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Alexanderwerk AG Annual Report 2015

Jul 13, 2016

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Annual Report

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Publication

Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

der Alexanderwerk AG

Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015

der Alexanderwerk AG

I. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell des Konzerns

Der Alexanderwerk-Konzern ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen.

Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert nach den in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Ausgründungen der operativen Geschäftsbereiche mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften:

Die Alexanderwerk Inc. mit Sitz in Montgomeryville, PA, USA, wickelt den Verkauf von Neumaschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen für den US-amerikanischen Markt ab. Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen für alle übrigen Märkte aufteilt. Das Service- und Ersatzteilgeschäft wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2015 von der AlexanderwerkService GmbH ebenfalls auf in die Alexanderwerk GmbH übertragen.

Die Produktion der meisten mechanischen Teile erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der wir mit 25 % beteiligt sind. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert.

2. Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung nimmt aufgrund der strategischen Ausrichtung des Alexanderwerk-Konzerns eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend richten sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten sowie Laboranwendungen. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und optimieren.

Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich der Alexanderwerk-Konzern auf ein gut ausgestattetes betriebseigenes Technikum stützen, in dem Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten.

Im Geschäftsjahr 2015 konnte neben der Patentierung des "Automatischen Granuliersystem (AGS)", welches bereits auf der Branchenmesse ACHEMA im Juni 2015 erfolgreich präsentiert werden konnte, mit Easy Control eine Möglichkeit der Steuerung unserer Walzenpressen über Tablet-PC's oder Handys weiterentwickelt werden.

Im Januar 2016 erhielt die Alexanderwerk GmbH vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen für die herausragende Leistung um die Entwicklung des "Automatischen Granuliersystem (AGS)" die Auszeichnung "Germany at its best" verliehen.

Zum Anfang des Geschäftsjahres 2016 wurde von der Alexanderwerk GmbH der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt. Hierbei gilt es, unsere Walzenpressen auf technisch hohem Niveau weiterzuentwickeln.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nachdem die Weltwirtschaft im Jahr 2014 noch ein deutliches Wachstum verzeichnen konnte, konnte sich diese Entwicklung im Jahr 2015 nur noch bedingt fortsetzen. Im Berichtsjahr stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) weltweit um 3,1 %. Insbesondere in den für uns wichtigen Exportländern China (+6,9 %), Indien (+7,3 %) und den USA (+2,5 %) wurden weiterhin hohe Zuwachsraten erzielt.

Auch im Euro-Raum hat sich die Wirtschaft im Laufe des Jahres 2015 weiter erholt. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Gemeinschaftsgebiet um real 1,5 %. Die Wirtschaft profitierte insbesondere von der Erholung der gesamtwirtschaftlichen Situation in Südwesteuropa und Irland. Die deutsche Konjunktur startete stabil in das Jahr 2015. Das Wirtschaftswachstum verlief bis zum Ende des Jahres stetig, sodass das Bruttoinlandsprodukt im Inland im Jahresdurchschnitt real um 1,7 % wuchs. Damit konnte im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Belebung der Konjunktur in Deutschland festgestellt werden.

Der deutsche Maschinenbau konnte auch im Jahr 2015 lediglich einen realen Zuwachs von 1 % verzeichnen. Dieser Zuwachs gilt gleichermaßen für die Inlands- sowie für die Auslandsnachfrage. Während die Bestellungen aus den Nicht-Euro-Ländern ihr Vorjahresniveau um drei Prozent verfehlten, konnten die Aufträge aus den Euro-Partnerländern erheblich um 15 Prozent zulegen.

Der Umsatz der Branche konnte sich 2015 noch einmal auf rund EUR 218 Milliarden erhöhen, was einem weiteren Zuwachs von ca. 2,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

2. Geschäftsverlauf

Die Alexanderwerk Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2015 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis beenden.

Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2015 bei den Neumaschinen lag mit T€ 16.823 um 73,9 % über dem Vorjahreswert von T€ 9.673. Damit konnte Alexanderwerk an das positive Geschäftsjahr 2013 anknüpfen. Auf das Segment USA entfielen davon T€ 3.020 (Vorjahr: T€ 690). Der Auftragseingang im Ersatzteil- und Servicebereich in Höhe von T€ 4.962 war hingegen im Jahr 2015 leicht rückläufig (Vorjahr: T€ 5.559). Auf das Segment USA, welches von Alexanderwerk Inc. betreut wird, entfielen davon T€ 1.679 (Vorjahr: T€ 2.271).

Der Alexanderwerk-Konzern erzielte in 2015 rund 91 % seines Umsatzes im Ausland (Vorjahr: 95 %). Damit konnte der Anteil im Inland zwar fast verdoppelt werden, dennoch ist das Deutschlandgeschäft auf einem geringen Niveau.

Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Der bislang in die AlexanderwerkService GmbH ausgegliederte Bereich Ersatzteile und Service hat sich im Geschäftsjahr 2015 weiter positiv entwickelt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2015 wurde das Ersatzteil- und Servicegeschäft schließlich der Alexanderwerk GmbH angeschlossen, um interne Verwaltungskosten abzubauen und gemeinsame Synergien zu bündeln.

Die in die Alexanderwerk GmbH ausgegliederten Bereiche Vertrieb, Entwicklung, Konstruktion und Montage zeigen nach dem mäßigen Erfolg in 2014 wieder positivere Ergebnisse.

Damit tragen in 2015 beide Gesellschaften gleichermaßen zum positiven Konzerngesamtergebnis bei.

Weitere personelle Verstärkungen in der Alexanderwerk GmbH sorgen für eine Optimierung der Arbeitsabläufe sowie eine intensivere Betreuung unserer Kunden- und Lieferantenbeziehungen.

Im Jahr 2015 hat die auf dem amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. ebenfalls mit einem positiven Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen. Auch hier werden sich Neueinstellungen im Vertriebsbereich in der Zukunft wachstumsfördernd auswirken.

Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss mit einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2015 positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen.

Die Alexanderwerk AG erzielte für das Jahr 2015 aus vereinnahmten Lizenzerlösen und anderen internen Verwaltungsumlagen sowie aus der Umsatzbeteiligung an der Alexanderwerk GmbH ein Ergebnis von T€ -125.

Die Kooperations- und Beteiligungsstrategien wurden auch in 2015 durch Vorstand und Aufsichtsrat weiter verfolgt. Gemeinsam mit starken Partnern, mit denen bereits intensive Gespräche geführt wurden, soll mittelfristig die Marktposition des Konzerns gesichert und deutlich ausgeweitet werden. Hier ist positiv zu erwähnen, dass die Alexanderwerk Produktions GmbH im Jahr 2015 ihren Anteil an der Alexanderwerk AG auf inzwischen 20,04 % erhöht hat und damit die gegenseitige Partnerschaft weiter bestärkt wurde.

Am 22. Dezember 2015 hat eine Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche die vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlüsse der Alexanderwerk AG für die Jahre 2013 und 2014 und die vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 2014 zur Kenntnis genommen hat. Herr Kullmann wurde auf dieser Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied wiedergewählt.

3. Wirtschaftliche Lage des Konzerns

Im Geschäftsjahr 2015 erzielte der Alexanderwerk Konzern einen Jahresüberschuss von T€ 543 nach T€ 933 im Vorjahr.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2015 hat sich die positive Ertragsentwicklung des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr 2014 weiter fortgesetzt, wenngleich das Ergebnis geringer ist. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 19.955, Bestandsveränderungen T€ 1.780, Eigenleistungen T€ 510) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2015 nach T€ 18.840 im Vorjahr um 18,1 % auf T€ 22.245. Auf das Segment USA entfielen T€ 4.201 vom Gesamtumsatz (im Vorjahr: T€ 3.605). Das entspricht etwa 21,1 % (im Vorjahr: 20,6 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings before interest and taxes) betrug T€ 1.681 nach T€ 1.495 im Vorjahr, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit T€ 1.108 nach T€ 1.113 im Vorjahr. Damit konnten die Erwartungen an Umsatz und EBIT für das Geschäftsjahr im Allgemeinen erfüllt werden.

Der Materialaufwand im Konzern beträgt in 2015 T€ 9.885 (Vorjahr: T€ 7.171). Die Erhöhung lässt sich auf die gestiegenen Umsatzerlöse und die damit verbundene Mehrproduktion zurückführen. Relativ gesehen gab es ebenfalls eine Erhöhung der Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung. Nach 38,1 % im Vorjahr beträgt diese im laufenden Geschäftsjahr 44,4 %, was auf einen veränderten Produktmix im Neumaschinengeschäft zurückgeführt werden kann.

Der Personalaufwand im Konzern veränderte sich im Geschäftsjahr 2015 um T€ 303 auf T€ 5.982 nach T€ 5.679 im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns lagen mit T€ 4.964 im Geschäftsjahr 2015 um T€ 357 unter dem Vorjahreswert von T€ 5.321. Die Verminderung resultiert im Wesentlichen daraus, dass sich die Rechts- und Beratungskosten nach den Sondereffekten der Vorjahre von T€ 1.641 auf nun T€ 829 nahezu halbiert haben.

Das Finanzergebnis des Konzerns hat sich im Berichtsjahr insgesamt von T€ -349 auf T€ -493 deutlich verschlechtert. Hier trägt eine durch das gestiegene Projektgeschäft bedingte stärkere Nutzung der Kreditlinien zur Entwicklung bei. Darüber hinaus wurde erstmals der Zinsaufwand aus den Direktzusagen für Pensionen in dieser Position ausgewiesen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Konzernbilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 142 auf T€ 13.785 gestiegen. Das ist im Wesentlichen auf eine Steigerung der Vorräte in Form von unfertigen Erzeugnissen zurückzuführen.

Die aktiven latenten Steuern haben sich nach T€ 205 im Vorjahr auf T€ 175 gemindert.

Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 543 sowie weiterer erfolgsneutraler Veränderungen ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 563 (Vorjahr: T€ 1.170). Im Vorjahresvergleich ist die Auflösung des bisherigen Anteils von nicht beherrschenden Gesellschaftern zu berücksichtigen, welche sich aus dem vollständigen Rückkauf der Anteile ergibt.

Das langfristige Fremdkapital des Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2015 um T€ 301 auf T€ 2.592. Das Darlehen der Alexanderwerk AG bei der Rheinland-Pfalz Bank konnte vollständig getilgt werden. Ebenfalls gelang es, langfristige Finanzierungen bei Alexanderwerk Inc. teilweise abzubauen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestehen im Konzern Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristige Finanzschulden) in Höhe von T€ 3.315 (Vorjahr: T€ 4.097), von denen T€ 2.820 (Vorjahr: T€ 3.472) innerhalb des Jahres 2016 fällig sind.

Die Liquiditätslage des Konzerns blieb im Geschäftsjahr 2015 weiterhin angespannt aber stabil. Der durch den erhöhten Auftragseingang verstärkte Vorfinanzierungsbedarf aus dem Projektgeschäft wie auch die erfolgten Darlehenstilgungen haben nicht dazu geführt, weitere finanzielle Rücklagen aufzubauen. Insgesamt wird die Liquidität im Alexanderwerk Konzern über unterschiedliche Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten werden. Diese Linien waren im Jahresverlauf unterschiedlich stark beansprucht, was sich durch saisonale Schwankungen im Geschäft sowie in der Höhe unterschiedliche Anzahlungen ergibt. Im Geschäftsjahr 2015 ist es gelungen, die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH mit der Nationalbank AG über einen Betrag von T€ 1.000 sowie die gesamte Linie bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe T€ 400 unbefristet zu verlängern. Alle anderen Kreditlinien im Konzernverbund haben jeweils Laufzeiten bis zu einem Jahr, über deren Verlängerung zeitnahe Gespräche mit den Kreditinstituten stattfinden. Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt - konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Die Zahlungsmittel des Konzerns haben sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Sie betrugen zum Bilanzstichtag T€ 883 nach T€ 755 im Vorjahr.

Der Gesamt Cash-Flow im Alexanderwerk Konzern zeigt sich nach dem negativen Vorjahr 2014 (- T€ 1.412) im laufenden Geschäftsjahr mit nunmehr + T€ 587 deutlich erholt.

4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG

Die wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren wirtschaftlicher Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich mit T€ -125 im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr (T€228) eingetrübt. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzen, Umsatzbeteiligungen und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Alexanderwerk AG lag mit T€ -105 (Vorjahr: T€ 229) ebenfalls im Verlustbereich. Damit konnten die Erwartungen an das Geschäftsjahr in der Alexanderwerk AG nicht erfüllt werden.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Erträge von insgesamt T€ 1.750 (Vorjahr T€ 2.574) erwirtschaftet. Die Verminderung betrifft im Wesentlichen eine konzerninterne Umorganisation der Holdingumlage in 2015 sowie die geringere, zeitlich befristete, von der Ertragslage der Alexanderwerk GmbH abhängige Umsatzbeteiligung, welche in 2015 nur noch 60 % vom Ergebnis vor Steuern (Vorjahr: 90 %) betragen hat.

Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 445 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 473). Die Alexanderwerk AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 unverändert im Durchschnitt fünf Mitarbeiter.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 520 auf T€ 1.201 resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Gesellschaft ihr zentrales Abrechnungsverfahren mit externen Dienstleistern in 2014 und 2015 annähernd vollständig auf die operativen Tochtergesellschaften übertragen hat. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 468), welche gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden konnten, Raumkosten (T€ 442) sowie Kosten für die Durchführung von zwei Hauptversammlungen (T€ 158).

Das Finanzergebnis der Gesellschaft betrug T€ -205 nach T€ -138 im Vorjahr. Darin ist erstmals der Zinseffekt aus der Anpassung der Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 82 mit enthalten, welcher bislang im Personalaufwand ausgewiesen war. Durch die endgültige Ablösung des bisherigen langfristigen Darlehens bei der Rheinland-Pfalz Bank zum 15. September 2015 sowie die weitere Tilgung von Darlehen mit Tochtergesellschaften konnte das sonstige Finanzergebnis gegenüber dem Vorjahr sogar verbessert werden.

Aufgrund der steuerlichen Verlustvorträge und des negativen Gesamtergebnisses fallen für 2015 weiterhin keine Ertragsteuern an. Der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebene Steueraufwand in Höhe von T€ 23 resultiert aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das Jahr 2013.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Alexanderwerk AG ist - bereinigt um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag - gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.185 auf T€ 2.405 vermindert. Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögensgegenstände der Alexanderwerk AG haben sich von T€ 1.069 Ende 2014 auf nunmehr T€ 1.064 geringfügig verringert. Ihr Anteil an der bereinigten Bilanzsumme beträgt nun 44,2 %.

Die Sachanlagen haben sich aufgrund von betriebsgewöhnlichen Abschreibungen auf T€ 33 vermindert. Die Finanzanlagen blieben unverändert. Nennenswerte Investitionen wurden nicht getätigt.

Das Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich um T€ 1.179 auf T€ 1.337 gegenüber dem Vorjahr annähernd halbiert. Dies geht im Wesentlichen auf die verminderten Forderungen im Konzernkreis zurück.

Nach Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von T€ -125 (Vorjahr T€ 228) ergibt sich weiterhin eine handelsbilanzielle Überschuldung in Höhe von T€ 2.249 (Vorjahr T€ 2.124). Gleichwohl geht der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat von einer positiven Fortbestehensprognose aus.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2015 von T€ 796 im Vorjahr auf T€ 484 deutlich verringert.

Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 bedingt durch die vollständige Tilgung des Darlehens gegenüber der Rheinland-Pfalz Bank insgesamt von T€ 3.996 auf T€ 3.247 weiter vermindert. Die Gesellschaft finanzierte sich unverändert weitestgehend über ihre Tochtergesellschaften. Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 495 (Vorjahr T€ 590) resultierten im Wesentlichen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V.. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt.

Um die Finanzierung auch in den Folgejahren weiter sicherzustellen, werden umfangreiche Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgsversprechend sind.

5. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentlicher Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess.

Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation im Alexanderwerk über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse).

In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und Maßnahmen zu einer etwaigen Korrektur (z.B. durch den Vertrieb) eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Fore Cast Rechnungen).

Alexanderwerk arbeitet derzeit nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

III. Nachtragsbericht

Sonstige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkungen auf die im Konzern- oder Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, lagen nicht vor.

IV. Prognosebericht

Die Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 93 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften. In Asien gehen wir auch weiterhin von einem Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Das in 2015 neu gegründete und Anfang 2016 in Betrieb gegangene Representative Office in Shanghai wird mittelfristig zu einer Stärkung der Marktposition in China beitragen.

Wir planen für das Jahr 2016 mit Blick auf den Jahresüberschuss im Konzernabschluss 2015 derzeit mit einer moderaten Ergebnissteigerung der wirtschaftlichen Kenngröße EBIT gegenüber dem Vorjahr sowohl im gesamten Alexanderwerk Konzern als auch in den beiden Segmenten, vorausgesetzt, dass die Entwicklung bei den Tochtergesellschaften, speziell die Entwicklung des Auftragseingangs, welcher dann zu Umsatz führt, nicht durch unerwartete Einflüsse beeinträchtigt wird. Entscheidend für die Zielerreichung sind dabei stets die Auslieferungssituation im 4. Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres sowie mögliche kurzfristige Sondereffekte, welche in unserer Planung erst kurzfristig berücksichtigt werden können. Nach derzeitigem Stand sind der Geschäftsleitung solche Sondereffekte, welche das Ergebnis in 2016 eintrüben könnten, nicht bekannt, sodass man davon ausgehen kann, dass sich der Umsatz und daraus folgend die Liquiditätssituation in 2016 sowohl im Konzern als auch in den Segmenten weiter leicht positiv entwickeln.

Für die Alexanderwerk AG planen wir wieder ein positives EBIT. Dadurch sollte sich auch das negative Eigenkapital weiter reduzieren.

Unsere Aktivitäten sind weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den Schlüsselmärkten.

V. Chancen und Risikobericht

Risiken und Risikomanagement

Der Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den bestandsgefährdenden Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung der Liquidität'; andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und den Alexanderwerk-Konzern demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung.

Die von Vorstand und Aufsichtsrat zur Bewältigung der bestandsgefährdenden Risiken im Rahmen eines selbsterstellten Sanierungskonzeptes getroffenen Maßnahmen seit dem Geschäftsjahr 2010 haben den Bestand der Alexanderwerk AG und des gesamten Konzerns gesichert.

Im Zuge laufender Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahe stehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen vereinbart. Die Ergebnisse werden laufend protokolliert und deren Umsetzung bei den nächsten Treffen überprüft.

Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein entsprechender Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management entsprechend der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So erfassen und bewerten wir Risiken monatlich durch die jeweiligen Geschäftsführungen und spiegeln diese im Risikocontrolling dem Vorstand wider. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation bestandsgefährdender Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt.

Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen können.

Gesamtwirtschaftliche und Branchenrisiken und -chancen

Mögliche Risiken für die künftige Entwicklung des Alexanderwerk-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den relevanten Märkten, insbesondere in Osteuropa, Asien und den USA.

Auftrags- und Beschaffungsrisiken und -chancen

Der wesentliche Teil des Geschäftes des Alexanderwerk-Konzerns ist das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern.

Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Mögliche Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten begegnet.

Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der nordamerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird.

Besondere Chancen sehen wir im Ausbau unseres Representative Office in Shanghai (V.R. China) für den asiatischen und insbesondere den chinesischen Markt. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition in diesem Bereich positiv beeinflussen.

Technik- und Anlagenrisiken und -chancen

Technische Risiken können sich aus der technologischen Komplexität der Projekte ergeben. Hierzu gibt es stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden. Basisversuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden. Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk Gruppe.

Technologische Chancen sehen wir im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Diese helfen der Alexanderwerk Gruppe auch zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden.

Personalrisiken

Ein weiterer Schlüssel für die erfolgreiche weitere Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Unternehmensfortführung sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung.

Da in allen Geschäftsbereichen das Know-how der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall am Ende ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitssicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen.

Finanzwirtschaftliche Risiken und -chancen

Die finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen im Wesentlichen Liquiditätsrisiken, daneben Ausfall- und Zinsrisiken.

Auch im Geschäftsjahr 2015 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung der Liquidität und der weiteren, kontinuierlichen Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und Finanzanalyse. Darüber hinaus wird quartalweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt.

Die vereinbarten Kreditlinien bei den Hausbanken wurden 2014 von T€ 1.100 auf T€ 2.400 ausgeweitet und im berichteten Geschäftsjahr wurden schließlich T€ 1.400 bis auf weiteres sowie T€ 1.000 bis in die zweite Hälfte des Jahres 2016 verlängert. Insgesamt konnten dadurch finanzielle Mittel für die weitere Stabilisierung und die Fortführung des Konzerns bereitgestellt werden. Bezüglich einer Anschlussfinanzierung fanden bereits umfangreiche Gespräche mit weiteren Kreditinstituten statt. Dabei gehen wir davon aus, dass eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 nun die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Namensaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist bis zum 1. Dezember 2020 gegeben.

Auf Grund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird wesentlich durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gemeinsam gestellt. Außerdem konnten die bestehenden Kreditlinien verlängert werden. Insgesamt haben sich die Liquiditätsrisiken vermindert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig.

Da die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften ausschließlich in Euro fakturieren, verbleiben mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar werden von uns zurzeit nicht vorgenommen.

Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten.

Die Rückführung des Service- und Ersatzteilgeschäfts in die Alexanderwerk GmbH und die damit verbundenen Synergieeffekte stellen weitere Chancen für einen positiven Geschäftsverlauf sowie eine verbesserte Cashflow-Situation dar.

Ausfallrisiken

Zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde ausgebaut.

Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind.

Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in gewissen Abständen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen.

Zinsrisiken

Zinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken.

Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften.

Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt.

Bestandsgefährdende Risiken

Der Bestand der Alexanderwerk AG und des Alexanderwerk-Konzerns ist aufgrund der unverändert sehr geringen Liquidität weiter gefährdet. Die Liquiditätsplanungen der Gesellschaften weisen bei stabilem Geschäft im Finanzierungsverbund des Konzerns eine ausreichende Liquiditätssituation aus. Jedoch ist ungewiss, ob bei einem nicht nur unwesentlichen Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Auswirkungen durch sichernde Maßnahmen, insbesondere aber durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern kompensiert werden können. Ob gegebenenfalls die Eigen- oder Fremdkapitalgeber dazu bereit sein würden, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen.

Weitere erhebliche, bestandsgefährdende Risiken, die sich wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Alexanderwerk AG oder des Alexanderwerk-Konzerns auswirken könnten, bestehen unseres Erachtens aus heutiger Sicht nicht.

Wir haben alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, die aus unserer Sicht notwendig sind, um solche Risiken rechtzeitig erkennen zu können.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Für den Alexanderwerk-Konzern ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Wir leisten deshalb seit Jahren durch laufende Fortentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Gesamtaussage

Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in den zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in den Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem russischen wie auch dem ukrainischen Markt, welche jeweils durch bestehende Handelsembargos beziehungsweise Instabilität geprägt sind.

Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt, wenngleich der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns von der weiterhin planmäßigen Umsetzung des Sanierungskonzeptes abhängig ist.

VI. Angaben nach Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (§ 289 Abs. 4 HGB)

Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %.

Dr. Hubert-Ralph Schmitt; indirekter Anteil der Stimmrechte 14,80 %. Die Anteile werden über das kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten.

Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird.

Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.

Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG).

In der Hauptversammlung vom 19. November 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, im Zeitraum bis zum 18. November 2015 bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Die Ermächtigung wurde nicht ausgeübt.

In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 900.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.

Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten.

VII. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.

Die Bezüge des Vorstand Alfons Schmidt betrugen im Geschäftsjahr 2015 € 334.800 (Fixgehalt € 284.800 sowie Tantieme € 50.000). Im Vorjahr betrugen die Bezüge € 421.600 (Fixgehalt € 371.600 sowie Tantieme € 50.000).

Von den Bezügen sind in 2014 € 153.400 für 2014 und in 2015 € 168.200 für 2014 und € 244.000 für 2015 gezahlt worden.

Vorstandsmitglieder erhalten in der Regel einen dreieinhalbjährigen Vertrag mit sechsmonatiger Kündigungsfrist, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand über die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung.

Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben in 2014 und 2015 folgende Vergütung erhalten:

2015

2014

Thomas Mariotti (Vorsitzender) (seit 18. Juni 2014) 23.000 19.750
Ronald Kroll (stellvertretender Vorsitzender) (seit 15. August 2014) 20.500 11.890
Jürgen Kullmannn (seit 18. Juni 2014) 18.000 22.000
Franz- Bernd Daum (bis 18. Juni 2014) - 8.631
Klaus Möllerfriedrich (bis 18. Juni 2014) - 7.438
Uwe Stacklies (bis 18. Juni 2014) - 12.917
Gesamt 61.500 82.626

Mit dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Franz-Bernd Daum sowie einer ihm nahestehenden Beratungsgesellschaft besteht ein Beratungsvertrag. Das Honorarvolumen betrug in 2014 insgesamt T€ 158.

VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Am 1. Mai 2015 ist das "Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Nach Maßgabe des Gesetzes haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen:

Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat zum 30. Juni 2017 bei 0% liegt.

Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG zum 30. Juni 2017 bei 0 % liegt.

Zurzeit gibt es im Alexanderwerk-Konzern zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands (Geschäftsführung), die gegenwärtig aus 11 Mitgliedern besteht. Der Konzern definiert dabei "Führungspositionen" umfangreicher als das Gesetz: Bei der Alexanderwerk-Gruppe fallen z.B. auch Teamleiterposten darunter - im Gesetz nicht. Der Vorstand hat sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung am 30. September 2015 das Ziel gesetzt, zum 30. Juni 2017 einen Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 17 % beizubehalten und in der zweiten Führungsebene auf 16 % anzuheben. Darüber hinaus sind im Alexanderwerk Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene mit Frauen besetzt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Alexanderwerk-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Angesichts seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet; alle Themen werden im Plenum beraten.

Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass (a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sicherstellen und (b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleisten.

Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung.

Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht.

IX. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

(§ 289 Abs. 5 HGB und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest.

Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands.

Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens.

Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe sowie auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt.

Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk AG, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor.

Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaft erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer.

Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters.

Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss des Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung.

Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht.

X. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

Verbindlichkeiten werden weitestgehend innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.

Remscheid, den 29. April 2016

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Aktiva

31.12.2015

31.12.2014

A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 1.050,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 28.291,02 28.291,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.241,00 7.916,72
32.532,02 36.207,74
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 1.025.000,00
2. Beteiligungen 6.250,00 6.250,00
1.031.250,00 1.031.250,00
1.063.782,02 1.068.507,74
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 661.746,16 1.856.295,94
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18.900,64 18.851,42
3. Sonstige Vermögensgegenstände 557.924,95 530.360,88
1.238.571,75 2.405.508,24
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 98.163,67 110.491,15
1.336.735,42 2.515.999,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.462,60 5.371,34
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.249.391,50 2.124.329,34
4.654.371,54 5.714.207,81
Passiva
31.12.2015

31.12.2014

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.680.000,00 4.680.000,00
II. Kapitalrücklage 629.872,27 629.872,27
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 191.547,83 191.547,83
2. Andere Gewinnrücklagen 880.968,30 880.968,30
IV. Bilanzverlust -8.631.779,90 -8.506.717,74
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.249.391,50 2.124.329,34
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 923.728,00 922.993,00
2. Sonstige Rückstellungen 483.594,37 795.269,46
1.407.322,37 1.718.262,46
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 355.600,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 322.990,19 287.793,47
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.429.261,51 2.762.070,55
4. Sonstige Verbindlichkeiten 494.797,47 590.131,33
- davon aus Steuern € 29.391,06 (Vorjahr: € 3.979,33) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 465.406,41 (Vorjahr: € 486.931,57)-
3.247.049,17 3.995.595,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 350,00
4.654.371,54 5.714.207,81

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

2015 2014
--- --- --- ---
1. Sonstige betriebliche Erträge 1.750.346,43 2.573.927,76
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 367.315,17 379.829,07
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 77.288,97 94.519,74
- davon für Altersversorgung: € 15.982,16 (Vorjahr: € 35.671,85) -
444.604,14 474.348,81
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.725,72 11.899,61
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.200.851,55 1.721.086,32
5. Erträge aus Beteiligungen 0,00 32.500,00
- davon aus verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) -
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26.271,65 3.777,94
- davon aus verbundenen Unternehmen € 25.692,34 (Vorjahr: € 0,00) -
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 231.424,17 174.103,42
- davon an verbundene Unternehmen € 108.773,10 (Vorjahr: € 106.430,09) -
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 104.987,50 228.767,54
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22.992,26 0,00
10. Sonstige Steuern - 2.917,60 401,00
11. Jahresüberschuss - 125.062,16 228.366,54
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 8.506.717,74 - 8.735.084,28
13. Bilanzverlust - 8.631.779,90 - 8.506.717,74

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Alexanderwerk AG zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Bei der Erläuterung standen die Grundsätze Klarheit, Übersichtlichkeit und Wesentlichkeit im Vordergrund. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Neben dem Jahresabschluss für die Alexanderwerk AG wird entsprechend § 315a HGB ein Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Abschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung trotz bilanzieller Überschuldung aufgestellt, da der Vorstand davon ausgeht, dass in den Buchwerten der direkten und der indirekten Beteiligungsgesellschaften sowie in der Marke "Alexanderwerk" hohe stille Reserven enthalten sind, die die bilanzielle Überschuldung übersteigen.

Der Vorstand hat eine detaillierte Fortbestehensprognose erstellt. Aus dieser detaillierten Planung für die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften ergibt sich im Ergebnis eine positive Fortführungsprognose. Auf der Grundlage der mittelfristigen Ertrags- und Finanzplanung sowie ausgehend von einer bereits zum Stichtag deutlich verbesserten Liquiditätssituation geht der Vorstand davon aus, dass die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, ihre Geschäftstätigkeit fortführen zu können.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Dabei wurde von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen soweit abnutzbar, angesetzt. Die Nutzungsdauer bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen vier und zehn Jahren. Das bewegliche Anlagevermögen wird überwiegend linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit den Anschaffungswerten bzw. dem einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelabwertungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlustvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzpositionen "Pensionsrückstellungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie den latenten Steuern auf Verlustvorträge ergibt sich ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Alexanderwerk AG übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern nicht aus.

Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Dabei wurden die "Richttafeln 2005 G" (RT2005G) von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank zum 31. Dezember 2015 veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 3,89 % herangezogen. Als weitere Berechnungsgrundlage wurde eine erwartete Steigerung der Pensionszahlungen in Höhe von 1,50 % zugrunde gelegt. Für Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie durchschnittliche Fluktuationsrate wurden jeweils 0,00 % zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem in der Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Unter den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen ausgewiesen.

An der Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk AG zu 100 % beteiligt. Die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH wurde im Dezember 2011 gegründet, um als Komplementärgesellschaft der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zu fungieren. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag T€ 5. Die Alexanderwerk Verwaltung GmbH hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von T€ 9 erzielt.

An der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, ist die Alexanderwerk AG mit einer Kommanditbeteiligung von insgesamt T€ 1.000 beteiligt. Diese wurde von der Alexanderwerk AG in Form einer Sacheinlage ihrer Beteiligungen an der Alexanderwerk GmbH (100 %), Remscheid, der AlexanderwerkService GmbH (100%), Remscheid, und der Alexanderwerk Inc. (100 %), Montgomeryville (USA), erbracht.

Die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG wurde im Dezember 2011 speziell als Holdinggesellschaft für die obengenannten operativen Beteiligungen der Alexanderwerk AG gegründet. Das Geschäftsjahr 2015 der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 58 ab. Das Eigenkapital der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG beträgt zum Bilanzstichtag 2015 T€ 929.

An der Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk AG zu 25 % beteiligt. Das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens zum 31. Dezember 2015 beträgt T€ 1.664 der Jahresüberschuss 2015 beträgt T€ 317. Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, besitzt Ihrerseits 367.760 Aktien oder 20,04 % der Alexanderwerk AG.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 662 betreffen ausschließlich die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG. Sie resultierten aus Kostenbelastungen der Alexanderwerk AG in Höhe von T€ 249. Darüber hinaus existiert wie im Vorjahr eine Darlehensforderung von T€ 387 gegen die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, die aus dem die Kommanditeinlage übersteigenden Mehrwert der eingelegten Beteiligungen resultiert und mit 2 % p. a. verzinst wird. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben mit Ausnahme des Darlehens wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Forderungen in Höhe von T€ 19 bestehen ausschließlich gegen die Alexanderwerk Produktions GmbH aus der Weiterberechnung von Verwaltungskosten. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt T€ 558 enthalten Forderungen aus Kautionshinterlegung (T€ 378), Barhinterlegungen (T€ 87) sowie Forderungen gegen Finanzbehörden (T€ 93). Ein Betrag von insgesamt T€ 380 (Vorjahr: T€ 468) hat eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 4.680. Es ist eingeteilt in 1.800.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,60 €/Stück am Grundkapital beteiligt.

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein neues genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020.

Bilanzverlust/Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von T€ 8.507 erhöhte sich durch den Jahresfehlbetrag 2015 um T€ 125 auf T€ 8.632. Damit erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf T€ 2.249. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 weiterhin bilanziell überschuldet. Gleichwohl geht der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat von einer positiven Fortbestehensprognose aus, da in den Buchwerten der direkten und der indirekten Beteiligungsgesellschaften sowie in der Marke "Alexanderwerk" hohe stille Reserven enthalten sind, die die bilanzielle Überschuldung übersteigen. Aufgrund dessen sowie den in einer detaillierten Planung für die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften hergeleiteten zukünftigen positiven Ergebnissen geht der Vorstand davon aus, die bilanzielle Überschuldung mittelfristig beenden zu können.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 483 betreffen u.a. Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung (T€ 225), Personalaufwand (T€ 70) sowie Kosten der Sanierung des Kanalnetzes auf dem Gelände der Alexanderwerk AG (T€ 61).

Verbindlichkeitenspiegel

31.12.2015

in T€
Restlaufzeit bis zu einem Jahr

in T€
Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren

in T€
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

in T€
davon besichert

in T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
(356) (356) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 323 323 0 0 0
(288) (288) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.429 1.749 680 0 0
(2.762) (2.762) (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 495 104 391 0 0
(590) (154) (436) (0) (0)
Summen 3.247 2.176 1.071 0 0
(3.996) (3.560) (436) (0) (0)

Vorjahreszahlen in Klammern

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um sonstige Verbindlichkeiten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen u.a. Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 4).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. in Höhe von T€ 465 (Vorjahr: T€ 487) enthalten. Diese entsprechen dem Gesamtkassenvermögen des Vereins. Das Gesamtkassenvermögen entspricht dem zulässigen Kassenvermögen gem. § 4d EStG. Das Gesamtkassenvermögen liegt um T€ 429 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung.

Haftungsverhältnisse

Im Rahmen der Aufnahme einer Kreditlinie der Alexanderwerk Produktions GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe von T€ 350 und der Aufnahme eines weiteren Darlehens ebenda in Höhe von T€ 130 hat die Alexanderwerk AG in Vorjahren zwei Bürgschaften entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Gesamtwert von T€ 120 abgegeben. Aufgrund der guten Lage der Alexanderwerk Produktions GmbH rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften.

Darüber hinaus haftet die Alexanderwerk AG gemeinsam mit der AlexanderwerkService GmbH und der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche, welche der Nationalbank AG aus der Nutzung der Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH zustehen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 war diese Kreditlinie von der Alexanderwerk GmbH in Höhe von T€ 1.826 genutzt. Die Gesellschaft geht derzeit nicht davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme gerechnet wird, da die Alexanderwerk GmbH über ausreichende finanzielle Mittel aus zukünftigen Zuflüssen verfügt.

Das Gesamtkassenvermögen der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. liegt um T€ 429 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung. Aufgrund dessen ist im Zeitablauf mit einer Inanspruchnahme hieraus zu rechnen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 456 aus Miet- und Leasingverträgen.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Die Gesellschaft hat mehrjährige Ansprüche auf umsatzabhängige Vergütungen gegen ein Tochterunternehmen (in 2015: T€ 536).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 1.750 (Vorjahr: T€ 2.574) beinhalten im Wesentlichen umsatzabhängige Vergütungen eines Tochterunternehmens (T€ 536; Vorjahr: T€ 464), Lizenzerträge (T€ 360; Vorjahr: T€ 360) sowie konzerninterne Kostenweiterbelastungen (T€ 850; Vorjahr: T€ 1.528).

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 16 (Vorjahr: T€ 36) enthalten. Der Zinsanteil für die Veränderung der Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 82 wurde erstmalig unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst. Das Vorjahr wurde nicht angepasst.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 1.201 (Vorjahr: T€ 1.721) enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten (T€ 468; Vorjahr: T€ 956), Miet- und Mietnebenkosten (T€ 442; Vorjahr: T€ 430), Kosten für die Abhaltung von Hauptversammlungen (T€ 158; Vorjahr: T€ 110) sowie Kosten des Aufsichtsrats (T€ 61; Vorjahr: T€ 83).

Der Zinsaufwand beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen von T€ 85 (Vorjahr: T€ 114)

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Vorjahre.

Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Mitarbeiter 2015 2014
Arbeiter 0 0
Angestellte 5 5
Auszubildende 0 0
Summe 5 5

Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand:

Dipl.-Ing. Alfons Schmidt, Delbrück (Ingenieur)

Herr Schmidt legte sein Amt als Vorstand der Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2015 nieder. Neuer alleiniger Vorstand der Alexanderwerk AG seit 1. Januar 2016 ist Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster.

Die Vergütungen des Geschäftsjahres 2015 teilen sich wie folgt auf:

Name Fixgehalt

EUR
Nebenleistungen

EUR
Tantieme

EUR
Gesamt

EUR
Alfons Schmidt 72.000,00 0,00 50.000,00 122.000,00
Gesamt 72.000,00 0,00 50.000,00 122.000,00

Die Gesamtvergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.

Neben der Vergütung für seine Vorstandstätigkeit erhielt Herr Alfons Schmidt im Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung als Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH; auf die Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen wird verwiesen.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen Rückstellungen in Höhe von T€ 312. Die als Aufwand erfassten Bezüge betrugen für den vorgenannten Personenkreis T€ 34.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Aktionärsvertreter:

Thomas Mariotti

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Unternehmensberater, Mainz-Kastel

VestCorp AG i.I., : Vorsitzender des Aufsichtsrats
ItN Nanovation AG, Saarbrücken: Mitglied des Aufsichtsrats

Jürgen Kullmann

(Mitglied des Aufsichtsrats)

Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach

-Asian Bamboo AG i. I. , Hamburg: Mitglied des Aufsichtsrates

Arbeitnehmervertreter:

Ronald Kroll

(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Technischer Angestellter, Remscheid

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 betrugen T€ 61. Davon sind T€ 22 fix und T€ 39 sitzungsabhängig.

Zu den weiteren Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht als Bestandteil des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Die AlexanderwerkService GmbH hat der Alexanderwerk AG in Vorjahren Darlehen in Höhe von T€ 1.536 gewährt. Darüber hinaus wurden Mieten und Lizenzen im Bereich der Verwaltung in Gesamthöhe von T€ 60 im Geschäftsjahr 2015 berechnet.

Der Alexanderwerk Produktions GmbH (Beteiligung der Alexanderwerk AG in Höhe von 25 %) wurden Mieten im Bereich der Verwaltung in Höhe von T€ 169 im Geschäftsjahr 2015 berechnet.

Der Alexanderwerk GmbH (Beteiligung der Alexanderwerk AG über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG in Höhe von 100 %) wurden Lizenzen, umsatzabhängige Vergütungen sowie Dienstleistungen und Mieten im Bereich der Verwaltung in Höhe von T€ 1.691 im Geschäftsjahr 2015 berechnet.

Der Vorstand der Gesellschaft, Herr Alfons Schmidt, erhielt für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Alexanderwerk GmbH im Jahr 2015 eine Gesamtvergütung in Höhe von T€ 213 von dieser Tochtergesellschaft.

Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angaben wird im vorliegenden Abschluss mit Hinweis auf § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet, da die diesbezüglichen Angaben im Konzernabschluss unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 enthalten sind.

Anteilsbesitz

Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 Anteile von mehr als 20 % hält:

Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2015: T€ 5, Ergebnis 2015: T€ -9
Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid: Kommanditbeteiligung 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2015: T€ 929, Ergebnis 2015: T€ -58
Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 25 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2015: T€ 1.664, Ergebnis 2015: T€ 317

Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zum 31. Dezember 2015 Anteile von mehr als 20 % hält:

Alexanderwerk GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2015: T€ 1.654, Ergebnis 2015: T€ 217
AlexanderwerkService GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2015: T€ 2.029, Ergebnis 2015: T€ 939
Alexanderwerk Inc., Montgomeryville (USA): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2015: T€ 1.634 , Ergebnis 2015: T€ 227

Fremdwährungsbeträge sind beim Eigenkapital mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und bei den Ergebnissen nach Steuern zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

Stimmrechtsmeldungen der Alexanderwerk AG

Meldungen nach § 15a WpHG und § 21 WpHG erfolgten im Zeitraum Januar 2015 bis April 2016 wie folgt:

1. Mitteilungen über die Veränderung von Stimmrechtsanteilen (2015) (Meldung gem. § 21 WpHG)

Remscheid, 9. Januar 2015

Herr Jan Peter Arnz, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Januar 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 6. Januar 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,055 % (das entspricht 55.000 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 29. Januar 2015

Die Cantina - lecker essen und trinken - GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 26. Januar 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 22. Januar 2015 die Schwelle von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,91 % (das entspricht 88.363 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 4. Februar 2015

Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 3. Februar 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 3. Februar 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,859 % (das entspricht 105.475 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 12. Februar 2015

Die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Februar 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 12. Februar 2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,80 % (das entspricht 266.360 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Februar 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 12. Februar 2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,80 % (das entspricht 266.360 Stimmrechten) betragen hat. 14,80 % der Stimmrechte (das entspricht 266.360 Stimmrechten) sind Herrn Dr. Schmitt von der Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gem. § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Remscheid, 12. März 2015

Die Cantina - lecker essen und trinken - GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 10. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 5. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 8. April 2015

Herr Andreas Appelhagen, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 7. April 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 7. April 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,46 % (das entspricht 98.353 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 1. Juni 2015

Herr Franz-Bernd Daum, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 29. Mai 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 27. Mai 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 26. August 2015

Herr Jan Peter Arnz, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 26. August 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 24. August 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,0167 % (das entspricht 90.300 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 23. Dezember 2015

Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 23. Dezember 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18. Dezember 2015 die Schwellen von 10, 15 und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,04 % (das entspricht 367.760 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 30. Dezember 2015

Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18. Dezember 2015 die Schwelle von 10%, 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0,04% (das entspricht 713 Stimmrechten) betragen hat. 0,04% der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten) sind Herrn Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die von ihm kontrollierten Unternehmen Omega Consulting GmbH zuzurechnen.

Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18. Dezember 2015 die Schwelle von 10% unterschritten hat und an diesem Tag 6,26% (das entspricht 112.714 Stimmrechten) betragen hat. Für die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 werden die Stimmrechte von Herrn Martin Dietze Herrn Manfred Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Nach der Hauptversammlung beträgt der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Teichelkamp an der Alexanderwerk AG 0,04 % der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten).

Remscheid, 7. Januar 2016

Korrektur einer Veröffentlichung vom 30. Dezember 2015:

Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18. Dezember 2015 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und an diesem Tag 6,26 % (das entspricht 112.714 Stimmrechten) betragen hat. Für die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 werden die Stimmrechte von Herrn Martin Dietze Herrn Manfred Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Nach der Hauptversammlung beträgt der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Teichelkamp an der Alexanderwerk AG 0,04 % der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten).

Herr Manfred Teichelkamp hat uns am 6. Januar 2016 mitgeteilt, dass er die Stimmrechtsmitteilung über den von ihm gehaltenen Stimmrechtsanteil von 0,04 % vom 23. Dezember 2015 zurücknimmt.

Remscheid, 12. Januar 2016

Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 11. Januar 2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10 %-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 18. Dezember 2015 über Folgendes informiert: 'Wir haben am 18. Dezember 2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Alexanderwerk Produktions GmbH an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, ISIN: DE0005032007, am 18. Dezember 2015 die Schwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und an diesem Tag genau 20,04 % (das entspricht 360.760 Stimmrechten) betragen hat. Ergänzend hierzu teilen wir Ihnen gem. § 27a Abs. 1 WpHG folgende Informationen mit: Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen und Vermögensanlagen. Wir beabsichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten streben wir derzeit nicht an. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Alexanderwerk AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik streben wir ebenfalls nicht an. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.'

Angaben nach § 161 AktG

Die jährlichen Erklärungen nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurden im Dezember 2015 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alexanderwerk.com) veröffentlicht.

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB

Die Alexanderwerk AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der Alexanderwerk AG auf. Der Jahresabschluss der Alexanderwerk AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Alexanderwerk AG

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust 2015 in Höhe von € -8.631.779,90 auf neue Rechnung vorzutragen.

Remscheid, den 29. April 2016

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
1.1.2015

Abgänge

31.12.2015

--- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 501.263,31 0,00 501.263,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 28.291,02 0,00 28.291,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.857,91 -6.857,91 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 369.732,26 0,00 369.732,26
404.881,19 -6.857,91 398.023,28
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 0,00 1.025.000,00
2. Beteiligungen 6.250,00 0,00 6.250,00
1.031.250,00 0,00 1.031.250,00
1.937.394,50 -6.857,91 1.930.536,59
Abschreibungen
1.1.2015

Zugänge

Abgänge

31.12.2015

--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 500.213,31 1.050,00 0,00 501.263,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.857,91 0,00 -6.857,91 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 361.815,54 3.675,72 0,00 365.491,26
368.673,45 3.675,72 -6.857,91 365.491,26
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
868.886,76 4.725,72 -6.857,91 866.754,57
Nettobuchwerte
31.12.2015

31.12.2014

--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 1.050,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 28.291,02 28.291,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.241,00 7.916,72
32.532,02 36.207,74
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 1.025.000,00
2. Beteiligungen 6.250,00 6.250,00
1.031.250,00 1.031.250,00
1.063.782,02 1.068.507,74

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Remscheid, den 29. April 2016

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort wird in Abschnitt 5. Chancen und Risikobericht, Unterabschnitt Bestandsgefährdende Risiken, erläutert, dass der Bestand der Alexanderwerk Aktiengesellschaft und des Alexanderwerk-Konzerns aufgrund der unverändert sehr geringen Liquidität weiter gefährdet ist. Die Liquiditätsplanungen der Gesellschaften weisen bei stabilem Geschäft im Finanzierungsverbund des Konzerns eine ausreichende Liquiditätssituation aus. Jedoch ist ungewiss, ob bei einem nicht nur unwesentlichen Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Auswirkungen durch sichernde Maßnahmen, insbesondere aber durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern kompensiert werden können. Ob gegebenenfalls die Eigen- oder Fremdkapitalgeber dazu bereit sein würden, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen.

Essen, 29. April 2016

**BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Fritz, Wirtschaftsprüfer

Barhold, Wirtschaftsprüfer

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offen legen und erläutern.

Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 2.3.3, dass die Gesellschaft den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmittel (z.B. Internet) ermöglichen soll. Die Gesellschaft entspricht dieser Empfehlung im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten nicht, die aus Sicht des Vorstands außer Verhältnis zu der Größe der Gesellschaft stehen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 3.8, in Haftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abschließt, (sog. Directors and Officers Liability Insurances - D&O) einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens zu vereinbaren. Hinsichtlich der Vereinbarung eines Selbstbehalts ist die ALEXANDERWERK AG nicht der Auffassung, dass dies das Engagement und die Verantwortungspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verbessern würde und sieht daher von entsprechenden Regelungen ab.
Nach Ziff. 4.2.1. des Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der Gesellschaft besteht nur aus einer Person, weil dies aus Sicht des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft hinreichend erscheint.
Gemäß Ziffer 4.2.2 soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Schon vor Inkrafttreten dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat bei Abschluss der Vorstandsverträge stets gem. § 87 Aktiengesetz dafür Sorge getragen, dass die Gesamtbezüge des Vorstands angemessen sind. Unter Angemessenheit versteht der Aufsichtsrat zunächst, dass die Vorstandsvergütung die übliche Vergütung nicht ohne Grund übersteigt. Auch "vertikal" wurde eine angemessene Vergütung auch im Vergleich zum Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der ALEXANDERWERK AG festgelegt. Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG führt einen weiteren Gehaltsvergleich gem. Ziffer 4.2.2. nicht durch, da er hierfür hinsichtlich der bereits vorhandenen adäquaten Gestaltung der Vergütungsstrukturen keine Notwendigkeit sieht.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen soll, wobei für die variablen Vergütungsbestandteile bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein sollen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben (4.2.3). Die Vereinbarungen über die variable Vergütung des Vorstands der ALEXANDER WERK AG enthalten keine Regelungen über aktien- oder kennzahlenbasierte Vergütungselemente. Die variable Vergütung wird für den Vorstand durch den Aufsichtsrat jährlich neu festgelegt. Auf diese Weise werden eine enge Verbindung zu den aktuellen Geschäftsentwicklungen und eine Optimierung von Anreiz- und Risikowirkung der variablen Vergütung auch zu schlechten Zeiten des Unternehmens angestrebt. Den durch den Kodex empfohlenen Begrenzungen wird dabei entsprochen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.5 für nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahre die Darstellung der Vorstandsbezüge nach spezifischen, in der Anlage des Kodex vorgegebenen Mustertabellen, vorzunehmen. Die ALEXANDER WERK AG wird unverändert die Vorstandsvergütung entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften offenlegen. Sie behält sich jedoch vor, eine Darstellung in geeigneter Form vorzunehmen, die von den Mustertabellen des Kodex abweicht.
Der Aufsichtsrat soll Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder (5.1.2.) und seine Mitglieder (5.4.1.) sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (5.4.1.) definieren. Der Aufsichtsrat verzichtet darauf, Altersgrenzen festzulegen, weil zum einen die Personen aufgrund ihrer Kenntnisse, Eignungen und Kompetenzen berufen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der gegebenen Altersstrukturen derzeit keine Notwendigkeit für eine Begrenzung gesehen wird. Auch auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder verzichtet der Aufsichtsrat, um ungehindert auf die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zurückgreifen zu können.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) achten und eine Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand festlegen soll (5.1.2). Betreffend seiner eigenen Zusammensetzung soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation u.a. Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Für die vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest (5.4.1). Der Vorstand besteht, für die Größe des Unternehmens angemessen, nur noch aus einer Person, so dass sich weitere Regelungen für den Vorstand erübrigt haben. Seit der im Juni 2014 auf der Hauptversammlung durchgeführten Aufsichtsratswahl besteht das Gremium aus drei Männern. Bislang wurden Vorstand- und Aufsichtsratsmitglieder unter den Gesichtspunkten Persönlichkeit und Sachverstand ausgewählt und nicht nach Kriterien wie u.a. dem Geschlecht. Die Alexanderwerk AG entspricht nun aber selbstverständlich den gesetzlichen Anforderungen - der Aufsichtsrat hat sowohl für den Vorstand als auch sich selbst Zielgrößen für den Anteil von Frauen festgelegt.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gibt (5.1.3). Der Aufsichtsrat hat sich keine Geschäftsordnung gegeben, da er diese bei einer Zahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern für entbehrlich erachtet.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen (5.3). In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll (Ziff. 5.2.). Der Aufsichtsrat der ALEXANDER WERK AG hat keine Ausschüsse gebildet, weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen.
Der deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.1, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jede Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG haben sich entschieden, eine Abweichung von dieser Regelung zur Bewahrung der Rechtssicherheit vorzunehmen. Der Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung der ALEXANDERWERK AG nicht konkret genug, welche Beziehungen der einzelnen Kandidaten in welcher Detailliertheit bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Angabepflichten gem. §§ 124 Abs.3, S.4 und 125 Abs. 1, S.5 genügen aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat dem Informationsbedürfnis der Aktionäre. Zukünftig ist aber abzuwägen, ob freiwillig zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden, ungebunden an die Empfehlungen des Kodex.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.3 Satz 3, dass den Aktionären die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gegeben werden sollen. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ist nach § 107 Abs. 1 AktG Angelegenheit des Aufsichtsrats. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine vorherige Bekanntgabe des beabsichtigten Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz Auswirkungen auf das Wahlverhalten seitens der Aktionäre haben und somit indirekt Einfluss auf den durch den Aufsichtsrat zu wählenden Vorsitzenden nehmen kann.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass (über die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in Aktien der Gesellschaft hinaus) von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente angegeben wird, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht angegeben werden (6.2). Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, sondern beschränkt sich bei den Mitteilungen von Geschäften von Führungspersonen auf die gesetzlichen Offenlegungspflichten in § 15a WpHG. Diese Regelung ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ausreichend, um den internationalen Transparenzrichtlinien zu entsprechen. Von einer genaueren Aufschlüsselung der Anteilsbesitze sehen Vorstand und Aufsichtsrat ab.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, einen Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen (7.1.2). Die durch den Kodex angestrebten Veröffentlichungsfristen wurden bislang durch die ALEXANDER WERK AG nicht eingehalten, insbesondere weil das Unternehmen einerseits Wert darauf legt, größte Sorgfalt bei der Erstellung ihrer Abschlüsse anzuwenden und andererseits im Rahmen der Restrukturierung unverändert eine Vielzahl von Aufgaben abzuarbeiten waren. Auch in Zukunft wird das Unternehmen diesen Maßstäben treu bleiben, beabsichtigt aber, künftig die in Ziffer 7.1.2 des Kodex genannten Fristen einzuhalten.

Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.

Remscheid, den 16. Dezember 2015

Der Vorstand

Alfons Schmidt, Vorstand

Der Aufsichtsrat

Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2015 hat sich erne

ut als Herausforderung erwiesen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich die Auftragslage deutlich erfolgreicher, gleichzeitig stiegen aber die finanziellen Aufwendungen durch den Rück

kauf der Geschäftsanteile an der AlexanderwerkService GmbH. Dem kontinuierlichen Einsatz aller Alexanderwerk Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass trotz dieser Herausforderungen zum vierten Male in Folge wieder ein positives Ergebnis auf Konzernebene erzielt werden konnte.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen hat der Aufsichtsrats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand gestanden.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats war weiterhin die Beratung und Überwachung des Vorstands bei dem Aufbau einer langfristig gesicherten Finanzierung und der Abbau von Altlasten. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und Liquiditätsplanung unterrichten. Ferner ließ sich der Aufsichtsrat laufend über den Stand der laufenden Verhandlungen mit den finanzierenden Kreditinstituten - hierzu führte der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand durch den Aufsichtsratsvorsitzenden auch einzelne direkte Gespräche - sowie den Stand der Jahresabschlussarbeiten unterrichten. Im ersten Halbjahr waren die Verhandlungen über den Erwerb von Geschäftsanteilen an der AlexanderwerkService GmbH ein weiterer Schwerpunkt in der Tätigkeit des Aufsichtsrats.

Aufsichtsratssitzungen

In 2015 fanden zwölf Präsenzsitzungen (davon eine konstituierende) und zwei Telefonkonferenzen statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen.

Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:

In der Sitzung vom 21. Januar 2015 erörterte der Aufsichtsrat die aktuelle Geschäftslage im Unternehmen, insbesondere die Beurteilung des zurückliegenden Jahres 2014 anhand der präsentierten Zahlen zum Auftragseingang, Umsatz und Auftragsbestand. Im Anschluss wurde das Jahresbudget für 2015 vorgestellt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Der Vorstand berichtete sodann über den Sachstand zu den Jahresabschlussarbeiten 2013 sowie über eine zugestellte Klageschrift der AlexanderwerkService GmbH. Des Weiteren wurden Sachstände zum Mietverhältnis, zur Finanzbuchhaltung sowie zu den Beratungsleistungen der Daum Treuhand GmbH diskutiert.

Im Rahmen der Sitzung vom 18. Februar 2015 wurden verschiedene Punkte zur Beratertätigkeit der Daum Treuhand GmbH besprochen. Sodann befasste sich der Aufsichtsrat mit Einzelheiten zur Vorstandsvergütung und der Finanzlage der Alexanderwerk-Gesellschaften. Finanzierungsalternativen sowie die Sachstände zu den Jahresabschlussarbeiten und der geplanten Hauptversammlung waren ebenso Themen dieser Sitzung.

In der Sitzung vom 7. April 2015 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der aktuellen Geschäftslage der Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang wurde auch eingehend der Sachstand zu dem später vollzogenen Erwerb der Geschäftsanteile an der AlexanderwerkService GmbH von der der Cantina -lecker essen und trinken- GmbH - einschließlich der damit verbundenen Beendigung von Rechtstreitigkeiten - diskutiert. Des Weiteren waren die Beratungstätigkeiten und Steuerberatung der Daum Treuhand GmbH Gegenstand der Sitzung. Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit Personalthemen in der Finanzabteilung und im Vorstand und fasste einen Beschluss zum notwendigen Investitionsbedarf der nächsten fünf Jahre. Weiter wurden die künftige Hauptversammlung, das derzeitige Mietverhältnis sowie diverse Personalthemen behandelt.

In einer weiteren Sitzung vom 18. Mai 2015 erläuterte der Vorstand ausführlich alle Bedingungen der Einigung zum Erwerb der 49% Geschäftsanteile von der Cantina -lecker essen und trinken- GmbH an der AlexanderwerkService GmbH Der Vorstand erläuterte hierzu Einzelheiten, auch zu den in diesem Zusammenhang getroffenen Abreden zur Beendigung von Rechtsstreiten. Der Aufsichtsrat diskutierte die verschiedenen Aspekte ausführlich. Nach Abklärung aller offenen Fragen stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstand einstimmig dem Abschluss des Vertrags zu.

Zu Beginn seiner Sitzung vom 18. Juni 2015 erörterte der Vorstand dem Aufsichtsrat detailliert die aktuelle Geschäftslage im Unternehmen. Neben der Liquiditätslage wurden auch die Verlängerung der laufenden Kreditlinien sowie Überlegungen zu einer Kapitalerhöhung eingehend behandelt. Im Anschluss stellte der Vorstand Möglichkeiten zur Restrukturierung der Finanzbuchhaltung vor. Des Weiteren war der Sachstand über die mögliche, der Entscheidung der Hauptversammlung unterliegende Sondervergütung zugunsten von Herrn Franz Bernd Daum bzw. der Daum Treuhand GmbH sowie das Bankenreporting Gegenstand der Sitzung. Der Aufsichtsrat befasste sich sodann mit ersten Planungen zur Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2013 und 2014. Abschließend berichtete der Vorstand noch die Sachstände zu dem Mietverhältnis am Standort Remscheid sowie zum geplanten Aufbau eines "Representation Office" in China. Die Zustimmung zu letztem Punkt erfolgte im Anschluss durch den Aufsichtsrat.

In der Sitzung vom 29. Juni 2015 befasste sich der Aufsichtsrat umfassend mit der aktuellen Lage des Unternehmens, insbesondere mit der Liquiditätslage sowie den neuesten Auftragseingängen. Ergänzend erläuterte der Vorstand den Verlauf der Messe ACHEMA in Frankfurt. Abschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit der Nachfolge des Vorstandsmitglieds Alfons Schmidt, dessen Bestellung zum Jahresende 2015 ablief. Ferner erörterte der Aufsichtsrat, ob ein weiteres, für Finanzen zuständiges Vorstandsmitglied bestellt werden solle.

Im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Juli 2015 führte der Aufsichtsrat Gespräche mit Bewerbern für die mögliche Bestellung eines Finanzvorstands. Eine Personalentscheidung wurde nicht getroffen.

Die Sitzung vom 3. September 2015 begann mit der Präsentation der aktuellen Geschäftslage im Unternehmen einschließlich der Sachstände zu den laufenden Kreditlinien. Im Anschluss befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Stand der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 sowie der Planung der zeitlich davon abhängigen Hauptversammlung. Ferner diskutiert wurden verschiedene Punkte hinsichtlich der Beratung durch die Daum Treuhand GmbH, das laufende Mietverhältnis sowie Personalthemen.

Die nächste Sitzung fand am 25. September 2015 statt. Diese begann mit einem Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäfts- und Liquiditätslage sowie dem Status der Finanzierung im Unternehmen. Ferner wurden die Sachstände zu den Jahresabschlüssen und der geplanten Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 besprochen. Weiter diskutierte der Aufsichtsrat offene Fragen zu den Beratungsleistungen der Daum Treuhand GmbH, zum Mietverhältnis, zur Börsennotiz und verschiedenen Personalthemen.

Die Sitzung vom 28. Oktober 2015 behandelte die aktuelle Geschäftslage aller Gesellschaften und die Verlängerung der Kreditlinie bei der National-Bank AG. Des Weiteren wurde der Zeitplan der Abschlussprüfung 2013/2014 besprochen sowie Angebote für die Prüfung 2015 verglichen. Danach wurden erste organisatorische Entscheidungen zur kommenden Hauptversammlung festgelegt und die aktuellen Sachstände zum Mietverhältnis und Personalthemen besprochen.

In der Sitzung vom 10. November 2015 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschlüssen für die vorgenannten Geschäftsjahre sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahre 2013 und 2014 und die Konzernabschlüsse für die jeweiligen Geschäftsjahre gebilligt. Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 sind damit festgestellt. Der Abschlussprüfer Trusted Advice AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 10. November 2015 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse zur Einberufung der Hauptversammlung und diskutierte die Optimierung des Risikomanagementsystems. Der Vorstand berichtete im Anschluss noch über Themen aus dem Verwaltungsbereich.

In der Sitzung vom 16. Dezember 2015 hat sich der Aufsichtsrat vorbereitend zur anstehenden Hauptversammlung mit allen aktuellen Details zu den laufende Projekten und der Erfüllung der Umsatzerwartungen daraus vertraut gemacht. Ferner wurden die Sachstände zur Personalplanung, Liquiditätslage, Holdingstruktur sowie zur Hauptversammlung diskutiert. Der Aufsichtsrat stimmte darüber hinaus der Kündigung des Mietverhältnisses am Standort Remscheid sowie dem Entwurf der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex zu.

Am Tag vor der Hauptversammlung, am 21. Dezember 2015, beschloss der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Dr. Alexander Schmidt zum Mitglied des Vorstands sowie den Abschluss eines entsprechenden Vorstandsdienstvertrages. Herr Dr. Schmidt nahm die Bestellung an.

Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 fand eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrat statt, bei der Herr Mariotti zum Vorsitzenden und Herr Kroll zum stellvertretenden Vorsitzenden wiedergewählt wurden.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr keine Ausschüsse gebildet, da er der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören.

Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses konnte seit langem wieder innerhalb der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 beauftragt.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschuss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2015 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 29. April 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 29. April 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

In der Sitzung am 29. April 2016 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit des Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und den Konzernabschluss für das jeweiligen Geschäftsjahr gebilligt. der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2015 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 29. April 2016 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 18. Dezember 2014 hat Herr Jürgen Kullmann sein Amt als Vorsitzender im Aufsichtsrat niedergelegt, führte aber sein Mandat im Gremium bis zur folgenden Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 weiter fort.

Bei dieser Hauptversammlung wurde auf Vorschlag eines Aktionärs Herr Jürgen Kullmann für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Auf der konstituierenden Sitzung vom 22. Dezember 2015 wurde Herr Thomas Mariotti in seinem Amt zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt sowie der Arbeitnehmervertreter, Herr Ronald Kroll, zu seinem Stellvertreter.

Der Aufsichtsrat setzte sich in 2015 wie folgt zusammen:

Aktionärsvertreter

Thomas Mariotti

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Jürgen Kullmann

Arbeitnehmervertreter

Ronald Kroll

stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Veränderungen im Vorstand

Das bisherige Vorstandsmitglied, Herr Alfons Schmidt, ist mit Ablauf seiner Bestellung zum 31. Dezember 2015 ausgeschieden. Herr Alfons Schmidt steht der Gesellschaft weiterhin als Berater zur Verfügung.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt ist seit 2014 bereits Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH.

Entsprechenserklärung und Corporate Governance

Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2015 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist.

Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten.

Dank für die geleistete Arbeit

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für die von ihnen geleistete Arbeit und ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2015.

Remscheid, im April 2016

Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrats