr 2021 gelten und der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2021 nach § 120a AktG zur Zustimmung vorgelegt werden.
C.4.2.1 Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 (Altsystem)
Anwendungsbereich
Das nachfolgend dargestellte Vergütungssystem (Altsystem) bildet die Regelungen in dem Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Berlien und in dem zum 30. November 2020 beendeten Vertrag mit Herrn Dr. Kampmann ab. Es ist zudem auch in Bezug auf die Vergütung von Herrn Bank im Geschäftsjahr 2020 anwendbar, der als Finanzvorstand mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2020 ausgeschieden ist. Mit Frau Dahnke wurde im April 2020 bei ihrer Bestellung in den Vorstand mit Blick auf die oben dargestellte Übergangssituation anstelle der variablen Vergütungsbestandteile bereits eine reine Festvergütung vereinbart; die übrigen nachfolgend dargestellten Vergütungsregelungen gelten auch für das Anstellungsverhältnis mit Frau Dahnke. Die Abweichungen zwischen dem Altsystem und den Regelungen für Frau Dahnke sind im Folgenden entsprechend kenntlich gemacht.
Grundlagen und Ziele
Der Aufsichtsrat beschließt das Vergütungssystem des Vorstands. Er überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und des Vergütungssystems unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und passt diese, soweit notwendig, an.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Festlegung der Vergütung beachtet der Aufsichtsrat insbesondere folgende Vergütungsgrundsätze:
| ― | Lage des Unternehmens: Bei der Beschlussfassung über die Struktur und Bemessung der Vergütung werden die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens berücksichtigt. |
| ― | Strategie-des-OSRAM-Konzerns: Die in der Vorstandsvergütung festgelegten Leistungsziele sollen im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehen. |
| ― | Üblichkeit der Vergütung: Im Rahmen der Überprüfung der Üblichkeit der Vergütung wird sowohl das Vergütungsniveau vergleichbarer Unternehmen als auch die Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises sowie der Gesamtbelegschaft des OSRAM-Konzerns berücksichtigt. Die Vergütung soll im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein und damit Anreize bieten, qualifizierte Manager zu gewinnen und langfristig zu binden. |
| ― | Nachhaltige Unternehmensentwicklung: Das Vergütungssystem ist darauf ausgelegt, Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung zu setzen und dadurch das Eingehen von unverhältnismäßigen Risiken zu vermeiden. Dabei wird bei der Vergütungsstruktur auf eine angemessene Zusammensetzung von erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten geachtet. Durch mehrjährige Bemessungsgrundlagen werden positive wie auch negative Entwicklungen berücksichtigt und damit ein langfristiger Verhaltensanreiz geboten. |
| ― | Leistungsbezogenheit der Vergütung: Die erfolgsabhängige Vergütung wird auf Basis der Erreichung von anspruchsvollen, vorab vereinbarten Zielen bemessen; eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen oder Vergleichsparametern ist ausgeschlossen. Ferner macht die erfolgsabhängige, leistungsbezogene Vergütungskomponente einen wesentlichen Anteil der Gesamtvergütung aus. |
| ― | Externe-Vergütungsexperten: Bei Bedarf wird die Beratung durch unabhängige externe Vergütungsexperten in Anspruch genommen. |
| ― | Interessen-der-Stakeholder: Durch die Ausrichtung des Vergütungssystems auf die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens werden die Interessen des Managements und der wichtigsten Stakeholder des Unternehmens - der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens und der Mitarbeiter - in Einklang gebracht. |
Das im Geschäftsjahr 2020 geltende Vergütungssystem für den Vorstand der OSRAM Licht AG wurde am 5. Juli 2013 etabliert und zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Februar 2015 gebilligt.
Das Vergütungssystem besteht aus folgenden Komponenten:
Vergütungssystem
| 32 % 1) | 32 % 1) | 36 % 1) | |
| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsabhängige Komponenten | ||
| Grundvergütung inkl. Nebenleistungen | Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | Langfristige aktienbasierte Vergütung (Stock Awards) | Versorgungszusagen |
| Jährliche Auszahlung | Erdienungszeitraum 4 Jahre | Jährliche Gutschreibung |
1) Prozentuale Verteilung bei einer Zielerreichung von 100 % auf Basis der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden. Der prozentuale Anteil der erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten kann je nach Zielerreichung variieren.
Erfolgsunabhängige Komponente (inklusive Nebenleistungen)
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird. Die Grundvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 900.000 € pro Jahr und für die übrigen Mitglieder des Vorstands jeweils 600.000 € pro Jahr. Abweichend davon wurde mit Frau Dahnke eine reine Festvergütung in Höhe von 1.550.000 € pro Jahr vereinbart.
Darüber hinaus werden den Mitgliedern des Vorstands Sachbezüge und Nebenleistungen gewährt, wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, die Übernahme von bestimmten Rechts-, Steuerberatungs- und Wohnungskosten, einschließlich der hierauf ggf. entfallenden Steuern, sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen.
Erfolgsabhängige Komponenten
Als erfolgsabhängige Komponenten werden grundsätzlich eine kurzfristige variable Vergütung (Bonus) sowie eine langfristige aktienbasierte Vergütung gewährt. Erfolgsabhängige Vergütungselemente sind im Anstellungsvertrag mit Frau Dahnke jedoch nicht vorgesehen, sodass die nachfolgend dargestellten Ziel- und Maximalbeträge insoweit keine Anwendung finden.
Kurzfristige variable Vergütung (Bonus)
Die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) ist vom geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr abhängig. Hierzu legt der Aufsichtsrat zu Beginn jedes Geschäftsjahres eindeutig bestimmte Ziele für bestimmte Kennziffern auf Konzernebene fest. Der Zielbetrag des Bonus (100 %) entspricht der Höhe der Grundvergütung, d. h. 900.000 € für den Vorstandsvorsitzenden und 600.000 € jeweils für die übrigen Mitglieder des Vorstands. Der Bonus entfällt bei 0 % Zielerreichung vollständig und ist auf maximal 200 % der Grundvergütung begrenzt (Cap). Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung gemessen. Der Aufsichtsrat kann den sich aus der Zielerreichung ergebenden Bonusbetrag nach pflichtgemäßem Ermessen um bis zu 20 % nach oben oder nach unten anpassen; der angepasste Bonusauszahlungsbetrag kann somit bei maximal 240 % des Zielbetrags liegen, d. h. beim Vorsitzenden des Vorstands maximal 2,16 Mio. € und bei den übrigen Mitgliedern des Vorstands jeweils maximal 1,44 Mio. € betragen. Bei der Entscheidung über eine solche Anpassung berücksichtigt der Aufsichtsrat Kriterien, die er ebenfalls zu Beginn des Geschäftsjahres festlegt. Die Anpassungsmöglichkeit kann auch dazu genutzt werden, individuelle Leistungen von Mitgliedern des Vorstands zu berücksichtigen. Der Bonus wird vollständig in bar ausbezahlt. Nach den Bonus-Bedingungen können die (Ziel-)Werte bei außerordentlichen Änderungen der Wirtschaftssituation, die die ursprüngliche Zielsetzung des Unternehmens obsolet werden lassen, durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf des Folgemonats widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Bonus ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs anteilig auf Basis des Zielbetrags (d. h. mit einer angenommenen Zielerreichung von 100 %).
Langfristige aktienbasierte Vergütung (Stock Awards)
Die langfristige aktienbasierte Vergütung wird grundsätzlich in Form von verfallbaren Zusagen auf die Übertragung von Aktien der OSRAM Licht AG (Stock Awards) gewährt, die einem Erdienungszeitraum (Sperrfrist) unterliegen. Dieser Erdienungszeitraum endet mit Ablauf des zweiten Tages nach der Veröffentlichung der Geschäftsergebnisse der OSRAM Licht AG im vierten Kalenderjahr nach der Zusage und beträgt somit ca. vier Jahre. Nach Ablauf dieses Erdienungszeitraums wird dem Berechtigten für je einen Stock Award eine Aktie der OSRAM Licht AG ohne eigene Zuzahlung übertragen bzw. ein entsprechender Barausgleich gewährt.
Der Geldwert der zu Beginn des Erdienungszeitraums gewährten Zusagen richtet sich nach dem Erreichen von Zielen, die der Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahres festlegt. Der jährliche Zielbetrag für den Geldwert der Stock-Awards-Zusage bei 100 % Zielerreichung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 1 Mio. € und für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils 660.000 €. Abhängig von der Zielerreichung kann der tatsächliche Geldwert zwischen 0 % und 200 % des Zielbetrags liegen (Cap), d. h. beim Vorsitzenden des Vorstands maximal 2 Mio. € und bei den übrigen Mitgliedern des Vorstands jeweils maximal 1,32 Mio. € betragen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung gemessen. Die Anzahl der zugesagten Stock Awards ermittelt sich aus der Division des nach Feststellung der Zielerreichung vom Aufsichtsrat festgelegten Geldwerts durch den Schlusskurs der OSRAM Licht-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse am Zusagetag abzüglich der abgezinsten geschätzten Dividenden während des vierjährigen Erdienungszeitraums.
Nach Ablauf des Erdienungszeitraums von ca. vier Jahren ist der Wert der übertragenen Aktien auf maximal 250 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt. Dies entspricht beim Vorsitzenden des Vorstands 2,5 Mio. € und bei den übrigen Mitgliedern des Vorstands jeweils 1,65 Mio. €. Sofern die Höchstgrenze überschritten wird, verfällt eine entsprechende Anzahl an Aktienzusagen ersatzlos, wobei die Zahl der zu übertragenden Aktien abgerundet wird.
Der Aufsichtsrat kann bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen, die Auswirkungen auf den jeweils maßgeblichen Aktienkurs haben, beschließen, dass die Anzahl der Aktienzusagen nachträglich reduziert wird, dass anstelle der Übertragung von OSRAM Licht-Aktien nur ein Barausgleich in einer festzulegenden eingeschränkten Höhe erfolgt oder dass die Übertragung der Aktien aus fälligen Stock Awards bis zur Beendigung der kursbeeinflussenden Wirkung ausgesetzt ist. Der Aufsichtsrat kann zudem nach den Stock-Awards-Bedingungen im Einzelfall Bereinigungen des EPS-Werts bei außerordentlichen, vorab nicht bekannten Themen oder Entwicklungen vornehmen. Für den Fall, dass sich ein Mitglied des Vorstands eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat, steht es im Ermessen des Aufsichtsrats, je nach Schwere des Verstoßes die Stock Awards ersatzlos verfallen zu lassen (claw back).
Betragsmäßige Höchstgrenze der Gesamtvergütung
Die betragsmäßige Höchstgrenze der Gesamtvergütung liegt für den Vorsitzenden des Vorstands bei 6 Mio. € und für die übrigen Mitglieder des Vorstands bei jeweils 4 Mio. €. Die Gesamtvergütung errechnet sich aus der Summe aus gewährter Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr (inklusive Nebenleistungen und Versorgungszusagen und ohne Geldwert der langfristigen aktienbasierten Vergütung) und Zuflüssen aus aktienbasierten Vergütungsinstrumenten nach Ablauf des Erdienungszeitraums im jeweiligen Geschäftsjahr. Für die Bestimmung des Werts dieser Zuflüsse ist der Schlusskurs der OSRAM Licht-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsenhandelstag vor Übertragung der Aktie maßgeblich. Bei Frau Dahnke, deren Vergütung keine variablen Bestandteile vorsieht, wurde die Höchstgrenze auf 2,2 Mio. € festgelegt.
Sollte die betragsmäßige Höchstgrenze überschritten werden, erfolgt eine entsprechende Kürzung des Anspruchs auf Übertragung von Aktien aus zugesagten Stock Awards, wobei die Zahl der zu übertragenden Aktien abgerundet wird. Soweit diese Kürzung nicht ausreicht, um die betroffene betragsmäßige Höchstgrenze zu unterschreiten, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen oder die Rückerstattung von bereits gewährter Vergütung verlangen.
Versorgungszusagen
Die Mitglieder des Vorstands sind wie die Mehrzahl der inländischen Mitarbeiter des OSRAM Licht-Konzerns in die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) eingebunden. Im Rahmen der BOA erhalten die Mitglieder des Vorstands Beiträge, die ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben werden. Über die Höhe dieser Beiträge wird jährlich vom Aufsichtsrat entschieden; sie beträgt aktuell 28 % der Summe aus Grundvergütung und Zielbetrag des Bonus. Die Versorgungszusagen sind unverfallbar. Die Mitglieder des Vorstands haben ab dem 62. Lebensjahr einen Anspruch auf Leistungen aus der BOA, die nach Wahl des Berechtigten in Form einer Rente, eines Einmalbetrags oder in bis zu zwölf Jahresraten erbracht werden.
Weitere Regelungen des Vergütungssystems
Share Ownership Guidelines
Nach den Regelungen der Anstellungsverträge sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand OSRAM Licht-Aktien im Gegenwert eines erheblichen Teils ihrer jährlichen Grundvergütung bzw. - im Fall des Vorstandsvorsitzenden - eines die aktuelle jährliche Grundvergütung regelmäßig deutlich übersteigenden Betrags zu halten. Für den Vorstandsvorsitzenden liegt der Wert namentlich bei 200 %, für die übrigen Mitglieder des Vorstands bei jeweils 100 % der durchschnittlichen jährlichen Grundvergütung, die das jeweilige Mitglied des Vorstands in den vergangenen vier Jahren bezogen hat. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung ist nach einer Aufbauphase von gut vier Jahren zu erbringen und jährlich zu erneuern. Sinkt der Wert des aufgebauten Aktienbestands infolge von Kursverlusten der OSRAM Licht-Aktie unter den jeweils nachzuweisenden Betrag, ist das Vorstandsmitglied zum Nacherwerb verpflichtet. Die Richtlinien für den Aktienbesitz sind nicht Bestandteil des Vertrags mit Frau Dahnke, da der Aktienkurs von OSRAM zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit von Frau Dahnke bereits maßgeblich durch die Übernahmetransaktion beeinflusst wurde und ein Festhalten an der Halteverpflichtung nicht als sachgerecht angesehen wurde.
Regelungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit
Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ohne wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Cap). Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich anhand der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags und der Summe aus Grundvergütung sowie der im letzten Geschäftsjahr vor der Beendigung tatsächlich erhaltenen variablen Vergütung (Bonus und Geldwert der gewährten Stock Awards). Bei Frau Dahnke errechnet sich die Ausgleichszahlung anhand der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags und der Grundvergütung. Die Ausgleichszahlung ist zahlbar im Monat des Ausscheidens. Zudem wird einmalig ein Sonderbeitrag in die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) gewährt, der anhand der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags und des im Vorjahr gewährten BOA-Beitrags bemessen wird. Die vorgenannten Leistungen werden nicht erbracht, wenn die vorzeitige Beendigung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Gesellschaft besteht.
Endet der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds während einer laufenden Bestellungsperiode, wird die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) für das laufende Geschäftsjahr nur zeitanteilig gewährt und eine langfristige aktienbasierte Vergütung (Stock Awards) erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit der langfristigen aktienbasierten Vergütung bereits gewährte Stock Awards verfallen grundsätzlich ersatzlos. Gleiches gilt, wenn der Anstellungsvertrag endet, weil die Bestellung nach Ablauf der Bestellungsperiode auf Wunsch des Vorstandsmitglieds nicht verlängert wird oder weil ein wichtiger Grund vorliegt, der zu einem Widerruf der Bestellung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt hätte. Abweichend hiervon kann der Aufsichtsrat in Sonderfällen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, dass bereits gewährte Stock Awards zeitanteilig entsprechend dem bereits erfolgten Ablauf des Erdienungszeitraums zu ihrem Wert am Tag des Ausscheidens in bar abgefunden werden. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in jedem Fall nicht vor Ablauf des jeweiligen Erdienungszeitraums. Gewährte Stock Awards verfallen jedoch nicht, wenn der Anstellungsvertrag aufgrund von Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit oder Tod oder im Zusammenhang mit einer Ausgliederung, einem Betriebsübergang oder einem Wechsel der Tätigkeit innerhalb des jeweiligen Konzerns endet.
Führt ein Kontrollwechsel (Entstehen eines beherrschenden Einflusses auf die OSRAM Licht AG durch Stimmrechtsmehrheit, Unternehmensvertrag oder Verschmelzung) zu einer wesentlichen Änderung der Stellung des einzelnen Mitglieds des Vorstands, hat dieses Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das betreffende Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe von bis zu zwei Jahresvergütungen (Cap). In die Berechnung der Jahresvergütung werden die Grundvergütung sowie die erfolgsabhängigen Vergütungen (Bonus und Geldwert der gewährten Stock Awards) im letzten vor Vertragsbeendigung abgelaufenen Geschäftsjahr einbezogen. Etwaige noch nicht fällige Stock Awards bleiben unberührt. Eine Übertragung von Aktien in Erfüllung der Stock Awards erfolgt in jedem Falle nicht vor Ablauf des jeweiligen Erdienungszeitraums. Kein Abfindungsanspruch entsteht, wenn das betreffende Mitglied des Vorstands im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält oder binnen zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel in den Ruhestand getreten wäre. Eine Kontrollwechsel-Klausel wurde mit Frau Dahnke mit Blick auf die Anregung G.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht vereinbart. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung mit den übrigen Vorstandsmitgliedern bestand diese Anregung noch nicht.
Zur Abgeltung von Sachbezügen werden Ausgleichs- oder Abfindungsansprüche pauschal um 5 % des Ausgleichs- oder Abfindungsbetrags erhöht. Um Abzinsungen zu berücksichtigen und anderweitigen Verdienst anzurechnen, werden Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen zudem pauschal um 15 % gekürzt, sofern die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags mindestens sechs Monate betrug; die Kürzung bezieht sich jedoch nur auf den Teil der Ausgleichs- bzw. Abfindungsansprüche, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der Restlaufzeit des Vertrags ermittelt wurde.
D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung
Für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des OSRAM Licht-Konzerns besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung). Diese für jeweils ein Jahr abgeschlossene Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Die Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG bilden zugleich die Geschäftsführung der OSRAM GmbH. Haftungsrisiken aus dieser Tätigkeit sind ebenfalls abgedeckt. In der Police der OSRAM-D&O-Versicherung ist für die Vorstände der OSRAM Licht AG ein Selbstbehalt vereinbart, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.
Die Mitglieder des Vorstands sind zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die der OSRAM Licht-Konzern für seine Mitarbeiter und Organmitglieder abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.
C.4.2.2 Vergütung der Vorstandsmitglieder der OSRAM Licht AG im Geschäftsjahr 2020 auf Basis des Altsystems
Zielfestsetzung
Der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG hat nach Prüfung der Erreichung der vor Beginn des Geschäftsjahres 2020 durch den Aufsichtsrat festgelegten Ziele in seiner Sitzung am 5. November 2020 die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung (Bonus), der im Rahmen der langfristigen aktienbasierten Vergütung zu gewährenden Aktienzusagen (Stock Awards) für die Herren Dr. Berlien, Bank (zeitanteilig) und Dr. Kampmann sowie der Beiträge zur Altersversorgung (BOA) für die Herren Dr. Berlien, Bank (zeitanteilig), Dr. Kampmann sowie Frau Dahnke wie folgt festgelegt:
Kurzfristige variable Vergütung (Bonus)
Für die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele auf Konzernebene für organisches Umsatzwachstum, EBITDA-Marge und Free Cash Flow festgelegt. Die Zielparameter sind untereinander gleich gewichtet. Das organische Umsatzwachstum ist dabei definiert als Veränderung des Umsatzes des Unternehmens, bereinigt um Portfolio- und Währungseffekte. Das EBITDA wird dabei gemessen als Gewinn/Verlust vor Finanzergebnis, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Steuern sowie vor Abschreibungen für Abnutzungen und auf immaterielle Vermögenswerte. Die EBITDA-Marge ist als Quotient aus EBITDA und Umsatz definiert. Der Free Cash Flow wird ermittelt aus dem Zu-/Abfluss von Zahlungsmitteln aus laufender Geschäftstätigkeit, abzüglich des Zu-/Abflusses von Zahlungsmitteln für Investitionen in Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte. Der Aufsichtsrat hat ferner bestimmt, dass die Finanzkennzahlen EBITDA und Free Cash Flow bei der Feststellung der Zielerreichung um wesentliche Transformationskosten aus der Anpassung der operativen Strukturen aus laufenden Programmen und wesentliche M&A-Aktivitäten bereinigt werden sollen. Weitere Bereinigungen erfolgten nicht. Der Aufsichtsrat hat schließlich vor Geschäftsjahresbeginn entschieden, bei der Entscheidung über eine Anpassung der Auszahlungsbeträge für die variable Vergütung um bis zu 20 % nach oben oder nach unten insbesondere die Fortschritte in der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie sowie die erfolgreiche Umsetzung der Transformationsprojekte zu berücksichtigen. Dazu hat der Aufsichtsrat festgelegt, seine Entscheidung über die Anpassung insbesondere an der Erreichung von definierten Zwischenzielen in bestimmten strategischen Themenfeldern auszurichten.
Bei seiner Zielsetzung hat der Aufsichtsrat die vom Vorstand vorgelegte Jahresplanung für das Geschäftsjahr, die Entwicklung im Vergleich zu den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die Rahmenbedingungen in Gesamtwirtschaft und Lichtindustrie berücksichtigt.
Die Zielmessung wurde durch die disruptive Wirkung der COVID 19-Pandemie erschwert. Die tiefgreifenden Auswirkungen dieser Pandemie konnten bei der Festsetzung der Ziele für die variablen Vergütungsbestandteile zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 nicht berücksichtigt werden. Für den Bonus hat der Aufsichtsrat daher mit Beschluss vom 24. März 2020 von der für solche unvorhersehbaren Entwicklungen in den Bonus-Bedingungen niedergelegten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ziele außerordentlich zu kündigen. Diese Kündigung wurde zum 30. April 2020 wirksam, die Abrechnung der Monate Mai bis September 2020 erfolgte gemäß der Bonus-Bedingungen daher zu 100 %. Für die Monate Oktober 2019 bis März 2020 ergab sich eine Zielerreichung von 134 % auf Basis der festgelegten Zielparameter (organisches Umsatzwachstum, EBITDA-Marge und Free Cash Flow, jeweils bereinigt um vergütungsrelevante Sondereffekte). Für den Monat April 2020 betrug die Zielerreichung 0 %. Daraus ergab sich eine Gesamtzielerreichung von 108,7 % für das Geschäftsjahr 2020.
Auf der Grundlage der Ergebnisse im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen ferner entschieden, die sich aus der Zielerreichung ergebenden Auszahlungsbeträge nicht anzupassen. Bei dieser Entscheidung hat der Aufsichtsrat auch den Erreichungsgrad bei vorab festgelegten mehrjährigen strategischen Zielen berücksichtigt.
Langfristige aktienbasierte Vergütung
Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG entschieden, die Höhe der langfristigen aktienbasierten Vergütung wie in den Vorjahren am durchschnittlichen Ergebnis je Aktie des OSRAM Licht-Konzerns der vergangenen drei Geschäftsjahre (EPS-Wert) auszurichten. Auf der Grundlage der Bedingungen für OSRAM Stock Awards 2020 für den Vorstand der OSRAM Licht AG wurden die außerordentlichen Wirkungen der COVID-19-Pandemie bei der Zielmessung berücksichtigt und - analog zum oben beschriebenen Vorgehen bei der kurzfristigen variablen Vergütung (Bonus) - quantifiziert. Für die Monate Mai 2020 bis September 2020 wurde daher eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Für die Monate Oktober 2019 bis März 2020 ergab sich eine Zielerreichung von 111 % auf Basis des festgelegten Zielparameters (durchschnittliches Ergebnis je Aktie der letzten drei Geschäftsjahre). Für den Monat April 2020 betrug die Zielerreichung 0 %. Aufgrund dieser Vorgehensweise ergab sich eine Zielerreichung von 97,2 % für das Geschäftsjahr 2020.
Ausscheiden von Herrn Ingo Bank aus dem Vorstand
Im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit von Herrn Ingo Bank zum Ablauf des 30. April 2020 endete auch der Anstellungsvertrag zum selben Zeitpunkt. Für seine im Geschäftsjahr 2020 geleisteten Dienste wurde Herrn Bank gemäß Aufhebungsvereinbarung vom 6. März 2020 zeitanteilig die vertraglich vereinbarte Vergütung gewährt und vereinbart, die variablen Vergütungskomponenten auf Basis der Zielerreichungsgrade des Geschäftsjahres 2020 abzurechnen. Die Herrn Bank während seiner Vorstandstätigkeit gewährten Stock Awards, für die der Erdienungszeitraum im Zeitpunkt des Ausscheidens nicht abgelaufen war, wurden unverfallbar gestellt. Zudem wurde Herrn Bank ein Beitrag auf sein BOA-Versorgungskonto in Höhe von 336 Tsd. € zugesagt.
Gesamtvergütung
Aufgrund der vorgenannten Festsetzungen des Aufsichtsrats ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtvergütung (ohne Versorgungszusagen) der während des Geschäftsjahres 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €). Von dieser Gesamtvergütung entfielen 4,9 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €) auf die Barvergütung und 1,8 Mio. € (Vj. 0 Mio. €) auf die am 5. November 2020 gewährte aktienbasierte Vergütung.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 nach § 314 HGB bzw. DRS 17
Für die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder wurde folgende Gesamtvergütung nach § 314 HGB bzw. DRS 17 festgesetzt:
Vergütung der Mitglieder des Vorstands nach § 314 HGB bzw. DRS 17
in €
| Zum 30. September 2020 amtierende Vorstandsmitglieder | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Olaf Berlien Vorsitzender des Vorstands | Kathrin-Dahnke Finanzvorstand | Dr.-Stefan-Kampmann-Technikvorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| GJ 2020 | GJ 2019 | GJ 2020 | GJ 2019 | GJ 2020 | GJ 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ||||||
| Festvergütung (Grundvergütung) 1) | 892.500 | 900.000 | 697.500 | - | 595.000 | 600.000 |
| Nebenleistungen 2) | 197.719 | 182.336 | 13.217 | - | 24.204 | 45.971 |
| Summe | 1.090.219 | 1.082.336 | 710.717 | - | 619.204 | 645.971 |
| Erfolgsbezogene Komponenten | ||||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung, nicht aktienbasiert | ||||||
| Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | 978.300 | 154.080 | - | - | 652.200 | 102.720 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung, aktienbasiert | ||||||
| Langfristige variable Vergütung OSRAM Stock Awards (Erdienungszeitraum 4 Jahre) 3) 4) | 869.390 | - | - | - | 573.806 | - |
| Gesamtvergütung | 2.937.909 | 1.236.416 | 710.717 | - | 1.845.210 | 748.691 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||
|---|---|---|
| Ingo Bank 5) Finanzvorstand | ||
| --- | --- | --- |
| GJ 2020 | GJ 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
| Festvergütung (Grundvergütung) 1) | 350.000 | 600.000 |
| Nebenleistungen 2) | 91.399 | 40.240 |
| Summe | 441.399 | 640.240 |
| Erfolgsbezogene Komponenten | ||
| Ohne langfristige Anreizwirkung, nicht aktienbasiert | ||
| Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | 380.450 | 102.720 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung, aktienbasiert | ||
| Langfristige variable Vergütung OSRAM Stock Awards (Erdienungszeitraum 4 Jahre) 3) 4) | 334.727 | - |
| Gesamtvergütung | 1.156.575 | 742.960 |
1) Die Mitglieder des Vorstands haben für den Monat Mai 2020 als Solidarbeitrag zum Unternehmen in der Corona-Krise einen freiwilligen Gehaltsverzicht in Höhe von 10 % des Grundgehalts erklärt.
2) Die Nebenleistungen umfassen Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile z. B. aus der Bereitstellung von Dienstwagen, Zuschüssen zu Versicherungen, der Erstattung von Rechts-, Steuerberatungs-, Wohnungs- und Umzugskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen.
3) Der in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gemäß IFRS erfasste Aufwand aus Stock Awards für Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG belief sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 1,8 Mio. € und für das Geschäftsjahr 2019 auf 1,2 Mio. €. Damit entfielen im Geschäftsjahr 2020 folgende Aufwendungen auf die Mitglieder des Vorstands: Dr. Olaf Berlien 0,8 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €), Kathrin Dahnke 0 € (Vj. 0 €), Dr. Stefan Kampmann 0,4 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) und Ingo Bank (bis 30. April 2020) 0,6 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €).
4) Der den Angaben in der Tabelle zugrunde liegende, einem Stock Award beizumessende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt am 9. November 2020 betrug 39,82 € (Vj. wurde mangels Zuteilung von Stock Awards an die Vorstandsmitglieder nicht ermittelt). Für die im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands ergaben sich folgende Geldwerte bezogen auf einen Zielerreichungsgrad von 100 %: Dr. Olaf Berlien 1,0 Mio. € (Vj 1,0 Mio. €), Kathrin Dahnke 0 € (Vj. 0 €) und Dr. Stefan Kampmann 0,66 Mio. € (Vj. 0,66 Mio. €). Für ehemalige Mitglieder des Vorstands ergaben sich bezogen auf einen Zielerreichungsgrad von 100 % folgende Geldwerte: Ingo Bank 0,39 Mio. € bei zeitanteiliger Berechnung (Vj. 0,66 Mio. €).
5) Herr Ingo Bank ist mit Wirkung zum 30. April 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Im Zuge des Ausscheidens aus dem Vorstand wurde mit Herrn Bank im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung vom 6. März 2020 vereinbart, dass die ihm während seiner Mitgliedschaft im Vorstand gewährten aktienbasierten Vergütungsinstrumente unverfallbar gestellt werden und die jeweiligen Erdienungszeiträume gemäß Planbedingungen unberührt bleiben. Ferner wurde Herrn Bank ein Beitrag zur Altersversorgung in Höhe von 0,3 Mio. € gewährt.
Wert der zugeflossenen Zuwendungen
| in € | Zum 30. September 2020 amtierende Vorstandsmitglieder | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2020 | GJ 2019 | GJ 2020 (Min.) | GJ 2020 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Olaf Berlien Vorsitzender des Vorstands | ||||
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ||||
| Festvergütung (Grundvergütung) 1) | 892.500 | 900.000 | 892.500 | 892.500 |
| Versorgungsaufwand (Service Cost) | 519.204 | 498.338 | 519.204 | 519.204 |
| Nebenleistungen 2) | 197.719 | 182.336 | 197.719 | 197.719 |
| Summe | 1.609.423 | 1.580.674 | 1.609.423 | 1.609.423 |
| Erfolgsbezogene Komponenten | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung, nicht aktienbasiert Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | 978.300 | 154.080 | - | 2.160.000 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung, aktienbasiert Langfristige variable Vergütung OSRAM Stock Awards (Erdienungszeitraum 4 Jahre) 3) 4) | 869.390 | - | - | 2.500.000 |
| Gesamtvergütung | 3.457.113 | 1.734.754 | 1.609.423 | 6.269.423 |
| Kathrin Dahnke Finanzvorstand | ||||
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ||||
| Festvergütung (Grundvergütung) 1) | 697.500 | - | 697.500 | 697.500 |
| Versorgungsaufwand (Service Costs) | 219.209 | - | 219.209 | 219.209 |
| Nebenleistungen 2) | 13.217 | - | 13.217 | 13.217 |
| Summe | 929.926 | - | 929.926 | 929.926 |
| Erfolgsbezogene Komponenten | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung, nicht aktienbasiert Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | - | - | - | - |
| Mit langfristiger Anreizwirkung, aktienbasiert Langfristige variable Vergütung OSRAM Stock Awards (Erdienungszeitraum 4 Jahre) 3) 4) | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 929.926 | - | 929.926 | 929.926 |
| Dr. Stefan Kampmann Technikvorstand | ||||
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ||||
| Festvergütung (Grundvergütung) 1) | 595.000 | 600.000 | 595.000 | 595.000 |
| Versorgungsaufwand (Service Costs) | 342.668 | 332.098 | 342.668 | 342.668 |
| Nebenleistungen 2) | 24.204 | 45.971 | 24.204 | 24.204 |
| Summe | 961.872 | 978.069 | 961.872 | 961.872 |
| Erfolgsbezogene Komponenten | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung, nicht aktienbasiert Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | 652.200 | 102.720 | - | 1.440.000 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung, aktienbasiert Langfristige variable Vergütung OSRAM Stock Awards (Erdienungszeitraum 4 Jahre) 3) 4) | 573.806 | - | - | 1.650.000 |
| Gesamtvergütung | 2.187.878 | 1.080.789 | 961.872 | 4.051.872 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2020 | GJ 2019 | GJ 2020 (Min.) | GJ 2020 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ingo Bank Finanzvorstand 5) | ||||
| Erfolgsunabhängige Komponenten | ||||
| Festvergütung (Grundvergütung) 1) | 350.000 | 600.000 | 350.000 | 350.000 |
| Versorgungsaufwand (Service Costs) | 201.664 | 332.627 | 201.664 | 201.664 |
| Nebenleistungen 2) | 91.399 | 40.240 | 91.399 | 91.399 |
| Summe | 643.063 | 972.867 | 643.063 | 643.063 |
| Erfolgsbezogene Komponenten | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung, nicht aktienbasiert Kurzfristige variable Vergütung (Bonus) | 380.450 | 102.720 | - | 840.000 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung, aktienbasiert Langfristige variable Vergütung OSRAM Stock Awards (Erdienungszeitraum 4 Jahre) 3) 4) | 334.727 | - | - | 962.500 |
| Gesamtvergütung | 1.358.239 | 1.075.587 | 643.063 | 2.445.563 |
1) Die Mitglieder des Vorstands haben für den Monat Mai 2020 als Solidarbeitrag zum Unternehmen in der Corona-Krise einen freiwilligen Gehaltsverzicht in Höhe von 10 % des Grundgehalts erklärt.
2) Die Nebenleistungen umfassen Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile z. B. aus der Bereitstellung von Dienstwagen, Zuschüssen zu Versicherungen, der Erstattung von Rechts-, Steuerberatungs-, Wohnungs- und Umzugskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen.
3) Der in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gemäß IFRS erfasste Aufwand aus Stock Awards für Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG belief sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 1,8 Mio. € und für das Geschäftsjahr 2019 auf 1,2 Mio. €. Damit entfielen im Geschäftsjahr 2020 folgende Aufwendungen auf die Mitglieder des Vorstands: Dr. Olaf Berlien 0,8 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €), Kathrin Dahnke 0 € (Vj. 0 €), Dr. Stefan Kampmann 0,4 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) und Ingo Bank 0,6 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €).
4) Der den Angaben in der Tabelle zugrunde liegende, einem Stock Award beizumessende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt am 9. November 2020 betrug 39,82 € (Vj. wurde mangels Zuteilung von Stock Awards an die Vorstandsmitglieder nicht ermittelt). Für die im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands ergaben sich folgende Geldwerte bezogen auf einen Zielerreichungsgrad von 100 %: Dr. Olaf Berlien 1,0 Mio. € (Vj 1,0 Mio. €), Kathrin Dahnke 0 € (Vj. 0 €), Dr. Stefan Kampmann 0,66 Mio. € (Vj. 0,66 Mio. €) und Ingo Bank 0,39 Mio. € bei zeitanteiliger Berechnung (Vj. 0,66 Mio. €).
5) Herr Ingo Bank ist mit Wirkung zum 30. April 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Im Zuge des Ausscheidens aus dem Vorstand wurde mit Herrn Bank im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung vom 6. März 2020 vereinbart, dass die ihm während seiner Mitgliedschaft im Vorstand gewährten aktienbasierten Vergütungsinstrumente unverfallbar gestellt werden und die jeweiligen Erdienungszeiträume gemäß Planbedingungen unberührt bleiben. Ferner wurde Herrn Bank ein Beitrag zur Altersversorgung in Höhe von 0,3 Mio. € gewährt.
Zusätzliche Angaben zu aktienbasierten Vergütungsinstrumenten im Geschäftsjahr 2020
Der Bestand der von den während des Geschäftsjahres 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen (Stock Awards) hat sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
Bestand der von den amtierenden Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen in Stück
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2020 | Im Geschäftsjahr 2020 gewährt 1) | Im Geschäftsjahr 2020 nach Ablauf der Sperrfrist | Im Geschäftsjahr 2020 verfallen | Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Verfallbare Zusagen Stock Awards | Zusagen Stock Awards | Zusagen Stock Awards | Zusagen Stock Awards | Zusagen OSRAM Stock Awards | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 30. September 2020 amtierende Vorstandsmitglieder | |||||
| Dr. Olaf Berlien | 96.314 | - | 25.825 | - | 70.489 |
| Kathrin Dahnke 2) | - | - | - | - | - |
| Dr. Stefan Kampmann | 32.415 | - | - | - | 32.415 |
| Summe | 128.729 | - | 25.825 | - | 102.904 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | |||||
| Ingo Bank | 35.501 | - | - | - | 35.501 |
| Summe | 164.230 | - | 25.825 | - | 138.405 |
1) Im November 2019 wurden für das Geschäftsjahr 2019 keine Stock Awards zugesagt. Für den beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ergab sich dabei für die im Vorjahr zugesagten Stock Awards je zugesagter Aktie ein Wert von 28,91 €.
2) Mit Frau Dahnke wurde eine reine Festvergütung vereinbart. Aus diesem Grund hält sie keine Aktienzusagen.
Abfindung bzw. Barausgleich der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Stock Awards
Der Aufsichtsrat hat am 5. November 2020 beschlossen, dass die Stock Awards der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder (einschließlich Herrn Bank), soweit deren Sperrfrist im Herbst 2020 noch nicht abgelaufen ist, für den Fall des Wirksamwerdens des am 22. September 2020 zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum Preis von 45,54 € je OSRAM Stock Award in bar abgefunden werden sollen. Der Betrag von 45,54 € entspricht der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarten Abfindung gemäß § 305 AktG.
Für die Stock Awards der Vorstandsmitglieder (einschließlich Herrn Bank), bei denen die Sperrfrist im Herbst 2020 abgelaufen ist, hat der Aufsichtsrat gemäß der Planbedingungen anstelle einer Aktienübertragung einen Barausgleich beschlossen.
Versorgungszusagen
Die Höhe der Beiträge für die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) wird vom Aufsichtsrat jährlich neu festgelegt. Die Bereitstellung der BOA-Beiträge auf dem persönlichen Versorgungskonto erfolgt jeweils im auf das Ende des Geschäftsjahres folgenden Januar mit Wertstellung zum 1. Januar. Auf dem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) erteilt. Für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2019 wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage eines am 5. November 2020 vom Aufsichtsrat gefassten Beschlusses BOA-Beiträge in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) gewährt und den individuellen Versorgungskonten gutgeschrieben.
Die folgende Übersicht zeigt unter anderem die auf die während des Geschäftsjahres 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands entfallenden Beiträge (Zuführungen) zur BOA für das Geschäftsjahr 2020 in individualisierter Form:
Übersicht Versorgungszusagen der Vorstandsmitglieder
in €
| Beitrag insgesamt für | Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen ohne Entgeltumwandlungen 1) | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2020 | GJ 2019 | GJ 2020 | GJ 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 30. September 2020 amtierende Vorstandsmitglieder | ||||
| Dr. Olaf Berlien | 501.900 | 504.000 | 2.993.791 | 2.492.981 |
| Kathrin Dahnke | 195.300 | - | 219.209 | - |
| Dr. Stefan Kampmann | 334.600 | 336.000 | 1.465.794 | 1.131.310 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||
| Ingo Bank 2) | 336.000 | 336.000 | 1.415.040 | 1.083.340 |
1) Jeweils zum 30. September 2020 bzw. 2019.
2) Herrn Bank wurde im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand im April 2020 zugesagt, dass ihm für das Geschäftsjahr 2020 ein Beitrag zur Altersversorgung in Höhe von 336 Tsd. € gewährt wird.
Zum 30. September 2020 beliefen sich die Anwartschaftsbarwerte sämtlicher Pensionszusagen für ehemalige Vorstandsmitglieder der OSRAM Licht AG und deren jeweilige Hinterbliebene auf insgesamt 7,1 Mio. € (Vj. 5,4 Mio. €).
Sonstiges
Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Vorschüsse oder Kredite des Unternehmens.
C.4.2.3 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der OSRAM Licht AG geregelt. Demnach gelten folgende Grundvergütungen: 120 Tsd. € für den Aufsichtsratsvorsitzenden, 100 Tsd. € für jeden Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 65 Tsd. € für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 50 Tsd. €, jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses 15 Tsd. €, der Vorsitzende des Präsidiums 20 Tsd. € und jedes weitere Mitglied des Präsidiums 10 Tsd. €. Der Vorsitzende des Strategie- und Technologieausschusses erhält zusätzlich 15 Tsd. € und jedes andere Mitglied dieses Ausschusses 10 Tsd. €. Insgesamt sind jedoch die zusätzlichen Vergütungen für Tätigkeiten in Ausschüssen des Aufsichtsrats in Summe für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf 50 Tsd. €, den Vorsitzenden eines sonstigen vergüteten Ausschusses auf 22,5 Tsd. € und alle übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats auf 15 Tsd. € begrenzt.
Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so verringert sich seine Gesamtvergütung. Die Kürzung der Bezüge bezieht sich dabei auf ein Drittel der Gesamtvergütung. Dieses Drittel verringert sich prozentual gemäß dem Anteil der versäumten Sitzungen des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds (Anteil der Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Aufsichtsratssitzungen im jeweiligen Geschäftsjahr). Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören oder jeweils den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums oder der Ausschüsse erhalten die Mitglieder jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 €.
Auf der Grundlage dieser Regelungen ergeben sich im Geschäftsjahr 2020 folgende Vergütungen:
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
in €
| Geschäftsjahr 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundvergütung | Zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeit 2) | Sitzungsgeld | Gesamtvergütung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 30. September 2020 amtierende Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM Licht AG 1) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Peter Bauer | 120.000 | 22.500 | 9.500 | 152.000 |
| Klaus Abel 3) | 100.000 | 15.000 | 9.500 | 124.500 |
| Dr. Christine Bortenlänger | 65.000 | 15.000 | 8.500 | 88.500 |
| Johann Christian Eitner | 10.833 | - | 1.000 | 11.833 |
| Dr. Margarete Haase | 65.000 | 50.000 | 8.500 | 123.500 |
| Johann Peter Metzler | 16.667 | 2.500 | 1.500 | 20.667 |
| Alexander Müller 3) | 65.000 | 15.000 | 8.500 | 88.500 |
| Olga Redda 3) | 65.000 | 15.000 | 8.000 | 88.000 |
| Ulrike Salb | 65.000 | 15.000 | 8.500 | 88.500 |
| Dr. Thomas Stockmeier 4) | - | - | - | - |
| Irene Weininger 3) | 65.000 | 10.000 | 7.500 | 82.500 |
| Thomas Wetzel 3) | 65.000 | 15.000 | 9.500 | 89.500 |
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM-Licht AG | ||||
| Dr. Roland Busch 5) | 77.160 | 11.574 | 7.000 | 95.735 |
| Frank H. Lakerveld 5) | 54.167 | 8.333 | 6.500 | 69.000 |
| Arunjai Mittal 5) | 54.167 | 8.333 | 6.500 | 69.000 |
| Michael Knuth | - | - | - | - |
| Irene Schulz | - | - | - | - |
| Gesamt | 887.994 | 203.241 | 100.500 | 1.191.735 |
| Geschäftsjahr 2019 | ||
|---|---|---|
| Grundvergütung | Zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeit 2) | |
| --- | --- | --- |
| Zum 30. September 2020 amtierende Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM Licht AG 1) | ||
| --- | --- | --- |
| Peter Bauer | 116.364 | 21.818 |
| Klaus Abel 3) | 41.667 | 8.333 |
| Dr. Christine Bortenlänger | 63.030 | 14.545 |
| Johann Christian Eitner | - | - |
| Dr. Margarete Haase | 65.000 | 50.000 |
| Johann Peter Metzler | - | - |
| Alexander Müller 3) | 65.000 | 15.000 |
| Olga Redda 3) | - | - |
| Ulrike Salb | 65.000 | 15.000 |
| Dr. Thomas Stockmeier 4) | - | - |
| Irene Weininger 3) | 65.000 | 10.000 |
| Thomas Wetzel 3) | 65.000 | 15.000 |
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM-Licht AG | ||
| Dr. Roland Busch 5) | 93.939 | 14.091 |
| Frank H. Lakerveld 5) | 65.000 | 10.000 |
| Arunjai Mittal 5) | 65.000 | 10.000 |
| Michael Knuth | 66.667 | 13.333 |
| Irene Schulz | 65.000 | 15.000 |
| Gesamt | 901.667 | 212.120 |
| Geschäftsjahr 2019 | ||
|---|---|---|
| Zum 30. September 2020 amtierende Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM Licht AG 1) | Sitzungsgeld | Gesamtvergütung |
| --- | --- | --- |
| Peter Bauer | 9.000 | 147.182 |
| Klaus Abel 3) | 4.500 | 54.500 |
| Dr. Christine Bortenlänger | 7.500 | 85.076 |
| Johann Christian Eitner | - | - |
| Dr. Margarete Haase | 8.000 | 123.000 |
| Johann Peter Metzler | - | - |
| Alexander Müller 3) | 8.000 | 88.000 |
| Olga Redda 3) | - | - |
| Ulrike Salb | 8.000 | 88.000 |
| Dr. Thomas Stockmeier 4) | - | - |
| Irene Weininger 3) | 7.500 | 82.500 |
| Thomas Wetzel 3) | 9.500 | 89.500 |
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder der OSRAM-Licht AG | ||
| Dr. Roland Busch 5) | 7.000 | 115.030 |
| Frank H. Lakerveld 5) | 7.500 | 82.500 |
| Arunjai Mittal 5) | 7.500 | 82.500 |
| Michael Knuth | 4.500 | 84.500 |
| Irene Schulz | 8.000 | 88.000 |
| Gesamt | 96.500 | 1.210.288 |
1) Peter Bauer, Klaus Abel, Dr. Roland Busch (bis 28. Juli 2020), Dr. Christine Bortenlänger, Johann Christian Eitner (ab 3. August 2020), Dr. Margarete Haase, Frank H. Lakerveld (bis 28. Juli 2020), Johann Peter Metzler (ab 3. August 2020), Arunjai Mittal (bis 28. Juli 2020), Olga Redda, Dr. Thomas Stockmeier (ab 3. August 2020) und Thomas Wetzel waren während des Geschäftsjahres 2020 zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH erhält eine jährliche Vergütung von 7.500 €, alle übrigen Mitglieder von 5.000 €. Für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Zudem wird den Mitgliedern für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 € gewährt. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG ist und am betreffenden Sitzungstag bereits ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG erhält. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat der OSRAM GmbH erfolgt die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der ihm zustehenden Gesamtvergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen gegenüber den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Die vorgenannten Mitglieder des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der OSRAM GmbH folgende Grundvergütungen im abgelaufenen Geschäftsjahr: Peter Bauer als Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH 7.500 €, Klaus Abel 5.000 €, Dr. Roland Busch 3.241 €, Dr. Christine Bortenlänger und Dr. Margarete Haase je 4.583 €, Frank H.
Lakerveld und Arunjai Mittal je 4.167 €, Johann Christian Eitner und Johann Peter Metzler je 833 € und alle übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats 5.000 €.
2) Peter Bauer als Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG, des Präsidiums sowie des Strategie- und Technologieausschusses, Klaus Abel als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und als Mitglied des Präsidiums und des Strategie- und Technologieausschusses (ab 7. Mai 2019), Dr. Christine Bortenlänger als Mitglied des Prüfungsausschusses, Dr. Roland Busch als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Präsidiums und des Prüfungsausschusses (bis 28. Juli 2020), Dr. Margarete Haase als Vorsitzende des Prüfungsausschusses (seit 20. Februar 2018) und Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses (ab 28. Juli 2020), Michael Knuth als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Präsidiums und des Strategie- und Technologieausschusses (bis 7. Mai 2019), Frank H. Lakerveld als Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses (bis 28. Juli 2020), Johann Peter Metzler als Mitglied des Präsidiums und des Prüfungsausschusses (ab 3. August 2020), Arunjai Mittal als Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses (bis 28. Juli 2020), Alexander Müller, Olga Redda (ab 1. Oktober 2019), Ulrike Salb und Irene Schulz (bis 30. September 2019) jeweils als Mitglieder des Prüfungsausschusses, Irene Weininger als Mitglied des Strategie- und Technologieausschusses sowie Thomas Wetzel als Mitglied des Präsidiums und des Strategie- und Technologieausschusses erhielten für ihre Ausschusstätigkeit in den Geschäftsjahren 2019 bzw. 2020 jeweils eine zusätzliche Vergütung, die bei Übernahme bzw. Beendigung der Ausschusstätigkeit während des Geschäftsjahres zeitanteilig gewährt wurde. Die übrigen Ausschüsse des Aufsichtsrats sind vergütungslos.
3) Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, die Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) vertreten, sowie die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben erklärt, ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
4) Dr. Thomas Stockmeier hat auf seine Vergütung als Mitglied der Aufsichtsräte der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH und von Ausschüssen, einschließlich der Sitzungsgelder, verzichtet.
5) Die Herren Dr. Roland Busch, Arunjai Mittal und Frank H. Lakerveld haben ihre Mandate als Mitglieder der Aufsichtsräte der OSRAM Licht AG und der OSRAM GmbH mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juli 2020 niedergelegt. Als Nachfolger hat das Amtsgericht München - Registergericht - mit Beschluss vom 29. Juli 2020 die Herren Dr. Thomas Stockmeier, Johann Peter Metzler und Johann Christian Eitner bestellt.
Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2020 vom Unternehmen keine Vorschüsse oder Kredite.
C.5 Nichtfinanzieller Konzernbericht
C.5.1 Über diesen Bericht
Dieser Bericht ist der nichtfinanzielle Bericht für den OSRAM Licht-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. 289c bis 289e Handelsgesetzbuch (HGB).
Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich alle Angaben auf die fortgeführten Geschäftsbereiche des OSRAM Licht-Konzerns 1) . Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurde bekanntgegeben, die Geschäfte von OSRAM CONTINENTAL neu aufzustellen. Es ist geplant ist, die eingebrachten Geschäfte zu trennen und in die jeweiligen Gesellschafterunternehmen zu überführen.
Am 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, den Vorstand auf zwei Personen zu verkleinern und mit Dr. Stefan Kampmann, Technikvorstand (CTO), in Verhandlungen über eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags einzutreten. Mit Umlaufbeschluss vom 16. November 2020 hat der Aufsichtsrat der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Dr. Kampmann zum Ablauf des 30. November 2020 sowie dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt. Die bisherigen Aufgaben des Technikvorstands, darunter auch Quality Management & Operations und Environmental, Health & Safety, hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Geschäftsverteilung des Vorstands zum 1. Dezember 2020 auf den Vorstandsvorsitzenden übertragen, mit Ausnahme von Procurement & Supply Chain (inkl. Logistik) und Information Technology, die dem Finanzressort zugeordnet wurden.
Aufgrund der unterschiedlichen Wesentlichkeitsdefinitionen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) und der Global Reporting Initiative (GRI) kommt bei dem vorliegenden nichtfinanziellen Konzernbericht kein Rahmenwerk zum Einsatz, wohingegen der jährliche Nachhaltigkeitsbericht des OSRAM Licht-Konzerns den Standards der GRI folgt. Wir orientieren uns beim vorliegenden Bericht - beispielsweise bei Definitionen von Kennzahlen - jedoch an den Definitionen des GRI-Rahmenwerks.
Der nichtfinanzielle Konzernbericht behandelt wesentliche Themen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Belange erforderlich sind. Die Festlegung der Themen erfolgt mithilfe einer Wesentlichkeitsanalyse. Dabei bewerten interne Experten aus allen Business Units und einschlägigen Zentralfunktionen die möglichen Themen im Hinblick auf ihre Geschäftsrelevanz sowie mögliche - insbesondere negative - Auswirkungen. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Workshop konsolidiert, validiert und vom Vorstand verabschiedet. Als wesentliche Themen wurden identifiziert: Energieeffizienz, Treibhausgase und Klimawandel, Rohstoffe und Materialien, Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheit, Personalentwicklung, Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität, Produktsicherheit, Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten, Kundenbeziehung sowie Antikorruption und Bestechung.
Die beschriebene Analyse wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2018 durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte erneut eine Überprüfung, ob aufgrund möglicher signifikanter Veränderungen wesentlicher externer und unternehmensinterner Einflussfaktoren eine Erneuerung oder Anpassung der Wesentlichkeitsanalyse notwendig wäre. Die Überprüfung zeigte, dass sich keine signifikanten Veränderungen mit Geschäftsrelevanz oder möglichen signifikanten negativen Auswirkungen ergaben.
Der nichtfinanzielle Bericht für den OSRAM Licht-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 unterliegt der Prüfung durch den Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG. Darüber hinaus wurde er im Auftrag des Aufsichtsrats von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagement (ISAE) 3000 (Revised) unterzogen.
1) OSRAM Licht AG und ihre Tochtergesellschaften; assoziierte Unternehmen sind nicht enthalten.
Das Geschäftsjahr 2020 des OSRAM Licht-Konzerns war durch die globale COVID-19-Pandemie beeinflusst.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden im Zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse beschrieben. Auswirkungen ergaben sich auch auf die nichtfinanziellen Belange, beispielsweise hinsichtlich des Gesundheitsschutzes von Mitarbeitern. Als Folge der Pandemie ging in manchen Bereichen die Nachfrage signifikant zurück, entsprechend wurde die Produktion gedrosselt. Dies hatte Effekte auf Energieverbrauch und Emissionen. Informationen zu den Auswirkungen auf die einzelnen Belange finden sich in den entsprechenden Unterkapiteln.
C.5.2 Geschäftsmodell
Der OSRAM Licht-Konzern und sein Geschäftsmodell sind im Zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten > A.1.1.1 Geschäftsmodell und > A.1.1.3 Organisation und Berichtsstruktur beschrieben.
Im Abschnitt > A.2.2 Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse wird auch auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie eingegangen. Allgemeine Informationen zu den Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange finden sich unter > C.5.1 Über diesen Bericht.
C.5.3 Nichtfinanzielle Risiken
Aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus unseren Geschäftsbeziehungen entstehen mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft. Mögliche nichtfinanzielle Risiken sind seit dem Geschäftsjahr 2019 Bestandteil der unternehmensweiten Abfrage, Bewertung und Nachverfolgung von Risiken und Chancen durch das Risikomanagement und in die Risikoberichterstattung integriert > A.4.2 Risiko- und Chancenbericht. Im Geschäftsjahr 2020 konnte kein Risiko identifiziert werden, das sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Belange hat. Diese Betrachtung schließt potenzielle Risiken für nichtfinanzielle Belange durch die COVID-19-Pandemie ein. Wir beobachten die weltweite Entwicklung genau, inklusive einer möglichen weiteren Ausbreitung.
C.5.4 Umweltbelange
Als global tätiges und produzierendes Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz bewusst.
Für die Umweltbelange wurden in der unter > C.5.1 Über diesen Bericht beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse und in Abstimmung mit dem Vorstand insbesondere die Themen - Energieeffizienz, - Treibhausgase und Klimawandel sowie - Rohstoffe und Materialien als wesentlich für den OSRAM Licht-Konzern identifiziert.
Als Industrieunternehmen verbrauchen wir natürliche Ressourcen und verursachen durch unsere Produktion Treibhausgas-Emissionen. Um unsere Verantwortung wahrzunehmen, haben wir uns zum Einsatz eines ressourcenschonenden Umweltmanagements und der Entwicklung fortschrittlicher energieeffizienter Produkte verpflichtet.
So unterhalten z. B. alle Produktionsstandorte sowie die Konzernzentrale Umwelt- und Energiemanagementsysteme, die nach dem internationalen Standard ISO 14001 sowie an allen europäischen Standorten zusätzlich nach ISO 50001 zertifiziert sind. Im Rahmen der Umweltberichterstattung erfasst OSRAM Daten, unter anderem zu Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die berücksichtigten Daten umfassen 99 % der eigenen Umweltauswirkungen 2) bzw. die Standorte, an denen zusammen 86 % aller Mitarbeiter beschäftigt sind.
Die Gesamtverantwortung für Umweltschutz, Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsschutz für den OSRAM-Konzern liegt beim Technikvorstand (CTO), der die Aufgaben und Weisungsbefugnis an den Leiter der zentralen Abteilung Environmental Protection, Health and Safety (EHS) delegiert hat. Über wesentliche Entwicklungen berichtet die EHS-Abteilung regelmäßig direkt an den Vorstand.
2) Die Abschätzung erfolgt anhand des Energieverbrauchs, der im Zusammenhang mit Umweltauswirkungen von OSRAM als relevanteste Größe betrachtet wird.
Bei OSRAM CONTINENTAL findet keine formale Delegierung der Verantwortung für Umweltschutz, Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsschutz der Geschäftsführung an eine Fachabteilung statt. Die operative Umsetzung liegt bei der Leitung EHS von OSRAM CONTINENTAL.
EHS koordiniert Umweltschutzvorgaben, überwacht Ergebnisse und entwickelt das Umweltmanagementsystem kontinuierlich weiter. Hierzu erlässt die Abteilung neben der übergreifenden EHS-Konzernrichtlinie unternehmensweit gültige Richtlinien zu den Bereichen industrieller und produktbezogener Umweltschutz, Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz sowie Gefahrguttransport und Brandschutz. Die zwingende Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und Gesetze auf lokaler, regionaler und globaler Ebene ist dabei klar vorgegeben. Wie in unserer im Internet publizierten EHS-Politik beschrieben, bezieht sich diese Verpflichtung auch auf Fusionen und Übernahmen sowie zugehörige Überprüfungen.
Im Berichtszeitraum wurden in einem Fall ein Bußgeld von über 10.000 € aufgrund eines Verstoßes gegen abwasserrechtliche Bestimmungen am Standort Wuxi (China) gegen OSRAM verhängt.
C.5.4.1 Energieeffizienz
Relevanz
Angesichts des Klimawandels ist die Optimierung der Energieeffizienz der eigenen Geschäftstätigkeit ein wichtiger Aspekt der unternehmerischen Verantwortung von OSRAM. Als Industrieunternehmen verbraucht OSRAM primäre und sekundäre Energie, wobei Elektrizität respektive Erdgas als Energieträger eine dominierende Rolle spielen. Relevant sind dabei vor allem die Produktionsstandorte, untergeordnet auch die Konzernzentrale und größere Entwicklungszentren. Durch die Steigerung der Energieeffizienz unserer eigenen Geschäftstätigkeit werden zudem Kosten eingespart.
Neben diesen Optimierungen innerhalb der eigenen Produktion können OSRAM-Produkte und -Lösungen auch dazu beitragen, den Energieverbrauch und daraus resultierende Emissionen bei unseren Kunden zu reduzieren, und so neben der Einsparung an Energiekosten auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verbesserung der Energieeffizienz unserer Produkte ist daher ein wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung und Zufriedenheit unserer Kunden.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Die Abteilung Environmental Protection, Health and Safety (EHS) übt bei OSRAM die Richtlinienkompetenz im Bereich Umweltschutz aus, erlässt konzernweit geltende Richtlinien und überprüft regelmäßig deren Einhaltung > C.5.4 Umweltbelange. Die Umsetzung dieser zentralen EHS-Vorgaben liegt, basierend auf unserem Geschäftsmodell, bei unseren Business Units. Diese tragen auch die Verantwortung für die umweltverträgliche Gestaltung von Produkten und deren Energieeffizienz bei Herstellung und Nutzung.
Die Konzernzentrale sowie alle Produktions- und Entwicklungsstandorte, die die Schwelle eines jährlichen Verbrauchs von 1.400 Megawattstunden (MWh) überschreiten, verfolgen Energieeffizienzprogramme, um einerseits die Umwelt zu entlasten und andererseits die Produktionskosten wettbewerbsfähig zu gestalten. Das Energiemanagement in unserer Produktion wird durch das weltweite EHS-Managementsystem gesteuert. Für die genannten OSRAM-Standorte ist ein Energiemanagementsystem verpflichtend. Dieses beinhaltet auch die Bewertung im regulativen Umfeld sowie potenzieller Verbesserungsmaßnahmen.
Beim Betrieb unserer Produktionsstandorte setzen wir grundsätzlich auf einen gleichermaßen wirtschaftlichen wie umweltfreundlichen Energiemix. OSRAM unterscheidet für die Messung und Berichterstattung bisher nicht zwischen erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie, kann aber in Deutschland die Menge von Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern ausweisen. Relative Verbrauchsziele werden jährlich auf Standortebene gesetzt und über die Planzahlen für Produktion und Umsatz zu einem globalen spezifischen Ziel (MWh Stromverbrauch pro 1 Mio. € Umsatz) für den Energieverbrauch aggregiert. Diese Ziele verfolgt und überprüft OSRAM auf Konzernebene im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung sowie in Energy Efficiency Reviews mit den jeweiligen Leitern der operativen Geschäftseinheiten.
Aufgrund des angestrebten langfristigen Wachstums und dem damit verbundenen potenziellen Aufbau von weiteren Fertigungskapazitäten sowie des sich verändernden Produktportfolios hin zu Produkten mit größerer Wertschöpfungstiefe, berichten wir keine absoluten Ziele. Vielmehr stellen wir bei unserer Zielsetzung den absoluten Energieverbrauch in Megawattstunden ins Verhältnis zum erzielten Umsatz. Diese spezifische Zielgröße - Energieverbrauch in MWh pro 1 Mio. € Umsatz - ist somit im Zeitverlauf vergleichbar.
In Bezug auf die Energieeffizienzverbesserungen der OSRAM-Produkte wollen wir unseren Kunden Transparenz bieten. Für ausgewählte Produkte - stellvertretend für Produktfamilien - ermittelt OSRAM Lebenszyklusanalysen (Life Cycle Assessments, LCA) in Anlehnung an die Umweltmanagement-Standards ISO 14040 und 14044. Die Ergebnisse daraus stehen unseren Kunden und der Öffentlichkeit auf der OSRAM-Homepage zur Verfügung. OSRAM deckt mit diesen Aktivitäten einen Großteil seines Produktportfolios ab. Bei allen Produktfamilien zeigt sich, dass die Nutzungsphase beim Kunden innerhalb des Lebenszyklus unserer Produkte die größten Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Ziele
OSRAM strebt mit seinen Energieeffizienzaktivitäten in der Produktion weiterhin eine fortlaufende Verbesserung auf Standortebene an.
Das für das Geschäftsjahr 2020 festgelegte Ziel für den OSRAM Licht-Konzern lag bei 199 MWh pro 1 Mio. € Umsatz und damit leicht unter dem erreichten Vorjahresniveau von 203 MWh pro 1 Mio. € Umsatz. Zum Zeitpunkt der Zielsetzung gingen wir von einer Stabilisierung des Marktumfelds gegenüber dem Vorjahr aus. Außerdem beinhaltete die Planung für das Geschäftsjahr 2020 eine stabile Auslastung unter hohen Volumina.
Mittelfristig streben wir weiterhin an, den beschriebenen spezifischen Energieverbrauch auch auf Konzernebene fortlaufend zu reduzieren >C.5.4.2 Treibhausgase und Klimawandel - Ziele.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Im Geschäftsjahr 2020 lag der Energieverbrauch von OSRAM bei 663.100 MWh und somit deutlich unter dem Wert des Vorjahres (703.600 MWh).
Während die ersten beiden Quartale noch vergleichbar mit denen des Vorjahres waren, verzeichneten wir besonders im dritten Quartal einen starken Abfall. Hier kann man direkt die Folgen der COVID-19-Pandemie ablesen: Zum einen waren wir von behördlich angeordneten Maßnahmen wie vorübergehenden Werksschließungen in China (Verlängerung der Feiertage zum chinesischen Neujahrsfest) und Italien (landesweiter Lockdown), aber auch von begrenzten zur Arbeit zugelassenen Mitarbeiterzahlen in Malaysia betroffen. Dies betraf die Standorte Wuxi, Kunshan, Foshan (alle China), Treviso, Bergamo (beide Italien), Kulim und zum Teil Penang (beide Malaysia). Zum anderen sank durch die Pandemie die Nachfrage, insbesondere in Geschäftsfeldern wie Automotive und Unterhaltung, signifikant. Als Folge war OSRAM gezwungen, die Produktion an vielen Standorten zu reduzieren und durch Maßnahmen wie Kurzarbeit sowie Zwangs- und Betriebsurlaub zu begleiten > C.5.6.2 Faire Arbeitsbedingungen. Dadurch erfolgten jeweils mehrwöchige Werksschließungen unter anderem an den Standorten Berlin, Herbrechtingen, Schwabmünchen sowie Hillsboro, Warren und Exeter (letztere alle USA).
Eine weitere messbare Reduktion des Energieverbrauchs - wenn diese auch in der Gesamtbetrachtung gering ausfiel - ergab sich aus der Reduktion des Infektionsrisikos durch die Verlagerung von Tätigkeiten ins Home-Office, wo dies möglich war. Diese Maßnahme galt natürlich in erster Linie der Reduktion des Infektionsrisikos.
Im Berichtsjahr wurden wieder Energieeinsparungen durch zahlreiche Effizienzmaßnahmen an unseren Standorten in allen drei Regionen erzielt. Dabei wurden z. B. Optimierungen an Lüftung, Kühlwasser und Druckluft vorgenommen und auch weiter herkömmliche Lichtsysteme durch LED-Beleuchtung ersetzt. Quantitative Ausführungen folgen in unserem Nachhaltigkeitsbericht, dessen Veröffentlichung für Januar 2021 geplant ist.
Während die absoluten Verbrauchszahlen wie oben beschrieben gesunken sind, haben wir im Geschäftsjahr 2020 das Ziel des zum Umsatz skalierten Energieverbrauchs mit 218 MWh pro 1 Mio. € Umsatz um knapp 10 % verfehlt. Auch bei dieser Kennzahl ist der Einfluss der COVID-19-Pandemie ersichtlich. Spätestens ab dem dritten Quartal kam es - erneut und wie im Vorjahr - zu einer verringerten Auslastung unserer Produktionsstätten. Diese Unterauslastung korrelierte jedoch weder mit der Reduktion des Energieverbrauchs noch mit dem Abfallen des Umsatzes linear. Ins Gewicht fallen dabei insbesondere die Halbleiterstandorte mit hohen Anforderungen an die Infrastruktur (Klimatisierung), die weitgehend unabhängig vom Produktionsvolumen aufrechterhalten werden müssen.
Kennzahlen - Energieeffizienz
in MWh
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Primärenergieverbrauch | 156.900 | 163.600 |
| Erdgas | 131.800 | 133.500 |
| Flüssiggas, Diesel für Vor-Ort-Einsatz, Heizöl, Wasserstoff | 25.100 | 30.100 |
| Sekundärenergieverbrauch | 506.200 | 540.000 |
| Elektrizität | 476.800 | 508.900 |
| davon Anteil erneuerbarer Energien in % | 27 | 25 |
| Fernwärme und Dampf | 29.100 | 30.800 |
| Selbsterzeugte erneuerbare Energie | 300 | 300 |
| Summe Energieverbrauch (Primär- und Sekundärenergie) | 663.100 | 703.600 |
| Zielsetzung spezifischer Energieverbrauch in MWh pro 1 Mio. € Umsatz | 199 | 194 |
| Spezifischer Energieverbrauch in MWh pro 1 Mio. € Umsatz | 218 | 203 |
C.5.4.2 Treibhausgase und Klimawandel
Relevanz
Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, die auch OSRAM betrifft. Die durch unseren Energieverbrauch verursachten direkten und indirekten Treibhausgas-Emissionen, vorwiegend von CO2, tragen zum Klimawandel bei. Daneben entstehen treibhauswirksame Emissionen auch in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dieser Verantwortung stellt sich OSRAM und hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral in der eigenen operativen Tätigkeit (Scope 1 und 2) zu wirtschaften.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Die Abteilung Environmental Protection, Health and Safety (EHS) übt bei OSRAM die Richtlinienkompetenz im Bereich Umweltschutz aus, erlässt konzernweit geltende Richtlinien und überprüft regelmäßig deren Einhaltung > C.5.4 Umweltbelange. OSRAM orientiert sich bei der Erfassung und Berichterstattung seiner CO2-Emissionen in
| ― | Scope-1 direkte Emissionen durch den Verbrauch von Energieträgern, |
| ― | Scope-2 indirekte Emissionen durch den Einsatz sekundärer Energieträger wie Elektrizität oder Fernwärme, |
| ― | Scope-3 dem Unternehmen zuzurechnende Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen im Lebenszyklus unserer Produkte, wie z. B. die Emissionen, die durch die Nutzung der Produkte entstehen, 3) |
am anerkannten Standard des Greenhouse Gas (GHG) Protocol und der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD). Daher weisen wir unsere Scope 2-Emissionen sowohl nach dem "market-based-accounting" (market-based) auf Basis des anbieterspezifischen Emissionsfaktors und zum anderen nach dem "location-based-accounting" (location-based) auf Basis des regionalen oder nationalen Netzdurchschnitts aus.
Die Erfassung der Emissionsreduktion für die o.g. Scope 1- und Scope 2-Emissionen erfolgt auf Basis von Energieverbrauchsmessungen, die auf Standortebene absolut erfasst und unter Berücksichtigung entsprechender Umrechnungsfaktoren auf globaler Ebene im Verhältnis zum Umsatz skaliert werden.
Ziele
Im November 2019 verkündete OSRAM ein unternehmensweites Klimaziel, seine CO2-Bilanz (Scope 1 und 2) aus eigenem Betrieb bis 2030 auf null zu reduzieren. Dies soll durch Energieeffizienzmaßnahmen, den Einsatz erneuerbarer Energien und als letztes Mittel durch Kompensation der verbleibenden Emissionen über Zertifikate und damit verbundene Klimaschutzprojekten erreicht werden. Mittelfristig sollen auch Emissionen aus unserer vor- und nachgelagerten Lieferkette berücksichtigt werden. OSRAM setzt sich weiterhin jährlich Ziele zur Reduktion seiner Scope 1- und Scope 2-Emissionen (market-based). Analog zu der Zielsetzung im Bereich Energieeffizienz > C.5.4.1 Energieeffizienz - Ziele haben wir auch für die Reduktion der CO2-Emissionen ein relatives Ziel skaliert zum Umsatz definiert. Hierbei werden die aus eigener Tätigkeit entstandenen Scope 1- und Scope 2-Emissionen (market-based) ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt.
3) Weiterführende Informationen zu Scope 3 und den Empfehlungen der TCFD werden im Nachhaltigkeitsbericht 2020 des OSRAM Licht-Konzerns erläutert, der voraussichtlich im Januar 2021 veröffentlicht wird.
Da unsere CO2-Emissionsziele und Energieeffizienzziele miteinander verknüpft sind, sind die Entwicklungen hier entsprechend. Das für das Geschäftsjahr 2020 festgelegte Ziel für den OSRAM Licht-Konzern für die kombinierten Scope 1- und Scope 2-Emissionen lag bei 76 Tonnen pro 1 Mio. € Umsatz.
Zur Umsetzung unserer Klimastrategie werden wir eine Klima-Roadmap, mit konkreten, nicht zu überschreitenden Emissionsmengen, einführen. Diese Roadmap ist bisher noch nicht abschließend verabschiedet.
Wir haben jedoch schon eine neue Kenngröße "Abweichung von der Klima-Roadmap" eingeführt. Für das Geschäftsjahr 2020 haben wir uns zum Ziel gesetzt, absolut nicht mehr Treibhausgase als im Vorjahr zu emittieren (265.500 Tonnen CO2). Bei der Bestimmung der Bezugsgröße haben wir die nicht mehr im Reporting befindlichen Standorte Chennai (Indien), Manila (Philippinen), Augsburg und Regensburg-West herausgerechnet. Diese wurden verkauft bzw. geschlossen oder fielen in ihrer Umwelt-Relevanz unter unsere Kriterien.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Absolut betrachtet lagen die CO2-Emissionen (Scope 1 und 2, market-based) im Geschäftsjahr 2020 mit 236.300 Tonnen deutlich unter dem Vorjahr (268.900 Tonnen) und auch 11 % unter unserem ersten angestrebten Schritt zur Klimaneutralität (265.500 Tonnen).
Zur Erreichung des neuen Ziels haben wir uns entschlossen, in Deutschland gezielt nur noch Strom aus erneuerbaren Energien einzukaufen, wo uns dies durch direkten Bezug möglich ist. Seit Anfang des Kalenderjahres 2020 werden die Standorte Regensburg, Berlin, Herbrechtingen, Schwabmünchen und die Konzernzentrale in München mit CO2-neutralem Strom versorgt.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 in Deutschland rund 130.100 MWh (Vj. 127.900 MWh) Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen beschafft. Dadurch konnten 52.400 Tonnen CO2 (Vj. 54.300 Tonnen CO2) vermieden werden. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Elektrizitätsverbrauch stieg dabei auf 27 % (Vj. 25 %) > C.5.4.1 Energieeffizienz, Tabelle Kennzahlen - Energieeffizienz.
Die oben beschriebene Reduktion gegenüber dem Vorjahreswert, korrigiert um die nicht mehr im Reporting befindlichen ehemaligen Standorte, setzt sich aus mehreren Beiträgen zusammen: Etwa 50 %, oder 14.600 Tonnen CO2, gehen auf den Einkauf von Elektrizität aus erneuerbarer Energie in Deutschland zurück. Einen großen Einfluss hatten weiterhin die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundene Rückgang im Energieverbrauch, wie in > C.5.4.1 Energieeffizienz beschrieben. Zu der Senkung der Emissionen trugen auch die bereits erwähnten Effizienzmaßnahmen an den Standorten in Höhe von 2.900 Tonnen CO2 > C.5.4.1 Energieeffizienz sowie lokale Dekarbonisierung der Netze wie in der Region China-Ost bei.
Analog den unter > C.5.4.1 Energieeffizienz zur spezifischen Energiekennzahl ausgeführten Erläuterungen zur Zielerreichung wurde das spezifische CO2-Ziel bei einem Ergebnis von 78 Tonnen pro 1 Mio. € Umsatz um 3 % verfehlt. Die Abweichung fiel jedoch geringer aus, im Wesentlichen durch den Einkauf des Stroms aus rein erneuerbaren Quellen in Deutschland.
Kennzahlen - Treibhausgase und Klimawandel
CO2-Emissionen in Tonnen
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| GHG Scope 1-Emissionen | 29.200 | 30.200 |
| Erdgas | 26.500 | 26.800 |
| Flüssiggas, Diesel für Vor-Ort-Einsatz, Heizöl | 2.700 | 3.400 |
| GHG Scope 2-Emissionen (market-based) | 207.100 | 238.700 |
| Elektrizität | 200.000 | 231.000 |
| Fernwärme und Dampf | 7.100 | 7.700 |
| GHG Scope 2-Emissionen (location-based) | 260.500 | 279.600 |
| Summe aus GHG Scope 1- und Scope 2-Emissionen (market-based) | 236.300 | 268.900 |
| Zielsetzung spezifische CO2-Emissionen aus eigener Tätigkeit (Scope 1 und 2) in Tonnen pro 1 Mio. € Umsatz | 76 | 72 |
| Spezifische CO2 Emissionen aus eigener Tätigkeit (Scope 1 und 2) in Tonnen pro 1 Mio. € Umsatz | 78 | 78 |
Im Geschäftsjahr 2020 ist OSRAM zum zweiten Mal durch CDP, der weltweit größten Ranking-Plattform zum Klimaschutz, bewertet worden. Dabei verbesserte sich das Ergebnis von zuvor C ("Awareness" (Bewusstsein)) auf B- ("Management"). Auch im Geschäftsjahr 2020 hat OSRAM wieder an der CDP-Abfrage teilgenommen. Die Ergebnisse werden im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 erwartet.
C.5.4.3 Rohstoffe und Materialen
Relevanz
Bei der Herstellung unserer Produkte kommen eine Vielzahl von Rohstoffen und Materialien zum Einsatz, die zum Teil auch in den Produkten verbleiben. Ebenso bedingt das OSRAM-Produktportfolio auch den Einsatz von Materialien, die aufgrund ihrer Herkunft (Demokratische Republik Kongo und angrenzende Länder) potenziell als Konfliktmineralien eingestuft werden könnten > C.5.7 Achtung der Menschenrechte.
OSRAM konzentriert sich auf die Kontrolle und Reduktion von gefährlichen und kritischen Stoffen. Aber auch generell ist uns ein ressourcenschonender Umgang mit Materialien wichtig, da er sich positiv auf die Umwelt und auch auf die Kostenposition unserer Produkte auswirkt und wir dadurch die Akzeptanz unserer Produkte beim Kunden erhöhen können.
Es ist ferner unser Grundsatz, unsere Produkte weltweit vermarkten zu können. Dabei unterliegen die in der Produktion eingesetzten und auch die in Produkten verbleibenden Rohstoffe und Materialien einer zunehmenden Regulierung, die für OSRAM in den unterschiedlichen Geschäftsbereichen relevant ist.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Um unserem Anspruch einer weltweiten Vermarktung unserer Produkte gerecht werden zu können, gelten bei OSRAM hinsichtlich der in Produkten enthaltenen Stoffe und deren Deklaration die weltweit strengsten gesetzlichen Regeln als globaler Standard. Nur in sehr begrenztem Umfang wird in lokalen Märkten - jedoch unter Einhaltung der jeweiligen lokalen Gesetzgebung - davon abgewichen.
Gemäß der OSRAM-Environmental Protection, Health and Safety-Politik und der entsprechenden Konzernrichtlinie "Produktbezogener Umweltschutz" verpflichten wir uns zu einem verantwortungsvollen Umweltmanagement und zur effizienten Nutzung von Ressourcen sowie zur Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und fortschrittlicher Produkte. Die Vorgaben dazu werden zentral von EHS gemacht, die operative Umsetzung liegt basierend auf unserem Geschäftsmodell bei den Business Units. Diese sind jeweils verantwortlich für die umweltverträgliche Gestaltung ihrer Produkte sowie Ressourceneffizienz bei Herstellung und Nutzung. Bei der Entwicklung neuer Produkte sind Prozesse mit Maßnahmen, auch zur fortlaufenden Optimierung der Produkte sowie der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Kundenanforderungen, festgelegt. EHS berät die Einheiten zu gesetzlichen Anforderungen und überwacht deren Einhaltung.
Um die Verwendung kritischer Stoffe auf Bauteilebene zu überwachen und die Gesetzeskonformität unserer elektrischen und elektronischen Geräte bei laufend steigenden Anforderungen umzusetzen, bedienen wir uns einer speziellen IT-Anwendung, die wir laufend weiterentwickeln.
In der OSRAM-Indexliste Umwelt (ILE) sind Informationen zu verbotenen, eingeschränkten und deklarationspflichtigen Stoffen aufgeführt. Sie dienen unseren Entwicklern sowie den Lieferanten von Materialien, die in unseren Produkten zum Einsatz kommen, als Grundlage zur Vermeidung, Reduzierung und Deklaration gefährlicher Stoffe.
Um unserer Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette gerecht werden zu können, binden wir auch unsere Lieferanten ein. Sie müssen bei der Qualifizierung neuer Zulieferteile ebenso wie bei Änderungen relevanter Gesetze die notwendigen Deklarationen und Informationen zeitnah bereitstellen.
Die Zuständigkeit für die erwähnten Konfliktmineralien liegt beim Einkauf, dessen Verantwortung auf Vorstandsebene dem Technikvorstand (CTO) zugeordnet ist. Aufgrund der engen Verknüpfung zu Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen wird dieser Bereich detailliert unter > C.5.7 Achtung der Menschenrechte erläutert.
Ziele
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Verwendung kritischer Stoffe auf Bauteilebene zu überwachen und so eine globale Vermarktung unserer elektrischen und elektronischen Geräte bei steigenden regulatorischen Anforderungen ohne weiteren Entwicklungsaufwand zu ermöglichen.
Darüber hinaus streben wir an, den Anteil der kritischen Rohstoffe und Materialien, insbesondere auch der sogenannten Konfliktmineralien, fortlaufend zu reduzieren und - wenn technisch möglich und ökonomisch sinnvoll - durch alternative Materialen zu substituieren. OSRAM möchte für sein gesamtes Einkaufsvolumen eine vollständige Transparenz hinsichtlich klassischer Konfliktmineralien und seit dem Geschäftsjahr 2020 auch Kobalt betreffend erreichen und hat sich der Bearbeitung gemäß OECD-Leitlinien verpflichtet > C.5.7 Achtung der Menschenrechte.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir unsere spezielle IT-Anwendung, mit der wir die unseren globalen Anforderungen entsprechende Verwendung kritischer Stoffe und Bauteile permanent überwachen, verbessert und weiterentwickelt. Die Verbesserungen dienen vor allem der Vereinfachung der Kommunikation aus der Lieferkette.
Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung lag in der Einführung neuer Auswertungsfunktionen zur Vorbereitung der Berichterstattung, die durch die geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie und ihre jeweiligen nationalen Umsetzungen ab Januar 2021 verpflichtend ist. Dazu entwickelte die europäische Chemikalienagentur ECHA eine Datenbank namens SCIP, in die jedes Erzeugnis eingetragen werden muss, das sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)" enthält. Diese Regelung stellt für die Elektroindustrie eine hohe Belastung und Herausforderung dar, da mit Blei ein Stoff berichtet werden muss, der in fast allen elektronischen Geräten enthalten ist und bereits ab Bauelemente-Ebene berichtet werden muss. Gesetzlich verpflichtet zur Deklaration in die SCIP-Datenbank sind alle Akteure einer Lieferkette, die Erzeugnisse herstellen, importieren oder mit ihnen handeln, mit Ausnahme der Handelsstufen, die Erzeugnisse an private Endverbraucher vertreiben.
Bei OSRAM ist die Business Unit Digital am stärksten betroffen, da fast alle Produkte berichtspflichtig sind. Bei der Business Unit Automotive sind Produkte mit Elektronik berichtspflichtig. Traditionelle Lampen sind somit ausgeschlossen.
Die Vollständigkeit der von unseren Lieferanten elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Deklarationen konnte erneut deutlich erhöht werden. Damit können wir Risiken und Produktkonformität schneller bewerten und kurzfristig sowie angemessen reagieren. Änderungen im regulatorischen Umfeld wurden übernommen.
Initiativen zu Verbesserungen hinsichtlich eingesetzter Materialien sind entsprechend unserem Geschäftsmodell vorwiegend in den Business Units angesiedelt. Die Business Unit Digital hat beispielsweise seit 2017 den Einsatz von Leiterplatten mit schwermetallhaltiger Beschichtung (wie Silber und Nickel) schrittweise umgestellt und verwendet jetzt überwiegend umweltfreundlichere Alternativen. Hierfür werden Einschränkungen wie begrenzte Lagerfähigkeit in Kauf genommen.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die für unsere Märkte relevanten Regelungen nachzuverfolgen und einzuhalten. In regelmäßigen Lieferanten-Audits überprüfen wir unter anderem auch die Umsetzung dieser Verpflichtung. Maßnahmen und Ergebnisse im Zusammenhang mit Konfliktmineralien werden aufgrund des engen Bezugs zu Menschenrechten unter > C.5.7 Achtung der Menschenrechte erläutert.
C.5.5 Sozialbelange
Als globaler Markenhersteller verstehen wir uns als Teil der Gesellschaft und möchten diese auch mit unseren Produkten und Lösungen positiv beeinflussen. Ein Mehr an Lebensqualität zu bieten, das war schon immer der Antrieb von OSRAM; ob vor mehr als 100 Jahren mit dem ersten elektrischen Licht in Städten oder dem ersten Auf- und Abblendlicht, das schon Mitte der 1920er Jahre für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgte. Heute eröffnet der technologische Wandel hin zu LED-basierten Lichtsystemen und die Digitalisierung unzählige neue Möglichkeiten, die weit über das einfache "An und Aus" von Licht hinausgehen. Das Ausschöpfen dieser Möglichkeiten ist unser Antrieb. Wir wollen gute Beziehungen zu unseren Kunden pflegen und ihnen umfassende Qualität bieten - dazu zählen auch Produkt- und Datensicherheit.
Für die Sozialbelange wurden in der unter > C.5.1 Über diesen Bericht beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse insbesondere die Themen - Produktsicherheit, - Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten sowie - Kundenbeziehungen als wesentlich für den OSRAM Licht-Konzern identifiziert.
Die unter dem Aspekt Sozialbelange für OSRAM als wesentlich identifizierten Themen sind sehr heterogen und unterliegen daher unterschiedlichen externen Rahmenbedingungen. Dementsprechend sind sie auch voneinander unabhängig in der OSRAM-Organisation verankert. Die drei Bereiche haben insbesondere durch das Thema Digitalisierung, der damit einhergehenden Fokussierung auf Datenschutzthemen, aber auch durch die Veränderungen am Lichtmarkt hohe Relevanz für OSRAM, auf die in den nachfolgenden Kapiteln individuell eingegangen wird.
C.5.5.1 Produktsicherheit
Relevanz
OSRAM steht für einen hohen Qualitätsstandard, Sicherheit und Zuverlässigkeit seiner Produkte und Lösungen. Um diesem Versprechen gegenüber unseren Kunden gerecht zu werden, sind diese Leitlinien im Unternehmen fest verankert und leisten einen wichtigen Beitrag zum langfristen Geschäftserfolg. Insbesondere unsere Kunden der Automobilindustrie setzen hier hohe Standards, deren Einhaltung verpflichtend für die Geschäftsbeziehungen ist.
Der Lichtmarkt befindet sich in einem stetigen technologischen Wandel und ist nicht global harmonisiert. Es bestehen länderspezifische Vorschriften hinsichtlich der Produktsicherheit. Um unsere Produkte schnell auf den Markt bringen zu können und dabei alle Regelungen und Vorschriften einzuhalten, ist eine weltweite Koordination und frühzeitige Berücksichtigung dieser Anforderungen notwendig.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Unser Selbstverständnis ist es, alle gesetzlichen Anforderungen, Standards und Normen zu Produkten und ihrer Sicherheit inklusive ihrer Kennzeichnung, die in den jeweiligen Regionen und Ländern unserer Geschäftstätigkeit gelten, einzuhalten bzw. Änderungen rechtzeitig umzusetzen. Wir streben an, neue und für uns relevante gesetzliche Anforderungen, Standards und Normen regelmäßig und rechtzeitig zu identifizieren sowie sie in die internen Produktsicherheitsanforderungen zu übernehmen.
Produktsicherheit startet bei OSRAM mit der Produktentwicklung, begleitet den Beschaffungs- und Produktionsprozess und ist während des Produktlebenszyklus ein wesentlicher Aspekt für unsere Kunden.
Die Verantwortung für Produktsicherheit und Qualität liegt innerhalb des Vorstands beim Technikvorstand (CTO), der die Aufgaben und die Weisungsbefugnis der Leiterin des zentralen Qualitätsmanagements übertragen hat. Die zentrale Qualitätsmanagement-Abteilung trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Pflege eines Qualitätsmanagementsystems, erlässt konzernweit geltende Regelungen und überprüft regelmäßig deren Einhaltung. Die Qualitätspolitik beschreibt dabei den Kern unseres Handelns und ist öffentlich verfügbar. Richtlinien und Prozesse regeln unter anderem Produktsicherheit, deren Berücksichtigung in der Produktentwicklung und den Umgang mit fehlerhaften Produkten sowie die entsprechenden Eskalationsstufen. Die operative Verantwortung für die Umsetzung gesetzlicher und interner Vorgaben zu Produktsicherheit und Qualität liegt beim jeweiligen Leiter (CEO) der Business Units. Über wesentliche Entwicklungen berichtet die Qualitätsmanagement-Abteilung regelmäßig direkt an den Technikvorstand. Bei Bedarf wird dieser umgehend über einen Vorfall informiert, sollte dieser als kritischer Qualitätsvorfall von der verantwortlichen Geschäftseinheit eingestuft worden sein.
Bei wesentlichen Entwicklungen und kritischen Fällen wird bei OSRAM CONTINENTAL der CEO informiert, der über den Beirat an die Gesellschafter berichtet.
Bei Hinweisen zur Produktsicherheit prüfen und bewerten wir Risiken umgehend mit einer Risikobewertungsmatrix. Die EU-Produktsicherheitsrichtlinie (General Product Safety Directive (GPSD) 2001/95/EC) ist dabei mit ihrer strukturierten Risikobewertung unsere globale Grundlage für die Bewertung potenzieller Produktsicherheitsverstöße und abzuleitender Maßnahmen. Sobald produktbezogene Sicherheitsrisiken identifiziert sind, greifen bei OSRAM entsprechende Prozesse, um die Risiken schnellstmöglich einzudämmen und zu beseitigen. Die entsprechenden internen und kundenorientierten Maßnahmen hierzu sind definiert. Sie können in einer Kundeninformation bestehen oder bis hin zu einem Produktrückruf reichen.
Unsere Abläufe und Managementsysteme lassen wir regelmäßig nach ISO 9001 und für Automotive-Kunden außerdem nach IATF 16949 zertifizieren. Des Weiteren führt OSRAM regelmäßig interne Audits seiner Fabriken, seiner Prozesse und seiner Lieferanten durch, damit Fehler im Ansatz erkannt und beseitigt werden, bevor Kunden betroffen sind. Neue Lieferanten mit direktem Produktbezug werden größtenteils in der Vorbereitung der Geschäftsbeziehung gemäß VDA 6.3 auditiert.
Ziele
OSRAM vermarktet seine Produkte weltweit. Eines unserer wichtigsten Ziele ist, dass niemand durch unsere Produkte zu Schaden kommt.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir erneut unsere Abläufe und Managementsysteme nach ISO 9001 zertifizieren lassen. Zudem wurden alle Standorte, die Automotive-Kunden beliefern, nach IATF 16949 zertifiziert. Aufgrund von Reisebeschränkungen durch die COVID-19-Maßnahmen von Regierungen und lokalen Behörden wurden teilweise einzelne Audits auf einen späteren Zeitpunkt terminiert. Dies erfolgte in Abstimmung mit unserer Zertifizierungsgesellschaft TÜV Süd.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Qualitätsmanagement-Abteilung keinen Hinweis auf mögliche Verstöße hinsichtlich Auswirkungen auf Gesundheit oder Sicherheit unserer Kunden erhalten und somit das oben genannte Ziel erreicht, unseren Kunden sichere Produkte zu liefern.
C.5.5.2 Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten
Relevanz
Der Wandel im Lichtmarkt hin zu halbleiterbasierten Technologien und Photonik-Lösungen schafft neue Geschäftsmöglichkeiten, die OSRAM konsequent nutzen möchte > A.1.1.1 Geschäftsmodell. Die damit zusammenhängende fortschreitende Digitalisierung birgt Chancen, aber auch Risiken. Mit dem steigenden Angebot internetbasierter Anwendungen und Produkte wächst der Umfang der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten. Zugleich sind die regulatorischen Anforderungen an den Schutz, die Integrität und Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten gestiegen. Es ist unser Bestreben, unseren Bestand an personenbezogenen Daten zu schützen und deren Nutzung rechtskonform auszugestalten.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Bei OSRAM ist der Datenschutz in den Geschäftsgrundsätzen und in internen Richtlinien verankert. Das Datenschutz-Managementsystem (DSMS) ist Teil des Compliance-Management-Systems.
Die Leiterin Konzerndatenschutz übt bei OSRAM die Richtlinienkompetenz im Bereich Datenschutz aus, erlässt konzernweit geltende Richtlinien und überprüft regelmäßig deren Einhaltung in den OSRAM-Konzerngesellschaften, wo Datenschutz-Koordinatoren ernannt oder, falls erforderlich, Datenschutzbeauftragte bestellt wurden. Als Teil der Compliance-Organisation ist der Datenschutz global aufgestellt. Die Leiterin Konzerndatenschutz berichtet zu aktuellen Entwicklungen an den Vorstand. Das Thema Datenschutz ist zudem turnusmäßiger Inhalt der Berichterstattung des Chief Compliance Officers an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Unter Datenschutz fällt der Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kunden, aber auch von unseren Partnern und deren Kunden. Die Anforderungen aus den nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen sind dabei die Grundlage unseres Handelns. Unsere Datenschutzrichtlinie spiegelt diese gesetzlichen Vorgaben wider und gilt konzernweit. Sie legt für alle Mitarbeiter verbindliche Grundprinzipien und Arbeitshinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest und konkretisiert die in unseren Business Conduct Guidelines dargelegten allgemeinen Grundsätze zum Datenschutz.
Unsere Mitarbeiter verpflichten wir zu dem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten und Informationen. Darüber hinaus führen wir Präsenz- und Online-Datenschutzschulungen durch. Die Schulungen sind für Mitarbeiter mit festgelegten Tätigkeitsbeschreibungen verpflichtend. Die Bestimmung dieser Personengruppe (sogenannte "White Collar"-Mitarbeiter) erfolgt über das globale HR-System. Für unsere Geschäftspartner, vor allem Dienstleister und Lieferanten, die Umgang mit sensiblen Daten haben, ist eine entsprechende Schulung ihrer Mitarbeiter verpflichtend.
Trotz hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsstandards sind Datenschutzverletzungen nicht vollständig auszuschließen. OSRAM ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die zuständigen Aufsichtsbehörden innerhalb kurzer Zeit zu benachrichtigen. Mögliche Datenschutzvorfälle können über das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM" > C.5.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung gemeldet werden. Die Meldung von Hinweisen kann aber auch an die üblichen unternehmensinternen Stellen (an den zuständigen Compliance Officer, an Corporate Compliance oder an den jeweiligen Vorgesetzten) erfolgen.
Ziele
Unser Ziel ist es, die personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter und Kunden, aber auch von Partnern und deren Kunden, in all unseren Produkten und Prozessen zu schützen und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Hierfür werden zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen.
Um diesem anspruchsvollen Ziel in einem internationalen und stark regulierten Umfeld gerecht werden zu können, haben wir unterstützende Ziele definiert. Es ist zum einen unser Anspruch, dass unsere Richtlinien und auch Schulungsunterlagen den geltenden Gesetzen und Regularien entsprechen. Zum anderen wollen wir erreichen, dass jeder OSRAM-Mitarbeiter, der beruflich mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, regelmäßig Basisschulungen absolviert.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Im Geschäftsjahr 2020 wurde das bestehende DSMS überarbeitet und in das Compliance-Management-System integriert. Vorhandene Prozesse des Compliance-Systems wurden um entsprechende Datenschutz-Bausteine ergänzt. Beispielsweise ist der Datenschutz nun fester Bestandteil der Compliance-Risk-Assessments und der Compliance-Präsenzschulung > C.5.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Durch die Nutzung der gefestigten Strukturen des Compliance-Management-Systems ist die Effektivität des Datenschutzmanagements gestärkt und die Effizienz optimiert worden.
Die konzernweit verbindlichen, internen Datenschutzvorschriften (sogenannte Binding Corporate Rules, kurz: BCR) sind im Geschäftsjahr 2020 aktualisiert und sprachlich an die Datenschutzgrundverordnung angepasst worden. Die BCR bilden seit 2013 die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen allen OSRAM-Konzerngesellschaften und sind von allen Konzerngesellschaften mit der OSRAM GmbH abzuschließen.
Das zuletzt im Geschäftsjahr 2018 gestartete Online-Training zum Datenschutz ist im Geschäftsjahr 2020 dem aktuellen Stand des regulativen Umfelds angepasst worden und soll zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 erneut weltweit durchgeführt werden. Dies entspricht dem neuen dreijährigen Turnus für Compliance-Trainings.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden bei OSRAM CONTINENTAL zum Thema Datenschutz 208 Mitarbeiter über ein Online-Training und 19 Mitarbeiter persönlich geschult.
Außerdem fanden bei OSRAM verschiedene Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung des Bewusstseins für Datenschutz statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. So konnte beispielsweise der Compliance- und Datenschutztag im September 2020 mit externen und internen Gästen nicht stattfinden. Ersatzweise wurden webbasierte interne und externe Kommunikationsmaßnahmen wie Webchats oder Datenschutzsprechstunden durchgeführt.
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir keine datenschutzbezogenen Anfragen von zuständigen Aufsichtsbehörden erhalten. Auch gab es keine Beschwerden von Kunden. Es wurden fünf Auskunfts-/Löschanfragen an uns gerichtet, die im Rahmen der gesetzlichen Frist ausreichend beantwortet wurden. Im Berichtszeitraum haben wir keine Datenschutzvorfälle bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden müssen.
Kennzahlen - Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Mitarbeiter (FTE) | 21.400 | 23.500 |
| Anzahl der geschulten Mitarbeiter (Präsenz- und Online-Schulungen) | 304 | 11.304 |
| Behördliche datenschutzbezogene Anfragen | - | - |
| Beschwerden von Kunden | - | - |
| Auskunftsanfragen | ||
| fristgerecht | 5 | 5 |
| nicht fristgerecht | - | - |
| Datenschutzvorfälle | ||
| ohne Sanktionen | - | 2 |
| mit Sanktionen | - | - |
C.5.5.3 Kundenbeziehungen
Relevanz
Mit dem technologischen Wandel hin zu LED-basierten Lichtsystemen verändern sich die Anforderungen unserer Kunden deutlich. Dieser Wandel hat auch die Veränderung vom reinen Produkt- hin zum Modul- und Projektgeschäft - mit stark unterschiedlichem Geschäftscharakter - zur Folge.
Darüber hinaus gewinnt die Digitalisierung auch innerhalb der Absatz- und Beschaffungskanäle eine immer größere Bedeutung, wobei wir branchen- und auch kundenspezifisch mit großen Unterschieden beim jeweiligen Digitalisierungsgrad umgehen müssen.
Ein zielgruppenorientiertes, aber auch effizientes und von Konzernstrukturen profitierendes Management unserer Kundenbeziehungen ist daher für OSRAM insbesondere im aktuellen Wandel von hoher Bedeutung.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Die operative Umsetzung unseres Geschäftsmodells erfolgt im Wesentlichen über die drei Business Units Opto Semiconductors (OS), Automotive (AM) und Digital (DI) > A.1.1.1 Geschäftsmodell. Der Vertrieb der jeweiligen Business Unit ist spezifisch auf die jeweiligen Kunden- und Marktanforderungen ausgerichtet und trägt als direkte Schnittstelle zu unseren Kunden die operative Vertriebsverantwortung. Dieses Geschäftsmodell ermöglicht uns ein markt- und zielgruppenorientiertes Agieren in den jeweiligen Märkten.
Die Funktion Global Sales Excellence bündelt Business-Unit-übergreifende Maßnahmen, um die Effizienz in vertrieblichen Prozessen und Strukturen weiter zu erhöhen. Zudem werden hier geschäftsübergreifende Initiativen und Projekte koordiniert und umgesetzt. Der Leiter Global Sales Excellence berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
OSRAM legt Wert auf regelmäßiges und strukturiertes Kundenfeedback, das unter anderem auch Informationen zur Zufriedenheit und Loyalität der jeweiligen Kunden beinhaltet. Dieses Feedback lassen wir kontinuierlich in die Verbesserung unserer Prozesse und Strukturen einfließen. Hierfür wird für alle Business Units in einem etwa zweijährigen Abstand eine weltweite Kundenbefragung zu den relevanten Berührungspunkten der Kunden mit OSRAM durchgeführt. Nach einer Bewertung und Analyse der Ergebnisse werden auf der Ebene der Business Units Maßnahmen definiert und umgesetzt.
Aufgrund der Kunden- und Produktionsstruktur ist OSRAM CONTINENTAL nicht Bestandteil der OSRAM-Kundenbefragung. Die Kunden von OSRAM CONTINENTAL werden über ein dediziertes Key Account Management individuell bedient.
Ziele
Neben der Gewinnung von neuen Kunden durch die Erschließung neuer Märkte ist es für uns ein übergeordnetes Vertriebsziel, Beziehungen zu bestehenden Kunden weiter auszubauen, die bestehenden Kundenbindungen zu stärken und so gemeinsam Geschäftschancen zu entwickeln. Wir messen die Qualität unserer Kundenbindung anhand der Kennzahl "Customer Loyalty Index (CLI)". Der CLI wird auf Basis der Fragen zur Gesamtzufriedenheit und Weiterempfehlung (Inhalte der zweijährlichen Kundenbefragung) berechnet und kann innerhalb einer Bandbreite von 0 bis 100 liegen.
Nach der Kundenbefragung im Geschäftsjahr 2019 und der Analyse der Ergebnisse definierten die Business Units kundenindividuelle und kundenübergreifende Maßnahmen und verfolgen deren Umsetzung. Ziel für das Geschäftsjahr 2020 war die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen aus der Kundenbefragung 2019.
Um den Ansprüchen unserer Kunden und den sich wandelnden Absatzkanälen auch zukünftig gerecht werden zu können und gleichzeitig Effizienzen im Vertriebsprozess realisieren zu können, wurde im Geschäftsjahr 2019 das Unternehmensprogramm "Next Generation Sales" aufgesetzt. Ziel ist, die digitale Interaktion mit den Kunden auszubauen. Unter anderem mit der Einführung des neuen "B2B sales portal" (Online-Bestellsystem für Geschäftskunden) möchten wir unseren online generierten Anteil am Umsatz im Geschäftsjahr 2020 weiterhin steigern - auf einen Zielwert von 80 %.
Die gestarteten Module zum Aufbau eines neuen Online-Bestellsystems für Geschäftskunden sowie eines Customer-Relationship-Systems wurden im Geschäftsjahr 2020 um weitere Module ergänzt - um so den Kunden die gesamte Bandbreite digitaler Services anbieten zu können.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen aus der Kundenbefragung 2019 läuft noch bis zum Start der nächsten Befragung im Jahr 2021 innerhalb der Business Units.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Aktivitäten der Funktion "Global Sales Excellence" verstärkt auf die Optimierung bestehender Strukturen und die Festlegung übergreifender vertrieblicher Steuerungskriterien und -kennzahlen ausgerichtet.
Die im vorigen Geschäftsjahr definierten Kundensegmente und Service-Kataloge befinden sich für die Business Units Automotive und Digital im Stadium der Einführung.
Insbesondere bei den initiierten Projekten im Zusammenhang mit der Einführung des "B2B sales portal" und des "Customer-Relationship Systems" konnten wir gute Fortschritte erzielen: Mit dem Roll-out der neuen Vertriebsunterstützungs-Software wurde bereits Ende September 2019 begonnen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde diese in Europa für die relevanten Business Units implementiert. Im Geschäftsjahr 2021 soll nun der weitere Roll-out für APAC, NAFTA und LATAM stattfinden. Dazu kommt im gleichen Zeitraum die Weiterentwicklung verschiedener Funktionalitäten. Im Laufe des Projekts wurde der Scope um zusätzliche Module erweitert ("digitales Services Management" und "digitales Marketing"), um dem Kunden die ganze Bandbreite der digitalen Services und Interaktionsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies unterstützt auch die COVID-19-bedingten Einschränkungen im direkten Kundenkontakt.
Die Implementierung hat sich insgesamt verzögert: einerseits COVID-19-bedingt, andererseits durch die oben erwähnte Erweiterung des Projektumfangs. Entsprechend hat sich die Implementierungszeit um ca. sechs bis acht Monate verlängert. Die gesamte, flexibel angelegte Implementierung sowie die Weiterentwicklung des Systems und der dazugehörigen Prozesse wird voraussichtlich einen Zeitraum von ca. drei Jahren umfassen.
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir das im Programm Next Generation Sales gesetzte Ziel des Bestelleingangs über digitale Medien in Höhe von 80 % des Umsatzes knapp verfehlt.
C.5.6 Arbeitnehmerbelange
Unsere Personalarbeit stellt einen wesentlichen Bestandteil unserer Bemühungen um Nachhaltigkeit dar. Aus unserer Sicht sind zufriedene, erfolgreiche und auch gesunde Mitarbeiter die Basis für langfristigen unternehmerischen Erfolg.
Für die Arbeitnehmerbelange wurden in der unter > C.5.1 Über diesen Bericht beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse und in Abstimmung mit dem Vorstand insbesondere die Themen - Arbeitssicherheit und Gesundheit, - faire Arbeitsbedingungen, - Personalentwicklung und als Konsequenz daraus - Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität als wesentlich für den OSRAM Licht-Konzern identifiziert.
Aktuell wird die Personalarbeit bei OSRAM von zwei großen Herausforderungen tangiert. Zum einen befindet sich die Lichtindustrie seit Jahren im Wandel und zum anderen entwickelt sich OSRAM zu einem Hightech-Photonik-Player > A.1.1.1 Geschäftsmodell. Außerdem sehen wir uns - in vielen Regionen, in denen wir aktiv sind - mit einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert. Um weiterhin unternehmerisch erfolgreich zu sein, hat die Personalarbeit bei OSRAM einen hohen Stellenwert. So fungiert der Vorstandsvorsitzende (CEO) auch als Arbeitsdirektor des Unternehmens.
Die Verantwortung für die oben aufgeführten wesentlichen Bereiche liegt - mit Ausnahme von Arbeitssicherheit und Gesundheit - bei Human Resources (HR). HR ist bei OSRAM global organisiert, und die Gesamtverantwortung für HR-Themen und die HR-Organisation liegt bei der Leiterin des Personalwesens (Chief Human Resources Officer), die direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Für Arbeitssicherheit und Gesundheit ist bei OSRAM der Technikvorstand (CTO) verantwortlich, der die Verantwortung an den Leiter Environmental Protection, Health and Safety (EHS) delegiert hat > C.5.6.1 Arbeitssicherheit und Gesundheit.
Die globale HR-Richtlinie von OSRAM hat die Sicherung weltweiter Standards im Bereich HR zum Ziel. Sie enthält verbindliche Regelungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zum Einstellungsprozess, zu Vielfalt, Talentgewinnung, Entwicklung von Mitarbeitern, Weiterbildung sowie Vergütung und Zusatzleistungen.
C.5.6.1 Arbeitssicherheit und Gesundheit
Relevanz
OSRAM hat sich verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Dazu gehört es, das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu minimieren. So nehmen wir nicht nur unsere soziale Verantwortung wahr, sondern reduzieren auch wirtschaftlichen Schaden.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Die Abteilung Environmental Protection, Health and Safety (EHS) übt bei OSRAM die Richtlinienkompetenz für Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsschutz aus und erlässt dazu konzernweit geltende Richtlinien. Unternehmensweit gilt die Arbeitssicherheitsrichtlinie, zu deren Einhaltung geeignete Schulungen und Kontrollprozesse implementiert sind. Wie in unserer im Internet publizierten EHS-Politik beschrieben, bezieht sich die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften in Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsschutz auch auf Fusionen und Übernahmen sowie zugehörige Überprüfungen.
Die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsschutz liegt beim Technikvorstand (CTO), der Aufgaben und Weisungsbefugnis an den Leiter der zentralen EHS-Abteilung delegiert hat > C.5.4 Umweltbelange.
Die Standorte Wuxi, Kunshan DO, Kunshan OSRAM CONTINENTAL und Foshan (alle China), Penang und Kulim (beide Malaysia), Bergamo (Italien) und die Hauptverwaltung in München sind extern nach dem Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme ISO 45001 zertifiziert. Interne Vorgaben verpflichten die anderen Produktionsstandorte ebenfalls, ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsschutz gemäß dem ISO 45001 Standard zu unterhalten. Das Werk in Foshan wurde zudem erstmalig entsprechend dem international anerkannten Sozialstandard BSCI zertifiziert. Die Einhaltung wird durch interne Audits kontrolliert. Darüber hinaus haben Entwicklungs- und Vertriebsstandorte mit mehr als 50 Mitarbeitern ein reduziertes Managementsystem und stellen Daten für die Erfassung der Arbeitsschutzkennzahlen zur Verfügung. In Abhängigkeit der potenziellen Entwicklung einzelner Standorte hat die EHS-Abteilung eine Auswahl an Standorten, die diese Grenze nicht ganz erreichen, dennoch mit in ihre Berichterstattung integriert, mit der wir 96 % unserer Mitarbeiter abdecken. Unsere Verantwortung für den Arbeitsschutz umfasst aber auch die Mitarbeiter von Fremdfirmen an unseren Standorten. Weil wir deren Anzahl und Arbeitsstunden jedoch nicht gezielt erfassen, umfasst die oben genannte Zahl nur unsere eigenen, festen Mitarbeiter.
An den oben genannten Standorten müssen die verantwortlichen Führungskräfte, entsprechend interner Vorgaben, für jeden Tätigkeitsbereich mit der Unterstützung ausgebildeter Sicherheitsbeauftragter und der Betriebsärzte eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierzu finden auch regelmäßig Schulungen der Führungskräfte statt. Die Qualität und Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungen werden durch oben erläuterte externe und interne Audits überprüft. Gefährdungen bei OSRAM können unter anderem ergonomischer, mechanischer, strahlungsrelevanter oder chemischer Natur sein.
Darüber hinaus haben wir Ausschüsse für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit entsprechend den lokalen rechtlichen Vorgaben oder auf freiwilliger Basis gebildet, die regelmäßig und nach lokalen Vorgaben tagen. Diese Ausschüsse sind besetzt mit Vertretern des lokalen Managements, Arbeitnehmervertretern und dem medizinischen Personal. Die Beschlüsse werden in entsprechenden Protokollen festgehalten und beschlossene Maßnahmen nachverfolgt.
Zudem hat jeder OSRAM-Mitarbeiter die Pflicht und Verantwortung, auf Sicherheit im jeweiligen Umfeld zu achten. Als Unternehmen mit einem Arbeitsschutz-Managementsystem nach ISO 45001 ist es für uns selbstverständlich, dass Mitarbeiter aufgefordert sind, Gefahrensituationen zu melden, ohne dafür Repressalien erwarten zu müssen, und dass sie sich auch eigenständig einer Gefahr entziehen können. Die Mitarbeiter werden auch zur Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sowie zur Untersuchung von Vorfällen mit der 5-Why-Analyse hinzugezogen.
OSRAM-Mitarbeiter werden bei Firmeneintritt und danach regelmäßig über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz informiert. Bei einem internen Arbeitsplatzwechsel kann die Tätigkeit erst nach erfolgter Neu-Schulung aufgenommen werden.
OSRAM legt auch Wert auf die Gesundheit und medizinische Versorgung seiner Mitarbeiter außerhalb der Arbeitswelt. Deshalb kaufen wir in Ländern, in denen es keine gesetzlich verpflichtende Krankenversicherung gibt, solchen Schutz zu. Für Dienstreisen besteht eine umfangreiche Versicherung. Darüber hinaus bieten die Standorte verschiedene lokale Programme zur Förderung der allgemeinen Gesundheit.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, unseren Code of Conduct anzunehmen und zu unterschreiben. Darüber hinaus müssen neue Lieferanten einen Online-Fragebogen zu Nachhaltigkeitsthemen inklusive Arbeitsschutz ausfüllen, der seitens des Einkaufs und ggf. mit Einbindung von EHS bewertet wird. Lieferanten werden auch nach dem Zufallsprinzip zu externen Corporate-Responsibilty-Audits aufgefordert > C.5.7 Achtung der Menschenrechte. Auf die sogenannten auslagerten Prozesse und deren Auswirkungen im Bereich Umweltschutz und Arbeitsschutz legen wir seit Einführung der Standards ISO 14001 bzw. ISO 45001 erhöht Wert. Hierzu hat die zentrale EHS-Abteilung auch mit dem Einkauf einen speziellen Anhang zur Procurement Policy erarbeitet und verbreitet.
Ziele
Unser Anspruch ist es, unseren Mitarbeitern Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu bieten. Dabei verfolgen wir das Ziel, die Rahmenbedingungen fortlaufend zu verbessern.
OSRAM erfasst arbeitsbezogene Unfalldaten an den Standorten und berechnet so die international anerkannten Kennzahlen Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR, Rate der Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen) und Severity Rate (SR, Arbeitsunfallschwerequote).
Die Zielsetzung erfolgt jeweils standortbezogen. Dabei wird der LTIFR eine Reduktion des Mittelwerts der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Bei der SR wurden durchschnittliche Fehlzeiten pro Unfall in der Region berücksichtigt. Aus den Einzelwerten werden dann die regionalen und globalen Ziele aggregiert.
Für das Geschäftsjahr 2020 haben wir uns global eine LTIFR von 0,28 (erreichter Wert des Vj. 0,29) zum Ziel gesetzt. In Bezug auf die Arbeitsunfallschwerequote (SR) lag die Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2020 bei 6,82 (erreichter Wert des Vj. 6,04). Von den Standorten ohne Fertigung erwarten wir schon heute das Erreichen einer unfallfreien Organisation.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Lokale und globale Maßnahmen zur Arbeitssicherheit wurden im Geschäftsjahr 2020 erneut durchgeführt. Beispiele sind erneut spezielle Arbeitsschutztage, zentrale und lokale Rundschreiben zur Verbesserung des Austauschs von Best Practices zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins und die Optimierung der persönlichen Schutzausrüstung. Allerdings mussten diese Aktivitäten durch die COVID-19-Pandemie stark eingeschränkt werden. Im Wesentlichen lag dies an der erhöhten Arbeitsbelastung der EHS-Mitarbeiter an den Standorten aufgrund der Pandemie.
OSRAM begegnete den Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie mit einem War-Room-Team in der Konzernzentrale und lokalen Krisenstäben an den Standorten. Das Team in der Zentrale bestand aus den operativen Leitern der Business Units und Vertretern der Funktionen Kommunikation, Personalabteilung, EHS, Reisesicherheit und Einkauf. Dieses Team, geleitet durch einen direkt dem CEO unterstellten Mitarbeiter, berichtete regelmäßig an diesen zu allen Aspekten der Krise.
Im Rahmen von Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz lag das Augenmerk auf der Verhinderung von Infektionsherden bei OSRAM. Hierzu wurden lokale behördliche Auflagen und Vorgaben beobachtet und umgesetzt. Für das Gesamtunternehmen gab es generelle Vorgaben; es wurden aber auch standortspezifische Anweisungen herausgegeben, die lokale Begebenheiten berücksichtigten. Zu den Maßnahmen gehörten Abstands- und Hygieneregeln sowie Kontakteinschränkungen durch spezielle Schichtmodelle und Umstrukturierung der Arbeitsplätze in den Fertigungen, das Untersagen von Reisen auch zu anderen OSRAM-Standorten, das Einfordern von Selbstauskünften von notwendigen externen Besuchern und die Verlagerung von Bürotätigkeiten in das Home-Office. Die Implementierung der Maßnahmen wurde begleitet von fortlaufender Kommunikation und Aufklärung der Belegschaft.
Der Erfolg dieser Bemühungen zeigt sich darin, dass es zwar Fälle von positiv getesteten OSRAM-Mitarbeitern gab, aber dadurch keine Ansteckungsherde innerhalb der Belegschaft entstanden. Daher mussten auch keine Betriebsstätten über längere Zeiträume aus Quarantänegründen oder durch standortspezifische behördliche Anweisung geschlossen werden, sondern lediglich in Einzelfällen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines landesweiten Lockdowns.
Unsere Kenngrößen im Arbeitsschutz, LTIFR und SR, haben wir aus Konsistenzgründen aufgrund der Pandemie nicht angepasst. Vielmehr skalieren sie mit den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden. Diese wurden trotz Kurzarbeit, Zwangsurlaub und Werksschließungen nicht angepasst, sodass die Werte eher zu gering berechnet werden.
Die für das Geschäftsjahr 2020 gesetzten Ziele konnten wir dennoch nicht erreichen. So lag die LTIFR mit 0,37 deutlich über dem Zielwert. Die Anzahl der Arbeitsunfälle lag mit 84 auch deutlich über dem Vorjahreswert 75. Der größte Treiber war hier ein Vorfall mit entweichendem Ammoniak in Kulim (Malaysia), bei dem 28 Mitarbeiter zur Beobachtung in ein lokales Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Von den gemeldeten Unfällen insgesamt war einer so schwer, dass sich die Mitarbeiterin gesundheitlich nicht in weniger als sechs Monaten wieder regenerieren konnte oder voraussichtlich nicht können wird.
Die erzielte SR von 6,62 lag hingegen unter dem Zielwert. Zwar registrierten wir ungewöhnlich lange Ausfallzeiten in der Region Americas. In EMEA und APAC konnte diese Kenngröße trotz des Vorfalls in Kulim verbessert werden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam es zu keinem tödlichen Arbeitsunfall.
Im Laufe des Berichtszeitraums wurden kein anerkannter Fall einer Berufskrankheit (Vj. 2) gemeldet.
Im Berichtszeitraum wurden keine relevanten Strafen oder Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen gegen OSRAM über 10.000 € verhängt.
Kennzahlen - Arbeitssicherheit und Gesundheit
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | Ziel 2020 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Rate Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen (LTIFR) 1) | 0,37 | 0,29 | 0,28 |
| Arbeitsunfallschwerequote (SR) 1) | 6,62 | 6,04 | 6,82 |
| Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen | 84 | 75 | |
| Anzahl der Arbeitsunfälle mit schweren Folgen 2) | 1 | - | |
| Anzahl anerkannter Fälle von Berufskrankheiten 3) | - | 2 |
1) Die LTIFR stellt die Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfallzeit von mindestens einem Arbeitstag im Verhältnis zu den im Geschäftsjahr insgesamt geleisteten Arbeitsstunden dar. Die SR stellt die Summe der Fehltage im Verhältnis zu den im Geschäftsjahr insgesamt geleisteten Arbeitsstunden dar. Beide Kennzahlen sind jeweils auf 200.000 Arbeitsstunden skaliert. Wegeunfälle finden in den beiden Kennzahlen keine Berücksichtigung.
2) Arbeitsunfälle, die zu einer Verletzung führen, von der sich der Mitarbeiter nicht oder erwartungsgemäß nicht innerhalb von sechs Monaten so weit erholen kann, dass er seinen Gesundheitszustand vor der Verletzung wieder erreicht.
3) Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Mitarbeiter durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die von übergestellten Behörden oder Versicherungsträgern als solche anerkannt werden. OSRAM hält sich dabei an die lokale Gesetzgebung bezüglich der zuständigen Behörden und Verfahrensweisen.
C.5.6.2 Faire Arbeitsbedingungen
Relevanz
Faire Arbeitsbedingungen sind ein elementarer Eckpfeiler unseres unternehmerischen Handelns und Basis einer guten und fairen Zusammenarbeit. Grundvoraussetzung ist es dabei, jedem unserer Mitarbeiter eine gewalt- und diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung zu bieten, die die Individualität jedes Einzelnen respektiert. Unsere Schwerpunkte im Bereich faire Arbeitsbedingungen liegen dabei insbesondere bei den Themen Förderung der Vielfalt, gerechte Vergütung und betriebliche Leistungen sowie offene und faire Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Als global tätiges Unternehmen ist uns die Vielfalt unserer Mitarbeiter ein großes Anliegen. Wir sind überzeugt, dass diese Vielfalt unsere Geschäfte positiv beeinflusst. Denn zum einen erfordern internationale Kunden- und Lieferantenbeziehungen kulturelle Kompetenz und zum anderen bringen vielfältige Teams eine hohe Innovationskraft mit sich. Ferner spielen in Zeiten von zunehmendem Mangel an Fachkräften ein offenes Arbeitsklima und eine gerechte Bezahlung mit adäquaten betrieblichen Leistungen bei qualifizierten Bewerbern eine bedeutende Rolle. Insbesondere in der aktuellen Transformationsphase von OSRAM > C.5.6 Arbeitnehmerbelange, die auch mit Personalrestrukturierungen verbunden ist, wird auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber geachtet sowie ein offener und fairer Dialog geführt.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Um unseren Mitarbeitern weltweit faire Arbeitsbedingungen bieten zu können, orientieren wir uns an internationalen Rahmenwerken wie denen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) oder dem UN Global Compact und bekennen uns zu diesen. Selbstverständlich sind für uns dabei das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Möglichkeit zum Abschluss von Kollektivvereinbarungen.
Diese und weitere Grundsätze, wie das Respektieren der persönlichen Würde, der Privatsphäre, der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sowie der Nichttoleranz von Diskriminierung, sexueller Belästigung und sonstiger persönlicher Angriffe auf einzelne Personen sind in den Business Conduct Guidelines (BCG) festgeschrieben und gelten weltweit für alle Mitarbeiter und Organmitglieder. Sie regeln unseren Umgang miteinander und den Umgang mit unseren Kunden, Aktionären, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Mögliche Verstöße gegen die in den BCG festgeschriebenen Verhaltensanforderungen können über das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM" gemeldet werden, wo sämtlichen Hinweisen nachgegangen wird > C.5.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Meldung von Hinweisen kann aber auch an die üblichen unternehmensinternen Stellen (an den zuständigen Compliance Officer, an Corporate Compliance oder an den jeweiligen Vorgesetzten) erfolgen.
Seit 2018 gelten die OSRAM-Kulturwerte, die darauf abheben, wie Mitarbeiter zusammenarbeiten und wie Führung bei OSRAM gestaltet sein soll.
Um unserer Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette gerecht werden zu können, verpflichten wir auch unsere Lieferanten, die im OSRAM-Verhaltenskodex für Lieferanten festgeschriebenen Regeln und Verpflichtungen einzuhalten und so ihren Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen zu bieten > C.5.7 Achtung der Menschenrechte.
Unsere zentralen Diversity-Aktivitäten sind innerhalb der HR-Organisation verankert. Es ist uns wichtig, unsere Kultur der Vielfalt weiterzuentwickeln und den entsprechenden Bedürfnissen der Mitarbeiter vor Ort gerecht zu werden. Dabei ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen einer der Schwerpunkte.
Zum wertschätzenden und respektvollen Umgang mit unseren Mitarbeitern gehört auch eine faire Bezahlung. Das Vergütungssystem soll eine leistungsgerechte Entlohnung ermöglichen. Es differenziert dabei nicht nach Geschlechtern oder sonstigen Merkmalen, die zu einer Diskriminierung führen könnten. Es ist unsere Verantwortung, die lokalen gesetzlichen Vorgaben zur Bezahlung einzuhalten. Das tarifliche Vergütungssystem bildet in Deutschland die Grundlage für eine gleiche Vergütung im Tarifkreis. Die Stellenbewertung im übertariflichen Kreis erfolgt durch diskriminierungsneutrale Kriterien und damit ebenfalls auf einer diskriminierungsfreien Grundlage. OSRAM fördert die Leistung seiner Mitarbeiter mit einem klaren Anreizsystem. Abhängig von den nationalen Gegebenheiten bietet OSRAM über die gesetzlichen Vorgaben hinaus freiwillige Leistungen wie Kranken- und Unfallversicherung und Betriebsrente sowie daneben noch Modelle im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Bei unseren nach Mitarbeitern größten europäischen Gesellschaften bestehen Kollektivvereinbarungen 4) . Hier arbeiten wir eng mit den Arbeitnehmervertretern - ob Betriebsräten oder Gewerkschaften - zusammen. In Deutschland gibt es als Ergebnis z. B. eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen.
Bei OSRAM CONTINENTAL gibt der sogenannte Code of Ethics Leitlinien für einen verantwortungsvollen Umgang im Für- und Miteinander am Arbeitsplatz vor. Dieser enthält auch Anforderungen an Lieferanten hinsichtlich fairer Arbeitsbedingungen und der Einhaltung der Menschenrechte.
Ziele
Unser Ziel ist, Vorfälle zum Thema faire Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Seit dem Geschäftsjahr 2019 können Vorfälle gegen unsere Grundsätze zu fairen Arbeitsbedingungen über das bestehende Hinweisgebersystem "Tell OSRAM" gemeldet werden. Die gemeldeten Vorfälle werden analysiert, um daraus entsprechende Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
Am 13. Juli 2017 hat der Vorstand für die OSRAM Licht AG die Zielgröße für den Anteil von Frauen in Deutschland für die erste Führungsebene (Leitende Angestellte) mit 34 % und für die zweite Führungsebene (übertarifliche Mitarbeiter) mit 30 % festgelegt. Beide Zielwerte sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Gleichzeitig beschloss der Vorstand für den Gesamtkonzern eine Zielgröße in den ersten beiden Führungsebenen in Deutschland bis zum 30. Juni 2022 von 17,5 %. Um auch international im Gesamtkonzern den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, wird zweimal jährlich in Ländern mit mehr als 400 Mitarbeitern eine Kennzahl zum Geschlechterverhältnis erhoben. Wir streben dabei an - unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten -, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, initiiert und beteiligt sich OSRAM als Technologieunternehmen in Deutschland unter anderem an Aktivitäten wie beispielsweise speziellen Messen und Events, die die Attraktivität von Technikberufen bei Mädchen und Frauen erhöhen sollen.
Im Zusammenhang mit dem beschriebenen Wandel von OSRAM kommt es weiterhin auch zu Restrukturierungen. Sollte dabei ein Stellenabbau unvermeidbar sein, ist OSRAM bestrebt, diesen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten und seine Mitarbeiter frühestmöglich einzubeziehen.
Vor dem Hintergrund der weltweiten COVID-19-Pandemie haben wir mit Arbeitnehmervertretern und Betriebsräten auf die Entwicklungen schnell reagiert und streben an, auch die Belange der Mitarbeiter angemessen zu berücksichtigen. Dabei haben wir das Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter in den Betrieben zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Unternehmen zu berücksichtigen. Damit wollen wir die finanzielle Situation des Unternehmens festigen und Arbeitsplätze sichern.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Insgesamt kam es im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 zu zwei gemeldeten Hinweisen über "Tell OSRAM" im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Grundsätze fairer Arbeitsbedingungen. Diese Hinweise wurde systematisch erfasst und analysiert. Dabei konnten keine Verletzungen der Grundsätze von fairen Arbeitsbedingungen festgestellt werden. Derzeit arbeiten wir weiter an spezifischen Präventionsmaßnahmen, wie Schulungen und Flyern, um die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen in allen Bereichen und Regionen erreichen zu können.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es eine Vielzahl von Aktivitäten, um insbesondere die Attraktivität technischer Berufe für Mädchen und Frauen zu erhöhen. So wurde im Geschäftsjahr 2020 eine spezifische Messe, die "herCAREER" in Deutschland, besucht. Aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie mussten im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 Events und Messen abgesagt werden.
4) Diese sind: Deutschland, Italien, Slowakei, Tschechien; mit Ausnahme von Bulgarien.
Auf globaler Ebene lag zum 30. September 2020 der Anteil von Frauen in der ersten Führungsebene bei 17 %. Innerhalb der zweiten Führungsebene lag der Anteil bei 21 %. In Deutschland lag der Anteil von Frauen im Gesamtkonzern zum 30. September 2020 für die erste Führungsebene bei 13,9 % und für die zweite Führungsebene bei 17,3 %.
OSRAM CONTINENTAL ist von der Betrachtung der Zielgrößen im Gesamtkonzern ausgenommen.
Kennzahlen - Anteil weiblicher und männlicher Mitarbeiter bei OSRAM
| Erste Führungsebene 1) | Zweite Führungsebene 2) | Belegschaft insgesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Weiblich | 17 % | 15 % | 21 % | 22 % | 47 % | 46 % |
| Männlich | 83 % | 85 % | 79 % | 78 % | 53 % | 54 % |
1) Leitende Angestellte.
2) Übertarifliche Mitarbeiter.
Hinsichtlich der Transformation des Unternehmens wurde mit den Arbeitnehmervertretern in Deutschland im März 2020 und nochmals im Juli 2020 eine Vereinbarung zu einem sozialverträglichen Restrukturierungsprogramm abgeschlossen. Es ging dabei zum einen um das konzernweit geltende Programm Fit for the Future 2 und zum anderen um die Standortkonsolidierung der Kinolampenfertigung von Eichstätt nach Berlin. Die Gespräche fanden dabei nicht nur mit den im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Gremien wie Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat statt, sondern auch mit einem eigens dafür geschaffenen Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss besteht neben den Mitgliedern des Vorstands, dem Leiter der Strategie und der Leiterin Personalwesen aus Vertretern des Konzernbetriebsrats sowie Vertretern der Gewerkschaft. In diesem Gremium werden die sich aus der Transformation ergebenden Entwicklungen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt beraten und die Auswirkungen auf die Beschäftigung dargestellt.
Im Rahmen dieses Konzepts, das eine Laufzeit bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 hat, wurde im laufenden Geschäftsjahr 2020 bereits ein Großteil der Maßnahmen umgesetzt. Die Umsetzung bezieht sich dabei nicht allein auf einen Stellenabbau, sondern auch auf die Qualifizierung von Mitarbeitern. Mitarbeiter werden in diesem Programm so weiterentwickelt, dass sie geänderten Stellenanforderungen gerecht und so in anderen Aufgabenfeldern eingesetzt werden können. Hierfür hat OSRAM ein zentrales Qualifizierungsbudget zur Verfügung gestellt. Wo ein Stellenabbau erforderlich war, konnte auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden. Die Maßnahmen wurden auf freiwilliger Basis sozialverträglich umgesetzt. Neben Aufhebungsverträgen und der Errichtung von Transfergesellschaften spielen dabei vor allem Frühpensionierungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen eine wichtige Rolle.
OSRAM CONTINENTAL ist nicht Teil des in diesem Kapitel beschriebenen Transformationsprozesses von OSRAM, hat aber im Geschäftsjahr 2020 aufgrund geänderter Markbedingungen eigene Restrukturierungsprogramme umgesetzt.
Aus Anlass der COVID-19-Pandemie wurde bei OSRAM bereits im März mit den Arbeitnehmervertretern in Deutschland eine Pandemie-Konzernbetriebsvereinbarung geschlossen. Parallel dazu wurden mit den lokalen Betriebsräten Regelungen zum mobilen Arbeiten, zu Kurzarbeit, Werksferien und Abbau von Zeit- und Urlaubsguthaben vereinbart. Arbeitgebervertreter und Betriebsräte sind in einem ständigen Austausch, um auf neue Situationen im Rahmen der weltweiten Pandemie reagieren zu können und dabei auch die Belange der Mitarbeiter angemessen zu berücksichtigen.
In Deutschland wurde flächendeckend Kurzarbeit geleistet. Weiterhin wurde bei Mitarbeitern im Tarifkreis, mit denen eine Vereinbarung zur Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bestand, die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden gekürzt.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden auch an vielen internationalen Standorten Maßnahmen ergriffen, die trotz des damit einhergehenden Umsatzeinbruchs Arbeitsplätze sichern konnten. An unseren internationalen Produktionsstandorten wurde ebenfalls Kurzarbeit geleistet, insbesondere in den Fabriken, die der Automobilindustrie zuliefern. Des Weiteren wurde in wenigen Vertriebseinheiten ebenfalls Kurzarbeit geleistet. Hier wurden jedoch insbesondere Maßnahmen wie Arbeitszeitreduktion, Urlaubsabgeltung, Zeitkontenreduktion, Betriebsferien und Einsparung z. B. bei Sachkosten umgesetzt. Hervorzuheben sind auch die Anstrengungen im Rahmen des Gesundheitsschutzes, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf Mitarbeiter in Folge möglicher von behördlich angeordneten Standortschließungen zu vermeiden > C.5.6.1 Arbeitssicherheit und Gesundheit.
C.5.6.3 Personalentwicklung
Relevanz
Die Qualifikation und die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für den zukünftigen Unternehmenserfolg. OSRAM und auch der Arbeitsmarkt befinden sich im Wandel > C.5.6 Arbeitnehmerbelange. Durch berufliche Förderung und Entwicklung möchten wir die Qualifikation unserer Belegschaft dem kontinuierlichen Wandel von Industrie und Arbeitswelten anpassen und auch so das Engagement unserer Belegschaft langfristig stärken.
Zudem sehen wir es als Teil unserer gesellschaftlichen Verpflichtung an, auch junge Menschen in vielen Ländern, in denen wir aktiv sind, auszubilden und ihnen so Zugang in die Arbeitswelt eines international tätigen Unternehmens zu bieten.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Personalentwicklung bei OSRAM ist ein entscheidender strategischer Ansatz für die Sicherung und Steigerung unserer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Unser Ziel ist es dabei - basierend auf den geschäftsspezifischen Anforderungen - Stellen mit den richtigen Mitarbeitern zu besetzen und die individuellen Talente und Fähigkeiten jedes Mitarbeiters ideal zu nutzen.
Unsere Personalentwicklung umfasst neben Lern- und Trainingsangeboten verschiedene Karrierepfade und Weiterbildungsprogramme ebenso wie High-Potential-Programme.
Beginnend mit der Berufsausbildung über das Traineeprogramm und fachspezifische Trainings bis hin zu Führungs- und Fachkräfteprogrammen können sich OSRAM-Mitarbeiter während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn sowohl fachlich als auch persönlich weiterentwickeln.
Die Verantwortung für die Personalentwicklung bei OSRAM trägt Human Resources (HR).
Die Ausbildung stellt einen zentralen Bestandteil unserer Nachwuchssicherung dar. Aktuell bilden wir in neun technischen Ausbildungsberufen, einem kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie sechs dualen Studiengängen aus. Im Geschäftsjahr 2020 waren 136 (Vj. 134) junge Menschen im Rahmen ihrer Ausbildung bzw. ihres dualen Studiums bei OSRAM beschäftigt, davon 125 (Vj. 128) in Deutschland.
Über die Ausbildung hinaus setzt sich OSRAM stetig und systematisch mit der Entwicklung seiner Mitarbeiter auseinander. Hierzu findet ein regelmäßiger und strukturierter Dialog zwischen Mitarbeiter und Führungskraft statt. Für außertarifliche Mitarbeiter und ausgewählte Mitarbeitergruppen bildet den Rahmen hierzu der etablierte Prozess GROW. Der Prozess fördert den engen Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter und involviert auch das Top-Management.
Für unsere gesamte Belegschaft bieten wir ein umfassendes allgemeines Weiterbildungsprogramm mit zahlreichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten an.
Mit unseren globalen Karrierepfaden Leadership, Key Expert und Project Management bieten wir Entwicklungsmöglichkeiten, die dem individuellen Kompetenzprofil des einzelnen Mitarbeiters entsprechen.
Für unsere High-Potential-Programme, die beschriebenen Karrierepfade sowie die zugehörigen Development-Programme werden die Mitarbeiter im Rahmen des etablierten, sogenannten GROW-Prozesses nominiert. Über unsere High-Potential-Programme fördern wir unsere Potenzialträger auf globaler und lokaler Ebene.
Ziele
Um in der sich wandelnden Industrie und in den veränderten Arbeitswelten wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir Kompetenzen, die das Unternehmen erst in der Zukunft braucht, rechtzeitig identifizieren, damit wir offene Stellen und auch Führungspositionen intern adäquat besetzen können.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Um die adäquate Besetzung von Führungspositionen erreichen zu können, haben wir im Geschäftsjahr 2019 Strukturen geschaffen und Prozesse etabliert, die wir regelmäßig hinterfragen und falls nötig anpassen. Als Ergebnis daraus haben wir die dabei entwickelte globale Talent-Management-Strategie im Geschäftsjahr 2020 in allen Bereichen erfolgreich eingeführt. Außerdem wurde im Geschäftsjahr 2020 die Einführung eines neuen Rekrutierungstools gestartet und weitgehend umgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2020 hat OSRAM 3,51 Mio. € (Vj. 7,53 Mio. €) für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter aufgewendet. Die Ausgaben für das Geschäftsjahr 2020 liegen unter Vorjahreswert, da viele Maßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden einige der geplanten Präsenzseminare kurzfristig umgestellt und virtuell durchgeführt, andere konnten nicht umgesetzt werden bzw. wurden in das neue Kalenderjahr verschoben. Das bestehende Angebot an virtuellen Weiterbildungsmaßnahmen wird weiter ausgebaut. Insbesondere in der derzeitigen Transformationsphase unseres Unternehmens ist es wichtig, unseren Mitarbeitern Möglichkeiten zu bieten, sich zu Themen wie Digitalisierung oder agilen Arbeitsmethoden weiterzubilden.
Die COVID-19-Pandemie wirkte sich auf die Karrierepfade aus: Aufgrund der Einschränkungen wurden die Entwicklungsprogramme der Karrierepfade auf das Geschäftsjahr 2021 verschoben. Dies betraf alle Termine der jeweiligen Programme ab März 2020.
Ebenfalls betroffen waren hierarchieübergreifende Entwicklungsgespräche. Sie wurden im Geschäftsjahr 2020 ausgesetzt. Die Nominierungen fanden im Rahmen von individuellen Gesprächen oder kleineren Runden zwischen Management und HR statt.
Das lokale High-Potential-Programm "GoFurther!" und das globale High-Potential-Programm sowie das neu eingeführte Executives-Programm wurden im Geschäftsjahr 2020 erfolgreich durchgeführt.
Die allgemeine Eintrübung der Märkte, unter anderen hervorgerufen durch die COVID-19-Pandemie, spiegelte sich auch in der Anzahl der Neubesetzungen von Management-Positionen wider. So sank die Anzahl der Neubesetzungen insgesamt von 291 (Geschäftsjahr 2019) auf 264 im Geschäftsjahr 2020. Geringfügig angestiegen ist dabei die Quote der Gesamtzahl interner Neubesetzungen von 75,6 % im Geschäftsjahr 2019 auf 78,0 % im Geschäftsjahr 2020.
Kennzahlen - Neubesetzung von Management-Positionen
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Anzahl Neubesetzungen - Senior-Management-Positionen 1) | 22 | 37 |
| davon interne Besetzungen | 16 | 31 |
| Anzahl Neubesetzungen - Management-Positionen 2) | 242 | 254 |
| davon interne Besetzungen | 190 | 189 |
| Anzahl Neubesetzungen - Management-Positionen insgesamt | 264 | 291 |
| davon interne Besetzungen insgesamt | 206 | 220 |
1) Leitende Angestellte (1. Führungsebene).
2) Übertarifliche Mitarbeiter (2. Führungsebene).
C.5.6.4 Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität
Relevanz
Die Attraktivität als Arbeitgeber, also wie wir intern und extern als Arbeitgeber wahrgenommen werden, ist eine wichtige Voraussetzung für den dauerhaften Unternehmenserfolg, insbesondere vor dem Hintergrund des Wandels von OSRAM und der Entwicklung des Arbeitsmarkts > C.5.6 Arbeitnehmerbelange. Wir sehen den Zufriedenheitsgrad unserer Mitarbeiter und die Arbeitgeberattraktivität auch als Gradmesser für den Umgang mit unseren Mitarbeitern, der auch maßgeblich von den Themen > C.5.6.1 Arbeitssicherheit und Gesundheit, > C.5.6.2 Faire Arbeitsbedingungen und > C.5.6.3 Personalentwicklung beeinflusst wird.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Die von uns definierte Arbeitgeberpositionierung richtet sich an unseren Unternehmenszielen aus und bildet den strategischen Rahmen für unsere Personalarbeit. Diese ist in einem Leitfaden zu Employer Branding 5) festgelegt und beschrieben, sodass hier auf einen einheitlichen Standard innerhalb des Konzerns zurückgegriffen werden kann.
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter erheben wir im Rahmen einer weltweiten Mitarbeiterbefragung, in der wir auch das Engagement unserer Mitarbeiter abfragen. Um darüber hinaus weiteres Feedback von unseren Mitarbeitern zu erhalten, nutzen wir regelmäßige Veranstaltungen mit dem OSRAM-Management, wie z. B. Townhall Meetings (Standorttreffen), Webcasts mit dem Vorstand und weiteren Vertretern der Leitungsebene. Das erhaltene Feedback lassen wir in unsere Personalarbeit einfließen und streben an, diese auch unter Berücksichtigung von Mitarbeiter-Feedback kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus nimmt OSRAM regelmäßig an Ausbildungstagen, Hochschulmessen für Absolventen oder anderen relevanten Veranstaltungen teil oder unterstützt solche, um die Arbeitgeberpositionierung zu kommunizieren und so OSRAM als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren.
Ziele
Unser Ziel ist es, auch in der aktuellen Unternehmenssituation des Wandels, eine Mitarbeiterzufriedenheit auf dem Niveau von Unternehmen, die sich ebenfalls in der Transformation befinden, zu erlangen und auf dem Arbeitsmarkt die vorhandene hohe Arbeitgeberattraktivität zu erhalten.
In Bezug auf die Arbeitgeberattraktivität war unser Ziel für das Geschäftsjahr 2020, weiterhin von unabhängigen externen Institutionen als "Top Arbeitgeber" zertifiziert zu werden und in der Zielgruppe potenzieller Mitarbeiter erneut einen hohen Beliebtheitsgrad zu erzielen. Um die Wahrnehmung unserer Attraktivität beizubehalten, war es auch eine Zielsetzung, unsere globale Karriereseite zu überarbeiten, um potenzielle Interessenten noch besser anzusprechen. Vor dem Hintergrund der signifikant niedrigeren Nachfrage und den wirtschaftlichen Folgen gingen die Recruiting-Aktivitäten zwar zurück, dennoch stehen wir weiter im Wettbewerb um Talente im MINT-Bereich 6) .
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2019 geplante und auf das Geschäftsjahr 2020 verschobene Mitarbeiterbefragung wurde aufgrund verschiedener aktueller Entwicklungen nicht durchgeführt. So hatte insbesondere die COVID-19-Pandemie signifikante Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit unserer Mitarbeiter. Eine Regelbefragung hätte daher keine vergleichbaren Ergebnisse liefern können. Zudem stand und steht der Übernahmeprozess durch ams im Vordergrund. Um die hierfür notwendigen Veränderungen optimal zu unterstützen, werden statt der weltweiten Befragung aller Mitarbeiter stichprobenartig sogenannte globale Pulse Checks durchgeführt. Im Turnus von ca. sechs Wochen werden so die aktuelle Stimmungslage sowie spezifizierte Informationsbedarfe erhoben.
Bisherige Dialogformate mit Anwesenheit, wie z. B. Townhall Meetings, wurden aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verstärkt digital unterstützt und virtuell durchgeführt.
Unsere Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2020, weiterhin als "Top Arbeitgeber" zertifiziert zu sein, haben wir erreicht; und zwar in Deutschland, China, Malaysia und den USA. Zudem wurden wir für die neue Karriereseite vom Marktforschungsunternehmen Potentialpark mit dem Preis für die drittbeste Karriereseite in Deutschland ausgezeichnet. Mit dieser Platzierung haben wir uns im Vergleich zum Vorjahr um 45 Plätze verbessert. Zudem wurde die mobile Nutzung der Seite mit Platz 6 ausgezeichnet. In der Gesamtstudie zur globalen Bewerberkommunikation erreichten wir Platz 13 weltweit.
In diesem Jahr wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie einige Messen abgesagt bzw. auf das nächste Jahr verschoben.
C.5.7 Achtung der Menschenrechte
Relevanz
Als internationales Unternehmen mit vielfältigen Produkten und komplexen globalen Wertschöpfungsketten wissen wir, dass auch in unseren Geschäftsbeziehungen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen gegeben ist - besonders für eventuell stärker gefährdete Gruppen wie Wander-, Zeit- und Leiharbeitnehmer. Ebenso bedingt das OSRAM-Produktportfolio auch den Einsatz von Materialien, die aufgrund ihrer Herkunft (Demokratische Republik Kongo und angrenzende Länder) potenziell als Konfliktmineralien eingestuft werden. In sehr geringem Umfang, etwa in einer traditionellen Automotive-Produktlinie, wird in OSRAM-Produkten auch Kobalt verwendet > C.5.4.3 Rohstoffe und Materialien.
5) Der Leitfaden gilt nicht für OSRAM CONTINENTAL.
6) MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.
Jegliche Form moderner Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit oder Menschenhandel werden nicht geduldet - weder innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeiten noch bei unseren Lieferanten oder Geschäftspartnern. Darüber hinaus haben wir Prozesse und Regelwerke implementiert, die sowohl an unseren eigenen Standorten als auch bei unseren Lieferanten auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards hinwirken.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Im Rahmen unserer OSRAM-Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten stellen wir unsere Haltung zur Achtung der Menschenrechte dar. Wir achten und unterstützen an allen Standorten die international anerkannten Menschenrechte und bekennen uns zu den Prinzipien der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, die wir als Mitglied des UN Global Compact aktiv unterstützen.
Menschenrechte sind bei OSRAM hinsichtlich seiner Mitarbeiter über die Business Conduct Guidelines und die Menschenrechtsrichtlinie verankert. Letztere basiert auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und auf den "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" der Vereinten Nationen, den "Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation" und den Prinzipien des UN Global Compact. Wir verpflichten alle OSRAM-Mitarbeiter zu einer angemessenen Implementierung der Richtlinie in ihrem Verantwortungsbereich.
Die Koordination unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht wird hinsichtlich der eigenen Mitarbeiter durch Human Resources wahrgenommen. Die Leiterin des Personalwesens (Chief Human Resources Officer) berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden, der die Funktion des Arbeitsdirektors innehat. Die Human-Resources-Abteilung verfügt über Richtlinienkompetenz hinsichtlich der Achtung von Menschenrechten, erlässt hierzu Richtlinien und koordiniert die Überprüfung der Einhaltung der Regelwerke.
Um eine jährliche Risikobeurteilung vornehmen zu können, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Prozess zur kontinuierlichen Überwachung der Menschenrechtsrisiken und entsprechender Managementprozesse implementiert. Hierfür werden sowohl makroökonomische Faktoren als auch interne Risikofaktoren miteinbezogen. Diese beinhalten auch die Einbindung in das Enterprise Risk Management. Dort können menschenrechtliche Risiken im Rahmen des Enterprise-Risk-Management-Prozesses gemeldet werden. Zudem enthält der sogenannten "Company-Level-Control-Fragebogen" Fragen zu menschenrechtlichen Risiken. Anhand des Fragebogens wird jährlich eine Bewertung des lokalen Kontrollsystems aller konsolidierten Einheiten durch die verantwortlichen CEOs und CFOs vorgenommen.
Einmal pro Jahr findet in der Regel ein interner Stakeholder-Workshop statt, bei dem verschiedene Funktionen zusammen mit HR die Ergebnisse der Risikobewertung analysieren und daraus Maßnahmen und Initiativen für die Organisation und Belegschaft ableiten. Dabei wird auch die Aktualität der festgelegten Risikobereiche überprüft. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie konnte der Workshop im Geschäftsjahr 2020 jedoch nicht durchgeführt werden.
Sollte es zu Vorfällen kommen, können diese über das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM" > C.5.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung gemeldet werden. Die Meldung von Hinweisen kann aber auch an die üblichen unternehmensinternen Stellen (an den zuständigen Compliance Officer, an Corporate Compliance oder an den jeweiligen Vorgesetzten) erfolgen. Alle Hinweise werden systematisch ausgewertet, und entsprechende Maßnahmen werden abgeleitet.
Um unserer Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette gerecht werden zu können, binden wir auch unsere Lieferanten in den Prozess ein. Wir verpflichten diese, die im OSRAM-Verhaltenskodex für Lieferanten festgeschriebenen Regeln und Verpflichtungen, die auch die Einhaltung von Menschenrechten und eine konforme Gestaltung der Arbeitsbedingungen umfassen, einzuhalten. Um unsere Lieferanten bei der Implementierung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten zu unterstützen und dessen Einhaltung zu überprüfen, nutzen wir verschiedene Instrumente und Prozesse. Basierend auf der Analyse unseres Beschaffungsvolumens im Hinblick auf soziale Risiken werden jährlich ausgewählte Bestandslieferanten aufgefordert, entweder ein aktuelles sogenanntes Corporate-Responsibility-Audit vorzulegen bzw. durchführen zu lassen oder die Einhaltung von Corporate-Responsibility-Vorgaben durch gleichwertige Zertifizierungen (ISO 14001 in Kombination mit ISO 45001) nachzuweisen. Wir sind im Sommer 2020 der Responsible Business Alliance (RBA) beigetreten; einer Koalition führender Elektronikunternehmen, die sich der Einhaltung eines Verhaltenskodex zur Nachhaltigkeit und der Verbesserung der Corporate Social Responsibility verpflichtet haben. Seitdem nutzen wir zur Nachverfolgung von Audits die RBA-Online-Plattform. Durch die Mitgliedschaft stellen wir schrittweise unser bisheriges Vorgehen um. Im ersten Schritt haben wir uns mit den bereits auf der RBA-Online-Plattform registrierten Lieferanten vernetzt und so Zugriff auf deren RBA-Audits erhalten, die alle den Standard der RBA VAR (Validated Audit Report) verwenden. Maßnahmen aus den durchgeführten RBA-Audits werden über RBA Online direkt an den Lieferanten übermittelt. Dieser kann dort Aktualisierungen vornehmen und Kunden wie OSRAM können den Stand der Abarbeitung der Maßnahmen überprüfen.
Das OSRAM-Produktportfolio bedingt auch den Einsatz von Materialien, die aufgrund ihrer potenziellen Herkunft als Konfliktmineralien eingestuft werden > C.5.4.3 Rohstoffe und Materialen. Um unserer Verantwortung für Menschenrechte auch in diesem Bereich gerecht werden zu können, haben wir entsprechende Due-Diligence-Prozesse für die Beschaffung implementiert. Seit dem Geschäftsjahr 2020 untersuchen wir unsere Lieferketten auch nach dem Status der eingesetzten Kobaltschmelzer und befragen dazu unsere betroffenen Lieferanten.
Die Verantwortlichkeit für das Thema Konfliktmineralien liegt im Fachbereich Einkauf, der dem Technikvorstand (CTO) zugeordnet ist und direkt an ihn berichtet. Seit 2017 ist OSRAM Mitglied der Responsible Minerals Initiative (RMI). Die Informationen und der Austausch innerhalb der RMI helfen uns, unsere Due Diligence hinsichtlich Konfliktmineralien stetig zu verbessern. Schulungsunterlagen der RMI stellen wir unseren Lieferanten über ein Online-Trainingsportal zur Verfügung. Beim Rohstoffeinkauf achtet OSRAM auf den Einsatz qualifizierter Quellen. So sind alle von uns direkt beauftragten Schmelzhütten für Konfliktmineralien RMI-zertifiziert.
Ziele
Unser Ziel ist es, die konzernweit geltende Richtlinie zur Achtung der Menschenrechte regelmäßig hinsichtlich aktueller Entwicklung im regulativen Umfeld zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.
Wir streben an, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Unser Ziel ist es, neben der individuellen Klärung jedes Verdachtsfalls, der z. B. über das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM" oder über die oben genannten weiteren Kanäle OSRAM erreicht, die Hinweise systematisch auszuwerten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. So möchten wir die Organisation noch stärker für dieses wichtige Thema sensibilisieren und Verletzungen von Menschenrechten vorbeugen.
Die COVID-19-Pandemie hatte signifikante Auswirkungen auf unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten. Unser Ziel war es, gemeinsam mit unseren Lieferanten die wirtschaftlichen und die damit eng verbundenen sozialen Auswirkungen der Pandemie auf alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Während der Pandemie haben wir aufgrund des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten, wegen Reisebeschränkungen und um mit den Audits verbundene zusätzliche Belastungen der Lieferanten zu vermeiden, weitgehend auf externe Audits verzichtet. Daher wurden im Geschäftsjahr 2020 weniger Corporate-Responsibility-Audits als sonst üblich durchgeführt.
Wir streben für unser gesamtes Einkaufsvolumen eine vollständige Transparenz hinsichtlich Konfliktmineralien einschließlich Kobalt an und haben uns der Bearbeitung des Themas gemäß der OECD-Leitlinie "Due Diligence Guidance for Responsible Mineral Supply Chains" verpflichtet. Daher arbeiten wir seit Jahren an Herkunftslanduntersuchungen und Due-Diligence-Prüfungen der in unseren Lieferketten einbezogenen Schmelzhütten. Unser Ziel ist es, langfristig einen konfliktfreien Status unseres Produktportfolios zu erreichen. Für das Produktportfolio der Business Unit Opto Semiconductors haben wir diesen Status bereits erreicht und streben an, diesen auch künftig zu erhalten.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Durch unsere Fachabteilungen fand auch im Geschäftsjahr 2020 eine kontinuierliche Beobachtung der relevanten nationalen und internationalen Rahmenwerke zu Menschenrechten statt. Im Zuge dessen haben wir eine Umstrukturierung unseres Modern Slavery Act Statement vorgenommen, sodass dieses auch die künftigen Anforderungen anderer Länder abdeckt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde erstmals das Thema Menschenrechte im Rahmen eines internen Audits mit Fokus auf den Bekanntheitsgrad der Menschrechtsrichtlinie geprüft.
Des Weiteren wurde ein globales Menschenrechtstraining konzipiert. Der Start der Umsetzung ist für das Geschäftsjahr 2021 geplant.
Im Rahmen unserer Aktivitäten zur Achtung der Menschenrechte gehen wir auch regionenspezifischen Themen nach, die im Rahmen unserer Risikoanalyse transparent werden. Es wurde für HR-Kollegen in China eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Thema Menschenrechte durchgeführt. Um den Austausch zwischen den Ländern zu fördern, hat außerdem eine Best Practice Sharing Session stattgefunden. Weitere Maßnahmen wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesetzt.
Bei OSRAM CONTINENTAL wurden weltweit Mitarbeiter zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht basierend auf dem Code of Ethics geschult.
Über das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM" haben wir im Geschäftsjahr 2020 keine Hinweise zur Verletzung von Menschenrechten erhalten.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie lag unser Fokus im Geschäftsjahr 2020 auf der Resilienz unseres globalen Lieferantennetzwerks. Dazu fand eine intensivierte Abstimmung statt, um die wirtschaftlichen Folgeschäden in unserer Lieferkette zu minimieren und nachhaltige Lösungsansätze mit unseren Lieferanten zu entwickeln. So ist es bis auf einzelne Ausnahmen gelungen, die Lieferkette aufrechtzuhalten und somit Geschäftsbeziehungen, wenngleich mit geringeren Volumina, fortzuführen.
Wir haben aufgrund der COVID-19-Pandemie weitgehend auf externe Corporate-Responsibility-Audits verzichtet. Die räumlichen Schwerpunkte der dennoch durchgeführten Audits und Selbstauskünfte lagen auch im Geschäftsjahr 2020 auf China und Malaysia.
Der Großteil unseres Produktportfolios enthält kein Kobalt. Auf dem Weg zu einer konfliktfreien Lieferkette zu diesem Thema wurde im Geschäftsjahr 2020 für die wenigen Produkte mit Kobaltanteilen das Kobalt-Reporting-Template erstellt (siehe Due-Diligence-Beschreibung oben). Das Template ermöglicht den Austausch von Informationen über das Herkunftsland der Mineralien und die verwendeten Schmelzhütten und schafft so Transparenz in der Lieferkette. Damit haben wir für den Großteil unseres Produktportfolios Transparenz hinsichtlich der Nutzung von Kobalt in unseren Produkten erreicht.
Insgesamt konnten wir den gesicherten konfliktfreien Status unseres gesamten Portfolios, gemeinsam mit unseren Lieferanten, noch nicht vollständig etablieren.
C.5.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Relevanz
OSRAM bekennt sich zu einer strikten Vermeidung von Korruption und Bestechung sowie zu fairem Wettbewerbsverhalten. Wir sind davon überzeugt, dass nachhaltiger Geschäftserfolg nur durch rechtskonformes und verantwortungsvolles Handeln zu erreichen ist. Bestechung und Korruption verhindern intakte Märkte, sie verzögern die Entwicklung der Wirtschaft und somit der jeweiligen Gesellschaft. Unsere offene Unternehmenskultur und das etablierte wirksame Compliance-Management-System sind im Kampf gegen Korruption und Bestechung von elementarer Bedeutung.
Leitlinien, Verantwortlichkeiten & Strukturen und Prozesse
Das bei OSRAM vorhandene Compliance-Management-System ist darauf ausgelegt, mögliche Verletzungen der geltenden Antikorruptions- und Kartellbestimmungen zu verhindern. Verpflichtende Vorgaben an Mitarbeiter zur Korruptionsbekämpfung sowie zum richtigen Verhalten im Wettbewerb sind in den Business Conduct Guidelines (Konzernrichtlinie) enthalten. Ergänzt und konkretisiert werden diese durch die Richtlinie Compliance. Das Compliance-Management-System folgt hierbei dem im Prüfungsstandard IDW PS 980 verankerten methodischen Ansatz eines Management-Systems.
Organisatorisch wird das Compliance-Management-System durch Mitarbeiter in der Zentrale und den Regionen abgebildet. Die Compliance-Abteilung verfügt über Richtlinienkompetenz, erlässt inhaltliche sowie prozessuale Vorgaben und überprüft regelmäßig deren Einhaltung. Der Chief Compliance Officer berichtet fachlich direkt an den Vorstandsvorsitzenden, der innerhalb des Vorstands das Thema Compliance verantwortet. Im Rahmen der Kontrolle der unternehmerischen Leitungsfunktion durch den Vorstand überwacht der Aufsichtsrat auch die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Compliance-Management-Systems. Diese Aufgabe ist bei OSRAM dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zugewiesen, an welchen der Chief Compliance Officer standardmäßig vierteljährlich zu aktuellen Themen und möglichen Risiken sowie anlassbezogen berichtet.
Um Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen und das konzernweite Compliance-Management-System kontinuierlich zu verbessern, werden regelmäßig Compliance-Risk-Assessments mit den Schwerpunkten Antikorruption und Kartellrecht in ausgewählten Einheiten und Geschäftsbereichen durchgeführt. Eine vertiefte Compliance-Prüfung ist zudem Bestandteil der Entscheidung im Rahmen von M&A-Transaktionen. Außerdem führen das jeweilige Management der Einheiten und die Compliance-Organisation regelmäßig geschäftsbegleitende Kontrollen, unter anderem zu toolbasierten Prozessen zum Umgang mit Geschäftspartnern sowie zur Umsetzung von Unterhaltungsveranstaltungen durch. Diese Kontrollen sind auch Bestandteil unseres internen Kontrollsystems.
OSRAM verfügt über mehrere Tools zum Umgang mit korruptionsrelevanten Risiken. Beispielsweise prüfen und klassifizieren wir bestimmte Geschäftspartner anhand des Corruption Perceptions Index, um die Verbreitung von Korruption in dem Land, in dem der entsprechende Partner tätig ist, zu ermitteln. Mittels einer Datenbank eines externen Anbieters prüfen wir, ob zu dem Geschäftspartner Erkenntnisse in Bezug auf Bestechungs-, Betrugs- und andere Straftaten vorliegen. Zudem verpflichten wir unsere Geschäftspartner zur Einhaltung korruptionsbekämpfender Anforderungen. Unsere Lieferanten müssen den Verhaltenskodex für Lieferanten unterzeichnen, der unter anderem ein Verbot von Korruption und Bestechung enthält.
Ein weiteres Element des Compliance-Management-Systems ist das Hinweisgebersystem "Tell OSRAM". Hierüber können Mitarbeiter und Dritte Verstöße gegen Compliance-Bestimmungen - auch anonym - melden. Die Meldung von Hinweisen kann aber auch an die üblichen unternehmensinternen Stellen (an den zuständigen Compliance Officer, an Corporate Compliance oder an den jeweiligen Vorgesetzten) erfolgen. Sämtlichen Hinweisen wird bei OSRAM nachgegangen; Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern werden nicht toleriert. Bei konkreten Hinweisen werden interne Compliance-Untersuchungen durchgeführt. Ist eine Untersuchung abgeschlossen, empfiehlt die Compliance-Abteilung Maßnahmen, um festgestellte Defizite zu beseitigen, und überwacht deren Umsetzung. Bei einem Fehlverhalten seitens unserer Mitarbeiter ergreift OSRAM ggf. arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen.
Ein wesentlicher Baustein unseres Compliance-Management-Systems ist zudem das Schulungsprogramm für unsere Mitarbeiter. Wir führen Präsenz- und Online-Schulungen mit den Schwerpunkten Antikorruption und Kartellrecht durch. Die Schulungen sind für Mitarbeiter mit festgelegten Tätigkeitsbeschreibungen verpflichtend. Die Bestimmung dieser Personengruppe (sogenannte "White Collar"-Mitarbeiter) erfolgt über das globale HR-System.
Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und zur Stärkung der Compliance-Kultur werden außerdem regelmäßig Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt. Sie verdeutlichen sowohl das Bekenntnis des Managements als auch die Relevanz von Compliance bei OSRAM.
Ziele
Wir verfolgen das grundsätzliche Ziel, Korruption und Bestechung konsequent zu bekämpfen, auftretende Verdachtsfälle ausnahmslos aufzuklären und bei Bestätigung eines Verdachtsfalls entsprechende Konsequenzen durchzusetzen.
Um dieses übergeordnete Ziel erreichen zu können, benötigen wir ein wirksames, dem regulativen Umfeld entsprechendes Compliance-Management-System, das sowohl den organisatorischen Rahmen als auch das Geschäftsmodel des OSRAM Licht-Konzerns angemessen abbildet.
Ein zeitgemäßes Schulungsprogramm ist inhaltlich ein elementarer Baustein unseres Compliance-Management-Systems. Wir streben daher an, dass die im Schulungsprogramm enthaltenen Präsenz- und Online-Schulungen das aktuelle regulative Umfeld abbilden und wir die relevanten Mitarbeiter möglichst vollständig schulen. Dabei hat unsere Compliance-Organisation stets den organisatorischen Aufbau und das Geschäftsmodel unseres Konzerns im Fokus.
Maßnahmen, Ergebnisse und Kennzahlen
Im Oktober 2019 war dem OSRAM Licht-Konzern insgesamt die uneingeschränkte Bescheinigung über die Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des bestehenden Compliance-Management-Systems -Bausteine Antikorruption und Kartellrecht - nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 erteilt worden.
Im April 2020 haben wir den organisatorischen Aufbau unserer Compliance-Organisation neu ausgerichtet. Dabei sind unsere Erkenntnisse aus der erfolgreichen Überprüfung des bestehenden Compliance-Management-Systems eingeflossen. Zugleich haben wir durch die organisatorische Änderung eine verstärkte Fokussierung der Compliance Officer auf die Business Units und deren Geschäftsmodelle ermöglicht.
Zur Stärkung unserer Compliance-Verantwortung auch gegenüber unseren Lieferanten sind wir der Responsible Business Alliance (RBA) beigetreten, einer Industrieorganisation, die sich der sozialen Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten verpflichtet hat > C.5.7 Achtung der Menschenrechte.
Zur Sensibilisierung unserer Mitarbeiter sind im Geschäftsjahr 2020 zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt worden. Beispielsweise wurde ein Newsletter mit relevanten Compliance-Inhalten im Intranet veröffentlicht und an sämtliche Geschäftsführer der Gesellschaften sowie sonstiges Leitungspersonal versandt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen konnten allerdings nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. So konnte beispielsweise der Compliance- und Datenschutztag im September 2020 mit externen und internen Gästen nicht stattfinden.
Zur Verbesserung der Dokumentation und Nachverfolgbarkeit unserer Präsenz- und Online-Schulungen werden alle verpflichtenden Compliance-Trainings seit Mitte des Geschäftsjahres 2020 weltweit über unser Learning-Management-System (LMS) angeboten > C.5.6.3 Personalentwicklung. Damit wurde auch der Prozess zur Durchführung der Trainings automatisiert. Der Turnus für sämtliche Trainings wurde auf drei Jahre festgelegt und die Zielgruppe auf sämtliche sogenannte "White Collar"-Mitarbeiter erweitert.
Der nachfolgenden Tabelle können Informationen zu unseren Schulungsaktivitäten mit Bezug zum Thema Antikorruption entnommen werden.
Kennzahlen - Compliance-Schulungen mit Bezug zum Thema Antikorruption
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Mitarbeiter (FTE) | 21.400 | 23.500 |
| Anzahl der geschulten Mitarbeiter (Präsenz- und Online-Schulungen) | 4.426 | 6.686 |
| davon in EMEA | 1.729 | 2.722 |
| davon in APAC | 2.377 | 2.588 |
| davon in Americas | 320 | 1.376 |
Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich insgesamt 26 Hinweise auf Compliance-Verstöße (Vj. 27). Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 zwei Fälle mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen abgeschlossen (Vj. sechs).
Kennzahlen - Compliance-Vorgänge insgesamt 1)
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Mitarbeiter (FTE) | 21.400 | 23.500 |
| Hinweise auf Compliance-Verstöße | 26 | 27 |
| Compliance-Untersuchungen (substanziell) | 17 | 14 |
| Fälle mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen | 2 | 6 |
| Abgeschlossene Vorgänge aus fortgeschriebenem Bestand | 23 | 31 |
1) Unter einem Compliance-Vorgang ist insbesondere jede schlüssige Behauptung einer Verletzung von straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften mit Bezug zur Geschäftstätigkeit von OSRAM zu verstehen.
C . 6 Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit
An die OSRAM Licht AG, München
Wir haben den nichtfinanziellen Konzernbericht der OSRAM Licht AG im Sinne des § 315b HGB, bestehend aus den Angaben im Kapitel C.5 "Nichtfinanzieller Konzernbericht" des Geschäftsberichts des OSRAM Licht-Konzerns 2020 sowie den durch Verweisung als Bestandteil qualifizierten Abschnitten A.1.1.1 "Geschäftsmodell", A.1.1.3 "Organisation und Berichtsstruktur", A.2.2 "Für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse" sowie A.4.2 "Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 (nachfolgend: nichtfinanzieller Konzernbericht), einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Angaben für Vorjahre waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.
A. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
B. Erklärungen des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).
C. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den nichtfinanziellen Konzernbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, ob der nichtfinanzielle Konzernbericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung, die wir im Wesentlichen in den Monaten September bis November 2020 durchgeführt haben, haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― | Befragung von Mitarbeitern hinsichtlich der Auswahl der Themen für den nichtfinanziellen Konzernbericht, der Risikoeinschätzung und der Konzepte von OSRAM für die als wesentlich identifizierten Themen, |
| ― | Befragung von Mitarbeitern, die mit der Datenerfassung und -konsolidierung sowie der Erstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts betraut sind, zur Beurteilung des Berichterstattungssystems, der Methoden der Datengewinnung und -aufbereitung sowie der internen Kontrollen, soweit sie für die Prüfung der Angaben im nichtfinanziellen Konzernbericht relevant sind, |
| ― | Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im nichtfinanziellen Konzernbericht, |
| ― | Einsichtnahme in die relevante Dokumentation der Systeme und Prozesse zur Erhebung, Aggregation und Validierung der Daten aus den relevanten Bereichen wie z. B. Environmental Protection, Health and Safety im Berichtszeitraum sowie deren stichprobenartige Überprüfung, |
| ― | analytische Beurteilung von Angaben des nichtfinanziellen Konzernberichts auf Ebene des Konzerns, |
| ― | Befragungen und Dokumenteneinsicht in Stichproben hinsichtlich der Erhebung und Berichterstattung von ausgewählten Daten, |
| ― | Beurteilung der Darstellung der Angaben des nichtfinanziellen Konzernberichts. |
D. Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Konzernbericht der OSRAM Licht AG für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
E. Verwendungszweck des Vermerks
Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der OSRAM Licht AG geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Dieser Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen.
F. Auftragsbedingungen und Haftung
Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (www.de.ey.com/IDW-Auftrags-bedingungen). Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Dritten gegenüber übernehmen wir keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Vermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Vermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
München, den 26. November 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Nicole Richter, Wirtschaftsprüferin
Hans-Georg Welz, Wirtschaftsprüfer
C . 7 Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
Zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gesellschaftsgläubiger hat der Vorstand einer abhängigen Aktiengesellschaft gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufzustellen, wenn kein Beherrschungsvertrag besteht. Aufgrund der Beteiligung der ams Offer GmbH in Höhe von rund 68,77 % ist die OSRAM Licht AG ein abhängiges Unternehmen. Ein Beherrschungsvertrag bestand zum Bilanzstichtag nicht. Der Vorstand der OSRAM Licht AG hat daher einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
"Wir erklären, dass die OSRAM Licht AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen im Berichtszeitraum vom 9. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."
Datum der Veröffentlichung
2. Dezember 2020
Herausgeber
OSRAM Licht AG
vertreten durch
Dr. Olaf Berlien und
Kathrin Dahnke
Hauptverwaltung
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Tel. +49 89 6213 - 0
E-Mail [email protected]
Internet www.osram-group.de
www.osram-group.com
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Peter Bauer
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Olaf Berlien
Investor-Relations
OSRAM Licht AG
Julia Klostermann
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Tel. +49 89 6213 - 4259
Fax +49 89 6213 - 3629
E-Mail [email protected]
Internet www.osram-group.de/investors
Konzeption-und-Gestaltung
Strichpunkt GmbH, Stuttgart/Berlin
Druck
Meinders & Elstermann GmbH & Co. KG, Belm
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Dieser Geschäftsbericht liegt auch in englischer Sprache vor. Außerdem ist der Geschäftsbericht unter den Internetadressen www.osram-group.de und www.osram-group.com in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Im Zweifelsfall ist die deutsche Version maßgeblich.
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