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Albis Leasing AG Management Reports 2018

May 11, 2018

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Management Reports

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Albis Leasing AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Konzernlagebericht (IFRS)

A. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, streben wir ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert.

2. Konzernzusammensetzung

Der Konzern der ALBIS Leasing AG besteht aus der ALBIS Leasing AG als Holding sowie aus den operativ im Leasinggeschäft tätigen Teilkonzernen ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) mit den Tochtergesellschaften ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH sowie ALBIS Mobil Lease GmbH mit der Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH.

3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Jahr 2017 waren im Konzern durchschnittlich 109 Mitarbeiter (Vorjahr 111 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2017 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen.

4. Wertorientierte Konzernsteuerung

Die Planung im Konzern wird in Kooperation mit den Tochtergesellschaften aufgestellt. Diese stellen jeweils eine eigene Mehrjahresertragsplanung auf.

Folgende finanzielle Leistungsindikatoren wurden identifiziert:

4.1 Konzernergebnis (Gesamtergebnis)

Das Konzernergebnis ist der Konzerngesamtergebnisrechnung zu entnehmen.

4.2 Konzern - Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführten Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme.

4.3 Neugeschäftsvolumen

Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) gemäß IAS 17.38 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

4.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand ergibt sich aus dem Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung.

Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind.

5. Steuerungssystem

Das Leasinggeschäft des ALBIS Leasing Konzerns ist in die zwei Segmente „Vertriebsleasing“ und „Leasing für Investitionsgüter“ aufgeteilt.

Das Segment „Vertriebsleasing“ umfasst die ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH.

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ umfasst die ALBIS Mobil Lease GmbH.

Die Leasingportfolien unterliegen einem permanenten, konzerneinheitlichen Monitoring auf Vertragsebene und auf aggregiertem Niveau mit wenigstens monatlichem Reporting. In diesem Zuge werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge, die Entwicklung der durchschnittlichen Mittelbindung der Leasingverträge, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert.

Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert.

Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen.

Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das sich auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien konzentriert.

Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland hat weiter Fahrt aufgenommen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wuchs die deutsche Wirtschaft im Jahr 2017 das achte Mal in Folge. Das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahresdurchschnitt 2017 um 2,2 % höher als im vergangenen Jahr und damit über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,3 %. Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 2,0 % höher als ein Jahr zuvor, die Konsumausgaben des Staates stiegen mit plus 1,4 % unterdurchschnittlich. In Ausrüstungen – darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde mit plus 3,5 % ebenfalls etwas mehr investiert als noch ein Jahr zuvor (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 11 vom 11. Januar 2018).

Laut Deutscher Bundesbank befand sich die deutsche Wirtschaft in 2017 in „einem starken Aufschwung“. Die deutsche Wirtschaft wuchs kalenderbereinigt um 2,6 %. Die Industrie konnte – angetrieben durch eine lebhafte Nachfrage aus dem Ausland – ihre Wertschöpfung kräftig erhöhen. Dadurch stieg die Kapazitätsauslastung weiter an, und die Unternehmen investierten mehr als zuvor in Sachanlagen. Mit viel Rückenwind von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt wurde auch der private Konsum deutlich ausgeweitet. Die Deutsche Bundesbank erwartet, dass das gegenwärtig hohe Expansionstempo mittelfristig nachlässt, weil die Exporte weniger dynamisch zunehmen. Vor allem die stark ausgelasteten Kapazitäten und der bereits in einigen Branchen spürbare Fachkräftemangel begrenzen die weiteren Wachstumsmöglichkeiten. In diesem Szenario könnte die deutsche Wirtschaft in 2018 kalenderbereinigt um 2,5 % wachsen und in den Jahren 2019 sowie 2020 mit niedrigeren Raten von 1,7 % beziehungsweise 1,5 % zulegen. Angesichts der florierenden Industriekonjunktur, der zunehmenden Kapazitätsauslastung im verarbeitenden Gewerbe, der anhaltend günstigen Finanzierungskonditionen und der steigenden Nachfrage dürfte sich die lebhafte gewerbliche Investitionstätigkeit zunächst jedoch fortsetzen (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2017).

Nach dem vergangenen Rekordjahr boomt das Neugeschäft der Leasingwirtschaft weiter und wuchs 2017 um 6,0 %. Sowohl das Neugeschäft als auch der Leasingmarktanteil konnten erneut ausgebaut werden. Für € 67 Mrd. realisierten die Leasinggesellschaften 2017 in Deutschland Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter, davon € 8,5 Mrd. mittels Mietkauf. Das Mobilien-Leasing wuchs um 6,5 % auf 57,3 Mrd. Euro, während die gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen um 2,3 % stiegen. Damit erhöhte sich der Leasinganteil an den Ausrüstungsinvestitionen auf 24,1 % (BDL, Pressemitteilung vom 22. November 2017).

Ausbauen konnten die Leasingunternehmen ihre Anteile im Maschinensektor. Das Neugeschäft des zweitstärksten Leasingsegments stieg um 4,5 % und damit höher als die Auftragseingänge des Maschinenbaus im Inland. Das Leasing von Büromaschinen, Computern, Servern und IT-Ausstattungen blieb in 2017 (plus 0,3 %) nahezu unverändert (BDL, Pressemitteilung vom 22. November 2017).

Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland soll sich 2018 auch in der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Investitionen niederschlagen. Der Sachverständigenrat prognostiziert für das kommende Jahr ein Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen von 5,1 % (BDL, Pressemitteilung vom 22. November 2017). Und der VDMA hofft, „dass sich der seit langem aufgebaute Investitionsstau nach und nach auflöst“, denn „viele der älteren Maschinen und Anlagen im Markt dürften die fortschreitende Digitalisierung nicht hinreichend meistern“ (VDMA, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2017). Experten schätzen, dass bis 2020 jährlich circa € 40 Mrd. Investitionen allein für Industrieunternehmen nötig sind, um den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzutreiben. Die Leasingwirtschaft hat dies erkannt: Sie ist in Aufbruchsstimmung und geht den digitalen Wandel an (BDL, Jahresbericht 2017).

2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung

2.1 ALBIS Leasing AG und Konzern

Die Hauptversammlung am 20. Juli 2017 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten. Das entsprach einem Anteil von T€ 674 am Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von insgesamt T€ 1.263.

Die Hauptversammlung stimmte ebenfalls zu, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von T€ 16.860 durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um T€ 1.686 auf T€ 18.546 zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurde ein Teilbetrag der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 1.686 in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die Aktien wurden als sogenannte Gratisaktien im Verhältnis 10:1 (auf zehn alte Aktien entfällt eine neue Aktie) ausgegeben.

Am 16. November 2016 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 64 – 66 mit einem Interessenten geschlossen. Die Immobilie war im Vorjahr wegen des bestehenden Kaufvertrags unter „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ ausgewiesen. Der Kaufpreis betrug T€ 1.300 und entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt und die Immobilie an den Erwerber übergeben.

Am 30. August 2017 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 60 – 62 geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 3.700, der Buchwert belief sich auf T€ 2.092. Aus dem Immobilienabgang wurde somit ein Buchgewinn von T€ 1.608 erzielt. Der Kaufpreis wurde am 10. Oktober 2017 bezahlt und die Immobilie an den Erwerber übergeben. Es besteht seither im Konzern kein Grundvermögen mehr. Die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der IFRS zu berücksichtigende Absetzung für Abnutzung ist höher als nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Infolge dessen ist in IFRS der Buchwert niedriger und der Buchgewinn höher als nach HGB.

Im Zuge der Vermietung der Immobilie Lindenallee 60 – 62 wurden zusätzliche Erhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 538 erforderlich. Zudem mussten anlässlich der Veräußerung der Immobilien Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit langer Laufzeit abgelöst werden. Es entstanden Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von T€ 284, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen sind.

Der wirtschaftliche Erfolg aus dem Verkauf der in Essen belegenen ehemaligen Gallinat-Bank-Immobilien belief sich somit auf T€ 786.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Jahr 2017 mit € 4,2 Mio. das prognostizierte Konzerngesamtergebnis (€ 3,6 bis € 4,1 Mio.) erreicht. Den Geschäftsverlauf beurteilt der Vorstand insgesamt als gut und sieht die ALBIS Leasing Gruppe als für das kommende Geschäftsjahr gut aufgestellt.

Das Konzerngesamtergebnis wurde durch die Aktivierung anfänglicher direkter Vertriebseinzelkosten gemäß IAS 17.38 (initial direct costs) beeinflusst. Die erweiterte Aktivierung von Vertriebseinzelkosten erfolgte, nachdem die Erweiterung der Kostenrechnung die exakte Abgrenzung und Zuordnung der Kostenarten ermöglichte. Externe Vertriebskosten und weitere initial direct costs waren bereits bisher aktiviert.

Durch die Aktivierung anfänglicher direkter Vertriebseinzelkosten und unter Berücksichtigung der diesbezüglich zu bildenden Rückstellungen für Latente Steuern ergab sich eine positive Ergebnisauswirkung von rund € 2,4 Mio.

2.2 Segment „Vertriebsleasing“ – ALBIS HiTec Leasing Gruppe, Hamburg

Zur ALBIS HiTec Leasing Gruppe gehören die ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), die ALBIS Fullservice Leasing GmbH, die ALBIS Direct Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments sind IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte und Medizintechnik. Die Gesellschaften sind im Bereich des Leasing- und Mietkaufgeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte tätig. Die Investitionsobjekte sind grundsätzlich für die gewerbliche Verwendung bestimmt. Die Leasing- und Mietkaufkunden haben ihren Sitz regelmäßig in Deutschland.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe plante für das Jahr 2017 ein Neugeschäftsvolumen von € 75,6 Mio. und erreichte € 71,9 Mio. Der Planwert konnte somit nur zu 95,1 % erreicht werden. Das erreichte Niveau liegt dennoch um 6,4 % über dem Neugeschäftsvolumen des Vorjahres (€ 67,6 Mio.). Auch die Anzahl der geschlossenen Neuverträge konnte von 8.399 im Vorjahr auf 8.780 in 2017 gesteigert werden. Die Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe berichten einen leichten Anstieg der Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse, bei ebenfalls leicht gestiegenen Sachkosten, konstanten Personalkosten und auf niedrigem Niveau stabilen Wertberichtigungen.

Die Geschäftsführung der ALBIS HiTec Leasing Gruppe hat im Jahr 2017 entschieden, Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur im Vertrieb umzusetzen und die Regionalleitung in der wirtschaftlich bedeutendsten Region Süd (Bayern, Baden-Württemberg) auszutauschen. Damit war, neben weiteren Maßnahmen, auch ein Wechsel von sechs Vertriebsmitarbeitern in der Region verbunden. Der Personalwechsel hat sich über das Jahr 2017, überwiegend bis nach dem Sommer 2017, hingezogen, mit der Konsequenz, dass die Region über mehrere Monate nur durch drei Vertriebsmitarbeiter repräsentiert war. Darüber hinaus hat die Geschäftsleitung entschieden, die Zusammenarbeit mit einem bedeutenden Kooperationspartner einzustellen. Diese Maßnahmen wirkten sich auf das realisierte Neugeschäft der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH aus.

Die ALBIS Direct Leasing GmbH konnte ihre Neugeschäftsplanung nicht umsetzen, nachdem für den Vertriebsaußendienst zwei Mitarbeiter eingeplant waren, von denen einer fast das gesamte Geschäftsjahr ausfiel.

Unter Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen ist die Geschäftsleitung mit dem erreichten Neugeschäft und dem Ergebnis dennoch zufrieden. Die Personalstruktur im Vertrieb hat sich deutlich verbessert. Auf dieser Grundlage ist für das Jahr 2018 eine Steigerung des Neugeschäfts um 20 bis 26 % geplant, wobei bestehende Händlerverbindungen weiterentwickelt und neue Kooperationen geschlossen werden sollen.

2.3 Segment „Leasing für Investitionsgüter“

2.3.1 ALBIS Mobil Lease GmbH , Neu-Isenburg

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ besteht seit Mitte 2016 im Wesentlichen aus der ALBIS Mobil Lease GmbH. Die Geschäftsanteile der ALBIS Mobil Lease GmbH stehen zu 100 % im Eigentum der ALBIS Leasing AG.

Nach der Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit auf der strukturierten, reibungslosen und ertragreichen Abwicklung des Vertragsbestandes. Neugeschäft wird gegenwärtig in geringem Umfang realisiert.

2.3.2 ALBIS Service GmbH, Hamburg

Die ALBIS Service GmbH ist Dienstleistungsgesellschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Sie übernimmt Aufgaben im Rechnungswesen, der Vertragsverwaltung und stellt wesentliche IT-Dienstleistungen zur Verfügung. Das Serviceangebot erstreckt sich darüber hinaus auf den Betrieb des Empfangs, der Konferenzräume, auf das Catering und andere Leistungen. Ihre Erträge erzielt die Gesellschaft durch Weiterbelastungen im Konzern.

3. Umweltmanagement

Alle Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe orientieren sich bei ihrer Arbeit am Ziel der Nachhaltigkeit und gehen sparsam mit Ressourcen um. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen sie, neben den wirtschaftlichen Vorteilen, immer auch die Sicherheit, die Gesundheit und den Umweltschutz. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Folgen unternehmerischen Handelns über die Grenzen rechtlicher Verantwortlichkeit und unmittelbarer ökonomischer Konsequenzen hinaus einzubeziehen.

C. Ertragslage

Für das Jahr 2017 ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 4,0 Mio. (Vorjahr € 3,5 Mio.).

Das operative Ergebnis des Jahres 2017 betrug € 3,6 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.).

Das Zinsergebnis ist um € 1,0 Mio. auf € 4,4 Mio. (Vorjahr € 3,4 Mio.) gestiegen. Das Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge ergab sich mit € 4,0 Mio., nach € 1,6 Mio. im Vorjahr.

Die Risikovorsorge ging um € 1,4 Mio. auf € 0,4 Mio. zurück. Im Vorjahr war hier in Höhe von € 1,4 Mio. ein Forderungsverlust aus der Abwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der NL Nord Lease Gruppe ausgewiesen. Wir berichteten hierzu ausführlich im Vorjahr.

Das Verwertungsergebnis sank um € 1,2 Mio. auf € 3,1 Mio. Diese Entwicklung resultiert aus der vertragsgemäßen Abwicklung des Leasingportfolios der ALBIS Mobil Lease GmbH im Bereich der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“. Die ALBIS Mobil Lease Gruppe hatte das Neugeschäft in dieser Produktgruppe eingestellt und die Geschäftschancen im Jahr 2015 an die IKB Leasing Gruppe veräußert.

Das Sonstige Ergebnis ist von € 2,5 Mio. auf € 2,9 Mio. gestiegen. Es beinhaltet Ergebnisse aus der Forfaitierung von Leasingforderungen an konzernfremde Erwerber.

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Operate Leasing in Höhe von € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.) und die vermietungstypischen Aufwendungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) blieben nahezu unverändert und betrafen die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge gingen von € 9,5 Mio. auf € 6,7 Mio. zurück. Im Vorjahr hatte die ALBIS Leasing AG aus einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe einen Ertrag in Höhe von € 3,2 Mio. realisiert. Ziel war es, bestehende wechselseitige Zahlungsansprüche beziehungsweise Verbindlichkeiten, die auf unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen und ehemaligen Konzernverflechtungen beruhten, abzugelten. Der unter Risikovorsorge bereits erwähnte Aufwand stand mit diesen Erträgen in Zusammenhang.

Der Personalaufwand sank im Jahr 2017 auf € 6,2 Mio. (Vorjahr € 8,5 Mio.). Die Minderung der Personalkosten ergab sich unter anderem, weil anfängliche direkte Vertriebseinzelkosten gemäß IAS 17.38 (initial direct costs) aktiviert wurden. Die erweiterte Aktivierung von Vertriebseinzelkosten aus den Bereichen Personalkosten und Personalnebenkosten erfolgte nachdem die Erweiterung der Kostenrechnung die exakte Abgrenzung und Zuordnung der Kostenarten ermöglichte.

Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen nahezu unverändert bei € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.).

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf € 7,2 Mio. (Vorjahr € 9,3 Mio.). Im Wesentlichen sanken die Fremdarbeiten im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit der IKB Leasing Gruppe von € 2,3 Mio. auf € 1,2 Mio. Der Vertrag wurde geschlossen, um die Verwaltung der noch bestehenden Verträge der ALBIS Mobil Lease Gruppe zu gewährleisten. Mit abnehmendem Portfolio sinken die Verwaltungskosten plangemäß.

Die Reparaturen und Instandsetzungen in Höhe von € 0,5 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) stehen mit den Immobilien in der Lindenallee in Essen in Zusammenhang. Die Immobilien wurden umfänglich gewartet, um die Vermietung und Veräußerung zu fördern. Die Immobilien wurden im Jahr 2017 veräußert.

Die Beratungs- sowie die Abschluss- und Prüfungskosten gingen um € 0,4 Mio. zurück. Die Entwicklung ist maßgeblich auf den – im Vergleich zu Vorjahren – geringen Umfang von Maßnahmen zur Strukturierung des Konzerns und auf Projekte, insbesondere im Bereich der Refinanzierung, zurückzuführen.

Die Kosten für Auskünfte und die Kfz-Kosten fielen um € 0,7 Mio. geringer aus. In diesem Umfang wurden anfängliche direkte Vertriebseinzelkosten gemäß IAS 17.38 (initial direct costs) aktiviert. Die erstmalige Aktivierung von Vertriebseinzelkosten aus diesen Bereichen erfolgte, nachdem die Erweiterung der Kostenrechnung die exakte Abgrenzung und Zuordnung der Kostenarten ermöglichte.

Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge blieben mit € 0,4 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) nahezu unverändert. Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen stiegen von € 1,1 Mio. auf € 1,3 Mio.

Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Orange Finance S. A. Gewinne in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € -0,3 Mio.). Sie werden im Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten ausgewiesen.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2017 € 3,0 Mio. (Vorjahr € -0,7 Mio.).

Die Erträge aus Steuern betreffen in Höhe von € 1,2 Mio. (Vorjahr € 4,4 Mio.) Erträge aus Latenten Steuern. Die Erträge aus Steuern sind mit tatsächlichen Steueraufwendungen in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) saldiert ausgewiesen.

Die Ergebnisse aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung von Latenten Steuern in Bezug auf die Bewertung in der Gesamtergebnisrechnung, und dort im Sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr ergaben sich versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr Verluste in Höhe von € 0,05 Mio.).

Das Konzerngesamtergebnis beträgt € 4,2 Mio. gegenüber € 3,4 Mio. im Vorjahr.

Das Eigenkapital beträgt € 18,9 Mio. (Vorjahr € 15,4 Mio.). Die Zunahme des Eigenkapitals beruht auf dem Gesamtergebnis 2017 in Höhe von € 4,2 Mio. (Vorjahr 3,4 Mio.). € 1,5 Mio. (Vorjahr € 1,3 Mio.) wurden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Dividende für das Jahr 2016 in Höhe von € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) verminderte das Eigenkapital.

Die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stehen im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen der ALBIS Leasing AG und der ALBIS Direct Leasing GmbH in Höhe von € -0,4 Mio. (Vorjahr € -0,5 Mio.). Die nicht beherrschenden Anteile beziehen sich auf die Orange Finance S. A. An dieser hält eine Stiftung 100 % der Anteile.

Der negative Ergebnisvortrag beträgt € 5,4 Mio. nach € 7,2 Mio. im Vorjahr.

Die ALBIS Leasing AG prognostizierte für das Geschäftsjahr 2017 ein Konzerngesamtergebnis zwischen € 3,6 Mio. und € 4,1 Mio. Das prognostizierte Konzerngesamtergebnis wurde erreicht.

D. Finanzlage

Das Eigenkapital beträgt € 18,9 Mio. Das sind 9,97 % (Vorjahr 8,59 %) der Bilanzsumme. Die langfristigen Schulden beliefen sich auf € 135,5 Mio. (Vorjahr € 121,0 Mio.). Das sind 71,6 % (Vorjahr 67,5 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Schulden betragen € 34,8 Mio. (Vorjahr € 42,8 Mio.). Das sind 18,4 % (Vorjahr 23,9 %) der Bilanzsumme.

Unter der Position „Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögensgegenständen“ wird der negative Marktwert des Zinsswaps der Orange Finance S. A. ausgewiesen. Der Wert ist im Geschäftsjahr um € 0,3 Mio. auf € 0,4 Mio. gesunken.

Rückstellungen für Steuern waren in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) zu passivieren. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Ertragsteuern.

Die Pensionsrückstellung ging leicht auf € 3,5 Mio. (Vorjahr € 3,8 Mio.) zurück.

Die Sonstigen Rückstellungen betrugen € 1,4 Mio. nach € 2,6 Mio. im Vorjahr. Zurückgegangen sind insbesondere die Rückstellungen für Tantiemen, Löhne und Gehälter. Die Vergütungen für den Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG sind in den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag wurden passive Latente Steuern in Höhe von € 6,0 Mio. (Vorjahr € 6,5 Mio.) ausgewiesen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist unter „C. Ertragslage“ dargestellt.

Zum 31. Dezember 2017 bestanden Kontokorrentlinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe bei der Sparkasse Bremen sowie bei der Volksbank Mittweida in Höhe von € 2,1 Mio. Hiervon waren € 1,4 Mio. in Anspruch genommen.

Es bestanden Darlehenslinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in Höhe von € 7,5 Mio. Die Inanspruchnahme betrug € 4,4 Mio.

Zusätzlich bestanden zwischen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und verschiedenen Kreditinstituten (ohne Orange Finance S. A.) Forfaitierungsvereinbarungen. Am 31. Dezember 2017 war ein Volumen in Höhe von € 51,5 Mio. forfaitiert.

Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns ist durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie durch bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben.

Die Refinanzierung der Gesellschaften des Konzerns ist für das bereits abgeschlossene Geschäft sichergestellt.

E. Vermögenslage

Langfristige Vermögenswerte bestanden in Höhe von € 95,1 Mio. (Vorjahr € 108,4 Mio.). Das sind 50,3 % (Vorjahr 60,5 %) der Konzernbilanzsumme. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von € 70,8 Mio. auf € 94,1 Mio. Das sind 49,7 % (Vorjahr 39,5 %) der Konzernbilanzsumme.

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten ist für den gestiegenen Ausweis im Wesentlichen der höhere Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Bilanzstichtag verantwortlich.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist in Höhe von € 0,5 Mio. direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern für Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Verfügungsbeschränkungen: zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich der Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt.

Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind € 7,0 Mio., von denen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe € 11,3 Mio. verfügungsbeschränkt.

Der Vorjahresausweis der „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ bezog sich auf die Immobilie Lindenallee 64 - 66 in Essen. Die Immobilie wurde im Geschäftsjahr verkauft. Der Kaufpreis betrug € 1,3 Mio. und entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt.

Die Immobilie Lindenallee 60 - 62 wurde seit September 2016 nicht mehr im Umlaufvermögen, sondern zum 31. Dezember 2016 unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die Immobilie Lindenallee 60 – 62 wurde ebenfalls im Geschäftsjahr veräußert. Der Ausweis der Sachanlagen zeigt sich im Wesentlichen wegen des Abgangs der Immobilie deutlich reduziert. Der Rückgang der langfristigen Vermögensgegenstände ist im Bereich der Forderungen aus Leasingverhältnissen auf die Aufgabe der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ zurückzuführen. Dem entgegen wirkte die Erhöhung der aktiven Latenten Steuern um € 0,6 Mio. auf € 5,7 Mio. (Vorjahr 5,1 Mio.).

Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen € 13,6 Mio. auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG).

Der Ausweis aktiver Latenter Steuern in Höhe von € 5,7 Mio. (Vorjahr € 5,1 Mio.) beruht auf Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz und auf dem Ansatz Latenter Steuern auf Verlustvorträge.

Als wesentliche Steuerungsgröße für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt A.4 „Wertorientierte Konzernsteuerung“ beschriebenen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (DRS 20.101-113) identifiziert.

F. Nachtragsbericht / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017

Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017 haben sich nicht ergeben.

G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Für die finanziellen Leistungsindikatoren wurde ein Prognosezeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Finanzielle Leistungsindikatoren wurden wie folgt identifiziert:

1.1 Konzernergebnis (Gesamtergebnis)

Die ALBIS Leasing AG hat im Jahr 2017 mit € 4,2 Mio. das prognostizierte Konzerngesamtergebnis in Höhe von € 3,6 bis € 4,1 Mio. erreicht. Die ALBIS Leasing Gruppe sieht sich für das Jahr 2018 gut aufgestellt. Bei stabiler Inlandskonjunktur und stabilen Refinanzierungsbedingungen ist eine weitere Verbesserung des Konzerngesamtergebnisses erreichbar. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann abhängig von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen von den aktuellen Erwartungen abweichen.

1.2 Konzern -Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote 2017 liegt mit 9,97 % höher als zum 31. Dezember 2016 (8,59 %). Die Steigerung der Eigenkapitalquote ist im Rahmen der Erwartungen ausgefallen. Hierzu hat auch die relativ stabile Bilanzsumme in Höhe von € 189 Mio. (Vorjahr € 179 Mio.) beigetragen.

Das Eigenkapital beträgt € 18,9 Mio. (Vorjahr € 15,4 Mio.). Die Zunahme des Eigenkapitals beruht auf dem Gesamtergebnis 2017 in Höhe von € 4,2 Mio. (Vorjahr 3,4 Mio.). € 1,5 Mio. (Vorjahr € 1,3 Mio.) wurden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Dividende für das Jahr 2017 in Höhe von € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) verminderte das Eigenkapital.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist die Steigerung der Konzern-Eigenkapitalquote, um Spielraum bei Gesprächen mit Refinanzierungspartnern zu gewinnen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erwartet für das Jahr 2018 eine moderate Steigerung der Konzern-Eigenkapitalquote.

1.3 Neugeschäftsvolumen

Die ALBIS Leasing Gruppe plante für das Jahr 2017 ein Neugeschäftsvolumen in Höhe von € 75,6 Mio. und erreichte € 71,9 Mio. Für das Jahr 2018 wird ein Neugeschäftswachstum von 20 bis 26 % prognostiziert. Der Prognosewert beruht auf der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterstellt weitgehend unveränderte Refinanzierungsbedingungen. Entwicklung und Prognose des Neugeschäftsvolumens der einzelnen Gesellschaften werden im Abschnitt B.2 „Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung“ erläutert.

1.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand sank im Jahr 2017 auf € 6,2 Mio. (Vorjahr € 8,5 Mio.). Die Minderung der Personalkosten ergab sich unter anderem, weil anfängliche direkte Vertriebseinzelkosten gemäß IAS 17.38 (initial direct costs) aktiviert wurden (weitere Ausführungen hierzu unter C. Ertragslage).

Für das Jahr 2018 rechnet der Vorstand mit gleichbleibenden Personalkosten.

2. Risikobericht

2.1 Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

2.1.1 Risikomanagement

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in Abschnitt „G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCMS-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS Mobil Lease GmbH, der KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

In den Teilkonzernen ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk – die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Jahr 2017 wurden die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert.

Im Rahmen der Stresstests wurden eine Erhöhung der Adressausfälle sowie Änderungen der Marktrisiken, der Liquiditätsrisiken und der Operationellen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb simuliert.

Die Teilkonzerne ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing sehen sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial – den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend – gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt.

2.1.2 Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Chancen- und Risikomanagement-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Chancen- und Risikoquantifizierung bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium „Höhe der Auswirkung“ wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der Auswirkung“ in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

· leicht (> 100 T€ - 500 T€)

· mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

· schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

· kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

· unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

· möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

· konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

· wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

2.1.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Risikoprofil des ALBIS Leasing Konzerns ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding sowie die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten und andererseits durch die Ertragskraft und Risikostruktur der Tochtergesellschaften. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen der geplanten Ergebnisse auf Ebene der Tochtergesellschaften zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage.

Die Leasinggesellschaften der Gruppe sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Unser Hauptaugenmerk liegt deshalb auf der Sicherung der Refinanzierungsmittel für die operativen Leasinggesellschaften.

2.1.4 Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Leasing Gruppe zuständig. Die ALBIS Leasing AG hat die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2017 waren die Verhinderung von Straftaten, Compliance, Risikomanagement, Meldewesen, Rechnungswesen, Prozesse im Leasinggeschäft sowie IT-Systeme und -Verfahren.

Der Prüfungsplan 2017 wurde eingehalten.

Die Tätigkeiten der Internen Revision bei der ALBIS Mobil Lease GmbH wurden im Jahr 2016 von der Geschäftsführung der Gesellschaft wahrgenommen. Im Jahr 2017 wurden die Aufgaben von einer angestellten Revisorin wahrgenommen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2017 waren das Anzeige- und Meldewesen und die Bereiche Compliance, Geldwäsche und Risikomanagement.

Der Prüfungsplan 2017 wurde eingehalten.

Eine Sonderprüfung für den Bereich Rechnungswesen wurde zusätzlich durch die Geschäftsführung beauftragt und im dritten Quartal 2017 durchgeführt. Von einer IT-Prüfung bei der ALBIS Mobil Lease GmbH wurde wegen der Übertragung des künftigen Neugeschäfts auf die IKB Leasing Gruppe und der weiteren Auslagerung an die Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH abgesehen.

2.2 Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

2.2.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es uns ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierüber wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen das Ausfallrisiko in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

2.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG). Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2017 bestanden Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 225.000 bei der Orange Finance S. A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als nicht kritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankenpartnern tauschen die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe sich regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen daher nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter auch im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Zur „Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ siehe auch Abschnitt I.5.

2.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht – mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und dem Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften fristenkongruent refinanziert.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

2.2.4 Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und – bei gleichen Geschäftsfeldern – Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken überwachen wir in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften. So können wir frühzeitig auf Marktveränderungen reagieren. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften – insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern – ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Fall einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

2.2.5 Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und / oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen zum 31. Dezember 2017 € 3,8 Mio. auf ein Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG zur Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG). Die Verbindlichkeiten gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG sind ratierlich in den Jahren 2018 bis 2019 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur geschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder werden Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Die ALBIS Mobil Lease Gruppe hat zur Betreuung des Bestandsportfolios einen Dienstleistungsvertrag mit der IKB Leasing Gruppe geschlossen. Aus diesem Vertrag sind laufend Entgelte an die IKB Leasing Gruppe zu leisten. Die Zahlungen belasten die Liquidität der ALBIS Mobil Lease Gruppe, sind aber in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Das Ergebnis der ALBIS Mobil Lease Gruppe ist, nach Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“, von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartet Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

3. Chancenbericht

Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind angesichts der notwendigen Investitionen in Industrie 4.0-Projekte und des erwarteten “Comebacks der Ausrüstungsinvestitionen” weiterhin sehr gut. Die Belebung der Anlageinvestitionen, die Folge der zunehmenden Kapazitätsauslastung im Inland ist, wird auch vom VDMA erwartet (VDMA, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2017). Der seit langem aufgebaute Investitionsstau sollte sich nach und nach auflösen und damit die Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung an die Produktionsprozesse zunehmend umgesetzt werden.

Im wachsenden Markt Deutschland (die Deutsche Bundesbank prognostiziert für das Jahr 2018 ein preisbereinigtes BIP von 2,5 % und für die Jahre 2019 beziehungsweise 2020 eine etwas niedrigere Rate von 1,7 % (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2017)) wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Entsprechend wird die ALBIS Leasing Gruppe, als spezialisierter Leasinganbieter für den deutschen Mittelstand, an der positiven Entwicklung des Markts teilhaben.

Die ALBIS Leasing AG ist seit 2014 unmittelbar an den operativen Leasinggesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und ALBIS Mobil Lease GmbH beteiligt. Das Ergebnis aus Beteiligungen hat sich seitdem deutlich verbessert. Mit der Positionierung der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und der ALBIS Mobil Lease GmbH und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften direkt unter der ALBIS Leasing AG besteht eine klare Konzernstruktur. Die Entstehung und Zurechnung der operativen Ergebnisse ist transparent. Zusammen mit der Straffung des Beteiligungsportfolios ergibt sich eine übersichtlich strukturierte Gruppe. Die Kapitalmärkte haben diese Neuordnung positiv aufgenommen, was der Vorstand aus der Kursentwicklung der ALBIS Leasing AG Aktie (ISIN DE0006569403) seit Mitte 2014 ableitet. Die Resonanz im Rahmen diverser Bankengespräche ist positiv. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass die ALBIS Leasing AG – so aufgestellt – die Refinanzierungsoptionen noch weiter ausbauen und verbessern kann.

H. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement-System bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe setzen für ihr Rechnungswesen zertifizierte Finanzbuchhaltungssysteme ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung für den Standort Hamburg liegt bei der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen vor allem den Beleg- und Zahlungsfluss. Die für die Erstellung des Rechnungswesens der ALBIS Leasing Gruppe verantwortlichen Abteilungen sind qualifiziert besetzt. Sie werden von den jeweiligen Vorständen – über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen – kontrolliert. Zur Erstellung des Konzernabschlusses gibt das Rechnungswesen der jeweiligen Tochtergesellschaften die Abschlusszahlen in ein zentrales System (IBM Cognos 10 Controller) ein. Der Bereich Finanzen der ALBIS Leasing AG kontrolliert die Eingaben. Die Konsolidierung und die Erstellung des Konzernabschlusses obliegen ebenfalls dem Bereich Finanzen. Im „Cognos 10 Controller“ ist ein Berechtigungskonzept implementiert mit Schreib- und Leserechten für die zuständigen Mitarbeiter.

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt G. „2.1.4 Interne Revision“ beschrieben.

Der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind.

I. Sonstige Angaben

1. Vergütungsbericht

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 232 272 272 272
Nebenleistungen 23 27 27 27
einjährige variable Vergütung 57 71 - 250
mehrjährige variable Vergütung 125 - - -
Altersvorsorge - - - -
437 370 299 549

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 160 230 230 230
Nebenleistungen 12 12 12 12
einjährige variable Vergütung 40 78 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
212 320 242 472

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 15 16 16 16
einjährige variable Vergütung 40 79 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
285 325 246 476

Herrn John Robert Mahn (Vorstand bis zum 4. Oktober 2017) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 100 170 127 170
Nebenleistungen 10 13 8 8
einjährige variable Vergütung 20 51 - 170
mehrjährige variable Vergütung - - -
Abfindung - 362 -
Altersvorsorge - - -
130 596 135 348

Die Angaben zu den maximalen Bezügen von Herrn John Robert Mahn ergeben sich aus den Entgeltvereinbarungen, die ohne die Aufhebungsvereinbarung für das Jahr 2017 gegolten hätten.

Herrn Hans O. Mahn (Vorsitzender des Vorstands) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 360 -
Nebenleistungen 21 -
einjährige variable Vergütung 140 142
mehrjährige variable Vergütung - -
521 142

Herr Hans O. Mahn ist zum 31. Dezember 2016 als Vorstandsvorsitzender aus der ALBIS Leasing AG ausgeschieden. Herr Hans O. Mahn hatte aus der in 2016 gewährten Tantieme einen Anspruch von T€ 142. Die Tantieme wurde nach der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 vertragsgemäß ausgezahlt.

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 232 272
Nebenleistungen 23 27
einjährige variable Vergütung 56 57
mehrjährige variable Vergütung 124 125
Altersvorsorge - -
435 481

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 160 230
Nebenleistungen 12 12
einjährige variable Vergütung 40 40
mehrjährige variable Vergütung 10 -
Altersvorsorge - -
222 282

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 15 16
einjährige variable Vergütung 80 40
mehrjährige variable Vergütung 40 -
Altersvorsorge - -
365 286

Herrn John Robert Mahn (Vorstand bis zum 4. Oktober 2017)

zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 100 170
Nebenleistungen 10 13
einjährige variable Vergütung 5 43
mehrjährige variable Vergütung - -
Abfindung - 362
Altersvorsorge - -
115 588

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2017 betrug T€ 1.611.

Mit Herrn Bernd Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.

Herr John Robert Mahn ist zum 4. Oktober 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden. Sein Anstellungsvertrag, der noch eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gehabt hätte, endete mit Wirkung zum 4. Oktober 2017. Gemäß Aufhebungsvereinbarung erhielt Herr John Robert Mahn eine Abfindung in Höhe von T€ 362. Die Abfindung wurde im Oktober 2017 ausgezahlt. Herr John Robert Mahn hat aufgrund seiner Abfindungsvereinbarung einen Anspruch auf eine zusätzliche variable Vergütung wie folgt:

„Sofern und soweit die anderen Mitglieder des Vorstands der ALBIS Leasing AG für 2017 eine variable Vergütung auf der Basis einer durchschnittlichen Zielerreichungsquote von mehr als 100 % erhalten oder erhalten würden, hat Herr Mahn zum gleichen Zeitpunkt Anspruch auf eine entsprechende Zahlung für den 100 % Zielerreichung seiner Zielvereinbarung übersteigenden Teil der variablen Vergütung 2017.“ Für diesen Fall wurde im Jahr 2017 eine Rückstellung in Höhe von T€ 8 gebildet.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beträgt 2,0 %, maximal jedoch T€ 250, des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist von der Erreichung operativer Ziele abhängig. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden als Ziele mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Personalkosten im Bereich der Abwicklung des Neugeschäfts vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist von der Erreichung operativer Ziele abhängig. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden als Ziele mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Gesamtmarge vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Herrn John Robert Mahn wurde eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie hing von der Erreichung operativer Ziele ab. Die operativen Ziele waren jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden mit einer Gewichtung von 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und mit einer Gewichtung von jeweils einem Sechstel drei weitere operative Ziele in den Bereichen „IT“ und „Controlling“ vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 170.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich keine Änderungen der Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen. Aus dem Jahr 2016 bestehen Vereinbarungen über Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen, wie folgt:

Die kurzfristige variable Vergütung von Herrn Bernd Dähling wird für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Dabei soll der Jahresüberschuss die Hälfte der Ziele ausmachen. Die operativen Ziele werden jeweils vor Beginn des Jahres, für das sie gewährt werden, vereinbart. Die kurzfristige variable Vergütung wird maximal T€ 272 betragen.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung aufgrund neuer Regelung gezahlt. Diese beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2021 erhöht. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 272.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im Jahr 2017 auf vier erhöht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates werden sich hierdurch von T€ 126 auf T€ 154 erhöhen. Im Jahr 2017 war der vierte Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig vergeben, sodass die Aufsichtsratsvergütung für 2017, die in 2018 ausgezahlt wird, T€ 135 beträgt.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 126 gezahlt. Die satzungsgemäße Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2017 beträgt T€ 135 und wird im Jahr 2018 gezahlt. Die Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG hat beschlossen, den Aufsichtsrat um einen Posten zu erweitern. Die Steigerung der Aufsichtsratsvergütung ergibt sich aus der zeitanteiligen Vergütung des erweiterten Aufsichtsrates.

Herr Dr. Rolf Aschermann war von Januar bis Mitte Juni 2017 als Aufsichtsrat bei der ALBIS HiTec Leasing AG (bis zum Formwechsel in eine GmbH) tätig. Für diese Tätigkeit erhielt er eine Aufsichtsratsvergütung von T€ 8.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 438 (Vorjahr T€ 441) gebildet. In 2017 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.

2. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 ist in 18.546.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

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Manus Vermögensverwaltung GmbH, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 10,0 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB hat die Hauptversammlung den Vorstand mit Beschluss vom 19. Juli 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Mit Herrn Bernd Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

9. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

3. Angaben nach § 33 WpHG (§ 21 WpHG alte Fassung)

Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. Juli 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 17. Juli 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 3,25 % (das entspricht 548.036 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Weitere Mitteilungen gemäß § 33 WpHG liegen nicht vor.

4. Meldungen gemäß § 26 WpHG (§ 15 WpHG alte Fassung)

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig.

Im Jahr 2017 gab es keine weiteren Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei finanziellen Vermögenswerten, die weder wertgemindert noch überfällig sind, lagen zum 31. Dezember 2017 keine Hinweise dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden. Aufgrund eines effektiven Risikomanagements und eines ausgewogenen Vertrags- und Leasingnehmerportfolios weisen die Leasingforderungen eine ausgesprochen diversifizierte Risikostruktur im Hinblick auf die Kreditrisikoqualität auf.

Von den zum 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen in Höhe von € 120,7 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,9 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,8 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 1,1 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

Von den zum 31. Dezember 2016 bestehenden Forderungen in Höhe von € 123,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 2,5 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,0 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

Im Berichtsjahr ergab sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Orange Finance S. A. ein negativer Fair Value in Höhe von € 0,4 Mio., der unter den Verbindlichkeiten passiviert wurde. Die Zinsswaps dienen der Absicherung von Zinsrisiken aus den Leasingforderungen der Orange Finance S. A.

6. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen, die nach anderen Kriterien – etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen – als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2017 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen. Nahestehende Personen hatten Bürgschaften übernommen. Der Aufwand für Zinsen und Avalprovisionen belief sich im Jahr 2017 auf T€ 12 (Vorjahr T€ 26). Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2017 bestanden gegenüber diesen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen.

7. Entsprechenserklärung des Vorstands (§ 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

8. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB)

Die Angaben zu § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Hamburg, den 4. April 2018

ALBIS Leasing AG

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Vorstandssprecher

Michael Hartwich, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 (IFRS)

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Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2017

31.12.2016

Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.1, 4.1, 7 28.145.743 11.513.238
2. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3.2, 5.4
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2, 5.4 2.887.847 3.036.046
b) Sonstige Vermögenswerte 4.7, 5.4 8.618.513 10.573.830
3. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.3, 4.4, 5.4 54.478.443 44.400.778
4. Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte
und Veräußerungsgruppen 3.9, 3.16, 4.5.4 0 1.297.294
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 94.130.547 70.821.186
Langfristige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.3, 4.4, 5.4 66.200.359 79.443.629
2. Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte 3.3, 4.5.3 9.359.928 8.081.037
3. Sachanlagen 3.6, 4.5 74.442 2.196.736
4. Immaterielle Vermögenswerte 3.7, 3.8, 3.16, 4.6 13.769.597 13.609.053
5. Latente Steuerforderungen 3.14, 4.8, 4.19 5.711.949 5.084.280
Summe der langfristigen Vermögenswerte 95.116.274 108.414.735
Summe Vermögenswerte 189.246.821 179.235.921
Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.10 24.668.327 31.808.146
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.10, 4.10 3.265.024 4.300.727
3. Negative Marktwerte von zum beizulegenden
Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten 3.5, 4.11 370.628 666.868
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.10 4.863.821 3.156.636
5. Steuerrückstellungen 3.14, 4.13, 4.19 314.382 259.800
6. Sonstige Rückstellungen 3.11, 4.13 1.350.155 2.628.547
Summe der kurzfristigen Schulden 34.832.337 42.820.724
Langfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.10 123.616.051 107.777.681
2. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.10 2.417.697 2.904.173
3. Rückstellungen für Pensionen 4.12 3.502.913 3.808.352
4. Latente Steuerschulden 3.14, 4.8, 4.19 6.002.520 6.524.977
Summe der langfristigen Schulden 135.539.181 121.015.183
Eigenkapital 4.9
1. Gezeichnetes Kapital 18.546.000 16.860.000
2. Kapitalrücklage 689.602 689.602
3. Gesetzliche Rücklagen 1.532.755 1.532.755
4. Andere Gewinnrücklagen 3.858.411 4.016.884
5. Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -390.115 -525.350
6. Ergebnisvortrag -5.392.350 -7.204.877
7. Nicht beherrschende Anteile 31.000 31.000
Summe Eigenkapital 18.875.303 15.400.014
Summe Eigenkapital und Schulden 189.246.821 179.235.921

Konzerngesamtergebnisrechnung 2017 (IFRS)

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Erläuterung im Konzernanhang 2017

2017

Zinsertrag Finance Leasing 3.13, 4.14 10.870.379 8.121.905
Zinsaufwand Finance Leasing 3.13, 4.14 -6.476.529 -4.675.139
Zinsergebnis aus Finance Leasing vor Risikovorsorge 4.393.850 3.446.766
Risikovorsorge 3.3.1, 3.16, -388.824 -1.829.402
4.2, 4.4,
4.14, 5.4.3
Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge 4.005.026 1.617.364
Verwertungsgewinne aus Finance Leasing 3.16, 4.14 39.982.224 40.550.386
Verwertungsverluste aus Finance Leasing 3.16, 4.14 -36.848.145 -36.206.298
Verwertungsergebnis aus Finance Leasing 3.16, 4.14 3.134.079 4.344.088
Sonstiges Ergebnis Finance Leasing 3.16, 4.14 2.877.620 2.545.796
Leasing-/Vermietergebnis aus Operate Leasing 3.3.2, 3.16, 4.14 690.484 547.171
Vermietungstypischer Aufwand 4.14 -272.513 -249.894
Ergebnis aus Leasinggeschäft 10.434.697 8.804.524
Sonstige betriebliche Erträge 4.15 6.677.392 9.519.332
Operative Erträge 17.112.089 18.323.856
Personalaufwand 10 -6.227.686 -8.454.613
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 3.6, 3.7, 3.8, -94.678 -172.390
gegenstände und Sachanlagen 4.5, 4.6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.16 -7.158.036 -9.312.174
Operative Aufwendungen -13.480.400 -17.939.177
Operatives Ergebnis 3.631.689 384.679
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.17 383.531 272.026
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.18 -1.304.879 -1.093.494
-921.348 -821.468
Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten 3.5, 4.11, 5.2, 296.240 -281.819
zum beizulegenden Zeitwert 5.4
Finanzanlageergebnis -625.108 -1.103.287
Ergebnis vor Steuern 3.006.581 -718.608
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.14, 4.19 1.007.809 4.183.632
Ergebnis der fortgeführten Geschäftstätigkeit (nach Steuern) 4.014.390 3.465.024
Konzernjahresüberschuss 4.014.390 3.465.024
Sonstiges Ergebnis
Komponenten, die nicht in die GuV
umklassifiziert werden können
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4.12 135.235 -45.712
Gesamtergebnis 4.149.625 3.419.312
Ergebnis je Aktie fortgeführter Geschäftsbereich (verwässert und unverwässert) in Cent 21,6 20,3
durchschnittlich in Umlauf befindliche Aktien (verwässert und unverwässert) 18.546.000 16.860.000

Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns (IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

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Erläuterung im Konzernanhang 4.9 4.9 4.9 4.9 4.12
Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Gesetzliche Rücklage

Andere Gewinnrücklage

Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste

--- --- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2016 15.327.552 0 1.532.755 1.810.326 -479.638
Kapitalerhöhung 1.532.448 689.602
Kapitaleinzahlung
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2015 943.495
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2016 1.263.063
Konzernjahresüberschuss 2016
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -45.712
Dividendenzahlung in 2016 für 2015
Stand 31. Dezember 2016 16.860.000 689.602 1.532.755 4.016.884 -525.350
Kapitalerhöhung 1.686.000 0 -1.686.000
Änderungen im Konsolidierungskreis
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 1.527.527
Konzernjahresüberschuss 2017
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 135.235
Dividendenzahlung in 2017 für 2016
Stand 31.Dezember 2017 18.546.000 689.602 1.532.755 3.858.411 -390.115
Erläuterung im Konzernanhang 4.9
Ergebnisvortrag

Zwischensumme

Nicht beherrschende Anteile

Gesamtsumme

Stand 1. Januar 2016 -7.850.242 10.340.753 0 10.340.753
Kapitalerhöhung 2.222.050 2.222.050
Kapitaleinzahlung 0 31.000 31.000
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2015 -943.495 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2016 -1.263.063 0 0
Konzernjahresüberschuss 2016 3.465.024 3.465.024 3.465.024
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -45.712 -45.712
Dividendenzahlung in 2016 für 2015 -613.101 -613.101 -613.101
Stand 31. Dezember 2016 -7.204.877 15.369.014 31.000 15.400.014
Kapitalerhöhung 0 0
Änderungen im Konsolidierungskreis 64 0 64
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 -1.527.527 0 0
Konzernjahresüberschuss 2017 4.014.390 4.014.390 4.014.390
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 135.235 135.235
Dividendenzahlung in 2017 für 2016 -674.400 -674.400 -674.400
Stand 31.Dezember 2017 -5.392.350 18.844.239 31.000 18.875.303

Konzernkapitalflussrechnung

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Erläuterungen im Konzernanhang 2017

T€
2016

T€
Konzernjahresüberschuss 4.014 3.465
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.5, 4.6 95 172
-/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 4.12, 4.13 -946 -606
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.493 -1.132
+/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Leasingverhältnissen 4.4 3.167 23.131
-/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.216 -14.253
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 4.17, 4.18 921 821
+/- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge 753 4.269
-/+ Ertragsteuerertrag/- aufwand 4.19 -1.008 -4.183
-/+ Gezahlte Ertragsteuern/erhaltene Ertragsteuer gemäß IAS 7.35 -209 -180
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 7.064 11.504
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 4.6.1 267 1
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 4.6.1 -197 -27
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 2.429 44
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 4.5.2 -33 -2.258
+ Erhaltene Zinsen 4.17 384 272
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 2.850 -1.968
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 4.9 0 2.253
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 4.10 8.698 0
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und von (Finanz-) Krediten 4.10 0 -25.227
- Gezahlte Zinsen 4.18 -1.305 -1.093
- Gezahlte Dividenden 4.9 -674 -613
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 6.719 -24.680
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands 16.633 -15.144
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 11.513 26.657
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 28.146 11.513

Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2017

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 28. März 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung

2.1 Rechnungslegungsgrundsätze

Grundlegendes

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2017 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie deren Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nach den selben Grundsätzen ermittelt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Beim Bilanzausweis und im Konzernanhang wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie Schulden unterschieden. Die Konzerngesamtergebnisrechnung ist nach der Funktion der Aufwendungen und Erträge gegliedert.

Stichtag des Konzernabschlusses beziehungsweise Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2017. Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Angaben im Anhang erfolgen in T€, soweit nicht anders bezeichnet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.

2.2 Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Folgende neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2017 enden:

- Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern – Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste“ (2016)

- Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnung – Angabeninitiative“ (2016)

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Es ergeben sich aus den Änderungen lediglich ergänzende Angaben im Anhang.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben und in EU-Recht übernommen („endorsed“), waren aber noch nicht verpflichtend anzuwenden (Datum der Anwendung in Klammern):

- IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (1. Januar 2018)

- IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (1. Januar 2018)

- Klarstellungen von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (1. Januar 2018)

- Änderung an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge (1. Januar 2018)

- IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (1. Januar 2019)

Diese neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden nicht vorzeitig auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2017 angewendet.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen („nicht endorsed“). Sie waren noch nicht verpflichtend anzuwenden (Datum der voraussichtlichen erstmaligen Anwendung in Klammern):

- Änderungen an IAS 40 „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ (1. Januar 2018)

- Änderungen an IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ (1. Januar 2018)

- Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“(1. Januar 2019)

- IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (1. Januar 2021)

- Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ (1. Januar 2019)

- Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016 (1. Januar 2017 beziehungsweise 1. Januar 2018). Im Berichtsjahr wurden diese Verbesserungen nur teilweise „endorsed“.

- Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 (1. Januar 2019)

- IFRIC Interpretation 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“ (1. Januar 2018)

- IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“ (1. Januar 2019)

Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss wurden von der ALBIS Leasing AG überprüft. Die Änderungen an IAS 28, IAS 40 sowie IFRS 2 finden bei uns zum aktuellen Zeitpunkt keine Anwendung, da entsprechende Sachverhalte nicht vorliegen. Daher werden die Änderungen der Standards voraussichtlich keine Auswirkungen haben.

Nachfolgend werden diejenigen Rechnungslegungsvorschriften erläutert, die für den Konzern von Bedeutung sind. Für die übrigen neuen und geänderten Standards wird mit Ausnahme neuer beziehungsweise modifizierter Anhang-Angaben mit keinen bedeutenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss gerechnet:

IFRS 9„Finanzinstrumente“

Der Standard enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ersetzt die bisher unter IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie die vorher veröffentlichten Versionen von IFRS 9.

An den bisherigen Wertmaßstäben „fortgeführte Anschaffungskosten“ und „beizulegender Zeitwert“ hält IFRS 9 bei der Bewertung von Finanzinstrumenten fest. Als Grundlage für die Klassifizierung und Bewertung bezieht sich der Standard dabei zukünftig auf die Kriterien des Geschäftsmodelles und der Zahlungsströme, nach denen Finanzinstrumente gesteuert werden. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen („Expected Losses“) basiert, während nach IAS 39 die Erfassung von Wertminderungen nur für bereits eingetretene Verluste zulässig war. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung des Hedge-Accountings, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden. Die Angabe von Vergleichsinformationen ist jedoch nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden. Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) können freiwillig angewendet werden. Die ALBIS Leasing Gruppe wendet diese Regelungen nicht an. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die ALBIS Leasing Gruppe wird IFRS 9 erstmalig auf das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr anwenden.

Forderungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen. Hierbei ist zu prüfen, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Betrag darstellen oder weitere Komponenten einfließen. Forderungen nach IFRS 9 werden auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle bisher zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte (Derivate) werden auch weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Auswirkungen werden sich jedoch aufgrund der Einführung des neuen Wertminderungsmodelles ergeben, da damit einhergehend eine frühere Erfassung von Wertminderungen nötig wird. Dies ist insofern relevant als IFRS 9.2.2 i.V.m. IAS 39.2 (b) zwar Leasingverhältnisse weitestgehend ausklammert, die Regelungen für die Wertminderungen aber weiterhin für Leasingforderungen Anwendung finden. Der Standard ist damit auch weiterhin einschlägig im Hinblick auf die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften der Leasingforderungen sowie die Ausbuchungsvorschriften der Leasingverbindlichkeiten. Das neue Wertminderungsmodell sieht drei Stufen vor. Danach sind erwartete Verluste bereits bei Zugang in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Wertminderung bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt objektiver Hinweise auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts zu erfolgen (Stufe 3).

Infolge der Berücksichtigung des neuen Wertminderungsmodelles anhand der „Expected Losses“ erwartet die ALBIS Leasing Gruppe einen zusätzlichen Aufwand aus Risikovorsorge zwischen T€ 600 und T€ 1.000. Dabei sind wir von einem Risikovorsorgesatz von 1,75 %, ohne Ansetzung von Objektsicherheiten auf die kurzfristig bis zu einem Jahr fälligen Forderungen aus Finance Leasing, ausgegangen. Die Bewertung unter Berücksichtigung der „Expected Losses“ führt – im Vergleich zum bisherigen Bewertungsmodell, nach dem nur für bereits eingetretene Verluste Wertminderungen erfasst werden durften – zu einer früheren Erfassung von Wertminderungen. Die Risikovorsorge für erwartete künftige Wertminderungen wird zunächst zu erhöhtem Aufwand führen. In der Periode des Eintritts der Wertminderung wird der Aufwand wegen der getroffenen Vorsorge jedoch entsprechend geringer ausfallen. Tatsächlich handelt es sich um eine Periodenverschiebung des Aufwands. Per Saldo ändert sich die Ergebniswirkung in den betroffenen Perioden nicht – auch bisher waren eingetretene Wertminderungen in vollem Umfang zu erfassen. Betroffen werden insbesondere die Forderungen aus Finance Leasing in der Bilanz sein sowie die Posten der Risikovorsorge in der Konzerngesamtergebnisrechnung.

IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“

Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. Der neue Standard zu Umsatzerlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Umsatzrealisierung (IAS 11 „Fertigungsaufträge“ und IAS 18 „Umsatzerlöse“) sowie die dazugehörigen Interpretationen nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Ausgenommen sind gemäß IFRS 15.5 Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 beziehungsweise IFRS 16 fallen.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat die Auswirkungen von IFRS 15 auf den Konzernabschluss im Berichtsjahr überprüft und dabei die Erkenntnis gewonnen, dass in Folge der vorgenannten Ausnahme der Leasingverhältnisse, welche unter IAS 17 fallen, keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind, zudem bisher keine wesentlichen Erlöse aus langfristigen Verträgen beziehungsweise Mehrkomponentenverträgen generiert wurden.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet, jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt auch IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ angewendet wird. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die Unterscheidung in Operate Leasing und Finance Leasing beim Leasingnehmer entfällt. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte („Right-of-Use-Approach“) und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert („low value“-Leases) und für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr eingeräumt. Für Leasinggegenstände von niedrigem Wert gilt diese Vereinfachung sogar, wenn diese in Summe als wesentlich einzustufen sind. Die Anwendungserleichterungen bestehen in einem Wahlrecht zur Anwendung der Ansatz- und Ausweisvorschriften des IFRS 16. Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber wurden geringfügig verändert und entsprechen weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17. Weil die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17 entsprechen werden, wird der neue Standard voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG als Leasinggeber haben.

Aus der Änderung der Bilanzierung beim Leasingnehmer werden sich keine wesentlichen Auswirkungen in der ALBIS Leasing Gruppe ergeben, da die Konzerngesellschaften nur im geringen Umfang als Leasingnehmer auftreten. Die erkennbaren Auswirkungen auf die Leasingnehmerbilanzierung werden jedoch die Leasinggeber dazu zwingen, ihre Leasingnehmer mit Zusatzangaben zu versehen, die es ihnen ihrerseits ermöglichen, die Anforderungen des IFRS 16 zukünftig zu erfüllen. In diesem Zusammenhang ist mit Investitionen der Leasinggeber in Softwareprodukte zu rechnen.

Die Leasingnehmer der ALBIS Leasing Gruppe bilanzieren in der Regel nicht nach IFRS. Insbesondere die zahlreichen kleinen und mittleren Leasingnehmer werden von der Änderung nicht betroffen sein. Es ist daher nicht mit einer wesentlichen Auswirkung auf das Geschäftsmodell der ALBIS Leasing Gruppe zu rechnen.

IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“

Die Interpretation wurde im Juni 2017 veröffentlicht. Mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt. IFRIC 23 ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze gemäß IAS 12 anzuwenden. Die Interpretation hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze / -kreis

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IFRS 10 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung im Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidierter Gesellschaften erfolgt grundsätzlich nach der Erwerbsmethode. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbes die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Ergebnisse von im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt an in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Eventualverbindlichkeiten wurden im erforderlichen Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert. Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden.

Der Konzernabschluss enthält die ALBIS Leasing AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Die Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG den schwankenden Renditen aus den Engagements ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese mittels ihrer Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten der Tochtergesellschaften zu beeinflussen.

Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die geplante Verbriefung von Leasingforderungen gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, bestimmt sich nach den Anforderungen des IFRS 10 in Bezug auf die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens. Danach ist zu untersuchen, ob die ALBIS Leasing AG die Verfügungsgewalt über die Zweckgesellschaft besitzt; sie Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in der Zweckgesellschaft hat und die Fähigkeit hat, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe ihrer Rendite beeinflusst wird.

Neben der ALBIS Leasing AG wurden folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss 2017 einbezogen:

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Name und Sitz Anteil am Kapital in % direkt Anteil am Kapital in % indirekt Eigen-kapital

in T€
Jahres-ergebnis (1)

in T€
Einbezogene verbundene Unternehmen
(01) ALBIS Mobil Lease GmbH, Neu-Isenburg 100,00 5.581 749
(02) KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, Neu-Isenburg 100,00 1.800 74
(03) ALBIS Gesellschaft für Mietkauf mbH, Neu-Isenburg 100,00 19 2
(04) ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), Hamburg 100,00 4.562 3.748
(05) ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg 100,00 755 403
(06) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 100,00 31 381
(07) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg 100,00 725 250
(08) ALBIS Service GmbH, Hamburg 100,00 281 454
(09) Orange Finance S. A., Compartment I HiTLease, Luxemburg 0,00 0 507

(1)Die Jahresergebnisse der einbezogenen verbundenen Unternehmen sind nach HGB ausgewiesen; bei der Orange Finance S. A handelt es sich um das IFRS-Ergebnis.

Orange Finance S. A.

Die Orange Finance S. A. wird in den Konzernabschluss als Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Orange Finance S. A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Orange Finance S. A. ist – vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen – zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise Unternehmen, auf die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausübt, waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 nicht zu berücksichtigen.

2.4 Veränderungen des Konsolidierungskreises

2.4.1 Erstkonsolidierung

Im Jahr 2017 wurden keine Gesellschaften erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen.

2.4.2 Konzerninterne Umstrukturierung

Die ALBIS HiTec Leasing GmbH war zuvor eine Aktiengesellschaft. Der Formwechsel wurde mit konstitutiver Wirkung der Handelsregistereintragung am 13. Juni 2017 vollzogen. 100 % der Geschäftsanteile stehen im Eigentum der ALBIS Leasing AG.

2.4.3 Entkonsolidierung

Die Liquidation der ALBIS Vermögensverwaltung GmbH i.L., Hamburg, wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die Gesellschaft wurde am 10. Januar 2018 gelöscht. Das Restkapital betrug T€ 63. Alle verbliebenen Vermögensgegenstände wurden noch im Jahr 2017 ausgekehrt. Die Entkonsolidierung erfolgte deshalb am 31. Dezember 2017.

Die Liquidation der Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH i.L., Göttingen, wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die Gesellschaft wurde am 15. Januar 2018 gelöscht. Das Restkapital betrug T€ 26. Alle verbliebenen Vermögensgegenstände wurden noch im Jahr 2017 ausgekehrt. Die Entkonsolidierung erfolgte deshalb am 31. Dezember 2017.

Die Liquidation der Alpha Anlagen Leasing GmbH i.L., Hamburg, wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die Gesellschaft übte im Berichtsjahr keine Geschäftstätigkeit aus. Das Restkapital betrug T€ 26. Alle verbliebenen Vermögensgegenstände wurden noch im Jahr 2017 ausgekehrt. Die Entkonsolidierung erfolgte deshalb am 31. Dezember 2017.

2.4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben.

2.5 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse und Fremdwährungsgeschäfte

Jahresabschlüsse in anderen als auf Euro lautenden Währungen lagen nicht vor, daher ergaben sich keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben, soweit es im Folgenden nicht anders dargestellt ist, im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.

3.2 Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Die erstmalige Bilanzierung von Forderungen und Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird, sofern die finanziellen Vermögenswerte über eine feste Laufzeit verfügen, zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen mit kurzer Laufzeit und Sonstige finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz oder ohne feste Laufzeit werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, soweit die Auswirkung einer Abzinsung unwesentlich ist, und keine Wertminderung vorliegt.

Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen (siehe Abschnitt 3.5).

3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

3.3.1 Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts

Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern werden gemäß IAS 17 als Finance Leasing bilanziert. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 46 Monaten. Hierbei handelt es sich um Teil- und Vollamortisationsverträge sowie um Mietkaufverträge.

Ein Leasingverhältnis wird als Finance Leasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IAS 17.8). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstands für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, deren Barwert sich dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstands und den Finanzierungskosten annähert oder ihn übersteigt. Garantierte und nicht garantierte Restwerte gemäß IAS 17.4 i. V. m. IAS 17.41 sind in die Bilanzierung des Finance Leasing ebenso einzubeziehen wie die initial direct costs nach IAS 17.38.

Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt beziehungsweise nach rechtsverbindlichem Vertragsabschluss ausgebucht. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden in der zugehenden Leasingforderung und im Zinssatz berücksichtigt. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.

Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden für zahlungsgestörte Leasingverträge auf Grundlage der auf historischen Daten basierenden Ausfallklassen gebildet. Dabei erfolgt die Einteilung in Ausfallklassen anhand der Altersstruktur der Forderungen. Den einzelnen Ausfallklassen wird jeweils eine prozentuale Wertberichtigungsquote zugeordnet, die auf historischen Erfahrungen beruht. Zusätzlich wird auf die Portfolien der ALBIS Mobil Lease GmbH im ehemaligen Segment „Leasing für Investitionsgüter“ ein pauschaler Abschlag für die darin enthaltenen latenten Risiken vorgenommen.

Zusätzliche Einzelwertberichtigungen auf Leasingforderungen werden gebildet, wenn nach Kündigung eines Leasingvertrags sowie Sicherung und Bewertung des Leasingobjekts absehbar ist, dass die Forderungen aus dem Leasinggeschäft nicht in voller Höhe realisiert werden können (vgl. Abschnitt 5.4.4).

3.3.2 Bilanzierung der Mietverträge und Untermietverträge an Gebäuden

Operate Leasingverhältnisse liegen immer dann vor, wenn ein Leasingverhältnis nicht als Finance Leasing klassifiziert werden kann. In diesem Fall behält der Leasinggeber das wirtschaftliche Eigentum. Die Leasingzahlungen aus Operate Leasingverhältnissen werden unter Berücksichtigung von mietfreien Zeiten linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt.

Operate Leasingverhältnisse bestehen im Konzern im Hinblick auf die ALBIS Leasing AG, die als Generalmieterin das von ihr und den Konzernunternehmen selbst genutzte Gebäude anmietet (Leasingnehmer). Die mit konzernfremden Mietern geschlossenen Untermietverträge sind ebenfalls als Operate Leasingverhältnisse klassifiziert (Leasinggeber).

Von dem Wahlrecht, die untervermietete Immobilie in der Ifflandstraße 4, Hamburg, als Investment Property zu bilanzieren (IAS 40.6), hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

3.4 Finanzanlagen

Finanzinstrumente sind beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Im Fall eines Finanzinstruments, das nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, erfolgt der erstmalige Ansatz zuzüglich Transaktionskosten.

Die Folgebewertung richtet sich nach der gewählten Kategorie. Finanzanlagen, die den Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ zugeordnet sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet (vgl. Abschnitt 3.5).

Die nicht realisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Finanzanlagen der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden, sofern nicht die Bedingungen für eine Wertminderung vorliegen, bis zum Zeitpunkt des Abgangs direkt im Eigenkapital erfasst. Eine Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten nach zuvor erfassten Wertminderungen erfolgt bei Fremdkapitaltiteln erfolgswirksam, während die Zuschreibung bei Eigenkapitaltiteln generell erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst wird.

Finanzanlagen, für die der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, erfolgt eine Abschreibung auf den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine Finanzanlagen.

3.5 Ermittlung beizulegender Zeitwerte und Bewertungshierarchien von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles beim Verkauf des Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, anlässlich dessen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, auf dem Hauptmarkt oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert beziehungsweise die Schuld – sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist – stattfindet.

Der am besten geeignete Maßstab für den beizulegenden Zeitwert ist ein notierter Marktpreis für ein identisches Instrument an einem aktiven Markt (Stufe 1). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit hinreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen. Sind keine notierten Preise verfügbar, erfolgt die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Finanzinstrumente an aktiven Märkten. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodelles ermittelt, bei dem die einfließenden Daten – mit Ausnahme unwesentlicher Parameter – aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet wurden (Stufe 2). Finden wesentliche nicht beobachtbare Marktparameter Eingang in die Bewertungsmodelle liegt eine Stufe 3-Bewertung vor (weitere Ausführungen vgl. Abschnitt 5.4).

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die approximativ auch dem Fair Value entsprechen. Zur Bewertung der zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumente verwendet die Gesellschaft die Barwertmethode. Der Diskontierungssatz für die Barwertmethode ergibt sich aus einem fixen Zinssatz und einem variablen Zinssatz, der sich am 1-Monats EURIBOR orientiert. Dieser Diskontierungssatz entspricht dem Swapsatz.

3.6 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen (cost model). Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert. Der aus dem Verkauf resultierende Ertrag oder Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzoll und nicht erstattungsfähiger Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen.

Aufwendungen, die nach Beginn der Nutzungsdauer entstehen (z.B. Wartungs-, Instandhaltungs- und Überholungskosten) werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. Führen Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglichen bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, so werden diese Aufwendungen als zusätzliche Kosten der Sachanlagen aktiviert.

Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

- Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre

- EDV-Hardware 3 Jahre

- Fuhrpark 4 bis 5 Jahre

- Mietereinbauten 10 Jahre

- Sonstige (Büroeinrichtung) 3 bis 15 Jahre

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen. Der Beginn des Abschreibungszeitraumes wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft festgelegt (vgl. Abschnitt 3.8).

3.7 Immaterielle Vermögenswerte

3.7.1 Lizenzen und Software

Immaterielle Vermögenswerte – im Wesentlichen Software – werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft (vgl. Abschnitt 3.8).

3.7.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar (vgl. Abschnitt 2.3).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bei Wegfall der Gründe für Wertminderung sind nach IAS 36 nicht zulässig. Der Impairment-Test wird auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Die Zuordnung erfolgt auf die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss voraussichtlich zufließen wird (vgl. Abschnitt 3.8). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens einmal jährlich (zum Bilanzstichtag 31. Dezember) oder zusätzlich, wenn Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallende Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder des Verlusts aus der Veräußerung mit einbezogen.

Da der Geschäfts- oder Firmenwert im ALBIS Leasing Konzern keiner einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzuordnen ist, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der kleinsten Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert genutzt wird. Diese entspricht bei der ALBIS Leasing AG dem operativen Segment „Vertriebsleasing“ beziehungsweise der ALBIS HiTec Leasing Gruppe.

Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten richtet sich nach der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise die Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis der Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung getestet wird, darf nicht größer sein als das operative Segment.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe besteht aus den Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe setzt sich damit aus mehreren CGU zusammen, die weitgehend mit den rechtlichen Einheiten übereinstimmen. Der Teilkonzern betreibt das Finance Leasinggeschäft mit gewerblichen Kunden im deutschen Mittelstand. Die Leasingobjekte gehören zu den Produktgruppen Gastronomie- und Großküchentechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte, Maschinen/Anlagen, Flurfördertechnik, Werkstattausrüstung, Medizintechnik, Büro- und Telekommunikation. Die Leasingverträge werden hierbei überwiegend über Handelspartner vermittelt (Vertriebsleasing).

Für den Fall, dass der Buchwert der Gruppe von CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, wird in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrages eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten (nicht finanziellen) Vermögenswerte vorgenommen, die unter die Wertminderungsregelungen des IAS 36 fallen.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert ermittelt. Für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert höher ist als der Buchwert, verzichtet die Gesellschaft auf die Ermittlung des Nutzungswertes.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und des Nutzungswertes stellt die Gesellschaft auf den Barwert der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung ab (Discounted Cashflow-Methode). Die der Discounted Cashflow-Methode zur Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts beziehungsweise des Nutzungswertes durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich Umsatzentwicklung, Kundengewinnung und Kosten für die Kundenbindung, Investitionen (für den beizulegenden Zeitwert lediglich insoweit als diese auch von einem potenziellen Käufer vorgenommen würden), Marktanteil, Wachstumsraten des Neugeschäfts sowie Diskontierungszinssatz. Die durch interne Informationsquellen ermittelten Annahmen wurden durch externe Informationsquellen (z.B. Händler- und Vertriebsnetz, aber auch volkswirtschaftliche Daten) abgesichert.

Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts lagen folgende Annahmen zugrunde:

- Die Wachstumsrate der ewigen Rente spiegelt die langfristigen Erwartungen an das Wachstum der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider und wurde mit 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt.

- Die Wachstumsrate des Mittelzu- und -abflusses beruht auf den Planungen der Entwicklung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Abhängigkeit vom derzeitigen Marktumfeld, von der strategischen Ausrichtung sowie von der angenommenen Entwicklung der Kosten. Dabei wurde ausschließlich das organische Wachstum betrachtet. Geplante Akquisitionen, die ein potenzieller Käufer nicht auch vornehmen würde, wurden aus den Planungen eliminiert.

- Zur Berechnung des Zeitwerts (im Rahmen eines Ertragswertverfahrens) wurden die Zahlungsreihen mit dem gewichteten Durchschnittskapitalkostensatz der ALBIS Leasing AG des Geschäftsjahres 2017 abgezinst. Dieser betrug 6,42 % im kurzfristigen Bereich und steigt gestaffelt bis auf 7,52 % im Bereich der ewigen Rente (Vorjahr 8,10 %) nach Steuern.

- Die berechneten Verkaufskosten wurden in Abhängigkeit vom ermittelten Firmenwert als Marge auf diesen errechnet und repräsentieren damit die größenabhängigen Kosten einer Transaktion.

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswertes als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (mittels Ertragswertverfahren/DCF-Verfahren) der Gruppe von CGU (des operativen Segments) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:

- Neugeschäftsvolumen

- Marge

- Kapitalisierungszinssatz (Zinssatz)

- Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

- Szenarien der Sensitivitätsanalyse

Neugeschäftsvolumen: Das Neugeschäftsvolumen ist die Summe der Anschaffungskosten der an Kunden ausgelieferten Leasingobjekte des Geschäftsjahres. Das Neugeschäftsvolumen wird von der CGU unter Berücksichtigung der erwarteten Refinanzierungskonditionen und der erwarteten Marktentwicklung geplant.

Marge: Die Marge ist die Differenz zwischen dem Kundenzins (der zur Kalkulation des Leasinggeschäfts verwendet wird) unter Berücksichtigung der leasingtypischen Zusatzerlöse und des Refinanzierungszinses für das Leasinggeschäft. Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte prognostiziert, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren, vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Es erfolgte eine Anpassung der Margen aufgrund der erwarteten Entwicklung der Refinanzierungskonditionen und der in der Marge berücksichtigten Entwicklung der Zusatzerlöse.

Kapitalisierungszins: Der Abzinsungssatz spiegelt die aktuellen Markteinschätzungen für die der CGU zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) geschätzt. Der Zinssatz wurde um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGU zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.

Schätzungen der Wachstumsraten: Der Schätzwert basiert auf der Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2010 bis 2017 nach Angaben des ifo Instituts (ifo Schnelldienst 23/2017, 70. Jahrgang, 7. Dezember 2017).

Sensitivitätsanalyse: Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate des Neugeschäfts um 10 % angenommen.

3.8 Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Anhaltspunkte dafür könnten unter anderem Einschränkungen der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit oder Verkürzungen der Restnutzungsdauer sein. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzwert. Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes erzielbare Betrag aus einer marktüblichen Transaktion. Unter dem Nutzwert versteht man den Barwert des geschätzten künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (vgl. Abschnitt 3.7.2).

Wenn ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird diese Wertaufholung als Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.9 Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Ein Ausweis in dieser Position erfolgt, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (einschließlich gegebenenfalls direkt zurechenbarer Schuldposten) vorliegen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden sollen und deren Veräußerung hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen eines langfristigen zur Veräußerung bestimmten Vermögenswertes beziehungsweise einer Veräußerungsgruppe ist, dass die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Vermögenswertes beschlossen hat und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. Der Angebotspreis muss in einem angemessenen Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert stehen. Außerdem muss die Veräußerung innerhalb der nächsten zwölf Monate höchstwahrscheinlich sein.

Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Vermögenswert, der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Vermögenswert einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden, sofern nicht eine der Bewertungsausnahmen des IFRS 5.5 anzuwenden ist, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden nicht mehr vorgenommen. Liegt der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis vor Steuern dieser Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.

Die betreffenden Vermögenswerte und die gegebenenfalls zugehörigen Schulden werden in einem separaten Bilanzposten ausgewiesen. Die im Vorjahr derart ausgewiesenen Immobilien in Essen wurden im Berichtsjahr veräußert.

3.10 Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IAS 39 bilanziert und der Kategorie „Liabilities at amortised cost“ zugeordnet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet (vgl. Abschnitt 3.5).

3.11 Rückstellungen

Rückstellungen werden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.

3.12 Erlösrealisierung

Umsatzerlöse werden bei Erbringung der Leistung beziehungsweise bei Nutzungsüberlassung realisiert. Sie werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise abgezogen.

Bei bestimmten Lieferungen ist eine Übernahmebestätigung durch den Erwerber notwendig. Bei diesen Lieferungen wird der Umsatz nach Zustimmung des Käufers realisiert.

3.13 Zinserträge / Zinsaufwand

Zinserträge und Zinsaufwand werden nach der Effektivzinsmethode ermittelt.

3.14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Latente Steuern

Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des steuerlichen Ergebnisses (tatsächliche Steuern) und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand/-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren.

Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in vollem Umfang vermindert, wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden nicht auf einem Geschäfts- oder Firmenwert beruhen, für den es keine steuerliche Entsprechung gibt.

3.15 Wesentliche Ermessensentscheidungen

Wesentliche Ermessungsentscheidungen hinsichtlich der initial direct costs (IAS 17.38) sowie der Nachgeschäftserlöse (IAS 17.41) und der damit einhergehenden Latenten Steuern sind im folgenden Abschnitt 3.16 dargestellt.

3.16 Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen angewendet, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, den Ansatz erzielbarer Restwerte im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Wesentliche Schätzunsicherheiten bestehen in den nachfolgenden Bereichen:

- Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte

- Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen auf Basis des Werterhaltungssatzes

- Berücksichtigung von kalkulierten Restwerten am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwerts von Leasingforderungen, aus zu erwartenden Vertragsverlängerungen und aus Verwertung

- Ansatz und Bewertung Latenter Steuern auf Verlustvorträge

(zu den Annahmen und Schätzungen im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert vgl. auch Abschnitt 3.7.2, zu den Annahmen bei rückständigen Leasingverträgen vgl. Abschnitt 5.4.4)

Kalkulierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte umfassen neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können. Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis der erwarteten Werte berücksichtigt. Erlöse werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird dies durch eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt.

Aktive Latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln ist in Höhe von € 0,5 Mio. direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften.

Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der liquiden Mittel, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Von den liquiden Mitteln der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind € 7,0 Mio., von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe € 11,3 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das maximale Ausfallrisiko (IFRS 7.36 (a)) ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt. Sicherheiten zur Abschirmung der konzerninhärenten Risiken bestehen nicht.

4.3 Forderungen aus Operate Leasingverhältnissen (IAS 17.56)

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Werden Mietverträge mit konzernfremden Mietern geschlossen, sind diese als Operate Leasingverhältnis zu qualifizieren.

Die (lang- und kurzfristigen) Leasingzahlungen aus Operate Leasingverträgen werden in Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen bis zum erstmöglichen Kündigungstermin der Operate Leasingverhältnisse angegeben.

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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2017 bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

2017

--- --- --- --- ---
Mindestleasingzahlungen 438.989 257.368 0 696.357

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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2016 bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

2016

--- --- --- --- ---
Mindestleasingzahlungen 436.650 525.522 0 962.172

4.4 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen (IAS 17.47)

Die (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen werden ohne Einbeziehung nicht verdienter, kontrahierter Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen, ausgewiesen. Der Ausweis entspricht dem Barwert. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellen sich wie folgt dar:

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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2017 bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

31.12.2017

31.12.2016

--- --- --- --- --- ---
Zukünftige Raten 53.836.785 65.387.021 325.268 119.549.074 118.824.674
+ Garantierte Restwerte 695.099 646.461 0 1.341.560 2.290.082
\= Mindestleasingzahlungen 54.531.884 66.033.482 325.268 120.890.634 121.114.756
+ Nicht garantierte Restwerte und nicht garantierte Leasingzahlungen 5.975.502 7.303.391 0 13.278.893 13.304.738
\= Bruttoinvestitionswert 60.507.386 73.336.873 325.268 134.169.527 134.419.494
- Noch offene Zinsen 6.028.943 7.461.782 0 13.490.725 10.575.087
\= Nettoinvestitionswert 54.478.443 65.875.091 325.268 120.678.802 123.844.407

Von den zum 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen in Höhe von € 120,7 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,9 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,8 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 1,1 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

Von den zum 31. Dezember 2016 bestehenden Forderungen in Höhe von € 123,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 2,5 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,0 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

4.5 Sachanlagen, zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

4.5.1 Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 2.199 0 2.199 0
Abschreibungen 83 24 107 0
Buchwerte 2.116 0

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2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 2.199 0 2.199
Abschreibungen 0 86 3 83
Buchwerte 0 2.116

Mit Vertrag vom 11. März 2014 erwarb die ALBIS Leasing AG das Grundstück in der Lindenallee in Essen zum Gesamtkaufpreis von T€ 3.500 von der NIBC Bank Deutschland AG. Das Grundstück war der Firmensitz der ehemaligen Gallinat-Bank AG.

Die Immobilie Lindenallee 60 – 62 war seit Frühjahr 2017 weitgehend vermietet. Am 30. August 2017 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 3.700, der Buchwert belief sich auf T€ 2.092. Der Kaufpreis wurde am 10. Oktober 2017 bezahlt und das Gebäude an den Erwerber übergeben.

4.5.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögenswerte der Sachanlagen werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 692 33 230 495
Abschreibungen 611 34 224 421
Buchwerte 81 74

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2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 677 59 44 692
Abschreibungen 622 34 45 611
Buchwerte 55 81

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 16.63 i.V.m. IAS 36 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.5.3 Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

Die zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte bestehen in künftigen Mietkauf- und Leasinggegenständen im Bereich des Finance Leasings. Die Gegenstände werden zur Verbesserung der Darstellung gemäß IAS 1.55 bis zur Inmietsetzung als „Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte“ ausgewiesen. An den Gegenständen bestehen in der Regel entweder Eigentumsvorbehalte der Lieferanten oder sie stehen im Sicherungseigentum der Bankenpartner, die die Vorfinanzierung übernehmen. Die Sicherungsrechte Dritter beziehen sich auf den gesamten Bilanzausweis.

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 8.081 9.360 8.081 9.360

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2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 8.417 8.081 8.417 8.081

4.5.4 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

Um die Immobilie Lindenallee 64 – 66 zu veräußern, wurde am 16. November 2016 ein notarieller Vertrag geschlossen. Die Immobile wurde deshalb im Vorjahr als „Zur Veräußerung bestimmter Vermögenswert“ gemäß IFRS 5.38 ausgewiesen Der Kaufpreis betrug T€ 1.300 (Vorjahr T€ 1.300), das entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt und die Immobilie an den Erwerber übergeben. Wertminderungsaufwand beziehungsweise Wertaufholungen gemäß IFRS 5.20 ff. ergaben sich nicht.

4.6 Immaterielle Vermögenswerte

4.6.1 Softwarelizenzen

Die Softwarelizenzen werden linear über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 551 197 267 481
Abschreibungen 502 37 267 272
Buchwerte 49 209

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2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 525 27 1 551
Abschreibungen 451 52 1 502
Buchwerte 74 49

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 38.118 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung entwickelten sich wie folgt:

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2017 1.1.

T€
Zugänge

T€
Änderungen im Konsolidierungskreis

T€
Abschreibungen

T€
31.12.

T€
ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

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2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Änderungen im Konsolidierungskreis

T€
Abschreibungen

T€
31.12.

T€
ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

Im Rahmen der Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts (vgl. Abschnitte 3.7.2 und 3.8) ergab sich kein Wertminderungsaufwand. Der ermittelte beizulegende Zeitwert des operativen Segments „Vertriebsleasing“ betrug zum 31. Dezember 2017 € 109 Mio. (Stufe 3, vgl. Abschnitt 5.4.2).

Zum 31. Dezember 2017 führte der Konzern seine jährliche Prüfung auf Wertminderung durch. Dabei wurde – neben anderen Faktoren – das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Zum Stichtag lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals.

Der erzielbare Betrag der CGU wird als höherer Wert vom beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf Finanzplänen, die vom Management für einen Detailzeitraum von fünf Jahren genehmigt wurden. Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurden die Cashflow-Prognosen um die nicht von einem potenziellen Käufer durchgeführten Investitionen angepasst. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 6,42 % im kurzfristigen Bereich und steigt gestaffelt bis auf 7,52 % im Bereich der ewigen Rente (im Vorjahr 8,10 %). Bestandteil des Abzinsungssatzes ist ein risikofreier Zins, der aus der Basiszinskurve zum Jahreswechsel entnommen wurde, im kurzfristigen Bereich -0,78 % beträgt und gestaffelt bis auf 1,32 % im Bereich der ewigen Rente steigt. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten.

Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % (im Vorjahr 1,0 %) extrapoliert (ewige Rente). Die Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2010 bis 2017 beträgt nach Angaben des ifo Instituts (ifo Schnelldienst 23/2017, 70. Jahrgang, 7. Dezember 2017) durchschnittlich 4,1 %. Im Zeitraum vor 2010 ergaben sich im Zuge der Finanzkrise niedrigere Wachstumsraten. Dem wurde durch eine mit 1,0 % vorsichtig bemessene Wachstumsrate Rechnung getragen. Sie spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums der CGU wider. In die Cashflow-Prognosen fließen sowohl Vergangenheitswerte als auch zukünftig erwartete Marktentwicklungen ein.

4.7 Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte sanken von € 10,5 Mio. auf € 8,6 Mio.

Von den Sonstigen Vermögenswerten betreffen € 5,2 Mio. unterwegs befindliche Zahlungen aus Einzugsermächtigungen sowie weitere € 1,1 Mio. unterwegs befindliche Zahlungen für angekaufte Forderungen. € 1,1 Mio. betreffen Forderungen aus Umsatzsteuer. Zudem bestehen debitorische Kreditoren in Höhe von € 0,9 Mio. und geleistete Anzahlungen für Leasingobjekte in Höhe von € 0,2 Mio.

4.8 Latente Steuern

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %) zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet.

Zum Bilanzstichtag wies der Konzern aktive Latente Steuern in Höhe von € 5,7 Mio. (Vorjahr € 5,1 Mio.) aus.

Aktive Latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 2,7 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

Zum Bilanzstichtag werden passive Latente Steuern in Höhe von € 6,0 Mio. (Vorjahr € 6,5 Mio.) ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft erfasst die ALBIS Mobil Lease Gruppe gemäß IAS 17.36 ff. sämtliche Vermögenswerte aus dem Finanzierungsleasing und setzt diese als Forderungen an. Aus dem Ansatz dieser Forderungen ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 eine temporäre Differenz gegenüber der Steuerbilanz in Höhe von € 3,5 Mio. (Vorjahr € 6,1 Mio.). Unter Anwendung des genannten Steuersatzes wurden gemäß IAS 12.47 zum 31. Dezember 2017 passive Latente Steuern in Höhe von € 1,1 Mio. (Vorjahr € 1,9 Mio.) ermittelt. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr um € 0,8 Mio. wurde gemäß IAS 12.58 aufwandswirksam erfasst.

Im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft erfasst die ALBIS HiTec Leasing Gruppe gemäß IAS 17.36 ff. sämtliche Vermögenswerte aus dem Finanzierungsleasing und setzt diese als Forderungen an. Aus dem Ansatz dieser Forderungen ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017, wie im Vorjahr, eine temporäre Differenz gegenüber der Steuerbilanz in Höhe von € 13,3 Mio. (Vorjahr € 13,3 Mio.). Unter Anwendung des genannten Steuersatzes wurden gemäß IAS 12.47 zum 31. Dezember 2017 passive Latente Steuern in Höhe von € 4,3 Mio. (Vorjahr € 4,3 Mio.) ermittelt.

Zum 31. Dezember 2014 bestehen durch Steuerbescheide festgestellte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von T€ 22.718 (Vorjahr T€ 23.820) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von T€ 28.241 (Vorjahr T€ 29.693). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte Latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 2.300 (Vorjahr T€ 2.444) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 3.258 (Vorjahr T€ 3.449). Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden in Höhe von T€ 2.683 (Vorjahr T€ 2.347) aktiviert.

4.9 Eigenkapital / Gezeichnetes Kapital

Bezüglich der Veränderung des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die Kapitalrücklage resultiert aus der im Jahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.532.448 neuer Stückaktien über Nennwert von einem Euro.

Auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von T€ 31 (Stiftungskapital bei der Orange Finance S.A.) entfallen keine Gewinnanteile.

Die gesetzliche Rücklage inklusive Kapitalrücklage muss mindestens 10 % des gezeichneten Kapitals betragen (§ 150 Abs. 2 AktG). Da im Berichtsjahr der Gesamtbetrag mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausmachte, war eine weitere Dotierung nicht notwendig.

Die Hauptversammlung am 20. Juli 2017 beschloss, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von T€ 16.860 durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um T€ 1.686 auf T€ 18.546 zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurde ein Teilbetrag der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 1.686 in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die Aktien wurden als sogenannte Gratisaktien im Verhältnis 10:1 (auf zehn alte Aktien entfällt eine neue Aktie) ausgegeben.

Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stückaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.

Die Hauptversammlung am 20. Juli 2017 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten. Das entsprach einem Anteil von T€ 674 am Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von insgesamt T€ 1.263.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113.

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 18.546.000,00 (Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Es ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

(2) Die Form der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögenswerten;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

4.10 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2017 bis zu 1 Jahr

T€
über 1 bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.668 123.337 279 148.284
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.265 0 0 3.265
Sonstige Verbindlichkeiten 4.864 1.616 802 7.282
32.797 124.953 1.081 158.831

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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2016 bis zu 1 Jahr

T€
über 1 bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.808 106.191 1.587 139.586
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.301 0 0 4.301
Sonstige Verbindlichkeiten 3.157 2.904 0 6.061
39.266 109.095 1.587 149.948

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG in Höhe von € 115,0 Mio. (Vorjahr € 95,7 Mio.) an die vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Orange Finance S. A. Die Orange Finance S.A. refinanziert das Leasinggeschäft der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Darüber hinaus enthält die Position überwiegend Refinanzierungskredite für das Leasinggeschäft.

Die Verbindlichkeit gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG, aufgrund des Erwerbs der Aktien der damaligen ALBIS HiTec Leasing AG, ist durch Verpfändung der Geschäftsanteile der ALBIS Mobil Lease GmbH und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) besichert. Der Buchwert der Schuld betrug zum 31. Dezember 2017 € 3,8 Mio.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten von zum Stichtag abgegrenzten, zu leistenden Leasingzahlungen in Höhe von € 2,8 Mio., kreditorische Debitoren in Höhe von € 1,3 Mio. sowie erhaltene Kautionen in Höhe von € 1,1 Mio. Des Weiteren sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten Abwicklungskosten des forfaitierten Forderungsbestandes in Höhe von € 1,0 Mio., Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (€ 0,3 Mio.), Verpflichtungen aus der Abwicklung des Altportfolios der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH (€ 0,3 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (€ 0,1 Mio.) ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen in Höhe von € 13,0 Mio. (Vorjahr € 27,6 Mio.) mit festen Zinssätzen.

Die festen Zinssätze entsprechen zum Bilanzstichtag dem Marktzins.

4.11 Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Berichtsjahr Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von € 225 Mio. abgeschlossen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (vgl. Abschnitt 3.5). Der beizulegende Zeitwert ist negativ und von T€ - 667 im Vorjahr auf T€ - 371 um T€ 296 gesunken.

Die Zinsswaps laufen bis zum 2. Januar 2019.

4.12 Rückstellungen für Pensionen

Für berechtigte Mitarbeiter bestehen bei der ALBIS Leasing AG Pensionsanwartschaften über einen leistungsorientierten Pensionsplan. Dieser betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruht auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistungen festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 3.300 (Vorjahr T€ 3.591) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 12,76 Jahre (Vorjahr 13,45 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,58 % (Vorjahr 1,40 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

Für einen berechtigten Mitarbeiter besteht bei der ALBIS Direct Leasing GmbH (vormals Gallinat-Leasing GmbH) eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 203 (Vorjahr T€ 217) unverfallbare Anwartschaften. Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 9,05 Jahre (Vorjahr 9,52 Jahre). Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,58 % (Vorjahr 1,40 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaft nicht berücksichtigt.

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Versorgungsverpflichtung 2017

2016

Versorgungsverpflichtung zum 1.1. 3.808.352 3.812.208
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand 52.109 68.970
+ erfolgsneutrale Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
./.+ erfolgsneutrale Verluste/ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen -79.395 213.920
./. erfahrungsbedingte Verluste -131.060 -146.423
./. geleistete Rentenzahlungen -147.093 -140.323
Bilanzwert 31.12. 3.502.913 3.808.352

Die Versorgungsverpflichtungen teilen sich wie folgt auf die Gesellschaften ALBIS Leasing AG und ALBIS Direct Leasing GmbH auf:

Entwicklung 2017

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Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Bilanzwert zum 1.1.2017 3.591.052 217.300
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 49.174 2.935
+ Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
./.+ Verluste/ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen -76.100 -3.295
./. erfahrungsbedingte Verluste -130.707 -353
./. geleistete Rentenzahlungen -133.150 -13.943
Bilanzwert 31.12.2017 3.300.269 202.644

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Pensionsaufwand gemäß IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 49.174 2.935
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste 140.060 -4.825
+./. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtertrag/ -aufwand 2017 189.234 -1.890

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entspricht der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.502.913 (Vorjahr € 3.808.352).

Für das kommende Jahr werden folgende Rentenzahlungen erwartet:

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Erwartete Zahlungen in 2018 in €
ALBIS Leasing AG 152.964
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.070
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2018 167.034

Entwicklung 2016

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Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Bilanzwert zum 1.1.2016 3.597.150 215.058
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 65.129 3.841
+ Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
+ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen 205.039 8.881
./. erfahrungsbedingte Verluste -149.886 3.463
./. geleistete Rentenzahlungen -126.380 -13.943
Bilanzwert 31.12.2016 3.591.052 217.300

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Pensionsaufwand gemäß IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 65.129 3.841
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste 37.352 8.350
+./. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtaufwand 2016 102.481 12.191

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung in 2016 entsprach der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.808.352 (Vorjahr € 3.812.208).

Für das Jahr 2017 wurden folgende Rentenzahlungen erwartet:

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Erwartete Zahlungen in 2017 in €
ALBIS Leasing AG 145.097
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.084
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2017 159.181

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2017 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

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Veränderung der Prämisse

in %
Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO

in €
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO

in €
Abzinsungssatz 0,5 -206.415 227.775
Künftige Rentenanpassung 0,5 224.448 -205.873

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden die gleichen Methoden angewandt wie für die Berechnung der bilanziellen Verpflichtung.

4.13 Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen

Steuerrückstellungen

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1.1.2017

T€
Zuführung

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
31.12.2017

T€
Körperschaftsteuer 171 88 102 0 157
Gewerbesteuer 70 107 20 0 157
Umsatzsteuer 19 0 19 0 0
Gesamt 260 195 141 0 314

Sonstige Rückstellungen

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1.1.2017

T€
Zuführung

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
31.12.2017

T€
Tantiemen, Löhne und Gehälter 602 433 445 108 482
Jahresabschlusskosten 339 325 332 7 325
Urlaubsansprüche 115 191 115 0 191
Provisionen 91 142 89 0 144
Ausstehende Rechnungen 75 97 13 62 97
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 161 30 0 121 70
Prozessrisiko und Prozesskostenrisiko 1.023 20 337 686 20
Beratungskosten 11 14 6 3 16
Aufsichtsratsvergütung 191 0 180 11 0
Übrige 21 0 0 16 5
Gesamt 2.629 1.252 1.517 1.014 1.350

Zum Bilanzstichtag bestanden keine nennenswerten Prozessrisiken. Vorsorge war folglich nicht notwendig. Rückstellungen für Prozesskosten konnten aufgelöst werden.

Sämtliche Rückstellungen (ausgenommen die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen) haben kurzfristigen Charakter und wurden nicht abgezinst. Die Gesellschaft geht grundsätzlich von einer Inanspruchnahme innerhalb der kommenden zwölf Monate aus.

4.14 Ergebnis aus dem Leasinggeschäft

Die Umsatz- und Verwertungserlöse sowie der Zinsüberschuss des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

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2017

T€
2016

T€
Zinsergebnis aus Finance Leasing 4.394 3.447
Risikovorsorge -389 -1.829
Zinsergebnis Finance Leasing nach Risikovorsorge 4.005 1.617
Verwertungsergebnis 3.134 4.344
Sonstiges Ergebnis Finance Leasing 2.878 2.546
Leasing-/Vermieterlöse aus Operate Leasing 690 547
Vermietungstypischer Aufwand -273 -250
Ergebnis aus dem Leasinggeschäft 10.434 8.804

Es gibt, mit Ausnahme der Untervermietung von Flächen im Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg an konzernfremde Dritte, im Konzern keine Operate Leasinggeschäfte mehr.

Das Zinsergebnis ist um € 1,0 Mio. auf € 4,4 Mio. gestiegen. Hiervon entfallen € 1,0 Mio. (Vorjahr € 1,0 Mio.) auf das Zinsergebnis der Orange Finance S. A., die im Jahr 2016 erstmals das ganze Jahr über zu konsolidieren war.

Der Posten Risikovorsorge beinhaltet Wertberichtigungen auf Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen sowie entsprechend ausgebuchte Forderungen in Höhe von € 0,4 Mio. (Vorjahr € 1,8 Mio.) (IAS 36.126a). Im Vorjahr war hier in Höhe von € 1,4 Mio. ein Forderungsverlust aus der Abwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der NL Nord Lease Gruppe ausgewiesen.

Das Sonstige Ergebnis ist von € 2,5 Mio. auf € 2,9 Mio. leicht gestiegen. Es beinhaltet Ergebnisse aus der Forfaitierung von Leasingforderungen an konzernfremde Erwerber.

Aus der Vermietung von Büroflächen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen wurden im Berichtsjahr T€ 690 (Vorjahr T€ 547) vereinnahmt. Der Anstieg resultiert aus der weitgehenden Vermietung der Flächen in der Immobilie Ifflandstraße 4. Aus unkündbaren Mietverhältnissen werden Mindestzahlungen in Höhe von T€ 696 (Vorjahr T€ 962) erwartet.

Der vermietungstypische Aufwand betrifft den Aufwand für die fremdvermieteten Flächen in der Ifflandstraße 4 in Hamburg. Im Berichtsjahr wurden die Miet- und Nebenkosten für das Gebäude in der Ifflandstraße 4 erhöht.

Im Berichtsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.190 (Vorjahr T€ 1.143) aufwandswirksam erfasst (IAS 17.35(c)).

4.15 Sonstige betriebliche Erträge

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2017

T€
2016

T€
Ergebnis aus Wartung und Versicherung 1.972 2.035
Ertrag aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken 1.611 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.014 1.359
Erträge aus Schadensregulierungen/Versicherungen 586 947
Erträge aus Antragskosten sowie leasingtypischen Gebühren 434 342
Erträge aus der Ablösung des Altportfolios der LGH 227 295
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 213 233
Erträge aus Provisionen 0 222
Erträge aus Weiterbelastungen und Kostenerstattungen 0 88
Erträge aus Nutzungsgebühren (Vormietzeiten) 0 2
Ergebnis aus der Verrechnungsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe 0 3.203
Übrige Erträge 620 793
Gesamt 6.677 9.519

Der Ertrag aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken bezieht sich auf die Immobilien in der Lindenallee 60 – 62 und 64 – 66. Am 16. November 2016 wurde zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 64 – 66 ein notarieller Vertrag geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 1.300 und entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt und die Immobilie an den Erwerber übergeben. Die Immobilie Lindenallee 60 – 62 war seit Frühjahr 2017 weitgehend vermietet. Am 30. August 2017 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 3.700, der Buchwert belief sich auf T€ 2.092. Der Kaufpreis wurde am 10. Oktober 2017 bezahlt und das Gebäude an den Erwerber übergeben.

Die ALBIS Leasing AG realisierte im Vorjahr aus einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe einen Ertrag in Höhe von T€ 3.203. Ziel war es, bestehende wechselseitige Zahlungsansprüche beziehungsweise Verbindlichkeiten, die auf unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen und ehemaligen Konzernverflechtungen beruhten, abzugelten.

Die Erträge aus Provisionen entfielen im Vorjahr auf die ALBIS Mobil Lease Gruppe. Die erhaltene Provision resultiert aus weitergeleitetem Neugeschäft an die IKB Leasing Gruppe.

4.16 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2017

T€
2016

T€
Fremdarbeiten 1.242 2.340
Mieten 1.190 1.143
Reparatur / Instandhaltung 538 0
Beratungskosten 477 797
Abschluss- und Prüfungskosten 392 441
Wartungskosten und EDV-Bedarf 325 224
Werbekosten 243 248
Versicherungen / Beiträge 233 210
Inkassokosten 190 51
Raumkosten 185 118
Personalsuche 171 138
Nebenkosten Geldverkehr 162 250
Kfz-Kosten 138 490
Aufsichtsratsvergütung 119 146
Reisekosten 107 109
Porto, Telefon 103 112
Mietleasing IT & Kommunikation 93 100
Gerichtskosten 89 130
Druckerzeugnisse / Prospekte / Anzeigenkosten 89 116
Tagungen und Schulungen 72 76
Vermittlerprovisionen 68 175
Bewirtung 43 53
Repräsentationen / Veranstaltungen 33 23
Onlinedienste 32 36
Bürobedarf 26 33
Buchführungskosten 25 24
Auskünfte 8 328
Anlagenabgänge zu Restbuchwerten 5 0
Übrige Aufwendungen 760 1.401
Gesamt 7.158 9.312

Der Ausweis der Fremdarbeiten bezieht sich im Wesentlichen auf die ALBIS Mobil Lease Gruppe. Diese ergeben sich aus einem Dienstleistungsvertrag mit der IKB Leasing Gruppe. Die IKB Leasing Gruppe hat im Zuge des „Asset Deals“ auch die Verwaltung aller noch im Teilkonzern befindlichen Leasingverträge übernommen und rechnet diese Dienstleistung monatlich ab. Da sich der Bestand abbaut, fallen die Bearbeitungsgebühren ebenfalls.

Die Mieten betreffen die Räume der geschäftlichen Niederlassungen der ALBIS Leasing Gruppe. Der weit überwiegende Teil entfällt auf die Miete in der Ifflandstraße 4 in Hamburg. Im Berichtsjahr wurde die Miete erhöht und der Mietaufwand stieg.

Im Zuge der Vermietung der Immobilie in der Lindenallee an das Landgericht Essen entstanden zusätzliche Erhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 538.

Die Beratungskosten im Vorjahr waren – insbesondere aufgrund von Beratungsleistungen für Prozessoptimierungen und bezüglich der Finanzierungsstruktur der Orange Finance. S.A. – höher als im Berichtsjahr.

4.17 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

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2017

T€
2016

T€
Darlehenszinsen 0 0
Kurzfristige Zinsen 383 272
383 272

4.18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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2017

T€
2016

T€
Darlehenszinsen 521 411
Kurzfristige Zinsen 784 682
1.305 1.093

4.19 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der IFRS–Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der „liability method“ kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Deshalb verlangt der IAS 12.81(c) eine steuerliche Überleitungsrechnung.

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2017

T€
2016

T€
Latente Steuern (Ertrag) -3.012 -4.360
Latente Steuern (Aufwand) 1.794 3
Tatsächlicher Steueraufwand 249 139
Steuern für Vorjahre -39 35
-1.008 -4.183

In der ALBIS Mobil Lease Gruppe wurden passive Latente Steuern in Höhe von € 0,7 Mio. aufgelöst. Grund hierfür ist der Abbau des Leasingportfolios. Die Abweichung zwischen IFRS- und Steuerbilanz nimmt dementsprechend ab.

Aktive Latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 2,7 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst. Aus der Auflösung und Anpassung der steuerlichen Latenzen bei der ALBIS Leasing AG resultierte ein Aufwand von insgesamt € 0,07 Mio.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe erzielte aus der Aktivierung/Passivierung sowie der Auflösung aktiver beziehungsweise passiver Latenter Steuern einen Ertrag in Höhe von insgesamt € 0,6 Mio.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:

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2017

T€
2016

T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.006 -765
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz 32,275 %, 2016: 32,275 %) 970 -247
Tatsächlich angefallene Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 249 135
Periodenfremde Ertragsteuern -39 -35
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 15 -19
Sonstige Effekte -2.203 -4.017
Ertragsteuern -1.008 -4.183

Aufgrund des ausgewiesenen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2017 wurde rechnerisch eine Steuernachzahlung ermittelt.

Die sonstigen Effekte beinhalten steuerfreie Erträge und Effekte steuerlicher Latenzen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.134

Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns für die Refinanzierung auf der Ebene der Tochtergesellschaften wichtig für den Zugang und die Kosten der Refinanzierung. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen.

Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der erweiterten Kapitalquote (Verhältnis zwischen erweitertem Haftungskapital und Risikoaktiva). Die Eigenmittel für den Konzern setzen sich aus dem Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 (Vorjahr € 16.860.000) - bei einem negativen Ergebnisvortrag in Höhe von € 5.392.350 (Vorjahr € 7.204.877) - und den Rücklagen in Höhe von € 5.690.653 (Vorjahr € 5.713.891) zusammen.

5.2 Derivative Finanzinstrumente / Zinsderivate

Das Zinsrisiko der ALBIS Leasing Gruppe äußert sich im Wesentlichen in Marktwertschwankungen von Leasingforderungen, die sich im eigenen Portfolio befinden. Der Marktwert der Leasingforderungen, die auf Grundlage eines für die Laufzeit des Leasinggeschäfts fixierten Zinssatzes kalkuliert und abgeschlossen werden, reagiert auf Schwankungen des Marktzinsniveaus. Dieses Risiko zeigt sich, wenn entweder die Leasingforderungen während der Laufzeit noch veräußert werden sollen oder aber ihre Refinanzierung zu variablen Zinssätzen abgeschlossen wird. In diesem Fall steht den aus den Leasingforderungen unveränderten Zinserträgen ein veränderlicher Zinsaufwand, im ungünstigen Fall ein höherer Zinsaufwand, gegenüber.

Zinssicherungsgeschäfte sollen bei der ALBIS Leasing Gruppe nur abgeschlossen werden, wenn ein Grundgeschäft zu einer entsprechenden offenen Risikoposition führt. Spekulative Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden.

Innerhalb des Konzerns ist ein Forderungsportfolio der vollkonsolidierten Zweckgesellschaft Orange Finance S. A. zugeordnet. Dieses wird durch einen Zinsswap gegen Zinsrisiken abgesichert. Der Sicherungsumfang ist durch die refinanzierende NIBC Bank Deutschland AG vertraglich vorgegeben.

Die Konzerngesellschaften hatten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 folgende Zinsswapgeschäfte geschlossen:

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Gesellschaft Nominalvolumen

Marktwert

Orange Finance S. A. 225.000.000 -370.628
225.000.000 -370.628

5.3 Währungsderivate

Das Währungsrisiko hat bei der ALBIS Leasing Gruppe keine Bedeutung. Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine offenen Positionen.

5.4 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7

5.4.1 Vermögenswerte gemäß IAS 39

Angaben zum 31. Dezember 2017

Finanzinstrumente

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Angaben

in T€
Bewertungs-kategorie gemäß IAS 39 Buchwert 31.12.2017 Fair Value erfolgswirksam Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 fortgeführte Anschaffungskosten Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 28.146 0 28.146 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 120.679 0 0 120.679
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 2.888 0 2.888 0
Sonstige Vermögenswerte L&R, FV 7.379 0 7.379 0
159.092 0 38.413 120.679
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oL 3.265 0 3.265 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oL 148.284 0 148.284 0
Sonstige Verbindlichkeiten oL 6.823 0 6.823 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 371 371 0 0
158.743 371 158.372 0

L&R – Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen)

n.a. – nicht anwendbar

oL – other Liabilities (andere Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)

FV – At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

Angaben zum 31. Dezember 2016

Finanzinstrumente

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Angaben

in T€
Bewertungs-kategorie gemäß IAS 39 Buchwert 31.12.2016 Fair Value erfolgswirksam Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 fortgeführte Anschaffungskosten Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 11.513 0 11.513 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 123.844 0 0 123.844
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 3.036 0 3.036 0
Sonstige Vermögenswerte L&R, FV 8.787 0 8.787 0
147.180 0 23.336 123.844
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oL 4.301 0 4.301 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oL 139.585 0 139.585 0
Sonstige Verbindlichkeiten, oL 4.893 0 4.893 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 667 667 0 0
149.446 667 148.779 0

L&R – Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen)

n.a. – nicht anwendbar

oL – other Liabilities (andere Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)

FV – At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

5.4.2 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach IFRS 13.91 ff.

Die nachstehende Tabelle stellt dar, inwieweit die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten der Gesellschaft auf beobachtbaren Parametern gemäß IFRS 13.76 beruht.

Stufe 1 Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (und nicht berichtigte) Preise (IFRS 13.76 ff.).

Stufe 2 Inputfaktoren, die – anders als die für Stufe 1 genannten Marktnotierungen – für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (IFRS 13.81 ff.)

Stufe 3 Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.86 ff.)

Die in der Bilanz zum Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach Kategorien gruppiert sowie nach Bewertungsgrundlagen gegliedert dargestellt. Der beizulegende Wert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.

Finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 13

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Angaben

in T€
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt 2017 Gesamt 2016
Zinsderivate mit negativem Marktwert 0 371 0 371 667

Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Für die Berechnung der zukünftig erwarteten Cashflows wird der Ein-Monats EURIBOR zugrunde gelegt.

5.4.3 Nettogewinne und -verluste sowie Zinsen nach den Kategorien gemäß IAS 39

Als Nettogewinne und -verluste werden grundsätzlich Wertberichtigungen, Wertveränderungen aus Marktpreisschwankungen und andere Einzahlungen aus wertberichtigten und abgeschriebenen Forderungen eingestuft.

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31.12.2017 Angaben

in T€
aus Zinsen aus dem Ansatz mit dem Fair Value aus Wert-berichtigungen Nettogewinne
Loans & Receivables
(Darlehen und Forderungen) 11.253 0 -1.509 1.120
other Liabilities
(andere Verbindlichkeiten) -7.782 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 296 0 296

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31.12.2016 Angaben

in T€
aus Zinsen aus dem Ansatz mit dem Fair Value aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Loans & Receivables
(Darlehen und Forderungen) 8.394 0 -2.808 979
other Liabilities
(andere Verbindlichkeiten) -5.768 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 -282 0 -282

Die Erträge aus der Bewertung der mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte sind unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Swaps wird unter dem Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

5.4.4 Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nachfolgend sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Geschäftsbereiche kategorisiert:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen

2017

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Angaben

in T€
Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
--- --- --- ---
Nicht überfällig 121.546 0 121.546
Weniger als 90 Tage 949 -10 939
91 – 180 Tage 1.240 -325 915
181 – 360 Tage 358 -192 166
Mehr als 360 Tage 2.275 -2.275 0
Konzern 31.12.2017 126.368 -2.802 123.566

2016

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Angaben

in T€
Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
--- --- --- ---
Nicht überfällig 125.773 0 125.773
Weniger als 90 Tage 635 0 635
91 – 180 Tage 155 -39 116
181 – 360 Tage 850 -495 355
Mehr als 360 Tage 1.502 -1.502 0
Konzern 31.12.2016 128.915 -2.036 126.879

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und den Sonstigen Forderungen, die weder wertberichtigt noch überfällig sind, lagen zum Stichtag keine Anhaltspunkte vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert). In der Berichtsperiode wurden keine Kreditderivate oder ähnliche Sicherungsinstrumente zur Deckung des Ausfallrisikos eingesetzt.

Den Wertberichtigungen liegen – aufgrund der fast ausschließlich kleinvolumigen Leasingverträge mit Gewerbetreibenden – die Altersstruktur der Forderungen sowie das Vorliegen von Insolvenzkennzeichen zugrunde. Bei Überfälligkeiten ohne weitere Erkenntnisse über wertbestimmende Faktoren kommen pauschalierte Wertberichtigungsätze in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit (mehr als 90 Tage, mehr als 180 Tage, mehr als 360 Tage) zum Einsatz. Die Wertberichtigungssätze sind gestaffelt. Im Fall konkreter Anzeichen eines Forderungsausfalles im Bereich der Leasingforderungen, zum Beispiel aufgrund von Insolvenz des Schuldners, werden die entsprechenden Forderungen in voller Höhe ausgebucht. Das weitere Vorgehen ist dann auf die Abrechnung des Leasingvertrags und den Einzug vom Leasingnehmer oder auf die Verwertung des Leasingguts gerichtet.

Zum Stichtag bestehen in Höhe von € 121,5 Mio. (Vorjahr € 125,7 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen, die weder überfällig noch wertberichtigt sind.

Das Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2017

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Angaben

in T€
Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2017
Wertberichtigungen 2.036 1.509 -743 2.802

2016

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Angaben

in T€
Stand 1.1.2016 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2016
Wertberichtigungen 2.375 455 -794 2.036

5.5 Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 7.31-42)

a) Risikomanagementsystem

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG in 2006 ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das bewusste Eingehen von Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in den folgenden Abschnitten beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite Risiko-Chancen-Management einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCM-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und der ALBIS Mobil Lease GmbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

In den Teilkonzernen ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk – die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial – den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend – gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt. Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Jahr 2017 wurden die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert.

Im Rahmen der Stresstests wurden eine Erhöhung der Adressausfälle sowie Änderungen der Marktrisiken, der Liquiditätsrisiken und der Operationellen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb simuliert.

Die Teilkonzerne ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing sehen sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

b) Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Risiko-Chancen-Management-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut. Unterschieden werden die Ausprägungen „Höhe der Auswirkung“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der Auswirkung“ in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

•leicht (> 100 T€ - 500 T€)

•mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

•schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

•kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

•unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

•möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

•konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

•wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

c) Risikokategorien und -entwicklung

Kreditrisiken / Adressenausfallrisik en

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es uns ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierzu wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen die Ausfallrisiken in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG). Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2017 bestanden Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 225.000 bei der Orange Finance S. A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als nicht kritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankenpartnern tauschen die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe sich regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen daher nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht – mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und dem Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften fristenkongruent refinanziert.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

Restlaufzeitengliederung der Verbindlichkeiten:

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Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 in < 1 Jahr

T€
1-5 Jahre

T€
>5 Jahre

T€
Summe

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.668 123.337 279 148.284
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.265 0 0 3.265
Sonstige Verbindlichkeiten 4.864 1.616 802 7.282
Summe 32.797 124.953 1.081 158.831

Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken und die Rechtsrisiken sowie die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken auch eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften miteinander zu vergleichen und – bei gleichen Geschäftsfeldern – Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken überwachen wir in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften. So können wir frühzeitig auf Marktveränderungen reagieren. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften – insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern – ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Falle einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

Die ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), die ALBIS Direct Leasing GmbH und die ALBIS Fullservice GmbH haben jeweils ein Nachrangdarlehen an die Orange Finance S. A. begeben. Die Darlehen bestehen in Höhe von € 2,5 Mio. (Vorjahr € 2,5 Mio.). Das wesentliche Risiko ist die Zahlungsunfähigkeit der Orange Finance S. A. Damit einhergehend wäre die Forderung abzuschreiben. Unterjährig erhalten die Gesellschaften Zinszahlungen, jedoch ist das ein unwesentliches Risiko. Insgesamt wird das Risiko als sehr gering eingestuft.

Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann sich erheblich auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe auswirken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen zum 31. Dezember 2017 € 3,8 Mio. auf ein Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG zur Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der damaligen ALBIS HiTec Leasing AG. Diese Verbindlichkeit ist ratierlich in den Jahren 2018 bis 2019 zu tilgen und beeinträchtigt die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird deshalb nur geschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden und sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Die ALBIS Mobil Lease Gruppe hat zur Betreuung des Bestandsportfolios einen Dienstleistungsvertrag mit der IKB Leasing Gruppe geschlossen. Aus diesem Vertrag sind laufend Entgelte an die IKB Leasing Gruppe zu leisten. Die Zahlungen belasten die Liquidität der ALBIS Mobil Lease Gruppe, sind aber in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Das Ergebnis der ALBIS Mobil Lease Gruppe ist, nach Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartet Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

d) Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Leasing Gruppe zuständig. Die ALBIS Leasing AG hat die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2017 waren die Verhinderung von Straftaten, Compliance, Risikomanagement, Meldewesen, Rechnungswesen, Prozesse im Leasinggeschäft sowie IT-Systeme und -Verfahren.

Der Prüfungsplan 2017 wurde eingehalten.

Die Tätigkeiten der Internen Revision bei der ALBIS Mobil Lease GmbH wurden im Jahr 2016 von der Geschäftsführung der Gesellschaft wahrgenommen. Im Jahr 2017 wurden die Aufgaben von einer angestellten Revisorin wahrgenommen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2017 waren das Anzeige- und Meldewesen und die Bereiche Compliance, Geldwäsche und Risikomanagement.

Der Prüfungsplan 2017 wurde eingehalten.

Eine Sonderprüfung für den Bereich Rechnungswesen wurde zusätzlich durch die Geschäftsführung beauftragt und im dritten Quartal 2017 durchgeführt. Von einer IT-Prüfung bei der ALBIS Mobil Lease GmbH wurde wegen der Übertragung des künftigen Neugeschäfts auf die IKB Leasing Gruppe und der weiteren Auslagerung in die Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH abgesehen.

e) Sensitivitätsanalyse

Mit der Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung für die operativen Leasinggesellschaften erfolgt regelmäßig eine Quantifizierung und Limit-Prüfung der Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sowie der Operationellen Risiken. Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird mindestens quartalsweise, im Bedarfsfall auch unverzüglich erstellt.

6. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch die am 31. Dezember 2017 begebenen Stammaktien zu ermitteln.

Um das verwässerte Ergebnis je Aktie zu berechnen, ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen.

Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stückaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, die aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienbezugsrechten in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt werden, als erfolgt.

Im Geschäftsjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 21,6 Cent (Vorjahr 20,3 Cent).

7. Konzern-Kapitalflussrechnung

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen; sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um € 4,4 Mio. auf € 7,1 Mio. gefallen. Im Vorjahr war der Bestand an Leasingforderungen in der ALBIS Mobil Lease Gruppe deutlich höher, daher war die Abnahme der Leasingforderungen im Verhältnis im Vorjahr höher als im Berichtsjahr.

Die Einzahlungen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 2,9 Mio. (Vorjahr € - 2,0 Mio.) resultiert aus dem Abgang der Lindenallee 60 – 62. Im Vorjahr wurde diese Immobilie im Anlagevermögen aktiviert, wodurch der negative Wert zustande kam.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € 6,7 Mio. (Vorjahr € - 24,7 Mio.) wurde im Vorjahr ebenfalls durch den deutlich höheren Bestandsabbau der ALBIS Mobil Lease Gruppe geprägt. Refinanzierungen wurden vollständig abgelöst und getilgt. Durch Auszahlung der Tilgungen entstand ein negativer Cashflow. Der Anstieg im Berichtsjahr resultiert aus einem höheren Refinanzierungsbedarf der Orange Finance S.A.

Insgesamt ist der Finanzmittelbestand von € 11,5 Mio. um € 16,6 Mio. auf € 28,1 Mio. gestiegen.

Die Entkonsolidierung der unter Punkt 2.4.3 genannten Tochtergesellschaften führte zu keiner Änderung der Zahlungsmittel, da die Vermögenswerte der Tochtergesellschaften bereits im Laufe des Berichtsjahres ausgekehrt wurden.

Von den liquiden Mitteln der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind € 7,0 Mio., von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe € 11,3 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

8. Segmentberichterstattung

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt intern auf Basis der rechtlichen Einheiten. Für Zwecke der Segmentberichterstattung wurden im Jahr 2017 gemäß IFRS 8.12 zwei Segmente identifiziert.

Das Segment „Vertriebsleasing“ umfasst die ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments sind die Bereiche IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte und Medizintechnik.

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ umfasst die ALBIS Mobil Lease GmbH. Die Produktgruppen des Segments waren Lkw sowie Auflieger und Anhänger, Busse und Pkw, Erneuerbare Energien und Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Nach der Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit auf der strukturierten, reibungslosen und ertragreichen Abwicklung des Vertragsbestandes. Neugeschäft wird gegenwärtig in geringem Umfang realisiert.

Innerhalb der Segmente wurden keine sinnvollen Segmentierungskriterien identifiziert. Die Gesellschaften der Segmente sprechen über dieselben Vertriebswege sich weitgehend überschneidende Kundengruppen an, ohne hierbei regional oder produktseitig erheblich unterschiedliche Strategien zu verfolgen. Es ist weder aufgrund der Leasinggüter noch aufgrund der Gestaltung der Leasingverträge, noch aufgrund der angebotenen Nebenleistungen sinnvoll, eine weitere Segmentierung vorzunehmen. Eine weitergehende Segmentierung erfolgt auch nicht für Zwecke des internen Reportings oder zu Steuerungszwecken.

Im internen Reporting werden die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:

Vertriebsleasing

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Ist 2017 Ist 2016
Neugeschäft in Stück 8.780 8.399
Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse in T€ 12.255 12.079
Wertberichtigungen in T€ 392 467
Sachkosten in T€ 6.351 5.757
Personalkosten in T€ 4.701 4.808

Leasing für Investitionsgüter

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Ist 2017 Ist 2016
Neugeschäft in Stück 2 43
Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse in T€ 2 60
Wertberichtigungen in T€ 61 90
Sachkosten in T€ 1.440 2.909
Personalkosten in T€ 272 135

Der Bericht beruht auf den Meldungen der operativen Gesellschaften. Gemeldet werden soll sofort nach Monatsende, um die Entwicklung des operativen Geschäfts umgehend, im Sinne eines Frühwarnsystems, zu bewerten. Die Meldungen werden deshalb noch vor dem Abschluss des Rechnungswesens für den Monat und insbesondere vor etwaigen Abschlussbuchungen im Rahmen der Erstellung eines Zwischen- oder Jahresabschlusses abgegeben. Die Berichterstattung basiert im Bereich der Barwerte und Erlöse teilweise auf einer barwertigen Betrachtung der geschlossenen Geschäfte. Auf diese Weise wird das in dem jeweiligen Monat geschlossene Neugeschäft unter Berücksichtigung des zu erwartenden Nachmietgeschäfts und der Nebenerlöse bewertet. Die Erlöse werden so weitgehend dem Monat des Abschlusses des Neugeschäfts zugeordnet und nicht, wie nach den Rechnungslegungsvorschriften vorgesehen, auf mehrere Jahre verteilt.

Die Betrachtung ist deshalb nicht mit der Methodik der Gewinn- und Verlustrechnung zu vergleichen oder abstimmbar. Die Ergebnisse des Reportings induzieren jedoch unmittelbar Effekte aus dem Neugeschäft, die in der Gewinn- und Verlustrechnung mit erheblichem zeitlichen Verzug und überlagert von anderen Einflüssen erkennbar werden.

Gesellschaften der Gruppe werden in das Meldewesen aufgenommen, sobald Leasinggeschäft aktiv betrieben und eine relevante Größenordnung erreicht wird. So sind zum Beispiel die ALBIS Leasing AG und die ALBIS Service GmbH mangels relevanten Leasinggeschäfts nicht Gegenstand des Meldewesens.

9. Beratungs- und Prüfungskosten

Die Beratungs- und Prüfungskosten setzen sich zusammen wie folgt:

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2017

T€
2016

T€
Abschlussprüfungen 380 386
Sonstige Leistungen 46 0
Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
426 386

Die Honorare betreffen die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaften.

Die Kosten für Abschlussprüfung entfielen im Berichtsjahr in Höhe von T€ 106 auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für aus 2016 in 2017 abgerechnete Leistungen, und in Höhe von T€ 274 auf die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg (vormals optegra Treuhand GmbH, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, Köln). Die Kosten beziehen sich in vollem Umfang auf die Prüfung des Konzernabschlusses und die Prüfung von Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften.

Die sonstigen Leistungen betreffen unterjährig in Anspruch genommene Beratungsleistungen bei Rechnungslegungsfragen und beziehen sich komplett auf die Vistra Treuhand GmbH.

Im Vorjahr entfielen Abschlussprüfungskosten in Höhe von T€ 326 auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft und in Höhe von T€ 60 auf die Vistra Treuhand GmbH für die Abschlussprüfung der ALBIS Mobil Lease Gruppe.

10. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer) stellt sich wie folgt dar:

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2017 2016
ALBIS Leasing AG 9 10
ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) 59 60
ALBIS Service GmbH 41 40
ALBIS Mobil Lease GmbH 0 1
109 111

Im Jahr 2017 waren im Konzern durchschnittlich 109 Mitarbeiter (Vorjahr 111 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2017 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen.

11. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehören an

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle

Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg (seit 1. Januar 2017)

Andreas Oppitz, Kaufmann, Weißkirchen / Österreich (seit 1. Januar 2017)

John Robert Mahn, Kaufmann, Hamburg (vom 1. Januar 2017 bis zum 4. Oktober 2017)

Dem Aufsichtsrat gehören an

Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)

Weitere Aufsichtsratsmandate:

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Infopark AG stellvertretender Vorsitzender
ALBIS HiTec Leasing AG (bis zum Rechtsformwechsel in ALBIS HiTec Leasing GmbH) Eintritt am 1. Januar 2017 Austritt am 12. Juni 2017

Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender)

Dr . Peter-Jörg Klein, Rechtsanwalt, Berlin

Weitere Aufsichtsratsmandate

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Norddeutsche Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellvertretender Vorsitzender
Europäische Akademie Berlin Vorsitzender des Beirats

Marc Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf (seit 4. September 2017)

Weitere Aufsichtsratsmandate

Freenet AG

InnoTec TSS AG

Innogy SE

12. Angaben zu den Vergütungssystemen und zu § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Vergütungsbericht)

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 232 272 272 272
Nebenleistungen 23 27 27 27
einjährige variable Vergütung 57 71 - 250
mehrjährige variable Vergütung 125 - - -
Altersvorsorge - - - -
437 370 299 549

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 160 230 230 230
Nebenleistungen 12 12 12 12
einjährige variable Vergütung 40 78 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
212 320 242 472

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 15 16 16 16
einjährige variable Vergütung 40 79 - 230
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Altersvorsorge - - - -
285 325 246 476

Herrn John Robert Mahn (Vorstand bis zum 4. Oktober 2017) gewährte Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017 2017 (Min.) 2017 (Max.)
Festvergütung 100 170 127 170
Nebenleistungen 10 13 8 8
einjährige variable Vergütung 20 51 - 170
mehrjährige variable Vergütung - - - -
Abfindung - 362 - -
Altersvorsorge - - - -
130 596 135 348

Die Angaben zu den maximalen Bezügen von Herrn John Robert Mahn ergeben sich aus den Entgeltvereinbarungen, die ohne die Aufhebungsvereinbarung für das Jahr 2017 gegolten hätten.

Herrn Hans O. Mahn (Vorsitzender des Vorstands) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 360 -
Nebenleistungen 21 -
einjährige variable Vergütung 140 142
mehrjährige variable Vergütung - -
521 142

Herr Hans O. Mahn ist zum 31. Dezember 2016 als Vorstandsvorsitzender aus der ALBIS Leasing AG ausgeschieden. Herr Hans O. Mahn hatte aus der in 2016 gewährten Tantieme einen Anspruch von T€ 142. Die Tantieme wurde nach der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 vertragsgemäß ausgezahlt.

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 232 272
Nebenleistungen 23 27
einjährige variable Vergütung 56 57
mehrjährige variable Vergütung 124 125
Altersvorsorge - -
435 481

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 160 230
Nebenleistungen 12 12
einjährige variable Vergütung 40 40
mehrjährige variable Vergütung 10 -
Altersvorsorge - -
222 282

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 15 16
einjährige variable Vergütung 80 40
mehrjährige variable Vergütung 40 -
Altersvorsorge - -
365 286

Herrn John Robert Mahn (Vorstand bis zum 4. Oktober 2017) zugeflossene Bezüge

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Angaben

in T€
2016 2017
Festvergütung 100 170
Nebenleistungen 10 13
einjährige variable Vergütung 5 43
mehrjährige variable Vergütung - -
Abfindung - 362
Altersvorsorge - -
115 588

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2017 betrug T€ 1.611.

Mit Herrn Bernd Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.

Herr John Robert Mahn ist zum 4. Oktober 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden. Sein Anstellungsvertrag, der noch eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gehabt hätte, endete mit Wirkung zum 4. Oktober 2017. Gemäß Aufhebungsvereinbarung erhielt Herr John Robert Mahn eine Abfindung in Höhe von T€ 362. Die Abfindung wurde im Oktober 2017 ausgezahlt. Herr John Robert Mahn hat aufgrund seiner Abfindungsvereinbarung einen Anspruch auf eine zusätzliche variable Vergütung wie folgt:

„Sofern und soweit die anderen Mitglieder des Vorstands der ALBIS Leasing AG für 2017 eine variable Vergütung auf der Basis einer durchschnittlichen Zielerreichungsquote von mehr als 100 % erhalten oder erhalten würden, hat Herr Mahn zum gleichen Zeitpunkt Anspruch auf eine entsprechende Zahlung für den 100 % Zielerreichung seiner Zielvereinbarung übersteigenden Teil der variablen Vergütung 2017.“ Für diesen Fall wurde im Jahr 2017 eine Rückstellung in Höhe von T€ 8 gebildet.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beträgt 2,0 %, maximal jedoch T€ 250, des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist von der Erreichung operativer Ziele abhängig. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden als Ziele mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Personalkosten im Bereich der Abwicklung des Neugeschäfts vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist von der Erreichung operativer Ziele abhängig. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden als Ziele mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Gesamtmarge vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Herrn John Robert Mahn wurde eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie hing von der Erreichung operativer Ziele ab. Die operativen Ziele waren jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden mit einer Gewichtung von 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und mit einer Gewichtung von jeweils einem Sechstel drei weitere operative Ziele in den Bereichen „IT“ und „Controlling“ vereinbart. Die einjährige variable Vergütung betrug maximal T€ 170.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich keine Änderungen der Leistungszusagen an die Vorstände die künftige Jahre betreffen. Aus dem Jahr 2016 bestehen Vereinbarungen über Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen, wie folgt:

Die kurzfristige variable Vergütung von Herrn Bernd Dähling wird für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Dabei soll der Jahresüberschuss die Hälfte der Ziele ausmachen. Die operativen Ziele werden jeweils vor Beginn des Jahres, für das sie gewährt werden, vereinbart. Die kurzfristige variable Vergütung wird maximal T€ 272 betragen.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung aufgrund neuer Regelung gezahlt. Diese beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2021 erhöht. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 272.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im Jahr 2017 auf vier erhöht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates werden sich hierdurch von T€ 126 auf T€ 154 erhöhen. Im Jahr 2017 war der vierte Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig vergeben, sodass die Aufsichtsratsvergütung für 2017, die in 2018 ausgezahlt wird, T€ 135 beträgt.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 126 gezahlt. Die satzungsgemäße Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2017 beträgt T€ 135 und wird im Jahr 2018 gezahlt. Die Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG hat beschlossen, den Aufsichtsrat um einen Posten zu erweitern. Die Steigerung der Aufsichtsratsvergütung ergibt sich aus der zeitanteiligen Vergütung des erweiterten Aufsichtsrates.

Herr Dr. Rolf Aschermann war von Januar bis Mitte Juni 2017 als Aufsichtsrat bei der ALBIS HiTec Leasing AG (bis zum Formwechsel in eine GmbH) tätig. Für diese Tätigkeit erhielt er eine Aufsichtsratsvergütung von T€ 8.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 438 (Vorjahr T€ 441) gebildet. In 2017 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.

Von den Personalaufwendungen in Höhe von T€ 6.228 entfallen € 5.546 auf Gehälter und T€ 682 auf soziale Abgaben.

13. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000,00 ist in 18.546.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

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Manus Vermögensverwaltung GmbH, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 10,0 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Mit Herrn Bernd Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

9. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

14. Angaben nach § 33 WpHG (§ 21 WpHG alte Fassung)

Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. Juli 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 17. Juli 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 3,25 % (das entspricht 548.036 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Weitere Mitteilungen gemäß § 33 WpHG liegen nicht vor.

15. Meldungen gemäß § 26 WpHG (§ 15 WpHG alte Fassung)

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

Im Jahr 2017 gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

16. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen die nach anderen Kriterien, etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2017 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen. Nahestehende Personen hatten Bürgschaften übernommen. Der Aufwand für Zinsen und Avalprovisionen belief sich im Jahr 2017 auf T€ 12 (Vorjahr T€ 26). Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2017 bestanden gegenüber diesen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen.

17. Haftungsverhältnisse und contingent liabilities (IAS 37.27)

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasingforderungen eingegangen. Im Zuge einer derartigen leasingtypischen Refinanzierung der Objektbeschaffung durch regresslose Forderungsverkäufe ist eine Besicherung der Forfaitierung durch Sicherheitsübereignung der Leasingobjekte üblich.

Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS Mobil Lease GmbH – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 7,7 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS Mobil Lease GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2017 nicht.

Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen betreffen darüber hinaus Verpflichtungen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, die planmäßig 2020 enden. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen (IAS 17.35(a)) stellen sich wie folgt dar:

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bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt 2017
T€ 1.149 T€ 2.299 T€ 0 T€ 3.448
(Vorjahr T€ 1.092) (Vorjahr T€ 3.221) (Vorjahr T€ 0) (Vorjahr T€ 4.313)

Die Haftungsverhältnisse und Sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

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2017

T€
2016

T€
Haftungsverhältnisse / finanzielle Verpflichtungen 11.113 17.558

18. Entsprechenserklärung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Hamburg, den 4. April 2018

ALBIS Leasing AG

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Vorstandssprecher

Michael Hartwich, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ALBIS Leasing AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTES

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) ― bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17/Erlösrealisierung

2. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Cash Generating Unit HiTec

3. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 / Erlösrealisierung

a) Sachverhalt und Problemstellung

Die Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 stellen in den Aktiva die bedeutendsten Einzelpositionen dar (ausgewiesen je nach Fristigkeit teilweise unter den kurzfristigen Vermögenswerten laufende Nr. 2 und teilweise unter den langfristigen Vermögenswerten laufende Nr. 1) und korrespondieren unmittelbar mit den Leasingerträgen im Sinne der Erlösrealisierung. Insofern stellt diese Prüfungsposition stets den bedeutendsten Sachverhalt einer das Leasinggeschäft betreibenden Unternehmensgruppe dar.

In dem Konzernabschluss werden nach IAS 17.38 in die Forderungen aus Leasingverhältnissen neben den Grundmietraten auch die „initial direct costs“ als anfängliche direkte Kosten – wie Provisionen und interne Vertriebsdirektkosten, die den Neuvertragsabschlüssen zugerechnet werden können - einbezogen und über die Grundmietzeit der einzelnen Leasingverträge getilgt.

Ferner werden Nachgeschäftserlöse gemäß IAS 17.41 als ein statistisch über diverse Vergangenheitszeiträume unterlegter nicht garantierter Restwert aktiviert. Über die Grundmietzeiten der Verträge werden diese Wertansätze überwacht und ggf. angepasst. Nach dem Ablauf der Grundmietzeiten der einzelnen Leasingverträge werden diese durch die Zahlungseingänge (Nachgeschäftserlöse aus Vertragsfortführungen bzw. Verwertungsmehrerlöse) getilgt. Letztere fallen im Geschäftsmodell der ALBIS HiTec Leasing Gruppe, das keine feste Leasinglaufzeit kennt, sondern die Vertragsbeendigung einer Kündigung der Leasingnehmer nach Ablauf der Grundmietzeit bedarf, insbesondere im Bereich der Vertragsfortführung an.

Zur Erlösrealisierung ist anzumerken, dass neben den ratierlichen Vereinnahmungen aus den Grundmietraten die „initial direct costs“ zu Beginn der Laufzeit der Leasingverträge aktiviert werden und über die restliche Grundmietzeit zu Lasten der Ertragslage getilgt werden. Die aktivierten Nachgeschäftserlöse werden als nicht garantierte Restwerte zu Beginn der Laufzeit der Leasingverträge ebenfalls aktiviert, dann jedoch nach einem Monitoring über die Grundmietzeit ab deren Ende durch die eingehenden Nachgeschäftserlöse getilgt.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Die Prüfung der Mindestleasingzahlungen in Form der Grundmietraten der Leasingverträge gemäß IAS 17 haben wir anhand der Vertragsverwaltung für das Neu- und Altgeschäft vorgenommen. Diese haben wir mit der zuvor geprüften handelsrechtlichen Bilanzierung, das Leasingvermögen betreffend, abgeglichen.

Die Prüfung der zu den Bruttoinvestitionen in ein Leasingverhältnis (IAS 17) zählenden „initial direct costs“ erfolgte auf Basis der zu Grunde gelegten Kostenrechnung. Dabei wurde zu deren Aktivierung insbesondere geprüft, dass keine Gemeinkosten, die beispielsweise durch das Vertriebs- und Marketingpersonal und deren Aktivitäten entstehen, in die Aktivierung einbezogen wurden.

Zur Prüfung der Aktivierung der Nachgeschäftserlöse, als ebenfalls zu den Bruttoinvestitionen in ein Leasingverhältnis nach IAS 17.4 zählenden nicht garantierten Restwerte, wurden die im Controlling über diverse Vorjahre aufgebauten Statistiken herangezogen, um die Erwartungswerte zu verifizieren. Angemessene Plausibilitätsprüfungen wurden auch unter Einbeziehung der Substanzwertrechnungen der betroffenen Konzerngesellschaften vorgenommen. Darüber hinaus wurde das Monitoring der aktivierten Nachgeschäftserlöse über die Grundmietzeiten in die Prüfung einbezogen.

Ferner haben wir überprüft, dass im endgültigen kündigungsbedingten Vertragsbeendigungszeitpunkt die Nachgeschäftserlösforderungen, so noch welche aktiviert waren, die Ertragslage belastend ausgebucht wurden. Bei einer kündigungsbedingten Beendigung der Leasingverträge nach vollständiger Tilgung durch Nachgeschäftserlöse fällt keine Ausbuchung von Forderungen an. Bei derartigen Verträgen ist die Erlöserfassung in den Leasingerträgen ab dem abschließenden Tilgungszeitpunkt geprüft worden.

Insgesamt besehen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sowie die korrespondierenden Erlösrealisierungen angemessen sind.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 / Erlösrealisierung sind in den Abschnitten "3.3.1/4.4 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen" und "4.14 - (IAS 17 / Erlösrealisierung) Ergebnis aus dem Leasinggeschäft" des Konzernanhangs enthalten.

2. Geschäfts- oder Firmenwert aus der Cash Generating Unit HiTec

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG wird unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ ein Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) in Höhe von € 13,6 Mio. (7,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Der GoF resultiert aus dem in 2014 erfolgten Rückerwerb der HiTec.

Der Buchwert des GoF wird mindestens jährlich jeweils zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (sog. „Impairment-Test“) unterzogen.

Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem GoF zuzuordnen ist. Der Bewertung liegen die Planungsrechnungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit HiTec zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels eines fristenkongruenten Kapitalisierungszinssatzes.

Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität des Bewertungsmodelles war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Bei unserer Prüfung haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Impairment Test der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überzeugt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Eigene Sensitivitätsanalysen für die obige zahlungsmittelgenerierende Einheit waren aufgrund erheblicher Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) nicht durchgeführt worden, da ein denkbares Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung durch die Überdeckung der Buchwerte hätte abgedeckt werden können. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und –annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.

Als Ergebnis der Impairment Tests kam es zu keinen Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "3.7.2/4.6.2 – Geschäfts- oder Firmenwerte" des Konzernanhangs enthalten.

3. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge

a) Sachverhalt und Problemstellung

Der Bilanzposten „Latente Steuerforderungen“ in Höhe von T€ 5.712 (Vorjahr T€ 5.084) entfällt in Höhe von T€ 2.683 (Vorjahr T€ 2.347) auf aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge. Dem stehen in der Konzernbilanz Latente Steuerschulden in Höhe von T€ 6.003 (Vorjahr T€ 6.525) gegenüber, die nicht aufgerechnet wurden.

Latente Ertragsteueransprüche und –verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %), zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und –verpflichtungen berechnet.

Gemäß letztem vorliegenden Steuerbescheid zum 31. Dezember 2014 bestehen festgestellte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von T€ 22.718 (Vorjahr T€ 23.820) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von T€ 28.241 (Vorjahr T€ 29.693). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte Latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 2.300 (Vorjahr T€ 2.444) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 3.258 (Vorjahr T€ 3.449). Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden in Höhe von T€ 2.683 (Vorjahr T€ 2.347) aktiviert.

In diesem Umfang beurteilt der Vorstand es als wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich gewesen. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die sich auf den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erstreckt.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Konzernabschluss wurden wiederholt für einen überschaubaren Zeitraum – gemäß Steuerplanung – Latente Steuern auf ertragsteuerliche Verlustvorträge aktiviert.

Wir haben die Angemessenheit der Aktivierung Latenter Steuern auf Verlustvorträge unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Steuern anhand der uns vorgelegten Mehrjahressteuerplanung sowie von Steuerbescheiden beurteilt.

Hierbei haben sich keine Hinweise auf einen Abwertungsbedarf ergeben.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zur Aktivierung Latenter Steuern auf Verlustvorträge sind im Abschnitt "3.14 /4.8/ 4.19 Aktive Latente Steuern" des Konzern-Anhangs enthalten.

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Bilanzposten „Rückstellungen für Pensionen“, „Sonstige Rückstellungen“ und „Steuerrückstellungen“ werden rückstellungsfähige Sachverhalte ausgewiesen.

So wird der Bilanzposten „Rückstellungen für Pensionen“ in Höhe von T€ 3.503 (Vorjahr T€ 3.808) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen die Konzernmuttergesellschaft und beinhalten Versorgungszusagen an ehemalige Vorstände der MagnaMedia Verlag AG. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung bestehen nicht.

Die „Rückstellungen für Pensionen“ betreffen in Höhe von T€ 3.300 (Vorjahr T€ 3.591) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 12,76 Jahre (Vorjahr 13,45 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor.

Ferner besteht für einen berechtigten Mitarbeiter bei der ALBIS Direct Leasing GmbH (vormals Gallinat-Leasing GmbH) eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung bestehen nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 203 (Vorjahr T€ 217) unverfallbare Anwartschaften. Die Duration der Verpflichtung beträgt 9,05 Jahre (Vorjahr 9,52 Jahre).

Rückstellungen für die obigen Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,58 % (Vorjahr 1,40 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

„Steuerrückstellungen“ fielen u.a. in Folge der ertragsteuerlichen Verlustvorträge im Berichtsjahr lediglich in Höhe von € 0,3 Mio. an. Da – außer bei einer nicht organschaftlich mit der Konzernmuttergesellschaft verbundenen Tochtergesellschaft (AML) – Veranlagungen zu Ertragsteuern lediglich im Rahmen der Mindestbesteuerung erfolgen, begrenzte sich der Rückstellungsbedarf. Letzterer konnte wie im Vorjahr erheblich durch eine Übereinkunft mit dem Finanzamt zur nachgelagerten Abschreibung auf in Vorjahren gewährte Darlehen an eine Einzweckgesellschaft, die zwischenzeitig liquidiert wurde, minimiert werden.

Ferner wurden unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ Verpflichtungsrückstellungen gegenüber dem Personal von T€ 673 sowie Vermittlern von T€ 144 und anderen in Höhe von T€ 533 ausgewiesen.

Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Aufgrund der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit den Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. So haben wir die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen beurteilt. Einen Ermessensspielraum gibt es bei der Berechnung der Pensionsrückstellung nicht. Die Grunddaten des uns vorgelegten Pensionsgutachtens vom 11. Januar 2018 des Aktuars haben wir überprüft.

Weniger bedeutend als die Pensionsrückstellungen sind – wie zuvor ausgeführt – die „Steuerrückstellungen“ von € 0,3 Mio. sowie die „Sonstigen Rückstellungen“ von € 1,35 Mio., die sämtlich kurzfristigen Charakter haben. Die Rückstellungen wurden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Pensionsrückstellungen sowie der Steuer- und sonstigen Rückstellungen zu rechtfertigen.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Dotierungen der Rückstellungen sind im Abschnitt "3.11/ 4.12/ 4.13 Rückstellungen" des Konzern-Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben und über die wir aus der laufenden Prüfung informiert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 22. August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind erstmals für das Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der ALBIS Leasing AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat (da kein Prüfungsausschuss) nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang von Thermann.

Hamburg, 4. April 2018

**Vistra Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Wolfgang von Thermann, Wirtschaftsprüfer

Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

für das Geschäftsjahr 2017 erstattet der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 2 AktG den nachfolgenden Bericht. Der Aufsichtsrat bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt als sehr erfolgreich, insbesondere im Hinblick auf die deutliche Verbesserung der operativen Profitabilität, den angemessenen Substanzaufbau in den operativen Leasinggesellschaften, die Fortschritte bei der Refinanzierung sowie die Verbesserungen bei Eigenkapitalausstattung, Marktkapitalisierung und Dividendenhöhe. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Gesellschaft für die Herausforderungen der Zukunft, wie insbesondere den weiteren Schuldenabbau, den Investitionsbedarf in die EDV-Systeme und die Finanzierung weiteren Wachstums auch nach Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat gut gerüstet.

In diesem Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt sieben Sitzungen abgehalten, und zwar am 07. Februar, 27. April, 08. Mai (telefonisch), 11. Juli, 07. September (telefonisch), 27. September und 15. Dezember 2017. Dabei hat der Aufsichtsrat sich jeweils auch ohne die Vorstandsmitglieder beraten. Es haben bis auf Herrn Prof. Dr. Zündorf, der am 07. September 2017 nur durch schriftliche Stimmabgabe und am 27. September 2017 gar nicht teilnehmen konnte, alle Aufsichtsratsmitglieder an sämtlichen Sitzung des Aufsichtsrats teilgenommen. Auch zwischen den Sitzungen haben die Aufsichtsratsmitglieder sich intensiv abgestimmt, besonders im 2. Halbjahr 2017.

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand hat der Vorstand regelmäßig auch außerhalb von Sitzungen schriftlich und mündlich zu allen wichtigen Themen berichtet und den Gedankenaustausch mit dem Aufsichtsrat gesucht.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands umfasste die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung, die Unternehmensplanung, die laufende Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie des Risikomanagements und Compliance. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat Personalentscheidungen getroffen und seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen erteilt.

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat mit seinen drei bzw. vier Mitgliedern nicht gebildet. Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen (mit Ausnahme von Herrn Dr. Aschermann bei der Tochtergesellschaft Albis HiTec Leasing AG bis zu deren Formwechsel in eine GmbH) im Geschäftsjahr keine Mandate bei anderen Konzerngesellschaften wahr. Sie sind unabhängig und waren keinen Interessenskonflikten ausgesetzt.

Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2017 im Rahmen seiner Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen befasst:

▪ Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS-Gruppe

Die Berichterstattung des Vorstands zu Vertrieb, IT, regulatorischen Anforderungen im Leasinggeschäft, Refinanzierung und Personal haben in allen Aufsichtsratssitzungen eine wichtige Rolle gespielt. Im Neugeschäft konnten die Erwartungen trotz erfreulicher Zuwächse gegenüber dem Vorjahr nicht ganz erreicht werden. Gleichwohl haben eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den operativen Gesellschaften dazu geführt, dass das operative Ergebnis deutlich verbessert werden konnte. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass die Verbesserung der Ergebnisqualität nachhaltig ist und sich insbesondere vor dem Hintergrund weiter zu verbessernder Refinanzierungskonditionen in Zukunft verstärkt auswirken wird.

Bis auf den erfolgreich abgeschlossen Verkauf der nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilie in Essen und der Liquidation von drei inzwischen funktionslos gewordenen Beteiligungsgesellschaften haben sich keine Veränderungen in der Konzernstruktur ergeben. Der Rückgang des Segmentes „Leasing für Investitionsgüter“ hat sich im geplanten Umfang fortgesetzt.

In der Aufsichtsratssitzung vom 27. April 2017 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2016 nach Beratung mit dem Abschlussprüfer und eigener Prüfung festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nach IFRS und der Konzernlagebericht wurden ebenfalls nach Erläuterung durch den Abschlussprüfer und eigener Prüfung gebilligt.

▪ Veränderungen der Führungsstruktur und der Überwachung des operativen Leasinggeschäftes

Zum Beginn des Jahres 2017 wurden die Geschäftsführungs- und Vorstandspositionen der wesentlichen operativen Tochtergesellschaften der Albis Leasing AG personenidentisch mit den Vorständen der Gesellschaft besetzt. Seither ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft unmittelbar in die Kontrolle des operativen Leasinggeschäfts (insbesondere Kreditgenehmigungen) eingebunden. Dies geschah bis zum Formwechsel der Albis HiTec Leasing AG in eine GmbH im Juni 2017 durch die Mitgliedschaft des Aufsichtsratsvorsitzenden im Aufsichtsrat der Albis HiTec Leasing AG. Seither ist diese Aufgabe durch die Geschäftsordnung von Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar dem Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. dem Gesamtaufsichtsrat der Albis Leasing AG zugeordnet. Über die durch den Aufsichtsratsvorsitzenden getroffenen Entscheidungen (im Jahr 2017 handelte es sich um 22 Fälle) wurde jeweils in den Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit hat dadurch sein Verständnis vom konzernweit betriebenen Leasinggeschäft weiter vertieft.

Die konzernweit weitgehend vereinheitlichten Verfahren zur Risikovorbeugung und Kontrolle (Risiko-Chancen-Managementsystem (RCMS), interne Revision, Compliance und Geldwäsche-Prävention) wurden 2017 verbessert und professionalisiert. Insofern wird auf die ausführliche Darstellung im Lagebericht verwiesen.

▪ Auswahlverfahren Jahresabschlussprüfer

Nach Festlegung eines Anforderungskatalogs haben am 11. April 2017 ganztägig vier in die engere Auswahl genommene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterschiedler Größe Präsentationen gegenüber dem Aufsichtsrat gehalten und die möglichen Prüfungsteams vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat im Anschluss Qualifikationsschwerpunkte, Leistungsfähigkeit, Prüfungserfahrung und Wirtschaftlichkeit der Angebote eingehend beraten und in der Aufsichtsratssitzung vom 27. Juli 2017 eine Entscheidung über einen entsprechenden Vorschlag an die Hauptversammlung getroffen. Die Hauptversammlung ist diesem Vorschlag gefolgt.

▪ Organangelegenheiten

Die ordentliche Hauptversammlung am 20. Juli 2017 hat die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder beschlossen und Herrn Marc Tüngler zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Mit Wirksamwerden der Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister am 04. September 2017 hat Herr Tüngler sein Amt angetreten. Der Aufsichtsrat hat in der konstituierenden Sitzung danach Herrn Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzenden und Herrn Professor Dr. Horst Zündorf als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt. Herr Tüngler hat die Arbeit im Aufsichtsrat mit großem Engagement von Anfang an bereichert.

Entsprechend der Ankündigung in der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung am 27. September 2017 und im Nachgang dazu die Nachteile und möglichen Schäden, die sich aus einer fortgesetzten Diskussion und Unsicherheit über die Zusammensetzung des Vorstandes für die Gesellschaft im Hinblick insbesondere auf Kunden und Refinanzierungspartner sowie den Kapitalmarkt ergeben, ausführlich erörtert. Er hat dabei die übrigen Kriterien, insbesondere die finanziellen Belastungen für die Gesellschaft infolge eines vorzeitigen Ausscheidens von Herrn John Robert Mahn aus dem Vorstand abgewogen. In einem Umlaufbeschluss vom 30. September 2017 wurden die (finanziellen) Eckpunkte für eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung mit Herrn John Robert Mahn festgelegt. Zu diesen Bedingungen ist das einvernehmliche Ausscheiden von Herrn John Robert Mahn am 04. Oktober 2017 vollzogen worden. Seiner Abfindung wurden die für die Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2019 vereinbarten fixen Bestandteile sowie zu erwartende kurzfristige variable Bestandteile zugrunde gelegt. Seine Aufgaben konnten unter den verbleibenden Vorstandsmitgliedern verteilt werden.

Wegen der Vorstandsvergütung insgesamt wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

Der Aktionär Dr. Konrad Erzberger hat am 12. Dezember 2017 beim Landgericht Hamburg ein Statusverfahren nach § 98 AktG eingeleitet. Er ist der Auffassung, dass die Gesellschaft dem Drittelbeteiligungsgesetz unterfällt und ein Drittel der Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertretern besetzt sein müssten. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Aufsichtsrat im Ergebnis für zutreffend besetzt. Zwar handelt es sich bei der Albis Leasing AG um eine so genannte „Altgesellschaft“, die vor dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen gewesen ist. Jedoch hat sie zum damaligen Zeitpunkt als Tendenzunternehmen (unter der Firma Magna Media Verlag AG) der Mitbestimmung des Aufsichtsrats nicht unterlegen. Dieser Zustand hat sich perpetuiert. Zudem beschäftigt die Gesellschaft auch nicht die erforderliche Anzahl eigener Mitarbeiter. Über diesen Antrag ist bisher vom Landgericht Hamburg keine Entscheidung getroffen worden.

Zum 28. Februar 2018 hat Herr Dr. Peter-Jörg Klein sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage eines von ihm beschlossenen Kompetenzprofils ein Auswahlverfahren für einen Vorschlag an die ordentliche Hauptversammlung zur Neubesetzung eingeleitet. Darüber hinaus haben Aktionäre schon vor Ablauf der Frist nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG beim Amtsgericht Hamburg die sofortige Ergänzung des Aufsichtsrats mit unterschiedlichen Kandidaten beantragt. Der Aufsichtsrat hält das vor der ordentlichen Hauptversammlung, in der von den Aktionären eine Ersatzwahl vorzunehmen ist, nicht für erforderlich, weil seine Beschlussfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Anträge ist noch nicht erfolgt.

Jahres- und Konzernabschluss

Der Aufsichtsrat hat vor dem Hintergrund der EU-APrVO Prüfungsablauf und die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem von der Hauptversammlung neu gewählten und auch bei den Tochtergesellschaften bestellten Abschlussprüfer in den Aufsichtsratssitzung am 07. September 2017 diskutiert und abgestimmt. Im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2018 hat der Aufsichtsrat die vorliegenden Prüfungsberichte der Tochtergesellschaften und die zusammenfassende schriftliche Berichterstattung des Abschlussprüfers zum Gegenstand seiner Prüfungshandlungen gemacht und mit dem Abschlussprüfer besprochen. Hierbei lag ein besonderes Augenmerk auf der Darstellung des operativen Leasinggeschäftes der Tochtergesellschaften unter den Gesichtspunkten IT-Organisation, der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk, GWG), der Risikokontrolle und der Risikotragfähigkeit sowie dem Abgleich zwischen den Prüfungsberichten und der in der Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2018 erfolgten Berichterstattung des Vorstands über interne Revision, Compliance und Risikomanagement-System sowie die in diesen Bereichen im Geschäftsjahr umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB am 12. März 2018 aufgestellte und dabei hinsichtlich des Umsatzausweises neu gegliederte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 und der Lagebericht der ALBIS Leasing AG wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von der Vistra Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (früher firmierend als optegra Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft.

Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf der Grundlage eines branchenspezifischen, risikoorientierten Prüfungsvorgehens, unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystems und unter Beachtung der vom Aufsichtsrat festgelegten Key Audit Matters waren:

▪ Dotierung der Rückstellungen

▪ Bewertung der Finanzanlagen

▪ Veräußerung der in Essen belegenden Bankimmobilie

Der Abschlussprüfer erteilte am 12. März 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Diesem können seine Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters entnommen werden.

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2017 wurde nach IFRS am 28. März 2018 erstellt. Auch dieser wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Die im Rahmen der Konzernabschlussprüfung festgelegte Key Audit Matters waren:

▪ Dotierung der Rückstellungen

▪ Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

▪ Finance Lease Forderung nach IAS 17/Erlösrealisierung

▪ Geschäfts- und Firmenwert aus der Albis HiTec Leasing AG

Der Abschlussprüfer versah den vorgelegten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht unter dem 4. April 2018 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Diesem können seine Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters entnommen werden.

In der Bilanz-Sitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2018 berichtete der Abschlussprüfer über die durchgeführte Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex fortlaufend beobachtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2018 eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB wurde zusammen mit dem Corporate Governance Bericht abgegeben und enthält auch das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat.

Schwerpunkt der Beratung in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2017

07. Februar 2017: Unternehmensstrategie der Albis Gruppe, Vertrieb und IT-Projekte, Form- und Rhythmus der Vorstand-Berichterstattung, Umsetzung Formwechsel Albis HiTec Leasing AG, Regressansprüche Lkw-Kartell

27. April 2017: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2016, Anträge zur Hauptversammlung 2017 (insbesondere Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Vergrößerung des Aufsichtsrats, Abschlussprüfer), laufende Berichterstattung des Vorstandes und Verfahren bei Kreditentscheidungen

08. Mai 2017 (Telefonkonferenz): Personalvorschlag für das vierte AR-Mandat, Verabschiedung Bericht Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 2 AktG

11. Juli 2017: Vorbereitung der Hauptversammlung, laufende Berichterstattung des Vorstandes

07. September 2017 (Telefonkonferenz): Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats

27. September 2017: Laufende Berichterstattung des Vorstandes (insbesondere Strategieumsetzung), Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung 2017 mit dem Prüfer, Vorstandsangelegenheiten

15. Dezember 2017: Laufende Berichterstattung des Vorstandes, Planung 2018, Vorstandsangelegenheiten, Kompetenzprofil Aufsichtsrat

Ausblick

Der Aufsichtsrat beurteilt die Zukunftsaussichten der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Lagebericht vielversprechend. Der Aufsichtsrat fühlt sich dem Interesse der Gesellschaft und damit letztlich auch aller Aktionäre verbunden und richtet seine Handlungsweisen und seine Entscheidungen daran aus. Seine intensiven Bemühungen um einen Interessensausgleich unter verschiedenen Aktionärsgruppen zum Wohle des gesamten Unternehmens will er auch in Zukunft fortsetzen. Dazu tragen seine Wahlvorschläge für die Hauptversammlung bei, mit denen für die Gesellschaft, ihrer Kunden- und Refinanzierungsbeziehungen nachteilige Unruhe und Auseinandersetzungen vermieden werden sollen.

Der Aufsichtsrat dankt allen im Geschäftsjahr 2017 tätigen Vorstandmitgliedern und Mitarbeitern der ALBIS Leasing Gruppe für ihre erfolgreiche Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. Er dankt auch seinem inzwischen ausgeschiedenen Mitglied Dr. Peter-Jörg Klein für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Hamburg, im April 2018

Der Aufsichtsrat

Dr. Rolf Aschermann, Vorsitzender