Quarterly Report • Apr 17, 2018
Quarterly Report
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Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
Die Sixt Leasing SE, Pullach, ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (Societas Europea) und fungiert als Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns, der sein Geschäft im Wesentlichen unter den Geschäftsbezeichnungen "Sixt Leasing'', "Sixt Mobility Consulting'', "Sixt Neuwagen" und "autohaus24" betreibt. Sie hat ihren Sitz in der Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 227195 eingetragen. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit.
Die Sixt Leasing SE ist als Finanzdienstleistungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und hat die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) einzuhalten.
Das Unternehmen wurde im Jahr 1975 in München als "Central Garagen CG GmbH" gegründet und firmierte seit 2003 als "Sixt Autoland GmbH" mit Sitz in Garching bei München. Seit 1988 wurde das operative Leasinggeschäft des Sixt-Konzerns über die "Sixt Leasing GmbH" und nach Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft unter der Firmierung "Sixt Leasing AG" betrieben. Im Jahr 2004 wurde die damalige "Sixt Leasing AG" auf die damalige "Sixt Autoland GmbH" verschmolzen. In der Folge änderte die "Sixt Autoland GmbH" ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und firmierte weiter unter "Sixt Leasing AG". Die Aktien der Gesellschaft sind seit dem Börsengang am 7. Mai 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Geregelten Markt (Prime Standard) notiert. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 wurde die Gesellschaft im Wege der formwechselnden Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 SE-VO in die "Sixt Leasing SE" umgewandelt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte zum 25. Juli 2016.
Der Vorstand der Sixt Leasing SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Der aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern unmittelbar eingebunden.
Die Sixt Leasing SE fungiert als operative Leasinggesellschaft und Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie hält direkt oder indirekt Beteiligungen von jeweils 100% am gezeichneten Kapital der folgenden Gesellschaften, die im Wesentlichen im Leasing- oder Flottenmanagementgeschäft tätig sind:
Darüber hinaus ist die Gesellschaft Isar Valley S.A., Luxemburg (Kapitalanteil 0%, jedoch Beherrschung gemäß IFRS 10), in den Konsolidierungskreis einbezogen.
Zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt Mobility Consulting GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 betrug das Grundkapital der Sixt Leasing SE 20.611.593,00 Euro und ist in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt. Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt.
Größter Anteilseigner ist mit 41,9% der Stammaktien und Stimmrechte die Sixt SE, Pullach.
Die Sixt Leasing SE wird im Konzernabschluss der Sixt SE gemäß den Bestimmungen des IFRS 10 vollkonsolidiert. Die hierfür erforderliche Beherrschung beruht insbesondere auf der Stimmenmehrheit im Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE. So ist Herr Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE, gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats und Herr Georg Bauer bis 15. Februar 2018 bzw. Herr Dr. Bernd Metzner ab 16. Februar 2018 gemäß der Satzung der Gesellschaft von der Sixt SE als Mitglied des Aufsichtsrats entsendet.
Im Rahmen des Börsengangs schlossen die Sixt Leasing SE und die Sixt SE zudem einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag. Er gewährt das Recht, gewisse gewerbliche Schutzrechte der Sixt SE zu nutzen, zum Beispiel das Recht, das Kennzeichen "Sixt'' als Firmenbestandteil der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften und als Marke für Produkte des Sixt Leasing-Konzerns zu verwenden. Vom Lizenzvertrag sind bestimmte Wortmarken und Wortbildmarken sowie auch Domain-Nutzungsrechte erfasst.
Die weiteren zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt SE bzw. deren Tochtergesellschaften geschlossenen Verträge sind im Konzernanhang unter "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" dargestellt.
Der Sixt Leasing-Konzern umfasst die beiden Geschäftsbereiche (Segmente) Leasing und Flottenmanagement.
Im Geschäftsbereich Leasing agiert Sixt Leasing als eine der größten banken- und herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften in Deutschland. Der Geschäftsbereich ist daneben mit operativen Tochterunternehmen in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden vertreten.
Der Geschäftsbereich Leasing gliedert sich in die beiden Geschäftsfelder Flottenleasing (Firmenkundenleasing) und Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing).
Im Flottenleasing bietet der Konzern Leasingfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen (sogenanntes Full-Service-Leasing) für Firmenkunden an. Zielkunden sind Unternehmen, die über eine bestimmte Flottengröße verschiedener Hersteller verfügen und deren Flotten eine gewisse Komplexität aufweisen, so dass Sixt Leasing ihre Wettbewerbsstärken mit Blick auf Unabhängigkeit, Beratung und Serviceleistungen gezielt nutzen kann. Das Leistungsspektrum umfasst neben dem klassischen Finanzleasing eine Vielzahl von Dienstleistungen wie herstellerübergreifende Online-Konfiguration, Beratung zur Fahrzeugauswahl, Online-Genehmigungsverfahren nach spezifischen Unternehmensrichtlinien, preisoptimierte Fahrzeugbeschaffung, Wartung der Fahrzeuge über die gesamte Vertragslaufzeit, Reifenwechsel, Pannen- und Schadenassistance, Schadenmanagement inklusive Versicherungsabwicklung sowie das Management von Tankkarten, Kraftfahrzeugsteuern und Rundfunkbeiträgen.
Auf Basis der langjährigen und umfangreichen Expertise der Sixt Leasing SE im Fuhrparkeinkauf und Flottenmanagement können Kunden mit der nachhaltigen Optimierung der Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) ihrer Fahrzeugflotten rechnen. Der Anteil der Verträge, die Finanzierungsleasing mit Servicekomponenten unterschiedlichen Umfangs verbinden, betrug Ende 2017 über 80% des Vertragsbestands im Geschäftsfeld Flottenleasing.
Das Geschäftsfeld Online Retail betreibt die Sixt Leasing SE über die Webseiten sixt-neuwagen.de und autohaus24.de. Die Plattformen bieten Privat- und Gewerbekunden (mit bis zu 20 Fahrzeugen) die Möglichkeit, die neuesten Modelle von rund 35 Pkw-Herstellern zu konfigurieren, ein individuelles Leasingangebot anzufordern und online zu bestellen. Zudem kann aus einer großen Anzahl an sofort verfügbaren Lagerwagen ausgewählt werden. Die Kunden profitieren dabei von der Expertise und dem Größenvorteil von Sixt Leasing beim Fahrzeugeinkauf in Form attraktiver Konditionen. Mit dem Onlinegestützten Fahrzeugleasing adressiert das Unternehmen einen in Deutschland noch weitgehend unerschlossenen Markt.
Auch im Geschäftsfeld Online Retail werden zusätzliche Servicedienstleistungen wie ein Unfall- und Pannenmanagement, ein Inspektions- oder ein Versicherungspaket angeboten. Ende 2017 enthielten über 50% der Privat- und Gewerbekundenverträge mindestens eine Servicekomponente.
Über die im Jahr 2011 gegründete Sixt Mobility Consulting GmbH sowie weitere Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE betreibt der Sixt Leasing-Konzern den Geschäftsbereich Flottenmanagement. Dabei wird die Expertise im Management großer Fahrzeugflotten auch Kunden angeboten, die ihre Fahrzeuge gekauft oder über andere Anbieter geleast haben. Die Zielgruppe reicht vom mittelständischen Betrieb bis zum internationalen Großkonzern.
Sixt Mobility Consulting verknüpft das ganzheitliche Management der Flotten mit individueller, markenunabhängiger Beratung. Betreut werden Großflotten von Kunden mit dem Ziel, klar messbare Optimierungen bei Qualität und Betriebskosten zu
realisieren und damit die Leistungsfähigkeit der Flotten zu steigern. Dazu werden – ebenso wie im Geschäftsfeld Flottenleasing – eigenentwickelte, Online-basierte IT-Tools eingesetzt, unter anderem der Multibid-Konfigurator, der FleetOptimizer und das Sixt Global Reporting Tool. Der Multibid-Konfigurator ermöglicht Unternehmen, ihre Flottenfahrzeuge frei zu konfigurieren, sie mit möglichen Alternativfahrzeugen zu vergleichen und Ausschreibungen für Wunschfahrzeuge unter verschiedenen Leasinggesellschaften durchzuführen. Durch den Einsatz des FleetOptimizers können Einsparpotenziale bei bestehenden Kundenflotten-Konfigurationen identifiziert und daraus Maßnahmen abgeleitet werden, um die Flottenkosten dauerhaft zu reduzieren.
Das Sixt Global Reporting Tool schafft umfassende Transparenz über sämtliche Fahrzeuge, die ein Unternehmen international betreibt. Es bietet länderübergreifend einen konsistenten, fortlaufenden Überblick über relevante Bereiche wie Fahrzeugeinkauf und Fahrzeugersatz, vertragliche Vereinbarungen, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen sowie Entwicklung von Flottenkosten, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen. Darüber hinaus ermöglicht das Sixt Global Reporting Tool, den Kunden auch für Fahrzeuge, die noch nicht von Sixt Mobility Consulting betreut werden, konkrete Optimierungspotenziale aufzuzeigen und so möglicherweise neue Mandate zu akquirieren.
Als international tätiger Leasingkonzern mit einer börsennotierten Muttergesellschaft stehen die Geschäfte der Sixt Leasing-Gesellschaften unter dem Einfluss verschiedener Rechtsordnungen und Verordnungen, unter anderem aus den Bereichen Straßenverkehr, öffentliche Ordnung, Steuern, Versicherungen, Vorschriften von Finanzaufsichtsbehörden und Regularien für die Kapital- und Finanzmärkte.
Wirtschaftlich ist der Konzern von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen, die vor allem die Ausgabenbereitschaft von Konsumenten und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen beeinflussen können, sowie von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes abhängig. Darüber hinaus sind Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus oder der steuerlichen Rahmenbedingungen wesentliche externe Faktoren, die sich auf das Geschäft von Sixt Leasing auswirken können. Ebenso können gesellschaftliche Trends Einfluss auf die Nachfrage nach Mobilitätsdienstleistungen haben, zum Beispiel die wachsende Bereitschaft von Menschen, nicht für den Besitz eines Fahrzeugs zu zahlen, sondern für die Bereitstellung von Mobilität in Form einer zeitabhängigen Nutzungsgebühr.
Der langfristige Unternehmenserfolg des Sixt Leasing-Konzerns wird an definierten finanziellen und operativen Steuerungskennzahlen gemessen. Nichtfinanzielle Steuerungsgrößen spielen für den Sixt Leasing-Konzern eine unwesentliche Rolle.
Dabei sind insbesondere die folgenden finanziellen und operativen Steuerungsgrößen von wesentlicher Bedeutung:
Der Sixt Leasing-Konzern strebt an, langfristig und damit nachhaltig folgende Renditen und Quoten zu erreichen:
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und sich die Jahreszahlen nicht aus der Aufsummierung der einzelnen Quartalszahlen ergeben. Aus gleichem Grund kann es sein, dass dargestellte Prozent-Angaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Der Sixt Leasing-Konzern operiert mit seinen Tochtergesellschaften in seinem Heimatmarkt Deutschland sowie in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden. Für die Geschäftstätigkeit des Konzerns in diesen Märkten sind verschiedene Einflussfaktoren wesentlich, insbesondere die Investitionstätigkeit der Unternehmen, die Ausgabenbereitschaft von Geschäfts- und Firmenkunden, das Konsumverhalten von Privatkunden und die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts.
Die Wirtschaft in der Euro-Zone wies im Jahr 2017 ein robustes Wachstum auf. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) nahm die Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahr um 2,4% zu. Positiv wirkten sich dabei unter anderem die verstärkten globalen Handelstätigkeiten und eine höhere Investitionsbereitschaft der Unternehmen aus. Ein stabiles geldpolitisches Umfeld unterstützte diese Entwicklung. Für die gesamte Weltwirtschaft errechnete der IWF sogar ein Wachstum von 3,7%. Die europäische Wirtschaft konnte vom globalen Aufschwung profitieren und entwickelte sich daher besser als zu Beginn des Jahres erwartet.
Auch die Konjunktur in Deutschland befand sich im Jahr 2017 weiter im Aufwind. Das Statistische Bundesamt verzeichnete eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von 2,2% gegenüber dem Vorjahr. Positive Einflussfaktoren waren vor allem die privaten Konsumausgaben, Bauinvestitionen sowie Investitionen der Unternehmen in Ausrüstungen wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Laut Statistischem Bundesamt konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2017 beitragen.
Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Update January 2018; Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung, 11.1.2018.
Die operative Geschäftsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns entsprach im Jahr 2017 größtenteils den eigenen Erwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres. Der Konzernumsatz wuchs gegenüber dem Vorjahr um 4,2% auf 744,0 Mio. Euro. Der operative Konzernumsatz (exklusive Verkaufserlöse) erreichte 454,4 Mio. Euro und verbuchte damit ein Plus von 5,7%. Die Entwicklung lag im Rahmen der Erwartung eines leichten Anstiegs. Die Verkaufserlöse nahmen um 2,0 % auf 289,6 Mio. Euro zu.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im Berichtsjahr um 2,5 % auf 234,3 Mio. Euro. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) ging 2017 um 5,9% gegenüber dem Vorjahr auf 29,7 Mio. Euro zurück. Zu Jahresbeginn hatte der Vorstand einen Zuwachs im hohen einstelligen Prozentbereich erwartet. Da im Berichtsjahr erhöhte IT-Investitionen getätigt und im dritten Quartal eine zusätzliche Risikovorsorge für die Restwerte der Leasingfahrzeuge eingestellt wurden, passte der Vorstand die Prognose für das Konzern-EBT am 19. Oktober 2017 auf rund 30 Mio. Euro an. Die operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) lag im Jahr 2017 bei 6,5% und damit weiterhin über der nachhaltig angestrebten Marke von 6,0%.
Der konzernweite Vertragsbestand per 31. Dezember 2017 stieg gegenüber dem Vorjahresendwert um 17,0 % auf 132.900 Verträge. Der deutliche Anstieg übertraf die eigenen Erwartungen zu Jahresbeginn. Im Lauf des Berichtsjahres passte der Vorstand die Prognose für die Vertragsanzahl im Geschäftsfeld Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing) zum Jahresende 2017 in zwei Schritten nach oben an. Insbesondere angetrieben durch die erfolgreiche Vertriebskooperation mit Peugeot und dem Mobilfunk- und Internetanbieter 1&1 Telecom GmbH im Frühjahr 2017 mit dem Produkt "Flatrate für die Straße" konnte die Zahl der Online Retail-Verträge um 65,6% auf 45.400 Verträge gesteigert werden. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 wurden 32.000 Verträge erwartet.
Auch im Firmenkundengeschäft konnte der Sixt Leasing-Konzern den Vertragsbestand weiter ausbauen. So wuchs der Vertragsbestand im Geschäftsfeld Flottenleasing erwartungsgemäß leicht auf 48.100 Verträge (+1,2 %). Im Geschäftsbereich Flottenmanagement nahm der Vertragsbestand ebenfalls leicht um 1,9% auf 39.400 Verträge zu.
Über den konzerneigenen Vertragsbestand hinaus verwalteten Franchise- und Kooperationspartner der Sixt Leasing SE in rund 35 Ländern zum 31. Dezember 2017 weitere 59.700 Verträge (31. Dezember 2016: 59.000 Verträge; +1,1%).
| Vetragsbestand1 in Tausend Stück |
2017 | 2016 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Sixt Leasing-Konzern | 132,9 | 113,6 | 17,0 |
| Davon Flottenleasing | 48,1 | 47,5 | 1,2 |
| Davon Online Retail | 45,4 | 27,4 | 65,6 |
| Davon Flottenmanagement | 39,4 | 38,7 | 1,9 |
| Franchise- und Kooperationspartner | 59,7 | 59,0 | 1,1 |
1Inkl. Leasingverträge, Flottenmanagementverträge, Serviceverträge und Bestellbuch (Verträge, bei denen das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde).
Der Vertragsbestand des Sixt Leasing-Konzerns im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) stieg per 31. Dezember 2017 deutlich um 17,0% auf 132.900 Verträge an (31. Dezember 2016: 113.600 Verträge). Damit konnte das Wachstum des Vertragsbestands aus den Vorjahren weiter beschleunigt werden.
Der Konzernumsatz verbesserte sich um 4,2% auf 744,0 Mio. Euro (2016: 713,9 Mio. Euro). Dabei nahm der operative Konzernumsatz, der sich aus Leasingerlösen (Finanzrate), sonstigen Erlösen aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlösen zusammensetzt, um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr auf 454,4 Mio. Euro zu (2016: 430,0 Mio. Euro). Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement erhöhten sich um 2,0% auf 289,6 Mio. Euro (2016: 283,9 Mio. Euro).
Im Geschäftsbereich Leasing lag der Vertragsbestand zum Ende des Berichtsjahres mit 93.500 Verträgen um 24,7% über dem Wert zum 31. Dezember 2016 (74.900 Verträge). Für den Anstieg war insbesondere das Geschäftsfeld Online Retail verantwortlich, das sein dynamisches Wachstum aus den Vorjahren noch einmal verstärkten konnte. Unterstützt wurde das Wachstum von der Aktion "Flatrate für die Straße" mit Peugeot und 1&1. Der Vertragsbestand kletterte so zum Ende des Berichtsjahres auf 45.400 Verträge. Dies entspricht einem Zuwachs von 65,6% gegenüber dem Wert zum Ende des Vorjahres (27.400 Verträge). Das Geschäftsfeld Flottenleasing konnte seinen Vertragsbestand um 1,2% auf 48.100 Verträge steigern (31. Dezember 2016: 47.500 Verträge).
Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs Leasing stieg im Berichtsjahr um 1,8% auf 637,8 Mio. Euro (2016: 626,8 Mio. Euro). Der operative Umsatz des Geschäftsbereichs Leasing (Segmentumsatz ohne Erlöse aus dem Verkauf von Leasingrückläufern) legte um 3,6 % auf 406,6 Mio. Euro zu (2016: 392,5 Mio. Euro). Die Erlöse aus dem Verkauf von gebrauchten Leasingfahrzeugen beliefen sich auf 231,2 Mio. Euro und lagen damit leicht unter dem Wert des Vorjahres (234,3 Mio. Euro; -1,3%).
Im Geschäftsbereich Flottenmanagement nahm der Vertragsbestand per Ende 2017 um 1,9% auf 39.400 Verträge zu (31. Dezember 2016: 38.700 Verträge).
Der Geschäftsbereich konnte im Jahr 2017 seinen Gesamtumsatz deutlich steigern und erreichte 106,1 Mio. Euro (2016: 87,1 Mio. Euro; +21,9%). Der operative Umsatz des Geschäftsbereichs stieg um 27,4% auf 47,8 Mio. Euro (2016: 37,5 Mio. Euro). Der signifikante Zuwachs resultierte im Wesentlichen aus der vollständigen Übernahme der Sixt Mobility Consulting AG in der Schweiz im August 2016.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Kundenfahrzeugen wuchsen im Berichtsjahr um 17,7% auf 58,4 Mio. Euro (2016: 49,6 Mio. Euro). Der Geschäftsbereich hatte im Jahr 2013 damit begonnen, seinen Kunden als zusätzliche Serviceleistung die Vermarktung von Fahrzeugen anzubieten. Dieses Angebot stieß in den vergangenen Jahren auf eine zunehmende Resonanz.
| Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzte Darstellung) | 2017 | 2016 | Veränderung | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | absolut | in % | ||
| Konzernumsatz | 744,0 | 713,9 | 30,1 | 4,2 |
| Davon operativer Konzernumsatz1 | 454,4 | 430,0 | 24,4 | 5,7 |
| Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände | 460,7 | 439,3 | 21,4 | 4,9 |
| Personalaufwand | 33,0 | 25,0 | 8,0 | 32,1 |
| Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen | -16,0 | -21,0 | 5,0 | -23,8 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 234,3 | 228,6 | 5,7 | 2,5 |
| Abschreibungen | 188,3 | 177,5 | 10,8 | 6,1 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 45,9 | 51,1 | -5,1 | -10,1 |
| Finanzergebnis | -16,2 | -19,5 | 3,3 | -16,8 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 29,7 | 31,6 | -1,9 | -5,9 |
| Operative Umsatzrendite (%) | 6,5 | 7,3 | -0,8 Punkte | - |
| Ertragsteuern | 8,8 | 6,9 | 1,9 | 27,0 |
| Konzernüberschuss | 20,9 | 24,6 | -3,7 | -15,2 |
| Ergebnis je Aktie2 (in Euro) - unverwässert und verwässert |
1,01 | 1,19 | -0,18 | - |
1 Leasingerlöse (Finanzrate), sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlöse (ohne Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Fahrzeuge).
2 Auf Basis von 20,6 Mio. Aktien.
Die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände stiegen parallel zum Konzernumsatz um 4,9 % auf 460,7 Mio. Euro (2016: 439,3 Mio. Euro).
Der Personalaufwand erhöhte sich um 32,1% auf 33,0 Mio. Euro (2016: 25,0 Mio. Euro). Der Anstieg liegt im Wesentlichen darin begründet, dass rund 160 Mitarbeiter am Standort Rostock zu Beginn des Jahres von einer indirekten Tochtergesellschaft der Sixt SE in eine neu gegründete, direkte Tochtergesellschaft der Sixt Leasing SE gewechselt sind. Da die entsprechenden Mitarbeiter in Rostock bereits zuvor Dienstleistungen für den Sixt Leasing-Konzern erbracht haben, die der Sixt Leasing SE weiterberechnet wurden, wurden die entsprechenden Personalkosten bis Ende 2016 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (sonstige Personaldienstleistungen) erfasst. Darüber hinaus hat sich der Personalbestand im Sixt Leasing-Konzern auch wachstumsbedingt erhöht.
Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen belief sich auf -16,0 Mio. Euro, nach - 21,0 Mio. Euro im Vorjahr (-23,8%). Neben geringeren sonstigen Vertriebs- und Marketingaufwendungen ist dies insbesondere auf die Reduzierung des sonstigen Personalaufwands für die Rostocker Mitarbeiter zurückzuführen. Diese Reduzierung resultiert aus geringeren Kosten durch die Weiterbelastung aus dem Sixt SE-Konzern aufgrund der oben erläuterten organisatorischen Änderungen. Gegenläufig wirkten sich erhöhte Kosten für IT-Investitionen aus.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich um 2,5 % auf 234,3 Mio. Euro (2016: 228,6 Mio. Euro).
Die Abschreibungen stiegen um 6,1 % auf 188,3 Mio. Euro (2016: 177,5 Mio. Euro). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den höheren Bestand an Leasingfahrzeugen zurückzuführen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 45,9 Mio. Euro um 10,1% unter dem Niveau des Vorjahres (2016: 51,1 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Berichtsjahr um 16,8% auf -16,2 Mio. Euro (2016: -19,5 Mio. Euro). Entscheidend hierfür waren vor allem geringere Zinsaufwendungen nach der Rückführung von 300 Mio. Euro für die von der Sixt SE zur Verfügung gestellte Core Fazilität zur Jahresmitte und der fortlaufende Umbau der Konzernfinanzierung.
Der Sixt Leasing-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 29,7 Mio. Euro aus, 5,9% weniger als im Vorjahr (2016: 31,6 Mio. Euro). Dementsprechend ging die operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) um 0,8 Prozentpunkte auf 6,5% zurück (2016: 7,3%) und lag damit weiterhin über der nachhaltig angestrebten Marke von 6,0%.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhten sich um 1,9 Mio. Euro auf 8,8 Mio. Euro (2016: 6,9 Mio. Euro; +27,0%), im Wesentlichen aufgrund von Wertminderungen für latente Steuern.
Der Konzernüberschuss nahm im Berichtsjahr um 15,2% auf 20,9 Mio. Euro ab (2016: 24,6 Mio. Euro).
Die Sixt Leasing SE stellt ihren Jahresabschluss nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) auf. Sie weist für das Jahr 2017 einen Bilanzgewinn von 29,9 Mio. Euro aus.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat werden Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juni 2018 vorschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Dieser Dividendenvorschlag, der zur Ausschüttung von insgesamt 9,9 Mio. Euro führen würde, trägt der Ertragsentwicklung des Konzerns im Berichtsjahr, aber auch der Finanzierung der weiteren, angestrebten Expansion Rechnung. Der Dividendenvorschlag würde zu einer Ausschüttungsquote von rund 47% des Konzernjahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2017 führen und damit in der kommunizierten Zielspanne von 30 bis 60% liegen.
Die Bilanzsumme des Sixt Leasing-Konzerns lag Ende 2017 mit 1.442,8 Mio. Euro um 270,6 Mio. Euro bzw. 23,1% über dem Wert zum 31. Dezember 2016 (1.172,2 Mio. Euro).
Die langfristigen Vermögenswerte, die um 198,9 Mio. Euro auf 1.232,4 Mio. Euro stiegen (2016: 1.033,5 Mio. Euro; +19,2%), werden unverändert durch das Leasingvermögen dominiert. Im Stichtagsvergleich hat sich das Leasingvermögen aufgrund des stark erweiterten Flottenbestands um 198,4 Mio. Euro bzw. 19,4% auf 1.219,2 Mio. Euro erhöht (2016: 1.020,8 Mio. Euro). Der Anteil an den Gesamtaktiva reduzierte sich leicht auf 84,5% (2016: 87,1%). Bei den übrigen Positionen der langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insbesondere die immateriellen Vermögenswerte auf 5,9 Mio. Euro (2016: 4,3 Mio. Euro; +36,7%).
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen im Stichtagsvergleich um 71,8 Mio. Euro auf 210,5 Mio. Euro (2016: 138,7 Mio. Euro; +51,8%). Hierfür waren vor allem die sonstigen kurzfristigen Forderungen und Vermögenswerte verantwortlich, die um 50,6 Mio. Euro auf 88,9 Mio. Euro stiegen (2016: 38,3 Mio. Euro; +>100%). Im Wesentlichen resultiert dieser Anstieg aus höheren Lieferansprüchen für Fahrzeuge der Leasingflotte.
Die Vorräte, die hauptsächlich zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge der Leasingflotte und Kundenfahrzeuge beinhalten, lagen mit 30,0 Mio. Euro marginal über dem Vorjahr (2016: 29,9 Mio. Euro; +0,2%).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum Stichtag mit 77,0 Mio. Euro um 14,8 Mio. Euro bzw. 23,8% über dem Vorjahreswert von 62,2 Mio. Euro.
Die Ertragsteuerforderungen nahmen im Stichtagsvergleich um 3,8 Mio. Euro auf 5,7 Mio. Euro zu (2016: 1,9 Mio. Euro; +>100%).
| Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| in Mio. Euro | ||
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 5,9 | 4,3 |
| Leasingvermögen | 1.219,2 | 1.020,8 |
| Übrige | 7,2 | 8,3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 30,0 | 29,9 |
| Liquide Mittel | 6,0 | 3,8 |
| Übrige | 174,5 | 105,0 |
| Aktiva | 1.442,8 | 1.172,2 |
Per 31. Dezember 2017 belief sich das Eigenkapital des Sixt Leasing-Konzerns auf 205,1 Mio. Euro. Der Anstieg um 10,4 Mio. Euro bzw. 5,4% gegenüber dem Wert zum gleichen Stichtag des Vorjahres (2016: 194,7 Mio. Euro) resultiert im Wesentlichen aus dem erwirtschafteten Konzernüberschuss abzüglich dem Mittelabfluss für die im Berichtsjahr für das Geschäftsjahr 2016 gezahlte Dividende in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verringerte sich von 16,6% auf 14,2% der Bilanzsumme und liegt somit weiterhin über dem Mindestzielwert von 14,0 %.
Das Grundkapital der Sixt Leasing SE beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 20,6 Mio. Euro.
| Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Passiva | ||
| in Mio. Euro | ||
| Eigenkapital | 205,1 | 194,7 |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 587,4 | 150,8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen |
- | 490,0 |
| Übrige | 20,2 | 14,8 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 278,5 | 203,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen |
193,9 | 3,8 |
| Übrige | 157,7 | 115,2 |
| Passiva | 1.442,8 | 1.172,2 |
Zum 31. Dezember 2017 wies der Konzern langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 607,6 Mio. Euro aus (2016: 655,5 Mio. Euro; -7,3%). Dabei reduzierten sich die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen von 490,0 Mio. Euro auf null Euro. Dies ist zum einen auf die planmäßig Ende Juni erfolgte frühzeitige Tilgung eines Darlehensteilbetrags der von der Sixt SE zur Verfügung gestellten Core Fazilität in Höhe von 300,0 Mio. Euro zurückzuführen. Zum anderen wurden die verbliebenen 190,0 Mio. Euro aus der Core Fazilität in die kurzfristigen Verbindlichkeiten an nahestehende Unternehmen umgegliedert, da dieser Teilbetrag vereinbarungsgemäß spätestens Ende 2018 an die Sixt SE zurückzuzahlen ist.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen im Stichtagsvergleich deutlich von 150,8 Mio. Euro auf 587,4 Mio. Euro (+>100%). Um die Rückzahlung des Teilbetrags aus der Core Fazilität von 300,0 Mio. Euro an die Sixt SE zu refinanzieren, hat die Sixt Leasing SE im Januar 2017 eine Anleihe über 250,0 Mio. Euro mit vierjähriger Laufzeit platziert und zusätzliches Volumen aus dem Asset Backed Securities (ABS)-Programm in Anspruch genommen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen wuchsen per 31. Dezember 2017 signifikant auf 630,1 Mio. Euro (2016: 322,0 Mio. Euro; +95,7%). Die Zunahme resultierte zum großen Teil aus dem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten an nahestehende Unternehmen von 3,8 Mio. Euro auf 193,9 Mio. Euro infolge der Umgliederung des in 2018 fälligen, letzten Teilbetrags aus der Core Fazilität in Höhe von 190,0 Mio. Euro. Zudem erhöhten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 75,6 Mio. Euro auf 278,5 Mio. (31. Dezember 2016: 203,0 Mio. Euro; +37,2 %), wesentlich durch die erhöhte Inanspruchnahme des ABS-Volumens.
Auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 38,4 Mio. Euro bzw. 63,9% von 60,2 Mio. auf 98,6 Mio. Euro, im Wesentlichen durch die Zunahme der Fahrzeugeinkäufe.
Das Finanzmanagement des Sixt Leasing-Konzerns erfolgt zentral im Bereich Finanzen auf Basis interner Richtlinien und Risikovorgaben sowie einer monatlich erstellten Konzernfinanzplanung. Die Sicherung der Liquidität, die kostenorientierte, dauerhafte Deckung des Finanzbedarfs der Konzerngesellschaften, die Steuerung von Zinsrisiken, das Bonitätsmanagement sowie die fristenkongruente Refinanzierung gehören dabei zu den wesentlichen Aufgaben. Die operative Liquiditätssteuerung und das Cashmanagement werden im Konzernbereich Finanzen zentral für die Konzerngesellschaften wahrgenommen und erfolgen zum Teil durch die Inanspruchnahme von zentralen Treasury-Funktionen der Sixt SE.
Vor dem Börsengang der Gesellschaft im Mai 2015 schloss die Sixt Leasing SE eine Finanzierungsvereinbarung mit der Sixt SE. Diese sieht vor, dass die Sixt SE der Sixt Leasing SE ein Tilgungsdarlehen (Core Fazilität) in Höhe von 750 Mio. Euro bis Ende 2018 zur Verfügung stellt.
Die Struktur der Finanzierungsvereinbarung beinhaltet Rückzahlungsoptionen und zielt darauf ab, bestehende Verbindlichkeiten gegenüber der Sixt SE während des Darlehenszeitraums zu reduzieren. Die Core Fazilität ist in drei Teilbeträge bis zu 260 Mio. Euro (der erste Darlehensteilbetrag), bis zu 300 Mio. Euro (der zweite Darlehensteilbetrag) und bis zu 190 Mio. Euro (der dritte Darlehensteilbetrag) unterteilt. Jeder der Darlehensteilbeträge muss zu festgelegten Zeitpunkten zurückbezahlt werden, kann jedoch auch vorzeitig zu bestimmten Terminen zurückbezahlt werden, um eine Zinserhöhung zu vermeiden.
Nach der ersten Tilgung durch die Sixt Leasing SE von 51 Mio. Euro im Juli 2015 erfolgten im Juni 2016 und im Juni 2017 weitere Tilgungen in Höhe von 209 Mio. Euro bzw. 300 Mio. Euro. Die unter der Finanzierungsvereinbarung mit der Sixt SE ausstehende Summe beläuft sich damit per 31. Dezember 2017 auf 190 Mio. Euro.
Gemäß der Finanzierungsvereinbarung gewährt die Sixt SE der Sixt Leasing SE zusätzlich zur Core Fazilität ein endfälliges Darlehen in Höhe von bis zu 400 Mio. Euro (Growth Fazilität), wobei zwischen 2015 und 2018 maximal 100 Mio. Euro pro Jahr beansprucht werden können. Jegliche Darlehensbeträge, welche bis zum Ablauf dieser Kalenderjahre nicht beansprucht werden, sind später bzw. nach dem jeweiligen Kalenderjahr nicht mehr verfügbar. Alle im Rahmen der Growth Fazilität in Anspruch genommenen Beträge müssen bis zum 31. Dezember 2018 getilgt werden. Die Growth Fazilität darf ausschließlich zur Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs, insbesondere zur Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten und zur Rückzahlung ausstehender Darlehen unter der Core Fazilität genutzt werden. Für den gesamten Zeitraum von 2015 bis 2018 hat die Sixt Leasing SE keinen Gebrauch von der Growth Fazilität gemacht.
Neben den von der Sixt SE bereitgestellten Darlehen hat die Sixt Leasing SE mit verschiedenen Banken bilaterale Kreditlinien von rund 400 Mio. Euro verhandelt, ein Asset Backed Securities (ABS)-Programm mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro aufgesetzt sowie eine Anleihe von 250 Mio. Euro und Schuldscheindarlehen von 30 Mio. Euro platziert. Außerdem nutzt Sixt Leasing Sale-and-Mietkauf-Back-Geschäfte (Mietkaufdarlehen) zur Finanzierung.
Zum Ende des Jahres 2017 erfolgte die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns damit vor allem durch folgende Instrumente:
| Konzern-Kapitalflussrechnung (verkürzte Darstellung) |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| in Mio. Euro | ||
| Brutto-Cash Flow | 216,7 | 194,8 |
| Mittelabfluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | -197,4 | -53,0 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -2,7 | -1,0 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 202,3 | 39,1 |
| Zahlungswirksame Veränderung des | ||
| Finanzmittelbestands | 2,2 | -15,0 |
Der Sixt Leasing-Konzern weist für das Jahr 2017 einen Brutto-Cash Flow in Höhe von 216,7 Mio. Euro aus, der um 21,9 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres liegt (2016: 194,8 Mio. Euro). Nach Veränderungen im Nettoumlaufvermögen errechnet sich ein Mittelabfluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von 197,4 Mio. Euro (2016: Mittelabfluss von 53,0 Mio. Euro). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf deutlich höhere Ausgaben für Investitionen in das Leasingvermögen aufgrund des starken Vertragswachstums zurückzuführen.
Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 2,7 Mio. Euro (2016: Mittelabfluss von 1,0 Mio. Euro), im Wesentlichen bedingt durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Die Finanzierungstätigkeit ergab einen Mittelzufluss von 202,3 Mio. Euro (2016: Mittelzufluss von 39,1 Mio. Euro). Den Einzahlungen resultierend aus der Anleiheplatzierung und der höheren Inanspruchnahme des ABS-Programms standen die Rückführung eines Teilbetrags der Core Fazilität an die Sixt SE und die Dividendenzahlung gegenüber.
In der Summe der Cash Flows erhöhte sich der Finanzmittelbestand per 31. Dezember 2017 gegenüber dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag nach wechselkursbedingten Veränderungen leicht um 2,2 Mio. Euro (2016: Verringerung um 15,0 Mio. Euro). Der Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition "Bankguthaben".
Der Sixt Leasing-Konzern steuerte im Jahr 2017 Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von 619,2 Mio. Euro (2016: 471,7 Mio. Euro; +31,3%) in die Leasingflotte ein.
Die europäische Leasingbranche verzeichnete im ersten Halbjahr 2017 eine insgesamt positive Entwicklung. Dem Branchenverband Leaseurope zufolge wuchs das Neugeschäftsvolumen der Leasingunternehmen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 4,7 % auf 164,3 Mrd. Euro (erstes Halbjahr 2016: 157,0 Mrd. Euro). Dabei erhöhte sich das Neugeschäftsvolumen im Equipment- und Fahrzeugleasing in Europa von 150,5 Mrd. Euro auf 157,7 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von 4,8 % entspricht. Kennzahlen zur Entwicklung der europäischen Leasingbranche im Gesamtjahr 2017 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts seitens Leaseurope noch nicht vor.
Die deutsche Leasingwirtschaft, die nach Großbritannien den zweitgrößten Leasingmarkt Europas bildet, entwickelte sich ebenfalls positiv. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) verzeichnete im Jahr 2017 eine Zunahme der Investitionen in Leasing-Lösungen um 5,7% von 55,3 Mrd. Euro auf 58,5 Mrd. Euro. Auf das Mobilien-Leasing entfielen dabei 57,3 Mrd. Euro, 6,5% mehr als im Vorjahr (2016: 53,8 Mrd. Euro). Das Neugeschäft mit Pkw und Nutzfahrzeugen stellte mit 77,0 % den mit Abstand größten Anteil am Leasingmarkt dar (2016: 75,0 %).
Leaseurope, Biannual Survey 2017, 20.10.2017; Leaseurope, Biannual Survey 2016, 24.10.2016; Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Leasing-Markt 2017, 22.11.2017.
| Kennzahlen Geschäftsbereich Leasing |
2017 | 2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | in % | ||
| Leasingerlöse (Finanzrate) | 227,6 | 219,9 | 3,5 |
| Sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft |
179,0 | 172,6 | 3,7 |
| Verkaufserlöse | 231,2 | 234,3 | -1,3 |
| Gesamterlöse | 637,8 | 626,8 | 1,8 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
230,0 | 224,8 | 2,3 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
41,7 | 47,3 | -11,8 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 25,6 | 28,0 | -8,7 |
| Operative Umsatzrendite (%) | 6,3 | 7,1 | -0,8 Punkte |
Der Geschäftsbereich Leasing umfasst die Geschäftsfelder Flottenleasing (Firmenkundenleasing) und Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing). Er konnte im Jahr 2017 einen operativ positiven Geschäftsverlauf verzeichnen und dabei Vertragsbestand und Umsatz steigern.
Der Geschäftsbereich erwirtschaftete einen Gesamtumsatz von 637,8 Mio. Euro nach 626,8 Mio. Euro im Vorjahr (+1,8%). Der operative Segmentumsatz betrug 406,6 Mio. Euro und lag damit um 3,6 % über dem Wert des Vorjahres (392,5 Mio. Euro). Die Leasingerlöse (Finanzrate) stiegen um 3,5% auf 227,6 Mio. Euro (2016: 219,9 Mio. Euro), wesentlich bedingt durch das weiterhin dynamische Vertragswachstum des Geschäftsfelds Online Retail. Auch die sonstigen Erlöse aus dem Leasinggeschäft, die im Wesentlichen
Serviceumsätze sind, legten um 3,7 % auf 179,0 Mio. Euro zu (2016: 172,6 Mio. Euro). Die Erlöse aus Fahrzeugverkäufen nahmen im Berichtsjahr leicht um 1,3 % auf 231,2 Mio. Euro ab (2016: 234,3 Mio. Euro).
Der Vertragsbestand des Segments lag per 31. Dezember 2017 bei 93.500 Verträgen. Dies entspricht einem Zuwachs von
24,7% gegenüber dem Wert zum gleichen Stichtag des Vorjahres (31. Dezember 2016: 74.900 Verträge). Im Geschäftsfeld Flottenleasing stieg die Vertragszahl leicht auf 48.100 Verträge (31. Dezember 2016: 47.500 Verträge; +1,2%). Das Geschäftsfeld Online Retail konnte mit einer Wachstumsrate von 65,6% das starke Wachstum der Vorjahre noch einmal übertreffen. Damit wurde ein Bestand von 45.400 Verträgen per Ende 2017 erreicht (31. Dezember 2016: 27.400 Verträge).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsbereichs verbesserte sich im Berichtsjahr um 2,3% auf 230,0 Mio. Euro (2016: 224,8 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) ging um 8,7 % auf 25,6 Mio. Euro zurück (2016: 28,0 Mio. Euro). Grund hierfür waren insbesondere erhöhte Wachstumsinvestitionen in IT und Personal, leicht niedrigere Margen im Neugeschäft des Geschäftsfelds Flottenleasing aufgrund des intensiven Wettbewerbs in diesem Markt sowie ein leicht rückläufiger Ergebnisbeitrag aus der Vermarktung von Leasingrückläufern. Positiv wirkte sich dagegen die Senkung der durchschnittlichen Zinskosten durch den Umbau der Konzernfinanzierung aus. Vor diesem Hintergrund sank die operative Umsatzrendite des Segments (EBT/operativer Segmentumsatz) um 0,8 Prozentpunkte von 7,1% auf 6,3% in 2017.
Positionierung als Branchenexperte: Im April 2017 rief Sixt Leasing den "Sixt Leasing Fleet Day" ins Leben, eine Veranstaltungsreihe, mit der die Gesellschaft die führenden Vertreter der Branche zusammenbringen möchte, um mit ihnen die neuesten Trends im Flottenmanagement zu diskutieren und frühzeitig neue Lösungsansätze für Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln. Die ersten beiden "Fleet Days" in Hamburg in Kooperation mit Shell und in Berlin in Kooperation mit TOTAL drehten sich insbesondere um Themen wie alternative Antriebe und Digitalisierung. Mit den Veranstaltungen stieß Sixt Leasing auf sehr positive Resonanz, sowohl bei den Teilnehmern als auch bei führenden Fachmedien.
Regionaler Vertriebsansatz: Im Berichtsjahr startete Sixt Leasing mit einem regionalen Vertriebskonzept in Deutschland, um verstärkt Kunden mit einer Flottengröße von 20 bis 80 Fahrzeuge anzusprechen. Ziel ist es, in fünf Regionen mit lokalen Vertriebs- und Einkaufspezialisten vertreten zu sein. Sixt Leasing verspricht sich von der Akquise kleinerer Firmenflotten attraktive Margenpotenziale sowie eine breitere Diversifizierung des Kundenportfolios.
Ausbau der internationalen Präsenz: Seit Januar 2017 kooperiert Sixt Leasing mit einem leistungsstarken Franchisepartner in Island, um Flottenkunden auf dem Inselstaat Full-Service-Lösungen anzubieten.
Förderung der Kundenzufriedenheit: Die Kunden von Sixt Leasing werden regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit befragt. Das Unternehmen nutzt dazu ein spezielles CSI-Tool (Customer Satisfaction Index). Dabei können sowohl die Nutzer der Leasingfahrzeuge als auch die Fuhrparkmanager eine detaillierte Rückmeldung zur Servicequalität geben. Sixt Leasing nutzt diese Daten, um das Leistungsportfolio anhand der Kundenwünsche und -bedürfnisse weiter zu optimieren. Das CSI-Tool belegte im Jahr 2017 erneut eine Kundenzufriedenheit auf einem anhaltend hohen Niveau. 88% der Befragten gaben an, Sixt Leasing weiterzuempfehlen (2016: 88%), 95% hatten die Absicht, auch in Zukunft die Lösungen von Sixt Leasing nutzen zu wollen (2016: 94%).
Digitalisierung des Neuwagenvertriebs: Der Schwerpunkt im Geschäftsfeld Online Retail lag im Jahr 2017 auf der weiteren Digitalisierung des Neuwagenvertriebs, insbesondere durch neue Angebote auf der banken- und herstellerunabhängigen Online-Plattform sixt-neuwagen.de. Hier haben Privatkunden und Gewerbetreibende die Möglichkeit, aktuelle Wunschfahrzeuge individuell zu konfigurieren und besonders günstig zu leasen. Dabei profitieren sie nicht nur von den attraktiven Konditionen, die Sixt Leasing als Einkäufer großer Fahrzeugmengen realisieren kann, sondern auch von einer großen Auswahl an frei konfigurierbaren Fahrzeugen von rund 35 Automarken. Darüber hinaus haben Kunden auch eine Vielzahl an sofort beim Händler verfügbaren Fahrzeugen zur Auswahl, die kurzfristig in einen Leasingvertrag eingebracht werden können. Ende 2017 führte Sixt Leasing mehr als 10.000 solcher Fahrzeuge auf sixt-neuwagen.de.
Produktinnovationen: Im Berichtszeitraum brachte Sixt Leasing im Geschäftsfeld Online Retail eine Reihe von Produktneuheiten auf den Markt. Das Highlight im Jahr 2017 war die Einführung der "Flatrate für die Straße". Um das Angebot im Markt zu platzieren, schloss die Gesellschaft eine Kooperation mit dem Mobilfunk- und Internetanbieter 1&1 Telecom GmbH. Privatkunden, die eine All-Net-Flat von 1&1 bestellten, erhielten erstmals die Möglichkeit, eine Neuwagen-Flatrate von sixt-neuwagen.de in einem durchgehend digitalen Bestellvorgang zu nutzen. Die Flatrate beinhaltete eine flexible 12- bis 30-monatige Nutzung eines umfangreich ausgestatteten Peugeot 208 inklusive Zulassung, Überführung, Steuern und Versicherung ab 99,99 Euro (inkl. MwSt.) im Monat. Das Angebot stieß auf eine sehr hohe Nachfrage. Eine breit angelegte Werbekampagne führte zudem zu einer deutlichen Steigerung der Markenbekanntheit von Sixt Neuwagen und der Online Plattform sixt-neuwagen.de.
In Anlehnung an die erste Flatrate führte Sixt Leasing im November 2017 in Kooperation mit der Yello Strom GmbH eine "E-Flatrate für die Straße" ein. Das Angebot umfasste die Nutzung eines umfangreich ausgestatteten BMW i3 "E-Mobility Edition" ab 249,00 Euro monatlich (inkl. MwSt.) und wurde ebenfalls sehr positiv von den Kunden angenommen.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Automobilindustrie zur Verbesserung der Luftqualität nahm Sixt Leasing im August und September 2017 die Umweltprämien mehrerer Autohersteller in das Programm auf sixt-neuwagen.de auf. Dabei erhielten Privat- und Gewerbekunden die Möglichkeit, beim Kauf eines Neuwagens von Audi, BMW, Fiat, Ford, Mazda, Mini, Nissan, Porsche, Seat, Skoda und VW von deutlichen Vergünstigungen von bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug zu profitieren. Voraussetzung war, dass sie dem Hersteller des Neuwagens die Verschrottung eines alten Dieselautos bei einem zertifizierten Verwerter nachweisen.
Darüber hinaus startete Sixt Leasing auch ein Angebot für Reisemobile. So können Privat- und Gewerbekunden auf sixt-neuwagen.de nun auch Campervans wie den VW California oder den Mercedes-Benz Marco Polo günstig leasen. Damit steigt Sixt Leasing in den Wachstumsmarkt für Reisemobile ein und bietet Kunden eine attraktive Alternative zum Kauf. Laut Kraftfahrt-Bundesamt stieg die Zahl der Neuzulassungen in diesem Fahrzeugsegment im Jahr 2016 um knapp 24% im Vergleich zum Vorjahr auf rund 35.000 Fahrzeuge und erreichte damit das sechste Jahr in Folge einen Rekordwert. Nach Hochrechnungen des Caravaning Industrie Verbands werden in Deutschland insgesamt rund 460.000 Reisemobile genutzt.
Integration von autohaus24.de: Die Integration der 2016 übernommenen Tochtergesellschaft autohaus24 GmbH in den Sixt Leasing-Konzern wurde im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen. Im April 2017 wurde autohaus24.de zudem vom ADAC als bestes Onlineportal für den Neuwagenkauf ausgezeichnet. Die Plattform erhielt die Gesamtnote "gut" und konnte sich damit gegen neun weitere Konkurrenten durchsetzen. Dabei erhielt sie als einziges Portal in den Testkategorien "Rabatt", "Transparenz" und "Nutzerfreundlichkeit" die Note "gut". Insgesamt gab der ADAC zweimal die Gesamtnote "gut", siebenmal "ausreichend" und einmal "mangelhaft".
Quelle
Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD), Jahresbericht 2016/2017.
Die allgemeine Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Flottenmanagement hat nach Einschätzung von Sixt Leasing im Jahr 2017 zugenommen. Die Bereitschaft der Unternehmen, das Management ihrer Fahrzeugflotten an externe Spezialisten auszulagern und dabei von zahlreichen Vorteilen zu profitieren, steigt. Dazu zählen die Kosten- und Planungssicherheit, die Inanspruchnahme individuell zugeschnittener Lösungen, ein spezialisiertes Know-how des Fuhrparkdienstleisters, die Schonung von Personalressourcen sowie die Möglichkeit, eigene Kapazitäten verstärkt für das Kerngeschäft einsetzen zu können.
Insgesamt legt der potenzielle Markt für das Fuhrparkmanagement in Deutschland weiter zu. Anfang 2017 umfassten die Firmenflotten ab einer Größe von 300 Fahrzeugen laut Dataforce insgesamt rund 470.000 Fahrzeuge, 5,8% mehr als im Vorjahr (2016: 444.000 Fahrzeuge).
Während das Interesse am Flottenmanagement wächst, steigt auch der Anspruch der Kunden. Nach Einschätzung von Sixt Leasing wird das Fuhrparkmanagement immer komplexer. Dies führt dazu, dass Fuhrparkmanager maßgeschneiderte Mobilitätslösungen entwickeln und ganzheitliches Fuhrparkmanagement mit individueller Beratung verbinden müssen. Zudem müssen sie im Zuge der Digitalisierung Schnittstellen für den zunehmenden Datenaustausch entwickeln, um ihrer Rolle als Vermittler zwischen den verschiedenen Akteuren im Mobilitätsmarkt gerecht zu werden.
Sixt Leasing informiert seine Kunden regelmäßig über Veränderungen und führt Fuhrparkanalysen durch, um bei Bedarf Strategien anzupassen.
Dataforce, Analyse Neuzulassungs- und Bestandsdaten, 2017.
| Kennzahlen Geschäftsbereich Flottenmanagement |
2017 | 2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | in % | ||
| Flottenmanagementerlöse | 47,8 | 37,5 | 27,4 |
| Verkaufserlöse | 58,4 | 49,6 | 17,7 |
| Gesamterlöse | 106,1 | 87,1 | 21,9 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
4,3 | 3,8 | 11,7 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
4,3 | 3,8 | 11,8 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 4,1 | 3,5 | 16,3 |
| Operative Umsatzrendite (%) | 8,6 | 9,4 | -0,8 Punkte |
Der Geschäftsbereich Flottenmanagement, der im Sixt Leasing-Konzern durch die Sixt Mobility Consulting GmbH und weitere Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE betrieben wird, entwickelte sich im Jahr 2017 weiterhin positiv.
Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs erreichte im Berichtsjahr 106,1 Mio. Euro und lag damit um 21,9% über dem Niveau des Vorjahres von 87,1 Mio. Euro. Der operative Segmentumsatz nahm um 27,4% auf 47,8 Mio. Euro (2016: 37,5 Mio. Euro) zu.
Die Erlöse aus der Verwertung von Kundenfahrzeugen stiegen 2017 um 17,7% auf 58,4 Mio. Euro (2016: 49,6 Mio. Euro) an. Der Geschäftsbereich hatte im Jahr 2013 damit begonnen, als weitere Serviceleistung die Verwertung von Kundenfahrzeugen anzubieten. Diese Aktivitäten wurden mit zunehmendem Erfolg sukzessive ausgebaut.
Der Vertragsbestand des Segments lag per 31. Dezember 2017 mit 39.400 Verträgen um 1,9 % über dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag (31. Dezember 2016: 38.700 Verträge).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsbereichs erhöhte sich im Berichtsjahr um 11,7% auf 4,3 Mio. Euro (2016: 3,8 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) entwickelte sich noch positiver und wuchs um 16,3% auf 4,1 Mio. Euro (2016: 3,5 Mio. Euro). Die operative Umsatzrendite (EBT/operativer Segmentumsatz) ging insbesondere infolge verstärkter IT-Investitionen im Jahr 2017 um 0,8 Prozentpunkte von 9,4 % auf 8,6% zurück.
Digitalisierung des Flottenmanagements: Ähnlich wie im Geschäftsfeld Online Retail lag auch im Flottenmanagement der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2017 auf der Digitalisierung. Die Aktivitäten konzentrierten sich insbesondere auf die erfolgreiche Vermarktung innovativer IT-Lösungen, die Fuhrparkmanagern dabei helfen, die Kosten zu senken. Hier verfügt Sixt Mobility Consulting mit Sixt Global Reporting, Sixt Multi-Bidding und Sixt Fleet Intelligence über ein breites Portfolio. Auch die Sixt Leasing-App wurde weiterhin stark genutzt.
Ausgezeichnetes Flottenmanagement: Im November 2017 wurde Sixt Mobility Consulting wie bereits im Vorjahr von der unabhängigen Fachzeitschrift "Autoflotte" als "TopPerformer" in der Kategorie "Fuhrparkmanagement" ausgezeichnet. Die erneute Ehrung bestätigt den exzellenten Ruf des Fuhrparkmanagements von Sixt Mobility Consulting und zeigt, dass die Fuhrparkverantwortlichen in Unternehmen die individuellen Lösungen weiterhin sehr schätzen.
Darüber hinaus wurden auch zwei Großkunden von Sixt Mobility Consulting vom führenden europäischen Fachmagazin für internationale Flotten- und Mobilitätsanbieter "Fleet Europe" ausgezeichnet: Die Siemens AG erhielt den "Global Fleet Manager of the Year Award", ein weiterer Dax-Vertreter gewann den "International Fleet Innovation Award". Gemeinsam mit Sixt Mobility Consulting entwickelte Siemens umfassende Digitalisierungsprozesse, die zu signifikanten Produktivitätsfortschritten in Deutschland führten.
Steigende Kundenzufriedenheit: Auch die Fuhrparkmanager von Kunden der Sixt Mobility Consulting werden regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit befragt, woraus ein Customer Satisfaction Index (CSI) errechnet wird. Das CSI-Tool zeigte erneut eine deutliche Steigerung der Kundenzufriedenheit im Jahr 2017. Dabei gaben 97% der Befragten an, Sixt Mobility Consulting weiterzuempfehlen (2016: 74 %), 97% hatten die Absicht, auch in Zukunft die Lösungen von Sixt Mobility Consulting nutzen zu wollen (2016: 87%).
Der Sixt Leasing-Konzern legt wesentlichen Wert auf eine hohe Dienstleistungsorientierung und eine ausgeprägte Servicementalität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies betrifft die Entwicklung kundenindividueller und bedarfsgerechter Produktlösungen genauso wie einen kompetenten, umfassenden, engagierten und freundlichen Service. Möglich wird dies durch Mitarbeiter, die sich die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden zu eigen machen und sie dauerhaft von Sixt Leasing begeistern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Unternehmen.
Aus diesem Grund misst Sixt Leasing der Personalarbeit strategische Bedeutung bei. Der ganzheitliche Ansatz reicht von umfangreichen Auswahlverfahren bis zu Aus- und Weiterbildungen zur fachlichen wie persönlichen Entwicklung. Bei der Suche und Auswahl von Mitarbeitern legt Sixt Leasing einen besonderen Wert darauf, dass die Kandidaten zur Unternehmenskultur passen. Auf der anderen Seite muss das Unternehmen aber auch zum zukünftigen Mitarbeiter passen. Dies spielt bereits bei der Suche, insbesondere aber im Rahmen der Bewerbungsgespräche eine wesentliche Rolle. Auch bei Berufseinsteigern wie Trainees wird dieser Ansatz verfolgt. Beginnt eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter bei Sixt Leasing, startet ein individuell vorbereiteter Onboarding-Prozess. Dieser beinhaltet sowohl die fachliche als auch die persönliche Einführung in die jeweilige Abteilung und das gesamte Unternehmen.
Während des Beschäftigungsverhältnisses pflegt das Unternehmen eine aktive Feedback-Kultur und achtet auf eine regelmäßige Bewertung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter in beide Richtungen. Feedback-Instrumente wie regelmäßige Mitarbeiterzufriedenheitsumfragen (sogenannter Employee Excitement Score) sowie unterstützende 360-Grad-Feedbacks (Führungskräftebeurteilungen, die die Selbsteinschätzung mit der Einschätzung des Vorgesetzten, der Kollegen und der Mitarbeiter vergleichen) dienen sowohl den Mitarbeitern als auch Sixt Leasing als Indikator und Grundlage für zukünftige auf den jeweiligen Mitarbeiter individuell zugeschnittene Entwicklungs- und Förderprogramme. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Sixt-Colleges eine Vielzahl an Seminaren zur Weiterbildung zur Verfügung, aus denen in Absprache mit der Führungskraft jeweils passende Angebote ausgewählt und besucht werden können.
So lässt sich eine kontinuierliche und an die jeweiligen Bedürfnisse und Erfordernisse abgestimmte Personalentwicklung gewährleisten. Ziel der Personalarbeit ist, dass Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln und bestrebt sind, die Produkte und Services von Sixt Leasing permanent zu verbessern und somit den sich wandelnden Mobilitätsbedürfnissen ihrer Kunden nicht nur gerecht zu werden, sondern diese auch aktiv mitzugestalten.
Nachwuchsförderung, Mitarbeiterentwicklung und Führungskräfteausbildung von Sixt Leasing sind in das zentrale Personalmanagement im Sixt SE-Konzern eingebunden.
Sixt bietet jungen Menschen eine qualifizierte und nachhaltige Berufsausbildung. Das Spektrum der Ausbildungsberufe reicht von Kaufleuten für Büromanagement über Automobilkaufmann/-frau bis hin zu Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung. Dabei beginnt die Mitarbeiterförderung bereits in der Ausbildung. So bietet Sixt in Kooperation mit Hochschulen duale Studiengänge beispielsweise in den Fachrichtungen Dienstleistungsmarketing, International Business, Accounting & Controlling, Medienmanagement & Kommunikation und (Wirtschafts-)Informatik an. Bei der Sixt Leasing SE waren im Jahr 2017 keine Auszubildenden angestellt. Die Auszubildenden durchlaufen jedoch Geschäftsbereiche der Sixt Leasing SE und bauen auf diesem Wege relevantes Know-how auf.
Zudem bietet Sixt Hochschulabsolventen Trainee-Programme in verschiedenen Bereichen an und bereitet diese damit für künftige Fach- und Führungsaufgaben vor. Das Trainee-Programm der Sixt Leasing SE läuft über 18 Monate. Während ihrer Ausbildung haben die Trainees auch die Möglichkeit, Berufserfahrung in Auslandsgesellschaften zu sammeln. Bei guter Leistung wird den Auszubildenden, dualen Studenten und Trainees nach Beendigung ihrer Ausbildung oder ihres Trainee-Programms eine Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis bei Sixt angeboten.
Sixt bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige nationale und internationale Karrierewege an. Zudem können die Mitarbeiter eine Vielzahl von Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung nutzen. Wichtige Bestandteile sind die Förderprogramme "Future Leader", "Leadership Excellence" und "Supervisor" im Rahmen der Führungskräfteweiterentwicklung. Diese dienen u.a. dazu, Mitarbeiter mit besonderem Entwicklungspotenzial zu identifizieren, strukturiert zu fördern und somit künftige Leistungsträger und Führungskräfte auszubilden. Im Berichtsjahr nahmen im Sixt-Konzern mehr als 164 Mitarbeiter (2016: mehr als 90 Mitarbeiter) an diesen Programmen teil.
Sixt unterhält mehrere Schulungszentren im In- und Ausland, in denen sich Mitarbeiter aller Funktions- und Hierarchiestufen zu den verschiedensten Themen weiterbilden können. Ergänzt werden die Präsenz-Trainings durch E-Learnings. Die Sixt-Colleges koordinieren zudem weitere Schulungsmaßnahmen in den Sixt-Corporate Ländern sowie die Schulung von Auszubildenden.
Das Seminarprogramm der Sixt-Colleges umfasst die Vermittlung wichtiger Kompetenzen wie z.B. Beratungs- und Kommunikationskompetenzen oder das Führungsverhalten sowie fachspezifisches Know-how. Das Angebot beinhaltet zudem weitreichende Fortbildungen unter anderem in den Bereichen Fremdsprachen, EDV und Soft Skills für alle Mitarbeiter.
| Zahl der durchschnittlich Beschäftigten nach Geschäftsbereich |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Leasing | 502 | 329 |
| Flottenmanagement | 45 | 41 |
| Gesamt | 547 | 370 |
Der Sixt Leasing-Konzern beschäftigte im Jahr 2017 durchschnittlich 547 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 48 % entspricht (2016: 370). Der deutliche Anstieg der Mitarbeiterzahl resultierte insbesondere aus dem organisatorischen Wechsel von rund 160 Mitarbeitern von einer indirekten Tochtergesellschaft der Sixt SE in eine neu gegründete, direkte Tochtergesellschaft der Sixt Leasing SE zu Beginn des Jahres. Die entsprechenden Mitarbeiter in Rostock haben bereits zuvor Dienstleistungen für den Sixt Leasing-Konzern erbracht. Außerdem kam es zu einem weiteren wachstumsbedingten Personalaufbau im Geschäftsfeld Online Retail.
Die Sixt Leasing SE hat eine Selbsteinschätzung des Instituts im Sinne der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den sogenannten bedeutenden Instituten. Insbesondere lag die Bilanzsumme in den letzten drei Geschäftsjahren deutlich unter 15 Mrd. Euro. Auch gebieten die Vergütungsstruktur sowie Art, Umfang, Komplexität, Risikogehalt und Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten nach Ansicht der Sixt Leasing SE keine andere Einschätzung.
Die im Folgenden beschriebenen Vergütungssysteme unterscheiden sich in ihren Bestandteilen nicht wesentlich zwischen den Geschäftsbereichen und werden deshalb als Ganzes dargestellt. Sollte es in Einzelfällen Abweichungen geben, wird darauf explizit hingewiesen und die Geschäftsbereichsspezifika erläutert. Externe Berater wurden bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme nicht hinzugezogen.
Der Vorstand der Sixt Leasing SE ist für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich und informiert den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE einmal jährlich über die konkrete Ausgestaltung der Vergütungssysteme unter Berücksichtigung der Anforderungen der InstitutsVergV. Für die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands der Sixt Leasing SE ist wiederum der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE verantwortlich. Die Kontrolleinheiten (insbesondere Interne Revision, Compliance, Personalwesen und Risikomanagement) werden bei der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme entsprechend den Vorgaben der InstitutsVergV angemessen eingebunden.
Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie der Sixt Leasing SE gründen sich zum einen auf einer markt- und funktionsgerechten Grundvergütung und zum anderen auf einer erfolgsorientierten variablen Vergütungskomponente (Zielvereinbarungssystem). Die Vergütung, insbesondere die variable Vergütungskomponente, ist an der Geschäfts- und Risikostrategie der Sixt Leasing SE ausgerichtet.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in zwölf gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird (Grundvergütung). Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der erfolgsunabhängigen Vergütung sind die ausgeübte Funktion sowie der Aufgaben- und Verantwortungsumfang und damit einhergehende Entscheidungsbefugnisse. Neben der Grundvergütung erhalten die meisten Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene variable Vergütung in Abhängigkeit des Unternehmenserfolges und/oder der persönlichen Zielerreichung. Der variable Anteil der Vergütung ist abhängig von der Funktion, der Hierarchieebene und dem persönlichen Grad der Zielerreichung und reicht von einem Verhältnis von Grundvergütung zu variabler Vergütung von rund 60:40 bis hin zu rund 95:5 (jeweils unterstellt eine 100%ige Zielerreichung). Die persönlichen Ziele leiten sich über die verschiedenen Funktionsebenen aus den übergeordneten Zielen des Unternehmens ab. In der persönlichen Zielerreichung ist demzufolge immer auch die Zielerreichung der Organisationseinheit des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt. Die Mitarbeiter erhalten, soweit eine variable Gehaltszahlung für das laufende Geschäftsjahr zu erwarten ist, in der Regel im September eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende variable Gehaltszahlung. Die endgültige Auszahlung erfolgt dann nach Ablauf des Geschäftsjahres, spätestens im Rahmen der Gehaltsauszahlung des dritten Monats nach Geschäftsjahresende. Der Vorstand erhält die variable Vergütung nach Feststellung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus gewährt das Unternehmen seinen Mitarbeitern freiwillige Zusatzleistungen in Form von Mitarbeiter-Fahrzeugleasing oder, abhängig von der internen Eingruppierung, eine Dienstfahrzeugnutzung.
Nach Festlegung des Vorstands der Sixt SE, der bis zum Börsengang im Mai 2015 hundertprozentigen Muttergesellschaft und derzeit mit 41,9% größten Anteilseignerin, hatten ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Börsengang die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm).
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung 2017 den Vorstand zur Etablierung eines Aktienoptionsprogramms (Aktienoptionsprogramm 2017) ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 bis zu maximal 500.000 Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen auszugeben. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines näher in dem Hauptversammlungsbeschluss definierten Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Ausübung der Bezugsrechte ist zudem an die Erreichung bestimmter Erfolgsziele gebunden. Die Bezugsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren kann. Bislang wurde von der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten kein Gebrauch gemacht.
Die Ausgestaltung der Vergütung und der Vergütungssysteme ist im Sinne des § 5 InstitutsVergV angemessen. Insbesondere geben die vorhandenen Strategien, das Geschäftsmodell, der organisatorische Aufbau und die Kompetenzregelungen in Kombination mit der vorhandenen Vergütungsstruktur keine Anreize zum Eingehen von unverhältnismäßig hohen Risiken und laufen nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Darüber hinaus besteht weder beim Vorstand noch bei sonstigen Mitarbeitern eine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung. Für den Fall der Beendigung einer Tätigkeit sind einzelvertraglich keine Ansprüche auf Leistungen begründet, die selbst bei negativen individuellen Erfolgsbeiträgen der Höhe nach unverändert bleiben. Die Vergütungsstruktur läuft ferner nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Insbesondere wurde darauf geachtet, dass die Ausgestaltung der variablen Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheiten nicht mit den von ihnen kontrollierten Abteilungen und Organisationseinheiten gleichläuft und dadurch keine Interessenskonflikte entstehen.
Auch die Anforderungen gemäß § 10 InstitutsVergV wurden erfüllt. Ferner ist bei der Ausgestaltung der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheiten sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf der fixen Vergütung liegt (§ 9 Absatz 2 InstitutsVergV).
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen Vorgaben, die zum Zeitpunkt ihrer Festsetzung galten, und im Wesentlichen den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Festlegung der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands der Sixt Leasing SE unterliegt der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Struktur des Vergütungssystems wird regelmäßig hinsichtlich der Angemessenheit überprüft. Die Bezüge des Vorstands setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen
zusammen, die jeweils als Gesamtsumme für alle Vorstandsmitglieder ausgewiesen werden.
Der fixe Vergütungsteil ist am Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet. Neben dem fixen Vergütungsteil erhalten die Mitglieder des Vorstands – wie auch andere Führungskräfte des Sixt Leasing-Konzerns – Sachzuwendungen, wie Dienstwagen, Mobiltelefone und Beiträge zur Unfallversicherung. Des Weiteren wurde für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen.
Der variable Teil der Vergütung orientiert sich am Ergebnis vor Steuern (EBT) des Sixt Leasing-Konzerns, wobei erst ab einem definierten Mindestniveau des EBT variable Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands gewährt werden. Darüber hinaus ist die variable Vergütung an bestimmte Bedingungen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands geknüpft. In einem Fall hängt die Auszahlung der variablen Vergütung von dem Bestand an Leasingverträgen (d.h. ohne Flottenmanagementverträge) im Vergleich zum Vorjahr ab. Im anderen Fall darf die Ausfallrate auf Kundenforderungen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten. In den Vorstandsverträgen ist eine Begrenzung (Cap) des variablen Teils der Vergütung vorgesehen. Die variable Vergütung wird zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb von maximal drei Jahren ausgezahlt. Für Mitglieder des Vorstands bestand bis zum Börsengang der Gesellschaft im Mai 2015 eine aktienbasierte Vergütungskomponente durch die Möglichkeit der Teilnahme an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm) der Sixt SE. Einzelheiten hierzu sind im Corporate Governance-Bericht dargestellt.
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung 2017 den Aufsichtsrat zur Etablierung eines Aktienoptionsprogramms (Aktienoptionsprogramm 2017) ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 bis zu maximal 500.000 Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands auszugeben. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines näher in dem Hauptversammlungsbeschluss definierten Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Ausübung der Bezugsrechte ist zudem an die Erreichung bestimmter Erfolgsziele gebunden. Die Bezugsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren kann. Bislang wurde von der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten kein Gebrauch gemacht.
Die Bezüge des Aufsichtsrats sind in der Satzung der Sixt Leasing SE geregelt. Diese sieht ausschließlich einen fixen Vergütungsbestandteil und demnach keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten in jedem Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 Euro. Der Vorsitzende erhält 50.000 Euro. Wird das Amt als Mitglied und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht für die gesamte Dauer eines Geschäftsjahres ausgeübt, wird die vorstehende Vergütung zeitanteilig entsprechend der tatsächlichen Dauer der Aufsichtsratszugehörigkeit bzw. der Ausübung des Amts als Vorsitzender gewährt. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem Ersatz ihrer Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und ihre Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer. Ferner ist für Mitglieder des Aufsichtsrats ebenfalls eine D&O-Versicherung abgeschlossen.
Versorgungszusagen bestehen weder für die Mitglieder des Vorstands noch für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Für weitere Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern wird auf den Konzernanhang unter "Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands der Sixt Leasing SE" verwiesen.
Das gezeichnete Kapital der Sixt Leasing SE per 31. Dezember 2017 beträgt insgesamt 20.611.593,00 Euro und ist in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt. Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Nach der Satzung der Gesellschaft bestehen keine Beschränkungen des Stimmrechts. Auch die Übertragung von Aktien unterliegt nach der Satzung der Gesellschaft keinen Einschränkungen. Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, die auf eine Beschränkung des Stimmrechts oder der Übertragung von Aktien abzielen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Die Sixt SE ist per 31. Dezember 2017 mit 8.644.638 stimmberechtigten Stammaktien am gezeichneten Kapital der Gesellschaft beteiligt. Diese gewähren 41,9 % der Stimmen. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die per 31. Dezember 2017 10% der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden und dem Vorstand auch nicht bekannt.
Nach § 10 Absatz 1 der Satzung der Sixt Leasing SE besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Hiervon werden zwei Mitglieder nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Das dritte Mitglied wird von der Sixt SE in den Aufsichtsrat entsandt, solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. Im Übrigen sind Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, nicht vorhanden.
Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Kontrollrechte der Arbeitnehmer nicht unmittelbar ausgeübt werden, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Die Sixt Leasing SE hat ein dualistisches Leitungs- und Aufsichtssystem, bestehend aus einem Leitungsorgan (Vorstand) und einem Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat). Die gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in Artikel 39 Absatz 2 Satz 1 SE-Verordnung (SE-VO), Artikel 46 SE-VO, § 16 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, §§ 84, 85 AktG und § 7 der Satzung niedergelegt.
Danach besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt dabei der Aufsichtsrat, der auch einen Vorsitzenden oder einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Sprecher des Vorstands ernennen kann. Für die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen in § 84 und § 85 AktG.
Eine Änderung der Satzung der Sixt Leasing SE beschließt die Hauptversammlung. Abweichend hiervon kann jedoch der Aufsichtsrat gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft Änderungen der Satzung beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen von Gesetzes wegen einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (Artikel 59 Absatz 1 SE-VO, § 179 Absatz 2 Satz 1 AktG).
Gesetzlich ist jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass die Satzung eine geringere Mehrheit vorsieht, sofern mindestens die Hälfte des gezeichneten Kapitals vertreten ist. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie für Fälle, für die eine höhere Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (Artikel 59 Absatz 2 SE-VO, § 51 SEAG).
Von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung der Mehrheitserfordernisse hat die Sixt Leasing SE durch eine bei börsennotierten Gesellschaften übliche Satzungsbestimmung Gebrauch gemacht. Gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Nach § 20 Absatz 3 der Satzung bedürfen Satzungsänderungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, wenn mindestens die Hälfte des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten ist.
Der Vorstand ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.183.477,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die näheren Einzelheiten, auch zur Ermächtigung des Vorstands, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 um insgesamt bis zu 4.122.318,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das Bedingte Kapital 2016 dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.
Des Weiteren ist das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 um insgesamt bis zu 1.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Das Bedingte Kapital 2017 dient der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und erfolgt nur so weit, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.
Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 31. Mai 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 200.000.000,00 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing SE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.122.318,00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistungen auszugeben.
Die Ausgabe kann auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt Leasing SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und für sonstige mit der Schuldverschreibung verbundene Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing SE zu gewähren.
Den Aktionären der Sixt Leasing SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) um Spitzenbeträge auszunehmen, (ii) um, wie es erforderlich ist, Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die zuvor von der Sixt Leasing SE oder einer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zusteht, oder (iii) gegen die Zahlung von Barleistungen, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten
theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich unterschreitet und auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt, weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage bis zu maximal 1.000.000 Bezugsrechte auf bis zu maximal 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, ist allein der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt.
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf höchstens 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und höchstens 500.000 Bezugsrechte an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Gesellschaft kann den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelt, hat hierüber allein deren Aufsichtsrat zu entscheiden.
Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss vom 29. Juni 2017 und § 4 Abs. 5 der Satzung.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 AktG ermächtigt, bis zum 7. April 2020 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.
Die Ermächtigung kann jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgeübt werden, oder auch durch Dritte, die für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen handeln. Der Erwerb kann nach Wahl der Gesellschaft über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten und/oder unter Einsatz von Derivaten erfolgen. Ein Erwerb zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats (i) eigene Aktien gegen Barzahlung in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot zu veräußern, sofern der Verkaufspreis je Aktie den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, wobei der anteilige Betrag am Grundkapital der Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung veräußert werden, insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt der Erteilung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung übersteigen darf, (ii) eigene Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot zu veräußern, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen, (iii) eigene Aktien zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelgenussrechten zu verwenden und/oder (iv) eigene Aktien unter anderem Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder Mitgliedern von Geschäftsführungen von ihr abhängigen Gesellschaften oder Mitarbeitern des Sixt Leasing-Konzerns als Bestandteil der Vergütung oder im Rahmen von Management- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zum Erwerb anzubieten.
Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss vom 8. April 2015.
2017 befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft.
Der zwischen der Sixt Leasing SE (Lizenznehmerin) und der Sixt SE (Lizenzgeberin) geschlossene Markenlizenzvertrag räumt der Sixt SE ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ein, unter anderem wenn sich die Geschäftsausrichtung des Sixt Leasing-Konzerns wesentlich nachteilig verändert oder ein Kontrollwechsel stattfindet. Laut Vertrag ist ein Kontrollwechsel gegeben, wenn eine Drittpartei direkt oder indirekt mehr als 25% der Aktien an der Sixt Leasing SE erwirbt oder ein Wettbewerber des Sixt-Konzerns oder eine gemäß § 15 Aktiengesetz (AktG) mit einem Wettbewerber der Sixt SE verbundene Person mehr als 10 % der Aktien an der Sixt Leasing SE erwirbt.
Die zwischen der Sixt Leasing SE (Kreditnehmer) und der Sixt SE (Kreditgeber) geschlossene Finanzierungsvereinbarung räumt der Sixt SE ein Kündigungsrecht ein, unter anderem wenn eine Drittpartei direkt oder indirekt mehr als 25 % der Aktien an der Sixt Leasing SE erwirbt.
Bei einem Kontrollwechselereignis, auch infolge eines Übernahmeangebots, sind die Gläubiger der von der Sixt Leasing SE begebenen Anleihe 2017/2021 (ISIN: DE000A2DADR6) im Nennbetrag von 250,0 Mio. Euro berechtigt, von der Emittentin den vollständigen oder teilweisen Rückkauf der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein "Kontrollwechselereignis" tritt nach den Anleihebedingungen dann ein, wenn ein Kontrollwechsel eintritt und es innerhalb des Kontrollwechselzeitraums zu einer Absenkung des Ratings kommt.
Für diese Zwecke gilt eine "Absenkung des Ratings" als eingetreten, (i) wenn innerhalb des Kontrollwechselzeitraums, das vorher für die Schuldverschreibungen vergebene Rating einer Rating-Agentur (falls nur ein Rating besteht) oder die Ratings von mindestens zwei Rating-Agenturen (falls zwei oder mehr Ratings bestehen) (x) zurückgezogen oder (y) von einem Investment Grade Rating (BBB- von S&P oder Fitch oder Baa3 von Moody's oder jeweils gleichwertig, oder besser, ein "Investment Grade Rating") in ein Nicht-Investment Grade Rating (BB+ von S&P oder Fitch oder Ba1 von Moody's oder jeweils gleichwertig, oder schlechter, ein "Nicht-Investment Grade Rating") herabgestuft und nicht während des Kontrollwechselzeitraums wieder auf ein Investment Grade Rating heraufgestuft wird bzw. werden oder (z) von einem Nicht-Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen um eine oder mehrere Stufen herabgestuft wird bzw. werden (zur Klarstellung: Ba1 zu Ba2 bzw. BB+ zu BB stellt eine Stufe dar) und nicht während des Kontrollwechselzeitraums auf ein Investment Grade Rating heraufgestuft wird; oder (ii) wenn zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels kein Rating für die Schuldverschreibungen vergeben ist und keine Rating-Agentur innerhalb des Kontrollwechselzeitraums ein Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen vergibt. "Rating-Agentur" bezeichnet S&P Global Ratings, Moody's Investors Services Limited oder Fitch Ratings Ltd. oder eine ihrer jeweiligen Nachfolgegesellschaften.
Ein "Kontrollwechsel" bezeichnet nach den Anleihebedingungen den Fall, dass eine Person oder Personen, die im Sinne von § 22 Absatz 2 WpHG abgestimmt handeln, nach dem Ausgabetag Kontrolle über die Emittentin erwirbt oder erwerben. "Kontrolle" bezeichnet ein direktes oder indirektes rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum (jeweils im Sinne des § 22 Wertpapierhandelsgesetz) von Stammaktien, die zusammen mehr als 50 Prozent der Stimmrechte der Emittentin gewähren.
"Person" im Sinne der Anleihebedingungen bezeichnet jede natürliche Person, Gesellschaft, Vereinigung, Firma, Partnerschaft, Joint Venture, Unternehmung, Zusammenschluss, Organisation, Fonds, Staat oder staatliche Einheit, unabhängig davon, ob es sich um eine selbständige juristische Person handelt oder nicht, aber unter Ausschluss von (i) der Sixt SE (ii) Herrn Erich Sixt, (iii) seinen Verwandten in gerader Linie, (iv) seiner Ehegattin oder Ehegatten/-innen seiner Verwandten gerader Linie, (v) einer Sixt-Familienstiftung und/oder (vi) einer/eines von den unter (i) bis (v) genannten Personen im Sinne der §§ 15 bis 18 Aktiengesetz beherrschten Gesellschaft, Vereinigung, Firma, Partnerschaft, Joint Venture, Unternehmung, Organisation, Fonds oder sonstigen Zusammenschlusses, unabhängig davon, ob es sich um eine selbständige juristische Person handelt oder nicht. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Anleihebedingungen verwiesen.
Bei dem vorbeschrieben Berechtigung der Anleihegläubiger handelt es sich um ein Gläubigerrecht, das am Kapitalmarkt oder auch im Kreditgeschäft üblich ist.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht davon aus, dass die Weltwirtschaft im laufenden Jahr weiter kräftig wachsen wird. Demnach erwartet der IWF ein Wachstum von 3,9 %, was einem Plus von 0,2 Prozentpunkten gegenüber 2017 entspricht. Als wesentliche Treiber nennt der IWF die überraschend positive Entwicklung in Europa und Asien. Zudem rechnet er damit, dass die US-Steuerreform die US-Wirtschaft ankurbeln könnte, weil die Erleichterungen für die dort ansässigen Unternehmen die Aussichten auf steigende Investitionen verbessern. Kurzfristig sieht der IWF seine Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft nicht gefährdet, mittelfristig warnt er jedoch vor Rückschlägen, etwa durch eine mögliche Korrektur an den Finanzmärkten. Weitere Risikofaktoren seien Protektionismus, geopolitische Spannungen und politische Unsicherheiten in einigen Ländern.
Für die Eurozone prognostiziert der IWF einen leichten Rückgang des Wirtschaftswachstums im Jahr 2018 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,2% (Vorjahr: 2,4%). Gründe hierfür seien unter anderem die möglichen Folgen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union sowie politische Unsicherheiten in einigen Ländern. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) erwartet für die Eurozone für 2018 ein Wachstum von 2,3 % (Vorjahr: 2,4%). Die Investitionen hätten zuletzt kräftig zugenommen, und auch der private Konsum sei vor dem Hintergrund steigender Beschäftigung und etwas anziehender Löhne deutlich expandiert. Die Konjunktur sei inzwischen in allen Ländern der Eurozone deutlich aufwärts gerichtet. Demgegenüber stehen das inflationsbedingt geringe Wachstum der Kaufkraft sowie schwächere Bauaktivitäten.
Für Deutschland prognostiziert der IWF für 2018 ebenfalls einen leichten Rückgang des Wirtschaftswachstums um 0,2 Prozentpunkte. Demnach wird die deutsche Wirtschaft um 2,3% zulegen (Vorjahr: 2,5%). Das IfW dagegen erwartet ein Plus von 2,5%, was einer leichten Beschleunigung des Wirtschaftswachstums um 0,2 Prozentpunkte entsprechen würde (Vorjahr: 2,3%). Die deutsche Wirtschaft stehe "unter Volldampf" und habe ihre konjunkturelle Dynamik 2017 nochmals beschleunigt. Die Frühindikatoren deuteten darauf hin, dass sich diese Entwicklung auch 2018 fortsetze. Dabei nähere sich die deutsche Wirtschaft "in großen Schritten der Hochkonjunktur", so das IfW. Wesentliche Einflussfaktoren seien der Privatkonsum, der aufgrund der hohen Einkommenszuwächse weiter anziehe, der Wohnungsbau, der von den anhaltend günstigen Finanzierungsbedingungen profitiere, und die Exporte, die durch den Aufschwung der Weltwirtschaft weiter stimuliert werden dürften. Zudem könnten nach Einschätzung des IfW die Unternehmensinvestitionen wieder steigen.
Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, January 2018; Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kieler Konjunkturberichte: Deutsche Konjunktur im Winter 2017, Weltkonjunktur im Winter 2017, beide 13.12.2017.
Die deutsche Leasingbranche blickt moderat positiv auf die Geschäftsentwicklung im Jahr 2018. Grund hierfür ist die Prognose des Sachverständigenrats, wonach die Ausrüstungsinvestitionen um 5,1% steigen dürften (Vorjahr: 3,5 %). Die Leasingbranche als Investitionspartner der Wirtschaft werde von diesem Wachstum profitieren und mindestens im gleichen Umfang wachsen, so der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL). Andererseits bestehe aufgrund der guten Aussichten für die deutsche Wirtschaft die Gefahr, dass sich die Politik nicht weiter um angemessene Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen und den digitalen Wandel bemühe.
Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) rechnet für 2018 mit einem Wachstum des weltweiten Pkw-Marktes um 1% auf 86 Mio. verkaufte Einheiten. Der westeuropäische und der deutsche Markt sollen dabei mit 14,2 Mio. bzw. 3,4 Mio. Neuzulassungen ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres bleiben.
Anbieter von Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen werden nach Einschätzung von Sixt Leasing auch weiterhin eine gute Nachfrage verzeichnen. Unternehmen achten beim Management ihrer Fahrzeugflotten zunehmend auf Kosten- und Planungssicherheit und bauen dabei auf das spezialisierte Knowhow von Dienstleistern wie Sixt Mobility Consulting. Auf diese Weise profitieren sie von leistungsfähigen Wartungs- und Reparaturnetzwerken, einer fundierten Einkaufs-Expertise und einer professionellen Fahrzeugvermarktung, während sie Personalressourcen schonen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Aktuelles, 11.01.2018; Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung und Rede des Präsidenten Kai Ostermann, beides 22.11.2017;
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemitteilungen, 4.1.2018 und 17.1.2018.
Der Sixt Leasing-Konzern beabsichtigt, seine Position als Marktführer im Online-Vertrieb von Neuwagen sowie Spezialist im Management und Full-Service-Leasing von Großflotten weiter auszubauen und in den kommenden Jahren profitabel zu wachsen. Dazu hat das Unternehmen Anfang 2018 das Strategieprogramm "DRIVE>2021" initiiert. DRIVE steht für Digitalisierung, Risikosteuerung, Internationalisierung sowie Vertrags- und Ergebniswachstum. Ziel des Programms ist es, das Tempo der Digitalisierung zu erhöhen, das Rendite-Risiko-Profil aktiv zu verbessern, die Internationalisierung weiter voranzutreiben sowie den Vertragsbestand und das Ergebnis bis zum Jahr 2021 deutlich zu steigern.
Im Jahr 2018 möchte das Unternehmen das Fundament für künftig starkes und profitables Wachstum insbesondere in den Geschäftsfeldern Online Retail und Flottenmanagement legen. Der Fokus wird insbesondere darauf liegen, die Digitalisierung des Geschäftsmodells und die Ausrichtung der Organisation auf zukünftiges nationales und internationales Wachstum voranzutreiben. Das erfordert weitere Investitionen in IT und Personal, die das EBT im Jahr 2018 belasten werden. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass sich diese Maßnahmen in den folgenden Jahren in Form eines deutlichen Wachstums von Vertragsbestand, Umsatz und EBT auszahlen werden.
Neben dem operativen Geschäft wird die Vermarktung von Fahrzeugen immer bedeutender für den Sixt Leasing-Konzern. Aufgrund des starken Aufbaus des Vertragsbestands in den vergangenen Jahren kommt es zeitversetzt zu einer wachsenden Anzahl von Leasingrückläufern, die am Gebrauchtwagenmarkt verwertet werden müssen, sofern keine Rückkaufvereinbarungen mit Herstellern oder Händlern bestehen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen im Geschäftsbereich Flottenmanagement seinen Kunden die Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen an. Diese Serviceleistung wird immer stärker in Anspruch genommen. Durch einen mehrstufigen Remarketing-Prozess über verschiedene etablierte Vermarktungskanäle kann Sixt Leasing die Vermarktungsergebnisse optimieren, stabilisieren und zum Teil auch zusätzliche Erträge erwirtschaften.
Aufgrund der aktuellen Diskussionen um mögliche Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in einzelnen deutschen Städten und deren mögliche Auswirkungen auf die Restwerte der betroffenen Fahrzeuge kann es im Jahr 2018 zu volatileren Vermarktungsergebnissen je Fahrzeug kommen. Um diesen Effekt möglichst frühzeitig zu erkennen und zu reflektieren, analysiert Sixt Leasing auf Basis von externen Marktdaten quartalsweise die Fahrzeuge im Bestand, für die keine Rückkaufvereinbarungen mit Herstellern oder Händlern bestehen. Sinkt die Restwerterwartung für den Zeitpunkt am Ende des Leasingvertrags für ein bestimmtes Fahrzeug und liegt gleichzeitig unter dem ursprünglich bei Vertragsabschluss festgelegten Restwert, nimmt Sixt Leasing eine entsprechende Risikovorsorge vor.
Vor dem Hintergrund von möglichen Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge und den daraus potenziell resultierenden negativen Auswirkungen für die Restwerte hat der Sixt Leasing-Konzern damit begonnen, eine aktive Risikosteuerung in Bezug auf Dieselfahrzeuge zu betreiben. Ziel ist es, die Neuverträge mit Dieselfahrzeugen ohne Rückkaufvereinbarung stark zu reduzieren und damit das Rendite-Risiko-Profil zu verbessern. Im Geschäftsfeld Online Retail wird diese Strategie bereits seit Dezember 2017 erfolgreich, das heißt weitgehend ohne negative Effekte auf die Bestellzahlen und Margen, umgesetzt. Im laufenden Jahr soll dieses vorausschauende Risikomanagement auch im Flottenleasing umgesetzt werden. Damit soll der Anteil von Dieselfahrzeugen ohne Rückkaufvereinbarung an den gesamten Neubestellungen im Jahr 2018 deutlich reduziert werden. Sixt Leasing erwartet, dass mit diesen Maßnahmen der Bestand an Dieselfahrzeugen ohne Rückkaufvereinbarung in den kommenden Jahren sukzessive sinken wird.
Um die Abhängigkeit vom deutschen Gebrauchtwagenmarkt zu reduzieren, plant Sixt Leasing außerdem, die Vermarktung von Fahrzeugen ins Ausland über die eigene B2B-Auktionsplattform auszuweiten. Hierzu sollen vermehrt internationale Händler angebunden werden.
Der Online Retail-Markt in Deutschland bietet dem Unternehmen ein attraktives Wachstumspotenzial. Sixt Leasing erwartet, dass Neuwagen-Kunden künftig zunehmend Online-Kanäle nutzen werden. Laut einer Studie von A.T. Kearney zieht bereits die Hälfte der Neuwagenkäufer in Erwägung, ein Auto im Internet zu kaufen. Der Unternehmensberatung zufolge wird bis zum Jahr 2020 jedes dritte Auto im Internet gekauft.
Als "First Mover" und Marktführer im Online-Direktvertrieb von Neuwagen ist Sixt Leasing bestens positioniert, um den in Deutschland noch weitestgehend unerschlossenen Online-Leasingmarkt für Privat- und Gewerbekunden zu erobern. Weitere Marktanteile sollen insbesondere durch geeignete Marketingmaßnahmen und den damit verbundenen weiteren Ausbau der Markenbekanntheit von Sixt Neuwagen gewonnen werden. Um weitere Vertriebskanäle zu erschließen, prüft das Unternehmen zudem fortlaufend die Möglichkeit von Akquisitionen.
Aufgrund dieser hervorragenden Wachstumsperspektiven und der fortschreitenden Digitalisierung wird das Geschäftsfeld Online Retail nach wie vor als größter Wachstumstreiber des Konzerns gesehen. Im laufenden Jahr soll sich Online Retail, gemessen am Vertragsbestand, zum größten Geschäftsfeld des Konzerns entwickeln. Der Vorstand erwartet einen Zuwachs des Neugeschäfts von rund 20 % gegenüber dem Vorjahreswert von rund 12.000 Neuverträgen, exklusive der Verträge aus der "Flatrate für die Straße"-Aktion mit Peugeot und 1&1.
Sixt Leasing hat im vergangenen Jahr insbesondere durch die hohen Stückzahlen in der Aktion "Flatrate für die Straße" wichtige Erkenntnisse über die digitalen und analogen Prozesse von der Bestellung bis zur Auslieferung gewonnen. Es ist das Ziel, diese Erkenntnisse zu nutzen, um 2018 klare Verbesserungen in den Prozessen und der IT-Infrastruktur herbeizuführen und das Geschäftsmodell zu optimieren. Auf dieser Basis soll in den Folgejahren weiteres nationales wie internationales Wachstum generiert werden.
Das Unternehmen arbeitet zudem permanent daran, das Produkt- und Serviceangebot des Geschäftsfelds im Sinne der Convenience für die Kunden weiterzuentwickeln. Dazu soll im laufenden Jahr auf sixt-neuwagen.de ein weiter optimierter digitaler Bestellprozess implementiert werden, der bereits im Rahmen der "Flatrate für die Straße" erfolgreich getestet wurde und Kunden ermöglicht, alle Bestellschritte von der Fahrzeugkonfiguration über die Kreditprüfung, die Identifizierung im Video-Ident-Verfahren bis zum Vertragsabschluss per eSign digital zu durchlaufen. Weitere geplante Innovationen sind ein Set an separat buchbaren Serviceprodukten, ein Bedarfskonfigurator und ein Kundenportal. Dadurch möchte das Unternehmen den Bedürfnissen nach möglichst komfortablen und flexiblen Abläufen entsprechen, eine langfristige Kundenbindung aufbauen und die Kunden von der Nutzung zusätzlicher Servicekomponenten überzeugen.
A.T. Kearney, Autokäufer Studie Deutschland, März 2016.
Im Geschäftsfeld Flottenleasing agiert Sixt Leasing in einem wettbewerbsintensiven Markt, der in Deutschland vor allem von den großen herstellerabhängigen Leasinggesellschaften dominiert wird. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Unternehmen Ausschreibungen durchgeführt und die Frequenz der Ausschreibungen hat zugenommen. Daher erwartet Sixt Leasing, dass die Neugeschäftsmargen in diesem Geschäft im Jahr 2018 weiter unter Druck sind.
Aufgrund des starken Preiswettbewerbs im Segment mit großen und mittelgroßen Firmenkunden beabsichtigt Sixt Leasing, das Geschäft mit kleineren Firmenkunden, die eine Flottengröße von 20 bis 80 Fahrzeugen aufweisen, auszubauen. Dieses Segment wird seit dem Jahr 2017 durch einen lokalen Vertrieb angesprochen. Dadurch können interessante Margenpotenziale erschlossen und das Firmenkundenportfolio weiter diversifiziert werden.
Das geplante proaktive Risikomanagement in Bezug auf Neubestellungen von Dieselfahrzeugen könnte sich negativ auf das Bestellverhalten von Firmenkunden auswirken, die aufgrund von Total Cost of Ownership-Vorteilen derzeit überwiegend Autos mit Dieselmotoren nachfragen. So geht der Vorstand davon aus, dass nicht alle Kunden, die aktuell einen Leasingvertrag mit einem Dieselfahrzeug bei Sixt Leasing haben, nach Ende der Laufzeit entweder auf ein Fahrzeug mit Benzinmotor oder auf ein Fahrzeug mit Dieselmotor, für das Sixt Leasing eine Rückkaufvereinbarung mit einem Hersteller oder Händler abgeschlossen hat, umsteigen werden.
Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für das Geschäftsfeld Flottenleasing im Jahr 2018 einen Rückgang der Neubestellungen und damit einen leicht sinkenden Vertragsbestand sowie einen niedrigeren Beitrag zum Ergebnis des Geschäftsbereichs Leasing als im Vorjahr.
Im Geschäftsbereich Flottenmanagement will der Sixt Leasing-Konzern weiterhin den Trend zum Outsourcing des Fuhrparkmanagements von größeren Unternehmen nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dabei soll in den kommenden Jahren auch das Geschäft im europäischen Ausland, insbesondere über bestehende Kundenbeziehungen, ausgebaut werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Sixt Global Reporting Tool zu, das eine effiziente Steuerung von Fuhrparks weltweit ermöglicht, indem relevante Daten der betriebenen Fahrzeuge transparent zusammengeführt und auf diese Weise Einsparpotenziale für die Kunden aufgezeigt werden können.
Im laufenden Jahr liegt der Fokus hingegen ähnlich wie im Geschäftsfeld Online Retail zunächst auf der Optimierung der IT-Tools und -Plattform, um zukünftig mit effizienter skalierbaren Systemen zu wachsen. Daher geht der Vorstand für das Jahr 2018 lediglich von einem leicht steigenden Vertragsbestand im Geschäftsbereich Flottenmanagement aus. Mit einer optimal auf den Kundennutzen abgestimmten digitalen Servicepalette soll in den Folgejahren wieder ein stärkeres Wachstum im In- und Ausland insbesondere Großkunden erzielt werden. Im Inland sollen insbesondere weitere Großkunden von den Vorteilen eines externen Flottenmanagements überzeugt werden. Im Ausland soll das Wachstum vor allem über bestehende Kundenbeziehungen beschleunigt werden.
Langfristig geht das Unternehmen davon aus, dass das Flottenmanagement als Schnittstelle zwischen neuen Mobilitätsdienstleistern wie Carsharing- oder Ride-Hailing-Anbietern auf der einen Seite und automobilbezogenen Waren und Dienstleistungen wie Fahrzeugbeschaffung, Reifen und Versicherungen auf der anderen Seite an Bedeutung gewinnen wird. Um diese Rolle als "Orchestrator" besser als der Wettbewerb auszufüllen, wird Sixt Mobility Consulting vor allem auf intelligente IT-Lösungen setzen und kontinuierlich in die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung des Geschäftsmodells investieren.
Aufgrund der Prognosen für die Vertragsbestände der einzelnen Geschäftsfelder erwartet der Vorstand im Jahr 2018 eine leichte Steigerung des Konzernvertragsbestands. Entsprechend der Vertragsentwicklung geht der Vorstand auch für den operativen Konzernumsatz von einem leichten Wachstum im laufenden Jahr aus.
Die Ergebnisentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns im Jahr 2018 wird voraussichtlich insbesondere durch die geplanten Maßnahmen im Rahmen des "DRIVE>2021"-Strategieprogramms belastet. Diese sind im Wesentlichen Investitionen in IT und Personal, um das Geschäftsmodell zu optimieren und
die Internationalisierung vorzubereiten, sowie die aktive Risikosteuerung bezüglich Diesel-Restwerte. Die Investitionen bilden das Fundament für mittelfristiges Wachstum, insbesondere in den Geschäftsfeldern Online Retail und Flottenmanagement.
Demgegenüber steht eine erwartete weitere Verbesserung des Finanzergebnisses aufgrund der zum Halbjahr geplanten Rückführung des restlichen Teilbetrags der Core Fazilität in Höhe von 190 Mio. Euro an die Sixt SE. Dieser positive Effekt würde sich allerdings genauso wie die zusätzlichen Erträge im Zusammenhang mit der Rückgabe der ersten Fahrzeuge aus der "Flatrate für die Straße"-Aktion erst im zweiten Halbjahr 2018 niederschlagen.
Das EBITDA soll 2018 leicht ansteigen. Für das EBT erwartet der Vorstand einen Wert ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Die Zielquote für die operative Umsatzrendite von 6,0% gilt auch für 2018.
Die Eigenkapitalquote soll erneut einen Wert über der Mindestzielgröße von 14% erreichen.
Durch die positiven Effekte aus den eingeleiteten Maßnahmen des Programms "DRIVE>2021" erwartet der Vorstand mittelfristig, d.h. bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021, eine deutliche Belebung des Wachstums. Konkret prognostiziert er eine Steigerung des Konzernvertragsbestands bis Ende 2021 auf über 220.000 Verträge. Das Geschäftsfeld Online Retail soll dabei auf über 110.000 Verträge und der Geschäftsbereich Flottenmanagement auf über 60.000 Verträge anwachsen. Die Entwicklung des Vertragsbestands im Geschäftsfeld Flottenleasing wird mit rund 45.000 Verträgen per Ende 2021 ungefähr stabil erwartet.
Für den Konzernumsatz erwartet der Vorstand bis zum Jahr 2021 ein Wachstum um mindestens ein Drittel auf mehr als eine Mrd. Euro, wobei der operative Umsatz überproportional um ungefähr 50% auf rund 700 Mio. Euro ansteigen soll. Das EBITDA soll sich plangemäß bis zum Jahr 2021 auf rund 400 Mio. Euro und das EBT auf rund 50 Mio. Euro erhöhen. Dies würde jeweils einer Steigerung von rund zwei Drittel gegenüber 2017 entsprechen. Dadurch erwartet der Vorstand eine operative Umsatzrendite von rund 7 % im Jahr 2021.
Als europaweit agierendes Unternehmen ist der Sixt Leasing-Konzern einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können.
Der Sixt Leasing-Konzern ist in den beiden Geschäftsbereichen Leasing und Flottenmanagement tätig, die den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit jeweils in Deutschland haben. Jedoch können im Zuge der internationalen Expansion des Sixt Leasing-Konzerns die geschäftlichen Aktivitäten im europäischen Ausland eine zunehmende Bedeutung erlangen.
Beide Geschäftsbereiche sind zu einem hohen Grad von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und speziell in Deutschland abhängig, da dadurch die Investitionsneigung und die Ausgabenbereitschaft der Kunden und damit die Nachfrage nach Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen wesentlich beeinflusst werden.
In konjunkturellen Schwächephasen kann die Nachfrage nach Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen durch Sparmaßnahmen bei Unternehmen und Privathaushalten rückläufig sein. Zudem ist in diesen Phasen generell mit höheren Ausfallrisiken (z.B. Branchenrisiken und Adressenausfallrisiken) zu rechnen. Eine Abschwächung der Gesamtkonjunktur kann somit negative Folgen für die Nachfrage und die Rentabilität von Leasing- und Flottenmanagement-Produkten haben.
Auch das Aufkommen alternativer Mobilitätslösungen durch etablierte Automobilhersteller und der Trend zur Abkehr von Verbrennungsmotoren sowie neue Mobilitätsanbieter könnten die Nachfrage nach klassischen Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen negativ beeinflussen.
Um diesen sich teils rasch wandelnden Marktgegebenheiten und Kundenanforderungen im Hinblick auf den Anspruch der Innovationsführerschaft Rechnung zu tragen und weitere Marktanteile zu gewinnen, entwickelt der Sixt Leasing-Konzern neue Produktideen und Geschäftsmodelle, deren Markteinführung und -durchdringung hohe Vorlaufkosten verursachen kann. Trotz entsprechender Marktanalysen und Planungen ist nicht gewährleistet, dass die Produkte in der angebotenen Form die erwartete Akzeptanz und Nachfrage erfahren werden. Dies kann sich gegebenenfalls negativ auf die Ertragslage des Konzerns auswirken.
Das Geschäft des Sixt Leasing-Konzerns unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regularien, in denen der Konzern tätig ist. Es besteht das Risiko, dass es Sixt Leasing versäumt, alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen oder rechtzeitig auf Änderungen des regulatorischen Umfelds zu reagieren.
In beiden Geschäftsbereichen liegt ein Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf dem Firmenkundengeschäft. Die Entwicklung der Geschäftsbereiche ist somit u. a. vom Investitionsverhalten der Unternehmen abhängig. Dieses Investitionsverhalten kann – abgesehen von allgemeinen konjunkturellen Einflüssen – im Speziellen durch die wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für das gewerbliche Fahrzeugleasing beeinflusst werden. Unternehmen benötigen größtmögliche Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Höhere steuerliche Belastungen von Leasinggeschäften und Dienstwagen oder auch die Möglichkeit nachteiliger Änderungen internationaler Bilanzierungsvorschriften von Leasingverträgen für Leasingnehmer können die Attraktivität von auf Leasing basierten Fahrzeugflottenlösungen verringern.
Im Januar 2016 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Leasingstandard IFRS 16 veröffentlicht. Für Berichtsperioden, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen, müssen Leasingnehmer mit wenigen Ausnahmen auch Operate Leases mit einem Nutzungsrecht und einer Leasingverbindlichkeit bilanzieren. Die Unterscheidung zwischen Finance Leases und Operate Leases entfällt damit im Wesentlichen für den Leasingnehmer. Diese Änderungen haben zur Folge, dass Unternehmen durch Operate Leases nicht mehr in dem Maße wie bisher ihre Bilanz entlasten können. Möglicherweise werden nach internationalen Standards bilanzierende Unternehmen, die bisher Fahrzeuge geleast haben, diese in Zukunft kaufen und eigenfinanzieren. Grundsätzlich sollte der volkswirtschaftliche Nutzen des Leasings davon aber unberührt bleiben. Insbesondere die mit dem Leasing verbundenen Serviceleistungen können weiterhin die Nachfrage nach Full-Service-Leasingprodukten begründen. Darüber hinaus schätzen die Kunden im Flottenleasing und insbesondere im stark wachsenden Geschäftsfeld Online Retail die mit der Restwertabsicherung durch den Leasinggeber verbundene Planungssicherheit.
Der Leasingmarkt in Deutschland wird unverändert von verschiedenen hersteller- oder bankenabhängigen Gesellschaften dominiert. Diese verfügen einerseits aufgrund ihrer Nähe zu den Herstellern über gute Einkaufskonditionen und Verwertungsmöglichkeiten und andererseits als bankenzugehörige Anbieter über gute Refinanzierungsbedingungen. Aus diesem Grund herrscht im Markt für Automobilleasing ein starker Preisund Konditionenwettbewerb, der sich negativ auf die erzielbaren Margen und damit auf die Umsatz- und Ertragslage des Sixt Leasing-Konzerns auswirken kann.
Der Sixt Leasing-Konzern fokussiert sein Angebot im Geschäftsfeld Flottenleasing auf das Full-Service-Leasing, das neben dem herkömmlichen Finanzierungsleasing eine Vielzahl von ergänzenden Dienstleistungen vornehmlich für Geschäftskunden beinhaltet. Durch die konsequente Ausrichtung als Full-Service-Leasinganbieter möchte der Sixt Leasing-Konzern die Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von dem unter Preisdruck stehenden reinen Finanzierungsleasing reduzieren. Zudem bietet die kontinuierliche Entwicklung neuer, zumeist Internetbasierter Produkte die Chance, sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Daneben bietet der Sixt Leasing-Konzern im Geschäftsfeld Online Retail über seine Webseiten sixt-neuwagen.de und autohaus24.de attraktive Fahrzeugleasinglösungen für Privat- und Gewerbekunden an. Im Geschäftsbereich Flottenmanagement profitiert das Unternehmen von seiner langjährigen Erfahrung bei der Steuerung von Fahrzeugflotten und von seiner Position als großer Flottenbetreiber.
Neben dem Flottenkundengeschäft gewinnt das Geschäftsfeld Online Retail mit Privat- und Gewerbekunden zunehmend an Bedeutung und soll auch zukünftig weiter ausgebaut werden. Die damit verbundene Diversifikation des Kundenportfolios soll dazu beitragen, Risikokonzentrationen entgegenzuwirken, die sich aus den wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für das gewerbliche Fahrzeugleasing im Flottenkundengeschäft ergeben könnten.
Sixt Leasing bezieht die Fahrzeuge, die an Firmen-, Gewerbeund Privatkunden verleast werden, von Automobilherstellern und -händlern. Dadurch ist das Unternehmen von der ausreichenden Versorgung mit beliebten Fahrzeugmodellen, deren Einkauf zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie einem attraktiven und qualitativ hochwertigen Produktangebot abhängig. Eine derartige Abhängigkeit besteht ebenso von Drittdienstleistern, bei denen beispielsweise Reifen, Versicherungen und Serviceleistungen wie Reparaturarbeiten bezogen werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, verhandelt Sixt Leasing längerfristige Rahmenverträge und Rabattvereinbarungen mit den entsprechenden Lieferanten.
Das Risikomanagement unterstützt die Geschäftsleitung des Sixt Leasing-Konzerns bei der Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie und überwacht alle relevanten Risiken im Inund Ausland.
Die in der Sixt Leasing SE etablierten Risikobewertungs- und -steuerungssysteme sowie die Organisation des Kreditrisikomanagements entsprechen den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk).
Die Sixt Leasing SE hat im Berichtszeitraum die aus den Ma-Risk geforderten Maßnahmen zur Angemessenheit des Risikomanagements sowie die geforderten Maßnahmen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs der von der Gesellschaft eingegangenen Risiken erfüllt.
Risiken geht die Sixt Leasing SE nur dann ein, wenn sie kalkulierbar sind und mit den in der Unternehmens- bzw. Konzernstrategie verankerten Zielen im Einklang stehen.
Auf Basis der durch die Geschäftsleitung festgelegten Risikostrategie sind die Identifikation, die systematische Erfassung und Analyse, die Beurteilung und Priorisierung sowie die Analyse der Einflüsse und Auswirkungen der Risiken auf das Unternehmen wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems. Hieraus abgeleitet können Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung oder Verlagerung von Risiken initiiert werden.
Grundlage für die Risikosteuerung ist die Risikotragfähigkeitsrechnung, die im Rahmen der Risikoberichterstattung quartalsweise erstellt wird und alle wesentlichen Risiken enthält.
Die Sixt Leasing SE verfügt unter Berücksichtigung der von ihr an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG und weitere Gesellschaften des Sixt-Konzerns ausgelagerten Prozesse über ein Risikosteuerungssystem zur Überwachung aller maßgeblichen Risikoposten, das sie kontinuierlich anhand der eigenen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und in Orientierung an den Anforderungen einer börsennotierten Gesellschaft weiterentwickelt. Die Sixt Leasing SE hat interne Richtlinien und Kontrollen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) etabliert, die ständig überprüft und weiterentwickelt werden. Die bestehenden Risikosteuerungssysteme über die Funktionen Controlling, Rechnungswesen, Risikocontrolling, Operatives Kreditmanagement, Forderungsmanagement und Interne Revision sind konform mit den Ma-Risk-Vorgaben. Die folgenden relevanten Bereiche waren zum Ende des Berichtszeitraums im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG vollständig oder in Teilen ausgelagert:
Für Ausfall-/Engagement-Risiken sowie andere Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit hat die Sixt Leasing SE eine angemessene Risikovorsorge getroffen. Die im Abschluss enthaltenen Abschreibungen und Wertberichtigungen wurden in angemessener Höhe gebildet.
Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung des Konzerns und der Gesellschaft beinhaltet organisatorische Regelungen und fachliche Vorgaben zur Risikosteuerung in der Rechnungslegung. Wesentliche Elemente sind dabei die klare und sachgerechte Funktionstrennung in der Vorstands- bzw. Führungsverantwortung einschließlich der Managementkontrollprozesse, die zentrale Rechnungslegungs- und Berichtsorganisation für alle in den Konzern einbezogenen Gesellschaften, fachspezifische Vorgaben in Richtlinien, Handbüchern, Prozessbeschreibungen und Konzernleitlinien, die Erfassung von Geschäftsvorfällen im "Vier-Augen-Prinzip", die Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen und Wirksamkeitsprüfungen durch die Interne Revision und externe Prüfungshandlungen bzw. Beratungen, systemtechnische Sicherungsmaßnahmen, manuelle Kontrollprozesse und der regelmäßige Abgleich mit Planungs- und Controlling-Prozessen in Form von Soll-Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind in den verwendeten rechnungslegungsbezogenen Systemen Zugangsbeschränkungen und funktionale Zugriffsregelungen hinterlegt. Die Mitarbeiter werden über Datenschutzregelungen entsprechend belehrt und geschult. Allgemeine Verhaltensvorschriften für Mitarbeiter im Hinblick auf finanztechnische Sachverhalte sind zusätzlich Teil der Regelungen im Sixt-internen "Code of Conduct".
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie den Abhängigkeitsbericht und erörtert diese mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern.
Neben der Berücksichtigung der Risiken in den installierten Planungs-, Berichterstattungs-, Kontroll- und Frühwarnsystemen erfassen die Risikoverantwortlichen der Organisationseinheiten mittels einer regelmäßig stattfindenden Risikoinventur im Rahmen des Risikocontrollings konzernweit alle geschäftsrelevanten und bedeutenden Risiken. Hierfür werden die Einschätzungen der Verantwortlichen sowie weitere relevante Informationen analysiert und aggregiert. Wesentliche Änderungen in der Risikobewertung und neue Risiken werden umgehend an das Management kommuniziert.
Die Einzelrisiken werden durch Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit ("gering – 30%" bis "sehr wahrscheinlich – ab 90%") und der möglichen Schadenhöhe im Eintrittsfall verschiedenen Verlustklassen zugeordnet und über Abgrenzung von Risikoarten kategorisiert. Die so dezentral erfassten Einzelrisiken werden durch das zentrale Risikocontrolling auf Sixt Leasing-Konzernebene zu einem Risikoinventar verdichtet und Risikogruppen gebildet. Der auf dieser Basis ermittelte Risikobericht ist Bestandteil der Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE.
Die Interne Revision, welche an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG ausgelagert ist, prüft regelmäßig im Rahmen ihres Prüfungsauftrages das Risikomanagement und berichtet direkt an den Gesamtvorstand der Sixt Leasing SE.
Im Folgenden werden die relevanten Risikoarten in aggregierter Form dargelegt, wobei die dargestellte Aufgliederung in Risikokategorien der Darstellung in der Risikotragfähigkeitsrechnung sinngemäß entspricht.
Das Adressenausfallrisiko besteht darin, dass Leasingnehmer und Flottenmanagementkunden ihren Zahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit nicht oder nur teilweise nachkommen oder Fahrzeuglieferanten ihre gegenüber der Sixt Leasing SE getroffenen Rückkaufvereinbarungen nicht erfüllen können und es folglich zu Zahlungsausfällen kommt. Dieses Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft steigt allgemein bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage an, sodass es zu vermehrten Zahlungsausfällen von Leasing- und Flottenmanagementkunden kommen kann.
Das etablierte Kreditmanagement identifiziert die Adressenausfallrisiken sämtlicher Einzelengagements bei Eingang des Leasing- oder Flottenmanagementvertrags. Bei der Einrichtung eines Gesamtrahmens für Leasingverträge mit Kunden und Fahrzeugrückkaufverträgen mit Herstellern und Händlern ist bei der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, die sich in der Regel an der Höhe des Barwertes der Leasingverträge bzw. im Falle von Fahrzeugrückkaufverträgen der Summe der mit dem jeweiligen Bonitätsverbund vereinbarten Rückkaufpreise orientieren, die Zustimmung bestimmter Gremien bzw. Organe erforderlich. Ebenso werden vor dem Abschluss von Flottenmanagement- und Leasingverträgen die daraus resultierenden Risiken und Margen herausgearbeitet und für die entsprechenden Gremien vor ihrer Zustimmung zum Vertragsschluss aufbereitet. Der Vorstand unterrichtet bei größeren Engagements zudem den Kredit- und Marktrisikoausschuss des Aufsichtsrats, soweit bestimmte Schwellenwerte bei Leasing- und Fahrzeugrückkaufverträgen überschritten werden.
Die Adressenausfallrisiken werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und aktiv gesteuert. Darüber hinaus findet im Flottenkundengeschäft eine regelmäßige Überprüfung der Bonität
der Kunden während der Leasing- und Flottenmanagementvertragslaufzeit statt.
Auch bei der Auswahl der Fahrzeuglieferanten, die gegenüber dem Sixt Leasing-Konzern Rückkaufzusagen abgeben, legt der Sixt Leasing-Konzern großes Augenmerk auf deren wirtschaftliche Stabilität. Die Fahrzeuglieferanten werden ebenso wie die Leasing- und Flottenmanagementkunden einer regelmäßigen, strengen Bonitätsprüfung unterzogen.
Etwaige negative Veränderungen bei Leasing- oder Flottenmanagementkunden oder Fahrzeuglieferanten können somit unmittelbar erkannt werden, und es können zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Engagements mit erhöhtem Risikopotenzial bzw. ausfallgefährdete Positionen werden besonders intensiv vom Risikocontrolling überwacht.
Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts, der durch Marktpreisänderungen bedingt ist. Bei der Sixt Leasing SE unterliegen insbesondere die Restwerte der Leasingfahrzeuge sowie die Refinanzierungszinssätze dem Marktpreisrisiko.
Restwertrisiken resultieren aus der Vermarktung von Fahrzeugen am Ende des Leasingvertrages, falls zu diesem Zeitpunkt der erzielbare Verkaufserlös unterhalb des kalkulierten Restwertes liegt. Um den Risiken der Fahrzeugverwertung vorzubeugen, werden im Geschäftsbereich Leasing den Marktmöglichkeiten entsprechend die in der Kalkulation der Leasingverträge zugrunde liegenden Restwerte der Fahrzeuge teilweise durch Rückkaufvereinbarungen mit Händlern oder Herstellern abgedeckt. Dies gilt insbesondere für einen großen Teil der Fahrzeuge im Flottenleasinggeschäft, deren Restwerte durch Rückkaufvereinbarungen abgedeckt sind. Zum 31. Dezember 2017 waren auf Basis des Leasing- und Vorratsvermögens sowie der Bestellungen rund 46 % der Fahrzeuge der Sixt Leasing SE durch Rückkaufvereinbarungen abgesichert.
Insbesondere im Falle einer freien Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen ist der Sixt Leasing-Konzern von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts, vor allem in Deutschland, abhängig. Die vom Sixt Leasing-Konzern am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwertenden Fahrzeuge werden regelmäßigen Wertprüfungen unterzogen, die sich an
eigenen Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen orientieren. Die Vermarktung dieser Fahrzeuge erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Fahrzeuge, die nach Ende des Leasingvertrags nicht per Rückkaufvereinbarung an einen Hersteller oder Händler verkauft werden, werden auf einer Online-Auktionsplattform den dort angeschlossenen Händlern angeboten. Wenn Sixt Leasing nach Ende des Auktionszeitraums auf Basis von eigenen Vermarktungserfahrungen davon ausgeht, dass sich für ein bestimmtes Fahrzeug über die gemeinsam mit dem Sixt SE-Konzern betriebenen Gebrauchtwagenstationen ein besserer Preis als das Höchstgebot in der Auktion erzielen lässt, wird das Fahrzeug dorthin weitergeleitet. An den sechs über Deutschland verteilten Standorten mit dem Markennamen "Sixt Car Sales" kümmern sich Verkaufsspezialisten um die Vermarktung der Fahrzeuge an Endkunden.
Der Vorstand verfolgt die Entwicklungen im Rahmen der Abgas-Thematik beim Volkswagen-Konzern und anderen möglichen betroffenen Herstellern intensiv. Für einen Teil der davon betroffenen Fahrzeuge im Portfolio des Sixt Leasing-Konzerns besteht keine Rückkaufvereinbarung mit Händlern oder Herstellern. Ebenso beobachtet das Management die allgemeine politische Diskussion um neue Emissionsvorgaben für Dieselfahrzeuge und mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Norm und niedriger in einzelnen Städten. In diesem Zusammenhang könnten für den Sixt Leasing-Konzern ein erhöhtes Restwertrisiko und geringer als erwartete Verkaufserlöse entstehen. Per 31. Dezember 2017 hatte die Sixt Leasing SE in Deutschland rund 5.600 Dieselfahrzeuge mit Euro-5- Norm und niedriger im Bestand, die nicht durch Rückkaufvereinbarungen abgesichert sind. Da seit Ende 2015 keine Neuwagen mit Dieselmotor unter der Euro-6-Norm mehr zugelassen werden, ist der Bestand an Fahrzeugen mit Euro-5-Norm und niedriger rückläufig.
Zinsänderungsrisiken umfassen potenzielle Verluste durch die Veränderung von Marktzinssätzen. Sie können entstehen, wenn Zinsbindungsfristen zwischen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz nicht kongruent sind. Auch eine variable Verzinsung bei Finanzierungsinstrumenten kann bei Marktveränderungen zu einem Zinsrisiko führen.
Der Sixt Leasing-Konzern verfolgt das Ziel einer weitgehend fristenkongruenten Aufnahme von Refinanzierungsmitteln, um Laufzeitinkongruenzen zu vermeiden, und wird gelegentlich Derivatekontrakte abschließen, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Jedoch kann hierbei keine Garantie gegeben werden, dass eine solche Absicherung vollständig wirksam ist oder dass Verluste vollständig vermieden werden.
Steigende Zinssätze bei den Refinanzierungsinstrumenten könnten höhere Refinanzierungskosten nach sich ziehen und sich negativ auf die Ertragslage auswirken.
Vor dem Börsengang wurde die Finanzierung im Sixt Leasing-Konzern durch die Sixt SE bereitgestellt, wodurch eine Abhängigkeit der Höhe der Finanzierungskosten von den Finanzierungskonditionen und -möglichkeiten der Sixt SE bestand. Obgleich der Sixt Leasing-Konzern auch nach dem Börsengang die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Sixt SE vorerst weiternutzt, wird erwartet, dass die derzeitigen Finanzierungsvereinbarungen mit der Sixt SE spätestens mit Rückzahlung der letzten Darlehenstranche gegenüber der Sixt SE zum 31. Dezember 2018 auslaufen.
Zukünftig könnte dann der Sixt Leasing-Konzern nicht mehr auf Mittel der Sixt SE oder von der Sixt SE garantierte oder besicherte externe Fremdmittel zurückgreifen. Dementsprechend wird die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns in der Zukunft zunehmend von der Eigenfinanzierung aus der betrieblichen Tätigkeit oder der Möglichkeit, Fremdmittel am Kapitalmarkt aufnehmen zu können, abhängen. Bei den externen Fremdfinanzierungsoptionen sind die weiterhin zu beobachtenden strukturellen Veränderungen in der Kreditwirtschaft zu berücksichtigen. Etwa infolge steigender Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft oder veränderter Risikogewichtungen könnte sich das Finanzierungsverhalten von Finanzinstituten nachhaltig verändern.
In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kreditwürdigkeit des Sixt Leasing-Konzerns könnten daher die externen Finanzierungsmöglichkeiten gar nicht oder nur unter nachteiligen Konditionen zu erhalten sein. Gegenwärtig hat der Sixt Leasing-Konzern kein Bonitätsrating durch eine externe Ratingagentur. Wie in der Leasingbranche üblich, steht dem Sixt Leasing-Konzern jedoch ein Spektrum an Asset-basierten Finanzierungsmöglichkeiten offen (z.B. Forfaitierung oder Verbriefung der Leasingforderungen). Hiervon hat der Sixt Leasing-Konzern erstmals im Jahr 2016 Gebrauch gemacht und Mitte 2016 ein Asset Backed Securities (ABS)-Programm aufgesetzt. Durch ergänzende Swapgeschäfte sind die in das ABS-Programm eingelieferten Leasing- und Restwertforderungen fristenkongruent refinanziert. Gleichwohl verbleibt grundsätzlich das Risiko, dass ein Anstieg der Refinanzierungskosten eine signifikante Auswirkung auf die Kostenbasis haben kann und der Konzern höhere Refinanzierungskosten eventuell nicht im selben Maße an seine Kunden weitergeben kann.
Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der insbesondere durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken sind in dieser Definition von operationellen Risiken eingeschlossen.
Der Geschäftserfolg des Sixt Leasing-Konzerns hängt in hohem Maße vom Wiedererkennungswert und der Reputation der im Eigentum der Sixt SE befindlichen Sixt-Marken und Domain-Nutzungsrechte ab. Diese sind maßgebliche Voraussetzung für Wachstum und Erfolg und für die Konkurrenzfähigkeit des Konzerns. Der Sixt Leasing-Konzern hat im Jahr 2015 eine nicht-exklusive Lizenzvereinbarung mit der Sixt SE über einen anfänglichen Zeitraum von 25 Jahren geschlossen, um die Nutzung dieser Marken und Domain-Rechte beibehalten zu können.
Falls die Sixt SE die Vereinbarung kündigt oder die Markenlizenzgebühr erhöht oder der Sixt Leasing-Konzern nicht im Stande ist, nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums der Vereinbarung diese Lizenzen zu erneuern, könnte dies eine erheblich nachteilige Auswirkung auf den Sixt Leasing-Konzern und dessen Vermarktung haben und zu einem Verlust von Marktanteilen und Kunden führen. Zusätzlich würde das für den Sixt Leasing-Konzern bedeuten, erhebliche Kosten für eine Änderung der Außenwerbung oder des Markennamens in Kauf nehmen zu müssen.
Für die Abwicklung des Leasing- und Flottenmanagementgeschäftes ist ein komplexes und hochleistungsfähiges IT-System unabdingbar. Hard- und Softwarebedingte Systemstörungen oder Systemausfälle können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe führen und diese im Ernstfall sogar zum Erliegen bringen. Die hohe Komplexität des IT-Systems stellt bei Implementierung neuer, ersetzender oder ergänzender Software erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Kompatibilität zu bestehenden Systemen, um den reibungslosen Fortgang des operativen Geschäfts zu gewährleisten.
Neben internen Betriebsrisiken besteht auch das Risiko gezielter externer Angriffe durch Kriminelle auf die Sixt IT-Infrastruktur und den Datenbestand des Unternehmens (Hacking, DDoS-Attacken, etc.). Um diesen Risiken zu begegnen, unterhält der Sixt Leasing-Konzern eigene IT-Ressourcen und greift darüber hinaus auf die IT-Kapazitäten sowie die IT-Infrastruktur des Sixt SE-Konzerns zurück. Deren Aufgabe ist die permanente Kontrolle, Wartung und Weiterentwicklung sowie der Schutz der IT-Systeme des Konzerns.
Die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Sixt Leasing-Konzern. Für den Fall, dass es zu einer erhöhten Fluktuation und damit zu einem Verlust von Know-how kommt, könnte zum Beispiel die Servicequalität im Leasinggeschäft beeinträchtigt werden. Der Sixt Leasing-Konzern beugt diesen Risiken durch verstärktes Engagement in Ausbildung und Fortbildung, Verankerung der Personalförderung in der Unternehmenskultur sowie durch den Einsatz von Anreizsystemen vor.
Die Geschäftstätigkeit des Sixt Leasing-Konzerns ist verbunden mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsabschlüssen. Dies ist überwiegend nur unter Einsatz standardisierter Vereinbarungen möglich, die entsprechend in den operativen Abwicklungssystemen abzubilden sind. Schon geringfügige Formulierungsungenauigkeiten oder Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen können demzufolge erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Der Sixt Leasing-Konzern wirkt den hieraus resultierenden Risiken durch ein Vertragsmanagement unter Einbeziehung von Rechtsexperten und vielfältige Systemkontrollen entgegen.
Weitere regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken die mit der Geschäftstätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut einhergehen, werden durch eine MaRisk konforme Compliance-Struktur und die damit verbundenen Kontroll- und Präventionsmechanismen vermindert.
Die Sixt Leasing SE hat ein gruppenweites Internes Kontrollund Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig Entwicklungen erkannt und aktiv gemanagt werden sollen, die zu signifikanten Verlusten führen oder die den Fortbestand des Unternehmens oder des Konzerns gefährden könnten. Alle aufgeführten Risiken werden im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems regelmäßig dokumentiert, überprüft, analysiert und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung bewertet. Vorstand und Aufsichtsrat werden über das Ergebnis informiert, um im Bedarfsfall notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Darüber hinaus sind Leasinggesellschaften dazu verpflichtet, die qualitativen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG zu erfüllen, die durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) konkretisiert werden. In diesem Zuge haben auch Leasingunternehmen sicherzustellen, dass sie jederzeit über ausreichende Mittel verfügen, um die eingegangenen Risiken tragen zu können (Risikotragfähigkeitsprinzip). Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung, die ein wesentlicher Bestandteil des quartalsweisen Risikoreportings der Sixt Leasing SE ist, wird demzufolge der unerwartete Verlust aus den als wesentlich eingestuften Risiken der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist dann gegeben, wenn die wesentlichen Risiken laufend durch eine entsprechende Risikodeckungsmasse abgedeckt werden können. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 weist die Sixt Leasing SE ein Risikopotenzial für Adressenausfall-, Marktpreis- (Restwert- und Zinsänderungsrisiko), Liquiditäts- und operationelles Risiko sowie Beteiligungsrisiko in Höhe von 90 Mio. Euro aus. Dem Risikopotenzial steht gemäß dem Substanzwert-Ansatz ein Risikodeckungspotenzial von 351 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Deckung der Risiken von rund 388 %.
Das Gesamtrisiko sowie das Risikoprofil des Sixt Leasing-Konzerns wie auch der Sixt Leasing SE haben sich im Geschäftsjahr 2017 nicht wesentlich verändert. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns oder des Unternehmens gefährden könnten.
Chancen sind definiert als Möglichkeiten, die geplanten Ziele eines Unternehmens aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen zu sichern oder zu übertreffen. Die Identifizierung und Verwertung von Chancen im Rahmen der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung der operativen Geschäftsfelder.
Der Sixt Leasing-Konzern ist in hohem Maße von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und dabei vor allem in Deutschland abhängig. Eine verbesserte Wirtschaftslage kann zu einer verstärkten Investitionsneigung von Unternehmen für Flottenfahrzeuge und Flottenmanagementdienstleistungen sowie von Privat- und Gewerbekunden für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge führen. Dies könnte sich positiv auf die Nachfrage nach den Angeboten und Dienstleistungen von Sixt Leasing auswirken.
Der Konzern betreibt den wesentlichen Anteil seines Geschäfts in Deutschland. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wuchs in den vergangenen Jahren kontinuierlich und beeinflusste die Nachfrage nach Neufahrzeugen. Auch im Jahr 2017 nahmen die Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahr zu. Diese stiegen dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) zufolge um 3% auf 3,4 Mio. Fahrzeugneuzulassungen.
Bei den Planungen für das Geschäftsjahr 2018 bezieht der Sixt Leasing-Konzern die Einschätzungen von Ökonomen zur Konjunkturentwicklung ein. Diese werden im Prognosebericht dargestellt. Sollte sich die Konjunktur besser als prognostiziert entwickeln, könnte dies die Nachfrage nach den Produkten und Services des Sixt Leasing-Konzerns erhöhen.
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemeldung, 4.1.2018.
Der deutsche Leasingmarkt ist nach Großbritannien der zweitgrößte Leasingmarkt Europas und zeichnet sich seit Jahren durch einen stabilen und zuletzt deutlichen Wachstumstrend aus. So verzeichnete der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) im Jahr 2017 eine Zunahme des Neugeschäfts von 5,7% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil des Mobilien-Leasings an den Gesamtinvestitionen ist kontinuierlich von weniger als 5 % im Jahr 1970 auf 24,1% im Jahr 2017 gewachsen. Der Fahrzeugleasingmarkt war zuletzt von einem starken Wachstum geprägt. Sollte sich der deutsche Leasingmarkt besser als erwartet entwickeln, könnte dies auch zu einer höheren Nachfrage nach den Produkten und Services des Sixt Leasing-Konzerns führen.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung, 22.11.2017;
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Zahlen & Fakten, Leasing in Deutschland 2016, http://bdl.leasingverband.de/zahlen-fakten/leasing-in-deutschland, abgerufen am 18.12.2017.
Für Sixt Leasing bietet insbesondere das Online Retail-Leasing Wachstumschancen. In Deutschland ist dieser Markt noch weitgehend unerschlossen. Nach Angaben der Strategieberatung Roland Berger agieren Anbieter bislang vorrangig als Marktplatz sowie als Vermittler zum Kauf von Gebraucht- und Neufahrzeugen. Erst seit kurzem versuchen sich auch Fahrzeughersteller auf diesem Markt mit eigenen Online-Angeboten zu etablieren. Dagegen sind markenübergreifende, herstellerunabhängige Angebote für Leasing und alternative Finanzierungsformen wie die Vario-Finanzierung noch selten.
Sixt Leasing hat sich frühzeitig als Anbieter für Neufahrzeuge auf dem Online-Markt für Privat- und Gewerbekunden positioniert und ist in der Lage, seinen Kunden besonders attraktive Angebote im Leasing sowie in der Vario-Finanzierung zu unterbreiten. Damit ergibt sich für die Plattform sixt-neuwagen.de als "First Mover" die Chance, ihre Marktposition weiter auszubauen, überdurchschnittlich von der Entwicklung des Online-Fahrzeugmarktes zu profitieren und sich vor möglichen Wettbewerbern als führende Adresse im Online Retail-Leasing in Deutschland und ggf. auch in anderen europäischen Ländern zu etablieren.
Roland Berger, Online Sales of New Cars, 22.1.2016.
Der Sixt Leasing-Konzern verfolgt das Ziel, die Expansion vorrangig durch organisches Wachstum voranzutreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die Akquisition etwa von anderen Anbietern oder Leasingportfolien zu attraktiven Bedingungen, das Wachstum des Konzerns zu beschleunigen. Zu diesem Zweck prüft Sixt Leasing permanent entsprechende Marktopportunitäten. Bei der Prüfung potenzieller Übernahmekandidaten legen Vorstand und Aufsichtsrat strenge Maßstäbe mit Blick auf Ertragslage, Risikoprofil, Firmenkultur und Kompatibilität mit dem Geschäftsmodell von Sixt Leasing an.
Der Sixt Leasing-Konzern prüft permanent die Erweiterung seiner internationalen Präsenz, um weiteres Wachstumspotenzial zu erschließen.
Im Geschäftsfeld Flottenleasing ist der Sixt Leasing-Konzern neben Deutschland auch in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden mit eigenen Landesgesellschaften tätig. Zudem setzt Sixt Leasing insbesondere auf die Zusammenarbeit mit leistungsstarken Franchise- und Kooperationspartnern, mit denen derzeit ein Netzwerk von rund 35 Ländern abgebildet wird. Eine weitere Option sind sogenannte White Label-Lösungen mit weiteren Partnern, die unter der Marke "Sixt Leasing" Kunden im europäischen Ausland betreuen oder im Gegenzug eigene Kunden an Sixt Leasing vermitteln. Im Januar 2017 ist Sixt Leasing über die Zusammenarbeit mit einem Franchisenehmer in den isländischen Markt eingetreten, um Flottenkunden umfassende Lösungen im Full-Service-Leasing anzubieten.
Im Geschäftsfeld Online Retail ist Sixt Leasing neben dem deutschen Markt seit 2016 im Rahmen eines Pilotprojekts auch in der Schweiz präsent. Perspektivisch soll der "First Mover"- Vorteil genutzt werden, um das Online-basierte Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden auch in weiteren Ländern zu betreiben.
Im Geschäftsbereich Flottenmanagement ist der Sixt Leasing-Konzern neben dem deutschen Markt auch in der Schweiz, Frankreich, Österreich und den Niederlanden mit eigenen Landesgesellschaften vertreten. In diesem Geschäft wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Flotten internationaler Kunden über Landesgrenzen hinweg zu betreuen. Hierfür ist das Sixt Global Reporting Tool, das es Unternehmen ermöglicht, Flotten weltweit zuverlässig zu steuern und zu optimieren, ein wichtiges Instrument. Das Tool ist in der Lage, Fuhrparkinformationen aus unterschiedlichen Ländern und Quellen transparent zusammenzuführen und damit eine effiziente Analyse zu ermöglichen. Sixt Mobility Consulting kann seinen Kunden somit Einsparpotenziale in einzelnen Ländern aufzeigen und Optimierungsvorschläge unterbreiten. Die zunehmende Verbreitung von Sixt Global Reporting erhöht damit die Chancen, weitere internationale Flottenteile von Bestandskunden zu akquirieren.
Der Trend, neben der Leasingfinanzierung eines Fahrzeugs auch ergänzende Services in Anspruch zu nehmen, hat sich nach Einschätzung von Sixt Leasing bei den Kunden in den vergangenen Jahren weiter fortgesetzt. Diese Einschätzung wird von Prognosen des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) gestützt. Laut Verband achten Unternehmen dabei insbesondere auf Vorteile wie Kosten- und Planungssicherheit, die Entwicklung individueller Lösungen, spezialisiertes Know-how der Dienstleister, die Schonung von Personalressourcen und die Möglichkeit zur stärkeren Konzentration auf das Kerngeschäft.
Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) erwarten Leasingkunden insbesondere beim Fahrzeugleasing ergänzende Dienstleistungen, die ihnen einen echten Mehrwert bieten. Der Sixt Leasing-Konzern bietet seinen Flottenkunden ein umfangreiches Komplettpaket und übernimmt alle mit der Flotte verbundenen Verwaltungstätigkeiten. Dazu gehören Finanzleasing, Flottenberatung, Beschaffung, Zulassung, Wartung, Rückgabe, Führerscheinkontrolle und Online-Lösungen sowie das Management der Versicherungen, Reifen, Steuern, Gebühren, Tankkarten, Strafzettel, Schäden und Fremdfahrzeuge. Zudem entwickelt Sixt Leasing Motivationsmodelle, mit denen Unternehmen ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt steigern und engagierte Mitarbeiter belohnen können.
Vor diesem Hintergrund versucht der Sixt Leasing-Konzern, den Anteil ergänzender Services im Flottengeschäft in einzelnen Verträgen sukzessive zu erhöhen und damit die Profitabilität im Vertragsbestand zu steigern. Dies geschieht nicht zuletzt, weil Umfang und Qualität der Serviceleistungen ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb sind. Sixt Leasing sieht sich aufgrund des in Jahrzehnten aufgebauten Knowhows und des engen Netzes an Kooperationspartnern in einer guten Position, um von der allgemein zunehmenden Nachfrage nach Serviceleistungen zu profitieren.
Im Geschäftsfeld Online Retail ist das Angebot von zusätzlichen Servicedienstleistungen wie das Reifen- und das Inspektionspaket oder Unfall- und Schadenmanagement für die Kunden ebenfalls von wachsender Bedeutung. Die Erhöhung der Servicequote bietet vor allem die Chance, die Profitabilität im Vertragsbestand zu steigern.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Leasing der neuen Generation: Investition plus Service, https://bdl.leasingverband.de/leasing/leasing-service, abgerufen am 31.01.2018.
Sixt Leasing nutzt im Geschäftsfeld Online Retail Marketingkampagnen, um die Bekanntheit der Sixt Neuwagen-Plattform zu erhöhen und die Zahl der Vertragsabschlüsse zu steigern. Dies gelang Sixt Leasing insbesondere durch die im März und April 2017 zusammen mit dem Mobilfunkunternehmen 1&1 Telecom GmbH durchgeführte Werbekampagne für die "Flatrate für die Straße", einem Co-Produkt für eine All-Net-Mobilfunk-Flatrate von 1&1. Die starke Präsenz von Sixt Neuwagen in Fernsehen, Internet und Printmedien rief eine hohe Nachfrage hervor und trug damit wesentlich zum dynamischen Wachstum des Vertragsbestands im Geschäftsfeld Online Retail bei.
Neben der "Flatrate für die Straße" wurden weitere Angebote im Geschäftsfeld Online Retail beworben, darunter die "E-Flatrate für die Straße" in Kooperation mit dem Stromanbieter Yello und BMW i.
Die Durchführung reichweitenstarker Werbekampagnen bleibt daher auch in Zukunft ein wichtiges Marketinginstrument, um das Wachstum von Sixt Neuwagen zu beschleunigen und die führende Marktposition von Sixt Leasing als "First Mover" im Online-Vertrieb von Neuwagen in Deutschland zu festigen.
Die Digitalisierung spielt für das Wachstums von Sixt Leasing eine Schlüsselrolle, insbesondere im Online Retail und Flottenmanagement. Mit dem Aufbau der Online-Plattform sixtneuwagen.de und der Einführung attraktiver digitaler Angebote wie der "Flatrate für die Straße" hat Sixt Leasing im Geschäftsjahr 2017 den Grundstein für die weitere Digitalisierung des Neuwagenvertriebs gelegt. Zudem hat die Gesellschaft mit digitalen Tools ein breites Portfolio an innovativen IT-Lösungen für Fuhrparkmanager aufgebaut. Damit ist Sixt Leasing bestens auf die künftigen Entwicklungen in diesen Bereichen vorbereitet.
Der Kfz-Markt für Privat- und Gewerbekunden wird vorwiegend durch stationäre Autohändler mit einem beschränkten geographischen Aktionsradius bedient. Diese führen oftmals Fahrzeuge eines oder weniger Hersteller, was für Kunden bei der Fahrzeugauswahl zu einer intransparenten Marktlage führt. Fahrzeuge, Ausstattungen und Preise sind vor Ort nur schwer vergleichbar.
Durch die Digitalisierung nehmen die Transparenzansprüche der Kunden jedoch zu. Die Bedeutung des Internets als Informationsquelle wächst: Dem DAT-Report 2018 zufolge haben sich im Jahr 2017 fast drei Viertel der deutschen Neuwagenkäufer vor ihrem Kauf online informiert. Das Internet wird aber auch zunehmend als Vertriebskanal relevant: Laut einer internationalen Studie der Unternehmensberatung Capgemini würden 42% der Konsumenten wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich zukünftig ein Fahrzeug online kaufen. Die Mehrheit der Konsumenten erhofft sich demnach Preisvorteile, Zeiteinsparungen oder bessere Vergleichsmöglichkeiten. Die Unternehmensberatung A.T. Kearney schätzt, dass bis 2020 jedes dritte Auto im Internet gekauft wird. Derzeit finde ein "massiver Umbruch" im Vertrieb statt – "von der Information über die Modellauswahl bis zum Kaufabschluss".
Die Veränderung des Nutzerverhaltens kommt dem Geschäftsmodell von Sixt Leasing zugute, da sowohl sixtneuwagen.de als auch autohaus24.de diese Bedürfnisse umfassend befriedigen. Kunden von sixt-neuwagen.de haben zum Beispiel die Möglichkeit, eine besonders große Auswahl an Fahrzeugen zu erkunden, Angebote transparent miteinander zu vergleichen, ihr Wunschauto individuell zu konfigurieren und zu besonders attraktiven Konditionen zu leasen – ganz einfach und bequem per Internet. Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 plant Sixt Leasing, den durchgehend digitalen Bestellprozess, der bereits im Rahmen der "Flatrate für die Straße" erfolgreich getestet wurde, vollständig auf sixt-neuwagen.de zu implementieren.
DAT Group (Deutsche Autotreuhand), DAT-Report 2018; Capgemini Consulting, Cars Online Study 2017; A.T. Kearney, Autokäufer Studie Deutschland, März 2016.
Die Digitalisierung führt nach Einschätzung von Sixt Leasing im Flottenleasing und im Flottenmanagement zur Erweiterung der Kundenservices. Zusätzlich zu der persönlichen Betreuung erhalten Aspekte wie Automatisierung, Effizienz und Prozesssicherheit zunehmende Bedeutung für Unternehmen. In diesem Zusammenhang besteht auch ein Trend zum Outsourcing von Flottenmanagement-Services, da sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft fokussieren und gleichzeitig sicherstellen wollen, dass ihr Fuhrpark optimal gesteuert wird.
Der Sixt Leasing-Konzern sieht sich selbst als einen der Innovationsführer in der Branche und misst der Entwicklung moderner Online- und Mobile-Services zur Optimierung von Leasingprozessen insbesondere in Form von Reportings und Apps hohe Bedeutung bei. Solche Anwendungen, darunter etwa das Sixt Global Reporting Tool, ermöglichen es, dem Wunsch der Kunden nach immer individuelleren Lösungen zu entsprechen und Optimierungspotenziale in deren Fuhrparks noch gezielter zu heben. Damit besitzt Sixt Leasing wichtige Vorteile gegenüber dem Wettbewerb. Der Konzern entwickelt seine Lösungen permanent weiter und arbeitet an neuen digitalen Produkten im Sinne eines optimalen Kundennutzens.
Sixt Leasing begleitet die Entwicklung in der Elektromobilität bereits seit Jahren und fördert diese etwa durch Kooperationen mit Herstellern und Energieversorgern. Im November 2017 führte Sixt Leasing in Kooperation mit dem Stromanbieter Yello und BMW i eine "E-Flatrate für die Straße" auf sixtneuwagen.de ein. Das Angebot umfasste die Nutzung eines BMW i3 "E-Mobility Edition" inklusive Versicherung, Steuern, Überführung und Zulassung ab 249 Euro im Monat und wurde positiv angenommen.
Sixt Leasing verfügt über eine umfassende Expertise bei der Auswahl und beim Einsatz von Elektrofahrzeugen und ist in der Lage, interessierte Kunden kompetent zu beraten und vorhandene Fuhrparks, zum Beispiel mit Blick auf die Verbesserung der Schadstoffbilanz, zu optimieren.
Technologische Fortschritte bei Elektrofahrzeugen, Initiativen der Fahrzeughersteller zur Förderung dieser Antriebsart, etwa beim Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur an Ladesäulen, staatliche Fördermaßnahmen sowie das zunehmende Interesse der Unternehmen an unter ökologischen Aspekten optimierten Flotten eröffnen dem Sixt Leasing-Konzern zusätzliche Chancen. Diese basieren auf der Fähigkeit, die steigende Nachfrage mit allen am Markt verfügbaren Elektrofahrzeugen zu bedienen und Kunden hinsichtlich neuester Entwicklungen kompetent zu beraten.
Die Sixt Leasing SE hat im Jahr 2017 große Fortschritte bei der Neuaufstellung der Konzernfinanzierung gemacht. Infolge einer erfolgreichen Anleiheplatzierung führte der Konzern einen bedeutenden Teilbetrag in Höhe von 300 Millionen Euro der von der Sixt SE zur Verfügung gestellten Core Fazilität plangemäß zum frühestmöglichen Zeitpunkt zurück. Der noch verbliebene Teilbetrag in Höhe von 190 Millionen Euro soll wie geplant im Geschäftsjahr 2018 getilgt werden. Damit befindet sich die 2015 begonnene Umstellung der Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns weiter voll im Zeitplan. Ziel ist es, eine eigenständige und damit von der Sixt SE unabhängige, diversifizierte Finanzierungsstruktur aufzubauen sowie über eine möglichst laufzeitkongruente Refinanzierung das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren und so Finanzierungssicherheit herzustellen. Durch die kontinuierliche Einbindung von neuen, externen Instrumenten in den Finanzierungsmix besteht die Chance, die Zinskosten des Konzerns in den kommenden Jahren weiter zu reduzieren. Dieser Effekt, der bereits seit Mitte 2016 zu spüren ist, soll sich in den Folgequartalen fortsetzen und durch die geplante schrittweise weitere Tilgung der Core Fazilität bis spätestens Ende 2018 weiter verstärken
Die Sixt Leasing SE ist nach § 289b Abs. 2 bzw. 315b Abs. 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, da sie in die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Sixt SE einbezogen ist, die im Lagebericht des Geschäftsberichts 2017 der Sixt SE enthalten ist. Angaben zur Nachhaltigkeit der Sixt Leasing SE sind zudem im Kapitel "Nachhaltigkeit" des vorliegenden Geschäftsberichts zu finden.
Nach § 17 AktG besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zur Sixt SE, Pullach. Deshalb wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, § 49 Absatz 1 SEAG i.V.m. § 312 AktG ein Bericht erstattet, der folgende Schlusserklärung des Vorstands enthält:
"Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, hat die Sixt Leasing SE in jedem Fall angemessene Gegenleistungen erhalten. Berichtspflichtige getroffene Maßnahmen bzw. berichtspflichtige unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB ist im Geschäftsbericht 2017 der Sixt Leasing SE als Teil des Corporate Governance-Berichts enthalten und wird im Internet unter ir.sixt-leasing.de in der Rubrik "Corporate Governance" allgemein zugänglich gemacht.
Die Sixt Leasing SE mit Sitz in Pullach ist die Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie übernimmt zentrale Führungsaufgaben und ist für die strategische und finanzielle Steuerung des Konzerns verantwortlich. Gleichzeitig agiert die Sixt Leasing SE auch als operativ tätige Gesellschaft für das Leasinggeschäft in Deutschland. In dieser Funktion ist die Sixt Leasing SE wesentlich für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Chancen und Risiken des Sixt Leasing-Konzerns verantwortlich.
Der nach handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss der Sixt Leasing SE ist Grundlage für die von der Hauptversammlung zu beschließende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr.
Aus dem operativen Leasinggeschäft erzielte die Sixt Leasing SE im Geschäftsjahr 2017 Erträge (abzüglich Leasingaufwendungen) in Höhe von 245,9 Mio. Euro (2016: 232,5 Mio. Euro). Daneben führten Zinserträge und -aufwendungen saldiert zu einer Belastung von 14,1 Mio. Euro (2016: Belastung 17,0 Mio. Euro). Demgegenüber standen Personal- und Verwaltungsaufwendungen von 43,4 Mio. Euro (2016: 40,7 Mio. Euro) sowie Aufwendungen aus Abschreibungen und Wertberichtigungen, insbesondere auf Leasingvermögen, von 165,3 Mio. Euro (2016: 151,0 Mio. Euro).
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit betrug im Jahr 2017 26,4 Euro (2016: 28,3 Mio. Euro). Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 19,7 Mio. Euro (2016: 22,5 Mio. Euro) zuzüglich eines Gewinnvortrags aus dem Vorjahr und abzüglich der Einstellung in andere Gewinnrücklagen einen Bilanzgewinn von 29,9 Mio. Euro aus (2016: 21,5 Mio. Euro).
Wesentliches Vermögen der Sixt Leasing SE besteht zum Stichtag 31. Dezember 2017 aus Leasingvermögen in Höhe von 1.127.1 Mio. Euro (2016: 917,7 Mio. Euro). Forderungen an Kunden belaufen sich auf 33,9 Mio. Euro (2016: 28,1 Mio. Euro), an Kreditinstitute auf 4,2 Mio. Euro (2016: 2,2 Mio. Euro). Darüber hinaus sind Sonstige Vermögensgegenstände, im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen, von 280,3 Mio. Euro (2016: 196,1 Mio. Euro) ausgewiesen.
Das Grundkapital der Sixt Leasing SE belief sich am Bilanzstichtag unverändert auf 20,6 Mio. Euro.
Insgesamt sind im Eigenkapital 193,9 Mio. Euro (2016: 184,1 Mio. Euro) ausgewiesen.
Wesentliche Verbindlichkeiten sind Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 750,7 Mio. Euro (2016: 709,5 Mio. Euro). Hierunter fallen unter anderem die mit der Sixt SE geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 172,8 Mio. Euro (2016: 179,3 Mio. Euro) und verbriefte Verbindlichkeiten von 250,0 Mio. Euro (2016: 0).
Als Muttergesellschaft und operative Leasinggesellschaft bestimmt die Sixt Leasing SE maßgeblich die Chancen und Risiken des Sixt Leasing-Konzerns. Insoweit wird auf die Gesamtbewertung im Risiko- und Chancenbericht des Sixt Leasing-Konzerns hingewiesen. Auch in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung hat die Sixt Leasing SE einen wesentlichen Einfluss auf den Sixt Leasing-Konzern. Entsprechend den Erwartungen über die Entwicklung des Konzerns geht die Sixt Leasing SE für das Jahr 2018 von einem Ergebnisses vor Steuern für die Sixt Leasing SE ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres aus.
Als operative Leasinggesellschaft tätigt die Sixt Leasing SE im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Investitionen in Leasingvermögen, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen. Im Rahmen ihrer Finanzierungsfunktion innerhalb des Sixt Leasing-Konzerns wird die Sixt Leasing SE Konzerngesellschaften bei Bedarf neben Ausleihungen auch Mittel in Form von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Potenzielle Neugründungen oder Akquisitionen würden gegebenenfalls Investitionen bei der Sixt Leasing SE erforderlich machen.
Pullach, 29. März 2018
Sixt Leasing SE
Der Vorstand
| EUR | 31.12.2017 EUR |
Vorjahr EUR |
EUR | 31.12.2017 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) andere Forderungen |
4.255.980 0 |
4.255.980 | 2.198.736 0 2.198.736 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
0 172.801.057 |
172.801.057 | 0 179.345.897 179.345.897 |
| 2. Forderungen an Kunden darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) |
33.855.236 | 28.096.730 | 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden andere Verbindlichkeiten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
1.195.411 3.829.267 |
5.024.678 | 1.324.404 2.941.731 4.266.136 |
|
| 3. Anteile an verbundenen Unternehmen | 335.852 | 335.852 | |||||
| 4. Leasingvermögen | 1.127.142.940 | 917.665.956 | 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten |
249.989.522 0 |
249.989.522 | 0 0 0 |
|
| 5. Immaterielle Anlagewerte a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Werte u. Rechte b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte sowie Lizensen an solchen Rechten u. Werten |
5.823.211 90.953 |
5.914.164 | 3.991.663 195.513 4.187.176 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten 5. Rechnungsabgrenzungsposten |
750.683.100 40.847.082 |
709.472.485 36.033.569 |
|
| 6. Sachanlagen | 699.127 | 293.019 | |||||
| 7. Sonstige Vermögensgegenstände | 280.268.230 | 196.111.865 | 6. Passive latente Steuern 7. Rückstellungen |
19.161.824 | 14.049.862 | ||
| 8. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.677.024 | 4.381.650 | andere Rückstellungen | 26.694.916 | 25.968.309 |
| 31.12.2017 | Vorjahr | 31.12.2017 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 4.255.980 | 2.198.736 | 172.801.057 | 179.345.897 | ||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 3.829.267 | 2.941.731 | |||
| 5.024.678 | 4.266.136 | ||||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0 | 0 | |||
| 249.989.522 | 0 | ||||
| 5.914.164 | 4.187.176 | ||||
| 5. Rechnungsabgrenzungsposten | 40.847.082 | 36.033.569 | |||
| 6. Passive latente Steuern | 19.161.824 | 14.049.862 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| andere Rückstellungen | 26.694.916 | 25.968.309 | |||
| 8. Eigenkapital | |||||
| a) gezeichnetes Kapital | 20.611.593 | 20.611.593 | |||
| b) Kapitalrücklage | 139.067.902 | 139.067.902 | |||
| c) Gewinnrücklagen | |||||
| andere Gewinnrücklagen | 4.341.306 | 2.975.855 | |||
| d) Bilanzgewinn | 29.925.573 | 21.479.378 | |||
| 193.946.374 | 184.134.727 | ||||
| 1.459.148.554 | 1.153.270.984 | 1.459.148.554 | 1.153.270.984 |
Pullach 29.03.2018
Datum / Unterschrift
| 2017 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Leasingerträge | 564.750.607 | 542.625.791 | ||
| 2. Leasingaufwendungen | 318.846.553 | 310.089.330 | ||
| 245.904.054 | 232.536.461 | |||
| 3. Zinserträge aus | ||||
| Kredit- und Geldmarktgeschäften | 3.407.708 | 3.486.511 | ||
| 4. Zinsaufwendungen | 17.522.817 | 20.533.170 | ||
| -14.115.109 | -17.046.659 | |||
| 5. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder | ||||
| Teilgewinnabführungsverträgen | 3.774.120 | 3.442.865 | ||
| 6. Provisionserträge | 897.060 | 561.523 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 6.701.113 | 7.615.327 | ||
| 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | 17.563.630 | 15.928.112 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | ||||
| und für Unterstützung | 2.685.306 | 2.296.858 | ||
| darunter für Altersversorung: EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | ||||
| 20.248.936 | 18.224.970 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 23.159.967 | 22.462.169 | ||
| 43.408.903 | 40.687.140 | |||
| 9. Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||||
| a) auf Leasingvermögen | 164.747.642 | 150.552.000 | ||
| b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 570.197 | 438.088 | ||
| 165.317.839 | 150.990.088 | |||
| 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 599.933 | 731.362 | ||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtungen auf Forderungen und bestimmte | ||||
| Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 7.464.897 | 6.549.630 | ||
| 12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren | ||||
| sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 57.893 | 115.956 | ||
| 7.407.004 | 6.433.674 | |||
| 13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 26.427.559 | 28.267.253 | ||
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 6.722.348 | 5.772.607 | ||
| davon Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter | ||||
| Steuern: EUR 5.111.962 (Vorjahr: EUR 1.380.268) | ||||
| 15. Jahresüberschuss | 19.705.211 | 22.494.646 | ||
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 11.585.813 | 1.313.759 | ||
| 17. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -1.365.451 | -2.329.027 | ||
| 18. Bilanzgewinn | 29.925.573 | 21.479.378 | ||
Pullach 29.03.2018
Datum / Unterschrift
Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25. Dezember 2008 sowie den damit verbundenen Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) gehören das Factoringgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) und das Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungsgeschäften. Seither zählt auch die Sixt Leasing SE zu den Finanzdienstleistungsinstituten (§ 1 Abs. 1a KWG) und unterliegt der laufenden (eingeschränkten) Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch die Deutsche Bundesbank.
Die Aktien der Gesellschaft sind seit dem Börsengang im Mai 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt notiert. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit. Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein gezeichnetes Kapital von TEUR 20.612 auf. Es ist eingeteilt in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sämtliche Stückaktien sind Stammaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der größte Anteilseigner ist die Sixt SE, Pullach.
Als Finanzdienstleistungsinstitut ist die Sixt Leasing SE verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für Institute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufzustellen. Demzufolge stellt die Gesellschaft einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. RechKredV auf.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei Wahlrechten wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.
Die Bewertungen wurden unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
Die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert bilanziert.
Die Forderungen an Kunden sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.
Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen und unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Das Leasingvermögen wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Restwerte linear über die jeweilige Vertragsdauer abgeschrieben.
Immaterielle Anlagewerte enthalten erworbene und selbst erstellte Software. Von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 248 HGB wurde Gebrauch gemacht. Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht vorliegen, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte erfolgen grundsätzlich planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von drei oder fünf Jahren.
Unter Einbezug bereits vorhandener anderer Gewinnrücklagen sowie unter Berücksichtigung der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern, ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagewerte nach § 268 Abs. 8 HGB von TEUR 4.341 (Vorjahr: TEUR 2.976), welcher in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wurde.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden entsprechend dem steuerlichen Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden unter anderem zum Verkauf bestimmte Fahrzeugbestände, welche nach Vertragsende von den Leasingnehmern zurückgegeben wurden und noch keine Verwertung erfolgt ist, ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem Buchwert (fortgeführte Anschaffungskosten) zum Zeitpunkt der Übernahme in das Umlaufvermögen oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Rechnungsabgrenzungsposten werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.
Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden angesetzt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte in 2017 mit einem Steuersatz von 25,7 %.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Das Eigenkapital entspricht den satzungsgemäßen Vorgaben.
Die Leasingerträge stellen die Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen Geschäftsablauf zu erhalten sind. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Davon werden Rabatte, Boni und Umsatzsteuern abgesetzt.
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes erfasst und abgegrenzt.
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert.
Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Buchungstag oder dem niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.214 (Vorjahr: TEUR 1.012). Schulden, die auf Fremdwährung lauten, bestehen zum Stichtag nicht. Im Geschäftsjahr belaufen sich die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung auf TEUR 155 (Vorjahr: Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 11).
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Fristengliederung unter Berücksichtigung von § 9 RechKredV sind in den Anlagen zum Anhang dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten folgende Positionen:
| 31.12.2017 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 149.869 | 127.216 |
| Forderungen an Unternehmen, mit denen ein | ||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 3 | 15 |
Darüber hinaus betreffen die sonstigen Vermögensgegenstände mit TEUR 7.339 (Vorjahr: TEUR 4.533) Versicherungsansprüche, Vermögensgegenstände mit TEUR 54.515 (Vorjahr: TEUR 10.706) die einen Lieferanspruch für Leasingvermögen begründen, sowie mit TEUR 15.212 (Vorjahr: TEUR 9.628) sog. Serviceabgrenzungen, deren rechtliche Verursachung im Folgejahr liegt sowie zum Verkauf bestimmte Fahrzeugbestände mit TEUR 25.920 (Vorjahr: 24.823) und mit TEUR 5.479 (Vorjahr: TEUR 2.465) Forderungen aus Ertragsteuern .
Über Forderungen an verbundene Unternehmen wurde in Höhe von insgesamt TEUR 14.444 der Rangrücktritt erklärt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält grundsätzlich Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Darüber hinaus enthält der Bilanzposten die Aufwendungen und die Differenz zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag (Disagio) in Höhe von TEUR 2.473 (Vorjahr: TEUR 0) der im Geschäftsjahr ausgegebenen Anleihe.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen sowohl Refinanzierungen als auch Darlehen mit vereinbarter Laufzeit. Darüber hinaus enthalten die langfristigen Finanzverbindlichkeiten ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 30.000.
Die verbrieften Verbindlichkeiten beinhalten eine Anleihe über 250 Mio. Euro mit einer vierjährigen Laufzeit und einen Kupon von 1,125 % p.a., die im Geschäftsjahr 2017 bei institutionellen Investoren aus dem In- und Ausland platziert wurde.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umfassen im Wesentlichen kreditorische Debitoren und Kundenkautionen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Positionen:
| 31.12.2017 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 675.033 | 676.820 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 47.396 | 12.307 |
| Refinanzierungen Sale-and-Mietkauf-back | 13.732 | 9.503 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren unter anderem aus einer mit der Sixt SE geschlossenen Finanzierungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis 2018; der Saldo beträgt zum Stichtag TEUR 190.000 (Vorjahr: TEUR 490.000). Im Juni 2016 setzte die Sixt Leasing SE erstmals ein Asset Backed Securities (ABS)-Programm zur Refinanzierung von Leasingverträgen auf und fügt damit ihrem Finanzierungsmix einen zentralen Baustein hinzu. Zur Durchführung des ABS-Programmes wurde die Isar Valley S.A. gegründet, an der die Sixt Leasing SE jedoch keinen Kapitalanteil hält. Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber der Isar Valley S.A. beträgt zum Stichtag TEUR 481.747 (Vorjahr: TEUR 184.092). Die übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen täglich fällig; die Verrechnungskonten gegenüber verbundenen Unternehmen werden dabei zu marktüblichen Konditionen verzinst. Die Fristigkeiten der Refinanzierungen aus Sale-and-Mietkauf-back sind ergänzend zur Fristengliederung nach § 9 RechKredV in einer Anlage zum Anhang dargestellt.
Unter den anderen Rückstellungen sind im Wesentlichen ausstehende Rechnungen, Personalaufwendungen und Serviceabgrenzungen erfasst.
Unter den latenten Steuern sind passive latente Steuern in Höhe von TEUR 19.162 (Vorjahr: TEUR 14.050) ausgewiesen. Diese beruhen im Wesentlichen auf den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Leasingvermögen bei einem Steuersatz von 25,7 %.
Die Leasingerträge gliedern sich wie folgt:
| 2017 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| laufende Finanzierungsraten | 200.358 | 189.718 |
| Erlöse Fahrzeugverkauf | 206.325 | 202.559 |
| Übrige | 158.068 | 150.349 |
| 564.751 | 542.626 |
Bestimmte Geschäftsvorfälle der Position "Erlöse Fahrzeugverkauf" werden seit dem Geschäftsjahr 2017 in den Leasingaufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahresangaben sind zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst.
Die Leasingerträge wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.
Die Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 318.847 (Vorjahr: TEUR 310.089) umfassen neben laufenden (Service-) Aufwendungen für den Fuhrpark und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fuhrparks auch abgeführte Leasingraten.
Die Zinserträge beinhalten mit TEUR 2.090 (Vorjahr: TEUR 2.872) Zinserträge von verbundenen Unternehmen.
Die Zinsaufwendungen enthalten Refinanzierungszinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 10.226 (Vorjahr: TEUR 17.729).
Die Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen in Höhe von TEUR 3.774 (Vorjahr: TEUR 3.443) resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach.
Unter den Provisionserträgen werden im Wesentlichen Franchisegebühren ausgewiesen.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 6.701 (Vorjahr: TEUR 7.615) sind mit TEUR 1.681 (Vorjahr: TEUR 1.469) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen ausgewiesen. Ferner enthält der Posten u. a. Erträge aus Kosten-Weiterberechnungen an Dritte in Höhe von TEUR 2.986 (Vorjahr: TEUR 3.884), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 857 (Vorjahr: TEUR 1.327) sowie Erträge aus der Herabsetzung von Wertminderungen in Höhe von TEUR 506 (Vorjahr: TEUR 265). Weitere wesentliche periodenfremde Erträge liegen nicht vor.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kosten-Weiterbelastungen von Dritten aus Auslagerungsvereinbarungen unter anderem mit der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG in Höhe von TEUR 8.312 (Vorjahr: TEUR 8.844), dem Aufwand aus Marketingaktivitäten in Höhe von TEUR 2.336 (Vorjahr: TEUR 4.240) und EDV-Kosten in Höhe von TEUR 3.426 (Vorjahr: 2.210), Raumkosten, Investorrelation und andere sächliche Gemeinkosten.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen betragen TEUR 164.748 (Vorjahr TEUR 150.552). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den höheren Bestand an Leasingfahrzeugen zurückzuführen.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft resultieren im Wesentlichen aus Forderungsausfällen und Wertminderungen für auf zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge in Höhe von TEUR 6.205 (Vorjahr: TEUR 5.114).
Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr TEUR 116) resultieren aus Erträgen auf abgeschriebene Forderungen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit TEUR 6.722 (Vorjahr: TEUR 5.773) betreffen mit TEUR 5.112 (Vorjahr: TEUR 1.380) latente Steueraufwendungen sowie laufende Ertragsteuern.
Die Gesellschaft hat zugunsten der übrigen Gläubiger der Sixt Leasing G.m.b.H., Vösendorf, eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 6.370 (Vorjahr: TEUR 6.370), der autohaus24 GmbH, Pullach, eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 6.574 (Vorjahr: 6.574) und der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) abgegeben.
Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen bestanden zum Ende des Geschäftsjahres in Höhe von 10,4 Mio. Euro (Vj. 10,0 Mio. Euro).
Der Gesamtbuchwert des als Sicherheit übertragenen Leasingvermögens beläuft sich auf TEUR 816.111 (Vorjahr: TEUR 648.916), davon an Sixt SE TEUR 190.001 (Vorjahr: TEUR 490.003)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 20.612 (Vorjahr: TEUR 20.612) und ist eingeteilt in 20.611.593 sämtliche auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.183.477 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.
Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise auszuschließen:
Der Vorstand ist auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016 insbesondere auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des (unmittelbaren oder mittelbaren) Erwerbs von Darlehensrückzahlungs- und/oder Zinsforderungen gegenüber der Gesellschaft aus Gesellschafterdarlehen auszugeben, die der Gesellschaft von der Sixt SE (Amtsgericht München; HRB 206738) gewährt worden sind und/oder künftig gewährt werden (jeweils "Gesellschafter-Darlehensforderungen"). Den Aktionären steht in diesem Fall grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das Bezugsrecht ist dabei in der Weise zu gewähren, dass die neuen Aktien den Aktionären gegen einen in bar zu leistenden Bezugspreis zum Bezug angeboten werden, die Sixt SE (oder ein Dritter, der die einzubringenden Gesellschafter-Darlehensforderungen erworben hat) jedoch berechtigt ist, den Bezugspreis für die übernommenen Aktien ganz oder teilweise statt in bar auch durch Sacheinlage in Form von Gesellschafter-Darlehensforderungen zu erbringen. Die Ermächtigung zu einem teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts gemäß vorstehend lit. a. bleibt unberührt. Die Einzelheiten bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass die Sacheinlage ganz oder teilweise durch Übertragung sämtlicher Anteile an einer in- oder ausländischen Zweckgesellschaft, deren Vermögen im Wesentlichen aus Gesellschafter-Darlehensforderungen besteht, auf die Gesellschaft erbracht wird. Soweit der Bezugspreis nach den vorstehenden Bestimmungen durch Sacheinlage erbracht wird, muss der Wert der Sacheinlage mindestens dem Bezugspreis entsprechen. Zur Wertermittlung ist ein Wertgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss die Anforderungen des § 205 Abs. 5 AktG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 AktG für eine Tätigkeit als Sachkapitalerhöhungsprüfer erfüllen.
Insgesamt dürfen die auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss.
Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden; ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 200.000.000 Euro mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing SE zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- und /oder Sachleistung ausgeben werden. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt Leasing SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und für sonstige mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Zahlungspflichten zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing SE zu gewähren.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 um bis zu 4.122.318 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 (Ermächtigung 2016) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2016 zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungsbzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage bis zu maximal 1.000.000 Bezugsrechte auf bis zu maximal 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, ist allein der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt.
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf höchstens 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und höchstens 500.000 Bezugsrechte an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Gesellschaft kann den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelt, hat hierüber allein deren Aufsichtsrat zu entscheiden. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht ausgenutzt.
In Zusammenhang damit wird das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 1.000.000 Euro durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und erfolgt nur so weit, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. April 2020 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Ermächtigung - oder falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht ausgenutzt.
Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 139.068 (Vorjahr: TEUR 139.068).
Größter Anteilseigner der Gesellschaft ist die Sixt SE, Pullach, die 41,94% - gemessen am gezeichneten Kapital zum Stichtag – der Stammaktien und Stimmrechte hält. Die Sixt SE, Pullach, ist Mutterunternehmen der Sixt Leasing SE, Pullach. Der Konzernabschluss und -lagebericht der Sixt SE werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Sixt Leasing SE ist seit dem Börsengang zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses nach § 290 HGB verpflichtet. Der Konzernabschluss der Sixt Leasing SE zum 31. Dezember 2017 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In der folgenden Aufstellung sind alle Beteiligungsunternehmen der Sixt Leasing SE aufgeführt:
| Name, Sitz | Jahresergebnis | Eigenkapital | Kapitalanteil |
|---|---|---|---|
| Sixt Leasing G.m.b.H., Vösendorf | 15.078 EUR | -2.207.296 EUR | 100% |
| Sixt Location Longue Durée S.A.R.L., Paris |
952.753 EUR | 7.959.772 EUR | 100% |
| Sixt Leasing (Schweiz) AG, Urdorf |
1.434.361 CHF | 10.555.167 CHF | 100% |
| Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach |
0 EUR | 795.526 EUR | 100% |
| autohaus24 GmbH, Pullach | 396.191 EUR | -5.112.387 EUR | 100% |
| SXT Leasing Verwaltungs GmbH, Rostock |
-9 EUR | 24.936 EUR | 100% |
| SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co.KG, Rostock |
72.652 EUR | 73.548 EUR | 100% |
| Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH, Vösendorf |
32.630 EUR | 61.613 EUR | 100 %1) |
| Sixt Mobilty Consulting S.A.R.L, Paris |
-83.310 EUR | -181.684 EUR | 100 %1) |
| Sixt Mobility Consulting B.V., Hoofddorp |
-263.894 EUR | -1.922.484 EUR | 100 %1) |
| Sixt Mobility Consulting AG, Urdorf |
305.703 CHF | 578.018 CHF | 100 %2) |
1) Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach.
2) Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Sixt Leasing (Schweiz) AG, Urdorf.
| 4.5 Organe der Sixt Leasing SE | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| -------------------------------- | -- | -- | -- | -- | -- |
| Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|---|---|
| Erich Sixt Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands der Sixt SE Grünwald |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG |
| Prof. Dr. Marcus Englert Stellvertretender Vorsitzender Associate Partner und Geschäftsführer der Solon Management Consulting GmbH & Co. KG Geschäftsführer der Texas Atlantic Capital Europe I GmbH & Co. KG München |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket Internet SE Vorsitzender des Verwaltungsrat der European Directories Midco S.à.r.l. Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo Europa AG |
| Georg Bauer (bis 15.02.2018) Berater München |
|
| Dr. Bernd Metzner (seit 16.02.2018) Finanzvorstand der Ströer Management SE Köln |
Mitglied des Aufsichtsrats der Döhler GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der Anavex Life Science Corporation |
| Vorstand der Sixt Leasing SE |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
| Thomas Spiegelhalter (seit 1. Januar 2018) Vorsitzender Münster |
Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Leasing (Schweiz) AG (seit 8. Januar 2018) Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Mobility Consulting AG (seit 5. Januar 2018) |
| Dott. Rudolf Rizzolli (bis 31. Dezember 2017) Vorsitzender München |
Präsident des Verwaltungsrats der Sixt Leasing (Schweiz) AG (bis 31. Dezember 2017) Mitglied des Verwaltungsrats der Nummum AG Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Mobility Consulting AG (bis 31. Dezember 2017) |
| Björn Waldow Ulm |
Mitglied des Beirats der DriveNow GmbH & Co. KG (bis 9. März 2018) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten Gesamtbezüge i. H. v. TEUR 130 (Vorjahr: TEUR 130).
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen TEUR 3.335 (Vorjahr: TEUR 2.089) und beinhalten als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Zeitwert zum erstmaligen Begebungsstichtag der im Geschäftsjahr 2017 an Mitglieder des Vorstands im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP gewährten Tranche von Aktienoptionen in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 64) sowie den Ausübungsgewinn (vor Steuern) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von TEUR 280 (Vorjahr: TEUR 230). Zudem ist im Gesamtbetrag des Vorstandsbezüge eine Abfindungskomponente enthalten. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Zusage über erfolgsbezogene Komponenten an den Vorstand in Höhe von TEUR 347 (Vorjahr: TEUR 1.040) die innerhalb der nächsten drei Jahre gewährt werden.
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 80.000 Aktienoptionen zugeteilt (Vorjahr: 280.000).
Eine individualisierte Veröffentlichung der Gesamtbezüge erfolgt gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 nicht.
Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.
Im Jahresmittel wurden von der Gesellschaft 297 (Vorjahr: 259) Angestellte beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag 2017 bestehen Beteiligungen, an der Gesellschaft, die nach § 21 Abs 1 WpHG mitgeteilt und wie nachfolgend ersichtlich nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht worden sind:
Die MainFirst SICAV, L-2633 Senningerberg, Luxemburg hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 20. Mai 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01% (das entspricht 1.032.448 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Erich Sixt, Deutschland, hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1a, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG vom 29. Mai 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 28. Mai 2015 41,94% beträgt (das entspricht 8.644.638 Stimmrechten). Sämtliche 41,94% der Stimmrechte an der Sixt Leasing SE (dies entspricht 8.644.638 Stimmrechten) sind Herrn Erich Sixt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von Herrn Erich Sixt kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG; Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH; Sixt SE.
Die HGI Group Limited, London, Großbritannien hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 11. Mai 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,58% (das entspricht 737.100 Stimmrechten) betragen hat. 3,58% der Stimmrechte (das entspricht 737.100 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der HGI Group Limited kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: Henderson Holdings Group Limited; Henderson Global Group Limited; HGI Asset Management Group Limited; Henderson Group Holdings Asset Management Limited.
Die Mawer Investment Management Ltd., Calgary, Kanada, hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. Juni 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 10. Juni 2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02 % (das entspricht 622.565 Stimmrechten) betragen hat.
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, am 4. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 1. Oktober 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,69 % (das entspricht 1.791.027 Stimmrechten) betragen hat. 1.763.027 Stimmrechte sind der Gesellschaft durch Übertragung einer Verwaltungsgesellschaft zuzurechnen.
Nach dem Bilanzstichtag haben wir weitere Stimmrechtsmitteilungen erhalten:
Die Janus Henderson Group plc hat für sich und die Henderson Group Holdings Asset Management Limited, HGI Asset Management Group Limited, sowie Henderson Global Group Limited, der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, am 5. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 3. Januar 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 616.528 Stimmrechten) betragen hat.
Im Konzernabschluss der Sixt Leasing SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 237 TEUR (Vj. 178 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich in Honorare für Abschlussprüfungen (119 TEUR, Vj. 87 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (62 TEUR, Vj. 62 TEUR) im Wesentlichen für Comfort Letters, Steuerberatungsleistungen (19 TEUR, Vj. 29 TEUR), sowie Sonstige Leistungen (37 TEUR, Vj. - TEUR) die für die Sixt Leasing SE oder deren Tochterunternehmen erbracht worden sind, auf. Auf die Sixt Leasing SE entfallen davon im Geschäftsjahr 2017 Honorare für Abschlussprüfungen von 107 TEUR (Vj. 81 TEUR), für andere Bestätigungsleistungen von 62 TEUR (Vj. 57 TEUR), Steuerberatungsleistungen von 19 TEUR (Vj. 21 TEUR) sowie Sonstige Leistungen von 37 TEUR (Vj. - TEUR).
Die Sixt Leasing SE weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einen Bilanzgewinn von TEUR 29.926 (Vorjahr: TEUR 21.479) aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| Zahlung einer Dividende von EUR 0,48 (Vorjahr: EUR 0,48) je | ||
|---|---|---|
| dividendenberechtigter Stammaktie | TEUR | 9.894 |
| Vortrag auf neue Rechnung | TEUR 20.032 |
Zum 31. Dezember 2017 bestehen 20.611.593 dividendenberechtigte Stammaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von TEUR 9.894 führen und trägt der Ertragsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns im Berichtsjahr angemessen Rechnung.
Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Webseite der Sixt Leasing SE (http://ir.sixtleasing.de) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen umfassen Beziehungen zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt SE sowie ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und Joint-Ventures. Zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr zu marktüblichen Bedingungen geschlossen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 nicht eingetreten.
Pullach, 29.03.2018
Sixt Leasing SE
Thomas Spiegelhalter Björn Waldow Vorstandsvorsitzender Vorstand
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchung | Stand 31.12.2017 |
kumuliert 01.01.2017 |
laufendes Geschäftsjahr |
Abgänge | kumuliert 31.12.2017 |
Stand 31.12.2017 |
Stand 31.12.2016 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 335.852 | 0 | 0 | 0 | 335.852 | 0 | 0 | 0 | 0 | 335.852 | 335.852 |
| Leasingvermögen | 1.181.745.140 | 579.314.527 | 349.480.555 | 0 | 1.411.579.112 | 264.079.184 | 164.747.641 | 144.390.654 | 284.436.171 | 1.127.142.940 | 917.665.956 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände 1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche |
4.247.253 | 2.127.957 | 0 | 0 | 6.375.210 | 255.590 | 296.409 | 0 | 551.999 | 5.823.211 | 3.991.663 |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
908.950 | 626 | 0 | 0 | 909.576 | 713.438 | 105.185 | 0 | 818.623 | 90.953 | 195.513 |
| Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.166.542 | 575.552 | 24.721 | 0 | 1.717.372 | 873.523 | 168.603 | 23.882 | 1.018.244 | 699.128 | 293.019 |
| Summe Anlagevermögen | 1.188.403.737 | 582.018.661 | 349.505.276 | 0 | 1.420.917.122 | 265.921.734 | 165.317.839 | 144.414.535 | 286.825.038 | 1.134.092.085 | 922.482.003 |
| bis 3 Monate | 3 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre | unbestimmte Laufzeit |
Summe | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fristengliederung nach § 9 RechKredV | ||||||
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | ||||||
| (Aktivposten Nr. 1b) | ||||||
| 31. Dezember 2017 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2016 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen an Kunden | ||||||
| (Aktivposten Nr. 2) | ||||||
| 31. Dezember 2017 (EUR) | 33.855.236 | 0 | 0 | 0 | 0 | 33.855.236 |
| 31. Dezember 2016 (EUR) | 28.096.730 | 0 | 0 | 0 | 0 | 28.096.730 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | ||||||
| (Passivposten Nr. 1b) | ||||||
| 31. Dezember 2017 (EUR) | 142.648.501 | 152.556 | 30.000.000 | 0 | 0 | 172.801.057 |
| 31. Dezember 2016 (EUR) | 119.069.425 | 30.276.472 | 30.000.000 | 0 | 0 | 179.345.897 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | ||||||
| (Passivposten Nr. 2b) | ||||||
| 31. Dezember 2017 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.829.267 | 3.829.267 |
| 31. Dezember 2016 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.941.731 | 2.941.731 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||||
| (Passivposten Nr. 3a) | ||||||
| 31. Dezember 2017 (EUR) | 0 | 0 | 249.989.522 | 0 | 0 | 249.989.522 |
| 31. Dezember 2016 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ergänzende Angaben | ||||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||||||
| (Passivposten Nr. 4) | ||||||
| davon Sale-and-Mietkauf-back | ||||||
| 31. Dezember 2017 (EUR) | 825.813 | 1.589.138 | 11.317.102 | 0 | 0 | 13.732.053 |
| 31. Dezember 2016 (EUR) | 2.513.373 | 6.302.175 | 687.373 | 0 | 0 | 9.502.921 |
gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2017
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt Leasing SE vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Pullach, 29. März 2018
Der Vorstand
Thomas Spiegelhalter Björn Waldow
An die Sixt Leasing SE, Pullach
Wir haben den Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Sixt Leasing SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir mit der Folgebewertung des Leasingvermögens den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a) Im Jahresschluss der Sixt Leasing SE werden unter dem Bilanzposten "Leasingvermögen" im Rahmen von Operate Leases verleaste Fahrzeuge mit einem Betrag in Höhe von insgesamt TEUR 1.127.143 ausgewiesen, dies entspricht rd. 77 % der Bilanzsumme.
Das Leasingvermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung kalkulierter Restwerte angesetzt. Bei Verträgen mit Rückkaufvereinbarungen bestimmen sich die Restwerte der Fahrzeuge nach den vertraglich vereinbarten Rückkaufwerten. Die Restwerte von Fahrzeugen ohne vertraglich vereinbarten Rückkaufwert orientieren sich am prognostizierten Marktwert zum Vertragsende. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert, der auf dem ursprünglich kalkulierten Restwert basiert, höher ist als der Wert, der sich nunmehr aus dem prospektiv bei Verwertung zu erwartenden Restwert ergibt.
Von uns wurde die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, da die Bewertung des Leasingvermögens hinsichtlich der auf den erwarteten Restwert vorgenommenen Abschreibungen auf das Leasingvermögen auf ermessensbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter der Sixt Leasing SE zur Bewertung des Leasingvermögens sind in Abschnitt 2.2 des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung der Angemessenheit des angewandten Bewertungsverfahrens haben wir die diesbezüglich bestehende Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Schlüsselkontrollen geprüft. Dies betrifft insbesondere den Prozess zur Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rückkaufwerte bzw. erwarteter Restwerte bei Leasingvertragsabschluss im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen. Des Weiteren haben wir im Hinblick auf die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen die Vorgehensweise zur Ermittlung eines derartigen Abschreibungsbedarfs nachvollzogen. Den von der Sixt Leasing SE in diesem Zusammenhang für die Schätzung zukünftiger bzw. erwarteter Marktpreise auf dem Gebrauchtwagenmarkt herangezogenen Sachverständigen haben wir auf dessen Kompetenz, Fähigkeit, Objektivität und Eignung überprüft.
Im Rahmen unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen bezüglich der Ermittlung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs für Fahrzeuge ohne vertragliche Rückkaufvereinbarung haben wir in Stichproben die zum Bilanzstichtag prognostizierten Marktpreise zum geplanten Verwertungszeitpunkt der jeweiligen Fahrzeuge mit den zum Anschaffungszeitpunkt kalkulierten Restwerten verglichen und einen gegebenenfalls vorhandenen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf überprüft. Dabei haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter bezüglich der Marktpreisentwicklung mit den tatsächlichen Marktpreisen verglichen und plausibilisiert. Darüber hinaus haben wir eine analytische Prüfung der planmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Sixt Leasing SE, Pullach, tätig. Die Gesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Lepple.
München, den 29. März 2018
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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