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AMADEUS FIRE AG — Audit Report / Information 2019
Apr 3, 2020
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Audit Report / Information
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Publication
AMADEUS FIRE AG
Frankfurt am Main
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Amadeus FiRe AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie die dort aufgeführten Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns verwiesen wird, haben wir nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ► | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ► | vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses:
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:
1. Erwerb der ComCave Holding GmbH
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Mit Vertrag vom 19. Dezember 2019 wurden 100% der Anteile an der ComCave-Gruppe für einen Kaufpreis von EUR 124.595.000,00 erworben. Die Gesellschaft bilanziert den Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse. Die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses war im Rahmen unserer Prüfung aufgrund der Größenordnung und der Komplexität der Transaktion und des damit verbundenen bedeutsamen Risikos wesentlich falscher Darstellungen sowie der im Rahmen der Kaufpreisallokation erforderlichen Annahmen und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter einer der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte.
Prüferisches Vorgehen:
Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die vorläufige Kaufpreisallokation umfassten, neben der Würdigung der von der Amadeus FiRe AG erbrachten Gegenleistung, die Beurteilung des methodischen Vorgehens des von den gesetzlichen Vertretern hinzugezogenen externen Gutachters hinsichtlich der Identifizierung der erworbenen Vermögenswerte sowie die konzeptionelle Beurteilung der Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der Vorgaben des IFRS 3. In diesem Zusammenhang haben wir die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Gutachters beurteilt, uns ein Verständnis von der Tätigkeit des Gutachters verschafft und die Eignung des Gutachtens, welches von den gesetzlichen Vertretern zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte in Auftrag gegeben wurde, als Prüfungsnachweis gewürdigt.
Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die angewandten Bewertungsmethoden in Hinblick auf die sich ergebenen Anforderungen des IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Annahmen und ermessensbehafteten Schätzungen (wie beispielsweise Wachstumsraten, Kapitalkostensätze oder Lizenzgebührensätze) zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) im Erwerbszeitpunkt daraufhin analysiert, ob diese allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen entsprechen. Zusätzlich haben wir die Modelle rechnerisch nachvollzogen.
Ferner haben wir uns mit der Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden und der Abbildung der Erstkonsolidierung der ComCave-Gruppe im Konsolidierungssystem befasst. Zudem haben wir die Angaben im Konzernanhang zum Erwerb der ComCave-Gruppe im Hinblick auf die sich aus den Vorschriften nach IFRS 3 ergebenden Anforderungen gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bilanzierung des Erwerbs der ComCave Holding GmbH ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Die Angaben der Gesellschaft zur Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb der ComCave-Gruppe sowie den damit in Zusammenhang stehenden Ermessenausübungen sind in dem Kapitel "Unternehmenszusammenschlüsse im Berichtsjahr" des Konzernanhangs (Anlage 5) enthalten.
2. Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal im Geschäftsjahr einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen, um einen möglichen Wertminderungsbedarf zu ermitteln. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzin-sung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte war die Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen:
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Hilfe unserer Bewertungsspezialisten das dem Wertminderungstest zugrunde liegende Bewertungsmodell insbesondere hinsichtlich der methodischen und rechnerischen Richtigkeit beurteilt.
Wir haben die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze nachvollzogen. Dazu haben wir die wesentlichen Prämissen der Planung mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie zur Beurteilung der Planungstreue einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelüberschüssen durchgeführt. Bei unserer Einschätzung haben wir uns auch auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Da bereits kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ergänzend haben wir eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Darüber hinaus haben wir die Anhangangaben zum Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Wertminderungstests der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Geschäfts- oder Firmenwerte und zu den damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessens-ausübungen und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden." Weitere Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Konzernanhang unter der Überschrift "14. Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die folgenden Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, den Abschnitt "Brief des Vorstands an die Aktionäre" des Geschäftsberichts und eine Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ► | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ► | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmensstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ► | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ► | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ► | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ► | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ► | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ► | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschluss- prüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ► | beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ► | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003 als Konzernabschlussprüfer der Amadeus FiRe AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
Sonstige Leistungen:
| ► | Übersetzung des Berichts des Aufsichtsrats, des Briefs des Vorstandsvorsitzenden sowie des Imageteils. |
| ► | Rechtliche Beratungsleistungen. |
| ► | Beratungsleistungen in ausgewählten Fragen zum Vergütungssystem. |
| ► | Prüfung IT-Migrationsverfahren mit abschließendem Post Implementation Review. |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph von Seidel.
Eschborn/Frankfurt am Main, 19. März 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
von Seidel, Wirtschaftsprüfer
Rücker, Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk:
1. Nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogene Bestandteile des Lageberichts
Folgende Bestandteile des Lageberichts, die zu den "Sonstigen Informationen" zählen, haben wir nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen:
| ► | Kapitel "Branchenentwicklung", Abschnitt "Personalvermittlung", Absatz 3. |
| ► | Kapitel "Branchenentwicklung", Abschnitt "Fort- und Weiterbildung", Absatz 3. |
| ► | Kapitel "Entwicklung in den Segmenten", Absatz 9. |
| ► | Kapitel "Vermögens- und Finanzlage der Amadeus FiRe Gruppe", unter "Zusammenfassende Beurteilung des Vorstands", Absatz 5. |
| ► | Kapitel "Risikobericht", Abschnitt "Risikofelder - Branchenrisiken", Absatz 2, |
| ► | die in Abschnitt 8 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die darin enthaltene Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen, |
| ► | der in Abschnitt 9 des Lageberichts enthaltene Verweis auf den Nachhaltigkeitsbericht und |
| ► | die nichtfinanzielle Erklärung gem. § 298b und § 315b HGB auf der Internetseite der Gesellschaft und |
| ► | die in Abschnitt 15 des Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter. |
Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben, die zu den "Sonstigen Informationen" zählen, nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die weder nach §§ 289 bis 289f HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.
| ► | Kapitel 6 "Unsere Mitarbeiter", Absatz 1. |
2. Sonstige Informationen
Zu den "Sonstigen Informationen" zählen folgende Bestandteile des Geschäftsberichts:
| ► | Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 AktG |
| ► | Brief des Vorstands an die Aktionäre |
| ► | Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung |
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
| Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR * | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sonstige immaterielle Vermögensgegenswerte | 14 | 41.420 | 4.600 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 14 | 171.706 | 6.935 |
| Sachanlagen | 15 | 5.328 | 2.913 |
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 15 | 47.669 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 16 | 2 | 0 |
| Latente Steueransprüche | 18 | 0 | 507 |
| 266.125 | 14.955 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 30.676 | 22.782 |
| Sonstige Vermögenswerte | 19 | 3.384 | 74 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 20 | 1.285 | 551 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21 | 20.465 | 44.559 |
| 55.810 | 67.966 | ||
| Summe Aktiva | 321.935 | 82.921 | |
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 22 | 5.198 | 5.198 |
| Kapitalrücklage | 24 | 11.247 | 11.247 |
| Gewinnrücklagen | 25 | 33.551 | 33.762 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 49.996 | 50.207 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 26 | 963 | 760 |
| 50.959 | 50.967 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 27 | 5.990 | 5.650 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 27 | 39.212 | 1.918 |
| Latente Steuerschulden | 18 | 5.153 | 0 |
| 50.355 | 7.568 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28 | 9.459 | 2.189 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 28 | 3.954 | 3.867 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 28 | 1.719 | 1.652 |
| Ertragsteuerschulden | 28 | 1.391 | 1.024 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 28 | 170.096 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 28 | 34.002 | 15.654 |
| 220.621 | 24.386 | ||
| Summe Passiva | 321.935 | 82.921 |
*) Vorjahresangaben nur eingeschränkt vergleichbar (zu den Erläuterungen siehe Abschnitt "Änderungen der Bilanzierung; und Bewertungsmethoden" im Konzernanhang)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
| Anhang | 01.01.-31.12.2019 | 01.01.-31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR* | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 1 | 233.124 | 205.836 |
| Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen | 2 | -122.516 | -106.584 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 110.608 | 99.252 | |
| Vertriebskosten | 3 | -59.290 | -51.511 |
| - davon Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten | -531 | -243 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 4 | -12.851 | -10.478 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 259 | 269 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7 | -5 | -8 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Firmenwertabschreibung | 38.721 | 37.524 | |
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 8 | 0 | 0 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 38.721 | 37.524 | |
| Finanzaufwendungen | 9 | -442 | -307 |
| Finanzerträge | 9 | 6 | 9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 38.285 | 37.226 | |
| Ertragsteuern | 10 | -12.537 | -11.391 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 25.748 | 25.835 | |
| Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht | 11 | ||
| beherrschenden Anteilseignern | -1.432 | -1.365 | |
| Periodenergebnis | 24.316 | 24.470 | |
| davon entfallen auf: Nicht beherrschende Anteile | 304 | 245 | |
| davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens | 24.012 | 24.225 | |
| Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis | |||
| Unverwässert (Euro/Aktie) | 12 | 4,62 | 4,66 |
| Verwässert (Euro/Aktie) | 12 | 4,62 | 4,66 |
| Gewichteter Durchschnitt Anzahl Stammaktien: | |||
| Unverwässert (Stück) | 5.198.237 | 5.198.237 |
*) Vorjahresangaben nur eingeschränkt vergleichbar (zu den Erläuterungen siehe Abschnitt "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Konzernanhang)
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019
| 01.01.-31.12.2019 | 01.01.-31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | 24.316 | 24.470 | |
| Ergebnisneutrale Bestandteile / sonstiges Ergebnis | 13 | 0 | 0 |
| Gesamtperiodenergebnis | 24.316 | 24.470 | |
| davon entfallen auf: Nicht beherrschende Anteile | 304 | 245 | |
| davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens | 24.012 | 24.225 |
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahres 2019
| Anhang | 01.01.-31.12.2019 | 01.01.-31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR * | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 30 | ||||
| Periodenergebnis vor Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilseignern | 25.748 | 25.835 | |||
| Steueraufwand | 12.537 | 11.391 | |||
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 7.084 | 1.391 | |||
| Finanzerträge | -6 | -9 | |||
| Finanzaufwendungen | 442 | 307 | |||
| Nicht zahlungswirksame Transaktionen | 97 | -16 | |||
| Betriebsergebnis vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens | 45.902 | 38.899 | |||
| Erhöhung/Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte | -2.216 | -2.361 | |||
| Erhöhung/Verminderung des Rechnungsabgrenzungspostens | -518 | -84 | |||
| Erhöhung/Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden | 5.855 | 1.089 | |||
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge | 0 | 0 | |||
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 49.023 | 37.543 | |||
| Gezahlte Zinsen | -247 | 0 | |||
| Gezahlte Ertragsteuern | -12.084 | -11.193 | |||
| Nettozahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit | 36.692 | 26.350 | |||
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | 31 | ||||
| Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften | -198.318 | 0 | |||
| Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -4.944 | -3.305 | |||
| Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 278 | 13 | |||
| Erhaltene Zinsen | 6 | 9 | |||
| Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel | -202.978 | -3.283 | |||
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 32 | ||||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 170.000 | 0 | |||
| Konsolidierungsbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | 2.946 | - | |||
| Auszahlungen aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -5.016 | - | |||
| Zinszahlungen von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -249 | - | |||
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner | -1.265 | -1.326 | |||
| Gewinnausschüttungen | -24.224 | -20.585 | |||
| Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel | 142.192 | -21.911 | |||
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | -24.094 | 1.156 | |||
| Zahlungsmittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 44.559 | 43.403 | |||
| Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode | 20.465 | 44.559 | |||
| Zusammensetzung der Zahlungsmittel zum 31. Dezember | |||||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (ohne Verfügungsbeschränkungen) | 20.465 | 44.559 |
*) Vorjahresangaben nur eingeschränkt vergleichbar (zu den Erläuterungen siehe Abschnitt "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Konzernanhang)
Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2019
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Summe | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (Anhang 22) | (Anhang 24) | (Anhang 25) | (Anhang 26) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2018 | 5.198 | 11.247 | 30.122 | 46.567 | 558 | 47.125 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0 | 0 | 24.225 | 24.225 | 245 | 24.470 |
| Gewinnausschüttung | 0 | 0 | -20.585 | -20.585 | -43 | -20.628 |
| 31.12.2018 | 5.198 | 11.247 | 33.762 | 50.207 | 760 | 50.967 |
| 01.01.2019 | 5.198 | 11.247 | 33.762 | 50.207 | 760 | 50.967 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0 | 0 | 24.013 | 24.013 | 304 | 24.317 |
| Gewinnausschüttung | 0 | 0 | -24.224 | -24.224 | -101 | -24.325 |
| 31.12.2019 | 5.198 | 11.247 | 33.551 | 49.996 | 963 | 50.959 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019
Allgemeines
Die Amadeus FiRe AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 160, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 45804, eingetragen.
Die Amadeus FiRe AG ist seit dem 4. März 1999 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Seit dem 31. Januar 2003 ist die Amadeus FiRe AG zum Prime Standard zugelassen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Geschäftstätigkeit der Konzerngesellschaften umfasst die Bereitstellung von Zeitpersonal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement sowie die Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Steuern, Finanz-und Rechnungswesen und Controlling. Zum 19. Dezember 2019 wurde durch die Übernahme der ComCave-Gruppe (Erwerb von 100 % der Anteile an der ComCave Holding GmbH) das bisherige Angebot an Fort- und Weiterbildungen für den Spezialmarkt des Steuer-, Finanz- und Rechnungswesens um Fort- und Weiterbildungen der spezialisierten Erwachsenenbildung erweitert.
Der Vorstand hat den IFRS-Konzernabschluss am 19. März 2020 freigegeben, um ihn im Anschluss an den Aufsichtsrat zur Billigung weiterzuleiten.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
KONZERN- UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
| Academy 2.0 GmbH | Academy 2.0 GmbH, Dortmund, Deutschland |
| Akademie für Internationale Rechnungslegung | Akademie für Internationale Rechnungslegung (AkiR) GmbH, Köln, Deutschland |
| Amadeus FiRe AG | Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland |
| Amadeus FiRe Personalvermittlung | Amadeus FiRe Personalvermittlung & Interim Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
| Amadeus FiRe Services | Amadeus FiRe Services GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
| ComCave College | ComCave College GmbH, Dortmund, Deutschland |
| ComCave Holding | ComCave Holding GmbH, Dortmund, Deutschland |
| COMCAVE RECRUITMENT SERVICES | COMCAVE RECRUITMENT SERVICES GmbH, Dortmund, Deutschland |
| Cpi consulting + training | Cpi consulting + training GmbH, Dortmund, Deutschland |
| Endriss GmbH | Dr. Endriss Verwaltungs-GmbH, Köln, Deutschland |
| Endriss Service GmbH | Steuer-Fachschule Dr. Endriss Service GmbH, Köln, Deutschland |
| Steuer-Fachschule Dr. Endriss | Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland |
| TaxMaster GmbH | TaxMaster GmbH, Köln, Deutschland |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Grundlagen des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) - vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden berücksichtigt. Den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG wird in Euro erstellt. Die angegebenen Beträge sind, soweit nicht anders ausgewiesen, auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.
Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Konzernabschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erstmals im Geschäftsjahr 2019 angewandte neue und geänderte Standards und Interpretationen
Die im Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2019 angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen des Vorjahres. Davon abweichend hat die Amadeus FiRe AG bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 die folgenden, von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommenen, neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals angewendet:
| Standard/Interpretation | Erstan- wendung Amadeus FiRe |
Übernahme durch EU | Auswirkungen Amadeus FiRe | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | erfolgt am 31.10.2017 | Beschreibung unterhalb der Tabelle |
| Änderungen an IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 | erfolgt am 22.03.2018 | keine Relevanz |
| Änderungen an IAS 19 | Leistungen an Arbeitnehmer: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 01.01.2019 | erfolgt am 13.03.2019 | keine Relevanz |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 01.01.2019 | erfolgt am 08.02.2019 | keine Relevanz |
| Jährliche Verbesserungen | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017: Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 | 01.01.2019 | erfolgt am 14.03.2019 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | erfolgt am 23.10.2018 | keine wesentlichen Auswirkungen |
Die Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" im Geschäftsjahr 2019 hat insgesamt zu nicht unerheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG geführt. Die Amadeus FiRe Gruppe hat den IFRS 16 zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Dadurch ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nicht unerheblich eingeschränkt, da die Vergleichsinformationen des Geschäftsjahres 2018 in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nicht an die Vorgaben des IFRS 16 angepasst wurden.
Die Amadeus FiRe Gruppe agiert im Rahmen ihrer Geschäftstransaktionen ausschließlich als Leasingnehmer (unter anderem von Gebäuden und Kraftfahrzeugen). IFRS 16 ersetzt die bestehenden Regelungen zur Leasingbilanzierung (so unter anderem IAS 17 und IFRIC 4) und führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für alle ausstehenden Leasingzahlungen zu passivieren haben (sog. Nutzungsrechtmodell). Demzufolge entfällt die bisherige Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse. Die nicht unerheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der Amadeus FiRe Gruppe sind ausschließlich auf die Leasingnehmerbilanzierung zurückzuführen und hier im Speziellen auf diejenigen Leasingverhältnisse, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse im Sinne von IAS 17 zu klassifizieren waren und ab dem Geschäftsjahr 2019 (erstmals) bilanziell zu erfassen sind.
Die Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts ermitteln sich im Rahmen der Erstbewertung zum Bereitstellungszeitpunkt, also bei Beginn des Leasingverhältnisses, aus dem Barwert aller künftigen Leasingzahlungen sowie den Kosten für die Vertragserfüllung und den geschätzten Kosten für den Rückbau oder die Wiederherstellung des Leasingvermögenswerts. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die Leasing-Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz separat unter dem Posten „Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen" ausgewiesen und im Anhang in den diesbezüglichen Erläuterungen in Textziffer 29 dezidiert aufgegliedert. Der Ausweis der Abschreibungen und Wertminderungen betreffend die bilanziell aktivierten Nutzungsrechte erfolgt innerhalb der Funktionskosten. Die Abschreibungen der Nutzungsrechte erfolgt im Regelfall planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Ausnahmsweise werden davon abweichend Nutzungsrechte in den spezifischen Konstellationen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Leasingvermögenswerts abgeschrieben, in denen die zu berücksichtigenden Leasingzahlungen auch die Übertragung des Eigentums an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses umfassen oder die Ausübung einer Kaufoption hochwahrscheinlich ist.
Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten erfolgt unter dem Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden" jeweils im Kurz- und Langfrist-bereich mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen. Erläuterungen zu den Buchwerten sowie ein Fristenspiegel sind in Textziffer 29 dargestellt. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten um den jährlichen Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Der Ausweis der hieraus resultierenden Zinsaufwendungen erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des Finanzergebnisses. Im Gegensatz dazu wurden nach der alten Rechtslage gemäß IAS 17 die Leasingaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen vollständig in den operativen Aufwendungen erfasst. Dies führt zu einer betragsmäßig nicht unwesentlichen Erhöhung des EBITDA in den nach dem 31. Dezember 2018 beginnenden Geschäftsjahren. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Amadeus FiRe Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 wurden anstelle der Leasingaufwendungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Höhe von TEUR 5.196 insgesamt Abschreibungen in Höhe von TEUR 5.183 sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 249 realisiert, was (selbst unter Vernachlässigung des gegenläufigen sog. „upfront"-Effekts) zu einer signifikanten Verbesserung des EBITDA führte.
Mit Blick auf die Konzern-Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Lea-singzahlungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen ab dem Geschäftsjahr 2019 den Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit und nicht wie bisher den Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Ebenso wird im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2019 zusätzlich der Zinsanteil der Leasingzahlungen ausgewiesen. Der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte sich dadurch im Geschäftsjahr 2019 um TEUR 5.265.
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 hat die Amadeus FiRe Gruppe von den folgenden praktischen Erleichterungen Gebrauch gemacht:
| • | Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurde nicht erneut beurteilt, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 wird somit nur auf Verträge angewendet, die zum oder nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung geschlossen (oder geändert) werden. |
| • | Bei Leasingverhältnissen, die zuvor gemäß IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert wurden, wurde die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der noch ausstehenden Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst mit dem fristadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeleitet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 1,0%. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften wurden die Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der Erstanwendung vereinfachend in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt, sodass sich zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2019 kein Effekt auf die Gewinnrücklagen ergab. |
| • | Leasingverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2019 enden, wurden unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt, d.h. es wurden keine Nutzungsrechte angesetzt, sondern die vereinbarten Leasingraten wurden (ggf. unter Berücksichtigung von Periodenabgrenzungen) direkt im Aufwand erfasst. |
| • | Es wurden keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse betreffend Leasinggegenstände von geringem Wert bilanziert, sondern die vereinbarten Leasingraten (ggf. unter Berücksichtigung von Periodenabgrenzungen) direkt im Aufwand erfasst. |
| • | Bei der Bewertung der Nutzungsrechte blieben die anfänglichen direkten Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 unberücksichtigt. |
| • | Bei der Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen wurde der aktuelle Kenntnisstand zum Umstellungszeitpunkt berücksichtigt. |
Ausgehend von den Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
Überleitung der Leasingverpflichtungen
| TEUR | |
|---|---|
| Zukünftige Mindestleasingzahlungen aus Operating- Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 zum 31. Dezember 2018 | 31.273 |
| Praktische Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | -11 |
| Praktische Erleichterungen für Nichtleasingkomponenten | -4.459 |
| Verpflichtungen aus eingegangenen Leasingverhältnissen, bei denen die Verfügungsmacht erst in 2019 überging | -3.158 |
| Zukünftige Leasingverpflichtungen zum 1. Januar 2019 | |
| (Bruttobetrag ohne Abzinsung) | 23.645 |
| Abzinsung | -1.073 |
| Zukünftige Leasingverpflichtungen zum 1. Januar 2019 | |
| (diskontierter Nettobetrag) | 22.572 |
| Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 | - |
| Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 | 22.572 |
Die nachstehende Tabelle fasst die oben beschriebenen Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 1. Januar 2019 zusammen.
| IFRS 16 Auswirkungen Konzernbilanz (in TEUR) | 31.12.2018 (wie bisher berichtet) | Anpaseffekte IFRS 16 | 01.01.2019 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | - | +22.068 | 22.068 |
| Latente Steueransprüche | 1.123 | - | 1.123 |
| Summe Aktiva | 83.537 | 22.068 | 105.605 |
| Passiva | |||
| Gewinnrücklagen | 33.762 | 0 | 33.762 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden (Langfristbereich) | 1.918 | +17.455 | 19.373 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden (Kurzfristbereich) | 15.654 | +4.613 | 20.267 |
| Latente Steuerschulden | 616 | - | 616 |
| Summe Passiva | 83.537 | 22.068 | 105.605 |
Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Passiva entsprechen nicht dem Bilanzwert der Leasingverbindlichkeiten, da in diesen TEUR 504 aus Leasinganreizen enthalten sind, die bereits per 31.12.2018 als Verbindlichkeit passiviert waren.
Die nachstehenden Tabellen fassen die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 zusammen.
| IFRS 16 Auswirkungen Konzernbilanz (in TEUR) | 31.12.2019 (wie bisher berichtet) | Anpas- effekte IFRS 16 |
31.12.2019 (ohne IFRS 16) |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 47.669 | -47.669 | 0 |
| Latente Steueransprüche | 0 | 0 | 0 |
| Summe Aktiva | 321.935 | -47.669 | 274.266 |
| Passiva | |||
| Gewinnrücklagen | 33.551 | +95 | 33.646 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden (Langfristbereich) | 39.212 | -35.884 | 3.328 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden (Kurzfristbereich) | 34.002 | -11.912 | 22.090 |
| Latente Steuerschulden | 5.153 | +32 | 5.185 |
| Summe Passiva | 321.935 | -47.669 | 274.266 |
| IFRS 16 Auswirkungen Konzern-GuV (in TEUR) | 01.01. bis 31.12.2019 (wie bisher berichtet) | Anpassungs- effekte IFRS 16 |
01.01. bis 31.12.2019 (ohne IFRS 16) |
| Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen | -122.516 | -15 | -122.531 |
| Vertriebskosten | -59.290 | -80 | -59.370 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -12.851 | -27 | -12.878 |
| Finanzaufwendungen | -442 | +249 | -193 |
| Ertragsteuern | -12.537 | -32 | -12.569 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 25.748 | +95 | 25.843 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 4,62 | 0,02 | 4,64 |
Bezogen auf den IFRIC 23 werden die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in Deutschland gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Regelungen ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Zur Vermeidung unsicherer Steuerpositionen werden in den Steuererklärungen ausschließlich Beträge angesetzt, deren Realisierungen voraussichtlich wahrscheinlich sind. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit).
Bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern wird auf die einschlägigen Ausführungen zu den maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden im Kapitel Latente Steuern verwiesen.
Sonstige Steuern, wie z.B. Verkehrssteuern oder Versicherungssteuer, werden als operative Aufwendungen ausgewiesen.
Methodenänderung beim Ausweis latenter Steuern
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Umstellung des Ausweises der latenten Steueransprüche und der latenten Steuerschulden. Die Umstellung wurde in Übereinstimmung mit IAS 8 retrospektiv unter Anpassung der Vorjahreswerte durchgeführt. Die in der Vergangenheit gewählte Bilanzierungspraxis der Saldierung der latenten Steuern ist zwischenzeitlich weder national noch international üblich, wodurch die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen der gleichen Branche inzwischen nicht unerheblich eingeschränkt ist. Daher hat der Amadeus FiRe-Konzern im Geschäftsjahr 2019 den Ausweis der latenten Steuern auf den in der Unternehmenspraxis ganz dominierend anzutreffenden saldierten Ausweis der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden umgestellt. Die Abschlussposten im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr 2018 sind in Übereinstimmung mit IAS 8 so dargestellt, als ob der saldierte Ausweis der latenten Steueransprüche und der latenten Steuerschulden stets angewandt worden wäre.
Darüber hinaus haben sich im Geschäftsjahr 2019 für die Amadeus FiRe Gruppe keine wesentlichen Änderungen aus erstmalig anzuwendenden Standards oder Interpretationen ergeben.
Erstmals im Geschäftsjahr 2018 angewandte neue und geänderte Standards und Interpretationen
Im Geschäftsjahr 2018 wurden erstmals die beiden Standards IFRS 9 „Finanzinstrumente" und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden" angewendet.
Die Erstanwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" im Geschäftsjahr 2018 hatte insgesamt keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amadeus FiRe Konzerns. Die neuen Vorschriften zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten haben zu keinen Änderungen bei der Bewertung und dem Ausweis geführt. Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden gem. IFRS 9 der Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Lediglich die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von TEUR 5.541 (Vorjahr: TEUR 5.234) werden unverändert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit Blick auf die finanziellen Verbindlichkeiten führte die Erstanwendung von IFRS 9 somit zu keinen Auswirkungen auf die Klassifizierung der finanziellen Verbindlichkeiten. Mit Blick auf die finanziellen Vermögenswerte wirkten sich die neuen Leitlinien zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zum 1. Januar 2018 wie folgt aus:
| 31.12.2017 in TEUR | 01.01.2018 in TEUR | ||
|---|---|---|---|
| IAS 39 Finanzielle Vermögenswerte | Neue Bewertungskategorie IFRS 9 | ||
| Zahlungsmittel | 43.403 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 43.403 |
| Kredite und Forderungen | |||
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20.420 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 20.420 |
| - Sonstige Vermögenswerte | 20 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 20 |
| 63.843 | 63.843 |
Durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells hat sich der Bestand an Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2018 geringfügig verringert und sich entsprechend der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geringfügig erhöht. Erwartete Verluste sind künftig bereits bei der Einbuchung des finanziellen Vermögenswertes zu erfassen (sog. expected credit loss model). Bisher galt unter IAS 39, dass eine Wertminderung dann zu erfassen ist, wenn ein objektiver Indikator besteht, zum Beispiel bei einer bereits überfälligen Forderung (sog. incurred loss model). Der Erfassungszeitpunkt für Wertminderungen war unter IAS 39 somit jeweils später als unter dem neuen Standard. Der Amadeus FiRe Konzern wendet mit Blick auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz an und bewertet die einschlägigen Wertminderungen fortlaufend in Bezug auf die Gesamtlaufzeit. Mit Blick auf den nur unwesentlichen Anpassungsbetrag durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells hat die Amadeus FiRe AG in ihrem Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 keine Anpassung der Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 vorgenommen.
Da die Amadeus FiRe AG aktuell die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge Accounting) nach IAS 39 nicht angewendet hat, ergeben sich aus den grundlegenden Änderungen des Hedge Accounting keine Änderungen bei der Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9. Der neue Rechnungslegungsstandard eröffnet jedoch neue Möglichkeiten zur künftigen Abbildung von Absicherungen als bilanzielle Sicherungsbeziehung.
Insgesamt hat die Erstanwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" im Geschäftsjahr 2018 somit zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amadeus FiRe Konzerns geführt. Gleichwohl könnten sich abhängig von künftigen Vereinbarungen bzw. Transaktionen wesentliche Auswirkungen von IFRS 9 auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Infolge der Einführung von IFRS 9 hat die Amadeus FiRe AG Folgeänderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses" umgesetzt, wonach die Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erstanwendung von IFRS 9 zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Konzernanhang geführt hat.
Die Erstanwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden" im Geschäftsjahr 2018 hatte insgesamt keinen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amadeus FiRe Konzerns aufgrund des einfach strukturierten Dienstleistungsportfolios im Amadeus FiRe Konzern. IFRS 15 wurde von der Amadeus FiRe AG zum 1. Januar 2018 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode umgesetzt. Hierbei wurde der Standard auf neue und bestehende Verträge angewendet, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt waren.
IFRS 15 ersetzt die bestehenden Regelungen zur Umsatzrealisierung (unter anderem IAS 18 und IAS 11) und legt einen umfassenden Rahmen fest, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Kernstück des IFRS 15 ist ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Nach der Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen einzelner Kundenverträge folgen in weiteren Schritten die Ermittlung des Transaktionspreises je Kundenvertrag und dessen Allokation auf die zuvor separierten Leistungsverpflichtungen. Der Umsatz wird nach Erfüllung der einzelnen Leistungsverpflichtungen in Höhe des jeweils zugeordneten Transaktionspreises zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert.
Die Auswirkungen wurden im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts zur Implementierung des neuen Standards untersucht. Die Unternehmensgruppe erbringt Dienstleistungen in Form der Bereitstellung von Zeitpersonal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sowie Dienstleistungen in der Personalvermittlung, im Interim- und Projektmanagement sowie in der Fort- und Weiterbildung betreffend die Bereiche Steuern, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling. Aufgrund des einfach strukturierten Dienstleistungsportfolios im Amadeus FiRe Konzern hat sich die Umsatzrealisierung durch die Erstanwendung von IFRS 15 (inkl. den einschlägigen Klarstellungen) im Geschäftsjahr 2018 nicht geändert. Bedingt durch den neuen Standard kam es zu keinen Verschiebungen in der zeitlichen Erfassung der Umsatzerlöse. Darüber hinaus führten auch die Neuregelungen zur Bilanzierung von Vertragskosten (Vertragserlangungskosten/Vertragserfüllungskosten) zu keinen Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen. Entsprechend hat die Amadeus FiRe AG in ihrem Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 keine Anpassung der Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 vorgenommen. Ein Effekt aus der Erstanwendung des neuen Standards betrifft indes die Ausweisänderung innerhalb des Bilanzpostens „Sonstige Verbindlichkeiten". Erhaltene Anzahlungen aus Verträgen mit Kunden in Höhe von TEUR 3.867 sind in den neuen Bilanzposten „Vertragsverbindlichkeiten" umgegliedert worden. In Abhängigkeit der spezifischen Dienstleistungen sowie der einschlägigen Geschäftsmodelle sind künftig wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht ausgeschlossen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erstanwendung von IFRS 15 zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Konzernanhang geführt hat.
Künftig verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Das IASB bzw. IFRS IC hat nachfolgende Verlautbarungen herausgegeben, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Amadeus FiRe Gruppe beabsichtigt keine vorzeitige Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen.
| Standard/Interpretation | Erstanwendung Amadeus FiRe | Übernahme durch EU | Auswirkungen Amadeus FiRe | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | ausstehend | keine Auswirkungen |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Interest Rate Benchmark Reform | 01.01.2020 | erfolgt am 15.01.2020 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | 01.01.2020 | ausstehend | keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | erfolgt am 29.11.2019 | keine Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig | 01.01.2022 | ausstehend | Auswirkungen werden derzeit analysiert |
| Rahmenkonzept für die Finanzbericht- erstattung |
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 01.01.2020 | erfolgt am 29.11.2019 | keine Auswirkungen |
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss der Gesellschaft sind die Amadeus FiRe AG und sämtliche Tochtergesellschaften, die unter der rechtlichen oder tatsächlichen Kontrolle der Gesellschaft stehen, einbezogen (im Folgenden kurz „der Konzern" oder „die Amadeus FiRe Gruppe").
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Für Unternehmenskäufe wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 angewendet. Die Erstkonsolidierung erfolgt mit Wirkung von dem Tag, an dem die Amadeus FiRe AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| • | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h., der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe dessen Rendite haben), |
| • | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| • | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Dies ist bei allen Tochtergesellschaften des Amadeus FiRe Konzerns gegeben.
Bei der Konsolidierung wurden die Forderungen und Schulden sowie die Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen vollständig eliminiert. Es handelt sich ausschließlich um Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Darlehensvereinbarungen sowie Werbeleistungen und anderen Verwaltungsdienstleistungen in geringem Umfang.
Der im Rahmen der Konsolidierung anfallende Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens dar. Der gemäß IAS 36 geforderte Impairment Test wurde zum 31. Dezember 2019 durchgeführt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind die operativen, rechtlich selbstständigen Einheiten des Amadeus FiRe Konzerns.
Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer. Weitere Annahmen und Schätzungen betreffen die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie die Realisierbarkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bezüglich der Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten betreffend der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte der ComCave-Gruppe verweisen wir auf das Kapitel Unternehmenszusammenschlüsse im Berichtsjahr.
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 36 einmal jährlich — ggf. mehrfach bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung — einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.
Sobald der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung ist der Betrag, der durch den Verkauf in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet werden kann. Weitere Einzelheiten sind in Anhangangabe 14 dargestellt.
Der erzielbare Betrag wird basierend auf der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung der Discounted Cashflow (DCF)-Methode ermittelt. Die der DCF-Bewertung zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Hierbei werden Annahmen über die künftige Umsatz- und Kostenentwicklung getroffen. Dabei werden künftige Ersatzinvestitionen in das operative Geschäft der Unternehmung auf Basis bisheriger Erfahrungswerte angenommen und bisher erzielte Ertragsverläufe in die Zukunft projiziert. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen führen. Als Schlüsselannahmen wurde eine Terminal Growth Rate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%), ein Diskontierungssatz vor Steuern von 8,5% (Vorjahr: 9,2%) sowie ein Diskontierungssatz von 6,2% nach Steuern (Vorjahr: 6,8%) zugrunde gelegt.
Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern
Aufgrund des den Anteilseignern einer Personenhandelsgesellschaft zustehenden gesetzlichen Kündigungsrechts sind die Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss nach IAS 32.11 im Fremdkapital ausgewiesen. Die zwischen den Gesellschaftern getroffene Vereinbarung sieht vor, dass eine Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2019 möglich ist. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters hat der Ausscheidende Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung bemisst sich entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung nach dem Stuttgarter Verfahren. Zum Stichtag wurde die potentielle Abfindungsverpflichtung zum Fair Value nach dem Stuttgarter Verfahren mit TEUR 6.022 (Vorjahr: TEUR 5.812) bewertet und die Wertänderung erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
In den Bereichen Zeitarbeit sowie Interim-/Projektmanagement erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend der Erbringung der Dienstleistung. Die erbrachten Dienstleistungen werden anhand des mit den Kunden vereinbarten Stunden-/Tagessatzes und der tatsächlich geleisteten Zeiteinheiten ermittelt. Im Bereich Personalvermittlung erfolgt die Umsatzrealisation dagegen zeitpunktbezogen mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend der Erbringung der Dienstleistung. Der Fertigstellungsgrad bemisst sich dabei outputorientiert, grundsätzlich gemessen an den am Abschlussstichtag bereits erbrachten Kursminuten im Verhältnis zu den gesamten Kursminuten.
Die Kosten zur Vertragsanbahnung lassen sich unterscheiden in Provisionen, die sich Einzelaufträgen direkt zurechnen lassen, sowie in Ergebnistantiemen, die sich auf übergeordnete Zielvereinbarungen beziehen und entsprechend einzelnen Verträgen nicht direkt zurechenbar sind.
Auf die Aktivierung der direkt zurechenbaren Kosten der Vertragsanbahnung wird in Anlehnung an IFRS 15.94 verzichtet, da die Abschreibungsdauer (entsprechend der Vertragslaufzeit) in der Regel deutlich unterhalb eines Jahres liegt.
Latente Steueransprüche für Verlustvorträge
Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Buchwert der aktivierten latenten Steuern für Verlustvorträge auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) und der Betrag der nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträge auf TEUR 223 (Vorjahr: TEUR 298). Weitere Einzelheiten sind in den Anhangangaben 10 und 18 dargestellt.
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 zum 01.01.2019 sind die veränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den vorstehenden Ausführungen zu erstmals im Geschäftsjahr 2019 angewandten neuen und geänderten Standards und Interpretationen enthalten.
Weitere Einzelheiten sind in den Anhangangaben 15 und 29 dargestellt.
Währungsumrechnung
Die Darstellungswährung und die funktionale Währung der Gesellschaft sowie auch der konsolidierten Gesellschaften ist der Euro.
Beitragsorientierte Altersversorgungssysteme
Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen der Grundversorgung für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrundlage zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an Rentenversicherungsträger. Mit der Zahlung der Beiträge bestehen generell für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Im Bereich Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Interim-/Projektmanagement werden Umsätze realisiert, wenn die Leistung erbracht ist. Fort- und Weiterbildungsumsätze, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistung im Zeitablauf realisiert.
Die Umsatzrealisierung der im Bereich Zeitarbeit und Interim- und Projektmanagement erbrachten Dienstleistungen erfolgt anhand des mit dem Kunden vereinbarten Stundensatzes und der geleisteten Stunden, die im Tätigkeitsnachweis ausgewiesen sind. Diese werden in der Regel wöchentlich an die Kunden fakturiert.
Basis für die Umsatzrealisierung der Dienstleistung Personalvermittlung sind die mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsverträge sowie die dem Kunden übermittelten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung Personalvermittlung ist geregelt, dass der Honoraranspruch mit Abschluss des Arbeitsvertrages des angebotenen Bewerbers beim Kunden entsteht. Ist dies erfolgt, wird das vereinbarte Honorar zu diesem Leistungszeitpunkt (beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag) als Umsatz erfasst.
Die mit Kunden vereinbarten Zahlungsziele liegen zwischen 8 Tagen und 30 Tagen sowie vereinzelt darüber.
Zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen sind unter dem Bilanzposten „Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen. In der Regel werden diese im Folgejahr als Umsatzerlöse erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfolgswirksam erfasst.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Eine Finanzierungskomponente bleibt für die Höhe und den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung unberücksichtigt, wenn die Zeitspanne zwischen der Erbringung der Dienstleistung an den Kunden und der Bezahlung dieser Dienstleistung maximal ein Jahr beträgt.
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens bemessen.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Wertminderungen bzw. Wertaufholungen waren weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Geschäftsjahr 2019 erforderlich.
Software wird linear über Nutzungsdauern von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Wertminderungen bzw. Wertaufholungen waren weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Geschäftsjahr 2019 erforderlich.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear über Nutzungsdauern von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Restbuchwerte, verwendete Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst.
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte
Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abge-zinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben.
Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrags erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst, soweit sie den in Vorjahren für den Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwand eliminiert.
Ertragsteuern
Tatsächliche Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzern-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der:
| • | latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| • | latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können, mit Ausnahme von:
| • | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| • | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatz-änderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Klassifizierung von Finanzinstrumenten
In der Konzernbilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte, kurzfristige Finanzschulden und sonstige Verbindlichkeiten inklusive Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern. Die Ansatz-und Bewertungskriterien für diese Posten werden in den jeweiligen in dieser Anhangangabe enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.
Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarung als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
In der Konzernbilanz ausgewiesene Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Diese entsprechen ebenso den Zahlungsmitteln der Kapitalflussrech-nung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, mit dem Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung (Transaktionspreis) angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich nicht abgezinst, da diese regelmäßig keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten und in der Regel innerhalb eines Jahres fällig sind. Die Folgebilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich gebildeter Wertminderungen). Zur Ermittlung der Wertminderungen wendet der Amadeus FiRe Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Danach werden die Wertminderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix ermittelt, die auf den bisherigen Erfahrungen des Amadeus FiRe Konzerns mit Kreditverlusten basieren und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, anzupassen sind. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine besondere Überprüfung der Ausfallrisiken auf Basis des jeweiligen Einzelfalls. Zu den Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Sofern sich in den Folgeperioden herausstellt, dass die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine Wertaufholung bis maximal der Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfolgswirksam vorgenommen. Der Ausweis der Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Erträge aus Wertaufholungen erfolgt saldiert und wird innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Krediten
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Weiteren werden die verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, welche dem jeweiligen Erfüllungsbetrag entsprechen.
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern
Zu den Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern wird auf die Ausführungen unter „Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" verwiesen.
Abgegrenzte Schulden
Abgegrenzte Schulden werden dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung (gesetzlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis hat und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist.
Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Aufgrund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten weitgehend ihren jeweiligen Zeitwerten.
Unternehmenszusammenschlüsse im Berichtsjahr
Zur Stärkung der Marktposition im Bereich Fort- und Weiterbildung hat die Amadeus FiRe AG in Deutschland zum 19. Dezember 2019 („Sale and Transfer Agreement") die ComCave-Gruppe erworben. ComCave ist ein spezialisierter Bildungsanbieter im Bereich der Erwachsenenbildung in Deutschland. ComCave ist im Schwerpunkt in der geförderten Umschulung und Weiterbildung tätig und vermittelt vorwiegend für den Arbeitsmarkt relevante und zukunftsorientierte Lerninhalte. Die Schulungsangebote werden an 53 Standorten in ganz Deutschland angeboten.
Der Transaktionsumfang umfasst 100 % der Anteile an der ComCave Holding GmbH als Holdinggesellschaft sowie die vier operativen Legaleinheiten ComCave College GmbH, COMCAVE RECRUITMENT SERVICES GmbH, Cpi consulting + training GmbH sowie die Academy 2.0 GmbH. Die Legalstruktur stellt sich hierbei wie folgt dar:

Die ComCave College GmbH bietet Seminare, Fortbildungen, Umschulungen und Zertifizierungen an. Das Unternehmen bietet zudem anderen Konzernunternehmen Zugang zu Kursmaterialien und technischer Infrastruktur.
COMCAVE RECRUITMENT SERVICES GmbH erbringt Personaldienstleistungen für andere Konzernunternehmen innerhalb der ComCave-Gruppe.
Die Cpi consulting + training GmbH bietet Dienstleistungen wie die Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen, die Entwicklung von Organisations- und Bildungskonzepten und -materialien, die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen sowie Personalbeschaffungsdienstleistungen an.
Die Academy 2.0 GmbH ist finanziell von untergeordneter Bedeutung und operativ nicht tätig.
Die Anschaffungskosten für den Erwerb der 100 % Anteile an der ComCave Holding GmbH beliefen sich insgesamt auf TEUR 124.595. Darüber hinaus hat die Amadeus FiRe AG Gesellschafterdarlehen (ausstehender Kreditbetrag „Shareholder Loans" zuzüglich aufgelaufener Zinsen per 19. Dezember 2019) in Höhe von insgesamt TEUR 24.717 im Rahmen des „Sales and Transfer Agreement" vom Verkäufer übernommen. Mit Abschluss des „Sales and Transfer Agreement" wurden bestehende Finanzverbindlichkeiten der ComCave Holding GmbH in Höhe von TEUR 58.006 abgelöst. Der Kaufpreis für die ComCave-Gruppe sowie die Ablösung bestehender Finanzverbindlichkeiten von ComCave in Höhe von insgesamt TEUR 207.318 wurden durch eine Brückenfinanzierung in Höhe von TEUR 170.000, aus liquiden Mitteln der Amadeus FiRe AG in Höhe von TEUR 28.318 sowie liquiden Mitteln von ComCave in Höhe von TEUR 9.000 finanziert.
Aufgrund der zeitlichen Nähe der Transaktion zum Stichtag und des Umfangs der für die Bewertung erforderlichen Detailinformationen konnte die Analyse der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch nicht vollständig beendet werden. Die Kaufpreisverteilung für den Erwerb der ComCave-Gruppe ist bis zum 31. Dezember 2019 hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung der erworbenen immateriellen Vermögenswerte als vorläufig anzusehen.
Im Einzelnen wurden folgende Vermögenswerte und Schulden der ComCave-Gruppe erworben und zum beizulegenden Zeitwert angesetzt:
| Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|
| TEUR | |
| --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 34.830 |
| davon Unternehmensmarke "COMCAVE" | 19.030 |
| davon Auftragsbestand | 7.647 |
| davon Technologie GECS-System ("Live") | 5.253 |
| davon Technologie GECS-System ("in Entwicklung") | 218 |
| davon Zertifizierungen | 1.480 |
| davon Referentenpool | 822 |
| davon sonstige immaterielle Vermögenswerte | 380 |
| Nutzungsrechte Leasing | 26.231 |
| Sonstiges Sachanlagevermögen | 1.638 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 9.039 |
| Zahlungsmittel | 2.946 |
| Latente Steueransprüche | 99 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 216 |
| Finanzverbindlichkeiten 1) | -73.775 |
| Verbindlichkeiten | -1.535 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -33.983 |
| Latente Steuerschulden | -5.672 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | -210 |
| Erworbenes Nettovermögen | -40.176 |
1) In den Finanzverbindlichkeiten sind auf Grundlage des Erwerbs der gesamten Anteile an der ComCave Gruppe zwei Darlehen ausgewiesen. Zum einen ist im Rahmen des Erwerbs der gesamten Anteile an der ComCave Holding GmbH ein Gesellschafterdarlehen („Shareholder Loan") des Verkäufers an die ComCave Holding GmbH zum Nennwert einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 24.717 erworben worden. Darüber hinaus wurde beim Kauf der gesamten Anteile die Rückzahlung des Betrages der Bankschulden durch den Käufer im Namen der Darlehensnehmer, die die Darlehensnehmer im Rahmen der Fazilitätenvereinbarung sind, in Höhe von TEUR 49.006 geleistet und gleichzeitig der ComCave Holding GmbH als Darlehen zur Verfügung gestellt. Diese Darlehensforderungen der Amadeus FiRe AG als neue Darlehensgeberin sowie deren Verzinsung ab Kaufvertrag (19. Dezember 2019) bis 31. Dezember 2019 in Höhe von somit insgesamt TEUR 73.775 wurde bei der Erstkonsolidierung in der Schuldenkonsolidierung vollständig eliminiert. Die Finanzierung des Kaufpreises für die ComCave-Gruppe einschließlich der Ablösung bestehender Finanzverbindlichkeiten der ComCave Holding GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 207.318 erfolgte seitens der Amadeus FiRe AG in Höhe von insgesamt TEUR 198.318 zum einen durch die Inanspruchnahme eines „Brückendarlehens" (TEUR 170.000) und aus liquiden Mitteln der Amadeus FiRe AG (TEUR 28.318) sowie liquiden Mitteln von ComCave in Höhe von TEUR 9.000.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst:
| TEUR | |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 124.595 |
| Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte | 40.176 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 164.771 |
Der sich ergebende positive Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 164.771 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und ergibt sich unter anderem aus Synergieeffekten, die von der Einbindung des operativen Geschäfts in den Amadeus FiRe Konzern erwartet werden sowie aus der übernommenen Workforce, die nicht einzeln ansetzbar ist. Die Allokation des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist noch nicht vorgenommen worden.
Der Erwerb der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen wird im Anlagespiegel in der Spalte „Erwerb Tochterunternehmen" dargestellt.
In den übernommenen Forderungen sind keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.
Eventualverbindlichkeiten wurden im Rahmen des Unternehmenserwerbs nicht angesetzt.
Direkt mit dem Unternehmenserwerb verbundene Kosten in Höhe von TEUR 2.715 wurden als Aufwand der Periode berücksichtigt.
Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte die Einbeziehung der ComCave-Gruppe (IFRS Umstellung und Konsolidierung) nicht auf den 19. Dezember 2019 (Kaufvertrag) sondern auf den 31. Dezember 2019. Gründe der nicht gegebenen Wesentlichkeit sind insbesondere, dass bis Jahresende nur wenige Geschäftstage verblieben und darüber hinaus mit dem Beginn der Weihnachtsfeiertage auch der Schulungsbetrieb bei ComCave bis Jahresende eingestellt war. Folglich wurde die Erstkonsolidierung der ComCave-Gruppe auf Grundlage der IFRS Bilanzwerte (Eröffnungsbilanz) zum 31. Dezember 2019 vorgenommen. Die Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung, einer Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie einer Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 19. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2019 erfolgte aus Wesentlichkeitsgründen nicht.
Unter der Fiktion, dass der Erwerb der ComCave-Gruppe (Erwerb der 100 % Anteile an der ComCave Holding GmbH) bereits zum 1. Januar 2019 erfolgt wäre, hätte dies für den Amadeus FiRe Konzern 2019 zu zusätzlichen Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 58.072, einer Erhöhung des EBITA in Höhe von TEUR 12.083 und einem um TEUR 6.067 niedrigeren Konzernergebnis geführt. Der negative Ergebnisbeitrag des erworbenen Unternehmens beinhaltet insbesondere die nicht operativen Effekte aus der Amortisierung des erworbenen Anlagevermögens (TEUR -9.906) auf Basis der beizulegenden Zeitwerte, die bei der erstmaligen Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses ermittelt wurden. Zur Bestimmung dieser Angaben wurde angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte und Nutzungsdauern der im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten immateriellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2019 mit denen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt identisch sind. Darüber hinaus wurde angenommen, die am 19. Dezember 2019 ausgereichte Brückenfinanzierung zum Erwerb der ComCave-Gruppe sowie die übernommenen Gesellschafterdarlehen und abgelöste Bankdarlehen wären bereits am 1. Januar 2019 begeben, übertragen bzw. abgelöst worden. Des Weiteren wurden Vergütungs-/Beratungskosten des Verkäufers herausgerechnet. Entsprechend wurden alle Effekte aus historischen Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte sowie Effekte aus historischen Verbindlichkeiten eliminiert. Die Pro-forma-Zahlen wurden ausschließlich zu Vergleichszwecken erstellt. Sie geben weder zuverlässig Aufschluss über die operativen Ergebnisse, die tatsächlich erzielt worden wären, wenn die Übernahme zu Beginn der Periode erfolgt wäre, noch über zukünftige Ergebnisse.
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr gemäß den oben dargestellten Erläuterungen geändert.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim-und Projektmanagement sowie Fort- und Weiterbildung im Wesentlichen im Rahmen von Dienstverträgen.
| 2019 | 2018 | Veränderung zum Vorjahr | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zeitarbeit | 153.036 | 133.812 | 19.224 | 14% |
| Personalvermittlung | 40.494 | 37.472 | 3.022 | 8% |
| Interim- und Projektmanagement | 13.599 | 10.308 | 3.291 | 32% |
| Fort- und Weiterbildung | 25.995 | 24.244 | 1.751 | 7% |
| 233.124 | 205.836 | 27.288 | 13% |
Die Umsatzerlöse der Berichtsperiode betreffen ausschließlich Dienstleistungen und wurden größtenteils im Inland erwirtschaftet. Von den Gesamtumsätzen wurden ca. 11% (Vorjahr: 11%) mit Privatkunden, in der Regel im Weiterbildungsbereich, erzielt. 89% (Vorjahr: 89%) der Umsatzerlöse wurden mit ca. 6.100 (Vorjahr: 5.900) Firmenkunden erzielt, wobei sich die Umsätze mit den 10 größten Kunden auf ca. 7% (Vorjahr: 7%) belaufen. Der Kunde mit dem höchsten Umsatzanteil erreichte 1,9% (Vorjahr: 2,1%) des Gesamtumsatzes.
Zur Entwicklung der Umsätze nach den Tätigkeitsfeldern wird auf die Darstellung der Segmentberichterstattung verwiesen.
Die Amadeus FiRe AG macht von der Möglichkeit der Nichtangabe des den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreises Gebrauch, da die einschlägigen Verträge eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger aufweisen.
2. Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen
Die Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen beinhalten die Personalaufwendungen für Zeitarbeitsmitarbeiter, Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen externer Berater und Dozentenhonorare, Aufwendungen für Schulungsräumlichkeiten sowie Personalaufwendungen von Mitarbeitern aus dem Bereich Personalvermittlung. Ebenso sind in diesem Posten auftragsbezogene Reisekosten ausgewiesen.
3. Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind Aufwendungen für die Geschäftsleitung, die Personalaufwendungen der Vertriebsmitarbeiter, die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten, Marketingaufwendungen sowie die Abschreibungen auf das genutzte Anlagevermögen erfasst. Weiterhin sind anteilig die Aufwendungen für Kommunikation sowie Fort- und Weiterbildung des Vertriebsbereichs enthalten.
4. Allgemeine Verwaltungskosten
Unter Verwaltungsaufwendungen werden Aufwendungen der Geschäftsleitung, Personalaufwendungen der Zentralmitarbeiter, die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten sowie die Abschreibungen auf das genutzte Anlagevermögen erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Buchführungskosten, die Kosten der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen.
5. Zusätzliche Angaben aufgrund der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens
Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 3.123 Mitarbeiter und Auszubildende (Vorjahr: 2.847).
Die Mitarbeiter verteilen sich wie folgt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Verwaltungsmitarbeiter/innen | 49 | 43 |
| Vertriebsmitarbeiter/innen | 551 | 495 |
| Mitarbeiter/innen im Kundeneinsatz | 2.508 | 2.294 |
| 3.108 | 2.832 | |
| Auszubildende | 15 | 15 |
| 3.123 | 2.847 |
Die am 19. Dezember 2019 erworbene ComCave-Gruppe beschäftigt zum 31. Dezember 2019 377 Mitarbeiter/innen (ohne Auszubildende).
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr TEUR 143.820 (Vorjahr: TEUR 127.682).
Dieser Aufwand verteilt sich wie folgt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Verwaltungsmitarbeiter/innen | 5.053 | 6.819 |
| Vertriebsmitarbeiter/innen | 41.326 | 36.149 |
| Mitarbeiter/innen im Kundeneinsatz | 97.231 | 84.503 |
| 143.610 | 127.471 | |
| Auszubildende | 210 | 211 |
| 143.820 | 127.682 | |
| 2019 | 2018 | |
| Gehälter | 120.502 | 107.681 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 12.573 | 10.558 |
| Kosten der Altersvorsorge | 10.745 | 9.443 |
| 143.820 | 127.682 |
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr TEUR 7.084 (Vorjahr: TEUR 1.391).
6. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Skonti, Erträge aus Kooperationsvereinbarungen und Weitervermietungen enthalten.
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Verlusten aus Anlagenabgängen enthalten.
8. Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte
Die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IAS 36 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 wurden keine Wertminderungen festgestellt.
9. Finanzergebnis
Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten. Diese wurden im Wesentlichen mit Festgeldkonten bei Kreditinstituten erzielt.
Die Finanzaufwendungen betragen TEUR 442 (Vorjahr: TEUR 307). Diese resultieren in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 307) aus der Bewertung der nicht beherrschenden Anteilseigner an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss korrespondierend zur Entwicklung der entsprechenden Verbindlichkeit sowie aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 von TEUR 249 und in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Verzinsung von Bankdarlehen.
10. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern wurden basierend auf den im Geschäftsjahr 2019 erzielten Ergebnissen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt im Geschäftsjahr 2019 15% der steuerlichen Bemessungsgrundlage (Vorjahr: 15%). Auf die Körperschaftsteuer werden unverändert 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben. Der Gewerbesteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und beträgt für die Amadeus FiRe Gruppe durchschnittlich 15,9% (Vorjahr: 15,9%) der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Für temporäre Bewertungsunterschiede wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam latente Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: latente Steuererträge TEUR 52) berücksichtigt.
Die Angaben zu den Ertragsteuern stellen sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Laufende Steueraufwendungen: | ||
| Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag | 6.344 | 5.841 |
| Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für Vorjahre | 0 | 0 |
| Gewerbeertragsteuer | 6.108 | 5.602 |
| 12.452 | 11.443 | |
| Latente Steuern: | ||
| Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen | 85 | -52 |
| Steueraufwand | 12.537 | 11.391 |
Zur Zusammensetzung der latenten Steuern wird auf Anhangangabe 18 verwiesen.
Überleitungsrechnung gemäß IAS 12:
Die Überleitung des theoretischen Betrages, der sich bei der Anwendung des Konzernsteuersatzes von 31,8% für o.g. Ertragsteuern (Vorjahr: 31,8%) auf das Vorsteuerergebnis zu dem tatsächlich ausgewiesenen Gesamtsteueraufwand ergeben hätte, stellt sich wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | 38.285 | 37.226 |
| Theoretischer Steueraufwand bei Zugrundelegung des effektiven Steuersatzes in Deutschland | 12.174 | 11.838 |
| Hinzurechnungen Gewerbesteuer | 82 | 67 |
| Steuern auf nicht abzugsfähige Aufwendungen | 1.043 | 164 |
| Von nicht beherrschenden Anteilseignern zu tragende Steuern | -336 | -332 |
| Gewerbesteuerfreiheit Steuer-Fachschule Dr. Endriss | -486 | -392 |
| Gewerbesteuerfreiheit TaxMaster GmbH | -88 | -105 |
| Sonstige | 148 | 151 |
| Tatsächlich ausgewiesener Steueraufwand | 12.537 | 11.391 |
11. Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilen
Der auf die nicht beherrschenden Anteilseigner der Steuer-Fachschule Dr. Endriss entfallende Ergebnisanteil ist aufwandswirksam im Periodenergebnis erfasst worden, da diese nicht beherrschenden Anteile nach IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizieren sind.
12. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 ermittelt. Hierbei wird das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Stammaktien geteilt und stellt das unverwässerte Ergebnis pro Aktie dar.
| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend | TEUR | 24.012 | 24.225 |
| Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien | Stück | 5.198.237 | 5.198.237 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert | EUR | 4,62 | 4,66 |
| Ergebnis je Aktie verwässert | EUR | 4,62 | 4,66 |
13. Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs
Weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahr waren Sachverhalte erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
Langfristige Vermögenswerte
14. Immaterielle Vermögenswerte
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| In der Entwicklung befindliche Software | 805 | 2.893 |
| Software | 6.914 | 1.707 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 171.706 | 6.935 |
| Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | 33.701 | 0 |
| 213.126 | 11.535 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 171.706 (Vorjahr: TEUR 6.935) resultiert im Wesentlichen mit TEUR 164.771 aus dem Erwerb der ComCave-Gruppe im Geschäftsjahr 2019. Mit Wirkung zum 19. Dezember 2019 hat die Amadeus FiRe AG sämtliche Anteile an der ComCave Holding GmbH erworben. Im Zuge der vorläufigen Kaufpreisallokation per 31. Dezember 2019 wurden erworbene, immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Hierzu zählen insbesondere Markenrechte, Auftragsbestände, Technologien, Zertifizierungen sowie ein Referentenpool. Diese immateriellen Vermögenswerte konnten von einem Geschäfts- oder Firmenwert separiert und eigenständig aktiviert werden, da sie die Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 38 erfüllen. Die verbleibende Differenz zum Kaufpreis wurde nach Abzug von auf die aufgedeckten stillen Reserven entfallenden passiven latenten Steuern als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Zum 19. Dezember 2019 sind folgende immateriellen Vermögenswerte erworben worden:
| TEUR | 19. Dezember 2019 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | |
| 34.450 | |
| davon im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertete Markenrechte Unternehmensmarke COMCAVE | 19.030 |
| davon im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertete Auftragsbestände | 7.647 |
| davon im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertete Technologien (GECS-System „Live" und „in Entwicklung") | 5.471 |
| davon im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertete Zertifizierungen | 1.480 |
| davon im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewerteter Referentenpool | 822 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 164.771 |
Bei den erworbenen Markenrechten (TEUR 19.030) handelt es sich um das Recht zur Nutzung der Marke „COMCAVE" mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit für die erworbenen Markenrechte ergab wie bei den Geschäfts- oder Firmenwerten keinen Abwertungsbedarf zum 31. Dezember 2019.
Die Werte der aktivierten Auftragsbestände (TEUR 7.647) werden über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschrieben.
Bei der erworbenen Technologie (TEUR 5.471) handelt es sich um das intern entwickelte System „GECS" (Global Educational Collaboration System), das benötigt wird, um das Kundengeschäft zu betreiben. GECS ermöglicht die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette von ComCave.
Der identifizierten Technologie GECS liegt eine Nutzungsdauer von sieben Jahren zugrunde.
Sonstige im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertete immaterielle Vermögenswerte betreffen zum einen Zertifizierungen (TEUR 1.480) sowie den Referentenpool von ComCave (TEUR 822).
Um aus öffentlichen Mitteln finanzierte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten zu können, muss die ComCave-Gruppe Trägerzertifikate erwerben. Nach der hierfür einschlägigen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung („AZAV") wird bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen von einer staatlichen fachkundigen Stelle ein auf drei Jahre befristetes Trägerzertifikat ausgestellt.
Während beim Referentenpool eine Nutzungsdauer von vier Jahren zugrunde gelegt wird, werden Zertifizierungen über zwei Jahre, hierbei abgeleitet auf Basis der Zuteilungszeitpunkte und der Gesamtnutzungsdauer, abgeschrieben.
Die in der Entwicklung befindliche Software in Höhe von TEUR 805 (Vorjahr: TEUR 2.893) beinhaltet als wesentliche Position Zahlungen für den Erwerb der Software.
Es sind selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 570 (Vorjahr: TEUR 0) bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Software in Höhe von TEUR 825 (Vorjahr: TEUR 500) sind in den Einstands-, Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgewiesen.
Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird jeweils auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,5% (Vorjahr: 9,2%). Nach dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) extrapoliert.
Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts
Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
| • | 5-Jahres-Geschäftsplan |
| • | Abzinsungssätze |
| • | Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird |
5-Jahres-Geschäftsplan — Der Geschäftsplan wurde aufgrund von Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch die Unternehmensleitung erstellt. Diesen Einschätzungen lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.
Abzinsungssätze — Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde ein Basiszins von 0,20% (Vorjahr: 1,25%) und eine Risikoprämie von 7,50% (Vorjahr: 6,25%) berücksichtigt.
Schätzungen der Wachstumsraten — Die langfristige Wachstumsrate für die Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums wurde unverändert zum Vorjahr mit 1,0% angesetzt.
Entsprechend dem den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrundeliegendem Geschäftssegment wurden Kapitalisierungszinssätze WACC von 6,2% und 6,8% für die Berechnung des Nutzungswerts ermittelt.
Sensitivität der getroffenen Annahmen
Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Steuer-Fachschule Dr. Endriss, Akademie für Internationale Rechnungslegung, Amadeus FiRe Personalvermittlung und Amadeus FiRe AG getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihre erzielbaren Werte wesentlich übersteigen. Bei der ComCave-Gruppe wurde als Bewertungsstichtag aus Wesentlichkeitsgründen der 31. Dezember 2019 folglich der Bilanzstichtag und nicht der 19. Dezember 2019 (Kaufvertrag) herangezogen, da zwischen dem 19. Dezember und dem 31. Dezember 2019 keine wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten sind.
Zusätzlich zu der Werthaltigkeitsüberprüfung wurde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Bei einer isolierten Erhöhung der verwendeten Kapitalisierungszinssätze bzw. der Verminderung der unendlichen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt ergäbe sich bei allen vier zahlungsmittelgenerierenden Einheiten weiterhin kein Wertberichtigungsbedarf.
Bezüglich der Sensitivität der getroffenen Annahmen der am 19. Dezember 2019 erworbenen ComCave-Gruppe würde eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes WACC um 0,5 Prozentpunkte zu einer Nutzungswertänderung in Höhe von TEUR -20.008 führen. Eine Erhöhung nur der ewigen Rente um 0,5 Prozentpunkte würde zu einer Nutzungswertänderung in Höhe von TEUR -15.626 führen. Bei einer kombinierten Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes WACC sowie der ewigen Rente um jeweils 0,5 Prozentpunkte würde eine Nutzungswertänderung in Höhe von TEUR -33.059 resultieren. Es besteht kein Wertberichtigungsbedarf.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitsprüfung nachfolgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Firmenwert ComCave | 164.771 | 0 |
| Firmenwert Steuer-Fachschule Dr. Endriss | 3.853 | 3.853 |
| Firmenwert Amadeus FiRe Personalvermittlung | 1.388 | 1.388 |
| Firmenwert Akademie für Internationale Rechnungslegung | 1.280 | 1.280 |
| Firmenwert Amadeus FiRe AG | 415 | 415 |
| 171.706 | 6.935 |
Der zum 31. Dezember 2019 bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 164.771 resultiert aus dem Erwerb aller Anteile an der ComCave Holding GmbH durch die Amadeus FiRe AG mit Wirkung zum 19. Dezember 2019.
15. Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 47.669 | - |
| Sachanlagen | 5.328 | 2.913 |
| 52.997 | 2.913 |
Die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 6.259 (Vorjahr: TEUR 891) sind in den Einstands-, Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgewiesen. Für die Aufteilung der Nutzungsrechte in Klassen verweisen wir auf Anhangangabe 29.
16. Finanzielle Vermögenswerte
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | 2 | 0 |
| 2 | 0 |
Die finanziellen Vermögenswerte betreffen Anteile an der Volksbank Dortmund-Nordwest e.G.
17. Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2019
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Software | 6.735 | 451 | 346 | 5.046 | 12.689 |
| In der Entwicklung befindliche Software | 2.893 | 2.568 | -4.982 | 805 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 14.254 | 179.025 | |||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 33.701 |
| 23.882 | 3.019 | 346 | 64 | 226.220 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.277 | 1.925 | 204 | 11.633 | |
| In der Entstehung befindliche Sachanlagen | 64 | -64 | 0 | ||
| 8.341 | 1.925 | 204 | -64 | 11.633 | |
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 22.068 | 4.569 | 400 | 52.468 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54.291 | 9.513 | 950 | 0 | 290.321 |
| Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Software | 5.027 | 825 | 77 | 5.775 |
| In der Entwicklung befindliche Software | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 7.319 | 7.319 | ||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12.346 | 825 | 77 | 13.094 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 | 0 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 | 0 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.429 | 1.076 | 200 | 6.305 |
| In der Entstehung befindliche Sachanlagen | 0 | 0 | ||
| 5.429 | 1.076 | 200 | 6.305 | |
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 0 | 5.183 | 384 | 4.799 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17.775 | 7.084 | 661 | 24.198 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Software | 6.914 | 1.708 |
| In der Entwicklung befindliche Software | 805 | 2.893 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 171.706 | 6.935 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 33.701 | 0 |
| 213.126 | 11.536 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.328 | 2.848 |
| In der Entstehung befindliche Sachanlagen | 0 | 64 |
| 5.328 | 2.912 | |
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 47.669 | 0 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 0 | 0 |
| 266.123 | 14.448 |
Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Software | 6.191 | 335 | 10 | 219 | 6.735 |
| In der Entwicklung befindliche Software | 2.318 | 804 | 12 | -217 | 2.893 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 14.254 | 0 | 0 | 0 | 14.254 |
| 22.763 | 1.139 | 22 | 2 | 23.882 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.829 | 2.138 | 694 | 4 | 8.277 |
| In der Entstehung befindliche Sachanlagen | 43 | 27 | 0 | -6 | 64 |
| 6.872 | 2.165 | 694 | -2 | 8.341 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29.635 | 3.304 | 716 | 0 | 32.223 |
| Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Software | 4.537 | 500 | 10 | 5.027 |
| In der Entwicklung befindliche Software | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 7.319 | 0 | 0 | 7.319 |
| 11.856 | 500 | 10 | 12.346 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 | 0 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 | 0 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.195 | 891 | 657 | 5.429 |
| In der Entstehung befindliche Sachanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5.195 | 891 | 657 | 5.429 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17.051 | 1.391 | 667 | 17.775 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Software | 1.708 | 1.654 |
| In der Entwicklung befindliche Software | 2.893 | 2.318 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 6.935 | 6.935 |
| 11.536 | 10.907 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.848 | 1.634 |
| In der Entstehung befindliche Sachanlagen | 64 | 43 |
| 2.912 | 1.677 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 |
| 14.448 | 12.584 |
18. Latente Steuern
Die latenten Steuern setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| Konzernbilanz | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Latente Steueransprüche: | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 1.105 | 982 | 25 | 54 |
| Leasingverbindlichkeiten | 6.211 | 0 | 32 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 290 | 141 | 149 | -2 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7.606 | 1.123 | 206 | 52 | |
| Latente Steuerschulden: | ||||
| Abgegrenzte Aufwendungen | 351 | 0 | -260 | 0 |
| Vermögenswerte Kaufpreisallokation | 5.581 | 0 | ||
| Nutzungsrechte Leasinggegenstände | 6.211 | |||
| Steuerlich nutzbarer Geschäfts- oder Firmenwert | 616 | 616 | 0 | 0 |
| 12.759 | 616 | -260 | 0 | |
| Summe Steuerertrag/aufwand | -54 | 52 | ||
| Saldierung Latente Steuern | 5.153 | -507 |
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Umstellung des Ausweises der latenten Steueransprüche und der latenten Steuerschulden. Die Umstellung wurde in Übereinstimmung mit IAS 8 retrospektiv unter Anpassung der Vorjahreswerte durchgeführt. Die Abschlussposten im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr 2018 sind in Übereinstimmung mit IAS 8 so dargestellt, als ob der saldierte Ausweis der latenten Steueransprüche und der latenten Steuerschulden stets angewandt worden wäre.
Da bei der Erstkonsolidierung der ComCave-Gruppe per 31. Dezember 2019 nur die Bilanzansätze in den Konzernabschluss einbezogen wurden, lassen sich die Veränderung der Bilanzposten nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überleiten.
Die steuerlichen Verlustvorträge beinhalten einen Betrag in Höhe von TEUR 223 (Vorjahr: TEUR 298), für welchen aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die Realisierbarkeit der Verlustvorträge keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Diese steuerlichen Verlustvorträge sind nach der bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, soweit sie nicht genutzt werden.
Kurzfristige Vermögenswerte
19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30.990 | 22.968 |
| Wertminderungen | -314 | -186 |
| 30.676 | 22.782 |
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019.
Konzern TEUR 31.12.2019
| Überfälligkeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| nicht überfällig | ≤ 30 Tage | 31-60 Tage | 61-90 Tage | > 90 Tage | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe | ||||||
| Bruttobuchwert | 30.990 | 20.980 | 7.504 | 1.310 | 435 | 761 |
| Verlustrate (gewogene durchschnittliche Ausfallrate) | 0,22% | 0,28% | 2,29% | 10,11% | 22,73% | |
| Wertminderung | 314 | 46 | 21 | 30 | 44 | 173 |
| Nettobuchwert | 30.676 | 20.934 | 7.483 | 1.280 | 391 | 588 |
Konzern TEUR Vorjahr
| Überfälligkeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Summe | nicht überfällig | ≤ 30 Tage | 31-60 Tage | 61-90 Tage | > 90 Tage | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bruttobuchwert | 22.968 | 13.580 | 7.467 | 1.360 | 238 | 323 |
| Verlustrate (gewogene durchschnittliche Ausfallrate) | 0,17% | 0,22% | 2,21% | 12,61% | 26,63% | |
| Wertminderung | 186 | 23 | 17 | 30 | 30 | 86 |
| Nettobuchwert | 22.782 | 13.557 | 7.450 | 1.330 | 208 | 237 |
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Fortführungswerte der in der Bilanz angesetzten Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben.
Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug am 31. Dezember 2019 bezogen auf die Umsätze des Monats Dezember 40 Tage (31. Dezember 2018: 38 Tage).
Im Geschäftsjahr 2019 entstanden Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 422 (Vorjahr: TEUR 314). Hierbei handelt es sich um den absoluten Ausfallbetrag an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, unabhängig von der Bildung und Berücksichtigung von Wertberichtigungen.
Der Nettoverlust der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug TEUR 530 (Vorjahr: TEUR 278). Insgesamt betrug das Nettoergebnis der Kategorie „Kredite und Forderungen" TEUR -524 (Vorjahr: TEUR -269).
Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:
| Konzern in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand Wertberichtigungen am 1. Januar | 186 | 222 |
| Aufwandswirksame Zuführungen | 300 | 160 |
| Inanspruchnahme | -99 | -99 |
| Auflösungen | -73 | -97 |
| Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember | 314 | 186 |
Der Konzern stellt mit entsprechenden Kontrollverfahren sicher, dass Dienstleistungen nur an Kunden erbracht werden, die sich in der Vergangenheit als kreditwürdig erwiesen haben, und dass sich das bei diesen Transaktionen bestehende Ausfallrisiko innerhalb eines angemessenen Rahmens bewegt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Forderungen in Höhe von netto TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 160) neu wertberichtigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie deren vollständige Ausbuchungen aufgrund von Uneinbringbarkeit.
Die sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Hinterlegung für Mietavale | 2.310 | 0 |
| Vermieterzuschüsse | 840 | 0 |
| Debitorische Kreditoren | 135 | 18 |
| Forderungen Mitarbeiter | 30 | 14 |
| Übrige | 69 | 42 |
| 3.384 | 74 |
Bei der Hinterlegung für Mietavale in Höhe von TEUR 2.310 (Vorjahr: TEUR 0) handelt es sich um die Barhinterlegung für bestehende Mietavale der ComCave-Gruppe auf Grundlage der bisherigen Vorgehensweise beim Abschluss von Mietverträgen durch ComCave.
20. Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.285 (Vorjahr: TEUR 551) enthält im Wesentlichen Abgrenzungen für bereits vorausbezahlte Stellenanzeigen, Versicherungen, Lizenzen und Wartungsdienstleistungen.
21. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel bestehen ausschließlich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristigen Festgeldern mit Laufzeiten von bis zu 90 Tagen ab Anlagezeitpunkt gerechnet. Die Zinssätze für die Festgeldanlagen betragen zum Stichtag 31. Dezember 2019 0,00% (Vorjahr: 0,00%).
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 20.430 | 41.806 |
| Kasse | 21 | 9 |
| Festgeld | 14 | 2.744 |
| 20.465 | 44.559 |
Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Laufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert.
Eigenkapital
22. Grundkapital (Gezeichnetes Kapital)
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital in Höhe von EUR 5.198.237,00 der Muttergesellschaft und ist eingeteilt in 5.198.237 nennwertlose Inhaberstückaktien, die von einer Vielzahl von Anteilseignern gehalten werden. Es sind keine Anteilseigner bekannt, die einen Anteil von größer als 25% der Aktien halten. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ist die Gesellschaft für die Dauer bis zum 26. Mai 2020 ermächtigt, über die Börse eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der dabei je Aktie gezahlte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Amadeus FiRe Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch für ihre Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre auch wie folgt zu verwenden:
| • | Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. |
| • | Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, angeboten und auf diese übertragen werden. |
| • | Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Amadeus FiRe Aktien veräußert werden, den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). |
Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen zur Veräußerung gegen Barzahlung an Dritte verwendeten Aktien, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlagen nahe am Börsenkurs) ausgegeben wurden, 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt ihrer Verwendung nicht übersteigen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund bestehender anderer Ermächtigungen ausgegeben wurden. Die Ermächtigungen zur Veräußerung und zur Verwendung können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb von Sachleistungen oder zur Veräußerung gegen Barzahlung an Dritte verwendet werden.
23. Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 26. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.559.471,00 durch Ausgabe von bis zu 1.559.471 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären grundsätzlich im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
| a) | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister bestehenden oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10%-Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert werden; |
| b) | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen; |
| c) | für Spitzenbeträge. |
24. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus Beträgen, die bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus (Agio) erzielt wurden.
25. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
| TEUR | |
|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 33.762 |
| Gewinnausschüttung | -24.224 |
| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallender Periodenerfolg | 24.013 |
| Stand 31.12.2019 | 33.551 |
Im Vorjahr hat sich die Entwicklung der Gewinnrücklagen wie folgt dargestellt:
| TEUR | |
|---|---|
| Stand 01.01.2018 | 30.122 |
| Gewinnausschüttung | -20.585 |
| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallender Periodenerfolg | 24.225 |
| Stand 31.12.2018 | 33.762 |
26. Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern
Die im Eigenkapital gesondert ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteile resultieren aus den Anteilen an der Endriss GmbH, der TaxMaster GmbH, der Endriss Service GmbH sowie der Akademie für Internationale Rechnungslegung.
27. Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern
Die Verbindlichkeiten bestehen gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf die Ausführungen unter „Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten".
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Leasingverbindlichkeiten | 37.015 | - |
| 37.015 | - |
Die abgegrenzten Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Prämien und Tantiemen | 2.197 | 1.918 |
| 2.197 | 1.918 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 39.212 | 1.918 |
28. Kurzfristige Schulden
Als kurzfristige Schulden klassifizierte Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht bestellt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ausschließlich gegenüber Dritten und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Vertragsverbindlichkeiten
Aufgrund der Anwendung der Vorgaben des IFRS 15 im Segment Fort- und Weiterbildung sind die erhaltenen Anzahlungen auf Kurse als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Die zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.954 (Vorjahr: TEUR 3.867) werden im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2020 als Umsatzerlöse erfasst.
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern
Diese Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Gewinnansprüchen der nicht beherrschenden Anteilseigner aus dem Periodenergebnis (TEUR 1.719; Vorjahr: TEUR 1.652).
Ertragsteuerschulden
Die Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 1.391 (Vorjahr: TEUR 1.024) umfassen Beträge für das jeweils aktuelle Geschäftsjahr sowie für vorangegangene Geschäftsjahre, für die die Konzerngesellschaften Steuerschuldner sind.
Kurzfristige Finanzschulden
Die finanziellen Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) betreffen die Inanspruchnahme eines „Brückendarlehens" („Loan Agreement") der Deutschen Bank Luxembourg S.A., Luxemburg, in Höhe von TEUR 170.000 (Vorjahr: TEUR 0) zur Finanzierung des Erwerbs der ComCave-Gruppe zum 19. Dezember 2019. Die Laufzeit der Brückenfinanzierung beläuft sich auf 9 Monate plus 3 Monate Verlängerungsoption und ist ein endfälliger Kredit.
Der Kredit verzinst sich bis zum Ende des dritten Monats nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages (Unterzeichnung erfolgte am 18. Dezember 2019) mit 0,9 Prozent. Vom Beginn des vierten Monats bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages verzinst sich das Darlehen mit 1,2 Prozent. Vom Beginn des siebten Monats bis zum Ende des neunten Monats nach dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages verzinst sich das Darlehen mit 1,6 Prozent. Für den Zeitraum von drei Monaten ab dem ursprünglichen Beendigungsdatum bis zum verlängerten Beendigungsdatum verzinst sich das Darlehen mit 2,1 Prozent.
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Leasingverbindlichkeiten | 12.337 | - |
| Umsatzsteuer | 1.953 | 2.438 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 1.973 | 3.221 |
| Sozialversicherung | 195 | - |
| Übrige | 3.521 | 47 |
| 19.979 | 5.706 |
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren, erhaltene Überzahlungen und Umzugskostenzuschüsse.
Die abgegrenzten Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Prämien und Tantiemen | 4.994 | 3.995 |
| Resturlaub | 3.049 | 2.365 |
| Ausstehende Rechnungen | 2.857 | 1.165 |
| Überstunden | 706 | 565 |
| Berufsgenossenschaft | 700 | 551 |
| Personal Sonstiges | 465 | 330 |
| Prüfungs- und Steuerberatungskosten | 282 | 139 |
| Rechts- und Beratungskosten | 74 | 24 |
| Übrige | 896 | 814 |
| 14.023 | 9.948 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 34.002 | 15.654 |
Die übrigen abgegrenzten Schulden beinhalten u. a. Schwerbehindertenabgaben, Aufsichtsratsvergütungen und die Kosten der Hauptversammlung.
Finanzielle Verbindlichkeiten (ohne Leasingverbindlichkeiten)
| Konzern in TEUR | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Summe | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit über 1 Jahr bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Krediten | 170.096 | 170.096 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern undiskontiert | 8.050 | 1.719 | 6.331 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.459 | 9.459 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.496 | 3.496 | 0 | 0 |
| Gesamt | 191.101 | 184.770 | 6.331 | 0 |
| Konzern in TEUR | 31.12.2018 | |||
| Summe | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit über 1 Jahr bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern undiskontiert | 7.573 | 1.652 | 5.921 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.189 | 2.189 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 22 | 22 | 0 | 0 |
| Gesamt | 9.784 | 3.863 | 5.921 | 0 |
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Krediten sind zinstragend und haben eine Laufzeit von 90 Tagen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern resultierten aus den Periodenergebnissen der einzelnen Gesellschaften im Geschäftsjahr 2019.
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sind frühestens im Jahr 2021 fällig. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 6 Monate zum Geschäftsjahresende. Für weitere Erläuterungen im Hinblick auf die Fälligkeiten wird auf die Ausführungen unter „Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" verwiesen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sind zum Teil zinstragend, sofern diese die Abfindungsoptionen betreffen. Die restlichen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern sind nicht zinstragend.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und haben in der Regel eine Fälligkeit bis zu 90 Tagen (Vorjahr: 90 Tage).
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind nicht zinstragend und im Durchschnitt innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Aufgrund der Tatsache, dass die den finanziellen Verbindlichkeiten zugrundeliegenden Vertragsvereinbarungen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, liegen zum Bilanzstichtag keine Liquiditätsrisiken vor.
Bewertung von Finanzinstrumenten nach Kategorien
Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden gem. IFRS 9 den Kategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind allesamt zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Lediglich die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von TEUR 5.681 (Vorjahr: TEUR 5.541) sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente stimmen näherungsweise mit deren beizulegenden Zeitwerten überein. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" beträgt TEUR 53.459 (Vorjahr: TEUR 67.351). Der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten beträgt TEUR 240.112 (Vorjahr: TEUR 9.225), davon entfallen TEUR 5.681 (Vorjahr: TEUR 5.541) auf finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und TEUR 234.431 (Vorjahr: TEUR 3.684) auf finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet".
29. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer nach IFRS 16
Der Konzern hat Miet- und Leasingverträge für Büroräume, angeschlossene Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Die Laufzeiten der Verträge liegen zwischen 3 und 10 Jahren.
Neben den Miet- und Leasingverträgen, auf die der IFRS 16 angewendet wird, hat der Konzern Verträge mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten sowie für Vermögenswerte von geringem Wert abgeschlossen, bei denen von der geltenden praktischen Erleichterung Gebrauch gemacht wird, indem diese direkt als Aufwand erfasst werden. Im Wesentlichen betrifft dies die tageweise Anmietung von externen Räumen zur Abbildung des Kurs- und Seminargeschäfts und monatsweise Leasingverträge von Kraftfahrzeugen.
Einzelne Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen nach dem Ende der Grundlaufzeit, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen wurden. Grund hierfür ist die nicht hinreichend sichere Ausübung dieser Option, die zu undiskontierten potentiellen Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von 52 Mio. EUR führen könnten.
Die zum 31.12.2019 bilanzierten Leasingverpflichtungen verteilen sich auf folgende Fälligkeitsstufen:
| Fristenspiegel | ||||
|---|---|---|---|---|
| Angaben in TEUR | < 1 Jahr | > 1 < 5 Jahre | > 5 Jahre | gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bauten auf fremden Grundstücken | 11.250 | 29.509 | 6.588 | 47.347 |
| Kraftfahrzeuge | 1.068 | 911 | 0 | 1.979 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 19 | 7 | 0 | 26 |
| Summe Leasingverpflichtungen | 12.337 | 30.427 | 6.588 | 49.352 |
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der aktivierten Nutzungsrechte sowie der Leasingverbindlichkeiten als auch deren Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt.
| Angaben in TEUR | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrecht (Sachanlagevermögen) | Bewertung Erstanwendung 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge Vertrags- änderungen |
Abschreibungen | Zugang Erstkonsol. ComCave | Bewertung 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bauten auf fremden Grundstücken | 20.483 | 2.960 | -6 | -3.959 | 26.231 | 45.709 | |
| Kraftfahrzeuge | 1.530 | 1.599 | -10 | -1.184 | 1.935 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 55 | 10 | 0 | -40 | 25 | ||
| Summe Aktiva | 22.068 | 4.569 | -16 | -5.183 | 26.231 | 47.669 | |
| Leasingverbindlichkeiten | Bewertung Erstanwendung 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge Vertrags- änderungen |
Zinsaufwand | Zahlungs- mittel- abflüsse |
Zugang Erstkonsol. ComCave | Bewertung 31.12.2019 |
| Bauten auf fremden Grundstücken | 20.987 | 2.960 | -115 | 245 | -4.039 | 27.352 | 47.390 |
| Kraftfahrzeuge | 1.530 | 1.599 | -10 | 4 | -1.186 | 1.937 | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 55 | 10 | 0 | 0 | -40 | 25 | |
| Summe Passiva | 22.572 | 4.569 | -125 | 249 | -5.265 | 27.352 | 49.352 |
Beim Ansatz der Nutzungsrechte wurden Leasinganreize in Form von mietfreien Zeiten von der Leasingverbindlichkeit abgesetzt:
| Erstanwendung zum 01.01.2019 | TEUR | 504 |
| Erstkonsolidierung ComCave zum 19.12.2019 | TEUR | 778 |
| Buchwert zum 31.12.2019 | TEUR | 1.214 |
In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
| Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte | TEUR | 5.183 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | TEUR | 249 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverpflichtungen | TEUR | 1.670 |
| Aufwand für geringwertige Leasingverpflichtungen | TEUR | 42 |
| Erfolgswirksam gesamt | TEUR | 7.144 |
Unter Einbezug der kurzfristigen und geringwertigen Leasingverpflichtungen beliefen sich die gesamten Zahlungsmittelabflüsse im Geschäftsjahr auf TEUR 6.977.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit IAS 7. Die Zahlungsströme werden entsprechend nach dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert.
30. Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit ist im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 auf TEUR 36.692 (Vorjahr: TEUR 26.350) gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von TEUR 10.342. Die Veränderung resultiert aus einem Zuwachs des Betriebsergebnisses vor Änderung des Nettoumlaufvermögens um TEUR 7.003 im Wesentlichen bedingt durch einen methodenbedingten Anstieg der Abschreibungen um TEUR 5.693 aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und um TEUR 1.146 gestiegene Ertragsteuern. Weiterhin wirkte sich die Veränderung des Nettoumlaufvermögens um TEUR 7.690 positiv aus. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der gezahlten Ertragsteuern um TEUR 891 mehr gezahlte Ertragsteuern im Geschäftsjahr im Vergleich zur Vorperiode aus.
31. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stieg auf TEUR 202.978 (Vorjahr: TEUR 3.283). Im Wesentlich ist dies durch den Erwerb der ComCave Holding GmbH zum 19. Dezember 2019 mit TEUR 198.318 bedingt. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte an Leasinggenständen und Sachanlagen erhöhten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 6.208. Die Investitionen erfolgten überwiegend zur Verbesserung der IT-Infrastruktur in Soft- und Hardware, neue Büroräume sowie in eine neue Vertriebssoftware und in Betriebs- und Geschäftsausstattung. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2019 weiterhin niedrigen Zinsniveaus beliefen sich die Zinseinnahmen auf TEUR 6 (Vorjahr TEUR 9).
32. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 TEUR 142.192 nach TEUR -21.911 im Vorjahr. Für den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der ComCave Holding GmbH wurden Finanzschulden in Höhe von TEUR 170.000 aufgenommen. Durch den Erwerb der ComCave-Gruppe hat sich der Bestand der liquiden Mittel um TEUR 2.946 verändert. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 gab es zusätzliche Mittelabflüsse durch die Auszahlung aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen von TEUR 5.265. Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 24.224 aus dem Bilanzgewinn 2018 an Aktionäre ausgeschüttet (Vorjahr: TEUR 20.585); dies entspricht einer Dividende von EUR 4,66 pro Aktie (Vorjahr: EUR 3,96 pro Aktie). Für nicht beherrschende Anteile wurde eine Dividende von TEUR 1.265 (Vorjahr: TEUR 1.326) ausgezahlt.
Die Abfindungsoption der Minderheitsgesellschafter an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von TEUR 5.681 (Vorjahr: TEUR 5.541) stellt einen möglichen Abfluss dar. Die Abfindungsoption wird seit dem Geschäftsjahr 2005 ausgewiesen. Es ist zurzeit nicht absehbar, dass diese in Zukunft ausgeübt wird.
Die Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten, deren Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung bisher oder künftig als Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten gezeigt werden, stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2018 | zahlungs- wirksame Veränderung Finanzierungs- Cash-Flow |
zahlungs- unwirksame Veränderung Leasingver- bindlichkeit |
zahlungs- wirksame Veränderungen Ergebnisanteil |
nicht zahlungs- wirksame Bewertungs- effekte |
Verän- derungen Ergebnis- anteil |
31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| langfristige Schulden: | |||||||
| Verbindlichkeiten | |||||||
| 5.650 | 37.015 | - | 340 | - | 43.005 | ||
| kurzfristige Schulden: | |||||||
| Verbindlichkeiten | |||||||
| 1.652 | 170.000 | 12.337 | -1.165 | -200 | 1.432 | 184.056 | |
| Summe | 7.302 | 170.000 | 49.352 | -1.165 | 140 | 1.432 | 227.061 |
| in TEUR | 31.12.2017 | zahlungs- wirksame Veränderung Finanzierungs- Cash-Flow |
zahlungs- unwirksame Veränderung Leasingver- bindlichkeit |
zahlungs- wirksame Veränderungen Ergebnisanteil |
nicht zahlungs- wirksame Bewertungs- effekte |
Verän- derungen Ergebnis- anteil |
31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| langfristige Schulden: | |||||||
| Verbindlichkeiten | |||||||
| 5.342 | - | - | 308 | - | 5.650 | ||
| kurzfristige Schulden: | |||||||
| Verbindlichkeiten | |||||||
| 1.569 | - | -1.282 | - | 1.365 | 1.652 | ||
| Summe | 6.911 | 0 | 0 | -1.282 | 308 | 1.365 | 7.302 |
Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen Avalrahmen von TEUR 2.250, der mit TEUR 1.704 in Anspruch genommen ist.
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
33. Segmentberichterstattung
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Segmente:
| a. | Zeitarbeit / Interim- und Projektmanagement / Personalvermittlung |
| b. | Fort- und Weiterbildung |
Zu der Beschreibung der Segmente wird auf den Lagebericht verwiesen.
Das Betriebsergebnis der Segmente wird vom Management getrennt überwacht. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit vor Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA) bewertet.
Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt.
Eine Segmentierung nach geographischen Segmenten wird nicht vorgenommen, da die Gesellschaft ihre Dienstleistungen gegenwärtig in Deutschland erbringt und somit nur in einem geographischen Segment tätig ist.
Da Informationen über die Zuordnung von Schulden zu Berichtssegmenten vom Vorstand nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden, werden diese im Berichtswesen nicht ermittelt.
Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main
Informationen über die Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2019
| Zeitarbeit / Interim-und Projektmanagement / Personalvermittlung | Fort- & Weiterbildung | Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| UMSÄTZE* | ||||||
| Umsätze des Segments | 207.128 | 181.591 | 25.996 | 24.245 | 233.124 | 205.836 |
| ERGEBNIS | ||||||
| Segmentergebnis vor Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBIT-A) | 33.839 | 33.009 | 4.882 | 4.515 | 38.721 | 37.524 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 5.919 | 957 | 1.165 | 434 | 7.084 | 1.391 |
| davon aus Nutzungsrechten Leasingbilanzierung | 4.174 | 0 | 1.009 | 0 | 5.183 | 0 |
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vermögenswerte des Segments | 94.529 | 67.980 | 227.406 | 14.941 | 321.935 | 82.921 |
| Investitionen | 7.902 | 2.698 | 1.611 | 607 | 9.513 | 3.305 |
| Finanzaufwendungen | 238 | 0 | 204 | 307 | 442 | 307 |
| Finanzerträge | 1 | 4 | 5 | 5 | 6 | 9 |
| Ertragsteuern | 11.825 | 10.741 | 712 | 650 | 12.537 | 11.391 |
* Umsätze zwischen Segmenten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 7) bzw. TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 22) wurden herauskonsolidiert.
SONSTIGE ANGABEN
34. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.
Der Konzern verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente und in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurde auch kein Handel mit Derivaten betrieben.
Grundsätzlich können sich aus Finanzinstrumenten zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken ergeben, welche einer ständigen Überwachung durch die Unternehmensleitung unterliegen. Im Folgenden wird dargestellt, wie die Unternehmensleitung diese Risiken und deren Auswirkungen aktuell einschätzt.
Zinsrisiko
In den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern ist die potentielle Abfindungsverpflichtung für die nicht beherrschenden Anteile an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss erfasst. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen wurden mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag bewertet. Aus diesen langfristigen Verbindlichkeiten besteht kein nennenswertes Zinsänderungsrisiko.
Darüber hinaus erzielt der Konzern Finanzerträge aus seinen Guthaben bei verschiedenen Kreditinstituten. Daneben bestehen kurzfristige Finanzschulden. Durch die kurzfristigen Finanzschulden entstehen Finanzaufwendungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze:
| Erhöhung/Verringerung in Basispunkten | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern | |
|---|---|---|
| TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| 2019 | +50 | 239 |
| -50 | -240 | |
| 2018 | +50 | 231 |
| -50 | -231 |
Währungsrisiko
Der Konzern ist in Deutschland tätig. Ein Wechselkursrisiko besteht nicht.
Kreditrisiko
Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang eine Richtlinie zur Bonitätsprüfung und zum Mahnwesen vorgegeben. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den in Anhangangabe 19 ausgewiesenen Buchwert begrenzt.
Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern verfügt über ausreichende Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus derzeitiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko.
Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Values eine gute Eigenkapitalausstattung aufrechterhält sowie eine nachhaltige Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielt.
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.
Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote der Gruppe 15,8% (Vorjahr: 61,0%). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Bilanzsumme aufgrund der Erstkonsolidierung der ComCave-Gruppe. Die Eigenkapitalrendite betrug 49,9% (Vorjahr: 53,9%). Die Berechnung der Eigenkapitalrendite erfolgt auf Basis der gewichteten Monatswerte.
35. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat Avalmietbürgschaften in Höhe von TEUR 1.704 an Vermieter ausgestellt. Darüber hinaus bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
36. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bis 1 Jahr | 5.664 | 5.778 |
| 1 bis 5 Jahre | 11.563 | 18.019 |
| Über 5 Jahre | 4.203 | 7.476 |
| 21.430 | 31.273 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten im Wesentlichen die Mietnebenkosten der angemieteten Büroflächen sowie die Wartungsanteile der KFZ-Leasingverträge. Im Vorjahr beinhaltete die Aufstellung die Zahlungen für die angemieteten Büroflächen. Diese sind im Berichtsjahr nunmehr unter Anwendung des IFRS 16 als Leasingverbindlichkeit in der Bilanz dargestellt.
37. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Im Geschäftsjahr bestanden keine Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen.
In den Konzernabschluss sind die Amadeus FiRe AG und folgende Tochterunternehmen einbezogen („Amadeus FiRe Konzern"):
| Anteile am Eigenkapital in % | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| Unmittelbare Beteiligungen/Finanzanlagen | ||
| Amadeus FiRe Services | 100 | 100 |
| Steuer-Fachschule Dr. Endriss | 60 | 60 |
| Endriss GmbH | 60 | 60 |
| Amadeus FiRe Personalvermittlung | 100 | 100 |
| ComCave Holding | 100 | - |
| Mittelbare Beteiligungen/Finanzanlagen | ||
| Akademie für Internationale Rechnungslegung | 60 | 60 |
| TaxMaster GmbH | 48 | 48 |
| Endriss Service GmbH | 60 | 60 |
| ComCave College | 100 | - |
| COMCAVE RECRUITMENT SERVICES | 100 | - |
| Cpi consulting + training | 100 | - |
| Academy 2.0 GmbH | 100 | - |
Die Amadeus FiRe AG hält über die Steuer-Fachschule Dr. Endriss mittelbar 80% der Anteile an der TaxMaster GmbH. An der Endriss Service GmbH sowie der Akademie für Internationale Rechnungslegung hält die Amadeus FiRe AG über die Steuer-Fachschule Dr. Endriss mittelbar 100% der Gesellschaftsanteile. Weiterhin hält die Amadeus FiRe AG über die ComCave Holding mittelbar 100% der Gesellschaftsanteile an der ComCave College, der COMCAVE RECRUITMENT SERVICES, der Cpi consulting + training und der Academy 2.0 GmbH.
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss, Köln, wurde aufgrund ihrer Größe und ihres Einflusses auf den Konzern als wesentliches Tochterunternehmen, das nicht beherrschende Anteile hält, identifiziert.
In den folgenden Tabellen werden die Gesamtergebnisrechnung und die weiteren Finanzinformationen über die nicht beherrschten Anteile an der Gesellschaft dargestellt.
Es handelt sich hierbei um die Beträge vor Konsolidierung.
| 01.01.- 31.12.2019 | 01.01.- 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 21.296 | 19.666 |
| Jahresüberschuss | 3.619 | 3.411 |
| Gesamtergebnis der Periode | 3.619 | 3.411 |
| auf nicht beherrschte Anteile entfallendes Gesamtergebnis | 1.448 | 1.365 |
| gezahlte Dividende (an nicht beherrschende Anteilseigner) | 1.165 | 1.282 |
Weitere Finanzinformationen für nicht beherrschte Anteile
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | 9.860 | 8.844 |
| Langfristige Vermögenswerte | 2.538 | 2.371 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 7.322 | 6.473 |
| Passiva | 9.860 | 8.844 |
| Eigenkapital | 3.640 | 3.433 |
| Langfristige Schulden | 309 | 103 |
| Kurzfristige Schulden | 5.911 | 5.308 |
Vorstand
Im Geschäftsjahr 2019 waren Herr Robert von Wülfing (Diplom-Kaufmann), Königstein, Sprecher des Vorstands, und Herr Dennis Gerlitzki (Diplom-Kaufmann), Frankfurt am Main, Vorstand, zu alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern bestellt. Sie sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Geschäftsbereiche waren im Vorstand durch den vom Aufsichtsrat erstellten Geschäftsverteilungsplan im Geschäftsjahr 2019 wie folgt aufgeteilt:
Herr Robert von Wülfing, Sprecher des Vorstands:
Unternehmensstrategie, Investor Relations, Akquisitionen und Beteiligungen, Geschäftsbereich Fort- und Weiterbildung, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling, Personalverwaltung, IT, Recht und Revision
Herr Dennis Gerlitzki, Vorstand:
Geschäftsbereich Personaldienstleistungen, Personalentwicklung, Marketing und Public Relations
Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2019 setzt sich der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG unter Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:
Herr Christoph Groß, Mainz, Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender
Herr Michael C. Wisser, Neu-Isenburg, Diplom-Kaufmann, Vorstand der Aveco AG, Frankfurt am Main, stellvertretender Vorsitzender
Herr Knuth Henneke, Neustadt, selbstständiger Unternehmensberater Frau Annett Martin, Wiesbaden, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
Frau Dr. Ulrike Schweibert, Bad Vilbel, Rechtsanwältin und Partnerin der Anwaltssozietät Schweibert Leßmann & Partner, Frankfurt am Main
Herr Hartmut van der Straeten, Wehrheim, selbstständiger Unternehmensberater
Frau Ulrike Bert, Großostheim-Ringheim, Finanzbuchhalterin Amadeus FiRe AG, Arbeitnehmervertreterin
Frau Angelika Kappe, Hauneck, Gewerkschaftssekretärin, Arbeitnehmervertreterin
Herr Elmar Roth, Alzenau, leitender Angestellter im IT-Bereich, Arbeitnehmervertreter
Herr Andreas Setzwein, Obertshausen, Rechtsanwalt, Arbeitnehmervertreter Frau Ulrike Sommer, Mühlheim, Personalsachbearbeiterin Amadeus FiRe AG, Arbeitnehmervertreterin
Herr Mathias Venema, Mainz, Gewerkschaftssekretär, Arbeitnehmervertreter
Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet:
Bilanz- und Prüfungsausschuss
| Vorsitzender: | Herr Hartmut van der Straeten |
| weitere Mitglieder: | Herr Michael C. Wisser |
| Frau Ulrike Bert | |
| Herr Andreas Setzwein |
Personalausschuss
| Vorsitzender: | Herr Christoph Groß |
| weitere Mitglieder: | Herr Michael C. Wisser |
| Herr Knuth Henneke | |
| Frau Ulrike Sommer |
38. Angabe der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und Kontrollgremien
| Herr Christoph Groß | Aufsichtsratsvorsitzender der Aveco Holding AG, Frankfurt am Main |
| Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main | |
| Herr Michael C. Wisser | Aufsichtsratsvorsitzender der Lang & Cie. Real Estate AG, Frankfurt am Main |
| Herr Mathias Venema | Aufsichtsrat der Frasec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main |
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.772 (Vorjahr: TEUR 4.212). Von den Vorstandsbezügen sind TEUR 1.411 kurzfristig nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig. TEUR 360 sind Bestandteil eines langfristigen Vergütungsplans, der nach Ablauf der individuellen Vorstandsvertragslaufzeit fällig wird. Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr TEUR 327 (Vorjahr: TEUR 315). Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details zu Bezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verweisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Kapitel Vergütungsbericht.
Von Organmitgliedern gehaltene Aktien
Nachstehend erfolgt eine individualisierte Zusammenstellung des Aktienbesitzes.
| Organmitglied | Organ | Anzahl Aktien |
|---|---|---|
| Christoph Groß | Aufsichtsratsvorsitzender | 5.200 |
| Ulrike Bert | Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreterin | 500 |
Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr wurden keine Aktienkäufe/-verkäufe von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaften in enger Beziehung zum Vorstand getätigt.
39. Honorare des Abschlussprüfers
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 434 (Vorjahr: TEUR 241) und verteilt sich wie folgt:
| TEUR | TEUR | |
|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen | 295 | 165 |
| Sonstige Leistungen | 139 | 76 |
| Gesamt | 434 | 241 |
40. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage infolge der Ausbreitung des Coronavirus verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.
41. Corporate Governance
Die Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde am 5. November 2019 vom Vorstand und dem Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amadeus-fire.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklärung/) dauerhaft zugänglich gemacht.
42. Angaben nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
Die Tochtergesellschaften Amadeus FiRe Personalvermittlung, Amadeus FiRe Services, ComCave College, COMCAVE RECRUITMENT SERVICES, Cpi consulting + training und Academy 2.0 GmbH machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB, im Falle der Steuer-Fachschule Dr. Endriss von § 264b HGB hinsichtlich der Offenlegungspflichten Gebrauch.
Frankfurt/Main, den 19. März 2020
Robert von Wülfing, Sprecher des Vorstands
Dennis Gerlitzki, Vorstand
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019
1. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 das zehnte Jahr in Folge, allerdings mit deutlich abgeschwächter Dynamik, gewachsen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs um 0,6 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Damit lag das Wachstum erstmals seit 2013 unter dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,3 Prozent. In den beiden Vorjahren 2018 und 2017 betrug das Wirtschaftswachstum noch 1,5 Prozent bzw. 2,5 Prozent.
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2019 gekennzeichnet durch einen deutlich abgeschwächten Wachstumskurs sowie unterjährig wechselnden Entwicklungen. Nach einem dynamischen Jahresbeginn und einem Rückgang im zweiten Quartal zeigten sich in der zweiten Jahreshälfte Anzeichen einer leichten Erholung der deutschen Wirtschaft.
Positive Wachstumsimpulse kamen 2019 vor allem aus dem Inland. Die privaten Konsumausgaben stiegen um 1,6 Prozent und die staatlichen Konsumausgaben um 2,5 Prozent. Damit liegen beide Größen über den beiden Jahren zuvor. Die Bruttoinvestitionen hingegen, zu denen neben den Bruttoanlageinvestitionen noch die Vorratsveränderungen zählen, gingen preisbereinigt um 1,7 Prozent im Vorjahresvergleich zurück. Während die Bauinvestitionen preisbereinigt um 3,8 Prozent höher als im Vorjahr waren, entwickelten sich die Investitionen in Ausrüstungen weniger dynamisch und legten preisbereinigt lediglich um 0,4 Prozent zu. Der merkliche Vorratsabbau durch eine schwache Industrieproduktion und gestiegene Exporte ist der Grund für die schwache Entwicklung der Bruttoinvestitionen. Im Jahr 2019 bremste der Außenbeitrag das BIP-Wachstum mit -0,4 Prozentpunkten. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen stiegen leicht um 0,9 Prozent, während die Importe im gleichen Zeitraum um 1,9 Prozent zunahmen.
Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts war die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2019 zweigeteilt. Während die Dienstleistungsbereiche und das Baugewerbe überwiegend vergleichsweise starke Zuwächse verzeichneten, ist die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) hingegen vergleichsweise stark zurückgegangen. Den stärksten Zuwachs verzeichnete dabei das Baugewerbe mit 4,0 Prozent, gefolgt von den Bereichen Information und Kommunikation sowie Finanz- und Versicherungsdienstleister mit jeweils 2,9 Prozent gegenüber Vorjahr. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die Bruttowertschöpfung um 2,4 Prozent. Dagegen ging die Wirtschaftsleistung des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe), welches gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, um 3,6 Prozent zurück. Der Grund dafür ist insbesondere die schwache Produktion in der Automobilindustrie, welche der größte Teilbereich der Industrie ist.
Im Jahr 2019 erzielte der Staat einen Überschuss in Höhe von 49,8 Milliarden Euro, welcher etwas unter dem Rekordergebnis in Höhe von 62,4 Milliarden Euro in 2018 liegt. Dies ist für den Staatssektor, also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen nach vorläufigen Berechnungen das achte Jahr in Folge mit einem Überschuss. Daraus errechnet sich für den Staat im Jahr 2019, gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen, eine Überschussquote von 1,5 Prozent.
Nicht prüfungspflichtiger Bestandteil des Lageberichtes nach IDW PS 350 n. F.
Die Stimmungslage der deutschen Wirtschaft war im Jahr 2019 eingetrübt. Der Wert des ifo Geschäftsklimaindex (Quelle: ifo Institut, München) lag im Jahresdurchschnitt mit 97,1 um 5,9 Punkte oder 5,8 Prozent unter dem Jahresdurchschnitt von 2018. Auf der ifo Konjunkturuhr lag der Geschäftsklimaindex erstmals seit 2012 im Abschwung-Quadranten. Im August 2019 war die Stimmung mit 94,4 Punkten am schlechtesten, konnte sich bis zum Jahresende im Dezember jedoch wieder auf 96,3 Punkte verbessern. Grund für die schlechtere Stimmung ist das Verarbeitende Gewerbe und der Handel, während der Dienstleistungssektor und das Bauhauptgewerbe nach wie vor eine positivere Stimmungslage haben.
Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in 2019 wurde von einer im Grundsatz positiven konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft begleitet. Im Jahr 2019 betrug das Weltwirtschaftswachstum nach Angaben des IWF (Internationaler Währungsfonds) 2,9 Prozent und lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Das Wachstum der chinesischen Volkswirtschaft hat im Jahr 2019 aufgrund der Handelsstreitigkeiten mit den USA weiter abgenommen und lag bei 6,1 Prozent. In den Industrieländern zeigt sich ein differenziertes Bild. So erreichten die USA im Jahr 2019 ein BIP-Wachstum von 2,3 Prozent. Japan erreichte mit 1,0 Prozent das geringste BIP-Wachstum, während der Euroraum im gleichen Zeitraum um 1,2 Prozent gewachsen ist.
Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzte sich im Jahr 2019 mit abgeschwächter Dynamik weiter fort. Im November 2019 waren 45,6 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Dies stellt ein neues Rekordhoch dar und folglich den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Erwerbstätigen lag nach ersten vorläufigen Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2019 um 304.000 Personen oder 0,7 Prozent über dem Vorjahresvergleichswert. Der seit über einem Jahrzehnt anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit setzte sich somit auch im Jahr 2019 fort. Hierbei wurden wie schon in den Vorjahren negative demographische Effekte durch die gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte ausgeglichen.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat auch im Jahr 2019 stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit. Im Oktober 2019 waren nach der aktuellen Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit 34,0 Millionen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 499.000 Personen oder 1,5 Prozent mehr als vor einem Jahr. Diese Entwicklung spiegelt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes wider.
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben 2019 jahresdurchschnittlich weiter abgenommen. Das Risiko, aus einer bestehenden Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, bleibt weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die Chance, durch eine Beschäftigungsaufnahme die Arbeitslosigkeit zu beenden, lag auf dem Niveau des Vorjahres. Im Jahresdurchschnitt 2019 waren in Deutschland 2.266.700 Menschen arbeitslos gemeldet, 73.400 Personen oder 3,1 Prozent weniger als während des Jahres 2018 (2.340.100 Menschen). Dies ist der niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit nach dem Wiedervereinigungsjahr 1991. Im Dezember 2019 ist der Bestand an Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat erstmals seit Dezember 2013 wieder gestiegen. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote, auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich 2019 auf 5,0 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,2 Prozentpunkte ab. Somit konnte der Abbau von Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich nur bedingt vom Beschäftigungsaufbau profitieren.
Die Nachfrage nach dem Faktor Arbeit ist im Jahresverlauf 2019 stetig gesunken, befindet sich jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Der Stellenindex BA-X der Bundesagentur für Arbeit (BA), ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften, war zu Anfang des Berichtsjahres über dem Dezember-Wert des Vorjahres und entglitt dann in eine stetige Abwärtsbewegung mit einem Jahresdurchschnitt von 243 Punkten. Damit lag der Durchschnittswert des BA-X in 2019 10 Punkte (entspricht 4,0 Prozent) unter dem Durchschnittswert des Vorjahres. Der Grund für diese Entwicklung liegt in der schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Monate und der damit einhergehenden Zurückhaltung der Betriebe bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Insbesondere bei den konjunkturnahen Branchen, wie Verkehr und Logistik, dem Verarbeitenden Gewerbe oder der Zeitarbeit ist dies zu bemerken. Trotz des geringeren Neuzugangs gemeldeter Arbeitsstellen, ist der Bestand an gemeldeten Stellen auf einem hohen Niveau. Der Bedarf an Arbeitskräften bleibt so weiterhin hoch, da durch den hohen Beschäftigungsstand bei gleichzeitigem Mangel an Arbeitskräften Menschen eher bereit sind, ihre Beschäftigung zu wechseln. Diese erhöhte Fluktuation trägt zu einem hohen Stand an zu besetzenden Arbeitsstellen bei. Darüber hinaus erhöht die wachsende Bedeutung von Teilzeitbeschäftigung den Bedarf an Arbeitskräften. Der Arbeitsmarkt ist und bleibt ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft und die Binnenkonjunktur.

BRANCHENENTWICKLUNG
Zeitarbeit
Der Zeitarbeitsmarkt zeigt sich schwach und entwickelt sich zurzeit rückläufig. Die Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung hat im Jahr 2019 stark abgenommen. Gemäß den veröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit belief sich die Anzahl an Zeitarbeitnehmern im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2019 auf 833.475 Personen und lag damit um 10,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums (erstes Halbjahr 2018: 935.511 Personen). Die veröffentlichten Trendwerte der BA für die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche weisen auf ein anhaltend rückläufiges Marktumfeld hin. Für die ersten zehn Monate des Jahres 2019 weist die BA hier eine Abnahme der Trendwerte von rund 11 Prozent im Vergleich zu den ersten 10 Monaten des Jahres 2018 aus.
Für das Jahr 2019 ist somit von einer Abnahme der Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung um voraussichtlich etwa 10 bis 12 Prozent auszugehen. Der Marktrückgang setzt sich damit fort. Ein Grund für diese Entwicklung ist die konjunkturelle Schwächephase des hauptsächlich gewerblichen Industriellen Sektors.
Der für die Amadeus FiRe Gruppe relevante Teilmarkt der kaufmännischen und IT-Berufs-gruppen entwickelte sich im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum Gesamtmarkt stabiler. Hier nahm die Anzahl der Beschäftigten in den entsprechenden Berufsgruppen weniger deutlich ab als im Gesamtzeitarbeitsmarkt. Die konjunkturelle Schwächephase insbesondere im Industriellen Sektor, der rund ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, sowie der weiterhin limitierte Zugang zu qualifizierten Kandidaten führten im Jahr 2019 zu einem Rückgang der Anzahl der Zeitarbeitnehmer in diesem spezialisierten Marktsegment.
Im Rahmen des bis Ende des Jahres 2019 gültigen Tarifvertrags in der Zeitarbeitsbranche sind die Tarifentgelte für Zeitarbeitnehmer zum 1. April 2019 im Westen um 3,0 bis 3,2 Prozent und im Osten um 3,5 Prozent gestiegen. Diese Steigerung hat neben der allgemeinen positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland zu einer weiteren Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit für die Kundenunternehmen geführt.
Trotz allem befindet sich die Nachfrage nach flexibler Arbeitskraft im qualifizierten Bereich über den Einsatz von Zeitarbeitnehmern auf einem hohen Niveau und die Rekrutierung dieses Bedarfs bleibt eine zentrale Herausforderung der Branche. Die skizzierte Verknappung auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber zeigt sich ebenfalls in der Anzahl der gemeldeten offenen Arbeitsstellen der Zeitarbeitsbranche bei der BA. Die Anzahl der Neuzugänge von gemeldeten offenen Arbeitsstellen ist zwar zurückgegangen, aber der Bestand an offenen Arbeitsstellen ist weiterhin hoch. In 2019 lag der Anteil der gemeldeten Stellen aus der Zeitarbeitsbranche bei 30,2 Prozent (Vorjahr: 31,3 Prozent).
Der Markt für Zeitarbeit in Deutschland ist weiterhin stark fragmentiert. Die Anzahl der Unternehmen, deren Betriebszweck ausschließlich oder mit dem Schwerpunkt auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtet ist, ist nach den veröffentlichen Zahlen der BA zum 30. Juni 2019 mit 11.600 Betrieben leicht gesunken (Vorjahr: 11.700 Betriebe). Der überwiegende Teil der Unternehmen ist im gewerblichen Umfeld tätig, in dem eine entsprechend hohe Wettbewerbsdichte herrscht. In diesem Segment ist die Amadeus FiRe Gruppe nicht vertreten.
Seit 2003 bestehen tarifvertragliche Regelungen für die Zeitarbeitsbranche. Von Beginn an wendet Amadeus FiRe den Branchentarifvertrag an, der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen wurde. Der gültige Tarifvertrag wurde am 30. November 2016 abgeschlossen und besaß eine langfristige Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2019. Die darin festgelegten Entgelterhöhungen (basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft) stellen sich wie folgt dar:
| ab 01. März 2017 | ab 01. April 2018 | ab 01. Januar 2019 | ab 01. April 2019 | ab 01. Oktober 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| West | 2,5% (≙ 9,23€ in EG 1) | 2,8% (≙ 9,49€ in EG 1) | 3,0% (EG 1 und 2:3,2%, ≙ 9,79€ in EG 1) | Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,96€ | |
| Ost | 4,0% (4,82% in EG1, ≙ 8,91€) | 4,0% (≙ 9,27€ in EG 1) | Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,49€ | 3,5% (≙ 9,49€ in EG 1) | Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,66€ |
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wurde im Jahr 2016 verabschiedet und ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile sind zum einen die Vorgabe des „Equal Pay" für Zeitarbeitsmitarbeiter nach frühestens neun Monaten im Einsatz beim Kundenunternehmen, zum anderen eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von allgemein 18 Monaten. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen betrafen insbesondere das Kalenderjahr 2018 und führten zu einer weiteren dauerhaften Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit. Der „Equal Pay" Grundsatz war erstmals zum Jahresbeginn 2018 anzuwenden, die Höchstüberlassungsdauer betraf erstmals zum vierten Quartal 2018 alle Zeitarbeitsaufträge. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen führte zu einem deutlich erhöhten administrativen Aufwand für sowohl die Dienstleistungsunternehmen als auch für die entleihenden Kundenunternehmen.
Die seit November 2012 sukzessiv eingeführten Branchenzuschlagstarifverträge (BZTV) in elf Branchen haben sich im Laufe der letzten Jahre mit der Gesetzesänderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ebenfalls weiterentwickelt. Die BZTV haben grundsätzlich zur Folge, dass bei längeren Einsatzzeiten und dementsprechend hohen Zuschlagsstufen bereits Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf das Tarifgehalt gezahlt werden müssen. Nach der gesetzlichen Einführung der „Equal Pay" Regelung hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine zusätzlich installierte Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt. In der Regel tritt diese neue Zuschlagsstufe nach 15 Monaten Laufzeit des Auftrages in Kraft. Mit dieser weiteren Zuschlagsstufe sind auch Zuschläge von bis zu 67 Prozent auf das Tarifgehalt möglich. Die jeweils unterschiedlichen Änderungen der einzelnen BZTV haben die Komplexität der Administration der Zeitarbeitsaufträge nochmals deutlich erhöht.
Die oben genannten gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen haben die Zeitarbeit in Deutschland zu einer Alternative für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. für die berufliche Weiterentwicklung gemacht. Auf der anderen Seite führen solche gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu einer stetigen Verteuerung der Zeitarbeit. Die Preiserhöhungen führen wiederum zu Einschränkungen bei der Flexibilisierung des Faktors Arbeit.

Personalvermittlung
Das allgemeine Marktumfeld für die Nachfrage der Dienstleistung Personalvermittlung hat aufgrund der konjunkturellen Lage im Jahr 2019 auf hohem Niveau an Dynamik verloren. Bis vor wenigen Jahren wurde das Einstellungsverhalten der Unternehmen noch primär von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Die Reaktion des Marktes auf konjunkturelle Schwankungen war in der Regel unmittelbar feststellbar. Dieser Zusammenhang schwächte sich in den vergangenen Jahren zunehmend ab. Das Gewinnen und Halten von Personal und hier insbesondere qualifiziertem Personal ist zu einem kritischen Erfolgsfaktor für viele Unternehmen in Deutschland geworden. Unternehmen versuchen, sich den Faktor Arbeit langfristig zu sichern und sind bereit, entsprechend zu investieren. In der Folge ist der Personalvermittlungsmarkt wesentlich robuster gegenüber konjunkturellen Schwankungen geworden und hat als Frühindikator bezüglich der Konjunkturaussichten an Bedeutung verloren. Andere Faktoren wie der sektorale Wandel, ein enger Arbeitsmarkt, der Fachkräftemangel sowie die Zuwanderung spielen jetzt eine größere Rolle für die Beschäftigung und sind unter anderem für die stabile Entwicklung im Umfeld der Personalvermittlung verantwortlich.
Der Markt für Personalvermittlung ist seit einiger Zeit von dem allgemein sehr begrenzten Angebot an qualifizierten Fach- und Führungskräften betroffen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland, gemessen durch den BA-X, ist im Jahresverlauf 2019 mit geringer Dynamik stetig gesunken und betrug im Jahresdurchschnitt 243 Punkte. Damit befindet sich die Nachfrage weiterhin auf einem hohen Niveau und die Besetzung offener Stellen bleibt für Unternehmen eine Herausforderung. Das ifo-Beschäftigungsbarometer, ein Indikator für die zukünftige Beschäftigungsplanung der befragten Unternehmen für die kommenden drei Monate, deutet darauf hin, dass Unternehmen im Personalaufbau zunehmend vorsichtiger werden. Mit 100,2 Punkten lag der Indikator im Jahresdurchschnitt 2019 um 4,0 Prozent unter dem Vorjahresvergleichswert. Seit Mitte 2019 liegt der Wert unter 100 Punkten. Haupttreiber dieser rückläufigen Entwicklung ist das Verarbeitende Gewerbe. Dies schwächt die Dynamik im Arbeitsmarkt. Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie und Handelskammertag e.V. in Berlin vom Herbst 2019 sehen 56 Prozent (Herbst 2018: 62 Prozent) der befragten Betriebe den Fachkräftemangel als Risiko für die Geschäftsentwicklung an. Damit ist der Fachkräftemangel für die Unternehmen weiterhin der zentrale Risikofaktor für die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung. Vor dem Hintergrund der kompetitiven Lage des Arbeitsmarktes und aufgrund der demographischen Entwicklung bleibt die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für Unternehmen auch langfristig eine herausfordernde Aufgabe.
Amadeus FiRe geht davon aus, dass sich der Personalvermittlungsmarkt im Jahr 2019 aufgrund des weiterhin bestehenden Nachfrageüberhangs und der geringen Verfügbarkeit von Kandidaten trotz der konjunkturellen Abschwächung mit einer abgeschwächten Dynamik weiter positiv entwickelt hat. Unternehmen in Deutschland stellen aufgrund des beschränkten Zugangs zu dem dringend benötigten Faktor Arbeit noch immer zusätzliche Ressourcen für die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern bereit. Dies dürfte auch im Jahr 2019 den Personalvermittlungsmarkt unterstützt haben. Für die Größe des Marktvolumens gibt es in Deutschland keine verlässlichen Quellen.
Fort- und Weiterbildung
Der Gesamtmarkt für Fort- und Weiterbildung dürfte sich im Jahr 2019 weitgehend stabil entwickelt haben. Nach einer ausgesprochen guten Umsatzentwicklung im Vorjahr rechneten die im Wuppertaler Kreis e.V. organisierten Weiterbildungseinrichtungen im Jahr 2019 mit einer stabilen bis positiven Umsatzentwicklung.
Die Spezialmärkte für Fort- und Weiterbildung des Steuer-, Finanz- und Rechnungswesens sowie der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt in den Bereichen öffentlich geförderte Umschulungen und Weiterbildungen, in welchen die Weiterbildungsgesellschaften der Amadeus FiRe Gruppe tätig sind, verhalten sich in konjunkturellen Zyklen vor allen Dingen aufgrund eines hohen Privatkundenanteils wenig volatil.
Anders als Firmenkunden plant die Mehrheit der Privatkunden ihre individuelle berufliche Fortbildung sehr langfristig und macht ihre Fortbildungsentscheidung weniger stark von kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen als vielmehr von dauerhaften beruflichen wie privaten Plänen abhängig. Daher wirken sich konjunkturelle Auf- und Abschwungphasen im Bereich langlaufender Fortbildungsmaßnahmen eher spätzyklisch und in geringerer Ausprägung aus. Nicht zuletzt aufgrund einer nach wie vor robusten binnenwirtschaftlichen Beschäftigungslage im Jahr 2019 dürfte sich die Marktsituation im Privatkundengeschäft insgesamt stabil entwickelt haben.
Das Firmenkundengeschäft, im Wesentlichen öffentliche und innerbetriebliche Seminarangebote, ist dagegen stärker von kurzfristigen konjunkturellen Entwicklungen oder regulato-rischen Änderungen geprägt. Im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen hängt die Entwicklung dabei auch vom Umfang gesetzgeberischer Neuerungen und Änderungen ab. Wesentlichen Schulungsbedarf aus gesetzgeberischen Neuerungen und damit eine gewisse Sonderkonjunktur im Bereich der Seminare gab es im Jahr 2019 nicht. Insgesamt ist zu beobachten, dass die betriebliche Fort- und Weiterbildung für die Unternehmen auch im Rahmen der Mitarbeiterbindung an Bedeutung zunimmt.
Der Spezialmarkt der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt in den Bereichen öffentlich geförderte Umschulungen und Weiterbildungen, in welchem die Tochterunternehmen der ComCave Holding GmbH tätig sind, ist sehr fragmentiert und setzt sich aus einigen bundesweit aktiven Anbietern sowie einer Vielzahl regional tätiger Bildungsträger zusammen. Ein wichtiger Indikator für diesen Spezialmarkt ist die Entwicklung der Anzahl der Menschen in Arbeitslosigkeit. Die sehr niedrige Arbeitslosigkeit in Deutschland stellt daher ein eher negatives Marktumfeld dar. Auf der anderen Seite besteht am Arbeitsmarkt ein sehr hoher Bedarf an Fachkräften beziehungsweise an entsprechenden Qualifikationen. Die öffentlichen Institutionen ebenso wie die politischen Parteien sehen in der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen eine wesentliche und nachhaltige staatliche Aufgabe, dem Mangel an Fachqualifikation zu begegnen. Dies wirkt wiederum stabilisierend und positiv auf den Markt für öffentlich geförderte Umschulungen und Weiterbildung.
2. GESCHÄFTSLAGE DER AMADEUS FIRE GRUPPE
Die Amadeus FiRe Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2019 einen konsolidierten Umsatz von EUR 233,1 Mio. (Vorjahr: EUR 205,8 Mio.). Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 13,3 Prozent. Alle Dienstleistungsbereiche konnten positiv zur Umsatzentwicklung beitragen.
Kurz vor Jahresende, am 19. Dezember 2019, konnte die Amadeus FiRe AG 100 Prozent der Anteile an der ComCave Holding GmbH erwerben. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Amadeus FiRe Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 sind ComCave-Geschäftszahlen aufgrund des sehr späten Erwerbszeitpunktes nicht enthalten, sondern werden erst mit Beginn des Geschäftsjahres 2020 einbezogen.
Die Einstandskosten aller erbrachten Dienstleistungen sind um 14,9 Prozent auf EUR 122,5 Mio. gestiegen (Vorjahr: EUR 106,6 Mio.). Die Einstandskosten beinhalten in der Amadeus FiRe Gruppe im Wesentlichen die Personalaufwendungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und die Honorare der Interim- und Projektmanager sowie Aufwendungen im Rahmen der Kursdurchführung für Dozenten, Schulungsmaterialien und Raummieten.
Der Rohertrag für das Geschäftsjahr 2019 belief sich auf EUR 110,6 Mio. (Vorjahr: EUR 99,3 Mio.). Der Zuwachs beträgt im Vorjahresvergleich EUR 11,3 Mio. oder 11,4 Prozent. Die Rohertragsmarge ist um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr von 48,2 Prozent auf 47,5 Prozent gesunken. Maßgeblich resultiert dieser Rückgang aus einem veränderten Dienstleistungsmix durch das vergleichsweise stärkere Wachstum der margenschwächeren Dienstleistungen Zeitarbeit und Interim- und Projektmanagement.
Detaillierte Ausführungen zu den Umsätzen und Rohertragsmargen der jeweiligen Dienstleistungen finden sich in den Informationen zur Geschäftslage der einzelnen Segmente.
Die Vertriebs- und Verwaltungskosten betrugen EUR 72,1 Mio. nach EUR 62,0 Mio. im Vorjahr. Die Zunahme resultierte im Wesentlichen aus der gewachsenen Anzahl der Mitarbeiter in Folge der planmäßigen deutlichen Ausweitung der Vertriebsorganisation und den damit zusammenhängenden Aufwendungen. In den Aufwendungen sind ebenfalls die im vierten Quartal angefallenen Transaktionsaufwendungen für den Erwerb der ComCave Holding GmbH in Höhe von rund EUR 3 Mio. enthalten.
Die Amadeus FiRe Gruppe erreichte mit einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Firmenwertabschreibungen (EBITA) in Höhe von EUR 38,7 Mio. einen neuen Höchststand. Der Vorjahreswert wurde mit einer Steigerung um 3,2 Prozent übertroffen. Im Verlauf des vierten Quartals wurde das EBITA-Gesamtjahreswachstum durch die einmaligen Aufwendungen für die erfolgreiche Akquisition der ComCave Holding GmbH in Höhe von rund EUR 3 Mio. um 8 Prozentpunkte belastet. Bereinigt um diesen Sondereffekt konnte das im Jahresverlauf vom Vorstand von 5 Prozent auf über 10 Prozent angepasste EBITA-Ergebnisziel übertroffen werden. Das EBITA ist die wichtigste Zielgröße der Amadeus FiRe Gruppe.
Die EBITA Marge beträgt 16,6 Prozent. Bereinigt um die Transaktionsaufwendungen wurde eine EBITA Marge von 17,9 Prozent erreicht und der Vorjahreswert um 0,3 Prozentpunkte unterschritten. Grund für den leichten Rückgang ist hier ebenfalls das überdurchschnittliche Wachstum der Dienstleistungen Zeitarbeit und Interim- und Projektmanagement.
Das Periodenergebnis nach Steuern der Amadeus FiRe Gruppe lag mit EUR 25,7 Mio. um EUR 0,1 Mio. oder 0,4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die ergebnisbelastenden Effekte aus dem vierten Quartal belasteten das Gesamtjahreswachstum des Periodenergebnisses nach Steuern um 12 Prozentpunkte.
Im Berichtsjahr 2019 belasteten Finanzaufwendungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) das Periodenergebnis nach Steuern. Der Anstieg resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Effekt der bilanziellen Bewertung der Abfindungsoption der Minderheitsgesellschafter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss als Folge der positiven Geschäftsentwicklung. Auf im Fremdkapital und im Eigenkapital ausgewiesenen Minderheiten entfällt von dem Periodenergebnis nach Steuern ein Anteil von EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.).
Die Amadeus FiRe Gruppe erwirtschaftete schlussendlich ein Periodenergebnis nach im Fremdkapital und im Eigenkapital ausgewiesenen Minderheiten für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 24,0 Mio. (Vorjahr: EUR 24,2 Mio.), ein leichter Rückgang um 0,8 Prozent.
Damit beläuft sich das Ergebnis je Aktie entsprechend auf EUR 4,62 (Vorjahr: EUR 4,66) bezogen auf das den Stammaktionären zustehende Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2019.
3. ENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN
Seit über 30 Jahren ist die Amadeus FiRe Gruppe deutschlandweit an 20 Standorten als spezialisierter Personaldienstleister für Fach- und Führungskräfte aus dem kaufmännischen und IT-Bereich tätig und betreut branchenübergreifend nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größen. Das Kerngeschäft umfasst die spezialisierte Zeitarbeit, die Personalvermittlung sowie das Interim- und Projektmanagement.
Darüber hinaus ist die Amadeus FiRe Gruppe als spezialisierter Dienstleister im Bereich Fort-und Weiterbildung tätig. Die Akquisition von 100 Prozent der Anteile der ComCave Holding GmbH zum 19. Dezember 2019 durch die Amadeus FiRe AG ergänzt das bisherige Angebot der Amadeus FiRe Gruppe im Bereich der Fort- und Weiterbildung exzellent. Die Amadeus FiRe Gruppe bietet nun neben Fort- und Weiterbildungsangeboten der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, der TaxMaster GmbH, der Akademie für Internationale Rechnungslegung seit Dezember 2019 auch die Dienstleistungen der ComCave Holding GmbH an.
Die ComCave Holding GmbH ist ein innovativer Schulungsanbieter mit Schwerpunkt in der geförderten Umschulung und Weiterbildung sowie im Seminargeschäft für Unternehmen und Einzelpersonen. Hierbei werden vorwiegend IT-, Multimedia- und kaufmännische Lerninhalte bundesweit an über 50 Standorten sowie ortsunabhängig im Rahmen des Telelearnings vermittelt.
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist Deutschlands größte Spezialschule für Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling und seit 70 Jahren bundesweit tätig. Die Akademie für Internationale Rechnungslegung ist auf dem deutschen Markt der erste und bis heute führende Anbieter in der Fort- und Weiterbildung im IAS/IFRS-und US-GAAP-Umfeld. TaxMaster ist ein berufsbegleitender Master-Studiengang, welcher von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Kooperation mit der Hochschule Aalen konzipiert wurde und die Teilnahme an einer staatlichen Steuerberater-Prüfung vorsieht.
Kernkompetenzen des Unternehmens sind somit die Unterstützung von Kundenunternehmen durch Bereitstellung von Personal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Rekrutierung und dauerhafte Vermittlung von Fach- und Führungskräften, das Interim- und Projektmanagement sowie die Lehre zu aktuellem Fachwissen der Themen Steuern, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling. Seit dem 19. Dezember 2019 stellt mit dem Erwerb der ComCave Holding GmbH die geförderte Umschulung und Weiterbildung und damit die gezielte Qualifizierung für den Arbeitsmarkt eine weitere Kernkompetenz der Unternehmensgruppe dar. Mit diesen Dienstleistungen ist die Amadeus FiRe Gruppe ausschließlich in Deutschland tätig.
Entsprechend dem internen Steuerungssystem des Managements werden im Rahmen der Segmentberichterstattung die beiden Segmente Personaldienstleistungen (Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement) sowie Fort- und Weiterbildung gebildet.
Im Segment der Personaldienstleistungen fokussiert sich die Amadeus FiRe Gruppe auf Funktionen im kaufmännischen und IT-Bereich. Konkret handelt es sich um die vier Divisionen Accounting, Banking, Office und IT-Services. Ziel ist es, mittels der drei Personaldienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Interim- und Projektmanagement den Amadeus FiRe Kunden für unterschiedliche Bedarfssituationen jederzeit ein breites Spektrum an flexiblen Lösungen anbieten zu können.
Vorteile für die Kundenunternehmen sind somit eine erhöhte Flexibilität bei der Planung des Einsatzes der Ressource Arbeit und eine schnellere Reaktionsmöglichkeit auf temporäre Auftragsspitzen. Somit ist es für diese Unternehmen möglich, bei Personalengpässen oder -überhängen gegenzusteuern oder sich bei der Umsetzung von Projektvorhaben Kapazitäten zu verschaffen. Darüber hinaus können sie bei der Suche und Auswahl von Personal vom aktuellen Marktzugang und der exzellenten Marktwahrnehmung der Amadeus FiRe Gruppe profitieren und so personelle Ressourcen finden und Kostensenkungen aufgrund von Zeit- und Ressourcenersparnissen realisieren.
Bewerber und Mitarbeiter profitieren von der aktiven Unterstützung bei der persönlichen Erreichung individueller Karriereziele während der gesamten Berufslaufbahn. Dies erfolgt sowohl durch die Besetzung in passgenaue Positionen entsprechend der persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen als auch mit Hilfe von fachlichen Weiterbildungsmaßnahmen aus dem Segment Fort- und Weiterbildung.
Im Rahmen des Segments Fort- und Weiterbildung bietet die Gruppe ihren Firmen- und Privatkunden Bildungsprodukte mit den fachlichen Schwerpunkten Finanz-, Rechnungs-, Steuerwesen und Controlling an. Mit der Akquisition der ComCave Holding GmbH bietet Amadeus FiRe in diesem Segment zusätzlich auch innovative Schulungsangebote in der geförderten Umschulung und Weiterbildung mit einem Schwerpunkt, der ebenfalls auf Qualifikationen im kaufmännischen- und IT-Bereich gelegt ist, an.
Amadeus FiRe stellt den Kunden somit eine komplementäre Dienstleistung zu dem fachlichen Fokus im Segment der Personaldienstleistungen zur Verfügung. Durch die Teilnahme an den qualitativ hochwertigen Kursen und den vielfältigen Angeboten von bundesweit durchgeführten Seminaren und Lehrgängen können die Teilnehmer ihre Fachkompetenz aktuell vertiefen oder sich durch eine Umschulung neue Fachkompetenzen aneignen. Damit steigern die Teilnehmer ihre Konkurrenzfähigkeit und die persönliche Attraktivität für den Arbeitsmarkt und sichern sich hiermit möglicherweise ein berufliches Fortkommen. Sowohl Privatpersonen, die einen qualifizierten Abschluss anstreben oder sich für eine qualifizierte Weiterbildung oder Umschulung entschließen, als auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren, nutzen diese Angebote.
SEGMENT ZEITARBEIT, PERSONALVERMITTLUNG, INTERIM- UND PROJEKTMANAGEMENT
Im Geschäftsjahr 2019 überstieg die Amadeus FiRe Gruppe im Segment Personaldienstleistungen zum ersten Mal die Umsatzmarke von EUR 200 Mio. Insgesamt konnte der Umsatz auf EUR 207,1 Mio. nach EUR 181,6 Mio. im Vorjahr gesteigert werden. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von EUR 25,5 Mio. oder 14,0 Prozent. Alle drei Segmentdienstleistungen trugen positiv zur Steigerung bei. Im Kalenderjahr 2019 stand mit 250 Arbeitstagen die gleiche Anzahl fakturierbarer Tage zur Verfügung wie im Jahr 2018. Somit ergaben sich für das Geschäftsjahr 2019 diesbezüglich keine negativen oder positiven Effekte auf Umsatz, Rohertrag oder Vorsteuerergebnis.
Ebenfalls konnte der Rohertrag des Segments nach EUR 86,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 97,0 Mio. um 11,9 Prozent verbessert werden. Die Rohertragsmarge fiel mit 46,8 Prozent nach 47,7 Prozent im Vorjahr etwas geringer aus. Der Rückgang um 0,9 Prozentpunkte resultiert aus dem vergleichsweisen stärkeren Wachstum und gesteigerten Umsatzanteil der margenschwächeren Dienstleistungen Zeitarbeit und Interim- und Projektmanagement.
Im Jahr 2019 konnte die Vertriebsorganisation personell weiter gestärkt werden. Amadeus FiRe stellt hohe Anforderungen an die gesuchten Mitarbeiter und verfolgt eine restriktive Einstellungspolitik. Die weiterhin vorherrschende Knappheit an qualifiziertem Personal erschwert den Personalaufbau zusätzlich. Durch einen hohen Fokus auf Rekrutierungsaktivitäten aller Führungskräfte im gesamten Niederlassungsnetzwerk sowie mit einem zusätzlichen zentralen Rekrutierungsteam konnte Amadeus FiRe dem entgegenwirken. So konnte die Zielsetzung, die Organisation weiter auszubauen, erfolgreich umgesetzt werden und der geplante personelle Aufbau wurde erreicht.
Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Segment erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 9,5 Mio. auf EUR 63,1 Mio., eine Steigerung um 17,7 Prozent.
Die zuvor beschriebene erfolgreiche Ausweitung der Vertriebsorganisation führte zu einer Steigerung der personalbezogenen Aufwendungen für die Vertriebsorganisation im Geschäftsjahr 2019 von EUR 5,6 Mio. Durch die Verstärkung der Rekrutierungsaktivitäten für einen stärkeren Fokus auf den Bewerbermarkt sind die Marketingaufwendungen um EUR 0,7 Mio. gestiegen. Das Wachstum der Vertriebseinheiten hat ebenfalls zu erhöhten Mietaufwendungen durch Umzüge von Niederlassungen sowie der Neueröffnung in Nürnberg geführt. Insgesamt belief sich die Steigerung auf EUR 0,3 Mio. Der Aufwandseffekt durch den fortlaufenden Ausbau der IT-Infrastruktur und der eingesetzten Anwendungen betrug EUR 1,1 Mio.
In Folge des Vorstandswechsels zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 ergab sich ein positiver Effekt aus gesunkenen Vorstandsvergütungen. Dadurch sind die personalbezogenen Aufwendungen der Verwaltung trotz eines weiteren Aufbaus in der Verwaltung insgesamt um EUR 1,7 Mio. gesunken. In den Aufwendungen der Verwaltung sind ebenfalls die im vierten Quartal angefallenen Transaktionsaufwendungen für den Erwerb der ComCave Holding GmbH in Höhe von rund EUR 3 Mio. enthalten.
Innerhalb der Vertriebs- und Verwaltungskosten sind im Geschäftsjahr 2019 die stark gestiegenen Abschreibungen zu beachten. Der größte Anteil des Anstieges ist verursacht durch die Erstanwendung des neuen Leasing-Standards IFRS 16 und der daraus folgenden erstmaligen Aktivierung der Leasingverträge. Dabei gab es eine deutliche Verschiebung von Miet- und KFZ-Aufwendungen in die Abschreibungen. Der tatsächliche Ergebniseffekt aus dieser Verschiebung ist marginal.
Das Segmentergebnis vor Zinsen und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erreichte EUR 33,8 Mio., ein Zuwachs im Vorjahresvergleich um EUR 0,8 Mio. oder 2,4 Prozent. Damit sinkt die Ergebnismarge im Personaldienstleistungssegment von 18,2 Prozent im Vorjahr auf 16,3 Prozent. Im vierten Quartal wurde das Gesamtjahreswachstum des Segmentergebnisses um rund 11 Prozentpunkte insbesondere durch die einmaligen Aufwendungen für die erfolgreiche Akquisition der ComCave Holding GmbH in Höhe von rund EUR 3 Mio. sowie die hohe Krankheitsquote der Zeitarbeitsmitarbeiter belastet.
Die Investitionen liegen im Berichtsjahr auf einem Wert von EUR 4,2 Mio. und somit über Vorjahresniveau (EUR 2,7 Mio.). Nach vorangegangenen Teileinführungen konnte im Segment Personaldienstleistungen eine neue Vertriebssoftware im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig in allen Niederlassungen und in der Zentralorganisation in Betrieb genommen werden. Zum Jahresende nutzte Amadeus FiRe die Möglichkeit, die Anwendung vollständig zu erwerben.
Zeitarbeit
Die Dienstleistung Zeitarbeit wies im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzwachstum in Höhe von 14,4 Prozent (EUR 19,2 Mio.) auf. Es wurde ein Zeitarbeitsumsatz von EUR 153,0 Mio. nach EUR 133,8 Mio. im Vorjahr erreicht. Dabei stand im Geschäftsjahr 2019 die gleiche Anzahl fakturierbarer Tage wie im Vorjahr zur Verfügung. Entsprechend gab es im Jahr 2019 keinen umsatz- und ergebniswirksamen Effekt hieraus. Positiv wirkte sich aus, dass der saisonbedingte Auftragsrückgang zum Jahreswechsel 2019 in der Zeitarbeit in diesem Jahr etwas geringer ausfiel als im langjährigen Mittel. Zum Vorjahresstart 2018 wurde der Übergang noch einmalig mit zusätzlichen rund 3 Prozentpunkten Auftragsrückgang in Folge der Erstanwendung der Equal-Pay-Regelung belastet. Der positive Effekt auf die Auslastung der Zeitarbeitsmitarbeiter von Amadeus FiRe durch einen vergleichsweisen niedrigen Krankenstand im ersten Halbjahr 2019 wurde durch einen vergleichsweisen hohen Krankenstand insbesondere im vierten Quartal 2019 wieder neutralisiert.
Die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze stiegen in 2019 um 4,0 Prozent (Vorjahr: 5,0 Prozent). Der Anstieg reflektiert das gestiegene Gehaltsniveau der Zeitarbeitsmitarbeiter von Amadeus FiRe im Wesentlichen in Folge der allgemeinen Reallohnentwicklung und ist ebenfalls ursächlich für die Umsatzsteigerung.
Das durchschnittliche Auftragsniveau konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich gegenüber dem Vorjahreswert gesteigert werden. Diese positive Entwicklung wird unter anderem durch den Ausbau der eigenen Vertriebs- und Rekrutierungsorganisation unterstützt. Die regionale Marktpräsenz und die Kapazität für persönliche Kontakte zu Kunden und Bewerbern spielen eine wichtige Rolle.
Der Trend zur Festeinstellung ist aufgrund der konjunkturellen Schwächephase im Industriellen Sektor etwas zurückgegangen. Dies begünstigt die Rekrutierung im Dienstleistungsbereich Zeitarbeit. Trotz allem bleibt die Rekrutierung geeigneten Personals weiterhin eine Herausforderung.
Die Rohertragsmarge der Dienstleistung Zeitarbeit lag mit 34,6 Prozent 0,1 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres von 34,7 Prozent.
Aufgrund der hohen Wachstumsdynamik ist der Anteil der Zeitarbeit am Gesamtumsatz erstmals seit 2014 wieder gestiegen und betrug in 2019 65,7 Prozent nach 65,0 Prozent im Vorjahr.
Personalvermittlung
In der Personalvermittlung konnten die Umsätze im Berichtsjahr mit abgeschwächter Dynamik weiter gesteigert werden. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr sind verantwortlich für diese geringere Dynamik. Die Nachfrage nach qualifizierten Kandidaten am Arbeitsmarkt ist weiterhin hoch, jedoch werden die Kundenunternehmen etwas vorsichtiger in ihren Einstellungsplanungen. Der Trend zu Festanstellungen ist im Jahresverlauf zurückgegangen. Dies führte bei Amadeus FiRe wieder zu einer Verschiebung einzelner Aufträge für offene Vakanzen von der Personalvermittlung zurück zur Zeitarbeit. So kann die finale Entscheidung über eine potentielle Festeinstellung der Person in die Zukunft verlagert werden.
Ein für die Personalvermittlung begünstigender Faktor ist, dass durch ein inzwischen sehr geringes Risiko, aus einer Festanstellung arbeitslos zu werden, deutschlandweit die Fluktuationsrate der Beschäftigten steigt. Kandidaten haben eine höhere Wechselbereitschaft. Dies beeinflusst den Markt für Personalvermittlung positiv. Neben dem positiven Marktumfeld und den beschriebenen unterstützenden Effekten spielt die Ausweitung der Organisation und damit der Vertriebs- und Rekrutierungsaktivitäten natürlich ebenfalls eine entsprechende Rolle für das Gewinnen von Marktanteilen in den regionalen Personalvermittlungsmärkten.
Nach einem erwartungsgemäß positiven Jahresverlauf konnte der Umsatz in der Personalvermittlung im abgelaufenen Geschäftsjahr um 8,0 Prozent auf EUR 40,5 Mio. (Vorjahr EUR 37,5 Mio.) gesteigert werden. Der Anteil der Dienstleistung Personalvermittlung am Gesamtumsatz hat im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals seit der stetigen Ausweitung der Vertriebsorganisation im Geschäftsjahr 2010 wieder abgenommen. So ist der Anteil um 0,8 Prozentpunkte von 18,2 Prozent im Vorjahr auf 17,4 Prozent in 2019 gesunken.
Für die Erbringung der Dienstleistung Personalvermittlung werden keine Einstandskosten direkt allokiert. Damit entspricht der Personalvermittlungsrohertrag im Wesentlichen dem Personalvermittlungsumsatz. Entsprechend höher ist der Anteil der Personalvermittlung am Gesamtrohertrag im Vergleich zum Gesamtumsatzanteil.
Interim- und Projektmanagement
Im Rahmen der Dienstleistung Interim- und Projektmanagement werden im Gegensatz zur Zeitarbeit keine eigenen Mitarbeiter an Kunden vermittelt. Es wird ausschließlich mit selbstständigen Spezialisten zusammengearbeitet. Damit steht den Kundenunternehmen externes Know-how im Rahmen von kaufmännischen Projekten für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.
Im Geschäftsjahr 2019 sind die Umsätze im Interim- und Projektmanagement um deutliche 31,9 Prozent von EUR 10,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 13,6 Mio. gestiegen. Der Umsatzanteil am Gesamtumsatz ist entsprechend von 5,0 Prozent im Vorjahr auf 5,8 Prozent gestiegen. Nachdem der Umsatz in 2017 im Vorjahresvergleich noch gesunken war, führten die ab 2018 eingeleiteten Schritte, den Fokus vor Ort in den Regionen auf das Interim- und Projektmanagement zu erhöhen, zu dieser erfreulichen Entwicklung.
Der Rohertrag im Interim- und Projektmanagement belief sich auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Die Rohertragsmarge verringerte sich auf 25,8 Prozent (Vorjahr: 26,3 Prozent).
SEGMENT FORT- UND WEITERBILDUNG
Die bisherigen Gesellschaften im Weiterbildungssegment der Amadeus FiRe Gruppe sind mit ihrem Dienstleistungsportfolio im Spezialmarkt der Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Finanz-und Rechnungswesen und Controlling etabliert. Mit dem Erwerb der ComCave Holding GmbH zum 19. Dezember 2019 ist das Segment um einen spezialisierten Bildungsanbieter im Bereich der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt in der öffentlich geförderten Umschulung sowie Weiterbildung ergänzt und erweitert worden.
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist mit ihrer 69-jährigen Unternehmensgeschichte als bundesweit größte Spezialschule für berufliche Fort- und Weiterbildung im Steuerwesen, Rechnungswesen und Controlling tätig. Ihr Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Vorbereitung auf staatlich regulierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Steuerberater, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter oder Controller. Weiterhin angeboten wird die Durchführung anerkannter privatwirtschaftlicher, speziell auf die berufliche Praxis vorbereitender Zertifikatslehrgänge im Bereich des Rechnungswesens, wie Finanzbuchhalter, Debitoren-/Kreditorenbuchhalter, Lohn- & Gehaltsbuchhalter oder Anlagenbuchhalter. Abgerundet wird das Produktportfolio durch ein umfangreiches, stetig wachsendes Seminarangebot.
Mit der Akademie für Internationale Rechnungslegung wird das Dienstleistungsportfolio im Weiterbildungssegment für den Bereich der spezialisierten Qualifizierung in der Internationalen Rechnungslegung (IAS/IFRS, US-GAAP) strategisch ergänzt. Neben zahlreichen Formaten zu grundlegenden Themen und Spezialfragen der internationalen Rechnungslegung bildet das in der Praxis anerkannte und etablierte „Certificate in International Accounting" (CINA®) das Marken-Produkt der Akademie.
Das Angebot der TaxMaster GmbH ergänzt das Produktspektrum im Weiterbildungssegment um einen akademischen Abschluss in Form eines Masterstudiengangs. In dessen Verlauf wird sowohl ein beruflicher Abschluss (Steuerberater) als auch ein hochschulischer Abschluss (Master of Arts) im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens kombiniert erworben. Resultat ist eine für den Absolventen attraktive doppelte Qualifikation.
Das Jahr 2019 war außer dem neu anzuwendenden Leasing-Standard IFRS 16 wie schon das Jahr 2018 durch zurückhaltende gesetzgeberische Initiativen bei nationalen wie internationalen Themen der Rechnungslegung sowie im Bereich des Steuerrechts geprägt.
In diesem stabilen aber nicht ausgesprochen positiven Umfeld konnte die Teilnehmerzahl abermals gesteigert werden. Sowohl im Seminargeschäft als auch bei den vorbereitenden Lehrgängen auf Fort- und Weiterbildungsabschlüsse haben mehr Teilnehmer die Weiterbildungsangebote der Amadeus FiRe Gruppe genutzt. Ebenfalls positiv haben sich die sogenannten Inhouse-Seminare entwickelt, die bei den Kundenunternehmen vor Ort für die Belegschaft abgehalten wurden. Die Summe der neuen Teilnehmer aller Weiterbildungsmaßnahmen hat sich auf rund 20.000 im Berichtsjahr positiv entwickelt.
Die ComCave Holding GmbH vermittelt vorwiegend IT-, Multimedia- und kaufmännische Lerninhalte bundesweit an über 50 Standorten sowie ortsunabhängig im Rahmen des Telelearnings. Für Menschen, die ihre beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen ausbauen wollen, bietet ComCave zahlreiche modularisierte Qualifizierungen an, die mit einem Bildungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit oder andere öffentliche Kostenträger gefördert werden können. Für Firmenkunden bietet ComCave unter anderem Führungskräfte- und Teamtrainings, Trainerausbildungen und Sprachkurse an. ComCave ist lizensierter Bildungspartner unter anderem für SAP® und bietet Schulungen zu allen gängigen SAP® Standardanwendungen an.
Aus Gründen der nicht gegebenen Wesentlichkeit wurden Erträge und Aufwendungen der ComCave Holding GmbH ab dem 19. Dezember 2019 bis zum Jahresende 2019 nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung des Segments Fort- und Weiterbildung eingegliedert, da zum Jahresende nur wenige Geschäftstage verblieben und darüber hinaus mit dem Beginn der Weihnachtsfeiertage auch der Schulungsbetrieb bis Jahresende eingestellt wurde.
Die Umsatzerlöse im Weiterbildungssegment erhöhten sich im Berichtsjahr auf EUR 26,0 Mio. (Vorjahr: EUR 24,2 Mio.). Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von 7,4 Prozent. Insbesondere die Entwicklung im Bereich der Steuerberaterlehrgänge, der Grundlehrgänge sowie der Bilanzbuchhalterlehrgänge und der systematische Auf- bzw. Ausbau des offenen und Inhouse-Seminargeschäfts haben neben der konsequent umgesetzten Produkt- und Standortstrategie zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.
Die Rohertragsmarge stieg um 0,6 Prozentpunkte von 51,9 Prozent auf 52,5 Prozent. Dieser Anstieg begründet sich in der Hauptsache durch die Etablierung des ausgeweiteten Angebots aus dem Vorjahr.
Das Segmentergebnis vor Zinsen und Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte lag mit EUR 4,9 Mio. um 8,9 Prozent über dem Vorjahr (EUR 4,5 Mio.).
4. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER AMADEUS FIRE GRUPPE
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
AKTIVA
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR** | Mio. EUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige immaterielle Vermögensgegenswerte | 41,4 | 12,9% | 4,6 | 5,5% | 36,8 | >100% |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 171,7 | 53,3% | 6,9 | 8,3% | 164,8 | >100% |
| Sachanlagen | 5,3 | 1,6% | 2,9 | 3,5% | 2,4 | 82,8% |
| Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen | 47,7 | 14,8% | 0,0 | 0,0% | 47,7 | >100% |
| Latente Steueransprüche | 0,0 | 0,0% | 0,5 | 0,6% | -0,5 | -100,0% |
| 266,1 | 82,7% | 15,0 | 18,2% | 251,1 | >100% | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30,7 | 9,5% | 22,8 | 27,5% | 7,9 | 34,6% |
| Sonstige Vermögenswerte | 3,4 | 1,1% | 0,1 | 0,1% | 3,3 | >100% |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1,3 | 0,4% | 0,6 | 0,7% | 0,7 | >100% |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 20,5 | 6,4% | 44,6 | 53,8% | -24,1 | -54,0% |
| 55,8 | 17,3% | 68,0 | 82,0% | -12,2 | -17,9% | |
| Summe Aktiva | 321,9 | 100,0% | 82,9 | 100,0% | 239,0 | >100% |
| PASSIVA | ||||||
| Eigenkapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 5,2 | 1,6% | 5,2 | 6,3% | 0,0 | 0,0% |
| Kapitalrücklage | 11,2 | 3,5% | 11,2 | 13,4% | 0,0 | 0,0% |
| Gewinnrücklagen | 33,6 | 10,4% | 33,8 | 40,9% | -0,2 | -0,6% |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 50,0 | 15,5% | 50,2 | 60,6% | -0,2 | -0,4% |
| Nicht beherrschende Anteile | 1,0 | 0,3% | 0,8 | 1,1% | 0,2 | 25,0% |
| 51,0 | 15,8% | 51,0 | 61,6% | 0,0 | 0,0% | |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 6,0 | 1,9% | 5,7 | 6,9% | 0,3 | 5,3% |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 39,2 | 12,2% | 1,9 | 2,3% | 37,3 | >100% |
| Latente Steuerschulden | 5,2 | 1,6% | 0,0 | 0,0% | 5,2 | >100% |
| 50,4 | 15,7% | 7,6 | 9,2% | 42,8 | >100% | |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9,5 | 3,0% | 2,2 | 2,7% | 7,3 | >100% |
| Vertragsverbindlichkeiten | 4,0 | 1,2% | 3,9 | 4,8% | 0,1 | 2,6% |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 1,7 | 0,5% | 1,7 | 2,1% | 0,0 | 0,0% |
| Ertragsteuerschulden | 1,4 | 0,4% | 1,0 | 1,2% | 0,4 | 40,0% |
| Kurzfristige Finanzschulden | 170,1 | 52,8% | 0,0 | 0,0% | 170,1 | >100% |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 34,0 | 10,6% | 15,7 | 19,0% | 18,3 | >100% |
| 220,6 | 68,5% | 24,4 | 29,4% | 196,2 | >100% | |
| Summe Passiva | 321,9 | 100,0% | 82,9 | 100,0% | 239,0 | >100% |
*) Abweichungen in den Summen rundungsbedingt
**) Vorjahresangaben nur eingeschränkt vergleichbar (zu den Erläuterungen siehe Abschnitt "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Konzernanhang)
Das Gesamtvermögen der Amadeus FiRe Gruppe erhöhte sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 um EUR 238,4 Mio. oder 285,5 Prozent auf EUR 321,9 Mio. Dieser deutliche Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem anorganischen Wachstum durch die Akquisition der ComCave Holding GmbH zum 19. Dezember 2019 sowie den Folgen der Erstanwendung des neuen Leasing Standards IFRS 16.
Die Kapitalseite der Bilanz hat sich dadurch merklich verändert. Die Eigenkapitalquote ist auf 15,8 Prozent nach 61,0 Prozent im Vorjahr gesunken. Zum jetzigen Zeitpunkt weist die Amadeus FiRe Gruppe damit eine stark veränderte Finanzierungsstruktur auf.
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich im Laufe des Geschäftsjahres um EUR 250,5 Mio. auf EUR 266,1 Mio. erhöht. Den größten Anteil an der Steigerung machten die gestiegenen Geschäfts- oder Firmenwerte durch die Akquisition der ComCave Holding GmbH mit einer Steigerung um EUR 164,8 Mio. aus. Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich um EUR 36,8 Mio. im Rahmen der Kaufpreisallokation in Folge der Akquisition der ComCave Holding GmbH sowie nach Investitionen insbesondere in die EDV-Systeme. Die Auswirkungen aus den gesetzlichen Änderungen durch IFRS 16 verursachten eine Erhöhung der Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen in Höhe von EUR 47,7 Mio.
Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um EUR 12,2 Mio. auf EUR 55,8 Mio. Ein Anstieg war bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verzeichnen. Diese sind in Folge der Ausweitung des organischen Geschäfts sowie durch die Akquisition der ComCave Holding GmbH um EUR 7,9 Mio. angestiegen. Dem entgegen steht ein deutlicher Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 24,1 Mio., nachdem neben der Ausschüttung der Vorjahresergebnisse als Dividende vorhandene liquide Mittel für die Akquisition eingesetzt wurden.
Im Bereich der Schulden erhöhten sich die langfristigen Schulden um EUR 42,2 Mio. auf EUR 50,4 Mio. Sie enthalten zum Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von EUR 6,0 Mio., die aus einem etwaigen Abfindungsanspruch gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern resultieren. Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Weiterbildungsbereich und stabilen Aussichten stieg die Bewertung des Abfindungsanspruches im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,1 Mio. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden nahmen maßgeblich durch die Erstkonsolidierung der ComCave Holding GmbH um EUR 37,3 Mio. zu.
Die kurzfristigen Schulden summierten sich zum Abschlussstichtag auf EUR 220,6 Mio. und lagen somit um EUR 196,2 Mio. über dem Vorjahresniveau von EUR 24,4 Mio. Hierbei sind insbesondere Finanzschulden aus der Brückenfinanzierung in Höhe von rund EUR 170 Mio. zur Finanzierung des Kaufpreises für die ComCave Holding GmbH enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind hauptsächlich anorganisch um EUR 7,3 Mio. angestiegen. Gleiches gilt für die sonstigen Verbindlichkeiten und abgrenzten Schulden, welche um EUR 18,3 Mio. im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres anstiegen. Die Ertragsteuerschulden stiegen leicht um EUR 0,4 Mio.
INVESTITONEN UND FINANZIERUNG
| 01.01. - 31.12.2019 | 01.01. - 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR Mio. | EUR Mio. | |
| --- | --- | --- |
| Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 36,7 | 26,4 |
| davon Veränderung des Nettoumlaufvermögens | 3,1 | -1,4 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | -203,0 | -3,3 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 142,2 | -21,9 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | -24,1 | 1,2 |
| Zahlungsmittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 44,6 | 43,4 |
| Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode | 20,5 | 44,6 |
| Zusammensetzung der Zahlungsmittel zum 31. Dezember | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (ohne Verfügbarkeitsbeschränkungen) | 20,5 | 44,6 |
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019 wird von zwei Themen dominiert: den Folgen aus der Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der ComCave Holding GmbH und der damit zusammenhängenden Finanzierung aus Fremd- und Eigenmitteln sowie der Erstanwendung von IFRS 16.
Zunächst zu den technischen Auswirkungen von IFRS 16 auf die Kapitalflussrechnung. Der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen reduziert ab dem Geschäftsjahr 2019 den Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit und nicht wie bisher den Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Ebenso wird im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2019 zusätzlich der Zinsanteil der Leasingzahlungen ausgewiesen. Der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte sich dadurch im Geschäftsjahr 2019 um TEUR 5.265.
Für die Finanzierung des Kaufs der ComCave Holding GmbH im Rahmen der Investitionsaktivitäten wurde neben der Nutzung von liquiden Mitteln der Amadeus FiRe AG in Höhe von TEUR 28.318 eine Brückenfinanzierung in Höhe von TEUR 170.000 aufgenommen.
Weiterhin hat die Amadeus FiRe Gruppe auch im Geschäftsjahr 2019 wie in den Vorjahren den gesamten Bilanzgewinn ausgeschüttet. Im Mai 2019 wurde eine Dividende an die Aktionäre der Amadeus FiRe AG in Höhe von EUR 24,2 Mio. oder EUR 4,66 je Aktie gezahlt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Finanzierungstätigkeit EUR 1,3 Mio. an Nettozahlungsmitteln für die Ausschüttung an die Minderheitsgesellschafter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss eingesetzt.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 31. Dezember 2019 EUR 20,5 Mio. (31. Dezember 2018: EUR 44,6 Mio.). Der Anteil der Zahlungsmittel an der Bilanzsumme ist damit stark um 47 Prozentpunkte gesunken und liegt nun bei 6,4 Prozent.
Detaillierte Erläuterungen sind den Konzernanhangangaben Nr. 30 bis 32 zu entnehmen.
Zusammenfassende Beurteilung des Vorstands zum Geschäftsverlauf im Berichtsjahr
Eine durch Knappheit geprägte Verfügbarkeit von Qualifikationen und ein daraus folgender Mangel an Fachkräften ist für die Amadeus FiRe Gruppe grundsätzlich ein gutes Marktumfeld. Insbesondere in der Zeitarbeit und im Interim- und Projektmanagement konnte dies im abgelaufenen Geschäftsjahr genutzt und deutliche Steigerungsraten erzielt werden. Das operative Ergebnis konnte trotz der Sonderaufwendungen für die ComCave-Akquisition solide gesteigert werden. Weiterhin bleibt die nachhaltige Fokussierung auf vertriebliche Erfolgsfaktoren bei gleichzeitig stetigem Ausbau der Vertriebsorganisation die Grundlage für den Erfolg. Die geplanten internen Einstellungen konnten erfolgreich umgesetzt werden. Ebenfalls konnte die neue Vertriebssoftware erfolgreich an allen Standorten in Betrieb genommen werden.
Die Finanzierungsstruktur der Organisation hat sich durch die Akquisition der ComCave Holding GmbH maßgeblich verändert. Dadurch sind die Eigenkapitalquote und die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel gesunken und eine Fremdverschuldung wurde aufgebaut. Nachdem die Akquisition zunächst in Form einer kurzfristigen Brückenfinanzierung durchgeführt wurde, ist diese in eine längerfristige Struktur zu überführen. Auf Basis des cash-generierenden Geschäftsbetriebes der Amadeus FiRe Gruppe öffnen sich hierfür diverse gut darstellbare Möglichkeiten und die Amadeus FiRe Gruppe ist für eine zukünftige Entwicklung solide aufgestellt.
Die durchschnittliche Eigenkapitalrendite lag mit 49,9 Prozent um 4 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau von 53,9 Prozent. Der Rückgang folgt aus einem durchschnittlich über das Geschäftsjahr höherem Eigenkapital im Vergleich zur Vorjahresperiode bei einem auf Vorjahresniveau mehr oder weniger unverändertem Periodenergebnis in Folge der Sonderbelastungen zum Jahresende durch die ComCave-Transaktion.
Die Amadeus FiRe Gruppe war während des gesamten Berichtszeitraumes jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.
Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist unverändert als sehr stabil zu bezeichnen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wird diese durch den Vorstand als positiv beurteilt.
5. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER AMADEUS FIRE AG
Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Personalvermittlung für kaufmännische Berufe sowie die Personal-und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft betreibt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wie im Konzern zeigt sich die Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 positiv. Die Umsätze der Amadeus FiRe AG konnten auf EUR 183,2 Mio. (Vorjahr: EUR 164,4 Mio.) um 11,5 Prozent gesteigert werden.
Die Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf EUR 100,1 Mio. und stiegen somit um EUR 12,9 Mio. (Vorjahr: EUR 87,2 Mio.).
Mit EUR 43,0 Mio. lagen die Vertriebskosten um EUR 4,1 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 38,9 Mio. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Anzahl der Mitarbeiter im Vertrieb hat im Jahresverlauf zugenommen. Auch die Kosten für Mieten und KFZ trugen zum Anstieg der Vertriebskosten bei.
Die allgemeinen Verwaltungskosten lagen mit EUR 9,9 Mio. 0,9 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 7,0 Mio. (Vorjahr: EUR 5,5 Mio.) erzielt. Weitere Erträge aus einem Gewinnabführungsvertrag mit der Amadeus FiRe Services GmbH beliefen sich auf EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Das Zinsergebnis belief sich auf TEUR -860 (Vorjahr: TEUR 4).
Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 10,0 Mio. nach EUR 9,7 Mio. im Vorjahr.
Hieraus resultierte für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss von EUR 26,8 Mio. (Vorjahr: EUR 24,9 Mio.), ein Anstieg um EUR 1,9 Mio. oder 7,7 Prozent.
In Folge der im Dezember durchgeführten ComCave-Transaktion stieg die Bilanzsumme zum Stichtag 31. Dezember 2019 im Vorjahresvergleich um EUR 181,3 Mio. auf EUR 249,2 Mio. (Vorjahr: EUR 67,8 Mio.). Das Anlagevermögen liegt mit EUR 143,7 Mio. über dem Vorjahresstand von EUR 13,6 Mio.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (EUR +1,3 Mio.) angestiegen und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen liegen durch die getätigte Akquisition mit EUR 76,4 Mio. deutlich über dem Vorjahresstand von EUR 2,7 Mio. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Berichtsjahresende auf EUR 6,6 Mio. (Vorjahr EUR 31,0 Mio.).
Auf der Kapitalseite der Bilanz hat das Eigenkapital einen Anteil von 21,5 Prozent gegenüber 75,2 Prozent im Vorjahr. Insgesamt nahm das Eigenkapital von EUR 51,0 Mio. auf EUR 53,6 Mio. zu. Die Dividendenausschüttung gemäß Beschluss der Hauptversammlung lag um EUR 2,5 Mio. unter dem Periodenergebnis 2019 (Vorjahr: EUR 4,3 Mio.).
Zum Berichtszeitpunkt wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Amadeus FiRe AG durch den Vorstand ebenfalls als sehr stabil eingeschätzt.
6. UNSERE MITARBEITER
Für die Amadeus FiRe Gruppe als Personaldienstleister und Weiterbildungsunternehmen befindet sich der Mensch stets im Mittelpunkt des täglichen Geschehens. Sowohl im Segment Personaldienstleitungen bei der beruflichen Orientierung und Weiterentwicklung als auch im Segment Fort- und Weiterbildung bei der Schärfung oder Erneuerung des eigenen Kompetenzprofils. Die stetige Entwicklung der Amadeus FiRe Gruppe wäre ohne das Mitwirken vieler Menschen im Laufe der Jahre unmöglich gewesen. Die Mitarbeiter bilden die Basis für die Zukunft und sind das verantwortliche Element für eine positive Entwicklung der Gruppe. Gestaltet wird die Zukunft dabei von der Leistung und dem Engagement eines jeden einzelnen Mitarbeiters.
Kurz vor Jahresende, am 19. Dezember 2019, konnte die Amadeus FiRe AG 100 Prozent der Anteile an der ComCave Holding GmbH erwerben. In den Konzern-Mitarbeiterstatistiken der Amadeus FiRe Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 und in den nachfolgenden Angaben sind ComCave-Mitarbeiterzahlen aufgrund des sehr späten Erwerbszeitpunktes nicht enthalten, sondern erst mit Beginn des Geschäftsjahres 2020. Bei ComCave waren zum Jahresende am 31. Dezember 2019 insgesamt 377 Mitarbeiter beschäftigt.
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 beschäftigte die Amadeus FiRe Gruppe durchschnittlich 3.123 Mitarbeiter inklusive der Auszubildenden. Erfreulicherweise konnten 276 Mitarbeiter mehr beschäftigt werden als im Durchschnitt des Vorjahres. Zum 31. Dezember 2019 waren 3.199 Mitarbeiter bei der Amadeus FiRe Gruppe beschäftigt, 275 Mitarbeiter mehr als ein Jahr zuvor. Diese sehr gute Entwicklung lag sowohl an der höheren Anzahl externer als auch interner Mitarbeiter.
Rund 80 Prozent unserer Mitarbeiter repräsentierten im Jahresdurchschnitt 2019 Amadeus FiRe im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden. Sie sind dort unter anderem als Buchhalter, Bankfachkräfte, Assistenten, kaufmännische Sachbearbeiter im Marketing, Vertrieb, Personal, Einkauf und Verwaltung oder als IT-Spezialisten im „Vor-Ort-Einsatz" tätig. Das Feedback unserer Kundenunternehmen zeigt insgesamt eine hohe Zufriedenheit mit dem motivierten Einsatz und der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter.
Aber auch unsere internen Mitarbeiter im Vertrieb und in der Verwaltung sind auf die Anforderungen unserer Kunden sowie die teilweise ausgesprochen komplizierten regulato-rischen Rahmenbedingungen geschult. So sind unsere Personalberater, die Recruiter, der Vertriebsinnendienst, die Fachberater, die Dozenten und die Mitarbeiter in der Buchhaltung, im Personal, in der Rechtsabteilung, in der Informationstechnologie, im Marketing und in allen weiteren Fach- und Verwaltungsbereichen die ausführende Basis für unser operatives Geschäft.
Im Detail stellt sich die personelle Entwicklung im Konzern im abgelaufenen Jahr wie folgt dar:
| Mitarbeiteranzahl *) | Personal- aufwendungen |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| März | Juni | Sept | Dez | Ø | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mitarbeiter im Kundeneinsatz | 2019 | 2.426 | 2.467 | 2.579 | 2.560 | 2.508 | 97.231 |
| 2018 | 2.232 | 2.257 | 2.328 | 2.357 | 2.294 | 84.503 | |
| Vertriebsmitarbeiter (interne Mitarbeiter) | 2019 | 542 | 542 | 551 | 572 | 551 | 41.326 |
| 2018 | 491 | 492 | 496 | 504 | 496 | 36.149 | |
| Verwaltungsmitarbeiter | 2019 | 46 | 50 | 50 | 49 | 49 | 5.053 |
| 2018 | 41 | 42 | 41 | 46 | 43 | 6.819 | |
| Auszubildende | 2019 | 12 | 11 | 18 | 18 | 15 | 210 |
| 2018 | 14 | 12 | 18 | 17 | 15 | 211 | |
| Gesamt | 2019 | 3.026 | 3.070 | 3.198 | 3.199 | 3.123 | 143.820 |
| 2018 | 2.778 | 2.803 | 2.883 | 2.924 | 2.847 | 127.682 |
*) Die Aufstellung berücksichtigt lediglich die im Geschäftsjahr tatsächlich operativ tätigen Personen.
Der Anteil der Mitarbeiter, welche bei Amadeus FiRe in Teilzeit beschäftigt sind, lag zum 31. Dezember 2019 bei 19,4 Prozent (Vorjahr: 20,3 Prozent).
Für unsere externen Mitarbeiter bieten sich bei Amadeus FiRe viele Möglichkeiten, den nächsten Schritt der persönlichen Karriere einzuleiten. So konnten im Jahresverlauf 2019 von Amadeus FiRe 3.382 Mitarbeiter (Vorjahr: 3.113 Mitarbeiter) für den Einsatz beim Kunden eingestellt werden.
Die Anzahl der Mitarbeiter im Kundeneinsatz lag kontinuierlich über dem Vorjahresniveau. In vielen Fällen wurden die Mitarbeiter durch ihre aktuellen Einsatzunternehmen übernommen und verblieben so als feste Mitarbeiter beim Kunden. Die Rückgänge konnten durch Gewinnung neuer Mitarbeiter im Jahresverlauf ausgeglichen werden. Die Anzahl der Zeitarbeitsmitarbeiter stieg zum 31. Dezember 2019 um 8,6 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent).
Das durchschnittliche Alter der Zeitarbeitsmitarbeiter betrug im Jahr 2019 etwa 39 Jahre und 62 Prozent der externen Mitarbeiter waren weiblich. Die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus April 2017 hatten auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Einfluss auf die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer bei Amadeus FiRe. So hat sich die durchschnittliche Verweildauer um etwa einen Monat auf rund 12 Monate verringert.
Die Beschäftigung als Zeitarbeitsmitarbeiter bei Amadeus FiRe stellt in der Regel einen Zwischenschritt im Rahmen eines individuellen Karriereprozesses dar und ist kein dauerhaftes individuelles Arbeitsmodell. Amadeus FiRe unterstützt die Mitarbeiter aktiv bei dem Schritt eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen zu finden. Nur eine geringe Anzahl der Zeitarbeitnehmer bleiben über mehrere Jahre bei Amadeus FiRe. Rund die Hälfte der externen Mitarbeiter werden von dem Kundenunternehmen aus ihrem laufenden Einsatz in Festanstellung übernommen.
Eine Herausforderung bleibt weiterhin die Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften. Für Amadeus FiRe ist die wichtigste Quelle bei der Rekrutierung unverändert das Internet. Im Jahr 2019 lag der Anteil der Einstellungen, die aus der Schaltung von Stellenanzeigen in diversen Stellenportalen und auf der Amadeus FiRe Homepage resultierten, bei 61 Prozent (Vorjahr: 66 Prozent). Eine zweite, im Zeitverlauf sehr stabile Säule im Rahmen der Rekrutierungsaktivitäten sind ehemalige Mitarbeiter und Empfehlungen. Der Anteil dieser zweiten Säule lag im Berichtsjahr bei 25 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent). Dies kann auch als Bestätigung für die Wertschätzung der Amadeus FiRe Gruppe als Arbeitgeber gedeutet werden. Amadeus FiRe versteht sich als Partner auf dem weiteren beruflichen Lebensweg der Mitarbeiter und bietet den Mitarbeitern und Kandidaten verschiedene Personaldienstleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Im Jahresdurchschnitt waren 551 Mitarbeiter in den Vertriebsorganisationen beschäftigt, 11,1 Prozent oder 55 Mitarbeiter mehr als im Geschäftsjahr 2018.
Im Verwaltungsbereich ist die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern von 43 Mitarbeitern in 2018 auf 49 Mitarbeiter in 2019 angestiegen.
Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter in Vertrieb und Verwaltung lag bei 32,2 Jahren und bewegte sich damit auf dem Niveau des Vorjahres. Das Geschlechterverhältnis von weiblichen zu männlichen Mitarbeitern war im Jahresmittel mit einem marginal größeren Anteil von weiblichen Mitarbeitern (51 Prozent) ausgeglichen.
Amadeus FiRe bildet jedes Jahr junge Menschen in der Zentrale und an größeren Standorten selbst aus. Mit durchschnittlich 15 beschäftigen Auszubildenden lag die Anzahl im Jahr 2019 auf dem Niveau des Vorjahres.
7. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN
Im Folgenden sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital in Höhe von EUR 5.198.237,00 der Muttergesellschaft. Es ist eingeteilt in 5.198.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Diese Aktien sind in Sammelurkunden verbrieft. Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist durch die Satzung ausgeschlossen. Nach § 18 der Satzung der Amadeus FiRe AG gewährt jede Stückaktie eine Stimme.
10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen
Aktuell gibt es keine 10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligung.
Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Amadeus FiRe AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung, mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, kann von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden. Nach § 14 Absatz 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Zu weiteren detaillierten Angaben verweisen wir auf den Punkt Grundkapital im Anhang.
Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Übernahmeangebots
Es wurde keine Change of Control Vereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen. Weitere Angaben zu § 289a und § 315a HGB, insbesondere zu Nr. 2, 4, 5 und 8, sind für die Amadeus FiRe AG nicht zutreffend.
8. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 315d und 289f HGB
Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Amadeus FiRe AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung — auch für den Aufsichtsrat — gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.
Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG im Hinblick auf die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Abs. 1 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG erklären, dass den Empfehlungen des von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgelegten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
| 1. | Abweichung von Ziffer 4.2.2, 2. Absatz |
| Der Aufsichtsrat beachtet sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung, hat jedoch keinen oberen Führungskreis für die Amadeus FiRe AG bestimmt. | |
| Die Führungsorganisation der Amadeus FiRe AG und des Amadeus FiRe Konzerns ist geprägt durch eine vergleichsweise kleine Führungsmannschaft, eine flache Hierarchie und eine dezentrale Organisationsform. Die Abgrenzung eines „oberen Führungskreises" würde aus Sicht des Aufsichtsrats weder die tatsächliche betriebliche Organisation zutreffend widerspiegeln, noch wäre es betrieblich und organisatorisch sinnvoll. | |
| Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung umfassend ohne die Bestimmung eines oberen Führungskreises sicherstellen zu können. | |
| 2. | Abweichung von Ziffer 4.2.5, 3. Absatz (1. Spiegelstrich) |
| Auf eine Nennung dem Betrage nach der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung des Vorstands (entsprechend Mustertabelle 1) wird verzichtet. | |
| Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinter stehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann. Im Vergütungsbericht der Amadeus FiRe AG wird beschrieben, dass die variable Vergütung der Vorstände vollständig entfallen beziehungsweise mit einer Obergrenze versehen ist. Nach Ansicht des Aufsichtsrates ist diese Darstellung ausreichend. | |
| 3. | Abweichung von Ziffer 5.4.1, 2. Absatz, Satz 1 |
| Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird verzichtet. Maßgeblich bleibt für den Aufsichtsrat die persönliche und fachliche Eignung der Kandidaten und Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit. | |
| 4. | Abweichung von Ziffer 5.3.3 |
| Der Aufsichtsrat hat keinen ständigen Nominierungsausschuss für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gebildet. | |
| Der Nominierungsausschuss soll nach Bedarf jeweils zur Vorbereitung solcher Hauptversammlungen, in denen über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern beschlossen werden soll, gebildet werden. |
Die Entsprechenserklärung in der aktuell gültigen Form wurde durch Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam am 5. November 2019 verabschiedet und beschlossen.
Struktur und Überwachung der Amadeus FiRe AG stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Sie findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt; die Hauptversammlung kann ferner an einem inländischen Ort mit mehr als 250.000 Einwohnern abgehalten werden. Die Hauptversammlung beschließt über alle durch das Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten (u.a. Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl der Abschlussprüfer, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen). Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme.
Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Dritte, ausüben lassen. Außerdem bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht, die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend informiert. Diese Berichte und Informationen werden auch auf der Internetseite der Amadeus FiRe AG zur Verfügung gestellt.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung ist für den 20. Mai 2020 in Frankfurt am Main terminiert.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen
Die Mitglieder des Vorstands werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Paragraphen 6 bis 8 der Satzung regeln die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Vertretung und die Geschäftsführung des Vorstands unter Bezugnahme auf die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung. Bis zum 31. Dezember 2018 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern, Peter Haas und Robert von Wülfing. Peter Haas ist mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden. Seit dem 01. Januar 2019 ist Herr Dennis Gerlitzki als neues Mitglied in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Der Vorstand besteht somit mit Beginn des Jahres 2019 weiterhin aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen regelmäßig und umfassend sowie ad-hoc und zeitnah über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang des Geschäfts sowie die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess eingehend befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf das Kapitel „Risikobericht" im Lagebericht.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht unter anderem vor, dass der Vorstand bestimmte Geschäfte nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.
Der Aufsichtsrat behandelt die Frage potentieller Interessenkonflikte periodisch in seinen Sitzungen und überprüft dabei die Unabhängigkeit seiner Mitglieder nach den Grundsätzen des DCGK. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Demnach bestanden im Geschäftsjahr 2019 keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern, sodass eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist. Berater- und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.
Die Gesellschaft hat für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Amadeus FiRe AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats und für die Mitglieder des Vorstands beinhaltet die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt.
Der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG besteht unter Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern. Hiervon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Sechs Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der zuvor gebildete Nominierungsausschuss darauf, dass dem Aufsichtsrat stets Mitglieder angehören, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. Berücksichtigt werden dabei auch potenzielle Interessenskonflikte und die Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Es gab im Jahr 2019 keine Wahl bezüglich neuer Mitglieder im Aufsichtsrat an der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019.
Die aktuellen zwölf Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
| Herr Christoph Groß, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser, stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Knuth Henneke | |
| Frau Annett Martin | |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | |
| Herr Hartmut van der Straeten | |
| Frau Ulrike Bert, Arbeitnehmervertreterin | |
| Frau Angelika Kappe, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Elmar Roth, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Andreas Setzwein, Arbeitnehmervertreter | |
| Frau Ulrike Sommer, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Mathias Venema, Arbeitnehmervertreter |
Im Jahresverlauf sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Dabei ist im aktuellen Aufsichtsrat kein ehemaliges Vorstandsmitglied tätig, womit den Empfehlungen des DCGK, dass nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG angehören sollten, entsprochen wird.
Bei der Zusammensetzung seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele formuliert: geographische Präsenz durch deutsche Nationalität bei mindestens 10 Mitgliedern, Vermeidung potentieller Interessenkonflikte durch Ausschluss von Führungspositionen bei Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder Aktionären sowie breite und umfassende Erfahrung und Kompetenzen im Geschäftsfeld der Gruppe. Diese Ziele werden und wurden bei den bisherigen Wahlvorschlägen berücksichtigt.
Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder eingerichtet, wobei der Aufsichtsrat den Ausschüssen keine Entscheidungskompetenz übertragen hat. Die Ausschüsse werden nur beratend und vorbereitend für das Aufsichtsratsplenum tätig. Ausschussmitglieder haben dem Ausschuss Interessenkonflikte offenzulegen.
Bilanz- und Prüfungsausschuss
Mitglieder:
| Herr Hartmut van der Straeten, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser | |
| Frau Ulrike Bert | |
| Herr Andreas Setzwein |
Der Bilanz- und Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Diese setzen sich aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner sowie aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss ist für Fragen der Rechnungslegung, der Prüfung der Gesellschaft, der Konzerngesellschaften und des Konzerns einschließlich der Überwachung des Rechnungslegungs- bzw. des Konzernrechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement-systems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, zuständig. Er wertet die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers aus und berichtet dem Aufsichtsrat über die Bewertung der Darlegungen des Prüfungsberichtes durch den Ausschuss, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören dabei regelmäßig:
| • | Die Vorbereitung der Auswahl des Abschlussprüfers, die Festlegung von ergänzenden Prüfungsschwerpunkten, die Vereinbarung des Prüfungshonorars und die Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer |
| • | Die Würdigung von Feststellungen und Empfehlungen des Abschlussprüfers in einem sogenannten Management Letter |
| • | Die Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einschließlich der jeweiligen Lageberichte auf der Grundlage der Ergebnisse der Abschlussprüfung und ergänzender Ausführungen des Abschlussprüfers |
| • | Die Prüfung der Zwischenabschlüsse |
Der Bilanz- und Prüfungsausschuss tagt turnusmäßig vor der Veröffentlichung der Zwischenberichte sowie nach Vorlage des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Vorstand. Darüber hinaus tagt der Ausschuss im Bedarfsfall. Über die Arbeit des Ausschusses berichtet der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorsitzende des Bilanz- und Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen soll. Auch diese Empfehlung wird bei Amadeus FiRe umgesetzt. Herr van der Straeten war langjähriger Vorstand und Geschäftsführer mit der Zuständigkeit für Finanz- & Rechnungswesen, Finanzierung, Steuern und kaufmännische Verwaltung in Handels- und Industrieunternehmen. Aufgrund seiner beruflichen Praxis verfügt er über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit internen Kontrollverfahren und in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen.
Personalausschuss
Mitglieder:
Herr Christoph Groß, Vorsitzender
Herr Michael C. Wisser
Frau Ulrike Sommer
Herr Knuth Henneke
Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern und wird mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter, einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer sowie einem Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner besetzt. Der Personalausschuss befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der langfristigen Nachfolgeplanung. Der Personalausschuss gibt Empfehlungen für den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Vergütungen. Empfehlungen für die laufenden Vergütungen werden durch systematische Evaluation der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder bestimmt. Der Personalausschuss nimmt ebenfalls die Aufgaben nach § 27 Abs. 3 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG (Vermittlungsausschuss) war. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich der Vorsitzende des Personalausschusses.
Der Personalausschuss tagt bei Bedarf, insbesondere vor Aufsichtsratssitzungen, in denen Vorstandsangelegenheiten Gegenstand sind. Über die Arbeit des Personalausschusses und gegebenenfalls Verhandlungsergebnisse berichtet der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist in dem Vergütungsbericht des Lageberichts im Einzelnen dargestellt. Die Gesellschaft hat sich entschieden, die gesetzlich erforderlichen Angaben und die Angaben, die von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen werden, sowie weitere Erläuterungen zu dem Vergütungssystem einheitlich in einem gesonderten Vergütungsbericht zusammenzufassen. Dies dient aus Sicht der Gesellschaft der Transparenz und Verständlichkeit. Weitere Einzelheiten sind im Kapitel 11 „Vergütungsbericht" dargestellt.
Aktiengeschäfte der Organmitglieder
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Amadeus FiRe AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von EUR 5.000 erreicht oder übersteigt (Director's Dealings). Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Aktienkäufe/-verkäufe von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaften in enger Beziehung zum Vorstand getätigt.
Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2019 insgesamt 5.700 Aktien, die Vorstandsmitglieder halten keine Aktien. Eine detaillierte Aufstellung ist der Konzernanhangangabe Nr. 37 zu entnehmen.
Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes
Der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands beträgt 10,5 Prozent (Stand: 31.12.2019). Durch das Gleichstellungsgesetz wurde die Amadeus FiRe AG verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand eine Zielgröße von mindestens 10 Prozent beschlossen. Diese wurde mit 11 Prozent zum Stichtag 30. Juni 2017 leicht übertroffen. Der Vorstand hat einen neuen Beschluss mit einer Mindestquote von 11 Prozent gefasst mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zusammen aus zwölf Mitgliedern. Zum Bilanzstichtag gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen und sieben Männer an. Damit hat die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern die gesetzlich festgelegten Mindestanteile von 30 Prozent eingehalten.
Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Amadeus FiRe AG unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation — insbesondere der derzeitigen Besetzung des Vorstands mit zwei männlichen Mitgliedern — keine von der jetzigen Situation abweichende Zielgröße beschlossen.
Die quotalen Festlegungen werden zum 30. Juni 2022 durch Vorstand und Aufsichtsrat erneut überprüft.
Risikomanagement
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit seinen Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden sowie entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst.
Das Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Einzelheiten zum Risikomanagement der Amadeus FiRe AG sind dem Risikobericht zu entnehmen. Dort ist auch der Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess enthalten.
Transparenz und Kommunikation
Die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von Amadeus FiRe unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen informiert. Der Geschäftsbericht, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen werden fristgerecht veröffentlicht. Aktuelle Ereignisse werden durch Pressemeldungen und soweit dies gesetzlich erforderlich ist durch Ad-hoc-Mitteilungen bekanntgegeben. Über wichtige Termine informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht ist. Alle Informationen stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und sind auf der Internetseite der Amadeus FiRe AG unter www.amadeus-fire.de/investor-relations abrufbar. Auch Privatanlegern wird so die Möglichkeit geboten, sich zeitnah über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Amadeus FiRe AG stellt den Konzernabschluss und die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG (Einzelabschluss) erfolgt nach deutschem Handelsrecht (HGB). Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat geprüft. Die Zwischenberichte werden vor Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss geprüft.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG wurden, ebenso wie der gemeinsame Lagebericht der Amadeus FiRe AG und des Amadeus FiRe Konzerns, von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, geprüft. Die entsprechende Wahl des Abschlussprüfers erfolgte auf der Hauptversammlung 2019.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich zu unterrichten, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind. Hierzu gaben die Prüfungen des Geschäftsjahres 2019 keinen Anlass.
9. NACHHALTIGKEITSBERICHT
Amadeus FiRe veröffentlicht den Nachhaltigkeitsbericht und damit die nichtfinanzielle Erklärung gemäß §289b und §315b HGB als Teil des Berichts zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der unternehmenseigenen Homepage. Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht wie auch die nichtfinanzielle Erklärung sind unter www.amadeus-fire.de/investor-relations/nachhaltigkeitsbericht/ zu finden.
10. RISIKOBERICHT
Die Risikostrategie hat als Teil der Unternehmensstrategie zum einen die Bestandssicherung des Unternehmens, zum anderen die systematische und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts zum Ziel. Zur möglichst frühzeitigen Identifikation von Risiken hat der Vorstand von Amadeus FiRe ein Überwachungssystem eingerichtet. Dieses System dient auch zur Begrenzung wirtschaftlicher Einbußen durch rechtzeitige Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen. Im Rahmen der Risikostrategie werden einerseits die Chancen, andererseits die Risiken für das Unternehmen Amadeus FiRe bewertet. In den Kernkompetenzbereichen werden angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst eingegangen, wenn sie einen angemessenen Ertrag erwarten lassen.
Risikomanagement
Der Vorstand hat die konkreten Prozesse und Definitionen des Risikomanagementsystems bei Amadeus FiRe in schriftlicher Form dargestellt und in diesem Rahmen einheitliche Beurteilungsmuster vorgegeben. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, die Bereichsleiter und weitere Mitarbeiter identifizieren und beurteilen die Risiken in vorgeschriebenen Intervallen. Der zuständige Vorstand überprüft die Risiken und beurteilt gegebenenfalls die Korrelation von Einzelrisiken hinsichtlich des Risikos für das Gesamtunternehmen. Darüber hinaus existiert ein einheitliches, zeitnahes Berichtswesen, welches der Gruppe das frühzeitige Erkennen von Abweichungen und Besonderheiten ermöglicht. Im jährlichen Rhythmus verifizieren Vorstand und Aufsichtsrat die mittel- und langfristige Strategie der Gruppe und überprüfen die Erreichung der festgelegten Teilschritte. Hierdurch geschieht nicht nur die Einbindung der Risikobewertung in die Unternehmensstrategie, sondern auch eine Identifikation der sich bietenden Chancen und des damit einhergehenden Ergebnispotenzials. Der Aufsichtsrat überprüft turnusmäßig das interne Kontrollsystem. In wirtschaftlich sinnvollen Fällen wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.
Risikofelder
Die für die Amadeus FiRe Gruppe maßgeblichen Risiken stellen sich wie folgt dar:
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Die konjunkturelle Lage hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert, deswegen wuchs die deutsche Wirtschaft insgesamt auf einem niedrigen Niveau weiter. Haupttreiber waren in 2019 die Binnennachfrage der privaten Haushalte und des Staates. Zu Jahresbeginn 2020 dürfte sich die Konjunktur in Deutschland mindestens solide entwickeln, vor allem weil das Zinsniveau vorerst niedrig bleiben wird und die Auslandsnachfrage wieder anziehen dürfte.
Aus binnenwirtschaftlicher Sicht überwiegen aktuell die Chancen eines positiven Wirtschaftswachstums. Ein gewisses Risiko kann darin gesehen werden, dass die Probleme des Industriellen Sektors länger anhalten als erwartet. Die dadurch anhaltende Abschwungphase des Industriellen Sektors könnte sich dann auf den bislang robusten Dienstleistungssektor ausbreiten.
Weitere Risiken für die deutsche Wirtschaft liegen insbesondere im außenwirtschaftlichen Umfeld. Der weiterhin anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China, die noch unklare zukünftige Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sowie allgemeine politische Desintegrationstendenzen könnten die Wirtschaftsentwicklung gefährden. Des Weiteren bleibt es abzuwarten, inwieweit sich geopolitische Spannungen beispielsweise im Nahen Osten weiter verschärfen.
Ein zum Berichtszeitpunkt nicht quantifizierbarer Einflussfaktor auf die gesamtwirtschaftlichen Risiken ist eine sich abzeichnende Pandemie durch das Corona-Virus ausgehend von China. Dies könnte relevante negative Folgen haben.
Insgesamt ist die Transparenz eher gering und die Entwicklung der diversen Einflussfaktoren schwer prognostizierbar. Die grundsätzliche wirtschaftliche und politische Situation scheint allerdings recht robust und stabil. Insgesamt könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nichtsdestotrotz positiver oder auch negativer ausfallen als im Chancen- und Prognosebericht vorausgesagt. Eine Grundvoraussetzung für eine stabile Entwicklung in Deutschland ist ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3 Prozent oder darüber.
Branchenrisiken
Erfahrungsgemäß ist die Zeitarbeitsbranche als frühzyklisch zu bezeichnen. Dies stellt ein Risiko für die Branche dar, da es bedeutet, dass sich negative Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklungen unmittelbar auswirken.
Die Zeitarbeit bildet für Unternehmen eine alternative Beschäftigungsform, da es ihnen die Möglichkeit gibt, flexibel auf eine volatile Arbeitsnachfrage reagieren zu können und die Zeitarbeit darüber hinaus einen zeit- und ressourcensparenden Rekrutierungsweg für sie darstellt. Diese Entwicklung hat die Akzeptanz und Wertschätzung der Zeitarbeit erhöht. Mitarbeiter schätzen die Zeitarbeit als eine Alternative zur kurzfristigen Arbeitslosigkeit oder auch als eine berufliche Zwischenstation in der individuellen Karriereentwicklung. Und auch in der Gesellschaft hat sich das Bild der Zeitarbeit positiv entwickelt. Dazu beigetragen haben neben den seit 2003 bestehenden tarifvertraglichen Regelungen für die Zeitarbeitsbranche und den seit November 2012 sukzessive eingeführten Branchenzuschlagstarifverträgen (BZTV) auch die seit April 2017 gültigen Änderungen zu insbesondere „Equal Pay" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Ungeachtet dieser positiven Entwicklungen stellt die wirtschaftliche Lage der Kundenunternehmen und damit der allgemeine Konjunkturverlauf ein immanentes Risiko hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Branche und der Amadeus FiRe Gruppe dar.
Die Zeitarbeitsbranche agiert in einem stark regulierten und politisch sowie gesellschaftlich stark im Fokus stehenden Umfeld. Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen, die eingeführt oder geändert wurden, führten zu einer Verteuerung der Arbeitnehmerüberlassung und zu einem sehr hohen administrativen Aufwand für die Zeitarbeitsunternehmen.
Im Bereich der qualifizierten Fachkräfte, in dem die Amadeus FiRe Gruppe tätig ist, fallen die Zuschläge auf das Tarifgehalt teilweise geringer als im gewerblichen Bereich aus. Auch ist die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden geringer. Nach bisherigen Erfahrungswerten werden die aufgrund der Branchenzuschläge höheren Kostensätze von den Kunden der Amadeus FiRe Gruppe akzeptiert. Auch die korrekte administrative Abwicklung ist sichergestellt.
Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 01. April 2017 wurde eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von allgemein 18 Monaten sowie „Equal Pay" für Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten im Einsatz eingeführt. Dies bedeutet, dass einem Zeitarbeitsmitarbeiter nach neun Monaten das gleiche Gehalt bezahlt werden soll wie der Stammbelegschaft des Unternehmens, in dem er eingesetzt wird. Durch diese Regelungen erhöhte sich ab 2018 der Verwaltungsaufwand nochmals deutlich. Der Grund liegt in einer höheren Komplexität durch den gesamten „Equal Pay" Prozess. Weiterhin wird der Faktor Arbeit durch das Gesetz unflexibler gemacht.
Die Schwierigkeit für die Branche und für die Kundenunternehmen, dass die Lohnbestandteile, welche unter den Begriff des „Equal Pay" fallen, vom Gesetzgeber nicht ausreichend definiert worden sind, wurde mit Ergänzungen in den BZTV teilweise behoben. So hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine weitere Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt.
Die meisten Kunden haben die neue „Equal Pay" Systematik akzeptiert und angenommen. Es gibt allerdings ebenfalls einen Teil der Kunden, welche Aufträge über 9 Monate Laufzeit kategorisch ablehnen. Das Marktverhalten der Kundenunternehmen hat sich durch Equal Pay verändert, jedoch ist die Nachfrage dadurch nicht zurückgegangen. Auswirkungen durch Equal Pay liegen in einer geringeren durchschnittlichen Auftragslaufzeit, wodurch Zeitarbeitnehmer öfter den Entleihbetrieb wechseln und vermittelt werden müssen. Weiterhin sind der hohe administrative Aufwand, die Notwendigkeit, interne Informationen bei der „Equal Pay" Berechnung preiszugeben, und die abermalige Verteuerung der Zeitarbeit für langfristig laufende Aufträge ein Risikofaktor.
Die Regelung zur Höchstüberlassungsdauer hat für die Amadeus FiRe Gruppe keine relevanten Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf. Durch die erstmalige Anwendung der Höchstüberlassungsdauer auf den gesamten Auftragsbestand fiel der Teil der langlaufenden Zeitarbeitsaufträge weg, wodurch sich ebenfalls die durchschnittliche Einsatzdauer etwas verringerte. Weitere Auswirkungen aus dieser Regelung sich nicht zu erwarten.
Der Tarifvertrag von November 2016 wurde zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Im April 2019 kam es nochmals zu Entgelterhöhungen. Ein neuer Tarifvertrag wurde im Dezember 2019 mit einer langfristigen Gültigkeit ab 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen. Dieser sieht vor, dass Zeitarbeitnehmer jährlich weitere Entgelterhöhungen erhalten. Ab April 2021 wird es keine Differenz mehr in den Entgelten zwischen Ost und West geben. Der Mindesturlaub erhöht sich ab dem 01. Januar 2021 auf 25 Tage pro Jahr. Weiterhin ist vorgesehen, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie den Urlaubsanspruch über die Beschäftigungsdauer in einem Zeitrahmen von fünf Jahren zu erhöhen. So können Zeitarbeitnehmer abhängig von der Beschäftigungsdauer jährliche Sonderzahlungen von bis zu EUR 750 und einen Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen pro Jahr erhalten. Änderungen der Regelungen zum Arbeitszeitkonto erhöhen insbesondere die Flexibilität der Arbeitgeber. Der Tarifvertrag wird den Faktor Arbeit weiter verteuern.
Veränderungen in der Ausgestaltung des Arbeitsrechts haben grundsätzlich Folgen für die Zeitarbeitsbranche. Eine Einschränkung des Kündigungsschutzes oder ähnliche tiefgreifende Maßnahmen könnten sich negativ auf den Geschäftsumfang der Unternehmen auswirken. Derzeit sind jedoch keine Bestrebungen zu fundamentalen Änderungen erkennbar.
Eventuelle Auswirkungen weiterer zukünftiger Änderungen auf die Branche können nicht beurteilt werden, da diese von der konkreten Ausgestaltung abhängig sind.
Für die Fort- und Weiterbildungsbranche spielt die konjunkturelle Entwicklung insbesondere für das Firmenkundengeschäft eine wichtige Rolle. Investitionen in die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern hängen sehr stark von der übergeordneten Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens ab. Im Geschäft mit Privatpersonen spielt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle. Ist die Arbeitsmarktsituation gut und befindet sich die Privatperson in einem sicheren Arbeitsverhältnis, sinkt einerseits der individuelle Fortbildungsdruck, andererseits ist die Person eher bereit, persönlich in eine finanziell aufwändige Fortbildungsmaßnahme zu investieren.
Bei der am 19. Dezember 2019 übernommenen ComCave Holding GmbH können Veränderungen im politischen und konjunkturellen Umfeld Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Entwicklung haben. Auf Basis der laufenden Beobachtungen des Wettbewerbsumfeldes werden Veränderungen und Entwicklungen der Märkte und des Geschäftsumfeldes analysiert und Entscheidungen für die strategische Positionierung und Entwicklung des Produkt- und Zielgruppenkonzeptes abgeleitet. Dabei bedient sich die ComCave Holding GmbH folgenden Risikosteuerungsinstrumenten: Unter anderem sind dies Auswertungen diverser interner Leistungsindikatoren, wie die Entwicklung der Teilnehmerzahl pro Standort und Lernform, standortbezogene qualitätsmäßige Evaluierung der regionalen Marktlage, regelmäßiges Benchmarking mit den wichtigsten Anbietern, eine jährliche Beteiligung an standortbezogenen Arbeitsmarktgesprächen der Agentur für Arbeit sowie standortbezogene jährliche Evaluierung der Bildungszielplanung der Kostenträger sowie von Jobmonitor und Arbeitsmarktanalyse.
Im Spezialmarkt der staatlich geförderten Weiterbildung spielt die Sicherstellung der Lizensierung eine wesentliche Rolle. ComCave ist akkreditierter Anbieter in diesem Markt und lizensiert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Damit ist ComCave berechtigt, Bildungsgutscheine einzulösen. Die Kurse der ComCave Holding GmbH wurden einzeln geprüft und sind entsprechend AZAV zertifiziert. Derzeit sind keine wesentlichen Änderungen bezüglich des AZAV bekannt und somit auch keine relevanten Risiken für den Markt der staatlich geförderten Weiterbildung in Sicht.
Rechtliche Risiken
Die Amadeus FiRe Gruppe ist in einem durch Gesetze sehr regulierten Umfeld tätig, entsprechend bestehen - sich fortlaufend verändernde - rechtliche Risiken. Neben den rechtlichen Einflussfaktoren, die sich durch die Kapitalmarktorientierung für die Gruppe ergeben, spielen weitere rechtliche Faktoren insbesondere aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Einhaltung der teils komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Arbeit-nehmerüberlassungsgesetz, den Steuergesetzen sowie aus tarifvertraglichen Regelungen ergeben, zu nennen.
Die Amadeus FiRe Gruppe hat eine interne Revision installiert. Aufgabe der internen Revision ist es, die Einhaltung der diversen gesetzlichen Vorschriften, die Beachtung des einschlägigen Branchentarif- und der Branchenzuschlagstarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassung sowie die Compliance hinsichtlich der internen Richtlinien der Gruppe zu prüfen und sicherzustellen. Regelmäßig werden zudem weitergehende Beratungsleistungen externer Fachleute genutzt sowie Schulungen der internen Mitarbeiter in den relevanten Bereichen, wie Tarif- und Arbeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sozialversicherungsrecht („Scheinselbstständigkeit") etc. durch die Abteilung Legal durchgeführt. Ein Verstoß gegen tarifvertragliche und/oder arbeitsrechtliche Vorschriften kann im Tagesgeschäft jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch häufige Änderungen und Anpassungen der Rahmenbedingungen - hier sind insbesondere die gesetzlichen Änderungen zum 01. April 2017 („Equal Pay" und „Höchstüberlassungsdauer") zu nennen - ist die korrekte Auslegung der jeweiligen gesetzlichen Änderungen selbst unter Branchenexperten und Fachanwälten, wie Amadeus FiRe sie beschäftigt, nicht immer eindeutig. Das Management ist jedoch der Ansicht, durch die vorgenommenen Maßnahmen und die maßgebliche personelle Aufstockung der Rechtsabteilung die rechtlichen Risiken minimiert zu haben.
Amadeus FiRe befindet sich aktuell in keinem Verfahren, welches bei einem etwaigen nachteiligen Ausgang den weiteren Geschäftsverlauf beeinträchtigen könnte.
IT Risiken
Bei der Amadeus FiRe Gruppe genießen die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement seit Jahren höchste Priorität. In regelmäßigen Abständen finden interne Kontrollen statt, die die Implementierung der eingesetzten IT-Systeme auf Grundlage der Vorgaben und Richtlinien von festgelegten Sicherheitsstandards überprüfen und dokumentieren. Das bestehende IT-Sicherheitsmanagement wurde mit Einführung eines Informationssicherheitsmanagement-teams weiter ausgebaut. Aktuell erfolgt die Umstellung auf ISO27001 mit dem Ziel der Zertifizierung.
Der IT-Betrieb ist durch bundesweit verteilte Standorte in Verbindung mit einer zentralen Datenhaltung und IT-Betreuung geprägt. Dies macht es notwendig, das Ausfallrisiko der Leitungsanbindung möglichst gering zu halten. Erreicht wird dies durch Nutzung qualitativ hochwertiger und abgesicherter WAN-Strecken sowie redundanten Datenleitungen verschiedener Provider. Die hohe Anbindungsqualität wird durch Service Level Agreements mit entsprechenden Leistungsmerkmalen vertraglich abgesichert. Die Übertragung der Informationen erhält durch die Verwendung moderner Verschlüsselungstechnologien weitreichenden Schutz.
Im Rechenzentrum selbst wird für die Systeme ein hohes Leistungsniveau bei gleichzeitig stabilem Betrieb angestrebt. Durch den Einsatz modernster IT-Komponenten und dem großflächigen Ausbau von Redundanzen kann das angestrebte Betriebslevel sichergestellt werden. Darüber hinaus liegt das Augenmerk des Unternehmens auf der Vermeidung von Datenverlust. Realisiert wird dies durch eine hochverfügbare Serverlandschaft in Verbindung mit einer modernen Backuparchitektur.
Besondere Wertschätzung genießt der Schutz der personenbezogenen Daten von Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Die Vertraulichkeit und Integrität der Informationen wird durch restriktive Zugriffe aufgrund eines überwachten Rechte-/Rollenmanagements sowie einer ausgereiften Netzsegmentierung gewährleistet. Für den Ernstfall ist ein ausgearbeiteter Disaster Recovery Plan vorbereitet, der die Nutzung alternativer IT-Systemressourcen in einem räumlich getrennten Rechenzentrum ermöglicht.
Bei ComCave wird eine einheitliche und standortübergreifende IT-Strategie verfolgt. Das verwendete hochintegrierte IT-System ist eine unternehmensspezifische Eigenentwicklung, die durch qualifizierte interne Spezialisten weiterentwickelt und gepflegt wird. Vor der Inbetriebnahme neuer Versionen werden angemessene und umfangreichen Systemtests und Pilotierungseinsätze durchgeführt, um eine kontinuierlich einwandfreie Funktionsweise der Anwendung zu gewährleisten. Durch permanente Sicherungen wird einem möglichen Datenverlust entgegengewirkt und durch die definierte Notfallplanung eine konsistente Verfügbarkeit sichergestellt. Ein umfassendes Zugangs- und Berechtigungskonzept sowie ein umfangreicher Virenschutz bewahren die IT-Systeme vor unberechtigten Zugriffen. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar.
Finanzierungsrisiken
Zum 31. Dezember 2019 verfügte die Amadeus FiRe Gruppe über liquide Mittel in Höhe von EUR 20,5 Mio. Diese Mittel dienen als Grundlage für eine solide Finanzierung des Geschäftsbetriebs, die Option auf weitere Akquisitionen sowie die Grundlage für etwaige Aktienrückkäufe.
Die Bankverbindlichkeiten aus der Finanzierung des Erwerbs der ComCave Holding GmbH bestehen aus einem Brückendarlehen über EUR 170 Mio. mit einer Laufzeit von 1 Jahr. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 hat entsprechend eine Refinanzierung zu erfolgen. Dabei hat die Amadeus FiRe AG diverse Möglichkeiten, eine solche Refinanzierung zu strukturieren. Der bei hohen Betriebsergebnissen sehr stark liquide Mittel generierende operative Geschäftsbetrieb der Amadeus FiRe Gruppe bildet die Basis für Fremdfinanzierungstrukturierungen. Darüber hinaus hat die Amadeus FiRe AG die Möglichkeit, sich über den Kapitalmarkt refinanzieren zu können. Eine Basis hierfür bildet das von der Hauptversammlung genehmigte Kapital der Gesellschaft. Aufgrund des in Deutschland stattfindenden Geschäftsbetriebs besteht kein nennenswertes Währungsrisiko. Finanzierungs- und Ausfallrisiken sind derzeit nicht erkennbar.
Personalrisiken
Durch den Geschäftszweck der Amadeus FiRe Gruppe ergibt sich ein stetig hoher Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften, sowohl bei internen Mitarbeitern als auch bei Mitarbeitern in der Zeitarbeit. Somit ist es essentiell für das laufende Geschäft sowie die Unternehmensentwicklung, jederzeit möglichst über die benötigte Anzahl an Mitarbeitern verfügen zu können.
Amadeus FiRe verfolgt im Rahmen der Geschäftspolitik eine restriktive Einstellungspolitik bezüglich der Qualifikationen der gesuchten Mitarbeiter. Der anhaltend hohe Engpass an Fach- und Führungskräften sowie eine geringe Arbeitslosigkeit erschweren den Zugang zu geeigneten Mitarbeitern. Erkennbar ist dies auch daran, dass der geplante Aufbau der Vertriebsorganisation in 2019 zwar weitestgehend aber nicht gänzlich umgesetzt werden konnte. Für 2020 wird keine Reduzierung des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt erwartet, wodurch auch die Rekrutierungsherausforderungen hoch bleiben. Eine weitere Anspannung des Arbeitsmarktes und damit eine erschwerte Rekrutierungssituation stellt also ein potenzielles Risiko für den geplanten Geschäftsverlauf dar.
Ebenfalls für den Ausbau des Geschäfts an neuen Standorten in Form von Amadeus FiRe oder ComCave Niederlassungen spielt die erfolgreiche Rekrutierung von neuen Mitarbeitern oder die Weiterentwicklung eigener Mitarbeiter eine zentrale Rolle.
Mittels marktgerechter Arbeitsbedingungen und Gehälter, bedarfsgerechter Mitarbeiterförderung sowie diverser Rekrutierungsmaßnahmen versucht die Amadeus FiRe Gruppe, neue Mitarbeiter zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Hiermit sollen das Fluktuationsrisiko sowie das Risiko des Mangels an qualifiziertem Personal verringert werden. Das Risikofeld Personal besitzt eine sehr hohe Priorität im Risikomanagement der Amadeus FiRe Gruppe.
Gesamtbeurteilung der Risiken durch die Unternehmensleitung
Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist die konsolidierte Betrachtung aller Einzelrisiken und Risikofelder. Für die bisherige Risikolandschaft der Amadeus FiRe Gruppe hat sich im Berichtszeitraum durch die Akquisition der ComCave Holding GmbH eine wesentliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergeben. ComCave wurde in die Einzelrisiken und Risikofelder einbezogen beziehungsweise ergänzt. Auch vor dem Hintergrund des ausgeweiteten Geschäftsbetriebes und der durchgeführten Finanzierungstätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr sind aus heutiger Sicht keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Amadeus FiRe Gruppe oder einzelner Segmente gefährden könnten.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess
Da das Mutterunternehmen Amadeus FiRe AG eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist, sind gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben.
Übergeordnetes Ziel des in der Amadeus FiRe Gruppe implementierten rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften.
Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Einzel- und Konzernabschluss erstellt werden kann.
Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind bei der Amadeus FiRe Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Zur Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems verfügt Amadeus FiRe über ein konzernweit standardisiertes Verfahren. Dieses beinhaltet die Definition der notwendigen Kontrollen. Diese werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig getestet.
Im Rahmen des Erwerbs der ComCave Holding GmbH zum 19. Dezember 2019 durch die Amadeus FiRe AG wurde das bei ComCave bestehende Risikomanagement- und interne Kontrollsystem zunächst unverändert übernommen und wird im Geschäftsjahr 2020 in die Konzernsystematik überführt.
Der Vorstand der Amadeus FiRe AG trägt die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung.
Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Organisationsanweisungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden.
Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
| - | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess |
| - | Monitoringkontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands sowie auf Ebene der einbezogenen Gesellschaften |
| - | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts generieren |
| - | Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen |
| - | Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems insbesondere durch die interne Revision |
Als Mutterunternehmen der Amadeus FiRe Gruppe ist die Amadeus FiRe AG in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Für den HGB-Einzelabschluss der Amadeus FiRe AG gelten daher grundsätzlich auch die oben gemachten Angaben.
11. VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht enthält eine Zusammenfassung der Grundsätze, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Amadeus FiRe AG Anwendung finden. Er beschreibt des Weiteren die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus werden ebenfalls die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erläutert. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er erfüllt die Anforderungen nach den anwendbaren Vorschriften der §§ 289a Abs. 2, 314 Abs. 1 Nr. 6a und b, 315a Abs. 2 HGB.
Ziel des Vorstandsvergütungssystems ist es, eine den komplexen Aufgaben der Vorstände angemessene Vergütung zu gewährleisten, die im Hinblick auf die Branche und die Größe des Unternehmens wettbewerbsfähig ist. Die Vorstandsvergütung soll hinreichende Anreize schaffen, eine positive langfristige Geschäftsentwicklung zu erreichen, in der das Wohl des Unternehmens an erster Stelle steht. Durch das Vergütungssystem des Vorstandes soll es vermieden werden, Anreize für kurzfristige und riskante Entscheidungen zu setzen. Die nachhaltige Schaffung von Unternehmenswerten bestimmt die Strukturierung der Vergütung.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
Die Vergütungsbestandteile des Vorstandes der Amadeus FiRe AG
| Fixum | Tantieme |
Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einem Fixum sowie einer erfolgsabhängigen Tantieme und berücksichtigt die jeweilige Verantwortung der Vorstandsmitglieder. Die Struktur des Vergütungssystems des Vorstands wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft. Im Vergütungssystem für den Vorstand ist eine nachträgliche Änderung der festgelegten Ziele oder der vertraglichen Parameter und Bestimmungen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die wichtigste Zielgröße der Amadeus FiRe Gruppe ist das EBITA. Aus diesem Grund sind die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstände der Amadeus FiRe AG an dieser wichtigsten Kennzahl ausgerichtet. Somit hängt die Zielvergütung direkt mit den Planungen der Amadeus FiRe Gruppe zusammen, da sich der variable Teil der Zielvergütung für ein Geschäftsjahr grundsätzlich auf Basis des geplanten EBITA-Ergebnisses für das jeweilige Geschäftsjahr ergibt.
Fixum
Zusammensetzung des Fixums
| Festvergütung | Nebenleistungen |
Das Fixum besteht aus einer Festvergütung sowie Nebenleistungen. Die Festvergütung ist eine erfolgsunabhängige Komponente der Vergütung und wird als Grundgehalt monatlich ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten der Dienstwagennutzung bestehen. Die Nebenleistungen der Vorstände der Amadeus FiRe AG beinhalten die geldwerten Vorteile für Firmen-Pkws und eine Unfallversicherung. Weitere Vergütungskomponenten, wie zum Beispiel Pensions- oder Versorgungszusagen oder Leistungszusagen von Dritten, bestehen nicht.
Tantieme
Zusammensetzung der Tantieme
| STI | LTI |
Die Tantieme ist der erfolgsabhängige Bestandteil der Vorstandsvergütung und besteht sowohl aus einem kurzfristigen (Short-Term-Incentive — STI) als auch aus einem langfristigen (Long-Term-Incentive — LTI) Vergütungsmodell.
Eine Ermessenskomponente ist weder in den aktuell gewährten STI- noch LTI-Vergütungsmodellen enthalten oder vorgesehen.
Short Term Incentive (STI)
Zusammensetzung des STI
| Ergebnistantieme | Wachstumstantieme |
Die kurzfristige erfolgsabhängige Tantieme für die Vorstände der Amadeus FiRe AG setzt sich grundsätzlich aus einer Ergebnistantieme und einer Wachstumstantieme zusammen.
Die Ergebnistantieme berechnet sich als ein fester prozentualer Anteil am im Geschäftsjahr erreichten EBITA, wobei das EBITA vor Abzug der Vorstandstantiemen dafür die Bemessungsgrundlage bildet. Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Ergebnistantieme ist das Erreichen einer EBITA-Marge von mindestens 6%. Wenn dieser Schwellenwert nicht erreicht wird, entfällt die Ergebnistantieme für das Geschäftsjahr vollständig.
Die Wachstumstantieme basiert auf der Steigerung des im Geschäftsjahr erreichten EBITA gegenüber einer in der Vergangenheit erreichten EBITA-High-Water-Mark" (HWM), also dem bisher erreichten historischen EBITA-Höchststand. Erst beim Überschreiten der „High-Water-Mark" wird das dieser Marke überschreitende EBITA-Ergebnis als Wachstumstantieme mit einem festen prozentualen Anteil an dem überschreitenden Wert vergütet.
Die Ergebnis- und Wachstumstantieme werden auf Basis des Konzern-EBITA der Amadeus FiRe Gruppe gewährt. Zusätzlich kann gemäß der Zuständigkeit eines Vorstandsmitglieds auf das Ergebnis eines der Geschäftssegmente eine Ergebnis- und Wachstumstantieme gewährt werden.
Diese Strukturierung der Ergebnis- und Wachstumstantieme stellt sicher, dass eine kurzfristige erfolgsabhängige Tantieme der Vorstände nur im Falle einer guten Performance und positiven EBITA-Entwicklung ausgeschüttet wird und eine negative Geschäftsentwicklung nicht belohnt wird. Bei einer besonders positiven Geschäftsentwicklung erfolgt eine Kappung der maximal möglichen jährlichen kurzfristigen Gesamttantieme (STI) in Höhe der fünffachen jährlichen Festvergütung. Eine negative Geschäftsentwicklung in einem Geschäftsjahr mindert die kurzfristige erfolgsabhängige Tantieme bis hin zum vollständigen Verlust des kurzfristigen erfolgsabhängigen Tantiemeanspruchs für das jeweilige Geschäftsjahr.
Long Term Incentive (LTI)
Die Vorstände der Amadeus FiRe AG haben über den STI hinaus einen möglichen Anspruch auf eine langfristige erfolgsabhängige Tantieme aus einem „Long Term Incentive"- Plan (LTI-Plan).
Die laufenden LTI-Pläne der Vorstände stellen sich wie folgt dar. Der LTI-Plan zielt auf eine langfristige und nachhaltige Steigerung des EBITA während der jeweiligen Vorstands-vertragslaufzeit ab. Die Vorstände erhalten eine langfristige erfolgsabhängige Tantieme aus dem LTI-Plan, wenn über die gesamte Vertragslaufzeit eines jeweiligen Vorstandsvertrages das durchschnittlich über die Geschäftsjahre erreichte EBITA den EBITA-Durchschnittswert einer mehrjährigen Referenzperiode deutlich übersteigt. Wenn diese erste Berechtigungsschwelle nicht erreicht wird, entfällt der langfristige erfolgsabhängige Tantiemeanspruch aus dem LTI-Plan vollständig. Neben der beschriebenen ersten Berechtigungsschwelle sieht der LTI-Plan einen zweiten deutlich erhöhten Schwellenwert vor, bei dessen Erreichen die insgesamt gewährte langfristige erfolgsabhängige Tantieme aus dem LTI-Plan um weitere 50% steigt.
Sollte der Vorstand vor Ablauf des Vorstandsvertrages aus anderen Gründen als dauerhafte Erkrankung oder Tod ausscheiden, entfällt die langfristige erfolgsabhängige Tantieme aus dem LTI-Plan ersatzlos.
Die Höhe des langfristigen erfolgsabhängigen Tantiemeanspruchs aus dem LTI-Plan ergibt sich anteilig aus den während der Laufzeit erreichten jährlichen EBITA-Ergebnissen. In jedem einzelnen Geschäftsjahr der Laufzeit muss wiederum eine hohe EBITA-Margenschwelle erreicht werden, damit ein Anteil an dem EBITA des betroffenen Geschäftsjahres für die Gesamtberechtigung gewährt und im LTI-Plan einbezogen wird.
Beispielsweise ist es im Fall des aktuell laufenden 5-Jahres-Vorstandsvertrages von Herrn von Wülfing so, dass der erste Schwellenwert bei einer durchschnittlich erreichten Steigerung des EBITA um mindestens 20% im Vergleich zu einer 3-jährigen Referenzperiode (3 Jahre vor Start des Vorstandsvertrages) erreicht wird. Der zweite Schwellenwert liegt bei einer durchschnittlichen Steigerung des EBITA um mindestens 30%. Bei einer durchschnittlichen Steigerung des EBITA unter 20% entfällt der langfristige erfolgsabhängige Tantiemeanspruch aus dem LTI-Plan vollständig.
Zur Veranschaulichung der theoretischen Ausführungen zum LTI-Plan soll folgende Beispielgrafik dienen:

Bei Erreichen der Vorgaben steht nach Ablauf der LTI-Laufzeit dem jeweiligen Vorstand eine Auszahlung zu. Die Auszahlung wird nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft für das letzte Geschäftsjahr der Planlaufzeit fällig.
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen des Vergütungssystems für Vorstände die Konzeption für die langfristige variabel Vergütung von Vorständen mit Wirkung ab 20. März 2019 verändert. Die Vergütung aus dem LTI-Plan soll aktienbasiert gewährt werden. Für zukünftig abzuschließende Vorstandsverträge plant der Aufsichtsrat, aufbauend auf der dargestellten aktuellen LTI-Grundstruktur, über die Dauer eines Vorstandsvertrages auf Basis der jährlich erzielten EBITA-Ergebnisse jeweils zu aktuellen Kursen virtuelle Aktien (Performance Share Units) zu gewähren. Diese würden nach Ablauf des Vorstandsvertrages in Abhängigkeit der erreichten Steigerung des durchschnittlichen EBITA erdient und in bar ausgezahlt werden.
Die Performance Share Units eines Geschäftsjahres würden in der Form gewährt werden, dass der Gewährungsbetrag des aktuellen Geschäftsjahres durch den Aktienkurs geteilt werden würde. Der Aktienkurs würde sich aus dem jeweils nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Amadeus FiRe AG über eine zuvor definierte Spanne von Handelstagen des jeweils abgelaufenen Geschäftsjahres errechnen. Dividendenzahlungen während der weiteren Vertragslaufzeit würden ebenfalls in Performance Share Units umgerechnet und nach Ablauf des Vorstandsvertrages erdient und in bar ausgezahlt werden.
Gewichtung der Komponenten Fixum, STI und LTI
Wie eingangs erläutert, hängt die Zielvergütung der Vorstände für ein anstehendes Geschäftsjahr direkt mit den Planungen der Amadeus FiRe Gruppe zusammen. Auf Basis der ursprünglichen Zielsetzungen und kommunizierten Prognose für das Geschäftsjahr 2019, der Steigerung des EBITA um 5 Prozent gegenüber Vorjahr, ergab sich folgende Gewichtung der Vergütungskomponenten:
Gewichtung Zielvergütung 2019
| Fixum | STI | LTI* |
|---|---|---|
| 35% | 51% | 14% |
*LTI-Anteil unter der Annahme des Erreichens des ersten Schwellenwertes zum Ablaufzeitpunkt des LTI-Plans auf Basis der Mittelfristplanung. Wenn dies nicht erreicht werden wird, entfällt der entsprechende Teil ggf. vollständig.
Im Rahmen der jährlichen Planungen und gegebenenfalls neu abgeschlossener Vorstandsverträge wird sich die Gewichtung periodisch etwas unterschiedlich darstellen. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der letzten Hauptversammlung sein Vorhaben mitgeteilt, bei zukünftig abzuschließenden Vorstandsverträgen die Gewichtung der Zielgröße der langfristigen erfolgsabhängigen Tantieme aus dem LTI-Plan zu erhöhen.
Bezüglich der Gewichtung zwischen kurzfristiger und langfristiger variabler Vergütung hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für Vorstände ebenfalls im März 2019 angepasst. Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt (LTI-Plan), soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen (STI) übersteigen. Für alle neu abzuschließenden Vorstandsverträge wird dies entsprechend vorgesehen.
Mindestvergütung und maximal erreichbare Vergütung
Die Mindestvergütung der Vorstände entspricht dem Fixum, also der Festvergütung und den Nebenleistungen. Die erfolgsabhängige Vergütung von sowohl STI als auch LTI kann vollständig entfallen.
Die maximal erreichbare Vorstandsvergütung entspricht der Festvergütung und der erfolgsabhängigen Vergütung (STI und LTI). Die erfolgsabhängige Vergütung ist dabei an das EBITA der Amadeus FiRe Gruppe gebunden, das einer natürlichen markt- und performanceabhängigen Obergrenze unterliegt. Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (STI) kann maximal den fünffachen Wert der Festvergütung erreichen. Die langfristige erfolgsabhängige Vergütung (LTI) hat keine absolut definierte Obergrenze, sondern bestimmt sich nach Erreichen der Berechtigungsvoraussetzungen als Anteil am erreichten EBITA des Konzerns.
Zukünftig mit Vorständen abzuschließende LTI-Pläne sind grundsätzlich mit einer Kappungsgrenze vorgesehen und beinhalten damit einen wertmäßig definierten maximalen Auszahlungsbetrag für den LTI-Plan.
Damit sieht der Aufsichtsrat im Vergütungssystem für Vorstände eine Mindestvergütung in Höhe des Fixums und eine über die festgeschriebenen Kappungsgrenzen der variablen Vergütung von STI und LTI eindeutige maximal erreichbare Vergütung vor.
Sonstige Bestimmungen in den Vorstandsverträgen
Im Falle der Beendigung eines Vorstandsvertrags erfolgt die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, gemäß den festgelegten Zielen und Bestimmungen des Vorstandsvertrages.
Bei vorzeitiger Abberufung eines Vorstands und Auflösung eines Vorstandsvertrages können Abfindungsansprüche entstehen. In allen Vorstandsverträgen ist hierzu ein Abfindungscap von höchstens zwei Jahresvergütungen der Festvergütung sowie der Ergebnistantieme festgelegt worden, wobei nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergütet werden soll.
In keinem der laufenden Vorstandsverträge sind Clawback-Regelungen oder spezielle Bestimmungen für eine mögliche „Change of Control"-Situation vorgesehen.
Der Aufsichtsrat wird in allen zukünftig abzuschließenden Vorstandsverträgen eine Clawback-Regelung als weiteres Grundelement des Vergütungssystems aufnehmen. So könnte in begründeten Fällen variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden. Dies soll dem Aufsichtsrat die Möglichkeit geben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.
Im Falle einer Beendigung eines Vorstandsvertrages besteht für beide Vorstände der Amadeus FiRe AG ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für 24 Monate ab dem Tag des Vertragsendes. Dieses besteht für alle möglichen Fälle eines Vertragsendes ausgenommen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Abfindungszahlungen werden auf eine Karenzentschädigung nicht angerechnet.
Sollten die Vorstände Mandate bei verbundenen Unternehmen übernehmen, erhalten sie hierfür keine zusätzliche Vergütung.
Individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die erste nachfolgende Übersicht zeigt die individuellen Vergütungsparameter der variablen Bestandteile für die beiden aktiven Vorstandsmitglieder Robert von Wülfing und Dennis Gerlitzki. Dabei besitzt der laufende Vorstandsvertrag von Herrn von Wülfing eine Gültigkeit von fünf Jahren und endet zum 31. Dezember 2020. Der aktuelle Vorstandsvertrag von Herrn Gerlitzki hat eine Laufzeit von drei Jahren und endet zum 31. Dezember 2021.
Übersicht individuelle Parameter Tantieme
| Robert von Wülfing | Dennis Gerlitzki | |
|---|---|---|
| STI | ||
| Ergebnistantieme | 0,7% EBITA Konzern | 0,7% EBITA Konzern |
| 1,0% Segmentergebnis WB | ||
| Wachstumstantieme | 5% EBITA über HWM Konzern | 5% EBITA über HWM Konzern |
| 5% Ergebnis über HWM Segment WB | ||
| LTI | Schwelle >20% 0,3% EBITA | Schwelle >20% –> 0,3% EBITA |
| Schwelle >30% 0,45% EBITA | Schwelle >30% –> 0,45% EBITA |
Die nachfolgenden Übersichten geben sowohl einen Überblick über die gewährten Zuwendungen sowie die potenziellen Ansprüche aus dem LTI-Plan der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr und Vorjahr als auch einen Überblick über die Zuflüsse an die Vorstandsmitglieder.
Übersicht individuelle Vorstandsvergütungen
Robert von Wülfin
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angabe in TEUR) | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | 324 | 324 | 324 | 234 | 324 | 234 |
| Sonstige Vergütung | 19 | 19 | 19 | 18 | 19 | 18 |
| STI | 435 | 0 | 1.620 | 673 | 673 | 444 |
| LTI* | 183 | 0 | n. a. | 105* | 0 | 0 |
| Gesamt | 961 | 343 | Abhängig von EBITA Entwicklung | 1030 | 1.016 | 678 |
Dennis Gerlitzki (berufen zum 01.01.2019
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angabe in TEUR) | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | 252 | 252 | 252 | 252 | ||
| Sonstige Vergütung | 15 | 15 | 15 | - | 15 | - |
| STI | 367 | 0 | 1.260 | - | 0 | - |
| LTI* | 177 | 0 | n. a. | - | 0 | - |
| Gesamt | 811 | 267 | Abhängig von EBITA Entwicklung | - | 267 | - |
Peter Haas ausgeschieden zum 31.12.2018
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angabe in TEUR) | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | 620 | 0 | 620 | |||
| Sonstige Vergütung | - | - | - | 24 | 0 | 24 |
| STI | - | - | - | 1.962 | 367 | 3.144 |
| LTI* | - | - | - | 400 | 0 | 2.000 |
| Gesamt | - | - | - | 3.006 | 367 | 5.788 |
*die Angaben der im Jahresverlauf entstandenen Abgrenzungen im Hinblick auf einen späteren Fälligkeitszeitpunkt erfolgen undiskontiert.
Herr Peter Haas hat seinen Vorstandsvertrag nicht verlängert und ist mit dem Ende seiner Vertragslaufzeit zum 31. Dezember 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Der mehrjährige LTI und ein Teil des STI für das Geschäftsjahr 2018 wurden bereits im Geschäftsjahr 2018 an Herrn Peter Haas ausgezahlt. Der Rest erfolgte schließlich im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Peer Group Vergleich
Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll eine geeignete Vergleichsgruppe herangezogen werden. Aus Sicht des Aufsichtsrats kann keine sinnvolle Branchen-Vergleichsgruppe gebildet werden. Als einziges in Deutschland notiertes Personaldienstleistungsunternehmen, welches als Nischenanbieter ausschließlich in Deutschland tätig ist, lässt sich eine solche Branchen-Vergleichsgruppe schwer definieren. Alternativ können Unternehmen ähnlicher Größe herangezogen werden. Daher hat der Aufsichtsrat den Index, in dem die Amadeus FiRe Aktie notiert ist, herangezogen und die Vergütung der Vorstände im SDAX betrachtet. Dabei ist sich der Aufsichtsrat sehr bewusst, dass dieser Vergleich nur eine grobe Indikation für eine Bewertung der Vergütungshöhe darstellt.
Im Vergleich mit der durchschnittlichen Vergütung der Unternehmen im SDAX-Index liegen die Vergütungskomponenten und die Gesamtvergütung der Amadeus FiRe Vorstände unter dem Vergütungsniveau der Vergleichsgruppe.
Vertikaler Vergütungsvergleich
Beim vertikalen Vergütungsvergleich werden die Bezüge des Vorstandes mit denen des oberen Führungskreises, sowie der Belegschaft insgesamt gegenübergestellt. Die Vorstandsvergütung sollte hierbei nicht im krassen Gegensatz zu dem Gehaltsniveau der restlichen Belegschaft und des Managements stehen. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats bei Amadeus FiRe auch nicht der Fall. Im Gegenteil ist die Vergütung über die verschiedenen Verantwortungsebenen hinweg leistungsgerecht und erfolgsorientiert aufgebaut.
| Geschäftsjahr 2019 | Ø Vergütung |
|---|---|
| Vorstand | 890 TEUR |
| Oberer Führungskreis | 170 TEUR |
| Mitarbeiter (intern) | 60 TEUR |
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 13 der Satzung geregelt. Zuletzt wurde die Vergütung des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 2014 angepasst und die Satzung entsprechend geändert. Die Vergütung orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von EUR 20.000, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieses Betrages, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine dem Verhältnis der Zeit entsprechende Vergütung. Ab der 6. Sitzung des Aufsichtsrats innerhalb eines Geschäftsjahres erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde entsprechend Sitzungsgeld für zwei zusätzliche Sitzungen ausgezahlt.
Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrates werden zusätzlich vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 8.000, der Vorsitzende des Bilanz- und Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses (aktuell nicht eingerichtet) jeweils EUR 10.000 sowie die Mitglieder in Ausschüssen EUR 5.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft bzw. ihres Vorsitzes. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an Sitzungen des Aufsichtsrates oder Ausschüssen, deren Mitglied er ist, nicht teil, so reduziert sich ein Drittel seiner Gesamtvergütung proportional in dem Verhältnis der im Geschäftsjahr insgesamt stattgefundenen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, deren Mitglied er ist, zu den Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet. Eine variable Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.
Im Einzelnen erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr die nachfolgend aufgeführte Vergütung:
| AR-Vergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgeld | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Herr Christoph Groß | 40,0 | 8,0 | 1,0 |
| Herr Michael C. Wisser | 29,2 | 9,7 | 1,0 |
| Herr Knuth Henneke | 20,0 | 5,0 | 1,0 |
| Frau Annett Martin | 19,0 | 0,0 | 0,5 |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | 20,0 | 0,0 | 1,0 |
| Herr Hartmut van der Straeten | 20,0 | 10,0 | 1,0 |
| Frau Ulrike Bert | 20,0 | 5,0 | 1,0 |
| Frau Angelika Kappe | 20,0 | 0,0 | 1,0 |
| Herr Elmar Roth | 20,0 | 0,0 | 1,0 |
| Herr Andreas Setzwein | 20,0 | 5,0 | 1,0 |
| Frau Ulrike Sommer | 20,0 | 5,0 | 1,0 |
| Herr Mathias Venema | 20,0 | 0,0 | 1,0 |
| 268,2 | 47,7 | 11,5 |
In 2018 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Einzelnen die nachfolgend aufgeführte Vergütung:
| AR-Vergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgeld | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Herr Christoph Groß | 40,0 | 8,0 | 0,0 |
| Herr Michael C. Wisser | 29,0 | 9,7 | 0,0 |
| Herr Knuth Henneke | 18,7 | 4,7 | 0,0 |
| Frau Annett Martin | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Hartmut van der Straeten | 20,0 | 10,0 | 0,0 |
| Frau Ulrike Bert | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Frau Angelika Kappe | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Elmar Roth | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Andreas Setzwein | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Frau Ulrike Sommer | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Herr Mathias Venema | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| 267,7 | 47,4 | 0,0 |
Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2019 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen. Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.
12. DIE AMADEUS FIRE AKTIE
Entwicklung der Amadeus FiRe Aktie im Geschäftsjahr 2019
Die Aktie der Amadeus FiRe AG ist seit dem 4. März 1999 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit dem 31. Januar 2003 zum Prime Standard zugelassen. Die Amadeus FiRe AG war vom 22. März 2010 bis zum 18. September 2017 im SDAX vertreten. Aufgrund von Neuaufnahmen größerer und liquiderer Unternehmen in MDAX und SDAX im Rahmen der regulären Überprüfung des SDAX im September 2017 war die Aktie der Amadeus FiRe AG nicht weiter im SDAX aufgeführt. Durch eine erneute reguläre Überprüfung des SDAX im März 2019 ist die Aktie der Amadeus FiRe AG seit dem 18. März 2019 wieder im SDAX vertreten.
Nach der anhaltenden Abwärtsbewegung zum Ende 2018 erreichte der DAX bereits am 3. Januar 2019 sein Jahrestief von 10.417 Punkten, bevor er danach die Richtung wechselte und zunächst bis Anfang Mai auf 12.413 Punkte stieg. Danach befand sich der DAX bis Ende Juli 2019 in einem Seitwärtstrend und erreichte zur Mitte August 2019 einen Tiefstand bei 11.413 Punkten. Gründe dafür liegen in dem sich zu diesem Zeitpunkt wieder verschärfenden Handelskonflikt zwischen den USA und China. Zum Jahresende kletterte der DAX schließlich bis zum 16. Dezember 2019 auf sein Jahreshoch bei 13.408 Punkten und schloss das Jahr auf ähnlichem Niveau ab. Die Kurse der im SDAX vertretenen Unternehmen entwickelten sich bis Anfang Mai 2019 stärker und erreichten ein vorzeitiges Hoch bei 11.753 Punkten. Danach näherte sich der SDAX mit seiner Performance dem DAX bis Ende Mai 2019 an und entwickelte sich bis Dezember 2019 gleich. Zum Jahresende entwickelte sich der SDAX dann wieder besser und lag mit 30,8 Prozent über Vorjahr, während der DAX 25,2 Prozent über dem Vorjahreswert lag.
Der Kurs der Amadeus FiRe Aktie verlief 2019 volatil. Anfang des Jahres entwickelte sich der Aktienkurs zunächst weitgehend parallel zu den Indices DAX und SDAX. Ab Mitte März setzte sich der Kurs der Aktie dann von den Indices ab und erreichte bis zum 22. Mai 2019 mit einem Kurs von EUR 126,00 sein vorzeitiges Jahres- und bisheriges Allzeithoch. In den beiden darauffolgenden Monaten Juni und Juli konnte die Aktie das Niveau noch halten, sank dann aber ab Ende Juli 2019 bis Mitte September 2019 auf ein Tief von EUR 98,30. Im weiteren Verlauf ist die Aktie der Amadeus FiRe AG wieder stark gestiegen und erreichte bis Mitte Dezember einen Kurs von EUR 131,00 und damit ein neues vorzeitiges Jahres- und bisheriges Allzeithoch. Bei einem Schlusskurs von EUR 124,80 vom 18. Dezember 2019 veröffentlichte die Amadeus FiRe AG am Morgen des 19. Dezember 2019 die Ad-Hoc-Mitteilung über den Erwerb der Anteile an der ComCave Holding GmbH. Daraufhin kam es zu weiteren Zuwächsen und einem gesteigerten Handelsvolumen der Aktie. Zum Jahresschluss am 30. Dezember 2019 wurde das Jahres- und bisherige Allzeithoch von EUR 147,00 erreicht. Damit zeigte die Aktie insgesamt eine positive Performance von 81,0 Prozent über das Gesamtjahr 2019.

Kenndaten der Amadeus FiRe Aktie
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs, Frankfurt) | ||
| Höchststand | 147,00 | 104,80 |
| Tiefststand | 80,70 | 77,70 |
| Jahresende | 147,00 | 80,40 |
| Umsatzvolumen an deutschen Börsen (in Tsd. Stück) | 2.295 | 2.333 |
| Anzahl ausstehender Aktien (in Tsd.) | 5.198 | 5.198 |
| Börsenkapitalisierung (31. Dezember, in EUR Mio.) | 764 | 418 |
| Ergebnis je Aktie | 4,62 | 4,66 |
Aktionärsstruktur der Amadeus FiRe AG zum 31. Dezember 2019
Der Free-Float-Anteil der Amadeus FiRe AG beträgt gemäß der Definition der Deutsche Börse AG 100 Prozent. Der Anteil des bekannten Aktienbesitzes verteilt sich zu etwa 56 Prozent auf ausländische institutionelle Anleger sowie etwa 44 Prozent auf institutionelle Anleger in Deutschland. Da die Aktien der Amadeus FiRe AG Inhaberaktien sind und die Meldeschwelle nach Wertpapierhandelsgesetz erst bei 3 Prozent greift, bleibt ein nicht unbeträchtlicher Teil in unbekanntem Besitz.
Investor Relations
Der Vorstand und die Investor Relations Abteilung der Amadeus FiRe Gruppe unterhalten einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Aktienanalysten und Banken. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei den gesetzlichen Anforderungen und dem Prinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung und die Ziele der Amadeus FiRe Gruppe präsentierte der Vorstand auf zwei Roadshows das Unternehmen in Deutschland und mehreren europäischen Ländern. Daneben wurde in Einzelgesprächen mit nationalen und internationalen Investoren und Analysten über die Inhalte der Roadshows gesprochen und diskutiert.
Die Amadeus FiRe Aktie wurde in 2019 von M.M. Warburg analysiert und bewertet.
Über die Investor-Relations-Homepage der Unternehmensgruppe (www.amadeus-fire.de/investor-relations) können Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, Quartalsmitteilungen, Kapitalmarktaussendungen, Einschätzungen der Analysten, Online-Börseninformationen sowie Informationen zur Hauptversammlung abgerufen werden. Amadeus FiRe stellt sicher, dass aktuelle und ausführliche Informationen bereitstehen und jederzeit Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann.
13. NACHTRAGSBERICHT
Die Ausbreitung des Corona-Virus wird die Geschäftsbereiche der Amadeus FiRe Gruppe wesentlich beeinflussen, wie im Rahmen des Abschnitts „Erwartete Absatz- und Ergebnisentwicklung" dargestellt. Daneben sind seit dem 31. Dezember 2019 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Amadeus FiRe erwartet wird.
14. CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT
Ausrichtung der Amadeus FiRe Gruppe im kommenden Geschäftsjahr
Unverändert wird die Amadeus FiRe Gruppe weiterhin die Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement sowie Fort- und Weiterbildung anbieten. Die grundsätzliche Ausrichtung wird beibehalten. Der Fokus liegt weiterhin auf den kaufmännischen Berufsgruppen sowie dem Bereich IT-Services. Es ist nicht geplant, ins Ausland zu expandieren. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung beginnt für die Amadeus FiRe Gruppe der Schritt in das Segment der staatlich geförderten Weiterbildung und Umschulung. Bezogen auf diese Teilnehmergruppen wird ebenfalls die Reintegration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt und damit die Verzahnung der Aktivitäten der beiden Geschäftssegmente eine Rolle im Geschäftsjahr 2020 spielen.
Gesamtwirtschaftlicher Ausblick
Die Konjunkturprognosen für 2020 gehen übereinstimmend von einem abgeschwächten aber weiterhin aufwärtsgerichteten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft im nächsten Jahr von 3,3 Prozent, etwas über dem Wert von 2019. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Handelskonfliktes zwischen den USA und China und der noch unklaren zukünftigen Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sowie allgemeinen politischen Desintegrationstendenzen stellt sich die Lage für die Weltwirtschaft jedoch volatil und von hoher Ungewissheit geprägt dar.
Nicht in die Prognose einbezogen sind mögliche Auswirkungen einer Pandemie in Folge des Krankheitsausbruchs des Corona-Virus in China. Dies stellt einen weiteren und wesentlichen Unsicherheitsfaktor für die Prognose 2020 dar.
Die IWF-Prognose für die USA für 2020 liegt bei einem Wachstum von 2,0 Prozent. Für die zweitgrößte Volkswirtschaft China prognostiziert der IWF aufgrund der Handelsstreitigkeiten mit den USA ein vergleichbar geringes Wachstum von 6,0 Prozent.
Die Europäische Zentralbank hatte im Dezember 2018 zunächst das Kaufprogramm für Staatsanleihen beendet und im November 2019 mit einem Volumen von vorerst 20 Milliarden Euro pro Monat wieder aufgenommen. Wegen der verschlechterten Wachstumsaussichten für die Wirtschaft aufgrund des Handelskonfliktes zwischen den USA und China, der unklaren zukünftigen Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sowie weiteren geopolitischen Risiken wird es eine mögliche Zinserhöhung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 geben. Die Käufe werden erst wieder beendet, wenn eine Leitzinserhöhung kurz bevorsteht. Die Leitzinsen wiederrum werden erst erhöht, wenn sich die Inflationsaussichten für den Euroraum deutlich einem Niveau von hinreichend nahe, aber unter 2 Prozent annähern. Die US-Notenbank hat Ende Oktober 2019 den Leitzins auf 1,50 — 1,75 Prozent gesenkt. Dies war die dritte aufeinanderfolgende Senkung im Jahr 2019.
Aufgrund einer hohen inländischen Nachfrage und einer erwarteten Verbesserung der Auslandsnachfrage wird in der Eurozone mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes in 2020 von 1,3 Prozent im Vergleich zu 1,2 Prozent in 2019 gerechnet.
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank ihre Schwächephase in 2020 allmählich überwinden und in etwa gleichem Maße wachsen wie schon in 2019. In der jüngsten Januarprognose sagt der IWF für Deutschland im Jahr 2020 1,1 Prozent Wirtschaftswachstum, allerdings ohne Kalenderbereinigung, voraus. Im Jahr 2020 gibt es positive Auswirkungen durch den „Kalendereffekt", da drei Gesamtarbeitstage mehr als in 2019 zur Verfügung stehen. Die Deutsche Bundesbank prognostiziert ein reales BIP-Wachstum 2020 in Höhe von 0,6 Prozent für Deutschland. Dieser Wert ist kalenderbereinigt und bildet wie in der Vergangenheit die Basisannahme für den Chancen- und Prognosebericht der Amadeus FiRe Gruppe. Die aktuelle Prognose der Bundesregierung (Januar 2020) liegt kalenderbereinigt bei einem BIP-Wachstum von 0,7 Prozent und ohne Kalenderbereinigung bei einem BIP-Wachstum von 1,1 Prozent für das Jahr 2020.
Wachstumsimpulse werden in 2020 neben dem privaten Konsum und dem Staatskonsum auch von den Exporten ausgehen. Der private Konsum bleibt deutlich aufwärtsgerichtet und profitiert dabei von der expansiv wirkenden Finanzpolitik und der stützenden Geldpolitik. Allerdings wachsen die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte durch die weniger dynamische Beschäftigungsentwicklung voraussichtlich langsamer als in den Jahren zuvor. Aus diesem Grund wird der private Konsum in den Folgejahren spürbar schwächer zulegen als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Exporte dürften sich in 2020 nach und nach aus ihrer Schwächephase befreien und entsprechend im Einklang mit der Auslandsnachfrage zulegen. Dies dürfte dafür sorgen, dass die Industriekonjunktur — mit gewisser zeitlicher Verzögerung — wieder wächst und sich die konjunkturelle Schwächephase des Industriellen Sektors dem Ende nähert. Die Wohnungsbautätigkeit wird in 2020 weiter expandieren, aber voraussichtlich nicht mehr so stark wie im Vorjahr.
| Prognose 2019 | Prognose 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Deutsche Bundesbank | Deutsche Bundesbank | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Angaben in Prozent | Stand Januar 2020 | Stand Januar 2020 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Weltwirtschaftswachstum (IWF Prognose) | 2,9 | 3,3 | |
| Verwendung des realen BIP | |||
| Private Konsumausgaben | 1,6 | 1,1 | |
| Staatlicher Konsum | 1,9 | 2,4 | |
| Bruttoanlageinvestitionen | 2,7 | 0,2 | |
| Exporte | 1,0 | 0,8 | |
| Importe | 2,2 | 1,6 | |
| Beiträge zum BIP Wachstum (in Prozentpunkten) | |||
| Inländische Endnachfrage | 1,8 | 1,1 | |
| Vorratsveränderungen | -0,8 | -0,3 | |
| Außenbeitrag | -0,4 | -0,2 | |
| Bruttoinlandsprodukt (BIP real) in Deutschland | 0,5* | 0,6 |
Quelle: Internationaler Währungsfonds, Deutsche Bundesbank
*) Abweichung in der Summe rundungsbedingt
Aus binnenwirtschaftlicher Sicht überwiegen aktuell die Risiken für ein weiteres Wirtschaftswachstum. Sollte sich der Industrielle Sektor, welcher stark vom Exportgeschäft abhängig ist, nicht wie erwartet stabilisieren, könnte die Abwärtsbewegung auf die bisher widerstandsfähigen, stärker binnenwirtschaftlich orientierten Branchen übergreifen.
Risiken für die Prognose 2020 liegen ebenfalls im außenwirtschaftlichen Umfeld. Der weiterhin anhaltende handelspolitische Kurs der USA, und die damit verbundene Unsicherheit über die zukünftige globale Handelsordnung sowie ein möglicher Konjunktureinbruch in China und die noch unklare zukünftige Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union könnten die Wirtschaftsentwicklung gefährden. Die Reaktion der Weltwirtschaft auf diese Vielzahl von Unsicherheitsfaktoren ist schwer absehbar. Des Weiteren bleibt es abzuwarten, inwieweit sich geopolitische Spannungen, beispielsweise im Nahen Osten, weiter verschärfen.
Für den Arbeitsmarkt zeichnet sich auch im nächsten Jahr eine stabile Entwicklung auf gutem Niveau ab. Die absolute Beschäftigung sollte weiter steigen. Dabei dämpfen eine niedrigere Zuwanderung, eine allgemeine Arbeitskräfteknappheit und ungünstige Perspektiven der heimischen Demographie die Entwicklung. Ein weiterer Zuwachs wird in den kommenden Jahren nur begrenzt, wenn überhaupt, möglich sein. In den kommenden Jahren wird sich die sogenannte „Babyboomer Generation", dies sind die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1965, aus dem aktiven Arbeitsleben verabschieden und in den Ruhestand gehen. Der Fachkräftemangel wird so langfristig weiter zunehmen.
Der prognostizierte Gesamtanstieg der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2020 gegenüber Vorjahr soll gemäß dem Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 190.000 Personen betragen. Damit wird die Zahl der Erwerbstätigen in 2020 voraussichtlich auf über 45,4 Millionen steigen und das Beschäftigungswachstum setzt sich fort.
Die Quote der Arbeitslosen dürfte im Jahresdurchschnitt 2020 erstmals wieder leicht steigen und etwas über dem Wert des abgelaufenen Jahres von 5,0 Prozent liegen. Durch die Zuwanderung hat sich die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter zwar erhöht, eine steigende Zahl davon wird aber voraussichtlich an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen und dadurch aus der Statistik fallen. Deshalb steigt im Jahr 2020 voraussichtlich die Zahl der amtlich ausgewiesenen Arbeitslosen etwas und wird nach der Einschätzung der Experten der Deutschen Bundesbank voraussichtlich 5,1 Prozent betragen.
Branchenentwicklung
Der Markt für Arbeitnehmerüberlassung wird in hohem Maße von der Entwicklung der Gesamtwirtschaft beeinflusst. Dies bedeutet, dass sich die erwartete wirtschaftliche Entwicklung auf globaler und nationaler Ebene sowie die Arbeitsmarktentwicklung entsprechend im Markt für Arbeitnehmerüberlassung niederschlagen werden.
Im gewerblichen Bereich sind erfahrungsgemäß unmittelbare und stärkere Reaktionen auf konjunkturelle Veränderungen zu erwarten, wohingegen der qualifizierte Bereich eher spätzyklisch reagiert.
In den vergangenen Jahren hat sich die Zeitarbeit in Deutschland als flexibles Beschäftigungsmodell etabliert. Aufgrund der aktuell abgeschwächten Dynamik der Wirtschaftsleistung, bei einer sich weiter zuspitzenden Arbeitskräfteknappheit, sollte es vorerst zu keiner erneuten Steigerung der Nachfrage im Zeitarbeitsmarkt kommen. Für den frühzyklisch reagierenden gewerblichen Zeitarbeitsmarkt zeigen sich rückläufige Auftrags- und Zeitarbeitnehmerzahlen. Im kleineren und spätzyklischen Teilmarkt der qualifizierten Fachkräfte sind die Zeitarbeit-nehmerzahlen aufgrund einer zunehmenden Vorsicht in den Beschäftigtenplanungen der Kundenunternehmen ebenfalls rückläufig, allerdings im geringeren Maße. Trotz allem befindet sich die Nachfrage von Zeitarbeitskräften in diesem Bereich auf einem hohen Niveau und die Nachfrage übersteigt das Angebot weiterhin. Die Gewinnung der Mitarbeiter bleibt eine zentrale Herausforderung.
Die zunehmende Verteuerung der Zeitarbeit spielt vermutlich ebenfalls eine gewisse Rolle für die zurückhaltende Nachfrage. Erhöhte Tarifentgelte aus dem Zeitarbeitstarifvertrag, weitere Effekte aus den Branchenzuschlagstarifverträgen und den seit April 2017 gültigen gesetzlichen Regelungen aus den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit „Equal Pay" und Höchstüberlassungsdauer lassen die Preise für Zeitarbeit in Deutschland weiter steigen. Weiterhin wird durch jede weitere belastende gesetzliche oder tarifpolitische Maßnahme die Flexibilität des Faktors Arbeit für Unternehmen in Deutschland weiter eingeschränkt.
Seit 2003 bestehen tarifvertragliche Regelungen für die Zeitarbeitsbranche. Von Beginn an wendet Amadeus FiRe den Tarifvertrag an, der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in seiner jeweils gültigen Fassung geschlossen wurde. Der bis zum Ende des Geschäftsjahres gültige Tarifvertrag wurde fristgerecht zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Ein neuer Tarifvertrag wurde am 18. Dezember 2019 abgeschlossen und besitzt eine langfristige Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2022. Die darin festgelegten Entgelterhöhungen (basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft) stellen sich wie folgt dar:
| ab 01. April 2020 | ab 01. Oktober 2020 | ab 01. April 2021 | ab 01. April 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| West | 1,9% (≙ 10,15€ in EG 1) | |||
| Ost | 3,0% (2,31% in EG1, ≙ 9,88€) | 2,2% (≙ 10,10 € in EG 1) | 3,0% (≙ 10,45€ in EG 1) | 4,1% (≙ 10,88€ in EG 1) |
Demnach tritt ab April 2020 die erste Stufe der Erhöhung der Tarifentgelte in Höhe von 1,9 Prozent im Westen und 3,0 Prozent im Osten (2,31 Prozent in EG1) in Kraft. Weitere Besonderheiten des neuen Tarifvertrages sind erhöhte jährliche Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), welche abhängig von der Beschäftigungsdauer bis zu EUR 750 betragen können. Hinzu kommt ab dem 01. Januar 2021 ein erhöhter Urlaubsanspruch von mindestens 25 Tagen pro Jahr (aktuell 24 Tage pro Jahr), welcher ebenfalls abhängig von der Beschäftigungsdauer auf bis zu 30 Tage pro Jahr ab dem 4. Beschäftigungsjahr steigen kann. Änderungen der Regelungen zum Arbeitszeitkonto erhöhen insbesondere die Flexibilität der Arbeitgeber.
Auf der Angebotsseite herrscht auch weiterhin durch eine mangelnde Verfügbarkeit und dem Fachkräftemangel eine große Herausforderung in der Rekrutierung neuer Mitarbeiter. Für qualifiziertes Personal sind die Beschäftigungsaussichten wegen des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt weiterhin gut. Die demographische Entwicklung in Deutschland wird die Knappheit an qualifiziertem Personal langfristig noch verschärfen und somit die zur Verfügung stehende Anzahl an Erwerbstätigen und qualifizierten Fachkräften weiter begrenzen. Diese Faktoren erschweren es, trotz steigender Löhne und Gehälter für die Zeitarbeitnehmer, Kandidaten von einer beruflichen Zwischenstation im Rahmen der Zeitarbeit zu überzeugen und einzustellen.
Im Jahr 2020 stehen mit 253 Tagen drei fakturierbare Tage mehr als im Jahr 2019 zur Verfügung. Dies führt zu einem positiven rechnerischen Umsatz-, Rohertrags- und Vorsteuerergebniseffekt in 2020.
Für den gesamten Zeitarbeitsmarkt wird aufgrund der Faktoren konjunkturelle Abschwächung, robuster kompetitiver Arbeitsmarkt, Preissteigerungen und des neu verhandelten Tarifvertrages ein Rückgang der Anzahl der Zeitarbeitskräfte in Deutschland erwartet. Die Trendzahlen der BA unterstützen diese Prognose. Laut der Lünendonk Studie 2019 rechnen die an der Umfrage teilnehmenden Zeitarbeitsunternehmen mit einem Marktwachstum in 2020 von 0,9 Prozent. Amadeus FiRe stimmt dieser Einschätzung nicht zu. Trotz Preissteigerungen ist voraussichtlich ein weiteres leicht negatives Marktwachstum von bis zu -3 Prozent zu erwarten.
Nachdem sich im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der verschlechterten konjunkturellen Lage in Deutschland der gewerblich dominierte Gesamtmarkt für Zeitarbeit schlechter entwickelt hatte als der für Amadeus FiRe relevante qualifizierte Markt, stellt sich die Situation in der Aussicht auf 2020 ähnlich dar. Die Markteintrübung des zyklisch reagierenden gewerblichen Zeitarbeitsmarkts betrifft den Nischenmarkt der kaufmännischen Fachkräfte nicht ganz so stark. Hier wird gegenüber dem Niveau von 2019 ein unverändertes bis leicht sinkendes Marktvolumen erwartet. Durch den weiterhin limitierten Zugang zu Fachkräften wird auch in 2020 die Nachfrage das Angebot übersteigen.
Für die Dienstleistung Personalvermittlung sollte das Jahr 2020 gute Marktchancen bieten. Ein knapper Arbeitsmarkt für qualifiziertes Personal steigert erfahrungsgemäß die Bereitschaft der Unternehmen, in die Beschaffung geeigneten Personals zu investieren. Die Knappheit ist in Deutschland im Bereich der qualifizierten Fach- und Führungskräfte besonders ausgeprägt. Aufgrund der konjunkturellen Lage dürfte der Trend zu Festanstellungen nicht mehr so ausgeprägt wie noch in den Jahren zuvor ausfallen. Trotz dieser gesteigerten Vorsicht im Personalaufbau sind Unternehmen bereit, sich Potentiale zu sichern und Bewerbern eine Festanstellung anzubieten. Die Dienstleistung Personalvermittlung wird von dem Faktor Arbeitsmarkt weiter dominiert werden, sich aber ebenfalls einer weiteren konjunkturellen Eintrübung nicht entziehen können. Aufgrund dieser Faktoren sollte sich im Jahr 2020 der Personalvermittlungsmarkt leicht positiv entwickeln, aber mit einer geringeren Dynamik im Vergleich zu den Vorjahren. Die Marktwachstumserwartungen liegen im Bereich von 2,5 bis 5 Prozent.
Auf das Interim- und Projektmanagement hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung lediglich eine geringe Auswirkung. In Phasen des Abschwungs werden vermehrt Restrukturierungs- und Kostensenkungsprojekte durchgeführt, während in Aufschwung-Phasen Personalbedarf für die eher klassischen Interim Management Projekte besteht. Nach Einschätzung von Amadeus FiRe ist die Nachfrage 2019 nach Interim- und Projektmanagement in dem sehr kompetitiven Markt in Deutschland relativ unverändert geblieben. Für das Jahr 2020 sollte sich dies erneut ähnlich darstellen.
Im Bereich der Weiterbildung gilt es, zukünftig den Weiterbildungsmarkt etwas differenzierter zu betrachten. Bereits in der Vergangenheit hat es neben fachlichen Impulsen eine Rolle gespielt, ob die Angebote von Endkunden oder durch Unternehmenskunden für ihre Mitarbeiter genutzt wurden. Ein neues Marktsegment ist nun mit dem Bereich der staatlich geförderten Maßnahmen für Arbeitssuchende, welche auf eine Reintegration in den Arbeitsmarkt abzielen, hinzugekommen. Hier spielt beispielsweise die Arbeitslosenquote neben dem Mangel an fachlicher Qualifikation eine wesentliche Rolle.
Von einer weiterhin stabilen Nachfrage in 2020 für Fort- und Weiterbildungsangebote ist auszugehen. Die übergeordneten allgemeinen Trends im Fort- und Weiterbildungsbereich sind der demographische Wandel, die zunehmende Akademisierungstendenz, eine fehlende Berufsfähigkeit (mangelhafte berufliche Qualifizierung nach der Ausbildung), die Digitalisierung sowie die wachsende mediale Mobilität. Der prognostizierte demographische Wandel (Fachkräftemangel) dürfte einerseits zu einem tendenziell sinkenden Bedarf an Erstausbildung, andererseits jedoch zu einem steigenden Bedarf an Fortbildung in späteren Phasen der Berufstätigkeit führen. Vielfältige und berufslebenslange Weiterbildungsangebote könnten sich daher zu einem entscheidenden Mitarbeiterbindungselement entwickeln. Darüber hinaus hält die Akademisierungstendenz im Weiterbildungsbereich in Deutschland an, was sich nicht zuletzt in einem zunehmenden Anteil von Studienanfängern gegenüber Berufsausbildungsanfängern zeigt. Gleichzeitig wächst infolge abnehmender Berufsfähigkeit von Hochschulabsolventen die Notwendigkeit, geeignete Brückenkurse in die berufliche Praxis zu entwickeln. Schließlich wirkt sich die positive Entwicklung der medialen Mobilität auf das Weiterbildungsverhalten aus. Es müssen Lösungen für schnelle, flexible, orts- und zeitunabhängige Weiterbildungsangebote im Rahmen zielgruppenadäquater Digitalisierungs-strategien entwickelt werden. Der Wandel vieler Berufsbilder bis hin zum Entfall bestimmter Tätigkeitsprofile führt weiterhin im Verlauf der Berufstätigkeit zu einem immer weiter steigenden Bedarf an gezielter arbeitsmarktrelevanter Qualifizierung und zum Bedarf einer Umschulung, also dem Erlernen eines völlig neuen Berufsbildes.
Bezogen auf den fachlichen Schwerpunkt im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen ist für 2020 mit keinen intensiven regulatorischen Veränderungen im nationalen Steuer- oder Rechnungswesen zu rechnen. Entsprechend sind keine positiven Sondereffekte aus temporär relevanten Sonderweiterbildungsmaßnahmen für die Fachgruppen zu erwarten.
Im Spezialmarkt für Aus- und Fortbildung im Umfeld der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP) wird nachfragebedingt im Jahr 2020 weiterhin eine höchstens stagnierende, eher rückläufige Marktentwicklung erwartet.
Für den Spezialmarkt der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt in der öffentlich geförderten Umschulung und Weiterbildung, in welchem die Tochterunternehmen der ComCave Holding GmbH tätig sind, gilt der Blick insbesondere der Entwicklung der Arbeitslosenquote und dem Mangel an relevanten Qualifikationen. Im Dezember 2019 ist die Arbeitslosenquote erstmalig seit einigen Jahren im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Der Konsens in den Prognosen für das Jahr 2020 ist eine sich auf dem Niveau 2019 stabilisierende Anzahl von Menschen in Arbeitslosigkeit. Die aktuell hohe Prognoseunsicherheit, ob sich die Konjunktur doch stärker als erwartet abschwächt und damit mehr Menschen ihre Beschäftigung verlieren, bleibt ein wichtiger Faktor für 2020. Um dem Fachkräftemangel kurz-, mittel- und langfristig begegnen zu können, bilden die gezielte Qualifizierung mit arbeitsmarktrelevanten Fachkenntnissen oder die Umschulung auf am Arbeitsmarkt nachgefragte Berufsbilder wichtige strategische Maßnahmen. Über die Notwenigkeit, hierfür ausreichend Fördermittel bereitzustellen, herrscht Konsens unter den politischen Parteien, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und den einbezogenen staatlichen Institutionen.
Unter der Annahme einer gegenüber 2019 unveränderten Situation am Arbeitsmarkt wird von einer weiterhin stabilen bis leicht steigenden Nachfrage nach Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der geförderten Erwachsenenbildung für das Jahr 2020 ausgegangen.
Erwartete Absatz- und Ergebnisentwicklung
Die konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland für 2020 sind als grundsätzlich solide prognostiziert. Die Zuversicht der deutschen Wirtschaft bewegt sich auf einem ähnlichen Niveau, wie dies 2019 der Fall war. Der ifo Geschäftsklimaindex hat sich im Januar 2020 von 99,6 auf einen Wert von 95,9 Punkten verschlechtert. Die Prognosezuverlässigkeit ist in Folge der allgemeinen Unsicherheit für 2020 unterdurchschnittlich.
Zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts deuten die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus auch in Deutschland auf eine wahrscheinlich deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage hin. Eine Quantifizierung ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Berichtserstellung nicht möglich.
Im Segment der Personaldienstleistungen sind die Marktwachstumschancen differenziert zu betrachten und, wie zuvor beschrieben, insgesamt dem Arbeitsmarkt entsprechend als gut einzuschätzen. Eine hohe Nachfrage nach Fachkräften bei einem gleichzeitig geringen Angebot unterstützt das Geschäftsmodell von Amadeus FiRe. Eine weitere konjunkturelle Schwächephase dürfte insbesondere in der Dienstleistung Personalvermittlung bei einigen Kundenunternehmen die grundsätzlich hohe Nachfrage nach Fachkräften dämpfen.
Zu Beginn des Jahres nimmt saisonal bedingt die Anzahl der Aufträge in der Zeitarbeit ab. Im Jahr 2019 gab es keine Sondereffekte und die Korrektur zu Jahresbeginn 2020 lag im langjährigen Mittel. Die Anzahl der Aufträge lag Anfang Januar 2020 wie auch schon im Vorjahr über dem Vorjahresniveau. Amadeus FiRe erwartet in der Folge einen weiteren moderaten Anstieg des Zeitarbeitsumsatzes im Jahresverlauf. Die obengenannten Investitionen in die personellen Ressourcen der Vertriebsorganisation werden dazu beitragen. Zudem wird es im Geschäftsjahr 2020 einen positiven Umsatz-, Rohertrags- und Vorsteuerergebniseffekt von rund EUR 1,8 Mio. durch drei zusätzlich zur Verfügung stehende fakturierbare Tage geben.
Die Dienstleistung Personalvermittlung hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr erwartungsgemäß mit einer abgeschwächten Dynamik erneut positiv entwickelt. Entsprechend wird für das Jahr 2020 eine weitere leichte Umsatzsteigerung in einem schwächeren Marktumfeld erwartet. Nach einer Outperformance der Erwartungen insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 liegt der Planung 2020 als Erwartungshaltung wie auch schon im abgelaufenen Geschäftsjahr eine normale Performance zugrunde.
Einen positiven Impuls für die Dienstleistungen Zeitarbeit und Personalvermittlung verspricht sich der Vorstand in Folge der Akquisition der ComCave Holding GmbH. ComCave fokussiert sich zu einem wesentlichen Teil auf die staatlich geförderte Weiterbildung und Umschulung. Teilnehmer, die sich in der Regel nicht in einer laufenden Beschäftigung befinden, werden zu einem hohen Anteil in den Feldern der kaufmännischen und IT-Qualifikationen weitergebildet, um sich im Anschluss wieder im Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Reintegrationsquote ist dabei der wichtigste Erfolgsmaßstab für die fördernden Kostenträger. Die regionale Amadeus FiRe Personaldienstleistungsorganisation ist dabei der ideale Partner, um im Verlauf der Bildungsmaßnahme auf Wunsch und in Absprache mit den Teilnehmern eine neue Stelle zu finden. Dies kann direkt als Mitarbeiter bei Amadeus FiRe im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sein oder die erfolgreiche Platzierung bei einem Kundenunternehmen. Der Prozess für ein solches Vorgehen muss zunächst konzipiert und folgend gestartet werden. Im Jahresverlauf sollten sich aber erste Synergien ergeben und ComCave-Teilnehmer erfolgreich durch Amadeus FiRe reintegriert werden können. Im Umfeld des Fachkräftemangels und der Angebotsknappheit ist dies für Amadeus FiRe eine strategisch sehr interessante Ausweitung der Rekrutierungsaktivitäten.
Aufgrund des beabsichtigten fortgeführten Aufbaus von Vertriebseinheiten, die neben der Personalvermittlung vermehrt die Dienstleistung Interim- und Projektmanagement im Fokus haben, plant die Amadeus FiRe Gruppe, den Umsatz in dieser Dienstleistung erneut deutlich zu steigern und die eigene Marktposition weiter auszubauen.
Für das Geschäftsjahr 2020 ist abermals ein Expansionsschritt der Vertriebsorganisation im Personaldienstleistungssegment geplant. Eine neue Niederlassung soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Bremen eröffnet werden. Im Laufe des Jahres ist eine weitere Eröffnung an einem zusätzlichen Standort nicht ausgeschlossen. Weiterhin ist neben einer durchgehenden Vollbesetzung in der bestehenden Niederlassungsaufstellung geplant, weitere Teams an ausgewählten Standorten aufzubauen. Im Jahr 2019 ist die Fluktuationsrate in der Vertriebsorganisation von Amadeus FiRe abermals im Verhältnis zu den Vorjahren geringer ausgefallen. Dies hat an einigen Standorten dazu geführt, dass die stabile Situation und die Entwicklung der Mitarbeiter Optionen für eine Erweiterung der Niederlassungen eröffnen. Diese gute Konstellation soll genutzt werden. Ebenfalls soll in Niederlassungen mit weiterem Marktpotential in großen Ballungsräumen die obere Führungsebene der Niederlassung mit Bereichsverantwortlichen gestärkt und abgesichert werden. Das im Jahr 2019 etablierte Vertriebs-Traineeprogramm wird in 2020 fortgeführt. Hier sollen Absolventen über die Rekrutierung für den späteren Einstieg in den Vertrieb aufgebaut werden. Insgesamt ist die Zielsetzung, die Vertriebs- und Rekrutierungsorganisation stetig und nachhaltig zu verstärken, um regionale Märkte erfolgreich zu durchdringen und schlussendlich die Marktposition von Amadeus FiRe weiter zu verbessern.
Im Segment Personaldienstleistungen wird entsprechend in Mitarbeiter und in den Geschäftsbetrieb investiert. Für das Geschäftsjahr 2020 sind für die zuvor erläuterten Expansionsaktivitäten inklusive des Ausbaus unterstützender Zentralfunktionen sowie die Durchführung von Gehaltsanpassungen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund EUR 5,2 Mio. geplant. Zur stärkeren Ausrichtung auf den Bewerbermarkt und um einen bestmöglichen Zugang zu allen möglichen Kandidaten zu erhalten, sind weitere zusätzliche Mittel für Rekrutierungstools und -ressourcen in Höhe von EUR 0,9 Mio. geplant.
Im Bereich der EDV sind für das Geschäftsjahr 2020 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von EUR 1,6 Mio. geplant. Ein wesentliches Element ist der Betrieb, der Ausbau und die Abschreibung der nun voll eingeführten Vertriebssoftware. Darüber hinaus bleibt es für Amadeus FiRe ausgesprochen wichtig, eine moderne System- und Prozesslandschaft sicherzustellen. Daraus folgen Aufwendungen für diverse Ausbau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie zusätzliche Personalaufwendungen für ein ausgeweitetes eigenes IT-Team mit hohen fachlichen Kompetenzen und Projektdurchführungserfahrungen.
Zusammenfassend wird für das Segment der Personaldienstleistungen eine Umsatz-, Rohertrags- und Ergebnissteigerung (EBITA) im Vergleich zum Vorjahr erwartet, wobei eine weitgehend gleichbleibende Nachfrage- und Angebotssituation zugrunde zu legen ist. Sollten die zuvor erläuterten aufwandssteigernden Maßnahmen so umgesetzt werden können, wird das Umsatz- und Rohertragswachstum stärker ausfallen als das organische Segment-ergebniswachstum, welches bei rund 7 Prozent erwartet wird.
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie werden sich negativ auf diese ursprünglichen Wachstumspläne auswirken. Eine gesteigerte Krankheitsquote bei Zeitarbeitskräften sowie eine sinkende Nachfrage insbesondere in der Personalvermittlung ist zu erwarten. Je nach Ausmaß des marktbedingten Nachfragerückgangs kann der geplante Ausbau der Vertriebsorganisation ausgesetzt werden und damit die geplanten Aufwendungen gesenkt werden.
Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich ein Sondereffekt aus den Transaktionsaufwendungen in Höhe von rund EUR 3 Mio. im vierten Quartal. Im Jahr 2020 erwartet der Vorstand abermals einmalige Aufwendungen in vergleichbarer Höhe im Rahmen der Integrationsaktivitäten, zusätzlicher Bedarf an Beratungsleistungen und in Folge eine höhere variable Vorstandsvergütung, insbesondere aus dem Element der Wachstumstantieme, durch die insgesamt deutlich gestiegene Bemessungsgrundlage.
Im Weiterbildungssegment von Amadeus FiRe ist für den Spezialmarkt des Steuer-, Finanz-und Rechnungswesens in 2020 mit keiner gesonderten „Themenkonjunktur" durch Änderungen im regulatorischen Umfeld zu rechnen. Mit Hilfe des Ausbaus der Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie der konsequenten Ausweitung des Lehrgangs- und Seminarangebotes an wirtschaftsstarken Standorten mit eigenen Schulungsräumlichkeiten und Mitarbeitern sollen weiter Marktanteile hinzugewonnen werden. Bei leicht steigenden Umsätzen wird in Folge von Investitionen in Räume und Personal mit einem Ergebnis auf Vorjahresniveau gerechnet.
Für den neuen Spezialmarkt der geförderten Erwachsenenbildung durch die Akquisition der ComCave Holding GmbH zum 19. Dezember 2019 kann aufgrund der starken regionalen Expansionsschritte der letzten Jahre ebenfalls mit einer Steigerung der Marktanteile gerechnet werden. Sollte sich die Situation am Arbeitsmarkt in 2020 gegenüber 2019 etwas verschlechtern, wäre dies für die geschäftlichen Aktivitäten von ComCave positiv zu bewerten. Das spezielle Marktsegment der geförderten Weiterbildung reagiert antizyklisch. Sowohl eine Umsatz- als auch eine Ergebnissteigerung sind geplant.
Der größere Umsatz- und Ergebnisanteil innerhalb des Weiterbildungssegments wird künftig von ComCave getragen, deren Umsätze, Aufwendungen und Ergebnisse 2020 erstmals im Segment geführt werden. Im Geschäftsjahr 2020 sollte der Umsatz für das Segment Fort- & Weiterbildung damit über EUR 90 Mio. liegen. Die Ergebnismarge (EBITA) für das Weiterbildungssegment wird bei rund 20 Prozent prognostiziert.
Im Segment der Fort- und Weiterbildung sind zur Verbesserung der Marktposition neben dem geplanten organischen Wachstum weiterhin Zukäufe vorstellbar.
Nachdem zum Jahresende die bereits eingeführte neue Vertriebssoftware durch Amadeus FiRe auch erworben wurde, sind im Jahr 2020 weitere Investitionen in die stetige Verbesserung der Anwendung und die Modernisierung sowie den Ausbau der System- und Anwendungslandschaft geplant. Weitere Investitionsfelder sind die Ausstattungen neuer Räumlichkeiten durch Umzüge und Erstbezüge sowie die weitere Stärkung der Rekrutierungsaktivitäten und -ressourcen. Signifikate Investitionsfelder im Weiterbildungsbereich sind der Ausbau der IT-Infrastruktur und die Modernisierung der Schulungsraumtechnik sowie neue Standorteröffnungen bei ComCave. Ziel der Investitionsaktivitäten ist es, einen bestmöglichen Zugang zu Kandidaten und Interessenten zu erhalten und betriebliche Abläufe weiter zu verbessern und zu unterstützen.
Vor der Corona-Krise war es das Gesamtziel der Amadeus FiRe Gruppe im Geschäftsjahr 2020, den organisch erzielten Umsatz weiter zu steigern und inklusive der ComCave-Umsätze die Schwelle von EUR 300 Mio. deutlich zu übertreffen. Ursprünglich erwartete der Vorstand das letztjährige EBITA in Höhe von EUR 38,7 Mio., um rund 50 Prozent zu übertreffen. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass die geplanten Investitionen in den Ausbau des Geschäftsbetriebes erfolgreich getätigt werden können.
Diese Ergebnisprognose folgte den Zielsetzungen des Vorstands vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zum Berichtszeitpunkt können die Auswirkungen der entstehenden gesamtwirtschaftlichen Folgen der Epidemie in Deutschland auf den Geschäftsverlauf der Amadeus FiRe Gruppe nicht abgeschätzt werden. Die wirtschaftliche Krise wird das EBITA 2020 belasten. Es ist mit einer sinkenden Nachfrage nach der Dienstleistung Personalvermittlung und der Dienstleistung Zeitarbeit zu rechnen. Ebenfalls ist mit einer geringeren Auslastung der Zeitarbeitskräfte aufgrund eingeleiteter Vorsichtsmaßnahmen bei Kundenunternehmen und längeren Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu rechnen.
Die zuvor erwähnten Prognosen gelten uneingeschränkt für die Amadeus FiRe AG, da das Dienstleistungsportfolio dieser Gesellschaft hauptsächlich aus den Dienstleistungen „Zeitarbeit" und „Personalvermittlung" besteht.
Die bisherige Dividendenpolitik einer Vollausschüttung der Periodenergebnisse wird in Folge des Liquiditätsbedarfs für den Erwerb der ComCave Holding GmbH und der Rückführung der aufgenommenen Finanzmittel überprüft und in ein neues Ausschüttungsvorgehen überführt. Nach den Mittelabflüssen im Dezember 2019 für den Unternehmenserwerb und vor dem Hintergrund der aktuellen höchst unübersichtlichen Corona-Krise, ist eine optimale Ausstattung mit Liquidität aus Sicht des Vorstands wichtigste Priorität. Daher geht der Vorstand davon aus, in 2020 keine Dividende auszuschütten. Wenn sich die allgemeine Lage aufgeklärt hat, wird Amadeus FiRe zu einer stetigen Dividendenpolitik zurückkehren und diese kommunizieren.
Übersicht Prognosegenauigkeit des Prognoseberichtes im Geschäftsbericht 2018
| Prognose für 2019 im Geschäftsbericht 2018 | Status aktuell für 2019 im Geschäftsbericht 2019 | |
|---|---|---|
| Weltwirtschaft | ||
| Weltwirtschaftswachstum | 3,5% | 2,9% |
| Wachstum Euro-Raum | 1,6% | 1,2% |
| Deutschland Gesamtwirtschaft | ||
| Bruttoinlandsprodukt (BIP real) | 1,6% | 0,5%* |
| Verwendung des realen BIP | ||
| Private Konsumausgaben | 2,0% | 1,6% |
| Staatlicher Konsum | 2,6% | 1,9% |
| Bruttoanlageinvestitionen | 2,7% | 2,7% |
| Exporte | 2,9% | 1,0% |
| Importe | 4,7% | 2,2% |
| Beiträge zum BIP Wachstum (in Prozentpunkten) | ||
| Inländische Endnachfrage | 2,1% | 1,8% |
| Vorratsveränderungen | 0,0% | -0,8% |
| Außenbeitrag | -0,5% | -0,4% |
| Arbeitsmarkt Deutschland | ||
| Durchschnitt Arbeitslosenzahlen | "dürfte im Jahresdurchschnitt 2019 leicht unter dem Stand 2018 (<2,34 Mio. Personen) liegen" | 2.266.700 |
| *Abweichung in der Summe rundungsbedingt | ||
| Branchenentwicklung | ||
| Markt Zeitarbeit | "Marktwachstum von 2,3 Prozent" | -11,0%* |
| Markt Zeitarbeit für kaufmännische Fachkräfte | "Marktvolumen auf dem Niveau von 2018" | -9,0%* |
| Markt Personalvermittung | "Marktwachstum von 5 bis 10 Prozent" | "hat sich leicht positiv entwickelt"** |
| Markt Interim- und Projektmanagement | "leichtes Marktwachstum" | k. A. |
| Markt Weiterbildung | "unverändert gegenüber 2018" | "stabile bis leicht positive Entwicklung" |
| Absatz- und Ergebnisentwicklung Amadeus FiRe Dienstleistungen | ||
| Umsatz Zeitarbeit | "moderates Umsatzwachstum" (>133,8 Mio.) | EUR 153,0 Mio. |
| Umsatz Personalvermittlung | "leichtes Umsatzwachstum" (>37,5 Mio.) | EUR 40,5 Mio. |
| Umsatz Interim- und Projektmanagement | "leichtes Umsatzwachstum" (>10,3 Mio.) | EUR 13,6 Mio. |
| Umsatz Weiterbildung | "moderates Umsatzwachstum" (>24,2 Mio.) | EUR 26,0 Mio. |
| Gesamtkonzern | ||
| Gesamtumsatz | "moderates Umsatzwachstum" (>205,8 Mio.) | EUR 233,1 Mio. |
| Konzern-EBITA | "Steigerung EBITA um rund 3 bis 5 Prozent (37,5 Mio.)" | EUR 38,7 Mio. |
| **aktuelle Schätzung Amadeus FiRe |
15. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 19. März 2020
Robert von Wülfing, Sprecher des Vorstands
Dennis Gerlitzki, Vorstand
Nicht prüfungspflichtiger Bestandteil des Lageberichtes nach IDW PS 350 n. F.
Bericht des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
zum Ende des Geschäftsjahres 2019 konnte die bisher größte Akquisition der Firmengeschichte erfolgreich realisiert werden. Der lang angestrebte Schritt, das Weiterbildungssegment zu stärken, ist gelungen. Darüber hinaus bieten sich mit dem Erwerb der ComCave Holding GmbH sehr interessante Möglichkeiten, die Segmente Weiterbildung und Personaldienstleistungen noch enger zu verbinden. Für die vielen Teilnehmer an staatlich geförderten Weiterbildungsmaßnahmen der ComCave Holding GmbH kann direkt eine Hilfestellung angeboten werden, die Reintegration in den Arbeitsmarkt in Form der Personalvermittlung oder Anstellung in Zeitarbeit zu begleiten.
Es freut mich, Ihnen berichten zu können, dass die Amadeus FiRe Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 abermals ein neues Rekordergebnis (EBITA) erzielen konnte. Das bereits im letzten Geschäftsjahr höchste Ergebnis der Firmengeschichte konnte, trotz der im Dezember angefallenen Einmal-Kosten im Zusammenhang mit der ComCave-Transaktion, um weitere 3,2 Prozent gesteigert werden.
Des Weiteren konnten ebenfalls im Segment der Personaldienstleistungen wichtige Weichen für die zukünftige Entwicklung gestellt werden. Es ist im Jahr 2019 gelungen, das Niederlassungsnetzwerk zu erweitern und die Vertriebsorganisation der Amadeus FiRe Gruppe weiter auszubauen. Damit ist Amadeus FiRe vorbereitet, auch in Zukunft weitere Wachstumspotentiale erschließen zu können.
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 trägt ein neues Vorstandsteam mit Herrn Robert von Wülfing und Herrn Dennis Gerlitzki die Verantwortung in der Amadeus FiRe Gruppe. Es ist aus Sicht des Aufsichtsrates erfreulich, dass wir auch unter der neuen Führung unsere erfolgreiche Wachstumsstory weiterschreiben konnten.
Herr Robert von Wülfing wurde zum 1. Januar 2019 mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Peter Haas, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, zum Sprecher des Vorstands ernannt. Herr von Wülfing gehört dem Vorstand der Amadeus FiRe AG seit 2012 an und trägt als Vorstand neben der Sprecherrolle und der Funktion CFO ebenfalls die Verantwortung für den Geschäftsbereich Weiterbildung. Weiterhin wurde Herr Dennis Gerlitzki ebenfalls zum 1. Januar 2019 mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas neu in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Herr Gerlitzki ist als Chief Operations Officer für den Geschäftsbereich Personaldienstleistungen verantwortlich. Herr Gerlitzki ist seit über 15 Jahren erfolgreich in verschiedenen Rollen bei Amadeus FiRe tätig, seit 2008 war er als Regionaldirektor für einen großen Teil der Amadeus FiRe Niederlassungen in Deutschland verantwortlich.
Der Aufsichtsrat war bei der Bestellung der Herren von Wülfing und Gerlitzki davon überzeugt, mit dem Vorstand das Unternehmen mit hoher Kompetenz und Erfahrung auch in der Zukunft erfolgreich führen zu können. Das erste Geschäftsjahr unter neuer Führung hat unsere Erwartungen in vollem Umfang bestätigt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 gab es keine personelle Veränderung im Aufsichtsrat.
Der Amadeus FiRe Aufsichtsrat entspricht dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Dies gilt für den Amadeus FiRe Aufsichtsrat sowohl für die Kapitalseite als auch für die Arbeitnehmerseite.
Die Zusammenarbeit aller Mitglieder im Amadeus FiRe Aufsichtsrat ist geprägt von einem sehr konstruktiven Umgang miteinander und hoher Transparenz. Dies setzte sich auch im Geschäftsjahr 2019 sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen fort. Die jährliche Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit bestätigt dies. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 seine Verpflichtungen nach Gesetz, Satzung und Corporate Governance Grundsätzen mit großer Sorgfalt wahrgenommen.
Als Vorsitzender des Aufsichtsrats möchte ich persönlich einen herzlichen Dank an alle Mitglieder des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Jahresverlauf umfassend mit den geschäftlichen und personellen Entwicklungen und Perspektiven im Amadeus FiRe Konzern. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontinuierlich bei der Leitung des Unternehmens sowie der Führung der Geschäfte beratend begleitet und überwacht. Alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurden intensiv mit dem Vorstand diskutiert und bei Bedarf im Plenum entschieden. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahm der Vorstand regelmäßig teil. Die Vorbereitung der Aufsichtsratsmitglieder bezüglich zustimmungspflichtiger Entscheidungen und Investitionsvorhaben wurde vom Vorstand rechtzeitig sichergestellt. Die jeweiligen Ausschüsse haben die Tätigkeit des gesamten Gremiums durch Vorarbeiten unterstützt. Grundlage für das Votum des Aufsichtsrats zu den jeweiligen Berichten und Beschlussvorschlägen war somit immer eine vorangegangene gründliche Prüfung und Beratung.
Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die turnusmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Darüber hinaus wurde ebenfalls mündlich über die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen sowie über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen informiert. Ebenfalls wurden dem Aufsichtsrat durch den Vorstand der Halbjahresbericht sowie die Quartalsmitteilungen vorgelegt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde in regelmäßigen Gesprächen durch den Sprecher des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Geschäftsvorgänge fortlaufend unterrichtet. Besonders intensiv fand dies im vierten Quartal im Umfeld der Comcave Transaktion statt. Hier gab es zu jedem Zeitpunkt eine enge Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Gleiches gilt für den Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses und dem Finanzvorstand in Belangen der Rechnungslegung.
Sitzungen des Aufsichtsrates und der Ausschüsse
Die Sitzungen im Plenum beinhalteten grundsätzlich einen Austausch zu der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie zu der Finanzlage des Konzerns sowie den daraus abgeleiteten Maßnahmen. Weiterhin erläuterte der Vorstand Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen und Zielen. Ebenfalls berichtete der Vorstand im Rahmen des Risikomanagementsystems regelmäßig über die Risikosituation der Gesellschaft und des Konzerns. Einzelne Geschäfte und Maßnahmen wurden erörtert, die für die Gruppe von erheblicher Bedeutung sein könnten. Diese wurden entsprechend vom Aufsichtsrat geprüft. Die Aufsichtsratssitzungen waren dabei geprägt von einem intensiven und offenen Austausch.
Im Berichtszeitraum fanden insgesamt sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Neben den regulären Aufsichtsratssitzungen fanden im vierten Quartal zwei zusätzliche Sitzungen im Zusammenhang mit dem zu diesem Zeitpunkt angestrebten Erwerb der Comcave Holding GmbH statt. Zudem wurde ein Beschluss im Umlaufverfahren gefasst. Keines der Mitglieder des Aufsichtsrates hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den AR-Sitzungen
| X = teilgenommen | Sitzung 07. Mär. | Sitzung 06. Mai | Sitzung 05. Aug. | Sitzung 05. Nov. | Sitzung 03. Dez. | Sitzung 11. Dez. | Sitzung 18. Dez. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Herr Christoph Groß | X | X | X | X | X | X | X |
| Herr Michael C. Wisser | X | X | X | X | X | X | X |
| Herr Knuth Henneke | X | X | X | X | X | X | X |
| Frau Annett Martin | X | X | X | X | X | X | |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | X | X | X | X | X | X | X |
| Herr Hartmut van der Straeten | X | X | X | X | X | X | X |
| Frau Ulrike Bert | X | X | X | X | X | X | X |
| Frau Angelika Kappe | X | X | X | X | X | X | X |
| Herr Elmar Roth | X | X | X | X | X | X | X |
| Herr Andreas Setzwein | X | X | X | X | X | X | X |
| Frau Ulrike Sommer | X | X | X | X | X | X | X |
| Herr Mathias Venema | X | X | X | X | X | X | X |
Es wurden aus dem Gesamtaufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet, der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss. Den Ausschüssen wurden keine Entscheidungsbefugnisse übertragen, sie üben eine beratende Funktion aus. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Themen vor, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind. In den anschließenden Sitzungen des Aufsichtsrats berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils über die Arbeit der Ausschüsse. Die Anzahl und die Aufgabenstellung der aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder gebildeten Ausschüsse sind nach Auffassung des Aufsichtsrats angemessen und effizient.
Im Jahr 2019 trat der Prüfungsausschuss zu fünf Sitzungen zusammen. Abhängig von den jeweiligen Tagesordnungspunkten haben der Abschlussprüfer, Mitglieder des Vorstands sowie als Gast der Aufsichtsratsvorsitzende an den Sitzungen teilgenommen. Der Ausschuss war insbesondere mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss sowie den Zwischenabschlüssen, der Überwachung des Rechnungslegungs- bzw. des Konzernrechnungslegungsprozesses, der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems befasst. Weiterhin unterbreitete der Ausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers und beauftragte den Abschlussprüfer nach der Wahl durch die Hauptversammlung. Die Prüfungsschwerpunkte wurden durch den Ausschuss abgestimmt. Es wurde die Höhe der Vergütung des Abschlussprüfers festgelegt und der Ausschuss überzeugte sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Ausschussvorsitzende verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Der Personalausschuss setzt sich aus drei Vertretern der Anteilseigner sowie aus einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Der Personalausschuss, der für Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Vorstandsangelegenheiten zuständig ist, hat im Berichtszeitraum nicht getagt. Personalbezogene Angelegenheiten wurden im Aufsichtsratsplenum erörtert und entschieden.
Nachdem in der Hauptversammlung 2018 das aktuell geltende Vorstandsvergütungssystem vorgestellt, um Zustimmung dazu gebeten wurde und die Aktionäre dieses mit knapper Mehrheit zurückwiesen, modifizierte der Aufsichtsrat dieses System. Das Vorstandsvergütungssystem wurde derart modifiziert, dass der langfristige Vergütungsanteil bei zukünftigen Vorstandsverträgen aktienbezogen sein wird. In der Hauptversammlung 2019 wurde dann den Aktionären unserer Gesellschaft das modifizierte Vorstandsvergütungssystem vorgestellt und um Zustimmung zu diesem System gebeten. Dieses wurde erneut mit knapper Mehrheit zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat hat die Angelegenheit erörtert und als Konsequenz wurden das aktuelle Vorstandsvergütungssystem und die in Zukunft modifizierte Variante ausführlich im Vergütungsbericht des Lageberichts des Geschäftsberichts 2019 erörtert. In der Hauptversammlung 2020 wird das modifizierte Vergütungssystem den Aktionären erneut zur Abstimmung vorgelegt.
Es besteht derzeit kein ständiger Nominierungsausschuss. Die Aufgaben des Nominierungs-ausschusses wurden durch den Personalausschuss übernommen.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat verfolgt fortlaufend die Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 05. November 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die Erklärung findet sich zusammen mit einem ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Bericht zur Corporate Governance im Lagebericht und wurde weiterhin den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Es wurden von Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum keine Interessenkonflikte mitgeteilt.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, hat den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den nach § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG zum 31. Dezember 2019 ebenso wie den gemeinsamen Lagebericht der Amadeus FiRe AG und der Amadeus FiRe Gruppe ordnungsgemäß und unter Einbeziehung der Buchführung und des Risikomanagementsystems geprüft. Der Abschlussprüfer hat den vorgenannten Unterlagen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Weiterhin hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Die Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Prüfung übermittelt. Anlässlich der Prüfungsausschuss-Sitzung berichtete der Abschlussprüfer ausführlich über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. In der folgenden Gesamtaufsichtsratssitzung berichtete der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ausführlich über die Ergebnisse der Prüfungen des Prüfungsausschusses. Nach ausführlicher Erörterung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers und nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Bericht des Abschlussprüfers hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Am 24. März 2020 hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner eigenen Prüfung auf Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind und die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Bereits in der Ad hoc Meldung zum Kauf der Comcave Holding GmbH hat der Vorstand darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dieser Transaktion die Politik der Vollausschüttung unseres Jahresergebnisses überprüft werden wird. Die Vollausschüttungen in den einzelnen Geschäftsjahren seit 2011 wurden in jedem Jahr damit begründet, dass die erwirtschaftete Liquidität nicht für Investitionen benötigt wird. Diese Situation besteht seit dem Erwerb der ComCave Holding GmbH nicht mehr, so dass wir von der Politik der Vollausschüttung, wie kommuniziert, Abstand nehmen. Auch die angesammelte überschüssige Liquidität des Konzerns wurde zur Finanzierung dieses Unternehmenskaufs herangezogen.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 wurde der Amadeus FiRe Konzern darüber hinaus mit der Corona-Krise konfrontiert. Unzweifelhaft ist, dass auch Amadeus FiRe von dieser Entwicklung tangiert werden wird, allerdings ist derzeit keine vernünftige Abschätzung des Corona-Einflusses auf unser Geschäft im Laufe des Jahres 2020 möglich.
In der Aufsichtsratssitzung vom 19. März 2020 hat der Vorstand den Aufsichtsrat sehr detailliert über die getroffenen Maßnahmen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Corona-Krise informiert. Nach eingehender Erörterung und nach den dem Aufsichtsrat vorliegenden Erkenntnissen zur Corona-Krise ist der Aufsichtsrat zum Schluss gekommen, dass die eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, die Mitarbeiter, die Kunden und unser Unternehmen zu schützen.
Aus Gründen der äußersten Vorsicht hat der Vorstand zur Liquiditätssicherung vorgeschlagen, für das abgelaufene Jahr 2019 keine Dividende auszuschütten. Diesem Vorschlag hat der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung am 24. März 2020 zugestimmt.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Zum 31. Dezember 2019 setzt sich der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die zwölf amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
| Herr Christoph Groß, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser, stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Knuth Henneke | |
| Frau Annett Martin | |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | |
| Herr Hartmut van der Straeten | |
| Frau Ulrike Bert, Arbeitnehmervertreterin | |
| Frau Angelika Kappe, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Elmar Roth, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Andreas Setzwein, Arbeitnehmervertreter | |
| Frau Ulrike Sommer, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Mathias Venema, Arbeitnehmervertreter |
Gemäß § 6 der Satzung der Amadeus FiRe AG bestand der Vorstand bis zum 31. Dezember 2019 aus mindestens zwei Mitgliedern, den Herren Robert von Wülfing und Dennis Gerlitzki. Beide Herren sind ebenfalls im Jahr 2020 Mitglieder des Vorstands. Somit besteht der Vorstand mit Beginn des Jahres 2020 ebenfalls aus mindestens zwei Mitgliedern.
Das erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 mit einem weiteren Rekordergebnis basiert auf dem Engagement und dem Einsatz eines jeden Mitarbeiters der Amadeus FiRe Gruppe. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand gebührt daher der ausdrückliche Dank des Aufsichtsrates. Sie haben gemeinsam ein hervorragendes Ergebnis für unser Unternehmen und unsere Aktionäre erzielt.
Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich unseren Kunden und Aktionären einen ganz besonderen Dank für das unserem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen aussprechen.
Frankfurt am Main, den 24. März 2020
Für den Aufsichtsrat
Christoph Groß, Aufsichtsratsvorsitzender