Management Reports • Jun 25, 2021
Management Reports
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Finanzbericht: 28423845
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
2020 wird als das "Corona-Jahr" in die Geschichte eingehen - nicht nur für die Menschen weltweit, sondern auch für unser Unternehmen. Selten hat ein Ereignis im Wirtschaftsleben so große Verwerfungen hervorgerufen wie das COVID-19-Virus. Und dennoch sind die vergangenen zwölf Monate für AlzChem wieder außerordentlich erfolgreich verlaufen: Nicht nur der Umsatz, sondern auch das Ergebnis und die Ergebnismarge haben Rekordstände erklommen. Dabei ist unser Unternehmen alles andere als ein Corona-Profiteur. Vielmehr spiegelt der Erfolg die solide Aufstellung als Wachstums- und ertragsstarker Nischenanbieter mit einem Schwerpunkt auf Produkten der Spezialchemie wider, die unser Unternehmen in den letzten Jahren erreicht hat. Dass wir diesen Weg trotz der vielfältigen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie weitergehen konnten, verbuchen wir als den für das Unternehmen 2020 bemerkenswertesten Erfolg.
Schwerpunkte der Aufsichtsratsarbeit
In einer Ausnahmesituation wie der des vergangenen Geschäftsjahres ist in erster Linie der Vorstand gefordert - sein vorrangiges Ziel war (und ist auch weiterhin), die Gesundheit und das Leben nicht nur unserer Mitarbeiter, sondern auch aller im Umfeld unseres Unternehmens tätigen Menschen zu schützen. Hierbei ging es nicht nur darum, auf die sich stetig ändernden rechtlichen Vorgaben zu reagieren, sondern vor allem auch darum, diese für unser Unternehmen so passgenau wie möglich umzusetzen. Dabei ist eine Vielzahl von Projekten - von der Reorganisation des Schichtbetriebs über die Umgestaltung der Büros bis zur Neugestaltung des Kantinenbetriebs - initiiert worden, mit denen die notwendigen Hygieneanforderungen in die Arbeitsumgebung der AlzChem integriert wurden. Daneben war es jedoch von mindestens ebenso großer Bedeutung, den Geschäftsbetrieb im Sinne der Unternehmensziele erfolgreich zu gestalten. Tatsächlich ist es vor allem durch die proaktive und engagierte Herangehensweise des gesamten Management-Teams gelungen, die krisenhafte Situation zum Besten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten zu meistern. Dass es darüber hinaus gelungen ist, besondere Geschäftschancen zu nutzen, hat wesentlich zu dem überaus erfreulichen Jahresergebnis beigetragen.
Hierüber hat sich der Aufsichtsrat, auch im Rahmen zweier gesondert anberaumter Sitzungen, regelmäßig und ausführlich berichten lassen. Aus Sicht des Aufsichtsrats hat der Vorstand diese enorme, alle Bereiche des Unternehmens betreffende Verantwortung in vorbildlicher Weise wahrgenommen - nicht zuletzt auch in Form der Gewährung eines "Corona-Bonus" an die Mitarbeiter, dessen Auszahlung der Aufsichtsrat aus voller Überzeugung mitgetragen hat.
Neben der Bewältigung der Corona-Pandemie gab es weitere operative Schwerpunkte in der Arbeit des Aufsichtsrats, die uns ebenfalls die volle Aufmerksamkeit abverlangt haben:
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| • | Insbesondere haben wir uns im Aufsichtsrat - ebenso erfreulich wie überraschend - mit den sprunghaft an Bedeutung gewonnenen Bioselect®- Produkten beschäftigt. Sie haben vor allem in den während der Corona-Krise millionenfach eingesetzten PCR- und Antigen-Tests Verwendung gefunden. Mit diesem Projekt hat AlzChem aber nicht nur Geld verdient - durch das entschlossene Handeln des Vorstands und aller Mitarbeiter beim kurzfristigen Hochfahren und beim weiteren Ausbau der Produktionskapazitäten ist es dem Unternehmen auch gelungen, einen wichtigen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung zu leisten. |
| • | Ganz andere Herausforderungen hat im Berichtsjahr der weitere Fortgang unserer Nitrile-Investition gestellt. Sie dient vor allem dem Zweck, AlzChem mit einer signifikanten Ausweitung und Modernisierung seiner Produktionskapazitäten fit für die Zukunft zu machen. Hier ging es unter anderem darum, die Finanzierung des Projekts durch einen Schuldbeitritt der AlzChem Group AG abzusichern und die geplanten Wachstumsschritte fördernd zu begleiten. Naturgemäß werden wir uns mit diesem hochattraktiven Geschäft auch in Zukunft weiter intensiv beschäftigen. |
| • | Ein unverändert wichtiges Thema ist auch nach ihrem erfolgreichen Abschluss im Jahr 2019 die Creamino®-Investition mit der Errichtung der neuen Produktionsanlage geblieben. Ihr hat der Aufsichtsrat nach dem erfolgreichen Start weiter ein starkes Augenmerk geschenkt. Wir werden dieses Wachstumsprojekt auch künftig aufmerksam begleiten - nicht zuletzt, weil gerade dieses Geschäftsfeld von zentraler Bedeutung für die Unternehmensentwicklung ist. |
| • | Schließlich hat auch das neue Format der "virtuellen Hauptversammlung", das die Gesellschaft im Mai 2020 als eine der bundesweit ersten erfolgreich umgesetzt hat, dem Aufsichtsrat einiges abgefordert. Die vom Gesetzgeber für unser Gremium vorgesehene Rolle eines Wächters über die im digitalen Format notgedrungen beschränkten Aktionärsrechte haben wir im Sinne der Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an "Aktionärsdemokratie" mit großer Verantwortung wahrgenommen. |
Wie bereits erwähnt, ist es dem Unternehmen gelungen, sich ungeachtet des vor allem im zweiten Halbjahr extrem schwierigen Umfelds mit einem Umsatz von TEUR 379.257 noch über dem Niveau des Vorjahres zu behaupten. Perspektivisch besonders erwähnenswert ist, dass die AlzChem auch beim EBITDA mit TEUR 53.805 noch einmal zulegen und damit die Profitabilität des Unternehmens auf eine EBITDA-Marge von 14,2 Prozent steigern konnte. Diese äußerst erfreuliche, wenn auch schwankend verlaufene Entwicklung haben wir im Aufsichtsrat schon wegen der damit verbundenen kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen über das gesamte Geschäftsjahr 2020 intensiv verfolgt und gemeinsam mit dem Vorstand eng begleitet.
Konstanz im Vorstand
Im Berichtsjahr haben sich keine personellen Veränderungen innerhalb des zuletzt 2019 neu zusammengesetzten Vorstands ergeben.
Einigen Raum hat für den Aufsichtsrat jedoch die Beschäftigung mit der gemeinsam mit dem Vorstand diskutierten langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand eingenommen. Das hierzu einvernehmlich verabschiedete Konzept wird künftig im jährlichen Turnus mit dem Vorstand besprochen und aktualisiert. Bei dieser Gelegenheit hat der Aufsichtsrat auch eine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Sie entspricht der individuellen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einzelheiten zu diesen beiden Governance-Themen sind dem in der Erklärung zur Unternehmensführung enthaltenen Corporate-Governance-Bericht zu entnehmen.
Eine wesentliche Aufgabe bestand für den Aufsichtsrat im Berichtsjahr ferner darin, ein neues gesetzes- und kodexkonformes, für die bei der AlzChem herrschenden Verhältnisse passendes Vorstandsvergütungssystem zu erarbeiten. Hiermit hat sich der Aufsichtsrat ausführlich zum Ende des Berichtsjahrs und dann noch einmal abschließend im März 2021 befasst. Vorbehaltlich der Billigung durch die Hauptversammlung wird dieses neue System die Grundlage für die Änderung oder Neufassung bestehender Vorstandsdienstverträge und für die Vergütung künftiger Vorstandsmitglieder sein.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat der AlzChem Group AG die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit aller erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung der AlzChem Group AG und des AlzChem-Konzerns ausführlich beraten und die Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Auf Seiten des Aufsichtsrats bestanden zu keinem Zeitpunkt Zweifel an der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandstätigkeit.
Der Aufsichtsrat hat sich fortlaufend mit der aktuellen Unternehmenssituation und der künftigen Fortentwicklung des AlzChem-Konzerns befasst. Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen waren neben den bereits erwähnten Schwerpunkt- und Personalthemen die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Vermögens- und Finanzlage, die Investitionsvorhaben sowie das Budget, die Personalplanung, die Lage (einschließlich der Risikolage) des AlzChem-Konzerns, das Risikomanagementsystem, die Compliance (über die der Compliance Officer dem Aufsichtsrat ausführlich berichtet hat), das interne Kontrollsystem (auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Wirecard-Skandals) sowie - mit einem besonderen Schwerpunkt- die weitere Unternehmensentwicklung und -strategie. Ebenfalls im Fokus standen die Dynamik der Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des AlzChem-Konzerns.
Einen besonderen Schwerpunkt haben die im Laufe des Geschäftsjahres aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sich ergebenden Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der bereits Monate vorher beschlossenen Planung eingenommen. Die beiden Ad-hoc-Meldungen vom Oktober 2020 und vom Januar 2021 geben Zeugnis von den Herausforderungen, die das konjunkturelle Auf und Ab dabei an das Unternehmen und sein Management-Team gestellt haben. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten ist der Vorstand seinen Informationspflichten jederzeit in vollem Umfang nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen des AlzChem-Konzerns informiert.
Der Aufsichtsrat hat sämtliche vom Vorstand erhaltenen Berichte und Unterlagen eingehend erörtert. Auch nicht auf das Corona-Virus rückführbare Planabweichungen wurden vom Vorstand ausführlich erläutert und vom Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt geprüft. Zustimmungspflichtige Geschäfte - wie zum Beispiel die Erteilung eines Auftrags zur Prüfung des im Finanzbereich eingesetzten Archivierungssystems oder der Bau einer neuen Abgasbehandlungsanlage - wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand ordnungsgemäß und frühzeitig vorgelegt. Im Ergebnis hat der Aufsichtsrat zu sämtlichen zustimmungspflichtigen Geschäften nach gründlicher Beratung seine Zustimmung erteilt.
Außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem regelmäßigen, intensiven Informationsaustausch mit dem Vorstand, um sich fortlaufend über die aktuelle Geschäftslage und alle wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichten zu lassen. Dieser Austausch fand jederzeit in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre statt.
Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2020 - bedingt vor allem durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie - zu insgesamt acht Sitzungen am 12. März, 24. April, 5. Mai, 19. Mai, 4. August, 15. Oktober, 2. November und 3. Dezember 2020 zusammen; nur eine Sitzung fand als Präsenzsitzung statt, die übrigen wurden pandemie-bedingt in virtueller Form abgehalten. Daneben fanden vier Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren statt.
Mit einer entschuldigten Ausnahme (Frau Prof. Dr. Heigl-Murauer) haben die Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen und Beschlussfassungen des Gremiums in voller Besetzung teilgenommen.
Der aus Frau Prof. Dr. Heigl-Murauer (als Vorsitzender) und den Herren Dr. von Schnurbein und Zöllner bestehende Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2020 zu insgesamt zwei Sitzungen am 12. März und am 5. Mai 2020 zusammen; eine Sitzung fand als Präsenz-, eine als virtuelle Sitzung statt. Der Ausschuss prüfte eingehend - unter Berücksichtigung der Prüfberichte des Abschlussprüfers und im Gespräch mit diesem - den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowie den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht 2019. Der Ausschuss erörterte zudem den der Hauptversammlung 2020 zu unterbreitenden Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers sowie Fragen der Rechnungslegung, des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements. Darüber hinaus wurden der zusammengefasste Lagebericht eingehend diskutiert, die entsprechenden Empfehlungen an den Aufsichtsrat vorbereitet und dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Prüfungen berichtet.
Nach der Neukonstituierung des Aufsichtsrats im Mai 2020 ist der Prüfungsausschuss im Einklang mit den einhelligen Ergebnissen der aufsichtsratsinternen Effizienzprüfung nicht wiederbesetzt worden; seine Aufgaben hat fortan das Plenum des Aufsichtsrats übernommen.
Mit einer entschuldigten Ausnahme (Frau Prof. Dr. Heigl-Murauer) haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses an allen Sitzungen und Beschlussfassungen des Gremiums in voller Besetzung teilgenommen.
Der aus den Herren Zöllner (als Vorsitzender), Röper und Dr. von Schnurbein bestehende Nominierungsausschuss hielt im Berichtszeitraum eine Sitzung ab. Dabei ging es darum, dem Aufsichtsrat für seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung 2020 geeignete Kandidaten zu benennen. Nach der Neukonstituierung des Aufsichtsrats im Mai 2020 ist der Nominierungsausschuss - zunächst mangels konkreter Aufgabe, aber auch als Ergebnis der aufsichtsratsinternen Effizienzprüfung - nicht wiederbesetzt worden.
Related Party Transactions (RPT)
In seiner Sitzung vom 4. August 2020 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die Prüfung, ob Geschäfte, "im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen getätigt werden" (§ 111a Abs. 2 S. 1 AktG), vom Plenum des Aufsichtsrats im üblichen Beratungs- und Beschlussverfahren durchgeführt werden; auf die Einrichtung eines speziellen Ausschusses wurde aus Effizienzgründen verzichtet. Die an dem konkret zu prüfenden Geschäft beteiligten nahestehenden Personen sind von der Beteiligung an dem Prüfvorgang durch das Plenum ausgeschlossen.
In derselben Sitzung hat der Aufsichtsrat den überarbeiteten Cash-Pooling-Vertrag der Gesellschaft mit der AlzChem International GmbH geprüft und festgestellt, dass es sich bei diesem konzerntypischen Finanzierungsgeschäft um einen routinemäßigen Vorgang handelt, der zudem in jeder Hinsicht zu für Verträge dieser Art marktüblichen Bedingungen (u. a. hinsichtlich des Zinses, der Kündigungsmöglichkeiten und der Informationsrechte der Cash-Pool-Teilnehmer) abgeschlossen wurde. Demgemäß hat der Aufsichtsrat kein Hindernis darin gesehen, diesen Vertrag von der speziellen Prüfung und Berichterstattung nach §§ 111b und c AktG auszunehmen.
Weitere RPT-bezogene Geschäftsvorfälle waren dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht vorzulegen.
Onboarding; Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder
Am 19. Mai 2020 wurden die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung in ihren Ämtern bestätigt. Ihnen sind die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der AlzChem-Gruppe daher wohlvertraut.
Grundsätzlich wird allen erstmals bestellten Aufsichtsratsmitgliedern von der Gesellschaft jedoch ein sogenanntes Onboarding-Paket zur Verfügung gestellt, das unter anderem über die gesellschaftsrechtliche Struktur der AlzChem-Gruppe, deren Geschäftsmodell und die vertriebenen Produkte informiert. Ferner unterstützt die Gesellschaft alle, also auch die bereits amtierenden Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei den für ihre Arbeit erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Berichtsjahr gehörte dazu eine unternehmensseitig angebotene Schulung über die technischen Möglichkeiten der neu geschaffenen "Sharepoint"-Plattform für die den Aufsichtsrat betreffenden Unterlagen. Ferner ist im Geschäftsjahr 2020 eine Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder zu den sie sowie das Unternehmen betreffenden Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und des Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes ("ARUG II") durchgeführt worden. Auch Fortbildungsangebote Anbieter sind von den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 aus eigener Initiative in vielfältiger Form wahrgenommen worden. Die betroffenen Inhalte - im Berichtsjahr: Corporate Governance, Bilanzierung, Digitalisierung, neue gesetzliche Entwicklungen etc. - werden vom Büro des Aufsichtsrats laufend dokumentiert.
Corporate Governance
Ein fester Bestandteil der Aufsichtsratssitzungen der AlzChem Group AG ist die Umsetzung einer guten Corporate Governance. Dabei orientiert sich der Aufsichtsrat - in enger Abstimmung mit dem insoweit gleichgesinnten Vorstand - in erster Linie an den im Deutschen Corporate Governance Kodex formulierten Standards guter Unternehmensführung. Ab März 2020 war dies der gleichsam runderneuerte DCGK 2020. Eine besondere Herausforderung war dabei, die zahlreichen Vergütungs-Empfehlungen des insoweit deutlich erweiterten Kodex in das neue Vorstandsvergütungssystem zu überführen, das der Aufsichtsrat ausführlich diskutiert hat und das Gegenstand der Hauptversammlung im Mai 2021 sein wird. Insgesamt hat sich jedoch bewährt, dass die Gesellschaft ihre Governance- Strukturen bereits im Vorjahr weitgehend auf den DCGK 2020 umgestellt oder die erforderlichen Schritte hierfür zumindest eingeleitet hatte. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel die bereits früh im Berichtsjahr erfolgte Aktualisierung des Kompetenzprofils und des Zielekatalogs für den Aufsichtsrat.
Entsprechend konnten Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2020 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG erstmals ohne jede Abweichung vom geltenden Kodex beschließen und unmittelbar danach veröffentlichen. Die beiden dort noch offengelegten, in der Sache mittlerweile erledigten Abweichungen betreffen allein den inzwischen abgelösten DCGK 2017.
Die Entsprechenserklärung ist - ebenso wie die älteren Erklärungen - jederzeit im Internet unter www.alzchem.com im Bereich Investor Relations zugänglich. Die gelebte Corporate Governance der Gesellschaft erläutert der Vorstand gemäß Grundsatz 22 DCGK 2020 im Übrigen - sowohl für sich selbst als auch für den Aufsichtsrat - in dem mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten, im Geschäftsbericht enthaltenen Corporate-Governance-Bericht.
Effizienzprüfung
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Dem üblichen zweijährigen Turnus folgend hat im Berichtsjahr eine solche Prüfung stattgefunden. Zu deren Durchführung haben die Aufsichtsratsmitglieder jeweils einen umfangreichen schriftlichen Fragebogen beantwortet, dessen (anonyme) Ergebnisse der Vorsitzende des Aufsichtsrats ausgewertet und anschließend den Aufsichtsratsmitgliedern 2020 vorgestellt hat. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit der Organisation, dem Ablauf und der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit grundsätzlich sehr zufrieden sind. Die seitens der Aufsichtsratsmitglieder erfolgten Anregungen (u. a. zur Abschaffung der Ausschüsse, zur Durchführung von Schulungen zu aufsichtsratsrelevanten Themen und zum verstärkten Einsatz von Videokonferenzen in der Aufsichtsratsarbeit) sind vom Aufsichtsratsvorsitzenden dankbar aufgegriffen und im Laufe des Berichtsjahrs umgesetzt worden.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert ist auch, dass sich der Aufsichtsrat im Anschluss an die entsprechenden Änderungen der Satzung eine neue Geschäftsordnung gegeben hat. Damit operiert unser Gremium jetzt auf der Basis einer rundum aktualisierten Rechtsgrundlage - kein kleiner Vorteil in den Zeiten kaum noch durchführbarer Präsenzversammlungen.
Im Berichtszeitraum traten bei den einzelnen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern keine Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären (zu den "Related Party Transactions" siehe oben).
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Der Jahresabschluss der AlzChem Group AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS). Für das Geschäftsjahr 2020 erstellte die Gesellschaft wie im Vorjahr einen zusammengefassten Lagebericht für die AlzChem Group AG und den Konzern. In Übereinstimmung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2020 erteilte der Aufsichtsrat der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung München, den Auftrag zur Abschlussprüfung für die AlzChem Group AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 und bestimmte in diesem Zusammenhang auch die Vergütung des Abschlussprüfers. Ferner legte der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der von ihm durchzuführenden Prüfung fest.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss unter Einbeziehung des zusammengefassten Lageberichts geprüft und schriftlich über das Ergebnis seiner - zu keinerlei Einwendungen führenden - Prüfung berichtet. Der Jahres- und der Konzernabschluss 2020 haben vom Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Darüber hinaus stellte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagementsystems fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Im Anschluss daran hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie den zusammengefassten Lagebericht - unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers - auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vom 4. März 2021 im Beisein sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder eingehend erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer berichtete dort über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat insbesondere geprüft, ob die vom Vorstand im zusammengefassten Lagebericht getroffenen Einschätzungen mit den Einschätzungen in den Berichten an den Aufsichtsrat übereinstimmen und ob die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht der eigenen Einschätzung des Aufsichtsrats entsprechen.
Der Aufsichtsrat hat nach eigener gründlicher Prüfung der ihm vorgelegten Unterlagen keine Einwände gegen diese erhoben, den Prüfungsberichten zugestimmt sowie den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der AlzChem Group AG wurde damit festgestellt.
Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, eine Dividende von EUR 0,77 pro Aktie auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, hat der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der Liquidität der Gesellschaft sowie ihrer Finanz- und Investitionsplanung ausführlich besprochen. Nach eingehender Prüfung hat sich der Aufsichtsrat diesem eine Ausschüttungsquote von ca. 40 Prozent vorsehenden Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den nichtfinanziellen Konzernbericht zur Corporate Social Responsibilty geprüft und gebilligt.
Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2020 setzte sich der Vorstand aus Herrn Andreas Niedermaier (CEO), der bis zum 31. Dezember 2023 bestellt ist, sowie den Herren Klaus Dieter Englmaier (COO) und Dr. Georg Weichselbaumer (CSO), deren Mandate jeweils bis zum 31. Dezember 2022 laufen, zusammen.
Im Aufsichtsrat kam es im Berichtszeitraum aufgrund der Wiederwahl der bisher amtierenden Mitglieder zu keinen personellen Veränderungen. Dem Gremium gehören demgemäß unverändert Herr Markus Zöllner (Vorsitzender), Herr Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein (stellvertretender Vorsitzender), Frau Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer und Herr Steve Röper an.
***
In Summe hat die AlzChem-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 eine außerordentliche Leistung erbracht. Allen Beschwernissen der COVID-19-Pandemie zum Trotz ist es dem Unternehmen gelungen, seine operative Stärke auch unter überraschend und grundlegend veränderten Verhältnissen eindrucksvoll zu beweisen. Das wäre ohne die Motivation, das Durchhaltevermögen und den Einsatz, vor allem aber die Anpassungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich gewesen. Ihnen gebührt daher unser größter Dank.
Trostberg, 4. März 2021
AlzChem Group AG
Markus Zöllner, Vorsitzender des Aufsichtsrats
ALZCHEM-AKTIE
ENTWICKLUNG DER ALZCHEM-AKTIE
Die AlzChem-Aktie startete in das Geschäftsjahr 2020 mit einem Xetra-Schlusskurs von EUR 20,80. Der Jahreshöchstkurs wurde am 24. August 2020 mit EUR 26,20 und der Jahrestiefstkurs am 1. April 2020 mit EUR 13,00 erreicht. Der Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2020 lag bei EUR 21,40, was damit einer Marktkapitalisierung von EUR 217,8 Mio. und bezogen auf den Berichtszeitraum einer Kursperformance von 2,9 % entsprach.
STAMMDATEN
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| ISIN/WKN | DE000A2YNT30/A2YNT3 |
| Börsenkürzel | ACT |
| Art und Anzahl der Aktien | 10.176.335 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) |
| Handelssegment | Regulierter Markt (Prime Standard) |
| Designated Sponsor | Baader Bank AG, ODDO SEYDLER BANK AG |
KENNZAHLEN
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| Xetra-Schlusskurs-Basis | 01.01. - 31.12.2020 |
|---|---|
| Kurs am 02.01. | EUR 20,80 |
| Höchstkurs | EUR 26,20 |
| Tiefstkurs | EUR 13,00 |
| Kurs am 30.12. | EUR 21,40 |
| Gesamtentwicklung | 2,9 % |
| Ergebnis je Aktie | EUR 1,94 |
| Marktkapitalisierung am 30.12. | EUR 217,8 Mio. |
AKTIONÄRSSTRUKTUR
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| AKTIONÄR | % |
|---|---|
| LIVIA Corporate Development SE | 37,6 |
| HDI Vier CE GmbH | 20,5 |
| four two na GmbH | 15,8 |
| Streubesitz * | 26,1 |
| davon M&G plc | 7,6 |
* Angaben zum Streubesitz entsprechend Ziffer 2.3 des "Guide to the DAX Equity Indices" in der derzeit geltenden Fassung.
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