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Albis Leasing AG Management Reports 2018

May 17, 2019

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Management Reports

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Albis Leasing AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 (IFRS)

der ALBIS Leasing AG

A. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, streben wir ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert.

2. Konzernzusammensetzung

Der Konzern der ALBIS Leasing AG besteht aus der ALBIS Leasing AG als Holding sowie aus der operativ im Leasinggeschäft tätigen ALBIS HiTec Leasing GmbH, mit den Tochtergesellschaften ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel, und der Dienstleistungsgesellschaft ALBIS Service GmbH.

3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Jahr 2018 waren im Konzern durchschnittlich 120 Mitarbeiter (Vorjahr 109 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2018 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen.

4. Wertorientierte Konzernsteuerung

Die Planung im Konzern wird in Kooperation mit den Tochtergesellschaften aufgestellt. Diese stellen jeweils eine eigene Mehrjahresertragsplanung auf.

Folgende finanzielle Leistungsindikatoren wurden identifiziert:

4.1 Ergebnis vor Steuern

Das Ergebnis vor Steuern ist der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zu entnehmen.

Im Vorjahr wurde das Konzern-Gesamtergebnis als finanzieller Leistungsindikator verwendet. Die Umstellung erfolgte, nachdem die in das Konzern-Gesamtergebnis einzubeziehenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, wie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, das Ergebnis des Konzerns erheblich beeinflussten, die Möglichkeiten, die betriebliche Leistung zu beurteilen aber einschränkten.

4.2 Konzern - Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführten Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme.

4.3 Neugeschäftsvolumen

Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) gemäß IAS 17.38 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

4.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand ergibt sich aus dem Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung.

Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind.

5. Steuerungssystem

Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in das Segment "Vertriebsleasing", mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (mit ihrem Geschäftsteil "Vertriebsleasing"), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, sowie das Segment "Leasing für Investitionsgüter", mit dem entsprechenden Geschäftsteil der ALBIS HiTec Leasing GmbH aufgeteilt. Der Geschäftsteil "Leasing für Investitionsgüter" der ALBIS HiTec Leasing GmbH umfasst das noch bestehende, vertragsmäßig ablaufende Portfolio der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH.

Die Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau berichtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert.

Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert.

Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen.

Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2018 - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes - um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit das neunte Jahr in Folge. In den beiden vorangegangenen Jahren stieg das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt um 2,2 %. Mit 1,5 % liegt das deutsche Wirtschaftswachstum jedoch über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,2 %. Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die Konsumausgaben des Staates (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. In Ausrüstungen - darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - wurde 4,5 % mehr investiert als im Vorjahr, in den Bau 3,0 % mehr. Auf der Entstehungsseite des BIP konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 %. Überdurchschnittlich stark war der Zuwachs im Bereich Information und Kommunikation mit +3,7 % und im Baugewerbe mit +3,6 %. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung um +2,1 %. Dagegen legte das Produzierende Gewerbe, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit +1,0 % unterdurchschnittlich zu.

Laut Deutscher Bundesbank dürfte die deutsche Wirtschaft vorerst in Hochkonjunktur bleiben. Der bereits hohe gesamtwirtschaftliche Auslastungsgrad nimmt in den kommenden Jahren allerdings nur noch leicht zu: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird voraussichtlich nur geringfügig stärker wachsen als das Produktionspotenzial, dessen Zuwachsrate zudem nachlässt. Auf der Angebotsseite begrenzt die demografische Entwicklung den weiteren Anstieg der Erwerbstätigkeit, was zu zunehmenden Engpässen am Arbeitsmarkt führt. Auf der Nachfrageseite dämpft sie den Bedarf an Wohnraum und die Investitionsneigung der Unternehmen. Dass die Binnennachfrage dennoch lebhaft ausfällt, liegt am privaten Konsum, der von steigenden Löhnen und - in 2019 - von einer expansiven Finanzpolitik gestützt wird. Zudem unterstellt die Prognose stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 1,6 % in den beiden kommenden Jahren. Auch 2021 wird das Wachstum mit 1,5 % in dieser engen Spanne erwartet.

2. Entwicklung des deutschen Leasingmarkts

Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2018 nach zwei Rekordjahren erneut steigern - und zwar um 3,5 %. Das Leasing wuchs hierbei um 1,9 %, der Mietkauf um 12,1 %.

Die Leasinggesellschaften in Deutschland realisierten für ihre Kunden € 70 Mrd. Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter. Besonders gut entwickelte sich das Neugeschäft mit Maschinen. Es stieg um 9,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Das IT-Leasing erholte sich nach schwierigen Jahren und wuchs 2018 wieder um +8,0 %. Mit 7,0 % überdurchschnittlich wuchsen die übrigen Leasing-Güter, u.a. Nachrichten- und Signaltechnik sowie Medizintechnik. Während die ersten drei Quartale für die Branche dynamisch verliefen, bekam sie im Schlussquartal die Auswirkungen des neuen Prüfstandards WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zu spüren: Lieferengpässe infolge der gedrosselten Fahrzeugproduktion bremsten das Fahrzeugleasing, das in 2018 nur moderat um 3,0 % wuchs. Da Fahrzeuge den Leasingmarkt dominieren, verzeichnete das Neugeschäft mit Ausrüstungsgütern (Mobilien-Leasing) nur ein Plus von 3,1 % (BDL, Pressemitteilung vom 21. November 2018).

Die Gruppe der unabhängigen Leasinggesellschaften verzeichnete ein Jahreswachstum von 2,3%.

Leasing dominiert seit Jahren alle Finanzierungsformen. Der Leasinganteil an den außenfinanzierten Investitionen betrug 2018 - trotz gebremsten Fahrzeuggeschäfts - 54,0 %. Der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen (Mobilien-Leasingquote) lag in 2018 bei 23,2 % und ist leicht rückläufig (Vorjahr 23,6 %). Ursächlich hierfür ist wiederum die Entwicklung beim Fahrzeugleasing.

Für 2019 rechnet die Branche - angesichts der konjunkturellen Aussichten - mit einem Leasingwachstum von 3,0 bis 4,0 % und mit einer Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen von knapp 3,0 %. Die Unsicherheiten in Italien und Großbritannien, Handelskonflikte und Zollstreitigkeiten bleiben nicht ohne Wirkung auf die exportorientierte deutsche Wirtschaft. 2020 wachsen die Ausrüstungsinvestitionen voraussichtlich um kalenderbereinigt 2,7 % (Rede des BDL-Präsidenten anlässlich des Pressefrühstücks am 21. November 2018).

3. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung

3.1 ALBIS Leasing AG und Konzern

Die Hauptversammlung am 11. Juli 2018 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten - dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 - und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.003 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag zu. Die Dividende wurde inzwischen ausgezahlt.

Herr Wolfgang Wittmann, Rechtsanwalt, Ungelstetten, wurde im Rahmen der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe, vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe mit der Oldenburgische Landesbank AG (OLG; vormals Bremer Kreditbank) eine Asset-Backed-Security-Transaktion mit einem Volumen von maximal € 15 Mio. Die Transaktion wurde am 16. Februar 2018 über die hierfür gegründete Hanse Finance S.A. (Compartment "Kogge"), Luxemburg, erfolgreich abgeschlossen. Die Refinanzierung wird seit dem 1. April 2018 genutzt.

Mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe eine Asset-Backed-Security-Transaktion zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH - mit Closing am 12. April 2018. Auch diese Transaktion wurde in die Hanse Finance S.A. (Compartment "Kontor") integriert. Das maximale Refinanzierungsvolumen beträgt € 50 Mio. Die Refinanzierung wird seit dem 1. Juni 2018 genutzt.

Zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING DiBa AG (ING) über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Die Transaktion wurde am 12. April 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Refinanzierung wird seit Anfang Juli 2018 genutzt. Im November 2018 wurde ergänzend vereinbart, das Volumen der Refinanzierung ab Januar 2019 auf € 50 Mio. zu erhöhen.

Zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe im November 2018 einen Finanzierungsrahmen mit der NORD/LB über ein Volumen von bis zu € 10 Mio.

Beide vorgenannten, derzeit noch nicht ausgenutzten Finanzierungsrahmen, werden in Folge des Konditionenvorteils konzeptionell durch Umfinanzierungen aus den bestehenden Finanzierungen bei der Orange Finance S.A. (Compartment "HIT Lease") genutzt.

Die Gesellschaften refinanzieren zunehmend Anteile des Neugeschäfts zu günstigeren - mit der OLB, der LBBW und der ING im Jahr 2018 vereinbarten - Refinanzierungskonditionen. Die Strukturierungskosten der neuen Refinanzierungen belasteten das Ergebnis 2018, werden sich aber nachhaltig positiv auf die Gesamtmarge sowie die Ergebnisse kommender Jahre auswirken.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Jahr 2018 ihr Ergebnis vor Steuern auf € 3,2 Mio. (Vorjahr € 3,0 Mio.) gesteigert.

Den Geschäftsverlauf beurteilt der Vorstand insgesamt als gut und sieht die ALBIS Leasing Gruppe als für das kommende Geschäftsjahr gut aufgestellt.

Die ALBIS Leasing Gruppe setzte im Jahr 2018 pflichtgemäß die Regeln des IFRS 9 "Finanzinstrumente" um. Der IFRS 9 sieht insbesondere ein neues Modell der Bewertung von Forderungen vor. Die Umsetzung erfolgte modifiziert, retrospektiv durch Anpassung der Eröffnungsbilanz auf den 01. Januar 2018. Die Erstanwendung hatte keine Auswirkungen auf das Ergebnis.

3.2 Segment "Vertriebsleasing" - ALBIS HiTec Leasing Gruppe, Hamburg

Das Segment "Vertriebsleasing" wird repräsentiert durch die ALBIS HiTec Leasing GmbH (mit ihrem Geschäftsteil "Vertriebsleasing"), die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments sind IT, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Forst und Gartenbau,Fitnessgeräte und Medizintechnik. Die Gesellschaften sind im Bereich des Leasing- und Mietkaufgeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte tätig. Die Investitionsobjekte sind grundsätzlich für die gewerbliche Verwendung bestimmt. Die Leasing- und Mietkaufkunden haben ihren Sitz regelmäßig in Deutschland.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe plante für das Jahr 2018 ein Neugeschäftsvolumen von € 92,9 Mio. und erreichte € 85,6 Mio. Der Planwert konnte somit zu 92 % erreicht werden. Das erreichte Niveau liegt um 19 % über dem Neugeschäftsvolumen des Vorjahres (€ 71,9 Mio.). Auch die Anzahl der geschlossenen Neuverträge konnte von 8.780 im Vorjahr auf 10.591 in 2018 gesteigert werden. Die Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse der ALBIS HiTec Leasing Gruppe ist proportional zum Neugeschäft gestiegen.

Der Vorstand ist mit dem erreichten Neugeschäft und dem Ergebnis zufrieden.

Auf dieser Grundlage ist für das Jahr 2019 eine Steigerung des Neugeschäfts auf € 100 Mio. möglich, wobei bestehende Händlerverbindungen weiterentwickelt und neue Kooperationen geschlossen werden sollen.

3.3 Segment "Leasing für Investitionsgüter"

Das Segment "Leasing für Investitionsgüter" bestand seit Mitte 2016 im Wesentlichen aus der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH. Die ALBIS Mobil Lease GmbH hat, mit Vertrag vom 21. August 2018 und mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (Verschmelzungsstichtag), ihr Vermögen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 3 ff. und 46 ff. UmwG auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH übertragen. Das Segment " Leasing für Investitionsgüter" ist seither ein Geschäftsbereich der ALBIS HiTec Leasing GmbH.

Nach der Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit auf der strukturierten, reibungslosen und ertragreichen Abwicklung des Vertragsbestandes.

3.4 ALBIS Service GmbH, Hamburg

Die ALBIS Service GmbH (ASG) ist Dienstleistungsgesellschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Sie übernimmt Aufgaben im Rechnungswesen, der Vertragsverwaltung und stellt wesentliche IT-Dienstleistungen zur Verfügung. Das Serviceangebot erstreckt sich darüber hinaus auf den Betrieb des Empfangs, der Konferenzräume, auf das Catering und andere Leistungen. Ihre Erträge erzielt die Gesellschaft nahezu ausschließlich durch Weiterbelastungen im Konzern. Ihre Einbeziehung in die Segmentberichterstattung führt zu keinem Informationsgewinn.

4. Umweltmanagement

Alle Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe orientieren sich bei ihrer Arbeit am Ziel der Nachhaltigkeit und gehen sparsam mit Ressourcen um. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen sie, neben den wirtschaftlichen Vorteilen, immer auch die Sicherheit, die Gesundheit und den Umweltschutz. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Folgen unternehmerischen Handelns über die Grenzen rechtlicher Verantwortlichkeit und unmittelbarer ökonomischer Konsequenzen hinaus einzubeziehen.

C. Ertragslage

Für das Jahr 2018 ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 3,8 Mio. (Vorjahr € 4,0 Mio.).

Das Zinsergebnis ist um € 2,1 Mio. auf € 6,5 Mio. (Vorjahr € 4,4 Mio.) gestiegen. Die Risikovorsorge wuchs um € 0,6 Mio. auf € 1,0 Mio. Das Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge erhöhte sich auf € 5,6 Mio., nach € 4,0 Mio. im Vorjahr.

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Finance Leasing betrug € 6,1 Mio. (Vorjahr € 6,0 Mio.).

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Operate Leasing in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,7 Mio.) und die vermietungstypischen Aufwendungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) blieben nahezu unverändert und betrafen weit überwiegend die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge gingen leicht von € 6,7 Mio. auf € 6,5 Mio. zurück. Sie enthalten im Wesentlichen das Ergebnis aus Wartung und Versicherung in Höhe von € 2,3 Mio. und die Erträge aus Schadenregulierung und Versicherungsabwicklung mit € 1,4 Mio.

Der Personalaufwand stieg auf € 7,7 Mio. (Vorjahr € 6,2 Mio.). Die Personalkostenentwicklung ist in Höhe von € 1,4 Mio., wie im Vorjahr, durch die Aktivierung anfänglicher direkter Vertriebseinzelkosten, gemäß IAS 17.38 (initial direct costs) beeinflusst. Der Effekt wird in abnehmendem Umfang auch noch im Folgejahr erkennbar sein. Der Ansatz anfänglicher direkter Vertriebseinzelkosten wirkt, wenn auch in geringerem Maße, ebenfalls im Sachkostenbereich.

Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen nahezu unverändert bei € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,1 Mio.).

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit € 7,2 Mio. (Vorjahr € 7,2 Mio.) unverändert. Die in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Mietaufwendungen in Höhe von € 1,1 Mio. entfallen auf den Sitz der ALBIS Leasing Gruppe in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Die Beratungskosten sind von € 0,5 Mio. auf € 0,9 Mio. gestiegen. Hierin enthalten sind auch die Beratungs- und Rechtskosten, die zur Gewinnung und Strukturierung der neu erschlossenen Refinanzierungslinien erforderlich waren. Auch die Nebenkosten des Geldverkehrs, die von € 0,2 Mio. auf € 0,6 Mio. stiegen, enthalten Strukturierungskosten, die im Zusammenhang mit den neuen Refinanzierungen stehen.

Im Berichtsjahr sind die Fremdarbeiten, die sich auf die Abwicklung des Portfolios der Nutzfahrzeuge über 7,5t beziehen, um € 0,6 Mio. zurückgegangen. Der Bestand im verbliebenen Portfolio nimmt ab, ebenso die damit verbundenen Dienstleistungskosten.

Die Kosten für Wartung und EDV-Bedarf stiegen infolge der grundlegenden Überarbeitung der Internetpräsenz und des Händlerportals von € 0,3 Mio. auf € 0,5 Mio.

Die Vorjahresausweis der Reparaturen und Instandsetzungen in Höhe von € 0,5 Mio. steht mit den im Vorjahr veräußerten Immobilien in der Lindenallee in Essen in Zusammenhang.

Das operative Ergebnis des Jahres 2018 betrug € 3,5 Mio. (Vorjahr € 3,6 Mio.).

Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge blieben mit € 0,5 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.) nahezu unverändert. Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sanken von € 1,3 Mio. auf € 1,0 Mio.

Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Orange Finance S. A. Gewinne in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.). Sie werden im Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten ausgewiesen.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt € 3,2 Mio. (Vorjahr € 3,0 Mio.).

Die Erträge aus Steuern betreffen in Höhe von € 0,7 Mio. (Vorjahr € 1,2 Mio.) Erträge aus Latenten Steuern. Die Erträge aus Steuern sind mit tatsächlichen Steueraufwendungen in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) saldiert ausgewiesen.

Die Ergebnisse aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung von Latenten Steuern in Bezug auf die Bewertung in der Gesamtergebnisrechnung und dort im Sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr ergaben sich versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr € 0,1 Mio.).

Das Konzerngesamtergebnis beläuft sich auf € 3,8 Mio., gegenüber € 4,2 Mio. im Vorjahr.

Das Eigenkapital beträgt € 21,1 Mio. (Vorjahr € 18,9 Mio.). Die Zunahme des Eigenkapitals beruht auf dem Gesamtergebnis 2018 in Höhe von € 3,8 Mio. (Vorjahr 4,2 Mio.). Die Dividende für das Jahr 2017 in Höhe von € 1,1 Mio. (Vorjahr € 0,7 Mio.) und die Inanspruchnahmen der Wertminderungsrücklage gemäß IFRS 9 in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) verminderten das Eigenkapital.

Die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stehen im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen der ALBIS Leasing AG und der ALBIS Direct Leasing GmbH in Höhe von € -0,4 Mio. (Vorjahr € -0,4 Mio.). Die nicht beherrschenden Anteile beziehen sich auf die Orange Finance S. A. und die Hanse Finance S.A. An diesen halten Stiftungen 100 % der Anteile.

Der negative Ergebnisvortrag beträgt € 5,0 Mio. nach € 5,4 Mio. im Vorjahr.

D. Finanzlage

Das Eigenkapital beträgt € 21,1Mio. (Vorjahr € 18,9 Mio.). Das sind 11,47 % (Vorjahr 9,97 %) der Bilanzsumme. Die langfristigen Schulden beliefen sich auf € 108,0 Mio. (Vorjahr € 135,5 Mio.). Das sind 58,7 % (Vorjahr 71,6 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Schulden betragen € 54,8 Mio. (Vorjahr € 34,8 Mio.). Das sind 29,8 % (Vorjahr 18,4 %) der Bilanzsumme.

Unter der Position "Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögensgegenständen" wird der negative Marktwert des Zinsswaps der Orange Finance S. A. ausgewiesen. Der Wert liegt zum Bilanzstichtag unter € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.).

Rückstellungen für Steuern waren in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) zu passivieren. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Ertragsteuern.

Die Pensionsrückstellung ging leicht auf € 3,4 Mio. (Vorjahr € 3,5 Mio.) zurück.

Die Sonstigen Rückstellungen betrugen € 1,6 Mio. nach € 1,4 Mio. im Vorjahr.

Zum Bilanzstichtag wurden passive Latente Steuern in Höhe von € 6,3 Mio. (Vorjahr € 6,0 Mio.) ausgewiesen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist unter "C. Ertragslage" dargestellt.

Zum 31. Dezember 2018 bestanden Kontokorrentlinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe bei der Sparkasse Bremen sowie bei der Volksbank Mittweida in Höhe von € 2,1 Mio. Hiervon waren € 0,1 Mio. in Anspruch genommen.

Es bestanden Darlehenslinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in Höhe von € 24,2 Mio. Die Inanspruchnahme betrug € 12,5 Mio.

Außerdem bestehen Forfaitierungsvereinbarungen zwischen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und verschiedenen Kreditinstituten (ohne Orange Finance S. A.). Am 31. Dezember 2018 war ein Volumen in Höhe von € 44,6 Mio. forfaitiert.

Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns ist durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie durch bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben.

Die Refinanzierung der Gesellschaften des Konzerns ist für das bereits abgeschlossene Geschäft sichergestellt.

E. Vermögenslage

Langfristige Vermögenswerte bestanden in Höhe von € 117,7 Mio. (Vorjahr € 95,1 Mio.). Das sind 64,0 % (Vorjahr 50,3 %) der Konzernbilanzsumme. Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen bei € 66,1 Mio. nach € 94,1 Mio. im Vorjahr. Das sind 36,0 % (Vorjahr 49,7 %) der Konzernbilanzsumme.

Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte, insbesondere der der langfristigen Forderungen aus Leasingverhältnissen, ist auf das gute Neugeschäft zurückzuführen. Das Auslaufen der Verträge aus der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" wirkte dieser Entwicklung entgegen, wurde aber überkompensiert. Der erhöhte Bestand an zur Vermietung bestimmten Vermögensgegenständen steht mit dem erhöhten Neugeschäft im Zusammenhang. Außerdem beeinflusste die Erhöhung der aktiven Latenten Steuern um € 1,0 Mio. auf € 6,7 Mio. (Vorjahr 5,7 Mio.) den Ausweis der langfristigen Vermögenswerte.

Der Rückgang des Ausweises bei den kurzfristigen Vermögenswerten ist im Wesentlichen auf den gesunkenen Bestand an Zahlungsmitteln und Sonstigen Vermögenswerten zurück zu führen.

In den Sonstigen Vermögenswerten waren im Vorjahr € 5,2 Mio. (im Berichtsjahr € 0,3 Mio.) unterwegs befindliche Zahlungsmitteln enthalten. Beide Zahlungsmittelbestände sind vom Zeitpunkt des Einzugs der Leasingraten für den Januar des Folgejahres abhängig und können daher erheblich variieren.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.) direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern für Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Verfügungsbeschränkungen: zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich der Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt.

Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 4,9 Mio. verfügungsbeschränkt.

Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen € 13,6 Mio. auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH.

Der Ausweis aktiver Latenter Steuern in Höhe von € 6,7 Mio. (Vorjahr € 5,7 Mio.) beruht auf Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz und auf dem Ansatz Latenter Steuern auf Verlustvorträge.

Als wesentliche Steuerungsgröße für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt A.4 "Wertorientierte Konzernsteuerung" beschriebenen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (DRS 20.101-113) identifiziert.

F. Nachtragsbericht / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2018

Ende Februar 2019 schied Herr Bernd Dähling, Vorstandssprecher, aus der Gesellschaft aus.

Am 28. Februar 2019 verließen die Herren Dr. Rolf Aschermann und Marc Tüngler den Aufsichtsrat. Die Herren Hans Werner Scherer und Dilan Hilser wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Wolfgang Wittmann übernahm den Vorsitz im Aufsichtsrat, Herr Hans Werner Scherer ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.

Weitere Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2018 haben sich nicht ergeben.

G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Für die finanziellen Leistungsindikatoren wurde ein Prognosezeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Finanzielle Leistungsindikatoren wurden wie folgt identifiziert:

1.1 Ergebnis vor Steuern / Konzern-G esamtergebnis

Die ALBIS Leasing AG hat im Jahr 2018 mit € 3,8 Mio. das prognostizierte Konzern-Gesamtergebnis in Höhe von € 3,7 bis € 4,6 Mio. erreicht.

Für die folgenden Jahre soll die Prognose anhand des Ergebnisses vor Steuern erfolgen. Die Überlegungen, die zu dieser Umstellung führten, haben wir unter "A.4.1 Ergebnis vor Steuern" dargestellt.

Die ALBIS Leasing AG erreichte im Jahr 2018 ein Ergebnis vor Steuern von € 3,2 Mio. Für 2019 ergibt sich eine Sonderbelastung durch das vorzeitige Ausscheiden des Vorstandssprechers am 28. Februar 2019 in Höhe von € 0,5 Mio. Das Ergebnis des ersten Quartals 2019 ist durch Kosten durchgeführter Refinanzierungsmaßnahmen belastet. Zudem werden sich, im weiteren Verlauf des Jahres 2019, Kosten aus der Umsetzung der neuen Vertriebsstruktur ergeben. Diese Maßnahmen werden sich in Folgejahren positiv auf das Ergebnis auswirken. Das Ergebnis vor Steuern wir in Höhe von € 1,6 - 2,0 Mio. erwartet.

Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann abhängig von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen von den aktuellen Erwartungen abweichen.

1.2 Konzern-Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote 2018 liegt mit 11,47 % höher als zum 31. Dezember 2017 (9,97 %). Hierzu trug auch der leichte Rückgang der Bilanzsumme auf € 184 Mio. (Vorjahr € 189 Mio.) bei.

Das Eigenkapital beträgt € 21,1 Mio. (Vorjahr € 18,9 Mio.). Die Zunahme des Eigenkapitals resultiert aus dem Gesamtergebnis 2018 in Höhe von € 3,8 Mio. (Vorjahr 4,2 Mio.). Die Dividende für das Jahr 2017 in Höhe von € 1,1 Mio. (Vorjahr € 0,7 Mio.) sowie die Inanspruchnahmen der Wertminderungsrücklage gemäß IFRS 9 in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) verminderten das Eigenkapital.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erwartet für das Jahr 2019 eine moderate Steigerung der Konzern-Eigenkapitalquote.

1.3 Neugeschäftsvolumen

Die ALBIS Leasing Gruppe plante für das Jahr 2018 ein Neugeschäftsvolumen in Höhe von € 92,9 Mio. und erreichte € 85,6 Mio. Für das Jahr 2019 ist ein Neugeschäftswachstum auf bis zu € 100 Mio. möglich. Der Prognosewert beruht auf der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterstellt weitgehend unveränderte Refinanzierungsbedingungen. Entwicklung und Prognose des Neugeschäftsvolumens der einzelnen Gesellschaften werden im Abschnitt B.2 "Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung" erläutert.

1.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand stieg im Jahr 2018 auf € 7,7 Mio. (Vorjahr € 6,2 Mio.). Die Ursachen dieser Entwicklung werden unter "C. Ertragslage" erläutert.

Die ALBIS Leasing AG rechnet für das Jahr 2019 mit einem Anstieg der Personalaufwendungen. Die erwartete Steigerung der Personalaufwendungen ist auf den unter "C. Ertragslage" erläuterten Effekt aus der Aktivierung anfänglicher, direkter Vertriebseinzelkosten und auf Abfindungszahlungen an einen Vorstand zurück zu führen. Herr Dähling schied im Februar 2019 aus dem Vorstand aus.

2. Risikobericht

2.1 Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

2.1.1 Risikomanagement

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen - insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten - um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in Abschnitt "G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCMS-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS HiTec Leasing GmbH, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

In den Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk - die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Berichtsjahr wurde die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert.

Im Rahmen der Stresstests wurden eine Erhöhung der Adressausfälle sowie Änderungen der Marktrisiken, der Liquiditätsrisiken und der Operationellen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb simuliert.

Die Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sehen sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial - den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend - gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt.

2.1.2 Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Chancen- und Risikomanagement-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Chancen- und Risikoquantifizierung bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium "Höhe der Auswirkung" wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab "Höhe der Auswirkung" in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

· leicht (> 100 T€ - 500 T€)

· mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

· schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

· kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

· unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

· möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

· konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

· wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

2.1.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Risikoprofil des ALBIS Leasing Konzerns ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding sowie die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten und andererseits durch die Ertragskraft und Risikostruktur der Tochtergesellschaften. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen der geplanten Ergebnisse auf Ebene der Tochtergesellschaften zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage.

Die Leasinggesellschaften der Gruppe sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Unser Hauptaugenmerk liegt deshalb auf der Sicherung der Refinanzierungsmittel für die operativen Leasinggesellschaften.

2.1.4 Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Leasing Gruppe zuständig. Die ALBIS Leasing AG hat die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2018 waren Projektmanagement, Auslagerungen, Risikomanagement, Datenschutz sowie IT-Systeme und -Verfahren.

Der Prüfungsplan 2018 wurde eingehalten.

Nach Übertragung des künftigen Neugeschäfts in der Produktgruppe Nutzfahrzeuge über 7,5 t der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die IKB Leasing Gruppe und der weiteren Auslagerung an die Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH, läuft das verbliebene Portfolio vertragsgemäß aus. Von Prüfungshandlungen im Jahr 2018 wurde daher abgesehen.

2.2 Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

2.2.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierüber wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen das Ausfallrisiko in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

2.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2018 bestanden Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 225.000 bei der Orange Finance S. A. Die Zinsswaps sind im Januar 2019 ausgelaufen.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als unkritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankenpartnern tauschen sich die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen daher nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Zur "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" siehe auch Abschnitt I.5.

2.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht - mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

2.2.4 Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und - bei gleichen Geschäftsfeldern - Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken wird in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften überwacht. So kann frühzeitig auf Marktveränderungen reagiert werden. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften - insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern - ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Fall einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

2.2.5 Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und / oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen zum 31. Dezember 2018 € 3,5 Mio. auf ein Darlehen der Oldenburgische Landesbank AG (OLB). Das im Vorjahr ausgewiesene Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG wurde über die OLB abgelöst. Das Darlehen dient der Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der OLB sind ratierlich in den Jahren 2019 bis 2022 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur abgeschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder werden Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Das Ergebnis des Portfolios aus der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" ist, nach Einstellung des Neugeschäfts, von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartet Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

3. Chancenbericht

Laut Deutscher Bundesbank dürfte die deutsche Wirtschaft vorerst in Hochkonjunktur bleiben. Die lebhafte Binnennachfrage beruht auf dem privaten Konsum, der von steigenden Löhnen und - in 2019 - von einer expansiven Finanzpolitik gestützt wird. Zudem unterstellt die Prognose der Deutschen Bundesbank stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 1,6 % in den beiden kommenden Jahren. Von dieser Entwicklung wird auch die ALBIS Leasing Gruppe profitieren (Deutsche Bundesbank, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018).

Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2018 nach zwei Rekordjahren erneut steigern - und zwar um 3,5 %. Das Leasing steigerte sich hierbei um 1,9 %, der Mietkauf verzeichnete einen Zuwachs von 12,1 %.

Für 2019 rechnet die Branche - angesichts der konjunkturellen Aussichten - mit einem Leasingwachstum von 3,0 bis 4,0 % und mit einer Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen von knapp 3,0 % (Rede des BDL-Präsidenten anlässlich des Pressefrühstücks am 21. November 2018). Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind angesichts der notwendigen Investitionen weiterhin sehr gut. Im wachsenden Markt Deutschland wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Entsprechend wird die ALBIS Leasing Gruppe, als spezialisierter Leasinganbieter für den deutschen Mittelstand, an der positiven Entwicklung des Marktes teilhaben.

Für das Geschäftsjahr 2019 ist eine weitere Steigerung des Neugeschäfts der ALBIS Leasing Gruppe geplant, wobei bestehende Händlerverbindungen weiterentwickelt und neue Kooperationen geschlossen werden sollen.

Chancen liegen darüber hinaus in der intensiveren Nutzung der im Jahr 2018 und 2019 geschlossenen Refinanzierungslinien, die mit verbesserten Zinskonditionen positive Ergebnisbeiträge liefern werden.

Im April 2018 vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING-DiBa AG über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Im Januar 2019 wurde der Covered Loan auf ein Volumen von maximal € 50 Mio. aufgestockt.

Mitte Februar 2019 wurde im Rahmen der Hanse Finance S.A. ein neues Compartment "HiT Leases" (im Folgenden "HiT Leases II" genannt) eröffnet. Das neue Compartment "HiT Leases II" löste die bestehende Finanzierung über die Orange Finance S.A., Compartment "HiT Leases", gegen Generalquittung ab. Refinanzierende Bank ist, wie bisher bei der Orange Finance S.A., die NIBC Bank N.V. Das Compartment "HiT Leases II" der Hanse Finance S.A. steht zur Refinanzierung der ALBIS HiTec Gruppe (ohne die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) bis zu einem Höchstbetrag von € 100 Mio. zur Verfügung.

Im zweiten Halbjahr 2018 wurde mit der Umsetzung einer neuen Vertriebsstruktur begonnen. Mit ihr wollen wir eine höhere Marktdurchdringung erreichen und unsere Kunden intensiver betreuen. Die Gesellschaft erwartet eine positive Auswirkung auf das Neugeschäft.

Das starke Neugeschäft der vergangenen Geschäftsjahre, in Verbindung mit der erheblichen Ausweitung von Refinanzierungsmöglichkeiten, schafft Ertragspotenzial für künftige Jahre.

H. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement-System bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe setzen für ihr Rechnungswesen zertifizierte Finanzbuchhaltungssysteme ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung für den Standort Hamburg liegt bei der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen vor allem den Beleg- und Zahlungsfluss. Die für die Erstellung des Rechnungswesens der ALBIS Leasing Gruppe verantwortlichen Abteilungen sind qualifiziert besetzt. Sie werden von den jeweiligen Vorständen - über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen - kontrolliert. Zur Erstellung des Konzernabschlusses gibt das Rechnungswesen der jeweiligen Tochtergesellschaften die Abschlusszahlen in ein zentrales System (IBM Cognos 10 Controller) ein. Der Bereich Finanzen der ALBIS Leasing AG kontrolliert die Eingaben. Die Konsolidierung und die Erstellung des Konzernabschlusses obliegen ebenfalls dem Bereich Finanzen. Im "Cognos 10 Controller" ist ein Berechtigungskonzept implementiert mit Schreib- und Leserechten für die zuständigen Mitarbeiter.

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt G. "2.1.4 Interne Revision" beschrieben.

Der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind.

I. Sonstige Angaben

1. Vergütungsbericht

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

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Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) gewährte Bezüge Angaben

in T€
2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 272 272 272 272
Nebenleistungen 27 26 26 26
einjährige variable Vergütung 69 - - -
mehrjährige variable Vergütung - 250 - 250
Altersvorsorge - - - -
368 548 298 548

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Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge Angaben

in T€
2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 12 17 17 17
einjährige variable Vergütung 75 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
317 307 247 477

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Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge Angaben

in T€
2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 16 17 17 17
einjährige variable Vergütung 73 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
319 307 247 477

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Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) zugeflossene Bezüge Angaben

in T€
2017 2018
Festvergütung 272 272
Nebenleistungen 27 26
einjährige variable Vergütung 57 69
mehrjährige variable Vergütung 125 -
Altersvorsorge - -
481 367

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Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge Angaben

in T€
2017 2018
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 12 17
einjährige variable Vergütung 40 75
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
282 322

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Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge Angaben

in T€
2017 2018
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 16 17
einjährige variable Vergütung 40 73
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
286 320

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2018 betrug T€ 1.162.

Mit Herrn Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beträgt 2,0 %, maximal jedoch T€ 250 des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt. Dieser Vergütungsbestandteil wurde durch die Aufhebungsvereinbarung vom Februar 2019 außer Kraft gesetzt.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Michael Hartwich eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Andreas Oppitz eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden die einjährigen variablen Vergütungen der Herren Hartwich und Oppitz modifiziert. Die einjährige variable Vergütung ist demnach in 2018 und 2019 nur noch vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Die Erreichung weiterer operativer Ziele ist nicht mehr Gegenstand der Vereinbarung. Weitere Änderungen der Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen, gab es nicht.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder, die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2018 beträgt satzungsgemäß T€ 154.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 135 gezahlt. Die Zahlungen betreffen Vergütungen für das Jahr 2017. In 2017 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt.

Auch im Jahr 2018 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt, sodass die Aufsichtsratsvergütungen für 2018, die in 2019 ausgezahlt werden, T€ 138 betragen

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 447 (Vorjahr T€ 438) gebildet. In 2018 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.

2. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 ist in 18.546.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

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Manus Vermögensverwaltung GmbH, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 15,0 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB hat die Hauptversammlung den Vorstand mit Beschluss vom 19. Juli 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Mit Herrn Bernd Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

9. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

3. Angaben nach § 33 WpHG

Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Juli 2018 die Schwelle von 3,0 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 7,22 % (das entspricht 1.338.657 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 3,0 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Thomas Muhle, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Juli 2018 die Schwelle von 3,0 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 3,67 % (das entspricht 680.243 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 3,0 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3,0 % wieder unterschritten.

Herr Christoph Zitzmann, Nürnberg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. September 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 10. September 2018 die Schwelle von 15,0 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 15,0017 % (das entspricht 2.782.223 Stimmrechten) betrug.

Weitere Mitteilungen gemäß § 33 WpHG liegen nicht vor.

Meldungen gemäß § 26 WpHG (§ 15 WpHG alte Fassung)

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig.

Im Jahr 2018 gab es keine weiteren Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei finanziellen Vermögenswerten, die weder wertgemindert noch überfällig sind, lagen zum 31. Dezember 2018 keine Hinweise dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden. Aufgrund eines effektiven Risikomanagements und eines ausgewogenen Vertrags- und Leasingnehmerportfolios weisen die Leasingforderungen eine ausgesprochen diversifizierte Risikostruktur im Hinblick auf die Kreditrisikoqualität auf.

Von den zum 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen in Höhe von € 136,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,6 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,9 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,7 Mio. nicht wertberichtigt (siehe unter 5.4.4).

Von den zum 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen in Höhe von € 120,7 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,9 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,8 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 1,1 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

Im Berichtsjahr ergab sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Orange Finance S. A. ein negativer Fair Value von noch T€ 28 (Vorjahr € 0,4 Mio.), der unter den Verbindlichkeiten passiviert wurde. Die Zinsswaps dienen der Absicherung von Zinsrisiken aus den Leasingforderungen der Orange Finance S. A. Die bestehenden Zinsswaps sind liefen im Januar 2019 ausgelaufen.

6. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen, die nach anderen Kriterien - etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen - als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2018 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen. Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen wurden am 31. Dezember 2018 in den ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG einbezogen. Mit ihnen sind Ergebnisabführungsverträge geschlossen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2018 bestanden gegenüber solchen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen.

7. Entsprechenserklärung des Vorstands (§ 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

8. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB)

Die Angaben zu § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Hamburg, den 10. April 2019

ALBIS Leasing AG

Michael Hartwich, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

für das Geschäftsjahr 2018 erstattet der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 2 AktG den nachfolgenden Bericht. Der Aufsichtsrat bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt als sehr gut und im operativen Geschäftsverlauf weiterhin als sehr erfolgreich. Die Veränderungen in den Gremien des Vorstands und des Aufsichtsrates sorgten für das notwendige Einkehren der Ruhe und der Befriedigung in der Gesellschaft, aber auch im Aktionariat.

Unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Leasinggeschäft, der nachhaltigen Sicherung der Refinanzierung und der erneuten Gewährleistung einer stabilen Dividendenhöhe befindet sich die Gesellschaft auf einem sehr guten Kurs für die Zukunft.

In diesem Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt zehn Sitzungen abgehalten, und zwar am 12. März 2018 (Präsenzsitzung), am 25. April 2018 (Präsenzsitzung), am 2. Mai 2018 (telefonisch), am 16. Mai 2018 (telefonisch), am 4. Juni 2018 (telefonisch), am 11. Juli 2018 (Präsenzsitzung, konstituierend), am 28. August 2018 (telefonisch), am 18. September 2018 (Präsenzsitzung), am 20. November 2018 (Präsenzsitzung) sowie am 19. Dezember 2018 (Präsenzsitzung).

Die Sitzungen und Beratungen in den Sitzungen haben auch ohne den Vorstand stattgefunden. Es haben jeweils alle Mitglieder an den Sitzungen teilgenommen, bis auf die Sitzung am 20. November 2018. An diesem Termin waren die Herren Prof. Dr. Horst Zündorf und Wolfgang Wittmann verhindert.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands umfasste die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung, die Unternehmensplanung, die laufende Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie das Risikomanagement und Compliance. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG eingebunden. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat Personalentscheidungen getroffen und seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen erteilt.

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat mit seinen vier Mitgliedern nicht gebildet.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter-Jörg Klein hat sein Amt am 28. Februar 2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Dadurch war die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats nicht beeinträchtigt, da das Gremium nach wie vor mit den verbliebenen Mitgliedern Herrn Dr. Rolf Aschermann, Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf und Herrn Marc Tüngler drei Mitglieder hatte.

Die Aktionäre Manus Vermögensverwaltung GmbH und Hans Otto Mahn, die nach eigenen Angaben zusammen über circa 32 % des Grundkapitals verfügen, haben am 12. März 2018 beim Amtsgericht Hamburg den Antrag gestellt, Herrn Hans-Werner Scherer, selbständiger Unternehmensberater, Alt Jassewitz (zuletzt bis 2016 Vorsitzender der Geschäftsführung der Finanzdienstleistergruppe EOS) schon vor Ablauf der Frist nach § 104 Abs. 2 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.

Der Aufsichtsrat hat sodann in zwei telefonisch durchgeführten Sitzungen über einen geeigneten Nachfolger beraten und schließlich gemeinsam mit dem Vorstand gegenüber dem Amtsgericht Hamburg Herrn Dipl. Kfm. Eberhard Köbe, Bereichsleiter Konzernfinanzen der maxingvest.ag, Hamburg als Nachfolger für das im Februar 2018 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein vorgeschlagen.

Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Eberhard Köbe, Hamburg, bis zur nächsten Hauptversammlung, in der die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes erfolgen kann, nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen einer seit 28. Februar 2018 bestehenden Unterbesetzung zum Mitglied des Aufsichtsrates der ALBIS Leasing AG bestellt. Das Amtsgericht folgte damit dem Vorschlag, den der Aufsichtsrat bereits der am 11. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung unterbreitet hatte.

In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 4. Juni 2018 sind Herr Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Horst Zündorf als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt worden.

Am 11. Juli 2018 wurde das neue Mitglied Herr Eberhard Köbe jedoch nicht von der Hauptversammlung bestätigt, sondern Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann, Inhaber der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte aus Nürnberg, als Nachfolger des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

In der Sitzung am 19. Dezember 2018 hat Herr Dr. Rolf Aschermann seinen Rücktritt vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der ALBIS Leasing AG erklärt, um Schaden vom Amt und der Gesellschaft durch fortgesetzte öffentliche Diskussionen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungsmaßnahmen abzuwenden. Zum Nachfolger im Amt wurde der langjährige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Horst Zündorf gewählt.

Schließlich erklärte Herr Dr. Rolf Aschermann am 7. Januar 2019, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung niederlegt.

Am 14. Januar 2019 erklärte auch Herr Marc Tüngler, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Beginn der nächsten Hauptversammlung niederlegt.

Diese Hauptversammlung wurde als außerordentliche Hauptversammlung am 28. Februar 2019 durchgeführt. Zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Herr Hans-Werner Scherer sowie Herr Dilan Hilser durch die Hauptversammlung gewählt. Noch vor der Hauptversammlung legte der Vorstandssprecher der ALBIS Leasing AG Herr Bernd Dähling sein Amt nieder und unterfertigte mit dem Aufsichtsrat in der Besetzung bis zum Beginn der Hauptversammlung einen Aufhebungsvertrag betreffend seines Dienstverhältnisses.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2018 im Rahmen seiner Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen befasst:

Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS Leasing Gruppe

Von Bedeutung waren hierbei insbesondere die ständige Risikoberichterstattung, die Information und Kontrolle der Planungsgrundlagen, Planungsprozesse und Deckungsbeitragsrechnung der Gesellschaft sowie die Information über das Neugeschäftsvolumen und die Organisation des Vertriebs. Der Aufsichtsrat hat sich zudem um die laufenden Verhandlungen und Abschlüsse für eine stabile Refinanzierung des Leasinggeschäfts gekümmert und bei wichtigen Personalentscheidungen mitgewirkt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Implementierung eines qualifizierten Auswahlverfahrens für eine neue Leasing-Software im Unternehmen, unter Einschaltung einer professionellen Beraterfirma.

Diese Maßnahmen haben insbesondere dazu beigetragen, dass sich der im Geschäftsjahr erzielte Konzerngewinn vor Steuern von in 2017 € 3,0 Mio. auf € 3,25 Mio. verbesserte und insoweit Vorstand und Aufsichtsrat in die Lage versetzen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 erneut die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,06 pro Aktie vorzuschlagen. Mit einem Plus von 18 % haben sich die Prognosen der Gesellschaft in Bezug auf das stetige Wachstum bei Umsatz und Ergebnis bestätigt.

Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass sich dieser Wachstumstrend insbesondere in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der laufenden Verbesserung der Refinanzierungskonditionen und einer nachhaltigen Optimierung der Ergebnisqualität wird sich dieser Trend positiv verstärken.

In der Aufsichtsratssitzung am 25. April 2018 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2017 nach Beratung mit dem Abschlussprüfer und nach eigener Prüfung festgestellt. Ebenfalls nach Erläuterung durch den Abschlussprüfer und eigener Prüfung gebilligt wurden der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 nach IFRS und der Konzernlagebericht.

Auswahlverfahren Jahresabschlussprüfer

Der Aufsichtsrat hat sich nach ausführlicher Beratung zu der bisherigen Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers Vistra Treuhand GmbH und auf Grundlage eines qualifizierten Angebots vom 10. April 2017 entschlossen, in der Hauptversammlung erneut die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die ALBIS Leasing AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 zur Bestellung vorzuschlagen. Die Hauptversammlung ist diesem Vorschlag gefolgt.

Jahres- und Konzernabschluss

Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie den geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 ausführlich in der Abschlusssitzung am 24. April 2019 mit dem Wirtschaftsprüfer der Vistra Treuhand GmbH, Herrn von Thermann, erörtert. Die Aussprache hierzu umfasste insbesondere die besonderen Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungsergebnis im Hinblick auf die Gesellschaft und die Tochtergesellschaften sowie deren Darstellung des operativen Leasinggeschäfts im Lichte der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, der Risikokontrolle und der Risikotragfähigkeit sowie dem Abgleich zwischen den Prüfungsberichten und der in der Aufsichtsratssitzung vom 24. April 2019 erfolgten Berichterstattung des Vorstands über die Interne Revision, die Compliance und das Risikomanagement-System sowie die in diesen Bereichen im Geschäftsjahr 2018 umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen.

Die Beratung stützte sich erneut im Wesentlichen auf die Übereinstimmung mit der EU - Abschlussprüferverordnung und die nach diesen Vorschriften geltenden europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen Grundsätze.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat wurden der vom Vorstand nach den Regeln des HGB am 22. März 2019 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht der ALBIS Leasing AG von der Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Die bedeutsamen und u.a. im Aufsichtsrat thematisierten Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) waren dabei insbesondere

- die Bewertung der Finanzanlagen im Zusammenhang mit der in 2018 erfolgten Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH

- der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen.

Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit

- der Systemaufnahme des Jahresabschlusserstellungsprozesses

- der Systemaufnahme und den Kontrolltests zur Personalabrechnung

- dem Anhang und dem Lagebericht.

Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2018 wurde am 10. April 2019 nach IFRS erstellt. Auch dieser Bericht wurde durch die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Im Hinblick auf den Konzernabschluss wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters), mit denen sich gleichfalls der Aufsichtsrat beschäftigt hat, waren insbesondere

- die Bewertung der Forderungen nach IFRS 9

- der Impairment-Test der Cash Generating Unit ALBIS HiTec Leasing Gruppe

- die Aktiven Latente Steuern auf Verlustvorträge

- der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen.

Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit

- den SPVs in Luxemburg im Hinblick auf die Konsolidierung der Orange Finance S. A. und der Hanse Finance S. A.

- dem Konsolidierungskreis und den Konsolidierungsmaßnahmen

- dem Konzernanhang und dem Konzernlagebericht

- der Systemaufnahme des Konzernabschlusserstellungsprozesses.

Auch für diesen Konzernabschluss wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die jeweiligen Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters können den veröffentlichten Berichten entnommen werden.

Corporate Governance

Die Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde durch den Aufsichtsrat verfolgt und beachtet. In der Sitzung am 24. April 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese sodann auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB wurde zusammen mit dem Corporate Governance Bericht erstellt. Darin enthalten ist auch das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat.

Schwerpunkte der Beratungen in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2018

• 133. Aufsichtsratssitzung am 12. März 2018 (Präsenzsitzung):

Jahresbericht Interne Revision, Vorstellung Compliance 2017/2018, Risiko-Berichterstattung, Neugeschäftsvolumen, IT-Projekte, Refinanzierungsverträge, Kommunikation mittels Datenraum

• 134. Aufsichtsratssitzung am 25. April 2018 (Präsenzsitzung):

Aussprache über den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie über den geprüften Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, Feststellung und Billigung, aktuelle Berichterstattung des Vorstands, insbesondere Refinanzierung, Projekte und Zielerreichung

• 135. Aufsichtsratssitzung am 2. Mai 2018 (telefonisch):

Erörterung über einen Vorschlag zur Nachfolge von Herrn Dr. Peter-Jörg Klein als ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied im gerichtlichen Bestellungsverfahren nach § 104 Abs. 2 AktG

• 136. Aufsichtsratssitzung am 16. Mai 2018 (telefonisch):

Erörterung über einen Vorschlag an die Hauptversammlung von Herrn Dr. Peter-Jörg Klein als ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied

• 137. Aufsichtsratssitzung am 4. Juni 2018 (telefonisch):

Konstituierende Aufsichtsratssitzung nach Bestellung von Herrn Eberhard Köbe als Mitglied des Aufsichtsrates durch das Amtsgericht Hamburg, mit Beschluss vom 30. Mai 2018 bis zur nächsten Hauptversammlung

• 138. Aufsichtsratssitzung am 11. Juli 2018 (Präsenzsitzung, konstituierend):

Konstituierende Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung vom 11. Juli 2018

• 139. Aufsichtsratssitzung am 28. August 2018 (telefonisch):

Erörterung des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2018 gemäß Ziff. 7.1.2 DCGK

• 140. Aufsichtsratssitzung am 18. September 2018 (Präsenzsitzung):

aktuelle Berichterstattung des Vorstands, insbesondere Refinanzierung, Vertrieb und Liquidität, Planungen, EDV, Organisations- und Führungsstruktur im Konzern

• 141. Aufsichtsratssitzung am 20. November 2018 (Präsenzsitzung):

Auswahl Leasingsoftware, 1. Erörterung einer von Teilen des Vorstands und Teilen des Aufsichtsrates geplanten Kapitalerhöhung, Verwertungsfragen, gerichtlicher Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch die Manus Vermögensverwaltung GmbH

• 142. Aufsichtsratssitzung am 19. Dezember 2018 (Präsenzsitzung):

Aussprache einer von Teilen des Vorstands und Teilen des Aufsichtsrates geplanten Kapitalerhöhung, Wahl eines neuen Aufsichtsratsvorsitzenden

Ausblick

Unter Berücksichtigung des erneut verbesserten Ergebnisses der Gesellschaft sowie der Neuordnung in Aufsichtsrat und Vorstand stuft der Aufsichtsrat die Zukunftsaussichten in wirtschaftlicher Hinsicht und im Markt als sehr erfolgversprechend ein.

Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat hat insbesondere auch durch die am 28. Februar 2019 stattgefundene Aussprache in der Hauptversammlung zu den Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates den notwendigen Rückhalt durch eine stabile, qualifizierte Mehrheit der Aktionäre erhalten. Dies bedeutet für die zukünftigen Tätigkeiten und für die Bemühungen um die Bündelung der Interessen zum Wohle der Gesellschaft einen Neuanfang, der bereits ausweislich der konstruktiven Zusammenarbeit in den Gremien in den positiven Zahlen in 2019 zum Ausdruck kommt.

Durch die Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat ist nun Ruhe eingekehrt. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass im Lichte der damit einhergehenden Stabilität und Verlässlichkeit in den Gremien der Gesellschaft kein Raum mehr für Auseinandersetzungen sein wird. Dies wird sich insbesondere auch positiv auf die Kunden- und Refinanzierungsbeziehungen auswirken.

Der Aufsichtsrat dankt den im Geschäftsjahr 2018 tätigen und in 2019 verbliebenen Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitern der ALBIS Leasing Gruppe für Ihre erfolgreiche Tätigkeit im abgelaufenen Jahr.

Hamburg, im April 2019

Der Aufsichtsrat

Wolfgang Wittmann, Vorsitzender

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 (IFRS)

Vermögenswerte

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Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2018

31.12.2017

Kurzfristige Vermögenswerte
1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.1, 4.1, 7 10.728.883 28.145.743
2. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3.2, 5.4
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2, 5.4 2.083.623 2.887.847
b) Sonstige Vermögenswerte 4.7, 5.4 3.488.621 8.618.513
3. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.3, 4.4, 5.4 49.781.366 54.478.443
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 66.082.493 94.130.547
Langfristige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.3, 4.4, 5.4 87.033.394 66.200.359
2. Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte 3.3, 4.5.2 10.016.437 9.359.928
3. Sachanlagen 3.6, 4.5.1 95.771 74.442
4. Immaterielle Vermögenswerte 3.7, 3.8, 3.16, 4.6 13.827.251 13.769.597
5. Latente Steuerforderungen 3.14, 4.8, 4.19 6.749.330 5.711.949
Summe der langfristigen Vermögenswerte 117.722.183 95.116.274
Summe Vermögenswerte 183.804.675 189.246.821
Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.10 48.118.737 24.668.327
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.10, 4.10 2.138.130 3.265.024
3. Negative Marktwerte von zum beizulegenden 3.5, 4.11 28.126 370.628
Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.10 2.683.849 4.863.821
5. Steuerrückstellungen 3.14, 4.13, 4.19 204.156 314.382
6. Sonstige Rückstellungen 3.11, 4.13 1.589.665 1.350.155
Summe der kurzfristigen Schulden 54.762.663 34.832.337
Langfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.10 96.188.628 123.616.051
2. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.10 2.057.831 2.417.697
3. Rückstellungen für Pensionen 3.11, 4.12 3.406.029 3.502.913
4. Latente Steuerschulden 3.14, 4.8, 4.19 6.316.928 6.002.520
Summe der langfristigen Schulden 107.969.416 135.539.181
Eigenkapital 4.9
1. Gezeichnetes Kapital 18.546.000 18.546.000
2. Kapitalrücklage 689.602 689.602
3. Gesetzliche Rücklagen 1.532.755 1.532.755
4. Andere Gewinnrücklagen 5.276.080 3.858.411
5. Wertminderungsrücklage (IFRS 9) 395.334 0
6. Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -381.417 -390.115
7. Ergebnisvortrag -5.046.758 -5.392.350
8. Nicht beherrschende Anteile 61.000 31.000
Summe Eigenkapital 21.072.596 18.875.303
Summe Eigenkapital und Schulden 183.804.675 189.246.821

Konzerngesamtergebnisrechnung 2018 (IFRS)

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Erläuterung im Konzernanhang 2018

2018

2017

2017

Zinsertrag Finance Leasing 3.13, 4.14 11.800.910 10.870.379
Zinsaufwand Finance Leasing 3.13, 4.14 -5.257.063 -6.476.529
Zinsergebnis aus Finance Leasing vor Risikovorsorge 6.543.847 4.393.850
Risikovorsorge 3.3.1, 3.16, -985.189 -388.824
4.2, 4.4,
4.14, 5.4.3
Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge 5.558.657 4.005.026
Leasing-/Vermietergebnis aus Finance Leasing 3.16, 4.14 6.135.086 6.011.699
Leasing-/Vermietergebnis aus Operate Leasing 3.3.2, 3.16, 4.14 589.351 690.484
Vermietungstypischer Aufwand 4.14 -316.149 -272.513
Ergebnis aus Leasinggeschäft 11.966.945 10.434.697
Sonstige betriebliche Erträge 4.15 6.522.466 6.677.392
Operative Erträge 18.489.411 17.112.089
Personalaufwand 10 -7.690.549 -6.227.686
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3.6, 3.7, 3.8, 4.5, 4.6 -70.962 -94.678
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.16 -7.243.986 -7.158.036
Operative Aufwendungen -15.005.496 -13.480.400
Operatives Ergebnis 3.483.915 3.631.689
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.17 453.347 383.531
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.18 -1.031.593 -1.304.879
-578.247 -921.348
Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten 3.5, 4.11, 5.2, 342.502 296.240
zum beizulegenden Zeitwert 5.4
Finanzanlageergebnis -235.745 -625.108
Ergebnis vor Steuern 3.248.170 3.006.581
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.14, 4.19 577.081 1.007.809
Ergebnis der fortgeführten Geschäftstätigkeit (nach Steuern) 3.825.252 4.014.390
Konzernjahresüberschuss 3.825.252 4.014.390
Sonstiges Ergebnis
Komponenten, die nicht in die GuV umklassifiziert werden können
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4.12 -8.698 135.235
Gesamtergebnis 3.816.554 4.149.625
Ergebnis je Aktie fortgeführter Geschäftsbereich (verwässert und unverwässert) in Cent 20,6 21,6
durchschnittlich in Umlauf befindliche Aktien (verwässert und unverwässert) 18.546.000 18.546.000

Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns (IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018

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Erläuterung im Konzernanhang 4.9 Gezeichnetes Kapital

4.9 Kapitalrücklage

4.9 Gesetzliche Rücklage

4.9 Andere Gewinnrücklage

4.12 Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste

Stand 1. Januar 2017 16.860.000 689.602 1.532.755 4.016.884 -525.350
Kapitalerhöhung 1.686.000 -1.686.000
Kapitaleinzahlung
Änderungen im Konsolidierungskreis
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 1.527.527
Konzernjahresüberschuss 2017
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 135.235
Dividendenzahlung in 2017 für 2016
Stand 31. Dezember 2017 18.546.000 689.602 1.532.755 3.858.411 -390.115
IFRS 9 retrospektive Eröffnung der Wertminderungsrücklage -949.231
Kapitalerhöhung
Kapitaleinzahlung
Änderungen im Konsolidierungskreis
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 1.003.431
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2018 1.363.469
Verbrauch bzw. Veränderung der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9
Konzernjahresüberschuss 2018
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 8.698
Dividendenzahlung in 2018 für 2017
Stand 31. Dezember 2018 18.546.000 689.602 1.532.755 5.276.080 -381.417

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Erläuterung im Konzernanhang Wertminderungsrücklage IFRS 9

Ergebnisvortrag

Zwischensumme

4.9 Nicht beherrschende Anteile

Gesamtsumme

Stand 1. Januar 2017 -7.204.877 15.369.014 31.000 15.400.014
Kapitalerhöhung 0 0
Kapitaleinzahlung 0 0
Änderungen im Konsolidierungskreis 64 64 64
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 -1.527.527 -1.527.527 -1.527.527
Konzernjahresüberschuss 2017 4.014.390 5.541.917 5.541.917
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 0 0
Dividendenzahlung in 2017 für 2016 -674.400 -539.165 -539.165
Stand 31. Dezember 2017 0 -5.392.350 18.844.303 31.000 18.875.303
IFRS 9 retrospektive Eröffnung der Wertminderungsrücklage 949.231 0 0
Kapitalerhöhung 0 0
Kapitaleinzahlung 0 30.000 30.000
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 -1.003.431 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2018 -1.363.469 0 0
Verbrauch bzw. Veränderung der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9 -553.897 -553.897 -553.897
Konzernjahresüberschuss 2018 3.825.252 3.825.252 3.825.252
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 8.698 8.698
Dividendenzahlung in 2018 für 2017 -1.112.760 -1.112.760 -1.112.760
Stand 31. Dezember 2018 395.334 -5.046.758 21.011.596 61.000 21.072.596

Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

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Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 2018

T€
2017

T€
Notes
Konzernjahresüberschuss 3.825 4.014
+/- Abschreibungen/(Zuschreibungen) auf Gegenstände des Anlagevermögens 71 95 4.5, 4.6
-/+ Abnahme/(Zunahme) der Rückstellungen -552 -946 4.12, 4.13
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.241 1.493
+/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Leasingverhältnissen -16.136 3.167 4.4
-/+ Abnahme/(Zunahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -3.112 -1.216
+/- Zinsaufwendungen/(Zinserträge) 579 921 4.17, 4.18
+/- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen/(Erträge) -174 753
-/+ Ertragsteuerertrag/(- aufwand) -577 -1.008 4.19
-/+ Gezahlte Ertragsteuern/(erhaltene Ertragsteuer) gemäß IAS 7.35 -142 -209
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -11.977 7.064
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 285 267 4.6.1
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -84 -197 4.6.1
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 62 2.429
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -65 -33 4.5.2
+ Erhaltene Zinsen 453 384 4.17
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 651 2.850
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 0 4.9
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 8.698 4.10
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und von (Finanz-) Krediten -3.946 0 4.10
- Gezahlte Zinsen -1.032 -1.305 4.18
- Gezahlte Dividenden -1.113 -674 4.9
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -6.091 6.719
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -17.417 16.633
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 28.146 11.513
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 10.729 28.146

Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 15. April 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung

2.1 Rechnungslegungsgrundsätze

Grundlegendes

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie deren Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgten unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Beim Bilanzausweis und im Konzernanhang wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie Schulden unterschieden. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach der Funktion der Aufwendungen und Erträge gegliedert.

Stichtag des Konzernabschlusses beziehungsweise Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2018. Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Angaben im Anhang erfolgen in T€, soweit nicht anders bezeichnet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.

2.2 Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Folgende neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2018 enden:

- Änderungen an IFRS 2 "Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung"

- IFRIC Interpretation 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen"

- Jährliche Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2014 - 2016

- Änderungen an IAS 40 "Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien"

- Klarstellungen von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

- Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Es ergeben sich aus den Änderungen lediglich ergänzende Angaben im Anhang.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben und in EU-Recht übernommen ("endorsed"), waren aber noch nicht verpflichtend anzuwenden (Datum der Anwendung in Klammern):

- IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (1. Januar 2019)

- Änderungen an IFRS 9 "Rückzahlungsklauseln mit negativer Ausgleichsleistung" (1. Januar 2019)

- IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" (1. Januar 2019)

Diese neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden nicht vorzeitig auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2018 angewendet.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen ("nicht endorsed"). Sie waren noch nicht verpflichtend anzuwenden (Datum der voraussichtlichen erstmaligen Anwendung in Klammern):

- Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" (1. Januar 2020)

- IFRS 17 "Versicherungsverträge" (1. Januar 2021)

- Änderungen an IAS 1 und IAS 8 "Definition von Wesentlichkeit" (1. Januar 2020)

- Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" (1. Januar 2019)

- Änderungen an IAS 19 "Plananpassung, -kürzung und -abgeltung" (1. Januar 2019)

- Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung (1. Januar 2020)

- Jährliche Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2015-2017 (1. Januar 2019)

Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss wurden von der ALBIS Leasing AG überprüft. Die Änderungen an IAS 19 und IAS 28 finden bei uns zum aktuellen Zeitpunkt keine Anwendung, da entsprechende Sachverhalte nicht vorliegen. Die Änderungen der Standards werden voraussichtlich keine Auswirkungen haben.

Nachfolgend werden diejenigen Rechnungslegungsvorschriften erläutert, die für den Konzern von Bedeutung sind. Für die übrigen neuen und geänderten Standards wird mit Ausnahme neuer beziehungsweise modifizierter Anhang-Angaben mit keinen bedeutenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss gerechnet:

IFRS 9"Finanzinstrumente"

Seit dem 31. Dezember 2017 wurden die Regularien des IFRS 9 "Finanzinstrumente" umgesetzt. IFRS 9 führt erstmals ein Modell zur Ermittlung von Wertberichtigungen auf Basis von erwarteten Kreditausfällen ein. Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und auf Forderungen aus Finanzierungsleasing anzuwenden.

Das neue Wertminderungsmodell sieht drei Stufen vor:

Stufe 1: Erwartete Verluste sind bereits bei Zugang in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen.

Stufe 2: Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Wertminderung bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken.

Stufe 3: Mit Eintritt objektiver Hinweise auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts zu erfolgen.

Bei Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 wurden Veränderungen der Wertberichtigung auf Forderungen gegen Kreditinstitute, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Vermögenswerte und auf Forderungen aus Leasingverhältnissen vorgenommen.

IFRS 9 ist retrospektiv in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von IAS 8 anzuwenden. Das heißt, gefordert ist eine retrospektive Wertermittlung, als ob IFRS 9 schon immer anzuwenden gewesen wäre.

Die ALBIS Leasing AG hat für Forderungen gegen Kreditinstitute, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Vermögenswerte sowie für die Forderungen aus Leasingverhältnissen den über die folgenden zwölf Monate erwarteten Verlust zugrunde gelegt soweit nicht Hinweise auf ein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko vorlagen.

Die im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 erforderlichen Anpassungen der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2018 sind im Folgenden dargestellt:

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Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2018 31.12.2017

Anpassungen IFRS 9 1.1.2018

Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen gegen Kreditinstitute 28.145.743 -26.256 28.119.488
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 0
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.887.847 -41.007 2.846.839
b) Sonstige Vermögenswerte 8.618.513 -676.747 7.941.767
Forderungen aus Leasingverhältnissen 54.478.443 -335.076 54.143.367
Langfristige Vermögenswerte
Latente Steuerforderungen 5.711.949 129.855 5.841.804
Eigenkapital
Wertminderungsrücklage 0 -949.231 -949.231

Die sich ergebenden Wertunterschiede zwischen der Eröffnungsbilanz nach IFRS 9 und der Schlussbilanz nach IAS 39 sind erfolgsneutral zu verrechnen. Der Saldo aller erwarteten Wertminderungen ist unter dem Eigenkapital als Posten "Wertminderungsrücklage" ausgewiesen.

Eine Minderung der Posten "Forderungen gegen Kreditinstitute", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige Vermögenswerte" und "Forderungen aus Leasingverhältnissen" ist in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt und Grundlage der Entwicklung des Buchungsstandes per 31. Dezember 2018.

Eine Anpassung von Vorjahrsvergleichszahlen erfolgt nicht.

IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. Der neue Standard zu Umsatzerlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Umsatzrealisierung (IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse") sowie die dazugehörigen Interpretationen nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Ausgenommen sind gemäß IFRS 15.5 Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 beziehungsweise IFRS 16 fallen.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat die Auswirkungen von IFRS 15 auf den Konzernabschluss im Berichtsjahr überprüft und kommt zu dem Schluss, dass in Folge der Ausnahme der Leasingverhältnisse, gemäß IAS 17, keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Außerdem wurden bisher keine wesentlichen Erlöse aus langfristigen Verträgen beziehungsweise Mehrkomponentenverträgen generiert.

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet, jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt auch IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" angewendet wird. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die Unterscheidung in Operate Leasing und Finance Leasing beim Leasingnehmer entfällt. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte ("Right-of-Use-Approach") und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert ("low value"-Leases) und für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr eingeräumt. Für Leasinggegenstände von niedrigem Wert gilt diese Vereinfachung sogar, wenn diese in Summe als wesentlich einzustufen sind. Die Anwendungserleichterungen bestehen in einem Wahlrecht zur Anwendung der Ansatz- und Ausweisvorschriften des IFRS 16. Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber wurden geringfügig verändert und entsprechen weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17. Weil die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber überwiegend den bisherigen Regelungen des IAS 17 entsprechen, wird der neue Standard voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG als Leasinggeber haben.

Aus der Änderung der Bilanzierung beim Leasingnehmer werden sich keine wesentlichen Auswirkungen für die ALBIS Leasing Gruppe ergeben, da die Konzerngesellschaften nur im geringen Umfang als Leasingnehmer auftreten. Die erkennbaren Auswirkungen auf die Leasingnehmerbilanzierung werden jedoch die Leasinggeber dazu zwingen, ihren Leasingnehmern zusätzliche Daten zu liefern, die es letzteren ermöglichen, die Anforderungen des IFRS 16 zukünftig zu erfüllen. In diesem Zusammenhang ist mit Investitionen der Leasinggeber in Softwareprodukte zu rechnen.

Die Leasingnehmer der ALBIS Leasing Gruppe bilanzieren in der Regel nicht nach IFRS. Insbesondere die zahlreichen kleinen und mittleren Leasingnehmer werden von der Änderung nicht betroffen sein. Es ist deshalb nicht mit Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der ALBIS Leasing Gruppe zu rechnen.

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"

Die Interpretation wurde im Juni 2017 veröffentlicht. Mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt. IFRIC 23 ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze gemäß IAS 12 anzuwenden. Die Interpretation hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze / -kreis

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IFRS 10 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung im Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidierter Gesellschaften wird grundsätzlich nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbes die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Ergebnisse von im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt an in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Eventualverbindlichkeiten wurden im erforderlichen Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert. Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden.

Der Konzernabschluss enthält die ALBIS Leasing AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Die Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG den schwankenden Renditen aus den Engagements ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese Renditen besitzt und diese mittels ihrer Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten der Tochtergesellschaften beeinflussen kann.

Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die geplante Verbriefung von Leasingforderungen gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, bestimmt sich nach den Anforderungen des IFRS 10 in Bezug auf die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens. Danach ist zu untersuchen, ob die ALBIS Leasing AG die Verfügungsgewalt über die Zweckgesellschaft besitzt; sie Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in der Zweckgesellschaft hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt nutzen kann, dass dadurch die Höhe ihrer Rendite beeinflusst wird.

Neben der ALBIS Leasing AG wurden folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss 2018 einbezogen:

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Name und Sitz Anteil am Kapital

in % direkt
Anteil am Kapital

in % indirekt
Eigenkapital

in T€
Jahresergebnis(1)

in T€
Einbezogene verbundene Unternehmen
(01) ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg 100,00 9.561 5.244
(02) ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg 100,00 755 -320
(03) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 100,00 31 -328
(04) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg 100,00 725 215
(05) ALBIS Service GmbH, Hamburg 100,00 281 452
(06) Orange Finance S. A., Compartment I HiTLease, Luxemburg 0,00 0 817
(07) Hanse Finance S.A., Compartments Kogge und Kontor, Luxemburg 0,00 0 -80

(1) Die Jahresergebnisse der einbezogenen verbundenen Unternehmen sind nach HGB ausgewiesen; bei der Orange Finance S. A und der Hanse Finance S.A. handelt es sich um das IFRS-Ergebnis.

Orange Finance S. A.

Die Orange Finance S. A. wird in den Konzernabschluss als Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Orange Finance S. A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Orange Finance S. A. ist - vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen - zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Hanse Finance S.A.

Die Hanse Finance S.A., mit den Compartments Kogge und Kontor, wird seit 2018 in den Konzernabschluss als Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Hanse Finance S. A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Hanse Finance S. A. ist - vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen - zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise Unternehmen, auf die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausübt, waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 nicht zu berücksichtigen.

2.4 Veränderungen des Konsolidierungskreises

2.4.1 Erstkonsolidierung

Die Hanse Finance S.A. wird seit dem 16. Februar 2018 in den Konzernabschluss als Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Die Hanse Finance S.A. hat vom 16. Februar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von T€ 80 realisiert.

Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden der Hanse Finance S.A. sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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T€
Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Wertpapiere 30
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 30
Summe der Vermögenswerte 30
Eigenkapital und Schulden
Eigenkapital 30
Summe Eigenkapital und Schulden 30

2.4.2 Konzerninterne Umstrukturierung

Die ALBIS Mobil Lease GmbH, die KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH und die ALBIS Gesellschaft für Mietkauf mbH, alle mit Sitz in Neu-Isenburg, haben mit Vertrag vom 21. August 2018 und mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (Verschmelzungsstichtag) ihr jeweiliges Vermögen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahmen gemäß §§ 2 Nr. 1, 3 ff. und 46 ff. UmwG auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH übertragen.

Sämtliche Gesellschaften, die ihr Vermögen auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen haben, befanden sich bereits zuvor in 100 %igem unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der ALBIS Leasing AG. Es handelte sich somit um eine Verschmelzung von Schwestergesellschaften (sidestep merger).

Die ALBIS Mobil Lease GmbH war bis zur Verschmelzung zu 100 % an der ALBIS Service GmbH (ASG) beteiligt. Infolge der Übertragung ihres Vermögens im Wege der Verschmelzung auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH hält die HiTec nun 100 % der Geschäftsanteile der ASG.

Nach Vollzug der Verschmelzung haben die ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschende Gesellschaft) und die ALBIS Service GmbH (beherrschte Gesellschaft) am 18. September 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Das Ergebnis der ALBIS Service GmbH des Jahres 2018 ist an die ALBIS HiTec Leasing GmbH abzuführen.

2.4.3 Entkonsolidierung

Abgänge aus dem Konsolidierungskreis haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben (siehe aber unter "2.4.2 Konzerninterne Umstrukturierung")

2.4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im November 2018 wurde für die ALBIS Leasing Gruppe ein Finanzierungsrahmen mit der Nord/LB über ein Volumen von bis zu € 10 Mio. vereinbart. Die Refinanzierung wird ab dem Jahr 2019 genutzt.

Im April 2018 vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING-DiBa AG (ING) über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Im Januar 2019 wurde der Covered Loan auf ein Volumen von maximal € 50 Mio. aufgestockt.

Mitte Februar 2019 wurde im Rahmen der Hanse Finance S.A. ein neues Compartment "HiT Leases" (im Folgenden "HiT Leases II" genannt) eröffnet. Über das neue Compartment "HiT Leases II" wurden die bestehenden Finanzierungen über die Orange Finance S.A., Compartment "HiT Leases" gegen Generalquittung abgelöst. Refinanzierende Bank ist, wie bisher bei der Orange Finance S.A., die NIBC Bank N.V. "HiT Leases II" der Hanse Finance S.A. steht zur Refinanzierung der ALBIS HiTec Gruppe (ohne die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) bis zu einem Höchstbetrag von € 100 Mio. zur Verfügung.

Ende Februar 2019 schied Herr Bernd Dähling, Vorstandssprecher, aus der ALBIS Leasing AG aus.

Es liegen keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2018 vor, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf haben.

2.5 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse und Fremdwährungsgeschäfte

Jahresabschlüsse in anderen als auf Euro lautenden Währungen lagen nicht vor, daher ergaben sich keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben, soweit es im Folgenden nicht anders dargestellt ist, im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.

3.2 Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Die erstmalige Bilanzierung von Forderungen und Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird, sofern die finanziellen Vermögenswerte über eine feste Laufzeit verfügen, zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen mit kurzer Laufzeit und Sonstige finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz oder ohne feste Laufzeit werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, wenn die Auswirkung einer Abzinsung unwesentlich ist, und keine Wertminderung vorliegt.

Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen (siehe unter 3.5).

3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

3.3.1 Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts

Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern werden gemäß IAS 17 als Finance Leasing bilanziert. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 46 Monaten. Hierbei handelt es sich um Teil- und Vollamortisationsverträge sowie um Mietkaufverträge.

Ein Leasingverhältnis wird als Finance Leasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IAS 17.8). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstands für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, deren Barwert sich dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstands und den Finanzierungskosten annähert oder ihn übersteigt. Garantierte und nicht garantierte Restwerte gemäß IAS 17.4 i.V.m. IAS 17.41 sind in die Bilanzierung des Finance Leasing ebenso einzubeziehen wie die initial direct costs nach IAS 17.38.

Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt beziehungsweise nach rechtsverbindlichem Vertragsabschluss ausgebucht. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden in der zugehenden Leasingforderung und im Zinssatz berücksichtigt. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.

Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden für zahlungsgestörte Leasingverträge auf Grundlage der auf historischen Daten basierenden Ausfallklassen gebildet. Dabei erfolgt die Einteilung in Ausfallklassen anhand der Altersstruktur der Forderungen. Den einzelnen Ausfallklassen wird jeweils eine prozentuale Wertberichtigungsquote zugeordnet, die auf Erfahrungswerten beruht. Zusätzlich wird auf die Portfolien der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH im Segment "Leasing für Investitionsgüter" ein pauschaler Abschlag für die darin enthaltenen latenten Risiken vorgenommen.

Zusätzliche Einzelwertberichtigungen auf Leasingforderungen werden gebildet, wenn nach Kündigung eines Leasingvertrags sowie Sicherung und Bewertung des Leasingobjekts absehbar ist, dass die Forderungen aus dem Leasinggeschäft nicht in voller Höhe realisiert werden können (vgl. Abschnitt 5.4.4).

Ergänzend zu den incurred losses im Bucket III (zahlungsgestörte Leasingverträge betreffend) wurden gemäß IFRS 9 hinsichtlich der expected losses im Bucket I + II Wertminderungsrücklagen gebildet.

3.3.2 Bilanzierung der Mietverträge und Untermietverträge an Gebäuden

Operate Leasingverhältnisse liegen immer dann vor, wenn ein Leasingverhältnis nicht als Finance Leasing klassifiziert werden kann. In diesem Fall behält der Leasinggeber das wirtschaftliche Eigentum. Die Leasingzahlungen aus Operate Leasingverhältnissen werden unter Berücksichtigung von mietfreien Zeiten linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt.

Operate Leasingverhältnisse bestehen im Konzern im Hinblick auf die ALBIS Leasing AG, die als Generalmieterin das von ihr und den Konzernunternehmen genutzte Gebäude anmietet (Leasingnehmer). Die mit konzernfremden Mietern geschlossenen Untermietverträge sind ebenfalls als Operate Leasingverhältnisse klassifiziert (Leasinggeber).

Von dem Wahlrecht, die untervermietete Immobilie in der Ifflandstraße 4, Hamburg, als Investment Property zu bilanzieren (IAS 40.6), hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

3.4 Finanzanlagen

Finanzinstrumente sind beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Im Fall eines Finanzinstruments, das nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, erfolgt der erstmalige Ansatz zuzüglich Transaktionskosten.

Die Folgebewertung richtet sich nach der gewählten Kategorie. Finanzanlagen, die den Kategorien "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" oder "Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" zugeordnet sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet (siehe unter 3.5).

Die nicht realisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Finanzanlagen der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden, sofern nicht die Bedingungen für eine Wertminderung vorliegen, bis zum Zeitpunkt des Abgangs direkt im Eigenkapital erfasst. Eine Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten nach zuvor erfassten Wertminderungen erfolgt bei Fremdkapitaltiteln erfolgswirksam, während die Zuschreibung bei Eigenkapitaltiteln generell erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst wird.

Finanzanlagen, für die der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, wird auf den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Finanzanlagen.

3.5 Ermittlung beizulegender Zeitwerte und Bewertungshierarchien von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles beim Verkauf des Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, anlässlich dessen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, auf dem Hauptmarkt oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert beziehungsweise die Schuld - sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist - stattfindet.

Der am besten geeignete Maßstab für den beizulegenden Zeitwert ist ein notierter Marktpreis für ein identisches Instrument an einem aktiven Markt (Stufe 1). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit hinreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen. Sind keine notierten Preise verfügbar, wird die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Finanzinstrumente an aktiven Märkten vorgenommen. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodelles ermittelt, bei dem die einfließenden Daten - mit Ausnahme unwesentlicher Parameter - aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet wurden (Stufe 2). Finden wesentliche nicht beobachtbare Marktparameter Eingang in die Bewertungsmodelle liegt eine Stufe 3-Bewertung vor (weitere Ausführungen siehe unter 5.4).

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die approximativ auch dem Fair Value entsprechen. Um die zum Fair Value angesetzten derivativen Finanzinstrumente zu bewerten, verwendet die Gesellschaft die Barwertmethode. Der Diskontierungssatz für die Barwertmethode ergibt sich aus einem fixen Zinssatz und einem variablen Zinssatz, der sich am 1-Monats EURIBOR orientiert. Dieser Diskontierungssatz entspricht dem Swapsatz.

3.6 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen (cost model). Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert. Der aus dem Verkauf resultierende Ertrag oder Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzoll und nicht erstattungsfähiger Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen.

Aufwendungen, die nach Beginn der Nutzungsdauer entstehen (z.B. Wartungs-, Instandhaltungs- und Überholungskosten) werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. Führen Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglichen bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, so werden diese Aufwendungen als zusätzliche Kosten der Sachanlagen aktiviert.

Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

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- Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre
- EDV-Hardware 3 Jahre
- Fuhrpark 4 bis 5 Jahre
- Mietereinbauten 10 Jahre
- Sonstige (Büroeinrichtung) 3 bis 15 Jahre

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen. Der Beginn des Abschreibungszeitraumes wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft festgelegt (siehe unter 3.8).

3.7 Immaterielle Vermögenswerte

3.7.1 Lizenzen und Software

Immaterielle Vermögenswerte - im Wesentlichen Software - werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft (siehe unter 3.8).

3.7.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar (siehe unter 2.3).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind nach IAS 36 nicht zulässig. Der Impairment-Test wird auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) durchgeführt. Die Zuordnung erfolgt auf die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss voraussichtlich zufließen wird (siehe unter 3.8). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens einmal jährlich (zum Bilanzstichtag 31. Dezember) oder zusätzlich, wenn Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallende Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder des Verlusts aus der Veräußerung mit einbezogen.

Da der Geschäfts- oder Firmenwert im ALBIS Leasing Konzern keiner einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzuordnen ist, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der kleinsten Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert genutzt wird. Diese entspricht bei der ALBIS Leasing AG dem operativen Segment "Vertriebsleasing" beziehungsweise der ALBIS HiTec Leasing Gruppe.

Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten richtet sich nach der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis der Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung getestet wird, darf nicht größer sein als das operative Segment.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe besteht aus den Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe setzt sich damit aus mehreren CGU zusammen, die weitgehend mit den rechtlichen Einheiten übereinstimmen. Der Teilkonzern betreibt das Finance Leasinggeschäft mit gewerblichen Kunden im deutschen Mittelstand. Die Leasingobjekte gehören zu den Produktgruppen Gastronomie- und Großküchentechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte, Maschinen/Anlagen, Flurfördertechnik, Werkstattausrüstung, Medizintechnik, Büro- und Telekommunikation. Die Leasingverträge werden hierbei überwiegend über Handelspartner vermittelt (Vertriebsleasing).

Für den Fall, dass der Buchwert der Gruppe von CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, wird in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrages eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten (nicht finanziellen) Vermögenswerte vorgenommen, die unter die Wertminderungsregelungen des IAS 36 fallen.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert ermittelt. Für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert höher ist als der Buchwert, verzichtet die Gesellschaft auf die Ermittlung des Nutzungswertes.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und des Nutzungswertes stellt die Gesellschaft auf den Barwert der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung ab (Discounted Cashflow-Methode). Die der Discounted Cashflow-Methode zur Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts beziehungsweise des Nutzungswertes durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich Umsatzentwicklung, Kundengewinnung und Kosten für die Kundenbindung, Investitionen (für den beizulegenden Zeitwert lediglich dann, wenn diese auch von einem potenziellen Käufer vorgenommen würden), Marktanteil, Wachstumsraten des Neugeschäfts sowie Diskontierungszinssatz. Die durch interne Informationsquellen ermittelten Annahmen wurden durch externe Informationsquellen (z.B. Händler- und Vertriebsnetz, aber auch volkswirtschaftliche Daten) abgesichert.

Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts lagen folgende Annahmen zugrunde:

- Die Wachstumsrate der ewigen Rente spiegelt die langfristigen Erwartungen an das Wachstum der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider und wurde mit 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt.

- Die Wachstumsrate des Mittelzu- und -abflusses beruht auf den Planungen der Entwicklung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Abhängigkeit vom derzeitigen Marktumfeld, von der strategischen Ausrichtung sowie von der angenommenen Entwicklung der Kosten. Dabei wurde ausschließlich das organische Wachstum betrachtet. Geplante Akquisitionen, die ein potenzieller Käufer nicht auch vornehmen würde, wurden aus den Planungen eliminiert.

- Zur Berechnung des Zeitwerts (im Rahmen eines Ertragswertverfahrens) wurden die Zahlungsreihen mit dem gewichteten Durchschnittssatz für Kapitalkosten der ALBIS Leasing AG des Geschäftsjahres 2018 abgezinst. Dieser betrug 6,53 % im kurzfristigen Bereich und steigt gestaffelt bis auf 7,33 % (Vorjahr 7,52 %) im Bereich der ewigen Rente nach Steuern.

- Die berechneten Verkaufskosten wurden in Abhängigkeit vom ermittelten Firmenwert als Marge auf diesen errechnet und repräsentieren damit die größenabhängigen Kosten einer Transaktion.

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswertes als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (mittels Ertragswertverfahren/DCF-Verfahren) der Gruppe von CGU (des operativen Segments) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:

- Neugeschäftsvolumen

- Marge

- Kapitalisierungszinssatz (Zinssatz)

- Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

- Szenarien der Sensitivitätsanalyse

Neugeschäftsvolumen: Das Neugeschäftsvolumen ist die Summe der Anschaffungskosten der an Kunden ausgelieferten Leasingobjekte des Geschäftsjahres. Das Neugeschäftsvolumen wird von der CGU unter Berücksichtigung der erwarteten Refinanzierungskonditionen und der erwarteten Marktentwicklung geplant.

Marge: Die Marge ist die Differenz zwischen dem Kundenzins (der zur Kalkulation des Leasinggeschäfts verwendet wird) unter Berücksichtigung der leasingtypischen Zusatzerlöse und des Refinanzierungszinses für das Leasinggeschäft. Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte prognostiziert, die in den drei Geschäftsjahren, vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Es erfolgte eine Anpassung der Margen aufgrund der erwarteten Entwicklung der Refinanzierungskonditionen und der in der Marge berücksichtigten Entwicklung der Zusatzerlöse.

Kapitalisierungszins: Der Abzinsungssatz spiegelt die aktuellen Markteinschätzungen für die der CGU zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) geschätzt. Der Zinssatz wurde um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGU zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.

Schätzungen der Wachstumsraten: Der Schätzwert basiert auf der Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2010 bis 2018 gemäß den Angaben des BDL - Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen e.V. (Stand November 2018).

Sensitivitätsanalyse: Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate des Neugeschäfts um 10 % angenommen.

3.8 Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Anhaltspunkte dafür könnten unter anderem Einschränkungen der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit oder Verkürzungen der Restnutzungsdauer sein. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzwert. Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes erzielbare Betrag aus einer marktüblichen Transaktion. Unter dem Nutzwert versteht man den Barwert des geschätzten künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (siehe unter 3.7.2).

Wenn ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird diese Wertaufholung als Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.9 Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Ein Ausweis in dieser Position erfolgt, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (einschließlich gegebenenfalls direkt zurechenbarer Schuldposten) vorliegen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden sollen und deren Veräußerung hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen eines langfristigen zur Veräußerung bestimmten Vermögenswertes beziehungsweise einer Veräußerungsgruppe ist, dass die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Vermögenswertes beschlossen hat und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. Der Angebotspreis muss in einem angemessenen Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert stehen. Außerdem muss die Veräußerung innerhalb der nächsten zwölf Monate höchstwahrscheinlich sein.

Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Vermögenswert, der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Vermögenswert einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden, sofern nicht eine der Bewertungsausnahmen des IFRS 5.5 anzuwenden ist, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden nicht mehr vorgenommen. Liegt der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis vor Steuern dieser Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.

3.10 Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 bilanziert und der Kategorie "Liabilities at amortised cost" zugeordnet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet (siehe unter 3.5).

3.11 Rückstellungen

Rückstellungen werden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.

3.12 Erlösrealisierung

Umsatzerlöse werden bei Erbringung der Leistung beziehungsweise bei Nutzungsüberlassung realisiert. Sie werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise abgezogen.

Bei bestimmten Lieferungen ist eine Übernahmebestätigung durch den Erwerber notwendig. Bei diesen Lieferungen wird der Umsatz nach Zustimmung des Käufers realisiert.

3.13 Zinserträge / Zinsaufwand

Zinserträge und Zinsaufwand werden nach der Effektivzinsmethode ermittelt.

3.14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Latente Steuern

Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des steuerlichen Ergebnisses (tatsächliche Steuern) und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand/-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren.

Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in vollem Umfang vermindert, wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden nicht auf einem Geschäfts- oder Firmenwert beruhen, für den es keine steuerliche Entsprechung gibt.

3.15 Wesentliche Ermessensentscheidungen

Wesentliche Ermessungsentscheidungen hinsichtlich der initial direct costs (IAS 17.38) sowie der Nachgeschäftserlöse (IAS 17.41) und der damit einhergehenden Latenten Steuern sind unter 3.16 dargestellt.

3.16 Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen angewendet, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, den Ansatz erzielbarer Restwerte im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Wesentliche Schätzunsicherheiten bestehen in den nachfolgenden Bereichen:

- Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte

- Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen auf Basis des Werterhaltungssatzes

- Berücksichtigung von kalkulierten Restwerten am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwerts von Leasingforderungen, aus zu erwartenden Vertragsverlängerungen und aus Verwertung

- Ansatz und Bewertung Latenter Steuern auf Verlustvorträge

(zu den Annahmen und Schätzungen im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert siehe auch unter 3.7.2, zu den Annahmen bei rückständigen Leasingverträgen siehe unter 5.4.4)

Kalkulierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte umfassen neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können. Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis der erwarteten Werte berücksichtigt. Erlöse werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird dies durch eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt.

Aktive Latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln ist in Höhe von € 0,3 Mio. direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften.

Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der liquiden Mittel, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 4,9 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das maximale Ausfallrisiko (IFRS 7.36 (a)) ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt. Sicherheiten zur Abschirmung der konzerninhärenten Risiken bestehen nicht.

4.3 Forderungen aus Operate Leasingverhältnissen (IAS 17.56)

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Werden Mietverträge mit konzernfremden Mietern geschlossen, sind diese als Operate Leasingverhältnis zu qualifizieren.

Die (lang- und kurzfristigen) Leasingzahlungen aus Operate Leasingverträgen werden in Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen bis zum erstmöglichen Kündigungstermin der Operate Leasingverhältnisse angegeben.

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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2018 bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

2018

--- --- --- --- ---
Mindestleasingzahlungen 438.611 267.953 0 706.564

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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2017 bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

2017

--- --- --- --- ---
Mindestleasingzahlungen 438.989 257.368 0 696.357

4.4 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen (IAS 17.47)

Die (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen werden ohne Einbeziehung nicht verdienter, kontrahierter Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen, ausgewiesen. Der Ausweis entspricht dem Barwert. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellen sich wie folgt dar:

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2018

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Laufzeiten Gesamt
bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

31.12.2018

31.12.2017

--- --- --- --- --- ---
Zukünftige Raten 49.525.470 86.948.540 206.337 136.680.347 119.549.074
+ garantierte Restwerte 370.453 130.230 0 500.683 1.341.560
+ nicht garantierte Restwerte und nicht garantierte Leasingzahlungen 6.716.766 8.552.431 0 15.269.196 13.278.893
Bruttoinvestition 56.612.689 95.631.201 206.337 152.450.226 134.169.527
- noch nicht realisierter Finanzertrag -6.831.324 -8.797.027 -7.116 -15.635.466 -13.490.725
Nettoinvestition 49.781.365 86.834.174 199.221 136.814.760 120.678.802
- Barwert der nicht garantierten Restwerte 6.659.804 8.139.760 0 14.799.564 12.655.101
Barwert der Mindestleasingzahlungen 43.121.561 78.694.413 199.221 122.015.196 108.023.702

Von den zum 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen in Höhe von € 136,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,6 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,9 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,7 Mio. nicht wertberichtigt (siehe unter 5.4.4).

Von den zum 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen in Höhe von € 120,7 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,9 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,8 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 1,1 Mio. nicht wertberichtigt (siehe unter 5.4.4).

Ergänzend zu den zuvor beschriebenen incurred losses im Bucket III (zahlungsgestörte Leasingverträge betreffend) wurden gemäß IFRS 9 hinsichtlich der expected losses im Bucket I + II Wertminderungsrücklagen von € 0,4 Mio. zum Bilanzstichtag 2018 gebildet.

4.5 Sachanlagen und zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

4.5.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögenswerte der Sachanlagen werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

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2018 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 495 65 285 275
Abschreibungen 421 45 286 180
Buchwerte 74 95

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 692 33 230 495
Abschreibungen 611 34 224 421
Buchwerte 81 74

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 16.63 i.V.m. IAS 36 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.5.2 Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

Die zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte bestehen in künftigen Mietkauf- und Leasinggegenständen im Bereich des Finance Leasing. Die Gegenstände werden zur Verbesserung der Darstellung gemäß IAS 1.55 bis zur Inmietsetzung als "Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte" ausgewiesen. An den Gegenständen bestehen in der Regel entweder Eigentumsvorbehalte der Lieferanten oder sie stehen im Sicherungseigentum der Bankenpartner, die die Vorfinanzierung übernehmen. Die Sicherungsrechte Dritter beziehen sich auf den gesamten Bilanzausweis.

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2018 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 9.360 10.016 9.360 10.016

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 8.081 9.360 8.081 9.360

4.6 Immaterielle Vermögenswerte

4.6.1 Softwarelizenzen

Die Softwarelizenzen werden linear über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

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2018 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 481 83 62 502
Abschreibungen 272 26 63 235
Buchwerte 209 267

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 551 197 267 481
Abschreibungen 502 37 267 272
Buchwerte 49 209

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 38.118 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung entwickelten sich wie folgt:

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2018 1.1.

T€
Zugänge

T€
Änderungen im Konsolidierungskreis

T€
Abschreibungen

T€
31.12.

T€
ALBIS HiTec Leasing GmbH 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Änderungen im Konsolidierungskreis

T€
Abschreibungen

T€
31.12.

T€
ALBIS HiTec Leasing GmbH) 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

Im Rahmen der Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts (siehe unter 3.7.2 und 3.8) ergab sich kein Wertminderungsaufwand. Der ermittelte beizulegende Zeitwert des operativen Segments "Vertriebsleasing" betrug zum 31. Dezember 2018 € 126 Mio. (Stufe 3, siehe unter 5.4.2).

Zum 31. Dezember 2018 führte der Konzern seine jährliche Prüfung auf Wertminderung durch. Dabei wurde - neben anderen Faktoren - das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Zum Stichtag lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals.

Der erzielbare Betrag der CGU wird als höherer Wert vom beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf Finanzplänen, die vom Management für einen Detailzeitraum von fünf Jahren genehmigt wurden. Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurden die Cashflow-Prognosen um die nicht von einem potenziellen Käufer durchgeführten Investitionen angepasst. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 6,53 % im kurzfristigen Bereich und steigt gestaffelt bis auf 7,33 % (Vorjahr 7,52 %) im Bereich der ewigen Rente. Bestandteil des Abzinsungssatzes ist ein risikofreier Zins, der aus der Basiszinskurve zum Jahreswechsel entnommen wurde, im kurzfristigen Bereich -0,67 % beträgt und gestaffelt bis auf 1,13 % im Bereich der ewigen Rente steigt. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten.

Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) extrapoliert (ewige Rente). Die Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2010 bis 2018 beträgt nach Angaben des BDL - Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (Stand November 2018) durchschnittlich 5,3 %. Im Zeitraum vor 2010 ergaben sich im Zuge der Finanzkrise niedrigere Wachstumsraten. Unter Einbeziehung des Jahres 2008, dem Jahr mit den höchsten Leasinginvestitionen vor der Finanzkrise, ergibt sich ein durchschnittliches Wachstum von 1,5 %. Dem wurde durch eine mit 1,0 % vorsichtig bemessene Wachstumsrate Rechnung getragen. Sie spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums der CGU wider. In die Cashflow-Prognosen fließen sowohl Vergangenheitswerte als auch zukünftig erwartete Marktentwicklungen ein.

4.7 Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte sanken von € 8,6 Mio. auf € 3,5 Mio.

Im Wesentlichen betreffen die Sonstigen Vermögenswerte Forderungen aus Umsatzsteuer (€ 1,4 Mio.) sowie debitorische Kreditoren (€ 1,2 Mio.). Zudem bestehen Forderungen aus unterwegs befindlichen Zahlungen für angekaufte Forderungen in Höhe von € 0,3 Mio., geleistete Anzahlungen für Leasingobjekte in Höhe von € 0,2 Mio. sowie Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von € 0,2 Mio.

4.8 Latente Steuern

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %) zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet.

Zum Bilanzstichtag wies der Konzern aktive Latente Steuern in Höhe von € 6,7 Mio. (Vorjahr € 5,7 Mio.) aus.

Aktive Latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr € 2,7 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

Zum Bilanzstichtag werden passive Latente Steuern in Höhe von € 6,3 Mio. (Vorjahr € 6,0 Mio.) ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft erfasst die ALBIS HiTec Leasing Gruppe gemäß IAS 17.36 ff. sämtliche Vermögenswerte aus dem Finanzierungsleasing und setzt diese als Forderungen an. Aus dem Ansatz dieser Forderungen ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine temporäre Differenz gegenüber der Steuerbilanz in Höhe von € 16,6 Mio. (Vorjahr € 16,8 Mio.). Unter Anwendung des genannten Steuersatzes wurden gemäß IAS 12.47 zum 31. Dezember 2018 passive Latente Steuern in Höhe von € 5,4 Mio. (Vorjahr € 5,4 Mio.) ermittelt. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr um € 0,5 Mio. wurde gemäß IAS 12.58 ertragswirksam erfasst.

Zum 31. Dezember 2014 bestehen durch Steuerbescheide festgestellte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von T€ 23.488 (Vorjahr T€ 23.820) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von T€ 29.045 (Vorjahr T€ 29.693). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte Latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 1.475 (Vorjahr T€ 2.300) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 2.109 (Vorjahr T€ 3.258). Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden in Höhe von T€ 3.265 (Vorjahr T€ 2.683) aktiviert.

4.9 Eigenkapital / Gezeichnetes Kapital

Bezüglich der Veränderung des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die Kapitalrücklage resultiert aus der im Jahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.532.448 neuen Stückaktien über einen Nennwert von einem Euro.

Auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von T€ 61 (Stiftungskapital bei der Orange Finance S.A. (T€ 31) sowie bei der Hanse Finance S.A. (T€ 30) entfallen keine Gewinnanteile.

Die gesetzliche Rücklage inklusive Kapitalrücklage muss mindestens 10 % des gezeichneten Kapitals betragen (§ 150 Abs. 2 AktG). Da im Berichtsjahr der Gesamtbetrag mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausmachte, war eine weitere Dotierung nicht notwendig.

Die Hauptversammlung am 11. Juli 2018 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten. Das entsprach einem Anteil von T€ 1.113 am Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von insgesamt T€ 2.116.

Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stückaktien sind alle mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.

Die Hauptversammlung stimmte ebenfalls zu, den restlichen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von T€ 1.003 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Nach der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen mit T€ 1.363 (Vorjahr T€ 1.528) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.363 (Vorjahr T€ 2.116).

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktien auszuschütten - dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 - und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 250 auf neue Rechnung vorzutragen.

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 18.546.000,00 (Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Es ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

(2) Die Form der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögenswerten;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

4.10 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2018 bis zu 1 Jahr

T€
über 1 bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.119 96.188 0 144.307
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.138 0 0 2.138
Sonstige Verbindlichkeiten 2.684 2.058 0 4.742
52.941 98.246 0 151.187

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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2017 bis zu 1 Jahr

T€
über 1 bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.668 123.337 279 148.284
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.265 0 0 3.265
Sonstige Verbindlichkeiten 4.864 1.616 802 7.282
32.797 124.953 1.081 158.831

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG in Höhe von € 78,2 Mio. (Vorjahr € 115,0 Mio.) an die vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Orange Finance S. A. Die Orange Finance S.A. refinanziert das Leasinggeschäft der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Zusätzlich weist die neue vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Hanse Finance S.A., die ebenfalls das Leasinggeschäft der ALBIS HiTec Leasing Gruppe refinanziert, ein Darlehen in Höhe von € 21,3 Mio. aus. Dieses wird in Höhe von € 15,0 Mio. durch die Oldenburgische Landesbank AG und in Höhe von € 6,3 Mio. € durch die Landesbank Baden-Württemberg begeben.

Darüber hinaus enthält die Position überwiegend Refinanzierungskredite für das Leasinggeschäft. In 2018 wurde zusätzlich ein Covered Loan von der ING DiBa in Höhe von € 25,0 Mio. in Anspruch genommen.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen erhaltene Kautionen in Höhe von € 1,7 Mio., kreditorische Debitoren in Höhe von € 1,4 Mio. sowie Verbindlichkeiten von zum Stichtag abgegrenzten, zu leistenden Leasingzahlungen in Höhe von € 0,6 Mio. Des Weiteren sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten Abwicklungskosten des forfaitierten Forderungsbestandes (€ 0,3 Mio.), Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (€ 0,1 Mio.), Verpflichtungen aus der Abwicklung des Altportfolios der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH (€ 0,1 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (€ 0,1 Mio.) ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen in Höhe von € 35,7 Mio. (Vorjahr € 13,0 Mio.) mit festen Zinssätzen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem neu hinzugekommenen Covered Loan der ING DiBa AG in Höhe von € 25,0 Mio.

Die festen Zinssätze entsprechen zum Bilanzstichtag dem Marktzins.

4.11 Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Berichtsjahr Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von € 225 Mio. abgeschlossen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (siehe unter 3.5). Der beizulegende Zeitwert ist negativ und um T€ 342 von T€ -371 im Vorjahr auf T€ -29 gesunken.

Die Zinsswaps laufen bis zum 2. Januar 2019.

4.12 Rückstellungen für Pensionen

Für berechtigte Mitarbeiter bestehen bei der ALBIS Leasing AG Pensionsanwartschaften über einen leistungsorientierten Pensionsplan. Dieser betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruht auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistungen festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 3.213 (Vorjahr T€ 3.300) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 12,25 Jahre (Vorjahr 12,76 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Grundlage der in IAS 19 enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der projected unit credit (puc) Methode. Als Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,73 % (Vorjahr 1,58 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

Für einen berechtigten Mitarbeiter besteht bei der ALBIS Direct Leasing GmbH eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 193 (Vorjahr T€ 203) unverfallbare Anwartschaften. Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 8,63 Jahre (Vorjahr 9,05 Jahre). Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Grundlage der in IAS 19 enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der projected unit credit (puc) Methode. Als Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,73 % (Vorjahr 1,58 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaft nicht berücksichtigt.

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Versorgungsverpflichtung 2018

2017

Versorgungsverpflichtung zum 1.1. 3.502.913 3.808.352
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand 53.919 52.109
+ erfolgsneutrale Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 50.981 0
./.+ erfolgsneutrale Verluste/ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen -61.464 -79.395
+./. erfahrungsbedingte Gewinne/ Verluste 4.579 -131.060
./. geleistete Rentenzahlungen -144.899 -147.093
Bilanzwert 31.12. 3.406.029 3.502.913

Die Versorgungsverpflichtungen teilen sich wie folgt auf die Gesellschaften ALBIS Leasing AG und ALBIS Direct Leasing GmbH auf:

Entwicklung 2018

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Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Bilanzwert zum 1.1.2018 3.300.269 202.644
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 50.837 3.082
+ Gewinne / Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 47.168 3.813
./. Verluste aus Veränderung von finanziellen Annahmen -58.980 -2.484
+ erfahrungsbedingte Gewinne 4.533 46
./. geleistete Rentenzahlungen -130.956 -13.943
Bilanzwert 31.12.2018 3.212.871 193.158

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Pensionsaufwand gemäß IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 50.837 3.082
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. versicherungsmathematische Gewinne / Verluste -9.629 931
+./. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtaufwand 2018 41.208 4.013

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entspricht der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.406.029 (Vorjahr € 3.502.913).

Für das kommende Jahr werden folgende Rentenzahlungen erwartet:

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Erwartete Zahlungen in 2019 in €
ALBIS Leasing AG 157.904
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.074
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2019 171.978

Entwicklung 2017

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Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Bilanzwert zum 1.1.2017 3.591.052 217.300
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 49.174 2.935
+ Gewinne / Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
./.+ Verluste / Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen -76.100 -3.295
./. erfahrungsbedingte Verluste -130.707 -353
./. geleistete Rentenzahlungen -133.150 -13.943
Bilanzwert 31.12.2017 3.300.269 202.644

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Pensionsaufwand gemäß IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 49.174 2.935
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 140.060 -4.825
+./. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtertrag/ -aufwand 2017 189.234 -1.890

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entspricht der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.502.913 (Vorjahr € 3.808.352).

Für das Jahr 2018 wurden folgende Rentenzahlungen erwartet:

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Erwartete Zahlungen in 2018 in €
ALBIS Leasing AG 152.964
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.070
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2018 167.034

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2018 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

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Veränderung der Prämisse

in %
Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO

in €
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO

in €
Abzinsungssatz 0,5 -192.739 211.977
Künftige Rentenanpassung 0,5 211.007 -194.036

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden die gleichen Methoden angewandt wie für die Berechnung der bilanziellen Verpflichtung.

4.13 Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen

Steuerrückstellungen

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1.1.2018

T€
Zuführung

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
31.12.2018

T€
Körperschaftsteuer 157 0 64 6 87
Gewerbesteuer 157 28 65 3 117
Gesamt 314 28 129 9 204

Sonstige Rückstellungen

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1.1.2018

T€
Zuführung

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
31.12.2018

T€
Tantiemen, Löhne und Gehälter 482 722 479 3 722
Jahresabschlusskosten 325 326 317 7 327
Urlaubsansprüche 191 152 159 33 151
Provisionen 144 220 130 15 219
Ausstehende Rechnungen 97 82 97 11 71
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 70 30 0 17 83
Prozessrisiko und Prozesskostenrisiko 20 0 12 8 0
Beratungskosten 16 3 1 16 2
Übrige 5 15 0 5 15
Gesamt 1.350 1.550 1.195 115 1.590

Sämtliche Rückstellungen (ausgenommen die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen) haben kurzfristigen Charakter und wurden nicht abgezinst. Die Gesellschaft geht grundsätzlich von einer Inanspruchnahme innerhalb der kommenden zwölf Monate aus.

4.14 Ergebnis aus dem Leasinggeschäft

Die Umsatzerlöse sowie der Zinsüberschuss des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

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2018

T€
2017

T€
Zinsergebnis aus Finance Leasing 6.544 4.394
Risikovorsorge -985 -389
Zinsergebnis Finance Leasing nach Risikovorsorge 5.559 4.005
Leasing- / Vermieterlöse aus Finance Leasing 6.135 6.012
Leasing- / Vermieterlöse aus Operate Leasing 589 690
Vermietungstypischer Aufwand -316 -273
Ergebnis aus dem Leasinggeschäft 11.967 10.434

Es gibt, mit Ausnahme der Untervermietung von Flächen im Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg an konzernfremde Dritte, im Konzern keine Operate Leasinggeschäfte mehr.

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Finance Leasing ergab sich in Höhe von € 6,1 Mio. (Vorjahr € 6,0 Mio.).

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Operate Leasing in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,7 Mio.) und die vermietungstypischen Aufwendungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) blieben nahezu unverändert und betrafen weit überwiegend die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4 in Hamburg. Das Zinsergebnis stieg um € 2,2 Mio. auf € 6,5 Mio.

Aus der Vermietung von Büroflächen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen wurden im Berichtsjahr T€ 589 (Vorjahr T€ 690) vereinnahmt. Aus unkündbaren Mietverhältnissen werden Mindestzahlungen in Höhe von T€ 707 (Vorjahr T€ 696) erwartet.

Der vermietungstypische Aufwand betrifft den Aufwand für die fremdvermieteten Flächen in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Im Berichtsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.143 (Vorjahr T€ 1.190) aufwandswirksam erfasst (IAS 17.35(c)).

4.15 Sonstige betriebliche Erträge

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2018

T€
2017

T€
Ergebnis aus Wartung und Versicherung 2.317 1.972
Abwicklungsbedingte Sondererträge ALBIS Mobil Lease Gruppe 1.375 0
Erträge aus Schadensregulierungen / Versicherungen 1.356 586
Erträge aus Antragskosten sowie leasingtypischen Gebühren 444 434
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 228 213
Erträge aus der Ablösung des Altportfolios der LGH 151 227
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 115 1.014
Ertrag aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken 0 1.611
Übrige Erträge 536 620
Gesamt 6.522 6.677

Die Erträge aus Wartung und Versicherung sowie die Erträge aus Schadenregulierung / Versicherungen sind typische Nebenerlöse des Leasinggeschäfts, die sich im Berichtsjahr positiv entwickelt haben.

Der im Vorjahr ausgewiesene Ertrag aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken bezieht sich auf die ehemaligen Immobilien der Gallinat-Bank AG in Essen, die im Oktober 2017 verkauft wurden.

Die abwicklungsbedingten Sondererträge ALBIS Mobil Lease Gruppe ergeben sich nach nun weitgehender, vertragsgemäßer Abwicklung des verbliebenen Portfolios in der Produktgruppe Nutzfahrzeuge über 7,5t, aus der erfolgreichen Verwertung von Leasinggütern.

4.16 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2018

T€
2017

T€
Mieten 1.142 1.190
Beratungskosten 886 477
Fremdarbeiten 637 1.242
Nebenkosten Geldverkehr 577 162
Wartungskosten und EDV-Bedarf 544 325
Abschluss- und Prüfungskosten 355 392
Kfz-Kosten 319 138
Händlerboni 309 94
Nachmietbeteiligungen 274 129
Werbekosten 265 243
Inkassokosten 168 190
Auskünfte 159 8
Versicherungen / Beiträge 158 233
Aufsichtsratsvergütung 138 119
Gerichtskosten 130 89
Reisekosten 119 107
Porto, Telefon 114 103
Personalsuche 110 171
Mietleasing IT & Kommunikation 89 93
Druckerzeugnisse / Prospekte / Anzeigenkosten 86 89
Raumkosten 61 185
Tagungen und Schulungen 55 72
Bewirtung 47 43
Onlinedienste 35 32
Bürobedarf 33 26
Buchführungskosten 26 25
Repräsentationen / Veranstaltungen 16 33
Reparatur / Instandhaltung 0 538
Vermittlerprovisionen 0 68
Anlagenabgänge zu Restbuchwerten 0 5
Übrige Aufwendungen 392 537
Gesamt 7.244 7.158

Die Mietaufwendungen entfallen auf den Sitz der ALBIS Leasing Gruppe in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Die Beratungskosten stiegen von T€ 477 auf T€ 886. Hierin enthalten sind auch die Beratungs- und Rechtskosten, die zur Gewinnung und Strukturierung der neu erschlossenen Refinanzierungslinien erforderlich waren. Auch die Nebenkosten des Geldverkehrs, die von T€ 162 auf T€ 577 gestiegen sind, enthalten Strukturierungskosten, die im Zusammenhang mit den neuen Refinanzierungen stehen.

Der Ausweis der Fremdarbeiten bezieht sich im Wesentlichen auf bezogene Dienstleistungen zur Abwicklung des verbliebenen Portfolios von Nutzfahrzeugen über 7,5 t der ehemaligen ALBIS Mobil Lease Gruppe. Die IKB Leasing Gruppe hat die Verwaltung dieser Leasingverträge übernommen. Der Bestand baut sich vertragsgemäß ab, die Bearbeitungsgebühren sinken entsprechend.

Im Berichtsjahr sanken die Kosten für Fremdarbeiten, die sich auf die Abwicklung des Portfolios der Nutzfahrzeuge über 7,5t beziehen um T€ 605. Der Bestand des verbliebenen Portfolios sank, ebenso die damit verbundenen Dienstleistungskosten.

Die Kosten für Wartung und EDV-Bedarf stiegen infolge der grundlegenden Überarbeitung der Internetpräsenz und des Händlerportals von T€ 325 auf T€ 544.

Die Aufwendungen für Reparaturen und Instandsetzungen in Höhe von T€ 538 fielen für die im Vorjahr veräußerten Immobilien in der Lindenallee in Essen an.

4.17 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

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2018

T€
2017

T€
Kurzfristige Zinsen 453 383
453 383

4.18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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2018

T€
2017

T€
Darlehenszinsen 257 521
Kurzfristige Zinsen 775 784
1.032 1.305

4.19 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der IFRS-Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der "liability method" kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Deshalb verlangt der IAS 12.81(c) eine steuerliche Überleitungsrechnung.

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2018

T€
2017

T€
Latente Steuern (Ertrag) -2.645 -3.012
Latente Steuern (Aufwand) 1.925 1.794
Tatsächlicher Steueraufwand 51 249
Steuern für Vorjahre 92 -39
-577 -1.008

Aktive Latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr € 2,7 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:

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2018

T€
2017

T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.248 3.006
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz 32,275 %, 2017: 32,275 %) 1.048 970
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge -1.048 -970
Tatsächlich angefallene Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 51 249
Periodenfremde Ertragsteuern 92 -39
Sonstige Effekte -720 -1.218
Ertragsteuern -577 -1.008

Ausgehend von dem positiven Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2018 wurde rechnerisch eine Steuernachzahlung ermittelt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Verlustvorträge sowie der steuerlichen Sonderposten ergibt sich für das Berichtsjahr jedoch keine Steuerbelastung.

Die sonstigen Effekte beinhalten steuerfreie Erträge und Effekte steuerlicher Latenz.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.134

Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns für die Refinanzierung auf der Ebene der Tochtergesellschaften wichtig für den Zugang und die Kosten der Refinanzierung. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen.

Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der erweiterten Kapitalquote (Verhältnis zwischen erweitertem Haftungskapital und Risikoaktiva). Die Eigenmittel für den Konzern setzen sich aus dem Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 (Vorjahr € 18.546.000) - bei einem negativen Ergebnisvortrag in Höhe von € 5.046.758 (Vorjahr € 5.392.350) - und den Rücklagen in Höhe von € 7.512.353 (Vorjahr € 5.690.653) zusammen.

5.2 Derivative Finanzinstrumente / Zinsderivate

Das Zinsrisiko der ALBIS Leasing Gruppe äußert sich im Wesentlichen in Marktwertschwankungen von Leasingforderungen, die sich im eigenen Portfolio befinden. Der Marktwert der Leasingforderungen, die auf Grundlage eines für die Laufzeit des Leasinggeschäfts fixierten Zinssatzes kalkuliert und abgeschlossen werden, reagiert auf Schwankungen des Marktzinsniveaus. Dieses Risiko zeigt sich, wenn entweder die Leasingforderungen noch während der Laufzeit veräußert werden sollen oder aber ihre Refinanzierung zu variablen Zinssätzen abgeschlossen wird. In diesem Fall steht den aus den Leasingforderungen unveränderten Zinserträgen ein veränderlicher Zinsaufwand, im ungünstigen Fall ein höherer Zinsaufwand, gegenüber.

Zinssicherungsgeschäfte sollen bei der ALBIS Leasing Gruppe nur abgeschlossen werden, wenn ein Grundgeschäft zu einer entsprechenden offenen Risikoposition führt. Spekulative Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden.

Innerhalb des Konzerns ist ein Forderungsportfolio in Höhe € 75,0 Mio. von der vollkonsolidierten Zweckgesellschaft Orange Finance S. A. zugeordnet. Das Forderungsportfolio teilt sich in kurz- und langfristige Leasingforderungen auf. Dieses wird durch einen Zinsswap gegen Zinsrisiken abgesichert. Der Sicherungsumfang ist durch die refinanzierende NIBC Bank Deutschland AG vertraglich vorgegeben.

Die Konzerngesellschaften hatten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 folgende Zinsswapgeschäfte geschlossen:

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Gesellschaft Nominalvolumen

Marktwert

Orange Finance S. A. 225.000.000 -28.126
225.000.000 -28.126

5.3 Währungsderivate

Das Währungsrisiko hat bei der ALBIS Leasing Gruppe keine Bedeutung. Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine offenen Positionen.

5.4 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7

5.4.1 Vermögenswerte gemäß IFRS 9

Angaben zum 31. Dezember 2018

Finanzinstrumente

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Angaben

in T€
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2018 Fair Value erfolgswirksam fortgeführte Anschaffungskosten Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 10.729 0 10.729 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 136.814 0 0 136.814
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 2.084 0 2.084 0
Sonstige Vermögenswerte L&R, FV 1.977 0 1.977 0
151.604 0 14.790 136.814
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oL 2.138 0 2.138 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oL 144.308 0 144.308 0
Sonstige Verbindlichkeiten oL 4.473 0 4.473 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 28 28 0 0
150.947 28 150.919 0

L&R - Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen)

n.a. - nicht anwendbar

oL - other Liabilities (andere Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)

FV - At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

Angaben zum 31. Dezember 2017

Finanzinstrumente

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Angaben

in T€
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2017 Fair Value erfolgswirksam fortgeführte Anschaffungskosten Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 28.146 0 28.146 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 120.679 0 0 120.679
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 2.888 0 2.888 0
Sonstige Vermögenswerte L&R, FV 7.379 0 7.379 0
159.092 0 38.413 120.679
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oL 3.265 0 3.265 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oL 148.284 0 148.284 0
Sonstige Verbindlichkeiten oL 6.823 0 6.823 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 371 371 0 0
158.743 371 158.372 0

L&R - Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen)

n.a. - nicht anwendbar

oL - other Liabilities (andere Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)

FV - At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

5.4.2 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach IFRS 13.91 ff.

Die nachstehende Tabelle stellt dar, inwieweit die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten der Gesellschaft auf beobachtbaren Parametern gemäß IFRS 13.76 beruht.

Stufe 1 Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (und nicht berichtigte) Preise (IFRS 13.76 ff.).

Stufe 2 Inputfaktoren, die - anders als die für Stufe 1 genannten Marktnotierungen - für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (IFRS 13.81 ff.).

Stufe 3 Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.86 ff.).

Die in der Bilanz zum Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach Kategorien gruppiert sowie nach Bewertungsgrundlagen gegliedert dargestellt. Der beizulegende Wert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.

Finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 13

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Angaben

in T€
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt 2018 Gesamt 2017
Zinsderivate mit negativem Marktwert 0 28 0 28 371

Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Für die Berechnung der zukünftig erwarteten Cashflows wird der Ein-Monats EURIBOR zugrunde gelegt.

5.4.3 Nettogewinne und -verluste sowie Zinsen nach den Kategorien gemäß IFRS 9

Als Nettogewinne und -verluste werden grundsätzlich Wertberichtigungen, Wertveränderungen aus Marktpreisschwankungen und andere Einzahlungen aus wertberichtigten und abgeschriebenen Forderungen eingestuft.

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31.12.2018 Angaben

in T€
aus Zinsen aus dem Ansatz mit dem Fair Value aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Loans & Receivables
(Darlehen und Forderungen) 12.254 0 -1.136 150
other Liabilities
(andere Verbindlichkeiten) -6.289 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 343 0 343

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31.12.2017 Angaben

in T€
aus Zinsen aus dem Ansatz mit dem Fair Value aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Loans & Receivables
(Darlehen und Forderungen) 11.253 0 -1.509 1.120
other Liabilities
(andere Verbindlichkeiten) -7.782 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 296 0 296

Die Erträge aus der Bewertung der mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte sind unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Swaps wird unter dem Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

5.4.4 Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nachfolgend sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Geschäftsbereiche kategorisiert:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen

2018

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Angaben

in T€
Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
--- --- --- ---
Nicht überfällig 137.580 -134 137.446
Weniger als 90 Tage 1.078 -402 676
91 - 180 Tage 831 -209 622
181 - 360 Tage 307 -153 154
Mehr als 360 Tage 2.494 -2.494 0
Konzern 31.12.2018 142.290 -3.392 138.898

2017

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Angaben

in T€
Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
--- --- --- ---
Nicht überfällig 121.546 0 121.546
Weniger als 90 Tage 949 -10 939
91 - 180 Tage 1.240 -325 915
181 - 360 Tage 358 -192 166
Mehr als 360 Tage 2.275 -2.275 0
Konzern 31.12.2017 126.368 -2.802 123.566

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und den Sonstigen Forderungen, die weder wertberichtigt noch überfällig sind, lagen zum Stichtag keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert). In der Berichtsperiode wurden keine Kreditderivate oder ähnliche Sicherungsinstrumente zur Deckung des Ausfallrisikos eingesetzt.

Den Wertberichtigungen liegen - aufgrund der fast ausschließlich kleinvolumigen Leasingverträge mit Gewerbetreibenden - die Altersstruktur der Forderungen sowie das Vorliegen von Insolvenzkennzeichen zugrunde. Bei Überfälligkeiten ohne weitere Erkenntnisse über wertbestimmende Faktoren kommen pauschalierte Wertberichtigungsätze in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit (mehr als 90 Tage, mehr als 180 Tage, mehr als 360 Tage) zum Einsatz. Die Wertberichtigungssätze sind gestaffelt. Im Fall konkreter Anzeichen eines Forderungsausfalles im Bereich der Leasingforderungen, zum Beispiel aufgrund von Insolvenz des Schuldners, werden die entsprechenden Forderungen in voller Höhe ausgebucht. Das weitere Vorgehen ist dann auf die Abrechnung des Leasingvertrags und den Einzug vom Leasingnehmer oder auf die Verwertung des Leasingguts gerichtet.

Zum Stichtag bestehen in Höhe von € 137,6 Mio. (Vorjahr € 121,5 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen, die weder überfällig noch im Bucket III als Incurred Losses wertberichtigt sind. Auf die vorgenannten nicht leistungsgestörten Forderungen wurden jedoch im Rahmen des IFRS 9 Wertminderungsrücklagen von T€ 395 wegen der Expected Losses zum Bilanzstichtag gebildet.

Das aktivisch abgesetzte Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2018

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Angaben

in T€
Stand 1.1.2018 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2018
Wertberichtigungen 2.802 1.874 -1.285 3.391

2017

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Angaben

in T€
Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2017
Wertberichtigungen 2.036 1.509 -743 2.802

5.5 Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 7.31 - 42)

a) Risikomanagementsystem

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen - insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten - um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG in 2006 ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das bewusste Eingehen von Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in den folgenden Abschnitten beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite Risiko-Chancen-Management einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCM-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export- / Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS HiTec Leasing GmbH, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

Im Teilkonzern ALBIS HiTec Leasing wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk - die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial - den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend - gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt. Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Jahr 2018 wurden die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert.

Im Rahmen der Stresstests wurden eine Erhöhung der Adressausfälle sowie Änderungen der Marktrisiken, der Liquiditätsrisiken und der Operationellen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb simuliert.

Der Teilkonzern ALBIS HiTec Leasing sieht sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

b) Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Risiko-Chancen-Management-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut. Unterschieden werden die Ausprägungen "Höhe der Auswirkung" und "Eintrittswahrscheinlichkeit". Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab "Höhe der Auswirkung" in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

• leicht (> 100 T€ - 500 T€)

• mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

• schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

• kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

• unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

• möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

• konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

• wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

c) Risikokategorien und -entwicklung

Kreditrisiken / Adressenausfallrisik en

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es uns ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierüber wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen die Ausfallrisiken in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2018 bestanden Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 225.000 bei der Orange Finance S. A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als nicht kritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankenpartnern tauschen sich die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht - mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und dem Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften fristenkongruent refinanziert.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

Restlaufzeitengliederung der Verbindlichkeiten:

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Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 in bis 1 Jahr

T€
1 bis 5 Jahre

T€
über 5 Jahre

T€
Summe

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.119 96.188 0 144.307
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.138 0 0 2.138
Sonstige Verbindlichkeiten 2.684 2.058 0 4.742
Summe 52.941 98.246 0 151.187

Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und - bei gleichen Geschäftsfeldern - Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken überwachen wir in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften. So können wir frühzeitig auf Marktveränderungen reagieren. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften - insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern - ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Fall einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und / oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen zum 31. Dezember 2018 € 3,5 Mio. auf ein Darlehen der Oldenburgische Landesbank AG (OLB). Das im Vorjahr ausgewiesene Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG wurde über die OLB abgelöst. Das Darlehen dient der Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der OLB sind ratierlich in den Jahren 2019 bis 2022 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur geschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder werden Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Das Ergebnis des Portfolios aus der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" ist nach Einstellung des Neugeschäfts, von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartet Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

d) Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Leasing Gruppe zuständig. Die ALBIS Leasing AG hat die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2018 waren Projektmanagement, Auslagerungen, Risikomanagement, Datenschutz sowie IT-Systeme und -Verfahren.

Der Prüfungsplan 2018 wurde eingehalten.

Nach Übertragung des künftigen Neugeschäfts in der Produktgruppe Nutzfahrzeuge über 7,5 t der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die IKB Leasing Gruppe und der weiteren Auslagerung in die Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH, läuft das verbliebene Portfolio vertragsgemäß aus. Von Prüfungshandlungen im Jahr 2018 wurde daher abgesehen.

e) Sensitivitätsanalyse

Mit der Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung für die operativen Leasinggesellschaften erfolgt regelmäßig eine Quantifizierung und Limit-Prüfung der Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sowie der Operationellen Risiken. Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird mindestens quartalsweise, im Bedarfsfall auch unverzüglich erstellt.

6. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch die am 31. Dezember 2018 begebenen Stammaktien zu ermitteln.

Um das verwässerte Ergebnis je Aktie zu berechnen, ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen.

Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stückaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, die aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienbezugsrechten in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt werden, als erfolgt.

Im Geschäftsjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 20,6 Cent (Vorjahr 21,6 Cent).

7. Konzern-Kapitalflussrechnung

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um € 19,0 Mio. auf € - 12,0 Mio. gefallen. Im Wesentlichen beruht dieser negative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus den deutlich gestiegenen Leasingforderungen in Höhe von € 16,1 Mio.

Die Einzahlungen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 0,7 Mio. (Vorjahr € 2,9 Mio.) wurden im Vorjahr durch den Abgang der Bankenimmobilie in der Lindenallee, Essen, beeinflusst. Im Berichtsjahr gibt es keinen vergleichbaren Effekt.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € - 6,1 Mio. (Vorjahr € 6,7 Mio.) ist im Wesentlichen geprägt vom hohen Bestandsabbau der ehemaligen ALBIS Mobil Lease Gruppe. Ein großer Teil der Refinanzierung wurde vorzeitig abgelöst und getilgt.

Insgesamt ist der Finanzmittelbestand von € 28,1 Mio. um € 17,4 Mio. auf € 10,7 Mio. gesunken.

Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 4,9 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

8. Segmentberichterstattung

Das Unternehmen wird intern auf Basis der rechtlichen Einheiten gesteuert. Für Zwecke der Segmentberichterstattung wurden im Jahr 2018 gemäß IFRS 8.12 zwei Segmente identifiziert.

Das Segment "Vertriebsleasing" umfasst die ALBIS HiTec Leasing GmbH (mit ihrem Geschäftsteil Vertriebsleasing), die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments stammen aus den Bereichen IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte und Medizintechnik.

Das Segment "Leasing für Investitionsgüter" umfasst das noch bestehende, vertragsmäßig ablaufende Portfolio der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH. Die Produktgruppen des Segments sind Lkw sowie Auflieger und Anhänger, Busse und Pkw, Erneuerbare Energien sowie Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Die ALBIS Mobil Lease GmbH wurde in der zweiten Jahreshälfte 2018 auf ihre Schwestergesellschaft die ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH repräsentiert mit diesem Geschäftsteil das Segment "Leasing für Investitionsgüter".

Innerhalb der Segmente wurden keine sinnvollen Segmentierungskriterien identifiziert. Die Gesellschaften der Segmente sprechen über dieselben Vertriebswege sich weitgehend überschneidende Kundengruppen an, ohne hierbei regional oder produktseitig erheblich unterschiedliche Strategien zu verfolgen. Es ist weder aufgrund der Leasinggüter noch aufgrund der Gestaltung der Leasingverträge, noch aufgrund der angebotenen Nebenleistungen sinnvoll, eine weitere Segmentierung vorzunehmen. Eine weitergehende Segmentierung erfolgt auch nicht für Zwecke des internen Reportings oder zu Steuerungszwecken.

Im internen Reporting werden die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:

Vertriebsleasing

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Ist 2018 Ist 2017
Neugeschäft in Stück 10.591 8.780
Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse in T€ 14.379 12.255
Wertberichtigungen in T€ 1.898 392
Sachkosten in T€ 7.071 6.351
Personalkosten in T€ 4.959 4.701

Leasing für Investitionsgüter

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Ist 2018 Ist 2017
Neugeschäft in Stück 0 2
Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse in T€ 0 2
Wertberichtigungen in T€ 103 61
Sachkosten in T€ 1.077 1.440
Personalkosten in T€ 199 272

Der Bericht beruht auf den Meldungen der operativen Gesellschaften. Gemeldet werden soll sofort nach Monatsende, um die Entwicklung des operativen Geschäfts umgehend, im Sinne eines Frühwarnsystems, zu bewerten. Die Meldungen werden deshalb noch vor dem Abschluss des Rechnungswesens für den Monat und insbesondere vor etwaigen Abschlussbuchungen im Rahmen der Erstellung eines Zwischen- oder Jahresabschlusses abgegeben. Die Berichterstattung basiert im Bereich der Barwerte und Erlöse teilweise auf einer barwertigen Betrachtung der geschlossenen Geschäfte. Auf diese Weise wird das in dem jeweiligen Monat geschlossene Neugeschäft unter Berücksichtigung des zu erwartenden Nachmietgeschäfts und der Nebenerlöse bewertet. Die Erlöse werden so weitgehend dem Monat des Abschlusses des Neugeschäfts zugeordnet und nicht, wie nach den Rechnungslegungsvorschriften vorgesehen, auf mehrere Jahre verteilt.

Die Ergebnisse des Reportings zeigen die unmittelbaren Effekte aus dem Neugeschäft. Die Betrachtung ist deshalb nicht mit der Methodik der Gewinn- und Verlustrechnung vergleich- oder abstimmbar: In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Effekte aus dem Neugeschäft erst mit erheblichem zeitlichen Verzug und überlagert von anderen Einflüssen erkennbar.

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe werden in das Meldewesen aufgenommen sobald sie aktiv operatives Leasinggeschäft betreiben und eine relevante Größenordnung erreichen. Die ALBIS Leasing AG und die ALBIS Service GmbH sind mangels relevanten Leasinggeschäfts nicht Gegenstand des Meldewesens.

9. Beratungs- und Prüfungskosten

Die Beratungs- und Prüfungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

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2018

T€
2017

T€
Abschlussprüfungen 339 380
Sonstige Leistungen 19 46
358 426

Die Honorare betreffen die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaften und zwei prüferische Durchsichten zu Konzernzwischenabschlüssen zum 30. Juni und zum 31. Oktober 2018.

Die sonstigen Leistungen betreffen unterjährige Poolprüfungen zu ABS-/ABCP-Strukturen mit denen die Vistra Treuhand GmbH beauftragt wurde.

10. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer) stellt sich wie folgt dar:

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2018 2017
ALBIS Leasing AG 6 9
ALBIS HiTec Leasing GmbH 67 59
ALBIS Service GmbH 47 41
120 109

Im Jahr 2018 waren im Konzern durchschnittlich 120 Mitarbeiter (Vorjahr 109 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2018 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen.

11. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2018 an

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle (Niederlegung am 28. Februar 2019)

Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg

Andreas Oppitz, Kaufmann, Weißkirchen / Österreich

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2018 an

Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitz bis zum 19. Dezember 2018, Austritt am 28. Februar 2019)

Weitere Aufsichtsratsmandate

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Infopark AG stellvertretender Vorsitzender

Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender bis zum 19. Dezember 2018, Vorsitzender vom 19. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019, Mitglied seit dem 28. Februar 2019).

Dr . Peter-Jörg Klein, Rechtsanwalt, Berlin (Austritt am 28. Februar 2018)

Weitere Aufsichtsratsmandate

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Norddeutsche Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellvertrender Vorsitzender
Europäische Akademie Berlin Vorsitzender des Beirats

Marc Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf (Austritt am 28. Februar 2019)

Weitere Aufsichtsratsmandate

Freenet AG

InnoTec TSS AG

Innogy SE

Eberhard Köbe, Bereichsleiter Konzernfinanzen, Hamburg (vom 30. Mai 2018 bis zum 11. Juli 2018)

Wolfgang Wittmann, Rechtsanwalt, Nürnberg (seit dem 11. Juli 2018, Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019)

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Weitere Aufsichtsratsmandate
Dubai Oasis Capital AG i.L. Vorsitzender bis zum 20. Dezember 2018
wallmedien AG Vorsitzender seit dem 8. November 2018

12. Angaben zu den Vergütungssystemen und zu § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Vergütungsbericht)

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

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Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) gewährte Bezüge Angaben

in T€
2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 272 272 272 272
Nebenleistungen 27 26 26 26
einjährige variable Vergütung 69 - - -
mehrjährige variable Vergütung - 250 - 250
Altersvorsorge - - - -
368 548 298 548

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Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge Angaben

in T€
2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 12 17 17 17
einjährige variable Vergütung 75 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
317 307 247 477

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Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge Angaben

in T€
2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 16 17 17 17
einjährige variable Vergütung 73 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
319 307 247 477

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Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) zugeflossene Bezüge Angaben

in T€
2017 2018
Festvergütung 272 272
Nebenleistungen 27 26
einjährige variable Vergütung 57 69
mehrjährige variable Vergütung 125 -
Altersvorsorge - -
481 367

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Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge Angaben

in T€
2017 2018
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 12 17
einjährige variable Vergütung 40 75
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
282 322

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Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge Angaben

in T€
2017 2018
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 16 17
einjährige variable Vergütung 40 73
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
286 320

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2018 betrug T€ 1.162.

Mit Herrn Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beträgt 2,0 %, maximal jedoch T€ 250 des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt. Dieser Vergütungsbestandteil wurde durch die Aufhebungsvereinbarung vom Februar 2019 außer Kraft gesetzt.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Michael Hartwich eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Andreas Oppitz eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden die einjährigen variablen Vergütungen der Herren Hartwich und Oppitz modifiziert. Die einjährige variable Vergütung ist demnach in 2018 und 2019 nur noch vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Die Erreichung weiterer operativer Ziele ist nicht mehr Gegenstand der Vereinbarung. Weitere Änderungen der Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen, gab es nicht.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder, die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2018 beträgt satzungsgemäß T€ 154.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 135 gezahlt. Die Zahlungen betreffen Vergütungen für das Jahr 2017. In 2017 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt.

Auch im Jahr 2018 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt, sodass die Aufsichtsratsvergütung für 2018, die in 2019 ausgezahlt wurde, T€ 138 beträgt.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 447 (Vorjahr T€ 438) gebildet. In 2018 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.

Von den Personalaufwendungen in Höhe von T€ 7.690 entfallen € 6.770 auf Gehälter und T€ 920 auf soziale Abgaben.

13. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000,00 ist in 18.546.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

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Manus Vermögensverwaltung GmbH, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 15,0 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Mit Herrn Bernd Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

9. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

14. Angaben nach § 33 WpHG

Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Juli 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 7,22 % (das entspricht 1.338.657 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Thomas Muhle, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Juli 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 3,67 % (das entspricht 680.243 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Christoph Zitzmann, Nürnberg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. September 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 10. September 2018 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 15,0017 % (das entspricht 2.782.223 Stimmrechten) betrug.

Weitere Mitteilungen gemäß § 33 WpHG liegen nicht vor.

15. Meldungen gemäß § 26 WpHG

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

Im Jahr 2018 gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

16. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen die nach anderen Kriterien, etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2018 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen. Nahestehende Personen hatten Bürgschaften übernommen. Der Aufwand für Zinsen und Avalprovisionen belief sich im Vorjahr auf T€ 12. Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2018 bestanden gegenüber diesen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen.

17. Haftungsverhältnisse und contingent liabilities (IAS 37.27)

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasingforderungen eingegangen. Im Zuge einer derartigen leasingtypischen Refinanzierung der Objektbeschaffung durch regresslose Forderungsverkäufe ist eine Besicherung der Forfaitierung durch Sicherheitsübereignung der Leasingobjekte üblich.

Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS Mobil Lease GmbH / in 2018 verschmolzen auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH) - für deren Refinanzierung - abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 3,1 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2018 nicht.

Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen betreffen darüber hinaus Verpflichtungen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, die planmäßig 2020 enden. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen (IAS 17.35(a)) stellen sich wie folgt dar:

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bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt 2018
T€ 1.149 T€ 1.149 T€ 0 T€ 2.299
(Vorjahr T€ 1.149) (Vorjahr T€ 2.299) (Vorjahr T€ 0) (Vorjahr T€ 3.448)

Die Haftungsverhältnisse und Sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

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2018

T€
2017

T€
Haftungsverhältnisse / finanzielle Verpflichtungen 5.354 11.113

18. Entsprechenserklärung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Hamburg, den 10. April 2019

ALBIS Leasing AG

Michael Hartwich , Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ALBIS Leasing AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die in Abschnitt H des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechenserklärung des Vorstands im Unterabschnitt I. 7 und 8. haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

· vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen nach IFRS 9 (auf Basis der "expected Losses")

2. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Cash Generating Unit HiTec

3. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen nach IFRS 9 (auf Basis der "expected losses")

a) Sachverhalt und Problemstellung

Die Gesellschaft wendet IFRS 9 Finanzinstrumente seit 1. Januar 2018 auf Basis der modifiziert retrospektiven Methode an. Der neue Standard beinhaltet Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und führt ein Modell zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten auf Basis von erwarteten Kreditverlusten ein (expected loss). Der Konzern wendet für Forderungen an Kreditinstitute sowie aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Finanzierungsleasing und sonstige Forderungen das generelle Wertminderungsmodell an (General Approach bzw. Three Bucket Approach), nach dem für alle Finanzinstrumente abhängig von ihrer Kreditqualität im Zugangszeitpunkt eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste der folgenden 12 Monate zu erfassen ist (Stufe 1). Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos erfolgt die Hochstufung und die Erfassung des erwarteten Verlustes über die Restlaufzeit (Stufe 2). Bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung erfolgt eine weitere Hochstufung (Stufe 3) und die Korrektur der zugehörigen Leasingforderungen (Nettoausweis).

Der Erstanwendungseffekt wurde unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Zeitwertänderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Finanzierungsleasing in Folgenperioden werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.

Grundsätzlich ergaben sich durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Folgeeffekt im Laufe des Berichtsjahres 2018 stellt sich als Ertrag aus der Auflösung der Wertminderungsrücklage von T€ 12 sowie ein Aufwand aus der Zuführung von T€ 145 verbunden mit einer Korrektur der latenten Steuern von T€ 11 in 2018 im Bucket 1 dar. Ferner hat eine Wanderbewegung von Bucket 2 in Bucket 3 zu einem Verbrauch von T€ 676 in 2018 geführt. Insgesamt führten die Folgeeffekte zu einer Minderung des Eigenkapitals im Bereich der Rücklagen von T€ 554.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben zunächst die zutreffende Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 9 in Stichproben geprüft.

Ferner haben wir die zutreffende Ermittlung der Wertberichtigungen der Leasingforderungen zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 anhand der rechnerischen Ermittlung der Wertberichtigungen (expected losses) der nicht leistungsgestörten Leasingforderungen (Stufe 1) der Gesellschaft in Stichproben nachvollzogen. (Hierbei insbesondere Prüfung der probability of Default (PD), loss given default (LGD) sowie Exposure at default (EaD) sowie der insgesamt rechnerisch ermittelten Wertberichtigung.

Zudem haben wir die Ermittlung der Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2018 anhand der rechnerischen Ermittlung der Wertberichtigungen (expected losses) der nicht leistungsgestörten Leasingforderungen (Stufe 1) der Gesellschaft in Stichproben nachvollzogen (insbesondere PD, LGD, EaD sowie gesamte Wertberichtigung).

Ferner prüften wir die Ermittlung der Wertberichtigungen aufgrund von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung (Stufe 3) sowie die Korrektur der zugehörigen Leasingforderungen (Nettoausweis) in Stichproben.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sowie die korrespondierenden Wertminderungen angemessen sind. Die Bewertung trägt dem Grundsatz der vertragsbezogenen Einzelbewertung auf Basis der Ratingergebnisse der eingeholten Creditreform Auskünfte weitestgehend Rechnung. So derartige Auskünfte bei sehr kleinteiligen Leasingverträgen nicht eingeholt wurden, wurde ein Durchschnittswert der übrigen Leasingverträge zu Grunde gelegt. Wir halten das Verfahren für angemessen.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 / Erlösrealisierung sind in den Abschnitten "3.3.1/4.4 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen" und "4.14 - (IAS 17 / Erlösrealisierung) Ergebnis aus dem Leasinggeschäft" sowie "5.41 Vermögenswerte nach IFRS 9" des Konzernanhangs enthalten.

2. Geschäfts- oder Firmenwert aus der Cash Generating Unit HiTec

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG wird unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ein Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) in Höhe von € 13,6 Mio. (7,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Der GoF resultiert aus dem in 2014 erfolgten Rückerwerb der HiTec.

Der Buchwert des GoF wird mindestens jährlich jeweils zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (sog. "Impairment-Test") unterzogen.

Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem GoF zuzuordnen ist. Der Bewertung liegen die Planungsrechnungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit HiTec zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels eines fristenkongruenten Kapitalisierungszinssatzes.

Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität des Bewertungsmodelles war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Bei unserer Prüfung haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Impairment Test der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überzeugt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Eigene Sensitivitätsanalysen für die obige zahlungsmittelgenerierende Einheit waren aufgrund erheblicher Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) nicht durchgeführt worden, da ein denkbares Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung durch die Überdeckung der Buchwerte hätte abgedeckt werden können. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.

Als Ergebnis der Impairment Tests kam es zu keinen Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "3.7.2/4.6.2 - Geschäfts- oder Firmenwerte" des Konzernanhangs enthalten.

3. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge

a) Sachverhalt und Problemstellung

Der Bilanzposten "Latente Steuerforderungen" in Höhe von T€ 6.749 (Vorjahr T€ 5.712) entfällt in Höhe von T€ 3.265 (Vorjahr T€ 2.683) auf aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge. Dem stehen in der Konzernbilanz Latente Steuerschulden in Höhe von T€ 6.317 (Vorjahr T€ 6.003) gegenüber, die nicht aufgerechnet wurden.

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %), zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet.

Gemäß letztem vorliegenden Steuerbescheid zum 31. Dezember 2014 bestehen festgestellte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von T€ 22.718 (Vorjahr T€ 23.820) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von T€ 28.241 (Vorjahr T€ 29.693). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte Latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 1.475 (Vorjahr T€ 2.300) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 2.109 (Vorjahr T€ 3.258). Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden in Höhe von T€ 3.265 (Vorjahr T€ 2.683) aktiviert.

In diesem Umfang beurteilt der Vorstand es als wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich gewesen. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die sich auf den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erstreckt.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Konzernabschluss wurden wiederholt für einen überschaubaren Zeitraum - gemäß Steuerplanung - Latente Steuern auf ertragsteuerliche Verlustvorträge aktiviert.

Wir haben die Angemessenheit der Aktivierung Latenter Steuern auf Verlustvorträge unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Steuern anhand der uns vorgelegten Mehrjahressteuerplanung sowie von Steuerbescheiden beurteilt.

Hierbei haben sich keine Hinweise auf einen Abwertungsbedarf ergeben.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zur Aktivierung Latenter Steuern auf Verlustvorträge sind im Abschnitt "3.14 /4.8/ 4.19 Aktive Latente Steuern" des Konzernanhangs enthalten.

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen", "Sonstige Rückstellungen" und "Steuerrückstellungen" werden rückstellungsfähige Sachverhalte ausgewiesen.

So wird der Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen" in Höhe von T€ 3.406 (Vorjahr T€ 3.503) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen die Konzernmuttergesellschaft und beinhalten Versorgungszusagen an ehemalige Vorstände der MagnaMedia Verlag AG. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung bestehen nicht.

Die "Rückstellungen für Pensionen" betreffen in Höhe von T€ 3.213 (Vorjahr T€ 3.300) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 12,25 Jahre (Vorjahr 12,76 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor.

Ferner besteht für einen berechtigten Mitarbeiter bei der ALBIS Direct Leasing GmbH (vormals Gallinat-Leasing GmbH) eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung bestehen nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 193 (Vorjahr T€ 203) unverfallbare Anwartschaften. Die Duration der Verpflichtung beträgt 8,63 Jahre (Vorjahr 9,05 Jahre).

Rückstellungen für die obigen Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,73 % (Vorjahr 1,58 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

"Steuerrückstellungen" fielen u.a. in Folge der ertragsteuerlichen Verlustvorträge im Berichtsjahr lediglich in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) an. Da sämtliche Veranlagungen zu Ertragsteuern lediglich im Rahmen der Mindestbesteuerung erfolgen, begrenzte sich der Rückstellungsbedarf. Wie im Vorjahr konnte die Steuerschuld erheblich durch eine Übereinkunft mit dem Finanzamt zur nachgelagerten Abschreibung auf in Vorjahren gewährte Darlehen an eine Einzweckgesellschaft, die zwischenzeitig liquidiert wurde, minimiert werden.

Ferner wurden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Verpflichtungsrückstellungen gegenüber dem Personal von T€ 851 sowie Vermittlern von T€ 220 und anderen in Höhe von T€ 807 ausgewiesen.

Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Aufgrund der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit den Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. So haben wir die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen beurteilt. Einen Ermessensspielraum gibt es bei der Berechnung der Pensionsrückstellung nicht. Die Grunddaten des uns vorgelegten Pensionsgutachtens vom 14. Januar 2019 des Aktuars haben wir überprüft.

Weniger bedeutend als die Pensionsrückstellungen sind - wie zuvor ausgeführt - die "Steuerrückstellungen" von € 0,2 Mio. sowie die "Sonstigen Rückstellungen" von € 1,59 Mio., die sämtlich kurzfristigen Charakter haben. Die Rückstellungen wurden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Pensionsrückstellungen sowie der Steuer- und sonstigen Rückstellungen zu rechtfertigen.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Dotierungen der Rückstellungen sind im Abschnitt "3.11/ 4.12/ 4.13 Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

· die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht

· die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB,

· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

· die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

· holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

· beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig.

Ein Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO wurde bei der Gesellschaft zulässigerweise nicht eingerichtet. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang von Thermann.

Hamburg, den 18. April 2019

**Vistra Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Wolfgang von Thermann , Wirtschaftsprüfer

Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer