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Alcadon Group AB Audit Report / Information 2020

Mar 11, 2021

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Audit Report / Information

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Publication

"acadon Aktiengesellschaft"

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020

Bilanz

Aktiva

31.3.2020

EUR
31.3.2019

EUR
A. Anlagevermögen 953.059,43 1.008.412,11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 146.243,25 179.353,96
II. Sachanlagen 482.539,83 503.181,80
III. Finanzanlagen 324.276,35 325.876,35
B. Umlaufvermögen 1.838.596,45 2.218.342,20
I. Vorräte 18.990,90 1.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 847.081,67 1.236.797,20
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 23.701,11 23.699,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 972.523,88 980.345,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 649.132,55 640.051,91
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 24.674,06 31.543,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.465.462,49 3.898.350,08
Passiva
31.3.2020

EUR
31.3.2019

EUR
A. Eigenkapital 1.456.331,63 1.207.576,41
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 46.700,56 46.700,56
III. Gewinnvortrag 756.875,85 653.128,89
IV. Jahresüberschuss 452.755,22 307.746,96
B. Rückstellungen 387.224,88 792.937,60
C. Verbindlichkeiten 276.794,11 522.256,82
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 276.794,11 522.256,82
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.345.111,87 1.375.579,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.465.462,49 3.898.350,08

Anhang

Angaben zur Gesellschaft gem. Registergericht

Firma: acadon AG
Sitz: Krefeld
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HRB 7442

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. März 2020 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt (§§ 238 bis 288 HGB). Die für diese Gesellschaften möglichen Aufstellungserleichterungen für den Jahresabschluss gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (für die Bilanz) und gemäß § 276 HGB (für die Gewinn- und Verlustrechnung) wurden nicht in Anspruch genommen. Dagegen wurde der Anhang unter Beachtung der in § 288 HGB vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen erstellt. Darüber hinaus wurden die einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes beachtet.

Sämtliche bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften in der Bilanz zum 31.03.2020 erfasst.

Währungsumrechnungen im Laufe des Geschäftsjahres wurden über die eingeschalteten Kreditinstitute zu dem jeweiligen Tageskurs vorgenommen.

Es wurde kein Gebrauch von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungshilfen gemacht.

Bewertungsmethoden

Die einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen aktiviert.

Auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen wurde die Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bestimmt. In Einzelfällen wurde die spezielle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei der Berechnung der Abschreibungsbeträge zugrunde gelegt. Die daraus abgeleiteten Abschreibungen werden sowohl beim Altbestand als auch bei den Zugängen nach der linearen Methode vorgenommen. Die Zugänge an sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG zu 100 % abgeschrieben, zugleich wird der Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Zahlungsmittel werden mit folgenden Ausnahmen zum Nominalwert angesetzt: Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden eine Einzel- und eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Bei einem zur Rückdeckung von Pensionsansprüchen dienenden Wertpapierdepot wurde eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Pensionsrückstellungen werden mit einem abgezinsten Betrag angesetzt. Bei den übrigen Rückstellungen wurden keine Abzinsungen vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Mitzugehörigkeit zu mehreren Bilanzposten

Bilanzposten Mitzugehörigkeit zu Bilanzposten Betrag Betrag
Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 92.418,04 (TEUR 298,0)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 103.279,34 (TEUR 309,5)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR -10.861,30 (TEUR -11,5)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 11.745,30 (TEUR 8,3)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 11.745,30 (TEUR 8,3)

Angaben zum Eigenkapital

Das Grundkapital ist in 40.000 Stammaktien (vinkulierte Namensaktien) mit einem Nennwert von jeweils EUR 5,00 eingeteilt.

Der Bilanzgewinn zum 31.03.2020 entwickelt sich wie folgt:

EUR
Stand 31.03.2019 960.875,85
Gewinnausschüttung -204.000,00
Gewinnvortrag 31.03.2020 756.875,85
Jahresüberschuss 2019/2020 452.755,22
Stand 31.03.2020 1.209.631,07

Angabe des Unterschiedsbetrages bei der Neubewertung von Pensionsrückstellungen

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB (zugleich Ausschüttungssperre) zum 31.03.2020 beträgt EUR 52.847,00.

Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde das Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherungen mit den Pensionsrückstellungen sowie die dazugehörigen Zinserträge und Zinsaufwendungen wie folgt verrechnet:

EUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 352.230,00
Anschaffungskosten (entspricht dem beizulegenden Zeitwert) der verrechneten Vermögensgegenstände -324.000,75
Saldo 31.03.2020 28.229,25

Bilanzausweis:

EUR
Pensionsrückstellung 52.903,31
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung -24.674,06
Saldo 31.03.2020 28.229,25
EUR
Saldierungsfähiger Zinsertrag des Deckungsvermögens -4.050,84
Saldierungsfähiger Zinsaufwand der Pensionsrückstellungen 33.094,00
Zinsaufwand 2019/2020 29.043,16

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Verpflichtungen aus Mietverträgen der Gesellschaft zum Stand 31.03.2020, Laufzeiten bis Juni 2023) beläuft sich auf TEUR 353,1 (Nominalbetrag inkl. Umsatzsteuer).

Sonstige Angaben

Kredite an Organmitglieder

Die Gesellschaft hat einem Vorstandsmitglied ein Darlehen zu einem Zinssatz von 3,25 % mit flexiblen Tilgungskonditionen wie folgt gewährt:

EUR
Stand 31.03.2019 103.996,59
Tilgungen 2019/2020 -78.422,27
Stand 31.03.2020 25.574,32

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 96 Mitarbeiter.

Unterschrift des Vorstandes

Krefeld, den 16. Juni 2020

gez. Klaus Fander

gez. Andreas Honnen

gez. Eva Fander

Ergebnisverwendung

Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat fasste die Hauptversammlung am 27.06.2020 folgenden Beschluss:

Aus dem im Jahresabschluss zum 31.03.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.209.631,07 wird zum 20.07.2020 eine Gewinnausschüttung von Brutto EUR 75.000,00 vorgenommen, der verbleibende Betrag von EUR 1.134.631,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Bericht des Aufsichtsrats

Niederschrift über die Sitzung des Aufsichtsrates der acadon AG, Krefeld am 27.06.2020

Beschlussfassung zum Jahresabschluss auf den 31.03.2020

Der Aufsichtsrat hat anhand regelmäßiger Berichte die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019/2020 überwacht und mit dem Vorstand erörtert.

Der Jahresabschluss ist im Auftrag des Vorstandes durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thesing, Peeters & Baumann Partnerschaft mbB, Hürth, geprüft und unter dem 16.06.2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Dem Aufsichtsrat haben der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum 31.03.2020 vorgelegen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt er keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung zustimmend zur Kenntnis. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns (Durchführung einer Gewinnausschüttung von Brutto EUR 75.000,00 am 20.07.2020) schließt sich der Aufsichtsrat an.

Krefeld, den 27.06.2020

gez. Eckhard Klockhaus, Vorsitzender des Aufsichtsrates

gez. Sebastian Honnen, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

gez. Stefan Poppinga

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2020 festgestellt.