Annual / Quarterly Financial Statement • May 20, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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| in € | Konzernanhang | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.1 | 27.410.546 | 30.337.585 |
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen | 3.2 | 2.530.931 | -842.263 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 21.437 | 222.911 | |
| Gesamtleistung | 29.962.914 | 29.718.233 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.3 | 1.178.197 | 810.000 |
| Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3.4 | -10.470.702 | -9.677.150 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 3.4 | -921.838 | -845.881 |
| -11.392.540 | -10.523.031 | ||
| Personalaufwand | |||
| Löhne und Gehälter | 3.5 | -6.831.538 | -6.178.898 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 3.5 | -1.175.883 | -1.025.359 |
| -8.007.421 | -7.204.257 | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 3.6 | -423.844 | -402.728 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.7 | -5.209.711 | -5.581.676 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 6.107.595 | 6.816.542 | |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 3.8 | 81.772 | 53.770 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 3.9 | 6.103 | 1.359 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.9 | -192.179 | -219.121 |
| Finanzergebnis | -104.304 | -163.992 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 6.003.291 | 6.652.549 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3.10 | -1.773.897 | -1.225.603 |
| Konzernjahresüberschuss | 4.229.394 | 5.426.946 | |
| Auf Aktionäre der Alexanderwerk Aktiengesellschaft entfallendes Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) | 3.11 | 2,35 | 3,01 |
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| in € | Konzernanhang | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 4.229.394 | 5.426.946 | |
| Sonstige Eigenkapitalposten | |||
| Posten, die unter bestimmten Umständen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Währungsumrechnungsdifferenzen | 55.114 | 3.518 | |
| Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 4.12 | -130.877 | 24.209 |
| Latente Steuern hierauf | 4.4 | 43.157 | -7.983 |
| -87.720 | 16.226 | ||
| Summe sonstige Eigenkapitalposten | -32.606 | 19.744 | |
| Gesamtergebnis | 4.196.788 | 5.446.690 |
Aktiva
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| in € | Konzernanhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte | 4.1 | 11.163 | 3.572 |
| Entwicklungskosten | 4.1 | 153.973 | 286.438 |
| 165.136 | 290.010 | ||
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten | 4.2 | 1.720.944 | 28.415 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4.2 | 1.058.758 | 1.559.634 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.2 | 613.603 | 696.341 |
| 3.393.305 | 2.284.390 | ||
| Finanzanlagen | |||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 4.3 | 637.423 | 555.650 |
| 637.423 | 555.650 | ||
| Latente Steuern | 4.4 | 66.851 | 129.274 |
| Summe Langfristiges Vermögen | 4.262.715 | 3.259.324 | |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Vorräte | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.5 | 396.466 | 397.600 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 4.5 | 6.288.485 | 3.852.639 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 4.5 | 755.866 | 660.782 |
| Geleistete Anzahlungen | 4.5 | 124.440 | 27.720 |
| 7.565.257 | 4.938.741 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.6 | 6.676.942 | 3.584.858 |
| Forderungen an assoziierte Unternehmen | 4.7 | 247 | 16.017 |
| Ertragsteuerforderungen | 4.8 | 578.753 | 154.644 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 4.9 | 339.636 | 661.902 |
| Zahlungsmittel | 4.10 | 5.087.534 | 6.100.902 |
| 12.683.112 | 10.518.323 | ||
| Summe Kurzfristiges Vermögen | 20.248.369 | 15.457.064 | |
| 24.511.084 | 18.716.388 | ||
| Passiva | |||
| in € | Konzernanhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 4.11 | 4.680.000 | 4.680.000 |
| Kapitalrücklage | 4.11 | 525.172 | 525.172 |
| Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | 4.11 | 7.496.090 | 3.266.696 |
| Sonstige Eigenkapitalposten | 4.11 | 147.694 | 180.300 |
| 12.848.956 | 8.652.168 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Pensionsverpflichtungen | 4.12 | 2.061.084 | 2.024.657 |
| Sonstige Rückstellungen | 4.13 | 275.900 | 275.050 |
| Latente Steuern | 4.4 | 0 | 51.157 |
| Langfristige Finanzschulden | 4.14 | 1.273.764 | 105.239 |
| 3.610.748 | 2.456.103 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Sonstige Rückstellungen | 4.15 | 512.200 | 290.700 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 4.14 | 164.301 | 175.137 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 4.17 | 0 | 1.430.179 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.16 | 756.807 | 799.990 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 4.17 | 2.392.408 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen | 4.18 | 55.807 | 101.534 |
| Ertragsteuerschulden | 4.19 | 1.876.874 | 2.160.225 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 4.20 | 2.292.983 | 2.650.352 |
| 8.051.380 | 7.608.117 | ||
| 24.511.084 | 18.716.388 |
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| in T€ | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | ||
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 6.108 | 6.817 |
| Anpassungen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | ||
| + Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 424 | 403 |
| und Sachanlagen | ||
| +/- Verluste/Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 133 | 46 |
| +/- Veränderung der Rückstellungen | 90 | 221 |
| +/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 21 | 62 |
| + Dividenden von assoziierten Unternehmen | 0 | 90 |
| Veränderung des Nettoumlaufvermögens (Working Capital) | ||
| +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte | -2.627 | 884 |
| +/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -3.092 | 1.074 |
| +/- Abnahme/Zunahme der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte | 339 | 280 |
| +/- Abnahme/Zunahme der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen | 0 | -2.099 |
| +/- Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -43 | -33 |
| +/- Abnahme/Zunahme der Vertragsverbindlichkeiten | 962 | 0 |
| +/- Abnahme/Zunahme der übrigen Verbindlichkeiten | -922 | 1.387 |
| - gezahlte Ertragsteuern/erstattete Ertragstsuern | -1.860 | -1.511 |
| -467 | 7.621 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| + Einzahlungen aus den Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 371 | 373 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -1.857 | -807 |
| -1.486 | -434 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 1.309 | 0 |
| - Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -201 | -169 |
| + erhaltene Zinsen | 6 | 15 |
| - gezahlte Zinsen | -154 | -124 |
| 960 | -278 | |
| \= Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel | -993 | 6.909 |
| Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres | 5.892 | -1.115 |
| +/- Verfügungsbeschränkungen im Finanzmittelfonds | -130 | 137 |
| +/- Wechselkursbedingte Veränderungen | -21 | -39 |
| \= Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | 4.748 | 5.892 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds: | ||
| Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkung | 4.748 | 5.892 |
| Kurzfristig fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| 4.748 | 5.892 |
Weitere Erläuterungen zum Finanzmittelfonds siehe Konzernanhang 4.10 und zur Kapitalflussrechnung 5.5
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| in € | |||
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 31.12.2016 | 4.680.000 | 525.172 | -2.160.250 |
| Konzernjahresüberschuss | 5.426.946 | ||
| Übriges Ergebnis | |||
| Stand am 31.12.2017 | 4.680.000 | 525.172 | 3.266.696 |
| Konzernjahresüberschuss | 4.229.394 | ||
| Übriges Ergebnis | |||
| Stand am 31.12.2018 | 4.680.000 | 525.172 | 7.496.090 |
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| in € | Sonstige Eigenkapitalposten | ||
|---|---|---|---|
| Versicherungsmathematische Gewinne- und Verluste nach latenten Steuern | Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 31.12.2016 | -68.352 | 228.908 | 3.205.478 |
| Konzernjahresüberschuss | 5.426.946 | ||
| Übriges Ergebnis | 16.226 | 3.518 | 19.744 |
| Stand am 31.12.2017 | -52.126 | 232.426 | 8.652.168 |
| Konzernjahresüberschuss | 4.229.394 | ||
| Übriges Ergebnis | -87.720 | 55.114 | -32.606 |
| Stand am 31.12.2018 | -139.846 | 287.540 | 12.848.956 |
Das Mutterunternehmen der Alexanderwerk-Gruppe, die Alexanderwerk Aktiengesellschaft (im Folgenden Alexanderwerk oder Alexanderwerk AG), ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Remscheid, deren Aktien im regulierten Markt an den deutschen Börsen in Düsseldorf und Berlin sowie im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt werden.
Die Alexanderwerk AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Fertigung von Spezialmaschinen und Anlagen für die chemische, pharmazeutische und die Grundstoffindustrie. Neben deutschen Gesellschaften in Remscheid existieren zwei weitere Gesellschaften in den USA, die Alexanderwerk Inc., Montgomeryville und die AW Real Estate Inc., Wilmington, eine Gesellschaft in Indien, die Alexanderwerk India Private Ltd., Mumbai, und eine Gesellschaft in Shanghai, die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. Das Unternehmen wird weltweit von Vertriebspartnern repräsentiert. Die Alexanderwerk AG hat sich zu einer reinen Finanz- und Managementholding entwickelt. Die operative Geschäftstätigkeit erfolgt durch Tochtergesellschaften und assoziierte Gesellschaften.
Die Alexanderwerk AG hat ihren Sitz in 42857 Remscheid (Deutschland), Kippdorfstraße 6-24, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, HRB 10979, eingetragen.
Der Konzernabschluss zum 31.12.2018 wurde durch Vorstandsbeschluss vom 12. April 2019 zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Veröffentlichung des Abschlusses sind Änderungen nicht mehr möglich.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro, wenn nicht anders angegeben.
Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Ein Vermögenswert oder eine Schuld ist als kurzfristig klassifiziert, wenn eine Realisation bzw. Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Dementsprechend wird ein Vermögenswert oder eine Schuld als langfristig klassifiziert, wenn die Realisation bzw. Tilgung nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird.
Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Im vorliegenden Konzernabschluss der Alexanderwerk AG wurden alle Standards, die für bis zum 1. Januar 2018 beginnende jährliche Berichtsperioden anzuwenden sind, berücksichtigt. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die erst nach dem Beginn des Geschäftsjahres 2018 anzuwenden sind, ist nicht erfolgt.
Vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden Änderungen an folgenden Standards veröffentlicht, die im Berichtsjahr erstmalig verpflichtend anzuwenden waren:
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1) |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | Juli 2014 | 01.01.2018 |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | Mai 2014 | 01.01.2018 |
| Klarstellungen zu IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | April 2016 | 01.01.2018 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus bezahlte Gegenleistungen | Dezember 2016 | 01.01.2018 |
| Diverse | Verbesserungen zu IFRS (2014-2016): Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 | Dezember 2016 | 01.01.2018 |
| Änderungen an IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen | Juni 2016 | 01.01.2018 |
| Änderungen an IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge | September 2016 | 01.01.2018 |
| Änderung von IAS 40 | Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | Dezember 2016 | 01.01.2018 |
1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.
Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifizierung und Bewertung", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39.
IFRS 9 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.
Der Konzern hat den neuen Standard erstmals zum 1. Januar 2018 angewandt. Auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wird gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichtet. Demnach wird ein möglicher kumulierter Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 werden im Folgenden dargestellt:
IFRS 9 enthält drei wichtige Klassifizierungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (At Amortized Cost - AC), "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet" (At Fair Value through Profit or Loss - FVTPL) sowie "zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertet" (At Fair Value through Other Comprehensive Income - FVOCI). Der Standard eliminiert die Kategorien des IAS 39: "Kredite und Forderungen" (Loans and receivables - LaR), "bis zur Endfälligkeit zu halten" (Held to Maturity - HtM) sowie "zur Veräußerung verfügbar" (Financial Assets Held for Trading - FAHfT).
Für die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten haben sich im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 9 die folgenden Auswirkungen ergeben:
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| in € | Bewertungskategorie (IFRS 9) | Buchwert 01.01.2018 | Bewertungskategorie (IAS 39) | Buchwert 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva (Financial Assets - FA) | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAAC | 3.584.858 | LAR | 3.584.858 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FAAC | 443.776 | LAR | 443.776 |
| Zahlungsmittel | FAAC | 6.100.902 | LAR | 6.100.902 |
| Passiva (Financial Liabilities - FL) | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 280.376 | OL | 280.376 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 799.990 | OL | 799.990 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | FLAC | 2.504.143 | OL | 2.504.143 |
| Aggregiert nach Bewertungskategorie | ||||
| Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables") | LAR | 10.129.536 | ||
| Finanzielle Verpflichtungen ("Other Liabilities") | OL | 3.584.509 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ("Financial Assets at Amortized Cost") | FAAC | 10.129.536 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ("Financial Liabilities at Amortized Cost") | FLAC | 3.584.509 |
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, und wenn diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Im Wesentlichen sind dies im AlexanderwerkKonzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Kassenbestände sowie einzelne Kredite an konzernfremde Unternehmen. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden entsprechend der Effektivzinsmethode ermittelt.
Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte werden im Alexanderwerk-Konzern grundsätzlich erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Grundsätzlich sind diese Eigenkapitalinstrumente gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für Eigenkapitalinstrumente gewährt IFRS 9 das Wahlrecht, Änderungen im beizulegenden Zeitwert alternativ im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Der Konzern macht von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch und bewertet Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Zum 1. Januar 2018 bestehen keine finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, welche gemäß IFRS 9 auf einem Modell der erwarteten Verluste basieren (sogenanntes "Expected-credit-loss-Modell"), sind grundlegend neu und beinhalten erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwiefern erwartete Kreditausfälle durch Veränderungen der wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Anders als unter IAS 39 sind finanzielle Vermögenswerte nach Maßgabe historischer und zukünftig erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten in unterschiedliche Risikoklassen aufzuteilen und bereits vor Eintritt von Ausfallereignissen ist eine Risikovorsorge zu erfassen.
Ausfallrisiken betreffen im Alexanderwerk-Konzern vor allem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zur Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle werden sowohl Erfahrungen aus tatsächlichen Ausfällen der Vergangenheit als auch Informationen über erwartete regionale Entwicklungen herangezogen. Darüber hinaus werden Einzelrisiken berücksichtigt. Bei konkreten Anzeichen für eine wahrscheinliche Wertminderung wie z. B. eine Insolvenz wird eine Wertberichtigung gebildet. Aufgrund der im Allgemeinen langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den Kunden sind entsprechende Informationen zur Beurteilung der Werthaltigkeit vorhanden.
Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte wird im AlexanderwerkKonzern eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste erfasst. Dabei wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewandt und Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Kreditverluste werden auf Basis einer Einzelbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung deren Überfälligkeiten ermittelt.
Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9-Wertberichtigungsmodells werden 12-Monats-Kreditverluste bemessen, solange sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments seit erstmaligem Ansatz nicht wesentlich erhöht hat. Erhöht sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant, werden ebenfalls Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Hierzu wird quartalsweise geprüft, ob sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz wesentlich erhöht hat. Ist das Kreditrisiko gering, wird davon ausgegangen, dass es sich nicht wesentlich erhöht hat.
Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist.
Aus der Erstanwendung des IFRS 9-Wertminderungsmodells haben sich für den Alexanderwerk-Konzern keine Umstellungseffekte ergeben.
Der Konzern bilanziert zurzeit keine Sicherungsbeziehungen, daher resultieren diesbezüglich aus der Anwendung von IFRS 9 keine Auswirkungen.
Insgesamt hat die erstmalige Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Alexanderwerk-Konzerns.
IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein neues Modell zur Umsatzrealisierung mit fünf Analyseschritten ein, das auf alle Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. Das Kernprinzip des Standards besteht darin, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf Kunden in Höhe der Gegenleistung zu erfassen hat, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Grundsätze in IFRS 15 bieten einen strukturierteren Ansatz zur Bewertung und Erfassung von Umsatzerlösen. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über alle Arten von Branchen und Unternehmen und ersetzt daher alle bisherigen Vorschriften, die den Bereich der Umsatzrealisierung betrafen (IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden und SIC 31 Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen). Die Anwendung des neuen Standards erfordert gegenüber den bisher geltenden Standards zur Umsatzrealisierung mehr Schätzungen und Ermessensentscheidungen, da die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse durch die Höhe der Gegenleistung, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung der Güter oder der Dienstleistung rechnen kann, bestimmt wird.
IFRS 15 wurde im Alexanderwerk-Konzern entsprechend dem modifiziert retrospektiven Ansatz zum 1. Januar 2018 erstmals angewandt. Die Bilanzierungs- und Ausweismethoden des Vorjahres wurden nicht angepasst und entsprechen weiterhin den Regelungen des IAS 18.
Die Umsätze der Alexanderwerk Gruppe lassen sich in vier unterschiedliche Geschäftsfelder mit einer unterschiedlichen Gewichtung für den Gesamtumsatz kategorisieren. Dabei wird unterschieden, ob es sich um Umsätze 1) aus dem Vertrieb von Neumaschinen, 2) der Erbringung von Servicedienstleistungen, 3) dem Verkauf von Ersatzteilen oder 4) sonstige Umsätze handelt.
1) Mit etwa 75 bis 80 % Anteil, gemessen am gesamten Umsatz der Alexanderwerk Gruppe, stellt der Vertrieb von Neumaschinen für das Unternehmen den wesentlichen Anteil der Vertriebserlöse dar. Bei den Neumaschinen handelt es sich um in kleinen Losgrößen gefertigter Grundmodelle verschiedener Maschinentypen, welche mittels Baukastensystems beliebig um weitere Komponenten erweiterbar sind. Diese enthalten je nach Spezifizierung einen gewissen Anteil an Konstruktionsleistungen. Die Umsatzstellung im Neumaschinengeschäft erfolgt nach dem Versand bei Gefahrenübergang der Maschine auf den Kunden. Dieser bestimmt sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen, welche in der Regel nach den international anerkannten Incoterms vertraglich festgelegt werden. Hier überwiegen die sogenannten C-Incoterms, welche den Gefahrenübergang im Hafen des Verschiffenden haben. Die Umsatzstellung beim Vertrieb von Neumaschinen erfolgt immer über das komplette Projekt, welches auch die spätere Inbetriebnahme der Maschine vor Ort beim Kunden einschließt. Die auf die Inbetriebnahme entfallenden Kosten, welche im Vergleich zum gesamten Projektumsatz als sehr gering einzustufen sind, werden entsprechend im Zeitpunkt der Umsatzstellung als ausstehende Aufwendungen passivisch zurückgestellt. Damit wird die korrekte Erfassung der Aufwendungen zu den realisierten Umsätzen sichergestellt. Eine Besonderheit stellt die Umsatzstellung im Neumaschinengeschäft bei vorherigem Eigentumsübergang auf den Kunden dar. Hier übernimmt der Kunde eine schon fertiggestellte Maschine bereits vor dem eigentlichen Versand in seinen Gefahrenbereich, indem er ein sogenanntes "Transfer of Ownership" Dokument freizeichnet, sodass Alexanderwerk den Umsatz realisieren kann. Auch hier werden für noch anfallende Kosten (z.B. Versand, Inbetriebnahme) entsprechende Rückstellungen gebildet, um den bereits realisierten Erträgen die noch anfallenden Aufwendungen entgegenzustellen.
2) Der Vertrieb von Ersatzteilen bildet die zweite Gruppe im Umsatz der Alexanderwerk Gruppe. Hier handelt es sich um Teile, welche z. B. vom Kunden als sogenannte Verschleißteile nachgeordert werden oder im Rahmen eines Serviceeinsatzes benötigt werden. Die Umsatzstellung im Ersatzteilvertrieb erfolgt bei Gefahrenübergang der Ware auf den Kunden. Entgegen der Handhabung beim Versand der Neumaschinen werden Ersatzteillieferungen in der Regel mit der Lieferbedingung "ab Werk" oder dem entsprechenden Incoterm EXW (ex Works) vertrieben. Darüber hinaus gibt es bei Ersatzteillieferungen auch keine direkten nachgelagerten Kosten, welche mittels einer Rückstellung abgegrenzt werden müssten.
Einen Sonderfall im Ersatzteilvertrieb bilden die vom Kunden bereits im Rahmen des Neumaschinenkaufes mit georderten Ersatzteile, welche der Kunde dann mit der Neumaschine direkt erhält. Die Realisierung des Umsatzes für diese Ersatzteile erfolgt entsprechend mit der Neumaschine.
3) Des Weiteren ist der Umsatz aus der Erbringung von Servicedienstleistungen jeder Art für die Alexanderwerk Gruppe von besonderer Bedeutung. In der Regel werden unsere Servicetechniker bei einem bestehenden Problem mit einer unserer Maschinen vor Ort oder auch für die Wartung oder Reinigung einer Maschine direkt vom Kunden angefordert. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt dann direkt vor Ort beim Kunden. Langfristige Service- und Wartungsverträge mit Kunden bestehen derzeit nicht und werden eher selten vereinbart. Vereinzelt werden auch Dienstleistungen für Kunden direkt in unserem Hause angeboten. Hier handelt es sich in den meisten Fällen um Engineering Leistungen z. B. durch unsere Konstruktionsabteilung oder unsere Montage. Die Umsatzstellung im Servicebereich generell erfolgt direkt im Anschluss an die Erbringung der Dienstleistung für den Kunden.
4) Zuletzt ist noch auf die vierte Gruppe der Umsätze im Alexanderwerk Konzern einzugehen. Hier werden alle Umsätze, welche sich nicht in die ersten drei Kategorien einsortieren lassen, aufgenommen. In erster Linie sind das Umsätze, welche aus der Vermietung von Maschinen an Kunden sowie aus der Erbringung von Versuchen und Lohnkompaktierungen für Kunden in unserem hauseigenen Technikum entstehen. Hier erfolgt die Realisierung des Umsatzes im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei längerfristigen Mietverträgen oder Lohnarbeiten wird der Umsatz entsprechend periodisch abgegrenzt bzw. erfolgt die Rechnungsstellung sukzessive nach erbrachter Leistung.
Die Umsatzrealisierung bei Verträgen mit Kunden erfolgt im Alexanderwerk-Konzern damit in der Regel zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Fall. Die Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen die mit dem Eigentum verbundene Verfügungsgewalt auf den Käufer übergegangen sind, das Entgelt vertraglich festgelegt ist und die Erfüllung der Forderung wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse bemessen sich nach der Höhe der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung. Aus der Anwendung des IFRS 15 haben sich keine Änderungen bei der Erlösrealisierung im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise ergeben.
IFRS 15 erfordert mehr Angaben im Konzernabschluss als die Vorgängerstandards. So sind quantitative und qualitative Angaben zur Untergliederung der Erlöse, zu Leistungsverpflichtungen und Vertragssalden sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen und aktivierten Vertragskosten erforderlich.
Insgesamt führt die Erstanwendung von IFRS 15 im Alexanderwerk-Konzern zu Umgliederungen in der Konzernbilanz und weiteren Angaben im Konzernanhang, aber zu keinen Veränderungen des Eigenkapitals zum 1. Januar 2018. Neu ist insbesondere der Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten. IFRS 15 enthält Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -Verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Demnach ist eine Vertragsverbindlichkeit die Verpflichtung eines Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen von diesem Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (bzw. noch zu erhalten hat). In Anwendung dieser Vorgaben wurden Umgliederungen aus den Bilanzpositionen sonstige Verbindlichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten vorgenommen. Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich aus erhaltenen Anzahlungen auf Verträge, die im Anwendungsbereich des IFRS 15 sind.
Aus der Anwendung der übrigen neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen.
Das IASB und das IFRIC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Alexanderwerk AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1) |
|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Januar 2016 | 01.01.2019 |
| IFRIC 23 | Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | Juni 2017 | 01.01.2019 |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | Oktober 2017 | 01.01.2019 |
| Änderungen an IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | Oktober 2017 | 01.01.2019 |
| Änderung von IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen, -abgeltungen | Februar 2018 | 01.01.2019 |
| Verbesserungen zu IFRS 2015-2017 | Sammelstandard: Änderungen IFRS 3; IFRS11; IAS 12; IAS 23 | Dezember 2017 | 01.01.2019 |
1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.
Der neue Standard zur Leasingbilanzierung ersetzt den bisherigen Standard IAS 17. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Für Leasingnehmer sieht der Standard für die meisten Leasingverhältnisse den verpflichtenden Ansatz des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit vor. Für Leasinggeber gibt es hingegen lediglich geringfügige Änderungen im Vergleich zur Klassifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17. IFRS 16 erfordert sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber erweiterte Anhangangaben. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 16 ist zulässig, darf aber erst dann erfolgen, wenn das Unternehmen auch IFRS 15 anwendet. Leasingnehmer können bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards entweder einen vollständigen retrospektiven Ansatz oder einen modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Die Übergangsvorschriften von IFRS 16 räumen bestimmte Übergangserleichterungen ein.
Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens unter Verwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes sowie weiterer möglicher Erleichterungen anzuwenden. Der Konzern tritt als Leasinggeber von Operating-Leasingverhältnissen und als Leasingnehmer von Operating-Leasingverhältnissen auf.
Für die Behandlung der Operating-Leasingverhältnisse soweit der Konzern als Leasinggeber auftritt, erfolgt nach IFRS 16 keine Änderung gegenüber IAS 17.
Soweit der Konzern als Leasingnehmer auftritt, gilt folgendes: Die wesentlichen Leasingverhältnisse nach IFRS 16, die bisher nicht als Finanzierungsleasing behandelt werden, betreffen die Geschäftsräume in Remscheid sowie Dienstwagen. Zur Größenordnung siehe die Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse im Abschnitt 5.4. Bisher sind diese Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating- Leasingverhältnissen bislang unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.
In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden sie in Zins- und Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Die Zins- und Tilgungszahlungen werden dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet.
Die Höhe der zum 1. Januar 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte und korrespondierenden Finanzschulden aus der Anwendung des IFRS 16 beträgt Mio. € 0,5.
Aus der Anwendung der übrigen neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen.
Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden von der Alexanderwerk AG nicht angewendet.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1) |
|---|---|---|---|
| Änderung an IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | Oktober 2018 | 01.01.2020 |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | Oktober 2018 | 01.01.2020 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Mai 2017 | 01.01.2021 |
| Änderung von IAS 37 | Kosten für die Erfüllung eines Vertrages | Dezember 2018 | n/a |
1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.
Die Anwendung der Standards und Interpretationen soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Nachfolgenden unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz dargestellt. Sie betreffen im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen (T€ 2.061; Vorjahr: T€ 2.025), aktivierte latente Steuern für Verlustvorträge (T€ 0; Vorjahr: T€ 38), Entwicklungskosten (T€ 154; Vorjahr: T€ 286) sowie die Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (T€ 3.393; Vorjahr: T€ 2.284). Schätzungen waren zudem anlässlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (T€ 637; Vorjahr: T€ 556) notwendig.
Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Alexanderwerk-Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.
Soweit Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, erfolgt eine Einordnung in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie:
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| Stufe 1: | Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen |
| Stufe 2: | Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachten lassen |
| Stufe 3: | Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit |
Zum 31.12.2018 werden wie im Vorjahr keine Vermögenswerte oder Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Erläuterungen zu Bewertungstechniken, Eingangsparametern und Auswirkungen auf den Konzernabschluss erfolgen im Folgenden bei den jeweiligen Bilanzposten.
Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Weiterhin hat das Management wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen.
Hinsichtlich vorstehender Punkte wird auf die einzelnen Ausführungen zu den Bilanzposten bzw. zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung hingewiesen.
In den Konzernabschluss sind neben der Alexanderwerk AG alle in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, auf die die Alexanderwerk AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Alexanderwerk AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie durch die Mehrheit der Stimmrechte oder andere Rechte die Fähigkeit besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, dem Risiko schwankender Ergebnisse aus dem Beteiligungsengagement ausgesetzt ist und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen nutzen kann, um dessen Ergebnisse zu beeinflussen (Tochterunternehmen).
Die Alexanderwerk AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.
Gesellschaften, auf die die Alexanderwerk AG gemeinsame Beherrschung ausübt, werden anteilig in den Alexanderwerk-Konzernabschluss einbezogen, wenn die Alexanderwerk AG Rechte an den ihr zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden des Beteiligungsunternehmens hat (gemeinschaftliche Tätigkeit). Gemeinschaftlich beherrschte Unternehmen, bei denen die Alexanderwerk AG Rechte am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens hat, werden nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen (Gemeinschaftsunternehmen). Assoziierte Unternehmen, auf die die Alexanderwerk AG einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden ebenfalls nach der At-Equity-Methode bilanziert. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.
Wenn die Gesellschaft keine Stimmenmehrheit besitzt, so liegt gleichwohl Beherrschung vor, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände und Tatsachen (z.B. potenzielle Stimmrechte oder Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen) über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen.
Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.
Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert.
Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2018 neben der Alexanderwerk AG als Muttergesellschaft vier (Vorjahr: vier) inländische und vier (Vorjahr: drei) ausländische Tochterunternehmen, die von der Alexanderwerk AG aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht werden:
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| Firma | Sitz | Währung | Anteil in % |
Eigenkapital in € |
Ergebnis in € |
|---|---|---|---|---|---|
| Alexanderwerk Inc. | Montgomeryville/USA | USD | 100,00* | 1.780.996,99 | 20.267,49 |
| AlexanderwerkService GmbH | Remscheid | EUR | 100,00* | 143.042,13 | -14.026,72 |
| Alexanderwerk GmbH | Remscheid | EUR | 100,00* | 3.137.672,96 | 0,00 |
| Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG | Remscheid | EUR | 100,00 | 2.024.436,07 | 1.125.964,64 |
| Alexanderwerk Verwaltungs GmbH | Remscheid | EUR | 100,00 | 20.184,33 | -1.556,57 |
| Alexanderwerk India Private Ltd. | Mumbai/India | INR | 99,99** | 27.941,21 | 804,21 |
| 0,01*** | |||||
| Alexanderwerk Real Estate Inc. | Wilmington/USA | USD | 100,00* | 457.884,78 | 20.557,21 |
| Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd | Shanghai/China | CNY | 100,00* | 55.196,87 | -15.209,86 |
* mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG
** mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk GmbH
*** mittelbare Beteiligung über AlexanderwerkService GmbH
Der 25 % Anteil an der Alexander Produktions GmbH, Remscheid, wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert (siehe Tz 4.3).
Im Jahr 2018 wurde das 100%-ige Tochterunternehmen Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd gegründet. Die Erstkonsolidierung der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd erfolgte zum Gründungsdatum 29. November 2018.
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Minderheitsanteile.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem, zum Fair Value bewerteten, erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.
Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zum Fair Value bewertete, erworbene Nettovermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne bzw. -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Bei assoziierten Unternehmen, die im Konzernabschluss mit der Equity-Methode bewertet werden, werden Zwischengewinne bzw. -verluste entsprechend anteilig eliminiert soweit die Sachverhalte wesentlich sind.
Die Jahresabschlüsse der Alexanderwerk Inc., der Alexanderwerk India Private Ltd., der AW Real Estate Inc. und der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionalen Währungen der Alexanderwerk Inc. und der AW Real Estate Inc. sind der USD, der Alexanderwerk India Private Ltd. die INR und der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd der CNY, da alle wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen auf Basis der lokalen Währungen erfolgen.
Vermögenswerte und Schulden werden mit den Kursen am Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Jahresdurchschnittskursen von der funktionalen in die Berichtswährung EUR umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus sowie aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Berichtsjahr wurden € 55.114 Eigenkapital erhöhend (Vorjahr: € 3.518 erhöhend) erfasst.
Die Wechselkurse für die Währungsumrechnung ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| Währung | Mittelkurs zum Bilanzstichtag | Jahresdurchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,1450 | 1,1993 | 1,1810 | 1,1297 |
| Indische Rupien | 79,7298 | 76,6055 | 80,7332 | 73,5324 |
| Chinesischer Renminbi Yuan | 7,8751 | * | 7,8081 | * |
* nicht relevant
Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Währungsdifferenz ausgewiesen.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls auf Grundlage der zum 31. Dezember angewendeten Standards und Interpretationen ermittelt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Töchter sind auf den Stichtag (31. Dezember) des Konzernabschlusses aufgestellt worden; ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Maschinen (T€ 22.352 = rd. 81,6% der Umsatzerlöse) und zugehörigen Reparatur- und Servicedienstleistungen (T€ 5.058 = rd. 18,4% der Umsatzerlöse) erzielt.
Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Zeitpunkt entsprechend den mit den Kunden vereinbarten Lieferbedingungen festgelegt. In Einzelfällen werden mit Kunden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden übergeht, aber Alexanderwerk die Aufbewahrung der Pressen bis zur Lieferung übernimmt. In diesen Fällen erfolgt wie im Vorjahr die Realisierung mit Übergang des Eigentums. Zum Stichtag werden noch Maschinen aufbewahrt für die bereits ein Umsatz in Höhe von T€ 2.777 (Vorjahr: T€ 1.384) realisiert wurde.
Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen wird anhand der Kriterien des IFRS 15.35 geprüft, ob eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung vorliegt. Dabei dient zur Einstufung als zeitraumbezogene Leitungsverpflichtung nach IFRS 15 insbesondere der Anteil der erwarteten Konstruktionsaufwendungen an den erwarteten Gesamtaufwendungen für die Maschine als Kriterium für die Kundenspezifikation. Die Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet, die Festlegung der Höhe dieses Anteils durch die Alexanderwerk Aktiengesellschaft ist eine Ermessensentscheidung.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt die Erfassung von Umsatz in der Periode, in der die Dienstleistung erbracht wird. Erträge aus Vermietung werden entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung periodengerecht erfasst.
Die Höhe der Umsatzerlöse muss verlässlich bestimmbar sein und von der Einbringlichkeit der Forderung muss ausgegangen werden können. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Walzenpressen sowie entsprechenden Serviceleistungen umfassen den enthaltenen beizulegenden Zeitwert der erwarteten Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe.
Ertragszuschüsse der öffentlichen Hand werden im Zeitraum des Anfalls der bezuschussten Aufwendungen erfolgswirksam erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode behandelt.
Die Erfassung von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern hinreichend wahrscheinlich zufließen wird.
Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden finanziellen Vermögenswerte und Schulden und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst.
Entwicklungskosten für Technologieprojekte und Dienstleistungsprodukte werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit die von IAS 38 geforderte technische Realisierbarkeit und Fähigkeit zur Nutzung sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sichergestellt, eine eindeutige Aufwandszurechnung möglich und die beabsichtigte Vollendung und Vermarktung sowie die voraussichtliche Erzielung wirtschaftlichen Nutzens nachgewiesen ist. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart über den erwarteten Produktlebenszyklus, der zwischen drei und zehn Jahre beträgt, linear abgeschrieben. Diese Abschreibung wird in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" erfasst. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge. Entwicklungsaufwendungen, welche die Kriterien von IAS 38 nicht erfüllen sowie sämtliche Forschungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Das betraf im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen in Höhe von T€ 31 (Vorjahr: T€ 38). Der Buchwert dieser noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte betrug am 31.12.2018 T€ 0 (31.12.2017 T€ 72).
Entgeltlich - und nicht im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben - erworbene Patente, Lizenzen und Warenzeichen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern ermittelt werden können, werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen drei bis acht Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen sowie darüberhinausgehenden Wertminderungen bewertet.
Grundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben.
Für Gebäude gilt eine Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren.
Die Nutzungsdauern zur Berechnung der planmäßigen linearen Abschreibung der Anschaffungskosten dieser Anlagen betragen überwiegend drei bis zehn Jahre.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden nach Maßgabe der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung eines Restbuchwertes ausschließlich linear und zeitanteilig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibungsdauer der Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt überwiegend zwei bis zehn Jahre.
Als Finanzierungsleasing eingestufte gemietete Sachanlagen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes beziehungsweise des niedrigeren Barwertes der Leasingraten aktiviert und über die Nutzungsdauer oder kürzere Vertragsdauer abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Leasingverträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen sind.
Überprüfungen der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden nach IAS 36 durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der zukünftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert niedriger ist als sein Buchwert. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Zahlungsmittelflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächst höheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Bei Fortfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 lagen wie im Vorjahr keine Anhaltspunkte vor, die eine Wertminderung anzeigen.
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Bilanzstichtag für Veranlagungszeiträume ab 2018 gültigen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz, für die deutschen Gesellschaften in Höhe von 32,975 % (Vorjahr: 32,975 %) und für die Alexanderwerk Inc. in Höhe von 30,99 % (Vorjahr: 30,99 %).
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird.
Latente Steuern auf der Aktiv- und Passivseite werden miteinander verrechnet, wenn sie zur selben steuerlichen Einheit gehören und diese steuerliche Einheit das Recht hat, tatsächliche Steueransprüche mit Steuerschulden aufzurechnen sowie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Die tatsächlichen Ertragssteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Ertragssteuerschulden ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern die geschuldeten Beträge übersteigen, sind die Unterschiedsbeträge als Ertragssteuerforderungen angesetzt.
Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern in dem entsprechenden Posten berücksichtigt.
Für die Bildung von Steuerrückstellungen und latenten Steuerabgrenzungsposten müssen Schätzungen vorgenommen werden. Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um bestimmen zu können, ob aktive latente Steuern anzusetzen sind oder eine Wertberichtigung notwendig ist.
Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren Wert von Anschaffungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten. Die Anschaffungskosten werden auf der Basis der gewogenen durchschnittlichen Beschaffungspreise ermittelt.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigungslöhne und produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Liegt der realisierte Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten unter den Herstellungskosten, kommt dieser Wert zum Ansatz.
Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.
Finanzielle Vermögenswerte werden in der Alexanderwerk AG in die Kategorien "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC), "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingeteilt. Als langfristig werden finanzielle Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.
Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Die Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie enthält auch Eigenkapitalinstrumente, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Spätere Wertänderungen verbleiben beim Abgang oder bei einer Wertminderung im Eigenkapital und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) zu jedem Bilanzstichtag ermittelt.
Dabei wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewandt und Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Kreditverluste werden auf Basis einer Einzelbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung deren Überfälligkeiten ermittelt. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (teilweise täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9-Wertberichtigungsmodells wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) der nächsten zwölf Monate gebildet.
Die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AC reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswertes in der Bilanz; bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FVOCI wird die Wertminderung in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist.
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorien FVOCI bzw. FVPL lagen weder zum 31.12.2017 noch zum aktuellen Bilanzstichtag vor.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.
Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verloren bzw. die zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.
Die kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ertragssteuerforderungen sowie andere nicht vertragliche Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten.
Der Ansatz der kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.
Die Bankguthaben umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Die Bankguthaben sind gemäß IFRS 9 der Kategorie AC zugeordnet. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Stammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien) werden als Eigenkapital klassifiziert.
Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital, um Steuervorteile gemindert, von den Emissionserlösen abgesetzt.
Als Eigenkapital des Konzerns werden weiterhin Zuzahlungen der Aktionäre in das Gesellschaftsvermögen (Agio) sowie die durch den Konzern in früheren Geschäftsjahren erwirtschafteten Ergebnisse ausgewiesen. Ferner enthält das Eigenkapital Differenzen aus der Währungsumrechnung des Jahresabschlusses der amerikanischen Tochtergesellschaften.
Nach Verrechnung des Konzernjahresüberschusses von € 4.229.394 (Vorjahr: € 5.426.946) ergibt sich zum 31. Dezember 2018 ein Konzerneigenkapital in Höhe von € 12.848.956 (Vorjahr: € 8.652.168).
Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("defined benefit plans") werden nachdem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen können zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten führen. Die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt aufgrund der Änderung des IAS 19 unmittelbar im Eigenkapital (Konzern-Gesamtergebnis).
Für Zwecke der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich zum Bilanzstichtag versicherungsmathematische Gutachten erstellt.
Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungspläne (z.B. Direktversicherungen) werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden dafür nicht gebildet, da die Alexanderwerk AG in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt.
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.
Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen als Ganzes ermittelt.
Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des Alexanderwerk-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.
Die Alexanderwerk AG ist als international tätiger Konzern verschiedensten finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
| ― | das Kredit- und Ausfallrisiko, |
| ― | das Liquiditätsrisiko und |
| ― | das Marktrisiko (beinhaltet: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und Marktpreisrisiko). |
Wesentliche Risikokonzentrationen bestanden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr in keinem dieser Bereiche. Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt bei der Alexanderwerk AG und bei den einzelnen operativen Einheiten des Konzerns, wobei die durch den Vorstand festgelegten Richtlinien und Grundsätze berücksichtigt werden. Dabei werden finanzielle Risiken bereits in enger Zusammenarbeit mit der Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und gesichert. Der Aufbau eines zentralen und konzernweiten Risikomanagements innerhalb der Konzernfinanzabteilung wird weiter optimiert. In diesem Zusammenhang werden für die konzernweite Risikopolitik entsprechende Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, fortlaufend ausgearbeitet und verbessert.
Das Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher auch maximal in Höhe der Ansprüche aus dem positiven beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") gegenüber dem jeweiligen Partner. Zur Minimierung dieses Risikos werden Geschäfte lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern abgeschlossen, deren Bonität z. B. durch Kreditauskünfte bzw. anhand von historischen Daten der bisherigen Geschäftsbeziehung geprüft wird. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet, wie z. B. Bürgschaften. Zudem existieren Handlungsvorschriften, die sicherstellen, dass Verkäufe an Kunden nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat.
Dem verbleibenden Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Wertberichtigungen sind unmittelbar von den entsprechenden Bilanzpositionen abgesetzt. Zum Bilanzstichtag waren 1,4 % der Kredite und Forderungen (Vorjahr: 1,4 %) im Wert gemindert (siehe Tz 4.6).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen zum überwiegenden Teil die Alexanderwerk GmbH sowie die Alexanderwerk Inc. (USA). Der Alexanderwerk-Konzern erstellt für seine überwiegend langjährigen Kunden selbst kein standardisiertes Bonitätsrating.
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit in ausreichender Höhe Finanzmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes beschaffen zu können.
Ein wesentliches Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ist eine exakte Finanzplanung, welche auf Wochen-, Monats- und Jahresbasis erfolgt. Die Eigenschaft des Maschinenbaus, dass Aufträge vom Alexanderwerk-Konzern vorfinanziert werden müssen, erfordert aufgrund des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs diese detaillierte Finanzplanung.
Die Fälligkeiten der Zahlungsströme der wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| Langfristige Finanzschulden | Kurzfristige Finanzschulden | Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen | Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | 1.273.764 | 164.301 | 756.807 | 2.292.984 |
| Cashflow 2019 | ||||
| Zinsen | 0 | 41.369 | 0 | 0 |
| Tilgung | 0 | 164.301 | 756.807 | 2.292.984 |
| Cashflow 2020 | ||||
| Zinsen | 38.539 | 0 | 0 | 0 |
| Tilgung | 56.191 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow 2021 | ||||
| Zinsen | 37.001 | 0 | 0 | 0 |
| Tilgung | 57.416 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow 2022 | ||||
| Zinsen | 35.417 | 0 | 0 | 0 |
| Tilgung | 59.000 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow 2023 | ||||
| Zinsen | 33.785 | 0 | 0 | 0 |
| Tilgung | 60.632 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow nach 2023 | ||||
| Zinsen | 140.682 | 0 | 0 | 0 |
| Tilgung | 1.040.525 | 0 | 0 | 0 |
Die langfristigen Bankdarlehen betreffen die AW Real Estate Inc. Sie haben Laufzeiten bis zum April 2028. Die Zinssätze sind fest vereinbart und betragen 2,00 % bis 4,00 %.
Der Vorstand geht aufgrund der Ergebnis- und Finanzplanung und der Auftragslage davon aus, dass die Alexanderwerk-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Geschäftsbetrieb in dem oben genannten Zeitraum nachkommen kann.
Unter Marktrisiko versteht man das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Unter Marktrisiko werden das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsumiert.
Wechselkursrisiken können aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen als auch der operativen Geschäftstätigkeit entstehen und basieren auf Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen. Zur Begrenzung des daraus entstehenden Risikos können im Bedarfsfall beispielsweise Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Swaps (Zins- und/oder Währungsswaps) eingesetzt werden.
Bei den deutschen Gesellschaften lauten finanzielle Vermögensgegenstände und Schulden nahezu ausschließlich auf €. Ebenso sind die Finanzinstrumente der amerikanischen Tochtergesellschaften Alexanderwerk Inc. und AW Real Estate Inc, sowie der indischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk India Private Ltd. und der Tochtergesellschaft Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd in ihren funktionalen Währungen denominiert. Daher ist der Alexanderwerk Konzern keinem wesentlichen Wechselkursrisiko ausgesetzt.
Das Zinsrisiko resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, insbesondere bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Nach der vollständigen Tilgung der variabel verzinslichen Bankdarlehen unterliegt die Alexanderwerk AG keinem Zinsänderungsrisiko.
Sonstige Preisrisiken bestehen nicht.
Die Aufteilung der Konzernumsätze nach Absatzgebieten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern und zugehörigen Dienstleistungen erzielt.
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Verkauf von Maschinen | 1.478.964 | 1.342.297 |
| Reparaturen | 790.010 | 1.003.679 |
| Umsatzerlöse Inland Industrie | 2.268.974 | 2.345.976 |
| Verkauf von Maschinen | 20.873.258 | 24.139.897 |
| Reparaturen | 4.268.314 | 3.851.712 |
| Umsatzerlöse Ausland Industrie | 25.141.572 | 27.991.609 |
| Gesamt | 27.410.546 | 30.337.585 |
Die ausgewiesenen Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen.
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 537.623 | 259.730 |
| Erträge aus Nebengeschäften | 427.099 | 420.943 |
| Erfolgsbezogene Zuwendungen | 67.562 | 53.582 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 31.100 | 0 |
| Kursdifferenzen | 27.508 | 627 |
| Periodenfremde Erträge | 15.725 | 5.261 |
| Erträge aus wertberichtigten Forderungen | 450 | 17.156 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 71.130 | 52.701 |
| Gesamt | 1.178.197 | 810.000 |
Die Erträge aus Nebengeschäften enthalten Zahlungen aus Untermietverhältnissen in Höhe von T€ 407 (Vorjahr: T€ 402).
Die erfolgsbezogenen Zuwendungen betreffen Ertragszuschüsse zu zwei Förderprojekten. Die Zuwendungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwand. Unerfüllte Bedingungen bestehen nicht.
In den Materialaufwendungen sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 10.470.702 | 9.677.150 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 921.838 | 845.881 |
| Gesamt | 11.392.540 | 10.523.031 |
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 6.831.538 | 6.178.898 |
| Sozialabgaben | 1.153.485 | 1.008.240 |
| Altersvorsorge | 22.398 | 17.119 |
| Gesamt | 8.007.421 | 7.204.257 |
In den Sozialabgaben sind Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von € 959.301 (Vorjahr: € 848.266) enthalten ("beitragsorientierter Plan").
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Vorstände/Geschäftsführer | 3 | 2 |
| Angestellte | 94 | 90 |
| Auszubildende | 2 | 3 |
| Gesamt | 99 | 95 |
In dieser Position werden Abschreibungen, die die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer darstellen, ausgewiesen.
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 395.780 | 374.420 |
| Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte | 28.064 | 28.308 |
| Gesamt | 423.844 | 402.728 |
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Sonderkosten des Vertriebs | 1.602.619 | 1.661.993 |
| Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen | 787.340 | 815.867 |
| Werbe- und Reisekosten | 716.239 | 455.554 |
| Rechts- und Beratungskosten | 620.420 | 594.402 |
| Sonstige Betriebsaufwendungen | 144.035 | 135.125 |
| Aufwand aus Anlagenabgang | 133.082 | 45.530 |
| Versicherungskosten und Beiträge | 124.425 | 163.305 |
| EDV-Kosten | 115.040 | 92.731 |
| KFZ-Kosten | 101.892 | 77.384 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 97.335 | 124.692 |
| Aufwand Garantieleistungen | 95.794 | 560.799 |
| Energiekosten, Wasser | 91.667 | 98.749 |
| Verwaltungsaufwendungen | 85.941 | 152.754 |
| Fremdpersonal | 65.902 | 23.785 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 65.889 | 24.976 |
| Personalnebenkosten | 51.287 | 53.141 |
| Porto, Telefon, Internet | 48.333 | 55.162 |
| Reparatur und Instandhaltung | 34.625 | 14.576 |
| Entwicklungs- und Patentaufwendungen | 30.701 | 37.743 |
| Betriebsbedarf | 18.718 | 18.110 |
| Personalbeschaffungskosten | 3.412 | 55.593 |
| Kursdifferenzen | 2.413 | 44.035 |
| Bußgelder | 0 | 87.579 |
| Forderungsverluste | 0 | 53.045 |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 172.602 | 135.046 |
| Gesamt | 5.209.711 | 5.581.676 |
Die Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen betreffen Mindestleasingzahlungen.
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft die 25 %-ige Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 4.3).
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kontokorrentkonten | 6.103 | 268 |
| Steuerzinsen | 0 | 1.091 |
| Gesamt Zinserträge | 6.103 | 1.359 |
| Bankdarlehen | 144.182 | 109.720 |
| Aufzinsung Pensionsrückstellungen | 37.569 | 35.554 |
| Zinsabgrenzungen | 837 | 0 |
| Kontokorrentkonten | 0 | 210 |
| Übrige | 9.591 | 73.637 |
| Gesamt Zinsaufwendungen | 192.179 | 219.121 |
Die Ertragssteueraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Tatsächliche Ertragsteuern | 1.726.772 | 1.098.920 |
| davon periodenfremd | -178.319 | 188.696 |
| Latente Ertragsteuern | 47.125 | 126.683 |
| Gesamt | 1.773.897 | 1.225.603 |
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 6.003.291 | 6.652.549 |
| Steuer, die sich auf Basis des nationalen Ertragsteuersatzes ermittelt | 1.979.586 | 2.193.679 |
| Abweichung lokale Steuersätze | -1.009 | -8.668 |
| Steuerfreie Gewinne | -63.668 | 29.241 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 19.677 | 133.826 |
| Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuerforderung aktiviert wurde | 4.750 | -1.368.169 |
| Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge | -178.319 | 188.696 |
| Änderung Steuersätze | 0 | 51.315 |
| Übrige Differenzen | 12.879 | 5.683 |
| effektiver Steueraufwand | 1.773.897 | 1.225.603 |
| effektiver Steuersatz (in %) | 29,55% | 18,42% |
Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung. Die effektiven Ertragsteuern schließen die tatsächlichen Ertragsteuern und die latenten Ertragsteuern ein. Der anzuwendende Steuersatz beträgt im Jahr 2018 wie im Vorjahr 32,975 % und setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 17,15 % zusammen.
Nach IAS 33 "Earnings per share" ergibt sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie durch Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien wie folgt:
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis nach Steuern (Anteil der Aktionäre der Alexanderwerk AG) | 4.229.394 | 5.426.946 |
| Durchschnittliche gewichtete Anzahl an Aktien (Stück) | 1.800.000 | 1.800.000 |
| Ergebnis je Aktie | 2,35 | 3,01 |
Ein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 und das Vorjahr nicht.
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| in € | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte | Entwicklungskosten | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.2018 | 587.824 | 337.229 | 925.053 |
| Zugänge | 10.260 | 0 | 10.260 |
| Abgänge | 0 | 107.069 | 107.069 |
| Stand 31.12.2018 | 598.084 | 230.160 | 828.244 |
| Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.2018 | 584.252 | 50.792 | 635.043 |
| Zugänge | 2.669 | 25.395 | 28.064 |
| Stand 31.12.2018 | 586.921 | 76.187 | 663.108 |
| Buchwert 31.12.2018 | 11.163 | 153.973 | 165.136 |
| Buchwert 31.12.2017 | 3.572 | 286.438 | 290.010 |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.2017 | 585.983 | 301.873 | 887.857 |
| Zugänge | 1.840 | 35.356 | 37.197 |
| Stand 31.12.2017 | 587.824 | 337.229 | 925.053 |
| Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.2017 | 581.339 | 25.396 | 606.736 |
| Zugänge | 2.912 | 25.395 | 28.308 |
| Stand 31.12.2017 | 584.252 | 50.792 | 635.043 |
| Buchwert 31.12.2017 | 3.572 | 286.438 | 290.010 |
| Buchwert 31.12.2016 | 4.644 | 276.477 | 281.121 |
Die fremd bezogenen Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Werte sowie die aktivierten Entwicklungskosten haben bestimmbare Nutzungsdauern.
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden nicht vorgenommen.
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| in € | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2018 | 45.439 | 3.005.094 | 2.413.055 | 5.463.588 |
| Währungsdifferenzen | 52.408 | 6.683 | 12.721 | 71.812 |
| Zugänge | 1.666.889 | 125.501 | 53.955 | 1.846.345 |
| Abgänge | 0 | 572.964 | 6.459 | 579.423 |
| Stand 31.12.2018 | 1.764.736 | 2.564.314 | 2.473.272 | 6.802.322 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2018 | 17.024 | 1.445.460 | 1.716.713 | 3.179.197 |
| Währungsdifferenzen | 812 | 5.064 | 9.933 | 15.809 |
| Zugänge | 25.956 | 230.343 | 139.481 | 395.780 |
| Abgänge | 0 | 175.311 | 6.458 | 181.769 |
| Stand 31.12.2018 | 43.792 | 1.505.556 | 1.859.670 | 3.409.017 |
| Buchwert 31.12.2018 | 1.720.944 | 1.058.758 | 613.603 | 3.393.305 |
| Buchwert 31.12.2017 | 28.415 | 1.559.634 | 696.340 | 2.284.389 |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2017 | 45.439 | 3.232.965 | 1.960.979 | 5.239.383 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -19.410 | -36.004 | -55.414 |
| Zugänge | 0 | 275.235 | 494.506 | 769.741 |
| Abgänge | 0 | 483.696 | 6.427 | 490.123 |
| Stand 31.12.2017 | 45.439 | 3.005.094 | 2.413.055 | 5.463.587 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2017 | 16.279 | 1.265.298 | 1.630.666 | 2.912.243 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -13.470 | -12.000 | -25.470 |
| Zugänge | 745 | 269.202 | 104.474 | 374.421 |
| Abgänge | 0 | 75.570 | 6.427 | 81.997 |
| Stand 31.12.2017 | 17.024 | 1.445.460 | 1.716.713 | 3.179.197 |
| Buchwert 31.12.2017 | 28.415 | 1.559.634 | 696.341 | 2.284.390 |
| Buchwert 31.12.2016 | 29.160 | 1.967.667 | 330.313 | 2.327.140 |
Für die von zwei Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Sachanlagen im Wert von T€ 2.104 (Vorjahr: T€ 832).
Der Alexanderwerk-Konzern vermietet Maschinen im Operating-Leasing. Die Maschinen, bei denen eine Vermietungsabsicht besteht, werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31.12.2018 sind 2 (Vorjahr: 4) Maschinen über Laufzeiten bis April 2019 (Vorjahr: bis März 2018) vermietet. Die zum 31.12.2018 erwarteten zukünftigen Mindestleasingzahlungen betragen T€ 38 (Vorjahr: T€ 56). Die Mindestleasingzahlungen werden wie im Vorjahr vollständig innerhalb eines Jahres erwartet.
Der Posten betrifft die Anteile an der Alexanderwerk Produktions GmbH und hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand am 1.1. | 555.650 | 591.880 |
| Ausschüttung | 0 | -90.000 |
| Anteiliges Ergebnis | 81.773 | 53.770 |
| Equitywert | 637.423 | 555.650 |
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Alexanderwerk Produktions GmbH sind nachfolgend dargestellt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 2.160.293 | 2.185.125 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.493.132 | 1.391.572 |
| Mittelfristige Schulden | 652.098 | 726.762 |
| Kurzfristige Schulden | 419.016 | 622.030 |
| Eigenkapital | 2.582.311 | 2.227.905 |
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.085.630 | 4.301.099 |
| Jahresüberschuss | 354.406 | 294.611 |
Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH im Konzernabschluss:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens | 2.582.311 | 2.227.905 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 29.533 | 29.533 |
| Beteiligungsquote des Konzerns | 25,00% | 25,00% |
| Equitywert | 637.423 | 555.650 |
Zum Bilanzstichtag verfügt die Alexanderwerk AG über keine steuerlichen Verlustvorträge (Vorjahr: nur zur Körperschaftsteuer € 0,2 Mio.). Eine Aktivierung latenter Steuern wurde im Berichtsjahr in vollem Umfang vorgenommen.
Die Alexanderwerk Inc. verfügt über keine Verlustvorträge zur US-amerikanischen Körperschaftsteuer.
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| I in € |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 473.984 | 532.879 |
| Latente Steuerschulden | -407.133 | -403.605 |
| Gesamt | 66.851 | 129.274 |
Latente Steuerschulden
Latente Steuerschulden
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Latente Steuerschulden | 0 | 51.157 |
| Gesamt | 0 | 51.157 |
Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen aus folgenden Sachverhalten:
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| 2018 in € |
Anfangsbestand | erfolgswirksam in der GuV erfasst (-) = Aufwand | erfolgsneutral erfasst | Endbestand |
|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 38.385 | -38.385 | 0 | 0 |
| Temporäre Differenzen | ||||
| Pensionsverpflichtungen | 306.743 | -21.839 | 43.157 | 328.061 |
| Entwicklungskosten | -94.453 | 43.680 | 0 | -50.773 |
| Sachanlagen | -109.149 | 85.240 | 0 | -23.909 |
| Vorräte | -63.409 | -123.119 | 0 | -186.528 |
| 39.732 | -16.038 | 43.157 | 66.851 | |
| Gesamt | 78.117 | -54.423 | 43.157 | 66.851 |
| davon aktive latente Steuer | 129.274 | 66.851 | ||
| davon passive latente Steuer | 51.157 | 0 |
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| 2017 in € |
Anfangsbestand | erfolgswirksam in der GuV erfasst (-) = Aufwand | erfolgsneutral erfasst | Endbestand |
|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 38.385 | 0 | 38.385 |
| Temporäre Differenzen | ||||
| Pensionsverpflichtungen | 334.751 | -20.025 | -7.983 | 306.743 |
| Entwicklungskosten | -91.168 | -3.285 | 0 | -94.453 |
| Sachanlagen | 17.354 | -126.503 | 0 | -109.149 |
| Vorräte | -82.667 | 19.258 | 0 | -63.409 |
| 178.270 | -130.555 | -7.983 | 39.732 | |
| Gesamt | 178.270 | -92.170 | -7.983 | 78.117 |
| davon aktive latente Steuer | 178.270 | 129.274 | ||
| davon passive latente Steuer | 0 | 51.157 |
Die Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurde mit € 43.157 (Vorjahr: € 7.983) erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.
Die Vorräte des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 396.466 | 397.600 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 6.288.485 | 3.852.639 |
| Fertige Erzeugnisse | 755.866 | 660.782 |
| Geleistete Anzahlungen | 124.440 | 27.720 |
| Gesamt | 7.565.257 | 4.938.741 |
Die Wertminderung auf Vorräte entwickelt sich zum Stichtag wie folgt:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 18.374 | 12.028 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 683.286 | 648.343 |
| Fertige Erzeugnisse | 547.625 | 511.617 |
| Gesamt | 1.249.285 | 1.171.990 |
Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit. Hiervon wurden im Geschäftsjahr € 59.080 erfolgswirksam (Vorjahr: € 322.715) erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug € 2.732.080 (Vorjahr: € 2.396.851).
Wertaufholungen sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durchgeführt worden.
Für die von den Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Vorratsvermögen in Höhe von T€ 7.597 (Vorjahr: T€ 5.547).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.822.356 | 3.635.988 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | 145.414 | 51.130 |
| Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.676.942 | 3.584.858 |
Nachfolgend sind die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Wertberichtigungen am 1.1. | 51.130 | 103.048 |
| Verbrauch | 42.527 | 36.998 |
| Auflösung (Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Forderungen) | 450 | 20.162 |
| Zuführungen im Berichtsjahr (Aufwand für Wertberichtigungen) | 137.261 | 5.243 |
| Wertberichtigungen am 31.12. | 145.414 | 51.130 |
In den Wertberichtigungen sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 58 (Vorjahr: T€ 32) enthalten. Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen und Forderungsausfälle betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 113).
Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen zum Abschlussstichtag folgende Fälligkeitsstruktur auf:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| nicht fällig | 5.650.582 | 2.692.549 |
| überfällig bis 30 Tage | 1.020.419 | 656.830 |
| überfällig zwischen 31 und 90 Tage | 19.045 | 237.837 |
| überfällig zwischen 91 und 180 Tage | 44.896 | 29.432 |
| nicht wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.734.942 | 3.616.648 |
Die im Wert geminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den folgenden Zeitbändern überfällig:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| überfällig zwischen 31 und 90 Tage | 4.293 | 0 |
| überfällig zwischen 91 und 180 Tage | 45.055 | 1.641 |
| überfällig zwischen 181 und 360 Tage | 27.325 | 0 |
| überfällig mehr als 360 Tage | 10.741 | 17.698 |
| wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 87.414 | 19.340 |
Die weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine Anzeichen auf, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dementsprechend waren keine weiteren Abwertungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert in größerem Umfang als zuvor beschrieben vorzunehmen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig im Wege der Globalzession an eine kreditgebende Bank abgetreten.
Die Forderungen an assoziierte Unternehmen betreffen Forderungen an die Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 4.18).
Die Ertragsteuerforderungen des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer laufendes Jahr | 538.709 | 33.652 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 33.652 | 22.707 |
| Ausländische Steuern vom Einkommen und Ertrag | 3.289 | 81.552 |
| Sonstige Quellensteuern | 3.103 | 1.233 |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 0 | 15.500 |
| Gesamt | 578.753 | 154.644 |
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungsposten | 85.864 | 114.738 |
| Forderungen aus sonstigen Steuern | 27.777 | 115.405 |
| Übrige | 4.375 | 4.000 |
| Nichtfinanzielle Vermögenswerte | 118.016 | 234.143 |
| Kautionen | 198.916 | 383.455 |
| Forderungen gegen Personal | 5.000 | 6.000 |
| Übrige | 17.704 | 38.304 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 221.620 | 427.759 |
| Gesamt | 339.636 | 661.902 |
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind insgesamt nicht fällig. Es bestehen keine Wertberichtigungen.
Die Zahlungsmittel setzten sich wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 5.086.876 | 6.099.700 |
| Kassenbestände | 658 | 1.202 |
| Gesamt | 5.087.534 | 6.100.902 |
Die Position Zahlungsmittel stimmt unter Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen mit dem in der Kapitalflussrechnung abgegrenzten Finanzmittelfonds überein.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind € 339.372 (Vorjahr: € 208.993) für Bürgschaften auf Anzahlungen und Gewährleistungen hinterlegt und insoweit verfügungsbeschränkt.
Zur Entwicklung des Eigenkapitals des Alexanderwerk-Konzerns wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Bestandteil dieses Konzernabschlusses ist, verwiesen.
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag € 4.680.000 (Vorjahr: € 4.680.000). Zum 31. Dezember 2018 hat die Alexanderwerk AG 1.800.000 (Vorjahr: 1.800.000) auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausgegeben. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt zum Stichtag € 2,60 (Vorjahr: € 2,60).
In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ergab sich die folgende Aktionärsstruktur:
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| AWP | 20,04% |
| Dr. Schmitt Vermögensverwaltung | 15,19% |
| Andreas Appelhagen | 10,05% |
| Thomas Mariotti | 6,11% |
| Martin Dietze | 5,28% |
| Jan Peter Arnz | 5,02% |
| Streubesitz | 38,31% |
| Gesamt | 100,00% |
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2018 sowie im Zeitraum bis zur Abschlussfertigstellung im März 2019 sind der Alexanderwerk AG keine Mitteilungen bekanntgemacht worden.
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen sowie sonstige Zuzahlungen von Gesellschaftern des Konzerns. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie erfolgsneutrale Anpassungen. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Für die Mitarbeiter der Alexanderwerk AG existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Die Höhe der Leistungen richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Dienstjahre und einem fixen Betrag pro Dienstjahr. Die Leistungszusagen werden durch Pensionsrückstellungen finanziert.
Die deutschen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, in welche die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Daneben existieren Direktversicherungen bei der Alexanderwerk AG. Da nach Zahlung der Beiträge zur Altersversorgung an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaft keine weitere Verpflichtung besteht, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen werden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in 2018 € 959.301 (Vorjahr: € 848.266).
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung aller gemäß IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwerte für Versorgungsansprüche unter Berücksichtigung künftiger Rentensteigerungen (defined benefit obligation) dargestellt:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Barwert der Versorgungsansprüche am Anfang des Geschäftsjahres | 2.024.657 | 2.146.053 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 7.119 | 8.044 |
| Zinsaufwendungen | 37.569 | 35.554 |
| Rentenzahlungen | -139.138 | -140.785 |
| -/+ Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 130.877 | -24.209 |
| davon erfahrungsbedingte Gewinne/Verluste | 113.049 | 25.471 |
| davon Gewinne/Verluste aus geänderten finanziellen und demographischen Annahmen | 17.828 | -49.680 |
| Barwert der Versorgungsansprüche am Ende des Geschäftsjahres | 2.061.084 | 2.024.657 |
Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen und der Kosten zugrunde gelegten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Diskontierungssatz zum Jahresende | 1,76% | 1,93% |
| Langfristige Gehaltssteigerungsraten | keine | keine |
| langfristiger Rententrend | 1,50% | 1,50% |
| Fluktuationsrate | keine | keine |
| Berechnungsgrundlagen | Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck | Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck |
Für die Direktzusagen der Alexanderwerk AG besteht kein Planvermögen. Bei den Direktzusagen handelt es sich um individualvertragliche Zusagen der Gesellschaft. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 92 (Vorjahr T€ 92) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet.
Neben den Direktzusagen seitens der Alexanderwerk AG bestehen Leistungszusagen, welche durch eine Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewährt wurden. Die Unterstützungskasse hat die ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel an den Konzern zurückgewährt und verfügt insoweit nicht über Planvermögen im Sinne des IAS 19; unter den Pensionsverpflichtungen wird die mittelbare Verpflichtung mit ihrem vollen Barwert ausgewiesen. Eine Konsolidierung der Unterstützungskasse erfolgt nicht.
Die Unterstützungskasse sieht eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und Frauen, eine vorzeitige lebenslängliche Altersrente bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Invalidenrente in Höhe des jeweils erreichten Anspruchs ab Eintritt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des vorgesehenen Pensionsalters sowie eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von € 15,34 monatlich vor. Die Höhe der Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt für jedes Dienstjahr € 1,07 monatlich, mindestens jedoch € 15,34 monatlich. Voraussetzung für die Gewährung der laufenden Leistungen ist eine Wartezeit von 15 Jahren. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 52 (Vorjahr: T€ 52) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet.
Der Gesamtaufwand der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand (Personalaufwand) | 7.119 | 8.044 |
| Zinsaufwendungen (Finanzergebnis) | 37.569 | 35.554 |
| Gesamt | 44.688 | 43.598 |
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2018 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2018 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung.
Die Sensitivitätsbetrachtung wurde für den Rechnungszins und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die angesetzten Variationsbreiten der Bewertungsannahmen wurden so gewählt, dass sich die jeweilige Annahme innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 90 % nicht außerhalb der Bandbreite bewegt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird.
Wenn der Rechnungszins im Geschäftsjahr 2018 um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 114 niedriger (T€ 128 höher) gewesen. Wenn die Rentenanpassung um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 99 höher (T€ 91 niedriger) gewesen.
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen.
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt entwickelt:
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| in € | 31.12.2017 | Inanspruchnahme | Umgliederung | Zuführung | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Unternehmenswertabhängige | |||||
| Tantieme Vorstand | 255.000 | 0 | -255.000 | 252.300 | 252.300 |
| Jubiläumsrückstellung | 20.050 | 874 | 0 | 4.424 | 23.600 |
| Gesamt | 275.050 | 874 | -255.000 | 256.724 | 275.900 |
Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %.
Der Mittelabfluss der Rückstellung für die unternehmenswertabhängige Tantieme des Vorstands wird Mitte des Jahres 2020 und der Mittelabfluss der Jubiläumsrückstellung wird gleichmäßig in den nächsten Jahren erwartet.
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Gesamt | kurzfristig | langfristig | Gesamt | kurzfristig | langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 1.438.065 | 164.301 | 1.273.764 | 280.376 | 175.137 | 105.239 |
Die Finanzschulden stellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dar. Bei der Alexanderwerk Inc. sind die Finanzverbindlichkeiten durch Vermögensgegenstände der Gesellschaft (Vorräte und Sachanlagen) gesichert.
Im Berichtsjahr hat die AW Real Estate Inc. ein Darlehen über USD 765.000 und ein Hypothekendarlehen über USD 802.800 zur Finanzierung des Grundstücks und Gebäudes aufgenommen. Gesichert sind diese Darlehen durch das Grundstück und Gebäude in Montgomeryville sowie durch Haftung der Alexanderwerk Inc., der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG und der Alexanderwerk AG.
Darlehensvergabe und Besicherung erfolgten zu im Kreditgewerbe üblichen Konditionen (siehe auch Tz 2.14).
Es bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 3.000 (Vorjahr: T€ 3.000).
Eine Verletzung von einer definierten Kennzahl (Eigenmittelquote) führt ebenso wie die Verletzung von anderen Verpflichtungen zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Bank. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird fortlaufend geprüft, die Verpflichtungen wurden eingehalten.
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen.
Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt entwickelt:
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| in € | 31.12.2017 | Inanspruchnahme | Umgliederung | Auflösung | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gewährleistungen und Garantien | 290.700 | 2.400 | 0 | 31.100 | 257.200 |
| Unternehmenswertabhängige Tantieme Vorstand | 0 | 0 | 255.000 | 0 | 255.000 |
| Gesamt | 290.700 | 2.400 | 255.000 | 31.100 | 512.200 |
Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht wie im Vorjahr dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Lieferanten des Konzerns. Es bestehen verkehrsübliche Eigentumsvorbehalte.
Durch die Erstanwendung des IFRS 15 erfolgt eine Umgliederung der Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in die Position Vertragsverbindlichkeiten, diese enthalten die Zahlungen der Kunden für bestehende Verkaufsaufträge und haben sich wie folgt entwickelt:
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| in € | 31.12.2018 |
|---|---|
| Stand 31.12.2017 | 0 |
| Umgliederung | 1.430.179 |
| Stand 01.01.2018 | 1.430.179 |
| Realisierung als Umsatzerlöse | -1.430.179 |
| Zuführung | 2.392.408 |
| Gesamt | 2.392.408 |
Die Vertragsverbindlichkeiten werden im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzerlöse realisiert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 5.3).
Die Ertragsteuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer laufendes Jahr | 790.557 | 347.650 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 296.822 | 524.712 |
| Gewerbesteuer laufendes Jahr | 410.005 | 532.600 |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 261.142 | 755.263 |
| Abgeltungsteuer | 118.348 | 0 |
| Gesamt | 1.876.874 | 2.160.225 |
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
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| in € | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungsposten | 142.425 | 29.178 |
| Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer | 102.626 | 92.156 |
| Beiträge Berufsgenossenschaft | 13.860 | 8.900 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern | 2.379 | 13.509 |
| Unterstützungskasse | 582 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Steuerzinsen | 0 | 104.000 |
| Nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 261.872 | 247.743 |
| Provisionen | 655.852 | 434.963 |
| Verbindlichkeiten für Boni | 380.915 | 480.840 |
| Verbindlichkeiten für Abschluss u. HV | 274.879 | 241.351 |
| Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub | 222.295 | 267.498 |
| Verbindlichkeiten aus Nachlass beim Anlagenbau | 214.520 | 644.871 |
| Reklamationen | 85.000 | 0 |
| Guthaben von Kunden | 72.379 | 49.161 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 45.695 | 64.414 |
| Personalverpflichtungen | 45.223 | 39.171 |
| Kosten für Aufbewahrung | 20.600 | 18.600 |
| Übrige | 13.753 | 161.740 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 2.031.111 | 2.402.609 |
| Gesamt | 2.292.983 | 2.650.352 |
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements der Alexanderwerk AG ist die Sicherstellung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Das Konzern-Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2018 € 12.848.956 (Vorjahr: € 8.652.168), die Eigenkapitalquote konnte von 46,23 % in 2017 auf 52,42 % in 2018 verbessert werden.
Die Alexanderwerk AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Bezüglich externer Kapitalerfordernisse siehe Tz 4.14.
Die Alexanderwerk AG hat sich bezüglich der Klassenbildung von Finanzinstrumenten an die Bewertungskategorien nach IFRS 9 angelehnt, da die Risikoverteilung innerhalb dieser Bewertungskategorien ähnlich ist.
Die folgenden Tabellen weisen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 zum 31. Dezember 2018 und nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017 aus:
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| in € | Bewertungskategorie (IFRS 9) | Buchwert 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAAC | 6.676.942 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FAAC | 221.867 |
| Zahlungsmittel | FAAC | 5.087.534 |
| Passiva | ||
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 1.438.065 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 756.807 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | FLAC | 2.086.919 |
| Aggregiert nach Bewertungskategorie | ||
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ("Financial Assets at Amortized Cost") | FAAC | 11.986.343 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ("Financial Liabilities at Amortized Cost") | FLAC | 4.281.791 |
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| in € | Bewertungskategorie (IAS 39) | Buchwert 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LAR | 3.584.858 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LAR | 443.776 |
| Zahlungsmittel | LAR | 6.100.902 |
| Passiva | ||
| Finanzverbindlichkeiten | OL | 280.376 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | OL | 799.990 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | OL | 2.504.143 |
| Aggregiert nach Bewertungskategorie | ||
| Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables") | LAR | 10.129.536 |
| Finanzielle Verpflichtungen ("Other Liabilities") | OL | 3.584.509 |
Sämtliche finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben überwiegend kurze (Rest-)Laufzeiten. Deshalb entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Selbiges gilt für die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten, da diese Verbindlichkeiten marktüblich verzinst werden.
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| Nettoergebnis nach Bewertungskategorien in € |
Aus Folgebewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| aus Zinsen | zum Fair Value | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | aus Abgang | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kategorien nach IFRS 9 ab 1. Januar 2018: | |||||
| Financial Assets at Amortized Cost (FAAC) | 6.103 | 0 | 0 | 450 | 0 |
| Financial Liabilities at Amortized Cost (FLAC) | -144.182 | 0 | 0 | 0 | 537.623 |
| Kategorien nach IAS 39 bis 31. Dezember 2017: | |||||
| Loans and Receivables (LAR) | |||||
| Other Liabilities (OL) | |||||
| Gesamt |
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| Nettoergebnis nach Bewertungskategorien in € |
Nettoergebnis | |
|---|---|---|
| 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- |
| Kategorien nach IFRS 9 ab 1. Januar 2018: | ||
| Financial Assets at Amortized Cost (FAAC) | 6.553 | n/a |
| Financial Liabilities at Amortized Cost (FLAC) | 393.441 | n/a |
| Kategorien nach IAS 39 bis 31. Dezember 2017: | ||
| Loans and Receivables (LAR) | n/a | -35.621 |
| Other Liabilities (OL) | n/a | 149.800 |
| Gesamt | 399.994 | 114.179 |
Der Nettoertrag der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" enthält im Wesentlichen Zinserträge und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Im Konzernabschluss der Alexanderwerk AG werden die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" zuzurechnen sind, unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die der Kategorie "Financial Liabilities at Amortized Cost" zuzuordnenden Nettoverluste resultieren aus den Zinsaufwendungen für die Finanzschulden und den Erträgen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.
Der Nettoverlust der Kategorie "Loans and Receivables" enthält im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen und Erträge aus Auflösung von Wertberichtigungen. Im Konzernabschluss der Alexanderwerk AG werden die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie "Loans and Receivables" zuzurechnen sind, unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die der Kategorie "Other liabilities" zuzuordnenden Nettoerträge resultieren aus den Erträgen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten und den Zinsaufwendungen für die Finanzschulden.
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsergebnis ausgewiesen (siehe Tz 3.9).
Als nahestehende Personen des Alexanderwerk-Konzerns kommen der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht.
An nahestehende Unternehmen und Personen sind neben der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung (siehe Tz 5.8) wie im Vorjahr keine Vergütungen gezahlt worden.
Mit dem assoziierten Unternehmen Alexanderwerk Produktions GmbH bestanden im Geschäftsjahr folgende Geschäftsbeziehungen:
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| in € (+ = erbrachte Leistung - = empfangene Leistung) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Einkauf von Material | -3.849.537 | -4.018.335 |
| Umlage Dienstleistungen | 144.141 | 145.980 |
| Miete und Mietnebenkosten | 249.984 | 249.234 |
| Übrige | 14.986 | 12.017 |
| Gesamt | -3.440.426 | -3.611.104 |
Darüber hinaus hat der Alexanderwerk-Konzern keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen unterhalten.
Im Rahmen der Aufnahme einer Kreditlinie der Alexanderwerk Produktions GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe von T€ 350 hat die Alexanderwerk AG in Vorjahren eine Bürgschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Gesamtwert von T€ 88 abgegeben. Aufgrund der guten Lage der Alexanderwerk Produktions GmbH rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen zu leistende Miet- und Leasingzahlungen aus Operating Leasing, die sich wie folgt zusammensetzen:
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Fällig bis 1 Jahr | 609 | 571 |
| Fällig in 1 bis 5 Jahren | 255 | 30 |
| Gesamt | 864 | 601 |
Bei den Miet- und Leasingobjekten handelt es sich um das Gebäude des Betriebsstandortes in Remscheid, Kraftfahrzeuge und Büroausstattung. Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine wesentlichen Eventualmietzahlungen oder Verlängerungs- und Kaufoptionen.
Mit der Alexanderwerk Produktions GmbH besteht ein Untermietverhältnis bezüglich des Gebäudes am Standort Remscheid. Die entsprechenden Erträge entsprechen den unter 5.3 dargestellten Aufwendungen für Miete und Mietnebenkosten.
Die erhaltenen Miet- und Leasingzahlungen aus dem Untermietverhältnis setzen sich wie folgt zusammen:
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| in € | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Fällig bis 1 Jahr | 250 | 262 |
| Fällig in 1 bis 5 Jahren | 0 | 0 |
| Gesamt | 250 | 262 |
Zusätzlich bestehen Verpflichtungen aus Materialbestellungen in Höhe von T€ 2.102 (Vorjahr: T€ 1.909), die binnen eines Jahres fällig sind.
Ergebnisse nach dem Bilanzstichtag im Sinne von IAS 10 haben sich nicht ereignet.
In der Kapitalflussrechnung des Alexanderwerk-Konzerns werden die Zahlungsströme eines Geschäftsjahres gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnung) dargestellt, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens zu liefern. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel.
Der Cashflow wird nach der indirekten Methode auf der Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern und Zinsen unter Berücksichtigung der Veränderungen der einzelnen Bilanzposten sowie zahlungsunwirksamer Aufwendungen und Erträge ermittelt. Effekte aus der Währungsumrechnung werden als Korrekturposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.
Bei der Ableitung des betrieblichen Cashflows wurden ausschließlich ergebniswirksame Veränderungen der jeweiligen Bilanzposten berücksichtigt.
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist unter der Kapitalflussrechnung dargestellt.
Bezogen auf Zahlungsmittel bestehen zur Absicherung von Bürgschaften durch Dritte in Höhe von T€ 339 (Vorjahr: T€ 209) Verfügungsbeschränkungen durch Abtretungen.
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitungsrechnung zwischen den Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit dar:
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| 31.12.2017 | Zahlungswirksam | Zahlungsunwirksam | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Tilgung | Aufnahme | Umgliederung | Transaktionskosten | Währungsdifferenzen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzschulden | 105.239 | 0 | 1.309.486 | -160.426 | -15.877 | 35.342 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 175.137 | -200.813 | 0 | 160.426 | -1.860 | 31.412 |
| Gesamt | 280.376 | -200.813 | 1.309.486 | 0 | -17.737 | 66.754 |
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| in € | 31.12.2018 |
|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 1.273.764 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 164.302 |
| Gesamt | 1.438.065 |
Die Segmentberichterstattung erfolgt nach den geographischen Märkten des Alexanderwerk-Konzerns und entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns. Der AlexanderwerkKonzern gliedert dementsprechend in die drei Segmente Deutschland (Alexanderwerk GmbH und AlexanderwerkService GmbH), USA (Alexanderwerk Inc. und AW Real Estate Inc.), Indien (Alexanderwerk India Private Ltd.) und Shanghai (Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd).
Die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften sind ausschließlich im Bereich Industriemaschinen tätig. Die interne Steuerung erfolgt indem den Leitungs- und Kontrollorganen der Gruppe für Steuerungs- und Überwachungszwecke Informationen zum Auftragsbestand und den Umsatzerlösen zur Verfügung gestellt werden.
Die Überleitung beinhaltet die Umsätze und Ergebnisbeiträge zwischen den Segmenten.
Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.
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| in T€ | Umsatzerlöse | Segmentergebnis | Auftragsbestand |
|---|---|---|---|
| 2018 | |||
| Segment Deutschland | 25.717 | 5.997 | 7.875 |
| Segment USA | 2.541 | 112 | 1.886 |
| Segment Indien | 54 | 1 | 0 |
| Segment Shanghai | 0 | -15 | 0 |
| Holdinggesellschaften | 0 | -156 | 0 |
| Überleitung | -902 | 170 | -1.018 |
| Konzern Gesamt | 27.411 | 6.108 | 8.743 |
| 2017 | |||
| Segment Deutschland | 28.826 | 6.713 | 7.298 |
| Segment USA | 5.616 | 259 | 658 |
| Segment Indien | 0 | -11 | 0 |
| Holdinggesellschaften | 0 | -183 | 0 |
| Überleitung | -4.104 | 39 | -69 |
| Konzern Gesamt | 30.338 | 6.817 | 7.887 |
Das Segmentergebnis entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit.
Wesentliche Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und zu einzelnen Ländern bestehen nicht. Das Vermögen unserer amerikanischen Tochtergesellschaften betrug zum Stichtag T€ 4.426 (Vorjahr: T€ 2.991), unserer indischen Tochtergesellschaft T€ 44 (Vorjahr: T€ 13) und unserer Tochtergesellschaft in Shanghai T€ 55 (Vorjahr: T€ 0). Davon sind langfristig T€ 2.781 (Vorjahr: T€ 1.586) bei den amerikanischen Tochtergesellschaften und jeweils T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) bei der indischen Tochtergesellschaft und der chinesischen Tochtergesellschaft. Die Schulden betrugen T€ 2.258 (Vorjahr: T€ 1.425) bei den amerikanischen Tochtergesellschaften und T€ 15 (Vorjahr: T€ 10) bei der indischen Tochtergesellschaft. Die chinesische Tochtergesellschaft hat keine Schulden.
Die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Dezember 2018 abgegeben und auf der Internetseite der Muttergesellschaft (www.alexanderwerk.com) veröffentlicht.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt seit dem 1. Januar 2016 durch den alleinigen Vorstand Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster.
Die Vergütung des Vorstands bestand im Geschäftsjahr 2018 sowie im Vorjahr aus einem Gehalt mit Nebenleistungen, einem Gehalt vergleichbaren Leistungen und einer variablen Tantieme.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2018:
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| in € | Fixgehalt | Nebenleistungen | Tantieme | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Alexander Schmidt | 198.000,00 | 11.698,94 | 170.628,06 | 380.327,00 |
| 198.000,00 | 11.698,94 | 170.628,06 | 380.327,00 |
Zusätzlich wird dem Vorstand eine erfolgswirksame Tantieme im Falle der Steigerung des Unternehmenswertes der Alexanderwerk GmbH gewährt (siehe Tz 4.13).
Im Vorjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands:
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| in € | Fixgehalt | Nebenleistungen | Tantieme | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Alexander Schmidt | 198.000,00 | 13.099,96 | 224.000,00 | 435.099,96 |
| 198.000,00 | 13.099,96 | 224.000,00 | 435.099,96 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.
Für Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Vorstände besteht eine Rückstellung von T€ 463 (Vorjahr: T€ 323). Der Personalaufwand für diesen Personenkreis betrug T€ 59 (Vorjahr: T€ 34).
Die Vergütung an den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG betrug für das Geschäftsjahr 2018 € 40.500 (Vorjahr: € 40.500). Davon sind € 22.500 (Vorjahr: € 22.500) fix und € 18.000 (Vorjahr: € 18.000) sitzungsabhängig. Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts des Alexanderwerk-Konzerns.
Das auf das Geschäftsjahr 2018 entfallende Honorar des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 88 (Vorjahr: T€ 105) und für sonstige Leistungen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) sowie für Steuerberatungsleistungen T€ 6 (Vorjahr: T€ 0). Davon betrug der Aufwand für Vorjahre T€ 0 (Vorjahr: T€ 1).
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Unternehmensberater, Mainz-Kastel
-VestCorp AG i. I., Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats
(Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ab 25. April 2018)
Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach
-Elanix Biotechnologies AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrates (bis 14. Februar 2019)
(Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum 24. April 2018)
Technischer Angestellter, Remscheid
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2018 weist einen Jahresüberschuss von € 3.837.890,22 aus. Unter Einbeziehung des Verlustvortrags von € 2.337.713,99 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 1.500.176,23.
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 4.680.000,00 eine Dividende von € 0,22 je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 1.104.176,23 auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf € 396.000,00.
Remscheid, den 12. April 2019
Alexanderwerk AG
Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand
Die Alexanderwerk-Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft.
Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert nach den in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Ausgründungen der operativen Geschäftsbereiche mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften:
Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk-Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nordamerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet das Segment "USA" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk India Private Limited mit Sitz in Mumbai (Indien) erbringt Servicedienstleistungen für den für Alexanderwerk wichtigen Schlüsselmarkt Indien. Sie bildet das Segment "Indien" in der Segmentberichterstattung.
Die Produktion von einigen mechanischen Komponenten für unsere Maschinen erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert.
Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch fünf weitere operativ inaktive Gesellschaften vervollständigt, wovon die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai (VR China) im Laufe des Geschäftsjahres 2018 neu in den Konsolidierungskreis eingetreten ist.
Der Bereich Forschung und Entwicklung nimmt aufgrund der strategischen Ausrichtung der Alexanderwerk-Gruppe eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen, die Ausrichtung von internationalen Seminaren sowie die Vertiefung des eigenen Know-hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit für diese nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern.
Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich die Alexanderwerk-Gruppe auf zwei gut ausgestattete, betriebseigene Labore stützen, in denen Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten.
Im Geschäftsjahr 2018 konnte das gemeinsam mit dem Institut für Energie- und Umwelttechnik e. V. (IUTA), Duisburg, als Kooperationspartner durchgeführte AiF-Förderprojekt im Bereich der Walzenkompaktierung erfolgreich abgeschlossen werden.
Darüber hinaus arbeitet Alexanderwerk in enger Zusammenarbeit mit der technischen Universität Hamburg-Harburg und einem weiteren Partner aus der Industrie, der PARSUM GmbH aus Chemnitz, gemeinsam an einem weiteren AiF-Förderprojekt im Bereich der Trockengranulierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieses Projekt ist auf insgesamt drei Jahre bemessen und wird voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen werden können.
Daneben werden mehrere Forschungsprojekte in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit internationalen Universitäten und Partnern vorangetrieben. Mit der University of Minnesota in Minneapolis (MN, USA) konnte eine weitere renommierte Universität für eine Kooperation im Bereich der Pharmazeutischen Forschung und Entwicklung gewonnen werden. Als ein besonders wichtiges Vorzeigeprojekt gilt die kontinuierliche Produktionslinie an der Universität Purdue (IN, USA). Das dortige Forschungsprojekt wird von der amerikanischen Zulassungsbehörde (FDA) gefördert und hat daher den Charakter eines Leuchtturmprojektes.
Die bilanzierten Posten für eigene Entwicklungen in Höhe von T€ 154 (Vorjahr: T€ 286) wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Gemeinkosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt hier drei bis zehn Jahre. Insgesamt wurden T€ 68 (Vorjahr: T€ 53) für Entwicklung aufgewandt.
Auch im Jahr 2018 konnte die Gesamtwirtschaft weiterhin vom weltweiten Boom profitieren. Das globale Bruttoinlandsprodukt stieg in 2018 nochmals um etwa 4,0 % gegenüber dem Vorjahr. Dennoch zeichnet sich bereits zu Beginn des laufenden Jahres 2019 ein beginnender rezessiver Trend ab. Es bleibt hingegen abzuwarten, inwieweit sich zum Beispiel neue Handelsrestriktionen in weltweit wichtigen Volkswirtschaften in Zukunft trübend auf die Konjunktur auswirken werden. Auch in den für die Alexanderwerk-Gruppe wichtigen Exportmärkten konnte im vergangenen Jahr eine durchaus positive Entwicklung der Konjunktur beobachtet werden. In den USA stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 um 2,9 %, während auf dem asiatischen Markt in unseren Schlüsselmärkten in Indien und China weiterhin ein überproportionaler Zuwachs im Vergleich zur Weltwirtschaft zu beobachten ist. Der chinesische Markt konnte in 2018 um passable 6,6 % und der indische Markt um gute 7,3 % zulegen.
Auch im europäischen Wirtschaftsraum trat nach zuletzt gesunden Wachstumsraten in 2018 eine moderate Trübung der Konjunktur ein. Im Euro-Raum entwickelte sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 mit 1,8 % eher mäßig, während die Konjunktur in der EU mit 2,4 % stärker expandierte. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich neben den gesamtwirtschaftlichen Einflüssen, zum Beispiel der für das Jahr 2019 angekündigte Brexit oder auch andere wirtschaftshemmende Einflüsse, lokal auf den europäischen Markt auswirken dürften. Für den deutschen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone immer noch eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich in 2018 immerhin ein moderates Wachstum von etwa 1,4 %. Damit liegt die Wachstumsrate für das inländische Bruttoinlandsprodukt zwar deutlich unter dem globalen Wirtschaftstrend jedoch im Vergleich mit regionalen Volkswirtschaften in Europa auf gleichem Niveau.
1 Quelle der verwendeten Kennzahlen: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V., Frankfurt a. M. (kurz: VDMA)
Auch der deutsche Maschinenbau erlebte in 2018 wirtschaftlich betrachtet ein eher konservatives Wachstum. Der reale Umsatz der Branche konnte nach zuletzt expansivem Verhalten im Jahr 2018 eher moderat um etwa 2,0 % auf nunmehr 233 Milliarden Euro zulegen. Für diesen Trend zeigen sich laut des Branchenverbandes VDMA unter anderem der Fachkräftemangel sowie Probleme in der Materialbeschaffung verantwortlich. Die Auftragseingänge der Branche stiegen im Berichtsjahr um 6 % im Inland und um 4 % im Ausland.
Die Alexanderwerk-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2018 mit einem sehr guten Ergebnis beenden.
Der Auftragseingang der Gruppe konnte im Geschäftsjahr 2018 um etwa 4,4 % gesteigert werden. Im Bereich des Neumaschinenvertriebs konnte der Auftragseingang 2018 mit T€ 22.160 sogar um 8,3 % gegenüber dem Vorjahr zulegen, während das Ersatzteil- und Servicegeschäft um 8,3 % auf T€ 5.794 zurückging. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auch auf die besondere Situation auf einigen globalen Märkten zurückzuführen. Im Segment USA zeigte sich der Auftragseingang mit T€ 3.504 nach T€ 2.411 im Vorjahr deutlich erholt. Der Auftragseingang in den übrigen von der Alexanderwerk GmbH betreuten Märkten konnte um 0,3 % auf T€ 24.450 gesteigert werden.
Der wesentliche Anteil des in der Alexanderwerk-Gruppe erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert.
Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2018 nach positivem wirtschaftlichem Verlauf erneut mit einem sehr guten Gesamtergebnis abschließen, welches durch den im Vorjahr mit der Konzernmuttergesellschaft Alexanderwerk AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in voller Höhe im Ergebnis der AG enthalten ist. Dabei profitierte die Gesellschaft wie bereits im Vorjahr 2017 von einer positiven Ausliefersituation sowohl bei den Neumaschinen als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft. Durch die weitere personelle Verstärkung von vielen Unternehmensbereichen konnten Arbeitsabläufe optimiert und so an Kundenbedürfnisse angepasst werden.
Im Jahr 2018 hat die auf dem US-amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. mit einem moderaten Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen. Die gute Auftragslage der inzwischen 25 Jahre zum Konzern gehörenden Gesellschaft sowie der über die AW Real Estate Inc. im Frühjahr 2018 abgewickelte Kauf der Geschäftsimmobilie in Montgomeryville tragen positiv zum weiteren Ausbau des Standortes in den USA bei.
Wie geplant konnte im Laufe des Berichtsjahres die Alexanderwerk India Private Ltd., welche Servicedienstleistungen speziell für Kunden auf dem indischen Markt erbringt, erfolgreich ihre Arbeit aufnehmen. Durch diesen Schritt können auf diesem speziell für Alexanderwerk wichtigen Schlüsselmarkt sowohl zeitliche als auch kostentechnische Potentiale gehoben werden.
Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2018 mit einem moderaten Überschuss positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen.
Die Alexanderwerk AG trug im Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss von T€ 3.838, welcher sich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH ergibt, zum Konzernergebnis bei. Durch eine konsequente Kostenpolitik sowie eine Erhöhung der vereinnahmten Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzen an die Alexanderwerk Produktions GmbH konnte die Muttergesellschaft als Finanzholding der Gruppe den Konzernabschluss positiv beeinflussen. Die vollständige Ergebnisabführung der Alexanderwerk GmbH und die damit verbundene Nutzung von aus den Vorjahren bestehenden Verlustvorträgen tragen zudem zur Optimierung der Steuerlast in der Gruppe bei. Durch das positive Ergebnis 2018 konnte die Gesellschaft den bisherigen Bilanzverlust überwinden und die Stärkung eines soliden Bestands an Eigenkapital fortsetzen.
Am 22. Juni 2018 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2017 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen hat.
Die Alexanderwerk-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2018 zwar einen über den vorherigen Erwartungen liegenden Konzernjahresüberschuss von T€ 4.229, konnte aber damit nicht an das sehr gute Vorjahr 2017 (T€ 5.427) anknüpfen.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 27.411, Bestandsveränderungen T€ 2.531, Eigenleistungen T€ 21) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 nach T€ 29.718 im Vorjahr nochmalig um etwa 0,8 % auf T€ 29.963. Auf das Segment USA entfielen T€ 2.525 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 5.531). Das entspricht etwa 9,2 % (Vorjahr: 18,5 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings Before Interest And Taxes) im Alexanderwerk-Konzern lag nach T€ 6.817 mit T€ 6.108 im Geschäftsjahr 2018 nur leicht unter dem des Vorjahres. Davon entfielen auf das Segment USA T€ 111 und das neu gegründete Segment Indien T€ 1. Das EBT (Earnings Before Taxes) betrug zum Bilanzstichtag 2018 T€ 6.003 nach T€ 6.653 im Vorjahr. Damit konnten die Erwartungen für das Geschäftsjahr beim Umsatz erfüllt und beim EBIT sogar übertroffen werden.
Der Materialaufwand im Konzern beträgt in 2018 T€ 11.393 (Vorjahr: T€ 10.523). Die marginale Erhöhung lässt sich auf Anarbeiten an Projekten zurückführen, welche im Folgejahr 2019 zu Umsatzerlösen führen werden. Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk-Konzerns lag im Berichtsjahr bei 38,0 % nach im Vorjahr 35,4 %. Neben dem sich aus spezifischen Kundenwünschen resultierend ständig wechselnden Produktmix im Neumaschinengeschäft kann man auch hier die erhöhte Anproduktion von Neumaschinen als Grund anführen, welche uns jedoch gegenüber dem Kunden deutlich flexiblere Auslieferzeiten ermöglichen. Darüber hinaus konnten im Laufe des Geschäftsjahres 2018 weitere Einkaufsbedingungen optimiert werden, welche diese Kennzahl positiv beeinflussen.
Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr um 11,1 % von T€ 7.204 auf T€ 8.007. Hier kann man die aus dem im Laufe der vergangenen Geschäftsjahre gestiegenen Geschäft der Alexanderwerk-Gruppe resultierenden Neueinstellungen an Fachkräften sowie eine nicht unerhebliche unterjährige tarifliche Gehaltsanpassung als Ursache für die Erhöhung ausmachen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Alexanderwerk-Gruppe konnten nach T€ 5.582 im Vorjahr auf nunmehr T€ 5.210 gesenkt werden. Hierzu trugen neben konsequenter Kostenpolitik gute Verhandlungen zur Optimierung externer Dienstleistungen bei.
Das Finanzergebnis der Alexanderwerk-Gruppe konnte sich im vergangenen Jahr weiter erholen. Hier gelang durch den Aufbau von Liquidität und die damit verbundene geringere Ausnutzung der Kreditlinien sowie die Tilgung von Darlehen ein weiterer Abbau der Zinsbelastung konzernweit. Darüber hinaus konnte die Aufnahme der Darlehen zum Erwerb der Geschäftsgebäude der Alexanderwerk Inc. in Montgomeryville zu für die AlexanderwerkGruppe günstigen Konditionen verhandelt werden, welche sich entsprechend positiv auf das Finanzergebnis auswirken. Absolut betrug das Zinsergebnis im Geschäftsjahr 2018 T€ ./. 186 (Vorjahr: T€ ./. 218).
Aus der Beteiligung an der at equity in den Konzernabschluss einbezogenen Alexanderwerk Produktions GmbH erhielt die Alexanderwerk-Gruppe einen Ergebnisanteil von T€ 82 (Vorjahr: T€ 54).
Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 5.795 auf T€ 24.511. Das ist im Wesentlichen auf eine Steigerung der unfertigen Erzeugnisse beziehungsweise der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umlaufvermögen sowie den Erwerb der Geschäftsimmobilie in den USA im Anlagevermögen zurückzuführen, während der Bestand an technischen Anlagen und Maschinen durch Abgänge im Mietmaschinenbereich im Geschäftsjahr zurückging.
Die aktiven latenten Steuern in der Alexanderwerk-Gruppe halbierten sich annähernd im Geschäftsjahr 2018 von T€ 129 auf T€ 67.
Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 4.229 sowie geringer Anpassungen im sonstigen Ergebnis ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 12.849 (Vorjahr: T€ 8.652).
Aufgrund der Finanzierung des Immobilienerwerbes in den USA ist das langfristige Fremdkapital der Alexanderwerk-Gruppe mit T€ 3.611 nach T€ 2.456 im Vorjahr höher.
Entsprechend stiegen im Geschäftsjahr 2018 auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristige Finanzschulden) in der Alexanderwerk-Gruppe von T€ 280 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf nunmehr T€ 1.438 an, von denen T€ 164 (Vorjahr: T€ 175) innerhalb des Folgejahres fällig sind.
Die Liquiditätslage des Alexanderwerks konnte sich im Geschäftsjahr 2018 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes sowie den Aufbau von liquiden Mitteln weiter deutlich verbessern. Die positive Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk-Gruppe insgesamt auf eine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im Laufe des Geschäftsjahres 2018 weiterhin vollständig verzichten konnte. Insgesamt wird die Liquidität in der Alexanderwerk-Gruppe neben den eigenen Rücklagen über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten werden. Zu Beginn des Jahres 2018 ist es gelungen, die über insgesamt T€ 3.000 bestehenden Kreditlinien der Alexanderwerk GmbH mit der NATIONALBANK wie auch der Stadtsparkasse Remscheid unbefristet zu verlängern.
Um die Finanzierung der Gruppe weiter zu diversifizieren, ist es darüber hinaus im Laufe des Geschäftsjahres 2018 gelungen die Volksbank Remscheid am Standort Deutschland und die bereits für unsere amerikanische Gesellschaft tätige Santander Bank zum einen als Finanzierungsgeber der Immobilie in den USA und zum anderen als Partner in Deutschland hinzuzugewinnen. Weiterhin werden Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgsversprechend sind.
Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Der Finanzmittelfonds der Alexanderwerk-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018 von T€ 5.892 zum 31. Dezember 2017 auf nunmehr T€ 4.748 zum Bilanzstichtag. Der Gesamt Cashflow im Alexanderwerk-Konzern nahm im Geschäftsjahr 2018 mit T€ -993 nach T€ +6.909 im Vorjahr ab. Das ist in erster Linie auf den Aufbau der unfertigen Erzeugnisse im Vorratsvermögen aufgrund zweier Großprojekte zurückzuführen, welche erst im ersten Halbjahr 2019 zur Auslieferung kommen werden. Darüber hinaus kann für diese Entwicklung auch der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Auslieferung einiger Projekte im Dezember 2018 verantwortlich gemacht werden.
Die wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren ökonomischer Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich im Geschäftsjahr 2018 weiterhin positiv entwickelt. Bedingt durch den Erfolg in diesen Gesellschaften und den im Jahr 2017 mit der Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, welcher die vollständige Abführung des Jahresergebnisses der Alexanderwerk GmbH an die Alexanderwerk AG vorsieht, schließt die Alexanderwerk AG das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss von T€ 3.838 (Vorjahr: T€ 5.370) ab. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften.
Insgesamt konnten damit die Erwartungen an das Geschäftsjahr 2018 in der Alexanderwerk AG übertroffen werden.
Die Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.297 (Vorjahr: T€ 1.267).
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG betragen im laufenden Geschäftsjahr T€ 41 nach T€ 10 im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 516 nach T€ 509 im Vorjahr.
Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 506 etwas höher als im Vorjahr (T€ 482). Hierfür können unter anderem die im Berichtsjahr 2018 gegenüber der Inflationsrate überproportional gestiegenen Entgelte für Arbeitnehmer genannt werden.
Die Alexanderwerk AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 unverändert im Durchschnitt fünf Mitarbeiter ohne Organe der Gesellschaft.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten nach T€ 526 im Vorjahr durch die Optimierung von Kosten explizit bei der Verhandlung mit externen Dienstleistern positiv auf T€ 470 gesenkt werden. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 183), welche nochmals gegenüber dem Vorjahr reduziert werden konnten, bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 84), Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 70) sowie Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 41).
Der Ertrag aus dem im Geschäftsjahr 2018 angewandten Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH betrug T€ 5.760.
Das Finanzergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ ./. 73 nach T€ ./. 149 im Vorjahr nahezu halbiert. Dies gelang unter anderem durch die Tilgung von Darlehen, welche die Alexanderwerk AG von Tochtergesellschaften bezogen hatte.
Die Bilanzsumme der Alexanderwerk AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr nochmals um T€ 2.931 auf T€ 11.869. Durch das positive Ergebnis in 2018 gelang es, den Bilanzverlust der Vorjahre vollständig zu überwinden und ein bilanzielles Eigenkapital von nunmehr T€ 7.883 aufzubauen. Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG schließen im Berichtszeitraum mit T€ 1.061 unverändert zum Vorjahr ab. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt nun 8,9 %.
Die Sachanlagen haben sich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen auf T€ 29 (Vorjahr: T€ 30) vermindert. Die Finanzanlagen blieben unverändert. Nennenswerte Investitionen wurden nicht getätigt.
Das nicht-monetäre Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 7.790 im Vorjahr weiter auf T€ 9.440 erhöht. Dieser Effekt ist im Wesentlichen auf die Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH zurückzuführen, welche auch im Jahr 2018 einen deutlichen Jahresüberschuss erzielen konnte. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen im Berichtszeitraum von T€ 365 auf T€ 762 an. Sie enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Finanzbehörden aus anrechenbaren Kapitalertragsteuern.
Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr auf T€ 845 (Vorjahr: T€ 852).
In den Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 1.758 (Vorjahr: T€ 1.239) sind Rückstellungen für das aktuelle Geschäftsjahr in Höhe von T€ 1.201 und für das Vorjahr in Höhe von T€ 557 enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2018 von T€ 376 im Vorjahr auf T€ 299 weiter verringert.
Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG haben sich im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf T€ 1.085 mehr als halbiert. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 73 (Vorjahr: T€ 77) auf Vorjahresniveau lagen, konnten die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 594 (Vorjahr: T€ 1.800) deutlich verringert werden. Hier ist die Tilgung von aus der konzerninternen Umsatzsteuerorganschaft resultierenden Verbindlichkeiten positiv zu erwähnen. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 418 (Vorjahr: T€ 550) wesentlich unter dem Vorjahresniveau. Sie resultierten überwiegend aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt.
Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Hier verfügt die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, welche inzwischen unbefristet verlängert werden konnten.
Wesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess.
Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation im Alexanderwerk über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse).
In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und Maßnahmen zu einer etwaigen Korrektur (z.B. durch den Vertrieb) eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Fore Cast Rechnungen).
Die Alexanderwerk-Gruppe arbeitet derzeit nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Sonstige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkungen auf die im Konzern- oder Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, lagen nicht vor.
Die Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 90 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften. Das spiegelte sich vor allem dadurch wider, dass sowohl der Auftragseingang als auch der Umsatz innerhalb der Alexanderwerk-Gruppe im Jahr 2018 erneut die Erwartungen übertrafen. In Asien gehen wir auch weiterhin von einem Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Im Jahr 2018 startete unsere indische Vertriebsgesellschaft erfolgreich mit der Erbringung von Servicedienstleistungen auf dem lokalen Markt, wodurch das Alexanderwerk flexibler auf die Kundenbedürfnisse eingehen kann. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr in unserem anderen asiatischen Schlüsselmarkt China das bisherige Representative Office aufgelöst und im November 2018 mit der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. eine eigene Niederlassung gegründet. Für 2019 ist geplant, diese weiter aufzubauen, um künftig den Service an die Kunden vor Ort abwickeln zu können. Dadurch soll die Marktposition in China gefestigt und weiter gestärkt werden. Des Weiteren ist mittelfristig geplant in Südostasien und in Südamerika weitere Vertriebsniederlassungen zu gründen, um die dortigen Märkte zu erschließen. Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich der für das Frühjahr 2019 durch die britische Regierung angekündigte Brexit auf die Kundennachfrage auswirkt. Für das kommende Geschäftsjahr 2019 rechnet die Alexanderwerk-Gruppe mit moderat steigenden Auftragseingängen. Beim Umsatz hingegen rechnen wir im Vergleich zum eher guten Jahr 2018 mit einem marginal geringeren Gesamtumsatz. Abzuwarten bleibt noch, wie sich die geopolitische Gesamtsituation und die damit steigende Unsicherheit, auf das Investitionsverhalten unserer Kunden auswirken wird.
Bedingt durch die etwas schwächere Umsatzprognose und die aktuellen eher rezessiven Konjunkturtrends rechnen wir nach dem überdurchschnittlich positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2018, welches erneut ein sehr gutes Gesamtergebnis hervorbrachte, für das Jahr 2019 mit einem moderat geringeren Konzernjahresüberschuss. Das Erreichen der Planung setzt voraus, dass sich die bereits in den vergangenen Jahren begonnene wirtschaftliche Entwicklung bei den Tochtergesellschaften, speziell die Entwicklung des Auftragseingangs, welcher dann zu Umsatz führt, weiter fortsetzt und nicht durch unerwartete Einflüsse beeinträchtigt wird. Entscheidend für die Zielerreichung sind dabei wie in der Vergangenheit die Auslieferungssituation im 4. Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres sowie mögliche kurzfristige Sondereffekte, welche in unserer Planung derzeit noch nicht berücksichtigt sind. Nach derzeitigem Stand sind der Geschäftsleitung solche Sondereffekte, welche das Ergebnis in 2019 zusätzlich eintrüben könnten, nicht bekannt, so dass man davon ausgehen kann, dass sich der Auftragseingang sowie der daraus entstehende Umsatz und das folgende EBIT auch in 2019 planmäßig entwickeln können und damit die Liquiditätssituation im Konzern positiv beeinflussen werden.
Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding wird maßgeblich durch den im Geschäftsjahr 2017 mit der operativen Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag bestimmt. Für 2019 erwarten wir ein Ergebnis, welches unter dem des Vorjahres liegen wird. Das lässt sich in erster Linie auf die beiden vorherigen überdurchschnittlich guten Geschäftsjahre 2017 und 2018 mit jeweils recht hohen Gewinnen zurückführen.
Unsere Aktivitäten sind weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive weiter zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den Schlüsselmärkten.
Der Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung und Aufbau von liquiden Eigenmitteln und Reserven'. Andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk-Gruppe demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung.
Wichtigster Baustein des Frühwarnsystems ist das im Konzern angewandte Risikomanagement-Handbuch, welches einer ständigen Überwachung und Weiterentwicklung unterliegt. Im Zuge der darüber hinaus bei Bedarf stattfindenden Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahestehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen vereinbart. Die Ergebnisse werden protokolliert und deren Umsetzung bei den nächsten Treffen überprüft.
Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein entsprechender Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management entsprechend der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So erfassen und bewerten wir Risiken regelmäßig durch die jeweiligen Geschäftsführungen und spiegeln diese im Risikocontrolling dem Vorstand wider. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation dieser Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt.
Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen könnten.
Mögliche Risiken für die künftige Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den für das Alexanderwerk relevanten Märkten, insbesondere in Europa, Asien und den USA.
Durch die aktuelle Politik der US-Regierung wurde eine handelspolitische Situation geschaffen, welche sich in der Zukunft durchaus negativ auf Exportgeschäfte auswirken könnte. Diese Entwicklung ist aufgrund des Geschäftes der Alexanderwerk GmbH als Zulieferer der Alexanderwerk Inc. auf dem nordamerikanischen Markt als Risiko einzustufen, seit die US-amerikanische Regierung die Umsetzung von Handelsembargos auf bestimmte Importgüter mit Konsequenz umzusetzen begann. Eine explizite Gefahr für die AlexanderwerkGruppe stellen dabei Zölle auf Maschinenimporte aus europäischen Ländern insbesondere der Europäischen Union dar. Aktuell gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass derartige Zölle kurzfristig eingeführt werden.
Eine Chance hingegen sehen wir in der Öffnung der Märkte im Bereich Middle East und in Osteuropa in den postsowjetischen Staaten, insbesondere in Russland. Darüber hinaus zeigen auch die Projekte im Bereich Südamerika weiteres Potenzial und lokalen Handlungsbedarf. Aus diesen Märkten versprechen wir uns in den kommenden Jahren ein organisches Wachstum.
Abzuwarten bleiben auch die wirtschaftlichen Folgen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union im Falle eines sogenannten harten Brexits. Bislang gelang es der britischen Regierung nicht, sich mit den anderen europäischen Staaten der Union auf konkrete Regelungen bezüglich der Abwicklung wirtschaftlicher Transaktionen für eine Zeit nach dem geplanten Austritt zu einigen, sodass hier zu befürchten wäre, dass im Austrittsfalle ein ungeregelter Warenverkehr für erhebliche Erschwernisse sorgen würde.
Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der nordamerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird.
Besondere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen, internationalen Präsenzen. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition positiv beeinflussen und nachhaltig stärken.
Der wesentliche Teil des Geschäftes der Alexanderwerk-Gruppe ist durch das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich geprägt. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum.
Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Möglichen Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet.
Technische Risiken können sich aus der Komplexität einzelner Kundenprojekte ergeben. Zur Minimierung dieser Risiken strebt das Alexanderwerk stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden an. Basisversuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie bei unseren Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden. Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für eine Minimierung der Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-how der Alexanderwerk-Gruppe. Der Einsatz von Qualitätsaudits bei unseren Zulieferern verringert Beschaffungsrisiken. Weiterhin verfolgen wir eine Mehrlieferantenstrategie, um Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren.
Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Internationale Seminare stellen dabei eine gute Möglichkeit dar, die Technik der Alexanderwerk-Gruppe gezielt unseren Kunden nahezubringen. Diese Ansätze helfen der Alexanderwerk-Gruppe zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden.
Ein weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der AlexanderwerkGruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung.
Da in allen Geschäftsbereichen das Know-how der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist die Fluktuationsrate bei der Alexanderwerk-Gruppe eher niedrig, was auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit schließen lässt. Wir begegnen dem allgemeinen Risiko der Fluktuation, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Die Personalkostenquote liegt in der Alexanderwerk-Gruppe in Bezug auf die Gesamtleistung bei etwa 26,7 % (Vorjahr: 24,2 %) und damit im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche innerhalb der üblichen Spannbreite. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall am Ende ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitsplatzsicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen.
Die finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen im Wesentlichen Liquiditätsrisiken, daneben Ausfall- und Zinsrisiken.
Auch im Geschäftsjahr 2018 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung und dem Aufbau von Liquiditätsreserven.
Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten wir durch die bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH inzwischen unbefristete Verlängerung der bestehenden Kreditlinien entgegenwirken. Darüber hinaus gelang aus dem überaus positiven Geschäftsverlauf heraus der Aufbau einer moderaten zusätzlichen Liquiditätsreserve, welche das finanzielle Risiko der Gruppe weiter reduziert.
Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und -analyse. Darüber hinaus wird quartalsweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung erstellt und herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt.
Die Kreditlinien bei den Hausbanken betrugen zum Bilanzstichtag insgesamt T€ 3.000 und haben eine unbefristete Laufzeit. Ebenfalls hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Inhaberaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist bis zum 1. Dezember 2020 gegeben.
Aufgrund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird wesentlich durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gemeinsam gestellt. Durch die Festigung der bestehenden Kreditlinien und den Aufbau eines Liquiditätspuffers haben sich die Liquiditätsrisiken in der AlexanderwerkGruppe nachhaltig vermindert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch weiterhin der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig.
Da die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften ausschließlich in Euro fakturieren, verbleiben mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar sowie der indischen Rupie beziehungsweise dem chinesischen Yuan Renminbi werden von uns zurzeit nicht vorgenommen.
Auch im Einkauf der Gruppe ist das Währungsrisiko als sehr gering einzustufen, da für Alexanderwerk größtenteils jeweils inländische oder Märkte mit identischer Währung als Beschaffungsmärkte dienen.
Zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde weiter ausgebaut.
Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in regelmäßigen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk-Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen.
Zinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken.
Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften.
Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt.
Risiken im Bereich Datenschutz liegen zum einen im Verlust oder im öffentlich werden von vertraulichen internen Informationen und zum anderen in der Verhängung von Bußgeldern und der Geltendmachung von Klagen wegen des öffentlich werdens von personenbezogenen oder anderweitig sensiblen Daten Dritter. Im Bereich Datenschutz arbeitet die Alexanderwerk AG mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. In Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung hat die Alexanderwerk AG ihre Beteiligungsgesellschaften frühzeitig sensibilisiert.
Für die Alexanderwerk-Gruppe ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Für unsere Kunden leisten wir deshalb seit Jahren durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung.
Da die operativ tätige Alexanderwerk GmbH hauptsächlich in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung, Vertrieb und Endmontage tätig ist, weist sie somit innerhalb der produzierenden Industrie keine direkte Umweltauswirkung auf.
Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in dem zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem US-amerikanischen Markt, welcher durch den Aufbau von Handelsembargos sowie die Schaffung nationaler Importregelungen getrübt wird sowie mögliche wirtschaftliche Folgen, welche durch einen ungeregelten Brexit für den europäischen Markt entstehen könnten.
Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet.
Für Vorstand und Aufsichtsrat ist die Minimierung aller Risiken, welche die Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe zukünftig nachhaltig beeinflussen würden, von besonderer Bedeutung und unterliegt ständiger Überwachung.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %.
Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Hammelburg, Deutschland; indirekter Anteil der Stimmrechte 15,19 %. 15,13 % der Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten.
Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 10,05 %.
Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 40 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird.
Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.
Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG).
In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 2.340.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann.
Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.
Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.
Der Vorstand der Alexanderwerk AG ist über einen dreieinhalbjährigen Vertrag mit sechsmonatiger Kündigungsfrist in der Gesellschaft angestellt, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung auch Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung in Höhe seines noch ausstehenden Fixgehaltes.
Mit Wirkung zum 13. März 2019 wurde der Vertrag des Vorstands, Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, durch den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG um drei weitere Jahre verlängert. Seine neue Amtszeit beginnt im Anschluss an den vorherigen Vertrag am 1. Juli 2019. Ebenfalls bestätigte der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt als Geschäftsführer aller anderen Alexanderwerk Gesellschaften mit gleicher Laufzeit bis einschließlich Ende Juni 2022.
Die Bezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2018 für seine Tätigkeit betrugen insgesamt € 72.000 (Fixgehalt € 48.000 sowie Tantieme € 24.000). Von den Bezügen für 2018 sind € 48.000 auch in 2018 ausbezahlt worden, während € 24.000 für das Vorjahr 2017 in 2018 ausbezahlt wurden. Die Auszahlung der Tantieme ist erfolgsabhängig und in der Höhe auf einen Betrag von € 24.000 beschränkt.
Darüber hinaus erhielt Herr Dr.-Ing. Schmidt für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH eine Vergütung von insgesamt € 308.327,00 (Fixgehalt € 150.000, Nebenleistungen € 11.698,94 sowie Tantieme € 146.628,06). Von den Bezügen für 2018 sind € 161.698,94 auch in 2018 ausbezahlt worden, während € 221.628,06 für das Vorjahr 2017 in 2018 ausbezahlt wurden. Die Höhe der Tantieme ist relativ an das betriebliche Ergebnis der Gesellschaft geknüpft und ist der Höhe nach unbeschränkt.
Des Weiteren besteht für Herrn Dr.-Ing. Schmidt der Anspruch auf eine anteilige Tantieme, welche sich an der Steigerung des Unternehmenswertes der Alexanderwerk-Gruppe während seiner Anstellungszeit richtet.
Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die gewährten Gesamtbezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Schmidt insgesamt € 456.728,02 (Fixgehalt: € 198.000, Nebenleistungen: € 13.099,96 sowie Tantieme: € 245.628,06). Von den Bezügen für 2017 sind € 211.099,96 auch in 2017 ausbezahlt worden, während € 94.685,13 für das Vorjahr 2016 in 2017 ausbezahlt wurden.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung.
Den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wurden in 2017 und 2018 jeweils folgende Vergütungen gewährt:
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Thomas Mariotti (Vorsitzender) | T€ 16,0 | T€ 16,0 |
| Ronald Kroll (stellvertretender Vorsitzender bis zum 24. April 2018) | T€ 11,6 | T€ 13,5 |
| Jürgen Kullmann (stellvertretender Vorsitzender ab dem 25. April 2018) | T€ 12,9 | T€ 11,0 |
Herr Mariotti und Herr Kroll haben ihre Vergütungen für 2018 jeweils im gleichen Jahr abgerechnet, während Herr Kullmann einen Teil seiner Vergütung (T€ 6,8) für 2018 erst im Jahr 2019 abrechnete. Darüber hinaus rechnete Herr Kroll die für 2017 ausstehende Vergütung in Höhe von € 13.500 erst im Jahr 2018 ab.
Des Weiteren werden den Aufsichtsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehende Auslagen entsprechend durch die Gesellschaft vergütet.
Weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang zu finden.
Für ehemalige Vorstände und Ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr T€ 59 an Pensionen ausgezahlt. Darüber hinaus besteht für Folgezahlungen eine Rückstellung von T€ 425 (Vorjahr: T€ 438).
Die Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Nach Maßgabe des "Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ", welches 2015 in Kraft getreten ist, haben börsennotierte und/oder mitbestimmte Unternehmen Zielquoten für Frauen in Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene festzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2015 entsprechende Zielgrößen definiert und seither in der Erklärung zur jährlichen Unternehmensführung über den Stand der Zielerreichung sowie bei Bedarf über Anpassungen der Zielsetzung berichtet.
Im Dezember 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen:
Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. August 2019 bei 0 % beibehalten wird.
Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG bis zum 30. August 2019 bei 0 % beibehalten wird. Mit der am 13. März 2019 bestätigten erneuten Vorstandsbestellung von Dr.-Ing. Alexander Schmidt durch den Aufsichtsrat für die Zeit bis zum 30. Juni 2022 bleibt der Status Quo bis zur nächsten Überprüfung der Zielerreichung erhalten.
Zurzeit gibt es in der Alexanderwerk-Gruppe zwei Führungsebenen. Die oberste Konzernführung besteht aus einer strategischen Führungsebene ("enger Führungskreis"), welche - neben dem Vorstand - alle notwendigen Kompetenzen aus Finanzen und Controlling, der Verwaltung, dem weltweiten Vertrieb und der Technik in sich vereint. Dabei wird gemeinsam die Strategie der internationalen Konzerngruppe festgelegt, im Rahmen des Risikomanagements Risiken identifiziert sowie die Aufsicht über den operativen Betrieb ausgeübt.
Auf der zweiten Führungsebene ("erweiterter Führungskreis") werden die vorgegebenen Entscheidungen der ersten Führungsebene umgesetzt, d.h. für die jeweils zuständigen Bereiche getroffen und verwirklicht. Dieses erfolgt durch die jeweiligen Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften sowie die Abteilungs- und Teamleiter aller Fachbereiche.
Für beide Führungskreise können projekt-/bedarfsbezogen zusätzliche Mitglieder eingeladen werden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat sich der Vorstand für die deutschen Gesellschaften neue Zielwerte für die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen gesetzt: Bis zum 30. August 2019 soll der Frauenanteil in der obersten Führungsebene (Konzernführung) unterhalb des Vorstands demnach bei 33 % beibehalten und in der zweiten Führungsebene auf 18 % angehoben werden.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurde die Zielsetzung in der obersten Führungsebene gehalten. In der zweiten Führungsebene ist mit einem derzeitigen Stand von 17 % das Ziel noch nicht vollständig erreicht worden. Grund hierfür sind die hauptsächlich technisch geprägten Führungspositionen. Für diese Funktionen existiert am Arbeitsmarkt nur eine begrenzte Anzahl an Bewerberinnen, was sich auf die Zielerreichung der zweiten Führungsebene entsprechend auswirkt.
Darüber hinaus sind im Alexanderwerk-Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene sowie auch Führungspositionen bei ausländischen Tochtergesellschaften mit Frauen besetzt.
Als Frist für die nächste Überprüfung der Zielerreichung wird der 30. August 2019 beibehalten.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht.
Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Alexanderwerk-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen.
Seit dem Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet, welcher aus allen drei Mitgliedern des Gremiums besteht und welcher sich unter anderem mit der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers beschäftigt.
Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass
(a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind, das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sichergestellt sowie
(b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleistet ist.
Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung.
Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest.
Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands.
Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens.
Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt.
Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor.
Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaften erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer.
Die Rechnungslegung der indischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher ebenfalls monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.
Für unsere chinesische Niederlassung soll im Jahr 2019 ein den anderen ausländischen Gesellschaften ähnliches Reporting aufgebaut werden.
Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) sowie den indischen und chinesischen Bilanzierungsvorschriften auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters.
Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung.
Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht.
Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.
Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.
Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.
Remscheid, den 12. April 2019
Alexanderwerk AG
Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand
An die Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid
Wir haben den Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
Im Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 27,4 Mio. ausgewiesen.
Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und der Übergang des Verfügungsrechts und der Verfügungsgewalt auf den Kunden stattgefunden hat. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Maschinen (TEUR 22.352, entspricht 81,6 % der Umsatzerlöse) und zugehörigen Reparatur- und Servicedienstleistungen (TEUR 5.058, entspricht 18,4 % der Umsatzerlöse) erzielt.
Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Realisationszeitpunkt entsprechend den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen ermittelt. In Einzelfällen werden mit Kunden individuelle zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden bereits übergeht, die Konzerngesellschaft allerdings die Aufbewahrung der Maschinen noch bis zur späteren Lieferung übernimmt (sog. bill and hold-Geschäfte). In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung bei Vorliegen schriftlicher Abnahmeprotokolle mit erfolgter Abnahme. Zum Stichtag wurden sieben Maschinen aufbewahrt, für die bereits ein Umsatz in Höhe von TEUR 2.776 realisiert wurde.
Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen wird anhand der Kriterien des IFRS 15.35 geprüft, ob eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung vorliegt. Dabei dient zur Einstufung als zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 insbesondere der Anteil der erwarteten Konstruktionsaufwendungen an den erwarteten Gesamtaufwendungen für die Maschine als Kriterium für die Kundenspezifikation. Die Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet, die Festlegung der Höhe dieses Anteils durch die Alexanderwerk Aktiengesellschaft ist eine Ermessensentscheidung.
Aufgrund der absoluten Bedeutung der Umsatzerlöse, der Individualität der für die Bestimmung des Realisationszeitpunktes relevanten geschlossenen zusätzlichen bill and hold-Vereinbarungen bei aufbewahrten Maschinen und der mit Unsicherheiten behafteten Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen sowie dem ermessensbehafteten Kriterium für das Vorliegen von kundenspezifischen Aufträgen nach IFRS 15 liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor. Zudem war die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen Würdigung der Verträge im Hinblick auf bilanzierungsrelevante Sachverhalte von Bedeutung.
Die Angaben der Alexanderwerk Aktiengesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der Bilanzierung und 2.1 Umsatz-/Ertragsrealisierung des Konzernanhangs enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung der Erlösrealisation bei den Umsatzerlösen haben wir das interne Kontrollsystem zur Erfassung der Umsatzerlöse geprüft. Grundlage war unser Verständnis des Geschäftsmodells und der Abbildung der Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen. Dabei sind die Kontrollen in den Prozessen von uns aufgenommen und deren tatsächliche Anwendung durch von uns durchgeführte Durchlauftests beurteilt worden. Nach der Beurteilung der Angemessenheit der Kontrollen wurden deren tatsächliche Durchführung und deren Wirksamkeit anhand von Kontrolltests geprüft. Außerdem wurden neben der Einholung von Saldenbestätigungen in Stichproben aussagebezogene Prüfungshandlungen betreffend die periodengerechte Umsatzabgrenzung durchgeführt.
Bei individuellen Vereinbarungen zur Aufbewahrung von Maschinen bei Konzerngesellschaften haben wir uns durch Einsichtnahme in die individuell getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Nachweise für den Übergang des Verfügungsrechts und der Verfügungsgewalt vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzrealisation überzeugt.
Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich des Vorliegens einer zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtung nachvollzogen. Dabei haben wir die erwarteten Konstruktionsaufwendungen und Gesamtaufwendungen durch Gegenüberstellung vergleichbarer bereits fertiggestellter Aufträge auf Plausibilität untersucht.
Neben der Prüfung der Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 haben wir die von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft überarbeitete Bilanzierungsrichtlinie zur Umsatzrealisation auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f bzw. 315d HGB)" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Oktober 2018 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Alexanderwerk Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.
Essen, 12. April 2019
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer
gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer
Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern.
Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 3.8, in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat einen entsprechenden Selbstbehalt zu vereinbaren. - Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat vor. Die ALEXANDERWERK AG ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder erhöhen würde. Zudem wäre es jedem Aufsichtsratsmitglied möglich sich selbst in Höhe des Selbstbehalts zu versichern, so dass die Intention des Selbstbehalts nicht zum Tragen kommen würde. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gemäß Ziffer 4.1.3, dass der Vorstand Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumen soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. - Der Vorstand der ALEXANDER WERK AG hat ein solches System bisher nicht installiert, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen in Deutschland gibt. Unter dieser Voraussetzung soll vorerst abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens können Mitarbeiter jederzeit direkt auf den Vorstand sowie auch auf den Aufsichtsrat (ohne Anwesenheit des Vorstands) zugehen und anonym Hinweise weitergeben. Ein gesondertes Hinweisgebersystem, wie es für größere Gesellschaften sinnvoll ist, ist daher für die Gesellschaft derzeit nicht geboten. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten. |
| ― | Nach Ziff. 4.2.1. des Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. - Der Vorstand der Gesellschaft besteht nur aus einer Person, weil dies aus Sicht des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft hinreichend erscheint. |
| ― | Gemäß Ziffer 4.2.2 soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. - Unabhängig von dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat bei Abschluss der Vorstandsverträge stets gem. § 87 Aktiengesetz dafür Sorge getragen, dass die Gesamtbezüge des Vorstands angemessen sind. Unter Angemessenheit versteht der Aufsichtsrat zunächst, dass die Vorstandsvergütung die übliche Vergütung nicht ohne Grund übersteigt. Auch "vertikal" wurde eine angemessene Vergütung auch im Vergleich zum Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der ALEXANDERWERK AG festgelegt. Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG führt einen weiteren Gehaltsvergleich gem. Ziffer 4.2.2. nicht durch, da er hierfür hinsichtlich der bereits vorhandenen adäquaten Gestaltung der Vergütungsstrukturen keine Notwendigkeit sieht. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen soll, wobei für die variablen Vergütungsbestandteile bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein sollen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben (4.2.3). - Die Vereinbarungen über die variable Vergütung des Vorstands der ALEXANDER WERK AG enthalten keine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Auf diese Weise werden eine enge Verbindung zu den aktuellen Geschäftsentwicklungen und eine Optimierung von Anreiz- und Risikowirkung der variablen Vergütung auch zu schlechten Zeiten des Unternehmens angestrebt. Als kennzahlenbasiertes Erfolgsziel wird u.a. das Ergebnis vor Steuern (EBT) herangezogen. Den durch den Kodex empfohlenen Begrenzungen wird dabei entsprochen. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.5 die Darstellung der Vorstandsbezüge nach spezifischen, in der Anlage des Kodex vorgegebenen Mustertabellen, vorzunehmen. - Die ALEXANDER WERK AG wird unverändert die Vorstandsvergütung entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften offenlegen. Sie behält sich jedoch vor, eine Darstellung in geeigneter Form vorzunehmen, die von den Mustertabellen des Kodex abweicht. |
| ― | Der Aufsichtsrat soll Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder (5.1.2.) und seine Mitglieder (5.4.1.) sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (5.4.1.) definieren. - Der Aufsichtsrat verzichtet darauf, Altersgrenzen festzulegen, weil zum einen die Personen aufgrund ihrer Kenntnisse, Eignungen und Kompetenzen berufen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der gegebenen Altersstrukturen derzeit keine Notwendigkeit für eine Begrenzung gesehen wird. Auch auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder verzichtet der Aufsichtsrat, um ungehindert auf die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zurückgreifen zu können. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gibt (5.1.3). - Der Aufsichtsrat hat sich keine Geschäftsordnung gegeben, da er diese bei einer Zahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern für entbehrlich erachtet. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen (5.3). In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll (Ziff. 5.3.2.). - Der Aufsichtsrat der ALEXANDER WERK AG hat in 2017 erstmals einen Prüfungsausschuss gebildet, der sich aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzt und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet wird. Hier weicht die ALEXANDER WERK AG von der Empfehlung des Kodex ab, dass der Vorsitz im Prüfungsausschuss nicht dem Vorsitz im Aufsichtsrat entsprechen soll. Die ALEXANDERWERK AG vertritt aber die Auffassung, dass der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Thomas Mariotti, aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung in der Leitung börsennotierter Unternehmen der für den Vorsitz geeignetste Kandidat ist. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit den Beschlussvorschlägen für die Wahl des Abschlussprüfers. Darüber hinaus sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDER WERK AG von der Bildung anderer Ausschüsse ab, weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen (5.3). - Der Aufsichtsrat der ALEXANDER WERK AG hat in 2017 erstmals einen Prüfungsausschuss gebildet, der sich aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzt. Darüber hinaus sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG von der Bildung anderer Ausschüsse ab, weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen. |
| ― | Der deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 2, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten soll. Er empfiehlt in diesem Zusammenhang weiter, dass der Aufsichtsrat eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sowie für Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen soll. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 soll bei Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium angestrebt werden. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 soll ein Lebenslauf für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Außerdem empfiehlt der Kodex in Ziffer 5.4.1 Abs. 6, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. - Vorstand und Aufsichtsrat haben sich entschieden, eine Abweichung von der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 genannten Regelung vorzunehmen, von der Erstellung eines Kompetenzprofils sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG ab. Bei dem Vorschlag neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung soll ein solches Profil keine Berücksichtigung finden, da ohnehin nur geeignete Kandidaten zur Wahl gestellt werden und die Hauptversammlung nicht übermäßig in ihrer Willensbildung eingeschränkt werden soll. Aus diesem Grunde wird auch auf eine Altersgrenze verzichtet. Alter und Vielfalt (Diversity) werden - soweit dies bei der geringen Größe des Aufsichtsrats von drei Mitgliedern möglich ist - berücksichtigt. Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammengesetzt, welche über umfangreiche Erfahrungen aus den Bereichen Leitung börsennotierter Unternehmen, Kapitalmarkt, Controlling und technischem Sachverstand verfügen. Auch von der Erstellung der gem. Ziffer 5.4.1 Abs. 5 geforderten jährlich zu aktualisierenden Lebensläufe sieht der Aufsichtsrat ab. Der Kandidatenvorschlag an die Hauptversammlung erfolgt unter der Berücksichtigung der Kompetenzen des Kandidaten, weshalb den Aktionären daher nur geeignete Kandidaten vorgeschlagen werden, von denen sie sich auf der Hauptversammlung selbst ein Bild machen und Fragen stellen können. Die Beifügung eines Lebenslaufs ist aus Sicht der Gesellschaft daher nicht notwendig. Wesentliche Tätigkeiten und vergleichbare Mandate sind zudem gesetzlich verpflichtend im Anhang des Jahresabschlusses zu finden. Die Alexanderwerk AG wird prüfen, ob freiwillig zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden. Die Alexanderwerk AG behält sich allerdings vor, in Bezug auf Form und/oder Inhalt von den Empfehlungen des Kodex abzuweichen. Hinsichtlich der gem. Abs. 6 genannten Beziehungen regelt der Corporate Governance Kodex nach Auffassung der ALEXANDERWERK AG nicht konkret genug, welche Beziehungen der einzelnen Kandidaten in welcher Detailliertheit bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Angabepflichten gem. §§ 124 Abs. 3, S. 4 und 125 Abs. 1, S. 5 genügen aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat dem Informationsbedürfnis der Aktionäre. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.3 Satz 3, dass den Aktionären die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gegeben werden sollen. - Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ist nach § 107 Abs. 1 AktG Angelegenheit des Aufsichtsrats. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine vorherige Bekanntgabe des beabsichtigten Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz Auswirkungen auf das Wahlverhalten seitens der Aktionäre haben und somit indirekt Einfluss auf den durch den Aufsichtsrat zu wählenden Vorsitzenden nehmen kann. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen (7.1.2). - Aufgrund ihrer Notierung im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin ist die ALEXANDER WERK AG bereits gesetzlich zur Einhaltung von Veröffentlichungsfristen (Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts binnen 4 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres und Halbjahresfinanzbericht binnen 3 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums) verpflichtet, welche die Gesellschaft als ausreichend für eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit und Ihrer Aktionäre erachtet. Ein zusätzlicher Zeitdruck durch die Einhaltung der vom Kodex empfohlenen und über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Fristen soll vermieden werden. |
| ― | Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 7.1.1. weiter, dass für den Fall, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, sie die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren wird. - Die Alexanderwerk AG unterliegt aufgrund ihrer Notierung im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin umfangreichen Publizitätspflichten, denen sie umfassend nachkommt. Sie wird darüber hinaus auf freiwilliger Basis den Aktionären weiterer Informationen über die Geschäftsentwicklung erteilen. Eine Verpflichtung, ob, in welchem Umfang und in welcher Form dies erfolgt, kann sie allerdings nicht übernehmen. Das Interesse der Aktionäre an möglichst umfassender Information ist stets mit anderen Interessen, z.B. Geheimhaltungsinteressen des Unternehmens, abzuwägen. |
Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.
Remscheid, den 17. Dezember 2018
Der Vorstand
Dr. Alexander Schmidt, Vorstand
Der Aufsichtsrat
Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrates
das Geschäftsjahr 2018 war geprägt durch eine weitere Stärkung des Marktes und Ausbau von Kooperationen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie durch positive Unternehmensergebnisse. Uns freut besonders, dass die 1993 gegründete US-Niederlassung Alexanderwerk Inc. im letzten Jahr das 25jähriges Bestehen feierte. Die positiven Erfahrungen bei den Niederlassungen in USA, Indien und China ermutigten uns darin, Planungen für weitere Vertriebsbüros in Singapur und Kolumbien aufzunehmen. Wir sind insbesondere stolz darauf, die bilanzielle Überschuldung der Alexanderwerk AG nun vollständig abgebaut zu haben und erstmalig - nach 25 Jahren - an eine Dividendenzahlung für unsere Aktionäre denken zu dürfen.
Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsrats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den nachhaltigen Wachstumskurs der Gesellschaft und des gesamten Alexanderwerk-Konzerns fortgesetzt.
Im Vordergrund der Tätigkeit des Aufsichtsrats stand die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der kontinuierlichen Erhaltung einer langfristig gesicherten Finanzierung. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und -planung unterrichten. Er befasste sich ebenso intensiv mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen.
Im Berichtsjahr fanden sechs Aufsichtsratssitzungen, davon drei Präsenzsitzungen und drei Telefonkonferenzen, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Vorstand nahm an fünf von sechs Sitzungen des Aufsichtsrates teil.
Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:
In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 15. März 2018 (Telefonkonferenz) ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich vom Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 berichten und erhielt im Anschluss erste Ausblicke über das neue Geschäftsjahr 2018. Sodann gab der Vorstand Informationen zum Sachstand der Geschäftstätigkeit bei den ausländischen Konzern-Gesellschaften sowie über die interne Compliance. Ferner standen die Zeitpläne für die Jahresabschlusserstellung 2017, die Planung der Hauptversammlung sowie die Personalplanung für das laufende Jahr 2018 auf der Agenda.
In der über zwei Tage dauernden Sitzung am 25.und 26. April 2018 hat der Aufsichtsrat am ersten Tag über allgemeine Themen in Vorbereitung auf den Folgetag gesprochen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Beschluss bezüglich des Vorschlags an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für 2018 gefasst. Darüber hinaus wurden auch Vorstandsangelegenheiten diskutiert.
Am zweiten Tag, den 26. April 2018, (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 und den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2018 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit der Einberufung der Hauptversammlung, und billigte sodann die Einladung und die darin enthaltenen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats. Weitere Punkte auf der Agenda waren die Gewinnausschüttung durch Konzerngesellschaften an die Alexanderwerk AG, die aktuellen Geschäftsentwicklung - u.a. bei den ausländischen Niederlassungen - und die weitere Standortsuche.
Am Tag vor der Hauptversammlung, am 21. Juni 2018, kamen die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einer Sitzung zusammen, in der zunächst die turnusmäßige Effizienzprüfung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung stand. Weiterhin wurden interne Angelegenheiten in Vorbereitung auf die Hauptversammlung besprochen. Im Anschluss informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage des Konzerns sowie über den Sachstand zu diversen Compliance- und Rechtsthemen. Gemeinsam wurde die am Folgetag stattfindende Hauptversammlung abgestimmt. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand auch den Umfang der laufenden Berichterstattung.
In der Sitzung am 7. September 2018 (Telefonkonferenz) wurde der Aufsichtsratsvorsitzende ermächtigt, den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer mit der Jahresabschluss- und der Konzernabschlussprüfung zum 31.12.2018 zu beauftragen. Im Folgenden gab der Vorstand aktuelle Informationen zur Geschäftslage sowie zu steuerlichen Themen innerhalb der Unternehmensgruppe. Die Zusammenarbeit mit wichtigen Lieferanten war ebenfalls Thema der Sitzung.
Die Sitzung des Aufsichtsrats am 09. November 2018 (Telefonkonferenz) erfolgte ohne die Teilnahme des Vorstands. Vorrangig wurde hierbei die erneute Bestellung des alleinigen Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Alexander Schmidt sowie der zu verlängernde bzw. neu abzuschließende Vorstandsdienstvertrag diskutiert.
In der letzten Sitzung des Jahres am 17. Dezember 2018 wurden die Gespräche über den Vorstandvertrag fortgeführt sowie in einer Telefonkonferenz mit dem Abschlussprüfer BDO das turnusmäßige Jahresgespräch zur Aufdeckung von Fraud gemäß Prüfungsstandard geführt. Nach der Hinzuziehung des Vorstands ließ sich der Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage der Unternehmensgruppe informieren. Die Gründung neuer Vertriebsniederlassungen in Singapur und Kolumbien wurden erörtert und im Anschluss genehmigt. Ferner stimmte der Aufsichtsrat der Änderung der Geschäftsführung in der AlexanderwerkService GmbH zu und informierte sich über den finalen Stand zur Gewinnausschüttung in dieser Gesellschaft zum Jahresende. Gemäß Agenda wurde ebenfalls die Vorlage des Entwurfs zur Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegt sowie die Zustimmung der vom Vorstand vorgelegten Entsprechenserklärung zum Deutsche Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gegeben. Weitere Themen zur Personal- und Beratersituation, der Verlängerung des Vorstandsvertrages sowie zu Investorengesprächen ergänzten die Gespräche.
Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr einen Prüfungsausschuss gebildet, da aufgrund der Neufassung von § 124 Abs. 3 AktG ein Beschlussvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers auf Empfehlung eines Prüfungsausschusses zu erfolgen hat. Durch die Größe des Aufsichtsrats besteht der Prüfungsausschuss notwendigerweise aus allen drei Aufsichtsratsmitgliedern unter Vorsitz von Herrn Thomas Mariotti.
Weitere Ausschüsse wurden nicht gebildet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von weiteren Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören.
Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt.
Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2018 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 26. April 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 26. April 2019 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
In der Sitzung am 26. April 2019 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2018 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2019 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.
Im Geschäftsjahr 2018 haben sich keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben. Nach der Niederlegung des Amts als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender durch H. Kroll im April 2018 wählte der Aufsichtsrat Herrn Jürgen Kullmann zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat setzte sich somit in 2018 wie folgt zusammen:
Thomas Mariotti
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jürgen Kullmann
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 25.04.2018)
Ronald Kroll
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 25.04.2018)
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum alleinigen Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt und führt seitdem das Amt unverändert fort.
Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist.
Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten.
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AlexanderwerkGruppe für die enormen Anstrengungen und Einsätze, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2018 überhaupt erst möglich gemacht haben.
Remscheid, im April 2019
Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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