Annual Report • Apr 15, 2024
Annual Report
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| 4 | Vorwort des Vorstandes zum Geschäftsbericht 2023 |
|---|---|
| 6 | CERENERGY® |
| 12 | Silumina Anodes™ |
| 15 | Wissenswertes rund um Batterien |
| 16 | Der Batteriemarkt – wachsende Chancen für Altech |
| 18 | Standort Schwarze Pumpe |
| 20 | Interview mit Uwe Ahrens |
| 23 | Nachhaltigkeit bei Altech |
| 25 | Die Altech-Aktie in 2023 |
| 27 | Bericht des Aufsichtsrats |
| 32 | Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 |
| 56 | Bilanz zum 31. Dezember 2023 |
| 58 | Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 |
| 59 | Kapitalflussrechnung für 2023 |
| 60 | Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 |
| 61 | Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 |
| 72 | Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 |
| 75 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers |
wir haben viel erreicht im vergangenen Jahr 2023 und stehen nun vor großen Veränderungen, denen wir mit freudiger Erwartung und voller Selbstvertrauen entgegensehen.
Auch wenn das politische Umfeld Herausforderungen stellt und wir die Kapitalmärkte aufmerksam beobachten, um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und andere Konflikte einschätzen zu können, können wir bestätigen, dass wir in Sachsen volle Unterstützung erhalten und optimale Bedingungen für die Entwicklung unserer geplanten Werke vorfinden. An dieser Stelle mein besonderer Dank an die Landesregierung unter der Führung von Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Gemeinde Spreetal und allen Anderen inklusive der Genehmigungsbehörden, die uns in unserem Vorhaben so engagiert unterstützen.
Obwohl sich das Baugrundstück der Altech im sächsischen Teil des Industrieparks Schwarze Pumpe befindet, möchte ich erwähnen, dass auch das Bundesland Brandenburg unser Vorhaben insbesondere in der EU durch den Kommissionsbeauftragten unterstützt. Wir freuen uns über das Vertrauen und die zielführende Zusammenarbeit.
Bei beiden Projekten haben wir alle Ingenieurarbeiten und das finale Design der geplanten Industrieanlagen abgeschlossen. Wir konzentrieren uns bei Silumina Anodes™, dem beschichteten Anodenmaterial, auf die Inbetriebnahme der Pilotanlage in Schwarze Pumpe, um nun zeitnah industrielles Material an interessierte Kunden geben zu können und gleichzeitig bereiten wir die Finanzierung der Anlage vor.
Für unser Joint-Venture-Projekt mit Fraunhofer CERENERGY®, der Natriumchlorid Festkörperbatterie, waren wir in der Lage, die Batteriezelle weiter zu verbessern, das Fertigungsanlagendesign zu optimieren, alle Unterlieferanten der Maschinen und Anlagen zu bestimmen sowie alle Lieferanten von Rohmaterialen auszuwählen. Die detaillierte Machbarkeitsstudie für das CERENERGY®-Projekt ist abgeschlossen, alle Genehmigungsverfahren eingeleitet, Förderanträge gestellt und wir gehen aktiv in den Markt, um die Bekanntheit unserer Batterie weiter zu steigern. Ich bin sicher, Sie haben Altech im Internet, Printmedien oder im Fernsehen gesehen.
Wir wissen, eine Energiewende kann ohne sichere und leistungsfähige Batteriesysteme nicht gelingen. Wir bei Altech wollen und können mit CERENERGY® einen signifikanten Beitrag leisten. Unsere Ambitionen sind nicht auf Deutschland und Europa begrenzt, sondern weltweit. Mit dieser Vision im Blick freue ich mich auf eine spannende Zukunft und bedanke ich mich bei allen Anteilseignern für das entgegengebrachte Vertrauen und bei all meinen Kollegen für ihre außerordentlichen Leistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ahrens Dipl. Wirtsch.-Ing (MB) Vorstand
"Mit Blick auf die Zukun sind unsere Prioritäten klar: Wir wollen unser volles Potenzial ausschöpfen und Altech auf die nächste Entwicklungsstufe heben und unsere Produkte kommerzialisieren, gefolgt von schnellem Wachstum. Ich bin überzeugt, dass uns das mit unseren hochqualizierten und -motivierten Mitarbeitern, Partnern und Ihnen, den Anteilseignern, gelingt."


Zwischenspeicher in Energieparks bei der Erzeugung von grünem Strom; Speicher für E-Mobility-Anwendungen; Energiespeicherung vor Ort bei industriellen Verbrauchern.
Bei der fertig entwickelten CERENERGY®-Batterie handelt es sich um eine Natrium-Nickelchlorid-Festkörperbatterie, die auf Grund der keramischen Festkörpertechnologie nicht brennbar ist. Dank ihrer Sicherheit, den umweltfreundlichen
Bestandteilen und der ausgesprochenen Langlebigkeit ohne Wartungsaufwand hat dieser Batterietyp das Potential zum führenden Netzbatteriespeicher bei der Anwendung erneuerbarer Energien (Wind und
Solar) und zur Entlastung der Stromnetze zu werden. Die Besonderheit dieser Festkörperbatterie ist, dass die Batterie nicht altert und auch noch nach 10 Jahren 100 % ihrer Leistung hat und somit hohe wirtschaftliche Vorteile im Betrieb der Batterie erwartet werden.
CERENERGY ®-Batterien sind nicht brennbar und deshalb feuer- und explosionssicher. Sie verfügen
über eine Lebensdauer von mehr als 15 Jahren und funktionieren unabhängig von der Außentemperatur in allen Klimazonen – von der Wüste bis zu den Polaren – ohne jegliches externes Temperaturmanagement. CERENERGY®-Batterien müssen während des Betriebs nicht gekühlt oder geheizt werden. Hauptbestandteile sind Kochsalz, Aluminiumoxid (Keramik) und Nickel. Seltene und kritische Rohstoffe, bei denen es zu Lieferengpässen kommen kann, die eine Abhängigkeit
Partnerschaft mit dem Fraunhofer-Institut IKTS
Altech hat im September 2022 zusammen mit dem Fraunhofer Institut für keramische Technologien und Systeme (IKTS), dem führenden Batterieinstitut in Deutschland, ein Joint-Venture geschlossen und die Firma Altech Batteries GmbH gegründet. Ziel des Joint-Ventures ist es, die vom Fraunhofer entwickelte Natriumchlorid-Festkörperbatterie (Sodium Alumina Solid State; SAS) unter dem Produktnamen CERENERGY® zu kommerzialisieren. Die Planung sieht vor, ein entsprechendes Werk am Produktionsstandort in Schwarze Pumpe, Sachsen, zu errichten. Das Werk soll im ersten Schritt mit einer Produktionslinie mit einer jährlichen Produktionskapazität von 120 MWh ausgestattet werden.

zu Drittstaaten haben oder umwelt- und sozialschädlich abgebaut werden müssen, werden nicht benötigt.
Neu ist die zugrundeliegende Technologie der Zellchemie nicht. Sie wurde bereits in den 70er-Jahren entwickelt, getestet und kam vereinzelt zum Einsatz. Das Fraunhofer IKTS hat die Technologie mit dem Fokus auf stationäre Batteriespeichersysteme weiterentwickelt und für die industrielle Herstellung und Anwendung optimiert: Die Energiekapazität wurde gesteigert, die Produktionsabläufe optimiert und die Kosten gesenkt. Zusammen mit Altech als Partner wird nun die industrielle Produktion dieser Batterietechnologie umgesetzt. Für die erste industrielle Umsetzung konzentriert sich das Unternehmen ausschließ-
lich auf Groß-Speicher für industrielle Kunden, Energieversorger und Netzbetreiber. Hierfür wurde eine 1 Megawattstunde starke Batterie im Standard-Container-Format– dem sogenannten GridPack – entwickelt.
Modell des 60 KWh BatteryPack.

Einsatzgebiete sind stationäre Energiespeichersysteme für regenerative Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser sowie Zwischenspeicherlösungen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Solche Zwischenspeicherlösungen kommen da zur Anwendung, wo der Strom aus regenerativer Energie nicht sofort verwendet werden kann und entsprechend gepuffert werden muss oder die überlasteten Stromnetze nicht in der Lage sind, den Strom zu dem Zeitpunkt, zu dem er produziert wird, durchzuleiten.
Dies ist in Deutschland heute schon sehr häufig der Fall und führt zu jährlichen Stromverlusten im Wert von Milliarden Euro. Eine zusätzliche Anwendungsmöglichkeit in der Industrie und Energiewirtschaft liegt im sogenannten Peak-Shaving, durch das teure Energielastspitzen aus dem konventionellen Netz durch den gespeicherten regenerativen Strom vermieden werden. Des Weiteren können die Ladehöfe an den Autobahnen sowie die Logistikzentren mit stationären Energiespeichern ausgestattet werden, um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen.

Für die kommenden Jahrzehnte wird mit einem Wachstum von 28 % CAGR für netzgebundene (stationäre) Energiespeichersysteme gerechnet. Es wird erwartet, dass der weltweite Markt für Batteriespeichersysteme von 4,4 Mrd. USD im Jahr 2022 auf 15,1 Mrd. USD im Jahr 2027 ansteigen wird. Auf längere Sicht wird ein Wachstum von 20 GW im Jahr 2020 auf über 3.000 GW bis 2050 erwartet.


Quelle: Bloomberg NEF, 2022, Notiz: Zahlen gerundet, Basisjahr 2021, Quelle: Frost & Sullivan
Eine CERENERGY®-Batteriezelle besteht aus einem Keramikrohr (leitend für Natriumionen, aber isolierend für Elektronen) mit einem positiven Pol in der Mitte. Das feste keramische Rohr (Festkörpertechnologie) sorgt für den Transfer von Natrium-Ionen durch das Rohr. Das IKTS hat Keramikröhren mit Mikrostrukturen entwickelt, die einen schnellen Natriumionentransfer ermöglichen. Die Keramikröhre ist mit einem Kathodengranulat gefüllt, das aus Kochsalz und Nickel besteht. Um den Kontakt zwischen dem festen Kathodengranulat und dem keramischen Elektrolytrohr sicherzustellen, wird die positive Elektrode mit geschmolzenem Chloraluminat (NaAlCl4) geflutet. Die Keramikröhre ist in einem Edelstahlbehälter untergebracht, der als Minuspol dient. Die Plus- und Minuspole befinden sich am oberen Ende der Zelle.
Beim Aufladen fließen die Elektronen vom Pluspol zum Minuspol. Die Natriumionen aus dem Salz wandern durch die feste Keramikelektrode zum negativen Pol des Behälters. Die Chloridionen binden sich an das Nickel und bilden im Kathodenmedium Nickelchlorid.

Duchschnitt einer CERENERGY® -Batteriezelle
Das Natrium bildet eine Anodenschicht an der Außenseite des Keramikrohrs, die mit dem Stahlbehälter in Kontakt kommt. Die Batterie ist vollständig aufgeladen. Während der Entladung fließen die Elektronen zurück, das Natrium wird zu Na+-Ionen oxidiert, die durch das Festkörper-Keramikrohr wandern und Natriumchlorid bilden. NiCl2 wird zu metallischem Nickel reduziert.

| + | Sicherheit | CERENERGY® ist nicht brennbar |
|---|---|---|
| + | Umweltfreundlich | CERENERGY® verwendet keine kritischen Mineralien, sondern besteht nur aus Salz, Keramik und Nickel |
| + | Lokale Lieferketten | CERENERGY®-Rohmaterialen kommen nicht aus entfernten Ländern, sondern stehen lokal in Deutschland und Europa zur Verfügung |
| + | Lebensdauer | CERENERGY® altert nicht und hat nach 10 Jahren Betrieb immer noch 100 % der Leistung bei einer Lebensdauer von über 15 Jahren |
| + | Leistung | CERENERGY® kann mehrere Zyklen innerhalb von 24h fahren ohne jegliche Beeinträchtigung der Leistung oder Lebensdauer |
| + | Einsatz | CERENERGY® kann auf Grund ihrer Sicherheit überall eingesetzt werden, ohne jeglichen Feuerschutz |
| + | Umgebungstemperatur | CERENERGY® kann ohne externe Kühlung oder Beheizung in allen klimatischen Zonen eigesetzt werden |
| + | Selbstentladung | CERENERGY® hat keinerlei Selbstentladung und kann Monate ohne Verlust den Ladezustand halten |
| + | Transport | CERENERGY® ist kein Gefahrengut und kann einfach mit den her kömmlichen Transportmitteln LKW, Zug, Schiff transportiert werden |
| + | Wartung | CERENERGY® ist praktisch wartungsfrei und hat keine Verschleißteile wie Lüfter oder Klimaanlagen |


Auf deutschen Straßen fahren immer mehr Autos elektrisch. Noch hat sich die E-Mobilität aber nicht vollständig durchgesetzt. Schwere Lithium-Ionen-Batterien sind das teure Herzstück von Elektroautos und das größte Hindernis, um Elektroautos für jedermann erschwinglich zu machen. Um die Akzeptanz von Elektroautos in der Bevölkerung zu erhöhen, müssen die Fahrzeuge demnach günstiger in der Anschaffung werden und gleichzeitig eine höhere Reichweite haben, die mit den klassischen Verbrennern auf Augenhöhe ist.
Abhilfe könnte Silizium als Batteriematerial schaffen, das im Vergleich zu Graphit eine 10-fach höhere Energiedichte hat und zu geringen Kosten leicht verfügbar ist. Altech hat mit Silumina Anodes™ ein industrielles Silizium-Produkt entwickelt, das als 10%ige Beimischung zu herkömmlich genutzten Anodengraphit in Batterien eine Leistungssteigerung von mindestens 30 % ermöglicht.
Ziel der Elektromobilität ist es, große Entfernungen mit einer Batterieladung zu erreichen und die Batterie schnell zu laden bei gleichzeitiger Kostensenkung der Batterien.

Der industrielle Einsatz von Silizium in Lithium-Ionen-Batterien auf der Anodenseite scheiterte bislang aus zwei Gründen: Während des Ladevorgans dehnt sich Silizium um bis zu 300 % aus, es kommt bei diesem Aufquellen der Partikel zu Brüchen und zum Ablösen des Anodenmaterials von der Kupferanode und damit schließlich zum Ausfall der Batterie. Zudem bildet sich eine Trennschicht auf dem Silizium, was beim Erstladen der Batterie zu einem sofortigen Leistungsverlust von bis zu 50 % führt. Altech ist es gelungen, diese technische Herausforderung zu lösen und so eine signifikante Leistungssteigerung bei höherer Energiedichte für Lithium-Ionen-Batterien zu erzielen.

werden die Siliziumpartikel mit einer extrem dünnen keramischen Schicht im Nanobereich in einem nasschemischen Verfahren gleichmäßig beschichtet. Diese Beschichtung verhindert das Brechen der Siliziumpartikel ohne die Leistungsfähigkeit, sprich die Durchlässigkeit für Lithium-Ionen, zu behindern. Zudem verhindert die keramische Nanobeschichtung nahezu vollständig den Erstladeverlust von 50 %. So bleibt der Energievorteil des Siliziums erhalten.
Das so gezähmte Silizium kann nach eigenem Ermessen von den Batterieherstellern in bestehenden Fertigungsverfahren zum unbeschichteten Graphit beigemischt und verarbeitet werden, ohne den Aufbau der Batterie zu verändern. Silumina Anodes™ ist somit ein vollständiges Drop-In Produkt, das sofort zur Anwendung kommen könnte, ohne den grundsätzlichen Aufbau der Batterie zu verändern. Das vereinfacht die Anwendung und ermöglicht eine schnellere Umsetzung bei den Batterieherstellen in der Massenproduktion.

Aktuell haben die Forschungsaktivitäten von Altech die Leistungssteigerung von 30 % durch die Beimischung von 10 % Silumina Anodes™ im Labormaßstab und bereits bei Testbatterien bestätigt. Ziel ist es, durch fortgesetzte Forschung und Entwicklung weitere deutliche Leistungssteigerungen durch eine Erhöhung des Siliziumanteils zu erreichen. Dabei werden Leistungssteigerungen von deutlich über 50 % in den kommenden Jahren angestrebt.
Tatsächlich ist der positive energetische Effekt durch eine keramische Ummantelung von Silizium und anderen Batteriematerialien bekannt und erforscht. Altechs Leistung ist die Entwicklung einer gleichmäßigen Beschichtungsmethode, die einerseits den Qualitätsanspruch einer Massenanwendung entspricht und andererseits so kostengünstig ist, dass eine breite industrielle Anwendung wirtschaftlich Sinn macht. Erst mit dem, im Patentverfahren befindlichen, nasschemischen Prozess von Altech ist die Kommerzialisierung in greifbare Nähe gerückt. Herzstück ist dabei die Prozesstechnik und die Zusammensetzung der zur Beschichtung notwendigen Aluminiumoxidlösung und die einzigartige selbst entwickelte Kalzinierungsanlage für das Brennen der keramischen Beschichtung. Hierbei wird bei mittleren Temperaturen eine poröse und für Lithium durchlässige Oberfläche aus Aluminiumoxid auf den Siliziumpartikeln erzeugt,

Beschichtetes Anodenmaterial
die, wie beschrieben, den Erstladeverlust und das Zerbrechen der Siliziumpartikel verhindert und gleichzeitig die bessere Energiedichte nutzbar macht und auf Dauer erhält.
| + | Leistungssteigerung | Deutliche Leistungssteigerung von Lithium-Ionen-Batterien von 30 % durch Beimischung von 10 % des neuartigen nanobeschichten Anoden-Materials |
|---|---|---|
| + | Drop-In-Technologie | Batterieaufbau und Fertigung müssen nicht verändert werden |
| + | Gesteigerte Sicherheit | Silumina Anodes™ verringert die Feuergefahr |
| + | Made in Germany | Keine Abhängigkeit von unsicheren Drittstaaten und teuren oder seltenen Rohstoffen |
| + | ESG-Konform | Kein umweltschädlicher Abbau in Ländern mit unzureichenden sozialen Standards |
| + | Zertifiziert | Prozess und Produkt sind Zertifiziert Grün, CO2 -reduzierte Herstellung |
| + | Günstiger | Elektroautos werden günstiger bei höherer Reichweite |

Der Begriff "Batterie" wurde aus der Militärsprache abgeleitet. Dort bezeichnet er mehrere Geschütze, die zusammen agieren. Das Wort lieh man sich, um ebenso meh-
rere galvanische Zellen, die zusammenwirken, zu bezeichnen. Streng genommen sind

also erst mehrere Batterien gemeinsam wirklich eine "Batterie". Der Name setzte sich aber nach und nach auch für einzelne Batteriezellen durch.
1800 entwickelt Alessandro Volta die erste Batterie der Welt,
bekannt als Volta'sche Säule

1800 1832 1896 1936 2023 Der Autopionier Robert Anderson baut den ersten "Elektrokarren". Es schaffte rund
12 km/h
Die Kleinste: Sie ist kleiner als ein Staubkorn und nur mit der Lupe erkennbar: ein internationales Forscherteam unter Federführung der TU Chemnitz hat einen Akkuprototypen im Submillimeter-Maßstab entwickelt, der Computerchips für etwa zehn Stunden mit Energie versorgen kann.
Älteste noch Strom liefernde Batterie der Welt läuft seit 180 Jahren: Seit 1840 liefert eine kleine Batterie Strom für die Klingel der Oxford
Electric Bell der Universität von Oxford. Glaubt man der Oxford University, so hat die elektronische Klingel bereits 10 Mrd. Mal geläutet.

In Deutschland werden jährlich etwa 65.000 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht.

Zwischen 1896 und 1939 wurden weltweit 565 Marken von Elektroautos registriert. Heute gibt es insgesamt weltweit rund 110 Automarken

Marktanteil E-Autos weltweit am Gesamtautomarkt ~1900 vs 2023


TU München haben das reichweitenstärkste Elektroauto der Welt entwickelt. Mit nur einer Akkuladung fuhr das Auto mehr als 2573 Kilometer.

Die Größte: Im kalifornischen Moss Landing (USA) steht der größte Batteriespeicher der Welt mit einer Leistung von 400 MW und einer Kapazität von 1600 MWh. Sie wird insbesondere zur Verbesserung der Netzstabilität genutzt.
15 Altech Advanced Materials AG | Geschäftsbericht 2023
Der globale Batteriemarkt durchlebt seit Jahren eine rasante Entwicklung. Die Nachfrage nach leistungsstarken und langlebigen Batterien steigt unaufhaltsam. Treiber sind einerseits die Transformation der Automobilindustrie hin zu batterieelektrischen Fahrzeugen und andererseits ein rasant steigender Bedarf an Energiespeicherlösungen für regenerative Energieerzeugung. Festkörperbatterien ermöglichen die Speicherung von Sonnen- und Windenergie, um sie bei Bedarf abrufen zu können und Stromnetze zu entlasten. So soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland, Europa aber auch weltweit weiter vorangetrieben werden. Ohne entsprechende Speicherlösungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien durch Wind und Solar sowie optimierte Batteriesysteme für die Elektromobilität sind die ambitionierten Ziele einer CO2 -Neutralität der EU bis 2050 nicht zu realisieren.
Mit dem wachsenden Bewusstsein für die Umweltauswirkungen von herkömmlichen Verbrennungsmotoren und strengeren Emissionsvorschriften wächst die Nachfrage für Elektrofahrzeuge. Dies führt auch zu einer steigenden Nachfrage nach leistungsfähigen Batterien mit hoher Energiedichte und schneller Ladekapazität. Technologische Fortschritte haben in den vergangenen Jahren bereits zu einer deutlich verbesserten Batterieleistung und Kostensenkungen geführt. Die Notwendigkeit für innovative Batterietechnologien ist jedoch aktuell größer denn je. Die Experten von McKinsey erwarten auch in den kommenden Jahren enorme Wachstumsraten sowie eine weiter steigende Nachfrage nach Batterie-Energiespeichersystemen. Bis 2030 sollten die Neukapazitäten auf 520 bis 700 GWh steigen, von 110 bis 140 GWh in 2023. Laut Benchmark Mineral Intelligence kommt es zudem ab 2026 zu einer deutlichen Angebotslücke für das übliche Graphit-Anodenmaterial, die nur durch anderes innovatives Anodenmaterial, wie das von Altech, geschlossen werden kann.
Aktuell wird der Batteriemarkt noch von Asien dominiert. Rund um den Globus entstehen derzeit aber zahlreiche neue Standorte für die Batterieproduktion sowie Unternehmen, die durch Forschung und Entwicklung neue Batterieprodukte auf den Markt bringen oder bisherige Methoden durch Innovationen verbessern. Aktuell stehen vor allem eine effizientere Produktion und die Verbesserung von Prozessen sowie alternative Batteriematerialien im Fokus der Entwicklung.
Mit ihren innovativen Produkten adressiert Altech die bestehenden Herausforderungen am Markt und bietet Unternehmen preisgünstige Lösungen für jene Probleme, mit denen die Industrie konfrontiert sind. Darüber hinaus wird Altech mit seinen aus lokalen Lieferketten gefertigten Produkten zur Unabhängigkeit der europäischen Industrie von asiatischen Herstellern beitragen.
Eine der größten Herausforderungen in der Batterieindustrie ist die begrenzte Lebensdauer von Lithium-Ionen-Batterien. Altech hat mit Silumina Anodes™ zur Beschichtung von Silizium ein Produkt entwickelt, das die Leistungsfähigkeit von Lithium-Ionen-Batterien um rund ein Drittel steigert und zudem die Lebensdauer von Batterien verlängern kann. Altech hat mit deutschen und US-amerikanischen Automobilherstellern sowie einem europäischen Batteriehersteller und einem US-amerikanischen Zulieferer für Batteriematerialien bereits umfangreiche NDAs geschlossen und wird erste Chargen des Produkts nach Inbetriebnahme der Pilotanlage in Schwarze Pumpe, Sachsen, 2024 ausliefern. Die Unternehmen zeigen großes Interesse am Erwerb kommerzieller Muster für ihre Test- und Qualifizierungsverfahren.

– Nachfrage Basisszenario
■ Operatives Angebot
■ Sehr wahrscheinliches Zusatzangebot
■ Wahrscheinliches Zusatzangebot
■ Mögliches Zusatzangebot
Für den industriellen Bereich der stationären Batterien haben Altech und Fraunhofer CERENERGY® entwickelt, eine Natriumchlorid-Festkörperbatterien, die vor der Kommerzialisierung steht. Ihr wichtigster Bestandteil ist Natriumchlorid, einfaches Kochsalz. Der Markt für Netzbatterien wächst enorm. Laut Bloomberg NEF hat die Energiespeicherung ein Potential von 620 Mrd. US-Dollar bis 2040, nach rund 5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2022. Bei dieser Art von Batterie kommen keine kritischen Rohstoffe wie Lithium und Kobalt zum Einsatz. Sämtliche Komponenten können aus Europa bezogen werden, wodurch Abhängigkeiten von Drittstaaten reduziert werden. Durch die Verwendung unkritischer Materialien trägt Altech dazu bei, den Einsatz von schädlichen Chemikalien zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Aufgrund der einfachen Rohmaterialien lassen sich CERENERGY®-Batterien auch einfach und ungefährlich recyceln. Altech arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung ihrer Batterietechnologien, um so noch effizientere und leistungsstärkere Energiespeicherlösungen zu schaffen, die eine nachhaltige Energieversorgung in verschiedenen Anwendungen gewährleisten und somit eine langfristige erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherstellen sollen.
Mitten auf der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen liegt der Industriepark Schwarze Pumpe (ISP), das größte Industriegebiet der Lausitz und eines der größten in Ostdeutschland. Auf einer Gesamtfläche von über 1.100 Hektar, inklusive Entwicklungs- und Erweiterungsflächen, sind derzeit über 120 Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten angesiedelt. Tendenz: weiter steigend. Die Region beheimatet zahlreiche namhafte Forschungseinrichtungen und genießt einen hervorragenden Ruf als Ausbildungszentrum für Ingenieure. Mit seiner zentralen Lage in der Lausitz und der Nähe zu Großstädten wie Berlin und Dresden ist der ISP auch für Altech der ideale Industriestandort. Auf der sächsischen Seite des Industrieparks hat Altech eine Fläche von 14 Hektar gekauft und sich eine Option auf weitere 60 Hektar gesichert. Dort plant das Unternehmen zukünftig die Produktion des leistungsstarken Anodenmaterials Silumina Anodes™ zur Steigerung der Leistung von Lithium-Ionen-Batterien, das primär in der Elektromobilität zum Einsatz kommen soll, sowie die Produktion der Natriumchlorid-Festkörperbatterie CERENERGY® für den stationären Betrieb mit einer geplanten Jahresproduktion von zuerst 120 MWh und künftig im Giga-Bereich.
Mit einem eigenen Wasserwerk, Industriekläranlagen, Energieerzeugung sowohl konventional als auch aus Erneuerbaren Energien wie Wind und Solar, Schienennetz und Abfallentsorgung sowie Dienstleistungen wie Werksfeuerwehr, Logistik, Labordienste und einem Industrieparkmanagement bietet der ISP alles aus einer Hand, was die entstehende Produktion von Altech in Sachen Infrastruktur benötigt. Seit den frühen 1990er-Jahren wandelt sich der Industriepark zunehmend von einem Energie- und Kohleveredelungsstandort zu einem hochmodernen und immer nachhaltiger werdenden Industriestandort für verschiedene Industrien wie Energie, Chemie, Batterie, Logistik und Elektrotechnik. Dabei wird sich das ehemalige Braunkohlerevier in den nächsten Jahren zu einem führenden Standort für nachhaltige Energie aus Sonne und Wind wandeln und Altechs Produktionswerke ausschließlich mit grünem Strom versorgen.

Ansicht des geplanten Werkes CERENERGY® in Schwarze Pumpe


Die Lausitz ist heute ein Schwerpunkt der europäischen Batterieproduktion und Hochtechnologie. Sie liefert wichtige Impulse für eine nachhaltige und tragfähige Industrie in Ostdeutschland und wirkt als Magnet für Innovationstreiber. Auch Altech profitiert von hohen Synergiepotenzialen durch die Nähe zu Zulieferern und anderen Unternehmen sowie der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und Dienstleistungen. Altech strebt einen geschlossenen Stoffkreislauf an, weshalb Lieferanten, Recyclingunternehmen und andere Dienstleister in unmittelbarer Nähe wichtig sind. Erste Früchte der Entwicklung in Schwarze Pumpe kann Altech bereits heute ernten. Unter anderem kann Deutschlands zweitgrößter Stromerzeuger LEAG aus dem Industriepark Schwarze Pumpe mit dem Bau seiner Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von sieben Gigawatt auch zukünftig die Produktionsanlagen von Altech beliefern.

Der Industriepark Schwarze Pumpe (ISP)

Mit CERENERGY® und Silumina Anodes™ gibt es zwei spannende Batterieprojekte, die die Altech Advanced Materials AG zur Kommerzialisierung führen will. Können Sie kurz die Chancen und Besonderheiten der Produkte erläutern?
Mit Silumina Anodes™ haben wir ein Anodenmaterial für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität entwickelt: Unser Batteriematerial ist deutlich leistungsfähiger als das bisher genutzte Graphit. Eine 10%ige Beimischung von Silumina Anodes™ führt zu einer rd. 30%igen Leistungssteigerung der Batterie. Dafür beschichten wir das Silizium mit einer hauchdünnen Keramikschicht, die das übliche Aufblähen und Zerbrechen der Siliziumpartikel verhindert. So werden die Batterien leistungsstärker, günstiger und kleiner.
Mit CERENERGY® kommerzialisieren wir zusammen mit unserem Joint-Venture-Partner, dem Fraunhofer Institut, eine Batterie für den stationären Betrieb.
"Diese Batterie kommt ohne kritische Stoe aus, sie besteht nur aus Kochsalz, Keramik und Nickel. Sie braucht keine zusätzlichen Aggregate, brennt nicht und hält etwa doppelt so lange wie eine Lithium-Ionen-Batterie. Dazu ist sie auch noch komplett recyclebar. Also die optimale Lösung zur Speicherung von grünem Strom aus erneuerbaren Energien."
Entwickelt wurde CERENERGY® von Ihrem Projektpartner Fraunhofer IKTS. Welche Rolle spielt die Altech Advanced Materials bei der Kommerzialisierung und der geplanten Produktion?
Das ist richtig. Tatsächlich basiert die CERENERGY®- Batterie auf einer Entwicklung, die bereits in den 1970ern begann. Die damals entwickelte Zebra-Batterie schaffte es jedoch nicht bis zu einer kommerziellen Anwendung. Vor mehr als acht Jahren nahm sich das Fraunhofer IKTS, das auf die Entwicklung keramischer Stoffe spezialisiert ist, der Technologie an und konnte bestehende Technologien signifikant verbessern, was eine Kommerzialisierung im industriellen Maßstab ermöglicht. Hier ging es einerseits um die Verbesserung der Batteriezelle an sich für eine höhere Leistung und Performance aber auch andererseits um spezielle Fertigungs- und Montageverfahren, insbesondere für das Festkörperelektrolyt. Da Altech bereits sehr eng bei
der Entwicklung von Silumina Anodes™ mit dem IKTS zusammengearbeitet hat und über das nötige Wissen in der Keramik, den Anforderungen einer industriellen Fertigung und der Finanzplanung verfügt, hat sich die Fraunhofer Gesellschaft für die Altech Gruppe als Joint-Venture-Partner entschieden. Wir sind nun der industrielle Umsetzer für diese bahnbrechende Entwicklung des IKTS und haben das Batteriedesign und die industrielle Produktion mit neuen Verfahren auf einen industriellen Maßstab skaliert für die geplante Produktion in Schwarze Pumpe. Die Altech-Gruppe ist mit einem Gesamtanteil von 75 % am Joint Venture der führende Partner.
Entscheidender Partner auf der Forschungs- und Entwicklungsseite im Projekt Simulina Anodes ist die Altech Batteries aus Australien. Sie ist der Entwickler der Beschichtungsmethode für das Silizium mit einer keramischen Schicht im Nanometer-Bereich. Die üblichen Erstladeverluste, die beim ersten Start einer Batterie entstehen und die Verunreinigungen über den Lebenszyklus hinweg, die die Batterieeffizienz mindern, sind schon lange bekannt und hinreichend erforscht. Das merkt ja auch jeder Handybenutzer nach ein paar Monaten, wenn die Akkulaufzeit sukzessive sinkt. Auch die Lösung der Probleme durch keramische Beschichtung war nicht neu und ist wissenschaftlich dokumentiert. Aber die Entwicklung eines industriellen Verfahrens, das kostengünstig und gleichzeitig mit einer gleichmäßig hohen Qualität die Partikel mit einer Schutzkeramik im Nanobereich überzieht, war die wirkliche Herausforderung, an der andere bisher gescheitert waren, insbesondere in Verbindung mit dem schwierigen Anodenmaterial Silizium. Auch bei diesem Projekt sind wir hier in Deutschland nun die Umsetzer in einem industriellen Maßstab in zwei Schritten, erstens mit der Pilotanlage, die jetzt in Betrieb genommen wird und zweitens der großen Anlage für 8000 Tonnen im Jahr. Hierfür haben wir ja schon im Dezember 2023 die Machbarkeitsstudie veröffentlicht.
Beide Projekte befassen sich mit Keramiken in Batterien. Beide Projekte werden von uns hier auf einen industriellen Maßstab hochtransformiert. Und in beiden Projekten arbeiten wir mit starken technologischen Partnern zusammen, mit denen wir gemeinsam durch kontinuierlich Forschung die Entwicklung vorantreiben, um so die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.


Rohstoffmangel und Lieferschwierigkeiten belasten nahezu die ganze Wirtschaft. Haben Sie denn schon Lieferungen und Rohstoffversorgung gesichert?
"Unsere beiden Entwicklungen haben einen ganz klaren Fokus auf Ressourcenschonung durch den Verzicht auf möglichst viel kritische Metalle und Stoe. Noch wichtiger ist, dass wir alle nötigen Rohstoe aus Europa mit kurzen und zuverlässigen Lieferketten beziehen."
Wir sind uns bewusst, dass Abhängigkeiten zu Drittstaaten deutlich verringert werden müssen, um die Versorgung möglichst autark zu gestalten. Die letzten Jahre haben uns eindrucksvoll gezeigt, wir fragil Lieferketten sind und wie stark Rohstoffpreise schwanken. Mit dieser klaren Fokussierung auf Europa mit klaren Umweltstandards und verbindlichen Rechtsrahmen können wir auch sozial- und arbeitsverträgliche Standards prüfen und einhalten. So werden wir das Nickel der CERENERGY®-Batterie aus Großbritannien beziehen. Das Nickel werden wir im Recyclingprozess auch komplett wieder zurückgewinnen und vollständig wiederverwenden. Salz ist kein Problem, das gibt es faktisch überall. Das Silizium für Silumina Anodes™ kommt von Ferroglobe, einem weltweit führenden Hersteller von metallurgischem Silizium aus Spanien. Aluminiumoxid als keramischer Rohstoff hat den kürzesten Weg: Es stammt ebenfalls aus Ostdeutschland.
Wo wollen Sie sich mit der gesamten Altech-Gruppe hinentwicklen?
Die großen Klammern unserer Aktivitäten sind keramische Industriestoffe und Beschichtungen mit dem Schwerpunkt Energie. Wir haben uns ganz bewusst auf das leistungssteigernde Anodenmaterial und die Festkörperbatterie konzentriert, die in Deutschland für Europa produziert werden sollen. Hier sehen wir den größten volkswirtschaftlichen Hebel und die besten Geschäftsaussichten für Altech.
Die Nutzenargumentation und die gesellschaftliche Notwendigkeit, in Sachen Energiewende voranzukommen, gepaart mit der Aussicht, autark in Europa – mit europäischen Rohstoffen – zu produzieren, stellen eine perfekte Grundlage dar. Die Funktionsfähigkeit unserer Produkte wurde im Labormaßstab bewiesen. Das Testwerk für CERENERGY® gibt uns Sicherheit, dass die Batterie auch im großen Maßstab voll einsatzfähig ist und ihre Vorteile wie erwartet ausspielt. Wenn wir nun in 2024 erste Test-Chargen von Silumina Anodes™ an die Batterie- und Automobilhersteller liefern, die bereits entsprechende Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnet haben, haben wir die volle Gewissheit, dass wir auf industriellem Maßstab liefern können. Dann planen wir die entsprechenden Werke zügig zu errichten. In Schwarze Pumpe sind dafür die Weichen gestellt.
Es ist völlig klar: Wir haben zwei Produkte, die einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen unterstützen, Wir haben zwei Schlüsseltechnologien, die verschiedene Marktsegmente abdecken, für die E-Mobilität und die Speicherung von grünem Strom. Silumina Anodes™ und CERENERGY® können in der Anwendung sprichwörtlich Millionen Tonnen CO2 einsparen und damit einen wichtigen Beitrag leisten, den erneuerbaren Energieträgern zum Durchbruch zu verhelfen.
Vor diesem Hintergrund muss natürlich auch das Produkt selbst und dessen Herstellungsprozess umweltfreundlich sein. Deshalb sind auch die Produktion, Rohstoffbeschaffung, die Lieferketten und die Wiederverwertung in der gesamten Planung auf Energie- und Rohstoffeffizienz getrimmt. Unsere Fabriken werden zu 100 % mit erneuerbarer Energie aus Sonne und Wind betrieben werden, die direkt vor Ort produziert werden. Unsere Maschinen sind teilweise Eigenentwicklungen mit einem höchstmöglichen Effizienzgrad. So sind die Brennöfen für die Batteriekeramik nicht nur effizienter als herkömmliche Modelle. Wir verzichten auch komplett auf die übliche Verbrennung mit Gas. Diese werden vollelektrisch betrieben und komplett emissionsfrei werden.

Auf unserem Produktionsgelände der CERENERGY®- Batterie werden wir auch unsere eigene Recyclinganlage haben. Hier werden Keramik und Salz vom Nickel getrennt. Das Metall kann dann zu 100 % wiederverwendet werden, da kein Rohstoffverbrauch in der Batterie während der Nutzung stattfindet. Das Salzgemisch ist auch nicht am Ende der Nutzungsdauer mit Abfallstoffen kontaminiert und kann deshalb industriell oder als Streusalz auf Straßen verwendet werden. Das entlastet nochmals die Umwelt.
"Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass Batterien in der Beschaung der Rohstoe, in der Produktion und am Ende des Lebenszyklus die Umwelt belasten. Wir werden das anders machen. Wie peilen eine echte Zero-Emission-Produktion vor Ort an."
Wie sieht der Entwicklungspfad dahin aus und was haben Sie bereits angestoßen?
Die Machbarkeitsstudie mit allen wichtigen Zahlen und ausführlichen Informationen rund um Silumina Anodes™ haben wir Ende 2023 veröffentlicht. Hier sind unsere Pläne detailliert dargelegt. Das Projekt ist auch Green-Bond-fähig. Dies belegt, dass das Projekt gerade für institutionelle Anleger, die einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeit haben, geeignet ist.
Wir haben das passende Grundstück in Schwarze Pumpe erworben. Dies ist groß genug, um beide Werke der ersten Ausbaustufe zu realisieren. Für ein weiteres unmittelbar angrenzendes Grundstück haben wir eine Kaufoption. Das würde uns erlauben, in einer weiteren Ausbaustufe in den Gigawattbereich vorzurücken. Die Bauanträge für die erste Produktionsstufe sind gestellt.
In 2024 werden wir zwei leistungsstarke Prototypen der CERENERGY®-Batterie mit einer Leistung von jeweils 60 Kilowattstunden fertig gestellt haben, die wir potentiellen Kunden aus der Energiebranche präsentieren können. Das Testwerk für Silumina Anodes™ wird auch nach der jetzigen Planung in 2024 seinen Betrieb aufnehmen und täglich ca. 120 KG des Anodenmaterial produzieren. Das geht dann an Batteriehersteller für eine Produktqualifizierung.
Ebenfalls angestoßen sind die Förderanträge auf Länderund Bundesebene aber auch bei der Europäischen Union. Aktuell gehen wir davon aus, noch in 2024 verbindliche Zusagen zu erhalten.
Wir sind heute zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Produkten im Herzen Europas am richtigen Platz. Entscheidend wird es sein, schnellstmöglich in die Produktion einzusteigen. Mit einer gesicherten Abnahme auf Basis der ersten Produktionsanlage werden wir dann die Produktion im Realbetrieb weiter optimieren können. Beide Projekte sind klar auf Skalierung ausgelegt. Weitere Produktionsstraßen können ohne Probleme in der ersten Ausbaustufe in beiden angedachten Werken installiert werden. Wenn absehbar ist, dass auch diese Kapazitäten schnell ausgebucht sind, müssen wir nicht auf Standortsuche gehen, sondern können nebenan die nächste Wachstumsstufe einleiten. Von der Marktseite spricht sehr viel für anhaltendes Wachstum: Der Ausbau der erneuerbaren Energien verlangt nach extrem hohen dezentralen Speicherlösungen. Die Autobranche tut alles, um die Reichweite zu erhöhen, die Lebensdauer der Batterien zu steigern und die Kosten der Batterien zu minimieren. Genau diese Bedürfnisse bedienen wir mit unseren Entwicklungen.
Um die Dekarbonisierung der Wirtschaft und Energieversorgung voranzutreiben und so den Klimawandel zu stoppen, braucht es Innovationen. Erneuerbare Energie muss gespeichert und die Effizienz in der Elektromobilität gesteigert werden. Sich immer mehr verknappende und seltene Rohstoffe, deren weltweiter Abbau die Umwelt belasten und unter teils prekären Bedingungen gefördert werden, müssen gegen ausreichend in Europa vorhandene Materialien ersetzt werden. Eine möglichst geschlossene Kreislaufproduktion ohne Abfälle und mit 100 % erneuerbarer Energie muss das Ziel sein. Die Altech-Gruppe kann hierfür mit ihren Technologien, Produktionsmethoden und Produkten einen großen Beitrag leisten.
Bereits Ende 2021 hat das norwegische unabhängige Zentrum für internationale Klima- und Umweltforschung, CICE-RO, die heute zu Standard & Poor's Global Ratings gehört, die geplanten Produktionsanlagen für Silumina Anodes™ als "Medium Green" eingestuft wurde. Diese positive Einschätzung von CICERO ermöglicht es Altech, zur weiteren Finanzierung des Projektes institutionelle Investoren mit Schwerpunkt auf nachhaltige Investments anzusprechen. Die abgegebene Einschätzung als "Green Bond Second Opinion" bestätigt die Eignung des Projektes für eine künftige Green-Bond-Finanzierung.

Altech wird 100 % regenerative Energiequellen aus der Region für die geplante Produktion von Silumina Anodes™ und CERENERGY® verwenden. Eine Kreislaufwirtschaft mit vollständigem Recycling für die Festkörperbatterie auf dem Firmengelände und optimierte Produktionsmethoden und eigens entwickelte Brennöfen, die voll elektrisch und ohne Einsatz von Erdgas betrieben werden, sind nur ein paar Beispiele für die konsequent energieeffiziente und ressourcenschonende Produktion von Altech. Bereits in der Planungsphase der Werke werden alle Prozesse darauf ausgerichtet, möglichst vollständig emissionsfrei und CO2 -neutral zu sein.
Eine Bewertung des CO2 -Fußabdrucks der geplanten Anlage ergab, dass beschichtetes Siliziumanodenmaterial im Vergleich zur herkömmlichen Lithium-Ionen-Batterietechnologie zu einer erheblichen Verringerung der CO2 -Emissionen einer Batterie beitragen kann: Wird bei der Nutzung einer Graphitanode wie geplant 10 % beschichtetes Silizium in einer Batterieanode verwendet, könnten sich die CO2 -Emissionen um ca. 35 % verringern. Damit kann die Beschichtungstechnologie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des CO2 -Ausstoßes im Rahmen der Dekarbonisierung der Energiewirtschaft und des Transportsektors beitragen.

Nachhaltiges Wirtschaften und das Berücksichtigen von ethischen, sozialen und ökologischen Aspekten (ESG-Kriterien) spielt für den langfristigen Unternehmenserfolg von Altech eine entscheidende Rolle. Die Beschäftigten bei Altech übernehmen täglich Verantwortung gegenüber Stakeholdern und halten sich an geltende Gesetze und Bestimmungen. Altech hat Richtlinien und klare Erwartungen, wie sich Mitarbeiter rechtlich korrekt, ethisch und sozial verhalten sollen. Ein sicheres Arbeitsumfeld, in dem sich Mitarbeiter wohlfühlen, hat für Altech hohe Priorität. Altech hat ein Whistleblower-System eingeführt, in dem Mitarbeiter anonym unangemessene Verhaltensweisen oder Praktiken melden können. Offenlegungspflichtige Angelegenheiten werden so schnell wie möglich untersucht und mit Sensibilität und Fairness behandelt.
In der Region um den Industriestandort Schwarze Pumpe werden perspektivisch 3.000 bis 4.000 Fachkräfte in den nächsten Jahren gesucht. Zusammen mit anderen Unternehmen, den umliegenden Gemeinden, starken Partnern wie der Agentur für Arbeit in Cottbus und Bautzen sowie der Wirtschaftsförderung Sachsen und weiteren Partnern der Region hat Altech die Initiative PROFISP (Projekt Fachkräfte Industriedreieck Schwarze Pumpe) ins Leben gerufen. Ziel von PROFISP ist es, in den nächsten Jahren durch gezielte soziale und gesellschaftliche Maßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Attraktivität der Region für potenzielle Fachkräfte erhöht wird. Dazu gehört die Etablierung einer Willkommenskultur durch die Schaffung des entsprechenden Wohnraums, Kitas und Betreuungsplätze, Verbesserungen der Infrastruktur, aber auch die Stärkung des kulturellen Angebotes und der Ausbau des Vereinswesens. Altech ist sich bewusst, dass gute Fachkräfte auch ein stabiles und ansprechendes Umfeld für Ihre Familien erwarten. Deshalb ist es für Altech selbstverständlich, die Attraktivität der Region nicht nur durch spannende und zukunftssichere Arbeitsplätze aufzuwerten, sondern auch das unmittelbare Umfeld aktiv mitzugestalten und sich einzubringen. Altech plant unter anderem Werkswohnungen für zukünftige Angestellte und setzt sich für die Sanierung einer alten Ingenieurschule ein, in der potenzielle Arbeitnehmer auf die neu benötigten Berufsbilder, wie bspw. Industriekeramiker, ausgebildet werden sollen.
Die Aktie von Altech hat sich 2023 sehr positiv und deutlich überdurchschnittlich zum Gesamtmarkt entwickelt. Während der Deutsche Aktienindex (DAX) 2023 um 20,3 Prozent stieg und auch die Nebenwerte-Indizes MDAX und SDAX sowie der Technologiewerte-Index TecDAX binnen Jahresfrist deutliche Kursgewinne erzielen konnten, belief sich der Wertzuwachs der Altech-Aktie auf 119 Prozent. Nach einem Schlusskurs von 3,84 EUR 2022 lag der erste Kurs 2023 an der Börse Frankfurt bei 3,74 EUR. Ihren Jahrestiefstkurs (Intraday) hatte die Aktie am 15. Februar 2023 mit 3,70 EUR. Der Jahreshöchstkurs (Intraday) wurde mit 17,50 EUR am 16. Juni 2023 erreicht. Zum Jahresende notierte die Aktie bei 8,40 EUR. Die Marktkapitalisierung zum Periodenstichtag lag bei 63,35 Mio. EUR. Seit dem 14. Juli 2023 sind die 2.825.000 Aktien mit der ISIN DE000A31C3Y4 von Altech zudem auch im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Börse, Xetra, handelbar. Für die verbleibenden 4.237.500 Aktien mit der ISIN: DE000A-31C3Z1 und 480.000 Aktien mit der ISIN: DE000A3EX2C1, die zusammen das gesamte Grundkapital von 7.542.000 EUR ausmachen, wird derzeit ein Wertpapierprospekt erstellt, um diese ebenfalls in den Börsenhandel einbeziehen zu können. Das vergangene Börsenjahr war hauptsächlich geprägt von hoher Inflation, einer schwachen Weltwirtschaft sowie sinkenden Strom- und Energiepreisen. Zudem sorgte der Ausblick auf eine sich verbessernde Weltwirtschaft für positive Impulse an den Aktienmärkten.
2023 wurden an allen deutschen Börsenplätzen insgesamt rund 1,1 Mio. Altech-Aktien gehandelt. Durchschnittlich wurden täglich 3.917 Altech-Aktien an allen Börsenplätzen gehandelt. Das durchschnittliche Handelsvolumen pro Tag lag bei 39.594 EUR.

| ISIN | DE000A31C3Y4, DE000A3EX2C1 und DE000A31C3Z1 |
|---|---|
| Segment / Börsenplatz | Börse Frankfurt (Regulierter Markt – General Standard), Xetra |
| Anzahl Aktien | 7.542.500 davon börsengehandelt ISIN: DE000A31C3Y4: 2.825.000 nicht börsengehandelt: ISIN: DE000A31C3Z1: 4.237.500 sowie ISIN: DE000A3EX2C1: 480.000 |
| Streubesitz | 20,00 Prozent |
| Jahreseröffnungskurs am 02.01.2023 | EUR 3,74 |
| Jahreshöchstkurs (Intraday) | EUR 17,50 |
| Jahrestiefstkurs (Intraday) | EUR 3,70 |
| Jahresschlusskurs am 29.12.2023 | EUR 8,40 |
| Marktkapitalisierung am 31.12.2023 | TEUR 63.35 |
| Designated Sponsor | mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank |
Im März 2023 hat Altech bekannt gegeben, dass die im Februar 2023 ausgegebene Nullkupon-Wandelschuldverschreibung mit abgetrenntem Optionsschein im Gesamtnennbetrag von bis zu 3.531.250,00 EUR vollständig gezeichnet wurde. Die Schuldverschreibungen werden am 31. Juli 2027 ("Fälligkeitstag") zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgekauft und entwertet worden sind. Die Optionsscheine haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2027 ("Verfalltag"). Die Ausgabe der Wandelanleihe dient dem weiteren Finanzierungsbedarf der Gesellschaft, insbesondere werden die Mittel verwendet für den Bau der Pilotanlage für das Anodenbeschichtungsmaterial Silumina Anodes™ sowie für die Natriumchlorid-Festkörperbatterie CERENERGY®.
Altech hat im Dezember 2023/Januar 2024 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 3,6 Mio. EUR durch die Ausgabe von 480.000 Aktien aus genehmigtem Kapital erfolgreich durchgeführt. Der Bezugspreis pro Aktie lag bei 7,60 EUR je neue Aktie.
Das Informationsbedürfnis des Kapitalmarktes hat für Altech hohen Stellenwert. Altech informiert durch Corporate News und Ad-hoc-Mitteilungen fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und veröffentlicht Halbjahres- und Jahresfinanzberichte. Zudem führt Altech zahlreiche Gespräche mit Investoren, Journalisten und Analysten und tritt auch im Rahmen von Kapitalmarktkonferenzen zunehmend mit internationalen Investoren in den Dialog. Die Gesellschaft hat unter anderem im November 2023 am Deutschen Eigenkapitalforum in Frankfurt am Main teilgenommen, eine der führenden Kapitalmarktkonferenzen in Deutschland.
Ausführliche Informationen zum Unternehmen und zur Aktie stehen auf der Unternehmenswebsite: www.altechadvancedmaterials.com zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2023 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert.
Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Altech Advanced Materials AG ("AAM") eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Die Kommunikation zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat gestaltete sich reibungslos.
Die wesentlichen Ereignisse im Geschäftsjahr 2023, bei denen auch der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Zuständigkeiten involviert war, waren die folgenden:
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 6. Februar 2023 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. August 2022 unter TOP 6 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsund/oder Wandelanleihen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 7.006.250,00 EUR Gebrauch zu machen und Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 3.531.250,00 EUR, eingeteilt in bis zu 3.531.250 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von 1,00 EUR je Teilschuldverschreibung auszugeben, bei der jeder Bezieher der Wandelanleihe für je 1,00 EUR Nennbetrag zusätzlich ein von der Wandelanleihe abgetrenntes Optionsrecht ohne Nennbetrag erhält, das zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausgabebetrag bzw. Bezugspreis von 1,00 EUR je Aktie, oder nach Wahl des Vorstands der Emittentin, zu einem Barausgleich berechtigt (zusammen die "Nullkupon-Wandelanleihe"). Der Vorstand wird von dem vorgenannten Wahlrecht zum Barausgleich insbesondere Gebrauch machen, sofern und soweit er nicht zu einer Lieferung von Aktien auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt ist. Das betrifft Optionsscheine, die zum Bezug von 56.250 Aktien berechtigen.
Die Nullkupon-Wandelanleihe wurde den Aktionären der Gesellschaft zur Zeichnung zu einem Bezugspreis, der dem Ausgabebetrag von 100 % des jeweiligen Nennbetrags je Schuldverschreibung entsprach, damit einem Betrag von 1,00 EUR je Schuldverschreibung angeboten.
Die Nullkupon-Wandelanleihe hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2027.
Die Nullkupon-Wandelanleihe wurde vollständig gezeichnet und im Februar 2023 ausgegeben.
In 2022 erwarb die Altech Industries Germany GmbH ("AIG") ein ca. 14 Hektar großes Industriegelände im Industriepark Schwarze Pumpe in der Gemeinde Spreetal, Sachsen, Deutschland, für rund 1,3 Mio. EUR. AIG ist eine 25%ige Tochtergesellschaft von Altech Advanced Materials AG ("AAM"); 75 % werden von der Altech Batteries Ltd., Australien, ("ATB") gehalten. Das Grundstück war ursprünglich für das 10.000 tpa Silumina Anode Projekt vorgesehen. Nach der Fertigstellung des Layouts und der Planung werden jedoch nur 5,5 Hektar für das Silumina-Anodes-Projekt benötigt. Daher wurde der verbleibende Teil des Geländes von der AIG an die Altech Batteries GmbH ("ABG") verkauft. Die ABG ist ein Joint-Venture-Unternehmen im Besitz der Altech Energy Holdings GmbH ("AEH"; 75 %) und des Fraunhofer IKTS (25 %). AEH wiederum ist eine 25%igen Tochtergesellschaft von AAM und 75 % ATB. ABG wird das Teilgrundstück von 8,5 ha, das einen Wert von rund 800 TEUR hat, für das 120 MWh pa CERNERGY® Batterieprojekt nutzen.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Verkauf dieser Teilfläche beschäftigt und ihm mit Beschluss vom 29. März 2023 zugestimmt.
Nach § 5 der Satzung der AAM ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. August 2027 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 3.531.250,00 EUR

durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 7. Februar 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Unternehmen, das nach § 186 Abs. 5 AktG ein mittelbares Bezugsrecht durchführen darf, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. November 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 7.062.500,00 EUR um 480.000,00 EUR auf 7.542.500,00 EUR durch Ausgabe von 480.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, voll gewinnberechtigt.
Im Umfang von 240.000 Aktien wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, um den Inhabern von Wandelanleihen (ISIN DE000A30V6D9) und den Inhabern von Optionsscheinen (ISIN DE000A30V6E7) der Gesellschaft aus der im Februar 2023 begebenen Nullkupon-Wandelanleihe 2023/2027 mit abgetrenntem Optionsschein 2023/2027 ein Bezugsrecht auf Neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es Ihnen nach Ausübung der Wandelanleihe respektive nach Ausübung des Optionsrechts gemäß den Wandelanleihe- und Optionsscheinbedingungen der Nullkupon-Wandelanleihe 2023/2027 mit abgetrenntem Optionsschein 2023/2027 zustünde.
Die Neuen Aktien wurden den Bezugsberechtigten der Gesellschaft zum mittelbaren Bezug im Verhältnis 29:1 (neunundzwanzig bestehende Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie) zum Bezugspreis von 7,60 EUR ("Bezugspreis") pro Neuer Aktie angeboten. Die Kapitalerhöhung wurde vollständig gezeichnet und am 23. Januar 2024 im Handelsregister eingetragen. Damit war die Kapitalerhöhung durchgeführt.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Dezember 2023 ein "Virtual Option Program 2023" ("VOP") für die AAM aufgelegt. Das Programm hat ein maximales Volumen von 5,0 Mio. EUR. Es handelt sich hierbei letztlich um lohnsteuerpflichtige Bonuszahlungen, welche in Aktien oder in bar und Aktien ausbezahlt werden. Die Barkomponente soll der Entrichtung der anfallenden Lohnsteuer dienen, da die Aktien nach Zuteilung (Vesting) noch einem zweijährigen Lock-Up unterliegen. Es liegt im freien Ermessen des Vorstands das VOP der AAM nur in Aktien oder gemischt in Aktien und Barzahlung zu erfüllen.
Das VOP ist auch für die Incentivierung der Mitglieder des Vorstandes der AAM gedacht. Im Zuge dessen hat der Aufsichtsrat am selben Tag ein neues Vergütungssystems beschlossen, welches auch die Einführung eines langfristigen Anreizsystems, welches Aktionärsinteressen berücksichtigt, beinhaltet. Das neue Vergütungssystem soll mit dem Beginn des Tages der Hauptversammlung, der dieses (neue) Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt wird, Geltung entfalten. Die gemäß dem VOP den Mitgliedern des Vorstandes zugeteilten Beträge stehen daher unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung über die Billigung dieses Vergütungssystems durch die Hauptversammlung der Gesellschaft.
Es fanden im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sechs per Video-Konferenz abgehaltene Sitzungen des gesamten Aufsichtsrats statt. Sechs Beschlussfassungen erfolgten im Umlaufverfahren.
Der Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse gebildet, nämlich den Prüfungsausschuss und den Industrieausschuss. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2023 zwei Sitzungen abgehalten, davon eine zusammen mit dem Gesamtaufsichtsrat. Der Industrieausschuss hat im Geschäftsjahr 2023 zwei Sitzungen abgehalten, welchen jeweils auch der Gesamtaufsichtsrat beiwohnte. Im Industrieausschuss wurden primär die Entwicklungen und Fortschritte der beiden Projekte Silumina Anodes™ in der AIG und cerenergy in der ABG diskutiert.
Im Einzelnen wurden vor dem Hintergrund der Lage der Gesellschaft neben den oben bereits erwähnten Themen insbesondere folgende Themen eingehend erörtert:
Im Berichtszeitraum hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu folgenden zustimmungspflichtigen Geschäften nach dem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte erteilt, zu dem der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilen musste:
Zu der Durchführung der Kapitalmaßnahmen hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit seine Zustimmungen erteilt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben zuletzt im März 2024 gemeinsam eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht worden ist.
Mitglieder des Vorstands sind wie im Vorjahr Herr Hansjoerg Plaggemars, Herr Ignatius Tan und Herr Uwe Ahrens. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2022 wurden die Vorstandsbestellungen von Ignatius Tan, Uwe Ahrens und Hansjoerg Plaggemars bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt auf Basis des Aufsichtsratsbeschlusses vom 14. Juli 2020 jeweils einzeln.
Mitglieder des Aufsichtsrates sind im gesamten Geschäftsjahr 2023 und gegenwärtig, also zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts:
Herr Dr. Burkhard Schäfer (Vorsitzender) Herr Wilko Stark (stellvertretender Vorsitzender) Herr Dieter Rosenthal Herr Werner Klatten Herr Nikolaus Graf Lambsdorff
Die Wiederwahl von Herrn Dr. Schäfer, Herrn Wilko Stark, Herrn Dieter Rosenthal, Herrn Werner Klatten und Herrn Nikolaus Graf Lambsdorff durch die Hauptversammlung vom 8. August 2023 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2028 endende Geschäftsjahr beschließen wird. In der Sitzung des Aufsichtsrats 17. Oktober 2019 wurde Herr Dr. Schäfer zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt, der diese Funktion auch während des gesamten Geschäftsjahres 2023 ausübte.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss sowie für den Lagebericht des Geschäftsjahres 2023 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung vom 8. August 2023 zum Abschlussprüfer gewählte RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt.
Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat am 2. Oktober 2023 mitgeteilt, dass ein Teilbetrieb der bisherigen RSM GmbH in Folge eines Spaltungsvertrags im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Nexia GmbH Wirtschafts-

prüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft übergegangen ist, wozu auch das bestehende Auftragsverhältnis mit der Gesellschaft besteht.
Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht sowie den Vergütungsbericht 2023 der Altech Advanced Materials AG geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen erteilt. Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vergütungsbericht sowie der Prüfungsbericht wurden dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vergütungsbericht der Altech Advanced Materials AG zum 31. Dezember 2023 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit dem Abschlussprüfer eingehend in der Bilanzsitzung erörtert und stimmt auf der Grundlage der umfassenden Auskünfte des Abschlussprüfers den Prüfungsergebnissen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Vergütungsberichts der Altech Advanced Materials AG zum 31. Dezember 2023 sind keinerlei Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung am 15. April 2024 nach eingehender Prüfung den vom Vorstand zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.
Es wurde gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ein Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk lautet wörtlich:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Abhängigkeitsbericht und der diesbezügliche Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat zugeleitet worden. Der Aufsichtsrat hat beide Berichte geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat, bei der sich keine Beanstandungen ergeben haben, sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seine Tätigkeit und sein Engagement für die Gesellschaft.
Frankfurt am Main, den 15. April 2024
Der Aufsichtsrat
gez. Dr. Burkhard Schäfer als Vorsitzender des Aufsichtsrats für den Aufsichtsrat

| 32 | Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 |
|---|---|
| 56 | Bilanz zum 31. Dezember 2023 |
| 58 | Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 |
| 59 | Kapitalflussrechnung für 2023 |
| 60 | Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 |
| 61 | Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 |
| 72 | Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 |
| 75 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers |
Die Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main, ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (nachfolgend auch "AAM" oder die "Gesellschaft"). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 118874 registriert und hat ihren Sitz in der Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg.
Die Gesellschaft ist im Regulierten Markt im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Kennnummer ISIN DE000A31C3Y4 mit 2.825.000 nennwertlosen, auf den Namen lautenden Stückaktien gelistet. Neben den börsennotierten Aktien sind 4.237.500 Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A31C3Z1 und 480.000 Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A3EX2C1 und somit insgesamt 4.717.500 auf den Namen lautende Stückaktien der Altech Advanced Materials AG noch nicht zum Handel im Regulierten Markt zugelassen. Die letzteren, 480.000 Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A3EX2C1, wurden mit Wirkung zum 23. Januar 2024 ausgegeben, sodass das gezeichnete Kapital (Grundkapital) zum Bilanzstichtag EUR 7.062.500,00 betrug und erst nach dem Bilanzstichtag mit Eintragung der Kapitalerhöhung im zuständigen Handelsregister am 23. Januar 2024 um EUR 480.000,00 auf EUR 7.542.500,00 erhöht wurde.
Die Gesellschaft gilt zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.

Die Altech Advanced Materials AG (AAM) ist eine börsennotierte Holdinggesellschaft, die Investitionen in Kapital- und Personengesellschaften tätigt, welche ein gutes Chance-/Risiko-Profil darstellen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Rohstoffgewinnung und -verarbeitung, Chemie, Herstellung aller Arten von Verpackungs- und Papierprodukten sowie deren Vertrieb. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft zwei 25 %-Beteiligungen an der Altech Energy Holding GmbH ("AEH") sowie der Altech Industries Germany GmbH ("AIG"). Die AAM beabsichtigt dadurch, am Markt für Lithium-Ionen für die Elektromobilität durch mit hochreinem Aluminiumoxid im Nanometerbereich beschichtetes Anodenmaterial – Silumina Anodes™ – sowie über die Beteiligung der AEH an der Altech Batteries GmbH ("ABG") im Bereich der Festkörperbatterien für den stationären Batterieeinsatz zur Speicherung grüner Energie mit – CERENERGY® – zu partizipieren.
Die Beteiligungen der AAM sind beide in der Startup-Phase und benötigen weiterhin Kapital, um den operativen Geschäftsbetrieb aufzubauen. Ein Mittelrückfluss aus den Beteiligungen wird erst mittelfristig erwartet. Die Unternehmenssteuerung findet auf Basis einer monatlichen integrierten Planungsrechnung bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Cashflow-Berechnung statt. Als wesentliche Kennzahlen und bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren sind die Liquiditätsentwicklung sowie das Jahresergebnis zu nennen.
Die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 war von wirtschaftlicher Stagnation und rückläufigen, aber hohen Inflationsraten geprägt. Dies wurde hauptsächlich durch die Folgen der Energiepreiskrise verursacht, die zu massiven Kaufkraftverlusten führte und den privaten Konsum schwächte. Auch die geringe Weltwirtschaftsdynamik und geopolitische Spannungen spielten eine Rolle. Laut ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang des BIP 0,1 Prozent.
Die Investitionsentwicklung schwächte sich ab, während der private Konsum sich auf niedrigem Niveau stabilisierte. Optimistischere Stimmungsindikatoren deuten auf eine leicht positive Zukunftssicht von Unternehmern und Haushalten hin, jedoch bleiben Risiken aufgrund weltwirtschaftlicher Schwächen, geopolitischer Krisen und fiskaler Unsicherheiten bestehen.
Die weltweite Industriekonjunktur bleibt schwach aufgrund ungünstiger Finanzierungsbedingungen und gedämpfter globaler Nachfrage. Die Industrieproduktion im September expandierte nur geringfügig. Einkaufsmanagerindizes in wichtigen Absatzmärkten lagen im November unter der Wachstumsschwelle. Der Welthandel zeigte im September leichte Zuwächse, fiel jedoch im Oktober laut dem RWI/ISL-Containerumschlag-Index. Prognosen internationaler Organisationen deuten auf eine verhaltene Erholung hin, mit geringem Anstieg des Welthandels und unterdurchschnittlichem Wachstum des Welt-BIPs bis 2024. Der Euroraum könnte sich leicht erholen, aber insgesamt bleiben die weltwirtschaftlichen Aussichten verhalten. Für Deutschland rechnet das ifo-Institut im Rahmen seiner Konjunkturprognosen preisbereinigt mit einem leichten Wachstum des BIP 2024 in Höhe von 0,9 Prozent, für 2025 mit einem weiteren Wachstum von 1,3 Prozent.
Trotz hoher Inflation und hoher Leitzinsen, anhaltender geopolitischer Konflikte und kriegerischer Auseinandersetzungen in der Ukraine und Nahost, konnten die Aktienmärkte im Jahr 2023 deutlich zulegen. Der DAX-Index schloss zum Jahresende 2023 bei 16.752 Punkten und stand damit gut 20 Prozent höher als zu Jahresbeginn, was er im Wesentlichen einer Ende Oktober einsetzenden Jahresendrally zu verdanken hatte. Der Deutsche Leitindex blieb auch im Januar 2024 weiterhin im

Aufwind und beendete den Handelsmonat bei rund 16.904 Punkten. Ob und wie sich die Entwicklung des DAX auf dem Rekordniveau auch im Verlaufe des Jahres 2024 weiter behaupten kann, wird wesentlich von der weiteren Entwicklung der Leitzinsen und der Inflationsraten, aber auch von etwaigen weiteren (geo)politischen Großereignissen (wie z.B. weitere kriegerische Auseinandersetzungen aber auch die Präsidentenwahl in den USA) abhängen. Die Grundstimmung ist hier zunächst, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Aussicht auf niedrigere Zinsen, optimistisch.
Ebenso wie der DAX konnte der MDAX das Jahr 2023 mit einem Plus beenden (+ 8 %) und schloss bei 27.137,30 Punkten. Noch besser entwickelten sich die US-Kapitalmärkte. Der Technologieindex Nasdaq 100 verbuchte ein Plus von rund 53 Prozent und profitierte maßgeblich von der aufkommenden Begeisterung für das Thema Künstliche Intelligenz.
Im gesamten Jahr 2023 stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Durchschnitt um 5,9 Prozent im Vergleich zu 2022. Damit fiel die Inflationsrate gegenüber dem Vorjahr, als die Inflationsrate 6,9 Prozent betrug, geringer aus. Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Dr. Ruth Brand, betonte, dass die Inflationsrate von knapp 6 Prozent immer noch hoch sei, auch wenn sie unter dem historischen Höchststand von 2022 liegt. Besonders deutlich verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 Nahrungsmittel. Im Dezember 2023 erhöhte sich die Inflationsrate gegenüber dem Vorjahresmonat auf +3,7 Prozent, verstärkte sich also zum Jahresende, nachdem sie in den vorangegangenen Monaten rückläufig gewesen war. Die Entwicklung der Inflationsrate in 2023 war wie im Vorjahr auch getragen von Sondereffekten durch die Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen. So milderten Entlastungsmaßnahmen z.B. die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 wie bereits im Vorjahr teilweise ab.
Im aktuellen Jahr rechnen Ökonomen und Forscher mit einer deutlichen Abschwächung der Inflation. Das ifo-Institut sagt beispielsweise für 2024 eine Inflationsrate von 2,2 Prozent in Deutschland voraus. Die Bundesbank geht davon aus, dass die Inflation im gleichen Jahr um mehr als die Hälfte auf 2,7 Prozent zurückgehen wird. Bundesbankpräsident Joachim Nagel äußerte die Erwartung, dass die deutsche Wirtschaft ab Anfang 2024 wieder einen Expansionskurs einschlagen und allmählich an Fahrt gewinnen wird. Diese Prognosen führen auch zu Diskussionen über die Zinspolitik der Notenbanken. Laut einer Umfrage von Bloomberg unter Ökonomen plant die Europäische Zentralbank in diesem Jahr vier Zinssenkungen, da die Inflation schneller als bisher angenommen zurückgeht. Der Beginn der Zinssenkungen um jeweils 25 Basispunkte wird für den Monat Juni 2024 erwartet.
Die aktuelle wirtschaftliche Flaute spiegelt sich im Arbeitsmarkt wider. Die Zahl der Arbeitslosen lag demzufolge im Dezember 2023 bei 2,637 Millionen Menschen und somit bei rund 5,7 Prozent. Damit waren knapp 31.000 Menschen mehr gegenüber dem Vormonat arbeitslos gemeldet und rund 183.000 Menschen mehr gegenüber dem Vorjahr (Dezember 2022) (WirtschaftsWoche). Frühindikatoren deuten auf eine insgesamt schwache Beschäftigungsdynamik hin. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat laut dem ifo-Beschäftigungsbarometer leicht abgenommen, insbesondere bei Neueinstellungen. In der Industrie stieg der Ifo-Beschäftigungsbarometer jedoch wieder an, nach sieben aufeinanderfolgenden Rückgängen. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer zeigt eine Zunahme der Arbeitslosigkeit, aber die Beschäftigungsaussichten bleiben leicht positiv. Die Zahl der offenen Stellen blieb im dritten Quartal mit 1,7 Mio. unverändert hoch. Eine Besserung der wirtschaftlichen Lage wird frühestens im Frühjahr 2024 erwartet, wenn die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt.
Im Euroraum hat sich aufgrund der ungünstigen Reallohnentwicklung die Konsumnachfrage der privaten Haushalte abgeschwächt. Der Energiepreisschock des Vorjahres belastet weiterhin die Industriekonjunktur. Die gesamtwirtschaftliche Produktion blieb vom vierten Quartal 2022 bis zum dritten Quartal 2023 weitgehend unverändert. Die Arbeitsmärkte sind weiterhin angespannt aufgrund der demografisch bedingten Verknappung des Arbeitskräfteangebots. Die Inflationsrate sank auf 2,4 Prozent im November 2023 und lag damit knapp über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum im Euroraum wurden leicht nach unten korrigiert, auf 0,5 Prozent im Jahr 2023, auf 1,0 Prozent im Jahr 2024 und 1,5 Prozent im Jahr 2025.
Die USA überraschen durch eine robuste Konjunktur, unterstützt durch die Konsumausgaben der privaten Haushalte und eine äußerst expansive Fiskalpolitik mit einem Haushaltsdefizit von 7,4 Prozent des BIP im Jahr 2023. Die Inflationsrate bleibt über 3 Prozent.

China überdeckt die strukturelle Immobilienkrise mit staatlichen Stimulierungsmaßnahmen, was zu einem beschleunigten Wirtschaftswachstum im dritten Quartal führte. Im Gegensatz zu den meisten Volkswirtschaften gibt es in China keinen nennenswerten Verbraucherpreisanstieg.
Insgesamt wird erwartet, dass das weltweite Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent im Jahr 2023 auf 2,0 Prozent im Jahr 2024 und 2,3 Prozent im Jahr 2025 zurückgeht.
Höchster Stand seit 22 Jahren: Die US-Notenbank Fed (Federal Reserve System) setzte nach einer Zinspause im Juni 2023 ihre Serie von elf aufeinanderfolgenden Zinserhöhungen seit März 2022 fort. Ab dem 27. Juli 2023 erhöhte die Zentralbank der Vereinigten Staaten den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent (Federal Funds Rate-Zinsspanne von 5,25 bis 5,5 Prozent). Diese Maßnahme erfolgte als Reaktion auf die zwar rückläufige, aber immer noch hohe Inflation im Land. Anfang März 2023 kam es zum Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) und der Signature Bank, die unter anderem aufgrund der rasch gestiegenen Zinsen in Schwierigkeiten gerieten. Seither hat die US-Notenbank viermal nacheinander auf eine Änderung des Leitzinses verzichtet. Im Rahmen der Pressemitteilung des geldpolitischen Ausschusses vom 31. Januar 2024 hat die Fed verlautbaren lassen, dass diese eine Reduktion des Zielbandes nicht für angemessen erachte, solange sich die Inflationsrate nicht nachhaltig in Richtung 2 Prozent bewege.
Ebenso wie das Jahr 2022 war auch das Jahr 2023 im Euroraum aus geldpolitischer Sicht zunächst geprägt von Leitzinserhöhungen. Nach zehn aufeinanderfolgenden Zinserhöhungen hat die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß dem geldpolitischen Beschluss vom 26. Oktober 2023 beschlossen, den Leitzins (Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft) unverändert zu lassen. Damit bleibt der seit dem 20. September 2023 festgelegte Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft im Euroraum bei 4,5 Prozent bestehen. Diese Entscheidung hält den Leitzins auf dem höchsten Niveau seit den frühen 2000er Jahren. Auch im Januar 2024 hat die EZB den Leitzins zum dritten Mal hintereinander bei 4,5 Prozent belassen. Mit der anhaltenden Zinspause reagierte die EZB auf den Rückgang der Inflation und die trüben Konjunkturaussichten im Euroraum. Kurzfristig ist noch nicht von einer Zinssenkung auszugehen, etwaige Zinssenkungen werden ab Juni 2024 erwartet.
Im Dezember 2023 betrug der Wechselkurs des Euro im Durchschnitt rund 1,09 US-Dollar, was einem Anstieg von etwa 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Zu dieser Zeit war ein Euro ungefähr 1,06 US-Dollar wert.
Im Berichtszeitraum hat der Euro sich gegenüber weiteren relevanten Währungen uneinheitlich entwickelt: Während sich der Schweizer Franken um knapp 6 Prozent auf 0,9260 CHF/EUR und das Britische Pfund sich um 2 Prozent auf 0,8691 GBP/EUR verteuerten, gewann der Euro gegenüber dem Australischen Dollar um 3,6 % auf 1,6263 AUD/EUR und gegenüber dem Kanadischen Dollar um 1,4 Prozent auf 1,4642 CAD/EUR.
Bis 2030 sollen nach Angaben der Bundesregierung mindestens 80 % des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. In 2022 lag dieser Wert bei lediglich 46,2 %. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) ist daher ein deutlich beschleunigter Ausbau der Wind- und Solarenergie beschlossen worden. Ein Problem besteht jedoch darin, dass dadurch ceteris paribus die Diskrepanz zwischen dem Stromangebot und der -nachfrage weiter zunimmt. Gerade zu Abend- und Nachtzeiten wird dabei ein signifikanter Engpass der erneuerbaren Energien deutlich, was sich in der dunkleren, sonnenärmeren Jahreszeit insgesamt noch verschärft. Zugleich steht in Spitzenzeiten in der Regel grüne Energie im Überfluss zur Verfügung, die bislang aufgrund fehlender Netz- und Batteriekapazitäten nicht weitergeleitet bzw. gespeichert werden kann.
Neben der Anwendung im Umfeld regenerativer Energiequellen dürften stationäre Energiespeichersysteme wie die CERENERGY®-Batterie auch als Zwischenspeicher für die Erzeugung von grünem Wasserstoff dienen, da dieser als Energieträger für die Industrie, unter anderem bei der Stahl- und Zementherstellung im großen Maßstab zur CO2 -Reduzierung zum Einsatz kommen soll. Darüber hinaus leistet sie als Pufferspeicherlösung einen wichtigen Beitrag für die Netzsicherheit und das -management, indem beispielsweise die Notwendigkeit für einen sogenannten "Redispatch" vermindert wird. Da-

runter versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um einzelne Netzabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Nicht zuletzt ist sie Schlüssel für das sogenannte "Peak Shaving" in der Energiewirtschaft, bei dem teure Preisbzw. Energielastspitzen aus dem konventionellen Netz durch den gespeicherten (regenerativen) Strom geglättet werden.
Global dürften in 2023 nach Schätzungen von McKinsey Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) mit einer Speicherkapazität von 110 bis 140 GWh hinzugebaut werden, die mehrheitlich bei Energieversorgern (72 %), aber auch im gewerblichen und industriellen Bereich (21 %) zur Anwendung kommen. Bis 2030 sollten die Neukapazitäten auf 520 bis 700 GWh steigen, was einer CAGR von rund 25 % entspricht. Bis zum Ende der Dekade wird ein Anstieg des weltweiten Marktvolumens auf 120-150 Mrd. USD prognostiziert.
in % der erw. GWh-Installationen

Die Automobilindustrie wird erwartungsgemäß noch auf absehbare Zeit auf den Einsatz von Lithium-Ionen-Akkus setzen. Wenngleich sich die Nachfrage nach Elektroautos aufgrund ihres gegenüber Verbrennern noch vergleichsweise hohen Verkaufspreises kurzfristig stark auf Fördermittel wie etwa den deutschen Umweltbonus stützt und hohe Absatzschwankungen rund um die Stichtage entsprechender Programme zu erwarten sind, steht der Siegeszug der E-Mobilität nicht mehr grundsätzlich infrage. So legten nach Angaben des europäischen Automobilverbands ACEA im August 2023 in der EU die Neuzulassungen batterieelektrischer Fahrzeuge um 118,1 % im Vergleich zum Vorjahr zu und erreichten damit erstmals einen Marktanteil von über 20 % (Vorjahr: 11,6 %). Der größte Absatzmarkt Deutschland verzeichnete sogar ein Plus von 170,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Zeitraum Januar-August belief sich der Gesamtabsatz EU-weit auf rund 1 Mio. Elektroautos (+62,7 %). Gemeinsam mit (Plug-In-) Hybriden (Marktanteil Jan.-Aug.: 32,3 %) machten Fahrzeuge mit einer alternativen Antriebsart bereits knapp die Hälfte des Marktes aus (vs. Benziner 36,5 %; Diesel 14,2 %).
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Marktdurchdringung der E-Mobilität wird in Europa der Auf- und Ausbau der Batteriezellfertigungen vorangetrieben. Perspektivisch dürften die europäischen Produktionskapazitäten bei Umsetzung der derzeit avisierten Projekte bei rund 600 GWh pro Jahr liegen. Bei einem Bedarf von ca. 1 kg Anodenmaterial pro kWh beläuft sich die bis 2030 allein in Europas Batteriezellfabriken benötigte Menge auf mehr als 600.000 t pro Jahr. Gemäß der Benchmark Mineral Intelligence standen global zuletzt rund 1 Mio. t zur Verfügung, sodass sich bei unveränderter Leistungsfähigkeit des Materials ab 2025 eine sukzessive wachsende Angebotslücke ergeben dürfte.

Die Altech Advanced Materials AG ist bestrebt, zusammen mit dem Kooperationspartner Altech Batteries Limited, Australien, ("ATB") am Markt für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität durch mit hochreinem Aluminiumoxid im Nanometerbereich beschichtetes Anodenmaterial – Silumina Anodes™ – sowie im Bereich der Festkörperbatterien für den stationären Batterieeinsatz zur Speicherung grüner Energie mit – CERENERGY® – zu partizipieren (AAM, ATB und deren 100 % Tochtergesellschaft Altech Chemicals Australia Pty Ltd, Australien ("Altech Australia") zusammen auch "Altech").
Nachdem bereits im November 2022 eine erste Spezifikation der CERENERGY® für das Battery-Pack ABS60 (60kWh) erfolgte, wurde diese nun im März 2023 für die Großanwendung in Energieparks und industriellen Anlagen im Megawattbereich mit dem CERENERGY® 1.0 MWh GridPack spezifiziert. Die Altech GridPacks sind als "Plug and Play" Funktion konzipiert, um sicherzustellen, dass sie leicht an abgelegenen Orten installiert werden können.
Die Altech GridPacks können bei jedem Wetter sicher im Freien installiert werden. Die Altech GridPacks werden in einer Konstruktion eines Seecontainers gebaut, was den einfachen Transport auf dem Seeweg oder auf der Straße zum Aufstellungsort sowie die einfache Installation gewährleistet. Im Gegensatz zu anderen Mega-Batteriepacks auf dem Markt können diese GridPacks übereinandergestapelt werden. Dies minimiert den Platzbedarf der Batterie und erlaubt eine einfache Skalierbarkeit für jede Anforderung an die Energiespeicherung. Die Stapelfähigkeit in Verbindung mit dem "Plug and Play"- Design machen die GridPacks zur offensichtlichen Wahl für den Netzbatterie-Markt. Die Altech GridPacks sind außerdem so konzipiert, dass sie ohne Ventilation, bewegliche Komponenten und Klimaanlagen auskommen und daher nur geringe Wartungskosten verursachen.
Im Mai 2023 wurde die Produktion zweier Prototypen der CERENERGY® ABS60 Batteriepacks gestartet. Die Batteriepacks werden nach ihrer Fertigstellung einem Zyklustest unter extremen Bedingungen unterzogen und stehen anschließend für Tests bei Kunden zur Verfügung. Im Juni 2023 wurden die vorläufigen Batterie-Spezifikationen der Cerenergy-Batteriepacks und GridPacks auf der Fachmesse aabc in Mainz präsentiert. Und bereits im September 2023 beim Informationsevent, organisiert für die Investoren und die Pressevertreter vor Ort in Schwarze Pumpe, konnten die Gäste den Prototypen der CERENERGY® ABS60 live vor Ort sehen, interaktiv ins Innere der Batterie schauen und unseren Entwicklern ihre Fragen stellen.
Im November 2023 gab Altech Advanced Materials bekannt, dass durch technische Optimierungen die geplante jährliche Produktionskapazität von bisher 100 MWh für das CERENERGY® -Werk in Schwarze Pumpe auf 120MWh erhöht werden

konnte. Die realisierte technische Designoptimierung ermöglicht die höhere Produktionsleistung ohne zusätzliche Investitionskosten.
Im März 2024 wurden die Ergebnisse für die endgültige Machbarkeitsstudie (DFS) für das geplante CERENERGY®- Batteriewerk der Altech Batteries GmbH in Schwarze Pumpe mit einer geplanten jährlichen Produktionskapazität von 120 MWh bekannt gegeben. Auf Basis aktueller Preis- und Kostenkalkulationen ergibt sich bei voller Kapazitätsauslastung ein Umsatzpotenzial von 106 Mio. Euro pro Jahr. Der Free Cashflow vor Steuer liegt bei 51 Mio. Euro jährlich. Die EBITDA-Marge bei 47 %. Der Nettobarwert (NPV) beträgt 169 Mio. Euro. Der interne Zinsfuß ("IRR") liegt bei 19 % und die Kapitalrückzahlung bei stetigem Betrieb bei 3,7 Jahren. Die Investitionskosten für das Batteriewerk werden sich den Schätzungen nach auf 156 Mio. Euro belaufen.
Angesichts der dargelegten erwarteten Wirtschaftlichkeit des Projektes CERENERGY® beabsichtigen die Projektpartner Altech Advanced Materials AG, Altech Batteries Ltd und der Joint-Venture-Partner, Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., nun in die Finanzierungsphase des Projekts einzusteigen, um eine möglichst zeitnahe Realisierung zu ermöglichen.
Im November 2023 gab Altech Advanced Materials AG bekannt, dass das geplante Silumina Anodes™-Werk mit Fokussierung auf nanobeschichtetes Silizium eine Kapazitätssteigerung der Jahresleistung von 15 GWh auf 120 GWh in Bezug auf die äquivalente Batteriekapazität erreicht. Hierfür wurde die Werksplanung Silumina Anodes™ für keramisch beschichtetes Anodenmaterial von 90 % Graphit und 10 % Silizium Anodenverbundmaterial auf nun 100 % Silizium umgestellt. Das geplante Schwarze-Pumpe-Werk zur Produktion von ausschließlich metallurgischem Silizium hat somit eine Jahresleistung von 8.000 Tonnen, was bei einem Anoden-Mischungsverhältnis von 10/90 beim Batteriehersteller einer Batteriekapazität von ca. 120 GWh/Jahr entspricht. Tests haben gezeigt, dass durch die Beimischung von 10 % Silumina Anodes™ eine mindestens 30 % höhere Energiedichte und damit Leistungsfähigkeit der Batterien ermöglicht wird, sowie eine verlängerte Lebensdauer und erhöhte Sicherheit zu erwarten sind.
Im Dezember 2023 wurden dann die Ergebnisse für die von Altech erstellte endgültige Machbarkeitsstudie (DFS) für das Silumina Anodes™-Werk in Schwarze Pumpe, Sachsen, zur Beschichtung von Silizium für Anodenverbundmaterial zur Steigerung der Leistung von Lithium-Ionen-Batterien bekannt gegeben. Seit der im April 2022 veröffentlichten vorläufigen Machbarkeitsstudie konnte Altech bei der Vorbereitung des Projektes Silumina Anodes™ erhebliche technische Verbesserungen erzielen, was sich auch in den prognostizierten Finanzkennzahlen für das Silumina Anodes™-Werk widerspiegelt. Auf Basis der Preis- und Kostenkalkulation eröffnet sich bei vollständiger Auslastung des Werks mittelfristig ein EBITDA-Potenzial (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von durchschnittlich 105 Mio. EUR pro Jahr. Die jährlichen Gesamteinnahmen der Anlage belaufen sich bei voller Produktionsauslastung von 8.000 Tonnen pro Jahr auf 328 Mio. EUR basierend auf einem langfristigen FOB-Preis (Free On Board) für Silumina Anodes™, der den gleichen Energie-Einheitspreis wie herkömmliche Graphitprodukte bei verbesserter Energiedichte bietet. Der Nettobarwert (NPV) vor Steuern für die Anlage beträgt 684 Mio. EUR bei einem Abzinsungssatz von 10 %. Der interne Zinsfuß (IRR) liegt bei 34 % und die Kapitalrückzahlung bei 2,4 Jahren. Die Kapitalkosten für die Anlage auf Vollkostenbasis inklusive zusätzlicher Rückstellungen und Inbetriebnahme liegen bei 112 Mio. EUR.
Das Silumina Anodes™-Werk hat vom unabhängigen Center for International Climate Research (CICERO) aus Norwegen ein "Medium Green"-Rating erhalten. Demnach steht das Werk mit allen Green-Bond-Prinzipien im Einklang und ist für eine Green-Bond-Finanzierung geeignet. Diese "Green"-Zertifizierung von Silumina Anodes™ ist auch ein wichtiges Argument für die Batterie- und Automobilhersteller zur Reduzierung ihrer CO2 -Bilanz.
Die AAM ist kontinuierlich dabei, Kapitalbeschaffungsmaßnahmen umzusetzen, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Letztlich sieht der aktuelle Investitionsplan, nachdem der Kaufpreis für den 25 % AIG-Anteil vollständig im Dezember 2023 beglichen wurde, weiterhin vor: (i) Mitfinanzierung des Batteriebeschichtungsmaterial-Projektes Silumina Anodes™ (AIG), (ii) Mitfinanzierung des CERENERGY®-Projektes (AEH und ABG) und (iii) Finanzierung des Working Capital Bedarfs der AAM. Hierfür wurden in 2023 die ausstehenden Beträge aus der Kapitalerhöhung 2022 mit teileingezahlten

Aktien eingefordert, was in Summe zu einem Mittelzufluss in 2023 von rund 3,0 Mio. EUR führte. Darüber hinaus wurde im Februar 2023 eine Wandelanleihe mit abgetrenntem Optionsschein ("Nullkupon-Wandelanleihe") in Höhe von rund 3,5 Mio. EUR begeben. Der Vorstand hat hier die Möglichkeit mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis Juni 2027 Ausübungs- bzw. Wandlungsfenster zu eröffnen, wodurch (bei der Eröffnung von Ausübungsfenstern für die Optionen) ein weiterer Mittelzufluss von bis zu 3,5 Mio. EUR flexibel generiert werden kann. Zuletzt hat die AAM im Dezember 2023 eine Kapitalerhöhung über rund 3,6 Mio. EUR umgesetzt, welche mit Handelsregistereintragung am 23. Januar 2024 durchgeführt war. Zum 31. Dezember 2023 waren TEUR 2.290 eingezahlt.
In 2024 ist nun beabsichtigt weitere Finanzierungsmaßnahmen für die beiden Projekte, mit Hauptfokus aktuell auf das CERENERGY® Projekt, umzusetzen, um die Kommerzialisierung durch den Bau der Werke zu ermöglichen. Hierfür ist beabsichtigt, einen Finanzierungsmix aus Fördermitteln, Fremdkapital sowie Eigenkapital, gegebenenfalls auf Projektgesellschaftsebene, gemeinsam mit dem Partner Altech Batteries Ltd., Australien, umzusetzen. Erste Gespräche zu diesen Finanzierungsmaßnahmen haben bereits stattgefunden.
Am 15. Dezember 2023 hat der Vorstand der Altech Advanced Materials AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. Dezember 2023 beschlossen, ein virtuelles Optionsprogramm 2023 ("Virtual Option Program 2023" oder "VOP 2023") zur Incentivierung von bestimmten Mitarbeitern und Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie ihrer beiden Beteiligungen Altech Industries Germany GmbH und Altech Batteries GmbH aufzulegen. Die gemäß dem VOP 2023 den Mitgliedern des Vorstandes zugeteilten Beträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung über die Billigung des neuen Vergütungssystems durch die Hauptversammlung der Gesellschaft.
Der VOP 2023 legt die Bedingungen fest, unter denen die Begünstigten einen Teil ihrer Vergütung in Form von virtuellen Optionen (die "Virtuellen Optionen") erhalten, die in Tranchen gewährt werden und über einen bestimmten Zeitraum ausübbar sind.
Jede Virtuelle Option aus diesem VOP 2023 gewährt dem Berechtigten - vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen - einen Anspruch ("Optionsrecht") auf Erfüllung der Virtuellen Option gegen die Gesellschaft, der durch Übertragung von Aktien der Gesellschaft oder, nach Wahl der Gesellschaft, durch eine Barzahlung in Höhe des im individuellen Grant Letter spezifizierten Betrages zu erfüllen ist. Der Ausgleich kann nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft und ohne Zustimmung des Begünstigten auch durch eine Kombination aus einer Übertragung von Ausgleichsaktien sowie einer teilweisen Ausgleichszahlung erfolgen, insbesondere im Hinblick auf etwaige aus einer Ausgleichszahlung resultierende Steuerzahlungen.
Zweck dieses Programms ist es, den Begünstigten eine Anreizvergütung zu gewähren, um ihr Engagement für die Gesellschaft zu stärken, den Begünstigten die Möglichkeit zu geben, sich an der weiteren Entwicklung der Gesellschaft zu beteiligen und die Interessen der Begünstigten mit den Interessen der Aktionäre der Gesellschaft in Einklang zu bringen, um das langfristige Wachstum der Gesellschaft zu fördern.
Die Virtuellen Optionen werden in bis zu sieben Tranchen mit unterschiedlichen Erdienungszeiträumen unverfallbar. Der jeweilige Betrag jeder Tranche wird für jeden Begünstigten individuell in der jeweiligen Zuteilungserklärung festgelegt. Die Dauer jedes Erdienungszeitraums hängt von der Erreichung bestimmter Meilensteine ab. Diese Meilensteine lauten wie folgt:
Meilenstein 1: Realisierung des CERENERGY® JV mit Fraunhofer; Meilenstein 2: Abnahmevereinbarung für ≥ 50 % der CERENERGY®-Batterieproduktion; Meilenstein 3: Abschluss der Finanzierung des CERENERGY® 120MWh Werks in Schwarze Pumpe; Meilenstein 4: Kommerzielle Produktion in dem CERENERGY® 120MWh Werk Schwarze Pumpe; Meilenstein 5: Erfolgreicher Betrieb der Silumina-Pilotanlage; Meilenstein 6: Abschluss der Finanzierung des 10.000tpa Silumina Anode Werks in Schwarze Pumpe; Meilenstein 7: Kommerzielle Produktion in dem 10.000tpa Silumina Anode Werk Schwarze Pumpe.
Der jeweilige Begünstigte kann die Optionsrechte aus den ihm zugeteilten Virtuellen Optionen frühestens nach Ablauf der jeweiligen Erdienungszeiträume für die jeweilige Tranche ausüben, vorausgesetzt, dass am Tag des Ablaufs der jeweiligen Erdienungszeiträume der letzte an diesem Tag festgestellte Eröffnungskurs im XETRA®-Handel an der Frankfurter Wertpa-

pierbörse oder, falls es keinen XETRA®-Handel mit Aktien der Gesellschaft gibt, an der Börse, an der während der letzten 10 Handelstage vor diesem Tag insgesamt die größte Anzahl von Aktien der Gesellschaft gehandelt wurde, mindestens im Falle des Meilensteins 1 EUR 2,00; im Falle des Meilensteins 2 EUR 4,00; im Falle des Meilensteins 3 EUR 6,00; im Falle des Meilensteins 4 EUR 8,00; im Falle des Meilensteins 5 EUR 4,00; im Falle des Meilensteins 6 EUR 6,00 und im Falle des Meilensteins 7 EUR 8,00 beträgt. Unterschreitet der jeweilige letzte Eröffnungskurs den Mindestpreis, so verfallen die entsprechenden Optionsrechte ersatzlos.
Die Optionsrechte können nur nach Ankündigung des Erreichens eines Meilensteins innerhalb von der Gesellschaft festgelegten Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Die Ausübungszeiträume umfassen 14 Kalendertage. Die Gesellschaft kann insbesondere einen neuen Beginn und ein neues Anfangsdatum für die jeweilige Ausübungsfrist festlegen, damit eine (außerordentliche) Hauptversammlung über die Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung zur Lieferung von Ausgleichsaktien beschließen kann und diese Ermächtigung durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister vor der jeweiligen Ausübungsfrist wirksam wird.
Die Optionsrechte müssen innerhalb der festgelegten Ausübungszeiträume ausgeübt werden. Werden die Optionsrechte nicht innerhalb dieser Frist ausgeübt, verfallen sie ersatzlos. Darüber hinaus können Virtuelle Optionen verfallen, wenn das Arbeits- oder sonstige Vertragsverhältnis innerhalb der Erdienungszeiträume beendet wird.
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den von der Gesellschaft aufgestellten Jahresabschluss. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus technischen Gründen können bei den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten.
Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 | + / - |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 78 | 0 | 78 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 37 | 3 | 34 |
| Betrieblicher Ertrag | 115 | 3 | 112 |
| Personalaufwand | -593 | -197 | -396 |
| Sonstiger Betriebsaufwand | -1.018 | -594 | -424 |
| Betrieblicher Aufwand | -1.611 | -791 | -820 |
| Betriebsergebnis | -1.496 | -788 | -708 |
| Abschreibungen | 0 | -500 | 500 |
| Zinsergebnis | -154 | -143 | -11 |
| Finanzergebnis | -154 | -643 | 489 |
| Jahresergebnis vor Steuern | -1.650 | -1.431 | -219 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 | 0 |
| Jahresergebnis | -1.650 | -1.431 | -219 |
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von TEUR 1.650 (Vorjahr: TEUR -1.431).
Der Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus betrieblichen Erträgen von TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 3) sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 1.018 (Vorjahr: TEUR 594), Personalaufwand von TEUR 593 (Vorjahr: TEUR 197) und einem Finanzergebnis von TEUR -154 (Vorjahr: TEUR -643). Die betrieblichen Erträge beinhalten zum einen die Erträge aus der Weiterbelastung von Service- und Managementleistungen an die ABG und an die AIG (TEUR 78) und zum anderen die Erträge aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen (TEUR 29).
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 593 (Vorperiode: TEUR 197) setzt sich zusammen aus Gehältern (TEUR 364), bisher nicht zahlungswirksamen, erfolgsabhängigen Personalaufwendungen aus dem VOP 2023 (TEUR 205) sowie sozialen Abgaben (TEUR 24). Die Erhöhung des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bildung einer Rückstellung für das VOP 2023 sowie auf die direkte Entlohnung eines Vorstandsmitgliedes, welches im Vorjahr im Rahmen eines Managementvertrages über sonstige betriebliche Aufwendungen abgerechnet wurde (TEUR 127 im Vorjahr), zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.018 (Vorjahr: TEUR 594) bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 277, Aufwendungen für Kapitalmarktnotiz und -kommunikation in Höhe von TEUR 240, Aufwendungen für die Bildung einer Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 191, Aufwendungen im Rahmen der ratierlichen Rückstellungszuführungen über die erwartete Laufzeit des VOP 2023 für den Anteil der Mitarbeiter von AIG und ABG in Höhe von TEUR 99, Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 87, Abschlussund Prüfungskosten in Höhe von TEUR 29 und Dienstleistungsvergütungen im Rahmen eines Konzernumlagevertrages an die Deutsche Balaton AG in Höhe von TEUR 26. Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sind im Wesentlichen auf die Umsetzung der Finanzierungsstrategie zurückzuführen. Die Drohverlustrückstellung für die Verpflichtung zum Barausgleich von Optionsrechten im Zusammenhang mit der Nullkupon-Wandelanleihe, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können, war zunächst zum 30. Juni 2023 aufgrund des starken Kursanstieges der Aktien der Altech Advanced Materials AG auf 14,20 EUR in Höhe von TEUR 518 gebildet und auf Basis des Schlusskurses zum 31. Dezember 2023 von 8,40 EUR in Höhe von TEUR 326 wieder aufgelöst worden.
Das Finanzergebnis betrug TEUR -154 (Vorperiode: TEUR -643) und setzt sich zusammen aus Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 247 (Vorjahr: TEUR 147) sowie Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 5). Bei den Aufwendungen handelt es sich zum einen in Höhe von TEUR 178 um die aufwands- aber nicht zahlungswirksame Auflösung des Disagios der Nullkupon-Wandelanleihe und zum anderen um die Verzinsung der Ratenkaufpreisverbindlichkeit gegenüber ATB im Zusammenhang mit dem Erwerb des 25%-Anteils an AIG in Höhe von TEUR 64. Die Erträge beruhen auf Zinserträgen aus den Darlehen an die Altech Industries Germany GmbH und die Altech Energy Holdings GmbH, die jeweils mit 3,25 % p.a. verzinst werden. Im Vorjahr war im Finanzergebnis noch die Wertberichtigung der HPA-Option in Höhe von TEUR 500 enthalten.
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 | + / - |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 9.678 | 6.368 | 3.310 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 5 | 0 | 5 |
| Flüssige Mittel | 1.379 | 1.648 | -269 |
| Disagio | 767 | 0 | 767 |
| Übrige Aktiva | 104 | 23 | 81 |
| 11.933 | 8.039 | 3.894 |
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 | + / - |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 5.039 | 3.004 | 2.035 |
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
2.290 | 0 | 2.290 |
| Rückstellungen | 687 | 156 | 531 |
| Wandelanleihe | 3.531 | 0 | 3.531 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 10 | -5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
121 | 116 | 5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
1 | 0 | 1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 258 | 4.751 | -4.493 |
| 11.933 | 8.039 | 3.894 |
Die Vermögenslage weist im Anlagevermögen die 25 %-Beteiligung an der Altech Industries Germany GmbH, Dresden, aus, die im Dezember 2020 erworben wurde (TEUR 5.000) sowie die 25 %-Beteiligung an der Altech Energy Holdings GmbH, Dresden, die im September 2022 gegründet wurde (TEUR 16) und Ausleihungen an diese beiden Unternehmen (TEUR 4.662; Vorjahr: TEUR 1.352).
Flüssige Mittel bestehen aus Bankguthaben (TEUR 1.379; Vorjahr: TEUR 1.648).
Das Disagio wurde als Gegenposition zur Kapitalrücklage und der Verbindlichkeit aus dem Barausgleich aus der im Februar 2023 in Höhe von rund 3,5 Mio. EUR ausgegebenen Nullkupon-Wandelanleihe in Höhe von TEUR 944 eingebucht. Das Disagio wird über die Laufzeit der Nullkupon-Wandelanleihe ratierlich aufwandswirksam aufgelöst und beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 767.
Die übrigen Aktiva bestehen aus sonstigen Vermögensgegenständen und Rechnungsabgrenzungsposten. Zinsforderungen von TEUR 62 (Vorperiode: TEUR 5) aus Ausleihungen an AIG und an AEH sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungen von TEUR 31 für die Ausgaben, die wirtschaftlich als Aufwand des Jahr 2024 zu werten sind, stellen hier die größten Positionen dar.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) betrug zum 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr TEUR 7.063. Das buchmäßige Eigenkapital erhöhte sich im Laufe des Geschäftsjahres 2023 um TEUR 2.035 auf TEUR 5.039. Die Erhöhung des buchmäßigen Eigenkapitals ist zurückzuführen auf die Einforderung der zum 31. Dezember 2022 noch ausstehenden Einlagen in Höhe von TEUR 2.966, der im Rahmen der im Februar 2023 ausgegeben Nullkupon-Wandelanleihe in Höhe der Wandlungs- und Optionsrechte von TEUR 719 gebildeten Kapitalrücklage sowie gegenläufig dem erzielten Jahresfehlbetrag von TEUR 1.650.
Auf Basis der im Dezember 2023 aus dem genehmigten Kapital 2022 umgesetzten, aber zum Bilanzstichtag noch nicht im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung über TEUR 3.648 durch die Ausgabe von 480.000 neuen Aktien, waren zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen von TEUR 2.290 zum Bilanzstichtag einbezahlt worden. Die Kapitalerhöhung wurde vollständig gezeichnet und am 23. Januar 2024 im Handelsregister eingetragen und war damit durchgeführt.
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 719 ist im 1. Halbjahr 2023 bei der Begebung der Nullkupon-Wandelanleihe entstanden. Als Gegenleistung für die fehlende laufende Verzinsung der Anleihe wurden den Anleihegläubigern Wandlungsrechte und Optionsrechte gewährt. Der Wert der Wandlungs- und Optionsrechte wurde als Differenz des mit einem fiktiven Zinssatz abgezinsten Anleihewerts zum Ausgabebetrag (TEUR 944), abzüglich des Werts der Optionsrechte, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können, sondern bei Ausübung im Wege des Barausgleichs beglichen werden müssen (TEUR 225), ermittelt. Dieser Anteil hat Schuldcharakter und wurde als sonstige Verbindlichkeit gebucht. Der Wert der angepassten Wandlungs- und Optionsrechte ist gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen, der Gegenposten stellt einen ARAP bzw. ein Disagio dar.
Die Rückstellungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 156 um TEUR 531 auf TEUR 687. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen zum einen aus dem Aufbau der Rückstellungen für das VOP 2023 in Höhe von TEUR 304, welche ratierlich über die erwartete Laufzeit unter der Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Ausübungsbedingungen gebildet werden und zum anderen aus der Bildung einer Drohverlustrückstellung aus der Verpflichtung zum Barausgleich für Optionsrechte, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können (TEUR 191).
Die Gesellschaft hat im Februar 2023 eine Nullkupon-Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von TEUR 3.531 ausgegeben. Die Nullkupon-Wandelanleihe wird am 31. Juli 2027 ("Fälligkeitstag") zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgekauft worden ist.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um TEUR 5 auf TEUR 5 gegenüber dem Vorjahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 121; Vorjahr: TEUR 116) beinhalten einen Massekredit nebst Zinsen, der von der Deutsche Balaton AG gewährt wurde. Das Darlehen ist wie im Vorjahr spätestens bis zum 30. Juni 2027 zur Rückzahlung fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzieren sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber Vorjahr (TEUR 4.752) um TEUR -4.501 auf TEUR 251. Die Reduktion beruht im Wesentlichen auf den Zahlungen des Kaufpreises aus dem 25 %-Anteilserwerb an der AIG gegenüber der ATB in Höhe von TEUR 3.166 im März 2023 und TEUR 1.583 im Dezember 2023. Dagegen sind sonstige Verbindlichkeiten für den Barausgleich von Optionsrechten im Zusammenhang mit der Nullkupon-Wandelanleihe, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können, von TEUR 225 entstanden.
Die Finanzlage stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 | + / - |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -979 | -693 | -286 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -8.024 | -901 | -7.123 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 8.734 | 1.128 | 7.606 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds |
-269 | -466 | 197 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.648 | 2.114 | -466 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.379 | 1.648 | -269 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -979 (Vorjahr: TEUR -693). Dieser resultiert aus dem Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR -1.650 (Vorjahr: TEUR -1.431), zuzüglich der Zunahme der Rückstellungen von TEUR 531 (Vorjahr: TEUR 80), abzüglich der Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva von TEUR -30 (Vorjahr: TEUR 1), zuzüglich der Zunahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 9) sowie zuzüglich Zinsaufwendungen von TEUR 247 (Vorjahr: TEUR 147) und abzüglich dem Zinsertrag TEUR -93 (Vorjahr: TEUR 0).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -8.024 (Vorjahr TEUR -901), dieser resultiert im Wesentlichen aus Ausleihungen an die 25 %-Beteiligungsgesellschaften AIG und AEH in Höhe von TEUR 3.310 sowie der restlichen Kaufpreiszahlung für den erworbenen 25 %-AIG-Anteil von TEUR 4.750.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 8.734 (Vorjahr TEUR 1.129) und besteht im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr ausgegebenen Nullkupon-Wandelanleihe von TEUR 3.531, den Einzahlungen auf die ausstehenden Einlagen von TEUR 2.966 sowie aus der teilweise eingezahlten aber zum Bilanzstichtag noch nicht eingetragenen Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 2.290.
Die Veränderung des Finanzmittelbestandes in der Berichtsperiode beträgt TEUR -269 (Vorjahr: TEUR -466). Der Finanzmittelbestand beträgt somit zum Bilanzstichtag TEUR 1.379 (Vorjahr: TEUR 1.648).
Beim Finanzmanagement der Gesellschaft steht aufgrund der zum Bilanzstichtag nicht operativ werbenden Tätigkeit und der Fokussierung als Beteiligungsgesellschaft aktuell das Monitoring der Liquidität als finanzieller Leistungsindikator im Vordergrund.
Aktuell ist die Gesellschaft primär auf die Umsetzung der Kapitalmarktstrategie fokussiert, um Mittel für den Aufbau der Fabrik für das Silumina Anodes™-Anodenverbundmaterial der AIG sowie der Fabrik für die Produktion der Feststoffbatterie CERENERGY® voranzutreiben, wobei die Investitionen in die Projekte analog den Anteilsverhältnissen von AAM 25 % und ATB 75 % getragen werden sollen. Weiterhin ist die Gesellschaft – so lange keine Erträge aus den Investments zu erwarten sind – bestrebt, durch Kapitalmaßnahmen die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft zu stärken, um deren Fortbestand zu sichern, was mit den Kapitalerhöhungen in 2022 und 2023 sowie der Ausgabe einer Nullkupon-Wandelanleihe in 2023 auch erfolgreich umgesetzt wurde.

Die AAM plant, den Aufbau der Produktion sowohl bei der AIG als auch der AEH/ABG weiterhin jeweils mit 25 % zu unterstützen. Die Mittel für die zukünftigen Finanzierungsanteile beabsichtigt die AAM, über weitere Kapitalmaßnahmen einzuwerben. Es finden parallel aber auch Gespräche statt, die Finanzierung der Projektgesellschaften für den Aufbau der jeweiligen Produktionen mit einem Mix aus Fördermitteln, Fremdkapital sowie Eigenkapital auf Projektebene zu realisieren.
Für weitere quantitative Angaben zur Liquiditätslage wird auf die Cashflow-Rechnung im Jahresabschluss verwiesen.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) betrug zum 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr TEUR 7.063. Die im Vorjahr "Nicht eingeforderte Einlagen" in Höhe von TEUR -2.966, welche offen vom Eigenkapital im Jahr 2022 abgesetzt waren, wurden in 2023 vollständig eingefordert und auch eingezahlt.
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 719 ist im Februar 2023 bei der Begebung der Nullkupon-Wandelanleihe entstanden.
Der Bilanzverlust erhöhte sich durch den Jahresfehlbetrag in Höhe TEUR 1.650 von TEUR 1.092 auf TEUR 2.742.
Das buchmäßige Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt somit TEUR 5.039 gegenüber TEUR 3.004 im Vorjahr.
Die Altech Advanced Materials AG hat das Ziel, am Markt für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität durch mit hochreinem Aluminiumoxid im Nanometerbereich beschichtetes Anodenmaterial – Silumina Anodes™ – sowie am Markt für Batterien für die stationäre Energiespeicherung grüner Energien mit der Festkörperbatterie – CERENERGY® – zu partizipieren. Der Vorstand ist mit der Entwicklung der beiden Projekte Silumina Anodes™ und CERENERGY® im Geschäftsjahr insgesamt zufrieden. Die Gesellschaft ist durch die beiden Beteiligungen zukunftsträchtig aufgestellt – beide Projekte tragen zur Energiewende bei. Mit der wachsenden Nutzung erneuerbarer Energien wird auch der Bedarf an effizienter Stromspeicherung und -verteilung steigen. Hinzu kommen noch die finanziellen Anreize für erneuerbare Energien und energieeffiziente Maßnahmen.
Die Unternehmenssteuerung findet auf Basis einer monatlichen integrierten Planungsrechnung bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Cashflow-Rechnung statt. Als wesentliche Kennzahlen und bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren sind die Liquiditätsentwicklung sowie das Jahresergebnis zu nennen. Die Kostenstruktur wird fortlaufend und eng vom Vorstand gesteuert und überwacht. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird auf monatlicher Basis das integrierte Reporting zur Verfügung gestellt.
Die herausfordernden weltwirtschaftlichen Verhältnisse aus dem Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2023 fortgeschrieben. Die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 von wirtschaftlicher Stagnation und rückläufigen, aber hohen Inflationsraten geprägt. Dies wurde hauptsächlich durch die Folgen der Energiepreiskrise verursacht, die zu massiven Kaufkraftverlusten führte und den privaten Konsum schwächte. Auch die geringe Weltwirtschaftsdynamik und geopolitische Spannungen spielten eine Rolle. Diese Gemengelage hatte einen erheblichen Einfluss auf den Kapitalmarkt und führte zu starken Kapitalmarktschwankungen innerhalb des Geschäftsjahrs. Auf Grund der Fokussierung der AAM auf die Beteiligung an den beiden Projektgesellschaften haben diese Verhältnisse nur eingeschränkte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Bei Umsetzung der geplanten Investition in die Projektgesellschaften ist die Gesellschaft abhängig von der Marktentwicklung im Bereich der Elektromobilität und der stationären Speichertechnologien; allerdings nur mittelbar, da die AAM weiter als Beteiligungsgesellschaft agiert.
Das Geschäftsjahr wurde mit einem Verlust abgeschlossen. Aufgrund dessen, dass die Altech Advanced Materials AG als Beteiligungsgesellschaft derzeit über keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb verfügt, ist und war sie abhängig von den Erträgen aus den Beteiligungen und Finanzanlagen sowie vom Zufluss von Eigen- und Fremdkapital.

Sollte es der Gesellschaft gemeinsam mit dem Projektpartner ATB, Australien, sowie den beiden Projektgesellschaften gelingen, die notwendigen Mittel für die geplanten Investitionen einzuwerben, wäre sie mittelfristig an einem Zulieferer in der aufstrebenden europäischen Batterieindustrie für die Elektromobilität sowie an einem Unternehmen, das Festkörperbatterien für den stationären Energiespeichermarkt produziert, beteiligt. Beide Marktbereiche erhalten von politischer Seite starke Unterstützung. Zur Sicherstellung der Liquidität bis zum Zeitpunkt erster Beteiligungserträge wird die Gesellschaft ausreichend Liquidität aus den Kapitalbeschaffungsmaßnahmen zurückbehalten. Der Vorstand sieht auf Basis dieses Geschäftskonzeptes sowohl die Chance, gemeinsam mit dem Partner Altech Batteries Limited, Australien, zu einem der führenden Anbieter von innovativem und leistungsstarkem mit hochreinem Aluminiumoxid im Nanometerbereich beschichteten Anodenmaterial – Silumina Anodes™ – für die Elektromobilität zu werden als auch im Bereich der Batterien für den stationären Einsatz mit der Festkörperbatterie – CERENERGY® – ein führender Marktteilnehmer zu werden.
Systematisches und effizientes Risikomanagement ist für den Vorstand der Altech Advanced Materials AG eine dynamische und sich ständig weiterentwickelnde Aufgabe. Daher werden im Folgenden die wesentlichen Risikopositionen dokumentiert sowie wesentliche Grundzüge des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems dargestellt.
Das nach § 91 Abs.2 AktG einzurichtende Risikofrüherkennungssystem ist dabei ein Teilausschnitt des Risikomanagementsystems, das sich mit den bestandsgefährdenden Risiken auseinandersetzt. Aufgrund der Überschaubarkeit der Verhältnisse wird formal nicht zwischen Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystem unterschieden. Die Unterteilung erfolgt praktischerweise in der Risikoeinschätzung des Vorstands, indem bestandsgefährdende Risiken als solche bezeichnet werden.
Dabei versteht die Altech Advanced Materials AG unter dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Die einzelnen Komponenten des Risikomanagementsystems werden im Folgenden näher beschrieben.
Während das Risikomanagementsystem auf die Identifizierung und Klassifizierung von Risiken gerichtet ist, zielt das interne Kontrollsystem auf die Verringerung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen ab. Das interne Kontrollsystem ist somit ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems und wird deshalb nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Die Leistungsfähigkeit beider Systeme hat generelle Grenzen. Auch ein grundsätzlich als wirksam zu beurteilendes internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem können keine absolute Sicherheit zur Vermeidung wesentlicher Fehlaussagen oder Verluste bieten.
Der Vorstand gestaltet Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entsprechend den unternehmensspezifischen Anforderungen.
Aufgrund der Größe und der Struktur der Altech Advanced Materials AG sind die Prozesse in formaler Hinsicht auf das Notwendige beschränkt.
Die Zielsetzungen des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems lassen sich wie folgt beschreiben:

Der gesamte Abschlusserstellungsprozess für den handelsrechtlichen Einzelabschluss ist eingerahmt von einem strikten Vier-Augen-Prinzip sowie EDV-Zugriffsbeschränkungen.
In einer jährlichen Risikoinventur werden zunächst Risiken aufgelistet. Diese werden sodann Unternehmensbereichen zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Klassifizierung nach der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt:
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Beschreibung |
|---|---|
| 0 % bis 5 % | Sehr gering |
| 6 % bis 25 % | Gering |
| 26 % bis 50 % | Mittel |
| 51 % bis 80 % | Hoch |
| 81 % bis 100 % | Sehr hoch |
Sodann erfolgt eine Klassifizierung nach dem finanziellen Auswirkungsgrad bei Risikoeintritt wie folgt:
| Erwartete Auswirkung in T€ | Grad der Auswirkung |
|---|---|
| T€ 0 bis T€ 50 | Niedrig |
| T€ 50 bis T€ 250 | Moderat |
| T€ 250 bis T€ 800 | Wesentlich |
| > T€ 800 | Gravierend |
Schließlich erfolgt die Verdichtung beider Klassifizierungen zu einer Gesamt-Risiko-Einschätzung von "Niedrig" über "Mittel", "Hoch" bis "Sehr hoch" gemäß folgender Matrix:
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtrisikoermittlung | Sehr gering | Gering | Mittel | Hoch | Sehr Hoch | |
| Auswirkung | Niedrig | Niedrig | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel |
| Moderat | Niedrig | Niedrig | Mittel | Mittel | Hoch | |
| Wesentlich | Niedrig | Mittel | Mittel | Hoch | Hoch | |
| Gravierend | Mittel | Mittel | Hoch | Hoch | Sehr hoch |
Anschließend werden Kontrollen zur Begrenzung der jeweiligen Risiken eingerichtet.
Eine Klassifikation der Kontrollen erfolgt sodann bezüglich der Merkmale:
In Bezug auf rechnungslegungsbezogene Risiken bestehen diese Kontrollen im Wesentlichen aus übergeordneten Plausibilitätsbeurteilungen sowie Abstimmungshandlungen.
Der Aufsichtsrat erhält alle relevanten (Zwischen-)Abschlüsse bereits im Entwurfsstadium zu seiner Kenntnis und als Grundlage seiner Prüfungstätigkeiten. Außerdem erhält der Aufsichtsrat in der Regel monatlich und darüber hinaus nach Ermessen des Vorstands bzw. auf Anforderung des Aufsichtsrats ein auf sein Informationsbedürfnis maßgeschneidertes Reporting, in welchem die integrierte Planungsrechnung inklusive Liquiditätslage und -planung dargestellt wird.
Aufgrund der nach wie vor fehlenden eigenen operativen Tätigkeit und der Tatsache, dass die Gesellschaft noch nicht in Beteiligungen investiert hat, die Erträge und Liquidität erwirtschaften können, von denen die Gesellschaft wiederrum profitieren könnte, kann es zu Engpässen in der Liquidität kommen.
Liquidität ist für die Gesellschaft ebenfalls wichtig, um die Finanzierungsabsichten in den Projekten umsetzen zu können. Ausreichend Liquidität für die Investitionen soll auf Basis einer kontinuierlichen, vorausschauenden Planung der Projekte und damit durch rechtzeitige Kapitalmaßnahmen der AAM geschaffen werden.
Sollte es bei Eigen- oder Fremdkapitalbeschaffung zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten kommen, kann dies dazu führen, dass die aktuelle Strategie nicht weiterverfolgt werden kann und drastische Kosteneinsparungen umgesetzt werden müssen. In dem Fall, dass die AAM die ihrer jeweiligen Beteiligung an den Projektgesellschaften für Silumina Anodes™ (AIG) und CERENERGY® (AEH bzw. ABG) entsprechenden und von diesen Projektgesellschaften benötigten Investitionsmittel nicht einwerben kann, besteht das Risiko, dass entweder eine oder beide der Produktionsanlagen nicht realisiert werden kann/können oder die AAM Anteile von einer oder beiden Beteiligungen zur Ermöglichung einer Finanzierung der Produktionsanlagen abgeben muss. Sollte im schlechtesten Fall für beide Projekte nicht die notwendige Finanzierung zur Verfügung gestellt werden können und könnten infolgedessen die Produktionsanlagen nicht errichtet werden, könnte dies bis zum Totalverlust der Beteiligungswerte und Ausleihungen führen. Allerdings wurden die letzten Kapitalmaßnahmen in 2022 und 2023 immer vollständig gezeichnet. Der Vorstand plant auch im Verlauf von 2024, weitere Kapitalmaßnahmen durchzuführen, um die benötigte Liquidität zu beschaffen. Unter Berücksichtigung der aktuell verfügbaren Liquidität beabsichtigt der Vorstand, weitere Kapitalmaßnahmen bis September 2024 umzusetzen, um die Investitionen auf Ebene der beiden Projekte planmäßig unterstützen zu können. Für die Gesellschaft allein würde die aktuell verfügbare Liquidität bis ins Jahr 2026 ausreichen, allerdings würde die Gesellschaft dann voraussichtlich auf Projektebene verwässert werden.
Der kurzfristige Liquiditätsbedarf soll dadurch gesichert werden, dass verfügbare Liquidität in bar oder leicht handelbaren Wertpapieren gehalten wird.
Die Gesamt-Risiko-Einschätzung im Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken bewertet der Vorstand als Hoch (Vorjahr: Mittel).
Als Holdinggesellschaft trifft die Gesellschaft ihre Investitionsentscheidungen anhand von Investitionsrechnungen und Branchenentwicklungen.
Die Gesellschaft hält derzeit neben den Beteiligungen an der AIG und der AEH und Forderungen aus Ausleihungen an die beiden Gesellschaften keine weiteren Investments. Beide Gesellschaften befinden sich noch in der Aufbauphase und sind in ähnlichen Geschäftsfeldern – der Batterieherstellung – tätig. Diese starke Gewichtung der einzelnen Investments im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gesellschaft stellt ein Klumpenrisiko für die Gesellschaft dar.
Den Risiken in den Projekten begegnet der Vorstand durch eine kontinuierliche Überwachung der Projektentwicklung, dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass der Vorstand neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft auch die Geschäftsführung der Projektgesellschaften innehat und durch regelmäßige Reviews den jeweiligen Projektstatus und die Marktentwicklungen erhält.

Aufgrund des erwarteten Bedarfs an Speichermedien sieht der Vorstand das Branchenrisiko selbst als eher Niedrig an. Es bestehen aber Technologie- und Substitutionsrisiken bei neuen Technologien, wie Silumina Anodes™ und CERENERGY®, so dass der Vorstand das Risiko insgesamt als Mittel einschätzt.
Die mit Silumina Anodes™ verbundenen Vorteile beruhen auf Ergebnissen aus Laboranalysen und sind noch bei kommerzieller Fertigung durch Qualifizierungstests bei Batterieherstellern zu verifizieren. Sollten die Tests von Silumina Anodes™ bei den Batterieherstellern nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, hätte dies signifikante Auswirkungen auf den Wert der Beteiligung der Gesellschaft.
Daneben bestehen technologische Risiken in Form eines Technologiesprungs, da das Projekt auf konventionellen Lithium-Ionen-Batterieaufbau aufsetzt. Darüber hinaus gibt es aber eine Vielzahl von Festkörperbatterietechnologien, bei denen ein Einsatz von Silumina Anodes™ Material nur bedingt oder gar nicht möglich ist. Auch ist es immer möglich, dass neue, noch unbekannte Technologien zum Einsatz kommen und die erwartete wirtschaftliche Anwendung und Vermarktung von Silumina Anodes™ verhindern. Zudem ist die Lithium-Ionen-Batterietechnologie aktuell ein sich schnell entwickelnder Technologiebereich, in dem die unterschiedlichsten Konzepte parallel verfolgt werden. Diese Konzepte können von der heutigen Batteriearchitektur stark abweichen und die Verwendung von beschichtetem Anodenmaterial stark einschränken oder überflüssig machen. Hier liegt das Risiko insbesondere in der möglichen Substitution von herkömmlichem Graphit und/oder Silizium durch neue oder andere Materialien.
Silumina Anodes™ zielt insbesondere auf die Elektromobilität ab, in diesem Segment bestehen hohe Markteintrittsbarrieren und ein intensiver Preiswettbewerb. Insbesondere im Bereich der Autoindustrie müssen langwierige und intensive Qualifizierungsprozesse durchlaufen werden, um als Lieferant in Frage zu kommen. Der Vorstand schätzt die technologischen und marktbezogenen Risiken bei Silumina Anodes™ als Hoch ein.
Die CERENERGY®-Technologie wurde in den letzten acht Jahren vom Fraunhofer IKTS entwickelt und hat die bisherige Technologie revolutioniert, indem sie eine höhere Energiekapazität und niedrigere Produktionskosten ermöglicht. CERENERGY®-Batterien wurden hinsichtlich ihrer Kapazität bereits erfolgreich in stationären Batteriemodulen getestet. Gleichwohl ist es aufgrund der hohen Dynamik im Bereich der stationären Batterietechnologien möglich, dass die gesetzten Ziele in den Bereichen der Optimierung der Batteriedichte und Batterieleistung auch mit anderen Materialien zu geringeren Kosten oder besseren Eigenschaften erreicht werden können oder es zu einem Technologiesprung und damit ganz neuen Möglichkeiten kommt, die eine Speicherung unnötig machen (z.B. Kernfusion).
Daneben bestehen auch marktbezogene Risiken für die CERENERGY®-Technologie. Der Absatzmarkt wird maßgeblich durch die politisch vorangetriebene Energiewende definiert, sollte sich diese verlangsamen oder verzögern, hätte dies auch Auswirkungen auf die Kommerzialisierungsmöglichkeiten für CERENERGY®. Darüber hinaus gibt es einen hohen Preisdruck im Batteriemarkt, eine weitere Preisdegression kann auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von CERENERGY® haben.
Sollte sich der Aufbau der Produktionsanlage für die CERENERGY® Natrium-Aluminiumoxid-Festkörperbatterie (SAS) in der ABG durch einen ungünstigen Verlauf verzögern oder nicht realisiert werden können, hätte dies signifikante Auswirkungen auf den Wert der Beteiligung der Gesellschaft.
Der Vorstand schätzt die technologischen Risiken bei CERENERGY® als Hoch ein.
Die Gesamt-Risiko-Einschätzung im Zusammenhang mit den Investitionsprojekten bewertet der Vorstand als Hoch (Vorjahr: Mittel).

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass beabsichtigte Kapitalmaßnahmen, aufgrund geopolitischer Krisen wie beispielsweise der Krieg in der Ukraine, der Krieg Israels gegen die Hamas und anhaltende Handelskonflikte, erhöhten Unsicherheiten im Kapitalmarkt ausgesetzt sind und nicht umgesetzt werden können. In diesem Szenario würde die Gesellschaft zeitlich zurückgeworfen werden und müsste, bis zu einer dann erfolgreichen Kapitalmaßnahme, anderweitig mit Liquidität versorgt werden, z.B. durch eine Wandelanleihe, bzw. müsste die Kostenstrukturen drastisch anpassen. Dies könnte auch von Verwässerung bis hin zum Totalverlust der beiden aktuellen Beteiligungen an AIG und AEH/ABG führen. Allerdings wurden die letzten Kapitalmaßnahmen in 2022 und 2023 immer vollständig gezeichnet. Zur geplanten Liquiditätsentwicklung verweisen wir auf die Angaben unter Abschnitt D. Prognosebericht.
Die Gesamt-Risiko-Einschätzung im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung der Gesellschaft bewertet der Vorstand als Hoch (Vorjahr: Mittel).
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind wie im Vorjahr nicht ersichtlich. Es liegen wie im Vorjahr keine Klagen gegen die Gesellschaft vor.
Derzeit sind unter der Berücksichtigung der aktuellen Ausrichtung der Gesellschaft, insbesondere der Abhängigkeit von Erträgen aus Beteiligungen und Finanzanlagen sowie den Liquiditätsrisiken, keine bestandsgefährdenden Risiken ersichtlich. Das Risiko, dass die Durchführung von Kapitalmaßnahmen scheitert, wird vom Vorstand aktuell als Hauptrisiko eingeschätzt. Hier ist der Vorstand bei Kapitalmaßnahmen bereits im Vorfeld bemüht, in Vorgesprächen mit Aktionären und Investoren bereits Zusagen zu erhalten, so dass die Kapitalmaßnahmen dann wie geplant umgesetzt werden können. Insgesamt schätzt der Vorstand die Risikolage der Gesellschaft als Hoch ein.
Das sich im Wesentlichen aus Aufwendungen ergebende negative Jahresergebnis 2023 beläuft sich auf TEUR -1.650. Das Jahresergebnis beinhaltet Personalaufwand in Höhe von TEUR 593 (Vorjahr: TEUR 197) und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.018 (Vorjahr: TEUR 594). Das Finanzergebnis betrug TEUR -154 (Vorjahr: TEUR -643).
In der Vorjahresprognose wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag zwischen TEUR 700 und TEUR 900 erwartet. Aufgrund der zum 30. Juni 2023 notwendig gewordenen Aufwendungen von TEUR 518 zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, welche aufgrund des starken Kursanstiegs der Aktien der AAM auf 14,20 EUR je Aktie zum 30. Juni 2023 gebildet werden musste, ging der Vorstand gemäß Meldung vom 18. Juli 2023 von einem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 von rund TEUR 1.200 bis TEUR 1.600 aus. Die Drohverlustrückstellung dient der Bedienung für die im Rahmen der Begebung der Nullkupon-Wandelanleihe ausgegebenen Optionen, für die ein Barausgleich vorgesehen ist.
Am 22. März 2024 hat der Vorstand nach intensiver Diskussion über die buchhalterische Einordnung des VOP 2023 entschieden, das VOP 2023 aufwandswirksam ratierlich über die erwartete Laufzeit unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Ausübungsbedingungen zu verbuchen (siehe auch Kapitalmarktmitteilung vom 22. März 2024). Für das Geschäftsjahr 2023 war somit ein Aufwand von TEUR 304 für das VOP 2023 zu erfassen, welcher nach Planung der Gesellschaft nur in Höhe einer etwaigen Barkomponente, voraussichtlich 50 % zur Bedienung etwaig anfallender Lohnsteuer, liquiditätswirksam werden soll. Hierdurch wurde die letzte Prognose des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023, nach der ein Jahresfehlbetrag zwischen 1,2 Mio. EUR bis 1,6 Mio. EUR erwartet wurde, geringfügig verfehlt.
Der Vorstand ging des Weiteren davon aus, dass die zum 31. Dezember 2022 vorhandene Liquidität (EUR 1,6 Mio.) zusammen mit den Einzahlungen aus der im Februar 2023 durchgeführten Ausgabe einer Wandelanleihe (EUR 3,5 Mio.) sowie der im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 planmäßigen Einforderung der noch ausstehenden Einlagen aus den teileingezahlten

Aktien (EUR 3,0 Mio.) genügt, um die verbleibenden Kaufpreisverpflichtungen gegenüber ATB aus dem Erwerb der 25 % Beteiligung an der AIG komplett zu erfüllen, die erwarteten Investitionen zur geplanten 25 %-igen Mitfinanzierung der AEH und der AIG zu leisten sowie die laufenden Ausgaben der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2023 hinaus zu finanzieren. Gemeinsam mit der im Dezember 2023 umgesetzten und am 23. Januar 2024 im zuständigen Handelsregister eingetragenen und damit durchgeführten Kapitalerhöhung über rund EUR 3,6 Mio., wurde diese Erwartung erfüllt.
Unter Berücksichtigung der für 2023 aktuellen Kostenstruktur wie z.B. dem Service- und Dienstleistungsvertrag mit AIG und ABG, den Vergütungen des Aufsichtsrats und Vorstands, Anpassung der Gehaltsstruktur und Anpassung des Budgets für Marketing und Kapitalmarktkommunikation dürften die durchschnittlichen fixen monatlichen Kosten im Jahr 2024 bei ca. TEUR 71 pro Monat liegen. Darüber hinaus werden aufgrund der aufwandswirksamen ratierlichen Verbuchung des Virtual Option Programms 2023 über die erwartete Laufzeit unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Ausübungsbedingungen weitere Aufwendungen von rund TEUR 950 für das Geschäftsjahr 2024 geplant. Somit werden für das gesamte Jahr 2024 netto Kosten von rund TEUR 1.800 erwartet. Es wird darüber hinaus ein Finanzergebnis von TEUR -14 erwartet, bestehend aus Zinserträgen aus den Ausleihungen an die Beteiligungen AIG und AEH von rund TEUR 201 sowie gegenläufig Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der aufwandwirksamen Auflösung des Disagios der Nullkupon-Wandelanleihe von TEUR 215, welche nicht liquiditätswirksam sind. Im Ergebnis wird für das Jahr 2024 ein Jahresfehlbetrag zwischen TEUR -1.600 und TEUR -2.100 erwartet. Die zur Kostendeckung der Gesellschaft bis zum geplanten Rückfluss von Mitteln aus der Projektbeteiligung AIG und AEH benötigten Finanzmittel sollen im Rahmen der Kapitalbeschaffungen zurückbehalten werden. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass sich der Projektfortschritt bei den beiden Beteiligungen planmäßig entwickelt. Sollten Risiken (siehe hierzu auch die Ausführungen im Risikobericht) eintreten, die die Umsetzung der Projekte verhindern, könnte dies zu weiteren wesentlichen, allerdings nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen aus der Abschreibung der Beteiligungsbuchwerte führen.
Für die Folgejahre werden die fixen Betriebskosten netto (also unter Berücksichtigung des Service- und Dienstleistungsvertrags mit AIG und ABG) inklusive der ratierlichen Ansparungen für das VOP 2023 Programm mit rund TEUR 1.460 jährlich erwartet. Es werden aber darüber hinaus wieder Kosten für weitere Kapitalmaßnahmen erwartet. Das Finanzergebnis wird auf Basis von Zinserträgen aus Ausleihungen für die weitere Finanzierung von AIG und AEH zukünftig steigen.
Der Vorstand geht davon aus, dass die zum Stichtag vorhandene Liquidität (EUR 1,38 Mio.) und die ausstehenden Einzahlungen aus der im Dezember 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung (EUR 1,36 Mio.), siehe hierzu Nachtragsbericht, ausreichend sind, um die Altech Advanced Materials AG mit der geplanten Kostenstruktur bis in das Geschäftsjahr 2026 zu finanzieren.
Um die geplanten Investitionen zur 25 %-igen Mitfinanzierung der beiden Beteiligungen (AEH und AIG) zu gewährleisten, werden zur Jahresmitte weitere Kapitalmaßnahmen, wie z.B. das Öffnen von Optionsausübungsfenstern für die ausgegebenen EUR 3,5 Mio. Optionen, notwendig werden. Sollten nicht ausreichend Mittel im Rahmen der angedachten Kapitalmaßnahmen beschafft werden können, könnte die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft dadurch sichergestellt werden, dass die Investitionen nicht im geplanten Umfang in die AIG und AEH fließen, was aber voraussichtlich eine Verwässerung hinsichtlich der Beteiligungen bedeuten würde.
Für den beabsichtigten Aufbau der Fabrik für die Produktion von Silumina Anodes™ als auch die Fabrik für den Bau der CERENERGY® Feststoffbatterie sollen weitere Kapitalmaßnahmen umgesetzt werden, bei denen die Gesellschaft beabsichtigt, dann auch ausreichend Mittel für das Working Capital der Gesellschaft einzuwerben. Es finden parallel aber auch Gespräche statt, die Finanzierung der Projektgesellschaften für den Aufbau der jeweiligen Produktionen mit einem Mix aus Fördermitteln, Fremdkapital sowie Eigenkapital auf Projektebene zu realisieren. Der genaue Kapitalbedarf, der auf die AAM entfällt, kann daher aktuell noch nicht beziffert werden. Der Vorstand erwartet, dass sich dieser im Verlaufe des Geschäftsjahres 2024 auf Basis der stattfindenden Gespräche konkretisiert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die geplanten, weiteren Investitionen sowohl in die Silumina Anodes™ Projektgesellschaft AIG als auch die CERENERGY® Projektgesellschaft ABG sich die Altech Advanced Materials AG langfristig als eine spezialisierte Beteiligungsgesellschaft sowohl am Markt für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität durch innovatives und leistungsstarkes mit hochreinem Aluminiumoxid im Nanometerbereich beschichtetes Anodenmaterial – Silumina Anodes™ - als auch im Bereich der Batterien für die stationäre Energiespeicherung mit der Festkörperbatterie CERENERGY® mit dementsprechenden Ertragschancen aufstellt. Der Vorstand sieht auf Basis dieses Geschäftskonzeptes positiv in die Zukunft.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("DCGK") stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel ist, diese Empfehlungen und Anregungen für nationale und internationale Investoren transparent zu machen und das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Mit Beschluss vom 11. März 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG für das Geschäftsjahr 2023 erklärt, die DCGK-Empfehlungen für die Zukunft nicht anzuwenden. Mit dem Beschluss vom 08. März 2024 hat die Gesellschaft erneut für das Geschäftsjahr 2024 erklärt, die DCGK-Empfehlungen für die Zukunft nicht anzuwenden. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Altech Advanced Materials AG. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2024 hat die Altech Advanced Materials AG auf ihrer Homepage unter https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/ corporate-governance/ veröffentlicht.
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Gesellschaft, https://www.altechadvancedmaterials. com/investoren/corporate-governance/, öffentlich zugänglich.
Die AAM ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, verpflichtet, in den Lagebericht die in §§ 289a HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen zu machen.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 7.062.500,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 7.062.500 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien. Die Gesellschaft ist im Regulierten Markt im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Kennnummer ISIN DE000A31C3C3Y4 mit 2.825.000 nennwertlosen, auf den Namen lautenden Stückaktien gelistet. Daneben bestehen noch 4.237.500 nicht börsennotierte auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A31C3Z1.
Jede Aktie an der AAM gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn.
Das gezeichnete Kapital der Aktien mit der ISIN DE000A31C3Z1 wurde im Laufe des Geschäftsjahres vollständig eingefordert, so dass zum Bilanzstichtag keine nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen mehr bestehen.
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der AAM, die zehn Prozent übersteigen, wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der AAM gemachten Angaben unter dem Punkt "VI. Mitteilungen nach dem Aktiengesetz bzw. Wertpapierhandelsgesetz" verwiesen.
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Gemäß § 84 AktG werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Der Vorstand der AAM besteht gemäß § 7 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Über die Zahl der Mitglieder des Vorstands, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Mitglieder des Vorstands können für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.
Der Aufsichtsrat hat einen Katalog von Geschäften erlassen, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 12. März 2020 zuletzt aktualisiert.
Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG kann die Satzung eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Nach der Satzung der AAM fasst die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und – sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt – mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2022 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 22. August 2027 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.531.250,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmtes Unternehmen, das nach § 186 Abs. 5 AktG ein mittelbares Bezugsrecht durchführen darf, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien in folgenden Fällen auszuschließen:

Die genehmigte Kapital 2022 wurde am 7. Februar 2023 im Handelsregister eingetragen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG haben im November 2023 beschlossen, von der Ermächtigung in § 5 (Genehmigtes Kapital 2022) der Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.062.500,00 um EUR 480.000,00 auf EUR 7.542.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 480.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien wurden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, voll gewinnberechtigt ("Kapitalerhöhung"). Der Bezugspreis betrug EUR 7,60 je Neuer Aktie, das Gesamtvolumen der Emission also EUR 3.648.000.
Die beschlossene Kapitalerhöhung von bis zu EUR 3.648.000 wurde vollständig gezeichnet und am 23. Januar 2024 ins Handelsregister eingetragen. Damit war die Kapitalerhöhung durchgeführt. Der bis zur Eintragung gestundete Differenzbetrag zwischen dem Ausgabebetrag und dem Bezugspreis wurde vollständig am 29. Januar 2024 eingezahlt.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.825.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.825.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelanleihen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- und/oder Wandlungsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. August 2022 beschlossenen Ermächtigung bis zum 22. August 2027 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2023 wurde die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2022 um EUR 706.250,00 auf EUR 3.531.250,00 beschlossen. Das erhöhte Bedingte Kapital 2022 wurde am 10. Oktober 2023 im Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 3.531.250,00 durch Ausgabe von bis zu 3.531.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options- und/oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Im Februar 2023 wurde eine unverzinsliche Nullkupon-Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 3.531.250,00, eingeteilt in 3.531.250 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1,00 je Teilschuldverschreibung (nachstehend die "Wandelanleihe" oder "Schuldverschreibungen") ausgegeben, bei der jeder Bezieher der Wandelanleihe für je EUR 1,00 Nennbetrag zusätzlich ein von der Wandelanleihe abgetrenntes Optionsrecht ohne Nennbetrag (nachstehend der "Optionsschein") erhielt, das zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausgabebetrag bzw. Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie (nachstehend der "Optionspreis"), oder nach Wahl des Vorstands der Emittentin, zu einem Barausgleich berechtigt. Nullkupon-Wandelanleihe 2023/2027 wurde vollständig gezeichnet.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen
Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle existieren nicht.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend "Deutsche Balaton") mit Sitz in Heidelberg hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass ihr seit dem 23. März 2018 eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört. Mit Eintragung der Barkapitalerhöhung am 5. August 2021 hatten sich die Anteilsbesitzverhältnisse an der Gesellschaft verschoben; die Deutsche Balaton hielt seitdem weniger als 50 % der Anteile an der Gesellschaft. Die AAM wurde jedoch weiterhin im Konzernabschluss der Deutsche Balaton einbezogen, da von einer Hauptversammlungs-Mehrheit ausgegangen wurde. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung am 21. Dezember 2022 ins Handelsregister hat die Deutsche Balaton wieder die 50 %-Schwelle überschritten und hat der Gesellschaft am 23. Dezember 2022 mitgeteilt, dass ihr nun 62,21 % der Stimmrechte zustehen, welche sodann zuletzt am 14. März 2023 auf 62,12 % aktualisiert wurden. Der im Hinblick hierauf abgegebene Bericht gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung des Vorstands:
"Die Altech Advanced Materials AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."
Frankfurt am Main, den 11. April 2024 Der Vorstand
gez. Ignatius Kim-Seng Tan gez. Hansjörg Plaggemars gez. Uwe Ahrens
| in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Finanzanlagen | ||
| 1. Beteiligungen | 5.015.855,80 | 5.015.855,80 |
| 2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4.661.973,80 | 1.351.973,80 |
| 9.677.829,60 | 6.367.829,60 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 72.485,08 | 4.987,73 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 5.231,00 | 2,00 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.379.209,99 | 1.648.173,68 |
| 1.456.926,07 | 1.653.163,41 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 797.793,76 | 17.851,28 |
| 11.932.549,43 | 8.038.844,29 |

| in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital Bedingtes Kapital: 3.531.250,00 EUR (VJ.: 2.825.000,00 EUR) Genehmigtes Kapital: 3.531.250,00 EUR (VJ.: 3.531.250,00 EUR) |
7.062.500,00 | 7.062.500,00 |
| II. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | 0,00 | -2.966.250,00 |
| Eingefordertes Kapital | 7.062.500,00 | 4.096.250,00 |
| III. Kapitalrücklage | 719.198,00 | 0,00 |
| IV. Bilanzverlust | -2.742.317,20 | -1.092.398,53 |
| 5.039.380,80 | 3.003.851,47 | |
| B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen | 2.289.898,20 | 0,00 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 687.452,48 | 156.441,35 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Wandelanleihe 1) | 3.531.250,00 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2) | 4.515,01 | 9.836,02 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3) | 121.227,40 | 116.427,40 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4) |
699,21 | 0 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten 5) 6) 7) | 258.126,33 | 4.752.288,05 |
| 3.915.817,95 | 4.878.551,47 | |
| 11.932.549,43 | 8.038.844,29 |
1) davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 EUR (im Vorjahr: 0,00 EUR)
5) davon aus Steuern 23.201,67 EUR (im Vorjahr: 2.288,05 EUR)
6) davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 33.126,33 EUR (im Vorjahr: 4.752.288,05 EUR)
7) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 225.000,00 EUR (im Vorjahr: 0 EUR)
| 01.01.-31.12. | |||
|---|---|---|---|
| in EUR | 2023 | 2022 | |
| 1. Umsatzerlöse | 77.887,84 | 0,00 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge 1) | 36.969,38 | 2.810,57 | |
| 3. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -569.116,17 | -183.800,00 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2) |
-23.733,75 | -13.195,20 | |
| -592.849,92 | -196.995,20 | ||
| 4. Abschreibungen | |||
| auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten |
0,00 | -499.999,00 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3) | -1.018.322,59 | -593.934,38 | |
| 6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
92.974,42 | 4.987,73 | |
| 7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | -295,00 | |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4) | -246.577,80 | -147.300,01 | |
| 9. Ergebnis nach Steuern | -1.649.918.67 | -1.430.725,29 | |
| 10. Jahresfehlbetrag | -1.649.918,67 | -1.430.725,29 | |
| 11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -1.092.398,53 | -2.587.023,24 | |
| 12. Ertrag aus Kapitalherabsetzung | 2.925.350,00 | ||
| 13. Bilanzverlust | -2.742.317,20 | -1.092.398,53 |
1) davon Erträge aus der Währungsumrechnung 2,29 EUR (im Vorjahr: 96,84 EUR)
2) davon für Altersversorgung 1.350,00 EUR (im Vorjahr: 0,00 EUR)
3) davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 51,00 EUR (im Vorjahr: 173,30 EUR)
4) davon an verbundene Unternehmen 4.800,00 EUR (im Vorjahr: 4.800,00 EUR)
| in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | -1.649.918,67 | -1.430.725,29 |
| + Abschreibungen | 0,00 | 500.294,00 |
| -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen | 531.011,13 | 80.328,35 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit) |
-29.514,55 | 1.266,84 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit) |
16.291.82 | 8.531,96 |
| + Zinsaufwendungen aus Finanzierung | 246.577,80 | 147.300,01 |
| - Zinsertrag aus Investitionen | -92.974,42 | 0,00 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -978.526,89 | -693.004,13 |
| + erhaltene Zinsen | 36.432,14 | 0,00 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -8.060.000,00 | -901.477,60 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -8.023.567,86 | -901.477,60 |
| + Ausgabe von Wandelanleihen | 3.531.250,00 | 0,00 |
| + Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen | 5.256.148,20 | 1.271.250,00 |
| - gezahlte Zinsen | -54.267,14 | -142.500,01 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 8.733.131,06 | 1.128.749,99 |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes | -268.963,69 | -465.731,74 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.648.173,68 | 2.113.905,42 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 1.379.209,99 | 1.648.173,68 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: | ||
| Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.379.209,99 | 1.648.173,68 |
| Nicht | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| eingeforderte | |||||
| Gezeichnetes | ausstehende | Kapital | Bilanz | Eigenkapital | |
| in EUR | Kapital | Einlagen | rücklage | verlust | gesamt |
| Stand zum 31.12.2021 | 5.650.000 | 0 | 100.350 | -2.587.023 | 3.163.327 |
| Kapitalherabsetzung | -2.825.000 | -100.350 | 2.925.350 | 0 | |
| Kapitalerhöhung | 4.237.500 | -2.966.250 | 1.271.250 | ||
| Jahresfehlbetrag | -1.430.725 | -1.430.725 | |||
| Stand zum 31.12.2022 | 7.062.500 | -2.966.250 | 0 | -1.092.399 | 3.003.851 |
| Stand zum 31.12.2022 | 7.062.500 | -2.966.250 | 0 | -1.092.399 | 3.003.851 |
| Einstellung in Kapitalrücklage aus Ausgabe Wandelanleihe |
719.198 | 719.198 | |||
| Eingeforderte ausstehende Einlagen |
2.966.250 | 2.966.250 | |||
| Jahresfehlbetrag | -1.649.919 | -1.649.919 | |||
| Stand zum 31.12.2023 | 7.062.500 | 0 | 719.198 | -2.742.317 | 5.039.381 |

Die Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main, ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (nachfolgend auch "AAM" oder die "Gesellschaft"). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 118874 registriert und hat ihren Sitz in der Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg. Die Gesellschaft ist im Regulierten Markt im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Kennnummer ISIN DE000A31C3Y4 mit 2.825.000 nennwertlosen, auf den Namen lautende Stückaktien gelistet. Daneben bestehen noch 4.237.500 nennwertlose nicht börsennotierte auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A31C3Z1. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.062.500,00 und ist eingeteilt in 7.062.500 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.
Die Altech Advanced Materials AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die Investitionen in Kapital- und Personengesellschaften tätigt, welche ein gutes Chancen/Risiko Verhältnis darstellen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Rohstoffgewinnung und –verarbeitung, Chemie, Herstellung aller Arten von Verpackungs- und Papierprodukten sowie deren Vertrieb. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft zwei 25 %-Beteiligungen an der Altech Energy Holding GmbH ("AEH") sowie der Altech Industries Germany GmbH ("AIG"), durch welche die AAM am Markt für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität durch mit hochreinem Aluminiumoxid im Nanometerbereich beschichtetes Anodenmaterial – Silumina Anodes™ – sowie im Bereich der Festkörperbatterien für den stationären Batterieeinsatz zur Speicherung grüner Energie mit – CERENERGY® – zu partizipieren beabsichtigt.
Der Jahresabschluss der Altech Advanced Materials AG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetztes (AktG) unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Altech Advanced Materials AG ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft im Sinne von § 264d HGB und wird daher als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB eingestuft.
Die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte unter Anwendung der für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Berücksichtigt wurden alle laufenden Geschäftsvorfälle und Abgrenzungen, die nach Ansicht des Managements notwendig sind, um eine zutreffende Darstellung des Ergebnisses zu gewährleisten. Ertragsteuern wurden im Wege einer bestmöglichen Schätzung ermittelt. Das Management ist der Überzeugung, dass die dargestellten Informationen und Erläuterungen geeignet sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der Altech Advanced Materials AG stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Nachfolgend werden die im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses beschrieben.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Wir verweisen hinsichtlich der Risiken und Chancen auf die Angaben im Lagebericht im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" hin.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
Die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB angesetzt oder, bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht bei Währungspositionen gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umzurechnen ist oder, im Falle erkennbarer Einzelrisiken, der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist.
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag angemessen Rechnung getragen. Die Bemessung des Erfüllungsbetrags erfolgte in einer Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert, soweit nicht bei Währungs-positionen gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umzurechnen ist.
Die Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.
Latente Steuern resultieren aus temporären und quasi-permanenten Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzierung von Rückstellungen sowie aus bestehenden Verlustvorträgen. Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über einen körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von 4,435 Mio. EUR und einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von 4,423 Mio. EUR. Die Bewertung erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen (Körperschaftsteuer 15,83 % und Gewerbesteuer 14,00 %) im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Latente Steuern werden nicht abgezinst. In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive Latenzen miteinander verrechnet. Ein Ansatz des Überhangs der aktiven latenten Steuer erfolgte in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht.
Im Jahresabschluss der Altech Advanced Materials AG, für die zum 31. Dezember 2023 endende Berichtsperiode müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können, die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.
Die Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 4.662, bestehen aus Gesellschafterdarlehensforderungen gegen die AIG in Höhe von TEUR 2.652 und gegen die AEH in Höhe von TEUR 2.010. Im Zuge des Erwerbs der 25 % an der AIG und der Gründung der AEH hat die AAM in Rahmenverträgen ihre Intention erklärt, die Projektgesellschaften anteilsmäßig mitzufinanzieren. Bei der AIG sieht der Rahmenvertrag eine maximale Ausleihung von 12,5 Mio. EUR vor. Die Laufzeit der Vereinbarung mit der AIG beträgt 10 Jahre ab der Aufnahme der kommerziellen Produktion in der geplanten Produktionsstätte. Die Rahmenvereinbarung mit der AEH beläuft sich aktuell auf 3,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Vereinbarung mit der AEH beträgt 10 Jahre ab dem Abschluss der Vereinbarung im November 2022. Die Ausleihungen werden mit 3,25 % p.a. verzinst.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht aus Zinsforderungen gegen die Altech Industries Germany GmbH in Höhe von TEUR 38 und gegen die Altech Energy Holdings GmbH in Höhe von TEUR 24. Beide haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Neben beiden Zinsforderungen ist hier zudem eine kurzfristige Forderung gegenüber Altech Industries Germany GmbH aus einem Service- und Dienstleistungsvertrag in Höhe von TEUR 11 gebucht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich – wie in der Vorperiode – eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Dieser Bilanzposten enthält zudem auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 wertberichtigte Option aus dem Optionsvertrag mit Altech Batteries Limited und Altech Chemicals Australia PTY LTD in Höhe von TEUR 500, welche es der Gesellschaft erlaubt, bis zu 49 % der Anteile an dem HPA-Projekt für bis zu 100 Mio. USD zu erwerben (Laufzeit bis zum 1. Juli 2024). Da bis zum Auslaufen der Option nicht mit einer Ausübung gerechnet wird, wurde diese Option bereits im Vorjahr auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen das Disagio aus der Ausgabe der Nullkupon-Wandelanleihe und wurde als Gegenposition zur Kapitalrücklage und der Verbindlichkeit aus dem Barausgleich in Höhe von TEUR 944 eingebucht (siehe hierzu die Ausführungen unten bei "Kapitalrücklage"). Das Disagio wird über die Laufzeit der Nullkupon-Wandelanleihe ratierlich aufwandswirksam aufgelöst und beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 767.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 7.062.500,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 7.062.500 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien. Die Gesellschaft ist im Regulierten Markt im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Kennnummer ISIN DE000A31C3C3Y4 mit 2.825.000 nennwertlosen, auf den Namen lautende Stückaktien gelistet. Daneben bestehen noch 4.237.500 nicht börsennotierte auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A31C3Z1.
Jede Aktie an der AAM gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn.
Das gezeichnete Kapital der Aktien mit der ISIN DE000A31C3Z1 wurde im Laufe des Geschäftsjahres vollständig eingefordert, so dass zum Bilanzstichtag keine Nicht eingeforderten ausstehende Einlagen mehr ausstehen.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2022 wurde eine Anpassung des genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 22. August 2027 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.531.250,00, durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Unternehmen, das nach § 186 Abs. 5 AktG ein mittelbares Bezugsrecht durchführen darf, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien in folgenden Fällen auszuschließen:
Die Anpassung des genehmigten Kapitals wurde am 7. Februar 2023 im Handelsregister eingetragen.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08. August 2023 wurde eine Erhöhung des Bedingten Kapitals 2022 um EUR 706.250,00 auf EUR 3.531.250,00 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 3.531.250,00 durch Ausgabe von bis zu 3.531.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber von Optionsund/oder Wandelanleihen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die "Schuldverschreibungen") jeweils mit Options- und/oder Wandlungsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. August 2022 beschlossenen Ermächtigung bis zum 22. August 2027 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options- und/oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen stattdessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das erhöhte bedingte Kapital wurde am 10. Oktober 2023 im Handelsregister eingetragen.
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 719 ist im 1. Halbjahr 2023 bei der Begebung der Nullkupon-Wandelanleihe entstanden. Als Gegenleistung für die fehlende laufende Verzinsung der Anleihe wurde den Anleihegläubigern Wandlungsrechte und Optionsrechte gewährt. Der Wert der Wandlungs- und Optionsrechte wurde als Differenz des mit einem fiktiven Zinssatz abgezinsten Anleihewert zum Ausgabebetrag (TEUR 944), abzüglich des Werts der Optionsrechte, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können, sondern bei Ausübung im Wege des Barausgleichs beglichen werden müssen (TEUR 225) ermittelt. Dieser Anteil hat Schuldcharakter und wird als sonstige Verbindlichkeit gebucht. Der Wert der angepassten Wandlungs- und Optionsrechte, ist gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen, der Gegenposten stellt ein ARAP bzw. Disagio dar.
Der Bilanzverlust ergibt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
| TEUR | |
|---|---|
| Bilanzverlust zum 31.12.2022 (Verlustvortrag) | -1.092 |
| Jahresfehlbetrag 2023 | -1.650 |
| Bilanzverlust zum 31.12.2023 | -2.742 |
Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von TEUR 7.063, der Einstellung in die Kapitalrücklage aus der Ausgabe einer Wandelanleihe in Höhe von TEUR 719 und dem Abzug des Bilanzverlustes zum 31. Dezember 2023 besteht ein positives Eigenkapital zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 5.039.
Auf Basis der im Dezember 2023 aus dem genehmigten Kapital 2022 umgesetzten, aber zum Bilanzstichtag noch nicht im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung über TEUR 3.648 durch die Ausgabe von 480.000 neuen Aktien, waren zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen von TEUR 2.290 zum Bilanzstichtag einbezahlt worden. Die Kapitalerhöhung wurde vollständig gezeichnet und am 23. Januar 2024 im Handelsregister eingetragen und war damit durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 687 (Vorperiode: TEUR 156) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für das VOP 2023 in Höhe von TEUR 304 (Vorperiode: TEUR 0), welche ratierlich über die erwartete Laufzeit unter der Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Ausübungsbedingungen gebildet werden sowie eine Drohverlustrückstellung für den Barausgleich von Optionsrechten im Zusammenhang mit der Nullkupon-Wandelanleihe TEUR 191 (Vorperiode: TEUR 0), Kosten für ausstehende Rechnungen im Zusammenhang mit den Kapitalmaßnahmen TEUR 155 (Vorperiode: TEUR 96) und Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfungskosten TEUR 35 (Vorperiode: TEUR 50).
Die Gesellschaft hat im Februar 2023 eine Nullkupon-Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von TEUR 3.531 ausgegeben.
Die Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG hatte am 23. August 2022 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Options- und/oder Wandelanleihen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.006.250,00, wobei deren Inhabern Options- und/oder Wandlungsrechte auf bis zu 7.006.250 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 7.006.250,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen gewährt werden dürfen, auszugeben.
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen bzw. von Kombinationen dieser Instrumente hat der Vorstand der Gesellschaft am 6. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag Gebrauch gemacht und eine Nullkupon-Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 3.531.250,00 ausgegeben, bei der jeder Bezieher der Wandelanleihe für je EUR 1,00 Anleihebetrag zusätzlich einen abgetrennten Optionsschein erhält, der zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausgabebetrag bzw. Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie oder, nach Wahl der Gesellschaft, zu einem Barausgleich berechtigt. Die Wandelanleihe wurde in voller Höhe gezeichnet.
Die Schuldverschreibungen werden am 31. Juli 2027 ("Fälligkeitstag") zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgekauft und entwertet worden sind. Die Emittentin gewährt jedem Anleihegläubiger das Recht ("Wandlungsrecht"), gemäß den Bestimmungen dieser Anleihebedingungen jede Schuldverschreibung in jeweils eine nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 ("Aktie") zu wandeln. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt EUR 1,00 ("Wandlungspreis"). Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen ab dem 1. Februar 2027 jederzeit bis zum zehnten Bankarbeitstag vor dem Fälligkeitstag ausgeübt werden. Der Vorstand der Emittentin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Emittentin weitere Ausübungszeiträume, auch für einen Teilbetrag der jeweils noch ausstehenden Schuldverschreibung, festzulegen ("Fakultative Ausübungszeiträume").
Die AAM gewährt jedem Optionsscheininhaber das Recht ("Optionsrecht"), gemäß den Bestimmungen der Optionsscheinbedingungen für jeden Optionsschein jeweils eine nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 ("Aktie") gegen Zahlung eines Ausgabebetrages / Bezugspreises von EUR 1,00 je Aktie ("Optionspreis") zu erwerben oder nach Wahl der Emittentin einen Barausgleich zu erhalten. Das Optionsrecht kann durch einen Optionsscheininhaber nach Maßgabe der Optionsscheinbedingungen ab dem 1. Februar 2027 jederzeit bis zum zehnten Bankarbeitstag vor dem Verfalltag ausgeübt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Optionszeiträume, auch für einen Teil der jeweils noch ausstehenden Optionsscheine festzulegen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 10) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 121 (Vorperiode: TEUR 116) bestehen aus einer langfristigen Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen gegenüber dem Mehrheitsaktionär mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber Altech Batteries GmbH aus einem Management- und Servicevertrag von unter TEUR 1.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Verbindlichkeit für den Barausgleich von Optionsrechten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Nullkoupon-Wandelanleihe, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können, in Höhe von TEUR 225 (siehe hierzu auch 3. Eigenkapital/ Kapitalrücklage). Zum 31. Dezember 2022 beinhalteten die sonstigen Verbindlichkeiten im Wesentlichen noch Kaufpreisforderungen aus dem 25 %-Anteilserwerb an der AIG von der ATB (TEUR 4.750), welche im Berichtszeitraum vollständig bezahlt wurden.
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 78 TEUR (Vorperiode: 0 TEUR) und beinhalten jeweils zur Hälfte die Erträge aus der Weiterbelastung von Service- und Managementleistungen an die Altech Batteries GmbH und an die Altech Industries Germany GmbH.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen TEUR 37 (Vorperiode: TEUR 3) und bestehen im Wesentlichen aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 29.
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 593 (Vorperiode: TEUR 197) setzt sich zusammen aus Gehältern (TEUR 364), bisher nicht zahlungswirksamen, erfolgsabhängigen Personalaufwendungen aus dem VOP 2023 (TEUR 205) sowie sozialen Abgaben (TEUR 24). Die Erhöhung des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bildung einer Rückstellung für das VOP 2023 sowie auf die direkte Entlohnung eines Vorstandsmitgliedes, welche im Vorjahr im Rahmen eines Managementvertrages über sonstige betriebliche Aufwendungen abgerechnet wurde (rund TEUR 127 im Vorjahr), zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.018 (Vorperiode: TEUR 594) bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 277, Aufwendungen für Kapitalmarktnotiz und -kommunikation in Höhe von TEUR 240, Aufwendungen für die Bildung einer Drohverlustrückstellung in Höhe von 191 TEUR, Aufwendungen für die ratierlichen Rückstellungszuführungen über die erwartete Laufzeit des VOP 2023 für den Anteil der Mitarbeiter von AIG und ABG in Höhe von TEUR 99, Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 87, Abschlussund Prüfungskosten in Höhe von TEUR 29 und Dienstleistungsvergütungen im Rahmen eines Konzernumlagevertrages an die Deutsche Balaton AG in Höhe von TEUR 26. Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sind im Wesentlichen auf die Umsetzung der Finanzierungstrategie zurückzuführen. Die Drohverlustrückstellung für die Verpflichtung zum Barausgleich von Optionsrechten im Zusammenhang mit der Nullkupon-Wandelanleihe, die nicht aus bedingtem Kapital bedient werden können, war zunächst zum 30. Juni 2023 aufgrund des starken Kursanstieges der Aktien der Altech Advanced Materials AG auf 14,20 EUR in Höhe von TEUR 518 gebildet und auf Basis des Schlusskurses zum 31. Dezember 2023 von 8,40 EUR in Höhe von TEUR 326 wieder aufgelöst worden.
Das Finanzergebnis betrug TEUR -154 (Vorperiode: TEUR -643) und setzt sich zusammen aus Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 247 (Vorperiode: TEUR 147) sowie Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 93 (Vorperiode: TEUR 5). Bei den Aufwendungen handelt es sich zum einen um die aufwands- aber nicht zahlungswirksame Auflösung des Disagios (siehe hierzu Disagio) der Nullkoupon-Wandelanleihe in Höhe von TEUR 178 und zum anderen um die Verzinsung der Ratenkaufpreisverbindlichkeit gegenüber ATB im Zusammenhang mit dem Erwerb des 25 %-Anteils an AIG in Höhe von TEUR 64. Die Erträge beruhen auf Zinserträgen aus den Darlehen an die Altech Industries Germany GmbH und die Altech Energy Holdings GmbH, die jeweils mit 3,25 % p.a. verzinst werden. Im Vorjahr war im Finanzergebnis noch die Wertberichtigung der HPA-Option in Höhe von TEUR 500 enthalten.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind, bestehen nicht.
Die Altech Advanced Materials AG wird von der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, kontrolliert und wird für das Geschäftsjahr 2023 in deren Konzernabschluss einbezogen. Die Deutsche Balaton AG stellt dabei den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten wie den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr 2023 setzt sich der Vorstand unverändert wie folgt zusammen:
Alle Vorstände sind einzelvertretungsberechtigt.
Herr Ignatius Kim-Seng Tan war während seiner Bestellung als Vorstand im Geschäftsjahr 2023 neben seiner Tätigkeit als Vorstand noch als Non-Executive Chairman bei Lithium Universe Limited in Subiaco/Australien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig.
Herr Uwe Ahrens hat während seiner Bestellung als Vorstand im Geschäftsjahr 2023 neben seiner Tätigkeit als Vorstand noch nachfolgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:
Herr Hansjörg Plaggemars hat während seiner Bestellung als Vorstand im Geschäftsjahr 2023 neben seiner Tätigkeit als Vorstand noch nachfolgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:
Zusammensetzung des Aufsichtsrates:
Herr Dr. Burkhard Schäfer war im Geschäftsjahr 2023 Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Werner Klatten war im Geschäftsjahr 2023 der Vorsitzender des Aufsichtsrats bei der Deutschen Sporthilfe in Frankfurt am Main.
Herr Wilko Stark war im Geschäftsjahr 2023 Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:
Herr Dieter Rosenthal war im Geschäftsjahr 2023 nicht Mitglied in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Graf Lambsdorff war im Geschäftsjahr 2023 nicht Mitglied in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr TEUR 521 (Vorperiode: TEUR 147). Die Differenz zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus bisher nicht zahlungswirksamen, erfolgsabhängigen Bezügen aus dem VOP 2023 (TEUR 190) sowie aus der Vorstandsvergütung für ein Vorstandsmitglied, welches im Vorjahr im Rahmen seiner Entsendung von der ATB zur AAM über einen Managementvergütungsvertrag über TEUR 127 als Aufwand in sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgerechnet und ausbezahlt wurde. Die gemäß dem VOP 2023 den Mitgliedern des Vorstandes zugeteilten Beträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung über die Billigung des neuen Vergütungssystems durch die Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen unverändert für das Geschäftsjahr TEUR 87 (Vorperiode: TEUR 87). Im Geschäftsjahr ausgezahlt wurden TEUR 87.
Für eine detaillierte Übersicht der Zusammensetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen und der Entwicklung siehe "Vergütungsbericht zum 31. Dezember 2023".
Die Erklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance Kodex) für das Geschäftsjahr 2024 wurde abgegeben und auf der Internetseite unter https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/corporate-governance/ öffentlich zugänglich gemacht.
Das als Aufwand gebuchte Gesamthonorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 29 (Vorperiode: TEUR 23) und betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen.
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB berichtet. Hierbei liegt Anteilsbesitz von mindestens 20 % im Geschäftsjahr 2023 vor.
| Gesellschaft | Anteil am Kapital | Ergebnis des letzten Geschäftsjahres zum 30.06.2023 in EUR |
Eigenkapital zum 30.06.2023 In EUR |
|---|---|---|---|
| Altech Industries Germany GmbH, Dresden |
25 % | -2.162.323,26 | -2.583.633,60 |
| Altech Energy Holdings GmbH (1) |
25 % | -7.733,91 | 17.266,09 |
(1) Rumpfgeschäftsjahr vom 2. September 2022 bis zum 30. Juni 2023.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft ohne Vorstand durchschnittlich drei Mitarbeiter in Teilzeit (zum Stichtag 31. Dezember 2022: durchschnittlich zwei Mitarbeiter in Teilzeit).
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG haben am 24. November 2023 (siehe "Mitteilungen" auf der Homepage unter https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/mitteilungen/) beschlossen, von der Ermächtigung in § 5 (Genehmigtes Kapital 2022) der Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.062.500,00 um EUR 480.000,00 auf EUR 7.542.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 480.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien wurden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, voll gewinnberechtigt ("Kapitalerhöhung"). Der Bezugspreis betrug EUR 7,60 je Neuer Aktie, das Gesamtvolumen der Emission also EUR 3.648.000.
Die beschlossene Kapitalerhöhung von bis zu EUR 3.648.000 wurde vollständig gezeichnet und am 23. Januar 2024 ins Handelsregister eingetragen. Damit war die Kapitalerhöhung durchgeführt. Der bis zur Eintragung gestundete Differenzbetrag zwischen dem Ausgabebetrag und dem Bezugspreis wurde vollständig am 29. Januar 2024 eingezahlt.
Im Folgenden sind die Stimmrechtsmitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG, die der Gesellschaft zugegangen sind, dargestellt. Die jeweils aktuellste Mitteilung eines Meldepflichtigen ist genannt. Die vollständigen Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website der Gesellschaft unter "Investor Relations" zu finden.
• Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 14. März 2023 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Altech Advanced Materials AG, Heidelberg, Deutschland, am 7. März 2023 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 62,12 % (das entspricht 4.387.382 Stimmrechten) betrug. 62,12 % der Stimmrechte (das entspricht 4.387.382 Stimmrechten) sind Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours gemäß § 34 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteile an Altech Advanced Materials AG 3 % oder mehr betragen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft.
Am 14. März 2023 wurde zudem gemeldet, dass die Deutsche Balaton AG bei der Emittentin eine Wandelanleihe gezeichnet und dieselbe Anzahl an Optionsscheinen mit jeweils 18,94 % Stimmrechten (Stimmrechte absolut: 1.337.559) erworben hat.
Frankfurt am Main, den 11. April 2024
Der Vorstand
gez. Ignatius Kim-Seng Tan gez. Hansjörg Plaggemars gez. Uwe Ahrens

| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN | NETTOBUCHWERTE | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 31.12.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Finanzanlagen | ||||||||||
| 1. Beteiligungen | 5.015.855,80 | 0,00 | 0,00 | 5.015.855,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.015.855,80 | 5.015.855,80 |
| 2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
1.351.973,80 | 3.310.000,00 | 0,00 | 4.661.973,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.661.973,80 | 1.351.973,80 |
| 6.367.829,60 | 3.310.000,00 | 0,00 | 9.677.829,60 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.677.829,60 | 6.367.829,60 |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 11. April 2024 Der Vorstand
gez. Ignatius Kim-Seng Tan gez. Hansjörg Plaggemars gez. Uwe Ahrens

Wir haben den Jahresabschluss der Altech Advanced Materials AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Altech Advanced Materials AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Die Finanzanlagen werden zum Stichtag zu ihren Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Bei den Beteiligungen handelt es sich jeweils um "Start-ups", die sich noch in der Entwicklungsphase bzw. im Aufbau befinden und noch keine eigenständigen Erträge erwirtschaften. Insofern ist die Werthaltigkeitsbeurteilung der Finanzanlagen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen. Es besteht jedoch das grundsätzliche Risiko für den Abschluss, dass die Finanzanlagen nicht werthaltig sind.
Zunächst haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Bewertung der Finanzanlagen verschafft.
Anhand der im Rahmen der Prüfung gewonnenen Informationen haben wir beurteilt, ob bei den Beteiligungen und den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, jeweils Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Diesbezüglich haben wir uns insbesondere mit den Projektplänen und Statusberichten über die jeweilige Entwicklung der Gesellschaften sowie mit den Unternehmensplanungen und den im einzelnen vorliegenden Machbarkeitsstudien auseinandergesetzt. Die darin getroffenen Annahmen haben wir anhand der vorgelegten Informationen nachvollzogen und plausibilisiert sowie mit dem Vorstand erörtert.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Altech Advanced Materials AG Jahresabschluss-und-Lagebericht-31.12.2023.zip] (SHA256-Hashwert: 174c5c32e9111bc48781e96ef5bbbf77473cff2dea6092bd132383f51f64f8e9) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. August 2023 wurde die RSM GmbH als Abschlussprüfer bestellt. Die Nexia GmbH führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH aus. Wir wurden am 27. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 als Abschlussprüfer der Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Annika Fröde.
Frankfurt am Main, den 15. April 2024
Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
M. Jüngling A. Fröde Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin


Herausgeber
Altech Advanced Materials AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg Tel.: +49 6221 6492482 www.altechadvancedmaterials.com
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