AI assistant
Allianz SE — Annual Report 2010
Aug 29, 2011
29_rns_2011-08-29_9f3ca095-b639-40bb-8b91-c3439b04da4d.html
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer
Publication
Allianz Lebensversicherungs-AG
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Geschäftsbericht 2010
Auf einen Blick
Allianz Lebensversicherungs-AG nach HGB
| 2010 | Veränderung zum Vorjahr in % |
2009 | 2008 | Mehr dazu auf Seite | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beitragseinnahmen brutto | Mio € | 15.384 | 7,2 | 14.357 | 12.928 | 5 |
| Leistungen an Kunden | Mio € | 12.755 | 2,7 | 12.417 | 12.552 | 6 |
| Abschlusskosten in % der Beitragssumme des Neugeschäfts | 4,2 | 3,7 | 3,6 | 7 | ||
| Verwaltungskosten in % der gebuchten Bruttobeiträge | 1,1 | 1,2 | 1,3 | 7 | ||
| Jahresüberschuss | Mio € | 500 | - 9,1 | 550 | 360 | 9 |
| Anteil der Kunden am Gesamtertrag | in % | 92,0 | 92,3 | 93,0 | 9 | |
| Verwaltete Kapitalanlagen | Mio € | 138.936 | 5,6 | 131.559 | 124.961 | 7 |
| Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen in % der gesamten Kapitalanlagen | 9,9 | 8,4 | 4,8 | 8 | ||
| Laufende Durchschnittsverzinsung | in % | 4,1 | 4,2 | 4,9 | 8 | |
| Nettoverzinsung | in % | 4,3 | 4,5 | 3,7 | 8 | |
| Eigenkapital | Mio € | 1.691 | 2,4 | 1.652 | 1.459 | 25 |
| Eigenmittelquote | in % | 222 | 247 | 243 | ||
| Versicherungstechnische Nettorückstellungen | Mio € | 135.304 | 4,9 | 128.969 | 122.346 | |
| Sicherungsmittel aus freier RfB und Schlussüberschussfonds in % der Deckungsmittel | 8,4 | 9,4 | 9,2 | |||
| Anzahl der Verträge | Mio | 10,3 | 0,3 | 10,2 | 10,3 | 18 |
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe „Mitarbeiter“ und „Vertreter“. Damit meinen wir selbstverständlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Vertreterinnen.
Inhalt
| 2 Mitglieder des Vorstands | |
| 3 Lagebericht | |
| 23 Jahresabschluss | |
| 28 Anhang | |
| 58 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers | |
| 59 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer | |
| 72 Bericht des Aufsichtsrats | |
| 74 Mitglieder des Aufsichtsrats |
Mitglieder des Vorstands
| Dr. Maximilian Zimmerer Vorsitzender des Vorstands zugleich Mitglied des Vorstands Allianz Deutschland AG |
|
| Dr. Wolfgang Brezina Personal und Interne Dienste zugleich Mitglied des Vorstands Allianz Deutschland AG |
|
| Dr. Markus Faulhaber Privatkunden und Produkte |
|
| Dr. Michael Hessling Firmenkunden und Maklervertrieb |
|
| Rainer Schwarz Finanzen zugleich Mitglied des Vorstands Allianz Deutschland AG |
Lagebericht
Das Vertrauen in die Lebensversicherung ist ungebrochen. Der einsetzende Aufschwung wirkte sich positiv auf das Neugeschäft der Allianz Lebensversicherungs-AG aus. Mit 622.000 neu abgeschlossenen Verträgen baute sie ihren Marktanteil nach Beitrags-einnahmen auf 17,3 (17,2) Prozent aus. Das Wachstum der Neubeiträge um 14,9 Prozent geht in erster Linie auf das gestiegene Einmalbeitragsgeschäft zurück, doch auch das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag entwickelte sich positiv. Die Allianz Lebensversicherungs-AG verfügt zum Jahresende 2010 über Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen in Höhe von 13,7 Milliarden Euro. Die sicherheitsorientierte Anlagepolitik und ein kompetentes Risikomanagement stellen sicher, dass den Kunden weiterhin eine überdurchschnittliche Gesamtverzinsung geboten werden kann. Der Jahresüberschuss beträgt 500 (550) Millionen Euro.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Weltwirtschaft im Aufschwung
Die Weltwirtschaft hat sich von der Finanz- und Wirtschaftskrise schnell erholt und erreichte bereits im Sommer 2010 wieder das Niveau, das sie vor Beginn des Konjunktureinbruchs hatte. Dabei holte die Industrieproduktion einen Einbruch von 12 Prozent und der Welthandel sogar von 21 Prozent auf. Die deutsche Wirtschaft profitierte von der Wiederbelebung des Welthandels und erlebte im 1. Halbjahr 2010 einen starken Wachstumsschub, der im 2. Quartal 2010 zu einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 4,1 Prozent führte. Damit verzeichnete Deutschland in diesem Zeitraum das höchste Wachstum der Industrieländer weltweit.
Die stärksten Wachstumsimpulse gingen von der Industrie aus, bevor der Aufschwung im Jahresverlauf alle größeren Wirtschaftsbereiche mit Ausnahme der Landwirtschaft erfasste. Dies fand auch seinen Niederschlag am Arbeitsmarkt: Seit Anfang 2010 nahm die Zahl der Erwerbstätigen wieder zu. Die positiven Wechselwirkungen von zunehmender Beschäftigung, steigenden Einkommen und höherer Nachfrage sind Zeichen eines sich selbst tragenden Aufschwungs. Dieser konnte auch eine Abschwächung der Weltkonjunktur im 2. Halbjahr 2010 verkraften. Im Jahresdurchschnitt wuchs das Bruttoinlandsprodukt um 3,6 Prozent.
Einkommen und Sparquote steigen
Die Verbrauchernachfrage hat sich im Verlauf des Berichtsjahrs stabilisiert. Das Konsumentenvertrauen stieg merklich. Das Geschäftsklima im Einzelhandel erreichte positive Werte wie zuletzt in den neunziger Jahren. Ganz entscheidend trug dazu die Lage am Arbeitsmarkt bei. 2010 legte die Summe der Nettolöhne und -gehälter um 3,9 Prozent zu, und zwar vor allem aufgrund des Beschäftigungszuwachses und höherer Arbeitseinkommen. Der Anstieg der verfügbaren Einkommen fiel allerdings etwas niedriger aus, da die Sozialleistungen kaum mehr zunahmen.
Der Preisauftrieb blieb im Berichtsjahr angesichts der wirtschaftlichen Erholung mit 1,1 Prozent äußerst moderat. Ein Grund für diesen relativ schwachen Anstieg war die – trotz anziehender Konjunktur – noch relativ niedrige Kapazitätsauslastung, die Spielräume für Preiserhöhungen einschränkte. Ebenso dämpfte die hohe Sparneigung der privaten Haushalte Preissteigerungen. Mit 11,4 Prozent lag die Sparquote 2010 leicht über dem Wert des Vorjahrs.
Geldvermögen der privaten Haushalte wachsen weiter
Die Geldvermögen der privaten Haushalte stiegen nach Schätzung von Allianz Global Investors (AGI) bis zum Jahresende auf 4,88 Billionen Euro und lagen damit 4,7 Prozent über dem Vorjahresstand. Das Anlageverhalten der privaten Haushalte hat sich dabei wenig verändert. Nach wie vor standen Liquidität und Sicherheit an erster Stelle. Entsprechend war der Anteil der Bankeinlagen am gesamten Geldvermögen mit etwa 38 Prozent unverändert hoch. Zugleich stiegen die Vermögen, die in Form von Versicherungen gespart wurden, wie in den Vorjahren kontinuierlich an.
Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten halten die Kunden an ihren Altersvorsorgeverträgen fest, die ihnen langfristige Stabilität und Sicherheit bieten. Die Vertragskündigungen in der Lebensversicherung nahmen laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab. Auf der anderen Seite wurde das Neugeschäft wie schon 2009 von Einmalbeiträgen dominiert. Dazu trugen unter anderem die unverändert sehr niedrigen Zinsen bei. Der Großteil der Einmalbeiträge entfiel auf Rentenversicherungen sowie die Absicherung von Altersteilzeitkonten. Etwa 15 Prozent flossen nach Angaben des GDV in Kapitalisierungsgeschäfte.
Aktienkurse deutlich erholt
Die kräftige Erholung des Aktienmarkts in Deutschland setzte sich 2010 fort. Zum Jahresende lag der DAX mit 16 Prozent deutlich im Plus und gehörte damit zu den erfolgreichsten Indizes weltweit. Dies spiegelt die Erholung der deutschen Wirtschaft wider, die bei vielen Unternehmen auch zu deutlichen Gewinnsteigerungen führte. Insbesondere die Industrie erzielte teilweise wieder Rekordergebnisse. Die zunehmende Bereitschaft, wieder in den Aktienmarkt zu investieren, war auch auf die reichlich vorhandene, billige Liquidität als Folge einer extrem expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zurückzuführen.
Die starke Ausweitung der Liquidität beeinflusste auch die Rentenmärkte. Bis September und vor allem im Gefolge der Eurokrise fielen die Zinsen für 10-jährige Bundesanleihen auf den historischen Tiefstwert von 2,1 Prozent. Darin spiegelt sich das Vertrauen der Anleger in deutsche Staatsanleihen wider. Im 4. Quartal stiegen die Zinsen bis zum Jahresende wieder auf 3 Prozent an – ein im historischen Vergleich dennoch extrem niedriger Wert.
Versicherungswirtschaft
Starkes Vertrauen in die Lebensversicherung
Die Beitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherer (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) wuchsen 2010 nach vorläufigen Angaben des GDV um 6,1 Prozent. Der Anstieg war wie im Vorjahr vom Einmalbeitragsgeschäft geprägt, das um 26,3 Prozent zulegte. Dies ist auf den deutlichen Anstieg bei den Renten- und Kapitalversicherungen zurückzuführen. Dagegen sind die Einmalbeiträge aus Kapitalisierungsprodukten gesunken. Die laufenden Beiträge liegen nach Angaben des GDV leicht unter dem Niveau des Jahrs 2009.
Das Neugeschäft erhöhte sich nach vorläufigen Angaben des GDV deutlich um 20,5 Prozent. Dies ist auf den starken Anstieg der Einmalbeiträge zurück-zuführen. Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag liegt leicht unter dem Vorjahresniveau.
Die Stornoquote nach Anzahl der Verträge ging nach vorläufigen GDV-Angaben auf 3,7 Prozent zurück. Dies verdeutlicht, dass die Versicherten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an ihren privaten Altersvorsorgeverträgen festhalten.
Veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Verbraucherkreditrichtlinie
Seit Juni 2010 ist die sogenannte EU-Verbraucherkreditrichtlinie auch in Deutschland in Kraft. Mit den neuen Vorschriften werden verschiedene Vorgaben umgesetzt, die den Verbraucher schützen. Sie betreffen insbesondere (vor-)vertragliche Informationspflichten, den Widerruf von Verträgen und die Werbung für Verbraucherkredite.
Gerichtsurteil zur Intransparenz von Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
In einer von der Verbraucherzentrale Hamburg beim Landgericht Stuttgart angestrengten Entscheidung vom 5. Oktober 2010 wurde die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, bestimmte Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen Intransparenz für seit dem 1. Juli 2001 geschlossene Verträge nicht anzuwenden. Von der Unwirksamkeit betroffen sind die Regelungen zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Allianz LebensversicherungsAG hat Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Vier Parallelprozesse der Verbraucherzentrale Hamburg gegen andere Lebensversicherungsunternehmen sind bereits im Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird im Jahr 2011 gerechnet.
Für den Fall der rechtskräftigen Bestätigung der Unwirksamkeit der genannten Regelungen und die dann erforderliche Erhöhung insbesondere der beitragsfreien Versicherungsleistungen wurde eine versicherungstechnische Rückstellung in Höhe von 116.930 Tausend Euro gebildet.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Unternehmensbesteuerung
Aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Januar 2009 und des Bundesfinanzhofs vom 28. Oktober 2009, nach denen das steuerliche Abzugsverbot von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit ausländischen Beteiligungen im Jahr 2001 rechtwidrig war, hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im Jahr 2009 erste Steuererstattungen vereinnahmt. Weitere Erstattungen in zweistelliger Millionenhöhe wurden zum Jahresende 2010 bilanziert, nachdem die Finanzverwaltung mit ihren Schreiben vom 11. November 2010 und 1. Februar 2011 für Rechtssicherheit bei noch ungeklärten Auslegungsfragen zu Direktanlagen und Anlagen in Investmentfonds gesorgt hat.
Steuerliche Anforderungen an Lebensversicherungen
Beiträge für Basis-Renten werden seit 2010 nur noch dann steuerlich gefördert, wenn der zugrunde liegende Vertrag vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert worden ist. Dies soll sicherstellen, dass die Vorgaben an die Vertragsgestaltung eingehalten werden. Die Vertragsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG – sowohl für bestehende als auch für neu abzuschließende Verträge – wurden fristgemäß zertifiziert.
Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss ab 2005 müssen Mindeststandards erfüllen, um steuerlich als Rentenversicherungen anerkannt zu werden. Dazu gehört beispielsweise die Übernahme eines quantifizierbaren Rentenwagnisses ab Vertragsbeginn oder die zeitliche Beschränkung der Aufschubdauer.
Geschäftsverlauf
Versicherungsgeschäft
Beitragseinnahmen
Mit einem Plus von 7,4 Prozent verzeichnete die Allianz Lebensversicherungs-AG im selbst abgeschlossenen Geschäft ein deutliches Beitragswachstum gegenüber dem Vorjahr. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen von 14,0 auf 15,0 Milliarden Euro. Mit 8,2 (8,2) Milliarden Euro stammt der größte Teil aus den laufenden Beitragseinnahmen. Rund 6,8 (5,8) Milliarden Euro verbuchte die Allianz Lebensversicherungs-AG als Einmalbeiträge. Die Darstellung der Beiträge nach laufenden Beiträgen und nach Einmalbeiträgen wurde auf den in der Branche üblichen Ausweis umgestellt und die Vorjahreszahlen im Lagebericht entsprechend angepasst: Bislang wurden die Riesterzulagen in den laufenden Beiträgen ausgewiesen und die Veränderung der Riesterzulagen bei den laufenden Neubeträgen erfasst. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden die Riesterzulagen als Einmalbeiträge behandelt.
Die Stornoquote nach Beiträgen ist gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte auf 4,3 (5,1) Prozent gesunken. Ein wichtiger Grund hierfür ist die stabilere Wirtschaftslage im Vergleich zum Vorjahr. Die Stornoquote umfasst neben Rückkäufen auch die Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen und sonstige vorzeitige Abgänge in Prozent des mittleren laufenden Bestandsbeitrags. Damit liegen wir jedoch weiter unter dem Marktdurchschnitt. Auch die Stornoquote nach Stückzahlen (bezogen auf die Rückkäufe und sonstige vorzeitige Abgänge) fiel von 2,5 Prozent auf 2,1 Prozent.
Neugeschäft
Die Neubeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft der Allianz Lebensversicherungs-AG stiegen insgesamt um 14,9 Prozent auf 7,5 (6,6) Milliarden Euro. Wachstumstreiber waren dabei erneut die Beiträge aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag, die sich auf 6,8 (5,8) Milliarden Euro erhöhten. Die Neubeiträge aus eingelösten Versicherungen gegen laufende Beiträge sind um 4,6 Prozent auf 561,1 (536,4) Millionen Euro gestiegen. Die Zuwachsanpassungen gingen um 7,7 Prozent auf 174,9 Millionen Euro zurück. Zu dem kräftigen Anstieg der Einmalbeiträge trugen vor allem die deutlichen Steigerungen bei den Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag sowie die Vertriebskooperation mit der Commerzbank, die im September begonnen hatte, bei. Die Einzahlungen in das Allianz Parkdepot sind dagegen wegen unserer restriktiven Vertriebspolitik stark von 1.766,1 Millionen Euro auf 1.155,3 Millionen Euro zurückgegangen.
Deutlich nachgefragt wurde unser Garantiekonzept IndexSelect, das Sicherheit und Kapitalmarktchancen verbindet. Die Neubeiträge bei Produkten, die das Konzept IndexSelect enthalten, erhöhten sich um 73,2 Prozent auf 561,4 (324,1) Millionen Euro. Die fondsbasierten Produkte litten unter der schwierigen Situation an den Finanzmärkten und die Neubeiträge sanken dadurch von 157,2 auf 147,2 Millionen Euro.
Im Privatkundengeschäft hat die Allianz Lebensversicherungs-AG mit Neubeiträgen in Höhe von 4,5 (3,7) Milliarden Euro das hohe Vorjahresniveau deutlich übertroffen. Der größte Teil mit 4,0 (3,3) Milliarden Euro entfiel auf Einmalbeiträge. Die Neubeiträge aus eingelösten Versicherungen gegen laufenden Beitrag stiegen auf 316,1 (308,4) Millionen Euro an. Die Zuwachsanpassungen sanken auf 147,0 (164,0) Millionen Euro. Insgesamt machte das Privatkundengeschäft rund 59 Prozent der Neubeiträge der Allianz Lebensversicherungs-AG aus. Den größten Anteil an den Neubeiträgen hatten im Privatkundengeschäft Rentenversicherungen (ohne Riester- und Basisrenten).
Das geförderte Altersvorsorgegeschäft war rückläufig. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Riester-Verträge ging um rund 18 Prozent auf 106.386 (129.494) zurück. Der Bestand an Riesterverträgen steigt dennoch weiter an. Die Basis-Rente wurde 42.014 (42.574) Mal verkauft, davon 6.929 (17.385) Mal als fondsbasierte Variante StartUp Invest.
Auch im Firmenkundengeschäft konnten wir das hohe Niveau des Vorjahrs nochmals steigern. Die Neubeiträge 2010 nahmen um 8,7 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro zu. Davon entfielen 2,8 (2,6) Milliarden Euro auf Einmalbeiträge und 272,8 (253,5) Millionen Euro auf laufende Beiträge. Das Firmenkundengeschäft machte rund 41 Prozent des gesamten Neugeschäfts bei der Allianz Lebensversicherungs-AG aus. Die Firmendirektversicherung ist nach wie vor der am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Ihr Anteil an den abgeschlossenen Verträgen betrug rund 22 Prozent. Die Neubeiträge hier stiegen auf 250,7 (226,2) Millionen Euro.
Sehr erfreulich entwickelte sich das Segment Zeitwertkonten. Die Allianz Lebensversicherungs-AG legte für die Rückdeckung von Zeitwertkonten rund 1,3 Milliarden Euro in Versicherungsprodukten mit Zinsgarantie an – mit steigender Tendenz. Mehr als 5.600 Unternehmen nutzen die Zeitwertprodukte der Allianz Leben. Im Jahr 2010 entschieden sich rund 500 Arbeitgeber neu für diese Form der Finanzierung.
Das Geschäftsfeld langfristige Kapitalisierungsprodukte konnte auch 2010 weiter ausgebaut werden. Das PortfolioKonzept wurde vermehrt sowohl für die Kapitalanlage von Großkunden, beispielsweise Pensionsfonds oder Stiftungen, als auch für die kollektive Rückdeckung von Zeitwertkonten genutzt. Das Anlagevolumen in diesem Geschäftsfeld belief sich zum Jahresende auf über 1,8 Milliarden Euro.
Bestand
Die Versicherungssumme des Bestands stieg gegenüber dem Vorjahr von 267,9 Milliarden Euro um 3,5 Prozent auf 277,2 Milliarden Euro. Die betriebenen Versicherungsarten sind auf Seite 21, Bewegung und Struktur des Versicherungsbestands sind im Einzelnen auf den Seiten 18 bis 20 aufgeführt.
Leistungen an Kunden
Die Auszahlungen an Kunden für Abläufe, Renten, Todesfälle und Rückkäufe stiegen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG um 2,7 Prozent auf 12,8 (12,4) Milliarden Euro. Davon entfielen auf Ablaufleistungen 9,2 (8,7) Milliarden Euro, auf Rentenleistungen 1,5 (1,5) Milliarden Euro sowie 2,1 (2,2) Milliarden Euro auf Versicherungsleistungen für Todesfälle und Rückkäufe.
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb
Die Abschlusskosten stiegen um 21,8 Prozent auf 1.079 (886) Millionen Euro. Davon entfielen 785 (620) Millionen Euro auf Abschlussprovisionen und sonstige leistungsabhängige Bezüge der Versicherungsvermittler. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat das neue VVG ab 2008 in der Form umgesetzt, dass die Provision grundsätzlich auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt wird. Bezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäfts, stieg der Abschlusskostensatz durch den oben genannten Effekt sowie das gestiegene Einmalbeitragsgeschäft auf 4,2 (3,7) Prozent.
Die Verwaltungskosten nahmen gegenüber dem Vorjahr von 170 auf 169 Millionen Euro ab. Im Verhältnis zu den gesamten Beitragseinnahmen ergibt sich daraus ein Verwaltungskostensatz in Höhe von 1,1 (1,2) Prozent.
Geschäftsverlauf der Tochtergesellschaften der Allianz Leben
Die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLVAG), die Allianz Pensionskasse AG (APK) und die Allianz Pensionsfonds AG (APF) sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Der Schwerpunkt der DLVAG liegt auf dem Verkauf von Risikolebens- und Restschuldversicherungen. Die Neubeiträge der DLVAG stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 18,5 Prozent auf 49,2 (41,5) Millionen Euro. Die im Vorjahr deutlich gestiegenen laufenden Neubeiträge nahmen erneut um 14,2 Prozent auf 15,7 (13,7) Millionen Euro zu. Auch bei den Einmalbeiträgen konnte die DLVAG mit 33,5 (27,8) Millionen Euro eine Steigerung um 20,6 Prozent verbuchen. Die gebuchten Bruttobeiträge wuchsen insgesamt um 12,6 Prozent auf 121,0 (107,4) Millionen Euro. Insgesamt wurden 75.180 (61.832) neue Versicherungsverträge abgeschlossen. Das Ergebnis nach Steuern betrug 2,6 (9,1) Millionen Euro. Es steht nach dem im November 2009 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Allianz Lebensversicherungs-AG zu.
Die Neubeiträge der APK beliefen sich im Jahr 2010 auf 78,5 (86,0) Millionen Euro und lagen damit um 8,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge stieg mit 37.979 (35.657) deutlich an. Die Beitragseinnahmen sanken im Berichtszeitraum von 778,3 auf 763,6 Millionen Euro. Die APK erzielte einen Jahresüberschuss in Höhe von 9,0 (7,5) Millionen Euro.
Die Neubeiträge der APF lagen mit 45,7 (171,1) Millionen Euro erneut deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die Beitragseinnahmen sanken stark von 182,6 Millionen Euro auf 55,9 Millionen Euro. Vor allem die Einmalbeiträge mit 45,1 (170,4) Millionen Euro waren stark rückläufig. Grund hierfür ist ein Großgeschäft im Vorjahr, dem kein vergleichbarer Abschluss 2010 gegenüberstand. Doch auch die laufenden Beiträge mit 10,8 (12,2) Millionen Euro sind im Berichtsjahr gesunken. Die APF weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,2 (0,6) Millionen Euro aus.
Allianz Baufinanzierung
Die Allianz Baufinanzierung konnte ihr Neugeschäft deutlich steigern. Das Neugeschäftsvolumen konnte gegenüber dem Vorjahr um 29,5 Prozent auf knapp 1,5 Milliarden Euro ausgebaut werden. Zudem wurden deutlich mehr Finanzierungen ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr konnten 51,3 Prozent mehr Verträge abgeschlossen werden.
Das Allianz RiesterDarlehen, das im Zuge des Eigenheimrentengesetzes im November 2008 eingeführt wurde, hat sich auch im zweiten Jahr am Markt gut behauptet. Die Allianz wurde für dieses Produkt im Jahr 2010 erneut von der Zeitschrift „Finanztest“ ausgezeichnet. Das Volumen konnte in diesem Geschäftsjahr nahezu verdreifacht werden. Angesichts des noch niedrigen Anteils von RiesterDarlehen am Bestand der Riesterverträge birgt diese Produkt weiterhin großes Potenzial.
Kapitalanlagen
Der Kapitalanlagenbestand der Allianz Lebensversicherungs-AG erhöhte sich im Berichtsjahr um 5,6 Prozent auf 138,9 (131,6) Milliarden Euro. Die Bruttoneuanlage betrug 19,4 (28,4) Milliarden Euro.
Sicherheitsorientierte Anlagestrategie
Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzte im Jahr 2010 ihre sicherheitsorientierte Anlagestrategie fort. Hierbei verfolgen wir das Ziel, bei begrenztem Risiko eine möglichst hohe Rendite zu erreichen. Aus Sicherheitsgründen streuen wir die Kapitalanlagen auf viele unterschiedliche Anlagesegmente. Dies konnte die Auswirkungen erhöhter Unsicherheiten an den Kapitalmärkten abfedern.
Aufgrund der langfristigen Leistungsversprechen gegenüber unseren Kunden ist ein großer Teil unseres Portfolios in festverzinslichen Anlagen angelegt. Ende 2010 belief sich dieser Anteil auf 88 Prozent der Kapitalanlagen. Der Schwerpunkt liegt auf deutschen Pfandbriefen, ergänzt um deutsche und europäische Staatsanleihen. Pfandbriefe stellen durch ihre Unterlegung mit werthaltigen Sicherheiten, wie Kommunaldarlehen oder erstrangige Hypothekenkredite, sehr sichere Anlagen dar. Bei den Staatsanleihen konzentrieren wir uns auf die Kernländer der Eurozone. Der Portfolioanteil der Staatsanleihen aus Griechenland, Irland, Portugal und Spanien insgesamt lag Ende 2010 bei 0,3 Prozent nach Marktwerten.
Das Portfolio der Allianz Lebensversicherungs-AG konnte von der fortgesetzten Erholung an den Aktien- und Rentenmärkten profitieren. Der Kursanstieg führte zu Zuschreibungen in Höhe von 241 Millionen Euro. Diese entfielen hauptsächlich auf Investmentanteile und verbundene Unternehmen. Gleichzeitig stiegen die Bewertungsreserven im Jahresverlauf auf 13,7 Milliarden Euro; dies entspricht 9,9 Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen.
Zur Sicherung einer attraktiven Verzinsung der Kapitalanlagen wurde das Portfolio weiter diversifiziert. Um von den hohen wirtschaftlichen Wachstumsraten und der gesunden demografischen Entwicklung in den Schwellenländern zu profitieren, haben wir neben Unternehmensanleihen den Bestand an Schwellenländeranleihen weiter ausgebaut.
Mit Investitionen in erneuerbare Energien wurde auch die Diversifikation des Aktienbestands weiter erhöht. Wind- und Solarparks im Bestand der Allianz Lebensversicherungs-AG machten zum Jahresende 804 Millionen Euro aus. Die Aktienquote nach Marktwerten betrug zum Geschäftsjahresende 2010 unter Berücksichtigung von Absicherungsmaßnahmen 9,5 Prozent.
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen lag bei 4,3 (4,5) Prozent. Die laufende Durchschnittsverzinsung sank im Berichtszeitraum auf 4,1 (4,2) Prozent.
Kapitalanlagenergebnis
Das Nettoergebnis sank von 5,9 Milliarden Euro auf 5,8 Milliarden Euro. Davon werden 4,0 (3,9) Milliarden Euro für die rechnungsmäßige Verzinsung der Kundenguthaben (Deckungsrückstellung und verzinslich angesammelte Überschussguthaben) verwendet. Das Kapitalanlagenergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| 2010 Mio € |
2009 Mio € |
2008 Mio € |
|
|---|---|---|---|
| Bruttoertrag | 5.809 | 5.597 | 6.537 |
| – Personal- und Sachaufwand | – 164 | – 139 | - 125 |
| – Sonstiger laufender Aufwand 1 | – 125 | – 107 | – 256 |
| \= Laufender Aufwand gesamt | – 289 | – 246 | – 381 |
| Durchschnittsertrag | 5.520 | 5.350 | 6.156 |
| + Veräußerungsgewinne | 407 | 672 | 1.114 |
| + Zuschreibungen | 241 | 675 | 108 |
| + Ertrag Auflösung Sonderposten | 149 | 77 | 12 |
| – Veräußerungsverluste | – 43 | – 234 | – 662 |
| – Abschreibungen | – 457 | – 685 | – 2.199 |
| – Aufwand Einstellung Sonderposten | - | - | - |
| \= Übriges Ergebnis | 297 | 504 | – 1.627 |
| Nettoertrag | 5.817 | 5.855 | 4.529 |
1 Im sonstigen laufenden Aufwand sind für Immobilien Bewirtschaftungskosten in Höhe von 59 (38) Mio EUR und planmäßige Abschreibungen von 34 (35) Mio EUR sowie für Hypotheken Vertriebskosten in Höhe von 31 (24) Mio EUR enthalten.
Bewertungsreserven der Kapitalanlagen
Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen stiegen von netto 11,0 auf 13,7 Milliarden Euro. Das sind 9,9 (8,4) Prozent des Buchwerts der gesamten Kapitalanlagen. Die Bewertungsreserven setzen sich zusammen aus stillen Reserven in Höhe von 14,2 (11,3) Milliarden Euro und stillen Lasten in Höhe von 0,4 (0,3) Milliarden Euro. Darin enthalten sind stille Lasten bei Immobilien in Höhe von 3 (13) Millionen Euro, bei Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 39 (37) Millionen Euro, bei Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 86 (23) Millionen Euro, bei Aktien in Höhe von 8 (5) Millionen Euro sowie bei Hypotheken und Darlehen in Höhe von 279 (255) Millionen Euro.
Auf direkt gehaltene Aktien verfügte die Allianz Lebensversicherungs-AG über 2,9 (2,5) Milliarden Euro Bewertungsreserven.
Die Bewertungsreserven bei Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen betrugen 1,4 (0,8) Milliarden Euro, bei Investmentanteilen 4,2 (3,1) Milliarden Euro, bei Immobilien 1,1 (0,9) Milliarden Euro, bei festverzinslichen Wertpapieren 0,5 (0,5) Milliarden Euro und bei Darlehen und Hypotheken 3,6 (3,2) Milliarden Euro.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hält Investmentanteile, Aktien und Inhaberschuldverschreibungen, die nach den Grundsätzen des Anlagevermögens bewertet werden. Ihr Buchwert betrug 53,5 (43,8) Milliarden Euro.
Weitere Erläuterungen finden sich im Anhang auf S. 38.
Ergebnisentwicklung
Bruttoüberschuss
Der Bruttoüberschuss nach Bedienung der Garantieverzinsung betrug im Berichtsjahr 2,3 (3,3) Milliarden Euro. Das Minus im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf einen Sondereffekt im Vorjahr zurückzuführen.
Anteil der Kunden am Gesamtertrag
Neben der Beteiligung am Bruttoüberschuss im Rahmen der Zuführung zur RfB und der Direktgutschrift erhalten die Kunden auch eine Garantieverzinsung in Höhe von 4,0 (3,9) Milliarden Euro. Insgesamt erhalten unsere Kunden dadurch 92,0 (92,3) Prozent der Summe aus Bruttoüberschuss und Garantieverzinsung.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Vom Bruttoüberschuss führten wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) 1,7 (2,7) Milliarden Euro zu. Die RfB ist die Reserve für die künftige Überschussbeteiligung unserer Kunden. Gleichzeitig entnahmen wir der RfB 2,4 Milliarden Euro, die wir den Kunden als Überschussbeteiligung für 2010 gutgeschrieben haben. Zum 31. Dezember 2010 betrug die RfB 12,3 (13,0) Milliarden Euro.
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss beträgt 500 (550) Millionen Euro. Davon wurden 38 Millionen Euro den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Eigenkapitalquote (bezogen auf die Brutto-Deckungsrückstellung) beträgt 1,00 (1,02) Prozent.
Überschussbeteiligung
Die Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) hat auf den Rückgang der Marktzinsen reagiert und die laufende Verzinsung der Sparanteile gesenkt. Zur laufenden Verzinsung von 4,1 Prozent (2010: 4,3 Prozent) kommen 0,6 Prozent aus Schlussüberschuss und Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven hinzu. Mit dem Sockelbetrag können unterjährige Kapitalmarktschwankungen aufgefangen werden. Mit ihm wird sichergestellt, dass die Leistung nur wenig davon abhängt, ob der Vertrag in einer guten oder schlechten Kapitalmarktphase zur Auszahlung kommt. Damit ergibt sich für das Jahr 2011 eine gesamte Verzinsung der Sparanteile in Höhe von mindestens 4,70 Prozent (2010: 4,95 Prozent).
Die Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG profitieren außerdem von einer positiven Entwicklung der Bewertungsreserven, an denen sie seit 2008 direkt beteiligt werden. Ihr aktuelles Niveau ermöglicht eine weitere zusätzliche Verzinsung im Durchschnitt von 0,2 Prozent (Stand: 17. November 2010). Die gesamte Verzinsung der Sparanteile erreicht damit zu Jahresbeginn 2011 im Mittel 4,90 Prozent. Sie lag am Jahresanfang 2010 bei 5,15 Prozent.
Ausgelagerte Funktionen
Für die Allianz Lebensversicherungs-AG sind einige Allianz Konzernunternehmen dienstleistend tätig. Auf die Allianz Deutschland AG wurden insbesondere das Rechnungswesen sowie Aufgaben des Versicherungsbetriebs übertragen. Zu letzteren gehören vor allem die Bestandsverwaltung (Antrags- und Vertragsbearbeitung), die Leistungs- und Schadenbearbeitung sowie die Planung und die Steuerung des operativen Versicherungsbetriebs. Der Vertrieb über die haupt- und nebenberuflichen Allianz Vertreter sowie über Banken wird von der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG wahrgenommen.
Die Vermögensanlage und -verwaltung wurde auf die Allianz Investment Management SE, sowie in Teilbereichen unter anderem auf die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH und die Allianz Real Estate Germany GmbH übertragen.
Rechenzentrumsleistungen und Drucktätigkeiten sowie informationstechnische Serviceleistungen erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von der Allianz Managed Operations & Services SE.
Finanzlage
Ein effizientes Liquiditätsmanagement gehört zur Zielsetzung des Finanzmanagements der Allianz Lebensversicherungs-AG. Durch die Teilnahme der Allianz Lebensversicherungs-AG am konzernweiten Cash-Pool wird gewährleistet, dass überschüssige Liquidität zu marktüblichen Konditionen angelegt wird und kurzfristiger Liquiditätsbedarf ausgeglichen werden kann.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser Potenzial, um uns als Marktführer zu behaupten. Indem wir sie fördern und sie ihren jeweiligen Stärken entsprechend einsetzen, gelingt es uns, Mitarbeiter und Führungskräfte an das Unternehmen zu binden und wertvolles Know-how zu erhalten. Ein attraktives Arbeitsumfeld ermöglicht, dass wir sowohl Stellen intern besetzen als auch engagierte Mitarbeiter für uns gewinnen können.
Kaum ein Personalthema beschäftigt Unternehmen zurzeit so sehr wie der demografische Wandel. In der Allianz haben wir uns frühzeitig damit befasst und entsprechende Maßnahmen und Instrumente entwickelt: Die Personalplanung wurde auf zehn Jahre ausgeweitet und ein Talente-Pool mit potenziellen Kandidaten für die mittlere Führungsebene eingerichtet. Zudem sind zwei betriebsnahe Kindertagesstätten in München geplant.
Auch in diesem Jahr hat die Gesellschaft ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt: durch das Angebot, Mitarbeiteraktien der Allianz SE zu vergünstigten Konditionen zu erwerben und im Rahmen einer variablen Vergütungskomponente. Erstmals hat die Allianz in diesem Jahr eine weltweite Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit durchgeführt, an der sich auch die Allianz Deutschland AG mit ihren Tochtergesellschaften beteiligt hat.
Anzahl der Beschäftigten
Ende Dezember 2010 beschäftigte die Allianz Lebensversicherungs-AG 886 (878) Mitarbeiter.
Zahlen und Fakten
| 2010 | 2009 | 2008 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter 1 | 886 | 878 | 1.148 | |
| Im Innendienst | 706 | 704 | 978 | |
| davon Stammpersonal | 676 | 679 | 844 | |
| davon Auszubildende | - | - | 98 | |
| davon sonstige Mitarbeiter in Ausbildung | 11 | 15 | 16 | |
| davon Aushilfen | 19 | 10 | 20 | |
| Im angestellten Außendienst | 180 | 174 | 170 | |
| davon Stammpersonal | 180 | 174 | 170 | |
| Anteil Frauen | in % | 43 | 42 | 46 |
| Anteil Männer | in % | 57 | 58 | 54 |
| Anteil Vollzeitmitarbeiter im Innendienst | in % | 82 | 83 | 86 |
| Anteil Teilzeitmitarbeiter im Innendienst | in % | 18 | 17 | 14 |
| Anteil Akademiker | in % | 49 | 49 | 40 |
| Alter (Durchschnitt in Jahren) | 42,7 | 42,4 | 40,2 | |
| Konzernzugehörigkeit (Durchschnitt in Jahren) | 17,1 | 16,7 | 15,4 | |
| Lohn- und Gehaltssumme 2 | Mio € | 62,1 | 63,0 | 66,5 |
| Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung | Mio € | 8,6 | 8,3 | 10,4 |
| Aufwand für Altersversorgung | Mio € | 5,8 | 8,5 | 6,4 |
| Aufwand für Unterstützungszahlungen 3 | Mio € | 0,1 | 0,1 | - |
1 Stichtag 31.12.; einschließlich ruhender Arbeitsverhältnisse
2 seit 2009 einschließlich Anteilsprovisionen in Höhe von 3,8 Millionen Euro
3 2008 in den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung enthalten
Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrugen im Berichtsjahr 62,1 (63,0) Millionen Euro. Die Summe aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung belief sich auf 14,5 (16,9) Millionen Euro. Darin sind neben der betrieblichen Altersversorgung auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten.
Dank an Beschäftigte und Arbeitnehmervertreter
Der Vorstand dankt den Mitarbeitern für ihren großen Einsatz, ihre hohe Leistungsbereitschaft und Kompetenz. Auch den Arbeitnehmervertretern in den Betriebsratsgremien gilt der Dank für die gute Zusammenarbeit.
Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Absatz 3 Aktiengesetz, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Berichtsjahr erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt wurde. Der Vorstand erklärt weiter, dass es zu unterlassenen Maßnahmen im Berichtsjahr nicht gekommen ist.
Risikobericht
Die Geschäftsmodelle der Gesellschaften innerhalb der Allianz Deutschland AG sind auf die Übernahme und das Management von Risiken ausgelegt. Ein ausgeprägtes Risikobewusstsein und das Abwägen von Chancen und Risiken sind daher integrale Bestandteile der Geschäftssteuerung.
Risikoorganisation
In der Allianz Deutschland AG, zu der die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört, ist der Grundsatz der unabhängigen Risikoüberwachung fest verankert. Die aktive Übernahme von Risiken und deren Management durch die Geschäftseinheiten sind organisatorisch strikt getrennt von der Risikoüberwachung durch einen unabhängigen Bereich (Risikocontrolling). Diese Kontrollinstanz umfasst nicht nur die unabhängige Identifizierung, Bewertung, Berichterstattung und Überwachung von Risiken, sondern prüft auch Handlungsalternativen und spricht Empfehlungen an die Geschäftseinheiten beziehungsweise den Vorstand aus. Der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG trägt die übergreifende Verantwortung für das gesamte Risikomanagement und die Kontrolle der Risiken.
Das Risikocontrolling der Allianz Lebensversicherungs-AG wird von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Allianz Deutschland AG unter Leitung des Chief Risk Officer (CRO) im Auftrag des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG wahrgenommen. Dadurch wird Know-how gebündelt und Ressourcen können effizient genutzt werden. Das Risikocontrolling überwacht die Risiken systematisch mit qualitativen und quantitativen Risikoanalysen und -bewertungen. Durch die Einbeziehung des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG in das regelmäßige und das Ad-hoc-Reporting des CRO ist gewährleistet, dass der Vorstand jederzeit über die aktuelle Risikosituation der Allianz Lebensversicherungs-AG informiert ist.
Das für die Allianz Lebensversicherungs-AG zuständige Risikocontrolling der Allianz Deutschland AG ist in die Risikosteuerung der Allianz SE eingebunden. Als verbindliche Leitlinien dienen dabei die Risikostrategie der Allianz Deutschland AG sowie die von der Allianz SE vorgegebene Group Risk Policy, Minimum Standards und Modellierungsvorgaben. Die für das Risikocontrolling der Allianz SE zuständige Einheit Group Risk ist Kontrollinstanz für das Risikocontrolling der Allianz Deutschland AG.
Als weitere interne und externe Instanzen zur Überprüfung der Risikoorganisation wirken in jeweils vorgeschriebenem Umfang Aufsichtsrat, Treuhänder des Sicherungsvermögens, Verantwortlicher Aktuar, Sicherheits-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Compliance-Beauftragte sowie die Interne Revision. Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer sind zusätzliche externe Instanzen der Risikoüberwachung.
Die systematische Identifikation und Steuerung aller relevanten Risiken und die Angemessenheit der Prozesse im Risikomanagement werden durch das Local Risk Committee der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Leitung des CRO sichergestellt. Ein Mitglied des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG ist Mitglied im Local Risk Committee, um eine enge Verzahnung mit dem Vorstand sicherzustellen. Es besteht ein gemeinsames Investment Risk Committee mit der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG. Für übergreifende operative Themen hat die Allianz Deutschland AG ein eigenes Risk Committee eingerichtet, in dem neben Vorständen aus den Sparten alle relevanten operativen Einheiten vertreten sind.
Wesentliche Risiken
Alle relevanten Risiken werden durch geeignete Kontrollprozesse erfasst. Die quantifizierbaren Risiken sind im internen Risikokapitalmodell berücksichtigt. Dieses erfüllt unserer Auffassung nach die erwarteten künftigen Anforderungen aus Solvency II und umfasst die nachfolgend genannten Risiken.
Marktrisiken Wertverluste bei Aktien, festverzinslichen Anlagen, Immobilien, nicht börsennotierten Beteiligungen und Fremdwährungsanlagen
Kreditrisiken Verluste aufgrund von Schuldnerinsolvenzen oder Ausfall unserer Rückversicherungspartner beziehungsweise Emittenten von Derivaten sowie Wertverluste aufgrund von Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Schuldner, der Rückversicherungspartner oder der Emittenten
Versicherungstechnische Risiken Risiken, die aufgrund der Abweichung der tatsächlichen Versicherungsereignisse von den in der Tarifierung eingerechneten Versicherungsereignissen entstehen. Dies sind insbesondere Prämienrisiken durch unzureichende Prämien, Reserverisiken durch nicht ausreichende Reserven und Änderungsrisiken durch Veränderungen der Rechnungsgrundlagen
Geschäftsrisiken Kosten- und Stornorisiken sowie operationale Risiken, also unerwartete wirtschaftliche Verluste, die im Zusammenhang mit externen Ereignissen stehen oder von internen Prozessen, Verfahren und Systemen herrühren, die unzureichend sind oder versagen
Qualitative Risiken werden in einem strukturierten Identifikations- und Bewertungsprozess erfasst. Dies sind:
| ― | Rechtsänderungsrisiken, |
| ― | Reputationsrisiken, |
| ― | strategische Risiken und |
| ― | Liquiditätsrisiken. |
Konzentrationsrisiken werden bei der Aggregation der anderen Risikokategorien behandelt, somit stimmt diese Gruppierung der Risiken mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für die Versicherungswirtschaft überein.
Ein umfassendes Sicherungssystem und interne Kontrollen minimieren Risiken aus fehlerhaften Abläufen. Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen dienen dazu, das vorhandene Risiko zu kontrollieren. Hierzu zählen unter anderem die IT-Sicherheit (zum Beispiel Back-up-Systeme und Firewalls), die Zugangssicherheit (zum Beispiel ein striktes Berechtigungssystem) sowie interne Kontrollsysteme (zum Beispiel Vier-Augen-Prinzip). Die strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Controlling sowie abgestufte Limitsysteme und ein zeitnahes, umfassendes Berichtswesen minimieren organisatorisch die operationalen Risiken aus der Kapitalanlagetätigkeit.
Die unabhängige Interne Revision prüft regelmäßig die internen Prozesse. Zusätzlich werden im Rahmen der Umsetzung des Allianz Standards ICOFR (Internal Control over Financial Reporting) alle internen Prozesse, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken können, eingehend untersucht und dokumentiert. Mögliche Risiken werden identifiziert und durch regelmäßige Kontrollen auf ein Minimum reduziert. ICOFR leitet sich aus den Regularien des Sarbanes-Oxley Act (SOX) ab. Damit wird das bereits etablierte Kontrollumfeld auch nach dem 2009 erfolgten Delisting der Allianz SE von der New Yorker Börse in seiner Funktionsweise fortgeführt. ICOFR trägt maßgeblich zu einer qualitativ hochwertigen Finanzberichterstattung bei.
Die Risikokontrollprozesse stellen sicher, dass mögliche Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb frühzeitig identifiziert und adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden. Zusätzlich steht mit der Verlustdatenbank zur Erfassung von Verlusten aus operationalen Risiken ein weiteres Analyseinstrument zur Risikoverminderung bereit.
Im Folgenden werden weitere Aspekte der Risiken genauer ausgeführt.
Marktrisiken und Kreditrisiken
Die Kapitalanlagen der Allianz Lebensversicherungs-AG werden durch Spezialisten der Allianz Investment Management SE (AIM SE) zentral betreut. Die Kapitalanlagestrategie richtet sich nach den Erfordernissen des Asset-Liability-Managements (ALM) der Allianz Lebensversicherungs-AG. Die Gewinnerzielung aus kurzfristiger Handelstätigkeit (Eigenhandel) ist nicht Teil der Kapitalanlagestrategie.
Die Kapitalanlagen der Gesellschaft sind nach Anlagearten (Grundvermögen, Aktien/Beteiligungen, Zinsträger), Adressen und Belegenheit breit diversifiziert. Erfüllt sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben bezüglich Mischung und Streuung sowie die Anforderungen, die aus dem Rundschreiben 15/2005 der BaFin hervorgehen.
Das Anlagemanagement analysiert laufend die Risiken der Kapitalanlagen, was durch eine unabhängige Quantifizierung im Risikocontrolling (Risikokapitalberechnung) ergänzt wird. Marktrisiken werden mit Sensitivitätsanalysen beziehungsweise Stresstests kontinuierlich quantifiziert. Marktrisiken aus Derivaten bewerten und steuern wir mittels zeitnaher Value-at-Risk-Berechnungen, Stresstests und Vorgabe von Limiten. Währungskursschwankungen sind im Portfolio von untergeordneter Bedeutung, da die Versicherungsleistungen weitgehend währungskongruent gedeckt werden. Der Einsatz von Derivaten und strukturierten Produkten sowie das Eingehen von Währungsrisiken erfolgen nicht per se zu Zwecken der Wertsteigerung, sondern nur zur Umsetzung der Kapitalanlagestrategie sowie zur Risikosteuerung oder mit Sondergenehmigung.
Kreditrisiken und Konzentrationsrisiken werden mit einem Limitsystem überwacht und gesteuert. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wird durch Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das Ausfallrisiko von Rückversicherungsgesellschaften ist aufgrund der vernachlässigbaren Rückversicherungsvolumina nicht materiell.
Durch eine vorausschauende Planung der künftigen Zahlungsströme wird erreicht, dass Liquiditätsrisiken gesteuert und gering gehalten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass laufend Liquidität aus Beitragseinnahmen und Erträgen aus Kapitalanlagen zur Verfügung steht.
Eine Übersicht der Exposure in Länder, die von den Finanzmärkten derzeit kritisch gesehen werden, wird im Folgenden gegeben.
Auf Staatsanleihen in Griechenland, Irland, Portugal und Spanien entfallen die angegebenen Volumina an Kapitalanlagen 1:
| Exposure am 31.12.2010 Mio € |
|
|---|---|
| Griechenland | 97,1 |
| Irland | 3,3 |
| Portugal | 0 |
| Spanien | 283,2 |
Die festverzinslichen Kapitalanlagen bei Banken betragen insgesamt 66,5 Milliarden Euro oder rund 43,5 Prozent der Kapitalanlagen. Davon sind wiederum rund 80,1 Prozent als deutsche Pfandbriefe beziehungsweise anderweitig besichert.
Die für uns relevanten Risiken haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von Banken auf einzelne Staaten verlagert. Unsere Risikomanagementprozesse tragen dieser Veränderung Rechnung. Alle Schuldner und Kontrahenten werden in einem allianzweiten Kredit-Exposure-System erfasst, mittels unabhängiger Ratinginformationen bewertet und mit Limiten versehen.
Die Emittenten der festverzinslichen Kapitalanlagen sind überwiegend Staaten und Banken. Insgesamt bestehen die festverzinslichen Kapitalanlagen zum überwiegenden Teil aus Wertpapieren deutscher Emittenten.
Seit 2008 werden die einkalkulierten Abschlusskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren aus den Versicherungsbeiträgen gedeckt. Da sich ein Großteil der Vertreter die Provisionen trotzdem sofort diskontiert auszahlen lässt, hat die Allianz Lebensversicherungs-AG über die fünfjährige Provisionshaftzeit Forderungen gegen Vertreter. Diese führen seit dem Jahr 2008 zu steigenden Forderungen an Versicherungsvermittler.
Als spezielles Marktrisiko ist das Garantierisiko zu betrachten.
Garantierisiko
Das größte Risiko für einen Lebensversicherer besteht darin, dass die Mindestverzinsung, die den Kunden garantiert wurde, aufgrund ungünstiger Kapitalmarktentwicklungen (Zinsrisiko) nicht durch den Nettokapitalertrag gedeckt werden kann.
Dieses Risiko und seinen Einfluss auf Ergebnis und Eigenkapital begrenzt die Allianz Lebensversicherungs-AG mit einer langfristig ausgerichteten Anlagepolitik, der konsequenten Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und dem Einsatz moderner Risikomanagementsysteme. Zentrales Element der Kapitalanlagensteuerung ist das ALM, das die Allianz Lebensversicherungs-AG seit vielen Jahren erfolgreich einsetzt.
1 Marktwert des Gesamtexposures (inklusive über Fonds gehaltener Bestände)
Durch ALM-Analysen werden finanzielle Verpflichtungen umfassend modelliert und quantifiziert. Darüber hinaus wird mithilfe von Szenariorechnungen geprüft, in welchem Umfang sich größere Schwankungen an den Kapitalmärkten auf die Allianz Lebensversicherungs-AG auswirken.
Wie schon im Vorjahr wurden wieder die Auswirkungen eines dauerhaften Niedrigzinsniveaus auf die Leistungsversprechen der Allianz Lebensversicherungs-AG untersucht. Als niedriges Zinsniveau wurde eine flache Zinskurve in Höhe von 1,5 Prozent über die gesamte Projektionsdauer von 60 Jahren unterstellt. Die Analyse zeigte, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG selbst bei diesem Zinsumfeld die vertraglich festgelegten Leistungen immer erfüllen kann.
In Anbetracht des aktuellen Kapitalmarktumfelds, vor allem im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau, hat die Versicherungswirtschaft mit der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) im vergangenen Jahr über Möglichkeiten zur frühzeitigen Stärkung der Deckungsrückstellung gesprochen. Als Ergebnis wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in Kraft treten, die bei anhaltend niedrigen Zinsen die sukzessive Bildung einer Zusatzreserve verlangt. Genauer: Der garantierte Rechnungszins wird pro Vertrag mit dem Zehnjahresmittel der Renditen zehnjähriger Euro-Staatsanleihen höchster Bonität verglichen. Liegt der Vergleichszins unter dem Rechnungszins, ist für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die nächsten 15 Jahre der niedrigere Zins anzusetzen. Voraussichtlich wird Ende 2011 nach diesem Verfahren erstmals – für die Verträge mit einem Rechnungszins in Höhe von 4,0 Prozent – eine Zusatzreserve zu bilden sein. Die Höhe der Zusatzrückstellung hängt von der Zinsentwicklung im Jahr 2011 ab. Proberechnungen, die von weiterhin niedrigen Zinsen ausgehen, haben Beträge im mittleren dreistelligen Millionenbereich ergeben, die für die Allianz Lebensversicherungs-AG finanziell tragbar wären. Durch die frühzeitige Stärkung der Deckungsrückstellung wird die Erfüllung des Leistungsversprechens zusätzlich gesichert.
Versicherungstechnische Risiken
Biometrische Rechnungsgrundlagen der Tarife wie Sterbe- oder Invalidisierungswahrscheinlichkeiten können sich im Laufe der Zeit signifikant verändern. Dieses kalkulatorische Risiko kontrolliert die Allianz Lebensversicherungs-AG laufend durch aktuarielle Analysen, deren Ergebnisse bislang grundsätzlich mit den Einschätzungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) übereinstimmten. Änderungen der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden bei der jährlichen Deklaration der Überschussanteilsätze sowie in versicherungsmathematischen Modellen zur Tarifierung und zur Produktentwicklung berücksichtigt.
Daneben besteht die Gefahr, dass Schadenquoten zufallsbedingt höher ausfallen als erwartet. Aufgrund des großen und diversifizierten Versicherungsportfolios der Allianz Lebensversicherungs-AG sind solche Schwankungen von geringerer Bedeutung.
Die Geschäftstätigkeit der Allianz Lebensversicherungs-AG beschränkt sich auf die Lebensversicherung und das Kapitalisierungsgeschäft in Deutschland, wo sie eine führende Marktstellung hat. Externe Faktoren, welche die biometrischen Grundlagen des Geschäfts beeinflussen, beispielsweise Epidemien oder sonstige Veränderungen der Sterblichkeit, würden das Unternehmen daher entsprechend seinem Marktanteil treffen.
Sonstige Risiken
Rechtsänderungsrisiken
Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist aufgrund der langen Laufzeit ihrer verkauften Produkte besonderen Rechtsprechungsrisiken ausgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2011, nach der die europarechtliche Befugnis der Mitgliedstaaten, Versicherungstarife nach dem Geschlecht zu differenzieren, wenn dies statistisch gerechtfertigt ist, mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 unwirksam wird. Die Entscheidung wird sich in der Lebensversicherung auf die Produktgestaltung und Tarifierung auswirken.
Risikosituation
Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvabilität I) wurden mit sehr gutem Ergebnis erfüllt. Die Solvabilitätsquote liegt bei 210,9 Prozent. Des Weiteren werden die von der BaFin vorgeschriebenen Stresstests mit großem Sicherheitspuffer bestanden. Durch die aktive Beteiligung der Allianz Deutschland AG und der Allianz Lebensversicherungs-AG am europäischen Solvency-II-Projekt ist die Allianz Lebensversicherungs-AG außerdem gut auf die künftigen regulatorischen Anforderungen vorbereitet.
Die aktuelle Risikosituation ist somit weit innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens.
Nachtragsbericht
Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahrs bis zur Vorstandssitzung, in welcher der Jahresabschluss aufgestellt wurde, nicht eingetreten.
Prognose- und Chancenbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Ausblick für die Jahre 2011 und 2012 ist laut Allianz Economic Research verhalten positiv. Der Aufschwung wird sich fortsetzen, wenn auch an Kraft verlieren. Belastend werden sich das Auslaufen der Konjunkturprogramme und die geplanten Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auswirken. Gleichzeitig werden die Zuwächse im deutschen Export mit der erwartet moderaten weltwirtschaftlichen Entwicklung geringer ausfallen. Auf der anderen Seite wird eine positive Entwicklung der Einkommen die Verbrauchernachfrage fördern. Das Bruttoinlandsprodukt wird nach Prognosen von Allianz Economic Research 2011 voraussichtlich um etwa 2,5 Prozent wachsen.
Dabei ist allerdings das Risiko, dass es trotz weitreichender Spar- und Reformmaßnahmen zu einer weiteren Verschärfung der Schuldenkrise im Euroraum kommt, nicht gänzlich auszuschließen. Damit wären womöglich auch weitere Belastungen für das europäische Banken- und Finanzsystem verbunden, die negativ auf die Entwicklung der Realwirtschaft zurückwirken könnten.
Prognose für die deutsche Versicherungswirtschaft
Der Ausblick für die kommenden beiden Jahre fällt insgesamt verhalten aus – trotz eines fortgesetzten Aufschwungs und der verbesserten wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte und der Unternehmen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet für 2011 über alle Versicherungssparten hinweg mit einem leichten Rückgang (– 0,5 Prozent) des Beitragsaufkommens. Dies liegt vor allem daran, dass beim Einmalbeitragsgeschäft in der Lebensversicherung ein Rückgang nicht ausgeschlossen werden kann.
In der Lebensversicherung rechnet der GDV für 2011 mit einem Rückgang der Prämien um 3,5 Prozent. Für das Einmalbeitragsgeschäft erwartet der Verband einen Rückgang um etwa 10 Prozent. Der GDV rechnet ebenfalls mit geringeren laufenden Beitragseinnahmen. Grund dafür ist die hohe Zahl an Verträgen, die 1999 im Vorfeld der Steuerdiskussionen um Lebensversicherungen abgeschlossen wurden, und deren steuerliche Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nun endet.
Veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Unisextarife
Am 1. März 2011 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die europarechtliche Befugnis der Mitgliedstaaten, Versicherungstarife nach dem Geschlecht zu differenzieren, wenn dies statistisch gerechtfertigt ist, mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 unwirksam wird. Die Entscheidung wird sich in der Lebensversicherung auf die Produktgestaltung und Tarifierung auswirken und einen erheblichen Umstellungsaufwand mit sich bringen.
Geschäftsentwicklung
Beim Neugeschäft gegen laufende Beiträge rechnen wir sowohl im Privat- als auch im Firmengeschäft mit einem deutlichen Wachstum. Besonders gute Chancen sehen wir dabei in der staatlich geförderten Altersvorsorge und in der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie in der betrieblichen Altersvorsorge. Auch sollten wir von der neuen Vertriebskooperation mit der Commerzbank profitieren.
Bei den Einmalbeiträgen erscheint unsicher, ob nach den ungewöhnlich hohen Steigerungen in den Vorjahren das Niveau gehalten werden kann. Ein wichtiger Faktor hierfür wäre, dass die für das Einmalbeitragsgeschäft günstige Zinssituation weiter anhält. Stärker zurückgehende Einmalbeiträge werden wir durch den Anstieg bei den laufenden Beitragseinnahmen voraussichtlich nicht ausgleichen können.
Wir werden die sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie fortsetzen. Dabei setzen wir weiterhin auf die reiche Erfahrung der Allianz Gruppe bei der Kapitalanlage im In- und Ausland. Um die Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung zu reduzieren sowie das Kapitalanlagenportfolio der Allianz Lebensversicherungs-AG weiter zu diversifizieren, planen wir, den Anteil der Investments in erneuerbaren Energien sowie in Schwellenländern weiter auszubauen. Weiterhin halten wir Immobilien für eine interessante Anlageklasse, die risikoadjustiert attraktive Renditen sowie einen gewissen Inflationsschutz bietet.
Für die Jahre 2011 und 2012 erwarten wir einen gegenüber 2010 leicht steigenden Jahresüberschuss, der, ein stabiles Kapitalmarktumfeld vorausgesetzt, vor allem aus einem Anstieg des Kapitalanlagenergebnisses stammen soll.
Die im Risikobericht genannten Risiken werden vom Unternehmen bewusst eingegangen mit dem Ziel, die darin enthaltenen Chancen zu nutzen. Zum Beispiel geht die Allianz Lebensversicherungs-AG auf dem Kapitalmarkt gewisse Risiken ein, um möglichst hohe Renditen zu erzielen. Die aktive Risikosteuerung erlaubt es, diese Chancen zu nutzen und dabei gleichzeitig die Risiken unter Kontrolle zu halten.
Stuttgart, 3. März 2011
Allianz Lebensversicherungs-AG
Der Vorstand
Dr. Zimmerer
Dr. Brezina
Dr. Faulhaber
Dr. Hessling
Schwarz
Betriebene Versicherungsarten
Hauptversicherungen
Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)
Kapitallebensversicherungen
Risikolebensversicherungen 2
Termfixversicherungen
| Ausbildungsversicherungen | |
| Aussteuerversicherungen |
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Lebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze
Bauspar-Risikolebensversicherungen 1
Rentenversicherungen1
(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)
Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht
Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
Fondsgebundene Rentenversicherungen
(auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes)
Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen
Zusatzversicherungen
Unfall-Zusatzversicherungen
Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1
Pflegerenten-Zusatzversicherungen
Todesfallrisiko-Zusatzversicherungen 1
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen 1
Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
Kapitalisierungsgeschäfte
2 Auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft
Bewegung und Struktur des Versicherungsbestands 2010
| Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | |||
|---|---|---|---|
| (Haupt- und Zusatzversicherungen) | |||
| --- | --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | (nur Hauptversicherungen) Anzahl der Versicherungen 1 | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd € |
Einmalbeitrag in Tsd € |
| --- | --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 10.244.339 | 8.548.481 | |
| Währungsschwankungen | 26 | ||
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 10.244.339 | 8.548.507 | |
| II Zugang während des Geschäftsjahrs | |||
| 1 Neuzugang | |||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 622.083 | 561.076 | 5.305.403 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | - | 174.876 | 1.494.994 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | - | - | - |
| 3 Übriger Zugang | 37.386 | 37.759 | - |
| 4 Gesamter Zugang | 659.469 | 773.711 | 6.800.397 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | |||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit usw. | - 38.216 | - 19.136 | |
| 2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | – 315.012 | – 276.077 | |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | – 201.073 | – 350.184 | |
| 4 Sonstiger vorzeitiger Abgang | – 18.358 | – 10.839 | |
| 5 Übriger Abgang | – 53.188 | – 318.519 | |
| 6 Gesamter Abgang | – 625.847 | – 974.755 | |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 10.277.961 | 8.347.463 | |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | ||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 10.244.339 | ||
| (davon beitragsfrei) | (2.591.696) | ||
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 10.277.961 | ||
| (davon beitragsfrei) | (2.696.193) |
| Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | |||
|---|---|---|---|
| Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen | |||
| --- | --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | (nur Hauptversicherungen) Versicherungssumme in Tsd € 1 |
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd € |
| --- | --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 267.889.459 | 3.639.155 | 2.779.679 |
| Währungsschwankungen | 955 | 7 | |
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 267.890.414 | 3.639.155 | 2.779.686 |
| II Zugang während des Geschäftsjahrs | |||
| 1 Neuzugang | |||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 20.910.807 | 37.679 | 15.304 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | 4.061.616 | - | 48.704 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 1.102.383 | - | - |
| 3 Übriger Zugang | 2.101.762 | 9.372 | 7.000 |
| 4 Gesamter Zugang | 28.176.568 | 47.051 | 71.008 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | |||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit usw. | - 758.251 | - 16.490 | - 8.868 |
| 2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | – 8.288.691 | – 218.630 | – 152.495 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | – 7.907.193 | – 67.213 | – 75.372 |
| 4 Sonstiger vorzeitiger Abgang | – 956.454 | – 541 | – 177 |
| 5 Übriger Abgang | – 989.113 | – 1.051 | – 2.542 |
| 6 Gesamter Abgang | – 18.899.702 | – 303.925 | – 239.454 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 277.167.280 | 3.382.281 | 2.611.240 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Versicherungssumme in Tsd € 1 |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd € 1 |
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 267.890.414 | 3.639.155 | 90.086.333 |
| (davon beitragsfrei) | (40.596.738) | (835.848) | (6.486.581) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 277.167.280 | 3.382.281 | 86.897.734 |
| (davon beitragsfrei) | (45.243.323) | (800.250) | (7.563.501) |
| Einzelversicherungen | ||
|---|---|---|
| Risikoversicherungen | ||
| --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd € |
| --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 130.945 | 56.655 |
| Währungsschwankungen | - | |
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 130.945 | 56.655 |
| II Zugang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Neuzugang | ||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 26.895 | 6.763 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | - | 190 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | - | - |
| 3 Übriger Zugang | 34 | 26 |
| 4 Gesamter Zugang | 26.929 | 6.979 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit usw. | - 291 | - 186 |
| 2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | – 4.929 | – 2.575 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | – 492 | – 766 |
| 4 Sonstiger vorzeitiger Abgang | – 6.237 | – 2.019 |
| 5 Übriger Abgang | – 32 | – 80 |
| 6 Gesamter Abgang | – 11.981 | – 5.626 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 145.893 | 58.008 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd € 1 |
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 130.945 | 7.553.446 |
| (davon beitragsfrei) | (4.869) | (57.131) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 145.893 | 8.134.032 |
| (davon beitragsfrei) | (5.990) | (67.902) |
| Einzelversicherungen | ||
|---|---|---|
| Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) | ||
| --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd € |
| --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 3.730.494 | 3.262.418 |
| Währungsschwankungen | 19 | |
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 3.730.494 | 3.262.437 |
| II Zugang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Neuzugang | ||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 342.414 | 323.403 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | - | 85.526 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | - | - |
| 3 Übriger Zugang | 16.253 | 15.164 |
| 4 Gesamter Zugang | 358.667 | 424.093 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit usw. | - 11.574 | - 5.630 |
| 2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | – 31.734 | – 71.706 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | – 93.518 | – 172.689 |
| 4 Sonstiger vorzeitiger Abgang | – 7.378 | – 5.346 |
| 5 Übriger Abgang | – 22.681 | – 233.948 |
| 6 Gesamter Abgang | – 166.885 | – 489.319 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 3.922.276 | 3.197.211 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | 12-fache Jahresrente in Tsd € |
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 3.730.494 | 91.850.821 |
| (davon beitragsfrei) | (947.421) | (17.651.112) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 3.922.276 | 99.504.765 |
| (davon beitragsfrei) | (1.049.914) | (19.294.033) |
| Einzelversicherungen | ||
|---|---|---|
| Sonstige Versicherungen 3 | ||
| --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd € |
| --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 714.151 | 530.928 |
| Währungsschwankungen | - | |
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 714.151 | 530.928 |
| II Zugang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Neuzugang | ||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 53.430 | 35.714 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | - | 13.485 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | - | - |
| 3 Übriger Zugang | 436 | 1.894 |
| 4 Gesamter Zugang | 53.866 | 51.093 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit usw. | - 1.593 | - 885 |
| 2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | – 18.574 | – 283 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | – 17.190 | – 37.179 |
| 4 Sonstiger vorzeitiger Abgang | – 2.791 | – 2.188 |
| 5 Übriger Abgang | – 6.954 | – 56.427 |
| 6 Gesamter Abgang | – 47.102 | – 96.962 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 720.915 | 485.059 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd € 1 |
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 714.151 | 16.070.459 |
| (davon beitragsfrei) | (181.243) | (3.618.601) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 720.915 | 16.096.993 |
| (davon beitragsfrei) | (191.192) | (3.339.197) |
| Kollektivversicherungen 4 | ||
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| A Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen 2 | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd € |
| --- | --- | --- |
| I Bestand am Ende des Vorjahrs | 2.029.594 | 1.918.801 |
| Währungsschwankungen | - | |
| Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 2.029.594 | 1.918.801 |
| II Zugang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Neuzugang | ||
| a Eingelöste Versicherungsscheine | 161.665 | 179.892 |
| b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | - | 26.971 |
| 2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | - | - |
| 3 Übriger Zugang | 11.291 | 13.675 |
| 4 Gesamter Zugang | 172.956 | 220.538 |
| III Abgang während des Geschäftsjahrs | ||
| 1 Tod, Berufsunfähigkeit usw. | - 8268 | - 3.567 |
| 2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | – 41.145 | – 49.018 |
| 3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | – 22.660 | – 64.178 |
| 4 Sonstiger vorzeitiger Abgang | – 1.411 | – 1.109 |
| 5 Übriger Abgang | – 22.470 | – 25.522 |
| 6 Gesamter Abgang | – 95.954 | – 143.394 |
| IV Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 2.106.596 | 1.995.945 |
| B Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen 2 | Versicherungssumme in Tsd € 1 |
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 2.029.594 | 62.329.355 |
| (davon beitragsfrei) | (622.315) | (12.783.313) |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 2.106.596 | 66.533.756 |
| (davon beitragsfrei) | (648.847) | (14.978.690) |
1 Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12-fachen Jahresrente, fondsgebundene Lebensversicherungen mit der Beitragssumme kapitalisiert.
2 Bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse.
3 Im Bestand der sonstigen Versicherungen sind am Ende des Geschäftsjahrs 677.734 fondsgebundene Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von 14.291.416 Tsd € sowie 43.181 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 1.805.576 Tsd € enthalten.
4 Im Bestand der Kollektivversicherungen sind am Ende des Geschäftsjahrs 23.575 fondsgebundene Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von 1.013.054 Tsd € sowie 7.133 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 2.607.288 Tsd € enthalten.
| Zusatzversicherungen insgesamt | Unfall-Zusatzversicherungen | Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen | |
|---|---|---|---|
| C Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen | |||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | |||
| Anzahl der Versicherungsverträge 1 | 5.945.672 | 1.293.620 | 2.768.489 |
| Versicherungssumme in Tsd € 2 | 252.802.750 | 27.838.430 | 183.160.773 |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | |||
| Anzahl der Versicherungsverträge 1 | 5.831.912 | 1.182.444 | 2.740.153 |
| Versicherungssumme in Tsd € 2 | 253.920.913 | 26.523.801 | 184.526.769 |
| Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen | Sonstige Zusatzversicherungen | |
|---|---|---|
| C Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen | ||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | ||
| Anzahl der Versicherungsverträge 1 | 1.240.796 | 642.767 |
| Versicherungssumme in Tsd € 2 | 25.354.635 | 16.448.912 |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | ||
| Anzahl der Versicherungsverträge 1 | 1.252.713 | 656.602 |
| Versicherungssumme in Tsd € 2 | 25.836.786 | 17.033.557 |
| Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd € 3 |
|
|---|---|---|
| D Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen | ||
| 1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs | 1.126.908 | 14.922.040 |
| 2 Bestand am Ende des Geschäftsjahrs | 1.167.738 | 16.428.601 |
| E Beitragssumme des Neuzugangs in Tsd € | 25.646.789 |
1 Bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse
2 Bei Zusatzversicherungen, bei denen die Leistung in Form einer Rente zu erbringen ist, ist als Versicherungssumme die 12-fache Jahresrente angegeben.
3 Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12-fachen Jahresrente kapitalisiert.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Jahresabschluss
| 24 Bilanz | |
| 26 Gewinn- und Verlustrechnung | |
| 28 Anhang | |
| 36 Angaben zu den Aktiva | |
| 50 Angaben zu den Passiva | |
| 52 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung | |
| 54 Sonstige Angaben |
Bilanz zum 31. Dezember 2010
AKTIVA
| Anhang Anmerkung Nr. | 2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| A Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | |||||
| I Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 101.583 | 81.567 | ||||
| II Geleistete Anzahlungen | 45.778 | 58.425 | ||||
| 147.361 | 139.992 | |||||
| B Kapitalanlagen | 1 | |||||
| I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2 | 1.353.208 | 1.129.376 | |||
| II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 3 | 6.155.604 | 5.320.286 | |||
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.706.680 | 2.300.437 | ||||
| 3 Beteiligungen | 3 | 511.123 | 345.965 | |||
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 75.759 | 11.755 | ||||
| 9.449.166 | 7.978.443 | |||||
| III Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 53.886.822 | 44.095.225 | ||||
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.509.325 | 9.706.378 | ||||
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 11.183.228 | 11.162.226 | ||||
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a Namensschuldverschreibungen | 39.961.437 | 41.468.827 | ||||
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 12.534.642 | 13.244.230 | ||||
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 1.010.446 | 997.509 | ||||
| 53.506.525 | 55.710.566 | |||||
| 5 Andere Kapitalanlagen | 4 | 150.649 | 153.618 | |||
| 126.236.549 | 120.828.013 | |||||
| IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 1.896.641 | 1.622.683 | ||||
| 138.935.564 | 131.558.515 | |||||
| C Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 5 | 2.619.706 | 2.223.705 | |||
| D Forderungen | ||||||
| I Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmer | ||||||
| a fällige Ansprüche | 300.730 | 254.085 | ||||
| b noch nicht fällige Ansprüche | 55.309 | 84.380 | ||||
| 356.039 | 338.465 | |||||
| 2 Versicherungsvermittler | 587.053 | 527.357 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen: 371.452 (346.505) € | ||||||
| 943.092 | 865.822 | |||||
| II Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 3.575 | 2.096 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen: 3.575 (2.096) € | ||||||
| III Sonstige Forderungen | 1.366.045 | 2.593.020 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen: 1.046.190 (1.573.294) € | ||||||
| an Beteiligungsunternehmen 1: 1.443 (953) € | ||||||
| 2.312.712 | 3.460.938 | |||||
| E Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| I Sachanlagen und Vorräte | 774 | 864 | ||||
| II Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 108.519 | 141.699 | ||||
| III Andere Vermögensgegenstände | 33.798 | 92.761 | ||||
| 143.091 | 235.324 | |||||
| F Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||
| I Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 1.527.506 | 1.631.639 | ||||
| II Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 6 | 309.942 | 292.358 | |||
| 1.837.448 | 1.923.997 | |||||
| Summe Aktiva | 145.995.882 | 139.542.471 | ||||
| Passiva | ||||||
| Anhang Anmerkung Nr. | 2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
||
| A Eigenkapital | 7 | |||||
| I Gezeichnetes Kapital | 273.000 | 273.000 | ||||
| II Kapitalrücklage | 48.573 | 48.573 | ||||
| III Gewinnrücklagen | ||||||
| Andere Gewinnrücklagen | 907.771 | 868.021 | ||||
| IV Bilanzgewinn | 462.000 | 462.000 | ||||
| 1.691.344 | 1.651.594 | |||||
| B Sonderposten mit Rücklageanteil | 8 | 63.672 | 212.419 | |||
| C Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| I Beitragsüberträge | ||||||
| 1 Bruttobetrag | 906.951 | 921.781 | ||||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | – 55.011 | – 58.938 | ||||
| 851.940 | 862.843 | |||||
| II Deckungsrückstellung | ||||||
| 1 Bruttobetrag | 123.405.022 | 116.548.993 | ||||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | – 2.042.351 | – 2.149.152 | ||||
| 121.362.671 | 114.399.841 | |||||
| III Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||||
| 1 Bruttobetrag | 724.941 | 766.591 | ||||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | – 16.109 | – 16.104 | ||||
| 708.832 | 750.487 | |||||
| IV Rückstellung für Beitragsrückerstattung – Bruttobetrag | 9 | 12.260.644 | 12.952.758 | |||
| V Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | 10 | |||||
| 1 Bruttobetrag | 119.706 | 2.834 | ||||
| 2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | ||||
| 119.706 | 2. 834 | |||||
| 135.303.793 | 128.968.763 | |||||
| D Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | 2.619.706 | 2.223.705 | ||||
| E Andere Rückstellungen | ||||||
| I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 11 | 1.840 | 20.823 | |||
| II Steuerrückstellungen | 149.385 | 42.821 | ||||
| III Sonstige Rückstellungen | 12 | 147.233 | 133.846 | |||
| 298.458 | 197.490 | |||||
| F Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 2.113.472 | 2.224.194 | ||||
| G Andere Verbindlichkeiten | ||||||
| I Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmern | 13 | 2.732 | 2.846.118 | |||
| 2 Versicherungsvermittlern | 127.835 | 114.171 | ||||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 5.896 (5.592) € | ||||||
| 2.860.214 | 2.960.289 | |||||
| II Abrechnungsverbindlichkeiten aus demRückversicherungsgeschäft | 5.581 | 5.252 | ||||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 3.241 (3.052) € | ||||||
| III Sonstige Verbindlichkeiten | 14 | 936.748 | 983.915 | |||
| davon aus Steuern: 18.430 (8.807) € | ||||||
| gegenüber verbundenen Unternehmen: 381.588 (358.179) € | ||||||
| gegenüber Beteiligungsunternehmen: 0 (0) € | ||||||
| 3.802.543 | 3.949.456 | |||||
| H Rechnungsabgrenzungsposten | 15 | 102.894 | 114.850 | |||
| Summe Passiva | 145.995.882 | 139.542.471 |
1 Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Stuttgart, 10. Februar 2011
Bernhard Mertens, Treuhänder
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C.II und D der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 65 Absatz 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 24. Januar 2011 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Stuttgart, 9. Februar 2011
Dr. Alf Neumann, Verantwortlicher Aktuar
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
| Anhang Anmerkung Nr. | 2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| I Versicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||||
| a Gebuchte Bruttobeiträge | 16 | 15.383.569 | 14.356.670 | ||
| b Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 21 | - 142.351 | - 149.900 | ||
| 15.241.218 | 14.206.770 | ||||
| c Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | 14.846 | 268.347 | |||
| d Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | 21 | - 3.927 | - 8.252 | ||
| 10.919 | 260.095 | ||||
| 15.252.137 | 14.466.865 | ||||
| 2 Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 1.011.902 | 1.045.128 | |||
| 3 Erträge aus Kapitalanlagen | 17 | ||||
| a Erträge aus Beteiligungen | 61.784 | 187.698 | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 54.898 (184.286) Tsd € | |||||
| b Erträge aus anderen Kapitalanlagen | |||||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 198.292 (190.600) Tsd € | |||||
| ba Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 158.770 | 136.358 | |||
| bb Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 5.586.341 | 5.263.562 | |||
| 5.745.111 | 5.399.920 | ||||
| c Erträge aus Zuschreibungen | 240.740 | 675.038 | |||
| d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 406.997 | 671.510 | |||
| e Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen | 2.500 | 9.100 | |||
| f Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil | 148.748 | 76.847 | |||
| 6.605.880 | 7.020.113 | ||||
| 4 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 230.560 | 298.439 | |||
| 5 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 17.171 | 104.933 | |||
| 6 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||||
| a Zahlungen für Versicherungsfälle | |||||
| aa Bruttobetrag | - 11.248.640 | - 11.182.620 | |||
| bb Anteil der Rückversicherer | 21 | 305.298 | 361.085 | ||
| - 10.943.342 | - 10.821.535 | ||||
| b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| aa Bruttobetrag | 41.546 | – 31.790 | |||
| bb Anteil der Rückversicherer | 21 | 6 | – 1.884 | ||
| 41.552 | – 33.674 | ||||
| – 10.901.790 | – 10.855.209 | ||||
| 7 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen | |||||
| a Bruttobetrag | 20 | – 7.395.717 | – 6.607.482 | ||
| b Anteil der Rückversicherer | 21 | – 111.019 | – 146.274 | ||
| – 7.506.736 | – 6.753.756 | ||||
| 8 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung | – 1.730.331 | – 2.680.797 | |||
| 9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||||
| a Abschlussaufwendungen | – 1.079.174 | – 886.075 | |||
| b Verwaltungsaufwendungen | – 168.781 | – 169.550 | |||
| – 1.247.955 | – 1.055.625 | ||||
| c davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 21 | 13.226 | 15.559 | ||
| – 1.234.729 | – 1.040.066 | ||||
| 10 Aufwendungen für Kapitalanlagen | 17 | ||||
| a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen | 18 | – 255.704 | – 211.730 | ||
| b Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 19 | – 490.529 | – 719.597 | ||
| c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | – 42.873 | – 234.099 | |||
| – 789.106 | – 1.165.426 | ||||
| 11 Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | – 7.615 | – 3.700 | |||
| 12 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 20 | – 314.218 | – 424.419 | ||
| 13 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 633.125 | 12.105 | |||
| II Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1 Sonstige Erträge | 22 | 112.491 | 288.334 | ||
| 2 Sonstige Aufwendungen | 22 | – 127.610 | – 135.866 | ||
| – 15.119 | 152.468 | ||||
| 3 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 618.006 | 164.573 | |||
| 4 Außerordentliche Erträge | 370 | 2.700 | |||
| 5 Außerordentliche Aufwendungen | 22 | – 10.050 | - | ||
| 6 Außerordentliches Ergebnis | – 9.680 | 2.700 | |||
| 7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 23 | – 101.978 | 382.675 | ||
| 8 Sonstige Steuern | – 6.348 | 52 | |||
| – 108.326 | 382.727 | ||||
| 9 Jahresüberschuss | 500.000 | 550.000 | |||
| 10 Einstellung in Gewinnrücklagen | |||||
| in andere Gewinnrücklagen | – 38.000 | – 88.000 | |||
| 11 Bilanzgewinn | 462.000 | 462.000 |
Anhang
Maßgebliche Rechtsvorschriften
Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um die umfangreichste Reform des Handelsgesetzbuches seit 1985. Es ist für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, verbindlich anzuwenden. Von einer vorzeitigen Anwendung im Jahr 2009 haben wir abgesehen. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet.
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Vorräte
Die Werte früher übernommener Versicherungsbestände wurden – wie in den Vorjahren – mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear über 15 Jahre.
Die von fremden Herstellern gekauften Datenverarbeitungsprogramme (EDV-Software) werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Als solche werden sie wie die unter den Sachanlagen erfasste Betriebs- und Geschäftsausstattung mit den Anschaffungskosten bewertet.
Abschreibungen werden planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlichen Sätze vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis 150 Euro werden sofort abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter im Wert ab 150 Euro bis Tausend Euro wird ein steuerlicher Sammelposten gemäß § 6 Absatz 2a EStG gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Sie werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um plan- und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
Sie werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert bewertet. Notwendige Abschreibungen werden vorgenommen.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen geführt.
Die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit dem Nennbetrag abzüglich Tilgungen bewertet. Dabei werden bei den Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen in angemessenem Umfang Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Inhaberschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert bewertet. Notwendige Abschreibungen werden vorgenommen.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Unter diesem Posten werden Schuldscheinforderungen geführt. Sie werden mit dem Nennbetrag abzüglich Tilgungen bewertet.
Aktien, Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführten Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert bewertet.
Die nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Kapitalanlagen sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Eine Zuordnung der Zweckbestimmung erfolgt bei Zugang der Kapitalanlage. Die Widmung wird jeweils bei Änderung der Anlagestrategie beziehungsweise bei geplanten Verkäufen geprüft.
Diese Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder einem niedrigeren langfristig beizulegenden Wert bewertet. Dauerhafte Wertminderungen werden erfolgswirksam abgeschrieben. Für voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht. Im Geschäftsjahr wird das Wahlrecht, wie im Vorjahr, dahingehend in Anspruch genommen, dass die voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht abgeschrieben werden. Hieraus ergeben sich stille Lasten.
Weitere Informationen finden sich im Anhang im Abschnitt „Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden“ auf Seite 44.
Wertaufholungsgebot, Zuschreibungen
Auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren auf einen niedrigeren Marktwert abgeschrieben wurden, muss zugeschrieben werden, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigelegt wird.
Die Zuschreibungen erfolgen entweder bis zur Höhe der fortgeschriebenen Anschaffungswerte, auf einen niedrigeren langfristig beizulegenden Wert oder auf einen niedrigeren Marktwert.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namens-schuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen
Sie werden mit dem Nennbetrag abzüglich Tilgungen bewertet. Dabei werden bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen in angemessenem Umfang Wertberichtigungen vorgenommen.
Bei Zerodarlehen erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten zuzüglich zum Bilanzstichtag aktivierter Zinserträge.
Andere Kapitalanlagen
Die Genussscheine werden mit dem Nennbetrag bewertet. Notwendige Abschreibungen werden vorgenommen.
Bei den hier ausgewiesenen Genussscheinen werden die Genussscheinvergütungen, sofern die Banken bestätigt haben, dass ihnen keine gegensätzlichen Informationen oder Erwartungen hinsichtlich der Zinszahlungen vorliegen, bereits im Geschäftsjahr erfolgswirksam vereinnahmt.
Davon abweichend werden die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer behandelt. Sie werden mit den von der Gesellschaft mitgeteilten Werten bewertet. Notwendige Abschreibungen werden vorgenommen.
Mögliche Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr vereinnahmt.
Die übrigen hier geführten Produkte werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Marktwerten bewertet.
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft bestehen gegen Vorversicherer in Höhe der von diesen entsprechend den vertraglichen Regelungen einbehaltenen Sicherheiten. Sie werden mit dem Nennwert bilanziert.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung)
Sie werden gemäß § 341d HGB in Verbindung mit § 56 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) mit dem Zeitwert angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte
In Verbindung mit Hypothekendarlehen abgeschlossene Zinsswaps werden mit den zugrunde liegenden Hypothekendarlehen in Bewertungseinheiten zusammengefasst.
Zinsswaps, die nicht zur Absicherung von Darlehen abgeschlossen wurden, werden einzeln bewertet.
Aktienterminverkäufe werden mit den zugrunde liegenden Aktien als Bewertungseinheit geführt. Die Bewertung erfolgt mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem abgezinsten Terminkurs, falls dieser niedriger ist.
Optionen werden einzeln bewertet.
Die Wertobergrenzen bilden die Anschaffungskosten. Im Fall negativer Marktwerte werden Drohverlustrückstellungen gebildet.
Es befinden sich strukturierte Produkte im Bestand. Die Darlehen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden grundsätzlich einheitlich bilanziert. Die Bewertung der strukturierten Produkte in der Anlageform von Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgt nach den Vorschriften des § 341c HGB grundsätzlich zum Nennwert. In der Anlageform von Inhaberschuldverschreibungen erfolgt die Bewertung der strukturierten Produkte nach dem strengen oder dem gemilderten Niederstwertprinzip, je nach Bewertung des Produkts nach den Grundsätzen des Umlauf- oder des Anlagevermögens.
Übrige Forderungen und Vermögensgegenstände
Sie werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen bewertet. Auf die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, auf Zinsforderungen zu Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, bei denen das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist, auf Mietforderungen und auf einen geringen Teil der sonstigen Forderungen werden Wertberichtigungen vorgenommen, um das Bonitätsrisiko zu berücksichtigen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die unter den abgegrenzten Zinsen und Mieten ausgewiesenen Beträge entfallen auf das Jahr 2010, waren aber am 31. Dezember noch nicht fällig. Sie sind grundsätzlich mit den Nominalbeträgen bewertet; unverzinslich gestundete Zinsforderungen zu Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden abgezinst.
Bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie bei Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen werden – in Abhängigkeit von den jeweiligen Restforderungen – Agiobeträge durch aktive und Disagiobeträge durch passive Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt.
Beitragsüberträge (Bruttobetrag)
Für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden Beitragsüberträge für jede Versicherung einzeln berechnet, wobei grundsätzlich der Beginn des Versicherungsjahrs und die Zahlungsweise berücksichtigt werden. Die steuerlichen Bestimmungen werden beachtet. Für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft richten sich die Beitragsüberträge – und alle anderen Rückstellungen – nach den Abrechnungen der Vorversicherer.
Deckungsrückstellung (Bruttobetrag), Forderungen an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen
Für das selbst abgeschlossene Geschäft erfolgt die Ermittlung der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherung (auf die weiter unten eingegangen wird), einzelvertraglich nach der prospektiven Methode. Bei Versicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze wird mindestens der gesetzliche Rückkaufswert gestellt. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebensversicherungen, der AVmG-Produkte, einiger Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und der ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden einmalige Abschlussaufwendungen nach dem Zillmerverfahren explizit berücksichtigt, sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb einschließlich der Abschlussaufwendungen für ungezillmerte Tarife hingegen implizit.
Für die wesentlichen Versicherungsbestände werden folgende Sterbetafeln und Rechnungszinsen für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt:
| Versicherungsbestand | Rechnungszins | Sterbetafel |
|---|---|---|
| Kapitalversicherungen | ||
| bis 1967 | 3,00 % | Sterbetafel 1924/26 |
| bis 1987 | 3,00 % | Sterbetafel 1960/62 |
| bis 1994 | 3,50 % | Sterbetafel 1986 für Männer bzw. Frauen |
| bis 2000 | 4,00 % | Sterbetafel 1994 T der DAV für Männer bzw. Frauen |
| bis 2003 | 3,25 % | Sterbetafel 1994 T der DAV für Männer bzw. Frauen |
| bis 2006 | 2,75 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen |
| bis 2008 | 2,25 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen |
| ab 2009 | 2,25 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2003 T für Männer bzw. Frauen |
| nach Gruppensondertarifen von 1996 bis 2000 | 4,00 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz ST 1995 T für Männer bzw. Frauen |
| nach Gruppensondertarifen bis 2003 | 3,25 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz ST 1995 T für Männer bzw. Frauen |
| Rentenversicherungen | ||
| bis 2000 | 4,00 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen 1 |
| bis 2003 | 3,25 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen 1 |
| bis 2004 | 2,75 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand für Männer bzw. Frauen und Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen 1 |
| bis 2006 | 2,75 % | Sterbetafel 2004 R der DAV für Männer bzw. Frauen |
| ab 2007 | 2,25 % | Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2006 R für Männer bzw. Frauen |
| im Rahmen des AVmG 2 ab 2006 | 2,75 % | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel Allianz Unisex 2005 R |
| im Rahmen des AVmG ab 2007 | 2,25 % | Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel Allianz Unisex 2006 R |
1 Zur Sterblichkeit bei Rentenversicherungen hat die DAV im Juni 2010 ihre Einschätzung zur Sterblichkeitsentwicklung aktualisiert. Daher passen wir im Jahr 2010 die Deckungsrückstellung der bis 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen an. Die Deckungsrückstellung berechnen wir als das im Verhältnis vierzehn zu sechs gewichtete Mittel aus der auf Basis der Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand berechneten Deckungsrückstellung und der auf Basis der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV berechneten Deckungsrückstellung; bei Rentenübergang ab Januar 2006 gemäß der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV. Die Sterbetafel Allianz 2004 R-Bestand wurde unter Berücksichtigung unternehmensindividueller Eigenschaften des Bestands nach anerkannten Methoden der DAV aus denselben Daten abgeleitet, auf denen die Sterbetafel 2004 R-Bestand der DAV basiert. Die Ermittlung des Anpassungsbedarfs berücksichtigt bei allen betroffenen Versicherungen die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBaFin 01/2005).
2 Bis 2005 galten hierfür keine gesonderten Rechnungsgrundlagen.
Für Risikolebensversicherungen werden seit Juli 2006 unternehmenseigene Sterbetafeln verwendet; davor wurden Rechnungsgrundlagen der Kapitalversicherungen benutzt. Ab 2009 wird die Sterbetafel Allianz 2008 T DIFF für Männer beziehungsweise Frauen eingesetzt. Für lebenslange Risikolebensversicherungen mit besonderen Regelungen bei Gesundheitsprüfungen wird ab 2009 die unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2008 T OG für Männer beziehungsweise Frauen verwendet.
Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten werden im Wesentlichen gemäß Rundschreiben R 5/65 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (ehemals Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen), Verbandstafel 1990 für Männer beziehungsweise Frauen sowie Tafel 1997 der DAV für Männer beziehungsweise Frauen angesetzt. Bei Verträgen mit Beginn ab Januar 2008 wird hierfür die unternehmenseigene Tafel Allianz 2007 I verwendet.
Die Pflegefallwahrscheinlichkeiten werden im Wesentlichen gemäß Verbandstafel 1991 für Männer und Frauen angesetzt. Zum 31. Dezember 2008 wurde eine Neubewertung der bestehenden Pflegebestände entsprechend der Empfehlung der DAV vom 4. Dezember 2008 vorgenommen. Für das Neugeschäft ab 2008 wird die unternehmenseigene Tafel Allianz 2008 P für Männer beziehungsweise Frauen verwendet.
Auf die wesentlichen Rechnungszinsen 2,25 Prozent, 2,75 Prozent, 3,00 Prozent, 3,25 Prozent, 3,50 Prozent beziehungsweise 4,00 Prozent entfallen 10,8 Prozent, 11,3 Prozent, 11,7 Prozent, 14,8 Prozent, 22,1 Prozent beziehungsweise 26,9 Prozent der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Geschäfts.
Die Deckungsrückstellung der Bonusversicherungssummen und der Bonusrenten sowie die in der Deckungsrückstellung enthaltene Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre werden nach denselben Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung.
Einzelversicherungen des Altbestands im Sinne des § 11c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG werden im Wesentlichen mit 3,5 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert; beim Neubestand bis 1997 lautet der entsprechende Satz 3,3 Prozent. Bei Einzelversicherungen von 1998 bis 2007 beträgt der Zillmersatz 4,0 Prozent der Beitragssumme. Gruppenversicherungen nach Sondertarifen werden im Altbestand im Wesentlichen mit 2,0 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert, im Neubestand bis 2000 mit 2,7 Prozent, von 2000 bis 2007 mit 2,3 Prozent der Beitragssumme. Fondsgebundene Lebensversicherungen und Versicherungen im Rahmen des AVmG sowie die ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden nicht gezillmert.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Die Bruttorückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wird für die nachstehenden Teilrückstellungen gesondert ermittelt.
Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung (31. Dezember) bekannt gewordenen Todesfälle, die nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; die Leistung wird in der Höhe angesetzt, in der sie voraussichtlich zu erbringen ist. Die Rückstellung für die bis zur Bilanzfeststellung bekannt gewordenen Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird mit einem Gruppenbewertungsverfahren ermittelt.
Die sogenannte Spätschadenrückstellung betrifft die Versicherungsfälle, die bis zum 31. Dezember eingetreten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Zur Ermittlung der Spätschadenrückstellung werden auf betrieblichen Erfahrungen aufgebaute Verfahren verwendet.
Die Rückstellung für die Abläufe und die bis zur Bestandsfeststellung verarbeiteten Rückkäufe, bei denen die Fälligkeit vor dem 31. Dezember liegt, die aber bis dahin nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; als Wert wird der Betrag angesetzt, den der Versicherungsnehmer aus der Deckungsrückstellung erhält.
Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wird nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 gebildet.
Fonds für Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Für die Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung und für die Rentenversicherungen wird der Fonds für Schlussüberschussanteile einzelvertraglich gemäß § 28 Absatz 7 RechVersV berechnet. Abgesehen von Tarifen, deren Schlussüberschussbeteiligung Besonderheiten aufweist, beträgt der Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod einheitlich 4,25 Prozent. Für den deklarierten Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird in gleicher Weise eine Rückstellung innerhalb des Fonds für Schlussüberschussanteile gebildet.
Der Schlussüberschussanteil wird bei bis 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen bei Rentenbeginn ab Januar 2006 um die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags der Rentenneubewertung reduziert. Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
Für die Berufsunfähigkeits-(Zusatz-) Versicherungen sowie die Pflegerenten-Zusatzversicherungen des Alt- und Neubestands wird ein der Entstehung der Überschüsse angemessenes Verfahren verwendet, bei welchem dem Fonds für Schlussüberschussanteile jährlich gleichbleibende Beträge zugeführt werden.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Die Berechnung aller Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt grundsätzlich nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden.
Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
Bei Versicherungen gemäß § 54b VAG (Fondsgebundene Rentenversicherungen, IndexPolicen/PortfolioPolicen) wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt. Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet. Werden bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen Garantien abgegeben, wird eine zusätzliche prospektive Deckungsrückstellung gebildet.
Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen für das selbst abgeschlossene und für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft den Rückversicherungsverträgen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Sonstige Rückstellungen
Ihr Umfang richtet sich nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der aus der Erstanwendung von BilMoG resultierende Umstellungsaufwand wird auf bis zu 15 Jahre verteilt. Im Geschäftsjahr 2010 wird im Wesentlichen ein Fünfzehntel dieses Betrags als außerordentlicher Aufwand erfasst. Die Rückstellungen für Mitarbeiterjubiläen, Altersteilzeit und Vorruhestandsleistungen werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die so ermittelten Verpflichtungen werden in voller Höhe passiviert.
Beim Diskontierungszinssatz wird die Vereinfachungsregelung in § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB (Restlaufzeit von 15 Jahren) in Anspruch genommen. Der Effekt aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes wird im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
Sie entsprechen dem bar deponierten Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Währungsumrechnung
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die auf fremde Währung lautenden Aktiva und Passiva. Dabei wird wie folgt verfahren:
Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) in Euro umgerechnet. Dabei werden bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst.
Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Grundvermögens werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt ermittelt. Wertschwankungen aufgrund von Währungskursänderungen werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam berücksichtigt (strenges Niederstwertprinzip).
Für die Bewertung der auf fremde Währungen lautenden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, Aktien, Investmentanteile und sonstigen variablen und festverzinslichen Wertpapiere wird der Wert in Originalwährung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Im Falle verbundener Unternehmen und Beteiligungen wird beim Vergleich der Anschaffungskosten in Euro mit dem Zeitwert in Euro wie oben beschrieben das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt. Für die sonstigen Kapitalanlagen kommt das strenge Niederstwertprinzip zur Anwendung. Währungsgewinne und -verluste werden nicht separat festgestellt und nicht im Währungsumrechnungsergebnis erfasst. Der Nettoeffekt aus Wechselkursveränderungen und Wertschwankungen in Originalwährung wird in den Zu- und Abschreibungen und den realisierten Gewinnen und Verlusten dieser Anlagekategorien erfasst und im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen.
Die aus der Umrechnung von Rückstellungen in Fremdwährung in Euro resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst.
Angaben zu den Aktiva
1 Entwicklung der Aktivposten A und B im Geschäftsjahr 2010
| Bilanzwerte 01.01.2010 Tsd € |
Bilanzwerte 01.01.2010 % |
Zugänge Tsd € |
Umbuchungen Tsd € |
Abgänge Tsd € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| A Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| A.I Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 81.567 | 470 | 48.259 | ||
| A.II Geleistete Zahlungen | 58.425 | 35.612 | - 48.259 | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände insgesamt | 139.992 | 36.082 | |||
| B Kapitalanlagen | |||||
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.129.376 | 0,9 | 418.163 | 17.691 | |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.320.286 | 4,0 | 1.364.356 | - 22.889 | 329.139 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.300.437 | 1,7 | 576.288 | - 64.183 | 105.862 |
| 3 Beteiligungen | 345.965 | 0,3 | 137.726 | 22.889 | 4.704 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 11.755 | 64.583 | 579 | ||
| Summe B.II | 7.978.443 | 6,0 | 2.078.370 | 400 | 440.284 |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1,2 | 44.095.225 | 33,5 | 10.433.629 | - 3.208 | 749.886 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1 | 9.706.378 | 7,4 | 378.230 | 2.566.244 | |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 11.162.226 | 8,5 | 1.084.612 | - 10.463 | 1.043.639 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | |||||
| a Namensschuldverschreibungen | 41.468.827 | 31,5 | 3.889.895 | 5.397.406 | |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 13.244.230 | 10,1 | 495.240 | 10.063 | 1.213.711 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 997.509 | 0,8 | 273.110 | 260.173 | |
| 5 Andere Kapitalanlagen | 153.618 | 0,1 | 6.127 | ||
| Summe B.III | 120.828.013 | 91,9 | 16.554.716 | - 3.608 | 11.237.186 |
| B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 1.622.683 | 1,2 | 315.058 | 41.100 | |
| Kapitalanlagen insgesamt | 131.558.515 | 100,0 | 19.366.307 | - 3.208 | 11.736.261 |
| A und B insgesamt | 131.698.507 | 19.402.389 | - 3.208 | 11.736.261 |
| Zuschreibungen Tsd € |
Abschreibungen Tsd € |
Nettoveränderung Tsd € |
Bilanzwerte 31.12.2010 Tsd € |
Bilanzwerte 31.12.2010 % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| A Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| A.I Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - 28.713 | 20.016 | 101.583 | ||
| A.II Geleistete Zahlungen | - 12.647 | 45.778 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände insgesamt | - 28.713 | 7.369 | 147.361 | ||
| B Kapitalanlagen | |||||
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.600 | 188.240 | 223.832 | 1.353.208 | 1,0 |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 52.290 | 229.300 | 835.318 | 6.155.604 | 4,4 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 406.243 | 2.706.680 | 1,9 | ||
| 3 Beteiligungen | 9.266 | 19 | 165.158 | 511.123 | 0,4 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 64.004 | 75.759 | 0,1 | ||
| Summe B.II | 61.556 | 229.319 | 1.470.723 | 9.449.166 | 6,8 |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1,2 | 140.750 | 29.688 | 9.791.597 | 53.886.822 | 38,8 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1 | 23.277 | 32.316 | - 2.197.053 | 7.509.325 | 5,4 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 9.508 | 21.002 | 11.183.228 | 8,0 | |
| 4 Sonstige Ausleihungen | |||||
| a Namensschuldverschreibungen | 121 | - 1.507.390 | 39.961.437 | 28,8 | |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 278 | 1.458 | - 709.588 | 12.534.642 | 9,0 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 12.937 | 1.010.446 | 0,7 | ||
| 5 Andere Kapitalanlagen | 3.158 | - 2.969 | 150.649 | 0,1 | |
| Summe B.III | 167.584 | 72.970 | 5.408.536 | 126.236.549 | 90,8 |
| B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 273.958 | 1.896.641 | 1,4 | ||
| Kapitalanlagen insgesamt | 240.740 | 490.529 | 7.377.049 | 138.935.564 | 100,0 |
| A und B insgesamt | 240.740 | 461.816 | 7.384.418 | 139.082.925 |
1 Im Endbestand zum 31.12.2010 sind keine verliehenen Wertpapiere enthalten.
2 Aus den Investmentanteilen wurden 3,208 Mio € ausgebucht. Es handelt sich um die Verrechnung von Vermögensgegenständen gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB (Plan Assets), die unter Andere Rückstellungen auf der Passivseite ausgewiesen werden.
Derivative Finanzinstrumente, strukturierte Produkte, Asset Backed Securities und Credit Linked Notes
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten, Asset Backed Securities (ABS) und Credit Linked Notes (CLN) erfolgt ausschließlich im Rahmen der Gesamtanlagestrategie unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 7 Absatz 2 VAG und in Übereinstimmung mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Rundschreiben R3/1999, R3/2000 und R1/2002 aufgestellten Grundsätzen sowie den Hinweisen zum Einsatz von Receiver Forward Swaps, Long Receiver Swaptions und Credit Default Swaps bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Zur Risikobegrenzung werden ergänzend weitere unternehmensspezifische Vorgaben wie zum Beispiel Geschäftspartnerlimite und im Rahmen des internen Risikocontrollings ermittelte Stop-Loss-Marken auf ihre Einhaltung geprüft.
Im Bereich der Dividendenwerte wurden Aktientermingeschäfte zum Zweck der Kurssicherung vorgenommen. Negative Zeitwerte der Derivate werden durch die entsprechend positive Wertentwicklung des Underlyings kompensiert.
Zur Laufzeitsteuerung des Darlehensbestands sind Terminkäufe eingesetzt worden. Darüber hinaus wurden Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei variabel verzinslichen Hypothekendarlehen und Darlehen eingesetzt.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Bewertungseinheiten sind in dem Abschnitt „Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten“ aufgeführt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die direkt gehaltenen Derivatepositionen zum Bilanzstichtag.
Nominalwerte und Zeitwerte der offenen Derivatepositionen
Gliederung nach Derivatearten
| Nominalwerte Underlying 1 31.12.2010 Tsd € |
Nominalwerte Underlying 1 31.12.2009 Tsd € |
Zeitwerte Derivat 31.12.2010 Tsd € |
Zeitwerte Derivat 31.12.2009 Tsd € |
|
|---|---|---|---|---|
| Aktien-/Indexgeschäfte | ||||
| Termingeschäfte | 1.315.180 | 1.613.105 | 256.923 | 38.100 |
| Optionen | 25.868 | 18.054 | 2.235 | 2.082 |
| Equity Swaps | 5.098 | 6.825 | - 371 | - 855 |
| Zinsgeschäfte | ||||
| Optionen | 372.703 | 348.493 | 31.195 | 36.522 |
| Swaps | 236.781 | 630.976 | 567 | 7.366 |
| Termingeschäfte 2 | 576.040 | 1.486.600 | 24.134 | - 55.539 |
| Summe | 2.531.670 | 4.104.053 | 314.683 | 27.856 |
1 Unter Nominalwerte Underlying sind die Nominalwerte der abgesicherten Kapitalanlagen aufgeführt.
2 aus Darlehen
Bei der Ermittlung des Zeitwerts von börsengehandelten Finanzinstrumenten werden die Börsenkurse des letzten Börsentags des Jahrs 2010 zugrunde gelegt. In Fällen, in denen keine Börsennotierungen vorliegen, werden an Finanzmärkten etablierte Preisbildungsverfahren wie Barwertmethode und Optionspreismodelle eingesetzt, die neben aktuellen Zinskurven und Volatilitäten auch Markt- und Bonitätsrisiken berücksichtigen. Der Zeitwert entspricht dem für die volle Ablösung aller zukünftigen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Finanzgeschäft erforderlichen Kapital.
Optionen werden mit 1.540 (1.646) Tausend Euro in dem Posten Andere Vermögensgegenstände (Aktiva E.III) ausgewiesen.
Darüber hinaus werden Optionen mit 40.306 (42.815) Tausend Euro in dem Posten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktiva B.III.2) ausgewiesen.
Equity Swaps werden mit 5.098 (6.825) Tausend Euro in dem Posten Andere Vermögensgegenstände (Aktiva E.III) ausgewiesen.
Zinsswaps mit negativem Marktwert werden mit 176 (4.585) Tausend Euro in dem Posten Sonstige Rückstellungen (Passiva E.III) ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten mit Aktienterminverkäufen (Forwards) und börsengehandelten Aktien zur Absicherung von Marktpreisrisiken
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat zur Absicherung von Marktpreisrisiken bei Aktienbeständen Aktienterminverkäufe (Forwards) abgeschlossen. Insgesamt wurde ein Aktienbestand über ein Volumen in Höhe von 1.315.180 Tausend Euro abgesichert. Das jeweilige Grundgeschäft und das dazugehörige Sicherungsinstrument sind demselben Risiko ausgesetzt. Die Währung ist bei beiden identisch. Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Micro-Hedges. Für die Ermittlung der retrospektiven und prospektiven Wirksamkeit wird die „Critical Term Match“ - Methode verwendet. Die bilanzielle Abbildung erfolgt anhand der Einfrierungsmethode.
Bewertungseinheiten mit Interest Rate Swaps (Receiver Swaps) und variabel verzinslichen Hypothekendarlehen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei variabel verzinslichen Hypothekendarlehen Interest Rate Swaps (Receiver Swaps) abgeschlossen. Insgesamt wurde ein Nominalvolumen in Höhe von 6.700 Tausend Euro von variabel verzinslichen Hypothekendarlehen abgesichert. Die zur Absicherung abgeschlossenen Swaps weisen identische Konditionen aus. Daher sind die aus dem Grundgeschäft entstehenden Zinsänderungsrisiken über die Sicherungsinstrumente voll abgesichert. Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Micro-Hedges. Für die Ermittlung der retrospektiven und prospektiven Wirksamkeit wurde die „Critical Term Match“ - Methode verwendet.
Group Equity Incentives
Die zur Absicherung der aktienbasierten Vergütungspläne (Group - Equity - Incentive - Pläne) erworbenen Optionsrechte sowie Equity Swaps werden mit den entsprechenden Grundgeschäften als Bewertungseinheit zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang besteht. Der Ausweis der Grundgeschäfte erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen und der Ausweis der Sicherungsgeschäfte unter den Sonstigen Vermögensgegenständen.
Für die gebildeten Bewertungseinheiten kommt ein Micro - Hedge zum Ansatz, um Preisänderungsrisiken aufgrund von Marktpreisschwankungen vollständig auszuschließen. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten über die spätestens im Jahr 2016 auslaufenden aktienbasierten Vergütungspläne wird prospektiv und retrospektiv durch die Übereinstimmung der Bedingungen, Parameter und Risiken („Critical Term Match“- Methode) nachgewiesen.
Zum Bilanzstichtag umfassen die einbezogenen Grundgeschäfte, bestehend aus voraussichtlich zukünftig auszugleichenden Leistungen, ein Volumen von 5 665 Tausend Euro. Mit den Bewertungseinheiten werden Risiken in Form von Wertänderungen in Höhe von 955 Tausend Euro abgesichert. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.
Die außerhalb von Bewertungseinheiten geführten GEI-Sicherungsinstrumente beinhalten nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Optionen, die mit einem Buchwert von 973 Tausend Euro unter dem Bilanzposten Aktiva B.II ausgewiesen werden. Der nach § 255 Absatz 4 verlässlich bestimmte beizulegende Zeitwert von 1.036 Tausend Euro wird mit dem Binomial-Modell unter Berücksichtigung marktgerechter Zinssätze, Volatilitätsannahmen, Dividendenrendite-, Aktienkurs- sowie Capwert-Erwartungen bewertet.
2 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Aktiva B.I)
Der Bilanzwert der direkt gehaltenen Immobilien beträgt 1.353.208 (1 129.376) Tausend Euro. Von diesem Bestand werden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Grundstücke und Bauten mit einem Bilanzwert in Höhe von 3.951 (4.105) Tausend Euro eigengenutzt.
Die gesamten Abschreibungen betragen 188.240 (182.986) Tausend Euro. Darin sind 33.652 (34.659) Tausend Euro Normalabschreibungen enthalten, 5.840 (71.480) Tausend Euro außerplanmäßige Abschreibungen und 148.748 (76.847) Tausend Euro Abschreibung aufgrund von § 6b EStG-Übertragungen. Im Vorjahr resultierten 47 Prozent der außerplanmäßigen Abschreibungen aus Währungskursänderungen.
Zusätzlich werden Immobilien über Objektgesellschaften gehalten. Der Buchwert der Objektgesellschaften beträgt 1.093.170 (729.291) Tausend Euro. Der Ausweis erfolgt in dem Posten Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva B.II.1) und dem Posten Beteiligungen (Aktiva B.II.3).
3 Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva B.II.1) und Beteiligungen (Aktiva B.II.3)
Ausgewählte verbundene Unternehmen und Beteiligungen
| Eigenkapital Tsd € |
Anteil in % |
Ergebnis Tsd € |
|
|---|---|---|---|
| a mit Sitz im Inland | |||
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4, München | 115.282 | 69,1 | 6.863 |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4a, München | 39.964 | 69,1 | - 337.152 |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4b, München | 105 | 69,3 | - |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4c, München | 137.241 | 100,0 | 389 |
| ACP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Nr. 4d, München | 215.915 | 77,0 | - 45 |
| ALIDA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg | 103.973 2 | 54,0 | - 10.888 2 |
| ALIDA Grundstücksverwaltungs GmbH, Hamburg | 32 2 | 54,0 | - 2 2 |
| All Net GmbH, Stuttgart | 148 | 50,0 | 32 |
| Allianz Capital Partners Verwaltungs GmbH, München | 535.711 | 69,6 | 6.241 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds 1998 GmbH, München | 181.599 | 78,6 | 14.827 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds 2001 GmbH, München | 1.104.194 | 87,5 | 74.783 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds 2008 GmbH, München | 29.523 | 100,0 | 3.836 |
| Allianz Leben Private Equity Fonds Plus GmbH, München | 11.473 | 70,0 | 262 |
| Allianz Objektbeteiligungs- GmbH, Stuttgart | 65 | 100,0 | 3 |
| Allianz Pension Consult GmbH, Stuttgart | 36 | 100,0 | - |
| Allianz Pensionsfonds AG, Stuttgart | 46.925 | 100,0 | 1.197 |
| Allianz Pensionskasse AG, Stuttgart | 198.694 | 100,0 | 9.000 |
| Allianz Private Equity GmbH, München | 234.096 | 70,0 | 8.602 |
| Allianz Taunusanlage GbR, Stuttgart | 206.842 3 | 58,4 | 5.446 3 |
| Allianz Treuhand GmbH, München | 157 | 50,0 | 68 |
| AZ Renewable Energy Subholding GmbH & Co. KG, Sehestedt | 37.355 | 100,0 | - 15 |
| AZ- Argos 44 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG München | 49.888 | 100,0 | - 16.705 |
| AZ- Argos 50 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 489.016 | 77,3 | - 5 |
| AZ- Argos 51 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 86.425 | 100,0 | 4.644 |
| AZ- Argos 57 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 116.229 | 75,0 | 544 |
| AZ- Argos 58 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 21.575 | 85,0 | - |
| AZ- GARI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 37.968 | 72,0 | - 3.692 |
| AZL AI Nr. 1 GmbH, München | 35.811 | 100,0 | 7.472 |
| AZL PE Nr. 1 GmbH, München | 163.178 | 100,0 | - 234.242 |
| Brahms Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart | 6.070 2 | 94,9 | 2 |
| Deutsche Lebensversicherungs- AG, Berlin | 44.991 5 | 100,0 | 5 |
| MetallRente Pensionsfonds AG i. Gr., Stuttgart | 4.392 | 55,0 | 862 |
| Newbury Ventures III GmbH & Co. KG, München | 7.939 4 | 24,2 | - 2.455 4 |
| Objekt Burchardplatz GmbH & Co. KG, Stuttgart | 111.780 2 | 100,0 | 3.675 2 |
| Signa 12 Verwaltungs GmbH, Düsseldorf | 5.251 2 | 94,9 | - 11 2 |
| Spherion Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart | 5.144 2 | 94,9 | - 9 2 |
| Spherion Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart | 96.351 2 | 72,2 | - 6.724 2 |
| Windpark Büttel GmbH & Co. KG, Sehestedt | 37.805 | 100,0 | 631 |
| Windpark Freyenstein GmbH & Co. KG, Sehestedt | 12.823 | 100,0 | 126 |
| Windpark Halenbeck GmbH & Co. KG, Sehestedt | 20.131 | 100,0 | 302 |
| Windpark Kesfeld - Heckhuscheid GmbH & Co. KG, Sehestedt | 31.449 | 100,0 | - 62 |
| Windpark Kirf GmbH & Co. KG, Sehestedt | 9.098 | 100,0 | 60 |
| Windpark Kittlitz GmbH & Co. KG, Sehestedt | 13.188 | 100,0 | 82 |
| Windpark Pröttlin GmbH & Co. KG, Sehestedt | 25.708 | 100,0 | 676 |
| Windpark Quitzow GmbH & Co. KG, Sehestadt | 23.862 | 100,0 | 1.009 |
| Windpark Redekin GmbH & Co. KG, Sehestedt | 39.634 | 100,0 | 190 |
| Windpark Schönwalde GmbH & Co. KG, Sehestedt | 28.261 | 100,0 | - 39 |
| Windpark Waltersdorf GmbH & Co. KG, Bremen | 15.943 | 100,0 | 104 |
| Windpark Werder Zinndorf GmbH & Co. KG, Sehestadt | 38.962 | 100,0 | 46 |
| b mit Sitz im Ausland | |||
| 75 Wall Street Advisers LP, New York | 299 4 | 99,8 | - 389 4 |
| Aero - Fonte SRL, Catania | 12.830 | 100,0 | 5.911 |
| Allee Center Kft., Budapest | 128.507 2 | 35,0 | - 93.278 2 |
| Allianz France Real Estate Invest, SPPICAV, Paris | 76.044 | 75,0 | - |
| Allianz Investments I SARL, Luxemburg | 809.916 2 | 25,4 | - 9.983 2 |
| Allianz Renewable Energy Partners I LP, London | 358.217 | 85,0 | 305 |
| Allianz Renewable Energy Partners II Ltd., London | 444.952 | 85,0 | 21.262 |
| Allianz Renewable Energy Partners IV Ltd., London | 163.421 | 50,4 | - 1.459 |
| Allianz Société Financière SARL, Luxemburg | 158.999 | 100,0 | - 3.438 |
| Allianz UK Ltd., London | 469.505 | 33,3 | 96.905 |
| Allianz US Investment GP LLC, Wilmington | 94 | 100,0 | - 40 |
| Allianz US Investment LP, Wilmington | 122.563 | 100,0 | - 30.594 |
| Allianz US Private Reit GP LLC, Wilmington | 83 | 100,0 | - 6 |
| Allianz US Private Reit LP, Wilmington | 89.303 | 100,0 | 433 |
| Atrium SAS, Paris | 455 2 | 100,0 | - 18 2 |
| AZ Euro Investments SARL, Luxemburg | 2.408.621 2 | 100,0 | - 20.646 2 |
| BPS Brindisi 213 SRL, Lecce | 1.189 | 100,0 | 53 |
| BPS Brindisi 214 SRL, Lecce | 1.226 | 100,0 | 83 |
| BPS Brindisi 215 SRL, Lecce | 1.168 | 100,0 | 73 |
| BPS Brindisi 222 SRL, Lecce | 1.196 | 100,0 | 67 |
| BPS Brindisi 223 SRL, Lecce | 1.200 | 100,0 | 65 |
| BPS Brindisi 224 SRL, Lecce | 1.231 | 100,0 | 65 |
| Capital Messine SARL, Luxemburg | 47.827 2 | 25,0 | - 25 2 |
| Centrale Eolienne de Production D'Energy de Langres Sud SARL, Versailles | 6.667 | 100,0 | - 1.496 |
| Centrale Eolienne de Production D'Energy de Mont Gimont SARL; Versailles | 4.989 | 100,0 | - 2.636 |
| Colisée SARL, Luxemburg | 9.448 2 | 27,3 | 26 2 |
| Deeside Investments, Inc., Wilmington | 290.785 2 | 50,1 | - 8.351 2 |
| Energie Eolienne de Cambon SAS, Versailles | 107 | 100,0 | - 131 |
| Energie Eolienne Lusanger SARL, Versailes | 5.104 | 100,0 | 6 |
| Eurosol Invest SRL, Buttrio | 8.584 | 100,0 | - 16 |
| Ferme Eolienne de Villemur- sur- Tan SARL, Versailles | 1.124 | 100,0 | - 27 |
| Ferme Eolienne des Jaladeaux SARL, Versailles | 2.870 | 100,0 | - 355 |
| International Shopping Centre Investment SA, Luxemburg | 60.000 2 | 37,5 | - 64 2 |
| Kiinteistöoasakeyhtiö Eteläesplanadi 2, Helsinki, Finnland | 21.603 2 | 100,0 | 3.021 2 |
| Knightsbridge Allianz LP, New York | 7.600 4 | 99,5 | - 752 4 |
| MPM BioVentures Parallel Fund LP, Boston | 1.282 4 | 40,0 | - 1.337 4 |
| Orsa Maggiore PV SRL, Milano | 5.542 | 100,0 | - |
| Parc Eolien de Bonneuil SARL, Versailles | 5.033 | 100,0 | - 799 |
| Parc Eolien des Barbes d' Or SAS, Versailles | 1.243 | 100,0 | - 555 |
| Parc Eolien des Joyeuses SAS, Versailles | 996 | 100,0 | - 394 |
| PGREF V 1301 Sixth Investors I LLC, Wilmington | 17 | 100,0 | - 6 |
| PGREF V 1301 Sixth Investors I LP, Wilmington | 35.740 | 100,0 | - 29.995 |
| Real Faubourg Haussmann SAS, Paris | 13.648 2 | 100,0 | - 752 2 |
| Real FR Haussmann SAS, Paris | 48.588 2 | 90,0 | 1.911 2 |
| Red Mountain Partners LP, Los Angeles | 202.490 | 22,8 | 79.362 |
| Redoma SARL, Luxemburg | 130.966 2 | 85,0 | - 19 2 |
| SAS Allianz Colisée, Paris | 27.081 | 67,0 | - 1.304 |
| SCI Allianz Messine, Paris | 101.084 | 75,0 | 2.296 |
| SI 173- 175 Bd. Haussmann SAS, Paris | 77.294 2 | 100,0 | 3.766 2 |
| Societe de Production d’Electricite d’Haucourt- Moulaine SAS, Paris | 688 | 100,0 | - 59 |
| TopTorony Zrt., Budapest | 21.323 2 | 35,0 | - 986 2 |
| Vertbois SARL, Luxemburg | 28.340 2 | 100,0 | 1.234 2 |
| Viveole SAS, Paris | 4.779 | 100,0 | - 674 |
| Windpark Les Cent Jalois SAS, Versailles | 942 | 100,0 | - 616 |
1 Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Anteil an diesem abhängigen Unternehmen unter 100 % liegt
2 vorläufig
3 Jahresabschluss 2009
4 Jahresabschluss 2008
5 nach Ergebnisabführung an Allianz-Lebensversicherungs-AG
Sonstige ausgewählte Anteile an börsennotierten Unternehmen1
| Marktwerte des Anteils Mio € |
Anteil 2 % |
Konzerneigenkapital Mio € |
Konzernjahresüberschuss Mio € |
Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| BASF AG, Ludwigshafen | 1.291 | 2,35 | 18.609 | 1.655 | 31.12.2009 |
| Linde AG, München | 603 | 3,13 | 8.736 | 653 | 31.12.2009 |
| E.ON AG, Düsseldorf | 890 | 1,94 | 43.955 | 8.645 | 31.12.2009 |
1 Marktwert ≥ 100 Mio € und Anteilsquote ≥ 5 % oder Marktwert ≥ 500 Mio €.
2 Die Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Konzernanteil an diesen abhängigen Unternehmen unter 100 % liegt (einschließlich konsolidierter Investmentfonds).
4 Andere Kapitalanlagen (Aktiva B.III.5)
Die Anderen Kapitalanlagen enthalten im Wesentlichen die als Genussschein aktivierten Beiträge zum Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß § 124 ff. VAG in Höhe von 90.069 (90.069) Tausend Euro.
Zeitwerte (Aktiva B)
Gliederung nach Bilanzposten
| Zeitwerte 31.12.2010 Mio € |
Bilanzwerte 1 31.12.2010 Mio € |
Saldo 31.12.2010 Mio € |
|
|---|---|---|---|
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.418 | 1.353 | 1.065 |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.221 | 6.156 | 1.065 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.833 | 2.707 | 126 |
| 3 Beteiligungen | 683 | 511 | 172 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 76 | 76 | |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | |||
| 1 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 60.993 | 53.887 | 7.106 |
| Aktien | 4.472 | 1.614 | 2.858 |
| Investmentanteile | 56.512 | 52.265 | 4.247 |
| Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9 | 8 | 1 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.990 | 7.509 | 481 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 11.801 | 11.180 | 621 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | |||
| a Namensschuldverschreibungen | 42.343 | 39.999 | 2.344 |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 13.466 | 12.721 | 745 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 1.010 | 1.010 | |
| 5 Andere Kapitalanlagen | 167 | 151 | 16 |
| Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen | 151.001 | 137.260 | 13.741 |
| B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 1.897 | 1.897 | |
| Kapitalanlagen insgesamt | 152.898 | 139.157 | 13.741 |
| Zeitwerte 31.12.2009 Mio € |
Bilanzwerte 1 31.12.2009 Mio € |
Saldo 31.12.2009 Mio € |
|
|---|---|---|---|
| B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.998 | 1.129 | 869 |
| B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.912 | 5.320 | 592 |
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.425 | 2.300 | 125 |
| 3 Beteiligungen | 442 | 346 | 96 |
| 4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 12 | 12 | |
| B.III Sonstige Kapitalanlagen | |||
| 1 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 49.735 | 44.096 | 5.639 |
| Aktien | 4.135 | 1.642 | 2.493 |
| Investmentanteile | 45.586 | 42.441 | 3.145 |
| Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 14 | 13 | 1 |
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 10.214 | 9.706 | 508 |
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 11.799 | 11.158 | 641 |
| 4 Sonstige Ausleihungen | |||
| a Namensschuldverschreibungen | 43.515 | 41.489 | 2.026 |
| b Schuldscheinforderungen und Darlehen | 13.934 | 13.424 | 510 |
| c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 998 | 998 | |
| 5 Andere Kapitalanlagen | 159 | 154 | 5 |
| Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen | 141.143 | 130.132 | 11.011 |
| B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | 1.623 | 1.623 | |
| Kapitalanlagen insgesamt | 142.766 | 131.755 | 11.011 |
1 Bei den Bilanzwerten von zu Nennwerten bilanzierten Anlagen sind die Effekte aus Agio und Disagio berücksichtigt. Daraus resultiert eine Abweichung zu den in der Bilanz unter Aktiva B ausgewiesenen Werten. Betroffen sind die Hypotheken, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen unter Aktiva B.II und B.III.
Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden folgende Methoden angewandt:
Die Zeitwertermittlung des Grundvermögens erfolgte zum 30. September des Geschäftsjahrs nach der Discounted-Cashflow-Methode. Bei laufenden Baumaßnahmen wurden die bisherigen Anschaffungskosten angesetzt.
Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit dem Ertragswertverfahren ermittelt. Einzelne Anteile an verbundenen Unternehmen wurden im ersten Jahr des Investments mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Zeitwertermittlung für Private Equity Fonds erfolgte nach branchenüblichen, anerkannten Verfahren. Unwesentliche Gesellschaften wurden mit dem Buchwert angesetzt.
Für die Zeitwertermittlung der Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurde - sofern vorhanden - der Börsenjahresschlusskurs herangezogen. Für Immobilien-Spezialfonds wurde das Net Asset Value-Verfahren angewendet. Für alle anderen Spezialfonds wurde der von der Kapitalgesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt. Die Zeitwertermittlung der Equity Tranchen erfolgte nach branchenüblichen, anerkannten Verfahren.
Die Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere mit fester Laufzeit wie Inhaberschuldverschreibungen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Genussscheine und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden mit den Börsenjahresschlusskursen ermittelt.
Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Darlehen, Hypotheken) wurde der Zeitwert auf der Grundlage von Bewertungen unabhängiger Datenlieferanten angesetzt oder nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel verwendet. Nicht börsennotierte Genussscheine sowie Hypotheken und Darlehen an verbundene Immobiliengesellschaften und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden zum Buchwert angesetzt. Für die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer wurde der von der Gesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.
Bei Asset Backed Securities (ABS) werden die Marktwerte von unabhängigen Geschäftsbanken geliefert. Diese wurden (bis auf einzelne Fälle in sehr geringem Umfang) mit Bewertungsmodellen berechnet, die ihrerseits auf verfügbaren beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die Zeitwerte der Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden auf Basis von durchschnittlichem Nominalzins, durchschnittlicher Restlaufzeit, aktueller Zinsstrukturkurve und Spread in einem internen Modell berechnet. Dabei bezieht sich der Spread auf die Illiquidität der Darlehen und das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden.
Für die Depotforderungen erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von den Erstversicherern Depotzinsen, die im Rückversicherungsvertrag festgelegt werden. Daher wurden die Depotforderungen zum Buchwert angesetzt.
Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden
| Zeitwerte 31.12.2010 Mio € |
Bilanzwerte 31.12.2010 Mio € |
Saldo 31.12.2010 Mio € |
|
|---|---|---|---|
| Aktien | 826 | 284 | 542 |
| Investmentanteile | 55.454 | 51.449 | 4.005 |
| Inhaberschuldverschreibungen | 1.808 | 1.726 | 82 |
| Insgesamt | 58.088 | 53.459 | 4.629 |
| Zeitwerte 31.12.2009 Mio € |
Bilanzwerte 31.12.2009 Mio € |
Saldo 31.12.2009 Mio € |
|
|---|---|---|---|
| Aktien | 796 | 344 | 452 |
| Investmentanteile | 44.830 | 41.805 | 3.025 |
| Inhaberschuldverschreibungen | 1.750 | 1.667 | 83 |
| Insgesamt | 47.376 | 43.816 | 3.560 |
Angaben gemäß § 285 Nr. 18 HGB zu Kapitalanlagen, die über ihrem beizulegenden Wert ausgewiesen werden
Bei Aktien in Höhe von 81,4 Millionen Euro wurden Abschreibungen in Höhe von 8,3 Millionen Euro vermieden. Es handelt sich hierbei aufgrund unserer Erwartung der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.
Bei Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 621,3 Millionen Euro wurden Abschreibungen in Höhe von 86,0 Millionen Euro vermieden. Darin enthalten ist eine Option mit 40,3 Millionen Euro, bei der Abschreibungen in Höhe von 9,1 Millionen Euro vermieden wurden. Es handelt sich hierbei aufgrund unserer Erwartung der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung. Die Titel sollen langfristig gehalten werden, um eine stetige Verzinsung und die Einlösung zum Nennwert sicherzustellen. Hierdurch werden Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz vermieden.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 1.049,9 Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 1.011, 2 Millionen Euro ausgewiesen. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.
Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu Anteilen an Investmentvermögen
| Bilanzwerte 31.12.2010 Mio € |
Zeitwerte 31.12.2010 Mio € |
Reserven 31.12.2010 Mio € |
Ausschüttungen im Geschäftsjahr Mio € |
|
|---|---|---|---|---|
| Aktienfonds | ||||
| Allianz Lebenco Fonds Inhaber-Anteile | 479 | 655 | 176 | 15 |
| Allianz EEE Fonds Inhaber-Anteile | 389 | 635 | 246 | 18 |
| Allianz ALSI Fonds Inhaber-Anteile | 57 | 75 | 18 | 1 |
| Allianz LAD Fonds Inhaber-Anteile | 789 | 1.112 | 323 | 19 |
| Allianz SOA Fonds Inhaber-Anteile | 544 | 608 | 64 | 17 |
| Allianz VGL Fonds Inhaber-Anteile | 2.901 | 3.170 | 269 | 115 |
| Allianz VLBR Fonds Inhaber-Anteile | 298 | 298 | 0 | 5 |
| Allianz PV-WS Fonds Inhaber-Anteile | 205 | 232 | 27 | 6 |
| Allianz RCM Islamic Global Equ. Opportunit. Register Shares A | 10 | 11 | 1 | - |
| Allianz RCM Islamic Global Em. Mark. Equi. Register Shares A | 6 | 7 | 1 | - |
| Magellan SICAV Actions A | 381 | 577 | 196 | 4 |
| RP Rend.Plus-Al.Vermögen.Ausg. Bearer Shares C | 15 | 16 | 1 | 0 |
| RP Rend.Plus-Al.Vermögen.Defe. Bearer Shares C | 15 | 15 | 0 | 0 |
| RP Rend.Plus-Al.Vermögen.Dyna. Inhaber-Anteile C | 15 | 16 | 1 | 0 |
| Summe | 6.104 | 7.427 | 1.323 | 200 |
| Rentenfonds | ||||
| Allianz ALD Fonds Inhaber-Anteile 1 | 25.656 | 26.900 | 1.244 | 754 |
| Allianz RMO 1 Fonds 1 | 670 | 726 | 56 | 25 |
| Allianz ALIK Fonds Inhaber-Anteile 1 | 12.065 | 12.964 | 899 | 486 |
| Allianz LFE Fonds Inhaber-Anteile | 5.942 | 6.558 | 616 | 225 |
| Allianz PV-RD Fonds Inhaber-Anteile 1 | 661 | 696 | 35 | 27 |
| Allianz PV 1 Fonds Inhaber-Anteile 1 | 639 | 659 | 20 | 26 |
| AGIF-Allianz US High Yield Reg. Shares IT acc. | 10 | 10 | 0 | - |
| Summe | 45.643 | 48.513 | 2.870 | 1.543 |
| Gemischte Fonds | ||||
| Lyxor Höchststandsgarantief. 2021 | 1 | 1 | 0 | - |
| Lyxor Höchststandsgarantief. 2022 | 1 | 1 | 0 | - |
| Summe | 2 | 2 | 0 | - |
| Immobilienfonds | ||||
| EPFund-OIK Anteile | 36 | 36 | 0 | 0 |
| Euro Core III Inhaber-Anteile | 49 | 49 | 0 | 2 |
| Summe | 85 | 85 | 0 | 2 |
| Insgesamt | 51.834 | 56.027 | 4.193 | 1.745 |
1 Fonds enthält ABS-Papiere in geringem Umfang.
Bei Investmentanteilen mit einem Bilanzwert in Höhe von 51.834 Millionen Euro hält die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Anteile. Diese Fondsanteile können börsentäglich zurückgegeben werden.
5 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (Aktiva C)
| 31.12.2010 Stück | Bilanzwerte 31.12.2010 € |
31.12.2009 Stück | Bilanzwerte 31.12.2009 € |
|
|---|---|---|---|---|
| Fondsanteile | ||||
| AGIF Allianz RCM Asia Pacific Regist. A EUR | 168.905 | 3.335.883 | 132.500 | 2.048.446 |
| AGIF Allianz RCM Demogra. Trends A EUR | 2.666 | 440.341 | 1.060 | 146.632 |
| AGIF Allianz RCM Global Agr.Tre. A EUR | 24.311 | 3.115.935 | 8.883 | 826.129 |
| AGIF Allianz RCM Little Dragons A2 EUR | 911 | 195.767 | - | - |
| AGIF V-Allianz Internet Fund A EUR | 1.639 | 73.630 | 657 | 23.171 |
| AGIF V-Allianz RDM JAP.SM.COS A EUR | 7.523 | 203.652 | 11.841 | 263.351 |
| Allianz Commodities Strategy A EUR | 18.012 | 1.848.399 | 13.301 | 1.352.886 |
| Allianz DIT Value Global A EUR | 8.164 | 648.976 | 5.471 | 376.459 |
| Allianz Dynamik Plus | - | - | 4.537 | 159.884 |
| Allianz Emerging Markets Bond Fund A | 117.622 | 7.190.215 | 87.513 | 4.958.465 |
| Allianz FinanzPlan 2015 C EUR | 55.938 | 5.060.138 | 46.425 | 4.005.507 |
| Allianz FinanzPlan 2020 C EUR | 93.509 | 8.009.964 | 67.528 | 5.367.774 |
| Allianz FinanzPlan 2025 C EUR | 151.170 | 13.318.055 | 105.674 | 8.371.457 |
| Allianz FinanzPlan 2030 C EUR | 168.875 | 15.247.742 | 112.738 | 9.015.656 |
| Allianz FinanzPlan 2035 C EUR | 151.517 | 13.824.388 | 97.675 | 7.834.534 |
| Allianz FinanzPlan 2040 C EUR | 157.877 | 14.368.413 | 97.081 | 7.735.385 |
| Allianz FinanzPlan 2045 C EUR | 159.213 | 14.440.637 | 94.319 | 7.462.527 |
| Allianz FinanzPlan 2050 C EUR | 206.631 | 18.588.518 | 126.908 | 9.914.091 |
| Allianz Flexi Rentenfonds A EUR | 643.453 | 44.925.901 | 651.467 | 43.153.177 |
| Allianz NACM Wachstum Global A | - | - | 6.295 | 156.430 |
| Allianz Pegasus DFS Fonds | 1.273.744 | 95.084.990 | 309.546 | 20.114.299 |
| Allianz PIMCO Bondspezial A EUR | 4.770 | 213.410 | 1.425 | 55.753 |
| Allianz PIMCO Corporate Bond Europa A EUR | 266.587 | 9.530.489 | 267.747 | 9.280.126 |
| Allianz PIMCO Corporate Bond Europa High-Yield EUR | 15.771 | 605.145 | 22.923 | 799.545 |
| Allianz PIMCO Euro Bond Total Return A EUR | 546.572 | 30.618.939 | 654.814 | 35.379.588 |
| Allianz PIMCO Euro Bond Total Return C EUR | 1.707.403 | 95.221.852 | 1.671.545 | 89.929.124 |
| Allianz PIMCO Euro Laufzeitfonds 2010 EUR | - | - | 34.637 | 2.069.233 |
| Allianz PIMCO Euro Real Return | - | - | 73.949 | 6.963.025 |
| Allianz PIMCO Euro Rentenfonds A EUR | 209.393 | 10.792.127 | 380.276 | 19.504.351 |
| Allianz PIMCO Euro Rentenfonds K A EUR | 1.280.086 | 54.083.617 | 1.128.374 | 46.522.849 |
| Allianz PIMCO Euro Rentenfonds K4 | - | - | 40.046 | 1.071.221 |
| Allianz PIMCO Europazins EUR | 83.102 | 3.782.823 | 93.631 | 4.131.931 |
| Allianz PIMCO Europazins K EUR | 22.566 | 893.382 | 11.632 | 456.656 |
| Allianz PIMCO Geldmarktfonds A EUR | 176.233 | 8.764.073 | 149.734 | 7.486.699 |
| Allianz PIMCO Geldmarktfonds Spezial A EUR | 324.532 | 16.554.399 | 315.813 | 16.343.303 |
| Allianz PIMCO Global Bond Low Duration Eo A EUR | - | - | 7.329 | 372.808 |
| Allianz PIMCO Inflationsschutz A EUR | 119.187 | 6.082.118 | - | - |
| Allianz PIMCO Internationaler Rentenfonds | 11.072 | 447.751 | 7.084 | 249.491 |
| Allianz PIMCO Internationaler Rentenfonds K | 86.092 | 2.954.677 | 24.272 | 752.421 |
| Allianz PIMCO Mobil-Fonds A EUR | 358.245 | 19.610.334 | 115.153 | 6.221.722 |
| Allianz PIMCO Rentenfonds A EUR | 602.782 | 44.141.714 | 584.180 | 41.003.623 |
| Allianz PIMCO Staatsanleihe 2013 A EUR | 7.669 | 851.348 | 8.755 | 955.260 |
| Allianz RCM Adiselekt P | 570 | 92.432 | 263 | 32.846 |
| Allianz RCM Aktien Deutschland AF EUR | - | - | 43.687 | 3.839.618 |
| Allianz RCM Aktien Europa AF EUR | 13.995 | 1.521.209 | 15.313 | 1.381.696 |
| Allianz RCM Biotechnologie | 4.373 | 228.818 | 4.543 | 208.714 |
| Allianz RCM Bonus Barriere A EUR | 14.434 | 1.189.801 | 27.083 | 2.213.771 |
| Allianz RCM Bonus Barriere C EUR | 13.657 | 854.932 | 13.289 | 828.982 |
| Allianz RCM BRIC Stars A EUR | 37.797 | 6.078.478 | 40.685 | 5.514.506 |
| Allianz RCM China A USD | 5.640 | 215.881 | - | - |
| Allianz RCM Deep Discount C EUR | 12.983 | 1.243.542 | 16.153 | 1.553.949 |
| Allianz RCM Deep Discount EUR | 26.937 | 2.707.428 | 49.478 | 4.994.340 |
| Allianz RCM Deep Value Europe A EUR | 227.525 | 9.979.258 | 208.521 | 8.038.497 |
| Allianz RCM Defensive Strategy A EUR | - | - | 2.033 | 202.996 |
| Allianz RCM Eastern Europe A EUR | 20.036 | 2.115.783 | 16.025 | 1.385.014 |
| Allianz RCM Energiefonds Anteile | 102.168 | 6.815.641 | 126.142 | 7.178.728 |
| Allianz RCM Euro Protekt Dynamik lll | 3.677 | 437.948 | 5.106 | 605.773 |
| Allianz RCM Euro Protekt Dynamik Plus | 67.886 | 8.962.341 | 74.867 | 10.241.829 |
| Allianz RCM Euroaktien | 9.026 | 350.830 | 10.558 | 390.336 |
| Allianz RCM European Equity EUR | 47 | 5.850 | - | - |
| Allianz RCM Express Strategie A EUR | 7.295 | 556.683 | 11.456 | 893.125 |
| Allianz RCM Express Strategie C EUR | 10.135 | 761.531 | 11.672 | 899.471 |
| Allianz RCM Finanzwerte | - | - | 180.267 | 3.964.080 |
| Allianz RCM Fonds Iberia | - | - | 126 | 21.859 |
| Allianz RCM Fonds Schweiz | 2.014 | 458.483 | 679 | 118.936 |
| Allianz RCM France EUR | 1.200 | 171.139 | 2.353 | 280.199 |
| Allianz RCM Global Alpha Plus AT EUR | 142.859 | 7.852.948 | 124.749 | 5.739.686 |
| Allianz RCM Global EcoTrends A EUR | 148.742 | 12.263.762 | 163.032 | 13.018.122 |
| Allianz RCM Global Emerging Markets Equity A EUR | 256.065 | 10.803.373 | 265.839 | 9.017.269 |
| Allianz RCM Global Sustainability A EUR | 305.134 | 4.180.333 | 260.230 | 3.034.280 |
| Allianz RCM Health Care A | - | - | 27.397 | 887.099 |
| Allianz RCM High Dividend Discount A EUR | 56.382 | 2.588.513 | 77.924 | 3.360.069 |
| Allianz RCM High Dividend Discount C EUR | 22.649 | 1.552.146 | 20.161 | 1.298.560 |
| Allianz RCM Industriewerte | 30.018 | 2.499.560 | 34.317 | 2.036.359 |
| Allianz RCM Informationstechnologie | 42.074 | 3.661.254 | 46.705 | 3.466.430 |
| Allianz RCM Interglobal | 8.992 | 1.356.391 | 9.824 | 1.267.932 |
| Allianz RCM Japan A EUR | 75.852 | 2.663.913 | 177.073 | 5.140.436 |
| Allianz RCM Logistics & Services | - | - | 101 | 2.911 |
| Allianz RCM Megastars Global | - | - | 14.031 | 407.871 |
| Allianz RCM Nebenwerte Deutschland A EUR | 83.236 | 11.786.279 | 64.082 | 6.689.503 |
| Allianz RCM New Stars Europe | 20.319 | 1.877.489 | 21.362 | 1.491.509 |
| Allianz RCM Rohstofffonds A EUR | 275.301 | 40.505.030 | 230.204 | 25.437.545 |
| Allianz RCM Small Cap Europa A | 82.661 | 8.647.213 | 77.278 | 5.999.833 |
| Allianz RCM Telemedia A EUR | 10.084 | 291.237 | 9.579 | 226.629 |
| Allianz RCM Thesaurus AT EUR | 7.730 | 4.085.065 | 27 | 12.245 |
| Allianz RCM Transatlanta | 107.414 | 3.560.777 | 344.995 | 9.477.010 |
| Allianz RCM US Equity A H EUR | 27.361 | 1.535.785 | 13.729 | 689.739 |
| Allianz RCM Vermögensbildung Deutschland A EUR | 285.921 | 31.136.776 | 283.242 | 25.443.664 |
| Allianz RCM Vermögensbildung Europa A | 702.489 | 24.011.063 | 663.979 | 20.928.617 |
| Allianz RCM Vermögensbildung Global | 52.200 | 1.510.680 | 44.558 | 1.127.314 |
| Allianz RCM Wachstum Deutschland A | 6.173 | 500.760 | 6.517 | 442.383 |
| Allianz RCM Wachstum Euroland A EUR | 397.850 | 23.847.148 | 357.635 | 17.738.698 |
| Allianz RCM Wachstum Europa A EUR | 272.674 | 17.595.681 | 317.940 | 15.699.885 |
| Allianz Stiftungsfonds Balanced | - | - | 7.199 | 672.928 |
| Allianz Strategiefonds Balance | 2.234.643 | 125.072.974 | 1.939.491 | 100.426.869 |
| Allianz Strategiefonds Stabilität | 557.937 | 27.796.417 | 449.345 | 22.184.150 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum | 3.059.179 | 173.180.149 | 2.618.365 | 132.096.534 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR | 4.146.771 | 234.334.034 | 3.432.295 | 165.196.366 |
| Allianz Strategy 50 CT EUR | 4.352 | 489.691 | 2.712 | 283.459 |
| Allianz Strategy 75 CT EUR | 186 | 21.173 | 167 | 16.668 |
| Allianz Vermögenskonzept Ausgewogen C EUR | 11.315 | 1.167.711 | - | - |
| Allianz Vermögenskonzept Defensiv C EUR | 2.181 | 221.037 | - | - |
| Allianz Vermögenskonzept Dynamisch C EUR | 4.273 | 456.057 | - | - |
| BlackRock Global Funds - Global SmallCap A2 USD | 171.781 | 8.109.187 | 156.347 | 5.889.927 |
| BlackRock Global Funds - US Basic Value A2 USD | 126.667 | 4.483.914 | 114.195 | 3.439.968 |
| BlackRock Global Funds - World Mining A2 USD | 478.827 | 30.945.017 | 391.211 | 18.105.174 |
| Carmignac Investissement A | 99 | 886.760 | - | - |
| Carmignac Patrimoine A | 3.825 | 20.137.714 | 1.023 | 5.038.665 |
| CB Fonds Premium Management Chance C | 4.718 | 248.470 | - | - |
| CB Fonds Premium Management Einkommen C | 570 | 28.361 | - | - |
| CB Fonds Premium Management Wachstum C | 3.600 | 184.820 | - | - |
| Certificate Horizon Bonus Chance | 9 | 871 | 4 | 378 |
| Certificate Horizon Discount Opp | 20 | 2.074 | 10 | 1.062 |
| Commerzbank Money Market Fund Euro A EUR | 152 | 783.561 | - | - |
| Concentra A EUR | 68.487 | 4.234.566 | 27.897 | 1.455.368 |
| DEGI International I | 509.932 | 23.222.312 | 587.227 | 32.150.662 |
| DIT Fonds FT-DFS Fonds | - | - | 657.297 | 51.873.879 |
| DIT Fonds Victoria DFS Fonds | - | - | 142.866 | 10.239.206 |
| DWS Invest Global Equities LD | 63.005 | 7.365.889 | 48.771 | 4.962.983 |
| DWS Invest Top 50 Asia LD | 59.443 | 10.795.525 | 46.622 | 7.090.272 |
| Fidelity Funds - European A Acc Euro | 1.028.784 | 10.176.727 | 898.083 | 7.630.116 |
| Fidelity Funds - European Growth Fund A Euro | 6.551.907 | 67.288.088 | 5.615.611 | 49.642.004 |
| Fondak A EUR | 6.756 | 740.884 | 1.161 | 106.728 |
| Fondak Europa A EUR | 1.526 | 66.530 | 408 | 15.314 |
| Franklin Mutual European A Acc € | 8.547 | 144.613 | 488 | 7.386 |
| Grundwert-Fonds | 90.807 | 4.395.051 | 104.495 | 6.769.184 |
| Industria A EUR | 11.827 | 911.002 | 15.556 | 1.112.569 |
| JPMorgan Funds - JPM Emerging Markets Equity A (acc) - EUR | 22.922 | 327.332 | - | - |
| Kapital Plus A EUR | 124.590 | 5.739.863 | 65.754 | 2.663.705 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2018 | 71.986 | 7.522.500 | 71.549 | 7.109.092 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2019 | 35.649 | 3.660.476 | 35.030 | 3.409.795 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2020 | 16.910 | 1.723.942 | 15.889 | 1.531.045 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2021 | 15.311 | 1.543.945 | 14.427 | 1.366.855 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2022 | 9.809 | 966.526 | 8.442 | 777.976 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2023 | 208.416 | 19.972.467 | 170.734 | 15.314.873 |
| M&G Global Basics A EUR Acc | 12.349 | 315.288 | - | - |
| Magellan C | 697 | 1.261.455 | - | - |
| MetallRente Fonds Portfolio A EUR | 73.489 | 4.641.561 | 57.329 | 2.955.307 |
| Morgan Stanley Investment Funds Emerging Markets Equity A Acc | 451.139 | 13.461.352 | 405.350 | 9.549.275 |
| Morgan Stanley Investment Funds European Equity Alpha A Acc | 475.465 | 14.549.234 | 442.774 | 11.618.385 |
| Nordea-1 European Value Fund BP | 306.504 | 11.150.600 | 269.167 | 7.972.718 |
| Pictet-Biotech-P USD | 13.598 | 3.114.087 | 8.592 | 1.715.684 |
| Pictet-Emerging Markets-P USD | 9.128 | 4.192.934 | 7.573 | 2.794.440 |
| RP Rend.Plus-All.RCM Hi.D.Eur. A EUR | 20.277 | 1.172.836 | 12.774 | 708.810 |
| RP Rend.Plus-All.RCM Hi.D.USA A EUR | 2.266 | 205.524 | 654 | 50.123 |
| Templeton Asian Growth A Dis $ | 1.096.111 | 27.085.148 | 959.044 | 16.951.631 |
| Templeton Eastern Europe A Acc € | 322.901 | 10.168.143 | 284.426 | 7.048.074 |
| Templeton Global Bond A Dis € | 562.517 | 8.420.877 | 461.047 | 5.942.901 |
| Templeton Growth (Euro) A Acc | 20.393.883 | 197.412.787 | 18.012.990 | 154.371.320 |
| Threadneedle American Retail Net USD Acc | 3.129.922 | 3.931.913 | 2.715.763 | 2.784.568 |
| Threadneedle Asia Retail Net USD Acc | 3.943.323 | 6.181.806 | 3.543.094 | 4.525.084 |
| Threadneedle European High Yield Bond Retail Gross EUR Acc | 2.171.240 | 3.328.727 | 1.991.083 | 2.690.351 |
| Threadneedle Global Select Retail Net USD Acc | 10.675.233 | 12.687.258 | 9.081.964 | 9.028.476 |
| Threadneedle Pan European Retail Net EUR Acc | 8.509.358 | 9.855.538 | 7.750.000 | 7.059.475 |
| UniDividendenAss -net- A | 900 | 44.636 | 552 | 24.981 |
| UniEM Global | 689 | 56.982 | 496 | 32.610 |
| UniEuroRenta Inc | 190 | 11.934 | 91 | 5.829 |
| UniFavorit: Aktien Inc | 759 | 46.837 | 487 | 24.316 |
| UniRak Inc | 2.620 | 214.003 | 1.820 | 132.499 |
| UniStrategie:Ausgewogen Acc | 186.938 | 7.679.432 | 159.132 | 5.588.710 |
| UniStrategie:Dynamisch Acc | 192.813 | 6.333.918 | 162.620 | 4.444.405 |
| UniStrategie:Offensiv Acc | 414.285 | 12.188.255 | 343.249 | 7.963.384 |
| Summe | 1.989.192.221 | 1.582.270.363 | ||
| Indexzertifikate | ||||
| Commerzbank AG Fund Basket MTN v.2007 | 58.152.048 | 42.886.379 | 64.762.972 | 44.744.737 |
| Commerzbank AG O-MTN EM 1151 V. 06 (18) | 127.957.119 | 119.076.894 | 131.085.408 | 115.669.764 |
| Commerzbank AG Portfolio Garant Anleihe | 144.135.757 | 106.909.527 | 161.416.426 | 111.958.433 |
| Commerzbank AG Portfolio Gar.Zertifikat 2020 I | 67.262.811 | 50.958.911 | 77.458.261 | 54.530.616 |
| Goldman Sachs Group Inc. EU 0 % Index LKD MTN | 64.405.309 | 62.408.744 | 65.849.446 | 63.064.014 |
| Goldman Sachs Group Inc. EO-Zero Index LKD MTN | 107.626.984 | 104.667.242 | 115.552.332 | 110.525.806 |
| Morgan Stanley EO-Zero Index LKD MTN 2007(19) | 94.684.493 | 92.449.939 | 97.433.483 | 93.087.950 |
| Summe | 579.357.636 | 593.851.320 | ||
| Generationenpolice mit individueller Kapitalanlage | 51.156.203 | 47.852.922 | ||
| Insgesamt | 2.619.706.060 | 2.223.704.605 |
6 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten (Aktiva F.II)
Auf Agiobeträge zu Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen entfallen 308.821 (292.356) Tausend Euro.
Latente Steuern
In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen nicht bilanziert. Die umfangreichsten Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben sich bei den Bilanzposten Aktiva B.I, B.II.3, B.III sowie Passiva B, E.I und E.III, die jeweils zu aktiven beziehungsweise passiven latenten Steuern führen. Die Bewertung der inländischen Steuerlatenzen erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 31 Prozent. Des Weiteren besteht noch ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag, der den Überhang der aktiven latenten Steuern erhöht.
Angaben zu den Passiva
7 Eigenkapital (Passiva A)
Das Ende 2010 vorhandene gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Allianz Lebensversicherungs-AG in Höhe von 273.000 Tausend Euro ist in 10.500.000 voll eingezahlte, vinkulierte und auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 26,00 Euro je Aktie eingeteilt.
Die Allianz Deutschland AG kontrolliert zum 31. Dezember 2010 über die Jota Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und die Allianz AZL Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 100 Prozent des gezeichneten Kapitals der Allianz Lebensversicherungs-AG. Alle Anteile der Allianz Deutschland AG werden von der Allianz SE gehalten.
| 2009 Tsd € |
Einstellung Tsd € |
Entnahme Tsd € |
2010 Tsd € |
|
|---|---|---|---|---|
| Andere Gewinnrücklagen | 916.594 | 39.750 | 0 | 956.344 |
Aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2010 in Höhe von 500.000 Tausend Euro werden 38.000 Tausend Euro in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Absatz 2 AktG eingestellt. Zusätzlich werden mit der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 1.750 Tausend Euro aus Zinserträgen in andere Gewinnrücklagen eingestellt.
Aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens zu Personalrückstellungen sind im Geschäftsjahr unrealisierte Gewinne in Höhe von 323 Tausend Euro entstanden. Dieser Betrag ist gemäß § 268 Absatz 8 HGB ausschüttungsgesperrt. Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist in vollem Umfang durch frei zur Verfügung stehende Eigenkapitalteile gedeckt.
8 Sonderposten mit Rücklageanteil (Passiva B)
| 2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Sonderposten mit Rücklageanteil | 63.672 | 212.419 |
| davon Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 6b EStG | - | 148.747 |
| davon Sonderposten aus auf Personengesellschaften übertragener Rücklage gemäß § 6b EStG | 63.672 | 63.672 |
148,7 (76,8) Millionen Euro des Sonderpostens mit Rücklageanteil gemäß § 6b EStG wurden im Jahr 2010 übertragen und erfolgswirksam aufgelöst.
9 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Passiva C.IV)
| 2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahrs | 12.952.758 | 12.410.185 |
| + Erhöhung Konsortialanteil | 7.003 | 12.050 |
| - Entnahme im Geschäftsjahr | 2.429.448 | 2.150.274 |
| + Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahrs | 1.730.331 | 2.680.797 |
| Stand am Ende des Geschäftsjahrs | 12.260.644 | 12.952.758 |
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.
Die Erhöhung des Konsortialanteils ist darauf zurückzuführen, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG im Geschäftsjahr 2010 einen weiteren Anteil an einem Konsortialvertrag übernommen hat.
Bei der Entnahme im Geschäftsjahr handelt es sich um eine vertragliche Beitragsrückerstattung, soweit diese nicht direkt gutgeschrieben wird. Sie umfasst die Überschussanteile, die an Versicherungsnehmer ausgezahlt, mit den Beiträgen verrechnet, zur Erhöhung von Versicherungssummen verwendet oder den Überschussguthaben gutgeschrieben werden.
Aufteilung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
| 2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 1.930.225 | 1.965.454 |
| laufende Überschussanteile | 1.253.438 | 1.353.050 |
| Schlussüberschussanteile | 416.111 | 412.764 |
| Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 186.538 | 144.951 |
| zusätzliche Beteiligung an Bewertungsreserven | 74.138 | 54.688 |
| Schlussüberschussanteilfonds | 5.668.960 | 5.484.719 |
| Rückstellungen für Schlussüberschüsse | 2.907.298 | 3.452.609 |
| Rückstellungen für Gewinnrenten | 442.733 | 355.743 |
| Rückstellungen für Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 2.318.929 | 1.676.368 |
| Verfügbarer Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 4.661.459 | 5.502.585 |
| Gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung am Ende des Geschäftsjahrs | 12.260.644 | 12.952.758 |
10 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen (Passiva C.V)
Hierin sind 116.930 Tausend Euro für die im Falle einer rechtskräftigen Bestätigung der Unwirksamkeit bestimmter Versicherungsbedingungen (siehe Seite 4) erforderliche Erhöhung insbesondere beitragsfreier Versicherungsleistungen enthalten.
11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Passiva E.I)
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat Pensionszusagen erteilt, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden. Ein Teil der Pensionszusagen ist im Rahmen eines „Contractual Trust Arrangements“ (Methusalem Trust e. V.) abgesichert. Dieses Treuhandvermögen stellt saldierungsfähiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der Projected Unit Credit-Methode ermittelt beziehungsweise als Barwert der erworbenen Anwartschaft ausgewiesen.
| 31.12.2010 in % |
|
|---|---|
| Diskontierungssatz | 5,16 |
| Rententrend | 1,90 |
| Gehaltstrend inkl. durchschnittlichem Karrieretrend | 3,25 |
Abweichend hiervon wird bei einem Teil der Pensionszusagen der Garantiezins der Pensionszusage in Höhe von 2,75 Prozent p. a. und die garantierte Rentendynamik in Höhe von 1 Prozent p. a. zugrunde gelegt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die aktuellen Heubeck-Richttafeln RT2005G verwendet, die bezüglich der Sterblichkeit, Invalidisierung und Fluktuation an die unternehmensspezifischen Verhältnisse angepasst wurden.
Als Pensionierungsalter wird die vertraglich vorgesehene beziehungsweise die sich nach dem RV-Altergrenzenanpassungsgesetz 2007 ergebende Altersgrenze angesetzt.
| 31.12.2010 Tsd € |
|
|---|---|
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | 22.600 |
| Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 22.622 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 24.463 |
| Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB | - |
12 Sonstige Rückstellungen (Passiva E.III)
Die wesentlichen Sonstigen Rückstellungen sind in folgender Tabelle aufgeführt.
| 2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Rückstellung für Geschäftsplan (ABV) | 65.311 | 58.009 |
| Rückstellung für Restrukturierung | 16.565 | 19.578 |
| Rückstellung für Vertrieb | 19.812 | 11.554 |
| Rückstellung für sonstige Verpflichtungen | 23.287 | 11.765 |
| Rückstellung für noch nicht gezahlte Bewirtschaftungskosten | 2.165 | 5.864 |
| Rückstellung für Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter | 5.065 | 4.700 |
| Rückstellung für Altersteilzeit | 4.518 | 4.891 |
| Rückstellung für Mitarbeiterjubiläen | 4.100 | 3.941 |
Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Kosten für Personalmaßnahmen, Abfindungen und Rückbauverpflichtungen.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat Verpflichtungen aus Jubiläumsgaben, einem Wertkontenmodell und Altersteilzeit- beziehungsweise Vorruhestandsverträgen, die unter den Sonstigen Rückstellungen (Passiva E.III) ausgewiesen werden. Das im Methusalem Trust e. V. für das Altersteilzeit-Sicherungsguthaben und das Wertkontenmodell reservierte Vermögen stellt saldierungsfähiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird. Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen.
| 31.12.2010 Tsd € |
|
|---|---|
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | 3.457 |
| Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 3.812 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 9.769 |
13 Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1)
Den weitaus größten Teil dieses Postens stellen mit 2.241.364 (2.328.244) Tausend Euro die Überschussguthaben der Verträge dar, bei denen die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt werden.
14 Sonstige Verbindlichkeiten (Passiva G.III)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 1.258 (2.373) Tausend Euro. Diese Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
15 Rechnungsabgrenzungsposten (Passiva H)
Der Posten enthält unter anderem Disagiobeträge zu Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit 2.965 (4.035) Tausend Euro sowie zu Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen mit 84.229 (91.810) Tausend Euro.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
16 Gebuchte Bruttobeiträge (GuV I.1.a)
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
| 2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Laufende Beiträge | 8.242.882 | 8.457.152 3 |
| Einmalbeiträge | 6.800.397 | 5.549.119 |
| Insgesamt | 15.043.279 | 14.006.271 |
| Einzelversicherungen | ||
| Kapitalversicherungen | 3.179.589 | 3.042.098 |
| Risikoversicherungen | 57.298 | 55.986 |
| Renten- und Pensionsversicherungen | 5.697.874 | 4.608.880 |
| Sonstige Versicherungen 1 | 1.713.746 | 2.315.651 |
| Kollektivversicherungen 2 | 4.394.772 | 3.983.656 |
| Insgesamt | 15.043.279 | 14.006.271 |
1 Davon entfallen 558.417 (549.543) Tsd € auf fondsgebundene Lebensversicherungen und 1.155.329 (1.776.108) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.
2 Davon entfallen 48.383 (40.413) Tsd € auf fondsgebundene Lebensversicherungen und 481.813 (780.003) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.
3 Davon entfallen 284.840 Tsd € auf Riesterzulagen, welche ab dem Jahr 2010 als Einmalbeiträge erfasst werden.
17 Erträge aus Kapitalanlagen (GuV I.3) und Aufwendungen für Kapitalanlagen (GuV I.10)
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - beträgt 5.816.774 (5.854.687) Tausend Euro. Hierin ist das Ergebnis aus fondsgebundenen Lebensversicherungen in Höhe von 27.089 (35.618) Tausend Euro enthalten.
Die Nettoverzinsung beträgt 4,3 (4,5) Prozent. Sie berechnet sich aus dem Nettoergebnis ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Sinne der laufenden Durchschnittsverzinsung - dies sind die laufenden Erträge abzüglich des laufenden Aufwands ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundener Lebensversicherung - beträgt 5.501.289 (5.325.275) Tausend Euro. Die laufende Durchschnittsverzinsung beträgt 4,1 (4,2) Prozent.
18 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen (GuV I.10.a)
Die sonstigen Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen für Cash-Sicherheiten aus Terminverkäufen in Höhe von 1.529 (3.639) Tausend Euro. Im Vorjahr fielen Verwaltungsaufwendungen für derivative Geschäfte in Höhe von 5.622 Tausend Euro an.
19 Abschreibungen auf Kapitalanlagen (GuV I.10.b)
Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen betragen 490.529 (719.597) Tausend Euro. Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen in Höhe von 33.671 (34.714) Tausend Euro und außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Absatz 3 und 4 HGB in Höhe von 456.858 (684.883) Tausend Euro. Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 229.300 (412.450) Tausend Euro, auf Wertpapiere 62.004 (105.564) Tausend Euro, auf Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 9.508 (7.874) Tausend Euro, auf Sonstige Ausleihungen 1.458 (10.669) Tausend Euro und auf Grundvermögen 154.588 (148.327) Tausend Euro. In den Vorjahreswerten sind währungskursbedingte Abschreibungen auf Grundvermögen in Höhe von 33.252 Tausend Euro und auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 131.168 Tausend Euro enthalten.
20 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (GuV I.7.a) und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung (GuV I.12.)
Die Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen umfasst die Erhöhung des Bruttobetrags der Deckungsrückstellung um 7.278.787 (6.607.482) Tausend Euro sowie die Erhöhung der Sonstigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen um 116.930 (0) Tausend Euro.
21 Rückversicherungssaldo
Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung beträgt 61.233 (70.333) Tausend Euro.
22 Sonstige Erträge (GuV II.1), Sonstige Aufwendungen (GuV II.2) und Außerordentliche Aufwendungen (GuV II.5)
Aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 HGB ergab sich unter diesen Posten eine Saldierung folgender Aufwendungen und Erträge:
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2010 Tsd € |
Sonstige Verpflichtungen 2010 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Ertrag aus dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | - 852 | - 80 |
| Rechnerische Verzinsung des Erfüllungsbetrags der verrechneten Schulden | 1.046 | 278 |
| Effekt aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes für den Erfüllungsbetrag | 61 | 8 |
| Nettobetrag der verrechneten Erträge und Aufwendungen | 255 | 460 |
Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird durch die Abzinsung in Höhe von 537 Tausend Euro und Aufzinsung in Höhe von 1.230 Tausend Euro aus langfristigen Rückstellungen beeinflusst.
Aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die zentral bei der Allianz SE sowie dezentral bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bilanzierten Pensionsrückstellungen resultieren Außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 9.953 Tausend Euro.
23 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GuV II.7)
Der Steuerertrag im Vorjahr ergab sich aus hohen Steuererstattungsansprüchen, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sowie eines Urteils des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Gewinnminderungen bei ausländischen Beteiligungen erhalten hat. Der Steueraufwand des laufenden Geschäftsjahrs ist durch die Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen im Rahmen der sogenannten Mindestbesteuerung und durch zusätzliche Steuererstattungsansprüche für Vorjahre aus den vorgenannten Urteilen beeinflusst.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungen gemäß § 251 HGB: Haftungsverhältnisse aus betrieblicher Altersversorgung
Haftungsverhältnisse bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der Allianz Gesellschaften ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Allianz Versorgungskasse VVaG (AVK), die als rechtlich selbstständige und regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Die Leistungen der AVK werden nach dem Einmalbeitragssystem über Zuwendungen der Trägergesellschaften an die Kasse durch Gehaltsumwandlung finanziert. Zu den Trägerunternehmen gehört neben der Allianz SE, der Allianz Deutschland AG und der Allianz Versicherungs-AG unter anderem auch die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist verpflichtet, bei Bedarf Arbeitgeberzuwendungen zu leisten und anteilige Verwaltungskosten der AVK zu tragen. Die Zahlungen werden über die Allianz SE abgewickelt. Außerdem leisten die Trägergesellschaften Zuwendungen an den Allianz Pensionsverein e. V. (APV), eine kongruent rückgedeckte Konzern-Unterstützungskasse.
Die Allianz SE hat darüber hinaus die gesamtschuldnerische Haftung für einen Großteil der Pensionszusagen der Gesellschaft übernommen. Diese erstattet die Kosten; die Allianz SE hat die Erfüllung übernommen. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen bei der Allianz SE bilanziert.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft aus diesen Pensionszusagen sowie die diesen Haftungsverbindlichkeiten gegenüberstehenden Rückgriffsforderungen an die Allianz SE betragen:
| 31.12.2010 Tsd € |
31.12.2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 182.064 | - |
| Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB | 32.853 | - |
| gesamtschuldnerische Haftung bzw. Rückgriffsforderung gegenüber der Allianz SE | 149.211 | 143.780 |
Aus der Umstellung des Finanzierungsverfahrens des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG im Jahr 2006 besteht zum 31. Dezember 2010 eine gesamtschuldnerische Haftung in Höhe von 1.310 (1.409) Tausend Euro. Diese wird nicht in der Bilanz der Allianz Lebensversicherungs-AG ausgewiesen, da dieser Haftungsverbindlichkeit eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Allianz SE gegenübersteht.
Gleiches gilt für die in den Jahren 2010 bis 2013 zu zahlenden Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG aus dem Geschäftsjahr 2009. Hieraus resultiert ebenfalls eine gesamtschuldnerische Haftung in Höhe von 852 (1.135) Tausend Euro, die nicht in der Bilanz der Allianz Lebensversicherungs-AG ausgewiesen wird, da dieser Haftungsverbindlichkeit eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Allianz SE gegenübersteht.
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personengruppen gewährte Kredite
Die Gesamtbezüge des Vorstands (einschließlich im Geschäftsjahr gewährter aktienbasierter Vergütungen) betrugen im Berichtsjahr 3.765 (3.765) Tausend Euro, die der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen 920 (2.996) Tausend Euro. Dabei wurden 6.641 (7.492) Restricted Stock Units und 13.378 (15.257) Stock Appreciation Rights an die Vorstände ausgegeben. Ihr beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 626 (580) Tausend Euro.
Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beziehungsweise deren Hinterbliebene stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2010 Tsd € |
31.12.2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | 9.244 | - |
| Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | 9.244 | - |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 13.540 | - |
| Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB | 2.436 | - |
| Pensionsrückstellung | 1.860 | 11.301 |
Als beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen zugrunde gelegt.
Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen für das Geschäftsjahr 220 (243) Tausend Euro (ohne die den Aufsichtsräten gewährten Kredite).
Ende 2010 betrugen die Kredite, die von der Allianz Lebensversicherungs-AG an Aufsichtsratsmitglieder gewährt wurden, 932 (252) Tausend Euro; im Berichtsjahr wurden 23 (12) Tausend Euro zurückgezahlt. Bei den Krediten handelt es sich um Grundschuldforderungen mit Zinssätzen zwischen 4,27 Prozent und 5,30 Prozent; die vereinbarten Laufzeiten betragen durchweg fünf oder zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Für Mitglieder des Vorstands bestanden keine Kredite.
Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
(ohne Vorstandsmitglieder, Auszubildende, Praktikanten, Mitarbeiter in der passiven Altersteilzeitphase und Arbeitnehmer in Elternzeit oder Grundwehr-/Zivildienst)
| 2010 | 2009 | |
|---|---|---|
| Innendienst-Vollzeitmitarbeiter | 523 | 545 |
| Innendienst-Teilzeitmitarbeiter | 111 | 103 |
| Außendienstmitarbeiter | 174 | 169 |
| Insgesamt | 808 | 817 |
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
| 2010 Tsd € |
2009 Tsd € |
|
|---|---|---|
| 1 Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 1 | 825.675 | 660.069 |
| 2 Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB2 | 147.011 | 4.499 |
| 3 Löhne und Gehälter | 62.064 | 63.046 |
| 4 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 8.694 | 8.344 |
| 5 Aufwendungen für Altersversorgung | 5.822 | 8.500 |
| 6 Aufwendungen insgesamt | 1.049.266 | 744.458 |
1 Darin enthalten ist die anteilige Gesellschaftsprovision an die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG in Höhe von 589.768 (493.350) Tsd €.
2 2010 enthält diese Position auch 134.346 Tsd € sonstige Bezüge der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG. In den Vorjahren wurde diese Zahlung als bezogene Dienstleistung klassifiziert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge. Diese betragen über die Summe aller dem Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen in Höhe von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Darüber hinaus kann der Sicherungsfonds im Sanierungsfall Sonderbeiträge bis zur Höhe von höchstens weiteren 1 Promille der gleichen Bemessungsgrundlage erheben.
Für die Allianz Lebensversicherungs-AG belaufen sich die zukünftigen Verpflichtungen aus den jährlichen Beiträgen auf 0 (2) Millionen Euro, die Verpflichtungen für die Sonderbeiträge auf 97 (95) Millionen Euro.
Zusätzlich hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 874 (856) Millionen Euro.
Das Landesarbeitsgericht München vertritt mit rechtskräftigem Urteil vom 15. März 2007 die Auffassung, dass Entgeltumwandlungsvereinbarungen, diegezillmerte Tarife vorsehen, wegen einer fehlenden Wertgleichheit zwischen dem umgewandelten Entgelt und der damit begründeten Versorgungsanwartschaft grundsätzlich unwirksam sind. Das Bundesarbeitsgericht hat mit höchstrichterlicher Entscheidung vom 15. September 2009 die Zulässigkeit der Zillmerung bei Entgeltumwandlung grundsätzlich bestätigt, aber im Einzelfall eine differenzierte Betrachtungsweise gefordert. Um ihren Kunden verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, hat die Gesellschaft bereits nach dem Urteil des LAG München zugunsten betroffener Arbeitgeber eine entsprechende Haftungsfreistellung erklärt. Diese gilt bei Vorliegen gewisser weiterer Voraussetzungen für Neuabschlüsse und Neuanmeldungen, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 getätigt worden sind. Die maximale Gesamtverpflichtung aus dieser Haftungsfreistellung beträgt für die Allianz Lebensversicherungs-AG insgesamt 350 Millionen Euro. Die Gesellschaft geht jedoch unter Zugrundelegung der in ihrem allgemeinen Geschäft beobachteten Stornowahrscheinlichkeiten und angesichts der für eine Haftungsübernahme erforderlichen Zusatzbedingungen davon aus, dass - wenn überhaupt - allenfalls ein einstelliger Millionenbetrag davon tatsächlich in Anspruch genommen werden wird.
Aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Lebensversicherungs-AG folgt die gesetzliche Pflicht zur Übernahme etwaiger Verluste dieser Gesellschaft.
Auf zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Darlehen, Darlehenstranchen aus strukturierten Produkten und Grundschuldforderungen entfallen 2.863 (3.345) Millionen Euro, auf Verpflichtungen aus Kaufverträgen entfallen 881 (361) Millionen Euro und auf gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen 82 (81) Millionen Euro. Auf verbundene Unternehmen entfallen 594 (67) Millionen Euro der Verpflichtungen aus Kaufverträgen und 14 (13) Millionen Euro der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen.
Bei den gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten aus Haftsummenherabsetzungen und um noch nicht geleistete Haftungseinlagen.
Aus langfristigen Mietverträgen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 43 (51) Millionen Euro.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 4.743 (4.694) Millionen Euro, davon gegenüber verbundenen Unternehmen 608 (80) Millionen Euro.
Versorgungsausgleichskasse
Als Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, gemäß ihrem Anteil zusätzliche Gründungsstockmittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften des Vereins erforderlich ist.
Konzernzugehörigkeit
Die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE, München. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort veröffentlicht. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Website der Allianz SE unter www.allianz.com verfügbar gemacht. In Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE wird die Allianz Lebensversicherungs-AG einbezogen. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE haben für unsere Gesellschaft befreiende Wirkung, sodass die Allianz Lebensversicherungs-AG keinen eigenen Konzernabschluss und -lagebericht erstellt.
Mitteilung über Stimmrechtsanteile der Tochterunternehmen
Gemäß §§ 21 Absatz1 WpHG, 24 WpHG wurde durch die Allianz SE am 12. März 2008 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft, der Allianz AZL Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Königinstraße 28, 80802 München, an unserem Unternehmen 5,10 Prozent (535.500 Stimmrechte) betrage. Weiter betrage der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft, der SITIA Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln, an unserem Unternehmen 5,10 Prozent (535.500 Stimmrechte). Diese Stimmrechte werden der SITIA Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH über die Allianz AZL Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, deren Komplementärin sie ist, gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Am 16. Januar 2002 hatte die Allianz Aktiengesellschaft, Königinstraße 28, 80802 München, mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserem Unternehmen am 15. Januar 2002 die Schwelle von 75 Prozent überschritten und zum damaligen Zeitpunkt 91,03 Prozent (entspricht 9.558.071 Stimmrechten) betragen hat. Am 13. Oktober 2006 wurde die Umwandlung der Allianz Aktiengesellschaft in die Allianz SE, Königinstraße 28, 80802 München, ins Handelsregister eingetragen.
Dementsprechend betrug der Stimmrechtsanteil der Allianz SE an unserer Gesellschaft am 13. Oktober 2006 weiterhin mehr als 75 Prozent und lag zu diesem Zeitpunkt bei 91,03 Prozent (entspricht 9.558.071 Stimmrechten). Diese Stimmrechte waren der Allianz SE gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Jota-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und die Allianz Deutschland AG zuzurechnen.
Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
Es wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2010 erzielten Bilanzgewinn der Allianz Lebensversicherungs-AG in Höhe von 462,0 Millionen Euro zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 44,00 Euro auf jede der 10.500.000 Stückaktien zu verwenden.
Stuttgart, 14. Februar 2011
Allianz Lebensversicherungs-AG
Der Vorstand
Dr. Zimmerer
Dr. Brezina
Dr. Faulhaber
Dr. Hessling
Schwarz
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 7. März 2011
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Frank Pfaffenzeller, Wirtschaftsprüfer
Roland Oppermann, Wirtschaftsprüfer
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.
Entstehung der Überschüsse
Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.
Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto größer sind die Überschüsse.
Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.
Verwendung der Überschüsse
Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.
Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen, jährlich gegebenen Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Die Bezugsgrößen für die Grund- und Zinsüberschussanteile hängen unter anderem vom Tarif, vom Alter der versicherten Person und von der vereinbarten sowie der abgelaufenen Versicherungsdauer ab. Ein weiterer Überschussanteil, der Zusatzüberschussanteil, stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar. Die Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil, der gegeben wird, wenn das Garantiekapital eine bestimmte Höhe überschreitet, ist die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss.
In den meisten Fällen werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Leistung (Tarifbonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Der Tarifbonus ist seinerseits am Überschuss beteiligt. Die erforderlichen Mittel für die zusätzliche Leistung werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.
Bei Vertragsbeendigung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der vom Grund und vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sowie von den maßgebenden Größen für den Zinsüberschuss abhängt.
Beteiligung an Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt auszugleichen.
Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren.
Die einem einzelnen Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der Deckungskapitalien abgelaufener Versicherungsjahre im Verhältnis zur Summe der entsprechenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.
Bei Vertragsende oder zu Beginn der Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge teilen wir gemäß § 153 VVG den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.
Die Höhe der Bewertungsreserven wird zweimal pro Monat ermittelt - jeweils zum Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2011 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, wird bei Ablauf der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer als Stichtag der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats herangezogen. Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, werden die Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. Bei anderen Geschäftsvorfällen, wie zum Beispiel Kündigung oder Tod, können andere Stichtage für die Höhe der Bewertungsreserven maßgebend sein. Eine detaillierte Beschreibung der Stichtagsregelung ist in der Anlage zum Geschäftsbericht enthalten. Diese senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an die unten genannte Adresse.
Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.
Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 VVG ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.
Laufende Renten werden gemäß § 153 Absatz 1 und 2 VVG über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung oder eine angemessene Schlussüberschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt.
Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände
Um eine möglichst entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.
Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z.B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).
Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.
Überschussanteilsätze
Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2011 fällig werden.
Die Aufstellung enthält die derzeit offenen Tarife (Tarifgeneration 2011). Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die Unterschriften des Vorstands beziehen sich auf den Jahresabschluss mit den vollständigen Anhangangaben und den Überschussanteilsätzen für die geschlossenen Tarife. Die vollständige Anhangangabe der Überschussanteilsätze senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Anforderung richten Sie bitte an:
| Allianz Lebensversicherungs-AG | |
| Unternehmenskommunikation | |
| Reinsburgstraße 19 | |
| 70178 Stuttgart | |
| E-Mail: [email protected] |
Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist untergliedert nach Angaben zu den Grundbausteinen, zu den Zusatzbausteinen, zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Grundbausteinen sind nach Überschussgruppen geordnet.
Überschussanteilsätze für die offenen Tarife
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | |
| 1.1 Überschussgruppe EZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe EFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.3 Überschussgruppe EI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.4 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe EBU | Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GBU | Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.6 Überschussgruppe EPR | Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GPR | Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.7 Überschussgruppe GC | Kapitalisierungsprodukte |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet. |
| 3 Zusatzüberschussanteil | |
| 4 Schlussüberschussanteil | |
| 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |
| 6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung |
Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2011 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.
Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2011 nicht gegeben.
Schlussüberschussanteile sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Überschussanteilsätze für die für den Neuzugang offenen Tarife
Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt.
| Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | ||
| 1.1 Überschussgruppen EZ und GZ | ||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | ||
| Untergruppe HVT0111 | ||
| R-, StR-Tarife 2 | ||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 5 | 1,85 / 1,95 |
| Tarif VR1, StVR1 | 2 | 1,95 |
| Untergruppe HVSPT0111 2 | ||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 2 | 1,85 / 1,95 |
| Untergruppe HVE0111, HVAVMG0111 3, HVSPE0111 2, HVE7S0111 4, HVZKR0111 2 | - | 1,85 |
| Untergruppe HVKP0111 | ||
| Tarif (St)RK3(P) | 5 | 1,95 |
| Tarif (St)L1 | 5 | 1,85 |
| Tarif (St)L11 | 10 | 1,85 |
| Untergruppe HVAS0111 | 5 | 1,85 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf den Seiten 67 und 68.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Während des Rentenbezugs | |||
| Untergruppe HVR0111, HVE0111, HVAVMG0111 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente jährliche Erhöhung | vertragsindividuell 5 1,0 % der Gesamtrente |
| Zusatzrente, Auszahlung | 2,10 % 6 der maßgebenden Größe |
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0111 geführt.
3 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z.B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindestleistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
4 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
5 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, davon abweichend in der Untergruppe HVAVMG0111 die Sterbetafel AZUNI2008RÜ, eine Verzinsung in Höhe von 4,35 %6 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Beim Tarif R33K werden auch die Tafeln AAAZ06R33K (Aktivensterblich- keiten), I3AZ04 (Pflegeeintrittswahrscheinlichkeiten) und QI3AZ04 (Invalidensterblichkeiten) verwendet. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| Monatlicher Überschussanteil in % der monatlichen Risikoprämie | in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Überschussgruppen EFV und GFV | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung 1 | |||
| Untergruppe FGKAVMG0111, FGK0111 | - | - | 1,85 |
| Untergruppe FHV0111, FJA0111 | 9 | - | - |
| Untergruppe FJK0111 | 9 | 16 | - |
Zusätzlich werden bei den Untergruppen FHV0111, FJA0111 und FJK0111 fondsabhängige Überschussanteile sowie bei den Untergruppen FGKAVMG0111 und FGK0111 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil, zur Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4, 5 und 6 auf den Seiten 68 bis 71.
| Jährlicher Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zusatzüberschuss (Zusatzüberschussanteil) | Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.3 Überschussgruppen EI und GI | ||||
| Untergruppe FGKIR0111 1, FGIRAVMG0111 1 | ||||
| Fälligkeit im Jahr 2011: | 4,45 | - | 0,15 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Fälligkeit im Jahr 2012: | 4,1 | 0,15 | 0,25 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
1 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0111 der Überschussgruppen EZ bzw. GZ geführt.
Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2011 beziehungsweise 2012 fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Versicherungsstichtag 2011 mit 4,6 Prozent beziehungsweise zum Versicherungsstichtag 2012 mit 4,35 Prozent aufgezinst.
Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 68 gelten nicht für die Untergruppen FGKIR0111 und FGIRAVMG0111.
Für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge gelten unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:
| Fälligkeit im Jahr 2011: 4,60 Prozent Zinsüberschussanteil | |
| Fälligkeit im Jahr 2012: 4,35 Prozent Zinsüberschussanteil, 0,15 Prozent Zusatzüberschussanteil |
Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gegeben.
| Jährlicher berschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.4 Überschussgruppen ET und GT | |||
| Untergruppe HVL0111, HVST0111 | |||
| Tarife (St)L0, (St)L0P | 18 1 | maßgebender Beitrag | Verrechnung 2 |
| 22 1 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| 1.5 Überschussgruppen EBU und GBU | |||
| Untergruppe HV0111 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarife (T)BUFO, St(T)BUFO | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Tarife (T)BU, St(T)BU, St(T)But, Stf0(T)But | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 19 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,75 3,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden für die Tarife (T)BUFO und St(T)BUFO fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf den Seiten 69 bis 71.
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.6 Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe HV0111 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit 5 | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| solange Berufsunfähigkeit versichert ist | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist | 25 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| Beitragsfreie Versicherungen | 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit | 1,75 3,4 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge sowie fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf den Seiten 68 bis 71.
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.7 Überschussgruppe GC | |||
| Untergruppe HV0111 | 2,10 3 | maßgebende Größe | Bonus |
1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (gegebenenfalls einschließlich einjährigem Bonus) bis 20 Mio €.
2 Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt der Überschussanteil null.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
5 Die angegebenen Überschussanteilsätze werden bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.
| Monatlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|
| in % des maßgebenden Beitrags 1 | in % der maßgebenden Größe 2 | |
| --- | --- | --- |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | ||
| 2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | ||
| Untergruppe FHV0111, FJA0111, FJK0111 | 9 | 20 |
| Untergruppe FHRZ0111 | ||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 3 | 9 | 20 |
| Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 4 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- |
| Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | ||
| Untergruppen T0111, HRZ0111 | ||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 3 | ||
| zu R-, StR-Tarifen | 5 | 1,85 |
| zum Tarif VR1, StVR1 | 2 | 1,85 |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 68.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | ||
|---|---|---|---|
| Hinterbliebenenrente | |||
| Untergruppe HRZ0111 | |||
| In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung 3 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente jährliche Erhöhung | vertragsindividuell 5 1,0 % der Gesamtrente |
| Zusatzrente, Auszahlung | 2,10 % 6 der maßgebenden Größe |
1 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
2 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.
3 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0111 der Überschussgruppen EZ bzw. GZ geführt.
4 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
5 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung in Höhe von 4,35 %6, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge, Pflegerente | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| Untergruppe BUZ0111, BUZAVMG0111 1, BUZRI0111, EBU0111 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein |
| 19 2 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Beitragsfreie Versicherung 3 | |||
| Untergruppe BUZ0111 | 1,5 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe BUZRI0111, EBU0111 | 19 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Untergruppe BUZ0111, BUZAVMG0111, BUZRI0111, EBU0111 | 1,75 4, 5 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppe KIZ0111 | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarif BB und BJ | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 1,75 5 | maßgebende Größe der baren Pflegerente | Bonus Zusatzrente |
1 Für Versicherungen der Untergruppe BUZAVMG0111 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.
2 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In der Untergruppe BUZRI0111 wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gewährt. In der Untergruppe BUZ0111 gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein.
3 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.
4 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
5 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
Zusätzlich werden in der Untergruppe KIZ0111 Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 68.
3 Zusatzüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ wird vor Beginn der Rentenzahlung ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in Höhe von 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss gewährt.
Der Zusatzüberschussanteil stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar.
Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung und
| ― | bei den Grundbausteinen: ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 40.000 € |
| ― | beim Tarif L11 davon abweichend: ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme in Höhe von 40.000 € |
gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich bei Versicherungen der Untergruppe HVE7S0111 der zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel.
Normaler Schlussüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ sowie den Untergruppen T0111, HRZ0111, FGKAVMG0111 und FGK0111 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gewährt:
| 0,6 % - bei beitragspflichtigen Versicherungen der Untergruppen T0111 und HRZ0111 | |
| 0,0 % - sonst |
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig (außer bei den Untergruppen T0111 und HRZ0111). Versicherungen gegen Einmalbeitrag und variabler Beitragszahlung in den Untergruppen T0111 und HRZ0111 gelten als beitragsfrei.
Für Versicherungen in den Untergruppen HVE0111, HVSPE0111 und HVE7S0111 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Für beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife KP und KB der Untergruppe KIZ0111 vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit sowie für beitragspflichtige Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist, wird ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben. Bei den Tarifen KP und KB der Untergruppe KIZ0111 beträgt der Satz 9 % und bei den Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR 5 %. Der Schlussüberschussanteil wird bei den Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.
Die Schlussüberschussanteile werden mit dem Zinssatz 4,10 % aufgezinst.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen FGKAVMG0111 und FGK0111 sowie der Überschussgruppen EI und GI.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ sowie den Untergruppen T0111, HRZ0111, FGKAVMG0111 und FGK0111 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gewährt. In den Untergruppen T0111 und HRZ0111 wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben.
Der Sockelbetrag beträgt 0,6 %. Er wird mit dem Zinssatz 4,10 % aufgezinst.
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung
Für Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, für Versicherungen der Untergruppen FHV0111, FJA0111 und FJK0111 sowie für Versicherungen der Tarife (T)BUFO bzw. St(T)BUFO der Untergruppe HV0111 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gewährt:
| Fondsname | ISIN 1 | Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts |
|---|---|---|
| Aberdeen Global Emerging Markets Equity A2 | LU0132412106 | 1,05 |
| Allianz Emerging Markets Bond Fund A | IE0032828273 | 0,75 |
| Allianz Euroland Equity SRI A EUR | LU0542502157 | 0,90 |
| Allianz FinanzPlan 2015 C EUR | LU0261741127 | 0,70 |
| Allianz FinanzPlan 2020 C EUR | LU0261743172 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2025 C EUR | LU0261743339 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2030 C EUR | LU0261743842 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2035 C EUR | LU0261744147 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2040 C EUR | LU0261744907 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2045 C EUR | LU0261745383 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2050 C EUR | LU0261745896 | 1,08 |
| Allianz Flexi Rentenfonds A EUR | DE0008471921 | 0,54 |
| Allianz PIMCO Corporate Bond Europa A EUR | LU0079919162 | 0,60 |
| Allianz PIMCO Euro Bond Total Return C EUR | LU0140356303 | 0,90 |
| Allianz PIMCO Euro Rentenfonds A EUR | DE0008475047 | 0,39 |
| Allianz PIMCO Inflationsschutz A EUR | LU0202944186 | 0,48 |
| Allianz PIMCO Mobil-Fonds A EUR | DE0008471913 | 0,33 |
| Allianz PIMCO Rentenfonds A EUR | DE0008471400 | 0,51 |
| Allianz RCM Adiselekt P | DE0009769562 | 0,99 |
| Allianz RCM BRIC Stars A EUR | LU0224575943 | 1,05 |
| Allianz RCM China A USD | LU0348825331 | 1,05 |
| Allianz RCM Deep Value Europe A EUR | DE0008479544 | 0,81 |
| Allianz RCM Global Alpha Plus AT EUR | DE0008481995 | 0,90 |
| Allianz RCM Global EcoTrends A EUR | LU0250028817 | 1,05 |
| Allianz RCM Global Sustainability A EUR | LU0158827195 | 0,90 |
| Allianz RCM Nebenwerte Deutschland A EUR | DE0008481763 | 0,90 |
| Allianz RCM Rohstofffonds A EUR | DE0008475096 | 0,90 |
| Allianz RCM Small Cap Europa A | LU0096450639 | 1,05 |
| Allianz RCM Thesaurus AT EUR | DE0008475013 | 0,81 |
| Allianz RCM US Equity A H EUR | IE00B0RZ0529 | 0,90 |
| Allianz RCM Vermögensbildung Deutschland A EUR | DE0008475062 | 0,90 |
| Allianz RCM Vermögensbildung Europa A | DE0008481813 | 0,81 |
| Allianz RCM Wachstum Euroland A EUR | DE0009789842 | 0,90 |
| Allianz RCM Wachstum Europa A EUR | DE0008481821 | 0,90 |
| Allianz Strategiefonds Balance | DE0009797258 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Stabilität | DE0009797282 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum | DE0009797266 | 0,91 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR | DE0009797274 | 1,02 |
| Allianz Strategy 50 CT EUR | LU0352312184 | 0,80 |
| Allianz Strategy 75 CT EUR | LU0352312853 | 0,91 |
| Allianz Vermögenskonzept Ausgewogen C EUR | LU0324636652 | 0,92 |
| Allianz Vermögenskonzept Defensiv C EUR | LU0324635688 | 0,86 |
| Allianz Vermögenskonzept Dynamisch C EUR | LU0458234829 | 1,06 |
| BlackRock Global Funds - Global SmallCap A2 USD | LU0054578231 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - US Basic Value A2 USD | LU0072461881 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - World Mining A2 USD | LU0075056555 | 1,23 |
| Carmignac Investissement A | FR0010148981 | 0,75 |
| Carmignac Patrimoine A | FR0010135103 | 0,75 |
| CB Fonds Premium Management Chance C | LU0476591598 | 1,06 |
| CB Fonds Premium Management Einkommen C | LU0476587992 | 0,86 |
| CB Fonds Premium Management Wachstum C | LU0476589931 | 0,92 |
| Certificate Horizon Bonus Chance | LU0326368882 | 0,76 |
| Certificate Horizon Discount Opp | LU0326369344 | 0,76 |
| Commerzbank Money Market Fund Euro A EUR | LU0052209474 | 0,18 |
| ComStage ETF DAX FR EUR | LU0488317024 | 0,00 |
| ComStage ETF EURO STOXX 50 FR EUR | LU0488317297 | 0,00 |
| ComStage ETF MSCI World EUR | LU0392494562 | 0,00 |
| ComStage ETF S&P 500 EUR | LU0488316133 | 0,00 |
| DWS Deutschland | DE0008490962 | 0,60 |
| DWS Invest Global Equities LD | LU0145633268 | 0,75 |
| DWS Invest Top 50 Asia LD | LU0145648456 | 0,75 |
| DWS Top Dividende | DE0009848119 | 0,63 |
| DWS Vermögensbildungsfonds I | DE0008476524 | 0,63 |
| Fidelity Funds - European Growth Fund A Euro | LU0048578792 | 0,83 |
| Fondak A EUR | DE0008471012 | 0,84 |
| Fondak Europa A EUR | LU0257507052 | 0,99 |
| Franklin Mutual European A Acc € | LU0140363002 | 1,05 |
| JPMorgan Funds - JPM Emerging Markets Equity A (acc) - EUR | LU0217576759 | 0,93 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2018 | FR0010250746 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2019 | FR0010250761 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2020 | FR0010250779 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2021 | FR0010250787 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2022 | FR0010381616 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2023 | FR0010510321 | 0,90 |
| M&G Global Basics A EUR Acc | GB0030932676 | 0,88 |
| Magellan C | FR0000292278 | 0,75 |
| MetallRente Fonds Portfolio A EUR | LU0147989353 | 0,58 |
| Morgan Stanley Investment Funds European Equity Alpha A Acc | LU0073234501 | 0,78 |
| Nordea-1 European Value Fund BP | LU0064319337 | 1,05 |
| Pictet-Biotech-P USD | LU0090689299 | 1,04 |
| Pioneer Funds - Global Ecology Class A EUR Non-Distributing | LU0271656133 | 0,90 |
| Sarasin OekoSar Equity - Global A | LU0229773345 | 1,05 |
| Sarasin Sustainable Bond EUR A | LU0158938935 | 0,60 |
| Templeton Asian Growth A Dis $ | LU0029875118 | 1,05 |
| Templeton Eastern Europe A Acc € | LU0078277505 | 1,05 |
| Templeton Global Bond A Dis € | LU0152981543 | 0,60 |
| Templeton Growth (Euro) A Acc | LU0114760746 | 1,05 |
| Threadneedle American Retail Net USD Acc | GB0002769429 | 0,95 |
| Threadneedle Asia Retail Net USD Acc | GB0002770203 | 0,95 |
| Threadneedle European High Yield Bond Retail Gross EUR Acc | GB0002363447 | 0,79 |
| Threadneedle Global Select Retail Net USD Acc | GB0002769312 | 0,95 |
| Threadneedle Pan European Retail Net EUR Acc | GB0009583252 | 0,95 |
| UniDividendenAss -net- A | LU0186860663 | 0,93 |
| UniEM Global | LU0115904467 | 0,54 |
| UniEuroRenta Inc | DE0008491069 | 0,21 |
| UniFavorit: Aktien Inc | DE0008477076 | 0,42 |
| UniRak Inc | DE0008491044 | 0,42 |
| UniStrategie:Ausgewogen Acc | DE0005314116 | 0,42 |
| UniStrategie:Dynamisch Acc | DE0005314124 | 0,54 |
| UniStrategie:Offensiv Acc | DE0005314447 | 0,54 |
1 International Securities Identification Number
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend den uns nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Wir ließen uns in zwei Sitzungen im April und im November sowie durch regelmäßige Berichte schriftlich und mündlich vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft unterrichten. Dabei wurden uns auch die Gründe für Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen dargelegt und von uns nachvollzogen.
Gegenstände der Beratung
Eingehend haben wir uns mit der Unternehmensstrategie und der Positionierung im Wettbewerb befasst und erörtert, welche strategischen Handlungsfelder daraus für die Wachstumsziele der Gesellschaft abzuleiten sind. Dabei haben wir uns insbesondere Maßnahmen zur Optimierung der Produktpalette und die Transparenzoffensive erläutern lassen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten wie im Vorjahr die internen Kontrollsysteme. So haben wir uns mit der Risikostrategie und -situation der Gesellschaft auseinandergesetzt. Einen gesonderten Bericht erhielten wir über die Tätigkeitsschwerpunkte des Risikomanagements und -controllings sowie der Internen Revision. Bei der Berichterstattung über die Kapitalanlagepolitik und das Kapitalanlagenergebnis standen die Auswirkungen der Finanzmarktkrise und die sich im Vergleich zum Vorjahr abzeichnende Erholung der Kapitalmärkte im Fokus. Breiten Raum nahmen in unseren Beratungen die durch die Versicherungs-Vergütungsverordnung neu geschaffenen Anforderungen ein. Im Zuge dessen haben wir das Vergütungssystem für den Vorstand überprüft und festgestellt, dass es den geänderten rechtlichen Vorgaben vollständig Rechnung trägt. Ergänzend hierzu informierte uns der Vorstand über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeiter.
Jahresabschlussprüfung
In der Bilanzsitzung am 20. April 2011 hat uns der Verantwortliche Aktuar über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 11a Absatz 3 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss der Allianz Lebensversicherungs-AG und den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht der KPMG lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. April 2011 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Aufgrund unserer eigenen Prüfung dieser von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die KPMG an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Er ist damit festgestellt.
Der Vorstand hat ferner dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, den sogenannten Abhängigkeitsbericht, und den hierzu von der KPMG erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat der Abschlussprüfer das folgende Testat erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, |
| 3. | bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“ |
Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats übermittelt. Diese Unterlagen wurden im Aufsichtsrat in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet. Auf Basis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Den hierzu erstatteten Bericht des Abschlussprüfers haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts keine Einwendungen.
Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat
Herr Dr. Markus Rieß ist im Rahmen der Übernahme des Mandats als Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutschland AG am 1. Juli 2010 in den Aufsichtsrat der Allianz Lebensversicherungs-AG eingetreten und zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt worden. Er folgte damit Herrn Dr. Gerhard Rupprecht nach, der zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausschied. Wir haben Herrn Dr. Rupprecht für seine wertvolle Arbeit in unserem Gremium gedankt und die besonderen Verdienste, die er sich als Vorsitzender des Aufsichtsrats erworben hat, gewürdigt.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Stuttgart, 20. April 2011
Dr. Markus Rieß, Vorsitzender
Mitglieder des Aufsichtsrats
| Dr. Markus Rieß Vorsitzender des Vorstands Allianz Deutschland AG Vorsitzender seit 1. Juli 2010 |
|
| Dr. Gerhard Rupprecht ehemaliger Vorsitzender des Vorstands Allianz Deutschland AG ehemaliges Mitglied des Vorstands Allianz SE Vorsitzender bis 30. Juni 2010 |
|
| Dr. Burckhard Bergmann ehemaliges Mitglied des Vorstands E.ON AG stellvertretender Vorsitzender |
|
| Detlev Bremkamp ehemaliges Mitglied des Vorstands - Allianz AG |
|
| Robert Fischer * Angestellter Allianz Lebensversicherungs-AG |
|
| Birgit Heim * Angestellte Allianz Lebensversicherungs-AG |
|
| Dr. Jürgen Weber Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Lufthansa AG |
* Arbeitnehmervertreter
| Allianz Lebensversicherungs-AG | |
| Reinsburgstraße 19 | |
| 70178 Stuttgart | |
| Telefon +49 1802 100-104 | |
| Telefax +49 1802 400-104 | |
| www.allianzdeutschland.de |
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe „Mitarbeiter“ und „Vertreter“. Damit meinen wir selbstverständlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Vertreterinnen.
Inhalt
| 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer | |
| 4 Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer | |
| 8 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife | |
| 25 Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife | |
| 32 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife | |
| 40 Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |
| 44 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben |
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.
Entstehung der Überschüsse
Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.
Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto größer sind die Überschüsse.
Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben überwacht.
Verwendung der Überschüsse
Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.
Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen, jährlich gegebenen Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Die Bezugsgrößen für die Grund- und Zinsüberschussanteile hängen unter anderem vom Tarif, vom Alter der versicherten Person und von der vereinbarten sowie der abgelaufenen Versicherungsdauer ab. Ein weiterer Überschussanteil, der Zusatzüberschussanteil, stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar. Die Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil, der gegeben wird, wenn das Garantiekapital eine bestimmte Höhe überschreitet, ist die maßgebende Beitragssumme beziehungsweise maßgebende Größe für den Zinsüberschuss.
In den meisten Fällen werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Leistung (Tarifbonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Der Tarifbonus ist seinerseits am Überschuss beteiligt. Die erforderlichen Mittel für die zusätzliche Leistung werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.
Bei einigen Versicherungen werden die jährlichen Überschussanteile dem Überschussguthaben der Versicherung verzinslich gutgeschrieben. Diese Überschussguthaben sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1) mit erfasst.
Bei Vertragsbeendigung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der vom Grund und vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sowie von den maßgebenden Größen für die jährliche Überschussbeteiligung abhängt.
Beteiligung an Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt auszugleichen.
Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren.
Die einem einzelnen Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigter Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der Deckungskapitalien abgelaufener Versicherungsjahre im Verhältnis zur Summe der entsprechenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.
Bei Vertragsende oder zu Beginn der Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altervorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.
Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.
Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.
Laufende Renten werden gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung oder eine angemessene Schlussüberschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt.
Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Die Höhe der Bewertungsreserven wird zweimal pro Monat ermittelt – jeweils zum Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2011 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Bewertungsreserven:
Bei
| ― | regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen beziehungsweise bei |
| ― | Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen beziehungsweise bei |
| ― | Ausübung des Kapitalwahlrechts während der Abrufphase bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gilt: |
Es wird der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats vor Ende der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer herangezogen. (Beispiel: Endet die Aufschubdauer am 30. September 2011, sind die Bewertungsreserven am 18. August 2011 maßgebend.) Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, werden die Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. (Beispiel: Ist als Ablauftermin der 1. Oktober 2011 vereinbart, sind die Bewertungsreserven am 18. August 2011 maßgebend.)
Bei
| ― | Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen beziehungsweise bei |
| ― | Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt: |
Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die zuletzt aktuell zum Meldetermin ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung am 3. September 2011 bei uns ein, sind die Bewertungsreserven am 31. August 2011 maßgebend.)
Bei Kündigung wird der zehntletzte Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung herangezogen. Geht das Kündigungsschreiben nach dem zehntletzten Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung bei uns ein, erfolgt die Ermittlung zum Termin der Vertragsbeendigung. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2011 am 3. August 2011 ein, sind die Bewertungsreserven am 18. August 2011 maßgebend. Geht das Kündigungsschreiben am 20. August 2011 ein, sind die Bewertungsreserven am 31. August 2011 maßgebend.)
Für das Vorziehen der Leistung gelten die Stichtags-regelungen wie bei einer Kündigung.
Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände
Um eine möglichst entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.
Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z.B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).
Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.
Überschussanteilsätze
Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2011 fällig werden.
Für Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab dem Jahr 2006 wird die Überschussbeteiligung vertragsindividuell gekürzt. Die Kürzung erfolgt entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge.
Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist in einen Abschnitt für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben), in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben und in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben unterteilt.
Die Abschnitte sind untergliedert nach Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen, zu den Zusatzversicherungen beziehungsweise Zusatzbausteinen sowie zum Ansammlungszinssatz. Die Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen wiederum sind nach Überschussgruppen beziehungsweise nach Abrechnungs- und Überschussverbänden geordnet.
Übersicht
I. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | |
| 1.1 Überschussgruppe EZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GZ | Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe EFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GFV | Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.3 Überschussgruppe EI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GI | Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.4 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe EBU | Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GBU | Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.6 Überschussgruppe EPR | Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GPR | Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.7 Überschussgruppe GC | Kapitalisierungsprodukte |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet. |
| 3 Zusatzüberschussanteil | |
| 4 Schlussüberschussanteil | |
| 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |
| 6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung |
II. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | |
| 1.1 Überschussgruppe EK | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GK | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.2 Überschussgruppe ER | Rentenversicherungen nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GR | Rentenversicherungen nach Sondertarifen |
| 1.3 Überschussgruppe ET | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GT | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen |
| 1.4 Überschussgruppe EBU | Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen |
| Überschussgruppe GBU | Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen |
| 1.5 Überschussgruppe BGRV | Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet. |
| 3 Ansammlungszinssatz | |
| 4 Zusatzüberschussanteil | |
| 5 Schlussüberschussanteil | |
| 6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven |
III. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | |
| 1.1 Abrechnungsverband Großleben | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen |
| 1.1.1 Überschussverband LN | ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung |
| 1.1.2 Überschussverband LA | vor dem 1. Juli 1990 bei der Deutschen Lebensversicherungs-AG abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung ohne Erweiterung des Versicherungsschutzes nach dem 30. Juni 1990 |
| 1.1.3 Überschussverband L | von 1967 bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungenmit Kapitalzahlung |
| 1.1.4 Überschussverband Z | bis 1967 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung |
| 1.1.5 Überschussverband VLN | ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze |
| 1.1.6 Überschussverband VLA | bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze |
| 1.1.7 Überschussverband ASS | bis 1967 abgeschlossene kleine Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung |
| 1.1.8 Überschussverband St | Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen, außerdem bis 1976 in Berlin abgeschlossene Sterbegeldversicherungen nach Tarif ISo |
| 1.1.9 Überschussverband T | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung (früher im Abrechnungsverband T) |
| 1.1.10 Überschussverband TSt | Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen (früher im Abrechnungsverband T) |
| 1.1.11 Überschussverband BGRV | Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG |
| 1.2 Abrechnungsverband R | Renten-, Pensions-, Pflegerentenversicherungen sowie selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet. |
| 3 Ansammlungszinssatz | |
| 4 Schlussüberschussanteil | |
| 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |
| 6 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Lebensversicherungen |
IV. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
V. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Risikoversicherungen
1.4 Berufsunfähigkeitsversicherungen
1.5 Pflegerentenversicherungen
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2011 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.
Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2011 nicht gegeben.
Schlussüberschussanteile sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt. Für Versicherungen, bei denen dem Versicherungsnehmer von seiner Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze mitgeteilt wurden, gelten diese auch für das Geschäftsjahr 2011, sofern sich die Versicherungen im dafür relevanten Zeitraum befinden und dem Versicherungsnehmer keine Änderungen mitgeteilt wurden.
I. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 1 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine | |||
| 1.1 Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HVT0111, HVT0109 | |||
| R-, StR-Tarife 2 | |||
| Zukunftsrente / Zukunftskapital | 5 | 5 | 1,85 / 1,95 |
| Tarif VR1, StVR1 | 2 | 2 | 1,95 |
| Untergruppe HVT0108, HVT0107 | |||
| R-, StR-Tarife 2 | |||
| Zukunftsrente / Zukunftskapital | 12 | 10 | 1,85 / 1,95 |
| Tarif VR1, StVR1 | |||
| Untergruppe HVT0108 | 4 | 3 | 1,95 |
| Untergruppe HVT0107 | 4 | 3 | 1,70 |
| Untergruppe HVT0105, HVT0104 | |||
| R-, StR-Tarife 2 | |||
| Zukunftsrente / Zukunftskapital | 12 3 | 10 3 | 1,35 / 1,45 |
| Tarif VR1, StVR1 | 4 | 3 | 1,20 |
| Untergruppe HVT0700 | |||
| R-Tarife | |||
| Zukunftsrente / Zukunftskapital | 30 3 | 25 3 | 0,85 / 0,95 |
| StR-Tarife | |||
| Zukunftsrente / Zukunftskapital | 16 3 | 12 3 | 0,85 / 0,95 |
| Tarif VR1 | 20 | 15 | 0,70 |
| Untergruppe HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 | – | – | 1,85 |
| Untergruppe HVE0105, HVE0104 | – | – | 1,35 |
| Untergruppe HVE0700 | – | – | 0,85 |
| Untergruppe HVE7S0111 4, HVE7S0109 4, HVE7S0108 4, HVE7S0707 4 | – | – | 1,85 |
| Untergruppe HVAVMG0111 5, HVAVMG0109 5, HVAVMG0108 5, HVAVMG0107 5 | – | – | 1,85 |
| Untergruppe HVAVMG0106 5, HVAVMG0105 5 | – | – | 1,35 |
| Untergruppe HVAVMG0104 5 | – | – | 1,10 |
| Untergruppe HVAVMG0401 5 | – | – | 0,60 |
| Untergruppe HVZKR0111 2, HVZKR0109 2, HVZKR0108 2 | – | – | 1,85 |
| Untergruppe HVZKR0107 2 | – | – | 1,60 |
| Untergruppe HVZKR0106 2 | – | – | 1,10 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf den Seiten 19 bis 21.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 beziehungsweise HVE0700 geführt.
3 Beim Tarif R8 / StR8 beträgt der Grundüberschussanteil der Stammversicherung in der Untergruppe HVT0104 4 % bei männlicher und 3 % bei weiblicher versicherter Person und in der Untergruppe HVT0700 20 % / 6 % bei männlicher und 15 % / 2 % bei weiblicher versicherter Person.
4 Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
5 Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z.B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindestleistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 1 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| Überschussgruppen EZ und GZ | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HVSPE0111 2, HVSPE0110 2, HVSPE0109 2, HVSPE0108 2 | – | – | 1,85 |
| Untergruppe HVSPE0107 2 | – | – | 1,60 |
| Untergruppe HVSPE0105 2, HVSPE0104 2 | – | – | 1,10 |
| Untergruppe HVSPE0700 2 | – | – | 0,60 |
| Untergruppe HVSPT0111 2, HVSPT0109 2 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 2 | 2 | 1,85 / 1,95 |
| Untergruppe HVSPT0108 2 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 4 | 3 | 1,85 / 1,95 |
| Untergruppe HVSPT0107 2 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 4 | 3 | 1,60 / 1,70 |
| Untergruppe HVSPT0105 2, HVSPT0104 2 | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 4 | 3 | 1,10 / 1,20 |
| Untergruppe HVSPT0700 2 | |||
| R-Tarife | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 20 | 15 | 0,60 / 0,70 |
| StR-Tarife | |||
| Zukunftsrente/Zukunftskapital | 12 | 8 | 0,60 / 0,70 |
| Untergruppe HVKP0111, HVKP0109 | |||
| Tarif (St)RK3(P) | 5 | 5 | 1,95 |
| Tarif (St)L1 | 5 | 5 | 1,85 |
| Tarif (St)L11 | 10 | 10 | 1,85 |
| Untergruppe HVKP0108, HVKP0107, HOZITR0108 2,3, HOZITR0807 2,3 | |||
| Tarife (St)L8, (St)RK3(P) | 12 | 10 | 1,95 |
| Tarif (St)L1 | 12 | 10 | 1,85 |
| Tarif (St)L11 | 17 | 17 | 1,85 |
| Untergruppe HVKP0105, HVKP0104 | |||
| Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) | 12 | 10 | 1,45 |
| Tarife (St)L1, Stf1 | 12 | 10 | 1,35 |
| Tarif (St)L11 | 17 | 17 | 1,35 |
| Tarif VL6 | 4 | 3 | 1,20 |
| Untergruppe HVKP0700 | |||
| Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) | 30 | 25 | 0,95 |
| Tarif L1 | 30 | 25 | 0,85 |
| Tarif Stf1 | 16 | 12 | 0,85 |
| Tarif VL6 | 20 | 15 | 0,70 |
| Untergruppe HVAS0111, HVAS0109 | 5 | 5 | 1,85 |
| Untergruppe HVAS0108, HVAS0107 | 10 | 10 | 1,85 |
| Untergruppe HVAS0706 | 10 | 10 | 1,35 |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf den Seiten 19 bis 21.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 beziehungsweise HVE0700 geführt.
3 Darüber hinaus erhalten Versicherungen in der Untergruppe HOZITR0108 und HOZITR0807
– der Tarife (St)R2EB, (St)BVR2EB und (St)BVR1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108,
– der Tarife (St)LAS1EB und (St)LASK1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVAS108,
– der Tarife (St)R1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVT0108, wenn ein Baustein Kapital bei Tod mitversichert ist, ansonsten wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|---|
| Überschussgruppen EZ und GZ | ||||
| Während des Rentenbezugs | ||||
| Untergruppe HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell 1 | |
| jährliche Erhöhung | Rentenbeginn bis 2003 | 0 % der Gesamtrente | ||
| 2004 bis 2008 | 0,35 % der Gesamtrente 2 | |||
| in 2009 | 0,55 % der Gesamtrente 2 | |||
| in 2010 | 0,75 % der Gesamtrente 2 | |||
| ab 2011 | 1,0 % der Gesamtrente 2 | |||
| Untergruppe HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 | Zusatzrente, Auszahlung | 2,10 % 3 der maßgebenden Größe | ||
| Untergruppe HVR0105, HVE0105, HVAVMG0106, HVAVMG0105 | 1,60 % 3 der maßgebenden Größe | |||
| Untergruppe HVE0104, HVE0704, HVAVMG0104 | 1,60 % 3,4 der maßgebenden Größe | |||
| Untergruppe HVE0700, HVAVMG0401 | 1,10 % 3,4 der maßgebenden Größe |
1 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,35 %3 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird
– bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor 01.2005 und Rentenbeginn vor 01.2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,25 %3,
– bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 und HVAVMG0106 die Sterbetafel AZUNI2008RÜ und
– bei Versicherungen der Untergruppe HVAVMG0105 die Sterbetafeln AZUNI2008RÜ05
angewendet.
Beim Tarif R33K werden zusätzlich die Tafeln AAAZ06R33K (Aktivensterblichkeiten), I3AZ04 (Pflegeeintrittswahrscheinlichkeiten) und QI3AZ04 (Invalidensterblichkeiten) verwendet. Davon abweichend wird
– bei Versicherungen der Untergruppe HVR0105 für die Aktivensterblichkeiten die Tafel AZ04PAA_R33K und
– bei Versicherungen der Untergruppe HVE0704 für die Aktivensterblichkeiten die Tafel DAV94R
verwendet.
Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.
2 Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab 01.2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab 01.2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| Monatlicher Überschussanteil in % der monatlichen Risikoprämie | in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Überschussgruppen EFV und GFV | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung 1 | |||
| Untergruppe FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGKAVMG0107, FGK0111, FGK0109, FGK0108, FGK0107, HOZITR0108, HOZITR0807 | – | – | 1,85 |
| Untergruppe FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGK0105, FGK0704, FGK0104 | – | – | 1,35 |
| Untergruppe FGKAVMG0104 | – | – | 1,10 |
| Untergruppe FGK0701 | – | – | 0,85 |
| Untergruppe FGKAVMG0701 | – | – | 0,60 |
| Untergruppe FHV0111, FHV0109, FJA0111, FJA0109 | 9 | – | – |
| Untergruppe FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FJA0108, FJA0407 | 17 | – | – |
| Untergruppe FJK0111, FJK0109 | 9 | 16 | – |
| Untergruppe FJK0108, FJK0407 | 17 | 16 | – |
Zusätzlich werden außer bei den Untergruppen FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FJA0111, FJA0109, FJA0108 und FJA0407 Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Des Weiteren werden bei den Untergruppen FHV0111, FJA0111 und FJK0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil, zur Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4, 5 und 6 auf den Seiten 20 bis 24.
| Jährlicher Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zusatzüberschuss (Zusatzüberschussanteil) | Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.3 Überschussgruppen EI und GI | ||||
| Untergruppe FGIRAVMG0111 1, FGIRAVMG0110 1, FGKIR01111, FGKIR0109 1, FGKIR0108 1, FGKIR0707 1 | ||||
| Fälligkeit im Jahr 2011: | 4,45 | – | 0,15 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
| Fälligkeit im Jahr 2012: | 4,1 | 0,15 | 0,25 | Indexpartizipation oder sichere Verzinsung |
Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2011 beziehungsweise 2012 fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Versicherungsstichtag 2011 mit 4,6 % beziehungsweise zum Versicherungsstichtag 2012 mit 4,35 % aufgezinst. Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 21 gelten nicht für Versicherungen der Überschussgruppen EI und GI.
Für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge gelten unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:
| ― | Fälligkeit im Jahr 2011: 4,60 % Zinsüberschussanteil |
| ― | Fälligkeit im Jahr 2012: 4,35 % Zinsüberschussanteil, 0,15 % Zusatzüberschussanteil |
| ― | Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gegeben. |
1 Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in den Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 beziehungsweise HVE0700 der Überschussgruppen EZ beziehungsweise GZ geführt.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.4 Überschussgruppen ET und GT | ||||
| Untergruppe HVL0111, HVL0109, HVST0111, HVST0109 | ||||
| Tarife (St)L0, (St)L0P | 18 1 | 18 1 | maßgebender Beitrag | Verrechnung 2 |
| 22 1 | 22 1 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A | 5 | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVL0108, HVL0107, HVL0706, HVST0108, HVST0107, HVST0706 | ||||
| Tarife (St)L0, (St)L0P | 30 1 | 30 1 | maßgebender Beitrag | Verrechnung 2 |
| 43 1 | 43 1 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarife (St)BS0, (St)BS0A | 10 | 10 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 11 | 11 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVEB0105, HV0104 | ||||
| L-Tarife | 20 3 | 17 3 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 25 3 | 20 3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HV0105, HV0104 | ||||
| Stf-Tarife | 28 3 | 22 3 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 39 3 | 28 3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVEB0105, HV0105 | ||||
| Tarife (St)BS0, (St)BS0A | 5 | 5 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 5,3 | 5,3 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HV0700 3 | ||||
| L-Tarife | 36 | 31 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 56 | 45 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Stf-Tarife | 32 | 31 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 47 | 45 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVR0104 | ||||
| Tarif SWR | 20 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 25 | 20 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Tarif StSWR | 28 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 39 | 28 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Untergruppe HVR0702 | 25 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 33 | 28 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
1 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (bei den Untergruppen HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 gegebenenfalls einschließlich einjährigem Bonus) bis 20 Mio. €.
2 Bei beitragsfreien Versicherungen der Untergruppen HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 beträgt der Überschussanteil null.
3 Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif L0A beziehungsweise Stf0A linear fallend.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.5 Überschussgruppen EBU und GBU | ||||
| Untergruppe HV0111, HV0709 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Tarife (T)BUFO, St(T)BUFO | 30 | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | 43 | maßgebende Rente | einjährige | |
| Tarife (T)BU, St(T)BU, St(T)BUt, Stf0(T)BUt | 16 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 19 | 19 | maßgebende Rente | einjährige | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,75 1,2 | 1,75 1,2 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HV0109, HV0108, HV0107 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Tarife (T)BUFO, St(T)BUFO | 30 | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Tarife (T)BU, St(T)BU, St(T)BUt, Stf0(T)BUt | 7 | 7 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 8 | 8 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,75 1,2 | 1,75 1,2 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HV0106 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Berufsgruppe A | 40 | 40 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 67 | 67 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Sonstige Berufsgruppen | 30 | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| 43 | 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,25 1,2 | 1,25 1,2 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HV0105, HV0104 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Berufsgruppe H | 12 | 12 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Sonstige Berufsgruppen | 7 | 7 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Berufsgruppe H | 14 | 14 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 8 | 8 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,25 1,2 | 1,25 1,2 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe HV0700 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Berufsgruppe H | 18 | 13 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Sonstige Berufsgruppen | 13 | 8 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Berufsgruppe H | 22 | 15 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 15 | 9 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 0,75 1,2 | 0,75 1,2 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden für die Tarife (T)BUFO und St(T)BUFO der Untergruppe HV0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf Seite 22.
1 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.6 Überschussgruppen EPR und GPR | |||
| Untergruppe HV0111, HV0709, HV0109, HV0708 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit 1 | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| solange Berufsunfähigkeit versichert ist | 30 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist | 25 | maßgebender Beitrag | Fondsanlage |
| Beitragsfreie Versicherungen | 43 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit | 1,75 2,3 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge sowie für Versicherungen der Untergruppe HV0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf den Seiten 20 und 22.
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 1.7 Überschussgruppen GC | |||
| Untergruppe HV0111, HV1109, HV0109, HV0708 | 2,10 3 | maßgebende Größe | Bonus |
1 Die angegebenen Überschussanteilsätze werden bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.
2 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Sofortüberschussanteil | Monatliche Überschussanteile | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags 1 | Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags 2 | Überschussanteil in % der maßgebenden Größe 3 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine | ||||||
| 2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | ||||||
| Untergruppe FHV0111, FHV0109, FJA0111, FJA0109, FJK0111, FJK0109 | – | – | 9 | 9 | 20 | 20 |
| Untergruppe FHV0108, FJA0108, FJA0407, FJK0108, FJK0407 | – | – | 17 | 17 | 41 | 41 |
| Untergruppe FHV0107, FHV0105, FHV0104 | ||||||
| Tarife C, CL, StC, StCL | – | – | 17 | 17 | 41 | 41 |
| Tarif CL zu RFD1 | – | – | – | – | 41 | 41 |
| Untergruppe FHV0701 | ||||||
| Tarife C, CL | 12 | 8 | 32 | 28 | 45 | 43 |
| Tarife StC, StCL | 6 | 4 | 17 | 14 | 45 | 43 |
| Tarif CL zu RFD1 | – | – | 25 4 | 22 4 | 48 | 48 |
| Untergruppe FHRZ0111, FHRZ0109 | ||||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5 | – | – | 9 | 9 | 20 | 20 |
| Untergruppe FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 | ||||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5 | – | - | 17 | 17 | 41 | 41 |
| Untergruppe FHRZ0702 | ||||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5 | – | – | 25 | 22 | 48 | 48 |
Die Fußnoten sind auf Seite 15 zusammengefasst.
| Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 6 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente | |||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5 | |||
| Untergruppe T0111, T0109, HRZ0111, HRZ0109 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 5 | 5 | 1,85 |
| zum Tarif VR1, StVR1 | 2 | 2 | 1,85 |
| Untergruppe T0108, T0107, HRZ0108, HRZ0107 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 12 | 10 | 1,85 |
| zum Tarif VR1, StVR1 | |||
| Untergruppe T0108 | 4 | 3 | 1,85 |
| Untergruppe T0107 | 4 | 3 | 1,60 |
| Untergruppe T0105, T0104, HRZ0105, HRZ0104 | |||
| zu R-, StR-Tarifen | 12 7 | 10 7 | 1,35 |
| zum Tarif VR1, StVR1 | 4 | 3 | 1,10 |
| Untergruppe HRZ0702 | 16 | 14 | 0,85 |
| Untergruppe T0700 | |||
| zu R-Tarifen | 30 7 | 25 7 | 0,85 |
| zu StR-Tarifen | 16 7 | 12 7 | 0,85 |
| zum Tarif VR1 | 20 | 15 | 0,60 |
| Untergruppe HRZA0104 | – | – | 1,35 |
| Untergruppe HRZ0700 | – | – | 0,85 |
| Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf den Seiten 19 bis 21. |
1 Der Sofortüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und er wird standardmäßig mit den Beiträgen verrechnet.
2 Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und soweit er den gegebenen Sofortüberschussanteil übersteigt.
3 Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.
4 Für Tarife ab 12/2002 entfällt dieser Satz.
5 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in den Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 beziehungsweise HVE0700 der Überschussgruppen EZ beziehungsweise GZ geführt.
6 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
7 Beim Baustein zum Tarif R8 (StR8) beträgt der Grundüberschussanteil der Stammversicherung in der Untergruppe T0104 4 % bei männlicher beziehungsweise 3 % bei weiblicher versicherter Person und in der Untergruppe T0700 20 % (beim Tarif StR8 6 %) bei männlicher beziehungsweise 15 % (beim Tarif StR8 2 %) bei weiblicher versicherter Person.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|---|
| Hinterbliebenenrente | ||||
| In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung 1 | ||||
| Untergruppe HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell 2 | |
| jährliche Rentenerhöhung | Rentenbeginn bis 2003 | 0 % der Gesamtrente | ||
| 2004 bis 2008 | 0,35 % der Gesamtrente 3 | |||
| in 2009 | 0,55 % der Gesamtrente 3 | |||
| in 2010 | 0,75 % der Gesamtrente 3 | |||
| ab 2011 | 1,0 % der Gesamtrente 3 | |||
| Untergruppe HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107 | Zusatzrente, Auszahlung | 2,10 % 4 der maßgebenden Größe | ||
| Untergruppe HRZ0105 | 1,60 % 4 der maßgebenden Größe | |||
| Untergruppe HRZ0104, HRZA0104 | 1,60 % 4,5 der maßgebenden Größe | |||
| Untergruppe HRZ0702, HRZ0700 | 1,10 % 4,5der maßgebenden Größe |
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge | |||
| Untergruppe BUZAVMG0111 6, BUZAVMG0710 6, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein |
| 19 7 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente | |
| Beitragsfreie Versicherung 8 | |||
| Untergruppe BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 | 1,50 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107 | 19 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,75 4,9 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
Zusätzlich werden in den Untergruppen BUZ0107, BUZRI0107 und EBU0107 Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20.
1 Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in den Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 beziehungsweise HVE0700 der Überschussgruppen EZ beziehungsweise GZ geführt.
2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,35 %4, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor 01.2005 und Rentenbeginn vor 01.2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,25 %4 verwendet. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres ab Altersrentenbeginn.
3 Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab 01.2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
5 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab 01.2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebens- erwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
6 Für Versicherungen der Untergruppen BUZAVMG0111 und BUZAVMG0710 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.
7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0107, BUZRI0108, BUZRI0109, BUZRI0709 und BUZRI0111 wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gewährt. In den Untergruppen BUZ0107, BUZ0108, BUZ0109, BUZ0709, BUZ0110 und BUZ0111, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinter- bliebenenrente ist, gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein.
8 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.
9 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Berufsunfähigkeitsvorsorge | ||||
| Untergruppe BUZ0105, BUZ0104, BUZRI0105, BUZRI0104, EBU0105, EBU0104 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Berufsgruppe H | 22 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein |
| Sonstige Berufsgruppen | 17 | 17 | maßgebender Beitrag | |
| Berufsgruppe H | 28 1 | 28 1 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 20 1 | 20 1 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 16 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung / Verwendung beim Grundbaustein |
| 19 | 19 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Beitragsfreie Versicherung 2 | ||||
| Untergruppe BUZ0105, BUZ0104 3 | 1,0 | 1,0 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe BUZ0104 4, BUZRI0105, BUZRI0104, EBU0105, EBU0104 | ||||
| Berufsgruppe H | 28 | 28 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 20 | 20 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 19 | 19 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 1,25 5,6 | 1,25 5,6 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppe BUZ0700, BUZRI0700, EBU0101 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Berufsgruppe H | 28 7 | 23 7 | maßgebender Beitrag | Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein |
| Sonstige Berufsgruppen | 23 7 | 18 7 | maßgebender Beitrag | |
| Berufsgruppe H | 39 1 | 30 1 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 30 1 | 22 1 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 20 | 20 | maßgebender Beitrag | Verrechnung / Verwendung beim Grundbaustein |
| 25 | 25 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Beitragsfreie Versicherung 2 | ||||
| Untergruppe BUZ0700 3 | 0,5 | 0,5 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe BUZ0700 4, BUZRI0700, EBU0101 | ||||
| Berufsgruppe H | 39 | 30 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Sonstige Berufsgruppen | 30 | 22 | maßgebende Rente | einjährige Überschussrente |
| Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit | 25 | 25 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 0,75 5,6 | 0,75 5,6 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Bonus Zusatzrente |
Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20.
1 Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0700, BUZRI0104, BUZRI0105 und in den Untergruppen BUZ0700, BUZ0104, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist, wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gewährt. In den Untergruppen BUZ0700, BUZ0104 und BUZ0105, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein.
2 Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.
3 Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist.
4 Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist.
5 Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
7 Für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: männlich 25 %, weiblich 20 % des maßgebenden Beitrags – sonstige Berufsgruppen: männlich 20 %, weiblich 15 % des maßgebenden Beitrags.
| Jährlicher Überschussanteil in % |
Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
|---|---|---|---|
| 2.3 Pflegerente | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarif PS | |||
| Untergruppe PR0105, PR0104 | 1,0 | maßgebende Größe | Bonus |
| Untergruppe PR0700 | 0,5 | maßgebende Größe | Bonus |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppe PR0105, PR0104 | 1,25 1 | maßgebende Größe der baren Pflegerente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppe PR0700 | 0,75 1 | ||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarif BB und BJ | |||
| Untergruppe KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Untergruppe KIZ0105, KIZ0104 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Untergruppe KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 | 1,75 1 | maßgebende Größe der baren Pflegerente | Bonus Zusatzrente |
| Untergruppe KIZ0105, KIZ0104 | 1,25 1 | ||
| Untergruppe KIZ0703 | 0,75 1 |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2.4 Kinderrente | ||||
| Untergruppe JREB0105, JR0105, JR0104 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherung | ||||
| Untergruppe JREB0105, Untergruppe JR0104 Tarif JR | 20 | 17 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Untergruppe JR0105, Untergruppe JR0104 Tarif StJR | 28 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 1,60 1 | 1,60 1 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
| Untergruppe JR0700 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherung | 35 | 30 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 1,10 1 | 1,10 1 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Zusatzüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ und GZ vor Beginn der Rentenzahlung, sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versicherungsbeginn bis 12.2006, wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in Höhe von
Bei Versicherungsbeginn bis 12.2006:
| ― | 0,4 % der maßgebenden Beitragssumme für Versicherungen ohne Tarifbereich oder Tarifbereich ID, sowie bei den Untergruppen HVT0700, T0700 und TS20700 für den Tarif VR1, beim Tarif VL6 der Untergruppen HVKP0104 und HVKP0700 und beim Tarif (St)L11 der Untergruppe HVKP0105 |
| ― | 0,2 % der maßgebenden Beitragssumme für sonstige Versicherungen |
Bei Versicherungsbeginn ab 01.2007:
| ― | 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss |
gegeben.
Bei den Untergruppen FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.
Der Zusatzüberschussanteil stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar.
Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung und:
| ― | bei den Grundbausteinen: ab einem Garantiekapital beziehungsweise ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 50 000 € bei Versicherungsbeginn bis 12.2006 beziehungsweise von 40 000 € bei Versicherungsbeginn ab 01.2007 |
| ― | beim Tarif L11 davon abweichend: ab einer bis zum Alter 85 vereinbarten Beitragssumme von 50 000 € bei Versicherungsbeginn bis 12.2006 beziehungsweise von 40 000 € bei Versicherungsbeginn ab 01.2007 |
| ― | beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod: ab einem Garantiekapital bei Tod zum Ende der Aufschubdauer von 50 000 € bei Versicherungsbeginn bis 12.2006 |
| ― | beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente: ab einer versicherten jährlichen Hinterbliebenenrente von 4 000 € in den Untergruppen HRZ0105, HRZ0104 und HRZ0702 beziehungsweise von 2 000 € in den Untergruppen HRZA0104, HRZ0700 |
gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich
| ― | bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab 01.2006 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags. Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen. |
| ― | bei Versicherungen der Untergruppen HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 der zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel. |
Normaler Schlussüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, EFV und GFV, bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente, sowie beim Tarif PS (bis 2008) wird ein normaler Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702.
Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 0,60 % – bei beitragspflichtigen Versicherungen der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente | |
| 0 % – sonst |
Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 01.2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei. Davon abweichend gelten Versicherungen der Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 01.2008 oder mit variabler Beitragszahlung als beitragsfrei.
Für Versicherungen in den Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104, HVE0700, HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108, HVSPE0107, HVSPE0105, HVSPE0104, HVSPE0700, HOZITR0108, HOZITR0807, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht.
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Ein Schlussüberschussanteil in % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags wird gegeben für
| ― | beitragspflichtige Versicherungen der Tarife zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in den Untergruppen BUZ0700 (jedoch nicht für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen und nicht falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist), EBU0101, BUZ0105/BUZ0104 (jedoch nicht falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist), BUZ0107, EBU0104, EBU0105 und EBU0107 |
| ― | beitragspflichtige Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist |
| ― | beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag bei den Tarifen PB (bis 2008), KP und KB vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit |
| ― | Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor 01.2008 des Tarifs BB vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit |
Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 3 % – bei Versicherungen der Untergruppen BUZ0107, BUZ0105, BUZ0104, BUZ0700, EBU0107, EBU0105, EBU0104 und EBU0101 | |
| – beim Tarif BB der Untergruppen KIZ0107, KIZ0105 und KIZ0104 | |
| 10 % – bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 und KIZ0703 | |
| 9 % – bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108 und KIZ0107 | |
| 5 % – bei beitragspflichtigen Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist. Der Schlussüberschussanteil wird bis zum Alter von 90 Jahren gegeben. |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2011 mit dem Zinssatz 4,1 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGK0111 und FGK0109 sowie der Überschussgruppen EI und GI.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, EFV und GFV sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702.
Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
Der Sockelbetrag beträgt 0,6 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus.
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird zum Versicherungsstichtag 2011 mit dem Zinssatz 4,10 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung
Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 01.2011 der Überschussgruppen EPR und GPR, für Versicherungen der Untergruppen FHV0111, FJA0111 und FJK0111 sowie für Versicherungen der Tarife (T)BUFO beziehungsweise St(T)BUFO der Untergruppe HV0111 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondwerts gewährt:
| Fondsname | ISIN | Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts |
|---|---|---|
| Aberdeen Global Emerging Markets Equity A2 | LU0132412106 | 1,05 |
| Allianz Emerging Markets Bond Fund A | IE0032828273 | 0,75 |
| Allianz Euroland Equity SRI A EUR | LU0542502157 | 0,90 |
| Allianz FinanzPlan 2015 C EUR | LU0261741127 | 0,70 |
| Allianz FinanzPlan 2020 C EUR | LU0261743172 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2025 C EUR | LU0261743339 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2030 C EUR | LU0261743842 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2035 C EUR | LU0261744147 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2040 C EUR | LU0261744907 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2045 C EUR | LU0261745383 | 1,08 |
| Allianz FinanzPlan 2050 C EUR | LU0261745896 | 1,08 |
| Allianz Flexi Rentenfonds A EUR | DE0008471921 | 0,54 |
| Allianz PIMCO Corporate Bond Europa A EUR | LU0079919162 | 0,60 |
| Allianz PIMCO Euro Bond Total Return C EUR | LU0140356303 | 0,90 |
| Allianz PIMCO Euro Rentenfonds A EUR | DE0008475047 | 0,39 |
| Allianz PIMCO Inflationsschutz A EUR | LU0202944186 | 0,48 |
| Allianz PIMCO Mobil-Fonds A EUR | DE0008471913 | 0,33 |
| Allianz PIMCO Rentenfonds A EUR | DE0008471400 | 0,51 |
| Allianz RCM Adiselekt P | DE0009769562 | 0,99 |
| Allianz RCM BRIC Stars A EUR | LU0224575943 | 1,05 |
| Allianz RCM China A USD | LU0348825331 | 1,05 |
| Allianz RCM Deep Value Europe A EUR | DE0008479544 | 0,81 |
| Allianz RCM Global Alpha Plus AT EUR | DE0008481995 | 0,90 |
| Allianz RCM Global EcoTrends A EUR | LU0250028817 | 1,05 |
| Allianz RCM Global Sustainability A EUR | LU0158827195 | 0,90 |
| Allianz RCM Nebenwerte Deutschland A EUR | DE0008481763 | 0,90 |
| Allianz RCM Rohstoffonds A EUR | DE0008475096 | 0,90 |
| Allianz RCM Small Cap Europa A | LU0096450639 | 1,05 |
| Allianz RCM Thesaurus AT EUR | DE0008475013 | 0,81 |
| Allianz RCM US Equity A H EUR | IE00B0RZ0529 | 0,90 |
| Allianz RCM Vermögbildung Deutschland A EUR | DE0008475062 | 0,90 |
| Allianz RCM Vermögensbildung Europa A | DE0008481813 | 0,81 |
| Allianz RCM Wachstum Euroland A EUR | DE0009789842 | 0,90 |
| Allianz RCM Wachstum Europa A EUR | DE0008481821 | 0,90 |
| Allianz Strategiefonds Balance | DE0009797258 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Stabilität | DE0009797282 | 0,80 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum | DE0009797266 | 0,91 |
| Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR | DE0009797274 | 1,02 |
| Allianz Strategy 50 CT EUR | LU0352312184 | 0,80 |
| Allianz Strategy 75 CT EUR | LU0352312853 | 0,91 |
| Allianz Vermögenskonzept Ausgewogen C EUR | LU0324636652 | 0,92 |
| Allianz Vermögenskonzept Defensiv C EUR | LU0324635688 | 0,86 |
| Allianz Vermögenskonzept Dynamisch C EUR | LU0458234829 | 1,06 |
| BlackRock Global Funds - Global SmallCap A2 USD | LU0054578231 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - US Basic Value A2 USD | LU0072461881 | 1,05 |
| BlackRock Global Funds - World Mining A2 USD | LU0075056555 | 1,23 |
| Carmignac Investissement A | FR0010148981 | 0,75 |
| Carmignac Patrimoine A | FR0010135103 | 0,75 |
| CB Fonds Premium Management Chance C | LU0476591598 | 1,06 |
| CB Fonds Premium Management Einkommen C | LU0476587992 | 0,86 |
| CB Fonds Premium Management Wachstum C | LU0476589931 | 0,92 |
| Certificate Horizon Bonus Chance | LU0326368882 | 0,76 |
| Certificate Horizon Discount Opp | LU0326369344 | 0,76 |
| Commerzbank Money Market Fund Euro A EUR | LU0052209474 | 0,18 |
| ComStage ETF DAX FR EUR | LU0488317024 | 0,00 |
| ComStage ETF EURO STOXX 50 FR EUR | LU0488317297 | 0,00 |
| ComStage ETF MSCI World EUR | LU0392494562 | 0,00 |
| ComStage ETF S&P 500 EUR | LU0488316133 | 0,00 |
| DWS Deutschland | DE0008490962 | 0,60 |
| DWS Invest Global Equities LD | LU0145633268 | 0,75 |
| DWS Invest Top 50 Asia LD | LU0145648456 | 0,75 |
| DWS Top Dividende | DE0009848119 | 0,63 |
| DWS Vermögensbildungsfonds I | DE0008476524 | 0,63 |
| Fidelity Funds - European Growth Fund A Euro | LU0048578792 | 0,83 |
| Fondak A EUR | DE0008471012 | 0,84 |
| Fondak Europa A EUR | LU0257507052 | 0,99 |
| Franklin Mutual European A Acc € | LU0140363002 | 1,05 |
| JPMorgan Funds - JPM Emerging Markets Equity A (acc) - EUR | LU0217576759 | 0,93 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2018 | FR0010250746 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2019 | FR0010250761 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2020 | FR0010250779 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2021 | FR0010250787 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2022 | FR0010381616 | 0,90 |
| Lyxor Höchststandsgarantie 2023 | FR0010510321 | 0,90 |
| M&G Global Basics A EUR Acc | GB0030932676 | 0,88 |
| Magellan C | FR0000292278 | 0,75 |
| MetallRente Fonds Portfolio A EUR | LU0147989353 | 0,58 |
| Morgan Stanley Investment Funds European Equity Alpha A Acc | LU0073234501 | 0,78 |
| Nordea-1 European Value Fund BP | LU0064319337 | 1,05 |
| Pictet-Biotech-P USD | LU0090689299 | 1,04 |
| Pioneer Funds - Global Ecology Class A EUR Non-Distributing | LU0271656133 | 0,90 |
| Sarasin OekoSar Equity - Global A | LU0229773345 | 1,05 |
| Sarasin Sustainable Bond EUR A | LU0158938935 | 0,60 |
| Templeton Asian Growth A Dis $ | LU0029875118 | 1,05 |
| Templeton Eastern Europe A Acc € | LU0078277505 | 1,05 |
| Templeton Global Bond A Dis € | LU0152981543 | 0,60 |
| Templeton Growth (Euro) A Acc | LU0114760746 | 1,05 |
| Threadneedle American Retail Net USD Acc | GB0002769429 | 0,95 |
| Threadneedle Asia Retail Net USD Acc | GB0002770203 | 0,95 |
| Threadneedle European High Yield Bond Retail Gross EUR Acc | GB0002363447 | 0,79 |
| Threadneedle Global Select Retail Net USD Acc | GB0002769312 | 0,95 |
| Threadneedle Pan European Retail Net EUR Acc | GB0009583252 | 0,95 |
| UniDividendenAss -net- A | LU0186860663 | 0,93 |
| UniEM Global | LU0115904467 | 0,54 |
| UniEuroRenta Inc | DE0008491069 | 0,21 |
| UniFavorit: Aktien Inc | DE0008477076 | 0,42 |
| UniRak Inc | DE0008491044 | 0,42 |
| UniStrategie:Ausgewogen Acc | DE0005314116 | 0,42 |
| UniStrategie:Dynamisch Acc | DE0005314124 | 0,54 |
| UniStrategie:Offensiv Acc | DE0005314447 | 0,54 |
II. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)
| Jährlicher Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Überschussverwendung | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | ||||
| 1.1 Überschussgruppen EK und GK | ||||
| Untergruppe HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195 | ||||
| L- und St-Tarife | 25 | 20 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| VL-Tarife | 15 | 10 | 0 | Bonus |
| Untergruppe HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 | 25 | 20 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| Untergruppe HVKE0299, HVKE0896 | ||||
| L-Tarife | 15 | 10 | 0,10 | Ansammlung |
| St-Tarife | 8 | 10 | 0,10 | Ansammlung |
| Untergruppe HV0896, HV5S0896 2, HVEBS0497, HVEBS0197, HVEBS0896 | 16 | 20 | 0,10 | Ansammlung, Bonus |
| Untergruppe HVSP0299, HVSP0496, HVSP0895 | 15 | 10 | 0 | Ansammlung, Bonus |
| Untergruppe HV2S0795 3,4 | – | – | 0 | Ansammlung, Bonus |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4, 5 und 6 auf den Seiten 29 bis 31.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Versicherungen der Untergruppe HV5S0896 erhalten als Vorfinanzierung der oben genannten Überschussbeteiligung einen jährlichen Sofortüberschussanteil: für männliche Versicherte: 1,76 % des Grundbeitrags, für weibliche Versicherte: 2,80 % des Grundbeitrags. Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Er wird bei Fälligkeit einem der Versicherung zugeordneten Vorfinanzierungskonto angelastet. Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil werden zunächst zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos verwendet, danach verbleibende Beträge werden verzinslich angesammelt. Auch die Schlussüberschussanteile werden, falls erforderlich, zunächst zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos herangezogen. Die Verzinsung des Vorfinanzierungskontos beträgt 6,4 %.
3 Falls als Überschussverwendung Bonus vereinbart wurde, ist zu beachten: Die Sätze für den Grund- und Zinsüberschussanteil gelten nur für die Hauptversicherung. Für die Überschussbeteiligung des Bonus gelten die angegebenen Sätze für die Untergruppe HV0195.
4 Außerdem erhalten die Versicherungen der Untergruppen HV2S0795 einen jährlichen Sofortüberschussanteil: männliche Versicherte 1,44 % und weibliche Versicherte 1,20 % der maßgebenden Versicherungssumme. Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.2 Überschussgruppen ER und GR | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HV0898 1 | |||
| R-, StR-, SnR-Tarife | 0,10 % | der maßgebenden Größe | Tarifbonus Erlebensfallbonus Verrechnung |
| Untergruppe HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896 | 0,10 % | der maßgebenden Größe | Ansammlung |
| Untergruppe HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 | 0,10 % | der maßgebenden Größe | Ansammlung Bonusrente |
| Während des Rentenbezugs | |||
| Untergruppe HV0898, HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896, HVN0897, HV0195 | |||
| Zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell 2 | Überschussrente | |
| Jährliche Rentenerhöhung | Rentenbeginn ab 2011 | 0,5 % der Gesamtrente 3 | |
| in 2010 | 0,25 % der Gesamtrente 3 | ||
| in 2009 | 0,05 % der Gesamtrente 3 | ||
| in 2006 bis 2008 | 0 % der Gesamtrente 3 | ||
| in 2004, 2005 | 0,05 % der Gesamtrente | ||
| bis 2003 | 0 % der Gesamtrente | ||
| oder | 0,35 % 4,5 | der maßgebenden Größe | Zusatzrente, Auszahlung |
| Untergruppe HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 | 0,35 % 4,5 | der maßgebenden Größe | Auszahlung |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 5 und 6 auf auf den Seiten 30 und 31.
1 Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ohne Bonus.
2 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,35 %4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor 01.2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,25 %4 angewendet.
3 Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
5 Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.3 Überschussgruppen ET und GT | ||||
| Untergruppe HVN0896 1, HV0195 | 35 | 30 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 54 | 43 | maßgebende Versicherungssumme | einjähriger Bonus |
1 Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 1999 gilt: Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2.556.460 €.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.4 Überschussgruppen EBU und GBU | ||||
| Untergruppe HV0195 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Versicherungen mit Verrechnung | Verrechnung | |||
| Berufsgruppe A | 26 | 31 | ||
| Berufsgruppe B | 9 | 15 | ||
| Berufsgruppe C,D,E | 4 | 8 | ||
| Berufsgruppe F,G | 6 | 11 | maßgebender Beitrag | |
| Berufsgruppe H | 31 | 37 | ||
| StBUt-Tarife | 9 | 9 | ||
| BU- und StBU-Tarife | 3 | 3 | ||
| Versicherungen mit Bonussystem | einjährige Bonusrente | |||
| Berufsgruppe A | 35 | 45 | ||
| Berufsgruppe B | 10 | 18 | ||
| Berufsgruppe C,D,E | 4 | 9 | ||
| Berufsgruppe F,G | 6 | 12 | maßgebende Rente | |
| Berufsgruppe H | 45 | 59 | ||
| StBUt-Tarife | 10 | 10 | ||
| BU- und StBU-Tarife | 3 | 3 | ||
| Laufende Renten | 0 | 0 | maßgebende Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich werden für die BU- und StBU-Tarife Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 30.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.5 Überschussgruppe BGRV | 40 | 40 | maßgebender Beitrag | Verrechnung |
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | ||||
| 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung | ||||
| Untergruppe BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896, BUZSP0895 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Versicherungen mit Verrechnung | Verrechnung | |||
| Berufsgruppe A | 33 | 38 | ||
| Berufsgruppe B | 18 | 23 | ||
| Berufsgruppe C,D,E | 9 | 14 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | |
| Berufsgruppe F,G | 15 | 20 | ||
| Berufsgruppe H | 38 | 43 | ||
| sonst | 13 | 13 | ||
| Versicherungen mit Bonussystem | einjährige Überschussrente 1 | |||
| Berufsgruppe A | 49 | 61 | ||
| Berufsgruppe B | 22 | 30 | ||
| Berufsgruppe C,D,E | 10 | 16 | versicherte BU-Rente | |
| Berufsgruppe F,G | 18 | 25 | ||
| Berufsgruppe H | 61 | 75 | ||
| sonst | 15 | 15 | ||
| Beitragsfreie Versicherungen | 0 | 0 | maßgebende Größe | bei der Hauptversicherung |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2 | 0 | 0 | maßgebende Größe | Zusatzrente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 30.
1 Die Überschussverwendung Überschussrente ist nur in der Untergruppe BUZ0898 möglich.
2 In der Untergruppe BUZ0898 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, nach Eintritt der Berufsunfähigkeit „bei der Hauptversicherung“ verwendet.
| Jährlicher Überschussanteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2.2 Zusätzlicher Todesfallschutz | ||||
| Untergruppe ZTN0896, ZT0195 und (zu R-Tarifen) ZT0898 | 35 | 30 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Untergruppe ZT0896, ZTS0898 und (zu StR-Tarifen) ZT0898 | 21 | 25 | maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| 2.3 Pflegerente | ||
| Untergruppe PR0896 1, PRN0896, PRSP0895, PR0195 | ||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | ||
| Tarif PS | 0 % der maßgebenden Größe | Bonusrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 0 % der maßgebenden Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 30.1 In der Untergruppe PR0896 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, während der Aufschubdauer „bei der Hauptversicherung“ verwendet.
1 In der Untergruppe PR0896 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, während der Aufschubdauer „bei der Hauptversicherung“ verwendet.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| 2.4 Kinderrenten-Zusatzversicherung | ||
| Untergruppe JR0897 | ||
| Beitragspflichtige Versicherung | ||
| Männliche versicherte Person | 35 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Weibliche versicherte Person und Partnerversicherungen | 30 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Laufende Kinderrenten | 0,35 % 1 der maßgebenden Größe | Zusatzrente |
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Ansammlungszinssatz
Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile mit einem Satz von 4,1 % verzinst. In den Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP0895 beträgt der Ansammlungszinssatz 4,0 %.
4 Zusatzüberschussanteil
Bei den Überschussgruppen EK und GK wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in % der maßgebenden Versicherungssumme in Höhe von
| ― | 0,25/0,5 für L- und St-Tarife in den Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 sowie für L-Tarife in den Untergruppen HVKE0299 und HVKE0896 |
| ― | 0,2/0,4 für Versicherungen in den Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP0895 |
| ― | 0,25 für Versicherungen der Untergruppen HV2S0795, HV0896, HV5S0896, HVEBS0497, HVEBS0197, HVEBS0896, sowie für St-Tarife in den Untergruppen HVKE0299 und HVKE0896 |
gegeben.
Bei den Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 sowie bei VL-Tarifen in den Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.
Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung ab einer Versicherungssumme von 51.130 € gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
Sind zwei Überschussanteilsätze angegeben, dann gilt der erste Satz für Versicherungen in den Tarifbereichen S, G, GB, U, IPV sowie für Versicherungen mit einem Jahresbeitrag ab 25.565 € außerhalb der Tarifbereiche S, G, GB, U, IPV, ID und sonst gilt der zweite Satz.
5 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich bei Rentenversicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags. Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
Normaler Schlussüberschussanteil
In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 % | bei Versicherungen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 und HV2S0795 in den Überschussgruppen EK und GK | maßgebende Versicherungssumme |
| 0 % | 0 % | bei Versicherungen der Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 in den Überschussgruppen ER und GR vor Beginn der Rentenzahlung | maßgebende Rente |
| 0 % | 0 % | bei sonstigen Versicherungen 1 | maßgebende Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus |
Für Versicherungen in der Untergruppe HV0898 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendung Erlebensfallbonus für die Hauptversicherung um 0,1 %-Punkte erhöht.
Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife BU und StBU in den Überschussgruppen EBU und GBU, für beitragspflichtige Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 sowie für Versicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PR0195 wird ein Schlussüberschussanteil gewährt. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 2,0 % – des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife BU und StBU in den Überschussgruppen EBU und GBU | |
| 3,5 % – des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS08982, BUZ08962, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 bei Berufsgruppe A, B, C, D, E, F, G oder H | |
| 2,0 % – des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS08982, BUZ08962, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 sonst | |
| 0,0 % – der maßgebenden Rente für Versicherungen der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PR0195. |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Versicherungen mit einem Zinsüberschussanteil beziehungsweise Versicherungen in den Überschussgruppen ER, GR erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer beziehungsweise Aufschubdauer.
1 Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2011 mit dem Zinssatz 4,1 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
2 Sofern die zugehörige Hauptversicherung zur Untergruppe HV5S0896 gehört, wird der Schlussüberschussanteil aus der Zusatzversicherung zunächst zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos der Hauptversicherung verwendet.
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 4 % der maßgebenden Versicherungssumme bei Versicherungen der Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 in den Überschussgruppen EK und GK | |
| 4 % der maßgebenden Versicherungssumme bei L- und St-Tarifen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 in den Überschuss- gruppen EK und GK | |
| 2,3 % der maßgebenden Versicherungssumme bei Versicherungen der Untergruppe HV2S0795 in den Überschussgruppen EK und GK | |
| 2,7 % der maßgebenden Versicherungssumme bei VL-Tarifen der Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 in den Überschussgruppen EK und GK | |
| 2,6 % der maßgebenden Rente bei Versicherungen der Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195 in den Überschussgruppen ER und GR vor Beginn der Rentenzahlung | |
| 0,44 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus bei Versicherungen der Untergruppen HVSP0199, HVSP0496 und HVSP08951 | |
| 0,6 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus bei sonstigen Versicherungen1 |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewerungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
1 Die Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2011 mit dem Zinssatz 4,1 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
III. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife
| Jährlicher Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 1 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | ||||
| 1.1 Abrechnungsverband Großleben 2,3 | ||||
| 1.1.1 Überschussverband LN | 30 | 30 | 0,6 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.2 Überschussverband LA 4 | 30 | 30 | 0,6 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.3 Überschussverband L | 30 | 45 | 1,1 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.4 Überschussverband Z | ||||
| ZM-Tarife | 35 | 50 | 1,1 | Ansammlung, Bonus |
| ZL-Tarife | 40 | 55 | 1,1 | Ansammlung, Bonus |
| Z-Tarife | 40 | 55 | 0,1 | Ansammlung, Bonus |
| 1.1.5 Überschussverband VLN | 20 | 20 | 0,35 | Bonus |
| 1.1.6 Überschussverband VLA | 20 | 35 | 0,85 | Bonus |
| 1.1.7 Überschussverband ASS | ||||
| Beitragsfreie Versicherungen | 40 | 55 | 1,1 | Ansammlung |
| 1.1.8 Überschussverband St | ||||
| Mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag" und "Versicherungssumme" | ||||
| 1987 eingeführte Tarife | 30 | 30 | 0,6 | Ansammlung, Bonus |
| 1969 eingeführte Tarife | 35 | 50 | 1,1 | Ansammlung, Bonus |
| Vor 1969 eingeführte Tarife | 40 | 55 | 1,1 | Ansammlung, Bonus |
| Tarif ISo (beitragsfrei) | 45 | 60 | 1,1 | Ansammlung, Bonus |
Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4, 5 und 6 auf den Seiten 37 bis 39.
1 Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
2 Versicherungen in diesem Abrechnungsverband erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in % eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr. Der Satz beträgt bei beitragspflichtigen Versicherungen im Überschussverband Z 75 %, bei allen anderen Versicherungen 100 %. Ausgenommen hiervon sind die unter Ziffer 1.1.9, 1.1.10 und 1.1.11 genannten Versicherungen der Überschussverbände T, TSt und BGRV, Versicherungen des Überschussverbandes TA und die in der Ergänzung zu den Ziffern 1.1.7 und 1.1.8 genannten Versicherungen.
3 Versicherungen im Überschussverband TA erhalten einen Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 38.
4 Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird der jährliche Überschussanteil aus der Hauptversicherung um den Betrag an Kostenzuschlägen gekürzt, der den Versicherungsnehmern bei der Tarifumstellung nicht in Rechnung gestellt wurde, maximal um 12,27 €.
| Jährlicher Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherte Person männlich | Versicherte Person weiblich (Partner) | Überschussverwendung | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.1.9 Überschussverband T 1 | ||||
| 1987 eingeführte Tarife | 40 % | 40 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 67 % | 67 % | der Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 45 % | 60 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 82 % | 150 % | der Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Versicherungen, die vor dem 01.08.1985 policiert wurden, zusätzlich | 2 % | 2 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 7 % | 14 % | der Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| 1.1.10 Überschussverband TSt | ||||
| 1987 eingeführte Tarife | 40 % | 40 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 67 % | 67 % | der Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 45 % | 60 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 82 % | 150 % | der Versicherungssumme | einjähriger Bonus | |
| 1.1.11 Überschussverband BGRV | ||||
| 40 % | 40 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
Zusätzlich werden für Versicherungen im Überschussverband BGRV sowie für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 38.
1 Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| Ergänzung zu Ziffer 1.1.7 | ||
| Überschussverband ASS | ||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 25,5 %, zusätzlich für jeden ab dem dritten Versicherungsjahr begonnenen Dreijahreszeitraum 2,95 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag | Ansammlung |
| Ergänzung zu Ziffer 1.1.8 | ||
| Überschussverband St | ||
| Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“ | ||
| 1969 eingeführte Tarife | 15,25 %, zusätzlich für jedes ab dem dritten Versicherungsjahr begonnene Versicherungsjahr 2,2 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag | Ansammlung |
| Vor 1969 eingeführte Tarife | ||
| Einzel-Tarife | 23,9 %, zusätzlich für jedes ab dem fünften Versicherungsjahr begonnene Versicherungsjahr 2,2 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente | Ansammlung |
| k-Tarife | 21,4 %, zusätzlich für jedes ab dem fünften Versicherungsjahr begonnene Versicherungsjahr 2,2 %, zusätzlich für weibliche Versicherte 3 %, jeweils bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente | Ansammlung |
| Tarif ISo (beitragspflichtig) | 38,4 % des maßgebenden Beitrags; für weibliche Versicherte zusätzlich 3 % | Ansammlung |
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| 1.2 Abrechnungsverband R | ||||
| 1.2.1 Rentenversicherungen | ||||
| Mit Ausnahme der bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Versicherungen 1 | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung 2 | 0,6 % | der maßgebenden Größe | Bonusrente | |
| Während des Rentenbezugs | ||||
| Zusätzliche beitragsfreie Rente | vertragsindividuell 3 | kompakte Überschussrente | ||
| oder | ||||
| Rentenbeginn bis 12.2002 | vertragsindividuell 4 | Überschussrente | ||
| jährliche Rentenerhöhung | 0 % | der Gesamtrente | ||
| oder | ||||
| Rentenbeginn ab 01.1997 | 0,35 % 5, 6 | der maßgebenden Größe | Zusatzrente | |
| ab 09.1993 bis 12.1996 | 0 % | der maßgebenden Rente | ||
| bis 08.1993 | 0,25 % 6 | der maßgebenden Rente | ||
| Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 37 und 38. |
1 Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung.
2 Diese Versicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer.
3 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %6. Davon abweichend wird
– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2010 bis 12.2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,3 %6
– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2009 bis 12.2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,5 %6
– bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006 bis 12.2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,7 %6
– bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis 12.2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,7 %6 angewendet.
4 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,9 %6.
5 Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.1997, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
6 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
|---|---|---|---|---|
| Abrechnungsverband R | ||||
| 1.2.2 Bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossene Rentenversicherungen | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung 1 | 0,6 % | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Bonusrente | |
| Während des Rentenbezugs | ||||
| Rentenbeginn ab 01.1997 | 0,35 % 2, 3 | der maßgebenden Größe | Zusatzrente | |
| ab 09.1993 bis 12.1996 | 0 % | der maßgebenden Rente | ||
| bis 08.1993 | 0,25 % 3 | der maßgebenden Rente | ||
| Ehemalige Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr erhalten zusätzlich | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | 0 % | des Guthabens für die Beitragsrückzahlung 4 (Ausgangsguthaben) | Ansammlung | |
| Während des Rentenbezugs | 0 % | des Guthabens für die Beitragsrückzahlung 4 (Ausgangsguthaben) | Auszahlung |
Zusätzlich werden außer bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 37 und 38.
1 Diese Versicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer.
2 Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.1997, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Zusätzlich verzinst sich das Guthaben für die Beitragsrückzahlung (Ausgangsguthaben) mit einer garantierten Verzinsung von 6 %. Die garantierten Zinsen während der Aufschubdauer werden bei Beginn der Rentenzahlung in eine Rente umgewandelt, die Bestandteil der versicherten Rente ist. Während des Rentenbezugs ist der garantierte Zins Teil der versicherten Rente und wird bar ausgezahlt.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.2.3 Pensionsversicherungen | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | 46 % | des maßgebenden Beitrags | Ansammlung Auszahlung |
| Beitragsfrei, ehemals beitragspflichtig nach den vor 1957 geltenden Tarifen | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung und bei laufender Invalidenpension | 0 % | der maßgebenden Größe | Ansammlung |
| Während des Rentenbezugs | 0 % | der maßgebenden Größe | Auszahlung |
| Restliche Versicherungen | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung und bei laufender Invalidenpension beziehungsweise -rente | 0,25 % | der maßgebenden Größe | Ansammlung |
| Während des Rentenbezugs | 0,5 % 2 | der maßgebenden Größe | Auszahlung |
| 1.2.4 Überschussverband PR | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | 0,25 % | der maßgebenden Größe | Bonusrente 1 |
| Während des Rentenbezugs | 0,5 % 2 | der maßgebenden Rente | Zusatzrente |
1 Die Bonusrente erhält keinen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.2.5 Überschussverband BU | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| Tarife BUM/BUF, StBUM/StBUF | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 5 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 5 % | der maßgebenden Rente | einjährige Bonusrente | |
| Tarife StBUMt/StBUFt | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 10 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| 11 % | der maßgebenden Rente | einjährige Bonusrente | |
| Laufende Renten | 0,5 % 1 | der maßgebenden Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird für die Tarife (St)BUM und (St)BUF ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 38.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen 1 | |||
| 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 2 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 15 % | des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Vor 1992 eingeführte Tarife | |||
| Ab 1990 abgeschlossene Verträge, sowie umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR | 15 % | des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| Vor 1990 abgeschlossene Verträge | |||
| Männliche Versicherte | 0 % | des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | bei der Hauptversicherung |
| Weibliche Versicherte | 15 % | ||
| Beitragsfreie Versicherungen | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 0,25 % | der maßgebenden Rente | bei der Hauptversicherung |
| 1987 eingeführte Tarife | 0,25 % | Zusatzrente | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 0,75 % | Zusatzrente | |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| 1992 eingeführte Tarife | 0,5 % 3 | der maßgebenden Rente | |
| 1987 eingeführte Tarife | 0,5 % 3 | Zusatzrente 4 | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | 1,0 % 3 |
Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 38.
1 Mit Ausnahme von Zusatzversicherungen zu Tarifen, deren Überschussbeteiligung sich nach dem Beitrag (einschließlich des Beitrags für die Zusatzversicherung) richtet; s. Ergänzung zu Ziffer 1.1.8.
2 Die genannten Tarifeinführungs-/Vertragsabschlusstermine beziehen sich auf Einführung/Abschluss bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten
– als beitragspflichtige Versicherung dieselben Überschussanteile wie Verträge, die ab 1990 bei Allianz Leben nach Tarifen abgeschlossen wurden, die vor 1992 eingeführt wurden,
– als beitragsfreie Versicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife,
– als beitragsfreie Versicherung mit nach dem 30. Juni 1990 eingetretener Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2.2 Pflegerente | |||
| Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit | |||
| Tarif PS | 0,25 % | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Bonusrente |
| Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit | 0,5 % 1 | der maßgebenden Rente | Zusatzrente 2 |
Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gewährt. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 38.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
2 Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2.3 Zusätzlicher Todesfallschutz 1 | |||
| 1987 eingeführte Tarife | 40 % | des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| 67 % | der erreichten Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung | Bonus | |
| Vor 1987 eingeführte Tarife | |||
| Männliche Versicherte | 45 % | des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| 67 % | der erreichten Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung | Bonus | |
| Weibliche Versicherte | 60 % | des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung | Verrechnung |
| 67 % | der erreichten Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung | Bonus |
Zusätzlich werden für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung der vor 1987 eingeführten Tarife bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf Seite 38.
1 Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.
3 Ansammlungszinssatz
Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile mit einem Satz von 4,1 % verzinst, bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen der Staatlichen Versicherung der DDR mit 6,0 %.
4 Zusatzüberschussanteil
Im Abrechnungsverband Großleben wird für Versicherungen im Überschussverband LN, im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, im Überschussverband Z nach ZL- und Z-Tarifen sowie für 1987 eingeführte Tarife des Überschussverbands St ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in % der maßgebenden Versicherungssumme in Höhe von
5 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich bei Rentenversicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags. Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
Normaler Schlussüberschussanteil
Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 % | – bei Versicherungen der Überschussverbände LN 1, LA 1, L, VLN, VLA, | maßgebende Versicherungssumme |
| – bei Z-, ZL- und ZM-Tarifen des Überschussverbands Z, | |||
| – bei Versicherungen des Überschussverbands St mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“, | |||
| – bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“ der bis einschließlich 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbands St und | |||
| – bei Versicherungen des Überschussverbands ASS | |||
| 0 % | 0 % | – bei Versicherungen im Abrechnungsverband R vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR gilt auch für beitragsfreie Versicherungen der unter beitragspflichtig angegebene Satz. | maßgebende Rente |
| 50 %/65 % | 50 %/65 % | – bei Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt für männliche / weibliche Versicherte | maßgebende Beiträge |
| 25 % | 25 % | – bei Versicherungen im Überschussverband TA | maßgebende Beiträge 2 |
| 50 % | 50 % | – bei Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung der vor 1987 eingeführten Tarife zum zusätzlichen Todesfallschutz | maßgebende Beiträge für die Zusatzversicherung |
| 60 %/65 % | 60 %/65 % | – bei Versicherungen im Überschussverband BGRV, die ab dem 01.01.1982 und vor dem 01.01.1987 policiert wurden, für männliche / weibliche Versicherte | Summe der bis zum 31.12.1991 gezahlten Beiträge |
| 70 %/75 % | 70 %/75 % | – bei Versicherungen im Überschussverband BGRV, die vor dem 01.01.1982 policiert wurden, für männliche / weibliche Versicherte | Summe der bis zum 31.12.1991 gezahlten Beiträge |
Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge
Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF im Überschussverband BU, für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie für Pflegerenten-Zusatzversicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil gewährt. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 12,0 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF der 1992 eingeführten Tarife | |
| 15,0 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUM der vor 1992 eingeführten Tarife | |
| 18,9 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUF der vor 1992 eingeführten Tarife | |
| 2,0 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der 1992 eingeführten Tarife | |
| 3,9 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der vor 1992 eingeführten Tarife. Davon abweichend erhalten männliche Versicherte mit ab 1990 abgeschlossenen Verträgen sowie umgestellten Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR einen Schlussüberschussanteil von 0 %. | |
| 0,0 % der maßgebenden Rente für die Tarife PS und PB der Pflegerenten-Zusatzversicherung |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
1 Versicherungen aus dem Bestand der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten jedoch bei Tod oder Erleben, Aussteuerversicherungen bei Heirat oder Erleben, zusätzlich einen besonderen Schlussüberschussanteil. Dieser beträgt k/n der in Ziffer 5 angegebenen Zusatzleistung, und wird mit 6 % p. a. vom bei der Umstellung gültigen Ablauftermin auf den Fälligkeitstermin diskontiert. Dabei ist k die Anzahl der 1990 vollendeten Versicherungsjahre, n die am 01.07.1990 bei Umstellung geltende vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer. Maßgebend ist die Versicherungssumme in Euro nach der Umstellung. Bei Kündigung beträgt dieser besondere Schlussüberschussanteil k/n des besonderen Schlussüberschussanteils bei Tod, Heirat (bei Aussteuerversicherungen) oder Erleben. Dabei ist k die Anzahl der insgesamt abgelaufenen Versicherungsjahre, n die bei Fälligkeit aktuelle Versicherungsdauer.
2 Bei beitragsfreien Versicherungen wird ein fiktiver Beitrag zugrunde gelegt.
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 4 % | 4 % | – bei Versicherungen der Überschussverbände LN, LA, L, VLN, VLA | maßgebende Versicherungssumme |
| – bei ZM-Tarifen des Überschussverbandes Z und | |||
| – bei Versicherungen des Überschussverbandes St mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“ | |||
| 4,51 % | 4,51 % | – bei ZL-Tarifen des Überschussverbandes Z | maßgebende Versicherungssumme |
| 5 % | 5 % | – bei Z-Tarifen des Überschussverbandes Z | maßgebende Versicherungssumme |
| 2,02 % | 2,02 % | – bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab „Beitrag“ und „Versicherungssumme“ der bis einschließlich 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbandes St. Zusätzlich wird für das letzte Jahr der vereinbarten Versicherungsdauer 0,66 % für jedes Versicherungsjahr und dazu 13,32 % gegeben. | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,66 % | 0,66 % | – bei Versicherungen des Überschussverbandes ASS. Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird zusätzlich für das letzte Jahr der Versicherungsdauer 0,66 % für jedes Versicherungsjahr und dazu 13,32 % gegeben. | maßgebende Versicherungssumme |
| 2,6 % | 2,6 % | – bei Versicherungen im Abrechnungsverband R vor Beginn der Rentenzahlung | maßgebende Rente |
Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewerungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen
Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen erhalten mindestens die folgende Zusatzleistung:
Bei Ablauf des Vertrags mit einer
| 10- und 11-jährigen Versicherungsdauer | 15 % | |
| 12- und 13-jährigen Versicherungsdauer | 16 % | |
| 14- und 15-jährigen Versicherungsdauer | 17 % | der Versicherungssumme |
| 16- und 17-jährigen Versicherungsdauer | 18 % | |
| 18- und 19-jährigen Versicherungsdauer | 19 % | |
| 20-jährigen und längeren Dauer | 20 % |
Bei Tod der versicherten Person und bei Heirat des mitversicherten Kindes 15 % des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Deckungskapitals Maßgebend ist die Versicherungsdauer beziehungsweise Versicherungssumme bei Fälligkeit.
IV. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
| Laufender Überschussanteil | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) 1 | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | beitragspflichtig | beitragsfrei | Standardüberschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | |||||
| 1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter 3 | |||||
| 180er- und 680er-Tarife | 30 | 0,1 | 2,0 | – | Erlebensfallbonus |
| 280er-Tarife | 20 | 0 | 2,0 | – | Erlebensfallbonus |
| Sonderzahlungen | – | 0,1 | – | – | Sonderzahlung |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 43.
1 Der Risikoertragsanteil ist begrenzt auf höchstens 3 % der Versicherungssumme.
2 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfällt der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.
3 Diese Versicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens
| 180er- und 680er-Tarife (bei Tarif 681 in Prozent der Versicherungssumme) | |||
|---|---|---|---|
| Versicherungsdauer | Endalter bis 65 Jahre | Endalter über 65 Jahre | 280er-Tarife |
| --- | --- | --- | --- |
| bis 11 Jahre | 10 % | 5 % | 0 % |
| 12–14 Jahre | 25 % | 10 % | 15 % |
| 15–19 Jahre | 35 % | 15 % | 25 % |
| 20–24 Jahre | 50 % | 20 % | 40 % |
| 25–29 Jahre | 70 % | 30 % | 60 % |
| ab 30 Jahre | 80 % | 40 % | 75 % |
Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend. Lebenslängliche Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.
| Laufender Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) 1 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsgewinn (Kapitalertragsanteil) | beitragspflichtig | beitragsfrei | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung) | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung 2 | ||||
| 780er-Tarife | 0,1 | 2,0 | – | Tarifbonus |
| Während des Rentenbezugs | ||||
| 780er-Tarife | ||||
| entweder | 0,35 % 3,4 der maßgebenden Rente | – | – | Zusatzrente |
| oder | ||||
| Jährliche Rentenerhöhung | ||||
| Rentenbeginn ab 01.2011 | 0,5 % der Gesamtrente | – | – | Überschussrente 5 |
| in 2010 | 0,25 % der Gesamtrente | – | – | |
| in 2009 | 0,05 % der Gesamtrente | – | – | |
| in 2006 bis 2008 | 0 % der Gesamtrente | – | – | |
| in 2004, 2005 | 0,05 % der Gesamtrente | – | – | |
| bis 12.2003 | 0 % der Gesamtrente | – | – |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 43.
1 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfällt der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.
2 Diese Versicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
5 Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,35 %3 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor 01.2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,25 %3 angewendet.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung | |||
| Tarife 180, 680 und 680A | 40 % | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 28,57 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung | |
| Tarif 189 | 40 % | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | ||
| 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) | ||
| Beitragspflichtig | ||
| BUZ ’95 | ||
| entweder Schlusszahlung | – | – |
| oder | 20 % des maßgebenden BUZ-Beitrags | Verrechnung |
| oder nur für Barrente | 25 % der BUZ-Barrente | Bonusrente |
Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung "Schlusszahlung" eine Schlusszahlung in % der maßgebenden BUZ-Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 43.
Berufsspezifische BUZ '95 bei nachträglichem Einschluss ab 09.1999
Verwendung: entweder Verrechnung in Prozent des maßgebenden BUZ-Beitrags oder Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden BUZ-Beiträge.
| Berufsgruppe | A | B | C | D | E | Nicht berufsspezifisch | Nur Erwerbsunfähigkeit versichert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mann | 38 | 23 | 14 | 14 | 14 | 20 | 43 |
| Frau | 43 | 28 | 19 | 19 | 19 | 25 | 48 |
Verwendung: Bonusrente in Prozent der BUZ-Barrente
| Berufsgruppe | A | B | C | D | E | Nicht berufsspezifisch | Nur Erwerbsunfähigkeit versichert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mann | 61 | 30 | 16 | 16 | 16 | 25 | 75 |
| Frau | 75 | 39 | 23 | 23 | 23 | 33 | 92 |
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | |
|---|---|---|
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||
| BUZ ’95 | 0,5 % 1 der BUZ-Barrente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung "Schlusszahlung" sowie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in % der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 43.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung | 40 % | der Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung | |||
| Zu den 780er-Tarifen: | |||
| Es gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung. | |||
| 2.4 Pflegerenten-Zusatzversicherung | |||
| Vor Rentenbezug | 7 % | des maßgebenden Beitrags | Ansammlung |
| Im Rentenbezug | 0,5 % 1 | der PRZ-Rente | Zusatzrente |
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Ansammlungszinssatz | |
|---|---|
| 3 Ansammlungszins | |
| für Ansammlungsguthaben und für die Schlussüberschussanteile in der Phase des variablen Ablaufs/Rentenbeginns | |
| 180- und 780er-Tarife | 4,1 % |
| für die Schlusszahlungen der | |
| Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ’95 | 4,1 % |
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich bei Rentenversicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags. Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
Normaler Schlussüberschussanteil
Für kapitalbildende Einzel-und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt 0 %.
Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird die bis zum Beginn der VA-Phase erreichte Schlussüberschussanteil-Anwartschaft mit 4,1 % ab Beginn der VA-Phase verzinslich angesammelt.
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
Für 1995 eingeführte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ'95) wird ein Schlussüberschussanteil1 gewährt. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 20,0 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird |
Für berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen bei nachträglichem Einschluss ab 09.1999, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird, gilt:
| 38 %/43 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche / weibliche Versicherte in Berufsgruppe A vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |
| 23 %/28 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche / weibliche Versicherte in Berufsgruppe B vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |
| 14 %/19 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche / weibliche Versicherte in den Berufsgruppen C, D und E vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |
| 43 %/48 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche / weibliche Versicherte, falls nur Erwerbsunfähigkeit versichert ist, vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit | |
| 20 %/25 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für nicht-berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für männliche / weibliche Versicherte | |
| 15,0 % des maßgebenden Beitrags nach Eintritt der Berufsunfähigkeit2 |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
1 Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit wird die Schlusszahlung auf 70 % der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.
2 Schlusszahlungen werden während der Berufsunfähigkeit nur für den Beitragsbefreiungsteil gewährt.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Für kapitalbildende Einzel-und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 4 % der maßgebenden Versicherungssumme bei Versicherungen der 180er- und 680er-Tarife | |
| 2,7 % der maßgebenden Versicherungssumme bei Versicherungen der 280er-Tarife | |
| 2,6 % der bei Fälligkeit maßgebenden Größe für den Zinsgewinn bei Versicherungen der 780er-Tarife vor Beginn der Rentenzahlung |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewerungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
V. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
| Laufender Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | Standardüberschuss- verwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen | ||||
| 1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter | ||||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen 1 | ||||
| 170er- und 670er-Tarife 2 | 1,0 | 0,6 | – | Erlebensfallbonus |
| 270er-Tarife | 1,0 | 0,35 | – | |
| 160er-Tarife | 2,5 | 1,1 | – | |
| 660er-Tarife | 1,0 | 1,1 | – | |
| 130er-Tarife 4 | 3,5 | 1,1 | – | Ansammlung |
| 230er-Tarife 4 | 1,0 | 0,85 | – | |
| 630er-Tarife 4 | 4,1 | 1,1 | – | |
| n-Tarife (120er) 9 | – | 0,9 | 3,75 |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 54 und 55.
Die Fußnoten sind auf Seite 48 zusammengefasst.
| Laufender Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Beitragspflichtige Versicherungen 1 | |||
| Tarifgruppe A | – | 1,1 | 14 |
| Tarifgruppe B, B-Stufentarif | – | 1,1 | 12 |
| Tarifgruppe C 5, C-Stufentarif 5 | 3 | 1,1 | – |
| Tarifgruppen D, E; D-, E-Stufentarif | 50 6 | 0,6 | 3 |
| Tarifgruppen HD, HE; HD-, HE-Stufentarif | 50 6 | 0,6 | – |
| Tarifgruppe CV 5, CV-Stufentarif 5 | 1 | 0,85 | – |
| Tarifgruppen DV, EV; DV-, EV-Stufentarif | 40 6 | 0,35 | 3 |
| Gruppensondertarife | |||
| Tarifgruppe G 69 1 | 3,3 | 1,1 | – |
| Tarifgruppen GD, GE 1 | 50 6 | 0,6 | – |
| Standardüberschuss-verwendung | |
| --- | --- |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |
| Beitragspflichtige Versicherungen 1 | Ansammlung |
| Tarifgruppe A | |
| Tarifgruppe B, B-Stufentarif | |
| Tarifgruppe C 5, C-Stufentarif 5 | |
| Tarifgruppen D, E; D-, E-Stufentarif | |
| Tarifgruppen HD, HE; HD-, HE-Stufentarif | |
| Tarifgruppe CV 5, CV-Stufentarif 5 | |
| Tarifgruppen DV, EV; DV-, EV-Stufentarif | |
| Gruppensondertarife | |
| Tarifgruppe G 69 1 | Ansammlung |
| Tarifgruppen GD, GE 1 | Ansammlung |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 54 und 55.
Die Fußnoten sind auf Seite 48 zusammengefasst.
| Laufender Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | Standardüberschuss- verwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG 1 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Versicherungen mit Beginn vor 1964 | ||||
| Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 5, 6, Dr, Cz, 2F, einschließlich Zusatzversicherungen | – | - | 15 | Ansammlung |
| Versicherungen mit Beginn ab 1964 | ||||
| Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 4B, 5, 6, Dr, Cz, 2F (Serie 4) | 4,2 | 1,1 | – | Bonus |
| Tarife 601, 602, 603, 604, 605, 606, 609, 610, 623, 624, 625, 626 | 3,6 | 1,1 | – | Bonus |
| Kleinlebensversicherungen | – | – | 15 7 | Ansammlung |
| Vereinsgruppenversicherungen 3 | – | – | 21 | Ansammlung |
| Firmengruppenversicherungen | ||||
| Tarife 6601, 6603 | 2,7 | 1,1 | – | Bonus |
| Tarif Kg 3 | 21 % | des maßgebenden Beitrags | Ansammlung | |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE1 | ||||
| Beitragspflichtige Versicherungen | ||||
| Tarifgruppen P, Q, K 8 | ||||
| Männliche Versicherte | – | 1,1 | 0,3 | Bonus |
| Weibliche Versicherte | – | 1,1 | 0,65 | |
| Tarifgruppe 86 | – | 0,6 | 0,225 | |
| Tarifgruppe Qvw | 1,0 | 0,85 | 0,4 | |
| Tarifgruppe V | 1,0 | 0,85 | – | |
| Tarifgruppen KN, KA, CA | – | 21 | – | Ansammlung |
Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen, Vereinsgruppenversicherungen und beim Tarif Kg der Firmengruppenversicherungen bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 54 und 55.
Die Fußnoten sind auf Seite 48 zusammengefasst.
| Laufender Überschussanteil | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | Standardüberschuss- verwendung | ||||
| Beitragsfreie Versicherungen 1 | |||||
| 170er- und 670er-Tarife | – | 0,6 | – | Erlebensfallbonus | |
| 270er-Tarife | – | 0,35 | – | ||
| 160er- und 660er-Tarife | – | 1,1 | – | ||
| 130er- und 630er-Tarife | – | 1,1 | – | Ansammlung | |
| bei Restlaufzeit | |||||
| n-Tarife (120er) | – | 0,7 | bis 14 Jahre | – | Ansammlung |
| 0,3 | 15 bis 24 Jahre | ||||
| 0 | ab 25 Jahre | ||||
| 230er-Tarife | – | 0,85 | – | Ansammlung | |
| Kleinlebensversicherung 1 | – | 0,85 | – | Ansammlung | |
| Sonderzahlungen | |||||
| 170er-Tarife | – | 0,6 | – | Sonderzahlung | |
| 160er- und ältere Tarife | – | 1,1 | – | Sonderzahlung |
Zusätzlich werden außer bei Sonderzahlungen bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 54 und 55.
Die Fußnoten sind auf Seite 48 zusammengefasst.
| Laufender Überschussanteil | ||||
|---|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) | in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil) | Standardüberschuss- verwendung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | ||||
| Beitragsfreie Versicherungen 1 | ||||
| Tarifgruppen A, B, C | – | 1,1 | – | Ansammlung |
| Tarifgruppen D, E, HD, HE | – | 0,6 | – | |
| Tarifgruppe CV | – | 0,85 | – | |
| Tarifgruppen DV, EV | – | 0,35 | – | |
| Gruppensondertarife | ||||
| Tarifgruppe G 69 1 | – | 1,1 | – | Ansammlung |
| Tarifgruppen GD, GE 1 | – | 0,6 | – | |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG 1 | ||||
| Beitragsfreie Versicherungen | ||||
| Großleben | – | 1,1 | – | Bonus |
| Vermögenswirksame | – | 0,85 | – | |
| Gruppenversicherungen | – | 1,1 | – | |
| Vereinsgruppen, Kleinleben | – | 0,85 | – | |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 1 | ||||
| Beitragsfreie Versicherungen | ||||
| Tarifgruppen P, Q, K | ||||
| männliche Versicherte | – | 1,1 | – | Bonus |
| weibliche Versicherte | 1 | 1,1 | – | |
| Tarifgruppe 86 | – | 0,6 | – | |
| Tarifgruppen Qvw und V | ||||
| männliche Versicherte | – | 0,85 | – | Bonus |
| weibliche Versicherte | 1 | 0,85 | – | |
| Tarifgruppen KN, KA, CA | – | 0,85 | – | |
| Kleinlebensversicherungen 1 | – | 0,85 | – | Ansammlung |
| Alte Gruppenversicherungen 1 | – | 0,85 | – |
Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen und Vereinsgruppenversicherungen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 54 und 55.
Die Fußnoten sind auf Seite 48 zusammengefasst.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens
| 170er- und 670er-Tarife ohne Tarife 173VA und 673VA | ||||
|---|---|---|---|---|
| Versicherungsdauer | Endalter bis 65 Jahre | Endalter über 65 Jahre | Versicherungsdauer | Tarife 173VA und 673VA |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 11 Jahre | 10 % | 5 % | bis 16 Jahre | 10 % |
| 12-14 Jahre | 25 % | 10 % | 17–19 Jahre | 25 % |
| 15-19 Jahre | 35 % | 15 % | 20–24 Jahre | 35 % |
| 20-24 Jahre | 50 % | 25 % | 25–29 Jahre | 50 % |
| 25-29 Jahre | 70 % | 35 % | 30–34 Jahre | 70 % |
| ab 30 Jahre | 90 % | 45 % | ab 35 Jahre | 90 % |
Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend.
| Versicherungsdauer | 270er-Tarife | Eintrittsalter | 160er- und 660er-Tarife |
|---|---|---|---|
| 12-14 Jahre | 15 % | bis 36 Jahre | 30 % |
| 15-19 Jahre | 25 % | 37–40 Jahre | 25 % |
| 20-24 Jahre | 40 % | 41–43 Jahre | 20 % |
| 25-29 Jahre | 60 % | 44–46 Jahre | 15 % |
| ab 30 Jahre | 80 % | 47–51 Jahre | 10 % |
| 52–58 Jahre | 5 % |
Lebenslange Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.
Zusammenfassung der Fußnoten der Seiten 44 bis 47
1 Diese Versicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer. Dies gilt nicht für die Tarifgruppen A und B bei Versicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG.
2 Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird während der Phase des variablen Ablaufs nur ein Kapitalertragsanteil als laufende Überschussbeteiligung gewährt. In der VA-Phase wird ein zusätzlicher Überschussanteil in Höhe von 8 % der erreichten Versicherungssumme zugeteilt.
3 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrages zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 % der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
4 Diese Versicherungen erhalten einen Risikoertragsanteil ab dem im Jahr 2000 beginnenden Versicherungsjahr. Für die Zeit davor erhalten im Versicherungsfall die 130er- und 630er-Tarife einen Bonus von
8 % der fälligen Versicherungssumme für jedes vor 1988 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
14 % der fälligen Versicherungssumme für jedes 1988–1994 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
5 % der fälligen Versicherungssumme für jedes 1995–1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr,
die 230er-Tarife einen Bonus von 2 % der fälligen Versicherungssumme für jedes bis 1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr.
5 Bei Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30 % der Versicherungssumme gezahlt.
6 Angabe in Prozent des maßgebenden Risikobeitrags; der Risikoertragsanteil ist begrenzt auf 5 % der Versicherungssumme.
7 Zuzüglich 2 % aus frei gewordener Versicherungsteuer.
8 Zusätzlich erhalten einen Überschussanteil
Tarifgruppe P: 8,25 % des maßgebenden Beitrags
Tarifgruppe Q:
Versicherungssumme 2.557 € bis 7.669 €: 1,0 % des maßgebenden Beitrags
Versicherungssumme 7.670 € bis 15.338 €: 2,0 % des maßgebenden Beitrags
Versicherungssumme 15.339 € bis 30.677 €: 3,5 % des maßgebenden Beitrags
Versicherungssumme ab 30.678 €: 4,5 % des maßgebenden Beitrags
9 Die Summe aus Kapitalertrags- und Grundüberschussanteil ist auf 100 % des Jahresbeitrags beschränkt.
| Laufender Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % der maßgebenden Jahresrente (Grundüberschussanteil) 1 | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung) | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung 2 | |||
| Beitragspflichtig | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| 870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften | 0,6 | 1,0 | Tarifbonus |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | 1,1 | – | Ansammlung |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | 0,6 | – | Ansammlung |
| Beitragsfrei | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| 870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften | 0,6 | – | Tarifbonus |
| Tarif AVEI | 0,75 | – | Bonus |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | 1,1 | – | Ansammlung |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | 0,6 | – | Ansammlung |
| Beitragsfreie Erlebensfallsumme | |||
| 870er-Tarife | 0,6 | – | Tarifbonus |
| Tarifgruppen 30, 31, 32 | 1,1 | – | Tarifbonus |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | 0,6 | – | Tarifbonus |
Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den Seiten 54 und 55.
1 Bei auf die 870er-Tarife umgestellten Versicherungen wird ein Guthaben aus der Zeit vor der Umstellung verzinslich angesammelt.
2 Diese Versicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer.
Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | |||
|---|---|---|---|
| in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) | in % der maßgebenden Jahresrente (Grundüberschussanteil) | Überschussverwendung | |
| --- | --- | --- | --- |
| Während des Rentenbezugs | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| 870er-Tarife | |||
| Männliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung | 0,15 1,3 | - | Zusatzrente |
| Weibliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung | 0,45 1,2 | - | Zusatzrente |
| 870er-Tarife | |||
| Männliche/weibliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung | vertragsindividuell 5 | kompakte Überschussrente | |
| Tarif AVEI 6 | 0,65 1,2 | - | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppen 10, 11, 12 | 10 % der maßgebenden Rente | Barauszahlung | |
| Tarifgruppen 20, 21, 22, 30, 31, 32 | |||
| Männliche Versicherte | 0,65 % der maßgebenden Rente 1,2 | Zusatzrente | |
| Weibliche Versicherte | 0,05 % der maßgebenden Rente 1,4 | Zusatzrente | |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | |||
| Männliche Versicherte | 0,15 % der maßgebenden Rente 1,3 | Zusatzrente | |
| Weibliche Versicherte | 0,45 % der maßgebenden Rente 1,2 | Zusatzrente | |
| Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife | vertragsindividuell 5 | kompakte Überschussrente |
1 Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006, die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
2 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,15 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
4 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,05 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
5 Grundlage für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel DAV94R sowie eine Verzinsung von 4,3 %2 (Männer) beziehungsweise 4,6 %2 (Frauen), davon abweichend
– für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006 bis 12.2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,7 %2,
– für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2009 bis 12.2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,5 %2,
– für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2010 bis 12.2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,3 %2 und
– für Versicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %2.
6 Nach 5 Jahren Mitgliedschaft wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Höhe der erreichten Anwartschaft auf Altersrente eingeschlossen. Die Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt 100 % der Erhöhung der Anwartschaft auf Altersrente.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.3 Risikoversicherungen | |||
| Tarife 170, 179, 670 | 70 % | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 41,1 % 1 | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung | |
| Tarife 130, 139, 630 2 | 89 % | der maßgebenden Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| 47 % 3 | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung | |
| Bausparrisikoversicherungen | |||
| Tarife 87 | 25 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| Tarife vor 87 | 30 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Tarifgruppe C | 100 % | der Versicherungssumme | Bonus 4 |
| Tarifgruppen D, E, HD, HE | 66,7 % | der Versicherungssumme | Bonus |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG 2 | |||
| Tarife 0, 600, 6600 | 50 % | der Versicherungssumme | Bonus |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 65 % | der Versicherungssumme | Bonus |
| 40 % | des maßgebenden Beitrags | Verrechnung |
1 Nur für die Tarife 170 und 670.
2 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 % der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
3 Nur für die Tarife 130 und 630.
4 Bei beitragspflichtigen Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30 % der Versicherungssumme gezahlt.
| Laufender Überschussanteil | Standardüberschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 1.4 BerufsunfähigkeitsVersicherungen | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| Tarif 430 und 431 | |||
| Im Rentenbezug | 1,0 % 1 | der BU–Rente | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |||
| Im Rentenbezug | 1,0 % 1 | der BU–Rente | Zusatzrente |
| 1.5 Pflegerentenversicherung | |||
| Vor Rentenbeginn | 0,25 % | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Ansammlung |
| Im Rentenbezug | 0,5 % 1 | der PR–Rente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der ehemaligen Vereinten Leben sowie der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG vor Rentenbeginn eine Schlusszahlung in % des maßgebenden Beitrags gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 54.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen | |||
| 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtig | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ) | |||
| entweder Schlusszahlung | – | – | |
| oder | 33 % | des maßgebenden BUZ–Beitrags | Verrechnung |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 0,75 % | des maßgebenden BUZ–Beitrags | Verwendung bei der Hauptversicherung |
| Beitragsfrei | |||
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 0,75 % | des maßgebenden BUZ–Beitrags | Verwendung bei der Hauptversicherung |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Tarife der ehemaligen Vereinten Leben | |||
| BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den 'Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ) | 1,0 % 1 | der BUZ–Barrente | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | 1,0 % 1 | der BUZ–Barrente | Zusatzrente |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE | 1,0 % 1 | der BUZ–Barrente | Zusatzrente |
Zusätzlich wird für die Tarife der ehemaligen Vereinten Leben, der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG und der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG eine Schlusszahlung in % der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 54.
1 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
|---|---|---|---|
| 2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung | |||
| Zu den 170er- und 670er-Tarifen | 70 % | der Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| Zu den 130er-, 630er-, 160er- und 660er-Tarifen 1 | 89 % | der Versicherungssumme | Todesfallbonus |
| Risiko-Ergänzungsversicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG 2 | 35 % | des maßgebenden Beitrags | bei der Hauptversicherung |
| Für die 870er-Tarife und die Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung. | |||
| 2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung | |||
| 2.4 Unfall-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gegen Einmalbeitrag | |||
| Rechnungszins 3,0 % | 1,35 % | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil | Verwendung bei der Hauptversicherung |
| Rechnungszins 3,5 % | 0,85 % | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil | Verwendung bei der Hauptversicherung |
| 2.5 Pflegerenten-Zusatzversicherung | |||
| Vor Rentenbezug | 7 % | der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss | Ansammlung |
| Im Rentenbezug | 0,5 % 3 | der PRZ-Rente | Zusatzrente |
1 Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrages zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 % der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
2 Diese Versicherungen erhalten bei Ablauf noch einen Überschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Versicherungsjahr.
3 Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,25 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.
3 Ansammlungszinssatz
Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden die Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile mit einem Zinssatz von 4,1 % verzinst. Die Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG werden mit einem Zinssatz von 4,1 % verzinslich angesammelt.
4 Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich bei Rentenversicherungen mit Rentenbeginn ab 01.2006 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags. Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
Normaler Schlussüberschussanteil
Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 % | für Versicherungen der 170er 1-, 270er-, 6701er-, 130er-, 230er-, 630er-, 160er- und 660er-Tarife | maßgebende Versicherungssumme |
| 1 % | 0 % | für Versicherungen der n-Tarife (120er) | maßgebende Versicherungssumme |
| Weibliche Versicherte erhalten außer bei den 170er-, 670er- und 270er-Tarifen bei Beendigung des Versicherungsvertrages zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 % der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr. | |||
| 0 % | 0 % | für Versicherungen der 870er-Tarife inkusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung | Jahresrente |
| – | 0 % | für Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG: | |||
| 0 % | 0 % | für Versicherungen außer Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| – | 0,59 % | für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 beziehungsweise ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 20 % der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 26,66 % der Versicherungsleistung bei K-Tarifen | maßgebende Versicherungssumme |
| 0,59 % | 0,59 % | für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924 | maßgebende Versicherungssumme |
| 0 % | 0 % | für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32 | Jahresrente |
| 0 % | 0 % | für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife | Kapitalabfindung |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG: | |||
| 0 % | 0 % | für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrages zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 % der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr. | |||
| – | 0 % | einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 | maßgebende Versicherungssumme |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE: | |||
| 0 % | 0 % | für Versicherungen mit Ausnahme der Tarifgruppen KN, KA und CA. Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen erhalten nur während beitragsfreier Versicherungsjahre einen Schlussüberschussanteil. | maßgebende Versicherungssumme |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
Für Berufsunfähigkeits-Versicherungen vor Rentenbeginn der Tarife 430 und 431 sowie der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG sowie bei den beitragspflichtigen Versicherungen und den Versicherungen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den Tarifen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, den Tarifen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG und den unten genannten Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben wird ein Schlussüberschussanteil gewährt. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| 14,5 % des maßgebenden Beitrags für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der Tarife 430 und 431 sowie der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG | |
| 38,9 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird | |
| 28,6 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG2 | |
| 5,5 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG | |
| 27,3 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben nach Eintritt der Berufsunfähigkeit3 | |
| 20,0 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit2,3 | |
| 0,85 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss jedes Versicherungsjahres für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
1 Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbarten variablen Ablauf (VA) werden die Schlussüberschussanteile bis zum Beginn der VA-Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gewährt. Die zu Beginn der VA-Phase erreichte Anwartschaft aus Schlussüberschussanteilen wird während der VA-Phase mit 4,1 % verzinslich angesammelt.
2 Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit der Schlusszahlung wird die Schlusszahlung auf 80 % der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.
3 Schlussüberschussanteile werden während der Berufsunfähigkeit nur für die Rentenzahlung der Beitragsbefreiung gewährt.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.
Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Sockelbetrag gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens- und Vereinsgruppenversi-cherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2011:
– Für das im Jahr 2011 endende Versicherungsjahr:
| Beitragspflichtig | Beitragsfrei | Bezugsgröße | |
|---|---|---|---|
| 4 % | 4 % | für Versicherungen der 170er 1-, 670 1er-, 130er-, 230er-, 270er-, 630er-, 160er-, 660er-Tarife und n-Tarife (120er) | maßgebende Versicherungssumme |
| 2,6 % | 2,6 % | für Versicherungen der 870er-Tarife inkusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung . Zusätzlich werden bei Überschussverwendungsart Tarifbonus 4 % der Erlebensfallsumme gegeben. | Jahresrente |
| – | 4 % | für Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG: | |||
| 4 % | 4 % | für Versicherungen außer Kleinlebensversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| – | 4 % | für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 beziehungsweise ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 10 % der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 13,33 % der Versicherungsleistung bei K-Tarifen | maßgebende Versicherungssumme |
| 4 % | 4 % | für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924 | maßgebende Versicherungssumme |
| 2,6 % | 2,6 % | für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32. Zusätzlich werden bei Überschussverwendungsart Tarifbonus 4 % der Erlebensfallsumme gegeben. | Jahresrente |
| 2,6 % | 2,6 % | für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife. Zusätzlich werden bei Überschussverwendungsart Tarifbonus 2,6 % der Erlebensfallsumme gegeben. | Kapitalabfindung |
| Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG: | |||
| 4 % | 4 % | für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen | maßgebende Versicherungssumme |
| – | 4 % | einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 | maßgebende Versicherungssumme |
| Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE: | |||
| 4 % | 4 % | für Versicherungen mit Ausnahme der Tarifgruppen KN, KA und CA. Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen erhalten nur während beitragsfreier Versicherungsjahre einen Sockelbetrag. | maßgebende Versicherungssumme |
– Für die davor liegenden Versicherungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewerungsreserven erneut unverändert festgesetzt.
1 Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbarten variablen Ablauf (VA) werden die Schlussüberschussanteile bis zum Beginn der VA-Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gewährt. Die zu Beginn der VA-Phase erreichte Anwartschaft aus Schlussüberschussanteilen wird während der VA-Phase mit 4,1 % verzinslich angesammelt.
| Allianz Lebensversicherungs-AG | |
| Reinsburgstraße 19 | |
| 70178 Stuttgart | |
| Telefon +49 1802 100-104 | |
| Telefax +49 1802 400-104 | |
| www.allianzdeutschland.de |
Die ordentliche Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG hat am 20. April 2011 beschlossen, den im Geschäftsjahr 2010 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von 462.000.000,00 Euro zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 44,00 Euro auf jede Stückaktie zu verwenden.
Schlusssatz zur Veröffentlichung des Geschäftsberichtes im eBanz:
"Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats am 20. April 2011 festgestellt."