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Alcadon Group AB Annual Report 2012

Oct 2, 2012

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Annual Report

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Publication

"acadon Aktiengesellschaft"

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012

Bilanz

#### Aktiva
31.3.2012

EUR
31.3.2011

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 940.064,01 976.307,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.260,00 12.860,00
II. Sachanlagen 639.439,00 562.302,00
III. Finanzanlagen 285.365,01 401.145,26
B. Umlaufvermögen 2.570.330,85 2.719.332,01
I. Vorräte 120.758,50 157.723,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 964.827,89 1.202.920,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.247,15 15.180,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.484.744,46 1.358.687,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 491.274,16 476.421,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.001.669,02 4.172.060,58
#### Passiva
31.3.2012

EUR
31.3.2011

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 1.051.132,53 824.169,55
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 46.700,56 46.700,56
III. Gewinnvortrag 577.468,99 108.513,11
IV. Jahresüberschuss 226.962,98 468.955,88
B. Rückstellungen 642.102,95 655.327,79
C. Verbindlichkeiten 1.017.596,06 1.551.077,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 762.596,06 1.213.577,26
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.290.837,48 1.141.485,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.001.669,02 4.172.060,58

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung

Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 20.06.2012 folgenden Beschluss gefasst:

„Der im Jahresabschluss zum 31.03.2012 ausgewiesene Bilanzgewinn von EUR 804.431,97 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.“

Anhang zur Bilanz zum 31. März 2012

für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2012

acadon AG, Krefeld

(von der Erleichterungsvorschrift des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht)

I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

a. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. März 2012 wurde nach dem für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt (§§ 238 bis 288 HGB). Die für diese Gesellschaften möglichen Aufstellungserleichterungen für den Jahresabschluss gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (für die Bilanz) und gemäß § 276 HGB (für die Gewinn- und Verlustrech­nung) wurden nicht in Anspruch genommen. Dagegen wurde der Anhang im Wesentlichen unter Be­achtung der in § 288 HGB vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen erstellt. Darüber hinaus wurden die einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes beachtet.

Sämtliche bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften in der Bilanz zum 31.03.2012 erfasst.

Es wurde kein Gebrauch von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungshilfen gemacht.

b) Bewertungsmethoden

aa) Aktiva

Die einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungs­kosten bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen akti­viert.

Auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen wurde die Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bestimmt. In Einzelfällen wurde die spezielle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei der Berechnung der Abschreibungsbeträge zugrunde gelegt.

Die daraus abgeleiteten Abschreibungen werden sowohl beim Altbestand als auch bei den Zugängen nach der linearen Methode vorgenommen. Die Zugänge an sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG zu 100 % abgeschrieben. Die Abschreibung auf den Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG mit 20% p.a. wurde fortgesetzt.

Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. In Fällen voraussichtlich dauernder Wertminderung wurde eine Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Verkehrswert) vorgenommen.

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten (Personalkosten inkl. Gemeinkostenzuschlag) bewertet worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Zahlungsmittel werden mit folgenden Ausnahmen zum Nominalwert angesetzt: Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das Ausfallrisiko durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Eine unverzinsliche Forderung der sonstigen Vermögensgegenstände wurde auf den Barwert abgezinst.

bb) Passiva

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag passiviert, der nach vernünftiger kaufmänni­scher Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung wurde nicht vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

2. Angabe der Grundlage der Währungsumrechnung gem. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Währungsumrechnungen im Laufe des Geschäftsjahres wurden über die eingeschalteten Kreditinstitute zu dem jeweiligen Tageskurs vorgenommen.

II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Angaben zum Eigenkapital

a) gem. § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG

Das Grundkapital ist in 40.000 Stammaktien (vinkulierte Namensaktien) mit einem Nennwert von jeweils EUR 5,00 eingeteilt.

b) gem. § 268 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz HGB

Der Bilanzgewinn zum 31.03.2012 setzt sich wie folgt zusammen:

EUR
Gewinnvortrag 577.468,99
Jahresüberschuss 2011/2012 226.962,98
Stand 31.03.2012 804.431,97

2. Mitzugehörigkeit zu mehreren Bilanzposten

Angabe gem. § 265 Abs. 3 Satz 1 HGB

Bilanzposten Mitzugehörigkeit zu Bilanzposten Betrag EUR Betrag EUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 87.184,59 (TEUR 334,6)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87.184,59 (TEUR 334,6)
Verbindlichkeiten gegen über verbundenen Unternehmen EUR 16.568,15 (TEUR -9,5)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 16.880,15 (TEUR -9,5)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR -312,00 (TEUR 0,0)

3. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einem Restlaufwert von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 12,5).

Der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten (Abtretung von Kundenforderungen) beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 137,5).

4. Angaben zu den Rückstellungen für Pensionen gem. § 285 Nr. 24 HGB

Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung am Bilanzstichtag passiviert (§ 253 Abs. 1 und 2 HBG).

Als Rechnungsgrundlagen wurden verwendet:

Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH

Abzinsungssatz: 5,12 % p.a.

Gehaltstrend: 0,00 % p.a.

Rententrend: 0,00 % p.a.

Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00 % p.a.

Bewertungsmethode: projected unit credit method (PUC-Methode)

Biometrische Annahmen : Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Allianz Lebensversicherungs-AG

Abzinsungssatz: 5,13 % p.a.

Gehaltstrend: 0,00 % p.a.

Rententrend: 0,00 % p.a.

Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00 % p.a.

Bewertungsmethode: projected unit credit method (PUC-Methode)

Biometrische Annahmen : Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Debeka Lebensversicherungsverein a.G.

Abzinsungssatz: 5,12 % p.a.

Gehaltstrend: 0,00 % p.a.

Rententrend: 1,75 % p.a.

Fluktuationswahrscheinlichkeit: 20,00 % der Fluktuationswahrscheinlichkeit gem.

Heubeck-Richtafeln GmbH

Bewertungsmethode: projected unit credit method (PUC-Methode)

Biometrische Annahmen : Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

5. Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gem. § 285 Nr. 25 HGB

Gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde das Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherungen mit den Pensionsrückstellungen sowie die dazugehörigen Zinserträge und Zinsaufwendungen wie folgt verrechnet:

EUR
Anschaffungskosten (entspricht dem beizulegenden Zeitwert) der verrechneten Vermögensgenstände -207.164,05
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 386.505,00
Pensionsrückstellungen 31.03.2012 179.340,95
EUR
Saldierungsfähiger Zinsertrag des Deckungsvermögens (Soll-Wert) 100,81
Saldierungsfähiger Zinsaufwand der Pensionsrückstellungen 18.813,00
Zinsaufwand 31.03.2012 18.913,81

III. Sonstige Angaben

1. Angaben zum Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 285 Nr. 10 HGB

a) Vorstandsmitglieder

Herr Karl-Heinz Hütten

(Vorsitzender; Hardware, Vertrieb, Marketing)

Herr Klaus Fander

(stellvertretender Vorsitzender; Produktion, Support, Schulungen, Finanzen)

b) Mitglieder des Aufsichtsrates

Herr Lothar Fander, Kaufmann (Vorsitzender)

Frau Petra Hütten, kaufmännische Angestellte (stellvertretende Vorsitzende)

Herr Frank Holeczek, Unternehmensberater

2. Unternehmen, von denen die Gesellschaft mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB

Die acadon AG ist an folgenden Unternehmen zu mindestens zwanzig Prozent beteiligt:

a) acadon (Schweiz) GmbH

Sitz: Zug, Schweiz

Anteil am Kapital: 80,00 v. H.

Eigenkapital zum 31.03.2011: SFR 385.396,22

Jahresüberschuss 2010/11: SFR 270.534,96

b) OCB Organisations- und Computerberatungsgesellschaft mbH

Sitz: Ahaus, Deutschland

Anteil am Kapital: 25,13 v. H.

Eigenkapital zum 31.03.2008: EUR 208.929,25

Jahresüberschuss 2007/2008: EUR 14.747,73

c) acadon GmbH (Österreich)

Sitz: Gunskirchen, Österreich

Anteil am Kapital: 100,00 v. H.

Eigenkapital zum 31.03.2011: EUR – 57.558,23

Jahresfehlbetrag 2010/2011: EUR – 18.238,96

d) SymKon GmbH

Sitz: Krefeld

Anteil am Kapital: 100,00 v. H.

Eigenkapital zum 31.12.2011: EUR 24.976,07

Jahresüberschuss 2011: EUR 2.557,16

e) Lauprecht & Partner GmbH

Sitz: Bremen

Anteil am Kapital: 51,00 v. H.

Eigenkapital zum 30.06.2011: EUR 54.407,41

Jahresüberschuss 2010/11: EUR 24.057,09

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat anhand regelmäßiger Berichte die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011/2012 überwacht und mit dem Vorstand erörtert.

Der Jahresabschluss zum 31.03.2012 ist im Auftrag des Vorstandes durch die Thesing, Peeters & Baumann GbR, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hürth erstellt worden. Die Buchführung und das Inventar wurden dabei auf ihre Plausibilität beurteilt. Nach Aussage der Thesing, Peeters & Baumann GbR sind im Rahmen dieser Tätigkeiten keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen. Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung zustimmend zur Kenntnis.

Dem Aufsichtsrat hat der Jahresabschluss vorgelegen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt er keine Einwendungen. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an.

Krefeld, im Juni 2012

acadon AG

Lothar Fander

Vorsitzender des Aufsichtsrates

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2012 festgestellt.