Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Albis Leasing AG Management Reports 2017

May 19, 2017

25_rns_2017-05-19_8ca885cf-f755-48d1-8f4e-3279f6a18267.html

Management Reports

Open in viewer

Opens in your device viewer

Albis Leasing AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Konzernlagebericht (IFRS)

A. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, streben wir ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert.

2. Konzernzusammensetzung

Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in die zwei Segmente „Vertriebsleasing“ und „Leasing für Investitionsgüter“ aufgeteilt.

Das Segment „Vertriebsleasing“ umfasst die ALBIS HiTec Leasing AG, die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH.

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ umfasst die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH).

3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Jahr 2016 waren im Konzern durchschnittlich 111 Mitarbeiter (Vorjahr 170 Mitarbeiter) beschäftigt. Im Rahmen der Übertragung der Neugeschäftsaktivitäten der ALBIS Mobil Lease Gruppe in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ und der laufenden Verwaltung des Leasingbestands auf die IKB Leasing Gruppe verließen im Dezember 2015 die 60 Mitarbeiter der ALBIS Mobil Lease Gruppe den Konsolidierungskreis. Dieser Sachverhalt wirkt sich erheblich auf obige Durchschnittsberechnung aus.

4. Wertorientierte Konzernsteuerung

Die Planung im Konzern wird in Kooperation mit den Tochtergesellschaften aufgestellt. Diese stellen jeweils eine eigene Mehrjahresertragsplanung auf.

Folgende finanzielle Leistungsindikatoren wurden identifiziert:

4.1 Konzernergebnis (Gesamtergebnis)

Das Konzernergebnis ist der Konzerngesamtergebnisrechnung zu entnehmen.

4.2 Konzern - Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführten Posten des Eigenkapitals zu der Konzernbilanzsumme.

4.3 Neugeschäftsvolumen

Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten aller Leasinggüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

4.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand ergibt sich aus dem Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung.

Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind.

5. Steuerungssystem

Das Leasinggeschäft des ALBIS Leasing Konzerns ist in die zwei Segmente „Vertriebsleasing“ und „Leasing für Investitionsgüter“ aufgeteilt.

Das Segment „Vertriebsleasing“ umfasst die ALBIS HiTec Leasing AG, die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH.

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ umfasst die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH).

Die Leasingportfolien unterliegen einem permanenten, konzerneinheitlichen Monitoring auf Vertragsebene und auf aggregiertem Niveau mit wenigstens monatlichem Reporting. In diesem Zuge werden insbesondere die Entwicklungen der Laufzeit der Leasingverträge, die Entwicklung der durchschnittlichen Mittelbindung der Leasingverträge, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen, Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert.

Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert.

Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen.

Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das sich auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien konzentriert.

Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war die deutsche Wirtschaft im Jahr 2016 weiter auf Wachstumskurs. Das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahresdurchschnitt 2016 um 1,8 % (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 50 vom 14. Februar 2017) höher als im vergangenen Jahr und damit über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,4 %. Die positiven Impulse kamen vor allem aus dem Inland: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 2,0 % höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates sogar um 4,2 %. In Ausrüstungen – darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde mit + 1,7 % ebenfalls etwas mehr investiert als noch ein Jahr zuvor (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 10 vom 12. Januar 2017).

Laut Deutscher Bundesbank befand sich die deutsche Wirtschaft in 2016 in „einem soliden Aufschwung“. Hauptstütze war wieder die lebhafte Binnennachfrage, die von der günstigen Arbeitsmarktlage und steigenden Einkommen der privaten Haushalte profitierte. Die Deutsche Bundesbank erwartet – demografisch bedingt – eine weniger dynamische Entwicklung der Beschäftigung und steigende Energiepreise. Zwar werde sich das Auslandgeschäft, im Einklang mit den Absatzmärkten der deutschen Exporteure langsam verstärken, voraussichtlich aber keinen vollständigen Ausgleich für die weniger schwungvolle Binnenkonjunktur bieten. In diesem Szenario könnte die deutsche Wirtschaft in 2017 kalenderbereinigt um 1,8 % wachsen und in 2018 um 1,6 % sowie um 1,5 % in 2019. Angesichts der in weiten Teilen der Wirtschaft auch im kommenden Jahr guten Auslastung dürften für die Unternehmen Erweiterungen ihrer Produktionskapazitäten wieder dringlicher werden. Damit seien die Voraussetzungen für steigende Unternehmensinvestitionen günstig (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2016).

Das Neugeschäft der deutschen Leasingwirtschaft boomte und wuchs deutlich dynamischer als die Gesamtwirtschaft: „Die Leasinggesellschaften realisierten in Deutschland Investitionen in Immobilien, Maschinen und Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter in Höhe von € 64,2 Mrd., davon € 7,4 Mrd. mittels Mietkauf. Dies entspricht einem Wachstum von 9 %. Den Löwenanteil machte das Mobilien-Leasing aus, das auf € 55,1 Mrd. wuchs (+ 7 %) (BDL, Pressemitteilung vom 24. November 2016). Mit 24 % ist der Leasinganteil an den Ausrüstungsinvestitionen der bisher höchste in der Geschichte des Leasings.

Das Segment Maschinen für die Produktion stiegum 5,3 %. Das Leasinggeschäft mit Computern, Servern und IT-Ausstattung (Geschäftsbereich Büromaschinen einschließlich EDV) verzeichnete einen Rückgang (- 10,1 %). Erholt haben sich dagegen die Bereiche Nachrichten- und Signaltechnik und Sonstige Ausrüstungen (+ 4,6 %, nach - 0,7 % in 2015) (BDL, Pressemitteilung vom 24. November 2016).

In den Prognosen für 2017 gehen die Ökonomen von einem Plus der Ausrüstungsinvestitionen im Neugeschäft von 2 bis 3 % aus (FLF 1/2017, S.25, „Das Leasinggeschäft wächst kräftiger als die Anlageinvestitionen). Potenzial birgt unverändert das Thema Industrie 4.0 (Vernetzung von Maschinen und riesigen Datenmengen zur Auswertung von Prozessen). Experten schätzen, dass bis 2020 jährlich circa € 40,0 Mrd. Investitionen allein für Industrieunternehmen nötig sind, um den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzutreiben. Klassische Finanzierungsinstrumente und -institute tun sich schwer bei diesem Thema. Die Leasingwirtschaft hingegen ist spezialisiert auf die von ihr finanzierten Branchen und Anlagen und profitiert von ihrer nicht selten jahrzehntelangen Erfahrung. Über diese Experten verfügen andere Finanzierer nicht (BDL, Jahresbericht 2016).

2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung

2.1 ALBIS Leasing AG und Konzern

Am 13. Mai 2016 beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, die noch im Mai durchgeführt wurde. Mit der Ausgabe von 1.532.448 neuen Stückaktien erhöhte sich das Grundkapital um fast 10 % auf € 16.860.000.

Für das Geschäftsjahr 2015 wurde eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie ausgeschüttet. Die jungen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigt. T€ 944 wurden durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Die zum 30. Juni 2016 bestehenden Forderungen gegenüber der NL Nord Lease Gruppe wurden im Juli und August 2016 realisiert. Die NL Nord Lease AG bediente nach Veräußerung von Immobilien aus ihrem Bestand vereinbarungsgemäß die bestehenden Forderungen der ALBIS Leasing Gruppe. Aktuell bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der ALBIS Leasing Gruppe und der NL Nord Lease Gruppe.

Pünktlich zum Laufzeitende am 4. Oktober 2016 zahlte die ALBIS Leasing AG die Unternehmensanleihe 2011/2016 (WKN A1CR0X/ISIN: DE000A1CR0X3) zurück.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Jahr 2016 mit € 3,4 Mio. das prognostizierte Konzernergebnis von € 3,0 bis € 3,5 Mio. erreicht. Den Geschäftsverlauf beurteilt der Vorstand insgesamt als gut und sieht die ALBIS Leasing Gruppe als für das kommende Geschäftsjahr gut aufgestellt.

2.2 Segment „Vertriebsleasing“

2.2.1 ALBIS HiTec Leasing AG, Hamburg

Die ALBIS HiTec ist im Bereich des Small-Ticket-Leasinggeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte tätig. Die Investitionsobjekte sind grundsätzlich für die gewerbliche Verwendung bestimmt und haben einen Wert zwischen T€ 1 bis T€ 50. In Einzelfällen können Geschäfte bis T€ 1.000 abgeschlossen werden.

Die Gesellschaft hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt bei Objekten aus den Bereichen IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik sowie Gastronomie- und Großküchentechnik. Darüber hinaus wird mit Handelspartnern im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, im Bereich Arbeits- und Produktionsgeräte, Forst- und Gartenbau sowie im Geschäftsfeld Fitness und Medizin zusammengearbeitet. Die Unternehmensleitung prüft laufend die Hinzunahme neuer Objektfinanzierungen. Das Unternehmen bietet vorwiegend Vollamortisationsverträge an.

Das Leasinggeschäft der ALBIS HiTec Leasing AG wird als Vertriebsleasing betrieben. Beim Vertriebsleasing (Vendor-Leasing) werden die Leasingverträge über Handelspartner vermittelt. Das Unternehmen verfügt über rund 1.300 langjährige Händlerverbindungen, die über ein vollautomatisiertes Online-Tool (das ALBIS-Portal) vor Ort mit ihren Kunden Leasingverträge für die ALBIS HiTec Leasing AG und ihre Tochterunternehmen abschließen. Die Händler werden deutschlandweit über 32 Außendienstmitarbeiter betreut.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich mit gewerblichen Kunden mit Sitz in Deutschland abgeschlossen.

Noch zum Jahresende 2015 wurden die Verträge für die strukturierte Finanzierung Orange Finance S. A., Luxemburg, mit einem vereinbarten Rahmen von T€ 125.000, geschlossen. Mit Beginn des Jahres 2016 konnte hierüber die Refinanzierung des Leasinggeschäfts für die Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing AG, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und ALBIS Direct Leasing GmbH grundlegend verbessert werden. Diese Refinanzierungsform erlaubt es den Gesellschaften, nach im Vorfeld vereinbarten Kriterien, Kreditentscheidungen selbständig zu treffen und verringert so den zeitlichen und monetären Aufwand für die Kreditentscheidung.

Das Neugeschäft der ALBIS HiTec Leasing AG konnte gegenüber dem des Vorjahres, entsprechend der Prognose, von T€ 20.886 leicht auf T€ 21.116 gesteigert werden. Die Gesamtmarge aus dem Geschäft wurde um T€ 333 gesteigert. Aufgrund des im Jahr 2015 entwickelten Vertragsmodells „Miete plus Service“, das nur über die ALBIS Fullservice Leasing GmbH angeboten wird, wurden im Jahre 2016 Geschäfte, die ursprünglich von Vertriebspartnern der ALBIS HiTec Leasing AG getätigt wurden, in der ALBIS Fullservice Leasing GmbH geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing AG hat deshalb ihr Neugeschäft nur moderat steigern können. Im Bereich der Margen konnten die Nachmieterlöse stabil gehalten und die Versicherungserlöse um mehr als T€ 300 gesteigert werden.

Der Vorstand geht von einer Steigerung des Neugeschäfts im Jahr 2017 auf T€ 24.000 aus.

Die ALBIS Leasing AG ist an der ALBIS HiTec Leasing AG zu 100 % beteiligt. Es besteht seit 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag, in 2016 wurden an die ALBIS Leasing AG € 2,6 Mio. abgeführt.

2.2.2 ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg

Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist branchenübergreifend im Bereich des Small- bis Middle-Tickets tätig, das heißt im Leasinggeschäft für branchenübergreifende Investitionsobjekte für die gewerbliche Verwendung im Wert zwischen T€ 1 bis T€ 1.000. Ihr Tätigkeitschwerpunkt liegt bei Objekten aus den Produktgruppen Maschinen/Anlagen, IT, Flurfördertechnik, Werksstattausrüstung, Medizintechnik sowie Gastronomie- und Großküchentechnik. Vertriebswege sind das Direktgeschäft und das Vermittlergeschäft.

Die ALBIS Direct Leasing GmbH verfügt seit Jahren über gute Kundenverbindungen, die über das ALBIS-Portal Leasingverträge abschließen.

Das Neugeschäft konnte im Geschäftsjahr 2016 um 36,5 % auf T€ 7.190 gesteigert werden. Die ambitionierte Neugeschäftsplanung von T€ 11.000 für das Geschäftsjahr 2016 wurde mit einer Abweichung von T€ 3.810 verfehlt. Die Qualität des Geschäfts wurde deutlich verbessert, die Nettomarge konnte um 42 % beziehungsweise T€ 200 erhöht werden. Diese Steigerung resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Zusatzerlösen. Der Vertrieb erfolgt über zwei Vertriebsmitarbeiter beziehungsweise über im Vorfeld geprüfte Leasingvermittler. Für das Jahr 2017 ist ein weiterer Ausbau des Direktgeschäfts – mit den bestehenden Ressourcen – geplant. Die Geschäftsführung plant für das Jahr 2017 mit einem Neugeschäft in Höhe von T€ 10.000.

2.2.3 ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg

Die ALBIS Fullservice Leasing GmbH ist im Bereich Small- bis Middle-Tickets spezialisiert auf Investitionsobjekte für die gewerbliche Verwendung im Wert von T€ 1 bis T€ 1.000 aus dem Bereich Büro- und Telekommunikation. Die Gesellschaft bietet Fullservice-Dienstleistungen über Vertriebsleasing an. Die Gesellschaft hat sich auf Fullservice-Konzepte spezialisiert, die sie in enger Zusammenarbeit mit den Herstellern der Objekte entwickelt. Die Gesellschaft betreibt ausschließlich Vertriebsleasing, das heißt die Leasingverträge werden über Handelspartner vermittelt.

Das Unternehmen konnte das Neugeschäft um T€ 12.200 beziehungsweise 96,64 % steigern. Die Neugeschäftsplanung in Höhe von T€ 24.270 für das Geschäftsjahr 2016 wurde um T€ 610 übertroffen. Darüber hinaus ist es gelungen, die Margen um T€ 2.660 zu steigern. Diese Steigerung der Gesamtmarge resultiert hauptsächlich aus dem Bereich Versicherungen. Die Quoten haben sich dort nahezu verdreifacht. Im Bereich der Nachgeschäftserlöse haben sich die Quoten verdoppelt. Diese Steigerungen werden sich in den Erträgen der nächsten Jahre niederschlagen.

Es wird erwartet, dass sich das Neugeschäftsvolumen in 2017 durch die neue strukturierte Finanzierung und der damit verbundenen schnelleren Abwicklung moderat auf T€ 26.000 steigern lässt, sodass die Entwicklung erneut einen positiven Trend aufweisen wird.

2.2.4 LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH (LGH), Hamburg

Die LGH wurde im Oktober 2015 von der EDEKABANK AG übernommen. Die Integration der Gesellschaft konnte problemlos umgesetzt werden. Das Neugeschäft der LGH wird durch den Vertrieb der EDEKABANK AG generiert. Die Finanzierung der Leasinggeschäfte erfolgt ebenso über die EDEKABANK AG.

Mit dieser Übernahme baut die ALBIS Leasing Gruppe ihre Marktpräsenz in den Bereichen Lebensmittel sowie Großküchen- und Gastronomietechnik aus. Den circa 4.000 selbständigen EDEKA Einzelhändlern bietet sie über die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH Finanzierungslösungen für handelsspezifische Objekte an. Schwerpunkte sind das „Standard Geschäft“, das Klein- und Kleinstvolumina wie Waagen, Kassen und Flaschenrückgabeautomaten umfasst, sowie das „Spezialgeschäft“ (Kühlvitrinen, Fahrzeuge, Lagerausstattung), welches aufgrund höherer Einzelvolumina und längerer Vertragslaufzeiten in der Regel mit einer Beratung verbunden ist.

Für das Jahr 2016 wurde Neugeschäft in Höhe von T€ 20.000 prognostiziert. Das tatsächliche Neugeschäft betrug T€ 14.338. Für 2017 wird mit einem Neugeschäft in Höhe von T€ 15.000 geplant.

Das Neugeschäft im Jahre 2016 ist etwas unter den Erwartungen geblieben. Der Kreditentscheidungsprozess wird derzeit optimiert. Es ist zu erwarten, dass die EDEKA Einzelhändler sich künftig vermehrt für die Lösungen der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH entscheiden.

2.3 Segment „Leasing für Investitionsgüter“

2.3.1 ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) , Neu-Isenburg

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ bestand bis Mitte 2016 im Wesentlichen aus der ALBIS Mobil Lease GmbH und der UTA Leasing GmbH. Im Jahr 2016 wurde die ALBIS Mobil Lease GmbH auf ihre Tochtergesellschaft, die UTA Leasing GmbH, verschmolzen. Im Rahmen der Verschmelzung führt die UTA Leasing GmbH die Firma der ALBIS Mobil Lease GmbH fort. Die Geschäftsanteile der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) stehen zu 100 % im Eigentum der ALBIS Leasing AG.

Die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) war in den Produktgruppen der Schweren Klasse (Zugmaschinen und Auflieger) sowie in den Bereichen Erneuerbare Energien und Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge aktiv. Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 6. November 2015 übernahm die IKB Leasing Gruppe das gesamte künftige Nutzfahrzeuggeschäft. Die zur Übernahme des Geschäfts erforderlichen technischen Einrichtungen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die erforderlichen Rechte und die rund 60 Mitarbeiter der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) wurden übertragen. Die IKB Leasing Gruppe übernimmt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages die Verwaltung und Abwicklung des bestehenden Portfolios bis zum Vertragsende.

Nach der Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge bis 7,5 t“, wird sich die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) zukünftig, bei deutlich reduziertem Neugeschäft, auf andere Marktsegmente konzentrieren. Ab dem Jahr 2017 ist eine Kooperation mit der ALBIS HiTec Leasing AG geplant.

Gegenwärtig liegt der Fokus auf der strukturierten, reibungslosen und ertragreichen Abwicklung des Vertragsbestandes.

An der ALBIS Mobil Lease Gruppe ist die ALBIS Leasing AG mit 100 % beteiligt. Für das Jahr 2017 wird ein Jahresüberschuss (HGB) der ALBIS Mobil Lease GmbH in Höhe von € 0,3 Mio. bis € 0,6 Mio. erwartet.

2.3.2 ALBIS Service GmbH, Hamburg

Die ALBIS Service GmbH ist Dienstleistungsgesellschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Sie übernimmt Aufgaben im Rechnungswesen, der Vertragsverwaltung und stellt wesentliche IT-Dienstleistungen zur Verfügung. Das Serviceangebot erstreckt sich darüber hinaus auf den Betrieb des Empfangs, der Konferenzräume, auf das Catering und andere Leistungen. Ihre Erträge erzielt die Gesellschaft durch Weiterbelastungen im Konzern.

Die Gesellschaft schließt das Jahr 2016 mit einem positiven Ergebnis. Für das Jahr 2017 wird mit einem gleichbleibenden Ergebnis gerechnet.

3. Umweltmanagement

Alle Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe orientieren sich bei ihrer Arbeit am Ziel der Nachhaltigkeit und gehen sparsam mit Ressourcen um. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen sie, neben den wirtschaftlichen Vorteilen, immer auch die Sicherheit, die Gesundheit und den Umweltschutz. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Folgen unternehmerischen Handelns über die Grenzen rechtlicher Verantwortlichkeit und unmittelbarer ökonomischer Konsequenzen hinaus einzubeziehen.

C. Ertragslage

Für das Jahr 2016 ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 3.5 Mio. (Vorjahr € 3,7 Mio.).

Das operative Ergebnis des Jahres 2016 betrug € 0,4 Mio. (Vorjahr € 6,5 Mio.). Im Jahr 2016 veränderte sich die Refinanzierung der operativen Leasinggesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Im Jahr 2015 erfolgte die Refinanzierung der ALBIS HiTec Leasing Gruppe weit überwiegend über Forfaitierung an die NIBC Bank Deutschland AG. Die NIBC Bank Deutschland AG gehört nicht zur ALBIS Leasing Gruppe und ist nicht in den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG einzubeziehen. Bei dem Verkauf von Leasingforderungen durch die ALBIS HiTec Leasing Gruppe an die NIBC Bank Deutschland AG wird sofort eine Marge als Ertrag realisiert. Aus Sicht der ALBIS Leasing Gruppe ist der Ertrag mit einem konzernfremden (NIBC Bank Deutschland AG) zustande gekommen und in vollem Umfang auszuweisen. Die Marge der im Jahr 2015 geschlossenen Leasingverträge war infolge dessen, insbesondere soweit die Forfaitierung an die NIBC Bank Deutschland AG erfolgte, im Jahr 2015 bereits im Ertrag zu berücksichtigen.

Im Jahr 2016 erfolgte die Forfaitierung der Leasingverträge an die Orange Finance S. A. Die Orange Finance S. A. ist in den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG einzubeziehen. Bei der Veräußerung von Leasingforderungen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe an die Orange Finance S. A. kann kein Ertrag entstehen, weil es sich um ein konzerninternes Geschäft handelt. Solche Ergebnisse aus konzerninternen Geschäften (Zwischenergebnisse) sind im Konzernabschluss zu eliminieren. Infolge dessen wurde der Ertrag aus dem Leasinggeschäft des Jahres 2016 nur teilweise in 2016 realisiert. Die Zinserträge aus den Leasingverträgen werden in dem anteiligen Umfang realisiert, in dem sie auf die jeweils abgelaufene Vertragslaufzeit entfallen. Soweit die Verträge über den 31. Dezember 2016 hinaus laufen, ist der Ertrag auch erst dann zu realisieren. Im Jahr 2016 war deshalb ein Zwischenergebnis in Höhe von € 2,8 Mio. zu eliminieren. Dieser Ergebnisanteil wird in Folgejahren realisiert. Ohne diese Zwischengewinn-Eliminierung beliefe sich das operative Ergebnis auf € 3,2 Mio.

Das Zinsergebnis ist um € 1,5 Mio. auf € 3,4 Mio. gestiegen. Hiervon entfallen € 1,0 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) auf das Zinsergebnis der Orange Finance S. A., die im Jahr 2016 erstmals das ganze Jahr über zu konsolidieren war (im Vorjahr nur 11 Tage).

Die Risikovorsorge stieg von € 1,4 Mio. auf € 1,8 Mio. Das Verwertungsergebnis sank um € 1,4 Mio. auf € 4,3 Mio.

Das Sonstige Ergebnis ist von € 13,6 Mio. auf € 2,5 Mio. gefallen. Es beinhaltet Ergebnisse aus der Forfaitierung von Leasingforderungen an konzernfremde Erwerber. Wie oben, in den Erläuterungen zum „operativen Ergebnis“ dargelegt, forfaitieren die Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in erheblich geringerem Umfang an konzernfremde Dritte als im Vorjahr. In diesem Zusammenhang war, der Zwischengewinn, der aus der Forfaitierung an die Orange Finance S. A. entstanden ist, in Höhe von € 2,8 Mio. zu eliminieren. Darüber hinaus gingen die Erträge in diesem Bereich um weitere € 1,8 Mio. zurück.

Auch die Einstellung des Neugeschäfts der ALBIS Mobil Lease Gruppe in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge bis 7,5 t“ führte zu sinkenden Erträgen aus Forfaitierungen. Die Leasingforderungen aus diesem Geschäft hatte die ALBIS Mobil Lease Gruppe in den Vorjahren an die NIBC Bank Deutschland AG forfaitiert und hieraus Margen realisiert. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Erträge der ALBIS Mobil Lease Gruppe aus der Forfaitierung von Leasingforderungen von € 4,0 Mio. auf € 0,4 Mio. zurück. Die Übrigen Erträge in diesem Bereich sanken um € 2,7 Mio.

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Operate Leasing in Höhe von € 0,5 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) und die vermietungstypischen Aufwendungen in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) blieben nahezu unverändert und betrafen die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge sind leicht von € 9,9 Mio. auf € 9,5 Mio. zurückgegangen. Im Vorjahr waren die Sonstigen betrieblichen Erträge geprägt durch den „Asset Deal“ der ALBIS Mobil Lease/UTA Leasing Gruppe mit der IKB Leasing Gruppe. Hieraus ergab sich ein Ertrag in Höhe von € 4,9 Mio. Im Berichtsjahr konnte ein Ertrag in Höhe von € 3,2 Mio. aus einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe erzielt werden. Zudem verbesserte sich das Ergebnis aus Wartung und Versicherung um € 0,3 Mio. Für an die IKB Leasing Gruppe weitergeleitetes Neugeschäft erhielt die ALBIS Mobil Lease Gruppe Provisionen in Höhe von € 0,2 Mio.

Die Personalkosten gingen von € 12,8 Mio. im Vorjahr auf € 8,5 Mio. zurück. Die deutliche Senkung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Übertragung der Neugeschäftsaktivitäten und der laufenden Verwaltung des Leasingbestands auf die IKB Leasing Gruppe 60 Mitarbeiter der ALBIS Mobil Lease GmbH und der UTA Leasing GmbH den Konsolidierungskreis verließen (siehe im Abschnitt A.3 „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“).

Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen nahezu unverändert bei € 0,2 Mio. (Vorjahr bei € 0,2 Mio.).

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf € 9,3 Mio. (Vorjahr € 10,3 Mio.) gesunken. Im Wesentlichen stiegen die Fremdarbeiten im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit der IKB Leasing Gruppe von € 0,3 Mio. auf € 2,3 Mio. Der Vertrag wurde geschlossen, um die Verwaltung der noch bestehenden Verträge der ALBIS Mobil Lease Gruppe zu gewährleisten. Demgegenüber sanken die Beratungskosten von € 2,5 Mio. auf € 0,8 Mio. Im Vorjahr resultierten die hohen Beratungskosten aus der Vorbereitung des „Asset Deals“ der ALBIS Mobil Lease Gruppe mit der IKB Leasing Gruppe. Darüber hinaus sanken die Mieten und Raumkosten, die Kfz-Kosten sowie die Versicherungen und Beiträge um insgesamt € 1,2 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Kosten in der ALBIS Mobil Lease Gruppe zurückzuführen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge blieben mit € 0,3 Mio. nach € 0,2 Mio. im Vorjahr nahezu unverändert. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind von € 1,3 Mio. auf € 1,1 Mio. zurückgegangen.

Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Orange Finance S. A. Verluste in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.). Sie werden im Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten ausgewiesen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2016 € -0,7 Mio. (Vorjahr € 5,1 Mio.).

Die Erträge aus Steuern betreffen in Höhe von € 4,4 Mio. Erträge aus latente Steuern (Vorjahr Aufwendungen aus latenten Steuern € 1,3 Mio.). Die Erträge aus Steuern sind mit tatsächlichen Steueraufwendungen in Höhe von € 0,2 Mio. saldiert ausgewiesen.

Die Ergebnisse aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Bezug auf die Bewertung, in der Gesamtergebnisrechnung, im Sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr 2016 ergaben sich versicherungsmathematische Verluste in Höhe von € 0,05 Mio. (Vorjahr Gewinne in Höhe von € 0,05 Mio.)

Das Gesamtergebnis beträgt € 3,4 Mio. gegenüber € 3,7 Mio. im Vorjahr.

Das Eigenkapital beträgt € 15,4 Mio. (Vorjahr € 10,3 Mio.). Die Zunahme des Eigenkapitals beruht auf der Kapitalerhöhung des Jahres 2016 in Höhe von € 2,2 Mio. Davon erhöhten € 1,5 Mio. das gezeichnete Kapital, € 0,7 Mio. waren in die Kapitalrücklage einzustellen. Darüber hinaus erhöhte der Konzernjahresüberschuss 2016 in Höhe von € 3,5 Mio. das Eigenkapital. € 1,3 Mio. (Vorjahr € 1,5 Mio.) wurden in die Andere Gewinnrücklage eingestellt. Die Dividende für das Jahr 2015 in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) verminderte das Eigenkapital.

Die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stehen im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen der ALBIS Leasing AG und der ALBIS Direct Leasing GmbH in Höhe von € -0,05 Mio. (Vorjahr € 0,05 Mio.). Die nicht beherrschenden Anteile beziehen sich auf die Orange Finance S. A. An dieser hält eine Stiftung 100 % der Anteile.

Der negative Ergebnisvortrag beträgt € 7,2 Mio. nach € 7,9 Mio. im Vorjahr.

Die ALBIS Leasing AG prognostizierte für das Geschäftsjahr 2016 ein Konzernergebnis zwischen € 3,0 Mio. und € 3,5 Mio. Das prognostizierte Konzernergebnis wurde erreicht.

D. Finanzlage

Das Eigenkapital beträgt € 15,4 Mio. Das sind 8,59 % (Vorjahr 4,83%) der Bilanzsumme. Die langfristigen Schulden beliefen sich auf € 121,0 Mio. (Vorjahr € 139,9 Mio.). Das sind 67,5 % (Vorjahr 65,3 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Schulden betragen € 42,8 Mio. (Vorjahr € 64,0 Mio.). Das sind 23,9 % (Vorjahr 29,9 %) der Bilanzsumme.

Die gegenüber Vorjahr rückläufigen lang- und kurzfristigen Schulden sind im Wesentlichen auf den Abbau des Altportfolios der ALBIS Mobil Lease Gruppe in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ zurückzuführen.

Unter der Position „Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögensgegenständen“ wird der negative Marktwert des Zinsswaps der Orange Finance S. A. ausgewiesen. Dieser ist um € 0,3 Mio. auf € 0,7 Mio. gestiegen.

Rückstellungen für Steuern waren in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,1 Mio.) zu passivieren. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Ertragsteuern.

Die Pensionsrückstellung blieben mit € 3,8 Mio. (Vorjahr € 3,8 Mio.) unverändert.

Die Sonstigen Rückstellungen betragen € 2,6 Mio. nach € 3,4 Mio. im Vorjahr. Zurückgegangen sind insbesondere die Rückstellungen für Tantiemen, Löhne und Gehälter sowie für Prozesskostenrisiken.

Zum Bilanzstichtag werden passive latente Steuern in Höhe von € 6,5 Mio. (Vorjahr € 6,4 Mio.) ausgewiesen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist unter „C. Ertragslage“ dargestellt.

Zum 31. Dezember 2016 bestanden Kontokorrentlinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe bei der Sparkasse Bremen sowie der Volksbank Mittweida in Höhe von € 2,2 Mio. Hiervon waren € 0,3 Mio. in Anspruch genommen.

Es bestanden Darlehenslinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in Höhe von € 7,5 Mio. Die Inanspruchnahme betrug € 4,2 Mio.

Zusätzlich bestanden zwischen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und verschiedenen Kreditinstituten (ohne Orange Finance S. A.) Forfaitierungsvereinbarungen. Am 31. Dezember 2016 war ein Volumen in Höhe von € 7,7 Mio. forfaitiert.

Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns ist durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie durch bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben.

Die Refinanzierung der Gesellschaften des Konzerns ist für das bereits abgeschlossene Geschäft sichergestellt.

E. Vermögenslage

Die langfristigen Vermögenswerte bestanden in Höhe von € 108,4 Mio. (Vorjahr € 118,1 Mio.). Das sind 60,5 % (Vorjahr 55,1 %) der Konzernbilanzsumme. Die kurzfristigen Vermögenswerte fielen von € 96,1 Mio. auf € 70,8 Mio. Das sind 39,5 % (Vorjahr 44,9 %) der Konzernbilanzsumme.

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen der niedrigere Bestand an liquiden Mitteln, der Rückgang der Sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte von € 12,6 Mio. auf € 10,5 Mio., der Rückgang der Leasingforderungen und die Umgliederung der Immobilie Lindenallee 64 - 66 für den gesunkenen Ausweis verantwortlich.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist in Höhe von € 0,3 Mio. direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich der Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt.

Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind € 8,2 Mio., von denen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe € 2,7 Mio. verfügungsbeschränkt.

Der Rückgang der Forderungen aus Leasingverhältnissen beruht auf der Aufgabe der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ der ALBIS Mobil Lease Gruppe. Die Geschäftschancen in dieser Produktgruppe sind im Vorjahr an die IKB Leasing Gruppe verkauft worden.

Der Vorjahresausweis der „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ bezog sich auf die Immobilien Lindenallee 60 - 62 und 64 - 66 in Essen. Am 4. Juli 2016 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilien in der Lindenallee 60 - 62 und 64 - 66 in Essen geschlossen. Das Closing des Vertrags konnte in 2016 nicht umgesetzt werden. Am 16. November 2016 wurde ein neuer notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 64 – 66 mit einem weiteren Interessenten geschlossen. Der Kaufpreis beträgt € 1,3 Mio. und entspricht dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt. Die Immobilie Lindenallee 64 – 66 blieb deshalb zum 31. Dezember 2016 unter den „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ ausgewiesen. Die Immobilie Lindenallee 60 - 62 wird seit September 2016 nicht mehr im Umlaufvermögen ausgewiesen, sondern wurde unter die „Sachanlagen“ umgegliedert.

Der Rückgang der langfristigen Vermögensgegenstände ist, wie bei den kurzfristigen Vermögenswerten, auf die Aufgabe der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ zurückzuführen. Dem entgegen wirkte die Umgliederung der Immobilie Lindenallee 60 - 62 in das Sachanlagevermögen und der Ansatz aktiver latenter Steuern in Höhe von € 5,1 Mio. (Vorjahr 0,6 Mio.).

Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen € 13,6 Mio. auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing AG.

Unter den Sachanlagen wird die Immobilie in der Lindenallee 60 - 62 mit € 2,1 Mio. geführt. € 0,1 Mio. betreffen andere Sachanlagen.

Der Ausweis aktiver latenter Steuern in Höhe von € 5,1 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) beruht auf Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz und auf dem Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge. Im Berichtsjahr wurden erstmals aktive latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge bei der ALBIS Leasing AG in Höhe von € 2,3 Mio. ausgewiesen. Der Ansatz ist geboten nachdem die ALBIS Leasing AG mit ihren Tochtergesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und der ALBIS Service GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden ist. Die an die ALBIS Leasing AG abgeführten Gewinne sind aufgrund der Ergebnisabführungsverträge nun bei der ALBIS Leasing AG zu versteuern. Seither kann die ALBIS Leasing AG ihre ertragsteuerlichen Verlustvorträge nutzen. Die Entwicklung der steuerlichen Ergebnisse, die für das Jahr 2016 zu einer Steuerzahlung führen werden, lässt die Nutzbarkeit bestehender steuerlicher Verlustvorträge im Umfang der Aktivierung latenter Steuern als gesichert erscheinen.

Als wesentliche Steuerungsgröße für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt A.4 „Wertorientierte Konzernsteuerung“ beschriebenen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (DRS 20.101-113) identifiziert.

F. Nachtragsbericht / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2016

Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2016 haben sich nicht ergeben.

G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Für die finanziellen Leistungsindikatoren wurde ein Prognosezeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Finanzielle Leistungsindikatoren wurden wie folgt identifiziert:

1.1 Konzernergebnis (Gesamtergebnis)

Die ALBIS Leasing AG hat im Jahr 2016 mit € 3,4 Mio. das prognostizierte Konzerngesamtergebnis in Höhe von € 3,0 bis € 3,5 Mio. erreicht. Die ALBIS Leasing Gruppe sieht sich für das Jahr 2017 gut aufgestellt. Bei stabiler Inlandskonjunktur und stabilen Refinanzierungsbedingungen ist ein Ergebnis im Rahmen der Prognose des Vorjahres erreichbar. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann abhängig von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen von den aktuellen Erwartungen abweichen.

1.2 Konzern -Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote 2016 liegt mit 8,59 % deutlich höher als zum 31. Dezember 2015 (4,83 %). Die Steigerung der Eigenkapitalquote ist deutlicher ausgefallen als erwartet. Dies ist zum einen auf die Kapitalerhöhung 2016 und zum anderen auf eine zügige Abwicklung des Leasingportfolios der ALBIS Mobil Lease Gruppe zurückzuführen.

Das Konzern-Eigenkapital stieg von € 10,3 Mio. auf € 15,4 Mio. Die Zunahme im Eigenkapital beruht auf der Kapitalerhöhung des Jahres 2016 in Höhe von € 2,2 Mio. Davon erhöhten € 1,5 Mio. das gezeichnete Kapital, € 0,7 Mio. waren in die Kapitalrücklage einzustellen. Darüber hinaus erhöhte der Konzernjahresüberschuss 2016 in Höhe von € 3,5 Mio. das Eigenkapital: € 1,3 Mio. wurden in die Andere Gewinnrücklage eingestellt. Die Dividende für das Jahr 2015 in Höhe von € 0,6 Mio. minderte das Eigenkapital.

Die Konzernbilanzsumme ist gleichzeitig von € 214,3 Mio. auf € 179,2 Mio. gesunken. Der Rückgang der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf die Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe der „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ in der ALBIS Mobil Lease Gruppe zurückzuführen. Da in der Produktgruppe nur in geringem Umfang Neugeschäft geschlossen wurde, gingen sowohl die Forderungen aus Leasingverhältnissen als auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vertragsgemäß zurück.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist die Steigerung der Konzern-Eigenkapitalquote, um Spielraum bei Gesprächen mit Refinanzierungspartnern zu gewinnen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erwartet für das Jahr 2017 eine moderate Steigerung der Konzern-Eigenkapitalquote.

1.3 Neugeschäftsvolumen

Die ALBIS Leasing Gruppe plante für das Jahr 2016 ein Neugeschäftsvolumen von € 76,0 Mio. und erreichte € 67,6 Mio. Für das Jahr 2017 wird ein Neugeschäftsvolumen von € 75,0 Mio. prognostiziert. Der Prognosewert beruht auf der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterstellt weitgehend unveränderte Refinanzierungsbedingungen. Die Erläuterungen zur Entwicklung und Prognose des Neugeschäftsvolumens der einzelnen Gesellschaften befinden sich im Abschnitt B.2 „Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung“.

1.4 Personalaufwand

Die Personalkosten sanken im Jahr 2016 auf € 8,5 Mio. (Vorjahr € 12,8 Mio.). Die erwartete deutliche Senkung ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Übertragung der Neugeschäftsaktivitäten und der laufenden Verwaltung des Leasingbestands auf die IKB Leasing Gruppe 60 Mitarbeiter der ALBIS Mobil Lease GmbH und der UTA Leasing GmbH den Konsolidierungskreis verließen (siehe Abschnitt A.3 „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“). Für das Jahr 2017 rechnet der Vorstand mit gleichbleibenden Personalkosten.

2. Risikobericht

2.1 Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

2.1.1 Risikomanagement

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in Abschnitt „G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCMS-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH), der KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, der ALBIS HiTec Leasing AG, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

In den Teilkonzernen ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk – die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Jahr 2016 wurde die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert. Hierbei werden Szenarien wie Einbruch des Neugeschäfts, starker Margendruck, erheblich gestiegene Anzahl notleidender Verträge, hohe Anzahl zurückzunehmender Leasinggüter aus notleidenden Verträgen und infolgedessen Einbruch der Preise auf den Verwertungsmärkten etc. getestet. Die Teilkonzerne ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing sehen sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial – den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend – gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt.

2.1.2 Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Chancen- und Risikomanagement-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Chancen- und Risikoquantifizierung bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium „Höhe der Auswirkung“ wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der

Auswirkung“ in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

· leicht (> 100 T€ - 500 T€)

· mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

· schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

· kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

· unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

· möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

· konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

· wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht auf Grund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes und auf Grund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

2.1.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Risikoprofil des ALBIS Leasing Konzerns ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding und die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten und andererseits durch die Ertragskraft und Risikostruktur der Tochtergesellschaften. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen der geplanten Ergebnisse auf Ebene der Tochtergesellschaften zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage.

Die Leasinggesellschaften der Gruppe sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Unser Hauptaugenmerk liegt deshalb auf der Sicherung der Refinanzierungsmittel für die operativen Leasinggesellschaften.

2.1.4 Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Seit dem 1. Juli 2014 führte die Revisionsabteilung der ALBIS Leasing AG die Revisionsprüfungen bei den operativen Gesellschaften durch.

Mit Vertrag vom 30. Oktober / 3. November 2015 hat die ALBIS Leasing AG Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2016 war das „Refinanzierungsgeschäft“ der ALBIS HiTec Leasing AG, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH.

Es wurde die ordnungsgemäße Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation und die Angemessenheit und Wirksamkeit diverser Teil- und Unterstützungsprozesse des Refinanzierungsgeschäftes beurteilt. Darüber hinaus wurden die Effizienz der Prozessgestaltung und die Diversifizierung von Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Prüfung berücksichtigt.

Der Prüfungsplan 2016 wurde eingehalten.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde die Auslagerung der Internen Revision für die ALBIS Mobil Lease Gruppe auf die Muttergesellschaft ALBIS Leasing AG aufgehoben. Alle Tätigkeiten der Internen Revision, die ALBIS Mobil Lease Gruppe betreffend, werden seit Jahresanfang von der Geschäftsführung der Gesellschaft wahrgenommen.

Die geplanten Revisionsschwerpunkte des Jahres 2016, das von erheblichen Umstrukturierungsmaßnahmen speziell im Bereich der Neuordnung von Prozessen geprägt war, wurden, bis auf den Bereich Auslagerungen, nicht durchgeführt und in das erste Quartal 2017 verschoben (Risikomanagement) beziehungsweise aufgrund des Wegfalls einiger Bereiche aus dem Prüfungsplan gestrichen. Von der IT-Prüfung bei der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) wurde wegen der Übertragung des künftigen Neugeschäfts auf die IKB Leasing Gruppe und der weiteren Auslagerung auf die Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH abgesehen.

2.2 Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

2.2.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten auch externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es uns ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierüber wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen das Ausfallrisiko in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

2.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing AG. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2016 bestehen Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 225.000 bei der Orange Finance S. A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als nicht kritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankenpartnern tauschen die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe sich regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen daher nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter auch im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Zur Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten siehe auch Abschnitt I.5.

2.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht – mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und dem Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften fristenkongruent refinanziert.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

2.2.4 Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken auch eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und – bei gleichen Geschäftsfeldern – Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken überwachen wir in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften. So können wir frühzeitig auf Marktveränderungen reagieren. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften – insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern – ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Falle einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

2.2.5 Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, so dass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann zu einer erheblichen Auswirkung auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe führen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen zum 31. Dezember 2016 € 7,6 Mio. auf die Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing AG durch die NIBC Bank Deutschland AG. Die Verbindlichkeiten gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG sind ratierlich in den Jahren 2017 bis 2019 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur geschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder werden Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden und sind nicht Vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Die ALBIS Mobil Lease Gruppe hat zur Betreuung des Bestandsportfolios einen Dienstleistungsvertrag mit der IKB Leasing Gruppe geschlossen. Aus diesem Vertrag sind laufend Entgelte an die IKB Leasing Gruppe zu leisten. Die Zahlungen belasten die Liquidität der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind aber in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Das Ergebnis der ALBIS Mobil Lease Gruppe ist, nach Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t,“ von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartete Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

3. Chancenbericht

Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind angesichts der notwendigen Investitionen in Industrie 4.0-Projekte weiterhin sehr gut. Im – wenn auch verhaltend – wachsenden Markt Deutschland (die Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2017 ein preisbereinigtes BIP von 1,4 % und für das Jahr 2018 1,9 %) wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Entsprechend wird die ALBIS Leasing Gruppe, als spezialisierter Leasinganbieter für den deutschen Mittelstand, an der positiven Entwicklung des Marktes teilhaben.

Die ALBIS Leasing AG ist seit 2014 unmittelbar an den operativen Leasinggesellschaften ALBIS HiTec Leasing AG und ALBIS Mobil Lease GmbH beteiligt. Das Ergebnis aus Beteiligungen hat sich seither deutlich verbessert. Mit der Positionierung der beiden Leasinggesellschaften und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften direkt unter der ALBIS Leasing AG besteht eine klare Konzernstruktur. Die Entstehung und Zurechnung der operativen Ergebnisse ist transparent. Zusammen mit der vorgenommenen Straffung des Beteiligungsportfolios ergibt sich eine übersichtlich strukturierte Gruppe. Die Kapitalmärkte haben die Neuordnung der Gruppe positiv aufgenommen, was wir aus der Kursentwicklung der ALBIS Leasing AG Aktie (ISIN DE0006569403) seit Mitte 2014 ableiten. Die Resonanz im Rahmen diverser Bankengespräche war ebenfalls positiv. Wir sind zuversichtlich, dass wir – so aufgestellt – die Refinanzierungsoptionen noch weiter ausbauen und verbessern können.

H. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement-System bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe setzen für ihr Rechnungswesen zertifizierte Finanzbuchhaltungssysteme ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung für den Standort Hamburg liegt bei der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen vor allem den Beleg- und Zahlungsfluss. Die für die Erstellung des Rechnungswesens der ALBIS Leasing Gruppe verantwortlichen Abteilungen sind qualifiziert besetzt. Sie werden von den jeweiligen Vorständen – über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen – kontrolliert. Zur Erstellung des Konzernabschlusses gibt das Rechnungswesen der jeweiligen Tochtergesellschaften die Abschlusszahlen in ein zentrales System (IBM Cognos 10 Controller) ein. Der Bereich Finanzen der ALBIS Leasing AG kontrolliert die Eingaben. Die Konsolidierung und die Erstellung des Konzernabschlusses obliegen ebenfalls dem Bereich Finanzen. Im „Cognos 10 Controller“ ist ein Berechtigungskonzept implementiert mit Schreib- und Leserechten für die zuständigen Mitarbeiter.

Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt „Risikomanagement-System“ beschrieben.

Der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind.

I. Sonstige Angaben

1. Vergütungsbericht

Die Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

Herrn Hans O. Mahn (Vorsitzender des Vorstands) gewährte Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016 2016 (Min.) 2016 (Max.)
Festvergütung 360.000,00 360.000,00 360.000,00 360.000,00
Nebenleistungen 21.195,52 21.195,52 21.195,52 21.195,52
einjährige variable Vergütung 139.479,50 142.159,59 - 1.500.000,00
mehrjährige variable Vergütung - - - -
520.675,02 523.355,11 381.195,52 1.881.195,52

Herrn Bernd Dähling (Vorstand Finanzen) gewährte Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016 2016 (Min.) 2016 (Max.)
Festvergütung 210.000,00 232.200,00 232.200,00 232.200,00
Nebenleistungen 22.084,82 22.887,62 22.887,62 22.887,62
einjährige variable Vergütung 55.791,50 56.863,84 - 250.000,00
mehrjährige variable Vergütung 125.000,00 125.000,00 - 125.000,00
412.876,32 436.951,46 255.087,62 630.087,62

Herrn Hans O. Mahn (Vorsitzender des Vorstands) zugeflossene Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016
Festvergütung 360.000,00 360.000,00
Nebenleistungen 21.195,52 21.195,52
einjährige variable Vergütung 224.720,24 139.479,50
mehrjährige variable Vergütung - -
605.915,76 520.675,02

Herrn Bernd Dähling (Vorstand Finanzen) zugeflossene Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016
Festvergütung 210.000,00 232.200,00
Nebenleistungen 22.084,82 22.887,62
einjährige variable Vergütung 89.888,10 55.791,50
mehrjährige variable Vergütung - 124.062,50
321.972,92 434.941,62

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2016 betrug T€ 960.

Mit Herrn Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Hans O. Mahn beträgt 5 %, maximal jedoch T€ 1.500 des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beinhaltet zwei Komponenten. Herr Bernd Dähling erhält 2 %, maximal jedoch T€ 250, des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt. Darüber hinaus wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung gezahlt. Diese beträgt bis zu T€ 3 je Euro-Cent Aktienkurssteigerung im Zeitraum von zwei Jahren, maximal jedoch T€ 250.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherung.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten weitere Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

scroll

Angaben

in €
Hans O. Mahn Bernd Dähling Gesamt 2016
Aufsichtsratsvergütung - - -
Leistungszusagen durch Dritte 92.032,56 - 92.032,56
92.032,56 - 92.032,56

Herr Hans O. Mahn erhielt eine Vergütung für seine Tätigkeit bei der ALBIS HiTec Leasing AG. Die Zahlung erfolgt durch die ALBIS HiTec Leasing AG. Soweit Herr Hans O. Mahn eine Aufsichtsratstätigkeit bei einem Tochterunternehmen des Konzerns wahrnimmt, steht die Vergütung daraus direkt der ALBIS Leasing AG zu. Soweit Herr Bernd Dähling eine Aufsichtsratstätigkeit bei einem Tochterunternehmen des Konzerns wahrnimmt, steht die Vergütung daraus direkt der ALBIS Leasing AG zu.

Im Geschäftsjahr 2016 ergaben sich folgende Änderungen, die Leistungszusagen an die Vorstände für künftige Jahre betreffen.

Herr Hans O. Mahn ist mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aus dem Vorstand der ALBIS Leasing AG ausgeschieden. Für das Jahr 2017 stehen ihm keine Bezüge mehr zu. Die für das Jahr 2016 gewährte einjährige, variable Vergütung wird Herrn Hans O. Mahn im Jahr 2017 zufließen.

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Herren Michael Hartwich, Andreas Oppitz und John R. Mahn, für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019, neben Herrn Bernd Dähling, zu Mitgliedern des Vorstands der ALBIS Leasing AG bestellt.

Herr Bernd Dähling ist seit dem 1 Januar 2017 Vorstandsprecher, seine Bestellung wurde um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Herrn Bernd Dähling wird ab dem 1. Januar 2017 eine Funktionszulage in Höhe von T€ 40 pro Jahr gewährt.

Die kurzfristige variable Vergütung wird für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt, sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Dabei soll der Jahresüberschuss die Hälfte der Ziele ausmachen. Die operativen Ziele werden jeweils vor Beginn des Jahres, für das sie gewährt werden, vereinbart. Die kurzfristige variable Vergütung wird maximal T€ 270 betragen.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung aufgrund neuer Regelung gezahlt. Diese beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2021 erhöht. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 270.

Herr Michael Hartwich erhält ein Fixgehalt in Höhe von T€ 230.

Zusätzlich wird eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden, mit einer Gewichtung von jeweils 50 %, der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Personalkosten im Bereich der Abwicklung des Neugeschäfts vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Herr Andreas Oppitz erhält ein Fixgehalt in Höhe von T€ 230.

Zusätzlich wird eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden, mit einer Gewichtung von jeweils 50 %, der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Gesamtmarge vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Herr John R. Mahn erhält ein Fixgehalt in Höhe von T€ 170.

Zusätzlich wird eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden, mit einer Gewichtung von 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und mit einer Gewichtung von jeweils einem Sechstel drei weitere operative Ziele im Bereich „IT“ und „internes Rechnungswesen“ vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 170.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 170.

Zudem wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte eines zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung geltenden Jahresgrundgehalts vorsieht.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 126 gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr nicht für Tochterunternehmen tätig. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates enthält gemäß Satzung nur fixe Bestandteile.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 441 gebildet. In 2016 wurden T€ 30 an Ruhegeldern gezahlt.

2. Angaben nach § 315 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 HGB

2.1 Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 16.860.000 ist in 16.860.000 Stückaktien aufgeteilt.

2.2 Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 HGB).

2.3 Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315 Abs. 4 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315 Abs. 4 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315 Abs. 4 Nr. 5 HGB).

2.4 Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

scroll

Familie Mahn, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 10,0 %
Streubesitz unter 60,0 %

2.5 Hinsichtlich des § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

2.6 Bezüglich § 315 Abs. 4 Nr. 7 HGB hat die Hauptversammlung den Vorstand mit Beschluss vom 19. Juli 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

2.7 Das Grundkapital ist um bis zu € 7.650.000 durch Ausgabe von bis zu 7.650.000 neue, auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

2.8 Mit Herrn Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB).

2.9 Vereinbarungen nach § 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

3. Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB i.V.m. § 21 WpHG

Herr Boris Hofmann Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Juni 2016 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 6. Juni 2016 die Schwellen von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 4,872 % (das entspricht 746.708 Stimmrechten) betrug.

Herr Boris Hofmann Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. November 2016 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 16. November 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 2,857 % (das entspricht 481.668 Stimmrechten) betrug.

Die NL Nord Lease AG, Hamburg, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Juni 2016 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 6. Juni 2016 die Schwelle von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,872 % (das entspricht 746.708 Stimmrechten) betrug.

4. Meldungen gemäß § 15 a WpHG

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 5. Mai 2015) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15a WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig.

Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

scroll

Name Handelstag Bezeichnung Wertpapiere Geschäftsart Stückzahl Kurs

Volumen

Vorstand Hans O. Mahn Manus Vermögensverwaltung GmbH 06.06.2016 Aktie Kauf 144.827 1,45 209.999,15
Vorstand Hans O. Mahn Manus Vermögensverwaltung GmbH 20.05.2016 Aktie Kauf 82.759 1,45 120.000,55
Ehefrau Vorstand Astrid Dähling 20.05.2016 Aktie Kauf 13.794 1,45 20.001,30

Im Jahr 2016 gab es keine weiteren Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei finanziellen Vermögenswerten, die weder wertgemindert noch überfällig sind, lagen zum 31. Dezember 2016 keine Hinweise dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden. Aufgrund eines effektiven Risikomanagements und eines ausgewogenen Vertrags- und Leasingnehmerportfolios weisen die Leasingforderungen eine ausgesprochen diversifizierte Risikostruktur im Hinblick auf die Kreditrisikoqualität auf.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 waren Forderungen von insgesamt € 2,5 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,0 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. nicht wertberichtigt.

Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Orange Finance S. A. Verluste in Höhe von € 0,3 Mio. Die Zinsswaps dienen der Absicherung von Zinsrisiken aus den Leasingforderungen der Orange Finance S. A.

6. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen die nach anderen Kriterien, etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen an denen Beteiligungen bestehen, als nahestehende gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2016 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen (Vorjahr T€ 272). Nahestehende Personen hatten Bürgschaften übernommen. Der Aufwand für Zinsen und Avalprovisionen belief sich im Jahr 2016 auf T€ 26 (Vorjahr T€ 34).

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2016 bestanden gegenüber diesen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen (Vorjahr T€ 150). Der Zinsaufwand belief sich im Jahr 2016 auf T€ 6 (Vorjahr T€ 9). Aus einem bestehenden Mietvertrag wurden Mieten in Höhe von T€ 18 (Vorjahr T€ 18) geleistet.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen in ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen.

7. Entsprechenserklärung des Vorstands

Die Angaben zu § 289a HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Hamburg, den 12. April 2017

ALBIS Leasing AG

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Vorstandssprecher

Michael Hartwich, Vorstand

John R. Mahn, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016 (IFRS)

scroll

Notes 31.12.2016

31.12.2015 (1)

Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.1, 4.1, 7 11.513.238 26.657.369
2. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3.2, 5.4
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4,2, 5.4 3.036.046 1.823.885
b) Sonstige Vermögenswerte 4.7, 5.4 10.573.830 12.606.969
3. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.3, 4.4, 5.4 44.400.778 51.533.341
4. Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 3.9, 3.15, 3.16, 4.5.4 1.297.294 3.499.575
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 70.821.186 96.121.138
Langfristige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.3, 4.4, 5.4 79.443.629 95.442.636
2. Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte 3.3, 4.5.3 8.081.037 8.416.768
3. Sachanlagen 3.6, 4.5 2.196.736 55.769
4. Immaterielle Vermögenswerte 3.7, 3.8, 3.16, 4.6 13.609.053 13.634.472
5. Latente Steuerforderungen 3.14, 4.8, 4.19 5.084.280 592.494
Summe der langfristigen Vermögenswerte 108.414.735 118.142.139
Summe Vermögenswerte 179.235.921 214.263.277
Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.10 31.808.146 42.987.311
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.10, 4.10 4.300.727 11.194.215
3. Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten 3.5, 4.11 666.868 385.049
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.10 3.156.636 5.983.909
5. Steuerrückstellungen 3.14, 4.13, 4.19 259.800 71.771
6. Sonstige Rückstellungen 3.11, 4.13 2.628.547 3.419.094
Summe der kurzfristigen Schulden 42.820.724 64.041.349
Langfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.10 107.777.681 121.825.991
2. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.10 2.904.173 7.831.122
3. Rückstellungen für Pensionen 4.12 3.808.352 3.812.208
4. Latente Steuerschulden 4.8, 4.19 6.524.977 6.411.854
Summe der langfristigen Schulden 121.015.183 139.881.175
Eigenkapital 4.9
1. Gezeichnetes Kapital 16.860.000 15.327.552
2. Kapitalrücklage 689.602 0
3. Gesetzliche Rücklagen 1.532.756 1.532.756
4. Andere Gewinnrücklagen 4.016.884 1.810.326
5. Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -525.350 -479.638
6. Ergebnisvortrag -7.204.877 -7.850.243
7. Nicht beherrschende Anteile 31.000 0
Summe Eigenkapital 15.400.014 10.340.753
Summe Eigenkapital und Schulden 179.235.921 214.263.277

(1) Beträge an neue Gliederung angepasst, vgl. Anhang 2.1.2

Konzerngesamtergebnisrechnung 2016 (IFRS)

scroll

Note 2016

2015 (1)

Zinsertrag Finance Leasing 3.13, 4.14 8.121.905 4.555.573
Zinsaufwand Finance Leasing 3.13, 4.14 -4.675.139 -2.590.534
Zinsergebnis aus Finance Leasing vor Risikovorsorge 3.446.766 1.965.039
Risikovorsorge 3.3.1, 3.16, -1.829.402 -1.359.618
4.2, 4.4,
4.14, 5.4.3
Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge 1.617.364 605.421
Verwertungsgewinne aus Finance Leasing 3.16, 4.14 40.550.386 46.831.276
Verwertungsverluste aus Finance Leasing 3.16, 4.14 -36.206.298 -41.057.086
Verwertungsergebnis aus Finance Leasing 3.16, 4.14 4.344.088 5.774.190
Sonstiges Ergebnis Finance Leasing 3.16, 4.14 2.545.796 13.578.779
Leasing-/Vermietergebnis aus Operate Leasing 3.3.2, 3.16, 547.171 302.301
4.14
Vermietungstypischer Aufwand 4.14 -249.894 -297.347
Ergebnis aus Leasinggeschäft 8.804.524 19.963.344
Sonstige betriebliche Erträge 4.15 9.519.332 9.903.189
Operative Erträge 18.323.856 29.866.533
Personalaufwand 10 -8.454.613 -12.810.284
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3.6, 3.7, 3.8, 4.5, 4.6 -172.390 -235.004
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.16 -9.312.174 -10.302.381
Operative Aufwendungen -17.939.177 -23.347.670
Operatives Ergebnis 384.679 6.518.863
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.17 272.026 190.057
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.18 -1.093.494 -1.251.282
-821.468 -1.061.225
Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert 3.5, 4.11, 5.2, 5.4 -281.819 -385.049
Finanzanlageergebnis -1.103.287 -1.446.274
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (vor Steuern) -718.608 5.072.589
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.20 4.183.632 -1.406.547
Ergebnis der fortgeführten Geschäftstätigkeit (nach Steuern) 3.465.024 3.666.042
Konzernjahresüberschuss 3.465.024 3.666.042
Sonstiges Ergebnis
Komponenten, die nicht in die GuV
umklassifiziert werden können
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4.12 -45.712 46.901
Gesamtergebnis 3.419.312 3.712.943
(1) Beträge an neue Gliederung angepasst, vgl. Anhang 2.1.2
Ergebnis je Aktie fortgeführter Geschäftsbereich (verwässert und unverwässert) in Cent 20,3 23,9
durchschnittlich in Umlauf befindliche Aktien (verwässert und unverwässert) 16.860.000 15.327.552

Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns (IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

scroll

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Gesetzliche Rücklage

Andere Gewinnrücklage

Rücklage für versicherungs- mathematische Gewinne/ Verluste

Stand 1. Januar 2015 15.327.552 0 115.268 772.595 -526.539
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2014 1.417.488
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2015 1.037.731
Konzernjahresüberschuss 2015
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 46.901
Stand 31. Dezember 2015 15.327.552 0 1.532.756 1.810.326 -479.638
Kapitalerhöhung 1.532.448 689.602
Kapitaleinzahlung
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2015 943.495
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2016 1.263.063
Konzernjahresüberschuss 2016
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -45.712
Dividendenzahlung in 2016 für 2015
Stand 31.Dezember 2016 16.860.000 689.602 1.532.756 4.016.884 -525.350

scroll

Ergebnisvortrag

Zwischensumme

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Gesamtsumme

Stand 1. Januar 2015 -9.061.066 6.627.810 0 6.627.810
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2014 -1.417.488 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2015 -1.037.731 0 0
Konzernjahresüberschuss 2015 3.666.042 3.666.042 3.666.042
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 46.901 46.901
Stand 31. Dezember 2015 -7.850.243 10.340.753 0 10.340.753
Kapitalerhöhung 2.222.050 2.222.050
Kapitaleinzahlung 0 31.000 31.000
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2015 -943.495 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2016 -1.263.063 0 0
Konzernjahresüberschuss 2016 3.465.024 3.465.024 3.465.024
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -45.712 -45.712
Dividendenzahlung in 2016 für 2015 -613.101 -613.101 -613.101
Stand 31.Dezember 2016 -7.204.877 15.369.014 31.000 15.400.014

Konzernkapitalflussrechnung

scroll

2016

T€
2015

T€
Konzernjahresüberschuss 3.465 3.666
+/- Abschreibungen/(Zuschreibungen) auf Gegenstände des Anlagevermögens 172 235
-/+ Abnahme/(Zunahme) der Rückstellungen -606 -402
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.132 -2.505
+/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Leasingverhältnissen 23.131 -73.956
+/- Zunahme/(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -14.253 -703
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 821 1.061
+/- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge 4.269 -2.516
-/+ Ertragsteuerertrag/- aufwand -4.183 1.407
-/+ Gezahlte Ertragsteuern/erhaltene Ertragsteuer gemäß IAS 7.35 -180 98
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 11.504 -73.615
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 1 243
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -27 -3
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 44 899
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.258 -41
+ Erhaltene Zinsen 272 190
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.968 1.288
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2.253 0
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 89.449
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -25.227 0
- Gezahlte Zinsen -1.093 -1.251
- Gezahlte Dividenden -613 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -24.680 88.198
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -15.144 15.871
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 26.657 10.786
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 11.513 26.657

Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2016

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 26. April 2017 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung

2.1 Rechnungslegungsgrundsätze

2.1.1 Grundlegendes

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2016 verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie deren Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Beim Bilanzausweis und im Konzernanhang wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie Schulden unterschieden. Die Konzerngesamtergebnisrechnung ist nach der Funktion der Aufwendungen und Erträge gegliedert.

Der Stichtag des Konzernabschlusses beziehungsweise der Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2016. Lediglich die in Liquidation befindlichen Gesellschaften Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH, ALBIS Vermögensverwaltung GmbH und die Alpha Anlagen Leasing GmbH haben abweichende Wirtschaftsjahre. Diese Gesellschaften sind mit ihren Buchungsständen zum 31. Dezember 2016 konsolidiert worden. Keine der drei Gesellschaften ist für die Bilanzierung von wesentlicher Bedeutung, keine von ihnen hatte zum Bilanzstichtag noch aktives Geschäft. Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Angaben im Anhang erfolgen in T€, soweit nicht anders bezeichnet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.

2.1.2 Darstellungsänderungen

In der Konzerngesamtergebnisrechnung wurden im Vorjahr Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt T€ 596 unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Im Jahr 2016 erfolgt der Ausweis in Höhe von T€ 979 unter der Risikovorsorge. Die Vorjahreswerte wurden umgegliedert.

Im Vorjahr wurden T€ 2.150 passive latente Steuern als Steuerrückstellungen unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Im Jahr 2016 werden alle latenten Steuern als langfristig ausgewiesen. Im Berichtsjahr beträgt der Umgliederungsbetrag T€ 2.610. Der Vorjahresausweis wurde umgegliedert.

Im Vorjahr waren in Höhe von T€ 2.367 Abwicklungskosten des forfaitierten Portfolios unter den langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Im Berichtsjahr betragen die Abwicklungskosten T€ 1.686. Der Vorjahreswert wurde umgegliedert.

2.2 Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Folgende neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2016 enden.

- Änderungen an IAS 1 „Angabeninitiative“ (2014)

- Änderungen an IAS 16 und IAS 38 „Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden“ (2014)

- Änderungen an IAS 16 und IAS 41 „Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen“ (2014)

- Änderungen an IAS 19 „Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge“ (2013)

- Änderungen an IAS 27 „Equity-Methode in Einzelabschlüssen“ (2014)

- Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012-2014 (2014)

- Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010-2012 (2013)

- Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 „Investmentgesellschaften: Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht“ (2014)

- Änderungen an IFRS 11 „Bilanzierung von Erwerben an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (2014)

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte in den vergangenen Jahren verschiedene Änderungen an bestehenden IFRS sowie neue IFRS und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), die zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung der ALBIS Gruppe geführt haben.

Nachstehend werden diejenigen Rechnungslegungsvorschriften erläutert, die für die ALBIS Leasing Gruppe von Bedeutung sind und bei der Erstellung zur Anwendung kamen:

Änderungen an IAS 1„Angabeninitiative“

Die Änderungen an IAS 1 „Angabeninitiative“ betreffen verschiedene Ausweisfragen. Es wird klargestellt, dass Angaben im Abschluss nur notwendig sind, wenn ihr Inhalt wesentlich ist. Der Wesentlichkeitsgrundsatz im Abschluss ist anzuwenden und gilt explizit auch dann, wenn ein Standard eine Liste von Minimumangaben fordert. Zudem nimmt das IASB Klarstellungen zur Aggregation und Disaggregation von Positionen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Sonstigen Gesamtergebnisses vor. Eine weitere Klarstellung erfolgt für die Darstellung von Anteilen am Sonstigen Ergebnis at equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung. Die Musterstruktur des Anhangs wurde ebenfalls gestrichen. Infolge der Änderung von IAS 1 wurden Teile des Anhangs komprimiert dargestellt. Ansonsten hatte die Änderung keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben und in EU-Recht übernommen („endorsed“), waren aber noch nicht verpflichtend anzuwenden (in Klammern das Datum der Anwendung):

- IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (1. Januar 2018)

- IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (1. Januar 2018)

Diese neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden nicht vorzeitig auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2016 angewendet.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen („nicht endorsed“). Sie waren noch nicht verpflichtend anzuwenden (in Klammern das Datum der voraussichtlichen erstmaligen Anwendung):

- IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (1. Januar 2019)

- Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnung – Angabeninitiative“ (1. Januar 2017)

- Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern – Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste“ (1. Januar 2017)

- Änderungen an IAS 40 „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ (1. Januar 2018)

- Änderungen an IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ (1. Januar 2018)

- Änderung von IFRS 4 „Versicherungsverträge“ (1. Januar 2018)

Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss werden derzeit von der ALBIS Leasing AG überprüft.

Nachfolgend werden diejenigen Rechnungslegungsvorschriften erläutert, die für den Konzern von Bedeutung sind. Für die übrigen neuen und geänderten Standards wird mit Ausnahme neuer beziehungsweise modifizierter Anhangangaben mit keiner bedeutenden Auswirkung auf den Konzernabschluss gerechnet:

IFRS 9„Finanzinstrumente“

Der Standard enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ersetzt die bisher unter IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie die vorher veröffentlichten Versionen von IFRS 9.

An den bisherigen Wertmaßstäben „fortgeführte Anschaffungskosten“ und „beizulegender Zeitwert“ hält IFRS 9 bei der Bewertung von Finanzinstrumenten fest. Als Grundlage für die Klassifizierung und Bewertung bezieht sich der Standard dabei zukünftig auf die Kriterien des Geschäftsmodelles und der Zahlungsströme, nach dem Finanzinstrumente gesteuert werden. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert, während nach IAS 39 die Erfassung von Wertminderungen nur für bereits eingetretene Verluste zulässig war. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung des Hedge-Accountings, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden. Die Angabe von Vergleichsinformationen ist jedoch nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden. Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) können freiwillig angewendet werden. Die ALBIS Leasing Gruppe wendet diese Regelungen nicht an. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die ALBIS Leasing Gruppe wird IFRS 9 erstmalig auf das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr anwenden.

Der Konzern rechnet bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 nicht mit erheblichen Auswirkungen auf seine Bilanz oder das Eigenkapital. Forderungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen. Hierbei ist zu prüfen, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Betrag darstellen oder weiter Komponenten einfließen. Es wird damit gerechnet, dass Forderungen nach IFRS 9 auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Alle bisher zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte (Derivate) werden auch weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Auswirkungen können sich jedoch aufgrund der Einführung des neuen Wertminderungsmodells ergeben, da mit einer früheren Erfassung von Wertminderungen gerechnet wird. Dies ist insofern relevant als IFRS 9.2.2 i.V.m. IAS 39.2 (b) zwar Leasingverhältnisse weitestgehend ausklammert, die Regelungen für die Wertminderungen aber weiterhin auch für Leasingforderungen Anwendung finden. Der Standard ist damit auch weiterhin einschlägig im Hinblick auf die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften der Leasingforderungen sowie auf die Ausbuchungsvorschriften der Leasingverbindlichkeiten. Es wird mit einem leicht höheren Wertminderungsaufwand gerechnet, wobei noch detailliertere Analysen aller relevanten und belastbaren Informationen notwendig sind um die genaue Höhe der Auswirkungen zu ermitteln.

Die Analyse der Auswirkungen auf die ALBIS Leasing Gruppe ist noch nicht abgeschlossen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.

IFRS 15„Erlöse aus Verträgen mit Kunden“

Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. Der neue Standard zu Umsatzerlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Umsatzrealisierung (IAS 11, „Fertigungsaufträge“, und IAS 18, „Umsatzerlöse“) sowie die dazugehörigen Interpretationen nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Ausgenommen sind gemäß IFRS 15.5 Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 beziehungsweise IFRS 16 fallen.

Die ALBIS Leasing Gruppe prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat. Die Analyse der Auswirkungen auf die ALBIS Leasing Gruppe ist noch nicht abgeschlossen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand und den bisher durchgeführten Analysen werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet, da bisher kaum Erlöse aus langfristigen Verträgen bzw. Mehrkomponentenverträgen generiert wurden.

IFRS 16„Leasingverhältnisse“

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet, jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt auch IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ angewendet wird. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die Unterscheidung in Operate Leasing und Finance Leasing beim Leasingnehmer entfällt. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte (sogenannter „Right-of-Use-Approach“) und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert (sogenannte „low value“-Leases) und für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr eingeräumt. Für Leasinggegenstände von niedrigem Wert gilt diese Vereinfachung sogar, wenn diese in Summe als wesentlich einzustufen sind. Die Anwendungserleichterungen bestehen in einem Wahlrecht zur Anwendung der Ansatz- und Ausweisvorschriften des IFRS 16. Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber wurden geringfügig verändert und entsprechen weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17. Dadurch, dass die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17 entsprechen werden, wird der neue Standard voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG als Leasinggeber haben.

Aus der Änderung der Bilanzierung beim Leasingnehmer werden sich keine wesentlichen Auswirkungen in der ALBIS Leasing Gruppe ergeben, da die Konzerngesellschaften nur im geringen Umfang als Leasingnehmer auftreten. Die Auswirkungen auf die Leasinggeberbilanzierung werden aufgrund der Komplexität der neuen Vorschriften (z.B. im Zusammenhang mit der zeitlichen Erfassung von nicht garantierten Restwerten bzw. Nachgeschäftserlösen) noch weitergehend untersucht.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze / -kreis

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IFRS 10 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung im Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidierter Gesellschaften erfolgt grundsätzlich nach der Erwerbsmethode. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbes die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Ergebnisse von im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt an in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Eventualverbindlichkeiten wurden im erforderlichen Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert. Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden.

Der Konzernabschluss enthält die ALBIS Leasing AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Diese Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG den schwankenden Renditen aus ihren Engagements in ihre Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese mittels ihrer Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten der Tochtergesellschaften zu beeinflussen.

Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die geplante Verbriefung von Leasingforderungen gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, bestimmt sich nach den Anforderungen des IFRS 10 in Bezug auf die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens. Danach ist zu untersuchen, ob die ALBIS Leasing AG die Verfügungsgewalt über die Zweckgesellschaft besitzt; sie Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in der Zweckgesellschaft hat; und die Fähigkeit hat, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe ihrer Rendite beeinflusst wird.

Neben der ALBIS Leasing AG wurden folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss 2016 einbezogen:

scroll

Name und Sitz Anteil am Kapital in % direkt Anteil am Kapital in % indirekt Eigenkapital

in T€
Jahresergebnis(1)

in T€
Einbezogene verbundene Unternehmen
(01) ALBIS Mobil Lease GmbH, Neu-Isenburg 100,00 5.831 619
(02) KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, Neu-Isenburg 100,00 1.800 15
(03) ALBIS Gesellschaft für Mietkauf mbH (vormals Truck Lease GmbH), Neu-Isenburg 100,00 25 -1
(04) ALBIS HiTec Leasing AG, Hamburg 100,00 4.512 1.517
(05) ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg 100,00 640 348
(06) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 100,00 25 375
(07) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg 100,00 725 372
(08) Alpha Anlagen Leasing GmbH, Hamburg 100,00 25 7
(09) ALBIS Service GmbH, Hamburg 100,00 25 453
(10) ALBIS Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg 100,00 63 -11
(11) Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH, Göttingen 100,00 26 -1
(12) Orange Finance S. A., Luxemburg 0,00 0 -397

(1) Jahresergebnisse der einbezogenen verbundenen Unternehmen sind nach HGB ausgewiesen; bei der Orange Finance S. A handelt es sich um das IFRS-Ergebnis.

Orange Finance S. A.

Die Orange Finance S. A. wird in den Konzernabschluss als Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Orange Finance S. A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Orange Finance S. A. ist – vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen – zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise Unternehmen, auf die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausübt, waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 nicht zu berücksichtigen.

2.4 Veränderungen des Konsolidierungskreises

2.4.1 Erstkonsolidierung

Im Jahr 2016 wurden keine Gesellschaften erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen.

2.4.2 Konzerninterne Umstrukturierung

Mit Vertrag vom 24. August 2016 wurde die ALBIS Mobil Lease GmbH auf ihre Tochtergesellschaft, die UTA Leasing GmbH, verschmolzen. Verschmelzungsstichtag ist der 1. Januar 2016. Im Rahmen der Verschmelzung führt die UTA Leasing GmbH die Firma der ALBIS Mobil Lease GmbH fort. Die Geschäftsanteile der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) stehen zu 100 % im Eigentum der ALBIS Leasing AG.

Infolge der Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die UTA Leasing GmbH vereinten sich die Stellung des Kommanditisten und des Komplementärs der ALBIS Mobil Lease GmbH & Co. Investitions-KG (vormals UTA Leasing GmbH & Co. Investitions-KG) auf die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH). Das Gesellschaftsvermögen der ALBIS Mobil Lease GmbH & Co. Investitions-KG (vormals UTA Leasing GmbH & Co. Investitions-KG) ist daher gesetzlich der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) angewachsen.

2.4.3 Entkonsolidierung

Abgänge aus dem Konsolidierungskreis haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben. Siehe aber unter“ 2.4.2 Konzerninterne Umstrukturierungen“.

2.4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben.

2.5 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse und Fremdwährungsgeschäfte

Jahresabschlüsse in anderen als auf Euro lautenden Währungen lagen nicht vor, daher ergaben sich keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben, soweit es im Folgenden nicht anders dargestellt ist, im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.

3.2 Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Die erstmalige Bilanzierung von Forderungen und Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird, sofern die finanziellen Vermögenswerte über eine feste Laufzeit verfügen, zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen mit kurzer Laufzeit und Sonstige finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz oder ohne feste Laufzeit werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, soweit die Auswirkung einer Abzinsung unwesentlich ist, und keine Wertminderung vorliegt.

Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen (siehe Abschnitt 3.5).

3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

3.3.1 Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts

Die zum 31. Dezember 2016 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern werden gemäß IAS 17 als Finance Leasing bilanziert. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 48 Monaten. Hierbei handelt es sich um Teil- und Vollamortisationsverträge sowie um Mietkaufverträge.

Ein Leasingverhältnis wird als Finance Leasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IAS 17.8). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstands für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, deren Barwert sich dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstands und den Finanzierungskosten annähert oder ihn übersteigt.

Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden in der zugehenden Leasingforderung und im Zinssatz berücksichtigt. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird. Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt beziehungsweise ausgebucht nach rechtsverbindlichem Vertragsabschluss.

Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden für zahlungsgestörte Leasingverträge auf Grundlage der auf historischen Daten basierenden Ausfallklassen gebildet. Dabei erfolgt die Einteilung in Ausfallklassen anhand der Altersstruktur der Forderungen. Den einzelnen Ausfallklassen wird jeweils eine prozentuale Wertberichtigungsquote zugeordnet, die auf historischen Erfahrungen beruht. Zusätzlich wird auf die Portfolien der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) im ehemaligen Segment „Leasing für Investitionsgüter“ ein pauschaler Abschlag für die darin enthaltenen latenten Risiken vorgenommen.

Zusätzliche Einzelwertberichtigungen auf Leasingforderungen werden gebildet, wenn nach Kündigung eines Leasingvertrags sowie Sicherung und Bewertung des Leasingobjekts absehbar ist, dass die Forderungen aus dem Leasinggeschäft nicht in voller Höhe realisiert werden können (vgl. Abschnitt 5.4.4).

3.3.2 Bilanzierung der Mietverträge und Untermietverträge an Gebäuden

Operate Leasingverhältnisse liegen immer dann vor, wenn ein Leasingverhältnis nicht als Finance Leasing klassifiziert werden kann. In diesem Fall behält der Leasinggeber das wirtschaftliche Eigentum. Die Leasingzahlungen aus Operate Leasingverhältnissen werden unter Berücksichtigung von mietfreien Zeiten linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt.

Operate Leasingverhältnisse bestehen im Konzern im Hinblick auf die ALBIS Leasing AG, die als Generalmieterin das von ihr und den Konzernunternehmen selbst genutzte Gebäude anmietet (Leasingnehmer). Die mit konzernfremden Mietern geschlossenen Untermietverträge sind ebenfalls als Operate Leasingverhältnisse klassifiziert (Leasinggeber).

Von dem Wahlrecht, die untervermietete Immobilie als Investment Property zu bilanzieren (IAS 40.6), hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

3.4 Finanzanlagen

Finanzinstrumente sind beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Im Fall eines Finanzinstruments, das nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, erfolgt der erstmalige Ansatz zuzüglich Transaktionskosten.

Die Folgebewertung richtet sich nach der gewählten Kategorie. Finanzanlagen, die den Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ zugeordnet sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet (vgl. Abschnitt 3.5).

Die nicht realisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Finanzanlagen der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden, sofern nicht die Bedingungen für eine Wertminderung vorliegen, bis zum Zeitpunkt des Abgangs direkt im Eigenkapital erfasst. Eine Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten nach zuvor erfassten Wertminderungen erfolgt bei Fremdkapitaltiteln erfolgswirksam, während die Zuschreibung bei Eigenkapitaltiteln generell erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst wird.

Finanzanlagen, für die der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, erfolgt eine Abschreibung auf den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Finanzanlagen.

3.5 Ermittlung beizulegender Zeitwerte und Bewertungshierarchien von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles beim Verkauf des Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, anlässlich dessen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, auf dem Hauptmarkt oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert beziehungsweise die Schuld – sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist – stattfindet.

Der am besten geeignete Maßstab für den beizulegenden Zeitwert ist ein notierter Marktpreis für ein identisches Instrument an einem aktiven Markt (Stufe 1). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit hinreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, so dass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen. Wenn keine notierten Preise verfügbar sind, erfolgt die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Finanzinstrumente an aktiven Märkten. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodelles ermittelt, bei dem die einfließenden Daten – mit Ausnahme unwesentlicher Parameter – aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet wurden (Stufe 2). Finden wesentliche nicht beobachtbare Marktparameter Eingang in die Bewertungsmodelle liegt eine Stufe 3 Bewertung vor (weitere Ausführungen vgl. Abschnitt 5.4).

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die approximativ auch dem Fair Value entsprechen. Zur Bewertung der zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumente verwendet die Gesellschaft die Barwertmethode. Der Diskontierungssatz für die Barwertmethode ergibt sich aus einem fixen Zinssatz und einem variablen Zinssatz, der sich am 1-Monats EURIBOR orientiert. Dieser Diskontierungssatz entspricht dem Swapsatz.

3.6 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen (cost model). Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert. Der aus dem Verkauf resultierende Ertrag oder Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzoll und nicht erstattungsfähiger Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen.

Aufwendungen, die nach Beginn der Nutzungsdauer entstehen (z.B. Wartungs-, Instandhaltungs- und Überholungskosten) werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. Führen Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglichen bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, so werden diese Aufwendungen als zusätzliche Kosten der Sachanlagen aktiviert.

Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

- Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre

- EDV-Hardware 3 Jahre

- Fuhrpark 4 bis 5 Jahre

- Mietereinbauten 10 Jahre

- Sonstige (Büroeinrichtung) 3 bis 15 Jahre

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen. Der Beginn des Abschreibungszeitraumes wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft festgelegt (vgl. Abschnitt 3.8).

3.7 Immaterielle Vermögenswerte

3.7.1 Lizenzen und Software

Immaterielle Vermögenswerte – im Wesentlichen Software – werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft (vgl. Abschnitt 3.8).

3.7.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar (vgl. Abschnitt 2.3).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bei Wegfall der Gründe für Wertminderung sind nach IAS 36 nicht zulässig. Der Impairment-Test wird auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Die Zuordnung erfolgt auf die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss voraussichtlich zufließen wird (vgl. Abschnitt 3.8). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens einmal jährlich (zum Bilanzstichtag 31. Dezember) oder zusätzlich, wenn Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallende Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder des Verlusts aus der Veräußerung mit einbezogen.

Da der Geschäfts- oder Firmenwert im ALBIS Leasing Konzern keiner einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzuordnen ist, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der kleinsten Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert genutzt wird. Diese entspricht bei der ALBIS Leasing AG dem operativen Segment „Vertriebsleasing“ beziehungsweise der ALBIS HiTec Leasing Gruppe.

Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten richtet sich nach der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise die Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis der Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung getestet wird, darf nicht größer sein als das operative Segment.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe besteht aus den Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing AG, ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe setzt sich damit aus mehreren CGU zusammen, die weitgehend mit den rechtlichen Einheiten übereinstimmen. Der Teilkonzern betreibt das Finance Leasinggeschäft mit gewerblichen Kunden im deutschen Mittelstand. Die Leasingobjekte gehören zu den Produktgruppen Gastronomie- und Großküchentechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte, Maschinen/Anlagen, Flurfördertechnik, Werkstattausrüstung, Medizintechnik, Büro- und Telekommunikation. Die Leasingverträge werden hierbei überwiegend über Handelspartner vermittelt (Vertriebsleasing).

Für den Fall, dass der Buchwert der Gruppe von CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, wird in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrages eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten (nicht finanziellen) Vermögenswerte vorgenommen, die unter die Wertminderungsregelungen des IAS 36 fallen.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert ermittelt. Für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert höher ist als der Buchwert, verzichtet die Gesellschaft auf die Ermittlung des Nutzungswertes.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und des Nutzungswertes stellt die Gesellschaft auf den Barwert der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung ab (Discounted Cashflow-Methode). Die der Discounted-Cashflow-Methode zur Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts beziehungsweise des Nutzungswertes durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich Umsatzentwicklung, Kundengewinnung und der Kosten für die Kundenbindung, Investitionen (für den beizulegenden Zeitwert lediglich insoweit als diese auch von einem potenziellen Käufer vorgenommen würden), Marktanteil, Wachstumsraten des Neugeschäfts sowie Diskontierungszinssatz. Die durch interne Informationsquellen ermittelten Annahmen wurden durch externe Informationsquellen (z.B. Händler- und Vertriebsnetz, aber auch volkswirtschaftliche Daten) abgesichert.

Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts lagen folgende Annahmen zugrunde:

- Die Wachstumsrate der ewigen Rente spiegelt dabei die langfristigen Erwartungen an das Wachstum der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider und wurde mit 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt.

- Die Wachstumsrate des Mittelzu- und -abflusses beruht auf den Planungen der Entwicklung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Abhängigkeit vom derzeitigen Marktumfeld, von der strategischen Ausrichtung sowie von der angenommenen Entwicklung der Kosten. Dabei wurde ausschließlich das organische Wachstum betrachtet. Geplante Akquisitionen, die ein potenzieller Käufer nicht auch vornehmen würde, wurden aus den Planungen eliminiert.

- Zur Berechnung des Zeitwerts (im Rahmen eines Ertragswertverfahrens) wurden die Zahlungsreihen mit dem gewichteten Durchschnittskapitalkostensatz der ALBIS Leasing AG des Geschäftsjahres 2016 abgezinst. Dieser betrug 8,10 % (Vorjahr 8,70 %) nach Steuern.

- Die berechneten Verkaufskosten wurden in Abhängigkeit vom ermittelten Firmenwert als Marge auf diesen errechnet und repräsentieren damit die größenabhängigen Kosten einer Transaktion.

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswertes als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (mittels Ertragswertverfahren/DCF-Verfahren) der Gruppe von CGU (des operativen Segments) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:

- Neugeschäftsvolumen

- Marge

- Kapitalisierungszinssatz (Zinssatz)

- Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

- Szenarien der Sensitivitätsanalyse

Neugeschäftsvolumen: Das Neugeschäftsvolumen ist die Summe der Anschaffungskosten der an Kunden ausgelieferten Leasingobjekte des Geschäftsjahres. Das Neugeschäftsvolumen wird von der CGU unter Berücksichtigung der erwarteten Refinanzierungskonditionen und der erwarteten Marktentwicklung geplant.

Marge: Die Marge ist die Differenz zwischen dem Kundenzins (der zur Kalkulation des Leasinggeschäfts verwendet wird) unter Berücksichtigung der leasingtypischen Zusatzerlöse und des Refinanzierungszinses für das Leasinggeschäft. Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte prognostiziert, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Es erfolgte eine Anpassung der Margen aufgrund der erwarteten Entwicklung der Refinanzierungskonditionen und der in der Marge berücksichtigten Entwicklung der Zusatzerlöse.

Kapitalisierungszins: Der Abzinsungssatz spiegelt die aktuellen Markteinschätzungen für die der CGU zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) geschätzt. Der Zinssatz wurde um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGU zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.

Schätzungen der Wachstumsraten: Der Schätzwert basiert auf der Wachstumsrate der Mobilien-Leasinginvestitionen im Zeitraum 2005 bis 2016 nach Angaben des BDL (BDL 24. November 2016).

Sensitivitätsanalyse: Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate des Neugeschäfts um 10 % angenommen.

3.8 Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Anhaltspunkte dafür könnten unter anderem Einschränkungen der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit oder Verkürzungen der Restnutzungsdauer sein. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzwert. Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes erzielbare Betrag aus einer marktüblichen Transaktion. Unter dem Nutzwert versteht man den Barwert des geschätzten künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (vgl. Abschnitt 3.7.2).

Wenn ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird diese Wertaufholung als Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.9 Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Ein Ausweis in dieser Position wird vorgenommen, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (einschließlich gegebenenfalls direkt zurechenbarer Schuldposten) vorliegen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden sollen und deren Veräußerung hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen eines langfristigen zur Veräußerung bestimmten Vermögenswertes beziehungsweise einer Veräußerungsgruppe ist, dass, die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen hat und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. Der Angebotspreis muss in einem angemessenen Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert stehen. Außerdem muss die Veräußerung innerhalb der nächsten zwölf Monate höchstwahrscheinlich sein.

Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Vermögenswert, der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Vermögenswert einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden, sofern nicht eine der Bewertungsausnahmen des IFRS 5.5 anzuwenden ist, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden nicht mehr vorgenommen. Liegt der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.

Die betreffenden Vermögenswerte und die gegebenenfalls zugehörigen Schulden werden in einem separaten Bilanzposten ausgewiesen.

3.10 Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IAS 39 bilanziert und der Kategorie Liabilities at amortised cost zugeordnet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet (vgl. Abschnitt 3.5).

3.11 Rückstellungen

Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.

3.12 Erlösrealisierung

Umsatzerlöse werden bei Erbringung der Leistung beziehungsweise bei Nutzungsüberlassung realisiert. Sie werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise abgezogen.

Bei bestimmten Lieferungen ist eine Übernahmebestätigung durch den Erwerber notwendig. Bei diesen Lieferungen wird der Umsatz nach Zustimmung des Käufers realisiert.

3.13 Zinserträge / Zinsaufwand

Zinserträge und Zinsaufwand werden nach der Effektivzinsmethode ermittelt.

3.14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Latente Steuern

Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des steuerlichen Ergebnisses (tatsächliche Steuern) und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand/-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren.

Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in vollem Umfang vermindert, wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden nicht auf einem Geschäfts- oder Firmenwert beruhen, für den es keine steuerliche Entsprechung gibt.

3.15 Wesentliche Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die Ansätze und Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen. Zur Verwendung von Annahmen und Schätzungen vgl. Abschnitt 3.16.

Im Vorjahr wurden Immobilien der ALBIS Leasing AG als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Am 4. Juli 2016 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilien in der Lindenallee 60 - 62 und 64 - 66 in Essen geschlossen. Das Closing des Vertrags konnte nicht umgesetzt werden. Seit Oktober 2016 wird die Immobilie 60 – 62 im Anlagevermögen ausgewiesen. Die Immobilie Lindenallee 60 – 62 wird im Jahr 2017 vermietet.

Im Berichtsjahr wird im Vergleich zum Vorjahr nur noch die Immobilie Lindenallee 64 – 66 der ALBIS Leasing AG als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Um die Immobilie Lindenallee 64 – 66 zu veräußern, wurde am 16. November 2016 ein notarieller Vertrag mit einem weiteren Interessenten geschlossen. Der Kaufpreis beträgt T€ 1.300. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt.

3.16 Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen angewendet, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, den Ansatz erzielbarer Restwerte im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Wesentliche Schätzunsicherheiten und damit verbundene Angabepflichten bestehen in den nachfolgend dargestellten Bereichen:

- Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte

- Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen auf Basis des Werterhaltungssatzes

- Berücksichtigung von kalkulierten Restwerten am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwerts von Leasingforderungen, aus zu erwartenden Vertragsverlängerungen und aus Verwertung

- Ansatz und Bewertung Latenter Steuern auf Verlustvorträge

(zu den Annahmen und Schätzungen im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert vgl. auch Abschnitt 3.7.2, zu den Annahmen bei rückständigen Leasingverträgen vgl. Abschnitt 5.4.4)

Kalkulierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte umfassen dabei neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können. Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis der erwarteten Werte berücksichtigt. Erlöse werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird dies durch eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt.

Aktive Latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Zahlungsmittel

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln ist in Höhe von € 0,3 Mio. direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften.

Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der liquiden Mittel, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Von den liquiden Mitteln der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind € 8,2 Mio. von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe € 2,7 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen bestehen weit überwiegend aus der Ablösung von Leasingverträgen bei der ALBIS Mobil Lease / UTA Leasing Gruppe (Endabgerechnete Verträge mit offenen Forderungen werden umgebucht von Leasingforderungen in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Aufgrund der Abwicklung dieser Forderungen hat sich der Bestand leicht erhöht.

Das maximale Ausfallrisiko (IFRS 7.36 (a)) ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt. Sicherheiten zur Abschirmung der konzerninhärenten Risiken bestehen nicht.

4.3 Forderungen aus Operate Leasingverhältnissen (IAS 17.56)

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Werden Mietverträge mit konzernfremden Mietern geschlossen sind diese als Operate Leasingverhältnis zu qualifizieren.

Die (lang- und kurzfristigen) Leasingzahlungen aus Operate Leasingverträgen werden in Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen bis zum erstmöglichen Kündigungstermin der Operate Leasingverhältnisse angegeben.

scroll

Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2016: bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

2016

--- --- --- --- ---
Mindestleasingzahlungen 436.650 525.522 0 962.172

4.4 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen (IAS 17.47)

Die (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen werden ohne Einbeziehung nicht verdienter, kontrahierter Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen, ausgewiesen. Der Ausweis entspricht dem Barwert. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellt sich wie folgt dar:

scroll

Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2016:
--- --- --- --- --- ---
Bezeichnung bis 1 Jahr

über 1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

31.12.2016

31.12.2015

--- --- --- --- --- ---
Zukünftige Raten 40.675.050 77.844.905 304.719 118.824.674 133.109.683
+ Garantierte Restwerte 774.187 1.515.895 0 2.290.082 3.482.091
\= Mindestleasingzahlungen 41.449.237 79.360.800 304.719 121.114.756 136.591.774
+ Nicht garantierte Restwerte und nicht garantierte Leasingzahlungen 5.987.132 7.317.606 0 13.304.738 12.839.000
\= Bruttoinvestitionswert 47.436.369 86.678.406 304.719 134.419.494 149.430.774
- Noch offene Zinsen 3.035.591 7.444.349 95.147 10.575.087 2.454.797
\= Nettoinvestitionswert 44.400.778 79.234.057 209.572 123.844.407 146.975.977

Von den zum 31. Dezember 2016 bestehenden Forderungen in Höhe von € 123,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 2,5 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,0 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

Auf die zum 31. Dezember 2015 bestehenden Forderungen in Höhe von € 147,0 Mio. wurde eine Wertberichtigung in Höhe von € 2,4 Mio. gebildet. Es waren Forderungen in Höhe von € 3,4 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,4 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 1,0 Mio. nicht wertberichtigt (vgl. Abschnitt 5.4.4).

4.5 Sachanlagen, zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

4.5.1 Grundstücke, und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

scroll

2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 2.199 0 2.199
Abschreibungen 0 86 3 83
Buchwerte 0 2.116

Im Vorjahr wurden die Immobilien der ALBIS Leasing AG in der Lindenallee 60 - 62 und 64 - 66 in Essen, als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Am 4. Juli 2016 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilien geschlossen. Das Closing des Vertrags konnte nicht umgesetzt werden. Seit Oktober 2016 wird die Immobilie Lindenallee 60 – 62 daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Die Abschreibung seit Anschaffung im April 2014 wurde nachgeholt.

Um die Immobilie Lindenallee 64 – 66 zu veräußern, wurde am 16. November 2016 ein notarieller Vertrag mit einem weiteren Interessenten geschlossen. Der Kaufpreis beträgt T€ 1.300. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt. Dieser Teil des Gebäudes sowie des Grundstücks wird daher zum 31. Dezember 2017 weiterhin als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen (vgl. Abschnitt 4.5.4 „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“).

Der Fair Value entsprach dem derzeitigen Buchwert.

4.5.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögenswerte der Sachanlagen werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

scroll

2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 677 59 44 692
Abschreibungen 622 34 45 611
Buchwerte 55 81

scroll

2015 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.535 41 899 677
Abschreibungen 1.340 110 828 622
Buchwerte 195 55

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 16.73 i.V.m. IAS 36 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.5.3 Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

Die zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte bestehen in künftigen Mietkauf- und Leasinggegenständen im Bereich des Finance Leasings. Die Gegenstände werden zur Verbesserung der Darstellung gemäß IAS 1.55 bis zur Inmietsetzung als zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte ausgewiesen. An den Gegenständen bestehen in der Regel entweder Eigentumsvorbehalte der Lieferanten oder sie stehen im Sicherungseigentum der Bankenpartner, die die Vorfinanzierung übernehmen. Die Sicherungsrechte Dritter beziehen sich auf den gesamten Bilanzausweis.

scroll

2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 8.417 8.081 8.417 8.081

scroll

2015 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 8.342 8.417 8.342 8.417

4.5.4 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

Um die Immobilie Lindenallee 64 – 66 zu veräußern, wurde am 16. November 2016 ein notarieller Vertrag geschlossen. Der Kaufpreis beträgt T€ 1.300, das entspricht nahezu dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt. Die Immobile wird deshalb als zur Veräußerung bestimmter Vermögenswert gemäß IFRS 5.38 ausgewiesen (vgl. Abschnitt 3.15 „Wesentliche Ermessungsentscheidungen“).

4.6 Immaterielle Vermögenswerte

4.6.1 Softwarelizenzen

Die Softwarelizenzen werden linear über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren ergebniswirksam abgeschrieben.

scroll

2016 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 525 27 1 551
Abschreibungen 451 52 1 502
Buchwerte 74 49

scroll

2015 1.1.

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.

T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 765 3 243 525
Abschreibungen 556 124 230 451
Buchwerte 209 74

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 38.118 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung entwickelten sich wie folgt:

scroll

2016 1.1.2016

T€
Zugänge 2016

T€
Änderungen im Konsolidierungskreis 2016

T€
Abschreibungen 2016

T€
31.12.2016

T€
ALBIS HiTec Leasing AG 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

scroll

2015 1.1.2015

T€
Zugänge 2015

T€
Änderungen im Konsolidierungskreis 2015

T€
Abschreibungen 2015

T€
31.12.2015

T€
ALBIS HiTec Leasing AG 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

Im Rahmen der Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts (vgl. Abschnitt 3.7.2 f.) ergab sich kein Wertminderungsaufwand. Der ermittelte beizulegende Zeitwert des operativen Segments „Vertriebsleasing“ beträgt zum 31. Dezember 2016 € 56,6 Mio. (Level 3).

Zum 31. Dezember 2016 führte der Konzern seine jährliche Prüfung auf Wertminderung durch. Dabei wurde – neben anderen Faktoren – das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Zum Stichtag lag die Marktkapitalisierung des Konzerns unter dem Buchwert seines Eigenkapitals. Dies deutet wiederum auf eine mögliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und eine Wertminderung der Vermögenswerte des Geschäftssegmentes hin.

Der erzielbare Betrag der CGU wird als höherer Wert vom beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf Finanzplänen, die vom Management für einen Detailzeitraum von fünf Jahren genehmigt wurden. Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurden die Cashflow-Prognosen um die nicht von einem potenziellen Käufer durchgeführten Investitionen angepasst. Die prognostizierten Cashflows wurden aktualisiert, um den Nachfragerückgang für Produkte und Dienstleistungen abzubilden. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,10 % (im Vorjahr 8,70 %). Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten. Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % (im Vorjahr 1,0 %) extrapoliert (ewige Rente).

Die Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2005 bis 2013 beträgt nach Angaben des ifo Instituts (ifo Schnelldienst 23/2013 – 66. Jahrgang – 12. Dezember 2013) durchschnittlich 0,8 %. Die Datenreihe ist durch einen Extremwert im Jahr 2009 (-22 %/Finanzkrise) geprägt. Eine Wachstumsrate von 1,0 % erscheint daher angemessen. Sie spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums der CGU wider. In die Cashflow-Prognosen fließen sowohl Vergangenheitswerte als auch zukunftsorientierte Werte, das heißt zukünftig erwartete Marktentwicklungen ein.

4.7 Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte sind von € 12,6 Mio. auf € 10,5 Mio. gesunken.

Von den Sonstigen Vermögenswerten betreffen € 5,3 Mio. unterwegs befindliche Zahlungen aus Einzugsermächtigungen sowie weitere € 2,2 Mio. unterwegs befindliche Zahlungen für angekaufte Forderungen. € 1,6 Mio. betreffen Forderungen aus Umsatzsteuer. Zudem bestehen debitorische Kreditoren in Höhe von € 0,8 Mio. und geleistete Anzahlungen für Leasingobjekte in Höhe von € 0,2 Mio.

4.8 Latente Steuern

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %), zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet.

Zum Bilanzstichtag wies der Konzern aktive Latente Steuern in Höhe von € 5,1 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) aus.

Aktive Latente Steuern wurden für Verlustvorträge in Höhe von € 2,3 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) gebildet. In diesem Umfang beurteilt der Vorstand es als wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich gewesen. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung die sich auf den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

Zum Bilanzstichtag werden passive Latente Steuern in Höhe von € 6,5 Mio. (Vorjahr € 6,4 Mio.) ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft erfasst die ALBIS Mobil Lease Gruppe gemäß IAS 17.36 ff. sämtliche Vermögenswerte aus dem Finanzierungsleasing und setzt diese als Forderungen an. Aus dem Ansatz dieser Forderungen ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 eine temporäre Differenz gegenüber der Steuerbilanz in Höhe von € 6,1 Mio. (Vorjahr € 7,0 Mio.). Unter Anwendung des genannten Steuersatzes wurden gemäß IAS 12.47 zum 31. Dezember 2016 passive Latente Steuern in Höhe von € 1,9 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.) ermittelt. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr um € 0,4 Mio. wurde gemäß IAS 12.58 aufwandswirksam erfasst.

Im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft erfasst die ALBIS HiTec Leasing Gruppe gemäß IAS 17.36 ff. sämtliche Vermögenswerte aus dem Finanzierungsleasing und setzt diese als Forderungen an. Aus dem Ansatz dieser Forderungen ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016, wie im Vorjahr, eine temporäre Differenz gegenüber der Steuerbilanz in Höhe von € 13,3 Mio. (Vorjahr € 12,9 Mio.). Unter Anwendung des genannten Steuersatzes wurden gemäß IAS 12.47 zum 31. Dezember 2016 passive latente Steuern in Höhe von € 4,3 Mio. (Vorjahr € 4,1 Mio.) ermittelt. Die Differenz in Höhe von € 0,2 Mio. wurde gemäß IAS 12.58 ergebniswirksam erfasst.

Zum 31. Dezember 2014 bestehen durch Steuerbescheide festgestellte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von T€ 22.718 (Vorjahr T€ 23.820) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von T€ 28.241 (Vorjahr T€ 29.693). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte Latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 2.444 (Vorjahr T€ 3.770) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 3.449 (Vorjahr T€ 4.884). Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden in Höhe von T€ 2.347 (Vorjahr T€ 0) aktiviert.

4.9 Eigenkapital / Gezeichnetes Kapital

Bezüglich der Veränderung des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Am 13. Mai 2016 beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, die noch im Mai durchgeführt wurde. Mit der Ausgabe von 1.532.448 neuen Stückaktien erhöhte sich das Grundkapital um fast 10 % auf € 16.860.000. Das Grundkapital in Höhe von € 16.860.000 ist in 16.860.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt. Das Gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stückaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.

Auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallen keine Gewinnanteile.

Die anderen Gewinnrücklagen wurden von T€ 1.810 um T€ 2.207 auf T€ 4.017 erhöht. Die Zuführung zu den Gewinnrücklagen beruht anteilig mit T€ 944 auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 und in Höhe von T€ 1.263 auf dem Beschluss des Vorstands zur Gewinnverwendung der ALBIS Leasing AG für das Jahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 674.

Aktionärsstruktur

scroll

Familie Mahn, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 10,0 %
Streubesitz unter 60,0 %

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 16.860.000,00 (Euro fünfzehn Millionen dreihundertsiebenundzwanzigtausend fünfhundertzweiundfünfzig). Es ist eingeteilt in 16.860.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

(2) Die Form der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit

Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögenswerten;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 7.650.000 durch Ausgabe von bis zu 7.650.000 neue, auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

4.10 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

scroll

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2016 bis zu 1 Jahr

T€
über 1 bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.808 106.191 1.587 139.586
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.301 0 0 4.301
Sonstige Verbindlichkeiten 3.157 2.904 0 6.061
39.266 109.095 1.587 149.948

scroll

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2015 bis zu 1 Jahr

T€
über 1 bis zu 5 Jahren

T€
über 5 Jahre

T€
Gesamt

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.987 120.340 1.486 164.813
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.194 0 0 11.194
Sonstige Verbindlichkeiten 5.984 7.831 0 13.815
60.165 128.171 1.486 189.822

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG in Höhe von € 95,7 Mio. (Vorjahr € 93,2 Mio.) an die vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Orange Finance S. A., das wiederum als Refinanzierung für die an die Orange Finance S. A. verkauften Forderungen dient. Darüber hinaus enthält die Position überwiegend Refinanzierungskredite für das Leasinggeschäft.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Abwicklungskosten des forfaitierten Forderungsbestandes in Höhe von € 1,7 Mio. und kreditorische Debitoren in Höhe von € 1,5 Mio. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (€ 1,0 Mio.), erhaltene Kautionen (€ 0,7 Mio.), Verpflichtungen aus der Abwicklung des Altportfolios der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH (€ 0,5 Mio.), Verbindlichkeiten von zum Stichtag abgegrenzten zu leistenden Leasingzahlungen (€ 0,3 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (€ 0,2 Mio.) ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag bestehen Darlehen in Höhe von € 27,6 Mio. (Vorjahr € 7,5 Mio.) mit festen Zinssätzen.

Die festen Zinssätze entsprechen zum Bilanzstichtag dem Marktzins.

4.11 Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Berichtsjahr Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von € 225 Mio. abgeschlossen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (vgl. Abschnitt 3.5). Der beizulegende Zeitwert hat sich von T€ 385 im Vorjahr auf T€ 667 um T€ 282 verändert.

4.12 Rückstellungen für Pensionen

Für berechtigte Mitarbeiter bestehen bei der ALBIS Leasing AG Pensionsanwartschaften über einen leistungsorientierten Pensionsplan. Dieser betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruht auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistungen festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 3.591 (Vorjahr T€ 3.597) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 13,45 Jahre (Vorjahr 13,54 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,40 % (Vorjahr 1,85 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

Für einen berechtigten Mitarbeiter besteht bei der ALBIS Direct Leasing GmbH (vormals Gallinat-Leasing GmbH) eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 217 (Vorjahr T€ 215) unverfallbare Anwartschaften. Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 9,52 Jahre (Vorjahr 9,70 Jahre). Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,40 % (Vorjahr 1,85 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

scroll

Versorgungsverpflichtung 2016

2015

Versorgungsverpflichtung zum 1.1. 3.812.208 3.947.174
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand 68.970 73.394
+ erfolgsneutrale Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
+ erfolgsneutrale Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen 213.920 24.848
- erfahrungsbedingte Verluste -146.423 -94.102
- geleistete Rentenzahlungen -140.323 -139.106
Bilanzwert 31.12. 3.808.352 3.812.208

Die Versorgungsverpflichtungen teilen sich wie folgt auf die Gesellschaften ALBIS Leasing AG und ALBIS Direct Leasing GmbH auf:

Entwicklung 2016

scroll

Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Bilanzwert zum 1.1.2016 3.597.150 215.058
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 65.129 3.841
+ Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
+ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen 205.039 8.881
- erfahrungsbedingte Verluste -149.886 3.463
- geleistete Rentenzahlungen -126.380 -13.943
Bilanzwert 31.12.2016 3.591.052 217.300

scroll

Pensionsaufwand IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 65.129 3.841
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. versicherungsmathematische Gewinne 37.352 8.350
+./. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtaufwand 2016 102.481 12.191

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entspricht der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.808.352 (Vorjahr € 3.812.208).

Für das kommende Jahr werden folgende Rentenzahlungen erwartet:

scroll

Erwartete Zahlungen in 2017 in €
ALBIS Leasing AG 145.097
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.084
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2017 159.181

Entwicklung 2015

scroll

Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Bilanzwert zum 1.1.2015 3.722.563 224.611
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 69.268 4.126
+ Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
+ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen 23.827 1.021
- erfahrungsbedingte Verluste -93.085 -1.017
- geleistete Rentenzahlungen -125.423 -13.683
Bilanzwert 31.12.2015 3.597.150 215.058

scroll

Pensionsaufwand (IAS 19.57 (c)) ALBIS Leasing AG

ALBIS Direct Leasing GmbH

Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 69.268 4.126
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. versicherungsmathematische Gewinne -46.905 4
+./. nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtaufwand 2015 22.363 4.130

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entspricht der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.812.208 (Vorjahr € 3.947.174).

Für das kommende Jahr werden folgende Rentenzahlungen erwartet:

scroll

Erwartete Zahlungen in 2016 in €
ALBIS Leasing AG 142.546
ALBIS Direct Leasing GmbH 13.833
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2016 156.379

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2016 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

scroll

Veränderung der Prämisse

in %
Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO

in €
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO

in €
Abzinsungssatz 0,5 -236.511 262.024
Künftige Rentenanpassung 0,5 253.057 -231.571

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden die gleichen Methoden angewandt wie für die Berechnung der bilanziellen Verpflichtung.

4.13 Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen

Steuerrückstellung

scroll

01.01.2016

T€
Zuführung

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
31.12.2016

T€
Körperschaftsteuer 72 105 0 6 171
Gewerbesteuer 0 70 0 0 70
Umsatzsteuer 0 19 0 0 19
Gesamt 72 194 0 6 260

Sonstige Rückstellung

scroll

01.01.2016

T€
Zuführung

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
31.12.2016

T€
Prozessrisiko und Prozesskostenrisiko 1.312 700 132 857 1.023
Tantiemen, Löhne und Gehälter 1.140 476 746 268 602
Jahresabschlusskosten 241 334 183 54 339
Aufsichtsratsvergütung 191 191 191 0 191
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 93 108 0 40 161
Urlaubsansprüche 107 115 107 0 115
Provisionen 86 91 81 4 91
ausstehende Rechnungen 73 437 418 16 75
Beratungskosten 27 8 17 9 11
Übrige 149 0 23 105 21
Gesamt 3.419 2.461 1.898 1.353 2.629

Das Prozessrisiko resultiert zum größten Teil aus der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH), die Zahlungen erhalten hat, die nun im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angefochten werden. Die übrigen Prozess- und Prozesskostenrisiken resultieren aus der Beauftragung von Anwälten und Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Leasingverhältnissen.

Sämtliche Rückstellungen haben kurzfristigen Charakter und wurden nicht abgezinst. Die Gesellschaft geht grundsätzlich von einer Inanspruchnahme innerhalb der kommenden zwölf Monate aus.

4.14 Ergebnis aus dem Leasinggeschäft

Die Umsatz-, Verwertungserlöse und der Zinsüberschuss des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

scroll

2016

T€
2015

T€
Zinsergebnis aus Finance Leasing 3.447 1.965
Risikovorsorge -1.829 -1.360
Zinsergebnis Finance Leasing nach Risikovorsorge 1.617 605
Verwertungsergebnis 4.344 5.774
Sonstiges Ergebnis Finance Leasing 2.546 13.579
Leasing-/Vermieterlöse aus Operate Leasing 547 302
Vermietungstypischer Aufwand -250 -297
Ergebnis aus dem Leasinggeschäft 8.804 19.963

Seit der Entkonsolidierung der NL Nord Lease AG werden im Konzern, mit Ausnahme der Untervermietung von Flächen im Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg an konzernfremde Dritte, keine Operate Leasinggeschäfte mehr getätigt.

Das Zinsergebnis ist um € 1,5 Mio. auf € 3,4 Mio. gestiegen. Hiervon entfallen € 1,0 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) auf das Zinsergebnis der Orange Finance S. A. die im Jahr 2016 erstmals das ganze Jahr über zu konsolidieren war (im Vorjahr nur 11 Tage).

Der Posten Risikovorsorge beinhaltet Wertberichtigungen auf Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen sowie entsprechend ausgebuchte Forderungen in Höhe von € 1.8 Mio. (Vorjahr € 1.4 Mio.) (IAS 36.126a).

Das Sonstige Ergebnis ist von € 13,6 Mio. auf € 2,5 Mio. gefallen. Es beinhaltet Ergebnisse aus der Forfaitierung von Leasingforderungen an konzernfremde Erwerber. Wie oben, in den Erläuterungen zum „operativen Ergebnis“ dargelegt, forfaitieren die Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in erheblich geringerem Umfang an konzernfremde Dritte als im Vorjahr. In diesem Zusammenhang war, der Zwischengewinn, der aus der Forfaitierung an die Orange Finance S. A. entstanden ist, in Höhe von € 2,8 Mio. zu eliminieren. Darüber hinaus gingen die Erträge in diesem Bereich um weitere € 1,8 Mio. zurück.

Auch die Einstellung des Neugeschäfts der ALBIS Mobil Lease Gruppe in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge bis 7,5 t“ führte zu sinkenden Erträgen aus Forfaitierungen. Die Leasingforderungen aus diesem Geschäft hatte die ALBIS Mobil Lease Gruppe in den Vorjahren an die NIBC Bank Deutschland AG forfaitiert und hieraus Margen realisiert. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Erträge der ALBIS Mobil Lease Gruppe aus der Forfaitierung von Leasingforderungen von € 4,0 Mio. auf € 0,4 Mio. zurück. Die Übrigen Erträge in diesem Bereich sanken um € 2,7 Mio.

Aus der Vermietung von Büroflächen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen wurden im Berichtsjahr T€ 547 (Vorjahr T€302) vereinnahmt. Der Anstieg resultiert aus der weitgehenden Vermietung der Flächen in der Immobilie Ifflandstraße 4. Aus unkündbaren Mietverhältnissen werden Mindestzahlungen in Höhe von T€ 962 (Vorjahr T€ 1.102) erwartet.

Der vermietungstypische Aufwand betrifft den Aufwand für die fremdvermieteten Flächen in der Ifflandstraße 4 in Hamburg. Im Berichtsjahr gab es eine temporäre Miet- und Nebenkostenminderung für das Gebäude in der Ifflandstraße 4, was die Verringerung des vermietungstypischen Aufwands zur Folge hatte.

Im Berichtsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.143 (Vorjahr T€ 1.580) aufwandswirksam erfasst (IAS 17.35(c)).

4.15 Sonstige betriebliche Erträge

scroll

2016

T€
2015

T€
Ergebnis aus der Verrechnungsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe 3.203 0
Ergebnis aus Wartung und Versicherung 2.035 1.777
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.359 1.009
Erträge aus Schadensregulierungen/Versicherungen 947 609
Erträge aus Antragskosten sowie leasingtypischen Gebühren 342 382
Erträge aus der Ablösung des Altportfolios der LGH 295 83
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 233 207
Erträge aus Provisionen 222 0
Erträge aus Weiterbelastungen und Kostenerstattungen 88 262
Erträge aus Nutzungsgebühren (Vormietzeiten) 2 2
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 0 4.868
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen 0 322
Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen 0 275
Erträge aus Dienstleistungen 0 31
Übrige Erträge 793 673
Gesamt 9.519 10.500

Die ALBIS Leasing AG realisierte aus einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease-Gruppe einen Ertrag in Höhe von T€ 3.203. Ziel war es bestehende wechselseitige Zahlungsansprüche beziehungsweise Verbindlichkeiten, die auf unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen und ehemaligen Konzernverflechtungen beruhten, abzugelten.

Die Erträge aus Provisionen entfallen auf die ALBIS Mobil Lease Gruppe. Die erhaltene Provision resultiert aus weitergeleitetem Neugeschäft an die IKB Leasing Gruppe.

Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in 2015 resultierten weit überwiegend aus dem „Asset Deal“ mit der IKB Deutsche Industriebank AG.

Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen sowie aus abgeschriebenen Forderungen wurden im Berichtsjahr in die Risikovorsorge umgegliedert (vgl. Abschnit 2.1.2).

4.16 Sonstige betriebliche Aufwendungen

scroll

2016

T€
2015

T€
Fremdarbeiten 2.340 283
Mieten 1.143 1.326
Beratungskosten 797 2.517
Kfz-Kosten 490 805
Abschluss- und Prüfungskosten 441 629
Auskünfte 328 425
Nebenkosten Geldverkehr 250 192
Werbekosten 248 193
Wartungskosten und EDV-Bedarf 224 171
Versicherungen / Beiträge 210 358
Aufsichtsratsvergütung 146 161
Personalsuche 138 100
Gerichtskosten 130 82
Raumkosten 118 629
Druckerzeugnisse /Prospekte /Anzeigenkosten 116 100
Porto, Telefon 112 180
Reisekosten 109 130
Mietleasing IT & Kommunikation 100 57
Vermittlerprovisionen 175 222
Tagungen und Schulungen 76 71
Bewirtung 53 57
Onlinedienste 36 15
Bürobedarf 33 47
Buchführungskosten 24 25
Repräsentationen / Veranstaltungen 23 16
Reparatur / Instandhaltung 0 10
Anlagenabgänge zu Restbuchwerten 0 2
Übrige Aufwendungen 1.452 1.499
Gesamt 9.312 10.302

Der Ausweis der Fremdarbeiten bezieht sich im Wesentlichen auf die ALBIS Mobil Lease Gruppe. Diese ergeben sich aus einem Dienstleistungsvertrag mit der IKB Deutsche Industriebank AG. Die IKB Deutsche Industriebank AG hat im Zuge des „Asset Deals“ auch die Verwaltung aller noch im Teilkonzern befindlichen Leasingverträge übernommen und rechnet diese Dienstleistung monatlich ab.

Die Mieten betreffen die Räume der geschäftlichen Niederlassungen der ALBIS Leasing Gruppe. Der weit überwiegende Teil entfällt auf die Miete in der Ifflandstraße 4 in Hamburg. Durch eine temporäre Miet- und Nebenkostenminderung betreffend die Ifflandstraße 4 ist der Ausweis im Berichtsjahr niedriger als im Vorjahr. Zusätzlich entfiel ein Teil auf die ALBIS Mobil Lease Gruppe entfallenden Mieten.

Die niedrigeren Kfz-Kosten sind im Wesentlichen mit dem Abgang der Mitarbeiter an die IKB Leasing Gruppe zu erklären. Der Fuhrpark der ALBIS Mobil Lease Gruppe wurde abgebaut.

Die Beratungskosten im Vorjahr waren insbesondere durch die Vorbereitung und den Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages zwischen der ALBIS Mobil Lease / UTA Leasing Gruppe und der IKB Leasing Gruppe höher als im Jahr 2016.

4.17 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

scroll

2016

T€
2015

T€
Darlehenszinsen 0 1
Kurzfristige Zinsen 272 189
272 190

4.18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

scroll

2016

T€
2015

T€
Darlehenszinsen 411 973
Kurzfristige Zinsen 682 278
1.093 1.251

4.19 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der IFRS–Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur eine Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der „liability method“ kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Aufgrund dessen verlangt der IAS 12.81(c) eine steuerliche Überleitungsrechnung.

scroll

2016

T€
2015

T€
Latente Steuern (Ertrag) -4.360 0
Latente Steuern (Aufwand) 3 1.309
Tatsächlicher Steueraufwand 139 76
Steuern für Vorjahre 35 22
-4.183 1.407

In der ALBIS Mobil Lease Gruppe wurden passive Latente Steuern in Höhe von T€ 500 aufgelöst. Grund hierfür ist der Abbau des Leasingportfolios. Die Abweichung zwischen IFRS- und Steuerbilanz nimmt dementsprechend ab.

Aktive Latente Steuern wurden für Verlustvorträge in Höhe von € 2,3 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.) gebildet. In diesem Umfang beurteilt der Vorstand es als wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einen Mehrjahressteuerplanung die sich auf den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

In der ALBIS HiTec Leasing Gruppe wurden passive Latente Steuern in Höhe von T€ 275 aufgelöst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:

scroll

2016

T€
2015

T€
Ergebnis vor Ertragsteuern -765 5.120
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz 32,275 %, 2015: 32,275 %) -247 -1.652
Tatsächlich angefallene Steuern vom Einkommen und Ertrag 135 120
Periodenfremde Ertragsteuern -35 -22
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -19 -11
Sonstige Effekte -4.017 2.972
Ertragsteuern -4.183 1.407

Aufgrund des ausgewiesenen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2016 wurde rechnerisch eine Steuererstattung ermittelt.

Die sonstigen Effekte ergeben sich aus dem Ansatz von aktiven und passiven Latenten Steuern.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.134

Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns für die Refinanzierung auf der Ebene der Tochtergesellschaften von hoher Bedeutung für den Zugang und die Kosten der Refinanzierung. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen.

Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der erweiterten Kapitalquote (Verhältnis zwischen erweitertem Haftungskapital und Risikoaktiva). Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht. Die Eigenmittel setzten sich hierbei für den Konzern aus dem Grundkapital in Höhe von € 16.860.000 (Vorjahr: € 15.327.552) bei einem negativen Ergebnisvortrag in Höhe von € 7.204.877 (Vorjahr € 7.850.243) und den Rücklagen in Höhe von € 5.713.891 (Vorjahr: € 2.863.444) zusammen.

5.2 Derivative Finanzinstrumente / Zinsderivate

Das Zinsrisiko der ALBIS Leasing Gruppe äußert sich im Wesentlichen in Marktwertschwankungen der Leasingforderungen, die sich im eigenen Portfolio befinden. Der Marktwert der Leasingforderungen, die auf Grundlage eines für die Laufzeit des Leasinggeschäfts fixierten Zinssatzes kalkuliert und abgeschlossen werden, reagiert auf Schwankungen des Marktzinsniveaus. Dieses Risiko zeigt sich, wenn entweder die Leasingforderungen während der Laufzeit noch veräußert werden sollen oder aber ihre Refinanzierung zu variablen Zinssätzen abgeschlossen wird. In diesem Fall steht den aus den Leasingforderungen unveränderten Zinserträgen ein veränderlicher Zinsaufwand, im ungünstigen Fall ein höherer Zinsaufwand, gegenüber.

Zinssicherungsgeschäfte sollen bei der ALBIS Leasing Gruppe nur abgeschlossen werden, wenn ein Grundgeschäft zu einer entsprechenden offenen Risikoposition führt. Spekulative Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden.

Innerhalb des Konzerns ist ein Forderungsportfolio der vollkonsolidierten Zweckgesellschaft Orange Finance S. A. zugeordnet. Dieses wird durch einen Zinsswap gegen Zinsrisiken abgesichert. Der Sicherungsumfang ist durch die refinanzierende NIBC Bank Deutschland AG vertraglich vorgegeben.

Die Konzerngesellschaften hatten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 folgende Zinsswapgeschäfte geschlossen:

scroll

Gesellschaft Nominalvolumen

Marktwert

Orange Finance S. A. 225.000.000 -666.868
225.000.000 -666.868

5.3 Währungsderivate

Das Währungsrisiko hat bei der ALBIS Leasing Gruppe keine Bedeutung. Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine offenen Positionen.

5.4 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7

5.4.1 Vermögenswerte gemäß IAS 39

Angaben zum 31. Dezember 2016

Finanzinstrumente

scroll

Angaben

in T€
Bewertungskategorie gemäß IAS 39 Buchwert 31.12.2016 Fair Value erfolgswirksam (Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8) fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 11.513 0 11.513 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 123.844 0 0 123.844
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 3.036 0 3.036 0
Sonstige Vermögenswerte L&R, FV 8.787 0 8.787 0
147.180 0 23.336 123.844
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oL 4.301 0 4.301 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oL 139.585 0 139.585 0
Sonstige Verbindlichkeiten oL 4.893 0 4.893 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 667 667 0 0
149.446 667 148.779 0

L&R – Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen)

oL – other Liabilities (andere Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)

FV – At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

Angaben zum 31. Dezember 2015

Finanzinstrumente

scroll

Angaben

in T€
Bewertungskategorie gemäß IAS 39 Buchwert 31.12.2015 Fair Value erfolgswirksam (Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8) fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 26.657 0 26.657 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a.(IAS 17) 146.976 0 0 146.976
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 1.824 0 1.824 0
Sonstige Vermögenswerte L&R, FV 16.107 0 16.107 0
191.564 0 44.588 146.976
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oL 11.194 0 11.194 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oL 164.813 0 164.813 0
Sonstige Verbindlichkeiten oL 13.815 0 13.815 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 385 385 0 0
190.207 385 189.822 0

L&R – Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen)

oL – other Liabilities (andere Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)

FV – At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

5.4.2 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach IFRS 13.91 ff.

Die nachstehende Tabelle stellt dar, inwieweit die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten der Gesellschaft auf beobachtbaren Parametern gemäß IFRS 13.76 beruht.

Stufe 1 Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (und nicht berichtigte) Preise (IFRS 13.76 ff.).

Stufe 2 Inputfaktoren, die – anders als die für Stufe 1 genannten Marktnotierungen – für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (IFRS 13.81 ff.)

Stufe 3 Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.86 ff.)

Die in der Bilanz zum Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach Kategorien gruppiert sowie nach Bewertungsgrundlagen gegliedert dargestellt. Der beizulegende Wert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.

Finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 13

scroll

Angaben

in T€
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt 2016 Gesamt 2015
Zinsderivate mit negativem Marktwert 0 667 0 667 385

Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Für die Berechnung der zukünftig erwarteten Cashflows wird der Ein-Monats EURIBOR zugrunde gelegt.

5.4.3 Nettogewinne und -verluste sowie Zinsen nach den Kategorien gemäß IAS 39

Als Nettogewinne und -verluste werden grundsätzlich Wertberichtigungen, Wertveränderungen aus Marktpreisschwankungen und andere Einzahlungen aus wertberichtigten und abgeschriebenen Forderungen eingestuft.

scroll

31.12.2016 Angaben

in T€
aus Zinsen aus dem Ansatz mit dem Fair Value aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Loans & Receivables
(Darlehen und Forderungen) 8.394 0 -2.808 979
other Liabilities
(andere Verbindlichkeiten) -5.768 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 -282 0 -282

scroll

31.12.2015 Angaben

in T€
aus Zinsen aus dem Ansatz mit dem Fair Value aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Loans & Receivables
(Darlehen und Forderungen) 4.746 0 -1.956 597
other Liabilities
(andere Verbindlichkeiten) -3.842 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 -385 0 -385

Die Erträge aus der Bewertung der mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte sind unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Swaps wird unter dem Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

5.4.4 Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nachfolgend sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Geschäftsbereiche kategorisiert:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen

2016

scroll

Angaben

in T€
Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
--- --- --- ---
Nicht überfällig 125.773 0 125.773
Weniger als 90 Tage 635 0 635
91 – 180 Tage 155 -39 116
181 – 360 Tage 850 -495 355
Mehr als 360 Tage 1.502 -1.502 0
Konzern 31.12.2016 128.916 -2.036 126.880

2015

scroll

Angaben

in T€
Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
--- --- --- ---
Nicht überfällig 147.784 0 147.784
Weniger als 90 Tage 742 0 742
91 – 180 Tage 228 -83 145
181 – 360 Tage 257 -128 129
Mehr als 360 Tage 2.164 -2.164 0
Konzern 31.12.2015 151.175 -2.375 148.800

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und den Sonstigen Forderungen die weder wertberichtigt noch überfällig sind, lagen zum Stichtag keine Anhaltspunkte vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert). In der Berichtsperiode wurden keine Kreditderivate oder ähnliche Sicherungsinstrumente zur Deckung des Ausfallrisikos eingesetzt.

Den Wertberichtigungen liegen – aufgrund der fast ausschließlich kleinvolumigen Leasingverträge mit Gewerbetreibenden – die Altersstruktur der Forderungen sowie das Vorliegen von Insolvenzkennzeichen zugrunde. Bei Überfälligkeiten ohne weitere Erkenntnisse über wertbestimmende Faktoren, kommen pauschalierte Wertberichtigungsätze in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit (mehr als 90 Tage, mehr als 180 Tage, mehr als 360 Tage) zum Einsatz. Die Wertberichtigungssätze sind gestaffelt. Im Fall konkreter Anzeichen eines Forderungsausfalles im Bereich der Leasingforderungen, zum Beispiel aufgrund von Insolvenz des Schuldners, werden die entsprechenden Forderungen in voller Höhe ausgebucht. Das weitere Vorgehen ist dann auf die Abrechnung des Leasingvertrags und den Einzug vom Leasingnehmer oder auf die Verwertung des Leasinggutes gerichtet.

Zum Stichtag bestehen in Höhe von € 125,7 Mio. (Vorjahr € 147,8 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen, die weder überfällig noch wertberichtigt sind.

Das Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2016

scroll

Angaben

in T€
Stand 1.1.2016 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2016
Wertberichtigung 2.375 455 -794 2.036

2015

scroll

Angaben

in T€
Stand 1.1.2015 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2015
Wertberichtigung 2.567 172 -364 2.375

5.5 Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 7.31-42)

a) Risikomanagementsystem

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG in 2006 ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das bewusste Eingehen von Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in Abschnitt „G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht“, beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite Risiko-Chancen-Management einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCM-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH), der KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH, der ALBIS HiTec Leasing AG, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

In den Teilkonzernen ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk – die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Jahr 2016 wurde die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden Stresstests simuliert. Hierbei werden Szenarien wie Einbruch des Neugeschäfts, starker Margendruck, erheblich gestiegene Anzahl notleidender Verträge, hohe Anzahl zurückzunehmender Leasinggüter aus notleidenden Verträgen und infolgedessen Einbruch der Preise auf den Verwertungsmärkten etc. getestet. Die Teilkonzerne ALBIS Mobil Lease und ALBIS HiTec Leasing sehen sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial – den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend – gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt.

b) Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Risiko-Chancen-Management-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut. Unterschieden werden im Hinblick auf die Höhe der Auswirkung die Ausprägungen „Höhe der Auswirkung“ und die „Eintrittswahrscheinlichkeit“. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der Auswirkung“ in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

•leicht (> 100 T€ - 500 T€)

•mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

•schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

•kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

•unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

•möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

•konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

•wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht auf Grund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes und auf Grund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

c) Risikokategorien und -entwicklung

Kreditrisiken / Adressenausfallrisik en

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten auch externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es uns ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierzu wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen das Ausfallrisiko in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing AG. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2016 bestehen Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 225.000 bei der Orange Finance S. A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als nicht kritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankenpartnern tauschen die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe sich regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen daher nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter auch im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht – mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und dem Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften fristenkongruent refinanziert.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

Restlaufzeitengliederung der Verbindlichkeiten:

scroll

Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 in < 1 Jahr

T€
1-5 Jahre

T€
>5 Jahre

T€
Summe

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.808 106.191 1.587 139.586
Verb aus Lieferungen und Leistungen 4.301 0 0 4.301
Sonstige Verbindlichkeiten 3.157 2.904 0 6.061
Summe 39.266 109.095 1.587 149.948

Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken auch eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und – bei gleichen Geschäftsfeldern – Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken überwachen wir in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften. So können wir frühzeitig auf Marktveränderungen reagieren. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften – insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern – ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Falle einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

Die ALBIS HiTec Leasing AG, die ALBIS Direct Leasing GmbH und die ALBIS Fullservice GmbH haben jeweils ein Nachrangdarlehen an die Orange Finance S. A. begeben. Die Darlehen bestehen in Höhe von € 2,5 Mio. (Vorjahr € 2,5 Mio.). Das wesentlichste Risiko ist die Zahlungsunfähigkeit der Orange Finance S. A. Damit einhergehend wäre die Forderung abzuschreiben. Unterjährig erhalten die Gesellschaften Zinszahlungen, jedoch ist das ein unwesentliches Risiko. Insgesamt wird das Risiko als sehr gering eingestuft.

Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, so dass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann zu einer erheblichen Auswirkung auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe führen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen zum 31. Dezember 2016 € 7,6 Mio. auf die Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing AG durch die NIBC Bank Deutschland AG. Die Verbindlichkeiten gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG sind ratierlich in den Jahren 2017 bis 2019 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur geschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder werden Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden und sind nicht im Vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Die ALBIS Mobil Lease Gruppe hat zur Betreuung des Bestandsportfolios einen Dienstleistungsvertrag mit der IKB Leasing Gruppe geschlossen. Aus diesem Vertrag sind laufend Entgelte an die IKB Leasing Gruppe zu leisten. Die Zahlungen belasten die Liquidität der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind aber in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Die Ergebnisse der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) sind, nach Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartete Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

d) Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Seit dem 1. Juli 2014 führte die Revisionsabteilung der ALBIS Leasing AG die Revisionsprüfungen bei den operativen Gesellschaften durch.

Mit Vertrag vom 30. Oktober / 3. November 2015 hat die ALBIS Leasing AG Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkt des Jahres 2016 war das „Refinanzierungsgeschäft“ der ALBIS HiTec Leasing AG, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH.

Es wurden die ordnungsgemäße Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation und die Angemessenheit und Wirksamkeit diverser Teil- und Unterstützungsprozesse des Refinanzierungsgeschäftes beurteilt. Darüber hinaus wurden die Effizienz der Prozessgestaltung und die Diversifizierung von Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Prüfung berücksichtigt.

Der Prüfungsplan 2016 wurde eingehalten.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde die Auslagerung der Internen Revision für die ALBIS Mobil Lease Gruppe auf die Muttergesellschaft ALBIS Leasing AG aufgehoben. Alle Tätigkeiten der Internen Revision, die ALBIS Mobil Lease Gruppe betreffend, werden seit Jahresanfang von der Geschäftsführung der Gesellschaft wahrgenommen.

Die geplanten Revisionsschwerpunkte des Jahres 2016, das von erheblichen Umstrukturierungsmaßnahmen speziell im Bereich der Neuordnung von Prozessen geprägt war, wurden, bis auf den Bereich Auslagerungen, nicht durchgeführt und in das erste Quartal 2017 verschoben (Risikomanagement) beziehungsweise aufgrund des Wegfalls einiger Bereiche aus dem Prüfungsplan gestrichen. Von der IT-Prüfung bei der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) wurde wegen der Übertragung des künftigen Neugeschäfts auf die IKB Leasing Gruppe und der weiteren Auslagerung auf die Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH abgesehen.

e) Sensitivitätsanalyse

Mit der Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung für die operativen Leasinggesellschaften erfolgt regelmäßig eine Quantifizierung und Limit-Prüfung der Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sowie der Operationellen Risiken. Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird mindestens quartalsweise, im Bedarfsfall auch unverzüglich erstellt.

6. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien zu ermitteln.

Um das verwässerte Ergebnis je Aktie zu berechnen, ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen.

Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stückaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, die aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienbezugsrechten in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt werden, als erfolgt.

Im Geschäftsjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt 20,3 Cent (Vorjahr 24,2 Cent).

7. Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Konzern-Kapitalflussrechnung 2016 zeigt einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von € 11,5 Mio. (Vorjahr € -73,6 Mio.). Im Vorjahr war der Grund des sehr hohen negativen Cashflows die erstmalige Konsolidierung der Orange Finance S. A. Im Berichtsjahr ergibt sich ein positiver Effekt, da der Bestand an Leasingforderungen der ALBIS Mobil Lease Gruppe sehr erfolgreich abgebaut wird.

Die Auszahlungen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € -2,0 Mio. (Vorjahr € 1,3 Mio.) beziehen sich im Wesentlichen auf die Aktivierung der Lindenallee 60 - 62.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -24,7 Mio. (Vorjahr € 88,2 Mio.) wird ebenfalls im Berichtsjahr durch den erfolgreichen Bestandsabbau der ALBIS Mobil Lease Gruppe geprägt. Refinanzierungen werden vollständig abgelöst und getilgt, was dazu führt, dass ein negativer Cashflow entsteht durch Auszahlungen der Tilgungen. Im Vorjahr ist dieser Cashflow durch die erstmalige Konsolidierung der Orange Finance S. A. positiv gewesen.

Insgesamt ist der Finanzmittelbestand von € 26,6 Mio. um € 15,1 Mio. auf € 11,5 Mio. gesunken.

Von den liquiden Mitteln der ALBIS Mobil Lease Gruppe sind € 8,2 Mio. von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 2,7 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

8. Segmentberichterstattung

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt intern auf Basis der rechtlichen Einheiten. Für Zwecke der Segmentberichterstattung wurden im Jahr 2016 gemäß IFRS 8.12 zwei Segmente identifiziert.

Das Segment „Vertriebsleasing“ umfasst die ALBIS HiTec Leasing AG, die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments sind die Bereiche IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte und Medizintechnik.

Das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ umfasst die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH). Die Produktgruppen des Segments sind Lkw sowie Auflieger und Anhänger, Busse und Pkw, Erneuerbare Energien und Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Durch Kauf- und Übertragungsvertrag vom 6. November 2015 wurde das Geschäft mit Nutzfahrzeugen über 7,5 t der ALBIS Mobil Lease Gruppe ab November 2015 eingestellt.

Innerhalb der Segmente wurden keine sinnvollen Segmentierungskriterien identifiziert. Die Gesellschaften der Segmente sprechen über dieselben Vertriebswege sich weitgehend überschneidende Kundengruppen an, ohne hierbei regional oder produktseitig erheblich unterschiedliche Strategien zu verfolgen. Es ist weder aufgrund der Leasinggüter noch aufgrund der Gestaltung der Leasingverträge, noch aufgrund der angebotenen Nebenleistungen sinnvoll, eine weitere Segmentierung vorzunehmen. Eine weitergehende Segmentierung erfolgt auch nicht für Zwecke des internen Reportings oder zu Steuerungszwecken.

Im internen Reporting werden die folgenden Informationen berichtet:

Leasing für Investitionsgüter (Werte für den Zeitraum Januar bis Oktober 2015)

scroll

Ist 2016 Ist 2015
Neugeschäft in Stück 43 2.420
Barwertmarge inklusive. Zusatzerlöse in T€ 60 5.531
Wertberichtigungen in T€ 90 100
Sachkosten in T€ 2.909 2.300
Personalkosten in T€ 135 4.200

Vertriebsleasing

scroll

Ist 2016 Ist 2015
Neugeschäft in Stück 8.399 6.190
Barwertmarge inklusive. Zusatzerlöse in T€ 12.079 9.722
Wertberichtigungen in T€ 467 667
Sachkosten in T€ 5.757 5.519
Personalkosten in T€ 4.808 4.318

Der Bericht beruht auf den Meldungen der operativen Gesellschaften. Gemeldet werden soll sofort nach Monatsende, um die Entwicklung des operativen Geschäfts umgehend, im Sinne eines Frühwarnsystems, zu bewerten. Die Meldungen werden deshalb noch vor dem Abschluss des Rechnungswesens für den Monat und insbesondere vor etwaigen Abschlussbuchungen im Rahmen der Erstellung eines Zwischen- oder Jahresabschlusses abgegeben. Die Berichterstattung basiert im Bereich der Barwerte und Erlöse teilweise auf einer barwertigen Betrachtung der geschlossenen Geschäfte. Auf diese Weise wird eine Bewertung des in dem jeweiligen Monat geschlossenen Neugeschäfts unter Berücksichtigung des zu erwartenden Nachmietgeschäfts und der Nebenerlöse erreicht. Die Erlöse werden auf diese Weise weitgehend dem Monat des Abschlusses des Neugeschäfts zugeordnet und nicht, wie nach den Rechnungslegungsvorschriften vorgesehen, auf mehrere Jahre verteilt.

Die Betrachtung ist daher nicht mit der Methodik der Gewinn- und Verlustrechnung zu vergleichen oder abstimmbar. Die Ergebnisse des Reportings induzieren jedoch unmittelbar Effekte aus dem Neugeschäft, die in der Gewinn- und Verlustrechnung mit erheblichem zeitlichen Verzug und überlagert von anderen Einflüssen erkennbar werden.

Gesellschaften der Gruppe werden in das Meldewesen aufgenommen, sobald Leasinggeschäft aktiv betrieben und eine relevante Größenordnung erreicht wird. So sind zum Beispiel die ALBIS Leasing AG sowie die ALBIS Service GmbH mangels relevanten Leasinggeschäfts nicht Gegenstand des Meldewesens.

9. Beratungs- und Prüfungskosten

Die Beratungs- und Prüfungskosten setzen sich zusammen wie folgt:

scroll

2016

T€
2015

T€
Abschlussprüfungen 386 504
Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 99
386 603

Die Honorare betreffen die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaften.

Die Kosten für Abschlussprüfung entfielen in Höhe von T€ 326 auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und in Höhe von T€ 60 auf die optegra Treuhand GmbH, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, Köln. Die Kosten beziehen sich in vollem Umfang auf die Prüfung des Konzernabschlusses und die Prüfung von Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften.

10. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer) stellt sich wie folgt dar:

scroll

2016 2015
ALBIS Leasing AG 10 11
ALBIS HiTec Leasing AG 60 60
ALBIS Mobil Lease GmbH 1 59
ALBIS Service GmbH 40 40
ALBIS Direct Leasing GmbH 0 1
111 170

Im Jahr 2016 waren im Konzern durchschnittlich 111 Mitarbeiter (Vorjahr 170 Mitarbeiter) beschäftigt. Im Rahmen der Übertragung der Neugeschäftsaktivitäten der ALBIS Mobil Lease Gruppe in der Produktgruppe Nutzfahrzeuge über 7,5 t und der laufenden Verwaltung des Leasingbestands auf die IKB Leasing Gruppe, haben im Dezember 2015 die 60 Mitarbeiter der ALBIS Mobil Lease Gruppe den Konsolidierungskreis verlassen. Dieser Sachverhalt wirkt sich im Jahr 2015 erheblich auf obige Durchschnittsberechnung aus.

11. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehören an

Hans O. Mahn, Kaufmann, Wulfsen (Vorsitzender) (bis zum 31. Dezember 2016)

Aufsichtsratsmandate

scroll

ALBIS HiTec Leasing AG Vorsitz

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Hamburg

Aufsichtsratsmandate

scroll

ALBIS HiTec Leasing AG Austritt am 31. Dezember 2016
USM Finanz AG Austritt am 1. März 2016 Vorsitz

Dem Aufsichtsrat gehören an

Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitz)

Weitere Aufsichtsratsmandate:

scroll

Infopark AG stellv. Vorsitz
ALBIS HiTec Leasing AG Eintritt am 1. Januar 2017

Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (stellv. Vorsitz)

Dr . Peter-Jörg Klein, Rechtsanwalt, Berlin

Weitere Aufsichtsratsmandate

scroll

Norddeutsche Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellv. Vorsitz
Europäische Akademie Berlin Vorsitz des Beirats

12. Angaben zu den Vergütungssystemen und zu § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Vergütungsbericht)

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

Herrn Hans O. Mahn (Vorsitzender des Vorstands) gewährte Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016 2016 (Min.) 2016 (Max.)
Festvergütung 360.000,00 360.000,00 360.000,00 360.000,00
Nebenleistungen 21.195,52 21.195,52 21.195,52 21.195,52
einjährige variable Vergütung 139.479,50 142.159,59 - 1.500.000,00
mehrjährige variable Vergütung - - - -
520.675,02 523.355,11 381.195,52 1.881.195,52

Herrn Bernd Dähling (Vorstand Finanzen) gewährte Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016 2016 (Min.) 2016 (Max.)
Festvergütung 210.000,00 232.200,00 232.200,00 232.200,00
Nebenleistungen 22.084,82 22.887,62 22.887,62 22.887,62
einjährige variable Vergütung 55.791,50 56.863,84 - 250.000,00
mehrjährige variable Vergütung 125.000,00 125.000,00 - 125.000,00
412.876,32 436.951,46 255.087,62 630.087,62

Herrn Hans O. Mahn (Vorsitzender des Vorstands) zugeflossene Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016
Festvergütung 360.000,00 360.000,00
Nebenleistungen 21.195,52 21.195,52
einjährige variable Vergütung 224.720,24 139.479,50
mehrjährige variable Vergütung - -
605.915,76 520.675,02

Herrn Bernd Dähling (Vorstand Finanzen) zugeflossene Bezüge

scroll

Angaben

in €
2015 2016
Festvergütung 210.000,00 232.200,00
Nebenleistungen 22.084,82 22.887,62
einjährige variable Vergütung 89.888,10 55.791,50
mehrjährige variable Vergütung - 124.062,50
321.972,92 434.941,62

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2016 betrug T€ 960.

Mit Herrn Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Hans O. Mahn beträgt 5 %, maximal jedoch T€ 1.500 des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beinhaltet zwei Komponenten. Herr Bernd Dähling erhält 2 %, maximal jedoch T€ 250, des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt. Darüber hinaus wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung gezahlt. Diese beträgt bis zu T€ 3 je Euro-Cent Aktienkurssteigerung im Zeitraum von zwei Jahren, maximal jedoch T€ 250.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherung.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten weitere Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

scroll

Angaben

in €
Hans O. Mahn Bernd Dähling Gesamt 2016
Aufsichtsratsvergütung - - -
Leistungszusagen durch Dritte 92.032,56 - 92.032,56
92.032,56 - 92.032,56

Herr Hans O. Mahn erhielt eine Vergütung für seine Tätigkeit bei der ALBIS HiTec Leasing AG. Die Zahlung erfolgt durch die ALBIS HiTec Leasing AG. Soweit Herr Hans O. Mahn eine Aufsichtsratstätigkeit bei einem Tochterunternehmen des Konzerns wahrnimmt, steht die Vergütung daraus direkt der ALBIS Leasing AG zu. Soweit Herr Bernd Dähling eine Aufsichtsratstätigkeit bei einem Tochterunternehmen des Konzerns wahrnimmt, steht die Vergütung daraus direkt der ALBIS Leasing AG zu.

Im Geschäftsjahr 2016 ergaben sich folgende Änderungen, die Leistungszusagen an die Vorstände für künftige Jahre betreffen.

Herr Hans O. Mahn ist mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aus dem Vorstand der ALBIS Leasing AG ausgeschieden. Für das Jahr 2017 stehen ihm keine Bezüge mehr zu. Die für das Jahr 2016 gewährte einjährige, variable Vergütung wird Herrn Hans O. Mahn im Jahr 2017 zufließen.

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Herren Michael Hartwich, Andreas Oppitz und John R. Mahn, für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019, neben Herrn Bernd Dähling, zu Mitgliedern des Vorstands der ALBIS Leasing AG bestellt.

Herr Bernd Dähling ist seit dem 1 Januar 2017 Vorstandsprecher, seine Bestellung wurde um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Herrn Bernd Dähling wird ab dem 1. Januar 2017 eine Funktionszulage in Höhe von T€ 40 pro Jahr gewährt.

Die kurzfristige variable Vergütung wird für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt, sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Dabei soll der Jahresüberschuss die Hälfte der Ziele ausmachen. Die operativen Ziele werden jeweils vor Beginn des Jahres, für das sie gewährt werden, vereinbart. Die kurzfristige variable Vergütung wird maximal T€ 270 betragen.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung aufgrund neuer Regelung gezahlt. Diese beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2021 erhöht. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 270.

Herr Michael Hartwich erhält ein Fixgehalt in Höhe von T€ 230.

Zusätzlich wird eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Personalkosten im Bereich der Abwicklung des Neugeschäfts vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Herr Andreas Oppitz erhält ein Fixgehalt in Höhe von T€ 230.

Zusätzlich wird eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Gesamtmarge vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Herr John R. Mahn erhält ein Fixgehalt in Höhe von T€ 170.

Zusätzlich wird eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden mit einer Gewichtung von 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und mit einer Gewichtung von jeweils einem Sechstel drei weitere operative Ziele im Bereich „IT“ und „internes Rechnungswesen“ vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 170

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 170.

Zudem wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte eines zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung geltenden Jahresgrundgehalts vorsieht.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 126 gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr nicht für Tochterunternehmen tätig. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates enthält gemäß Satzung nur fixe Bestandteile.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 441 gebildet. In 2016 wurden T€ 30 an Ruhegeldern gezahlt.

13. Angaben nach § 315 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 16.860.000 ist in 16.860.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315 Abs. 4 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315 Abs. 4 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315 Abs. 4 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

scroll

Familie Mahn, Deutschland über 30,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 10,0 %
Streubesitz unter 60,0 %

5. Hinsichtlich des § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315 Abs. 4 Nr. 7 HGB ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 7.650.000 durch Ausgabe von bis zu 7.650.000 neue, auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Mit Herrn Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB).

9. Vereinbarungen nach § 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

14. Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB i.V.m. § 21 WpHG

Herr Boris Hofmann Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Juni 2016 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 6. Juni 2016 die Schwellen von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 4,872 % (das entspricht 746.708 Stimmrechten) betrug.

Herr Boris Hofmann Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. November 2016 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 16. November 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 2,857 % (das entspricht 481.668 Stimmrechten) betrug.

Die NL Nord Lease AG, Hamburg, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Juni 2016 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 6. Juni 2016 die Schwelle von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,872 % (das entspricht 746.708 Stimmrechten) betrug.

15. Meldungen gemäß § 15 a WpHG

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 5. Mai 2015) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15a WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

scroll

Name Handelstag Bezeichnung Wertpapiere Geschäftsart Stückzahl Kurs

Volumen

Vorstand Hans O. Mahn Manus Vermögensverwaltung GmbH 06.06.2016 Aktie Kauf 144.827 1,45 209.999,15
Vorstand Hans O. Mahn Manus Vermögensverwaltung GmbH 20.05.2016 Aktie Kauf 82.759 1,45 120.000,55
Ehefrau Vorstand Astrid Dähling 20.05.2016 Aktie Kauf 13.794 1,45 20.001,30

Im Jahr 2016 gab es keine weiteren Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

16. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen die nach anderen Kriterien, etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen an denen Beteiligungen bestehen als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2016 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen (Vorjahr T€ 272). Nahestehende Personen hatten Bürgschaften übernommen. Der Aufwand für Zinsen und Avalprovisionen belief sich im Jahr 2016 auf T€ 26 (Vorjahr T€ 34).

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2016 bestanden gegenüber diesen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen (Vorjahr T€ 150). Der Zinsaufwand belief sich im Jahr 2016 auf T€ 6 (Vorjahr T€ 9). Aus einem bestehenden Mietvertrag wurden Mieten in Höhe von T€ 18 (Vorjahr T€ 18) geleistet.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen in ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen.

17. Haftungsverhältnisse und contingent liabilities (IAS 37.27)

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasingforderungen eingegangen. Im Zuge einer derartigen leasingtypischen Refinanzierung der Objektbeschaffung durch regresslose Forderungsverkäufe ist eine Besicherung der Forfaitierung durch Sicherheitsübereignung der Leasingobjekte üblich.

Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) - für deren Refinanzierung - abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 13,2 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS Mobil Lease GmbH (vormals UTA Leasing GmbH) kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2016 nicht.

Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen betreffen darüber hinaus Verpflichtungen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, die planmäßig 2020 enden. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen (IAS 17.35(a)) stellen sich wie folgt dar:

scroll

bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
T€ 1.092 T€ 3.221 T€ 0 T€ 4.313
(Vorjahr T€ 1.092) (Vorjahr T€ 4.312) (Vorjahr T€ 0) (Vorjahr T€ 5.404

Die Haftungsverhältnisse und Sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

scroll

2016

T€
2015

T€
Haftungsverhältnisse / finanzielle Verpflichtungen 17.558 24.804

18. Entsprechenserklärung des Vorstands

Die Angaben zu § 289a HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Hamburg, den 12. April 2017

ALBIS Leasing AG

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Vorstandssprecher

Michael Hartwich, Vorstand

John R. Mahn, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der ALBIS Leasing AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 26. April 2017

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Lothar Schreiber, Wirtschaftsprüfer

ppa. Tim Brücken, Wirtschaftsprüfer