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Albis Leasing AG — Management Reports 2018
May 21, 2019
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Management Reports
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Albis Leasing AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Lagebericht
der ALBIS Leasing AG
A. Grundlagen der Gesellschaft
1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien
Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.
Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.
Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, strebt die ALBIS Leasing AG ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert.
Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist seit dem Jahr 2014 in eine ertragsteuerliche und seit dem Jahr 2017 in eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen.
Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS Service GmbH (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 30. April 2013 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 beendet.
Die ALBIS Mobil Lease GmbH, die KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH und die ALBIS Gesellschaft für Mietkauf mbH, alle mit Sitz in Neu-Isenburg, haben, mit Vertrag vom 21. August 2018 und mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (Verschmelzungsstichtag), ihr jeweiliges Vermögen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 3 ff. und 46 ff. UmwG auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH übertragen. Die ALBIS Mobil Lease GmbH war als Teilkonzern-Muttergesellschaft zu 100 % an der KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, der ALBIS Gesellschaft für Mietkauf mbH und der ALBIS Service GmbH beteiligt und stand ihrerseits zu 100 % im Beteiligungsvermögen der ALBIS Leasing AG. Auch die aufnehmende ALBIS HiTec Leasing GmbH stand (und steht unverändert) zu 100 % im Beteiligungsvermögen der ALBIS Leasing AG. Es handelt sich mithin im Wesentlichen um eine Verschmelzung von Schwestergesellschaften (sidestep merger).
Die ALBIS Mobil Lease GmbH war bis zur Verschmelzung zu 100 % an der ALBIS Service GmbH (ASG) beteiligt. Infolge der Übertragung ihres Vermögens im Wege der Verschmelzung auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH (HiTec) hält die HiTec nun 100 % der Geschäftsanteile an der ASG.
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich sechs Angestellte und drei Vorstände (Vorjahr neun Angestellte und vier Vorstände). Am 31. Dezember 2018 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen.
3. Steuerungssystem
Die ALBIS Leasing AG wird anhand der Beteiligungsergebnisse der Tochtergesellschaften gesteuert. Hierfür erstellt die ALBIS Leasing AG jährlich eine Mehrjahresplanung unter Einbeziehung der Planungen der Tochtergesellschaften.
Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in das Segment „Vertriebsleasing“ mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (und ihrem Geschäftsteil „Vertriebsleasing“), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH sowie das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ mit dem entsprechenden Geschäftsteil der ALBIS HiTec Leasing GmbH aufgeteilt. Der Geschäftsteil „Leasing für Investitionsgüter“ der ALBIS HiTec Leasing GmbH umfasst das noch bestehende, vertragsmäßig auslaufende Portfolio der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH.
Die Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau berichtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert. Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert.
Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen.
Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.
Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken.
Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen dem Vorstand das Jahresergebnis, die Eigenkapitalquote und die Personalkosten (siehe D. 1. Prognose-, Chancen- und Risikobericht; Prognosebericht) der ALBIS Leasing AG sowie die Beteiligungserträge der Tochtergesellschaften (siehe B. 2. Wirtschaftsbericht; Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr und B. 3.1 Wirtschaftsbericht; Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage; Ertragslage).
Die Prognose und die Analyse der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr erfolgt im Prognosebericht.
Die finanziellen Leistungsindikatoren werden auch intern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet.
Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind.
B. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2018 – nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes – um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit das neunte Jahr in Folge. In den beiden vorangegangenen Jahren stieg das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt um 2,2 %. Mit 1,5 % liegt das deutsche Wirtschaftswachstum jedoch über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,2 %. Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die Konsumausgaben des Staates (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. In Ausrüstungen – darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde 4,5 % mehr investiert als im Vorjahr, in den Bau 3,0 % mehr. Auf der Entstehungsseite des BIP konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 %. Überdurchschnittlich stark war der Zuwachs im Bereich Information und Kommunikation mit +3,7 % und im Baugewerbe mit +3,6 %. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung um +2,1 %. Dagegen legte das Produzierende Gewerbe, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit +1,0 % unterdurchschnittlich zu (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 018 vom 15. Januar 2019).
Laut Deutscher Bundesbank dürfte die deutsche Wirtschaft vorerst in Hochkonjunktur bleiben. Der bereits hohe gesamtwirtschaftliche Auslastungsgrad nimmt in den kommenden Jahren allerdings nur noch leicht zu: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird voraussichtlich nur geringfügig stärker wachsen als das Produktionspotenzial, dessen Zuwachsrate zudem nachlässt. Auf der Angebotsseite begrenzt die demografische Entwicklung den weiteren Anstieg der Erwerbstätigkeit, was zu zunehmenden Engpässen am Arbeitsmarkt führt. Auf der Nachfrageseite dämpft sie den Bedarf an Wohnraum und die Investitionsneigung der Unternehmen. Dass die Binnennachfrage dennoch lebhaft ausfällt, liegt am privaten Konsum, der von steigenden Löhnen und – in 2019 – von einer expansiven Finanzpolitik gestützt wird. Zudem unterstellt die Prognose stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 1,6 % in den beiden kommenden Jahren. Auch 2021 wird das Wachstum mit 1,5 % in dieser engen Spanne erwartet (Deutsche Bundesbank, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018).
Entwicklung des deutschen Leasingmarkts
Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2018 nach zwei Rekordjahren erneut steigern – und zwar um 3,5 %. Das Leasing wuchs hierbei um 1,9 %, der Mietkauf um 12,1 %.
Die Leasinggesellschaften in Deutschland realisierten für ihre Kunden € 70 Mrd. Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter. Besonders gut entwickelte sich das Neugeschäft mit Maschinen. Es stieg um 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Das IT-Leasing erholte sich nach schwierigen Jahren und wuchs 2018 wieder um +8 %. Mit 7 % überdurchschnittlich wuchsen die übrigen Leasing-Güter, u.a. Nachrichten- und Signaltechnik sowie Medizintechnik. Während die ersten drei Quartale für die Branche dynamisch verliefen, bekam sie im Schlussquartal die Auswirkungen des neuen Prüfstandards WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zu spüren: Lieferengpässe infolge der gedrosselten Fahrzeugproduktion bremsten das Fahrzeugleasing, das in 2018 nur moderat um 3,0 % wuchs. Da Fahrzeuge den Leasingmarkt dominieren, verzeichnete das Neugeschäft mit Ausrüstungsgütern (Mobilien-Leasing) nur ein Plus von 3,1 % (BDL, Pressemitteilung vom 21. November 2018).
Die Gruppe der unabhängigen Leasinggesellschaften verzeichnete ein Jahreswachstum von 2,3 %.
Leasing dominiert seit Jahren alle Finanzierungsformen. Der Leasinganteil an den außenfinanzierten Investitionen betrug 2018 – trotz gebremsten Fahrzeuggeschäfts – 54,0 %. Der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen (Mobilien-Leasingquote) lag in 2018 bei 23,2 % und ist leicht rückläufig (Vorjahr 23,6 %). Ursächlich hierfür ist wiederum die Entwicklung beim Fahrzeugleasing.
Für 2019 rechnet die Branche – angesichts der konjunkturellen Aussichten – mit einem Leasingwachstum von 3,0 bis 4,0 % und mit einer Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen von knapp 3,0 %. Die Unsicherheiten in Italien und Großbritannien, Handelskonflikte und Zollstreitigkeiten bleiben nicht ohne Wirkung auf die exportorientierte deutsche Wirtschaft. 2020 wachsen die Ausrüstungsinvestitionen voraussichtlich um kalenderbereinigt 2,7 % (Rede des BDL-Präsidenten anlässlich des Pressefrühstücks am 21. November 2018).
2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr
Die Hauptversammlung am 11. Juli 2018 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.003 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag zu. Die Dividende wurde inzwischen ausgezahlt.
Herr Wolfgang Wittmann, Rechtsanwalt, Ungelstetten, wurde im Rahmen der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe mit der Oldenburgische Landesbank AG (vormals Bremer Kreditbank) eine Asset-Backed-Security-Transaktion mit einem Volumen von maximal € 15 Mio. Die Transaktion wurde am 16. Februar 2018 über die hierfür gegründete Hanse Finance S.A. (Compartment „Kogge“), Luxemburg, erfolgreich abgeschlossen. Die Refinanzierung wird seit dem 1. April 2018 genutzt.
Mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe eine Asset-Backed-Security-Transaktion zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH – mit Closing am 12. April 2018. Auch diese Transaktion wurde in die Hanse Finance S.A. (Compartment „Kontor“) integriert. Das maximale Refinanzierungsvolumen beträgt € 50 Mio. Die Refinanzierung wird seit dem 1. Juni 2018 genutzt.
Zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING DiBa AG (ING) über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Die Transaktion wurde am 12. April 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Refinanzierung wird seit Anfang Juli 2018 genutzt. Im November 2018 wurde ergänzend vereinbart, das Volumen der Refinanzierung ab Januar 2019 auf € 50 Mio. zu erhöhen.
Zur Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe im November 2018 einen Finanzierungsrahmen mit der NORD/LB über ein Volumen von bis zu € 10 Mio.
Beide vorgenannten, derzeit noch nicht ausgenutzten Finanzierungsrahmen, werden wegen des Konditionenvorteils konzeptionell durch Umfinanzierungen aus den bestehenden Finanzierungen bei der Orange Finance S.A. (Compartment „HIT Lease“) genutzt.
An der ALBIS HiTec Leasing GmbH ist die ALBIS Leasing AG mit 100 % beteiligt. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH schließt das Jahr 2018 mit einem Ergebnis von T€ 5.262 (Vorjahr T€ 3.748) ab. Das Ergebnis wird unter dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag an die ALBIS Leasing AG abgeführt.
Die ALBIS Leasing AG hat im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis in Höhe von T€ 2.727 (Vorjahr T€ 3.055) erwirtschaftet. Der Vorstand sieht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 gut aufgestellt.
3. Ertrags -, Finanz- und Vermögenslage
3.1 E rtragslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gliederungsschema des BilRUG aufgestellt.
Die ALBIS Leasing AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH mit ihren wesentlichen Tochtergesellschaften ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und ALBIS Service GmbH. Die ALBIS Mobil Lease GmbH wurde (siehe A.1 Grundlagen der Gesellschaft; Geschäftsmodell, Ziele und Strategien) auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen. Mit ihren Beteiligungen hat die ALBIS Leasing AG folgende Erträge erzielt:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| ALBIS HiTec Leasing GmbH | 5.262 | 3.748 |
| ALBIS Service GmbH | 0 | 454 |
| ALBIS Mobil Lease GmbH | 0 | 1.000 |
| 5.262 | 5.202 |
Seit Mitte 2014 besteht ein Gewinnabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH.
Die Umsatzerlöse betrugen in 2018 T€ 1.446 (Vorjahr T€ 1.545).
Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Vorjahr erzielte die ALBIS Leasing AG weitere Mieterlöse als Vermieterin der Immobilie Lindenallee in Essen. Die Immobilie wurde im Jahr 2017 verkauft. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Mieten in Höhe von T€ 1.230 (Vorjahr T€ 1.329) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 96), aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 72 (T€ 72) und aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge machen T€ 1.221 (Vorjahr T€ 3.037) aus. Sie wurden im Berichtsjahr weit überwiegend aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.125 (Vorjahr T€ 1.330) erzielt. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG T€ 39 (Vorjahr T€ 33) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie T€ 43 (Vorjahr T€ 44) aus Sachbezügen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 95) ergeben sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen für die Gebäude und aus Versicherungserstattungen. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergab sich aus einem im Vorjahr erzielten Buchgewinn in Höhe von T€ 1.535 aus der Veräußerung der beiden ehemaligen Bankimmobilien Lindenallee 60 – 62 und 64 – 66 in Essen. Unter Berücksichtigung im Zusammenhang stehender Kosten ergab sich im Vorjahr ein Ergebnisbeitrag in Höhe von T€ 713 aus der Immobilie.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.135 (Vorjahr T€ 1.131). Im Wesentlichen resultieren die Aufwendungen in Höhe von T€ 1.088 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 1.082) aus dem Mietverhältnis mit der Central Krankenversicherung AG für den Standort in der Ifflandstraße 4. Die Unterbeauftragung zur Auslagerung der Internen Revision auf die CASIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verursachte Aufwand in Höhe von T€ 47 (Vorjahr T€ 49).
Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 betrugen T€ 1.913 (Vorjahr T€ 2.466). Im Vorjahr wurde an einen Vorstand eine Abfindung in Höhe von T€ 362 gezahlt.
Die Personalkosten ohne Vorstandstantiemen in Höhe von T€ 425 (Vorjahr T€ 236) betrugen T€ 1.488 (Vorjahr T€ 2.230). Seit Anfang 2017 beziehen die Vorstände der ALBIS Leasing AG ihr Gehalt ausschließlich über die ALBIS Leasing AG, obwohl sie auch für die anderen Gesellschaften der Gruppe geschäftsführend tätig sind. Die entsprechenden Personalaufwendungen werden anteilig und verursachungsgerecht an die Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing AG weiterbelastet.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 1.874 (Vorjahr T€ 2.247). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 463 (Vorjahr T€ 276), die allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung in Höhe von T€ 383 (Vorjahr T€ 234), der Mietaufwand sowie die Nebenkosten für eigen genutzte Räumlichkeiten der ALBIS Leasing AG in der Ifflandstraße 4 mit T€ 177 (Vorjahr T€ 176) und die Kosten für den Jahresabschluss in Höhe von T€ 171 (Vorjahr T€ 122). Die Kosten für den Jahresabschluss enthalten auch die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses 2018 mit T€ 91. Weitere Posten sind die Hausverwaltungskosten für den Standort Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 167 (Vorjahr T€ 212), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 138 (Vorjahr T€ 135), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 119 (Vorjahr T€ 152), Kosten für die Hauptversammlung, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 85 (Vorjahr T€ 79), Aufwand aufgrund von Weiterbelastungen seitens der Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 38 (Vorjahr T€ 54), Fahrzeugkosten in Höhe von T€ 30 (Vorjahr T€ 27), Reisekosten von Arbeitnehmern und Vorständen in Höhe von T€ 22 (Vorjahr T€ 25), Beiträge in Höhe von T€ 16 (Vorjahr T€ 19) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von T€ 65 (Vorjahr T€ 111). Im Vorjahr entstanden noch zusätzliche Aufwendungen aus Betriebskosten für die Gebäude in der Lindenallee in Essen in Höhe von T€ 96.
Im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie in der Lindenallee an das Landgericht Essen wurden im Vorjahr Erhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 538 fällig.
Bei der Beurteilung der angefallenen Holdingkosten ist hinsichtlich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 1.874 zu berücksichtigen, dass diese zu einem erheblichen Teil nicht auf den laufenden Betrieb der Holding entfallen. Das betrifft insbesondere die Kosten für das Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg. Es handelt sich überwiegend um Kosten für vermietete Teile des Gebäudes. Die flächenanteiligen Kosten, die auf die Nutzung durch die ALBIS Leasing AG entfallen, betragen etwa T€ 160. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten darüber hinaus Kosten für den Konzernabschluss und diverse Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten sind teilweise den Tochtergesellschaften zuzurechnen und werden weiterbelastet. Des Weiteren bündelt die ALBIS Leasing AG gegenüber externen Anbietern die Nachfrage des Konzerns, um Vorteile bei den Konditionen zu realisieren. Dies gilt beispielsweise für Mitgliedsbeiträge an Berufsorganisationen und Versicherungen. Diese Kosten sind unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, werden den Tochtergesellschaften weiterbelastet und führen zu Sonstigen betrieblichen Erträgen.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von T€ 14 betreffen Erstattungen in Höhe von T€ 6 für das Jahr 2012 und die Auflösung von Rückstellungen für Vorjahre in Höhe von T€ 8. Beide Posten ergaben sich im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014, die mit endgültigen Bescheiden im Februar 2018 abgeschlossen wurde.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf minus T€ 290 (Vorjahr minus T€ 648). Die Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 292 (Vorjahr T€ 649) resultieren mit T€ 94 (Vorjahr T€ 98) aus der planmäßigen Aufzinsung der Pensionsrückstellung, mit T€ 198 (Vorjahr T€ 265) aus der Verzinsung von Darlehen und in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 1) aus Zinsen zu Steuern. Im Vorjahr betrafen zusätzlich T€ 284 gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund der vorzeitigen Ablösungen von Darlehen bei der Sparkasse Baden-Baden sowie der Volksbank Rhein-Ruhr. Die Zinserträge betrugen im Berichtsjahr T€ 2.
Der Jahresüberschuss beträgt T€ 2.727 (Vorjahr T€ 3.055).
Nach der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen mit T€ 1.363 (Vorjahr T€ 1.528) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.363 (Vorjahr T€ 2.116).
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 250 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als gut. Die ALBIS Leasing AG ist nach Einschätzung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 gut aufgestellt.
3.2 Finanzlage
Wesentliche Investitionen sind für das Geschäftsjahr 2019 nicht geplant. Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing AG stets nachkommen.
Die ALBIS Leasing AG überwacht ihre Liquidität und ihre Liquiditätsplanung mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.
Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet. Die Eigenkapitalquote ist angemessen.
3.3 Vermögenslage
Vom Anlagevermögen entfallen T€ 35.886 (Vorjahr T€ 35.886) – entsprechend 95,7 % (Vorjahr 95,5 %) der Bilanzsumme – auf das Finanzanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen besteht ausschließlich aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen.
Das restliche Anlagevermögen teilt sich auf in die Immateriellen Vermögensgegenstände mit T€ 2 (Vorjahr T€ 2) und die Sachanlagen mit T€ 4 (Vorjahr T€ 7).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf T€ 0 nach T€ 3 im Vorjahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie folgt:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg | 0 | 30 |
| ALBIS Service GmbH, Hamburg | 0 | 19 |
| 0 | 49 |
Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden mit T€ 1.318 (Vorjahr T€ 1.077) ausgewiesen:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Umsatzsteuer | 1.189 | 1.075 |
| Forderungen gegen das Finanzamt aus Gewerbesteuer | 66 | 0 |
| Forderungen gegen das Finanzamt aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag | 63 | 0 |
| Sonstige | 0 | 2 |
| 1.318 | 1.077 |
Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Die Forderungen aus Ertragsteuern ergeben sich aus der Aktivierung der Vorauszahlungen des Jahres 2018.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 271 (Vorjahr T€ 538).
Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 7 (Vorjahr T€ 10) besteht im Wesentlichen für in 2019 fällige Umlagen an die BaFin sowie Versicherungen (T€ 6).
Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG betrug zum 31. Dezember 2018 75,6 % der Bilanzsumme, gegenüber 71,2 % im Vorjahr.
Die Aktivseite wird im Wesentlichen finanziert aus dem Eigenkapital (T€ 28.357, Vorjahr T€ 26.743), den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (T€ 3.500, Vorjahr T€ 3.766), den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 1.562, Vorjahr T€ 3.215), den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 441, Vorjahr T€ 385) und den Sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 83, Vorjahr T€ 96).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus Darlehen und Zinsen gegenüber der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft (€ 3,5 Mio.). Das Darlehen ist durch Verpfändung von 25 % der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH besichert.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen T€ 400 auf ein Darlehen der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen weit überwiegend auf Umsatzsteuerbeträge im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus Betriebskostenabrechnungen (T€ 39), Lohn- und Kirchensteuer (T€ 32) und erhaltenen Kautionen von Mietern in der Ifflandstraße 4 (T€ 12).
Die Verbindlichkeiten insgesamt sanken um T€ 1.877 auf € 5.586 (Vorjahr T€ 7.463). Die deutliche Verringerung ist auf die Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften zurück zu führen. Die Tilgung erfolgte aus Beteiligungserträgen.
Es wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 3.545 (Vorjahr T€ 3.365) gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche in Höhe von T€ 2.712 (Vorjahr T€ 2.583) betreffen ausschließlich unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (frühere Firma der ALBIS Leasing AG). Pensionszusagen an aktive Mitarbeiter bestehen nicht.
Die Steuerrückstellungen betreffen mit T€ 47 die Gewerbesteuer und mit T€ 30 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2016. Mit T€ 42 wurden Rückstellungen für Gewerbesteuer und mit T€ 25 für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2017 gebildet.
Darüber hinaus wurden Sonstige Rückstellungen gebildet für:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Urlaub, Sonderzahlungen und Tantiemen | 500 | 352 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 130 | 70 |
| Nebenkosten / Verwaltungskosten / Archiv Ifflandstraße 4 | 37 | 44 |
| Geschäftsbericht | 15 | 15 |
| Ausstehende Rechnungen | 5 | 17 |
| Berufsgenossenschaft | 2 | 2 |
| 689 | 500 |
Die Vermögenslage beurteilt der Vorstand als geordnet.
C . Prognose-, Chancen- und Risikobericht
1. Prognose bericht
Die ALBIS Leasing AG hat im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis in Höhe von T€ 2.727 (Vorjahr T€ 3.055) erwirtschaftet und konnte ihr mit € 3,36 Mio. prognostiziertes Ergebnis nicht erreichen. Ursache der Planabweichung sind weit überwiegend die Kosten für die Strukturierung der unter B.2. „Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr“ dargestellten neuen Refinanzierungslinien in Höhe von T€ 750.
Die ALBIS Leasing AG erwartet – ausgehend von der Entwicklung im Jahr 2018 – für das Jahr 2019 ein gleichbleibendes Ergebnis. Die Prognose berücksichtigt eine Abfindungszahlung an einen im Jahr 2019 ausgeschiedenen Vorstand, die zu einer einmaligen Mehrbelastung in Höhe von T€ 500 führen wird.
Zum 31. Dezember 2018 betrug die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG 75,6 % der Bilanzsumme, gegenüber 71,2 % im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote wurde damit über Plan gesteigert. Ziel ist es, auf Ebene der ALBIS Leasing AG die Eigenkapitalquote langfristig zu erhöhen, um mehr Spielraum bei der Eigen- und Fremdfinanzierung des Leasinggeschäfts zu gewinnen. Der Vorstand erwartet für das Jahr 2019 eine unveränderte Eigenkapitalquote.
Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 betrugen T€ 1.913 (Vorjahr T€ 2.466). Die Prognose im Vorjahr ist von einem Rückgang der Personalkosten auf Ebene der ALBIS Leasing AG ausgegangen. Im Vorjahr enthielt der Personalaufwand eine Abfindung an einen Vorstand in Höhe von T€ 362. Zudem ist die Vorstandsstelle nicht neu besetzt worden.
Die ALBIS Leasing AG rechnet für das Jahr 2019 mit einem Anstieg der Personalaufwendungen. Die erwartete Steigerung der Personalaufwendungen ist auf Abfindungszahlungen an einen Vorstand zurück zu führen. Herr Dähling ist im Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.
2. Risikobericht
2.1. Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)
Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch zur Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing AG.
Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So soll erreicht werden, dass potenziell bestandsgefährdende Bedrohungen aus Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.
Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden nach den in Abschnitt „3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ beschriebenen Kategorien systematisiert, erfasst und mit dem IT-basierten RCMS nach den in Abschnitt „2.2 Risikomanagementsystem“ beschriebenen Kriterien analysiert, quantifiziert, gesteuert und kommuniziert.
Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Tochtergesellschaften und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden. Da die wirtschaftliche Lage der ALBIS Leasing AG durch die Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften bestimmt wird, werden diese Tochtergesellschaften im Rahmen der Risikosteuerung des Konzerns erfasst und gesteuert.
Der gesamte RCMS-Prozess wird von einer Software begleitet, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export- / Importfunktion etc.) zu reduzieren. Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme, die zur Überwachung dieser Risiken und Chancen angewendet werden. Der Vorstand erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den einzelnen Gesellschaften.
2.2 Risikomanagementsystem
Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des RCMS in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium „Höhe der Auswirkung“ wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der Auswirkung“ in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):
· leicht (> 100 T€ - 500 T€)
· mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)
· schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und
· kritisch (> 3.000 T€)
Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:
· unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)
· möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)
· konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)
· wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)
Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.
2.3 Zusammenfassende Betrachtung
Nach Auswertung des RCMS bestand am 31. Dezember 2018 kein wesentliches Risiko.
Das Risikoprofil der ALBIS Leasing AG ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding und die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten sowie andererseits durch die Ertragskraft und die Risikostruktur des Beteiligungsportfolios. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen von Beteiligungserträgen zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage.
Die Geschäftsführung sieht angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollen eine normale Risikolage und keine wesentlichen oder bestandsgefährdenden Risiken.
3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
3.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken
Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von „Defaults“ (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken.
Die ALBIS Leasing AG betreibt kein operatives Geschäft. Adressenausfallrisiken bestehen daher im Wesentlichen aufgrund der Beteiligungen. Darüber hinaus beschränken sich die Adressenausfallrisiken auf im Rahmen von Beteiligungen oder zur Förderung von Tochtergesellschaften gewährte Darlehen. Die Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG unterliegen einem mindestens monatlichen Monitoring hinsichtlich der Geschäftsentwicklung und ihrer Liquidität.
3.2 Marktpreisrisiken
Marktpreisrisiken können zu Verlusten führen, wenn sich, hervorgerufen durch Marktpreisschwankungen, negative Wertänderungen von Vermögenspositionen ergeben.
Die wesentliche Vermögensposition der ALBIS Leasing AG ist die Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Der Wert der ALBIS HiTec Leasing GmbH wird auch bestimmt durch die Werte ihrer Tochtergesellschaften. Es besteht das Risiko, dass der Buchwert der Tochtergesellschaft, bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz zur Folge. Die Beteiligungsbewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Dem Vorstand der ALBIS Leasing AG stehen zur Überwachung und Steuerung der Tochtergesellschaften jährliche und monatliche Reportings zur Verfügung. Diese enthalten die Neugeschäftsplanung, die Ergebnisplanung, die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, die aktuelle Bilanz, Plan-Ist Vergleiche, die Entwicklung der offenen Posten und Rücklastschriften sowie die Entwicklung des Neugeschäfts. Darüber hinaus steht dem Vorstand monatlich eine Gesamtportfolioanalyse zur Verfügung, die die Entwicklung des Bestands aufzeigt. Durch die genannten Vorkehrungen ist der Vorstand jederzeit in der Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren. Der Austausch mit der ALBIS Leasing AG erfolgt regelmäßig unterjährig. Seit dem Jahr 2017 besteht Personenidentität zwischen dem Vorstand der ALBIS Leasing AG und den Geschäftsleitungsorganen der wesentlichen Tochtergesellschaften.
Zinsänderungsrisiken resultieren aus den von der Oldenburgische Landesbank AG herausgelegten Darlehen. Diese sind, in Abhängigkeit vom EURIBOR, variabel verzinslich.
Währungsrisiken werden nicht eingegangen. Die Geschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Das gilt auch für die Refinanzierung.
3.3 Beteiligungsrisiken / Haftungsrisiken
Die Beteiligungsrisiken / Haftungsrisiken beschreiben ergänzend zum Marktpreisrisiko Verluste, die aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder Haftungsrisiken (zum Beispiel aus Patronatserklärungen) entstehen können.
Die ALBIS Leasing AG hat einen Ergebnisabführungsvertrag mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH geschlossen.
Die Risiken werden im Rahmen des unter „3.2 Marktpreisrisiken“ beschriebenen Beteiligungscontrollings überwacht und gesteuert.
Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS Mobil Lease GmbH / in 2018 verschmolzen auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH) – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, belief sich zum Bilanzstichtag auf € 3,1 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert.
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S.A., Compartment Kontor (Kontor), für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH verkauften Forderungen an die Kontor ergeben. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von € 4 Mio. übernommen – soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben.
Die ALBIS Leasing AG hat eine gesamtschuldnerische Mithaft für eine Vorfinanzierung über € 3 Mio. für die ALBIS HiTec Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice GmbH und die ALBIS Direct Leasing GmbH übernommen.
Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2018 nicht.
3.4 Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken können zu Verlusten führen, wenn liquide Mittel zur termingerechten Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und zu ungünstigen Konditionen beschafft werden müssen.
Die kurzfristige Liquiditätsplanung umfasst die Steuerung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf täglicher Basis. Über die kurzfristige Liquiditätsplanung wird mindestens wöchentlich an den Vorstand berichtet.
Die mittelfristige Liquiditätsplanung basiert auf der Steuerung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf monatlicher Basis über einen Zeitraum von 24 Monaten. Über die mittelfristige Liquiditätsplanung wird mindestens monatlich an den Vorstand berichtet.
Die langfristige Liquiditätsplanung basiert auf einer Mehrjahresplanung. Die Mehrjahresplanung wird jährlich, im Bedarfsfall oder infolge strategischer Unternehmensentscheidungen auch häufiger, aktualisiert. Jeder Planungsstand wird an den Vorstand berichtet.
Die Liquiditätsrisiken werden in der Gesellschaft als wesentlich angesehen und laufend überwacht. Die Zahlungsfähigkeit wird durch vorhandene Liquidität abgedeckt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten zum 31. Dezember 2018 beliefen sich auf T€ 0,3 Mio. (Vorjahr T€ 0,5 Mio.).
Das Verhältnis der Zahlungsmittel und kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, bezogen auf Fälligkeiten bis zu einem Jahr, beträgt 37 % (Vorjahr 55 %).
Der zum 30. September 2019 erwartete Bestand an Guthaben bei Kreditinstituten beträgt € 0,2 Mio.
3.5 Operationelle Risiken / Geschäftsrisiken
Operationelle Risiken umfassen Verluste, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (z.B. IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlich schädigender Handlungen entstehen.
Die Operationellen Risiken der ALBIS Leasing AG als Holdinggesellschaft beziehen sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des für das Beteiligungscontrolling und die Rechnungslegung notwendigen Datenmaterials. Hierzu hat die ALBIS Leasing AG ein strukturiertes, IT-gestütztes Reporting der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft etabliert, das durch die schriftlich fixierte Ordnung geregelt ist und internen Kontrollen bezüglich der Anforderungen an die Datenqualität unterliegt. Wesentliche IT-Risiken bestehen nur auf Ebene der Tochtergesellschaften.
Geschäftsrisiken beschreiben negative Entwicklungen des Marktumfelds, die Auswirkungen auf die Ertragskraft der Gesellschaft haben. Die ALBIS Leasing AG ist als Holding selbst aber nicht systematisch am Markt tätig. Die Risiken, denen sie wegen der Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, zeigen sich auf Holdingebene im Bereich der Beteiligungswerte und sind den Marktpreisrisiken (siehe 3.2 Marktpreisrisiken) zugeordnet.
3.6 Weitere Risiken
Die Ertrags- und Liquiditätssituation der ALBIS Leasing AG ist, wie bei einer Holding üblich, von den Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften abhängig. Die Beteiligungserträge aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH, mit ihren operativen Tochterunternehmen ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und ALBIS Service GmbH, sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig.
Die Beteiligungserträge aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH sind von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios (der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH) in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartete Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing AG beeinträchtigen.
Die Entscheidungen der ALBIS Leasing AG als Holding der Gruppe basieren auf rechtzeitigen, vollständigen und sachlich zutreffenden Informationen, die ihr die Gesellschaften der Gruppe liefern. Entsprechen die verfügbaren Informationen nicht den Anforderungen, kann es vorkommen, dass Entscheidungen nicht rechtzeitig oder auf Basis nicht ausreichender Informationen getroffen werden. Hieraus können sich Risiken ergeben. Die Schlüsselpositionen für die Informationsaufbereitung sind qualifiziert besetzt. Die Prozesse und die zur Informationsaufbereitung eingesetzten IT-Systeme werden laufend optimiert und überprüft.
4. Chancen bericht
Laut Deutscher Bundesbank dürfte die deutsche Wirtschaft vorerst in Hochkonjunktur bleiben. Die lebhafte Binnennachfrage beruht auf dem privaten Konsum, der von steigenden Löhnen und – in 2019 – von einer expansiven Finanzpolitik gestützt wird. Zudem unterstellt die Prognose der Deutschen Bundesbank stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 1,6 % in den beiden kommenden Jahren. Von dieser Entwicklung wird auch die ALBIS Leasing Gruppe profitieren (Deutsche Bundesbank, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018).
Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2018 nach zwei Rekordjahren erneut steigern – und zwar um 3,5 %. Das Leasing steigerte sich hierbei um 1,9 %, der Mietkauf verzeichnete einen Zuwachs von 12,1 %.
Für 2019 rechnet die Branche – angesichts der konjunkturellen Aussichten – mit einem Leasingwachstum von 3,0 bis 4,0 % und mit einer Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen von knapp 3,0 % (Rede des BDL-Präsidenten anlässlich des Pressefrühstücks am 21. November 2018). Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind angesichts der notwendigen Investitionen weiterhin sehr gut. Im wachsenden Markt Deutschland wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Entsprechend wird die ALBIS Leasing Gruppe, als spezialisierter Leasinganbieter für den deutschen Mittelstand, an der positiven Entwicklung des Marktes teilhaben.
Für das Geschäftsjahr 2019 ist eine weitere Steigerung des Neugeschäftes der ALBIS Leasing Gruppe geplant, wobei bestehende Händlerverbindungen weiterentwickelt und neue Kooperationen geschlossen werden sollen.
Chancen liegen darüber hinaus in der intensiveren Nutzung der im Jahr 2018 und 2019 geschlossenen Refinanzierungslinien, die mit verbesserten Zinskonditionen positive Ergebnisbeiträge liefern werden.
Im April 2018 vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING-DiBa AG über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Im Januar 2019 wurde der Covered Loan auf ein Volumen von maximal € 50 Mio. aufgestockt.
Mitte Februar 2019 wurde im Rahmen der Hanse Finance S.A. ein neues Compartment „HiT Leases“ (im Folgenden „HiT Leases II“ genannt) eröffnet. Das neue Compartment „HiT Leases II“ löste die bestehende Finanzierung über die Orange Finance S.A., Compartment „HiT Leases“, gegen Generalquittung ab. Refinanzierende Bank ist, wie bisher bei der Orange Finance S.A., die NIBC Bank N.V. Das Compartment „HiT Leases II“ der Hanse Finance S.A. steht zur Refinanzierung der ALBIS HiTec Gruppe (ohne die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) bis zu einem Höchstbetrag von € 100 Mio. zur Verfügung.
Im zweiten Halbjahr 2018 wurde mit der Umsetzung einer neuen Vertriebsstruktur begonnen. Mit ihr wollen wir eine höhere Marktdurchdringung erreichen und unsere Kunden intensiver betreuen. Die Gesellschaft erwartet eine positive Auswirkung auf das Neugeschäft.
Das starke Neugeschäft der vergangenen Geschäftsjahre, in Verbindung mit der erheblichen Ausweitung von Refinanzierungsmöglichkeiten, schafft Ertragspotenzial für künftige Jahre.
D. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess
Die ALBIS Leasing AG setzt für ihr Rechnungswesen bewährte Systeme der DATEV e.G. ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung ist dem Verantwortungsbereich der IT-Abteilung der Konzerntochter ALBIS Service GmbH zugeordnet. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen insbesondere den Beleg- und Zahlungsfluss. Die Abteilung Rechnungswesen der ALBIS Leasing AG ist qualifiziert besetzt. Sie wird vom Vorstand über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen kontrolliert. Maßgeblich für die Prozesse im Rechnungswesen sind die klare Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in Bezug auf alle wesentlichen Vorgänge. Stichprobenprüfungen der Fachabteilungen dienen der Sicherstellung der Datenintegrität. Darüber hinaus unterstützen Prüfungen der Internen Revision das Kontrollsystem im Rechnungswesen.
Der IT-Abteilung der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind.
E . Ergänzende Angaben ( Angaben nach § 289 a Abs. 1 HGB)
Die Angaben nach § 289a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 HGB ergeben sich aus dem Anhang.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Hinsichtlich des § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft – mit Ausnahme der folgenden Ausführungen – keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).
Bezüglich der Angaben zu § 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB, wonach der Vorstand zur Ausgabe neuer Stückaktien und zum Rückkauf von Aktien ermächtigt wird, wird auf den Anhang verwiesen. Vereinbarungen nach § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor. Mit Herrn Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB).
Die Transparenzvorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG, erfordern Veröffentlichungen von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und diesen nahestehenden natürlichen sowie juristischen Personen in ALBIS Leasing Aktien. Nach beiden Regularien sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. Ergänzend wird auf die hierzu im Anhang aufgenommenen Angaben verwiesen.
F. Vergütungsbericht ( Angaben zu § 285 Nr. 9 HGB )
Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.
Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:
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| Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) gewährte Bezüge Angaben in T€ |
2017 | 2018 | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 272 | 272 | 272 | 272 |
| Nebenleistungen | 27 | 26 | 26 | 26 |
| einjährige variable Vergütung | 69 | - | - | - |
| mehrjährige variable Vergütung | - | 250 | - | 250 |
| Altersvorsorge | - | - | - | - |
| 368 | 548 | 298 | 548 |
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| Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge Angaben in T€ |
2017 | 2018 | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 230 | 230 | 230 | 230 |
| Nebenleistungen | 12 | 17 | 17 | 17 |
| einjährige variable Vergütung | 75 | 60 | - | 230 |
| mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - |
| Altersvorsorge | - | - | - | - |
| 317 | 307 | 247 | 477 |
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| Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge Angaben in T€ |
2017 | 2018 | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 230 | 230 | 230 | 230 |
| Nebenleistungen | 16 | 17 | 17 | 17 |
| einjährige variable Vergütung | 73 | 60 | - | 230 |
| mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - |
| Altersvorsorge | - | - | - | - |
| 319 | 307 | 247 | 477 |
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| Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) zugeflossene Bezüge Angaben in T€ |
2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 272 | 272 |
| Nebenleistungen | 27 | 26 |
| einjährige variable Vergütung | 57 | 69 |
| mehrjährige variable Vergütung | 125 | - |
| Altersvorsorge | - | - |
| 481 | 367 |
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| Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge Angaben in T€ |
2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 230 | 230 |
| Nebenleistungen | 12 | 17 |
| einjährige variable Vergütung | 40 | 75 |
| mehrjährige variable Vergütung | - | - |
| Altersvorsorge | - | - |
| 282 | 322 |
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| Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge Angaben in T€ |
2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 230 | 230 |
| Nebenleistungen | 16 | 17 |
| einjährige variable Vergütung | 40 | 73 |
| mehrjährige variable Vergütung | - | - |
| Altersvorsorge | - | - |
| 286 | 320 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2018 betrug T€ 1.162.
Mit Herrn Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.
Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:
Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beträgt 2,0 %, maximal jedoch T€ 250 des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt. Dieser Vergütungsbestandteil wurde durch die Aufhebungsvereinbarung vom Februar 2019 außer Kraft gesetzt.
Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Michael Hartwich eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.
Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.
Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Andreas Oppitz eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.
Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.
Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.
Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.
Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die einjährigen variablen Vergütungen der Herren Hartwich und Oppitz modifiziert. Die einjährige variable Vergütung ist demnach in 2018 und 2019 nur noch vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Die Erreichung weiterer operativer Ziele ist nicht mehr Gegenstand der Vereinbarung. Weitere Änderungen der Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen, gab es nicht.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder, die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2018 beträgt satzungsgemäß T€ 154.
Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 135 gezahlt. Die Zahlungen betreffen Vergütungen für das Jahr 2017. In 2017 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt.
Auch im Jahr 2018 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt, sodass die Aufsichtsratsvergütung für 2018, die in 2019 ausgezahlt wurde, T€ 138 beträgt.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 447 (Vorjahr T€ 438) gebildet. In 2018 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.
G. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)
Die Angaben zu § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.
H . Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Hamburg, den 22. März 2019
ALBIS Leasing AG
Michael Hartwich , Vorstand
Andreas Oppitz, Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
für das Geschäftsjahr 2018 erstattet der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 2 AktG den nachfolgenden Bericht. Der Aufsichtsrat bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt als sehr gut und im operativen Geschäftsverlauf weiterhin als sehr erfolgreich. Die Veränderungen in den Gremien des Vorstands und des Aufsichtsrates sorgten für das notwendige Einkehren der Ruhe und der Befriedigung in der Gesellschaft, aber auch im Aktionariat.
Unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Leasinggeschäft, der nachhaltigen Sicherung der Refinanzierung und der erneuten Gewährleistung einer stabilen Dividendenhöhe befindet sich die Gesellschaft auf einem sehr guten Kurs für die Zukunft.
In diesem Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt zehn Sitzungen abgehalten, und zwar am 12. März 2018 (Präsenzsitzung), am 25. April 2018 (Präsenzsitzung), am 2. Mai 2018 (telefonisch), am 16. Mai 2018 (telefonisch), am 4. Juni 2018 (telefonisch), am 11. Juli 2018 (Präsenzsitzung, konstituierend), am 28. August 2018 (telefonisch), am 18. September 2018 (Präsenzsitzung), am 20. November 2018 (Präsenzsitzung) sowie am 19. Dezember 2018 (Präsenzsitzung).
Die Sitzungen und Beratungen in den Sitzungen haben auch ohne den Vorstand stattgefunden. Es haben jeweils alle Mitglieder an den Sitzungen teilgenommen, bis auf die Sitzung am 20. November 2018. An diesem Termin waren die Herren Prof. Dr. Horst Zündorf und Wolfgang Wittmann verhindert.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands umfasste die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung, die Unternehmensplanung, die laufende Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie das Risikomanagement und Compliance. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG eingebunden. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat Personalentscheidungen getroffen und seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen erteilt.
Ausschüsse hat der Aufsichtsrat mit seinen vier Mitgliedern nicht gebildet.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter-Jörg Klein hat sein Amt am 28. Februar 2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Dadurch war die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats nicht beeinträchtigt, da das Gremium nach wie vor mit den verbliebenen Mitgliedern Herrn Dr. Rolf Aschermann, Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf und Herrn Marc Tüngler drei Mitglieder hatte.
Die Aktionäre Manus Vermögensverwaltung GmbH und Hans Otto Mahn, die nach eigenen Angaben zusammen über circa 32 % des Grundkapitals verfügen, haben am 12. März 2018 beim Amtsgericht Hamburg den Antrag gestellt, Herrn Hans-Werner Scherer, selbständiger Unternehmensberater, Alt Jassewitz (zuletzt bis 2016 Vorsitzender der Geschäftsführung der Finanzdienstleistergruppe EOS) schon vor Ablauf der Frist nach § 104 Abs. 2 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat sodann in zwei telefonisch durchgeführten Sitzungen über einen geeigneten Nachfolger beraten und schließlich gemeinsam mit dem Vorstand gegenüber dem Amtsgericht Hamburg Herrn Dipl. Kfm. Eberhard Köbe, Bereichsleiter Konzernfinanzen der maxingvest.ag, Hamburg als Nachfolger für das im Februar 2018 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein vorgeschlagen.
Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Eberhard Köbe, Hamburg, bis zur nächsten Hauptversammlung, in der die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes erfolgen kann, nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen einer seit 28. Februar 2018 bestehenden Unterbesetzung zum Mitglied des Aufsichtsrates der ALBIS Leasing AG bestellt. Das Amtsgericht folgte damit dem Vorschlag, den der Aufsichtsrat bereits der am 11. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung unterbreitet hatte.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 4. Juni 2018 sind Herr Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Horst Zündorf als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt worden.
Am 11. Juli 2018 wurde das neue Mitglied Herr Eberhard Köbe jedoch nicht von der Hauptversammlung bestätigt, sondern Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann, Inhaber der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte aus Nürnberg, als Nachfolger des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
In der Sitzung am 19. Dezember 2018 hat Herr Dr. Rolf Aschermann seinen Rücktritt vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der ALBIS Leasing AG erklärt, um Schaden vom Amt und der Gesellschaft durch fortgesetzte öffentliche Diskussionen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungsmaßnahmen abzuwenden. Zum Nachfolger im Amt wurde der langjährige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Horst Zündorf gewählt.
Schließlich erklärte Herr Dr. Rolf Aschermann am 7. Januar 2019, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung niederlegt.
Am 14. Januar 2019 erklärte auch Herr Marc Tüngler, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Beginn der nächsten Hauptversammlung niederlegt.
Diese Hauptversammlung wurde als außerordentliche Hauptversammlung am 28. Februar 2019 durchgeführt. Zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Herr Hans-Werner Scherer sowie Herr Dilan Hilser durch die Hauptversammlung gewählt. Noch vor der Hauptversammlung legte der Vorstandssprecher der ALBIS Leasing AG Herr Bernd Dähling sein Amt nieder und unterfertigte mit dem Aufsichtsrat in der Besetzung bis zum Beginn der Hauptversammlung einen Aufhebungsvertrag betreffend seines Dienstverhältnisses.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2018 im Rahmen seiner Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen befasst:
Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS Leasing Gruppe
Von Bedeutung waren hierbei insbesondere die ständige Risikoberichterstattung, die Information und Kontrolle der Planungsgrundlagen, Planungsprozesse und Deckungsbeitragsrechnung der Gesellschaft sowie die Information über das Neugeschäftsvolumen und die Organisation des Vertriebs. Der Aufsichtsrat hat sich zudem um die laufenden Verhandlungen und Abschlüsse für eine stabile Refinanzierung des Leasinggeschäfts gekümmert und bei wichtigen Personalentscheidungen mitgewirkt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Implementierung eines qualifizierten Auswahlverfahrens für eine neue Leasing-Software im Unternehmen, unter Einschaltung einer professionellen Beraterfirma.
Diese Maßnahmen haben insbesondere dazu beigetragen, dass sich der im Geschäftsjahr erzielte Konzerngewinn vor Steuern von in 2017 € 3,0 Mio. auf € 3,25 Mio. verbesserte und insoweit Vorstand und Aufsichtsrat in die Lage versetzen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 erneut die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,06 pro Aktie vorzuschlagen. Mit einem Plus von 18 % haben sich die Prognosen der Gesellschaft in Bezug auf das stetige Wachstum bei Umsatz und Ergebnis bestätigt.
Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass sich dieser Wachstumstrend insbesondere in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der laufenden Verbesserung der Refinanzierungskonditionen und einer nachhaltigen Optimierung der Ergebnisqualität wird sich dieser Trend positiv verstärken.
In der Aufsichtsratssitzung am 25. April 2018 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2017 nach Beratung mit dem Abschlussprüfer und nach eigener Prüfung festgestellt. Ebenfalls nach Erläuterung durch den Abschlussprüfer und eigener Prüfung gebilligt wurden der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 nach IFRS und der Konzernlagebericht.
Auswahlverfahren Jahresabschlussprüfer
Der Aufsichtsrat hat sich nach ausführlicher Beratung zu der bisherigen Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers Vistra Treuhand GmbH und auf Grundlage eines qualifizierten Angebots vom 10. April 2017 entschlossen, in der Hauptversammlung erneut die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die ALBIS Leasing AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 zur Bestellung vorzuschlagen. Die Hauptversammlung ist diesem Vorschlag gefolgt.
Jahres– und Konzernabschluss
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie den geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 ausführlich in der Abschlusssitzung am 24. April 2019 mit dem Wirtschaftsprüfer der Vistra Treuhand GmbH, Herrn von Thermann, erörtert. Die Aussprache hierzu umfasste insbesondere die besonderen Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungsergebnis im Hinblick auf die Gesellschaft und die Tochtergesellschaften sowie deren Darstellung des operativen Leasinggeschäfts im Lichte der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, der Risikokontrolle und der Risikotragfähigkeit sowie dem Abgleich zwischen den Prüfungsberichten und der in der Aufsichtsratssitzung vom 24. April 2019 erfolgten Berichterstattung des Vorstands über die Interne Revision, die Compliance und das Risikomanagement–System sowie die in diesen Bereichen im Geschäftsjahr 2018 umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen.
Die Beratung stützte sich erneut im Wesentlichen auf die Übereinstimmung mit der EU – Abschlussprüferverordnung und die nach diesen Vorschriften geltenden europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen Grundsätze.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat wurden der vom Vorstand nach den Regeln des HGB am 22. März 2019 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht der ALBIS Leasing AG von der Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Die bedeutsamen und u.a. im Aufsichtsrat thematisierten Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) waren dabei insbesondere
- die Bewertung der Finanzanlagen im Zusammenhang mit der in 2018 erfolgten Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH
- der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen.
Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit
- der Systemaufnahme des Jahresabschlusserstellungsprozesses
- der Systemaufnahme und den Kontrolltests zur Personalabrechnung
- dem Anhang und dem Lagebericht.
Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2018 wurde am 10. April 2019 nach IFRS erstellt. Auch dieser Bericht wurde durch die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Im Hinblick auf den Konzernabschluss wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters), mit denen sich gleichfalls der Aufsichtsrat beschäftigt hat, waren insbesondere
- die Bewertung der Forderungen nach IFRS 9
- der Impairment-Test der Cash Generating Unit ALBIS HiTec Leasing Gruppe
- die Aktiven Latente Steuern auf Verlustvorträge
- der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen.
Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit
- den SPVs in Luxemburg im Hinblick auf die Konsolidierung der Orange Finance S. A. und der Hanse Finance S. A.
- dem Konsolidierungskreis und den Konsolidierungsmaßnahmen
- dem Konzernanhang und dem Konzernlagebericht
- der Systemaufnahme des Konzernabschlusserstellungsprozesses.
Auch für diesen Konzernabschluss wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die jeweiligen Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters können den veröffentlichten Berichten entnommen werden.
Corporate Governance
Die Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde durch den Aufsichtsrat verfolgt und beachtet. In der Sitzung am 24. April 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese sodann auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB wurde zusammen mit dem Corporate Governance Bericht erstellt. Darin enthalten ist auch das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat.
Schwerpunkte der Beratungen in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2018
• 133. Aufsichtsratssitzung am 12. März 2018 (Präsenzsitzung):
Jahresbericht Interne Revision, Vorstellung Compliance 2017/2018, Risiko-Berichterstattung, Neugeschäftsvolumen, IT-Projekte, Refinanzierungsverträge, Kommunikation mittels Datenraum
• 134. Aufsichtsratssitzung am 25. April 2018 (Präsenzsitzung):
Aussprache über den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie über den geprüften Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, Feststellung und Billigung, aktuelle Berichterstattung des Vorstands, insbesondere Refinanzierung, Projekte und Zielerreichung
• 135. Aufsichtsratssitzung am 2. Mai 2018 (telefonisch):
Erörterung über einen Vorschlag zur Nachfolge von Herrn Dr. Peter-Jörg Klein als ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied im gerichtlichen Bestellungsverfahren nach § 104 Abs. 2 AktG
• 136. Aufsichtsratssitzung am 16. Mai 2018 (telefonisch):
Erörterung über einen Vorschlag an die Hauptversammlung von Herrn Dr. Peter-Jörg Klein als ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied
• 137. Aufsichtsratssitzung am 4. Juni 2018 (telefonisch):
Konstituierende Aufsichtsratssitzung nach Bestellung von Herrn Eberhard Köbe als Mitglied des Aufsichtsrates durch das Amtsgericht Hamburg, mit Beschluss vom 30. Mai 2018 bis zur nächsten Hauptversammlung
• 138. Aufsichtsratssitzung am 11. Juli 2018 (Präsenzsitzung, konstituierend):
Konstituierende Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung vom 11. Juli 2018
• 139. Aufsichtsratssitzung am 28. August 2018 (telefonisch):
Erörterung des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2018 gemäß Ziff. 7.1.2 DCGK
• 140. Aufsichtsratssitzung am 18. September 2018 (Präsenzsitzung):
aktuelle Berichterstattung des Vorstands, insbesondere Refinanzierung, Vertrieb und Liquidität, Planungen, EDV, Organisations- und Führungsstruktur im Konzern
• 141. Aufsichtsratssitzung am 20. November 2018 (Präsenzsitzung):
Auswahl Leasingsoftware, 1. Erörterung einer von Teilen des Vorstands und Teilen des Aufsichtsrates geplanten Kapitalerhöhung, Verwertungsfragen, gerichtlicher Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch die Manus Vermögensverwaltung GmbH
• 142. Aufsichtsratssitzung am 19. Dezember 2018 (Präsenzsitzung):
Aussprache einer von Teilen des Vorstands und Teilen des Aufsichtsrates geplanten Kapitalerhöhung, Wahl eines neuen Aufsichtsratsvorsitzenden
Ausblick
Unter Berücksichtigung des erneut verbesserten Ergebnisses der Gesellschaft sowie der Neuordnung in Aufsichtsrat und Vorstand stuft der Aufsichtsrat die Zukunftsaussichten in wirtschaftlicher Hinsicht und im Markt als sehr erfolgversprechend ein.
Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat hat insbesondere auch durch die am 28. Februar 2019 stattgefundene Aussprache in der Hauptversammlung zu den Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates den notwendigen Rückhalt durch eine stabile, qualifizierte Mehrheit der Aktionäre erhalten. Dies bedeutet für die zukünftigen Tätigkeiten und für die Bemühungen um die Bündelung der Interessen zum Wohle der Gesellschaft einen Neuanfang, der bereits ausweislich der konstruktiven Zusammenarbeit in den Gremien in den positiven Zahlen in 2019 zum Ausdruck kommt.
Durch die Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat ist nun Ruhe eingekehrt. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass im Lichte der damit einhergehenden Stabilität und Verlässlichkeit in den Gremien der Gesellschaft kein Raum mehr für Auseinandersetzungen sein wird. Dies wird sich insbesondere auch positiv auf die Kunden- und Refinanzierungsbeziehungen auswirken.
Der Aufsichtsrat dankt den im Geschäftsjahr 2018 tätigen und in 2019 verbliebenen Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitern der ALBIS Leasing Gruppe für Ihre erfolgreiche Tätigkeit im abgelaufenen Jahr.
Hamburg, im April 2019
Der Aufsichtsrat
Wolfgang Wittmann, Vorsitzender
Bilanz zum 31. Dezember 2018
AKTIVA
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.666,50 | 1.595,50 | |
| II. Sachanlagen | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.907,00 | 6.859,00 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 35.885.997,61 | 35.885.997,61 | |
| 35.891.571,11 | 35.894.452,11 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 2.677,15 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 48.786,97 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (Vorjahr € 0,00) | |||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.318.585,11 | 1.076.744,64 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vorjahr € 0,00) | |||
| 1.318.585,11 | 1.128.208,76 | ||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 270.793,41 | 538.297,31 | |
| 1.589.378,52 | 1.666.506,07 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 7.088,19 | 9.974,06 | |
| 37.488.037,82 | 37.570.932,24 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
| € | € | € | |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 18.546.000,00 | 18.546.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 689.601,60 | 689.601,60 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. gesetzliche Rücklage | 1.532.755,20 | 1.532.755,20 | |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 6.225.311,05 | 3.858.411,14 | |
| 7.758.066,25 | |||
| IV. Bilanzgewinn | 1.363.469,37 | 2.116.190,55 | |
| 28.357.137,22 | 26.742.958,49 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.712.141,00 | 2.582.983,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 144.253,00 | 282.554,97 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 688.560,00 | 499.678,09 | |
| 3.544.954,00 | 3.365.216,06 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.500.000,00 | 3.765.885,42 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.000.000 (Vorjahr € 1.890.885,40) | |||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 440.864,74 | 385.357,39 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 440.864,74 (Vorjahr € 385.357,39) | |||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.562.450,32 | 3.214.738,64 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.562.450,32 (Vorjahr € 467.829,62) | |||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 82.631,54 | 96.776,24 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 71.096,58 (Vorjahr € 88.514,24) | |||
| - davon aus Steuern: € 31.596,58 (Vorjahr € 32.087,85) | |||
| 5.585.946,60 | 7.462.757,69 | ||
| 37.488.037,82 | 37.570.932,24 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018
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| 2018 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 1.445.751,91 | 1.545.077,99 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.221.200,86 | 3.037.129,21 | |
| 2.666.952,77 | 4.582.207,20 | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.134.626,56 | -1.131.358,96 | |
| Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -1.838.202,02 | -2.372.760,55 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -74.548,23 | -93.467,79 | |
| - davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) - | |||
| -1.912.750,25 | (-2.466.228,34) | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -4.472,33 | -34.935,47 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.873.716,14 | -2.247.156,17 | |
| -2.258.612,51 | -1.297.471,74 | ||
| Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 1.000.331,92 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.000.331,92) - | |||
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 5.262.421,50 | 4.201.882,38 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.595,00 | 914,00 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) - | |||
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | -68,67 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -291.853,60 | -649.068,72 | |
| - davon aus Aufzinsung: EUR 93.721,00 (Vorjahr: EUR 98.422,00) - | |||
| - davon an verbundene Unternehmen: EUR 71.201,76 (Vorjahr: EUR 75.398,98) - | |||
| 4.972.162,90 | (4.553.990,91) | ||
| 2.713.550,39 | 3.256.519,17 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 14.111,24 | -192.638,80 | |
| Ergebnis nach Steuern | 2.727.661,63 | 3.063.880,37 | |
| Sonstige Steuern | -722,90 | -8.825,00 | |
| Jahresüberschuss | 2.726.938,73 | 3.055.055,37 | |
| Gewinnvortrag | 2.116.190,55 | 1.263.062,18 | |
| Dividende für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr | -1.112.760,00 | -674.400,00 | |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | |||
| a) in andere Gewinnrücklagen | -2.366.899,91 | -1.527.527,00 | |
| Bilanzgewinn | 1.363.469,37 | 2.116.190,55 |
Anhang
der ALBIS Leasing AG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.
Der Jahresabschluss für die ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2018 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Grundlage der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Bei den Finanzanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Forderungen sind zum Nennwert – vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen – angesetzt.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbaren und latenten Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten aktiviert.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag und wird auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung vorgenommen. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung der Rückstellungen mit dem gemäß § 253 Abs. 2 HGB von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) und einer kalkulierten Rentenanpassung von 2,0 % vorgenommen. Angewendet wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode). Der Rechnungszins ist der Bundesbankzinssatz per 31. Dezember 2018 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Zusammensetzung des Anteilsbesitzes nach Buchwerten
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg | 35.886 | 35.886 |
Im Vorjahr wurde neben der ALBIS HiTec Leasing GmbH (HiTec) die ALBIS Mobil Lease GmbH (AML) ausgewiesen. Nach der Verschmelzung der AML auf die HiTec im Jahr 2018 wurden der Ausweis zusammengefasst und der Vorjahresausweis entsprechend angepasst.
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Die Gesellschaft war im Berichtsjahr an folgenden Gesellschaften gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und 4 AktG beteiligt:
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| Gesellschaft | Anteil 2018 % |
Eigenkapital 2018 T€ |
Jahresergebnis(1) 2018 T€ |
|---|---|---|---|
| ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg | 100,0 | 9.561 | 5.244 (1) |
| Mittelbare Beteiligungen an verbundenen Unternehmen | |||
| ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg | 100,0 | 755 | -320 (1) |
| ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg | 100,0 | 31 | -328 (1) |
| LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg | 100,0 | 725 | 215 (1) |
| ALBIS Service GmbH, Hamburg | 100,0 | 281 | 452 (1) |
(1) Jahresergebnis vor Ergebnisabführung 2018 und vor Vereinnahmung von Erträgen aus Ergebnisabführung.
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich wie folgt:
Die ALBIS Mobil Lease GmbH, die KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH und die ALBIS Gesellschaft für Mietkauf mbH, alle mit Sitz in Neu-Isenburg, haben mit Vertrag vom 21. August 2018 und mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (Verschmelzungsstichtag) ihr jeweiliges Vermögen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahmen gemäß §§ 2 Nr. 1, 3 ff. und 46 ff. UmwG auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH übertragen.
Sämtliche Gesellschaften, die ihr Vermögen auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen haben, befanden sich bereits zuvor in 100 %igem unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der ALBIS Leasing AG. Es handelte sich somit um eine Verschmelzung von Schwestergesellschaften (sidestep merger).
Die ALBIS Mobil Lease GmbH war bis zur Verschmelzung zu 100 % an der ALBIS Service GmbH (ASG) beteiligt. Infolge der Übertragung ihres Vermögens im Wege der Verschmelzung auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH hält die HiTec nun 100 % der Geschäftsanteile der ASG.
Nach Vollzug der Verschmelzung haben die ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschende Gesellschaft) und die ALBIS Service GmbH (beherrschte Gesellschaft) am 18. September 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Das Ergebnis der ALBIS Service GmbH des Jahres 2018 ist an die ALBIS HiTec Leasing GmbH abzuführen.
Die ALBIS Leasing AG erstellte zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss.
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige | 0 | 3 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg | 0 | 30 |
| ALBIS Service GmbH, Hamburg | 0 | 19 |
| 0 | 49 |
Sonstige Vermögensgegenstände
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Umsatzsteuer | 1.189 | 1.075 |
| Forderungen aus Gewerbesteuer | 66 | 0 |
| Forderungen aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag | 63 | 0 |
| Sonstige | 0 | 2 |
| 1.318 | 1.077 |
Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft der ALBIS Leasing AG mit den übrigen Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe. Die Forderungen aus Ertragsteuern ergeben sich aus der Aktivierung der Vorauszahlungen des Jahres 2018.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 7 (Vorjahr T€ 10) bestehen im Wesentlichen für in 2019 fällige Umlagen an die BaFin sowie Versicherungen (T€ 6).
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 18.546.000,00 (Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Es ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
(2) Die Form der Aktienurkunden sowie die der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,
(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;
(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;
(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie
(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
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| Gezeichnetes Kapital T€ |
Gesetzliche Rücklage T€ |
Gewinnrücklagen T€ |
Kapitalrücklage T€ |
Bilanzgewinn T€ |
Eigenkapital T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 18.546 | 1.533 | 3.858 | 690 | 2.116 | 26.743 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.113 | -1.113 |
| Einstellung aus Jahresüberschuss 2017 | 0 | 0 | 1.003 | 0 | -1.003 | 0 |
| Einstellung aus Jahresüberschuss 2018 | 0 | 0 | 1.363 | 1.363 | 2.727 | |
| 31.12.2018 | 18.546 | 1.533 | 6.225 | 690 | 1.363 | 28.357 |
Die Hauptversammlung am 11. Juli 2018 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten. Das entsprach einem Anteil von T€ 1.113 am Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von insgesamt T€ 2.116.
Die Hauptversammlung stimmte ebenfalls zu, den restlichen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von T€ 1.003 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Seit dem Jahr 2010 sind nach dem HGB in der Fassung des BilMoG den Berechnungen die Grundsätze des § 253 HGB zugrunde zu legen. Darüber hinaus wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlichen, vorschüssigen Zahlungsweise herangezogen. Es wurden ein Rententrend von 2,0 % p. a. unterstellt und ein Zinsfuß von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) angesetzt.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,32 %, Vorjahr 2,80%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (3,21 %, Vorjahr 3,68 %) stellt sich wie folgt dar:
Sollrückstellung mit Zinssatz (2018)
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| in € | |
|---|---|
| Durchschnitt 7 Jahre (Zins 2,32 %) | 2.996.600 |
| Durchschnitt 10 Jahre (Zins 3,21 %) | 2.712.141 |
| Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB | 284.459 |
Sollrückstellung mit Zinssatz (2017)
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| in € | |
|---|---|
| Durchschnitt 7 Jahre (Zins 2,80 %) | 2.849.474 |
| Durchschnitt 10 Jahre (Zins 3,68 %) | 2.582.983 |
| Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB | 266.491 |
Gemäß § 253 Abs.6 S.2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre).
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen mit T€ 47 die Gewerbesteuer 2016, mit T€ 42 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 30 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2016 sowie mit T€ 25 Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017.
Sonstige Rückstellungen
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Urlaub, Sonderzahlungen und Tantiemen | 500 | 352 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 130 | 70 |
| Nebenkosten / Verwaltungskosten Ifflandstraße 4 | 37 | 44 |
| Geschäftsbericht | 15 | 15 |
| Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 5 | 17 |
| Berufsgenossenschaft | 2 | 2 |
| 689 | 500 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Oldenburgische Landesbank AG | 3.500 | 0 |
| NIBC Bank Deutschland AG | 0 | 3.766 |
| 3.500 | 3.766 |
Mit Vertrag vom 11. März 2014 erwarb die ALBIS Leasing AG von der NIBC Bank Deutschland AG sämtliche Aktien der damaligen ALBIS HiTec Leasing AG. Der Kaufpreis betrug T€ 27.468. Die Verbindlichkeit bestand gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG. Mit Umfinanzierung an die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) wurde die Restschuld bei der NIBC Bank Deutschland AG im Berichtsjahr abgelöst. Das Darlehen der OLB ist durch Verpfändung von 25 % der Geschäftsanteile der ALBIS HiTec Leasing GmbH besichert.
Weitere besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Der Ausweis von insgesamt T€ 441 betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Aufsichtsräten und Steuerberatern.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg | 865 | 269 |
| ALBIS HiTec Leasing GmbH , Hamburg | 467 | 108 |
| ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg | 115 | 0 |
| LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg | 73 | 36 |
| ALBIS Service GmbH, Hamburg | 42 | 0 |
| ALBIS Mobil Lease GmbH, Neu-Isenburg | 0 | 2.747 |
| KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, Neu-Isenburg | 0 | 55 |
| 1.562 | 3.215 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber der ALBIS Mobil Lease GmbH im Vorjahr resultierten aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag über Genussrechte an der NIBC Bank, der im März 2014 geschlossen wurde. Nach Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH konnten diese Verbindlichkeiten mit bestehenden Forderungen verrechnet werden.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergaben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft, Dienstleistungsverträgen und laufenden Verrechnungen im Konzern.
Sonstige Verbindlichkeiten
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Lohn- und Kirchensteuer | 32 | 32 |
| Übrige | 51 | 65 |
| 83 | 97 |
Die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer stammen aus Dezember 2018 und wurden termingerecht im Januar 2019 bezahlt.
Der Posten „Übrige“ besteht überwiegend aufgrund von Betriebskostenabrechnungen für das Objekt Ifflandstraße 4, Hamburg.
Verbindlichkeiten
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| 2018 bis 1 Jahr T€ |
2017 bis 1 Jahr T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.000 | 1.891 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 441 | 385 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.562 | 683 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 71 | 88 |
| 3.074 | 3.047 |
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| 2018 1 bis 5 Jahre T€ |
2017 1 bis 5 Jahre T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.500 | 1.875 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 12 | 9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 2.532 |
| 2.512 | 4.416 |
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betrugen in 2018 T€ 1.446 (Vorjahr T€ 1.545).
Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Vorjahr erzielte die ALBIS Leasing AG weitere Mieterlöse als Vermieterin der Immobilie Lindenallee in Essen. Die Immobilie wurde im Jahr 2017 verkauft. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Mieten in Höhe von T€ 1.230 (Vorjahr T€ 1.329) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 96), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 72 (T€ 72) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48).
S onstige betriebliche Erträge
Die Sonstigen betrieblichen Erträge machen T€ 1.221 (Vorjahr T€ 3.037) aus.
Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.125 (Vorjahr T€ 1.330).
Darüber hinaus realisierte die ALBIS Leasing AG T€ 39 (Vorjahr T€ 33) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie T€ 43 (Vorjahr T€ 44) aus Sachbezügen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 95) ergeben sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen betreffend die Gebäude und aus Versicherungserstattungen.
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einem im Vorjahr erzielten Buchgewinn in Höhe von T€ 1.535 aus der Veräußerung der beiden ehemaligen Bankimmobilien Lindenallee 60 – 62 und 64 – 66 in Essen. Unter Berücksichtigung der damit im Zusammenhang stehenden Kosten ergab sich aus dem Verkauf der Immobilien im Vorjahr ein Ergebnisbeitrag in Höhe von T€ 713.
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.135 (Vorjahr T€ 1.131). Im Wesentlichen resultieren die Aufwendungen in Höhe von T€ 1.088 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 1.082) aus dem Mietverhältnis mit der Central Krankenversicherung AG für den Standort in der Ifflandstraße 4. Die Unterbeauftragung zur Auslagerung der Internen Revision auf die CASIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verursachte Aufwand in Höhe von T€ 47 (Vorjahr T€ 49).
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 betrugen T€ 1.913 (Vorjahr T€ 2.466). Die Personalkosten ohne Vorstandstantiemen in Höhe von T€ 425 (Vorjahr T€ 236) betrugen T€ 1.488 (Vorjahr € 2.230). Im Vorjahr wurde an einen Vorstand eine Abfindung in Höhe von T€ 362 gezahlt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 1.874 (Vorjahr T€ 2.247). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 463 (Vorjahr T€ 276), die allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung in Höhe von T€ 383 (Vorjahr T€ 234), der Mietaufwand sowie die Nebenkosten für selbst genutzte Räumlichkeiten der ALBIS Leasing AG in der Ifflandstraße 4 mit T€ 177 (Vorjahr T€ 176) und die Kosten für den Jahresabschluss in Höhe von T€ 171 (Vorjahr T€ 122). Die Kosten für den Jahresabschluss enthalten auch die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses 2018 mit T€ 91. Weitere Posten sind die Hausverwaltungskosten für den Standort Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 167 (Vorjahr T€ 212), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 138 (Vorjahr T€ 135), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 119 (Vorjahr T€ 152), Kosten für die Hauptversammlung, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 85 (Vorjahr T€ 79), Aufwand aufgrund von Weiterbelastungen seitens der Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 38 (Vorjahr T€ 54), Fahrzeugkosten in Höhe von T€ 30 (Vorjahr T€ 27), Reisekosten von Arbeitnehmern und Vorständen in Höhe von T€ 22 (Vorjahr T€ 25), Beiträge in Höhe von T€ 16 (Vorjahr T€ 19) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von T€ 65 (Vorjahr T€ 111). Im Vorjahr entstanden zusätzliche Aufwendungen aus Betriebskosten für die Gebäude in der Lindenallee in Essen in Höhe von T€ 96.
Erträge aus Beteiligungen
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH i.L, Göttingen | 0 | 0,3 |
| ALBIS Mobil Lease GmbH, Neu-Isenburg | 0 | 1.000 |
| 0 | 1.000 |
Die Oktarin Beteiligungsverwaltung GmbH i.L. – ein GmbH-Mantel ohne eigenes Geschäft – wurde aus Kostengründen und zur Steigerung der Transparenz des Konzerns abgewickelt und am 15. Januar 2018 gelöscht.
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg | 5.262 | 3.748 |
| ALBIS Service GmbH, Hamburg | 0 | 454 |
| 5.262 | 4.202 |
Seit Ende 2017 besteht mit der ALBIS Service GmbH kein Gewinnabführungsvertrag mehr. Mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH besteht seit Mitte 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von T€ 14 betreffen Erstattungen in Höhe von T€ 6 für das Jahr 2012 und die Auflösung von Rückstellungen für Vorjahre in Höhe von T€ 8. Beide Posten ergaben sich im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014 die, mit endgültigen Bescheiden im Februar 2018, abgeschlossen wurde.
Kosten für allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchführung und Wirtschaftsprüfung
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang angegeben.
V. Sonstige Angaben
Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.
Meldungen gemäß § 33 WpHG
Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Juli 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 7,22 % (das entspricht 1.338.657 Stimmrechten) betrug.
Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.
Herr Thomas Muhle, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 5. Juli 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 3,67 % (das entspricht 680.243 Stimmrechten) betrug.
Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.
Herr Christoph Zitzmann, Nürnberg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. September 2018 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 10. September 2018 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 15,0017 % (das entspricht 2.782.223 Stimmrechten) betrug.
Weitere Mitteilungen gemäß § 33 WpHG liegen nicht vor.
Meldungen gemäß § 26 WpHG
Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig.
Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.
Haftungsverhältnisse (§ 251 i.V.m §§ 268 Abs. 7 HGB und 285 Nr. 27 HGB)
Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS Mobil Lease GmbH / in 2018 verschmolzen auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH) – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, belief sich zum Bilanzstichtag auf € 3,1 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert.
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S.A., Compartment Kontor (Kontor), für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH verkauften Forderungen an die Kontor ergeben. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW, bis zu einem Höchstbetrag von € 4 Mio. übernommen – soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben.
Die ALBIS Leasing AG hat eine gesamtschuldnerische Mithaft für eine Vorfinanzierung über € 3 Mio. für die ALBIS HiTec Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice GmbH und die ALBIS Direct Leasing GmbH übernommen.
Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2018 nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB)
Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen | 2.299 | 3.448 |
| – davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
Der Mietvertrag endet im Jahr 2020, die Leasingverträge enden im Jahr 2020.
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich sechs Angestellte und drei Vorstände (Vorjahr neun Angestellte und vier Vorstände). Am 31. Dezember 2018 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen.
Kredite an Mitglieder des Vorstands gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV und § 285 Nr. 9c HGB
Kredite an Mitglieder des Vorstands bestanden während des Geschäftsjahres 2018 nicht.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)
Dem Vorstand gehörten im Jahr 2018 an
Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle
Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg
Andreas Oppitz, Kaufmann, Weißkirchen / Österreich
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2018 an
Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitz bis zum 19. Dezember 2018, Austritt am 28. Februar 2019)
Weitere Aufsichtsratsmandate
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| Infopark AG | stellvertretender Vorsitzender |
Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender bis zum 19. Dezember 2018, Vorsitzender vom 19. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019, Mitglied seit dem 28. Februar 2019).
Dr . Peter-Jörg Klein, Rechtsanwalt, Berlin (Austritt am 28. Februar 2018)
Weitere Aufsichtsratsmandate
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| Norddeutsche Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | stellvertrender Vorsitzender |
| Europäische Akademie Berlin | Vorsitzender des Beirats |
Marc Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf (Austritt am 28. Februar 2019)
Weitere Aufsichtsratsmandate
Freenet AG
InnoTec TSS AG
Innogy SE
Eberhard Köbe, Bereichsleiter Konzernfinanzen, Hamburg (vom 30. Mai 2018 bis zum 11. Juli 2018)
Wolfgang Wittmann, Rechtsanwalt, Nürnberg (seit dem 11. Juli 2018, Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019)
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| Weitere Aufsichtsratsmandate | |
|---|---|
| Dubai Oasis Capital AG i.L. | Vorsitzender bis zum 20. Dezember 2018 |
| wallmedien AG | Vorsitzender seit dem 8. November 2018 |
Bezüge des Aufsichtsrates und des Vorstands
Angaben zu § 285 Nr. 9 HGB (Vergütungsbericht)
Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Berichtsjahr betrug T€ 1.162. Darin enthalten sind neben dem Fixum, Nebenleistungen / Sachbezüge und Tantiemen. Die Vergütungen orientieren sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und tragen den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 447 (Vorjahr T€ 438) gebildet. In 2018 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 135 (Vorjahr T€ 126) gezahlt. Die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2018 beträgt T€ 138 und wird im Jahr 2019 gezahlt.
Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrates enthält der Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts der ALBIS Leasing AG.
Aktionärsstruktur
Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.
Konzernverhältnisse
Die ALBIS Leasing AG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Tochtergesellschaften. Diese sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der ALBIS Leasing AG, Hamburg, angegeben.
Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere zu in mittel- oder unmittelbar 100 %igem Anteilsbesitz befindlichen Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Die Beziehungen bestehen überwiegend aufgrund von Miet- und Dienstleistungsverträgen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)
Ende Februar 2019 schied Herr Bernd Dähling, Vorstandssprecher, aus der Gesellschaft aus.
Am 28. Februar 2019 schieden die Herren Dr. Rolf Aschermann und Marc Tüngler aus dem Aufsichtsrat aus. Die Herren Hans Werner Scherer und Dilan Hilser wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Wolfgang Wittmann übernahm den Vorsitz im Aufsichtsrat, Herr Hans Werner Scherer ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.
Es liegen keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2018 vor, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der ALBIS Leasing AG haben.
Gewinnverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Jahresüberschuss beträgt T€ 2.727 (Vorjahr T€ 3.055).
Nach der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen mit T€ 1.363 (Vorjahr T€ 1.528) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.363 (Vorjahr T€ 2.116).
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktien auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 250 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 22. März 2019
ALBIS Leasing AG
Michael Hartwich , Vorstand
Andreas Oppitz, Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens in 2018
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| Historische Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Stand 31.12.2018 € |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 80.713,69 | 996,00 | 0,00 | 81.709,69 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 399.538,70 | 625,00 | 162.718,48 | 237.445,22 |
| 399.538,70 | 625,00 | 162.718,48 | 237.445,22 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 39.235.997,61 | 0,00 | 3.350.000,00 | 35.885.997,61 |
| 39.235.997,61 | 0,00 | 3.350.000,00 | 35.885.997,61 | |
| 39.716.250,00 | 1.621,00 | 3.512.718,48 | 36.205.152,52 |
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| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Stand 31.12.2018 € |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 79.118,19 | 925,00 | 0,00 | 80.043,19 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 392.679,70 | 3.257,50 | 162.398,98 | 233.538,22 |
| 392.679,70 | 3.257,50 | 162.398,98 | 233.538,22 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.350.000,00 | 0,00 | 3.350.000,00 | 0,00 |
| 3.350.000,00 | 0,00 | 3.350.000,00 | 0,00 | |
| 3.821.797,89 | 4.182,50 | 3.512.398,98 | 313.581,41 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2018 € |
Stand 31.12.2017 € |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.666,50 | 1.595,50 |
| II. Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 0,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.907,00 | 6.859,00 |
| 3.907,00 | 6.859,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 35.885.997,61 | 35.885.997,61 |
| 35.885.997,61 | 35.885.997,61 | |
| 35.891.571,11 | 35.894.452,11 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die ALBIS Leasing AG, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt H. des Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht sowie die in Abschnitt G. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1. Bewertung der Finanzanlagen im Zusammenhang mit der in 2018 erfolgten Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH
2. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Finanzanlagen
a) Sachverhalt und Problemstellung
Im Jahresabschluss der ALBIS werden unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" Finanzanlagen in Höhe von € 35,9 Mio. ausgewiesen.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen, nach der in 2018 erfolgten Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH, um eine Beteiligung, die zu über 79,0 % durch das Eigenkapital von € 28,4 Mio. refinanziert und insofern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der ALBIS ist.
Die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen werden mindestens einmal jährlich jeweils zum Bilanzstichtag oder auch anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (sog. "Impairment-Test") unterzogen.
Bei der Bestimmung des Ertragswertes wird das Ertragswertverfahren nach IDW S1 IDW i.V.m. RS HFA 10 verwendet, wobei die von den gesetzlichen Vertretern verabschiedete Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2023 des ALBIS zugrunde gelegt wird. Die Abzinsung erfolgt mittels eines fristenkongruenten Kapitalisierungszinssatzes. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung zukünftiger Erträge und Aufwendungen der Beteiligungsunternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität des Bewertungsmodelles war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der fristenkongruenten Kapitalisierungszinssätze beurteilt. Zudem haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Erträge und Aufwendungen insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der Mittelfristplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit von geplanten Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Erträge und Aufwendungen anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem jeweiligen Management kritisch diskutiert. Die Umsetzbarkeit der wesentlichen wertbeeinflussenden Maßnahmen haben wir dabei unter anderem vor dem Hintergrund des bisherigen Geschäftskonzeptes sowie der aktuellen und erwarteten Marktgegebenheiten beurteilt.
Wir haben die Unternehmensplanungen von 2019 bis 2023 der Beteiligungsgesellschaft mit den Referenzzahlen aus den vergangenen Geschäftsjahren (AML und HiTec) und die der Planung zu Grunde liegenden Annahmen der HiTec einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auf dieser Basis haben wir den von der ALBIS Leasing AG vorgenommenen Impairment-Test überprüft und konnten uns von der die Buchwerte im Finanzanlagevermögen überragenden Werthaltigkeit der Beteiligungen überzeugen.
Zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen ergaben die vorgenommenen Impairment-Tests keinen Abschreibungsbedarf der im Finanzanlagevermögen der ALBIS Leasing AG geführten Buchwerte.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen und deren Ansatz und Bewertung sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten.
1. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
a) Sachverhalt und Problemstellung
In dem Jahresabschluss der ALBIS werden unter dem Bilanzposten „Rückstellungen“ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Ferner wurden unter dem Bilanzposten „Steuerrückstellungen“ Rückstellungen für Ertragssteuerzahlungen ausgewiesen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.
Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Ab dem Jahr 2010 sind nach dem HGB in der Fassung des BilMoG den Berechnungen die Grundsätze des § 253 HGB zugrunde zu legen. Darüber hinaus wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlichen, vorschüssigen Zahlungsweise herangezogen. Es wurden ein Rententrend von 2 % p. a. unterstellt und ein Zinsfuß von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) angesetzt.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen beträgt nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,32 %, Vorjahr 2,80%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (3,21 %, Vorjahr 3,68 %) T€ 284.
Ferner wurden unter dem Bilanzposten „andere Rückstellungen“ von T€ 689 Verpflichtungsrückstellungen gegenüber dem Personal (davon Tantiemen von T€ 425) und anderen ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen betreffen mit T€ 47 die Gewerbesteuer 2016 und mit T€ 42 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 30 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2016. In Höhe von T€ 25 wurden Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017 gebildet.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Aufgrund der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit den Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. So haben wir die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen sowie die Mindestbesteuerung beurteilt. Ferner haben wir die Angemessenheit der Berechnung der Ertragssteuerrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Steuern beurteilt.
Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Pensionsrückstellungen sowie der Ertragssteuerrückstellungen und der anderen Rückstellungen zu rechtfertigen.
a) Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen und deren Ansatz und Bewertung sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
· Die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht
· die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB,
· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
· die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat (da kein Prüfungsausschuss) nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Es handelte sich um die prüferischen Durchsichten der Konzernzwischenabschlüsse zum 30. Juni 2018 sowie zum 31. Oktober 2018 für jeweils ein vereinbartes Honorar von T€ 20.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang von Thermann.
Hamburg, den 29. März 2019
**Vistra Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Wolfgang von Thermann , Wirtschaftsprüfer
Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer