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Allane SE

Annual Report Apr 28, 2021

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2020

DER SIXT LEASING-KONZERN IN ZAHLEN

Veränd. 2020 zu
in Mio. EUR 2020 2019 2019 in % 2018
Umsatz 748 824 -9,3 806
Davon operativer Umsatz 423 468 -9,6 479
Davon Geschäftsbereich Leasing 373 416 -10,2 426
Davon Geschäftsbereich Flottenmanagement 50 53 -4,9 55
Davon Verkaufserlöse 324 356 -8,9 325
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 211 233 -9,1 241
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 20 41 -51,2 44
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 9 29 -68,9 31
Operative Umsatzrendite (in %)1 2,2 6,3 -4,1 Punkte 6,4
Operative Umsatzrendite Geschäftsbereich Leasing (in %)1 1,7 6,1 -4,5 Punkte 6,1
Operative Umsatzrendite Geschäftsbereich Flottenmanagement (in %)1 5,8 7,2 -1,4 Punkte 8,0
Konzernüberschuss 2 22 -89,9 22
Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in Euro) 0,11 1,04 1,07
Bilanzsumme 1.296 1.329 -2,5 1.393
Leasingvermögen 1.093 1.120 -2,4 1.204
Eigenkapital 213 229 -7,1 217
Eigenkapitalquote (in %) 16,4 17,2 -0,8 Punkte 15,6
Finanzverbindlichkeiten2 936 948 -1,3 1.026
Dividende je Aktie (in Euro)3 0,02 0,90 -97,8 0,48
Gesamtausschüttung netto 0,4 18,6 -97,8 9,9
Vertragsbestand (in Tausend Stck.) 130 136 -4,6 130
Davon Flottenleasing 38 40 -6,6 43
Davon Online Retail 39 44 -12,8 45
Davon Flottenmanagement 53 51 3,9 42
Investitionen Leasingvermögen4 430 407 5,7 476
Anzahl Beschäftigte5 693 643 7,8 591

1 Verhältnis EBT zu operativem Umsatz

2 Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, inklusive Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

3 Vorschlag des Vorstands. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird unter Berücksichtigung einer insoweit bestehenden Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2021 veröffentlicht werden.

4 Wert der in die Leasingflotte eingesteuerten Fahrzeuge

5 Im Jahresdurchschnitt

Profil

Die Sixt Leasing SE mit Sitz in Pullach bei München ist ein führender Anbieter im Online-Direktvertrieb von Neuwagen in Deutschland sowie Spezialist im Management und Full-Service-Leasing von Großflotten. Mit maßgeschneiderten Lösungen unterstützt das Unternehmen die längerfristige Mobilität seiner Privat- und Firmenkunden.

Private und gewerbliche Kunden nutzen die Online-Plattformen sixt-neuwagen.de und autohaus24.de, um günstig Neufahrzeuge zu leasen. Firmenkunden profitieren von dem kostensparenden Leasing ihrer Fahrzeugflotte und einem leistungsstarken Fuhrparkmanagement.

A AN UNSERE AKTIONÄRE 4 C KONZERNABSCHLUSS 82
A.1 Brief an die Aktionäre 4 C.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
A.2 Bericht des Aufsichtsrats 10 sowie Gesamtergebnisrechnung 82
A.3 Sixt Leasing-Aktie 13 C.2 Konzern-Bilanz 83
A.4 Corporate Governance-Bericht 16 C.3 Konzern-Kapitalflussrechnung 84
A.5 Nachhaltigkeit 25 C.4 Konzern-Eigenkapital
veränderungsrechnung 85
C.5 Konzernanhang 86
B BERICHT ÜBER DIE LAGE
DES KONZERNS UND DER
GESELLSCHAFT 32 D WEITERE INFORMATIONEN 138
B.1 Grundlagen des Konzerns 32 D.1 Versicherung der gesetzlichen Vertreter 138
B.2 Wirtschaftsbericht 36 D.2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 139
B.3 Personalbericht 47 D.3 Bilanz der Sixt Leasing SE
B.4 Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB 52 (HGB/RechKredV) 145
B.5 Prognosebericht 56 D.4 Gewinn- und Verlustrechnung der
B.6 Risiko- und Chancenbericht 60 Sixt Leasing SE (HGB/RechKredV) 147
B.7 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß D.5 Finanzkalender 148
§§ 289b bis e und 315b und c HGB 76
B.8 Abhängigkeitsbericht 76
B.9 Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß §§ 289f und 315d HGB 76

B.10 Ergänzende Angaben für die Sixt Leasing SE (gemäß HGB) 77

  • A.1 BRIEF AN DIE AKTIONÄRE
  • A.2 BERICHT DES AUFSICHTSRATS
  • A.3 SIXT LEASING-AKTIE
  • A.4 CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
  • A.5 NACHHALTIGKEIT

A.1 \ BRIEF AN DIE AKTIONÄRE A \ AN UNSERE AKTIONÄRE

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

2020 war für Sixt Leasing ein herausforderndes und zugleich wegweisendes Jahr. Herausfordernd, weil die COVID-19- Pandemie uns auf eine historische Bewährungsprobe gestellt hat. Und wegweisend, weil wir die Digitalisierung unseres Geschäftsmodells weiter vorangetrieben und einen neuen Großaktionär erhalten haben.

Die Fahrzeugnutzung ist aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen im Jahr 2020 deutlich gesunken, und auch der Autohandel wurde belastet. Unser Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchiseund Kooperationspartner) ging daher um 4,6 Prozent auf 129.900 Verträge zurück. Zugleich fiel der operative Konzernumsatz (ohne Verkaufserlöse) um 9,6 Prozent auf 423,3 Mio. Euro, während die Verkaufserlöse um 8,9 Prozent auf 324,4 Mio. Euro abnahmen. Insgesamt lag unser Konzernumsatz mit 747,7 Mio. Euro um 9,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) ging insbesondere wegen des zusätzlichen Risikovorsorgebedarfs bei den Restwerten und den Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) auf 9,1 Mio. Euro zurück. Bereinigt um einmalige und außerordentliche Effekte aus der Übernahme sowie der Risikovorsorge belief sich das EBT auf 20,8 Mio. Euro. Der Konzernüberschuss lag mit 2,2 Mio. Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert.

Wir erwägen, der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 eine Dividende in Höhe von 0,02 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen. Damit wollen wir den Einschränkungen und Herausforderungen der weiterhin andauernden COVID-19-Situation Rechnung tragen. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird unter Berücksichtigung einer insoweit bestehenden Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2021 veröffentlicht werden. Der Dividendenvorschlag des Vorstands entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp 20 Prozent des Konzernüberschusses im Geschäftsjahr 2020. Die bisher kommunizierte Zielspanne von 30 bis 60 Prozent bleibt ungeachtet der Ausschüttungsquote für das letzte Geschäftsjahr bestehen.

Sehr verehrte Damen und Herren, die Pandemie mag unser Wachstum vorübergehend ausbremsen, die Digitalisierung unserer Produkte, Services und internen Prozesse schreitet jedoch weiter voran. Das haben wir insbesondere dem unermüdlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken, auf die auch in Krisenzeiten immer Verlass ist.

Im Geschäftsfeld Online Retail haben wir 2020 eine Vertriebskooperation mit Deutschlands führendem Bonusprogramm PAYBACK durchgeführt. Dabei wurde über unsere Online-Plattform sixt-neuwagen.de und die PAY-BACK-App ein umfangreich ausgestattetes Kia-SUV zu attraktiven Konditionen an Privatkunden vermarktet. Seit Februar 2021 betreiben wir zudem eine Vertriebskooperation mit der Online-Plattform Vehiculum und Deutschlands größtem Lebensmitteldiscounter Lidl, bei der wir verschiedene Neuwagenmodelle im Internet anbieten. Die bisherige Nachfrage bestätigt uns darin, die Digitalisierung des Neuwagenvertriebs weiter voranzutreiben. Mit dem Launch des komplett digitalen Bestellprozesses im Februar 2021 haben wir einen Meilenstein erreicht, um das Nutzererlebnis für unsere Kunden weiter zu verbessern.

Unsere Tochtergesellschaft autohaus24 drückt ebenfalls aufs Tempo. Im Januar 2021 erhielt autohaus24 ein umfassendes Rebranding und erstmals drei eigene Gebrauchtwagenstandorte. Die Neuausrichtung der Marke ist damit in vollem Gange. Ziel ist es, autohaus24 sowohl online als auch offline als Online-Autohaus für Gebraucht- und Neuwagen zu positionieren. Erst im Juli 2020 wurde autohaus24.de vom Nachrichtensender n-tv und vom Deutschen Institut für Service-Qualität mit dem Verbraucher-Award "Deutschlands Beste Online-Portale 2020" in der Kategorie "Neuwagenportale" ausgezeichnet.

Auch im Geschäftsbereich Flottenmanagement, der von unserer Tochtergesellschaft Sixt Mobility Consulting GmbH betrieben wird, spielt die Digitalisierung weiterhin eine wichtige Rolle. Nachdem die Smartphone-App "The Companion" im vergangenen Jahr mit der digitalen Bezahlfunktion "Shell Payment@Pump" ausgestattet wurde und bereits mehr als 16.000 Nutzer hat, soll 2021 ein Mobilitätsbudget eingeführt werden. Damit erhalten unsere Fuhrparkkunden – als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen – die Möglichkeit, Verkehrsmittel wie zum Beispiel Bus, Bahn, Fahrrad, Carsharing oder Taxi zu nutzen. Darüber hinaus planen wir, den internationalen Vertrieb weiter auszubauen.

Im Geschäftsfeld Flottenleasing machen wir ebenfalls große Fortschritte in Sachen Digitalisierung. Im ersten Quartal 2021 wurde eine neue Smartphone-App für Flottenkunden gelauncht. Die Anwendung erleichtert Dienstwagenfahrern die Verwaltung ihrer Leasingverträge und steigert somit die Effizienz in der Leasingflotte. Bei der Entwicklung konnten wir – ganz im Dienste der eigenen Effizienz – auf die bereits vorhandene "Companion"-Technologie zurückgreifen. Darüber hinaus haben wir die Prozesse rund um die Übergabe und Rücknahme von Leasingfahrzeugen an unseren Standorten in Frankfurt, Berlin und München digitalisiert. Von der beschleunigten Abwicklung profitieren nicht nur wir als Leasinggeber, sondern insbesondere auch unsere Kunden. Wie im vergangenen Jahr wollen wir uns 2021 aber auch auf die Diversifikation des Kundenportfolios mit kleineren Flotten und insbesondere unsere Servicequalität fokussieren. Es lohnt sich: Im Dezember wurden wir von den Lesern der AUTO BILD nach 2018 erneut zum besten Leasinganbieter gewählt und mit dem "Firmenwagen-Award" ausgezeichnet.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit HCBE haben wir seit Juli 2020 einen neuen Großaktionär, der rund 92 Prozent aller Sixt Leasing-Aktien hält. Die Partnerschaft versetzt uns in die Lage, unsere Strategie weiter erfolgreich fortzusetzen und zukünftig gemeinsam neue Wachstumschancen zu nutzen. Zudem erhoffen wir uns aus der Integration von Sixt Leasing in die Gruppe der beiden internationalen und finanzstarken Konzerne Santander und Hyundai auch die Möglichkeit, die Finanzierungsstruktur weiter optimieren zu können.

Unser Ziel ist es, die Position des Sixt Leasing-Konzerns als eine der führenden Plattformen im Online-Direktvertrieb von Neuwagen sowie Spezialist im Management und Full-Service-Leasing von Firmenflotten weiter auszubauen. Dazu werden wir im Jahr 2021 weitere Weichen für starkes und profitables Wachstum stellen. Der Fokus liegt weiterhin auf der Digitalisierung des Geschäftsmodells sowie der Ausrichtung der Organisation auf zukünftiges nationales und internationales Wachstum. Darüber hinaus sollen sich Maßnahmen zur Prozess- und Kostenoptimierung positiv auf unsere Produktivität und Ergebnisentwicklung auswirken.

Für das laufende Geschäftsjahr 2021 erwarten wir einen leichten Anstieg des Konzernvertragsbestands im Vergleich zum Vorjahr und einen operativen Konzernumsatz im Rahmen des Vorjahreswertes. In Bezug auf das EBT rechnen wir mit einem höheren einstelligen Millioneneurobetrag. Dabei werden neben der bisherigen operativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 vor allem die anhaltende COVID-19-Situation sowie transaktionsbezogene Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme berücksichtigt.

Am 1. Juli 2021 wird Donglim Shin, der bisherige Präsident und Vorstandsvorsitzende von Hyundai Capital Canada, die Position des Vorstandsvorsitzenden der Sixt Leasing SE übernehmen. Wir sind überzeugt, dass

er mit seiner langjährigen, internationalen Erfahrung in den Bereichen Automobilfinanzierung und Leasing unsere Gesellschaft erfolgreich weiterführen wird, und wünschen ihm alles Gute in seiner neuen Rolle.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Pullach, im April 2021

Der Vorstand

MICHAEL RUHL Vorstandsvorsitzender BJÖRN WALDOW Finanzvorstand

Sixt Leasing SE Geschäftsbericht 2020 \ Brief an die Aktionäre 7

VERTRIEBSKOOPERATION MIT PAYBACK & KIA

Sixt Neuwagen und Payback vermarkten gemeinsam den Kia Stonic "VISION" per Website und App. Damit ermöglichen sie Kunden erstmals eine mobile, volldigitale Konfiguration und Bestellung ihres Fahrzeugs.

AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN

Sixt Leasing wird von den Lesern der AUTO BILD zum besten Leasinganbieter gewählt und erhält den Firmenwagen-Award. Zudem wird autohaus24 vom Deutschen Institut für Service-Qualität und n-tv zum besten Neuwagenportal gekürt und im Rahmen einer Kundenstudie von FOCUS MONEY mit dem Prädikat "Hohe Weiterempfehlung" in der Kategorie "Autoleasing: Online-Anbieter" ausgezeichnet.

SIXT LEASING ERHÄLT NEUEN GROSSAKTIONÄR

Die Hyundai Capital Bank Europe GmbH, ein Joint Venture der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc., übernimmt 92 % der Sixt Leasing-Aktien.

NEUE APP FÜR FLOTTENKUNDEN

Sixt Leasing launcht eine neue Smartphone-App für Flottenkunden. Die Anwendung erleichtert Dienstwagenfahrern die Verwaltung ihres Leasingvertrags und erhöht damit die Effizienz in Flotten.

Mit der Übernahme durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH im Geschäftsjahr 2020 hat für Sixt Leasing eine neue Ära begonnen. Im Geschäftsjahr 2021 soll insbesondere das digitale Produkt- und Serviceportfolio weiter ausgebaut werden.

NEUAUSRICHTUNG VON AUTOHAUS24

autohaus24 erhält einen komplett neuen Markenauftritt und eröffnet in Frankfurt, Berlin und München erstmals eigene Standorte, um sein Gebrauchtwagengeschäft auch offline auszubauen.

FAHRZEUGÜBERGABE UND -RÜCKNAHME 2.0

Sixt Leasing optimiert die Fahrzeugübergabe und -rücknahme an seinen Standorten in Frankfurt, Berlin und München. Sämtliche Logistikprozesse werden ab sofort digital erfasst.

VERTRIEBSKOOPERATION MIT VEHICULUM & LIDL

Sixt Neuwagen, Vehiculum und Lidl starten eine strategische Partnerschaft zur Vermarktung attraktiver Neuwagenangebote im Internet. Den Anfang machen drei Modelle von Kia und Renault.

DIGITALER BESTELLPROZESS

Sixt Leasing führt auf der Online-Plattform sixt-neuwagen.de einen komplett digitalen Bestellprozess für Privatkunden ein und erreicht damit einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung des Geschäftsmodells.

A.2 \ BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE hat im Geschäftsjahr 2020 diejenigen Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Insbesondere haben wir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Wir haben uns ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und des Konzerns und der strategischen Weiterentwicklung befasst und waren in sämtliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.

Der Aufsichtsrat übte seine Tätigkeit im Jahr 2020 pandemiebedingt überwiegend im Wege von Videokonferenzen aus. Im Geschäftsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen und neun außerordentliche Sitzungen statt. Weitere Beschlussfassungen erfolgten im schriftlichem Umlaufverfahren. Der gesetzlich vorgeschriebene Turnus von mindestens zwei Sitzungen je Kalenderhalbjahr wurde eingehalten. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben an allen vorstehenden Sitzungen bzw. Beschlussverfahren teilgenommen.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich regelmäßig, zeitnah und ausführlich über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Rentabilität und die Planung der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen sowie alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung und der Geschäftsentwicklung unterrichtet. Zu diesem Zweck erstellte er u.a. vierteljährlich einen Bericht mit detaillierten Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Sixt Leasing SE und ihrer Tochtergesellschaften. Sämtliche uns überlassenen und vorgestellten Unterlagen haben wir auf Plausibilität überprüft. Der Vorstand erläuterte den Mitgliedern des Aufsichtsrats in den Sitzungen die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Berichte. In diesem Rahmen haben wir den Vorstand zu wichtigen Sachverhalten befragt, uns kritisch mit den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands auseinandergesetzt und Anregungen eingebracht.

Auch außerhalb der Sitzungen haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats mit den Vorstandsmitgliedern regelmäßig ausgetauscht, insbesondere die jeweiligen Vorsitzenden der beiden Organe.

Der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE hat keine beschließenden Ausschüsse gebildet.

Themen im Aufsichtsratsplenum

Der Aufsichtsrat befasste sich regelmäßig mit der aktuellen Geschäftsentwicklung, der strategischen Ausrichtung, der Risikolage, dem Risikomanagement, den innerbetrieblichen Kontrollsystemen, der Entwicklung des Vertragsbestands in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt Leasing SE und des Sixt Leasing-Konzerns sowie ohne Teilnahme des Vorstands mit Angelegenheiten des Aufsichtsrates und Personalangelegenheiten des Vorstands.

Der Aufsichtsrat hielt insbesondere zu folgenden Themen Beratungen:

  • \ Geschäftsplanung und Strategie: Zu Beginn des Berichtszeitraums befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der aktualisierten Geschäftsplanung des Vorstands für die kommenden Jahre und der Neuausrichtung der Konzernstrategie. Der Aufsichtsrat ließ sich Mehrjahresplanung und Strategie ausführlich vom Vorstand erläutern und stimmte den Budget- und Plananpassungen zu, die insbesondere vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Entwicklung der COVID-19-Situation und der Verschlechterung des Markt- und Geschäftsumfeldes sowie vollzugsunabhängiger und potentieller Transaktionskosten im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH ("HCBE") erforderlich waren.
  • \ Übernahmeangebot: Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der Veräußerung der Beteiligung an der Gesellschaft durch die Sixt SE an HCBE und dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von HCBE im Hinblick auf sämtliche Aktien der Gesellschaft beschäftigt. In außerordentlichen telefonischen Sitzungen am 6., 20. und 27. März 2020 sowie 2. und 4. April 2020 hat der Aufsichtsrat alle mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehenden Fragen ausführlich erörtert. In der Sitzung am 4. April 2020 wurde die Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 27 WpÜG verabschiedet.
  • \ Hauptversammlungen: Im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Tagesordnungspunkten. Dazu gehörten insbesondere die Verwendung des Bilanzgewinns, die Wahl des Abschlussprüfers und eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat stimmte den

Tagesordnungspunkten zu und schloss sich dem Vorschlag des Vorstands an, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 0,90 Euro je Aktie vorzuschlagen. Bei diesem Dividendenvorschlag bestätigten Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere die durch den Verkauf der Beteiligung der Sixt SE an der Gesellschaft und das begleitend dazu abgegebene freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der HCBE begründete Dividendenerwartung der Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Entscheidung zum Dividendenvorschlag auf Grundlage der aktuellen Geschäfts-, Investitions- und Liquiditätsplanung der Gesellschaft getroffen, die die ökonomischen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Situation auf die Märkte und das Unternehmen der Sixt Leasing SE bereits berücksichtigt hat.

Auch im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Tagesordnungspunkten, insbesondere mit dem Auswahlprozess im Hinblick auf die erforderliche erneute Wahl des Abschlussprüfers, nachdem die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, aufgrund der bestehenden geschäftlichen Beziehungen zu den neuen Gesellschaftern der Sixt Leasing SE den auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 erteilten Prüfungsauftrag nicht annehmen konnte.

  • \ Vollzug der Übernahme: Im weiteren Verlauf des Berichtsjahrs befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit den aus dem Vollzug der Transaktion folgenden Fragestellungen und Prozessen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem IT Carve-Out, also der Trennung und Neuausrichtung der IT-Systeme nach der Veräußerung der Beteiligung der Sixt SE an der Gesellschaft.
  • \ Kampagnen und Innovationen: Im Lauf des Berichtsjahres wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über wesentliche Kampagnen und Innovationen informiert und beschäftigte sich mit deren erwarteten Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2020 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben. Diese ist allen Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft unter ir.sixt-leasing.de dauerhaft zugänglich. Mit einigen Ausnahmen folgt die Sixt Leasing SE dabei den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Dem Aufsichtsrat lagen keine Anzeichen für Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vor.

Weitergehende Erläuterungen zur Corporate Governance der Gesellschaft können dem Corporate Governance-Bericht entnommen werden.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 15. Juli 2020 hat Herr Erich Sixt im Rahmen des Vollzuges der Übernahme der Anteilsmehrheit durch die HCBE sein Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Prof. Dr. Marcus Englert hat sein Mandat am gleichen Tag mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2020 niedergelegt.

Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft wurden am 5. August 2020 Herr Jochen Klöpper und Frau Hyunjoo Kim vom Amtsgericht München bis zur nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE bestellt. Der Aufsichtsrat bestand danach aus drei Personen, nämlich den beiden genannten und dem durch Ergänzungswahl der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 bestätigten Herrn Dr. Julian zu Putlitz.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Dezember 2020 beschlossen, den Aufsichtsrat auf sechs Mitglieder zu erweitern. Als weitere Mitglieder wurden bislang Herr Thomas Hanswillemenke und Herr Chiwhan Yoon in den Aufsichtsrat gewählt.

Im Vorstand kam es im Berichtsjahr zu keinen personellen Veränderungen.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Sixt Leasing SE zum 31. Dezember 2020 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Sixt Leasing SE und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war durch den Aufsichtsrat auf

Grundlage des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 beauftragt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt die Unterlagen zusammen mit dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer sowie dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns mit einer ausreichenden Frist zur Prüfung. Die Erörterung und Prüfung fand in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 22. April 2021 statt.

Der an der Sitzung teilnehmende Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses gab umfassend Auskunft über die wesentlichen Ergebnisse seiner Tätigkeit. Nach Analyse der Risikolage und des Risikomanagements kam der Prüfer zu dem Schluss, dass es in der Sixt Leasing SE und den Konzerngesellschaften keine wesentlichen Risiken gibt, die nicht in den Berichten erwähnt sind. Die Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer führte zu keinen Einwendungen. Darüber hinaus informierte der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat über Leistungen, die über die Abschlussprüfung hinaus erbracht worden waren. Umstände, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen könnten, lagen nach seiner Einschätzung nicht vor.

Der Aufsichtsrat nahm von dem Ergebnis der Abschlussprüfung zustimmend Kenntnis und erhob nach Abschluss seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen. Der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Jahres- und Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft wurden vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss 2020 der Sixt Leasing SE wurde damit nach den Vorschriften des Aktiengesetzes festgestellt. Der Aufsichtsrat schloss sich dem vom Vorstand unterbreiteten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 2020 an.

Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Sixt Leasing SE zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG in seine Prüfung einbezogen und seinen Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer hat keine Beanstandungen ergeben. Es wurde folgender uneingeschränkter Vermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Die Überprüfung des Berichts über die Beziehungen der Sixt Leasing SE zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Dank an Vorstand und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Berichtsjahr sind der Konzernvertragsbestand und der operative Umsatz jeweils deutlich unter dem Vorjahreswert geblieben. Das EBT lag bedingt durch die erheblichen negativen Effekte durch die Pandemielage und die Belastungen durch Transaktionskosten sehr deutlich unter dem Wert des Vorjahres.

Mit Blick auf die angesichts der Auswirkungen der Pandemie auf das Unternehmen und den Markt sowie der durch die Übernahme veranlassten Kosten zufriedenstellende Jahresbilanz gebührt dem Vorstand, den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Konzern der herzliche Dank des Aufsichtsrats für die geleistete engagierte Arbeit. Der Sixt Leasing-Konzern ist in der Erwartung, dass die Einschränkungen und Belastungen der COVID-19-Pandemie in 2021 sukzessive abnehmen werden und sich der Mobilitätsmarkt gut erholen wird. Wir sind zuversichtlich, in 2021 die erfolgreiche Entwicklung des Sixt Leasing-Konzerns weiter fortzusetzen.

Pullach, im April 2021

Der Aufsichtsrat

JOCHEN KLÖPPER HYUNJOO KIM THOMAS HANSWILLEMENKE
Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende Aufsichtsrat
CHIWHAN YOON DR. JULIAN ZU PUTLITZ
Aufsichtsrat Aufsichtsrat

A.3 \ SIXT LEASING-AKTIE

Volatiles Aktienjahr 2020

Die internationalen Aktienmärkte haben sich 2020 sehr volatil entwickelt. Grund hierfür war insbesondere die COVID-19-Pandemie. In Deutschland eröffnete der DAX den Börsenhandel am 2. Januar bei 13.233,71 Punkten. Ab Ende Februar verzeichnete der Leitindex infolge der steigenden Infektionszahlen deutliche Kursverluste und fiel am 18. März auf sein Jahrestief von 8.441,71 Punkten. In den folgenden Monaten konnte sich der DAX vor dem Hintergrund des Rückgangs der Neuinfektionen teilweise erholen. Im September brach er wegen des erneuten Anstiegs der Infektionsfälle wieder ein. Nach einer weiteren Erholung im November und einer Phase der Stabilisierung in der ersten Dezemberhälfte stieg der Leitindex am 28. Dezember insbesondere infolge der Zulassung des Biontech-Impfstoffs in Europa und des Impfstarts in Deutschland auf sein Jahreshoch von 13.790,29 Punkten. Den letzten Handelstag 2020 beendete der DAX bei 13.718,78 Punkten, ein Plus von 3,6% gegenüber dem Vorjahresendwert von 13.249,01 Punkten.

Neben den Infektionszahlen sorgten auch die von der Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen sowie die Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage für Unsicherheit. So stieg die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die ihre eigenen Umsatz- und Gewinnprognosen korrigieren mussten, im ersten Quartal 2020 auf einen Rekordwert. Ein weiterer Grund für die hohe Volatilität war die US-Präsidentschaftswahl. Positive Impulse dagegen lieferte unter anderem die Europäische Zentralbank mit ihrer weiterhin lockeren Geldpolitik.

Wertentwicklung Sixt Leasing-Aktie im Vergleich zum SDAX (auf 100 indiziert)

Sixt Leasing-Aktie durch Übernahme beeinflusst

Die Sixt Leasing-Aktie entwickelte sich 2020 insgesamt positiv. Dies ist im Wesentlichen auf die Übernahme durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) zurückzuführen. Im Jahresverlauf kam es jedoch ähnlich wie bei den wichtigen Indizes zu stärkeren, COVID-19-bedingten Kursschwankungen. Am letzten Handelstag 2020 schloss die Sixt Leasing-Aktie bei 15,30 Euro. Damit notierte sie 35,2% über dem Jahresschlusskurs 2019 (11,32 Euro). Der deutsche Small Cap Index SDAX konnte 2020 ein Plus von 18,0% verbuchen.

In den ersten Wochen 2020 legte die Sixt Leasing-Aktie deutlich zu. Sie startete mit einem Kurs von 11,48 Euro in das Jahr und stieg am 27. Februar infolge der Ankündigung von HCBE, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu veröffentlichen, auf ihr Jahreshoch von 18,90 Euro. Damit verbuchte sie gegenüber dem Jahresschlusskurs 2019 ein Plus von rund 67%. Im März und September brach der Kurs insbesondere aufgrund des starken Anstiegs der COVID-19-Fälle deutlich ein. Im November und Dezember ging die Sixt Leasing-Aktie in einen Seitwärtstrend über.

Die Bekanntgabe der vorläufigen Konzern-Kennzahlen für 2019, der Prognose für 2020 und der Rücknahme der Mittelfristprognose am 20. März hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kurs der Sixt Leasing-Aktie. Dies gilt auch für die Bekanntgabe der Ergebnisse des zweiten Quartals und der Anpassungen des Ausblicks für 2020 am 20. Juli sowie am 21. Oktober.

Übernahme

Am 15. Juli 2020 wurde das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) an die Aktionäre der Sixt Leasing SE vollzogen. Damit ist HCBE, ein Joint Venture der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc., neuer Großaktionär der Sixt Leasing SE.

Zuvor hatte HCBE am 21. Februar 2020 eine Vereinbarung über den Erwerb der vollständigen Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE in Höhe von 41,9% unterzeichnet. Im weiteren Verlauf hatte HCBE am 24. März 2020 allen Aktionären der Sixt Leasing SE ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer nennwertlosen Inhaberaktien unterbreitet. Die Mindestannahmeschwelle von 55% wurde dabei deutlich überschritten. Zum Ende der gesetzlich vorgesehenen, weiteren Annahmefrist am 20. Mai 2020 hielt HCBE 92,07% der Aktien der Gesellschaft.

Der Angebotspreis betrug 18,00 Euro je Aktie und lag damit 25% über dem XETRA-Schlusskurs einen Tag vor der

Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldungen der Sixt SE und der Sixt Leasing SE am 19. Februar 2020 als Reaktion auf Berichte über einen beabsichtigten Verkauf der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE.

Der Aktienkurs der Sixt Leasing SE stieg am Tag der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilungen um 23,3% auf 17,76 Euro. Nach der Bekanntgabe der Vereinbarung zwischen HCBE und Sixt SE sowie der Ankündigung des Übernahmeangebots am 21. Februar 2020 legte der Kurs nochmals deutlich zu und erreichte am 27. Februar 2020 sein Jahreshoch von 18,90 Euro.

Aktionärsstruktur

Zum Ende des Berichtsjahres war die Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main, mit einem Stimmrechtsanteil von 92,07% unverändert der größte Einzelaktionär der Sixt Leasing SE. Die der Gesellschaft im Berichtsjahr zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Webseite der Gesellschaft unter ir.sixt-leasing.de veröffentlicht.

Daten zur Sixt Leasing-Aktie
Aktiengattung Nennwertlose stimmberechtigte Inhaber-Stammaktien (WKN: A0DPRE, ISIN: DE000A0DPRE6)
Börsenplätze Alle kursstellenden deutschen Börsen
Handelssegment Prime Standard
Designated Sponsors Commerzbank AG, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG

Attraktive Dividendenpolitik

Die Sixt Leasing SE vertritt den Grundsatz, ihre Aktionärinnen und Aktionäre über eine angemessene Dividende am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die Ausschüttungshöhe bemisst sich nach der Ertragsentwicklung des Konzerns sowie nach den künftigen Anforderungen an die Eigenkapitalbasis, vor allem mit Blick auf das beabsichtigte Wachstum im In- und Ausland.

Für das Geschäftsjahr 2019 beschloss die ordentliche Hauptversammlung am 23. Juni 2020 die vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene, im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhte Dividende von 0,90 Euro je Aktie. Die Dividende entsprach damit der Erwartung der Aktionäre im Zusammenhang mit dem Verkauf der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE und dem begleitend dazu abgegebenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von HCBE. Die Ausschüttungsquote betrug rund 86% des Konzernüberschusses. Bezogen auf den Jahresschlusskurs 2019 errechnete sich eine Dividendenrendite von

rund 8%. Damit setzte die Sixt Leasing SE ihre attraktive Dividendenpolitik weiter fort.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwägt der Vorstand der Sixt Leasing SE, der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 vorzuschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,02 Euro je Aktie auszuschütten, die den Einschränkungen und Herausforderungen der weiterhin andauernden COVID-19-Situation Rechnung trägt. Der übrige, nicht ausgeschüttete Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird unter Berücksichtigung einer insoweit bestehenden Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2021 veröffentlicht werden. Der Dividendenvorschlag des Vorstands würde zu einer Ausschüttungsquote von knapp 20% des Konzernüberschusses für das Geschäftsjahr 2020 führen. Die bisher kommunizierte Zielspanne von 30 bis 60% bleibt ungeachtet der Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2020 bestehen.

2020 2019
Ergebnis je Aktie (in Euro) -
unverwässert und verwässert
0,11 1,04
Dividende (in Euro) 0,021 0,90
Anzahl der Aktien (per 31.12.) 20.611.593 20.611.593
Dividendensumme (in Mio. Euro) 0,4 18,6
Ausschüttungsquote 19% 86%

1 Vorschlag des Vorstands. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird unter Berücksichtigung einer insoweit bestehenden Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2021 veröffentlicht werden.

Außerordentliche Hauptversammlung

Am 10. Dezember 2020 hielt die Sixt Leasing SE eine außerordentliche Hauptversammlung ab. Diese fand, ebenso wie die ordentliche Hauptversammlung im Juni, aufgrund der COVID-19- Pandemie als virtuelle Veranstaltung statt. Die Aktionäre nahmen alle Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand mit großer Mehrheit an. Sie stimmten unter anderem dem Vorschlag zu, den Gegenstand des Unternehmens in der Satzung zu flexibilisieren und zu erweitern. Zudem stimmten sie zu, den Aufsichtsrat von drei auf sechs Mitglieder zu vergrößern.

Kommunikation mit dem Kapitalmarkt

Die Sixt Leasing SE unterliegt als börsennotiertes Unternehmen im Prime Standard der Deutschen Börse umfangreichen Transparenz- sowie Publizitätsanforderungen. Durch einen kontinuierlichen Dialog mit dem Kapitalmarkt stellt sie eine offene, zeitnahe und umfassende Finanzkommunikation sicher.

Die Gesellschaft vermittelte im Jahr 2020 in regelmäßigen Gesprächen mit Analysten, Investoren und Medien einen Überblick über die Geschäftslage und die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Im Fokus des Interesses standen vor allem das Strategieprogramm "DRIVE>2021" sowie die künftigen Perspektiven des Sixt Leasing-Konzerns im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit dem neuen Großaktionär HCBE.

Im Segment Leasing lag der Schwerpunkt insbesondere auf den Wachstumsplänen im Online Retail-Geschäft. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die weitere Digitalisierung des Neuwagenvertriebs sowie Produktinnovationen thematisiert. Zudem herrschte hohes Interesse an neuen Marketingaktionen wie der Vertriebskooperation mit PAYBACK und Kia.

2020 2019
Höchstkurs (in Euro)2 18,90 13,86
Tiefstkurs (in Euro)2 11,54 9,47
Schlusskurs (in Euro)2 15,30 11,32
Dividendenrendite (in %)3 0,1 8,0
Börsenkapitalisierung (in Mio. Euro)3
per 31.12.
315,4 233,3

2 Alle Kurse beziehen sich auf Xetra-Schlusskurse

3 Auf Basis Xetra-Jahresschlusskurs

In Bezug auf das Segment Flottenmanagement interessierten sich Anleger und Analysten insbesondere für die Digitalisierung und die Internationalisierung des Geschäfts. Hierzu erläuterte der Vorstand unter anderem seine Pläne zur Weiterentwicklung der Self-Service App "The Companion" für Dienstwagennutzer sowie die auf Expansion ausgerichteten Vertriebs- und Marketingaktivitäten.

Ebenso ging der Vorstand auf die Möglichkeit von opportunistischen Akquisitionen zur Beschleunigung des Wachstums ein. Strategie und Geschäftsentwicklung der Sixt Leasing SE wurden in regelmäßigen Telefonkonferenzen sowie persönlichen Gesprächen eingehend erläutert und mit Analysten und Anlegern diskutiert.

Renommierte Finanz- und Research-Institute verfolgten aufmerksam die Entwicklung des Unternehmens und der Sixt Leasing-Aktie. Dazu erfolgte zwischen Vorstand und Analysten ein regelmäßiger Informationsaustausch. Im Berichtsjahr erschienen Studien über die Sixt Leasing SE von der Berenberg Bank, der Commerzbank, Oddo BHF und Warburg Research.

Sixt Leasing hat sich zum Ziel gesetzt, die Wachstumsstrategie des Konzerns und die Fortschritte bei der Umsetzung von "DRIVE>2021" weiterhin ausführlich und transparent zu kommunizieren. Dabei sollen wesentliche Unterscheidungsmerkmale und Stärken im Vergleich zu relevanten Wettbewerbern sowie besondere Chancen im Online Retail und Flottenmanagement detailliert herausgestellt werden.

A.4 \ CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT

Für die Sixt Leasing SE ist eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Gesellschaft zu sichern und auszubauen. Ein verantwortungsbewusstes und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtetes Management hat einen hohen Stellenwert für das Unternehmen. Grundlegende Merkmale einer guten Corporate Governance sind eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit in der nach außen und innen gerichteten Unternehmenskommunikation.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand berichten an dieser Stelle gemäß §§ 289f und 315d HGB über wichtige Aspekte der Unternehmensführung. Der Bericht ist auch auf der Webseite der Sixt Leasing SE ir.sixt-leasing.de in der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar.

1. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289F UND 315D HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des Lageberichts der Gesellschaft. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB sind die Angaben nach §§ 289f und 315d HGB jedoch nicht in die Abschlussprüfung einzubeziehen.

1.1 EINHALTUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVER-NANCE KODEX UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNGEN

Die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind ein etablierter Beurteilungsmaßstab für die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE haben sich daher eingehend mit den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und im Dezember 2020 die nachfolgende Entsprechenserklärung abgegeben:

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Den am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (nachfolgend der "Kodex") wurde durch die Sixt Leasing SE (die "Gesellschaft") im Zeitraum seit seiner Bekanntmachung und wird weiterhin entsprochen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:

  • \ Da die Erklärung zur Unternehmensführung und der Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 noch auf Basis der Empfehlungen der Vorversion des Kodex erstellt wurden, sind einige Angaben, deren Aufnahme in die Erklärung zur Unternehmensführung bzw. den Bericht des Aufsichtsrats durch neue Empfehlungen des Kodex empfohlen werden, nicht Teil der Erklärung zur Unternehmensführung bzw. des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. Dies umfasst empfohlene Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung zur Vorgehensweise für eine langfristige Nachfolgeplanung in Bezug auf den Vorstand (Ziffer B.2 Halbsatz 2 des Kodex) und zur Selbstbeurteilung durch den Aufsichtsrat (Ziffer D.13 Satz 2 des Kodex) sowie empfohlene Angaben im Bericht des Aufsichtsrats zu Ausund Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder des Aufsichtsrats (Ziffer D.12 des Kodex). Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, diesen Empfehlungen künftig zu entsprechen und entsprechende Angaben zukünftig in die Erklärung zur Unternehmensführung bzw. in den Bericht des Aufsichtsrats aufzunehmen.
  • \ Der Aufsichtsrat entscheidet bei Bestellungen von Mitgliedern des Vorstands oder Vorschlägen von Kandidaten zur Wahl des Aufsichtsrats im Einzelfall, inwieweit er das Alter von Kandidaten berücksichtigt. Denn der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Festlegung einer allgemeinen Altersgrenze und damit die Einführung einer allgemeinen Auswahlbeschränkung nicht im Interesse der Gesellschaft wäre. Eine bestimmte Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands oder die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde daher nicht festgelegt und ist nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben (Ziffern B.5 und C.2 des Kodex).
  • \ Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht (Ziffer D.1 des Kodex). Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats keine wesentliche Information für Aktionäre oder Anleger darstellt, die zusätzlich zu den in der Erklärung zur Unternehmensführung enthaltenen Informationen zugänglich gemacht werden sollte.
  • \ Aufgrund der Tatsache, dass der Aufsichtsrat bis jetzt nur aus drei Mitgliedern bestanden hat, wurden keine Ausschüsse gebildet, da dies die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats nicht gefördert hätte. Daher wurde keiner der Empfehlungen in

Bezug auf Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Mitglieder entsprochen (vgl. Ziffern C.10, D.2, D.3 Satz 1, D.4, D.5, D.11, D.13 und G.17 des Kodex).

Im Anschluss an die beabsichtigte Vergrößerung des Aufsichtsrats auf künftig fünf (und letztlich sechs) Mitglieder gemäß dem Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 beabsichtigt der Aufsichtsrat jedoch, entsprechende Ausschüsse zu bilden und den Empfehlungen in Bezug auf Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Mitglieder zu entsprechen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Empfehlung in Ziffer G.17 des Kodex, die Arbeit in den Ausschüssen gesondert zu vergüten (siehe näher unten).

  • \ Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird nicht überwiegend aktienbasiert gewährt (Ziffer G.10 Satz 1 des Kodex). Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass auch die aktuelle Struktur der variablen Vergütung einen Anreiz schafft, der auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist.
  • \ Die in der Satzung der Gesellschaft vorgesehene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt nur den höheren zeitlichen Aufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, jedoch weder den des stellvertretenen Vorsitzenden des Aufsichtsrats noch den des Vorsitzenden oder der Mitglieder von Ausschüssen (Ziffer G.17 des Kodex). Mit Ausnahme des höheren zeitlichen Aufwands des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sieht die Gesellschaft die Wahrnehmung anderer Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats bis auf Weiteres – unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung des erforderlichen zeitlichen Aufwands – im Einzelfall als regulären Bestandteil der Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats an. Darüber hinaus beabsichtigen die mit der gegenwärtigen Hauptaktionärin verbundenen Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft ohnehin, auf ihre Vergütungsansprüche zu verzichten.
  • \ Die Gesellschaft stellt Analysten und Aktionären sämtliche kursrelevanten Informationen gleichermaßen zur Verfügung. Die Gesellschaft ist jedoch der Ansicht, dass die Zurverfügungstellung auch von nicht-kursrelevanten Informationen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt werden (Ziffer F.1 des Kodex), den Informationsinteressen der Aktionäre nicht förderlicher ist.
  • \ Der Konzernabschluss und der Geschäftsbericht der Gesellschaft werden innerhalb der gesetzlichen Fristen

veröffentlicht. Zwischenberichte werden innerhalb der börsenrechtlich vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einhaltung der in Ziffer F.2 des Kodex empfohlenen kürzeren Veröffentlichungsfristen den Informationsinteressen der Anleger, Gläubiger, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit nicht förderlicher ist.

Den am 24. April bzw. 19. Mai 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 (nachfolgend der "Kodex 2017") wurde durch die Gesellschaft im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2019 bis zur Bekanntmachung der neuen Fassung des Kodex am 20. März 2020 mit folgenden Abweichungen entsprochen:

* * *

  • \ In der D&O-Versicherung der Gesellschaft ist für Aufsichtsratsmitglieder kein Selbstbehalt vereinbart (Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex 2017). Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass sowohl die Motivation als auch das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder nicht durch einen Selbstbehalt verbessert würden, zumal etwaige Selbstbehalte durch die Aufsichtsratsmitglieder selbst versichert werden könnten.
  • \ Der Aufsichtsrat entscheidet bei Bestellungen von Mitgliedern des Vorstands oder Vorschlägen von Kandidaten zur Wahl des Aufsichtsrats im Einzelfall, inwieweit er das Alter von Kandidaten und/oder die bestehende Zugehörigkeitsdauer von Kandidaten für den Aufsichtsrat berücksichtigt. Denn der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Festlegung einer allgemeinen Altersgrenze oder einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat und damit die Einführung einer allgemeinen Auswahlbeschränkung nicht im Interesse der Gesellschaft wäre. Eine bestimmte Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands oder die Mitglieder des Aufsichtsrats oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat wurden daher nicht festgelegt (Ziffern 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 des Kodex 2017).
  • \ Aufgrund der Tatsache, dass der Aufsichtsrat bis jetzt nur aus drei Mitgliedern bestanden hat, wurden keine Ausschüsse gebildet (Ziffern 5.3.1 bis 5.3.3 des Kodex 2017), da dies die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats nicht gefördert hätte.
  • \ Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben (Ziffer 5.4.3 Satz 3 des

Kodex 2017), da nach den gesetzlichen Vorgaben die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden allein dem Aufsichtsrat obliegt.

\ Die Gesellschaft stellt Analysten und Aktionären sämtliche kursrelevanten Informationen gleichermaßen zur Verfügung.

Pullach, 10. Dezember 2020

Für den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE Für den Vorstand der Sixt Leasing SE

Die Gesellschaft ist jedoch der Ansicht, dass die Zurverfügungstellung auch von nicht-kursrelevanten Informationen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt werden (Ziffer 6.1 Absatz 2 des Kodex 2017), den Informationsinteressen der Aktionäre nicht förderlicher ist.

JOCHEN KLÖPPER MICHAEL RUHL
Vorsitzender Vorsitzender

1.2 RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜH-RUNGSPRAKTIKEN

Die Praktiken zur Führung der Sixt Leasing SE und des Sixt Leasing-Konzerns entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben.

Die strategische und operative Steuerung des Konzerns erfolgt auf Basis von Planungsansätzen und einer umfangreichen laufenden Berichterstattung an den Vorstand. Das Reporting umfasst das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie die Interne Revision.

Das Risikomanagementsystem, in Funktionsweise und Umfang im Risikohandbuch dokumentiert, sieht mehrere Reports vor, um das Management bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken zu unterstützen. Unter anderem erhalten Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen umfassenden Risikobericht. Der Vorstand wird darüber hinaus kontinuierlich durch die Funktionseinheiten des Unternehmens über relevante Sachverhalte unterrichtet. Das interne Kontrollsystem besteht aus Maßnahmen und Kontrollen, etwa zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Unternehmensrichtlinien. Es sieht kontinuierliche Berichte der Unternehmensbereiche, Revisionsberichte und regelmäßige Arbeitstreffen zu unterschiedlichen Themen vor. Das Interne Revisionssystem betrifft Maßnahmen wie Planprüfungen sowie verschiedene Audits, deren Ergebnisse in entsprechenden Revisionsberichten und Tätigkeitsberichten an den Vorstand dokumentiert werden.

1.3 COMPLIANCE IM SIXT LEASING-KONZERN

Die Sixt Leasing SE unterliegt als Finanzdienstleistungsunternehmen gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 10 KWG den Regelungen der MaRisk und dem § 25 a Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 KWG. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Implementierung und Ausgestaltung einer Compliance-Funktion.

Durch den Vorstand der Sixt Leasing SE wurde ein zentraler Compliance-Beauftragter ernannt, dem in Zusammenarbeit mit der Internen Revision sowie der Rechtsabteilung der Sixt Leasing SE die Koordination und die Überwachung aller Compliance-Maßnahmen und Compliance-Vorgänge des Sixt Leasing-Konzerns obliegt.

Der Erfolg des Sixt Leasing-Konzerns beruht nicht allein auf seiner guten Geschäftspolitik, sondern auch auf seiner wirtschaftsethischen Integrität und dem Vertrauen, das ihm Kunden und Lieferanten, Aktionäre und Geschäftspartner entgegenbringen. Dieses Vertrauen zu gewinnen und zu bewahren setzt voraus, dass der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft sich in jeder Situation und beständig an den hohen Standards des Rechts, der Ethik und der sozialen Kompetenz orientieren. Diese Verhaltensmaßstäbe gegenüber Dritten und innerhalb der Gesellschaft sind im Code of Conduct (Verhaltenskodex) der Sixt Leasing SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen niedergelegt und für alle Mitarbeiter verbindlich. Im Code of Conduct werden Compliance-relevante Vorgaben seitens des Managements getroffen und konkrete Handlungsanweisungen zu folgenden Compliance-Feldern ausgesprochen: Korruption und Bestechung, Geldwäsche, Kartellrecht, Datenschutz, Insiderinformationen und Interessenkonflikte.

Alle Fachbereiche sind zudem angehalten, wesentliche rechtlich oder regulatorisch relevante Vorgänge und Prozesse mit dem Rechtsbereich, dem Compliance-Beauftragten sowie der Internen Revision abzustimmen. Die Revision führt, basierend auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung, Planprüfungen sowie projektbegleitende Prüfungen durch. Im Rahmen dieser Regelprüfungen werden Geschäftsprozesse neben wirtschaftlichen Risikoaspekten dezidiert hinsichtlich möglicher Compliance-Risiken und der Einhaltung der geltenden internen (Arbeitsanweisungen, Prozesse) und externen Vorgaben geprüft. Gleichzeitig unterstützt die Revision die Compliance-Funktion bei der Überwachung der umgesetzten Compliance-Maßnahmen, indem sie anlassbezogene Ad-hoc-Prüfungen durchführt.

Die Compliance-Funktion überwacht ständig die wesentlichen definierten Compliance-Felder der Sixt Leasing SE, stößt notwendige Maßnahmen an und begleitet deren Umsetzung.

Um Kenntnisse von möglichen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellt die Sixt Leasing SE den Mitarbeitern verschiedene Meldewege über den Vorgesetzten, den Compliance-Beauftragten oder den Ombudsmann zur Verfügung. Der Compliance-Beauftragte steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und berät sowie unterstützt diesen hinsichtlich präventiver Maßnahmen.

1.4 ARBEITSWEISEN VON VORSTAND UND AUFSICHTS-RAT

Als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) unterliegt die Sixt Leasing SE neben dem deutschen Aktiengesetz den speziellen europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz. Die Sixt Leasing SE verfügt über ein dualistisches Leitungssystem mit einer klaren Aufteilung von Unternehmensleitung und deren Überwachung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist daher personell strikt vom Aufsichtsrat getrennt, der die Tätigkeit des Vorstands überwacht und über dessen Besetzung entscheidet. Eine Mitgliedschaft in beiden Gremien zur gleichen Zeit ist nicht zulässig.

1.4.1 VORSTAND

Der Vorstand der Sixt Leasing SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und vertritt die Sixt Leasing SE bei Geschäften mit Dritten. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

Als zentrale Aufgabe der Unternehmensleitung legt der Vorstand für die Gesellschaft und den Konzern die langfristigen Ziele und die strategische Ausrichtung fest, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und koordiniert deren Umsetzung. Der Vorstand bestimmt die interne Unternehmensorganisation, entscheidet über wesentliche Managementpositionen und steuert und überwacht die Geschäfte des Konzerns durch Planung und Festlegung der Budgets, der Allokation von Ressourcen sowie der Begleitung und Entscheidung wesentlicher Einzelmaßnahmen.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan als Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Im Jahr 2020 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Herr Michael Ruhl, Vorsitzender des Vorstands der Sixt Leasing SE, verantwortete die Bereiche Konzernstrategie und -entwicklung, Vertrieb, Marketing, Operations, Einkauf, Remarketing und Personalwesen. Herr Björn Waldow, Finanzvorstand der Sixt Leasing SE, verantwortete die Bereiche Rechnungswesen, Controlling, Treasury & Finanzierung, Investor Relations, Risikomanagement, Interne Revision, Recht, Compliance und IT.

1.4.2 AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE besteht nach der durch die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Dezember 2020 beschlossenen Erweiterung gemäß § 10 Ziffer 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Derzeit ist der Aufsichtsrat mit fünf Mitgliedern besetzt.

Alle Mitglieder werden von der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Satzung gewählt. Der Aufsichtsrat hat zum Stichtag keine beschließenden Ausschüsse gebildet.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung der Vorstandsmitglieder und die Kontrolle des Vorstands. Der Aufsichtsrat fasst Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden kann eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats jedoch auch außerhalb von Sitzungen (oder im Wege der kombinierten Beschlussfassung) durch mündliche oder telefonische Stimmabgabe, Stimmabgabe in Textform (§ 126b BGB) und/oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien erfolgen (§ 14 Ziffer 2 der Satzung). Ferner ist eine Beschlussfassung in der vorstehend genannten Weise auch ohne Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden zulässig, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht (§ 14 Ziffer 3 der Satzung). Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist (§ 14 Ziffer 7 der Satzung). Nähere Einzelheiten zu den Sitzungen und Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 sind im Bericht des Aufsichtsrats erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Sixt Leasing-Konzerns eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über für die Gesellschaft und den Konzern relevante Fragen der strategischen Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und über die Ergebnisse interner Revisionen. Der Vorstand stimmt dabei die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert die Strategieumsetzung in regelmäßigen Abständen. Entscheidungsnotwendige Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft einschließlich der Berichte der Wirtschaftsprüfer, werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichendem Abstand vor der jeweiligen Sitzung zugeleitet. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von zustimmungspflichtigen Maßnahmen vor, die dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.

1.5 ZIELSETZUNG DES AUFSICHTSRATS UND STAND DER UMSETZUNG

Der Aufsichtsrat hat Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet.

Der Aufsichtsrat ist danach so zusammenzusetzen, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt sind. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen in den Geschäftsbereichen Leasing für Privat- und Geschäftskunden und Flottenmanagement erforderlich sind.

1.5.1 KOMPETENZPROFIL

Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt Leasing-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

  • \ in der Führung eines großen oder mittelgroßen, international tätigen Unternehmens;
  • \ im Leasing- und Flottenmanagementgeschäft;
  • \ auf den Gebieten Marketing, Vertrieb und Digitalisierung;
  • \ in den wesentlichen Märkten, in denen der Sixt Leasing-Konzern tätig ist;
  • \ im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung;
  • \ im Controlling/Risikomanagement und
  • \ auf dem Gebiet Governance/Compliance.

Darüber hinaus muss in Ansehung der Anforderungen des § 100 Absatz 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

1.5.2 ANFORDERUNGEN AN DIE ZUSAMMENSETZUNG DES GESAMTGREMIUMS UND DIE INDIVIDUELLEN MIT-GLIEDER

Kompetenz und Vielfalt

An erster Stelle der Voraussetzungen für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat stehen fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz. Der Aufsichtsrat wird diese Voraussetzungen, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten unabdingbar sind, bei Vorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern stets in den Vordergrund stellen.

Insgesamt verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal gerecht zu werden. Zur Vielfalt zählen dabei insbesondere Internationalität sowie unterschiedliche Erfahrungshorizonte und Lebenswege. Bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge beziehungsweise der Vorschläge für Entsendungen soll im Einzelfall gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrung und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen. Zudem wird der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung dabei unterstützen, die Vielfalt im Unternehmen zu stärken.

Vertiefte Kenntnisse in für das Unternehmen wichtigen Arbeitsgebieten

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen auf für das Unternehmen wichtigen Arbeitsgebieten verfügen und den sonstigen fachlichen und persönlichen Anforderungen aus anwendbaren regulatorischen Vorgaben genügen.

Führungserfahrung

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben.

Internationalität

Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates sollen Geschäftserfahrung in den Hauptabsatzmärkten der Sixt Leasing SE haben und die Sixt Leasing SE im Rahmen einer weiteren Internationalisierung kompetent begleiten können.

Anzahl unabhängiger Mitglieder/keine wesentlichen Interessenkonflikte

Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an unabhängigen Mitgliedern angehören. Dies ist vor dem Hintergrund der Eigentümerstruktur der Gesellschaft nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Fall, wenn mindestens zwei der satzungsgemäß sechs Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne von Ziffer C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an diesen Vorgaben orientieren.

Ferner sollen keine Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, die aufgrund anderer Tätigkeiten potenziell in einen wesentlichen, nicht nur punktuellen oder vorübergehenden Interessenkonflikt geraten können.

Der Aufsichtsrat hält daran fest, keine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit im Aufsichtsrat zu definieren. Der Aufsichtsrat hält ferner an der Zielgröße von 0% für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat fest. Mit Frau Hyunjoo Kim ist derzeit bereits eine Frau im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten, mithin sind 20% der gewählten Mitglieder Frauen.

Die gegenwärtige Besetzung des Aufsichtsrats entspricht den vorgenannten Zielsetzungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats repräsentieren in ihrer Gesamtheit im Hinblick auf ihre unterschiedlichen Lebenswege und Erfahrungshorizonte die notwendige Vielfalt, um ihrer Überwachungsaufgabe optimal gerecht zu werden. Insbesondere verfügt der Aufsichtsrat insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen in den Geschäftsbereichen Flottenmanagement und Leasing für Privat- und Geschäftskunden erforderlich sind. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit über eine besondere Branchenexpertise und Erfahrung in den Hauptabsatzmärkten der Gesellschaft sowie über Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens. Mit Herrn Dr. Julian zu Putlitz ist derzeit ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten, bei der Besetzung der weiteren satzungsgemäßen Aufsichtsratsposition wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren.

1.6 DIVERSITÄTSKONZEPT

1.6.1 VORSTAND

Diversitätsaspekte bei der Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt Leasing-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören nach Auffassung des Aufsichtsrats:

  • \ sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile sowie verschiedene Berufs- und Bildungshintergründe;
  • \ höchste persönliche Integrität;
  • \ fundierte Praxiserfahrung im Dialog mit den verschiedenen Stakeholdern einschließlich vertiefter Kenntnisse der Anforderungen des Kapitalmarktes;
  • \ profunde Erfahrung im IT-Management und Verständnis in Bezug auf die zunehmende Digitalisierung des Geschäftsmodells;
  • \ langjährige Erfahrung in wertbasierter Strategieentwicklung und im Veränderungsmanagement;
  • \ langjährige Erfahrung in der Steuerung großer Unternehmen;
  • \ Kenntnisse der Rechnungslegung und des Finanzmanagements;

  • \ fundierte Kenntnisse im Risikomanagement;

  • \ internationale Erfahrung und
  • \ angemessene Vertretung beider Geschlechter und unterschiedlicher Alter.

Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands sollen dabei in der Regel mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (zurzeit 67. Lebensjahr) enden.

Mit dem Diversitätskonzept verfolgte Ziele

Sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile sowie verschiedene Berufs- und Bildungshintergründe folgen nach Auffassung des Aufsichtsrats bereits aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Darüber hinaus sind unterschiedliche Lebenswege und Erfahrungen der einzelnen Vorstandsmitglieder entscheidend, um aktuelle Herausforderungen, Probleme und Strategien aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysieren und so zum Besten des Unternehmens eine Entscheidung treffen zu können.

Profunde Erfahrung im IT-Management und ein tiefgreifendes Verständnis der Digitalisierung sind angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Geschäftsmodells und der enormen Relevanz moderner IT-Struktur für sämtliche Bereiche des Unternehmens unerlässlich, um das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen zu können.

Langjährige Erfahrung in der Führung größerer Unternehmen, der Strategieentwicklung und im Veränderungsmanagement stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats entscheidende und unverzichtbare Elemente eines modernen Top-Managements dar. Ebenso bedarf der Vorstand fundierter Praxiserfahrung im Dialog mit den verschiedenen Stakeholdern einschließlich vertiefter Kenntnisse der Anforderungen des Kapitalmarktes. Insbesondere ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine erfolgreiche Unternehmensführung eine konsequente kommunikative Einbindung der unteren Führungsebenen durch den Vorstand erfordert.

Der Aufsichtsrat strebt zudem eine angemessene Vertretung beider Geschlechter und unterschiedlicher Alter im Vorstand an, da er der Ansicht ist, dass gemischtgeschlechtliche Teams zu gleichen oder besseren Ergebnissen gelangen als Teams, in denen nur ein Geschlecht repräsentiert ist. Da der Vorstand jedoch derzeit nur aus zwei Mitgliedern besteht, würde eine strikte Quote an dieser Stelle nach Auffassung des Aufsichtsrats einerseits zu einer deutlichen Einschränkung an geeigneten Kandidaten führen und anderseits die zukünftige Zusammenarbeit mit verdienten und mit der Gesellschaft vertrauten Vorstandsmitgliedern in Frage stellen.

Art und Weise der Umsetzung

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die vorstehend beschriebenen Diversitätsaspekte bei der Besetzung des Vorstands. Zudem tauschen sich Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig über geeignete Nachfolgekandidaten und High Potentials aus dem Konzern aus, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung vielversprechender Talente zu gewährleisten.

Im Geschäftsjahr 2020 erreichte Ergebnisse

Nach Auffassung des Aufsichtsrats verfügt die Gesellschaft mit Herrn Ruhl und Herrn Waldow über zwei Vorstandsmitglieder, die durch ihre unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und ihren jeweiligen Bildungs- und Berufshintergrund über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt Leasing-Konzerns als wesentlich für den Erfolg des Unternehmens zu erachten sind. Nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands können den Profilen auf der Internetseite des Unternehmens und der Kommunikation anlässlich der Entscheidungen des Aufsichtsrats entnommen werden.

1.6.2 AUFSICHTSRAT

Diversitätsaspekte bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat ein umfassendes Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung erstellt und detaillierte Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums und seiner individuellen Mitglieder formuliert.

Der Aufsichtsrat soll danach insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt Leasing-Konzerns als wesentlich erachtet werden.

An erster Stelle der Voraussetzungen für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat stehen dabei fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz. Der Aufsichtsrat wird diese Voraussetzungen, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten unabdingbar sind, bei Vorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern stets in den Vordergrund stellen.

Besonderes Augenmerk richtet der Aufsichtsrat zudem auf unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrung und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter.

Der Aufsichtsrat hält daran fest, keine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit im Aufsichtsrat zu definieren. Der Aufsichtsrat hält ferner an der Zielgröße von 0% für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat fest. Eine strikte Quote würde an dieser Stelle nach Auffassung des Aufsichtsrats einerseits zu einer deutlichen Einschränkung an geeigneten Kandidaten führen und andererseits die zukünftige Zusammenarbeit mit verdienten und mit der Gesellschaft vertrauten Aufsichtsmitgliedern in Frage stellen. Mit Frau Hyunjoo Kim ist derzeit bereits eine Frau im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten, mithin sind 20% der gewählten Mitglieder Frauen.

Mit dem Diversitätskonzept verfolgte Ziele

Insgesamt verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal gerecht zu werden. Zur Vielfalt zählen dabei insbesondere Internationalität sowie unterschiedliche Erfahrungshorizonte und Lebenswege. Bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge beziehungsweise der Vorschläge für Entsendungen soll im Einzelfall gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen.

Darüber hinaus sind unterschiedliche Lebenswege und Erfahrungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder entscheidend, um aktuelle Herausforderungen, Probleme und Strategien aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysieren und so zum Besten des Unternehmens eine Entscheidung treffen zu können. Der Aufsichtsrat verfolgt dabei das Ziel, stets in der Lage zu sein, den Vorstand kompetent beraten und überwachen und neue Entwicklungen der Branche angemessen würdigen und begleiten zu können.

Art und Weise der Umsetzung

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die vorstehend beschriebenen Diversitätsaspekte bei Vorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Zudem unterzieht sich der Aufsichtsrat alljährlich einer Effizienzprüfung. Die Prüfung richtet sich zum einen auf die effektive Erledigung der dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben einschließlich der Praxistauglichkeit der Verfahrensregelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wie auch auf die Effizienz der Gremienarbeit. Hierbei sollen zukünftig auch verstärkt Diversitätsaspekte berücksichtigt werden.

Im Geschäftsjahr 2020 erreichte Ergebnisse

Mit Wirkung zum 15. Juli 2020 hat Herr Erich Sixt im Rahmen des Vollzuges der Übernahme der Anteilsmehrheit durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH sein Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Prof. Dr. Marcus Englert hat sein Mandat am gleichen Tag mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2020 niedergelegt.

Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft wurden am 5. August 2020 Herr Jochen Klöpper und Frau Hyun Joo Kim vom Amtsgericht München bis zur nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE bestellt. Der Aufsichtsrat bestand danach aus drei Personen, nämlich den beiden genannten und dem durch Ergänzungswahl der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 bestätigten Herrn Dr. Julian zu Putlitz.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Dezember 2020 beschlossen, den Aufsichtsrat auf sechs Mitglieder zu erweitern. Als weitere Mitglieder wurden Herr Thomas Hanswillemenke und Herr Chiwhan Yoon in den Aufsichtsrat gewählt. Die neugewählten und bestätigten Mitglieder verfügen über außerordentliche Expertise in den Geschäftsbereichen der Gesellschaft, über nationale und internationale Branchenkenntnisse und über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Risikomanagement und Rechnungslegung.

2. WEITERE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (MSP)

Die Sixt Leasing SE verfügte per 31. Dezember 2020 über kein eigenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Der Vorstand der Sixt Leasing SE und ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sixt Leasing-Konzerns konnten vor dem Börsengang der Gesellschaft am Matching Stock Programm (MSP) der ehemaligen Aktionärin Sixt SE teilnehmen.

Teilnehmer am MSP mussten zum Zeitpunkt der Zeichnung des MSP in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Sixt SE oder einem ihrer Tochterunternehmen stehen. Jeder Teilnehmer musste zur Teilnahme am MSP zudem eine Eigeninvestition in Form des Erwerbs einer verzinsten Schuldverschreibung der Sixt SE leisten.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch eine Tranche aus (Ausübung: 2021).

Aktienoptionsprogramm 2017

Die Hauptversammlung 2017 hatte den Vorstand zur Etablierung eines Aktienoptionsprogramms (Aktienoptionsprogramm 2017) ermächtigt, unter dem bis zum 28. Juni 2020 bis zu maximal 1.000.000 Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an den Vorstand und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen hätten ausgegeben werden können. Von dieser Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Das Aktienoptionsprogramm ist somit ohne Ausübung abgelaufen.

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungspersonen

Am 17. Juli 2020 wurde bekannt gegeben, dass der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der Sixt Leasing SE, Herr Erich Sixt, am 15. Juli 2020 Aktien der Sixt Leasing SE in einem Gesamtvolumen von 155.603.484,00 € zu einem Preis von 18,00 € je Aktie verkauft hat. Weitere meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der Sixt Leasing SE oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten meldepflichtiger Personen (Directors' Dealings bzw. Managers' Transactions) sind der Sixt Leasing SE im Geschäftsjahr 2020 nicht bekanntgemacht worden. Entsprechende Meldungen werden auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt-leasing.de im Bereich "Finanzmeldungen" unter "Directors' Dealings" veröffentlicht.

Festlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG

Im Juni 2020 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand gemäß § 111 Absatz 5 AktG auf 0% festgelegt und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Im Jahr 2017 hat der Vorstand gemäß § 76 Absatz 4 AktG die Zielgrößen für den Frauenanteil von 20% in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und 30% in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt und beschlossen, dass beide Zielgrößen zum 30. Juni 2021 erreicht werden sollen. Berücksichtigt wurden dabei die inländischen Konzerngesellschaften der Sixt Leasing SE.

Angaben zum Abschlussprüfer

Die außerordentliche Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 hat auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Pricewaterhouse-Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Sixt Leasing SE und den Sixt Leasing-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Diese Wahl war notwendig, nachdem die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, aufgrund der bestehenden geschäftlichen Beziehungen zu den neuen unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaftern der Sixt Leasing SE den auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 erteilten Prüfungsauftrag nicht annehmen konnte.

A.5 \ NACHHALTIGKEIT

1. NACHHALTIGKEIT BEI SIXT LEASING

Nachhaltiges Denken und Handeln auf Basis klar definierter und im Unternehmen verankerter Werte und Prinzipien – das sind wesentliche Grundlagen des Erfolges von Sixt Leasing. Das Unternehmen übernimmt Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und folgt dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Damit trägt es dazu bei, stabile ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen für kommende Generationen zu schaffen. Bei der Verfolgung ökonomischer Interessen im Geschäftsalltag achtet der international agierende Leasinganbieter und Fuhrparkmanager auch auf ökologische, gesellschaftliche und ethische Aspekte.

Das Management von Sixt Leasing ist auf eine verantwortungsvolle und langfristige Wertschaffung ausgerichtet. Entlang der konzernweiten Wertschöpfungsprozesse, vom Einkauf der Fahrzeuge über das Leasing bis hin zur Vermarktung der Fahrzeuge, werden neben ökonomischen Faktoren auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.

1.1 WESENTLICHKEIT

Als Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Sixt Leasing SE wurde im Jahr 2017 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Ziel war es, die relevanten Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit für die Sixt Leasing SE zu identifizieren. Diese sind für die Geschäftsentwicklung von besonderer Bedeutung und zeigen auf, in welchen Bereichen Sixt Leasing Schwerpunkte sieht. Verantwortlich für die Untersuchung war ein fachübergreifendes Team, das den gesamten Prozess begleitet und die Ergebnisse zusammenfasst hat.

Als Grundlage für die Analyse wurden die etablierten Managementsysteme für Qualität und Umwelt mit ihren entsprechenden Aufgabengebieten genutzt. Im weiteren Prozess wurden branchenrelevante Aspekte und Erkenntnisse aus der Analyse von Vergleichsunternehmen einbezogen. Im Rahmen von Workshops und Abfragen bei den Fachabteilungen wurden die für den Sixt Leasing-Konzern relevanten Themen identifiziert und diskutiert. Die so gewonnenen Ergebnisse wurden in Zusammenarbeit mit einem externen Partner weiter ausgearbeitet und in wesentliche Handlungsfelder überführt. Abschließend wurden die konzernweit gültigen Themen nochmals validiert und vom Vorstand verabschiedet.

1.2 MANAGEMENT

Sixt Leasing hat sich zum Ziel gesetzt, das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung dauerhaft in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse zu integrieren. Das Unternehmen nutzt seine Organisationsstrukturen und Governance-Prozesse, um verantwortliches unternehmerisches Handeln zu fördern und zu steuern – von der Strategieentwicklung bis zur -umsetzung. Auf diese Weise beachtet Sixt Leasing bei allen Geschäftstätigkeiten und über alle Hierarchiestufen hinweg Nachhaltigkeitsthemen systematisch und konsequent.

Die Gesamtverantwortung für das Nachhaltigkeitsmanagement trägt der Vorstand, der die Geschäftspolitik auf die Anforderungen eines gesellschaftlich verantwortlichen Wirtschaftens ausrichtet sowie entsprechende Strategien und Programme verabschiedet. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen und die Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten erfolgt in den verschiedenen Geschäfts- und Fachbereichen vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Kerngeschäfts bzw. Aufgabenfeldes.

In den Geschäftsfeldern des Sixt Leasing-Konzerns ist ein dezidierter Prozess zur Erhebung, Analyse und Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen basierend auf Kundenfeedback etabliert. Für das Firmenkundengeschäft erhebt Sixt Leasing regelmäßig Kundenfeedback in einer standardisierten Umfrage. Das Unternehmen nutzt dazu ein spezielles CSI-Tool (Customer Satisfaction Index). Dabei können Fuhrparkmanager und Fahrer eine detaillierte Rückmeldung zur Servicequalität geben. Sixt Leasing nutzt diese Daten, um den Kundenservice sowie das Leistungsportfolio weiter zu optimieren.

Das Nachhaltigkeitsmanagement von Sixt Leasing wird durch die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden unternehmenseigenen Richtlinien unterstützt. Von übergeordneter Bedeutung ist der konzernweit gültige Code of Conduct, der den ethischen Rahmen für das tägliche unternehmerische Handeln vorgibt.

2. WESENTLICHE HANDLUNGSFELDER

Das Nachhaltigkeitsmanagement von Sixt Leasing zielt darauf ab, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens mit ökologischen, gesellschaftlichen und ethischen Aspekten in Einklang zu bringen. Es wird durch Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen operationalisiert und in die Unternehmensprozesse integriert. Weiterhin baut das Nachhaltigkeitsmanagement auf den Anforderungen und Interessen der verschiedenen Stakeholder auf. Von besonderer Bedeutung sind dabei Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Investoren.

Neben dem übergeordneten Bereich "Nachhaltigkeit bei Sixt Leasing" gliedert sich das Nachhaltigkeitsmanagement in sechs wesentliche Handlungsfelder. Diese werden im Folgenden näher beschrieben.

2.1 CORPORATE GOVERNANCE

Der Erfolg von Sixt Leasing beruht nicht nur auf der Geschäftspolitik, sondern auch auf der Einhaltung moralischer und ethischer Standards, auf Integrität und auf dem Vertrauen, das Kunden, Lieferanten, Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner dem Unternehmen entgegenbringen. Dieses Vertrauen kann nur gewonnen und bewahrt werden, wenn sich alle Mitarbeiter an Recht und Gesetz und an die hohen Verhaltensstandards von Sixt Leasing halten. Auch Franchise- und Kooperationspartner stehen in einer vergleichbaren Pflicht, da sie für Außenstehende als Repräsentanten des Unternehmens wahrgenommen werden. Sixt Leasing hat sich zum Ziel gesetzt, alle Mitarbeiter, Franchisepartner und Kooperationspartner für das Thema Compliance zu sensibilisieren. Hierbei spielt der konzernweit gültige und regelmäßig aktualisierte Code of Conduct eine zentrale Rolle, zu dessen Einhaltung sich alle Mitarbeiter, Franchise- und Kooperationspartner verpflichtet haben. Der Kodex regelt das Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Dritten, die Grundsätze zum Arbeitsumfeld sowie den Umgang mit Interessenkonflikten, Vermögenswerten und Einrichtungen von Sixt Leasing, mit geistigem Eigentum von Dritten sowie mit Informationen.

Im Code of Conduct wird unter anderem die Institution eines externen Ombudsmanns kodifiziert. Falls Mitarbeiter Compliance-Verstöße melden möchten, dient ihnen der Ombudsmann als zusätzliche Anlaufstelle neben dem eigenen Vorgesetzten und dem Compliance Officer. Der Compliance Officer steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und unterstützt diesen hinsichtlich präventiver Maßnahmen. Die Einhaltung aller Gesetze und die Beachtung des Code of Conduct werden in allen Gesellschaften des Sixt Leasing-Konzerns regelmäßig kontrolliert.

Konzepttabelle Corporate Governance und Compliance

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Sensibilisierung der
Mitarbeiter,
Franchise- und
Kooperationspartner
zu Compliance
Integration weiterer Compliance
Anforderungen in den Code of Conduct
Verpflichtung der Mitarbeiter, Franchise- und
Kooperationspartner zur Einhaltung des
Code of Conduct
./.

Sixt Leasing formuliert darüber hinaus klare Erwartungen an das korrekte Verhalten seiner Mitarbeiter und stellt klar, dass Geschäftsbeziehungen nur mit jenen Kunden, Beratern und Geschäftspartnern zu unterhalten sind, deren Geschäftstätigkeit im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht und deren Finanzmittel legalen Ursprungs sind. Im Rahmen der rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen wurde die Funktion eines Geldwäschebeauftragten mit klar definiertem Handlungsauftrag eingerichtet. Zugleich wurden Organisationsrichtlinien verfasst, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen zu verhindern. Jeder Mitarbeiter muss die entsprechenden Richtlinien per Unterschrift akzeptieren und darüber hinaus an regelmäßigen Schulungen zu diesem Themenkomplex teilnehmen. Die erfolgreiche Teilnahme wiederum wird protokolliert und nachgehalten. Sixt Leasing hat gemäß § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 4 Geldwäschegesetz laufende risikoorientierte Maßnahmen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit initiiert. Beispielsweise finden entsprechende Beurteilungen bei Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sowie risikoorientiert während des Bestehens eines Verhältnisses durch den Vorgesetzten statt.

Als international tätiges Unternehmen bekennt sich Sixt Leasing uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und Einhaltung entsprechender gesetzlicher Regularien im In- und Ausland. Der Konzern verpflichtet sich dazu, die Menschenrechte zu achten, zu fördern und transparent zu den Ergebnissen seines Handelns zu berichten. Zusätzlich orientiert sich Sixt Leasing an den ILO-Kernarbeitsnormen und bekennt sich zu den darin enthaltenen vier Grundprinzipien. Diese stützen sich auf das Recht der Vereinigungsfreiheit und zu Kollektivverhandlungen, der Beseitigung der Zwangsarbeit, der Abschaffung der Kinderarbeit und dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Darüber hinaus verpflichtet Sixt Leasing auch seine Franchisepartner, die in weiteren Ländern aktiv sind, zur Einhaltung hoher Sozialstandards und zur Achtung der Menschenrechte. Um dies zu gewährleisten, werden die Erwartungen vertraglich fixiert und die Partner dazu angehalten, ihr Unternehmen im Einklang mit ethischen Grundsätzen zu führen und integer zu handeln.

2.2 KLIMASCHUTZ

Sixt Leasing ist sich als Anbieter von Mobilitätslösungen seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und hat sich zum Ziel gesetzt, den durchschnittlichen CO2-Ausstoß seiner Kundenflotte kontinuierlich zu senken. Dies wird durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht, beispielsweise durch die stetige Aufnahme von Fahrzeugen mit neuen Antriebstechnologien in den Fuhrpark sowie Leasingangebote für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Konzepttabelle Klimaschutz

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Reduktion des
durchschnittlichen CO2-
Ausstoßes der Flotte
Fortlaufende Erneuerung
der Fahrzeugflotte mit
moderneren Fahrzeugen
Durchschnittlicher CO2-
Ausstoß der Flotte

Sixt Leasing begleitet die Entwicklung in der Elektromobilität und von alternativen Fahrzeugantrieben seit Jahren und fördert diese durch Veranstaltungen für Mitarbeiter, Fuhrparkmanager und Medienvertreter, Kooperationen mit Herstellern, Händlern und Versorgern sowie Aktionsangebote für Privatkunden. Zudem verfügt das Unternehmen über Expertise bei der Auswahl und beim Einsatz von Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Somit ist Sixt Leasing in der Lage, interessierte Kunden kompetent zu beraten und Unternehmensfuhrparks bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten zu optimieren – zum Beispiel im Hinblick auf die Nutzung von E-Fahrzeug-Pools, die Verbesserung der Schadstoffbilanz und die Einführung von CO2-Bonus-Malus-Systemen.

Im März 2020 baute die Sixt Leasing SE die Kooperation mit ihrem Flottenkunden BSH Hausgeräte GmbH im Bereich der Elektromobilität aus. Dazu hat Sixt Leasing weitere elektrische Leasingfahrzeuge an BSH Hausgeräte übergeben und leistet so einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in den Städten.

Sixt Leasing bot im Geschäftsjahr 2020 seinen Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden Leasingverträge für Neuwagen mit einer Laufzeit von zwölf bis 54 Monaten an. Zum 31.12.2020 hatten die aktiven Leasingverträge im Bestand eine durchschnittliche Laufzeit von rund 43 Monaten. Aufgrund dessen wird die Leasingflotte kontinuierlich durch modernere Fahrzeuge mit effizienteren Technologien erneuert, wodurch der CO2-Ausstoß je Fahrzeug im Geschäftsbereich Leasing über die Zeit abnimmt.

Durchschnittlicher CO2-Ausstoß der Leasingflotte

in g/km 2020 2019
126 125

2.3 RESSOURCENNUTZUNG

Für Sixt Leasing sind der Schutz der Umwelt und der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Ressourcen selbstverständlich. Das Unternehmen hält den Energie- und Wasserverbrauch in seinem Einflussbereich so gering wie möglich. Mit Hilfe seiner Umweltmanagementsysteme überwacht es regelmäßig seine Ressourcenverbräuche und strebt kontinuierliche Effizienzverbesserungen an.

Konzepttabelle Ressourcennutzung

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Stetige Verbesserung
der Energieeffizienz
Umsetzung und Monitoring von
Energieeffizienzmaßnahmen
./.
Durchführung von Energieaudits
Sensibilisierung der Mitarbeiter zu
Energiesparmaßnahmen

Sixt Leasing verfolgt das Ziel, seine Energieeffizienz stetig zu verbessern und seinen Energieverbrauch zu reduzieren, insbesondere durch die Umsetzung und das Monitoring konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie Energieaudits und die Sensibilisierung der Mitarbeiter für den ressourcenschonenden Umgang mit Energie. Laut dem letztmalig im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Energieaudit für das Kalenderjahr 2016 liegen die Verbrauchswerte für die Unternehmenszentrale innerhalb normaler Parameter, der Wärmebedarf ist unterdurchschnittlich.

2.4 ARBEITGEBERATTRAKTIVITÄT

Sixt Leasing misst der Kundenorientierung und der Dienstleistungsmentalität seiner Mitarbeiter höchste Bedeutung für den Geschäftserfolg bei. Das Unternehmen betrachtet es daher als seine Verantwortung, sie zu entwickeln, ihre Gesundheit und ihr Engagement zu fördern, sie in Entscheidungen einzubinden und gleiche Chancen für alle zu ermöglichen. Darüber hinaus sind das konzernweite Arbeitsklima und der Umgang aller Mitarbeiter von gegenseitigem Respekt, Fairness und dem Verbot jedweder Diskriminierung geprägt.

Sixt Leasing ist ein bekannter Arbeitgeber mit einem guten Image. Um weiter ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben, hat sich das Unternehmen unter anderem das Ziel gesetzt, die WorkLife-Balance seiner Mitarbeiter zu verbessern. Konkret werden flexible Arbeitszeitprogramme ausgebaut: Mitarbeiter in den Zentral- und Verwaltungsfunktionen sowie Führungskräfte arbeiten seit 2015 auf Basis von Vertrauensarbeitszeit. Stand Dezember 2020 arbeiteten 45% aller Angestellten des Sixt Leasing-Konzerns in Deutschland auf Basis von Vertrauensarbeitszeit (Vorjahr: 46%). Alle weiteren Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus ermöglichte das Unternehmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 in erheblich erweitertem Umfang seinen Mitarbeitern, ihrer Arbeit unabhängig vom Arbeitsort nachzugehen ("Mobile Work").

Sixt Leasing verfolgt das Ziel, die Mitarbeiterzufriedenheit auf hohem Niveau zu halten. Hierfür werden regelmäßig Mitarbeiterumfragen durchgeführt, aus denen Maßnahmen abgeleitet werden. Zudem baut das Unternehmen auf eine aktive Feedback-Kultur, 360-Grad-Feedbacks und individuell zugeschnittene Entwicklungs- und Förderungsprogramme.

Konzepttabelle Arbeitgeberattraktivität

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Steigerung der Work-Life
Balance der Mitarbeiter
Ausbau der Programme zur
Stärkung der Work-Life
Balance
Anzahl Mitarbeiter auf
Vertrauensarbeitszeitbasis
Beibehaltung einer hohen
Mitarbeiterzufriedenheit
Regelmäßige Durchführung
und Evaluation von
Umfragen zur
Mitarbeiterzufriedenheit
./.
Ableitung von potenziellem
Handlungsbedarf aus den
Umfrageergebnissen

Weiterführende Informationen über die strategische Personalarbeit sind im Kapitel "Personalbericht" des vorliegenden Geschäftsberichts erläutert.

2.5 MITARBEITERFÖRDERUNG UND -ENTWICKLUNG

Der Unternehmenserfolg von Sixt Leasing hängt in entscheidendem Maße vom Wissen, Können und Engagement seiner Mitarbeiter ab. Qualifizierte Arbeitskräfte sind für den Konzern der wichtigste Baustein, um als Premiumanbieter am Markt auftreten zu können und "Customer Excitement" zu generieren. Darum bekennt sich das Unternehmen zu einer Kultur, in deren Mittelpunkt die Menschen stehen, die dort arbeiten. Sixt Leasing hat den Anspruch, die Talente seiner Mitarbeiter konsequent zu wecken und zu fördern, ihren Einsatz adäquat zu honorieren und bei der Vergütung nach einheitlichen Grundsätzen vorzugehen, die jede Form der Diskriminierung ausschließen.

Konzepttabelle Mitarbeiterförderung und -entwicklung

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Weiterentwicklung der
fachlichen Kompetenz der
Mitarbeiter
Bedarfsorientierte
Intensivierung der Trainings
und E-Learnings
./.
Weiterentwicklung von
leistungsabhängigen
Vergütungsmodellen
Regelmäßige Evaluation
der variablen Vergütungs
systeme und ihrer
relevanten Leistungs
indikatoren
Anteil der Mitarbeiter mit
leistungsorientiertem
Vergütungsanteil

Talentförderung geht Hand in Hand mit der Weiterentwicklung von fachlicher Kompetenz. Sixt Leasing intensiviert daher bedarfsgerecht die Anzahl von Präsenzschulungen und e-Learnings in Schulungszentren sowie die Verzahnung dieser beiden Unterrichtsformen. Das Schulungsangebot richtet sich an Mitarbeiter aller Hierarchiestufen und deckt einen breiten Themenkatalog ab.

Um das individuelle Engagement seiner Mitarbeiter für den Unternehmenserfolg zu fördern und entsprechend zu honorieren, hat Sixt Leasing für bestimmte Mitarbeitergruppen ein leistungsorientiertes Vergütungssystem eingeführt. 43% Prozent aller Mitarbeiter des Sixt Leasing-Konzerns in Deutschland bezogen per Ende 2020 neben ihrem Fixgehalt eine variable Vergütung. Um die individuelle Leistung jedes Mitarbeiters noch stärker als bislang zu würdigen, hat sich Sixt Leasing zum Ziel gesetzt, die bestehenden leistungsabhängigen Vergütungsmodelle weiterzuentwickeln. Hierfür werden die bestehenden variablen Vergütungsmodelle regelmäßig evaluiert und die Quote der Mitarbeiter mit leistungsorientierten Vergütungsanteilen ermittelt.

Weiterführende Informationen über die Förderungsprogramme für Mitarbeiter sowie die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Kapitel "Personalbericht" des vorliegenden Geschäftsberichts näher beschrieben.

2.6 GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

Sixt Leasing sieht sich in der Pflicht, zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik und entspricht dem Selbstverständnis, Leitbild und Wertesystem von Sixt Leasing. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, sein gesellschaftliches Engagement weiter auszubauen, insbesondere bei den Themen Energie und Umwelt sowie bei ehrenamtlicher Mitarbeit und beim Engagement im gemeinnützigen Bereich.

Sixt Leasing unterstützte im Jahr 2020 als Kooperationspartner die unabhängige Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung "Tränchen Trocknen", die unter der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern steht. Die Stiftung unterstützt Maßnahmen zur weltweiten Verbesserung der Gesundheitsbedingungen und Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus werden Einrichtungen zur Betreuung, Bildung und Berufsausbildung sowie soziale Fürsorgeeinrichtungen gefördert. Die Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung erhält Vorschläge und Anträge von Sixt Leasing-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung von Projekten und Initiativen, die zum Wohl von Kindern weltweit handeln. Auswahl und Umsetzung der Vorhaben erfolgen in enger Abstimmung zwischen Unternehmen und Stiftung.

Konzepttabelle Gesellschaftliches Engagement

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Ausbau des
gesellschaftlichen
Engagements
Drying Little Tears Days ./.
Fortführung der
Partnerschaft mit der
Regine Sixt Kinderhilfe
Stiftung
Unterstützung von Stiftungsprojekten
zur weltweiten Verbesserung der
Gesundheitsbedingungen und
Lebensumstände von Kindern und
Jugendlichen sowie Förderung von
Einrichtungen zur Betreuung, Bildung
und Berufsausbildung sowie sozialen
Fürsorgeeinrichtungen
./.

B BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT

  • B.1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS
  • B.2 WIRTSCHAFTSBERICHT
  • B.3 PERSONALBERICHT
  • B.4 ANGABEN GEMÄSS §§ 289A UND 315A HGB
  • B.5 PROGNOSEBERICHT
  • B.6 RISIKO- UND CHANCENBERICHT
  • B.7 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG GEMÄSS §§ 289B BIS E UND 315B UND C HGB
  • B.8 ABHÄNGIGKEITSBERICHT
  • B.9 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289F UND 315D HGB
  • B.10 ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE SIXT LEASING SE (GEMÄSS HGB)

B \ BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT

B.1 \ GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

1.1 KONZERNSTRUKTUR UND -LEITUNG

Die Sixt Leasing SE, Pullach, ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (Societas Europea) und fungiert als Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns, der sein Geschäft im Wesentlichen unter den Geschäftsbezeichnungen "Sixt Leasing'', "Sixt Mobility Consulting'', "Sixt Neuwagen", "autohaus24" und "Flottenmeister" betreibt. Sie hat ihren Sitz in der Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 227195 eingetragen. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit.

Die Sixt Leasing SE ist als Finanzdienstleistungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und hat die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) einzuhalten.

Das Unternehmen wurde im Jahr 1975 in München als "Central Garagen CG GmbH" gegründet und firmierte seit 2003 als "Sixt Autoland GmbH" mit Sitz in Garching bei München. Seit 1988 wurde das operative Leasinggeschäft des Sixt-Konzerns über die "Sixt Leasing GmbH" und nach Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft unter der Firmierung "Sixt Leasing AG" betrieben. Im Jahr 2004 wurde die damalige "Sixt Leasing AG" auf die damalige "Sixt Autoland GmbH" verschmolzen. In der Folge änderte die "Sixt Autoland GmbH" ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und firmierte weiter unter "Sixt Leasing AG". Die Aktien der Gesellschaft sind seit dem Börsengang am 7. Mai 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Geregelten Markt (Prime Standard) notiert. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 wurde die Gesellschaft im Wege der formwechselnden Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 SE-VO in die "Sixt Leasing SE" umgewandelt.

Der Vorstand der Sixt Leasing SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Der satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern unmittelbar eingebunden.

Die Sixt Leasing SE fungiert als operative Leasinggesellschaft und Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie hält direkt oder indirekt Beteiligungen von jeweils 100% am gezeichneten Kapital der folgenden Gesellschaften, die im Wesentlichen im Leasing- oder Flottenmanagementgeschäft tätig sind:

  • \ Sixt Location Longue Durée SARL, Rueil-Malmaison/ Frankreich
  • \ Sixt Leasing (Schweiz) AG, Urdorf/Schweiz
  • \ Sixt Leasing G.m.b.H., Vösendorf/Österreich
  • \ autohaus24 GmbH, Pullach/Deutschland
  • \ Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach/Deutschland
  • \ Sixt Mobility Consulting SARL, Rueil-Malmaison/Frankreich*
  • \ Sixt Mobility Consulting AG, Urdorf/Schweiz
  • \ Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH, Vösendorf/ Österreich*
  • \ Sixt Mobility Consulting B.V., Hoofddorp/Niederlande
  • \ SXT Leasing Verwaltungs GmbH, Rostock/Deutschland*
  • \ SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Rostock/ Deutschland

* nicht konsolidiert

Darüber hinaus ist die Gesellschaft Isar Valley S.A., Luxemburg (Kapitalanteil 0%, jedoch Beherrschung gemäß IFRS 10), in den Konsolidierungskreis einbezogen.

Zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt Mobility Consulting GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der Sixt Leasing SE 20.611.593,00 Euro und ist in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt. Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Größter Anteilseigner zum Bilanzstichtag war die Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main ("HCBE"), mit 92,07 % der Stammaktien und Stimmrechte. Der Anteilserwerb erfolgte im Geschäftsjahr 2020.

Im Rahmen der Veräußerung der Beteiligung an der Gesellschaft durch die Sixt SE an HCBE schlossen die Sixt Leasing SE

und die Sixt SE zudem eine Reihe von Verträgen im Hinblick auf die zeitlich befristete Weiternutzung der Marke "Sixt" und über den Carve-Out der IT-Struktur.

Die weiteren zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt SE sowie der Sixt Leasing SE und der HCBE bzw. deren jeweiligen Tochtergesellschaften geschlossenen Verträge sind im Konzernanhang unter "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" dargestellt.

1.2 KONZERNAKTIVITÄTEN UND LEISTUNGSSPEKTRUM

Der Sixt Leasing-Konzern umfasst die beiden Geschäftsbereiche (Segmente) Leasing und Flottenmanagement.

1.2.1 GESCHÄFTSBEREICH LEASING

Im Geschäftsbereich Leasing agiert Sixt Leasing als eine der größten banken- und herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften in Deutschland. Der Geschäftsbereich ist daneben mit operativen Tochterunternehmen in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden vertreten.

Der Geschäftsbereich Leasing gliedert sich in die beiden Geschäftsfelder Flottenleasing (Firmenkundenleasing) und Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing).

Im Geschäftsfeld Flottenleasing bietet der Konzern Leasingfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen (sogenanntes Full-Service-Leasing) für Firmenkunden an. Auf Basis der langjährigen Expertise der Sixt Leasing SE im Fuhrparkeinkauf und Flottenmanagement soll für die Kunden eine nachhaltige Optimierung der Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) ihrer Fahrzeugflotten erreicht werden.

Zielkunden sind zum einen Unternehmen mit einer Fuhrparkgröße von mehr als 100 Fahrzeugen, deren Flotten sich aus verschiedenen Herstellern zusammensetzen und eine gewisse Komplexität aufweisen. Diese mittelgroßen und großen Kunden unterstützt Sixt Leasing durch individuelle Flottenlösungen. Zum anderen werden auch kleinere Firmenkunden mit einer Flottengröße von rund 20-100 Fahrzeugen betreut. Der Ansatz in diesem Kundensegment ist, über standardisierte Produkte und Prozesse den Fuhrparkeinkauf und die Fuhrparkverwaltung zu professionalisieren.

Das Leistungsspektrum umfasst neben dem klassischen Finanzierungsleasing eine Vielzahl von Dienstleistungen wie herstellerübergreifende Online-Konfiguration, Beratung zur Fahrzeugauswahl, Online-Genehmigungsverfahren nach spezifischen Unternehmensrichtlinien, preisoptimierte Fahrzeugbeschaffung, Wartung der Fahrzeuge über die gesamte Vertragslaufzeit, Reifenwechsel, Pannen- und Schadenassistance, Schadenmanagement inklusive Versicherungsabwicklung sowie das Management von Tankkarten, Kraftfahrzeugsteuern und Rundfunkbeiträgen. Der Anteil der Verträge, die Finanzleasing mit Servicekomponenten unterschiedlichen Umfangs verbinden, betrug Ende 2020 rund 90% des Vertragsbestands im Geschäftsfeld Flottenleasing.

Das Geschäftsfeld Online Retail betreibt die Sixt Leasing SE über die Webseiten sixt-neuwagen.de und autohaus24.de. Die Plattformen bieten Privat- und Gewerbekunden (mit bis zu 20 Fahrzeugen) die Möglichkeit, die neuesten Modelle von rund 35 Pkw-Herstellern zu konfigurieren, ein individuelles Leasingangebot anzufordern und online zu bestellen. Zudem kann aus einer großen Anzahl an sofort verfügbaren Lagerwagen ausgewählt werden. Die Kunden sollen dabei von der Expertise und dem Größenvorteil von Sixt Leasing beim Fahrzeugeinkauf in Form attraktiver Konditionen profitieren. Mit dem Fahrzeugleasing im online-gestützten Direktvertrieb adressiert das Unternehmen einen in Deutschland noch weitgehend unerschlossenen Markt.

Auch im Geschäftsfeld Online Retail werden zusätzliche Servicedienstleistungen wie ein Wartungs- und Verschleiß-, ein Inspektions- oder ein Versicherungspaket angeboten, die sich online zum Leasingvertrag hinzubuchen lassen und in die Leasingrate eingerechnet werden. Ende 2020 enthielten rund 50% der Privat- und Gewerbekundenverträge mindestens eine Servicekomponente.

1.2.2 GESCHÄFTSBEREICH FLOTTENMANAGEMENT

Über die im Jahr 2011 gegründete Sixt Mobility Consulting GmbH sowie weitere direkte und indirekte Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE betreibt der Sixt Leasing-Konzern den Geschäftsbereich Flottenmanagement. Dabei wird die Expertise im Management größerer Fahrzeugflotten auch Kunden angeboten, die ihre Fahrzeuge gekauft oder über andere Anbieter geleast haben. Die Zielgruppe reicht vom mittelständischen Betrieb bis zum internationalen Großkonzern.

Als banken- und herstellerunabhängiger Flottenspezialist ist es das Ziel der Sixt Mobility Consulting, die Kosten von Unternehmen beim Einkauf und Betrieb von Leasing- und Kauffuhrparks zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit der Flotten zu steigern. Dazu werden – ebenso wie im Geschäftsfeld Flottenleasing – eigenentwickelte, Online-basierte IT-Tools eingesetzt, unter anderem der Multibid-Konfigurator, der FleetOptimizer und das Sixt Global Reporting Tool. Der Multibid-Konfigurator ermöglicht Unternehmen, ihre Flottenfahrzeuge frei zu konfigurieren, sie mit möglichen Alternativfahrzeugen zu vergleichen und Ausschreibungen für Wunschfahrzeuge unter verschiedenen Leasinggesellschaften durchzuführen. Durch den Einsatz des FleetOptimizers können Einsparpotenziale bei bestehenden Kundenflotten-Konfigurationen identifiziert und daraus Maßnahmen abgeleitet werden, um die Flottenkosten dauerhaft zu reduzieren.

Das Sixt Global Reporting Tool schafft Transparenz über sämtliche Fahrzeuge, die ein Unternehmen international betreibt. Es bietet einen länderübergreifenden Überblick über relevante Bereiche wie Fahrzeugeinkauf und Fahrzeugersatz, vertragliche Vereinbarungen, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen sowie Entwicklung von Flottenkosten, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen. Darüber hinaus ermöglicht das Sixt Global Reporting Tool, den Kunden auch für Fahrzeuge, die noch nicht von Sixt Mobility Consulting betreut werden, konkrete Optimierungspotenziale aufzuzeigen und so möglicherweise neue Mandate zu akquirieren.

Darüber hinaus unterstützt Sixt Mobility Consulting die Firmenwagennutzer der Unternehmenskunden bei allen Themen rund um das Fahrzeug, von der Bestellung über das Unfallmanagement bis hin zum Radwechsel. Die Self-Service-App "The Companion" ermöglicht es Dienstwagenfahrern unter anderem, wichtige fahrzeugbezogene Aufgaben wie die Buchung von Werkstattterminen zu jeder Uhrzeit schnell und einfach per Smartphone zu erledigen. Außerdem unterstützt sie die digitale Kommunikation zwischen Fuhrparkmanagern und Firmenwagennutzern.

1.3 WESENTLICHE EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN

Als international tätiger Leasingkonzern mit einer börsennotierten Muttergesellschaft stehen die Geschäfte der Sixt Leasing-Gesellschaften unter dem Einfluss verschiedener Rechtsordnungen und Verordnungen, unter anderem aus den Bereichen Straßenverkehr, öffentliche Ordnung, Steuern, Versicherungen, Vorschriften von Finanzaufsichtsbehörden und Regularien für die Kapital- und Finanzmärkte.

Wirtschaftlich ist der Konzern von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen, die vor allem die Ausgabenbereitschaft von Konsumenten und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen beeinflussen können, sowie von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes abhängig. Darüber hinaus sind Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus oder der steuerlichen Rahmenbedingungen wesentliche externe Faktoren, die sich auf das Geschäft von Sixt Leasing auswirken können. Ebenso können gesellschaftliche Trends Einfluss auf die Nachfrage nach Mobilitätsdienstleistungen haben, zum Beispiel die wachsende Bereitschaft von Menschen, nicht für den Besitz eines Fahrzeugs zu zahlen, sondern für die Bereitstellung von Mobilität in Form einer zeitabhängigen Nutzungsgebühr.

2. UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Der langfristige Unternehmenserfolg des Sixt Leasing-Konzerns wird an definierten finanziellen und operativen Steuerungskennzahlen gemessen. Darüber hinaus spielen nichtfinanzielle Leistungsgrößen für den Sixt Leasing-Konzern insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Arbeitgeberattraktivität sowie Mitarbeiterförderung und -entwicklung eine Rolle.

Folgenden finanzielle und operative Steuerungsgrößen (finanzielle Leistungsindikatoren) sind von wesentlicher Bedeutung für den Sixt Leasing-Konzern und finden analog Anwendung für die Sixt Leasing SE:

  • \ der Konzernvertragsbestand,
  • \ der operative Umsatz des Konzerns (Leasingerlöse (Finanzrate), sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlöse (ohne Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Fahrzeuge) sowie
  • \ das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns (EBT).

Darüber hinaus unterstützen folgende Kennzahlen die Steuerung des Konzerns:

  • \ der Vertragsbestand der Geschäftsfelder,
  • \ der Konzernumsatz,
  • \ das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen des Konzerns (EBITDA),
  • \ die operative Umsatzrendite des Konzerns (EBT/operativer Umsatz) sowie
  • \ die Eigenkapitalquote des Konzerns (Eigenkapital/Bilanzsumme).

3. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Sixt Leasing verfolgte im Geschäftsjahr 2020 keine wesentlichen Forschungsaktivitäten. Um unseren Kunden individuelle Lösungen zu bieten und unsere Pionierstellung im digitalen Geschäftsmodell zu festigen, entwickelt die Sixt Leasing neue Produkte, Applikationen und digitale Geschäftsprozesse selbst. Dabei nimmt die Sixt Leasing je nach Projektanforderung, Kapazitätsbedarf und relevanter Expertise, externe Dienstleistung in Anspruch. Im Geschäftsjahr 2020 sind für in Arbeit befindliche Entwicklungsprojekte Herstellungskosten in Höhe von 7,6 Mio. Euro angefallen. Für fertiggestellte und in Betrieb genommene Eigenentwicklungen fielen im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro an.

B.2 \ WIRTSCHAFTSBERICHT

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und sich die Jahreszahlen nicht aus der Aufsummierung der einzelnen Quartalszahlen ergeben. Aus gleichem Grund kann es sein, dass dargestellte Prozent-Angaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

1. KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Sixt Leasing-Konzern operiert mit seinen Tochtergesellschaften in seinem Heimatmarkt Deutschland sowie in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden. Für die Geschäftstätigkeit des Konzerns in diesen Märkten sind verschiedene Einflussfaktoren wesentlich, insbesondere die Investitionstätigkeit der Unternehmen, die Ausgabenbereitschaft von Geschäfts- und Firmenkunden, das Konsumverhalten von Privatkunden und die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts.

Die Weltwirtschaft ist 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie erstmals seit der Finanzkrise 2009 geschrumpft. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) ging das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 % zurück. Laut dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) sank es um 3,8 %. Dem IWF zufolge nahm die Dynamik in der zweiten Jahreshälfte stärker zu als erwartet. Nach Angaben des IfW konnte die Weltwirtschaft im dritten Quartal einen erheblichen Teil der Produktionsrückgänge wieder aufholen. Im vierten Quartal sei die Erholung durch eine weitere Infektionswelle zwar gebremst worden, insgesamt bliebe die Produktion aber aufwärtsgerichtet.

Die deutsche Wirtschaft ist 2020 in eine tiefe Rezession geraten. Das BIP ging nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % zurück. Demnach habe die Pandemie nahezu alle Wirtschaftsbereiche deutlich belastet, insbesondere die privaten Konsumausgaben, die Bruttoanlageinvestitionen sowie Exporte und Importe. Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen ging nach einem über 14 Jahre anhaltenden Anstieg erstmals zurück. Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2020 erstmals seit 2011 mit einem Finanzierungsdefizit.

Quellen

Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update, Januar 2021; Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kieler Konjunkturberichte Nr. 73, Dezember 2020; Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung, 14.1.2021.

2. OPERATIVE GESCHÄFTSENTWICKLUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2020

Die Geschäftstätigkeit kann von einmaligen und außerordentlichen Ereignissen betroffen sein. Um ein besseres Verständnis für die Entwicklung des operativen Geschäfts zu bekommen, wurden die in diesem Punkt beschriebenen, nach IFRS bilanzierten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2020 um diese nicht operativen, d.h. einmaligen und außerordentlichen Effekte bereinigt1.

Demzufolge lag das entsprechend bereinigte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT bereinigt) im Geschäftsjahr 2020 bei 20,8 Mio. Euro (unbereinigt: 9,1 Mio. Euro). Die bereinigten Personalaufwendungen betrugen 38,8 Mio. Euro (unbereinigt: 42,9 Mio. Euro) und die bereinigten sonstigen betrieblichen Aufwendungen 29,9 Mio. Euro (unbereinigt: 33,3 Mio. Euro). Weiterhin betrugen die bereinigten Abschreibungen 187,0 Mio. Euro (unbereinigt: 191,2 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2020 waren in den Personalaufwendungen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einmalige Kosten enthalten, welche im Zusammenhang mit der Übernahme von Anteilen an der Sixt Leasing SE durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) entstanden sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Bonuszahlungen, Aufwendungen für Rechtsberatung, für die Beratung durch eine Investmentbank und für IT-Beratung und -Service, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Gebrauchtwagenstandorten sowie für den Zweck der besseren Vergleichbarkeit bewertete, der Übernahme zuordenbare interne Personalaufwendungen. Daneben flossen im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der Restwerte des Leasingvermögens Erwartungen und Annahmen, unter anderem basierend auf externen Marktdaten, in die Bewertung der Risikovorsorge mit ein, die wesentlich von den Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie beeinflusst waren. Die daraus resultierenden Aufwendungen aus der

1 Weitere Erläuterungen sind im Punkt 8. "Überleitung bereinigte Positionen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" dargestellt.

Erhöhung der Risikovorsorge wurden in den Abschreibungen auf Leasingvermögen erfasst.

Der Sixt Leasing Konzern hat sich damit im von besonderen Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr 2020 insgesamt angesichts der Beeinflussung durch die COVID-19 Pandemie und die Übernahme von Anteilen an der Sixt Leasing SE durch die HCBE im Rahmen der Erwartungen entwickelt.

3. GESCHÄFTSVERLAUF DES KONZERNS IM ÜBERBLICK UND VERGLEICH ZUR JAHRESPROGNOSE2

Die Geschäftsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns entsprach im Jahr 2020 den angepassten Erwartungen. Trotz den Unsicherheiten und Einschränkungen aus der Corona-Pandemie sowie den transaktionsbezogenen Aufwendungen, hat der Sixt Leasing-Konzern eine solide Basis, wie die Ertrags-, Finanz und Vermögenslage zeigt. Der Konzernumsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 9,3% auf 747,7 Mio. Euro (2019: 824,4 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz (exklusive Verkaufserlöse) ging um 9,6% auf 423,3 Mio. Euro zurück (2019: 468,2 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf die deutlich reduzierte Fahrzeugnutzung infolge der COVID-19-bedingten Kontaktbeschränkungen und den damit verbundenen Rückgang der nutzungsbezogenen Erlöse zurückzuführen. Im März 2020 war der Vorstand von einem operativen Konzernumsatz in etwa auf Vorjahresniveau ausgegangen. Ab Oktober erwartete er einen Wert deutlich unterhalb des Niveaus des Vorjahres. Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement gingen um 8,9% auf 324,4 Mio. Euro zurück (2019: 356,3 Mio. Euro). Dieser Rückgang resultiert zum einen aus dem sehr starken ersten Quartal des Vorjahres mit einer sehr hohen Zahl an verkauften Leasingrückläufern im Geschäftsfeld Online Retail und zum anderen aus den Einschränkungen des stationären Kraftfahrzeughandels insbesondere während des ersten Halbjahres 2020 aufgrund der COVID-19- Pandemie.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ging im Berichtsjahr um 9,1% auf 211,4 Mio. Euro zurück (2019: 232,7 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) fiel um 68,9% auf 9,1 Mio. Euro (2019: 29,3 Mio. Euro). Die operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) lag infolgedessen bei 2,2% (2019: 6,3%). Das niedrigere EBT liegt im Rahmen der angepassten Erwartungen vom Juli 2020 und Oktober 2020 und ist unter anderem auf den oben beschriebenen Volumeneffekt im Vermarktungsbereich, temporäre vertriebliche Unterstützungsmaßnahmen (insbesondere die "Hamsterprämie"), gestiegene Marketingaufwendungen zu Jahresbeginn, transaktionsbedingte Kosten sowie zusätzlichen Risikovorsorgebedarf bei den Restwerten im ersten Halbjahr 2020 in Höhe eines mittleren einstelligen Millioneneurobetrags zurückzuführen. Im März 2020 war der Vorstand von einem EBT sehr deutlich unter dem Niveau des Vorjahres ausgegangen.

Das Eigenkapital des Sixt Leasing-Konzerns hat sich gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 212.851 TEUR verringert (2019: 229.226 TEUR). Die Konzern-Eigenkapitalquote betrug damit zum Bilanzstichtag 16,4 % (2019: 17,2%)

Der Vertragsbestand des Sixt Leasing-Konzerns (ohne Franchise- und Kooperationspartner) per 31. Dezember 2020 lag mit 129.900 Verträgen um 4,6% unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 136.200 Verträge). In seiner Prognose vom März 2020 war der Vorstand von einem leichten Anstieg des Konzernvertragsbestands ausgegangen. Ab Oktober erwartete er einen Wert deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Wesentliche Gründe für die Anpassung waren die schwächer als erwartete Geschäftsentwicklung im dritten Quartal 2020 sowie die Aussicht auf eine fortdauernde oder sich verschärfende CO-VID-19-Situation im vierten Quartal 2020.

Im Geschäftsfeld Online Retail wurden im Jahr 2020 knapp 10.000 Neuverträge abgeschlossen, rund 23% weniger als im Vorjahr (2019: mehr als 13.000 Neuverträge). Grund hierfür waren insbesondere die ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Zugleich verzeichnete das Geschäftsfeld weitere Fahrzeugrückläufer aus der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten 1&1-Kampagne. Infolge dieser beiden Entwicklungen lag der Vertragsbestand im Online Retail per 31. Dezember 2020 mit 38.600 Verträgen um 12,8% unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 44.300 Verträge).

Im Geschäftsfeld Flottenleasing reduzierte sich der Vertragsbestand per Jahresende um 6,6% auf 37.800 Verträge (2019:

2 Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den IFRS Konzernabschluss und sind in Einklang mit den IFRS. Eine Bereinigung um einmalige und außerordentliche Aufwendungen wie in 2. OPERATIVE GESCHÄFTSENTWICK-LUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2020 erfolgte nicht.

40.400 Verträge). Dies ist insbesondere auf die ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen.

Der Vertragsbestand des Geschäftsbereichs Flottenmanagement entwickelte sich positiv. Er legte gegenüber dem Vorjahr um 3,9% auf 53.500 Verträge zu (2019: 51.500 Verträge) und erreichte damit ein neues Allzeithoch.

Über den konzerneigenen Vertragsbestand hinaus verwalteten Franchise- und Kooperationspartner der Sixt Leasing SE in rund 30 Ländern zum 31. Dezember 2020 weitere 64.700 Verträge (2019: 69.200 Verträge; -6,5%).

Vetragsbestand1
in Tausend Stück
2020 2019 Veränderung
in %
Sixt Leasing-Konzern 129,9 136,2 -4,6
Davon Online Retail 37,8 40,4 -6,6
Davon Flottenleasing 38,6 44,3 -12,8
Davon Flottenmanagement 53,5 51,5 3,9
Franchise- und Kooperationspartner 64,7 69,2 -6,5

1 Inkl. Leasingverträge, Flottenmanagementverträge, Serviceverträge und Bestellbuch (Verträge, bei denen das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde).

4. VERTRAGSBESTANDS- UND UMSATZENTWICKLUNG

4.1 SIXT LEASING-KONZERN

Der Vertragsbestand des Sixt Leasing-Konzerns (ohne Franchise- und Kooperationspartner) per 31. Dezember 2020 ging gegenüber dem Vorjahr um 4,6% auf 129.900 Verträge zurück (2019: 136.200).

Der Konzernumsatz fiel im Geschäftsjahr 2020 um 9,3% auf 747,7 Mio. Euro (2019: 824,4 Mio. Euro). Dabei sank der operative Konzernumsatz, der sich aus Leasingerlösen (Finanzrate), sonstigen Erlösen aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlösen zusammensetzt, um 9,6% auf 423,3 Mio. Euro (2019: 468,2 Mio. Euro). Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement gingen um 8,9% auf 324,4 Mio. Euro zurück (2019: 356,3 Mio. Euro). Dieser Rückgang resultiert zum einen aus dem sehr starken ersten Quartal des Vorjahres mit einer sehr hohen Zahl an verkauften Leasingrückläufern im Geschäftsfeld Online Retail und zum anderen aus den Einschränkungen des stationären Kraftfahrzeughandels insbesondere während des ersten Halbjahres 2020 aufgrund der COVID-19- Pandemie.

4.2 GESCHÄFTSBEREICH LEASING

Im Geschäftsbereich Leasing lag der Vertragsbestand zum Ende des Berichtsjahres mit 76.400 Verträgen um 9,8% unter dem Wert zum 31. Dezember 2019 (84.700 Verträge). Dabei ging der Vertragsbestand im Geschäftsfeld Online Retail um 12,8% auf 38.600 Verträge zurück (2019: 44.300 Verträge). Der Vertragsbestand im Geschäftsfeld Flottenleasing fiel um 6,6% auf 37.800 Verträge (2019: 40.400 Verträge).

Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs Leasing sank im Berichtsjahr um 11,1% auf 642,1 Mio. Euro (2019: 722,6 Mio. Euro). Der operative Umsatz (Segmentumsatz ohne Erlöse aus dem Verkauf von Leasingrückläufern) ging um 10,2% auf 373,2 Mio. Euro zurück (2019: 415,6 Mio. Euro). Die Erlöse aus dem Verkauf von gebrauchten Leasingfahrzeugen fielen um 12,4% auf 268,9 Mio. Euro (2019: 307,0 Mio. Euro).

4.3 GESCHÄFTSBEREICH FLOTTENMANAGEMENT

Im Geschäftsbereich Flottenmanagement stieg der Vertragsbestand per Ende 2020 gegenüber dem Vorjahr um 3,9% auf 53.500 Verträge an (2019: 51.500 Verträge), ein neuer Höchstwert seit Bestehen des Geschäftsbereichs.

Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs nahm im Jahr 2020 um 3,7% auf 105,6 Mio. Euro zu (2019: 101,8 Mio. Euro). Der operative Umsatz ging um 4,9% auf 50,0 Mio. Euro zurück (2019: 52,6 Mio. Euro). Die Erlöse aus dem Verkauf von Kundenfahrzeugen stiegen um 12,9% auf 55,6 Mio. Euro (2019: 49,2 Mio. Euro). Die Vermarktung von Kundenfahrzeugen als Serviceleistung wird je nach Bedarf in unterschiedlichem Maße von Kunden in Anspruch genommen, so dass die Entwicklung der Verkaufserlöse im Geschäftsbereich Flottenmanagement volatiler als im Geschäftsbereich Leasing ist.

5. ERTRAGSENTWICKLUNG

Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzte Darstellung)
in Mio. Euro
2020 2019 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Konzernumsatz 747,7 824,4 -76,7 -9,3
Davon operativer Konzernumsatz1 423,3 468,2 -44,9 -9,6
Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände 473,8 536,9 -63,2 -11,8
Personalaufwand 42,9 41,5 1,5 3,5
Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen -19,6 -13,3 -6,3 46,9
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 211,4 232,7 -21,3 -9,1
Abschreibungen 191,2 191,3 -0,1 -0,1
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 20,2 41,3 -21,2 -51,2
Finanzergebnis -11,1 -12,0 0,9 -7,9
Ergebnis vor Steuern (EBT) 9,1 29,3 -20,2 -68,9
Operative Umsatzrendite (%) 2,2 6,3 -4,1 Punkte
Ertragsteuern 6,9 7,8 -0,9 -11,1
Konzernüberschuss 2,2 21,5 -19,3 -89,9
Ergebnis je Aktie2 (in Euro) - unverwässert und verwässert 0,11 1,04 -0,94

1 Leasingerlöse (Finanzrate), sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlöse (ohne Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Fahrzeuge).

2 Auf Basis von 20,6 Mio. Aktien

Die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände sanken um 11,8% auf 473,8 Mio. Euro (2019: 536,9 Mio. Euro). Bereinigt um die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leasinggegenständen gingen die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände um 5,8% zurück.

Der Personalaufwand erhöhte sich insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Wachstums- und Expansionspläne des Konzerns, vor allem der Übernahme von Mitarbeitern im Rahmen der Akquisition der beiden Standorte der SL Car Sales GmbH sowie transaktionsbezogener Kosten, um 3,5% auf 42,9 Mio. Euro (2019: 41,5 Mio. Euro).

Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erhöhte sich insbesondere aufgrund von transaktionsbezogenen Kosten vor allem im IT- und Beratungsbereich um 46,9% auf -19,6 Mio. Euro (2019: -13,3 Mio. Euro), wobei die sonstigen betrieblichen Erträge wesentlich schwächer gesunken als die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gestiegen sind.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (E-BITDA) reduzierte sich um 9,1% auf 211,4 Mio. Euro (2019: 232,7 Mio. Euro).

Die Abschreibungen blieben mit 191,2 Mio. Euro nahezu unverändert (2019: 191,3 Mio. Euro; -0,1%).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 20,2 Mio. Euro um 51,2% unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 41,3 Mio. Euro).

Das Finanzergebnis verbesserte sich im Berichtsjahr erneut deutlich um 7,9% auf -11,1 Mio. Euro (2019: -12,0 Mio. Euro). Obwohl Liquiditätsreserven in Form von Bankguthaben im mittleren zweistelligen Millionenbereich als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gebildet wurden, konnten die Zinsaufwendungen deutlich reduziert werden. Dies ist die Folge der verbesserten Finanzierungskonditionen der ABS-Transaktion und der Rückführung eines Schuldscheindarlehens sowie der vorzeitigen Kündigung der im Geschäftsjahr 2017 begebenen Anleihe, welche jeweils mit eigenständigen Finanzierungsinstrumenten zu günstigeren Konditionen refinanziert wurden.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des Sixt Leasing-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 9,1 Mio. Euro, 68,9% unter dem Vorjahreswert von 29,3 Mio. Euro.

Die operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) erreichte dementsprechend 2,2% (2019: 6,3%).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag gingen um 11,1% auf 6,9 Mio. Euro zurück (2019: 7,8 Mio. Euro).

Der Konzernüberschuss nahm im Berichtsjahr um 89,9% auf 2,2 Mio. Euro ab (2019: 21,5 Mio. Euro).

6. VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme des Sixt Leasing-Konzerns lag per 31. Dezember 2020 mit 1.295,6 Mio. Euro um 33,3 Mio. Euro bzw. 2,5% unter dem Wert zum 31. Dezember 2019 (1.328,9 Mio. Euro).

Die langfristigen Vermögenswerte, die gegenüber dem Vorjahr um 19,2 Mio. Euro auf 1.131,6 Mio. Euro zurückgingen (2019: 1.150,8 Mio. Euro; -1,7%), werden unverändert durch das Leasingvermögen dominiert. Im Stichtagsvergleich hat sich das Leasingvermögen um 27,1 Mio. Euro bzw. 2,4% auf 1.092,5 Mio. Euro verringert (2019: 1.119,7 Mio. Euro). Der Anteil an den Gesamtaktiva blieb mit 84,3% unverändert. Bei den übrigen Positionen der langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insbesondere der Geschäfts- und Firmenwert sowie die immateriellen Vermögenswerte. Der Geschäfts- und Firmenwert stieg um 2,0 Mio. Euro bzw. 85,6% auf 4,3 Mio. Euro (2019: 2,3 Mio. Euro). Der Zuwachs resultiert aus dem Erwerb wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der SL Car Sales GmbH, Garching, sowie diesem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Vermögensgegenständen und Verträgen. Die immateriellen Vermögenswerte legten um 6,2 Mio. Euro bzw. 49,8% auf 18,7 Mio. Euro zu (2019: 12,5 Mio. Euro), da im Berichtsjahr weitere Investitionen in Software in Erstellung vorgenommen wurden.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken im Stichtagsvergleich um 14,1 Mio. Euro bzw. 7,9% auf 163,9 Mio. Euro (2019: 178,0 Mio. Euro). Dies resultierte zum Großteil aus dem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 11,8 Mio. Euro bzw. 14,6% auf 69,2 Mio. Euro (2019: 81,0 Mio. Euro).

Die Vorräte, die hauptsächlich zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge der Leasingflotte und Kundenfahrzeuge beinhalten, lagen mit 52,5 Mio. Euro um 2,5 Mio. Euro bzw. 5,1% über dem Vorjahreswert (2019: 50,0 Mio. Euro).

Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen beliefen sich zum Stichtag auf 1,5 Mio. Euro, ein Rückgang um 2,3 Mio. Euro bzw. 61,3% gegenüber dem Vorjahreswert (2019: 3,8 Mio. Euro).

Die Ertragsteuerforderungen gingen im Stichtagsvergleich um 1,5 Mio. Euro bzw. 62,3% auf 0,9 Mio. Euro zurück (2019: 2,4 Mio. Euro).

Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) 2020 2019
Aktiva
in Mio. Euro
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 18,7 12,5
Leasingvermögen 1.092,5 1.119,7
Übrige 20,4 18,7
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 52,5 50,0
Liquide Mittel 2,4 2,6
Übrige 109,0 125,4
Aktiva 1.295,6 1.328,9

6.1 EIGENKAPITALENTWICKLUNG

Per 31. Dezember 2020 belief sich das Eigenkapital des Sixt Leasing-Konzerns auf 212,9 Mio. Euro. Der Rückgang um 16,4 Mio. Euro bzw. 7,1% gegenüber dem Wert zum gleichen Stichtag des Vorjahres (2019: 229,2 Mio. Euro) resultiert im Wesentlichen aus dem erwirtschafteten Konzernüberschuss abzüglich dem Mittelabfluss für die im Berichtsjahr für das Geschäftsjahr 2019 gezahlte Dividende in Höhe von 18,6 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verringerte sich von 17,2% auf 16,4% der Bilanzsumme.

Das Grundkapital der Sixt Leasing SE beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 20,6 Mio. Euro.

Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) 2020 2019
Passiva
in Mio. Euro
Eigenkapital 212,9 229,2
Langfristige Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
Finanzverbindlichkeiten 671,7 732,8
Übrige 50,8 67,8
Kurzfristige Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
Finanzverbindlichkeiten 264,2 215,4
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
0,0 3,3
Übrige 96,0 80,4
Passiva 1.295,6 1.328,9

6.2 FREMDKAPITALENTWICKLUNG

Zum 31. Dezember 2020 wies der Konzern langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 722,5 Mio. Euro aus (2019: 782,7 Mio. Euro; -7,7%). Hierfür war insbesondere der Rückgang der langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 61,1 Mio. Euro auf 671,7 Mio. Euro verantwortlich (2019: 732,8 Mio. Euro; -8,3%). Dies ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2017 begebene Anleihe zurückzuführen, die vorzeitig Mitte Dezember zurückgezahlt wurde

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen beliefen sich per 31. Dezember 2020 auf 360,2 Mio. Euro (2019: 316,9 Mio. Euro). Der Anstieg um 43,3 Mio. Euro bzw. 13,7% ergab sich insbesondere aus der Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 48,8 Mio. Euro bzw. 22,6% auf 264,2 Mio. Euro (2019: 215,4 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 3,3 Mio. Euro bzw. 7,3% auf 47,8 Mio. Euro (2019: 44,6 Mio. Euro).

7. FINANZLAGE

7.1 FINANZMANAGEMENT UND FINANZINSTRUMENTE

Das Finanzmanagement des Sixt Leasing-Konzerns erfolgt zentral im Bereich Finanzen auf Basis interner Richtlinien und Risikovorgaben sowie einer monatlich erstellten Konzernfinanzplanung. Die Sicherung der Liquidität, die kostenorientierte, dauerhafte Deckung des Finanzbedarfs der Konzerngesellschaften, die Steuerung von Zinsrisiken, das Bonitätsmanagement sowie die fristenkongruente Refinanzierung gehören dabei zu den wesentlichen Aufgaben. Die operative Liquiditätssteuerung und das Cashmanagement werden im Konzernbereich Finanzen zentral für die Konzerngesellschaften wahrgenommen.

Die Finanzierungsinstrumente setzen sich im Wesentlichen aus Darlehen der Santander Consumer Bank AG, bilateralen Kreditlinien mit weiteren Banken, einem Asset Backed Securities (ABS)-Programm und einer Anleihe zusammen. Darüber hinaus wurden in kleinerem Umfang Sale-and-Mietkauf-Back-Geschäfte (Mietkaufdarlehen) zur Finanzierung genutzt.

Die 2017 begebene Anleihe wurde vorzeitig zurückgezahlt. Zum Ende des Jahres 2020 erfolgte die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns damit vor allem durch folgende Instrumente:

  • \ Anleihe über nominal 250 Mio. Euro und Fälligkeit in 2022, Kupon von 1,500% p.a.,
  • \ kurz- und langfristige, variabel marktüblich verzinste Inanspruchnahmen aus dem ABS-Programm mit Fälligkeiten bis 2025 sowie
  • \ kurz- und langfristige, variabel marktüblich verzinste Inanspruchnahmen von zugesagten Bankkreditlinien, insbesondere von der Santander Consumer Bank AG.

7.2 LIQUIDITÄTSLAGE

Konzern-Kapitalflussrechnung (verkürzte
Darstellung)
2020 2019
in Mio. Euro
Brutto-Cash Flow 198,5 219,3
Mittelzu/-abfluss aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit
41,1 107,1
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -11,2 -7,4
Mittelab/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit -30,6 -105,3
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestands
-0,8 -5,6

Der Sixt Leasing-Konzern weist für das Jahr 2020 einen Brutto-Cash Flow in Höhe von 198,5 Mio. Euro aus, der um 20,8 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres liegt (2019: 219,3 Mio. Euro). Nach Veränderungen im Nettoumlaufvermögen errechnet sich ein Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von

41,1 Mio. Euro (2019: Mittelzufluss von 107,1 Mio. Euro). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf deutliche geringere Einnahmen aus Abgängen von Leasingvermögen sowie höhere Ausgaben für Investitionen in das Leasingvermögen zurückzuführen.

Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 11,2 Mio. Euro (2019: Mittelabfluss von 7,4 Mio. Euro), im Wesentlichen bedingt durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Finanzierungstätigkeit ergab einen Mittelabfluss von 30,6 Mio. Euro (2019: Mittelabfluss von 105,3 Mio. Euro). Den Einzahlungen in Höhe von 405,7 Mio. Euro standen die Dividendenauszahlung sowie Rückführungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von zusammen 436,3 Mio. Euro gegenüber.

In der Summe der Cashflows verringerte sich der Finanzmittelbestand per 31. Dezember 2020 gegenüber dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag nach wechselkursbedingten Veränderungen um 0,8 Mio. Euro (2019: Rückgang um 5,6 Mio. Euro). Der Finanzmittelbestand von 0,01 Mio. Euro entspricht der Bilanzposition "Bankguthaben" in Höhe von 2,4 Mio. Euro, saldiert mit in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen negativen Kontokorrentkrediten in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

7.3 INVESTITIONEN

Der Sixt Leasing-Konzern steuerte im Jahr 2020 Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von 430,3 Mio. Euro (2019: 407,0 Mio. Euro; +5,7%) in die Leasingflotte ein. Dies ist im Wesentlichen auf das starke Bestellvolumen im vierten Quartal 2019 zurückzuführen, wobei die entsprechenden Fahrzeuge zu einem großen Teil erst in 2020 ausgeliefert wurden.

8. ÜBERLEITUNG BEREINIGTE POSITIONEN DER KON-ZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Diese Überleitung dient dazu, die bereinigten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung aus Abschnitt 2. "Operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2020" auf die IFRS Positionen überzuleiten.

Die Personalaufwendungen betragen in der IFRS Gewinn- und Verlustrechnung 42,9 Mio Euro. Für die Darstellung in Abschnitt 2. "Operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2020" wurden diese um Sondereffekte in Höhe von 4,1 Mio. Euro auf 38,8 Mio. Euro bereinigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 33,3 Mio. Euro und wurden um Sondereffekte in Höhe von 3,4 Mio. Euro auf 29,9 Mio. Euro bereinigt. Die Abschreibungen betragen 191,2 Mio. Euro und wurden um Sondereffekte in Höhe von 4,2 Mio. Euro auf 187,0 Mio. Euro bereinigt. In Summe wurde somit das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) in Höhe von 9,1 Mio. Euro um Sondereffekte in Höhe von 11,7 Mio. Euro auf 20,8 Mio. Euro bereinigt.

9. SEGMENTBERICHTE

9.1 GESCHÄFTSBEREICH LEASING

9.1.1 BRANCHENENTWICKLUNG

Die europäische Leasingbranche verzeichnete im ersten Halbjahr 2020 einen Rückgang. Dem Branchenverband Leaseurope zufolge sank das Neugeschäftsvolumen der Leasingunternehmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 24,1% auf 125,6 Mrd. Euro. Dabei ging das Neugeschäft im Equipmentund Fahrzeugleasing um 17,1 % bzw. 27,8 % zurück. Kennzahlen zur Entwicklung im Gesamtjahr 2020 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts seitens Leaseurope noch nicht vor.

Die deutsche Leasingwirtschaft, die nach Großbritannien den zweitgrößten Leasingmarkt Europas bildet, entwickelte sich ebenfalls rückläufig. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) erwartete vorläufig einen Rückgang des Neugeschäfts von etwa 10 % der Anschaffungswerte (inklusive Mietkauf) in 2020. Er berief sich dabei auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), wonach die durch die Pandemie bedingte Unsicherheit bei Unternehmen für zurückhaltende Investitionen sorgte, was sich auch auf die Leasing-Branche auswirkte. So zeige die Betrachtung der ersten drei Quartale, dass im Vergleich zum Rekordjahr 2019 der Rückgang des Neugeschäftes gegenüber dem Vorjahreszeitraum 12,3 % der Anschaffungswerte (inklusive Mietkauf) betrage. Demgegenüber erwartete der BDL eine Erholung durch ein verhältnismäßig starkes viertes Quartal. Grundsätzlich positiv wirke sich laut BDL die Einbeziehung von Leasing in die staatlichen Förderprogramme sowie die Anerkennung von Leasing-Raten als förderfähige Kosten im Rahmen der staatlichen Überbrückungshilfen für Unternehmen aus.

Quellen

Leaseurope, Market overview in 2019 and outlook for 2020, veröffentlicht am 04.12.2020 auf leaseurope.org, abgerufen am 10.12.2020;

BDL, Rundschreiben: Prognose zum deutschen Leasing-Markt 2020, 26.01.2021.

9.1.2 GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Der Geschäftsbereich Leasing umfasst die Geschäftsfelder Flottenleasing (Firmenkundenleasing) und Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing).

Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete der Geschäftsbereich einen Gesamtumsatz von 642,1 Mio. Euro, ein Rückgang um 11,1% (2019: 722,6 Mio. Euro). Der operative Segmentumsatz (ohne Verkaufserlöse) ging um 10,2% auf 373,2 Mio. Euro zurück (2019: 415,6 Mio. Euro). Die Leasingerlöse (Finanzrate) verringerten sich dabei um 3,0% auf 216,5 Mio. Euro (2019: 223,2 Mio. Euro). Die sonstigen Erlöse aus dem Leasinggeschäft, die im Wesentlichen aus Serviceumsätzen bestehen, nahmen um 18,5% auf 156,8 Mio. Euro ab (2019: 192,4 Mio. Euro). Die Erlöse aus Fahrzeugverkäufen sanken um 12,4% auf 268,9 Mio. Euro (2019: 307,0 Mio. Euro).

Der Vertragsbestand des Segments lag per 31. Dezember 2020 bei 76.400 Verträgen, was einem Rückgang um 9,8% gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres entspricht (2019: 84.700 Verträge). Im Geschäftsfeld Flottenleasing reduzierte sich die Vertragszahl um 6,6% auf 37.800 Verträge (2019: 40.400 Verträge). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine schwächer als erwartet ausgefallene Marktentwicklung im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen.

Im Geschäftsfeld Online Retail verringerte sich der Vertragsbestand um 12,8% auf 38.600 Verträge (2019: 44.300 Verträge). Grund hierfür waren insbesondere die geringeren Neubestellungen aufgrund der ökonomischen Auswirkungen durch die CO-VID-19-Pandemie sowie weitere Fahrzeugrückläufer aus der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten 1&1-Kampagne.

Die wesentliche Aufwandsposition stellen die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände in Höhe von 380,7 Mio. Euro (2019: 446,2 Mio. Euro) dar.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsbereichs reduzierte sich im Berichtsjahr entsprechend des gesunkenen Vertragsbestands um 8,9% auf 208,3 Mio. Euro (2019: 228,7 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) ging um 75,7% auf 6,2 Mio. Euro zurück (2019: 25,5 Mio. Euro). Die operative Umsatzrendite des Segments (EBT/operativer Segmentumsatz) fiel damit um 4,4 Prozentpunkte auf 1,7% (2019: 6,1%).

Kennzahlen Geschäftsbereich
Leasing
2020 2019 Veränderung
in %
in Mio. EUR
Leasingerlöse (Finanzrate) 216,5 223,2 -3,0
Sonstige Erlöse aus dem
Leasinggeschäft
156,8 192,4 -18,5
Verkaufserlöse 268,9 307,0 -12,4
Gesamterlöse 642,1 722,6 -11,1
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA)
208,3 228,7 -8,9
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
(EBIT)
17,1 37,4 -54,2
Ergebnis vor Steuern (EBT) 6,2 25,5 -75,7
Operative Umsatzrendite (%) 1,7 6,1 -4,5 Punkte

Geschäftsfeld Online Retail

Marketing- und Vertriebsaktionen: Im Berichtszeitraum führte Sixt Leasing im Geschäftsfeld Online Retail mehrere Marketingund Vertriebsaktionen durch. Dazu gehörte insbesondere die Vertriebskooperation von sixt-neuwagen.de mit dem Bonusprogramm PAYBACK von Ende März bis Ende Mai. Dabei wurde anlässlich des 20. Geburtstags von PAYBACK ein Kia Stonic "VISION" zu Sonderkonditionen an Privatkunden vermarktet. Das Leasingangebot war sowohl auf sixt-neuwagen.de als auch in der PAYBACK App erhältlich und wurde durch optionale Servicepakete ergänzt. Die Fahrzeugkonfiguration und -bestellung erfolgte, ebenso wie die Buchung der Servicepakete, über die App und wurde über Sixt Neuwagen abgewickelt.

Zudem nutzte Sixt Leasing im Berichtsjahr erneut die Aufmerksamkeit von Schnäppchenjägern rund um den "Black Friday" im November, um durch eine "Black Leasing Friday"-Aktion Privatund Gewerbekunden ein begrenztes Kontingent von ausgewählten Neuwagenmodellen zu rabattierten Preisen anzubieten. Darüber hinaus leitete Sixt Leasing vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie temporäre vertriebliche Unterstützungsmaßnahmen ein. Dazu gehörte insbesondere die "Hamsterprämie".

Weiterentwicklung von sixt-neuwagen.de: Ziel von Sixt Leasing ist es, das Kundenerlebnis auf seiner Online-Plattform sixtneuwagen.de fortlaufend zu verbessern, zum Beispiel durch die Implementierung eines vollständig digitalen Bestellprozesses und eines Bedarfskonfigurators. Im Berichtsjahr wurde die Website insbesondere im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Übersichtlichkeit und mobile Anwendbarkeit optimiert.

Personelle Veränderungen: Im Oktober des Berichtsjahres wurde Werner König zum Geschäftsführer der autohaus24 GmbH ernannt. Er ersetzte Michael Ruhl, der weiterhin sein Amt als Vorstandsvorsitzender der Sixt Leasing SE ausübt. Herr König teilt sich die Geschäftsführung von autohaus24 mit Josef Finauer, der diese Position seit April 2020 innehat.

Bei autohaus24 verantwortet Werner König das Offline-Geschäft mit den ehemaligen Sixt Car Sales Standorten für Gebrauchtwagen in Berlin-Adlershof, München-Eching und Frankfurt-Egelsbach. Die Standorte in Berlin und München waren im Rahmen der 92-prozentigen Übernahme der Sixt Leasing SE durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) von der SL Car Sales GmbH, einem Tochterunternehmen der Sixt SE, an die Sixt Leasing SE veräußert worden. Die Standorte wurden Anfang 2021 auf die Marke autohaus24 umgebrandet. Währenddessen konzentriert sich Josef Finauer auf das Online-Geschäft von autohaus24.de.

Ein gemeinsamer Schwerpunkt von Herrn König und Herrn Finauer wird auf dem Rebranding der Marke autohaus24 mit neuem Logo, neuer Website und neuer Markenstrategie liegen. Zudem soll das Produktportfolio erweitert werden.

Förderung der Kundenzufriedenheit: In regelmäßigen Abständen werden die Privat- und Gewerbekunden nach ihrer Zufriedenheit mit den Angeboten und dem Service des Unternehmens an unterschiedlichen Berührungspunkten von der Konfiguration auf der Webseite bis zur Rückgabe des Fahrzeugs befragt. Ende 2020 errechnete sich daraus ein Customer Satisfaction Score (CSS) von rund 3,7, wobei der Maximalwert 5,0 beträgt.

Die autohaus24 GmbH wurde im Juli 2020 für ihre Website autohaus24.de vom Nachrichtensender n-tv und vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) mit dem Verbraucher-Award "Deutschlands Beste Online-Portale 2020" in der Kategorie "Neuwagenportale" ausgezeichnet. Damit gewann autohaus24.de den Titel zum zweiten Mal in Folge. Zudem erhielt die Website im Rahmen der FOCUS-MONEY-Studie "Von Kunden empfohlen" das Prädikat "Hohe Weiterempfehlung" in der Kategorie "Autoleasing: Online-Anbieter".

Geschäftsfeld Flottenleasing

Digitalisierung des Flottenleasings: In Zusammenarbeit mit seinem langfristigen strategischen Partner, der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH (DAD), führte Sixt Leasing im November 2020 mit dem Service Module Logistics (SML) eine Softwarelösung für den gesamten Prozess der Fahrzeugabmeldung ein: Das SML ermöglicht den beteiligten Dienstleistern, die einzelnen Prozessschritte ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe über den gesamten Ausflottungsprozess bis hin zur Fahrzeugabmeldung digital zu erfassen und zum Prozesstracking und Monitoring zu nutzen. Ziel ist es, qualitative Verbesserungen und Einsparungen in den operativen Prozessen zu erreichen.

Zudem wurde im Dezember die Sixt Leasing-App grundlegend überarbeitet und neu eingeführt. Die Anwendung bietet Dienstwagenfahrern die Möglichkeit, ihren Leasingvertrag per Smartphone zu verwalten und viele nützliche Funktionen zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise Werkstattsuche, Terminbuchungen, Schadenmeldungen oder die Kontaktaufnahme zur Assistance. Die Sixt Leasing- App wird fortlaufend aktualisiert und soll in Zukunft mit weiteren nützlichen Features ausgestattet werden.

E-Mobilität: Im März 2020 baute die Sixt Leasing SE ihre Kooperation mit der BSH Hausgeräte GmbH im Bereich der Elektromobilität weiter aus. Dazu wurden mehrere E-Transporter des Typs Nissan e-NV200 von Sixt Leasing an den Kundendienst von BSH Hausgeräte übergeben. Die neuen Fahrzeuge sollen insbesondere in städtischen Gebieten zum Einsatz kommen. Ziel der Kooperation ist es, BSH Hausgeräte bei der Diversifizierung der Antriebsarten zu unterstützen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in den Städten zu leisten.

Ausbau des Geschäfts mit kleineren Firmenkunden: Kleinere Firmenkunden mit 20 bis 100 Fahrzeugen bieten Sixt Leasing in der Regel ein höheres Margenpotenzial pro Vertrag als größere Flottenkunden. Außerdem ist die Wettbewerbssituation weniger intensiv als im Großkundengeschäft. Im Berichtsjahr hat Sixt Leasing seine Aktivitäten in diesem Kundensegment daher strategiekonform ausgebaut und damit sein Kundenportfolio weiter diversifiziert.

Förderung der Kundenzufriedenheit: Die Kunden von Sixt Leasing werden regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit befragt. Das Unternehmen nutzt dazu ein spezielles CSI-Tool (Customer Satisfaction Index). Dabei können sowohl die Nutzer der Leasingfahrzeuge als auch die Fuhrparkmanager eine detaillierte Rückmeldung zur Servicequalität geben. Sixt Leasing nutzt diese Daten, um das Leistungsportfolio anhand der Kundenwünsche und -bedürfnisse weiter zu optimieren. Das CSI-Tool belegte im Jahr 2020 erneut eine Kundenzufriedenheit auf einem anhaltend hohen Niveau. 87% der Befragten gaben an, Sixt Leasing weiterzuempfehlen (2019: 81%), 94% hatten die Absicht, auch in Zukunft die Lösungen von Sixt Leasing nutzen zu wollen (2019: 87%).

Im Dezember 2020 wurde Sixt Leasing mit dem "Firmenwagen-Award" der AUTO BILD ausgezeichnet. Die Leser von Europas größter Automobilzeitschrift wählten das Unternehmen zum Sieger in der Kategorie "Leasing".

9.2 GESCHÄFTSBEREICH FLOTTENMANAGEMENT

9.2.1 BRANCHENENTWICKLUNG

Die allgemeine Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Flottenmanagement ist nach Einschätzung von Sixt Leasing weiterhin hoch. Das trifft auch auf die Bereitschaft der Unternehmen, das Management ihrer Fahrzeugflotten an externe Spezialisten auszulagern. Zu den entscheidungsrelevanten Faktoren zählen Kosten- und Planungssicherheit, individuell zugeschnittene Lösungen sowie spezialisiertes Know-how. Zudem zielen Unternehmen durch die Auslagerung darauf ab, ihre Personalressourcen zu schonen und eigene Kapazitäten verstärkt für das Kerngeschäft einzusetzen.

2020 wurden laut Dataforce rund 822.000 neue Pkw im relevanten Flottenmarkt zugelassen, 12,4 % weniger als im Rekordjahr 2019 (938.000 Pkw). 2021 dürfte sich der Flottenmarkt nach Einschätzung von Dataforce schneller erholen als der Privatmarkt, weil im vergangenen Jahr viele Leasingverträge verlängert worden seien und daher 2021 überdurchschnittlich viele Erneuerungen anstünden.

Während das Interesse am Flottenmanagement wächst, steigt auch der Anspruch der Kunden. Nach Einschätzung von Sixt Leasing wird das Fuhrparkmanagement immer komplexer. Dies führt dazu, dass Fuhrparkmanager maßgeschneiderte Mobilitätslösungen entwickeln und ganzheitliches Fuhrparkmanagement mit individueller Beratung verbinden müssen. Im Zuge der Digitalisierung ist es außerdem erforderlich, Schnittstellen für den zunehmenden Datenaustausch bereitzustellen.

Quellen

Dataforce, Pressemitteilung, 11.01.2021; Dataforce, Pressemitteilung, 16.12.2020.

9.2.2 GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Der Geschäftsbereich Flottenmanagement wird im Sixt Leasing-Konzern durch die Sixt Mobility Consulting GmbH und weitere direkte und indirekte Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE betrieben.

Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs erreichte im Berichtsjahr 105,6 Mio. Euro und lag damit um 3,7% über dem Niveau des Vorjahres von 101,8 Mio. Euro. Der operative Segmentumsatz (ohne Verkaufserlöse) ging um 4,9% auf 50,0 Mio. Euro zurück (2019: 52,6 Mio. Euro). Die Erlöse aus dem Weiterverkauf von Kundenfahrzeugen nahmen im Jahr 2020 um 12,9% auf 55,6 Mio. Euro zu (2019: 49,2 Mio. Euro). Die Vermarktung von Fahrzeugen als Serviceleistung wird je nach Bedarf in unterschiedlichem Maße von Kunden in Anspruch genommen, so dass die Entwicklung der Verkaufserlöse im Geschäftsbereich Flottenmanagement volatiler als im Geschäftsbereich Leasing ist.

Der Vertragsbestand des Segments lag per 31. Dezember 2020 mit 53.500 Verträgen um 3,9% über dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag (2019: 51.500 Verträge).

Die wesentliche Aufwandsposition stellen die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände in Höhe von 93,1 Mio Euro (2019: 90,8 Mio. Euro) dar.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsbereichs ging im Berichtsjahr um 22,0% auf 3,1 Mio. Euro zurück (2019: 4,0 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich um 23,3% auf 2,9 Mio. Euro (2019: 3,8 Mio. Euro). Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2020 war insbesondere von Investitionen in zukünftiges Wachstum belastet. Die operative Umsatzrendite (EBT/operativer Segmentumsatz) erreichte damit 5,8% nach 7,2% im Vorjahr.

Kennzahlen Geschäftsbereich
Flottenmanagement
2020 2019 Veränderung
in %
in Mio. EUR
Flottenmanagementerlöse 50,0 52,6 -4,9
Verkaufserlöse 55,6 49,2 12,9
Gesamterlöse 105,6 101,8 3,7
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA)
3,1 4,0 -22,0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
(EBIT)
3,1 4,0 -22,6
Ergebnis vor Steuern (EBT) 2,9 3,8 -23,3
Operative Umsatzrendite (%) 5,8 7,2 -1,4 Punkte

Digitalisierung des Flottenmanagements: Im Januar 2020 stattete die Sixt Mobility Consulting GmbH ihre Smartphone-App "The Companion" für Dienstwagenfahrer mit der digitalen Bezahlfunktion "Shell Payment@Pump" aus. Die Funktion basiert auf dem Tankkartenservice "Shell SmartPay" und wurde im Rahmen einer Partnerschaft mit der "Shell Card" in die App integriert. Die Anwendung ermöglicht es, die Tankfüllung direkt an der Zapfsäule per Smartphone zu bezahlen, und kann an sämtlichen Shell-Zapfsäulen in Deutschland genutzt werden. Ende 2020 wurde die "Companion"-App von insgesamt rund 16.000 Dienstwagenfahrern genutzt.

Personelle Veränderungen: Im Juni 2020 übernahmen Christian Braumiller und Michael Poglitsch die Geschäftsführung der Sixt Mobility Consulting GmbH.

Herr Braumiller verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich Fuhrpark und ist seit 2015 Geschäftsführer der Flottenmeister GmbH, die seit Oktober 2019 zur Sixt Mobility Consulting Gruppe gehört. Er übernimmt maßgeblich die Abwicklung der operativen Leistungen und ist somit gemeinsam mit Herrn Poglitsch für die Qualität der angebotenen Dienstleistungen verantwortlich.

Herr Poglitsch ist als zweiter Geschäftsführer und gleichberechtigter Partner federführend bei den Themen Vertrieb & Internationalisierung. Er war rund 20 Jahre bei der Sixt-Gruppe tätig, unter anderem als Senior Director Global Accounts.

Integration der Flottenmeister GmbH: Im Dezember 2020 wurde die im Jahr 2019 von der Sixt Mobility Consulting GmbH (SMC) übernommene Flottenmeister GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2020 mit der Sixt Mobility Consulting GmbH ("SMC") verschmolzen. Damit wird die Flottenmeister GmbH nun als Eigenmarke unter dem Namen "Flottenmeister powered by SMC" weitergeführt und somit noch stärker in das Geschäft von SMC integriert.

B.3 \ PERSONALBERICHT

1. STRATEGISCHE PERSONALARBEIT

Der Sixt Leasing-Konzern legt wesentlichen Wert auf eine hohe Dienstleistungsorientierung und eine ausgeprägte Servicementalität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies betrifft die Entwicklung kundenindividueller und bedarfsgerechter Produktlösungen genauso wie einen kompetenten, umfassenden, engagierten und freundlichen Service. Aus diesem Grund misst Sixt Leasing der Personalarbeit strategische Bedeutung bei. Der ganzheitliche Ansatz reicht von umfangreichen Auswahlverfahren bis zu Aus- und Weiterbildungen zur fachlichen wie persönlichen Entwicklung.

Bei der Suche und Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern legt Sixt Leasing einen besonderen Wert darauf, dass die Kandidatinnen und Kandidaten zur Unternehmenskultur passen. Auf der anderen Seite muss das Unternehmen aber auch zur zukünftigen Mitarbeiterin oder zum zukünftigen Mitarbeiter passen. Dies spielt bereits bei der Suche, insbesondere aber im Rahmen der Bewerbungsgespräche eine wesentliche Rolle. Auch bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern wie Trainees wird dieser Ansatz verfolgt. Beginnt eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter bei Sixt Leasing, startet ein individuell vorbereiteter Onboarding-Prozess. Dieser beinhaltet sowohl die fachliche als auch die persönliche Einführung in die jeweilige Abteilung und das gesamte Unternehmen.

Während des Beschäftigungsverhältnisses pflegt das Unternehmen eine aktive Feedback-Kultur und achtet auf eine regelmäßige Bewertung zwischen Führungskraft sowie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in beide Richtungen. Feedback-Instrumente wie regelmäßige Mitarbeiterzufriedenheitsumfragen (sogenannter Employee Excitement Score) sowie unterstützende 360-Grad-Feedbacks (Führungskräftebeurteilungen, die die Selbsteinschätzung mit der Einschätzung des Vorgesetzten, der Kolleginnen und Kollegen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergleichen) dienen sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch Sixt Leasing als Indikator und Grundlage für zukünftige auf die jeweilige Mitarbeiterin oder den jeweiligen Mitarbeiter individuell zugeschnittene Entwicklungs- und Förderprogramme. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Sixt-Colleges eine Vielzahl an Seminaren zur Weiterbildung zur Verfügung, aus denen in Absprache mit der Führungskraft jeweils passende Angebote ausgewählt und besucht werden können.

So soll eine kontinuierliche und auf die jeweiligen Bedürfnisse und Erfordernisse abgestimmte Personalentwicklung erreicht werden. Ziel der Personalarbeit ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln und bestrebt sind, die Produkte und Services von Sixt Leasing permanent zu verbessern und somit den sich wandelnden (Mobilitäts-)Bedürfnissen ihrer Kunden nicht nur gerecht zu werden, sondern diese auch aktiv mitzugestalten.

Nachwuchsförderung, Mitarbeiterentwicklung und Führungskräfteausbildung von Sixt Leasing sind in das zentrale Personalmanagement im Sixt Leasing-Konzern eingebunden.

Traineeship

Sixt Leasing bietet Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ein General Management Traineeprogramm über 18 Monate an. In dieser Zeit durchlaufen die Trainees verschiedene Kernbereiche des Konzerns. Zudem haben sie die Möglichkeit, Berufserfahrung in Auslandsgesellschaften zu sammeln. Bei guter Leistung wird den Trainees nach Beendigung ihres Traineeships eine Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis im Sixt Leasing-Konzern angeboten.

Förderprogramme

Sixt Leasing bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige nationale und internationale Karrierewege an. Zudem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vielzahl von Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung nutzen. Wichtige Bestandteile sind die Förderprogramme "Future Leader" und "Supervisor" im Rahmen der Führungskräfteweiterentwicklung. Diese dienen u.a. dazu, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderem Entwicklungspotenzial zu identifizieren, strukturiert zu fördern und somit künftige Leistungsträger und Führungskräfte auszubilden.

2. MITARBEITERZAHLEN

Zahl der durchschnittlich Beschäftigten nach
Geschäftsbereich
2020 2019
Leasing 606 572
Flottenmanagement 87 71
Gesamt 693 643

Der Sixt Leasing-Konzern beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 693 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 8% entspricht (2019: 643 Beschäftigte). Die beiden Hauptgründe für das Anwachsen der Belegschaft waren die Übernahme der Flottenmeister GmbH sowie der Standorte der SL Car Sales GmbH in Berlin und Eching von der Sixt SE.

3. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

3.1 ALLGEMEINE VERGÜTUNGSPOLITIK DES SIXT LEASING-KONZERNS

Der Vorstand der Sixt Leasing SE ist für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich und informiert den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE regelmäßig über die konkrete Ausgestaltung der Vergütungssysteme unter Berücksichtigung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV). Für die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands der Sixt Leasing SE ist wiederum der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE verantwortlich. Die Kontrolleinheiten (insbesondere Interne Revision, Compliance, Personalwesen und Risikomanagement) werden bei der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme entsprechend den Vorgaben der InstitutsVergV eingebunden.

Die Vergütungspolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik im Sixt Leasing-Konzern. Sie dient in erster Linie dazu, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen zu können sowie die bestehende Belegschaft durch geeignete Anreize zu motivieren und langfristig an den Konzern zu binden. Darüber hinaus ist die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen ein wichtiger Bestandteil der Vergütungspolitik. Für unsere Vergütungspolitik bestehen folgende Rahmenbedingungen:

  • \ Sie leitet sich aus der Geschäfts- und Risikostrategie ab.
  • \ Sie ist transparent und für Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachvollziehbar.
  • \ Sie enthält Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
  • \ Sie unterstützt die künftige wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit des Sixt Leasing-Konzerns.

3.2 VERGÜTUNGSSYSTEM DER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

Der Sixt Leasing-Konzern ist nicht tarifgebunden.

Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem unterscheidet sich in seinen Bestandteilen nicht wesentlich zwischen den Geschäftsbereichen und wird deshalb als Ganzes dargestellt. Sollte es in Einzelfällen Abweichungen geben, wird darauf explizit hingewiesen.

Im Rahmen eines Salary-All-In Programmes wurde zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum 1. Januar 2020 die Möglichkeit angeboten, ihren variablen Gehaltsbestandteil (Bonus) mit einer Quote von 90% zu verstetigen und in das Fixgehalt zu überführen. Da ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem Angebot Gebrauch machte, sank die Quote derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche durch einen variablen Gehaltsbestandteil vergütet werden, so dass die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch durch eine erfolgsunabhängige Grundvergütung sowie durch Benefits vergütet werden. Damit folgt die Sixt Leasing einem allgemeinen Trend und wird sich einen Vorteil im Wettbewerb um Talente verschaffen können. Dies ist insbesondere am wettbewerbsintensiven Standort München von hoher Bedeutung.

Bei den restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt sich die Gesamtvergütung aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer variablen Gehaltskomponente (Bonus oder Provision) und den sogenannten Benefits (Nebenleistungen) zusammen.

Erfolgsunabhängige Grundvergütung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in zwölf gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird (Grundvergütung). Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der erfolgsunabhängigen Vergütung sind die ausgeübte Funktion sowie der Aufgaben- und Verantwortungsumfang und damit einhergehende Entscheidungsbefugnisse.

Variable Vergütung

Neben der Grundvergütung erhält ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene variable Vergütung in Abhängigkeit von dem Unternehmenserfolg und/oder der persönlichen Zielerreichung. Der variable Anteil der Vergütung ist abhängig von der Funktion, der Hierarchieebene und dem persönlichen Grad der Zielerreichung und reicht von einem Verhältnis von Grundvergütung zu variabler Vergütung von rund 60:40 bis hin zu rund 95:5 (jeweils unterstellt eine 100%ige Zielerreichung). Die persönlichen Ziele leiten sich über die verschiedenen Funktionsebenen aus den übergeordneten Zielen des Unternehmens ab. In der persönlichen Zielsetzung ist demzufolge immer auch die Zielsetzung der Organisationseinheit der jeweiligen Mitarbeiterin und des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, soweit eine variable Gehaltszahlung für das laufende Geschäftsjahr zu erwarten ist, in der Regel im September eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende variable Gehaltszahlung. Die endgültige Auszahlung erfolgt dann nach Ablauf des Geschäftsjahres, spätestens im Rahmen der Gehaltsauszahlung des dritten Monats nach Geschäftsjahresende.

Abweichend hiervon wird die variable Vergütung (Provision) im Vertrieb monatlich (Geschäftsfeld Online Retail) bzw. quartalsweise (Firmenkundengeschäft) berechnet und nachschüssig ausbezahlt. Im Online Retail kann das Verhältnis von Grundvergütung zu variabler Vergütung in Abhängigkeit des persönlichen Zielerreichungsgrades bis zu 1:2 erreichen. Diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbringt ihre Vertriebsleistung in einem sehr eng gesteckten Rahmen. Sie entscheidet nicht eigenständig über das Zustandekommen eines Vertrages, vielmehr wird diese Freigabe durch das Operative Kreditmanagement im Rahmen der Kompetenzordnung gegeben bzw. abgelehnt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Handeln des Vertriebsteams in Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie steht.

Benefits

Neben Grundvergütung und variabler Vergütung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sixt Leasing-Konzerns folgende Nebenleistungen erhalten:

  • \ Vermögenswirksame Leistungen,
  • \ Betriebliche Altersversorgung, angeboten über einen Partner,
  • \ Firmenwagen und Tankkarte, abhängig von Funktion,
  • \ Mobiltelefon sowie
  • \ Mitarbeiterleasing.

Nach Festlegung des Vorstands der Sixt SE, der bis zum Börsengang im Mai 2015 hundertprozentigen Muttergesellschaft, hatten ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Börsengang die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm). Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch eine Tranche aus (Ausübung: 2021). 3

Die Ausgestaltung der Vergütung und der Vergütungssysteme orientiert sich an den Anforderungen des § 5 InstitutsVergV. Insbesondere geben die vorhandenen Strategien, das Geschäftsmodell, der organisatorische Aufbau und die Kompetenzregelungen in Kombination mit der vorhandenen Vergütungsstruktur keine Anreize zum Eingehen von unverhältnismäßig hohen Risiken und laufen nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Darüber hinaus besteht keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung. Für den Fall der Beendigung einer Tätigkeit sind einzelvertraglich keine Ansprüche auf Leistungen begründet, die selbst bei negativen individuellen Erfolgsbeiträgen der Höhe nach unverändert bleiben. Die Vergütungsstruktur läuft ferner nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Insbesondere wurde darauf geachtet, dass die Ausgestaltung der variablen Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheiten nicht mit den von ihnen kontrollierten Abteilungen und Organisationseinheiten gleichläuft und dadurch keine Interessenskonflikte entstehen.

Darüber hinaus werden die Anforderungen gemäß § 10 Instituts-VergV berücksichtigt. Ferner ist bei der Ausgestaltung der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheiten sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf der fixen Vergütung liegt (§ 9 Absatz 2 InstitutsVergV).

3 Wir verweisen für weitere Erläuterungen auf den Abschnitt 5.3 im Konzernanhang.

3.3 VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS

Der Aufsichtsrat hat die Bezüge für 2019 und 2020 auf individueller Basis wie folgt festgelegt1:

Bezüge Michael Ruhl Björn Waldow
in EUR 2020 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2019 Ist
Grundvergütung 400.000 400.000 400.000 400.000
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 20.811 16.676 20.884 19.273
Summe fixe Vergütung 420.811 416.676 420.884 419.273
Erfolgsabhängige Vergütung2 848.460 312.973 498.460 312.973
Summe Gesamtvergütung 1.269.271 729.649 919.344 732.246

1 Darin enthalten ist ein für den erfolgreichen Übergang zur Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) im Jahr 2019 zugesagter kurzfristiger Transaktionsbonus. Die letzten Eintrittsvoraussetzungen sind mit Closing der Transaktion in 2020 eingetreten, dementsprechend wurden die Bonuszahlungen in Höhe von 750.000 Euro (Michael Ruhl) und 400.000 Euro (Björn Waldow) in 2020 ausgeführt und sind betragsmäßig in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Des Weiteren hat Björn Waldow für in den Jahren 2015 und 2016 zugeteilte Phantom Shares aus dem Matching Stock Programm der Sixt SE in den Jahren 2019 und 2020 jeweils Zahlungen (langfristig) in Höhe von 80.000 Euro erhalten.

2 Die erfolgsabhängige Vergütung für 2019 wird bis 2022 getreckt aus bezahlt, die für 2020 mit Ausnahme des Transaktionsbonus wird bis 2025 gestreckt ausbezahlt.

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Sixt Leasing SE wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben sowie die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) berücksichtigt, denen im Wesentlichen gefolgt wird. Die Struktur des Vergütungssystems wird regelmäßig hinsichtlich der Angemessenheit überprüft. Dies soll gewährleisten, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Leistung des Vorstands steht.

Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus einer fixen Grundvergütung und einer variablen Gehaltskomponente (Tantieme) zusammen, die vom Aufsichtsrat jeweils für ein abgelaufenes Geschäftsjahr auf Basis des erreichten EBT (Earnings Before Taxes) in Euro gemäß IFRS Konzernjahresabschluss ermittelt und festgesetzt wird. Der Anspruch auf Tantieme entsteht durch Feststellung des testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr.

Darüber hinaus ist die variable Vergütung an bestimmte Bedingungen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands geknüpft. In einem Fall hängt die Auszahlung der variablen Vergütung von dem Bestand an Leasingverträgen (d.h. ohne Flottenmanagementverträge) im Vergleich zum Vorjahr ab. Im anderen Fall darf die Ausfallrate auf Kundenforderungen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten.

Unter bestimmten Umständen müssen insbesondere 40 % der variablen Vergütung über einen Zurückbehaltungszeitraum von bis zu fünf Jahren gestreckt werden.

Daneben erhalten die Mitglieder des Vorstands, wie auch andere Führungskräfte des Sixt Leasing-Konzerns, Benefits wie Dienstwagen, Tankkarte, Mobiltelefon und Beiträge zur Unfallversicherung. Des Weiteren wurde für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Versorgungszusagen bestehen für die Mitglieder des Vorstands keine.

3.4 VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATS

Die Bezüge des Aufsichtsrats sind in der Satzung der Sixt Leasing SE geregelt. Diese sieht ausschließlich einen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteil und demnach keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben satzungsgemäß in jedem Geschäftsjahr einen Anspruch auf eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 Euro. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat einen Anspruch auf 50.000 Euro. Wird das Amt als Mitglied und/oder Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht für die gesamte Dauer eines Geschäftsjahres ausgeübt, wird die vorstehende Vergütung zeitanteilig entsprechend der tatsächlichen Dauer der Aufsichtsratszugehörigkeit bzw. der Ausübung des Amts als Vorsitzende bzw. Vorsitzender gewährt. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem Ersatz ihrer Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und ihre Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer. Ferner ist für Mitglieder des Aufsichtsrats ebenfalls eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Es bestehen keine Versorgungszusagen für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Darüber hinaus haben die mit der gegenwärtigen Hauptaktionärin verbundenen Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf ihre Vergütungsansprüche verzichtet.

3.5 UNTERJÄHRIGE ANPASSUNGEN DER VORSTANDS-VERGÜTUNG

Infolge des Erwerbs der Anteils- und Stimmrechtsmehrheit an der Sixt Leasing SE durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH hat die Gesellschaft besondere bankaufsichtsrechtliche Regelungen zu beachten. Dadurch, dass für die Sixt Leasing SE nun die Bestimmungen der InstitutsVergV für bedeutende Institute gelten, ergibt sich Anpassungsbedarf bei den Regelungen der variablen Vergütung. Für die Mitglieder des Vorstands gelten die verschärften Regelungen bereits rückwirkend ab 1. Januar 2020.

Als sogenannte Risikoträger gemäß § 18 InstitutsVergV gelten für die variable Vergütung insbesondere die §§ 19-22 Instituts-VergV. Dies bedeutet insbesondere, dass unter bestimmten Umständen 40% der variablen Vergütung über einen Zurückbehaltungszeitraum von bis zu fünf Jahren gestreckt werden müssen.

B.4 \ ANGABEN GEMÄSS §§ 289A UND 315A HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Aktiengattungen

Das gezeichnete Kapital der Sixt Leasing SE per 31. Dezember 2020 beträgt insgesamt 20.611.593,00 Euro und ist in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt. Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen

Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Nach der Satzung der Gesellschaft bestehen keine Beschränkungen des Stimmrechts. Auch die Übertragung von Aktien unterliegt nach der Satzung der Gesellschaft keinen Einschränkungen. Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, die auf eine Beschränkung des Stimmrechts oder der Übertragung von Aktien abzielen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Beteiligungen an der Sixt Leasing SE

Die Hyundai Capital Bank Europe GmbH ist gemäß der zuletzt im Rahmen der Übernahme veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2020 mit 18.976.123 stimmberechtigten Stammaktien am gezeichneten Kapital der Gesellschaft beteiligt. Diese gewähren 92,07% der Stimmen. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die per 31. Dezember 2020 3% der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden und dem Vorstand auch nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten

Per 31. Dezember 2020 sind keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, vorhanden.

Beteiligung von Arbeitnehmern und ihre Kontrollrechte

Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Kontrollrechte der Arbeitnehmer nicht unmittelbar ausgeübt werden, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Sixt Leasing SE hat ein dualistisches Leitungs- und Aufsichtssystem, bestehend aus einem Leitungsorgan (Vorstand) und einem Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat). Die gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in Artikel 39 Absatz 2 Satz 1 SE-Verordnung (SE-VO), Artikel 46 SE-VO, § 16 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, §§ 84, 85 AktG und § 7 der Satzung niedergelegt.

Danach besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt dabei der Aufsichtsrat, der auch einen Vorsitzenden oder einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Sprecher des Vorstands ernennen kann. Für die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen in § 84 und § 85 AktG.

Eine Änderung der Satzung der Sixt Leasing SE beschließt die Hauptversammlung. Abweichend hiervon kann jedoch der Aufsichtsrat gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft Änderungen der Satzung beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen von Gesetzes wegen einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (Artikel 59 Absatz 1 SE-VO, § 179 Absatz 2 Satz 1 AktG).

Gesetzlich ist jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass die Satzung eine geringere Mehrheit vorsieht, sofern mindestens die Hälfte des gezeichneten Kapitals vertreten ist. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie für Fälle, für die eine höhere Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (Artikel 59 Absatz 2 SE-VO, § 51 SEAG).

Von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung der Mehrheitserfordernisse hat die Sixt Leasing SE durch eine bei börsennotierten Gesellschaften übliche Satzungsbestimmung Gebrauch gemacht. Gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Nach § 20 Absatz 3 der Satzung bedürfen Satzungsänderungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, wenn mindestens die Hälfte des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten ist.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben und zurückzukaufen

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.183.477,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die näheren Einzelheiten, auch zur Ermächtigung des Vorstands, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 um insgesamt bis zu 4.122.318,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das Bedingte Kapital 2016 dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.

Des Weiteren ist das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 um insgesamt bis zu 1.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Das Bedingte Kapital 2017 dient der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und erfolgt nur so weit, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 31. Mai 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 200.000.000,00 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing SE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.122.318,00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistungen auszugeben.

Die Ausgabe kann auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt Leasing SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und für sonstige mit der Schuldverschreibung verbundene Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing SE zu gewähren.

Den Aktionären der Sixt Leasing SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) um Spitzenbeträge auszunehmen, (ii) um, wie es erforderlich ist, Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die zuvor von der Sixt Leasing SE oder einer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zusteht, oder (iii) gegen die Zahlung von Barleistungen, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich unterschreitet und auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt, weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Absatz 3 der Satzung.

Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 war der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage bis zu maximal 1.000.000 Bezugsrechte auf bis zu maximal 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen waren, war allein der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt.

Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilte sich auf höchstens 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und höchstens 500.000 Bezugsrechte an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen. Jedes Bezugsrecht berechtigte zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises und hatte eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Gesellschaft konnte den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelte, hatte hierüber allein deren Aufsichtsrat zu entscheiden.

Die Einzelheiten der Ermächtigung ergaben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss vom 29. Juni 2017 und § 4 Absatz 5 der Satzung.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 AktG ermächtigt, bis zum 7. April 2020 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer war – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien durften zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befanden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen waren, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung konnte jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgeübt werden, oder auch durch Dritte, die für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen handelten. Der Erwerb konnte nach Wahl der Gesellschaft über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten und/oder unter Einsatz von Derivaten erfolgen. Ein Erwerb zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien war ausgeschlossen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats (i) eigene Aktien gegen Barzahlung in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot zu veräußern, sofern der Verkaufspreis je Aktie den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschritt, wobei der anteilige Betrag am Grundkapital der Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung veräußert wurden, insgesamt 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt der Erteilung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung übersteigen durfte, (ii) eigene Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot zu veräußern, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen, (iii) eigene Aktien zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelgenussrechten zu verwenden und/oder (iv) eigene Aktien unter anderem Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder Mitgliedern von Geschäftsführungen von ihr abhängigen Gesellschaften oder Mitarbeitern des Sixt Leasing-Konzerns als Bestandteil der Vergütung oder im Rahmen von Management- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zum Erwerb anzubieten.

Die Einzelheiten der Ermächtigung ergaben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss vom 8. April 2015.

2020 befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Anleihen

Bei einem Kontrollwechselereignis, auch infolge eines Übernahmeangebots, waren die jeweiligen Gläubiger der von der Sixt Leasing SE begebenen Anleihen 2017/2021 (ISIN: DE000A2DADR6) und 2018/2022 (ISIN: DE000A2LQKV2), jeweils im Nennbetrag von 250,0 Mio. Euro, berechtigt, von der Emittentin den vollständigen oder teilweisen Rückkauf der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein "Kontrollwechselereignis" tritt nach den Anleihebedingungen dann ein, wenn ein Kontrollwechsel eintritt und es innerhalb des Kontrollwechselzeitraums (120 Tage ab Ankündigung bzw. Eintritt des Kontrollwechsels) zu einer Absenkung eines vorhandenen Ratings kommt bzw. in diesem Zeitraum keine Ratingagentur ein Investment Grade Rating vergeben hat. Bei dieser Berechtigung der Anleihegläubiger handelt es sich um ein Gläubigerrecht, das am Kapitalmarkt oder auch im Kreditgeschäft üblich ist.

Infolge der Abwicklung des erfolgreichen öffentlichen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, hat die Hyundai Capital Bank Europe GmbH die Kontrolle im Sinne von § 5 Absatz 5 der Anleihebedingungen der Anleihen 2017/2021 und 2018/2022 über die Gesellschaft erlangt. Da sie in diesem Zusammenhang 50 % oder mehr des Grundkapitals der Gesellschaft erworben hat und diese zur Ausübung von zusammen mehr als 50 % der Stimmrechte der Gesellschaft berechtigen, ist ein Kontrollwechsel im Sinne von § 5 Absatz 5 der Anleihebedingungen eingetreten. Da keine Rating-Agentur innerhalb von 120 Tagen nach Eintritt des Kontrollwechsels ein Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen vergeben hat, ist auch ein Kontrollwechselereignis im Sinne von § 5 Absatz 5 der Anleihebedingungen eingetreten.

In Übereinstimmung mit dem in § 5 Absatz 5 der Bedingungen vorgesehenen Verfahren war jeder Gläubiger der Anleihen 2017/2021 und 2018/2022 berechtigt, aber nicht verpflichtet, den teilweisen oder vollständigen Rückkauf seiner Schuldverschreibungen innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Kontrollwechselmitteilung nach § 13 der Anleihebedingungen bekannt gegeben wurde (d.h. bis zum 14. Dezember 2020), zu 100 % des Nennbetrags der betreffenden Schuldverschreibung(en) zuzüglich nicht gezahlter bis zum Tag, der sieben Tage nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums liegt (d.h. bis zum 23. Dezember 2020), (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

Von diesem Recht hat nur ein sehr kleiner Teil (Nominal 20.000 Euro von 250.000.000 Euro) der Anleihegläubiger Gebrauch gemacht.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.

Vereinbarungen mit der Sixt SE und Tochtergesellschaften

Im Rahmen des am 21. Februar 2020 vereinbarten Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Gesellschaft an die Hyundai Capital Bank Europe GmbH ("HCBE") haben die Gesellschaft und die Sixt SE eine Vereinbarung zur weiteren Nutzung der bestehenden Markenrechte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Transaktion (Closing) geschlossen (die "Markenvereinbarung").

Diese Markenvereinbarung kann von der Lizenzgeberin Sixt SE außerordentlich gekündigt werden, wenn die Beteiligung der HCBE (oder die eines mit ihr verbundenen Unternehmens) unter einen Schwellenwert in Höhe der von der Sixt SE erworbenen Beteiligung von rund 41,9 % fällt oder ein Dritter eine Beteiligung an der Sixt Leasing SE erwirbt, die größer als der Anteil der HCBE und mit ihr verbundener Unternehmen ist. Sie kann ferner außerordentlich gekündigt werden, wenn durch die HCBE oder ihre Gesellschafter Aktien der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar an im Einzelnen abschließend aufgezählte Wettbewerber der Sixt SE übertragen werden.

Ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht haben die Gesellschaft und die Sixt Autovermietung GmbH & Co. KG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sixt SE, im Vertrag über den IT-Carve-out vereinbart, der ebenfalls im Rahmen des Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Gesellschaft an die HCBE geschlossen wurde.

Schließlich sieht auch der im Rahmen des Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Gesellschaft an die HCBE geschlossene Mietvertrag über die durch die Gesellschaft am Unternehmenssitz genutzten Liegenschaften, die im Eigentum einer Tochtergesellschaft der Sixt SE stehen, ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht vor.

B.5 \ PROGNOSEBERICHT

1. KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet eine Erholung der Weltwirtschaft im Jahr 2021. In seinem Ausblick vom Januar 2021 rechnet der IWF mit einem Anstieg des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5,5 % (2020: -3,5 %). Damit hat er seine Schätzung im Vergleich zur Herbstprognose 2020 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Grund hierfür ist die Erwartung, dass sich die Konjunktur aufgrund der besseren Verfügbarkeit von Impfstoffen und Therapien ab dem zweiten Quartal beleben dürfte. Zudem könnten laut IWF einige große Wirtschaften von zusätzlichen geldpolitischen Maßnahmen profitieren. Insgesamt bleibe die Prognose aber mit außergewöhnlicher Unsicherheit behaftet.

Für den Euroraum erwartet der IWF ebenfalls eine Rückkehr zum Wachstum. Demnach dürfte das BIP um 4,2 % zulegen (2020: -7,2 %). Die Herbstprognose wurde damit um einen Prozentpunkt nach unten korrigiert. Grund hierfür ist die Abschwächung der Konjunktur gegen Ende 2020, die sich angesichts steigender Infektionszahlen und erneuter Lockdowns bis Anfang 2021 fortsetzen dürfte. Für Deutschland geht der IWF von einem Wirtschaftswachstum von 3,5 % aus (2020: -5,4 %). Die Herbstprognose war 0,7 Prozentpunkte höher gewesen.

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet in seinem Ausblick vom März 2021 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 6,7 % im laufenden Jahr. Damit hat es seine Prognose vom Dezember 2020 um 0,6 % angehoben. Dazu habe nicht zuletzt eine deutliche Verbesserung der Aussichten für die USA beigetragen, so das IfW. Dem Institut zufolge habe sich die die Weltwirtschaft nach dem kräftigen Anstieg der Produktion im Sommer auch im Winterhalbjahr weiter erholt, obwohl die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus stark zugenommen habe und die Eindämmungsmaßnahmen in vielen Ländern erneut verschärft worden seien. Industrieproduktion und Welthandel hätten sich bereits fast vollständig erholt und schienen von der zweiten Welle der Pandemie kaum beeinträchtigt zu werden. Die europäische Wirtschaft sei zwar erneut in die Rezession gerutscht. Der Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion dürfte aber nicht dramatisch sein und von einer kräftigen Erholung im Sommerhalbjahr abgelöst werden, sofern die Fortschritte bei der Impfkampagne wie erwartet eine durchgreifende Lockerung der Restriktionen ab dem Frühjahr zuließen, so das IfW.

Für den Euroraum erwartet das IfW in seinem Ausblick vom März 2021 ein Wirtschaftswachstum von 4,8 % im laufenden Jahr. Demnach dürfte das Vorkrisenniveau wohl gegen Ende des Jahres überschritten werden. Laut IfW lag die Wirtschaftsleistung im Euroraum gegen Ende des ersten Quartals 2021 nach einem erneuten Rückgang im Schlussquartal 2020 rund 5 % unter ihrem Vorkrisenniveau. Dabei habe es erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Mitgliedsländern gegeben. Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Impfkampagne dürften die pandemiebedingten Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität im Verlauf des Sommerhalbjahrs weitgehend zurückgeführt werden. Unter dieser Annahme rechnet das IfW damit, dass sich alle noch belasteten Wirtschaftsbereiche überall zügig den vor der Krise erreichten Aktivitätsniveaus annähern. Besonders kräftige Zuwachsraten seien beim Dienstleistungshandel, beim privaten Konsum und bei den Ausrüstungsinvestitionen zu erwarten.

Für Deutschland geht das IfW von einem BIP-Anstieg von 3,7 % aus. Damit dürfte die Wirtschaft nach dem Rückgang von 4,9 % im Vorjahr kräftig anziehen. Nach Angaben des IfW hat die zweite Welle der COVID-19-Pandemie die Erholung in Deutschland unterbrochen. Für das erste Quartal zeichnete sich sogar ein recht deutlicher Rückgang der Wirtschaftsleistung ab. Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne dürfte die wirtschaftliche Belastung durch die Pandemie jedoch nachlassen und die Erholung sich in hohem Tempo fortsetzen. Anders als im vergangenen Jahr konzentrierten sich die wirtschaftlichen Einbußen gegen Ende des ersten Quartals deutlich stärker auf die konsumnahen Dienstleistungsbranchen. Auch wenn die privaten Konsumausgaben dadurch wohl vorübergehend noch stärker in Mitleidenschaft gezogen werden würden als zu Beginn der Pandemie, seien die gesamtwirtschaftlichen Folgen ungleich geringer. Maßgeblich sei, dass sich das Exportgeschäft weiter erhole. Da es zudem für viele Unternehmen aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe eine Perspektive auf nachhaltige Entspannung gäbe, werde es wohl zu keinen größeren Rückgängen bei den Investitionen kommen.

Quellen

IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2020; IfW, Kieler Konjunkturberichte Nr. 75, 76 und 77, März 2021.

2. VORAUSSICHTLICHE BRANCHENENTWICKLUNG

Für 2020 rechnet die deutsche Leasingbranche mit einem Rückgang des Neugeschäfts. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) erwartet vorläufig ein Minus von etwa 10 % der Anschaffungswerte (inklusive Mietkauf). Er begründet dies mit den zurückhaltenden Investitionen infolge der pandemiebedingten Unsicherheit bei Unternehmen in Deutschland. Für das Jahr 2021 stand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts noch keine Prognose des BDL zur Verfügung. Der Sachverständigenrat prognostiziert für 2021 eine Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen um 10,0% (2020: - 14,4%) und führt dies auf positive Impulse durch die erwartete Erholung der Weltwirtschaft zurück.

Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) erwartet für 2021 eine Erholung des Pkw-Marktes. Nach einem Einbruch des Weltmarktes um 15 % im vergangenen Jahr rechnet der VDA für 2021 mit einem globalen Wachstum um 9% auf 73,9 Mio. verkaufte Neuwagen. Der europäische Markt soll dabei um 12% auf 13,5 Mio. zulegen. Für Deutschland erwartet der VDA einen Anstieg von rund 8% auf 3,15 Mio. Neuzulassungen. Allerdings weist der VDA darauf hin, dass das Vorjahresniveau mit 2,9 Mio. Pkw sehr niedrig war und der Pkw-Inlandsmarkt 2021 weiterhin noch deutlich unter den rund 3,5 Mio. Neuzulassungen der Jahre 2017 bis 2019 liegen wird. Die deutsche Automobilindustrie sehe die Corona-Entwicklung weiter mit großer Sorge und setze darauf, dass die Impfstoffproduktion und die Umsetzung der Impfungen sehr schnell gesteigert würden, damit Deutschland zügig aus dieser Krise herauskomme, so der VDA. Eine Markterholung sei erst im zweiten Halbjahr zu erwarten.

Anbieter von Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen könnten nach Einschätzung von Sixt Leasing auch unter angespannten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine gute Nachfrage verzeichnen, da Unternehmen insbesondere in diesen Situationen darauf angewiesen sind, ihren internen Aufwand und ihre Gesamtbetriebskosten des Fuhrparks zu senken. Durch das Outsourcing des Flottenmanagements profitieren sie von der Expertise der Dienstleister in Einkauf und Fahrzeugvermarktung sowie deren Wartungs- und Reparaturnetzwerken, während sie Personalressourcen schonen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Quellen

BDL,Rundschreiben: Prognose zum deutschen Leasing-Markt 2020, 26. Januar 2021; Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2020/21, November 2020; VDA, Pressemeldung, 26. Januar 2021.

3. VORAUSSICHTLICHE ALLGEMEINE ENTWICKLUNG

Der Sixt Leasing-Konzern beabsichtigt, seine – gemessen am Vertragsvolumen – führende Position im Online-Direktvertrieb von Neuwagen sowie als Spezialist im Management und Full-Service-Leasing von Firmenflotten weiter auszubauen.

Die im Rahmen des Strategieprogramms "DRIVE>2021" gestarteten Maßnahmen sollen 2021 fortgeführt werden. "DRIVE" steht für Digitalisierung, Risikosteuerung, Internationalisierung sowie Vertrags- und Ergebniswachstum. Ziel des Programms ist es, das Tempo der Digitalisierung zu erhöhen, das Rendite-Risiko-Profil zu verbessern, die Internationalisierung weiter voranzutreiben sowie den Vertragsbestand und das Ergebnis zu steigern.

Im Jahr 2021 möchte das Unternehmen weitere Weichen für künftig starkes und profitables Wachstum insbesondere in den Geschäftsfeldern Online Retail und Flottenmanagement stellen. Der Fokus wird insbesondere darauf liegen, die Digitalisierung des Geschäftsmodells und die Ausrichtung der Organisation auf zukünftiges nationales und internationales Wachstum voranzutreiben.

Darüber hinaus sollen sich Maßnahmen zur Prozess- und Kostenoptimierung positiv auf die Produktivität und Ergebnisentwicklung des Konzerns auswirken. Ziel ist es, die internen Abläufe durch die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse noch effizienter zu gestalten. Außerdem ist geplant, die Kostenstruktur zu optimieren, indem Synergien zwischen den Geschäftsfeldern noch besser genutzt werden.

3.1 GESCHÄFTSFELD ONLINE RETAIL

Der Online Retail-Markt in Deutschland bietet dem Unternehmen ein attraktives Wachstumspotenzial. Sixt Leasing erwartet, dass Fahrzeuge künftig zunehmend über Online-Kanäle bezogen werden. Das zeigen auch zahlreiche Studien (siehe "Chancenbericht" in diesem Lagebericht).

Als einer der führenden Anbieter im Online-Direktvertrieb von Neuwagen ist Sixt Leasing gut positioniert, um den in Deutschland noch jungen Online-Leasingmarkt für Privat- und Gewerbekunden zu erobern. Weitere Marktanteile sollen insbesondere durch geeignete Marketingaktivitäten sowie über Kampagnen und Kooperationen gewonnen werden. Um weitere Vertriebskanäle zu erschließen, prüft das Unternehmen zudem fortlaufend die Möglichkeit von Akquisitionen.

Das Unternehmen arbeitet laufend daran, das Produkt- und Serviceangebot des Geschäftsfelds weiterzuentwickeln, um neue Kundengruppen anzusprechen und zusätzliches Wachstum zu generieren. Insbesondere Vertriebskooperationen zur Vermarktung von Neuwagen sowie die Einführung von Leasingangeboten für Gebrauchtfahrzeuge sollen ab dem Jahr 2021 das Vertragswachstum unterstützen. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der Ausweitung des Serviceangebots durch die Entkopplung von Leasingvertrag und Serviceprodukten. Sowohl vom digitalen Nachverkauf als auch vom Vertrieb von Serviceprodukten an Kunden ohne Fahrzeugvertrag mit Sixt Leasing erwartet sich das Unternehmen in den nächsten Jahren einen zusätzlichen Schub für Vertragsbestand, Umsatz und Ergebnis.

Neben der Ausweitung des Produkt- und Serviceangebots legt Sixt Leasing großen Wert auf die Weiterentwicklung der IT-Systeme und die Optimierung der Kundenprozesse. Es ist das Ziel, das Kundenerlebnis fortlaufend zu verbessern, indem die Webseiten sowie die Bestell-, Auslieferungs- und Rücknahmeprozesse noch stärker auf Benutzerfreundlichkeit ausgerichtet werden. Dies soll sich positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken und dadurch den Abschluss von Neu- und Folgeverträgen befördern. Im Februar wurde beispielsweise ein digitaler InFleet-DeFleet-Prozess eingeführt, der die Effizienz und Transparenz bei der Übergabe und Rücknahme von Leasingfahrzeugen erhöhen soll. Der Prozess ist derzeit an den eigenen Standorten von Sixt Leasing in Frankfurt-Egelsbach, Berlin-Adlershof und München-Eching verfügbar. Ziel von Sixt Leasing ist es, den Prozess auch an den über 30 Stationen der Sixt SE, wo Sixt Leasing-Kunden Fahrzeuge übernehmen oder zurückgeben können, auszurollen. Darüber hinaus wurde auf der Online-Plattform sixt-neuwagen.de ein komplett digitaler Bestellprozess für Privatkunden gelauncht.

Aufgrund der dargestellten Wachstumsperspektiven und der fortschreitenden Digitalisierung wird das Geschäftsfeld Online Retail nach wie vor als größter Wachstums- und Ergebnistreiber des Konzerns gesehen.

3.2 GESCHÄFTSFELD FLOTTENLEASING

Im Geschäftsfeld Flottenleasing agiert Sixt Leasing in einem wettbewerbsintensiven Markt, der in Deutschland vor allem von den großen herstellerabhängigen Leasinggesellschaften dominiert wird. Daher konzentriert sich Sixt Leasing im Großkundensegment insbesondere darauf, die langjährigen Kundenbeziehungen zu stärken und die Bestandskunden durch individuelle Lösungen und eine anhaltend hohe Servicequalität zu überzeugen.

Aufgrund des starken Preiswettbewerbs im Segment mit großen und mittelgroßen Firmenkunden beabsichtigt Sixt Leasing, das Geschäft mit kleineren Firmenkunden (20 bis 100 Fahrzeuge) weiter auszubauen. Dieses Segment wird durch lokale Vertriebsspezialisten angesprochen und betreut. Dadurch sollen interessante Margenpotenziale erschlossen und das Firmenkundenportfolio weiter diversifiziert werden.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass der Anteil an Kunden mit kleineren Flotten innerhalb des Vertragsbestands des Geschäftsfelds zunehmen wird.

Darüber hinaus sollen Flottenkunden mit digitalen Lösungen überzeugt werden. Dazu gehört unter anderem der im Februar eingeführte InFleet-DeFleet-Prozess, aber auch die im Dezember 2020 grundlegend überarbeitete und neu gelaunchte Sixt Leasing-App, die Dienstwagenfahrern die Verwaltung ihres Leasingvertrags erleichtert und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Effizienz in Leasingflotten leistet.

3.3 GESCHÄFTSBEREICH FLOTTENMANAGEMENT

Im Geschäftsbereich Flottenmanagement will der Sixt Leasing-Konzern weiterhin den Trend zum Outsourcing des Fuhrparkmanagements von größeren Unternehmen nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dabei soll in den kommenden Jahren auch das Geschäft im europäischen Ausland, insbesondere über bestehende Kundenbeziehungen und die Stärkung des Vertriebs in den Auslandsgesellschaften, ausgebaut werden. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Sixt Global Reporting Tool zu, das eine Steuerung des weltweiten Fuhrparks ermöglicht, indem relevante Daten der betriebenen Fahrzeuge transparent zusammengeführt und auf diese Weise Einsparpotenziale für die Kunden aufgezeigt werden können.

Darüber hinaus wird Sixt Mobility Consulting weiter auf intelligente IT-Lösungen setzen und kontinuierlich in die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung des Geschäftsmodells investieren. Ziel ist es, durch digitale Lösungen das Serviceniveau für die Unternehmenskunden und das Nutzererlebnis für Dienstwagenfahrer weiter zu verbessern. Die im zweiten Halbjahr 2019 eingeführte und im Jahr 2020 erweiterte Self-Service App für Dienstwagenfahrer, "The Companion", soll im Geschäftsjahr 2021 auf weitere Kunden und Nutzer ausgeweitet werden. Durch eine stärkere Verbreitung der App könnte der Personalaufwand in der Nutzerbetreuung reduziert und in andere Tätigkeiten wie Beratungsleistungen verlagert werden. Das Unternehmen erwartet sich davon positive Auswirkungen auf Produktivität und Kundenzufriedenheit.

Langfristig soll sich der Geschäftsbereich Flottenmanagement zu einem Komplettanbieter von Unternehmensmobilität weiterentwickeln. Denn die Mobilitätsbedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben sich insbesondere in Großstädten zuletzt deutlich gewandelt. Wenngleich der Dienstwagen voraussichtlich ein zentraler Bestandteil der Unternehmensmobilität bleiben wird, steigt die Nachfrage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach flexiblen und individuellen Mobilitätsangeboten unter Einbindung aller Verkehrsmittel. Sixt Mobility Consulting bereitet sich daher darauf vor, die gesamte Bandbreite der Unternehmensmobilität über alle Zulieferer und Anbieter zu managen: von klassischen Dienstwagen über Geschäftsfahrräder und Corporate Carsharing-Systeme bis hin zu Mobilitätsbudgets. Ein solches Mobilitätsbudget soll im Jahr 2021 eingeführt werden.

4. KONZERN-FINANZPROGNOSE 2021

Für das laufende Geschäftsjahr 2021 erwartet der Vorstand einen leichten Anstieg des Konzernvertragsbestands im Vergleich zum Vorjahr (2020: 129.900 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz im Rahmen des Vorjahreswertes (2020: 423,3 Mio. Euro). In Bezug auf das EBT rechnet der Vorstand mit einem höheren einstelligen Millioneneurobetrag (2020: 9,1 Mio. Euro).

Grund für die zurückhaltende Prognose für das Gesamtjahr 2021 ist neben der bisherigen operativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 vor allem die anhaltende COVID-19Situation, wie im Risikobericht beschrieben. Die Gesellschaft geht insoweit von einem weiterhin durch die COVID-19-Pandemie stark negativ belasteten Markt- und Geschäftsumfeld aus und erwartet eine Erholung der Geschäftsentwicklung frühestens im zweiten Halbjahr.

Diese Einschätzung geht davon aus, dass die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im weiteren Verlauf des Jahres Wirkung zeigen werden. Dazu gehören insbesondere die Ende 2020 gestartete Impfkampagne, die natürlich wesentlich von der Verfügbarkeit geeigneter Impfstoffe abhängt, und die zunehmende Verfügbarkeit von Schnelltests. Zudem geht die Einschätzung davon aus, dass die derzeit von den Regierungen auf Bundes- und Landesebene zu erarbeitenden Exit-Strategien aus dem Krisenmodus erfolgreich sein werden und die Wirtschaft ab der zweiten Jahreshälfte wieder in Schwung kommt. Des Weiteren geht die Gesellschaft davon aus, dass die aktuell von den Bundes- und Landesregierungen beschlossenen bzw. noch zu beschließenden umfangreichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen die ökonomisch negativen Auswirkungen für die Volkswirtschaften abfedern werden.

Darüber hinaus wird das Konzernergebnis auch im Geschäftsjahr 2021 durch transaktionsbezogene Kosten der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) belastet.

Vor diesem Hintergrund ist nach Einschätzung des Vorstands für das erste Quartal 2021 ein sehr starker Rückgang des EBT gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zu erwarten (Q1 2020: 5,6 Mio. Euro). Diese Einschätzung berücksichtigt den internen Buchungsstand einschließlich Februar 2021 und die voraussichtliche Entwicklung im laufenden März.

B.6 \ RISIKO- UND CHANCENBERICHT

1. RISIKOSITUATION

Als europaweit agierende Unternehmensgruppe ist der Sixt Leasing-Konzern einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können.

1.1 ALLGEMEINE RISIKEN (ÖKONOMISCHE, GESELL-SCHAFTLICHE UND REGULATORISCHE RISIKEN)

Der Sixt Leasing-Konzern ist in den beiden Geschäftsbereichen Leasing und Flottenmanagement tätig, die den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit jeweils in Deutschland haben. Jedoch können im Zuge der internationalen Expansion des Sixt Leasing-Konzerns die geschäftlichen Aktivitäten im europäischen Ausland eine zunehmende Bedeutung erlangen.

Beide Geschäftsbereiche sind zu einem hohen Grad von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und speziell in Deutschland abhängig, da dadurch die Investitionsneigung und die Ausgabenbereitschaft der Kunden und damit die Nachfrage nach Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen wesentlich beeinflusst werden.

In konjunkturellen Schwächephasen kann die Nachfrage nach Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen durch Sparmaßnahmen bei Unternehmen und Privathaushalten rückläufig sein. Zudem ist in diesen Phasen generell mit höheren Ausfallrisiken (z.B. Branchenrisiken und Adressenausfallrisiken) zu rechnen. Eine Abschwächung der Gesamtkonjunktur kann somit negative Folgen für die Nachfrage und die Rentabilität von Leasing- und Flottenmanagementprodukten haben.

Auch das Aufkommen alternativer Mobilitätslösungen durch etablierte sowie neue Automobilhersteller und Marktteilnehmer, der Trend zur Abkehr von Verbrennungsmotoren sowie neue Mobilitätsangebote könnten die Nachfrage nach klassischen Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen negativ beeinflussen.

Um diesen sich teils rasch wandelnden Marktgegebenheiten und Kundenanforderungen im Hinblick auf den Anspruch der Innovationsführerschaft Rechnung zu tragen und weitere Marktanteile zu gewinnen, entwickelt der Sixt Leasing-Konzern neue Produktideen und Geschäftsmodelle, deren Markteinführung und -durchdringung hohe Vorlaufkosten verursachen kann. Trotz entsprechender Marktanalysen und Planungen ist nicht gewährleistet, dass die Produkte in der angebotenen Form die erwartete Akzeptanz und Nachfrage erfahren werden. Dies kann sich gegebenenfalls negativ auf die Ertragslage des Konzerns auswirken.

Die Geschäftsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns kann darüber hinaus von nicht vorhersehbaren externen Einflüssen, wie etwa Natur- und Umweltkatastrophen, Terroranschlägen oder Epidemien bzw. Pandemien, beeinträchtigt werden. Solche Ereignisse könnten negative Auswirkungen sowohl direkt auf den Betrieb als auch auf die allgemeine Nachfrage und die Liefersituation haben. In der Folge dieser externen Ereignisse kann es zu Ausfällen von Kunden im Bestandsportfolio, von Händlern/ Herstellern bei Fahrzeugverkäufen insbesondere über Rückkaufvereinbarungen und von Servicedienstleistern kommen.

Das Geschäft des Sixt Leasing-Konzerns unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regularien, unter denen der Konzern tätig ist. Es besteht das Risiko, dass es Sixt Leasing versäumt, alle gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zu erfüllen oder rechtzeitig auf Änderungen des gesetzlichen oder regulatorischen Umfelds zu reagieren. Neben den bestehenden aktien- und KWG-rechtlichen Anforderungen im Konzern hat die Sixt Mobility Consulting GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sixt Leasing SE, im Berichtszeitraum einen Erlaubnisantrag nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gestellt, um eine Lizenz zur Ausführung von Zahlungstransaktionen zu erhalten.

1.2 SPEZIFISCHE RISIKEN DER GESCHÄFTSBEREICHE LEASING UND FLOTTENMANAGEMENT

In beiden Geschäftsbereichen liegt ein Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf dem Firmenkundengeschäft. Die Entwicklung der Geschäftsbereiche ist somit unter anderem vom Investitionsverhalten der Unternehmen abhängig. Dieses Investitionsverhalten kann – abgesehen von allgemeinen konjunkturellen Einflüssen – im Speziellen durch die wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für das gewerbliche Fahrzeugleasing beeinflusst werden. Unternehmen benötigen größtmögliche Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Höhere steuerliche Belastungen von Leasinggeschäften und Dienstwagen oder auch die

Möglichkeit nachteiliger Änderungen internationaler Bilanzierungsvorschriften von Leasingverträgen für Leasingnehmer können die Attraktivität von auf Leasing basierten Fahrzeugflottenlösungen verringern.

Der Leasingstandard IFRS 16 des International Accounting Boards (IASB) kommt seit dem Geschäftsjahr 2019 zur Anwendung. Durch IFRS 16 müssen Leasingnehmer mit wenigen Ausnahmen auch Operate Leases mit einem Nutzungsrecht und einer Leasingverbindlichkeit bilanzieren. Die Unterscheidung zwischen Finance Leases und Operate Leases entfällt damit im Wesentlichen für den Leasingnehmer. Diese Änderungen haben zur Folge, dass Unternehmen durch Operate Leases nicht mehr in dem Maße wie bisher ihre Bilanz entlasten können. Ein spürbares Ausweichen auf alternative Finanzierungsformen des Fuhrparks durch nach internationalen Standards bilanzierende Firmenkunden konnte bisher nicht festgestellt werden. Sixt Leasing ist weiterhin davon überzeugt, dass insbesondere die mit dem Leasing verbundenen Serviceleistungen die Nachfrage nach Full-Service-Leasingprodukten begründen. Darüber hinaus können sowohl Privat- als auch Firmenkunden durch Kilometerleasing eine Absicherung des Fahrzeugrestwerts erreichen.

Der Leasingmarkt in Deutschland wird unverändert von verschiedenen hersteller- oder bankenabhängigen Leasinggesellschaften dominiert. Diese verfügen einerseits aufgrund ihrer Nähe zu den Herstellern über gute Einkaufskonditionen und Verwertungsmöglichkeiten und andererseits als bankenzugehörige Anbieter über gute Refinanzierungsbedingungen. Aus diesem Grund herrscht im Markt für Automobilleasing ein starker Preisund Konditionenwettbewerb, der sich negativ auf die erzielbaren Margen und damit auf die Umsatz- und Ertragslage des Sixt Leasing-Konzerns auswirken kann.

Der Sixt Leasing-Konzern fokussiert sein Angebot im Geschäftsfeld Flottenleasing auf das Full-Service-Leasing, das neben dem herkömmlichen Finanzierungsleasing eine Vielzahl von ergänzenden Dienstleistungen vornehmlich für Geschäftskunden beinhaltet. Durch die konsequente Ausrichtung als Full-Service-Leasinganbieter möchte der Sixt Leasing-Konzern die Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von dem unter Preisdruck stehenden reinen Finanzierungsleasing reduzieren. Zudem bietet die kontinuierliche Entwicklung neuer, zumeist internetbasierter Produkte die Chance, sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Daneben bietet der Sixt Leasing-Konzern im Geschäftsfeld Online Retail insbesondere über seine Webseiten sixt-neuwagen.de und autohaus24.de attraktive Fahrzeugleasinglösungen für Privat- und Gewerbekunden an. Im Geschäftsbereich Flottenmanagement profitiert das Unternehmen von seiner langjährigen Erfahrung bei der Steuerung von Fahrzeugflotten und von seiner Position als großer Flottenbetreiber.

Neben dem Flottenkundengeschäft gewinnt das Geschäftsfeld Online Retail mit Privat- und Gewerbekunden zunehmend an Bedeutung und soll auch zukünftig weiter ausgebaut werden. Die damit verbundene Diversifikation des Kundenportfolios soll dazu beitragen, Risikokonzentrationen entgegenzuwirken, die sich unter anderem aus den wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für das gewerbliche Fahrzeugleasing im Flottenkundengeschäft ergeben könnten.

Sixt Leasing bezieht die Fahrzeuge, die an Firmen-, Gewerbeund Privatkunden verleast werden, von Automobilherstellern und -händlern. Dadurch ist das Unternehmen von der ausreichenden Versorgung mit beliebten Fahrzeugmodellen, deren Einkauf zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie einem attraktiven und qualitativ hochwertigen Produktangebot abhängig. Eine derartige Abhängigkeit besteht ebenso von Drittdienstleistern, bei denen beispielsweise Reifen, Versicherungen und Serviceleistungen wie Reparaturarbeiten bezogen werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, verhandelt Sixt Leasing längerfristige Rahmenverträge und Rabattvereinbarungen mit den entsprechenden Lieferanten.

2. INTERNE KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT-ORGANISATION

2.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Das Risikomanagement unterstützt die Geschäftsleitung des Sixt Leasing-Konzerns bei der Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie und überwacht alle relevanten Risiken im In- und Ausland.

Die in der Sixt Leasing SE etablierten Risikobewertungs- und -steuerungssysteme sowie die Organisation des Kreditrisikomanagements orientieren sich an den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk).

Die Sixt Leasing SE hat im Berichtszeitraum die aus den MaRisk geforderten Maßnahmen zur Angemessenheit des Risikomanagements sowie die geforderten Maßnahmen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs der von der Gesellschaft eingegangenen Risiken berücksichtigt.

Risiken geht die Sixt Leasing SE nur dann ein, wenn sie kalkulierbar sind und mit den in der Unternehmens- bzw. Konzernstrategie verankerten Zielen sowie dem zuvor festgelegten Risikoappetit im Einklang stehen.

Auf Basis der durch die Geschäftsleitung festgelegten Risikostrategie sind die Identifikation, die systematische Erfassung und Analyse, die Beurteilung und Priorisierung sowie die Analyse der Einflüsse und Auswirkungen der Risiken auf das Unternehmen wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems. Hieraus abgeleitet können Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung oder Verlagerung von Risiken initiiert werden.

Grundlage für die Risikosteuerung ist die Risikotragfähigkeitsrechnung, die im Rahmen der Risikoberichterstattung quartalsweise erstellt wird und alle wesentlichen Risiken der Gesellschaft enthält. Die Sixt Leasing SE verfügt unter Berücksichtigung etwaiger ausgelagerter Prozesse über ein Risikosteuerungssystem zur Überwachung aller maßgeblichen Risikoposten, das sie kontinuierlich anhand der eigenen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und in Orientierung an den Anforderungen einer börsennotierten Gesellschaft weiterentwickelt. Die Sixt Leasing SE hat interne Richtlinien und Kontrollen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) etabliert, die laufend überprüft und weiterentwickelt werden. Die bestehenden Risikosteuerungssysteme über die Funktionen Controlling, Rechnungswesen, Compliance, Risikocontrolling, Operatives Kreditmanagement, Forderungsmanagement und Interne Revision orientieren sich an den MaRisk-Vorgaben.

Der folgende relevante Bereich war zum Ende des Berichtszeitraums im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG vollständig oder in Teilen ausgelagert:

\ IT-Administration

Daneben wurden noch zwei weitere, als wesentlich klassifizierte IT-Dienstleistungen auf verschiedene IT-Anbieter ausgelagert.

Für Ausfall-/Engagement-Risiken sowie andere Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit hat die Sixt Leasing SE eine angemessene Risikovorsorge getroffen. Die im Abschluss enthaltenen Abschreibungen und Wertberichtigungen wurden in angemessener Höhe gebildet.

2.2 INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM FÜR DIE (KONZERN-)RECHNUNGSLEGUNG (AN-GABEN GEMÄSS §§ 289 ABSATZ 4, 315 ABSATZ 4 HGB)

Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung des Konzerns und der Gesellschaft beinhaltet organisatorische Regelungen und fachliche Vorgaben zur Risikoabbildung in der Rechnungslegung. Im Hinblick auf finanztechnische Sachverhalte gibt es zudem allgemeine Verhaltensvorschriften für Mitarbeiter im unternehmensinternen "Code of Conduct". Wesentliche Elemente des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind die klare und sachgerechte Funktionstrennung in der Vorstands- bzw. Führungsverantwortung einschließlich der Managementkontrollprozesse, die zentrale Rechnungslegungs- und Berichtsorganisation für alle in den Konzern einbezogenen Gesellschaften, fachspezifische Vorgaben in Richtlinien, Handbüchern, Prozessbeschreibungen und Konzernleitlinien, die Erfassung von Geschäftsvorfällen im "Vier-Augen-Prinzip", die Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen durch dezidierte regelmäßige Prüf- und Kontrollprozesse, die toolgestützt durch den IKS-Beauftragten nachgehalten werden, Wirksamkeitsprüfungen durch die Interne Revision, systemtechnische Sicherungsmaßnahmen, manuelle Kontrollprozesse und der regelmäßige Abgleich mit Planungsund Controlling-Prozessen in Form von Soll-Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind in den verwendeten rechnungslegungsbezogenen Systemen Zugangsbeschränkungen und funktionale Zugriffsregelungen hinterlegt. Die Mitarbeiter werden über Informationssicherheit und Datenschutzregelungen entsprechend belehrt und regelmäßig geschult.

Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie den Abhängigkeitsbericht und erörtert diese mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern.

3. RISIKOIDENTIFIKATION

Neben der Berücksichtigung der Risiken in den installierten Planungs-, Berichterstattungs-, Kontroll- und Frühwarnsystemen erfassen die Risikoverantwortlichen der Organisationseinheiten mittels einer regelmäßig stattfindenden Risikoinventur im Rahmen des Risikocontrollings konzernweit alle geschäftsrelevanten und bedeutenden Risiken. Hierfür werden die Einschätzungen der Verantwortlichen sowie weitere relevante Informationen analysiert und aggregiert. Wesentliche Änderungen in der Risikobewertung und neue Risiken werden umgehend im Rahmen der Vorstellung des Risikoinventurergebnisses an das Management kommuniziert.

Die identifizierten Einzelrisiken werden durch Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenhöhe im Eintrittsfall verschiedenen Verlustklassen zugeordnet und über Abgrenzung von Risikoarten kategorisiert. Die so dezentral erfassten Einzelrisiken werden durch das zentrale Risikocontrolling auf Sixt Leasing-Konzernebene zu einem Risikoinventar verdichtet und Risikogruppen gebildet. Der auf dieser Basis ermittelte Risikobericht ist Bestandteil der Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE.

Die Interne Revision prüft regelmäßig im Rahmen ihres Prüfungsauftrages das Risikomanagement und berichtet direkt an den Gesamtvorstand der Sixt Leasing SE.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risikoarten in aggregierter Form dargelegt.

3.1 ADRESSENAUSFALLRISIKO

Das Adressenausfallrisiko besteht darin, dass Leasingnehmer und Flottenmanagementkunden ihren Zahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit nicht oder nur teilweise nachkommen oder Fahrzeuglieferanten ihre gegenüber der Sixt Leasing SE getroffenen Rückkaufvereinbarungen nicht erfüllen können und es folglich zu Zahlungsausfällen kommt. Dieses Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft steigt allgemein bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage an, so dass es zu vermehrten Zahlungsausfällen von Leasing- und Flottenmanagementkunden oder rückkaufverpflichteten Fahrzeuglieferanten kommen kann.

Das etablierte Kreditmanagement identifiziert die Adressenausfallrisiken sämtlicher Einzelengagements bei Eingang des Leasing- oder Flottenmanagementvertrags. Bei der Einrichtung eines Gesamtrahmens für Leasingverträge mit Kunden und Fahrzeugrückkaufverträge mit Herstellern und Händlern ist bei der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, die sich in der Regel an der Höhe des Barwertes der Leasingverträge bzw. im Falle von Fahrzeugrückkaufverträgen der Summe der mit dem jeweiligen Bonitätsverbund vereinbarten Rückkaufpreise orientieren, die Zustimmung oder Information bestimmter Organe bzw. Gremien entsprechend der vorgegebenen Kompetenzordnung erforderlich. Ebenso werden vor dem Abschluss von Flottenmanagement- und Leasingverträgen die daraus resultierenden Risiken und Margen herausgearbeitet und für die entsprechenden Entscheider vor ihrer Zustimmung zum Vertragsschluss aufbereitet. Der Vorstand unterrichtet bei größeren Engagements zudem den Aufsichtsrat, soweit bestimmte Schwellenwerte bei Leasing- und Fahrzeugrückkaufverträgen überschritten werden.

Die Adressenausfallrisiken werden laufend kontrolliert und aktiv gesteuert. Darüber hinaus findet im Flottenkundengeschäft eine turnusmäßige Überprüfung der Kundenbonität während der Leasing- und Flottenmanagementvertragslaufzeit statt.

Auch bei der Auswahl der Fahrzeuglieferanten, die gegenüber dem Sixt Leasing-Konzern Rückkaufzusagen abgeben, legt der Sixt Leasing-Konzern großes Augenmerk auf deren wirtschaftliche Stabilität. Die Fahrzeuglieferanten werden ebenso wie die Leasing- und Flottenmanagementkunden einer regelmäßigen Bonitätsprüfung unterzogen.

Etwaige negative Veränderungen bei Leasing- oder Flottenmanagementkunden oder Fahrzeuglieferanten können somit unmittelbar und frühzeitig erkannt werden, und es können zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Engagements mit erhöhtem Risikopotenzial bzw. ausfallgefährdete Positionen werden besonders intensiv vom Forderungsmanagement überwacht.

Aus dem Adressenausfallrisiko können sich Risiken ergeben, die sich aus Konzentrationen gleichartiger und verschiedenartiger Risikofaktoren nachteilig auf das Risikoprofil der Sixt Leasing SE auswirken können. Hierbei können sich portfoliospezifische Konzentrationen sowohl auf einzelne Kunden als auch für einzelne Sektoren ergeben. Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen hat die Gesellschaft geeignete Risikoüberwachungsmaßnahmen eingerichtet, um etwaige Konzentrationen bezogen auf einzelne Kunden respektive Branchen entsprechend frühzeitig identifizieren zu können.

3.2 MARKTPREISRISIKO

Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts, der durch Marktpreisänderungen bedingt ist. Bei der Sixt Leasing SE unterliegen insbesondere die Restwerte der Leasingfahrzeuge sowie die Refinanzierungszinssätze dem Marktpreisrisiko.

3.2.1 RESTWERTRISIKO

Restwertrisiken resultieren aus der Vermarktung von Fahrzeugen am Ende des Leasingvertrages, falls zu diesem Zeitpunkt der erzielbare Verkaufserlös unterhalb des kalkulierten Restwertes liegt. Um den Risiken der Fahrzeugverwertung vorzubeugen, werden im Geschäftsbereich Leasing den Marktmöglichkeiten entsprechend die in der Kalkulation der Leasingverträge zugrunde liegenden Restwerte der Fahrzeuge teilweise durch Rückkaufvereinbarungen mit Händlern oder Herstellern abgedeckt. Dies gilt insbesondere für einen großen Teil der Fahrzeuge im Flottenleasinggeschäft, deren Restwerte durch Rückkaufvereinbarungen abgedeckt sind. Zum 31. Dezember 2020 waren auf Basis des Leasing- und Vorratsvermögens sowie der Bestellungen rund 26% der Fahrzeuge der Sixt Leasing SE durch Rückkaufvereinbarungen abgesichert.

Insbesondere im Falle einer freien Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen ist der Sixt Leasing-Konzern von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts, vor allem in Deutschland, abhängig. Die vom Sixt Leasing-Konzern am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwertenden Fahrzeuge werden regelmäßigen Wertprüfungen unterzogen, die sich an eigenen Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen orientieren. Die Vermarktung dieser Fahrzeuge erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Fahrzeuge, die nach Ende des Leasingvertrags nicht per Rückkaufvereinbarung an einen Hersteller oder Händler bzw. an den Leasingnehmer verkauft werden, werden in der Regel auf einer Online-Auktionsplattform den dort angeschlossenen Händlern angeboten. Wenn Sixt Leasing nach Ende des Auktionszeitraums auf Basis von eigenen Vermarktungserfahrungen davon ausgeht, dass sich für ein bestimmtes Fahrzeug über die selbst oder gemeinsam mit dem Sixt SE-Konzern betriebenen Gebrauchtwagenstationen ein besserer Preis als das Höchstgebot in der Auktion erzielen lässt, wird das Fahrzeug dorthin weitergeleitet. An den vier über Deutschland verteilten Standorten mit dem Markennamen "Sixt Car Sales" kümmern sich Verkaufsspezialisten um die Vermarktung der Fahrzeuge an Endkunden. In einigen Fällen werden Leasingrückläufer auch direkt an einen der Sixt Car Sales-Standorte zur Weitervermarktung übergeben.

Der Vorstand verfolgt die Entwicklungen im Rahmen der steigenden Zulassungen von Fahrzeugen mit innovativen Antriebstechnologien gegenüber den herkömmlichen Verbrennungsmotoren sehr intensiv. Per 31. Dezember 2020 lag der Anteil der Fahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybrid-Antriebstechnologien bei 3,5% am Gesamtbestand der im Portfolio befindlichen Fahrzeuge des Sixt Leasing-Konzerns. Für einen Teil der davon betroffenen Fahrzeuge im Portfolio des Sixt Leasing-Konzerns besteht keine Rückkaufvereinbarung mit Händlern oder Herstellern. Ebenso beobachtet das Management die allgemeine politische Diskussion um neue Emissionsvorgaben gemäß Euro-7- Norm und deren Auswirkungen auf das zukünftige Geschäft. Aufgrund der Einführung neuerer Antriebstechnologien besteht ein höheres Unsicherheitspotenzial im Rahmen der Festlegung von Fahrzeugrestwerten. Im Zusammenhang mit der anhaltenden Diskussion um die Euro-7-Norm könnten für den Sixt Leasing-Konzern ein erhöhtes Restwertrisiko und geringer als erwartete Verkaufserlöse entstehen.

3.2.2 ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Zinsänderungsrisiken umfassen potenzielle Verluste durch die Veränderung von Marktzinssätzen. Sie können entstehen, wenn Zinsbindungsfristen zwischen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz nicht kongruent sind. Auch eine variable Verzinsung bei Finanzierungsinstrumenten kann bei Marktveränderungen zu einem Zinsrisiko führen.

Der Sixt Leasing-Konzern verfolgt das Ziel einer weitgehend fristenkongruenten Aufnahme von Refinanzierungsmitteln, um Laufzeitinkongruenzen zu vermeiden, und wird gelegentlich Derivatekontrakte abschließen, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Jedoch kann hierbei keine Garantie gegeben werden, dass eine solche Absicherung vollständig wirksam ist oder dass Verluste vollständig vermieden werden.

Steigende Zinssätze bei den Refinanzierungsinstrumenten könnten höhere Refinanzierungskosten nach sich ziehen und sich negativ auf die Ertragslage auswirken.

3.3 LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass bestehende Finanzmittelreserven nicht ausreichen, um die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns bei Fälligkeit zu bedienen. Der Sixt Leasing-Konzern versucht, durch seine Finanzplanung sicherzustellen, dass sowohl unter normalen, wie auch unter Stressbedingungen ausreichend Liquidität zur Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht.

Die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns hängt im Wesentlichen von der Eigenfinanzierung aus der betrieblichen Tätigkeit oder der Möglichkeit, Fremdmittel bei Kreditinstituten oder am Kapitalmarkt aufnehmen zu können, ab. Durch die im

Berichtsjahr vollzogene Änderung der Eigentümerstruktur wird zukünftig vermehrt eine fristenkongruente Refinanzierung innerhalb des Konzernverbunds angestrebt, um potenzielle Unsicherheiten durch externe Fremdfinanzierungsoptionen zu reduzieren.

Des Weiteren steht dem Sixt Leasing-Konzern ein Spektrum an Asset-basierten Finanzierungsmöglichkeiten offen (z.B. Forfaitierung oder Verbriefung der Leasingforderungen). Hiervon hat der Sixt Leasing-Konzern erstmals im Jahr 2016 Gebrauch gemacht und ein Asset Backed Securities (ABS)-Programm aufgesetzt, das Ende 2020 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Durch ergänzende Swapgeschäfte sind die in das ABS-Programm eingelieferten Leasing- und Restwertforderungen fristenkongruent refinanziert. Gleichwohl verbleibt grundsätzlich das Risiko, dass ein Anstieg der Refinanzierungskosten eine signifikante Auswirkung auf die Kostenbasis haben kann und der Konzern höhere Refinanzierungskosten eventuell nicht im selben Maße an seine Kunden weitergeben kann.

3.4 OPERATIONELLES RISIKO

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der insbesondere durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken sind ebenfalls in dieser Definition des operationellen Risikos eingeschlossen.

Der Geschäftserfolg des Sixt Leasing-Konzerns hängt in hohem Maße vom Wiedererkennungswert und der Reputation der im Eigentum der Sixt SE befindlichen Sixt-Marken und Domain-Nutzungsrechte ab. Durch den vollzogenen Eigentümerwechsel ist der Sixt Leasing-Konzern berechtigt, die Sixt-Marken und Domain-Nutzungsrechte noch für eine begrenzte Zeit zu nutzen. Um potentiellen Reputations- und strategischen Geschäftsrisiken entgegenzuwirken, hat die Sixt Leasing SE ein internes Projektteam etabliert, welches den Markenwechsel in einem angemessenen Zeitrahmen vorbereitet und den Bekanntheitsgrad der neu einzuführenden Marke durch geeignete Marketingmaßnahmen sicherstellt.

Für die Abwicklung des Leasing- und Flottenmanagementgeschäftes ist ein komplexes und hochleistungsfähiges IT-System unabdingbar. Hard- und softwarebedingte Systemstörungen oder Systemausfälle können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe führen und diese im Ernstfall sogar zum Erliegen bringen. Die hohe Komplexität des IT-Systems stellt bei Implementierung neuer, ersetzender oder ergänzender Software erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Kompatibilität zu bestehenden Systemen, um den reibungslosen Fortgang des operativen Geschäfts zu gewährleisten.

Neben internen Betriebsrisiken besteht auch das Risiko gezielter externer Angriffe durch Kriminelle auf die IT-Infrastruktur und den Datenbestand des Unternehmens (Hacking, DDoS-Attacken, etc.). Durch die zunehmende Digitalisierungsbestrebungen kann sich dieses Risiko noch weiter verstärken. Um diesen Risiken entsprechend zu begegnen, unterhält der Sixt Leasing-Konzern eigene IT-Ressourcen und greift darüber hinaus auf die IT-Kapazitäten sowie die IT-Infrastruktur des Sixt SE-Konzerns zurück. Deren Aufgabe ist die permanente Kontrolle, Wartung und Weiterentwicklung sowie der Schutz der IT-Systeme des Konzerns. Daneben hat die Sixt Leasing SE einen verstärkten Personalaufbau für den Bereich Informationssicherheit vorgesehen.

Die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Sixt Leasing-Konzern. Für den Fall, dass es zu einer erhöhten Fluktuation und damit zu einem Verlust von Know-how kommt, könnte zum Beispiel die Servicequalität im Leasing- oder Flottenmanagementgeschäft beeinträchtigt werden. Der Sixt Leasing-Konzern beugt diesen Risiken durch verstärktes Engagement in Ausbildung und Fortbildung, Verankerung der Personalförderung in der Unternehmenskultur sowie durch den Einsatz von Anreizsystemen vor.

Die Geschäftstätigkeit des Sixt Leasing-Konzerns ist verbunden mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsabschlüssen. Dies ist zu großen Teilen nur unter Einsatz standardisierter Vereinbarungen möglich, die entsprechend in den operativen Abwicklungssystemen abzubilden sind. Schon geringfügige Formulierungsungenauigkeiten oder Änderungen in den rechtlichen oder vertraglichen Rahmenbedingungen können demzufolge erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Der Sixt Leasing-Konzern wirkt den hieraus resultierenden Risiken durch ein Vertragsmanagement unter Einbeziehung von Rechtsexperten und vielfältige Systemkontrollen entgegen.

Weitere regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken die mit der Geschäftstätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut einhergehen, werden durch eine MaRisk-konforme Compliance-Struktur und die damit verbundenen Kontroll- und Präventionsmechanismen vermindert. Sich ergebende regulatorische,

rechtliche und steuerrechtliche Neuerungen bzw. Veränderungen werden durch die jeweiligen Fachabteilungen der Sixt Leasing SE laufend überwacht, an die Geschäftsleitung kommuniziert und im Rahmen von Projekten zeitnah und fristgerecht umgesetzt. Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der aktuell in Konsultation befindlichen MaRisk-Novelle wurde ein Fachgremium einberufen, in dem die von den Neuerungen betroffenen Fachbereiche einbezogen sind.

Das Auslagerungsrisiko erstreckt sich in erster Linie auf die ausgelagerten IT-Dienstleistungen. Durch entsprechende Auslagerungsvereinbarungen werden die vorgesehenen Prüfungs- und Kontrollrechte gegenüber der jeweiligen Auslagerungsstelle laufend vorgenommen. Die gegenwärtig noch ausgelagerte IT-Administration soll im Rahmen eines laufenden Projektes bis zum Geschäftsjahr 2022 in den Sixt Leasing SE-Konzern eingegliedert werden.

3.5 BETEILIGUNGSRISIKO

Unter dem Beteiligungsrisiko versteht die Sixt Leasing SE die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus dem Sinken des Marktwertes der Beteiligungen unter ihren Buchwert ergeben. Daneben besteht bei der 100%igen Beteiligung der Sixt Leasing SE an der Sixt Mobility Consulting GmbH ein unmittelbares Ergebnisauswirkungsrisiko, da zwischen der Sixt Leasing SE und ihrer Beteiligung seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Erwirtschaftete Verluste der Sixt Mobility Consulting GmbH hätten eine unmittelbare Auswirkung auf die Ertragslage der Sixt Leasing SE.

Das Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem der Sixt Mobility Consulting GmbH ist größtenteils aufgrund des bestehenden Auslagerungsvertrages auf die Sixt Leasing SE ausgelagert. Die bei der Sixt Leasing SE anzuwendenden Risikomethoden und -verfahren werden gleichermaßen für die Sixt Mobility Consulting GmbH verwendet. Insofern ist die Sixt Mobility Consulting GmbH eng in die Risikosteuerungs- und -überwachungsprozesse der Sixt Leasing SE eingebunden. Dadurch sollen negative Risiko- und Ertragsentwicklungen in der Sixt Mobility Consulting GmbH frühzeitig identifiziert und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

4. BEURTEILUNG DES GESAMTRISIKOPROFILS DURCH DEN VORSTAND

Die Sixt Leasing SE hat ein gruppenweites Internes Kontrollund Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig Entwicklungen erkannt und aktiv gemanagt werden sollen, die zu signifikanten Verlusten führen oder die den Fortbestand des Unternehmens oder des Konzerns gefährden könnten. Alle aufgeführten Risiken werden im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems regelmäßig dokumentiert, überprüft, analysiert und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung bewertet. Vorstand und Aufsichtsrat werden über das Ergebnis informiert, um im Bedarfsfall notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Im Zuge des Eigentümerwechsels ist der Sixt Leasing-Konzern zusätzlich auch in das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des deutschen Santander-Konzerns eingebunden. Hierdurch wird insbesondere die Methodenadäquanz der Risikomanagement- und -controllingprozesse sichergestellt.

Darüber hinaus sind Leasinggesellschaften dazu verpflichtet, die qualitativen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG zu erfüllen, die durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) konkretisiert werden. In diesem Zuge haben auch Leasingunternehmen sicherzustellen, dass sie jederzeit über ausreichende Mittel verfügen, um die eingegangenen Risiken tragen zu können (Risikotragfähigkeitsprinzip). Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung, die ein wesentlicher Bestandteil des quartalsweisen Risikoberichtswesens der Sixt Leasing SE ist, wird demzufolge der unerwartete Verlust aus den als wesentlich eingestuften Risiken der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist dann gegeben, wenn die wesentlichen Risiken laufend durch eine entsprechende Risikodeckungsmasse abgedeckt werden können. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 weist die Sixt Leasing SE ein Risikopotenzial für Adressenausfall-, Marktpreis- (Restwert- und Zinsänderungsrisiko), Liquiditäts- und operationelles Risiko sowie Beteiligungsrisiko in Höhe von 140 Mio. Euro aus.

Die wesentlichen Risikoarten verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

Risikoart Risikoanteil am
Gesamtrisiko
Restwertrisiko 60,6%
Adressenausfallrisiko 18,9%
Operationelles Risiko 7,3%
Zinsänderungsrisiko 2,4%
Beteiligungsrisiko 1,5%
Liquiditätsrisiko 0,2%
Übrige Risiken 9,1%

Zur Ermittlung des Restwertrisikos werden die negativen Abweichungen zwischen dem taxierten Restwert zu Vertragsbeginn und dem erwarteten Marktwert zum erwarteten Vermarktungszeitpunkt des Fahrzeugs nach Ende des Leasingvertrags gegenübergestellt. Die Quantifizierung der Adressausfallrisiken erfolgt mittels eines CVaR Ansatzes auf Basis des Gordy Modells. Die Berechnung des operationellen Risikos erfolgt auf der Grundlage des aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatzes. Die Zinsänderungsrisiken werden mittels einer Erhöhung der Zinskurve simuliert. Die Quantifizierung des Beteiligungsrisikos erfolgt ebenfalls auf der Grundlage einer Szenario-Berechnung. Die Ermittlung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des Kontokorrentobligos und der Differenz zwischen dem Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe und dem Swap-Satz mit jeweils dreijähriger Laufzeit. Für die übrigen Risiken wird ein Pauschalbetrag gebildet.

Dem Risikopotenzial steht gemäß dem Substanzwert-Ansatz ein Risikodeckungspotenzial von 350 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Deckung der Risiken von rund 250 %. Im gesamten Berichtszeitraum war die Risikotragfähigkeit sowohl auf Gesamtrisiko- als auch auf Risikoartenebene jederzeit sichergestellt. Limitüberschreitungen wurden nicht festgestellt.

Durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) ergaben sich in den letzten Monaten immer tiefgreifendere gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen. In Deutschland und vielen europäischen Ländern wurden Ausgangsbeschränkungen sowie in einigen europäischen Ländern sogar Ausgangssperren erlassen, um die Verbreitung des Virus möglichst weiter einzudämmen, zumindest aber zu verlangsamen. Das öffentliche Leben kam immer mehr zum Erliegen. Einige Branchen wie Einzelhandel (Non-Food), Touristik, Gastronomie und Hotellerie mussten vielfach den Geschäftsbetrieb vollständig einstellen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Umsätze und Erträge der Unternehmen über eine Vielzahl von Branchen hinweg einbrechen und die Lieferketten unterbrochen werden. Schlussfolgernd reagierten die betroffenen Unternehmen auf diese Entwicklung mit der Nutzung von staatlichen Überbrückungshilfen, der Beantragung von Kurzarbeit und in Einzelfällen sogar mit Mitarbeiterentlassungen. Das Ausmaß hinsichtlich der Folgen der anhaltenden Beschränkungen ist in seiner Gesamtheit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Erkennbar ist, dass sich die Maßnahmen zur Beschränkung der Pandemie auf das Konsumverhalten und die wirtschaftliche Situation insbesondere der privaten Haushalte ausgewirkt haben. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen hat die Sixt Leasing SE in den adversen Szenarien der Kapitalplanung bereits berücksichtigt.

Durch die zuvor beschriebene interne Kontroll- und Risikomanagementorganisation sehen wir uns in Hinblick auf die aktuelle Coronakrise für die Überwachung und Steuerung des Sixt Leasing-Konzerns grundsätzlich angemessen aufgestellt. Aufgrund der anhaltenden Dynamik der aktuellen Entwicklungen und fehlender Erfahrungen der Forschung und Wirtschaft mit einem solchen exogenen Schock für die Gesellschaften sowie Volkswirtschaften weltweit, haben wir unsere Frühwarn-, Überwachungsund Steuerungsmaßnahmen deutlich intensiviert und deren Frequenz erhöht.

Als Teil dieser Maßnahmen haben wir die Häufigkeit der Sitzungen und die Intensität der Arbeit des internen Kreditkomitees erhöht, insbesondere was die Themen Bonitätsüberwachung unserer Kunden und Buyback-Partner sowie das Forderungsmanagement angeht. Des Weiteren haben wir die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen verstärkt in unsere Risikoüberwachungsprozesse eingebunden, die Risikoinventur um die Risiken der anhaltenden Pandemie erweitert sowie die negativen Annahmen für die bestehenden Stresstests entsprechend verschärft bzw. einen neuen Stresstest zur Abbildung eines schweren ökonomischen Konjunkturabschwungs aufgesetzt. Ferner wird der Risikoappetit an die jeweilige aktuelle Risikosituation angepasst.

Mit Einsetzen des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde der Großteil der auszuführenden Tätigkeiten im Remote-Betrieb aus dem Homeoffice ordnungsgemäß durchgeführt. Etwaige Anpassungen an das bestehende Betriebsmodell zur Umsetzung der Dienstleistungen waren nicht erforderlich. Ein erhöhtes Aufkommen an externen Betrugsfällen während des Remote-Betriebs wurde nicht beobachtet.

Um insbesondere unseren stationären Gebrauchtwagenvertrieb enger zu überwachen und zu steuern, haben wir unser Bestandsmonitoring weiter ausgebaut und fokussieren uns verstärkt auf alternative Vertriebskanäle. Zur Sicherstellung der Liquidität greifen wir auf bestehende Kreditlinien sowie unser ABS-Programm zurück. Auf Basis unserer kurz- und mittelfristigen Liquiditätsvorausschau überwachen wir eng die Ausnutzung unserer Finanzierungsinstrumente und leiten gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ab.

Insbesondere aufgrund unserer langfristigen Verträge und der Kundendiversifizierung im Speziellen in Bezug auf Branche und Größe (vom Großkonzern bis zum Privatkunden) sowie unserer Marktchancen, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung, Innovation und zweier starker Partner innerhalb der Eigentümerstruktur, sehen wir das Gesamtrisiko sowie das Risikoprofil des Sixt Leasing-Konzerns zwar temporär negativ beeinflusst, im Übrigen jedoch auf vergleichbarem Niveau zum Vorjahr. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns oder des Unternehmens gefährden könnten.

5. CHANCENBERICHT

Chancen sind definiert als Möglichkeiten, die geplanten Ziele eines Unternehmens aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen zu sichern oder zu übertreffen. Die Identifizierung und Verwertung von Chancen im Rahmen der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung der operativen Geschäftsfelder.

5.1 MARKTCHANCEN

Chancen durch die allgemeine Konjunkturentwicklung

Der Sixt Leasing-Konzern ist in hohem Maße von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und dabei vor allem in Deutschland abhängig. Eine verbesserte Wirtschaftslage kann zu einer verstärkten Investitionsneigung von Unternehmen für Flottenfahrzeuge und Flottenmanagementdienstleistungen sowie von Privat- und Gewerbekunden für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge führen. Dies könnte sich positiv auf die Nachfrage nach den Angeboten und Dienstleistungen von Sixt Leasing auswirken.

Der Konzern betreibt den wesentlichen Anteil seines Geschäfts in Deutschland. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs in den Jahren vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie kontinuierlich und beeinflusste die Nachfrage nach Neufahrzeugen. 2020 ging das BIP nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 5,0 % zurück. Zugleich wurden laut dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) mit rund 2,9 Mio. Pkw etwa 19% weniger Fahrzeuge neu zugelassen als im Vorjahr. Für 2021 erwarten führende Wirtschaftsinstitute eine Erholung der deutschen Wirtschaft mit einem BIP-Anstieg von. 4,7 %. Das könnte auch die Nachfrage nach neuen Pkw beleben.

Bei den Planungen für das Geschäftsjahr 2021 bezieht der Sixt Leasing-Konzern die Einschätzungen von Ökonomen zur Konjunkturentwicklung ein. Diese werden im Prognosebericht dargestellt. Sollte sich die Konjunktur besser als prognostiziert entwickeln, könnte dies die Nachfrage nach den Produkten und Services des Sixt Leasing-Konzerns erhöhen.

Quellen

Destatis, Pressemitteilung Nr. 020, 14. Januar 2021; VDA, Pressemeldung, 8. Januar 2021; IfW, Medieninformation, 14. Oktober 2020.

Chancen durch eine positive Leasingkonjunktur

Der deutsche Leasingmarkt ist nach Großbritannien der zweitgrößte Leasingmarkt Europas und zeichnet sich seit Jahren durch einen stabilen Wachstumstrend aus. So verzeichnete der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) im Jahr 2019 eine deutliche Zunahme des Neugeschäfts von 8,7% gegenüber dem Vorjahr. Für 2020 erwartet der BDL aufgrund der pandemiebedingten Unsicherheit vorläufig einen Investitionsrückgang von etwa 10% (inklusive Mietkauf). Für 2021 lag zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts noch keine Jahresprognose von Seiten des BDL vor.

Der Sachverständigenrat prognostiziert für 2021 eine Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen um 10,0% (2020: -14,4%) und führt dies auf positive Impulse durch die erwartete Erholung der Weltwirtschaft zurück.

Nach Einschätzung von Sixt Leasing kann sich eine Erholung der Wirtschaft positiv auf die Investitionsstimmung und damit auch auf die Leasingkonjunktur auswirken.

Quellen

BDL, Leasing in Europa, bdl.leasingverband.de, abgerufen am 10. Dezember 2020; BDL, Jahres- und Strukturdaten, bdl.leasingverband.de, abgerufen am 10. Dezember 2020; BDL, Rundschreiben: Prognose zum deutschen Leasing-Markt 2020, 26. Januar 2021; Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2020/21, November 2020.

Chancen durch Marktwandel

Experten sind sich einig, dass sich der Markt für Mobilität sowie die Bedürfnisse der Kunden in den kommenden Jahren weiter stark verändern werden. Häufig wird dieser Wandel durch Trends wie Nutzen statt Besitzen, Flexibilisierung, Individualisierung, Auto-Abos, Neue Mobilität, Urbanisierung, Autonomes Fahren, Digitalisierung, Vernetzung, Nachhaltigkeit, alternative Antriebe, Elektromobilität und Kundenfokussierung begründet. Einige dieser Trends, insbesondere Flexibilisierung, Digitalisierung und Elektromobilität, könnten nach Einschätzung von Experten durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt werden. Leasinganbieter können von den aktuellen und künftigen Entwicklungen profitieren, wenn sie den Wandel aktiv mitbegleiten. Der Sixt Leasing-Konzern entwickelt sein Produkt- und Serviceportfolio stetig unter Berücksichtigung der künftigen Marktentwicklungen und im Interesse der Kunden weiter.

Nach Einschätzung der Unternehmensberatung McKinsey könnte der europäische Leasingmarkt im Zuge des oben beschriebenen Wandels ein Volumen von 31 bis 34 Mrd. Euro bis zum Jahr 2025 erreichen (2019: 25 Mrd. Euro). Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von rund 4 bis 5 % bzw. einer Gesamtzunahme von 24 bis 36 %.

Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens Dataforce im Auftrag des Verbands der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementunternehmen (VMF) wird in Zukunft insbesondere das Privatleasing deutlich zulegen. Demnach wollen 12,7 % der Befragten ihren nächsten Pkw leasen, was nahezu einer Verdreifachung im Vergleich zur aktuellen Leasingquote in Höhe von 4,5 % entspricht.

Der Dataforce-Studie zufolge geht die Bedeutung des Autos als Statussymbol und damit die Bedeutung des "Besitzen-Wollens" im Zuge des Ökologie-Bewusstseins und der Elektrifizierung zurück. Flexiblere Modelle wie Leasing könnten diese Lücke füllen, es müsste jedoch stärker in Wissensvermittlung und Marketing investiert werden. Für das Privatleasing würden unter anderem attraktive Angebote, günstige monatliche Raten, Preisvorteile im Vergleich zum Kauf, Unabhängigkeit, ein geringeres Risiko und Flexibilität sprechen.

Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens Kantar für den BDL hat das Leasing auch in Unternehmen deutlich an Bedeutung gewonnen. Demnach lag der Anteil der Unternehmen, die sich für das Leasing als Finanzierungsform entschieden, im Jahr 2020 bei 76 %, ein Anstieg um 13 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 (63 %). Der Anteil der Unternehmen, die das Leasing in Betracht ziehen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 64 auf 79 %. Dabei nahm der Anteil insbesondere bei kleinen und mittelständigen Unternehmen zu und stieg von 59 auf 80 % (bei Unternehmen mit 5 bis 20 Mitarbeitern) bzw. von 71 auf 83 % (bei Unternehmen mit 21 bis 49 Mitarbeitern). Zudem stieg der Anteil der "Heavy-User", also der Unternehmen, die sich "immer" oder "häufig" für Leasing entscheiden, von 24 auf 40 %. Bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern war dieser Anteil mit 52 % im Jahr 2020 besonders hoch (2015: 45 %). Laut der Studie ist die "Rückgabe des Leasing-Objekts" mit einer Zustimmung von 65 % der wichtigste Leasing-Grund für Unternehmen und zugleich der Grund, der in den vergangenen Jahren am meisten Bedeutung gewonnen hat (2015: 33 %). Ein weiterer wichtiger Grund ist die Planbarkeit der Kosten mit einer Zustimmung von 62 % (2015: 49 %).

Der Sixt Leasing-Konzern kann von dem oben beschriebenen Marktwandel profitieren, weil er insbesondere mit seinem Leasingangebot auf sixt-neuwagen.de die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse anspricht. Privatkunden haben auf der Online-Plattform die Möglichkeit, einen Leasingwagen zu konfigurieren, optionale Services hinzu zu buchen und das Fahrzeug in einem komplett digitalen Prozess zu bestellen. Damit werden wesentliche Wünsche heutiger Kunden erfüllt.

Quellen

McKinsey, Subscribed to future auto finance yet?, November 2020; Dataforce, VMF Privatleasing – Ergebnisbericht, Januar 2020; Kantar, Marktstudie – Leasing in Deutschland 2020, September 2020.

5.2 WETTBEWERBSCHANCEN

Wachstum durch Markenunabhängigkeit

Sixt Leasing ist eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft (Non-Captive) und verfügt damit über wesentliche Wettbewerbsvorteile gegenüber herstellergebundenen Leasinggesellschaften (Captive). Laut einer Studie der Unternehmensberatung Deloitte können Non-Captives ihren Kunden bessere Angebote machen, weil sie die Rabatte auf ihre großen Einkaufsmengen bei den Autoherstellern in Form von besonders attraktiven Konditionen an ihre Kunden weitergeben können. Zudem verfügen sie über großes Know-how in Bezug auf die Lebensdauer von Fahrzeugen und die Gebrauchtwagenvermarktung. Darüber hinaus betreiben sie hocheffiziente Geschäftsmodelle, die bereits auf künftige Kundenanforderungen ausgerichtet wurden, zum Beispiel durch markenübergreifendes Full-Service-Leasing und Direktvertrieb. Non-Captives seien daher sehr routiniert darin, Kunden flexible Mobilitätslösungen anzubieten und noch attraktivere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Deloitte schätzt, dass der Markt für Non-Captives in den EU-5- Ländern von 2017 bis 2025 gemessen an der Zahl der Neuzulassungen jährlich im Durchschnitt um 2,9% wachsen wird. Zugleich dürften Non-Captives das traditionelle Geschäftsmodell der Captives immer stärker unter Druck setzen. Demnach hätten sie die Möglichkeit, den Captives im Privat- und Firmenkundengeschäft bis zum Jahr 2025 jährlich im Durchschnitt 42 Mrd. Euro bzw. ein Viertel ihres Geschäftsvolumens abzunehmen.

In einer weiteren Studie geht Deloitte davon aus, dass Autohersteller ihre bisherige Markenstrategie ändern und bis zum Jahr 2035 markenübergreifende Lösungen in ihr Angebot integrieren werden, um eine größere Kundenzielgruppe ansprechen und die sich verändernden Mobilitätsbedürfnissen besser befriedigen zu können. Auch dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Markenunabhängigkeit im Automobilvertrieb.

Vor diesem Hintergrund kann der Sixt Leasing-Konzern als etablierter herstellerunabhängiger Leasinganbieter mit einem breit diversifizierten Angebot sowohl im Firmenkunden- als auch im Privatkundengeschäft weitere Wachstumschancen nutzen.

Quellen

Deloitte, Omnipresence of Services & Direct Sales in Auto Finance, November 2018; Deloitte, Future of Automotive Sales and Aftersales, Juni 2020.

Wachstum durch "First Mover"-Ansatz

Für Sixt Leasing bietet insbesondere das Online Retail-Leasing Wachstumschancen. In Deutschland ist dieser Markt noch weitgehend unerschlossen. Laut Dataforce haben im Jahr 2019 lediglich rund 7 % der Privatleasingkunden ihren Vertrag online abgeschlossen. Das Potenzial ist jedoch hoch: Nach Angaben der Porsche-Tochtergesellschaft MHP ist das Online-Leasing als gewünschte Kaufvariante bei Kunden etwa genauso gefragt (50 %) wie die Einmalzahlung und die Online-Finanzierung (jeweils 53 %).

McKinsey zufolge wird der Online-Direktvertrieb an Privatkunden zunehmend an Bedeutung gewinnen und im Jahr 2025 die höchste strategische Priorität bei Führungskräften im Bereich der Autofinanzierung (inkl. Leasing) sein. Zugleich erwarten die Führungskräfte, dass der Anteil der Online-Verkäufe in diesem Bereich bis zum Jahr 2025 deutlich auf rund 20 bis 25 % steigen wird. Damit könnte er sich im Vergleich zum aktuellen Anteil mehr als verdreifachen (2020: 8 %).

Sixt Leasing hat sich mit dem Start seiner Online-Plattform sixtneuwagen.de im Jahr 2012 bereits frühzeitig als Anbieter für Neufahrzeuge auf dem Online-Markt für Privat- und Gewerbekunden positioniert und seine Position als einer der führenden Anbieter im Online-Direktvertrieb von Neuwagen durch die Übernahme der Online-Plattform autohaus24.de im Jahr 2016 weiter ausgebaut. Das Unternehmen hat den Anspruch, auch in Zukunft überdurchschnittlich von der Entwicklung des Online-Fahrzeugmarktes zu profitieren.

Quellen

Dataforce, VMF Privatleasing – Ergebnisbericht, Januar 2020; MHP, Online Car Sales 2020, Oktober 2020; McKinsey, Subscribed to future auto finance yet?, November 2020.

Beschleunigtes Wachstum durch Akquisitionen

Der Sixt Leasing-Konzern verfolgt das Ziel, die Expansion vorrangig durch organisches Wachstum voranzutreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die Akquisition etwa von anderen Anbietern oder Leasingportfolien zu attraktiven Bedingungen das Wachstum des Konzerns zu beschleunigen. Zu diesem Zweck prüft Sixt Leasing permanent entsprechende Marktopportunitäten. Bei der Prüfung potenzieller Übernahmekandidaten legen Vorstand und Aufsichtsrat strenge Maßstäbe mit Blick auf Ertragslage, Risikoprofil, Firmenkultur und Kompatibilität mit dem Geschäftsmodell von Sixt Leasing an.

Wachstum durch Internationalisierung

Der Sixt Leasing-Konzern prüft permanent die Erweiterung seiner internationalen Präsenz, um weiteres Wachstumspotenzial zu erschließen.

Im Geschäftsfeld Flottenleasing ist der Sixt Leasing-Konzern neben Deutschland auch in Frankreich, der Schweiz und Österreich mit eigenen Landesgesellschaften tätig. Zudem setzt Sixt Leasing insbesondere auf die Zusammenarbeit mit bewährten Franchise- und Kooperationspartnern, mit denen derzeit ein Netzwerk von rund 30 Ländern abgebildet wird.

Im Geschäftsfeld Online Retail ist Sixt Leasing neben dem deutschen Markt seit 2016 auch in der Schweiz präsent. Perspektivisch soll der "First Mover"-Vorteil genutzt werden, um das Online-basierte Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden auch in weiteren Ländern zu betreiben.

Im Geschäftsbereich Flottenmanagement ist der Sixt Leasing-Konzern neben dem deutschen Markt auch in der Schweiz, Frankreich, Österreich und den Niederlanden mit eigenen Landesgesellschaften vertreten. In diesem Geschäft wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Flotten internationaler Kunden über Landesgrenzen hinweg zu betreuen. Hierfür ist das Sixt Global Reporting Tool, das es Unternehmen ermöglicht, Flotten weltweit zu steuern und zu optimieren, ein wichtiges Instrument. Das Tool ist in der Lage, Fuhrparkinformationen aus unterschiedlichen Ländern und Quellen transparent zusammenzuführen und damit eine effiziente Analyse zu ermöglichen. Sixt Mobility Consulting kann seinen Kunden somit Einsparpotenziale in einzelnen Ländern aufzeigen und Optimierungsvorschläge unterbreiten. Die zunehmende Verbreitung von Sixt Global Reporting erhöht damit die Chancen, weitere internationale Flottenteile von Bestandskunden zu akquirieren.

Ein weiteres wichtiges Instrument ist die von Sixt Mobility Consulting entwickelte App "The Companion", die seit 2020 neben Deutschland auch von Fuhrparkkunden in der Schweiz und Frankreich genutzt wird. Der "Companion" ermöglicht Dienstwagenfahrern, wichtige fahrzeugbezogene Aufgaben, wie zum Beispiel Terminvereinbarungen mit Partnerwerkstätten, per Smartphone zu erledigen. Darüber hinaus stehen ihnen weitere Funktionen zur Verfügung, die die Fahrzeugnutzung erleichtern.

Im Dezember 2020 wurde zudem die Sixt Leasing-App für den Geschäftsbereich Flottenleasing grundlegend überarbeitet und neu eingeführt. Die Anwendung bietet Dienstwagenfahrern die Möglichkeit, ihren Leasingvertrag per Smartphone zu managen.

Wachstum durch ergänzende Serviceleistungen

Der Trend, neben der Leasingfinanzierung eines Fahrzeugs auch ergänzende Services in Anspruch zu nehmen, hat sich bei den Kunden in den vergangenen Jahren weiter fortgesetzt. Laut einer Kantar-Studie für den BDL betrachten inzwischen vier von zehn Unternehmen (41 %) Zusatzservices als wichtiges Instrument, um die Effizienz zu steigern und Personalressourcen zu schonen. Damit ist dieser Wert fast doppelt so hoch wie 2015 (23 %). Dem BDL zufolge erwarten Leasingkunden insbesondere beim Fahrzeugleasing komplette Lösungen mit ergänzenden Dienstleistungen, die ihnen einen echten Mehrwert bieten.

Der Sixt Leasing-Konzern bietet seinen Flottenkunden im Rahmen des Full-Service-Leasings ein umfangreiches Komplettpaket und übernimmt alle mit der Flotte verbundenen Verwaltungstätigkeiten. Dazu gehören Finanzleasing, Flottenberatung, Beschaffung, Zulassung, Wartung, Rückgabe, Führerscheinkontrolle und Online-Lösungen sowie das Management der Versicherungen, Reifen, Steuern, Gebühren, Tankkarten, Strafzettel, Schäden und Fremdfahrzeuge. Zudem entwickelt Sixt Leasing Motivationsmodelle, mit denen Unternehmen ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt steigern und engagierte Mitarbeiter belohnen können.

Nach Angaben von Dataforce hat vor allem in mittleren Fuhrparks mit 10 bis 49 Pkw die Nutzung von Serviceleasingverträgen kontinuierlich zugenommen. Demnach nutzen 43 % dieser Leasingflotten ausschließlich Serviceleasing für ihre Fahrzeuge. In großen Leasingflotten liegt der Anteil bei 61 %. Am häufigsten werden Werkstatt- (95 %) sowie Reifenservices (56 %) gewählt.

Vor diesem Hintergrund versucht der Sixt Leasing-Konzern, den Anteil ergänzender Services im Flottengeschäft in einzelnen Verträgen sukzessive zu erhöhen und damit die Profitabilität im Vertragsbestand zu steigern. Dies geschieht nicht zuletzt, weil Umfang und Qualität der Serviceleistungen ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb sind. Sixt Leasing sieht sich aufgrund des in Jahrzehnten aufgebauten Know-hows und des engen Netzes an Kooperationspartnern in einer guten Position, um von der allgemein zunehmenden Nachfrage nach Serviceleistungen zu profitieren.

Im Geschäftsfeld Online Retail ist das Angebot von zusätzlichen Servicedienstleistungen für die Kunden ebenfalls von wachsender Bedeutung. So umfasst laut Dataforce rund jeder zwei Privatleasingvertrag Servicekomponenten. In den kommenden Jahren werden diese Services McKinsey zufolge weiter an Bedeutung gewinnen.

Der Sixt Leasing-Konzern bietet Privat- und Gewerbekunden auf seiner Online-Plattform sixt-neuwagen.de Servicepakete für Schadenmanagement, Inspektion sowie Wartung und Verschleiß an. Zudem können Kunden eine Fahrzeugabholung beim Händler oder eine Haustürlieferung buchen sowie eine passende Versicherung für ihren Neuwagen abschließen. Seit der Einführung des digitalen Nachverkaufs im Dezember 2019 haben Kunden außerdem die Möglichkeit, das Servicepaket für Wartung und Verschleiß auch noch nach der Bestellung eines Neuwagens komplett digital zu buchen. McKinsey erwartet, dass die Bedeutung von gebündelten und modularen Services in den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird.

Ziel des Sixt Leasing-Konzerns ist es, das Serviceportfolio kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Erhöhung der Servicequote bietet vor allem die Chance, die Profitabilität im Vertragsbestand zu steigern.

Quellen

Kantar, Marktstudie – Leasing in Deutschland 2020, September 2020;

BDL, Leasing der neuen Generation: Investition plus Service, bdl.leasingverband.de, abgerufen am 10. Dezember 2020;

Dataforce, Leasing und Fahrzeugbeschaffung 2021, dataforce.de, abgerufen am 10. Dezember 2020;

Dataforce, VMF Privatleasing – Ergebnisbericht, Januar 2020;

McKinsey, Subscribed to future auto finance yet?, November 2020.

Marketingkampagnen und -kooperationen als Wachstumstreiber

Sixt Leasing nutzt im Geschäftsfeld Online Retail Marketingkampagnen, um die Bekanntheit der Online-Plattformen sixt-neuwagen.de und autohaus24.de zu erhöhen und die Zahl der Vertragsabschlüsse zu steigern. Marketingaktionen können sowohl in Kooperation mit einem Marketingpartner als auch komplett eigenständig über die Marke "Sixt Neuwagen" abgebildet werden.

Von Ende März bis Ende Mai führte Sixt Leasing beispielsweise eine Vertriebskooperation mit Deutschlands größtem Bonusprogramm PAYBACK durch. Dabei wurde anlässlich des 20. Geburtstags von PAYBACK ein Kia Stonic "VISION" zu Sonderkonditionen an Privatkunden vermarktet.

Zudem nutzte Sixt Leasing im Berichtsjahr erneut die Aufmerksamkeit von Schnäppchenjägern rund um den "Black Friday" im November, um durch eine "Black Leasing Friday"-Aktion Privatund Gewerbekunden ein begrenztes Kontingent von ausgewählten Neuwagenmodellen zu rabattierten Preisen anzubieten.

Die Durchführung reichweitenstarker Werbe- und Marketingkampagnen bleibt auch in Zukunft ein wichtiges Instrument, um das Wachstum von Sixt Neuwagen zu beschleunigen und die Marktposition von Sixt Leasing als ein führender Anbieter im Online-Direktvertrieb von Neuwagen in Deutschland zu festigen.

Wachstum durch Wiedervermarktung

Die Wiedervermarktung von Fahrzeugen bietet Leasinganbietern eine signifikante Chance, um eine führende Position auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erlangen. In Deutschland ist dieser Markt in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. 2019 lag der Umsatz Statista zufolge bei 89,7 Mrd. Euro, ein Anstieg von rund 6 % gegenüber dem Vorjahr (84,7 Mrd. Euro). Seit 2009 (51,7 Mrd. Euro) hat sich das Volumen jährlich im Durchschnitt um rund 6 % bzw. insgesamt rund 74 % erhöht.

Die Anbieter von Flottenleasing und Fuhrparkmanagement können von dieser Entwicklung profitieren, weil sie bereits zu den größten Wiederverkäufern in Europa gehören und damit hohes Kundenvertrauen genießen. Zudem sind sie fähig, ihren Kunden nicht nur Kauf, Leasing und Miete, sondern auch ein breites Reparatur- und Wartungsnetzwerk anzubieten. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, den Wiederverkaufswert ihrer Fahrzeuge durch die länderübergreifende Vermarktung zu maximieren.

Die Wiedervermarktung von Fahrzeugen ist fester Bestandteil des Geschäftsmodells von Sixt Leasing und erfolgt insbesondere über die konzerneigene Online-B2B-Auktionsplattform sowie über lokale Gebrauchtwagenstandorte (Sixt Car Sales). Im Rahmen des Strategieprogramms "DRIVE>2021" werden seit dem Geschäftsjahr 2018 auch internationale Händler vermehrt an die Plattform angeschlossen, um die Vermarktung von Leasingrückläufern ins Ausland zu intensivieren und die Abhängigkeit vom deutschen Gebrauchtwagenmarkt zu reduzieren. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahme ist es, im Sinne einer aktiven Risikosteuerung zur Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils des Sixt Leasing-Konzerns beizutragen. Inzwischen betreibt Sixt Leasing drei eigene Standorte in Deutschland für die Wiedervermarktung von Fahrzeugen.

Quelle

Statista, Umsatz auf dem Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2019, statista.de, abgerufen am 10. Dezember 2020.

5.3 CHANCEN DURCH DIGITALISIERUNG

Digitalisierung der Dienstleistungen

Die Digitalisierung spielt für das Wachstum von Sixt Leasing eine Schlüsselrolle, insbesondere im Online Retail und Flottenmanagement. Mit dem Aufbau der Online-Plattform sixt-neuwagen.de und der Einführung digitaler Angebote wie dem vollständig digitalen Bestellprozess und der "Flatrate für die Straße" hat Sixt Leasing den Grundstein für die weitere Digitalisierung des Neuwagenvertriebs gelegt. Zudem hat die Gesellschaft mit digitalen Tools wie Sixt Global Reporting, der "Companion"-App und der Sixt Leasing-App ein breites Portfolio an innovativen IT-Lösungen für Fuhrparkmanager und Dienstwagenfahrer aufgebaut. Damit sieht sich Sixt Leasing auf die künftigen Entwicklungen in diesen Bereichen vorbereitet.

Zunehmende Bedeutung des Internets als Informationsund Vertriebskanal

Der Kfz-Markt für Privat- und Gewerbekunden wird vorwiegend durch stationäre Autohändler mit einem beschränkten geographischen Aktionsradius bedient. Diese führen oftmals Fahrzeuge eines oder weniger Hersteller, was für Kunden bei der Fahrzeugauswahl zu einer intransparenten Marktlage führt. Fahrzeuge, Ausstattungen und Preise sind vor Ort nur schwer vergleichbar. Zudem führen Megatrends wie Digitalisierung und neue Mobilitätsbedürfnisse dazu, dass sich der Automobilvertrieb immer stärker ins Internet verlagert. Daher wächst die Bedeutung des Internets als Informations- und Vertriebskanal.

Eine McKinsey-Studie zum Konsumverhalten von Auto- und Mobilitätskunden kommt zu dem Ergebnis, dass mindestens ein Drittel aller Konsumenten in den europäischen Märkten digitale Vertriebskanäle bevorzugt. Laut DAT informieren sich über 80% der deutschen Neuwagenkäufer vor ihrem Kauf online. Dabei gehören Neuwagenportale zu den wichtigsten Anlaufstellen.

MHP zufolge sind 62 % der Kunden in Deutschland bereit, ein Auto unabhängig vom Fahrzeugzustand online zu kaufen. 56% der Neuwagenkäufer haben vor ihrem Kauf ein Neuwagenportal besucht, 26 % der Besucher kauften schlussendlich auch ein Fahrzeug auf dem Portal. Das Potenzial des Online-Vertriebs zeigt sich laut MHP aber auch darin, dass sich 45 % der Kunden vorstellen können, in den kommenden 12 Monaten, ein Fahrzeug online zu kaufen. Wichtigste Anreize für einen Online-Autokauf seien aus Kundensicht Preisvorteile gegenüber anderen Anbietern (82 %), exklusive Online-Zusatzangebote (76 %), wie zum Beispiel Sonderausstattungen oder Garantieverlängerung, und eine schnelle Verfügbarkeit des Fahrzeugs (73 %).

Die Veränderung des Nutzerverhaltens kommt dem Geschäftsmodell von Sixt Leasing zugute, da sowohl sixt-neuwagen.de als auch autohaus24.de diese Bedürfnisse bedienen. Kunden von sixt-neuwagen.de haben zum Beispiel die Möglichkeit, eine besonders große Auswahl an Fahrzeugen zu erkunden, Angebote transparent miteinander zu vergleichen, ihr Wunschauto individuell zu konfigurieren und direkt online zu bestellen.

Quellen

McKinsey, Subscribed to future auto finance yet?, November 2020; DAT, DAT-Report 2020, Januar 2020; MHP, Online Car Sales 2020, Oktober 2020.

Individueller digitaler Kundenservice

Laut einer Studie der Unternehmensberatung Capgemini wird die Zukunft der Mobilität insbesondere durch die sogenannte Generation Z bestimmt. Diese zwischen 1995 und 2015 geborene Personengruppe sei sehr technikaffin und habe hohe Ansprüche. So erwarte die Generation Z von Mobilitätsanbietern nicht nur einfache, flexible Lösungen und eine ständige Verfügbarkeit, sondern auch personalisierte Dienstleistungen sowie eine "nahtlose" Online-Erfahrung mit Zugang zu allen Produkten und Services über eine Plattform ihrer Wahl.

Nach Angaben von MHP spielt die persönliche Beratung für Autokunden weiterhin eine bedeutende Rolle. 56 % der befragten Kunden stufen die persönliche Beratung beim Online-Kauf als "wichtig" bis "sehr wichtig" ein. Der jüngeren Befragungsgruppe (18 bis 34 Jahre) ist die persönliche Beratung mit 59 % dabei deutlich wichtiger als den Kunden ab 35 Jahren (46 %). Zugleich sind 64 % der Autohändler der Meinung, dass die Beratungsphase auch online umsetzbar ist.

Der Sixt Leasing-Konzern bietet seinen Kunden individuelle digitale Kundenservices. So können Leasingkunden auf der Sixt Leasing-Website beispielsweise eine passende Werkstatt suchen, ihren Liefertermin anfragen, einen Schaden melden und eine Kaufanfrage für ihr Leasingfahrzeug stellen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, sich per Email oder telefonisch persönlich vom Kundenservice beraten zu lassen.

Zudem führt Sixt Leasing im Firmen- wie auch im Privat- und Gewerbekundengeschäft regelmäßig Kundenbefragungen durch. Aus den Ergebnissen leitet die Gesellschaft entsprechende Maßnahmen zur Optimierung des Kundenservices ab. Unabhängig davon ist es stets das Ziel von Sixt Leasing, seinen Kundenservice im Interesse der Kunden fortlaufend weiterzuentwickeln.

Quellen

Capgemini, From Financial Services Provider to Mobility Powerhouse, September 2020; MHP, Online Car Sales 2020, Oktober 2020.

5.4 CHANCEN DURCH INNOVATIONEN

Individuelle Online- und Mobile-Lösungen

Die Digitalisierung führt nach Einschätzung von Sixt Leasing zur Erweiterung der Kundenlösungen in allen Geschäftsfeldern. Im Flottenleasing und Flottenmanagement erhalten zusätzlich zu der persönlichen Betreuung Aspekte wie Automatisierung, Effizienz und Prozesssicherheit mehr Bedeutung für Unternehmen. In diesem Zusammenhang besteht auch ein Trend zum Outsourcing von Flottenmanagement-Services, da sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft fokussieren und gleichzeitig sicherstellen wollen, dass ihr Fuhrpark optimal gesteuert wird. Im Geschäftsfeld Online Retail rücken die Aspekte Transparenz, Individualität und Komfort immer stärker in den Fokus.

Der Sixt Leasing-Konzern sieht sich selbst als einen der Innovationsführer in der Branche und misst der Entwicklung moderner Online- und Mobile-Lösungen hohe Bedeutung bei. Im Geschäft mit Firmenkunden werden Leasing- und Verwaltungsprozesse vor allem mit Hilfe von Reportings und Apps optimiert. Solche Anwendungen, darunter etwa das Sixt Global Reporting Tool, die "Companion"-App oder die Sixt Leasing-App, sollen es ermöglichen, dem Wunsch der Kunden nach immer individuelleren Lösungen zu entsprechen und Optimierungspotenziale in deren Fuhrparks noch gezielter zu identifizieren und zu heben. Im Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden wird der Leasingprozess unter anderem durch einen Online-Konfigurator und digitale Bestellschritte erleichtert. Der Konzern entwickelt seine Lösungen permanent weiter und arbeitet an neuen digitalen Produkten im Sinne des Kundennutzens.

Elektromobilität als Wachstumsmarkt

Die Elektromobilität gewinnt weltweit zunehmend an Bedeutung. Gründe hierfür sind unter anderem der beschleunigte Klimawandel, ein stärkeres Umweltbewusstsein, neue Mobilitätsbedürfnisse, eine größere Fahrzeugauswahl, sinkende Produktionsund Anschaffungskosten, bessere Ladeinfrastrukturen, neue Batterietechnologien sowie höhere Leistungen und Reichweiten. In Europa spielen insbesondere auch Faktoren wie Regulierungen, CO2-Vorgaben und staatliche Fördermaßnahmen eine wichtige Rolle. In Deutschland erfährt das Thema zudem durch die Debatte um Diesel-Fahrverbote erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden nicht nur umweltpolitische Aspekte diskutiert, sondern auch die Wachstumschancen für die Autoindustrie.

Experten sind sich einig, dass der Markt für Elektromobilität in den kommenden Jahren weltweit deutlich wachsen und Europa eine Vorreiterrolle bei der Elektrifizierung der Antriebsarten einnehmen wird. Die Unternehmensberatung Deloitte geht in einem Basisszenario davon aus, dass E-Fahrzeuge und Hybride im Jahr 2035 einen Anteil von 35 % an den Neuzulassungen in den fünf größten europäischen Märkten haben werden. Im Falle einer disruptiven Entwicklung erwartet Deloitte einen Anteil von 55 %. Die Unternehmensberatung PwC rechnet damit, dass der Anteil der E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride an den Neuwagenverkäufen in Europa bis zum Jahr 2025 deutlich auf 26 % steigen wird (2020: 7 %). Für das Jahr 2030 erwartet PwC einen Anteil von 44 % und für das Jahr 2035 einen Anteil von 78 %.

In Deutschland ist die Akzeptanz von Elektromobilität hoch, auch wenn sich dies noch nicht in gleichem Maße im Fahrzeugbestand widerspiegelt. Anderseits verzeichnen Fahrzeuge mit Elektroantrieb einen deutlichen Zuwachs bei den Neuzulassungen. Nach Angaben von MHP kommt für 75 % der Pkw-Kunden prinzipiell ein Hybridantrieb in Frage, 62 % bevorzugen einen Elektroantrieb (62 %). Laut dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatten Pkw mit elektrischem Antrieb am 1. Januar 2021 einen Anteil von 1,2 % am Pkw-Gesamtbestand (1. Januar 2020: 0,5 %). Insgesamt wurden 2020 rund 395.000 Pkw mit elektrischem Antrieb neu zugelassen, was einem Anteil von 13,5 % an allen Pkw-Neuzulassungen entspricht. Die Anzahl der neu zugelassenen Plug-in-Hybride stieg um 342,1 % auf rund 200.000, während die reinen Elektro-Pkw um 206,8 % auf rund 194.000 zulegten.

Auch Leasingkunden sind gegenüber alternativen Antrieben aufgeschlossen. Laut Dataforce können sich rund 37 % der Privatleasingkunden ein Auto mit elektrischem Antrieb als nächstes Leasingfahrzeug vorstellen. Ebenso plant Kantar zufolge gut ein Drittel der leasingaffinen Unternehmen, in den kommenden zwei Jahren "grüne Investitionen" vorzunehmen. Dabei steht die Anschaffung von Elektro- und Hybridautos an erster Stelle.

Die Leasingindustrie kann von dieser Entwicklung profitieren. Laut einer McKinsey-Umfrage unter Führungskräften im Bereich der Autofinanzierung (inkl. Leasing) könnten insbesondere regulatorische Veränderungen die Nachfrage nach elektrischen Leasingfahrzeugen in Europa erhöhen. Entsprechend hielten rund 95 % der Führungskräfte Angebote für E-Fahrzeuge für "wichtig" oder "extrem wichtig". Damit genießen E-Fahrzeuge derzeit die höchste strategische und finanzielle Priorität bei den Führungskräften, noch vor Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.

Sixt Leasing begleitet die Entwicklung in der Elektromobilität bereits seit Jahren und fördert diese etwa durch Kooperationen mit Herstellern und Energieversorgern. Zudem verfügt Sixt Leasing über Expertise bei der Auswahl und beim Einsatz von Elektrofahrzeugen und sieht sich so in der Lage, interessierte Kunden kompetent zu beraten und vorhandene Fuhrparks, zum Beispiel mit Blick auf die Verbesserung der Schadstoffbilanz, zu optimieren. Technologische Fortschritte bei Elektrofahrzeugen, Initiativen der Fahrzeughersteller zur Förderung dieser Antriebsart, etwa beim Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur an Ladesäulen, staatliche Fördermaßnahmen sowie das zunehmende Interesse der Unternehmen an unter ökologischen Aspekten optimierten Flotten eröffnen dem Sixt Leasing-Konzern zusätzliche Chancen.

Quellen

Deloitte, Future of Automotive Sales and Aftersales, Juni 2020; PwC, Digital Auto Report 2020, Oktober 2020; MHP, Online Car Sales 2020, Oktober 2020; KBA, Pressemitteilung Nr. 01/2021, 6. Januar 2021; KBA, Pressemitteilung Nr. 02/2021, 8. Januar 2021; Dataforce, VMF Privatleasing – Ergebnisbericht, Januar 2020; Kantar, Marktstudie – Leasing in Deutschland 2020, September 2020; McKinsey, Subscribed to future auto finance yet?, November 2020.

5.5 BEURTEILUNG DES GESAMTCHANCENPROFILS DURCH DEN VORSTAND

Die Sixt Leasing SE sieht sich gut aufgestellt, um die oben beschriebenen Wachstumschancen nutzen zu können. Die von Experten erwartete Erholung der Weltwirtschaft im Verlaufe des Geschäftsjahres 2021 dürfte sich positiv auf die Leasingkonjunktur auswirken, da die Investitionsbereitschaft von Unternehmen insbesondere von der gesamtwirtschaftlichen Lage beeinflusst wird. Das kann auch positive Impulse für die Geschäftsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns haben.

Obwohl die andauernde COVID-19-Situation die Geschäftsentwicklung von Sixt Leasing bislang und auch kurzfristig belastet, könnte sie nach Einschätzung von Branchenbeobachtern mittelbis langfristig auch positive Impulse liefern. Demnach könnte sie den Wandel hin zu neuen Mobilitätsbedürfnissen und -erfordernissen insoweit verstärken, als dass sich die Akzeptanz für Produkte und Services von Leasinggesellschaften wie Sixt Leasing weiter erhöht.

In Bezug auf Wettbewerbschancen besitzt der Sixt Leasing-Konzern aufgrund seiner Markenunabhängigkeit und seiner frühzeitigen Positionierung im Online-Direktvertrieb von Leasingneuwagen ein konkurrenzfähiges Geschäftsmodell, das die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse vieler Kunden anspricht. Die Gesellschaft behält sich vor, ihr Wachstum auch durch gezielte Akquisitionen zu beschleunigen. Weitere Chancen ergeben sich durch die Ausrichtung der Organisation auf zukünftiges nationales und internationales Wachstum. Darüber hinaus kann Sixt Leasing mit der Einführung von weiteren ergänzenden Dienstleistungen seine Position als Full-ServiceAnbieter ausbauen. Eine wichtige Rolle spielen auch Marketingkampagnen und Vertriebskooperationen, die dazu beitragen können, den Bekanntheitsgrad von Sixt Leasing zu steigern, den Vertragsbestand auszubauen und zusätzliche Erlöse, zum Beispiel im Bereich der Services, zu generieren. Mit seiner Online-Auktionsplattform und dem Ausbau seiner Gebrauchtwagenstandorte ist die Gesellschaft außerdem in der Lage, von dem kontinuierlichen Wachstum des Gebrauchtwagenmarktes zu profitieren.

Die stetige Erweiterung des digitalen Produkt- und Serviceportfolios ermöglicht dem Sixt Leasing-Konzern, das Wachstumspotenzial im Bereich der Digitalisierung zu nutzen. Dies betrifft insbesondere das Geschäftsfeld Online Retail; gleichzeitig sind entsprechende Innovationen aber auch im Geschäftsfeld Flottenleasing und im Geschäftsbereich Flottenmanagement sehr gefragt. Die Digitalisierung des Geschäftsmodells soll auch zur Prozess- und Kostenoptimierung beitragen und sich damit positiv auf die Produktivität und Ergebnisentwicklung auswirken. Daneben eröffnet die Entwicklung in Richtung der Elektromobilität zusätzliche Chancen für Sixt Leasing.

Das Gesamtchancenprofil der Sixt Leasing SE ist auch im Hinblick auf den neuen Großaktionär, die Hyundai Capital Bank Europe GmbH, als gut zu beurteilen. Die Partnerschaft versetzt den Sixt Leasing-Konzern in die Lage, seine Strategie weiterhin erfolgreich fortzusetzen und zukünftig gemeinsam neue Wachstumschancen zu nutzen. Zudem beabsichtigt Sixt Leasing aus der Integration in die Gruppe der beiden internationalen und finanzstarken Konzerne Santander und Hyundai die Refinanzierungsstruktur weiter optimieren zu können.

B.7 \ NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG GEMÄSS §§ 289B BIS E UND 315B UND C HGB

Die Sixt Leasing SE ist nach § 289b Abs. 2 bzw. § 315b Abs. 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts bzw. des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, da sie in die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Banco Santander S.A. einbezogen ist, die im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 der Banco Santander S.A. enthalten ist. Die Banco Santander S.A. ist der beherrschende Gesellschafter der Santander Consumer Bank AG, die wiederum Mehrheitsgesellschafterin der Hyundai Capital Bank Europe GmbH ist. Angaben zur Nachhaltigkeit der Sixt Leasing SE sind zudem im Kapitel "Nachhaltigkeit" des vorliegenden Lageberichts zu finden.

B.8 \ ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Nach § 17 AktG bestand im Geschäftsjahr 2020 ein Abhängigkeitsverhältnis im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 15. Juli 2020 zur Sixt SE, Pullach.

Nach erfolgreicher Übernahme der Sixt Leasing SE ist die HCBE mit 92,07 % der Stammaktien und Stimmrechte ab dem 16. Juli 2020 größte Anteilseignerin der Sixt Leasing SE. Es besteht damit seitens der Sixt Leasing SE seit dem 16. Juli 2020 ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 17 AktG zur Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main und deren verbundenen Unternehmen.

Aufgrund der mittelbaren Mehrheitsbeteiligung der Banco Santander S.A., Santander, Spanien an der Sixt Leasing SE, besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis der Sixt Leasing SE im Sinne des § 17 AktG zur Banco Santander S.A., Santander, Spanien und deren verbundenen Unternehmen.

Die Hyundai Motor Company, Seoul, Korea hält mit 59,70 % eine Mehrheitsbeteiligung an der Hyundai Capital Services Inc., Seoul, Korea. Die Hyundai Capital Services Inc., Seoul, Korea wiederrum hält mit 49,00 % der Anteile an der HCBE keine Mehrheitsbeteiligung. Aufgrund der Joint-Venture Struktur und der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates der HCBE mit Mitgliedern von Hyundai und Santander, besteht dennoch ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 17 AktG mit der Hyundai Motor Company, Seoul, Korea und deren verbundenen Unternehmen.

Deshalb wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, § 49 Absatz 1 SEAG i.V.m. § 312 AktG ein Bericht erstattet, der folgende Schlusserklärung des Vorstands enthält: "Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, hat die Sixt Leasing SE in jedem Fall angemessene Gegenleistungen erhalten. Berichtspflichtige getroffene Maßnahmen bzw. berichtspflichtige unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."

B.9 \ ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289F UND 315D HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB ist im Geschäftsbericht 2020 der Sixt Leasing SE enthalten und wird im Internet unter ir.sixt-leasing.de in der Rubrik "Corporate Governance" allgemein zugänglich gemacht.

B.10 \ ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE SIXT LEASING SE (GE-MÄSS HGB)

Grundlagen und Geschäftsverlauf

Die Sixt Leasing SE mit Sitz in Pullach ist die Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie übernimmt zentrale Führungsaufgaben und ist für die strategische und finanzielle Steuerung des Konzerns verantwortlich. Gleichzeitig agiert die Sixt Leasing SE auch als operativ tätige Gesellschaft für das Leasinggeschäft in Deutschland. In dieser Funktion ist die Sixt Leasing SE wesentlich für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Chancen und Risiken des Sixt Leasing-Konzerns verantwortlich. Die voranstehenden Erläuterungen im Wirtschaftsbericht zum Sixt Leasing-Konzern beziehungsweise zum Geschäftsbereich Leasing sind auch für die Sixt Leasing SE zutreffend, sofern im Nachfolgenden keine abweichende Darstellung erfolgt.

Der Jahresabschluss der Sixt Leasing SE wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie ergänzend nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und ist Grundlage für die von der Hauptversammlung zu beschließende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr.

Die voranstehenden Erläuterungen beziehen sich auf den Sixt Leasing-Konzern und sind Gegenstand der Kapitalmarktkommunikation der Sixt Leasing SE. Die nachfolgenden Erläuterungen entsprechen den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs für den Lagebericht der Sixt Leasing SE. Sie haben keine direkte Relevanz für die Kapitalmarktkommunikation, die sich auf den Konzernabschluss nach IFRS bezieht.

Der für die Sixt Leasing SE bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist die Ausschüttungsquote (Ausschüttung der Sixt Leasing SE bezogen auf den Konzernjahresüberschuss des Sixt Leasing-Konzerns nach den International Financial Reporting Standards [IFRS]). Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind im Wesentlichen identisch und gleichlaufend mit denen des Sixt Leasing-Konzerns. Diese werden ausführlich im Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben.

Unterschiede zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach HGB in Verbindung mit RechKredV und den IFRS ergeben sich vor allem in der Darstellung und dem Ausweis von Positionen des Jahresabschlusses und der Gewinn- und Verlustrechnung nach RechKredV. Insbesondere gibt es folgende Abweichungen. Zum Verkauf gehaltene Fahrzeuge, die aus dem Leasingvertrag zurückgekommen sind, werden nicht wie nach IFRS im Vorratsvermögen ausgewiesen, sondern in den sonstigen Vermögensgegenständen. Erhaltene Anzahlungen aus pauschalen Full-Serviceverträgen werden nicht wie nach IFRS unter den Vertragsverbindlichkeiten, sondern in den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus der ABS-Transaktion werden nicht wie nach IFRS unter den kurzund langfristigen Finanzverbindlichkeiten, sondern in den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Weiterhin werden das Disagio sowie Kosten im Zusammenhang mit der Begebung der Anleihen nicht vom Buchwert der Anleihen abgezogen, sondern in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen der Sixt Leasing SE stimmen im Wesentlichen mit denen des Sixt Leasing-Konzerns überein und werden im Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Die im vorstehenden Wirtschaftsbericht dargestellten einmaligen und außerordentlichen Ereignisse beziehen sich mit Ausnahme der Abschreibungen wertgleich auch auf den Einzelabschluss der Sixt Leasing SE. Die einmaligen und außerordentlichen Effekte in den Abschreibungen beliefen sich auf 4,1 Mio. Euro. Somit würden sich die bereinigten Abschreibungen im Geschäftsjahr 2020 auf 166,2 Mio. Euro belaufen, anstatt auf 170,1 Mio. Euro. Die dort beschriebenen Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenständen sind im Jahresabschluss der Sixt Leasing SE in den Leasingaufwendungen enthalten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Jahresabschluss der Sixt Leasing SE würde sich damit auf 17,8 Mio. Euro anstatt auf 6,2 Mio. Euro belaufen.

Die Geschäftsentwicklung der Sixt Leasing SE entsprach im Jahr 2020 den angepassten Erwartungen. Trotz den Unsicherheiten und Einschränkungen aus der Corona-Pandemie sowie den transaktionsbezogenen Aufwendungen, hat die Sixt Leasing SE eine solide Basis, wie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zeigt.

Aus dem operativen Leasinggeschäft erzielte die Sixt Leasing SE im Geschäftsjahr 2020 Erträge (abzüglich Leasingaufwendungen) in Höhe von 233,7 Mio. Euro (2019: 247,9 Mio. Euro). Daneben führten Zinserträge und -aufwendungen saldiert zu einer Belastung von 8,9 Mio. Euro (2019: Belastung von 10,3 Mio. Euro). Demgegenüber standen Personal- und Verwaltungsaufwendungen von 59,1 Mio. Euro (2019: 55,1 Mio. Euro) sowie Aufwendungen aus Abschreibungen und Wertberichtigungen, insbesondere auf Leasingvermögen, von 170,2 Mio. Euro (2019: 169,9 Mio. Euro).

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit betrug im Jahr 2020 6,2 Mio. Euro (2019: 25,4 Mio. Euro).Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 0,8 Mio. Euro (2019: 18,1 Mio. Euro) zuzüglich eines Gewinnvortrags aus dem Vorjahr und abzüglich der Einstellung in andere Gewinnrücklagen einen Bilanzgewinn von 22,2 Mio. Euro aus (2019: 40,3 Mio. Euro). Wesentliches Vermögen der Sixt Leasing SE besteht zum Stichtag 31. Dezember 2020 aus Leasingvermögen in Höhe von 1.005,5 Mio. Euro (2019: 1.031,4 Mio. Euro). Forderungen an Kunden belaufen sich auf 31,0 Mio. Euro (2019: 32,8 Mio. Euro), an Kreditinstitute auf 0,1 Mio. Euro (2019: 0,2 Mio. Euro). Darüber hinaus sind Sonstige Vermögensgegenstände, im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, von 281,3 Mio. Euro (2019: 271,7 Mio. Euro) ausgewiesen.

Das Grundkapital der Sixt Leasing SE belief sich am Bilanzstichtag unverändert auf 20,6 Mio. Euro.

Insgesamt sind im Eigenkapital 191,5 Mio. Euro (2019: 209,2 Mio. Euro) ausgewiesen.

Wesentliche Verbindlichkeiten sind Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 645,5 Mio. Euro (2019: 513,9 Mio. Euro). Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 170,0 Mio. Euro (2019: 46,2 Mio. Euro) und verbriefte Verbindlichkeiten von 250 Mio. Euro (2019: 500 Mio. Euro).

Für das Geschäftsjahr 2020 erwägt der Vorstand der Sixt Leasing SE eine Dividende von 0,02 Euro je Aktie zur Ausschüttung vorzuschlagen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat sowie die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung würde sich eine Ausschüttung von 0,4 Mio. Euro (2019: 18.6 Mio. Euro) ergeben. Dies entspricht einer auf den Konzernjahresüberschuss bezogenen Ausschüttungsquote in Höhe von knapp 20 % (2019: rund 86 %).

Chancen, Risiken und Prognose

Als Muttergesellschaft und operative Leasinggesellschaft bestimmt die Sixt Leasing SE maßgeblich die Chancen und Risiken des Sixt Leasing-Konzerns. Insoweit wird auf die Gesamtbewertung im Risiko- und Chancenbericht des Sixt Leasing-Konzerns hingewiesen. Auch in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung hat die Sixt Leasing SE einen wesentlichen Einfluss auf den Sixt Leasing-Konzern.

Die Sixt Leasing SE betreibt das konzernweite Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem und ist damit wesentlicher Bestandteil davon.

Die Sixt Leasing SE erwartet für das Geschäftsjahr 2021 eine Ausschüttungsquote (Ausschüttung der Sixt Leasing SE bezogen auf den Konzernjahresüberschuss des Sixt Leasing-Konzerns nach den International Financial Reporting Standards [IFRS]) im Korridor von 30 bis 60 % (2020: knapp 20 %).

Investitionen

Als operative Leasinggesellschaft tätigt die Sixt Leasing SE im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Investitionen in Leasingvermögen, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen. Im Rahmen ihrer Finanzierungsfunktion innerhalb des Sixt Leasing-Konzerns wird die Sixt Leasing SE

Pullach, 8. April 2021

Sixt Leasing SE

Der Vorstand

MICHAEL RUHL BJÖRN WALDOW

Konzerngesellschaften bei Bedarf neben Ausleihungen auch Mittel in Form von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Potenzielle Neugründungen oder Akquisitionen würden gegebenenfalls Investitionen bei der Sixt Leasing SE erforderlich machen.

  • C.1 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG SOWIE GESAMTERGEBNISRECHNUNG
  • C.2 KONZERN-BILANZ
  • C.3 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
  • C.4 KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG
  • C.5 KONZERNANHANG

C \ KONZERNABSCHLUSS

C.1 \ KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG SOWIE GESAMTERGEBNISRECHNUNG

der Sixt Leasing SE, Pullach, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Gewinn- und Verlustrechnung Konzern
in TEUR anhang 2020 2019
Umsatzerlöse /4.1/ 747.723 824.432
Sonstige betriebliche Erträge /4.2/ 13.680 13.828
Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände /4.3/ 473.758 536.929
Personalaufwand /4.4/ 42.934 41.478
a) Löhne und Gehälter 37.050 35.648
b) Soziale Abgaben 5.884 5.830
Sonstige betriebliche Aufwendungen /4.5/ 33.289 27.177
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 211.422 232.676
Abschreibungen /4.6/ 191.228 191.328
a) Abschreibungen auf Leasingvermögen 187.140 188.030
b) Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 2.478 2.180
c) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 1.609 1.118
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 20.194 41.348
Finanzergebnis /4.7/ -11.081 -12.029
a) Zinserträge 379 283
b) Zinsaufwendungen -11.283 -12.062
c) Sonstiges Finanzergebnis -177 -250
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 9.114 29.319
Ertragsteuern /4.8/ 6.941 7.805
Konzernüberschuss /4.9/ 2.173 21.513
Davon Gesellschaftern der Sixt Leasing SE zustehendes Ergebnis 2.173 21.513
Ergebnis je Aktie - unverwässert und verwässert (Euro) /4.10/ 0,11 1,04
Gesamtergebnisrechnung Konzern
in TEUR anhang 2020 2019
Konzernüberschuss /4.9/ 2.173 21.513
Sonstiges Ergebnis (erfolgsneutral) 2 853
Davon Komponenten, die künftig erfolgswirksam werden können
Währungsumrechnungen /4.20/ 60 450
Veränderung der Derivative Finanzinstrumente in Hedge-Beziehung -112 277
Darauf entfallende latente Steuern 12 -79
Sonstige Veränderung - 240
Davon Komponenten, die künftig nicht erfolgswirksam werden
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen /4.22/ 56 -50
Darauf entfallende latente Steuern -13 14
Gesamtergebnis 2.175 22.367
Davon Anteile anderer Gesellschafter -101 438
Davon Gesellschaftern der Sixt Leasing SE zustehendes Ergebnis 2.276 21.928

C.2 \ KONZERN-BILANZ

der Sixt Leasing SE, Pullach, zum 31. Dezember 2020

Aktiva Konzern
in TEUR anhang 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert /4.11/ 4.293 2.313
Immaterielle Vermögenswerte /4.12/ 18.709 12.487
Sachanlagevermögen /4.13/ 14.374 13.583
Leasingvermögen /4.14/ 1.092.535 1.119.670
Finanzanlagen 27 26
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte /4.17/ 888 1.147
Latente Ertragsteueransprüche /4.8/ 797 1.615
Summe langfristige Vermögenswerte 1.131.623 1.150.840
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte /4.15/ 52.527 49.999
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /4.16/ 69.173 80.981
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 1.461 3.779
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte /4.17/ 37.499 38.263
Ertragsteuerforderungen 897 2.381
Bankguthaben /4.18/ 2.374 2.641
Summe kurzfristige Vermögenswerte 163.931 178.045
Bilanzsumme 1.295.553 1.328.885
Passiva Konzern
in TEUR anhang 31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital /4.19/ 20.612 20.612
Kapitalrücklage 135.045 135.045
Übriges Eigenkapital /4.20/ 57.750 74.025
Anteile anderer Gesellschafter /4.21/ -556 -455
Summe Eigenkapital 212.851 229.226
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Pensionsrückstellungen /4.22/ 232 260
Sonstige Rückstellungen /4.23/ 226 -
Finanzverbindlichkeiten /4.24/ 671.693 732.776
Sonstige Verbindlichkeiten /4.27/ 13.962 16.513
Latente Ertragsteuerverpflichtungen /4.8/ 36.383 33.177
Summe langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 722.496 782.725
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen /4.23/ 2.855 5.641
Ertragsteuerschulden 1.077 787
Finanzverbindlichkeiten /4.24/ 264.201 215.434
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen /4.26/ 47.849 44.583
Vertragsverbindlichkeiten1 /4.28/ 13.977 13.461
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen /4.25/ 21 3.284
Sonstige Verbindlichkeiten /4.27/ 30.226 33.743
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 360.206 316.934
Bilanzsumme 1.295.553 1.328.885

1 Der Wert der Vertragsverbindlichkeiten des Vorjahres war im Vorjahr in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

C.3 \ KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

der Sixt Leasing SE, Pullach, für das Geschäftsjahr 2020

Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern
in TEUR anhang 2020 2019
Betriebliche Geschäftstätigkeit
Konzernüberschuss /4.9/ 2.173 21.513
Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern /4.8/ 2.917 1.209
Saldo aus erhaltenen und gezahlten Ertragsteuern -1.144 -446
Erfolgswirksam erfasstes Finanzergebnis1 /4.7/ 11.081 11.930
Erhaltene Zinsen 398 133
Gezahlte Zinsen -12.140 -10.189
Abschreibungen /4.6/ 191.228 191.328
Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen -1.883 -2.218
Sonstige zahlungs(-un)wirksame Aufwendungen und Erträge 5.900 6.032
Brutto-Cash Flow 198.531 219.292
Einnahmen aus Abgängen von Leasingvermögen 268.891 307.043
Ausgaben für Investitionen in Leasingvermögen -430.320 -407.039
Veränderung der Vorräte /4.15/ -2.528 726
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /4.16/ 11.809 43
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen /4.26/ 3.266 -9.865
Veränderung des übrigen Nettovermögens -8.553 -3.113
Mittelzu/-abfluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 41.096 107.086
Investitionstätigkeit
Ausgaben für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen /4.12/ bis /4.13/ -9.148 -6.885
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl. erworbener Zahlungsmittel - -466
Auszahlung für den Erwerb eines Geschäftsbetriebes /4.11 -2.100 -
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -11.248 -7.351
Finanzierungstätigkeit
Dividendenzahlung -18.550 -9.894
Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankdarlehen (inkl. ABS Transaktion) /4.24/ 380.685 11.752
Auszahlungen für Tilgungen von Anleihe, Schuldscheindarlehen und Bankdarlehen (inkl. ABS Transaktion) /4.24/ -408.766 -78.802
Auszahlungen für kurzfristige Finanzverbindlichkeiten2 /4.24/ -9.000 -37.345
Einzahlungen aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten2 /4.24/ 25.000 9.000
Mittelab/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit -30.631 -105.288
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -783 -5.552
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 3 19
Finanzmittelbestand am 1. Januar 710 6.243
Finanzmittelbestand am 31. Dezember3 /4.18/ -70 710

1 Ohne Beteiligungsergebnis

2 Kurzfristige Finanzierungen mit Laufzeiten bis zu drei Monaten und hoher Umschlagshäufigkeit

3 Der Finanzmittelbestand setzt sich zum 31. Dezember 2020 aus den Bankguthaben (2.374 TEUR) und Kontokorrentkrediten (-2.444 TEUR) zusammen. Der Finanzmittelbestand setzt sich zum 31. Dezember 2019 aus den Bankguthaben (2.641 TEUR) und Kontokorrentkrediten (-1.931 TEUR) zusammen.

C.4 \ KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

der Sixt Leasing SE, Pullach, zum 31. Dezember 2020

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Übriges Eigenkapital Gesell
schaftern
der Sixt
Anteile
anderer
Gesellschafter
Konzern
Eigenkapital
in TEUR Gewinn
rücklagen
Rücklage für
Währungs
umrechnung
Sonstiges
Eigen
kapital
Leasing SE
zustehendes
Eigenkapital
01. Jan. 2020 20.612 135.045 9.337 2.023 62.664 229.681 -455 229.226
Konzernüberschuss - - - - 2.173 2.173 - 2.173
Sonstiges Ergebnis - - - 60 43 103 -101 2
Dividendenzahlung - - - - -18.550 -18.550 - -18.550
Einstellung in die Gewinnrücklagen - - 408 - -408 - - -
31. Dez. 2020 20.612 135.045 9.745 2.083 45.922 213.407 -556 212.851
01. Dez. 2019 20.612 135.045 6.071 1.573 54.346 217.647 -893 216.753
Konzernüberschuss - - - - 21.513 21.513 - 21.513
Sonstiges Ergebnis - - - 450 -35 415 438 853
Dividendenzahlung - - - - -9.894 -9.894 - -9.894
Einstellung in die Gewinnrücklagen - - 3.266 - -3.266 - - -
Übrige Veränderungen - - - - - - - -
31. Dez. 2019 20.612 135.045 9.337 2.023 62.664 229.681 -455 229.226

*Siehe auch Konzernanhang \4.19\ bis \4.21*

1. Allgemeine Angaben 87
1.1 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse 87
1.2 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss 88
2. Konsolidierung 89
2.1 Konsolidierungskreis 89
2.2 Veränderungen des Konsolidierungskreises 89
2.3 Konsolidierungsgrundsätze 89
2.4 Fremdwährungsumrechnung 90
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 91
3.1 Gewinn- und Verlustrechnung 91
3.2 Aktiva 93
3.3 Passiva 97
3.4 Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen 97
4. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses 99
4.1 Gewinn- und Verlustrechnung 99
4.2 Bilanz 106
4.3 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 119
5. Sonstige Angaben 128
5.1 Segmentinformationen 128
5.2 Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen 129
5.3 Aktienbasierte Vergütung 129
5.4 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 129
5.5 Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 133
5.6 Nachtragsbericht 134
5.7 Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz 135
5.8 Genehmigung des Konzernabschlusses gemäss IAS 10.17 135

1. ALLGEMEINE ANGABEN

1.1 GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VERHÄLTNISSE

Die Sixt Leasing SE mit Sitz in Deutschland, 82049 Pullach, Zugspitzstraße 1, ist im Handelsregister beim Amtsgericht München in Abteilung B, unter HRB 227195 eingetragen. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1975 in München als "Central Garagen CG GmbH" gegründet und firmierte seit 2003 als "Sixt Autoland GmbH" mit Sitz in Garching bei München. Ab 1988 wurde das operative Leasinggeschäft des Sixt-Konzerns über die "Sixt Leasing GmbH" und nach Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft unter der Firmierung "Sixt Leasing AG" betrieben. 2004 wurde die "Sixt Leasing AG" auf die damalige "Sixt Autoland GmbH" verschmolzen. In der Folge änderte die "Sixt Autoland GmbH" ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und firmierte weiter unter "Sixt Leasing AG". Der Börsengang der Gesellschaft erfolgte im Mai 2015. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 wurde die "Sixt Leasing AG" im Wege der formwechselnden Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 SE-VO in die "Sixt Leasing SE" umgewandelt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 25. Juli 2016. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit.

Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 wurde eine Änderung am satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand beschlossen. Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist (a) die Durchführung von Leasinggeschäften über Kraftfahrzeuge und sonstige Straßen- und Landfahrzeuge unter Einschluss insbesondere von E-Bikes und Fahrrädern (nachfolgend zusammenfassend 'Fahrzeug') und Fahrzeugzubehör als Leasinggeber; (b) die Durchführung von sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungen über Fahrzeuge; (c) die Verwaltung von Fahrzeugflotten und Fahrzeugzubehör (Fuhrparkmanagement); (d) die Vermittlung von Kaufverträgen, Leasingverträgen, entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen sowie Versicherungen betreffend Fahrzeuge und fahrzeugbezogene Waren; (e) die Verwertung von und der Handel mit Fahrzeugen sowie Ersatzteilen, Schmier-, Kraft- und Betriebsstoffen sowie Fahrzeugzubehör; (f) die Erbringung und Vermittlung von Mobilitätsdienstleistungen und fahrzeugbezogenen Dienstleistungen; sowie (g) der Verkauf und Vertrieb von Online-Werbeflächen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die mit den vorstehenden Tätigkeitsgebieten im Zusammenhang stehen oder sonst geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen.

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten, andere Unternehmen im Inund Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten. Die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft geltenden Grenzen, gelten dabei auch für die Geschäftstätigkeit von Tochter- und Beteiligungsunternehmen.

Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise mittelbar durch Tochter- oder Beteiligungsunternehmen auszuüben. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise Tochter- oder Beteiligungsunternehmen zu überlassen sowie ganz oder teilweise auf Tochteroder Beteiligungsunternehmen zu übertragen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen oder einzelne genannte Gegenstände, auch auf die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft und/oder die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens beschränken.

Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein gezeichnetes Kapital von 20.611.593,00 Euro auf. Es ist eingeteilt in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um nennwertlose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Am 15. Juli 2020 wurde die Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE (41,9 % des Aktienkapitals) von der Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) übernommen. Am 16. Juli 2020 erfolgte die Übernahme der Aktien aus dem öffentlichen Übernahmeangebot der Minderheitsaktionäre durch HCBE. Nach Vollzug dieser beiden Teilschritte hält HCBE knapp über 92% der Stammaktien und Stimmrechte an der Sixt Leasing SE und ist damit der größte Anteilseigner und Mutterunternehmen der Sixt Leasing SE. Die HCBE, Frankfurt am Main, ist ein Joint Venture der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach, und der Hyundai Capital Services Inc., Frankfurt am Main. Diejenige Muttergesellschaft und oberste Konzerngesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Banco Santander S.A., Santander, Spanien. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Entsprechende Erläuterungen erfolgen in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten".

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Konzernwährung der Sixt Leasing SE ist Euro (EUR). Die Darstellung der Beträge im Konzernabschluss erfolgt, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen. Aus gleichem Grund kann es sein, dass dargestellte Prozent-Angaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Der Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die folgenden Neuerungen, Änderungen und Überarbeitungen der IFRS Standards wurden vom Sixt Leasing Konzern zum 1. Januar 2020 übernommen:

  • \ Änderung an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
  • \ Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit
  • \ Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
  • \ Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze
  • \ Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung

Die Übernahmen hatten keinen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sixt Leasing Konzerns

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:

Standard/ Interpretation Übernahme EU
Kommission
Anzuwenden
ab
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Nein ausgesetzt
IFRS 17 Versicherungsverträge Nein 1.1.2023
Änderungen an IAS 1 Bestimmung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig Nein 1.1.2023
Änderungen an IFRS 9, IAS 39,
IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16
Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 Ja 1.1.2021
Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung Nein 1.1.2022
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept Ja 1.1.2022
Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung Ja 1.1.2022
Änderungen an IFRS 10 und IAS
28
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem
assoziierten Unternehmen oder Joint Venture
Nein unbestimmt
verschoben
Änderungen an IFRS 16 COVID-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen Ja 1.6.2020
Jährliche Verbesserungen Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020 Nein 1.1.2022

Aus der Anwendung der weiteren veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Es ist derzeit nicht geplant, neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen vorzeitig anzuwenden.

2. KONSOLIDIERUNG

2.1 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konsolidierungskreis leitet sich aus der Anwendung von IFRS 10 Konzernabschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen ab.

Die Sixt Leasing SE fungiert als operative Leasinggesellschaft und ist Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie hält Beteiligungen von jeweils 100% an folgenden Tochtergesellschaften, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert werden:

  • \ autohaus24 GmbH, Pullach/Deutschland
  • \ Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach/Deutschland
  • \ SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Rostock/ Deutschland
  • \ Sixt Leasing (Schweiz) AG, Urdorf/Schweiz
  • \ Sixt Mobility Consulting AG, Urdorf/Schweiz
  • \ Sixt Location Longue Durée SARL, Rueil-Malmaison/Frankreich
  • \ Sixt Leasing G.m.b.H., Vösendorf/Österreich
  • \ Sixt Mobility Consulting B.V., Hoofddorp/Niederlande

Darüber hinaus ist die Gesellschaft Isar Valley S.A., Luxemburg, an welcher der Sixt Leasing-Konzern einen Kapitalanteil von 0 % hält, gemäß IFRS 10 aufgrund der Beherrschung in den Konsolidierungskreis einbezogen. Eine Beherrschung besteht, da der Sixt Leasing-Konzern Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten der Isar Valley S.A. aufgrund der Ausgestaltung der Isar Valley S.A. hat und die geschäftlichen Tätigkeiten der Isar Valley, Luxemburg vom Sixt Leasing-Konzern abhängig sind. Weiterhin ist der Sixt Leasing-Konzern hieraus variablen Rückflüssen ausgesetzt, die er beeinflussen kann.

Des Weiteren hält der Sixt Leasing-Konzern Beteiligungen an folgenden Gesellschaften, die aufgrund ihrer geringen Geschäftstätigkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie des Cashflows des Sixt Leasing-Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Der Umsatz der Gesellschaften liegt zusammengenommen unter 1% des Konzernumsatzes.

Liste des Anteilsbesitzes:

Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil Jahresergebnis
Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH Vösendorf/Österreich -441.573 EUR 100,0% -281.774 EUR
Sixt Mobility Consulting SARL Rueil-Malmaison/Frankreich -742.827 EUR 100,0% -309.483 EUR
SXT Leasing Verwaltungs GmbH Rostock/Deutschland 26.543 EUR 100,0% 484 EUR

Die SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Rostock, ist nach § 264b HGB von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften befreit.

Die im Vorjahr neu einbezogene / erstkonsolidierte Flottenmeister GmbH, Pullach im Isartal/Deutschland, wurde rückwirkend, mit Wirkung vom 1. Januar 2020, mit der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach im Isartal/Deutschland, verschmolzen. Die Verschmelzung führte zu keinen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

2.2 VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES

Durch die Verschmelzung der Flottenmeister GmbH, Pullach hat sich der Konsolidierungskreis von neun einbezogenen Tochtergesellschaften auf acht Tochtergesellschaften reduziert. Gegenüber dem Jahresende 2019 haben sich sonst keine weiteren Änderungen im Konsolidierungskreis des Sixt Leasing-Konzerns ergeben.

2.3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse werden einheitlich nach den für den Sixt Leasing-Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der IFRS auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aufgestellt. Soweit erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen an die im Konzern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst.

Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu beeinflussen. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist daher gegeben, wenn der Konzern variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mithilfe seiner Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Sixt Leasing SE. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn diese nicht mehr besteht.

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt gemäß IFRS 3, wonach diese nach der Erwerbsmethode (Acquisition Method) zu bilanzieren sind. Erworbene Vermögenswerte und Schulden sind dabei grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten (übertragene Gegenleistung) und dem anteiligen beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die übertragene Gegenleistung umfasst hauptsächlich den beizulegenden Zeitwert der übertragenen Vermögenswerte (bspw. Nominalwerte von Zahlungsmitteln). Erwerbsbezogene Kosten werden als Aufwand erfasst.

Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden werden über die jeweilige Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Ist die Nutzungsdauer unbestimmt, wird ein eventueller Abwertungsbedarf analog zum Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt.

Bei einem Kauf wesentlicher Teile eines Unternehmens (Asset Deal), ohne dass es zu einem Anteilserwerb kommt, ist IFRS 3 wie oben beschrieben anzuwenden, wenn nicht lediglich ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten gekauft wird, sondern ein Geschäftsbetrieb (business). Ein Geschäftsbetrieb besteht aus Ressourceneinsatz und darauf anzuwendenden Verfahren, die Leistungen erbringen können.

Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend den Regelungen des IFRS 11 sowie des IAS 28 nach der At-Equity-Methode bilanziert.

Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden im Rahmen der Konsolidierung bereinigt. Maßgebliche Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet.

2.4 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Umrechnung der Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Funktionale Währung der Tochtergesellschaften ist jeweils die Landeswährung, da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in den jeweiligen Märkten selbstständig betreiben. Danach werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit den Jahresdurchschnittskursen. Der sich gegenüber dem Stichtagskurs ergebende Unterschiedsbetrag wird im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung angesammelt.

Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse im Verhältnis zu einem Euro ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Währungskurse Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2020 31.12.2019 2020 2019
Schweizer Franken 1,08020 1,08540 1,07075 1,11102

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

3.1 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatz

Der Sixt Leasing-Konzern tritt gegenüber seinen Kunden im Wesentlichen als Leasinggeber von als Operate Lease klassifizierten Leasingverhältnissen auf. Bei Leasingbeginn prüft der Sixt Leasing-Konzern alle notwendigen Kriterien nach IFRS 16, um die entsprechende Klassifizierung des Leasingverhältnisses vorzunehmen. Leasingerlöse werden zeitanteilig über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Umsatzerlöse werden zum Wert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und stellen die Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen Geschäftsablauf zu erwarten sind. Beträge, die bei Beginn des Leasingverhältnisses als Mietsonderzahlung vereinnahmt wurden, werden passivisch abgegrenzt und zeitanteilig linear über die vereinbarte Vertragslaufzeit ertragswirksam aufgelöst.

Der Sixt Leasing-Konzern hat Full Service Verträge mit Kunden, wie beispielsweise für Wartungs- und Reifenwechseldienstleistungen. Die Erlösrealisierung erfolgt zeitpunktbezogen dann, wenn die konkrete Servicedienstleistung erbracht wird. Bis zum Zeitpunkt des Anfalls der Serviceleistung werden die Zahlungen des Kunden als Vertragsverbindlichkeit (erhaltene Anzahlung) ausgewiesen. Bei den Full-Servicedienstleistungen Wartung und Reifentausch (aufgrund Verschleißes) tritt der Anfall der konkreten Leistung erfahrungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit ein, da der Sixt Leasing-Konzern hauptsächlich Neuwagenleasing betreibt. Je länger sich der Zeitpunkt des Anfalls der Full-Servicedienstleistung nach hinten verschiebt, desto größer wird die Vertragsverbindlichkeit.

Obwohl die meisten Leasingverhältnisse als Operate Lease klassifiziert werden, vereinbart der Konzern auch Leasingverhältnisse, die als Finance Lease klassifiziert werden, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Aus Finance Leases zu erhaltende Beträge werden als Forderungen entsprechend den durch den Konzern getätigten Nettoinvestitionen angesetzt und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Einnahmen aus Finance Leases werden in Zinszahlung und Tilgung der Forderung aufgeteilt. Nur der Zinsanteil wird ertragswirksam im Finanzertrag vereinnahmt. Dabei werden die Finanzerträge über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf einer planmäßigen Grundlage verteilt. Die Leasingzahlungen der Berichtsperiode werden mit der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis verrechnet, um sowohl den Nominalbetrag als auch den noch nicht realisierten Finanzertrag zu reduzieren.

Der Verkauf von Fahrzeugen wird mit Lieferung und Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfasst, wenn die Höhe der Erlöse sowie die noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können und ein Nutzenzufluss vom Käufer wahrscheinlich ist.

Finanzergebnis

In der Position Finanzergebnis ausgewiesene Zinserträge und aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Dabei findet die Effektivzinsmethode Anwendung.

Derivate und Sicherungsbeziehungen

Der Konzern designiert einzelne Finanzinstrumente, darunter Derivate, im Rahmen der Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges). Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfolgt nach IFRS 9.

Zu Beginn des Hedge Accounting werden Zulässigkeit und Details der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie die entsprechenden Risikomanagementzielsetzungen und -strategien dokumentiert. Des Weiteren wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt.

Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die sich für Cash Flow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im sonstigen Ergebnis unter dem Posten "Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten in Hedge-Beziehung" erfasst. Das auf den ineffektiven Teil entfallende Ergebnis wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der auch das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt im selben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der für Sicherungszwecke eingesetzten Derivate sind unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" dargestellt.

Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn das Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft oder beendet wird oder nicht länger die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und im Eigenkapital angesammelte Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Sofern mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet wird, wird das gesamte im Eigenkapital erfasste Ergebnis sofort in die Gewinnund Verlustrechnung umgebucht.

Derivate werden grundsätzlich bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge am Ende jeder Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Vertrages unter Einsatz aktueller Zinsstrukturkurven. Die Bilanzierung nachfolgender Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist.

Der Konzern wendet für bestimmte Zinsderivate die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) an, die unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Der Konzern verwendet diese Finanzinstrumente, um die Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten des Asset Backed Securities-Programms gegen Veränderungen des zugrundeliegenden Zinssatzes abzusichern.

Die Gesellschaft bestimmt die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zum Zwecke der Beurteilung der Wirksamkeit der Absicherung auf Basis des Referenzzinssatzes, der Laufzeit, der variablen Zinsfixings, des Amortisationsprofils und der Fälligkeit sowie des Nominalbetrags.

Die Gesellschaft beurteilt die Effektivität der Kompensation der Änderungen der Zahlungsströme des Grundgeschäfts durch das Sicherungsinstrument mittels der Critical Terms Match Methode (prospektiv) und die Ermittlung der Ineffektivität mittels des cumulative dollar offset Tests unter Verwendung der hypothetical derivative Methode (retrospektiv).

Eine Ineffektivität kann hauptsächlich durch einen Marktwert ungleich Null zum Designationszeitpunkt der Sicherungsbeziehung auftreten. Wenn sich in seltenen Fällen unerwartete Rückzahlungen im Asset Backed Securities-Programm ergeben, werden die Sicherungsinstrumente entsprechend de-designiert, um eine Übersicherung zu vermeiden.

Ertragsteuern

Aufwendungen aus Ertragsteuern stellen die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Erträgen und Aufwendungen, die erst in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind.

Latente Steuern sind die erwarteten Steuerbe- bzw. -entlastungen aus den Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss und des Wertansatzes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens.

Im Einklang mit der in IAS 12 Ertragsteuern dargelegten bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode werden latente Steuern für alle temporären Differenzen angesetzt, die aus der Abweichung von Wertansätzen zwischen Vermögenswerten und Schulden im Vergleich zur entsprechenden Steuerbasis resultieren. Latente Steueransprüche werden dabei nur erfasst, soweit es hinreichend wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuern werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Bis zur Verabschiedung von Steuergesetzänderungen werden dabei die aktuell gültigen Steuersätze zugrunde gelegt.

Latente Steuern werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nur wenn sie ergebnisneutrale Sachverhalte betreffen, werden sie ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden nur gegeneinander aufgerechnet, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche und Steuerschulden besteht, die sich auf Einkommensteuern beziehen, welche von derselben Steuerbehörde erhoben werden, und wenn der Konzern beabsichtigt seine tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden saldiert zu begleichen.

3.2 AKTIVA

Geschäfts- oder Firmenwert

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene Zahlungsmittel generierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf eine Wertminderung hin zu prüfen. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis des Buchwertes eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Jegliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Basis des jährlich vorgenommenen Werthaltigkeitstests ist die vom Management erstellte Planung der Zahlungsmittel generierenden Einheit. Die Planungsprämissen zur Ermittlung des Nutzungswerts werden dabei jährlich an die aktuellen Marktverhältnisse sowie an die Ertragslage der Gesellschaft angepasst. Das verwendete Modell für den Werthaltigkeitstest basiert auf dem Discounted Cash Flow-Verfahren unter Zugrundelegung einer Mehrjahresplanung und einem Wachstumsfaktor von 1% bei der Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses. Die verwendeten Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern und Wachstumsabschlag) betragen derzeit zwischen 3,7% und 4,0% (Vorjahr: zwischen 3,6% und 3,8%). Die bei dem Modell verwendeten Annahmen basieren auf externen Beobachtungen. Sixt Leasing ist der Ansicht, dass keine vernünftigerweise denkbare Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrags basiert, dazu führen würde, dass der kumulierte Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit deren kumulierten erzielbaren Betrag übersteigt.

Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten erworbene und selbsterstellte Software sowie gegebenenfalls geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte.

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden nur bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen nach IAS 38 mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht vorliegen, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgen grundsätzlich planmäßig linear über eine Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann bzw. grundsätzlich nicht befristet ist, werden gemäß IAS 36 jährlich einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert außerplanmäßig abgeschrieben.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und erfasster Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt derart, dass die Anschaffungskosten von Vermögenswerten über deren erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitlich festgelegten Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauern
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 23 Jahre

Sachanlagen werden bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst.

Wertminderung langfristiger nichtfinanzieller Vermögenswerte

Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sowie des Leasingvermögens, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen.

Leasingverhältnisse

Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt übertragen. Der Sixt Leasing-Konzern tritt als Leasinggeber und als Leasingnehmer auf. Gemäß IFRS 16 werden die Leasinggegenstände dem Leasinggeber (Operate Lease) oder dem Leasingnehmer (Finance Lease) zugeordnet.

Sixt Leasing Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operate Lease klassifiziert. Der Sixt Leasing-Konzern schließt auch Rückkaufvereinbarungen mit den Lieferanten der jeweiligen Fahrzeuge ab. In der Gesamtschau aller Fakten und Bedingungen im Zusammenhang mit der Rückkaufvereinbarung sowie der Nutzung der Fahrzeuge durch den Sixt Leasing-Konzern während des Zeitraums vom Erwerb bis hin zur endgültigen (Eigen-)Vermarktung der Fahrzeuge, behält der Sixt Leasing-Konzern wesentliche mit dem Eigentum verbundene Chancen und Risiken.

Der Sixt Leasing-Konzern verleast Vermögenswerte als Operate Leases, die zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung kalkulierter Restwerte bilanziert werden. Die Dauer der planmäßigen Abschreibung entspricht der Leasingvertragsdauer. Die Restwerte orientieren sich dabei an den mit den Lieferanten vertraglich vereinbarten Rückkaufwerten pro Fahrzeugtyp. Soweit keine Rückkaufwerte vereinbart sind, orientiert sich der Restwert am voraussichtlichen Marktwert. Die Schätzung der Restwerte erfordert Annahmen über das Alter und die Laufleistung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Veräußerung sowie die erwarteten Bedingungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Das daraus folgende Marktpreisrisiko wird durch den Konzern regelmäßig durch die Schätzung der Restwerte und Anpassung der Abschreibungen berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Einzelfall vorgenommen, wenn der Buchwert, der auf dem ursprünglich kalkulierten Restwert basiert, höher ist als der Buchwert, der auf dem prospektiv bei Verwertung zu erwartenden Restwert basiert. Gemäß IFRS 16 wird das Leasingvermögen unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Bei als Finance Lease vom Sixt Leasing-Konzern als Leasinggeber verleasten Vermögenswerten erfolgt die Aktivierung des Barwerts der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter den Forderungen aus Finanzierungsleasing. Die Leasingzahlungen werden so in Zinszahlungen und Tilgungen der Leasingforderung aufgeteilt, dass eine konstante periodische Verzinsung der Forderung erzielt wird. Nur der Zinsanteil wird ertragswirksam vereinnahmt.

Sale-and-Leaseback

Zur Finanzierung des Leasingvermögens führt der Sixt Leasing-Konzern auch Sale and Leaseback-Transaktionen durch. Da bei den konkreten Vereinbarungen wirtschaftlich kein Verkauf erfolgt, bilanziert der Sixt Leasing-Konzern die Fahrzeuge im Leasingvermögen. Der erhaltene Kaufpreis stellt eine Finanzverbindlichkeit dar, deren Ausweis unter den übrigen Finanzverbindlichkeiten erfolgt. Die Zahlungen an den Leasinggeber werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Nur der Zinsanteil wird erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Die Vermögenswerte aus Operate Leasing Verträgen werden planmäßig linear unter Berücksichtigung der vertraglichen Restwerte über die jeweilige Vertragsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen.

Sixt Leasing Konzern als Leasingnehmer

Der Sixt Leasing-Konzern ist Vertragspartner als Leasingnehmer in Leasingverhältnissen, die insbesondere Mietverhältnisse für Gebäude betreffen. Die Mietverhältnisse haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, können jedoch auch Verlängerungsoptionen beinhalten. Bei der Bewertung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurden die Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Erstanwendung bzw. bei Vertragsbeginn berücksichtigt.

Nutzungsrechte wurden zum Zeitpunkt der Erstbilanzierung gemäß IFRS 16 in Höhe der Leasingverbindlichkeiten, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize angesetzt und linear über die Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Die aus den Mietverhältnissen resultierenden, aktivierten Nutzungsrechte haben eine Restnutzungsdauer von 10 bis 111 Monaten. Leasingverbindlichkeiten wurden mit dem Barwert der künftigen Leasingverpflichtungen, abgezinst unter Verwendung eines je Währung sowie Laufzeit einheitlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes des Sixt Leasing-Konzerns bewertet.

Der Sixt Leasing-Konzern hat sich dazu entschieden, für Leasingverträge, die vor dem Erstanwendungszeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht neu zu überprüfen, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, sondern die bisherigen unter IAS 17 und IFRIC 4 getroffenen Einschätzungen beibehalten.

Einige Mietverträge besitzen variable Leasingzahlungen, die an einen Index gekoppelt sind. Anpassungen des Indexes werden als Zugang bei den Leasingverbindlichkeiten in laufender Periode erfasst und eine Schätzung möglicher Indexanpassungen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit wird nicht berücksichtigt. Bei den Verträgen mit Verlängerungsoptionen, bei denen die Ausübung als hinreichend sicher angesehen wird, beinhaltet die zu Grunde gelegte geschätzte Laufzeit des Leasingverhältnisses die Verlängerung. Für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen und deren Zahlungen werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Mietverhältnisse, bei denen keine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die von untergeordneter Bedeutung sind, wurden als kurzfristige Leasingverhältnisse qualifiziert. Sonderkündigungsrechte unsererseits wurden als nicht wahrscheinlich in der Ausübung eingeschätzt.

Vorräte

In der Position Vorräte sind zum überwiegenden Teil zum Verkauf bestimmte Leasinggegenstände enthalten. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aus dem Anlagevermögen umgegliedert und nicht weiter planmäßig abgeschrieben. Regelmäßig erfolgt ein Vergleich des Restbuchwertes mit dem geschätzten Nettoveräußerungspreis. Ist dieser niedriger, erfolgt eine Wertminderung.

Finanzanlagen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Forderungen einschließlich Forderungen aus Finanzierungsleasing, Eigenkapitalinstrumenten, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten und Derivaten zusammen. Finanzielle Vermögenswerte werden angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Forderungen aus Lieferung und Leistung, die keine wesentliche Finanzierungskomponente beinhalten, werden zum Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den nach IFRS 9 ausgewiesenen Kategorien.

Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein: zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden, sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Forderungen und Ausleihungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet.

Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der Aufzinsung unwesentlich ist.

Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen und zur Veräußerung gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dies sind insbesondere nicht bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldtitel. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt. Eine erfolgswirksame Erfassung einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt erst bei Veräußerung. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Aktuell weist der Konzern keine Schuldtitel aus, die nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden.

Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Kategorie umfasst Eigenkapitalinstrumente und Forderungen aus Derivaten, die den sonstigen finanziellen Vermögenswerten zugeordnet sind. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam zu erfassen. Der aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab.

Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Abschlussstichtag auf Basis der erwarteten Kreditverluste beurteilt. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Versicherungen und Forderungen aus Finanzierungsleasing wendet der Konzern die vereinfachte Vorgehensweise an, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird.

Bei einigen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, erfolgt eine Prüfung der Wertminderung auf Portfoliobasis. Für die Beurteilung auf Portfoliobasis werden Vermögenswerte mit ähnlichen Risikomerkmalen wie beispielsweise Kundengruppe, Kundenbonität oder Transaktionstyp gruppiert, um eine Wertberichtigung anhand der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit zu bestimmen.

Zur Einschätzung des Wertminderungsbedarfes eines Portfolios nutzt der Konzern neben Erwartungen des Managements historische Daten über Zahlungsverzug und Zahlungsausfall und nimmt notwendige Anpassungen vor, um die aktuellen und erwarteten zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen zu berücksichtigten, die sich auf die Ausfälle von Forderungen auswirken können.

Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme.

Eine Wertminderung der jeweils betroffenen finanziellen Vermögenswerte wird über ein Wertminderungskonto abgebildet. Änderungen des Buchwerts des Wertminderungskontos werden erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn der Konzern keine realistischen Chancen für die Realisierung des Vermögenswertes erkennt, wird der entsprechende Betrag endgültig ausgebucht.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten übertragen werden.

3.3 PASSIVA

Eigenkapital

Das im Eigenkapital enthaltene sonstige Ergebnis besteht aus Wechselkursdifferenzen von Konzernunternehmen, deren funktionale Währung von der Berichtswährung des Konzerns abweicht, Rücklage für Derivative Finanzinstrumente in Hedge-Beziehung und versicherungsmathematischen Gewinnen und/oder Verlusten aus leistungsorientierten Pensionsplänen.

Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Die Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten durch unabhängige Dritte unter Berücksichtigung von finanziellen und demografischen Annahmen. Die Angemessenheit aller Annahmen wird zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der in der Konzernbilanz als Pensionsrückstellungen erfasste Betrag stellt die Unterdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns zum Bilanzstichtag dar. Der Dienstzeitaufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Personalaufwendungen erfasst, der Nettozinsaufwand als Bestandteil des Finanzergebnisses. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapital berücksichtigt. Diese im sonstigen Eigenkapital erfassten Beträge werden nicht mehr in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für potenzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten in angemessenem Umfang gebildet, falls dies durch ein Ereignis in der Vergangenheit begründet ist, die Inanspruchnahme überwiegend wahrscheinlich ist und soweit die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Hierbei werden nur solche Verpflichtungen unter den Rückstellungen ausgewiesen, die hinsichtlich ihrer Höhe ungewiss sind und deren Erfüllung hinreichend wahrscheinlich ist. Die Bewertung erfolgt mit dem besten Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei werden der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, werden diese Zahlungsströme abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge – mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und bedingter Gegenleistungen eines Erwebers bei einem Unternehmenszusammenschluss, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten, bewertet. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggebern werden die Zahlungsverpflichtungen aus künftigen Leasingzahlungen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt, wobei der Zinsanteil erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst wird.

3.4 SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN UND ERMESSENS-ENTSCHEIDUNGEN

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses ist es oftmals erforderlich, Schätzungen und Annahmen zu verwenden, die sich auf die ausgewiesenen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Konzernanhangsangaben auswirken. Die tatsächlich realisierten Werte können von den ausgewiesenen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die verwendeten Schätzungen und Annahmen sind in den Erläuterungen zu den einzelnen Positionen dargestellt. Die wesentlichsten betragsmäßigen Auswirkungen ergeben sich in den nachfolgend genannten Bereichen:

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Basis erwarteter Entwicklungen und geschätzter Parameter beurteilt, selbsterstellte Software werden auf Grundlage der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte bewertet. Die Bewertung von Leasingvermögen erfolgt auf Basis der Schätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des erwarteten Restwerts der Fahrzeuge, die Bewertung von zum Verkauf bestimmten Leasinggegenständen erfolgt gemäß den Schätzungen des erwarteten Nettoveräußerungswerts. Bei der Klassifizierung der Leasingverträge des Sixt Leasing-Konzerns als Leasinggeber mit bestehender Rückkaufvereinbarung mit dem Verkäufer der Fahrzeuge, sieht der Sixt Leasing-Konzern in der Gesamtschau aller Umstände und Bedingungen, trotz Vorliegen einer Restwertgarantie, wesentliche mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen beim Sixt Leasing-Konzern.

Wertberichtigungen auf Forderungen werden auf Grundlage der Einschätzung von erwarteten Kreditrisiken gebildet, welche auf Managementerwartungen basiert. Die Bewertung von Derivaten erfolgt anhand eines Rechenmodells, basierend auf von einer Marktdatenplattform bezogenen Zinsstrukturkurven. Die Bewertung des Rückstellungsbedarfs ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichsten Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Pensionsrückstellungen beziehen sich auf versicherungsmathematische Gutachten, die sich auf finanzielle und demografische Annahmen stützen.

Die für das Leasingvermögen regelmäßig überprüfte und gebuchte Risikovorsorge für Restwertrisiken stellt grundsätzlich eine Vorsorge für die zukünftige Vermarktung am Ende der einzelnen Leasingvertragslaufzeit des zum jeweiligen Abschlussstichtag bestehenden Leasingvertragsbestandes dar und hat sich somit zum jeweiligen Abschlussstichtag noch nicht realisiert. Hierbei greift der Vorstand zur Einschätzung der Entwicklung auf externe Branchenexpertise zurück. Da die derzeitige Geschäftsentwicklung im Bereich Vermarktung des Sixt Leasing-Konzerns sowie bei weiteren Unternehmen am Markt kaum Corona-Einflüsse erkennen lässt, wurde vom Vorstand basierend auf der aktuellen positiven Ist-Vermarktung im Vergleich zur Bewertung auf Grundlage der externen Branchenexpertise, eine Anpassung vorgenommen. Aufgrund der Einmaligkeit der COVID-19- Pandemie sowie ihrer unsicheren Entwicklung, ist es derzeit

aber schwer vorherzusehen, wie sich die Gebrauchtwagenpreise zukünftig entwickeln werden.

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung bestehen aus sofort bzw. kurzfristig fälligen Leasingraten (Operate Leasing) sowie sofort bzw. kurzfristig fälligen Forderungen aus Full-Service, Fuhrparkmanagement und Fahrzeugvermarktungen. Weiterhin bestehen in vergleichsweise geringerem Umfang Forderungen aus Finanzierungsleasing, die im Wesentlichen ebenfalls kurzfristig sind. Der Sixt Leasing-Konzern erwartet, dass etwaige Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsausfälle aufgrund der COVID-19-Pandemie in den Volkswirtschaften wenn überhaupt erst mittel bis langfristig spürbar eintreten werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit unseres Forderungsportfolios gewichtet der Sixt Leasing-Konzern dieses Szenario bei der Ermittlung des Expected Credit Losses nicht. Im Rahmen der Frühwarn-, Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen hat der Sixt Leasing-Konzern bis jetzt noch keinen nennenswerten unmittelbaren Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die Forderungsbestände identifiziert. Die Forderungen der Partner sind in der laufenden Überwachung. Es werden, wenn notwendig kurzfristig Maßnahmen eingeleitet, um die Risikoposition weiterhin in einem angemessenen Rahmen halten zu können. Für das Neugeschäft in der Zukunft besteht ein angemessener Bonitätsprüfungsprozess.

4. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES KONZERNABSCHLUSSES

4.1 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

\4.1\ Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

Umsatzerlöse Inland Ausland Gesamt Veränderung
in TEUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019 in %
Geschäftsbereich Leasing
Leasingerlöse (Finanzrate) 193.600 199.656 22.872 23.523 216.473 223.179 -3,0
Sonstige Erlöse aus dem
Leasinggeschäft
140.079 173.942 16.698 18.442 156.776 192.384 -18,5
Verkaufserlöse 251.805 287.547 17.087 19.496 268.891 307.043 -12,4
Gesamt 585.483 661.145 56.657 61.461 642.140 722.606 -11,1
Geschäftsbereich
Flottenmanagement
Flottenmanagementerlöse 38.567 39.900 11.459 12.708 50.026 52.608 -4,9
Verkaufserlöse 55.557 49.218 - - 55.557 49.218 12,9
Gesamt 94.123 89.118 11.459 12.708 105.582 101.826 3,7
Gesamt Konzern 679.607 750.263 68.116 74.169 747.723 824.432 -9,3

Der Konzern ist in die zwei Geschäftsbereiche Leasing und Flottenmanagement gegliedert. Diese Bereiche bilden die Grundlage für die Segmentberichterstattung. Die Hauptaktivitäten gliedern sich wie folgt auf:

Segmente
Leasing Leasing von Fahrzeugen einschließlich zusätzlicher Dienstleistungen an Geschäfts- und Privatkunden sowie Verkauf von
Leasingfahrzeugen
Flottenmanagement Flottenmanagementdienstleistungen und Verkauf von Kundenfahrzeugen

Leasingerlöse (Finanzrate), sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlöse werden zusammen als "operativer Umsatz" bezeichnet. Verkaufserlöse werden dabei nicht einbezogen.

Der operative Umsatz des Geschäftsbereichs Leasing setzt sich aus Leasingerlösen aus vertraglich vereinbarten Leasingraten sowie sonstigen Erlösen aus dem Leasinggeschäft, wie zum Beispiel Erlösen für Servicekomponenten wie Reparaturen, Treibstoffe, Reifen etc., Erlösen aus Schadenabrechnungen und Franchisegebühren zusammen.

Der Geschäftsbereich Leasing vermarktet grundsätzlich sein Leasingvermögen selbst und berichtet deswegen sämtliche Verkaufsumsätze für Gebraucht-Leasingvermögen unter den Umsatzerlösen.

Im Geschäftsbereich Flottenmanagement setzen sich die Flottenmanagementerlöse aus Erlösen für Servicekomponenten, vertraglich vereinbarten Servicegebühren und Erlösen aus Schadenabrechnungen zusammen. Des Weiteren weist das Segment Flottenmanagement Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Kundenfahrzeuge aus.

In den Umsatzerlösen des Sixt Leasing-Konzerns sind Entschädigungsleistungen von Dritten in Höhe von insgesamt 8.309 TEUR (Vj. 9.597 TEUR) enthalten.

\4.2\ In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 13.680 TEUR (Vj. 13.828 TEUR) sind mit 1.350 TEUR (Vj. 1.464 TEUR) Erträge aufgrund von Währungsumrechnungen ausgewiesen. Den Erträgen aufgrund von Währungsumrechnungen stehen Aufwendungen gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind. Ferner enthält der Posten u.a. Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 518 TEUR (Vj. 626 TEUR), Erträge aus Kosten-Weiterberechnungen an Dritte in Höhe von 254 TEUR (Vj. 174 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 535 TEUR (Vj. 336 TEUR) sowie Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 3.390 TEUR (Vj. 3.388 TEUR). Im Geschäftsjahr sind Erträge aus Herabsetzung der pauschalen Einzelwertberichtigung in Höhe von 2.597 TEUR (Vj. 3.768 TEUR) ausgewiesen. In beiden Geschäftsjahren wurden bereits wertberichtigte Forderungen aufgrund formaler Bestätigung der Uneinbringlichkeit sowie nach Überschreiten von Altersschwellen ausgebucht, wodurch sich die pauschalen Einzelwertberichtigungen reduziert haben. Der korrespondierende Aufwand aus dieser Ausbuchung wurde in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und ist dort als Teilbetrag in den Aufwendungen aus Wertminderung auf Forderungen in Höhe von 7.133 TEUR (Vj. 5.700 TEUR) enthalten.

\4.3\ Die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände gliedern sich wie folgt auf:

Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände Veränderung
in TEUR 2020 2019 in %
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leasinggegenständen1 321.665 353.818 -9,1
Treibstoffe 46.305 70.604 -34,4
Reparaturen, Wartung, Pflege, Reconditioning 64.944 70.843 -8,3
Versicherungen 8.141 7.274 11,9
Fremdanmietungen 4.543 6.388 -28,9
Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen 6.786 6.181 9,8
Transporte 5.395 5.542 -2,7
Steuern und Abgaben 3.083 3.313 -6,9
Rundfunkgebühren 1.573 1.614 -2,5
Rückgabekosten 4.267 4.843 -11,9
Übrige Aufwendungen 7.057 6.509 8,4
Gesamt Konzern 473.758 536.929 -11,8

1 Darin enthalten sind Zuschreibung auf zum Verkauf bestimmte Leasinggegenstände in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vj. Abschreibung i.H.v. 0,6 Mio Euro)

\4.4\ Die Personalaufwendungen erhöhten sich von 41.478 TEUR im Vorjahr auf 42.934 TEUR im Berichtsjahr insbesondere infolge der Übernahme von Mitarbeitern nach dem Erwerb wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebes der SL Car Sales GmbH sowie transaktionsbezogener Kosten. Die sozialen Abgaben enthalten im Wesentlichen die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Aufwendungen für beitrags- und leistungsorientierte Altersversorgung. Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von 2.583 TEUR (Vj. 2.583 TEUR) betreffen im Wesentlichen Zahlungen im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sind in Höhe von 101 TEUR (Vj. 93 TEUR) enthalten.

Personalaufwand Veränderung
in TEUR 2020 2019 in %
Löhne und Gehälter 37.050 35.648 3,9
Soziale Abgaben 5.884 5.830 0,9
Gesamt Konzern 42.934 41.478 3,5

Im Jahresmittel wurden beschäftigt:

Beschäftigte im Konzern 2020 2019
Weibliche Beschäftigte 330 305
Männliche Beschäftigte 363 338
Gesamt Konzern 693 643

Auf das Geschäftssegment Leasing entfallen davon 606 (Vj. 572) Beschäftigte und auf das Geschäftssegment Flottenmanagement 87 (Vj. 71) Beschäftigte.

\4.5\ Nachfolgende Tabelle enthält eine Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen Veränderung
in TEUR 2020 2019 in %
Aufwendungen für Gebäude 1.145 957 19,7
Sonstige Vertriebs- und Marketingaufwendungen 4.715 4.934 -4,4
Aufwendungen aus Wertminderung auf Forderungen 7.133 5.700 25,1
Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten sowie
Aufwendungen für Investor Relations 6.491 2.985 >100
Sonstige Personaldienstleistungen 1.814 3.128 -42,0
IT-Aufwendungen 5.890 3.351 75,8
Aufwendungen aus Währungsumrechnung 1.297 1.363 -4,8
Übrige Aufwendungen 4.802 4.760 0,9
Gesamt Konzern 33.289 27.177 22,5

In den Aufwendungen für Gebäude sind Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 306 TEUR (Vj. 231 TEUR) enthalten. Die gesamten Auszahlungen für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2020 betrugen 10.824 TEUR (Vj. 6.588 TEUR).

Im Geschäftsjahr fand ein Abschlussprüferwechsel statt.

Im Konzernabschluss der Sixt Leasing SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses 2020 Honorare von 265 TEUR als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich in Honorare für Abschlussprüfungen in Höhe von 257 TEUR und Sonstige Leistungen in Höhe von 8 TEUR, die für die Sixt Leasing SE oder deren Tochterunternehmen erbracht worden sind, auf. Im Konzernabschluss der Sixt Leasing SE sind im Vorjahr für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses 2019 Honorare von 142 TEUR als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich in Honorare für Abschlussprüfungen (114 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (18 TEUR) im Wesentlichen für Agreed upon procedures im Rahmen des ABS Programms sowie Steuerberatungsleistungen (11 TEUR), die für das Mutter- oder für Tochterunternehmen erbracht worden sind, auf.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden bereits wertberichtigte Forderungen aufgrund formaler Bestätigung der Uneinbringlichkeit sowie nach Überschreiten von Altersschwellen ausgebucht, wodurch sich die Aufwendungen aus Wertminderung auf Forderungen erhöht haben. Gegenläufig sind für diese Bruttoforderungen die pauschalen Einzelwertberichtigungen weggefallen. Der daraus entstandene Ertrag ist in den Erträgen aus Herabsetzung der pauschalen Einzelwertberichtigung in Höhe von 2.597 TEUR, ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Erträgen, enthalten. Die IT-Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von Separierungskosten im Rahmen des Carveouts in Zusammenhang mit der Transaktion auf 5.890 TEUR gestiegen. Der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten auf 6.491 TEUR resultiert im Wesentlichen aus transaktionsbezogenen Kosten sowie Kosten des Carve-outs.

\4.6\ Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind nachfolgend weiter erläutert:

Abschreibungen Veränderung
in TEUR 2020 2019 in %
Leasingvermögen 187.140 188.030 -0,5
Sachanlagevermögen 2.478 2.180 13,7
Immaterielle Vermögenswerte 1.609 1.118 44,0
Gesamt Konzern 191.228 191.328 -0,1

Die Abschreibungen auf Leasingvermögen lagen mit 187.140 TEUR leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 188.030 TEUR), da einem Rückgang aufgrund des im Geschäftsjahr 2020 niedrigeren durchschnittlichen Bestands an Leasingvermögen erhöhte Wertberichtigungen aufgrund niedriger erwarteter Restwerte am Ende der Leasingvertragslaufzeit gegenüberstanden. Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte nahmen im Wesentlichen aufgrund der im Geschäftsjahr 2020 fertiggestellten Eigenentwicklungen an Software zu.

\4.7\ Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr von -12.029 TEUR auf -11.081 TEUR, im Wesentlichen durch eine günstigere Finanzierung über die ABS-Transaktion, nach der Verlängerung zum Jahresende 2019. Nachfolgende Tabelle enthält die Aufgliederung des Finanzergebnisses:

Finanzergebnis
in TEUR 2020 2019
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 342 270
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von nahestehenden Unternehmen 37 13
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -11.283 -12.062
Sonstiges Finanzergebnis -177 -250
Gesamt Konzern -11.081 -12.029

Das sonstige Finanzergebnis setzt sich aus dem Aufwand aus der Realisierung sowie dem ineffektiven Teil der Derivate in

Sicherungsbeziehungen und Aufwendungen aus Beteiligungen zusammen.

\4.8\ Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern Veränderung
in TEUR 2020 2019 in %
Tatsächliche Ertragsteuern für den Berichtszeitraum 2.917 1.209 >100
Latente Steuern 4.023 6.596 -39,0
Gesamt Konzern 6.941 7.805 -11,1

Der tatsächliche Steueraufwand von 2.917 TEUR (Vj. 1.209 TEUR) enthält im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 444 TEUR einen Steueraufwand für Vorjahre (Vj. Aufwand für Vorjahre 286 TEUR).

Die steuerliche Überleitungsrechnung erläutert den Zusammenhang zwischen dem erwarteten Steueraufwand und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand, der sich aus dem IFRS-Konzernergebnis (vor Ertragsteuern) durch Anwendung eines Ertragsteuersatzes von 26,3 % (Vj. 26,1 %) ergibt. Der Ertragsteuersatz setzt sich aus 15 % (Vj. 15 %) Körperschaftsteuer, 5,5 % (Vj. 5,5 %) Solidaritätszuschlag sowie 10,5 % (Vj. 10,3 %) Gewerbesteuer zusammen.

Steuerliche Überleitungsrechnung
in TEUR 2020 2019
IFRS-Konzernergebnis vor Ertragsteuern 9.114 29.319
Erwarteter tatsächlicher Ertragsteueraufwand 2.395 7.653
Abweichende ausländische Steuersätze -47 -22
Veränderung permanenter Differenzen - 16
Veränderung in der Wertberichtigung 711 -198
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 76 124
Steuerfreie Erträge - -1
Periodenfremde Ertragsteuern (tatsächlich und latent) 444 -125
Auswirkung von Steuersatzänderungen - 279
Sonstige Effekte 3.362 79
Ausgewiesener Steueraufwand 6.941 7.805

Im Geschäftsjahr 2019 entstand eine Differenz aus dem steuerlichen Nicht-Ansatz einer Rückstellung in Folge einer Betriebsprüfung, auf die eine aktive Latente Steuer in Höhe von 2.484 TEUR gebildet wurde. Nachdem sich im Dezember 2020 der Vorstand mit Unterstützung externer Beratung dazu entschieden hat, die Rückstellung in der Steuerbilanz wieder anzusetzen, musste die aktive latente Steuer in Höhe von 2.484 TEUR wieder ausgebucht werden. Dieser Betrag ist in den Sonstigen Effekten enthalten.

Die erfolgsneutralen latenten Steuern betragen zum 31. Dezember 2020 insgesamt 36 TEUR (Vj. 137 TEUR). Die Veränderung zum Vorjahr beträgt -101 TEUR (Vj. 175 TEUR).

Die latenten Steuern haben sich wie folgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt:

Latente Steuern
in TEUR 2020 2019
Aus temporären Differenzen 3.189 4.406
Aus Verlustvorträgen 834 2.191
Gesamt Konzern 4.023 6.596

Die nachfolgende Übersicht gibt an, durch welche Sachverhalte die aktiven und passiven latenten Steuern verursacht wurden:

Latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Leasingvermögen 482 545 29.161 32.346
Forderungen 311 298 1.537 589
Sonstige Vermögenswerte 687 801 8.012 5.543
Sonstige Verbindlichkeiten 3.684 7.223 2.628 3.437
Steuerliche Verlustvorträge 588 1.486 - -
5.752 10.353 41.338 41.915
Saldierung 4.955 8.738 4.955 8.738
Gesamt Konzern 797 1.614 36.383 33.178

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 10.909 TEUR (Vj. 12.682 TEUR) wurden auf 8.551 TEUR (Vj. 6.978 TEUR) und von den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 8.456 TEUR (Vj. 10.015 TEUR) wurden auf 7.436 TEUR (Vj. 4.920 TEUR) keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Verlustvorträge, auf die aktive latente Steuern gebildet wurden, werden erwartungsgemäß innerhalb des Planungszeitraums von fünf Jahren genutzt. Die Verluste können grundsätzlich auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Vorjahr war in den Verlusten, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, ein Anteil von 833 TEUR enthalten, der im Zeitraum nach 2024 verfällt. Dieser Anteil ist durch den Kauf von Anteilen an der Sixt Leasing SE durch die HCBE bereits in 2020 verfallen.

Die Entwicklung der passiven latenten Steuern auf Leasingvermögen resultiert aus der sinkenden Differenz zwischen dem IFRS Buchwert und dem Steuerbilanzwert.

Im Geschäftsjahr bestanden keine abzugsfähigen temporären Differenzen, auf welche keine latenten Steuern angesetzt wurden (Vj. 0 TEUR).

Die bei ihrer Realisierung steuerbaren temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen des Konzerns, für die in den dargestellten Berichtsperioden keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt 807 TEUR (Vj. 1.114 TEUR).

\4.9\ Der Konzernüberschuss beträgt 2.173 TEUR (Vj. 21.513 TEUR). Ergebnisanteile anderer Gesellschafter sind wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen.

Im vergangenen Jahr wurde eine Dividende von 0,90 Euro pro Stammaktie ausgeschüttet. Dies entspricht einer Ausschüttung an die Aktionäre von 18.550 TEUR, die im Geschäftsjahr erfasst wurde.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwägt der Vorstand eine Dividende von 0,02 Euro pro Stammaktie vorzuschlagen. Dies entspricht einer rechnerischen Gesamtausschüttung von 412 TEUR für das Berichtsjahr. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und wurde nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird unter Berücksichtigung einer insoweit bestehenden Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2021 veröffentlicht werden.

\4.10\ Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis je Aktie 2020 2019
Konzernüberschuss in TEUR 2.173 21.513
Den Gesellschaftern der Sixt Leasing SE zustehender Konzernüberschuss in TEUR 2.173 21.513
Anzahl der Aktien – gewichtet 20.611.593 20.611.593
Ergebnis je Aktie – unverwässert und verwässert in Euro 0,11 1,04

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie wird auf Basis einer Umwandlung aller verwässernden Instrumente in Stammaktien ermittelt.

Im Geschäftsjahr waren keine Finanzinstrumente ausstehend, die Verwässerungseffekte verursachen könnten. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht damit der Höhe nach dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

4.2 BILANZ

Aktiva

\4.11\ bis \4.14\ Die Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens (ohne Finanzanlagen) ist nachfolgend im Anlagenspiegel dargestellt:

Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 1.1.2020 Kurs
differenzen
Zugänge Korrektur
Anfangsbestand
Veränderung
Konsolidierungskreis
Abgänge Umbuchungen 31.12.2020
Geschäfts- oder Firmenwert 2.313 1 1.979 - - - - 4.293
Erworbene Software 3.474 - 231 - - - - 3.705
Selbsterstellte Software 5.592 - -0 - - 11.873 17.466
Software in Erstellung 9.349 - 7.600 - - -11.873 5.076
Immaterielle Vermögenswerte 18.415 - 7.831 - - 0 - 26.247
Nutzungsrechte 13.766 6 1.654 - - 1.449 - 13.978
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.476 -1 1.438 - - 7 2.286 7.192
Sachanlagevermögen 17.241 5 3.093 - - 1.456 2.286 21.169
Leasingvermögen 1.344.602 281 430.320 - - 465.250 -2.286 1.307.667
Summe 1.382.572 287 443.222 - - 466.706 - 1.359.376
Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 1.1.2019 Kurs
differenzen
Zugänge Korrektur
Anfangsbestand
Veränderung
Konsolidierungskreis
Abgänge Umbuchungen 31.12.2019
Geschäfts- oder Firmenwert 1.752 6 - - 556 - - 2.313
Erworbene Software 3.474 - - - - - - 3.474
Selbsterstellte Software 5.530 - - - - -63 - 5.592
Software in Erstellung 3.572 - 5.839 - - 63 - 9.349
Immaterielle Vermögenswerte 12.576 - 5.839 - - - - 18.415
Nutzungsrechte - 47 128 13.590 - - - 13.766
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.447 5 1.045 - 1 23 - 3.476
Sachanlagevermögen 2.447 53 1.174 13.590 1 23 - 17.241
Leasingvermögen 1.427.864 2.118 407.039 - - 492.418 - 1.344.602
Summe 1.444.639 2.176 414.052 13.590 556 492.442 - 1.382.572
Abschreibungen Buchwerte
Kurs Abschreib. im
1.1.2020 differenzen Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
- - - - - - 4.293 2.313
3.459 - 11 - - 3.470 235 15
2.469 - 1.598 - - 4.067 13.398 3.123
- - - - - - 5.076 9.349
5.928 - 1.609 - - 7.538 18.709 12.487
1.809 -0 1.993 - - 3.802 10.175 11.956
1.849 0 485 4 663 2.993 4.199 1.626
3.659 -0 2.478 4 663 6.795 14.374 13.583
224.932 86 187.140 196.364 -663 215.132 1.092.535 1.119.670
234.519 86 191.228 196.368 0 229.465 1.129.911 1.148.053
Abschreibungen Buchwerte
1.1.2019 Kursdifferenzen Abschreib. im
Geschäftsjahr
Abgänge Umbuchungen 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
- - - - - - 2.313 1.752
3.454 - 5 - - -3.459 15 20
1.356 - 1.113 - - 2.469 3.123 4.173
- - - - - - 9.349 3.572
4.810 - 1.118 - - 5.928 12.487 7.766
- 3 1.807 - - 1.809 11.956 -
1.493 4 373 21 - 1.849 1.626 954
1.493 7 2.180 21 - 3.659 13.583 954
223.444 620 188.030 187.162 - 224.932 1.119.670 1.204.419
229.748 626 191.328 187.182 - 234.519 1.148.053 1.214.891

\4.11\ Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 4.293 TEUR (Vj. 2.313 TEUR) resultiert aus der Einbeziehung der 2016 erworbenen Gesellschaften autohaus24 GmbH, Pullach, der Sixt Mobility Consulting AG, Urdorf und der im Geschäftsjahr 2019 erstmalig mit einbezogenen Gesellschaft Flottenmeister GmbH, Pullach, die im Geschäftsjahr 2020 mit der Sixt Mobility Consulting GmbH verschmolzen wurde. Im Geschäftsjahr 2020 wurden wesentliche Teile des Geschäftsbetriebs der SL Car Sales GmbH, Garching, sowie diesem Geschäftsbetrieb zuzuordnende Vermögensgegenstände und Verträge erworben. Wertberichtigungen waren darauf im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht vorzunehmen.

In einem Kauf- und Übertragungsvertrag wurde der Erwerb wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der SL Car Sales GmbH, Garching sowie diesem Geschäftsbetrieb zuzuordnender Vermögensgegenstände und bestimmter Verträge vereinbart. Der Erwerb erfolgte am 15. Juli 2020 zu einem marktüblichen Kaufpreis in Höhe von 2,1 Mio. Euro und erfolgte in bar. Die SL Car Sales GmbH hat bisher im Namen und auf Rechnung des Sixt Leasing-Konzern die Fahrzeugrückläufer des Sixt Leasing-Konzerns vermarktet. Durch den Kauf hat der Sixt Leasing-Konzern die Expertise, Prozesse und relevanten Mitarbeiter der SL Car Sales GmbH erworben. Weiterhin bringt dieser Absatzkanal an den Endkunden höhere Margen als alternative Absatzkanäle. Diese beiden Aspekte repräsentieren im Wesentlichen den Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Dieser Geschäfts- und Firmenwert wird in der Steuerbilanz über 15 Jahre ergebnismindernd planmäßig abgeschrieben. Weitere aufgrund des Erwerbs zum Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sixt Leasing-Konzern von untergeordneter Bedeutung.

\4.12\ Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten selbsterstellte Software in Höhe von 13.398 TEUR (Vj. 3.123 TEUR) sowie erworbene Software in Höhe von 235 TEUR (Vj. 15 TEUR). Ferner enthält der Posten Software in Erstellung über 5.076 TEUR (Vj. 9.349 TEUR).

\4.13\ In der Position Sachanlagevermögen sind in Höhe von 4.199 TEUR (Vj. 1.626 TEUR) Betriebs- und Geschäftsausstattung (hauptsächlich Dienstwägen, EDV-Anlagen, Einrichtungsgegenstände und Büromaschinen), sowie Nutzungsrechte (im Wesentlichen Immobilien) in Höhe von 10.175 TEUR (Vj. 11.956 TEUR) ausgewiesen.

\4.14\ Die Position Leasingvermögen reduzierte sich auf 1.092,5 Mio. Euro (Vj. 1.119,7 Mio. Euro). Der Konzern verleast als Leasinggeber vor allem Fahrzeuge verschiedener Marken überwiegend im Rahmen von Full-Service-Leasingverträgen. Die künftigen Leasingzahlungen aus Operate Lease-Verträgen verteilen sich auf die folgenden Jahre wie folgt:

Operate Lease-Verträge
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
2020 188.174
2021 171.996 117.401
2022 106.285 56.950
2023 48.857 15.288
2024 12.218 789
2025 928 9
2026 und später 1
340.286 378.611

Die ausgewiesenen Beträge umfassen nur den Anteil der sogenannten Finanzrate. Die Verträge mit fester Laufzeit beinhalten in der Regel Vereinbarungen über die Laufleistung der Fahrzeuge. Die Summe der im Ergebnis erfassten bedingten Mietzahlungen beträgt im Berichtsjahr -0,5 Mio. Euro (Vj. 0,5 Mio. Euro). Darüber hinaus werden kalkulierte Restwerte in Höhe von 215 Mio. Euro (Vj. 259 Mio. Euro) erwartet, für die Rücknahmevereinbarungen bestehen und weitere kalkulierte Restwerte in Höhe von 637 Mio. Euro (Vj. 609 Mio. Euro), für die keine Rücknahmevereinbarungen bestehen. Im Geschäftsjahr fand eine außerplanmäßige Abschreibung auf das Leasingvermögen in Höhe von 4,5 Mio. Euro (Vj. 1,0 Mio. Euro) statt.

Zur Besicherung von Finanzverbindlichkeiten ist zum Stichtag 31.12.2020 Leasingvermögen in Höhe von 47,6 Mio. Euro (Vj. 37,9 Mio. Euro) sicherungsübereignet. Weiterhin ist im Rahmen der ABS-Transaktion Leasingvermögen in Höhe von 558,6 Mio. Euro (Vj. 428,3 Mio. Euro) als Sicherheit übereignet.

Ein Teil der Leasingfahrzeuge ist fristenkongruent im Rahmen von Finance Lease-Verträgen (Sale and Leaseback-Transaktionen bis 31.12.18) refinanziert. Die Verträge sind so gestaltet, dass die refinanzierten Fahrzeuge mit Buchwerten in Höhe von 2,8 Mio. Euro (Vj. 10,6 Mio. Euro) weiterhin dem Konzern zuzurechnen sind. Die Verträge haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sehen eine Vollamortisation vor. Die Verpflichtungen daraus sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

\4.15\ Vorräte beinhalten mit 52.527 TEUR (Vj. 49.999 TEUR) zum überwiegenden Teil zum Verkauf bestimmte Leasinggegenstände.

Fahrzeuglieferungen. Vorzunehmende Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle wurden berücksichtigt.

\4.16\ Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stammen nahezu ausschließlich aus abgerechneten Leistungen im Leasing- und Flottenmanagementgeschäft und aus \4.17\ Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Finanzielle sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Forderungen aus Finanzierungsleasing 6.510 2.017
Übrige Vermögenswerte 14.369 13.337
Nicht-finanzielle sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Sonstige Steuerrückforderungen 3.173 2.098
Versicherungsansprüche 8.636 12.971
Rechnungsabgrenzungsposten 4.928 5.115
Lieferansprüche für Fahrzeuge der Leasingflotte 771 3.872
Gesamt Konzern 38.387 39.410
davon kurzfristig 37.499 38.263
davon langfristig 888 1.147

Die Forderungen aus Finanzierungsleasing resultieren aus mit Kunden abgeschlossenen, als Finance Lease qualifizierten Leasingverträgen. Der den Leasingverhältnissen zugrunde liegende Zinssatz wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die Verträge beinhalten teilweise Andienungsrechte des Konzerns als Leasinggeber. Die vorgenommenen anteiligen Wertberichtigungen für Forderungen aus Finanzierungsleasing betrugen insgesamt 0,0 Mio. Euro (Vj. 0,1 Mio. Euro). Die weiteren Details sind nachfolgend dargestellt. Die künftigen Leasingzahlungen aus Finance Lease-Verträgen verteilen sich auf die folgenden Jahre wie folgt:

Finance Lease-Verträge
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
2020 1.083
2021 5.787 715
2022 579 335
2023 207 38
2024 66 1
2025 4 0
2026 und später 0 0
6.642 2.172

\4.18\ Die Position Bankguthaben in Höhe von 2.374 TEUR (Vj. 2.641 TEUR) umfasst kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten mit Laufzeiten unter einem Monat. Zum 31. Dezember 2020 entspricht die Position abzüglich, in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen, Kontokorrentkrediten in Höhe von 2.444 TEUR dem Finanzmittelbestand gemäß der Konzern-Kapitalflussrechnung. Zum 31. Dezember 2019 entspricht die Position abzüglich, in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen, Kontokorrentkrediten in Höhe von 1.931 TEUR dem Finanzmittelbestand gemäß der Konzern-Kapitalflussrechnung.

Passiva

Das Eigenkapital des Sixt Leasing-Konzerns hat sich gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 212.851 TEUR verringert. (Vj. 229.226 TEUR). Das darin enthaltene gezeichnete Kapital der Sixt Leasing SE betrug unverändert 20.612 TEUR.

\4.19\ Gezeichnetes Kapital der Sixt Leasing SE

Grundkapital Stückaktien Nominalwert
in Euro
Stückaktien Nominalwert
in Euro
31.12.2020 31.12.2019
Stammaktien 20.611.593 20.611.593 20.611.593 20.611.593
Gesamt 20.611.593 20.611.593 20.611.593 20.611.593

Die Stammaktien sind sämtlich auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt 1,00 Euro. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.183.477 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise auszuschließen:

a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht der Aktionäre auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungs-

oder Optionspflichten ausgestatteten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten, die von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

b) Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bestehenden Aktien nicht wesentlich unterschreitet und die in Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese 10%-Grenze sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden; ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden

können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

c) Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen – insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Rechten und Forderungen – das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der Vorstand ist auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016 insbesondere auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des (unmittelbaren oder mittelbaren) Erwerbs von Darlehensrückzahlungs- und/oder Zinsforderungen gegenüber der Gesellschaft aus Gesellschafterdarlehen auszugeben, die der Gesellschaft von der Sixt SE (Amtsgericht München; HRB 206738) gewährt worden sind und/oder künftig gewährt werden (jeweils "Gesellschafter-Darlehensforderungen"). Den Aktionären steht in diesem Fall grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das Bezugsrecht ist dabei in der Weise zu gewähren, dass die neuen Aktien den Aktionären gegen einen in bar zu leistenden Bezugspreis zum Bezug angeboten werden, die Sixt SE (oder ein Dritter, der die einzubringenden Gesellschafter-Darlehensforderungen erworben hat) jedoch berechtigt ist, den Bezugspreis für die übernommenen Aktien ganz oder teilweise statt in bar auch durch Sacheinlage in Form von Gesellschafter-Darlehensforderungen zu erbringen. Die Ermächtigung zu einem teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts gemäß vorstehend lit. a. bleibt unberührt. Die Einzelheiten bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass die Sacheinlage ganz oder teilweise durch Übertragung sämtlicher Anteile an einer in- oder ausländischen Zweckgesellschaft, deren Vermögen im Wesentlichen aus Gesellschafter-Darlehensforderungen besteht, auf die Gesellschaft erbracht wird. Soweit der Bezugspreis nach den vorstehenden Bestimmungen durch Sacheinlage erbracht wird, muss der Wert der Sacheinlage mindestens dem Bezugspreis entsprechen. Zur Wertermittlung ist ein Wertgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss die Anforderungen des § 205 Abs. 5 AktG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 AktG für eine Tätigkeit als Sachkapitalerhöhungsprüfer erfüllen.

Insgesamt dürfen die auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien 20% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss.

Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden; ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 200.000.000 Euro mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungsoder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing SE zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- und /oder Sachleistung ausgeben werden. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt Leasing SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und für sonstige mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Zahlungspflichten zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing SE zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 um bis zu 4.122.318 Euro

bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 (Ermächtigung 2016) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2016 zu bestimmenden Optionsbzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 war der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage bis zu maximal 1.000.000 Bezugsrechte auf bis zu maximal 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, ist allein der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt.

Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilte sich auf höchstens 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und höchstens 500.000 Bezugsrechte an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen. Jedes Bezugsrecht berechtigte zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Gesellschaft konnte den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelt, hatte hierüber allein deren Aufsichtsrat zu entscheiden. Die Ermächtigung wurde nicht ausgenutzt.

In Zusammenhang damit wurde das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 1.000.000 Euro durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und erfolgte nur so weit, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 Bezugsrechte ausgegeben wurden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machten. Im Geschäftsjahr 2020 befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. April 2020 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ermächtigung - oder falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde nicht ausgenutzt.

\4.20\ Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen
in TEUR 2020 2019
Stand 1.1. 9.337 6.071
Einstellung in die Gewinnrücklagen 408 3.266
Übrige Veränderungen - -
Stand 31.12. 9.745 9.337

\4.20\ Rücklage für Währungsumrechnung

Rücklage für Währungsumrechnung
in TEUR 2020 2019
Stand 1.1. 2.023 1.573
Differenzen aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen 60 450
Stand 31.12. 2.083 2.023

\4.20\ Sonstiges Eigenkapital

Sonstiges Eigenkapital
in TEUR 2020 2019
Stand 1.1. 62.664 54.346
Konzernüberschuss 2.173 21.513
Dividendenzahlung -18.550 -9.894
Sonstiges Ergebnis 43 -35
Einstellung in die Gewinnrücklagen -408 -3.266
Stand 31.12. 45.922 62.664

Im sonstigen Eigenkapital sind im Wesentlichen der Konzernbilanzgewinn sowie die Umbewertungsrücklage aus der Erstumstellung auf die Rechnungslegung nach IFRS enthalten.

\4.21\ Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen das gezeichnete Kapital der Isar Valley S.A., Luxemburg, an welcher der Sixt Leasing-Konzern einen Kapitalanteil von 0% hält. Die Anteile andere Gesellschafter verringerten sich im Geschäftsjahr von -455 TEUR auf -556 TEUR durch den effektiven Teil der Hedge-Sicherungsbeziehung im sonstigen Ergebnis.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

\4.22\ Die Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 232 TEUR (Vj. 260 TEUR).

Die Altersversorgung im Sixt Leasing-Konzern erfolgt im Wesentlichen mit beitragsorientierten Pensionsplänen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, Leistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Risiken Alter, Tod und Invalidität an anspruchsberechtigte Mitarbeiter zu gewähren. Daher bietet Sixt Leasing ihren Mitarbeitern in der Schweiz fondfinanzierte, leistungsorientierte Pläne an, die von einer externen Pensionskasse verwaltet werden. Die Pensionskasse ist verantwortlich für die Anlagepolitik und -verwaltung des Planvermögens, für jegliche Änderungen der Planbedingungen und für die Festlegung der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen. Im Falle

Festlegung der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen. Im Falle einer Unterdeckung kann die Versorgungseinrichtung zusätzliche Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erheben.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten.

Den Gutachten liegen folgende Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische Annahmen
in % 2020 2019
Abzinsungssatz 0,2 0,1
Erwartete Gehaltssteigerungen 0,5 0,5
Erwartete Rentensteigerungen - -
Sterbetafel BVG 2015 GT BVG 2015 GT

Die leistungsorientierten Pensionspläne entwickelten sich wie folgt:

Entwicklung der leistungsorientierten
Pensionspläne
Barwert der
Beizulegender Zeitwert des
leistungsorientierten Verpflichtungen
Planvermögens Nettobilanzansatz aus
leistungsorientierten Verpflichtungen
in TEUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Stand 1.1. 1.081 898 821 699 260 199
Einstellung für Vorjahre - - - - - -
Laufende Dienstzeitaufwendungen 101 93 - - 101 93
Nachzuverrechnender Diestzeitaufwand und
Planabgeltungen
- -28 - - - -28
Zinsergebnis aus leistungsorientierten
Verpflichtungen
1 8 1 7 0 2
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
erfasste Aufwendungen
102 73 1 7 101 67
Gewinn/Verlust aus Planvermögen - - 30 11 -30 -11
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
Erfahrungsbedingte Gewinne/Verluste -20 11 - - -20 11
Veränderung von demografischen Annahmen - - - - - -
Veränderung von finanziellen Annahmen -6 49 - - -6 49
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
aus leistungsorientierten Verpflichtungen
-26 60 30 11 -56 50
Arbeitgeberbeiträge - - 74 65 -74 -65
Beiträge begünstigter Arbeitnehmer 74 65 74 65 - -
Leistungszahlungen -197 -53 -197 -53 - -
Unterschied aus der Währungsumrechnung 6 38 4 29 2 9
Sonstige Überleitungspositionen -117 49 -45 105 -73 -56
Stand 31.12. 1.040 1.081 807 821 232 260

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen betrug rund 19 Jahre (Vj. 19 Jahre). Die für das Geschäftsjahr 2020 erwarteten Arbeitgeberbeiträge für leistungsorientierte Verpflichtungen belaufen sich auf 79 TEUR.

Die Vorsorge erfolgt über eine externe Pensionskasse, welche das Planvermögen verwaltet.

Das Planvermögen zum Bilanzstichtag ist den sonstigen Vermögenswerten ohne notierten Marktpreis zuzuordnen.

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine Veränderung der Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt nach oben und nach unten.

Hieraus würden sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen ergeben:

Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtungen Veränderung des Barwertes Veränderung des Barwertes
in TEUR 2020 2019
+0,5 Prozentpunkte -0,5 Prozentpunkte +0,5 Prozentpunkte -0,5 Prozentpunkte
Abzinsungssatz -44 53 -46 56
Erwartete Gehaltssteigerungen 7 -12 6 -11
Erwartete Rentensteigerungen 30 -29 23 -21

Die Senkung/Erhöhung der Lebenserwartung in den Annahmen um jeweils ein Jahr hätte eine Veränderung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen von -12 TEUR / 14 TEUR (Vj. -12 TEUR / 13 TEUR) zur Folge.

\4.23\ Die im Geschäftsjahr unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen sind in Höhe von 2.855 TEUR voraussichtlich innerhalb eines Jahres fällig und in Höhe von 226 TEUR nach fünf Jahre fällig. Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen des Personalbereichs und Gewährleistung.

Sonstige Rückstellungen
in TEUR Personal Übrige Gesamt
Stand 1.1. 4.099 1.542 5.641
Zuführung 1.532 963 2.495
Auflösung -535 - -535
Inanspruchnahme -2.920 -1.600 -4.520
Wechselkursdifferenzen 0 - 0
Stand 31.12. 2.176 905 3.081
Langfristig - 226 226
Kurzfristig 2.176 679 2.855

\4.24\ Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen, Bankdarlehen sowie Verbindlichkeiten aus einem Asset Backed Securities-Programm und aus Finanzierungen mit sonstigen Finanzierungspartnern zur Refinanzierung der Leasingflotte. Zum 31.12.2019 bestanden noch begebene Schuldscheindarlehen.

Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre
Restlaufzeit über 5 Jahre
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Schuldscheindarlehen - 29.977 - - - -
Schuldverschreibungen - - 248.840 497.131 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 252.811 170.438 414.595 220.350 - -
Leasingverbindlichkeiten 5.054 9.364 6.496 9.112 1.761 4.309
Übrige Finanzverbindlichkeiten 6.335 5.656 - 1.875 - -
Gesamt Konzern 264.201 215.434 669.931 728.468 1.761 4.309

Im Geschäftsjahr 2016 wurden langfristige Schuldscheindarlehen in zwei Tranchen über einen Gesamtnennwert von 30 Mio. Euro begeben. Die Verzinsung war für eine Tranche variabel und für die andere Tranche fest. Die Schuldscheindarlehen waren unbesichert und hatten eine Laufzeit von vier Jahren. Die Schuldscheindarlehen aus dem Geschäftsjahr 2016 wurden im Geschäftsjahr 2020 vollständig zurückgezahlt.

Die Schuldverschreibungen beinhalten eine im Mai 2018 am Kapitalmarkt platzierte unbesicherte Anleihe im Nennwert von 250 Mio. Euro mit einem Nominalzins von 1,50 % p.a. und einer Laufzeit von vier Jahren. Die Anleihe, die im Januar 2017 am Kapitalmarkt platziert wurde, wurde im Geschäftsjahr 2020 vorzeitig zurückgezahlt. Die Refinanzierung erfolgte insbesondere durch das Asset Backed Securities Programm und Kreditlinien von der Santander Consumer Bank AG.

Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren resultieren zu einem großen Teil aus einem Asset Backed Securities-Programm, welches der Sixt Leasing-Konzern zur Refinanzierung von Leasingverträgen aufgesetzt hat. Das Programm umfasst ein Finanzierungsvolumen von 500 Mio. Euro. Aus dem Programm resultieren variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten, die auf Basis eines Tilgungsplanes gemäß der Leasingvertragsstruktur zurückbezahlt werden.

Diese Finanzverbindlichkeiten werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zuordenbarer Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wurden Zins-Swap-Vereinbarungen über die Tilgungsperiode des refinanzierten Leasingportfolios abgeschlossen. Weiterhin sind darin Darlehen in Höhe von 90 Mio. Euro aus einer Kreditlinie von der Santander Consumer Bank AG enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr, beinhalten variabel verzinsliche, kurzfristige Kreditaufnahmen im Rahmen der dem Konzern zur Verfügung stehenden Kreditlinien sowie den kurzfristig fälligen Anteil der Verbindlichkeiten aus dem Asset Backed Securities-Programm.

Die Bankverbindlichkeiten sind teilweise durch Sicherungsübereignung von Vermögenswerten besichert.

Die übrigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Finanzierungen mit sonstigen Finanzierungspartnern und Zinsabgrenzungen.

Sale and Leaseback-Transaktionen werden in den übrigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Diese Finanzverbindlichkeiten sind durch einen Eigentumsvorbehalt des Finanzierungspartners für die finanzierten Vermögenswerte besichert. Die Entwicklung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten
in TEUR 2020 2019
Endstand Vorjahr 948.211 1.026.104
Anpassung aufgrund der Erstanpassung von IFRS 16 13.590
Stand 1.1. 948.211 1.039.694
Zahlungswirksame Veränderungen -12.081 -95.394
Sonstige nicht-zahlungswirksame Änderungen -750 1.980
davon Abgrenzung Zinsen -1.045 1.616
davon sonstige 295 364
Veränderung Kontokorrentkredite (Finanzmittelbestand) 513 1.931
Stand 31.12. 935.893 948.211

\4.25\ Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr im Wesentlichen die laufenden Verrechnungen mit verbundenen Unternehmen der Sixt Leasing SE, die nicht in den Konzernabschluss der Sixt Leasing SE mit einbezogen wurden. Im Vorjahr bestanden die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Wesentlichen aus den laufenden Verrechnungen mit der Sixt SE und der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG.

\4.26\ Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen kurzfristig fällige Verpflichtungen aus Lieferungen an den Konzern insbesondere von Fahrzeugen für die Leasingflotte und sonstige in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen des Geschäftsbetriebs.

\4.27\ Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Finanzielle sonstige Verbindlichkeiten
Zinsswaps 1.060 801
Lohnverbindlichkeiten 174 83
Übrige Verbindlichkeiten 12.742 12.549
Nicht-finanzielle sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten 29.513 34.624
Steuerverbindlichkeiten 700 2.198
Gesamt Konzern 44.188 50.255
davon kurzfristig 30.226 33.743
davon langfristig 13.962 16.513

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Kundenkautionen in Höhe von 8.970 TEUR (Vj. 6.456 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten größtenteils Ertragsabgrenzungen aus vorab geleisteten Mietsonderzahlungen von Leasingnehmern. Die Rechnungsabgrenzungsposten aus Mietsonderzahlungen sind in Höhe von 16.754 TEUR (Vj. 19.043 TEUR) kurzfristig mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 12.758 TEUR (Vj. 15.581 TEUR) langfristig mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren.

\4.28\ Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten die Anzahlungen aus Full-Servicedienstleistungen, die eine pauschale und gleichbleibende Abrechnung mit dem Kunden beinhalten, bis die konkrete Full-Servicedienstleistung angefallen ist. Bei Anfall der konkreten Full-Servicedienstleistung erfolgt eine zeitpunktbezogene Erlösrealisierung. Je länger sich die konkrete Leistungserbringung während der Vertragsdauer nach hinten verschiebt, desto größer wird die Vertragsverbindlichkeit. Eine detaillierte Auswertung der in IFRS 15.116(b) geforderten Angabe auf Einzelvertragsebene, ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

Vertragsverbindlichkeiten Eröffnungssaldo
1.1.2019
Veränderung 31.12.2019 Veränderung 31.12.2020
in TEUR
Vertragsverbindlichkeiten 19.132 -5.688 13.445 338 13.783

4.3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar. Die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen der beizulegende Zeitwert aber anzugeben ist, sind in der nachfolgenden Tabelle den Bewertungsstufen der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet.

Finanzinstrumente Bewertungs
kategorie nach
Bemessungs
grundlage des
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
in TEUR IFRS 91 beizulegenden
Zeitwerts
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte
Finanzanlagen FVTPL Level 3 27 26 27 26
Forderungen aus Finanzierungsleasing IFRS 16 795 1.027 824 1.064
Zinsderivate FVTPL Level 2 23 53 23 53
Sonstige Forderungen AC 70 66
Gesamt 914 1.173 873 1.143
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Finanzierungsleasing IFRS 16 5.714 990 5.961 1.032
Währungsderivate FVTPL Level 2 - - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 69.173 80.981
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen AC 1.461 3.779
Sonstige Forderungen AC 14.278 13.218
Gesamt 90.626 98.968 5.961 1.032
Langfristige Verbindlichkeiten
Schuldverschreibungen AC Level 2 248.840 497.131 256.912 513.076
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC Level 2 414.595 220.350 408.583 217.315
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 8.258 13.421
Zinsderivate Hedge Accounting Level 2 1.060 801 1.060 801
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC - 1.875 - 1.876
Sonstige Verbindlichkeiten AC 143 130
Gesamt 672.896 733.708 666.555 733.068
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Schuldscheindarlehen AC Level 2 - 29.977
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC Level 2 252.811 170.438 253.556 170.966
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 5.054 9.364
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden
Unternehmen
AC Level 2 21 3.284
Währungsderivate FVTPL Level 2 106 54 106 54
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC 6.335 5.656
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 47.849 44.583
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 26.642 25.909
Gesamt 338.820 289.265 253.662 171.021

1 FVTPL - Fair value through profit or loss, AC - At amortised cost

In der vorstehenden Tabelle werden die Finanzinstrumente nach der jeweiligen Bewertungsbasis in drei Stufen unterteilt. Level 1- Bewertungen basieren auf an aktiven Märkten notierten Preisen. Level 2-Bewertungen beruhen auf Parametern, die nicht notierten Preisen entsprechen und entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen abgeleitet sind. Level 3-Bewertungen ergeben sich aus Modellen, die Parameter verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten, sondern auf Annahmen beruhen.

Umgruppierungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen pro Kategorie haben nicht stattgefunden.

Aufgrund sich im Zeitablauf verändernder Einflussfaktoren können die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte nur als indikativ für die tatsächlich am Markt realisierbaren Werte angesehen werden. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Methoden und Prämissen ermittelt.

Sofern in der Tabelle nicht anders dargestellt, wurde für kurzfristige Finanzinstrumente angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten (fortgeführte Anschaffungskosten) entsprechen.

Die beizulegenden Zeitwerte der unter den Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen aus Finanzierungsleasing und der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Schuldscheindarlehen, Schuldverschreibungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Finanzierungspartnern wurden als Barwerte der zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt. Zur Diskontierung wurden marktübliche, auf die jeweiligen Fristigkeiten bezogene Zinssätze zwischen -0,0% p.a. und 1,4 % p.a. (Vj. zwischen - 0,0% p.a. und 2,0% p.a.) verwendet.

Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Leasingverbindlichkeiten sind gemäß IFRS 16 bewertet.

Die Finanzanlagen sind der Bewertungskategorie FVTPL zugeordnet und werden auf Basis des Net Asset Value bewertet. Die Nettoverluste aus der erfolgswirksamen Fair Value Bewertung der Beteiligungen betragen 0 TEUR (Vj. 100 TEUR). Bezüglich der Beteiligungen besteht derzeit keine Veräußerungsabsicht.

Die Nettoerträge für finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie AC (fortgeführte Anschaffungskosten) beliefen sich im Geschäftsjahr auf 518 TEUR (Vj. 626 TEUR) und betreffen Erträge aus Einzahlungen für ausgebuchte Forderungen.

Nettogewinne oder -verluste für finanzielle Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie AC, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, ergaben sich im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht.

Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, beliefen sich im Geschäftsjahr auf 379 TEUR (Vj. 283 TEUR). Darin enthalten sind Zinserträge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 242 TEUR (Vj. 180 TEUR). Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betrugen im Geschäftsjahr 11.283 TEUR (Vj. 12.062 TEUR). Darin enthalten sind 991 TEUR (Vj. 843 TEUR) Zinsaufwand aus den Zahlungen der in einer Sicherungsbeziehung stehenden Zinsderivate.

Die Folgebewertung der Zins- und Währungsderivate wird zum beizulegenden Zeitwert (Level 2-Bewertung) vorgenommen. Die Vermögenswerte aus Zinsderivaten betrugen zum Bilanzstichtag 23 TEUR (Vj. 53 TEUR). Finanzielle Verbindlichkeiten aus Zinsderivaten betrugen zum Bilanzstichtag 1.060 TEUR (Vj. 801 TEUR). Die Vermögenswerte aus Zinsderivaten stehen in keiner bilanziellen Cash Flow Hedge Sicherungsbeziehung. Insgesamt wurden zur Absicherung eines Volumens von 500 Mio. Euro (Vj. 380 Mio. Euro) mit Restlaufzeiten bis zu vier (Vj. fünf) Jahren Zinsderivate zu Festzinssätzen zwischen -0,6% und 0,0% abgeschlossen (Vj. zwischen -0,6% und 0,0%), wovon 499 Mio. Euro (Vj. 378 Mio Euro) in eine bilanzielle Cash Flow Hedge Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebracht wurden. Der variable Zins basiert auf dem 1-Monats-Euribor.

Zum 31. Dezember 2020 hält die Gesellschaft Zinsderivate zur Absicherung von Zinszahlungsströmen (Zinsrisiko). Im Folgenden ist dargestellt, wie die Sicherungsinstrumente die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit zukünftiger Zahlungsströme beeinflussen sowie die Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten auf den Abschluss.

Zeitliches Profil
in TEUR 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
Nominalbetrag des Sicherungsinstruments 498.687 322.421 180.195 63.641 3.570
Durchschnitt des fixierten Zinssatzes -0,379% -0,437% -0,489% -0,513% -0,531%
Werte aus zum Hedging designierten
Bilanzpositionen sowie der Hedging Ineffektivität
31.12.2020 Geschäftsjahr 2020
in TEUR Nominalbetrag Buchwert
Verbindlichkeit
Bilanzposition Wertveränderung
ausgewiesen im
Sonstigen
Ergebnis
Aufwand aus
Ineffektivität in
der Gewinn- und
Verlustrechnung
Position der
Ineffektivität in
der Gewinn- und
Verlustrechnung
498.687 1.060 Sonstige
langfristige
Verbindlichkeiten
-112 147 Finanzergebnis

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine Parallelverschiebung der Zinskurven um +100/-100 Basispunkte für variabel verzinsliche Finanzinstrumente. Unter Berücksichtigung der bestehenden Zinsderivate hätten sich die in der folgenden Tabelle dargestellten zahlungswirksamen Veränderungen im Jahresergebnis bzw. im Eigenkapital ergeben. Die Sensitivitätsanalyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen konstant bleiben und berücksichtigt keine Steuereffekte. Das variabel verzinsliche Schuldscheindarlehen wurde im Geschäftsjahr 2020 zurückgezahlt.

Zinssensitivität Jahresergebnis
Veränderung der Zinskurven
Eigenkapital
Veränderung der Zinskurven
in TEUR +100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
31.12.2020 - - - -
31.12.2019 -142 - -142 -

Die Sensitivitätsanalyse zu den ausgewiesenen Zinsderivaten unterstellt eine Parallelverschiebung der Zinskurven um +100/ -100 Basispunkte. Hieraus hätte sich eine Veränderung der bilanzierten Marktwerte (sonstige langfristige Vermögenswerte/Verbindlichkeiten) von 5.633 TEUR / - 6.455 TEUR (Vj. 5.385 TEUR / - 4.806 TEUR) ergeben.

Die Sensitivitätsanalyse zu den ausgewiesenen Währungsderivaten unterstellt eine Veränderung der EUR-Wechselkurse von +10/-10 Prozentpunkten. Daraus hätte sich eine Veränderung der bilanzierten Werte (sonstige kurzfristige Vermögenswerte/Verbindlichkeiten) von 2.348 TEUR / - 2.634 TEUR (Vj. 3.155 TEUR / - 3.192 TEUR) ergeben.

Insgesamt ergäben sich für Zins- und Wechselkursrisiken aus den in der Sensitivitätsanalyse angenommenen Wertänderungen, die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Auswirkungen auf die zum Fair Value bewerteten Derivate gehabt:

Sensitivität der Zins- und Wechselkursrisiken Jahresergebnis
Veränderung der Währungskurse und
Sonstiges Ergebnis
Veränderung der Währungskurse und
Eigenkapital
Veränderung der Währungskurse und
in TEUR Zinskurven Zinskurven Zinskurven
31.12.2020 2.662 -2.695 5.319 -5.695 7.981 -9.089
31.12.2019 3.888 -3.772 4.510 -4.226 8.398 -7.998

Finanzrisikomanagement und Sicherungsmaßnahmen

Der Sixt Leasing-Konzern ist den nachfolgend beschriebenen Finanzrisiken ausgesetzt, denen durch das implementierte Risikomanagementsystem Rechnung getragen wird.

Die Sixt Leasing SE hat ein konzernweites Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig alle Entwicklungen erkannt werden sollen, die zu signifikanten Verlusten führen oder die den Fortbestand der Gesellschaft bzw. des Konzerns gefährden können. Durch ein effektives Instrumentarium ist sichergestellt, dass Risiken sowohl zentral als auch dezentral zügig erfasst, bewertet und gemanagt werden. Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Aktivitäten zum systematischen Umgang mit möglichen Risiken im Unternehmen und reicht von der Risikoidentifikation und -erfassung, der Analyse und Bewertung bis zur Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Dies ist in einem formalen Prozess definiert, in den alle relevanten Konzernbereiche fest eingebunden sind. Das installierte Risikomanagementsystem erfasst somit die relevanten Einzelrisiken.

Die Interne Revision überwacht und bewertet die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

Das Risikomanagement erfolgt gemäß den Regeln zur Funktionstrennung und Überwachung. Finanzrisiken werden hierbei in Zusammenarbeit mit den operativen Funktionsbereichen erfasst, bewertet und gemanagt. Die Geschäftsleitung hat ein Risikomanagementhandbuch erstellt und Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie Zinsänderungsrisiken, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken definiert.

Zinsänderungsrisiko

Im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit ist der Sixt Leasing-Konzern Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Änderungen des aktuellen Zinsniveaus beeinflussen die Profitabilität des Leasinggeschäfts, da die den Leasingraten zugrunde liegenden Zinssätze bei Vertragsbeginn für die Vertragslaufzeit festgelegt werden. Im Bereich des Firmenkundengeschäfts versucht der Sixt Leasing-Konzern grundsätzlich den Zinsänderungsrisiken durch eine Vereinbarung von Zinsgleitklauseln in einzelnen Rahmenverträgen für die unter diesem Rahmen geschlossenen Leasingneuverträge zu entgegnen. Darüber hinaus wird durch die fristenkongruente Aufnahme von Refinanzierungsmitteln das Zinsänderungsrisiko weitgehend so gering wie möglich gehalten.

Der Sixt Leasing-Konzern nutzt zur Refinanzierung auch variabel verzinsliche Finanzinstrumente und unterliegt damit einem Zinsänderungsrisiko, das aus den in Leasingverträgen vereinbarten, festgelegten Zinssätzen und den variablen Zinssätzen in den vereinbarten externen Refinanzierungen resultiert. Entwickelt sich die Zinsdifferenz zwischen den festgelegten Zinssätzen in vereinbarten Leasingverträgen und der variabel verzinslichen Refinanzierung zu Ungunsten des Konzerns, kann dies zu Verlusten aus den Leasinggeschäften führen.

Der Sixt Leasing-Konzern schließt Derivatekontrakte ab, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern und eine möglichst laufzeitkongruente Refinanzierung sicherzustellen. Jedoch kann hierbei keine Garantie gegeben werden, dass eine solche Absicherung vollständig wirksam ist oder dass Verluste vollständig vermieden werden.

Daneben verbleibt grundsätzlich das Risiko, dass ein Anstieg der Refinanzierungskosten eine signifikante Auswirkung auf die Kostenbasis haben kann und der Konzern höhere Refinanzierungskosten eventuell nicht im selben Maße an seine Kunden weitergeben kann.

Infolge steigender Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft oder veränderter Risikogewichtungen, könnte sich das Finanzierungsverhalten von Finanzinstituten nachhaltig verändern. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kreditwürdigkeit des Sixt Leasing-Konzerns könnten daher die externen Finanzierungsmöglichkeiten teurer werden. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da der Sixt Leasing-Konzern auch Verbindlichkeiten mit variablen Zinszahlungen eingeht. Weiterhin ist dies relevant bei der Prolongation von Finanzierungen und Anschlussfinanzierungen.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts, der durch Marktpreisänderungen bedingt ist. Bei der Sixt Leasing SE unterliegen insbesondere die Restwerte der Leasingfahrzeuge dem Marktpreisrisiko.

Um dem Marktpreisrisiko aus der Fahrzeugverwertung vorzubeugen, werden durch den Sixt Leasing-Konzern den Marktmöglichkeiten entsprechend die in der Kalkulation der Leasingverträge zugrunde gelegten Restwerte der Fahrzeuge teilweise durch Rückkaufvereinbarungen mit Händlern oder Herstellern abgesichert.

Auch im Falle einer freien Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen ist der Sixt Leasing-Konzern von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes – insbesondere in Deutschland – abhängig. Die vom Sixt Leasing-Konzern am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwertenden Fahrzeuge werden regelmäßigen Wertprüfungen unterzogen, die sich an eigenen Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen orientieren. Die Vermarktung dieser Fahrzeuge erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Fahrzeuge, die nach Ende des Leasingvertrags nicht per Rückkaufvereinbarung an einen Hersteller oder Händler verkauft werden, werden auf einer Online-Auktionsplattform den dort angeschlossenen Händlern angeboten. Wenn Sixt Leasing nach Ende des Auktionszeitraums auf Basis von eigenen Vermarktungserfahrungen davon ausgeht, dass sich für ein bestimmtes Fahrzeug über die alleine oder gemeinsam mit dem Sixt SE-Konzern betriebenen Gebrauchtwagenstationen ein besserer Preis als das Höchstgebot in der Auktion erzielen lässt, wird das Fahrzeug dorthin weitergeleitet. An den drei über Deutschland verteilten eigenen Standorten sowie am der SL Car Sales GmbH, einer Tochter der Sixt SE, zugehörigen Standort Garching kümmern sich Verkaufsspezialisten um die Vermarktung der Fahrzeuge an Endkunden.

Der Vorstand verfolgt die Entwicklungen im Rahmen der Abgas-Thematik beim Volkswagen-Konzern und anderen möglichen betroffenen Herstellern intensiv. Für einen Teil der davon betroffenen Fahrzeuge im Portfolio des Sixt Leasing-Konzerns besteht keine Rückkaufvereinbarung mit Händlern oder Herstellern. Ebenso beobachtet das Management die allgemeine politische Diskussion um neue Emissionsvorgaben für Dieselfahrzeuge und mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in einzelnen Städten. In diesem Zusammenhang könnten für den Sixt Leasing-Konzern ein erhöhtes Restwertrisiko und geringer als erwartete Verkaufserlöse entstehen.

Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko besteht darin, dass Leasingnehmer und Flottenmanagementkunden ihren Zahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit nicht oder nur teilweise nachkommen oder Fahrzeuglieferanten ihre gegenüber der Sixt Leasing SE getroffenen Rückkaufvereinbarungen nicht erfüllen können und es folglich zu Zahlungsausfällen kommt.

Um die Adressenausfallrisiken zu minimieren, werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen entsprechend interner Richtlinien durchgeführt. Weiterhin findet eine regelmäßige Überprüfung von Kundenbonitäten während der Leasingvertragslaufzeit statt. Dadurch wird die nötige Vorsorge zur Vermeidung bzw. Verringerung künftiger Risiken aus der Kundenbindung getroffen.

Auch bei der Auswahl der Fahrzeuglieferanten legt der Sixt Leasing-Konzern daher großes Augenmerk auf deren wirtschaftliche Stabilität. Die Fahrzeuglieferanten werden einer regelmäßigen, strengen Bonitätsprüfung unterzogen. Sollten Vertragspartner ihre Rückkaufzusagen nicht einhalten, wäre der Sixt Leasing-Konzern gezwungen, die jeweiligen Fahrzeuge am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwerten.

Einlagen bei Kreditinstituten bestehen in der Regel in geringem Umfang nur in Form täglich verfügbarer Sichteinlagen. Die Ratings der Kreditinstitute werden laufend überwacht. Das Ausfallrisiko wird aufgrund der gegebenen externen Ratings als geringfügig engeschätzt.

Die in der Sixt Leasing SE etablierten Risikomess- und -steuerungssysteme sowie die Organisation des Kreditrisikomanagements entsprechen den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten.

Bei erwarteten Ausfallrisiken wird durch eine Wertberichtigung vorgesorgt. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn mit einer Realisierung nicht mehr zu rechnen ist.

Insgesamt bestehen keine nennenswerten Risikokonzentrationen.

Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nachfolgend sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kategorisiert:

Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Risikoklassen Bruttoforderungen Wertberichtigung Nettoforderungen
in TEUR 31.12.2020
sehr gering 35.802 70 35.732
gering 31.830 542 31.287
stark erhöht 5.856 3.702 2.153
Summe 73.487 4.314 69.173
Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Risikoklassen Bruttoforderungen Wertberichtigung Nettoforderungen
in TEUR 31.12.2019
sehr gering 38.433 73 38.360
gering 40.532 478 40.054
stark erhöht 7.932 5.365 2.567
Summe 86.896 5.915 80.981

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten ganz überwiegend Forderungen aus Leasing- und Flottenmanagementgeschäften mit Endkunden des Sixt Leasing-Konzerns sowie Forderungen gegen Lieferanten aus dem Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen oder gegen gewerbliche und private Käufer im Rahmen der freien Vermarktung.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert) abzüglich vorhandener Sicherheiten (z.B. Kunden-Kautionen in Höhe von 8.916 TEUR). In der Berichtsperiode wurden keine Kreditderivate oder ähnliche Sicherungsinstrumente zur Deckung des Ausfallrisikos eingesetzt. Ein Teil der Forderungen ist durch Kunden-Kautionen besichert.

Der Konzern wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell nach IFRS 9 an, wonach für alle Instrumente, unabhängig von ihrer Kreditqualität, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Parameter wie Kundengruppe, Kundenbonität und Geschäftsart zusammengefasst. Dabei werden den Managementerwartungen entsprechend unterschiedliche Wertberichtigungssätze für einzelne Kombinationen der genannten Parameter verwendet. Durch die Verwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells ist die Veränderungsrechnung des Wertberichtigungskontos nur als Saldogröße ausweisbar. Im Fall konkreter Anzeichen eines Forderungsausfalls, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz des Schuldners, werden die entsprechenden Forderungen in voller Höhe ausgebucht, ohne Berücksichtigung vorgenommener Wertberichtigungen.

Das Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Wertberichtigungskontos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stand Veränderung Stand
in TEUR 1.1.2020 31.12.2020
Wertberichtigung 5.915 -1.601 4.314
Entwicklung des Wertberichtigungskontos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stand Veränderung Stand
in TEUR 1.1.2019 31.12.2019
Wertberichtigung 7.722 -1.807 5.915

Im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr wurden im Vorjahr bereits wertberichtigte Forderungen nach Überschreiten von

Analyse der Forderungen gegen Versicherungen in den sonstigen Vermögenswerten

Die Bruttoforderungen betrugen 9.400 TEUR (Vj. 14.182 TEUR), die Wertberichtigung 764 TEUR (Vj. 1.211 TEUR). Die daraus

Altersschwellen ausgebucht, wodurch sich die Wertberichtigungen reduziert haben.

resultierenden Nettoforderungen betrugen 8.636 TEUR (Vj. 12.971 TEUR). Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert). Die Forderungen sind der Risikoklasse "erhöht" zuzuordnen.

Entwicklung des Wertberichtigungskontos für sonstige Vermögenswerte Stand Veränderung Stand
in TEUR 1.1.2020 31.12.2020
Wertberichtigung 1.211 -447 764
Entwicklung des Wertberichtigungskontos für sonstige Vermögenswerte Stand Veränderung Stand
in TEUR 1.1.2019 31.12.2019
Wertberichtigung 2.951 -1.740 1.211

Im Geschäftsjahr betrug der Aufwand aus Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Versicherungen insgesamt 7.133 TEUR (Vj. 5.700 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Vorjahr bereits wertberichtigte Forderungen aufgrund formaler Bestätigung der Uneinbringlichkeit sowie nach Überschreiten von Altersschwellen ausgebucht, wodurch sich die Aufwendungen erhöht haben. Gegenläufig sind für diese Bruttoforderungen die Wertberichtigungen, wie oben dargestellt, weggefallen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass bestehende Finanzmittelreserven nicht ausreichen, um die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns bei Fälligkeit zu bedienen. Der Sixt Leasing-Konzern versucht, durch seine Finanzplanung sicherzustellen, dass sowohl unter normalen, wie auch unter Stressbedingungen ausreichend Liquidität zur Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht.

Die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns ist im Wesentlichen von der Eigenfinanzierung aus der betrieblichen Tätigkeit oder der Möglichkeit, Fremdmittel bei Finanzinstituten oder am Kapitalmarkt aufnehmen zu können, abhängig. Bei den externen Fremdfinanzierungsoptionen sind die weiterhin zu beobachtenden strukturellen Veränderungen in der Kreditwirtschaft zu berücksichtigen. Etwa infolge steigender Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft oder veränderter Risikogewichtungen könnte sich das Finanzierungsverhalten von Finanzinstituten nachhaltig verändern.

In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kreditwürdigkeit des Sixt Leasing-Konzerns könnten daher die externen Finanzierungsmöglichkeiten gar nicht oder nur unter nachteiligen Konditionen zu erhalten sein. Gegenwärtig hat der Sixt Leasing-Konzern kein Bonitätsrating durch eine externe Ratingagentur beauftragt. Wie in der Leasingbranche üblich, steht dem Sixt Leasing-Konzern jedoch ein Spektrum an Asset-basierten Finanzierungsmöglichkeiten offen (z.B. Forfaitierung oder Verbriefung der Leasingforderungen). Hiervon hat der Sixt Leasing-Konzern erstmals im Jahr 2016 Gebrauch gemacht und Mitte 2016 ein Asset Backed Securities-Programm aufgesetzt. Die revolving period läuft bis Ende 2021. Die Rückzahlung richtet sich nach der Laufzeit der bis dahin verkauften lease-receivables und expectancy rights.

Analyse der Rückzahlungsbeträge der Finanzverbindlichkeiten

Die nachfolgende Tabelle enthält die Rückzahlungsbeträge (einschließlich angenommener, zukünftig zu leistender Zinsen) zur jeweils angegebenen Fälligkeit.

Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit Schuldschein–
darlehen
Schuldver
schreibungen
Verbindlichkeiten
gegenüber
Leasing
verbindlichkeiten
Sonstige Finanz–
verbindlichkeiten
Gesamt
in TEUR Kreditinstituten
2021 3.750 253.980 5.168 3.606 266.505
2022 253.730 195.001 2.164 - 450.895
2023 - 136.990 1.928 - 138.918
2024 - 80.183 1.613 - 81.796
2025 und später - 3.574 2.838 - 6.412
31.12.2020 257.480 669.728 13.712 3.606 944.526
Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit Schuldschein
darlehen
Schuldver
schreibungen
Verbindlichkeiten
gegenüber
Leasing
verbindlichkeiten
Sonstige Finanz–
verbindlichkeiten
Gesamt
in TEUR Kreditinstituten
2020 30.265 6.563 171.201 9.364 173 217.566
2021 - 256.563 114.669 4.702 1.875 377.808
2022 - 253.750 70.275 1.688 - 325.712
2023 - - 34.371 1.509 - 35.879
2024 und später - - 1.876 5.523 - 7.399
31.12.2019 30.265 516.875 392.391 22.785 2.048 964.365

Die Rückführung der 2021 zur Zahlung fälligen Finanzverbindlichkeiten soll überwiegend mittels Asset Backed SecuritiesTransaktionen sowie durch Nutzung von Bankkreditlinien erfolgen.

Analyse der Rückzahlungsbeträge der Zins- und Währungsderivative

Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit Zinsderivate Währungsderivate Gesamt
in TEUR
2021 -720 -106 -826
2022 -301 -301
2023 -34 -34
2024 15 15
2025 und später 1 1
31.12.2020 -1.038 -106 -1.144
Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR Zinsderivate Währungsderivate Gesamt
2020 -641 -54 -695
2021 -219 - -219
2022 55 - 55
2023 55 - 55
2024 und später 3 - 3
31.12.2019 -747 -54 -801

Wechselkurs- und Länderrisiko

Das Wechselkursrisiko hat im Sixt Leasing-Konzern nur eine untergeordnete Bedeutung, da die überwiegende Mehrheit der Forderungen und Verbindlichkeiten im Land, in dem die jeweilige Konzerngesellschaft ihren Sitz hat, in lokaler Währung fällig wird. Länderrisiken bestehen derzeit kaum.

Kapitalmanagement

Der Sixt Leasing-Konzern steuert das Konzernkapital mit dem Ziel, eine Finanzierungsstruktur zu generieren, die die Wachstumsziele des Konzerns unter Berücksichtigung der notwendigen finanziellen Flexibilität und Diversifizierung unterstützt. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.

Grundlage der Finanzierungsstruktur bildet das von den Eigenkapitalgebern der Sixt Leasing SE zur Verfügung gestellte Eigenkapital. Die Konzern-Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 16,4% (Vj. 17,2%). Weitere wesentliche Bestandteile der Finanzierungsstruktur sind in den lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Finanzinstrumente (Schuldverschreibungen, Bankkredite sowie Verbindlichkeiten aus dem Asset Backed Securities-Programm und aus Finanzierung der Leasingflotte mit sonstigen Finanzierungspartnern). Der Anteil dieser lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 72,2% (Vj. 71,4%).

5. SONSTIGE ANGABEN

5.1 SEGMENTINFORMATIONEN

Nach Geschäftsbereich Leasing Flottenmanagement Konsolidierung Konzern
in Mio. EUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Außenumsatz 642,1 722,6 105,6 101,8 - - 747,7 824,4
Innenumsatz -0,0 0,0 0,2 0,0 -0,2 -0,0 - -
Gesamtumsatz 642,1 722,6 105,8 101,9 -0,2 -0,0 747,7 824,4
Aufwendungen für Fuhrpark und
Leasinggegenstände1
380,7 446,2 93,1 90,8 -0,0 -0,0 473,8 536,9
EBITDA2 208,3 228,7 3,1 4,0 - - 211,4 232,7
Abschreibungen 191,2 191,3 0,0 0,0 - - 191,2 191,3
EBIT3 17,1 37,4 3,1 4,0 - - 20,2 41,3
Zinserträge 0,5 0,4 0,0 0,0 -0,2 -0,1 0,4 0,3
Zinsaufwendungen -11,3 -12,1 -0,2 -0,1 0,2 0,1 -11,3 -12,1
Sonstiges Finanzergebnis -0,2 -0,2 - -0,1 - - -0,2 -0,3
Finanzergebnis -10,9 -11,9 -0,2 -0,2 - 0,0 -11,1 -12,0
Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen 0,0 0,0 - -0,1 - - 0,0 -0,1
EBT4 6,2 25,5 2,9 3,8 - - 9,1 29,3
Investitionen 443,2 413,9 0,0 0,1 - - 443,2 414,1
Vermögen 1.280,4 1.310,8 22,7 29,9 -9,3 -15,9 1.293,9 1.324,9
Schulden 1.032,7 1.052,6 21,7 28,7 -9,1 -15,7 1.045,2 1.065,7
Beschäftigte5 606 572 87 71 - - 693 643
Nach Region Inland Ausland Überleitungen Konzern
Nach Region Inland Ausland Überleitungen Konzern
in Mio. EUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Gesamtumsatz 679,6 750,3 68,1 74,2 - - 747,7 824,4
Investitionen 403,8 378,2 39,4 35,8 - - 443,2 414,1
Vermögen 1.356,1 1.363,4 703,5 557,5 -765,8 -596,0 1.293,9 1.324,9

1 Im Segment Leasing sind Wertminderungen auf zum Verkauf bestimmte Leasinggegenstände in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vj. 0,6 Mio. Euro) enthalten

2 Entspricht dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)

3 Entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)

4 Entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)

5 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

Der Sixt Leasing-Konzern ist in den Geschäftsbereichen Leasing und Flottenmanagement tätig. Die Ressourcen-Allokation und die Bewertung der Ertragskraft des Konzerns durch den Vorstand erfolgt anhand dieser Segmente (Management-Approach). Maßgeblich für die Bewertung der Ertragskraft durch den Vorstand ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) der Geschäftsbereiche.

Die Segmentinformation nach Regionen stellt die Aufteilung des Gesamtumsatzes, der Konzerninvestitionen und des Konzernvermögens nach dem Standort der Konzerngesellschaften dar.

Die Segmentinformationen basieren grundsätzlich auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsrechnung auf die Konzernzahlen eliminiert. Konzernvermögen und -schulden berücksichtigen keine Steuerpositionen.

5.2 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen bestanden zum Ende des Geschäftsjahres in Höhe von 11,2 Mio. Euro (Vj. 10,6 Mio. Euro).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo aus zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Verträgen über Fahrzeuglieferungen für die Leasingflotte im Folgejahr beläuft sich auf rund 161,3 Mio. Euro (Vj. 235,2 Mio. Euro).

5.3 AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG

Im Sixt SE-Konzern bestand im Geschäftsjahr ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm – MSP 2012), das auch Arbeitnehmern aus dem Sixt Leasing-Konzern sowie dem Vorstand der Sixt Leasing SE zur Teilnahme offen stand und durch den Erwerb der Anteile der Sixt SE an der Sixt Leasing SE durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH grundsätzlich nicht beeinflusst wurde. Aus Perspektive des Sixt Leasing-Konzerns fällt das Programm in die Kategorie anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich.

Nach den bisherigen Bedingungen wurde jeweils zum 1. Dezember der Jahre 2012 (erstmals) bis 2017 (letztmals) eine Tranche von Aktienoptionen zugeteilt (insgesamt 6 Tranchen). Im November 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE beschlossen, das MSP 2012 um eine weitere Zuteilung auf insgesamt 7 Tranchen zu erweitern. Zu einer Zuteilung bei Mitarbeitern des Sixt Leasing-Konzerns kam es in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 nicht. Die Berechnung des Personalaufwands für das Programm erfolgt zum Zeitpunkt der Gewährung mit Hilfe eines Monte Carlo-Simulationsmodells.

Die verwendete Methode basiert auf dem Random Walk der Kursentwicklung der Sixt-Vorzugsaktie mit einer lognormalen Verteilung der relativen Preisänderungen. Unter der Annahme, dass der Preis der gewährten Aktienoption sich als abgezinster zukünftiger Erwartungswert (bzgl. des risikoneutralen Wahrscheinlichkeitsmaßes) berechnen lässt, werden mögliche Kursverläufe des Underlyings (Sixt-Vorzugsaktie) viele Male simuliert und der Erwartungswert bestimmt, indem die Resultate der einzelnen Simulationen arithmetisch gemittelt werden.

Im Jahr 2020 hat der Sixt Leasing-Konzern Personalaufwand in Höhe von 76 TEUR (Vj. 43 TEUR) im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen erfasst und den Personalrückstellungen zugeführt (31. Dezember 2020: 75 TEUR, Vj. 95 TEUR).

5.4 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHEN-DEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen umfassen für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 15. Juli 2020 Beziehungen zwischen dem Sixt Leasing-Konzern und der Sixt SE sowie ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und Joint-Ventures. Seit dem 16. Juli 2020 umfassen die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, Beziehungen zwischen dem Sixt Leasing-Konzern und der Hyundai Capital Bank Europe GmbH sowie deren verbundenen Unternehmen Banco Santander S.A., Spanien einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und Joint-Ventures und Hyundai Motor Company, Seoul, Korea einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und Joint-Ventures.

Die Sixt SE war im Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 15. Juli 2020 Mutterunternehmen der Sixt Leasing SE. Ab dem 16. Juli 2020 ist die Hyundai Capital Bank Europe GmbH Mutterunternehmen der Sixt Leasing SE. Die Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH und die Sixt Mobility Consulting SARL sind indirekte, nicht konsolidierte Tochterunternehmen der Sixt Leasing SE. Die SXT Leasing Verwaltungs GmbH ist ein direktes nicht konsolidiertes Tochterunternehmen der Sixt Leasing SE. Bei den anderen nahestehenden Unternehmen handelt es sich bis zum 15. Juli 2020 um Konzerngesellschaften des Sixt SE-Konzerns und damit um Schwestergesellschaften der Sixt Leasing SE. Seit dem 16. Juli 2020 handelt es sich bei den anderen nahestehenden Unternehmen um Konzerngesellschaften der Banco Santander S.A., Spanien sowie um Konzerngesellschaften der Hyundai Motor Company, Seoul, Korea.

Die wesentlichen Transaktionen und Salden aus derartigen Beziehungen sind nachfolgend dargestellt.

Nahestehende Unternehmen bis zum 15. Juli
2020
Erbrachte Leistungen Beanspruchte Leistungen Forderungen gegen
nahestehende Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehenden Unternehmen
in Mio. EUR bis einschl.
15.07.2020
2019 bis einschl.
15.07.2020
2019 15.07.2020 31.12.2019 15.07.2020 31.12.2019
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG 2,5 10,7 3,6 7,1 4,0 1,9 3,6 1,9
Sixt SE 0,3 0,7 0,6 1,4 1 0,1 0,6 0,3
TOV 6-Systems - - 0,7 1,0 - - 0,6 0,2
SL Car Sales GmbH 1 0,1 0,3 0,7 1 1 0,3 0,1
Sixt GmbH, München 0,3 0,7 - - 0,1 0,6 - 0,4
Sixt SAS, Avrigny - - 0,2 0,4 - - 1 0,1
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung & Co. Delta Immobilien KG
- - 0,5 0,2 - - - 0,1
SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG 0,1 0,1 1 0,1 1 0,1 0,1 0,1
SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co.
KG
0,1 0,2 1 1 1 1 1 1
Sixt rent-a-car AG, Basel - 1 1 0,1 - 1 1 1
Sixt G.m.b.H., Vösendorf - - 1 0,1 - - 1 1
Sixt Air GmbH 1 1 - 1 - - - -
SXT Telesales GmbH 1 1 1 1 1 1 1 1
Sixt Chauffeur Reservation Systems GmbH & Co.
KG
1 1 - 1 1 1 - 1
Sixt S.A.R.L Monaco - - - 1 - - - -
Sixt B.V., Hoofddorp - - 1 1 - - 1 1
Sixt Executive GmbH 1 1 - - - - - -
Sixt Belgium BVBA - - - 1 - - - -
Sixt rent a car srl - - - 1 - - - -

1 Betrag geringer als 0,1 Mio. Euro

Nahestehende Unternehmen ab dem 16. Juli
2020
Erbrachte Leistungen Beanspruchte Leistungen Forderungen gegen
nahestehende Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehenden Unternehmen
in Mio. EUR ab ab
16.07.2020 2019 16.07.2020 2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Hyundai AutoEver Europe GmbH - - 0,4 - - - 0,5 -
Hyundai Motor Deutschland GmbH - - 1 - - - - -
Hyundai Motor Europe Technical Center GmbH 1 - - - 1 - - -
Banco Santander International SA, Schweiz 0,1 - - - 1 - - -
Santander Consumer Bank AG, Deutschland - - 0,2 - 1 - 140,0 -

1 Betrag geringer als 0,1 Mio. Euro

Der Sixt Leasing-Konzern hatte bis zum 15. Juli 2020 verschiedene Auslagerungsverträge mit nahestehenden Unternehmen der Sixt SE geschlossen. Die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, sowie weitere Gesellschaften des Sixt SE-Konzerns stellen dem Sixt Leasing-Konzern Vermietfahrzeuge zur Verfügung. Zusätzlich hatte der Sixt Leasing-Konzern einzelne Funktionen und Bereiche an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG und weitere Konzerngesellschaften des Sixt SE-Konzerns bis zum 15. Juli 2020 ausgelagert. Diese Auslagerungen wurden im Zusammenhang mit dem Kauf sämtlicher Anteile von der Sixt SE an der Sixt Leasing SE durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH gekündigt. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um IT-Dienstleistungen. Außerdem mietet der Sixt Leasing-Konzern Geschäftsräume für den operativen Geschäftsbetrieb von IT-Dienstleistungen. Außerdem mietet der Sixt Leasing-Konzern Geschäftsräume für den operativen Geschäftsbetrieb von Konzerngesellschaften des Sixt SE-Konzerns an. Diese Mietverhältnisse bestehen nach dem Kauf weiter.

Weiterhin wurden mit der Sixt SE bzw. weiterer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Sixt SE die im folgenden beschriebenen Verträge geschlossen. Mit Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots der Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) am 15. bzw. 16. Juli 2020 wurden diese Verträge wirksam. Es wurde ein Transitional Services and Separation Support Agreement IT vereinbart, das für einen Übergangszeitraum im Wesentlichen die bis heute bestehenden IT-Servicedienstleistungen weiterhin sicherstellt und parallel die Separation der IT-Infrastruktur und IT-Applikationen regelt. Die Vereinbarung ist zu marktüblichen Geschäftsbedingungen geschlossen und sieht eine von der Inanspruchnahme abhängige Vergütung sowie eine bei erfolgreichem Abschluss fällige Vergütung vor. In einem Kauf- und Übertragungsvertrag wurde der Erwerb wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der SL Car Sales GmbH, Garching sowie diesem Geschäftsbetrieb zuzuordnender Vermögensgegenstände und bestimmter Verträge vereinbart. Der marktübliche Kaufpreis beträgt 2,1 Mio. Euro und beruht auf einer externen Bewertung. Vorher hatte der Sixt Leasing-Konzern einen Vertrag über die Übernahme der Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen und damit verbundenen zusätzlichen Dienstleistungen mit der SL Car Sales GmbH geschlossen, der mit dem Kauf gekündigt wurde. Seither führt die Sixt Leasing SE die Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen an den beiden in diesem Zuge erworbenen Standorten selbst durch. Weiterhin wurde ein Lizenzvertrag betreffend die Benutzung von Marken, Unternehmenskennzeichen, Geschäftsausstattungen einschließlich des Corporate Designs und Internet-Domains für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Closing der Transaktion geschlossen. Die marktübliche Vergütung orientiert sich an den bestimmten Nettoumsätzen, wie in den letzten Jahren vereinbart und praktiziert.

Der Sixt Leasing-Konzern stellt weiterhin der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG und anderen Konzerngesellschaften des Sixt SE-Konzerns Mitarbeiterleasingfahrzeuge und Serviceleistungen, wie z.B. Tankkarten für die Mitarbeiter zur Verfügung. Außerdem werden der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Tankkarten für ihr Stationsnetzwerk zur Verfügung gestellt.

Nach dem Closing der Transaktion hat die Sixt Leasing SE mit der Santander Consumer Bank AG ein "Credit Facility Agreement" getroffen. Von dieser Credit Facility waren zum Stichtag Darlehen in Höhe von 140 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu vier Jahren.

Mit der Hyundai AutoEver Europe GmbH, Deutschland wurde ein Vertrag über die zukünftige Lieferung von IT-Infrastruktur-Hardware geschlossen.

Alle offenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, welche separat ausgewiesen sind, wurden aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Im aktuellen Jahr wurden, wie auch im Vorjahr, keine Aufwendungen für Wertminderungen von Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.

Die dargestellten Geschäftsbeziehungen werden jeweils zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.

Aufsichtsrat und Vorstand der Sixt Leasing SE

Aufsichtsrat Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Jochen Klöpper Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE)
Vorsitzender (seit 5. August 2020) Mitglied des Beirats West der Schufa Holding AG
Chief Risk Officer der Santander Consumer Bank AG
Wien
Erich Sixt Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG
Vorsitzender (bis 15. Juli 2020)
Vorsitzender des Vorstands der Sixt SE
Grünwald
Hyunjoo Kim Mitglied des Aufsichtsrats der Hyundai Capital Bank Europe GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats (seit 5. August 2020)
Vorstandsmitglied der Fubon Hyundai Life und dem Korea Credit Bureau
Seoul
Prof. Dr. Marcus Englert Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket Internet SE
Stellvertretender Vorsitzender (bis 31. Juli 2020) Vorsitzender des Verwaltungsrats der European Directories Midco S.à.r.l.
Associate Partner und Geschäftsführer der Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo Europa AG
Solon Management Consulting GmbH & Co. KG Mitglied des Aufsichtsrats der Sunweb Group B.V.
Geschäftsführer der Texas Atlantic Partners GmbH
München
Dr. Julian zu Putlitz
Mitglied des Aufsichtsrats
Finanzvorstand der IFCO Systems Gruppe
Pullach
Vorstand Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Michael Ruhl Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Leasing (Schweiz) AG
Vorsitzender Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Mobility Consulting AG1
München
Björn Waldow
Gauting-Stockdorf

Gesamtbezüge des Vorstands der Sixt Leasing SE

Der Aufsichtsrat hat die Bezüge für 2019 und 2020 auf individueller Basis wie folgt festgelegt:

Bezüge Michael Ruhl Björn Waldow
in EUR 2020 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2019 Ist
Grundvergütung 400.000 400.000 400.000 400.000
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 20.811 16.676 20.884 19.273
Summe fixe Vergütung 420.811 416.676 420.884 419.273
Erfolgsabhängige Vergütung1 848.460 312.973 498.460 312.973
Summe Gesamtvergütung 1.269.271 729.649 919.344 732.246

1Die erfolgsabhängige Vergütung für 2019 wird bis 2022 gestreckt ausbezahlt, die für 2020 mit Ausnahme des Transaktionsbonus wird bis 2025 gestreckt ausbezahlt.

Darin enthalten ist ein für den erfolgreichen Übergang zur Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) im Jahr 2019 zugesagter kurzfristiger Transaktionsbonus. Die letzten Eintrittsvoraussetzungen sind mit Closing der Transaktion in 2020 eingetreten, dementsprechend wurden die Bonuszahlungen in Höhe von 750.000 Euro (Michael Ruhl) und 400.000 Euro (Björn Waldow) in 2020 ausgeführt und sind betragsmäßig in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Des Weiteren hat Björn Waldow für in den Jahren 2015 und 2016 zugeteilte Phantom Shares aus dem Matching Stock Programm der Sixt SE in den Jahren 2019 und 2020 jeweils Zahlungen (langfristig) in Höhe von 80.000 Euro erhalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für Björn Waldow aus dem Matching Stock Programm 57.481 Euro (Vj. 55.123 Euro) aufwandswirksam erfasst und die Rückstellungen betragen zum Stichtag 45.282 Euro (Vj.67.801 Euro).

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich auf 2.188.615 Euro (Vj. 1.461.895 Euro).

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2020 Bezüge (kurzfristig) in Höhe von 88.000 Euro (2019: 130.000 Euro)

Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.

5.5 VORSCHLAG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZ-GEWINNS

Die Sixt Leasing SE weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 einen Bilanzgewinn von 22.178 TEUR (Vj. 40.320 TEUR) aus. Für das Geschäftsjahr 2020 erwägt der Vorstand der Sixt Leasing SE eine Dividende von 0,02 Euro je Aktie zur Ausschüttung vorzuschlagen. Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, würde das zur nachfolgend dargestellten Bilanzgewinnverwendung führen:

Verwendung des Bilanzgewinns
in TEUR 2020 2019
Zahlung einer Dividende von 0,02 Euro (Vj. 0,90 Euro) je dividendenberechtigter Stammaktie 412 18.550
Vortrag auf neue Rechnung 21.766 21.770

Zum 31. Dezember 2020 bestehen 20.611.593 dividendenberechtigte Stammaktien. Bei Annahme eines Dividendenvorschlags von 0,02 Euro je Aktie, würde dies zu einer Dividendenzahlung von 412 TEUR führen. Dies würde zu einer Ausschüttungsquote von knapp 20% des Konzernüberschusses für das Geschäftsjahr 2020 führen. Die bisher kommunizierte Zielspanne von 30 bis 60 % bleibt ungeachtet der Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2020 bestehen. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der

Zustimmung des Aufsichtsrats und wird unter Berücksichtigung einer insoweit bestehenden Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2021 veröffentlicht werden. Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 unverändert beschlossen.

5.6 NACHTRAGSBERICHT

Am 22. März 2021 gab die Sixt Leasing SE bekannt, dass Herr Donglim Shin mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 als neuer Vorstandsvorsitzender in den Vorstand der Sixt Leasing SE berufen wird. Er war in den letzten drei Jahren als Vorstandsvorsitzender bei Hyundai Capital Canada tätig und hat langjährige Fachexpertise in den Bereichen Automobilfinanzierung und Leasing. Die Bestellung von Herrn Donglim Shin und der Abschluss des damit einhergehenden Vorstandsanstellungsvertrags standen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Berufung von Herrn Shin noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Rahmen dieser Bekanntgabe, teilte die Sixt Leasing SE zudem mit, dass der bisherige Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Ruhl, mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2021 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Sixt Leasing SE ausscheiden wird und Herr Shin als Generalbevollmächtigter und Herr Ruhl die Übergangsphase bis zur Wirksamkeit der Bestellung gemeinsam gestalten werden.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Dezember 2020 beschlossen, den Aufsichtsrat auf sechs Mitglieder zu erweitern. Als weitere Mitglieder wurden Herr Thomas Hanswillemenke, Mitglied des Vorstands der Santander Consumer Bank Aktiengesellschaft, Deutschland und Mitglied der Geschäftsführung der Santander Consumer Holding GmbH, Deutschland und Herr Chiwhan Yoon, Head of Global Business Planning Department / Vice President bei Hyundai Capital Services, Inc., Korea, in den Aufsichtsrat gewählt. Diese Wahl wurde mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Januar 2021 wirksam.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der Gesellschaft sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 nicht eingetreten.

5.7 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTIENGE-SETZ

Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Webseite der Sixt Leasing SE ir.sixt-leasing.de in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

GEMÄSS IAS 10.17

5.8 GENEHMIGUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 8. April 2021 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Pullach, 8. April 2021

Sixt Leasing SE

Der Vorstand

MICHAEL RUHL BJÖRN WALDOW

136 Sixt Leasing SE Geschäftsbericht 2020 \ Konzernanhang

D \ WEITERE INFORMATIONEN

D.1 \ VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

der Sixt Leasing SE, Pullach, für das Geschäftsjahr 2020

gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Pullach, 8. April 2021

Sixt Leasing SE

Der Vorstand

MICHAEL RUHL BJÖRN WALDOW

D.2 \ WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.

"An die Sixt Leasing SE, Pullach

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNAB-SCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Sixt Leasing SE, Pullach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamt-ergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Sixt Leasing SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

\ entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

\ vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Überein-stimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über-einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung

unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1) Bewertung des Leasingvermögens

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  • 1) Sachverhalt und Problemstellung
  • 2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • 3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1) Bewertung des Leasingvermögens

  • a) Im Konzernabschluss der Sixt Leasing SE werden zum 31. Dezember 2020 im Bilanzposten "Leasingvermögen" Vermögensgegenstände in Höhe von € 1.092,5 Mio ausgewiesen (84,4 % der Bilanzsumme). Die Bewertung des Leasingvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, die über die Vertragslaufzeit planmäßig auf den erwarteten Restwert am Vertragsende ab-geschrieben werden. Die Festlegung des erwarteten Restwerts erfolgt auf Basis von externen Marktwertprognosen sowie eigener historischer Vermarktungsergebnisse. Die erwarteten Restwerte werden laufend überwacht. Liegt ein gesunkener Restwert vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, ein erzielbarer Wert ermittelt und ggf. eine außerplanmäßige Ab-schreibung vorgenommen. Auf Basis dieser Wertermittlung ergaben sich im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf das Leasingvermögen in Höhe von € 2,1 Mio. Die Be-wertung des Leasingvermögens ist zum einen von betragsmäßig großer Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft und beinhaltet zum anderen in hohem Maße Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter, da aufgrund der Verwendung von Modellen und Annahmen in hohem Maße Schätzunsicherheiten bei der Bewertung bestehen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
  • b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der implementierten Kontrollen im für die Beurteilung der Werthaltigkeit des Leasingvermögens relevanten internen Kontrollsystem der Gesellschaft beurteilt und die Funktionsfähigkeit dieser Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT-Systeme und das Bewertungsmodell berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen und diesen auf Angemessenheit beurteilt. Die für den Werthaltigkeitstest herangezogenen Parameter einschließlich der Werte für die Vermarktungsergebnisse haben wir auf Aktualität beurteilt und mit branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen sowie Unterlagen und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter hierzu gewürdigt. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass der zur Beurteilung des Leasingvermögens durchgeführte Werthaltigkeitstest sachgerecht durchgeführt wurde und die verwendeten Parameter und getroffenen Annahmen innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten liegen.
  • c) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung des Leasingvermögens sind in Abschnitt 3.2 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • \ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • \ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß-nahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlage-berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebe-richt erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor-schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

\ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs-nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche

Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • \ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • \ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • \ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • \ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

  • \ holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • \ beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • \ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An-nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "Sixt_Leasing_SE_KA_KLB_ESEF-2020-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Ver-merk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten

elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • \ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • \ gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten in-ternen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kon-trollen abzugeben.
  • \ beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • \ beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • \ beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

München, den 9. April 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Henneberger Wirtschaftsprüfer

Sabrina Riedl Wirtschaftsprüferin

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Sixt Leasing SE, Pullach, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Henneberger."

144 Sixt Leasing SE Geschäftsbericht 2020 \ Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

D.3 \ BILANZ

der Sixt Leasing SE, Pullach, zum 31. Dezember 2020 (HGB/RechKredV)

Aktiva
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 124 213
b) andere Forderungen - -
124 213
2. Forderungen an Kunden 31.025 32.816
darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute TEUR - (Vorjahr: TEUR - )
3. Anteile an verbundenen Unternehmen 336 336
4. Leasingvermögen 1.005.472 1.031.398
5. Immaterielle Anlagewerte
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte und Rechte 18.474 12.472
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 221 -
c) Geschäfts- oder Firmenwert 1.880 -
20.575 12.472
6. Sachanlagen 3.207 891
7. Sonstige Vermögensgegenstände 281.253 271.702
8. Rechnungsabgrenzungsposten 5.298 7.198
1.347.289 1.357.025
Passiva
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.444 1.931
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 167.590 44.269
170.034 46.201
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
andere Verbindlichkeiten
a) täglich fällig 1.883 2.234
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.833 2.994
5.716 5.228
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
begebene Schuldverschreibungen 249.980 500.000
4. Sonstige Verbindlichkeiten 645.454 513.880
5. Rechnungsabgrenzungsposten 29.265 34.363
6. Passive latente Steuern 35.429 32.071
7. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 972 572
b) andere Rückstellungen 18.960 15.496
19.932 16.068
8. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 20.612 20.612
b) Kapitalrücklage 139.068 139.068
c) Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 9.622 9.215
d) Bilanzgewinn 22.178 40.320
191.480 209.214
1.347.289 1.357.025

D.4 \ GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

der Sixt Leasing SE, Pullach, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 (HGB/RechKredV)

in TEUR 2020 2019
1. Leasingerträge 586.387 662.425
2. Leasingaufwendungen 352.701 414.557
233.686 247.868
3. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 4.648 2.975
4. Zinsaufwendungen 13.503 13.242
-8.855 -10.267
5. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 2.172 3.770
6. Provisionserträge 1.116 1.143
7. Sonstige betriebliche Erträge 11.388 10.231
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 23.878 23.279
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
darunter für Altersversorgung: TEUR - (Vorjahr: TEUR -) 3.382 3.596
27.260 26.876
b) andere Verwaltungsaufwendungen 31.822 28.208
59.083 55.084
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen 168.234 168.577
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.013 1.371
170.247 169.948
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 400 250
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.757 5.842
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie der
Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1.153 3.811
3.604 2.030
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 6.172 25.433
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.356 7.374
15. Jahresüberschuss 816 18.059
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 21.770 25.528
17. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen -408 -3.266
18. Bilanzgewinn 22.178 40.320

D.5 \ FINANZKALENDER

Finanzkalender der Sixt Leasing SE
Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020 28. April 2021
Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 31. März 2021 19. Mai 2021
Ordentliche Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2021 in München 29. Juni 2021
Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 25. August 2021
Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 30. September 2021 17. November 2021

Alle Termine/Veranstaltungsorte ohne Gewähr

Sixt Leasing SE Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Deutschland

Telefon +49 (0) 89/7 44 44-0 Telefax +49 (0) 89/7 44 44-8 6666

Kontakt Investor Relations Telefon +49 (0) 89/7 44 44-4518 Telefax +49 (0) 89/7 44 44-8 5169

[email protected] http://ir.sixt-leasing.de

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