Annual / Quarterly Financial Statement • May 5, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| 31.12.2019 € |
31.12.2018 € |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 28.291,02 | 28.291,02 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 513,00 | 1.108,00 |
| 28.804,02 | 29.399,02 | |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.025.000,00 | 1.025.000,00 |
| 2. Beteiligungen | 6.250,00 | 6.250,00 |
| 1.031.250,00 | 1.031.250,00 | |
| 1.060.054,02 | 1.060.649,02 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.368.296,70 | 8.678.110,61 |
| (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 533.980,36; Vorjahr € 380.000,00) | ||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 570.020,41 | 762.267,67 |
| (davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 96.275,78; Vorjahr € 196.268,70) | ||
| 8.938.317,11 | 9.440.378,28 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 935.289,08 | 1.363.926,78 |
| 9.873.606,19 | 10.804.305,06 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.760,22 | 4.387,54 |
| 10.940.420,43 | 11.869.341,62 | |
| Passiva | ||
| 31.12.2019 € |
31.12.2018 € |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.680.000,00 | 4.680.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 629.872,27 | 629.872,27 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 191.547,83 | 191.547,83 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 2.106.468,30 | 880.968,30 |
| IV. Bilanzgewinn | 1.225.661,43 | 1.500.176,23 |
| 8.833.549,83 | 7.882.564,63 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 834.527,00 | 844.937,00 |
| 2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 1.758.048,00 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 266.245,70 | 298.600,13 |
| 1.100.772,70 | 2.901.585,13 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 16.717,54 | 73.095,01 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 582.401,12 | 593.868,77 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 15.163,19 | 0,00 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 391.816,05 | 418.228,08 |
| (davon aus Steuern € 7.807,24; Vorjahr € 8.634,38) | ||
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 380.588,49; Vorjahr € 401.426,35) | ||
| 1.006.097,90 | 1.085.191,86 | |
| 10.940.420,43 | 11.869.341,62 |
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| 31.12.2019 € |
31.12.2018 € |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.308.185,00 | 1.297.175,88 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 7.120,40 | 40.917,40 |
| - davon aus Währungsumrechnung € 183,88 (Vorjahr: € 17,72) - | ||
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 497.518,39 | 515.850,06 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 449.532,99 | 436.340,62 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 72.868,83 | 69.836,79 |
| 5. Abschreibungen auf Sachanlagen | 354,00 | 484,00 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 680.233,55 | 469.709,74 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 40.000,00 | 0,00 |
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 4.049.748,05 | 5.760.206,89 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 19.659,19 | 10.813,57 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen € 19.649,55 (Vorjahr: € 4.750,44) - | ||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 77.549,81 | 83.934,52 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.202.296,01 | 1.694.725,39 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 2.444.359,06 | 3.838.232,62 |
| 13. Sonstige Steuern | - 626,14 | 342,40 |
| 14. Jahresüberschuss | 2.444.985,20 | 3.837.890,22 |
| 15. Gewinn-/Verlustvortrag | 6.176,23 | - 2.337.713,99 |
| 16. Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 1.225.500,00 | 0,00 |
| 17. Bilanzgewinn | 1.225.661,43 | 1.500.176,23 |
Der Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, (Amtsgericht Wuppertal HRB 10979) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen in Verbindung mit § 264d HGB um eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet.
Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Neben dem Jahresabschluss für die Alexanderwerk Aktiengesellschaft wird entsprechend § 315e HGB ein Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Dabei wurde von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis elf Jahren ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, soweit abnutzbar, angesetzt. Die Nutzungsdauer bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen drei und elf Jahren. Das bewegliche Anlagevermögen wird überwiegend linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit den Anschaffungswerten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelabwertungen berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Der verwendete Steuersatz beträgt 32,975%. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzpositionen "Immaterielle Vermögensgegenstände", "Pensionsrückstellungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie "Sonstige Verbindlichkeiten" ergibt sich ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Alexanderwerk Aktiengesellschaft übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern nicht aus. Die passivischen latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen bei der mit zur ertragsteuerlichen Organschaft gehörenden Organgesellschaft Alexanderwerk GmbH.
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) bewertet. Dabei wurden die "Richttafeln 2018 G" (RT2018G) von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank zum 31. Dezember 2019 veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 2,71 % herangezogen, wobei der laufzeitkongruente durchschnittliche Marktzinssatz auf Basis der letzten zehn Geschäftsjahre wie im Vorjahr ermittelt wird. Als weitere Berechnungsgrundlage wurde eine erwartete Steigerung der Pensionszahlungen in Höhe von 1,50 % zugrunde gelegt. Für Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die durchschnittliche Fluktuationsrate wurden jeweils 0,00 % zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Unter den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen ausgewiesen.
An der Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk Aktiengesellschaft zu 100 % beteiligt. Die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH wurde im Dezember 2011 gegründet, um als Komplementärgesellschaft der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zu fungieren.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag T€ 19. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 einen Verlust von T€ 1 erzielt.
An der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, ist die Alexanderwerk Aktiengesellschaft mit einer Kommanditbeteiligung von insgesamt T€ 1.000 beteiligt. Diese wurde von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft in Form einer Sacheinlage ihrer Beteiligungen an der Alexanderwerk GmbH (100 %), Remscheid, der AlexanderwerkService GmbH (100%), Remscheid, und der Alexanderwerk Inc., Montgomeryville, (100%) erbracht.
Die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG wurde im Dezember 2011 speziell als Holdinggesellschaft für die obengenannten operativen Beteiligungen der Alexanderwerk Aktiengesellschaft gegründet. Das Geschäftsjahr 2019 der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG schließt mit einem Verlust von T€ 28 ab. Das Eigenkapital der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG beträgt zum Bilanzstichtag 2019 T€ 1.997.
An der Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk Aktiengesellschaft zu 25 % beteiligt. Das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens zum 31. Dezember 2019 beträgt T€ 2.544 der Jahresüberschuss 2019 beträgt T€ 122. Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, besitzt Ihrerseits 360.760 Aktien oder 20,04% von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 8.368 (Vorjahr: T€ 8.678) betreffen die Alexanderwerk GmbH, die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH und die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG. Neben der Ergebnisabführung der Alexanderwerk GmbH, resultierend aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von T€ 4.050 (Vorjahr: T€ 5.760 sowie dem aus 2017 abgeführten und noch nicht vollständig gezahlten Ergebnis in Höhe von T€ 2.537) umfassen sie des Weiteren Forderungen gegen die Alexanderwerk GmbH aus einem Darlehen in Höhe von T€ 3.709 (Vorjahr: T€ 0) und sonstigen Forderungen in Höhe von T€ 71 (Vorjahr: T€ 0) sowie sonstige Forderungen gegen die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 2). Darüber hinaus existiert eine Darlehensforderung von T€ 534 (Vorjahr: T€ 380) gegen die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, die aus dem die Kommanditeinlage übersteigenden Mehrwert der eingelegten Beteiligungen resultiert und mit 2 % p. a. verzinst wird. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben mit Ausnahme der Darlehensforderung gegen die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und betreffen ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt T€ 570 (Vorjahr: T€ 762) setzen sich unter anderem aus Forderungen gegen Finanzbehörden T€ 449 (Vorjahr: T€ 566), Barhinterlegungen T€ 96 (Vorjahr: T€ 96) sowie einer Forderung aus der Nebenkostenabrechnung des Vorjahres in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 0) zusammen. Ein Betrag von insgesamt T€ 96 (Vorjahr: T€ 196) hat eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 4.680. Es ist eingeteilt in 1.800.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,60 €/Stück am Grundkapital beteiligt.
In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein neues genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020.
Aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurden EUR 1.225.500,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.225.661,43 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.176,23 (Vorjahr: Verlustvortrag EUR 2.337.713,99) enthalten.
Die Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 835 (Vorjahr: T€ 845) werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Berechnung der handelsrechtlichen Rückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewandt. Als Rechnungszins wurden in 2019 2,71 % und als Rententrend 1,5 % angesetzt; als Sterbetafeln kamen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zum Ansatz.
Die Pensionsrückstellung wäre um T€ 47 (Vorjahr: T€ 56) höher ausgefallen, wenn der laufzeitkongruente Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu Grunde gelegt worden wäre. In derselben Höhe liegt eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB vor.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 266 (Vorjahr: T€ 299) betreffen unter anderem Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung in Höhe von T€ 199 (Vorjahr: T€ 190) und Personalrückstellungen T€ 57 (Vorjahr: T€ 68).
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| 31.12.2019 in T€ |
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in T€ |
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in T€ |
davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in T€ |
davon besichert in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 17 | 0 | 0 | 0 |
| (73) | (73) | (0) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 582 | 582 | 0 | 0 | 0 |
| (594) | (594) | (0) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 15 | 15 | 0 | 0 | 0 |
| (0) | (0) | (0) | (0) | (0) | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 392 | 32 | 360 | 0 | 0 |
| (418) | (62) | (356) | (0) | (0) | |
| Summen | 1.006 | 646 | 360 | 0 | 0 |
| (1.085) | (729) | (356) | (0) | (0) |
Vorjahreszahlen in Klammern
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 582 (Vorjahr: T€ 594) handelt es sich mit T€ 15 (Vorjahr: T€ 18) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 567 (Vorjahr: T€ 576) um sonstige Verbindlichkeiten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. in Höhe von T€ 381 (Vorjahr: T€ 401) enthalten. Diese entsprechen dem Gesamtkassenvermögen des Vereins. Das Gesamtkassenvermögen entspricht dem zulässigen Kassenvermögen gem. § 4d EStG. Das Gesamtkassenvermögen liegt um T€ 643 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung.
Im Rahmen der Aufnahme einer Kreditlinie der Alexanderwerk Produktions GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe von T€ 350 hat die Alexanderwerk AG in Vorjahren eine Bürgschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Gesamtwert von T€ 88 abgegeben. Aufgrund der guten Lage der Alexanderwerk Produktions GmbH rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften.
Die Alexanderwerk Aktiengesellschaft haftet gemeinsam mit der AlexanderwerkService GmbH und der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche, welche der Nationalbank AG sowie der Stadtsparkasse Remscheid aus der Nutzung der Kreditlinien der Alexanderwerk GmbH zustehen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren weder die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH bei der Nationalbank noch die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid wie bereits im Vorjahr genutzt. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen.
Das Gesamtkassenvermögen der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. liegt um T€ 643 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung. Aufgrund dessen ist im Zeitablauf mit einer Inanspruchnahme hieraus zu rechnen.
Es bestehen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 696 (Vorjahr: T€ 696) aus Miet- und Leasingverträgen.
Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.308 (Vorjahr: T€ 1.297) umfassen unter anderem Lizenzerträge von T€ 360 (Vorjahr: T€ 360) und konzerninterne Kostenweiterbelastungen über T€ 948 (Vorjahr: T€ 937).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen T€ 498 (Vorjahr: T€ 516). Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für konzerninterne Weiterbelastungen.
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 33) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 680 (Vorjahr: T€ 470) enthalten im Wesentlichen Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten T€ 298 (Vorjahr: T€ 183), Kosten aus konzerninternen Umlagen T€ 104 (Vorjahr: T€ 115), Reisekosten T€ 103 (Vorjahr: T€ 36), Kosten für die Ausrichtung der Hauptversammlung T€ 71 (Vorjahr: T€ 70) sowie Kosten des Aufsichtsrats T€ 47 (Vorjahr: T€ 41).
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 0) resultieren aus der Ausschüttung der Alexanderwerk Produktions GmbH für das Geschäftsjahr 2018, an welcher die Gesellschaft zu 25 % beteiligt ist.
Bei den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von T€ 4.050 (Vorjahr: T€ 5.760) handelt es sich um das Ergebnis nach Steuern der Alexanderwerk GmbH, mit welcher die Gesellschaft am 24. Oktober 2017 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat, welcher die vollständige Abführung der Ergebnisse der Alexanderwerk GmbH bis mindestens zum 31. Dezember 2021 vorsieht.
Das Zinsergebnis in Höhe von T€ -58 (Vorjahr: T€ -73) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten über T€ 78 (Vorjahr: T€ 80). Dabei werden Änderungen des Abzinsungssatzes ebenfalls unter dieser Position erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend in Höhe von T€ 1.203 (Vorjahr: T€ 1.792) das laufende Geschäftsjahr 2019 sowie in Höhe von T€ -1 (Vorjahr: T€ -97) Vorjahre.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
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| Mitarbeiter | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Angestellte | 5 | 5 |
| Auszubildende | 0 | 0 |
| Summe | 5 | 5 |
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand und Geschäftsführer, Marienmünster
Die Vergütungen des Geschäftsjahres 2019 teilen sich wie folgt auf:
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| Name | Fixgehalt EUR |
Nebenleistungen EUR |
Tantieme EUR |
Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| Dr. A. Schmidt | 51.000,00 | 0,00 | 25.500,00 | 76.500,00 |
| Gesamt | 51.000,00 | 0,00 | 25.500,00 | 76.500,00 |
Die Gesamtvergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.
Neben der Vergütung für seine Vorstandstätigkeit erhielt Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung als Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen Rückstellungen in Höhe von T€ 417 (Vorjahr: T€ 425). Die Bezüge betrugen für den vorgenannten Personenkreis T€ 49 (Vorjahr: T€ 59).
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
(Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 18. Juni 2019)
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Köln
(Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum 18. Juni 2019)
Unternehmensberater, Mainz-Kastel
- VestCorp AG i. I., Düsseldorf: Vorsitzender des Aufsichtsrats
(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 25. April 2019 und seit 18. Juni 2019)
Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach
- Elanix Biotechnologies AG, Berlin: Vorsitzender des Aufsichtsrates vom 1. Januar bis zu seinem Rücktritt am 14. Februar 2019
(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats vom 26. April 2019 bis zum 18. Juni 2019)
Technischer Angestellter, Alexanderwerk GmbH, Remscheid
(Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 18. Juni 2019)
Leiter Montage, Alexanderwerk GmbH, Remscheid
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 betrugen T€ 47 (Vorjahr: T€ 41). Davon sind T€ 23 (Vorjahr: T€ 23) fix und T€ 24 (Vorjahr: T€ 18) sitzungsabhängig.
Zu den weiteren Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Soweit Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt wurden, wurden die Verträge unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs zu marktüblichen Konditionen geschlossen.
Das auf das Geschäftsjahr 2019 entfallende Gesamthonorar von T€ 86 (Vorjahr: T€ 64) des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 68 (Vorjahr: T€ 58) und für sonstige Leistungen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) sowie für Steuerberatungsleistungen T€ 18 (Vorjahr: T€ 6). Davon betrug der Aufwand für Vorjahre T€ 13 (Vorjahr: T€ 0).
Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 eine direkte Beteiligung hält:
| ― | Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 19, Ergebnis 2019: T€ -1 |
| ― | Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid: Kommanditbeteiligung 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 1.997, Ergebnis 2019: T€ -28 |
| ― | Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 25 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 2.544, Ergebnis 2019: T€ 122 |
Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zum 31. Dezember 2019 eine indirekte Beteiligung hält:
| ― | Alexanderwerk GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 3.138, Ergebnis 2019: T€ 0 |
| ― | AlexanderwerkService GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 133, Ergebnis 2019: T€ -10 |
| ― | Alexanderwerk Inc., Montgomeryville (USA): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 2.507, Ergebnis 2019: T€ 695 |
| ― | AW Real Estate Inc., Wilmington (USA): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 473, Ergebnis 2019: € 6 |
| ― | Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd., Shanghai (VR China): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 116, Ergebnis 2019: T€ 47 |
| ― | Alexanderwerk Columbia S.A.S., Bogota (Kolumbien): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 21, Ergebnis 2019: T€ -4 |
Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk GmbH, Remscheid, und die AlexanderwerkService GmbH, Remscheid, zum 31. Dezember 2019 eine indirekte Beteiligung hält:
| ― | Alexanderwerk India Private Limited, Mumbai (Indien): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2019: T€ 21, Ergebnis 2019: T€ -7 |
Dabei werden mehr als 99,99 % der Anteile von der Alexanderwerk GmbH und unter 0,01 % der Anteile von der AlexanderwerkService GmbH gehalten.
Fremdwährungsbeträge sind beim Eigenkapital mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und bei den Ergebnissen nach Steuern zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.
Mitteilung über die Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2019 gemäß § 33 WpHG:
Herr Andreas Appelhagen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 31.07.2017 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,05% (das entspricht 180.923 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Jan Peter Arnz, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 26. August 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 24. August 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,0167 % (das entspricht 90.300 Stimmrechten) betragen hat.
Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 23. Dezember 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18. Dezember 2015 die Schwellen von 10, 15 und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,04 % (das entspricht 367.760 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Martin Dietze, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.11.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.10.2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tage 5,28 % (das entspricht 95.001 Stimmrechten) beträgt.
Herr Thomas Mariotti, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.09.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG am 14.09.2011 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,11 % (das entspricht 110.001 Stimmrechten) beträgt.
Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.12.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 30.11.2017 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 0,06% direkt (das entspricht 1.000 Stimmrechten) und zugerechnet 15,13% (das entspricht 272.360 Stimmrechten) über die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH betragen hat. Der Grund für die Mitteilung war eine freiwillige Konzernmitteilung mit Schwellenberührung nur auf Ebene des Tochterunternehmens.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung im April 2020 lagen der Gesellschaft keine weiteren Meldungen zu Stimmrechtsveränderungen im Sinne des § 33 WpHG vor.
Die jährlichen Erklärungen nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurden im Dezember 2019 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alexanderwerk.com/de/investor-relations/corporate-governance/) veröffentlicht.
Die Alexanderwerk Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft auf. Der Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2019 beträgt € 2.444.985,20. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von € 6.176,23 sowie der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von € 1.225.500,00 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 1.225.661,43.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 4.680.000,00 eine Dividende von € 0,15 je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 955.661,43 auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf € 270.000,00.
Durch den Ausbruch der weltweiten Corona Pandemie im Januar 2020 mit voraussichtlich drastischen Folgen für die globale Wirtschaft erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020 auch Auswirkungen für das Geschäft der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, welche aktuell aber noch nicht genau abzuschätzen sind.
Remscheid, den 16. April 2020
Alexanderwerk Aktiengesellschaft
Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand
(Anlage zum Anhang)
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| Anschaffungskosten | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 € |
Abgänge € |
31.12.2019 € |
01.01.2019 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 501.263,31 | 0,00 | 501.263,31 | 501.263,31 | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 28.291,02 | 0,00 | 28.291,02 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 369.732,26 | 85.354,53 | 284.377,73 | 368.624,26 | 354,00 | 85.113,53 |
| 398.023,28 | 85.354,53 | 312.668,75 | 368.624,26 | 354,00 | 85.113,53 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.025.000,00 | 0,00 | 1.025.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 6.250,00 | 0,00 | 6.250,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.031.250,00 | 0,00 | 1.031.250,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 1.930.536,59 | 85.354,53 | 1.845.182,06 | 869.887,57 | 354,00 | 85.113,53 |
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| Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2019 € |
31.12.2019 € |
31.12.2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 501.263,31 | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten | 0,00 | 28.291,02 | 28.291,02 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 283.864,73 | 513,00 | 1.108,00 |
| 283.864,73 | 28.804,02 | 29.399,02 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1.025.000,00 | 1.025.000,00 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 6.250,00 | 6.250,00 |
| 0,00 | 1.031.250,00 | 1.031.250,00 | |
| 785.128,04 | 1.060.054,02 | 1.060.649,02 |
Die Alexanderwerk-Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft.
Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften:
Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk-Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nordamerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet das Segment "USA" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk India Private Limited mit Sitz in Mumbai (Indien) erbringt Servicedienstleistungen für den für Alexanderwerk wichtigen Schlüsselmarkt Indien. Sie bildet das Segment "Indien" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Vermarktung von Maschinen, Ersatzteilen und Serviceleistungen auf dem chinesischen Markt. Sie bildet das Segment "China" in der Segmentberichterstattung.
Die Produktion von einigen mechanischen Komponenten für unsere Maschinen erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert.
Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch fünf weitere Gesellschaften vervollständigt, wovon die Alexanderwerk Colombia S.A.S mit Sitz in Bogota (Kolumbien) im Laufe des Geschäftsjahres 2019 neu in den Konsolidierungskreis eingetreten ist.
Der Bereich Forschung und Entwicklung nimmt in der Alexanderwerk-Gruppe eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend, konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen, die Ausrichtung von internationalen Seminaren sowie die Vertiefung des eigenen Know-hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit für diese nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern.
Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich die Alexanderwerk-Gruppe auf zwei gut ausgestattete, betriebseigene Labore in Deutschland und den USA sowie auch auf ein Labor eines Partners in China stützen, in denen Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten.
So arbeitet Alexanderwerk unter anderem in enger Zusammenarbeit mit der technischen Universität Hamburg-Harburg und einem weiteren Partner aus der Industrie, der PARSUM GmbH aus Chemnitz, aktuell gemeinsam an einem AiF-Förderprojekt im Bereich der Trockengranulierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieses Projekt ist auf insgesamt drei Jahre bemessen und wird voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen werden können.
Daneben werden mehrere Forschungsprojekte in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit internationalen Universitäten und Partnern vorangetrieben. Mit der University of Minnesota in Minneapolis (MN, USA) konnte eine weitere renommierte Universität für eine Kooperation im Bereich der Pharmazeutischen Forschung und Entwicklung gewonnen werden. Als ein besonders wichtiges Vorzeigeprojekt gilt die kontinuierliche Produktionslinie an der Universität Purdue (IN, USA). Das dortige Forschungsprojekt wird von der amerikanischen Zulassungsbehörde (FDA) gefördert und hat daher den Charakter eines Leuchtturmprojektes.
Die bilanzierten Posten für eigene Entwicklungen in Höhe von T€ 132 (Vorjahr: T€ 154) wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Gemeinkosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt hier drei bis zehn Jahre. Insgesamt wurden T€ 67 (Vorjahr: T€ 68) für Entwicklung aufgewandt.
Das Jahr 2019 wurde von einer weltweit zu beobachtenden Konsolidierung in den Produktionskapazitäten und einem politisch induziertem Abwarten geprägt. Das globale Bruttoinlandsprodukt stieg 2019 um etwa 2,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Ausbruch der Corona-Pandemie zu Beginn des aktuellen Jahres 2020 mit nicht absehbaren Folgen für die weltweiten Märkte wird diesen Trend verstärken, so dass es für das Jahr 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer globalen Depression kommen wird, welche in der Höhe aktuell aber noch nicht einzuschätzen ist.
Auch in den für die Alexanderwerk-Gruppe wichtigen Exportmärkten kam es im vergangenen Geschäftsjahr zu einer Abschwächung der Zuwächse in den einzelnen Ökonomien. In den USA stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 um 2,3 %, während auf dem asiatischen Markt in unseren Schlüsselmärkten in Indien und China weiterhin ein überproportionaler Zuwachs im Vergleich zur Weltwirtschaft zu beobachten war. Der chinesische Gesamtmarkt konnte in 2019 noch um gute 6,1 % und der indische Markt um sehr gute 8,0 % zulegen.
1 Quelle der verwendeten Kennzahlen:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V., Frankfurt a. M. (kurz: VDMA)
Im europäischen Wirtschaftsraum hingegen setzte sich der bereits in 2018 begonnene rezessive Trend in 2019 fort. So reduzierte sich das Wirtschaftswachstum im Euro-Raum im vergangenen Jahr auf 1,2 % (Vorjahr 1,8 %). Im aktuellen Jahr 2020 dürfte sich die Konjunktur durch das in Europa stark verbreitete Coronavirus durchaus negativ im Vergleich zu den Vorjahren entwickeln.
Für den deutschen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich in 2019 ein schwaches Wachstum von etwa 0,5 %. Damit liegt die Wachstumsrate für das inländische Bruttoinlandsprodukt deutlich unter dem globalen Wirtschaftstrend und selbst im Vergleich mit regionalen Volkswirtschaften in Europa auf einem geringen Niveau.
Der deutsche Maschinenbau erlebte in 2019 wirtschaftlich betrachtet nach bisherigen moderaten Wachstumsraten erstmals einen leichten Rückgang. Der reale Umsatz der Branche ging nach zuletzt schwach expansivem Verhalten im Jahr 2019 um etwa 1,3 % auf 230 Milliarden Euro zurück. Für diesen Trend zeigen sich laut des Branchenverbandes VDMA die branchenweit um etwa ein Drittel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangenen Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer verantwortlich. Bei den Exporten in andere Industrieländer konnte hingegen im gleichen Zeitraum ein geringes Plus verzeichnet werden. Auch bei den Auftragseingängen verzeichnete die Branche im Berichtsjahr 2019 einen Einbruch um 9 %.
Die Alexanderwerk-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2019 mit einem positiven Ergebnis beenden, wobei die ursprüngliche Planung im Jahresverlauf aufgrund des verhaltenen Auftragseingangs und des daraus reduzierten Umsatzes nicht erreicht werden konnte.
Der Auftragseingang der Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2019 T€ 20.438. Im Bereich des Neumaschinenvertriebs konnten im vergangenen Jahr Aufträge im Gesamtwert von T€ 13.394 abgeschlossen werden, während das Ersatzteil- und Servicegeschäft um 21,6 % auf T€ 7.044 stieg. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auch auf die besondere Situation auf einigen internationalen Märkten zurückzuführen. Im Segment USA zeigte sich der Auftragseingang mit T€ 4.314 nach T€ 3.504 nochmals um 23,1 % stärker als im Vorjahreszeitraum, wobei hier auch Maschinenlieferungen außerhalb der USA zum Tragen kamen. Erfreulich ist auch der direkte Auftragseingang von T€ 419 im erst Ende 2018 gestarteten Segment China. Damit gelang der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. ein guter Einstieg in den chinesischen Markt, welcher auch von der Alexanderwerk GmbH betreut wird. Der Auftragseingang in den übrigen von der Alexanderwerk GmbH bewirtschafteten Märkten betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 T€ 15.705.
Der wesentliche Anteil des erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert.
Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2019 nach positivem wirtschaftlichem Verlauf erneut mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen, welches durch den im Jahr 2017 mit der Konzernmuttergesellschaft Alexanderwerk AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in voller Höhe im Ergebnis der AG enthalten ist. Dabei profitierte die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht nur von einer positiven Ausliefersituation, sowohl bei den Neumaschinen als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft, sondern konnte durch Einsparungen im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen das Ergebnis zusätzlich optimieren.
Im Jahr 2019 hat die auf dem US-amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. mit einem guten Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen. Die weiterhin gute Auftragslage der inzwischen mehr als 25 Jahre zum Konzern gehörenden Gesellschaft sowie der über die AW Real Estate Inc. im Jahr 2019 erfolgte weitere Ausbau des im Vorjahr 2018 erworbenen Produktionsgeländes in Montgomeryville tragen positiv zur Entwicklung unseres Standortes in den USA bei.
Auch die Alexanderwerk India Private Ltd., welche Servicedienstleistungen speziell für Kunden auf dem indischen Markt erbringt, konnte im Geschäftsjahr 2019 ihre Arbeit weiter ausbauen. Durch die Verfügbarkeit von Servicetechnikern direkt vor Ort unterstützt diese Gesellschaft die Alexanderwerk GmbH speziell bei Einsätzen für Inbetriebnahmen und bei Serviceanforderungen unserer Kunden auf dem indischen Markt, was die Wege deutlich verkürzt, die Abläufe optimiert und nicht zuletzt auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen, internationalen Marktbegleitern darstellt.
Wie geplant konnte im Laufe des Berichtsjahres die Alexanderwerk Shanghai (Trading) Co., Ltd., welche speziell für die Abwicklung des Geschäftes auf dem Schlüsselmarkt China gegründet wurde und aus dem Representative-Office der Alexanderwerk GmbH in Shanghai hervorging, erfolgreich ihre Arbeit aufnehmen. Durch diesen Schritt können auf diesem speziell für Alexanderwerk wichtigen Markt sowohl zeitliche als auch kostentechnische Potenziale gehoben werden, was sich bereits in einem guten Ergebnis zeigte. Die chinesische Gesellschaft unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Abwicklung von Projekten, aber auch bei der Gewinnung von Projekten. Daneben werden auch Ersatzteilanfragen oder Maschinenprojekte über die Gesellschaft abgewickelt.
Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2019 mit einem Überschuss positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen.
Die Alexanderwerk AG trug im Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss von T€ 2.445, welcher sich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH ergibt, zum Konzernergebnis bei. Durch eine konsequente Kostenoptimierung sowie eine Anpassung der vereinnahmten Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzen konnte die Muttergesellschaft, die als Finanz- und Managementholding der Gruppe fungiert, den Einzelabschluss und den Konzernabschluss positiv beeinflussen.
Am 18. Juni 2019 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2018 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen hat.
Die Alexanderwerk-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Konzernjahresüberschuss von T€ 2.470, konnte aber damit nicht an das gute Vorjahr 2018 (T€ 4.229) anknüpfen.
Insgesamt beurteilt der Vorstand sowohl die Gesamtlage als auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alexanderwerk-Gruppe als gut, auch im Vergleich zu den beiden außerordentlich guten Vorjahren.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 24.058, Bestandsveränderungen T€ - 1.532, Eigenleistungen T€ 757) lag im Geschäftsjahr 2019 nach T€ 29.963 mit T€ 23.282 unter dem Wert des Vorjahres. Das lag nicht zuletzt am aufgrund der abwartenden Investitionshaltung in vielen Märkten geringeren Umsatz sowie am Bestandsabbau im Berichtsjahr. Vor allem kundenseitige Projektverschiebungen führten zu einem geringeren Auftragseingang in 2019. Darüber hinaus kam es auch in einigen internationalen Märkten zu Konsolidierungen von Kapazitäten, wie z. B. in Indien.
Auf das Segment USA entfielen T€ 5.285 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 2.308). Das entspricht etwa 22,0 % (Vorjahr: 8,4 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings Before Interest And Taxes) im Alexanderwerk-Konzern lag nach T€ 6.108 mit T€ 3.895 im Geschäftsjahr 2019 unter dem des Vorjahres. Davon entfielen auf das Segment USA T€ 421, das Segment Indien T€ -6 und das neu gegründete Segment China T€ 65. Das EBT (Earnings Before Taxes) betrug in 2019 T€ 3.745 nach T€ 6.003 im Vorjahr.
Der Materialaufwand im Konzern betrug in 2019 T€ 7.178 (Vorjahr: T€ 11.393). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass die Beschaffung im Laufe des Geschäftsjahres an die Auftragssituation angepasst und entsprechend weniger vorproduziert wurde, was sich auch in der Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk-Konzerns mit 30,8 % nach im Vorjahr 38,0 % deutlich zeigt. Darüber hinaus konnten im Laufe des Geschäftsjahres 2019 weitere Einkaufsbedingungen optimiert werden, welche diese Kennzahl positiv beeinflussen.
Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr um weitere 6,4 % von T€ 8.007 auf T€ 8.516. Hier kann man die aus dem im Laufe der vergangenen Geschäftsjahre gestiegenen Geschäft der Alexanderwerk-Gruppe resultierenden Neueinstellungen an Fachkräften sowie eine nicht unerhebliche unterjährige tarifliche Gehaltsanpassung in Form einer erstmalig ausgezahlten Sonderzahlung als Ursache für die Erhöhung ausmachen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Alexanderwerk-Gruppe konnten nach T€ 5.210 im Vorjahr deutlich auf nunmehr T€ 3.646 gesenkt werden. Hierzu trugen neben konsequenter Kostenpolitik gute Verhandlungen zur Optimierung externer Dienstleistungen bei.
Außerdem wirkte sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 durch eine Verschiebung zwischen den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Verringerung) und den Abschreibungen auf Sachanlagen und dem Zinsaufwand (jeweils Erhöhungen) aus.
Das Zinsergebnis der Alexanderwerk-Gruppe, welches im Wesentlichen durch die langfristigen Darlehen zum Erwerb der Geschäftsgebäude der Alexanderwerk Inc. in Montgomeryville beeinflusst ist, beträgt im Geschäftsjahr 2019 T€ -203 nach T€ -186 im Vorjahr. Ebenfalls wirken sich ein weiteres Darlehen über eine Maschinenfinanzierung bei der Alexanderwerk GmbH sowie die Bereitstellungen für die Kreditlinien der Alexanderwerk Inc. und der Alexanderwerk GmbH auf diesen Posten aus.
Aus der Beteiligung an der at equity in den Konzernabschluss einbezogenen Alexanderwerk Produktions GmbH erhielt die Alexanderwerk-Gruppe einen Ergebnisanteil von T€ 24 (Vorjahr: T€ 82).
Die Konzernbilanzsumme verringert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.290 auf T€ 23.221. Das ist im Wesentlichen auf den Bestandsabbau bei den Vorräten beziehungsweise den Abbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umlaufvermögen zurückzuführen, während durch die erstmalige Bilanzierung von Nutzungsrechten aus dem seit 1. Januar 2019 neu anzuwendenden IFRS 16 das Anlagevermögen deutlich erhöht wird.
Die aktiven latenten Steuern in der Alexanderwerk-Gruppe steigen im Geschäftsjahr 2019 von T€ 67 auf T€ 211 deutlich an.
Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 2.470, der von der Muttergesellschaft Alexanderwerk AG im Juni 2019 ausgezahlten Dividende sowie geringer Anpassungen im sonstigen Ergebnis ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 13.655 (Vorjahr: T€ 12.849) zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019.
Aufgrund der erstmaligen Bilanzierung langfristiger Nutzungsrechte nach IFRS 16 ist das langfristige Fremdkapital der Alexanderwerk-Gruppe mit T€ 5.517 nach T€ 3.456 im Vorjahr deutlich höher.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche in den kurz- und langfristigen Finanzschulden enthalten sind, betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 T€ 1.461 (Vorjahr: T€ 1.438). Von diesen sind T€ 152 (Vorjahr: T€ 164) als kurzfristig anzusehen.
Die Liquiditätslage der Alexanderwerk-Gruppe konnte sich im Geschäftsjahr 2019 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes sowie den Aufbau von liquiden Mitteln weiter deutlich verbessern. Die positive Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk-Gruppe insgesamt auf eine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im gesamten Geschäftsjahr 2019 vollständig verzichten konnte. Insgesamt wird die Liquidität in der Alexanderwerk-Gruppe neben den eigenen Rücklagen über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten und in regelmäßigen Abständen prolongiert werden.
Weiterhin werden Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgsversprechend sind.
Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Der Finanzmittelfonds der Alexanderwerk-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 4.748 zum 31. Dezember 2018 auf nunmehr T€ 6.287 zum Bilanzstichtag positiv. Der Gesamt Cashflow im Alexanderwerk-Konzern stieg im Geschäftsjahr 2019 nach T€ -993 auf T€ +1.409. Das ist in erster Linie auf den Abbau der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Vorratsvermögen sowie auf den Abbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr zurückzuführen, welche aufgrund des geringeren Umsatzes zum Jahresende niedriger als im Vorjahr 2018 waren.
Die wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren ökonomischer Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich im Geschäftsjahr 2019 weiterhin positiv entwickelt. Bedingt durch den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften und den mit der Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, welcher die vollständige Abführung des Jahresergebnisses der Alexanderwerk GmbH an die Alexanderwerk AG bis einschließlich 2021 vorsieht, schließt die Alexanderwerk AG das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss von T€ 2.445 (Vorjahr: T€ 3.838) ab. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften.
Die Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.308 (Vorjahr: T€ 1.297).
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG betragen im zurückliegenden Geschäftsjahr T€ 7 nach T€ 41 im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 498 nach T€ 516 im Vorjahr.
Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 522 nur marginal höher als im Vorjahr (T€ 506). Hierfür kann unter anderem eine ab dem Berichtsjahr 2019 eingeführte tarifliche Sonderzahlung für Arbeitnehmer verantwortlich gemacht werden.
Die Alexanderwerk AG beschäftigte, ohne Berücksichtigung der Organe der Gesellschaft, im Geschäftsjahr 2019 unverändert durchschnittlich fünf Mitarbeiter.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen nach T€ 470 im Vorjahr aufgrund von höheren Beratungsaufwendungen unter anderem in Zusammenhang mit der Verlängerung des Vorstandsdienstvertrages sowie höheren Reisekosten des Vorstandes im Rahmen des Konzerncontrollings der in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen ausländischen Niederlassungen auf T€ 680 an. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 298), Reise- und Bewirtungskosten (T€ 102), bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 83), Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 71) sowie Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 47).
Der Ertrag aus dem im Geschäftsjahr 2019 angewandten Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH betrug T€ 4.050.
Das Finanzergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ -58 nach T€ -73 im Vorjahr weiter verbessert. Unter anderem hierfür verantwortlich zeigen sich Zinserträge aus einem Darlehen an eine Konzerntochtergesellschaft, welche das Verhältnis von Aufwand zum Ertrag positiv beeinflussen.
Die Bilanzsumme der Alexanderwerk AG verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 929 auf T€ 10.940. Durch das positive Ergebnis in 2019 gelang es ein bilanzielles Eigenkapital von nunmehr T€ 8.834 aufzubauen. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt nunmehr 80,7 % (Vorjahr: 66,4 %). Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG schließen im Berichtszeitraum mit T€ 1.060 nahezu unverändert zum Vorjahr ab. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt nun 9,7 %.
Die Sachanlagen wie auch die Finanzanlagen der Gesellschaft haben sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Das nicht-monetäre Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 9.440 im Vorjahr auf T€ 8.938 leicht verringert. Es beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH sowie ein an die gleiche Gesellschaft gewährtes Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich im Berichtszeitraum von T€ 762 auf T€ 570. Sie enthalten vor allem Forderungen gegen Finanzbehörden aus dem Erstattungsanspruch von Ertragssteuern für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019.
Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr um T€ 10 auf nunmehr T€ 835 (Vorjahr: T€ 845).
Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 299 im Vorjahr um ca. 10% auf T€ 266 verringert, die Steuerrückstellungen von T€ 1.758 auf T€ 0.
Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 1.085 auf T€ 1.006. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 17 (Vorjahr: T€ 73) deutlich unter dem Vorjahreswert lagen, konnten die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 582 (Vorjahr: T€ 594) geringfügig verringert werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 392 (Vorjahr: T€ 418) um ca. 6,2 % unter dem Vorjahresniveau. Sie resultierten überwiegend aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt.
Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Innerhalb der Holdingstruktur verfügen die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, die unbefristet verlängert wurden, und die Alexanderwerk Inc. über eine Kreditlinie.
Wesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess.
Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation in der Alexanderwerk-Gruppe über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse).
In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und etwaige Maßnahmen eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Planrechnungen).
Die Alexanderwerk-Gruppe arbeitet derzeit gruppenübergreifend nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Durch den Ausbruch der weltweiten Corona-Pandemie im Januar 2020 mit voraussichtlich drastischen Folgen für die globale Wirtschaft erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020 auch Auswirkungen für das Geschäft sowie die in den Abschnitten "II.3. Wirtschaftliche Lage des Konzerns" und "II.4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG" jeweils dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, welche aktuell aber noch nicht genau abzuschätzen sind. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Konzernanhang sowie im Risiken- und Chancen- sowie Prognosebericht.
Die Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 87 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften.
In Asien gehen wir auch in den kommenden Jahren von einem weiterhin vorhandenen Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Die in den vergangenen Jahren in diesem Markt gegründeten Vertriebsgesellschaften in China und Indien konnten bereits jetzt erfolgreich zu der weiteren Erschließung und Ausbau von Geschäftsbeziehungen beitragen. Des Weiteren ist mittelfristig geplant in Südostasien eine weitere Vertriebsniederlassung zu gründen.
Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr zur Erschließung des südamerikanischen Marktes eine Tochtergesellschaft in Kolumbien gegründet, welche Anfang 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat, um die dortigen Märkte zu erschließen.
Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich der mit Wirkung zum 31. Januar 2020 und einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Brexit auf die Kundennachfrage auswirkt.
Unter Ausblendung von Effekten, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst werden, würden die allgemein als erfolgreich einzustufenden Vertriebsstrategien auch im Jahr 2020 zu einem positiven Geschäftsverlauf der Alexanderwerk-Gruppe etwa auf dem Niveau des Vorjahres 2019 führen. Durch den Ausbruch des Corona-Virus in China zum Jahresende 2019, was sich im ersten Quartal 2020 zu einer globalen Pandemie entwickelte und aktuell zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit auch des wirtschaftlichen Handelns weltweit führt, lassen sich vorerst keine sicheren Prognosen für den weiteren Geschäftsverlauf in 2020 ableiten.
Das Geschäftsjahr 2020 startete für die Alexanderwerk-Gruppe mit einem überaus positiven Auftragseingang. Dennoch können wir aktuell nicht sagen, welche möglicherweise auch negativen Auswirkungen die durch die Corona-Pandemie erfolgten Beschränkungen für den Auftragseingang und damit für den Umsatz, das EBIT und auch das Jahresergebnis haben werden.
Maßgeblich entscheidend für das Ergebnis und damit die voraussichtliche Entwicklung unter Berücksichtigung sowohl der positiven als auch der negativen Auswirkungen für die Alexanderwerk-Gruppe wird sein, von welcher Dauer die Einschränkungen zur Eindämmung des weltweiten Covid-19-Virus sein werden und in welcher Zeit sich die globale Wirtschaft von dieser Pandemie erholen wird.
Unsere Aktivitäten sind unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation auch weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive weiter zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den internationalen Märkten.
Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding wird maßgeblich durch den im Geschäftsjahr 2017 mit der operativen Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag bestimmt. Unter Ausblendung der Effekte, welche durch die weltweite Corona-Pandemie ausgelöst werden, erwarten wir für 2020 in der Alexanderwerk AG in etwa einen Geschäftsverlauf auf Niveau des Vorjahres 2019. Aktuell können wir allerdings nicht sagen, welche Auswirkungen die Beschränkungen durch Covid-19 für das Ergebnis der Alexanderwerk AG haben werden.
Der Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung und Aufbau von liquiden Eigenmitteln und Reserven'. Andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk-Gruppe demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung.
Wichtigster Baustein des Frühwarnsystems ist das im Konzern angewandte Risikomanagement-Handbuch, welches einer ständigen Überwachung und kontinuierlichen Weiterentwicklung unterliegt. Im Zuge der darüber hinaus bei Bedarf stattfindenden Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahestehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Die Ergebnisse werden protokolliert und deren Umsetzung überprüft.
Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management gemäß der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So werden Risiken regelmäßig durch die jeweiligen Geschäftsführungen erfasst und bewertet und in das Risikocontrolling des Vorstands eingebunden. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation dieser Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt.
Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen könnten.
Mögliche Risiken für die künftige Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den für das Alexanderwerk relevanten Märkten, insbesondere in Europa, Asien und den USA sowie aus den wirtschaftlichen Folgen der aktuell globalen Corona-Pandemie.
Ende Dezember 2019 trat in China, und hier speziell in der Provinz Hubei in der Millionenstadt Wuhan, zum ersten Mal der Virus SARS-CoV-2, der bei Menschen die Viruserkrankung Covid-19 verursacht, auf. Im ersten Quartal 2020 breitete diese sich mit rasanter Geschwindigkeit auf dem gesamten Erdball aus. Dieses führte dazu, dass in vielen Volkswirtschaften weltweit das öffentliche Leben auf unbestimmte Zeit und damit auch die Wirtschaftsleistungen dieser Ökonomien enorm zurückgefahren werden mussten. Da unter anderem neben den USA, China und Indien auch viele europäischen Staaten und damit wichtige Märkte der Alexanderwerk-Gruppe davon betroffen sind und sich die Dauer der lokal veranlassten Shutdowns zurzeit nicht absehen lässt, gehen wir hier von einem möglicherweise sich noch ausprägendem Risikopotenzial in Form von Problemen bei Auslieferungen und Inbetriebnahmen von Maschinen trotz der aktuell noch sehr guten Auftragssituation für die Alexanderwerk-Gruppe aus.
Ein weiteres Risiko in Zusammenhang mit der Corona-Krise stellt die Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alexanderwerk dar. Da die Inkubationszeit im Falle einer Infektion mit dem Erreger bis zu maximal vierzehn Tage betragen kann und Infizierte sowie deren Kontaktpersonen vom deutschen Staat mit einer mindestens zweiwöchigen häuslichen Quarantäne belegt werden, kann dies im ungünstigsten Fall bedeuten, dass Teile oder sogar der ganze Geschäftsbetrieb der Gruppe auf diese Weise durch staatliche Zwangsmaßnahmen still gelegt werden können. Um dieses Risiko zu minimieren steuert die Alexanderwerk-Gruppe mit der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, wie z. B. dem mobilen Arbeiten für Mitarbeiter auf Schlüsselpositionen und der Einführung von zeitlich getrennt agierenden Gruppen in den Schlüsselabteilungen, gegen.
Durch die Politik der US-Regierung wurde in den vergangenen Jahren eine handelspolitische Situation geschaffen, welche sich in der Zukunft durchaus negativ auf Exportgeschäfte auswirken könnte. Diese Entwicklung ist aufgrund des Geschäftes der Alexanderwerk GmbH als Zulieferer der Alexanderwerk Inc. auf dem nordamerikanischen Markt als Risiko einzustufen, seit die US-amerikanische Regierung die Umsetzung von Handelsembargos auf bestimmte Importgüter mit Konsequenz umzusetzen begann. Eine explizite Gefahr für die Alexanderwerk-Gruppe stellen dabei Zölle auf Maschinenimporte aus europäischen Ländern, insbesondere der Europäischen Union dar. Aktuell gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass derartige Zölle kurzfristig eingeführt werden.
Eine Chance hingegen sehen wir in der Öffnung der Märkte im Bereich Middle East und in Osteuropa in den postsowjetischen Staaten, insbesondere in Russland. Darüber hinaus zeigen auch Projekte im Bereich Süd- und Zentralamerika weiteres Potenzial, welchem wir im vergangenen Jahr mit der Gründung einer eigenen Dependance in Kolumbien begegnet sind. Aus diesen Märkten versprechen wir uns in den kommenden Jahren ein organisches Wachstum.
Abzuwarten bleiben auch die wirtschaftlichen Folgen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020. Eine für das laufende Jahr 2020 zwischen der EU und dem britischen Staat vereinbarte Übergangsfrist lässt Möglichkeiten für die Verhandlung und Umsetzung künftiger Wirtschaftsbeziehungen und damit der Verhinderung eines sogenannten harten Brexits mit einem ungeregelten Warenverkehr zu. Inwiefern diese, gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, durchgeführt und zu einem Vorteil der EU genutzt werden, bleibt abzuwarten.
Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der amerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird.
Andere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen, internationalen Präsenzen. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition dort positiv beeinflussen und nachhaltig stärken.
Der wesentliche Teil des Geschäftes der Alexanderwerk-Gruppe ist durch das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich geprägt. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum.
Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Möglichen Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet.
Technische Risiken können sich aus der Komplexität einzelner Kundenprojekte ergeben. Zur Minimierung dieser Risiken strebt die Alexanderwerk-Gruppe stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden oder anderen Projektpartnern an. Den Projekten vorgelagerte Versuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie bei unseren Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden.
Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für die Einbringung von wichtigem Know-How und dient gleichzeitig der Minimierung von Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk-Gruppe. Der Einsatz von Qualitätsaudits bei unseren Zulieferern verringert Beschaffungsrisiken und reduziert Kosten durch aufwendige Projektanpassungen oder Nachlieferungen. Weiterhin verfolgen wir eine Mehrlieferantenstrategie, um Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren und auch Kostenpotenziale für die Gruppe zu heben.
Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Internationale Seminare bieten dabei eine sehr gute Möglichkeit, die Technik der Alexanderwerk-Gruppe gezielt unseren Kunden nahezubringen. Diese Ansätze helfen der gesamten Gruppe zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden. Unterstützt wird dies auch durch den direkten und engen Kontakt zu Kunden und den weiteren internationalen Ausbau unserer Standorte sowie internationaler Netzwerke.
Ein weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der Alexanderwerk-Gruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung.
Da in allen Geschäftsbereichen das Know-How der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist die Fluktuationsrate bei der Alexanderwerk-Gruppe eher niedrig, was auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit schließen lässt. Wir begegnen dem allgemeinen Risiko der Fluktuation, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Die Personalkostenquote liegt in der Alexanderwerk-Gruppe in Bezug auf die Gesamtleistung bei etwa 36,6 % (Vorjahr: 26,7 %) und damit, auch im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche, innerhalb der üblichen Spannbreite. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall nach einem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitsplatzsicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen.
Die finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen vornehmlich Liquiditätsrisiken, daneben gegebenenfalls in wesentlich geringerem Umfang Ausfall- und Zinsrisiken.
Auch im Geschäftsjahr 2019 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung und dem Aufbau von Liquiditätsreserven.
Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten wir durch die bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH auf unbestimmte Zeit bestehenden Kreditlinien entgegenwirken. Darüber hinaus gelang aus dem positiven Geschäftsverlauf heraus der Aufbau einer moderaten Liquiditätsreserve, welche das finanzielle Risiko der Gruppe weiter reduziert.
Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und -analyse. Darüber hinaus wird quartalsweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung erstellt und herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt.
Die Kreditlinien betrugen zum Bilanzstichtag bei den Hausbanken in Deutschland insgesamt T€ 3.000 bei einer unbefristeten Laufzeit und in den USA TUSD 750 mit regelmäßiger Prolongation. Ebenfalls hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Inhaberaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist ohne weiteren Beschluss noch bis zum 1. Dezember 2020 gegeben.
Aufgrund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gestellt. Durch die Fortführung der bestehenden Kreditlinien und den Aufbau eines zusätzlichen Liquiditätspuffers haben sich die Liquiditätsrisiken in der Alexanderwerk-Gruppe nachhaltig verringert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch weiterhin der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig.
Die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften fakturieren nahezu ausschließlich in Euro, so dass mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. und der chinesischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. verbleiben. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar sowie der indischen Rupie beziehungsweise dem chinesischen Yuan Renminbi und dem kolumbianischen Peso werden von uns zurzeit nicht vorgenommen.
Auch im Einkauf der Gruppe ist das Währungsrisiko als sehr gering einzustufen, da für Alexanderwerk größtenteils jeweils inländische oder Märkte mit identischer Währung als Beschaffungsmärkte dienen.
Aufgrund der durch die Corona-Krise weltweit schwierigen wirtschaftlichen Situation rechnen wir im laufenden Geschäftsjahr 2020 damit, dass unsere Liquiditätsreserven zu einem nicht unerheblichen Anteil zur Stabilität des Unternehmens benötigt werden. Darüber hinaus wird die Gruppe alle möglichen vom Staat zur Verfügung gestellten Hilfen zur Sicherung der Liquidität prüfen und bei Zutreffen sinnvoll anwenden.
Zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde weiter ausgebaut.
Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in regelmäßigen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk-Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen.
Zinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken.
Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften.
Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt.
Risiken im Bereich Datenschutz liegen zum einen im Verlust oder im öffentlich werden von vertraulichen internen Informationen und zum anderen in der Verhängung von Bußgeldern und der Geltendmachung von Klagen wegen des öffentlich werdens von personenbezogenen oder anderweitig sensiblen Daten Dritter. Im Bereich Datenschutz arbeitet die Alexanderwerk AG mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. In Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung hat die Alexanderwerk AG ihre Beteiligungsgesellschaften frühzeitig sensibilisiert.
Für die Alexanderwerk-Gruppe ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Für unsere Kunden leisten wir deshalb seit Jahren durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung.
Da die operativ tätige Alexanderwerk GmbH hauptsächlich in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung, Vertrieb und Endmontage tätig ist, weist sie somit innerhalb der produzierenden Industrie keine direkte Umweltauswirkung auf.
Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in dem zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem US-amerikanischen Markt, welcher durch den Aufbau von Handelsembargos sowie die Schaffung nationaler Importregelungen getrübt wird sowie mögliche wirtschaftliche Folgen, welche durch einen Brexit für den europäischen Markt entstehen könnten.
Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet.
Nicht abzuschätzen sind derzeit die Auswirkungen, die durch die Corona-Pandemie (Covid- 19) verursacht werden. Auch wenn frühzeitig Maßnahmen zur Mitarbeitersicherung und Kostenreduzierung eingeleitet wurden und nicht zuletzt auch die Niederlassung in der Volksrepublik China bereits nahezu im "Normalmodus" ist, bleibt abzuwarten, wie sich gerade auch internationale Märkte im Verlauf des Jahres 2020 positionieren werden, da Reisebeschränkungen und Shutdowns bei nationalen und internationalen Kunden auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf das operative Geschäft der Gruppe haben.
Insgesamt sehen wir aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie keine bestandsgefährdenden Risiken für die Alexanderwerk-Gruppe.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %.
Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Hammelburg, Deutschland; indirekter Anteil der Stimmrechte 15,19 %. 15,13 % der Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten.
Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 10,05 %.
Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 33 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird.
Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.
Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG).
In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 2.340.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann.
Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.
Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.
Der Vorstand der Alexanderwerk AG ist über einen Vertrag mit aktuell noch zweieinhalbjähriger Laufzeit und mit sechsmonatiger Kündigungsfrist in der Gesellschaft angestellt, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung auch Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung in Höhe seines noch ausstehenden Fixgehaltes.
Mit Wirkung zum 13. März 2019 wurde der Vertrag des Vorstands, Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, durch den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG um drei weitere Jahre verlängert. Seine neue Amtszeit begann im Anschluss an den vorherigen Vertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2019. Ebenfalls bestätigte der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt als Geschäftsführer aller anderen Alexanderwerk Gesellschaften mit gleicher Laufzeit bis einschließlich Ende Juni 2022.
Die Bezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2019 für seine Tätigkeit betrugen insgesamt € 76.500 (Fixgehalt € 51.000 sowie Tantieme € 25.500). Von den Bezügen für 2019 sind € 51.000 auch in 2019 ausbezahlt worden, während € 24.000 für das Vorjahr 2018 in 2019 ausbezahlt wurden. Die Auszahlung der Tantieme ist erfolgsabhängig und in der Höhe auf einen Betrag von € 27.000 beschränkt.
Darüber hinaus erhielt Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH eine Vergütung von insgesamt € 362.238,42 (Fixgehalt € 160.002, Nebenleistungen € 11.826,36 sowie Tantieme € 190.410,06). Von den Bezügen für 2019 sind € 171.828,36 auch in 2019 ausbezahlt worden, während € 170.628,06 für das Vorjahr 2018 in 2019 ausbezahlt wurden. Die Höhe der Tantieme ist relativ an das betriebliche Ergebnis der Gesellschaft geknüpft und ist der Höhe nach unbeschränkt.
Des Weiteren besteht für Herrn Dr.-Ing. Schmidt der Anspruch auf eine anteilige Tantieme, welche sich an der Steigerung des Unternehmenswertes der Alexanderwerk-Gruppe während seiner Anstellungszeit richtet.
Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die gewährten Gesamtbezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Schmidt insgesamt € 380.327 (Fixgehalt: € 198.000, Nebenleistungen: € 11.698,94 sowie Tantieme: € 170.628,06). Von den Bezügen für 2018 sind € 209.698,94 auch in 2018 ausbezahlt worden, während € 245.628,06 für das Vorjahr 2017 in 2018 ausbezahlt wurden.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung.
Den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wurden in 2018 und 2019 jeweils folgende Vergütungen gewährt:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Thomas Mariotti (Vorsitzender bis zum 18. Juni 2019) | T€ 9,7 | T€ 16,0 |
| Franz Bernd Daum (Vorsitzender seit dem 18. Juni 2019) | T€ 8,4 | T€ 0,0 |
| Ronald Kroll (Mitglied und Arbeitnehmervertreter bis zum 25. April 2019; stellvertretender Vorsitzender und Arbeitnehmervertreter vom 26. April bis zum 18. Juni 2019) | T€ 7,6 | T€ 11,6 |
| Jürgen Kullmann (stellvertretender Vorsitzender bis zum 25. April 2019 und seit dem 18. Juni 2019); Mitglied vom 26. April bis zum 18. Juni 2019) | T€ 15,1 | T€ 12,9 |
| Nirfan Abes (Mitglied und Arbeitnehmervertreter seit dem 18. Juni 2019) | T€ 5,7 | T€ 0,0 |
Im Jahr 2019 haben alle Aufsichtsratsmitglieder ihre Vergütungen jeweils im gleichen Jahr auch abgerechnet. Im Jahr 2018 haben Herr Mariotti und Herr Kroll ihre Vergütungen jeweils im gleichen Jahr abgerechnet, während Herr Kullmann einen Teil seiner Vergütung (T€ 6,8) für 2018 erst im Jahr 2019 abrechnete.
Des Weiteren werden den Aufsichtsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehende Auslagen entsprechend durch die Gesellschaft vergütet.
Weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang zu finden.
Für ehemalige Vorstände und Ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionen in Höhe von T€ 49 (Vorjahr T€ 59) ausgezahlt. Darüber hinaus besteht für Folgezahlungen eine Rückstellung von T€ 473 (Vorjahr: T€ 425).
Die Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Nach Maßgabe des "Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ", welches 2015 in Kraft getreten ist, haben börsennotierte und/oder mitbestimmte Unternehmen Zielquoten für Frauen in Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene festzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2015 entsprechende Zielgrößen definiert und seither in der Erklärung zur jährlichen Unternehmensführung über den Stand der Zielerreichung sowie bei Bedarf über Anpassungen der Zielsetzung berichtet.
Ende 2019 haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen:
Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil bis zum 30. Juni 2022 im Aufsichtsrat bei 0 % beibehalten wird.
Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG bis zum 30. Juni 2022 bei 0 % beibehalten wird.
Zurzeit gibt es in der Alexanderwerk-Gruppe zwei Führungsebenen. Die oberste Konzernführung besteht aus einer strategischen Führungsebene ("enger Führungskreis"), welche -neben dem Vorstand - alle notwendigen Kompetenzen aus Finanzen und Controlling, der Verwaltung, dem weltweiten Vertrieb und der Technik in sich vereint. Dabei wird gemeinsam die Strategie der internationalen Konzerngruppe festgelegt, im Rahmen des Risikomanagements Risiken identifiziert sowie die Aufsicht über den operativen Betrieb ausgeübt.
Auf der zweiten Führungsebene ("erweiterter Führungskreis") werden die vorgegebenen Entscheidungen der ersten Führungsebene umgesetzt, d. h. für die jeweils zuständigen Bereiche getroffen und verwirklicht. Dieses erfolgt durch die jeweiligen Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften sowie die Abteilungs- und Teamleiter aller Fachbereiche.
Für beide Führungskreise können projekt-/bedarfsbezogen zusätzliche Mitglieder eingeladen werden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat sich der Vorstand in 2017 für die deutschen Gesellschaften das Ziel gesetzt, bis zum 30. August 2019 in der obersten Führungsebene (Konzernführung) unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil bei 33 % beizubehalten und in der zweiten Führungsebene auf 18 % anzuheben.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurde die Zielsetzung in der obersten Führungsebene gehalten. In der zweiten Führungsebene ist mit einem derzeitigen Stand von 14 % das Ziel noch nicht vollständig erreicht worden. Grund hierfür sind die hauptsächlich technisch geprägten Führungspositionen. Für diese Funktionen existiert am Arbeitsmarkt nur eine begrenzte Anzahl an Bewerberinnen, was sich auf die Zielerreichung der zweiten Führungsebene entsprechend auswirkt.
Darüber hinaus sind im Alexanderwerk-Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene sowie auch Führungspositionen bei ausländischen Tochtergesellschaften mit Frauen besetzt.
Als Frist für die nächste Überprüfung der Zielerreichung wird der 30. Juni 2021 festgelegt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht.
Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Alexanderwerk-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen.
Seit dem Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet, welcher aus allen drei Mitgliedern des Gremiums besteht und welcher sich unter anderem mit der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers beschäftigt.
Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass
(a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind, das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sichergestellt sowie
(b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleistet ist.
Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung.
Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest.
Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands.
Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens.
Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt.
Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor.
Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaften erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer.
Die Rechnungslegung der indischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher ebenfalls monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.
Auch die Rechnungslegung der chinesischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.
Für unsere kolumbianische Niederlassung wurde im ersten Quartal 2020 ein den anderen ausländischen Gesellschaften ähnliches Reporting durch einen externen Dienstleister aufgebaut.
Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) sowie den indischen, chinesischen und kolumbianischen Bilanzierungsvorschriften auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters.
Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung.
Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht.
Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.
Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.
Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.
Remscheid, den 16. April 2020
Alexanderwerk AG
Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Remscheid, den 16. April 2020
Alexanderwerk AG
Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand
An die Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid
Wir haben den Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die in Abschnitt "VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmertätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. November 2019 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Alexanderwerk Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.
Essen, 16. April 2020
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer
gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer
Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern.
Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner aktuell geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 3.8, in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. - Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat vor. Die ALEXANDERWERK AG ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder erhöhen würde. Zudem wäre es jedem Aufsichtsratsmitglied möglich sich selbst in Höhe des Selbstbehalts zu versichern, so dass die Intention des Selbstbehalts nicht zum Tragen kommen würde. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gemäß Ziffer 4.1.3, dass der Vorstand Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumen soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. - Der Vorstand der ALEXANDER WERK AG hat ein solches System bisher nicht installiert, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen in Deutschland gibt. Unter dieser Voraussetzung soll vorerst abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens können Mitarbeiter jederzeit direkt auf den Vorstand sowie auch auf den Aufsichtsrat (ohne Anwesenheit des Vorstands) zugehen und anonym Hinweise weitergeben. Ein gesondertes Hinweisgebersystem, wie es für größere Gesellschaften sinnvoll ist, ist daher für die Gesellschaft derzeit nicht geboten. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten. |
| ― | Nach Ziff. 4.2.1. des Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. - Der Vorstand der Gesellschaft besteht nur aus einer Person, weil dies aus Sicht des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft hinreichend erscheint. |
| ― | Gemäß Ziffer 4.2.2 soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. - Unabhängig von dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat bei Abschluss der Vorstandsverträge stets gem. § 87 Aktiengesetz dafür Sorge getragen, dass die Gesamtbezüge des Vorstands angemessen sind. Unter Angemessenheit versteht der Aufsichtsrat zunächst, dass die Vorstandsvergütung die übliche Vergütung nicht ohne Grund übersteigt. Auch "vertikal" wurde eine angemessene Vergütung auch im Vergleich zum Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der ALEXANDERWERK AG festgelegt. Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG führt einen weiteren Gehaltsvergleich gem. Ziffer 4.2.2. nicht durch, da er hierfür hinsichtlich der bereits vorhandenen adäquaten Gestaltung der Vergütungsstrukturen keine Notwendigkeit sieht. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen soll, wobei für die variablen Vergütungsbestandteile bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein sollen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben (4.2.3). - Die Vereinbarungen über die variable Vergütung des Vorstands der ALEXANDER WERK AG enthalten keine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Auf diese Weise werden eine enge Verbindung zu den aktuellen Geschäftsentwicklungen und eine Optimierung von Anreiz- und Risikowirkung der variablen Vergütung auch zu schlechten Zeiten des Unternehmens angestrebt. Als kennzahlenbasiertes Erfolgsziel wird u.a. das Ergebnis vor Steuern (EBT) herangezogen. Den durch den Kodex empfohlenen Begrenzungen wird dabei entsprochen. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.5 die Darstellung der Vorstandsbezüge nach spezifischen, in der Anlage des Kodex vorgegebenen Mustertabellen, vorzunehmen. - Die ALEXANDERWERK AG wird unverändert die Vorstandsvergütung entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften offenlegen. Sie behält sich jedoch vor, eine Darstellung in geeigneter Form vorzunehmen, die von den Mustertabellen des Kodex abweicht. |
| ― | Der Aufsichtsrat soll Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder (5.1.2.) und seine Mitglieder (5.4.1.) sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (5.4.1.) definieren. - Der Aufsichtsrat verzichtet darauf, Altersgrenzen festzulegen, weil zum einen die Personen aufgrund ihrer Kenntnisse, Eignungen und Kompetenzen berufen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der gegebenen Altersstrukturen derzeit keine Notwendigkeit für eine Begrenzung gesehen wird. Auch auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder verzichtet der Aufsichtsrat, um ungehindert auf die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zurückgreifen zu können. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gibt (5.1.3). - Der Aufsichtsrat hat sich keine Geschäftsordnung gegeben, da er diese bei einer Zahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern für entbehrlich erachtet. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen (5.3). In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll (Ziff. 5.3.2.) sowie dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist (Ziff. 5.3.3). - Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG hat in 2017 erstmals einen Prüfungsausschuss gebildet, der sich aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzt und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet wird. Hier weicht die ALEXANDERWERK AG von der Empfehlung des Kodex ab, dass der Vorsitz im Prüfungsausschuss nicht dem Vorsitz im Aufsichtsrat entsprechen soll. Die ALEXANDER WERK AG vertritt aber die Auffassung, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Franz Bernd Daum aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und aufgrund seiner langjährigen Aufsichtsratstätigkeit der für den Vorsitz geeignetste Kandidat ist. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit den Beschlussvorschlägen für die Wahl des Abschlussprüfers. Darüber hinaus sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDER WERK AG von der Bildung anderer Ausschüsse ab (u.a. Nominierungsausschuss gem. Ziff. 5.3.3), weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen. |
| ― | Der deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 2, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten soll. Er empfiehlt in diesem Zusammenhang weiter, dass der Aufsichtsrat eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sowie für Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen soll. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 soll bei Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium angestrebt werden. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 soll ein Lebenslauf für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Außerdem empfiehlt der Kodex in Ziffer 5.4.1 Abs. 6, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. - Vorstand und Aufsichtsrat haben sich entschieden, von der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 genannten Regelung abzuweichen. Von der Erstellung eines Kompetenzprofils sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG ab. Bei dem Vorschlag neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung soll ein solches Profil keine Berücksichtigung finden, da ohnehin nur geeignete Kandidaten zur Wahl gestellt werden und die Hauptversammlung nicht übermäßig in ihrer Willensbildung eingeschränkt werden soll. Aus diesem Grunde wird auch auf eine Altersgrenze verzichtet. Alter und Vielfalt (Diversity) werden - soweit dies bei der geringen Größe des Aufsichtsrats von drei Mitgliedern möglich ist - berücksichtigt. Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammengesetzt, welche über umfangreiche Erfahrungen aus den Bereichen Leitung börsennotierter Unternehmen, Kapitalmarkt, Controlling und technischem Sachverstand verfügen. Auch von der Erstellung der gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 5 geforderten jährlich zu aktualisierenden Lebensläufen sieht der Aufsichtsrat ab. Der Kandidatenvorschlag an die Hauptversammlung erfolgt unter der Berücksichtigung der Kompetenzen des Kandidaten, weshalb den Aktionären daher nur geeignete Kandidaten vorgeschlagen werden, von denen sie sich auf der Hauptversammlung selbst ein Bild machen und Fragen stellen können. Die Beifügung eines Lebenslaufs ist aus Sicht der Gesellschaft daher nicht notwendig. Wesentliche Tätigkeiten und vergleichbare Mandate sind zudem gesetzlich verpflichtend im Anhang des Jahresabschlusses zu finden. Die Alexanderwerk AG wird prüfen, ob freiwillig zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden. Die Alexanderwerk AG behält sich allerdings vor, in Bezug auf Form und/oder Inhalt von den Empfehlungen des Kodex abzuweichen. Hinsichtlich der gem. Abs. 6 genannten Beziehungen regelt der Corporate Governance Kodex nach Auffassung der ALEXANDERWERK AG nicht konkret genug, welche Beziehungen der einzelnen Kandidaten in welcher Detailliertheit bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Angabepflichten gem. §§ 124 Abs. 3, S. 4 und 125 Abs. 1, S. 5 genügen aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat dem Informationsbedürfnis der Aktionäre. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.3 Satz 3, dass den Aktionären die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gegeben werden sollen. - Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ist nach § 107 Abs. 1 AktG Angelegenheit des Aufsichtsrats. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine vorherige Bekanntgabe des beabsichtigten Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz Auswirkungen auf das Wahlverhalten seitens der Aktionäre haben und somit indirekt Einfluss auf den durch den Aufsichtsrat zu wählenden Vorsitzenden nehmen kann. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen (7.1.2). - Aufgrund ihrer Notierung im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin ist die ALEXANDERWERK AG bereits gesetzlich zur Einhaltung von Veröffentlichungsfristen (Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts binnen 4 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres und Halbjahresfinanzbericht binnen 3 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums) verpflichtet, welche die Gesellschaft als ausreichend für eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit und Ihrer Aktionäre erachtet. Ein zusätzlicher Zeitdruck durch die Einhaltung der vom Kodex empfohlenen und über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Fristen soll vermieden werden. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 7.1.1. weiter, dass für den Fall, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, sie die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren wird. - Die Alexanderwerk AG unterliegt aufgrund ihrer Notierung im Regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin umfangreichen Publizitätspflichten, denen sie umfassend nachkommt. Sie wird darüber hinaus auf freiwilliger Basis den Aktionären weiterer Informationen über die Geschäftsentwicklung erteilen. Eine Verpflichtung, ob, in welchem Umfang und in welcher Form dies erfolgt, kann sie allerdings nicht übernehmen. Das Interesse der Aktionäre an möglichst umfassender Information ist stets mit anderen Interessen, z.B. Geheimhaltungsinteressen des Unternehmens, abzuwägen. |
Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.
Remscheid, den 16. Dezember 2019
Der Vorstand Dr. Alexander Schmidt, Vorstand
Der Aufsichtsrat Franz-Bernd Daum Vorsitzender des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Geschäftsjahr 2019 konnte die Alexanderwerk-Gruppe erneut mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen. Der weitere Ausbau auf dem US-amerikanischen Markt durch den in 2018 erworbenen Standort in Montgomeryville sowie die erfolgte Ablösung des Representative Office in Shanghai durch eine feste Niederlassung zeigten in 2019 bereits erste Erfolge. Mit der in 2019 gegründeten neuen kolumbianischen Niederlassung wird nun ein weiteres Standbein in den lateinamerikanischen Staaten aufgebaut.
Der Ausbruch des Corona-Virus, welcher sich im ersten Quartal 2020 zu einer globalen Pandemie entwickelte, lenkt unseren Blick aber nun auch auf die Erhaltung der Gesundheit der Alexanderwerk-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne die die Unternehmensziele nicht erreicht werden können.
Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsrats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den nachhaltigen Wachstumskurs der Gesellschaft und des gesamten Alexanderwerk-Konzerns fortgesetzt.
Im Vordergrund der Tätigkeit des Aufsichtsrats stand die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der kontinuierlichen Erhaltung einer langfristig gesicherten Finanzierung. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und -planung unterrichten. Er befasste sich ebenso intensiv mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen.
Im Berichtsjahr fanden neun Aufsichtsratssitzungen, davon acht Präsenzsitzungen und eine Telefonkonferenz, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Vorstand nahm an fünf von neun Sitzungen des Aufsichtsrats teil.
Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:
In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 14. Januar 2019 (Telefonkonferenz) hat sich das Aufsichtsratsgremium mit der Verlängerung des Vorstandsdienstvertrag befasst. Die Sitzung fand ohne Teilnahme des Vorstands statt.
Im Anschluss an eine Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen des Kapitalmarktes fand die Sitzung des Aufsichtsrats am 7. Februar 2019 statt. Auf seiner Agenda standen die Klärung offener Punkte zum Vorstandsdienstvertrag sowie dessen Geschäftsordnung. Investorenanliegen, die aktuelle Geschäftslage und die damit verbundene Budgetfreigaben für das laufende Geschäftsjahr bildeten einen weiteren Gesprächsschwerpunkt der Sitzung. Sodan erfolgten erste Planungen für die kommende Hauptversammlung und zu anstehendem Beratungsbedarf.
In der Sitzung am 13. März 2019 klärte der Aufsichtsrat, ohne Teilnahme des Vorstands, letzte Angelegenheiten zum Vorstandsdienstvertrag und bestellte diesen im Anschluss für weitere drei Jahre zum Vorstand sowie zum Geschäftsführer in den weiteren Beteiligungsgesellschaften der Unternehmensgruppe.
In der Sitzung am 26. April 2019 (Bilanzaufsichtsratssitzung) erfolgte zuerst ein Wechsel in der Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden von Herrn Kullmann zu Herrn Kroll. Sodann hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2019 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.
Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung mit der Einberufung der Hauptversammlung, der aktuellen Geschäftsentwicklung sowie den Sachständen bei den ausländischen Niederlassungen.
Am Tag vor der Hauptversammlung, am 17. Juni 2019, kamen die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einer Sitzung zusammen, in der zunächst die turnusmäßige Effizienzprüfung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung stand. Der zuvor neu gewählte Arbeitnehmervertreter - der sein Amt nach dem Schluss der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 antrat - stellte sich dem Aufsichtsrat vor. Daraufhin wurden organisatorische Angelegenheiten in Vorbereitung auf die Hauptversammlung abgestimmt und der Vorstand berichtete über die Geschäftslage in allen Geschäftsbereichen. Sodann tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat zu laufenden Investorengespräche aus.
Direkt im Anschluss an die am 18. Juni 2019 erfolgte Hauptversammlung fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt, in der die Wahl des neuen Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters im Aufsichtsrat durchgeführt wurde.
In der seiner außerordentlichen Sitzung am 16. Juli 2019 wurden strategische Entscheidungen zu Investorengesprächen, möglichen Kooperationen, Beteiligungen sowie der entsprechenden Zielsetzungen hierzu besprochen und zu Beraterbedarf erörtert. Die Sitzung erfolgte ohne Beteiligung des Vorstands.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 29. August 2019 erfolgten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat diverse Abstimmungen zur Gestaltung des Berichtswesens, Organisation, Planung sowie Fragen zur Compliance. Ergänzend berichtete der Vorstand über die laufende Geschäftslage im Konzern.
In der letzten Sitzung des Jahres am 16. Dezember 2019, welche ohne Teilnahme des Vorstands durchgeführt wurde, waren interne Themen wie Frauenquote, Beauftragung des Wirtschaftsprüfers sowie Beratern und die Budgetplanung Besprechungsgegenstand.
Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr einen Prüfungsausschuss gebildet, da aufgrund der Neufassung von § 124 Abs. 3 AktG ein Beschlussvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers auf Empfehlung eines Prüfungsausschusses zu erfolgen hat. Durch die Größe des Aufsichtsrats besteht der Prüfungsausschuss notwendigerweise aus allen drei Aufsichtsratsmitgliedern unter Vorsitz von Herrn Thomas Mariotti (bis 18. Juni 2019) bzw. Herrn Franz-Bernd Daum (seit 18. Juni 2019).
Weitere Ausschüsse wurden nicht gebildet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von weiteren Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören.
Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt.
Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2019 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 23. April 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 23. April 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
In der Sitzung am 23. April 2020 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2019 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. April 2020 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Thomas Mariotti und Herr Jürgen Kullmann endete mit dem Schluss der Hauptversammlung am 18. Juni 2019. Auf Vorschlag eines Aktionärs wurden Herr Franz-Bernd Daum und Herr Jürgen Kullmann zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.
Am 28. Mai 2019 haben die Arbeitnehmer der Alexanderwerk-Gruppe ihren Vertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Nirfan Abes, technischer Angestellter und Vorsitzender des Betriebsrats, hat sein Amt in der Aufsichtsratssitzung (konstituierende Sitzung) vom 18. Juni 2019 im Anschluss an die Hauptversammlung angetreten und löste damit den bisherigen Arbeitnehmervertreter, Herrn Roland Kroll, ab.
Der Aufsichtsrat dankt dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Thomas Mariotti, sowie dem ehemaligen Arbeitnehmervertreter, Herrn Ronald Kroll, für ihre Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens und für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Der Aufsichtsrat setzte sich somit in 2019 wie folgt zusammen:
Thomas Mariotti
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 18. Juni 2019)
Franz-Bernd Daum
Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18. Juni 2019)
Jürgen F. Kullmann
- stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 25. April 2019 und seit 18. Juni 2019)
- Mitglied des Aufsichtsrats (vom 26. April 2019 bis 18. Juni 2019)
Ronald Kroll
- Mitglied des Aufsichtsrats (bis zum 25. April 2019)
- stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (vom 26. April 2019 bis zum 18. Juni 2019)
Nirfan Abes
Mitglied des Aufsichtsrats (seit dem 18. Juni 2019)
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum alleinigen Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats zum 13. März 2019 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt erneut, und zwar für die Zeit bis zum 30. Juni 2022, zum Vorstandsmitglied bestellt. Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt führt seitdem das Amt unverändert fort.
Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist.
Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten.
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für ihre Anstrengungen und Einsätze, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 überhaupt erst möglich gemacht haben und auch weiterhin in 2020 das Alexanderwerk treu und mit vollem Einsatz durch die schwierige Pandemie-Phase begleiten.
Remscheid, im April 2020
Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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