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Allianz SE — Annual Report 2015
Jul 5, 2016
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Annual Report
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Publication

Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Geschäftsbericht 2015
Auf einen Blick
Allianz Lebensversicherungs-AG nach HGB
| 2015 | Veränderung zum Vorjahr | 2014 | 2013 | Mehr dazu auf Seite | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beitragseinnahmen brutto | Mio € | 16.535 | -10,1 | 18.393 | 16.373 | 30 |
| Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft | Mio € | 16.175 | -10,3 | 18.040 | 16.022 | 6 |
| Leistungen an Kunden | Mio € | 13.292 | - 7,0 | 14.298 | 12.582 | 7 |
| Bruttoüberschuss | Mio € | 2.262 | -38,7 | 3.689 | 3.376 | 9 |
| Abschlusskosten in % der Beitragssumme des Neugeschäfts | % | 4,3 | 4,3 | 4,4 | 7 | |
| Verwaltungskosten in % der gebuchten Bruttobeiträge | % | 1,1 | 1,0 | 1,0 | 7 | |
| Ergebnis vor Abführung | Mio € | 578 | 0,0 | 578 | 558 | 9 |
| Anteil der Kunden am Gesamtertrag | % | 93,4 | 93,9 | 93,8 | 9 | |
| Verwaltete Kapitalanlagen | Mio € | 178.901 | 5,6 | 169.434 | 159.518 | 7 |
| Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen in% der gesamten Kapitalanlagen | % | 20,9 | 25,6 | 13,8 | 8 | |
| Laufende Durchschnittsverzinsung | % | 4,0 | 4,6 | 5,0 | 8 | |
| Nettoverzinsung | % | 4,7 | 4,9 | 5,5 | 8 | |
| Eigenkapital | Mio € | 1.589 | 5,2 | 1.519 | 1.454 | 54 |
| Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen | Mio € | 176.024 | 5,5 | 166.913 | 156.298 | |
| Sicherungsmittel aus freier RfB und Schlussüberschussfonds in % der Deckungsmittel | % | 6,4 | 7,0 | 6,8 | ||
| Anzahl der Verträge | Mio | 10,5 | 0,4 | 10,4 | 10,4 | 22 |
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe „Mitarbeiter" und „Vertreter". Damit meinen wir selbstverständlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Vertreterinnen.
Inhalt
Mitglieder des Vorstands
Lagebericht
Jahresabschluss
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht des Aufsichtsrats
Mitglieder des Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands
Dr. Markus Faulhaber
Vorsitzender des Vorstands
zugleich Mitglied des Vorstands
Allianz Deutschland AG, Ressort Lebensversicherung
Burkhard Keese
Finanzen
zugleich Mitglied des Vorstands
Allianz Deutschland AG, Ressort Finanzen
Joachim Müller
Vertrieb Ausschließlichkeitsorganisation
zugleich Mitglied des Vorstands
Allianz Deutschland AG, Ressort Vertrieb
Dr. Alf Neumann
Privatkunden und Produkte
Dr. Thomas Wiesemann
Maklervertrieb
Dr. Andreas Wimmer
Firmenkunden
Lagebericht
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat ihre marktführende Stellung in der deutschen Lebensversicherungsbranche verteidigt. Die Marktanteile im Neugeschäft und insbesondere die Zuwächse im Geschäft gegen laufenden Beitrag zeigen das ungebrochene Vertrauen der Kunden in das Unternehmen.
Die Stornoquote liegt weiterhin signifikant unter dem Marktdurchschnitt.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet ihren Kunden aufgrund ihrer Finanzstärke, der professionellen und weltweit ausgerichteten Kapitalanlagen sowie der sehr niedrigen Verwaltungskosten trotz des andauernden Niedrigzinsumfelds eine nach wie vor außerordentlich attraktive Gesamtverzinsung deutlich über dem Niveau vergleichbar sicherer Anlagen.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Uneinheitliche Weltwirtschaft
Wie im Vorjahr legte die globale Wirtschaftsaktivität 2015 mit einer Wachstumsrate von voraussichtlich 2,5 Prozent nur mäßig zu. Während sich das Wachstum in den Industrieländern insgesamt leicht beschleunigte — nicht zuletzt getrieben von der fortschreitenden Erholung im Euroraum —, trübte sich die Konjunktur in den Schwellenländern weiter ein. Der anhaltende Rückgang der Wirtschaftsleistung in Brasilien und in Russland trug dazu ebenso bei wie das verlangsamte Wachstum in China. Eine entscheidende Ursache für diese unterschiedliche Entwicklung stellte dabei, neben strukturellen Problemen, der fortgesetzte Rohstoffpreisverfall dar, der in vielen Industrieländern Kaufkraft und Konsum stärkte, vielen Schwellenländern aber deutliche Einkommensverluste bescherte.
Diese Divergenzen in der Weltwirtschaft ließen auch die globalen Finanzmärkte nicht unberührt: Insgesamt litten sie unter hoher Volatilität. Dies betraf nicht nur Aktien und Währungen der Schwellenländer; die zunehmende Sorge über die Wachstumsaussichten Chinas sowie über die Folgen einer möglichen Zinserhöhung durch die US-Notenbank (Fed) führten weltweit zu einer erhöhten Unsicherheit an den Märkten. Gleichzeitig schwächte sich der Außenwert des Euro weiter ab, da die Europäische Zentralbank (EZB) im Gegensatz zur Fed deutliche Signale für eine noch expansivere Geldpolitik aussendete.
Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2015 verlief vor diesem Hintergrund bemerkenswert stetig. Positive wie negative außenwirtschaftliche Impulse hielten sich in etwa die Waage. Hauptstütze der Entwicklung war daher erneut die Binnennachfrage, die vor allem von der sehr robusten Entwicklung am Arbeitsmarkt sowie steigender Kaufkraft profitierte: Der reale private Konsum nahm 2015 so stark zu wie seit 1999 nicht mehr. Insgesamt legte das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2015 real um 1,7 Prozent zu. Damit wuchs die deutsche Konjunktur im sechsten Jahr in Folge stärker als der Euroraum insgesamt (+ 1,5 Prozent); ihr Vorsprung war aber — dank der Erholung in der Peripherie, vor allem in Irland und Spanien — nur noch gering.
Realeinkommen profitieren
Die Arbeitseinkommen stiegen 2015 in derselben Größenordnung wie im Vorjahr. Die Zuwachsrate lag bei knapp 4 Prozent, wobei sowohl die Zahl der Erwerbstätigen als auch der Effektivverdienst je Arbeitnehmer weiter stiegen. Unter Berücksichtigung der monetären Sozialleistungen und der Summe der Einkommen aus Gewinnen, Vermögen und selbstständiger Tätigkeit erhöhten sich die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte 2015 insgesamt um 2,8 Prozent.
Gleichzeitig ging die Inflationsrate auf 0,3 Prozent zurück. Die Realeinkommen erhöhten sich um 2,5 Prozent und erzielten so den stärksten Anstieg seit Beginn des Jahrtausends. Im Zuge dieser sehr günstigen Einkommensentwicklung stieg auch die Sparquote wieder etwas an: Mit 9,7 Prozent verharrte sie aber weiterhin auf einem im historischen Vergleich relativ niedrigen Wert.
Private Vermögen steigen auf neuen Rekordwert
Die Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland erreichten nach Schätzung von Allianz Economic Research bis zum Jahresende 2015 mit rund 5,3 Billionen Euro einen neuen Rekordwert; sie lagen damit gut 4 Prozent über dem Vorjahresstand. Die Haushalte konnten sich damit im vierten Jahr in Folge über einen robusten Anstieg freuen. Allerdings profitierten sie dabei weniger von der positiven Entwicklung des Aktienmarkts, sondern erzielten diese Zuwächse vielmehr vor allem aufgrund der eigenen Sparanstrengungen. Insgesamt ist das Anlageverhalten der privaten Haushalte von einer anhaltenden Risikoaversion geprägt. Wie in den Vorjahren werden viele Gelder bei Banken angelegt, trotz negativer realer Renditen auf diese Anlageklasse.
Kapitalmärkte weiter im Bann der Geldpolitik
2015 waren die Aktienmärkte von hoher Volatilität geprägt. Neben zwischenzeitlichen Wachstumssorgen, vor allem hinsichtlich Chinas, war dafür in erster Linie die Geldpolitik verantwortlich. Dies galt insbesondere in Europa, wo zunehmende Erwartungen an weitere geldpolitische Maßnahmen seitens der EZB die Märkte trieben. Zum Jahresschluss lag der DAX gegenüber dem Vorjahr mit knapp 10 Prozent im Plus. Damit hat sich der deutsche Leitindex in den letzten vier Jahren beinahe verdoppelt.
Auch auf den Rentenmärkten führten die Wirkungen der Geldpolitik zu hoher Volatilität und zu einem Auf und Ab der Renditen. Nachdem die EZB im Januar 2015 ankündigte, ein groß angelegtes Kaufprogramm für Staatsanleihen zu starten, fielen die Renditen auf neue Rekordtiefs. Zehnjährige Bundesanleihen notierten nur noch knapp über Null, kürzere Laufzeiten rutschten durchgehend in den negativen Bereich. Nach einer kurzzeitigen, kräftigen Erholung schalteten die Renditen in der zweiten Jahreshälfte dann wieder den Rückwärtsgang ein. Auch dafür zeichnete in erster Linie die EZB verantwortlich. Die Erwartung zusätzlicher expansiver Maßnahmen drückte die Renditen; vor allem zweijährige Anleihen notierten tief im roten Bereich. Die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen standen dagegen am Jahresende bei 0,6 Prozent.
Versicherungswirtschaft
Deutlicher Rückgang im Einmalbeitragsgeschäft
In der deutschen Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) gingen die Beitragseinnahmen im Jahr 2015 nach vorläufigen Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um 1,3 Prozent zurück. Der Rückgang ist auf das Einmalbeitragsgeschäft, das um 4,5 Prozent sank, zurückzuführen. Die laufenden Beiträge stiegen hingegen um 0,2 Prozent.
Das Neugeschäft ging um 4,4 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf das geringere Einmalbeitragsgeschäft zurückzuführen. Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag nahm um 3,7 Prozent ab.
Die Stornoquote, bezogen auf die Anzahl der Verträge, sank um 0,2 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent.
Veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Lebensversicherungsreformgesetz
Durch das Lebensversicherungsreformgesetz, das am 7. August 2014 in Kraft getreten ist, wurde für das Neugeschäft ab dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Höchstrechnungszins auf 1,25 Prozent (zuletzt 1,75 Prozent) gesenkt. Für den Kunden entscheidend ist weiterhin die Gesamtverzinsung, die bei der Allianz Lebensversicherungs-AG weiterhin auf hohem Niveau liegt.
Im Sinne einer Preis-/Leistungstransparenz müssen beim Neugeschäft ab 1. Januar 2015 die Effektivkosten angegeben werden. Dabei handelt es sich um die Renditeminderung des Vertrags durch die einkalkulierten Kosten in Prozentpunkten. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat bereits seit Anfang 2011 diese Renditeminderung in Form der sogenannten Gesamtkostenquote ausgewiesen. Für eine erhöhte Transparenz sorgt darüber hinaus die Verpflichtung, die einkalkulierten jährlichen Verwaltungskosten im Produktinformationsblatt gesondert als Eurobetrag anzugeben.
Solvency II
Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten Solvency-II-Richtlinie neue, europaweit einheitliche Regelungen vorgegeben. Deren Ziel ist es unter anderem, die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen mehr an den übernommenen Risiken auszurichten.
Zur Umsetzung des europäischen Rechts hat der deutsche Gesetzgeber am 1. April 2015 eine umfassende Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet. Das neue Gesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2016 in Kraft Die Allianz Deutschland Gruppe und mit ihr auch die Allianz Lebensversicherungs-AG haben das Jahr 2015 intensiv genutzt, um eine reibungslose Umsetzung des neuen Rechts zum 1. Januar 2016 zu ermöglichen.
Policenmodell
Beim Policenmodell, das in dem bis Ende 2007 gültigen Versicherungsvertragsgesetz (WG) geregelt war, erhielt der Versicherungsnehmer seine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zusammen mit der Police. Der Versicherungsvertrag kam mit den übermittelten Inhalten zustande, falls der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen widersprach (bei der Lebensversicherung seit Ende 2004 waren es 30 Tage). Wenn der Versicherer die vollständige Übersendung der Unterlagen oder die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht nachweisen konnte, erlosch das Widerspruchsrecht nach dem Wortlaut von § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.
Die Vereinbarkeit des Policenmodells mit dem Europarecht war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Durch mehrere Urteile (insbesondere durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 und die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai und 16. Juli 2014) wurden die wichtigsten Streitfragen geklärt. § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG alte Fassung ist zwar europarechtswidrig mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Rückabwicklung eines zwischen 1995 bis 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrags verlangen kann, wenn er die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig erhalten hat oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat ihren Kunden aber auch in der Zeit von 1995 bis 2007 regelmäßig dievorgeschriebenen Vertragsunterlagen vollständig ausgehändigt und sie ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt.
Auch in den Fällen, in denen der Versicherer die vollständige Übersendung der Unterlagen bzw. ordnungsgemäße Belehrung nicht nachweisen kann, muss sich der Versicherungsnehmer nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2015 bei einer Rückabwicklung neben dem ausgezahlten Rückkaufswert den Wert des Versicherungsschutzes und die gegebenenfalls an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag anrechnen lassen. Unter anderem deshalb hat das Oberlandesgericht Stuttgart die ursprüngliche Klage nach deren Zurückverweisung in vollem Umfang zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat außerdem klargestellt, dass das Policenmodell als solches nicht gegen Europarecht verstößt. Wenn der Versicherungsnehmer die erforderlichen Unterlagen vollständig erhalten hat, wurde der Vertrag wirksam abgeschlossen.
Geschäftsverlauf
Versicherungsgeschäft
Beitragseinnahmen
Die Beitragseinnahmen der Allianz Lebensversicherungs-AG im selbst abgeschlossenen Geschäft (s. a. G.) lagen mit 16,2 Milliarden Euro erwartungsgemäß 10,3 Prozent unter dem Vorjahr (18,0 Milliarden Euro), welches durch außergewöhnlich starkes Geschäft gegen Einmalbeitrag geprägt war. Dabei betrugen die Einmalbeiträge 7,3 (9,3) Milliarden Euro; die laufenden Beitragseinnahmen stiegen um 2,0 Prozent auf 8,9 (8,7) Milliarden Euro. Der Marktanteil der Allianz Leben (inklusive ihrer Tochtergesellschaften) an den Beitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherungsunternehmen verringerte sich nach vorläufigen Angaben des GDV auf 19,3 (20,3) Prozent.
Beitragsverlauf von 2011 bis 2015

Die Stornoquote nach Stückzahlen sank im Jahr 2015 erneut auf 1,6 (1,7) Prozent. Darin erfasst sind Rückkäufe und sonstige vorzeitige Abgänge. Ebenfalls rückläufig war die Stornoquote nach Beiträgen, die neben den Rückkäufen auch die Beitragsfreistellung von Versicherungen ohne Kündigung erfasst. Sie verringerte sich auf 3,8 (3,9) Prozent Die Stornoquoten der Allianz Lebensversicherungs-AG lagen 2015 weiterhin signifikant unter dem Marktdurchschnitt.
Neugeschäft
Die Neubeiträge (s. a. G.) beliefen sich auf 8,0 (10,0) Milliarden Euro. Dabei sanken die bereits erwähnten Einmalbeiträge um 22,0 Prozent auf 7,3 (9,3) Milliarden Euro, wohingegen die laufenden Neubeiträge mit 7,1 Prozent ein deutliches Wachstum auf 779 (727) Millionen Euro verzeichnen konnten. Wesentliche Zuwächse erzielten die Neubeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge (+ 22,4 Prozent) und bei den geförderten Rentenversicherungen (+ 8,8 Prozent).
Im Niedrigzinsumfeld haben viele Kunden den Wunsch, das Verhältnis von Sicherheit und Chance in der Altersvorsorge neu auszubalancieren. Nicht zuletzt deshalb hat sich die bereits seit Jahren durchgeführte Verbreiterung der Palette an Vorsorgekonzepten bezahlt gemacht. Das Garantiekonzept Perspektive war im Jahr 2015 weiterhin sehrerfolgreich und erzielte 2015 Neubeiträge in Höhe von 1 230,5 (1 172,4) Millionen Euro. Insgesamt betrugen die Neubeiträge der Produkte mit neuen Garantien 2,7 (3,0) Milliarden Euro.
Im Privatkundengeschäft betrugen die Neubeiträge der Allianz Lebensversicherungs-AG 5,7 (6,7) Milliarden Euro. Ausschlaggebend für die Entwicklung war der Rückgang der Einmalbeiträge auf 4,6 (6,3) Milliarden Euro. Die Neubeiträge aus eingelösten Versicherungen gegen laufenden Beitrag erhöhten sich um 13,8 Prozent auf 300,1 (263,6) Millionen Euro. Die Zuwachsanpassungen sanken geringfügig auf 142,3 (147,3) Millionen Euro. Insgesamt machte das Privatkundengeschäft rund 63 (67) Prozent der Neubeiträge der Allianz Lebensversicherungs-AG aus.
Im Firmenkundengeschäft fiel der Rückgang der Einmalbeiträge mit 12,2 Prozent auf 2,7 (3,0) Milliarden Euro geringeraus. Die laufenden Neubeiträgeverzeichneten ein Wachstum von 6,4 Prozent und betrugen inklusive Zuwachsanpassungen 336,6 (316,2) Millionen Euro. Die Neubeiträge insgesamt beliefen sich somit auf 3,0 (3,3) Milliarden Euro. Die Firmendirektversicherung ist weiterhin der mit Abstand am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. 68 Prozent der Neuverträge im Firmengeschäft entfallen auf diesen Durchführungsweg.
Bestand
Die Versicherungssumme des Bestands stieg gegenüber dem Vorjahr von 308,4 Milliarden Euro um 2,5 Prozent auf 316,0 Milliarden Euro. Die Anzahl der verwalteten Verträge lag mit 10,5 (10,4) Millionen um 0,4 Prozent über dem Vorjahr. Die betriebenen Versicherungsarten sind auf Seite 19, Bewegung und Struktur des Versicherungsbestands sind im Einzelnen auf den Seiten 20 bis 22 aufgeführt.
Leistungen an Kunden
Die Auszahlungen der Allianz Lebensversicherungs-AG an Kunden für Abläufe, Renten, Todesfälle und Rückkäufe gingen um 7,0 Prozent auf 13,3 (14,3) Milliarden Euro zurück. Davon entfielen auf Ablaufleistungen 9,3 (10,4) Milliarden Euro, auf Rentenleistungen 1,9 (1,8) Milliarden Euro sowie 2,1 (2,1) Milliarden Euro auf Versicherungsleistungen für Todesfälle und Rückkäufe.
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb
Die Abschlusskosten gingen von 1.186 Millionen Euro auf 1.149 Millionen Euro zurück. Davon entfielen 787 (846) Millionen Euro auf Abschlussprovisionen und sonstige leistungsabhängige Bezüge der Versicherungsvermittler. Bezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäfts, stagnierte der Abschlusskostensatz im Vergleich zum Vorjahr auf dem Niveau von 4,3 (4,3) Prozent
Die Verwaltungskosten blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 184 Millionen Euro. Im Verhältnis zu den gesamten Beitragseinnahmen ergibt sich daraus ein Verwaltungskostensatz in Höhe von 1,1 (1,0) Prozent.
Geschäftsverlauf der Tochtergesellschaften der Allianz Leben
Die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLVAG), die Allianz Pensionskasse AG (APK) und die Allianz Pensionsfonds AG (APF) sind 100-prozentige operative Tochtergesellschaften der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Der Schwerpunkt der DLVAG liegt auf dem Verkauf von Risikolebens- und Restschuldversicherungen. Die Neubeiträge der DLVAG erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,3 Prozent auf 130,1 (112,8) Millionen Euro. Die laufenden Neubeiträge stiegen um 21,0 Prozent auf 17,7 (14,6) Millionen Euro. Die Einmalbeiträge konnte die DLVAG um 14,4 Prozent auf 112,4 (98,2) Millionen Euro steigern. Die gebuchten Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wuchsen insgesamt um 11,0 Prozent auf 236,8 (213,4) Millionen Euro. Dabei wurden 148.069 (150.909) neue Versicherungsverträge abgeschlossen. Das Ergebnis nach Steuern betrug 6,6 (4,2) Millionen Euro. Es steht aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der Allianz Lebensversicherungs-AG zu.
Die Neubeiträge der APK beliefen sich im Jahr 2015 auf 72,1 (74,3) Millionen Euro. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge lag bei 20.652 (23.629). Die Beitragseinnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 729,3 (741,9) Millionen Euro um 1,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die APK erzielte einen Jahresüberschuss in Höhe von 2,8 (11,0) Millionen Euro.
Die Neubeiträge der APF sind stark gestiegen. Nach 62,2 Millionen Euro im Vorjahr beliefen sie sich 2015 auf 752,6 Millionen Euro. Bedingt durch den Anstieg der Einmalbeiträge auf 752,2 (61,9) Millionen Euro stiegen auch die Beitragseinnahmen von 69,8 Millionen Euro auf 760,3 Millionen Euro. Die laufenden Beiträge liegen mit 8,1 (7,8) Millionen Euro über dem Vorjahresniveau. Die APF weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,4 (1,1) Millionen Euro aus.
Allianz Baufinanzierungsgeschäft
Die Allianz Baufinanzierung konnte im Geschäftsjahr 2015 das hohe Niveau der beiden Vorjahre noch mal deutlich übertreffen. Das Neugeschäftsvolumen ist um erfreuliche 77 Prozent auf 3,8 (2,2) Milliarden Euro gestiegen. Allianz Leben hat nunmehr grundschuldbesicherte Darlehen mit einem Volumen von 15,4 Milliarden Euro im Bestand.
Das Privatkundengeschäft konnte dadurch insgesamt weiter ausgebaut und Marktanteile dazugewonnen werden. Ausschlaggebend waren unter anderem die langen Zinsgarantien, die Allianz Leben im Angebot hat. Nach 2014 wurde auch im Geschäftsjahr 2015 jedes zweite Darlehen mit einer Zinsfestschreibungszeit von 20 Jahren bzw. 25 Jahren abgeschlossen. Zudem wurde das Angebot an langen Laufzeiten auf bis zu 40 Jahre erweitert. Wichtiger Erfolgstreiber waren in Kombination mit den langen Laufzeiten die sogenannten Volltilgerdarlehen (41 %), bei denen die Kunden das Darlehen am Ende der Laufzeit vollständig zurückgeführt haben. Außerdem haben die Kunden die niedrigen Zinsen für Anschlussfinanzierungen gegen Forwardaufschlag genutzt (33 %).
Kapitalanlagen
Der Kapitalanlagenbestand der Allianz Lebensversicherungs-AG erhöhte sich im Berichtsjahr um 5,6 Prozent auf 178,9 (169,4) Milliarden Euro. Die Bruttoneuanlage betrug 20,5 (19,4) Milliarden Euro. Die Marktwerte der Kapitalanlagen erhöhten sich im Jahr 2015 leicht auf 216,3 (212,8) Milliarden Euro.
Sicherheitsorientierte Anlagestrategie
Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzte auch im Jahr 2015 ihre sicherheitsorientierte Anlagestrategie fort. Das Unternehmen verfolgte weiterhin das Ziel, bei angemessenem Risiko eine möglichst attraktive Rendite zu erreichen und streute aus Sicherheitsgründen die Kapitalanlagen auf viele unterschiedliche Anlagesegmente. So konnten auch in diesem Jahr die Auswirkungen der historisch niedrigen Zinsen begrenzt werden.
Aufgrund der langfristigen Leistungsversprechen gegenüber den Kunden ist ein großer Teil des Portfolios in festverzinslichen Anlagen investiert. Ende 2015 betrug dieser Anteil 831(86) Prozent der Kapitalanlagen.
Der Schwerpunkt der festverzinslichen Anlagen liegt weiterhin auf besicherten Anleihen sowie deutschen und europäischen Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten. Besicherte Anleihen stellen durch ihre Unterlegung mit werthaltigen Sicherheiten, zum Beispiel Kommunaldarlehen oder erstrangige Hypothekenkredite, sehr sichere Anlagen dar. Bei den Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten konzentrierte sich das Unternehmen weiterhin auf die Kernländer der Eurozone.
Um langfristig eine attraktive Verzinsung des Kapital-anlagenportfolios zu sichern, hält das Unternehmen an einer breiten Diversifikation des Portfolios fest. Ende des Jahrs 2015 lag der Anteil von Unternehmensanleihen am Gesamtportfolio bei 14,4 (13,6) Prozent nach Marktwerten, 5,5 (5,8) Prozent waren in Schwellenländeranleihen investiert. Die direkte Kreditvergabe wurde mit Neuinvestitionen in Höhe von 5,3 Milliarden Euro im Jahr 2015 ausgebaut.
In die realen Anlageklassen Aktien einschließlich erneuerbare Energien und Infrastruktur sowie Immobilien wurden netto 3,4 Milliarden Euro investiert. Durch die positive Marktwertentwicklung und die Investitionen hat sich der Aktienbestand der Allianz Lebensversicherungs-AG erhöht Die Aktienquote nach Marktwerten einschließlich erneuerbare Energien und Infrastruktur betrug zum Geschäftsjahresende 2015 unter Berücksichtigung von Absicherungsmaßnahmen 12,2 (10,5) Prozent. Die regionale Diversifikation der Aktien wurde weiter ausgebaut.
Kapitalanlagenergebnis
Das Nettoergebnis aus den Kapitalanlagen betrug 8,2 (8,1) Milliarden Euro. Hiervon werden 6,5 (5,7) Milliarden Euro für die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung der Kundenguthaben (Deckungsrückstellung, verzinslich angesammelte Überschussguthaben und Zinszusatzreserve) verwendet. Das Kapitalanlagenergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| 2015 Mio € |
2014 Mio € |
2013 Mio € |
|
|---|---|---|---|
| Laufender Ertrag | 7.272 | 7.925 | 8.010 |
| + Veräußerungsgewinne | 2.106 | 535 | 1.096 |
| + Zuschreibungen | 111 | 159 | 46 |
| — Veräußerungsverluste | —52 | —5 | —8 |
| — Abschreibungen | —934 | —228 | —414 |
| — Laufender Aufwand gesamt | —268 | —269 | —263 |
| Nettoertrag | 8.235 | 8.117 | 8.466 |
Die laufenden Erträge von 7 272 (7 925) Millionen Euro gingen aufgrund von geringeren laufenden Erträgen aus Anteilen an Investmentvermögen zurück. Die Abschreibungen von 934 (228) Millionen Euro entfielen im Wesentlichen auf Anteile an Investmentvermögen, die Gewinne von 2 106 (535) Millionen Euro überwiegend auf Aktien.
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen lag bei 4,7 (4,9) Prozent.
Bewertungsreserven der Kapitalanlagen
Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen betragen 37,4 (43,4) Milliarden Euro. Das sind 20,9 (25,6) Prozent des Buchwerts der gesamten Kapitalanlagen. Grund für den Rückgang ist der Zinsanstieg im Laufzeitenbereich von über fünf Jahren. Das weiterhin hohe Niveau der Bewertungsreserven ist weitgehend Folge des sehr niedrigen Zinsniveaus. Es handelt sich damitvor allem um einen temporären Effekt, der sich bis zur Endfälligkeit der festverzinslichen Wertpapiere sukzessive abbauen wird. Die Bewertungsreserven setzen sich zusammen aus stillen Reserven in Höhe von 37,6 (43,4) Milliarden Euro und stillen Lasten von 0,14 (0,04) Milliarden Euro.
1 Die Angabe zum Anteil der festverzinslichen Anlagen an den gesamten Kapitalanlagen berücksichtigt auch die festverzinslichen Anlagen in Anteilen an Investmentvermögen, verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Dies gilt analog auch für die weiteren Angaben im Abschnitt Sicherheitsorientierte Anlagestrategie.
Die Bewertungsreserven bei sonstigen Ausleihungen und Hypotheken betrugen 12,2 (15,5) Milliarden Euro, bei Anteilen an Investmentvermögen 19,5 (21,8) Milliarden Euro, bei direkt gehaltenen Aktien 0,9 (1,8) Milliarden Euro, bei Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 2,8 (2,1) Milliarden Euro, bei Immobilien 1,3 (1,1) Milliarden Euro und bei festverzinslichen Wertpapieren 0,8 (1,0) Milliarden Euro. Weitere Erläuterungen stehen im Anhang auf Seite 45.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoüberschuss
Der Bruttoüberschuss nach Bedienung der Garantieverzinsung betrug im Berichtsjahr 2,3 (3,7) Milliarden Euro. Der gebuchte Aufwand von 2,1 (1,4) Milliarden Euro für den weiteren Ausbau der Zinszusatzreserve gemäß § 5 Absätze 3 und 4 der Deckungsrückstellungsverordnung und der analogen Umsetzung für den Altbestand ist von dieser Summe bereits abgezogen.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist die Reserve für die künftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Vom Bruttoüberschuss führte das Unternehmen der RfB 1,6 (3,0) Milliarden Euro zu. Gleichzeitig wurden der RfB 1,9 (2,4) Milliarden Euro entnommen und den Kunden als Überschussbeteiligung für 2015 gutgeschrieben. Zum 31. Dezember 2015 betrug die RfB 12,1 (12,4) Milliarden Euro.
Anteil der Kunden am Gesamtertrag
Neben der Beteiligung am Bruttoüberschuss im Rahmen der Zuführung zur RfB erhielten die Kunden auch eine Direktgutschrift in Höhe von 100,5 (102,7) Millionen Euro. Zusammen mit der Garantieverzinsung in Höhe von 6,5 (5,7) Milliarden Euro, welche auch die Zuführung zur Zinszusatzreserve umfasste, kamen den Versicherungsnehmern der Allianz Lebensversicherungs-AG dadurch 93,4 (93,9) Prozent der Summe aus Bruttoüberschuss und Garantieverzinsung zugute.
Ergebnisabführung
Die Ergebnisabführung richtet sich nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Allianz Deutschland AG. Für das Geschäftsjahr 2015 wurden nach Steuern 499,0 (513,0) Millionen Euro an die Allianz Deutschland AG abgeführt Den anderen Gewinnrücklagen wurden 79,0 (65,0) Millionen Euro zugeführt. Die Eigenkapitalquote (bezogen auf die Brutto-Deckungsrückstellung vor Zinszusatzreserve) beträgt 1,01 (1,01) Prozent.
Überschussbeteiligung
Die Allianz Lebensversicherung bietet auch 2016 eine attraktive Verzinsung. Die gesamte Verzinsung bei Perspektive von 4,0 (4,3) Prozent ergibt sich aus einer laufenden Verzinsung von 3,2 (3,5) Prozent, einem Schlussüberschuss sowie einem Sockel betrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von zusammen 0,8 (0,8) Prozent. Beim klassischen Produkt liegt die gesamte Verzinsung bei 3,7 (4,0) Prozent, die sich aus der laufenden Verzinsung von 3,1 (3,4) Prozent, dem Schlussüberschuss und dem Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von weiteren 0,6 (0,6) Prozent zusammensetzt.
Die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven ergibt sich bei Vertragsablauf aus dem auf Seite 62 ff. beschriebenen Berechnungsverfahren, wobei mindestens der deklarierte Sockelbetrag zur Auszahlung kommt.
Mit dem Sockelbetrag können unterjährige Kapitalmarktschwankungen aufgefangen werden. Die Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG profitieren außerdem von einer zusätzlichen Verzinsung auf Basis des bei Vertragsablauf aktuellen Niveaus der Bewertungsreserven.
Ausgelagerte Funktionen
Für die Allianz Lebensversicherungs-AG sind mehrere Allianz Konzernunternehmen dienstleistend tätig. Auf die Allianz Deutschland AG wurden insbesondere das Rechnungswesen (mit Ausnahme der Bilanzierung) sowie Aufgaben des Versicherungsbetriebs übertragen. Zu Letzteren gehören vor allem die Bestandsverwaltung (Antrags- und Vertragsbearbeitung), die Leistungs- und Schadenbearbeitung sowie die Planung und die Steuerung des operativen Versicherungsbetriebs. Der Vertrieb über die haupt- und nebenberuflichen Vertreter sowie über Banken wird von der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG wahrgenommen.
Die Vermögensanlage und -verwaltung wurde auf die Allianz Investment Management SE sowie in Teilbereichen unteranderem auf die PIMCO Deutschland GmbH, die Allianz Global Investors GmbH und die Allianz Real Estate GmbH übertragen.
Rechenzentrumsleistungen und informationstechnische Serviceleistungen sowie Drucktätigkeiten erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von der Allianz Deutschland AG, welche sich ihrerseits der Rechen-zentrumsleistungen und informationstechnischen Serviceleistungen der Allianz Managed Operations & Services SE (AMOS) bedient. AMOS wiederum bezieht große Teile der von ihr zu erbringenden Dienstleistungen von externen Dienstleistern.
Finanzlage
Ein effizientes Liquiditätsmanagement gehört zur Zielsetzung des Finanzmanagements der Allianz Lebensversicherungs-AG. Durch die Teilnahme der Allianz Lebensversicherungs-AG am konzernweiten Cash-Pool wird gewährleistet, dass überschüssige Liquidität zu marktüblichen Konditionen angelegt wird und kurzfristiger Liquiditätsbedarf ausgeglichen werden kann.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bei der Umsetzung unseres Ziels, die Marktführerschaft zu festigen und auszubauen, setzen wir auf exzellente Mitarbeiter. Motivierte und engagierte Mitarbeiter gewinnen und halten wir durch ein attraktives Arbeitsumfeld, durch die interne Besetzung von Stellen sowie gezielte Förderung. Mit der Allianz Innendienst Akademie investieren wir nachhaltig in das Können und Wissen unserer Mitarbeiter.
Wir sind der Überzeugung, dass Führung ein zentraler Baustein für den Erfolg und die Kultur unseres Unternehmens ist. Mit unserem Programm „Allianz in Führung" verfolgen wir das Ziel, eine zeitgemäße Führungskultur zu schaffen, bei der sich Führungskräfte und Mitarbeiter auf Augenhöhe begegnen und die durch eine starke Interaktion geprägt ist.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine konsequente und nachhaltige Förderung von Frauen in Führungspositionen ein. Die von uns festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil haben wir am Ende des Lageberichts im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Nr. 4 HGB" veröffentlicht.
Mit dem Programm „Gesund Arbeiten" haben wir unsere Führungskräfte und Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln sensibilisiert.
Die Gesellschaft hat durch das Angebot, Mitarbeiteraktien der Allianz SE zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, sowie im Rahmen einer variablen Vergütungskomponente ihre Mitarbeiter auch 2015 am Unternehmenserfolg beteiligt.
Im Jahresdurchschnitt 2015 beschäftigte die Allianz Lebensversicherung-AG 993 (969) Mitarbeiter.
Zahlen und Fakten
| 2015 | 2014 | 2013 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter1 | 993 | 969 | 924 | |
| Im Innendienst | 802 | 781 | 736 | |
| davon Stammpersonal | 771 | 759 | 717 | |
| davon Auszubildende | — | — | — | |
| davon sonstige Mitarbeiter in Ausbildung | 19 | 12 | 8 | |
| davon Aushilfen | 12 | 10 | 11 | |
| Im angestellten Außendienst | 191 | 188 | 188 | |
| davon Stammpersonal | 191 | 188 | 188 | |
| Anteil Frauen | % | 45 | 45 | 44 |
| Anteil Männer | % | 55 | 55 | 56 |
| Anteil Vollzeitmitarbeiter | ||||
| im Innendienst | % | 77 | 79 | 79 |
| Anteil Teilzeitmitarbeiter | ||||
| im Innendienst | % | 23 | 21 | 21 |
| Anteil Akademiker | % | 52 | 52 | 51 |
| Alter (Durchschnitt in Jahren) | 43,9 | 43,7 | 43,4 | |
| Konzernzugehörigkeit | ||||
| (Durchschnitt in Jahren) | 17,9 | 17,8 | 17,7 | |
| Lohn- und Gehaltssumme | Mio € | 79,1 | 76,3 | 66,9 |
| Soziale Abgaben | Mio € | 10,2 | 9,9 | 9,0 |
| Aufwand für Altersversorgung | Mio € | 2,8 | 7,9 | 6,1 |
| Aufwand für Unterstützungszahlungen | Mio € | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
1 Quartalsdurchschnitt einschließlich ruhender Arbeitsverhältnisse
Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrugen im Berichtsjahr 79,1 (76,3) Millionen Euro. Die Summe aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung belief sich auf 13,1 (17,9) Millionen Euro. Darin sind neben der betrieblichen Altersversorgung auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung enthalten.
Dank an Beschäftigte und Arbeitnehmervertreter
Der Vorstand dankt den Vermittlern und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz, ihre hohe Leistungsbereitschaft und Kompetenz. Auch den Vertretervereinigungen sowie den Arbeitnehmervertretern in den Betriebsratsgremien und des Sprecherausschusses gilt der Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Risikobericht
Risikostrategie
Das Risikomanagement der Allianz Lebensversicherungs-AG ist auf Wertschöpfung ausgerichtet. Zur Erzielung von Ertrag für die Kunden und den Aktionär ist die Allianz Lebensversicherungs-AG bei kalkuliertem Risiko bereit, wesentliche Risiken in ihrem Kerngeschäft, der Lebensversicherung, einzugehen und zu akzeptieren.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben sowie der Vorgaben der Allianz SE und der Allianz Deutschland AG auf eine grundsätzlich konservative Risikoneigung verständigt.
Prinzipien des Risikomanagements
Als Finanzdienstleistungsunternehmen erachtet die Allianz Lebensversicherungs-AG das Risikomanagement als eine ihrer Kernkompetenzen. Es ist daher ein integraler Bestandteil des Geschäftsprozesses der Allianz Lebensversicherungs-AG. Das Risikomanagementsystem deckt mit seinem risikoorientierten Ansatz alle Risikodimensionen ab. Die Hauptelemente des Risikomanagementsystems sind:
| ― | Förderung einer starken Risikomanagementkultur, die von einer angemessenen Risikoorganisation und effektiven Risikoprinzipien (Risk Governance) getragen wird. |
| ― | Anwendung einer umfassenden Risikokapitalberechnung, um die Kapitalbasis zu schützen und ein effektives Kapitalmanagement zu unterstützen. |
| ― | Implementierung und Koordination notwendiger Kontrollumfelder sowie deren Dokumentation für risikorelevante Prozesse und darin enthaltener relevanter Risiken. |
| ― | Einbeziehung von Risikoerwägungen und Kapitalbedarf in den Entscheidungs- und Managementprozess. |
Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Risikoneigung wird durch eine klare Risikostrategie und ein Limitsystem definiert. Eine strenge Risikoüberwachung und die entsprechende Berichterstattung ermöglichen es, frühzeitig Limitauslastun-gen zu erkennen und darauf zu reagieren.
Risikoorganisation
Die zentrale und unabhängige Risikomanagement-funktion der Allianz Lebensversicherungs-AG wird von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Allianz Deutschland AG unter Leitung des Chief Risk Officers im Auftrag des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG wahrgenommen. Dadurch wird Know-how gebündelt, und Ressourcen können effizient genutzt werden. Die zentrale und unabhängige Risikomanagementfunktion überwacht nicht nur die Risiken systematisch mit qualitativen und quantitativen Risikoanalysen und -bewertungen, sondern prüft auch Handlungsalternativen und spricht Empfehlungen an die Geschäftseinheiten beziehungsweise den Vorstand aus. Durch die Einbeziehung des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG in das regelmäßige und das Ad-hoc-Reporting des Chief Risk Officers ist gewährleistet, dass der Vorstand über die aktuelle Risikosituation der Allianz Lebensversicherungs-AG entsprechend informiert ist.
Zum laufenden Austausch bezüglich der Risikosituation ist ein Risk Committee installiert, dem mindestens zwei Mitglieder des Vorstands angehören. Das Risk Committee unterstützt den Vorstand bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung mit Analysen und Empfehlungen im Rahmen seiner in den Geschäftsordnungen festgeschriebenen Aufgaben und Kompetenzen.
Die für die Allianz Lebensversicherungs-AG zuständige zentrale Risikomanagementfunktion der Allianz Deutschland AG ist in die Risikosteuerung der Allianz SE eingebunden. Die für das Risikomanagement der Allianz SE zuständige Einheit Group Risk ist Kontrollinstanz für das Risikomanagement der Allianz Deutschland AG.
Das zentrale Risikomanagement der Allianz Deutschland AG sieht hierbei die von der Allianz SE vorgegebenen Group Risk Policy sowie die Allianz Standards und Modellierungsvorgaben ebenso wie die Leitlinie für das Risikomanagement Risk Policy der Allianz Deutschland AG sowie die Risikostrategie der Allianz Lebensversicherungs-AG als verbindlich an.
Ergänzende Maßnahmen des Risikomanagements
Um das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung zu vermindern, haben die Versicherungsunternehmen der Allianz Deutschland AG im Rahmen des Kontrollumfelds zur Finanzberichterstattung (Internal Control over Financial Reporting: ICOFR) umfassende interne Kontrollen implementiert. Dieses Kontrollsystem umfasst sämtliche Komponenten der Finanzberichterstattung. Die Funktionsfähigkeit des ICOFR wurde für den Berichtszeitraum geprüft und als gegeben angesehen.
Umsetzung der aktuellen Anforderungen von Solvency II
Die Umsetzung der Anforderungen von Solvency II hat für die Allianz Lebensversicherungs-AG einen hohen Stellenwert. Dies gilt gleichermaßen sowohl für die Anforderungen an das Solvenzkapital als auch für die Anforderungen an das Governance-System. Die Allianz Lebensversicherungs-AG trägt Sorge dafür, dass das Richtlinienwesen (u. a. die Leitlinie für das Risikomanagement und die Risikostrategie) den aktuellen Anforderungen von Solvency II entspricht.
Versicherungsmathematische Funktion, Risikomanagement- und Compliance-Funktion sowie Interne Revision sind als Schlüsselfunktionen eingerichtet. Sie stellen einen integrativen Bestandteil des Governance-Systems dar.
Das Own Risk and SolvencyAssessment ist als Prozess aufgesetzt und wird vom Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG als zentrales Element des Risikoma nagements gesehen. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist hier ein wesentlicher Bestandteil. Die Ergebnisse des Own Risk and SolvencyAssessment 2015 für die Allianz Lebensversicherungs-AG stützen die Überzeugung, dass das Risikomanagementsystem der Allianz Lebensversicherungs-AG geeignet ist, Risiken klar zu identifizieren und zu bewerten sowie diese sowohl kurz als auch langfristig zu managen. Die Risikokapitalberechnung für die Allianz Lebensversicherungs-AG erfolgt auf Basis des Internen Modells.
Neben der Berichterstattung in schriftlicher Form —dem Bericht über Solvabilität und Finanzlage, dem regelmäßigen aufsichtlichen Bericht sowie dem Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung — enthalten die Solvency-II-Regeln auch umfangreiche Anforderungen zur quartalsweisen quantitativen Berichterstattung gemäß Artikel 304 der Delegierten Verordnung 2015/35. Diese quantitativen Berichtsformulare („Quantitative Reporting Tem plates") dienen der Erläuterung und Ergänzung der vorgenannten Berichte und damit der Steigerung von Transparenz. Infrastruktur und Prozesse für die korrekte Datenerhebung, dokumentierten Kontrollen und elektronische Übermittlung an die Aufsichtsbehörde wurden unternehmensweit erfolgreich intern getestet, sodass die Gesellschaft sehr gut auf die Gewährleistung der gesetzlichen Berichterstattungspflichten vorbereitet ist.
Relevante Risiken
Gegenwärtig sind folgende Risikokategorien für die Allianz Lebensversicherungs-AG relevant:
Strategische Risiken
Strategische Risiken sind Risiken, die sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen und den zugrunde liegenden Annahmen ergeben. Hierzu zählt auch das Risiko, dass Geschäftsentscheidungen nicht an ein geändertes Wirtschaftsumfeld oder Kundenverhalten angepasst werden. Strategische Risiken sind in der Regel Risiken, die im Zusammenhang mit anderen Risiken auftreten. Sie können aber auch als Einzelrisiken auftreten.
Im Rahmen des Prozesses zur strategischen Riskobewertung werden die strategischen Risiken sowie die zugehörigen Steuerungsmaßnahmen aus dem Geschäftsmodell und der Geschäftsstrategie abgeleitet.
Kapitalmarktrisiken
Kapitalmarktrisiken sind Risiken, die sich aus Kursschwankungen an den Kapitalmärkten ergeben, insbesondere für Aktien, Rentenpapiere (Bonds), Immobilien und die Bewertung der Verbindlichkeiten. Dies beinhaltet auch Veränderungen der Marktpreise, die durch eine Verschlechterung der Marktliquidität und -volatilitäten entstehen. Aufgrund des weltweiten Anlagespektrums sind auch Währungs- und Wechselkursrisiken zu berücksichtigen. Zudem sind Inflationsrisiken eingeschlossen.
Darüber hinaus sind Konzentrationsrisiken zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus sämtlichen Engagements mit einem Ausfallpotenzial, das umfangreich genug ist, um die Solvabilität oder die Finanzlage des Unternehmens zu gefährden.
Kapitalmarktrisiken werden in der Allianz Lebensversicherungs-AG im Wesentlichen über Limite und Vorgaben für die strategische Asset Allokation gesteuert. Die strategische Asset Allokation reflektiert die Struktur der Verbindlichkeiten, insbesondere der versicherungstechnischen Rückstellungen, berücksichtigt Kapitalrestriktionen, Risikokapital- und Renditegesichtspunkte sowie zukünftiges Geschäft und stellt Robustheit gegenüber adversen Szenarien sicher. Darüber hinaus wird die Steuerung auch auf aufsichtsrechtliche Vorgaben ausgerichtet
Das Kapitalanlagemanagement ist an die Allianz Investment Management SE ausgelagert, um Effektivitäts- und Effizienzvorteile zu nutzen. Durch das dadurch erzielte hohe Know-how sind die Kapitalmarktrisiken besser beherrschbar. Gleichwohl wird in allen Prozessen, Richtlinien und Entscheidungen die uneingeschränkte Risikoverantwortung der Allianz Lebensversicherungs-AG berücksichtigt. Das lokale Investment Committee nimmt hierbei die Rolle einer internen Einheit innerhalb der Gesellschaft wahr, die die Schnittstelle zum Dienstleister bildet und insbesondere für Steuerung und Überwachung des Dienstleisters und der ausgelagerten Tätigkeiten verantwortlich ist (Retained Organisation). Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist darin durch den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand vertreten.
Niedrigzinsumfeld
Das andauernde Niedrigzinsumfeld stellt im Hinblick auf die langfristigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft in Verbindung mit entsprechenden Zusagen bezüglich des Garantiezinses ein spezielles Risiko dar. Um diesem angemessen zu begegnen, führt die Allianz Lebensversicherungs-AG regelmäßig systematische Analysen bezüglich der langfristigen Erfüllbarkeit der gegebenen Garantien durch. Hierbei wird die notwendige Wiederanlagerendite ermittelt, so dass die Finanzierbarkeit der Garantien gegeben ist. Zum Ende 2015 benötigt die Allianz Lebensversicherungs-AG demnach 0,8 Prozent für die Wiederanlage, um die eingegangenen Leistungsversprechen erfüllen zu können.
Seit dem Geschäftsjahr 2011 ist die Allianz Lebensversicherungs-AG aufgrund der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung [DeckRV]) verpflichtet, eine sogenannte Zinszusatzreserve zu bilden. Diese Zinszusatzreserve ist ein weiteres Instrument, um dem Risiko aus der anhaltenden Niedrig-zinsphase auf die Kapitalanlagen sowie auf die Ertragskraft zu begegnen. Die Höhe der Zuführung bemisst sich an einem jährlich vom Gesetzgeber vorgegebenen Referenzzins. Für alle Verträge, deren garantierte Verzinsung oberhalb dieses Referenzzinses liegt, ist eine Zuführung erforderlich. Der Referenzzins für das Geschäftsjahr 2015 beträgt 2,88 (3,15) Prozent festgesetzt. Mit Genehmigung der BaFin wurde darüber hinaus für den Altbestand ein Referenzzins von 2,62 (3,00) Prozent angesetzt. Auf dieser Basis hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im Geschäftsjahr 2015 einen Betrag von 2,1 (1,4) Milliarden Euro in die Zinszusatzreserve eingestellt. Dies entspricht einer Erhöhung von 55,6 (126,0) Prozent. Damit ist die Zinszusatzreserve zum 31. Dezember 2015 auf 6,0 (3,8) Milliarden Euro angewachsen.
Es ist unter den gegebenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen davon auszugehen, dass dieser zuzuführende Betrag in den kommenden Jahren weiter steigen wird.
Kreditrisiken
Kreditrisiken sind Risiken, die aufgrund eines unerwarteten Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Geschäftspartners entstehen. Kreditrisiken resultieren daher für die Allianz Lebensversicherungs-AG einerseits aus Kapitalanlagen (Investments) und Transaktionen im Bereich der Derivate und andererseits aus Forderungen an Rückversicherer, Kunden, Vermittler und Makler.
Die größten Einzelrisiken lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin bei Banken und einzelnen Staaten. Die Risikomanagementprozesse der Allianz Lebensversicherungs-AG berücksichtigen diese Risiken entsprechend. Alle Schuldner und Kontrahenten werden in einem allianzweiten Kredit-Exposure-System erfasst, mittels unabhängiger Ratinginformationen bewertet und mit Limite versehen.
Insgesamt beträgt der Anteil festverzinslicher Kapitalanlagen im Portfolio 83,0 (85,8) Prozent; davon sind 45,2 (49,3) Prozent bei deutschen Emittenten investiert. Diese Investments bestehen zu 44,4 (45,3) Prozent aus deutschen Pfandbriefen und zu 23,1 (21,3) Prozent aus deutschen Staatsanlei hen. Ausfallrisiken werden über ein lokales Limitsystem gesteuert. Die Kumulkontrolle sorgt zudem für die effektive Begrenzung der Risiken zu großen Einzelinvestments in Sektoren und Ländern.
Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken sind Risiken, die aufgrund der Abweichung der tatsächlichen Versicherungsereignisse von den in der Tarifierung erwarteten Ereignissen entstehen. So stellen für die Allianz Lebensversicherungs-AG Sterblichkeitsrisiken, Langlebigkeitsrisiken und Berufsunfähigkeits-/Invaliditätsrisiken die relevanten versicherungstechnischen beziehungsweise biometrischen Risiken dar.
Die versicherungstechnischen Risiken resultieren daher für die Allianz Lebensversicherungs-AG aus dem Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Aus der Produktperspektive stammen die versicherungstechnischen Risiken im Schwerpunkt aus der Risikoabsicherung und Altersvorsorge. Im Bereich Risikoabsicherung bietet die AZ Leben dabei eine Absicherung der biometrischen Risiken Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Pflege, Langlebigkeit und Tod (zudem schwere Krankheiten, Beeinträchtigung von körperlichen/geistigen Fähigkeiten) an. Im Firmen-kundengeschäftstehen den Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG alle fünf Durchführungswege zur Verfügung.
Geschäftsrisiken
Geschäftsrisiken sind Risiken, die sich aufgrund einer unerwarteten Änderung der Geschäftsvolumina, der Kostenentwicklung oder der Margen des zukünftigen Geschäfts ergeben. Dabei umfassen die Geschäftsrisiken auch die Stornorisiken.
Dabei bildet insbesondere eine sofortige starke oder langfristig stetige Erhöhung von Rückkäufen und Beitragsfreistellungen das Stornorisiko ab.
Geschäftsrisiken werden unter anderem durch ein umfassendes Kostenmanagement mitigiert.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken bezeichnen die Risiken von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen. Operationelle Risiken umfassen auch Compliance-und Rechtsrisiken, jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken.
Die operationellen Risiken werden im Rahmen des Internen Kontrollsystems identifiziert und gesteuert.
Um aus vergangenen operativen Fehlern und Ereignissen zu lernen, werden die Mitarbeiter hierfür sensibilisiert und es wird in der Allianz Lebensversicherungs-AG eine Fehlerkultur gefördert, die die offene Diskussion über operationelle Risiken und Verluste unterstützt.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG nicht über die notwendigen Barmittel verfügt beziehungsweise nicht in der Lage ist, Anlagen und andere Vermögenswerte in Geld umzuwandeln, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Liquiditätsrisiken können daher für die Allianz Lebensversicherungs-AG aus erwarteten und unerwarteten Zahlungsverpflichtungen entstehen. Diese resultieren in erster Linie aus Zahlungsverpflichtungen
aufgrund fälliger Versicherungsleistungen sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern. Ausbleibende Mittelrückflüsse aus Investitionen können gleichermaßen zu Liquiditätsengpässen führen.
Die Auslagerung des Investment-Managements an die Allianz Investment Management SE beinhaltet auch die Liquiditätsplanung der Allianz Lebensversicherungs-AG, die in Abstimmung mit der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung und dem geplanten Liquiditätsbedarf der Allianz Lebensversicherungs-AG erfolgt Die Erfüllung der kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen wird über den konzernweiten Cash-Pool sichergestellt. Die Risikoverantwortung verbleibt ungeachtet der Auslagerungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Aufgrund der Höhe der Prämieneinnahmen und des zusätzlich großen Bestands an hoch liquiden Anlagen ist die Allianz Lebensversicherungs-AG in der Lage, ihren Leistungsverpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachzukommen.
Reputationsrisiken
Reputationsrisiken sind Risiken, die sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern, Behörden) ergeben. Ebenso wie strategische Risiken sind Reputationsrisiken in der Regel Risiken, welche im Zusammenhang mit anderen Risiken auftreten.
Der entsprechende Steuerungs- und Kontrollprozess zur Identifikation, Bewertung und Mitigierung des Reputationsrisikos ist installiert und in Kraft. Zur Identifikation von Reputationsrisiken arbeiten sämtliche betroffenen Funktionen auf Konzern- und lokaler Ebene eng zusammen.
Bewertung der Risiken
Die Liquiditäts-, Reputations- und strategischen Risiken werden ausschließlich qualitativ bewertet. Die übrigen Risikokategorien werden bei der Allianz Lebensversicherungs-AG im Internen Modell gemäß Solvency-II-Vorgaben berücksichtigt. Das Konzentrationsrisiko und Emerging Risks (neu entstehende Risiken) werden nicht als separate Risikokategorien verstanden, sondern als Querschnittsthemen im Rahmen aller Kategorien betrachtet.
Risikosituation
Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvabilität I) wurden mit sehr gutem Ergebnis erfüllt. Die Solvabilitätsquote liegt bei 163,2 (176,4) Prozent. Die aktuelle Risikosituation liegt weit innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens.
Die von der BaFin vorgeschriebenen Stresstests werden mit großem Sicherheitspuffer bestanden.
Durch die aktive Beteiligung der Allianz Deutschland AG und der Allianz Lebensversicherungs-AG am europäischen Solvency-II-Projekt ist die Allianz Lebensversicherungs-AG außerdem gut auf die künftigen regulatorischen Anforderungen vorbereitet.
Nachtragsbericht
Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahrs bis zur Vorstandssitzung, in welcher der Jahresabschluss aufgestellt wurde, nicht eingetreten.
Prognose- und Chancenbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Bild einer gespaltenen Weltkonjunktur wird auch im Jahr 2016 vorherrschen. Einerseits wird die Wirtschaftsaktivität in den Industrieländern solide bleiben: In den USA dürfte die Binnennachfrage weiter anziehen, und auch in der Eurozone wird sich die wirtschaftliche Erholung dank gestiegener Wettbewerbsfähigkeit fortsetzen. Andererseits bleiben die Wachstumsaussichten verschiedener großer Schwellenländer sowohl zyklisch als auch strukturell bedingt verhalten: Brasilien und Russland werden sich nur langsam stabilisieren, und China dürfte angesichts des fortgesetzten Umbaus der Wirtschaft von einem stark export- und investitionsgetriebenen hin zu einem mehr konsumorientierten Wachstumsmodell auf dem derzeit niedrigen Wachstumsniveau verharren.
Auf den Finanzmärkten wird, wie schon 2015, vor allem die Geldpolitik die Richtung vorgeben. Während die US-Notenbank in den kommenden Monaten weiter an der Zinsschraube drehen dürfte —wenn auch nur sehr vorsichtig —, wird die Europäische Zentralbank dagegen das gesamte Jahr 2016 hindurch die Zinsen auf dem derzeitigen Niveau belassen. Renditen und Euro-Wechselkurs sollten daher, in Reaktion auf die positive Wirtschaftsentwicklung mit wieder leicht steigenden Inflationsraten, nur moderat steigen —wenn überhaupt. Auf der anderen Seite könnten geopolitische Spannungen für Volatilität auf den Märkten sorgen.
Vor diesem Hintergrund rechnet Allianz Economic Research damit, dass die deutsche Wirtschaft 2016 um gut 2 Prozent wachsen wird. Dabei dürfte auch im nächsten Jahr der private Konsum, unterstützt von einer weiterhin positiven Einkommensentwicklung, der entscheidende Wachstumsmotor bleiben.
Prognose für die deutsche Versicherungswirtschaft
Auch beim Bestehen von Unsicherheitsfaktoren ist davon auszugehen, dass sich die Beitragseinnahmen in der Versicherungswirtschaft leicht erhöhen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet für das Jahr 2016 über alle Versicherungssparten hinweg mit einem leichten Anstieg des Beitragsaufkommens um etwa 0,5 Prozent.
In der Lebensversicherung rechnet der GDV für 2016 mit sinkenden Beitragseinnahmen. Der Verband erwartet ein rückläufiges Geschäft gegen Einmal- sowie laufenden Beitrag.
Veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Solvency II
Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten Solvency-II-Richtlinie neue, europaweit einheitliche Regelungen vorgegeben. Deren Ziel ist es, unter anderem die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen mehr an den übernommenen Risiken auszurichten. Zur Umsetzung des europäischen Rechts hat der deutsche Gesetzgeber am 1. April 2015 eine umfassende Neufassung des Versicherungsauf-sichtsgesetzes verabschiedet. Das neue Gesetz trat in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen neue Regelungen zur Bewertung derAktiva und Passiva, zu den Eigenmitteln, zu der Berechnung des Solvenzkapitals und zu der Geschäftsorganisation der Versicherungsunternehmen.
Das Bundesfinanzministerium hat Ende Dezember 2015 eine Verordnung zur Aufhebung und Neufassung von VAG-Verordnungen in Kraft gesetzt Diese Überarbeitung dient primär der Anpassung der Verordnungen an die geänderten aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Für die Lebensversicherung ergeben sich — insbesondere im Vergleich zu den ersten Regierungsentwürfen — folgende Änderungen: Die Aufhebung der Deckungsrückstellungsverordnung erfolgt erst zum 1. Juli 2016. Der Höchstrechnungszins bleibt damit zunächst weiterhin bei 1,25 Prozent und soll bis Mitte 2016 überprüft werden. Das Provisions-abgabeverbot und das Verbot von Begünstigungsverträgen bleiben bis zum 1. Juli 2017 erhalten. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie prüfen, wie mit diesen Regelungen weiter umgegangen wird.
Anpassung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) und der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (PRIIP-Verordnung)
Das europäische Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der Regelungen des Versicherungsvertriebs (IDD-Richtlinie) ist abgeschlossen. Die Richtlinie wurde am 24. November 2015 vom Europäischen Parlament verabschiedet, nach Zustimmung des EU-Rats am 2. Februar 2016 veröffentlicht und tritt am 23. Februar 2016 in Kraft. Danach müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten umsetzen, somit also bis zum 23. Februar 2018.
Die Verordnung über „Basisinformationsblätter für Anlage- und Versicherungsprodukte", die ab dem 31. Dezember 2016 gilt, sieht Basisinformationsblätter für Anlage- und Versicherungsanlageprodukte für Kleinanleger vor (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products = PRIIP). Zur Ergänzung hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des Entwurfs des Finanzmarktnovellierungsgesetzes Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgesehen.
Sowohl die IDD-Richtlinie als auch die PRIIP-Verordnung enthalten Regelungen zur Mindestharmonisierung des Marktes der europäischen Versicherungsvermittler und weitere Auflagen für den Produktvertrieb sowie für die vorvertraglichen Kundeninformationen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen bereitet sich die Allianz Deutschland Gruppe umfassend vor.
Geschäftsentwicklung
Die Einmalbeiträge sind im Jahr 2015 gegenüber dem Rekordjahr 2014 rückläufig. Wir rechnen für 2016 mit einem weiteren Rückgang der Einmalbeiträge. Bei den laufenden Beitragseinnahmen gehen wir von einem weiteren leichten Anstieg aus. Insgesamt erwarten wir, dass die Beitragseinnahmen in 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 leicht sinken werden.
Die Produkte der Allianz Lebensversicherungs-AG werden mit Blick auf den Kundenbedarf auch im Jahr 2016 weiterentwickelt Dabei wird sich das Unternehmen zum einen auf die Absicherung biometrischer Risiken konzentrieren und zum anderen auf das Zusammenspiel von Sicherheit und Chance in der Altersvorsorge. Es wird als eine der Kernaufgaben gesehen, den Kundenwunsch nach Sicherheit auch im Niedrig-zinsumfeld zu erfüllen. Das kann eine bedarfsgerechte Flexibilisierung unserer Vorsorgeprodukte beinhalten. Wir werden zudem unsere digital verfügbaren Produktinformationen, Absicherungsangebote sowie Abschlussmöglichkeiten bei der Allianz Lebensversicherungs-AG ausbauen.
Auch im Jahr 2016 erwarten wir ein niedriges Zinsniveau. Entsprechend gehen wir von einem erneuten Aufwand aus der Erhöhung der Zinszusatzreserve aus.
Wir werden die sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie fortführen. Dabei setzen wir weiterhin auf die breite Erfahrung der Allianz Gruppe bei der Kapitalanlage im In- und Ausland. Um die Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung zu reduzieren sowie das Kapitalanlagenportfolio der Allianz Lebensversicherungs-AG weiter zu diversifizieren, planen wir, den Anteil der Investments in Infrastruktur, erneuerbare Energien und Immobilien auszubauen sowie die Direktvergabe von Krediten und Darlehen und den Anteil der Unternehmensanleihen zu erhöhen.
Für das Jahr 2016 erwarten wir gegenüber dem Vorjahr einen leicht steigenden Bruttoüberschuss.
Die im Risikobericht genannten Risiken werden vom Unternehmen bewusst eingegangen mit dem Ziel, die darin enthaltenen Chancen zu nutzen. So geht die Allianz Lebensversicherungs-AG auf dem Kapitalmarkt gewisse kalkulierbare Risiken ein, um attraktive Renditen zu erzielen. Die aktive Risikosteuerung erlaubt es, diese Chancen zu nutzen und dabei gleichzeitig die Risiken unter Kontrolle zu halten.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Nr. 4 HGB
In Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die Allianz Lebensversicherungs-AG nachstehende Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Als Frist für die Erreichung aller Zielgrößen wurde einheitlich der 30. Juni 2017 festgesetzt.
| ― | Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt 30 Prozent (Stand zum 31. Dezember 2015: 17 Prozent). |
| ― | Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand beträgt 14 Prozent (Stand zum 31. Dezember 2015: 0 Prozent). |
| ― | Die Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands beträgt 20 Prozent (Stand zum 31. Dezember 2015: 13 Prozent). |
| ― | Die Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands beträgt 20 Prozent (Stand zum 31. Dezember 2015: 18 Prozent). |
Dabei geht es uns jedoch nicht primär um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Ein Unternehmen kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn Frauen gleichberechtigt gefördert und leistungsbezogen in Führungspositionen eingesetzt werden. Daher haben wir uns schon frühzeitig zur Förderung der Vielfalt im Unternehmen verpflichtet, entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, Personalprozesse danach ausgerichtet und verschiedene Maßnahmen ergriffen. Diese reichen von Angeboten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einem Talent Management mit Sponsorship- und Mentoring-Programmen bis hin zu „Unconscious Bias"-Trainings, in denen insbesondere Führungskräfte im Hinblick auf unbewusste Vorurteile bei Bewerbungs- und Mitarbeitergesprächen sensibilisiert werden.
Stuttgart, 12. Februar 2016
Allianz Lebensversicherungs-AG
Der Vorstand
Dr. Faulhaber
Keese
Müller
Dr. Neumann
Dr. Wiesemann
Dr. Wimmer
Weitere Angaben zum Lagebericht
Betriebene Versicherungsarten
Hauptversicherungen
(als Einzel- und als Kollektivversicherungen)
Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)
Kapitallebensversicherungen
Risikolebensversicherungen 1
Restschuldversicherungen 2,3
(mit und ohne Überschussbeteiligung)
Termfixversicherungen
Ausbildungsversicherungen
Aussteuerversicherungen
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Lebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze
Bauspar-Risikolebensversicherungen 1,3
Rentenversicherungen 1
(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)
Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht
Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
Fondsgebundene Rentenversicherungen (auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes)
Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen
Zusatzversicherungen
Unfall-Zusatzversicherungen 1
Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1
Pflegerenten-Zusatzversicherungen
Todesfallrisiko-Zusatzversicherungen1
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen 1
Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 2,3
Kapitalisierungsgeschäfte
Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
1 auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft
2 nur beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft
3 nur als Kollektivversicherungen
Bewegung und Struktur des Versicherungsbestands 2015
| Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nur Haupt- versicherungen) |
(Haupt- und Zusatz- versicherungen) |
(nur Hauptver- sicherungen) |
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögens- bildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands anselbstabgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr | Einmalbeitrag | Versicherungs- summe 1 |
Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 10.444.271 | 8.855.621 | 308.436.436 | 2.503.193 | 2.005.849 | |
| Währungsschwankungen | 6 | 675 | 3 | |||
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 10.444.271 | 8.855.627 | 308.437.111 | 2.503.193 | 2.005.852 | |
| II Zugangwährenddes Geschäftsjahrs | ||||||
| 1 Neuzugang | ||||||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 543.188 | 605.335 | 4.909.214 | 19.614.567 | 29.703 | 16.996 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen | ||||||
| (ohne Pos. 2) | — | 173.661 | 2.351.028 | 5.051.557 | — | 34.549 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | — | — | — | 566.724 | — | — |
| 3 Übriger Zugang | 57.536 | 67.083 | 1.668.662 | 6.342 | 5.428 | |
| 4 Gesamter Zugang | 600.724 | 846.079 | 7.260.242 | 26.901.510 | 36.045 | 56.973 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||||||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. | —43.542 | — 21.251 | —1.169.162 | —14.524 | — 7.345 | |
| 2 Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung | — 298.360 | —274.261 | —8.552.230 | — 158.244 | —130.038 | |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | — 149.479 | —325.196 | —7.210.842 | —30.221 | — 35.863 | |
| 4 Sonstigervorzeitiger Abgang | —13.948 | —11.845 | —1.065.240 | —197 | — 71 | |
| 5 Übriger Abgang | —58.808 | — 52.998 | —1.308.163 | —658 | —3.725 | |
| 6 Gesamter Abgang | — 564.137 | — 685.551 | —19.305.637 | — 203.844 | —177.042 | |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 10.480.858 | 9.016.155 | 316.032.984 | 2.335.394 | 1.885.783 | |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Versicherungs- summe |
Anzahl der Versicherungen |
Versicherungs- summe |
||
| (ohne Zusatzversicherungen) | Tsd €1 | Tsd € | ||||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 10.444.271 | 308.437.111 | 2.503.193 | 72.522.835 | ||
| (davon beitragsfrei) | (2.982.925) | (59.435.702) | (640.811) | (9.631.830) | ||
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 10.480.858 | 316.032.984 | 2.335.394 | 69.088.444 | ||
| (davon beitragsfrei) | (3.078.483) | (62.377.250) | (611.174) | (9.828.246) |
| Risiko- versicherungen |
Rentenversicherungen (einschl. Berufs- unfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands anselbstabgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr |
Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd € | Tsd € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 175.269 | 60.114 | 4.484.358 | 3.772.631 |
| Währungsschwankungen | - | 3 | ||
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 175.269 | 60.114 | 4.484.358 | 3.772.634 |
| II Zugangwährenddes Geschäftsjahrs | ||||
| 1 Neuzugang | ||||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 13.817 | 5.932 | 253.628 | 295.375 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen | ||||
| (ohne Pos. 2) | — | 326 | — | 95.987 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | — | — | — | — |
| 3 Übriger Zugang | 62 | 136 | 41.164 | 42.429 |
| 4 Gesamter Zugang | 13.879 | 6.394 | 294.792 | 433.791 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. | —333 | —165 | — 16 .209 | —6.610 |
| 2 Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung | —5.864 | —2.328 | — 56 .331 | —84.111 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | —297 | —1.419 | — 84 .021 | —184.319 |
| 4 Sonstigervorzeitiger Abgang | —3.542 | —1.410 | —7.735 | —5.863 |
| 5 Übriger Abgang | —11 | — 5 | —14.938 | — 8.705 |
| 6 Gesamter Abgang | —10.047 | —5.327 | —179.234 | — 289.608 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 179.101 | 61.181 | 4.599.916 | 3.916.817 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Versicherungs- summe |
Anzahl der Versicherungen |
12–fache Versicherungen |
| (ohne Zusatzversicherungen) | ||||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 175.269 | 10.578.982 | 4.484.358 | 127.384.396 |
| (davon beitragsfrei) | (16.878) | (138829) | (1.321.801) | (25.553.067) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 179.101 | 11.362.558 | 4.599.916 | 134.517.024 |
| (davon beitragsfrei) | (20.056) | (160.860) | (1.406.301) | (27.080.151) |
| Einzelversicherungen | Kollektivversicherungen4 | |||
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Versicherungen 3 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands anselbstabgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr |
Anzahl der Versicherungen2 |
Lfd. Beitrag für ein Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd € | Tsd € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 731.143 | 510.489 | 2.550.308 | 2.506.538 |
| Währungsschwankungen | - | - | ||
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 731.143 | 510.489 | 2.550.308 | 2.506.538 |
| II Zugangwährenddes Geschäftsjahrs | ||||
| 1 Neuzugang | ||||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 47.680 | 39.557 | 198.360 | 247.475 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen | ||||
| (ohne Pos. 2) | — | 14.527 | — | 28.272 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | — | — | — | — |
| 3 Übriger Zugang | 1.254 | 1.398 | 8.714 | 17.692 |
| 4 Gesamter Zugang | 48.934 | 55.482 | 207.074 | 293.439 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. | —1.917 | —1.029 | —10.559 | —6.102 |
| 2 Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung | — 22 .620 | —3.273 | — 55 .301 | —54.511 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | — 13 .386 | — 25 .225 | — 21 .554 | — 78 .370 |
| 4 Sonstigervorzeitiger Abgang | —250 | —148 | —2.224 | —4.353 |
| 5 Übriger Abgang | — 3.238 | —1.580 | — 39.963 | — 38.983 |
| 6 Gesamter Abgang | —41.411 | —31.255 | —129.601 | —182.319 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 738.666 | 534.716 | 2.627.781 | 2.617.658 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Versicherungs- summe |
Anzahl der Versicherungen2 |
Versicherungs- summe |
| (ohne Zusatzversicherungen) | ||||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 731.143 | 17.428.223 | 2.550.308 | 80.522.675 |
| (davon beitragsfrei) | (233.002) | (4.504.507) | (770.433) | (19.607.469) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 738.666 | 18.179.829 | 2.627.781 | 82.885.129 |
| (davon beitragsfrei) | (235.329) | (4.532.657) | (805.623) | (20.775.336) |
1 Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12-fachen Jahresrente, fondsgebundene Lebensversicherungen mit der Beitragssumme kapitalisiert.
2 bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse
3 Im Bestand der sonstigen Versicherungen sind am Ende des Geschäftsjahrs 674.717 fondsgebundene Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von 15 132.800 Tsd € sowie 63.949 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 3.047.029 Tsd € enthalten.
4 Im Bestand der Kollektivversicherungen sind am Ende des Geschäftsjahrs 34.593 fondsgebundene Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von 1.618.784 Tsd € sowie 3.342 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 4.644.699 Tsd € enthalten.
| Zusatz- versicherungen insgesamt |
Unfall- Zusatz- versicherungen |
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts- Zusatzversicherungen |
Risiko- und Zeitrenten- Zusatzversicherungen |
Sonstige Zusatz- versicherungen |
|
|---|---|---|---|---|---|
| C Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen | |||||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | |||||
| Anzahl der Versicherungsverträge1 | 5.427.294 | 809.236 | 2.662.875 | 1.232.358 | 722.825 |
| Versicherungssumme in Tsd €2 | 254.071.805 | 21.146.738 | 183.540.712 | 25.877.104 | 23.507.251 |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | |||||
| Anzahl der Versicherungsverträge1 | 5.365.810 | 739.589 | 2.634.329 | 1.227.894 | 763.998 |
| Versicherungssumme in Tsd €2 | 257.078.501 | 19.910.653 | 183.597.037 | 25.743.954 | 27.826.857 |
| Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme | |
|---|---|---|
| Tsd €3 | ||
| --- | --- | --- |
| D Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen | ||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 1.476.079 | 24.383.588 |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 1.514.061 | 26.780.450 |
| E Beitragssumme des Neuzugangs in Tsd € | 26.743.713 |
1 bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse
2 Bei Zusatzversicherungen, bei denen die Leistung in Form einer Rente zu erbringen ist, ist als Versicherunssumme die 12–fache Jahresrente angegeben.
3 Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12–fachen Jahresrente kapitalisiert
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenkosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Jahresabschluss
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Angaben zu den Aktiva
Angaben zu den Passiva
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Bilanz zum 31. Dezember 2015
AKTIVA
| Anhang | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmerkung Nr. | Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | |||||
| I Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 337.386 | 337.799 | ||||
| II Geleistete Anzahlungen | 43.236 | 32.159 | ||||
| 380.622 | 369.958 | |||||
| B Kapitalanlagen | 1 | |||||
| I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2 | 1.480.639 | 1.567.096 | |||
| II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 3 | 10.127.518 | 8.090.281 | |||
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.742.580 | 2.282.325 | ||||
| 3 Beteiligungen | 3 | 397.734 | 440.850 | |||
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.018.950 | 111.566 | ||||
| 14.286.782 | 10.925.022 | |||||
| III Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 99.720.356 | 91.988.878 | ||||
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.381.285 | 3.072.744 | ||||
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 15.141.815 | 13.411.943 | ||||
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a Namensschuldverschreibungen | 34.519.800 | 36.897.856 | ||||
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 7.316.369 | 7.641.031 | ||||
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 758.680 | 830.800 | ||||
| 42.594.849 | 45.369.687 | |||||
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 8.100 | 8.100 | ||||
| 6 Andere Kapitalanlagen | 4 | 168.941 | 177.212 | |||
| 160.015.346 | 154.028.564 | |||||
| IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 3.117.875 | 2.912.840 | ||||
| 178.900.642 | 169.433.522 | |||||
| C Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 5 | 4.549.209 | 4.264.281 | |||
| D Forderungen | ||||||
| I Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmer | ||||||
| a Fällige Ansprüche | 276.614 | 347.753 | ||||
| b Noch nicht fällige Ansprüche | 33.212 | 40.814 | ||||
| 309.826 | 388.567 | |||||
| 2 Versicherungsvermittler | 520.278 | 587.670 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen: 310.173 (311.628) Tsd € | ||||||
| 830.104 | 976.237 | |||||
| II Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 1.765 | 5.454 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen: 1.765 (5.341) Tsd € | ||||||
| III Sonstige Forderungen | 2.329.812 | 2.528.409 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen: 1.836.250 (1.928.938) Tsd € | ||||||
| davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 18 (10.993) Tsd € | ||||||
| 3.161.681 | 3.510.100 | |||||
| E Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| I Sachanlagen und Vorräte | 368 | 441 | ||||
| II Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 52.440 | 131.736 | ||||
| III Andere Vermögensgegenstände | 26.889 | 31.675 | ||||
| 79.697 | 163.852 | |||||
| F Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||
| I Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 1.070.188 | 1.143.400 | ||||
| II Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 129 | 267 | ||||
| 1.070.317 | 1.143.667 | |||||
| G Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | — | 878 | ||||
| Summe Aktiva | 188.142.168 | 178.886.258 | ||||
| PASSIVA | ||||||
| Anhang Anmerkung Nr. | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | ||
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |||
| A Eigenkapital | 6 | |||||
| I Eingefordertes Kapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 273.000 | 273.000 | ||||
| II Kapitalrücklage | 48.573 | 48.573 | ||||
| III Gewinnrücklagen | ||||||
| Andere Gewinnrücklagen | 1.276.771 | 1.197.771 | ||||
| 1.598.344 | 1.519.344 | |||||
| B Sonderposten mit Rücklageanteil | 7 | 63.672 | 63.672 | |||
| C Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| I Beitragsüberträge | ||||||
| 1 Bruttobetrag | 821.215 | 827.820 | ||||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | —35.534 | —37.946 | ||||
| 785.681 | 789.874 | |||||
| II Deckungsrückstellung | ||||||
| 1 Bruttobetrag | 8 | 163.661.848 | 154.462.600 | |||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | —1.494.696 | —1.566.514 | ||||
| 162.167.152 | 152.896.086 | |||||
| III Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||||
| 1 Bruttobetrag | 920.419 | 814.493 | ||||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | —10.554 | —12.617 | ||||
| 909.865 | 801.876 | |||||
| IV Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung — Bruttobetrag | 9 | 12.149.247 | 12.415.444 | |||
| V Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen — Bruttobetrag | 10 | 11.693 | 10.008 | |||
| 176.023.638 | 166.913.288 | |||||
| D Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | 4.549.209 | 4.264.281 | ||||
| E Andere Rückstellungen | ||||||
| I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 11 | 2.364 | 1.760 | |||
| II Steuerrückstellungen | 44.259 | 34.810 | ||||
| III Sonstige Rückstellungen | 12 | 151.623 | 149.969 | |||
| 198.246 | 186.539 | |||||
| F Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 1.539.341 | 1.615.634 | ||||
| G Andere Verbindlichkeiten | ||||||
| I Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmern | 13 | 2.278.942 | 2.450.642 | |||
| 2 Versicherungsvermittlern | 16.263 | 133.892 | ||||
| davon gegenüberverbundenen Unternehmen: 5.423 (5.524) Tsd € | ||||||
| 2.295.205 | 2.584.534 | |||||
| II Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 18.672 | 5.897 | ||||
| davon gegenüberverbundenen Unternehmen: 16.019 (3.287) Tsd € | ||||||
| III Sonstige Verbindlichkeiten | 14 | 1.852.623 | 1.728.436 | |||
| davon aus Steuern: 17.871 (18.462) Tsd € | ||||||
| davon gegenüberverbundenen Unternehmen: 1.105.138 (1.156.058) Tsd € | ||||||
| 4.166.500 | 4.318.867 | |||||
| H Rechnungsabgrenzungsposten | 3.218 | 4.633 | ||||
| Summe Passiva | 188.142.168 | 178.886.258 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG a. F.1, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Stuttgart, 10. Februar 2016
*Bernhard Mertens
Der Treuhänder*
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C.II und D der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 65 Absatz 1 VAG a. F.1 erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a. F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 29. Januar 2016 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Stuttgart, 9. Februar 2016
*Dr. Volker Priebe
Der Verantwortliche Aktuar*
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
| Anhang | 2015 | 2015 | 2015 | 2014 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anmerkung Nr. | Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I Versicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||||
| a Gebuchte Bruttobeiträge | 15 | 16.535.033 | 18.392.751 | ||
| b Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 18 | — 96.507 | —118.173 | ||
| 16.438.525 | 18.274.578 | ||||
| c Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | 6.609 | 28.894 | |||
| d Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | 18 | —2.091 | —3.426 | ||
| 4.518 | 25.468 | ||||
| 16.443.043 | 18.300.046 | ||||
| 2 Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 770.206 | 904.623 | |||
| 3 Erträge aus Kapitalanlagen | 16 | ||||
| a Erträge aus Beteiligungen | 509.289 | 273.413 | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 482.581 (237.495) Tsd € | |||||
| b Erträge aus anderen Kapitalanlagen | |||||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 234.392 (239.170) Tsd € | |||||
| aa Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 149.633 | 157.821 | |||
| bb Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 6.197.202 | 7.162.724 | |||
| 6.346.835 | 7.320.545 | ||||
| c Erträge aus Zuschreibungen | 110.548 | 159.135 | |||
| d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 2.107.303 | 534.918 | |||
| e Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen | 416.272 | 331.103 | |||
| 9.490.247 | 8.619.114 | ||||
| 4 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 185.870 | 393.727 | |||
| 5 Sonstigeversicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 12.825 | 19.544 | |||
| 6 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||||
| a Zahlungen für Versicherungsfälle | |||||
| aa Bruttobetrag | — 12.126.705 | —12.759.868 | |||
| bb Anteil der Rückversicherer | 18 | 179.283 | 249.518 | ||
| —11.947.422 | —12.510.350 | ||||
| b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| aa Bruttobetrag | —106.039 | — 24.134 | |||
| bb Anteil der Rückversicherer | 18 | —2.059 | —863 | ||
| —108.098 | — 24.997 | ||||
| —12.055.520 | —12.535.347 | ||||
| 7 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen | |||||
| a Bruttobetrag | — 9.563.958 | —10.357.601 | |||
| b Anteil der Rückversicherer | 18 | — 56.920 | —103.321 | ||
| — 9.620.877 | —10.460.922 | ||||
| 8 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung | —1.583.107 | —3.008.495 | |||
| 9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||||
| a Abschlussaufwendungen | —1.149.334 | —1.186.215 | |||
| b Verwaltungsaufwendungen | — 183.790 | — 184.429 | |||
| —1.333.124 | —1.370.644 | ||||
| c davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 18 | 18.839 | 17.663 | ||
| —1.314.285 | —1.352.981 | ||||
| 10 Aufwendungen für Kapitalanlagen | 16 | ||||
| a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen | — 229.800 | — 221.858 | |||
| b Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 17 | — 973.081 | — 269.986 | ||
| c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | —52.400 | —4.506 | |||
| d Aufwendungen aus Verlustübernahme | — | — 6.242 | |||
| —1.255.281 | — 502 592 | ||||
| 11 Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | —33.314 | —11.817 | |||
| 12 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | — 283.960 | — 259.250 | |||
| 13 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 755.847 | 105.650 | |||
| II Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1 Sonstige Erträge | 161.764 | 145.245 | |||
| 2 Sonstige Aufwendungen | —135.603 | —129.991 | |||
| 26.161 | 15.254 | ||||
| 3 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 782.008 | 120.904 | |||
| 4 Außerordentliche Erträge | 32 | - | |||
| 5 Außerordentliche Aufwendungen | 19 | — 126.772 | —99.081 | ||
| 6 Außerordentliches Ergebnis | — 126.740 | —99.081 | |||
| 7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 20 | —73.166 | 561.648 | ||
| davon aus Organumlagen: — 76 712 (0) Tsd € | |||||
| 8 Sonstige Steuern | —4.102 | —5.471 | |||
| —77.268 | 556.177 | ||||
| 9 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 21 | — 499.000 | — 513.000 | ||
| 10 Jahresüberschuss | 79.000 | 65.000 | |||
| 11 Einstellung in Gewinnrücklagen | |||||
| in andere Gewinnrücklagen | —79.000 | —65.000 | |||
| 12 Bilanzgewinn | 0 | 0 |
Anhang
Maßgebliche Rechtsvorschriften
Die Allianz Lebensversicherungs-AG erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Diese Posten sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis zu 150 Euro werden sofort abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die der selbständigen Nutzung fähig sind, im Wert ab 150 Euro netto bis zu Tausend Euro netto wird ein steuerlicher Sammelposten gemäß § 6 Absatz 2a EStG gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren pauschal um jeweils ein Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Sie werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um plan- und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt.
Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Unter diesem Posten werden Inhaberschuldverschreibungen, Grundschuldforderungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen und Genussscheine geführt.
Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Unter diesem Posten werden Darlehen und Genussscheine geführt.
Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführten Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt.
Die nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Kapitalanlagen sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Eine Zuordnung der Zweckbestimmung erfolgt bei Zugang der Kapitalanlage. Die Widmung wird jeweils bei Änderung der Anlagestrategie beziehungsweise bei geplanten Verkäufen geprüft.
Diese Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder einem niedrigeren langfristig beizulegenden Wert angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen erfolgswirksam durchgeführt. Bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht. Im Geschäftsjahr wird das Wahlrecht, wie im Vorjahr, dahingehend in Anspruch genommen, dass die voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Hieraus ergeben sich stille Lasten.
Weitere Informationen finden sich im Anhang in der Tabelle „Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden" (Aktiva B.III. 1+2).
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen
Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Bei Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag grundsätzlich mithilfe der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit erfasst und verteilt, bei Hypotheken- und Grundschuldforderungen linear über die Laufzeit, für Annuitätendarlehen im Verhältnis zur Restschuld.
Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.
Andere Kapitalanlagen
Die Genussscheine werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag der Nennwert über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegt.
Bei den ausgewiesenen Genussscheinen werden die Genussscheinvergütungen, sofern die Banken bestätigt haben, dass ihnen keine gegensätzlichen Informationen oder Erwartungen hinsichtlich der Zinszahlungen vorliegen, bereits im Geschäftsjahr erfolgswirksam vereinnahmt.
Davon abweichend werden die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer mit dem von der Protektor Lebensversicherungs-AG mitgeteilten Wert angesetzt. Notwendige Abschreibungen werden vorgenommen. Mögliche Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr vereinnahmt.
Die übrigen hier geführten Produkte werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Marktwerten angesetzt.
Wertaufholungsgebot, Zuschreibungen
Auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren auf einen niedrigeren Marktwert abgeschrieben wurden, muss zugeschrieben werden, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigelegt wird.
Die Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe der fortgeschriebenen Anschaffungswerte, auf einen niedrigeren langfristig beizulegenden Wert oder auf einen niedrigeren Marktwert.
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft bestehen gegen Vorversicherer in Höhe der von diesen entsprechend den vertraglichen Regelungen einbehaltenen Sicherheiten. Sie werden mit dem Nennwert bilanziert.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (fondsgebundene Versicherungen)
Sie werden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte
Optionen auf Beteiligungsinvestments werden einzeln bewertet. Die Wertobergrenzen bilden die Anschaffungskosten.
Es befinden sich strukturierte Produkte in der Anlageform von Namensschuldverschreibungen, Darlehen, Genussscheinen und Inhaberschuldverschreibungen im Bestand, die einheitlich bilanziert werden. Sie werden entsprechend dem Bilanzposten, in dem sie geführt werden, bewertet und angesetzt.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Hier werden Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Sachanlagen und Vorräte betrachtet.
Sie werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt. Auf die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, auf Zinsforderungen zu Hypotheken- und Grundschuldforderungen, bei denen das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist und auf einen geringen Teil der sonstigen Forderungen werden Wertberichtigungen vorgenommen, um das Bonitätsrisiko zu berücksichtigen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die unter den abgegrenzten Zinsen und Mieten ausgewiesenen Beträge entfallen auf das Geschäftsjahr, waren aber am Bilanzstichtag noch nicht fällig. Sie sind grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt.
Wertpapiere zur Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen
Die Wertpapiere werden gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit den Schulden verrechnet. Sofern die Schulden den beizulegenden Zeitwert übersteigen, wird der übersteigende Betrag unter dem Posten E. Andere Rückstellungen ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert den Betrag der Schulden, wird der übersteigende Betrag unter dem Posten G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.
Beitragsüberträge (Bruttobetrag)
Für das selbst abgeschlossene Geschäft werden Beitragsüberträge für jede Versicherung einzeln berechnet, wobei grundsätzlich der Beginn des Versicherungsjahrs und die Zahlungsweise berücksichtigt werden. Für das in Rückdeckung übernommene Geschäft richten sich die Beitragsüberträge—und alle anderen Rückstellungen — nach den Abrechnungen der Vorversicherer.
Deckungsrückstellung (Bruttobetrag), Forderungen an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen
Für das selbst abgeschlossene Geschäft erfolgt die Ermittlung der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen (auf die weiter unten eingegangen wird), einzelvertraglich nach der prospektiven Methode. Bei AVmG-Produkten, einigen Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und den ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden die Abschlussaufwendungen auf bis zu fünf Versicherungsjahre verteilt, bei den übrigen Versicherungen werden einmalige Abschlussaufwendungen nach dem Zillmerverfahren berücksichtigt. Künftige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb fließen in die Berechnung der Deckungsrückstellung implizit ein. Bei beitragsfreien Versicherungen und Versicherungen mitabgekürzter Beitragszahlungsdauer wird eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten gebildet. Für Versicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze entspricht die Bilanzdeckungsrückstellung mindestens dem gesetzlichen Rückkaufswert.
Für die wesentlichen Versicherungsbestände werden folgende Sterbetafeln und Rechnungszinsen für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt:
| Versicherungsbestand | Rechnungszins | Sterbetafel |
|---|---|---|
| Kapitalversicherungen | ||
| bis 1967 | 3,00% 1 | Sterbetafel 1924/26 |
| bis 1987 | 3,00% 1 | Sterbetafel 1960/62 |
| bis 1994 | 3,50% 1 | Sterbetafel 1986 für Männer bzw. Frauen |
| bis 2000 | 4,00% 1 | Sterbetafel 1994 T der DAV für Männer bzw. Frauen |
| nach Gruppensondertarifen von 1996 bis 2000 | 4,00% 1 | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz ST 1995 T für Männer bzw. Frauen |
| bis 2003 | 3,25% 1 | Sterbetafel 1994 T der DAV für Männer bzw. Frauen |
| nach Gruppensondertarifen bis 2003 | 3,25% 1 | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz ST 1995 T für Männer bzw. Frauen |
| bis 2006 | 2,75% | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen |
| bis 2008 | 2,25% | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen |
| bis 2011 | 2,25% | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2008 T für Männer bzw. Frauen |
| bis 2014 | 1,75%4 | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 T U |
| ab 2015 | 1,25% | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 T U |
| Rentenversicherungen | ||
| bis 1994 in der Aufschubfrist | 3,50%1 | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2 |
| bis 1994 mit laufender Rentenzahlung | 4,00%1 | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2 |
| bis 2000 | 4,00% 1 | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen 2 |
| bis 2003 | 3,25% 1 | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2 |
| bis 2004 | 2,75% | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 |
| R-Bestand für Männer | ||
| bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen 2 | ||
| Rentenversicherungen | ||
| bis 2006 | 2,75% | Sterbetafel 2004 R der DAV für Männer bzw. Frauen |
| im Rahmen des AVmG3 2006 | 2,75% | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel Allianz Unisex 2005 R |
| bis 2011 | 2,25% | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2006 R für Männer bzw. Frauen |
| im Rahmen des AVmG bis 2011 | 2,25% | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel Allianz Unisex 2006 R |
| bis 2014 | 1,75%° | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U |
| ab 2015 | 1,25% | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ2012 RU |
1 Für Kapital- und Rentenversicherungen, deren Rechnungszins über dem gemäß § 5 Abs. 3 Deckungsrückstellungsverordnung (DedcRV) für den Bilanzstichtag zum 31.12.2015 bestimmten Referenzzins in Höhe von 2,88 %liegt, wurde gemäß § 5 Abs. 4 DeckRV die Bilanzdeckungsrückstellung durch eine einzelvertraglich ermittelte zusätzliche Rückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Für Rentenversicherungen, für die bereits im Rahmen einer Rentenneubewertung zusätzliche Reserven unter Ansatz vorsichtiger Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten gestellt wurden, wurde das Verfahren zur Rentenneubewertung um die Ermittlung der Zinszusatzreserve erweitert. Im Geschäftsjahr 2015 wurden nach einer entsprechenden Veröffentlichung der BaFin auch für die übrigen Versicherungen vorsichtige Storno- und Kapitalwahrscheinlichkeiten angesetzt. Die Auswirkung dieser Änderung wurde auf Basis des Referenzzinssatzes von 2014 (3,15 % für den Neubestand, 3,0 % für den Altbestand) quantifiziert Demnach fiele die Zinszusatzreserve zum 31.12.2015 mit dem Vorjahresreferenzzinssatz etwa 3,1 %niedriger aus, als wenn keine neuen Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten angesetzt worden wären. Die Ermittlungsvorschriften für den Neubestand gemäß DeckRV wurden unverändert auch für den Altbestand übernommen mit folgender Ausnahme: Zur Stärkung der Reserven im aktuellen Niedrigzinsumfeld wurde im Jahr 2015 bei der Berechnung der Zinszusatzreserve für einen großen Teil des Altbestands mit Genehmigung der BaFin ein Referenzzins in Höhe von 2,62 % angesetzt.
2 Zur Sterblichkeit bei Rentenversicherungen hat die DAV im Jahr 2015 ihre Einschätzung zur Sterblichkeitsentwicklung aktualisiert. Daher passen wir im Jahr 2015 die Deckungsrückstellung der bis 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen an. Die Deckungsrückstellung berechnen wir als das im Verhältnis neun zu elf gewichtete Mittel aus der auf Basis der Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand berechneten Deckungsrückstellung und der auf Basis der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV berechneten Deckungsrückstellung, bei Rentenübergang ab Januar 2006 gemäß der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV. Die Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand wurde unter Berücksichtigung unternehmensindividueller Eigenschaften des Bestands nach anerkannten Methoden der DAV aus denselben Daten abgeleitet, auf denen die Sterbetafel 2004 R-Bestand der DAV basiert. Die Ermittlung des Anpassungsbedarfs berücksichtigt bei allen betroffenen Versicherungen die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBaFin 01/2005).
3 Bis 2005 galten hierfür keine gesonderten Rechnungsgrundlagen.
4 Um den gesetzlichen Anforderungen an eine geschlechtsunabhängige Kalkulation gerecht zu werden, wurden im Jahr 2012 große Teile des für den Neuzugang offenen Tarifwerks auf das unternehmenseigene Tafelsystem AZ 2012 umgestellt. Die einschlägigen DAV-Ausarbeitungen wurden insbesondere bei der Ableitung der darin enthaltenen Unisex-Ausscheideordnungen berücksichtigt.
Für Risikolebensversicherungen werden seit 2006 besondere unternehmenseigene Sterbetafeln verwendet; davor wurden Rechnungsgrundlagen der Kapitalversicherungen benutzt.
Zur Kalkulation der im Jahr 2011 eingeführten Körper-SchutzPolice werden unternehmenseigene Tafeln verwendet Sie wurden unter Berücksichtigung der speziellen Risiken, die in diesem Produkt versichert werden, nach anerkannten Methoden der DAV abgeleitet.
Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten werden im Wesentlichen gemäß Rundschreiben R 5/65 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (ehemals Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen), Verbandstafel 1990 für Männer beziehungsweise Frauen sowie Tafel 1997 der DAV für Männer beziehungsweise Frauen angesetzt. Bei Verträgen mit Beginn ab 2008 werden hierfür unternehmenseigene Tafeln verwendet.
Die Pflegefallwahrscheinlichkeiten werden im Wesentlichen gemäß Verbandstafel 1991 für Männer und Frauen angesetzt. Zum 31. Dezember 2008 wurde eine Neubewertung der bestehenden Pflegebestände entsprechend der Empfehlung der DAV vom 4. Dezember 2008 vorgenommen. Für das Neugeschäft ab 2008 werden unternehmenseigene Tafeln verwendet, die konsistent zu den Rechnungsgrundlagen 2008 der DAV für die Pflegerenten-(Zusatz-)Versicherung sind.
Auf die wesentlichen Rechnungszinsen entfallen die folgenden Anteile an der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Geschäfts:
| Rechnungszins | Anteil an der Deckungsrückstellung |
|---|---|
| 1,25 % | 2,7% |
| 1,75 % | 7,3% |
| 2,25 % | 16,2% |
| 2,75 % | 12,5% |
| 3,00 % | 4,9% |
| 3,25 % | 12,8% |
| 3,50 % | 15,4% |
| 4,00 % | 17,4% |
Auf die Zinszusatzreserve entfällt ein Anteil von 3,7 Prozent.
Die Deckungsrückstellung der Bonusversicherungssummen und der Bonusrenten sowie die in der Deckungsrückstellung enthaltene Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre werden nach denselben Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung.
Einzelversicherungen des Altbestands im Sinne des § 11c VAG a. F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG werden im Wesentlichen mit 3,5 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert; beim Neubestand bis 1997 lautet der entsprechende Satz 3,3 Prozent. Bei Einzelversicherungen von 1998 bis 2007 beträgt der Zillmersatz 4,0 Prozent der Beitragssumme. Gruppenversicherungen nach Sondertarifen werden im Altbestand im Wesentlichen mit 2,0 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert, im Neubestand bis 2000 mit 2,7 Prozent, von 2000 bis 2007 mit 2,3 Prozent der Beitragssumme. Fondsgebundene Versicherungen und Versicherungen im Rahmen des AVmG sowie die ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden nicht gezillmert.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Die Bruttorückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft wird für die nachstehenden Teilrückstellungen gesondert ermittelt.
Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung (31. Dezember) bekannt gewordenen Todesfälle, die nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; die Leistung wird in der Höhe angesetzt, in der sie voraussichtlich zu erbringen ist. Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird mit einem Gruppenbewertungsverfahren ermittelt.
Die sogenannte Spätschadenrückstellung betrifft die Versicherungsfälle, die bis zum 31. Dezember eingetreten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Zur Ermittlung der Spätschadenrückstellung werden auf betrieblichen Erfahrungen aufgebaute Verfahren verwendet.
Die Rückstellung für die Abläufe und die bis zur Bestandsfeststellung verarbeiteten Rückkäufe, bei denen die Fälligkeit vor dem 31. Dezember liegt, die aber bis dahin nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt. Als Wert wird der Betrag angesetzt, den der Versicherungsnehmer aus der Deckungsrückstellung erhält.
Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wird nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 gebildet.
Fonds für Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Für die Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung und für die Rentenversicherungen wird der Fonds für Schlussüberschussanteile einzelvertraglich nach Maßgabe der geltenden Deklaration gemäß § 28 Absatz 7 RechVersV berechnet. Abgesehen von Tarifen, deren Schlussüberschussbeteiligung Besonderheiten aufweist, beträgt der Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod einheitlich 2 Prozent. Für den deklarierten Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird in gleicher Weise eine Rückstellung innerhalb des Fonds für Schlussüberschussanteile gebildet.
Für die Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen sowie die Pflegerenten-Zusatzversicherungen des Alt- und Neubestands wird ein der Entstehung der Überschüsse angemessenes Verfahren verwendet, bei welchem dem Fonds für Schlussüberschussanteile jährlich gleichbleibende Beträge zugeführt werden.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Die Berechnung aller Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt grundsätzlich nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden.
Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
Bei Versicherungen gemäß § 54b VAG a. F. (Fondsgebundene Versicherungen, KomfortDynamik, Index-Policen/Portfolio-Policen) wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet. Werden bei fondsgebundenen Versicherungen Garantien abgegeben, wird eine zusätzliche prospektive Deckungsrückstellung gebildet.
Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
Für das in Rückdeckung gegebene Geschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen für das selbst abgeschlossene und für das in Rückdeckung übernommene Geschäft den Rückversicherungsverträgen.
Andere Rückstellungen
Ihr Umfang richtet sich nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 resultierende Umstellungsaufwand kann auf bis zu 15 Jahre verteilt werden. In den Jahren bis einschließlich 2013 wurde von diesem Verteilungswahlrecht Gebrauch gemacht und im Wesentlichen ein Fünfzehntel dieses Betrags als außerordentlicher Aufwand erfasst. Im Jahr 2014 wurden dann alle noch ausstehenden Raten voll als außerordentlicher Aufwand erfasst Dieser resultiert aus Pensionszusagen, die zentral bei der Allianz SE bilanziert werden (siehe Abschnitt Haftungsverhältnisse).
Die Rückstellungen für Mitarbeiterjubiläen, Altersteilzeit und Vorruhestandsleistungen werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die so ermittelten Verpflichtungen werden in voller Höhe passiviert.
Beim Diskontierungszinssatz wird die Vereinfachungsregelung in § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB (Restlaufzeit von 15 Jahren) in Anspruch genommen, wobei wie im Vorjahr ein zum Bilanzstichtag prognostizierter Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Hintergrund ist das deutliche Absinken des Diskontierungszinssatzes seit 2014.
Der Effekt aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes wird im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Weitere Erläuterungen zur Bilanzierung der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen finden Sie im Anhang unter „Angaben zu den Passiva" und unter „Haftungsverhältnisse".
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
Sie entsprechen dem bar deponierten Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) in Euro umgerechnet.
Am Abschlussstichtag werden die auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und nach den handelsrechtlichen Regeln zur Währungsumrechnung bewertet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger werden die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung gemäß §256a HGB erfolgswirksam erfasst.
Rückstellungen in fremder Währung werden zum Abschlussstichtag ermittelt sowie neu bewertet und zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Grundvermögens werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt ermittelt. Wertschwankungen aufgrund von Währungskursänderungen werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam berücksichtigt (strenges Niederstwertprinzip unter Beachtung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips).
Für die Bewertung der auf fremde Währungen lautenden Grundstücke, Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und sonstigen variabel und festverzinslichen Wertpapierewird der Wert in Originalwährung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
Im Falle verbundener Unternehmen und Beteiligungen, Darlehen (Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Genussscheine und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine), Grundschuldforderungen sowie Inhaberschuldverschreibungen, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird beim Vergleich der Anschaffungskosten in Euro mit dem Zeitwert in Euro das gemilderte Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips angewandt.
Für die übrigen Kapitalanlagen kommt das strenge Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zur Anwendung unter der Ausnahme von Kapitalanlagen mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger.
Für alle Kapitalanlagen gilt: Währungsgewinne und -verluste werden gesondert festgestellt, allerdings nicht separat im Währungsumrechnungsergebnis erfasst.
Der Nettoeffekt aus Wechselkursveränderungen und Wertschwankungen in Originalwährung wird in den Zu- und Abschreibungen und den realisierten Gewinnen und Verlusten dieser Anlagekategorien erfasst und im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen.
Angaben zu den Aktiva
1 Entwicklung der Aktivposten A und B.I bis B.III im Geschäftsjahr 2015
| Bilanzwerte | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| A.I Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 337.799 | 6 | 50.355 | 25 |
| A.II Geleistete Anzahlungen | 32.159 | 61.432 | — 50.355 | — |
| Summe A.I und A.II | 369.958 | 61.438 | — | 25 |
| B Kapitalanlagen | ||||
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.567.096 | 85.894 | — | 136.580 |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.090.281 | 2.241.243 | — | 302.159 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.282.325 | 832.671 | — | 369.282 |
| 3 Beteiligungen | 440.850 | 40.910 | — | 83.169 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 111.566 | 956.331 | — | 48.947 |
| Summe B.II | 10.925.022 | 4.071.155 | — | 803.557 |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 91.988.878 | 10.665.789 | — | 2.036.449 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere1 | 3.072.744 | 69.041 | — | 759.494 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 13.411.943 | 3.118.995 | —1.522 | 1.378.204 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||
| a Namensschuldverschreibungen | 36.897.856 | 1.224.868 | — 80.037 | 3.522.887 |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 7.641.031 | 836.752 | 81.559 | 1.231.512 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 830.800 | 141.506 | — | 213.626 |
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 8.100 | — | — | — |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 177.212 | — | — | 7.073 |
| Summe B.III | 154.028.564 | 16.056.951 | — | 9.149.245 |
| Kapitalanlagen B.I bis B.III insgesamt | 166.520.682 | 20.214.000 | — | 10.089.382 |
| A und B insgesamt | 166.890.640 | 20.275.438 | — | 10.089.407 |
| Zuschreibungen | Abschreibungen | Nettoveränderung | Bilanzwerte | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| A.I Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | — | 50.750 | — 413 | 337.386 |
| A.II Geleistete Anzahlungen | — | — | 11.077 | 43.236 |
| Summe A.I und A.II | — | 50.750 | 10.664 | 380.622 |
| B Kapitalanlagen | ||||
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.816 | 38.587 | —86.457 | 1.480.639 |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 98.629 | 476 | 2.037.237 | 10.127.518 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 350 | 3.484 | 460.255 | 2.742.580 |
| 3 Beteiligungen | — | 857 | — 43.116 | 397.734 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | — | — | 907.384 | 1.018.950 |
| Summe B.II | 98.979 | 4.817 | 3.361.760 | 14.286.782 |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 8.288 | 906.150 | 7.731.478 | 99.720.356 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere1 | 41 | 1.047 | —691.459 | 2.381.285 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | — | 9.397 | 1.729.872 | 15.141.815 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||
| a Namensschuldverschreibungen | — | — | — 2.378.056 | 34.519.800 |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | — | 11.461 | —324.662 | 7.316.369 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | — | — | — 72.120 | 758.680 |
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | — | — | — | 8.100 |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 424 | 1.622 | —8.271 | 168.941 |
| Summe B.III | 8.753 | 929.677 | 5.986.782 | 160.015.346 |
| Kapitalanlagen B.I bis B.III insgesamt | 110.548 | 973.081 | 9.262.085 | 175.782.767 |
| A und B insgesamt | 110.548 | 1.023.831 | 9.272.749 | 176.163.389 |
1 Im Endbestand zum 31.12.2015 sind verliehene Wertpapiere enthalten.
Derivative Finanzinstrumente, strukturierte Produkte, Asset Backed Securities und Credit Linked Notes
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten, Asset Backed Securities (ABS) und Credit Linked Notes (CLN) erfolgt ausschließlich im Rahmen der Gesamtanlagestrategie unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 7 Absatz 2 VAG a. F. und in Übereinstimmung mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Rundschreiben R3/1999, R3/2000 und R1/2002 aufgestellten Grundsätzen sowie den Hinweisen zum Einsatz von Receiver Forward Swaps, Long Receiver Swaptions und Credit Default Swaps bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds.
Zur Risikobegrenzung werden ergänzend weitere unternehmensspezifische Vorgaben wie zum Beispiel Geschäftspartnerlimite und im Rahmen des internen Risikocontrollings ermittelte Stop-Loss-Marken auf ihre Einhaltung geprüft.
Es befinden sich Optionen im Bestand, die als Erwerbsvorbereitung für Beteiligungsinvestments abgeschlossen wurden.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Bewertungseinheiten sind in dem Abschnitt „Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten" aufgeführt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die direkt gehaltenen Derivatepositionen zum Bilanzstichtag.
Nominalwerte und Zeitwerte der offenen Derivatepositionen
Gliederung nach Derivatearten
| Nominalwerte Underlying1 31.12.2015 | Nominalwerte Underlying1 31.12.2014 | Zeitwerte Derivat 31.12.2015 | Zeitwerte Derivat 31.12.2014 | |
|---|---|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktien-/Beteiligungs-/Indexgeschäfte | ||||
| Optionen | 6.124 | 9.293 | 347 | 1.515 |
| Optionen (Garantie) | — | 144.371 | — | 144.371 |
| EquitySwaps | 8.097 | 8.491 | 4.369 | 3.750 |
| Zinsgeschäfte | ||||
| Termingeschäfte2 | — | 150.000 | — | 53.751 |
| Währungsgeschäfte | ||||
| Termingeschäfte | — | 108.002 | — | —2.485 |
| Insgesamt | 14.221 | 420.157 | 4.716 | 200.902 |
1 Unter Nominalwerte Underlying sind die Nominalwerte der abgesicherten Kapitalanlagen aufgeführt.
2 aus Darlehen
Bei der Ermittlung des Zeitwerts von börsengehandelten Finanzinstrumenten werden die Börsenkurse des letzten Börsentags des Jahrs 2015 zugrunde gelegt. In Fällen, in denen keine Börsennotierungen vorliegen, werden an Finanzmärkten etablierte Preisbildungsverfahren wie Barwertmethode und Optionspreismodelle eingesetzt, die neben aktuellen Zinskurven und Volatilitäten auch Markt- und Bonitätsrisiken berücksichtigen. Der Zeitwert entspricht dem für die volle Ablösung aller zukünftigen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Finanzgeschäft erforderlichen Kapital.
Optionen werden mit 140 (693) Tausend Euro in dem Posten Andere Vermögensgegenstände (Aktiva E.III) ausgewiesen.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hatte von der Allianz SE für eventuell auftretende Verluste aus dem geplanten Verkauf einer Beteiligung eine Garantie erhalten. Die entsprechende Beteiligung wurde 2015 verkauft, und die Allianz SE hat eine Ausgleichszahlung entsprechend der Garantie in Höhe von 133.785 Tausend Euro berechnet.
Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten mit Devisentermingeschäften und Immobilien in Fremdwährung zur Absicherung von Währungsrisiken
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hatte zur Absicherung von Währungsrisiken bei Immobilien in Fremdwährung Devisentermingeschäfte abgeschlossen, die im aktuellen Geschäftsjahr ausgelaufen sind und wegen Verkauf der entsprechenden Immobilien nicht verlängert wurden. Im Vorjahr wurde ein Volumen in Höhe von 96.201 Tausend Euro abgesichert.
Allianz Equity-Incentive-Pläne
Zur Absicherung der Verbindlichkeiten aus Stock Appreciation Rights (SAR) werden Optionsrechte erworben. Die Restricted Stock Units (RSU) werden durch Termingeschäfte (Hedge-RSU) mit der Allianz SE abgesichert, die als Forderung gegen die Allianz SE und als Equity Swap bilanziert werden. Die Optionsrechte sowie Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Grundgeschäften als Bewertungseinheit zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang besteht. Der Ausweis der Grundgeschäfte erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen und der Ausweis der Sicherungsgeschäfte unter den Sonstigen Vermögensgegenständen.
Für die gebildeten Bewertungseinheiten kommt ein Micro-Hedge zum Ansatz, um Preisänderungsrisiken aufgrund von Marktpreisschwankungen vollständig auszuschließen. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten über die spätestens im Jahr 2019 auslaufenden aktienbasierten Vergütungspläne wird prospektiv und retrospektiv durch die Übereinstimmung der Bedingungen, Parameter und Risiken (Critical-Term-Match-Methode) nachgewiesen.
Zum Bilanzstichtag umfassen die einbezogenen Grundgeschäfte, bestehend aus voraussichtlich zukünftig auszugleichenden Leistungen, ein Volumen in Höhe von 8 237 (8 690) Tausend Euro. Mit den Bewertungseinheiten werden Risiken in Form von Wertänderungen in Höhe von 5 032 (4 689) Tausend Euro abgesichert. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.
Die außerhalb von Bewertungseinheiten geführten Allianz Equity Incentives-Sicherungsinstrumente beinhalteten im Vorjahr nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Optionen, die mit einem Buchwert in Höhe von 493 Tausend Euro unter dem Bilanzposten Aktiva E.III ausgewiesen wurden.
Der nach § 255 Absatz 4 HGB verlässlich bestimmte beizulegende Zeitwert von 493 Tausend Euro wurde mit dem Binomial-Modell unter Berücksichtigung marktgerechter Zinssätze, Volatilitätsan nahmen, Dividendenrendite-, Aktienkurs- sowie Capwert-Erwar-tungen bewertet.
2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Aktiva B.I)
Der Bilanzwert der direkt gehaltenen Immobilien beträgt 1.480.639 (1.567.096) Tausend Euro. Von diesem Bestand werden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Grundstücke und Bauten mit einem Bilanzwert in Höhe von 21.534 (106.876) Tausend Euro eigengenutzt. Die gesamten Abschreibungen betragen 38.587 (46.463) Tausend Euro. Es handelt sich im Geschäftsjahr um planmäßige Abschreibungen. Im Vorjahr waren zusätzlich zu den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 41.757 Tausend Euro außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 4.706 Tausend Euro enthalten. Zusätzlich werden Immobilien über Objektgesellschaften und Fonds in Höhe von 4.364 779 (3 .513.178) Tausend Euro gehalten. Der Ausweis erfolgt in den Posten Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva B.II.1), Beteiligungen (Aktiva B.II.3) und Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktiva B.III.1).
3 Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 286 Absatz 3 Nr. 1 HGB (Aktiva B.II.1 und B.II.3)
Ausgewählte verbundene Unternehmen und Beteiligungen
| Anteil %1 | Eigenkapital Tsd € | Jahresergebnis Tsd € | ||
|---|---|---|---|---|
| a) mit Sitz im Inland | ||||
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4, München | 3 | 80,0 | 9.225 | 65 |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4a, München | 3 | 80,3 | 5.781 | 14 |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4c, München | 3 | 100,0 | 13.842 | 8.882 |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4d, München | 3 | 80,8 | 30.890 | 29.774 |
| Alida Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg | 3 | 61,8 | 414.041 | 10.612 |
| Allianz Capital Partners Verwaltungs GmbH, München | 3 | 84,5 | 325.704 | 2.239 |
| Allianz Leben Direkt Infrastruktur GmbH, München | 3 | 100,0 | 101.486 | -132 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds 1998 GmbH, München | 2,3 | 100,0 | 192.364 | 0 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds 2001 GmbH, München | 2,3 | 100,0 | 1.697.235 | 0 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds 2008 GmbH, München | 2,3 | 100,0 | 40.321 | 0 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds Plus GmbH, München | 2,3 | 100,0 | 14.335 | 0 |
| Allianz Pension Direkt Infrastruktur GmbH, München | 3 | 100,0 | 5.015 | -20 |
| Allianz Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Stuttgart | 3 | 100,0 | 52.184 | 1.405 |
| Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft, Stuttgart | 3 | 100,0 | 244.482 | 2.788 |
| Allianz Private EquityGmbH, München | 2.3 | 100,0 | 128.375 | 0 |
| Allianz Renewable EnergySubholding GmbH & Co. KG, Sehestedt | ° | 100,0 | 27.340 | -13 |
| Allianz Taunusanlage GbR, Stuttgart | 3 | 59,8 | 181.320 | 5.792 |
| AUG. PRIEN Immobilien PE Verwaltung BrahmsQuartier GmbH, Stuttgart | 3 | 94,9 | 6.508 | 113 |
| AV Packaging GmbH, München | ° | 51,0 | 18.789 | 10.470 |
| AZ-Argos 44 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 3 | 100,0 | 129.876 | 1.172 |
| AZ-Argos 50 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 3 | 77,3 | 133.706 | 27753 |
| AZ-Argos 51 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 3 | 100,0 | 228.543 | 48.966 |
| AZ-Argos 57 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 3 | 75,0 | 35.607 | -23 |
| AZ-Argos 61 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 3 | 66,7 | 39.661 | 9 |
| AZ-GARI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 3 | 72,0 | 162.778 | 31.002 |
| AZL AI Nr.1 GmbH, München | 2,3 | 100,0 | 17.314 | 0 |
| AZL PE Nr.1 GmbH, München | 3 | 100,0 | 19.507 | 398 |
| Brahms Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart | 3 | 94,9 | 6.138 | 125 |
| BrahmsQ Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart | 3 | 70,0 | 88.507 | 2.647 |
| Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Berlin | 2,3 | 100,0 | 44.991 | 0 |
| Objekt Burchardplatz GmbH & Co. KG, Stuttgart | 3 | 100,0 | 93.507 | 1.894 |
| REC Frankfurt Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg | 3 | 62,4 | 318.121 | 10.382 |
| Spherion Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart | 3 | 72,1 | 79.354 | 2.647 |
| Windpark Aller-Leine-Tal GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 27.042 | 945 |
| Windpark Berge-Kleeste GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 13.444 | 1.379 |
| Windpark Büttel GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 29.040 | 2.833 |
| Windpark Calau GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 55.662 | 6 |
| Windpark Cottbuser See GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 19.824 | 2.361 |
| Windpark Dahme GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 46.359 | 3.776 |
| Windpark Eckolstädt GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 49.078 | 1.659 |
| Windpark Freyenstein-Halenbeck GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 25.877 | 2.244 |
| Windpark Kesfeld-Heckhuscheid GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 27.035 | 840 |
| Windpark Kirf GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 6.547 | 583 |
| Windpark Kittlitz GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 10.199 | 611 |
| Windpark Pröttlin GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 19.447 | 1.932 |
| Windpark Quitzow GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 19.232 | 1.657 |
| Windpark Redekin-Genthin GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 30.414 | 1.392 |
| Windpark Schönwalde GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 21.606 | 780 |
| Windpark Waltersdorf GmbH & Co. KG Renditefonds, Sehestedt | 4 | 100,0 | 12.313 | 737 |
| Windpark Werder Zinndorf GmbH & Co. KG, Sehestedt | 4 | 100,0 | 32.328 | 2.540 |
| b) mit Sitz im Ausland | ||||
| 114 Venture LP, New York, NY | 3 | 68,0 | 185.982 | -40 |
| 490 Fulton JV LP, New York, NY | 4 | 82,0 | 131.012 | -142 |
| A&A Centri Commerciali S.r.l., Milan | 4 | 50,0 | 152.610 | 5.155 |
| Aero-Fonte S.r.l., Catania | 4 | 100,0 | 12.568 | 4.346 |
| Allee-Center Kft., Budapest | 4 | 35,0 | 106.680 | 8.055 |
| Allianz Chicago Private Reit LP, Wilmington, DE | 4 | 80,8 | 171.281 | 0 |
| Allianz Finance VII Luxembourg S.A., Luxembourg | 3 | 70,0 | 783.534 | -8.153 |
| Allianz France Real Estate Invest SPPICAV, Paris | 3 | 100,0 | 1.415.953 | 26.342 |
| Allianz Hold Co Real Estate S.à r.l., Luxembourg | 3 | 25,0 | 349.943 | 5.604 |
| Allianz Infrastructure Czech HoldCo I S.à r.l., Luxembourg | 4 | 100,0 | 12.240 | 48.401 |
| Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco I S.A., Luxembourg | 3 | 84,9 | 1.048.522 | 13 |
| Allianz Infrastructure Luxembourg I S.à r.l., Luxembourg | 3 | 72,4 | 1.447.387 | 41.335 |
| Allianz Renewable Energy Partners I LP, London | 3 | 85,0 | 226.643 | 4.419 |
| Allianz Renewable Energy Partners II Limited, London | 3 | 85,0 | 94.731 | 7.365 |
| Allianz Renewable Energy Partners III LP, London | 3 | 49,0 | 181.905 | 1.046 |
| Allianz Renewable Energy Partners IV Limited, London | 3 | 49,0 | 426.606 | 11.399 |
| Allianz Societe Financiere S.à r.l., Luxembourg | 3 | 75,0 | 1.401.280 | 21.944 |
| Allianz US Investment LP, Wilmington, DE | 3 | 100,0 | 707.773 | -2.858 |
| Allianz US Private REIT LP, Wilmington, DE | 3 | 100,0 | 704.776 | 2.809 |
| AMLI-Allianz Investment LP, Chicago, IL | 3 | 56,3 | 196.766 | 740 |
| Archstone Multifamily Partners AC JV LP, Engelwood, CO | 4 | 32,0 | 86.634 | -2.066 |
| Archstone Multifamily Partners AC LP, Wilmington, DE | 4 | 22,9 | 246.675 | -3.939 |
| Areim Fastigheter 2 AB, Stockholm | 4 | 23,3 | 56.326 | 4.039 |
| AZ Euro Investments S.à r.l., Luxembourg | 3 | 60,3 | 3.218.819 | 21.614 |
| AZ Jupiter 9 B.V., Amsterdam | 4 | 100,0 | 79.318 | -14.542 |
| AZ/JH Co-Investment Venture (DC) LP, Wilmington, DE | 4 | 64,6 | 242.054 | 190 |
| AZ/JH Co-Investment Venture (IL) LP, Wilmington, DE | 4 | 80,0 | 214.199 | 294 |
| Botanic Building SPRL, Brussels | 3 | 100,0 | 42.827 | 2.821 |
| Calobra Investments Sp. z o.o., Warsaw | 3 | 100,0 | 153.673 | -17.750 |
| Caroline Berlin S.C.S., Luxembourg | 3 | 62,5 | 207.658 | -9.086 |
| CEPE de Mont Gimont SA r.l., Versailles | 4 | 100,0 | 6.174 | 338 |
| Corn Investment Ltd., London | 3 | 85,0 | 17.001 | -4.536 |
| Deeside Investments Inc., Wilmington, DE | 3 | 50,1 | 91.178 | 9.910 |
| Douglas Emmett Partnership X LP, Santa Monica, CA | 4 | 21,5 | 72.780 | 767 |
| Euromarkt Center d.o.o., Ljubljana | 4 | 50,0 | 105.501 | 4.874 |
| EurosollnvestS.r.l.,Udine | 4 | 100,0 | 9.046 | 410 |
| Four Oaks Place LP, Wilmington, DE | 4 | 41,7 | 453.795 | 11.955 |
| Helios Silesia Holding B.V., Amsterdam | 4 | 45,0 | 103.477 | 4.311 |
| International Shopping Centre Investment S.A., Luxembourg | 4 | 50,0 | 57.340 | -442 |
| Kiinteistö OY Eteläesplanadi 2, Helsinki | 3 | 100,0 | 33.736 | -393 |
| NRF (Finland) AB, Västeras | 4 | 50,0 | 69.617 | 4.538 |
| Orione PVS.r.I., Milan | 4 | 100,0 | 8.403 | 218 |
| Orsa Maggiore PV S.r.l., Milan | 4 | 100,0 | 18.058 | 1.602 |
| Q207 S.C.S., Luxembourg | 3 | 51,0 | 91.375 | 2.881 |
| b) mit Sitz im Ausland | ||||
| Real Faubourg Haussmann SAS, Paris | 3 | 100,0 | 15.680 | 2.490 |
| Real FR Haussmann SAS, Paris | 3 | 90,0 | 61.750 | 2.347 |
| Redoma S.à r.l., Luxembourg | 3 | 85,0 | 29.530 | —17 |
| SAS Allianz Forum Seine, Paris | 4 | 100,0 | 248.515 | 10.056 |
| SAS Allianz Platine, Paris | 4 | 100,0 | 233.655 | 4.855 |
| SAS Allianz Rivoli, Paris | 4 | 100,0 | 105.362 | 3.140 |
| SAS Allianz Serbie, Paris | 4 | 100,0 | 259.906 | 4.624 |
| SAS Alta Gramont, Paris | 4 | 49,0 | 291.789 | 2.225 |
| SCI Allianz Chateaudun, Paris | 4 | 100,0 | 120.349 | 1.648 |
| SCI Allianz Messine, Paris | 4 | 100,0 | 242.220 | 6.211 |
| SCI Bercy Village, Paris | 4 | 49,0 | 47.334 | 7.036 |
| SCI ESQ, Paris | 4 | 75,0 | 105.195 | 2.343 |
| SCI Volnay, Paris | 4 | 100,0 | 173.032 | 2.196 |
| SES Shopping Center AT1 GmbH, Salzburg | 4 | 50,0 | 158.227 | 5.131 |
| SI 173-175 Boulevard Haussmann SAS, Paris | 3 | 100,0 | 88.469 | 2.267 |
| Silex Gas Norway AS, Oslo | 4 | 100,0 | 83.365 | 2.683 |
| SNC Alta CRP Gennevilliers, Paris | 4 | 49,0 | 34.772 | 1.956 |
| SNC Alta CRP La Valette, Paris | 4 | 49,0 | 22.495 | — 280 |
| SNC Societe d'amenagement de la Gare de I'Est, Paris | 4 | 49,0 | 14.002 | 2.115 |
| Solveig Gas Holdco AS, Oslo | 4 | 30,0 | 274.349 | 10.648 |
| TopTorony Ingatlanhasznositö Zrt., Budapest | 4 | 35,0 | 13.655 | —1.692 |
| WFC Investments So. z o.o., Warsaw | 3 | 87.5 | 178.843 | 6.766 |
1 Die Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Anteil an diesem abhängigen Unternehmen unter 100 % liegt.
2 Ergebnisabführungsvertrag
3 Jahresabschluss 2015 vorläufig
4 Jahresabschluss 2014
Sonstige ausgewählte Anteile an börsennotierten Unternehmen1
| Marktwerte des Anteils | Anteil | Konzerneigenkapital | Konzernjahresüberschuss | Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio€ | %2 | Mio€ | Mio€ | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| BASF SE | 838 | 1,29 | 28.195 | 5.492 | 31.12.2014 |
| Fresenius SE & Co. KGaA | 1.179 | 3,28 | 15.483 | 1.812 | 31.12.2014 |
1 Marktwert ≥100 Mio € und Anteilsquote ≥5 % oder Marktwert ≥500 Mio €
2 Die Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Konzernanteil an diesen abhängigen Unternehmen unter 100% liegt (einschließlich konsolidierter Investmentfonds).
4 Andere Kapitalanlagen
(Aktiva B.III.6)
Die Anderen Kapitalanlagen enthalten im Wesentlichen die als Genussschein aktivierten Beiträge zum Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß §§ 124 ff.
VAG a. F. in Höhe von 133.423 (133.423) Tausend Euro.
Zeitwerte der Kapitalanlagen (Aktiva B)
Gliederung nach Bilanzposten
| Zeitwerte 31.12.2015 Mio € |
Bilanzwerte 31.12.2015 Mio € |
Bewertungsreserve (Saldo) 31.12.2015 Mio € |
Zeitwerte 31.12.2014 Mio € |
Bilanzwerte 31.12.2014 Mio € |
Bewertungsreserve (Saldo) 31.12.2014 Mio € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.784 | 1.481 | 1.303 | 2.684 | 1.567 | 1.117 |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.554 | 10.128 | 2.427 | 9.857 | 8.090 | 1.767 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.896 | 2.743 | 153 | 2.384 | 2.282 | 102 |
| 3 Beteiligungen | 639 | 398 | 241 | 712 | 441 | 271 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen | ||||||
| ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.031 | 1.019 | 12 | 118 | 112 | 6 |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investment- vermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 120.068 | 99.720 | 20.347 | 115.657 | 91.989 | 23.668 |
| Aktien | 1.078 | 182 | 896 | 2.328 | 493 | 1.835 |
| Anteile oder Aktien an Investmentvermögen | 118.990 | 99.538 | 19.452 | 113.329 | 91.496 | 21.833 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 3.143 | 2.381 | 761 | 4.030 | 3.073 | 957 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 16.303 | 15.142 | 1.161 | 15.391 | 13.412 | 1.979 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a Namensschuldverschreibungen | 43.751 | 34.520 | 9.231 | 48.161 | 36.898 | 11.263 |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 9.094 | 7.316 | 1.778 | 9.863 | 7.641 | 2.222 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 759 | 759 | — | 831 | 831 | - |
| 5 Tages- und Festgelder | 8 | 8 | — | 8 | 8 | - |
| 6 Andere Kapitalanlagen | 178 | 169 | 9 | 187 | 177 | 10 |
| Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen | 213.205 | 175.783 | 37.423 | 209.883 | 166.521 | 43.362 |
| B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 3.118 | 3.118 | — | 2.913 | 2.913 | — |
| Kapitalanlagen insgesamt | 216.323 | 178.901 | 37.423 | 212.796 | 169.434 | 43.362 |
Die Bewertungsreserven von saldiert 37.423 (43.362) Millionen Euro setzen sich zusammen aus stillen Reserven von 37.559 (43.404) Millionen Euro und stillen Lasten von 136 (42) Millionen Euro.
Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden folgende Methoden angewandt:
Die Zeitwertermittlung des Grundvermögens erfolgte zum 30. September des Geschäftsjahrs nach der Discounted-Cashflow-Methode. Bei laufenden Baumaßnahmen wurden die bisherigen Anschaffungskosten angesetzt.
Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden je nach Gesellschaftszweck und Größe unterschiedlich ermittelt. Versicherungsunternehmen und ähnliche wurden nach dem Ertragswertverfahren oder mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet. Bei Vermögensholdings wurde das Look-through-Prinzip zur Ermittlung des Zeitwerts herangezogen. Hierbei kamen für die Vermögenswerte, die zur Ermittlung des Nettovermögens verwendet werden, unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung wie das Net-Asset-Value-Verfahren, Börsenwerte und das Discounted-Cashflow-Verfahren. Einzelne Anteile an verbundenen Unternehmen wurden im ersten Jahr des Investments mit den Anschaffungskosten angesetzt. Unwesentliche Gesellschaften wurden mit dem Buchwert angesetzt.
Für die Zeitwertermittlung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere wurde — sofern vorhanden — der Börsenjahresschlusskurs herangezogen. Für Immobilien-Spezialfonds wurde das Net-Asset-Value-Verfahren angewendet. Für alle anderen Spezialfonds wurde der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt. Die Zeit-wertermittlung der Equity Tranchen erfolgte nach branchenüblichen, anerkannten Verfahren.
Die Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere mit fester Laufzeit (Inhaberschuldverschreibungen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Genussscheine und andere festverzinsliche Wertpapiere) wurden mit den Börsenjahresschlusskursen ermittelt.
Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Darlehen, Hypotheken) wurde der Zeitwert auf der Grundlage von Bewertungen unabhängiger Datenlieferanten angesetzt oder nach der Discounted- Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel verwendet. Nicht börsennotierte Genussscheine sowie Hypotheken und Darlehen an verbundene Immobiliengesellschaften, Darlehen an verbundene Gesellschaften, die in erneuerbare Energien investieren und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie ausgewählte sonstige Ausleihungen und Hypotheken wurden zum Buchwert angesetzt. Für die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer wurde der von der Gesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.
Bei Asset Backed Securities (ABS) werden die Marktwerte von unabhängigen Geschäftsbanken geliefert. Diese wurden (bis auf einzelne Fälle in sehr geringem Umfang) mit Bewertungsmodellen berechnet, die ihrerseits auf verfügbaren beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die Zeitwerte der Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit dem Buchwert angesetzt.
Für die Depotforderungen erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von den Erstversicherern Depotzinsen, die im Rückversicherungsvertrag festgelegt werden. Daher wurden die Depotforderungen zum Buchwert angesetzt.
Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden
| Zeitwerte | Bilanzwerte | Bewertungsreserve | Zeitwerte | Bilanzwerte | Bewertungsreserve | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2014 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktien | 336 | 64 | 272 | 1.055 | 185 | 870 |
| Anteile oder Aktien an Investmentvermögen | 106.431 | 87.480 | 18.951 | 111.904 | 90.340 | 21.564 |
| Inhaberschuldverschreibungen | 569 | 381 | 188 | 735 | 508 | 227 |
| Insgesamt | 107.336 | 87.925 | 19.411 | 113.694 | 91.033 | 22.661 |
Angaben gemäß § 285 Nr. 18 HGB zu Kapitalanlagen, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden
Bei Aktien in Höhe von 42,3 (42,8) Millionen Euro, die nach § 341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden Abschreibungen in Höhe von 7,1 (7,1) Millionen Euro vermieden.
Bei Anteilen an Investmentvermögen in Höhe von 10,0 (0) Tausend Euro, die nach §341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden Abschreibungen in Höhe von 0,1 (0) Tausend Euro vermieden.
Es handelt sich hierbei jeweils aufgrund unserer Erwartung bezüglich der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.
Beteiligungen in Höhe von 27,3 (1.055,5) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 21,6 (1.038,3) Millionen Euro ausgewiesen.
Hypotheken- und Grundschuldforderungen in Höhe von 1.688,8 (132,6) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 1.614,1 (116,5) Millionen Euro ausgewiesen.
Sonstige Ausleihungen in Höhe von 967,4 (7,0) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeit- wert in Höhe von 920,1 (6,6) Millionen Euro ausgewiesen.
Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet
Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen
| Zeitwerte | Bilanzwerte | Bewertungsreserve | Ausschüttungen im Geschäftsjahr | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2015 | 31.12.2015 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktienfonds | ||||
| Allianz EEE Fonds | 750 | 720 | 30 | 19 |
| Allianz LAD Fonds | 1.858 | 960 | 898 | - |
| Allianz PV-WS Fonds | 567 | 412 | 155 | 15 |
| Allianz Renewable Energy Fund | 15 | 14 | 1 | - |
| Allianz Selection Total Return Asian Equity | 11 | 10 | 1 | - |
| Allianz SOA Fonds | 509 | 403 | 107 | 10 |
| Allianz VGL Fonds | 11.936 | 10.015 | 1.921 | 296 |
| Allianz Votorantim Europe Equity Growth | 6 | 5 | 1 | - |
| KomfortDynamikSondervermögen1 | 547 | 361 | 186 | 18 |
| Summe | 16.199 | 12.900 | 3.300 | 358 |
| Rentenfonds | ||||
| Allianz ALD-Fonds1 | 68.198 | 53.988 | 14.210 | 1.736 |
| AllianzALlKFonds1 | 19.434 | 18.310 | 1.124 | 487 |
| Allianz Dynamic Asian High Yield | 10 | 10 | — | 1 |
| Allianz LFE Fonds1 | 10.450 | 10.450 | — | 616 |
| Allianz PV 1 Fonds1 | 1.457 | 1.288 | 170 | 44 |
| Allianz PV-RD Fonds1 | 1.534 | 1.198 | 336 | 50 |
| Allianz Selection US High Yield | 11 | 10 | 1 | - |
| Summe | 101.094 | 85.254 | 15.841 | 2.934 |
| Gemischte Fonds | ||||
| Allianz Asian Multi Income Plus IT USD | 9 | 9 | — | — |
| Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 15 | 15 | 15 | — | — |
| Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 75 | 5 | 5 | — | — |
| Allianz FinanzPlan 2055 C EUR | 3 | 3 | 1 | — |
| VermögensManagement 2027 Plus N EUR | 16 | 16 | 1 | — |
| Summe | 48 | 48 | 2 | — |
| Immobilienfonds | ||||
| EPF und OlKAnteile | 13 | 13 | — | - |
| Euro Core III | 79 | 79 | — | 4 |
| Global Real Estate Fund | 31 | 30 | 1 | 1 |
| NREP Nordic Strategies Fund FCP-FIS | 42 | 36 | 6 | - |
| Wohnen Deutschland II | 26 | 26 | 1 | 1 |
| Summe | 191 | 184 | 8 | 6 |
| Insgesamt | 117.532 | 98.386 | 19.150 | 3.298 |
1 Fonds enthält ABS-Papiere in geringem Umfang.
Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Bilanzwert in Höhe von 98.386 (90.398) Millionen Euro hält die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Anteile. Diese Anteile können börsentäglich zurückgegeben werden.
5 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (Aktiva C)
| 31.12.2015 | Bilanzwerte 31.12.2015 | 31.12.2014 | Bilanzwerte 31.12.2014 | |
|---|---|---|---|---|
| Stück | € | Stück | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fondsanteile | ||||
| Aberdeen Global - Emerging Markets Equity Fund A2 USD Acc | 35.701 | 1.741.860 | 47.094 | 2.420.304 |
| AdirentaA | — | — | 102 | 1.619 |
| Allianz Adiverba A EUR | 20.309 | 2.729.463 | 26.341 | 3.251.581 |
| Allianz Advanced Fixed Income Euro A EUR | 623 | 61.879 | — | - |
| Allianz Advanced Fixed Income Global A EUR | 1.051 | 106.670 | — | - |
| Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR | 987 | 95.625 | — | - |
| Allianz Aktien Europa EUR | 2.952 | 277.007 | 1.386 | 113.645 |
| Allianz Asia Pacific EquityA EUR | 93.543 | 2.145.870 | 97.647 | 2.118.945 |
| Allianz Best Styles Euroland Equity AT EUR | 973.826 | 8.832.598 | 1.007.304 | 8.511.717 |
| Allianz Biotechnologie | 7.523 | 1.344.529 | 2.768 | 397.570 |
| Allianz Bondspezial A EUR | — | — | 2.015 | 95.605 |
| Allianz BRIO Stars A EUR | 12.826 | 1.577.805 | 17.972 | 2.208.539 |
| Allianz China EquityAUSD | 36.314 | 1.653.412 | 34.317 | 1.477.853 |
| Allianz China Fund | 10.554 | 235.140 | 16.700 | 337.177 |
| Allianz Convertible Bonds A EUR | — | — | 31.119 | 1.633.415 |
| Allianz Corporate Bond Europa A EUR | — | — | 201.683 | 7.988.649 |
| Allianz Corporate Bond Europa High-Yield EUR | 13.844 | 543.391 | 22.906 | 929.750 |
| Allianz Deep Value Europe A EUR | — | — | 235.874 | 12.138.087 |
| Allianz Deluxe A EUR | 76 | 8.113 | 104 | 9.781 |
| Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 15 A EUR | 26.424 | 2.653.280 | — | - |
| Allianz Eastern Europe Equity A EUR | 21.412 | 1.448.746 | 22.679 | 1.650.788 |
| Allianz Emerging Europe A EUR | 37 | 8.908 | 49 | 12.690 |
| Allianz Emerging Markets Bond Fund A EUR | 153.711 | 8.174.341 | 169.443 | 10.047.971 |
| Allianz Energy EUR | 17.444 | 742.597 | 38.355 | 2.081.129 |
| Allianz Euro Bond - AQ - EUR | 1.154.732 | 115.819.644 | — | - |
| Allianz Euro Bond A EUR | 1.567.947 | 18.047.071 | 68 | 798 |
| Allianz Euro Bond Fund A EUR | — | — | 364.181 | 24.625.935 |
| Allianz Euro Bond Fund C EUR | — | — | 1.889.244 | 127.127.239 |
| Allianz Euro Protekt Dynamik Plus | — | — | 29.796 | 4.074.285 |
| Allianz Euro Rentenfonds A EUR | 33.323 | 2.125.982 | 41.845 | 2.698.181 |
| Allianz Euro Rentenfonds K A EUR | 430.067 | 18.643.397 | 645.328 | 28.413.789 |
| Allianz Euro Rentenfonds P EUR | 48 | 60.236 | — | |
| Allianz Euroaktien | — | — | 8.357 | 411.155 |
| Allianz Euroland Equity SRIAEUR | 1.150 | 138.556 | 874 | 94.254 |
| Allianz Europazins EUR | 24.681 | 1.387.058 | 32.912 | 1.849.331 |
| Allianz Europe Conviction Equity A EUR | 376 | 64.199 | 373 | 58.382 |
| Allianz Europe Investment Grade Bond StrategyA EUR | 13.480 | 1.360.647 | — | — |
| AllianzEuropeSmallCapEquityAEUR | 3.818 | 745.658 | 4.741 | 700.391 |
| Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR | 52.597 | 12.991.014 | 54.845 | 10.244.487 |
| Allianz European Equity Dividend A EUR | 24.521 | 3.178.108 | 35.454 | 4.400.512 |
| Allianz European Equity Dividend AT EUR | 64.933 | 16.262.501 | 12.953 | 3.031.536 |
| Allianz FinanzPlan 2015 C EUR | 78.800 | 7.893.358 | 75.684 | 7.494.953 |
| Allianz FinanzPlan 2020 C EUR | 194.632 | 20.342.941 | 178.092 | 17.796.758 |
| Allianz FinanzPlan 2025 C EUR | 346.144 | 37.996.279 | 312.572 | 32.660.685 |
| Allianz FinanzPlan 2030C EUR | 409.395 | 46.151.134 | 368.204 | 39.338.876 |
| Allianz FinanzPlan 2035 C EUR | 405.560 | 47.304.543 | 363.909 | 39.633.298 |
| Allianz FinanzPlan 2040 C EUR | 440.647 | 51.568.930 | 394.169 | 43.078.754 |
| Allianz FinanzPlan 2045 C EUR | 464.674 | 54.501.604 | 415.108 | 45.288.237 |
| Allianz FinanzPlan 2050 C EUR | 549.663 | 64.338.016 | 498.117 | 54.284.821 |
| Allianz FinanzPlan 2055 C EUR | 9.202 | 1.205.832 | 5.421 | 660.225 |
| Allianz Flexi Euro Balance A EUR | 72.450 | 4.997.615 | 70.715 | 4.638.229 |
| Allianz Flexi Rentenfonds A EUR | 740.976 | 67.599.199 | 723.879 | 64.816.109 |
| Allianz Flexible Bond Strategy A EUR | 111.302 | 11.309.407 | 54.684 | 5.734.721 |
| Allianz Fondirent A EUR | — | — | 573 | 25.725 |
| Allianz Fonds Japan A EUR | 91.832 | 4.974.520 | 92.330 | 3.923.109 |
| Allianz Fonds Schweiz | 1.047 | 396.643 | 1.856 | 620.173 |
| Allianz Geldmarktfonds A EUR | — | — | 225747 | 10.860.691 |
| Allianz Geldmarktfonds Spezial A EUR | 290.103 | 14.133.815 | 408.346 | 20.119.223 |
| Allianz Global Agricultural Trends A EUR | 10.101 | 1.596.068 | 14.366 | 2.271.654 |
| Allianz Global EcoTrends Share Class A EUR | 176.290 | 17.172.372 | 174.259 | 16.924.056 |
| Allianz Global Emerging Markets Equity A EUR | 72.769 | 2.517.078 | 62.003 | 2.186.239 |
| Allianz Global Equity DividendAEUR | 17.611 | 1.808.489 | 8.520 | 894.810 |
| Allianz Global Equity Unconstrained A EUR | 250 | 62.149 | 695 | 161.852 |
| Allianz Global Intellectual Capital A EUR | 1.782 | 139.671 | 1.261 | 88.956 |
| Allianz Global Sustainability A EUR | 430.262 | 9.504.477 | 422.477 | 8.352.372 |
| Allianz Income and Growth Bearer Shares A H2 | 9.085 | 967.328 | 9.677 | 1.126.744 |
| Allianz Informationstechnologie A EUR | 5.092 | 908.220 | 12.665 | 2.051.528 |
| Allianz Interglobal | 8.157 | 1.987.705 | 11.233 | 2.537.059 |
| Allianz Internationaler Rentenfonds | 22.692 | 1.048.580 | 7.964 | 348.338 |
| Allianz Internationaler Rentenfonds K | — | — | 41.333 | 1.368.939 |
| Allianz Japan Smaller Companies | 1.811 | 89.961 | 4.256 | 160.270 |
| Allianz Little Dragons A2 EUR | 868 | 224.720 | 1.280 | 308.762 |
| Allianz Mobil-Fonds A EUR | 285.957 | 14.815.446 | 312.726 | 16.574.461 |
| Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR | 117.608 | 31.237.782 | 119.339 | 26.515.922 |
| Allianz Pegasus DFS Fonds | 1.592.561 | 153.522.880 | 1.507.124 | 143.432.991 |
| Allianz Rendite Extra A EUR | — | — | 701 | 48.748 |
| Allianz Rentenfonds A EUR | 941.916 | 82.163.325 | 977.176 | 87.027.332 |
| Allianz Rohstofffonds A EUR | 406.255 | 14.913.617 | 375.593 | 21.731.822 |
| Allianz Strategic Absolute Return- A-EUR | 62 | 6.860 | — | - |
| Allianz Strategiefonds Balance A EUR | 3.357.310 | 264.220.282 | 3.243.171 | 245.118.842 |
| Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR | 1.082.211 | 65.917.494 | 970.774 | 59.294.852 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR | 4.633.346 | 402.823.099 | 4.443.077 | 362.510.633 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR | 6.639.377 | 624.632.566 | 6.360.718 | 548.929.951 |
| Allianz Strategy 50 CT EUR | 8.757 | 1.486.245 | 8.520 | 1.406.357 |
| Allianz Strategy 75 CT EUR | 473 | 86.740 | 505 | 89.828 |
| AllianzTelemediaAEUR | 10.252 | 601.683 | 10.193 | 536.330 |
| Allianz Thesaurus AT EUR | 11.870 | 10.463.603 | 11.315 | 8.361.273 |
| Allianz Treasury Short Term Plus Euro A EUR | 1.988 | 188.110 | 2.804 | 270.400 |
| Allianz US Equity A (H-EUR) EUR | 15.825 | 1.253.057 | 20.750 | 1.644.814 |
| Allianz US EquityAEUR | 13.991 | 1.101.634 | 10.208 | 720.410 |
| Allianz US Large Cap Growth A EUR | 70.070 | 4.657.580 | 156.415 | 8.681.046 |
| Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR | 278.716 | 46.643.113 | 294.577 | 44.345.682 |
| Allianz Vermögensbildung Europa A | 268.554 | 11.969.458 | 264.987 | 11.359.998 |
| Allianz Vermögensbildung Global | — | — | 35.439 | 1.510.770 |
| Allianz Vermögenskonzept Ausgewogen C EUR | 249.818 | 30.590.268 | 180.025 | 21.320.318 |
| Allianz Vermögenskonzept Defensiv C EUR | 113.010 | 12.903.499 | 75.713 | 8.475.297 |
| Allianz Vermögenskonzept Dynamisch C EUR | 175.855 | 22.794.339 | 117.200 | 14.501.205 |
| Allianz Wachstum Euroland A EUR | 346.966 | 36.122.607 | 355.095 | 30.804.534 |
| Allianz Wachstum Europa A EUR | 175.829 | 19.974.211 | 216.232 | 20.788.503 |
| Amadeus Asian Real Estate Securities Fund A EUR | — | — | 148 | 2.543 |
| BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund A2 USD (EUR) | 41.027 | 1.849.929 | 33.518 | 1.387.647 |
| BlackRock Global Funds - Global SmallCap Fund A2 USD | 210.390 | 16.007.271 | 215.349 | 15.760.770 |
| BlackRock Global Funds - US Basic Value Fund A2 USD | 168.949 | 10.782.677 | 168.152 | 10.516.701 |
| BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 USD | 151.938 | 2.735.799 | 114.957 | 2.378.845 |
| BlackRock Global Funds - World Mining Fund A2 USD | 907.634 | 17.161.743 | 796.023 | 23.037.651 |
| Carmignac Investissement A EUR Acc | 15.174 | 17.110.326 | 13.550 | 15.082.906 |
| Carmignac Patrimoine A EUR Acc | 112.605 | 70.373.659 | 105.479 | 65.451.872 |
| Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR acc | 3.866 | 392.121 | 2.151 | 219.494 |
| CB Geldmarkt Deutschland! A | 8.173 | 399.723 | 10.984 | 544.900 |
| CB Geldmarkt Deutschland I P EUR | 45.841 | 44.465.312 | 13.259 | 13.045.143 |
| ComStage ETF DAX FR | 50.534 | 2.720.254 | 36.947 | 1.861.381 |
| ComStage ETF EURO STOXX 50 FR | 38.053 | 1.258.899 | 23.893 | 755.209 |
| ComStage ETF MSCI World | 93.790 | 3.880.076 | 55.237 | 2.060.880 |
| ComStage ETF S&P 500 | 6.596 | 1.358.594 | 3.741 | 684.075 |
| Concentra A EUR | 37.947 | 4.211.774 | 50.404 | 4.711.269 |
| DEGllnternationall | 187.724 | 1.130.098 | 278.950 | 2.460.337 |
| Deutsche Invest I Top Asia LD | 102.002 | 21.506.062 | 98.527 | 19.484.744 |
| D1E - Dividende & Substanz P EUR | 9.803 | 3.473.062 | 7.666 | 2.407.767 |
| DWS Deutschland | 79.006 | 15.404.499 | 57.053 | 9.690.518 |
| DWS FlexPension 2017 | 54.766 | 7.479.408 | 56.520 | 7.673.664 |
| DWS FlexPension 2018 | 30.378 | 4.252.655 | 32.085 | 4.456.955 |
| DWS FlexPension 2019 | 10.834 | 1.574.493 | 11.532 | 1.654.407 |
| DWS FlexPension 2020 | 9.962 | 1.446.851 | 10.556 | 1.527.869 |
| DWS FlexPension 2021 | 7.984 | 1.123.149 | 8.410 | 1.184.336 |
| DWS FlexPension 2022 | 8.032 | 1.114.017 | 9.270 | 1.279.958 |
| DWS FlexPension 2023 | 176.462 | 25.227.032 | 183.674 | 26.880.730 |
| DWS FlexPension 112019 | 2.704 | 339.671 | 2.165 | 270.469 |
| DWS FlexPension 112020 | 3.469 | 434.731 | 2.624 | 328.508 |
| DWS FlexPension 112021 | 5.334 | 685.000 | 3.962 | 506.820 |
| DWS FlexPension II 2022 | 3.481 | 452.314 | 2.975 | 383.077 |
| DWS FlexPension II 2023 | 3.578 | 487.786 | 2.554 | 355.421 |
| DWS FlexPension 112024 | 4.079 | 564.872 | 3.017 | 421.587 |
| DWS FlexPension 112025 | 3.836 | 525.086 | 2.860 | 395.178 |
| DWS FlexPension 112026 | 5.525 | 776.855 | 4.703 | 667.475 |
| DWS FlexPension 112027 | 3.650 | 516.841 | 2.764 | 395.105 |
| DWS FlexPension 112028 | 4.606 | 661.653 | 3.376 | 489.539 |
| DWS FlexPension II 2029 | 3.812 | 547.072 | 72.283 | 10.479.523 |
| DWS FlexPension 112030 | 93.032 | 13.357.472 | — | - |
| DWS Top Dividende LD | 364.806 | 42.390.506 | 287.762 | 30.416.475 |
| DWS Vermögensbildungsfonds I LD | 10.333 | 1.377.095 | 7.457 | 894.130 |
| Ethna-AKTIV A | 59.765 | 7.918.245 | 34.315 | 4.565.665 |
| Fidelity Funds - America Fund A-USD | 36.594 | 303.419 | — | — |
| Fidelity Funds - European Fund A-Acc-EUR | 1.398.500 | 20.669.830 | 1.403.916 | 18.924.789 |
| Fidelity Funds - European Growth Fund A-EUR | 9.698.471 | 133.547.952 | 9.357.114 | 119.490.350 |
| Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R | 95.117 | 20.799.287 | 47.631 | 9680.923 |
| Fondak A EUR | 22.787 | 3.611.925 | 20.733 | 2.852.414 |
| Franklin Mutual European Fund Class AAcc EUR | 38.332 | 917.296 | 37.491 | 845.421 |
| Grundwert-Fonds | 27.587 | 255.182 | 55.971 | 732.661 |
| H&A PRIME VALUES Income EUR A | 2.816 | 404.163 | 1.134 | 162.250 |
| Industria A EUR | 4.164 | 438.041 | 7.981 | 769.005 |
| JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR | 217.822 | 2.844.750 | 183.035 | 2.564.320 |
| JSS OekoSar Equity - Global P EUR dist | 6.021 | 981.189 | 3.804 | 575.759 |
| JSS Sustainable Bond EUR P EUR dist | 4.733 | 521.282 | 4.111 | 463.323 |
| Kapital PlusAEUR | 149.372 | 9.498.581 | 124.918 | 7.638.730 |
| KomfortDynamikSondervermögen | 38.137 | 3.958.192 | — | - |
| M&G Global Basics Fund A-EUR | 151.376 | 3.961.972 | 144.182 | 3.678.639 |
| M&G Optimal Income Fund Euro Class A-H Gross Shares Acc (Hedged) | 73.753 | 1.341.770 | 29.267 | 541.238 |
| Magellan C | 362.823 | 7.020.625 | 305.327 | 6002.726 |
| MetallRente Fonds Portfolio I EUR | 2.834 | 2.645.057 | — | - |
| MetallRente Fonds Portfolio Class A EUR Inc | 189.986 | 15.662.486 | 195.899 | 15.750.314 |
| Morgan Stanley Investment Funds Emerging Markets EquityA | 532.190 | 15.931.892 | 529.223 | 16.011.614 |
| Morgan Stanley Investment Funds European Equity Alpha A | 509.495 | 21.811.489 | 525.902 | 21.514.662 |
| Nordea-1 European Value Fund BP EUR | 415.803 | 22.831.744 | 405.519 | 19.635.247 |
| ÖkoWorld ÖkoVision Classic C | 1.144 | 170.103 | 117 | 15.131 |
| Pictet-Biotech P USD | 18.548 | 12.879.177 | 18.481 | 10.409.452 |
| Pictet-Emerging Markets P USD | 13.748 | 5.310.228 | 13.016 | 5.451.434 |
| Pictet-Global Emerging Debt P USD | 82 | 24.779 | — | - |
| Pictet-Global Megatrend Selection P EUR | 6.997 | 1.340.583 | 3.629 | 642.903 |
| PIMCO GIS Emergin Local Bond E EUR Unhedg | 15.513 | 192.204 | 23.557 | 316.848 |
| PIMCO GIS Global Multi-Asset E EUR Hdg | 21.343 | 285.571 | 24.213 | 324.449 |
| PIMCO GIS Unconstrained Bond E EUR Hdg | 74.909 | 841.225 | 118.702 | 1.380.501 |
| Pioneer Funds - Global EcologyA EUR ND | 7.921 | 1.920.401 | 3.572 | 764.087 |
| Robeco Active Quant Emerging Markets Equities D | 1.772 | 218.427 | 1.163 | 163.906 |
| Sauren Global Balanced A | 93.306 | 1.620.717 | 72.449 | 1.177.291 |
| Sauren Global Growth A | 11.285 | 318.567 | 5.535 | 139.880 |
| Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield AAcc | 80.756 | 1.712.800 | 24.105 | 506.591 |
| Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Acc | 172.087 | 3.483.035 | — | |
| T. Rowe Price Funds SICAV Global Natural Resources EquityA USD | 30.923 | 177.915 | — | — |
| Templeton Asian Growth Fund A YDis USD | 1.315.735 | 28.414.926 | 1.374.347 | 36.549.300 |
| Templeton Eastern Europe Fund AAcc EUR | 524.586 | 9.426.817 | 494.847 | 8.481.672 |
| Templeton Global Bond Fund Class A Mdis EUR | 1.144.760 | 20.193.566 | 1.081.566 | 18.667.829 |
| Templeton Growth (Euro) Fund A Acc | 26.111.028 | 406.809.814 | 26.001.313 | 393.659.880 |
| Threadneedle American Retail Net USD Acc | 5.231.537 | 14.159.295 | 4.705.703 | 11.206.110 |
| Threadneedle Asia Retail Net USD Acc | 5.035.904 | 9.593.389 | 5.062.620 | 9.566.282 |
| Threadneedle European High Yield Bond Retail Gross EUR Acc | 3.136.844 | 6.446.214 | 3.236.583 | 6.563.790 |
| Threadneedle Global Select Retail Net USD Acc | 15.434.736 | 31.568.532 | 14.544.176 | 25.933.238 |
| Threadneedle Pan European Retail Net EUR Acc | 9.208.199 | 17.091.338 | 10.011.889 | 16.328.390 |
| UniDividendenAss -net- A | 2.034 | 118.911 | 1.828 | 101.777 |
| UniEM Global A | 1.344 | 89.823 | 1.203 | 86.883 |
| UniEuroRenta | 706 | 47.288 | 588 | 39.850 |
| UniFavorit: Aktien | 1.335 | 154.874 | 1.290 | 133.989 |
| UniGlobal | 1 | 183 | — | — |
| UniRak | 5.927 | 672.940 | 5.506 | 585.637 |
| UniStrategie:Ausgewogen | 331.048 | 18.747.265 | 306.556 | 16.722.636 |
| UniStrategie:Dynamisch | 310.624 | 14.509.268 | 294.666 | 12.991.816 |
| UniStrategie:Offensiv | 665.052 | 29.209.091 | 639.712 | 25.799.584 |
| VermögensManagement 2027 Plus N EUR | 2.202 | 2.313.919 | — | - |
| VermögensManagement Balance A EUR | 265.720 | 33.042.329 | 257.951 | 31.387.509 |
| VermögensManagementChance A EUR | 65.489 | 8.527.372 | 60.419 | 7.358.994 |
| VermögensManagementSubstanz A EUR | 88.412 | 10.388.387 | 73.647 | 8.605.704 |
| VermögensManagement Wachstum A EUR | 70.570 | 9.071.038 | 59.190 | 7.265.590 |
| VermögensManagement Wachstumsländer Balance A EUR | 20.576 | 2.428.415 | 26.690 | 3.109.671 |
| Summe | 3.895.988.984 | 3.577.960.110 | ||
| Indexzertifikate | ||||
| Commerzbank AG Fund Basket MTN v. 2007 | 33.722.029 | 34.236.391 | 39.937.183 | 40.082.394 |
| Commerzbank AG 0-MTN EM 1151 v. 06 (18) | 112.273.648 | 137.636.265 | 115.227.289 | 140.047.247 |
| Commerzbank AG Portfolio Garant Anleihe | 86.587.887 | 87.968.444 | 101.314.054 | 101.759.836 |
| Commerzbank AG Portfolio Garant Anleihe 20201 | 40.264.923 | 40.944.554 | 46.707.230 | 46.952.163 |
| Goldman Sachs Group Inc. ED-Zero Index LKD MTN 2007(18) | 95.090.134 | 121.667.826 | 97.892.805 | 123.638.613 |
| Goldman Sachs Group Inc. ED-Zero Index LKD MTN 2006(18) | 57.856.189 | 71.134.185 | 59.674.851 | 72.922.668 |
| Morgan Stanley EO-Zero Index LKD MTN 2007(19) | 82.885.771 | 104.558.742 | 85.076.591 | 105.563.034 |
| Summe | 598.146.408 | 630.965.955 | ||
| Generationenpolice mit individueller Kapitalanlage | 55.073.430 | 55.354.892 | ||
| Insgesamt | 4.549.208.822 | 4.264.280.957 |
Latente Steuern
Analog dem Wahlrecht des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen nicht bilanziert. Die umfangreichsten Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben sich bei den Bilanzpositionen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (B.I), Beteiligungen (B.11.3) und Sonstige Kapitalanlagen (B.III) sowie bei den Sonderposten mit Rücklageanteil (B), Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (E.I) und Sonstigen Rückstellungen (E.III), die jeweils zu aktiven beziehungsweise passiven latenten Steuern führen. Die Bewertung der inländischen Steuerlatenzen erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 31 Prozent.
Angaben zu den Passiva
6 Eigenkapital
(Passiva A)
Gezeichnetes Kapital (Passiva A.I)
Das Gezeichnete Kapital der Allianz Lebensversicherungs-AG beträgt 273 000 Tausend Euro. Es ist eingeteilt in 10 500 000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.
Die Allianz Deutschland AG, München, hat uns mitgeteilt, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Allianz Lebensversicherungs-AG wie folgt darstellen:
| ― | Allianz Deutschland AG: 94,9 Prozent |
| ― | Allianz AZL Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 5,1 Prozent |
Ferner hat uns die Allianz Deutschland AG gemäß § 20 Absatz 3 AktG mitgeteilt, dass ihr damit unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Kapital- und Stimmenmehrheit) an der Allianz Lebensversicherungs-AG gehört.
Schließlich hat uns die Allianz Deutschland AG auch informiert, dass ihre Beteiligung gemäß § 16 Absatz 4 AktG der Allianz SE, die 100 Prozent der Anteile der Allianz Deutschland AG hält, zugerechnet wird, sodass der Allianz SE mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Allianz Lebensversicherungs-AG im Sinne des § 20 Absatz 4 AktG in Verbindung mit §§ 20 Absatz 1, 16 Absatz 4 AktG beziehungsweise § 21 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 1, 4 AktG gehört.
Gewinnrücklagen (Passiva A.III)
Der nach der Ergebnisabführung an die Allianz Deutschland AG verbleibende Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs in Höhe von 79 000 (65 000) Tausend Euro wird vollständig in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
| 2014 | Einstellung | Entnahme | 2015 | |
|---|---|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.197.771 | 79.000 | — | 1.276.771 |
Aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens zu Personalrückstellungen sind im Geschäftsjahr unrealisierte Gewinne in Höhe von 141 (520) Tausend Euro entstanden. Dieser Betrag ist gemäß § 268 Absatz 8 HGB ausschüttungsgesperrt. Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist in vollem Umfang durch frei zur Verfügung stehende Eigenkapitalteile gedeckt.
7 Sonderposten mit Rücklageanteil
(Passiva B)
Es besteht ein Sonderposten aus auf Personengesellschaften übertragener Rücklage gemäß § 6b EStG in Höhe von 63.672 (63.672) Tausend Euro.
8 Deckungsrückstellung — Bruttobetrag (Passiva C.II.1)
Die Deckungsrückstellung enthält eine gemäß § 5 Absatz 4 Deckungsrückstellungsverordnung gebildete Rückstellung (Zinszusatzreserve) von 5.962.656 (3.831.324) Tausend Euro.
9 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung — Bruttobetrag (Passiva C.IV)
| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Tsd€ | Tsd€ | |
| --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahrs | 12.415.444 | 11.787.716 |
| + Erhöhung Konsortialanteil | 7.247 | 11.083 |
| — Entnahme im Geschäftsjahr | 1.856.550 | 2.391.850 |
| + Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahrs | 1.583.107 | 3.008.495 |
| Stand am Ende des Geschäftsjahrs | 12.149.247 | 12.415.444 |
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.
Die Erhöhung des Konsortialanteils ist darauf zurückzuführen, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG im Geschäftsjahr 2015 einen weiteren Anteil an einem Konsortialvertrag übernommen hat.
Bei der Entnahme im Geschäftsjahr handelt es sich um eine vertragliche Beitragsrückerstattung, soweit diese nicht direkt gutgeschrieben wird. Sie umfasst die Überschussanteile, die an Versicherungsnehmer ausgezahlt, mit den Beiträgen verrechnet, zur Erhöhung von Versicherungssummen verwendet oder den Überschussguthaben gutgeschrieben werden.
Aufteilung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| Festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 1.623.025 | 1.666.675 |
| laufende Überschussanteile | 982.764 | 1.080.738 |
| Schlussüberschussanteile | 351.636 | 364.534 |
| Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 269.282 | 216.404 |
| zusätzliche Beteiligung an Bewertungsreserven | 19.343 | 4.999 |
| Schlussüberschussanteilfonds | 3.685.653 | 4.282.006 |
| Rückstellungen für Schlussüberschüsse | 1.686.452 | 2.086.519 |
| Rückstellungen für Gewinnrenten | 660.790 | 570.941 |
| Rückstellungen für Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 1.338.411 | 1.624.545 |
| Verfügbarer Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 6.840.569 | 6.466.764 |
| Gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung am Ende des Geschäftsjahrs | 12.149.247 | 12.415.444 |
Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ist auf den Seiten 62 bis 64 erläutert. Die Überschussanteilsätze für die derzeit offenen Tarife sind auf den Seiten 65 bis 76 angegeben.
10 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen — Bruttobetrag
(Passiva C.V)
Hierin sind 10.600 (7.700) Tausend Euro für die im Falle einer rechtskräftigen Bestätigung der Unwirksamkeit bestimmter Versicherungsbedingungen erforderliche Erhöhung von Versicherungsleistungen enthalten.
11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(Passiva E.I)
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat Pensionszusagen erteilt, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden. Ein Teil der Pensionszusagen ist im Rahmen eines „Contractual Trust Arrangements" (Methusalem Trust e. V.) abgesichert. Dieses Treuhandvermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode (dies bezeichnet ein Anwartschaftsbarwertverfahren, bezogen auf den erdienten Teil) ermittelt beziehungsweise als Barwert der erworbenen Anwartschaft ausgewiesen. Sofern es sich um wertpapiergebundene Zusagen handelt, wird der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände angesetzt.
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| % | % | |
| --- | --- | --- |
| Diskontierungssatz1 | 3,89 | 4,50 |
| Rententrend | 1,70 | 1,70 |
| Gehaltstrends inkl. durchschnittlichen Karrieretrends | 3,25 | 3,25 |
1 Der Diskontierungszinssatz wurde auf Basis der am 31.12.2015 gültigen Rückstellungsabzinsungsverordnung als 7-jähriger Durchschnitt festgelegt.
Abweichend hiervon wird bei einem Teil der Pensionszusagen der Garantiezins der Pensionszusage in Höhe von 2,75 Prozent pro Jahr und die garantierte Rentendynamik in Höhe von 1 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die aktuellen Heubeck-Richttafeln RT2005G verwendet, die bezüglich der Sterblichkeit, Invalidisierung und Fluktuation an die unternehmensspezifischen Verhältnisse angepasst wurden.
Als Pensionierungsalter wird die vertraglich vorgesehene beziehungsweise die sich nach dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 ergebende Altersgrenze angesetzt.
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | 43.997 | 39.015 |
| Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 43.965 | 39.229 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 46.328 | 40.112 |
| Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB | — | — |
12 Sonstige Rückstellungen
(Passiva E.III)
Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 151.623 (149.969) Tausend Euro. Die wesentlichen Sonstigen Rückstellungen sind in folgender Tabelle aufgeführt.
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| Rückstellung für Verpflichtungen gegenüberverbundenen Unternehmen1 | 71.846 | 84.396 |
| Rückstellung für Vertrieb | 14.179 | 13.451 |
| Rückstellung für sonstige Verpflichtungen | 25.920 | 8.703 |
1 Aufwendungen für Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden im laufenden Ergebnis ausgewiesen.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat Verpflichtungen aus Jubiläumsgaben, einem Wertkontenmodell und Altersteilzeitbeziehungsweise Vorruhestandsverträgen, die unter den Sonstigen Rückstellungen (Passiva E.III) ausgewiesen werden. Das im Methusalem Trust e. V. für das Altersteilzeit-Sicherungsguthaben und das Wert-kontenmodell reservierte Vermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird.
Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen.
| 31.12.2015 Tsd € |
31.12.2014 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | 2.644 | 2.550 |
| Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 2.763 | 2.853 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 3.092 | 3.058 |
13 Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1)
Den weitaus größten Teil dieses Postens stellen mit 1.653.341 (1.776.168) Tausend Euro die Überschussguthaben der Verträge dar, bei denen die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt werden.
14 Sonstige Verbindlichkeiten
(Passiva G.III)
In dieser Position sind die Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung an die Allianz Deutschland AG in Höhe von 499.000 (513.000) Tausend Euro enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 851 (933) Tausend Euro. Diese Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
15 Gebuchte Bruttobeiträge
(GuV I.1.a)
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft 2015
| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| Laufende Beiträge | 8.915.008 | 8.736.672 |
| Einmalbeiträge | 7.260.242 | 9.302.950 |
| Insgesamt | 16.175.250 | 18.039.622 |
| Einzelversicherungen | ||
| Kapitalversicherungen | 2.340.096 | 2.639.371 |
| Risikoversicherungen | 60.809 | 60.281 |
| Renten- und | ||
| Pensionsversicherungen | 7.143.563 | 8.057.347 |
| Sonstige Versicherungen1 | 1.827.222 | 2.341.114 |
| Kollektivversicherungen2 | 4.803.560 | 4.941.509 |
| Insgesamt | 16.175.250 | 18.039.622 |
1 Davon entfallen 641.744 (587.789) Tsd € auf fondsgebundene Versicherungen und 1.185.478 (1.753.324) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.
2 Davon entfallen 63.937 (61.075) Tsd € auf fondsgebundene Versicherungen und 637.009 (693.816) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.
16 Erträge aus Kapitalanlagen (GuV I.3) und Aufwendungen für Kapitalanlagen (GuV I.10)
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen, alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen, beträgt 8.234.966 (8.116.522) Tausend Euro. Hierin ist das Ergebnis aus fondsgebundenen Versicherungen in Höhe von 51.703 (44.877) Tausend Euro enthalten. Die Nettoverzinsung beträgt 4,7 (4,9) Prozent. Sie berechnet sich aus dem Nettoergebnis ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen.
Das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Sinne der laufenden Durchschnittsverzinsung — dies sind die laufenden Erträge abzüglich des laufenden Aufwands ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen — beträgt 6.965.907 (7.619.495) Tausend Euro. Die laufende Durchschnittsverzinsung beträgt 4,0 (4,6) Prozent.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| 1 Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 1 | 854.295 | 897.717 |
| 2 Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 153.814 | 162.557 |
| 3 Löhne und Gehälter | 79.062 | 76.282 |
| 4 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 10.265 | 10.006 |
| 5 Aufwendungen für Altersversorgung | 2.831 | 7.852 |
| Aufwendungen insgesamt | 1.100.267 | 1.154.414 |
1 Darin enthalten ist die anteilige Vergütung an die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG in Höhe von 492.499 (547.893) Tsd €.
17 Abschreibungen auf Kapitalanlagen (GuV I.10.b)
Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen betragen 973.081 (269.986) Tausend Euro. Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen auf Grundvermögen in Höhe von 38.587 (41.757) Tausend Euro und außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Absatz 3 und 4 HGB in Höhe von 934.494 (228.229) Tausend Euro.
Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1.333 (188.260) Tausend Euro, auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.484 (761) Tausend Euro, auf Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 906.149 (21.179) Tausend Euro, auf Inhaberschuldverschreibungen 1.047 (8.336) Tausend Euro, auf Andere Kapitalanlagen 1.622 (495) Tausend Euro, auf Hypotheken- und Grundschuldforderungen 9.397 (4.474) Tausend Euro und auf Sonstige Ausleihungen 11.461 (18) Tausend Euro. Im Vorjahr entfielen auf Grundvermögen 4.706 Tausend Euro.
Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Sonstige Ausleihungen und Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen in Höhe von 11.022 (779) Tausend Euro sind währungsbedingt.
18 Rückversicherungssaldo
Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung beträgt 40.545 (41.397) Tausend Euro.
Verrechnete Aufwendungen und Erträge im Sinne des § 285 Nr. 25 HGB
Aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 HGB ergab sich unter diesen Positionen eine Saldierung folgender Aufwendungen und Erträge:
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2015 | Sonstige Verpflichtungen 2015 | Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2014 | Sonstige Verpflichtungen 2014 | |
|---|---|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ertrag aus dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 1.588 | 89 | 1.357 | 139 |
| Rechnerische Verzinsung des Erfüllungsbetrags der verrechneten Schulden | -1.728 | -150 | -1.471 | -195 |
| Effekt aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes für den Erfüllungsbetrag | –321 | -8 | -209 | -8 |
| Nettobetrag der verrechneten Erträge und Aufwendungen | -461 | -69 | -324 | -64 |
Zinsen aus Ab- und Aufzinsung
Das Jahresergebnis der Allianz Lebensversicherungs-AG wird durch die Abzinsung in Höhe von 71 (169) Tausend Euro und Aufzinsung in Höhe von 1 023 (3 079) Tausend Euro aus langfristigen Rückstellungen beeinflusst.
Effekte aus der Währungsumrechnung
Die Währungsgewinne betragen 9.136 (5.880) Tausend Euro, die Währungsverluste belaufen sich auf insgesamt 14.325 (5.726) Tausend Euro.
19 Außerordentliche Aufwendungen
(GuV II.5)
Im Außerordentlichen Ergebnis für das Geschäftsjahr ist der Einmalbetrag in Höhe von 126.630 Tausend Euro enthalten, der von der Gesellschaft als außerordentlicher Aufwand zur Abgeltung des Zinsrisikos an die AZ SE im Zuge der Neuregelung der Kostenverteilung von Altersversorgungsaufwendungen gezahlt wurde. Im Außerordentlichen Ergebnis des Vorjahrs enthalten war die volle Erfassung aller noch ausstehenden Raten aus der Erstanwendung des BilMoG, die als außerordentlicher Aufwand in Höhe von 98.907 Tausend Euro erfasst wurden.
20 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GuV II.7)
Der Steueraufwand in Höhe von 73 166 Tausend Euro betrifft zum überwiegenden Teil die Steuerumlagen an die Allianz Deutschland AG für das laufende Jahr.
21 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne (GuV II.9)
Gemäß dem zum 1. Januar 2013 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Allianz Deutschland AG wird der nach Zuweisung zur RfB verbleibende Überschuss bis auf einen Betrag zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vollständig an die Allianz Deutschland AG abgeführt.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der deutschen Tochtergesellschaften, die bis zum 31. Dezember 2014 eingetreten sind, ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Allianz Versorgungskasse WaG (AVK), die als rechtlich selbständige und regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Die Leistungen der AVK werden nach dem Einmalbeitragssystem über Zuwendungen der Trägergesellschaften an die Kasse durch Gehaltsumwandlung finanziert. Zu den Trägergesellschaften gehört neben der Allianz SE, der Allianz Deutschland AG und der Allianz Versicherungs-AG unter anderem auch die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist verpflichtet, anteilige Verwaltungskosten der AVK zu tragen und entsprechend den Rechtsgrundlagen gegebenenfalls Zuschüsse zu leisten. Außerdem leisten die Trägergesellschaften für bis zum 31. Dezember 2014 eingetretene Mitarbeiter Zuwendungen an den Allianz Pensionsverein e.V. (APV).
Aufgrund des stark gesunkenen Diskontierungszinssatzes ist zum 31. Dezember 2015 das Deckungsvermögen des APV geringer als die Versorgungsverpflichtungen. Der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2015 beträgt 12 773 Tausend Euro. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch, hierfür keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, da die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Renten an den Verbraucherpreisindex durch zusätzliche Beiträge an den APV finanziert wird.
Sowohl die AVK als auch der APV wurden für Neueintritte ab dem 01. Januar 2015 geschlossen. Für Neueintritte ab 01. Januar 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung einheitlich neu geregelt.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG leistet für Neueintritte ab dem 01. Januar 2015 einen monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, welcher im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter finanziert wird. Außerdem wird monatlich ein Arbeitgeberbeitrag im Rahmen einer Direktzusage gewährt.
Die Allianz SE hat durch Schuldbeitritt die gesamt-schuldnerische Haftung für einen Teil der Pensionszusagen der Allianz Lebensversicherungs-AG übernommen. Diese erstattet die Kosten; die Allianz SE hat die Erfüllung übernommen. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen bei der Allianz SE und nicht bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bilanziert.
Im Jahr 2015 wurde der Vertrag, der die Kostenerstattung regelt, in der Form geändert, dass die Allianz SE künftig das Zinsrisiko trägt. Zur Abgeltung des Zinsrisikos hat die Allianz Lebensversicherungs-AG einen Einmalbetrag geleistet.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Allianz Lebensversicherungs-AG aus diesen Pensionszusagen sowie die diesen Haftungsverbindlichkeiten gegenüberstehenden Rückgriffsforderungen an die Allianz SE betragen:
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 180.243 | 177.291 |
| Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB | — | — |
| Gesamtschuldnerische Haftung bzw. Rückgriffsforderung gegen die Allianz SE | 180.243 | 177.291 |
Aus der Umstellung des Finanzierungsverfahrens des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG im Jahr 2006 besteht eine gesamtschuldnerische Haftung in Höhe von 767 (882) Tausend Euro, die nicht in der Bilanz der Allianz Lebensversicherungs-AG ausgewiesen wird, da dieser Haftungsverbindlichkeit eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Allianz SE gegenübersteht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist gemäß §§ 124 ff. VAG a. F. Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs- Verordnung (Leben) jährliche Beiträge. Diese betragen über die Summe aller dem Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen in Höhe von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist. Darüber hinaus kann der Sicherungsfonds im Sanierungsfall Sonderbeiträge bis zur Höhe von höchstens weiteren 1 Promille der gleichen Bemessungsgrundlage erheben.
Für die Allianz Lebensversicherungs-AG belaufen sich die zukünftigen Verpflichtungen aus den jährlichen Beiträgen auf 11 (10) Millionen Euro, die Verpflichtungen für die Sonderbeiträge auf 151 (152) Millionen Euro.
Zusätzlich hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 1.373 (1.376) Millionen Euro.
Als Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, gemäß ihrem Anteil zusätzliche Gründungsstockmittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften des Vereins erforderlich ist. Zuletzt ist dies 2012 mit 547 Tausend Euro geschehen.
Aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Lebensversicherungs-AG folgt die gesetzliche Pflicht zur Übernahme etwaiger Verluste dieser Gesellschaft.
Auf zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Darlehens-und Grundschuldforderungen entfallen 2 401 (2 306) Millionen Euro, auf Verpflichtungen aus Kaufverträgen entfallen 968 (478) Millionen Euro und auf gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen 10 (12) Millionen Euro. Auf verbundene Unternehmen entfallen 452 (120) Millionen Euro der Verpflichtungen aus Kaufverträgen und 10 (10) Millionen Euro der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen.
Bei den gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten aus Haftsummenherabsetzungen und um noch nicht geleistete Haftungseinlagen.
Aus langfristigen Mietverträgen bestehen gegenüberverbundenen Unternehmen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 35 (40) Millionen Euro.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich insgesamt auf 4.787 (4.212) Millionen Euro, davon 497 (170) Millionen Euro gegenüber verbundenen Unternehmen.
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personengruppen gewährte Kredite
Die Gesamtbezüge des Vorstands (einschließlich im Geschäftsjahr gewährter aktienbasierter Vergütungen) betrugen im Berichtsjahr 4.486 (5.175) Tausend Euro, die der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen 1.523 (1.070) Tausend Euro. Dabei wurden im Rahmen des aktienbasierten Vergütungssystems 7.440 (9.585) Restricted Stock Units an die Vorstände ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 940 (946) Tausend Euro.
Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beziehungsweise deren Hinterbliebene stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| Tsd € | Tsd € | |
| --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | 17.050 | 16.365 |
| Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 17.050 | 16.365 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 23.869 | 22.994 |
| Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB | — | — |
| Pensionsrückstellung | 6.819 | 6.629 |
Als beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen zugrunde gelegt.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 122 (121) Tausend Euro (ohne die den Aufsichtsräten gewährten Kredite).
Am 31. Dezember 2015 betrugen die Kredite, die von der Allianz Lebensversicherungs-AG an Aufsichtsratsmitglieder gewährt wurden, 17 (39) Tausend Euro; im Berichtsjahr wurden 22 (21) Tausend Euro zurückgezahlt. Bei den Krediten handelt es sich um Grundschuldforderungen mit einem Zinssatz in Höhe von 4,27 Prozent dievereinbarten Laufzeiten betragen durchweg fünf oder zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Für Mitglieder des Vorstands bestanden keine Kredite.
Neben den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats, die der Allianz Lebensversicherungs-AG zuzurechnen sind, können weitere Bezüge von anderen Konzerngesellschaften der Allianz Gruppe gewährt werden.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind auf den Seiten 2 beziehungsweise 80 genannt.
Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Zahlen in der folgenden Tabelle beziehen sich auf Mitarbeiter ohne Vorstandsmitglieder, Auszubildende, Praktikanten, Arbeitnehmer in der Elternzeit, im Bundesfreiwilligendienst, in der passiven Altersteilzeit oder im Vorruhestand sowie Handelsvertreter.
| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Innendienst-Vollzeitmitarbeiter | 579 | 568 |
| Innendienst-Teilzeitmitarbeiter | 174 | 150 |
| Außendienstmitarbeiter | 186 | 179 |
| Insgesamt | 939 | 897 |
Weitere Details zu den Beschäftigten sind im Lagebericht auf Seite 10 angegeben.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr.17 HGB für Leistungen an die Allianz Lebensversicherungs-AG sind im Konzernabschluss der Allianz SE, München, enthalten.
Konzernzugehörigkeit
Die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE, München. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und dort veröffentlicht. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht. In Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE wird die Allianz Lebensversicherungs-AG einbezogen. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE haben für unsere Gesellschaft befreiende Wirkung, sodass die Allianz Lebensversicherungs-AG keinen eigenen Konzernabschluss und -lagebericht erstellt.
Stuttgart, 12. Februar 2016
Allianz Lebensversicherungs-AG
Der Vorstand
Dr. Faulhaber
Keese
Müller Dr. Neumann
Dr. Wiesemann
Dr. Wimmer
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.
Entstehung der Überschüsse
Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz gewährleisten zu können, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.
Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.
Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.
Verwendung der Überschüsse
Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.
Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu gewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen, jährlich gegebenen Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen können ein Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau sowie ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, deren Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.
In den meisten Fällen werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Leistung (Tarifbonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes-und Erlebensfall. Der Tarifbonus ist seinerseits am Überschuss beteiligt. Die erforderlichen Mittel für die zusätzliche Leistung werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.
Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für den Zinsüberschuss sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.
Beteiligung an Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen.
Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Dabei werden gemäß den Regelungen des Lebensversicherungsreformgesetzes die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einbezogen, soweit sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten.
Die einem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.
Bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.
Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird zweimal pro Monat ermittelt — jeweils zum letzten Bankarbeitstag am Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2016 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, wird bei Ablauf der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer als Stichtag der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats herangezogen. Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist Bei anderen Geschäftsvorfällen, wie zum Beispiel Kündigung oder Tod, können andere Stichtage für die Höhe der Bewertungsreserven maßgebend sein. Eine detaillierte Beschreibung der Stichtagsregelung ist in der Anhangangabe der Überschussanteilsätze enthalten. Diese senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an die auf Seite 64 genannte Adresse.
Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen eingehalten werden (§ 153 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz).
Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.
Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.
Laufende Renten werden an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertrags-gesetz über eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen beteiligt.
Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände
Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.
Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z. B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).
Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.
Überschussanteilsätze
Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2016 fällig werden.
Die Aufstellung enthält die derzeit offenen Tarife. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die Unterschriften des Vorstands beziehen sich auf den Jahresabschluss mit den vollständigen Anhang-angaben und den Überschussanteilsätzen für die geschlossenen Tarife. Die vollständige Anhangangabe der Überschussanteilsätze senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an:
Allianz Lebensversicherungs-AG
Unternehmenskommunikation
Reinsburgstraße 19
70178 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist untergliedert nach Angaben zu den Grundbausteinen, zu den Zusatzbausteinen, zum Zusatzüberschuss-anteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Grundbausteinen sind nach Überschussgruppen geordnet.
Übersicht
Überschussanteilsätze für die für den Neuzugang offenen Tarife
1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | |
| 1.1 Überschussgruppe EZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe EFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung |
| nach Einzeltarifen | |
| Überschussgruppe GFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung |
| nach Sondertarifen | |
| 1.3 Überschussgruppe EI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung |
| nach Einzeltarifen | |
| Überschussgruppe GI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung |
| nach Sondertarifen | |
| 1.4 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe EBU | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung |
| nach Einzeltarifen | |
| Überschussgruppen GBU und BUG | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung |
| nach Sondertarifen | |
| 1.6 Überschussgruppe EPR | Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit |
| Rentenzahlung nach Einzeltarifen | |
| Überschussgruppe GPR | Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit |
| Rentenzahlung nach Sondertarifen | |
| 1.7 Überschussgruppe GC | Kapitalisierungsprodukte |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet. |
| 3 Zusatzüberschussanteil | |
| 4 Schlussüberschussanteil | |
| 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |
| 6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung |
Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2016 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.
Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2016 nicht gegeben.
Schlussüberschussanteilsätze sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Kalenderjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Überschussanteilsätze für die für den Neuzugang offenen Tarife
Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder einmalbeitragsnahen Versicherungen sowie Versicherungen in der zusätzlichen Aufschubdauer, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt.
| Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|
| in %der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | ||
| 1.1 Überschussgruppen EZ und GZ | ||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | ||
| Untergruppen HVT0115, HVT7S01154 | ||
| R-, StR-Tarife2 | ||
| Zukunftsrente /Zukunftskapital | 5 | 1,85 / 1,95 |
| Tarif (St)VR1 | 2 | 1,95 |
| Untergruppe HVSPT01152 | ||
| Zukunftsrente /Zukunftskapital | 2 | 1,85 / 1,95 |
| Untergruppen HVE0115, HVAVMG01153, HVSPE01152, HVE7S01154, HVZKR01152 | — | 1,85 |
| Untergruppen HVEP01152, HVEPAVMG01153,5 | ||
| Zukunftsrente | — | 3,10 abzüglich Rechnungszins6 |
| Untergruppe HVKP0115 | ||
| Tarif (St)RK3(P)2 | 5 | 1,95 |
| Tarif (St)L1 | 5 | 1,85 |
| Tarif (St)L11 | 10 | 1,85 |
| Untergruppe HVAS0115 | 5 | 1,85 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 72 f.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Während des Rentenbezugs | |||
| Untergruppen HVR0115, HVE0115, HVAVMG0115, HVE7SR07158 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente, jährliche Erhöhung | vertragsindividuell7 1,00 % der Gesamtrente |
| Zusatzrente, Auszahlung | 2,15%9 der maßgebenden Größe |
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer bei den Tarifen (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115 geführt.
3 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindestleistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %gesetzt.
4 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 %gesetzt.
5 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVAVMG0115 geführt.
6 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,1 %abgezogen.
7 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,40 %9 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.
8 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
9 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 %der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Monatlicher Überschussanteil | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| in % der monatlichen Risikoprämie | in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Überschussgruppen EFV und GFV | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppen FGKAVMG01161, | — | — | 1,85 |
| FGK01162,GKKD01162,GKKD07152 GKKDAVMG07151 | |||
| Untergruppen FHV01162, FHV01152 | |||
| Tarife (St)LF11, LFGP11 EB, (St)RFKL1 | 9 | — | — |
Zusätzlich werden bei den Untergruppen FHVO116, FHVO115, FHVAVMG0116, FHVSP0116 und FJA0116 fondsabhängige Überschussanteile sowie bei den Untergruppen FGKAVMG0116, FGKO116, GKKDO116, GKKDO715 und GKKDAVMG0715 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil, zur Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4, 5 und 6 auf Seite 72 ff.
| Jährlicher Überschussanteil | Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Zinsüberschussanteil) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.3 Überschussgruppen El und GI | ||||
| Untergruppen FGKIR01162, FGIRAVMG01161 | ||||
| Fälligkeit im Jahr 2016: | — | 3,50 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Fälligkeit im Jahr 2017: | — | 3,20 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Untergruppe FVPIR0116 | ||||
| Fälligkeit im Jahr 2016: | 0,16 | 3,10 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Fälligkeit im Jahr 2017: | 0,16 | 2,80 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2016 bzw. 2017 fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe derverzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Versicherungsstichtag 2016 mit 3,70% bzw. zum Versicherungsstichtag 2017 mit 3,40% aufgezinst.
Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 73 gelten nicht für die Untergruppen FGKIR0116, FGIRAVMG0116 und FVPIR0116. In den Untergruppen FGKIR0116 und FGIRAVMG0116 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:
| ― | Fälligkeit im Jahr 2016: 3,70% Zinsüberschussanteil |
| ― | Fälligkeit im Jahr 2017: 3,40% Zinsüberschussanteil |
| ― | Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben. |
In der Untergruppe FVPIR0116 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:
| ― | Fälligkeit im Jahr 2016: 3,30 % Zinsüberschussanteil, 0,16% Risikoüberschussanteil |
| ― | Fälligkeit im Jahr 2017: 3,00 % Zinsüberschussanteil, 0,16% Risikoüberschussanteil |
| ― | Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben. |
1 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVAVMG0115 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.4 Überschussgruppen ET und GT | |||
| Untergruppen HVL0116, HVL0115, HVST0116, HVST0115 | |||
| Tarife (St)L0, (St)LCOU, (St)LCOUP | 32,51 | maßgebender Beitrag | Verrechnung2 |
| 561 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BSO, (St)BSFO, (St)BSOA | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| 1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115, HVBUG0715 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarif (St)(T/O)BUFO | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StLO(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 | 163 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 194 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 2.005,6 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HVKSP0115 | |||
| Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| entweder | 12 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| oder | 147 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| 14 | maßgebendes Kapital | einjähriges Überschusskapital | |
| Beitragsfreie Versicherungen | 14 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten | 2.005 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden für den Tarif (St)(T/O)BUF0 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf Seite 74 ff.
1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio €.
2 Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt der Überschussanteil 0 %.
3 Für Versicherungen der Untergruppe HVO115 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.
4 Für Versicherungen der Untergruppe HVO115 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.
5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt Der Überschussanteilsatz beträgt 0,14%.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.6 Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe HVO116 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 2,001 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Monatlicher Überschussanteil | Jährlicher Überschussanteil | ||
| in % der monatlichen Risikoprämie | in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe PREB0115 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | 1,85 | 1,85 |
| Untergruppe FPREB0116 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | — | 1,85 |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei der Untergruppe FPREB0116 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 72 ff.
| Jährlicher Überschussanteil | Monatlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe PREB0115 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 2,00%1 der maßgebenden Größe | — |
| — | — | 1,85% der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil | |
| Untergruppe FPREB0116 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 2,00%1 der maßgebenden Größe | — |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei der Untergruppe FPREB0116 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 72 ff.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.7 Überschussgruppe GC | |||
| Untergruppe HV0115 | 2,151 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe HV5RB0115 | 2,651 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe HV6RB0115 | 3,151 | maßgebende Größe | Bonus |
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Monatlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|
| in % des maßgebenden Beitrags1 | in % der maßgebenden Größe2 | |
| --- | --- | --- |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | ||
| 2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | ||
| Untergruppen FHV0116, FHV0115, FJA0116,HVKD0116 | 9 | 20 |
| Untergruppe FHRZ0116 | ||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung3 | 9 | 20 |
| Jährlicher Überschussanteil | ||
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)4 | in %der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsübersch ussanteil) | |
| Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | ||
| Untergruppen T0115, HRZ0115 | ||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung3 | ||
| zu R-, StR-Tarifen | 5 | 1,85 |
| zum Tarif (St)VR1 | 2 | 1,85 |
| Jährlicher Überschussanteil | ||
| in % des maßgebenden Beitrags7 | ||
| Kapital bei Tod | ||
| Untergruppe TP0715 | 9 |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 72f.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Hinterbliebenenrente | |||
| Untergruppen HRZ0115 3, HRZ7SR0715 8,9 | |||
| In der Anwartschaft wahrend der Altersrentenzahlung | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente, jährliche Erhöhung | vertragsindividuell 5 1,00% der Gesamtrente |
| Zusatzrente, Auszahlung | 2,15%6 der maßgebenden Größe |
1 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
2 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.
3 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
4 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
5 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,40%6, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaftauf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
7 Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.
8 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
9 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0715 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge, Pflegerente | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115, BUZAVMG0116 1, BUZAVMG0115 1, BUZRI0116, BUZRI0115, EBU0115, EBUG0715 | 16 2e | maßgebender Beitrag | Verrechnung, Verwendung beim Grundbaustein |
| 19 3,4 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Beitragsfreie Versicherungen 5 | |||
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115 | 1,70 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen BUZRI0116, BUZRI0115, EBU0115,EBUG0715 | 194 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115, BUZAVMG0116, BUZAVMG0115, BUZRI0116, BUZRI0115, EBU0115, EBUG0715 | 2,00 6,7 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppe HV0116 | |||
| Tarif SPK zu PR | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 25 | maßgebendes Kapital | einjähriger Bonus |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 25 8 | maßgebendes Kapital | einjähriger Bonus |
| Untergruppen PR0116, PR0115, | |||
| PRBUG0116,PRBUG0715 | |||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 23 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, Verwendung beim Grundbaustein |
| 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Beitragsfreie Versicherungen | 1,70 | maßgebende Größe | Bonus |
| 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| In der Anwartschaft während | 2,00 6,7 | maßgebende Größe | Bonus |
| der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung | Zusatzrente | ||
| 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 2,00 6,7 | maßgebende Größe | Bonus, Zusatzrente |
| Untergruppen KIZ0116, KIZ0115 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarife OBBKP und OBJ | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 2,00 7 | maßgebende Größe der | Bonus |
| baren Pflegerente | Zusatzrente |
1 Für Versicherungen der Untergruppen BUZAVMG0116 und BUZAVMG0115 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.
2 Für Versicherungen der Untergruppe EBUO115 in der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.
3 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0116 und BUZRI0115 wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0116 und BUZ0115 gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein.
4 Für Versicherungen der Untergruppe EBUO115 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.
5 Hierzu zählen auch Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung.
6 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
7 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
8 Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von schwerer Pflegebedürftigkeit gegeben.
3 Zusatzüberschussanteil
3.1 Überschussgruppen EZ und GZ
Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschuss-anteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil ausverändertem Garantieniveau beträgt:
| ― | bei Versicherungen der Untergruppen HVEP0115 und HVEPAVMG0115: 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | sonst: 0% |
Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen wird nur bei Versicherungen mit laufender (nichtvariabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:
| ― | 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
3.2 Überschussgruppen EFV und GFV
Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen GKKDO116, GKKDO715 und GKKDAVMG0715 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil auf das KomfortDynamikSondervermögen der Untergruppen HVKDO116, HVKDO715 und HVKDAVMG0715 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGKO116 und FGKAVMG0116 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.
Der Zusatzüberschussanteil ausverändertem Garantieniveau beträgt:
0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:
0%
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schluss-überschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich der bei Versicherungen der Untergruppen HVE7S0115 und HVT7S0115 zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel.
Normaler Schlussüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ sowie den Untergruppen TO115, HRZ0115, FGKAVMG0116, FGKO116, GKKDAVMG0715, GKKDO116, GKKDO715, PREB0115 und FPREB0116 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in %der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei der Untergruppe PREB0115 zusätzlich in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben:
| beitragspflichtig | beitragsfrei | |
|---|---|---|
| 0,4% | 0,1 % | — bei Zukunftsrenten der Überschussgruppen EZ und GZ (außer bei den Untergruppen HVEP0115 und HVEPAVMG0115) |
| 0,5% | 0,2 % | — bei Zukunftskapital der Überschussgruppen EZ und GZ |
| — bei Versicherungen der Untergruppen FGKO116, FGKAVMG0116, GKKDO116, GKKDO715 und GKKDAVMG0715, darin enthalten sind 0,1 %Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau | ||
| 0,6% | 0,3% | — bei Versicherungen der Untergruppen HVEP0115 und HVEPAVMG0115; darin enthalten sind 0,2 %Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau |
| 0,6% | 0,1 % | — bei Versicherungen der Untergruppen T0115 und HRZ0115 (außer bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung) |
| — | 0,4 % | — bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung der Untergruppen T0115 und HRZ0115 |
| 0,3% | 0,3% | — bei Versicherungen der Untergruppe PREB0115 und vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit bei der Untergruppe FPREB0116 |
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig (außer bei den Untergruppen TO115 und HRZ0115).
Für Versicherungen der Untergruppen HVE0115, HVSPE0115 und HVE7S0115 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Für beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife KP und KB der Untergruppen KIZ0116 und KIZ0115 vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben. Der Schlussüberschussanteilsa12 beträgt 9%.
Die Schlussüberschussanteile werden mit dem Zinssatz 3,5% aufgezinst.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen FGKAVMG0116, FGKO116, GKKDO116, GKKDO715, GKKDAVMG0715, PREB0115 und FPREB0116 sowie der Überschussgruppen El und GI.
Schlussüberschussanteil bei Kündigung
Wenn der aktuelle Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:
Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital des Vertrags zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.
Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer, jedoch maximal 120 Monate.
Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.
Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter von 85 Jahren.
Davon abweichend gilt:
In den Untergruppen FGKAVMG0116, FGKO116, GKKDO116, GKKDO715 und GKKDAVMG0715 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben und der garantierten Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüber-schussanteil bezogen. In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ sowie den Untergruppen TO115, HRZ0115, FGKAVMG0116, FGKO116, GKKDO116, GKKDO715 und GKKDAVMG0715 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen TO115 und HRZ0115 wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben.
Der Sockelbetrag beträgt 0,2%. Er wird mit dem Zinssatz 3,5% aufgezinst.
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung
Für Versicherungen der Untergruppen FPREB0116, FHVO116, FHVO115, FHVAVMG0116, FHVSP0116 und FJA0116 sowie für Versicherungen des Tarifs (St)(T/O)BUFO der Untergruppe HVO116 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:
| Fondsname | ISIN | Jährlicher Überschussanteil in% des jeweiligen Fondswerts |
|---|---|---|
| Adirenta P2 EUR | DE000A0N1216 | 0,09 |
| Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR | LU0856992614 | 0,36 |
| Allianz Best Styles Emerging Markets Equity - A - EUR | LU1136106207 | 0,84 |
| Allianz Best Styles Global Equity - A - EUR | LU1075359262 | 0,60 |
| Allianz China EquityA USD | LU0348825331 | 1,05 |
| Allianz Convertible Bond A EUR | LU0706716205 | 0,66 |
| Allianz Discovery Europe StrategyA EUR | LU0384022694 | 0,90 |
| Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50 A EUR | LU1019989323 | 0,84 |
| Allianz Energy A EUR | DE0008481854 | 0,81 |
| Allianz Euro Bond A EUR | LU0165915215 | 0,69 |
| Allianz Euro Bond - AQ - EUR | LU1250164214 | 0,90 |
| Allianz Euro Inflation-linked Bond A EUR Inc | LU0988442017 | 0,48 |
| Allianz Euro Rentenfonds P EUR | DE0009797480 | 0,10 |
| Allianz Euroland Equity SRI A EUR | LU0542502157 | 0,90 |
| Allianz Europe Small Cap EquityA EUR | LU0293315023 | 1,05 |
| Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR | LU0293315296 | 1,05 |
| Allianz European Equity Dividend A EUR | LU0414045582 | 0,90 |
| Allianz European Equity Dividend AT EUR | LU0414045822 | 0,90 |
| Allianz FinanzPlan 2015 C EUR | LU0261741127 | 0,61 |
| Allianz FinanzPlan 2020 C EUR | LU0261743172 | 0,75 |
| Allianz FinanzPlan 2025 C EUR | LU0261743339 | 0,75 |
| Allianz FinanzPlan 2030 C EUR | LU0261743842 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2035 C EUR | LU0261744147 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2040 C EUR | LU0261744907 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2045 C EUR | LU0261745383 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2050 C EUR | LU0261745896 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2055 C EUR | LU0791152589 | 1,08 |
| Allianz Flexi Rentenfonds A EUR | DE0008471921 | 0,54 |
| Allianz Flexible Bond StrategyA EUR | LU0639172146 | 0,45 |
| Allianz Global SustainabilityA EUR | LU0158827195 | 0,90 |
| Allianz Informationstechnologie A EUR | DE0008475120 | 0,90 |
| Allianz Mobil-Fonds A EUR | DE0008471913 | 0,33 |
| Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR | DE0008481763 | 0,90 |
| Allianz Rentenfonds A EUR | DE0008471400 | 0,51 |
| Allianz Strategic Absolute Return- A-EUR | LU0268212239 | 0,78 |
| Allianz Strategiefonds Balance A EUR | DE0009797258 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR | DE0009797282 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR | DE0009797266 | 0,91 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR | DE0009797274 | 1,02 |
| Allianz Thesaurus AT EUR | DE0008475013 | 0,90 |
| Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR | DE0008475062 | 0,90 |
| Allianz Vermögensbildung Europa A EUR | DE0008481813 | 0,81 |
| Allianz Vermögenskonzept Ausgewogen C EUR | LU0324636652 | 0,92 |
| Allianz Vermögenskonzept Defensiv C EUR | LU0324635688 | 0,86 |
| Allianz Vermögenskonzept Dynamisch C EUR | LU0458234829 | 1,06 |
| Allianz Wachstum Euroland A EUR | DE0009789842 | 0,90 |
| Allianz Wachstum Europa A EUR | DE0008481821 | 0,90 |
| BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund A2 USD (EUR) | LU0171283459 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - Global SmallCap Fund A2 USD | LU0054578231 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 USD | LU0055631609 | 1,23 |
| Carmignac Investissement A EUR acc | FR0010148981 | 0,75 |
| Carmignac Patrimoine A EUR acc | FR0010135103 | 0,75 |
| Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR acc | LU0592698954 | 0,75 |
| CB Geldmarkt Deutschland I P EUR | LU0585535577 | 0,18 |
| ComStage ETF DAX FR | LU0488317024 | 0,00 |
| ComStage ETF EURO STOXX 50 FR | LU0488317297 | 0,00 |
| ComStage ETF MSCI World | LU0392494562 | 0,00 |
| ComStage ETF S&P 500 | LU0488316133 | 0,00 |
| DE - Dividende & Substanz P (EUR) | LU0159550150 | 0,95 |
| DWS Deutschland | DE0008490962 | 0,60 |
| DWS Top Dividende LD | DE0009848119 | 0,63 |
| DWS Vermögensbildungsfonds I LD | DE0008476524 | 0,63 |
| Ethna-AKTIV A | LU0136412771 | 0,60 |
| Fidelity Funds - America Fund A-USD | LU0048573561 | 0,90 |
| Fidelity Funds - European Growth Fund A-EUR | LU0048578792 | 0,90 |
| Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R | LU0323578657 | 0,60 |
| FondakA EUR | DE0008471012 | 0,84 |
| Franklin Mutual European Fund Class AAcc EUR | LU0140363002 | 1,05 |
| H&A PRIME VALUES Income EUR A | AT0000973029 | 0,68 |
| JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR | LU0217576759 | 0,93 |
| Kapital Plus A EUR | DE0008476250 | 0,54 |
| M&G Optimal Income Fund Euro Class A-H Gross Shares Acc (Hedged) | GBOOB1VMCY93 | 0,75 |
| Magellan C | FR0000292278 | 0,75 |
| MetallRente Fonds Portfolio Class A EUR Inc | LU0147989353 | 0,45 |
| MetallRente FONDS PORTFOLIO - I - EUR | LU1190435906 | 0,00 |
| Morgan Stanley Investment Funds European Equity Alpha A | LU0073234501 | 0,78 |
| Nordea-1 European Value Fund BP EUR | LU0064319337 | 1,05 |
| ÖkoWorld ÖkoVision Classic C | LU0061928585 | 0,35 |
| Pictet-Global Emerging Debt PUSD | LU0128467544 | 0,66 |
| Pictet-Global Megatrend Selection P EUR | LU0386882277 | 0,96 |
| PIMCO GIS Unconstrained Bond E EUR Hdg | IE00B5B5L056 | 0,99 |
| Pioneer Funds - Global Ecology A EUR ND | LU0271656133 | 0,75 |
| Robeco Active Quant Emerging Markets Equities D | LU0329355670 | 0,75 |
| Sauren Global Balanced A | LU0106280836 | 0,40 |
| Sauren Global Growth A | LU0095335757 | 0,40 |
| Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield AAcc | LU0188438112 | 0,93 |
| Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Acc | LU0113257694 | 0,49 |
| T. Rowe Price Funds SICAV Global Natural Resources EquityA USD | LU0272423673 | 0,96 |
| Templeton Asian Growth Fund AYDis USD | LU0029875118 | 1,05 |
| Templeton Global Bond Fund Class A Mdis EUR | LU0152981543 | 0,60 |
| Templeton Growth (Euro) Fund A Acc | LU0114760746 | 1,05 |
| Threadneedle American Retail Net USD Acc | GB0002769429 | 0,95 |
| Threadneedle European High Yield Bond Retail Gross EUR Acc | GBOOB42R2118 | 0,79 |
| Threadneedle Global Select Retail Net USD Acc | GB0002769312 | 0,95 |
| Threadneedle Pan European Retail Net EUR Acc | GB0009583252 | 0,95 |
| UniDividendenAss -net- A | LU0186860663 | 0,93 |
| UniEM Global A | LU0115904467 | 0,54 |
| UniEuroRenta | DE0008491069 | 0,21 |
| UniFavorit: Aktien | DE0008477076 | 0,42 |
| UniGlobal | DE0008491051 | 0,42 |
| UniRak | DE0008491044 | 0,42 |
| UniStrategie:Ausgewogen | DE0005314116 | 0,42 |
| UniStrategie:Dynamisch | DE0005314124 | 0,54 |
| UniStrategie:Offensiv | DE0005314447 | 0,54 |
| VermögensManagement 2027 Plus - N - EUR | LU1052628507 | 0,00 |
| VermögensManagement Balance A EUR | LU0321021155 | 1,38 |
| VermögensManagement Chance A EUR | LU0321021585 | 1,70 |
| VermögensManagement Substanz A EUR | LU0321021072 | 0,95 |
| VermögensManagement Wachstum A EUR | LU0321021312 | 1,48 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDVV) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, den 3. März 2016
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Pfaffenzeller, Wirtschaftsprüfer
Pfaffenzeller, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend den uns nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2015 hielten wir insgesamt drei Aufsichtsratssitzungen ab, davon eine außerordentliche.
Gegenstände der Beratung
In den zwei ordentlichen Sitzungen im März und im Dezember sowie durch regelmäßige unterjährige Berichte ließen wir uns schriftlich und mündlich vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft unterrichten. Dabei wurden uns auch die Gründe für Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen dargelegt und von uns nachvollzogen.
Auch in diesem Jahr hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den strategischen Initiativen des Unternehmens und der Positionierung der Allianz Lebensversicherungs-AG im Wettbewerb befasst. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir dabei auf den Bereich Digitalisierung im Vertrieb und damit zusammenhängende verschiedene Initiativen im Firmenkundengeschäft. Ferner beschäftigten wir uns wie in den Vorjahren mit dem weiterhin schwierigen Kapitalmarktumfeld und den damit verbundenen Herausforderungen für das Unternehmen. Dabei haben wir uns eingehend die Maßnahmen in den Bereichen Kapitalanlage und Produktentwicklung erläutern lassen. Unser besonderes Interesse legten wir auf die Aktivitäten der Gesellschaft zur Kundenorientierung. Breiten Raum nahmen auch in diesem Jahr die internen Kontrollsysteme der Gesellschaft ein. Dazu behandelten wir System und Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision und von Compliance sowie die Risikosituation und -strategie. Zudem hat uns der Vorstand über Rechtsfälle von grundsätzlicher Bedeutung informiert. Schließlich überprüften wir sowohl das Vergütungssystem für den Vorstand als auch die Sachkunde und Zuverlässigkeit der Vorstandsmitglieder und stellten fest, dass die rechtlichen Anforderungen in diesen Bereichen weiterhin erfüllt sind. In einer außerordentlichen Sitzung im September legten wir Zielwerte für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat fest und trugen so einer neuen gesetzlichen Vorgabe Rechnung.
Jahresabschlussprüfung
In der Bilanzsitzung am 16. März 2016 hat uns der Verantwortliche Aktuar die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 11 a Absatz 3 Nr. 2 VAG a. F. abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die zum Abschlussprüfer bestellte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss der Allianz Lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2015 sowie den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht der KPMG für das Geschäftsjahr 2015 wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Die Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 16. März 2016 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer legte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Aufgrund unserer eigenen Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die KPMG an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt Er ist damit festgestellt.
Personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
Herr Dr. Andreas Wimmer wurde als Nachfolger von Herrn Dr. Hessling zum 1. Januar 2015 in den Vorstand berufen, wo er die Verantwortung für das Ressort „Firmenkunden" übernahm.
Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Markus Rieß, hat die Allianz Gruppe verlassen, um eine neue Herausforderung außerhalb des Konzerns anzunehmen. In diesem Zusammenhang hat er sein Aufsichtsratsmandat zum 8. Mai 2015 niedergelegt.
Seine Nachfolge hat der neue Vorstandsvorsitzende der Allianz Deutschland AG, Herr Dr. Manfred Knof, angetreten.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Stuttgart, 16. März 2016
Dr. Manfred Knof, Vorsitzender
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Manfred Knof
Vorsitzender des Vorstands
Allianz Deutschland AG (seit 25. April 2015)
Vorsitzender des Aufsichtsrats
seit 8. Mai 2015
Dr. Markus Rieß
Vorsitzender des Vorstands
Allianz Deutschland AG (bis 24. April 2015)
Vorsitzender des Aufsichtsrats
bis 8. Mai 2015
Dr. Maximilian Zimmerer
Mitglied des Vorstands
Allianz SE, Ressort Investments and Insurance Asia Pacific
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Detlev Bremkamp
ehemaliges Mitglied des Vorstands (i. R.)
Allianz AG (inzwischen Allianz SE)
Robert Fischer*
Angestellter der Allianz Lebensversicherungs-AG,
freigestellter Betriebsrat,
Vorsitzender des Betriebsrats Hauptverwaltung Stuttgart,
3. stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Allianz Deutschland AG und Mitglied des Konzernbetriebsrats;
Mitglied des Vorstands der Dr.-Rudolf-Schloeßmann-Stiftung
Birgit Heim*
Referentin Produktentwicklung und Aktuariat, Allianz
Lebensversicherungs-AG;
zugleich Mitglied des Betriebsrats Hauptverwaltung
Stuttgart
Prof. Dr. Michael Heise
Chefvolkswirt der Allianz Gruppe
Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats am 16. März 2016 festgestellt.
* Arbeitnehmervertreter
Allianz Lebensversicherungs-AG
Anhangangabe der Überschussanteilsätze
Geschäftsbericht 2015
Inhalt
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife
Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife
Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife
Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.
Entstehung der Überschüsse
Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.
Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.
Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.
Verwendung der Überschüsse
Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.
Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschuss-anteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen, jährlich gegebenen Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen können ein Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau sowie ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, deren Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.
In den meisten Fällen werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Leistung (Tarifbonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Der Tarifbonus ist seinerseits am Überschuss beteiligt Die erforderlichen Mittel für die zusätzliche Leistung werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.
Bei einigen Versicherungen werden die jährlichen Überschussanteile dem Überschussguthaben der Versicherung verzinslich gutgeschrieben. Diese Überschussguthaben sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1) mit erfasst.
Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für die jährliche Überschussbeteiligung sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.
Beteiligung an Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen.
Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Dabei werden gemäß den Regelungen des Lebensversicherungsreformgesetzes die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einbezogen, soweit sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten.
Die einem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.
Bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.
Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen eingehalten werden (§ 153 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz).
Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.
Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.
Laufende Renten werden an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertrags-gesetz über eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen beteiligt.
Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird zweimal pro Monat ermittelt — jeweils zum letzten Bankarbeitstag am Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2016 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Höhe der Bewertungsreserven:
Bei
| ― | regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen beziehungsweise |
| ― | Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen beziehungsweise |
| ― | Ausübung des Kapitalwahlrechts während der Abrufphase bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gilt: |
Es wird der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats vor Ende der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer herangezogen. (Beispiel: Endet die Aufschubdauer am 30. September 2016, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2016 maßgebend.) Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. (Beispiel: Ist als Ablauftermin der 1. Oktober 2016 vereinbart, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2016 maßgebend.)
Bei
| ― | Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen beziehungsweise |
| ― | Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt: |
Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die zuletzt aktuell zum Meldetermin ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung am 2. September 2016 bei uns ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 31. August 2016 maßgebend.)
Bei Kündigung wird der zehntletzte Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung herangezogen. Geht das Kündigungsschreiben nach dem zehntletzten Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung bei uns ein, erfolgt die Ermittlung zum Termin der Vertragsbeendigung. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2016 am 3. August 2016 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2016 maßgebend. Geht das Kündigungsschreiben am 19. August 2016 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 31. August 2016 maßgebend.)
Für das Vorziehen der Leistung gelten die Stichtagsregelungen wie bei einer Kündigung.
Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände
Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.
Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z.B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).
Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.
Überschussanteilsätze
Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2016 fällig werden.
Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist in einen Abschnitt für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben), in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben und in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben unterteilt.
Die Abschnitte sind untergliedert nach Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen, zu den Zusatzversicherungen beziehungsweise Zusatzbausteinen, zum Ansammlungszinssatz, zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschuss-anteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen wiederum sind nach Überschussgruppen beziehungsweise nach Abrechnungs- und Überschussverbänden geordnet.
Übersicht
I. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | |
| 1.1 Überschussgruppe EZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe EFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.3 Überschussgruppe El | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.4 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe EBU | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppen GBU und BUG | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.6 Überschussgruppe EPR | Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GPR | Selbständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.7 Überschussgruppe GC | Kapitalisierungsprodukte |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet. |
| 3 Zusatzüberschussanteil | |
| 4 Schlussüberschussanteil | |
| 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |
| 6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung |
II. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | |
| 1.1 Überschussgruppe EK | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GK | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe ER | Rentenversicherungen nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GR | Rentenversicherungen nach Sondertarifen |
| 1.3 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.4 Überschussgruppe EBU | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GBU | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe BGRV | Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der |
| Hauptversicherung abgerechnet. | |
| 3 Ansammlungszinssatz | |
| 4 Zusatzüberschussanteil | |
| 5 Schlussüberschussanteil | |
| 6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven |
III. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | |
| 1.1 Überschussgruppe EK | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GK | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe ER | Rentenversicherungen nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GR | Rentenversicherungen nach Sondertarifen |
| 1.3 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.4 Überschussgruppe EBU | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GBU | Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe BGRV | Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der |
| Hauptversicherung abgerechnet. | |
| 3 Ansammlungszinssatz | |
| 4 Zusatzüberschussanteil | |
| 5 Schlussüberschussanteil | |
| 6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |
| 7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen |
IV. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
V. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Risikoversicherungen
1.4 Berufsunfähigkeits-Versicherungen
1.5 Pflegerentenversicherungen
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2016 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.
Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2016 nicht gegeben.
Schlussüberschussanteilsätze sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Kalenderjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt. Für Versicherungen, bei denen dem Versicherungsnehmer von seiner Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze mitgeteilt wurden, gelten diese auch für das Geschäftsjahr 2016, sofern sich die Versicherungen im dafür relevanten Zeitraum befinden und dem Versicherungsnehmer keine Änderungen mitgeteilt wurden.
I. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | Jährlicher Überschussanteil in %der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
|---|---|---|---|
| Versicherte Person | |||
| --- | --- | --- | --- |
| männlich weiblich | (Partner) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | |||
| 1.1 Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppen HVT0115, HVT7S01152 | |||
| R-,StR-Tarife3 | |||
| Zukunftrente/Zukunftskapital | 5 | 5 | 1,85 / 1,95 |
| Tarif (St)VR1 | 2 | 2 | 1,95 |
| Untergruppen HVT0114, HVT0713, HVT0113, HVT0412, HVT0112 | |||
| R-, StR-Tarife3 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 5 | 5 | 1,35 / 1,45 |
| Tarif (St)VR1 | 2 | 2 | 1,45 |
| Untergruppen HVT0111, HVT0109 | |||
| R-, StR-Tarife3 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 5 | 5 | 0,85 / 0,95 |
| Tarif (St)VR1 | 2 | 2 | 0,95 |
| Untergruppen HVT0108, HVT0107 | |||
| R-, StR-Tarife3 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 12 | 10 | 0,85 / 0,95 |
| Tarif (St)VR1 | |||
| Untergruppe HVT0108 | 4 | 3 | 0,95 |
| Untergruppe HVT0107 | 4 | 3 | 0,70 |
| Untergruppen HVT0105, HVT0104 | |||
| R-, StR-Tarife3 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 124 | 104 | 0,35 / 0,45 |
| Tarif (St)VR1 | 4 | 3 | 0,20 |
| Untergruppe HVT0700 | |||
| R-Tarife3 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 304 | 254 | 0/0 |
| StR-Tarife3 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 164 | 124 | 0 / 0 |
| Tarif VR1 | 20 | 15 | 0 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 28 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 %gesetzt.
3 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 geführt.
4 Beim Tarif R8 (StR8) beträgt der Grundüberschussanteil der Stammversicherung in der Untergruppe HVT0104 4 % bei männlicher und 3 %bei weiblicher versicherter Person und in der Untergruppe HVT0700 20% (beim Tarif StR8 6%) bei männlicher und 15 % (beim Tarif StR8 2 e bei weiblicher versicherter Person.
| Jährliche Überschussanteil | |
|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | |
| --- | --- |
| (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- |
| Überschussgruppen EZ und GZ | |
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |
| Untergruppe HVE0115 | 1,85 |
| Untergruppen HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112 | 1,35 |
| Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 | 0,85 |
| Untergruppen HVE0105, HVE0104 | 0,35 |
| Untergruppen HVE0700, HVE0195, HVE0185 | 0 |
| Untergruppe HVE7S01151 | 1,85 |
| Untergruppen HVE7S01141, HVE7S07131, HVE7S01131, HVE7SO4121, HVE7S01121 | 1,35 |
| Untergruppen HVE7S01111, HVE7S01091, HVE7S01081, HVE7S07071 | 0,85 |
| Untergruppe HVAVMG01152 | 1,85 |
| Untergruppen HVAVMG01142, HVAVMG07132, HVAVMG01132, HVAVMG04122, HVAVMG01122 | 1,35 |
| Untergruppen HVAVMG01112, HVAVMG01092, HVAVMG01082, HVAVMG01072 | 0,85 |
| Untergruppen HVAVMG01062, HVAVMG01052 | 0,35 |
| Untergruppe HVAVMG01042 | 0,10 |
| Untergruppen HVAVMG0401, HVAVMGN0401 | 0 |
| Untergruppen HVZKR01153 | 1,85 |
| Untergruppen HVZKR01143, HVZKR07133, HVZKR01133, HVZKR01123 | 1,35 |
| Untergruppen HVZKR01113, HVZKR01093, HVZKR01083 | 0,85 |
| Untergruppe HVZKR01073 | 0,60 |
| Untergruppe HVZKR01063 | 0,10 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 28 ff.
1 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %gesetzt.
2 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindestleistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
3 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 geführt.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person | |||
| --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HVSPE01152 | — | — | 1,85 |
| Untergruppen HVSPE01142, HVSPE07132, HVSPE01132, HVSPE04122, HVSPE01122 | — | — | 1,35 |
| Untergruppen HVSPE01112, HVSPE01102, HVSPE01092, HVSPE01082 | — | — | 0,85 |
| Untergruppe HVSPE01072 | — | — | 0,60 |
| Untergruppen HVSPE01052, HVSPE01042 | — | — | 0,10 |
| Untergruppe HVSPE07002 | — | — | 0 |
| Untergruppe HVSPT01152 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 2 | 2 | 1,85 / 1,95 |
| Untergruppen HVSPT01142, HVSPT07132, HVSPT01132, HVSPT04122, HVSPT01122 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 2 | 2 | 1,35 / 1,45 |
| Untergruppen HVSPT01112, HVSPT01092 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 2 | 2 | 0,85 / 0,95 |
| Untergruppe HVSPT01082 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 4 | 3 | 0,85 / 0,95 |
| Untergruppe HVSPT01072 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 4 | 3 | 0,60/0,70 |
| Untergruppen HVSPT01052, HVSPT01042 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 4 | 3 | 0,10/0,20 |
| Untergruppe HVSPT07002 | |||
| R-Tarife | 20 | 15 | 0 |
| StR-Tarife | 12 | 8 | 0 |
| Untergruppen HVEP01155, HVEP01145, HVEP07135, HVEPAVMG01153,6, HVEPAVMG01143,6, HVEPAVMG07133,6 | |||
| Zukunftsrente | - | - | 3,10 abzüglich Rechnungszins4 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 28 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 geführt.
3 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Untergruppe HVAVMG0115 (bei Rentenbeginn ab Januar 2015) bzw. HVAVMG0713 (bei Rentenbeginn ab Juli 2013 bis Dezember 2014) geführt.
4 Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen.
Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,1% abgezogen.
5 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Untergruppe HVE0115 (bei Rentenbeginn ab Januar 2015) bzw. HVE0713 (bei Rentenbeginn ab Juli 2013 bis Dezember 2014) geführt.
6 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindestleistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person | |||
| --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HVKP0115 | |||
| Tarif (St)RK3(P)2 | 5 | 5 | 1,95 |
| Tarif (St)L1 | 5 | 5 | 1,85 |
| Tarif (St)L11 | 10 | 10 | 1,85 |
| Untergruppen HVKP0114, HVKP0713, HVKP0113, HVKP0412, HVKP0112 | |||
| Tarif (St)RK3(P)2 | 5 | 5 | 1,45 |
| Tarif (St)L1 | 5 | 5 | 1,35 |
| Tarif (St)L11 | 10 | 10 | 1,35 |
| Untergruppen HVKP0111, HVKP0109 | |||
| Tarif (St)RK3(P)2 | 5 | 5 | 0,95 |
| Tarif (St)L1 | 5 | 5 | 0,85 |
| Tarif (St)L11 | 10 | 10 | 0,85 |
| Untergruppen HVKP0108, HVKP0107, HOZITR01082,3, HOZITR08072,3 | |||
| Tarife (St)L8, (St)RK3(P)2 | 12 | 10 | 0,95 |
| Tarif (St)L1 | 12 | 10 | 0,85 |
| Tarif (St)L11 | 17 | 17 | 0,85 |
| Untergruppen HVKP0105, HVKP0104 | |||
| Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P)2 | 12 | 10 | 0,45 |
| Tarife (St)L1, Stf1 | 12 | 10 | 0,35 |
| Tarif (St)L11 | 17 | 17 | 0,35 |
| Tarif VL6 | 4 | 3 | 0,20 |
| Untergruppe HVKP0700 | |||
| Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P)2 | 30 | 25 | 0 |
| Tarif L1 | 30 | 25 | 0 |
| Tarif Stf1 | 16 | 12 | 0 |
| Tarif VL6 | 20 | 15 | 0 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 28 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 geführt.
3 Darüber hinaus erhalten Versicherungen der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807
| ― | der Tarife (St)R2EB, (St)BVR2EB und (St)BVR1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108 |
| ― | der Tarife (St)LAS1EB und (St)LASK1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVAS0108 |
| ― | des Tarifs (St)R1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVT0108, wenn ein Baustein Kapital bei Tod mitversichert ist, ansonsten wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108. |
| jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- |
| Überschussgruppen EZ und GZ | ||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | ||
| Untergruppe HVAS0115 | 5 | 1,85 |
| Untergruppen HVAS0114, HVAS0713, HVAS0113, HVASO412, HVAS0112 | 5 | 1,35 |
| Untergruppen HVAS0111, HVAS0109 | 5 | 0,85 |
| Untergruppen HVAS0108, HVAS0107 | 10 | 0,85 |
| Untergruppe HVAS0706 | 10 | 0,35 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 28 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Während des Rentenbezugs | |||
| Untergruppen HVR0115, HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVR0412, HVR0112, HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell1 |
| jährliche Erhöhung | Rentenbeginn bis 2010 | 0% der Gesamtrente2 | |
| 2011 | 0,05% der Gesamtrente2 | ||
| 2012 | 0,15% der Gesamtrente2 | ||
| 2013 bis 2014 | 0,50% der Gesamtrente2 | ||
| 2015 | 0,70% der Gesamtrente2 | ||
| ab 2016 | 1,00% der Gesamtrente2 |
1 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die in Abhängigkeit von der Untergruppe unten genannte Sterbetafel, eine Verzinsung von 3,40%3 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 eine Verzinsung von 3,30 %3 angewendet. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.
| Relevante Sterbetafel |
Untergruppen |
|---|---|
| AZ 2012 RÜ U | HVR0115, HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113 |
| AZ 2012 RÜ MU | HVR0412, HVE0412, HVAVMG0412 |
| AZ2008RÜ | HVR0112, HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105 |
| AZUNI2008RÜ | HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106 |
| AZUNI2008RÜ05 | HVAMG0105V |
| DAV9412* | HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0104, HVAVMG 0401 |
* Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 wird die Sterbetafel AZ2008RÜ angewendet
2 Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab Januar 2006 sowie Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | |
|---|---|---|
| Überschussgruppen EZ und GZ | ||
| Während des Rentenbezugs | ||
| Untergruppen HVE7SR07151, HVR0115, HVE0115, HVAVMG0115 | Zusatzrente, Auszahlung | 2,15%2 der maßgebenden Größe |
| Untergruppen HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVR0412, HVR0112, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112 | 1,65%2 der maßgebenden Größe | |
| Untergruppen HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 | 1,15%2 der maßgebenden Größe | |
| Untergruppen HVR0105, HVE0105, HVAVMG0106, HVAVMG0105 | 0,65%2 der maßgebenden Größe | |
| Untergruppen HVE0104, HVE0704, HVAVMG0104 | 0,65%2,3 der maßgebenden Größe | |
| Untergruppen HVE0700, HVAVMG0401 | 0,15%3,4 der maßgebenden Größe |
1 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %gesetzt.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 %der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab Januar 2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0% gesetzt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,15 %der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Monatlicher Überschussanteil | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| in % der monatlichen Risikoprämie | in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in %der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Überschussgruppen EFV und GFV | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppen FGKAVMG01161, FGKAVMG01151, FGK01162, FGK01152, GKKD01162, GKKD07152, GKKDAVMG07151 | - | - | 1,85 |
| Untergruppen FGKAVMG01141, FGKAVMG07131, FGKAVMG01133, FGKAVMG04123, FGKAVMG01123, FGK07142, FGK07732,FGKO1134, FGK04124,FGK01124 | - | - | 1,35 |
| Untergruppen FGKAVMG01113, | - | - | 0,85 |
| FGKAVMG01093, FGKAVMG01083, FGKAVMG01073, FGK01114, FGK01094, FGK01084, FGK01074, HOZITR01084, HOZITR08074 | |||
| Untergruppen FGKAVMG01063, FGKAVMG01053, FGK01054, FGK07044, FGK01044 | - | - | 0,35 |
| Untergruppe FGKAVMG01043 | - | - | 0,10 |
| Untergruppe FGK07014 | - | - | 0 |
| Untergruppen FGKAVMG07013, FGKAVMGN07013 | - | - | 0 |
| Untergruppen FHV01162, FHV01152, FHV01142, FHV07132, FHV01134, FHV04124, FHV01124, FHV01114, FHV01094 | |||
| Tarife (St)LF11, LFGP11 EB, (St)RFKL1 | 9 | - | - |
| Untergruppen FHV01084, FHV01074, FHV01054, FHV01044 | |||
| Tarife (St)LF11, (St)RFKL1 | 17 | - | - |
| Untergruppen FJK07132, FJK01134, FJK04124, FJK01124, FJK01114, FJK01094 | 9 | 16 | - |
| Untergruppen FJK01084, FJK04074 | 17 | 16 | - |
| Untergruppe FRV09004 | - | 305 | - |
Zusätzlich werden bei der Untergruppe FRV0900 jährliche Zusatzüberschussanteile gegeben. Außer bei den Untergruppen FHVO116, FHVO115, FHVO114, FHVO713, FHVO113, FHVO412, FHVO112, FHVO111, FHVO109, FHVO108, FHVO107, FHVO105, FHVO104, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407 und FRV0900 werden zudem Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Des Weiteren werden bei den Untergruppen FHVO116, FHVO115, FHVO114, FHVO713, FHVO113, FHVO412, FHVO112, FHVO111, FHVAVMG0116, FHVAVMG0115, FHVAVMG0114, FHVAVMG0713, FHVAVMG0113, FHVAVMG0412, FHVAVMG0112, FHVAVMG0111, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112 und FJK0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zur Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3, 4, 5 und 6 auf Seite 28 ff.
1 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Untergruppe HVAVMG0115 (bei Rentenbeginn ab Januar 2015) bzw. HVAVMG0713 (bei Rentenbeginn ab Juli 2013 bis Dezember 2014) geführt.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Untergruppe HVE0115 (bei Rentenbeginn ab Januar 2015) bzw. HVE0713 (bei Rentenbeginn ab Juli 2013 bis Dezember 2014) geführt.
3 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104 bzw. HVAVMG0401 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
4 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
5 Für männliche versicherte Personen gilt ein Satz in Höhe von 35 %.
| Jährlicher Überschussanteil | Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | in %der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.3 Überschussgruppen EI und GI | ||||
| Untergruppen FGIRAVMG01161, FGIRAVMG01151, FGIRAVMG01141, FGIRAVMG07131, FGIRAVMG01132, FGIRAVMG04122, FGIRAVMG01122, FGIRAVMG01112 FGIRAVMG01102, FGKIR01163, FGKIR01153, FGKIR01143, FGKIR07133, FGKIR01134, FGKIR04124, FGKIR01124, FGKIR01114, FGKIR01094, FGKIR01084, FGKIR07074 | ||||
| Fälligkeit im Jahr 2016: | — | 3,50 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Fälligkeit im Jahr 2017: | — | 3,20 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115, FVPIR0114 | ||||
| Fälligkeit im Jahr 2016: | 0,16 | 3,10 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Fälligkeit im Jahr 2017: | 0,16 | 2,80 | 0,20 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2016 bzw. 2017 fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Versicherungsstichtag 2016 mit 3,70% bzw. zum Versicherungsstichtag 2017 mit 3,40 % aufgezinst Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 32 gelten nicht für Versicherungen der Überschussgruppen EI und GI.
Außer in den Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115 und FVPIR0114 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:
| ― | Fälligkeit im Jahr 2016: 3,70 % Zinsüberschussanteil |
| ― | Fälligkeit im Jahr 2017: 3,40 % Zinsüberschussanteil |
| ― | Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben. |
In den Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115 und FVPIR0114 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:
| ― | Fälligkeit im Jahr 2016: 3,30 % Zinsüberschussanteil, 0,16% Risikoüberschussanteil |
| ― | Fälligkeit im Jahr 2017: 3,00 % Zinsüberschussanteil, 0,16% Risikoüberschussanteil |
| ― | Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben. |
1 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Untergruppe HVAVMG0115 (bei Rentenbeginn ab Januar 2015) bzw. HVAVMG0713 (bei Rentenbeginn ab Juli 2013 bis Dezember 2014) geführt.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104 bzw. HVAVMG0401 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
3 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Untergruppe HVE0115 (bei Rentenbeginn ab Januar 2015) bzw. HVE0713 (bei Rentenbeginn ab Juli 2013 bis Dezember 2014) geführt.
4 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.4 Überschussgruppen ET und GT | ||||
| Untergruppen HVL0116, HVL0115, HVST0116, HVST0115 | ||||
| Tarife (St)L0,(St)LCOU,(St)LCOUP | 32,51 | 32,51 | maßgebender Beitrag | Verrechnung2 |
| 561 | 561 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BSO, (St)BSFO, (St)BSOA | 5 | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppen HVL0714, HVST0714 | ||||
| Tarife (St)L0, (St)LCOU, (St)LCOUP | 301 | 301 | maßgebender Beitrag | Verrechnung2 |
| 501 | 501 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppen HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 | ||||
| Tarife (St)L0, (St)LOP | 181 | 181 | maßgebender Beitrag | Verrechnung2 |
| 221 | 221 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BSO, (St)BSFO, (St)BSOA | 5 | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppen HVL0108, HVL0107, HVL0706, HVST0108, HVST0107, HVST0706 | ||||
| Tarife (St)L0, (St)LOP | 301 | 301 | maßgebender Beitrag | Verrechnung2 |
| 431 | 431 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BSO, (St)BSOA | 10 | 10 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 11 | 11 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppen HVEB0105, HVO104 | ||||
| L-Tarife | 203 | 173 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 253 | 203 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppen HVO105, HVO104 | ||||
| Stf-Tarife | 283 | 223 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 393 | 283 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppen HVEB0105, HVO105 | ||||
| Tarife (St)BSO, (St)BSOA | 5 | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (bei den Untergruppen HVL0116, HVL0115, HVL0714, HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0116, HVST0115, HVST0714, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio €.
2 Bei beitragsfreien Versicherungen der Untergruppen HVL0116, HVL0115, HVL0714, HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0116, HVST0115, HVST0714, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 beträgt der Überschussanteil null.
3 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif LOA bzw. StfOA linear fallend.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Überschussgruppen ET und GT | ||||
| Untergruppe HV07001 | ||||
| L-Tarife | 36 | 31 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 56 | 45 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Stf-Tarife | 32 | 31 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 47 | 45 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVR0104 | ||||
| TarifSWR | 20 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 25 | 20 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarif StSWR | 28 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 39 | 28 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVR0702 | 25 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 33 | 28 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif LOA bzw. StfOA linear fallend.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG | |||
| Untergruppen HVO116, HVO115, NV0174, HV0713, NVBUG0715 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarif (St)(T/O)BUFO | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StLO(T/O)BUt,(St)(T/O)BU12 | 161 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 192 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Untergruppe HVO116, HVBUG0715, HVO115 | 2,003,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HVO114, HVO713 | 1,503,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HVO113, HV0712, HVO412, HVO112, HVO111, HV0709 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarif (St)(T)BUFO | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Tarife (St)(T)BU, (St)(T)BUt, StL0(T)BUt, (St)(T)BU12 | 161 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 192 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Untergruppen HV0113, HV0712, HV0412,HV0112 | 1,503,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HV0111, HV0709 | 1,003,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HV0109, HV0108, HV0107 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarif (St)(T)BUFO | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Tarife (St)(T)BU, St(T)BUt, StL0(T)BUt | 7 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 8 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,003,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HVO106 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Berufsgruppe A | 40 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 67 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Sonstige Berufsgruppen | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 0,503,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden für den Tarif (St)(T/O)BUFO der Untergruppen HV0116, HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf Seite 33 ff.
1 Für Versicherungen der Untergruppen HVO115, HVO114, HV0713, HVO113, HVO412, HVO112 und HVO111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.
2 Für Versicherungen der Untergruppen HVO115, HVO114, HV0713, HVO113, HVO412, HVO112 und HVO111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.
3 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EBU, GBU und BUG | |||
| Untergruppen HV0105, HV0104 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Berufsgruppe H | 12 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Sonstige Berufsgruppen | 7 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Berufsgruppe H | 14 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 8 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 0,501,2 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HVO700 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Berufsgruppe H | 133 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Sonstige Berufsgruppen | 83 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Berufsgruppe H | 154 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 94 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 01 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HVKSP0115, HVKSP0114, HVKSP0713, HVKSP0113, HVKSP0412, HVKSP0112, HVKSP0711 | |||
| Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| entweder | 12 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| oder | 145 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| 14 | maßgebendes Kapital | einjähriges Überschusskapital | |
| Beitragsfreie Versicherungen | 14 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten | |||
| Untergruppe HVKSP0115 | 2,002 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HVKSP0114, HVKSP0713, HVKSP0113, HVKSP0412, HVKSP0112 | 1,502 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HVKSP0711 | 1,002 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
1 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Für männliche versicherte Personen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: 18% des maßgebenden Beitrags — sonstige Berufsgruppen: 13 % des maßgebenden Beitrags.
4 Für männliche versicherte Personen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H:22 % der maßgebenden Rente —sonstige Berufsgruppen: 15 %der maßgebenden Rente.
5 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,14 %.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.6 Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115 | 50 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Untergruppe HV0714 | 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115 | 2,001 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HV0714 | 1,501 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112, HV0111, HV0709,HV0109,HV0708 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit2 | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| solange Berufsunfähigkeit versichert ist | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| wenn Berufsunfähigkeit nichtversichert ist | 25 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| Beitragsfreie Versicherungen | 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 | 1,501,3 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppen HVO111, HV0709, HV0109, HV0708 | 1,001,3 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Außer bei den Untergruppen HVO116, HVO115 und HVO714 werden zusätzlich Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge sowie für Versicherungen der Untergruppen HVO114, HV0713, HVO113, HVO412, HVO112 und HVO111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 29 ff.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
2 Die angegebenen Überschussanteilsätze werden bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.
3 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
| Monatlicher Überschussanteil | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| in % der monatlichen Risikoprämie | in % p.a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil | in %der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe PREB0115 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | 1,85 | 1,85 |
| Untergruppen PREB0114, PREB0713,PREB0113, PREB0412, PREB0112 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | 1,35 | 1,35 |
| Untergruppe PREB0711 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | 0,85 | 0,85 |
| Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | - | 1,85 |
| Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | - | 1,35 |
| Untergruppe FPREB0711 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 50 | - | 0,85 |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei den Untergruppen FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB041 2, FPREB0112 und FPREB0711 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 29 ff.
| Jährlicher Überschussanteil | Monatlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe PREB0115 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 2,00 %1 der maßgebenden Größe | — |
| — | — | 1,85 %der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil | |
| Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 1,50%1 der maßgebenden Größe | — |
| — | — | 1,35 %der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil | |
| Untergruppe PREB0711 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 1,00%1 der maßgebenden Größe | — |
| — | — | 0,85 % der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil | |
| Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 2,00 %1 der maßgebenden Größe | — |
| Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 1,50%1 der maßgebenden Größe | — |
| Untergruppe FPREB0711 | |||
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | Überschussverwendung Zusatzrente | 1,00% 1 der maßgebenden Größe | — |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei den Untergruppen FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf Seite 29 ff.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 %der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.7 Überschussgruppe GC | |||
| Untergruppe HV0115 | 2,151 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen HVO114, HVO713, HVO113, HVO112 | 1,651 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen HVO111, HV1109, HV0109, HV0708 | 1,151 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe HV6RB0115 | 3,151 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen HV5RB0115, HV6RB0114 | 2,651 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe HV5RB0114 | 2,151 | maßgebende Größe | Bonus |
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Sofortüberschussanteil | Monatlicher Überschussanteil | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags1 | Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags2 | Überschussanteil in % der maßgebenden Größe3 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person | Versicherte Person | Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich | männlich | weiblich | männlich | weiblich | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | ||||||
| 2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | ||||||
| Untergruppen FHVO116, FHVO115, FHVO114, FHVO713, FHVO113, FHVO412, FHVO112, FHVO111, FHVO109, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, HVKDO116, HVKDO715 | - | - | 9 | 9 | 20 | 20 |
| Untergruppen FHVO108, FJA0108, FJA0407, FJK0108, FJK0407 | - | - | 17 | 17 | 41 | 41 |
| Untergruppen FHVO107, FHVO105, FHVO104 | ||||||
| Tarife C, CL, StC, StCL | - | - | 17 | 17 | 41 | 41 |
| Tarif CL zu RFD1 | - | - | - | - | 41 | 41 |
| Untergruppe FHVO701 | ||||||
| Tarife C, CL | 12 | 8 | 32 | 28 | 45 | 43 |
| Tarife StC,StCL | 6 | 4 | 17 | 14 | 45 | 43 |
| Tarif CL zu RFD1 | - | - | 254 | 224 | 48 | 48 |
| Untergruppen FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109 | ||||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung5 | - | - | 9 | 9 | 20 | 20 |
| Untergruppen FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105,FHRZ0104 | ||||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung5 | - | - | 17 | 17 | 41 | 41 |
| Untergruppe FHRZ0702 | ||||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung5 | - | - | 25 | 22 | 48 | 48 |
| Jährlicher Überschussanteil | ||||||
| in % des maßgebenden Beitrags 6 | ||||||
| Kapital bei Tod | ||||||
| Untergruppe TP0715 | 9 |
1 Der Sofortüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden, und er wird standardmäßig mit den Beiträgen verrechnet.
2 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und soweit er den gegebenen Sofortüberschussanteil übersteigt.
3 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.
4 Für Tarife ab Dezember 2002 entfällt dieser Satz.
5 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
6 Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in %der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person | |||
| --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | |||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung2 | |||
| Untergruppen T0115, HRZ0115 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 5 | 5 | 1,85 |
| zum Tarif (St)VR1 | 2 | 2 | 1,85 |
| Untergruppen T0114, T0713, T0113, T0412, T0112, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 5 | 5 | 1,35 |
| zum Tarif (St)VR1 | 2 | 2 | 1,35 |
| Untergruppen T0111, T0109, HRZ0111, HRZ0109 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 5 | 5 | 0,85 |
| zum Tarif (St)VR1 | 2 | 2 | 0,85 |
| Untergruppen T0108, T0107, HRZ0108, HRZ0107 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 12 | 10 | 0,85 |
| zum Tarif (St)VR1 | |||
| Untergruppe T0108 | 4 | 3 | 0,85 |
| Untergruppe T0107 | 4 | 3 | 0,60 |
| Untergruppen T0105, T0104, HRZ0105, HRZ0104 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 123 | 103 | 0,35 |
| zum Tarif (St)VR1 | 4 | 3 | 0,10 |
| Untergruppe HRZ0702 | 16 | 14 | 0 |
| Untergruppe T0700 | |||
| zu R-Tarifen | 303 | 253 | 0 |
| zu StR-Tarifen | 163 | 123 | 0 |
| zum Tarif VR1 | 20 | 15 | 0 |
| Untergruppe HRZA0104 | - | - | 0,35 |
| Untergruppe HRZ0700 | - | - | 0 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 28 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
3 Beim Baustein zum Tarif R8 (StR8) beträgt der Grundüberschussanteil der Stammversicherung in der Untergruppe TO104 4 % bei männlicher und 3 %bei weiblicher versicherter Person und in der Untergruppe T0700 20 % (beim Tarif StR8 6 90 bei männlicher und 15 % (beim Tarif StR8 2 e bei weiblicher versicherter Person.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|---|
| Hinterbliebenenrente | ||||
| In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung1 | ||||
| Untergruppen HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112, HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell2 | |
| jährliche Rentenerhöhung | Rentenbeginn bis 2010 | 0% der Gesamtrente3 | ||
| 2011 | 0,05% der Gesamtrente3 | |||
| 2012 | 0,15% der Gesamtrente3 | |||
| 2013 bis 2014 | 0,50% der Gesamtrente3 | |||
| 2015 | 0,70% der Gesamtrente3 | |||
| ab 2016 | 1,00% der Gesamtrente3 |
1 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaftauf Hinterbliebenenrente sind die in Abhängigkeit von der Untergruppe unten genannte Sterbetafel, eine Verzinsung von 3,40%4, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 eine Verzinsung von 3,30 %° angewendet. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.
| Relevante Sterbetafel | Untergruppen |
|---|---|
| AZ 2012 RÜ U | HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113 |
| AZ 2012 RÜ MU | HRZ0412 |
| AZ2008RÜ | HRZ0112, HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105 |
| DAV9412* | HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104 |
*Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 wird die Sterbetafel AZ2008RÜ angewendet.
3 Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab Januar 2006 sowie Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil |
|---|---|
| Hinterbliebenenrente | |
| In der Anwartschaft während der | |
| Altersrentenzahlung | |
| Untergruppen HRZ7SR07151,2, HRZ01153 Zusatzrente, Auszahlung | 2,15%4 der maßgebenden Größe |
| Untergruppen HRZ01143, HRZ07133, HRZ01133, HRZ04123, HRZ01123 | 1,65%4 der maßgebenden Größe |
| Untergruppen HRZ01113, HRZ01093, HRZ01083,HRZ01073 | 1,15%4 der maßgebenden Größe |
| Untergruppe HRZ01053 | 0,65%4 der maßgebenden Größe |
| Untergruppen HRZ01043, HRZA01043 | 0,65%4,5 der maßgebenden Größe |
| Untergruppen HRZ07023, HRZ07003 | 0,15%5,6 der maßgebenden Größe |
1 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
2 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0715 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
3 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ geführt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
5 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab Januar 2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0% gesetzt.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,15% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge | |||
| Untergruppen BUZAVMG01161, BUZAVMG01151, BUZAVMG01141, BUZAVMG07131, BUZAVMG01131, BUZAVMG04121, BUZAVMG01121, BUZAVMG0111 1, BUZAVMG07101, BUZ0116, BUZ0115, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0115, EBU0114, EBU0713,EBU0113,EBUO412,EBU0112,EBU0111, EBU0709,EBU0109,EBU0108,EBU0107,EBUG0715 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 162 | maßgebender Beitrag | Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein |
| 19 3,4 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Beitragsfreie Versicherung5 | |||
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115 | 1,70 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112 | 1,20 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 | 0,70 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBUO115, EBUO114, EBUO713, EBUO113, EBUO412, EBUO112, EBUO111, EBUO709, EBUO109, EBUO108, EBUO107, EBUG0715 | 194 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Untergruppen BUZAVMG0116, BUZAVMG0115, BUZ0116, BUZ0115, BUZRI0116, BUZRI0115, EBU0115, EBUG0715 | 2,006,7 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppen BUZAVMG0114, BUZAVMG0713, BUZAVMG0113, BUZAVMG0412, BUZAVMG0112, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, EBUO114, EBUO713, EBUO113, EBUO412, EBUO112 | 1,506,7 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppen BUZAVMG0111, BUZAVMG0710, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107 | 1,006,7 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
Zusätzlich werden in den Untergruppen BUZ0107, BUZRI0107 und EBUO107 Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 29 ff.
1 Für Versicherungen der Untergruppen BUZAVMG0116, BUZAVMG0115, BUZAVMG0114, BUZAVMG0713, BUZAVMG0113, BUZAVMG0412, BUZAVMG0112, BUZAVMG0111 und BUZAVMG0710 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.
2 Für Versicherungen der Untergruppen EBUO115, EBUO114, EBUO713, EBUO113, EBUO412, EBUO112 und EBUO111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.
3 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108 und BUZRI0107 wird ein Bonus in Höhe von 1% der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0116, BUZ0115, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108 und BUZ0107, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein.
4 Für Versicherungen der Untergruppen EBUO115, EBUO114, EBUO713, EBUO113, EBUO412, EBUO112 und EBUO111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.
5 Hierzu zählen auch Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
7 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Berufsunfähigkeitsvorsorge | ||||
| Untergruppen BUZ0105, BUZ0104, BUZRI0105, BUZRI0104, EBUO105, EBUO104 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Berufsgruppe H | 22 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Sonstige Berufsgruppen | 17 | 17 | maßgebender Beitrag | Verwendung beim Grundbaustein |
| Berufsgruppe H | 281 | 281 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 201 | 201 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 16 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Verwendung beim Grundbaustein | ||||
| 19 | 19 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Beitragsfreie Versicherung2 | ||||
| Untergruppen BUZ0105, BUZ01043 | 0,20 | 0,20 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen BUZ01044, BUZRI0105, BUZRI0704, EBU0705, EBUO104 | ||||
| Berufsgruppe H | 28 | 28 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 20 | 20 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 19 | 19 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 0,505,6 | 0,505,6 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppen BUZ0700, BUZRI0700, EBUO101 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Berufsgruppe H | 287 | 237 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Sonstige Berufsgruppen | 237 | 187 | maßgebender Beitrag | Verwendung beim Grundbaustein |
| Berufsgruppe H | 391 | 301 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 301 | 221 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 20 | 20 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Verwendung beim Grundbaustein | ||||
| 25 | 25 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Beitragsfreie Versicherung2 | ||||
| Untergruppe BUZ07003 | 0 | 0 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppen BUZ07004, BUZRI0700, EBU0101 | ||||
| Berufsgruppe H | 39 | 30 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 30 | 22 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 25 | 25 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 05 | 05 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
1 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt In den Untergruppen BUZRI0105, BUZRI0104, BUZRI0700 und in den Untergruppen BUZ0104 und BUZ0700, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist, wird ein Bonus in Höhe von 1% der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0105, BUZ0104 und BUZ0700, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein.
2 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.
3 Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist.
4 Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist.
5 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: männlich 25%, weiblich 20% des maßgebenden Beitrags — sonstige Berufsgruppen: männlich 2044 weiblich 15% des maßgebenden Beitrags.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.3 Pflegerente | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714 | |||
| Tarif SPK zu PR | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115 | 25 | maßgebendes Kapital | einjähriger Bonus |
| Untergruppe HV0714 | 20 | maßgebendes Kapital | einjähriger Bonus |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen HV0116, HV0115 | 251 | maßgebendes Kapital | einjähriger Bonus |
| Untergruppe HV0714 | 201 | maßgebendes Kapital | einjähriger Bonus |
| Untergruppen PR0116, PR0115, PR0714, PRBUG0116, PRBUG0715 | |||
| in der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 23 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Verwendung beim Grundbaustein | |||
| 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Beitragsfreie Versicherungen | 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Untergruppen PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 | 1,70 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe PR0714 | 1,20 | maßgebende Größe | Bonus |
| in der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung | |||
| 35 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Untergruppen PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 | 2.002,3 | maßgebende Größe | Bonus, Zusatzrente |
| Untergruppe PR0714 | 1,50 2,3 | maßgebende Größe | Bonus, Zusatzrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 | 2,00 2,3 | maßgebende Größe | Bonus, Zusatzrente |
| Untergruppe PR0714 | 1,50 2,3 | maßgebende Größe | Bonus, Zusatzrente |
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarif PS | |||
| Untergruppen PR0105, PR0104 | 0,20 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe PR0700 | 0 | maßgebende Größe | Bonus |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen PR0105, PR0104 | 0,502 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe PR0700 | 0 | der baren Pflegerente | Zusatzrente |
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarife OBBKP und OBJ | |||
| Untergruppen KIZ0116, KIZ0115, KIZ0114, KIZ0713 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Tarife BBKP und BJ | |||
| Untergruppen KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112, KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppen KIZ0116, KIZ0115 | 2,002 | ||
| Untergruppen KIZ0114, KIZ0713, KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112 | 1,502 | ||
| Untergruppen KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 | 1,002 | maßgebende Größe der baren Pflegerente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 | 0,502 | ||
| Untergruppe KIZ0703 | 0 |
Außer bei den Untergruppen HVO116, HVO115, HVO714, PRO116, PRO115, PRO714, PRBUG0116 und PRBUG0715 werden zusätzlich Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 29 ff.
1 Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von schwerer Pflegebedürftigkeit gegeben.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2.4 Kinderrente | ||||
| Untergruppen JREB0105, JR0105, JR0104 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherung | ||||
| Untergruppe JREB0105, Untergruppe JR0104 Tarif JR | 20 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Untergruppe JR0105, Untergruppe JR0104 Tarif StJR | 28 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 0,651 | 0,651 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe JR0700 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherung | 35 | 30 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 0,152 | 0,152 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
3 Zusatzüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ vor Beginn der Rentenzahlung, bei den Untergruppen GKKDO116, GKKDO715, HVKDO116, HVKDO715, FGKO116, FGKO115, FGKO114, FGKO713, FGKAVMG0116, FGKAVMGKO115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, GKKDAVMG0715, HVKDAVMG0715, bei der Untergruppe FRV0900 vor Beginn der Rentenzahlung sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente in der Anwartschaftvor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) gegeben.
3.1 Überschussgruppen EZ und GZ
Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschuss-anteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil ausverändertem Garantieniveau beträgt:
| ― | bei Versicherungen der Untergruppen HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114 und HVEPAVMG0713: 0,1% der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | sonst: 0% |
Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen wird nur bei Versicherungen mit laufender (nichtvariabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
―
Bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
| ― | bei den Grundbausteinen ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 50.000 € sowie beim Tarif L11 davon abweichend ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme von 50.000 € sowie beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod ab einem Garantiekapital bei Tod zum Ende der Aufschubdauer von 50.000 € sowie beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente ab einerversicherten jährlichen Hinterbliebenenrente von 4.000 € in den Untergruppen HRZ0105, HRZ0104 und HRZ0702 beziehungsweise von 2.000€ in den Untergruppen HRZA0104, HRZ0700: |
| ― | 0,4 % der maßgebenden Beitragssumme für Versicherungen ohne Tarifbereich oder Tarifbereich ID sowie bei den Untergruppen HVT0700 und T0700 für den Tarif VR1, beim Tarif VL6 der Untergruppen HVKP0104 und HVKP0700 und beim Tarif (St)L11 der Untergruppe HVKP0105 |
| ― | 0,2 % der maßgebenden Beitragssumme für sonstige Versicherungen |
| ― | in allen anderen Fällen: 0% |
―
Bei Versicherungsbeginn im Jahr 2007 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
| ― | bei den Grundbausteinen ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 40 000 €: 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | beim Tarif L11 davon abweichend ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme von 40 000€: 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | sonst: 0% |
―
Bei Versicherungsbeginn ab Januar 2008 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
| ― | 0,1% der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2.4 Kinderrente | ||||
| Untergruppen JREB0105, JR0105, JR0104 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherung | ||||
| Untergruppe JREB0105, Untergruppe JR0104 Tarif JR | 20 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Untergruppe JR0105, Untergruppe JR0104 Tarif StJR | 28 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 0,651 | 0,651 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe JR0700 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherung | 35 | 30 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 0,152 | 0,152 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,15 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Zusatzüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ vor Beginn der Rentenzahlung, bei den Untergruppen GKKD0116, GKKD0715, HVKD0116, HVKD0715, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0116, FGKAVMGK0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, GKKDAVMG0715, HVKDAVMG0715, bei der Untergruppe FRV0900 vor Beginn der Rentenzahlung sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) gegeben.
3.1 Überschussgruppen EZ und GZ
Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:
| ― | bei Versicherungen der Untergruppen HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114 und HVEPAVMG0713: 0,1% der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | sonst: 0 % |
Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
―
Bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
| ― | bei den Grundbausteinen ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 50 000 sowie – beim Tarif L11 davon abweichend ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme von 50 000 sowie – beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod ab einem Garantiekapital bei Tod zum Ende der Aufschubdauer von 50 000 sowie – beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente ab einer versicherten jährlichen Hinterbliebenenrente von 4 000 in den Untergruppen HRZ0105, HRZ0104 und HRZ0702 beziehungsweise von 2 000 in den Untergruppen HRZA0104, HRZ0700: |
| ― | 0,4 ‰ der maßgebenden Beitragssumme für Versicherungen ohne Tarifbereich oder Tarifbereich ID sowie bei den Untergruppen HVT0700 und T0700 für den Tarif VR1, beim Tarif VL6 der Untergruppen HVKP0104 und HVKP0700 und beim Tarif (St)L11 der Untergruppe HVKP0105 |
| ― | 0,2 ‰ der maßgebenden Beitragssumme für sonstige Versicherungen |
| ― | in allen anderen Fällen: 0 % |
―
Bei Versicherungsbeginn im Jahr 2007 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
| ― | bei den Grundbausteinen ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 40 000 : 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | beim Tarif L11 davon abweichend ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme von 40 000 : 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
| ― | sonst: 0 % |
―
Bei Versicherungsbeginn ab Januar 2008 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
| ― | 0,1% der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
3.2 Überschussgruppen EFV und GFV
Bei den Untergruppen FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105,
FHV0104, FHV0701, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.
Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen GKKD0715, GKKD0116 und GKKDAVMG0715 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil auf das KomfortDynamik Sondervermögen der Untergruppen HVKDO715, HVKDO116 und HVKDAVMG0715 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.
Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGKO116, FGKO115, FGKO114, FGKO713, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.
Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:
0,1% der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:
0%
Bei der Untergruppe FRV0900 mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 ab einer Beitragssumme von 45 000 € (sowohl für beitragspflichtige und beitragfreie Versicherungen als auch für Versicherungen gegen Einmalbeitrag) beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:
0,5 des Fondswerts
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schluss-überschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich
| ― | bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor demlehr 2005 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1 |
| ― | bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer2 |
| ― | bei Versicherungen der Untergruppen HVT7S0115, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 der zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel |
| ― | bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401, HVAVMGN0401, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung), der benötigten Mittel zur Finanzierung der garantierten Mindestleistung, sofern diese noch nicht abgeschlossen ist. |
Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.
Normaler Schlussüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, EFV und GFV, bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente, beim Tarif PS (bis 2008) sowie bei den Untergruppen PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei den Untergruppen PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 und PREB0711 zusätzlich in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVKDO116, HVKDO715, HVKDAVMG0715, EIA0116, EIA0115, EIA0114, EIA0713, EIA0113, EIA0412, EIA0112, EIA0111, EIA0109, EIA0108, EIA0407, EIK0713, EIK0113, EIK0412, EIK0112, EIK0111, EIK0109, EIK0108, EIK0407, FHVO116, FHVO115, FHVO114, FHVO713, FHVO113, FHVO412, FHVO112, FHVO111, FHVO109, FHVO108, FHVO107, FHVO105, FHVO104, FHVO701, FRV0900, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FH RZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Alctuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| beitragspflichtig | beitragsfrei | |
|---|---|---|
| 0,40% | 0,10% | - bei Zukunftsrenten der Überschussgruppen EZ, GZ, EFV und GFV (mit Ausnahme der Untergruppen HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713, HOZITR0108, HOZITR0807, HVAVMG0401, HVSPE0700, HVT0700, HVKP0700, HVE0700, HVE0195, HVE0185, FGKAVMGN0701, HVAVGMN0401, HVSPT0700, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGK0701, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0701, GKKD0715, GKKD0116 und GKKDAVMG0715) |
| 0,60% | 0,30% | - bei Versicherungen der Untergruppen HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114 und HVEPAVMG0713; darin enthalten sind 0,2 %Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau |
| 0,50% | 0,20% | - bei Zukunftskapital der Überschussgruppen EZ und GZ (mit Ausnahme der Untergruppen HOZITR0108, HOZITR0807, HVT0700, HVKP0700 und HVSPT0700) |
| - bei Versicherungen der Untergruppen FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, GKKD0715, GKKD0116 und GKKDAVMG0715, darin enthalten sind 0,1 %Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau | ||
| 0,40% | 0,40% | - bei Zukunftsrenten der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807 |
| 0,50% | 0,50% | - bei Zukunftskapital der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807 |
| 0% | 0% | - bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0401, FGKAVMG0701, HVE0195, bei Versicherungen ohne Erlebensfallbonus der Untergruppen HVSPE0700, HVE0185 und bei Zukunftsrenten der Untergruppe HVSPT0700 |
| 0,60% | 0,10% | - bei Versicherungen der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente (außer bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008, Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung, beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod der Untergruppe T0700 und beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700) |
| 0,16% | 0% | - beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zum Tarif VR1 in der Untergruppe T0700 (außer bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung) |
| 0,17% | 0% | - bei Versicherungen zum Tarif VR1(T) der Untergruppe HVT0700 und bei Zukunftskapital der Untergruppe HVSPT0700 |
| - bei Versicherungen des Tarifs VL6 der Untergruppe HVKP0700 | ||
| 0,44% | 0% | - beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R- und StR-Tarifen in der Untergruppe T0700 außer bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung |
| - bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700, außer Versicherungen mit variabler Beitragszahlung | ||
| - | 0,40% | - bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 oder mit variabler Beitragszahlung der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente (außer beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod der Untergruppe T0700 und beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700) |
| - | 0,24% | - bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700 mitvariabler Beitragszahlung |
| - beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R- und StR-Tarifen in der Untergruppe T0700 bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung | ||
| - | 0% | - bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung des Zusatzbausteins Kapital bei Tod zum Tarif VR1 in der Untergruppe T0700 |
| 0,30% | 0,30% | - bei Versicherungen der Untergruppen PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 und PREB0711 und vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit bei den Untergruppen FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 |
| 0,45% | 0,15% | - bei Zukunftskapital der R- und StR-Tarife der Untergruppe HVT0700 |
| - bei Versicherungen der Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) der Untergruppe HVKP0700 | ||
| 0,34% | 0,04% | - bei Zukunftsrente mit Erlebensfallbonus der Tarife der Untergruppe HVE0700 |
| 0,06% | 0% | - bei Versicherungen mit Erlebensfallbonus der Untergruppen HVSPE0700 und HVE0185 |
| 0,24% | 0% | - bei Zukunftsrente der R- und StR-Tarife der Untergruppe HVT0700, sowie Tarife der Untergruppe HVE0700 ohne Erlebensfallbonus |
| - bei Versicherungen der Tarife L1 und Stf1 der Untergruppe HVKP0700 | ||
| - bei Versicherungen der Untergruppen FGK0701, FGKAVMGN0701, HVAVGMN0401 |
Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei. Davon abweichend gelten für Versicherungen der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 oder mit variabler Beitragszahlung die oben genannten Sätze.
Für Versicherungen der Untergruppen HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104, HVSPE0115, HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112, HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108, HVSPE0107, HVSPE0105, HVSPE0104, HOZITR0108, HOZITR0807, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1%-Punkte erhöht.
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags wird gegeben für
| ― | beitragspflichtige Versicherungen der Tarife zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in den Untergruppen BUZ0107, BUZ0105/BUZ0104 (jedoch nicht, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente oder eine RisikoLebensversicherung ist), BUZ0700 (jedoch nicht für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen und nicht, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente oder eine RisikoLebensversicherung ist), EBUO107, EBUO105, EBUO104 und EBUO101 |
| ― | beitragspflichtige Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR (mit Ausnahme der Untergruppen HVO116, HVO115, HV0714, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711), wenn Berufsunfähigkeit nichtversichert ist |
| ― | beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag bei den Tarifen PB (bis 2008), KP und KB vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit |
| ― | Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor Januar 2008 des Tarifs BBKP vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit |
Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| 3% | — bei Versicherungen der Untergruppen BUZ0107, BUZ0105, BUZ0104, BUZ0700, EBU0107, EBU0105, EBU0104 und EBU0101 |
| — beim Tarif BBKP der Untergruppen KIZ0107, KIZ0105 und KIZ0104 | |
| 10% | — bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 und KIZ0703 |
| 9% | — bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0116, KIZ0115, KIZ0114, KIZ0713, KIZO113, KIZ0412, KIZ0112, KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108 und KIZ0107 |
| 5% | — bei beitragspflichtigen Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, wenn Berufsunfähigkeit nichtversichert ist. Der Schlussüberschussanteil wird bis zum Alter von 90 Jahren gegeben. |
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2016 mit dem Zinssatz 3,50% aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HVKDO116, HVKDO715, HVKDAVMG0715, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKO116, FGKO115, FGKO114, FGKO713, FGKO113, FGKO412, FGKO112, FGKO111, FGKO109, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 sowie der Überschussgruppen El und GI.
Schlussüberschussanteil bei Kündigung
Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 gilt:
Wenn der aktuelle Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:
Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital des Vertrags zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.
Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer, jedoch maximal 120 Monate.
Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.
Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 Jahre.
Davon abweichend gilt:
In den Untergruppen HVKDO116, HVKDO715, HVKDAVMG0715, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGKO116, FGKO115, FGKO114, FGKO713, FGKO113, FGKO412, FGKO112, FGKO111, FGKO109 und FGKO108 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben und der Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.
In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.
4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.
Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer, bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1
Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.
Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, EFV und GFV sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0715, EIA0116, EIA0115, EIA0114, FJA0713, EIA0113, EIA0412, EIA0112, EIA0111, EIA0109, EIA0108, FJA0407, FJK0713, EIK0113, EIK0412, EIK0112, EIK0111, EIK0109, EIK0108, FJK0407, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHVO113, FHVO412, FHVO112, FHVO111, FHVO109, FHVO108, FHVO107, FHVO105, FHVO104, FHVO701, FRV0900, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702.
Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| beitragspflichtig | beitragsfrei | |
|---|---|---|
| 0,16% | 0% | — bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0401, FGKAVMG0701, bei Versicherungen ohne Erlebensfallbonus der Untergruppen HVSPE0700, HVE0185 und bei Zukunftsrenten der Untergruppe HVSPT0700 |
| 0,20% | 0% | — beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zum Tarif VR1 in der Untergruppe T0700 (außer bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung) |
| — bei Versicherungen mit Erlebensfallbonus der Untergruppen HVSPE0700, HVE0185 | ||
| 0,20% | 0,07% | — bei Versicherungen zum Tarif VR1(T) der Untergruppe HVT0700 und bei Zukunftskapital der Untergruppe HVSPT0700 |
| — bei Versicherungen des Tarifs VL6 der Untergruppe HVKP0700 | ||
| 0,20% | 0,14% | — beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod zu den R- und StR-Tarifen in der Untergruppe T0700 außer bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung |
| — bei Versicherungen der Untergruppen HRZ0702 und HRZ0700, außer Versicherungen mit variabler Beitragszahlung | ||
| — bei Zukunftsrente der R- und StR-Tarife der Untergruppe HVT0700, sowie Tarife der Untergruppe HVE0700 ohne Erlebensfallbonus | ||
| — bei Versicherungen der Tarife L1 und Stf1 der Untergruppe HVKP0700 | ||
| — bei Tarifen der Untergruppen FGKO701, FGKAVMGN0701 und HVAVMGN0401 | ||
| — | 0,16% | — bei Versicherungen mitvariabler Beitragszahlung des Zusatzbausteins Kapital bei Tod zum Tarif VR1 in der Untergruppe T0700 |
| 0% | 0% | — bei Versicherungen der Untergruppe HVE0195 |
| 0,20% | 0,20% | — bei sonstigen Versicherungen |
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird zum Versicherungsstichtag 2016 mit dem Zinssatz 3,50% aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
Besonderer Sockelbetrag
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.
Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung
Für Versicherungen der Untergruppen HVO114, HVO713, HVO113, HVO412, HVO112, HVO111, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 der Überschussgruppen EPR und GPR, für Versicherungen der Untergruppen FHVO116, FHVO115, FHVO114, FHVO713, FHVO113, FHVO412, FHVO112, FHVO111, FHVAVMG0116, FHVAVMG0115, FHVAVMG0114, FHVAVMG0713, FHVAVMG0113, FHVAVMG0412, FHVAVMG0112, FHVAVMG0111, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112 und FJK0111 sowie für Versicherungen des Tarifs (St)(T/O)BUF0 der Untergruppen HVO116, HVO115, HVO114, HVO713, HVO113, HVO412, HVO112 und HVO111 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:
| Fondsname | ISIN | Jährlicher Überschussanteil in% des jeweiligen Fondswerts |
|---|---|---|
| Aberdeen Global - Emerging Markets Equity Fund A2 USD Acc | LU0132412106 | 1,05 |
| Adirenta P2 EUR | DE000A0N1216 | 0,09 |
| Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR | LU0856992614 | 0,36 |
| Allianz Best Styles Emerging Markets Equity - A - EUR | LU1136106207 | 0,84 |
| Allianz Best Styles Global Equity - A - EUR | LU1075359262 | 0,60 |
| Allianz BRIC Stars A EUR | LU0224575943 | 1,05 |
| Allianz China EquityA USD | LU0348825331 | 1,05 |
| Allianz Convertible Bond A EUR | LU0706716205 | 0,66 |
| Allianz Corporate Bond Europa A EUR | LU0079919162 | 0,60 |
| Allianz Deep Value Europe A EUR | DE0008479544 | 0,81 |
| Allianz Discovery Europe Strategy A EUR | LU0384022694 | 0,90 |
| Allianz Dynamic Multi Asset Strategy 50 A EUR | LU1019989323 | 0,84 |
| Allianz Emerging Markets Bond Fund A EUR | IE0032828273 | 0,75 |
| Allianz Energy A EUR | DE0008481854 | 0,81 |
| Allianz Euro Bond - AQ - EUR | LU1250164214 | 0,90 |
| Allianz Euro Bond A EUR | LU0165915215 | 0,69 |
| Allianz Euro Bond Fund C EUR | LU0140356303 | 0,90 |
| Allianz Euro Inflation-linked Bond A EUR Inc | LU0988442017 | 0,48 |
| Allianz Euro Rentenfonds A EUR | DE0008475047 | 0,39 |
| Allianz Euro Rentenfonds P EUR | DE0009797480 | 0,10 |
| Allianz Euroland EquitySRI A EUR | LU0542502157 | 0,90 |
| Allianz Europe Small Cap Equity A EUR | LU0293315023 | 1,05 |
| Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR | LU0293315296 | 1,05 |
| Allianz European Equity Dividend A EUR | LU0414045582 | 0,90 |
| Allianz European Equity Dividend AT EUR | LU0414045822 | 0,90 |
| Allianz FinanzPlan 2015 C EUR | LU0261741127 | 0,61 |
| Allianz FinanzPlan 2020 C EUR | LU0261743172 | 0,75 |
| Allianz FinanzPlan 2025 C EUR | LU0261743339 | 0,75 |
| Allianz FinanzPlan 2030 C EUR | LU0261743842 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2035 C EUR | LU0261744147 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2040 C EUR | LU0261744907 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2045 C EUR | LU0261745383 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2050 C EUR | LU0261745896 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2055 C EUR | LU0791152589 | 1,08 |
| Allianz Flexi Rentenfonds A EUR | DE0008471921 | 0,54 |
| Allianz Flexible Bond StrategyA EUR | LU0639172146 | 0,45 |
| Allianz Geldmarktfonds A EUR | DE0008471442 | 0,36 |
| Allianz Global EcoTrends Share Class A (EUR) | LU0250028817 | 1,05 |
| Allianz Global SustainabilityA EUR | LU0158827195 | 0,90 |
| Allianz Inflationsschutz A EUR | LU0202944186 | 0,48 |
| Allianz Informationstechnologie A EUR | DE0008475120 | 0,90 |
| Allianz Mobil-Fonds A EUR | DE0008471913 | 0,33 |
| Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR | DE0008481763 | 0,90 |
| Allianz Rentenfonds A EUR | DE0008471400 | 0,51 |
| Allianz Rohstofffonds A EUR | DE0008475096 | 0,90 |
| Allianz Strategic Absolute Return- A-EUR | LU0268212239 | 0,78 |
| Allianz Strategiefonds Balance A EUR | DE0009797258 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR | DE0009797282 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR | DE0009797266 | 0,91 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR | DE0009797274 | 1,02 |
| Allianz Strategy 50 CT EUR | LU0352312184 | 0,80 |
| Allianz Strategy 75 CT EUR | LU0352312853 | 0,91 |
| Allianz Thesaurus AT EUR | DE0008475013 | 0,90 |
| Allianz US Equity A (H-EUR) EUR | IE00B0RZ0529 | 0,90 |
| Allianz US Equity A EUR | IE0031399342 | 0,90 |
| Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR | DE0008475062 | 0,90 |
| Allianz Vermögensbildung Europa A EUR | DE0008481813 | 0,81 |
| Allianz Vermögenskonzept Ausgewogen C EUR | LU0324636652 | 0,92 |
| Allianz Vermögenskonzept Defensiv C EUR | LU0324635688 | 0,86 |
| Allianz Vermögenskonzept Dynamisch C EUR | LU0458234829 | 1,06 |
| Allianz Wachstum Euroland A EUR | DE0009789842 | 0,90 |
| Allianz Wachstum Europa A EUR | DE0008481821 | 0,90 |
| BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund A2 USD (EUR) | LU0171283459 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - Global SmallCap Fund A2 USD | LU0054578231 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - US Basic Value Fund A2 USD | LU0072461881 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 USD | LU0055631609 | 1,23 |
| BlackRock Global Funds - World Mining Fund A2 USD | LU0075056555 | 1,23 |
| Carmignac Investissement A EUR acc | FR0010148981 | 0,75 |
| Carmignac Patrimoine A EUR acc | FR0010135103 | 0,75 |
| Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR acc | LU0592698954 | 0,75 |
| CB Geldmarkt Deutschland I P EUR | LU0585535577 | 0,18 |
| ComStage ETF DAX FR | LU0488317024 | 0,00 |
| ComStage ETF EURO STOXX 50 FR | LU0488317297 | 0,00 |
| ComStage ETF MSCI World | LU0392494562 | 0,00 |
| ComStage ETF S&P 500 | LU0488316133 | 0,00 |
| Deutsche Invest I Top Asia LD | LU0145648456 | 0,75 |
| CAE - Dividende & Substanz P (EUR) | LU0159550150 | 0,95 |
| DWS Deutschland | DE0008490962 | 0,60 |
| DWS FlexPension 2017 | LU0174293968 | 0,50 |
| DWS FlexPension 2018 | LU0174294008 | 0,50 |
| DWS FlexPension 2019 | LU0191403426 | 0,50 |
| DWS FlexPension 2020 | LU0216062512 | 0,50 |
| DWS FlexPension 2021 | LU0252287403 | 0,50 |
| DWS FlexPension 2022 | LU0290277143 | 0,50 |
| DWS FlexPension 2023 | LU0361685794 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112019 | LU0412313438 | 0,00 |
| DWS FlexPension 112020 | LU0412313511 | 0,00 |
| DWS FlexPension 112021 | LU0412313602 | 0,00 |
| DWS FlexPension 112022 | LU0412313867 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112023 | LU0412314089 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112024 | LU0412314162 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112025 | LU0480050391 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112026 | LU0595205559 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112027 | LU0757064992 | 0,50 |
| DWS FlexPension 112028 | LU0891000035 | 0,50 |
| DWS FlexPension II 2029 | LU1040400043 | 0,50 |
| DWS FlexPension II 2030 | LU1218393426 | 0,50 |
| DWS Top Dividende LD | DE0009848119 | 0,63 |
| DWS Vermögensbildungsfonds I LD | DE0008476524 | 0,63 |
| Ethna-AKTIV A | LU0136412771 | 0,60 |
| Fidelity Funds - America Fund A-USD | LU0048573561 | 0,90 |
| Fidelity Funds - European Growth Fund A-EUR | LU0048578792 | 0,90 |
| Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R | LU0323578657 | 0,60 |
| FondakA EUR | DE0008471012 | 0,84 |
| Franklin Mutual European Fund Class AAcc EUR | LU0140363002 | 1,05 |
| H&A PRIME VALUES Income EUR A | AT0000973029 | 0,68 |
| JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR | LU0217576759 | 0,93 |
| JSS OekoSar Equity - Global P EUR dist | LU0229773345 | 1,05 |
| JSS Sustainable Bond EUR P dist | LU0158938935 | 0,60 |
| Kapital Plus A EUR | DE0008476250 | 0,54 |
| M&G Global Basics Fund A-EUR | GB0030932676 | 1,05 |
| M&G Optimal Income Fund Euro Class A-H Gross Shares Acc (Hedged) | GBOOB1VMCY93 | 0,75 |
| Magellan C | FR0000292278 | 0,75 |
| MetallRente FONDS PORTFOLIO - I - EUR | LU1190435906 | 0,00 |
| MetallRente Fonds Portfolio Class A EUR Inc | LU0147989353 | 0,45 |
| Morgan Stanley Investment Funds European Equity Alpha A | LU0073234501 | 0,78 |
| Nordea-1 European Value Fund BP EUR | LU0064319337 | 1,05 |
| ÖkoWorld ÖkoVision Classic C | LU0061928585 | 0,35 |
| Pictet-Biotech PUSD | LU0090689299 | 1,04 |
| Pictet-Global Emerging Debt PUSD | LU0128467544 | 0,66 |
| Pictet-Global Megatrend Selection P EUR | LU0386882277 | 0,96 |
| PIMCO GIS Glbl Multi-Asset E EUR Hdg | IEOOB4YYY703 | 1,14 |
| PIMCO GIS Unconstrained Bond E EUR Hdg | 1E00B5B5L056 | 0,99 |
| Pioneer Funds - Global Ecology A EUR ND | LU0271656133 | 0,75 |
| Robeco Active Quant Emerging Markets Equities D | LU0329355670 | 0,75 |
| Sauren Global Balanced A | LU0106280836 | 0,40 |
| Sauren Global Growth A | LU0095335757 | 0,40 |
| Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield AAcc | LU0188438112 | 0,93 |
| Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Acc | LU0113257694 | 0,49 |
| T. Rowe Price Funds SICAV Global Natural Resources EquityA USD | LU0272423673 | 0,96 |
| Templeton Asian Growth Fund AYDis USD | LU0029875118 | 1,05 |
| Templeton Eastern Europe Fund AAcc EUR | LU0078277505 | 1,05 |
| Templeton Global Bond Fund Class A Mdis EUR | LU0152981543 | 0,60 |
| Templeton Growth (Euro) Fund A Acc | LU0114760746 | 1,05 |
| Threadneedle American Retail Net USD Acc | GB0002769429 | 0,95 |
| Threadneedle Asia Retail Net USD Acc | GB0002770203 | 0,95 |
| Threadneedle European High Yield Bond Retail Gross EUR Acc | GBOOB42R2118 | 0,79 |
| Threadneedle Global Select Retail Net USD Acc | GB0002769312 | 0,95 |
| Threadneedle Pan European Retail Net EUR Acc | GB0009583252 | 0,95 |
| UniDividendenAss -net- A | LU0186860663 | 0,93 |
| UniEM Global A | LU0115904467 | 0,54 |
| UniEuroRenta | DE0008491069 | 0,21 |
| UniFavorit: Aktien | DE0008477076 | 0,42 |
| UniGlobal | DE0008491051 | 0,42 |
| UniRak | DE0008491044 | 0,42 |
| UniStrategie:Ausgewogen | DE0005314116 | 0,42 |
| UniStrategie:Dynamisch | DE0005314124 | 0,54 |
| UniStrategie:Offensiv | DE0005314447 | 0,54 |
| VermögensManagement 2027 Plus - N - EUR | LU1052628507 | 0,00 |
| VermögensManagement Balance A EUR | LU0321021155 | 1,38 |
| VermögensManagement Chance A EUR | LU0321021585 | 1,70 |
| VermögensManagement Substanz A EUR | LU0321021072 | 0,95 |
| VermögensManagement Wachstum A EUR | LU0321021312 | 1,48 |
II. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Grundüberschussanteil)1 | (Zinsüberschussanteil) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | ||||
| 1.1 Überschussgruppen EK und GK | ||||
| Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HVO195 | ||||
| L- und St-Tarife | 25 | 20 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| VL-Tarife | 15 | 10 | 0 | Bonus |
| Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 | 25 | 20 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| Untergruppen HVKE0299, HVKE0896 | ||||
| L-Tarife | 15 | 10 | 0 | Ansammlung |
| St-Tarife | 8 | 10 | 0 | Ansammlung |
| Untergruppen HV0896, HV5S08962, HVEBSO497, HVEBS0197, HVEBS0896 | 16 | 20 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| Untergruppen HVSP0299, HVSP0496, HVSP0895 | 15 | 10 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| Untergruppe HV2S07953,4 | — | — | 0 | Ansammlung, Bonus |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4, 5 und 6 auf Seite 41 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Versicherungen der Untergruppe HV5S0896 erhalten als Vorfinanzierung der oben genannten Überschussbeteiligung einen jährlichen Sofortüberschussanteil: für männliche Versicherte: 1,76% des Grundbeitrags, für weibliche Versicherte: 2,80% des Grundbeitrags.
Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Er wird bei Fälligkeit einem der Versicherung zugeordneten Vorfinanzierungskonto angelastet. Der jährliche Überschussanteil ergibt sich aus dem Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil abzüglich der zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos benötigten Mittel. Auch vom gesamten Schlussüberschussanteil (siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 42) werden, falls erforderlich, bis zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos benötigte Mittel abgezogen. Die Verzinsung des Vorfinanzierungskontos beträgt 5,40 %.
3 Falls als Überschussverwendung Bonus vereinbart wurde, ist zu beachten: Die Sätze für den Grund- und Zinsüberschussanteil gelten nur für die Hauptversicherung. Für die Überschussbeteiligung des Bonus gelten die angegebenen Sätze für die Untergruppe HV0195.
4 Außerdem erhalten die Versicherungen der Untergruppe HV2S0795 einen jährlichen Sofortüberschussanteil: männliche Versicherte 1,44%. und weibliche Versicherte 1,20%. der maßgebenden Versicherungssumme. Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.2 Überschussgruppen ER und GR | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HV08981 | |||
| R-, StR-, SnR-Tarife | 0% | der maßgebenden Größe | Tarifbonus |
| Erlebensfallbonus | |||
| Verrechnung | |||
| Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896 | 0% | der maßgebenden Größe | Ansammlung |
| Untergruppen HVN0897, HVO195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 | 0% | der maßgebenden Größe | Ansammlung Bonusrente |
| Während des Rentenbezugs | |||
| Untergruppen HV0898, HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896, HVN0897, HVO195 | |||
| Zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell2 | Überschussrente | |
| Jährliche Rentenerhöhung | Rentenbeginn bis 2014 | 0% der Gesamtrente3 | |
| 2015 | 0,20% der Gesamtrente3 | ||
| ab 2016 | 0,50% der Gesamtrente3 | ||
| oder | 0% | der maßgebenden Größe | Zusatzrente, Auszahlung |
| Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 | 0% | der maßgebenden Größe | Auszahlung |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf Seite 42 f.
1 Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ohne Bonus.
2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 3,40%4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 3,30 %4 angewendet.
3 Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.3 Überschussgruppen ET und GT | ||||
| Untergruppen HVNO8961, HVO195 | 35 | 30 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 54 | 43 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
1 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 1999 gilt: Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2.556.460 €.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.4 Überschussgruppen EBU und GBU | ||||
| Untergruppe HV0195 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Versicherungen mit Verrechnung | Verrechnung | |||
| Berufsgruppe A | 26 | 31 | ||
| Berufsgruppe B | 9 | 15 | ||
| Berufsgruppen C, D, E | 4 | 8 | ||
| Berufsgruppen F, G | 6 | 11 | maßgebender Beitrag | |
| Berufsgruppe H | 31 | 37 | ||
| StBUt-Tarife | 9 | 9 | ||
| BU- und StBU-Tarife | 3 | 3 | ||
| Versicherungen mit Bonussystem | einjährige Bonusrente | |||
| Berufsgruppe A | 35 | 45 | ||
| Berufsgruppe B | 10 | 18 | ||
| Berufsgruppen C, D, E | 4 | 9 | ||
| Berufsgruppen F, G | 6 | 12 | maßgebende Rente | |
| Berufsgruppe H | 45 | 59 | ||
| StBUt-Tarife | 10 | 10 | ||
| BU- undStBU-Tarife | 3 | 3 | ||
| Laufende Renten | 0 | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich werden für die BU- und StBU-Tarife Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 42.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.5 Überschussgruppe BGRV | 40 | 40 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | ||||
| 2.1 Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung | ||||
| Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896, BUZSP0895 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Versicherungen mit Verrechnung | Verrechnung | |||
| Berufsgruppe A | 33 | 38 | ||
| Berufsgruppe B | 18 | 23 | ||
| Berufsgruppen C, D, E | 9 | 14 | maßgebender Beitrag für | |
| Berufsgruppen F, G | 15 | 20 | die Zusatzversicherung | |
| Berufsgruppe H | 38 | 43 | ||
| sonst | 13 | 13 | ||
| Versicherungen mit Bonussystem | einjährige Überschussrente' | |||
| Berufsgruppe A | 49 | 61 | ||
| Berufsgruppe B | 22 | 30 | ||
| Berufsgruppen C, D, E | 10 | 16 | versicherte BU-Rente | |
| Berufsgruppen F, G | 18 | 25 | ||
| Berufsgruppe H | 61 | 75 | ||
| sonst | 15 | 15 | ||
| Beitragsfreie Versicherungen | 0 | 0 | maßgebende Größe | bei der Hauptversicherung |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit2 | 0 | 0 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 42.
1 Die Überschussverwendung Überschussrente ist nur in der Untergruppe BUZ0898 möglich.
2 In der Untergruppe BUZ0898 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, nach Eintritt der Berufsunfähigkeit „bei der Hauptversicherung" verwendet.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2.2 Zusätzlicher Todesfallschutz | ||||
| Untergruppen ZTN0896, ZT0195 und (zu R-Tarifen) ZT0898 | 35 | 30 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Untergruppen ZT0896, ZTS0898 und (zu StR-Tarifen) ZT0898 | 21 | 25 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| 2.3 Pflegerente | ||
| Untergruppen PR08961, PRN0896, PRSP0895, PR0195 | ||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | ||
| Tarif PS | 0% der maßgebenden Größe | Bonusrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 0% der maßgebenden Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 42.
1 In der Untergruppe PR0896 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, während der Aufschubdauer „bei der Hauptversicherung" verwendet.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| 2.4 Kinderrenten-Zusatzversicherung | ||
| Untergruppe 1R0897 | ||
| Beitragspflichtige Versicherung | ||
| Männliche versicherte Person | 35% des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Weibliche versicherte Person und Partnerversicherungen | 30% des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 0% der maßgebenden Größe | Zusatzrente |
3 Ansammlungszinssatz
Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile mit einem Satz von 4,0% verzinst.
4 Zusatzüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EK und GK wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in X. der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.
Bei den Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 sowie bei VL-Tarifen in den Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HVO195 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.
Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:
| — 0,25/0,50 | für L- und St-Tarife in den Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 sowie für L-Tarife in den Untergruppen HVKE0299 und HVKE0896 jeweils ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| — 0,20/0,40 | für Versicherungen der Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP0895 ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| — 0,25 | für Versicherungen der Untergruppen HV2S0795, HV0896, HV5S0896, HVEBSO497, HVEBS0197, HVEBS0896 sowie für St-Tarife in den Untergruppen HVKE0299 und HVKE0896 jeweils ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| —0 | sonst |
Sind zwei Überschussanteilsätze angegeben, dann gilt der erste Satz für Versicherungen in den Tarifbereichen S, G, GB, U, IPV sowie für Versicherungen mit einem Jahresbeitrag ab 25 565 € außerhalb der Tarifbereiche S, G, GB, U, IPV, ID, andernfalls gilt der zweite Satz.
5 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
5.1 Gesamter Schlussüberschussanteil
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schluss-
überschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;
bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen2.
Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.
Normaler Schlussüberschussanteil
In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| 0 %o | bei Versicherungen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HVO195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 und HV2S0795 in den Überschussgruppen EK und GK | maßgebende Versicherungssumme |
| 0% | bei Versicherungen der Untergruppen HVN0897, HVO195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 in den Überschussgruppen ER und GRvor Beginn der Rentenzahlung | maßgebende Rente |
| 0% | bei sonstigen Versicherungen3 | maßgebende Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus |
Für Versicherungen der Untergruppe HV0898 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendung Erlebensfallbonus für die Hauptversicherung um 0,1 %-Punkte erhöht.
Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife BU und StBU in den Überschussgruppen EBU und GBU, für beitragspflichtige Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 sowie für Versicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PRO195 wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| 1,9% | — des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife BU und StBU in den Überschussgruppen EBU und GBU |
| 3,2% | — des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 bei Berufsgruppe A, B, C, D, E, F, G oder H |
| 1,9% | — des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 außerhalb der Berufsgruppen A, B, C, D, E, F, G und H |
| 0,0% | — der maßgebenden Rente für Versicherungen der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PRO195 |
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Versicherungen mit einem Zinsüberschussanteil beziehungsweise Versicherungen in den Überschussgruppen ER und GR erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer.
5.2 Besonderer Schlussüberschussanteil
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.
Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schluss-überschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
3 Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2016 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgesetzt.
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können1.
Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.
In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| 0%o | der maßgebenden Versicherungssumme bei Versicherungen der Untergruppen HV2S0795, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 in den Überschussgruppen EK und GK |
| 0%o | der maßgebenden Versicherungssumme bei L-, St- und VL-Tarifen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HVO195 in den Überschussgruppen EK und GK |
| 0% | der maßgebenden Rente bei Versicherungen der Untergruppen HVN0897, HVO195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 in den Überschussgruppen ER und GR vor Beginn der Rentenzahlung |
| 0% | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus bei Versicherungen der Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP08952 |
| 0% | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus bei sonstigen Versicherungen2 |
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
Besonderer Sockelbetrag
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.
Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
2 Die Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2016 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgesetzt.
III. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Grundüberschussanteil)1 | (Zinsüberschussanteil) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | ||||
| 1.1 Abrechnungsverband Großleben2 | ||||
| 1.1.1 Überschussverband LN | 30 | 30 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.2 Überschussverband LA3 | 30 | 30 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.3 Überschussverband L | 30 | 45 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.4 Überschussverband Z | ||||
| ZM-Tarife | 35 | 50 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| ZL-Tarife | 40 | 55 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| Z-Tarife | 40 | 55 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.5 Überschussverband VLN | 20 | 20 | 0 | Bonus |
| 1.1.6 Überschussverband VLA | 20 | 35 | 0 | Bonus |
| 1.1.7 Überschussverband ASS | ||||
| Beitragsfreie Versicherungen | 40 | 55 | 0,10 | Ansammlung |
| 1.1.8 Überschussverband St | ||||
| Mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag" und „Versicherungssumme" | ||||
| 1987 eingeführte Tarife | 30 | 30 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| 1969 eingeführte Tarife | 35 | 50 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| Vor 1969 eingeführte Tarife | 40 | 55 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| Tarif ISo (beitragsfrei) | 45 | 60 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4, 5 und 6 auf Seite 49 ff.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Versicherungen im Überschussverband TA erhalten einen Schlussüberschussanteil in %der maßgebenden Beiträge. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 49 ff.
3 Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird der jährliche Überschussanteil aus der Hauptversicherung um den Betrag an Kostenzuschlägen gekürzt, der den Versicherungsnehmern bei der Tarifumstellung nicht in Rechnung gestellt wurde, maximal um 12,27€.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| männlich | weiblich (Partner) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.1.9 Überschussverband T1 | ||||
| 1987 eingeführte Tarife | 40 | 40 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 67 | 67 | Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 45 | 60 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 82 | 150 | Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Versicherungen, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, zusätzlich | 2 | 2 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 7 | 14 | Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| 1.1.10 Überschussverband TSt | ||||
| 1987 eingeführte Tarife | 40 | 40 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 67 | 67 | Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 45 | 60 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 82 | 150 | Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| 1.1.11 Überschussverband BGRV | 40 | 40 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
Zusätzlich werden für Versicherungen im Überschussverband BGRV sowie für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 49 ff.
1 Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| Ergänzung zu Ziffer 1.1.7 | ||
| Überschussverband ASS | ||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 25,50%, zusätzlich für jeden ab dem dritten Versicherungsjahr begonnenen Dreijahreszeitraum 2,45%, zusätzlich fürweibliche Versicherte 3%, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag | Ansammlung |
| Ergänzung zu Ziffer 1.1.8 | ||
| Überschussverband St | ||
| Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag" und „Versicherungssumme” | ||
| 1969 eingeführte Tarife | 15,25%, zusätzlich fürjedes ab dem dritten Versicherungsjahr begonnene Versicherungsjahr 1,70%, zusätzlich fürweibliche Versicherte 3%, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag | Ansammlung |
| Vor 1969 eingeführte Tarife | ||
| Einzel-Tarife | 22,45%, zusätzlich für jedes ab dem fünften Versicherungsjahr begonnene Versicherungsjahr 1,70%, zusätzlich für weibliche Versicherte 3%, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente | Ansammlung |
| k-Tarife | 19,95%, zusätzlich für jedes ab dem fünften Versicherungsjahr begonnene Versicherungsjahr 1,70%, zusätzlich für weibliche Versicherte 3%, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente | Ansammlung |
| Tarif ISo | 37,95% des maßgebenden Beitrags, zusätzlich für weibliche Versicherte 3% | Ansammlung |
| (beitragspflichtig) |
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.2 Abrechnungsverband R | |||
| 1.2.1 Rentenversicherungen | |||
| Mit Ausnahme der bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Versicherungen1 | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | 0% der maßgebenden Größe | Bonusrente | |
| Während des Rentenbezugs | |||
| Zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell2 | kompakte Überschussrente | |
| oder | |||
| Rentenbeginn bis 2002 | vertragsindividuell; | Überschussrente | |
| jährliche Rentenerhöhung | 0% der Gesamtrente | ||
| oder | |||
| Rentenbeginn ab 1997 | 0% der maßgebenden Größe | ||
| Zusatzrente | |||
| bis 1996 | 0% der maßgebenden Rente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf Seite 49 ff.
1 Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung.
2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,10 %°. Davon abweichend wird
| ― | bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,00 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 %und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,50 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2015 bis Dezember 2015 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,40%4 |
| ― | bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00% davon abweichend eine Verzinsung von 4,00%4 |
| ― | bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50% davon abweichend eine Verzinsung von 3,50%4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2013 bis Dezember 2014 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,60 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00% davon abweichend eine Verzinsung von 4,00 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2012 bis Dezember 2012 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,95 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00% davon abweichend eine Verzinsung von 4,00 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2011 bis Dezember 2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2010 bis Dezember 2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,30 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2009 bis Dezember 2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,50 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 bis Dezember 2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,70 %4 |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis Dezember 2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,70 %4 angewendet. |
3 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,90%4.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| Abrechnungsverband R | ||||
| 1.2.2 Bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossene Rentenversicherungen | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | 0% | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Bonusrente | |
| Während des Rentenbezugs | ||||
| Rentenbeginn ab 1997 | 0% | der maßgebenden Größe | Zusatzrente | |
| bis 1996 | 0% | der maßgebenden Rente | ||
| Ehemalige Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr erhalten zusätzlich | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | 0% | des Guthabens für die Beitragsrückzahlung1 (Ausgangsguthaben) | Ansammlung | |
| Während des Rentenbezugs | 0% | des Guthabens für die Beitragsrückzahlung1 (Ausgangsguthaben) | Auszahlung |
Zusätzlich werden außer bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf Seite 49 ff.
1 Zusätzlich verzinst sich das Guthaben für die Beitragsrückzahlung (Ausgangsguthaben) mit einer garantierten Verzinsung von 6%. Die garantierten Zinsen während der Aufschubdauer werden bei Beginn der Rentenzahlung in eine Rente umgewandelt, die Bestandteil der versicherten Rente ist. Während des Rentenbezugs ist der garantierte Zins Teil der versicherten Rente und wird bar ausgezahlt.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.2.3 Pensionsversicherungen | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 46 | maßgebender Beitrag | Ansammlung |
| Auszahlung | |||
| Beitragsfrei, ehemals beitragspflichtig nach den vor 1957 geltenden Tarifen | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung und bei | 0 | maßgebende Größe | Ansammlung |
| laufender Invalidenpension | |||
| Während des Rentenbezugs | 0 | maßgebende Größe | Auszahlung |
| Restliche Versicherungen | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung und bei laufender Invalidenpension bzw. -rente | 0 | maßgebende Größe | Ansammlung |
| Während des Rentenbezugs | 0 | maßgebende Größe | Auszahlung |
| 1.2.4 Überschussverband PR | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | 0 | maßgebende Größe | Bonusrente1 |
| Während des Rentenbezugs | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente |
1 Die Bonusrente erhält keinen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.25 Überschussverband BU | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| Tarife BUM/BUF, StBUM/StBUF | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5 | maßgebende Rente | einjährige Bonusrente | |
| Tarife StBUMt/StBUFt | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 10 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 11 | maßgebende Rente | einjährige Bonusrente | |
| Laufende Renten | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird für die Tarife (St)BUM und (St)BUF ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 49 ff.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen1 | |||
| 2.1 Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung2 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 15 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Vor 1992 eingeführte Tarife | |||
| Ab 1990 abgeschlossene Verträge sowie umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR | 15 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Vor 1990 abgeschlossene Verträge | |||
| Männliche Versicherte | 0 | maßgebender Beitrag für die | |
| Weibliche Versicherte | 15 | Zusatzversicherung | bei der Hauptversicherung |
| Beitragsfreie Versicherungen | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 0 | bei der Hauptversicherung | |
| 1987 eingeführte Tarife | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 0 | Zusatzrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 0 | ||
| 1987 eingeführte Tarife | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente4 |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 253 |
Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 49 ff.
1 Mit Ausnahme von Zusatzversicherungen zu Tarifen, deren Überschussbeteiligung sich nach dem Beitrag (einschließlich des Beitrags für die Zusatzversicherung) richtet; s. Ergänzung zu Ziffer 1.1.8.
2 Die genannten Tarifeinführungs-/Vertragsabschlusstermine beziehen sich auf Einführung/Abschluss bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten
| ― | als beitragspflichtige Versicherung dieselben Überschussanteile wie Verträge, die ab 1990 bei Allianz Leben nach Tarifen abgeschlossen wurden, die vor 1992 eingeführt wurden, |
| ― | als beitragsfreie Versicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife, |
| ― | als beitragsfreie Versicherung mit nach dem 30. Juni 1990 eingetretener Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife. |
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.2 Pflegerente | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarif PS | 0 | maßgebende Größe für den Zinsüberschuss | Bonusrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente1 |
Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 49 ff.
1 Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.
| Jährlicher Überschussanteil in % | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.3 Zusätzlicher Todesfallschutz1 | |||
| 1987 eingeführte Tarife | 40 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| 67 | erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung | Bonus | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | |||
| Männliche Versicherte | 45 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| 67 | erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung | Bonus | |
| Weibliche Versicherte | 60 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| 67 | erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung | Bonus |
Zusätzlich werden für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung dervor 1987 eingeführten Tarife Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 49 ff.
1 Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.
3 Ansammlungszinssatz
Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile verzinst mit einem Satz von
| ― | 3,10 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins 3,0 % |
| ― | 3,50 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins 3,50 % |
| ― | 6,0% bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen der Staatlichen Versicherung der DDR. |
4 Zusatzüberschussanteil
Im Abrechnungsverband Großleben wird für Versicherungen im Überschussverband LN, im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 ponciert wurden, im Überschussverband Z gemäß ZL- und Z-Tarifen sowie für 1987 eingeführte Tarife des Überschussverbands St ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.
Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:
| ― | 0,25/0,50 für Versicherungen im Überschussverband LN ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| ― | 0,50 für Versicherungen im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 ponciert wurden, ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| ― | 1,50 für Versicherungen im Überschussverband Z gemäß ZL- und Z-Tarifen ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| ― | 0,25 für Versicherungen im Überschussverband St gemäß der 1987 eingeführten Tarife ab einer Versicherungssumme von 51.130 € |
| ― | 0 sonst |
Sind zwei Überschussanteilsätze angegeben, so gilt der erste Satz für die Tarifbereiche S, G, IPV, sonst gilt der zweite Satz.
5 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre
können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
5.1 Gesamter Schlussüberschussanteil
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1; bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen2.
Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
50
Allianz Lebensversicherungs-AG — Anhangangabe zum Geschäftsbericht 2015
Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife
Normaler Schlussüberschussanteil
Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 2,70%o | 0,70%o | — bei Versicherungen des Überschussverbands L | maßgebende Versicherungssumme |
| — bei ZM-Tarifen des Überschussverbands Z | |||
| — bei Versicherungen, die nicht in 1987 eingeführt wurden, des Überschussverbands St mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag" und „Versicherungssumme" | |||
| 1,40%o | 0%o | — bei Versicherungen des Überschussverbands VLA | maßgebende Versicherungssumme |
| 0%o | 0%o | — bei Versicherungen der Überschussverbände LN1, LA1 | maßgebende |
| — bei den in 1987 eingeführten Tarifen des Überschussverbands St | Versicherungssumme | ||
| — bei Versicherungen des Überschussverbands VLN | |||
| — bei Z-Tarifen des Überschussverbands Z | |||
| 3,20%o | 1,20%o | — bei ZL-Tarifen des Überschussverbands Z | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,35%o | 0,34%o | — bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag" und „Versicherungssumme” der bis einschließlich 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbands St. Zusätzlich werden für das letzte Jahr dervereinbarten Versicherungsdauer 0,44 % für jedes Versicherungsjahr und dazu 8,88%o gegeben. | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,44%o | 0,11 %o | — bei Versicherungen des Überschussverbands ASS. Bei beitragspflichtigen Versicherungen werden zusätzlich für das letzte Jahr der Versicherungsdauer 0,44 %o für jedes Versicherungsjahr und dazu 8,88 %o gegeben. | maßgebende Versicherungssumme |
| 0% | 0% | — bei Versicherungen im Abrechnungsverband R vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR gilt auch für beitragsfreie Versicherungen der unter beitragspflichtig angegebene Satz. | maßgebende Rente |
| 50%/65 % | 50%/65 % | — bei Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt für männliche/weibliche Versicherte | maßgebende Beiträge |
| 25% | 25% | — bei Versicherungen im Überschussverband TA | maßgebende Beiträgen |
| 50% | 50% | — bei Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung dervor 1987 eingeführten Tarife zum zusätzlichen Todesfallschutz | maßgebende Beiträge für die Zusatzversicherung |
| 60%/65% | 60%/65% | — bei Versicherungen im Überschussverband BGRV, die ab dem 1.1.1982 und vor dem 1.1.1987 policiert wurden, für männliche/weibliche Versicherte | Summe der bis zum 31.12.1991 gezahlten Beiträge |
| 70%/75% | 70%/75% | — bei Versicherungen im Überschussverband BGRV, die vor dem 1.1.1982 policiert wurden, für männliche/weibliche Versicherte | Summe der bis zum 31.12.1991 gezahlten Beiträge |
Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF im Überschussverband BU, für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie für Pflegerenten-Zusatzversicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
11,9% des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF der 1992 eingeführten Tarife
15,0% des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUM dervor 1992 eingeführten Tarife
18,6% des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUF dervor 1992 eingeführten Tarife
1,9% des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der 1992 eingeführten Tarife
3,6% des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen dervor 1992 eingeführten Tarife. Davon abweichend erhalten männliche Versicherte mit ab 1990 abgeschlossenen Verträgen sowie umgestellten Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR einen Schlussüberschussanteil von 0 %.
0% der maßgebenden Rente für die Tarife PS und PB der Pflegerenten-Zusatzversicherung
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
1 Versicherungen aus dem Bestand der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten jedoch bei Tod oder Erleben, Aussteuerversicherungen bei Heirat oder Erleben, zusätzlich einen gesonderten Schlussüberschussanteil. Dieser beträgt k/n der in Ziffer 7 angegebenen Zusatzleistung und wird mit 6 % p. a. vom bei der Umstellung gültigen Ablauftermin auf den Fälligkeitstermin diskontiert. Dabei ist k die Anzahl der 1990 vollendeten Versicherungsjahre, n die am 1.7.1990 bei Umstellung geltende vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer. Maßgebend ist die Versicherungssumme in Euro nach der Umstellung. Bei Kündigung beträgt dieser gesonderte Schlussüberschussanteil k/n des gesonderten Schlussüberschussanteils bei Tod, Heirat (bei Aussteuerversicherungen) oder Erleben. Dabei ist k die Anzahl der insgesamt abgelaufenen Versicherungsjahre, n die bei Fälligkeit aktuelle Versicherungsdauer.
2 Bei beitragsfreien Versicherungen wird ein fiktiver Beitrag zugrunde gelegt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in % eines jährlichen Überschussanteils für das leutelahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer. Der Salz beträgt 100%.
Ausgenommen hiervon sind die unter Ziffer 1.1.9, 1.1.10 und 1.1.11 genannten Versicherungen der Überschussverbände T, TSt und BGRV, Versicherungen des Überschussverbands TA und die in der Ergänzung zu den Ziffern 1.1.7 und 1.1.8 genannten Versicherungen sowie die unter Ziffer 1.2.3 genannten Pensionsversicherungen und die unter Ziffer 1.2.4 und 1.2.5 genannten Versicherungen der Überschussverbände PR und BU.
5.2 Besonderer Schlussüberschussanteil
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.
Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schluss-überschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer, bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können1. Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.
Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 1,30‰ | 1,30‰ | — bei Versicherungen des Überschussverbands L | maßgebende |
| — bei ZL- und ZM-Tarifen des Überschussverbands Z | Versicherungssumme | ||
| — bei Versicherungen, die nicht in 1987 eingeführt wurden, des Überschussverbands St mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag" und „Versicherungssumme' | |||
| 1,30‰ | 0,70‰ | — bei Versicherungen des Überschussverbands VLA | maßgebende |
| Versicherungssumme | |||
| 0,60‰ | 0‰ | — bei Versicherungen der Überschussverbände LN, LA | maßgebende |
| — bei den in 1987 eingeführten Tarifen des Überschussverbands St | Versicherungssumme | ||
| 0‰ | 0‰ | — bei Versicherungen des Überschussverbands VLN | maßgebende |
| — bei Z-Tarifen des Überschussverbands Z | Versicherungssumme | ||
| 0,67‰ | 0,67‰ | — bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag" und „Versicherungssumme" der bis einschließlich 1969 eingeführten Tarife des Überschuss- verbands St. Zusätzlich werden für das letzte Jahr der vereinbarten Versicherungsdauer 0,22%o für jedes Versicherungsjahr und dazu 4,44%o gegeben. | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,22‰ | 0,22‰ | — bei Versicherungen des Überschussverbands ASS. Bei beitragspflichtigen Versicherungen werden zusätzlich für das letztelahr der Versicherungsdauer 0,22%. für jedes Versicherungsjahr und dazu 4,44%o gegeben. | maßgebende Versicherungssumme |
| 0% | 0% | — bei Versicherungen im Abrechnungsverband R vor Beginn der Rentenzahlung | maßgebende Rente |
Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
Besonderer Sockelbetrag
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.
Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen
Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen erhalten mindestens die folgende Zusatzleistung:
Bei Ablauf des Vertrags mit einer
| 10- und 11-jährigen Versicherungsdauer | 15% - | |
| 12- und 13-jährigen Versicherungsdauer | 16% | |
| 14- und 15-jährigen Versicherungsdauer | 17% | der Versicherungssumme |
| 16- und 17-jährigen Versicherungsdauer | 18% | |
| 18- und 19-jährigen Versicherungsdauer | 19% | |
| 20-jährigen und längeren Dauer | 20% |
Bei Tod der versicherten Person und bei Heirat des mitversicherten Kinds 15% des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Deckungskapitals
Maßgebend ist die Versicherungsdauer beziehungsweise Versicherungssumme bei Fälligkeit.
Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
IV. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
| Laufender Überschussanteil | Standardüberschussverwendung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil)1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)2 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| beitragspflichtig | beitragsfrei | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | |||||
| 1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter | |||||
| 180er- und 680er-Tarife | 30 | 0 | 2 | — | Erlebensfallbonus |
| 280er-Tarife | 20 | 0 | 2 | — | Erlebensfallbonus |
| Sonderzahlungen | — | 0 | — | — | Sonderzahlung |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 56 f.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
1 Der Risikoertragsanteil ist begrenzt auf höchstens 346. der Versicherungssumme.
2 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfallen der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.
Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens
| (bei Tarif 681 in Prozent der | 180er- und 680er-Tarife Versicherungssumme) | 280er-Tarife | |
|---|---|---|---|
| Versicherungsdauer | Endalter bis 65 Jahre | Endalter über 65 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- |
| bis 11 Jahre | 10% | 5% | 0% |
| 12-14 Jahre | 25% | 10% | 15% |
| 15-19 Jahre | 35% | 15% | 25% |
| 20-24 Jahre | 50% | 20% | 40% |
| 25-29 Jahre | 70% | 30% | 60% |
| ab 30 Jahre | 80% | 40% | 75% |
Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend. Lebenslängliche Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsgewinn (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)1 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| beitragspflichtig | beitragsfrei | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung) | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | ||||
| 780er-Tarife | 0 | 2 | — | Tarifbonus |
| Während des Rentenbezugs | ||||
| 780er-Tarife | ||||
| entweder | 0% der maßgebenden Rente | — | — | Zusatzrente |
| oder | ||||
| Jährliche Rentenerhöhung | ||||
| Rentenbeginn bis 2014 | 0% der Gesamtrente3 | — | — | |
| 2015 | 0,20% der Gesamtrente3 | — | — | — Überschussrente2 |
| ab 2016 | 0,50% der Gesamtrente3 | — | — |
Zusätzlich werdenvor Beginn der Rentenzahlung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 56 f.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
1 Bei Versicherungen mitvereinbartem variablem Ablauf (VA) entfallen der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.
2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 3,40%4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 3,30%4 angewendet.
3 Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen | |||
| ohne eigene Vertragsabrechnung | |||
| Tarife 180, 680 und 680A | 40% | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 28,57% | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung | |
| Tarif 189 | 40% | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | |||
| 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) | |||
| Beitragspflichtig | |||
| BUZ '95 | |||
| entweder Schlusszahlung | — | - | |
| oder | 20% | des maßgebenden BUZ-Beitrags | Verrechnung |
| oder nur für Barrente | 25% | der BUZ-Barrente | Bonusrente |
Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung „Schlusszahlung" eine Schlusszahlung in % der maßgebenden BUZ-Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 56.
Berufsspezifische BUZ '95 bei nachträglichem Einschluss ab September 1999
Verwendung: entweder Verrechnung in Prozent des maßgebenden BUZ-Beitrags oder Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden BUZ-Beiträge
| Berufsgruppe | A | B | C | D | E | Nichtberufsspezifisch | Nur Erwerbsunfähigkeit versichert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mann | 38 | 23 | 14 | 14 | 14 | 20 | 43 |
| Frau | 43 | 28 | 19 | 19 | 19 | 25 | 48 |
Verwendung: Bonusrente in Prozent der BUZ-Barrente
| Berufsgruppe | A | B | C | D | E | Nichtberufsspezifisch | Nur Erwerbsunfähigkeit versichert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mann | 61 | 30 | 16 | 16 | 16 | 25 | 75 |
| Frau | 75 | 39 | 23 | 23 | 23 | 33 | 92 |
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| BUZ '95 | 0% | der BUZ-Barrente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung „Schlusszahlung" sowie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in %der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 56.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung | 40% | der Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung | |||
| Zu den 780er-Tarifen: | Es gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung. | ||
| 2.4 Pflegerenten-Zusatzversicherung | |||
| Vor Rentenbezug | 0% | des maßgebenden Beitrags | Ansammlung |
| Im Rentenbezug | 0% | der PRZ-Rente | Zusatzrente |
| Ansammlungszinssatz | |
|---|---|
| 3 Ansammlungszins | |
| für Ansammlungsguthaben und für die Schlussüberschussanteile in der Phase des variablen Ablaufs/Rentenbeginns | |
| 180- und 780er-Tarife | 4,0% |
| für die Schlusszahlungen der | |
| 1995 eingeführten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ'95) | 4,0% |
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung'; bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen2.
Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.
Normaler Schlussüberschussanteil
Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Schlussüberschussanteil gegeben.
Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
Der Schlussüberschussanteilsalz beträgt 0 %.
Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird die bis zum Beginn der VA-Phase erreichte Schlussüberschussanteil-Anwartschaft mit 3,5% ab Beginn der VA-Phase verzinslich angesammelt.
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
Für 1995 eingeführte Berufsunfähigkeks-Zusatzversicherungen (BUZ '95) wird ein Schlussüberschussanteil, gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
20% der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeks-Zusatzversicherungen, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird
Für berufsspezifische Berufsunfähigkeks-Zusatzversicherungen bei nachträglichem Einschluss ab September 1999, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird, gilt
38 %/43 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in Berufsgruppe A vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
23 %/28 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in Berufsgruppe B vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
14 %/19 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in den Berufsgruppen C, D und Evor Eintritt der Berufsunfähigkeit
43 %/48 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte, falls nur Erwerbsunfähigkeitversichert ist, vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
20 %/25 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für nicht-berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für männliche/weibliche Versicherte
15% des maßgebenden Beitrags nach Eintritt der Berufsunfähigkeit4
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer.
4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.
Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schluss-überschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
3 Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit wird die Schlusszahlung auf 70 %der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.
4 Schlusszahlungen werden während der Berufsunfähigkeit nur für den Beitragsbefreiungsteil gegeben.
Allianz Lebensversicherungs-AG — Anhangangabe zum Geschäftsbericht 2015 57
Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können1.
Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.
Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
0%
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
Besonderer Sockelbetrag
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.
Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
V. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
| Laufender Überschussanteil | Standardüberschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (Risikoertragsanteil) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | ||||
| 1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter | ||||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| 170er- und 670er-Tarife1 | 1,0 | 0 | ||
| 270er-Tarife | 1,0 | 0 | - | Erlebensfallbonus |
| 160er-Tarife | 2,5 | 0,10 | - | |
| 660er-Tarife | 1,0 | 0,10 | ||
| 130er-Tarife2 | 3,5 | 0,10 | ||
| 230er-Tarife2 | 1,0 | 0 | - | Ansammlung |
| 630er-Tarife 2 | 4,1 | 0,10 | - | |
| n-Tarife(120er)3 | - | 0 | 3,75 | |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | Ansammlung | |||
| Tarifgruppe B, B-Stufentarif | - | 0,10 | 12 | |
| Tarifgruppe C4, C-Stufentarif4 | 3 | 0,10 | - | |
| Tarifgruppen D, E; D-, E-Stufentarif | 505 | 0 | 3 | |
| Tarifgruppen HD, HE; HD-, HE-Stufentarif | 505 | 0 | - | |
| Tarifgruppe CV4, CV-Stufentarif4 | 1 | 0 | - | |
| Tarifgruppen DV, EV; DV-, EV-Stufentarif | 405 | 0 | 3 | |
| Gruppensondertarife | ||||
| Tarifgruppe G 69 | 3,3 | 0,10 | - | Ansammlung |
| Tarifgruppen GD, GE | 505 | 0 | - | Ansammlung |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 67 ff.
1 Bei Versicherungen mitvereinbartem variablem Ablauf (VA) wird während der Phase des variablen Ablaufs nur ein Kapitalertragsanteil als laufende Überschussbeteiligung gegeben. In der VA-Phase wird ein zusätzlicher Überschussanteil in Höhe von 8%. der erreichten Versicherungssumme zugeteilt.
2 Diese Versicherungen erhalten einen Risikoertragsanteil ab dem im Jahr 2000 beginnenden Versicherungsjahr. Für die Zeit davor erhalten im Versicherungsfall die 130er- und 630er-Tarife einen Bonus von
8‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes vor 1988 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
14‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes 1988-1994 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
5‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes 1995-1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
die 230er-Tarife einen Bonus von 2%. der fälligen Versicherungssumme für jedes bis 1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr.
3 Die Summe aus Kapitalertrags- und Grundüberschussanteil ist auf 100% des Jahresbeitrags beschränkt.
4 Bei Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30% der Versicherungssumme gezahlt.
5 Angabe in Prozent des maßgebenden Risikobeitrags; der Risikoertragsanteil ist begrenzt auf 5%. der Versicherungssumme.
| Laufender Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in %o der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG |
|||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| Versicherungen mit Beginn vor 1964 |
|||
| Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 5, 6, Dr, Cz, 2F einschließlich Zusatzversicherungen |
- | - | 15 |
| Versicherungen mit Beginn ab 1964 |
|||
| Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 4B, 5, 6, Dr, Cz, 2F (Serie 4) |
4,2 | 0,10 | - |
| Tarife 601, 602, 603, 604, 605, 606, 609, 610, 623, 624, 625, 626 |
3,6 | 0,10 | - |
| Kleinlebensversicherungen | - | - | 151 |
| Vereinsgruppenversicherungen2 | - | - | 21 |
| Firmengruppenversicherungen | |||
| Tarife 6601, 6603 | 2,7 | 0,10 | - |
| Tarif Kg2 | 21% | des maßgebenden Beitrags | |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE |
|||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| Tarifgruppen P, Q, K3 | |||
| Männliche Versicherte | - | 0,10 | 0,30 |
| Weibliche Versicherte | - | 0,10 | 0,65 |
| Tarifgruppe86 | - | 0 | 0,225 |
| TarifgruppeV | 1,0 | 0 | |
| Tarifgruppen KN, KA, CA | - | 21 | - |
| Standardüberschussverwendung | |
|---|---|
| --- | --- |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG |
|
| Beitragspflichtige Versicherungen | |
| Versicherungen mit Beginn vor 1964 |
|
| Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 5, 6, Dr, Cz, 2F einschließlich Zusatzversicherungen |
Ansammlung |
| Versicherungen mit Beginn ab 1964 |
|
| Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 4B, 5, 6, Dr, Cz, 2F (Serie 4) |
Bonus |
| Tarife 601, 602, 603, 604, 605, 606, 609, 610, 623, 624, 625, 626 |
Bonus |
| Kleinlebensversicherungen | Ansammlung |
| Vereinsgruppenversicherungen2 | Ansammlung |
| Firmengruppenversicherungen | |
| Tarife 6601, 6603 | Bonus |
| Tarif Kg2 | Ansammlung |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE |
|
| Beitragspflichtige Versicherungen | |
| Tarifgruppen P, Q, K3 | |
| Männliche Versicherte | |
| Weibliche Versicherte | Bonus |
| Tarifgruppe86 | |
| TarifgruppeV | |
| Tarifgruppen KN, KA, CA | Ansammlung |
Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen, Vereinsgruppenversicherungen und beim Tarif Kg der Firmengruppenversicherungen Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 67 ff.
1 zuzüglich 2% aus frei gewordener Versicherungssteuer
2 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 %o der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
3 Zusätzlich erhalten einen Überschussanteil
Tarifgruppe P: 8,25% des maßgebenden Beitrags
Tarifgruppe Q:
Versicherungssumme 2.557 € bis 7.669 €: 1,00% des maßgebenden Beitrags
Versicherungssumme 7.670€ bis 15.338 €: 2,00% des maßgebenden Beitrags
Versicherungssumme 15.339 € bis 30.677 €: 3,50% des maßgebenden Beitrags
Versicherungssumme ab 30.678 €: 4,50% des maßgebenden Beitrags.
| Laufender Überschussanteil | Standardüber- schussverwendung |
|
|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | ||
| --- | --- | --- |
| (Kapitalertragsanteil) | ||
| --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | ||
| Beitragsfreie Versicherungen | ||
| 170er- und 670er-Tarife | 0 | |
| 270er-Tarife | 0 | Erlebensfallbonus |
| 160er- und 660er-Tarife | 0,10 | |
| 130er- und 630er-Tarife | 0,10 | Ansammlung |
| bei Restlaufzeit | ||
| n-Tarife (120er) | 0 bis 14 Jahre | Ansammlung |
| 0 ab 15 Jahren | ||
| 230er-Tarife | 0 | Ansammlung |
| Kleinlebensversicherung | 0 | Ansammlung |
| Sonderzahlungen | ||
| 170er-Tarife | 0 | Sonderzahlung |
| 160er- und altere Tarife | 0,10 | Sonderzahlung |
Zusätzlich werden außer bei Sonderzahlungen Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 67 ff.
| Laufender Überschussanteil | Standardüber- schussverwendung |
||
|---|---|---|---|
| in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | ||
| --- | --- | --- | --- |
| (Risikoertragsanteil) | (Kapitalertragsanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Beitragsfreie Versicherungen | |||
| Tarifgruppen A, B, C | — | 0,10 | |
| Tarifgruppen D, E, HD, HE, DV, EV | — | 0 | Ansammlung |
| Tarifgruppe CV | — | 0 | |
| Gruppensondertarife | |||
| Tarifgruppe G 69 | — | 0,10 | Ansammlung |
| Tarifgruppen GD, GE | — | 0 | |
| Tarife der ehemaligen ISAR | |||
| Lebensversicherungs-AG | |||
| Beitragsfreie Versicherungen | |||
| Großleben | — | 0,10 | |
| Vermögenswirksame | — | 0 | Bonus |
| Gruppenversicherungen | — | 0,10 | |
| Vereinsgruppen, Kleinleben | — | 0 | |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | |||
| Beitragsfreie Versicherungen | |||
| Tarifgruppen P, Q, K | |||
| männliche Versicherte | — | 0,10 | |
| weibliche Versicherte | 1 | 0,10 | Bonus |
| Tarifgruppe 86 | — | 0 | |
| Tarifgruppe V | |||
| männliche Versicherte | — | 0 | |
| weibliche Versicherte | 1 | 0 | Bonus |
| Tarifgruppen KN, KA, CA | — | 0 | |
| Kleinlebensversicherungen | — | 0 | Ansammlung |
| Alte Gruppenversicherungen | — | 0 |
Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen und Vereinsgruppenversicherungen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüber-schussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 67 ff.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens
| Versicherungsdauer | 170er- und 670er-Tarife ohne Tarife 173VA und 673VA | Versicherungsdauer | Tarife 173VA und 673VA | |
|---|---|---|---|---|
| Endalter bis 65 Jahre | Endalter über 65 Jahre | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 11 Jahre | 10% | 5% | bis 16 Jahre | 10% |
| 12-14 Jahre | 25% | 10% | 17-19 Jahre | 25% |
| 15-19 Jahre | 35% | 15% | 20-24 Jahre | 35% |
| 20-24 Jahre | 50% | 25% | 25-29 Jahre | 50% |
| 25-29 Jahre | 70% | 35% | 30-34 Jahre | 70% |
| ab 30 Jahre | 90% | 45% | ab 35 Jahre | 90% |
Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend.
| Versicherungsdauer | 270er-Tarife | Eintrittsalter | 160er- und 660er-Tarife |
|---|---|---|---|
| 12-14 Jahre | 15% | bis 36 Jahre | 30% |
| 15-19 Jahre | 25% | 37-40 Jahre | 25% |
| 20-24 Jahre | 40% | 41-43 Jahre | 20% |
| 25-29 Jahre | 60% | 44-46 Jahre | 15% |
| ab 30 Jahre | 80% | 47-51 Jahre | 10% |
| 52-58 Jahre | 5% |
Lebenslange Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.
| Laufender Überschussanteil | Überschuss- verwendung |
||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | in % der maßgebenden Jahresrente | ||
| --- | --- | --- | --- |
| (Kapitalertragsanteil) | (Grundüberschussanteil)1 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung) | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Beitragspflichtig | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| 870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften | 0 | 1 | Tarifbonus |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | 0,10 | — | Ansammlung |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | 0 | — | Ansammlung |
| Beitragsfrei | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| 870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften | 0 | — | Tarifbonus |
| TarifAVEI | 0 | — | Bonus |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | 0,10 | — | Ansammlung |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | 0 | — | Ansammlung |
| Beitragsfreie Erlebensfallsumme | |||
| 870er-Tarife | 0 | — | Tarifbonus |
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | 0,10 | — | Tarifbonus |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | 0 | — | Tarifbonus |
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
1 Bei auf die 870er-Tarife umgestellten Versicherungen wird ein Guthaben aus der Zeit vor der Umstellung verzinslich angesammelt.
| Laufender Überschussanteil | Überschuss- verwendung |
||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % der maßgebenden Jahresrente (Grundüberschussanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Während des Rentenbezugs | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| 870er-Tarife | |||
| Männliche Versicherte, | 0 | — | Zusatzrente |
| Witwenrenten-Zusatzversicherung | |||
| Weibliche Versicherte, | 0 | — | Zusatzrente |
| Witwenrenten-Zusatzversicherung | |||
| 870er-Tarife | |||
| Männliche/weibliche Versicherte, | vertragsindividuell1 | kompakte Überschussrente | |
| Witwenrenten-Zusatzversicherung | |||
| TarifAVEI3 | 0 | — | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppen 10,11, 12 | 10% der maßgebenden Rente | Barauszahlung | |
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | |||
| Männliche Versicherte | 0% der maßgebenden Rente | Zusatzrente | |
| Weibliche Versicherte | 0% der maßgebenden Rente | Zusatzrente | |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | |||
| Männliche Versicherte | 0% der maßgebenden Rente | Zusatzrente | |
| Weibliche Versicherte | 0% der maßgebenden Rente | Zusatzrente | |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | vertragsindividuell1 | kompakte Überschussrente |
1 Grundlage für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,10 %2. Davon abweichend wird
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2015 bis Dezember 2015 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,40%2, |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2013 bis Dezember 2014 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,60%2, |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2012 bis Dezember 2012 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,95 %2, |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2011 bis Dezember 2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %2, bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2010 bis Dezember 2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,30%2, |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2009 bis Dezember 2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,50%2, |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 bis Dezember 2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,70%2 und |
| ― | bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis Dezember 2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,30%2 (Männer) bzw. 4,60%2 (Frauen) angewendet. |
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Nach 5 Jahren Mitgliedschaft wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Höhe der erreichten Anwartschaftauf Altersrente eingeschlossen. Die Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt 100% der Erhöhung der Anwartschaft auf Altersrente.
| Laufender Überschussanteil | Überschuss- verwendung |
||
|---|---|---|---|
| 1.3 Risikoversicherungen | |||
| Tarife 170, 179, 670 | 70% | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 41,1 %1 | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung | |
| Tarife 130, 139, 6302 | 89% | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 47%3 | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung | |
| Bausparrisikoversicherungen | |||
| Tarife 1987 | 25% | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| Tarife vor 1987 | 30% | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppe C | 100% | der Versicherungssumme | Bonus4 |
| Tarifgruppen D, E, HD, HE | 66,7% | der Versicherungssumme | Bonus |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG2 | |||
| Tarife 0, 600, 6600 | 50% | der Versicherungssumme | Bonus |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 65% | der Versicherungssumme | Bonus |
| 40% | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
1 nur für die Tarife 170 und 670
2 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
3 nur für die Tarife 130 und 630
4 Bei beitragspflichtigen Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30% der Versicherungssumme gezahlt.
| Laufender Überschussanteil | Standardüber- schussverwendung |
||
|---|---|---|---|
| 1.4 Berufsunfähigkeits-Versicherungen | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| Tarife 430 und 431 | |||
| Im Rentenbezug | 0,25%1 | der BU—Rente | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Im Rentenbezug | 0,25%1 | der BU—Rente | Zusatzrente |
| 1.5 Pflegerentenversicherung | |||
| Vor Rentenbeginn | 0% | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Ansammlung |
| Im Rentenbezug | 0% | der PR—Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der ehemaligen Vereinten Leben sowie der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG vor Rentenbeginn eine Schlusszahlung in % des maßgebenden Beitrags gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 67 f.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschuss- verwendung |
||
|---|---|---|---|
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | |||
| 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtig | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ) | |||
| entweder Schlusszahlung | — | - | |
| oder | 33% | des maßgebenden BUZ-Beitrags | Verrechnung |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 0% | des maßgebenden BUZ-Beitrags | bei der Hauptversicherung |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ) | 0,25 %1 | der BUZ-Barrente | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | 0,25%1 | der BUZ-Barrente | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 0,25%1 | der BUZ-Barrente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird für die Tarife der ehemaligen Vereinten Leben, der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG und der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG eine Schlusszahlung in % der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 67 f.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,20% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung | |||
| Zu den 170er- und 670er-Tarifen | 70% | der Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| Zu den 130er-, 630er-, 160er- und 660er-Tarifen1 | 89% | der Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| Risiko-Ergänzungsversicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG2 | 35% | des maßgebenden Beitrags | bei der Hauptversicherung |
| 2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung | Für die 870er-Tarife und die Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung. | ||
| 2.4 Unfall-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gegen Einmalbeitrag | |||
| Rechnungszins 3,0% | 0,40% | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil | bei der Hauptversicherung |
| Rechnungszins 3,5% | 0% | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil | bei der Hauptversicherung |
| 2.5 Pflegerenten-Zusatzversicherung | |||
| Vor Rentenbezug | 0% | des maßgebenden Beitrags | Ansammlung |
| Im Rentenbezug | 0% | der PRZ-Rente | Zusatzrente |
1 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1%. der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
2 Diese Versicherungen erhalten bei Ablauf noch einen Überschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Versicherungsjahr.
3 Ansammlungszinssatz
Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden die Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile verzinst mit einem Zinssatz von
| ― | 3,10 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,0 %, |
| ― | 3,50 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 %. |
Die Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG werden mit einem Zinssatz von 3,5 %verzinslich angesammelt.
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schluss-überschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1; bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen2.
Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.
Normaler Schlussüberschussanteil
Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| Tarife der ehemaligen | Vereinten Leben: | ||
| 2,70‰ | 0,70‰ | für Versicherungen der 130er-, 630er-, 160er- und 660er- Tarife | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,40‰ | 0‰ | für Versicherungen des 230er-Tarifs | maßgebende Versicherungssumme |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der 170er-3, 670er- und 270er-Tarife 3 | maßgebende Versicherungssumme |
| 3,70‰ | 0,70‰ | für Versicherungen der n-Tarife (120er) | maßgebende Versicherungssumme |
Weibliche Versicherte erhalten außer bei den 170er-, 670er- und 270er-Tarifen bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 X. derversicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
| 0% | 0% | für Versicherungen der 870er-Tarife inklusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung | Jahresrente |
| 0‰ | für Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG:
| 2,70‰ | 0,70‰ | für Versicherungen außer Kleinlebensversicherungen, Tarifgruppen D, E, CV, D-, E-, CV-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif, DV, EV, DV-, EV-Stufentarif und außer Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,40‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppe CV sowie CV- Stufentarifs | maßgebende Versicherungssumme |
| - | 0,19% | für Kleinlebensversicherungen fürjedes bis zum 31.12.1985 bzw. ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 18% der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 24% der Versicherungsleistung bei K-Tarifen | maßgebende Versicherungssumme |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppen D, E, DV, EV, D-, E-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif, DV- und EV-Stufentarife sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,32% | 0,32% | für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924 | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,80% | 0,50% | für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32 | Jahresrente |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife | Kapitalabfindung |
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG:
| 2,70‰ | 0,70‰ | für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen, ausgenommen Vermögenswirksame, Vereinsgruppen, Kleinleben | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,40‰ | 0‰ | Vermögenswirksame, Vereinsgruppen, Kleinleben | maßgebende Versicherungssumme |
| Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1%0 derversicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr. | |||
| 0,70‰ | einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 | maßgebende Versicherungssumme |
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE:
| 2,70‰ | 0,70‰ | für Versicherungen mit Ausnahme derTarifgruppen V, KN, KA, Ci\ 86, Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| - | 0‰ | für Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppe 86 | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,40‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppe V | maßgebende Versicherungssumme |
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
Für Berufsunfähigkeits-Versicherungen vor Rentenbeginn der Tarife 430 und 431, der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG sowie bei den beitragspflichtigen Versicherungen und den Versicherungen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den Tarifen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, den Tarifen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG und den unten genannten Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschuss-anteil beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
13,5 % des maßgebenden Beitrags für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der Tarife 430 und 431 sowie der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
36,2 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird
28,6 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magde-burger Lebensversicherung AG 4
5,1 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
25,5% der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben nach Eintritt der Berufsunfähigkeit5
20,0% der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeir4,5
0,25% der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss jedes Versicherungsjahrs für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer. Davon ausgenommen sind die Tarifgruppen A und B bei Versicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, beitragspflichtige Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und beitragspflichtige Versicherungen des Tarifs Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE, der Tarif AVEI sowie Sonderzahlungen zu Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben.
4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für daslehr 2016 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.
Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schluss-überschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.
Zusammenfassung der Fußnoten der Seiten 67 bis 68:
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
2 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
3 Bei beitragspflichtigen Versicherungen mitvereinbartem variablem Ablauf (VA) werden die Schlussüberschussanteile bis zum Beginn der VA-Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gegeben. Die zu Beginn der VA-Phase erreichte Anwartschaftaus Schlussüberschussanteilen wird während der VA-Phase mit 3,50% verzinslich angesammelt.
4 Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit der Schlusszahlung wird die Schlusszahlung auf 80 %der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.
5 Schlussüberschussanteile werden während der Berufsunfähigkeit nur für die Rentenzahlung der Beitragsbefreiung gegeben.
Allianz Lebensversicherungs-AG — Anhangangabe zum Geschäftsbericht 2015 69
Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können1.
Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.
Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Sockelbetrag gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2016:
Für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben: | |||
| 1,3‰ | 1,3‰ | für Versicherungen der 130er-, 630er-, 160er-, 660er-Tarife und n-Tarife (120er) | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,6‰ | 0‰ | für Versicherungen der 170er-2, 670er-Tarife2 | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,3‰ | 0,7‰ | für Versicherungen der 230er-Tarife | maßgebende Versicherungssumme |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der 270er-Tarife | maßgebende Versicherungssumme |
| 0% | 0% | für Versicherungen der 870er-Tarife inklusive Witwenrenten- Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung | Jahresrente |
| - | 0,7‰ | für Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG: | |||
| 1,3‰ | 1,3‰ | für Versicherungen außer Kleinlebensversicherungen, Tarifgruppen D, E, CV, D-, E-, CV-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif, DV, EV, DV-, EV-Stufentarif und außer Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,3‰ | 0,7‰ | für Versicherungen der Tarifgruppe CV sowie CV- Stufentarifs | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,3‰ | für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 bzw. ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 12% der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 16% der Versicherungsleistung bei K-Tarifen | maßgebende Versicherungssumme | |
| 0,6‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppen D, E, D-, E-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE | maßgebende Versicherungssumme |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppen DV, EV sowie DV- und EV-Stufentarife | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,3‰ | 1,3‰ | für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924 | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,9% | 0,9% | für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32 | Jahresrente |
| 0‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife | Kapitalabfindung |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG: | |||
| 1,3‰ | 1,3‰ | für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen, ausgenommen Vermögenswirksame, Vereinsgruppen und Kleinleben | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,3‰ | 0,7‰ | für Vermögenswirksame, Vereinsgruppen und Kleinleben | maßgebende Versicherungssumme |
| – | 1,3‰ | einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 | maßgebende Versicherungssumme |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE: | |||
| 1,3‰ | 1,3‰ | für Versicherungen mit Ausnahme der Tarifgruppen KN, KA, CA, V, 86, Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,7‰ | für Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme | |
| 0,6‰ | 0‰ | für Versicherungen der Tarifgruppe 86 | maßgebende Versicherungssumme |
| 1,3‰ | 0,7‰ | für Versicherungen der Tarifgruppe V | maßgebende Versicherungssumme |
Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
Besonderer Sockelbetrag
Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2016 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.
Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2016 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.
1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.
2 Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) werden die Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven bis zum Beginn der VA-Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gegeben. Die zu Beginn der VA-Phase erreichte Anwartschaft aus den Sockelbeträgen für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird während der VA-Phase mit 3,5% verzinslich angesammelt.