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Allianz SE Annual Report 2020

May 11, 2021

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Annual Report

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Publication

Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Geschäftsbericht 2020

Auf einen Blick

Allianz Lebensversicherungs-AG nach HGB

Veränderungen
2020 zum Vorjahr 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Beitragseinnahmen brutto Mio € 27.669 -3,8 % 28.721 21.890
Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft Mio € 27.372 -3,8 % 28.408 21.568
Leistungen an Kunden Mio € 16.316 8,0 % 14.998 13.918
Bruttoüberschuss Mio € 3.478 -3,6 % 3.604 3.093
Abschlusskosten in % der Beitragssumme des Neugeschäfts % 3,4 3,4 3,8
Verwaltungskosten in % der gebuchten Bruttobeiträge % 0,8 0,7 0,9
Ergebnisabführung/Jahresüberschuss Mio € 651 17,8 % 535 692
Anteil der Kunden am Gesamtertrag % 93,9 94,9 92,7
Verwaltete Kapitalanlagen Mrd € 257,3 7,1 % 238,9 217,9
Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen in % der gesamten Kapitalanlagen % 25,7 24,2 16,0
Laufende Durchschnittsverzinsung % 3,6 4,0 3,9
Nettoverzinsung % 4,1 4,3 4,2
Eigenkapital Mio € 2.991 2.991 2.456
Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen Mio € 252.767 7,1 % 234.810 214.032
Sicherungsmittel aus freier RfB und Schlussüberschussfonds in % der Deckungsmittel % 5,2 5,2 5,5
Anzahl der Verträge Mio € 11,4 1,8 % 11,2 10,9

INHALT

Darstellung der Zahlen

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen gegenüber den im Bericht ausgewiesenen Zahlen ergeben. Zahlen in Klammern stellen Vergleichswerte aus dem Vorjahr dar.

Hinweis bezüglich des Begriffs „Mitarbeiter“

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe „Mitarbeiter“ und „Vertreter“. Damit meinen wir selbstverständlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Vertreterinnen.

Mitglieder des Vorstandes

DR. ANDREAS WIMMER

Vorsitzender des Vorstands

zugleich Mitglied des Vorstandes der Allianz Deutschland AG,

Ressort Lebensversicherung

KATJA DE LA VIÑA

Finanzen

zugleich Mitglied des Vorstandes

Allianz Deutschland AG, Ressort Finanzen

LAURA GERSCH

Firmenkunden und Personal

DR. ALF NEUMANN

Operations

DR. VOLKER PRIEBE

Privatkunden und Produkte

AYLIN SOMERSAN COQUI

Personal und Interne Dienste

zugleich Mitglied des Vorstandes

Allianz Deutschland AG, Ressort Personal und Interne Dienste

bis 30. Juni 2020

DR. THOMAS WIESEMANN

Maklervertrieb

Lagebericht

Die Allianz Lebensversicherungs-AG konnte im Jahr 2020 beim Umsatz ein weiteres sehr erfolgreiches Geschäftsjahr verzeichnen. Gegenüber dem außergewöhnlich erfolgreichen Jahr 2019 verringerten sich die Beitragseinnahmen um 3,6 Prozent auf 27,7 (28,7) Milliarden Euro. Das selbst abgeschlossene Neugeschäft ging um 6,8 Prozent zurück. Hier machte sich eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte Zurückhaltung der Vorsorgesparer bemerkbar.

Die marktführende Stellung in der deutschen Lebensversicherungsbranche hat die Allianz Lebensversicherungs-AG inklusive ihrer Tochtergesellschaften beibehalten. Der Marktanteil an Beitragseinnahmen ist leicht gesunken auf 26 (27) Prozent.

Gerade in Zeiten hoher Unsicherheit, wie sie pandemiebedingt im Jahr 2020 gegeben waren, ist die Allianz Lebensversicherungs-AG mit ihrer Finanzstärke, den professionell aufgestellten und weltweit ausgerichteten Kapitalanlagen sowie den sehr geringen Verwaltungskosten ein ausgesprochen verlässlicher Partner für ihre Kunden. Das zeigt sich auch in einer Stornoquote nach Stückzahlen, welche sich weiterhin auf einem Tiefstand befindet und signifikant unter dem Marktdurchschnitt liegt. Die Anzahl der von uns verwalteten Verträge hat sich um 1,7 Prozent auf knapp 11,4 Millionen Stücke erhöht.

In der anhaltenden Phase von Null- und Negativzinsen setzt die Allianz Lebensversicherungs-AG für ihre Kunden Neuerungen ihres Produktangebotes um, welche durch eine breit diversifizierte Kapitalanlage die Chancen für langfristige attraktive Renditen deutlich verbessert.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Grundlagen der Gesellschaft

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist das führende Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Geschäftsfelder der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie auf die Absicherung biometrischer Risiken. Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft im Wesentlichen in Deutschland.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet ihren Kunden aufgrund ihrer Finanzstärke sowie der professionell aufgestellten und weltweit ausgerichteten Kapitalanlagen eine außerordentlich attraktive Gesamtverzinsung deutlich über dem Niveau vergleichbar sicherer Anlagen. Das Unternehmen verfügt über eine große Bandbreite an Vertriebswegen und hat dadurch Zugang zu unterschiedlichen Zielgruppen.

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Allianz Deutschland AG mit Sitz in München im Sinne des § 290 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Allianz Deutschland AG ist wiederum ein Tochterunternehmen der Allianz SE, München. Die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört somit zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE.

Die Allianz SE hält 100 Prozent der Anteile an der Allianz Deutschland AG. Die Allianz Deutschland AG hält an der Allianz Lebensversicherungs-AG einen Anteil von 94,9 Prozent der Aktien. Die Allianz SE hält mittelbar alle Anteile an der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

GLOBALE REZESSION

2020 war das Jahr der Pandemie. Die Lungenkrankheit COVID-19, verursacht durch das neuartige Corona-Virus, forderte über zwei Millionen Menschenleben weltweit und brachte ganze Ökonomien zum Erliegen. Infolgedessen schrumpfte die Weltwirtschaft 2020 um 4,2 Prozent, so stark wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr; in der globalen Finanzkrise 2009 betrug der Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung dagegen nur 0,1 Prozent. Aufgrund beispielloser Rettungsmaßnahmen seitens der Geld- und Fiskalpolitik – vor allem in den Industrieländern – konnten die Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigung zumindest teilweise abgefedert werden. Unternehmensinsolvenzen beispielsweise gingen 2020 sogar zurück. Zugleich stieg die öffentliche Verschuldung in den Industrieländern jedoch auf den Rekordwert von 130 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP).

Auch die deutsche Wirtschaft wurde von der COVID-19-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen: Die reale Wirtschaftsleistung ging 2020 um 5 Prozent zurück. Damit war der Rückschlag etwas geringer als in den meisten anderen europäischen Nachbarländern – die gesamte Eurozone verzeichnete ein negatives Wachstum von 7,8 Prozent –, was nicht zuletzt an dem relativ guten Abschneiden der Industrie im zweiten Halbjahr lag, die dabei nicht unwesentlich von der Nachfrage aus China profitierte, der einzigen großen Volkswirtschaft, die 2020 wuchs. Der zweite stabilisierende Faktor war der sprunghafte Anstieg der Staatsausgaben, die im Zuge der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie um 9,5 Prozent zulegten. Privater Verbrauch und Investitionen waren dagegen stark rückläufig, Folge der eingeschränkten Konsummöglichkeiten im Lockdown sowie der hohen Unsicherheit bezüglich des weiteren Verlaufs der Pandemie.

ERWERBSTÄTIGKEIT SINKT

Mit der COVID-19-Pandemie sank die Zahl der Erwerbstätigen erstmals seit 14 Jahren wieder: Sie verringerte sich im Jahresdurchschnitt um 1,1 Prozent auf 44,8 Millionen. Spiegelbildlich stieg die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt von 5,0 auf 5,9 Prozent an. Dieser relativ moderate Anstieg trotz schwerster Rezession war dem Instrument Kurzarbeitergeld zu verdanken, mit dem viele Beschäftigungsverhältnisse erhalten werden konnten. Dessen Wirkung zeigte sich auch in dem nur geringen Rückgang des Arbeitsnehmerentgelts (Löhne und Gehälter einschließlich Sozialbeiträge der Arbeitsgeber) um 0,5 Prozent; die Unternehmens- und Vermögenseinkommen fielen dagegen um 7,5 Prozent. Dank umfangreicher Sozialleistungen konnte das verfügbare Einkommen der Haushalte 2020 sogar einen leichten Anstieg um 0,8 Prozent verzeichnen. Gleichzeitig ging auch die Inflation auf 0,5 Prozent zurück, sodass sich die Haushalte selbst im Krisenjahr 2020 über etwas höhere reale Einkommen freuen konnten. Vor dem Hintergrund stabiler Einkommen und sinkenden Konsums schnellte die Sparquote von 10,9 Prozent (2019) auf 16,3 Prozent nach oben.

AKTIENMÄRKTE TROTZEN COVID-19-PANDEMIE

Die Finanzmärkte reagierten anfangs mit Panik auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Europa und Amerika. Selbst der Markt für US-Staatsanleihen blieb von Verwerfungen nicht verschont. Mit dem schnellen und resoluten Eingreifen der Notenbanken beruhigte sich die Lage jedoch rasch wieder. Seit März 2020 befanden sich die Aktienmärkte im Aufschwung und entkoppelten sich immer stärker von dem realen Wirtschaftsgeschehen. Besonders deutlich zeigt sich diese Diskrepanz in den USA, wo der Aktienmarkt, gemessen am marktbreiten Index S&P 500, im Krisenjahr 2020 um kräftige 16 Prozent nach oben kletterte. Auch der DAX konnte das Jahr mit einem Plus abschließen, das mit 3,5 Prozent allerdings deutlich geringer ausfiel als der Index S&P 500.

Von dieser positiven Entwicklung profitierte auch das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland. Nachdem noch im ersten Quartal 2020 ein Minus von 2 Prozent gegenüber Ende 2019 zu Buche stand, konnte bereits zum Ende des zweiten Quartals ein leichtes Plus verzeichnet werden; per Ende September 2020 erreichte das Geldvermögen schließlich den neuen Rekordwert von 6,74 Billionen Euro und lag damit 3,6 Prozent über dem Jahresendwert 2019. Im Schlussquartal 2020 hat sich diese positive Entwicklung fortgesetzt. Neben der Erholung am Kapitalmarkt war dafür vor allem die rekordhohe Ersparnisbildung verantwortlich: In den ersten neun Monaten stockten die deutschen Haushalte ihr Geldvermögen um 288 Milliarden Euro auf; im Vorjahreszeitraum waren es dagegen „nur“ 208 Milliarden Euro gewesen. Ein weiteres Charakteristikum des Sparens in Pandemie-Zeiten ist die stärkere Zuwendung zu Kapitalmarktprodukten: Insgesamt 24 Prozent der frischen Spargelder entfielen in diesem Zeitraum auf Aktien und Investmentfonds; im gleichen Zeitraum 2019 waren es dagegen nur 16 Prozent. Nach wie vor fließt aber der Löwenanteil (48 Prozent) den Banken zu. Insofern bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei tatsächlich um einen genuinen Wandel im Sparverhalten handelt oder nur um eine krisenbedingte und damit temporäre Abweichung von den vertrauten Mustern, nach denen vor allem Liquidität und Sicherheit das Anlageverhalten bestimmen.

RENDITEN IMMER TIEFER

Die extrem expansive Geldpolitik – insbesondere die zunehmenden Anleihekäufe – hinterließ auch auf den Rentenmärkten ihre Spuren. Der Abwärtsdruck auf die Renditen war besonders in den USA zu spüren: Die Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen fiel von 1,9 Prozent (Ende 2019) auf nur noch 0,9 Prozent zum Jahresende 2020. In Europa waren die Renditen bereits vor Ausbruch der Pandemie in vielen Märkten negativ – und reduzierten sich weiter: So fielen die Renditen der 10-jährigen deutschen Staatsanleihen von Beginn des Jahres 2020 von minus 0,2 Prozent auf minus 0,6 Prozent zum Ende des Jahres. Die anhaltende Phase von Null- und Negativzinsen verfestigte sich also weiter.

Versicherungswirtschaft

NAHEZU STABILE BEITRAGSEINNAHMEN

Die deutsche Versicherungswirtschaft war im Geschäftsjahr 2020 geprägt von den Einflüssen der COVID-19-Pandemie. In diesem wirtschaftlich schwierigen und von hohen Unsicherheiten geprägten Jahr konnten die deutschen Versicherer ihre Beitragseinnahmen im inländischen Direktgeschäft über alle Sparten hinweg trotzdem um 1,2 (7,1) Prozent auf insgesamt 220,1 (217,4) Milliarden Euro steigern.

Nach dem sehr starken Vorjahr hat die COVID-19-Krise 2020 Spuren im Geschäft der Lebensversicherer hinterlassen. So sank die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge um rund minus 12 Prozent, im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sogar um minus 17,9 Prozent.

Die Beitragseinnahmen der Pensionsfonds sanken im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um minus 22,1 Prozent auf 1,0 (1,3) Milliarden Euro. Bei den Pensionskassen gingen die Beiträge um minus 4,5 Prozent auf 2,3 (2,4) Milliarden Euro zurück.

In der Lebensversicherung ohne Pensionskassen und Pensionsfonds verringerten sich die Beitragseinnahmen gegenüber dem Vorjahr nur leicht um minus 0,1 Prozent auf 99,4 (99,4) Milliarden Euro. Auf die laufenden Beiträge entfielen hierbei 62,1 (62,6) Milliarden Euro und 37,3 (36,8) Milliarden Euro auf Einmalbeiträge.

Geschäftsverlauf

Versicherungsgeschäft

BEITRAGSEINNAHMEN

Die gebuchten Beitragseinnahmen der Allianz Lebensversicherungs-AG im selbst abgeschlossenen Geschäft (s. a. G.) befinden sich trotz COVID-19-Pandemie auf dem zweithöchsten Niveau der letzten fünf Jahre. Sie lagen mit 27,4 Milliarden Euro lediglich minus 3,6 Prozent unter dem sehr guten Vorjahreswert (28,4 Milliarden Euro). Dabei betrugen die Einmalbeiträge 17,4 (18,6) Milliarden Euro; die laufenden Beitragseinnahmen erhöhten sich um 1,9 Prozent auf 10,0 (9,8) Milliarden Euro. Der Marktanteil der Allianz Lebensversicherungs-AG (inklusive ihrer Tochtergesellschaften) an den Beitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherungsunternehmen sank nach vorläufigen Angaben des GDV auf 26,1 (27,4) Prozent.

Die Stornoquote nach Stückzahlen blieb im Jahr 2020 stabil bei 1,4 (1,4) Prozent. Darin erfasst sind Rückkäufe und sonstige vorzeitige Abgänge. Die Stornoquote nach Beiträgen, die neben den Rückkäufen auch die Beitragsfreistellung von Versicherungen ohne Kündigung erfasst, stieg leicht auf 4,3 (4,0) Prozent. Die Stornoquoten der Allianz Lebensversicherungs-AG lagen 2020 weiterhin signifikant unter dem Marktdurchschnitt.

Beitragsverlauf von 2016 bis 2020

Mrd €

NEUGESCHÄFT

Die Neubeiträge (s. a. G.) beliefen sich auf 18,3 Milliarden Euro und sind damit nur um 6,8 Prozent geringer ausgefallen als im außergewöhnlich erfolgreichen Geschäftsjahr 2019. Während der Rückgang der bereits erwähnten Einmalbeiträge 6,6 Prozent betrug, sanken auch die laufenden Neubeiträge mit minus 10,3 Prozent von 1,0 Milliarden auf 910 Millionen Euro. Der Rückgang der Neubeiträge zieht sich hierbei durch den Großteil der Versicherungsbereiche. Bei den Kapitalisierungsprodukten gab es hingegen einen Zuwachs (8,1 Prozent).

Im Privatkundengeschäft der Allianz Lebensversicherungs-AG sind die Neubeiträge auf 11,3 (13,5) Milliarden Euro gefallen. Hierbei sanken die Einmalbeiträge auf 10,9 (13,0) Milliarden Euro. Die Neubeiträge aus eingelösten Versicherungen gegen laufenden Beitrag sanken um 2,7 Prozent auf 330,5 (339,6) Millionen Euro. Die Zuwachsanpassungen sanken ebenfalls auf 139,9 (147,3) Millionen Euro. Insgesamt machte das Privatkundengeschäft rund 62 (69) Prozent der Neubeiträge der Allianz Lebensversicherungs-AG aus.

Im Firmenkundengeschäft stiegen die Einmalbeiträge um 17 Prozent auf 6,5 (5,6) Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Beitrag der Allianz Pensionskasse AG in Höhe von 2,2 Milliarden Euro. Die laufenden Neubeiträge sanken um 16,7 Prozent und betrugen inklusive Zuwachsanpassungen 439,5 (527,7) Millionen Euro. Die Neubeiträge insgesamt beliefen sich somit auf 7,0 (6,1) Milliarden Euro. Die Firmendirektversicherung ist weiterhin der mit Abstand am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Knapp 69 Prozent der Neuverträge im Firmengeschäft entfallen auf diesen Durchführungsweg.

BESTAND

LEISTUNGEN AN KUNDEN

Die Auszahlungen der Allianz Lebensversicherungs-AG an Kunden für Abläufe, Renten, Todesfälle und Rückkäufe stiegen um 8,8 Prozent auf 16,3 (15,0) Milliarden Euro. Davon entfielen auf Ablaufleistungen 11,3 (10,5) Milliarden Euro, auf Rentenleistungen 2,4 (2,2) Milliarden Euro sowie 2,6 (2,3) Milliarden Euro auf Versicherungsleistungen für Todesfälle und Rückkäufe.

AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSBETRIEB

Die Abschlusskosten gingen von 1.512 Millionen Euro auf 1.400 Millionen Euro zurück. Davon entfielen 1.010 (1.097) Millionen Euro auf Abschlussprovisionen und sonstige leistungsabhängige Bezüge der Versicherungsvermittler. Bezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäftes blieb der Abschlusskostensatz mit 3,4 (3,4) Prozent auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Verwaltungskosten stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht an auf 217 (203) Millionen Euro. Im Verhältnis zu den gesamten Beitragseinnahmen ergibt sich daraus ein Verwaltungskostensatz leicht über dem Niveau des Vorjahres in Höhe von 0,8 (0,7) Prozent.

GESCHÄFTSVERLAUF BEI DEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER ALLIANZ LEBENSVERSICHERUNGS-AG

Die Allianz Pensionskasse AG (APK) und die Allianz Pensionsfonds AG (APF) sind 100-prozentige operative Tochtergesellschaften der Allianz Lebensversicherungs-AG. Die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLVAG) war bis zum 31. Dezember 2020 eine 100-prozentige operative Tochtergesellschaft der Allianz Lebensversicherungs-AG. Zum Jahreswechsel 2020/2021 veräußerte die Allianz Lebensversicherungs-AG die Deutsche Lebensversicherungs-AG in zwei Tranchen an die Allianz Deutschland AG, davon entfielen 49 Prozent der veräußerten Anteile auf das Geschäftsjahr 2020.

Der Schwerpunkt der DLVAG liegt auf dem Verkauf von Risikolebens- und Restschuldversicherungen. Die Neubeiträge der DLVAG reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 25,9 Prozent auf 64,4 (86,9) Millionen Euro. Die laufenden Neubeiträge erhöhten sich um 8,0 Prozent auf 21,5 (19,9) Millionen Euro. Die Einmalbeiträge gingen bei der DLVAG um 35,9 Prozent auf 42,9 (66,9) Millionen Euro zurück. Die gebuchten Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft verminderten sich insgesamt um 5,1 Prozent auf 225,9 (238,0) Millionen Euro. Dabei wurden 77.369 (109.524) neue Versicherungsverträge abgeschlossen. Das Ergebnis nach Steuern betrug 20,0 (15,1) Millionen Euro. Es steht aufgrund eines im Geschäftsjahr bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der Allianz Lebensversicherungs-AG zu.

Die Neubeiträge des APK beliefen sich im Jahr 2020 auf 58,3 (55,4) Millionen Euro. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge betrug 3.857 (5.711). Die Beitragseinnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 605,2 (630,7) Millionen Euro um 4,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die APK weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 17,7 (25,7) Millionen Euro aus.

Die Neubeiträge des APF sind nach einem überaus erfolgreichen Vorjahr mit den zweithöchsten Neubeiträgen seit Gründung des Unternehmens deutlich gesunken. Nach 472,6 Millionen Euro im Vorjahr beliefen sie sich 2020 auf 224,3 Millionen Euro. Lediglich aufgrund der Reduktion der Einmalbeiträge auf 218,9 (466,7) Millionen Euro, sanken auch die Beitragseinnahmen von 483,8 Millionen Euro auf 240,8 Millionen Euro. Die laufenden Beiträge lagen mit 21,9 (17,1) Millionen Euro deutlich über dem Vorjahreswert. Die APF weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,4 (3,0) Millionen Euro aus.

NIEDERLASSUNG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG betreibt seit 2019 eine Niederlassung in Italien und vertreibt dort ein an den lokalen Markt angepasstes Produkt zur privaten Altersvorsorge.

ALLIANZ BAUFINANZIERUNGSGESCHÄFT

Mit einem hohen Neugeschäftsvolumen von 4,9 Milliarden Euro und 12.800 abgeschlossenen Darlehensverträgen im Geschäftsjahr 2020 konnte die Allianz Baufinanzierung das hohe Niveau des Vorjahres leicht steigern. Im Vergleich zum Jahr 2019 wurden 0,8 Prozent mehr Verträge abgeschlossen. Die Darlehenssumme liegt um 2,1 Prozent über dem Vorjahresniveau. Neben dem Neugeschäft hat auch das Verlängerungsgeschäft dazu beigetragen, dass das Volumen der grundschuldbesicherten Darlehen im Bestand der Allianz Baufinanzierung auf 28,4 Milliarden Euro angewachsen ist. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von 10,9 Prozent. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 verwaltete die Allianz Lebensversicherungs-AG insgesamt 123.300 Hypothekendarlehen. Die Allianz Baufinanzierung hat im Jahr 2020 ihre sehr gute Marktposition unter den Lebensversicherungsunternehmen weiter gehalten.

Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagenbestand der Allianz Lebensversicherungs-AG erhöhte sich im Berichtsjahr um 7,7 Prozent auf 257,3 (238,9) Milliarden Euro. Die Bruttoneuanlage betrug 37,1 (32,7) Milliarden Euro. Die Marktwerte der Kapitalanlagen stiegen im Jahr 2020 auf 323,5 (296,7) Milliarden Euro.

SICHERHEITS- UND ERTRAGSORIENTIERTE ANLAGESTRATEGIE

Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzte auch im Jahr 2020 ihre sicherheits- und ertragsorientierte Anlagestrategie fort. Das Unternehmen verfolgte weiterhin das Ziel, bei angemessenem Risiko eine möglichst attraktive Rendite zu erreichen. Der Anteil alternativer Anlagen und Immobilien zur Steigerung des Ertragspotenzials wurde daher weiter ausgebaut und die internationale Diversifikation der Kapitalanlagen weiter vorangetrieben. So konnten auch in diesem Jahr trotz weiterhin historisch niedriger Zinsen attraktive Renditen erwirtschaftet werden.

Die COVID-19-Pandemie setzte den Kapitalmarkt stark unter Druck. Der Aktienmarkt musste binnen kürzester Zeit heftige Kursrückgänge hinnehmen, hat sich im Laufe des Jahres jedoch erholt. Die Risikoaufschläge bei festverzinslichen Papieren weiteten sich zwischenzeitlich stark aus, Währungen gerieten unter Druck und das historisch tiefe Zinsniveau verschärfte sich weiter, verursacht durch die Suche vieler Investoren nach sicheren Anlagen. Dennoch gelang es der Allianz Lebensversicherungs-AG im Jahr 2020 alternative Anlagen weiter auszubauen. So wurden im Alternative-Debt-Bereich, zu dem die Anlageklassen Hypotheken, Private Placements, Infrastructure Debt und Middle Market Lending gehören, Nettoinvestitionen in Höhe von 8,2 (7,0) Milliarden Euro getätigt. Im Alternative Equity Bereich, d. h. in den Anlageklassen Private Equity, Infrastruktur, erneuerbare Energien und Immobilien, wurden netto 4,5 (6,6) Milliarden Euro investiert. Die regionale Diversifizierung wurde in allen Asset-Klassen weiter verstärkt. Darüber hinaus wurde die Chance durch den Anstieg der Risikoaufschläge von festverzinslichen Wertpapieren genutzt, um in langlaufende ertragsstarke Unternehmens- und Schwellenländeranleihen zu investieren. Zur Finanzierung wurden im Gegenzug teilweise auch selektiv Aktien verkauft, deren Kursverluste durch ein umfassendes, derivatives Absicherungsprogramm effektiv eingedämmt werden konnten.

Aufgrund der langfristigen Leistungsversprechen gegenüber den Kunden ist ein großer Teil des Portfolios in festverzinslichen Anlagen investiert. Ende 2020 betrug dieser Anteil 791 (77) Prozent der Kapitalanlagen.

Der Schwerpunkt der festverzinslichen Anlagen liegt weiterhin auf besicherten Anleihen sowie deutschen und europäischen Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten. Besicherte Anleihen stellen durch ihre Unterlegung mit werthaltigen Sicherheiten, zum Beispiel Kommunaldarlehen oder erstrangigen Hypothekenkrediten, sehr sichere Anlagen dar. Der Anteil an Wertpapieren insgesamt, die Investment Grade Rating besitzen, beträgt 93 (95) Prozent. Bei den Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten konzentrierte sich die Allianz Lebensversicherungs-AG weiterhin auf die Kernländer der Eurozone.

Um langfristig eine attraktive Verzinsung des Kapitalanlagenportfolios zu sichern, hält das Unternehmen an einer breiten Diversifikation des Portfolios fest. Ende des Jahres 2020 lag der Anteil von Unternehmensanleihen am Gesamtportfolio bei 18,2 (16,8) Prozent nach Marktwerten. Der Anteil von Schwellenländeranleihen am Gesamtportfolio betrug 6,4 (6,0) Prozent.

Die Aktienquote nach Marktwerten einschließlich erneuerbarer Energien und Infrastruktur betrug zum Geschäftsjahresende 2020 unter Berücksichtigung von Absicherungsmaßnahmen 13,1 (14,9) Prozent. Die regionale Diversifikation der Aktien wurde weiter ausgebaut.

KAPITALANLAGEERGEBNIS

Das Nettoergebnis aus den Kapitalanlagen betrug 10,3 (9,9) Milliarden Euro. Hiervon werden 7,2 (6,8) Milliarden Euro für die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung der Kundenguthaben (Deckungsrückstellung einschließlich Zinszusatzreserve und verzinslich angesammelte Überschussguthaben) verwendet. Das Kapitalanlagenergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Mio €

2020 2019 2018
Laufender Ertrag 9.363 9.577 8.598
+ Veräußerungsgewinne 1.947 626 785
+ Zuschreibungen 4 96 53
– Veräußerungsverluste -265 -5 -52
– Außerplanmäßige Abschreibungen -372 -72 -156
– Laufender Aufwand -414 -354 -328
Nettoertrag 10.263 9.869 8.900

Die laufenden Erträge sind auch bedingt durch die COVID-19-Pandemie in Höhe von 9.363 (9.577) Millionen Euro leicht zurückgegangen. Darin enthalten sind Schüttungen aus Spezialfonds in Höhe von 6.238 (6.150) Millionen Euro. Veräußerungsgewinne wurden in Höhe von 1.947 (626) Millionen Euro mit Schwerpunkt bei den Spezialfonds und Immobilien erzielt. Die Veräußerungsverluste insbesondere bei Aktienfonds liegen mit minus 265 (5) Millionen Euro über dem Vorjahresniveau.

Des Weiteren kam es zu Abschreibungen in Höhe von minus 372 (72) Millionen Euro bei indirekt gehaltenen Immobilien, Infrastruktur und Aktien insbesondere aufgrund der Folgen der zur Eindämmung des Virus umgesetzten Maßnahmen. Ausleihungen zur Finanzierung von Immobilien in Fremdwährungen verzeichneten ebenfalls Abschreibungen. Ökonomisch sind die Fremdwährungen über Derivate im Spezialfonds jedoch abgesichert, was sich in höheren Bewertungsreserven auf Spezialfonds niederschlägt. Ganzheitlich betrachtet konnten sich die Alternativen Anlagen, insbesondere Private Equity und Immobilien, sehr gut in der Krise behaupten.

Im Geschäftsjahr 2020 betrug das Nettoergebnis aus den Kapitalanlagen (das sind alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen)

10.263 (9.869) Millionen Euro. Hierin ist das Ergebnis aus fondsgebundenen Versicherungen in Höhe von minus 10 (94) Millionen Euro enthalten.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen beträgt 4,1 (4,3) Prozent. Sie berechnet sich aus dem Nettoergebnis ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen.

BEWERTUNGSRESERVEN DER KAPITALANLAGEN

Die COVID-19-Pandemie setzte zum einen Aktien und Alternative Anlagen unter Druck, zum anderen ließ sie das Zinsumfeld weiter sinken. Beides wirkt auf die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen. Diese betragen 66,2 (57,8) Milliarden Euro. Das sind 25,7 (24,2) Prozent des Buchwertes der gesamten Kapitalanlagen. Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 5,7 (6,4) Milliarden Euro reduzierten sich insbesondere aufgrund der Reserverückgänge von Immobilien, Infrastrukturinvestments und Erneuerbaren Energien. Die Bewertungsreserven der Aktien und Anteile an Investmentvermögen stiegen insgesamt auf 43,1 (36,2) Milliarden Euro an. Dabei gewannen die in Spezialfonds angelegten Kapitalanlagen aufgrund des weiter zurückgegangenen Zinsniveaus. Aktien und Aktienfonds sanken hingegen aufgrund der Kursrückgänge an den Aktienmärkten und der Realisierung von Bewertungsreserven durch gezielte Aktienverkäufe. Die Bewertungsreserven bei sonstigen Ausleihungen und Hypotheken betrugen 14,8 (12,6) Milliarden Euro und stiegen ebenfalls aufgrund der gesunkenen Zinsen an. Die Bewertungsreserven bei Immobilien betrugen 2,3 (2,2) Milliarden Euro und bei festverzinslichen Wertpapieren 0,4 (0,4) Milliarden Euro.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

BRUTTOÜBERSCHUSS

Der Bruttoüberschuss nach Bedienung der Garantieverzinsung betrug im Berichtsjahr 3,5 (3,6) Milliarden Euro. Der gebuchte Aufwand von 2,6 (2,3) Milliarden Euro für den weiteren Ausbau der Zinszusatzreserve gemäß § 5 Absätze 3 und 4 der Deckungsrückstellungsverordnung und der analogen Umsetzung für den Altbestand ist von dieser Summe bereits abgezogen.

RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist die Reserve für die künftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Vom Bruttoüberschuss führte das Unternehmen der RfB 2,6 (2,9) Milliarden Euro zu. Gleichzeitig wurden der RfB 2,2 (2,1) Milliarden Euro entnommen und den Kunden als Überschussbeteiligung für 2020 gutgeschrieben. Zum 31. Dezember 2020 betrug die RfB 14,1 (13,7) Milliarden Euro.

ANTEIL DER KUNDEN AM GESAMTERTRAG

Neben der Beteiligung am Bruttoüberschuss im Rahmen der Zuführung zur RfB erhielten die Kunden auch eine Direktgutschrift in Höhe von 230,4 (179,9) Millionen Euro. Zusammen mit der Garantieverzinsung in Höhe von 7,2 (6,8) Milliarden Euro, welche auch die Zuführung zur Zinszusatzreserve umfasste, kamen den Versicherungsnehmern der Allianz Lebensversicherungs-AG dadurch 93,9 (94,9) Prozent der Summe aus Bruttoüberschuss und Garantieverzinsung zugute.

ERGEBNISABFÜHRUNG

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 hat das Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Allianz Deutschland AG geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wird für das Geschäftsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 651 Millionen Euro an die Allianz Deutschland AG abgeführt.

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzt weiter auf langfristige Sicherheit für die Kunden und orientiert sich bei der Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung für 2021 an der Marke von drei Prozent: Für das Vorsorgekonzept Perspektive bietet die Allianz Lebensversicherungs-AG für alle Kunden 2021 eine Gesamtverzinsung von 3,2 (3,4) Prozent. Diese ergibt sich aus einer laufenden Verzinsung von 2,4 (2,6) Prozent, einem Schlussüberschuss sowie einem Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von zusammen 0,8 (0,8) Prozent. Beim Vorsorgekonzept Klassik liegt die Gesamtverzinsung bei 2,9 (3,1) Prozent. Sie setzt sich aus der laufenden Verzinsung von 2,3 (2,5) Prozent, dem Schlussüberschuss und dem Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von weiteren 0,6 (0,6) Prozent zusammen.

Die Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG profitieren zusätzlich von der Finanzstärke der Allianz Lebensversicherung: Aus den hohen Bewertungsreserven können Kunden eine zusätzliche Verzinsung erhalten, deren Höhe vom Vertrag und dem zeitlichen Ablauf abhängt.

Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Prognose

Der Vergleich der Geschäftsentwicklung 2020 mit den Aussagen im Prognose- und Chancenbericht 2019 zeigt, dass die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung entgegen der Erwartung leicht gesunken sind. Auch das Neugeschäft blieb infolge der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie unter den Erwartungen.

Der Aufwand aus der Zuführung zur Zinszusatzreserve (ZZR) ist aufgrund der sehr niedrigen Zinsen im Jahr 2020 zwar höher als erwartet ausgefallen, wurde aber durch höhere Kapitalerträge großteils kompensiert.

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb konnten zwar wie erwartet reduziert werden; dies ist allerdings im Wesentlichen auf geringere Abschlussaufwendungen infolge des geringeren Neugeschäftes zurückzuführen.

Die Erwartungen, die im Prognosebericht 2019 bezüglich der Kapitalanlagen geäußert wurden, sind im Wesentlichen eingetreten. Die Nettoverzinsung ist allerdings weniger stark gefallen als erwartet.

Der Bruttoüberschuss hat, wie erwartet, das Niveau des Vorjahres erreicht.

Ausgelagerte Funktionen

Für die Allianz Lebensversicherungs-AG sind mehrere Allianz Konzernunternehmen dienstleistend tätig. Auf die Allianz Deutschland AG wurden wesentliche Stabsaufgaben übertragen, wie die Interne Revision, die Risikomanagementfunktion, die Versicherungsmathematische Funktion, die Compliance-Funktion und das Rechnungswesen (mit Ausnahme der Bilanzierung) sowie Teile der Rechtsfunktion. Außerdem übernimmt die Allianz Deutschland AG Tätigkeiten des Versicherungsbetriebes; hierzu gehören vor allem die Bestandsverwaltung (Antrags- und Vertragsbearbeitung), die Leistungs- und Schadenbearbeitung sowie die Planung und die Steuerung des operativen Versicherungsbetriebes. Insofern übernehmen die zuständigen Vorstandsmitglieder der Allianz Versicherungs-AG gleichzeitig Führungsaufgaben für die entsprechenden Einheiten der Allianz Deutschland AG. Der Vertrieb über die haupt- und nebenberuflichen Vertreter sowie über einen Teil der Banken wird von der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG wahrgenommen.

Die Vermögensanlage und -verwaltung wurde auf die Allianz Investment Management SE sowie in Teilbereichen unter anderem auf die PIMCO Deutschland GmbH, die Allianz Capital Partners GmbH, die Allianz Global Investors GmbH und die Allianz Real Estate GmbH übertragen. Rechenzentrumsleistungen und informationstechnische Serviceleistungen sowie Drucktätigkeiten erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von der Allianz Deutschland AG, welche sich ihrerseits der Rechenzentrumsleistungen und informationstechnischen Serviceleistungen der Allianz Technology SE bedient. Die Allianz Technology SE wiederum bezieht große Teile der von ihr zu erbringenden Dienstleistungen von externen Dienstleistern.

Finanzlage

Ein effizientes Liquiditätsmanagement gehört zur Zielsetzung des Finanzmanagements der Allianz Lebensversicherungs-AG. Durch die Teilnahme der Allianz Lebensversicherungs-AG am konzernweiten Cashpool wird gewährleistet, dass überschüssige Liquidität zu marktüblichen Konditionen angelegt wird und kurzfristiger Liquiditätsbedarf ausgeglichen werden kann.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Trotz der COVID-19-Pandemie ist das Geschäftsjahr 2020 zufriedenstellend verlaufen. Die Beitragseinnahmen sind lediglich leicht gesunken, die Erträge aus Kapitalanlagen konnten gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 moderat gesteigert werden und auch der Bruttoüberschuss verblieb auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Kunden haben Leistungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro von der Allianz Lebensversicherungs-AG erhalten. Am Gesamtertrag hat das Unternehmen seine Kunden mit einem Anteil von 93,9 Prozent beteiligt.

Für die zukünftigen Herausforderungen sieht sich die Allianz Lebensversicherungs-AG gut gerüstet.

1 Die Angabe zum Anteil der festverzinslichen Anlagen an den gesamten Kapitalanlagen berücksichtigt auch die festverzinslichen Anlagen in Anteilen an Investmentvermögen, verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Dies gilt analog auch für die weiteren Angaben im Abschnitt Sicherheitsorientierte Anlagestrategie

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zur Unterstützung des Erfolges unserer strategischen Schwerpunkte hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG zu einer Unternehmenskultur verpflichtet, in der die erzielte Leistung („Was“) und das Miteinander („Wie“) gleichermaßen zählen. Sie basiert auf den vier People Attributes, die das Verhalten in den Unternehmen der Allianz weltweit beschreiben, durch welches die Unternehmensziele erreicht werden und das für die Aufrechterhaltung der Spitzenposition im Wettbewerb benötigt wird:

Spitzenleistung für den Kunden und im Marktvergleich
Teamorientierte Führung
Unternehmerisches Denken und Handeln
Vertrauen

Die nachhaltige Implementierung dieser Verhaltensweisen im Unternehmen sowie begeisterte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind demnach der Schlüssel zum Erfolg. Exzellent qualifizierte Mitarbeiter gewinnt und hält die Allianz Lebensversicherungs-AG durch ein attraktives Arbeitsumfeld, durch die interne Besetzung von Stellen sowie die gezielte Förderung und nachhaltige Investition in das Können und Wissen der Mitarbeiter, zum Beispiel durch die Learning Allianz U Deutschland.

Das Unternehmen setzt sich für eine konsequente und nachhaltige Förderung von Frauen in Führungspositionen ein. Die festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil werden am Ende des Lageberichtes im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Nr. 4 HGB“ veröffentlicht.

Neben der Chancengleichheit in der Besetzung von Führungsfunktionen haben Equal Pay und Gender Equality in der Organisation einen besonders hohen Stellenwert. Ergänzend zu einer Vielzahl an internen Maßnahmen hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG im 4. Quartal 2020 erfolgreich einem externen Zertifizierungsprozess für Gender Equality unterzogen.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist davon überzeugt, dass kooperative Zusammenarbeit, offene und ehrliche wechselseitige Kommunikation und Führung zentrale Bausteine für den Erfolg und die Kultur des Unternehmens sind. Mit der Personalstrategie entwickelt das Unternehmen die Führungskultur weiter und etabliert neue, agile Arbeits- und Lernformen. Es gestaltet neue Bürowelten und fördert die Flexibilität und Mobilität seiner Mitarbeiter. Bei alldem findet die Gesundheit der Mitarbeiter besondere Beachtung.

Besonders hervorzuheben ist dabei das Krisenmanagement im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Hier hat die Gesellschaft weitreichende Maßnahmen vorgenommen, um die Mitarbeiter zu schützen und zu unterstützen.

So wurden innerhalb kürzester Zeit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten konnte: Aktuell sind dies 86 Prozent.

Um besondere Belastungen, wie beispielsweise Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen abzumildern, wurden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben angeboten.

Hervorzuheben sind hier die Flexibilisierung von Arbeitszeitregelungen, bezahlte Freistellungen oder Unterstützungsangebote bei der Kinderbetreuung.

Ein besonderer Fokus lag zudem auf Gesundheitsleistungen für die Mitarbeiter. So wurde zur Stärkung der Ergonomie im Homeoffice beispielsweise ein subventionierter Bürostuhl angeboten.

Ebenfalls zu erwähnen sind die von Experten entwickelten Angebote und Informationsveranstaltungen zum Thema „mentale Gesundheit“ oder die kurzfristige Schaffung einer Mitarbeiter-Hotline. Flankiert wurden diese jeweils durch die Hilfsangebote der Betriebsärzte und der Sozialberatung.

Die Mitarbeiter der Gesellschaft begrüßen dieses Engagement. Das zeigte sich auch in der jährlichen Mitarbeiterbefragung, dem Allianz Engagement Survey. Dort stimmten beispielsweise 99 Prozent der Mitarbeiter der Aussage zu, dass die Gesellschaft ihre „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf COVID-19 geschützt hat und weiterhin schützt“.

Die Gesellschaft hat durch das Angebot, Mitarbeiteraktien der Allianz SE zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, sowie im Rahmen einer variablen Vergütungskomponente ihre Mitarbeiter auch 2020 am Unternehmenserfolg beteiligt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Gesellschaft im Jahr 2020 als Reaktion auf die Geschäftserfolge im Jahr 2019 jedem Mitarbeiter eine Gratisaktie angeboten und die Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg damit weiter ausgebaut hat.

Anzahl der Beschäftigten

Im Jahresdurchschnitt 2020 beschäftigte die Allianz Lebensversicherungs-AG 1.168 (1.131) Mitarbeiter.

Zahlen und Fakten

2020 2019 2018
Mitarbeiter1 1.169 1.131 1.087
Im Innendienst 969 930 894
davon Stammpersonal 917 887 851
davon Auszubildende - - -
davon sonstige Mitarbeiter in Ausbildung 47 38 34
davon Aushilfen 5 5 9
Im angestellten Außendienst 200 201 193
davon Stammpersonal 200 201 193
Anteil Frauen in % 49 47 48
Anteil Männer in % 51 53 52
Anteil Vollzeitmitarbeiter im Innendienst in % 73 74 73
Anteil Teilzeitmitarbeiter im Innendienst in % 27 26 27
Anteil Akademiker in % 55 54 53
Alter (Durchschnitt in Jahren) 44,9 45,0 44,9
Konzernzugehörigkeit (Durchschnitt in Jahren) 18,4 18,6 18,6
Lohn- und Gehaltssumme Mio € 97,8 99,7 90,9
Soziale Abgaben Mio € 13,5 13,3 12,2
Aufwand für Altersversorgung Mio € 9,2 8,7 8,6
Aufwand für Unterstützungszahlungen Mio € 0,1 0,1 0,1

1 Quartalsdurchschnitt; einschließlich ruhender Arbeitsverhältnisse

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrugen im Berichtsjahr 97,8 (99,7) Millionen Euro. Die Summe aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung belief sich auf 22,8 (22,1) Millionen Euro. Darin sind neben der betrieblichen Altersversorgung auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung enthalten.

Dank an die Vermittler und Mitarbeiter

Wir danken den Vermittlern und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz, ihre hohe Leistungsbereitschaft und Kompetenz. Auch den Vertretervereinigungen sowie den Arbeitnehmervertretern in den Betriebsratsgremien und dem Sprecherausschuss gilt der Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Risikobericht

Risikostrategie

Das Risikomanagement der Allianz Lebensversicherungs-AG ist auf Wertschöpfung ausgerichtet. Zur Erzielung von Ertrag für die Kunden und den Aktionär ist die Allianz Lebensversicherungs-AG bei kalkuliertem Risiko bereit, Risiken in ihrem Kerngeschäft, der Lebensversicherung, einzugehen und zu akzeptieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben sowie der Vorgaben der Allianz SE und der Allianz Deutschland AG auf eine grundsätzlich konservative Risikoneigung verständigt.

Prinzipien des Risikomanagements

Als Finanzdienstleistungsunternehmen erachtet die Allianz Lebensversicherungs-AG das Risikomanagement als eine ihrer Kernkompetenzen. Es ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsprozesses der Allianz Lebensversicherungs-AG. Das Risikomanagementsystem deckt mit seinem risikoorientierten Ansatz alle Risikodimensionen ab. Elemente des Risikomanagementsystems sind:

Förderung einer starken Risikomanagementkultur, die von einer angemessenen Risikoorganisation und effektiven Risikoprinzipien (Risk Governance) getragen wird.
Durchführung einer umfassenden Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung, um die Kapitalbasis zu schützen und ein effektives Kapitalmanagement zu unterstützen.
Implementierung und Koordination notwendiger Kontrollen sowie deren Dokumentation für risikorelevante Prozesse und darin enthaltene relevante Risiken.
Einbeziehung von Risikoerwägungen und Kapitalbedarf in den Entscheidungs- und Managementprozess.

Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. In der Risikostrategie werden der Risikoappetit sowie übergreifende Risikotragfähigkeitslimite definiert. Das ganzheitliche Limitsystem der Allianz Deutschland Gesellschaften wird in einer internen Richtlinie dokumentiert. Eine strenge Risikoüberwachung und die entsprechende Berichterstattung ermöglichen es, frühzeitig Limitauslastungen zu erkennen und darauf zu reagieren.

Risikoorganisation

Die unabhängige Risikomanagementfunktion der Allianz Lebensversicherungs-AG wird von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Allianz Deutschland AG unter Leitung des Chief Risk Officer im Auftrag des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-AG wahrgenommen. Dadurch wird Know-how gebündelt, und Ressourcen können effizient genutzt werden. Die unabhängige Risikomanagementfunktion überwacht nicht nur die Risiken systematisch mit qualitativen und quantitativen Risikoanalysen und -bewertungen, sondern prüft auch Handlungsalternativen und spricht Empfehlungen an die Geschäftseinheiten beziehungsweise den Vorstand aus. Durch die regelmäßige und bedarfsweise (ad hoc) Berichterstattung des Chief Risk Officer an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG ist gewährleistet, dass der Vorstand über die aktuelle Risikosituation der Allianz Lebensversicherungs-AG entsprechend informiert ist.

Zum laufenden Austausch bezüglich der Risikosituation ist ein Risikokomitee installiert, dem mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes angehören. Das Risikokomitee unterstützt den Vorstand bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung mit Analysen und Empfehlungen im Rahmen seiner in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Aufgaben und Kompetenzen. Dem Risikokomitee gehören neben dem Finanzvorstand und einem weiteren Vorstandsmitglied unter anderem die Verantwortlichen für das Zeichnen von Versicherungsrisiken, für Kapitalanlagen, für die Versicherungsmathematische Funktion und die Risikomanagementfunktion sowie der Verantwortliche Aktuar an. Es wird vom Inhaber der Risikomanagementfunktion geleitet.

Die für die Allianz Lebensversicherungs-AG zuständige Risikomanagementfunktion der Allianz Deutschland AG ist in die Risikosteuerung der Allianz SE eingebunden. Zudem wird sichergestellt, dass die für die Risikomanagementfunktion relevanten Allianz Standards lokal umgesetzt werden.

Erfüllung der Anforderungen von Solvency II

Die Erfüllung der Anforderungen von Solvency II hat für die Allianz Lebensversicherungs-AG einen hohen Stellenwert. Dies gilt unter anderem für die Solvabilitätskapitalanforderung und die Anforderungen an das Governance-System. Die Allianz Lebensversicherungs-AG erfüllt aufgrund ihrer transparenten und durchgreifenden Prozesse des Kapital- und Risikomanagements die aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Die Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematische Funktion, Risikomanagement- und Compliance-Funktion sowie Interne Revision stellen einen wesentlichen Bestandteil des GovernanceSystems dar, welches regelmäßig überprüft wird. Neben diesen vier Schlüsselfunktionen hat der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG entschieden, die beiden Funktionen Recht und Financial Reporting/Rechnungswesen als weitere Schlüsselaufgaben zu definieren.

Der Risikomanagementprozess wird vom Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG als zentrales Element gesehen und im Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment) zusammengefasst. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist hier ein wesentlicher Bestandteil. Die vorliegenden Erkenntnisse aus der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2020 der Allianz Lebensversicherungs-AG stützen die Überzeugung, dass das Risikomanagementsystem der Allianz Lebensversicherungs-AG geeignet ist, Risiken klar zu identifizieren und zu bewerten sowie diese sowohl kurz- als auch langfristig zu steuern.

Risikoprofil

Das Risikoprofil der Allianz Lebensversicherungs-AG umfasst insbesondere alle wesentlichen Risiken und deckt Risiken ab, die sich sowohl kurz-, als auch mittel- und langfristig auswirken können. Als Risiko wird die Möglichkeit der Abweichung von einem explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Ziel verstanden.

Die Bewertung von Risiken erfolgt bei der Allianz Lebensversicherungs-AG zum einen auf Basis des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten internen Modells der Allianz Gruppe, welches die wesentlichen Treiber der quantifizierbaren Risiken abbildet und als Grundlage für die Berechnung der regulatorischen Solvabilitätskapitalanforderung dient. Und zum anderen über die jährliche Risikoinventur im Rahmen des Top Risk Assessment. Dies beinhaltet auch die fortlaufende Bewertung der aus aktuellen Ereignissen, wie zum Beispiel der COVID-19-Pandemie, resultierenden Risiken. Die gesamthafte Beurteilung aller Risiken im Top Risk Assessment ermöglicht die Ableitung von Risikosteuerungsmaßnahmen.

Die Festlegung der Wesentlichkeit erfolgt über eine Verknüpfung der Eintrittshäufigkeit und der Schadenauswirkung aus Schadenhöhe beziehungsweise Reputation. Daraus ergibt sich die Gesamtrisikostufe. Risiken, welche im Rahmen des Top Risk Assessment gemäß der Gesamtrisikostufe als hoch beziehungsweise sehr hoch bewertet sind, werden als wesentliche Risiken bezeichnet.

Durch diese Wesentlichkeitseinstufung erfolgt die Bestimmung des Risikoprofils. Auf dieser Basis entscheidet der Gesamtvorstand, ob die identifizierten Risiken in ihrer gegenwärtigen Form akzeptiert werden oder ob ein anderes Risikoniveau angestrebt werden soll. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung definiert und umgesetzt.

Die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung auf Basis des internen Modells umfasst die Risikokategorien versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Kreditrisiko, operationelles Risiko und Geschäftsrisiko. Das Liquiditätsrisiko, das Reputationsrisiko und das strategische Risiko werden ausschließlich qualitativ bewertet.

Das Konzentrationsrisiko, neue potenzielle Risiken (Emerging Risks) sowie Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden nicht als separate Risikokategorien verstanden, sondern als Querschnittsthemen im Rahmen aller Kategorien betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich aus Ereignissen oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), die möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf das Vermögen, die Rentabilität oder das Ansehen der Allianz Lebensversicherungs-AG haben können, wenn sie eintreten.

Im Folgenden werden die Risiken nach Risikokategorien beschrieben und bewertet sowie etwaige Risikokonzentrationen dargestellt. Zudem werden Maßnahmen zur Steuerung und Minderung von Risiken beschrieben. Die Reihenfolge ist dabei unabhängig von der Bedeutung der Risiken für die Allianz Lebensversicherungs-AG. Sofern in der jeweiligen Risikokategorie nicht anders ausgewiesen, gab es in Bezug auf das Risikoprofil im Berichtszeitraum keine wesentlichen Änderungen.

VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht.

Die Quantifizierung des versicherungstechnischen Risikos erfolgt anhand des internen Modells. Das versicherungstechnische Risiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

Die bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen enthalten angemessene und auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsspannen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Anhang.

RISIKOUMFANG

Das versicherungstechnische Risiko resultiert für die Allianz Lebensversicherungs-AG im Wesentlichen aus dem Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland und leitet sich schwerpunktmäßig aus der Risikoabsicherung und Altersvorsorge ab. Für die Allianz Lebensversicherungs-AG stellen dabei Langlebigkeitsrisiken, Sterblichkeitsrisiken und Berufsunfähigkeit-/Invaliditätsrisiken die relevanten versicherungstechnischen beziehungsweise biometrischen Risiken dar. Das Kosten- und das Stornorisiko werden unter dem Geschäftsrisiko erfasst.

Im Bereich Risikoabsicherung bietet die Allianz Lebensversicherungs-AG eine Absicherung der biometrischen Risiken Erwerbs und Berufsunfähigkeit, Pflege, Langlebigkeit sowie Tod (zudem schwere Krankheiten, Beeinträchtigung von körperlichen/geistigen Fähigkeiten) an.

RISIKOKONZENTRATION

Im Rahmen des Top Risk Assessment wurde die Risikokonzentration in einem Pandemie-Szenario betrachtet. Auswertungen zeigen, dass die Belastungen aus erhöhter Sterblichkeit durch Gegeneffekte im Rentenportfolio mehr als kompensiert werden, sodass Pandemien aus versicherungstechnischer Sicht kein Kumulrisiko für die Allianz Lebensversicherungs-AG darstellt.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Die biometrischen Risiken und insbesondere das Langlebigkeitsrisiko werden regelmäßig geprüft und beurteilt. Dabei werden unter anderem die den Rückstellungen zugrunde liegenden Annahmen betrachtet.

Auf kurzfristig erhöhte Auszahlungen für Todesfallleistungen ist die Allianz Lebensversicherungs-AG aufgrund ihrer Liquiditätssteuerung gut vorbereitet. Pandemien können natürlich ebenfalls Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben. Diese sind allerdings unter den Marktrisiken vollständig abgedeckt.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG betreibt sowohl aktive als auch passive Rückversicherung von geringer Materialität. Der passive Rückversicherungsschutz deckt Groß- und Spitzenrisiken über Summenexzedentenrückversicherungen ab. Große Risiken werden bei Vertragsabschluss erkannt und obligatorisch rückversichert. Zur Überwachung seiner Wirksamkeit wird das bestehende Rückversicherungsprogramm jährlich im Rahmen einer Stellungnahme von der Versicherungsmathematischen Funktion bewertet. Im Prozess der Festlegung von neuen Rückversicherungsvereinbarungen werden die Auswirkungen der Rückversicherung ermittelt und alle wesentlichen Interessengruppen eingebunden.

MARKTRISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das Marktrisiko ergibt sich aus Kursschwankungen an den Kapitalmärkten, welche die Bewertung der Kapitalanlagen (insbesondere Aktien, Rentenpapiere und Immobilien) und die Bewertung der Verbindlichkeiten betreffen. Es schließt das Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Aktien-, Immobilien-, Zinsvolatilitäts-, Aktienvolatilitäts-, Währungs- und Inflationsrisiko mit ein.

Die Quantifizierung des Marktrisikos erfolgt anhand des internen Modells. Das Marktrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

GRUNDSATZ DER UNTERNEHMERISCHEN VORSICHT

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat die Vermögensanlage und Vermögensverwaltung auf die Allianz Investment Management SE ausgegliedert. Diese tätigt die Kapitalanlage in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (§ 124 VAG). Die Umsetzung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht („Prudent Person Principle“) umfasst dabei zwei Dimensionen:

Alle Kapitalanlagen werden so getätigt, dass sie die Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Investmentportfolios als Gesamtheit sicherstellen. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung, dass das Investmentportfolio die Beschaffenheit und Laufzeit der eingegangenen Versicherungsverbindlichkeiten angemessen berücksichtigt.
Kapitalanlagen sind nur zulässig, wenn die damit verbundenen Risiken angemessen identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert, kontrolliert, berichtet und in die Solvabilitätsbeurteilung einbezogen werden können. Vor Durchführung einer Kapitalanlage überprüft die Allianz Investment Management SE die Vereinbarkeit mit den Interessen der Versicherungsnehmer und die Auswirkungen des Investments auf Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Gesamtportfolios.

RISIKOUMFANG

Die größten Teile des Marktrisikos der Allianz Lebensversicherungs-AG entfallen auf das Zins- und Zinsvolatilitätsrisiko sowie das Aktien- und Aktienvolatilitätsrisiko (inklusive alternativer Investments). Dies ergibt sich aus der Geschäfts- und der Kapitalanlagestrategie.

RISIKOKONZENTRATION

Zur Bedeckung der langfristigen Garantien besteht für die Allianz Lebensversicherungs-AG das Risiko, bei der Wiederanlage der Kapitalanlagen eine geringere Rendite zu erwirtschaften (Wiederanlagerisiko in langanhaltender Nullzinsphase). Darüber hinaus besteht ein bilanzielles Risiko darin, dass kurzfristig stark ansteigende Zinsen zu einem Rückgang von Bewertungsreserven führen.

Trotz des gegenüber einzelnen Emittenten wohldiversifizierten Investmentportfolios bleibt die zugrunde liegende Exponierung gegenüber dem risikofreien Zins für alle Emittenten von Zinstiteln im selben Währungsraum bestehen. Ferner ist ein relevanter Anteil der Kapitalanlagen in Substanzwerte investiert, worunter Aktien, alternative Investments und Immobilien fallen. Zum 31. Dezember 2020 beträgt dieser Anteil 20,8 Prozent. Da auch hier Diversifikation sichergestellt wird, liegt kein erhebliches Konzentrationsrisiko vor.

Um generell große Risikokonzentrationen zu vermeiden, unterliegen beispielsweise auch Aktienanlagen der Kontrahentenlimitierung, wie sie analog bei Kreditrisiken angewandt wird.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Das Marktrisiko wird im Wesentlichen über Limite und Vorgaben für das strategische Zielportfolio der Kapitalanlagen gesteuert. Das strategische Zielportfolio reflektiert die Struktur der Verbindlichkeiten, insbesondere die der versicherungstechnischen Rückstellungen, berücksichtigt Kapitalrestriktionen sowie zukünftiges Geschäft und stellt die Robustheit der Risikotragfähigkeit gegenüber adversen Szenarien sicher. Bei der Herleitung der Anlagestrategie werden gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht die internen Vorgaben an zulässige Anlagen berücksichtigt, welche die Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Verfügbarkeit des Portfolios gewährleisten.

Im gesamten Investmentprozess werden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Hierfür werden seit 2011 die Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren („Principles for Responsible Investment“) der UN konsequent umgesetzt. Zudem hat sich die Allianz im Rahmen der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance verpflichtet, das Pariser Klimaabkommen in ihren Portfolios zu erfüllen.

Das Kapitalanlagemanagement ist an die Allianz Investment Management SE ausgelagert, um Effektivitäts- und Effizienzvorteile zu nutzen. Durch das dadurch erzielte umfangreiche Know-how sind die Marktrisiken besser beherrschbar. Gleichwohl wird in allen Prozessen, Richtlinien und Entscheidungen die uneingeschränkte Risikoverantwortung der Allianz Lebensversicherungs-AG berücksichtigt.

Neue Finanzmarktprodukte durchlaufen vor Einsatz einen Prozess, der sicherstellt, dass deren Konformität mit geltenden regulatorischen und internen Anforderungen geprüft ist, Risiken identifiziert und bemessen werden, entsprechende Expertise im Unternehmen aufgebaut wird und die Einbindung in alle relevanten Unternehmensprozesse gewährleistet ist.

Um das Wiederanlagerisiko zu adressieren, sind zukünftige Zahlungsströme aus Garantien auf Jahrzehnte hinaus grundsätzlich laufzeitenkongruent bedeckt („Cashflow-Matching“), soweit dies im Rahmen der am Markt verfügbaren Kapitalanlagen sinnvoll und möglich ist. Des Weiteren werden aktuell zur Mitigation des Wiederanlagerisikos und zur Steuerung des benötigten Risikokapitals Rückversicherungslösungen analysiert und gegebenenfalls entsprechend umgesetzt.

Das andauernde Nullzinsumfeld stellt im Hinblick auf die langfristigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft in Verbindung mit entsprechenden vertraglichen Zusagen bezüglich der garantierten Leistungen ein spezielles Risiko dar. Um diesem angemessen zu begegnen, führt die Allianz Lebensversicherungs-AG regelmäßig systematische Analysen bezüglich der langfristigen Erfüllbarkeit der gegebenen Garantien durch und leitet daraus gegebenenfalls Maßnahmen ab.

Es wurde insbesondere zum 31. Dezember 2020 erneut bestätigt, dass selbst unter der Annahme einer Wiederanlagerendite von null Prozent die Erträge aus festverzinslichen Anlagen ausreichen, um die eingegangenen Leistungsversprechen zu erfüllen. Die Analyse basiert auf der Annahme, dass weder eine Überschussbeteiligung deklariert noch Dividenden gezahlt werden und regulatorische Vorgaben, zum Beispiel die Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder die Stellung der Zinszusatzreserve, unberücksichtigt bleiben.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 ist die Allianz Lebensversicherungs-AG aufgrund der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) verpflichtet, eine sogenannte Zinszusatzreserve zu bilden. Diese Zinszusatzreserve ist ein weiteres Instrument, um dem Risiko aus der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die Kapitalanlagen sowie auf die Ertragskraft zu begegnen. Die Höhe der Zuführung bemisst sich an einem jährlich auf Basis gesetzlicher Vorgaben berechneten Referenzzins. Für alle Verträge, deren garantierte Verzinsung oberhalb dieses Referenzzinses liegt, ist die Bildung einer Zinszusatzreserve erforderlich. Der Referenzzins für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 1,73 (1,92) Prozent. Auf dieser Basis hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im Geschäftsjahr 2020 einen Betrag von 2,6 (2,3) Milliarden Euro in die Zinszusatzreserve eingestellt. Dies entspricht einer Erhöhung von 17,7 (18,4) Prozent. Damit ist die Zinszusatzreserve zum 31. Dezember 2020 auf 17,4 (14,8) Milliarden Euro angewachsen.

Vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen kann für die nahe Zukunft eine erhöhte Marktvolatilität und eine damit verbundene Unsicherheit in den Marktwerten nicht ausgeschlossen werden. Um auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring.

Zur Verringerung von Risiken und zur effizienten Portfoliosteuerung werden Derivate genutzt. Beispielsweise werden Instrumente zur Absicherung des Aktien- und Währungsrisikos eingesetzt. Die Wirksamkeit der Risikominderungstechniken wird durch laufendes Monitoring des Investmentportfolios gewährleistet.

KREDITRISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das Kreditrisiko ergibt sich aufgrund eines unerwarteten Ausfalles oder einer Bonitätsveränderung eines Geschäftspartners2. Es resultiert hauptsächlich aus Kapitalanlagen (Investments) sowie Transaktionen im Bereich der Derivate und daneben aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern. Das Kreditrisiko außerhalb der Kapitalanlagen, also das Ausfallrisiko von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern wie den Versicherungsnehmern, Vermittlern oder Rückversicherern, spielt keine nennenswerte Rolle.

Die Quantifizierung des Kreditrisikos erfolgt anhand des internen Modells. Außerbilanzielle Positionen, wie beispielsweise Wertpapierleihe und Kreditzusagen, werden bei der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung im Kreditrisiko berücksichtigt. Das Kreditrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet. Dabei wird beispielsweise als Ausprägung des Konzentrationsrisikos der gleichzeitige Ausfall mehrerer Kontrahenten betrachtet.

Das Kreditrisiko wird weiterhin als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

RISIKOUMFANG

Aufgrund des hohen Anteils von Zinsträgern im Portfolio sind Kreditrisiken ein Treiber des Risikoprofils. Der Umfang ist allerdings durch die hohe durchschnittliche Kreditqualität und Diversifikation begrenzt.

RISIKOKONZENTRATION

Festverzinsliche Anlagen sind mit Ausfallrisiken verbunden und haben insgesamt einen hohen Anteil am Investmentportfolio. Allerdings sind die Anlagen breit diversifiziert. Ein Konzentrationsrisiko ergibt sich also im Wesentlichen aus Szenarien wie einer Banken- oder Eurokrise, die die Kreditqualität auf dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere in der Breite betreffen würden.

Die Summe der zehn größten Positionen (gemessen am Marktwert) des kreditrisikorelevanten Portfolios aus Kapitalanlagen und Rückversicherung beträgt 81,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 29,3 Prozent des gesamten Kreditportfolios. Die zwei größten Gegenparteien sind die Länder Deutschland und Frankreich aufgrund großer Volumina im Bereich Staatsanleihen.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Das Kreditrisiko wird über Vorgaben für das strategische Zielportfolio und Limite (insbesondere Kontrahentenlimite) gesteuert. Hierbei wird der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht stets berücksichtigt.

Es werden Limite auf Kontrahentenebene gesetzt. Das Gesamtexposure gegenüber jedem einzelnen Kontrahenten wird hierbei systematisch ermittelt und limitiert. Die Bestimmung von Höchstgrenzen für Kontrahentenrisiken berücksichtigt die Größe und Zusammensetzung des Investmentportfolios sowie die Risikostrategie der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Kumullimite sorgen zudem für die effektive Begrenzung von zu großen Exponierungen in einzelnen Ländern.

Klar definierte Prozesse gewährleisten, dass Risikokonzentrationen und die Auslastung von Limiten angemessen überwacht und gesteuert werden. Das Risiko des Ausfalls einer Gegenpartei bei Derivatetransaktionen wird durch Vereinbarungen zur Stellung von Sicherheiten gemindert.

Neben dem vorhandenen Limitsystem wird eine konservative Anlagestrategie durch hohe Qualität der Ratingstruktur des Portfolios der Allianz Lebensversicherungs-AG, einen weiterhin hohen Anteil besicherter Wertpapiere und hohe Diversifikation sichergestellt.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hält 79 Prozent ihrer Kapitalanlagen in Nominalwerten. Davon haben rund 93 Prozent ein Investment-Grade-Rating. Unter „Investment Grade“ fallen Forderungstitel und Emittenten, deren Bonität von führenden Ratingagenturen hoch eingestuft ist. Rund 54 Prozent haben sogar ein AAA- oder AA-Rating. Damit wird die Qualität der Anlagen von unabhängigen Experten sehr positiv bewertet. Insgesamt 7 Prozent haben ein Non-Investment-Grade-Rating oder sind nicht geratet.

Für neue Finanzmarktprodukte wird zudem im Rahmen des „New Financial Instrument“-Prozesses geprüft, ob auch Kreditrisiken im gruppenweiten Risikomodell angemessen reflektiert werden.

LIQUIDITÄTSRISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG nicht über die notwendigen Barmittel verfügen beziehungsweise nicht in der Lage sein könnte, Anlagen und andere Vermögenswerte in Barmittel umzuwandeln, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Anhand des internen Modells erfolgt keine Quantifizierung des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet. Zusätzlich wird es über eine Szenario-Analyse im Rahmen der Liquiditätsrisikobeurteilung quantitativ erfasst. Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells und der getroffenen Vorkehrungen wird das Liquiditätsrisiko weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

RISIKOUMFANG

Ein Liquiditätsrisiko kann für die Allianz Lebensversicherungs-AG aus erwarteten und unerwarteten Zahlungsverpflichtungen entstehen. Es resultiert in erster Linie aus Zahlungsverpflichtungen.

Aufgrund fälliger Versicherungsleistungen sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern. Ausbleibende Mittelrückflüsse aus Investitionen können gleichermaßen zu Liquiditätsengpässen führen.

Ein deutlich erhöhter Liquiditätsbedarf, etwa aufgrund eines unerwarteten Massenstornos, kann gedeckt werden.

RISIKOKONZENTRATION

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen investiert, um sicherzustellen, dass auch potenzielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können. Es wurde im Liquiditätsrisiko keine Risikokonzentration identifiziert.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Die Liquiditätsplanung der Allianz Lebensversicherungs-AG erfolgt in Abstimmung mit der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung sowie dem geplanten Liquiditätsbedarf.

Jede Investmententscheidung wird nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht vorgenommen, welcher fordert, dass die Liquidität auf Gesamtportfolioebene stets gewährleistet ist. Auch im Rahmen der Beurteilung des strategischen Zielportfolios wird die Liquidität explizit betrachtet. Das Liquiditätsrisiko wird zudem mittels entsprechender Liquiditätslimite überwacht und gesteuert.

Teil des vollumfänglichen Liquiditätsrisikomanagementprozesses ist ein Liquiditätsrisikobericht, der vierteljährlich erstellt wird. Hauptmerkmale sind unter anderem die Betrachtung von Mittelzuflüssen und -abflüssen unter adversen Szenarien und über verschiedene Zeithorizonte hinweg sowie eine Bewertung verfügbarer Gegenmaßnahmen einschließlich des Verkaufs liquider Aktiva. Dabei werden Schwellenwerte für Warnstufen und Limitverstöße definiert, welche sicherstellen, dass eine signifikante Verschlechterung der Liquiditätssituation im Stressszenario transparent adressiert sowie potenzielle Gegenmaßnahmen diskutiert werden können.

Erhöhter Liquiditätsbedarf kann sowohl über laufende Kapitalrückflüsse als auch über den Verkauf von hoch liquiden Kapitalanlagen gedeckt werden. Zusätzlich wird die Erfüllung der kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen über den konzernweiten Cashpool sichergestellt.

Aufgrund der Höhe der Prämieneinnahmen und des zusätzlich großen Bestands an hoch liquiden Anlagen ist die Allianz Lebensversicherungs-AG in der Lage, ihren Leistungsverpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachzukommen.

OPERATIONELLES RISIKO

RISIKODEFINITION UND -BEWERTUNG

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen.

Das operationelle Risiko umfasst auch das Rechtsrisiko und das Compliance-Risiko sowie das IT-Risiko (zum Beispiel Funktionsfähigkeit von EDV-Systemen), jedoch nicht das strategische Risiko oder das Reputationsrisiko. Das operationelle Risiko wird im internen Modell quantifiziert, liefert aber durch die vergleichsweise niedrigen finanziellen Schadenauswirkungen einen geringen Beitrag zur Solvabilitätskapitalanforderung. Es wird daher vornehmlich qualitativ bewertet. Aus qualitativer Sicht kommt dem operationellen Risiko eine vergleichsweise hohe Bedeutung zu und es wird für die Allianz Lebensversicherungs-AG weiterhin als wesentlich eingestuft.

Die Allianz möchte sich weiter auf den Kundennutzen fokussieren. Das führt auch zu einem Umbruch der IT-Systemlandschaft der Allianz in Deutschland. Insbesondere aus der Umstellung auf neue Prozesse und IT-Systeme ergeben sich Vorteile für die Kunden und für das Unternehmen. Die mit der Umstellung verbundenen Risiken – wie etwa der vorübergehende Ausfall eines Systems – werden sorgfältig bewertet und bestmöglich minimiert.

RISIKOUMFANG

Das operationelle Risiko ist eine notwendige Konsequenz aus der Geschäftstätigkeit und kann typischerweise nicht vollständig vermieden werden. Folglich wird das operationelle Risiko insoweit akzeptiert, als es für den Geschäftsbetrieb unter Kosten/Nutzen-Aspekten unvermeidbar ist. Unter dieser Voraussetzung wird so weit wie möglich eine Minimierung des operationellen Risikos angestrebt.

RISIKOKONZENTRATION

Da für sehr viele Prozesse IT-Unterstützung notwendig ist, sind das Vermeiden von IT-Ausfällen sowie der Schutz von Daten und Systemen im Rahmen der Informationssicherheit von zentraler Bedeutung. Zudem sind innerhalb des Allianz Konzerns viele Tätigkeiten ausgelagert. Bei den Auslagerungen werden mögliche Risiken identifiziert und Kontrollen aufgesetzt, die im Rahmen des operationellen Risikomanagements nachgehalten werden.

Die Wiederherstellungsfähigkeit kritischer Geschäftsprozesse wird über das Betriebskontinuitätsmanagement sichergestellt, um die Risikokonzentration in einem Katastrophenszenario zu verringern.

RISIKOSTEUERUNG UND -MINDERUNG

Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden für Geschäftsprozesse, die mit wesentlichen Risiken behaftet sind, geeignete Kontrollen und Maßnahmen zur Risikomitigation aufgesetzt. Die Einrichtung und Durchführung adäquater Kontrollen zur Mitigation der identifizierten operationellen Risiken obliegt den risikoverantwortlichen Bereichen. Die Kontrollen sind Bestandteil des internen Kontrollsystems.

Um das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung zu vermindern, haben die Versicherungsunternehmen der Allianz Deutschland AG im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) umfassende Kontrollen implementiert. Dieses Kontrollsystem umfasst sämtliche Komponenten der Finanzberichterstattung. Die Funktionsfähigkeit des IKS für die Finanzberichterstattung wurde für den Berichtszeitraum geprüft und als gegeben angesehen.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit von Kontrollen für wesentliche ausgelagerte Prozesse wird durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß internationalem Prüfungsstandard (International Standard on Assurance Engagements – ISAE 3402) überprüft. Zusätzlich werden einzelne operationelle Risiken durch das eigene Versicherungsmanagement begrenzt, zum Beispiel Gebäude-, Vertrauensschaden- sowie Cyberversicherungsschutz. Das Management des operationellen Risikos wird durch die Meldung operationeller Verluste und in diesem Rahmen aufgesetzte Maßnahmen unterstützt.

WEITERE RISIKEN

STRATEGISCHES RISIKO

Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen und deren zugrunde liegenden Annahmen. Hierzu zählt auch das Risiko, dass Geschäftsentscheidungen nicht oder nicht ausreichend an ein geändertes Wirtschaftsumfeld oder Kundenverhalten angepasst werden.

Anhand des internen Modells erfolgt keine Quantifizierung des strategischen Risikos. Dieses wird ausschließlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet.

Das strategische Risiko ist aufgrund seiner Geschäftsmodellimmanenz von langfristiger Natur und wird weiterhin grundsätzlich als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

GESCHÄFTSRISIKO

Das Geschäftsrisiko ergibt sich aufgrund einer unerwarteten Änderung des Geschäftsvolumens, der Kostenentwicklung oder der Margen des zukünftigen Geschäftes. Dabei umfasst das Geschäftsrisiko auch das Stornorisiko.

Die Quantifizierung des Geschäftsrisikos erfolgt anhand des internen Modells. Die für das Geschäftsrisiko spezifische Solvabilitätskapitalanforderung ist von relativ geringer Bedeutung. Das Geschäftsrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet.

Da das Geschäftsrisiko nur einen sehr geringen Einfluss auf das unmittelbare operative Ergebnis hat, wird es weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

Das Kostenrisiko ergibt sich aus Veränderungen der bei der Verwaltung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen Kosten. Darunter fallen auch die Kosten aus der dauerhaften Veränderung der zugrunde gelegten Inflationsannahmen. Das Kostenrisiko wird unter anderem durch ein umfassendes Projektmanagement mitigiert. So erfolgt beispielsweise die Leitung von Digitalisierungs- und Betriebsprogrammen spartenübergreifend, wodurch übergreifende Herausforderungen zentral und gemeinschaftlich gelöst werden können.

Das Stornorisiko wird insbesondere durch eine sofortige starke oder langfristig stetige Erhöhung von Rückkäufen und Beitragsfreistellungen angemessen abgebildet. Das Kapitalwahl- und Stornoverhalten sowie die Annahmen zu Kapitalwahl und Storno in Solvency II-Berechnungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Neben dem Stornoverhalten wird auch die Entwicklung des Neugeschäftes regelmäßig beobachtet und bewertet, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie.

REPUTATIONSRISIKO

Das Reputationsrisiko ergibt sich aus einer möglichen Beschädigung des Ansehens des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Dabei geht es um die Unternehmenswahrnehmung sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei (potenziellen) Kunden, anderen Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen, Belegschaft, Aktionären oder Behörden. Im internen Modell erfolgt keine Quantifizierung des Reputationsrisikos. Dieses wird ausschließlich qualitativ erfasst und ist als eigene Bewertungsdimension bei der Wesentlichkeitseinschätzung aller Risiken enthalten. Ein entsprechender Steuerungs- und Kontrollprozess zur Identifikation, Bewertung und Mitigation des Reputationsrisikos ist installiert. Zur Identifikation von Reputationsrisiken arbeiten sämtliche betroffene Funktionen auf Konzern- und lokaler Ebene eng zusammen.

Hier sind insbesondere die Risiken in den Bereichen Recht und Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, IT (zum Beispiel Fehler in IT-Systemen), Betriebskontinuitätsmanagement sowie die Bearbeitung im Betrieb von hoher Bedeutung.

Risikosituation

Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvency II) werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens.

2 Das Credit-Spread-Risiko umfasst den darüber hinausgehenden Bewertungsunterschied des beobachteten Marktwertes zum theoretischen Marktwert.

Prognose- und Chancenbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

2021 wird das Jahr des Vakzins. Nachdem in Rekordzeit wirksame Impfstoffe gegen COVID-19 entwickelt worden sind, steht nun die Herausforderung an, möglichst viele Menschen in möglichst kurzer Zeit gegen COVID-19 zu impfen. Der Fortgang der Impfkampagne entscheidet wesentlich über die Wirtschaftsaussichten im Jahr 2021. Unter der Annahme eines erfolgreichen Verlaufs – zur Jahresmitte sind alle „Risikopersonen“ geimpft – geht Allianz Research von einem kräftigen Wachstumsschub im zweiten Halbjahr 2021 aus, nachdem zu Beginn des Jahres die Wirtschaftsleistung aufgrund neuer Lockdowns sogar noch einmal zurückgegangen sein dürfte. Insgesamt erwarten wir in diesem Szenario, dass die Weltwirtschaft 2021 um 4,6 Prozent wachsen wird; für Deutschland prognostizieren wir ein Plus von 3,5 Prozent.

Das Anziehen der Wirtschaft – verbunden mit einem erhöhten Risikobewusstsein in der Bevölkerung nach der Pandemie – sollte dem Versicherungsgeschäft insgesamt 2021 wieder mehr Chancen bieten. Allerdings könnte sich die wirtschaftliche Erholung auch verzögern, sollte es zum Beispiel zu Rückschlägen während der Impfkampagne kommen (Produktions- und Logistikengpässe, fehlende Impfbereitschaft oder gravierende Mutationen des Virus) oder sollten die COVID-19-Hilfen zu früh und zu schnell zurückgeführt werden.

Angesichts der bevorstehenden Wahlen in Deutschland (Herbst 2021) und Frankreich (Frühjahr 2022) droht in Europa eine Phase des Stillstands. Und auch auf der weltpolitischen Bühne dürften die Spannungen kaum geringer werden, insbesondere zwischen den USA und China: Die COVID-19-Pandemie und ungleiche Wirtschaftsentwicklung haben die geopolitischen Gräben weiter vertieft.

Prognose für die deutsche Versicherungswirtschaft

In der Lebensversicherung hält der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 2021 ein Beitragswachstum von 2,4 Prozent für möglich. Der GDV rechnet mit Nachholeffekten, da aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Jahr 2020 Beratungstermine entfallen mussten. Zudem haben die Verbraucher aufgrund der reduzierten Konsummöglichkeiten in der COVID-19-Zeit Ersparnisse aufgebaut, die in Teilen in die private Altersvorsorge fließen könnten.

Für das Jahr 2021 geht der GDV von einem rückläufigen Geschäft bei den Pensionskassen aus und erwartet einen Beitragsrückgang von 3,0 Prozent.

Bei den Pensionsfonds wird mit einem stabilen Beitragsvolumen gerechnet.

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

SOLVENCY II REVIEW 2020

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) mit Untersuchungen zur anstehenden Überprüfung der Solvency II-Richtlinie beauftragt. Der Auftrag enthielt eine umfangreiche Themenliste aus den verschiedensten Bereichen – von den Kapitalanforderungen über das Reporting bis zur Proportionalität. Die EIOPA hat am 17. Dezember 2020, basierend auf zwei im Jahr 2020 durchgeführten ganzheitlichen Auswirkungsstudien, ihre Empfehlungen an die EU-Kommission veröffentlicht. Der Vorschlag enthält insbesondere eine Anpassung der Festlegung der Zinskurve für die Bewertung von langfristigen Verbindlichkeiten. Eine vollumfängliche Umsetzung ist nach den erforderlichen Trilog-Verhandlungen nicht vor 2023 zu erwarten.

Die Allianz Gruppe beteiligt sich in diesem Zusammenhang auch weiterhin aktiv an den Diskussionen mit EU-Kommission, EIOPA, BaFin, Insurance Europe und GDV. Aus Sicht der Allianz hat sich Solvency II, insbesondere die Regelungen zu den Maßnahmen für langfristige Garantien, durchaus bewährt. Auf dieser Grundlage sollte das funktionierende Solvenzmodell sinnvoll weiterentwickelt werden.

Die konkreten Auswirkungen des Solvency II-Reviews für die Allianz Lebensversicherungs-AG können erst dann abschließend bewertet werden, wenn die Ergebnisse der Trilog-Verhandlungen vorliegen. In der Gesamtschau über alle Themen hinweg zeigt sich, dass die Empfehlungen der EIOPA die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen spürbar verschärfen. Das gilt insbesondere für die Säule 1 von Solvency II. Die Allianz Lebensversicherungs-AG sieht sich jedoch aufgrund ihrer Kapitalstärke und ihres wirksamen Risikomanagementsystems im Hinblick auf mögliche Änderungen der Solvency II-Richtlinie oder der Delegierten Verordnung gut aufgestellt.

EU-TAXONOMIEVERORDNUNG

Mit der EU-Taxonomieverordnung soll ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen werden. Dieses soll innerhalb der Europäischen Union für Klarheit darüber sorgen, welche Tätigkeiten als nachhaltig angesehen werden können. Das Klassifikationssystem soll auf bestimmte Finanzprodukte angewandt werden. Die Verordnung wird für die ersten Umweltziele ab dem 1. Januar 2022 anwendbar sein.

EU-OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Mit der EU-Offenlegungsverordnung werden Finanzmarktteilnehmer dazu verpflichtet, Informationen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene offenzulegen. Darüberhinausgehende Informationspflichten sind für Produkte, die soziale und/oder ökologische Merkmale berücksichtigen oder eine nachhaltige Investition anstreben, zu erfüllen.

Die Verordnung gilt ab dem 10. März 2021. Die Auswirkungen auf die Allianz Lebensversicherungs-AG können noch abschließend bewertet werden.

Weiterentwicklung des Geschäftsmodells

Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Allianz Lebensversicherungs-AG zahlreiche Neuerungen in ihren Angeboten umgesetzt: Im Produktangebot der Altersvorsorge liegt der Fokus auf Lösungen mit zeitgemäßen Garantien, die je nach Kundenwunsch am Ende der Ansparphase auf einem Niveau von mindestens 90, 80 oder 60 Prozent der gezahlten Beiträge liegen. Damit eröffnet Allianz Leben für alle ihre Kunden noch höhere Freiheitsgrade in ihrer weltweiten, breit diversifizierten Kapitalanlage und verbessert die Chancen für langfristig attraktive Renditen. Ziel ist es, angesichts einer anhaltenden Phase von Null- und Negativzinsen die Altersvorsorge weiterhin zu stärken. Dabei sind die wesentlichen Ziele eine sichere und zuverlässige Gestaltung von attraktiven Renditechancen und echten Mehrwerten für die Vorsorgesparer über Zeiträume von 30 oder 40 Jahren.

Nichtfinanzielle Ziele

Entlang des genannten Fokus auf den Kundennutzen und um die Nachhaltigkeit ihres Handelns zu gewährleisten, hat sich die Allianz für die Kundenbindung und das Engagement der Mitarbeiter klare Ziele gesetzt. Die Kundenbindung wird mithilfe des Net Promoter Score (NPS) gemessen, das Engagement der Mitarbeiter zeigt sich im sogenannten Inclusive Meritocracy Index (IMIX). Daneben hat sich die Allianz auch Ziele im Bereich Nachhaltigkeit gesetzt, zum Beispiel die Reduktion des CO2-Abdrucks, die Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie einen Meilensteinplan zur Erreichung einer „Net-Zero“-konformen Kapitalallokation bis spätestens zum Jahr 2050.

Geschäftsentwicklung

BEITRAGSEINNAHMEN

Für das Jahr 2021 rechnen wir im Vergleich zu Jahr 2020 (bereinigt um den Einmalbeitrag der Allianz Pensionskasse AG i. H. v. 2,2 Milliarden Euro) mit einem leichten Rückgang an Betragseinnahmen. Während laufende Beitragseinnahmen auf dem Niveau des Vorjahres erwartet werden, gehen wir von einem Rückgang der Einmalbeiträge aus. Die Allianz Lebensversicherungs-AG sieht dabei die Chance, die Marktstellung des Unternehmens weiter zu stabilisieren.

PRODUKTE

Die Produkte der Allianz Lebensversicherungs-AG werden mit Blick auf den Kundenbedarf und die andauernde Phase von Null- und Negativzinsen auch im Jahr 2021 weiterentwickelt. Hierbei werden sowohl die Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken als auch die Produkte im Bereich der Altersvorsorge betrachtet. Wir werden auch der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten, die sich auch in der europäischen Regulierung spiegelt, Rechnung tragen. Konsequent treiben wir weiter den Ausbau von digital verfügbaren Produktinformationen, Abschlussmöglichkeiten und Services voran.

KAPITALMARKT UND KAPITALANLAGE

Die Allianz Lebensversicherungs-AG wird die sicherheits- und ertragsorientierte Kapitalanlagestrategie fortführen und setzt dabei auf die breite Erfahrung der Allianz Gruppe bei der Kapitalanlage im In- und Ausland. Um die Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung zu reduzieren sowie das Kapitalanlagenportfolio der Allianz Lebensversicherungs-AG weiter zu diversifizieren und die Rendite zu stärken, ist geplant, den Anteil der Investments in Infrastruktur und Immobilien sowie die direkte Kreditvergabe auszubauen. Substanzwerte, allen voran Aktien, bieten trotz hoher Volatilität im abgelaufenen Jahr langfristig attraktives Ertragspotenzial im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und bleiben ein wichtiger Bestandteil der Kapitalanlagestrategie.

Im Hinblick auf Risiken aufgrund möglicher Herabstufungen von Ratings insbesondere durch das von der COVID-19-Pandemie bestimmte Jahr 2020 betreibt die Allianz Lebensversicherungs-AG das bereits seit Jahren bewährte Risiko-Monitoring im Bereich von Ratings bei Anleihen konsequent und verstärkt weiter. Für das Jahr 2021 gehen wir von Nettokapitalerträgen in ähnlicher Höhe wie im Jahr 2020 aus.

UNTERNEHMENSKOSTEN

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind die mit einem Vertrag entstehenden Kosten von hoher Relevanz für die Rendite des Kunden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat mit ihren verbundenen Unternehmen in der Allianz Gruppe sehr effiziente Strukturen und Arbeitsteilungen geschaffen, was dazu führt, dass die Versicherungsverträge der Kunden sehr kostengünstig verwaltet werden können. Ein weiteres Wachstum der Allianz Lebensversicherungs-AG bietet die Chance, die Kosten anteilig für die Kunden weiter zu reduzieren. Die Allianz Lebensversicherungs-AG will diese Chance konsequent nutzen. Wir gehen davon aus, dass die Kosten im Jahr 2021 wegen steigenden Bestandes ebenfalls ansteigen werden.

BRUTTOÜBERSCHUSS

Für das Jahr 2021 wird ein Bruttoüberschuss leicht über dem Niveau des Jahres 2020 erwartet.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Nr. 4 HGB

Zielgrößen für den Umsetzungszeitraum bis 31. Dezember 2021 und Angaben zur Erreichung dieser Zielgrößen:

In Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die Allianz Lebensversicherungs-AG Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Als Frist für die Erreichung aller Zielgrößen wurde einheitlich der 31. Dezember 2021 festgesetzt:

Zielfestlegung zum 31.12.2021 Ist-Quote am 31.12.2020
Aufsichtsrat 30 % 33 %
Vorstand 25 % 33 %
Erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes 20 % 19 %
Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes 25 % 23 %

Der Gesellschaft geht es bei den Zielgrößen für den Frauenanteil nicht allein um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Ein Unternehmen kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn Frauen gleichberechtigt gefördert und leistungsbezogen in Führungspositionen eingesetzt werden. Daher haben wir uns schon frühzeitig zur Förderung der Vielfalt im Unternehmen verpflichtet, entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, Personalprozesse danach ausgerichtet und verschiedene Maßnahmen ergriffen. Diese reichen von Angeboten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie über ein auf die Förderung von weiblichen Potenzialen ausgerichtetes Talent Management mit Sponsorship- und Mentoring-Programmen bis hin zum Etablieren einer Führungskultur, in der Chancengleichheit, gegenseitiges Vertrauen sowie die Zusammenarbeit in vielfältigen Teams im Vordergrund stehen.

Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 341a Absatz 1a HGB

Die Gesellschaft ist nach §§ 341a Absatz 1a Satz 3, 289b Absatz 2 Satz 1 HGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit, da sie in den Konzernlagebericht ihres Mutterunternehmens (§ 290 Absatz 1, 2 HGB), der Allianz SE, einbezogen ist und dieser Konzernlagebericht eine nichtfinanzielle Konzernerklärung enthält. Der Konzernlagebericht ist unter www.allianz.com sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache veröffentlicht.

Stuttgart, 23. Februar 2021

Allianz Lebensversicherungs-AG

Der Vorstand

Dr. Andreas Wimmer

Katja de la Viña

Laura Gersch

Dr. Alf Neumann

Dr. Volker Priebe

Dr. Thomas Wiesemann

Betriebene Versicherungsarten

HAUPTVERSICHERUNGEN

(als Einzel- und als Kollektivversicherungen)

LEBENSVERSICHERUNGEN MIT KAPITALZAHLUNG

(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)

KAPITALLEBENSVERSICHERUNGEN

RISIKOLEBENSVERSICHERUNGEN 3

RESTSCHULDVERSICHERUNGEN 4, 5

(mit und ohne Überschussbeteiligung)

TERMFIXVERSICHERUNGEN

Ausbildungsversicherungen

Aussteuerversicherungen

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN

LEBENSVERSICHERUNGEN IM RAHMEN DER VERMÖGENSBILDUNGSGESETZE

BAUSPAR-RISIKOLEBENSVERSICHERUNGEN 1, 3

RENTENVERSICHERUNGEN 1

(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)

RENTENVERSICHERUNGEN MIT UND OHNE KAPITALWAHLRECHT

RENTENVERSICHERUNGEN IM RAHMEN DES ALTERSVERMÖGENSGESETZES

FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN

(auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes)

SELBSTSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITS- UND PFLEGEVERSICHERUNGEN

ZUSATZVERSICHERUNGEN

UNFALL-ZUSATZVERSICHERUNGEN 1

BERUFS- UND ERWERBSUNFÄHIGKEITSZUSATZVERSICHERUNGEN 1

PFLEGERENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGEN

TODESFALLRISIKO-ZUSATZVERSICHERUNGEN 1

HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGEN 1

ARBEITSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGEN 2, 3

KAPITALISIERUNGSGESCHÄFTE

VERWALTUNG VON VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN

3 auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft

4 nur beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft

5 nur als Kollektivversicherung

Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes 2020

Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
(nur Haupt-

versicherungen)
(Haupt- und Zusatzversicherungen) (nur Haupt-

versicherungen)
--- --- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. €
Einmalbeitrag

in Tsd. €
Versicherungs-

summe1

in Tsd. €
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
I. Bestand am Ende des Vorjahres 11.207.205 9.961.410 375.038.623
Währungsschwankungen -1 -102
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 11.207.205 9.961.409 375.038.521
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 675.137 708.646 11.143.283 30.664.519
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) --- 201.262 6.246.210 9.052.306
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile --- --- --- 702.101
3. Übriger Zugang 77.819 81.426 --- 2.260.588
4. Gesamter Zugang 752.956 991.334 17.389.492 42.679.514
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. -49.442 -20.733 -1.360.787
2. Ablauf der Versicherung / Beitragszahlung -276.511 -273.987 -10.728.045
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -146.976 -421.088 -8.448.118
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang -14.125 -10.493 -1.616.287
5. Übriger Abgang -75.724 -87.130 -1.929.959
6. Gesamter Abgang -562.778 -813.432 -24.083.195
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 11.397.383 10.139.311 393.634.839
Anzahl der Versicherungen Versicherungs-

summe1

in Tsd. €
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
(ohne Zusatzversicherungen)
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 11.207.205 375.038.521
(davon beitragsfrei) (3.663.783) (86.174.534)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 11.397.383 393.634.839
(davon beitragsfrei) (3.836.071) (94.804.959)
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen Risikoversicherungen
--- --- --- --- --- ---
(einschl. Vermögensbildungs-

versicherungen) ohne

Risikoversicherungen
--- --- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. €
--- --- --- --- --- ---
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
I. Bestand am Ende des Vorjahres 1.802.004 1.477.964 195.393 70.239
Währungsschwankungen -1 ---
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.802.004 1.477.963 195.393 70.239
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 31.012 14.551 12.913 6.475
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) --- 27.735 --- 347
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile --- --- --- ---
3. Übriger Zugang 4.198 3.405 110 96
4. Gesamter Zugang 35.210 45.691 13.023 6.918
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. -14.026 -6.190 -349 -157
2. Ablauf der Versicherung / Beitragszahlung -109.308 -101.507 -6.004 -2.260
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -19.390 -22.833 -419 -848
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang -69 -247 -2.627 -1.268
5. Übriger Abgang -479 -2.225 -5 -47
6. Gesamter Abgang -143.272 -133.001 -9.404 -4.579
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.693.942 1.390.653 199.012 72.577
Anzahl der Versicherungen Versicherungs-

summe

in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Versicherungs-

summe

in Tsd. €
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
(ohne Zusatzversicherungen)
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.802.004 56.643.712 195.393 16.303.847
(davon beitragsfrei) (486.061) (10.280.376) (27.807) (220.008)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.693.942 53.752.620 199.012 17.564.792
(davon beitragsfrei) (459.179) (10.257.413) (29.425) (238.639)
Einzelversicherungen Kollektivversicherungen4
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- u. Pflegerenten-

versicherungen)
sonstige Versicherungen 3
--- --- --- --- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen2 Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. €
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
I. Bestand am Ende des Vorjahres 5.160.752 4.387.887 914.616 800.912 3.134.440 3.224.408
Währungsschwankungen --- --- ---
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 5.160.752 4.387.887 914.616 800.912 3.134.440 3.224.408
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 244.699 233.210 121.361 138.026 265.152 316.384
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) --- 94.257 --- 22.708 --- 56.215
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile --- --- --- --- --- ---
3. Übriger Zugang 56.214 53.479 8.979 12.331 8.318 12.115
4. Gesamter Zugang 300.913 380.946 130.340 173.065 273.470 384.714
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. -21.575 -8.654 -1.687 -1.203 -11.805 -4.529
2. Ablauf der Versicherung / Beitragszahlung -71.259 -94.384 -31.926 -6.123 -58.014 -69.714
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -78.474 -205.287 -16.019 -50.930 -32.674 -141.191
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang -8.245 -6.860 -160 -169 -3.024 -1.949
5. Übriger Abgang -10.514 -13.145 -2.646 -4.052 -62.080 -67.662
6. Gesamter Abgang -190.067 -328.330 -52.438 -62.476 -167.597 -285.045
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 5.271.598 4.440.503 992.518 911.501 3.240.313 3.324.077
Anzahl der Versicherungen 12fache Jahresrente

in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Versicherungs-

summe

in Tsd. €1)
Anzahl der Versicherungen2) Versicherungs-

summe

in Tsd. €1
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 5.160.752 168.926.408 914.616 30.779.338 3.134.440 102.385.215
(davon beitragsfrei) (1.886.132) (38.589.152) (289.734) (9.398.854) (974.049) (27.686.144)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 5.271.598 177.463.505 992.518 35.913.913 3.240.313 108.940.010
(davon beitragsfrei) (2.006.969) (41.801.056) (311.728) (11.358.642) (1.028.770) (31.149.208)

1 Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12fachen Jahresrente, fondsgebundene Versicherungen mit der Beitragssumme kapitalisiert.

2 Bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse.

3 Im Bestand der sonstigen Versicherungen sind am Ende des Geschäftsjahres 900.856 fondsgebundene Versicherungen mit einer Versicherungssumme von 27.214.013 Tsd. € sowie 91.662 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 8.699.900 Tsd. € enthalten.

4 Im Bestand der Kollektivversicherungen sind am Ende des Geschäftsjahres 196.857 fondsgebundene Versicherungen mit einer Versicherungssumme von 8.156.576 Tsd. € sowie 3.246 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 11.808.342 Tsd. € enthalten.

Zusatz-

Versicherungen

insgesamt
Unfall-

Zusatz-

versicherungen
Berufsunfähig-

keits- oder Invaliditäts-Zusatz-

versicherungen
Risiko- und Zeitrenten-

Zusatz-

versicherungen
sonstige Zusatz-

versicherungen
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres
Anzahl der Versicherungsverträge1 4.933.463 522.749 2.593.461 1.414.443 402.810
Versicherungssumme in Tsd. €2 249.739.997 15.483.387 181.447.306 26.126.890 26.682.412
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres
Anzahl der Versicherungsverträge1 4.975.056 475.486 2.575.183 1.509.911 414.476
Versicherungssumme in Tsd. €2 249.123.370 14.394.095 179.877.171 26.296.460 28.555.644
Anzahl der

Versicherungen
Versicherungs-

summe

in Tsd. €3
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen
Lebensversicherungen
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.524.229 38.629.725
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.492.076 42.288.360
E. Beitragssumme des Neuzugangs in Tsd. € 41.108.365

1 Bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse.

2 Bei Zusatzversicherungen, bei denen die Leistung in Form einer Rente zu erbringen ist, ist als Versicherungssumme die 12fache Jahresrente angegeben.

3 Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12fachen Jahresrente kapitalisiert.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, der Entwicklung von Schadenkosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

JAHRESABSCHLUSS

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

Tsd € Anhangs- 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
angaben
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 341.928 352.076
II. Geleistete Anzahlungen 39.390 39.705
381.318 391.781
B. Kapitalanlagen 1,6
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2 1.275.470 1.398.418
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3 35.942.186 26.637.167
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4 4.838.685 4.454.012
3 Beteiligungen 3 493.104 456.480
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 917.281 788.725
42.191.256 32.336.385
III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 150.356.621 143.037.450
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.290.488 1.588.402
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 27.103.540 24.369.727
4 Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 22.402.505 23.789.259
b Schuldscheinforderungen und Darlehen 7.768.072 7.493.781
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 504.304 559.148
d Übrige Ausleihungen - 53.429
30.674.881 31.895.618
5 Andere Kapitalanlagen 5 237.015 168.177
209.662.544 201.059.372
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 4.163.758 4.083.149
257.293.028 238.877.325
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 7 6.417.001 5.736.467
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1 Versicherungsnehmer
a Fällige Ansprüche 375.637 437.294
b Noch nicht fällige Ansprüche 12.522 13.325
388.159 450.619
2 Versicherungsvermittler 534.493 529.809
davon an verbundene Unternehmen:

300.285 (306.596) Tsd €
922.653 980.428
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.776 2.649
davon an verbundene Unternehmen: 4.776 (2.649) Tsd €
III. Sonstige Forderungen 2.637.395 2.434.576
davon an verbundene Unternehmen: 2.094.934 (2.154.484) Tsd €
davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

17 (17) Tsd €
-
3.564.824 3.417.653
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 628 432
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 101.270 72.050
III. Andere Vermögensgegenstände 24.300 31.087
126.198 103.568
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 640.695 686.458
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 273 763
640.968 687.221
G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 8 85 1.047
Summe Aktiva 268.423.422 249.215.063

PASSIVA

Tsd € Anhangs- 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
angaben
--- --- --- --- --- --- --- ---
A. Eigenkapital 9
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 273.000 273.000
II. Kapitalrücklage 48.573 48.573
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 2.669.771 2.021.271
IV. Bilanzgewinn - 648.500
2.991.344 2.991.344
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 10 63.672 63.672
C. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1 Bruttobetrag 723.630 775.582
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -17.101 -19.055
706.529 756.527
II. Deckungsrückstellung
1 Bruttobetrag 11 237.588.283 220.115.414
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -767.112 -857.413
236.821.171 219.258.001
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1 Bruttobetrag 1.164.573 1.128.228
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -18.996 -18.850
1.145.576 1.109.379
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – Bruttobetrag 12 14.092.562 13.684.550
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen – Bruttobetrag 1.219 1.188
252.767.056 234.809.645
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1 Bruttobetrag 6.416.962 5.736.482
E. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 13 4.820 4.154
II. Steuerrückstellungen 237.978 82.236
III. Sonstige Rückstellungen 14 244.310 260.617
487.108 347.007
F. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 800.447 892.343
G. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
1 Versicherungsnehmern 15 2.036.812 2.811.813
2 Versicherungsvermittlern 18.505 20.217
davon gegenüber verbundenen Unternehmen:

6.896 (5.793) Tsd €
2.055.317 2.832.030
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.646 6.740
davon gegenüber verbundenen Unternehmen:

3.200 (3.411) Tsd €
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11 17.477
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 16 2.833.165 1.516.747
davon aus Steuern: 23.747 (25.119) Tsd €
davon gegenüber verbundenen Unternehmen:

1.245.459 (375.888) Tsd €
4.895.139 4.372.994
H. Rechnungsabgrenzungsposten 1.693 1.577
Summe Passiva 268.423.422 249.215.063

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

Stuttgart, 19. Februar 2021

Hans König

Der Treuhänder

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C.II und D der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 17. November 2020 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

Stuttgart, 18. Februar 2021

Dr. Martin Riesner

Der Verantwortliche Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Tsd € Anhang- 2020 2020 2020 2019
angabe
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
I. Versicherungstechnische Rechnung
1 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a Gebuchte Bruttobeiträge 17 27.668.723 28.721.165
b Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 20 -39.199 -71.141
27.629.524 28.650.024
c Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 51.952 6.186
d Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 20 -1.954 -1.722
49.998 4.465
27.679.522 28.654.489
2 Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 921.206 834.897
3 Erträge aus Kapitalanlagen 18
a Erträge aus Beteiligungen
davon gegenüber verbundenen Unternehmen:

322.864 (400.240) Tsd €
339.683 424.136
b Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon gegenüber verbundenen Unternehmen:

280.455 (339.262) Tsd €
aa Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 138.707 144.399
bb Erträge aus anderen Kapitalanlagen 8.418.727 8.544.242
8.557.433 8.688.641
c Erträge aus Zuschreibungen 4.157 95.602
d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1.947.167 626.329
e Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 465.394 464.108
11.313.834 10.298.816
4 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 171.770 797.248
5 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 7.785 8.426
6 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a Zahlungen für Versicherungsfälle
aa Bruttobetrag -15.134.668 -13.803.832
bb Anteil der Rückversicherer 20 144.220 139.395
-14.990.448 -13.664.438
b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa Bruttobetrag -36.504 -69.862
bb Anteil der Rückversicherer 20 147 8.027
-36.357 -61.835
-15.026.805 -13.726.272
7 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
Deckungsrückstellung
a Bruttobetrag -18.263.746 -20.772.237
b Anteil der Rückversicherer 20 -90.301 -55.760
-18.354.047 -20.827.997
8 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung -2.596.646 -2.889.183
9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb auf eigene Rechnung
a Abschlussaufwendungen -1.400.324 -1.512.441
b Verwaltungsaufwendungen -217.430 -203.190
-1.617.754 -1.715.631
c davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 20 5.317 1.914
-1.612.438 -1.713.717
10 Aufwendungen für Kapitalanlagen 18
a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen -297.720 -310.781
b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 19 -403.527 -105.357
c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -265.236 -4.587
d Aufwendungen aus Verlustübernahme -84.231 -9.047
-1.050.715 -429.772
11 Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen -133.341 -1.966
12 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung -185.621 -360.514
13 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 1.134.504 644.454
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1 Sonstige Erträge 177.676 178.065
2 Sonstige Aufwendungen -169.413 -142.474
8.262 35.591
3 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.142.767 680.045
4 Außerordentliche Erträge
5 Außerordentliche Aufwendungen 21 -20.951 -22.582
6 Außerordentliches Ergebnis -20.951 -22.582
7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22 -465.034 -117.780
davon aus nachträglichen Umlagen an den Organträger:

-228.303 (-121.509) Tsd €
8 Sonstige Steuern -5.782 -4.682
-470.816 -122.462
9 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne -651.000
10 Jahresüberschuss 0 535.000
11 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 381.000
12 Einstellung in Gewinnrücklagen
in andere Gewinnrücklagen 0 -267.500
13 Bilanzgewinn 0 648.500

ANHANG

Angaben gemäß § 264 Absatz 1a HGB

Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart

Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart

HRB 20231

Maßgebliche Rechtsvorschriften

Die Allianz Lebensversicherungs-AG erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).

Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SACHANLAGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nennwert bilanziert.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis 250 Euro netto werden sofort abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die der selbstständigen Nutzung fähig sind, im Wert ab 250 Euro netto bis 1.000 Euro netto wird ein steuerlicher Sammelposten gemäß § 6 Absatz 2a EStG gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

GRUNDSTÜCKE, GRUNDSTÜCKSGLEICHE RECHTE UND BAUTEN EINSCHLIESSLICH DER BAUTEN AUF FREMDEN GRUNDSTÜCKEN

Sie werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über dem langfristig beizulegenden Marktwert liegen.

ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

AUSLEIHUNGEN AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Unter diesem Posten werden Inhaberschuldverschreibungen, Grundschuldforderungen, Darlehen und Genussscheine geführt.

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

BETEILIGUNGEN

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

AUSLEIHUNGEN AN UNTERNEHMEN, MIT DENEN EIN BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS BESTEHT

Unter diesem Posten werden Darlehen geführt.

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

AKTIEN, ANTEILE ODER AKTIEN AN INVESTMENTVERMÖGEN, INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN, ANDERE FESTVERZINSLICHE UND NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

Die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführten Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt.

Die nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Kapitalanlagen sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Eine Zuordnung der Zweckbestimmung erfolgt bei Zugang der Kapitalanlage. Die Widmung wird jeweils bei Änderung der Anlagestrategie beziehungsweise bei geplanten Verkäufen geprüft.

Diese Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder einem niedrigeren langfristig beizulegenden Wert angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen erfolgswirksam durchgeführt. Bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht.

Im Geschäftsjahr wird das Wahlrecht dahingehend in Anspruch genommen, dass die voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Hieraus ergeben sich stille Lasten.

Weitere Informationen finden sich im Anhang in der Tabelle „Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden“ (Aktiva B.III. 1+2).

HYPOTHEKEN-, GRUNDSCHULD- UND RENTENSCHULDFORDERUNGEN

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird linear über die Laufzeit verteilt, für Annuitätendarlehen im Verhältnis zur Restschuld.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN, SCHULDSCHEINFORDERUNGEN UND DARLEHEN

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird mithilfe der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit erfasst und verteilt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

DARLEHEN UND VORAUSZAHLUNGEN AUF VERSICHERUNGSSCHEINE

Sie werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

ANDERE KAPITALANLAGEN

Die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer werden mit dem von der Protektor Lebensversicherungs-AG mitgeteilten Wert angesetzt. Notwendige Abschreibungen werden vorgenommen. Mögliche Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr vereinnahmt.

DEPOTFORDERUNGEN AUS DEM IN RÜCKDECKUNG ÜBERNOMMENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFT

Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft bestehen gegen Vorversicherer in Höhe der von diesen entsprechend den vertraglichen Regelungen einbehaltenen Sicherheiten. Sie werden mit dem Nennwert bilanziert.

KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN (FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGEN)

Sie werden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert angesetzt.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND STRUKTURIERTE PRODUKTE

Ein bedingter Vorkauf für einen Immobilienfonds und ein Total Return Swap im Rahmen eines neuen Versicherungsprodukts werden einzeln bewertet. Die Wertobergrenzen bilden die Anschaffungskosten. Im Falle negativer Marktwerte werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Es befinden sich strukturierte Produkte in der Anlageform von Namensschuldverschreibungen, Darlehen, Genussscheinen, Pfandbriefen und indexierte Anleihen im Bestand, die einheitlich bilanziert werden. Sie werden entsprechend dem Bilanzposten, in dem sie geführt werden, bewertet und angesetzt.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN BEWERTUNGSEINHEITEN

Derivative Finanzinstrumente liegen in Form von Allianz-Equity-Incentive-Plänen vor. Diese Restricted Stock Units (RSU) werden durch Termingeschäfte (Hedge-RSU) mit der Allianz SE abgesichert, die als Forderung gegen die Allianz SE und als Equity Swap bilanziert werden. Die Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Grundgeschäften als Bewertungseinheit zusammengefasst. Der Ausweis der Grundgeschäfte erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen und der Ausweis der Sicherungsgeschäfte unter den Sonstigen Vermögensgegenständen.

Für die gebildeten Bewertungseinheiten kommt ein Micro-Hedge zum Ansatz, um Preisänderungsrisiken aufgrund von Marktpreisschwankungen vollständig auszuschließen.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Hier werden Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Sachanlagen und Vorräte betrachtet.

Sie werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt. Auf die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, auf Zinsforderungen zu Hypotheken- und Grundschuldforderungen, bei denen das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist, und auf einen geringen Teil der sonstigen Forderungen werden Wertberichtigungen vorgenommen, um das Bonitätsrisiko zu berücksichtigen.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Die abgegrenzten Zinsen und Mieten sind grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt.

AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN

Analog dem Wahlrecht des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen nicht bilanziert.

Die wesentlichen Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben sich bei den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, bei den Spezialfondsinvestments, die unter Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen werden, bei den sonstigen Kapitalanlagen sowie bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die jeweils zu aktiven latenten Steuern führen.

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken wurde steuerlich von der Möglichkeit der Übertragung des Veräußerungsgewinns Gebrauch gemacht, was zu einer passiven latenten Steuer führt, die mit den aktiven latenten Steuern saldiert wird.

Die Bewertung der inländischen Steuerlatenzen erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 31 Prozent.

AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG

Das Vermögen wird gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Verbindung mit § 246 Absatz 2 HGB mit den Schulden verrechnet. Sofern die Schulden den beizulegenden Zeitwert übersteigen, wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert den Betrag der Schulden, so wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des aktiven Unterschiedsbetrags entspricht derjenigen, die im Abschnitt Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen beschrieben ist.

BEITRAGSÜBERTRÄGE (BRUTTOBETRAG)

Für das selbst abgeschlossene Geschäft werden Beitragsüberträge für jede Versicherung einzeln und unter Berücksichtigung der Zahlungsweise und des versicherungstechnischen Zahlungstermins berechnet.

DECKUNGSRÜCKSTELLUNG (BRUTTOBETRAG), FORDERUNGEN AN VERSICHERUNGSNEHMER AUS NOCH NICHT FÄLLIGEN ANSPRÜCHEN

Für das selbst abgeschlossene Geschäft erfolgt die Ermittlung der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen (auf die weiter unten eingegangen wird), einzelvertraglich nach der prospektiven Methode. Bei AVmG-Produkten, einigen Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und den ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden die Abschlussaufwendungen auf bis zu fünf Versicherungsjahre verteilt, bei den übrigen Versicherungen werden einmalige Abschlussaufwendungen nach dem Zillmerverfahren berücksichtigt. Künftige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb fließen in die Berechnung der Deckungsrückstellung implizit ein. Bei beitragsfreien Versicherungen und Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten gebildet. Liegt die ermittelte Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages unter dem jeweils vertraglich oder gesetzlich garantierten Rückkaufswert, so wird sie in dessen Höhe angesetzt.

Für die wesentlichen Versicherungsbestände werden folgende Sterbetafeln und Rechnungszinsen für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt:

Versicherungsbestand Rechnungszins Sterbetafel
Kapitalversicherungen
bis 1967 3,00 %1 Sterbetafel 1924/26
bis 1987 3,00 %1 Sterbetafel 1960/62
bis 1994 3,50 %1 Sterbetafel 1986 für Männer bzw. Frauen
bis 2000 4,00 %1 Sterbetafel 1994 T der DAV für Männer bzw. Frauen
nach Gruppensondertarifen von 1996 bis 2000 4,00 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz ST 1995 T für Männer bzw. Frauen
bis 2003 3,25 %1 Sterbetafel 1994 T der DAV für Männer bzw. Frauen
nach Gruppensondertarifen bis 2003 3,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz ST 1995 T für Männer bzw. Frauen
bis 2006 2,75 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen
bis 2008 2,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen
bis 2011 2,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2008 T für Männer bzw. Frauen
bis 2014 1,75 %1 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 T U4
bis 2016 0,0125 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 T U4
ab 2017 0,009 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 T U4
Versicherungsbestand Rechnungszins Sterbetafel
Rentenversicherungen
bis 1994 in der Aufschubfrist 3,50 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 1994 mit laufender Rentenzahlung 4,00 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2000 4,00 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2003 3,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2004 2,75 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2006 2,75 %1 Sterbetafel 2004 R der DAV für Männer bzw. Frauen
im Rahmen des AVmG3 2006 2,75 %1 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel Allianz Unisex 2005 R
bis 2011 2,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2006 R für Männer und Frauen
Im Rahmen des AVmG bis 2011 2,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2006 R für Männer und Frauen
bis 2014 1,75 %1 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4
bis 2016 1,25 % Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4
ab 2017 0,90 % Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4

1 Für Kapital- und Rentenversicherungen, deren Rechnungszins über dem gemäß § 5 Absatz 3 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) für den Bilanzstichtag zum 31.12.2020 bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,73 % liegt, wurde gemäß § 5 Absatz 4 DeckRV die Deckungsrückstellung durch eine einzelvertraglich ermittelte zusätzliche Rückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Die Ermittlungsvorschriften für den Neubestand gemäß DeckRV wurden unverändert auch für den Altbestand übernommen. Die Ermittlung erfolgte unter Ansatz vorsichtiger Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten. Bei der Berechnung der Zinszusatzreserve werden seit dem Geschäftsjahr 2017 gemäß einer entsprechenden Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) explizite Kosten mit realitätsnäheren vorsichtigen Kostenannahmen angesetzt. Bei Policen mit Todesfallrisiko wurden die biometrischen Rechnungsgrundlagen letztmals im Jahr 2017 aktualisiert.

2 Zur Sterblichkeit bei Rentenversicherungen hat die DAV im Jahr 2020 ihre Einschätzung zur Sterblichkeitsentwicklung aktualisiert. Daher passen wir im Jahr 2020 die Deckungsrückstellung der bis 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen an. Die Deckungsrückstellung berechnen wir als das im Verhältnis vier zu sechzehn gewichtete Mittel aus der auf Basis der Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand berechneten Deckungsrückstellung und der auf Basis der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV berechneten Deckungsrückstellung, bei Rentenübergang ab Januar 2006 gemäß der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV. Die Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand wurde unter Berücksichtigung unternehmensindividueller Eigenschaften des Bestandes nach anerkannten Methoden der DAV aus denselben Daten abgeleitet, auf denen die Sterbetafel 2004 R-Bestand der DAV basiert. Die Ermittlung des Anpassungsbedarfes berücksichtigt bei allen betroffenen Versicherungen die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBaFin 01/2005)

3 Bis 2005 galten hierfür keine gesonderten Rechnungsgrundlagen.

4 Um den gesetzlichen Anforderungen an eine geschlechtsunabhängige Kalkulation gerecht zu werden, wurden im Jahr 2012 große Teile des für den Neuzugang offenen Tarifwerks auf das unternehmenseigene Tafelsystem AZ 2012 umgestellt. Die einschlägigen DAV-Ausarbeitungen wurden insbesondere bei der Ableitung der darin enthaltenen Unisex-Ausscheideordnungen berücksichtigt.

Für Risikolebensversicherungen werden seit 2006 besondere unternehmenseigene Sterbetafeln verwendet; davor wurden Rechnungsgrundlagen der Kapitalversicherungen benutzt.

Zur Kalkulation der im Jahr 2011 eingeführten KörperSchutzPolice werden unternehmenseigene Tafeln verwendet. Sie wurden unter Berücksichtigung der speziellen Risiken, die in diesem Produkt versichert werden, nach anerkannten Methoden der DAV abgeleitet.

Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten wurden für Verträge mit Beginn vor 2008 im Wesentlichen gemäß Rundschreiben R 5/65 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (ehemals Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen), Verbandstafel 1990 für Männer beziehungsweise Frauen sowie Tafel 1997 der DAV für Männer beziehungsweise Frauen angesetzt. Bei Verträgen mit Beginn ab 2008 werden hierfür unternehmenseigene Tafeln verwendet.

Die Pflegefallwahrscheinlichkeiten wurden für Verträge mit Beginn vor 2008 im Wesentlichen gemäß Verbandstafel 1991 für Männer und Frauen angesetzt. Zum 31. Dezember 2008 wurde eine Neubewertung der bestehenden Pflegebestände entsprechend der Empfehlung der DAV vom 4. Dezember 2008 vorgenommen. Für das Neugeschäft ab 2008 werden unternehmenseigene Tafeln verwendet, die konsistent zu den Rechnungsgrundlagen 2008 der DAV für die Pflegerenten-(Zusatz-) Versicherung sind.

Auf die jeweiligen Rechnungszinsen entfallen die folgenden Anteile an der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Geschäftes:

Rechnungszins Anteil an der Deckungsrückstellung
Kapitalversicherungen
<= 0,90 % 26,9 %
> 0,90 % und <= 1,25 % 3,7 %
> 1,25 % und <= 1,75 % 7,6 %
2,25 % 14,3 %
2,75 % 9,1 %
3,00 % 1,6 %
3,25 % 9,8 %
3,50 % 7,8 %
4,00 % 11,7 %

Auf die Zinszusatzreserve entfällt ein Anteil von 7,5 Prozent.

Die Deckungsrückstellung der Bonusversicherungssummen und der Bonusrenten sowie die in der Deckungsrückstellung enthaltene Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre werden nach denselben Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung.

Einzelversicherungen des Altbestandes im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG werden im Wesentlichen mit 3,5 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert; beim Neubestand bis 1997 lautet der entsprechende Satz 3,3 Prozent. Bei Einzelversicherungen von 1998 bis 2007 beträgt der Zillmersatz 4,0 Prozent der Beitragssumme. Gruppenversicherungen nach Sondertarifen werden im Altbestand im Wesentlichen mit 2,0 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert, im Neubestand bis 2000 mit 2,7 Prozent, von 2000 bis 2007 mit 2,3 Prozent der Beitragssumme. Fondsgebundene Versicherungen und Versicherungen im Rahmen des AVmG sowie die ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden nicht gezillmert.

RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

Die Brutto-Rückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft wird für die nachstehenden Teilrückstellungen gesondert ermittelt.

Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung (31. Dezember) bekannt gewordenen Todesfälle, die nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; die Leistung wird in der Höhe angesetzt, in der sie voraussichtlich zu erbringen ist. Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird mit einem Gruppenbewertungsverfahren ermittelt.

Die sogenannte Spätschadenrückstellung betrifft die Versicherungsfälle, die bis zum 31. Dezember eingetreten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Zur Ermittlung der Spätschadenrückstellung werden auf betrieblichen Erfahrungen aufgebaute Verfahren angewendet.

Die Rückstellung für die Abläufe und die bis zur Bestandsfeststellung verarbeiteten Rückkäufe, bei denen die Fälligkeit vor dem 31. Dezember liegt, die aber bis dahin nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt. Als Wert wird der Betrag angesetzt, den der Versicherungsnehmer aus der Deckungsrückstellung erhält.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wird nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 gebildet.

FONDS FÜR SCHLUSSÜBERSCHUSSANTEILE INNERHALB DER RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG

Für die Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung und für die Rentenversicherungen wird der Fonds für Schlussüberschussanteile einzelvertraglich nach Maßgabe der geltenden Deklaration gemäß § 28 Absatz 7 RechVersV berechnet. Abgesehen von Tarifen, deren Schlussüberschussbeteiligung Besonderheiten aufweist, beträgt der Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod einheitlich 1,0 Prozent. Für den deklarierten Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird in gleicher Weise eine Rückstellung innerhalb des Fonds für Schlussüberschussanteile gebildet.

Für die Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen sowie die Pflegerenten-Zusatzversicherungen des Alt- und Neubestandes wird ein der Entstehung der Überschüsse angemessenes Verfahren verwendet, bei welchem dem Fonds für Schlussüberschussanteile jährlich gleichbleibende Beträge zugeführt werden.

SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

Die Berechnung aller Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt grundsätzlich nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden.

VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN IM BEREICH DER LEBENSVERSICHERUNG, SOWEIT DAS ANLAGERISIKO VON DEN VERSICHERUNGSNEHMERN GETRAGEN WIRD

Bei Versicherungen gemäß § 125 Absatz 5 VAG wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt. Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet. Werden bei fondsgebundenen Versicherungen Garantien abgegeben, wird – soweit erforderlich – eine zusätzliche prospektive Deckungsrückstellung gebildet.

ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN

Für das in Rückdeckung gegebene Geschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen für das selbst abgeschlossene und für das in Rückdeckung übernommene Geschäft den Rückversicherungsverträgen.

ANDERE RÜCKSTELLUNGEN

Ihr Umfang richtet sich nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 resultierende Umstellungsaufwand wurde bereits in der Vergangenheit voll als außerordentlicher Aufwand erfasst.

Die Rückstellungen für Mitarbeiterjubiläen, Altersteilzeit und Vorruhestandsleistungen werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die so ermittelten Verpflichtungen werden in voller Höhe passiviert.

Laut § 253 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und für sonstige Personalverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abzuzinsen. Gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB unterliegt ein positiver Unterschiedsbetrag, der sich aus der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem siebenjährigen Durchschnittszins gegenüber der Bewertung mit dem zehnjährigen Durchschnittszins ergibt, einer Ausschüttungssperre. Diese Ausschüttungssperre führt nicht zu einer Abführungssperre, wenn ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt.

Bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes nimmt die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB (Restlaufzeit von 15 Jahren) in Anspruch, wobei wie im Vorjahr ein zum Bilanzstichtag prognostizierter Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der Effekt aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes wird im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Weitere Erläuterungen zur Bilanzierung der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen finden Sie im Anhang unter „Angaben zu den Passiva“ und unter „Haftungsverhältnisse“.

DEPOTVERBINDLICHKEITEN AUS DEM IN RÜCKDECKUNG GEGEBENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFT

Sie entsprechen dem bar deponierten Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen.

ANDERE VERBINDLICHKEITEN

Die Anderen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) in Euro umgerechnet.

Am Abschlussstichtag werden die auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und nach den handelsrechtlichen Regeln zur Währungsumrechnung bewertet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger werden die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst.

Rückstellungen in fremder Währung werden zum Abschlussstichtag ermittelt sowie neu bewertet und zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Grundvermögens sowie die Anschaffungskosten der Darlehen und Grundschuldforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt ermittelt. Wertschwankungen aufgrund von Währungskursänderungen werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam berücksichtigt (strenges Niederstwertprinzip unter Beachtung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips).

Für die Bewertung der auf fremde Währungen lautenden Kapitalanlagen wird der Zeitwert in Originalwährung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

Im Falle verbundener Unternehmen und Beteiligungen wird beim Vergleich der Anschaffungskosten in Euro mit dem Zeitwert in Euro das gemilderte Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips angewandt.

Für die übrigen Kapitalanlagen kommt das strenge Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zur Anwendung mit Ausnahme von Kapitalanlagen mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger.

Für alle Kapitalanlagen gilt: Währungsgewinne und -verluste werden gesondert festgestellt, allerdings nicht separat im Währungsumrechnungsergebnis erfasst.

Der Nettoeffekt aus Wechselkursveränderungen und Wertschwankungen in Originalwährung wird in den Zu- und Abschreibungen und den realisierten Gewinnen und Verlusten dieser Anlagekategorien erfasst und im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen.

Bei Kapitalanlagen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, werden Wechselkursveränderungen in den Zu- und Abschreibungen und den realisierten Gewinnen und Verlusten dieser Anlagekategorien erfasst und im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen, sofern keine bonitätsbedingte Abschreibung vorliegt.

WERTAUFHOLUNGSGEBOT, ZUSCHREIBUNGEN

Auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren auf einen niedrigeren Marktwert abgeschrieben wurden, muss zugeschrieben werden, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigelegt wird.

Die Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe der fortgeschriebenen Anschaffungswerte, auf einen niedrigeren langfristig beizulegenden Wert oder auf einen niedrigeren Marktwert.

Angaben zu den Aktiva

1_Entwicklung der Aktivposten A, B.I bis B.III im Geschäftsjahr 2020

Tsd. €

Bilanzwerte
Stand 31.12.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge
--- --- --- --- --- --- --- ---
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 352.076 0 72.268 2.121
2. geleistete Anzahlungen 39.705 71.952 -72.268 -
3. Summe A 391.781 71.952 - 2.121
B. Kapitalanlagen
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.398.418 63.084 - 155.242
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen1 26.637.167 10.733.676 -110.970 1.307.233
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen4 4.454.012 1.754.849 -198.790 1.120.479
3. Beteiligungen1 456.480 54.201 - 8.747
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 788.725 210.621 - 64.361
5. Summe B.II 32.336.385 12.753.346 -309.759 2.500.821
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere1 143.037.450 16.564.876 110.970 9.096.394
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere2 1.588.402 1.186.297 - 1.482.398
3. Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen3 24.369.727 4.676.997 752 1.932.560
4. Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 23.789.259 1.081.060 - 2.465.873
b Schuldscheinforderungen und Darlehen3, 4 7.493.781 389.620 198.038 308.093
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 559.148 79.274 - 134.117
d Übrige Ausleihungen 53.429 - - 53.429
5. Andere Kapitalanlagen 168.177 68.839 - -
6. Summe B.III 201.059.372 24.046.963 309.759 15.472.865
Insgesamt 235.185.956 36.935.345 - 18.131.048
Bilanzwerte
Zuschreibungen Abschreibungen Nettoveränderungen Stand 31.12.2020
--- --- --- --- --- --- --- ---
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - 80.294 -10.147 341.929
2. geleistete Anzahlungen - - -316 39.389
3. Summe A - 80.294 -10.463 381.318
B. Kapitalanlagen
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.000 31.790 -122.948 1.275.470
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen1 - 10.453 9.305.019 35.942.186
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen4 12 50.919 384.672 4.838.685
3. Beteiligungen1 1 8.830 36.624 493.104
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 17.705 128.555 917.281
5. Summe B.II 12 87.907 9.854.871 42.191.256
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere1 678 260.959 7.319.171 150.356.621
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere2 - 1.814 -297.914 1.290.488
3. Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen3 2.466 13.841 2.733.813 27.103.540
4. Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen - 1.941 -1.386.754 22.402.505
b Schuldscheinforderungen und Darlehen3, 4 - 5.274 274.291 7.768.072
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - - -54.844 504.304
d Übrige Ausleihungen - - -53.429 -
5. Andere Kapitalanlagen - - 68.839 237.015
6. Summe B.III 3.145 283.830 8.603.172 209.662.544
Insgesamt 4.157 483.822 18.324.632 253.510.589

1 Umgliederung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anteilen an Investmentvermögen aufgrund der Definition von Investmentvermögen nach § 1 KAGB in Verbindung mit dem AIFM Umsetzungsgesetz

2 Im Endbestand zum 31.12.2020 sind verliehene Wertpapiere enthalten.

3 Umbuchungen von Grundschuldforderungen, die bisher eine Beleihungsgrenze über 115 Prozent hatten und bei Schuldscheinforderungen ausgewiesen wurden (752 Tsd €).

4 Da der Ausweis unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen nicht mehr gegeben ist, wurden 198.790 Tsd Euro zu Schuldscheinforderungen und Darlehen umgebucht.

Derivative Finanzinstrumente, strukturierte Produkte und Asset Backed Securities

Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten und Asset Backed Securities (ABS) erfolgt ausschließlich im Rahmen der Gesamtanlagestrategie unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 15 Absatz 1 VAG und in Übereinstimmung mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgestellten Grundsätzen.

Zur Risikobegrenzung werden ergänzend weitere unternehmensspezifische Vorgaben wie zum Beispiel Geschäftspartnerlimite und im Rahmen des internen Risikocontrollings ermittelte Stop-Loss-Marken auf ihre Einhaltung geprüft. Im Rahmen eines neuen Versicherungsproduktes wurde ein Total Return Swap abgeschlossen.

Es befinden sich ein bedingter Terminvorkauf im Bestand, der als Erwerbsvorbereitung für einen Immobilienfonds abgeschlossen wurde sowie Darlehensterminkäufe, die als Erwerbsvorbereitung für Darlehen abgeschlossen wurden.

Equity Swaps werden im Rahmen der aktienbasierten Vergütungspläne gehalten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die direkt gehaltenen Derivatepositionen zum Bilanzstichtag

Nominalwerte und Zeitwerte der offenen Derivatepositionen

Gliederung nach Derivatearten

Tsd €

Nominalwerte Underlying1 Zeitwerte Derivate
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- ---
Aktien-/Beteiligungs-/Indexgeschäfte
Equity Swaps 7.742 7.578 1.901 3.631
Terminkauf 157 157 - -
Zinsgeschäfte
Termingeschäfte2 (Vorkäufe) 66.500 - 8.999 -
Total Return Swap 850.000 500.000 - -
Insgesamt 924.399 507.735 10.900 3.631

1 Unter Nominalwerte Underlying sind die Nominalwerte der abgesicherten Kapitalanlagen aufgeführt.

2 aus Darlehen

Zur Ermittlung der Zeitwerte werden, sofern keine Börsennotierungen vorliegen, an Finanzmärkten etablierte Preisbildungsverfahren wie Barwertmethode und Optionspreismodelle eingesetzt. Diese berücksichtigen neben aktuellen Zinskurven und Volatilitäten auch Markt- und Bonitätsrisiken. Der Zeitwert entspricht dem für die volle Ablösung aller zukünftigen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Finanzgeschäft erforderlichen Kapital.

Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten

ALLIANZ EQUITY-INCENTIVE-PLÄNE

Die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten über die spätestens im Jahr 2024 auslaufenden aktienbasierten Vergütungspläne wird prospektiv und retrospektiv durch die Übereinstimmung der Bedingungen, Parameter und Risiken (Critical-Term-Match-Methode) nachgewiesen.

Zum Bilanzstichtag umfassen die einbezogenen Grundgeschäfte, bestehend aus voraussichtlich zukünftig auszugleichenden Leistungen, ein Volumen in Höhe von 7.742 (7.578) Tausend Euro. Diese sind unter dem Posten Aktiva E.III ausgewiesen. Mit den Bewertungseinheiten werden Risiken in Form von Wertänderungen in Höhe von 1.986 (3.736) Tausend Euro abgesichert. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.

2 _ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Aktiva B.I)

Der Bilanzwert der direkt gehaltenen Immobilien beträgt 1.275.470 (1.398.418) Tausend Euro. Von diesem Bestand werden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Grundstücke und Bauten mit einem Bilanzwert in Höhe von 3.347 (3.623) Tausend Euro eigengenutzt. Die gesamten Abschreibungen betragen 31.790 (51.820) Tausend Euro. Im Geschäftsjahr handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Im Vorjahreswert sind planmäßige Abschreibungen in Höhe von 33.789 Tausend Euro enthalten und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 18.031 Tausend Euro. Zusätzlich werden Immobilien über Objektgesellschaften und Fonds in Höhe von 18.910.652 (13.566.867) Tausend Euro gehalten. Der Ausweis erfolgt in den Posten Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva B.II.1), Beteiligungen (Aktiva B.II.3) und Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktiva B.III.1).

3 _ Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 286 Absatz 3 Nr. 1 HGB (Aktiva B.II.1 und B.II.3)

Ausgewählte verbundene Unternehmen und Beteiligungen

Tsd € (Anteile in %)

Anteil1

in %
Eigenkapital Jahresergebnis
mit Sitz im Inland
ALIDA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 4 61,8 388.025 10.996
Allianz Hirschgarten GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 88,0 1.190 -108
Allianz Leben Direkt Infrastruktur GmbH, München 2, 3 100,0 184.257 0
Allianz Leben Infrastrukturfonds GmbH, München 2, 3, 7 100,0 1.522.286 0
Allianz Leben Private Equity Fonds 2001 GmbH, München 2, 3, 8 100,0 5.785.028 0
Allianz Leben Private Equity Fonds Plus GmbH, München 2, 3, 9 100,0 18.306 0
Allianz NM 28 GmbH & Co. KG, Stuttgart 5, 6 67,4 - -
Allianz Pension Direkt Infrastruktur GmbH, München 2.3 100,0 4.026 0
Allianz Private Equity GmbH, München 2, 3, 10 100,0 30.003 0
Allianz Taunusanlage GbR, Stuttgart 4 59,8 167.125 4.397
APK Infrastrukturfonds GmbH, München 2, 3, 11 100,0 22.928 0
APK-Argos 75 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 69.776 0
APK-Argos 85 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 115.648 0
ARE Funds AZL GmbH, München 2, 4 100,0 2.771.757 0
AZ ATLAS GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 94,9 101.236 2.813
AZ ATLAS Immo GmbH, Stuttgart 2, 4 100,0 140.167 181
AZL AI Nr. 1 GmbH, München 2, 3 100,0 1.828 0
AZL-Argos 73 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 1.206.653 0
AZL-Argos 83 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 2.859.487 0
AZL-Argos 89 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 26.921 0
AZL-Private Finance GmbH, Stuttgart 2, 3 100,0 200.100 0
BrahmsQ Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 69,8 79.981 2.021
Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Berlin 2, 3 51,0 44.991 0
Projekt Hirschgarten MK8 GmbH & Co. KG, Stuttgart 5, 6 94,9 - -
Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin 4 10,0 7.851 7
REC Frankfurt Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg 4 62,4 287.817 10.221
Spherion Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 72,1 66.485 3.379
Windpark Büttel GmbH & Co. KG, Sehestedt 4 100,0 21.395 1.180
Windpark Calau GmbH & Co. KG, Sehestedt 4 100,0 41.287 2.164
Windpark Eckolstädt GmbH & Co. KG, Sehestedt 4 100,0 32.076 1.752
Windpark Quitzow GmbH & Co. KG, Sehestedt 4 100,0 13.048 1.630
Windpark Redekin-Genthin GmbH & Co. KG, Sehestedt 4 100,0 22.662 1.325
Windpark Werder Zinndorf GmbH & Co. KG, Sehestedt 4 100,0 22.006 2.691
mit Sitz im Ausland
114 Venture LP, Wilmington, DE 4 34,0 167.582 -495
1515 Broadway Realty LP, Dover, DE 4 43,5 954.474 10.305
1800 M Street Venture LP, Wilmington, DE 4 37,7 379.271 5.967
30 HY WM REIT Owner LP, Wilmington, DE 4 44,1 418.372 113
490 Fulton JV LP, Wilmington, DE 4 82,0 -2 0
490 Fulton REIT LP, Wilmington, DE 4 100,0 -106 -16
53 State JV L.P., Wilmington, DE 4 44,6 328.709 4.061
A&A Centri Commerciali S.r.l., Milan 4 50,0 151.673 4.407
AA Ronsin Investment Holding Limited, Hong Kong 5, 6 62,0 - -
Aero-Fonte S.r.l., Catania 4 100,0 17.201 2.721
Allee-Center Kft., Budapest 4 35,0 104.463 11.850
Allianz Chicago Private Reit LP, Wilmington, DE 4 80,8 179.049 -89
Allianz Eiffel Square Kft., Budapest 5, 6 70,0 - -
Allianz EM Loans S.C.S., Luxembourg 4 66,7 231.788 13.920
Allianz Finance IX Luxembourg S.A., Luxembourg 4 90,0 1.139.487 5.423
Allianz Finance VII Luxembourg S.A., Luxembourg 4 70,0 3.255.458 60.268
Allianz Finance VIII Luxembourg S.A., Luxembourg 4 15,0 984.805 19.831
Allianz France Real Estate Invest SPPICAV, Paris 4 100,0 1.345.216 51.525
Allianz Hold Co Real Estate S.à r.l., Luxembourg 4 25,0 298.798 13.350
Allianz HY Investor LP, Wilmington, DE 4 84,2 378.851 1.616
Allianz Infrastructure Czech HoldCo I S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 179.139 94.993
Allianz Infrastructure Holding I Pte. Ltd., Singapore 5 100,0 - -
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco I S.A., Luxembourg 4 84,9 2.908.301 21.569
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco II S.A., Luxembourg 4 23,0 607.460 4.490
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco III S.A., Luxembourg 4 89,9 846.077 -18
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco IV S.A., Luxembourg 4 30,3 208.877 -18
Allianz Infrastructure Luxembourg I S.à r.l., Luxembourg 4 72,4 4.015.496 39.746
Allianz Infrastructure Luxembourg II S.à r.l., Luxembourg 4 80,2 1.060.399 10.825
Allianz Infrastructure Spain Holdco II S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 463.515 -33
Allianz Investments III Luxembourg S.A., Luxembourg 4 66,7 1.776.402 98.878
Allianz Leben Real Estate Holding I S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 885.503 40.180
Allianz Leben Real Estate Holding II S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 3.311.983 46.312
Allianz PCREL US Debt S.A., Luxembourg 4 76,7 8.549 26.896
Allianz Presse Infra S.C.S., Luxembourg 4 92,4 45.891 -316
Allianz Presse US REIT LP, Wilmington, DE 4 92,4 55.923 255
Allianz Real Estate Investment S.A., Luxembourg 4 100,0 411.820 -4.856
Allianz Renewable Energy Partners I LP, London 4 85,0 145.316 7.446
Allianz Renewable Energy Partners II Limited, London 3 100,0 99.649 -6.731
Allianz Renewable Energy Partners III LP, London 4 50,4 125.247 6.787
Allianz Renewable Energy Partners IV Limited, London 4 50,4 646.704 -34.270
Allianz Renewable Energy Partners VI Limited, London 3 100,0 789.266 20.719
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg II S.A., Luxembourg 3 85,0 99.998 209
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg IV S.A., Luxembourg 3 49,7 716.116 1.070
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg VI S.A., Luxembourg 3 54,5 798.207 610
Allianz Sakura Multifamily 1 Pte. Ltd., Singapore 4 100,0 491.953 -99
Allianz Sakura Multifamily 2 Pte. Ltd., Singapore 4 100,0 245.243 -98
Allianz Sakura Multifamily Lux SCSp, Luxembourg 4 90,9 498.201 -205
Allianz Société Financière S.à r.l., Luxembourg 4 75,0 1.179.250 53.257
Allianz US Investment LP, Wilmington, DE 4 100,0 2.094.412 -12.805
Allianz US Private REIT LP, Wilmington, DE 4 100,0 2.173.185 -13.138
APK US Investment LP, Wilmington, DE 4 100,0 106.330 286
AREAP Core I LP, Singapore 5, 6 50,0 - -
ARES Capital Europe IV (E) Unlevered SCSp, Luxembourg 5 7,1 - -
Austin West Campus Student Housing LP, Wilmington, DE 4 38,7 401.990 -24.252
Autostrade per l’Italia S.p.A., Rome 4 6,9 2.220.424 -268.433
AZ Euro Investments S.A., Luxembourg 4 60,3 3.471.184 285.860
AZ Jupiter 10 B.V., Amsterdam 4 100,0 390.782 6.522
AZ Jupiter 9 B.V., Amsterdam 4 100,0 301.770 50.919
AZ/JH Co-Investment Venture (DC) LP, Wilmington, DE 4 64,6 310.210 17.576
AZ/JH Co-Investment Venture (IL) LP, Wilmington, DE 4 80,0 253.594 3.365
Bain Capital Distressed an Special Situations 2013 (A) L.P., Boston, MA 5 13,1 - -
Bain Capital Distressed and Special Situations 2019 (B Master) L.P., George Town 5, 6 12,2 - -
Barak Fund SPC Limited - Barak Structured Trade Finance Segregated Portfolio, Grand Cayman 5, 6 14,0 - -
Barings European Private Loan Fund II, Luxembourg 5 22,3 - -
Bazalgette Equity Ltd., London 4 34,3 601.522 0
BioPharma Credit Investment V (Offshore-A) LP, George Town 5, 6 18,3 - -
Blackstone BioMed Life Science Real Estate (Lux) SCSp, Luxembourg 5, 6 57,2 - -
Blackstone Property Partners Asia (Lux) SCSp, Luxembourg 4 5,8 1.328.463 110.547
Blackstone Real Estate Partners VIII.F L.P., New York, NY 5 1,3 - -
BREP Europe V (Alberta) L.P., New York, NY 5 1,4 - -
Brobacken Nät AB, Stockholm 4 100,0 1 0
Calobra Investments Sp. z o.o., Warsaw 4 100,0 136.894 1.991
Caroline Berlin S.C.S., Luxembourg 4 62,5 176.807 2.558
CBRE Dutch Office Fund, Schiphol 5 25,2 - -
Central Shopping Center a.s., Bratislava 4 100,0 56.605 3.100
CEPE de Langres Sud S.à r.l., Versailles 4 100,0 23.524 4.526
CEPE de Mont Gimont S.à r.l., Versailles 4 100,0 21.329 -70
Chapter Master Limited Partnership, London 4 45,5 925.083 7.682
Clarion Gables Multifamily Trust L.P., Wilmington, DE 5 9,2 - -
CLF Fund I LP, Singapore 4 10,9 1.821 103
Columbia REIT - 333 Market Street LP, Wilmington, DE 4 37,2 435.186 14.451
Columbia REIT-University Circle LP, Wilmington, DE 4 37,2 474.225 18.938
Core Senior Lending Fund (A-A) L.P., Toronto, ON 5 34,1 - -
Core Senior Lending Fund L.P., Toronto, ON 5, 6 26,2 - -
Cova Beijing Zpark Investment Pte. Ltd., Singapore 4 98,0 17.776 3.739
Crescent European Specialty Loan Fund II SCSp, Munsbach 5 38,2 - -
Czech Gas Networks S.á r.l., Luxembourg 4 18,5 27 -863
Daiwater Investment Limited, London 4 36,6 740.133 -109.080
Darby Latin American Private Debt Fund III L.P., Toronto, ON 5 38,3 - -
Delgaz Grid S.A., Târgu Mures 4 28,8 663.300 -8.714
Door S.L.P, Saint Helier 5, 6 21,5 - -
EIG Energy Fund XVII (Scotland) LP, Edinburgh 5 72,7 - -
EISAF II LP, Singapore 5 36,1 - -
Elton Investments S.à r.l., Luxembourg 4 27,1 529.572 222.201
EMZ 8-B S.L.P., Paris 5 44,2 - -
EMZ 9-C S.L.P., Paris 5, 6 77,7 - -
Enertrag-Dunowo Sp. z o.o., Szczecin 4 100,0 51.461 -1.792
Euromarkt Center d.o.o., Ljubljana 4 50,0 53.036 9.168
Falcon Private Credit Opportunities VI (Luxembourg) SCSp, Luxembourg 5, 6 31,2 - -
Foshan Geluo Storage Services Co. Ltd., Foshan 4 100,0 29.228 736
Four Oaks Place LP, Wilmington, DE 4 41,7 467.340 9.867
Franklin S.C.S., Luxembourg 4 84,5 89.550 5.027
Galore Expert Limited, Hong Kong 4 100,0 24.696 4.035
GBTC I LP, Singapore 4 50,0 90.059 11.137
Global Azawaki S.L., Madrid 4 100,0 140.993.401 -14.399
Global Carena S.L., Madrid 4 80,0 176.070.000 -189.000
GLP Japan Income Fund LP, Singapore 5, 6 23,7 - -
GSO Capital Opportunities Feeder Fund III L.P., George Town 5 6,7 - -
GSO COF III Co-Investment Feeder Fund LP, George Town 5 14,1 - -
HPS Offshore Mezzanine Partners 2019 L.P., George Town 5 8,7 - -
HPS Specialty Loan Fund V L.P., George Town 5, 6 29,9 - -
ICON Immobilien GmbH & Co. KG, Wien 4 100,0 255.339 1.949
IndInfravit Trust, Chennai 4 22,7 8 0
Italian Shopping Centre Investment S.r.l., Milan 4 50,0 16.922 -6.228
Italo - Nuovo Trasporto Viaggiatori S.p.A., Rome 4 10,0 1.763.611 151.420
Järvsö Sörby Vindkraft AB, Danderyd 4 100,0 113.082 4.299
JPMorgan IIF UK1 LP, Dublin 5 2,8 - -
KAIGO Hi-Tech Development (Beijing) Co. Ltd., Beijing 4 100,0 17.776 3.739
KaiLong Greater China Real Estate Fund II S.C.Sp., Luxembourg 4 100,0 79.448 -575
Kiinteistöosakeyhtiö Eteläesplanadi 2 Oy, Helsinki 4 100,0 31.199 1.791
KLGCREF II Holdco Pte. Ltd., Singapore 4 100,0 -68 -18
Kohlenberg & Ruppert Premium Properties S.à r.l., Luxembourg 4 60,7 111.420 5.395
Kuolavaara-Keulakkopään Tuulipuisto Oy, Oulu 4 100,0 19.462 -656
LBA IV-PPI Venture LLC, Dover, DE 4 36,0 332.634 7.500
Lennar Multifamily Venture II DC LP, Wilmington, DE 5 10,8 - -
Lennar Multifamily Venture LP, Wilmington, DE 4 9,6 2.124.044 157.124
Logistis Luxembourg Feeder S.A., Luxembourg 4 12,6 1.650.121 332.588
LPC Logistics Venture One LP, Wilmington, DE 4 27,0 250.082 8.490
Maevaara Vind AB, Stockholm 4 100,0 81.303 -9.743
NRP Nordic Logistics Fund AS, Oslo 4 49,5 481.421 41.158
Oaktree European Capital Solutions Fund II SCSp, Luxembourg 5, 6 28,8 - -
Oaktree Opportunities Fund Xb, L.P., Los Angeles, CA 5 0,2 - -
Oaktree Real Estate Opportunities VII L.P., New York, NY 5 11,6 - -
Ocean Properties LLP, Singapore 4 20,0 1.537.456 69.509
Offshore Mezzanine Partners II L.P., George Town 5 6,8 - -
Offshore Mezzanine Partners III L.P., George Town 5 6,0 - -
Ophir-Rochor Commercial Pte. Ltd., Singapore 4 60,0 435.080 183.315
Orion MF TMK, Tokyo 4 49,9 485.456 6.208
PAG Loan Fund IV L.P., George Town 5, 6 16,8 - -
Piaf Bidco B.V., Amsterdam 4 23,9 1.716.951 -16.807
PIMCO DISCO Fund III Offshore Feeder LP, George Town 5, 6 13,1 - -
Podium Fund HY REIT Owner LP, Wilmington, DE 4 44,3 775.135 -7.395
Porterbrook Holdings I Limited, London 4 30,0 1.306.720 93.106
Q207 S.C.S., Luxembourg 4 51,0 88.070 2.935
Quadgas Holdings Topco Limited, Saint Helier 4 13,0 3.108.515 -1.300.530
Real Faubourg Haussmann SAS, Paris 4 100,0 805.400 -4.421
RMPA Holdings Limited, Colchester 4 56,0 9.401 11.325
SAS Allianz Forum Seine, Paris 4 100,0 234.843 9.985
SAS Allianz Platine, Paris 4 100,0 266.287 11.495
SAS Allianz Rivoli, Paris 4 100,0 97.945 3.123
SAS Allianz Serbie, Paris 4 100,0 233.283 4.177
SAS Alta Gramont, Paris 4 49,0 246.162 1.265
SAS Angel Shopping Centre, Paris 4 54,0 276.564 3.038
Sättravallen Wind Power AB, Strömstad 4 100,0 51.139 3.661
SCI Allianz Citylights, Paris 5, 6 100,0 - -
SCI Allianz Messine, Paris 4 100,0 221.014 8.606
SCI Bercy Village, Paris 4 49,0 40.102 8.402
SCI ESQ, Paris 4 75,0 106.378 3.114
SCI Pont D'Ain Septembre Logistics, Paris 4 80,1 69.048 29
SCI Réau Papin Logistics, Paris 4 80,1 76.825 79
Sierra European Retail Real Estate Assets Holdings B.V., Amsterdam 4 25,0 165.261 102.631
Spanish Gas Distribution Investments S.à r.l., Luxembourg 4 40,0 1.219.899 37.438
Specialty Loan Fund 2016 L.P., George Town 5 17,1 - -
SPREF II Pte. Ltd., Singapore 4 35,7 98.481 697
Stam Fem Gångaren 11 AB, Stockholm 4 100,0 82.801 2.497
Strategic Value Dislocation Feeder Fund L.P., Grand Cayman 5, 6 18,1 - -
Terminal Venture LP, Wilmington, DE 4 28,2 314.279 -44.930
UK Logistics PropCo I S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 55.630 -1.683
UK Logistics PropCo II S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 40.636 -77
UK Logistics PropCo III S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 268 -45
UK Logistics PropCo IV S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 0 -14
UK Logistics PropCo V S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 0 -14
UK Logistics S.C.Sp., Luxembourg 4 100,0 33.324 -2
Vanilla Capital Markets S.A., Luxembourg 4 82,0 316.426 1.545
VGP European Logistics S.à r.l., Senningerberg 4 40,2 189.926 -10.021
Vordere Zollamtsstraße 13 GmbH, Wien 4 99,8 70.545 2.136
Waterford Blue Lagoon LP, Wilmington, DE 4 29,9 351.436 3.475

1 Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Anteil an diesem abhängigen Unternehmen unter 100 % liegt.

2 Ergebnisabführungsvertrag

3 Jahresabschluss 2019 vorläufig

4 Jahresabschluss 2018

5 Keine Daten vorhanden

6 Neues Investment 2020, es liegen keine Abschlüsse vor

7 Allianz Leben Infrastrukturfonds GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 25 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 1.546,9 Mio Euro und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 1.838,2 Mio Euro.

8 Allianz Leben Private Equity Fonds 2001 GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 428 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 5.963,8 Mio Euro und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 6.816,6 Mio Euro

9 Allianz Leben Private Equity Fonds Plus GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 2 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 13,4 Mio Euro und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 16,9 Mio Euro

10 Allianz Private Equity GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 17 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 12,6 Mio Euro und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 8,4 Mio Euro

11 APK Infrastrukturfonds GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 7 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 21,1 Mio Euro und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 32,0 Mio Euro

Sonstige ausgewählte Anteile an börsennotierten Unternehmen 1

Mio € (Anteile in %)

Marktwerte des Anteils Anteil

in %2
Konzerneigenkapital Konzernjahresüberschuss Bilanzstichtag
Befesa SA 101 5,71 360 88 31.12.2019

1 Marktwert >= 100 Mio € und Anteilsquote >= 5 % oder Marktwert >= 500 Mio €

2 Die Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Konzernanteil an diesen abhängigen Unternehmen unter 100 % liegt (einschließlich konsolidierter Investmentfonds)

4 _ Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Aktiva B.II.2.)

In dieser Position werden 5 (4) Genussscheine in Höhe von 2.201.942 (1.061.921) Tausend Euro geführt, die nach Luxemburger Recht verbrieft sind. Die Genussscheine enthalten eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung bezogen auf das zugrundeliegende Investment. Es besteht keine Nachschusspflicht.

5 _ Andere Kapitalanlagen (Aktiva B.III.5)

Die Anderen Kapitalanlagen enthalten die als Genussschein aktivierten Beiträge zum Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß §§ 221 ff. VAG in Höhe von 237.015 (168.177) Tausend Euro.

6 _ Zeitwerte der Kapitalanlagen (Aktiva B)

Gliederung nach Bilanzposten

Mio €

Zeitwerte 31.12.2020 Bilanzwerte 31.12.2020 Bewertungs-reserven

(Saldo) 31.12.2020
Zeitwerte 31.12.2019 Bilanzwerte 31.12.2019 Bewertungs-reserven

(Saldo) 31.12.2019
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.536 1.275 2.261 3.626 1.398 2.227
B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 41.016 35.942 5.074 32.330 26.637 5.692
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.242 4.839 403 4.804 4.454 350
3 Beteiligungen 725 493 232 699 456 242
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 955 917 38 858 789 70
B.III Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 193.461 150.357 43.105 179.280 143.037 36.243
Aktien 60 62 -2 65 64 1
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 193.401 150.294 43.107 179.215 142.973 36.242
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.659 1.290 368 2.003 1.588 414
3 Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 31.399 27.104 4.296 27.524 24.370 3.154
4 Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 30.399 22.403 7.996 31.161 23.789 7.371
b Schuldscheinforderungen und Darlehen 10.234 7.768 2.466 9.524 7.494 2.030
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 504 504 - 559 559 -
d Übrige Ausleihungen - - - 53 53 -
5 Andere Kapitalanlagen 238 237 1 174 168 6
Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen 319.369 253.129 66.239 292.594 234.794 57.800
B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 4.164 4.164 - 4.083 4.083 -
Kapitalanlagen insgesamt 323.532 257.293 66.239 296.677 238.877 57.800

Die Bewertungsreserven von saldiert 66.239 (57.800) Millionen Euro setzen sich zusammen aus stillen Reserven von 66.289 (57.867) Millionen Euro und stillen Lasten von 50 (67) Millionen Euro.

Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden folgende Methoden angewandt:

Die Zeitwertermittlung des Grundvermögens erfolgte zum 30. September des Geschäftsjahres nach der Discounted-Cashflow-Methode. Bei laufenden Baumaßnahmen wurden die bisherigen Anschaffungskosten angesetzt.

Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden je nach Gesellschaftszweck und Größe unterschiedlich ermittelt. Versicherungsunternehmen und ähnliche wurden nach dem Ertragswertverfahren oder mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet. Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck im Wesentlichen auf die Verwaltung von Kapitalanlagen beschränkt ist (Vermögensholdings), wurde das Look-Through-Prinzip zur Ermittlung des Zeitwertes herangezogen. Hierbei kamen für die Vermögenswerte, die zur Ermittlung des Nettovermögens verwendet wurden, unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung wie das Net-Asset-Value-Verfahren, Börsenwerte und das Discounted-Cashflow-Verfahren. Einzelne Anteile an verbundenen Unternehmen wurden im ersten Jahr des Investments mit den Anschaffungskosten angesetzt. Unwesentliche Gesellschaften wurden mit dem Buchwert angesetzt.

Für die Zeitwertermittlung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere wurde – sofern vorhanden – der Börsenjahresschlusskurs herangezogen. Für Immobilien-Spezialfonds wurde das Net-Asset-Value-Verfahren angewendet. Für alle anderen Spezialfonds wurde der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.

Die Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere mit fester Laufzeit (Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheine und andere festverzinsliche Wertpapiere) wurden mit den Börsenjahresschlusskursen ermittelt.

Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit (Darlehen, Hypotheken, andere festverzinsliche Kapitalanlagen) wurde der Zeitwert auf der Grundlage von Bewertungen unabhängiger Datenlieferanten angesetzt oder nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel verwendet. Eine Inhaberschuldverschreibung wurde mit dem Buchwert angesetzt.

Bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Darlehen) und Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Darlehen) wurde der Zeitwert mit der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel oder eine währungsspezifische SWAP-Kurve unter Berücksichtigung eines individuellen Spreads pro Darlehen verwendet. Hypotheken in der Position Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden zum Buchwert angesetzt. Bei Genussscheinen an verbundene Unternehmen wurde der Zeitwert aus den Net-Asset-Values der zugrunde liegenden Beteiligungen ermittelt und angesetzt.

Für die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer wurde der von der Gesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.

Bei Asset Backed Securities (ABS) wird der Marktwert mit einem Bewertungsmodell berechnet, welches auf verfügbaren beobachtbaren Marktdaten basiert.

Die Zeitwerte der Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit dem Buchwert angesetzt.

Für die Depotforderungen erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von den Erstversicherern Depotzinsen, die im Rückversicherungsvertrag festgelegt werden. Daher wurden die Depotforderungen zum Buchwert angesetzt.

Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden

Mio €

Zeitwerte 31.12.2020 Bilanzwerte 31.12.2020 Bewertungsreserven 31.12.2020 Zeitwerte 31.12.2019
Aktien 57 59 -2 59
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 188.072 145.598 42.474 173.452
Inhaberschuldverschreibungen 534 292 242 507
Insgesamt 188.663 145.949 42.714 174.018
Bilanzwerte 31.12.2019 Bewertungsreserven 31.12.2019
Aktien 59 -
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 138.093 35.359
Inhaberschuldverschreibungen 292 215
Insgesamt 138.444 35.574

Angaben gemäß § 285 Nr. 18 HGB zu Kapitalanlagen, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden

Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 179,0 (222,0) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 160,5 (188,4) Millionen Euro ausgewiesen.

Beteiligungen in Höhe von 48,6 (94,6) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 46,8 (94,0) Millionen Euro ausgewiesen.

Bei Aktien in Höhe von 59,5 (0) Millionen Euro, die nach § 341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden Abschreibungen in Höhe von 2,2 (0) Millionen Euro vermieden.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 564,2 (413,4) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 556,5 (402,5) Millionen Euro ausgewiesen.

Hypotheken- und Grundschuldforderungen in Höhe von 325,7 (87,7) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 318,9 (80,5) Millionen Euro ausgewiesen.

Sonstige Ausleihungen in Höhe von 111,4 (218,4) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 103,4 (203,7) Millionen Euro ausgewiesen.

Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen handelt es sich um voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen. Der überwiegende Teil der Wertminderungen ist zinsinduziert, sie resultieren aus hohen Marktwerten bei enthaltenen Passivdarlehen. Diese Wertminderungen werden bis zum Ende der Laufzeit der Passivdarlehen wieder aufgeholt.

Bei den Aktien handelt es sich aufgrund unserer Erwartung bezüglich der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.

Bei den Ausleihungen, Hypotheken und Grundschuldforderungen handelt es sich hauptsächlich um zinsinduzierte Wertminderungen, die bis zum Ende der Laufzeit wieder aufgeholt werden.

Es handelte sich hierbei aufgrund unserer Erwartung bezüglich der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.

Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen

Mio €

Name des Fonds Zeitwerte 31.12.2020 Bilanzwerte 31.12.2019 Bewertungsreserven 31.12.2020 Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Aktienfonds
Allianz Clean Plan 25 31 6 -
Allianz EEE Fonds 1.998 3.084 1.087 -
Allianz Euro Credit Risk Control 26 27 1 0
Allianz Food Security 10 11 1 -
Allianz Index Management Balance 10 11 1 0
Allianz Index Management Substanz 10 11 1 0
Allianz LAD Fonds 1.278 2.066 788 24
Allianz Positive Change 30 33 3 -
Allianz PVWS Fonds 560 738 178 18
Allianz SOA Fonds 491 895 404 -
Allianz Sustainable Health Evolution 25 26 1 -
Allianz VGL Fonds 16.518 17.737 1.218 524
Allvest Active Invest 90 95 6 -
Allvest Passive Invest 210 214 4 -
Summe 21.281 24.979 3.698 566
Rentenfonds
Allianz ALD Fonds1 120.801 158.155 37.354 5.502
Allianz Emerging Markets SRI Corporate Bond 15 16 1 0
Allianz Global Aggregate Bond1 10 10 0 0
Allianz Global Government Bond 10 10 0 0
Allianz Global Opportunistic Bond 22 24 2 0
Allianz Index Management Chance 10 12 2 0
Allianz Index Management Wachstum 10 11 1 0
Allianz LFE Fonds 644 644 - 49
Allianz LPD Fonds 607 693 87 -
Allianz PV 1 Fonds1 1.754 2.220 466 46
Allianz PVRD Fonds1 1.406 2.207 801 58
Allianz Strategy Select 30 5 5 0 -
PIMCO Emerging Markets Opportunities 111 123 11 0
Summe 125.405 164.130 38.725 5.656
Gemischte Fonds
Allianz Finanz Plan 2055 3 4 1 -
Allianz Fixed Income Macro 4 4 0 -
Allianz Working Capital Fund 30 30 0 -
Komfort Dynamik Sondervermögen 121 171 50 -
Summe 158 209 52 -
Immobilienfonds
Euro Core III 90 90 - 4
Global Real Estate Fund 92 95 3 10
IPUTProperty 408 426 17 16
Logistis Luxembourg Investments 61 65 4 1
Städte und Wohnen 66 75 9 2
UII Shopping Nr. 1 52 52 - 2
Wohnen Deutschland II 46 61 15 2
Summe 816 864 48 37
Insgesamt 147.660 190.182 42.522 6.259

1 Fonds enthält ABS-Papiere in geringem Umfang.

Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Bilanzwert in Höhe 147.660 (140.356) Millionen Euro hält die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Anteile. Diese Anteile können börsentäglich zurückgegeben werden.

7 _ Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (Aktiva C)

Stück und €

Stück 31.12.2020 Bilanzwerte 31.12.2020 Stück 31.12.2019 Bilanzwerte 31.12.2019
Fondsanteile
Aberdeen Global - Emerging Markets Equity Fund 16.376 1.240.382 19.372 1.278.248
Allianz Adiverba A EUR 62 9.381 62 10.545
Allianz Advanced Fixed Income Euro A EUR 64.246 6.522.301 102.955 10.326.416
Allianz Advanced Fixed Income Euro AT EUR 6.250 650.972 4.880 500.763
Allianz Advanced Fixed Income Global A EUR 655 67.432 654 69.281
Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate A EUR 4.748 495.127 5.942 628.079
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR 30.532 2.816.011 34.944 3.224.945
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration IT EUR 827 841.853 144 146.452
Allianz Aktien Europa EUR - - 1.419 134.377
Allianz All China Equity A EUR 828 154.236 564 71.871
Allianz Asia Innovation – A – EUR 8.303 3.649.787 1 268
Allianz Asia Pacific Equity A EUR 15.010 505.693 20.900 570.777
Allianz Best Styles Emerging Markets Equity A EUR 3.107 425.717 17.263 2.217.983
Allianz Best Styles Euroland Equity AT EUR 695.099 7.555.722 787.412 9.007.992
Allianz Best Styles Europe Equity AT EUR 89 12.084 13.182 1.917.553
Allianz Best Styles Europe Equity SRI – A – EUR 72.062 7.666.718 - -
Allianz Best Styles Global Equity A EUR 74 11.599 22.080 3.495.408
Allianz Best Styles Global Equity SRI – A – EUR 83.519 8.871.440 - -
Allianz Biotechnologie 1.665 338.228 1.755 306.987
Allianz China A-Shares A (EUR) 16.282 2.826.903 - -
Allianz China Equity A EUR - 65 19.626 2.743.461
Allianz China Equity A USD 95.468 6.942.689 71.837 4.048.454
Allianz Convertible Bond A EUR 43.840 6.042.958 34.126 4.593.344
Allianz Dynamic Asian High Yield Bond A H2 EUR 13 978 13 1.046
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 75 A EUR 115.879 16.034.126 74.188 9.893.721
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 A EUR 8.764 985.998 9.155 1.006.102
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR - 257 - -
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR 81.681 11.169.109 66.823 8.982.961
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR 15 16.399 - -
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR 29 31.639 - -
Allianz Emerging Europe Equity 18.186 1.549.406 17.371 1.821.338
Allianz Emerging Markets Equity Opportunities 15.125 1.712.726 13.778 1.450.542
Allianz Emerging Markets Select Bond A H2 EUR 52.909 5.391.928 61.483 6.262.051
Allianz Emerging Markets Sovereign Bond 75.079 7.549.236 74.421 7.534.349
Allianz Euro Bond A EUR 625.499 7.868.783 633.604 7.641.260
Allianz Euro Bond AQ EUR 789.426 85.802.703 813.932 85.137.279
Allianz Euro Credit SRI A EUR - 3 - -
Allianz Euro Credit SRI Plus -P-EUR 7.542 7.851.118 - -
Allianz Euro Inflationlinked Bond A EUR 44.810 4.787.096 29.312 3.069.002
Allianz Euro Rentenfonds A EUR 113.120 7.402.596 131.155 8.378.210
Allianz Euro Rentenfonds K A EUR - - 205.275 8.430.644
Allianz Euro Rentenfonds P EUR 1.487 1.930.843 1.043 1.321.951
Allianz Euroland Equity SRI A EUR 8.770 1.234.930 6.438 935.893
Allianz Europazins EUR 5.291 299.232 5.232 297.436
Allianz Europe Conviction Equity A EUR 392 73.104 390 75.832
Allianz Europe Equity Growth Select A EUR 76.180 14.562.606 65.814 10.963.330
Allianz Europe Investment Grade Bond Strategy A EUR 5.116 559.094 5.381 575.611
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR 29.200 7.058.223 21.608 4.879.302
Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR 58.013 18.199.836 57.745 16.914.067
Allianz European Equity Dividend A EUR 17.739 1.998.998 18.819 2.517.556
Allianz European Equity Dividend A20 EUR 60.546 4.990.227 60.221 5.891.989
Allianz European Equity Dividend AT EUR 39.687 9.870.850 40.679 11.765.103
Allianz European Equity Dividend IT EUR 325 897.013 219 695.873
Allianz European Equity Dividend IT20 EUR 298 274.431 205 216.946
Allianz European High Yield Bond A EUR 2.094 243.500 2.441 282.349
Allianz FinanzPlan 2020 C EUR 243.793 25.534.909 241.167 25.623.988
Allianz FinanzPlan 2025 C EUR 478.349 56.196.496 458.353 54.713.540
Allianz FinanzPlan 2030 C EUR 583.361 73.585.199 556.373 70.993.240
Allianz FinanzPlan 2035 C EUR 595.063 81.612.948 563.465 77.515.930
Allianz FinanzPlan 2040 C EUR 668.339 92.518.171 627.861 87.335.483
Allianz FinanzPlan 2045 C EUR 709.599 98.435.640 667.741 93.269.994
Allianz FinanzPlan 2050 C EUR 797.063 111.293.853 757.041 106.235.605
Allianz FinanzPlan 2055 C EUR 29.516 4.631.324 26.443 4.180.306
Allianz Flexi Rentenfonds A EUR 694.078 65.409.929 696.131 65.491.997
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR 598 664.163 324 353.755
Allianz Fonds Japan A EUR 68.932 4.384.043 70.799 4.427.070
Allianz Fonds Schweiz 335 177.983 160 80.854
Allianz Geldmarktfonds Spezial A EUR 129.257 5.952.155 150.704 7.008.060
Allianz Global Agricultural Trends A EUR 5.617 806.492 5.777 885.657
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR 21.621 5.360.246 22.518 3.096.496
Allianz Global Emerging Markets Equity Dividend A EUR 5.771 692.796 6.097 665.430
Allianz Global Equity Dividend A EUR 11.318 1.324.531 11.449 1.378.055
Allianz Global Equity Insights A EUR 7.676 1.108.130 7.754 933.393
Allianz Global Equity Unconstrained A EUR 179 75.140 179 70.690
Allianz Global Inflation-Linked Bond – A (H-EUR) 48.141 4.924.385 - -
Allianz Global Multi-Asset Credit A H2 EUR 219 20.477 250 24.025
Allianz Global Sustainability A EUR 1.462.045 48.437.550 1.386.181 43.775.599
Allianz Income and Growth Bearer Shares A H2 7.586 961.577 7.232 799.466
Allianz Informationstechnologie A EUR 1.001 410.664 773 225.007
Allianz Interglobal A EUR 42.051 17.021.468 29.505 11.061.959
Allianz Interglobal IT EUR 131 153.074 - -
Allianz Internationaler Rentenfonds 25.006 1.212.289 84.409 4.142.772
Allianz Japan Smaller Companies Equity A EUR 358 41.325 341 39.413
Allianz Little Dragons A2 EUR 579 182.909 566 149.471
Allianz Mobil-Fonds A EUR 125.281 6.182.607 134.264 6.600.440
Allianz Multi Asset Risk Control A EUR 284 31.060 247 28.006
Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR 81.095 30.149.629 76.282 25.354.590
Allianz Nebenwerte Deutschland A20 EUR 167.577 19.919.865 163.556 17.384.394
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR 2.435 5.785.208 1.779 3.774.707
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR 1.735 2.085.730 1.108 1.190.266
Allianz Oriental Income AT EUR 2.521 853.667 - -
Allianz PrivateFinancePolice - 339.309 - -
Allianz Rentenfonds A EUR 1.079.659 97.298.883 957.828 84.183.542
Allianz Rentenfonds IT2 EUR 318 339.525 86 88.689
Allianz Rohstofffonds A EUR 477.533 33.169.421 470.877 30.785.922
Allianz Selective Global High Yield A H2 EUR 5 473 5 481
Allianz Strategic Bond - A - (H2-EUR) 27.853 3.580.556 - -
Allianz Strategiefonds Balance A EUR 3.775.193 326.818.462 3.761.014 333.376.298
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR 3.043 3.610.897 2.242 2.692.068
Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR 1.336.933 81.352.400 1.306.447 81.744.396
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR 847 887.699 613 653.057
Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR 5.260.588 527.794.773 5.209.640 541.437.874
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR 10.306 13.125.692 6.450 8.394.594
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR 7.655.414 891.626.117 7.559.066 892.120.958
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus IT2 EUR 8.271 11.475.731 4.797 6.655.336
Allianz Strategy 50 CT EUR 9.549 1.997.082 9.445 2.013.297
Allianz Strategy 75 CT EUR 568 136.332 560 139.608
Allianz Thematica A EUR 64.011 11.785.019 41.429 5.919.358
Allianz Thematica IT EUR 451 636.719 - -
Allianz Thesaurus AT EUR 12.854 14.186.533 12.714 12.822.087
Allianz Treasury Short Term Plus Euro A EUR 695 64.602 696 64.714
Allianz US Equity Fund 8.587 2.443.938 8.122 2.105.600
Allianz US Equity Fund A H-EUR 3.537 420.042 2.754 276.644
Allianz US Large Cap Growth A EUR 2.147 285.334 1.665 168.445
Allianz US Short Duration High Income Bond A H2-EUR 44.672 4.154.051 40.183 3.775.174
Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR 147.486 27.663.866 154.467 29.209.696
Allianz Vermögensbildung Deutschland A20 EUR 258.479 25.067.301 252.273 24.659.671
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR 177.119 7.690.508 299.103 14.853.473
Allianz Vermögenskonzept SRI Ausgewogen C EUR 944.084 104.783.919 881.939 115.851.485
Allianz Vermögenskonzept SRI Ausgewogen IT2 EUR 8.579 8.528.220 5.730 6.673.154
Allianz Vermögenskonzept SRI Defensiv C EUR 325.254 34.945.298 325.090 38.058.315
Allianz Vermögenskonzept SRI Defensiv IT2 EUR 1.204 1.221.425 929 1.019.668
Allianz Vermögenskonzept SRI Dynamisch C EUR 421.958 49.352.234 391.933 58.660.619
Allianz Vermögenskonzept SRI Dynamisch IT2 EUR 16.662 16.589.984 10.564 13.304.209
Allianz Wachstum Euroland A EUR 200.342 29.360.147 198.321 25.956.218
Allianz Wachstum Euroland A20 EUR 153.891 19.436.460 150.854 16.940.859
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR 490 763.101 397 544.877
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR 877 1.148.652 437 504.759
Allianz Wachstum Europa A EUR 78.674 12.056.728 76.287 10.311.682
Allianz Wachstum Europa A20 EUR 33.800 4.435.582 30.425 3.472.048
Allvest Active Invest SICAV-SIF 2.610 276.975 - -
Allvest Passive Invest SICAV-SIF 4.432 452.454 - -
Amundi Ethik Fonds A 27.155 170.260 - -
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D 7 7.928 - -
Amundi Funds European Equity Val I2 EUR C 26 48.696 20 42.137
Amundi Funds Global Ecology ESG A EUR C 14.233 4.805.937 12.629 3.824.704
Amundi Funds Global Ecology ESG I2 EUR C 1.132 2.165.619 729 1.223.911
Amundi Multi Manager Best Select H ND 7.361 387.947 7.358 392.825
Aviva Investors - Global High Yield Bond Fund A USD 2 36 2 38
BGF Emerging Markets Bond Fund A2 EUR Hedged 3 55 3 53
BGF Global Allocation A2 EUR 87.453 5.192.934 78.594 4.262.172
BGF Global Allocation D2 USD EUR 31.680 2.075.641 21.624 1.284.229
BGF Systematic Global SmallCap A2 USD 203.802 20.875.694 207.838 20.633.815
BGF US Basic Value A2 160.292 12.524.175 164.084 13.822.500
BGF World Gold A2 USD 352.846 12.443.532 333.056 9.972.408
BGF World Mining A2 1.173.853 51.931.409 1.162.290 42.049.540
BGF World Real Estate Sec A2 USD - - 27.326 390.227
BNP Paribas Global Environment Cl C 1.767 444.388 568 126.481
BNP Paribas Global Environment I C 1.064 305.392 321 80.617
BSF Managed Index Port Growth A2 EUR 15.236 2.074.058 4.791 611.373
BSF Managed Index Port Growth D2 EUR 1.795 270.008 750 105.055
BSF Managed Index Port Mod A2 EUR 6.807 824.840 3.573 434.054
BSF Managed Index Port Mod D2 EUR 208 27.173 2 319
Carmignac Investissement A EUR Acc 20.507 35.401.584 20.036 25.909.922
Carmignac Patrimoine A EUR Acc 130.952 93.785.492 129.080 82.252.394
Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR Acc 6.392 940.815 6.417 785.895
CB Geldmarkt Deutschland I A EUR 3.579 165.741 3.577 166.883
CB Geldmarkt Deutschland I P EUR 105.735 96.710.185 121.646 112.111.522
ComStage DAX ETF 160.198 19.044.350 131.543 15.550.967
ComStage EURO STOXX 50 ETF - - 141.860 10.866.437
ComStage FR DAX ETF - - 1.317 77.780
ComStage FR EURO STOXX 50 ETF - - 617 23.290
ComStage MSCI Emerging Markets ETF 116.258 5.379.034 48.182 2.115.182
ComStage MSCI World ETF EUR 1.140.376 70.253.983 783.032 46.414.993
ComStage S&P 500 ETF EUR - - 47.924 15.595.849
Concentra A EUR 51.789 7.129.842 24.775 3.067.866
CPR Invest Defensive A Acc - 455 - 33
CPR Invest Dynamic A Acc 3 3.416 - 324
CPR Invest Reactive A Acc 7 7.628 5 5.348
DEGI Europa Fonds 5.592 2.880 5.750 4.088
DEGI International 79.049 135.174 82.096 167.476
Deutsche Invest I Euro-Government Bonds LC 4.460 939.546 4.049 816.703
Deutsche Invest I Top Asia LD 120.870 38.522.500 118.508 34.280.759
Dimensional Global Core Equity B 16.767 496.653 796 22.813
Dimensional World Equity EUR Acc 11.666 279.172 799 18.764
DJE - Dividende & Substanz P EUR 21.725 9.916.369 20.390 8.867.643
DJE - Dividende & Substanz XP EUR 9.973 2.900.000 7.124 2.004.129
DWS Akkumula LC 3.843 5.232.525 2.048 2.659.016
DWS Akkumula TFC 3.195 4.409.020 1.340 1.751.736
DWS Deutschland FC 14.147 3.540.906 9.334 2.220.747
DWS Deutschland GLC 43.943 10.318.674 44.079 9.873.676
DWS Deutschland GTFC 18.039 1.834.764 12.252 1.181.984
DWS Deutschland LC 64.058 15.595.474 64.455 15.007.113
DWS Top Dividende LD 627.724 72.407.979 605.257 79.591.288
DWS Top Dividende TFC 163.325 21.335.138 106.300 15.248.720
DWS Vermögensbildungsfonds I LD 49.975 9.934.944 39.668 7.445.662
Ethna-AKTIV A 72.367 9.726.805 72.270 9.612.566
Fidelity Funds - America Fund A Dis USD 169.043 1.597.106 178.902 1.772.288
Fidelity Funds - America Fund Y Dis USD 26.113 321.407 26.315 338.518
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund A 25.288 805.203 20.294 557.374
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund Y Dis USD 307.978 4.440.139 172.401 2.142.538
Fidelity Funds - European Fund A Acc EUR 1.454.059 29.139.338 1.456.843 27.228.401
Fidelity Funds - European Growth Fund A Dis EUR 11.416.564 172.960.948 11.073.926 186.374.168
Fidelity Funds - Global Technology A Acc EUR 36.196 1.028.679 18.985 407.979
First Eagle Amundi International IU C 188 335.345 118 216.681
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced I 16.346 2.806.519 12.605 2.203.420
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced R 22.910 3.687.763 20.183 3.332.605
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth I 40.727 7.984.883 24.774 4.860.665
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth R 11.300 2.082.440 7.344 1.364.493
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II R 53.165 8.159.763 17.153 2.553.923
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities R 333.348 93.147.540 286.202 77.360.484
Fondak A EUR 26.719 5.456.585 25.060 4.677.748
Fondak A20 EUR 24.059 2.598.803 22.028 2.169.993
Fondak I EUR 17 1.266.425 11 742.278
Fondak I20 EUR 761 828.573 530 523.848
Franklin Mutual European Fund A Acc EUR 29.820 681.688 31.794 829.518
Goldman Sachs Global Core Equity Portfolio - E Close EUR Acc 45.777 1.028.146 20.985 455.587
Goldman Sachs Global Core Equity Portfolio - I Close EUR Acc 17.768 448.459 2.821 67.929
H&A PRIME VALUES Income EUR A 8.017 1.100.945 7.492 1.046.354
Industria A EUR 2.698 336.100 2.749 289.906
Invesco Euro Short Term Bond Fund A Acc EUR 15.800 178.636 6.981 78.300
Invesco Pan European Structured Equity Fund A Acc EUR 45.954 855.672 63.196 1.270.871
Invesco Pan European Structured Equity Fund C Acc EUR 43.660 898.522 26.644 589.092
iShares Core MSCI EM IMI ETF USD Acc EUR 18.166 533.258 - -
iShares Core MSCI Europe ETF EUR 30.806 757.342 2.186 56.729
iShares Core MSCI Pacific ex-Japan ETF USD Acc 4.975 682.844 387 54.401
iShares Core MSCI World ETF USD Acc EUR 42.375 2.536.306 - -
iShares Core S&P 500 ETF USD Acc 77.160 23.758.694 2.501 713.783
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD Dis 2.569 78.108 6.017 172.712
iShares STOXX Global Select Dividend 100 (DE) 23.562 598.465 5.593 163.310
JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A Acc EUR 522.968 14.104.435 435.331 9.677.403
JPMorgan Funds - Europe Dynamic Small Cap A perf Acc EUR 17.209 962.320 12.130 607.479
JPMorgan Funds - Global Macro Opportunities Fund A Acc EUR 6.720 1.384.981 5.277 974.416
JSS Sustainable Bond EUR P EUR dis 13.438 1.726.094 11.286 1.375.700
JSS Sustainable Equity - Global Thematic P Fonds 17.635 4.728.464 13.933 3.242.127
Kapital Plus A EUR 194.829 13.515.287 192.954 12.761.965
Kapital Plus I EUR 2.290 2.782.752 1.645 1.906.387
KomfortDynamik Sondervermögen 3.758.415 434.773.456 2.500.320 284.186.377
Lyxor Core STOXX Europe 600 (DR) ETF Acc 2.459 410.413 243 41.272
Lyxor MSCI Europe ETF Dist A/I 2.492 322.138 1.917 260.914
M&G Global Themes Euro A Acc 190.752 7.698.067 184.406 7.154.964
M&G Optimal Income A EUR Acc 246.061 2.618.216 266.021 2.790.505
Magellan C 638.317 16.838.810 630.873 15.765.513
MetallRente Fonds Portfolio A EUR Inc 224.462 22.084.797 221.535 22.920.031
MetallRente Fonds Portfolio I EUR Acc 19.902 22.220.730 14.896 17.490.530
MFS Meridian European Core Equity A1 EUR 73.950 3.162.082 45.346 1.970.747
Morgan Stanley Investment Funds - Emerging Markets Equity A 514.267 21.397.825 510.595 20.382.871
Morgan Stanley INVF European Champions Fund A EUR 635.617 30.363.404 643.095 21.955.251
Nordea 1 - European Stars Equity BP EUR 183.930 22.568.190 - -
Nordea 1 - European Value Fund BP EUR - - 449.728 27.932.618
Nordea 1 - Global Climate & Environment BI EUR 24.811 683.552 2.818 64.253
Nordea 1 - Global Climate & Environment BP EUR 216.493 5.399.329 37.594 782.716
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C 91 20.667 92 18.260
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T 32.204 4.294.671 21.361 2.476.005
Partners Group Invest Private Equity P EUR - - 1.857 493.098
Pictet-Biotech-P USD 19.337 16.063.708 18.420 13.037.924
Pictet-Emerging Markets-P USD 16.142 10.560.954 15.778 9.064.131
Pictet-Global Emerging Debt P-USD 2.395 862.636 2.056 749.694
Pictet-Global Megatrend Selection-P EUR 44.948 14.094.229 30.558 8.399.053
PIMCO GIS Dynamic Bond Fund E 39.348 471.782 39.215 455.682
PIMCO GIS Emergin Local Bond E EUR Unhedg 1.956 28.715 1.962 30.684
PIMCO GIS Emerging Markets Bond E EUR Acc 7.672 303.748 5.655 215.387
PIMCO GIS Emerging Markets Bond E USD 6.260 250.340 4.567 187.340
PIMCO GIS Euro Bond E EUR Acc 13.537 320.548 7.945 181.064
PIMCO GIS Euro Bond Institutional EUR Acc 6.762 183.050 477 12.308
PIMCO GIS Global Bond ESG E USD 20.232 183.214 5.317 49.499
PIMCO GIS Global Bond ESG Institutional USD 15.793 157.089 2.483 25.039
PIMCO GIS Global Bond Fund E Acc USD 29.823 772.672 27.225 720.587
PIMCO GIS Global Bond Fund Institutional Acc USD 13.060 387.040 10.602 318.213
PIMCO GIS Global Core Asset Allocation Fund E 31.136 519.657 23.641 359.109
PIMCO GIS Income E USD Acc 58.197 737.249 51.089 667.689
PIMCO GIS Income Institutional USD Acc 18.751 255.159 19.337 269.259
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 50 AK 4 105 7.041 35 2.343
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 70 AK 4 10.664 731.234 8.177 552.245
Robeco Active Quant Emerging Markets Equities D 4.689 924.947 4.587 872.082
Robeco Asia Pacific Equities D EUR 4.628 772.171 4.276 718.307
Robeco Asia-Pacific Equities I EUR 7.914 976.456 5.191 639.776
Robeco BP Global Premium Equities D EUR 3.157 872.902 3.315 961.443
Robeco BP Global Premium Equities I EUR 3.038 506.959 2.335 405.953
Santander Select Defensive A 154 18.922 47 5.740
Santander Select Dynamic A 6.868 1.008.037 5.990 918.034
Santander Select Moderate A 678 89.164 596 79.987
Sauren Global Balanced A 184.423 3.677.402 174.971 3.334.947
Sauren Global Growth A 55.542 2.389.426 48.692 1.899.472
Schroder ISF Asian Equity Yield A Acc USD 130.560 3.903.112 131.827 3.715.369
Schroder ISF Emerging Markets A EUR Acc 17.063 286.282 33.950 510.134
Schroder ISF EURO Corporate Bond A Acc EUR 241.289 5.974.017 240.932 5.703.265
Schroder ISF Global Equity A USD 104.766 3.061.895 75.534 1.955.571
Schroder ISF Global Inflationlinked Bond A ACC EUR 18.421 639.459 - 6
T. Rowe Price Global Natural Resources Equity Fund A USD 116.547 722.973 102.241 720.472
Templeton Asian Growth Fund A Y Dis USD 1.312.099 46.347.859 1.339.990 41.805.285
Templeton Eastern Europe Fund A Acc EUR 626.201 14.521.605 613.974 16.829.029
Templeton Global Bond Fund A Mdis EUR 1.411.522 17.361.717 1.455.536 21.047.054
Templeton Global Bond Fund I Acc EUR 36.861 740.905 30.971 698.089
Templeton Growth (Euro) Fund A Acc 26.416.944 454.635.598 26.420.811 474.781.965
Threadneedle American Class 1U 1.946.817 22.099.251 2.051.856 20.981.025
Threadneedle American Class 9U 92.338 1.067.282 60.124 620.804
Threadneedle Asia Equities 1U USD 5.129.827 17.246.163 5.131.717 14.867.579
Threadneedle Eurp High Yield Bond 1E 740.922 8.093.836 751.440 7.981.266
Threadneedle Global Select 1U USD 16.293.579 55.754.124 16.253.716 50.280.091
Threadneedle Global Select 9U USD 70.010 865.683 68.540 759.914
Threadneedle Pan European Equities 1E 1.607.165 18.549.250 1.632.472 17.681.304
UBS ETF MSCI EMU SRI EUR A 8.108 827.984 571 59.934
UBS ETF MSCI USA SRI USD A 9.732 1.253.895 820 96.346
UBS ETF MSCI World SRI USD A 131.262 2.513.929 12.393 220.663
UniDividendenAss -net- A 2.873 152.581 3.065 174.752
UniEM Global A 2.063 212.970 1.887 189.457
UniEuroRenta 1.184 79.141 1.135 75.312
UniFavorit: Aktien 2.980 496.946 2.843 454.536
UniGlobal 1.047 283.230 864 216.226
UniRak 9.878 1.362.636 9.445 1.251.038
UniStrategie: Ausgewogen 416.454 28.168.945 410.317 27.052.190
UniStrategie: Dynamisch 377.280 21.874.690 366.626 20.751.023
UniStrategie: Offensiv 784.477 44.495.539 765.309 42.811.358
VermögensManagement Balance A EUR 363.829 49.560.749 378.482 50.697.716
VermögensManagement Chance A EUR 109.600 16.932.112 102.417 15.771.228
VermögensManagement Rendite Stars A EUR 1.619 176.491 1.431 159.040
VermögensManagement Stars of Multi Asset A EUR 388 45.350 344 39.107
VermögensManagement Substanz A EUR 66.168 8.091.057 72.784 8.780.654
VermögensManagement Wachstum A EUR 210.228 30.617.671 208.226 30.069.978
VermögensManagement Wachstumsländer Balance A EUR 10.676 1.439.177 10.920 1.508.768
Xtrackers DAX ETF 1C 235 30.911 - -
Xtrackers Euro Stoxx 50 ETF 1C 233.633 12.625.520 - -
Xtrackers Euro Stoxx Quality Div ETF ID 6.724 128.442 609 13.730
Xtrackers II Global Aggregate Bond Swap ETF 1D 12.868 532.275 481 20.302
Summe 6.029.102.845 - 5.653.791.371
Indexzertifikate
Commerzbank AG Portfolio Garant Anleihe 2008 (20) - - 33.274.874 34.622.507
UniCredit Bank AG HVB Garant Anleihe Fond 2018 (30) 210 228.810 210 227.472
UniCredit Bank AG HVB Garant Anleihe 2018 (30) 1.346 1.474.900 1.346 1.464.482
UniCredit Bank AG HVB Garant Anleihe 2018 (30) 1.103 1.207.936 1.103 1.197.336
Summe 2.911.646 37.511.797
Generationenpolice mit individueller Kapitalanlage 45.677.516 45.163.778
Allianz PrivateFinancePolice 339.309.349
Insgesamt - 6.417.001.355 - 5.736.466.946

8 _ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Aktiva G)

Ein Teil der Pensionsverpflichtungen ist durch Rückdeckungsversicherungen bzw. saldierungspflichtiges Deckungsvermögen abgesichert. Da für die Ermittlung der Vermögenswerte teilweise ein fester Zinssatz zugrunde gelegt wird, ergab sich im Jahr 2019 bei einem Teil der Pensionspläne ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 6.415 Tausend Euro. Im Geschäftsjahr 2020 gibt es keinen aktiven Unterschiedsbetrag mehr.

Darüber hinaus ergibt sich bei den Altersteilzeitverpflichtungen bei der Saldierung der Entgeltverpflichtungen mit dem saldierungspflichtigen Deckungsvermögen ebenfalls ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 85 (52) Tausend Euro.

Hieraus resultiert im Ausweis ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 85 (1.047) Tausend Euro.

Angaben zu den Passiva

9 _ Eigenkapital (Passiva A)

GEZEICHNETES KAPITAL (PASSIVA A.I)

Das Gezeichnete Kapital der Allianz Lebensversicherungs-AG beträgt 273.000 Tausend Euro. Es ist eingeteilt in 10.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 26 Euro je Aktie. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.

Die Allianz Deutschland AG, München, hat uns mitgeteilt, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Allianz Lebensversicherungs-AG wie folgt darstellen:

Allianz Deutschland AG: 94,9 Prozent
Allianz AZL Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 5,1 Prozent

Ferner hat uns die Allianz Deutschland AG gemäß § 20 Absatz 3 AktG mitgeteilt, dass ihr damit unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Kapital- und Stimmenmehrheit) an der Allianz Lebensversicherungs-AG gehört.

Schließlich hat uns die Allianz Deutschland AG auch darüber informiert, dass ihre Beteiligung gemäß § 16 Absatz 4 AktG der Allianz SE, die 100 Prozent der Anteile der Allianz Deutschland AG hält, zugerechnet wird, sodass der Allianz SE mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Allianz Lebensversicherungs-AG im Sinne des § 20 Absatz 4 AktG in Verbindung mit §§ 20 Absatz 1, 16 Absatz 4 AktG beziehungsweise § 21 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 1 und 4 AktG gehört.

GEWINNRÜCKLAGEN (PASSIVA A.III)

Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 648.500 Tausend Euro wurde in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Stand 31.12.2019 Einstellung Entnahme Stand 31.12.2020
Andere Gewinnrücklagen 2.021.271 648.500 - 2.669.771

Aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens zu Personalrückstellungen sind im Geschäftsjahr unrealisierte Gewinne in Höhe von 649 (428) Tausend Euro entstanden. Dieser Betrag ist gemäß § 268 Absatz 8 HGB abführungs- und ausschüttungsgesperrt. Es ergibt sich außerdem ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB in Höhe von 4.441 (3.689) Tausend Euro. Beide Beträge sind in vollem Umfang durch frei zur Verfügung stehende Eigenkapitalteile gedeckt.

10 _ Sonderposten mit Rücklageanteil (Passiva B)

Es besteht ein Sonderposten aus auf Personengesellschaften übertragener Rücklage gemäß § 6b EStG in Höhe von 63.672 (63.672) Tausend Euro.

11 _ Deckungsrückstellung – Bruttobetrag (Passiva C.II.1)

Die Deckungsrückstellung enthält eine gemäß § 5 Absatz 4 Deckungsrückstellungsverordnung gebildete Rückstellung (Zinszusatzreserve) von 17.387.103 (14.778.136) Tausend Euro.

11 _ Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – Bruttobetrag (Passiva C.IV)

Tsd €

2020 2019
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 13.684.550 12.854.085
+ Erhöhung Konsortialanteil - 24.998
– Entnahme im Geschäftsjahr 2.188.634 2.083.717
+ Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 2.596.646 2.889.183
Stand am Ende des Geschäftsjahres 14.092.562 13.684.550

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist erfolgsabhängig und für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.

Bei der Entnahme im Geschäftsjahr handelt es sich um eine vertragliche Beitragsrückerstattung, soweit diese nicht direkt gutgeschrieben wird. Sie umfasst die Überschussanteile, die an Versicherungsnehmer ausgezahlt, mit den Beiträgen verrechnet, zur Erhöhung von Versicherungssummen verwendet oder den Überschussguthaben gutgeschrieben werden.

Aufteilung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tsd €

31.12.2020 31.12.2019
Festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 1.833.065 2.229.383
laufende Überschussanteile 1.185.428 1.621.909
Schlussüberschussanteile 365.938 341.102
Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 234.359 219.434
zusätzliche Beteiligung an Bewertungsreserven 47.341 46.938
Schlussüberschussanteilfonds 3.443.332 3.273.161
Rückstellungen für Schlussüberschüsse 1.909.007 1.753.516
Rückstellungen für Gewinnrenten 455.372 412.717
Rückstellungen für Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 1.078.953 1.106.928
Verfügbarer Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 8.816.165 8.182.006
Gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung am Ende des Geschäftsjahres 14.092.562 13.684.550

13 _ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Passiva E.I)

Die Gesellschaft hat Pensionszusagen erteilt, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden. Ein Teil der Pensionszusagen ist im Rahmen eines „Contractual Trust Arrangements“ (Methusalem Trust e.V.) abgesichert. Dieses Treuhandvermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird.

Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der Projected Unit Credit-Methode (dies bezeichnet ein Anwartschaftsbarwertverfahren bezogen auf den erdienten Teil) ermittelt beziehungsweise als Barwert der erworbenen Anwartschaft ausgewiesen. Sofern es sich um wertpapiergebundene Zusagen handelt, wird der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände angesetzt.

%

31.12.2020 31.12.2019
Diskontierungszinssatz (10-jähriger Durchschnitt) 2,30 2,71
Diskontierungszinssatz (7-jähriger Durchschnitt) 1,60 1,97
Rententrend 1,30 1,50
Gehaltstrend inklusive durchschnittlichen Karrieretrends 3,25 3,25

Abweichend hiervon wird bei einem Teil der Pensionszusagen die garantierte Rentendynamik von 1 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Heubeck-Richttafeln RT2005G verwendet, die bezüglich der Sterblichkeit, Invalidisierung und Fluktuation an die unternehmensspezifischen Verhältnisse angepasst wurden. Die unternehmensspezifischen Anpassungen wurden im Jahr 2010 eingeführt und im Jahr 2018 überprüft und neu festgelegt.

Als Pensionierungsalter wird die vertraglich vorgesehene beziehungsweise die sich nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 ergebende Altersgrenze angesetzt.

Tsd €

31.12.2020 31.12.2019
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 69.971 64.851
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 70.445 65.120
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 75.264 68.279
Pensionsrückstellung 4.820 4.154
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 85 1.047

Der mit dem 7-jährigen Durchschnittszins zum 31.12.2020 ermittelte Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 79.057 Tausend Euro. Somit ist ein Betrag von 3.792 Tausend Euro gemäß § 253 Absatz 6 S. 2 HGB ausschüttungs- aber nicht abführungsgesperrt.

Die Gesellschaft bildet Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.820 Tausend (4.154) Tausend Euro, die sich nach der Saldierung der Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte ergeben.

14 _ Sonstige Rückstellungen (Passiva E.III)

Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 244.310 (260.617) Tausend Euro. Die wesentlichen Sonstigen Rückstellungen sind in folgender Tabelle aufgeführt:

Tsd €

31.12.2020 31.12.2019
Rückstellung für Verplichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 59.328 68.827
Rückstellung für Personal 29.570 30.327
Rückstellung für Vertrieb 14.990 16.417
Rückstellung für sonstige Verplichtungen 140.423 145.046

Die Gesellschaft hat Verpflichtungen aus Jubiläumsgaben, einem Wertkontenmodell und Altersteilzeit- beziehungsweise Vorruhestandsverträgen, die unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden.

Das im Methusalem Trust e. V. für das Altersteilzeit-Sicherungsguthaben und das Wertkontenmodell reservierte Vermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird.

Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen (mit Ausnahme des Rechnungszinses).

Tsd €

31.12.2020 31.12.2019
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 8.516 7.107
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 8.691 7.266
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 8.609 7.214

Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeit, bei denen der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände die Verpflichtungen übersteigt, weist die Gesellschaft den saldierten Wert in Höhe von 85 (52) Tausend Euro unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aus.

15 _ Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1)

Den weitaus größten Teil dieses Postens stellen mit 1.098.665 (1.202.124) Tausend Euro die Überschussguthaben der Verträge dar, bei denen die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt werden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 432.264 (430.351) Tausend Euro.

16 _ Sonstige Verbindlichkeiten (Passiva G.IV)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 433 (517) Tausend Euro. Diese Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

17 _ Gebuchte Beiträge (GuV I.1.a)

Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Tsd €

2020 2019
Laufende Beiträge 9.982.504 9.792.933
Einmalbeiträge 17.389.492 18.614.774
Insgesamt 27.371.996 28.407.707
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen 1.759.636 1.977.589
Risikoversicherungen 71.758 70.084
Renten- und Pensionsversicherungen 11.742.582 13.578.795
Sonstige Versicherungen1 5.596.505 4.974.455
Kollektivversicherungen2 8.201.514 7.806.784
Insgesamt 27.371.996 28.407.707

1 Davon entfallen 1.862.368 (1.169.286) Tsd € auf fondsgebundene Versicherungen und 3.736.137 (3.805.169) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.

2 Davon entfallen 300.790 (243.790) Tsd € auf fondsgebundene Versicherungen und 3.640.171 (3.015.485) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.

18 _ Erträge aus Kapitalanlagen (GuV I.3) und Aufwendungen für Kapitalanlagen (GuV I.10)

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen, alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen, beträgt 10.263.119 (9.869.044) Tausend Euro. Hierin ist das Ergebnis aus fondsgebundenen Versicherungen in Höhe von minus 9.872 (93.592) Tausend Euro enthalten. Die Nettoverzinsung beträgt 4,1 (4,3) Prozent. Sie berechnet sich aus dem Nettoergebnis ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen.

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Sinne der laufenden Durchschnittsverzinsung – dies sind die laufenden Erträge abzüglich des laufenden Aufwands ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen – beträgt 8.929.430 (9.174.333) Tausend Euro. Die laufende Durchschnittsverzinsung beträgt 3,6 (4,0) Prozent.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

Tsd €

2020 2019
1 Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft1 1.118.192 1.201.208
2 Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 145.079 159.627
3 Löhne und Gehälter 97.809 99.746
4 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 13.526 13.348
5 Aufwendungen für Altersversorgung 9.240 8.706
Aufwendungen insgesamt 1.383.846 1.482.635

1 Darin enthalten ist die anteilige Gesellschaftsprovision an die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG in Höhe von 583.045 (618.232) Tsd €

19 _ Abschreibungen auf Kapitalanlagen (GuV I.10.b)

Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen betragen 403.527 (10.357) Tausend Euro. Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen auf Grundvermögen in Höhe von 31.790 (33.789) Tausend Euro, außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 110.632 (61.332) Tausend Euro auf Kapitalanlagen, die nach den Vorschriften des Anlagevermögens nach § 253 Absatz 3 HGB bewertet werden, sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 261.106 (10.236) Tausend Euro auf Kapitalanlagen, die nach den Vorschriften des Umlaufvermögens nach § 253 Absatz 4 HGB bewertet werden.

Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 19.284 (41.393) Tausend Euro, auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen 68.624 (5) Tausend Euro, auf Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 260.959 (9.641) Tausend Euro, auf Inhaberschuldverschreibungen 1.814 (595) Tausend Euro, auf Hypotheken- und Grundschuldforderungen 13.841 (1.630) Tausend Euro, auf Sonstige Ausleihungen 7.215 (272) Tausend Euro. Im Vorjahr entfielen von den außerplanmäßigen Abschreibungen auf Grundvermögen 18.031 Tausend Euro.

Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Sonstige Ausleihungen und Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen in Höhe von 89.371 (1.406) Tausend Euro sind währungsbedingt.

20 _ Rückversicherungssaldo

Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung beträgt 18.230 (20.713) Tausend Euro.

Verrechnete Aufwendungen und Erträge im Sinne des § 285 Nr. 25 HGB

Aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 HGB ergab sich eine Saldierung folgender Aufwendungen und Erträge:

Tsd €

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sonstige Verpflichtungen
Ertrag aus dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 1.906 454
Rechnerische Verzinsung des Erfüllungsbetrages der verrechneten Schulden -1.868 -451
Effekt aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes für den Erfüllungsbetrag -1.966 -6
Nettobetrag der verrechneten Erträge und Aufwendungen -1.928 -3

Zinsen aus Ab- und Aufzinsung

Das Jahresergebnis der Allianz Lebensversicherungs-AG wird durch die Abzinsung in Höhe von 16 (41) Tausend Euro und durch die Aufzinsung in Höhe von 2.114 (825) Tausend Euro aus langfristigen Rückstellungen beeinflusst.

Effekte aus der Währungsumrechnung

Die Währungsgewinne betragen 15.441 (11.523) Tausend Euro, die Währungsverluste belaufen sich auf insgesamt 16.264 (11.049) Tausend Euro.

21 _ Außerordentliche Aufwendungen (GuV II.5)

Im außerordentlichen Ergebnis sind Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 20.551 (22.582) Tausend Euro enthalten.

22 _ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GuV II.7)

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 465.034 (117.780) Tausend Euro betreffen überwiegend die nachträglichen Steuerumlagen an die Allianz Deutschland AG, Steuern für das laufende Jahr sowie Steuern für Vorjahre.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der deutschen Allianz Gesellschaften, die bis zum 31. Dezember 2014 eingetreten sind, ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Allianz Versorgungskasse VVaG (AVK), die als rechtlich selbstständige und regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Die Leistungen der AVK werden nach dem Einmalbeitragssystem über Zuwendungen der Trägergesellschaften an die Kasse durch Gehaltsumwandlung finanziert. Zu den Trägergesellschaften gehört neben der Allianz SE, der Allianz Deutschland AG und der Allianz Versicherungs-AG unter anderem auch die Allianz Lebensversicherungs-AG.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist verpflichtet, anteilige Verwaltungskosten der AVK zu tragen und entsprechend den Rechtsgrundlagen gegebenenfalls Zuschüsse zu leisten. Außerdem leisten die Trägergesellschaften für bis zum 31. Dezember 2014 eingetretene Mitarbeiter Zuwendungen an den Allianz Pensionsverein e. V. (APV).

Aufgrund des stark gesunkenen Diskontierungszinssatzes und weil die Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG im Alttarif des APV nicht rückgedeckt ist, ist zum 31. Dezember 2020 das Deckungsvermögen des APV geringer als die Versorgungsverpflichtungen. Der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2020 beträgt 25.436 (25.080) Tausend Euro.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG macht von dem Wahlrecht nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch, hierfür keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, da die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Renten an den Verbraucherpreisindex durch zusätzliche Beiträge an den APV finanziert wird.

Sowohl die AVK als auch der APV wurden für Neueintritte ab dem 1. Januar 2015 geschlossen. Für Neueintritte ab 1. Januar 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung einheitlich neu geregelt.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG leistet für Neueintritte ab dem 1. Januar 2015 einen monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, welcher im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter finanziert wird. Außerdem wird monatlich ein Arbeitgeberbeitrag im Rahmen einer Direktzusage gewährt.

Die Allianz SE hat durch Schuldbeitritt die gesamtschuldnerische Haftung für einen Teil der Pensionszusagen der Allianz Lebensversicherungs-AG übernommen. Diese erstattet die Kosten; die Allianz SE hat die Erfüllung übernommen. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen bei der Allianz SE und nicht bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bilanziert.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 erstatten die Gesellschaften für ihre Angestellten lediglich noch die Dienstzeitaufwände. Für die Risiken aus Zins, Inflation und Biometrie erfolgt keine Erstattung mehr. Die gesamtschuldnerische Haftung der Allianz Lebensversicherungs-AG aus diesen Pensionszusagen sowie die diesen Haftungsverbindlichkeiten gegenüberstehenden Rückgriffsforderungen an die Allianz SE betragen:

Tsd €

31.12.2020 31.12.2019
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 168.064 170.419
Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB - -
Gesamtschuldnerische Haftung bzw. Rückgriffsforderungen gegen die Allianz SE 168.064 170.419

Aus der Umstellung des Finanzierungsverfahrens des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG im Jahr 2006 besteht eine gesamtschuldnerische Haftung in Höhe von 137 (271) Tausend Euro, die nicht in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen wird, da dieser Haftungsverbindlichkeit eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Allianz SE gegenüber steht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge. Diese betragen über die Summe aller dem Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen in Höhe von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist. Darüber hinaus kann der Sicherungsfonds im Sanierungsfall Sonderbeiträge bis zur Höhe von höchstens weiteren 1 Promille der gleichen Bemessungsgrundlage erheben.

Für die Allianz Lebensversicherungs-AG belaufen sich die zukünftigen Verpflichtungen aus den jährlichen Beiträgen auf 18 (18) Millionen Euro, die Verpflichtungen für die Sonderbeiträge auf 257 (198) Millionen Euro.

Zusätzlich hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 2.333 (1.804) Millionen Euro.

Als Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, gemäß ihrem Anteil zusätzliche Gründungsstockmittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften des Vereins erforderlich ist. Zuletzt ist dies 2012 mit 547 Tausend Euro geschehen.

Auf zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Darlehens- und Grundschuldforderungen entfallen 4.964 (4.704) Millionen Euro, auf Verpflichtungen aus Kaufverträgen entfallen 3.057 (2.095) Millionen Euro und auf gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen 26 (26) Millionen Euro. Auf verbundene Unternehmen entfallen 1.373 (1.249) Millionen Euro der Verpflichtungen aus Kaufverträgen und 26 (26) Millionen Euro der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen.

Bei den gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten aus Haftsummenherabsetzungen und um noch nicht geleistete Haftungseinlagen.

Aus langfristigen Mietverträgen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 34 (42) Millionen Euro.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich insgesamt auf 10.414 (8.671) Millionen Euro, davon 1.433 (1.317) Millionen Euro gegenüber verbundenen Unternehmen.

Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstandes (einschließlich im Geschäftsjahr gewährter aktienbasierter Vergütungen) betrugen im Berichtsjahr 4.840 (6.739) Tausend Euro, die der früheren Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen 1.076 (1.112) Tausend Euro. Dabei wurden im Rahmen des aktienbasierten Vergütungssystems 9.197 (7.500) Restricted Stock Units an die Vorstände ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 1.351 (1.189) Tausend Euro.

Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beziehungsweise deren Hinterbliebene stellen sich wie folgt dar:

Tsd €

31.12.2020 31.12.2019
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 17.342 14.163
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 22.997 19.410
Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB - -
Pensionsrückstellung 5.655 5.247

Bei Rückdeckungsversicherungen wird als beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände der Aktivwert zugrunde gelegt.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates einschließlich der im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglieder betrugen 151 (123) Tausend Euro.

Für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestanden keine Kredite.

Neben den Gesamtbezügen des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die der Allianz Lebensversicherungs-AG zuzurechnen sind, können weitere Bezüge von anderen Konzerngesellschaften der Allianz Gruppe gewährt werden.

Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Die Zahlen in der folgenden Tabelle beziehen sich auf Mitarbeiter ohne Vorstandsmitglieder, Auszubildende, Praktikanten, Arbeitnehmer in der Elternzeit, im Bundesfreiwilligendienst, in der passiven Altersteilzeit oder im Vorruhestand sowie Handelsvertreter.

2020 2019
Innendienst-Vollzeitmitarbeiter 657 641
Innendienst-Teilzeitmitarbeiter 246 235
Außendienstmitarbeiter 196 198
Insgesamt 1.099 1.074

Nachtragsbericht

Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur Vorstandssitzung, in welcher der Jahresabschluss aufgestellt wurde, nicht eingetreten.

Leistungen des Abschlussprüfers

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse und Solvabilitätsübersichten der Allianz Lebensversicherungs-AG und der Deutschen Lebensversicherungs-AG geprüft sowie die Jahresabschlüsse verschiedener weiterer Tochterunternehmen. Für die übergeordnete Konzernprüfung bzw. Gruppen-Solvabilitätsübersicht erfolgten prüferische Durchsichten von Quartals- und Halbjahresabschlüssen sowie die Prüfung von Konzernpackages. Ferner wurden gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, wie die Prüfung der Meldungen gemäß SichLVFinV an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer sowie Bestätigungsleistungen für Einzelsachverhalte.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB für Leistungen an die Allianz Lebensversicherungs-AG sind im Konzernabschluss der Allianz SE, München, enthalten.

Konzernzugehörigkeit

Die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE, München. Die Allianz Lebensversicherungs-AG wird in den Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten sowie für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und dort veröffentlicht. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE haben für unsere Gesellschaft befreiende Wirkung, sodass die Allianz Lebensversicherungs-AG keinen eigenen Konzernabschluss und -lagebericht erstellt.

Stuttgart, 23. Februar 2021

Allianz Lebensversicherungs-AG

Der Vorstand

Dr. Wimmer

de la Viña

Gersch

Dr. Neumann

Dr. Priebe

Dr. Wiesemann

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.

ENTSTEHUNG DER ÜBERSCHÜSSE

Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz gewährleisten zu können, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.

Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.

Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.

VERWENDUNG DER ÜBERSCHÜSSE

Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.

Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.

Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen können ein Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau sowie ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, deren Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.

In den meisten Fällen werden die laufenden Überschussanteile als Einmalbeiträge für zusätzliche beitragsfreie Leistungen verwendet. Die erforderlichen Mittel für die zusätzlichen Leistungen werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.

Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für den Zinsüberschuss sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.

BETEILIGUNG AN BEWERTUNGSRESERVEN

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen.

Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Dabei werden gemäß den aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einbezogen, soweit sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten.

Die einem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.

Bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.

Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird viermal pro Monat ermittelt - jeweils zum ersten, sechsten, elften und sechstletzten Bankarbeitstag des Monats. Welcher der vier Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2021 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, wird bei Ablauf der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer als Stichtag der elfte Bankarbeitstag des Vormonats herangezogen. Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist.

Bei anderen Geschäftsvorfällen, wie zum Beispiel Kündigung oder Tod, können andere Stichtage für die Höhe der Bewertungsreserven maßgebend sein. Eine detaillierte Beschreibung der Stichtagsregelung ist in der Anhangangabe der Überschussanteilsätze enthalten. Diese senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an die unten genannte Adresse.

Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen eingehalten werden (§ 153 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz).

Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.

Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.

Laufende Renten werden an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz über eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen beteiligt.

ÜBERSCHUSSGRUPPEN, ABRECHNUNGS- UND ÜBERSCHUSSVERBÄNDE

Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.

Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z.B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).

Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE

Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2021 fällig werden. Dabei beinhaltet „Geschäftsjahr 2021“ im Folgenden neben den fälligen Überschussanteilen im Kalenderjahr 2021 auch die Überschussanteile, die bei der Berechnung des Gesamtkapitals für die Abläufe und Rentenübergänge zum 1. Januar 2022 maßgebend sind.

Die Aufstellung enthält die derzeit offenen Tarife. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die Unterschriften des Vorstands beziehen sich auf den Jahresabschluss mit den vollständigen Anhangangaben und den Überschussanteilsätzen für die geschlossenen Tarife. Die vollständige Anhangangabe der Überschussanteilsätze senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an:

Allianz Lebensversicherungs-AG

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Reinsburgstraße 19

70178 Stuttgart

E-Mail: [email protected]

Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist untergliedert nach Angaben zu den Grundbausteinen, zu den Zusatzbausteinen, zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Grundbausteinen sind nach Überschussgruppen geordnet.

ÜBERSICHT

Überschussanteilsätze für den Neuzugang ab 2021

1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GZ und GZ2 Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GFV und GF2 Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe EI Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GI und GI2 Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GBU und BUG Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.6 Überschussgruppe EPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet.
3 Zusatzüberschussanteil
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2021 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.

Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2021 nicht gegeben.

Schlussüberschussanteilsätze sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Kalenderjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE FÜR DEN NEUZUGANG AB 2021

Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder einmalbeitragsnahen Versicherungen sowie Versicherungen in der zusätzlichen Aufschubdauer, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVEPI0121, HVEP0121, HVEPAVMG0121, HVSPEP0121 2,05
Untergruppen HVT0120, HVT7S01202
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 1,40/1,50
Tarif (St)VR1 2 1,5
Untergruppen HVE0120, HVSPE0120, HVE7S01202, HVZKR0120 1,4
Untergruppe HVKP0120
Tarif (St)RK3(P) 5 1,5
Tarif (St)L1 5 1,4
Tarif (St)L11 10 1,4
Untergruppe HVAS0120 5 1,4

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 74 ff.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Während des Rentenbezugs Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell3
Untergruppen HVEI0120, HVR0120, HVE0120, HVAVMG0120, HVE7SR01204
jährliche Erhöhung 1,00 % der Gesamtrente
Zusatzrente, Auszahlung 1,85 % p.a.5 der maßgebenden Größe

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer bei den Tarifen (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.

3 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 2,75 %5 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.

4 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0,25 % gesetzt.

5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % der monatlichen Risikoprämie in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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1.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 1,4
Untergruppe FHV0120
Tarif (St)LF11 9

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für die Untergruppen FHV0120, FHVAVMG0120, FHVSP0120 und FJA0120 zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile, sowie für die Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120, HVKD0120, HVKDAVMG0120 und GKKDAVMG0120 zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf Seite 73 ff.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei den Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 74 ff.

Laufender Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven Überschussverwendung
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
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1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppen FGKIR0120, FGIRAVMG0120
Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,35 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Versicherungen geg. Einmalbeitrag
Tarif (BV)RII(T)U1
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,25 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarif St(BV)RII(T)U1:
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,35 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppe FVPIR0120
Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,95 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Versicherungen geg. Einmalbeitrag
Tarif LIITU11
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,85 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarif StLIITU11
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,95 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung

Für die Überschussverwendung Indexpartizipation oder sichere Verzinsung gelten die genannten Sätze für den laufenden Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2022 fällig werden. Bei unterjährigen Leistungsanlässen kann ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden, siehe die Angaben zur unterjährigen Beteiligung am Schlussüberschuss unter Punkt 4 auf Seite 74. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Indexstichtag 2022 mit 2,60 % aufgezinst.

Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 75 gelten nicht für die Untergruppen FGKIR0120, FGIRAVMG0120 und FVPIR0120.

In den Untergruppen FGKIR0120 und FGIRAVMG0120 gelten für die entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze p.a.:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 % Zinsüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarif (BV)RII(T)U1:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,45 % Zinsüberschussanteil

Tarif St(BV)RII(T)U1:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In der Untergruppe FVPIR0120 gelten für die entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze p.a.:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,15 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarif LIITU11:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,05 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Tarif StLIITU11:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,15 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
1.4 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVL0120, HVST0120
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
571 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif (St)LD0U 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Bonusprozentsatz 11 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Tarife (St)BSF0, (St)BS0A 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 71 unter Punkt 1.5.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife (St)(T/O)BUFO, (St)ODUFO16 19 maßgebender Beitrag Fondsanlage
23,5 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16 193 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,54 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
193 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 71.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,705,6 maßgebende Größe Zusatzrente

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 71.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16
Ansammlungsbonus 2,05

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 71.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
Untergruppe HVKSP0120
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 15 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 187 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 71.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
Untergruppe HVKSP0120
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 1,705 maßgebende Größe Zusatzrente

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 71.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppe HVKSP0120
Ansammlungsbonus 2,05

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei Tarifen (St)(T/O)BUFO, (St)ODUFO16 zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile sowie bei Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16 und bei Versicherungen der Untergruppe HVKSP0120 für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf Seiten 76 ff. Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16 und bei Versicherungen der Untergruppe HVKSP0120 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 74 ff.

1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio €.

2 Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt der Überschussanteil 0 %.

3 Für Versicherungen der Untergruppe HV0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

4 Für Versicherungen der Untergruppe HV0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,18 %.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
1.6 Überschussgruppen EPR und GPR
Untergruppe HV0120
Vor Beginn der Rentenzahlung 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 1,701 maßgebende Größe Zusatzrente
Laufender Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0120 50 1,4 1,4

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 74 ff.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) Überschussverwendung
--- --- --- ---
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0120 1,701 Zusatzrente
1,4

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 74 ff.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1 Überschussverwendung
--- --- ---
1.7 Überschussgruppe GC
Untergruppe HV0120 1,85 Bonus
Untergruppe HV5RB0120 2,25 Bonus
Untergruppe HV6RB0120 2,50 Bonus
Untergruppe HV28RB0120 3,00 Bonus
Untergruppe HV29RB0120 3,25 Bonus
Untergruppe HV30RB0120 2,75 Bonus

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags1 monatlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe2
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2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine
2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Untergruppen FHV0120, FJA0120, HVKD0120 9 20
Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)4 in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung3
Untergruppe HRZNG0120 1,40
Untergruppen T0120, HRZ0120
zu R-, StR-Tarifen 5 1,40
zum Tarif (St)VR1 2 1,40
Laufender Überschussanteil
in % p.a. des maßgebenden Beitrags7
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Kapital bei Tod
Untergruppe TP0120 9

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 74 ff.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
Untergruppen HRZ01203, HRZ7SR01208,9, HRZNG01203 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell5
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung
jährliche Erhöhung 1,00 % der Gesamtrente
Zusatzrente, Auszahlung 1,85 % p.a.6 der maßgebenden Größe

1 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.

2 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.

3 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

4 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

5 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 2,75 %6, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.

6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

7 Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.

8 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0,25 % gesetzt.

9 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge, Pflegerente
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120, BUZAVMG01201, BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 192 maßgebender Beitrag Verrechnung, Verwendung beim Grundbaustein
23,53,4 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
192 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Beitragsfreie Versicherungen5
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120 1,25 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 23,54 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120, BUZAVMG0120, BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 1,706,7 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus, Zusatzrente
Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppen EBU0120, EBUG0120
Ansammlungsbonus 2,05

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei Versicherungen der Untergruppen EBU0120 und EBUG0120 für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 Seite 74 ff. Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Versicherungen der Untergruppen EBU0120 und EBUG0120 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 74 ff.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
Untergruppe HV0120
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 258 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen PR0120, PRBUG0120
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 1,25 maßgebende Größe Bonus
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung 1,706, 7 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,706, 7 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
Untergruppe KIZ0120
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,707 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden in der Untergruppe KIZ0120 Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 74.

1 Für Versicherungen der Untergruppe BUZAVMG0120 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.

2 Für Versicherungen der Untergruppe EBU0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

3 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In der Untergruppe BUZRI0120 wird ein Bonus in Höhe von 1,25 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In der Untergruppe BUZ0120 finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

4 Für Versicherungen der Untergruppe EBU0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %

5 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

7 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

8 Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von Pflegegrad 3 gegeben.

3 Zusatzüberschussanteil

3.1 Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und Ansammlungsbonus

Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

– bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI0121, HVEP0121, HVSPEP0121 und HVEPAVMG0121 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

– sonst:

0 %

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

– 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

3.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sondervermögen von KomfortDynamik und Fourmore der Untergruppen HV4M0120, HVKD0120 und HVKDAVMG0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf die gewählte Anlagestrategie von Allvest der Untergruppe HV5M0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGK0120 und FGKAVMG0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

0 %

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich der bei Versicherungen der Untergruppen HVE7S0120 und HVT7S0120 zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel. Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0120, HRZ0120, HRZNG0120, FGKAVMG0120, HV5M0120, HV4M0120, FGK0120, GKKDAVMG0120, GKKD0120, PREB0120 und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei der Untergruppe PREB0120 zusätzlich in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben:

beitragspflichtig beitragsfrei
0,4 % 0,1 % bei Zukunftsrenten der Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 (außer bei den Untergruppen HVEPI0121, HVEP0121, HVEPAVMG0121 und HVSPEP0121)
bei Versicherungen der Untergruppe HRZNG0120
bei Versicherungen der Tarifen (St)LAS1, (St)L1, (St)L11 und (St)LGP11EB
0,5 % 0,2 % bei Zukunftskapital der Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
bei Versicherungen der Untergruppen HV5M0120, FGK0120, FGKAVMG0120, HV4M0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120, darin enthalten sind 0,1 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
bei Versicherungen des Tarifs (St)RK3(P)
0,6 % 0,3 % bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI0121, HVEP0121, HVSPEP0121, HVEPAVMG0121; darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
0,6 % 0,6 % bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120; darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
0,6 % 0,1 % bei Versicherungen der Untergruppen T0120 und HRZ0120 (außer bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung)
0,4 % bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung der Untergruppen T0120 und HRZ0120
0,3 % 0,3 % bei Versicherungen der Untergruppe PREB0120

Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig (außer bei den Untergruppen T0120 und HRZ0120).

Für Versicherungen der Untergruppen HVE0120, HVSPE0120 und HVE7S0120 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht, bei Beendigung der Versicherung durch Tod entfällt der Schlussüberschuss.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife KP und KB der Untergruppe KIZ0120 vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben. Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt 9 %.

Die Schlussüberschussanteile werden mit dem Zinssatz 2,7 % aufgezinst.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HV5M0120, HVEPI0121, HVEP0121, HVSPEP0121, HVEPAVMG0121, FGKAVMG0120, FGK0120, HV4M0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 und PREB0120 sowie der Überschussgruppen EI, GI und GI2. Dies gilt auch nicht bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120.

Unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss

Bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 kann bei unterjährigen (das bedeutet vor dem Beginn des nächsten Indexjahres) Leistungsanlässen ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden. Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation gewählt wurde, wird dabei der anteilige Zeitwert der Indexpartizipation des laufenden Indexjahrs berücksichtigt, der aus dem festgelegten jährlichen Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten resultiert. Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation ausgeschlossen wurde, wird dabei der festgelegte anteilige jährliche Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten berücksichtigt.

Schlussüberschussanteil bei Kündigung

Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.

Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer bzw. Ansparphase, jedoch maximal 120 Monate. Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.

Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter von 85 Jahren.

Davon abweichend gilt:

Die unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 ist davon nicht betroffen.

In den Untergruppen FGKAVMG0120, FGK0120, HV5M0120, HV4M0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben bzw. der garantierten Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.

In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0120, HRZ0120, HRZNG0120, FGKAVMG0120, FGK0120, HV5M0120, HV4M0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 und Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen T0120 und HRZ0120 wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben.

Der Sockelbetrag beträgt 0,2 %. Er wird mit dem Zinssatz 2,7 % aufgezinst.

6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Für Versicherungen der Untergruppen FHV0120, FHVAVMG0120, FHVSP0120 und FJA0120 sowie für Versicherungen der Tarife (St)(T/O)BUFO und (St)ODUFO16 der Untergruppe HV0120 bzw. HVDU0121 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:

Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
Allianz Advanced Fixed Inc Euro A EUR LU0706717351 0,3
Allianz Advanced Fixed Inc Euro AT EUR LU1205638155 0,3
Allianz Advcd Fxd Inc Glb Aggt A EUR LU1260871014 0,51
Allianz Advcd Fxd Inc S/D A EUR LU0856992614 0,12
Allianz Advcd Fxd Inc S/D IT EUR LU1093406343 0,05
Allianz Asia Innovation – A – EUR LU0348804922 1,05
Allianz Best Styles Em Mkts A EUR LU1136106207 0,84
Allianz Best Styles Europe Equity SRI – A – EUR LU2025542882 0,6
Allianz Best Styles Global Equity SRI – A – EUR LU2034157706 0,6
Allianz China A-Shares A (EUR) LU1997244873 1,05
Allianz China Equity A USD LU0348825331 1,05
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Dyn Mlt Asst Strat 50 A EUR LU1019989323 0,84
Allianz Dyn Mlt Asst Strat 75 A EUR LU1089088311 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR LU2202893389 0
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR LU2202893462 0
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR LU2202893546 0
Allianz Emerging Markets Select Bond - A (H2-EUR) LU2041105730 0,71
Allianz Euro Bond A EUR LU0165915215 0,45
Allianz Euro Inflationlinked Bond A EUR LU0988442017 0,36
Allianz Euro Rentenfonds A EUR DE0008475047 0,33
Allianz Euro Rentenfonds P EUR DE0009797480 0,07
Allianz Europe Equity Gr Sel A EUR LU0908554255 0,9
Allianz Europe Equity SRI A EUR LU0542502157 0,9
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR LU0293315023 1,05
Allianz European Equity Div IT EUR LU0414047281 0,05
Allianz European Equity Div IT20 EUR LU1664206957 0,05
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPQ3 0,03
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR LU1548497186 1,05
Allianz Global Inflation-Linked Bond – A (H-EUR) LU2049824811 0,48
Allianz Global Sustainability A EUR LU0158827195 0,9
Allianz Green Bond IT EUR LU1297616366 0
Allianz Interglobal A EUR DE0008475070 1,05
Allianz Interglobal IT EUR DE000A2DU1Z9 0,08
Allianz Internationaler Rentenfds A EUR DE0008475054 0,51
Allianz Nebenwerte Deutschland - A - EUR DE0008481763 0,9
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR DE0009797530 0,05
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR DE000A2ATB65 0,05
Allianz Oriental Income AT EUR LU0348784041 0,9
Allianz Rentenfonds A EUR DE0008471400 0,33
Allianz Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPP5 0
Allianz Strategic Bond - A - (H2-EUR) LU2072100485 0,54
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR DE000A14N9Y9 0
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR DE000A2AMPK6 0
Allianz Strategiefonds Wachstum + IT2 EUR DE000A2AMPM2 0
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR DE000A2AMPL4 0
Allianz Thematica A EUR LU1479563717 0,96
Allianz Thematica IT EUR LU2009011938 0,14
Allianz US Short Dur Hi Inc Bd A H2 EUR LU1282651808 0,66
Allianz Vermögensbildung Deutschl A EUR DE0008475062 0,9
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR DE0008481813 0,81
Allianz Vermögenskonzept SRI Ausgewogen IT2 EUR LU1490969653 0
Allianz Vermögenskonzept SRI Defensiv IT2 EUR LU1490969737 0
Allianz Vermögenskonzept SRI Dynamisch IT2 EUR LU1490969810 0
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR DE000A2AMPN0 0,05
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR DE000A2ATB99 0,05
Allianz Wachstum Europa A EUR DE0008481821 0,9
Amundi Bavarian Equity Fund – P EUR DIS FR0013494879 0,5
Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
Amundi Ethik Fonds A AT0000857164 0,45
Amundi Ethik Plus H DA DE000A2P8UC2 0,15
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D FR0013356086 0
Amundi Fds Glb Ecology ESG I2 EUR C LU1883320050 0
Amundi MSCI Europe Climate Paris Aligned PAB UCITS ETF DR (C) LU2182388319 0
Amundi MSCI World Climate Paris Aligned PAB UCITS ETF LU2182388400 0
Amundi Multi Manager Best Select H ND DE000A2DW327 0
BGF Global Allocation D2 USD EUR LU0523293024 0,3
BGF World Gold A2 USD LU0055631609 1,23
BNP Paribas Global Envir I C LU0347711623 0
BSF Managed Index Port Growth D2 EUR LU1304596841 0
BSF Managed Index Port Mod D2 EUR LU1304596684 0
CB Geldmarkt Deutschland I P EUR LU0585535577 0,04
Concentra A EUR DE0008475005 0,9
CPR Invest Defensive A Acc LU1203018533 0,76
CPR Invest Dynamic A Acc LU1203020190 0,92
CPR Invest Reactive A Acc LU1103787690 0,89
Dimensional Global Core Equity B IE00B2PC0260 0
Dimensional World Equity EUR Acc IE00B4MJ5D07 0
DJE - Dividende & Substanz XP (EUR) LU0229080733 0
DWS Akkumula TFC DE000DWS2L90 0
DWS Deutschland FC DE000DWS2F23 0
DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 0
DWS Invest Euro-Gov Bonds LC LU0145652052 0,3
DWS Top Dividende TFC DE000DWS18Q3 0
DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 0,63
Fidelity Em Mkts Y-DIST-USD LU0936576593 0
Fidelity European Growth A-Dis-EUR LU0048578792 0,9
Fidelity Global Technology A-Acc-EUR LU1213836080 0,9
First Eagle Amundi International IU-C LU0433182176 0
Fondak I EUR DE000A0MJRM3 0
Fondak I20 EUR DE000A2ATB32 0,04
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF (EUR) IE00BMDPBZ72 0
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF IE00BMDPBY65 0
FvS - Multi Asset - Growth I LU0323578228 0
FvS Multi Asset - Balanced I LU0323578061 0
FvS Multiple Opportunities II R LU0952573482 0,75
GS Global CORE® Eq I Acc EUR Close LU0280841296 0
Invesco Euro Short Term Bond A EUR Acc LU0607519195 0,38
Invesco Pan Eur StructEq C EUR Acc LU0119753134 0,32
iShares Core MSCI EM IMI ETF USD Acc EUR IE00BKM4GZ66 0
iShares Core MSCI Pac ex-Jpn ETF USD Acc IE00B52MJY50 0
iShares Core MSCI World ETF USD Acc EUR IE00B4L5Y983 0
iShares Core S&P 500 ETF USD Acc IE00B5BMR087 0
iShares MSCI Europe ETF EUR Dist IE00B1YZSC51 0
iShares STOXX Global Sel Div 100 (DE) DE000A0F5UH1 0
JPM Emerging Markets Equity A (acc) EUR LU0217576759 0,93
JPM Europe Dynamic Sm Cp A perf (acc)EUR LU0210072939 0,93
JPM Global Macro Opps A (acc) EUR LU0095938881 0,78
Kapital Plus I EUR DE0009797613 0,03
Lyxor Core STOXX Europe 600(DR) ETF Acc EUR LU0908500753 0
M&G (Lux) Optimal Income A EUR Acc LU1670724373 0,75
Magellan C FR0000292278 0,75
MetallRente Fonds Portfolio I EUR Acc LU1190435906 0
MFS Meridian European Core Eq A1 EUR LU0125946151 0,96
Nordea 1 - Global Climate & Envir BI EUR LU0348927095 0
Nordea 1 - Global Climate & Envir BP EUR LU0348926287 0,9
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T LU1727504356 0
PB VP Nachhaltig 50 AK 4 DE000A0M03X1 0
PB VP Nachhaltig 70 AK 4 DE000A0M0317 0
Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
Pictet-Global Emerging Debt P USD LU0128467544 0,66
Pictet-Global Megatrend Sel P EUR LU0386882277 0,96
PIMCO GIS Em Mkts Bd E EURH Acc IE00B11XYW43 0,91
PIMCO GIS Em Mkts Bdd E USD Acc IE00B11XYX59 0,91
PIMCO GIS Euro Bond Instl EUR Acc IE0004931386 0,05
PIMCO GIS Glb Bd Instl USD Acc IE0002461055 0,05
PIMCO GIS Global Bond ESG Instl USD Acc IE00BYXVTY44 0,05
PIMCO GIS Income Institutional USD Acc IE00B87KCF77 0,05
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix I VTA AT0000A1VG68 0
Robeco Asia-Pacific Equities I € LU1493701376 0,1
Santander Select Defensive A LU0781563332 0,69
Santander Select Dynamic A LU0781564579 0,96
Santander Select Moderate A LU0781563928 0,83
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,4
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,4
Schroder ISF Asian Eq Yld A Acc USD LU0188438112 0,93
Schroder ISF Em Mkts A Acc EUR LU0248176959 0,93
Schroder ISF EURO Corp Bd A Acc EUR LU0113257694 0,49
Schroder ISF Glb InflLnkdBd A Acc EUR LU0180781048 0,47
Schroder ISF Global Equity A Acc LU0215105999 0,78
Swisscanto Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 0
T. Rowe Price Glb Nat Res Eq A USD LU0272423673 0,96
Templeton Global Bond I(acc)EUR LU0195953079 0,06
Threadneedle (Lux) - Global Smaller Companies AE LU0570870567 0,9
Threadneedle (Lux) American 9U LU1868837300 0
UBS ETF MSCI Emerging Markets SRI (USD) A-cap (EUR) LU1048313974 0
UBS ETF MSCI EMU SRI EUR A dis LU0629460675 0
UBS ETF MSCI Pacific SRI (USD) A-dis (EUR) LU0629460832 0
UBS ETF MSCI USA SRI USD A dis LU0629460089 0
UBS ETF MSCI World SRI USD A acc LU0950674332 0
UniDividendenAss -net- A LU0186860663 0,93
UniEM Global A LU0115904467 0,54
UniEuroRenta DE0008491069 0,21
UniFavorit: Aktien DE0008477076 0,42
UniGlobal DE0008491051 0,42
UniRak DE0008491044 0,42
UniStrategie:Ausgewogen DE0005314116 0,42
UniStrategie:Dynamisch DE0005314124 0,54
UniStrategie:Offensiv DE0005314447 0,54
VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 1,38
VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 1,7
VermögensManagement Substanz A EUR LU0321021072 0,95
VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 1,48
Xtrackers DAX ETF 1C LU0274211480 0
Xtrackers Euro Stoxx 50 ETF 1C LU0380865021 0
Xtrackers Euro Stoxx Quality Div ETF ID LU0292095535 0
Xtrackers II Global Agg Bd Swap ETF 1D LU0942970103 0

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft,

Stuttgart

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Absatz 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Absatz 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Bewertung der Deckungsrückstellung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

Sachverhalt und Problemstellung
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 _ Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“ Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 36.435,3 Millionen Euro (13,6 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt, wird das Ertragswertverfahren für alle wesentlichen Lebensversicherungsunternehmen bzw. Unternehmen, die die betriebliche Altersvorsorge betreiben sowie die verwendeten Net Asset Values bzw. Ertragswertverfahren für wesentliche Vermögensverwaltungsgesellschaften als Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Wertes verwendet. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen insbesondere über die zukünftige Geschäftsentwicklung und die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen haben. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr insgesamt ein Abwertungsbedarf von 8,8 Millionen Euro. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Anteile an verbundene Unternehmen und Beteiligungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die von der Gesellschaft verwendeten Bewertungsverfahren und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Bei der Beurteilung haben wir unter anderem unser Branchenwissen, unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir den Bewertungsprozess der Gesellschaft inklusive der Ausgestaltung und der Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir für ausgewählte Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung vorgenommen. Unsere Auswahl erfolgt risikoorientiert hinsichtlich der Größe und Bedeutung für den Abschluss der Gesellschaft sowie im Falle konkreter Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wertminderung. Unsere Einzelfallprüfungshandlungen umfassten dabei unter anderem die Beurteilung der gewählten Bewertungsmethodik, deren konsistente Anwendung sowie die rechnerische Richtigkeit des angewandten Verfahrens. Zudem haben wir die der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen (Planungsrechnung, Ableitung des Diskontsatzes sowie Annahmen zur ewigen Rente) auf ihre Angemessenheit überprüft. Dabei haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Erträge nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen begründet und hinreichend dokumentiert sind

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind auf Seite 44 des Anhangs enthalten.

2 _ Bewertung der Deckungsrückstellung

1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Versicherungstechnische Rückstellungen“ Deckungsrückstellungen in Höhe von 236.821,2 Millionen Euro (88,2 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben Deckungsrückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der Deckungsrückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Deckungsrückstellungen haben. Der Versicherungsbestand der Gesellschaft umfasst vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Deckungsrückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Deckungsrückstellungen einschließlich der Zinszusatzreserve für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der Deckungsrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Deckungsrückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zu den Deckungsrückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Deckungsrückstellungen inklusive der Zinszusatzreserve sind auf der Seite 38 des Anhangs enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Absatz 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichtes – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichtes sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,
beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden vom Aufsichtsrat am 16. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Christine Keller.

Stuttgart, den 26. Februar 2021

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christine Keller, Wirtschaftsprüferin

Michael Kilbinger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend den uns nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2020 hielten wir zwei ordentliche und zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen ab.

GEGENSTÄNDE DER BERATUNG

In den beiden ordentlichen Sitzungen im März und im Dezember sowie durch regelmäßige unterjährige Berichte ließen wir uns schriftlich und mündlich vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft unterrichten. Dabei wurden uns auch die Gründe für Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen dargelegt und diese von uns nachvollzogen.

Auch in diesem Jahr hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Strategie des Unternehmens und der Positionierung der Allianz Lebensversicherungs-AG im Wettbewerb befasst. Dabei bildeten die Optimierung des Geschäftsmodells durch systematische Anpassungen des Produktportfolios entlang des Allianz Customer Models und aufgrund des Niedrigzinsumfeldes, neue Wachstumsinitiativen, die Maßnahmen der Gesellschaft zur weiteren Steigerung der Kundenzufriedenheit, die fortschreitende digitale Transformation und Internationalisierung, die Einführung der Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und 17 sowie die Auswirkungen der COVID-19-Krise besondere Schwerpunktthemen. Wie bereits in den Vorjahren befassten wir uns ferner mit dem nach wie vor schwierigen Kapitalmarktumfeld, den damit verbundenen Herausforderungen für das Unternehmen sowie der strategischen Bedeutung der Finanzstärke als Wettbewerbsfaktor. Breiten Raum nahmen auch in diesem Jahr die internen Kontrollsysteme der Gesellschaft ein. Dazu behandelten wir System und Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision und von Compliance sowie die Risikosituation und -strategie. Im Hinblick auf die Risikosituation lag ein besonderes Augenmerk auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kapitalmärkte sowie auf den Konsequenzen des Niedrigzinsumfeldes, des Solvency-II-Reviews und der Beantragung von Übergangsmaßnahmen für die Bewertung der Rückstellungen („Transitionals“) auf die Solvenzquote. Zudem überprüften wir die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Schließlich befassten wir uns in den außerordentlichen Sitzungen insbesondere mit der Neuaufstellung im Bereich Operations sowie dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Allianz Deutschland AG.

JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

In der Bilanzsitzung am 10. März 2021 hat uns der Verantwortliche Aktuar die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichtes zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt. Auf Grundlage seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss der Allianz Lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2020 sowie den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht von PwC für das Geschäftsjahr 2020 wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig zugeleitet. Die Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 10. März 2021 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer legte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Aufgrund unserer eigenen Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch PwC an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Er ist damit festgestellt.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Zum 30. Juni 2020 ist Frau Aylin Somersan Coqui, die bis dahin das Ressort „Personal und Interne Dienste“ verantwortete, aus dem Vorstand ausgeschieden, um bei der Allianz SE die Funktion des Chief Risk Officers zu übernehmen. Die Verantwortung für Personal und Interne Dienste ging in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden über. Frau Somersan Coqui haben wir für ihre Verdienste unseren Dank ausgesprochen.

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Dr. Günther Thallinger, sowie Frau Sabia Schwarzer sind am 31. März 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, um Aufsichtsratsmandate bei der Allianz Deutschland AG zu übernehmen. Ihnen folgten Herr Dr. Markus Faulhaber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG, sowie Frau Dr. Helga Jung, ehemaliges Vorstandsmitglied der Allianz SE, nach. Frau Dr. Jung übernahm im Zuge dessen den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Dr. Thallinger. Den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern haben wir für ihre engagierte Mitarbeit herzlich gedankt.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.

Stuttgart, 10. März 2021

Dr. Klaus-Peter Röhler, Vorsitzender

Mitglieder des Aufsichtsrates

DR. KLAUS-PETER RÖHLER

Mitglied des Vorstands der Allianz SE, Ressort Insurance German Speaking Countries and Central & Eastern Europe (seit 1. April 2020)

Vorsitzender des Vorstandes der Allianz Deutschland AG

Vorsitzender des Aufsichtsrates

DR. HELGA JUNG

Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Telekom AG sowie verschiedener Allianz Gesellschaften,

ehem. Mitglied des Vorstandes der Allianz SE, Ressort Human Resources, Legal, Compliance, Mergers & Acquisitions

stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates seit 1. April 2020

DR. GÜNTHER THALLINGER

Mitglied des Vorstands der Allianz SE, Ressort Investment Management, ESG

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates bis 31. März 2020

DR. BETTINA CORVES-WUNDERER

Mitglied in verschiedenen Verwaltungsrats- und Aufsichtsgremien,

ehem. Chief Financial Officer der Allianz S.p.A., Mailand

DR. MARKUS FAULHABER

Mitglied in verschiedenen Aufsichtsratsgremien,

ehem. Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG und ehem. Mitglied des Vorstandes der Allianz Deutschland AG seit 1. April 2020

ROBERT FISCHER*

Angestellter der Allianz Lebensversicherungs-AG,

freigestellter Betriebsrat,

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Allianz Deutschland AG und Mitglied des Konzernbetriebsrates

LOTHAR KLINGEL*

Angestellter der Allianz Lebensversicherungs-AG,

freigestellter Betriebsrat,

Vorsitzender des Betriebsrates Hauptverwaltung Stuttgart,

Mitglied des Vorstandes der Dr.-Rudolf-Schloeßmann-Stiftung

SABIA SCHWARZER

Leiterin des Fachbereichs „Group Communications and Corporate Responsibility“ Allianz SE bis 31. März 2020

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates am 10. März 2021 festgestellt.

* Arbeitnehmervertreter

Allianz Lebensversicherungs-AG

Reinsburgstraße 19

70178 Stuttgart

Telefon + 49 89 3800-0

www.allianzdeutschland.de

Allianz Lebensversicherungs-AG

Anhangangabe der Überschussanteilsätze

GESCHÄFTSBERICHT 2020

INHALT

ERLÄUTERUNGEN

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.

ENTSTEHUNG DER ÜBERSCHÜSSE

Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.

Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.

Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.

VERWENDUNG DER ÜBERSCHÜSSE

Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.

Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.

Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen können ein Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau sowie ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, deren Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.

In den meisten Fällen werden die laufenden Überschussanteile als Einmalbeiträge für zusätzliche beitragsfreie Leistungen verwendet. Die erforderlichen Mittel für die zusätzlichen Leistungen werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.

Bei einigen Versicherungen werden die laufenden Überschussanteile dem Überschussguthaben der Versicherung verzinslich gutgeschrieben. Diese Überschussguthaben sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1) mit erfasst.

Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für die laufende Überschussbeteiligung sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.

BETEILIGUNG AN BEWERTUNGSRESERVEN

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen.

Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Dabei werden gemäß den aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einbezogen, soweit sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten.

Die einem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.

Bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.

Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen eingehalten werden (§ 153 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz).

Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.

Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.

Laufende Renten werden an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz über eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen beteiligt.

MAßGEBENDE STICHTAGE FÜR DIE BETEILIGUNG AN BEWERTUNGSRESERVEN

Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird viermal pro Monat ermittelt – jeweils zum ersten, sechsten, elften und sechstletzten Bankarbeitstag des Monats. Welcher der vier Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2021 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Höhe der Bewertungsreserven:

Bei

regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen

beziehungsweise
Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen

beziehungsweise
Ausübung des Kapitalwahlrechts während der Abrufphase bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gilt:

Es wird der elfte Bankarbeitstag des Vormonats vor Ende der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer herangezogen. (Beispiel: Endet die Aufschubdauer am 30. September 2021, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 16. August 2021 maßgebend.) Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. (Beispiel: Ist als Ablauftermin der 1. Oktober 2021 vereinbart, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 16. August 2021 maßgebend.)

Bei

Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen

beziehungsweise
Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt:

Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die letztmals bis zum dritten Bankarbeitstag vor dem Meldetermin ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung am 10. September 2021 bei uns ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven, die letztmals bis zum 7. September 2021 ermittelt wurde, maßgebend. Dies bedeutet, dass der erste Bankarbeitstag im Monat September, also der 1. September 2021 relevant ist.)

Bei Kündigung (in der Regel nur zum Monatsende möglich) wird der sechstletzte Bankarbeitstag des Monats der Vertragsbeendigung herangezogen. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2021 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 24. August 2021, dem sechstletzten Bankarbeitstag im August 2021, maßgebend.)

Für das Vorziehen der Kapitalleistung gelten die Stichtagsregelungen wie bei einer Kündigung.

Für das Vorziehen der Rentenleistung ist der erste Bankarbeitstag des letzten Monats der verkürzten Aufschubdauer maßgebend.

ÜBERSCHUSSGRUPPEN, ABRECHNUNGS- UND ÜBERSCHUSSVERBÄNDE

Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.

Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z.B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).

Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE

Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2021 fällig werden. Dabei beinhaltet „Geschäftsjahr 2021“ im Folgenden neben den fälligen Überschussanteilen im Kalenderjahr 2021 auch die Überschussanteile, die bei der Berechnung des Gesamtkapitals für die Abläufe und Rentenübergänge zum 1. Januar 2022 maßgebend sind.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE (ÜBERSICHT)

Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist in einen Abschnitt für die ab Januar 2020 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die ab Juli 2000 und vor Januar 2020 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben), in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben und in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben unterteilt.

Die Abschnitte sind untergliedert nach Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen, zu den Zusatzversicherungen beziehungsweise Zusatzbausteinen, zum Ansammlungszinssatz, zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen wiederum sind nach Überschussgruppen beziehungsweise nach Abrechnungs– und Überschussverbänden geordnet.

ÜBERSICHT

I. Überschussanteilsätze für die ab Januar 2020 eingeführten Tarife

1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GZ und GZ2 Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GFV und GF2 Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe EI Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GI und GI2 Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe EBU Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GBU und BUG Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.6 Überschussgruppe EPR Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GPR Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet.
3 Zusatzüberschussanteil
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

II. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 und vor Januar 2020 eingeführten Tarife

1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GZ, GZ2 und GZ3 Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GFV und GF2 Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe EI Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GI und GI2 Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe EBU Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GBU und BUG Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.6 Überschussgruppe EPR Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GPR Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet.
3 Zusatzüberschussanteil
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

III. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Überschussgruppe EK Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GK Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe ER Rentenversicherungen nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GR Rentenversicherungen nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe EBU Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GBU Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe BGRV Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Zusatzüberschussanteil
5 Schlussüberschussanteil
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

IV. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Abrechnungsverband Großleben Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
1.1.1 Überschussverband LN ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.2 Überschussverband LA vor dem 1. Juli 1990 bei der Deutschen Lebensversicherungs-AG abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung ohne Erweiterung des Versicherungsschutzes nach dem 30. Juni 1990
1.1.3 Überschussverband L von 1967 bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.4 Überschussverband Z bis 1967 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.5 Überschussverband VLN ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze
1.1.6 Überschussverband VLA bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze
1.1.7 Überschussverband ASS bis 1967 abgeschlossene kleine Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.8 Überschussverband St Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen, außerdem bis 1976 in Berlin abgeschlossene Sterbegeldversicherungen nach Tarif ISo
1.1.9 Überschussverband T Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung (früher im Abrechnungsverband T)
1.1.10 Überschussverband TSt Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen (früher im Abrechnungsverband T)
1.1.11 Überschussverband BGRV Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG
1.1.12 Abrechnungsverband R Renten-, Pensions-, Pflegerentenversicherungen sowie selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Zusatzüberschussanteil
5 Schlussüberschussanteil
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen

V. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

VI. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Risikoversicherungen
1.4 Berufsunfähigkeits-Versicherungen
1.5 Pflegerentenversicherungen
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2021 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.

Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2021 nicht gegeben.

Schlussüberschussanteilsätze sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Kalenderjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein.

Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt. Für Versicherungen, bei denen dem Versicherungsnehmer von seiner Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze mitgeteilt wurden, gelten diese auch für das Geschäftsjahr 2021, sofern sich die Versicherungen im dafür relevanten Zeitraum befinden und dem Versicherungsnehmer keine Änderungen mitgeteilt wurden.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE – I

I. Überschussanteilsätze für die ab Januar 2020 eingeführten Tarife

Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- ---
1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVEPI0121, HVEP0121, HVEPAVMG0121, HVSPEP0121 2,05
Untergruppen HVEPI0120, HVEP01202, HVEPAVMG01202, HVSPEP01202
Zukunftsrente geg. Einmalbeitrag 2,30 abzüglich Rechnungszins3
Zukunftsrente mit laufender oder variabler Beitragszahlung 2,30 abzüglich Rechnungszins4
Untergruppen HVT0120, HVT7S01205
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 1,40/1,50
Tarif (St)VR1 2 1,50
Untergruppen HVE0120, HVSPE0120, HVE7S01205 , HVZKR0120 1,40
Untergruppe HVKP0120
Tarif (St)RK3(P) 5 1,50
Tarif (St)L1 5 1,40
Tarif (St)L11 10 1,40
Untergruppe HVAS0120 5 1,40

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf Seite 22.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 22 f.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
--- --- --- --- ---
Während des Rentenbezugs
--- --- --- --- ---
Untergruppen HVEI0120, HVR0120, HVE0120, HVAVMG0120, HVE7SR01207 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell6
--- --- --- --- ---
jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2020 0,75 % der Gesamtrente
ab 2021 1 % der Gesamtrente
Zusatzrente, Auszahlung 1,85 % p.a.8 der maßgebenden Größe

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer bei den Tarifen (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung des Garantiekapitals noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

3 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den laufenden Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird beim Tarif St(BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag und bei Tarifen für den internen Versorgungsausgleich ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % und beim Tarif (BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag 0,15 % abgezogen.

Bei der Untergruppe HVEPI0120 beträgt der relevante Rechnungszins für den Baustein Altersvorsorge inklusive am Überschuss 0,60 %.

4 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den laufenden Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % abgezogen.

5 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.

6 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 2,75 %8 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.

7 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0,25 % gesetzt.

8 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % der monatlichen Risikoprämie in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- ---
1.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 1,40
Untergruppe FHV0120
Tarif (St)LF11 9

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für die Untergruppen FHV0120, FHVAVMG0120, FHVSP0120 und FJA0120 zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile, sowie für die Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120, HVKD0120, HVKDAVMG0120 und GKKDAVMG0120 zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf Seite 22 ff.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei den Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 22 f.

Laufender Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven Überschussverwendung
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
--- --- --- --- ---
1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppen FGKIR0120, FGIRAVMG0120
Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,35 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Versicherungen geg. Einmalbeitrag
Tarife (BV)RII(T)U1, (BV)RIIU2, (BV)RIU2:
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,45 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,25 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarife St(BV)RII(T)U1, St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,35 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Laufender Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven Überschussverwendung
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
--- --- --- --- ---
1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppe FVPIR0120
Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,15 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,95 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Versicherungen geg. Einmalbeitrag
Tarif LII(T)U11
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,05 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,85 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarif StLII(T)U11
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,15 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,95 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung

Für die Überschussverwendung Indexpartizipation oder sichere Verzinsung gelten die genannten Sätze für den laufenden Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2022 fällig werden. Bei unterjährigen Leistungsanlässen kann ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden, siehe die Angaben zur unterjährigen Beteiligung am Schlussüberschuss unter Punkt 4 auf Seite 22 f. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Indexstichtag 2021 mit 2,80 % bzw. zum Indexstichtag 2022 mit 2,60 % aufgezinst.

Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 23 gelten nicht für die Untergruppen FGKIR0120, FGIRAVMG0120 und FVPIR0120.

In den Untergruppen FGKIR0120 und FGIRAVMG0120 gelten für die entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze p.a.:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 % Zinsüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarife (BV)RII(T)U1, (BV)RIIU2, (BV)RIU2:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,45 % Zinsüberschussanteil

Tarife St(BV)RII(T)U1, St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben. In der Untergruppe FVPIR0120 gelten für die entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze p.a.:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,15 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarif LII(T)U11:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,05 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Tarif StLII(T)U11:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,15 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
1.4 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVL0120, HVST0120
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
571 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif (St)LD0U 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Bonusprozentsatz 11 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Tarife (St)BSF0, (St)BS0A 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

Die Fußnoten sind auf Seite 18 zusammengefasst.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife (St)ODUFO16, (St)(T/O)BUFO 19 maßgebender Beitrag Fondsanlage
23,5 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)ODU16, (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 193 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,54 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
193 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
--- --- --- ---
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,705,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Tarife (St)ODU16, (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12
Ansammlungsbonus
Versicherungsbeginn bis Dezember 2020 2,25
Versicherungsbeginn ab Januar 2021 2,05
Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
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Untergruppe HVKSP0120
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
15 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 187 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
oder 18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
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Untergruppe HVKSP0120
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 1,705 maßgebende Größe Zusatzrente
Die Fußnoten sind auf Seite 18 zusammengefasst.
Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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Untergruppe HVKSP0120
Versicherungsbeginn bis Dezember 2020 2,25
Versicherungsbeginn ab Januar 2021 2,05

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei Tarifen (St)ODUFO16, (St)(T/O)BUFO zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile sowie bei Tarifen (St)ODU16, (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12 und bei Versicherungen der Untergruppe HVKSP0120 für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf Seiten 22 ff. Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Tarifen (St)ODU16, (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12 und bei Versicherungen der Untergruppe HVKSP0120 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 22 f.

1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio €.

2 Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt der Überschussanteil 0 %

3 Für Versicherungen der Untergruppe HV0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

4 Für Versicherungen der Untergruppe HV0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,18 %.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
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1.6 Überschussgruppen EPR und GPR
Untergruppe HV0120
Vor Beginn der Rentenzahlung 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 1,701 maßgebende Größe Zusatzrente
Laufender Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0120 50 1,40 1,40

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 22 f.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) Überschussverwendung
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Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0120 1,701 Zusatzrente
1,40

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 22 f.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1 Überschussverwendung
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1.7 Überschussgruppe GC
Untergruppe HV0120 1,85 Bonus
Untergruppe HV5RB0120 2,25 Bonus
Untergruppe HV6RB0120 2,50 Bonus
Untergruppe HV28RB0120 3,00 Bonus
Untergruppe HV29RB0120 3,25 Bonus
Untergruppe HV30RB0120 2,75 Bonus

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags1 monatlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe2
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2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine
2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Untergruppen FHV0120, FJA0120, HVKD0120 9 20
Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)4 in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung3
Untergruppe HRZNG0120 1,40
Untergruppen T0120, HRZ0120
zu R-, StR-Tarifen 5 1,40
zum Tarif (St)VR1 2 1,40
Laufender Überschussanteil
in % p.a. des maßgebenden Beitrags7
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Kapital bei Tod
Untergruppe TP0120 9

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 22 f.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
Untergruppen HRZ01203, HRZ7SR01208,9, HRZNG01203
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell5
jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2020 0,75 % der Gesamtrente
ab 2021 1 % der Gesamtrente
Zusatzrente, Auszahlung 1,85 % p.a.6 der maßgebenden Größe

1 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.

2 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.

3 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

4 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

5 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 2,75 %6, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.

6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

7 Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.

8 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0,25 % gesetzt.

9 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
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2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge, Pflegerente
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120, BUZAVMG01201, BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 192 maßgebender Beitrag Verrechnung, Verwendung beim Grundbaustein
23,53,4 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
192 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Beitragsfreie Versicherungen5
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120 1,25 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 23,54 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120, BUZAVMG0120, BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 1,706,7 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus, Zusatzrente
Laufender Überschussanteil
in % p.a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
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Untergruppen EBU0120, EBUG0120
Ansammlungsbonus
Versicherungsbeginn bis Dezember 2020 2,25
Versicherungsbeginn ab Januar 2021 2,05

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei Versicherungen der Untergruppen EBU0120 und EBUG0120 für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 Seite 22.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Versicherungen der Untergruppen EBU0120 und EBUG0120 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 22 f.

Die Fußnoten sind auf Seite 20 zusammengefasst.

Laufender Überschussanteil
in % p.a. Bezugsgröße Überschussverwendung
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Untergruppe HV0120
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 258 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen PR0120, PRBUG0120
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 1,25 maßgebende Größe Bonus
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung 1,706, 7 maßgebende Größe Bonus, Zusatzrente
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,706, 7 maßgebende Größe Bonus, Zusatzrente
Untergruppe KIZ0120
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,707 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden in der Untergruppe KIZ0120 Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 22 f.

1 Für Versicherungen der Untergruppe BUZAVMG0120 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.

2 Für Versicherungen der Untergruppe EBU0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

3 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In der Untergruppe BUZRI0120 wird ein Bonus in Höhe von 1,25 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In der Untergruppe BUZ0120 finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

4 Für Versicherungen der Untergruppe EBU0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %

5 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

7 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

8 Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von Pflegegrad 3 gegeben.

3 Zusatzüberschussanteil

3.1 Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und Ansammlungsbonus

Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

– bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI0121, HVEPI0120, HVEP0121, HVEP0120, HVSPEP0121, HVSPEP0120, HVEPAVMG0121 und HVEPAVMG0120 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

– sonst:

0 %

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

– 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

3.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sondervermögen von KomfortDynamik und Fourmore der Untergruppen HV4M0120, HVKD0120 und HVKDAVMG0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf die gewählte Anlagestrategie von Allvest der Untergruppe HV5M0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGK0120 und FGKAVMG0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

0 %

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich – bei Versicherungen der Untergruppen HVE7S0120 und HVT7S0120 zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel – bei Versicherungen der Untergruppen HVEPAVMG0121, HVEPAVMG0120, HVEP0121, HVEP0120, HVSPEP0121 und HVSPEP0120, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung), der benötigten Mittel zur Finanzierung der garantierten Mindest[versicherungs]leistung bzw. des Garantiekapitals, sofern diese noch nicht abgeschlossen ist.

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0120, HRZ0120, HRZNG0120, FGKAVMG0120, HV5M0120, HV4M0120, FGK0120, GKKDAVMG0120, GKKD0120, PREB0120 und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei der Untergruppe PREB0120 zusätzlich in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben:

Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

beitragspflichtig beitragsfrei
0,4 % 0,1 % bei Zukunftsrenten der Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 (außer bei den Untergruppen HVEPI0121, HVEPI0120, HVEP0121, HVEP0120, HVEPAVMG0121, HVEPAVMG0120, HVSPEP0121 und HVSPEP0120)
bei Versicherungen der Untergruppe HRZNG0120
bei Versicherungen der Tarife (St)LAS1, (St)L1, (St)L11 und (St)LGP11EB
0,5 % 0,2 % bei Zukunftskapital der Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
bei Versicherungen der Untergruppen HV5M0120, FGK0120, FGKAVMG0120, HV4M0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120, darin enthalten sind 0,1 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
bei Versicherungen des Tarifs (St)RK3(P)
0,6 % 0,3 % bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI0121, HVEPI0120, HVEP0121, HVEP0120, HVSPEP0121, HVSPEP0120, HVEPAVMG0121, HVEPAVMG0120; darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
0,6 % 0,6 % bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120; darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
0,6 % 0,1 % bei Versicherungen der Untergruppen T0120 und HRZ0120 (außer bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung)
0,4 % bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung der Untergruppen T0120 und HRZ0120
0,3 % 0,3 % bei Versicherungen der Untergruppe PREB0120

Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig (außer bei den Untergruppen T0120 und HRZ0120).

Für Versicherungen der Untergruppen HVE0120, HVSPE0120 und HVE7S0120 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht, bei Beendigung der Versicherung durch Tod entfällt der Schlussüberschuss.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife KP und KB der Untergruppe KIZ0120 vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben. Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt für Leistungsfälle 2021 9 %.

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2021 mit dem Zinssatz 2,7 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HV5M0120, HVEPI0121, HVEPI0120, HVEP0121, HVEP0120, HVSPE0121, HVSPEP0120, HVEPAVMG0121, HVEPAVMG0120, FGKAVMG0120, FGK0120, HV4M0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 und PREB0120 sowie der Überschussgruppen EI, GI und GI2. Dies gilt auch nicht bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120.

Unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss

Bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 kann bei unterjährigen (das bedeutet vor dem Beginn des nächsten Indexjahres) Leistungsanlässen ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden. Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation gewählt wurde, wird dabei der anteilige Zeitwert der Indexpartizipation des laufenden Indexjahrs berücksichtigt, der aus dem festgelegten jährlichen Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten resultiert. Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation ausgeschlossen wurde, wird dabei der festgelegte anteilige jährliche Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten berücksichtigt.

Schlussüberschussanteil bei Kündigung

Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils, multipliziert mit einem Faktor.

Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert, multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer bzw. Ansparphase, jedoch maximal 120 Monate.

Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.

Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter von 85 Jahren.

Davon abweichend gilt:

Die unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 ist davon nicht betroffen.

In den Untergruppen FGKAVMG0120, FGK0120, HV5M0120, HV4M0120, GKKD0120 und GKKDAVMG0120 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben bzw. der garantierten Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.

In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0120, HRZ0120, HRZNG0120, FGKAVMG0120, FGK0120, HV5M0120, HV4M0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 und Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, EBU0120, EBUG0120, HV0120, HVBUG0120 und HVKSP0120 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen T0120 und HRZ0120 wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben.

Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022) 0,2 %.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge erneut unverändert festgesetzt.

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird mit dem Zinssatz 2,7 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Für Versicherungen der Untergruppen FHV0120, FHVAVMG0120, FHVSP0120 und FJA0120 sowie für Versicherungen der Tarife (St)ODUFO16 und (St)(T/O)BUFO der Untergruppe HVDU0121 bzw. HV0120 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:

Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
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Allianz Advanced Fixed Inc Euro A EUR LU0706717351 0,3
Allianz Advanced Fixed Inc Euro AT EUR LU1205638155 0,3
Allianz Advcd Fxd Inc Glb Aggt A EUR LU1260871014 0,51
Allianz Advcd Fxd Inc S/D A EUR LU0856992614 0,12
Allianz Advcd Fxd Inc S/D IT EUR LU1093406343 0,05
Allianz Asia Innovation – A – EUR LU0348804922 1,05
Allianz Best Styles Em Mkts A EUR LU1136106207 0,84
Allianz Best Styles Europe Equity SRI – A – EUR LU2025542882 0,6
Allianz Best Styles Global Equity SRI – A – EUR LU2034157706 0,6
Allianz China A–Shares A (EUR) LU1997244873 1,05
Allianz China Equity A USD LU0348825331 1,05
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Dyn Mlt Asst Strat 75 A EUR LU1089088311 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 A EUR LU1089088071 0,54
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR LU2202893389 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR LU1019989323 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR LU2202893462 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR LU2202893546 0,00
Allianz Emerging Markets Select Bond – A (H2–EUR) LU2041105730 0,71
Allianz Emerging Markets Sovereign Bond A EUR LU1958620012 0,75
Allianz Euro Bond A EUR LU0165915215 0,45
Allianz Euro Bond AQ EUR LU1250164214 0,9
Allianz Euro Inflationlinked Bond A EUR LU0988442017 0,36
Allianz Euro Rentenfonds A EUR DE0008475047 0,33
Allianz Euro Rentenfonds P EUR DE0009797480 0,07
Allianz Europe Equity Gr Sel A EUR LU0908554255 0,9
Allianz Europe Equity SRI A EUR LU0542502157 0,9
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR LU0293315023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR LU0293315296 1,05
Allianz European Equity Div A20 EUR LU1664206874 0,9
Allianz European Equity Div AT EUR LU0414045822 0,9
Allianz European Equity Div IT EUR LU0414047281 0,05
Allianz European Equity Div IT20 EUR LU1664206957 0,05
Allianz FinanzPlan 2020 C LU0261743172 0,66
Allianz FinanzPlan 2025 C LU0261743339 0,75
Allianz FinanzPlan 2030 C LU0261743842 1,08
Allianz FinanzPlan 2035 C LU0261744147 1,08
Allianz FinanzPlan 2040 C LU0261744907 1,08
Allianz FinanzPlan 2045 C LU0261745383 1,08
Allianz FinanzPlan 2050 C LU0261745896 1,08
Allianz FinanzPlan 2055 C LU0791152589 1,08
Allianz Flexi Rentenfonds A EUR DE0008471921 0,54
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPQ3 0,03
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR LU1548497186 1,05
Allianz Global Emerging Markets Equity Dividend A LU1254138628 1,05
Allianz Global Inflation–Linked Bond – A (H–EUR) LU2049824811 0,48
Allianz Global Sustainability A EUR LU0158827195 0,9
Allianz Green Bond AT EUR LU1542252181 0,54
Allianz Green Bond IT EUR LU1297616366 0
Allianz Interglobal A EUR DE0008475070 1,05
Allianz Interglobal IT EUR DE000A2DU1Z9 0,08
Allianz Internationaler Rentenfds A EUR DE0008475054 0,51
Allianz Mobil–Fonds A EUR DE0008471913 0,04
Allianz Multi Asset Risk Control A EUR LU0268212239 0,78
Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR DE0008481763 0,9
Allianz Nebenwerte Deutschland A20 EUR DE000A2ATB57 0,9
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR DE0009797530 0,05
Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR DE000A2ATB65 0,05
Allianz Oriental Income AT EUR LU0348784041 0,9
Allianz Rentenfonds A EUR DE0008471400 0,33
Allianz Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPP5 0
Allianz Rohstofffonds A EUR DE0008475096 0,9
Allianz Strategic Bond – A – (H2–EUR) LU2072100485 0,54
Allianz Strategie Wachstum + A EUR DE0009797274 1,02
Allianz Strategiefds Stabilität A EUR DE0009797282 0,68
Allianz Strategiefonds Balance A EUR DE0009797258 0,8
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR DE000A14N9Y9 0
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR DE000A2AMPK6 0
Allianz Strategiefonds Wachstum + IT2 EUR DE000A2AMPM2 0
Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR DE0009797266 0,91
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR DE000A2AMPL4 0
Allianz Strategy 50 CT EUR LU0352312184 0,8
Allianz Strategy 75 CT EUR LU0352312853 0,91
Allianz Thematica A EUR LU1479563717 0,96
Allianz Thematica IT EUR LU2009011938 0,14
Allianz Thesaurus AT EUR DE0008475013 0,9
Allianz US Equity Fund LU0256843979 0,9
Allianz US Equity Fund –A (H–EUR)– EUR LU1992126729 0,9
Allianz US Short Dur Hi Inc Bd A H2 EUR LU1282651808 0,66
Allianz Vermögensbildung Deutschl A EUR DE0008475062 0,9
Allianz Vermögensbildung Deutschl A20 EUR DE000A2ATB73 0,9
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR DE0008481813 0,81
Allianz Vermögenskonzept SRI Ausgewogen IT2 EUR LU1490969653 0
Allianz Vermögenskonzept SRI Defensiv IT2 EUR LU1490969737 0
Allianz Vermögenskonzept SRI Dyn C EUR LU0458234829 1,06
Allianz Vermögenskonzept SRI Dynamisch IT2 EUR LU1490969810 0
Allianz Vermskonz SRI Agg C EUR LU0324636652 0,92
Allianz Vermskonz SRI Defesv C EUR LU0324635688 0,74
Allianz Wachstum Euroland A EUR DE0009789842 0,9
Allianz Wachstum Euroland A20 EUR DE000A2ATB81 0,9
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR DE000A2AMPN0 0,05
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR DE000A2ATB99 0,05
Allianz Wachstum Europa A EUR DE0008481821 0,9
Allianz Wachstum Europa A20 EUR DE000A2ATCA0 0,9
Amundi Bavarian Equity Fund – P EUR DIS FR0013494879 0,5
Amundi Ethik Fonds A AT0000857164 0,45
Amundi Ethik Plus A ND DE0009792002 0,69
Amundi Ethik Plus H DA DE000A2P8UC2 0,15
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D FR0013356086 0
Amundi Fds European Eq Val I2 EUR C LU1883315480 0
Amundi Fds Glb Ecology ESG I2 EUR C LU1883320050 0
Amundi Funds – Global Ecology ESG A EUR LU1883318740 0,9
Amundi MSCI Europe Climate Paris Aligned PAB UCITS ETF DR (C) LU2182388319 0
Amundi MSCI World Climate Paris Aligned PAB UCITS ETF LU2182388400 0
Amundi Multi Manager Best Select H ND DE000A2DW327 0
AS SICAV I Em Mkts Eq A Acc USD LU0132412106 1,05
BGF Global Allocation A2 EUR LU0171283459 1,05
BGF Global Allocation D2 USD EUR LU0523293024 0,3
BGF Systematic Glb SmallCap A2 USD LU0054578231 1,05
BGF US Basic Value A2 LU0072461881 1,05
BGF World Gold A2 USD LU0055631609 1,23
BGF World Mining A2 LU0075056555 1,23
BNP Paribas Global Envir Cl C LU0347711466 0,88
BNP Paribas Global Envir I C LU0347711623 0
BSF Managed Index Port Growth A2 EUR LU1241524880 0,6
BSF Managed Index Port Growth D2 EUR LU1304596841 0
Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
BSF Managed Index Port Mod A2 EUR LU1241524708 0,6
BSF Managed Index Port Mod D2 EUR LU1304596684 0
Carmignac Investissement A EUR Acc FR0010148981 0,75
Carmignac Patrimoine A EUR Acc FR0010135103 0,75
Carmignac Pf Emerg Patrim A EUR Acc LU0592698954 0,75
CB Geldmarkt Deutschland I P EUR LU0585535577 0,04
ComStage DAX® ETF LU0378438732 0
ComStage MSCI Emerging Markets ETF LU0635178014 0
ComStage MSCI World ETF EUR LU0392494562 0
Concentra A EUR DE0008475005 0,9
CPR Invest Defensive A Acc LU1203018533 0,76
CPR Invest Dynamic A Acc LU1203020190 0,92
CPR Invest Reactive A Acc LU1103787690 0,89
Dimensional Global Core Equity B IE00B2PC0260 0
Dimensional World Equity EUR Acc IE00B4MJ5D07 0
DJE – Dividende & Substanz P (EUR) LU0159550150 0,85
DJE – Dividende & Substanz XP (EUR) LU0229080733 0
DWS Akkumula TFC DE000DWS2L90 0
DWS Deutschland FC DE000DWS2F23 0
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,6
DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 0
DWS Deutschland LC DE0008490962 0,6
DWS Invest Euro–Gov Bonds LC LU0145652052 0,3
DWS Invest Top Asia LD LU0145648456 0,75
DWS Top Dividende LD DE0009848119 0,63
DWS Top Dividende TFC DE000DWS18Q3 0
DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 0,63
Ethna–AKTIV A LU0136412771 0,6
Fidelity America A–Dis–USD LU0048573561 0,9
Fidelity America Y–Dis–USD LU1064925735 0
Fidelity Em Mkts Y–DIST–USD LU0936576593 0
Fidelity European Growth A–Dis–EUR LU0048578792 0,9
Fidelity Global Technology A–Acc–EUR LU1213836080 0,9
First Eagle Amundi International IU–C LU0433182176 0
Fondak A EUR DE0008471012 0,84
Fondak A20 EUR DE000A2ATB40 0,84
Fondak I EUR DE000A0MJRM3 0
Fondak I20 EUR DE000A2ATB32 0,04
Franklin Mutual European A(acc)EUR LU0140363002 1,05
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF (EUR) IE00BMDPBZ72 0
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF IE00BMDPBY65 0
FvS – Multi Asset – Growth I LU0323578228 0
FvS – Multi Asset – Growth R LU0323578491 0,75
FvS Multi Asset – Balanced I LU0323578061 0
FvS Multi Asset – Balanced R LU0323578145 0,75
FvS Multiple Opportunities II R LU0952573482 0,75
FvS SICAV Multiple Opportunities R LU0323578657 0,75
GS Global CORE® Eq E Acc EURClose LU0257370246 1,25
GS Global CORE® Eq I Acc EUR Close LU0280841296 0
H & A PRIME VALUES Income (R) EUR A AT0000973029 0,68
Invesco Euro Short Term Bond A EUR Acc LU0607519195 0,38
Invesco Pan Eur StructEq A EUR Acc LU0119750205 0,81
Invesco Pan Eur StructEq C EUR Acc LU0119753134 0,32
iShares Core MSCI EM IMI ETF USD Acc EUR IE00BKM4GZ66 0
iShares Core MSCI Pac ex–Jpn ETF USD Acc IE00B52MJY50 0
iShares Core MSCI World ETF USD Acc EUR IE00B4L5Y983 0
iShares Core S&P 500 ETF USD Acc IE00B5BMR087 0
iShares MSCI Europe ETF EUR Dist IE00B1YZSC51 0
iShares STOXX Global Sel Div 100 (DE) DE000A0F5UH1 0
JPM Emerging Markets Equity A (acc) EUR LU0217576759 0,93
Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
JPM Europe Dynamic Sm Cp A perf (acc)EUR LU0210072939 0,93
JPM Global Macro Opps A (acc) EUR LU0095938881 0,78
JSS Sustainable Bond EUR P EUR dist LU0158938935 0,42
JSS Sustainable Eq Glb Th P EUR dist LU0229773345 1,05
Kapital Plus A EUR DE0008476250 0,54
Kapital Plus I EUR DE0009797613 0,03
Lyxor Core STOXX Europe 600(DR) ETF Acc EUR LU0908500753 0
Lyxor MSCI Europe ETF Dist A/I FR0010261198 0
M&G (Lux) Optimal Income A EUR Acc LU1670724373 0,75
M&G Global Themes Euro A Acc GB0030932676 1,05
Magellan C FR0000292278 0,75
MetallRente Fonds Portfolio A EUR Inc LU0147989353 0,45
MetallRente Fonds Portfolio I EUR Acc LU1190435906 0
MFS Meridian European Core Eq A1 EUR LU0125946151 0,96
MS INVF European Champions Fund A EUR LU1387591305 0,98
Nordea 1 – European Stars Equity BP EUR LU1706106447 1,05
Nordea 1 – Global Climate & Envir BI EUR LU0348927095 0
Nordea 1 – Global Climate & Envir BP EUR LU0348926287 0,9
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C LU0061928585 0,35
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T LU1727504356 0
PB VP Nachhaltig 50 AK 4 DE000A0M03X1 0
PB VP Nachhaltig 70 AK 4 DE000A0M0317 0
Pictet–Biotech PUSD LU0090689299 1,04
Pictet–Global Emerging Debt P USD LU0128467544 0,66
Pictet–Global Megatrend Sel P EUR LU0386882277 0,96
PIMCO GIS Dynamic Bd E EUR H Acc IE00B5B5L056 0,97
PIMCO GIS Em Mkts Bd E EURH Acc IE00B11XYW43 0,91
PIMCO GIS Em Mkts Bdd E USD Acc IE00B11XYX59 0,91
PIMCO GIS Euro Bond E EUR Acc IE00B11XYY66 0,73
PIMCO GIS Euro Bond Instl EUR Acc IE0004931386 0,05
PIMCO GIS Glb Bd E USD Acc IE00B11XZ210 0,75
PIMCO GIS Glb Bd Instl USD Acc IE0002461055 0,05
PIMCO GIS Glb Cr Ast Allc E EURH Acc IE00B4YYY703 1,16
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund E USD inc IE00BYXVW230 0,77
PIMCO GIS Global Bond ESG Instl USD Acc IE00BYXVTY44 0,05
PIMCO GIS Income E USD Acc IE00B7KFL990 0,78
PIMCO GIS Income Institutional USD Acc IE00B87KCF77 0,05
Raiffeisen Nachhaltigkeit–Mix A AT0000859517 0,63
Raiffeisen–Nachhaltigkeit–Mix I VTA AT0000A1VG68 0
Robeco Asia–Pacific Equities D EUR LU0084617165 0,9
Robeco Asia–Pacific Equities I € LU1493701376 0,1
Robeco BP Global Premium Eq D EUR LU0203975437 0,75
Robeco BP Global Premium Eq I EUR LU0233138477 0,18
Robeco QI EM Active Equities D € LU0329355670 0,75
Santander Select Defensive A LU0781563332 0,69
Santander Select Dynamic A LU0781564579 0,96
Santander Select Moderate A LU0781563928 0,83
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,4
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,4
Schroder ISF Asian Eq Yld A Acc USD LU0188438112 0,93
Schroder ISF Em Mkts A Acc EUR LU0248176959 0,93
Schroder ISF EURO Corp Bd A Acc EUR LU0113257694 0,49
Schroder ISF Glb InflLnkdBd A Acc EUR LU0180781048 0,47
Schroder ISF Global Equity A Acc LU0215105999 0,78
Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) AT LU0208341536 0,66
Swisscanto Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 0
T. Rowe Price Glb Nat Res Eq A USD LU0272423673 0,96
Templeton Asian Growth A(Ydis)USD LU0029875118 1,05
Templeton Eastern Europe A(acc)EUR LU0078277505 1,05
Templeton Global Bond A(Mdis)EUR LU0152981543 0,6
Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p.a. des jeweiligen Fondswerts
Templeton Global Bond I(acc)EUR LU0195953079 0,06
Templeton Growth (Euro) A(acc)EUR LU0114760746 1,05
Threadneedle (Lux) American 1U LU1868836591 0,9
Threadneedle (Lux) American 9U LU1868837300 0
Threadneedle (Lux) Asia Equities 1U USD LU1864951790 0,9
Threadneedle (Lux) Eurp Hi Yld Bd 1E LU1829334579 0,72
Threadneedle (Lux) Global Select 1U USD LU1864957219 0,9
Threadneedle (Lux) Global Select 9U USD LU1864957995 0
Threadneedle (Lux) – Global Smaller Companies AE LU0570870567 0,9
Threadneedle(Lux)Pan Eurp ESG Eqs 1E EUR LU1832003567 0,9
UBS ETF MSCI Emerging Markets SRI (USD) A–cap (EUR) LU1048313974 0
UBS ETF MSCI EMU SRI EUR A dis LU0629460675 0
UBS ETF MSCI Pacific SRI (USD) A–dis (EUR) LU0629460832 0
UBS ETF MSCI USA SRI USD A dis LU0629460089 0
UBS ETF MSCI World SRI USD A acc LU0950674332 0
UniDividendenAss –net– A LU0186860663 0,93
UniEM Global A LU0115904467 0,54
UniEuroRenta DE0008491069 0,21
UniFavorit: Aktien DE0008477076 0,42
UniGlobal DE0008491051 0,42
UniRak DE0008491044 0,42
UniStrategie:Ausgewogen DE0005314116 0,42
UniStrategie:Dynamisch DE0005314124 0,54
UniStrategie:Offensiv DE0005314447 0,54
VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 1,38
VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 1,7
VermögensManagement Substanz A EUR LU0321021072 0,95
VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 1,48
Xtrackers DAX ETF 1C LU0274211480 0
Xtrackers Euro Stoxx 50 ETF 1C LU0380865021 0
Xtrackers Euro Stoxx Quality Div ETF ID LU0292095535 0
Xtrackers II Global Agg Bd Swap ETF 1D LU0942970103 0

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE – II

II. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 und vor Januar 2020 eingeführten Tarife

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- ---
1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVT0117, HVT7S01172
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 5 1,40 / 1,50
Tarif (St)VR1 2 2 1,50
Untergruppen HVT0115, HVT7S01152
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 5 1,05 / 1,15
Tarif (St)VR1 2 2 1,15
Untergruppen HVT0114, HVT0713, HVT0113, HVT0412, HVT0112
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 5 0,55 / 0,65
Tarif (St)VR1 2 2 0,65
Untergruppen HVT0111, HVT0109
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 5 0,05 / 0,15
Tarif (St)VR1 2 2 0,15
Untergruppen HVT0108, HVT0107
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 12 10 0,05 / 0,15
Tarif (St)VR1
Untergruppe HVT0108 4 3 0,15
Untergruppe HVT0107 4 3 0
Untergruppen HVT0105, HVT0104
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0 0 0 / 0
Tarif (St)VR1 0 0 0
Untergruppe HVT0700
R-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0 0 0 / 0
StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0 0 0 / 0
Tarif VR1 0 0 0

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVE0117 1,40
Untergruppe HVE0115 1,05
Untergruppen HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112 0,55
Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 0,05
Untergruppen HVE0105, HVE0104 0
Untergruppen HVE0700, HVE0195, HVE0185 0
Untergruppe HVE7S01171 1,40
Untergruppe HVE7S01151 1,05
Untergruppen HVE7S01141, HVE7S07131, HVE7S01131, HVE7S04121, HVE7S01121 0,55
Untergruppen HVE7S01111 , HVE7S01091 , HVE7S01081 , HVE7S07071 0,05
Untergruppe HVAVMG01172 1,40
Untergruppe HVAVMG01152 1,05
Untergruppen HVAVMG01142, HVAVMG07132, HVAVMG01132, HVAVMG04122, HVAVMG01122 0,55
Untergruppen HVAVMG01112, HVAVMG01092, HVAVMG01082, HVAVMG01072 0,05
Untergruppen HVAVMG01062, HVAVMG01052 0
Untergruppe HVAVMG0104 0
Untergruppen HVAVMG0401, HVAVMGN0401 0
Untergruppe HVZKR0117 1,40
Untergruppe HVZKR0115 1,05
Untergruppen HVZKR0114, HVZKR0713, HVZKR0113, HVZKR0112 0,55
Untergruppen HVZKR0111, HVZKR0109, HVZKR0108 0,05
Untergruppe HVZKR0107 0
Untergruppe HVZKR0106 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 52 ff.

1 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

2 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z.B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindest[versicherungs]leistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- ---
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVSPEP01172 2,30 abzüglich Rechnungszins3
Untergruppe HVSPEP01162 2,30 abzüglich Rechnungszins4
Untergruppe HVSPE0117 1,40
Untergruppe HVSPE0115 1,05
Untergruppen HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112 0,55
Untergruppen HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108 0,05
Untergruppe HVSPE0107 0
Untergruppen HVSPE0105, HVSPE0104 0
Untergruppe HVSPE0700 0
Untergruppe HVSPT0115
Zukunftsrente / Zukunftskapital 2 2 1,05 / 1,15
Untergruppen HVSPT0114, HVSPT0713, HVSPT0113, HVSPT0412, HVSPT0112
Zukunftsrente / Zukunftskapital 2 2 0,55 / 0,65
Untergruppen HVSPT0111, HVSPT0109
Zukunftsrente / Zukunftskapital 2 2 0,05 / 0,15
Untergruppe HVSPT0108
Zukunftsrente / Zukunftskapital 4 3 0,05 / 0,15
Untergruppe HVSPT0107
Zukunftsrente / Zukunftskapital 4 3 0 / 0
Untergruppen HVSPT0105, HVSPT0104
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0 0 0 / 0
Untergruppe HVSPT0700
R-Tarife 0 0 0
StR-Tarife 0 0 0
Untergruppen HVEPI1118, HVEP01172, HVEPAVMG01172
Zukunftsrente gegen Einmalbeitrag ab 07/18 2,30 abzüglich Rechnungszins3
Zukunftsrente gegen Einmalbeitrag bis 06/18 und Zukunftsrente mit laufender oder variabler Beitragszahlung 2,30 abzüglich Rechnungszins4
Untergruppen HVEP01152, HVEP01142, HVEP07132, HVEPAVMG01152, HVEPAVMG01142, HVEPAVMG07132
Zukunftsrente 2,30 abzüglich Rechnungszins5

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 52 ff.

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung des Garantiekapitals noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

3 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird beim Tarif St(BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag und bei Tarifen für den internen Versorgungsausgleich ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % und beim Tarif (BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag 0,15 % abgezogen.

Bei der Untergruppe HVEPI1118 beträgt der relevante Rechnungszins für den Baustein Altersvorsorge inklusive Beteiligung am Überschuss 0,60 %.

4 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % abgezogen.

5 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,1 % abgezogen.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- ---
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVKP0117
Tarif (St)RK3(P) 5 5 1,50
Tarif (St)L1 5 5 1,40
Tarif (St)L11 10 10 1,40
Untergruppe HVKP0115
Tarif (St)RK3(P) 5 5 1,15
Tarif (St)L1 5 5 1,05
Tarif (St)L11 10 10 1,05
Untergruppen HVKP0114, HVKP0713, HVKP0113, HVKP0412, HVKP0112
Tarif (St)RK3(P) 5 5 0,65
Tarif (St)L1 5 5 0,55
Tarif (St)L11 10 10 0,55
Untergruppen HVKP0111, HVKP0109
Tarif (St)RK3(P) 5 5 0,15
Tarif (St)L1 5 5 0,05
Tarif (St)L11 10 10 0,05
Untergruppen HVKP0108, HVKP0107, HOZITR01082, HOZITR08072
Tarife (St)L8, (St)RK3(P) 12 10 0,15
Tarif (St)L1 12 10 0,05
Tarif (St)L11 17 17 0,05
Untergruppen HVKP0105, HVKP0104
Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) 0 0 0
Tarife (St)L1, Stf1 0 0 0
Tarif (St)L11 0 0 0
Tarif VL6 0 0 0
Untergruppe HVKP0700
Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) 0 0 0
Tarif L1 0 0 0
Tarif Stf1 0 0 0
Tarif VL6 0 0 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 52 ff.

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Darüber hinaus erhalten Versicherungen der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807

– der Tarife (St)R2EB, (St)BVR2EB und (St)BVR1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108,

– der Tarife (St)LAS1EB und (St)LASK1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVAS0108,

– des Tarifs (St)R1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVT0108, wenn ein Baustein Kapital bei Tod mitversichert ist, ansonsten wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- ---
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVAS0117 5 1,40
Untergruppe HVAS0115 5 1,05
Untergruppen HVAS0114, HVAS0713, HVAS0113, HVAS0412, HVAS0112 5 0,55
Untergruppen HVAS0111, HVAS0109 5 0,05
Untergruppen HVAS0108, HVAS0107 10 0,05
Untergruppe HVAS0706 0 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 52 ff.

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVR0117, HVR0115, HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVR0412, HVR0112, HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109,HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0117, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2014 0 % der Gesamtrente2
2015 0,05 % der Gesamtrente2
2016 0,35 % der Gesamtrente2
2017 bis 2018 0,65 % der Gesamrente2
2019 0,45 % der Gesamtrente2
2020 0,75 % der Gesamtrente2
ab 2021 1,00 % der Gesamtrente2

1 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die in Abhängigkeit von der Untergruppe unten genannte Sterbetafel, eine Verzinsung von 2,75 %3 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 eine Verzinsung von 2,65 %3 angewendet. Falls der Rechnungszins zuzüglich 0,25 % die angegebene Verzinsung übersteigt, wird als Verzinsung für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente der Rechnungszins zuzüglich 0,25 %3 verwendet.

Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.

Relevante Sterbetafel Untergruppen
AZ 2012 RÜ U HVR0117, HVR0115, HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVAVMG0117, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113
AZ 2012 RÜ MU HVR0412, HVE0412, HVAVMG0412
AZ2008RÜ HVR0112, HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105
AZUNI2008RÜ HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106
AZUNI2008RÜ05 HVAVMG0105
DAV94R* HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0104, HVAVMG0401

* Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 wird die Sterbetafel AZ2008RÜ angewendet.

2 Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 sowie Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- ---
Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und GZ31
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVEI1118, HVE0118, HVE7SR01172, HVR0117, HVE0117, HVAVMG0117 Zusatzrente, Auszahlung 1,853
Untergruppen HVE7SR07152, HVR0115, HVE0115, HVAVMG0115 1,503
Untergruppen HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVR0412, HVR0112, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112 1,003
Untergruppen HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 0,503
Untergruppen HVR0105, HVE0105, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVE0104, HVE0704, HVAVMG0104, HVE0700, HVAVMG0401 0,253

1 Die Überschussgruppe GZ3 hat nur die Untergruppe HVE0118

2 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0,25 % gesetzt.

3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
1.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, FGKAVMG0117, FGK0117, GKKD0117, GKKDAVMG0117 1,40
Untergruppen FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGK0116, FGK0115, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0715 1,05
Untergruppen FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGK0114, FGK0713, FGK0113, FGK0412, FGK0112 0,55
Untergruppen FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGKAVMG0107, FGK0111, FGK0109, FGK0108, FGK0107, HOZITR0108, HOZITR0807 0,05
Untergruppen FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGK0105, FGK0704, FGK0104 0
Untergruppe FGKAVMG0104 0
Untergruppe FGK0701 0
Untergruppen FGKAVMG0701, FGKAVMGN0701 0
Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109
Tarife (St)LF11, LFGP11EB, (St)RFKL1 9
Untergruppen FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104
Tarife (St)LF11, (St)RFKL1 17
Untergruppen FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109 9 16
Untergruppen FJK0108, FJK0407 17 16
Untergruppe FRV0900 301

Zusätzlich werden bei den Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, GKKDAVMG0117, GKKDAVMG0715, GKKD0117, GKKD0116, GKKD0715 und FRV0900 jährliche Zusatzüberschussanteile gegeben. Außer bei den Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407 und FRV0900 werden zudem Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Des Weiteren werden bei den Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHVAVMG0117, FHVAVMG0116, FHVAVMG0115, FHVAVMG0114, FHVAVMG0713, FHVAVMG0113, FHVAVMG0412, FHVAVMG0112, FHVAVMG0111, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112 und FJK0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3, 4, 5 und 6 auf Seite 52 ff.

1 Für männliche versicherte Personen gilt ein Satz in Höhe von 35 %.

Jährlicher Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
--- --- --- --- ---
1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppen FGIRAVMG0118, FGIRAVMG0117, FGKIR0118, FGKIR0117
– Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
– Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,35 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
– Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018
Tarife (BV)RIIU2, (BV)RIU2, (BV)RIIU1:
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,45 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,25 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarife St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2, St(BV)RIIU1 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,55 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,35 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppen FVPIR0118, FVPIR0117
– Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
– Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,15 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,95 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
– Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018
Tarif LIIU11
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,05 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,85 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarif StLIIU11
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,15 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 1,95 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppen FGIRAVMG0116, FGIRAVMG0115, FGIRAVMG0114, FGIRAVMG0713, FGIRAVMG0113, FGIRAVMG0412, FGIRAVMG0112, FGIRAVMG0111, FGIRAVMG0110, FGKIR0116, FGKIR0115, FGKIR0114, FGKIR0713, FGKIR0113, FGKIR0412, FGKIR0112, FGKIR0111, FGKIR0109, FGKIR0108, FGKIR0707
Fälligkeit im Jahr 2021: 2,60 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 2,40 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115, FVPIR0114
Fälligkeit im Jahr 2021: 0,16 2,20 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2022: 0,16 2,00 0,20 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung

Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2021 bzw. 2022 fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Indexstichtag 2021 mit 2,80 % bzw. zum Indexstichtag 2022 mit 2,60 % aufgezinst. Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 55 gelten nicht für Versicherungen der Überschussgruppen EI, GI und GI2.

Außer in den Untergruppen FGIRAVMG0118, FGIRAVMG0117, FGKIR0118, FGKIR0117, FVPIR0118, FVPIR0117, FVPIR0116, FVPIR0115 und FVPIR0114 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,80 % Zinsüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,60 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In den Untergruppen FGIRAVMG0118, FGIRAVMG0117, FGKIR0118 und FGKIR0117 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,75 % Zinsüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,55 % Zinsüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018

Tarife (BV)RIIU2, (BV)RIU2, (BV)RIIU1:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,65 % Zinsüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,45 % Zinsüberschussanteil

Tarife St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2, St(BV)RIIU1 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,75 % Zinsüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,55 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In den Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115 und FVPIR0114 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,40 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,20 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In den Untergruppen FVPIR0118 und FVPIR0117 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,35 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,15 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018

Tarif LIIU1:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,25 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,05 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Tarif StLIIU1:

– Fälligkeit im Jahr 2021: 2,35 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

– Fälligkeit im Jahr 2022: 2,15 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
1.4 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVL0719, HVST0719
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 331 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
571 571 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0717, HVL0117, HVST0717, HVST0117
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 351 351 maßgebender Beitrag Verrechnung2
601 601 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0116, HVL0115, HVST0116, HVST0115
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 32,51 32,51 maßgebender Beitrag Verrechnung2
561 561 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0714, HVST0714
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 301 301 maßgebender Beitrag Verrechnung2
501 501 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109
Tarife (St)L0, (St)L0P 181 181 maßgebender Beitrag Verrechnung2
221 221 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0108, HVL0107, HVL0706, HVST0108, HVST0107, HVST0706
Tarife (St)L0, (St)L0P 301 301 maßgebender Beitrag Verrechnung2
431 431 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarife (St)BS0, (St)BS0A 10 10 maßgebender Beitrag Verrechnung
11 11 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVEB0105, HV0104
L-Tarife 203 173 maßgebender Beitrag Verrechnung
253 203 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HV0105, HV0104
Stf-Tarife 283 223 maßgebender Beitrag Verrechnung
393 283 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVEB0105, HV0105
Tarife (St)BS0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (bei den Untergruppen HVL0719, HVL0717, HVL0117, HVL0116, HVL0115, HVL0714, HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0719, HVST0717, HVST0117, HVST0116, HVST0115, HVST0714, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio €.

2 Bei beitragsfreien Versicherungen der Untergruppen HVL0719, HVL0717, HVL0117, HVL0116, HVL0115, HVL0714, HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0719, HVST0717, HVST0117, HVST0116, HVST0115, HVST0714, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 beträgt der Überschussanteil null.

3 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif L0A bzw. Stf0A linear fallend.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
Überschussgruppen ET und GT
Untergruppe HV07001
L-Tarife 36 31 maßgebender Beitrag Verrechnung
56 45 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Stf-Tarife 32 31 maßgebender Beitrag Verrechnung
47 45 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppe HVR0104
Tarif SWR 20 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
25 20 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif StSWR 28 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
39 28 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppe HVR0702 25 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
33 28 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif L0A bzw. Stf0A linear fallend.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HV0719, HVBUG0719
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T/O)BUFO 19 maßgebender Beitrag Fondsanlage
23,5 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 191 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,52 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
191 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppen HV0719, HVBUG0719
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,705,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppen HV0719, HVBUG0719
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12
Ansammlungsbonus 2,25

Die Fußnoten sind auf Seite 40 zusammengefasst.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppen HV0118, HV0117, HVBUG0118, HVBUG0117
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T/O)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 191 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,52 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,705, 6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714, HV0114, HV0713, HVBUG0715
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T/O)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 163 maßgebender Beitrag Verrechnung
194 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen HV0116, HVBUG0715, HV0115 1,355, 6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0714, HV0114, HV0713 0,855, 6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0113, HV0712, HV0412, HV0112, HV0111, HV0709
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T)BU, (St)(T)BUt, StL0(T)BUt, (St)(T)BU12 163 maßgebender Beitrag Verrechnung
194 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen HV0113, HV0712, HV0412, HV0112 0,855, 6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0111, HV0709 0,355, 6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0109, HV0108, HV0107
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T)BU, St(T)BUt, StL0(T)BUt 7 maßgebender Beitrag Verrechnung
8 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,355,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0106
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Berufsgruppe A 40 maßgebender Beitrag Fondsanlage
67 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,255, 6 maßgebende Größe Zusatzrente

Zusätzlich werden für den Tarif (St)(T/O)BUFO der Untergruppen HV0719, HV0118, HV0117, HV0116, HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 fondsabhängige Überschussanteile sowie bei Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12 der Untergruppen HV0719 und HVBUG0719 für Ansammlungsbonus Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteile, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3, 4, 5 und 6 auf Seiten 52 ff.

1 Für Versicherungen der Untergruppen HV0719, HV0118 und HV0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen HVBUG0719, HVBUG0118 und HVBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

2 Für Versicherungen der Untergruppen HV0719, HV0118 und HV0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0719, HVBUG0118 und HVBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

3 Für Versicherungen der Untergruppen HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.

4 Für Versicherungen der Untergruppen HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.

5 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HV0105, HV0104
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Berufsgruppe H 12 maßgebender Beitrag Verrechnung
Sonstige Berufsgruppen 7 maßgebender Beitrag Verrechnung
Berufsgruppe H 14 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 8 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,251, 2 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0700
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Berufsgruppe H 133 maßgebender Beitrag Verrechnung
sonstige Berufsgruppen 83 maßgebender Beitrag Verrechnung
Berufsgruppe H 154 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
sonstige Berufsgruppen 94 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,25 1, 2 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HVKSP0719
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 15 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 185 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe HVKSP0719
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 1,702 maßgebende Größe Zusatzrente
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppe HVKSP0719
Ansammlungsbonus 2,25
Die Fußnoten sind auf Seite 42 zusammengefasst.
Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe HVKSP0117
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 185 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 1,702 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HVKSP0716, HVKSP0115, HVKSP0114, HVKSP0713, HVKSP0113, HVKSP0412, HVKSP0112, HVKSP0711
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 12 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 146 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
14 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 14 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Untergruppen HVKSP0716, HVKSP0115 1,352 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HVKSP0114, HVKSP0713, HVKSP0113, HVKSP0412, HVKSP0112 0,852 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HVKSP0711 0,352 maßgebende Größe Zusatzrente

Zusätzlich werden bei Versicherungen der Untergruppe HVKSP0719 für Ansammlungsbonus Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seiten 52 ff.

1 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Für männliche versicherte Personen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: 18 % des maßgebenden Beitrags – sonstige Berufsgruppen: 13 % des maßgebenden Beitrags.

4 Für männliche versicherte Personen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: 22 % der maßgebenden Rente – sonstige Berufsgruppen: 15 % der maßgebenden Rente.

5 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,18 %.

6 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,14 %.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.6 Überschussgruppen EPR und GPR
Untergruppe HV0117
Vor Beginn der Rentenzahlung 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 1,701 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppe HV0714 35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 1,351 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0714 0,851 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112, HV0111, HV0709, HV0109, HV0708
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit2
Beitragspflichtige Versicherungen
solange Berufsunfähigkeit versichert ist 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist 25 maßgebender Beitrag Fondsanlage
Beitragsfreie Versicherungen 43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 0,851,3 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0111, HV0709, HV0109, HV0708 0,351,3 maßgebende Größe Zusatzrente

Außer bei den Untergruppen HV0117, HV0116, HV0115 und HV0714 werden zusätzlich Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge sowie für Versicherungen der Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 52 ff.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

2 Die angegebenen Überschussanteilsätze werden bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.

3 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0117 50 1,40 1,40
Untergruppe PREB0115 50 1,05 1,05
Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 50 0,55 0,55
Untergruppe PREB0711 50 0,05 0,05
Untergruppe FPREB0117 50 1,40
Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 50 1,05
Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 50 0,55
Untergruppe FPREB0711 50 0,05

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei den Untergruppen FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 52 ff.

Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1
--- --- --- ---
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0117 1,70 Zusatzrente
1,40
Untergruppe PREB0115 1,35 Zusatzrente
1,05
Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 0,85 Zusatzrente
0,55
Untergruppe PREB0711 0,35 Zusatzrente
0,05
Untergruppe FPREB0117 1,70 Zusatzrente
Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 1,35 Zusatzrente
Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 0,85 Zusatzrente
Untergruppe FPREB0711 0,35 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei den Untergruppen FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 52 ff.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1
--- --- ---
1.7 Überschussgruppe GC
Untergruppe HV0117 1,85 Bonus
Untergruppe HV0115 1,50 Bonus
Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0112 1,00 Bonus
Untergruppen HV0111, HV1109, HV0109, HV0708 0,50 Bonus
Untergruppe HV6RB0117 2,50 Bonus
Untergruppe HV5RB0117 2,25 Bonus
Untergruppe HV6RB0115 2,50 Bonus
Untergruppen HV5RB0115, HV6RB0114 2,00 Bonus
Untergruppe HV5RB0114 1,50 Bonus

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Sofortüberschussanteil Monatlicher Überschussanteil
Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags1 Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags2 Überschussanteil in % der maßgebenden Größe3
--- --- --- --- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
--- --- --- --- --- --- ---
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine
2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715 9 9 20 20
Untergruppen FHV0108, FJA0108, FJA0407, FJK0108, FJK0407 17 17 41 41
Untergruppen FHV0107, FHV0105, FHV0104
Tarife C, CL, StC, StCL 17 17 41 41
Tarif CL zu RFD1 41 41
Untergruppe FHV0701
Tarife C, CL 12 8 32 28 45 43
Tarife StC, StCL 6 4 17 14 45 43
Tarif CL zu RFD1 254 224 48 48
Untergruppen FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung5 9 9 20 20
Untergruppen FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung5 17 17 41 41
Untergruppe FHRZ0702
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung5 25 22 48 48
Jährlicher Überschussanteil

in % des maßgebenden Beitrags6
Kapital bei Tod
Untergruppen TP0117, TP0715 9 9

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 52 ff.

1 Der Sofortüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden, und er wird standardmäßig mit den Beiträgen verrechnet.

2 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und soweit er den gegebenen Sofortüberschussanteil übersteigt.

3 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.

4 Für Tarife ab Dezember 2002 entfällt dieser Satz.

5 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

6 Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)[1] in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- ---
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung2
Untergruppe HRZNG0717 1,40
Untergruppen T0117, HRZ0117
zu R-, StR-Tarifen 5 5 1,40
zum Tarif (St)VR1 2 2 1,40
Untergruppen T0115, HRZ0115
zu R-, StR-Tarifen 5 5 1,05
zum Tarif (St)VR1 2 2 1,05
Untergruppen T0114, T0713, T0113, T0412, T0112, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112
zu R-, StR-Tarifen 5 5 0,55
zum Tarif (St)VR1 2 2 0,55
Untergruppen T0111, T0109, HRZ0111, HRZ0109
zu R-, StR-Tarifen 5 5 0,05
zum Tarif (St)VR1 2 2 0,05
Untergruppen T0108, T0107, HRZ0108, HRZ0107
zu R-, StR-Tarifen 12 10 0,05
zum Tarif (St)VR1
Untergruppe T0108 4 3 0,05
Untergruppe T0107 4 3 0
Untergruppen T0105, T0104, HRZ0105, HRZ0104
zu R-, StR-Tarifen 0 0 0
zum Tarif (St)VR1 0 0 0
Untergruppe HRZ0702 0 0 0
Untergruppe T0700
zu R-Tarifen 0 0 0
zu StR-Tarifen 0 0 0
zum Tarif VR1 0 0 0
Untergruppe HRZA0104 0
Untergruppe HRZ0700 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 52 ff.

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung1
Untergruppen HRZNG0717, HRZ0117, HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112, HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell2
jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2014 0 % der Gesamtrente3
2015 0,05 % der Gesamtrente3
2016 0,35 % der Gesamtrente3
2017 bis 2018 0,65 % der Gesamrente3
2019 0,45 % der Gesamtrente3
2020 0,75 % der Gesamtrente3
ab 2021 1,00 % der Gesamtrente3

1 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente sind die in Abhängigkeit von der Untergruppe unten genannte Sterbetafel, eine Verzinsung von 2,75 %4, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 eine Verzinsung von 2,65 %4 angewendet. Falls der Rechnungszins zuzüglich 0,25 % die angegebene Verzinsung übersteigt, wird als Verzinsung für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente der Rechnungszins zuzüglich 0,25 %4 verwendet.

Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.

Relevante Sterbetafel Untergruppen
AZ 2012 RÜ U HRZ0117, HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113
AZ 2012 RÜ MU HRZ0412
AZ2008RÜ HRZ0112, HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105
DAV94R* HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104

* Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 wird die Sterbetafel AZ2008RÜ angewendet.

3 Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 sowie Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- ---
Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung
Untergruppe HRZ01181, HRZNG07172, HRZ7SR01173,4, HRZ01172 Zusatzrente, Auszahlung 1,855
Untergruppen HRZ7SR07153,4, HRZ01152 1,505
Untergruppen HRZ01142, HRZ07132, HRZ01132, HRZ04122, HRZ01122 1,005
Untergruppen HRZ01112, HRZ01092, HRZ01082, HRZ01072 0,505
Untergruppen HRZ01052, HRZ01042, HRZA01042, HRZ07022, HRZ07002 0,255

1 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0118 der Überschussgruppe GZ3 geführt.

2 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

3 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0,25 % gesetzt.

4 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0117 bzw. HVE7SR0715 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge
Untergruppen BUZAVMG01187, BUZAVMG01177, BUZ0118, BUZ0117, BUZRI0118, BUZRI0117, EBU0719, EBU0118, EBU0117, EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen 191 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
23,52,3 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherung4
Untergruppen BUZ0118, BUZ0117 1,25 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0118, BUZRI0117, EBU0719, EBU0118, EBU0117, EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117 23,52 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
191 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- ---
Untergruppen EBU0719, EBUG0719
Ansammlungsbonus 2,25
Die Fußnoten sind auf Seite 48 zusammengefasst.
Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppen BUZAVMG01187, BUZAVMG01177, BUZ0118, BUZ0117, BUZRI0118, BUZRI0117, EBU0719, EBU0118, EBU0117, EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,705,6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus

Zusatzrente
Untergruppen BUZAVMG01167, BUZAVMG01157, BUZAVMG01147, BUZAVMG07137, BUZAVMG01137, BUZAVMG04127, BUZAVMG01127, BUZAVMG01117, BUZAVMG07107, BUZ0116, BUZ0115, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107, EBUG0715
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen 168 maßgebender Beitrag Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein
193,9 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherung4
Untergruppen BUZ0116, BUZ0115 0,90 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112 0,40 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107, EBUG0715 199 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen BUZAVMG0116, BUZAVMG0115, BUZ0116, BUZ0115, BUZRI0115, EBU0115, EBUG0715 1,355,6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus

Zusatzrente
Untergruppen BUZAVMG0114, BUZAVMG0713, BUZAVMG0113, BUZAVMG0412, BUZAVMG0112, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112 0,855,6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus

Zusatzrente
Untergruppen BUZAVMG0111, BUZAVMG0710, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107 0,355,6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus

Zusatzrente

Zusätzlich werden in den Untergruppen BUZ0107, BUZRI0107 und EBU0107 Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge sowie bei Versicherungen der Untergruppen EBUG0719 und EBU0719 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile, Zusatzüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteile, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seiten 52 ff.

1 Für Versicherungen der Untergruppen EBU0719, EBU0118, EBU0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

2 Für Versicherungen der Untergruppen EBU0719, EBU0118, EBU0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

3 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108 und BUZRI0107 wird ein Bonus in Höhe von 1 % bzw. in den Untergruppen BUZRI0118, BUZRI0117 1,25 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0118, BUZ0117, BUZ0116, BUZ0115, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108 und BUZ0107, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

4 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

7 Als Überschussverwendungsart kann nur Verrechnung gewählt werden.

8 Für Versicherungen der Untergruppen EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112 und EBU0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.

9 Für Versicherungen der Untergruppen EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112 und EBU0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Untergruppen BUZ0105, BUZ0104, BUZRI0105, BUZRI0104, EBU0105, EBU0104
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Berufsgruppe H 22 22 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
Sonstige Berufsgruppen 17 17 maßgebender Beitrag
Berufsgruppe H 281 281 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 201 201 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 16 16 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
19 19 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Beitragsfreie Versicherung2
Untergruppen BUZ0105, BUZ01043 0 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ01044, BUZRI0105, BUZRI0104, EBU0105, EBU0104
Berufsgruppe H 28 28 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 20 20 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 19 19 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,255, 6 0,255, 6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus

Zusatzrente
Untergruppen BUZ0700, BUZRI0700, EBU0101
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Berufsgruppe H 287 237 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
Sonstige Berufsgruppen 237 187 maßgebender Beitrag
Berufsgruppe H 391 301 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 301 221 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 20 20 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
25 25 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Beitragsfreie Versicherung2
Untergruppe BUZ07003 0 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ07004, BUZRI0700, EBU0101
Berufsgruppe H 39 30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 30 22 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 25 25 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,255, 6 0,255, 6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus

Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 52 ff.

1 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0105, BUZRI0104, BUZRI0700 und in den Untergruppen BUZ0104 und BUZ0700, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist, wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0105, BUZ0104 und BUZ0700, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

2 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

3 Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist.

4 Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist.

5 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: männlich 25 %, weiblich 20 % des maßgebenden Beitrags – sonstige Berufsgruppen: männlich 20 %, weiblich 15 % des maßgebenden Beitrags.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.3 Pflegerente
Untergruppe HV0117
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 251 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppe HV0714 20 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 252 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppe HV0714 202 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen PR0719, PR0117, PRBUG0719, PRBUG0117
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
1,25 maßgebende Größe Bonus
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
1,703, 4 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
1,703, 4 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PR0714, PRBUG0116, PRBUG0715
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 23 maßgebender Beitrag Verrechnung

Verwendung beim Grundbaustein
35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen
35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 0,90 maßgebende Größe Bonus
Untergruppe PR0714 0,40 maßgebende Größe Bonus
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 1,353, 4 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
Untergruppe PR0714 0,853, 4 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 1,353, 4 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente
Untergruppe PR0714 0,853, 4 maßgebende Größe Bonus

Zusatzrente

1 Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von Pflegegrad 3 gegeben.

2 Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von schwerer Pflegebedürftigkeit gegeben.

3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

4 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Pflegerente
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS
Untergruppen PR0105, PR0104 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppe PR0700 0 maßgebende Größe Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen PR0105, PR0104 0,251 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppe PR0700 0,251
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ
Untergruppen KIZ0117, KIZ0116, KIZ0115, KIZ0114, KIZ0713 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Tarife BBKP und BJ
Untergruppen KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112, KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe KIZ0117 1,701 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen KIZ0116, KIZ0115 1,351
Untergruppen KIZ0114, KIZ0713, KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112 0,851
Untergruppen KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 0,351
Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 0,251
Untergruppe KIZ0703 0,251

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 52 ff.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
2.4 Kinderrente
Untergruppen JREB0105, JR0105, JR0104
Beitragspflichtige Versicherung
Untergruppe JREB0105, Untergruppe JR0104 Tarif JR 20 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
Untergruppe JR0105, Untergruppe JR0104 Tarif StJR 28 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
Laufende Kinderrenten 0,251 0,251 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe JR0700
Beitragspflichtige Versicherung 35 30 maßgebender Beitrag Verrechnung
Laufende Kinderrenten 0,251 0,251 maßgebende Größe Zusatzrente

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Zusatzüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719 vor Beginn der Rentenzahlung, bei den Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, GKKD0117, GKKD0715, GKKD0116, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMGK0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, GKKDAVMG0117, GKKDAVMG0715, bei der Untergruppe FRV0900 vor Beginn der Rentenzahlung sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) gegeben.

3.1 Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und Ansammlungsbonus

Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

– bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI1118, HVEP0117, HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVSPEP0117, HVSPEP0116, HVEPAVMG0117, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

– sonst:

0 %

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.

– Bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

– 0 %

– Bei Versicherungsbeginn im Jahr 2007 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

– bei den Grundbausteinen ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 40.000 €:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

– beim Tarif L11 davon abweichend ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme von 40.000 €:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

– in allen anderen Fällen:

0 %

– Bei Versicherungsbeginn ab Januar 2008 bis Dezember 2016 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

– 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

– Bei Versicherungsbeginn ab Januar 2017 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

– 0 %

3.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, GKKD0117, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0117 und GKKDAVMG0715 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sondervermögen von KomfortDynamik und Fourmore der Untergruppen HV4M0718, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117 und HVKDAVMG0715 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf die gewählte Anlagestrategie von Allvest der Untergruppe HV5M0719 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

0 %

Bei der Untergruppe FRV0900 mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 ab einer Beitragssumme von 45.000 € (sowohl für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen als auch für Versicherungen gegen Einmalbeitrag) beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

0,5 ‰ des Fondswerts

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich

– bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1

– bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer2

– bei Versicherungen der Untergruppen HVT7S0117, HVT7S0115, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 der zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel

– bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0117, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401, HVAVMGN0401, HVEPAVMG0117, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713, HVEP0117, HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVSPEP0117, HVSPEP0116, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung), der benötigten Mittel zur Finanzierung der garantierten Mindest[versicherungs]leistung bzw. des Garantiekapitals, sofern diese noch nicht abgeschlossen ist.

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2, EFV, GFV und GF2, bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente, beim Tarif PS (bis 2008) sowie bei den Untergruppen PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112, FPREB0711 und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei den Untergruppen PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 und PREB0711 zusätzlich in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FRV0900, FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702.

Die Fußnoten zu dieser Tabelle stehen auf Seite 53.

Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1. 2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

beitragspflichtig beitragsfrei
0,40 % 0,10 % bei Zukunftsrenten der Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2, EFV, GFV und GF2 (mit Ausnahme der Untergruppen HVEPI1118, HVEP0117, HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVSPEP0117, HVSPEP0116, HVEPAVMG0117, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713, HVSPE0107, HVSPE0105, HVSPE0104, HVSPT0107, HVSPT0105, HVSPT0104, HOZITR0108, HOZITR0807, HVAVMG0401, HVSPE0700, HVT0700, HVKP0105, HVKP0104, HVKP0700, HVE0105, HVE0104, HVE0700, HVE0195, HVE0185, FGKAVMGN0701, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVGMN0401, HVAVMG0104, HVSPT0700, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGK0701, FGK0105, FGK0704, FGK0104, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0701, FGKAVMG0104, FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, HV5M0719, HV4M0718, GKKD0117, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0117 und GKKDAVMG0715)
bei Versicherungen der Untergruppe HRZNG0717
bei Versicherungen der Tarifen (St)L1, (St)L11 und (St)LGP11EB (mit Ausnahme der Untergruppen HVKP0700, HVKP0105, HVKP0104)
bei Versicherungen des Tarifs (St)LAS1 (mit Ausnahme der Untergruppe HVAS0706)
bei Versicherungen des Tarifs (St)VR1 der Untergruppe HVT0107
bei Zukunftskapital der Untergruppe HVSPT0107
0,30 % 0 % bei Versicherungen mit Erlebensfallbonus der Untergruppe HVSPE0107
0,20 % 0 % bei Versicherungen ohne Erlebensfallbonus der Untergruppe HVSPE0107
bei Zukunftsrenten der Untergruppe HVSPT0107
0,60 % 0,30 % bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI1118, HVEP0117, HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVSPEP0117, HVSPEP0116, HVEPAVMG0117, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114 und HVEPAVMG0713; darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
0,50 % 0,20 % bei Zukunftskapital der Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 (mit Ausnahme der Untergruppen HOZITR0108, HOZITR0807, HVSPT0107, HVSPT0105, HVSPT0104, HVT0104, HVT0105, HVT0700, T0104, T0105, HVKP0104, HVKP0105, HVKP0700, HVSPT0700, HVT0105, HVT0104 und Versicherungen des Tarifs (St)VR1 der Untergruppe HVT0107)
bei Versicherungen der Untergruppen FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, HV5M0719, HV4M0718, GKKD0117, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0117 und GKKDAVMG0715, darin enthalten sind 0,1 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
bei Versicherungen des Tarifs (St)RK3(P) (mit Ausnahme der Untergruppen HVKP0104, HVKP0105, HVKP0700)
0,60 % 0,60 % bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719; darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau
0,40 % 0,40 % bei Zukunftsrenten der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807
0,50 % 0,50 % bei Zukunftskapital der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807
0 % 0 % bei Versicherungen der Untergruppen HVAS0706, HVSPT0105, HVSPT0104, HVSPE0105, HVSPE0104, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGKAVMG0104, HVE0700, HRZ0700, HRZ0702, HVKP0700, HVT0700, T0700, HVAVMG0401, FGKAVMG0701, HVE0195, HVSPE0700, HVE0185, FGK0105, FGK0704, FGK0104, FGK0701, FGKAVMGN0701, HVAVGMN0401 und HVSPT0700
beim Tarif PS (bis 2008)
bei Versicherungen zum Tarif (St)VR1 der Untergruppen HVT0105, HVT0104, T0105 und T0104
bei Versicherungen des Tarifs VL6 der Untergruppe HVKP0104
bei Versicherungen der Tarife (St)L11, (St)L1, Stf1 der Untergruppen HVKP0105, HVKP0104
bei Zukunftsrente ohne Erlebensfallbonus der Tarife der Untergruppen HVE0105, HVE0104
bei Zukunftsrente der Untergruppen HVT0105, HVT0104
0,60 % 0,10 % bei Versicherungen der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente (außer bei Versicherungen der Untergruppe HRZNG0717, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008, Versicherungen mit variabler Beitragszahlung, beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod der Untergruppe T0700, bei Versicherungen der Untergruppen T0105, T0104, bei Versicherungen des Tarifs (St)VR1 der Untergruppe T0107 und beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente der Untergruppen HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702 und HRZ0700)
0,40 % 0 % bei Versicherungen der Untergruppe T0107 des Zusatzbausteins Kapital bei Tod zum Tarif (St)VR1
0,40 % bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 oder mit variabler Beitragszahlung der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente (außer beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod der Untergruppen T0104, T0105, T0700 und beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente der Untergruppen HRZA0104, HRZNG0717, HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702 und HRZ0700)
0 % bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700 mit variabler Beitragszahlung
bei Versicherungen der Untergruppen HRZA0104, HRZ0105 und HRZ0104 mit variabler Beitragszahlung
beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R– und StR-Tarifen der Untergruppen T0105, T0104 und T0700 bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung
0,30 % 0,30 % bei Versicherungen der Untergruppen PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 und PREB0711 und vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit bei den Untergruppen FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711
0,15 % 0 % bei Versicherungen der Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) der Untergruppen HVKP0105, HVKP0104
bei Zukunftskapital der Untergruppen HVT0105, HVT0104 mit Ausnahme von Versicherungen des Tarifs (St)VR1
bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0105 und HRZ0104, außer bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung
beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R– und StR-Tarifen der Untergruppen T0105 und T0104, außer bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung
0,05 % 0 % bei Zukunftsrente mit Erlebensfallbonus der Tarife der Untergruppen HVE0104 und HVE0105

Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei. Davon abweichend gelten für Versicherungen der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 oder mit variabler Beitragszahlung die oben genannten Sätze.

Für Versicherungen der Untergruppen HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVSPE0117, HVSPE0115, HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112, HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108, HOZITR0108, HOZITR0807, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht, bei Beendigung der Versicherung durch Tod entfällt der Schlussüberschuss.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags wird gegeben für

– beitragspflichtige Versicherungen der Tarife zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in den Untergruppen BUZ0107, BUZ0105/BUZ0104 (jedoch nicht, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente oder eine RisikoLebensversicherung ist), BUZ0700 (jedoch nicht für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen und nicht, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente oder eine RisikoLebensversicherung ist), EBU0107, EBU0105, EBU0104 und EBU0101

– beitragspflichtige Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR (mit Ausnahme der Untergruppen HV0117, HV0116, HV0115, HV0714, PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711), wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist

– beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag bei den Tarifen PB (bis 2008), KP und KB vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit

– Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor Januar 2008 des Tarifs BBKP vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021:

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:
3,00 % – bei Versicherungen der Untergruppen BUZ0107, BUZ0105, BUZ0104, BUZ0700, EBU0107, EBU0105, EBU0104 und EBU0101
– beim Tarif BBKP der Untergruppen KIZ0107, KIZ0105 und KIZ0104
10,00 % – bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 und KIZ0703
9,00 % – bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0117, KIZ0116, KIZ0115, KIZ0114, KIZ0713, KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112, KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108 und KIZ0107
5,00 % – bei beitragspflichtigen Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist. Der Schlussüberschussanteil wird bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2021 mit dem Zinssatz 2,70 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGK0113, FGK0412, FGK0112, FGK0111, FGK0109, PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 sowie der Überschussgruppen EI, GI und GI2.

Schlussüberschussanteil bei Kündigung

Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 gilt:

Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.

Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer bzw. Ansparphase, jedoch maximal 120 Monate.

Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.

Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 Jahre.

Davon abweichend gilt:

In den Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGK0113, FGK0412, FGK0112, FGK0111, FGK0109 und FGK0108 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben bzw. der Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.

In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.

4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen

2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2, EFV, GFV und GF2 sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FRV0900, FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702. In den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben. In der Untergruppe HRZNG0717 wird der Sockelbetrag auch für beitragspflichtige Versicherungen gegeben.

Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1. 2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

beitragspflichtig beitragsfrei
0 % beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod der Untergruppe T0700
bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700
bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0105 und HRZ0104, außer bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung
beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R– und StR-Tarifen in den Untergruppen T0105, T0104, außer bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung
beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zum Tarif (St)VR1 in den Untergruppen T0105, T0104
0 % 0 % bei Zukunftskapital der R– und StR-Tarife der Untergruppe HVT0700
bei Versicherungen der Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) der Untergruppe HVKP0700
bei Zukunftsrenten der Untergruppen HVAVMG0104, FGKAVMG0104, HVSPT0105 und HVSPT0104
bei Versicherungen der Untergruppen HVSPE0105, HVSPE0104, HVSPT0700, HVE0700, FGK0701, FGKAVMGN0701, HVAVMGN0401, HVE0195, HVAVMG0401, FGKAVMG0701, HVSPE0700 und HVE0185
bei Versicherungen des Tarifs VR1(T) und Zukunftsrente der R– und StR-Tarife der Untergruppe HVT0700
bei Versicherungen der Tarife VL6, L1 und Stf1 der Untergruppe HVKP0700
0,10 % 0 % bei Zukunftskapital der Untergruppen HVSPT0105 und HVSPT0104
bei Versicherungen des Tarifs (St)VR1 der Untergruppen HVT0105 und HVT0104
bei Versicherungen des Tarifs VL6 der Untergruppe HVKP0104
bei Versicherungen zum Tarif (St)VR1 der Untergruppen T0105 und T0104
0,15 % bei Versicherungen der Untergruppen HRZA0104, HRZ0105 und HRZ0104 mit variabler Beitragszahlung
beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R– und StR-Tarifen in der Untergruppe T0105, T0104 mit variabler Beitragszahlung
0,10 % beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zum Tarif (St)VR1 in der Untergruppe T0107
0,20 % 0,10 % bei Versicherungen ohne Erlebensfallbonus der Untergruppe HVSPE0107
bei Zukunftsrente der Untergruppe HVSPT0107
0,15 % 0 % bei Versicherungen der Tarife (St)L11, (St)L1, Stf1 der Untergruppen HVKP0105, HVKP0104
bei Versicherungen der Untergruppen FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGK0105, FGK0704, FGK0104, HVAS0706, HVAVMG0106, HVAVMG0105
bei Zukunftsrente ohne Erlebensfallbonus der Tarife der Untergruppen HVE0104 und HVE0105
bei Zukunftsrente der Untergruppen HVT0105, HVT0104
0,20 % 0 % bei Zukunftsrente mit Erlebensfallbonus der Tarife der Untergruppen HVE0104 und HVE0105
0,20 % 0,05 % bei Versicherungen der Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) der Untergruppen HVKP0105, HVKP0104
bei Zukunftskapital der Untergruppen HVT0105, HVT0104 mit Ausnahme des Tarifs (St)VR1
0,20 % 0,20 % bei sonstigen Versicherungen

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird zum Versicherungsstichtag 2021 mit dem Zinssatz 2,70 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Für Versicherungen der Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112, HV0111, FPREB0117, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 der Überschussgruppen EPR und GPR, für Versicherungen der Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHVAVMG0117, FHVAVMG0116, FHVAVMG0115, FHVAVMG0114, FHVAVMG0713, FHVAVMG0113, FHVAVMG0412, FHVAVMG0112, FHVAVMG0111, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112 und FJK0111 sowie für Versicherungen des Tarifs (St)(T/O)BUFO der Untergruppen HV0719, HV0118, HV0117, HV0116, HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:

Fondsname ISIN Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts
Allianz Advanced Fixed Inc Euro A EUR LU0706717351 0,3
Allianz Advanced Fixed Inc Euro AT EUR LU1205638155 0,3
Allianz Advcd Fxd Inc Glb Aggt A EUR LU1260871014 0,51
Allianz Advcd Fxd Inc S/D A EUR LU0856992614 0,12
Allianz Advcd Fxd Inc S/D IT EUR LU1093406343 0,05
Allianz Asia Innovation – A – EUR LU0348804922 1,05
Allianz Best Styles Em Mkts A EUR LU1136106207 0,84
Allianz Best Styles Europe Equity SRI – A – EUR LU2025542882 0,6
Allianz Best Styles Global Equity SRI – A – EUR LU2034157706 0,6
Allianz China A–Shares A (EUR) LU1997244873 1,05
Allianz China Equity A USD LU0348825331 1,05
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Dyn Mlt Asst Strat 75 A EUR LU1089088311 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 A EUR LU1089088071 0,54
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR LU2202893389 0
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR LU1019989323 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR LU2202893462 0
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR LU2202893546 0
Allianz Emerging Markets Select Bond – A (H2–EUR) LU2041105730 0,71
Allianz Emerging Markets Sovereign Bond A EUR LU1958620012 0,75
Allianz Euro Bond A EUR LU0165915215 0,45
Allianz Euro Bond AQ EUR LU1250164214 0,9
Allianz Euro Inflationlinked Bond A EUR LU0988442017 0,36
Allianz Euro Rentenfonds A EUR DE0008475047 0,33
Allianz Euro Rentenfonds P EUR DE0009797480 0,07
Allianz Europe Equity Gr Sel A EUR LU0908554255 0,9
Allianz Europe Equity SRI A EUR LU0542502157 0,9
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR LU0293315023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR LU0293315296 1,05
Allianz European Equity Div A20 EUR LU1664206874 0,9
Allianz European Equity Div AT EUR LU0414045822 0,9
Allianz European Equity Div IT EUR LU0414047281 0,05
Allianz European Equity Div IT20 EUR LU1664206957 0,05
Allianz FinanzPlan 2020 C LU0261743172 0,66
Allianz FinanzPlan 2025 C LU0261743339 0,75
Allianz FinanzPlan 2030 C LU0261743842 1,08
Allianz FinanzPlan 2035 C LU0261744147 1,08
Allianz FinanzPlan 2040 C LU0261744907 1,08
Allianz FinanzPlan 2045 C LU0261745383 1,08
Allianz FinanzPlan 2050 C LU0261745896 1,08
Allianz FinanzPlan 2055 C LU0791152589 1,08
Allianz Flexi Rentenfonds A EUR DE0008471921 0,54
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPQ3 0,03
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR LU1548497186 1,05
Allianz Global Emerging Markets Equity Dividend A LU1254138628 1,05
Allianz Global Inflation–Linked Bond – A (H–EUR) LU2049824811 0,48
Allianz Global Sustainability A EUR LU0158827195 0,9
Allianz Green Bond AT EUR LU1542252181 0,54
Allianz Green Bond IT EUR LU1297616366 0
Allianz Interglobal A EUR DE0008475070 1,05
Allianz Interglobal IT EUR DE000A2DU1Z9 0,08
Allianz Internationaler Rentenfds A EUR DE0008475054 0,51
Allianz Mobil–Fonds A EUR DE0008471913 0,04
Allianz Multi Asset Risk Control A EUR LU0268212239 0,78
Fondsname ISIN Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts
Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR DE0008481763 0,9
Allianz Nebenwerte Deutschland A20 EUR DE000A2ATB57 0,9
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR DE0009797530 0,05
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR DE000A2ATB65 0,05
Allianz Oriental Income AT EUR LU0348784041 0,9
Allianz Rentenfonds A EUR DE0008471400 0,33
Allianz Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPP5 0
Allianz Rohstofffonds A EUR DE0008475096 0,9
Allianz Strategic Bond – A – (H2–EUR) LU2072100485 0,54
Allianz Strategie Wachstum + A EUR DE0009797274 1,02
Allianz Strategiefds Stabilität A EUR DE0009797282 0,68
Allianz Strategiefonds Balance A EUR DE0009797258 0,8
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR DE000A14N9Y9 0
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR DE000A2AMPK6 0
Allianz Strategiefonds Wachstum + IT2 EUR DE000A2AMPM2 0
Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR DE0009797266 0,91
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR DE000A2AMPL4 0
Allianz Strategy 50 CT EUR LU0352312184 0,8
Allianz Strategy 75 CT EUR LU0352312853 0,91
Allianz Thematica A EUR LU1479563717 0,96
Allianz Thematica IT EUR LU2009011938 0,14
Allianz Thesaurus AT EUR DE0008475013 0,9
Allianz US Equity Fund LU0256843979 0,9
Allianz US Equity Fund –A (H–EUR)– EUR LU1992126729 0,9
Allianz US Short Dur Hi Inc Bd A H2 EUR LU1282651808 0,66
Allianz Vermögensbildung Deutschl A EUR DE0008475062 0,9
Allianz Vermögensbildung Deutschl A20 EUR DE000A2ATB73 0,9
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR DE0008481813 0,81
Allianz Vermögenskonzept SRI Ausgewogen IT2 EUR LU1490969653 0
Allianz Vermögenskonzept SRI Defensiv IT2 EUR LU1490969737 0
Allianz Vermögenskonzept SRI Dyn C EUR LU0458234829 1,06
Allianz Vermögenskonzept SRI Dynamisch IT2 EUR LU1490969810 0
Allianz Vermskonz SRI Agg C EUR LU0324636652 0,92
Allianz Vermskonz SRI Defesv C EUR LU0324635688 0,74
Allianz Wachstum Euroland A EUR DE0009789842 0,9
Allianz Wachstum Euroland A20 EUR DE000A2ATB81 0,9
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR DE000A2AMPN0 0,05
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR DE000A2ATB99 0,05
Allianz Wachstum Europa A EUR DE0008481821 0,9
Allianz Wachstum Europa A20 EUR DE000A2ATCA0 0,9
Amundi Bavarian Equity Fund – P EUR DIS FR0013494879 0,5
Amundi Ethik Fonds A AT0000857164 0,45
Amundi Ethik Plus A ND DE0009792002 0,69
Amundi Ethik Plus H DA DE000A2P8UC2 0,15
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D FR0013356086 0
Amundi Fds European Eq Val I2 EUR C LU1883315480 0
Amundi Fds Glb Ecology ESG I2 EUR C LU1883320050 0
Amundi Funds – Global Ecology ESG A EUR LU1883318740 0,9
Amundi MSCI Europe Climate Paris Aligned PAB UCITS ETF DR (C) LU2182388319 0
Amundi MSCI World Climate Paris Aligned PAB UCITS ETF LU2182388400 0
Amundi Multi Manager Best Select H ND DE000A2DW327 0
AS SICAV I Em Mkts Eq A Acc USD LU0132412106 1,05
BGF Global Allocation A2 EUR LU0171283459 1,05
BGF Global Allocation D2 USD EUR LU0523293024 0,3
BGF Systematic Glb SmallCap A2 USD LU0054578231 1,05
BGF US Basic Value A2 LU0072461881 1,05
BGF World Gold A2 USD LU0055631609 1,23
BGF World Mining A2 LU0075056555 1,23
BNP Paribas Global Envir Cl C LU0347711466 0,88
BNP Paribas Global Envir I C LU0347711623 0
Fondsname ISIN Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts
BSF Managed Index Port Growth A2 EUR LU1241524880 0,6
BSF Managed Index Port Growth D2 EUR LU1304596841 0
BSF Managed Index Port Mod A2 EUR LU1241524708 0,6
BSF Managed Index Port Mod D2 EUR LU1304596684 0
Carmignac Investissement A EUR Acc FR0010148981 0,75
Carmignac Patrimoine A EUR Acc FR0010135103 0,75
Carmignac Pf Emerg Patrim A EUR Acc LU0592698954 0,75
CB Geldmarkt Deutschland I P EUR LU0585535577 0,04
ComStage DAX® ETF LU0378438732 0
ComStage MSCI Emerging Markets ETF LU0635178014 0
ComStage MSCI World ETF EUR LU0392494562 0
Concentra A EUR DE0008475005 0,9
CPR Invest Defensive A Acc LU1203018533 0,76
CPR Invest Dynamic A Acc LU1203020190 0,92
CPR Invest Reactive A Acc LU1103787690 0,89
Dimensional Global Core Equity B IE00B2PC0260 0
Dimensional World Equity EUR Acc IE00B4MJ5D07 0
DJE – Dividende & Substanz P (EUR) LU0159550150 0,85
DJE – Dividende & Substanz XP (EUR) LU0229080733 0
DWS Akkumula TFC DE000DWS2L90 0
DWS Deutschland FC DE000DWS2F23 0
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,6
DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 0
DWS Deutschland LC DE0008490962 0,6
DWS Invest Euro–Gov Bonds LC LU0145652052 0,3
DWS Invest Top Asia LD LU0145648456 0,75
DWS Top Dividende LD DE0009848119 0,63
DWS Top Dividende TFC DE000DWS18Q3 0
DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 0,63
Ethna–AKTIV A LU0136412771 0,6
Fidelity America A–Dis–USD LU0048573561 0,9
Fidelity America Y–Dis–USD LU1064925735 0
Fidelity Em Mkts Y–DIST–USD LU0936576593 0
Fidelity European Growth A–Dis–EUR LU0048578792 0,9
Fidelity Global Technology A–Acc–EUR LU1213836080 0,9
First Eagle Amundi International IU–C LU0433182176 0
Fondak A EUR DE0008471012 0,84
Fondak A20 EUR DE000A2ATB40 0,84
Fondak I EUR DE000A0MJRM3 0
Fondak I20 EUR DE000A2ATB32 0,04
Franklin Mutual European A(acc)EUR LU0140363002 1,05
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF (EUR) IE00BMDPBZ72 0
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF IE00BMDPBY65 0
FvS – Multi Asset – Growth I LU0323578228 0
FvS – Multi Asset – Growth R LU0323578491 0,75
FvS Multi Asset – Balanced I LU0323578061 0
FvS Multi Asset – Balanced R LU0323578145 0,75
FvS Multiple Opportunities II R LU0952573482 0,75
FvS SICAV Multiple Opportunities R LU0323578657 0,75
GS Global CORE® Eq E Acc EURClose LU0257370246 1,25
GS Global CORE® Eq I Acc EUR Close LU0280841296 0
H & A PRIME VALUES Income (R) EUR A AT0000973029 0,68
Invesco Euro Short Term Bond A EUR Acc LU0607519195 0,38
Invesco Pan Eur StructEq A EUR Acc LU0119750205 0,81
Invesco Pan Eur StructEq C EUR Acc LU0119753134 0,32
iShares Core MSCI EM IMI ETF USD Acc EUR IE00BKM4GZ66 0
iShares Core MSCI Pac ex–Jpn ETF USD Acc IE00B52MJY50 0
iShares Core MSCI World ETF USD Acc EUR IE00B4L5Y983 0
iShares Core S&P 500 ETF USD Acc IE00B5BMR087 0
iShares MSCI Europe ETF EUR Dist IE00B1YZSC51 0
Fondsname ISIN Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts
iShares STOXX Global Sel Div 100 (DE) DE000A0F5UH1 0
JPM Emerging Markets Equity A (acc) EUR LU0217576759 0,93
JPM Europe Dynamic Sm Cp A perf (acc)EUR LU0210072939 0,93
JPM Global Macro Opps A (acc) EUR LU0095938881 0,78
JSS Sustainable Bond EUR P EUR dist LU0158938935 0,42
JSS Sustainable Eq Glb Th P EUR dist LU0229773345 1,05
Kapital Plus A EUR DE0008476250 0,54
Kapital Plus I EUR DE0009797613 0,03
Lyxor Core STOXX Europe 600(DR) ETF Acc EUR LU0908500753 0
Lyxor MSCI Europe ETF Dist A/I FR0010261198 0
M&G (Lux) Optimal Income A EUR Acc LU1670724373 0,75
M&G Global Themes Euro A Acc GB0030932676 1,05
Magellan C FR0000292278 0,75
MetallRente Fonds Portfolio A EUR Inc LU0147989353 0,45
MetallRente Fonds Portfolio I EUR Acc LU1190435906 0
MFS Meridian European Core Eq A1 EUR LU0125946151 0,96
MS INVF European Champions Fund A EUR LU1387591305 0,98
Nordea 1 – European Stars Equity BP EUR LU1706106447 1,05
Nordea 1 – Global Climate & Envir BI EUR LU0348927095 0
Nordea 1 – Global Climate & Envir BP EUR LU0348926287 0,9
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C LU0061928585 0,35
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T LU1727504356 0
PB VP Nachhaltig 50 AK 4 DE000A0M03X1 0
PB VP Nachhaltig 70 AK 4 DE000A0M0317 0
Pictet–Biotech PUSD LU0090689299 1,04
Pictet–Global Emerging Debt P USD LU0128467544 0,66
Pictet–Global Megatrend Sel P EUR LU0386882277 0,96
PIMCO GIS Dynamic Bd E EUR H Acc IE00B5B5L056 0,97
PIMCO GIS Em Mkts Bd E EURH Acc IE00B11XYW43 0,91
PIMCO GIS Em Mkts Bdd E USD Acc IE00B11XYX59 0,91
PIMCO GIS Euro Bond E EUR Acc IE00B11XYY66 0,73
PIMCO GIS Euro Bond Instl EUR Acc IE0004931386 0,05
PIMCO GIS Glb Bd E USD Acc IE00B11XZ210 0,75
PIMCO GIS Glb Bd Instl USD Acc IE0002461055 0,05
PIMCO GIS Glb Cr Ast Allc E EURH Acc IE00B4YYY703 1,16
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund E USD inc IE00BYXVW230 0,77
PIMCO GIS Global Bond ESG Instl USD Acc IE00BYXVTY44 0,05
PIMCO GIS Income E USD Acc IE00B7KFL990 0,78
PIMCO GIS Income Institutional USD Acc IE00B87KCF77 0,05
Raiffeisen Nachhaltigkeit–Mix A AT0000859517 0,63
Raiffeisen–Nachhaltigkeit–Mix I VTA AT0000A1VG68 0
Robeco Asia–Pacific Equities D EUR LU0084617165 0,9
Robeco Asia–Pacific Equities I € LU1493701376 0,1
Robeco BP Global Premium Eq D EUR LU0203975437 0,75
Robeco BP Global Premium Eq I EUR LU0233138477 0,18
Robeco QI EM Active Equities D € LU0329355670 0,75
Santander Select Defensive A LU0781563332 0,69
Santander Select Dynamic A LU0781564579 0,96
Santander Select Moderate A LU0781563928 0,83
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,4
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,4
Schroder ISF Asian Eq Yld A Acc USD LU0188438112 0,93
Schroder ISF Em Mkts A Acc EUR LU0248176959 0,93
Schroder ISF EURO Corp Bd A Acc EUR LU0113257694 0,49
Schroder ISF Glb InflLnkdBd A Acc EUR LU0180781048 0,47
Schroder ISF Global Equity A Acc LU0215105999 0,78
Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) AT LU0208341536 0,66
Swisscanto Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 0
T. Rowe Price Glb Nat Res Eq A USD LU0272423673 0,96
Templeton Asian Growth A(Ydis)USD LU0029875118 1,05
Fondsname ISIN Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts
Templeton Eastern Europe A(acc)EUR LU0078277505 1,05
Templeton Global Bond A(Mdis)EUR LU0152981543 0,6
Templeton Global Bond I(acc)EUR LU0195953079 0,06
Templeton Growth (Euro) A(acc)EUR LU0114760746 1,05
Threadneedle (Lux) American 1U LU1868836591 0,9
Threadneedle (Lux) American 9U LU1868837300 0
Threadneedle (Lux) Asia Equities 1U USD LU1864951790 0,9
Threadneedle (Lux) Eurp Hi Yld Bd 1E LU1829334579 0,72
Threadneedle (Lux) Global Select 1U USD LU1864957219 0,9
Threadneedle (Lux) Global Select 9U USD LU1864957995 0
Threadneedle (Lux) – Global Smaller Companies AE LU0570870567 0,9
Threadneedle(Lux)Pan Eurp ESG Eqs 1E EUR LU1832003567 0,9
UBS ETF MSCI Emerging Markets SRI (USD) A–cap (EUR) LU1048313974 0
UBS ETF MSCI EMU SRI EUR A dis LU0629460675 0
UBS ETF MSCI Pacific SRI (USD) A–dis (EUR) LU0629460832 0
UBS ETF MSCI USA SRI USD A dis LU0629460089 0
UBS ETF MSCI World SRI USD A acc LU0950674332 0
UniDividendenAss –net– A LU0186860663 0,93
UniEM Global A LU0115904467 0,54
UniEuroRenta DE0008491069 0,21
UniFavorit: Aktien DE0008477076 0,42
UniGlobal DE0008491051 0,42
UniRak DE0008491044 0,42
UniStrategie:Ausgewogen DE0005314116 0,42
UniStrategie:Dynamisch DE0005314124 0,54
UniStrategie:Offensiv DE0005314447 0,54
VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 1,38
VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 1,7
VermögensManagement Substanz A EUR LU0321021072 0,95
VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 1,48
Xtrackers DAX ETF 1C LU0274211480 0
Xtrackers Euro Stoxx 50 ETF 1C LU0380865021 0
Xtrackers Euro Stoxx Quality Div ETF ID LU0292095535 0
Xtrackers II Global Agg Bd Swap ETF 1D LU0942970103 0

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE – III

III. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Überschussgruppen EK und GK
Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195
L- und St-Tarife 0 0 0 Ansammlung, Bonus
VL-Tarife 0 0 0 Bonus
Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 0 0 Ansammlung, Bonus
Untergruppen HVKE0299, HVKE0896
L-Tarife 0 0 0 Ansammlung
St-Tarife 0 0 0 Ansammlung
Untergruppen HV0896, HV5S08962, HVEBS0497, HVEBS0197, HVEBS0896 0 0 0 Ansammlung, Bonus
Untergruppen HVSP0299, HVSP0496, HVSP0895 0 0 0 Ansammlung, Bonus
Untergruppe HV2S07953,4 0 Ansammlung, Bonus

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4, 5 und 6 auf Seite 65 f.

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Versicherungen der Untergruppe HV5S0896 erhalten als Vorfinanzierung der oben genannten Überschussbeteiligung einen jährlichen Sofortüberschussanteil: für männliche Versicherte: 1,76 % des Grundbeitrags, für weibliche Versicherte: 2,80 % des Grundbeitrags.

Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Er wird bei Fälligkeit einem der Versicherung zugeordneten Vorfinanzierungskonto angelastet. Der jährliche Überschussanteil ergibt sich aus dem Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil abzüglich der zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos benötigten Mittel. Auch vom gesamten Schlussüberschussanteil (siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 65 f.) werden, falls erforderlich, bis zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos benötigte Mittel abgezogen. Die Verzinsung des Vorfinanzierungskontos beträgt 4,6 %.

3 Falls als Überschussverwendung Bonus vereinbart wurde, ist zu beachten: Die Sätze für den Grund- und Zinsüberschussanteil gelten nur für die Hauptversicherung. Für die Überschussbeteiligung des Bonus gelten die angegebenen Sätze für die Untergruppe HV0195.

4 Außerdem erhalten die Versicherungen der Untergruppe HV2S0795 einen jährlichen Sofortüberschussanteil: männliche Versicherte 1,44 ‰ und weibliche Versicherte 1,20 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme. Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
1.2 Überschussgruppen ER und GR
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HV08981
R-, StR-, SnR-Tarife 0 % der maßgebenden Größe Tarifbonus, Erlebensfallbonus Verrechnung
Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896 0 % der maßgebenden Größe Ansammlung
Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 % der maßgebenden Größe Ansammlung, Bonusrente
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HV0898, HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896, HVN0897, HV0195
Zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell2 Überschussrente
Jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn bis 2019 vertragsindividuell3
ab 2020 0,50 % der Gesamtrente3
oder 0,25 % der maßgebenden Größe4 Zusatzrente, Auszahlung
Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0,25 % der maßgebenden Größe4 Auszahlung

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf Seite 65 f.

1 Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene HinterbliebenenRenten-Zusatzversicherung ohne Bonus.

2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,25 %4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,25 %4 angewendet.

3 Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
1.3 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVN08961, HV0195 35 30 maßgebender Beitrag Verrechnung
54 43 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

1 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 1999 gilt: Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2.556.460 €.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
--- --- --- --- ---
1.4 Überschussgruppen EBU und GBU
Untergruppe HV0195
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Verrechnung Verrechnung
Berufsgruppe A 26 31 maßgebender Beitrag
Berufsgruppe B 9 15
Berufsgruppen C, D, E 4 8
Berufsgruppen F, G 6 11
Berufsgruppe H 31 37
StBUt-Tarife 9 9
BU- und StBU-Tarife 3 3
Versicherungen mit Bonussystem einjährige Bonusrente
Berufsgruppe A 35 45 maßgebende Rente
Berufsgruppe B 10 18
Berufsgruppen C, D, E 4 9
Berufsgruppen F, G 6 12
Berufsgruppe H 45 59
StBUt-Tarife 10 10
BU- und StBU-Tarife 3 3
Laufende Renten 0,25 0,25 maßgebende Rente1 Zusatzrente

Zusätzlich werden für die BU- und StBU-Tarife Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 65 f.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
--- --- --- --- ---
1.5 Überschussgruppe BGRV 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung
Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
--- --- --- --- ---
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896, BUZSP0895
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Verrechnung Verrechnung
Berufsgruppe A 33 38 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung
Berufsgruppe B 18 23
Berufsgruppen C, D, E 9 14
Berufsgruppen F, G 15 20
Berufsgruppe H 38 43
sonst 13 13
Versicherungen mit Bonussystem einjährige Überschussrente1
Berufsgruppe A 49 61 versicherte BU-Rente
Berufsgruppe B 22 30
Berufsgruppen C, D, E 10 16
Berufsgruppen F, G 18 25
Berufsgruppe H 61 75
sonst 15 15
Beitragsfreie Versicherungen 0 0 maßgebende Größe bei der Hauptversicherung
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit2 0,25 0,25 maßgebende Größe3 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 65 f.

1 Die Überschussverwendung Überschussrente ist nur in der Untergruppe BUZ0898 möglich.

2 In der Untergruppe BUZ0898 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, nach Eintritt der Berufsunfähigkeit „bei der Hauptversicherung“ verwendet.

3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
--- --- --- --- ---
2.2 Zusätzlicher Todesfallschutz
Untergruppen ZTN0896, ZT0195 und (zu R-Tarifen) ZT0898 35 30 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Untergruppen ZT0896, ZTS0898 und (zu StR-Tarifen) ZT0898 21 25 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
2.3 Pflegerente
Untergruppen PR08961, PRN0896, PRSP0895, PR0195
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS 0 % der maßgebenden Größe Bonusrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 0,25 % der maßgebenden Rente2 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 65 f.

1 In der Untergruppe PR0896 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, während der Aufschubdauer „bei der Hauptversicherung“ verwendet.

2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
2.4 KinderRenten-Zusatzversicherung
Untergruppe JR0897
Beitragspflichtige Versicherung
Männliche versicherte Person 35 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung Verrechnung
Weibliche versicherte Person und Partnerversicherungen 30 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung Verrechnung
Laufende Kinderrenten 0,25 % der maßgebenden Größe1 Zusatzrente

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Ansammlungszinssatz

Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile mit einem Satz von 2,30 % verzinst. In den Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP0895 beträgt der Ansammlungszinssatz 2,05 %.

4 Zusatzüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EK und GK wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

Bei den Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 sowie bei VL-Tarifen in den Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.

Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:

– 0 ‰

5 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

5.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1. 2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr: Bezugsgröße
0 ‰ bei Versicherungen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 und HV2S0795 der Überschussgruppen EK und GK maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ bei Versicherungen der Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 der Überschussgruppen ER und GR vor Beginn der Rentenzahlung maßgebende Rente
0 ‰ bei sonstigen Versicherungen3 maßgebende Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus

Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife BU und StBU der Überschussgruppen EBU und GBU, für beitragspflichtige Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 sowie für Versicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PR0195 wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021:

1,6 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife BU und StBU der Überschussgruppen EBU und GBU
2,8 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 bei Berufsgruppe A, B, C, D, E, F, G oder H
1,6 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 außerhalb der Berufsgruppen A, B, C, D, E, F, G und H
0,0 % der maßgebenden Rente für Versicherungen der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PR0195

Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Versicherungen mit einem Zinsüberschussanteil bzw. Versicherungen der Überschussgruppen ER und GR erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer.

Die Fußnoten sind auf Seite 64 zusammengefasst.

5.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

3 Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2021 mit dem Zinssatz 2,70 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgesetzt.

6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

0 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme bei Versicherungen der Untergruppen HV2S0795, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 der Überschussgruppen EK und GK
0 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme bei L-, St- und VL-Tarifen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 der Überschussgruppen EK und GK
0 % der maßgebenden Rente bei Versicherungen der Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 der Überschussgruppen ER und GR vor Beginn der Rentenzahlung
0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus bei Versicherungen der Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP08952
0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus bei sonstigen Versicherungen2

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

2 Die Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2021 mit dem Zinssatz 2,70 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgesetzt.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE – IV

IV. ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE FÜR DIE BIS EINSCHLIEßLICH 1994 EINGEFÜHRTEN TARIFE

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
--- --- --- --- ---
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Abrechnungsverband Großleben2
1.1.1 Überschussverband LN 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1.1.2 Überschussverband LA3 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1.1.3 Überschussverband L 0 15 0 Ansammlung, Bonus
1.1.4 Überschussverband Z
ZM–Tarife 0 0 0 Ansammlung, Bonus
ZL-Tarife 0 15 0 Ansammlung, Bonus
Z–Tarife 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1.1.5 Überschussverband VLN 0 0 0 Bonus
1.1.6 Überschussverband VLA 0 15 0 Bonus
1.1.7 Überschussverband ASS
Beitragsfreie Versicherungen 0 15 0 Ansammlung
1.1.8 Überschussverband St
Mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“
1987 eingeführte Tarife 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1969 eingeführte Tarife 0 15 0 Ansammlung, Bonus
Vor 1969 eingeführte Tarife 10 25 0 Ansammlung, Bonus
Tarif ISo (beitragsfrei) 15 30 0 Ansammlung, Bonus

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4, 5 und 6 auf Seite 72 f.

1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2 Versicherungen im Überschussverband TA erhalten einen Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 72 f.

3 Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird der jährliche Überschussanteil aus der Hauptversicherung um den Betrag an Kostenzuschlägen gekürzt, der den Versicherungsnehmern bei der Tarifumstellung nicht in Rechnung gestellt wurde, maximal um 12,27 €.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
--- --- --- --- ---
1.1.9 Überschussverband T1
1987 eingeführte Tarife 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung
67 67 Versicherungssumme einjähriger Bonus
Vor 1987 eingeführte Tarife 45 60 maßgebender Beitrag Verrechnung
82 150 Versicherungssumme einjähriger Bonus
Versicherungen, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, zusätzlich 2 2 maßgebender Beitrag Verrechnung
7 14 Versicherungssumme einjähriger Bonus
1.1.10 Überschussverband TSt
1987 eingeführte Tarife 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung
67 67 Versicherungssumme einjähriger Bonus
Vor 1987 eingeführte Tarife 45 60 maßgebender Beitrag Verrechnung
82 150 Versicherungssumme einjähriger Bonus
1.1.11 Überschussverband BGRV 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung

Zusätzlich werden für Versicherungen im Überschussverband BGRV sowie für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 72 f.

1 Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
Ergänzung zu Ziffer 1.1.7
Überschussverband ASS
Beitragspflichtige Versicherungen 0 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag Ansammlung
Ergänzung zu Ziffer 1.1.8
Überschussverband St
Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“
1969 eingeführte Tarife 0 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag Ansammlung
Vor 1969 eingeführte Tarife
Einzel-Tarife 0 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente Ansammlung
k-Tarife 0 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente Ansammlung
Tarif ISo
(beitragspflichtig) 0 % des maßgebenden Beitrags, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 % Ansammlung
Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
1.2 Abrechnungsverband R
1.2.1 Rentenversicherungen
Mit Ausnahme der bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Versicherungen1
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 % der maßgebenden Größe Bonusrente
Während des Rentenbezugs
Zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell2 kompakte Überschussrente
oder Rentenbeginn bis 2002 vertragsindividuell3 Überschussrente
jährliche Rentenerhöhung 0 % der Gesamtrente
oder Rentenbeginn ab 1997 0,25 % der maßgebenden Größe4 Zusatzrente
bis 1996 0,25 % der maßgebenden Rente4

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf Seite 72 f.

1 Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene HinterbliebenenRenten-Zusatzversicherung.

2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,25 %4. Davon abweichend wird

– bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,25 %4

– bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,75 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2015 bis Dezember 2015 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,40 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2013 bis Dezember 2014 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,60 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2012 bis Dezember 2012 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,95 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4,

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2011 bis Dezember 2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2010 bis Dezember 2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,30 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2009 bis Dezember 2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,50 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 bis Dezember 2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,70 %4

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis Dezember 2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,70 %4

angewendet.

3 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,90 %4.

4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
Abrechnungsverband R
--- --- --- ---
1.2.2 Bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossene Rentenversicherungen
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss Bonusrente
Während des Rentenbezugs
Rentenbeginn ab 1997 0,25 % der maßgebenden Größe2 Zusatzrente
bis 1996 0,25 % der maßgebenden Rente2
Ehemalige Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr erhalten zusätzlich
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 % des Guthabens für die Beitragsrückzahlung1 (Ausgangsguthaben) Ansammlung
Während des Rentenbezugs 0,25 % des Guthabens für die Beitragsrückzahlung1, 2 (Ausgangsguthaben) Auszahlung

Zusätzlich werden außer bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf Seite 72 f.

1 Zusätzlich verzinst sich das Guthaben für die Beitragsrückzahlung (Ausgangsguthaben) mit einer garantierten Verzinsung von 6 %. Die garantierten Zinsen während der Aufschubdauer werden bei Beginn der Rentenzahlung in eine Rente umgewandelt, die Bestandteil der versicherten Rente ist. Während des Rentenbezugs ist der garantierte Zins Teil der versicherten Rente und wird bar ausgezahlt.

2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.2.3 Pensionsversicherungen
Beitragspflichtige Versicherungen 46 maßgebender Beitrag Ansammlung Auszahlung
Beitragsfrei, ehemals beitragspflichtig nach den vor 1957 geltenden Tarifen
Vor Beginn der Rentenzahlung und bei laufender Invalidenpension 0 maßgebende Größe Ansammlung
Während des Rentenbezugs 0,25 maßgebende Größe2 Auszahlung
Restliche Versicherungen
Vor Beginn der Rentenzahlung und bei laufender Invalidenpension bzw. -rente 0 maßgebende Größe Ansammlung
Während des Rentenbezugs 0,25 maßgebende Größe2 Auszahlung
1.2.4 Überschussverband PR
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 maßgebende Größe Bonusrente1
Während des Rentenbezugs 0,25 maßgebende Rente2 Zusatzrente

1 Die Bonusrente erhält keinen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.

2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.2.5 Überschussverband BU
Beitragspflichtige Versicherungen
Tarife BUM/BUF, StBUM/StBUF
1992 eingeführte Tarife 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5 maßgebende Rente einjährige Bonusrente
Tarife StBUMt/StBUFt
1992 eingeführte Tarife 10 maßgebender Beitrag Verrechnung
11 maßgebende Rente einjährige Bonusrente
Laufende Renten 0,25 maßgebende Rente1 Zusatzrente

Zusätzlich wird für die Tarife (St)BUM und (St)BUF ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 72 f.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen1
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung2
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
1992 eingeführte Tarife 15 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Vor 1992 eingeführte Tarife
Ab 1990 abgeschlossene Verträge sowie umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR 15 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Vor 1990 abgeschlossene Verträge
Männliche Versicherte 0 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung bei der Hauptversicherung
Weibliche Versicherte 15 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung bei der Hauptversicherung
Beitragsfreie Versicherungen
1992 eingeführte Tarife 0 maßgebende Rente bei der Hauptversicherung
1987 eingeführte Tarife 0 maßgebende Rente Zusatzrente
Vor 1987 eingeführte Tarife 0 maßgebende Rente Zusatzrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
1992 eingeführte Tarife 0,254 maßgebende Rente Zusatzrente3
1987 eingeführte Tarife 0,254 maßgebende Rente Zusatzrente3
Vor 1987 eingeführte Tarife 0,254 maßgebende Rente Zusatzrente3

Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 72 f.

1 Mit Ausnahme von Zusatzversicherungen zu Tarifen, deren Überschussbeteiligung sich nach dem Beitrag (einschließlich des Beitrags für die Zusatzversicherung) richtet; s. Ergänzung zu Ziffer 1.1.8.

2 Die genannten Tarifeinführungs–/Vertragsabschlusstermine beziehen sich auf Einführung/Abschluss bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten

– als beitragspflichtige Versicherung dieselben Überschussanteile wie Verträge, die ab 1990 bei Allianz Leben nach Tarifen abgeschlossen wurden, die vor 1992 eingeführt wurden,

– als beitragsfreie Versicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife,

– als beitragsfreie Versicherung mit nach dem 30. Juni 1990 eingetretener Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.

3 Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.

4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.2 Pflegerente
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS 0 maßgebende Größe für den Zinsüberschuss Bonusrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 0,25 maßgebende Rente2 Zusatzrente1

Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 72 f.

1 Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.

2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil

in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.3 Zusätzlicher Todesfallschutz1
1987 eingeführte Tarife 40 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
67 erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung Bonus
Vor 1987 eingeführte Tarife
Männliche Versicherte 45 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
67 erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung Bonus
Weibliche Versicherte 60 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
67 erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung Bonus

Zusätzlich werden für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung der vor 1987 eingeführten Tarife Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 72 f.

1 Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.

3 Ansammlungszinssatz

Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile verzinst mit einem Satz von

– 3,00 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins 3,0 %

– 3,50 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins 3,50 %

– 6,0 % bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen der Staatlichen Versicherung der DDR.

4 Zusatzüberschussanteil

Im Abrechnungsverband Großleben wird für Versicherungen im Überschussverband LN, im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, im Überschussverband Z gemäß ZL- und Z-Tarifen sowie für 1987 eingeführte Tarife des Überschussverbands St ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:

– 0,50 für Versicherungen im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, ab einer Versicherungssumme von 51.130 €

– 0 sonst

5 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

5.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

Normaler Schlussüberschussanteil

Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

beitragspflichtig beitragsfrei Bezugsgröße
0 ‰ 0 ‰ bei Versicherungen der Überschussverbände L, LN1, LA1, VLA und VLN maßgebende Versicherungssumme
bei Versicherungen des Überschussverbands St mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“
bei ZL–, ZM–, Z–Tarifen des Überschussverbands Z
bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“ der bis einschließlich 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbands St. Zusätzlich werden für das letzte Jahr der vereinbarten Versicherungsdauer 4,28 ‰ gegeben.
bei Versicherungen des Überschussverbands ASS. Bei beitragspflichtigen Versicherungen werden zusätzlich für das letzte Jahr der 3,37 ‰ gegeben.
0 % 0 % bei Versicherungen im Abrechnungsverband R vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR gilt auch für beitragsfreie Versicherungen der unter beitragspflichtig angegebene Satz. maßgebende Rente
50 %/65 % 50 %/65 % bei Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt für männliche/weibliche Versicherte maßgebende Beiträge
25 % 25 % bei Versicherungen im Überschussverband TA maßgebende Beiträge2
50 % 50 % bei Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung der vor 1987 eingeführten Tarife zum zusätzlichen Todesfallschutz maßgebende Beiträge für die Zusatzversicherung
60 %/65 % 60 %/65 % bei Versicherungen im Überschussverband BGRV, die ab dem 1.1.1982 und vor dem 1.1.1987 policiert wurden, für männliche/weibliche Versicherte Summe der bis zum 31.12.1991 gezahlten Beiträge
70 %/75 % 70 %/75 % bei Versicherungen im Überschussverband BGRV, die vor dem 1.1.1982 policiert wurden, für männliche/weibliche Versicherte Summe der bis zum 31.12.1991 gezahlten Beiträge

Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

1 Versicherungen aus dem Bestand der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten jedoch bei Tod oder Erleben, Aussteuerversicherungen bei Heirat oder Erleben, zusätzlich einen gesonderten Schlussüberschussanteil. Dieser beträgt k/n der in Ziffer 7 angegebenen Zusatzleistung und wird mit 6 % p. a. vom bei der Umstellung gültigen Ablauftermin auf den Fälligkeitstermin diskontiert. Dabei ist k die Anzahl der 1990 vollendeten Versicherungsjahre, n, die am 1.7.1990 bei Umstellung geltende vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer. Maßgebend ist die Versicherungssumme in Euro nach der Umstellung. Bei Kündigung beträgt dieser gesonderte Schlussüberschussanteil k/n des gesonderten Schlussüberschussanteils bei Tod, Heirat (bei Aussteuerversicherungen) oder Erleben. Dabei ist k die Anzahl der insgesamt abgelaufenen Versicherungsjahre, n die bei Fälligkeit aktuelle Versicherungsdauer.

2 Bei beitragsfreien Versicherungen wird ein fiktiver Beitrag zugrunde gelegt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF im Überschussverband BU, für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie für Pflegerenten-Zusatzversicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021:

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

11,6 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF der 1992 eingeführten Tarife
15,0 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUM der vor 1992 eingeführten Tarife
18,1 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUF der vor 1992 eingeführten Tarife
1,6 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der 1992 eingeführten Tarife
3,1 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der vor 1992 eingeführten Tarife. Davon abweichend erhalten männliche Versicherte mit ab 1990 abgeschlossenen Verträgen sowie umgestellten Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR einen Schlussüberschussanteil von 0 %.
0 % der maßgebenden Rente für die Tarife PS und PB der Pflegerenten-Zusatzversicherung

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in % eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer. Der Satz beträgt 100 %.

Ausgenommen hiervon sind die unter Ziffer 1.1.9, 1.1.10 und 1.1.11 genannten Versicherungen der Überschussverbände T, TSt und BGRV, Versicherungen des Überschussverbands TA und die in der Ergänzung zu den Ziffern 1.1.7 und 1.1.8 genannten Versicherungen sowie die unter Ziffer 1.2.3 genannten Pensionsversicherungen und die unter Ziffer 1.2.4 und 1.2.5 genannten Versicherungen der Überschussverbände PR und BU.

5.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

beitragspflichtig beitragsfrei Bezugsgröße
0 ‰ 0 ‰ bei Versicherungen der maßgebende Versicherungssumme
Überschussverbände L, VLA, VLN, LN und LA
bei ZL–, ZM–, Z–Tarifen des Überschussverbands Z
bei den Tarifen des Überschussverbands St mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“
0,67 ‰ 0 ‰ bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“ der bis einschließlich 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbands St. Zusätzlich werden für das letzte Jahr der vereinbarten Versicherungsdauer 4,44 ‰ gegeben. maßgebende Versicherungssumme
0,22 ‰ 0 ‰ bei Versicherungen des Überschussverbands ASS. Bei beitragspflichtigen Versicherungen werden zusätzlich für das letzte Jahr der Versicherungsdauer 4,44 ‰ gegeben. maßgebende Versicherungssumme
0 % 0 % bei Versicherungen im Abrechnungsverband R vor Beginn der Rentenzahlung maßgebende Rente

Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen

Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen erhalten mindestens die folgende Zusatzleistung:

Bei Ablauf des Vertrags mit einer

10- und 11-jährigen Versicherungsdauer 15 % der Versicherungssumme
12- und 13-jährigen Versicherungsdauer 16 %
14- und 15-jährigen Versicherungsdauer 17 %
16- und 17-jährigen Versicherungsdauer 18 %
18- und 19-jährigen Versicherungsdauer 19 %
20-jährigen und längeren Dauer 20 %

Bei Tod der versicherten Person und bei Heirat des mitversicherten Kinds 15 % des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Deckungskapitals

Maßgebend ist die Versicherungsdauer bzw. Versicherungssumme bei Fälligkeit.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE – V

V. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

Laufender Überschussanteil Standardüberschuss-

verwendung
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Risikoertrags-

anteil)
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertrags-

anteil)
in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)1
--- --- --- --- --- ---
Beitragspflichtig Beitragsfrei
--- --- --- --- --- ---
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
180er- und 680er-Tarife 0 0 0 Erlebensfallbonus
280er-Tarife 0 0 0 Erlebensfallbonus
Sonderzahlungen 0 Sonderzahlung

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 78.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

1 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfallen der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.

Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens

180er- und 680er-Tarife (bei Tarif 681 in Prozent der Versicherungssumme) 280er-Tarife
Versicherungsdauer Endalter bis 65 Jahre Endalter über 65 Jahre
--- --- --- ---
bis 11 Jahre 10 5 0
12–14 Jahre 25 10 15
15–19 Jahre 35 15 25
20–24 Jahre 50 20 40
25–29 Jahre 70 30 60
ab 30 Jahre 80 40 75

Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend. Lebenslängliche Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsgewinn (Kapitalertragsanteil) in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)1
--- --- --- --- ---
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- --- --- ---
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung)
Vor Beginn der Rentenzahlung
780er-Tarife 0 0 Tarifbonus
Während des Rentenbezugs
780er-Tarife
entweder 0,25 % der maßgebenden Rente4 Zusatzrente
oder
Jährliche Rentenerhöhung
Rentenbeginn bis 2019 vertragsindividuell3 Überschussrente2
ab 2020 0,50 % der Gesamtrente3

Zusätzlich werden vor Beginn der Rentenzahlung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 78.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

1 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfallen der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.

2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,25 %4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,25 %4 angewendet.

3 Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
1.3 Einzel- und Kollektiv–Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung
Tarife 180, 680 und 680A 40 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
28,57 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarif 189 40 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Beitragspflichtig
BUZ ’95
entweder Schlusszahlung
oder 20 % des maßgebenden BUZ-Beitrags Verrechnung
oder nur für Barrente 25 % der BUZ-Barrente Bonusrente

Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung „Schlusszahlung“ eine Schlusszahlung in % der maßgebenden BUZ-Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 78.

Berufsspezifische BUZ’95 bei nachträglichem Einschluss ab September 1999

Verwendung: entweder Verrechnung in Prozent des maßgebenden BUZ-Beitrags oder Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden BUZ-Beiträge

Berufsgruppe A B C D E Nicht berufsspezifisch Nur Erwerbsunfähigkeit versichert
Mann 38 23 14 14 14 20 43
Frau 43 28 19 19 19 25 48

Verwendung: Bonusrente in Prozent der BUZ-Barrente

Berufsgruppe A B C D E Nicht berufsspezifisch Nur Erwerbsunfähigkeit versichert
Mann 61 30 16 16 16 25 75
Frau 75 39 23 23 23 33 92
Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
BUZ ’95 0,25 % der BUZ–Barrente1 Zusatzrente

Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung „Schlusszahlung“ sowie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in % der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 78.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung 40 % der Versicherungssumme Todesfallbonus
2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung
Zu den 780er-Tarifen: Es gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung.
2.4 Pflegerenten-Zusatzversicherung
Vor Rentenbezug 0 % des maßgebenden Beitrags Ansammlung
Im Rentenbezug 0,25 % der PRZ-Rente1 Zusatzrente

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Ansammlungszins

für Ansammlungsguthaben Ansammlungszinssatz
180- und 780er-Tarife 2,3 %
für die Schlusszahlungen der
1995 eingeführten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ ’95) 2,7 %

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er–, 680er–, 280er– und 780er-Tarife wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt 0 %.

Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird die bis zum Beginn der VA-Phase erreichte Schlussüberschussanteil-Anwartschaft mit 2,7 % ab Beginn der VA-Phase verzinslich angesammelt.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

Für 1995 eingeführte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ '95) wird ein Schlussüberschussanteil3 gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021:

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

20 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird
Für berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen bei nachträglichem Einschluss ab September 1999, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird, gilt:
38 %/43 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in Berufsgruppe A vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
23 %/28 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in Berufsgruppe B vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
14 %/19 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in den Berufsgruppen C, D und E vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
43 %/48 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte, falls nur Erwerbsunfähigkeit versichert ist, vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
20 %/25 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für nicht–berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für männliche/weibliche Versicherte
15 % des maßgebenden Beitrags nach Eintritt der Berufsunfähigkeit4

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er–, 680er–, 280er– und 780er-Tarife erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer.

4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

3 Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit wird die Schlusszahlung auf 70 % der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.

4 Schlusszahlungen werden während der Berufsunfähigkeit nur für den Beitragsbefreiungsteil gegeben.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

0 %

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE – VI

VI. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

Laufender Überschussanteil Standardüberschuss–verwendung
in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)
--- --- --- --- ---
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Beitragspflichtige Versicherungen
170er-, 270er-Tarife und 670er-Tarife1 0 0 Erlebensfallbonus
160er-Tarife 0 0 Erlebensfallbonus
660er-Tarife 0 0 Erlebensfallbonus
130er-Tarife2 0 0 Ansammlung
230er-Tarife2 0 0 Ansammlung
630er-Tarife2 0 0 Ansammlung
n–Tarife (120er)3 0 0 Ansammlung
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Beitragspflichtige Versicherungen Ansammlung
Tarifgruppe B, B-Stufentarif 0 0
Tarifgruppe C4, C-Stufentarif4 0 0
Tarifgruppen D, E; D-, E-Stufentarif 0 0 0
Tarifgruppen HD, HE; HD–, HE–Stufentarif 0 0
Tarifgruppe CV4, CV-Stufentarif4 0 0
Tarifgruppen DV, EV; DV-, EV-Stufentarif 0 0 0
Gruppensondertarife
Tarifgruppe G 69 0 0 Ansammlung
Tarifgruppen GD, GE 0 0 Ansammlung

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 86 f.

1 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird während der Phase des variablen Ablaufs nur ein Kapitalertragsanteil als laufende Überschussbeteiligung gegeben.

2 Diese Versicherungen erhalten einen Risikoertragsanteil ab dem im Jahr 2000 beginnenden Versicherungsjahr. Für die Zeit davor erhalten im Versicherungsfall die 130er– und 630er-Tarife einen Bonus von

8 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes vor 1988 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
14 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes 1988–1994 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
5 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes 1995–1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,

die 230er-Tarife einen Bonus von 2 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes bis 1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr.

3 Die Summe aus Kapitalertrags- und Grundüberschussanteil ist auf 100 % des Jahresbeitrags beschränkt.

4 Bei Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30 % der Versicherungssumme gezahlt.

Laufender Überschussanteil Standardüberschuss-verwendung
in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)
--- --- --- --- ---
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Beginn vor 1964
Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 5, 6, Dr, Cz, 2F einschließlich Zusatzversicherungen 15 Ansammlung
Versicherungen mit Beginn ab 1964
Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 4B, 5, 6, Dr, Cz, 2F (Serie 4) 0 0 Bonus
Tarife 601, 602, 603, 604, 605, 606, 609, 610, 623, 624, 625, 626 0 0 Bonus
Kleinlebensversicherungen 151 Ansammlung
Vereinsgruppenversicherungen2 21 Ansammlung
Firmengruppenversicherungen
Tarife 6601, 6603 0 0 Bonus
Tarif Kg2 21 % des maßgebenden Beitrags Ansammlung
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE
Beitragspflichtige Versicherungen
Tarifgruppen P, Q, K3
Männliche Versicherte 0 0 Bonus
Weibliche Versicherte 0 0 Bonus
Tarifgruppe 86 0 0,225 Bonus
Tarifgruppe V 1,0 0 Bonus
Tarifgruppen KN, KA, CA 21 Ansammlung

Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen, Vereinsgruppenversicherungen und beim Tarif Kg der Firmengruppenversicherungen Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 86 f.

1 zuzüglich 2 % aus frei gewordener Versicherungssteuer

2 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.

3 Zusätzlich erhalten einen Überschussanteil

Tarifgruppe P: 8,25 % des maßgebenden Beitrags

Tarifgruppe Q:

Versicherungssumme 2.557 € bis 7.669 €: 0 % des maßgebenden Beitrags

Versicherungssumme 7.670 € bis 15.338 €: 0 % des maßgebenden Beitrags

Versicherungssumme 15.339 € bis 30.677 €: 0 % des maßgebenden Beitrags

Versicherungssumme ab 30.678 €: 0 % des maßgebenden Beitrags.

Laufender Überschussanteil Standardüberschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil)
--- --- ---
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Beitragsfreie Versicherungen
170er-, 270er-, 160er-, 660er- und 670er-Tarife 0 Erlebensfallbonus
130er- und 630er-Tarife 0 Ansammlung
n-Tarife (120er) 0 Ansammlung
230er-Tarife 0 Ansammlung
Kleinlebensversicherung 0 Ansammlung
Sonderzahlungen
170er-Tarife 0 Sonderzahlung
160er- und ältere Tarife 0 Sonderzahlung

Zusätzlich werden außer bei Sonderzahlungen Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 85 f.

Laufender Überschussanteil Standardüberschussverwendung
in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil)
--- --- --- ---
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Beitragsfreie Versicherungen
Tarifgruppen A, B, C 0 Ansammlung
Tarifgruppen D, E, HD, HE, DV, EV, CV 0
Gruppensondertarife
Tarifgruppe G 69 0 Ansammlung
Tarifgruppen GD, GE 0
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
Beitragsfreie Versicherungen
Großleben 0 Bonus
Vermögenswirksame 0
Gruppenversicherungen 0
Vereinsgruppen, Kleinleben 0
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE
Beitragsfreie Versicherungen
Tarifgruppen P, Q, K
männliche Versicherte 0 Bonus
weibliche Versicherte 0 0
Tarifgruppe 86 0
Tarifgruppe V
männliche Versicherte 0 Bonus
weibliche Versicherte 0 0
Tarifgruppen KN, KA, CA 0
Kleinlebensversicherungen 0 Ansammlung
Alte Gruppenversicherungen 0

Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen und Vereinsgruppenversicherungen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 86 f.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens

170er– und 670er-Tarife ohne Tarife 173VA und 673VA Versicherungsdauer Tarife 173VA und 673VA
Versicherungsdauer Endalter bis 65 Jahre Endalter über 65 Jahre
--- --- --- --- ---
bis 11 Jahre 10 5 bis 16 Jahre 10
12–14 Jahre 25 10 17–19 Jahre 25
15–19 Jahre 35 15 20–24 Jahre 35
20–24 Jahre 50 25 25–29 Jahre 50
25–29 Jahre 70 35 30–34 Jahre 70
ab 30 Jahre 90 45 ab 35 Jahre 90

Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend.

Versicherungsdauer 270er-Tarife Eintrittsalter 160er– und 660er-Tarife
12–14 Jahre 15 bis 36 Jahre 30
15–19 Jahre 25 37–40 Jahre 25
20–24 Jahre 40 41–43 Jahre 20
25–29 Jahre 60 44–46 Jahre 15
ab 30 Jahre 80 47–51 Jahre 10
52–58 Jahre 5

Lebenslange Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % der maßgebenden Jahresrente (Grundüberschussanteil)1
--- --- --- ---
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung)
Vor Beginn der Rentenzahlung
Beitragspflichtig
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften 0 0 Tarifbonus
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppen 30, 31, 32 0 Ansammlung
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife 0 Ansammlung
Beitragsfrei
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften 0 Tarifbonus
Tarif AVEI 0 Bonus
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppen 30, 31, 32 0 Ansammlung
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife 0 Ansammlung
Beitragsfreie Erlebensfallsumme
870er-Tarife 0 Tarifbonus
Tarifgruppen 30, 31, 32 0 Tarifbonus
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife 0 Tarifbonus

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 86 f.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

1 Bei auf die 870er-Tarife umgestellten Versicherungen wird ein Guthaben aus der Zeit vor der Umstellung verzinslich angesammelt.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % der maßgebenden Jahresrente (Grundüberschussanteil)
--- --- --- ---
Während des Rentenbezugs
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
870er-Tarife
Männliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung 0,25 Zusatzrente2
Weibliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung 0,25 Zusatzrente2
870er-Tarife
Männliche/weibliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung vertragsindividuell1 kompakte Überschussrente
Tarif AVEI3 0,25 Zusatzrente2
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppen 10, 11, 12 10 Barauszahlung
Tarifgruppen 30, 31, 32
Männliche/weibliche Versicherte 0,25 Zusatzrente2
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife
Männliche/weibliche Versicherte 0,25 Zusatzrente2
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife vertragsindividuell1 kompakte Überschussrente

1 Grundlage für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,252. Davon abweichend wird

– bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,25 %2

– bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,75 %2

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2015 bis Dezember 2015 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,40 %2, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %2

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2013 bis Dezember 2014 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,60 %2, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %2

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2012 bis Dezember 2012 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,95 %2, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2011 bis Dezember 2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %2, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2010 bis Dezember 2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,30 %2,

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2009 bis Dezember 2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,50 %2,

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 bis Dezember 2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,70 %2 und

– bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis Dezember 2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,30 %2 (Männer) bzw. 4,60 %2 (Frauen)

angewendet.

2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Nach 5 Jahren Mitgliedschaft wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Höhe der erreichten Anwartschaft auf Altersrente eingeschlossen. Die Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt 100 % der Erhöhung der Anwartschaft auf Altersrente.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
1.3 Risikoversicherungen
Tarife 170, 179, 670 70 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
41,1 %1 des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarife 130, 139, 6302 89 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
47 %3 des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Bausparrisikoversicherungen
Tarife 1987 25 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarife vor 1987 30 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppe C 100 % der Versicherungssumme Bonus4
Tarifgruppen D, E, HD, HE 66,7 % der Versicherungssumme Bonus
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG2
Tarife 0, 600, 6600 50 % der Versicherungssumme Bonus
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 65 % der Versicherungssumme Bonus
40 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung

1 nur für die Tarife 170 und 670

2 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.

3 nur für die Tarife 130 und 630

4 Bei beitragspflichtigen Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30 % der Versicherungssumme gezahlt.

Laufender Überschussanteil Standardüberschussverwendung
1.4 Berufsunfähigkeits-Versicherungen
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Tarife 430 und 431
Im Rentenbezug 0,25 %1 der BU-Rente Zusatzrente
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Im Rentenbezug 0,25 %1 der BU-Rente Zusatzrente
1.5 Pflegerentenversicherung
Vor Rentenbeginn 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss Ansammlung
Im Rentenbezug 0,25 %1 der PR–Rente Zusatzrente

Zusätzlich wird für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der ehemaligen Vereinten Leben sowie der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG vor Rentenbeginn eine Schlusszahlung in % des maßgebenden Beitrags gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 86 f.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtig
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ)
entweder Schlusszahlung
oder 33 % des maßgebenden BUZ–Beitrags Verrechnung
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 0 % des maßgebenden BUZ–Beitrags bei der Hauptversicherung
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ) 0,25 %1 der BUZ–Barrente Zusatzrente
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG 0,25 %1 der BUZ–Barrente Zusatzrente
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 0,25 %1 der BUZ–Barrente Zusatzrente

Zusätzlich wird für die Tarife der ehemaligen Vereinten Leben, der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG und der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG eine Schlusszahlung in % der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 86 f.

1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung
Zu den 170er- und 670er-Tarifen 70 % der Versicherungssumme Todesfallbonus
Zu den 130er-, 630er-, 160er- und 660er-Tarifen1 89 % der Versicherungssumme Todesfallbonus
Risiko-Ergänzungsversicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG2 35 % des maßgebenden Beitrags bei der Hauptversicherung
2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung Für die 870er-Tarife und die Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung.
2.4 Unfall-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gegen Einmalbeitrag
Rechnungszins 3,0 % 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil bei der Hauptversicherung
Rechnungszins 3,5 % 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil bei der Hauptversicherung
2.5 Pflegerenten-Zusatzversicherung
Vor Rentenbezug 0 % des maßgebenden Beitrags Ansammlung
Im Rentenbezug 0,25 % der PRZ-Rente3 Zusatzrente

1 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.

2 Diese Versicherungen erhalten bei Ablauf noch einen Überschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Versicherungsjahr.

3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Ansammlungszinssatz

Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden die Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile verzinst mit einem Zinssatz von

– 3,0 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,0 %,

– 3,50 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 %.

Davon abweichend werden die Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG mit einem Zinssatz von 2,7 % verzinslich angesammelt.

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens– und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

beitragspflichtig beitragsfrei Bezugsgröße
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der 130er-, 630er-, 160er- und 660er-, 170er-3, 670er-Tarife3, 230er- und 270er-Tarife und für Versicherungen der n-Tarife (120er) maßgebende Versicherungssumme
Weibliche Versicherte erhalten außer bei den 170er-, 670er- und 270er-Tarifen bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
0 % 0 % für Versicherungen der 870er-Tarife inklusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung. Jahresrente
0 ‰ für Kleinlebensversicherungen maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG:
0 % für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 bzw. ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 18 % der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 24 % der Versicherungsleistung bei K–Tarifen maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen B, C, D, E, CV, DV, EV, B-, C-, D-, E-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif, CV-, DV- und EV-Stufentarife sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, G, G 69 maßgebende Versicherungssumme
für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924
für Gruppensondertarife mit Tarifgruppe ST42
0 % 0 % für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32. Jahresrente
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife. Kapitalabfindung
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG:
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen maßgebende Versicherungssumme
Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
0 ‰ einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE:
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen V, 86, P, Q und K maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ für Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen. maßgebende Versicherungssumme

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

Für Berufsunfähigkeits-Versicherungen vor Rentenbeginn der Tarife 430 und 431, der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG sowie bei den beitragspflichtigen Versicherungen und den Versicherungen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den Tarifen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, den Tarifen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG und den unten genannten Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2021:

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

11,8 % des maßgebenden Beitrags für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der Tarife 430 und 431 sowie der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
31,8 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird
28,6 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG4
4,5 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
22,4 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben nach Eintritt der Berufsunfähigkeit5
20,0 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit4, 5
0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss jedes Versicherungsjahrs für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

Die Fußnoten sind auf Seite 87 zusammengefasst.

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer. Davon ausgenommen sind die Tarifgruppen A und B bei Versicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, beitragspflichtige Kleinlebens– und Vereinsgruppenversicherungen und beitragspflichtige Versicherungen des Tarifs Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE, der Tarif AVEI sowie Sonderzahlungen zu Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben.

4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

3 Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) werden die Schlussüberschussanteile bis zum Beginn der VA–Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gegeben. Die zu Beginn der VA–Phase erreichte Anwartschaft aus Schlussüberschussanteilen wird während der VA–Phase mit 2,70 % verzinslich angesammelt.

4 Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit der Schlusszahlung wird die Schlusszahlung auf 80 % der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.

5 Schlussüberschussanteile werden während der Berufsunfähigkeit nur für die Rentenzahlung der Beitragsbefreiung gegeben.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Sockelbetrag gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens– und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2021 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2022):

– Für das im Jahr 2021 endende Versicherungsjahr:

Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

beitragspflichtig beitragsfrei Bezugsgröße
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der 130er-, 630er-, 160er-, 660er-Tarife maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der n-Tarife (120er) maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der 170er-2, 670er-2, 230er und 270er-Tarife maßgebende Versicherungssumme
0 % 0 % für Versicherungen der 870er-Tarife inklusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung. Jahresrente
0 ‰ für Kleinlebensversicherungen maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG:
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen B, C, CV; B-, C-, CV-Stufentarif sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppe G 69 maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 bzw. ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 12 % der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 16 % der Versicherungsleistung bei K-Tarifen maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen D, E, DV, EV, D-, E-, DV-, EV-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE maßgebende Versicherungssumme
0,05 ‰ 0,05 ‰ für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924

für Gruppensondertarife mit Tarifgruppe ST42
maßgebende Versicherungssumme
0 % 0 % Jahresrente
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife. Kapitalabfindung
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG:
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE:
0 ‰ 0 ‰ für Versicherungen der Tarifgruppen 86, V, P, Q und K maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ für Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen. maßgebende Versicherungssumme

– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2021 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2021 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

2 Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) werden die Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven bis zum Beginn der VA–Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gegeben. Die zu Beginn der VA–Phase erreichte Anwartschaft aus den Sockelbeträgen für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird während der VA–Phase mit 2,7 % verzinslich angesammelt.