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AGRANA Beteiligungs-AG

Annual Report Jun 2, 2025

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Annual Report

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JAHRESFINANZBERICHT 2024|25

Inhaltsverzeichnis

25 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2024|25 der AGRANA-Gruppe (nach IFRS)

25 Konzernlagebericht 2024|25

  • 26 Unternehmensstruktur
  • 28 AGRANA-Strategie
  • 32 Nicht-finanzielle Erklärung nach § 267a UGB
  • 144 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
  • 152 Segment Frucht
  • 156 Segment Stärke
  • 160 Segment Zucker
  • 165 Forschung und Entwicklung
  • 169 Risikomanagement
  • 179 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
  • 180 Prognosebericht

183 Konzernabschluss 2024|25

  • 184 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
  • 185 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
  • 186 Konzern-Geldflussrechnung
  • 187 Konnzern-Bilanz
  • 188 Konzern-Eigenkapital-Entwicklung
  • 192 Konzernanhang
  • 266 Organe der Gesellschaft (Kurzdarstellung)
  • 267 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
  • 268 Bestätigungsvermerk

273 Jahresabschluss und Lagebericht 2024|25 der AGRANA Beteiligungs-AG (nach UGB)

  • 274 Jahresabschluss 2024|25
  • 275 Gewinn- und Verlustrechnung
  • 276 Bilanz

277 Anhang zum Jahresabschluss

296 Lagebericht 2024|25

  • 324 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
  • 325 Bestätigungsvermerk
  • 329 Vorschlag für die Gewinnverwendung

JAHRES-FINANZBERICHT

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. März 2024 BIS ZUM 28. Februar 2025 DER AGRANA BETEILIGUNGS-AG

KONZERN-LAGEBERICHT 2024|25

26 Unternehmensstruktur 160 Segment Zucker

  • 26 Geschäftsfelder und Beschaffungsmodelle 160 Geschäftsentwicklung
  • 27 Corporate Governance 161 Marktumfeld

28 AGRANA-Strategie 164 Investitionen

28 AGRANA NEXT LEVEL – Inhalte, Status und Nachhaltigkeit

32 Nicht-finanzielle Erklärung 165 Segment Frucht nach § 267a UGB 166 Segment Stärke

  • 32 Allgemeine Angaben 167 Segment Zucker
  • 70 Umweltinformationen
  • 136 Governance Informationen 169 Risikopolitik

144 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 170 Operative Risiken

  • 144 Änderungen im Konsolidierungskreis 174 Regulatorische Risiken
  • 144 Umsatz- und Ertragslage 175 Rechtliche Risiken
  • 147 Vermögens- und Finanzlage 177 Gesamtrisiko

  • 149 Geschäftsentwicklung der einzelnen Segmente 178 Internes Kontroll- und Risiko-
  • 151 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Managementsystem

  • 153 Marktumfeld
  • 155 Investitionen

156 Segment Stärke

  • 156 Geschäftsentwicklung
  • 157 Marktumfeld
  • 158 Rohstoff und Produktion
  • 159 Investitionen

-

  • 163 Rohstoff und Produktion
    -

165 Forschung und Entwicklung

-

110 Soziale Informationen 169 Risikomanagement

  • 170 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
    -
    -
    -
  • 146 Investitionen 175 Finanzielle Risiken
  • 147 Cashflow 177 Klimawandelrisiken und andere ESG-Risiken
    -
    -

152 Segment Frucht 179 Kapital-, Anteils-, Stimm-152 Geschäftsentwicklung und Kontrollrechte

154 Rohstoff und Produktion 180 Prognosebericht

Unternehmensstruktur

AGRANA ist ein weltweit tätiger Veredler agrarischer Rohstoffe zu hochwertigen Lebensmitteln und einer Vielzahl von Vorprodukten für die weiterverarbeitende Nahrungsmittelindustrie sowie für technische Anwendungen in den Segmenten Frucht, Stärke und Zucker. An 53 Produktionsstandorten1 auf allen Kontinenten erwirtschafteten rund 9.000 Mitarbeitende (FTEs)2 im Geschäftsjahr 2024|25 einen Konzernumsatz von rund 3,5 Mrd. €. AGRANA wurde 1988 gegründet und notiert seit 1991 an der Wiener Börse.

Um die Kompetenzen der AGRANA-Gruppe wirksam zu bündeln und marktseitig auszurichten sowie Kostensynergien zu schaffen, wird das Unternehmen aktuell strukturell in ein funktionaleres und durchlässigeres Geschäftsmodell transformiert. Zwar bleiben unter der Holding drei Gesellschaften (Segmente) bestehen, jedoch werden diese künftig in den beiden Geschäftsbereichen "Agricultural Commodities & Specialities" (Zucker, Stärke, Fruchtsaftkonzentrat) und "Food & Beverage Solutions" (Frucht-, Brown Flavor- & würzige Zubereitungen, Aromen, Sirupe, Saucen) strategisch zusammengefasst, um den unterschiedlichen Anforderungen im Management besser gerecht zu werden (siehe auch Kapitel AGRANA-Strategie, Seite 28ff).

Geschäftsfelder und Beschaffungsmodelle

Das Segment Frucht umfasst für Kunden individuell konzipierte und produzierte Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate. AGRANA ist der weltweit führende Hersteller von Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food Service-Industrie. Die in Zubereitungen verarbeiteten Früchte werden größtenteils in tiefgefrorener oder aseptischer Form von Erstverarbeitern bezogen. In einigen Ländern betreibt AGRANA auch eigene Anlagen der ersten Verarbeitungsstufe, in denen frische Früchte teilweise von Vertragsanbauern übernommen und für die Verarbeitung in Fruchtzubereitungen vorbereitet werden. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate werden v.a. an europäischen Produktionsstandorten Apfel- und Beerensaftkonzentrate ebenso wie Direktsäfte und Fruchtweine sowie Getränkegrundstoffe und Aromen hergestellt. AGRANA legt Wert auf eine möglichst nachhaltige, vollständige Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe. Während in der Herstellung von Fruchtzubereitungen kaum Reststoffe anfallen, werden die bei der Produktion von Apfelsaftkonzentrat verbleibenden Presskuchen, sogenannte (Apfel-)Trester, von der Pektinindustrie und als Futtermittel genutzt.

3 Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024|25

¹ Standortanzahl per 28. Februar 2025

2 Durchschnittlich im Geschäftsjahr 2024|25 beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

Im Segment Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA sowohl aus Vertragslandwirtschaft stammende als auch über den Handel bezogene Rohstoffe (primär Mais, Weizen und Kartoffeln) zu hochwertigen Stärkeprodukten. Die erzeugten Produkte werden an die Nahrungs- und Genussmittelindustrie und auch an die Papier-, Textil-, Kosmetik-, und Baustoffindustrie sowie andere technische Industriezweige geliefert. Im Rahmen der Stärkegewinnung werden auch Dünge- und hochwertige Futtermittel erzeugt. Die Produktion von Bioethanol, das als klimaschonende Komponente Benzin beigemischt wird, ist ebenfalls Teil des Segmentes Stärke.

AGRANA verarbeitet im Segment Zucker Zuckerrüben aus Vertragslandwirtschaft und raffiniert weltweit bezogenen Rohrrohzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien z.B. für Süßwaren, alkoholfreie Getränke und Pharmaanwendungen geliefert. Zudem vertreibt AGRANA unter länderspezifischen Marken auch eine breite Palette an Kristallzucker und Zuckerspezialprodukten über den Lebensmittelhandel an Endkonsumenten. Daneben produziert AGRANA im Sinne einer möglichst vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln zum Einsatz in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung. Diese leisten nicht nur einen Beitrag zum ökonomischen Erfolg, sondern schließen durch die Rückführung von Nähr- und Mineralstoffen in die Natur auch den ökologischen Kreislauf.

Corporate Governance

Informationen zu Corporate Governance befinden sich im Corporate Governance-Bericht der AGRANA sowie auf der Website des Unternehmens unter www.agrana.com/ir/corporate-governance.

AGRANA-Strategie

AGRANA ist ein international ausgerichtetes österreichisches Industrieunternehmen, das im Fruchtgeschäft weltweit und in den Bereichen Stärke und Zucker hauptsächlich in Zentral- und Osteuropa tätig ist. Das Unternehmen strebt in diesen Märkten eine führende Position in der industriellen Veredelung von agrarischen Rohstoffen an. Die Wertschöpfung reicht vom reinen Rohstoffverarbeiter in der ersten Transformationsstufe bis hin zum Anbieter von Lösungen und komplexen Rezepturen für die weltweit führende Markenindustrie. Langfristige und stabile Kunden- und Lieferantenbeziehungen, respektvolles Verhalten gegenüber den Stakeholdern sowie die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes sind wichtige Eckpfeiler der an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie. AGRANA zielt darauf ab, sowohl global agierenden als auch regional tätigen Kunden weltweit hohe Produktqualität, optimalen Service sowie innovative Ideen und Know-how in der Produktentwicklung zu bieten.

Die letzten Jahre haben der Lebensmittelindustrie und somit auch AGRANA ein sehr herausforderndes wirtschaftliches Umfeld beschert, mit multiplen Krisen, disruptiven Lieferketten sowie hoher Inflation bei Inputkosten für Energie und Rohstoffe. Der hohe Anteil des Commodity-Geschäftes, hauptsächlich auf Zentral- und Osteuropa konzentriert, und eine starre divisionale Struktur haben das Unternehmen gerade in Krisenzeiten auf eine harte Resilienz-Probe gestellt. Das Management hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, durch einen breiten internen Diskussionsprozess in Zusammenarbeit mit externen Beraterinnen und Beratern die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu überarbeiten und eine neue Organisationsstruktur mit schlankeren Strukturen aufzusetzen. Bei der Hauptversammlung im Juli 2024 wurden seitens des Vorstandes der Öffentlichkeit die ersten Eckpfeiler der neuen Konzernstrategie NEXT LEVEL präsentiert: Es wurde erstmals die Implementierung von den bestehenden Segmenten übergeordneten Geschäftsbereichen "Agricultural Commodities & Specialities" und "Food & Beverage Solutions" skizziert, die von einer "Strategischen Holding" gelenkt werden. Unter vertiefter Befassung des Aufsichtsrats mit dem Strategieprojekt bestand die Hauptaufgabe der darauffolgenden Monate darin, den Strategierohentwurf zu detaillieren, die Organisationsform zu konkretisieren und notwendige Einsparungs- und Effizienzmaßnahmen zu definieren. In der Aufsichtsratssitzung vom 12. November 2024 wurde die vom Vorstand vorgelegte neue Konzernstrategie vom Aufsichtsrat beschlossen. Neben der Umsetzung von NEXT LEVEL wurden auch begleitende Maßnahmen für die strukturelle Transformation des Konzerns genehmigt.

AGRANA NEXT LEVEL

Neue Rolle der "Strategischen Holding"

Der Name des strategischen Projektes NEXT LEVEL symbolisiert den nächsten logischen Entwicklungsschritt von AGRANA, wobei die geänderten Marktverhältnisse und zukünftige Herausforderungen berücksichtigt werden. Die Holding der Gruppe erhält neue Aufgaben und als "Strategische Holding" eine neue Verantwortung. Sie soll die strategische Entwicklung des Unternehmens in Abstimmung mit den operativen Einheiten steuern und vorantreiben sowie die operative Verantwortung in direkter Linie für spezifische Bereiche wie Finanzen, Human Resources, IT und den technischen Einkauf übernehmen. Weitere Holdingfunktionen werden auf das Notwendigste zusammengefasst und erhalten auch teilweise nur mehr Richtlinienkompetenzen in den Segmenten. Die Neuausrichtung der Holding folgt einem strikten Mehrwertprinzip.

Zwei neue interagierende Geschäftsbereiche zusätzlich zu den Segmenten

Der Konzern verfügt einerseits über eine hohe Kompetenz in der Beschaffung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie in der Organisation komplexer Lieferketten. Andererseits kann das Unternehmen auf über 20 Jahre Erfahrung intensiver Zusammenarbeit mit Kunden in der Entwicklung von sehr spezifischen Kundenlösungen und Rezepturen zurückblicken. In der aktuellen Konzernstruktur vereint jedes Segment beide Komponenten einer divergenten Geschäftstypologie: Verarbeitung von Rohstoffen sowie Verkauf von Commodities einerseits und innovative Zusammenarbeit mit Kunden für maßgeschneiderte Lösungen andererseits. Die Struktur mit drei Segmenten, die globale Marktpräsenz und die Breite der Wertschöpfungsstufen haben über Jahre überbordende Risiken vom Unternehmen ferngehalten. Nicht ausreichend ist die Struktur aber mittlerweile in ihrer Effizienz. Die richtige Zuordnung und Bündelung der Wertschöpfungsstufen in zwei übergeordnete Geschäftsbereiche wird nunmehr als der richtige Ansatz gesehen, mit Fokus auf die Bereiche "Agricultural Commodities & Specialities" sowie die "Food & Beverage Solutions".

Beim ersten Geschäftsbereich liegt der Managementfokus auf Rohstoffbeschaffung, optimierter Supply Chain sowie Prozess- und Technologieoptimierung. Die Fertigprodukte unterliegen klaren allgemein gültigen Spezifikationen und Marktusancen. Preis und Kostenfaktoren entscheiden über die Wettbewerbsfähigkeit. Eine Sonderstellung nehmen dabei die Spezialitäten ein; es handelt sich dabei um Produkte mit einem hohen Spezifikationsgrad, die für einen kleinen Kundenkreis entwickelt wurden. In der Regel gibt es hier nur einen sehr beschränkten Anbieterkreis, beispielsweise seien Produzenten von Spezialstärken für Bau- oder Kosmetikzwecke genannt.

Beim zweiten Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions steht die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Vordergrund. Es wird hier von der zweiten Transformationsstufe gesprochen, Mehrwert entsteht dabei durch Innovation und das Lösen von komplexen Kundenanforderungen, z.B. im Food Service-, Eiscreme-, Grundstoff- oder Aromengeschäft. Die "All-in"-Lösungen dieser Geschäftszweige bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten, Spezifikationen vereinbaren Kunde und AGRANA gemeinsam in direkter Zusammenarbeit. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen AGRANA Fruit und AUSTRIA JUICE in der Verwendung hauseigener Aromen sowie gegenseitige Unterstützung bei deren Ausrollen auf den globalen Märkten bietet für beide Unternehmen erhebliche Synergien. Differenzierte Marktzugänge sowie unterschiedliche innerbetriebliche und organisatorische Zielsetzungen lassen sich in einer Bündelung zu Geschäftsbereichen ideal kombinieren, um Synergien zu nutzen.

Eine Zusammenführung des Commodity-Geschäftes der AGRANA Zucker mit der AGRANA Stärke über eine weitestgehend gemeinsame Organisation der Verwaltung sowie der Rohstoffbeschaffung und Logistik wird den Betrieb um vieles effizienter und kostengünstiger machen.

Strategische Ausrichtung der drei Segmente bleibt unverändert

Strategie – Segment Frucht

Strategisches Ziel: kunden- und marktorientiertes globales Wachstum. Im Segment Frucht ist AGRANA in den Geschäftsfeldern Fruchtzubereitungen (AGRANA Fruit, rund 80 % des Segmentumsatzes) und Fruchtsaftkonzentrate (AUSTRIA JUICE, rund 20 % des Segmentumsatzes) tätig:

  • AGRANA Fruit stellt kundenspezifische Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Eiscreme-, Backwaren- und Food Service-Industrie her. Auf diesem globalen Markt mit lokalen, kundennahen Produktionseinheiten ist AGRANA Weltmarktführer und strebt an, ihre Präsenz in den bestehenden Märkten zu stärken, ihren international tätigen Kunden zu folgen und stärker als der Markt zu wachsen.
  • AUSTRIA JUICE legt den Schwerpunkt auf die Herstellung von und den Handel mit Fruchtsaftkonzentraten aus Äpfeln, roten Früchten und Beeren. Nicht nur durch ihre Produktionsnähe zu den Rohstoffgebieten, sondern auch durch

moderne Produktionsanlagen und regelmäßige Kontrollen kann eine hohe Qualität garantiert werden. Ziel ist es, den globalen Absatz an die Getränkeindustrie zu steigern und neben den Geschäftsfeldern NFC1 -Juice (Direktsäfte) und Fruchtweine auch die Bereiche Aromen und Getränkegrundstoffe weiter auszubauen.

AGRANA will die globale Marktposition sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitions- und Beteiligungsprojekte absichern bzw. stärken.

Strategie – Segment Stärke

Strategisches Ziel: organisches Wachstum und Schaffung von Mehrwert in kundenspezifischen Produkten. Im Segment Stärke konzentriert sich AGRANA auf Spezialitätenprodukte, die eine hohe Veredelungstiefe aufweisen. Innovative, kundenorientierte Produkte mit entsprechender Anwendungsberatung, laufende Produktentwicklungen sowie Kostenoptimierungen sind die Basis für den Erfolg. Ein Beispiel ist die führende Position bei Bio-Stärken und GVO2 freien Stärken für die Lebensmittelindustrie oder im technischen Sektor, bei Spezialstärken für die Papier-, Textil-, Kosmetik-, Pharma- und Baustoffindustrie.

Die AGRANA-Kernkompetenz – die großvolumige Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe zu industriellen Produkten – bildet auch die Grundlage für das Bioethanolgeschäft. In Österreich ist AGRANA mit der Bioethanolanlage in Pischelsdorf führender Anbieter dieses klimaschonenden Treibstoffes. In der Bioethanolproduktion gelingt es AGRANA, ihr Ziel der vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe umzusetzen und so deren Wertschöpfung durch optimale Nutzung aller Bestandteile in der Nebenproduktherstellung zu steigern.

Strategie – Segment Zucker

Strategisches Ziel: Fokus auf die Kernmärkte und nach höherer Wettbewerbsfähigkeit streben und diese nachhaltig sicherstellen. Nach dem letzten außergewöhnlich schwierigen Jahr steht ein weiteres Jahr mit großen Herausforderungen an. Die Wettbewerbsfähigkeit des Segmentes Zucker steht auf dem Prüfstein. Es müssen Kosten gesenkt, die Effizienz in der Verarbeitung gesteigert und Kapazitäten an die Marktgegebenheiten angepasst werden, um die Marktposition in den Ländern Zentral-, Ost- und Südosteuropas zu behaupten. Durch hohe Qualitätsstandards, Marktservice, ein breites Zuckersortiment und die Pflege ihrer regionalen Marken unterscheidet sich AGRANA von den Mitbewerbern. Ergänzt wird die Eigenproduktion von Rübenzucker durch die Handels- und Raffinationsaktivitäten der AGRANA Zucker, insbesondere in den südosteuropäischen Rübenzucker-Defizitländern.

Status der Umsetzung von NEXT LEVEL

Die Implementierung der neuen Struktur hat im November 2024 nach dem Aufsichtsratsbeschluss begonnen. Es geht zunächst um die Transformation der Holding in eine strategische Holding, die in spezifischen Bereichen, wie Finanzen, Human Resources, IT und technischer Einkauf, Aufgaben übernimmt, zentralisiert und zukünftig Redundanzen vermeidet. Grundsätzlich wird die Holding verschlankt mit einer künftigen Fokussierung auf Kernaufgaben. Schwerpunkte der Strategiearbeit waren im Geschäftsjahr 2024|25 bereits die Optimierung des Working Capital und der Nettofinanzverschuldung.

Weitere Aspekte der laufenden Umsetzungen sind die Optimierung der Abläufe inklusive Einsparungen in den Segmenten Zucker und Stärke sowie das Erarbeiten von Synergiepotenzialen, die sich ergeben, wenn beide Segmente als ein Geschäftsbereich organisiert und geführt werden.

Was die Kostenreduktionskomponente der neuen Strategie betrifft, werden im Konzern jährliche Einsparungen im Bereich der Materialkosten, der Beratungskosten, der Supply-Chain-Kosten sowie der Personalkosten im Ausmaß von mindestens 80 Millionen € geplant, voll wirksam ab dem Geschäftsjahr 2027|28. 15,8 Mio. € des Maßnahmeneffekts wurden bereits im Geschäftsjahr 2024|25 gehoben. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2027|28 ist geplant, durch NEXT LEVEL die Aufwendungen in der Gruppe kumuliert um knapp 160 Mio. € zu reduzieren und danach nachhaltig einen Maßnahmeneffekt von jährlich zumindest 80 Mio. € zu erzielen.

Nachhaltigkeit als zentraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie

Neben der strukturellen Transformation auf Holding- und Divisionsebene bleibt Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie. AGRANA verfolgt konsequent das Ziel, Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2040 und in Scope 3 bis spätestens 2050 zu erreichen. Diese Verpflichtung ist nicht nur Ausdruck der gesellschaftlichen

Verantwortung des Konzerns, sondern auch eine strategische Notwendigkeit zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, investiert AGRANA bis 2040 rund 540 Mio. € in nachhaltige Technologien und Energieeffizienz. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden in langfristigen Partnerschaften zur Förderung klimawandelresilienter Geschäftsmodelle soll weiter gestärkt und vorangetrieben werden.

Nachhaltigkeit bedeutet für AGRANA die ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte innerhalb des Unternehmens und in ihrer Wertschöpfungskette. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit setzt sich AGRANA dafür ein, den von ihr beeinflussbaren Teil der Wertschöpfungskette so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Der Konzern engagiert sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Rohstoffbeschaffung im Rahmen der Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI) und des von der Initiative entwickelten Farm Sustainability Assessment (FSA). Die in den Segmenten Stärke und Zucker von Vertragslandwirten bezogenen agrarischen Rohstoffe stammen zu 100 % aus FSAoder äquivalent-validierten Quellen. Zudem wird an der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität für eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft gearbeitet. Die Verwertung von nahezu 100 % der eingesetzten agrarischen Rohstoffe und die Nutzung emissionsarmer Technologien in der industriellen Verarbeitung minimiert bzw. vermeidet negative Umweltauswirkungen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen eine zentrale Rolle für die Nachhaltigkeit von AGRANA. Ihre Anerkennung und gezielte Förderung tragen nicht nur zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei, sondern spiegeln auch die soziale Verantwortung des Unternehmens wider. Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist essenziell für das Wohlbefinden, die Produktivität und die langfristige Bindung der Mitarbeitenden. Der Schutz der Mitarbeitenden steht im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie, mit dem Ziel, z.B. die Verletzungsrate nachhaltig zu senken. Die Einhaltung von Arbeits-, Menschen- und Sozialrechten hat höchste Priorität – sowohl an den eigenen Standorten als auch entlang der gesamten Lieferkette. Zudem setzt AGRANA sich aktiv für eine höhere Repräsentation von Frauen in Führungspositionen ein. Eine starke Unternehmenskultur sowie hohe ethische Standards sind zentrale Bestandteile der Unternehmensphilosophie.

Diese Nachhaltigkeitsstrategie bildet die Grundlage für eine langfristige positive Unternehmensentwicklung, in der ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen zum Wohl von AGRANA und ihrer Stakeholder eine ausgewogene Balance finden.

Nicht-finanzielle Erklärung 2024|25

nach ESRS

ESRS 2: Allgemeine Informationen

Berichtsgrundlagen 2024|25

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2024|25 wurde für die gesamte AGRANA-Gruppe erstellt. Dabei deckt sich der Konsolidierungskreis mit jenem des Konzernabschlusses, und gewährleistet auf diese Weise die Einheitlichkeit mit dem Scope der berücksichtigten Unternehmen der finanziellen Berichterstattung. Unterjährige Veränderungen im Konsolidierungskreis werden auch in der nicht-finanziellen Erklärung berücksichtigt, wobei Daten aus veräußerten Tochtergesellschaften bis zum Stichtag der Veräußerung als Messdaten bzw. – wo nicht möglich – als Schätzungen inkludiert werden. Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) werden, wenn dies in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgesehen ist, gemäß dem Konzept der "operativen Kontrolle" in die Berichterstattung miteinbezogen. Weiters wurde die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie in den Angabepflichten berücksichtigt.

Die Nachhaltigkeitserklärung bietet den Stakeholdern einen Überblick über die Auswirkungen der AGRANA-Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft sowie über Risiken und Chancen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) (ESG), die sich direkt oder indirekt auf das Unternehmen auswirken. Sie bringt die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Gruppe durch die Integration zusätzlicher Kennzahlen, finanzieller Informationen und neuer Themengebiete wie Biodiversität oder Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette auf ein erweitertes Transparenz- und Detailniveau. Alle zuvor an unterschiedlichen Stellen im AGRANA-Lagebericht veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen (zum Beispiel der Personal- und Sozialbericht oder die ESG-bezogenen Daten in den Segmentberichten) sind nun in der neuen nicht-finanziellen Erklärung nach ESRS gebündelt. Es wurden größtmögliche Anstrengungen unternommen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller quantitativen und qualitativen Informationen sicherzustellen. Dennoch ist festzuhalten, dass Datenerhebungs- und Messmethoden Beschränkungen unterliegen können. Insbesondere die Berechnung und Bewertung finanzieller Risiken und Chancen weist aufgrund des langfristigen Betrachtungszeitraums einen gewissen Unsicherheitsgrad auf. Die gesamte nicht-finanzielle Erklärung wurde einer externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen.

AGRANA macht keinen Gebrauch von der Regelung, dass klassifizierte und vertrauliche Informationen und Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen nicht offengelegt werden müssen.

BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Die nicht-finanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuches (UGB) als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und als Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlusses aufgenommen. Sie wurde – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – entsprechend der ESRS erstellt. Da der Bericht erstmals in vollem Umfang den ESRS entspricht, werden Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in den meisten Fällen nicht berichtet, da die Vergleichbarkeit der Berichtsbasis nicht gegeben ist. AGRANA nimmt weitere Informationen und Kennzahlen auf Grundlage der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf.

Wenn auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte Bezug genommen wird, verwendet AGRANA die in den ESRS festgelegte Definition (Geschäftsjahr – Fünfjahreszeitraum – darüberhinausgehende Zeiträume), ausgenommen bei den Angabepflichten, bei denen dies anderweitig dargelegt wird.

Zum Großteil basieren die präsentierten Kennzahlen und anderen Daten auf Messungen. Dort, wo Messungen aufgrund fehlender Daten von Dritten – wie Rechnungen von Dienstleistern über den letzten Monat vor Ende des Geschäftsjahres – nicht vorliegen, wird auf Schätzungen zurückgegriffen. Diese beziehen sich entweder auf die Vormonate im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024|25 oder auf denselben Monat im vorhergegangenen Geschäftsjahr 2023|24. Je nach Kennzahl wurde der Ansatz gewählt, der die akkurateste Einschätzung ermöglicht. Die spezifische Schätzmethodik wird gemeinsam mit den Kennzahlen bei der jeweiligen Angabepflicht beschrieben. Insbesondere Daten aus der Wertschöpfungskette unterliegen Unsicherheiten. Dies ist bei der Berechnung der Scope-3-Emissionen sowie bei den Angaben zu den recycelbaren Verpackungsmaterialien der Fall. In der Angabepflicht E1-6 wird spezifisch auf Schätzungen bei der Berechnung der Unternehmenstreibhausgasbilanz von AGRANA – dem "Corporate Carbon Footprint" – eingegangen, in der Angabepflicht E5-5 auf die von der AGRANA-Gruppe verwendeten Verpackungsmaterialien.

Es gibt in der nicht-finanziellen Erklärung der AGRANA-Gruppe nur einen Verweis auf andere Teile des Lageberichts. Dieser betrifft den Datenpunkt GOV-1-21c. Es wird auf den einleitenden Teil des Lageberichts (AGRANA-Vorstand) verwiesen.

IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS 2 Allgemeine Informationen 32
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung
32
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 32
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 37
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
39
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsystemen
40
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit 41
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
41
SBM-1 Marktposition, Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette
43
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 49
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
59
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
52
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des
Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
68

Umweltinformationen

(EU) Informationen über ökologisch nachhaltige 70
2020/852 Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie
Verordnung
Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS E1 Klimaschutz 82 NaDiVeG: Umweltbelange
E1-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
83
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 84
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
86
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimastrategien
87
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
89
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 90
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2, 3 sowie THG
Gesamtemissionen
92
E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von
Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
nicht wesentlich
E1-8 Interne CO2-Bepreisung 95

E1-9 Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen 96 NaDiVeG: Umweltbelange
E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und 96
Meeresressourcen
E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und 97
Meeresressourcen
E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 98
E3-4 Wasserverbrauch 98
E3-5 Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken Inanspruchnahme der
und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Übergangsregelung
Meeresressourcen
Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme 99 NaDiVeG: Umweltbelange
E4-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
99
E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt
und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
99
E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
100
E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
101
E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
102
E4-5 Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemveränderungen
103
E4-6 Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
Inanspruchnahme der
Übergangsregelung
Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 104 NaDiVeG: Umweltbelange
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
104
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
105
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
106
E5-4 Ressourcenzuflüsse 106

E5-5 Ressourcenabflüsse 107 E5-6 Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Soziale Informationen

äußern können

S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche

Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher

Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS S1 Eigene Belegschaft 110 NaDiVeG: Sozialbelange,
Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Diversität
S1-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
110
S1-1
S1-2
Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
111
116
S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann
118
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
119
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen
und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
122
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens 123
S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Inanspruchnahme der
Belegschaft des Unternehmens Übergangsregelung
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 124
S1-9 Diversitätsparameter 125
S1-10
S1-11
Angemessene Entlohnung
Sozialschutz
125 Inanspruchnahme der
Übergangsregelung
S1-12 Menschen mit Behinderungen Inanspruchnahme der
Übergangsregelung
S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung nicht wesentlich
S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit 125
S1-15 Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben nicht wesentlich
S1-16 Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung)
126
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
126
Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 127 NaDiVeG: Sozialbelange,
Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte
S2-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
127
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
128
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung von Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
129
S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken
130
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen
und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

131

Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer 133 NaDiVeG: Sozialbelange,
Menschenrechte
S4-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
133
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
133
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
in Bezug auf Auswirkungen
134
S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
134
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze
zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern
und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und
Ansätze
134
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen
und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
135

Governance-Informationen

Standard Bezeichnung Seite Zusatzinformationen
ESRS G1 Unternehmensführung 136 NaDiVeG: Umweltbelange,
Sozialbelange,
Arbeitnehmerbelange,
Antikorruption und
Bestechung, Diversität,
Menschenrechte
G1-1 Konzepte in Bezug auf Unternehmenspolitik und
Unternehmenskultur
136
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten 140
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 141
G1-4 Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung 143
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten nicht wesentlich
G1-6 Zahlungspraktiken nicht wesentlich

Die Wesentlichkeit der in der Tabelle dargestellten und im Bericht abgedeckten Angabepflichten wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) der AGRANA-Gruppe ermittelt. Weiterführende Informationen zur DMA können der Angabepflicht IRO-1 entnommen werden.

Nachhaltigkeits-Governance bei AGRANA

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Führungsverantwortung für Nachhaltigkeitsbelange

Die Rolle des AGRANA-Vorstands

Die AGRANA Beteiligungs-AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert an der Wiener Börse. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG setzt sich aus den drei Mitgliedern, CEO Mag. Stephan Büttner, CTO Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer, sowie CAO Dr. Stephan Meeder zusammen. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG hat gemäß §70 AktG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre und der Belegschaft sowie das öffentliche Interesse es erfordern.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den aktien-, börsen- und unternehmens-rechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung sowie der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Alle Mitglieder des Vorstands verfügen aufgrund ihres beruflichen Werdegangs und ihrer langjährigen Tätigkeit im Konzern sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch generell in der rohstoffverarbeitenden Industrie über ausgewiesene Branchenerfahrung und Produktkenntnisse. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder mit Informationen zu Alter, Bildung- und Berufshintergrund sowie internationaler Erfahrung sind auf der Konzernwebsite veröffentlicht und sind zudem in einer Kurzversion im AGRANA-Geschäftsbericht auf Seite 12f (AGRANA-Vorstand) ersichtlich.

Die Vorstandsmitglieder stehen in ständigem Informationsaustausch und beraten in wöchentlichen Vorstandssitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen die notwendigen Entscheidungen und fassen die erforderlichen Beschlüsse. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt auf Basis des offenen Informationsaustausches und der regelmäßigen Beratungen mit den Geschäftsführungen und den leitenden Mitarbeitenden der Segmente. Die Vorstandsressorts des Konzerns sind den konzernübergreifenden Funktionen klar zugeordnet. Dabei orientiert sich die Zuweisung an der besonderen Expertise der jeweiligen Vorstandsmitglieder, die sich aus deren beruflichem Werdegang ergibt. Zusätzlich stellt der Vorstand sicher, dass er regelmäßig fundiertes Fachwissen durch den engen Austausch mit den ihm zugeordneten Fachabteilungen und Standorten erhält. Bezogen auf die ESRS-Standards sind den Ressortzuständigkeiten des CEO die

Standards ESRS S1, S2 und G1 zugeordnet, während der CTO die Vorstandsverantwortung für die Themen der Standards ESRS E1, E3, E4, E5 und S4 trägt. Dies umschließt sämtliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepte in Zusammenhang mit den Zuständigkeitsbereichen. Der AGRANA-Vorstand besteht zu 100% aus männlichen Personen.

AGRANA versteht unter Nachhaltigkeit, auf umwelt- und ressourcenschonende, energie- sowie emissionseffiziente und wirtschaftliche Weise zu handeln und dabei sowohl interne als auch externe, direkte und indirekte Stakeholder zu respektieren. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie von AGRANA. Das Ziel des Nachhaltigkeitsmanagementsystems ist es, Nachhaltigkeit operativ im gesamten Konzern zu verankern. Die Nachhaltigkeitsziele der AGRANA-Gruppe (siehe SBM-1) wurden auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen, Risiken und Chancen vom Vorstand festgesetzt und zum Teil in deren Vergütungspolitik abgebildet. Diese Ziele werden im zuständigen Ausschuss evaluiert und überwacht.

Die Rolle des Aufsichtsrates

Gemäß §95 AktG hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen. Aufgaben der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. [ESRS 2-GOV-1-21a] Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Acht davon sind von der Hauptversammlung gewählte Kapitalvertreter, namentlich Aufsichtsratsvorsitzender Mag. Erwin Hameseder, Dr. Niels Pörksen, Mag. Dr. Claudia Süssenbacher, MBL, Dipl.-Ing. Helmut Friedl, Dr. Andrea Gritsch, Dipl.-Ing. Ernst Karpfinger, Dipl.-Ing. Josef Pröll und Dr. Stefan Streng. Vier Mitglieder sind vom Betriebsrat delegierte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen: Andrea Benischek, Thomas Buder, Andreas Klamler sowie Dipl.-Ing. Stephan Savic.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen über eine fundierte Vertrautheit mit dem Sektor, in dem der Konzern tätig ist. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Entwicklungen. Spezifische Themen werden in den verschiedenen Ausschüssen vertieft und umfassend bearbeitet. Zudem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, über die dem Vorstand zugeordneten Fachabteilungen und Standorte gezielt auf spezifisches Fachwissen sowie standortbezogene Expertise zuzugreifen.

Im Aufsichtsrat sind insgesamt drei Frauen und neun Männer vertreten, womit 25 % der Positionen von weiblichen Mitgliedern besetzt sind und sich ein Verhältnis von 1:3 ergibt. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls auf der Konzernwebsite veröffentlicht.

Weiters sind alle zwölf Aufsichtsratsmitglieder, also 100 %, laut der Definition des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) als unabhängig zu sehen.

Die AGRANA-Nachhaltigkeitsorganisation

Innerhalb des Vorstands ressortiert die Nachhaltigkeit beim CTO. Zuzüglich ist eine Nachhaltigkeitsabteilung eingerichtet, zu deren Aufgaben unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Management der Datensammelsysteme sowie die strategische Steuerung der ESG-Themen, gruppenweiten Ziele, Maßnahmenpläne und Leistungsindikatoren zählen. Für die operative Umsetzung sowie die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sind die COOs der Segmente sowie die General Managers der Tochtergesellschaften und Gesellschaften und die jeweiligen Konzernfunktionen mit ihren unterschiedlichen Nachhaltigkeitsschwerpunkten (z. B. Personalwesen, Einkauf, Logistik oder Finanzen) im Sinne der AGRANA-Nachhaltigkeitsmanagementrichtlinie verantwortlich. Nachhaltigkeit ist ein grundlegender Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Ausrichtung der Konzernstrategie spiegelt sich in den Zielen und Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie wider.

Im Zuge der Neuausrichtung im Rahmen der Next Level-Strategie führt AGRANA derzeit ein ambitioniertes Restrukturierungsprogramm durch, mit dem Ziel, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz des Unternehmens zu sichern. Trotz der notwendigen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wird größter Wert auf eine verantwortungsvolle und sozial ausgewogene Umsetzung gelegt. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, die Konzernstruktur an die tatsächlichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Nachhaltigkeit steht dabei nicht im Widerspruch zur strategischen Neuausrichtung, sondern ist integraler Bestandteil der langfristigen Unternehmensstrategie – sie bildet das Fundament für eine zukunftsorientierte, verantwortungsvolle und wirtschaftlich tragfähige Entwicklung von AGRANA. Vor diesem Hintergrund wird die Offenlegungen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Disclosures on Material Impacts, Risks and Opportunities) im Sinne der ESRS für das nächste Geschäftsjahr aktualisiert – insbesondere mit Blick auf die Themenfelder Sicherheit des Arbeitsplatzes und Fachkräftesicherung, die sowohl strategisch als auch aus Nachhaltigkeitsperspektive von hoher Relevanz sind.

Der Aufsichtsrat übernimmt die oberste Überwachungsfunktion in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Auswirkungen. Seine Aufgaben erfüllt er auf Basis des geltenden Rechts, insbesondere des österreichischen Aktiengesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung. Aus seiner Mitte bestellt der Aufsichtsrat Fachausschüsse mit klar definierten Aufgaben und Befugnissen, die an den Aufsichtsrat berichten. Ein speziell eingerichteter Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und überwacht relevante Risiken, Chancen und Auswirkungen. Zudem prüft und genehmigt der Prüfungsausschuss die Nachhaltigkeitserklärung.

Auf Grundlage der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen legt die Nachhaltigkeitsabteilung in Abstimmung mit dem AGRANA-Vorstand strategisch fundierte Nachhaltigkeitsziele fest, die dokumentiert, gemessen, regelmäßig überwacht und bei Bedarf angepasst werden (siehe auch Angabepflicht SBM-1). Eine wesentliche Aufgabe der Konzern-Nachhaltigkeitsabteilung ist die Bereitstellung interner Schulungen, die das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden und Organe gezielt weiterentwickeln. Sie gewährleisten überdies, dass alle involvierten Personen die rechtlichen und unternehmensinternen Richtlinien, mittels derer u.a. die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gemanagt werden, kennen und einhalten. Im Risk-Board werden die Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß der Nachhaltigkeitsmanagementrichtlinie bewertet und gesteuert.

Das einmal jährlich angebotene Compliance-E-Learning ist von allen Angestellten und leitenden Organen zu absolvieren und deckt Themen im Bereich Environmental, Social, and Governance (ESG) ab. Diese Schulung gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Unternehmensrichtlinien und -standards in Bezug auf Nachhaltigkeit einzuhalten. Im Rahmen des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr der Vorstand sowie Aufsichtsratsmitglieder speziell in Bezug auf Nachhaltigkeit geschult. Diese Schulung zielt darauf ab, die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsziele fest in der Unternehmensstrategie verankert sind.

Darüber hinaus erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmervertretenden im Berichtsjahr 2024|25 eine persönliche Schulung zum Thema Compliance. Auch hier stellten die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einen Teil der behandelten Themenbereiche dar.

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung (G1-GOV-1)

Im Sinne des "Tone-From-The-Top"-Konzepts und im Bewusstsein ihrer exemplarischen Vorbildwirkung tragen der Vorstand und auch der Aufsichtsrat die oberste Verantwortung für die Sicherstellung einer ethischen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. In diesem Sinne legt der Vorstand verbindliche ethische Standards fest und überwacht gemeinsam mit dem Aufsichtsrat deren konzernweite Umsetzung. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensethik, Compliance und Governance, die durch regelmäßige Schulungen sowie den kontinuierlichen Austausch mit dem Compliance-Team weiterentwickelt werden. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Compliance innerhalb des Vorstands direkt beim CEO ressortiert, was die maßgebliche Rolle dieses Bereichs innerhalb des Vorstands widerspiegelt.

Um eine wirksame und nachhaltige Verankerung ethischer Standards zu gewährleisten, finden regelmäßig Meetings mit sowohl dem Gesamtvorstand als auch einzelnen Vorstandsmitgliedern statt. Zuzüglich nehmen auch der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat samt dessen Vorsitz an solchen Meetings teil. Unter anderem werden in diesen Meetings Berichte zu relevanten Compliance-Themen abgegeben und im Anschluss fachlich erörtert und in den spezifischen Kontext der AGRANA gebracht. Neben der Verankerung ethischer Standards wird hierdurch ebenfalls das Fachwissen der betroffenen Organe gefördert und kontinuierlich vertieft.

GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Nachhaltigkeit wird vom Vorstand sowie von den Führungskräften von AGRANA gelebt. Inhaltlich obliegt die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsagenden dem CTO von AGRANA. Das Verständnis des Unternehmens von Nachhaltigkeit basiert auf der Überzeugung, dass alle Mitarbeitenden und Entscheidungsträger ihr Handeln an den Grundwerten des Verhaltenskodex sowie den geltenden Compliance- und Nachhaltigkeitsrichtlinien ausrichten müssen. Es liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, die Prinzipien einer nachhaltigen Unternehmensführung in den Arbeitsalltag zu integrieren und konsequent umzusetzen.

Die Konzern-Nachhaltigkeitsabteilung nimmt die strategische Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen wahr und koordiniert in Abstimmung mit den Nachhaltigkeitsteams der AGRANA-Segmente die zentralen Nachhaltigkeitsaufgaben für AGRANA. Sie berichtet regelmäßig an das zuständige Vorstandsmitglied, den CTO, bzw. an den Gesamtvorstand von AGRANA. Auch dem Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss von AGRANA wird regelmäßig Auskunft über die Umsetzung konkreter Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -pläne erteilt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen strukturiert zu bearbeiten. Der Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit (Präsidialausschuss) unterstützt und berät den Aufsichtsrat bei der Überprüfung, Überwachung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Geschäftsjahr 2024|25 trat dieser Ausschuss zu einer Sitzung zusammen.

Der Prüfungsausschuss befasst sich zweimal jährlich vorbereitend für den Aufsichtsrat mit allen Fragen des Jahresabschlusses, der Prüfung der Rechnungslegung sowie des Konzernabschlusses und der nicht-finanziellen Berichterstattung und dem Konzernlagebericht samt Corporate-Governance-Bericht. Er überwacht die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems inklusive der ESG-Risiken sowie der Internen Revision und überprüft die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers.

Das Risk Board setzt sich aus den ständigen Mitgliedern der Corporate-Funktionen, der Finanzabteilung und des Risikomanagements zusammen und tauscht sich regelmäßig aus. Es befasst sich mit Nachhaltigkeitsrisiken, diskutiert diese umfassend und integriert die Ergebnisse sowohl in finanzielle Überlegungen als auch in die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Nachhaltigkeitskriterien werden bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions), im Recruiting-Prozess sowie bei Produktionsanlagenentscheidungen systematisch einbezogen, um langfristige Wertschöpfung und gesellschaftliche Verantwortung sicherzustellen. Dabei fließen ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) in die Entscheidungsfindung ein, um nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionen zu gewährleisten. Der Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss von AGRANA behandelte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich aller Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorgaben wird unter der Verantwortung des CAO, Dr. Stephan Meeder, von der Internen Revision stichprobenartig überprüft.

GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Die Vergütungspolitik für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sieht eine langfristige Zielausrichtung in Form einer mehrjährigen variablen Vergütung (MVV) vor. Die Zielvergütung für die MVV beläuft sich auf 55 % des Festgehaltes des ersten Jahres einer dreijährigen Anwartschaftsphase. Im Rahmen dieses dreijährigen Plans misst sich die Leistung der Teilnehmenden an den finanziellen Kriterien ROCE (Gewichtung von 70 %) und Dividende (Gewichtung von 30 %), welche maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung der Ergebnisse der AGRANA-Gruppe beitragen. Des Weiteren werden strategische Ziele über einen Multiplikator abgebildet, dessen Bandbreite von 0,8 bis 1,2 die letztendliche Auszahlung des MVV nach Ablauf der dreijährigen Anwartschaftsphase beeinflusst. Zu Anfang eines jeden Geschäftsjahres beginnt eine neue dreijährige Anwartschaftsphase einer MVV.

Für jede neue Anwartschaftsphase werden Ziele in Bezug auf die oben genannten Kriterien gesetzt. Nachhaltigkeitsbezogene Erwägungen fließen als eines von drei modifizierenden, strategischen Zielen in den leistungsbezogenen Teil der Vergütung ein.

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurde die Leistung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Hinblick auf sechs nicht-finanzielle Ziele bewertet.

Anwartschaft 1

  • Umwelt (1/3): 60.106 Tonnen CO2-Emissionseinsparung (= 8,5 %) bis Ende 2025|26 versus 2022|23 für Scope 1 und 2 auf Basis aktueller Mittelfristplanung (CO2-Emissionen Scope 1 und 2 im Geschäftsjahr 2022|23: 709.000 Tonnen CO2)
  • Arbeitssicherheit (1/3): Einführung einer Operational Health and Safety Leadership Schulung für Vorstand und Top Management (ca. 135 Personen)
  • Diversität (1/3): Erhöhung des Frauenanteils in Managementpositionen auf 28 % bis Ende 2025|26

Anwartschaft 2

Klimawandelresiliente Lieferkette (1/3): Entwicklung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Bereich der regenerativen Landwirtschaft bis Ende 2026|27 via Kommunikationsmaßnahmen in bestehenden und neuen

Formaten für Vertragslieferanten und Entwicklung eines Premium Programms für die Umsetzung regenerativer Maßnahmen

  • Diversität (1/3): Erhöhung des Frauenanteils in Managementpositionen auf 28,5 % bis Ende 2026|27
  • Governance (1/3): Verhaltenskodex-Informationskampagne für Arbeiterinnen und Arbeiter mit einer Implementierungsrate in den AGRANA-Gesellschaften von über 80 % bis Ende 2026|27

Die Auszahlung bezüglich einer MVV-Anwartschaftsphase erfolgt in zwei Schritten.

  • Abschlagszahlung: Die erste Auszahlung der MVV erfolgt als Abschlagszahlung gemeinsam mit der einjährigen variablen Vergütung (EVV) (max. 75 % der MVV-Zielvergütung). Die Höhe der Abschlagszahlung wird anhand der Zielerreichung für das abgelaufene Jahr und unter Annahme einer 100 %-Zielerreichung für die beiden verbleibenden Jahre der Anwartschaftsphase errechnet, wobei der Multiplikator mit 1,0 angenommen wird. Die Abschlagszahlung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. der anteiligen Verrechnung, wenn es zu einem in der Vergütungspolitik geregelten Sachverhalt kommt, der diesen Rückforderungsanspruch auslöst.
  • Finale Auszahlung: Die finale Auszahlung erfolgt im Jahr der Hauptversammlung, welche über das letzte Jahr der dreijährigen Anwartschaftsphase beschließt. Sollte die Abschlagszahlung den Wert des finalen Anspruchs überstiegen haben, wird der übersteigende Teil zurückgefordert.

Die Anwartschaft 1 endet mit dem Geschäftsjahr 2025|26. Die Abschlagszahlung erfolgte mit Ende des Geschäftsjahres 2023|24. Die finale Auszahlung findet mit Ende des Geschäftsjahres 2025|26 statt. Die Anwartschaft 2 endet mit dem Geschäftsjahr 2026|27. Die Abschlagszahlung erfolgte mit Ende des Geschäftsjahres 2024|25. Die finale Auszahlung wird mit Ende des Geschäftsjahres 2026|27 durchgeführt.

Die Bedingungen der genannten Anreizsysteme werden vom AGRANA-Aufsichtsrat genehmigt und aktualisiert.

GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Abschnitte im Nachhaltigkeitsbericht
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-1, GOV-2, GOV-5, SBM-1, S2 und G1
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-2, IRO-1, S2, S4 und G1
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 IRO 1 und SBM-3
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen E1, E3, E4, S1, S2, S4, G1
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und
Kommunikation
Alle ESRS-Standards

GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

AGRANA-Risikomanagement

Das Risikomanagement der AGRANA-Gruppe verfolgt das Ziel, Chancen- und Risikopotenziale frühzeitig zu erkennen und unter Aufsicht der obersten Managementorgane geeignete Maßnahmen zur Risikomitigierung zu treffen. Mittels integrierter Kontroll- und Berichtssysteme wird eine regelmäßige konzernweite Einschätzung der Risikosituation ermöglicht. AGRANA sieht im verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und Chancen eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensführung und -entwicklung. Durch die im Geschäftsjahr 2024|25 erstmalig durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurden die bestehenden ESG-Risken des Unternehmens re-evaluiert und neue Risiken und Chancen identifiziert. Mehr Informationen dazu sind in der Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 zu finden (Details zum allgemeinen Risikomanagementverfahren siehe Risikomanagement, Seite 169ff)

Risiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Es ist herauszustreichen, dass im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Genauigkeit, Vollständigkeit und korrekte (d.h. im Einklang mit den ESRS-Vorgaben durchgeführte) Berechnung der veröffentlichten Daten sowie die

Belegbarkeit der getroffenen Annahmen und Aussagen von größter Bedeutung sind. Die Nichteinhaltung dieser Reporting-Grundsätze zählt zu den wichtigsten Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung der AGRANA-Gruppe. Weiters ist auf die Einhaltung des Zeitplans sowie die effiziente Zusammenarbeit der vielen internen Stakeholder, die in den Berichtsprozess eingebunden sind, zu achten.

Zur Datensammlung werden für die verschiedenen Themenbereiche unterschiedliche IT-Systeme genutzt. Unternehmensinterne Arbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures) regeln Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kontrollmechanismen. Die im Geschäftsjahr 2024|25 neu erlassene Richtlinie Nachhaltigkeitsmanagement der AGRANA-Gruppe umfasst auch den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neu ist ebenso die AGRANA-Standard Operating Procedure (SOP) "Datensammlung und Berichterstattung im Bereich der Nachhaltigkeit". Durch die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben in diesen Dokumenten werden Reporting-Risiken minimiert. Die Eingabe der Daten an den AGRANA-Produktionsstandorten bzw. in den Tochtergesellschaften erfolgt im Vier-Augen-Prinzip. Die gemeldeten Zahlen und Informationen werden in einer erweiterten Kontrollschleife in den AGRANA-Segmenten überprüft und plausibilisiert bevor, sie den Verantwortlichen in der AGRANA-Holding zu einem weiteren Check und zur Konsolidierung übergeben werden. Dieser Prozess soll die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der dem Wirtschaftsprüfer vorgelegten Daten und Informationen gewährleisten.

Internes Kontrollsystem

Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorgaben wird stichprobenartig von der Internen Revision überprüft, die direkt dem AGRANA-Vorstand unterstellt ist und regelmäßig an diesen berichtet. Es ist geplant, dass im Geschäftsjahr 2025|26 im Zuge der regulären internen Audits an ausgewählten AGRANA-Standorten insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, die korrekte Dateneingabe in das Umweltmanagementsystem sowie die Einhaltung der nachhaltigkeitsrelevanten Richtlinien, wie zum Beispiel die AGRANA-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die AGRANA-Umweltpolitik oder der AGRANA-Verhaltenskodex, überprüft werden.

Der richtliniengestützte interne Auditierungsprozess der AGRANA-Gruppe sieht eine Risikoanalyse mittels Ampelsystem sowie abschließende Meetings mit der Geschäftsführung der geprüften Gesellschaft, die Ausarbeitung eines detaillierten Prüfberichts und ein regelmäßiges Follow-up über den Stand der Verbesserung der identifizierten Problembereiche vor. Die Einbindung des Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgt zusätzlich zweimal jährlich im Prüfungsausschuss der AGRANA Beteiligungs-AG.

Im Geschäftsjahr 2024|25 hat die Interne Revision an 16 von 53 Produktionsstandorten Prüfungen durchgeführt. Außerdem absolvierte der Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen zusätzlich zehn interne Umweltaudits an Risikostandorten. Dabei wurden die Datenquellen (Rechnungen, Berichte etc.), die als Grundlage für das Reporting der Umweltdaten dienen, überprüft und mit den gemeldeten Zahlen plausibilisiert, und der Prozess wurde einer kritischen Prüfung unterzogen. Ziel war es, Empfehlungen für ein verbessertes Umwelt-Reporting auszusprechen.

Das Nachhaltigkeitsverständnis von AGRANA

SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Geschäftsmodell der AGRANA-Gruppe

AGRANA ist ein global tätiges Unternehmen in der Nahrungsmittel- und Industriegüterindustrie, das sich auf die Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe spezialisiert hat. Das auf Veredelung von Naturprodukten beruhende Geschäftsmodell wird in den Segmenten Frucht, Stärke und Zucker umgesetzt, wobei AGRANA als Bindeglied zwischen der Landwirtschaft und der weiterverarbeitenden Industrie fungiert. Im Segment Frucht produziert AGRANA Fruchtzubereitungen, unter anderem für die Milchindustrie oder die Food-Service-Industrie, sowie Fruchtsaftkonzentrate. Die Rohstoffe werden von landwirtschaftlichen Betrieben, Händlern bzw. Erstverarbeitern bezogen und in spezialisierten Werken verarbeitet. Im Segment Stärke stellt AGRANA Stärkeprodukte, Bioethanol und weitere pflanzenbasierte Spezialitäten aus den Rohstoffen Mais, Kartoffeln und Weizen her. Im Segment Zucker produziert AGRANA Zucker für private Haushalte und für Industriekunden. Die Zuckerrüben werden von Vertragslandwirten bezogen und in den AGRANA- Zuckerfabriken verarbeitet. Die Wertschöpfungskette von AGRANA beginnt mit der Beschaffung landwirtschaftlicher Rohstoffe, gefolgt von deren Verarbeitung in eigenen Werken, und endet mit der Lieferung der Produkte an Kunden in verschiedenen Industrien und Branchen sowie dem Verkauf von Produkten der Marke "Wiener Zucker" bzw. regionaler Marken in Mittel- und Osteuropa an Konsumenten. Dabei legt AGRANA großen Wert auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz.

Bedeutende Produktgruppen

Das Segment Frucht umfasst Fruchtzubereitungen sowie Fruchtsaftkonzentrate. AGRANA ist im Segment Frucht weltweit führend in der Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food Service-Industrien. Die verarbeiteten Früchte stammen größtenteils tiefgefroren oder aseptisch von Erstverarbeitern. In einigen Ländern betreibt AGRANA eigene Anlagen zur Erstverarbeitung, in denen frische Früchte, oft von Vertragsanbauern, übernommen und für die Weiterverarbeitung vorbereitet werden. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate werden an mehrheitlich europäischen Standorten Apfel- und Beerensaftkonzentrate, Direktsäfte, Fruchtweine, Getränkebasisstoffe und Aromen hergestellt. AGRANA setzt auf eine nachhaltige und vollständige Verwertung der Rohstoffe: Während bei Fruchtzubereitungen kaum Reststoffe anfallen, werden bei der Produktion von Apfelsaftkonzentraten entstehende Trester von der Pektinindustrie und als Futtermittel genutzt.

Im Segment Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA Rohstoffe wie Mais, Weizen und Kartoffeln, die sowohl aus der Vertragslandwirtschaft als auch über den Handel bezogen werden. AGRANA stellt daraus hochwertige Stärkeprodukte her, die an die Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie an Branchen wie die Papier-, Textil-, Kosmetik- und Baustoffindustrie und andere technische Industriezweige geliefert werden. Neben der Stärkegewinnung entstehen auch Düngemittel und hochwertige Futtermittel. Zudem produziert AGRANA Bioethanol, das als klimaschonende Komponente Benzin beigemischt wird.

AGRANA verarbeitet im Segment Zucker Zuckerrüben aus der Vertragslandwirtschaft und raffiniert weltweit bezogenen Rohrohrzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien wie die Süßwaren-, Getränke- und Pharmaindustrie geliefert. Für Endkonsumenten vertreibt AGRANA über den Lebensmittelhandel unter länderspezifischen Marken eine breite Palette an Zuckerprodukten. Im Sinne einer vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe produziert AGRANA zudem eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln für die Landwirtschaft und Nutztierhaltung. Diese tragen nicht nur zum ökonomischen Erfolg bei, sondern schließen durch die Rückführung von Nähr- und Mineralstoffen in die Natur den ökologischen Kreislauf (siehe auch ESRS E-5).

Nachhaltigkeitsstrategie

Die AGRANA-Gruppe hat Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Unternehmensstrategie integriert, um die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifzierten Auswirkungen, Risiken und Chancen strategisch zu bearbeiten und um ökologische, ökonomische und soziale Ziele in Einklang zu bringen. Dies zeigt sich unter anderem in der konsequenten Verfolgung von Nachhaltigkeitsleitsätzen. Durch segmentübergreifende Ansätze werden Synergien zwischen der Nachhaltigkeitsstrategie und der allgemeinen Unternehmensstrategie geschaffen – beispielsweise in den Bereichen nachhaltige Rohstoffbeschaffung, Produktion und Vermarktung. Insbesondere die vollständige Verwertung landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie der Fokus auf Energieeffizienz und Emissionsreduktion leisten dabei einen Beitrag zu ökologischen wie auch wirtschaftlichen Vorteilen. So wird die Positionierung von AGRANA als zukunftsorientiertes und verantwortungsbewusstes Unternehmen strategisch gestärkt. AGRANA verfolgt fünf definierte Handlungsfelder der Nachhaltigkeit konsequent in allen Segmenten:

Herausforderungen der AGRANA-Gruppe in Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung

Die Umstellung auf erneuerbare Energien und nicht-fossile Brennstoffe sowie die Elektrifizierung von Prozessen zur Emissionsreduktion stellen in der Verarbeitung und Veredelung agrarischer Rohstoffe eine Herausforderung dar. Dies erfordert erhebliche Investitionen in neue Technologien und Infrastrukturen an den AGRANA- Produktionsstandorten, sowie die Anpassung bestehender interner Systeme und Abläufe. AGRANA muss sicherstellen, über die notwendigen Ressourcen und das technische Know-how zu verfügen und dieses gegebenenfalls aufzubauen, um diese Transformation erfolgreich zu bewältigen. Die Erreichung der Umweltziele in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, und hier insbesondere im agrarischen Anbau, stellt AGRANA sowie auch ihre Lieferanten und Kunden ebenfalls vor Herausforderungen. Hier sind hier nicht nur neue Prozesse und Technologien erforderlich, die sich vielfach noch in der Pilotphase befinden, sondern auch neue Formen der Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen.

Die Sicherstellung einer nachhaltigen und entwaldungsfreien Beschaffung von agrarischen Rohstoffen in den Segmenten Frucht, Stärke und Zucker nach internationalen Standards ist eine weitere zentrale Herausforderung. Die Überprüfung der Lieferketten und die Sicherstellung, dass die Materialien und Input-Produkte unter fairen und umweltfreundlichen Bedingungen hergestellt werden, werden in den kommenden Jahren ein wesentliches Handlungsfeld für AGRANA darstellen. Das Segment Frucht ist in diesem Kontext aufgrund seiner hohen Diversifizierung eine besondere Herausforderung. Die Gewährleistung nachhaltiger Beschaffungspraktiken erfordert eine enge Zusammenarbeit über die gesamte Lieferkette sowie die weitere Implementierung von Überwachungs- und Kontrollmechanismen.

Die nachhaltige AGRANA-Wertschöpfungskette 2024|25

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Inputs und Ansatz zur Sicherstellung der Ressourcenzuflüsse

Im Segment Frucht bezieht AGRANA weltweit verschiedene Früchte entweder direkt von landwirtschaftlichen Betrieben oder in den meisten Fällen über Händler oder Erstverarbeiter. Die Stärkeproduktion basiert auf Rohstoffen wie Mais, Weizen und Kartoffeln, die teilweise von Vertragslandwirten bezogen werden. Für die Zuckerherstellung arbeitet das Unternehmen eng mit regionalen landwirtschaftlichen Betrieben zusammen, mit denen langfristige vertragliche Vereinbarungen bestehen.

Um eine kontinuierliche Versorgung mit notwendigen Rohstoffen sicherzustellen, setzt AGRANA auf langfristige Partnerschaften und eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten. Langfristige Verträge mit Erstverarbeitern und Händlern gewährleisten eine stabile und zuverlässige Rohstoffversorgung. Während der direkte Kontakt zu Landwirten nicht in allen Segmenten gleichermaßen gegeben ist, ermöglichen Vertragsanbauprogramme insbesondere in den Bereichen Zucker und Stärke eine gesicherte Rohstoffbeschaffung. Im Segment Fruchtzubereitungen sorgt die hohe Diversifizierung der Anbaugebiete für eine zuverlässige Versorgung. Diese Partnerschaften tragen zudem zur Förderung nachhaltiger Anbaumethoden bei, indem sie flexible und zuverlässige Lieferketten schaffen.

Der Klimawandel beeinflusst die Ernteerträge und gefährdet somit die Verfügbarkeit der Rohstoffe in bestimmten Regionen. Schwankungen der Preise, der Verfügbarkeit und der Qualität von Rohstoffen wirken sich direkt auf die Produktionskosten und die Lieferfähigkeit aus. Zudem erschweren geopolitische Unsicherheiten wie Handelsbeschränkungen oder internationale Konflikte die Rohstoffbeschaffung. Gleichzeitig bietet die Entwicklung nachhaltiger und emissionsarmer Produkte die Chance, den veränderlichen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben sichert das Unternehmen nicht nur die langfristige Rohstoffversorgung, sondern fördert auch nachhaltige Anbaumethoden. Eine gezielte Diversifizierung der Rohstoffquellen und Absatzmärkte hilft, die Abhängigkeiten zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Zusätzlich trägt die Implementierung emissionsarmer Technologien in den Produktionsprozessen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei und verbessert die Umweltbilanz. Ein proaktives Risikomanagement, das auf Szenario-Planung und regelmäßigen Audits basiert, ermöglicht es dem Unternehmen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.

Outputs und Ergebnisse: Aktueller und erwarteter Nutzen für Kunden, Investoren und andere Interessenträger AGRANA bietet eine breite Produktpalette an. Im Segment Frucht werden Fruchtzubereitungen unter anderem für Milchprodukte, Backwaren und Desserts sowie Fruchtsaftkonzentrate hergestellt. Im Segment Stärke produziert das Unternehmen Stärkeprodukte für die Lebensmittelindustrie und andere industrielle Anwendungen, Bioethanol und Futtermittel. Der Zuckerbereich umfasst die Produktion von Zucker für private Haushalte und Industriekunden sowie Nebenprodukte wie Melasse und Futtermittel. AGRANA vertreibt keine Produkte, die in bestimmten Märkten verboten sind.

Die Produkte von AGRANA bieten den Kunden vielfältigen Nutzen. Im Fruchtbereich liegt der Fokus auf Innovation und der Anpassung an individuelle Kundenwünsche. Dies umfasst neue Geschmacksrichtungen und Trends wie pflanzenbasierte Produkte. Stärkeprodukte zeichnen sich durch ihre funktionalen und umweltfreundlichen Eigenschaften aus, beispielsweise Bioethanol zur Emissionsreduktion oder thermoplastische Stärke für Biokunststoffe als ökologische Alternative zu Kunststoffen. Im Zuckersegment bietet AGRANA Verlässlichkeit in der Versorgung mit Zuckerprodukten für Industrie und Einzelhandel. Allgemein schafft die nachhaltige Beschaffung und Einhaltung von Umweltstandards Vertrauen bei den Kunden.

AGRANA bringt auch anderen Stakeholdern erheblichen Nutzen. Landwirtschaftliche Betriebe profitieren von langfristigen Partnerschaften und der Unterstützung bei nachhaltigem Anbau. Für die Mitarbeitenden schafft das Unternehmen Arbeitsplätze in den Produktionsregionen. Die Gesellschaft profitiert durch den Beitrag zu Klimazielen, den AGRANA durch nachhaltige Energieproduktion und die Reduktion von Emissionen leistet. AGRANA bekennt sich zu einer berechenbaren, zuverlässigen und transparenten Dividendenpolitik, die auf Kontinuität und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Investoren können sich auf solide Dividenden verlassen. Die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes ist ein wichtiger Eckpfeiler der an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie. Das AGRANA-Geschäftsmodell zeigt Resilienz aufgrund der Diversifikation in verschiedene Geschäftsbereiche und der starken Marktposition in ihren (Kern-)Märkten. Konsumenten können sich darauf verlassen, hochwertige Lebensmittel zu erhalten. Mehr zur neuen Unternehmensstrategie ist im Lagebericht auf Seite 28 ersichtlich.

Nachhaltigkeitsziele der AGRANA-Gruppe

Ziel Leistungskennzahl Geschäftsbereich Fortschritt
Senkung der Treibhausgas
emissionen im Einklang mit dem
50 % absolute Reduktion von THG
Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2030
AGRANA-Gruppe In Bearbeitung
Pariser Klimaschutzabkommen
Ziel Leistungskennzahl Geschäftsbereich Fortschritt
Ca. 30 % Reduktion von Scope- 3-
Emissionen bis 2030
AGRANA-Gruppe In Bearbeitung
Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und
2 bis 2040
AGRANA-Gruppe In Bearbeitung
Netto-Null-Emissionen in Scope 3 bis
2050
AGRANA-Gruppe In Bearbeitung
Arbeitssicherheitsziele Senkung der Verletzungsrate (LTIR)
auf 5,00 bis 2026 27
AGRANA-Gruppe In Bearbeitung
Einführung und jährliche Belegung
einer OHS-Leadership-Schulung für
Vorstand und Top-Management (ca.
135 Personen)
AGRANA-Gruppe In Bearbeitung
Nachhaltige Rohstoffbeschaffung 100 % nachhaltige Beschaffung gemäß
der Definition des "Sustainable Juice
Covenant" bis 2030 31
Bereich Fruchtsaftkonzentrate In Bearbeitung
26 % der verarbeiteten Rohstoffmenge
ist FSA- oder Äquivalent-validiert bis
2026 27
Bereich Fruchtzubereitungen In Bearbeitung
Beibehaltung der 100 %-FSA- oder
Äquivalent-Abdeckungsquote bei
Vertragslandwirten
Bereich Stärke und Zucker Neues Ziel
Entwicklung von
Bewusstseinsbildungs-Maßnahmen im
Bereich der regenerativen
Landwirtschaft bis Ende 2026 27
AGRANA-Gruppe Neues Ziel
Gleichstellung Frauenanteil von 30 % in
Managementpositionen bis 2030
AGRANA-Gruppe Neues Ziel
Verantwortungsvolle Nutzung von
Wasser
Verringerung des relativen
Wasserverbrauchs genormt auf eine
Tonne Produkt-Output um 2 % bis
2030
AGRANA-Gruppe Neues Ziel
Reduktion der absoluten
Wasserentnahme in Gebieten mit
Wasserknappheitsrisiken um 1 % bis
2030
AGRANA-Gruppe Neues Ziel
Optimierung der Abfallverwertung 90 % Abfallverwertungsquote (ohne
Bauschutt) bis 2026 27
AGRANA-Gruppe Neues Ziel
Governance Verhaltenskodex
Informationskampagne für
Arbeiterinnen und Arbeiter mit einer
Implementierungsrate in
Gesellschaften von über 80 % bis Ende
2026 27
AGRANA-Gruppe Neues Ziel

Angesichts der Vielfalt der AGRANA-Produktpalette und der segmentübergreifenden Ausrichtung des Portfolios wird von einer Differenzierung der Ziele auf Produkt-, Markt- oder Kundengruppenebene abgesehen. Stattdessen verfolgt AGRANA einen konzernweiten Ansatz, um übergeordnete und wirkungsvolle Zielsetzungen zu formulieren. Dort wo die Geschäftsmodelle der verschiedenen Segmente zu unterschiedlich sind, um sie unter einem Ziel zusammenzufassen, wurden segmentspezifische Ziele festgelegt. Die Ziele werden im Detail in den einzelnen Themenkapiteln beschrieben.

Bedeutende Märkte und Anzahl der Mitarbeitenden

AGRANA ist als Veredler agrarischer Rohstoffe in den Segmenten Frucht, Stärke und Zucker mit 53 Produktionsstandorten (zum Bilanzstichtag) in 24 Ländern tätig und beschäftigte zum 28. Februar 2025 9.077 Mitarbeitende.

Die in der Karte dargestellten Märkte sind für AGRANA von besonderer Bedeutung, da sie einen beträchtlichen Anteil der Einnahmen ausmachen.

Anzahl der Mitarbeitenden der AGRANA-Gruppe 2024|25 zum Bilanzstichtag

Region Mitarbeitende (Köpfe)
Europäische Union 4.642
Europa Nicht-EU 805
Asien 423
Afrika 880
Südamerika 304
Nordamerika 1.884
Australien und Ozeanien 139

Bedeutende Kundengruppen und Tätigkeiten

Folgende Kundengruppen sind für AGRANA von besonderer Bedeutung, da sie einen beträchtlichen Anteil des Umsatzes ausmachen:

  • Lebensmittelindustrie: Molkereiindustrie, Backwarenindustrie, Eiscremeindustrie, Food-Service-Industrie
  • Tiernahrungsindustrie
  • Landwirtschaft und Nutztierhaltung
  • Getränkeindustrie: Produzenten von alkoholfreien Getränken, Hersteller von Direktsäften, Fruchtweinen und Getränkegrundstoffen
  • Nicht-Lebensmittel-Industrien: Papier-, Textil-, Kosmetik-, Baustoff und Pharmaindustrie

SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger Die wichtigsten Stakeholder der AGRANA-Gruppe

Aus einem umfassenden Stakeholder-Mapping, das AGRANA im Geschäftsjahr 2024|25 durchführte, ergeben sich folgende Interessen und Standpunkte, die die spezifischen ESG-Bedürfnisse der Stakeholder widerspiegeln:

Mitarbeitende wünschen sich sichere Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Beiträge zur Förderung der Diversität, Weiterbildungsmöglichkeiten und Mitbestimmung. Die Eigentümer legen Wert auf die Integration von Risiken und Chancen, die Erfüllung regulatorischer Vorgaben und eine verbesserte Nachhaltigkeitsleistung. Kunden erwarten Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und eine nachhaltige Produktion und Lieferkette. Die Umwelt als stille Stakeholderin erfordert den Schutz der Biodiversität, Maßnahmen gegen den Klimawandel, einen nachhaltigen Ressourcenumgang und die Förderung von Kreislaufwirtschaft. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wünschen sich gerechte Löhne, den Schutz ihrer Arbeitsrechte sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette fordern den Schutz von Menschenrechten, soziale Gerechtigkeit, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken und Umweltschutz. Lieferanten erwarten sich stabile Partnerschaften, Wissenstransfer, Unterstützung bei der Etablierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken und faire Zahlungskonditionen. Auf Basis der Stakeholder-Interessen wurden strategische Anpassungen vorgenommen, etwa durch den Ausbau nachhaltiger Produktlinien, den Fokus auf emissionsarme Produktionsweisen, die Förderung fairer Arbeitsbedingungen und Stärkung sozialer Standards, insbesondere in der Lieferkette, sowie die stärkere Einbindung von Lieferanten und Kunden in Nachhaltigkeitsthemen. So werden wiederum die Stakeholder-Beziehungen gestärkt.

Der Austausch mit den erwähnten Stakeholdern bei AGRANA erfolgt kontinuierlich, auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft und mit vielfältigen Methoden. Dabei sind die unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen jeweils spezifischen Funktionsbereichen von AGRANA zugeordnet, interne Vertreter bilden die externe Sicht der Interessengruppen ab. Der Kontakt und Austausch mit Stakeholdern ist nicht nur im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung für AGRANA relevant. Er wird unter anderem auch im Rahmen der ISO 9001-Zertifizierung für Qualitätsmanagementsysteme gefordert und durchgeführt. Es besteht dadurch eine gute konzernweite Basis der Dokumentation und Berücksichtigung von Stakeholder-Anliegen. So wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Stakeholder in die Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie integriert und effektiv adressiert und auch in der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells berücksichtigt werden. Diese Anpassungen konzentrieren sich auf eine verstärkte Ausrichtung an Nachhaltigkeit, eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung, Innovationsförderung und die Integration ökologischer und sozialer Verantwortung (siehe oben).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie die speziellen Ausschüsse werden regelmäßig über die Ergebnisse der Einbindung der Interessensgruppen sowie die Ansichten und Bedürfnisse zentraler Stakeholder informiert. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die durch umfangreiche Stakeholder-Einbindung erarbeitet wurden, oder die Einbindung der Rohstofflieferanten im Rahmen der Scope-3-Maßnahmenplanung. Diese Ergebnisse wurden in Form von Präsentationen und Diskussionen an die Führungsgremien weitergeleitet. Auch der Aufsichtsrat, insbesondere im Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit, wird in regelmäßigen Abständen über die wesentlichen Ergebnisse und Entwicklungen informiert.

Formate der Stakeholder-Einbindung

AGRANA berücksichtigt die Interessen und Standpunkte der Mitarbeitenden aktiv in der Unternehmensstrategie. Ein zentraler Bestandteil ist die Förderung einer wertorientierten Führung und Kooperation, die nachhaltiges und unternehmerisches Denken unterstützt. Informationen werden über das konzernweite Intranet (AGRAnet) bereitgestellt. Darüber hinaus finden zumindest einmal im Quartal Town Hall Meetings statt, in denen der Vorstand aktiv über wichtige Themen informiert und strategische Handlungsfelder kommuniziert. Mitarbeitenden wird die Gelegenheit geboten, aktiv mit Fragen an das Management heranzutreten. Eine im Geschäftsjahr 2024|25 durchgeführte Umfrage befasste sich mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Regelmäßige Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften über Zielsetzung und Zielerreichung bilden die Grundlage für bedarfsgerechte Schulungen und tragen dazu bei, die Mitarbeitenden in die strategische Entwicklung des Unternehmens einzubinden. Die Vernetzung und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird durch interne Schulungen, wie etwa Nachhaltigkeitsschulungen für den Vertrieb oder die Abteilungen für Rohstoffe, gefördert. Neue Mitarbeitende werden durch spezielle "Welcome Days" in das Unternehmen eingeführt, um von Anfang an ein starkes Zugehörigkeitsgefühl zu schaffen. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Verbesserung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse der Einbeziehungsmaßnahmen werden von der Geschäftsleitung sorgfältig geprüft und führen zu Aktionsplänen, um die identifizierten Verbesserungen umzusetzen. So wird sichergestellt, dass die Achtung der Menschenrechte der Mitarbeitenden dauerhaft gewährleistet ist.

AGRANA bezieht ihre Rohstofflieferanten, insbesondere die Vertragsanbauer, regelmäßig in verschiedene Aktivitäten ein, um eine enge Zusammenarbeit und den Austausch von Wissen zu fördern. Dazu gehören regelmäßige Beratungsgespräche, Feldbegehungen, Feldtage und Versuchsbesichtigungen. Kontrahierungsveranstaltungen in den Segmenten Stärke und Zucker finden sowohl physisch als auch in Form von Webinaren statt und bieten fachlichen Austausch und Unterstützung. Zudem nutzt AGRANA ein eigenes digitales Informationssystem (RIS) sowie Social Media, um mit den Rohstofflieferanten zu kommunizieren und Informationen auszutauschen. Mit der "Austria Juice Farm Management App" bietet AGRANA im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate zudem digitale Unterstützung für eine effiziente und nachhaltige landwirtschaftliche Praxis. Der Zweck dieser Einbeziehung ist vielfältig. Es geht darum, Nachhaltigkeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Lieferantenanforderungen und ethischen Beschaffungsstandards eingehalten werden. Eine pünktliche Zahlung und faire Preisgestaltung sind ebenso wichtig wie die Sicherstellung der Geschäftskontinuität und eine gute, stabile Zusammenarbeit. Der Wissensaustausch wird gefördert und die Lieferanten werden bei Umweltfragen und der Überwachung und Reduzierung von Emissionen sowie der Förderung der biologischen Vielfalt unterstützt. Darüber hinaus bietet AGRANA den Lieferanten umfassenden Service in Form von Information und Beratung.

AGRANA bezieht ihre Kunden auf vielfältige Weise in die Unternehmensprozesse ein, um kontinuierlich Feedback zu erhalten und die Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Dazu gehören ein direkter Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen mit Key Accounts und anderen Kunden sowie regelmäßige Kundenbesuche und eine jährliche Kundenzufriedenheitsanalyse. Zudem präsentiert das Unternehmen sein breites Produktsortiment auf den wichtigsten internationalen Food-andBeverage-Messen. Besonders der Fokus auf pflanzenbasierte Konzepte wie Joghurtalternativen, veganes Speiseeis und Fleischersatz sorgt für sehr zufriedenstellende Besucherzahlen. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist es, Feedback zur Produktverbesserung einzuholen und gemeinsame Ansätze für nachhaltige Produkte zu entwickeln.

Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden bei AGRANA berücksichtigt, indem nachhaltige Sozial- und Umweltpraktiken gefördert werden. Seit 2009 ist AGRANA Mitglied der Supplier Ethical Data Exchange (SEDEX), die soziale Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellt. Diese Standards umfassen unter anderem Arbeitsbedingungen, Sicherheit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit. Zusätzlich arbeitet AGRANA eng mit landwirtschaftlichen Lieferanten zusammen, um deren Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Farm Sustainability Assessment (FSA), durch das sichergestellt wird, dass die meisten Zulieferer einen hohen Nachhaltigkeitsstatus erreichen. Diese umfassenden Bemühungen werden durch Qualitätsaudits, die Lieferantenqualifikation und aufgrund der Due-Diligence-Maßnahmen durchgeführten Compliance-Audits begleitet, wodurch ein guter Mindeststandard insbesondere in der Tier-1-Wertschöpfungskette sichergestellt wird. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Überwachung der Arbeitsbedingungen und die Gewährleistung ethischer Praktiken. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Audits der Lieferkette und für Korrekturmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen dem AGRANA-Verhaltenskodex entsprechen. Nähere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich im Kapitel S2.

AGRANA berücksichtigt in ihrer Unternehmensstrategie die Interessen und Rechte der Verbraucher durch eine umfassende Qualitäts- und Sicherheitsorientierung. Oberstes Ziel der AGRANA-Qualitätspolitik ist es, sichere Lebensmittel und Futtermittel zu produzieren, die den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Dies schließt die Einhaltung nationaler und internationaler Anforderungen an die Produktsicherheit an allen Produktionsstandorten ein. Ein zentraler Aspekt des direkten Engagements ist die direkte Kommunikation mit Verbrauchern über verschiedene Kanäle. Dazu gehören aktive Social-Media-Kommunikation, die Plattform www.wiener-zucker.at, das Magazin "Kostbar", regelmäßige Newsletter sowie ein exklusiver Abonnentenclub. Diese Kanäle dienen nicht nur dazu, Informationen zu teilen, sondern auch dazu, Feedback von Endnutzern einzuholen und auf deren Anliegen einzugehen. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Sicherstellung der Produktsicherheit, die Bearbeitung von Kundenanliegen sowie die Förderung von Transparenz. Darüber hinaus achtet AGRANA entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf die Wahrung der Verbraucherrechte. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten fließen dabei auch in die Produktverantwortung mit ein.

AGRANA bezieht Anrainer aktiv in die Unternehmensprozesse ein, um deren Bedenken und Anliegen zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch telefonische und schriftliche Kontakte im Rahmen des Anrainermanagements und kontinuierlichen Austausch mit den lokalen Gemeinschaften. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist es, Bedenken in Bezug auf Lärm und Sicherheit und die Auswirkungen auf die Gemeinschaft zu berücksichtigen.

AGRANA kommuniziert durch verschiedene Maßnahmen pro-aktiv mit Investoren. Dies umfasst laufende Investor-Relations- und Public-Relations-Arbeit, digitale und physische Roadshows für institutionelle Investoren sowie Pressekonferenzen und Hauptversammlungen in Präsenz und online. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Schaffung von Transparenz. Das Feedback der Anleger wird sorgfältig analysiert und fließt in die strategischen Entscheidungen und die Finanzkommunikation des Unternehmens ein.

Die Umwelt, als stille Stakeholderin, wird von AGRANA mittels Umweltverträglichkeitsprüfungen, wissenschaftsbasierten Szenarioanalysen und den Austausch mit Expertinnen und Experten in ihren Unternehmensprozess inkludiert. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks und die Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden zur kontinuierlichen Förderung und Umsetzung umweltfreundlicherer Praktiken genutzt.

Zu den Engagement-Mechanismen für die Wissenschaft gehören Forschungspartnerschaften, insbesondere im Bereich der Agrarforschung, sowie akademische Konsultationen zur Produkt- und Prozessentwicklung und -optimierung. So sollen Erkenntnisse für Innovationen gewonnen und Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Standards gewährleistet werden. Die Forschungsergebnisse dienen als Grundlage für Produktentwicklungs- und -nachhaltigkeitsprojekte, um kontinuierlich fortschrittliche und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Übergreifend bietet AGRANA eine Whistleblowing-Hotline an, die allen internen und externen Stakeholdern einen sicheren und anonymen Weg ermöglicht, Bedenken zu äußern und potenzielle Probleme zu melden.

Durch die systematische Involvierung der Stakeholder-Gruppen in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und damit auch in die nachfolgende Anpassung der Ziele und Maßnahmen wird sichergestellt, dass Stakeholder-Interessen in der nachhaltigen Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden bzw. Stakeholder-Anliegen anlassbezogen auch Änderungen in der Strategie oder im Geschäftsmodell auslösen.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Zur Ermittlung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen wandte AGRANA eine Methodik an, die den Anforderungen des ESRS-Standards und den Leitlinien der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entspricht. Um verschiedene Perspektiven in den Prozess einzubringen, wurden sowohl interne als auch externe Stakeholder einbezogen. Schwer erreichbare Gruppen, wie die Natur oder Arbeitskräfte in der Tier-2-Lieferkette, wurden mittels Proxies, Risikoanalysen und wissenschaftlichen Studien berücksichtigt. Bestehende Austauschformate und Dokumentationen zur Stakeholder-Einbeziehung wurden herangezogen, um die kontinuierliche Einbindung der Perspektiven der AGRANA-Interessengruppen (siehe Angabepflicht SBM-2) zu gewährleisten.

AGRANA nutzte eine Vielzahl von Datenquellen, wie ihren Geschäftsbericht, Daten aus Umweltmanagement, Compliance, Beschaffung, HR und Qualitätsmanagement sowie wissenschaftliche Studien oder nationale und internationale Strategien, als Input-Parameter für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Die Erfassung der Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte auf Gruppenebene und umfasste alle relevanten Geschäftsaktivitäten, Standorte, Tochtergesellschaften und die gesamte Wertschöpfungskette, mit besonderem Fokus auf den landwirtschaftlichen Anbau. Unterschiede zwischen Standorten oder Geschäftsbereichen wurden in die Bewertung als gewichtender Faktor miteinbezogen. Zudem wurden Menschenrechtsthemen unabhängig von ihrem Umfang priorisiert, um eine umfassende und fundierte Einschätzung zu gewährleisten.

Validierungsschritte, darunter Feedbackschleifen mit externen Beraterin und Wirtschaftsprüfern, Betriebsrat und Vorstand, stellten die Konsistenz und Vollständigkeit der Analyse sicher. Durch die Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen von AGRANA auf Menschen und Umwelt und die sich für AGRANA ergebenden Risiken und Chancen werden zentrale Kernelemente der Sorgfaltspflicht erfüllt. Eine Übersicht über die Kernelemente der Sorgfaltspflicht befindet sich in der Angabepflicht ESRS 2-GOV-4.

Der Austausch mit Stakeholdern bei AGRANA erfolgt kontinuierlich, auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft und mit vielfältigen Methoden (siehe auch ESRS 2 SBM-2). Dabei sind die unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen jeweils spezifischen Funktionsbereichen im Unternehmen zugeordnet, interne Vertreter bilden die externe Sicht der Interessengruppen ab. Durch die Einbindung dieser Vertreter in den gesamten Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wurde sichergestellt, dass die Anliegen der Stakeholder angemessen berücksichtigt werden. Besonders hohe Relevanz hat naturgemäß die eigene Belegschaft, weshalb zusätzlich eine Feedbackrunde mit dem Konzernbetriebsrat als Vertretung der Mitarbeitenden durchgeführt wurde. Diese Konsultation erfolgte in Form von Interviews und Workshops, um eine möglichst breite Beteiligung zu gewährleisten. Zwei Stakeholder-Gruppen nehmen eine besondere Rolle im Prozess ein, da kein direkter Kontakt zu ihnen besteht und sie daher über Stellvertretungen eingebunden wurden:

  • Die Umwelt als stille Stakeholderin, deren Perspektiven durch Risikoanalysen, die Expertise von Fachexpertinnen und Experten sowie wissenschaftliche Studien und Publikationen von NGOs in den Prozess einflossen.
  • Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette ab Tier 2, die ebenfalls über Risikoanalysen sowie wissenschaftliche und weitere Sekundärquellen in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.

Ein wichtiger Aspekt ist zudem das Engagement von AGRANA in der Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI), die Wissensaustausch und Vernetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft fördert und dadurch einen wertvollen Beitrag zur Integration dieser Stakeholder-Perspektiven leistet.

Es erfolgte eine Anpassung der Wesentlichkeitsanalyse im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum, um den Anforderungen der ESRS gerecht zu werden. Zu den Änderungen gehören eine umfassendere Betrachtung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie eine verstärkte Einbindung von Stakeholdern und erweiterte Validierungsschritte. Die letzte Anpassung erfolgte im Dezember 2024, wobei neu gewonnenes Wissen genutzt wurde, um die Methodik kontinuierlich zu optimieren und an aktuelle

Anforderungen anzupassen. Weitere Überprüfungen sind jährlich vorgesehen. Grundsätzlich ist geplant, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in einem Abstand von 3 Jahren zu erneuern.

Auswirkungswesentlichkeit

AGRANA ermittelte potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt durch eine strukturierte Analyse interner und externer Daten. Dabei wurden Unternehmensberichte, Kennzahlen und Informationen aus Umweltmanagement, Compliance, Beschaffung und HR sowie externe Quellen wie wissenschaftliche Studien und internationale Strategien genutzt. Ergänzend flossen Informationen über Stakeholder-Gruppen, etwa aus Tier-2- Lieferketten, in den Prozess ein. In themenspezifischen Workshops mit internen Stakeholdern wurden mögliche positive und negative Auswirkungen identifiziert, konkretisiert und bewertet. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte unter Berücksichtigung der Vorgaben von ESRS und unter Anwendung der Dimensionen "Ausmaß der Auswirkungen", "Umfang der betroffenen Geschäftsbereiche", "Unabänderlichkeit der Auswirkungen" und "Eintrittswahrscheinlichkeit".

Sowohl die direkten Auswirkungen aus den eigenen Aktivitäten von AGRANA (eigener Betrieb) als auch die indirekten Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette wurden identifiziert, zugeordnet und gewichtet, wobei ein besonderer Fokus auf dem vorgelagerten landwirtschaftlichen Anbau der Rohstoffe, die AGRANA in den drei Segmenten Frucht, Stärke und Zucker verarbeitet, lag. Aufgrund der hohen Mengen und der großen Vielfalt an bezogenen Agrarrohstoffen und der hohen Anzahl an Beschaffungsländern und -regionen können die vorgelagerten Tätigkeiten zu potenziellen nachteiligen Auswirkungen führen. Dazu zählen sowohl Umweltauswirkungen wie der Ausstoß von Treibhausgasemissionen im landwirtschaftlichen Anbau als auch potenzielle Menschenrechtsverletzungen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette insbesondere in Beschaffungsländern im globalen Süden. Es ist entscheidend, sowohl die eigenen Tätigkeiten als auch die vorgelagerten Prozesse sorgfältig zu überwachen, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Dies erfolgt regelmäßig direkt durch die Stelle in der AGRANA-Gruppe, der die betreffende Auswirkung zugeordnet werden kann, z.B. die Personalabteilung in Bezug auf Auswirkungen auf die Mitarbeitenden oder das Compliance Office in Bezug auf menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette.

Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte anhand eines skalierbaren Modells, das vorrangig qualitative Elemente berücksichtigt. Zu den zentralen Dimensionen im Modell zählen "Scale" (das Ausmaß der Auswirkungen), "Scope" (der Umfang der betroffenen Geschäftsbereiche), "Irremediability" (Unabänderlichkeit der Auswirkungen) und "Likelihood" (Eintrittswahrscheinlichkeit). Der Schweregrad von positiven und negativen Auswirkungen wurde berechnet, indem die die einzelnen Faktoren addiert und mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wurde. Bei kritischen Themen, wie tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen, erfolgte eine grundsätzlich schwere Gewichtung, da diese unabhängig von einem geringen Ausmaß oder begrenzten Umfang stets als schwerwiegend betrachtet werden. Die Gewichtung zwischen Ausmaß, Umfang und Wahrscheinlichkeit erfolgte kontextabhängig. Beispielsweise wurden Auswirkungen mit breitem geografischem oder thematischem Einfluss, die mehrere oder alle AGRANA-Segmente betreffen, ein höheres Gewicht im Ausmaß eingeräumt.

Die Festlegung der Schwellenwerte für die Wesentlichkeit der Auswirkungen basiert auf einer Kombination interner Benchmarks und externer Standards, um die Relevanz für die Berichterstattung und die Strategie von AGRANA sicherzustellen. Für die Sammlung und Bewertung von Menschenrechtsauswirkungen diente der AGRANA-Due-Diligence-Prozess als Leitfaden, der auf dem AGRANA Verhaltenskodex und der AGRANA Grundsatzerklärung Menschenrechte beruht. Diese stützten sich wiederum unter anderem auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Finanzielle Wesentlichkeit

Das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen mit finanziellen Auswirkungen für AGRANA folgte ebenfalls einem strukturierten und umfassenden Ansatz. Grundlage für die Analyse war die bereits zuvor durchgeführte Auswirkungswesentlichkeitsanalyse, ergänzt durch Interviews mit verantwortlichen Personen und Recherchen. Dieser Schritt diente dazu, den Kontext und die Rahmenbedingungen zu verstehen. In einem zweiten Schritt wurden Risiken und Chancen (RO) identifiziert. Dazu wurden bestehende ESG-Risiken aus internen Unterlagen gefiltert und den relevanten Themen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zugeordnet. Zusätzlich wurden weitere Risiken und Chancen durch die Analyse von Abhängigkeiten, regulatorischen Änderungen und branchenspezifischen Informationen identifiziert.

Die Bewertung und Priorisierung der identifizierten RO erfolgte auf Grundlage spezifischer Kriterien wie Prozessen, Standorten, Produkten und Rohstoffen, die für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche relevant sind. Dabei wurde

zunächst eine Longlist der Risiken und Chancen erstellt, die durch eine Feedbackschleife mit internen Expertinnen und Experten der AGRANA-Geschäftsbereiche validiert und danach in eine Shortlist überführt wurde. Die RO auf der Shortlist wurden in spezifischen Workshops durch Mitarbeitende aus den Fachbereichen Finanz, Risikomanagement, Nachhaltigkeit, Umweltmanagement, Interne Revision, Human Resources, Compliance, Einkauf, Qualitätsmanagement, Strategie und Logistik beurteilt. Da sich der Prozess der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse direkt auf den Prozess der Auswirkungswesentlichkeitsanalyse stützt, ist methodisch sichergestellt, dass die identifizierten Risiken und Chancen direkt auf den tatsächlichen betrieblichen und externen Einflüssen basieren und eine fundierte Entscheidungsbasis bieten.

Um Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen und deren finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen, integrierte AGRANA Daten aus internationalen Leitlinien und Tools wie ENCORE sowie Erkenntnisse aus Sektor-relevanten Studien und Berichten. Beiträge von Organisationen wie der EU, UNEP oder WWF flossen ebenfalls in die Analyse ein. So wird gewährleistet, dass die potenziellen Risiken und Chancen, die sich aus der Beeinträchtigung oder dem Verlust von Ökosystemleistungen ergeben, umfassend und präzise in die Bewertung einbezogen wurden.

Die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen identifizierter Risiken und Chancen wurden anhand eines detaillierten semiquantitativen Bewertungsschemas bewertet. Die verwendeten Skalen wurden im Einklang mit den Vorgaben von ESRS 1 und dem internen Risikomanagement sowie der Finanzabteilung von AGRANA entwickelt und angepasst.

Für die Bewertung wurden sowohl das erwartete finanzielle Ausmaß als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und Chancen analysiert. Das Ausmaß beschreibt die potenzielle Wirkung eines Risikos oder einer Chance in vordefinierten Größenklassen auf die finanziellen Ergebnisse (EBIT) von AGRANA und wurde anhand von qualitativen Einschätzungen von Expertinnen und Experten und mithilfe von quantitativen Analysen im Bruttoverfahren ermittelt. Die Wahrscheinlichkeit wurde ebenfalls semiquantitativ durch interne Expertinnen und Experten und externe Beraterinnen und Berater eingeschätzt, wobei spezifische Kriterien aus dem internen Risikomanagement herangezogen wurden, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Die Gewichtung von Ausmaß und Wahrscheinlichkeit erfolgte durch Multiplikation dieser beiden Werte. Die Analyse wurden für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte durchgeführt, wobei "kurzfristig" das Geschäftsjahr 2024|25 abdeckt, "mittelfristig" einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren bezeichnet und "langfristig" alle Zeiträume jenseits des 5-Jahres-Horizonts einschließt. Der jeweils höchste Wert pro Risiko/Chance wurde herangezogen, um dessen Bedeutung zu bewerten. Die Schwellenwerte für die Wesentlichkeit wurden klar definiert: Ein Risiko oder eine Chance wurde als wesentlich eingestuft, wenn der berechnete Wert (Ausmaß × Wahrscheinlichkeit) größer oder gleich dem Median (3,0) der verwendeten fünfstufigen Skala entspricht. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht, wurde bereits ab einem Wert von 2,5 (Behandlung nach kaufmännischer Rundung auf 3) die Wesentlichkeitsschwelle angenommen.

Die Ergebnisse der Analyse wurden mehrfach validiert. Sowohl interne Expertinnen und Experten als auch externe Beraterinnen und Berater prüften die Konsistenz der Bewertungen und als nicht wesentlich eingestufte Punkte wurden begründet. Abschließend wurden die wesentlichen Risiken und Chancen dem AGRANA-Vorstand und dem Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit des AGRANA-Aufsichtsrats präsentiert, diskutiert und freigegeben.

Die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken kombiniert qualitative und quantitative Methoden und berücksichtigt langfristige Umwelt- und Sozialfaktoren in einer Bruttobetrachtung. Das heißt, dass bereits gesetzte Maßnahmen gemäß ESRS-Vorgaben in die Bewertung nicht einflossen. So erweitert die Nachhaltigkeitsbewertung den Blickwinkel des Risikomanagements durch die Integration externer Vorgaben wie ESRS, sektoraler Besonderheiten und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen, wodurch die Analyse umfassend und zukunftsorientiert wird.

Der Entscheidungsprozess basiert auf einem strukturierten Ansatz, der interne Kontrollmechanismen, Stakeholder-Einbindung und klar definierte Validierungsstufen umfasst. Das Corporate-Sustainability-Team leitete gemeinsam mit dem Risikomanagement den gesamten Prozess, wobei interne Abteilungen und Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen und den AGRANA-Segmenten in die Analyse eingebunden wurden. Diese funktionsübergreifende Zusammenarbeit stellte sicher, dass die Bewertung von Auswirkungen, Chancen und Risiken den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt wurden. So können auch frühzeitig effektive Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Ergebnisse des Prozesses zur Ermittlung und Bewertung und zum Management nachhaltigkeitsbezogener Risiken sind teilweise bereits im allgemeinen Risikomanagement von AGRANA berücksichtigt. Die weiteren wesentlichen Risiken werden unter Berücksichtigung ihrer hohen Komplexität hinsichtlich ihrer Integrierbarkeit in das Risikomanagementsystem re-evaluiert. Diese Ergebnisse tragen zur Bewertung des allgemeinen Risikoprofils bei, indem sie langfristige und übergreifende Faktoren wie regulatorische Veränderungen, ökologische Abhängigkeiten oder gesellschaftliche Entwicklungen einbeziehen. Sie ermöglichen eine erweiterte Perspektive in Bezug auf potenzielle Risiken und Chancen und unterstützen AGRANA dabei, strategische Entscheidungen und Gegenmaßnahmen zu treffen.

Der Prozess zur Ermittlung und Bewertung und zum Management von Chancen wird derzeit nicht in das allgemeine Risikomanagementverfahren einbezogen. Chancen werden als Teil der strategischen Geschäftssteuerung direkt von den AGRANA-Segmenten weiterverfolgt.

Den Abschluss des gesamten Prozesses der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bildete die Identifikation der aus den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) resultierenden für AGRANA wesentlichen und daher zu berichtenden ESRS-Datenpunkten. Hierfür wurden die wesentlichen IRO den Offenlegungspflichten der ESRS-Themenstandards zugeordnet. Offenlegungspflichten, die keiner der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet werden können, gelten als "nicht wesentlich". Das bedeutet, dass AGRANA keine Informationen zu diesen Offenlegungspflichten bereitstellen muss. Offenlegungspflichten, die mit einer oder mehreren der wesentlichen IRO verknüpft sind, werden im Berichtsprozess berücksichtigt. Alle wesentlichen IRO konnten einer konkreten Angabepflicht zugeordnet werden. AGRANA berichtet daher keine unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsthemen, wohl aber unternehmensspezifische Leistungsindikatoren, die im Bericht gekennzeichnet sind.

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (E1- IRO-1)

Die energieintensive Veredelung landwirtschaftlicher Rohstoffe, insbesondere in den Geschäftsbereichen Stärke und Zucker, führt zu direkten und indirekten Auswirkungen auf das Klima und bringt zugleich Risiken und Chancen für AGRANA mit sich. Zur Bewertung der Klimaauswirkungen zog AGRANA ihre gruppenweite Unternehmenstreibhausgasbilanz, den sogenannten "Corporate-Carbon-Footprint", heran, der im Geschäftsjahr 2021|22 erstmalig nach den damaligen Vorgaben des "Greenhouse Gas Protocol" berechnet wurde. Dabei wurden für das Basisjahr 2019|20 sowohl Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) als auch jene aus der vorund nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) strukturiert erfasst. Mehr Informationen zur Berechnung des Corporate-Carbon-Footprint sind der Angabepflicht E1-6 auf S. 92 zu entnehmen.

Um klimawandelbedingte Risiken für den eigenen Betrieb zu identifizieren, wurde im Geschäftsjahr 2022|23 eine Klimawandel-Szenarioanalyse für 53 Standorte durchgeführt, die in den Geschäftsjahren 2023|24 (Segment Frucht) sowie 2024|25 (Segmente Zucker und Stärke) einer näheren Detailanalyse unterzogen wurde. Ziel war es, die physischen Klimarisiken pro Standort zu erheben. Das methodische Vorgehen stützte sich einerseits auf eine Expositionsanalyse, die unter Anwendung der vom Weltklimarat empfohlenen Szenarien SSP1-2.6 und SSP5-8.5 durchgeführt wurde, welche um ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario bis 2040 und 2060 erweitert wurde, andererseits auf eine fragebogenbasierte Vulnerabilitätsbewertung durch Expertinnen und Experten an den AGRANA-Standorten.

Zunächst wurden den Standorten präzise geografische Koordinaten zugewiesen, um relevante Klimagefahren gezielt auszuwählen. Basierend auf diesen Gefahren erfolgte eine Datenanalyse, bei der die relevantesten Datenquellen identifiziert wurden. Die Auswahl der Indikatoren erfolgte so, dass sie die jeweiligen Klimagefahren bestmöglich repräsentieren. Anhand der Standorte sowie der räumlichen Informationen der Gefahrenindikatoren wurden Gefahrenwerte für verschiedene Szenarien und Zeiträume festgelegt. Anschließend wurde in einem mehrstufigen qualitativen Interviewverfahren die Vulnerabilität der einzelnen Standorte bewertet. Das physische Klimarisiko setzt sich aus drei wesentlichen Faktoren zusammen: 1. Analyse der Klimagefahren, 2. Bewertung der Exposition der Produktionsstandorte und 3. potenzielle klimabedingte Beeinträchtigung der Produktionsprozesse.

Im Rahmen dieser Modellierungen wurden insbesondere Wasserknappheit, Dürre, Hitzewellen, Überflutungen sowie Wald- und Flächenbrände als potenziell kritische Risiken für bestimmte Standorte identifiziert. Die Detailanalysen zeigen, dass sich die Mehrheit der AGRANA-Standorte im mittleren Risikobereich befindet. Die häufigsten Risikofaktoren sind Dürre, Hitzewellen und Wasserknappheit. Nur ein Standort weist ein sehr hohes physisches Klimarisiko auf, sechs Standorte ein hohes. Für diese insgesamt sieben Betriebsstätten wurden im Geschäftsjahr 2024|25 Adaptionspläne ausgearbeitet.

Im Geschäftsjahr 2023|24 begann AGRANA mit der Analyse von Klimarisiken entlang der agrarischen Wertschöpfungskette als Ergänzung zur bestehenden Klimawandel-Szenarioanalyse der Produktionsstandorte. Es wurde ein spezifisches

Risikomodell entwickelt, das auf den geografischen Koordinaten der AGRANA-Beschaffungsregionen basiert, um Klimarisiken systematisch zu identifizieren und zu quantifizieren. Im ersten Schritt wurde das physische Klimarisiko für die Zuckerrübe anhand ausgewählter Indikatoren bewertet, und potenzielle Auswirkungen auf die Erträge wurden untersucht. Dabei kamen Szenarien des Weltklimarates und die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Anwendung. Zukünftig werden weitere für die AGRANA-Gruppe relevante Rohstoffe analysiert.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die durch die beiden bereits durchgeführten Klimawandel-Szenarioanalysen ermittelten Risiken und die im anschließenden Prozess neu identifizierten Klimarisiken und -chancen einer ersten semi-quantitativen finanziellen Bewertung über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte unterzogen. Wie in den allgemeinen Angaben zur DMA beschrieben, wurden die Risiken anhand einer fünfstufigen Skala des finanziellen Ausmaßes (EBIT-Auswirkung) bewertet. Die physischen Klimarisiken sowohl im eigenen Betrieb (Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, Kostensteigerung durch klimabedingte Wetterextreme) als auch für die Wertschöpfungskette (Preisvolatilität bei Rohstoffen) wurden brutto mit einem hohen EBIT-Effekt bei variierender Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Generell steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit ohne Setzung von Maßnahmen mit fortschreitendem Zeithorizont. In den folgenden Geschäftsjahren wird diese Erstbewertung sukzessive verfeinert. Die verwendeten kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte wurden im Einklang mit den Angaben im ESRS 1 definiert und stimmen teilweise mit der erwarteten Lebensdauer der Vermögenswerte, den strategischen Planungshorizonten und den Kapitalallokationsplänen überein. Die klimabezogenen Annahmen im Jahresabschluss basieren ebenfalls auf den beschriebenen Analysen.

In Bezug auf Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten, die noch nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind oder erhebliche Anstrengungen erfordern, um mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar zu sein, ist lediglich der sich bereits in Umsetzung befindliche Ausstieg aus dem Energieträger Kohle (Substitution durch Erdgas) am Standort Opava | CZ zu nennen. Dieser wird im Geschäftsjahr 2025|26 abgeschlossen und die dort derzeit noch gebundenen Treibhausgasemissionen sind dann hinfällig (siehe E1-1).

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermöglichte zudem eine Identifikation von wesentlichen Übergangsrisiken (siehe auch ESRS 2 SBM-3), die in folgende Kategorien unterteilt werden können und ebenfalls einer Bewertung über kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume unterzogen wurden:

Technologie

Hohe Investitionskosten und mögliche kurzfristige Effizienzeinbußen durch den Umstieg auf emissionsärmere Technologien wurden als wesentliches Risiko für die AGRANA-Gruppe in einem über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren hinausgehenden Zeitraum identifiziert. Langfristig gesehen führt eine höhere Energieeffizienz mit großer Wahrscheinlichkeit aber zu Einsparungen von Kosten im laufenden Betrieb (Chance).

Markt

Der sich wandelnde Markt hin zu einer erhöhten Nachfrage nach emissionsarmen Produkten kann sich für AGRANA sowohl als langfristig wirksame Chance als auch als Risiko manifestieren. Einerseits müssen künftig emissionsreduzierende Aktivitäten gefördert werden, was zu höheren Investitionen führt. Andererseits tragen diese zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.

Politik und Recht

Insbesondere für die Geschäftsbereiche Zucker und Stärke, die dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen, stellt die Verteuerung von Emissionszertifikaten ein erhebliches Übergangsrisiko dar. Dieses Risiko weist eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit auf und betrifft insbesondere den langfristigen Bewertungshorizont von mehr als fünf Jahren.

Die Bewertung klimabedingter Übergangsrisiken und -chancen erfolgte im ersten Schritt ebenfalls auf Basis der Einschätzung von unternehmensinternen Fachexpertinnen und -experten. Es wurde noch keine transitorische Klimawandel-Szenarioanalyse unter Einbezug eines 1,5°C-Szenarios durchgeführt. Daher werden im nächsten Schritt die aus der qualitativen Analyse abgeleiteten Informationen unter Anwendung eines Klimaszenarios, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad berücksichtigt, re-evaluiert. Die Übergangsrisiken wurden nach der gleichen Logik wie die physischen Risiken einer qualitativen Erstbewertung unterzogen. Nach Einschätzung der Expertinnen und Experten zieht das Marktrisiko hier den größtmöglichen potenziellen finanziellen Effekt nach sich, gefolgt von den regulatorischen und technologischen Übergangsrisiken.

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2-IRO-1)

Bei der Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung wurden sowohl die Standorte und die dort stattfindenden eigenen Tätigkeiten der AGRANA-Gruppe als auch die Wertschöpfungskette gemäß dem LEAP-Ansatz (1. Feststellung des Ortes, 2. Bewertung der Abhängigkeiten und Auswirkungen, 3. Bewertung von Risiken und Chancen, 4. Ergebniserstellung) berücksichtigt. Besonders im Fokus stand dabei der agrarische Anbau von Rohstoffen, da in diesem Bereich die meisten Berührungspunkte mit der Natur bestehen. Die Abhängigkeiten und Auswirkungen wurden in Workshops mit unternehmensinternen Fachexpertinnen und -experten bewertet. Dabei wurden umweltrechtliche Vorgaben berücksichtigt und - wo erforderlich - Abfragen auf Produktionsstandortebene durchgeführt. Im nächsten Schritt wurden mithilfe des Risikomanagements Risiken und Chancen bewertet.

Alle in Bezug auf Umweltverschmutzung identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als nicht wesentlich eingestuft. Die AGRANA-Gruppe verfügt nicht über Standorte, an denen die Umweltverschmutzung von wesentlicher Bedeutung ist und auch nicht über Geschäftstätigkeiten, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung verbunden sind. Vor diesem Hintergrund wird der Standard ESRS E2 nicht berichtet. Diese Bewertung basiert zum einen auf den strengen regulatorischen Vorgaben, denen sowohl AGRANA als auch die Lieferkette – insbesondere in Europa, wo ein großer Teil der Geschäftstätigkeit angesiedelt ist – unterliegen. Zum anderen liegen keine Erkenntnisse über tatsächliche negative Auswirkungen im Bereich der Umweltverschmutzung vor. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden die umliegenden Gemeinschaften insofern berücksichtigt, als interne Stakeholder-Repräsentanten in den Prozess eingebunden wurden. Darüber hinaus stellt das AGRANA-Anrainermanagement an den einzelnen Standorten sicher, dass die Interessen der umliegenden Gemeinschaften gewahrt bleiben.

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser und Meeresressourcen (E3-IRO-1)

Während Süßwasserressourcen eine wichtige Rolle im Produktionsprozess der AGRANA-Gruppe spielen, sind Meeresressourcen für das Unternehmen nicht von wesentlicher Bedeutung. Es werden im Kapitel E3 demnach nur Datenpunkte aus den ESRS berichtet, die im Zusammenhang mit Süßwasserressourcen stehen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse, bei der sowohl der eigene Betrieb als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß dem LEAP-Ansatz analysiert wurde, wurde ein spezielles Augenmerk auf jene Standorte des Geschäftsbereichs Fruchtzubereitungen gelegt, die sich in relativer Meeresnähe befinden (Südkorea, Türkei, Australien und China). Es sind an diesen Standorten keine negativen Auswirkungen auf Meeresökosysteme zu erwarten.

Um spezifisch AGRANA-Standorte zu identifizieren, die von Wasserrisiken betroffen sind, erfolgte ein geographisches Mapping unter Zuhilfenahme des "Aqueduct Water Risk Atlas". Dieses Open Source Tool ermöglicht es, die Eintrittswahrscheinlichkeit von wasserbezogenen Risiken wie Überflutungen, Dürre und Wasserknappheit, auch unter Berücksichtigung von Flusseinzugsgebieten, zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden mittels des ebenfalls frei zugänglichen WWF Water-Risk-Filters und der im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung von Klimarisiken beschriebenen Klimawandel-Szenarioanalyse plausibilisiert. Für das Geschäftsjahr 2024|25 ergaben sich Risiken insbesondere in Bezug auf den Faktor Wasserknappheit. Sieben AGRANA-Standorte lagen demnach in Zonen mit sehr hohem Risiko (Südafrika, Marokko, Ägypten, China, Indien, USA – Fort Worth, Mexico). Neun weitere Produktionsstätten befinden sich in Gebieten mit einem hohen Risiko für Wasserknappheit (Algerien, Türkei, Ukraine – alle Standorte, Rumänien, Korea, Australien, USA – Centerville). Diese können zum überwiegenden Teil dem Segment Frucht zugeordnet werden. Durch Wasserentnahme in diesen Gebieten kommt es möglicherweise zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.

Außerdem wurden die Verbräuche von Oberflächenwasser und Grundwasser sowie Entnahmen und Ableitungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten betrachtet. Die Kriterien für die Bestimmung des Zustands von Gewässern gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden ebenso berücksichtigt (siehe Angabepflicht E3-4). Es erfolgte keine dedizierte Einbindung der an die AGRANA-Standorte angrenzenden Gemeinschaften. Die Einbindung der Gemeinden erfolgt üblicherweise im Rahmen des AGRANA-Anrainermanagements.

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen (E4-IRO-1)

Das Thema Biodiversität wurde im Rahmen der allgemeinen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse behandelt, wobei sowohl die Identifikation als auch die Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im eigenen Betrieb und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt wurden. Ein Hauptaugenmerk lag auf der

Analyse der agrarischen Lieferkette, da Landwirtschaft und Biodiversität eng miteinander verknüpft sind. Potenzielle Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt, von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen wurden ebenfalls ermittelt und bewertet.

Für die Analyse von Biodiversitätsauswirkungen, -risiken und -chancen wurden wissenschaftliche Studien und Präsentationen von Expertinnen und Experten herangezogen. Dabei kamen sektorspezifische Ansätze wie der ENCORE-Ansatz (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure) zur Anwendung. Dies ist ein innovativer Ansatz im Bereich des Biodiversitätsschutzes. Er befasst sich mit der Identifikation und Nutzung neuer Chancen und Strategien, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und nachhaltige Lösungen zu fördern, und wird in den ESRS und den TNFD-Richtlinien referenziert (Taskforce on Nature-related Financial Disclosures). Die TNFD-Richtlinien sind ein Rahmenwerk zur Berichterstattung und Risikobewertung im Bereich Biodiversität. Sie sollen Unternehmen und Finanzinstitutionen dabei unterstützen, naturbezogene Risiken und Chancen zu verstehen, zu managen und transparent offenzulegen. Ziel ist es, die Natur in wirtschaftliche Entscheidungen einzubeziehen.

Zusätzlich wurden sowohl regulatorische Entwicklungen und Strategien wie die EU-Bodenstrategie und die EU-Biodiversitätsstrategie im Rahmen des Green Deals berücksichtigt als auch Publikationen von NGOs wie dem World Wildlife Fund. Das Engagement von AGRANA in der SAI-Plattform unterstützte den Wissensaustausch. Diese Quellen ermöglichten es AGRANA, sowohl unternehmensspezifische als auch systemische Risiken zu verstehen und in die Analyse miteinzubeziehen. Die identifizierten wesentlichen Risiken sind physischer Natur. Es wurden keine wesentlichen Übergangsrisiken ermittelt. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gab es keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften.

Um zu bewerten, ob durch ihre Geschäftstätigkeit an den eigenen Standorten mögliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität bestehen, führte AGRANA eine Analyse mit dem Biodiversitätsfilter des World Wildlife Fund (WWF) durch. Obgleich einige Standorte in der Nähe von schutzbedürftigen Gebieten liegen, sind dort keine negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und gefährdete Ökosysteme zu erwarten. Die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen ist in den kommenden Geschäftsjahren zu eruieren. Dazu sollen Datenbanken und Geoinformationen herangezogen werden.

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5-IRO-1)

Bei der Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden sowohl die AGRANA-Standorte und dort stattfindenden eigenen Tätigkeiten als auch die Wertschöpfungskette gemäß dem LEAP-Ansatz berücksichtigt. Es wurden die Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse sowie Abfälle im Einzelnen auf ihre wesentlichen Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit von AGRANA untersucht. Eine detaillierte Untersuchung einzelner Standorte war nicht notwendig, da die positiven Ergebnisse der Kreislaufwirtschaft auf der konsequenten Umsetzung zentraler Prinzipien und Strategien beruhen, die bereits umfassend in der gesamten AGRANA-Gruppe etabliert sind. Dies betrifft insbesondere die für die AGRANA-Gruppe wesentlichste Input-Ressource: agrarische Rohstoffe.

Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften statt. Die Interessen und Standpunkte der betroffenen Gemeinschaften wurden insofern berücksichtigt, als interne Stakeholder-Vertreter in den Wesentlichkeitsanalyseprozess eingebunden wurden.

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung (G1-IRO-1)

Das Thema "Business Conduct" wurde ebenfalls im Rahmen der allgemeinen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet, einschließlich der Identifikation und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen. Letzteres erfolgte unter Zuhilfenahme spezifischer Kennzahlen wie der Anzahl gemeldeter bzw. bestätigter Fälle, gesetzte Maßnahmen sowie der Dokumentation von Stakeholder-Interessen im Rahmen von Compliance-Analysen, -Reviews und -Visits.

Eine detaillierte Analyse spezifischer Standorte oder besonderer Unternehmensaktivitäten wurde dabei nicht durchgeführt, weil Compliance als Fundament guter Unternehmensführung gleichermaßen in allen Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften verankert ist.

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die wesentlichen Auswirkungen von AGRANA sind primär im eigenen Betrieb und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu finden, insbesondere im landwirtschaftlichen Anbau der Rohstoffe. Dies beeinflusst die Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der gesamten Lieferkette und erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit Umwelt- und Sozialstandards. Die Anforderungen der ESRS führen zu einer stärkeren Einbindung von assozierten Unternehmen und komplexeren Analysen.

Die Identifikation und Bewertung dieser Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen erfolgte durch eine detaillierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1). Dieser Prozess ist in die ESG-Strategie integriert und umfasst eine kontinuierliche Überprüfung sowie Anpassungen und Feedbackschleifen mit Stakeholdern. Erhöhte Interaktion und Feedback mit internen und externen Stakeholdern tragen zur Verbesserung der ESG-Berichtsleistung und der Entscheidungsprozesse bei. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermöglichte eine differenzierte Betrachtung der Geschäftsaktivitäten von AGRANA entlang der Wertschöpfungskette und bildet eine Grundlage für das gezielte Management unternehmensspezifischer Risiken sowie die Ableitung entsprechender Leistungsindikatoren im Rahmen der ESG-Berichterstattung. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden systematisch in Geschäftsstrategien integriert, einschließlich der Anpassung von Due-Diligence-Prozessen.

Das Geschäftsmodell und die Strategie der AGRANA-Gruppe sind durch robuste Prozesse, dynamische Anpassungsmechanismen und die Fokussierung auf Nachhaltigkeit widerstandsfähig. Die Integration von ESG-Aspekten, ein starker Due-Diligence-Prozess sowie eine umfassende Stakeholder-Einbindung gewährleisten, dass Risiken effektiv gemanagt und Chancen gezielt genutzt werden können. Die Wesentlichkeitsanalyse von AGRANA basiert auf einer umfassenden Datengrundlage, die interne und externe Quellen, wissenschaftliche Studien sowie Best Practices berücksichtigt. Diese Analyse gewährleistet, dass wesentliche Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und priorisiert werden. Dadurch entsteht eine Grundlage für eine robuste Entscheidungsfindung.

Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Bewertungsmethoden im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen sind vorgesehen. Zudem werden methodische Schwächen in Feedbackschleifen erkannt und durch Verbesserungen der Analysemethoden behoben. Der Fokus auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere den landwirtschaftlichen Anbau, ermöglicht die Stärkung der Resilienz der Lieferkette und damit des Geschäftsmodells.

Klimawandelanpassung und Klimaschutz: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Klimawandelanpassung
Positive langfristige Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft durch die
Einhaltung der AGRANA-Werte
entlang der Wertschöpfungskette im
Zusammenhang mit dem Klimawandel
Auswirkung;
positiv;
langfristig
Rohstoffanbau in der
vorgelagerten
Wertschöpfungskette
(Landwirtschaft)
AGRANAs Commitment zu den SBTi
Zielen kann negative
Klimaauswirkungen mildern, die
Klimawandelanpassung vorantreiben
und den ökologischen Fußabdruck von
AGRANA minimieren. Betroffene
Stakeholder sind die Natur,
Vertragslandwirte und andere
Lieferanten.
Preisvolatilität und dadurch
Kostensteigerungen bei agrarischen
Rohstoffen durch klimabedingte
Ernteausfälle
Risiko;
langfristig
Rohstoffanbau in der
vorgelagerten
Wertschöpfungskette
(Landwirtschaft)
Kann langfristig auf Ertragslage und
Zahlungsströme wirken. Kein Risiko
einer erheblichen Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.
Kostensteigerung durch
Wetterextreme an den eigenen
Standorten aufgrund des
Klimawandels
Risiko;
langfristig
Eigene Standorte in
Risikozonen
Kann langfristig auf Ertragslage und
Zahlungsströme wirken. Kein Risiko
einer erheblichen Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.
Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Klimaschutz
Signifikante Scope-3-Emissionen aus
dem Rohstoffanbau (Scope 3.1)
Auswirkung;
negativ;
langfristig
Rohstoffanbau in der
vorgelagerten
Wertschöpfungskette
(Landwirtschaft)
Der Einkauf von großen Mengen an
landwirtschaftlichen Rohstoffen – der
Kern des AGRANA-Geschäftsmodells –
führt zu indirekten Emissionen von
CO2e, welche erheblich zum
Klimawandel beitragen.
Signifikante Scope-1- und Scope-2-
Emissionen
Auswirkung;
negativ;
langfristig
Eigene Standorte
insbesondere in den
Segmenten Stärke und Zucker
AGRANAs eigene energieintensive
Produktionsprozesse verursachen
direkte (Verbrennungsprozess in den
Anlagen) und indirekte
(Energieverbrauch) Emissionen, die
zum Klimawandel beitragen.
Signifikante Scope-3-Emissionen aus
dem vorgelagerten Transport (Scope
3.4)
Auswirkung;
negativ;
langfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
Transporte der Rohstoffe zu
den AGRANA
Produktionsstandorten
Die Beschaffung einer großen Menge
an Rohstoffen in allen Segmenten
erfordert viele Transportwege, die
noch zu ca. drei Viertel auf der Straße
durchgeführt werden. Das führt zu
erhöhten Emissionen durch den
Warentransport, die zum Klimawandel
beitragen.
Signifikante Scope-3-Emissionen aus
dem nachgelagerten Transport (Scope
3.9)
Auswirkung;
negativ;
langfristig
Nachgelagerte
Wertschöpfungskette;
Transport der hergestellten
Waren zu den Kunden
Der Vertrieb von Produkten aller
Segmente an weiterverarbeitende
Industrien und Endkunden führt zu
zusätzlichen Transportemissionen in
der Lieferkette, die zum Klimawandel
beitragen.
Potenzielle Entwaldung durch den
Kauf von Risikoprodukten
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
langfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
insbesondere der agrarische
Anbau von Soja, Kakao und
Kaffee in Gebieten mit
Entwaldungsrisiko
Der Einkauf von Risikorohstoffen in
allen Segmenten könnte indirekt zur
Zerstörung von Ökosystemen
beitragen. Die Abholzung für
landwirtschaftliche Rohstoffe führt zu
einem Verlust von Biodiversität, zur
Degradation von Böden und zu
erhöhten CO₂-Emissionen.
Kostensteigerungen durch die
Umstellung auf emissionsreduzierte,
nachhaltige Produkte
Risiko;
langfristig
Eigene Standorte und
vorgelagerte
Wertschöpfungskette
(Landwirtschaft); alle
Segmente
Wirkt durch Investitionen in CO2-
Reduktion in der eigenen Produktion
und in der Landwirtschaft langfristig
auf Ertragslage und Zahlungsströme.
Kein Risiko einer erheblichen
Anpassung der Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.
Umsatzsteigerungen und
Beibehaltung der
Wettbewerbsfähigkeit durch die
Umstellung auf emissionsreduzierte,
nachhaltige Produkte
Chance;
langfristig
Eigene Tätigkeit Die AGRANA-Gruppe profitiert von
den Umsätzen, die durch
emissionsreduzierte Produkte
generiert werden. Wirkt langfristig auf
Ertragslage und Zahlungsströme.
Keine Anpassung der Buchwerte im
nächsten Berichtszeitraum, weil erst
langfristig wirksam.
Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Kostensteigerung durch eine Teuerung
des Kaufpreises von
Emissionszertifikaten
Risiko;
langfristig
Eigene Standorte, die unter
das EU-Emissionshandels
system fallen; Segmente
Stärke und Zucker
Kann langfristig auf Ertragslage und
Zahlungsströme wirken. Kein Risiko
einer erheblichen Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.

Energie: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Energie
Negative Klimaauswirkungen durch
die Verbrennung von fossilen
Energieträgern
Auswirkung;
negativ;
langfristig
Eigene Standorte;
insbesondere in den
energieintensiven Segmenten
Zucker und Stärke;
kohlebetriebener Standort
Opava CZ
Die fossile Energieversorgung von
Produktionsanlagen ist ein
bedeutender Faktor in der
Klimaerwärmung und führt zur
Erschöpfung nicht erneuerbarer
Ressourcen. Ein großer Teil der
Produktionsstandorte in den
Segmenten Zucker und Stärke ist noch
auf fossile Brennstoffe angewiesen
Einsparung von laufenden Kosten
durch höhere Energieeffizienz
Chance;
langfristig
Eigene Standorte;
insbesondere in den
energieintensiven Segmenten
Zucker und Stärke
Durch Energieeffizienzmaßnahmen
können Kosten gesenkt werden, was
sich langfristig positiv auf die
Ertragslage und Zahlungsströme
auswirkt. Keine Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum, weil erst langfristig
wirksam.
Kostensteigerung durch vermehrte
Investitionen in Energieeffizienz
Risiko;
langfristig
Eigene Standorte;
insbesondere in den
energieintensiven Segmenten
Zucker und Stärke
Um die zuvor genannten
Einsparungen von laufenden Kosten
durch mehr Energieeffizienz zu
realisieren, werden eingangs die
Investitionskosten steigen, was sich
wiederum negativ auf Ertragslage und
Zahlungsströme auswirken kann. Kein
Risiko einer erheblichen Anpassung
der Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.
Mögliche Umsatzsteigerung durch die
Erzeugung und den Verkauf von
Biogas
Chance;
langfristig
Standorte der Segmente
Zucker und Stärke in Ungarn
inkl. Joint Venture Hungrana
Mögliche langfristige positive
Auswirkungen auf Ertragslage und
Zahlungsströme. Keine Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum, weil erst langfristig
wirksam.

Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zu einer nachhaltigen Reduktion des Energieverbrauchs (besonders aus fossilen Energieträgern) spielen eine tragende Rolle in der AGRANA-Nachhaltigkeitsund Geschäftsstrategie. Die AGRANA-Klimastrategie mit dem Netto-Null-Ziel in Scope 1 und 2 im Jahr 2040 und dem Netto-Null-Ziel in Scope 3 im Jahr 2050, für deren Umsetzung wesentliche Investitionsbeträge bereitgestellt werden, trägt wesentlich dazu bei, das Unternehmen resilienter gegen klimawandelbedingte Risiken wie Ernteausfälle oder

Produktionsunterbrechungen bzw. gegen Übergangsrisiken wie eine Verteuerung von Emissionen zu machen. Andererseits werden dadurch Marktchancen generiert, die aus der Bereitstellung emissionsreduzierter Produkte realisiert werden können. Insbesondere die Reduktion der Scope-3-Emissionen erfordert eine intensive Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, durch die Stakeholder-Beziehungen gestärkt werden. AGRANA mit ihrer einzigartigen Stellung zwischen der Landwirtschaft und der weiterverarbeitenden Industrie kann hier als Bindeglied fungieren. Für detaillierte Informationen siehe ESRS E1 auf Seite 82ff.

Wasser und Meeresressourcen: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Wasserentnahme
Potenzielle negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft durch
Wasserentnahme in Gebieten mit
Wasserstress
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
Eigene Standorte in Wasser
Risikozonen; insbesondere im
Segment Frucht
Die Wasserentnahme in Regionen mit
Wasserknappheit kann zu Konflikten
mit lokalen Gemeinden führen und
Ökosysteme gefährden. Laut aktueller
Aqueduct Wasserrisiko-Analyse
befinden sich 16 Standorte in einer
Zone mit hohem oder extrem hohem
Wasserstress.
Wasserverbrauch
Positive Wasserbilanz (höhere
Wasserabgabe als -entnahme)
Auswirkung;
positiv;
kurzfristig
Eigene Standorte Rohstoffe wie Zuckerrübe oder Apfel
enthalten viel Wasser. Dieses wird von
AGRANA im Rahmen ihrer
Nachhaltigkeitsstrategie als
Prozesswasser genutzt und
anschließend aufbereitet und anderen
Wassernutzern zur Verfügung gestellt.
Wasserressourcen werden sorgsam
verwendet und lokale Gemeinschaften
unterstützt.

Um der wesentlichen negativen Auswirkung der Wasserentnahme in Wasserstressgebieten zu begegnen, hat AGRANA ein neues Wassermanagement-Ziel eingeführt (siehe ESRS E3 auf Seite 96ff), das eine Anpassung der lokalen Prozesse erfordert.

Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlustes Direkte Nutzung
Potenzielle negative Auswirkungen auf Auswirkung; Vorgelagerte AGRANAs Rohstoffbeschaffung basiert
die Biodiversität durch agrarische negativ; Wertschöpfungskette; auf landwirtschaftlichen Produkten,
Praktiken potenziell;
langfristig
agrarischer Anbau
insbesondere im Segment
Frucht
die teilweise in Monokulturen bzw.
industrieller Landwirtschaft angebaut
werden. Diese Praktiken können einen
Verlust an Biodiversität verursachen
und die natürliche Artenvielfalt
gefährden.
Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen Landdegradation
Potenzielle Bodendegradation durch
agrarische Praktiken
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
langfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
agrarischer Anbau
insbesondere im Segment
Frucht
Bodenverlust durch Erosion schwächt
die Fruchtbarkeit des Bodens und
reduziert möglicherweise die
landwirtschaftliche Produktivität.

Im Rahmen ihres Engagements auf der SAI-Plattform und durch die Einführung der verpflichtenden FSA-Verifizierung bei ihren Vertragslandwirten in den Segmenten Stärke und Zucker, die biodiversitätsfördernde Maßnahmen beinhaltet, wurde bereits eine Grundlage für den Schutz der Biodiversität und den Erhalt von Ökosystemen in der (agrarischen) Wertschöpfungskette gelegt. Zukünftig wird das Thema strategisch gemeinsam mit den Bereichen Emissionsreduktion und Wassermanagement in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Rahmen eines neuen Projekts zur nachhaltigen Gestaltung der agrarischen Lieferkette weiterverfolgt (siehe ESRS E4 auf Seite 99ff).

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Signifikante Abfallreduktion durch die
nahezu vollständige Verwertung von
Rohstoffen
Auswirkung;
positiv;
mittelfristig
Eigene Standorte;
insbesondere in den
Segmenten Zucker und Stärke
Durch die Verarbeitung nahezu aller
Rohstoffbestandteile zu Haupt- und
Nebenprodukten wird garantiert, dass
Nährstoffe wieder in die Natur und
die Nahrungskette zurück gelangen
und der biologische Kreislauf
geschlossen wird.
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Signifikante Reduktion von
Verpackungsmaterialien durch
Verwendung von Mehrwegsystemen
im B2B-Bereich
Auswirkung;
positiv;
kurzfristig
Eigene Tätigkeiten;
nachgelagerte
Wertschöpfungskette; B2B
Bereich
Ca. 70 % der verkauften
Produktionsmengen werden in
wiederverwendbaren Systemen wie
Stahlcontainern oder LKWs
ausgeliefert. Die Verwendung solcher
Lösungen verringert Plastikabfälle,
schont Ressourcen und reduziert die
CO₂-Emissionen, die durch die
Herstellung und Entsorgung von

Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft sind elementare Bestandteile der AGRANA-Geschäftsstrategie, die sowohl ökonomische als auch ökologische Zielsetzungen erfüllen (siehe ESRS E5 auf Seite 104ff).

Einwegverpackungen entstehen.

Eigene Belegschaft: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit
Risiko von Arbeitsunfällen und Auswirkung; AGRANA-Gruppe; höchste Insbesondere in den AGRANA
arbeitsbezogenen Erkrankungen negativ; kurz Verletzungsrate derzeit im Produktionsanlagen bestehen,
sowohl für eigene Mitarbeitende als und Segment Stärke ausgelöst durch das Versagen von
auch für Leiharbeitskräfte mittelfristig Sicherheitsprozessen oder die
Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
unsachgemäße Verwendung von
Schutzausrüstung, Unfallrisiken, die
zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen für Mitarbeitende
führen können.
Arbeitsbedingungen Sozialer Dialog und Tarifverhandlungen
Kollektivverträge sowie sozialer Dialog
und die daraus resultierenden
positiven Auswirkungen sind formell
nicht flächendeckend in der AGRANA
Gruppe etabliert
Auswirkung;
negativ; kurz
und
mittelfristig
AGRANA-Gruppe AGRANAs Geschäftsaktivitäten sind
von der eigenen Belegschaft abhängig.
Verbesserte Arbeitsbedingungen durch
Kollektivverträge und sozialen Dialog
führen zu einer erhöhten
Zufriedenheit der Mitarbeitenden und
senken das Risiko von Konflikten.
Aufgrund unterschiedlicher
gesetzlicher Rahmenbedingungen sind
sie nicht flächendeckend etabliert.
Arbeitsbedingungen Arbeitszeit
Überstunden können zu negativen
gesundheitlichen Auswirkungen auf
Mitarbeitende führen
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
AGRANA-Gruppe AGRANAs Geschäftsaktivitäten sind
von der eigenen Belegschaft abhängig.
Überstunden können zu Überlastung,
Stress und daraus resultierenden
physischen und psychischen
gesundheitlichen Problemen bei
Mitarbeitenden führen.
Arbeitsbedingungen Sichere Beschäftigung
Kostensteigerung durch den
Fachkräftemangel bzw. Gefahr, dass
offene Stellen nicht planmäßig
adäquat besetzt werden können
Risiko;
langfristig
AGRANA-Gruppe Kann langfristig auf Ertragslage und
Zahlungsströme wirken. Kein Risiko
einer erheblichen Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Chancenungleichheit durch
potenzielle Diskriminierung von
Mitarbeitenden aufgrund
verschiedener Parameter
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
AGRANA-Gruppe Diskriminierung betrifft insbesondere
Frauen und Menschen mit
Behinderung. Der Anteil von Frauen in
höheren Managementpositionen und
der Anteil von Menschen mit
Behinderung ist vergleichsweise
niedrig. Dies kann schlechtere
Bezahlung, Entwicklungschancen und
mangelnde Sichtbarkeit dieser
Gruppen nach sich ziehen.
Insbesondere die Unterrepräsentation
von Frauen lässt sich zu einem
gewissen Grad durch die Vielzahl an
technischen Positionen aufgrund der
Stellung von AGRANA als
Industrieunternehmen erklären.
Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Potenzielle Belästigung Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
AGRANA-Gruppe AGRANAs Geschäftsaktivitäten sind
von der eigenen Belegschaft abhängig.
Übergriffe am Arbeitsplatz können
psychische Belastungen nach sich
ziehen und dem Wohlbefinden der
Mitarbeitenden schaden.

Die mit den Auswirkungen verbundenen Themen und potenziellen Risiken in Bezug auf Mitarbeitende werden in den strategischen Nachhaltigkeitszielen von AGRANA adressiert. Arbeitssicherheit und Chancengleichheit sind Einzelziele, während eine Informationskampagne für die Mitarbeitenden zum Verhaltenskodex das Bewusstsein und die Handlungsabsicht in Bezug auf die Themen Vergütung, sozialer Dialog und Arbeitszeiten stärkt. Darüber hinaus soll die Arbeitssicherheit auf Gruppenebene durch die Etablierung einer neuen Funktion im Bereich Operational Excellence & OHS strategisch positioniert werden. Prozessoptimierung und Zentralisierung sind zentrale Bestandteile der Personalstrategie und stellen sicher, dass die AGRANA-Standards in den Bereichen Arbeitsbedingungen (wie Vergütung, sozialer Dialog, Chancengleichheit etc.) sowie Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftebedarf, weiterentwickelt werden (siehe ESRS S1 auf Seite 110ff).

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung
Risiko von nicht adäquater Bezahlung
in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
agrarische Lieferkette;
besonders bei Rohstoffen, die
manuell arbeitsintensiv sind
AGRANAs Geschäftsmodell basiert auf
dem Einkauf von Agrarrohstoffen,
deren Anbau teilweise in Regionen mit
niedrigem Lohnniveau stattfindet, was
das Risiko schlechter Bezahlung
erhöhen kann. Unzureichende Löhne
können Armut verschärfen, die
Lebensqualität von Arbeitenden und
ihren Familien beeinträchtigen und
soziale Ungerechtigkeit verstärken.
Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gesundheitsrisiken für Arbeitskräfte in
der vorgelagerten
Wertschöpfungskette durch fehlende
Schutzausrüstung
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
agrarische Lieferkette;
insbesondere ab Tier 2
Es besteht keine tatsächliche Kenntnis
dieser Auswirkung. Das Fehlen
persönlicher Schutzausrüstung erhöht
das Risiko schwerer Verletzungen oder
chronischer Gesundheitsprobleme
durch den Kontakt mit gefährlichen
Maschinen, Chemikalien oder
Arbeitsumgebungen.
Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Kinderarbeit in der Lieferkette Auswirkung;
negativ;
kurzfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
Entwicklungsländer; Segment
Frucht
AGRANAs Bezug von Früchten, die in
Risikoländern angebaut werden, birgt
das Risiko von Kinderarbeit aufgrund
von schwachen Arbeitsgesetzen oder
Kontrollmechanismen. Es gab einen
Lieferanten, bei dem durch die
AGRANA Due Diligence Maßnahmen
Kinderarbeit aufgedeckt wurde. Die
Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Beschäftigung von Minderjährigen
kann deren körperliche und geistige
Entwicklung beeinträchtigen.
Potenzielle indirekte illegale
Beschäftigung von migrantischen
Arbeitskräften
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
agrarischer Anbau ab Tier 2
Die internationale Ausrichtung der
Lieferkette, insbesondere in
Entwicklungsländern, erschwert die
vollständige Kontrolle und kann das
Risiko von inoffizieller oder
unregulierter Beschäftigung erhöhen.
Die illegale Beschäftigung von
Migranten führt oft zu unsicheren
Arbeitsbedingungen, schlechter
Gesundheitsversorgung und
Ausbeutung.

Der Schutz von Menschenrechten ist für AGRANA von großer Wichtigkeit und spiegelt sich in der Menschenrechts-Grundsatzerklärung, wie auch im Verhaltenskodex wider, wodurch diese eine zentrale Rolle im Management der identifizierten IROs einnehmen. Das FSA ist auch hier eine wichtige Initiative, um die Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu stärken und insbesondere die agrarische Lieferkette von AGRANA sozial nachhaltiger zu gestalten (siehe ESRS S2 auf Seite 127ff).

Verbraucher und Endnutzer: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern Gesundheitsschutz und Sicherheit
Negative gesundheitliche
Auswirkungen auf Konsumenten
durch kontaminierte Produkte
Auswirkung;
negativ;
potenziell;
kurzfristig
Eigene Tätigkeiten; alle
Segmente
Produktkontaminationen und damit
zusammenhängende Produktrückrufe
treten sehr selten auf und liegen in
den meisten Fällen an Gebrechen im
Produktionsprozess. Die bei AGRANA
etablierten Qualitätssicherungs
maßnahmen und Produktsicherheits
zertifizierungen tragen dazu bei,
dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu
reduzieren. Tritt der genannte Fall
jedoch ein, sind die Auswirkungen in
der Regel weitreichend.

Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern | Kinderschutz

Gesundheitsrisiken für die besonders vulnerable Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder durch kontaminierte oder nicht korrekt zusammengesetzte Säuglings- und Kindernahrung

Auswirkung; negativ; potenziell; kurzfristig

Eigene Tätigkeiten; Segment Stärke

AGRANA stellt Säuglings- und Kindernährmittel in Lohnfertigung her. Verunreinigte oder falsch formulierte Babynahrung kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Die bei AGRANA etablierten Qualitätssicherungs-maßnahmen und Produktsicherheits-zertifizierungen tragen dazu bei, dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Der Schutz der Gesundheit von Konsumenten hat bei AGRANA oberste Priorität. Die in der AGRANA-Qualitätsmission festgelegten Qualitäts- und Produktsicherheitsprinzipien und -praktiken stellen sicher, dass die produzierten Lebensund Futtermittel sicher für den Verzehr sind. Dieses Ziel wird durch die Einführung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsmanagementsysteme erreicht (siehe ESRS S4 auf Seite 133ff).

Unternehmensführung: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung IRO-Art und
Zeitraum
Auftreten in der
Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Unternehmenskultur
Sicherstellung einer ethischen
Unternehmensführung durch ein
zertifiziertes Compliance
Managementsystem
Auswirkung;
positiv;
kurzfristig
AGRANA-Gruppe; vorgelagerte
Wertschöpfungskette im Tier 1
Ein professionelles Compliance
Management fördert ethisches
Verhalten und stärkt das Vertrauen
von Stakeholdern in die
Geschäftspraktiken von AGRANA. Dies
ist insbesondere relevant für
Funktionen wie Einkauf, Verkauf und
Geschäfts- sowie Abteilungsleitungen.
Regelkonformes Verhalten ist die Basis
für AGRANAs Geschäftstätigkeit.
Befähigung der internen Stakeholder,
korrekte, juristisch einwandfreie und
ethische Entscheidungen zu treffen
Auswirkung;
positiv;
kurzfristig
AGRANA-Gruppe Die Sensibilisierung für Compliance
Themen in Form von
Bewusstseinsbildung und Schulungen
befähigt Mitarbeitende und Partner,
rechtlich und ethisch korrekte
Entscheidungen zu treffen, wodurch
negative Folgen vermieden werden.
Regelkonformes Verhalten ist die Basis
für AGRANAs Geschäftstätigkeit.
Aufdeckung von Compliance-Fällen
und Schutz der Anonymität von
Hinweisgebern durch ein etabliertes
Hinweisgebersystem
Auswirkung;
positiv;
kurzfristig
AGRANA-Gruppe; vorgelagerte
Wertschöpfungskette;
nachgelagerte
Wertschöpfungskette
Eine Hinweisgeber-Hotline und
standardisierte, richtliniengestützte
Beschwerdeverfahren fördern eine
transparente Unternehmenskultur,
decken Fehlverhalten auf und
schützen Hinweisgeber.
Management der Beziehungen zu Lieferanten
Kostensteigerung bei Lieferanten und
mögliche Kostenüberwälzung auf
AGRANA durch regulatorische
Änderungen
Risiko;
langfristig
AGRANA-Gruppe Kann langfristig auf Ertragslage und
Zahlungsströme wirken. Kein Risiko
einer erheblichen Anpassung der
Buchwerte im nächsten
Berichtszeitraum.
Korruption und Bestechung Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulungen
Restrisiko von Einzelfällen von
Auswirkung; AGRANA-Gruppe Trotz eines etablierten und

Korruption im eigenen Betrieb und die damit verbundenen Auswirkungen

negativ; potenziell;

kurzfristig

funktionierenden Compliance-Managementsystems kann es zu Einzelfällen von Korruption und den daraus resultierenden negativen Folgen wie Strafen und Vertrauensverlust von Stakeholdern kommen.

Compliance – gesetzes- und regelkonformes Verhalten – bildet einen wichtigen Baustein der AGRANA-Unternehmensstrategie und ist das Fundament guter Unternehmensführung. Durch das zertifizierte AGRANA-Compliance-Managementsystem wird die Governance gestärkt und negative Auswirkungen können vermieden oder vermindert werden (siehe ESRS G1 auf Seite 136ff).

Die Analyse, wie resilient das AGRANA-Geschäftsmodell gegenüber nachhaltigkeitsbezogenen negativen Auswirkungen und Risiken ist, erfolgte qualitativ im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und unterliegt den in der Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Zeithorizonten. Alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen werden durch die Angabepflichten der ESRS abgedeckt.

IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Liste der Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Datenpunkt Wesentlichkeit Fundstelle/Seite im Bericht
ESRS 2 GOV-1, 21. d) Wesentlich 37f
ESRS 2 GOV-1, 21. e) Wesentlich 37f
ESRS 2 GOV-4, 30. Wesentlich 41
ESRS 2 SBM-1, 40. d) i. Wesentlich 43ff
ESRS 2 SBM-1, 40. d) ii. Wesentlich 43ff
ESRS 2 SBM-1, 40. d) iii. Wesentlich 43ff
ESRS 2 SBM-1, 40. d) iv. Wesentlich 43ff
ESRS E1-1, 14. Wesentlich 84ff
ESRS E1-1, 16. g) Wesentlich 84ff
ESRS E1-4, 34. Wesentlich 89f
ESRS E1-5, 38. Wesentlich 90f
ESRS E1-5, 37. Wesentlich 90f
ESRS E1-5, 40-43. Wesentlich 90f
ESRS E1-6, 44. Wesentlich 92ff
ESRS E1-6, 53-55. Wesentlich 92ff
ESRS E1-7, 56. Nicht wesentlich
ESRS E1-9, 66. Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E1-9, 66. c) Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E1-9, 67. c) Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E1-9, 69. Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E2-4, 28 Nicht wesentlich
ESRS E3-1, 9. Wesentlich 96
ESRS E3-1, 13. Wesentlich 96
ESRS E3-1, 14. Nicht wesentlich
ESRS E3-4, 28. c) Wesentlich 98
ESRS E3-4, 29. Wesentlich 98
ESRS 2 SBM-3 E4, 16. i) Wesentlich 99
ESRS 2 SBM-3 E4, 16. b) Wesentlich 99
ESRS 2 SBM-3 E4, 16. c) Wesentlich 99
ESRS E4-2, 24. b) Wesentlich 100f
ESRS E4-2, 24. c) Wesentlich 100f
ESRS E4-2, 24. d) Wesentlich 100f
ESRS E5-5, 37. d) Wesentlich 107f
ESRS E5-5, 39. Wesentlich 107f
ESRS 2 SBM-3 – S1, 14. f) Wesentlich 110f
ESRS 2 SBM-3 –S1, 14. g) Wesentlich 110f
ESRS S1-1, 20. Wesentlich 111ff
ESRS S1-1, 21. Wesentlich 111ff
ESRS S1-1, 22. Wesentlich 111ff
ESRS S1-1, 23. Wesentlich 111ff
ESRS S1-3, 32. c) Wesentlich 118f
ESRS S1-14, 88. b-c) Wesentlich 125
ESRS S1-14, 88. e) Wesentlich 125
ESRS S1-16, 97. b) Wesentlich 126
ESRS S1-17, 103. a) Wesentlich 126
ESRS S1-17, 104. a) Wesentlich 126
ESRS 2 SBM3 – S2, 11. b) Wesentlich 127f
ESRS S2-1, 17. Wesentlich 128f
ESRS S2-1, 18. Wesentlich 128f
ESRS S2-1, 19. Wesentlich 128f
ESRS S2-4, 36. Wesentlich 131
ESRS S3-1, 16. Nicht wesentlich
ESRS S3-1, 17. Nicht wesentlich
ESRS S3-4, 36. Nicht wesentlich
ESRS S4-1, 16. Wesentlich 133
ESRS S4-1, 17. Wesentlich 133
ESRS S4-4, 35. Wesentlich 134
ESRS G1-1, 10. b) Wesentlich 136ff
ESRS G1-1, 10. d) Wesentlich 136ff
ESRS G1-4, 24. a) Wesentlich 143
ESRS G1-4, 24. b) Wesentlich 143

Die Zuordnung zu anderen EU-Rechtsvorschriften per Datenpunkt ist direkt den ESRS, Seite 59ff zu entnehmen.

Umweltinformationen

Informationen über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung

EU-Taxonomiekonforme und -fähige Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben

Im Sommer 2020 hat die EU mit der Taxonomie-Verordnung 2020/852 ein Regelwerk verabschiedet, das Kriterien für den Ausweis von Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben aus nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten definiert. Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten haben einem der sechs EU-Umweltziele, nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umwelt-verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, zu dienen, ohne dabei eines der anderen fünf Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen. Daneben haben die Wirtschaftstätigkeiten soziale Mindeststandards zu erfüllen.

Die Feststellung taxonomiefähiger bzw. -konformer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2024|25 erfolgte im Rahmen des Screenings der technischen Bewertungskriterien sowie der DNSH-Kriterien und der "Minimum Social Safeguards" (Art. 18) in Zusammenarbeit mit den Technikverantwortlichen an den jeweiligen Produktionsstandorten sowie den Controlling-, Finanz-, Compliance- und Nachhaltigkeitsfunktionen auf Standorts-, Segments- und Gruppenebene. Die AGRANA-Gruppe vermeidet jede Art von Doppelzählung, indem sie die Daten für jede Leistungskennzahl eindeutig einer Aktivität zuordnet. Wenn eine Aktivität zu mehreren Umweltzielen beiträgt wurde sie immer dem für die AGRANA-Gruppe wesentlichsten Umweltziel, dem Klimaschutz, zu 100 % zugerechnet. Im Geschäftsjahr 2024|25 kam es zu keiner Änderung der Berechnungen im Vergleich zum Vorjahr.

Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen und somit die Hauptaktivitäten der AGRANA-Gruppe fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomieverordnung. Die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten von AGRANA umfassen zu großen Teilen die Produktion von Biokraftstoffen und Kunstoffen in Primärformen, die anaerobe Vergärung von Bioabfällen, die Erzeugung von Wärme aus Abwärme, Abwasserbehandlung, die Beförderung mit Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen sowie marktnahe Forschung und Entwicklung. Diese Aktivitäten erfüllen die Anforderungen gemäß den einschlägigen Artikeln der Verordnung (EU) 2020/852.

AGRANA stellt die Einhaltung von Minimum Social Safeguards im Rahmen ihres Compliance-Managementsystems und ihrer Due-Diligence-Prozesse sicher. Inhaltlich beruhen die gruppenweiten Vorgaben auf der Internationalen Charta der Menschenrechte, den Standards der International Labour Organization, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN Guiding Principles for Business and Human Rights. Das AGRANA-Compliance Office führt einmal jährlich eine Risikoanalyse für alle Standorte und Länder, in denen es Geschäftstätigkeiten gibt, durch. Diese Risikoanalyse basiert sowohl auf ausgewählten Indikatoren wie Coface, Corruption Perception Index und dem International Trade Union Confederation (ITUC) Index, als auch auf internen Quellen wie der Auswertung von Hinweisen aus dem AGRANA-Hinweisgebersystem. Im Geschäftsjahr 2024|25 wurde die Risikoanalyse auch auf mittelbare Lieferanten ausgeweitet. Die Due-Diligence-Prozesse umfassen u.a. interne Audits der Internen Revision, externe Sozialaudits an vielen AGRANA- und Lieferantenstandorten (SMETA) sowie die Nutzung der Tools der Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI) für den Bereich der agrarischen Lieferkette.

EU-Taxonomiekonforme bzw. -fähige Umsatzerlöse 2024|25

Der Nenner dieser Kennzahl entspricht den Umsatzerlösen von 3.514.002 t€ (Vorjahr: 3.786.876 t€) laut Ausweis im Konzernabschluss 2024|25, Seite 217, und wurde auf Basis der delegierten Offenlegungsverordnung gemäß Anhang 1, Punkt 1.1.1 im Rahmen der AGRANA-Rechnungslegung (siehe Anhang / Kapitel 7.10 Gewinnrealisierung auf Seite 212) berechnet. Es wurden keine ökologisch nachhaltigen Anleihen oder Schuldverschreibungen ausgegeben, um taxonomiekonforme Tätigkeiten zu finanzieren.

Jene Anteile der Umsatzerlöse, die im Screening-Prozess als taxonomiefähig eingestuft wurden, wurden entweder dem Zähler für taxonomiefähige Umsätze oder — sofern sie auch die technischen Bewertungskriterien erfüllen — dem Zähler für taxonomiekonforme Umsätze zugeordnet. Da Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen nicht im Scope der EU-Taxonomie enthalten sind, fielen 94,9 % der Umsatzerlöse der AGRANA-Gruppe 2024|25 nicht in ihren Anwendungsbereich.

Für das Geschäftsjahr 2024|25 kann die AGRANA-Gruppe wie auch im Vorjahr EU-taxonomiekonforme bzw. -fähige Umsatzerlöse ausschließlich aus ihren Wirtschaftstätigkeiten "3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen" (Herstellung thermoplastischer Stärke am Standort Gmünd|Österreich), "4.13. Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen" (Bioethanolerzeugung am Standort Pischelsdorf|Österreich), "5.7. Anaerobe Vergärung von Bioabfällen" (Biogasproduktion, Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das lokale Erdgasnetz am Standort der Zuckerfabrik Kaposvár|Ungarn) berichten (Tabelle siehe Seite 74f). Die einzige Veränderung zum Vorjahr ergibt sich durch eine leichte Steigerung der taxonomiekonformen Umsätze in der Wirtschaftstätigkeit 4.13. Im Rahmen dieser sind Teile des am Standort des kombinierten Weizenstärke- und Bioethanolwerkes in Pischelsdorf erzeugten Bioethanols, nämlich jene Bioethanolanteile, die aus den Abfällen der vorgelagerten Weizenstärkeproduktion erzeugt werden, als taxonomiekonform (A.1) einzustufen. Jene Anteile, die aus Futtergetreide erzeugt werden, erfüllen nur die Vorgaben für Taxonomiefähigkeit (A.2), weshalb die erzielten Produktumsätze im Verhältnis der eingesetzten Rohstoffe auf die Kategorien A.1 und A.2 aufgeschlüsselt wurden.

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM) 2,1 % 5,1 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA) 0,0 % 0,0 %
Wasser (WTR) 0,0 % 0,0 %
Kreislaufwirtschaft (CE) 0,0 % 0,0 %
Umweltverschmutzung (PPC) 0,0 % 0,0 %
Biologische Vielfalt (BIO) 0,0 % 0,0 %

EU-Taxonomiekonforme bzw. -fähige CAPEX/Investitionsausgaben 2024|25

Der Nenner dieser Kennzahl entspricht den Zugängen in Sachanlagevermögen, erworbene und Nutzungsrechte (Note (17), Seite 229) und immaterielle Vermögenswerte (Note (16), Seite 227) von 113.668 t€ (Vorjahr: 127.268 t€) laut Ausweis im Konzernabschluss 2024|25 und wurde auf Basis der delegierten Offenlegungsverordnung gemäß Anhang 1, Punkt 1.1.2.1 berechnet.

Investitionen in Sachanlagen beinhalten u.a. auch Anlagen in Bau, da bestimmte Projekte nicht im Laufe des Geschäftsjahres abgeschlossen werden, sondern sich je nach Projektumfang auch über mehrere Geschäftsjahre erstrecken können. In diesen Fällen werden die Projektkosten während der Bauphase als Anlage im Bau kumuliert, bis eine bestimmte Phase des Projektes abgeschlossen ist und die Kosten auf die jeweilig zugehörige Anlageklasse übertragen werden.

Jene Anteile der Investitionsausgaben, die im Screening-Prozess als taxonomiefähig eingestuft wurden, wurden entweder dem Zähler für taxonomiefähige CAPEX oder — sofern sie auch die technischen Bewertungskriterien erfüllen — dem Zähler für taxonomiekonforme CAPEX zugeordnet. Von den Gesamtinvestitionen der AGRANA-Gruppe lagen im Berichtsjahr 13,4 % (Vorjahr: 16 %) im Geltungsbereich der EU-Taxonomie.

EU-Taxonomiekonforme CAPEX/Investitionsausgaben betrafen im Rahmen der AGRANA-Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr 2024|25 Investitionen, die u.a. den Wirtschaftstätigkeiten "4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme" sowie "5.3 Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen" im Zähler zuzurechnen sind (Tabelle siehe Seite 76ff). Außerdem konnten der Wirtschaftstätigkeit "4.13 Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen" im Screening-Prozess Investitionsausgaben zugeordnet werden. Sie wurden anhand eines Umsatzschlüssels in taxonomiefähige und taxonomiekonforme CAPEX aufgeteilt. Es gab im Berichtsjahr keine Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Veränderung zum Vorjahr bestand aus der Aufnahme der Kategorien "4.16 Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen" und "9.3 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Den Wirtschaftstätigkeiten "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen", "7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten" und "7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" konnten im Geschäftsjahr 2024|25 lediglich taxonomiefähige CAPEX zugeordnet werden. Es wurden 2024|25 keine Investitionen getätigt, die unter die Wirtschaftstätigkeit "5.1 Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, - behandlung und -versorgung" fallen.

CAPEX-Anteil/Gesamt-CAPEX
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM) 2,8 % 13,4 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA) 0,0 % 0,0 %
Wasser (WTR) 0,0 % 0,0 %
Kreislaufwirtschaft (CE) 0,0 % 0,0 %
Umweltverschmutzung (PPC) 0,0 % 0,0 %
Biologische Vielfalt (BIO) 0,0 % 0,0 %

EU-Taxonomiekonforme bzw. -fähige OPEX/Betriebsausgaben 2024|25

Die auf die Bereiche Reparatur und Instandhaltung, Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, Gebäuderenovierung, Forschung und Entwicklung sowie Schulung eingeschränkte Definition von OPEX/Betriebsausgaben der EU-Taxonomie führte dazu, dass im Berichtsjahr 2024|25 nur 9.739 t€ (Vorjahr: 3.829 t€) der gesamten OPEX/Betriebsausgaben in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie und damit in den Nenner der Kennzahl fielen.

Im Geschäftsjahr 2024|25 konnten der Wirtschaftstätigkeit "4.13 Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen" im Screening-Prozess Betriebsausgaben zugeordnet werden. Sie wurden anhand eines Umsatzschlüssels in taxonomiefähige und taxonomiekonforme OPEX aufgeteilt. Weitere taxonomiefähige OPEX entfielen auf die Wirtschaftstätigkeiten "5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und behandlungssystemen", "6.6. Güterbeförderung im Straßenverkehr" und "9.1. Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation " (Tabelle siehe Seite 80f).

Die Betriebsausgaben im Bereich 9.1 werden ausschießlich über das AGRANA Research & Innovation Center (ARIC) erfasst, was eine Doppelzählung bei anderen KPIs verhindert. Die marktnahe Forschung bezog sich v.a. auf die Wirtschaftstätigkeiten "3.17 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen", "4.13 Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen" "5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung" und "5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und behandlungssystemen ". Aufgrund der Bündelung aller Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im ARIC wurde auf eine Aufsplittung verzichtet und es wurden alle Betriebsausgaben der Tätigkeit 9.1. zugeordnet. Die Veränderung zum Vorjahr besteht in einem Wegfall der taxonomiekonformen Aktivitäten "4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme" und "4.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten" und ist in der Tabelle auf Seite 80f ersichtlich.

OPEX-Anteil/Gesamt-OPEX
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM) 1,4 % 8,9 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA) 0,0 % 0,0 %
Wasser (WTR) 0,0 % 0,0 %
Kreislaufwirtschaft (CE) 0,0 % 0,0 %
Umweltverschmutzung (PPC) 0,0 % 0,0 %
Biologische Vielfalt (BIO) 0,0 % 0,0 %

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus
Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten
verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft
Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die
Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN

EU-Taxonomiekonforme Umsätze 2024|25

Kriterien für wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Absoluter
Umsatz (3)
Umsatz
anteil,
2024 25
(4)
Klimaschutz (5) Anpassung an
Klimawandel (6)
Wasser (7) verschmutzung
(8)
Umwelt
wirtschaft (9)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (10)
A. Taxonomiefähige
Tätigkeiten
in Tsd. € % J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A.1 Ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Kunststoffen
in Primärformen
CCM 3.17 734 0,0 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Biogas und
Biokraftstoffen für den
Verkehr und von flüssigen
Biobrennstoffen CCM 4.13 69.935 2,0 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Anaerobe Vergärung von
Bioabfällen
CCM 5.7 /
CE 2.5
3.490 0,1 % J N/EL N/EL N/EL N N/EL
Umsatz ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
74.160 2,1 %
Davon ermöglichende
Tätigkeiten 0 0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonform)
734 0,0 %
EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL
Herstellung von Biogas und
Biokraftstoffen für den
Verkehr und von flüssigen
Biobrennstoffen
CCM 4.13 105.281 3,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger,
aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
(A.2)
105.281 3,0 %
Umsatz taxonomie
fähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
179.440 5,1 %
B. Nicht taxonomiefähige
Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomie
fähiger Tätigkeiten
3.334.562 94,9 %
Gesamtumsatz
(Summe A + B)
3.514.002 100%
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen" DNSH-Kriterien
Klimaschutz (11) Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13) verschmutzung
(14)
Umwelt
wirtschaft (15)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest
schutz
(17)
Umsatz
anteil,
2023 24
(18)
Kategorie
"Ermög
lichende
Tätigkei
ten" (19)
Kategorie
"Über
gangstätig
keiten" (20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N E T
J J J J J J J 0,0 %
J J J J J J J 1,6 %
J J J J J J J 0,0 %
1,7 %
0 E
0 T
3,9 %
3,9 %
5,5 %

EU-Taxonomiekonforme CAPEX 2024|25

Kriterien für wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Absoluter
CAPEX
Anteil (3)
CAPEX
anteil,
2024 25
(4)
Klimaschutz (5) Anpassung an
Klimawandel (6)
Wasser (7) verschmutzung
(8)
Umwelt
wirtschaft (9)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (10)
A. Taxonomiefähige
Tätigkeiten
in Tsd. € % J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A.1 Ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Stromerzeugung mittels
Photovoltaik-Technologie
CCM 4.1 92 0,1 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Biogas und
Biokraftstoffen für den
Verkehr und von flüssigen
Biobrennstoffen
Installation und Betrieb
CCM 4.13 756 0,7 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
elektrischer Wärmepumpen CCM 4.16 323 0,3 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte
aus Abwärme
CCM 4.25 1.694 1,5 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb
von Systemen der
Wassergewinnung, -
behandlung und -versorgung
CCM 5.1 /
WTR 2.1
0,0 % N N N N/EL N/EL N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb
von Abwassersammel- und -
behandlungssystemen
CCM 5.3 /
WTR 2.2
308 0,3 % J N N N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5 0,0 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und
Reparatur von
energieeffizienten Geräten
CCM 7.3 0,0 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
Freiberufliche
Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der
Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM 9.3 21 0,0 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CAPEX ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
3.194 2,8 %
Davon ermöglichende
Tätigkeiten 21 0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen" DNSH-Kriterien
Klimaschutz (11) Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13) verschmutzung
(14)
Umwelt
wirtschaft (15)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest
schutz
(17)
CAPEX
Anteil,
2023 24
(18)
Kategorie
"Ermög
lichende
Tätigkei
ten" (19)
Kategorie
"Über
gangstätig
keiten"
(20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
J J J J J J J 0,1 %
J J J J J J J 0,0 %
J J J J J J J 0,0 %
J J J J J J J 5,8 %
J J J J J J J 1,1 %
J J J J J J J 1,3 %
J J J J J J J 0,6 % T
J J J J J J J 0,1 % E
J J J J J J J 0,0 % E
9,1 %
E

T

Kriterien für wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Codes (2) Absoluter
CAPEX
Anteil (3)
CAPEX
anteil,
2024 25
(4)
Klimaschutz (5) Anpassung an
Klimawandel (6)
Wasser (7) verschmutzung
(8)
Umwelt
wirtschaft (9)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (10)
in Tsd. € % EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonform)
Stromerzeugung mittels
Photovoltaik-Technologie
CCM 4.1 0,0 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Biogas und
Biokraftstoffen für den
Verkehr und von flüssigen
Biobrennstoffen CCM 4.13 1.135 1,0 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte
aus Bioenergie CCM 4.24 55 0,0 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte
aus Abwärme
Bau, Erweiterung und Betrieb
CCM 4.25 491 0,4 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
von Abwassersammel- und - CCM 5.3 /
behandlungssystemen WTR 2.2 216 0,2 % EL EL EL N/EL N/EL N/EL
Güterbeförderung im
Eisenbahnverkehr CCM 6.2 0,0 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 1.288 1,1 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und
Reparatur von
energieeffizienten Geräten
CCM 7.3 8.861 7,8 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und
Reparatur von Geräten für die
Messung, Regelung und
Steuerung der
Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM 7.5 19 0,0 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CAPEX taxonomiefähiger,
aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
(A.2)
12.065 10,6 %
CAPEX taxonomie
B. fähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
Nicht taxonomiefähige
Tätigkeiten
15.259 13,4 %
CAPEX nicht taxonomie
fähiger Tätigkeiten
98.409 86,6 %
Gesamt-CAPEX
(Summe A + B)
113.668 100%
DNSH-Kriterien "Keine erheblichen Beeinträchtigungen"
Klimaschutz (11) Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13) verschmutzung
(14)
Umwelt
wirtschaft (15)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest
schutz
(17)
CAPEX
anteil,
2023 24
(18)
Kategorie
"Ermög
lichende
Tätigkei
ten" (19)
Kategorie
"Über
gangstätig
keiten"
(20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
0,7 %
0,0 %
0,0 %
0,5 %
0,8 %
0,5 %
1,1 %
3,2 %
0,1 %
6,9 %

16,0 %

EU-Taxonomiekonforme OPEX 2024|25

Kriterien für wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Absoluter
OPEX
Anteil (3)
OPEX
Anteil,
2024 25
(4)
Klimaschutz (5) Anpassung an
Klimawandel (6)
Wasser (7) verschmutzung
(8)
Umwelt
wirtschaft (9)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (10)
A. Taxonomiefähige
Tätigkeiten
in Tsd. € % J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A.1 Ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Biogas und
Biokraftstoffen für den
Verkehr und von flüssigen
Biobrennstoffen
CCM 4.13 1.522 1,4 % J N N/EL N/EL N/EL N/EL
OPEX ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
1.522 1,4 %
Davon ermöglichende
Tätigkeiten
0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonform)
Bau, Erweiterung und Betrieb
EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL EL;N/EL
von Abwassersammel- und - CCM 5.3 /
behandlungssystemen
Herstellung von Biogas und
Biokraftstoffen für den
WTR 2.2 172 0,2 % EL EL EL N/EL N/EL N/EL
Verkehr und von flüssigen
Biobrennstoffen CCM 4.13 2.283 2,1 % EL EL EL N/EL N/EL N/EL
Güterbeförderung im
Straßenverkehr
CCM 6.6 0,0 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Marktnahe Forschung,
Entwicklung und Innovation
CCM 9.1 5.762 5,3 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
OPEX taxonomiefähiger, aber
nicht ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonform) (A.2)
OPEX taxonomie
fähiger Tätigkeiten
8.217 7,5 %
B. (A.1 + A.2)
Nicht taxonomiefähige
9.739 8,9 %
Tätigkeiten
OPEX nicht taxonomie-fähiger
Tätigkeiten
99.468 91,1 %
Gesamt-OPEX
(Summe A + B)
109.207 100,0 %
DNSH-Kriterien
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen"
Klimaschutz (11) Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13) verschmutzung
(14)
Umwelt
wirtschaft (15)
Kreislauf
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest
schutz
(17)
OPEX
Anteil
2023 24
(18)
Kategorie
"Ermög
lichende
Tätigkei
ten" (19)
Kategorie
"Über
gangstätig
keiten"
(20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
J J J J J J J 0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,2 %
0,2 %
3,2 %
3,5 %

3,5 %

ESRS E1: Klimaschutz

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Energie

-

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-

E1 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die energieintensive Veredelung landwirtschaftlicher Rohstoffe, insbesondere in den Geschäftsbereichen Stärke und Zucker, führt zu direkten und indirekten Auswirkungen auf das Klima (siehe Grafik) und bringt zugleich vielfältige Risiken sowie Chancen für AGRANA mit sich.

Zur Bewertung der Klimaauswirkungen zieht AGRANA ihre gruppenweite Unternehmenstreibhausgasbilanz, den sogenannten "Corporate Carbon Footprint", heran, der im Geschäftsjahr 2021|22 erstmalig nach den damaligen Vorgaben des "Greenhouse Gas Protocol" berechnet wurde. Dabei wurden für das Basisjahr 2019|20 sowohl Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) als auch jene aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) strukturiert erfasst. Mehr Informationen zur Berechnung des "Corporate Carbon Footprint" sind der Angabepflicht E1-6 auf S. 92ff zu entnehmen.

Um klimawandelbedingte Risiken für den eigenen Betrieb zu identifizieren, wurde im Geschäftsjahr 2022|23 eine Klimawandel-Szenarioanalyse für 53 Standorte durchgeführt, die in den Geschäftsjahren 2023|24 (Segment Frucht) sowie 2024|25 (Segmente Zucker und Stärke) einer näheren Detailanalyse unterzogen wurden. Nur ein Standort weist ein sehr hohes physisches Klimarisiko auf, weitere sechs Standorte ein hohes. Für diese insgesamt sieben Betriebsstätten,

ausgenommen dem Standort in der Ukraine, der sich in einer Zone mit sehr hohem Risiko befindet, wurden im Geschäftsjahr 2024|25 Adaptionspläne ausgearbeitet.

Im Geschäftsjahr 2023|24 begann AGRANA mit der Analyse von Klimarisiken entlang der agrarischen Wertschöpfungskette als Ergänzung zur bestehenden Klimawandel-Szenarioanalyse der Produktionsstandorte. Es wurde ein spezifisches Risikomodell entwickelt, das auf den geografischen Koordinaten der AGRANA-Beschaffungsregionen basiert, um Klimarisiken systematisch zu identifizieren und zu quantifizieren. Im ersten Schritt wurde das physische Klimarisiko für die Zuckerrübe anhand ausgewählter Indikatoren bewertet, und potenzielle Auswirkungen auf die Erträge wurden untersucht.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermöglichte zudem eine Identifikation von wesentlichen Übergangsrisiken, die in folgende Kategorien unterteilt werden können:

Technologie

Hohe Investitionskosten und mögliche kurzfristige Effizienzeinbußen durch den Umstieg auf emissionsärmere Technologien wurden ebenfalls als wesentliches Risiko für die AGRANA-Gruppe in einem über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren hinausgehenden Zeitraum identifiziert. Langfristig gesehen führt eine höhere Energieeffizienz mit großer Wahrscheinlichkeit aber zu Kosteneinsparungen im laufenden Betrieb (Chance).

Markt

Der sich wandelnde Markt hin zu einer erhöhten Nachfrage nach emissionsarmen Produkten kann sich für AGRANA sowohl als langfristig wirksame Chance als auch als Risiko manifestieren. Einerseits müssen künftig emissionsreduzierende Aktivitäten gefördert werden, was zu höheren Investitionen führt. Andererseits tragen diese zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.

Politik und Recht

Insbesondere für die Geschäftsbereiche Zucker und Stärke, die dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen, stellt die Verteuerung von Emissionszertifikaten ein erhebliches Übergangsrisiko dar. Dieses Risiko weist eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit auf und betrifft insbesondere den langfristigen Bewertungshorizont von mehr als fünf Jahren.

Weiterführende Informationen zu den durchgeführten Analysen sind im ESRS 2 in der Angabepflicht IRO-1 auf Seite 52ff zu finden.

E1-SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Rahmen der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels für die AGRANA-Gruppe und die Resilienz einzelner Konzernbereiche bewertet. In Kombination mit der durchgeführten Klimawandel-Szenarioanalyse der Produktionsstandorte liefert sie wertvolle Aussagen über die Klimaresilienz der Gesellschaft. Diese werden im Rahmen der Angabepflicht ESRS 2-SBM-3 auf den Seiten 59ff und im Kapitel E1-IRO-1 auf den Seiten 52ff beschrieben. Dabei wurden alle AGRANA-Standorte berücksichtigt. Aus der im Geschäftsjahr 2023|24 durchgeführten Klimawandel-Szenarioanalyse für die Zuckerrübe (siehe ebenfalls E1-IRO-1) können außerdem Rückschlüsse auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette gezogen werden. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde nicht bewertet, da sich aus dem Corporate Carbon Footprint der AGRANA-Gruppe ein klarer Fokus auf die Lieferkette ergibt.

Insbesondere in die Ermittlung der Übergangsrisiken und -chancen flossen Erwägungen zu makroökonomischen Trends (z.B. die langfristig erwartete Verteuerung von Emissionszertifikaten), Veränderungen im Energiemix, zum Einsatz von neuen Technologien und zu den finanziellen Mitteln, die AGRANA im Übergang zu einer emissionsarmen und resilienten Geschäftstätigkeit aufwenden muss (siehe E1-3), ein. In Vorbereitung auf die Angabepflicht E1-9 ("Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen"), für die AGRANA derzeit die Übergangsbestimmung zur schrittweisen Einführung in Anspruch nimmt, müssen die ermittelten wesentlichen Risiken noch tiefergehender auf ihre erwarteten finanziellen Auswirkungen überprüft werden. Es wird erwartet, dass sich aus dieser Analyse weitere Rückschlüsse auf die Klimaresilienz des AGRANA-Geschäftsmodells ableiten lassen.

Die strategische Ausrichtung der AGRANA-Gruppe auf Innovation, Nachhaltigkeit und Diversifizierung bildet – in Verbindung mit einem etablierten und dynamisch weiterentwickelten Risikomanagementsystem – eine belastbare Grundlage für zukünftiges Wachstum sowie die Stärkung der Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels. Bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und den damit verbundenen Investitionsentscheidungen werden risikobehaftete Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten systematisch berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für Standorte, die signifikant physischen Klimarisiken (z. B. Extremwetterereignisse, Hitze, Wasserknappheit) oder transitorischen Risiken (z. B. Regulierungsverschärfungen, technologische Umbrüche, Nachfrageverlagerungen) ausgesetzt sind. Aktuell bestehen insbesondere bei standortspezifischen Risikoanalysen noch Lücken in bestehenden Konzepten und Policies hinsichtlich einer vollständigen Erfassung und Steuerung dieser Risiken, jedoch ist die Weiterentwicklung entsprechender Instrumente Teil eines laufenden konzernweiten Programms zur Stärkung der Klimaresilienz.

Ein Standort der AGRANA-Gruppe ist derzeit einem sehr hohen physischen Risiko ausgesetzt, wobei hier bereits ein Maßnahmenplan erstellt wurde.

Kurzfristig liegt der Fokus auf der operativen Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Produktionsfähigkeit durch risikobasierte Wartungszyklen, lokale Anpassungsmaßnahmen und gezielte Investitionen in Klimaschutz- und Energieeffizienzprojekte. Mittelfristig erfolgt eine systematische Umstellung auf klimafreundliche Technologien, die Erhöhung des Anteils an regenerativen Energien sowie die schrittweise Dekarbonisierung kritischer Prozesse. Langfristig prüft die AGRANA-Gruppe laufend Möglichkeiten, ihr Portfolio durch Investitionen in klimakompatible Geschäftsfelder zu ergänzen, um auf zukünftige regulatorische und marktspezifische Anforderungen vorbereitet zu sein.

Dank des stabilen und gut diversifizierten Geschäftsmodell und einer nachhaltig und flexibel angelegten Finanzierungsstrategie ist AGRANA ein attraktiver Partner für Finanzierungsunternehmen. Dabei kann die Gruppe auf sämtliche Instrumente des Kapitalmarkts (z.B. auch Supply Chain Finance Instrumente) zurückgreifen, ist laufend liquide und kann Kapital flexibel und zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufnehmen. Die Gruppe verfügt über nachweisliche Erfahrung in der Umwidmung, Modernisierung und – soweit erforderlich – auch in der geordneten Stilllegung von Vermögenswerten.

Zudem ist die Organisation – u.a. auch aufgrund ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit – strukturell in der Lage, ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio an veränderte Markt- und Regulierungsbedingungen anzupassen. Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung sowie gezielte Umschulungsinitiativen ermöglichen es, die Qualifikationen der Belegschaft strategiekonform weiterzuentwickeln und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.

E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Im Geschäftsjahr 2019|20 begann AGRANA mit der Entwicklung einer Klimastrategie im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens im Rahmen eines Bottom-up-Prozesses. Im Juli 2021 trat das Unternehmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei. Im Rahmen dieser Initiative verpflichtet sich die AGRANA-Gruppe nachweislich zur Reduktion der eigenen und mitverursachten Treibhausgasemissionen entsprechend den neuesten klimawissenschaftlichen Erkenntnissen. Im September 2023 wurde von der SBTi bestätigt, dass diese CO2e-Reduktionsziele wissenschaftlich fundiert sind und im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehen.

Im Rahmen ihrer verifizierten wissenschaftsbasierten Ziele verpflichtet sich AGRANA, die CO2e-Emissionen aus der eignen Produktion (Scope 1 und 2) bis 2030 um 50 % sowie die CO2e-Emissionen aus der Wertschöpfungskette um 30 % – jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019|20 – zu reduzieren. Langfristiges Ziel des Unternehmens ist es, bis 2040 Netto-Null-Emissionen in der eigenen Produktion und bis spätestens 2050 auch über die gesamte Wertschöpfungskette auszuweisen (siehe auch Angabepflicht E1-4).

Die Handlungsfelder der AGRANA-Gruppe zur Erreichung ihrer Klimaziele sind folgende:

Klimaneutrale Produktion

Der primäre kurzfristige Fokus zur Erreichung einer klimaneutralen Produktion basiert auf der Steigerung der Energieeffizienz (zum Beispiel Abwärmenutzung) sowie der Ausweitung der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Langfristig soll ein Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger im Scope 1 und Scope 2 vollzogen werden. Dabei werden in einem ersten Schritt Brennstoffe wie Kohle oder Heizöl durch Erdgas ersetzt und zukünftig durch erneuerbare Brennstoffe (zum Beispiel Biomasse, Biogas oder Wasserstoff) ausgetauscht. Ein weiterer

Dekarbonisierungshebel ist die Elektrifizierung von wärmebetriebenen Prozessen (zum Beispiel die Umstellung von thermischen zu mechanischen Verdampfungseinheiten wie Brüdenverdichtern).

Dekarbonisierung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Da ein Großteil der von AGRANA mitverursachten CO2e-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette anfällt, genauer gesagt beim Anbau von agrarischen Rohstoffen, konzentriert sich auch der Übergangsplan in Scope 3 insbesondere darauf. Zu den Dekarbonisierungshebeln in der Landwirtschaft zählen optimierte und emissionsarme Düngung, minimale Bodenbearbeitung, nachhaltige Maschinen und Betriebsmittel, Verfahren zur Speicherung von Kohlenstoff im Boden, Digitalisierung und optimierte Bewässerungstechnik. Eine entscheidende Bedeutung kommt dem Stakeholder-Engagement mit den Landwirten und weiteren Rohstoffzulieferern zu. Maßnahmen wurden bereits in folgenden Bereichen gesetzt: Pilotprojekte zu nachhaltiger Landwirtschaft im Fruchtanbau, emissionsmindernde Intensivierungsprojekte und Züchtung von resistenten Sorten im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate, Sammlung von Primärdaten im Zuckerrüben- und Stärkegetreideanbau, Forschung und Entwicklung von emissionsreduziertem Dünger und biologisch abbaubaren Mulchfolien (siehe auch Angabepflicht E1-4).

Substitution von fossilbasierten Produkten

Unter der Grundvoraussetzung, dass geeignete politische und ökonomische Rahmenbedingungen existieren, priorisiert AGRANA die folgenden Maßnahmen als wesentlichen Beitrag zu ihrer Klimastrategie: Produktion von Bioenergie sowie von Zwischenprodukten für die Herstellung von biobasierten Kunststoffen und Chemikalien (Bioethanol).

In Summe muss AGRANA, basierend auf heutigen Annahmen, bis 2030 rund 150 Mio. € und bis 2040 rund 541,4 Mio. € an CAPEX investieren, um die an den eigenen Standorten anfallenden Treibhausgasemissionen zu vermeiden.

Eingeschlossene Treibhausgasemissionen sind jene CO2e-Emissionen, die über die gesamte Lebensdauer einer Anlage entstehen, sofern diese ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Bei AGRANA ist nur noch eine Produktionsanlage auf die Verwendung des fossilen Brennstoffs Kohle angewiesen. Diese Anlage am Standort Opava | CZ wird jedoch bereits im kommenden Geschäftsjahr 2025|26 durch einen erdgasbetriebenen Dampfkessel ersetzt. Danach gibt es in der AGRANA-Gruppe trotz der weiteren Verwendung von Erdgas keine technologischen Hürden mehr, gänzlich auf erneuerbare Energie wie Biomethan umzusteigen. Die kumulierten eingeschlossenen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit wichtigen Vermögenswerten belaufen sich demnach auf 47.146 Tonnen CO2-Äquivalente im eigenen Betrieb bis zum Geschäftsjahr 2025|26. Die tatsächliche Umstellung auf erneuerbare Energien hängt jedoch auch von marktbasierten und regulatorischen Faktoren ab und stellt somit ein Übergangsrisiko dar. Für die Umstellung auf Biomasse als Grundstoff für die Biomethanproduktion ist eine ausreichend hohe Verfügbarkeit erforderlich. Außerdem ist die rechtliche Qualifikation von Biomasse für die Produktion von Biomethan, das Erdgas ersetzt, noch ausständig. Ein weiteres Übergangsrisiko ergibt sich aus dem globalen Ausbau des Stromnetzes, der erforderlich ist, um gänzlich auf erneuerbaren Strom umzusteigen. Auch dieser Faktor ist von AGRANA nicht beeinflussbar.

Einen großen Meilenstein in der AGRANA-Klimastrategie stellt der bereits erwähnte Ausstieg aus dem fossilen Energieträger Kohle am Zuckerproduktionsstandort in Opava | CZ dar. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2024|25 weiter vorangetrieben. Die Inbetriebnahme des neuen, auf Erdgasbasis betriebenen Dampfkessels ist für September 2025 vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden insgesamt rund 2,59 Mio. € dafür aufgewendet.

Da Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen nicht im Umfang der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission (EU-Taxonomie-Verordnung) enthalten sind, fallen viele der von AGRANA durchgeführten Geschäftstätigkeiten nicht in ihren Anwendungsbereich. Eine Überleitung des Übergangsplans zu den Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung ist daher nur bedingt möglich.

Die Ausschlusskriterien von Artikel 12, Absatz 1, Buchstaben d bis g der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission (Verordnung über Referenzwerte für den klimabedingten Wandel) werden von der AGRANA-Gruppe nicht erfüllt. Weiters sind keine für AGRANA vorliegende Ausschlüsse auf Basis von Artikel 12, Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission (Verordnung über Referenzwerte für den klimabedingten Wandel) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (Meldebogen I Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel) bekannt.

Der vom AGRANA-Vorstand genehmigte Übergangsplan für den Klimaschutz der AGRANA-Gruppe ist ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Geschäftsstrategie und Finanzplanung und wird im Scope 1 und 2 zum überwiegenden Teil durch Investitionsmaßnahmen getragen. Diese spiegeln sich in den CAPEX-Mittelfristplänen der Geschäftsbereiche wider, die im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses überprüft und ebenfalls vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt werden. Der Umsetzungsstand der ermittelten Maßnahmen zum Ende der Berichtsperiode lautet wie folgt:

Übergangsplan zum Klimaschutz der AGRANA-Gruppe (Stand: Februar 2025)

Datenpunkt Umgesetzt seit
Basisjahr
in Planung Umsetzung
freigegeben
Umsetzung begonnen
Anzahl 144 233 86 22

Der Fokus der bereits abgeschlossenen Projekte lag auf dem Zukauf von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie auf der Steigerung der Energieeffizienz. Die Effizienzgewinne wurden primär durch Wärmerückgewinnungsprojekte realisiert. Zu den geplanten Klimaschutzprojekten mit dem größten Treibhausgaseinsparungseffekt gehören:

  • der Ausstieg aus Kohle am Standort Opava | CZ (Segment Zucker), der 2025 abgeschlossen wird (Investitionsvolumen: ca. 8 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 25.400 Tonnen CO2e);
  • ein werksweites Wärmerückgewinnungsnetz am Standort Aschach | AT (Segment Stärke), das bisher ungenützte Potenziale an Abwärme und Abluft aufgreift (Investitionsvolumen: 15 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 23.000 Tonnen CO2e, Inbetriebnahme geplant bis 2029);
  • die Umsetzung einer Dünnschlempe-Eindampfung am Standort Pischelsdorf | AT (Segment Stärke), die den Primärbrennstoffbedarf signifikant reduziert (Investitionsvolumen: 25 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 16.900 Tonnen CO2e, Inbetriebnahme geplant bis 2027);
  • sowie ein Fokus auf die Elektrifizierung von Trocknungseinheiten im Segment Stärke (Investitionsvolumen: gesamt ca. 21 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 20.000 Tonnen CO2e, Inbetriebnahme gestaffelt bis 2030).

Für weitere 254 Klimaschutzprojekte, die sich bis 2040 in Planung befinden, müssen prognostiziert 472 Mio. € aufgewendet werden, mit denen sich ein Emissionseinsparungseffekt von ca. 645.706 Tonnen CO2e ergibt. Zu den Projekten mit einem hohen benötigten Investitionsvolumen gehört die völlige Substitution fossiler Brennstoffe im Segment Zucker durch die Errichtung eigener Biogasanlagen. Der Fokus im Segment Stärke liegt auf dem Zukauf von erneuerbaren Energien. Der Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate hingegen verfolgt den Pfad der Elektrifizierung seiner Produktionsprozesse. Die im Berichtsjahr 2024|25 umgesetzten Maßnahmen und dafür bereitgestellten finanziellen Mittel werden in der Angabepflicht E1-3 dargelegt.

E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Das Bekenntnis von AGRANA zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Nutzung erneuerbarer Energie wird für die eigenen Produktionsstätten in der AGRANA-Umweltpolitik und für die Lieferkette in den Grundsätzen für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte festgeschrieben. Beide Richtlinien adressieren gemeinsam die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Klima- und Energieauswirkungen und wurden im Geschäftsjahr 2023|24 überarbeitet, um den Fokus auf das Ziel einer bilanziell CO2e-neutralen Produktion bis 2040 bzw. 2050 im Scope 3 und der Entwaldungsfreiheit in der Lieferkette zu vertiefen. Sie sind öffentlich auf der Konzern-Website der AGRANA-Gruppe abrufbar.

Die in der Angabepflicht E1-1 identifizierten Handlungsfelder der AGRANA-Klimastrategie – klimaneutrale Produktion durch Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, Elektrifizerung von Prozessen und Ausweitung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe, sowie Dekarbonisierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und Substitution von fossilbasierten Produkten – spiegeln sich in den oben genannten Richtlinien sowie in der im Geschäftsjahr 2024|25 neu geschaffenen AGRANA-Nachhaltigkeitsrichtlinie wider. Die Dokumente beziehen sich sowohl auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowie die europäische Verordnung zur Entwaldungsfreiheit als auch auf AGRANAs freiwillige Zielsetzungen im Rahmen der SBTi. Die Einhaltung der Grundsätze für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe stellt für AGRANA die Bedingung für den Abschluss von Lieferverträgen im Bereich der Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte dar. Sie bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages im Segment Zucker und werden in den weiteren Segmenten größtenteils im Rahmen der Unterzeichnung von

Lieferverträgen mit den Lieferanten vereinbart. Die Umsetzung der genannten Richtlinien unterliegt dem CTO als höchstrangigem Zuständigen für den Bereich Nachhaltigkeit in der AGRANA-Gruppe.

Derzeit werden die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten physischen und transitorischen Risiken und Chancen noch nicht in ihrer Gesamtheit von den Richtlinien umfasst.

Die AGRANA-Gruppe verfügt über 20 Standorte – vorwiegend in den energieintensiven Segmenten Stärke und Zucker – die nach ISO 50001 (Energiemanagementsystem) zertifiziert sind. Eine ISO 14001-Zertifizierung (Umweltmanagementsystem) liegt aktuell für zwei Standorte vor. Es ist geplant, bis 2027 weitere Standorte aus den Segmenten Zucker und Stärke nach dem ISO-Standard 14001 zertifizieren zu lassen.

E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

Maßnahmen und Mittel zur Treibhausgasreduktion an den eigenen Standorten (Scope 1 und 2) der AGRANA-Gruppe 2024|25

Erzielte/erwartete
Relevanter Dekarboni THG-Reduktion in t Zuordnung
Maßnahme sierungshebel CO2e EU-Taxonomie
Optimierung Eindampfstation Kaposvar HU Energieeffizienz 3.000 CCM 7.3
Mechanischer Brüdenverdichter Lipnik PL Elektrifizierung 1.400 CCM 4.25
Eindampfer und Optimierung Wärmetauscher Energieeffizienz CCM 7.3
Roman RO 2.400
Umbau Kesselhaus Opava CZ Substitution 25.400 -
Thermische Optimierung Kesselhaus Gmünd AT Energieeffizienz 840 -
EDA Dünnschlempe Erweiterung Pischelsdorf AT Elektrifizierung 16.900 CCM 7.3
Entspannungsdampfnutzung Thermokompressor Energieeffizienz CCM 7.3
Gmünd AT 790
Dünnsaftvorerwärmung Hrusovany CZ Energieeffizienz 500 CCM 4.25
Wärmerückgewinnungsnetz Aschach AT Elektrifizierung 23.000 CCM 4.16
Energieoptimierung Vasarosnameny HU Energieeffizienz 200 CCM 7.3
Wärmerückgewinnung Druckluftstation Gmünd Energieeffizienz CCM 4.25
AT 440
Wärmerückgewinnung Eiweißtrockner Gmünd Energieeffizienz -
AT 140
Energieoptimierung Anarcs HU Energieeffizienz 200 CCM 7.3
Energierückgewinnung Vinnitsa UA Energieeffizienz 70 -
Vorbereitung Eindampfer IV Hrusovany CZ Energieeffizienz 194 CCM 4.25
Energierückgewinnung mechanischer Elektrifizierung -
Brüdenverdichter Aschach AT 2.700
Energierückgewinnung Gleisdorf AT Energieeffizienz 70 CCM 7.5
Energierückgewinnung Mitry-Mory FR Energieeffizienz 33 -
Erweiterung Biogasregelstrecke Pischelsdorf AT Biogas 325 -

Mit Ausnahme weniger Projekte wurden die Maßnahmen im Berichtsjahr abgeschlossen, und die geplante Einsparung der Treibhausgasemissionen wurde erzielt. Die im Geschäftsjahr 2024|25 für Klimaschutzmaßnahmen aufgewendeten Finanzmittel (CAPEX) belaufen sich auf 5,48 Mio. € für Energieeffizienzprojekte, 2,04 Mio. € für die Elektrifizierung von Prozessen und 0,98 Mio. € für Substitutionsmaßnahmen. Diese Beträge sind im Konzernanhang der AGRANA-Gruppe unter Punkt 1.2. "Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" bzw. im Kapitel "Investitionen" im AGRANA-Lagebericht enthalten.

Der Aktionsplan mit seinen verschiedenen Scope-1- und Scope-2-Maßnahmen bis 2040 und dem dafür prognostizierten Investitionsvolumen wird im Detail in der Angabepflicht E1-1 beschrieben. Aus heutiger Sicht ist eine klimaneutrale Produktion ab dem Jahr 2040 möglich. Dafür werden die bereitzustellenden finanziellen Mittel im Zuge der Genehmigung des Mittelfristplans jährlich neu budgetiert. Mehr Informationen zu den zukünftig benötigten finanziellen Ressourcen finden sich auch in der Angabepflicht E1-4.

Während die AGRANA-Gruppe ihre Maßnahmen in Scope 1 und 2 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens selbst gestalten und vorantreiben kann, ist die Senkung der Scope-3-Emissionen, die weitaus mehr zum Treibhausgasfußabdruck beitragen (siehe E1-6), grundsätzlich nicht direkt von AGRANA beeinflussbar. Somit stellt deren Umsetzung eine Herausforderung dar. Ihre Reduktion fordert nicht nur eine langfristige Planungsperspektive, neue Prozesse und Technologien, die sich vielfach noch in der Pilotphase befinden, sondern auch neue Formen der Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen. Um Unterschiede in den Beschaffungs- und Geschäftsmodellen zu berücksichtigen, finden Maßnahmen zur Reduktion von Scope-3-Emissionen bereichsübergreifend für Zucker und Stärke statt, während die Geschäftsbereiche Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate jeweils eigene Scope-3-Roadmaps verfolgen. Alle Segmente profitieren von einem konzernweiten Erfahrungsaustausch.

Segment Frucht (Geschäftsbereiche Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate):

Der Maßnahmenschwerpunkt im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen im Geschäftsjahr 2024|25 lag weiter im Bereich Supplier-Engagement. Das "AGRANA Fruit Supplier Engagement"-Programm ermöglicht es den Zulieferern, durch Kapazitätsaufbau nachhaltige Praktiken zu entwickeln und zu implementieren. Im Zuge dieses Programms wurden die Haupttreiber des Scope-3-Fußabdrucks von AGRANAs Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen identifiziert, und mit den Herstellern dieser Produkte ein Austausch zu möglichen Emissionsreduktionsmaßnahmen gestartet. Ein in Kanada begonnenes Projekt zum emissionsarmen Anbau von Heidelbeeren wurde mit positiven Ergebnissen abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde im Geschäftsjahr 2024|25 ein ähnliches Konzept für den Erdbeeranbau in Mexiko eingeführt, welches sich bis in das Geschäftsjahr 2026|27 erstreckt. Weiters arbeitet das AGRANA Research & Innovation Center an der Erforschung und Entwicklung von Mulchfolien auf Stärkebasis als Ersatz für Polyethylen. Folien finden im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen breite Verwendung und ihre Produktion übt einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die bereichsspezifische Treibhausgasbilanz aus.

Der Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate setzt bereits seit fast 20 Jahren auf regenerative Landwirtschaft und entwickelte in Kooperation mit dem Bundesforschungsinstitut in Dresden-Pillnitz und der Universität Budapest krankheits- und schädlingsresistente Apfelsorten. Diese Sorten benötigen bis zu 60 % weniger Pflanzenschutzmittel, was nicht nur emissionsreduzierende Auswirkungen mit sich bringt, sondern auch Boden und Biodiversität schützt (siehe Kapitel ESRS E4). Mit einem Modell, in dem die Bäume anfangs kostenlos zur Verfügung gestellt werden und diese Investition durch langfristige Lieferverträge in Form von Rohstoffen von den Landwirten abgegolten wird, werden Kostenhürden gesenkt und Partnerschaften gefördert. Unternehmensinterne Agronomen bieten zudem laufend Beratung für die sogenannten SustainAPPLE-Vertragslieferanten an. Einschließlich dem Geschäftsjahr 2024|25 wurden bereits 3,5 Millionen Bäume in Ungarn und Polen gepflanzt. Das Projekt wird mit unbestimmter Laufzeit fortgesetzt.

Ein im abgelaufenen Geschäftsjahr initiiertes Projekt am Standort Vásárosnamény | HU mit einer zehnjährigen Laufzeit widmet sich dem Thema Intensivanlagen unter regenerativen Aspekten. Im Laufe der Projektdauer werden unter wissenschaftlicher Begleitung auf einer Gesamtfläche von fünf Hektar Methoden des "Precision Farming" getestet und praxisnahe Lösungen erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der Emissionsreduktion durch effizienten Apfelanbau. Anstatt der üblichen 1.000 Bäume pro Hektar wird die Dichte auf das 2,5-Fache erhöht, um den CO₂-Fußabdruck pro Tonne Apfelsaftkonzentrat zu senken. Im Anbau kommen verschiedene Methoden zur Anwendung: widerstandsfähige Apfelsorten, Zwischenzeilenbegrünung mit nicht-invasiven, regionalen Pflanzen, die Stickstoff binden und Bestäubern als Nahrungsquelle dienen, sowie gezielter Humusaufbau zur Kohlenstoffbindung. Bodenprobenanalysen an mehreren Standorten helfen, den tatsächlichen Dünger- und Pflanzenschutzbedarf besser zu verstehen und den Einsatz dieser Mittel im Einklang mit den Emissionsreduktionszielen zu minimieren. Neben der Klimafreundlichkeit steht auch die wirtschaftliche Attraktivität für Landwirte im Zentrum dieser Bemühungen.

Geschäftsbereiche Stärke und Zucker:

Die Scope-3-Maßnahmen in den Geschäftsbereichen Stärke und Zucker bauen ebenfalls auf die schon jetzt sehr enge Zusammenarbeit mit den Rohstofflieferanten auf. Um notwendige Veränderungen in der Landwirtschaft (zum Beispiel die Optimierung von Düngemitteln bzw. den Einsatz von emissionsreduziertem Dünger oder die Änderung der Energiequellen für Maschinen) herbeizuführen, bedarf es lokaler Win-Win-Lösungen, die nicht nur Klimaauswirkungen reduzieren, sondern auch die Widerstandsfähigkeit der Ackerkulturen verbessern und Kosteneinsparungen ermöglichen. Nachdem in den vergangenen Geschäftsjahren die Haupttreiber der Scope-3-Emissionen in den Geschäftsbereichen Stärke und Zucker identifiziert wurden (Düngemittel und deren Produktion sowie Dieselverbrauch), konzentriert AGRANA sich nun auf das Supplier-Engagement. Auch das im Geschäftsjahr 2022|23 begonnene Projekt zur Primärdatenerhebung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr weitergeführt. Über ein Softwareprogramm werden Daten direkt von den Vertragslandwirten gesammelt und die tatsächlichen Treibhausgasemissionen als Startpunkt für das zielgerichtete Setzen von Minderungsmaßnahmen berechnet. Die Anzahl der teilnehmenden Partnerbetriebe soll

jährlich gesteigert werden. Weiters erforscht das AGRANA Research and Innovation Center emissionsreduzierte Düngemittel, und eine geschäftsbereichsübergreifende Projektgruppe widmet sich dem Umstieg von Diesel auf nachhaltigen Treibstoff (HVO – Hydrotreated Vegetable Oil). Es können keine Angaben zum Zeithorizont des Projektabschlusses gemacht werden.

E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Etappenziele zur Treibhausgasreduktion der AGRANA-Gruppe

Tausend Tonnen CO2e Basisjahr
2019 20
2026 2030 2040 2050
Maßnahmenkategorie
THG-Emissionsziel 5.150 3.870 3.161 1.310 0
THG-Emissionen Scope 1+2 930 608 505 81 81
Produktionssteigerung 30 97 97 97
Einsparungen aus Energieeffizienz –53 –112 –164 –164
Einsparungen aus Elektrifizierung –16 –69 –98 –98
Einsparungen aus Brennstoffwechsel –81 –91 –139 –139
Einsparungen aus Nutzung erneuerbarer Energie –202 –251 –545 –545
THG-Emissionen Scope 3 4.220 3.250 2.696 1.310 0
Einsparungen aus Maßnahmen in der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette
–970 –1.524 –2.910 –4.296

Die absoluten THG-Emissionsziele für die Etappen bis 2026, 2030, 2040 und 2050 (Tabelle 19, Zeile 2) setzen sich aus den Kategorien Scope 1, 2 und 3 zusammen. Die dahinterstehende Logik für Scope 1 und 2 beruht auf der Validierung der SBTi Near-Term Targets der AGRANA-Gruppe sowie dem Netto-Null-Ziel 2040. Die Modellierung für Scope 3 geht derzeit von einer linearen jährlichen Emissionsreduktion auf Netto-Null bis 2050 aus. Für die Erreichung der Reduktion um 30 % bis 2030 ausgehend vom Basisjahr 2019|20 plant AGRANA, jährlich im Bereich Scope 3.1 (Purchased Goods and Services) 3,5 % und 2,5 % in allen anderen Scope-3-Bereichen – gemessen am Basisjahr – zu reduzieren. Die tatsächliche jährliche Reduktion hängt von einer Vielzahl an landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren ab, die von AGRANA schwierig zu beeinflussen sind: Erntemenge, Klima, Boden uvm. Aus diesem Grund stellt die jährliche Prozentangabe lediglich eine Richtlinie dar. Informationen zur Emissionsreduktion im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr können der

Tabelle in der Angabepflicht E1-6 entnommen werden. Diese Tabelle enthält auch eine Aufschlüsselung der Ziele in Scope 1 und 2, obwohl in dieser Form in der SBTi-Einreichung der AGRANA-Gruppe nicht vorgesehen.

Die SBTi-validierten THG-Emissionsreduktionsziele der AGRANA-Gruppe sind wissenschaftlich fundiert und für den eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C vereinbar, wobei sich das Scope-2-Ziel auf die marktbasierte Erhebungsmethode stützt. Es wurde die Herangehensweise der absoluten Kontraktion – Absolute Contraction Approach (ACA) – für die Zielsetzung aller drei Scopes verwendet, die allen Branchen offensteht. Sie basiert auf der Annahme, dass die globale Erwärmung erfolgreich auf 1,5°C begrenzt werden kann, wenn alle Akteure weltweit ihre absoluten Treibhausgasemissionen zwischen dem Basis- und dem Zieljahr so weit reduzieren, wie es die Emissionsszenarien der 1,5°C-Temperaturschwelle erfordern. Es besteht derzeit kein messbares Ziel für das wesentliche Unterthema der Klimawandelanpassung.

Die zeitliche Umsetzung der Scope-1-, -2- und -3-Maßnahmen hängt von der Allokation der Finanzmittel im Rahmen des jährlichen mittelfristigen Planungsprozesses ab. Trotz der aktuell herausfordernden Geschäftsentwicklung bleiben Klimaschutz und Klimawandelanpassung ein zentraler Baustein der neuen AGRANA-Konzernstrategie. Diese Verpflichtung ist nicht nur Teil der gesellschaftlichen Verantwortung der Gruppe, sondern auch eine strategische Notwendigkeit, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Zielerreichung der Netto-Null-Ziele 2040 und 2050 bleibt auf Kurs, wenngleich eine Abweichung bei den Zielwerten 2030 aus heutiger Sicht möglich ist. Da Investitionsentscheidungen von Dynamiken wie der künftigen Regulatorik, dem Markt sowie unternehmensspezifischen Faktoren beeinflusst werden, werden die finanziellen Angaben fortlaufend angepasst. Die Erreichung der Klimaziele der AGRANA-Gruppe ist nicht vom technologischen Fortschritt abhängig. Das heißt, dass in der Klimastrategie keine Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus heutiger Sicht noch nicht realisierbar sind.

In die Zielsetzung waren interne Stakeholder wie der AGRANA-Vorstand und Fachexpertinnen und -experten genauso wie externe Stakeholder, z.B. die SBTi, eingebunden. Das Basisjahr 2019|20 wurde durch SBTi auf Vollständigkeit und Repräsentativität überprüft. Es gibt keine signifikanten Temperaturanomalien, die die Aussagekraft dieses Jahres als Basisjahr beeinträchtigen könnten. Das Monitoring der Ziele erfolgt im Rahmen der jährlichen Berechnung des Treibhausgasfußabdrucks der AGRANA-Gruppe sowie der quartalsweisen Erfassung der Daten für Scope 1 und 2 im konzernweiten Umweltdaten-Managementsystem.

E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Gesamtenergieverbrauch der AGRANA-Gruppe

Energieverbrauch und Energiemix 2024 25
1. Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh 251.123
2. Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen MWh 26.612
3. Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 2.481.566
4. Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen MWh 171
5. Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen
Quellen MWh 571.195
6. Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5) MWh 3.330.667
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 82,7
7. Verbrauch aus Kernkraftquellen MWh 19.272
Anteil nuklearer Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 0,5
8. Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und
Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) MWh 199.042
9. Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus
erneuerbaren Quellen MWh 473.057
10. Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 3.877
11. Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10) MWh 675.976
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 16,8
12. Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) MWh 4.025.915

Erzeugung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahlen 2024 25
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie
MWh
n.a.
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
MWh
202.919

Die Leistungskennzahl "Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen" setzt sich aus folgenden Primärstoffen zusammen: Brennstofferzeugung aus erneuerbaren Quellen und Eigenproduktion von nachhaltiger Elektrizität.

Energieintensität der AGRANA-Gruppe

Energieintensität je Nettoeinnahme 2024 25
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoeinnahme aus
Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
MWh/€
0,00115

Sämtliche Tätigkeiten der AGRANA-Gruppe fallen in klimaintensiven Sektoren an, die den NACE-Codes 10.3, 10.6, 10.8, 10.9, 20.14 und 35.21 (statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) zuzuordnen sind. Die zur Berechnung der Kennzahl "Energieintensität der AGRANA-Gruppe je Nettoeinnahme" herangezogenen Umsatzerlöse decken sich mit den Angaben in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Note (1): Umsatzerlöse.

Die Daten zur Ermittlung der Angaben zum Energieverbrauch und Energiemix wurden per Standort auf monatlicher Basis erfasst und umfassen die an den Standorten verwendeten Brennstoffe, Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung. Die Datenerhebung erfolgte mit folgender Qualitätshierarchie: Lieferantendaten vor Messdaten vor Schätzung. Für Brennstoffe wurden die Energiemengen als unterer Heizwert erfasst, für Elektroenergie, Wärme, Dampf und Kühlung wurde die nutzbare Energiemenge erfasst.

Die Daten zur Energieerzeugung wurden ebenfalls per Standort auf monatlicher Basis erhoben und umfassen die an den Standorten erzeugten Brennstoffe, Elektrizität, Wärme und Dampf. Die Datenerhebung erfolgte anhand von Messdaten. Für Brennstoffe wurden die Energiemengen als unterer Heizwert erfasst, für Elektroenergie, Wärme, Dampf und Kühlung wurde die nutzbare Energiemenge erfasst. Eine Validierung aller Daten erfolgte durch eine Person, die am Standort beschäftigt ist, bzw. durch ihre Funktion in enger Beziehung zum Standort steht. Die Energiekennzahlen werden für die ETS-Standorte der AGRANA-Gruppe im Rahmen des jährlichen Verifizierungsaudits nach ISO 50001 von einer externen Stelle geprüft.

E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

AGRANA berechnete im Geschäftsjahr 2021|22 erstmals ihre gruppenweite Treibhausgasbilanz, den "Corporate Carbon Footprint", gemäß den damals geltenden Vorgaben des "Greenhouse Gas Protocol". Dabei wurden für das Basisjahr 2019|20 sowohl die Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) als auch aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) systematisch erfasst.

Die aus Primärdaten der Produktionsstandorte errechneten Scope 1- und die marktbasierten Scope 2-Emissionen wurden für Scope 3 durch Sekundärdaten bzw. Emissionsfaktoren aus Datenbanken wie ecoinvent oder der Quantis World Food Database ergänzt. Die Erstellung der Treibhausgasbilanz und die Berichterstattung für Scope-3-Emissionen sind bei AGRANA dynamische Prozesse, die ein Vorantreiben gezielter Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Agrarsektor bezwecken.

Die Berechnung des "Corporate Carbon Footprint" von AGRANA erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl nach den Vorgaben der ESRS, als auch nach den Richtlinien der Science Based Targets Initiative (SBTi). Beide Regelwerke beziehen sich auf das "Greenhouse Gas Protocol" und weisen größtenteils identische Vorgaben auf. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich aus der SBTi Forest, Land and Agriculture Guidance (FLAG), die sechs Monate nach Veröffentlichung der Land Sector Removal Guidance (LSRG) verpflichtend anzuwenden ist. Als Unternehmen des Lebensmittelsektors ist AGRANA künftig zur Implementierung von FLAG verpflichtet. Da die Veröffentlichung der LSRG mehrfach verschoben wurde und auch zum Berichtszeitpunkt noch ausstand, findet FLAG bei AGRANA noch keine Anwendung.

Treibhausgasemissionen der AGRANA-Gruppe1

Rückblickend Etappenziele und Zieljahre
2024 25
t CO2e
2023 24
t CO2e
2019 20
(Basisjahr)2
t CO2e
N/N-1
%
2026
t CO2e
2030
t CO2e
2050
t CO2e
Jährl.
Veränderung
%
Scope-1-
Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG
Bruttoemissionen
600.032 610.194 591.632 –1,7 % 400.000 300.000 0 4,5 %
Scope-1-THG-Emissionen aus
regu
lierten
Emissionshandelssystemen in %
85,8 % 82,0 % 82,0 % 4,7 %
Scope-2-
Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-
THG-Bruttoemissionen
245.601 n.e. n.e. n.z.
Marktbezogene Scope-2-THG
Bruttoemissionen
154.918 126.848 337.043 22,1 % 220.000 165.000 0 4,6 %
Signifikante Scope-3-
Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope 3)
THG-Bruttoemissionen
3.051.761 3.418.421 3.945.848 –10,7 % 3.250.000 2.696.000 0 2,9 %
1 Erworbene Waren und
Dienstleistungen
1.822.947 2.048.005 3.307.044 –11,0 %
2 Investitionsgüter 35.426 38.691 39.000 –8,4 %
3 Tätigkeiten im
Zusammenhang mit
Brennstoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder Scope 2
enthalten)
134.255 145.785 90.767 –7,9 %
4 Vorgelagerter Transport und
Vertrieb
422.579 540.017 286.037 –21,7 %
5 Abfallaufkommen in
Betrieben
n.w. n.w. n.w.
6 Geschäftsreisen n.w. n.w. n.w.
7 Pendelnde Mitarbeitende
8 Vorgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
n.w.
n.w.
n.w.
n.w.
n.w.
n.w.





9 Nachgelagerter Transport 45.543 45.178 223.000 0,8 %
10 Verarbeitung verkaufter
Produkte
n.w. n.w. n.e.
11 Verwendung verkaufter
Produkte
n.w. n.w. n.e.
12 Behandlung von
Produkten am Ende der
Lebensdauer
n.w. n.w. n.w.
13 Nachgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
n.w. n.w. n.w.
14 Franchises
15 Investitionen
n.z.
591.011
n.z.
600.745
n.e.
n.e.

–1,6 %




THG-Emissionen insgesamt
THG- Emissionen insgesamt
(standortbezogen)
3.897.394 n.e. n.e.
THG- Emissionen
insgesamt (marktbezogen)
3.806.711 4.155.463 4.874.523 –8,4 % 3.870.000 3.161.000 0

1 Legende: N/N-1 = Veränderung Berichtsjahr zu Vorjahr; jährl. Veränderung = rechnerische jährliche Emissionsreduktion in % zwischen Basisjahr und Zieljahr 2030; n.e. = nicht erfasst; n.z. = nicht zutreffend; n.w. = nicht wesentlich

2 Basisjahr 2019|20 vor Neuberechnung. Diese wird im Geschäftsjahr 2025|26 zwecks Bereinigung der durch die Methodenänderung entstandenen Abweichung durchgeführt. Im Gegensatz zum Geschäftsbericht 2023|24 werden auch für das Basisjahr nur die wesentlichen Scope-3-Kategorien berichtet. Der im Vorjahr kommunizierte Scope 3 im Basisjahr belief sich auf 4.219.849 Tonnen CO2e.

Im Berichtsjahr 2021|22 wurden erstmals Daten zu Scope-3-Emissionen, gemäß den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol für das Basisjahr 2019|20 der AGRANA-Klimastrategie systematisch erfasst. Hierfür ordnete AGRANA die Primärdaten aus allen Geschäftssegmenten den verschiedenen Scope-3-Kategorien zu und verknüpfte diese mit Emissionsfaktoren aus methodisch vergleichbaren und umfassenden Datenbanken (wie zum Beispiel ecoinvent oder Quantis World Food Database. Sofern relevant wurden auch Auswirkungen der Landnutzung und Landnutzungsänderungen berücksichtigt. Gemeinsam mit den bereits erfassten Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus der eigenen Produktion wurde so der Corporate Carbon Footprint berechnet.

Aufgrund des hohen Aufwands der Bottom-up-Datenerhebung im Basisjahr 2019|20, wurden die Werte für die Folgejahre primär mithilfe von Faktoren auf Basis der Verarbeitungsmengen wesentlicher agrarischer Rohstoffe angepasst. Dies betraf insbesondere die Segmente Stärke und Zucker sowie den Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate. Im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen erfolgte die Modellierung aufgrund der Vielzahl international beschaffter Rohstoffe über einen einzigen Faktor für alle Rohwaren. Diese Methodik wurde letztmalig für die Berichterstattung des Geschäftsjahres 2023|24 angewendet. Im Geschäftsjahr 2024|25 erfolgte erneut eine Bottom-up-Berechnung, wobei das Modell auf Basis der Aktivitätsdaten des Geschäftsjahres 2023|24 erstellt wurde. Dabei wurden aus fachlichen und qualitativen Gründen Anpassungen vorgenommen, unter anderem die Zuordnung neuer Emissionsfaktoren, die Anpassung von Korrekturfaktoren für agrarische Rohstoffe sowie die Eliminierung von Doppelzählungen interner Zukäufe innerhalb und zwischen den AGRANA-Unternehmen. Die Modellanpassungen führten zu einer rechnerischen Reduktion der für das Geschäftsjahr 2023|24 berichteten Scope-3-Emissionen im Vergleich zu den im Vorjahr im AGRANA-Geschäftsbericht veröffentlichten Werte.

Aufgrund der großen Datenmengen und des begrenzten Zeitrahmens zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2024|25 und der Veröffentlichung des AGRANA-Geschäftsberichts wurden für die Berechnung des "Corporate Carbon Footprint" die Aktivitätsdaten der Quartale 1-3 bzw. der Monate 1-10 als Basis herangezogen. Die Daten für den verbleibenden Zeitraum wurden durch möglichst präzise Schätzungen ergänzt. Wo verfügbar, kamen Prognosedaten aus Forecast 4 zum Einsatz; in anderen Fällen erfolgte eine lineare Hochrechnung oder eine Schätzung basierend auf den Vorjahreswerten.

Die Emissionen aller Scope-3-Kategorien – mit Ausnahme von Kategorie 3.14, da nicht anwendbar – wurden auf Grundlage der Aktivitätsdaten für das Geschäftsjahr 2023|24 berechnet und hinsichtlich ihrer Signifikanz bewertet. Für die Emissionsberichterstattung wurde eine Wesentlichkeitsschwelle festgelegt: Scope-3-Kategorien, die jeweils weniger als 1 % der gesamten Scope-3-Emissionen ausmachen, gelten als nicht wesentlich. Zusätzlich darf die Summe der Emissionen aller als nicht wesentlich eingestuften Kategorien maximal 5 % der gesamten Scope-3-Emissionen betragen. Nicht wesentliche Kategorien werden sowohl für das Berichtsjahr und das Vorjahr als auch für das Basisjahr nicht veröffentlicht.

Die in der Berechnung des Corporate Carbon Footprint für die AGRANA Beteiligungs-AG für das Geschäftsjahr 2024|25 verwendeten Emissionsfaktoren-Datenbanken umfassen DBEIS (2023), Ecoinvent Version 3.9.1 bzw. 3.11, Umweltbundesamt AT (2024), die Datenbank der International Energy Agency (IEA), Version 4.0, WFLDB Version 3.8.3 (World Food Life Cycle Assessment Database), Agri-Footprint Version 5 bzw. 6 sowie Primär-Emissionsfaktoren von ausgewählten landwirtschaftlichen Rohstoffen (Anwendungsbereich: 0,85 % der Scope-3-Emissionen).

Die für die Berechnung des Corporate Carbon Fußabdrucks verwendeten Primärdaten zu den landwirtschaftlichen Rohstoffen Kartoffeln mit Ursprung Österreich, Erdbeeren mit Ursprung Mexiko sowie Äpfel mit Ursprung Ungarn wurden im Rahmen eines von AGRANA durchgeführten Projekts im Geschäftsjahr 2023|24 gemäß den Kriterien des GHG-Protokolls berechnet. Dazu wurden in den jeweiligen Ländern statistisch signifikante Stichproben von AGRANA-Vertragslandwirten erhoben. Mithilfe eines standardisierten Fragebogens wurden Daten zu Erträgen sowie zu agrarischen Maßnahmen, wie Düngung, Pflanzenschutz, Bewässerung oder Bodenbearbeitung, gesammelt. Auf Basis dieser Erhebungen wurde ein spezifischer Emissionsfaktor für jeden Rohstoff berechnet.

Für die Kategorie 3.15 wurden die Emissionen der Joint Ventures HUNGRANA und Studen, an denen AGRANA eine 50%- Beteiligung ohne operative Kontrolle hält, auf Basis des Jahresumsatzes erfasst. Dazu wurde der Umsatz mithilfe eines spend-based Emissionsfaktors bewertet. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wurden die Umsätze, die diese beiden Unternehmen mit AGRANA generieren, nicht in Scope 3.1 berücksichtigt.

Die biogenen Emissionen der AGRANA-Gruppe beliefen sich im Geschäftsjahr 2024|25 auf 65.261 Tonnen CO2e im Scope 1 und 478.325 Tonnen CO2e im Scope 3. Bei der Berechnung der biogenen Scope-3-Emissionen wurden die als nicht wesentlich eingestuften Kategorien (3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.10, 3.11, 3.12, 3.13) nicht berücksichtigt. Es werden keine biogenen

Scope-2-Emissionen ausgewiesen, da die verwendeten Emissionsfaktoren die Aufsplittung in fossil und biogen nicht ermöglichen.

Die Emissionen des verbundenen Unternehmens, das sich im Geschäftsjahr 2024|25 unter der operativen Kontrolle von AGRANA befand (Beta Pura Gmbh), machten 3.821 Tonnen CO2e in Scope 1 und 0 Tonnen CO2e in Scope 2 (marktbezogen) aus. Die standortbezogenen Scope-2-Emissionen der Beta Pura GmbH belaufen sich auf 369 Tonnen CO2e. Diese Mengen sind in den Gesamtemissionen in der Tabelle enthalten.

Im marktbasierten Scope 2 wurde im Geschäftsjahr 2024|25 erstmals mit lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren gearbeitet. Die Steigerung der Emissionen im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich durch diese Anpassung der Faktoren. Die von AGRANA eingekaufte Energie wird nur dann als erneuerbar gewertet, wenn Herkunftsnachweise dies auch eindeutig belegen. 100 % der Menge wurden gebündelt eingekauft. Die standortbezogenen Scope-2-Emissionsfaktoren stammen aus der Datenbank der International Energy Agency (IEA), Version 4.0.

Die präsentierten Kennzahlen wurden nicht von einer externen Stelle validiert, im Zuge der Erstellung des Geschäftsberichts aber durch den Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft.

THG-Intensität der AGRANA-Gruppe

THG-Intensität je Nettoeinnahme 2024 25
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme t CO2/€ 0,00111
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme t CO2/€ 0,00108

Die zur Berechnung der Kennzahl "THG-Intensität der AGRANA-Gruppe je Nettoeinnahme" herangezogenen Umsatzerlöse decken sich mit den Angaben in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Note (1): Umsatzerlöse.

E1-8 – Interne CO2-Bepreisung

AGRANA nutzt das interne CO2-Bepreisungssystem der Südzucker-Gruppe für Investitionsentscheidungen. Diese werden grundsätzlich im Rahmen eines Scoring-Modells bezüglich Profitabilität und Nachhaltigkeit bewertet. Bevor solche Projekte beschlossen werden, erfolgt eine tiefere Betrachtung der potenziellen CO2-Einsparungen gegenüber des Baseline-Szenarios, die eine erfolgreiche Implementierung des Projektes mit sich bringen würde. Diese Baseline bezieht sich auf die CO2-Emissionen aus den Energieverbräuchen ohne Implementierung der Energieeffizienzmaßnahmen. Aus der CO2-Einsparung ergibt sich ein hypothetischer Preis der Investition, der in die Investitionsentscheidung einfließt. Dieses System kommt insbesondere in den Geschäftsbereichen Stärke und Zucker zur Anwendung, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen. Ein Heranziehen zum Zweck der Bewertung der Nutzung des Restvermögens von Vermögenswerten, der Wertminderung von Vermögenswerten oder der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von durch Unternehmensübernahmen erworbenen Vermögenswerten erfolgt nicht.

Bei der Ermittlung des verwendeten CO2-Preises wird ausgehend vom aktuellen CO2-Marktpreis von 67 €/t CO2 im Jahr 2024 des EU-ETS ein linearer Anstieg auf 140 €/EUA (EU-Allowance) im Jahr 2030 angenommen. Die Ableitung erfolgte aus M. Pahle, J. Sitarz, S. Osorio (PIK), B. Görlach (Ecologic, 2022): The EU-ETS price through 2030 and beyond: A closer look at drivers, models and assumptions Input material and takeaways from a workshop in Brussels 30 November 2022; Kopernikus-Projekt Ariadne Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), December 2022. Die Preise wurden für die gewählte Anwendung als relevant erachtet, da die Scope-1-Emissionen der AGRANA-Gruppe zu einem großen Anteil dem EU-ETS unterliegen (energieintensive Segmente Zucker und Stärke). Eine interne Validierung erfolgte durch die Konzernfunktion Climate, Environment, Health & Safety der Südzucker-Gruppe. Der interne CO2-Preis wird nicht extern validiert.

Im Berichtsjahr fielen ungefähr 515.034 Tonnen bzw. 85,8 % der Scope-1- und 112.190 Tonnen bzw. 72,4 % der Scope-2- Emissionen (marktbezogen) der AGRANA-Gruppe unter das interne CO2-Bepreisungssystem.

ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meresressourcen

E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasserressourcen

Wasser ist ein wichtiger Faktor in den Produktionsprozessen der AGRANA-Gruppe. Die Nutzung von Frischwasser und die Abgabe der verwendeten Wassermenge aus der Produktion erfolgt an allen Standorten auf nachhaltige Art und Weise und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Während Süßwasserressourcen eine wichtige Rolle im Produktionsprozess der AGRANA-Gruppe spielen, sind Meeresressourcen für das Unternehmen nicht von wesentlicher Bedeutung. Es werden im folgenden Kapitel demnach nur Datenpunkte aus den ESRS berichtet, die im Zusammenhang mit Süßwasserressourcen stehen.

Folgende Grundsätze für die Wassernutzung werden in der AGRANA-Umweltpolitik, die für die gesamte AGRANA-Gruppe mit ihren Tochtergesellschaften bindend ist und intern sowie extern auf der AGRANA-Website zur Verfügung gestellt wird, festgehalten:

  • Reduktion der Wasserentnahme auf ein technologisch und wirtschaftlich vertretbares Minimum
  • Konstante Kreislaufführung des Wassers mit entsprechender Wiederaufbereitung
  • Effiziente Nutzung von in den verarbeiteten Rohstoffen enthaltenem Wasser (z.B. als Wasch- und Spülwasser, Prozesswasser, etc.)
  • Regelmäßiges Monitoring der Wasserrisiken für alle AGRANA-Standorte und Ableitung fokussierter Maßnahmen für Regionen, die von Wasserknappheit betroffen sind (mit der Verpflichtung zur Verringerung des Wasserverbrauchs in Risikogebieten, siehe auch Angabepflicht E3-3)
  • Rechtlich konforme Abwasserreinigung

Das Monitoring der Beachtung dieser Grundsätze erfolgt einerseits durch behördliche Umweltinspektionen bzw. Meldungen an den Standorten, an denen es Abwasserreinigungsanlagen gibt, andererseits durch freiwillige Umweltzertifizierungen und -audits sowie durch die vierteljährliche Eingabe und Validierung der Wasserdaten für die Erstellung des AGRANA-Geschäftsberichts. Als oberstem Zuständigem für Nachhaltigkeitsbelange obliegt dem CTO der AGRANA-Gruppe die Verantwortung für die Umsetzung der Umweltpolitik.

Im Rahmen ihrer Effizienzbemühungen nutzt AGRANA das in den agrarischen Rohstoffen wie Apfel oder Zuckerrübe gebundene Wasser in ihren Prozessen. Nach Nutzung und Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen sowie entsprechender Aufbereitung stellt AGRANA anderen Wassernutzern das Wasser wieder zur Verfügung.

E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserressourcen

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden 3,5 Mio. Euro für Investitionen mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Wassernutzung aufgewendet. Die Gesamtinvestitionen (CAPEX) seit dem Geschäftsjahr 2019|20 belaufen sich auf 23,5 Mio. Euro, welche sich auf 105 Projekte aus allen AGRANA-Segmenten aufteilen.

Segment Frucht

Die größte im Geschäftsjahr 2024|25 umgesetzte Maßnahme wurde im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate durchgeführt. Am Standort Kröllendorf | AT wurde der bestehende anaerobe Behälter der hauseigenen Kläranlage durch eine energieeffizientere Variante ersetzt. Diese Maßnahme ermöglicht es, die Biogasgewinnung aus dem Abwasser weiter zu optimieren. Das gewonnene Biogas wird intern genutzt, wodurch der Bedarf an externem Gas deutlich reduziert wird und noch mehr Wärme selbst erzeugt werden kann. Dieses Upgrade ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Produktion und zeigt das Bestreben auf, die verschiedenen Bereiche des Umweltmanagements (Klima, Wasser, Kreislaufwirtschaft) miteinander zu verknüpfen und dadurch ökologische wie ökonomische Vorteile zu generieren.

Im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen wurde 2019|20 ein Wassermanagementprogramm für alle AGRANA-Fruchtzubereitungsstandorte, welche am meisten von allen AGRANA-Standorten von Wasserrisiken betroffen sind, gestartet. Als Teil dieser Initiative ist der Geschäftsbereich der internationalen Alliance for Water Stewardship (AWS) beigetreten. AWS ist ein globales Netzwerk von Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und des öffentlichen Sektors, das sich für den Schutz der gemeinsamen Wasserressourcen einsetzt. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft engagiert sich AGRANA für den Schutz von Wasser als grundlegende Ressource für alle Menschen und gute Wasserbewirtschaftungspraktiken weltweit. Im Zuge des Wassermanagementprogramms wurden seit 2019|20 zahlreiche Investitionsprojekte zur Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen an den Standorten durchgeführt. Das größte Projekt erfolgte am Standort Mexiko.

Im Berichtsjahr 2024|25 wurden an zwölf Standorten des Segments Frucht, neun davon in Wasserrisikozonen, Wassermanagementmaßnahmen umgesetzt. Am Standort in Korea wurde das System zur Kreislaufführung des Prozesswassers optimiert, um Wasserverluste zu vermeiden. Auch am Standort in der Türkei kam es zu einer Reduktion des Wasserverlusts durch die Installation neuer Wasserdüsen. Um den Wasserverbrauch zu minimieren und die Wiederverwendungsrate zu erhöhen, wurden folgende Projekte durchgeführt: effizientere Produktionsanlagenreinigung (Marokko), Inbetriebnahme eines neuen Verdunstungskondensators (Argentinien),Instandhaltung des Grundwasserbrunnens (Polen), Osmose-Wasseraufbereitung (Ukraine), Sammlung des Prozesswassers zur Wiederverwendung in einem neuen Wassertank (Indien), Installation einer Flusswasserzisterne und Wiederverwendung von Prozesswasser zur Anlagenreinigung (Mexiko), Wiederverwendung des Prozess- bzw. Kondensatwassers zur Reinigung der Stahlgroßcontainer, die zur Auslieferung der Produkte an die Kunden verwendet werden (USA). Insgesamt wurden Mittel von rund 326 t€ für diese Maßnahmen aufgewendet.

Segmente Stärke und Zucker

Zur Minimierung der Wasserentnahme wird im Segment Zucker an allen Standorten großes Augenmerk auf eine effiziente, kreislauforientierte Wiederverwendung von Wasser gelegt. Dazu wird auch das sich im angelieferten Rohstoff Zuckerrübe befindliche Wasser genutzt. Das Wasser wird nach Erstanwendung gereinigt und in weiteren Prozessschritten wiederverwendet.

Auch das Segment Stärke setzt auf die Minimierung des Gesamtwasserverbrauchs durch eine effiziente Nutzung von Prozesswasser. Im Geschäftsjahr 2024|25 wurde außerdem ein im Vorjahr begonnenes Projekt am Stärke-Produktionsstandort Aschach | AT abgeschlossen, bei dem ein weiterer Brunnen zur Absicherung der Wasserversorgung des Werks bzw. zur Schaffung einer Redundanz zu den beiden weiteren Brunnen am Standort gebaut wurde, der in Notfällen auch für die kommunale Wasserversorgung der Bevölkerung genutzt werden kann. Trotz des Brunnenneubaus wird die entnommene Gesamtwassermenge nicht gesteigert.

Alle genannten Maßnahmen tragen dazu bei, die als wesentlich identifizierte negative Auswirkung zu minimieren, die mit einer effizienten Wassernutzung verbundenen Ziele (siehe E3-3) zu erreichen und die in der AGRANA-Umweltpolitik festgeschriebenen Wassernutzungs-Grundsätze einzuhalten. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung kann keine Aussage

bezüglich zukünftiger finanzielle Mittel im Zusammenhang mit nachhaltiger Wassernutzung gemacht werden. Im Berichtsjahr wurden in der AGRANA-Gruppe Investitionen von 696.000 € getätigt, die sich der Wirtschaftsaktivität CCM 5.1 bzw. WTR 2.1 (Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung) gemäß EU-Taxonomieverordnung zuordnen lassen (siehe Informationen über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomieverordnung).

E3-3 – ZIele im Zusammenhang mit Wasserresourcen

Um Ihre negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasserressourcen im eigenen Betrieb zu minimieren und ihre selbstgesetzten Grundsätze zur effizienten Wassernutzung einzuhalten, hat AGRANA sich folgende unternehmensspezifische Ziele gesetzt:

  • Verringerung des relativen Wasserverbrauchs genormt auf eine Tonne Produkt-Output um 2 % bis 2030
  • Reduktion der absoluten Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserknappheitsrisiken um 1 % bis 2030

Diese freiwilligen, mess- und machbaren Ziele werden mit den in der Angabepflicht E3-4 gelisteten unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren gesteuert. Sie wurden im Geschäftsjahr 2024|25, welches auch als Basisjahr fungiert, in Abstimmung mit den internen Expertinnen und Experten aus den AGRANA-Segmenten unter Berücksichtigung von segmentspezifischen Besonderheiten erarbeitet. Es wurden keine ökologischen Schwellenwerte und wissenschaftsbasierten Methoden bei der Zielsetzung berücksichtigt. Die Interessen externe Stakeholder flossen insofern mitein, als dass eine verringerte Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress die Wasserressourcen potenziell für andere Wassernutzer verfügbar macht.

E3-4 – Wasserverbrauch

Leistungsindikatoren der AGRANA-Gruppe im Zusammenhang mit Wasserressourcen

Leistungskennzahlen 2024 25
Gesamtwasserverbrauch
m3
–712.601
Gesamtwasserverbrauch in Gebieten mit hohem Wasserstress
m3
182.533
m3/t
Gesamtwasserverbrauch pro t Fertigprodukt (unternehmensspezifisch)
-0,17
Wasserintensität
m³/€
-0,0002
Gesamtwasserentnahme in Gebieten mit hohem Wasserstress (unternehmensspezifisch)
m3
981.402
Gesamtwasserentnahme pro t Fertigprodukt (unternehmensspezifisch)
m3
0,24
Gesamtvolumen Wasser recycled
m3
154.434
m3
Gesamtvolumen Wasser reused
0

15 AGRANA-Standorte befinden sich in Einzugsgebieten deren Zustand im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG als gut bewertet wurde, 20 Standorte befinden sich in Einzugsgebieten deren Zustand als weniger als gut eingestuft wurde. Für 21 Standorte steht diese Information nicht zur Verfügung, da sie sich nicht innerhalb der Europäischen Union befinden. AGRANA plant, diese Standorte einer individuellen Prüfung zu unterziehen und den Zustand der jeweiligen Einzugsgebiete anhand zugänglicher Informationen, wie sie in den Anhängen der Wasserrahmenrichtlinie genannt sind, einzustufen.

Grundsätzlich werden alle Daten, die für die angeführten Leistungsindikatoren verwendet werden, als Messdaten erfasst. Dort, wo Datenlücken vorhanden oder Daten nicht verfügbar sind, kann eine Schätzung der Daten auf Basis der Vorjahre erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2024|25 erfolgte keine Datenschätzung. Alle Angaben basieren auf Messwerten. Die Wasserverbrauchsdaten werden jährlich in Vorbereitung auf die Veröffentlichung im AGRANA-Geschäftsbericht validiert und vom Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Umweltleistung jener Standorte, die nach ISO 14001 zertifiziert sind, wird von einer externen Stelle bewertet. In diesem Zuge wird auch die standortspezifische Entwicklung in Bezug auf die unternehmensspezifischen Wassermanagementziele evaluiert.

ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen

E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Angabepflicht E4-IRO-1) hat sich ergeben, dass insbesondere das Segment Frucht - und hier speziell der Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen - außerhalb Europas potenziell negative Auswirkungen auf Ökosysteme und die Biodiversität haben kann. Dies betrifft vor allem das Risiko der Bodendegradation sowie den direkten Einfluss industrieller agrarischer Praktiken auf die biologische Vielfalt, beispielsweise durch den Anbau von Früchten in Monokulturen.

In den Geschäftsbereichen Zucker und Stärke werden agrarische Rohstoffe fast ausschließlich aus dem EU-Raum bezogen. Durch die Beschaffung innerhalb der Europäischen Union und der dadurch anwendbaren europäischen Gesetzgebung, dem Europäischen "Green Deal" und der "Farm-to-Fork"-Strategie, sowie einer engmaschigen Kontrolle von Vertragslieferanten wird sichergestellt, dass die beschafften Rohstoffe bestmöglich im Einklang mit hohen Nachhaltigkeitsstandards produziert werden.

Eine Analyse der eigenen Standorte wurde durchgeführt und ist der Angabepflicht E4-IRO-1 im allgemeinen Teil der nicht-finanziellen Erklärung zu entnehmen. In einem weiteren Schritt werden auch die Auswirkungen auf bedrohte Arten erhoben.

E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Die biologische Vielfalt oder Biodiversität gilt als einer der wichtigsten Umweltaspekte der Landwirtschaft und ist somit ein Einflussfaktor in AGRANAs Lieferkette. Die von AGRANA verarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffe sind selbst Teil dieser biologischen Vielfalt. Alle landwirtschaftlichen Maßnahmen zur Kontrolle von Ernten, zur Reduzierung von Unkraut, Schädlingen, Krankheitserregern oder zur Förderung von Nützlingen stehen in Zusammenhang mit der Biodiversität. Wenngleich Biodiversität vor allem in AGRANAs vorgelagerter Wertschöpfungskette, in der Landwirtschaft, einen wichtigen Nachhaltigkeitsaspekt darstellt, strebt AGRANA auch an ihren Produktionsstandorten den Schutz lokaler Ökosysteme an. Der Hauptfokus des Unternehmens liegt auf der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie dem Schutz des Bodens vor Degradierung.

Der Biodiversität wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse besondere Aufmerksamkeit gewidmet, insbesondere im Hinblick auf ihre Relevanz für AGRANAs Geschäftstätigkeit und Geschäftsmodell. Dabei wurden zentrale Aspekte, die im Rahmen einer Biodiversitäts-Resilienzanalyse gefordert sind, bereits für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untersucht. Die weiterführende Analyse der Zusammenhänge zwischen Biodiversität und wirtschaftlicher Tätigkeit von AGRANA, einschließlich bestehender sowie potenzieller Übergangsrisiken, erfolgt im Rahmen eines

geplanten Projekts. Erste Erkenntnisse zu den bestehenden Auswirkungen wurden bereits in der Wesentlichkeitsanalyse dokumentiert. Der Umfang der Resilienzanalyse wird sich an den Metriken und Vorgaben des FSA der SAI-Plattform orientieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte sowie die zu erhebenden Daten befinden sich derzeit in der Planungsphase.

Zur Transformation des Geschäftsmodells hin zu einer höheren Biodiversitätsverträglichkeit verfolgt AGRANA einen fünfstufigen Plan, der sich an der Biodiversitätsstudie des World Wildlife Fund orientiert. Dieser umfasst die Phasen Analyse, Verankerung, Mobilisierung, Umsetzung und Zielerreichung. In der Analysephase, die im Geschäftsjahr 2024|25 eingeleitet wurde, fand ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern aller AGRANA-Geschäftsbereiche unter der Leitung von Biodiversitätsexpertinnen und -experten statt. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen direkt in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein.

Im Geschäftsjahr 2025|26 wird eine umfassende Biodiversitäts- und Resilienzanalyse durchgeführt, um den aktuellen Ist-Zustand zu ermitteln und darauf basierend gezielte Planungen sowie relevante Indikatoren abzuleiten. Am Ende der Analysephase werden sowohl Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt festgelegt als auch Maßnahmen zum Management der identifizierten Auswirkungen und Risiken definiert. Die zweite Phase widmet sich der strategischen Verankerung der Biodiversitätsziele sowie der Bewusstseinsbildung über AGRANAs Einfluss auf die biologische Vielfalt und deren Wechselwirkungen mit dem AGRANA-Geschäftsmodell. Wissen über Biodiversität soll Teil der Unternehmenskultur werden. Ein besonderer Fokus wird in dieser Phase auf die Ableitung von Maßnahmen zur Zielerreichung gelegt. Hierbei werden die geplanten Maßnahmen bestmöglich an bereits bestehende Initiativen oder Förderprogramme wie zum Beispiel an das österreichische Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) angelehnt, um ihren Erfolg zu gewährleisten. Die Anlehnung an bestehende Initiativen wie FSA und öffentliche Förderprogramme soll bewirken, dass sich die Lieferanten agrarischer Rohstoffe von AGRANA an bereits existierenden Strukturen und Vorgehensweisen orientieren können und es ihnen erleichtert wird, biodiversitätsschonende Produktionsweisen zu etablieren.

In der Mobilisierungsphase wird der Aktionsplan in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern umgesetzt, wobei Synergien mit Unternehmen in der Wertschöpfungskette angestrebt werden. Die Umsetzungsphase konzentriert sich auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette und angrenzende Gemeinschaften, während in der Zielerreichungsphase die Ergebnisse erfasst, kommuniziert und laufend angepasst werden. Konkrete Ergebnisse werden erst nach Projektabschluss erwartet.

E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Die AGRANA-Richtlinie "Grundsätze für die Beschaffung Agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte" berücksichtigt bereits zahlreiche wichtige Aspekte zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität. Dazu zählen unter anderem Entwaldungsfreiheit, nachhaltige Landnutzung sowie der Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemen. Diese Inhalte sind auch eng mit AGRANAs Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative (siehe auch Kapitel E1) verknüpft. Darüber hinaus werden soziale Aspekte und die Rückverfolgbarkeit von Produkten berücksichtigt, wobei diese kontinuierlich weiterentwickelt und präzisiert werden. Um jedoch eine umfassende Integration der Biodiversitätsförderung zu gewährleisten, wird die Richtlinie parallel zur Ausarbeitung der Biodiversitätsstrategie überarbeitet. Ziel ist es, mit dem Fünf-Phasen-Plan den Biodiversitätsschutz ganzheitlich zu stärken.

Die AGRANA-Richtlinie "Grundsätze für die Beschaffung Agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte", die unter den Zuständigkeitsbereich des CTOs fällt, ist weltweit für alle Regionen gültig und ist in den Segmenten Zucker und Stärke sowie im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen bereits zur Gänze implementiert. Im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate wird die Implementierung im Geschäftsjahr 2025|26 finalisiert.

Die wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf die Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit den wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erhoben. Die prognostizierten langfristigen negativen Auswirkungen wie Bodenschädigung und deren Auswirkungen auf Ökosysteme und Biodiversität sollen durch ortsspezifische Programme und Konzepte gemäß dem FSA-Fragebogen gemanagt werden, um diese, wo möglich, zu stoppen und umzukehren. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf gesunden Böden, im Sinne der FSA-Bewertung.

Mögliche Abhängigkeiten der Geschäftstätigkeit von AGRANA im Zusammenhang mit den physischen Risiken finden sich in erster Linie in der Nutzung von Boden. In diesem Zusammenhang sind eine natürliche Bodengesundheit und eine ressourcenschonende Nutzung von Agrarflächen und Anbaugebieten Grundmaximen. Es wird angestrebt, einer

Bodendegradation entgegenzuwirken und in diesem Sinne agrarwirtschaftliche Praktiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette positiv zu beeinflussen.

Durch die agrarwirtschaftliche Tätigkeit von AGRANA ist ihr Geschäftsmodell eng mit einer gesunden und regenerativen Natur verbunden. Die Rückverfolgbarkeit landwirtschaftlicher Rohstoffe in der Wertschöpfungskette wird zunehmend wichtiger, wobei eine weitere Erhöhung des Anteil nachhaltig beschaffter Rohstoffe angestrebt wird. Dies wird einerseits durch die Erhöhung der FSA-Quote als auch über gesetzliche Vorgaben wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erreicht.

Seit 2014 ist AGRANA Mitglied der SAI-Plattform und wendet das FSA an, ein standardisiertes Bewertungssystem für nachhaltige Landwirtschaft, das regelmäßig verifiziert wird. FSA hilft Landwirten, ihre Betriebe nach ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten und zu verbessern. Es kann global sowie für jede Kulturpflanze eingesetzt werden. Ziel des FSA ist die Harmonisierung von Nachhaltigkeitsstandards für landwirtschaftliche Betriebe und die Vereinfachung von Lieferketten. Es lässt sich mit bestehenden globalen Zertifizierungen wie beispielsweise Global G.A.P. oder Fairtrade abgleichen. Die meisten Betriebe nutzen FSA innerhalb einer Farm Management Group (FMG), wobei der Wissensaustausch und die gegenseitige Unterstützung im Vordergrund stehen. Die Verifizierung erfolgt durch zugelassene Prüfstellen und nach dem Audit wird die Leistung der Gruppe mit einem drei Jahre gültigen "Letter of Attestation" bestätigt. Der FSA-Fragebogen, der 109 Fragen zu elf Themenbereichen der Nachhaltigkeit enthält, bewertet die Leistung auf den Stufen Bronze, Silber oder Gold. Biodiversität ist ein wichtiger Themenbereich, neben Aspekten wie Emissionsreduktion und Bodenbewirtschaftung, die ebenfalls wesentliche Wechselwirkungen mit der Biodiversität aufweisen. Ein Kernprinzip des FSA ist die kontinuierliche Verbesserung, die in jedem Schritt der Nachhaltigkeitsbestrebungen die unterschiedlichen Reifegrade der Betrieb anerkennt. Alle FMGs müssen einen Plan zur kontinuierlichen Verbesserung entwickeln. Dieser Plan wird während der Verifizierung sowie im jährlichen internen Audit geprüft.

Um ihrer sozialen und gemeinschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, plant AGRANA die Sensibilisierung ihrer Stakeholder für potenzielle Abhängigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Ökosystemdienstleistungen. Durch diese Maßnahmen sollen negative soziale Auswirkungen, die mit einem Verlust der Biodiversität verbunden sind, vermieden werden.

Die Strategie von AGRANA in Bezug auf Landnutzung und Biodiversität sieht vor, sensible Gebiete nach Möglichkeit zu meiden, die Produktivität bestehender Nutzflächen zu steigern und Biotopstrukturen zu sichern, die sich positiv auf die ökologische Vielfalt auswirken. Dies gilt insbesondere für Gebiete, die mit naturnahen Wäldern oder Regionen mit ursprünglichen Waldzusammensetzungen in Wechselwirkung stehen. Diese Prinzipien sind in der Umwelt- und Beschaffungspolitik sowie im Verhaltenskodex von AGRANA verankert und müssen von den Lieferanten beachtet werden.

E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität ist für AGRANA - wie beschrieben - vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von Bedeutung. In den einzelnen Segmenten und Geschäftsbereichen wurden im Rahmen der Rohstoffbeschaffung über Vertragsanbauer bereits gezielte Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt und zum Erhalt sensibler Ökosysteme umgesetzt. Dazu gehören grundlegende Maßnahmen wie Bodenschutz, Fruchtfolgen, bodenschonende Technikeinsätze und Düngeempfehlungen basierend auf regelmäßigen Bodenanalysen, die seit vielen Jahren gelebte Praxis bei AGRANA sind. Im Segment Zucker ist dies auch Bestandteil der Branchenvereinbarung.

Die folgenden beschriebenen Maßnahmen stellen einen Ausschnitt aus den bereits bestehenden Maßnahmen dar, die zukünftig in einem Projekt zusammengeführt werden. Da die finanziellen und personellen Ressourcen für Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt und Ökosystemen aufgrund der Schnittstellenfunktion nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.

Segment Frucht

Im Geschäftsjahr 2023|24 entwickelte AGRANA mit Unterstützung von externen Expertinnen und Experten Leitfäden zur Umsetzung von regenerativer Landwirtschaft für Bodenfrüchte (z.B. Erdbeeren), Buschfrüchte (z.B. Heidelbeeren und Himbeeren) sowie Baumfrüchte (z.B. Pfirsiche). Die auf der Grundlage dieser Leitfäden durchgeführten und im Kapitel E1 beschriebenen Pilotprojekte zum emissionsreduzierenden Anbau von Heidelbeeren und Erdbeeren sind auch eine Blaupause für eine biodiversitätsschonende Beschaffung von Früchten.

Im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate setzt AGRANA seit den 2000er-Jahren auf nachhaltige Landwirtschaft und entwickelte in Kooperation mit dem Bundesforschungsinstitut in Dresden-Pillnitz und der Universität Budapest krankheits- und schädlingsresistente Apfelsorten. Diese Sorten benötigen bis zu 60 % weniger Pflanzenschutzmittel, was Boden und Biodiversität schützt. Um Landwirten den Anbau zu erleichtern, stellt AGRANA die Bäume kostenlos zur Verfügung – die Investition wird später in Form von Äpfeln zurückgezahlt. Dieses Modell senkt die Anfangskosten für die Zulieferer und fördert eine langfristige Partnerschaft durch Lieferverträge. Firmeninterne Agronomen bieten zudem laufend Beratung an. Bisher wurden 3,5 Millionen Bäume in Ungarn und Polen gepflanzt. Seit 2017 nehmen die sogenannten SustainAPPLE-Vertragslandwirte am unabhängigen Farm Sustainability Assessment (FSA) teil. Seit dem Geschäftsjahr 2018|2019 ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die an der Nachhaltigkeitsverifizierung partizipieren, von 16 % auf 42 % gestiegen. Durch die Pflanzung von SustainAPPLE-Apfelbäumen ergeben sich für die Landwirte finanzielle Vorteile durch höhere Ertragsmengen und einen verringerten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Der 3.065 m² umfassende AGRANA-Produktionsstandort für Fruchtzubereitungen in Algerien liegt ist rund 800 m von einem Gewässer entfernt, das gemäß der Ramsar-Konvention (Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung) schutzwürdig ist. Dort wird aus diesem Grund ein spezielles Wassermanagementprogramm umgesetzt, in das bereits finanzielle Mittel in Höhe von rund 142.300 € flossen.

Segmente Stärke und Zucker

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden in Österreich rund 3.800 Hektar mit den Zwischenfruchtmischungen der österreichischen Rübensamenzucht GmbH, einem nicht gewinnorientierten Tochterunternehmen der AGRANA Zucker GmbH, das den Vertragsanbauern Saatgut aus überwiegend eigener Vermehrung zur Verfügung stellt, begrünt. Sie lockern den Boden, mobilisieren Nährstoffe, aktivieren das Bodenleben und erhöhen die Biodiversität am Feld. Darüber hinaus wurden auch ein- und mehrjährige Blühflächen angelegt. Gemeinsam bieten die blühenden Felder eine ideale Wildtieräsung und Insektenweide und tragen zur Attraktivität des Landschaftsbildes bei. Die gute agrarische Praxis sowie die Teilnahme an der unabhängigen Nachhaltigkeitszertifizierung, dem Farm Sustainability Assessment, sind fixe Bestandteile der Verträge mit den Vertragslandwirten in beiden Geschäftsbereichen. Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse werden internen und externen Stakeholdern regelmäßig im Rahmen von R&D-Tagen nähergebracht.

Die Herausforderung für die Zukunft besteht unter anderem darin, die segmentspezifischen Initiativen unter einer Gesamtstrategie zu vereinen, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft ausgerichtet ist. Diese Strategie soll Maßnahmen für Boden, Wasser und Biodiversität integrieren. Der Zusammenhang zwischen Klima-, Wasser- und Biodiversitätsschutz ist vielschichtig: Maßnahmen zur Dekarbonisierung tragen beispielsweise nicht nur zur Eindämmung des Klimawandels bei, sondern unterstützen auch den Erhalt der Biodiversität. In weiterer Folge wird im Geschäftsjahr 2025|26 ein Aktionsplan erstellt, der eine klare Leitlinie und Zielvorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität bieten wird. Hier ist in erster Linie der Einsatz von personellen Ressourcen vorgesehen. Zudem sollte in den kommenden Geschäftsjahren die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen untersucht werden. Zu diesem Zweck werden Datenbanken und Geoinformationen herangezogen.

E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AGRANA verfolgt das Ziel, ihre Auswirkungen auf die ökologische Vielfalt und auf Ökosysteme zu minimieren und, wenn möglich, Verbesserungen herbeizuführen. Wichtige bestehende Ziele im Zusammenhang mit einer biodiversitätsschonenden Beschaffung sind die FSA-Ziele der AGRANA-Segmente und -Geschäftsbereiche (siehe auch ESRS 2 SBM-1):

  • Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate: 100 % nachhaltige Beschaffung gemäß der Definition des Sustainable Juice Covenant bis 2030|31 (2024|25: 42 %)
  • Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen: 26 % der verarbeiteten Rohstoffmenge ist bis 2026|27 FSA- oder Äquivalentvalidiert (2024|25: 26 %)
  • Segmente Stärke und Zucker: Beibehaltung der 100 %-FSA- oder Äquivalent-Abdeckungsquote bei Vertragslandwirten (2024|25: 100 %)

Die präsentierten Kennzahlen zeigen den gesamten prozentualen Anteil der direkt FSA-verifizierten und der FSAäquivalenten von AGRANA zugekauften Rohstoffmengen je Segment bzw. Geschäftsbereich in einem Massenbilanzierungsansatz. Die Massenbilanz erlaubt die Vermischung von konventionellen Rohstoffen mit FSA-

bewerteten Rohstoffen, wobei das Verhältnis der Masse von konventionellem zu FSA-Material immer genau nachverfolgt wird.

Im Zuge der Erstellung einer neuen Biodiversitätsstrategie sollen Daten zu unternehmens- oder segmentspezifischen Schwellenwerten ermittelt werden. Diese Daten sollen in die Festlegung weiterer Ziele und daraus abgeleitete Strategien und Maßnahmen einfließen.

AGRANA möchte strukturfördernde Maßnahmen in ihrer Wertschöpfungskette unterstützen und so die vorhandenen Ökosysteme schützen und stärken. Dies soll in Korrelation mit dem ENCORE-Ansatz (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure) und den Kunming-Montreal-Zielen erfolgen. Darin werden klare Ziele und Maßnahmen definiert, um bis 2030 die Natur zu schützen und eine nachhaltige Nutzung der Biodiversität sicherzustellen. Die Wirksamkeitsanalysen sollen, wo möglich, mittels des Einsatzes technischer Mittel, oder mittels Erhebung vor Ort erfolgen. Die genauen Prozesse und Mittel der Erhebung und Nachweisführung werden im nächsten Schritt erstellt. Die von AGRANA gesetzten Ziele im Bereich des Biodiversitätsschutzes werden sowohl in der AGRANA Richtlinie "Grundsätze für die Beschaffung Agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte" als auch über das FSA unterstützt.

Zur Sicherstellung der Einbindung lokaler und indigener Gemeinschaften, verabschiedete AGRANA 2017 eine AGRANA-Policy on Land Rights and Preservation of Local Ecosystems, die sich in Überarbeitung befindet und im nächsten Geschäftsjahr neu ausgerollt wird.

Langfristig strebt AGRANA die Verhinderung der Bodenerosion und die kontinuierliche Minderung der Bodendegradation an. Darüber hinaus sollen im besten Fall die Anbaupraktiken der vorgelagerten Wertschöpfungskette dahingehend beeinflusst werden, dass umweltschonende und somit nachhaltige Effekte eintreten. Die Ziele richten sich nach den natürlichen und historisch gewachsenen Gegebenheiten der landwirtschaftlichen Anbaugebiete sowie der Wertschöpfungskette. Zur Zielsetzung sind derzeit keine Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Grundsätzlich möchte AGRANA ihre potenziell negativen Einflüsse auf Ökosysteme und Biodiversität geringhalten und, wo möglich, vermeiden.

E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen In der von AGRANA geplanten, technisch und wissenschaftlich fundierten Biodiversitätsanalyse werden weitere Parameter für Kennzahlen und Maßnahmen abgeleitet.

ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Der biologische Kreislauf

Aufgrund der Nähe zur agrarischen Urproduktion fühlt AGRANA sich der Schonung aller natürlichen Ressourcen auf besondere Weise verpflichtet. Das Unternehmen strebt die 100 %-ige Nutzung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe in vermarktbaren Haupt- und Nebenprodukten an, z.B. von Düngemitteln, die dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt werden. Reststoffe aus der Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe werde im Sinn einer nachhaltigen Verwertungskette und des Konzepts der Abfallhierarchie entsprechend der Energiegewinnung zugeführt. Somit erhält die Vermeidung von Abfall oberste Priorität gegenüber allen weiteren Stadien der Abfallhierarchie.

Durch die effiziente Nutzung von Ressourcen und Hilfsstoffen im Produktionsprozess sowie bei Reparaturen und Instandhaltung wird die Abfallmenge weiter reduziert. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt beschäftigt sich mit der vermehrten Nutzung wiederverwendbarer sowie recycelter bzw. recyclingfähiger Verpackungen und Transporthilfen. Hier ist auch mit potenziellen positiven Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette zu rechnen.

Diese Grundsätze sind in der AGRANA-Umweltpolitik sowie in der im Geschäftsjahr 2024|25 neu erarbeiteten AGRANA-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die für die AGRANA-Gruppe und alle ihre Tochtergesellschaften inkl. aller Produktionsstandorte gültig ist, festgehalten. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette werden im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft indirekt über die verantwortungsvolle Rohstoffnutzung (vorgelagert) und damit verbundenen Abfallvermeidung (nachgelagert) in der Umweltpolitik abgedeckt. Diese ist auf der Website der AGRANA-Gruppe veröffentlicht und für alle interessierten Stakeholder einsehbar. Die Verantwortung für die Umsetzung der Umweltpolitik obliegt dem CTO der AGRANA-Gruppe als oberstem Zuständigen für Nachhaltigkeitsbelange.

E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind durchgehend positiv. Verantwortungsbewusste und schonende Ressourcennutzung ist tief im Geschäftsmodell der AGRANA-Gruppe verankert. Bei der Betrachtung der für die Kreislaufwirtschaft im ESRS-1 genannten relevanten Nachhaltigkeitsthemen ergibt sich für das Unternehmen noch Optimierungspotenzial in den folgenden Bereichen:

  • Ressourcenzuflüsse: Den überwiegenden Teil der von AGRANA im Produktionsprozess verwendeten Ressourcenzuflüsse stellen agrarische Rohstoffe dar, die per se als nachwachsend kategorisiert werden können und in ihrer Gesamtheit verwertet werden. Daher liegt der zukünftige strategische Fokus auf der Verwendung von nachhaltigeren Verpackungslösungen. Die Mehrheit der weltweit an die weiterverarbeitende Industrie verkauften Produkte wird in Mehrwegsystemen, v.a. per Silowagen oder in retournierbaren Stahlgroßcontainern, an die Kunden ausgeliefert. Die verbleibenden Produkte werden in Einwegverpackungen distribuiert. Das abgelaufene Geschäftsjahr 2024|25 (Basisjahr) wurde genutzt, um einen aktuellen Status quo der Zusammensetzung dieser Verpackungsmaterialien zu erheben. Auf dessen Grundlage werden im kommenden Geschäftsjahr 2025|26 konkrete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lieferanten zur Erhöhung des nachhaltigen Anteils an Verpackungslösungen ausgearbeitet und Ziele, die sich an der neuen EU-Verpackungsrichtlinie (PPWR), welche 2026 in Kraft tritt, orientieren werden, formuliert.
  • Ressourcenabflüsse: Im Themenkomplex der Ressourcenabflüsse ist für AGRANA speziell das Thema Abfall relevant. Ökonomische, ökologische und soziale Risiken bzw. Auswirkungen aus dem Bereich der Abfallentstehung und entsorgung im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind dank der Unternehmensphilosophie der vollständigen Verwertung

begrenzt. Es ist jedoch ein Anliegen von AGRANA, auch diese Restmenge einer noch besseren Verwertung zuzuführen. Auf Grundlage der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024|25 (Basisjahr) erhobenen Abfallverwertungsquote (unternehmensspezifische Kennzahl, siehe Angabepflicht E5-5) werden zielgerichtete Maßnahmen evaluiert.

Da die finanziellen und personellen Ressourcen für Maßnahmen im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft aufgrund der jahrzehntelangen Integration kreislauforientierter Wirtschaftsweisen in der AGRANA-Gruppe nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.

E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Ein konkretes Ziel im Bereich der Ressourcenzuflüsse (siehe E5-2) und hier speziell für Verpackungsmaterialien wird im Geschäftsjahr 2025|26 ausgearbeitet. Dies erfolgt auf Grundlage der in der Angabepflicht E5-4 präsentierten Kennzahlen, die erstmals erhoben wurden, und unter Berücksichtigung der neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation), die die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzten soll.

Als Ziel für die Optimierung der Abfallverwertung wurde festgelegt, dass AGRANA bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026|27 gemäß der Abfallhierarchie eine mindestens 90 %-ige Verwertungsquote der in ihrer eigenen Produktion anfallenden Abfälle anstrebt. Eine Ausnahme davon bilden Abfälle aus Bauarbeiten an den Produktionsstandorten (Bauschutt). Das AGRANA-Abfallmanagement sieht – wie in der AGRANA-Umweltpolitik beschrieben – eine effiziente Nutzung von Rohstoffen und die Vermeidung von Abfällen vor. Sollte eine Vermeidung nicht möglich sein, wird gemäß der Abfallhierarchie eine Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur energetischen Nutzung gegenüber einer Beseitigung priorisiert. Die Leistungskennzahl für das beschriebene Ziel setzt sich aus den zuvor genannten drei Möglichkeiten der Abfallbehandlung zusammen. Sie errechnet sich aus dem Gesamtgewicht der Abfälle, die nicht beseitigt wurden, dividiert durch die Gesamtmenge der erzeugten Abfälle. Die Zielsetzung erfolgt auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit allen Segmenten der AGRANA-Gruppe und unter Einbeziehung der Interessen aller internen Stakeholder. Es wurden keine ökologischen Schwellenwerte berücksichtigt. Da AGRANA jährlich eine schwankende Menge an agrarischen Rohstoffen verarbeitet, wurde davon abgesehen, ein absolutes Mengenziel zu setzen. Ein prozentuales Ziel ist im spezifischen Unternehmenskontext aussagekräftiger. Das Ziel gilt nur für den eigenen Betrieb und klammert Abfälle in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette aus.

In Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils nachhaltiger Ressourcenzuflüsse hat sich AGRANA segementspezifische Ziele zur Steigerung bzw. zum Erhalt des bereits hohen FSA-Anteils der zugekauften agrarischen Rohstoffe gesetzt (siehe SBM-1, E4 und S2).

E5-4 – Ressourcenzuflüsse

AGRANA verarbeitet primär Agrarrohstoffe. Weitere Inputmaterialien sind Verpackungen (Produkte) und Prozesshilfsstoffe (technische Materialien). Als nicht wesentliche Ressourcenzuflüsse wurden kritische Rohstoffe, seltene Erden sowie Sachanlagen identifiziert. Die Nutzung der Ressource Wasser wird im Kapitel E3 im Detail beschrieben und bleibt in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft ebenfalls ausgeklammert.

Gesamtgewicht der von der AGRANA-Gruppe verwendeten Produkte, technischen und biologischen Materialien

Leistungskennzahlen 2024 25
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Verpackungsmaterialien
t
86.570
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Prozesshilfsstoffe
t
283.951
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verbrauchten biologischen Materialien (agrarische
Rohstoffe)
t
9.179.345

Nachhaltig beschaffte und biologische Materialien zur Herstellung der Produkte der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahl 2024 25
Prozentualer Anteil nachhaltig beschaffter Materialien (FSA-validiert)
%
87,5

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Validierung nach dem Farm Sustainability Assessment (FSA) als Beleg für die nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen angewandt. Die externe Verifizierung des FSA-Nachhaltigkeitslevels der

AGRANA-Vertragslandwirte unterliegt einem dreijährigen Zyklus, der mit dem Jahr 2017 begann. Die letzten und aktuellen Re-Verifizierungsaudits wurden 2023 und 2024 abgeschlossen. Die nächste Verifizierung findet planmäßig im Geschäftsjahr 2026|27 statt. Zusätzlich zur direkten Anwendung des FSA besteht ein umfassendes Benchmarking-System. Dies gewährleistet, dass landwirtschaftliche Betriebe, die schon über einschlägige Zertifizierungen (z.B. ISCC) verfügen oder an unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsprogrammen teilnehmen, eine FSA-Äquivalenz erhalten. Mehr Informationen zu FSA finden sich in den Kapiteln E4, S2 und G1.

Die präsentierte Kennzahl zeigt den gesamten prozentualen Anteil der direkt FSA-verifizierten und der FSA-äquivalenten von AGRANA zugekauften Rohstoffmengen über alle Segmente in einem Massenbilanzierungsansatz. Die Massenbilanz erlaubt die Vermischung von konventionellen Rohstoffen mit FSA-bewerteten Rohstoffen, wobei das Verhältnis der Masse von konventionellem zu FSA-Material immer genau nachverfolgt wird.

Da AGRANA aufgrund ihres Geschäftsmodells überwiegend biologische Materialien verwendet, ist eine weitere Aufsplittung der Kennzahl nicht zielführend. Der Anteil an gemäß den Bio-Richtlinien angebauten und von AGRANA verarbeiteten agrarischen Rohstoffen belief sich im Geschäftsjahr 2024|25 auf 1,62 % (unternehmensspezifisch). Diese Menge ist zum größten Teil in den FSA-verifizierten Mengen enthalten. [E5-4, 31b.]

Eingekauftes Verpackungsmaterial der AGRANA-Gruppe

Gewicht in t Gewicht in %
Leistungskennzahlen 2024 25 2024 25
Eingekauftes Verpackungsmaterial gesamt 86.570 0
Recycelbares Verpackungsmaterial 77.285 89,3%
Wiederverwendetes Verpackungsmaterial 72.412 83,6%

Da das Geschäftsmodell von AGRANA auf der Veredelung von natürlichen Rohstoffen beruht, die weder wiederverwendet noch recycelt werden können und müssen, weil sie nach dem Konsum (Nahrungs- und Futtermittel) bzw. der Verwendung (Düngemittel, Bioethanol, Biomethan) wieder in den natürlichen Kreislauf zurück gelangen, ist die in den ESRS (E5-4, 31.c) vorgeschlagene Unterteilung in wiederverwendete, recycelte sekundäre Komponenten, Produkte und Materialien nicht sinnvoll und damit unwesentlich. Die erhobenen Daten bilden nur das von AGRANA verwendete Verpackungsmaterial und dessen recycelbaren (in Einweg- und Mehrwegverpackungen) und wiederverwendeten Anteil ab. Die Angabe wurde entsprechend angepasst. Es handelt sich hier um eingekaufte Verpackungsmaterialien (Zuflüsse), weil eine Berechnung der Kennzahl auf Basis von an Kunden abgegebenen Verpackungen (Abflüsse) aus prozesstechnischen Gründen in der Datensammlung nicht realisierbar ist.

Die Datensammlung erfolgte konzernweit an den Produktionsstandorten. Bei der Datenqualität wurden Zuliefererinformationen (Rechnungen) vor Messwerten und Schätzungen priorisiert. AGRANA ist im Bereich der Ressourcenzuflüsse auf Daten von Lieferanten angewiesen. Die lieferantenspezifischen Informationen zum recycelbaren Anteil der Verpackungen wurden im Geschäftsjahr durch eigens erstellte Fragebögen eingeholt. Dabei wurde der Durchschnittswert der rückgemeldeten Informationen auf die Gesamtmenge umgelegt. Bei Verpackungen, bei denen keine Gewichtsangabe im AGRANA-internen Einkaufssystem hinterlegt ist, wurde durch Zuhilfenahme von Breite, Grammatur, Material und Dichte das Gewicht rechnerisch bestimmt (Kennzahl: Gesamtmenge des eingekauften Verpackungsmaterials). Diese Analyse wird im kommenden Geschäftsjahr 2025|26 weiter verfeinert.

Durch die unternehmensspezifische Anpassung der Kennzahlen werden Überschneidungen vermieden. Alle berichteten Ressourcenzuflüsse wurden in ihrem ursprünglichen Zustand gemessen.

E5-5 – Ressourcenabflüsse

AGRANA verfolgt die Strategie, die eingesetzten Rohstoffe vollständig zu nutzen, was zur Verringerung des Gesamtabfallaufkommens beiträgt. Der überwiegende Teil der unvermeidbar anfallenden Abfälle wird recycelt, kompostiert oder energetisch verwertet, was sich in einer hohen Verwertungsquote widerspiegelt, die noch weiter gesteigert werden soll (siehe E5-3). Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung werden jährlich Bilanzen der anfallenden Abfälle erstellt.

Die Produkte der AGRANA-Gruppe bestehen überwiegend aus pflanzlichen Rohstoffen aus der Landwirtschaft zur Verwendung als Nahrungs- und Futtermittel. Eine Konzeption in Hinblick auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Demontage, Wiederaufarbeitung, Aufbereitung, Recycling, Rückführung in den biologischen Kreislauf oder Optimierung der Verwendung des Produkts oder Materials durch andere kreislauforientierte Geschäftsmodelle ist im Rahmen des Geschäftsmodells als unwesentlich zu sehen. Bei den vom Unternehmen vermarkteten Produkten handelt es sich hauptsächlich um Produkte, die konsumiert werden. Es ist daher keine kreislaufbezogene Behandlung am Ende der Lebensdauer erforderlich. Die Recyclingfähigkeit des Verpackungsmaterials, mithilfe dessen die Produkte auf den Markt gebracht werden, ist jedoch als wesentlich einzustufen. Diese Kennzahl wird im Rahmen der Angabepflicht E5- 4, Ressourcenzuflüsse berichtet. Die Darstellung folgt der Logik, dass Verpackungsmaterialien als Durchläufer zuerst eingekauft werden, bevor sie mit den Produkten das Unternehmen wieder verlassen und der Hebel zur Optimierung in der einkaufseitigen Auswahl der Verpackungsmaterialien liegt.

Ein großer Anteil der von AGRANA produzierten Lebensmittel, Futtermittel und sonstigen Produkte wird in Mehrwegsystemen an die Kunden geliefert. Eine unternehmensspezifische Leistungskennzahl zum Einweg-Mehrweg-Split ist in Ausarbeitung und wird im Geschäftsbericht 2025|26 veröffentlicht.

Abfallart Verwertungsverfahren 2024 25
Gefährliche Abfälle Vorbereitung zur Wiederverwendung t 5,10
Recycling t 38,90
Sonstige Verwertungsverfahren t 50,05
Verbrennung t 471,41
Deponierung t 243,15
Sonstige Arten der Beseitigung t 36,78
Gesamt gefährliche Abfälle t 845,39
Nicht-gefährliche Abfälle Vorbereitung zur Wiederverwendung t 11.374,72
Recycling t 28.438,70
Sonstige Verwertungsverfahren t 10.114,55
Verbrennung t 1.334,88
Deponierung t 12.819,91
Sonstige Arten der Beseitigung t 13.215,22
Gesamte nicht-gefährliche Abfälle t 77.297,98
Gesamtmenge des Abfallaufkommens t 78.143,36
Abfallverwertungsquote (unternehmensspezifisch) % 69,06

Abfallaufkommen der AGRANA-Gruppe nach Art und Entsorgungsverfahren

Die für AGRANA relevanten Abfallströme können auf Bioabfälle, Verpackungsmaterialien sowie Bau- und Abrissabfälle eingegrenzt werden. Die in der Produktion anfallenden Hauptabfallbestandteile sind Biomasseabfälle. Weitere anfallende Kategorien sind Holz, Papier, Kartonage, Plastik, Metalle und Glas. Durch Abriss- oder Bautätigkeiten werden weitere Abfallarten generiert: vor allem Bodenaushub, Beton, Ziegelsteine, Kunststoffe, Gips und Asbest. Die Kennzahlen zum Abfallaufkommen werden in internen Validierungsschleifen geprüft. Es gab keine externe Validierung durch Dritte. Jene Standorte, die nach ISO 14001 zertifiziert sind, werden außerdem regelmäßig hinsichtlich ihrer Umweltleistungen von einer externen Stelle auditiert.

Nicht-recycelte Abfälle der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahlen 2024 25
Gesamtmenge der nicht recycelten Abfälle
t
49.666
Prozentsatz der nicht recycelten Abfälle

Gefährliche und radioaktive Abfälle der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahlen 2024 25
Gesamtmenge an gefährlichen Abfällen
t
845,39
Gesamtmenge radioaktiver Abfälle
t
0

Die berichteten Kennzahlen zum Abfallaufkommen basieren auf Messdaten. Sofern Daten für das letzte Quartal des Geschäftsjahrs 2024|25 nicht verfügbar sind, erfolgt eine Schätzung auf Basis der Vorjahre.

Soziale Informationen

ESRS S1: Eigene Belegschaft

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

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S1-SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AGRANA ist sich der zentralen Bedeutung ihrer Mitarbeitenden für ihre Strategie und den langfristigen Geschäftserfolg bewusst. Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft ergeben sich sowohl aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens als auch aus der Strategie, und stehen damit in enger Wechselwirkung. Diese Dynamik wird kontinuierlich berücksichtigt, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, die sowohl den Bedürfnissen und Herausforderungen der Mitarbeitenden gerecht werden als auch eine nachhaltige Entwicklung der Gruppe fördern.

Das Unternehmen beschäftigt im gesetzlich zulässigen Rahmen Mitarbeitende sowohl unbefristet als auch befristet. In Zeiten, in denen ein erhöhter Arbeitskräftebedarf besteht (z. B. während der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen in der Erntesaison und darüber hinaus), wird dieser Bedarf mit eingestellten Saisonkräften, aber auch Leiharbeitskräften gedeckt. Alle beschriebenen Mitarbeitendengruppen können von den identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken betroffen sein, wenngleich auch in unterschiedlicher Ausprägung.

Durch regelmäßige Tarifverhandlungen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen werden Lohnerhöhungen sowie zusätzliche Benefits für die eigene Belegschaft erzielt, was zu einer verbesserten finanziellen Absicherung beiträgt. Sichere Beschäftigungsverhältnisse, gesetzeskonforme Arbeitszeiten und faire Bezahlung werden durch die sorgfältige Implementierung und Überwachung von Kollektivverträgen gewährleistet, denen annähernd zwei Drittel der Mitarbeitenden unterliegen. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung eines kontinuierlichen sozialen Dialogs zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretungen eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Da Kollektivverträge und sozialer Dialog allerdings nicht flächendeckend in der gesamten AGRANA-Gruppe etabliert sind, betreffen diese positiven Auswirkungen nicht alle Mitarbeitenden, was sich in den betroffenen Gruppen als potenzielle negative Auswirkung zeigen kann. Durch die Implementation umfassender Richtlinien und Schulungsprogramme zu Risikobereichen wie Arbeitssicherheit oder Chancengleichheit wird das Risiko gesteuert und effektiv gemindert. Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sowie die konsequente Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben fördern

ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Förderung der Chancengleichheit trägt wiederum zur Bildung eines inklusiven Arbeitsstandorts bei.

Das in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte wesentliche Risiko im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft, ergibt sich nicht aus einer identifizierten Auswirkung, sondern basiert auf einer als wesentlich eingestuften Abhängigkeit: der Verfügbarkeit von Fachkräften, die für die Besetzung kritischer Positionen und die Sicherstellung des operativen Betriebs von zentraler Bedeutung ist. Die Umweltpläne von AGRANA haben derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft. Auch Auswirkungen bzw. Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sind im eigenen Betrieb nicht zu erwarten, da alle Mitarbeitenden vor der Einstellung einen Prüfprozess durchlaufen.

Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat das Unternehmen ein umfassendes Verständnis über tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden entwickelt. Dieser Prozess basierte auf einer intensiven Einbindung interner Stakeholder sowie einer Analyse spezifischer Tätigkeitsbereiche. Durch gezielte Workshops und in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wurden Perspektiven und potenzielle Herausforderungen für die Gruppe der Mitarbeitenden identifiziert. Einem höheren Risiko von negativen Auswirkungen sind Menschen innerhalb der eigenen Belegschaft an Standorten in Schwellenländern ohne entsprechende unterstützende regulatorische Maßnahmen ausgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Gleichstellung, Diversität und Inklusion gewidmet, wie diese durch den internen Diversity-Lead und andere Fachexpertinnen und -experten in den Prozess eingebracht wurden. Die Ermittlung von Auswirkungen erfolgte auch durch den Austausch mit Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Arbeitsschutz oder Compliance.

S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen zu verhindern, zu mindern und zu verbessern, mit Risiken umzugehen und eventuelle Chancen zu nutzen, verfügt AGRANA über Konzepte bzw. Richtlinien, die für alle Mitarbeitenden in allen Ländern, in denen AGRANA tätig ist, relevant sind. Mit diesen Richtlinien werden alle identifizierten wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit adressiert. Sie sind der Belegschaft über vielfältige Kommunikationskanäle zugänglich, wie z.B. Aushänge oder Intranet.

Verhaltenskodex

Der AGRANA-Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen von AGRANA mit Compliance als Fundament für alle geschäftlichen Handlungen. Die Achtung der geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte ist ein integraler Bestandteil von AGRANAs unternehmerischer Verantwortung. AGRANA verfügt über ein Compliance Management-System, das Risiken laufend identifiziert, Maßnahmen setzt und ein Beschwerdesystem etabliert hat. AGRANA erwartet, dass jeder die Würde und die persönlichen Rechte eines anderen Menschen respektiert. Von jedem Mitarbeitenden wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie Dritten erwartet. Die Wertvorstellungen aus dem AGRANA-Verhaltenskodex werden einmal jährlich im Compliance eLearning geschult. Der Verhaltenskodex und die Grundsatzerklärung Menschenrechte gelten für alle Gesellschaften der AGRANA-Gruppe. Sie werden an alle Mitarbeitenden kommuniziert und auf der Homepage veröffentlicht.

Im AGRANA-Verhaltenskodex wurden anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation), United Nations Global Compact, BSCI-Verhaltenskodex und die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UNO berücksichtigt. Die Konzepte dazu wurden in der AGRANA Grundsatzerklärung Menschenrechte systematisch zusammengeführt und harmonisiert. Das Compliance-Management-System legt einen klaren Fokus auf die Prävention von Compliance-Risiken, die auch die Einhaltung dieser Standards beinhaltet. Alle AGRANA Führungskräfte und Mitarbeitenden sind verpflichtet, den AGRANA-Verhaltenskodex einzuhalten und dessen Prinzipien verbindlich umzusetzen. Führungskräfte tragen hierbei eine besondere Verantwortung für die konsequente Umsetzung und Vorbildwirkung im täglichen Handeln. AGRANA-Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Bereiche so zu organisieren, dass der Verhaltenskodex, interne Richtlinien und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Mitarbeitende müssen Verstöße unverzüglich über den internen Meldeweg melden. Zusätzlich steht allen Mitarbeitenden und Stakeholdern das AGRANA-Hinweisgebersystem zur Verfügung. Die AGRANA-Hinweisgeberrichtlinie ist einzuhalten. Vergeltungsmaßnahmen sind verboten und die Vertraulichkeit der Meldungen ist sichergestellt. Zur Unterstützung der Compliance-Kultur werden regelmäßige Schulungen durchgeführt. Verstöße gegen die festgelegten Standards werden nicht toleriert und konsequent sanktioniert.

Die Umsetzung des Verhaltenskodex verantwortet der AGRANA-Vorstand. Der Verhaltenskodex adressiert explizit das Thema Menschenhandel sowie Zwangs- und Kinderarbeit. AGRANA akzeptiert im Einklang mit den ILO-Konventionen keine Form der Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit. Insbesondere junge Arbeitnehmende müssen davor geschützt werden, Arbeiten zu verrichten, die wahrscheinlich ihre Ausbildung beeinträchtigen sowie ihre Gesundheit oder ihre physische, psychische, soziale oder geistige Weiterentwicklung gefährden.

AGRANA hat umfassende Maßnahmen im Zusammenhang mit Verletzungen von Menschenrechten erarbeitet. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Programme – unter anderem ein Lieferkettensorgfaltspflichten Due Diligence-Projekt, das auch den eigenen Geschäftsbereich betraf, "Safety First"- oder "Unconscious Bias"- Schulungen – gestartet, die einen Umgang mit diesen Themen erleichtern und transparent machen. AGRANA unternimmt alle möglichen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz und sein Umfeld die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährden. Ein positives Arbeitsklima wird durch hohe Sicherheitsstandards und humane Arbeitsbedingungen gefördert. Der Überwachungsprozess im Bereich der Menschenrechte ist sowohl organisatorisch verankert als auch durch klar definierte Verantwortlichkeiten geregelt. Zentraler Bestandteil ist ein Meldesystem, das es ermöglicht, potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen zu kommunizieren. Ergänzend dazu dient ein Case-Management-System der Erfassung, Analyse und Bearbeitung gemeldeter Fälle. Dabei werden alle Fälle geprüft, ein etwaiges Fehlverhalten wird abgestellt und es werden Maßnahmen getroffen, um künftiges Fehlverhalten zu vermeiden. Die Organisation führt jährlich eine Abfrage mittels Compliance Reports durch, um die Einhaltung menschenrechtlicher Vorgaben sicherzustellen und mögliche Risikobereiche zu identifizieren. Darüber hinaus überprüft die Interne Revision regelmäßig die Wirksamkeit der eingesetzten Systeme und Prozesse. Vor Ort Compliance Besuche überprüfen, dass menschenrechtliche Standards auch in der operativen Praxis eingehalten werden. Darüber hinaus wurden weitere gruppenweite Richtlinien für folgende Themen erarbeitet: Recruiting, Lernen und Entwicklung, Diversität und Inklusion, Home-Office.

Es bestehen für das Unternehmen keine spezifischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion und Fördermaßnahmen zugunsten Menschen aus Gruppen, die in seiner eigenen Belegschaft besonders gefährdet sind. Die Umsetzung der Richtlinien zur Verhinderung, Eindämmung und Bekämpfung von Diskriminierung wird sichergestellt durch:

  • eine jährliche Compliance-Schulung der Belegschaft;
  • "Unconscious Bias"-Schulungen und
  • einen standardisierten Meldeprozess sowie ein extern zugängliches Hinweisgebersystem.

Datenschutzrichtlinie

Der Schutz personenbezogener Daten ist für AGRANA von höchster Bedeutung. Daher werden diese Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit verarbeitet. Mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wurden einheitliche Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen. Da innerhalb des Konzerns ein Datenaustausch stattfindet, gelten diese Vorschriften nicht nur für europäische Standorte, sondern haben auch Auswirkungen auf alle Nicht-EU-Gesellschaften. Die Datenschutzrichtlinie legt klare Maßnahmen fest, um die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten transparent, zweckgebunden und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Zudem wird detailliert beschrieben, wie die Sicherheit der Daten gewährleistet wird und wie betroffene Personen das Compliance Office kontaktieren können, falls sie Fragen zur Datenschutzpraxis haben.

Human Resources Richtlinie

Des Weiteren hat AGRANA eine gruppenweit gültige Allgemeine HR-Richtline formuliert. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, klare, konsistente und faire Rahmenbedingungen für die Personalpolitik zu schaffen. Sie soll sicherstellen, dass die Personalprozesse transparent und nachvollziehbar sind und sowohl die Rechte der Mitarbeitenden als auch die Interessen des Unternehmens gewahrt bleiben. Sie trägt zudem zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UNO (Sustainable Development Goals) bei, insbesondere zu Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Geschlechtergleichheit) sowie Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum).

Das Unternehmen bekennt sich zudem:

  • zu einer angemessenen Bezahlung;
  • zur Achtung der Rechte und Gefühle aller;
  • zum gegenseitigen Zuhören und Reden;
  • zur gegenseitigen Hilfe, sich zu verbessern;
  • Vielfalt als Erfolgsfaktor zu begreifen und gleichzeitig jegliche Art von Diskriminierung zu beseitigen;
  • einander als Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz zu betrachten und ansonsten den Anspruch auf Privatsphäre zu wahren.

Diese Ziele werden durch die nachfolgend aufgeführten Prozesse konkretisiert. Für manche dieser Prozesse besteht bereits ein Kontrollmechanismus.

  • Das Risiko der Kostensteigerung durch den Fachkräftemangel bzw. die Gefahr, dass offene Stellen nicht planmäßig besetzt werden können, kann durch den etablierten Einstellungs- und Weiterbildungsprozess vermindert werden. Im Einstellungsprozess erfolgt die Auswahl nach Qualifikation der Bewerbenden und mittels der Prüfung etwaiger familiärer Verbindungen zu bestehenden Managementfunktionen. Im Weiterentwicklungsprozess hilft AGRANA den Mitarbeitenden mittels interner und externer Schulungsmöglichkeiten ihr maximales Potenzial im Einklang mit den Bedürfnissen des Unternehmens zu erreichen.
  • Im Beförderungsprozess erfolgt die Besetzung auf der Grundlage von Fähigkeiten und Potenzial sowie bevorzugt mittels der Identifizierung interner Talente.
  • Das Risiko negativer gesundheitlicher Auswirkungen aufgrund von Überstunden soll mittels der Regelung von Arbeitszeiten erfolgen, die im Einklang mit den lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Erfordernissen des Unternehmens stehen. Durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeitenden wird zudem die Effektivität der Arbeitszeitplanung maximiert. Die AGRANA- Hinweisgeberrichtlinie und der Verhaltenskodex beschreiben das Recht eines bzw. einer jeden Mitarbeitenden, Vorschläge, Probleme, Beschwerden oder Kritik vorzubringen, sowie auf den Anspruch einer fairen Anhörung und das Recht auf die Ergreifung von Vorkehrungen zum Schutz vor Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz.
  • Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden hängt von guten Arbeitsbedingungen ab und kann durch Kollektivverträge und sozialen Dialog gewährleistet werden. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen sind Kollektivverträge jedoch nicht flächendeckend im AGRANA-Konzern etabliert. Daher erfolgt der Vergütungsprozess in Übereinstimmung mit den internen Vergütungsrichtlinien und wird mittels regelmäßiger Gehaltsüberprüfungen hinsichtlich leistungsgerechter Bezahlung überprüft. Sozialleistungen entsprechen den lokalen Sozialstandards und werden im Lichte der Gesamtvergütung und des Sozialleistungspakets des jeweiligen Landes/der jeweiligen Region/des jeweiligen Unternehmens betrachtet.
  • Der Feedback-Dialog zielt auf die individuelle Leistungsentwicklung der Mitarbeitenden ab und wird auf Grundlage vereinbarter Ziele zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden gemessen.
  • Internationale Versetzungen erfolgen nach Unternehmensstandards.
  • Der Exit-Prozess stellt sicher, dass eine Kündigung nur mittels vorhergehender Abstimmung zwischen dem/der direkten Vorgesetzten des/der Mitarbeitenden und des/der zuständigen Personalverantwortlichen erfolgen darf, und einem Austrittsgespräch begleitet wird.
  • Ab einer bestimmten Management-Ebene bedürfen Personalentscheidungen (Ernennung, Beförderung, Pensionierung oder Kündigung) einer Freigabe der Unternehmensleitung und der vorherigen Abstimmung mit der zentralen Personalabteilung.

Die HR-Richtlinie von AGRANA berücksichtigt die Interessen der wichtigsten Interessengruppen durch offene Kommunikation und gegenseitigen Austausch auf allen Ebenen. Mitarbeitende werden durch faire Vergütung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gefördert. Kunden und Partner profitieren von einer effizienten und ethischen Unternehmensführung, die Transparenz und langfristige Zusammenarbeit fördert.

Diese Richtlinie soll eine transparente, motivierende und gerechte Arbeitskultur fördern. Der CEO ist als oberster Ansprechpartner für die Umsetzung der gruppenweit gültigen HR-Richtlinie umzusetzen. Die HR-Richtlinie ist im AGRANA-Intranet veröffentlicht und global für alle Mitarbeitenden zugänglich.

Richtlinie "Diversity & Inclusion" (DE&I)

AGRANA ist sich bewusst, dass Diskriminierung in ihren verschiedenen Formen existiert, sowohl sichtbar als auch unsichtbar, und setzt sich aktiv für einen Abbau dieser Barrieren ein. Der Verhaltenskodex und die allgemeine HR-Richtlinie zielen auf die Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), die Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Diversität und Inklusion ab. Die AGRANA-Richtlinie über Diversität und Inklusion (DE&I) ergänzt den Verhaltenskodex und die HR-Richtlinie und soll das Risiko der Chancenungleichheit durch potenzielle Diskriminierung von Mitarbeitenden aufgrund verschiedener Parameter und potenzielle Belästigung verhindern. Sie stellt die Grundlage für eine gleiche und faire Behandlung aller AGRANA-Mitarbeitenden dar und schließt jegliche Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politischer Meinung, nationaler Abstammung oder sozialer Herkunft-, sowie anderer Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen, aus.

Die DE&I-Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden von AGRANA und ihrer vollständig konsolidierten Tochtergesellschaften. AGRANA strebt danach, dass auch Auftragnehmer und Beraterinnen und Berater, die im Namen von AGRANA handeln, sowie nicht vollständig konsolidierte AGRANA-Gesellschaften dieser Richtlinie Folge leisten. Sie dient als Grundlage für Einstellungs- und Auswahlverfahren, Arbeitsbedingungen einschließlich Bezahlung, Beförderungen, Aufgabenzuweisungen, Schulungen und andere Beschäftigungsaspekte bei AGRANA und zielt darauf ab, ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden ihr Potenzial entfalten können. Sie verbietet jegliche Diskriminierung und fördert Chancengleichheit in allen Bereichen des Arbeitslebens, einschließlich Einstellung, Bezahlung, Beförderung und Weiterbildung. Durch kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der internen Prozesse sollen Barrieren abgebaut und Vielfalt aktiv gefördert werden. Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinie und müssen Diskriminierung melden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen zur nachhaltigen Verankerung von Diversität und Inklusion im Unternehmen bei.

Die Einhaltung der DE&I-Richtlinie wird durch klare Meldewege, regelmäßige Schulungen und eine Vorbildfunktion der Führungskräfte erleichtert. Mitarbeitende sind verpflichtet, Verstöße über den Vorgesetzten, die Personalabteilung oder das Hinweisgebersystem zu melden. Das Hinweisgebersystem ermöglicht zudem eine anonyme Meldung von Verstößen und sorgt für Schutz und Transparenz. Führungskräfte sind verpflichtet, Vorbild zu sein, müssen Diskriminierung aktiv bekämpfen und Diversität fördern. Schulungen, insbesondere zu unbewussten Vorurteilen (Unconscious Bias), sensibilisieren für die Thematik und können dabei helfen, unbewusste Vorurteile zu erkennen und abzubauen.

Die Interessen der Mitarbeitenden werden durch ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld, Chancengleichheit und Entwicklungsmöglichkeiten geschützt. Kunden und Geschäftspartner profitieren von einem innovativen und sozial verantwortlichen Unternehmen. Die Gesellschaft als Ganzes wird durch die Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung positiv beeinflusst. Gesetzliche Vorgaben und internationale Standards werden eingehalten, um nachhaltiges Wachstum sicherzustellen. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um nachhaltige Diversität und Inklusion zu gewährleisten. Eine Community aus HR-Verantwortlichen, Betriebsrat und DE&I-Ambassadors im DE&I-Netzwerk unterstützt die Umsetzung und Weiterentwicklung der Richtlinie. Der CEO ist als oberster Ansprechpartner für die Umsetzung der gruppenweit gültigen DE&I-Richtlinie verantwortlich. Sie ist im AGRANA-Intranet veröffentlicht und global für alle Mitarbeitenden zugänglich.

Compliance-Management-Richtlinie

Die AGRANA-Compliance-Management-Richtlinie definiert den vom Vorstand vorgegeben Ordnungsrahmen für das AGRANA-Compliance-Management-System und zielt auf die Einhaltung der im Verhaltenskodex vorgegebenen Richtlinien ab. Compliance umfasst demnach die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben sowie interner Regeln und Richtlinien, die im Verhaltenskodex und den für Compliance-relevanten Regelwerken festgelegt sind. Das Compliance-Management-System der AGRANA Beteiligungs-AG ist nach ISO 37301 und ISO 37001 zertifiziert. Das zentrale Ziel ist der Aufbau einer stabilen Compliance-Kultur, die das Bewusstsein für regelkonformes Verhalten stärkt und darauf abzielt, Fehlverhalten von Mitarbeitenden und Organen nachhaltig zu verhindern. Mehr dazu kann im Kapitel Governance Informationen (ESRS G1) nachgelesen werden.

Occupational Health & Safety Policy

AGRANA verpflichtet sich mit der konzernweiten "Occupational Health & Safety Policy" (OHS), eine Sicherheitskultur zu schaffen, die sich aktiv für sicheres Verhalten einsetzt und die Gesundheit und Sicherheit aller eigenen Mitarbeitenden und beauftragten Nicht-Mitarbeitenden an AGRANA-Standorten und -Betrieben gewährleistet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, das Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen Erkrankungen sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Leiharbeitskräfte einzudämmen. Die OHS-Policy beschreibt zudem das Engagement des Unternehmens für die Schaffung einer Sicherheitskultur, zur Förderung von sicherem Verhalten und der Gesundheit und Sicherheit an allen AGRANA-Standorten. Die Richtlinie gilt für alle Aktivitäten an den Standorten und auf dem Gelände der AGRANA-Gruppe, einschließlich der Produktions- und Verwaltungsfunktionen. Sie deckt verschiedene Aspekte des Gesundheitsund Sicherheitsmanagements ab, wie z. B. Sicherheitsziele, Schulungen, Notfallvorsorge und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Arbeitssicherheit steht an oberster Stelle. Fachexpertinnen und -experten an allen Standorten arbeiten in einem globalen Netzwerk, um Best Practices zu teilen und diesen Anspruch sicherzustellen. Lokale Gesundheitsinitiativen ergänzen diesen Fokus. AGRANA hat "Grundsätze des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements" etabliert (z.B. "Sicherheit steht immer an erster Stelle und null Unfälle sind unser Ziel."). Zusätzlich wurden Goldene Sicherheitsregeln entwickelt, welche in allen Teilen der Organisation verankert sind (z.B. "Ich halte mich an die Regeln, und gehe mit gutem Beispiel voran."). Diese Regeln sind an allen Standorten mehrfach per Aushang zugänglich und werden regelmäßig an die Belegschaft kommuniziert. In der gruppenweit gültigen "Occupational Health & Safety Policy" werden Werte, Strategie, Verhaltensregeln, Ziele und Vorgaben definiert, die den Mindeststandard für die Produktionsstandorte darstellen.

Die AGRANA-Gruppe verfügt über ein umfassendes Managementsystem zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Die wesentlichen Elemente dieses Konzepts umfassen u.a. die Implementierung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, um die Sicherheitskompetenz der Mitarbeitenden zu stärken. Alle Mitarbeitenden nehmen jährlich an allgemeinen Sicherheitsschulungen während der Arbeitszeit teil. Zusätzlich werden spezifische Sicherheitsinformationen und Schulungen für Besucher und Auftragnehmer bereitgestellt. Die regelmäßige Kommunikation und die Einbindung aller Beteiligten fördern eine Sicherheitskultur. Durch Notfallvorsorge und Reaktionspläne wird sichergestellt, dass im Ernstfall schnell und effektiv gehandelt werden kann. Ein Sicherheitsmanagementsystem mit klaren Zielen, Maßnahmenplänen und Audits unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards. Regelmäßige interne und externe Audits bewerten die Einhaltung der Sicherheitsstandards und -verfahren. Sicherheitsvorfälle werden erfasst und analysiert und Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Risiken umgesetzt. Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sorgen für eine effektive Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien an allen Standorten. Der Sicherheitsausschuss, bestehend aus Vertretern verschiedener Abteilungen und Hierarchieebenen, tagt mindestens zweimal jährlich an den österreichischen Standorten, um Unfälle, Beinaheunfälle, Maßnahmenpläne und sicherheitsrelevante KPIs lokal zu überprüfen. Auf globaler Ebene wird zweimal jährlich der Health & Safety Day mit allen Entscheidungsträgern aus den Geschäftsbereichen abgehalten, um nötige Strategien und Maßnahmen festzulegen. Notfallpläne für verschiedene Szenarien sind vorhanden und werden regelmäßig auf Aktualität überprüft. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG trägt die Gesamtverantwortung für die Richtlinie, unterstützt durch das Führungsteam, den Bereichssicherheitsmanager und die lokalen Sicherheitsbeauftragten.

AGRANA Training & Development Guideline

AGRANA verfolgt das Ziel, dass alle Mitarbeitenden ihre Stärken gezielt weiterentwickeln und ihr Potenzial optimal einsetzen können, um bestmögliche Erfolge zu erzielen. Dabei setzt das Unternehmen auf eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung und des lebenslangen Lernens. Alle Mitarbeitenden sind dazu angehalten, Verantwortung für die eigene berufliche Entwicklung und Karriereplanung zu übernehmen. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung der Führungskräfte, ihre Mitarbeitenden aktiv in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. AGRANA stellt angemessene Ressourcen zur Verfügung, um Entwicklung und Weiterbildung auf allen Managementebenen zu fördern. Internationale Entsendungen werden als essenzieller Bestandteil dieses Lernprozesses betrachtet, da sie sowohl den Wissenstransfer innerhalb der Organisation als auch die individuelle Kompetenzentwicklung der Führungskräfte unterstützen.

Das Unternehmen verfolgt das Ziel, seinen Mitarbeitenden die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten, um ihr Potenzial im Einklang mit den Geschäftsanforderungen voll auszuschöpfen. Hierfür kommen verschiedene Methoden und Prozesse zum Einsatz, darunter:

  • Einführungsschulungen
  • Coaching
  • Job-Rotation
  • Externe Entwicklungsmaßnahmen
  • Internationale Projekteinsätze
  • Arbeitsplatzerweiterung
  • Interne Entwicklungsmaßnahmen
  • Internationale Versetzungen

Mit dieser strategischen Herangehensweise stellt AGRANA sicher, dass ihre Mitarbeitenden nachhaltig gefördert und optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Dadurch wird zudem erreicht, dass sich AGRANA als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt positioniert und Fachkräfte anspricht. Um dem konkreten Risiko des Fachkräftemangels entgegenzuwirken rekrutiert AGRANA außerdem gezielt auf Basis der unternehmenseigenen Recruiting-Richtlinie.

Recruitment-Group Guideline

Durch ihre Recruitment-Group Guideline stellt AGRANA hohe Einstellungsstandards sicher, die auf den allgemeinen Prinzipien von Best Fit, Fairness und Inklusion sowie Offenheit für funktionsübergreifender Karriereentwicklung basieren. Es wird ein einheitlicher Einstellungsprozess definiert, der die allgemeinen Rahmenbedingungen für ein faires Auswahlverfahren gewährleistet. Innerhalb der Unternehmensgruppe existiert keine einheitliche, gruppenweite Richtlinie zu Arbeitsbedingungen. Stattdessen orientiert sich AGRANA an den jeweils geltenden lokalen gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise in Bezug auf Arbeitszeitregelungen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Mit der Grundsatzerklärung Menschenrechte bekräftigt der Vorstand von AGRANA die grundlegende Strategie sowie das Engagement für die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen des bestehenden AGRANA-Compliance-Management-Systems insbesondere in seiner Lieferkette. Diese Grundsatzerklärung ist für alle AGRANA-Gesellschaften sowie deren Mitarbeitende und Organe verbindlich. Zusammen mit dem Verhaltenskodex, dessen Werte auch von den Geschäftspartnern einzuhalten sind, bildet sie die Grundlage der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte. Auf die Einbeziehung der Sichtweisen der Belegschaft und der Arbeitnehmervertreter referenzieren Maßnahmen wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen und die Förderung einer offenen Unternehmenskultur mit dem Schutz von Hinweisgebern.

AGRANA bezieht die Sichtweisen der Mitarbeitenden über lokale Arbeitnehmervertreter-Strukturen unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Erfordernisse, den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie diverse Kommunikationskanäle (Town Hall Meetings, Hinweisgebersystem, siehe S1-3) ein. Darüber können Mitarbeitende informiert und angehört sowie in Unternehmensentscheidungen miteinbezogen werden.

Zur Dokumentation der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden existiert unternehmensweit kein dezidierter Prozess. Die Mitarbeitenden erhalten damit momentan keine formale Rückmeldung dazu, wie sie zu einer Entscheidung beigetragen haben.

Betriebsräte und Sozialpartner

Über lokale Arbeitnehmerstrukturen, wie z.B. Betriebsräte erfolgt anlassbezogen sowie in regelmäßigen Meetings ein Austausch mit Unternehmensvertretern, der Information, Anhörung und Mitbestimmung umfasst. 64 % der Betriebsstätten von AGRANA profitieren von den jährlichen Kollektivverhandlungen, bei denen die Interessen der Mitarbeitenden durch Betriebsratsvertreter eingebracht werden.

Im AGRANA-Verhaltenskodex und der Grundsatzerklärung Menschenrechte ist geregelt, dass Mitarbeitende das Recht haben sich frei zu organisieren, um gemeinsam für ihre Interessen einzutreten. Dies umfasst das Recht, Gewerkschaften beizutreten und über die von ihnen gewählten Interessensvertreter kollektive Verhandlungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung zu führen. Auf Konzernebene gewährleistet AGRANA den Informationsfluss an den Konzernsprecher des Zentralbetriebsrates, einerseits auf Quartalsbasis, andererseits anlassbezogen, zum Beispiel hinsichtlich organisationsrelevanter Entwicklungen und Projekte.

Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats vertritt die Interessen der Mitarbeitenden in Österreich im Aufsichtsrat. Er tauscht sich mit dem Konzernbetriebsrat, der aus zentralen Ansprechpartnern der jeweiligen Segmentsbetriebsräte in Österreich besteht, regelmäßig über die Belange der Mitarbeitenden aus. An vielen Geschäftsstandorten sind Arbeitnehmervertreter gemäß den jeweiligen Landesgesetzen, wie in der Angabepflicht S1-8 dargestellt, etabliert. Beispielsweise findet in Österreich der Informationsaustausch zwischen Betriebsrat, Geschäftsführung, Werksleitung und Human Resources quartalsweise und anlassbezogen statt. In anderen Ländern erfolgt der verpflichtende Austausch zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmensvertretern mindestens einmal jährlich (z.B. Ukraine), halbjährlich (z.B. Ungarn), vierteljährlich (z.B. China) oder monatlich (z.B. Frankreich).

Die Sichtweisen der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter werden geschätzt und beeinflussen bestimmte Entscheidungen und Tätigkeiten des Unternehmens in ihrem Sinne, und zwar einerseits über ihre Interessensvertretung. So wurde auf Initiative des Betriebsrats ein neues Arbeitszeitmodell für Mitarbeitende der Instandhaltung im Segment Stärke eingeführt, das den Mitarbeitenden ermöglicht, die Arbeitszeit in jeder zweiten Woche um einen Tag zu verkürzen. Im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate wurde der Kollektivvertrag in Rumänien über die lokale Interessensvertretung neu verhandelt und verlängert.

Vorschlagswesen

Andererseits können Mitarbeitende auch ohne Interessensvertretung direkt Einfluss auf Abläufe und Tätigkeiten nehmen. In den Geschäftsbereichen Stärke und Zucker existiert ein umfassendes, digitalisiertes betriebliches Vorschlagswesen (InnovAS bei Stärke und EISAS bei Zucker), das mit finanziellen Anreizen (Prämien) für gute und berechenbare Ideen sehr gut bei der Belegschaft ankommt. So wurden beispielsweise im Bereich Stärke über 60 % der eingereichten Ideen umgesetzt, wie z.B. Prozessverbesserung im Produktionsbereich, Optimierungen im Bereich Arbeitsplatzsicherheit oder Optimierungen im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Auch im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate ist ein globales betriebliches Vorschlagswesen etabliert, um den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern.

Informationsveranstaltung für Mitarbeitende

Mehrmals jährlich werden die Mitarbeitenden in deutsch- und englischsprachigen Town Hall Meetings über aktuelle Geschäftsentwicklungen informiert. Zudem wird hier die Möglichkeit geboten, direkt Fragen an Vorstände und Fachexpertinnen und -experten zu stellen.

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem ermöglicht internen und externen Personen rund um die Uhr eine anonyme oder namentliche Mitteilung. Um Einblicke in die Sichtweisen der Mitarbeitenden zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen und/oder marginalisiert sein könnten, wurden verschiedene Initiativen und Formate etabliert:

  • Das international etablierte DE&I-Ambassador-Netzwerk dient als Plattform für den Austausch und zur Erarbeitung von Maßnahmen (z.B. Schulung zu unbewussten Vorurteilen, Bewusstseinskampagnen). Das Ziel ist die Steigerung der Diversität und Inklusion bei AGRANA sowie die Förderung des interkulturellen Austausches. Die lokalen DE&I-Ambassadors fungieren als Ansprechpersonen für DE&I-Themen vor Ort und sind für die lokale Implementierung globaler Initiativen zuständig.
  • Das "WIN Women in Network"-Netzwerk richtet sich an weibliche Kolleginnen innerhalb der AGRANA Gruppe, die aktuell eine Führungsrolle innehaben. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um eine Community, die 2023 am Standort Wien von Mitarbeiterinnen initiiert wurde und zum Ziel hat, weiblichen Führungskräften eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Formulierung ihrer Anliegen zu bieten. Als offizieller Sponsor für dieses Netzwerk wurde ein Mitglied des AGRANA-Vorstandes ernannt. Das Netzwerk trifft sich in regelmäßigen Abständen bei unterschiedlichen Veranstaltungen. Sei es ein Business Breakfast inkl. Podiumsdiskussion, ein Workshop zur Ausarbeitung unterschiedlicher Ideen, z.B. Mentoring, oder ein Afterwork-Event zum internen Vernetzen und Kennenlernen. AGRANA ist zudem bestrebt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich zu erhöhen und hat sich einen Frauenanteil von 30 % in Führungspositionen bis 2030 als internes Ziel gesetzt (siehe auch Angabepflicht S1-5).

Derzeit liegen keine wesentlichen Auswirkungen vor, die sich aus der Reduktion der CO2-Emissionen und dem Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten für die eigene Belegschaft ergeben. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Umstrukturierung, Verlust oder Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildung und Weiterbildung, Gleichstellung der Geschlechter und soziale Gerechtigkeit sowie Gesundheit und Sicherheit zu betrachten. Sollten sich zukünftig Auswirkungen ergeben, werden diese in enger Abstimmung mit der eigenen Belegschaft bzw. mit deren Vertretung behandelt.

Der CEO ist der oberste Ansprechpartner für alle Belange, die die Arbeitnehmervertretungen betreffen. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung, und dafür, dass Ergebnisse in die Unternehmenskonzepte einfließen, liegt bei der Abteilung für Personalwesen. Durch die Aktivitäten der Personalvertretung und eine offene Dialogkultur wird die Wirksamkeit der Zusammenarbeit des Unternehmens und seiner Belegschaft sichergestellt. Da die finanziellen und

personellen Ressourcen, die für Maßnahmen zur Sicherstellung der Einbeziehung der Mitarbeitenden eingesetzt werden, nicht immer eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.

S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann

Im Rahmen ihrer Treuepflicht müssen grundsätzlich alle AGRANA-Mitarbeitenden und Führungskräfte Verletzungen des Verhaltenskodex unverzüglich über den AGRANA-internen Standard-Meldeweg melden. Dieser besteht aus dem oder der direkten Vorgesetzten des/der Mitarbeitenden, einem oder einer anderen Vorgesetzten, dem oder der der Mitarbeitende vertraut, oder der lokalen Personalabteilung sowie der lokalen Compliance Managerin, dem lokalen Compliance Manager und dem Betriebsrat. Es können auch Meldungen über das externe Hinweisgebersystem eingegeben werden. Dabei können auch Verstöße gegen das Arbeitsrecht, eischließlich Arbeitsschutz, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing und andere Verstöße gegen Menschenrechte gemeldet werden.

Mitarbeitende haben die Möglichkeit, ihre Bedenken, Anliegen oder Beschwerden über verschiedene Kanäle zu kommunizieren und Unterstützung anzufordern. Übliche Meldewege beinhalten die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten, der Personalabteilung, dem Betriebsrat, dem Vorstand etc. Zu den wichtigsten Kommunikationswegen gehören Onboarding-Initiativen, das Intranet, Aushänge, Newsletter, Tow Hall Meetings, das Hinweisgebersystem und Betriebsräte.

AGRANAs Kommunikationskanäle werden vom Unternehmen selbst initiiert und zum Teil durch die Nutzung technischer Systeme unterstützt. Mitarbeitende mit computergestütztem Arbeitsplatz haben über das firmeninterne Netzwerk Zugriff auf das Intranet, Newsletter und Town Hall Meetings. An Produktionsstandorten stehen bedarfsgerechte Mittel zur Verfügung, wie z.B. Terminals, Computerarbeitsplätze etc. Das Hinweisgebersystem ist öffentlich zugänglich.

Zur Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen liegt derzeit kein Verfahren vor. Auch das Ausmaß, in dem die Mitarbeitenden die Verfahren kennen und ihnen vertrauen, kann derzeit nicht geprüft werden.

Hinweisgebersystem (siehe auch Kapitel "Governance Informationen")

Das AGRANA- Hinweisgebersystem ermöglicht den Mitarbeitenden, wesentliche Missstände anonym oder namentlich zu melden sowie Rat einzuholen. Über dieses System können sowohl Compliance-Verstöße als auch andere Missstände, beispielsweise Diskriminierungsfälle, die nicht den Vorgaben der unternehmenseigenen HR-Compliance entsprechen, gemeldet werden. Alle Meldungen werden sorgfältig und standardisiert nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft, mögliches Fehlverhalten wird abgestellt und es werden Maßnahmen getroffen, um künftiges Fehlverhalten zu vermeiden.

AGRANA nutzt ein externes, zertifiziertes Hinweisgebersystem, das den Schutz der eingehenden Daten gewährleistet. Dieses System steht sowohl Mitarbeitenden als auch externen Dritten, einschließlich aller Stakeholder und der Öffentlichkeit, zur Meldung möglicher Verstöße zur Verfügung. Es entspricht den Vorgaben der EU-Richtlinien sowie der nationalen Gesetzgebung. Die damit verbundenen Prozesse sind integraler Bestandteil des zertifizierten AGRANA - Compliance-Management-Systems. Auch bei der Bearbeitung von Meldungen durch Unternehmensexterne wird das Rechte der Betroffenen auf ein faires Verfahren gewahrt.

Die konzernweite Rahmenbetriebsvereinbarung zum Hinweisgebersystem schützt Personen, die unternehmensschädigende oder kriminelle Handlungen melden, vor Vergeltungsmaßnahmen. Das System ermöglicht anonyme und namentliche Hinweise, wobei bei Letzteren Vertraulichkeit zugesichert wird, sofern keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen. Die Vereinbarung sowie die AGRANA-Hinweisgeberrichtlinie und auch die SOP "Meldung für Compliance Fälle" gewährleisten den Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen sowie den Schutz des Unternehmens vor Risiken.

Betriebsräte

Als Interessenvertretung der Mitarbeitenden stehen Betriebsrätinnen und -räte auf lokaler Ebene für persönliche Anliegen und Beschwerden an zahlreichen Standorten zur Verfügung (siehe Angabepflicht S1-8).

Town Hall Meetings

Mehrmals jährlich kommuniziert der Vorstand im Rahmen von Town Hall Meetings in deutscher und englischer Sprache strategische Themen. Hier haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, Fragen oder Kommentare einzubringen. Im Anschluss daran können die Teilnehmenden anonym oder namentlich Feedback zu den Town Hall Meetings geben. So wird die Wirksamkeit dieses Kommunikationskanals sichergestellt.

S1-4 – Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie deren Wirksamkeit

Strategien, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anwendet, richten ein besonderes Augenmerk auf folgende Themen:

Arbeitsbedingungen – Kostensteigerung durch den Fachkräftemangel bzw. Gefahr, dass offene Stellen nicht planmäßig adäquat besetzt werden können

Der anhaltende Mangel an Fachkräften bedingt durch die Verfügbarkeit am externen Arbeitsmarkt sowie sich verändernde Arbeitsplätze und daraus resultierende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen für die Belegschaft bilden derzeit das unmittelbarste Risiko und werden AGRANA in den nächsten Jahren begleiten. Besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie im IT-Bereich ist hier eine Veränderung des Arbeitsmarktes in Richtung eines "Arbeitnehmermarktes" zu beobachten.

Analyse und Optimierung des Vergütungssystems: Eine Initiative zur Analyse und Optimierung des

Vergütungssystems soll Verbesserungen bringen. Die Förderung von interner Entwicklung flankiert diese Maßnahme. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung und Entwicklung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Die Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems zielt darauf ab, Transparenz und Fairness in der Gehaltsstruktur zu gewährleisten. Die Initiative verknüpft die Bewertung sämtlicher Stellen mit lokalen Marktvergütungsdaten und ermöglicht so die rasche Identifikation und Korrektur von Abweichungen sowie die Sicherstellung der Einhaltung lokaler Mindestvergütungen. Die Stellenbewertungen werden zudem mit für die Stellen notwendigen Kompetenzen und technischen Fähigkeiten ergänzt, wodurch Weiterentwicklungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können. Das Vergütungs-Monitoring erfolgt jährlich in der konzernweiten Compensation-Review. Durch die regelmäßige Analyse und Optimierung des Vergütungssystems stellt AGRANA sicher, dass Gehälter wettbewerbsfähig bleiben und Fachkräfte gezielt gewonnen und gehalten werden. Ein fairer und transparenter Vergütungsprozess stärkt die Arbeitgeberattraktivität und fördert die langfristige Bindung der Mitarbeitenden. Dies hilft, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken und qualifizierte Talente im Unternehmen zu halten. 64 % der Betriebsstätten von AGRANA profitieren jährlich von verpflichtend kollektiven Gehaltsverhandlungen für alle oder einen großen Anteil der Mitarbeitenden. Zusätzlich wird dies konzernweit durch einen jährlichen Compensation-Review-Prozess unter Berücksichtigung der lokalen Inflationsindizes unterstützt. AGRANA vertraut darauf, dass die Einhaltung lokal gesetzlicher Anforderungen eine angemessene Entlohnung sicherstellt. Die beschriebene Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems wird nach ihrem Abschluss eine Maßnahme zur Überprüfung der Effektivität der Gehaltsstruktur darstellen.

  • Employer-Branding: Potenzielle neue Mitarbeitende werden durch unterschiedliche Employer-Branding-Initiativen erreicht. Dazu zählen z.B. die Präsenz auf Messen und auf Veranstaltungen diverser Bildungseinrichtungen, Tage der offenen Tür oder die Nutzung von Social-Media-Kanälen. Unterstützt wird die Talentsuche auch durch interne "Mitarbeitende werben Mitarbeitende"-Empfehlungsprogramme und die Kooperation mit Ausbildungsinstituten, um mit potenziellen Lehrlingen und jungen Mitarbeitenden in Kontakt zu treten. Praktikumsplätze und die Möglichkeit für Studierende, praxisnahe Diplomarbeiten zu verfassen, stellen ebenfalls einen wertvollen Kanal zur Gewinnung von Mitarbeitenden dar.
  • Weiterentwicklungsmöglichkeiten: Als attraktiver Arbeitgeber legt AGRANA besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden, um deren Potenziale zu erkennen, zu fördern und die fortwährende Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Qualifizierungsbedarf wird zudem im Rahmen der jährlichen Mitarbeitendengespräche gemeinsam mit der Führungskraft re-evaluiert und gegebenenfalls eingeleitet. Die Weiterentwicklung von Frauen in Expertinnen- und Führungsrollen stellt eine weitere und bei AGRANA bereits etablierte Möglichkeit dar, den Fachkräftemangel zu minimieren. Es liegt derzeit kein strukturiertes Monitoring für die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Fachkräftesicherung vor.

Arbeitsbedingungen – Überstunden und negative gesundheitliche Auswirkungen auf Beschäftigte

Die Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität bedeutet gleichzeitig eine größere Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Trennung von Arbeitszeit und persönlicher Zeit. So kann Flexibilisierung dazu führen, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und persönlicher Zeit verschwimmen, was wiederum die Gefahr birgt, dass Überstunden häufiger und weniger bewusst geleistet werden. Daher erfordert Flexibilisierung einen erhöhten Fokus auf die Überwachung der Arbeitszeiten und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen für flexibel arbeitende Mitarbeitende, wie AGRANA in der "Group Guideline" zur Home-Office-Policy festlegt.

Die Führungskraft als Vorbild und Kontrollinstanz bekommt Tools in die Hand, mit denen sie sicherstellt, dass das Risiko von Unfällen und Erkrankungen (IRO) bzw. negative Auswirkungen von Überstunden (IRO) minimiert werden können. Der Prozess für das Monitoring ist die Kontrolle und Freigabe von Zeitaufzeichnungen bzw. Überstunden. Die Überwachung von Arbeitszeiten, auch in Hinblick auf die höhere Flexibilität der eigenen Zeiteinteilung aufgrund von Remote-Work, die Einhaltung von Sicherheitsprozessen sowie die sachgemäße Verwendung von Schutzausrüstungen zielen darauf ab die Auswirkungen von arbeitsbedingter Überlastung und Stressfaktoren zu reduzieren sowie Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.

Im AGRANA-Verhaltenskodex und in der HR-Richtlinie ist gruppenweit geregelt, dass sich das Unternehmen an die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen hält. Die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Woche wird durch nationale Gesetze und entsprechend den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) geregelt. Die Beschränkung der Überstunden unterliegt den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen geregelt. Es wird für die erforderlichen Arbeitspausen gesorgt, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden. Die interne Revision überprüft im Zuge von internen HR-spezifischen Prüfungen Arbeitszeitüberschreitungen. AGRANA gewährleistet zudem die Transparenz im Hinblick auf tatsächlich geleistete Überstunden mittels Zeitaufzeichnungen sowie die Einhaltung von Ruhezeiten. Die Daten der Arbeitszeitaufzeichnungen fließen zudem in die OHS-Statistik über Arbeitsunfälle ein. Die AGRANA-weit gültige "Occupational Health & Safety Policy", das monatliche "OHS Safety Reporting", Reportings zu Arbeitszeitüberschreitungen, die etablierten goldenen Sicherheitsregeln sowie die Bewusstseinsbildung von Führungskräften zum Schutz der Mitarbeitenden zählen ebenfalls zu den Präventionsmaßnahmen.

Arbeitsbedingungen – Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen Erkrankungen sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Fremdarbeiterinnen und -arbeiter

Im Rahmen des halbjährlichen "Health & Safety Day" werden mit dem Vorstand und allen Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Segmente gruppenweite Strategien und Maßnahmen entwickelt und nachverfolgt, um den Arbeitssicherheitsstandard nachhaltig zu heben. Arbeitssicherheit ist im Rahmen eines Safety-Moments, ein wichtiger Bestandteil in jedem Meeting mit der Belegschaft. Das Teilen bewährter Praktiken über die verschiedenen Geschäftsbereiche hinweg sowie geschäftsbereichsübergreifende Sicherheitsaudits sichern die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse und stellen einen wesentlichen Synergieeffekt in der Gruppe dar. An vielen Standorten werden sicherheitsrelevante Verbesserungen auch punktuell durch das Betriebliche Vorschlagswesen direkt aus der Praxis unterstützt. Die AGRANA-Gruppe erhebt neben den gesetzlich vorgeschriebenen lokalen Arbeitssicherheitsmaßnahmen und Berichtspflichten (z.B. an Versicherungsträger) seit vielen Jahren monatlich weltweit einheitlich definierte Kennzahlen (z.B. Verletzungsrate) zur Arbeitssicherheit und Gesundheit. Angaben zu den Inhalten und Maßnahmen aus der OHS-Policy können den Angabepflichten S1-1 und S1-2 entnommen werden.

Arbeitsbedingungen – Fehlende flächendeckende Etablierung von Kollektivverträgen und sozialem Dialog

Eine angemessene Entwicklung der Löhne und Gehälter wird für die Mehrheit der Belegschaft durch Verhandlungen mit den Interessenvertretern sichergestellt. Die Entlohnung wird an jedem AGRANA-Standort nach den lokalen gesetzlichen Anforderungen gewährleistet. AGRANA ergänzt verpflichtende Tarifverhandlungen durch einen jährlich freiwilligen Compensation-Review-Prozess. Dazu gehört die jährliche konzernweite Evaluierung der individuellen Gehaltsentwicklung, bei der Gehälter systematisch im Hinblick auf Marktgerechtigkeit, Leistung und interne Vergleichbarkeit analysiert werden.

Die Mehrheit der Belegschaft unterliegt lokalen kollektivvertraglichen Bestimmungen (siehe Angabepflicht S1-8). Diese Bestimmungen sowie der soziale Dialog tragen wesentlich zu stabilen und fairen Arbeitsbeziehungen bei. Sie ermöglichen sichere Beschäftigungsverhältnisse, gesetzeskonforme Arbeitsregelungen und faire Bezahlung. In Ländern ohne formelle Interessenvertretungen sichern konzernweit standardisierte Kommunikationskanäle und lokale HR-Verantwortliche die Einbeziehung der Anliegen der Belegschaft. Weitere Maßnahmen für die Zukunft beinhalten die Evaluierung eines möglichen Gender-Pay-Gaps und die Erstellung einer globalen Gehaltsbenchmark bis 2026 für ein transparentes Vergütungssystem.

Durch diesen ganzheitlichen Ansatz stellt das Unternehmen sicher, dass die tariflichen Maßnahmen tatsächlich zu einer fairen und wettbewerbsfähigen Vergütung beitragen und positive Resultate für die Belegschaft erzielt werden, auch dort, wo es keine kollektivvertragliche Abdeckung und keinen formalisierten sozialen Dialog gibt.

Chancengleichheit – Chancenungleichheit durch potenzielle Diskriminierung von Mitarbeitenden aufgrund verschiedener Parameter

Die AGRANA-DE&I-Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der AGRANA-Gruppe und ist die Grundlage für eine gleiche und faire Behandlung aller AGRANA-Mitarbeitenden. AGRANA engagiert sich für eine vielfältige und integrative Unternehmenskultur für alle Mitarbeitenden weltweit. Ziel ist es, ein unterstützendes und ermutigendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende wachsen und ihr vollständiges Potenzial ausschöpfen können, wobei sichergestellt wird, dass keine Art von Diskriminierung am Arbeitsplatz greift. Die gruppenweit gültige AGRANA-DE&I-Policy bildet das Fundament der Bestrebungen im Hinblick auf Chancengleichheit, Diversität und Inklusion aller Mitarbeitenden und zielt darauf ab, mögliche Ungleichheiten zu identifizieren und konkrete Maßnahmen davon abzuleiten, um etwaige Lücken zu schließen. Sie stellt zudem eine Grundlage für den Einstellungs- und Auswahlprozess dar und muss von AGRANA-Mitarbeitenden, Beraterenden und Dienstleisteenden (einschließlich Personalvermittlern) beachtet werden.

Einstellungsprozess: AGRANA möchte die Diversität der Gesellschaft im eigenen Unternehmen widerspiegeln und sicherstellen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber und Mitarbeitende im Rahmen ihres gesamten Berufslebens die gleichen Chancen vorfinden. Daher werden aktiv und kontinuierlich die bestehenden Prozesse hinterfragt, um Hindernisse für die Entwicklung der Mitarbeitenden aus dem Weg zu räumen. [ESR2 MDR-A] Dazu zählen zum Beispiel die Sensibilisierung im Recruitment-Prozess, Informationen für Führungskräfte über lokal geltende gesetzliche Förderungen benachteiligter Personengruppen oder Workshops zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden, Führungskräften und auf Geschäftsführungsebene.

Die zuvor bereits genannte Analyse und Optimierung des Vergütungssystems ist auch eine wichtige Grundlagenarbeit für die Gewährleistung von "Equal Pay" in der AGRANA-Belegschaft. AGRANA zielt darauf ab, mögliche Ungleichheiten zu identifizieren und konkrete Maßnahmen davon abzuleiten, um etwaige Lücken zu schließen.

Frauenförderung: Gleichzeitig ist AGRANA im Rahmen ihrer Arbeit im Bereich Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bemüht, Arbeitsplätze, u.a. für Frauen, attraktiver zu gestalten, sowie Talent und Wissen im Unternehmen zu halten. Die Einführung von Mitarbeitenden-Netzwerken, die von den Mitarbeitenden selbstinitiiert gegründet und von AGRANA unterstützt werden, zielt darauf ab, eine moderne Unternehmenskultur zu entwickeln und dadurch Talente zu gewinnen und langfristig im Unternehmen zu halten. Zudem werden dadurch die bereichsübergreifende Kommunikation und Vernetzung gefördert.

Das erste Mitarbeitenden-Netzwerk besteht für Frauen in Führungspositionen. Mit der WIN-Initiative ("Women in Network") wurde eine Employee Community ins Leben gerufen, bei der weibliche Führungskräfte durch unterschiedliche Initiativen und den Erfahrungsaustausch in ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung profitieren.

Eine Maßnahme, z.B. in der Slowakei, um den Frauenanteil auch im Bereich der Arbeiterinnen und Arbeiter zu erhöhen, ist die gezielte Ansprache von Frauen in männerdominierten Berufsfeldern, zum Teil auch schon durch Präsentationen an Schulen, die Abbildung von Frauen auf Stellenanzeigen und das Schaffen von Vorbildern.

Chancengleichheit - Potenzielle Belästigung

Im AGRANA-Verhaltenskodex ist das Verbot von Diskriminierung und Belästigung gruppenweit geregelt. Es wird von jedem Mitarbeitenden ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kolleginnen und Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. AGRANA-intern ist die Richtlinie über Diversität und Inklusion einzuhalten. Davon abgeleitet wird im Rahmen des Compliance eLearnings auf die Sensibilisierung und Prävention von Diskriminierung und Belästigung näher eingegangen. Die Zielgruppe sind alle Angestellten im AGRANA-Konzern. In einem ersten Schritt wurde im Segment Stärke eine Präventionsschulung entwickelt.

Das Unternehmen stellt mithilfe von folgenden Mechanismen sicher, dass seine Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft hervorrufen: [S1-4-41] Durch das interne Revisionsverfahren wird evaluiert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft zu mindern und zu gewährleisten, dass die eigenen Unternehmenspraktiken keine negativen Auswirkungen auf die Belegschaft ausüben. Für die Sicherheit der personenbezogenen Datennutzung wird durch die Anwendung einer entsprechenden AGRANA-Datenschutzrichtlinie und die enge Zusammenarbeit mit dem Compliance Office und der IT sowie jährlich wiederkehrenden Schulungen gesorgt.

Ein interner Risikomanagement-Prozess reflektiert die in diesem Bericht angeführten Risiken und Maßnahmen. Einmal jährlich wird in der Compliance-Management-Review die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen überprüft. Den Initiativen zur Reduzierung negativer Auswirkungen auf die Belegschaft werden personelle und finanzielle Mittel zugewiesen.

Die AGRANA Beteiligungs-AG ist außerdem seit 2009 Mitglied der Supplier Ethical Data Exchange (SEDEX). Das SEDEX-Assessment und -Audit zielen vor allem auf Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Menschenrechte ab. Zum Bilanzstichtag 2024|25 verfügten rund 64 % der AGRANA-Standorte über gültige SMETA- und vergleichbare Sozialaudits. Es wurden keine wesentlichen "Business Critical Non-Conformities" festgestellt.

S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Mit folgenden Zielen und Kennzahlen will AGRANA zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen sowie zur Förderung positiver Auswirkungen beitragen und wesentlichen Risiken minimieren:

Zeitrahmen und Messgröße 2024 25
Arbeitsbedingungen
Einführung und Abhaltung einer jährlichen Safety Leadership Schulung 1x/Jahr 1x/Jahr
Senkung der Verletzungsrate (LTIR) LTIR von 5,00 bis 2026 27 5,6
Verhaltenskodex-Informationskampagne für Arbeiterinnen und 80 % bis 2026 27 Neues Ziel
Arbeiter mit einer Implementierungsrate in Gesellschaften von über 80
%
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Erhöhung des Prozentsatzes von Frauen auf Management-Ebene 30 % bis 2030
28,5 % bis 2026 27
28,4 %

Das Ziel der Erhöhung des Prozentsatzes von Frauen im Management-Level zielt darauf ab, die in der DE&I-Richtlinie, HR-Richtlinie und dem Verhaltenskodex festgeschriebenen Grundsätze umzusetzen, Diskriminierung zu beseitigen und Chancengleichheit zu fördern. Marktbasierte Studien haben ergeben, dass der Fokus verstärkt auf den Diversity-Dimensionen Gender, Ethnicity und Disability liegt. AGRANA legt dabei den Fokus in Abstimmung mit dem Vorstand und Aufsichtsrat im ersten Schritt auf die Dimension "Gender" und davon abgeleitet auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Im Geschäftsjahr 2024|25 betrug der Frauenanteil mit Mitarbeitendenverantwortung 28,4 % und soll schrittweise bis 2030 das gesetzte Ziel von 30% erreichen. Für die Berechnung der Kennzahl des Geschäftsjahres 2024|25 werden alle Frauen in Führungspositionen auf allen Hierarchieebenen erfasst. Diese Zahlen sind unabhängig von den Zahlen die in S1-9 gezeigt werden.

Zur weiteren Stärkung des Compliance-Bewusstseins ist geplant, im Geschäftsjahr 2025|26 eine gezielte Informationskampagne auch für Arbeiterinnen und Arbeiter durchzuführen. Ziel ist es, alle Mitarbeitendengruppen gleichermaßen für regelkonformes Verhalten und unternehmensethische Standards zu sensibilisieren. Dabei soll die Kampagne in mindestens 80% der AGRANA Gesellschaften aufgerollt werden.

Der Fokus des jährlichen Safety Leadership Trainings liegt auf der Verankerung der AGRANA Occupational Health & Safety Policy (siehe auch Angabepflicht S1-1) in der gesamten Organisation sowie dem Aufbau einer nachhaltigen Sicherheitskultur. Das auf den Inhalten der Richtlinie basierende Training wird digital abgehalten und aufgezeichnet, um alle AGRANA-Manager und -Managerinnen weltweit zu erreichen. Es dient auch der Erreichung des gruppenweiten Ziels, im Sinn der Health and Safety Management Principles die Verletzungsrate zu senken und die Anzahl der Arbeitsunfälle idealerweise auf Null zu reduzieren.

Alle genannten Ziele wurden in Abstimmung mit dem AGRANA-Vorstand, dem AGRANA-Aufsichtsrat, welcher auch aus dem österreichischen Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats besteht, und internen Expertinnen und Experten festgelegt. Es gab keine breite Konsultation mit Mitarbeitenden. Der Zielerreichungsstand wird jährlich evaluiert.

S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Beschäftigte der AGRANA-Gruppe nach Geschlecht zum Bilanzstichtag

2024 25
Leistungskennzahlen Weiblich Männlich Gesamt
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Köpfe) 2.163 4.826 6.989
Zahl der befristeten Beschäftigten (Köpfe) 1.377 711 2.088
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Köpfe) 0 0 0
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Köpfe) 2.729 5.407 8.137
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Köpfe) 811 129 940
Gesamtanzahl der Beschäftigten 5.537 9.077

Die Gesamtanzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag von 9.077 Köpfen entspricht 8.980 Vollzeitäquivalenten im Jahresdurchschnitt (siehe Konzernanhang der AGRANA-Gruppe). AGRANA beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeitenden, die sich als divers oder ohne Geschlechtsangabe identifizierten. Der Anteil der befristeten Beschäftigten lag aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells bei 23 %.

Beschäftigte der AGRANA-Gruppe nach Ländern zum Bilanzstichtag

Aufgliederung nach Land 2024 25
Algerien 111
Argentinien 209
Australien 139
Österreich 2.512
Belgien 32
Brasilien 95
Bulgarien 8
China 321
Tschechien 289
Ägypten 97
Frankreich 291
Deutschland 172
Ungarn 320
Indien 0
Japan 16
Mexiko 1.460
Marokko 567
Polen 429
Rumänien 431
Russland 349
Slowakei 158
Südafrika 105
Südkorea 86
Türkei 77
Ukraine 379
USA 424

Die Tochtergesellschaft in Indien war zum Bilanzstichtag nicht mehr Teil der AGRANA-Gruppe.

Mitarbeitendenfluktuation der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahlen 2024 25
Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben
Köpfe
1.116
Quote der Mitarbeitendenfluktuation
%
12,3

Für die Berechnung der Fluktuationsquote wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verließen, in Relation zur Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag (28. Februar 2025) gesetzt. Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Daten fand nicht statt.

S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Abdeckung durch Tarifverträge im Europäischen Wirtschaftsraum

Abdeckungsquote
Land 2024 25
Österreich 99,8 %
Belgien 100,0 %
Bulgarien 0,0 %
Tschechien 100,0 %
Frankreich 100,0 %
Deutschland 81,4 %
Ungarn 67,2 %
Polen 0,0 %
Rumänien 100,0 %
Slowakei 100,0 %

87,5 % der Beschäftigten der AGRANA-Gruppe im Europäischen Wirtschaftsraum wurden im Berichtszeitraum durch Tarifverträge abgedeckt. Für die Berechnung der Abdeckungsquote wurde die Gesamtzahl der durch Tarifverträge abgedeckten Beschäftigten, in Relation zur Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag (28. Februar 2025) gesetzt.

Abdeckung durch Arbeitnehmenden-Vertretungen im Europäischen Wirtschaftsraum

Abdeckungsquote
Land 2024 25
Österreich 95,1 %
Belgien 0,0 %
Bulgarien 100,0 %
Tschechien 0,0 %
Frankreich 100,0 %
Deutschland 86,0 %
Ungarn 67,2 %
Polen 45,7 %
Rumänien 96,1 %
Slowakei 0,0 %

78,9 % der Mitarbeitenden der AGRANA-Gruppe im Europäischen Wirtschaftsraum wurden im Berichtszeitraum durch Arbeitnehmervertretungen vertreten. Für die Berechnung der Vertretungsquote wurde die Gesamtzahl der durch Arbeitnehmervertretungen vertretenen Beschäftigten in Relation zur Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag (28. Februar 2025) gesetzt. Für die Angabe der Abdeckung durch Arbeitnehmervertretungen in außereuropäischen Regionen wird die Übergangsfrist von einem Jahr in Anspruch genommen. Es gibt kein länderübergreifendes Organ, das die Interessen der Mitarbeitenden auf europäischer Ebene vertritt und es existiert keine Vereinbarung mit den Mitarbeitenden über eine

Vertretung durch einen europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).

Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.

S1-9 – Diversitätsparameter

Geschlechterverteilung der AGRANA-Mitarbeitenden in den obersten Führungsebenen

2024 25
Ebene weiblich männlich
Köpfe % Köpfe %
Ebene 1 2 13,3 % 13 86,7 %
Ebene 2 4 13,3 % 26 86,7 %

Die Führungsebene 1 ist AGRANAs erste Hierarchieebene unter den Vorstandsmitgliedern, die direkt an den jeweiligen Vorstand berichten und ein Hay Grading (AGRANAs internes Stellenbewertungssystem) von mindestens 22 aufweisen. In der Ebene 2 befinden sich direkt dem Vorstand unterstellte Mitarbeitende mit einem Hay Grading von 20 und 21 sowie jene, die an die Ebene 1 berichten und ein Grading von mindestens 20 aufweisen.

Verteilung der Beschäftigten der AGRANA-Gruppe nach Altersgruppen

Altersgruppe 2024 25
Unter 30 Jahren 21,9 %
30 bis 50 Jahre 52,6 %
Über 50 Jahre 25,5 %

Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.

S1-10 – Angemessene Entlohnung

An jedem AGRANA-Standort wird eine angemessene Entlohnung aller Mitarbeitenden sichergestellt. Zudem wird jährlich konzernweit eine Evaluierung der individuellen Gehaltsentwicklung durchgeführt.

S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Im Geschäftsjahr 2024|25 ereigneten sich keine Todesfälle durch arbeitsbedingte Verletzungen, sowohl von eigenen Mitarbeitenden als auch von Fremdarbeitskräften. Es kam zu 101 Arbeitsunfällen von eigenen Beschäftigten der AGRANA-Gruppe und 6 Arbeitsunfällen von Fremdarbeitskräfte im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen. 100 % der Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte sind im AGRANA-OHS-Management-System abgedeckt.

Anzahl und Quote (LTIR) der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 2024|25

Geschäftsbereich Anzahl der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle
Verletzungsrate (LTIR)
Fruchtsaftkonzentrate 10 5,9
Fruchtzubereitungen 32 3,2
Stärke 24 10,2
Zucker 35 8,8
AGRANA-Gruppe 101 5,6

Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.

S1-16 – Vergütungsparameter

Das geschlechtsspezifisches Lohngefälle betrug im Berichtszeitraum 28,3 %. Das Höchstverdienenden-Vergütungsverhältnis betrug im Berichtszeitraum 70,3.

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle und das Verhältnis der Vergütung des Höchstverdienenden Gehalts zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten wurden funktions- und länderübergreifend ohne Differenzierung nach Stellenwert oder Tätigkeitsfamilie oder beschäftigtenspezifischen Kriterien wie z.B. Alter, Betriebszugehörigkeit berechnet. Das Verhältnis der Vergütung des Höchstverdienenden zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigen wurde außerdem mit den tatsächlichen, aliquoten Gehältern von Teilzeitbeschäftigten berechnet.

Die Daten wurden von lokalen Personalverrechnungssystemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.

S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Menschenrechte der eigenen Belegschaft der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahlen 2024 25
Gemeldete Diskriminierungsfälle inklusive Belästigung
davon Beschwerden aus der eigenen Belegschaft
1
1
Bestätigte Diskriminierungsfälle 1
Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt werden 1
Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt wurden, deren Ergebnisse durch routinemäßige interne Management
Prüfverfahren überprüft wurden
1
Vorfälle, die nicht mehr Gegenstand von Maßnahmen sind 0
Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen und
Beschwerden
0
Schwere Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle 0
Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit schweren
Menschenrechtsverletzungen
0

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024|25 ein Fall von Diskriminierung gemeldet. Nach einer Untersuchung konnte ein Fehlverhalten festgestellt werden, woraufhin eine entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahme ergriffen wurde. Schwere Menschenrechtsverletzungen wurden im Geschäftsjahr 2024|25 weder gemeldet noch festgestellt. Die genannten Zahlen wurden nicht durch Dritte, ausgenommen dem Wirtschaftsprüfer, verifiziert.

ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Vorgelagerte Wertschöpfungskette Eigene Standorte bzw. Tätigkeiten Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Sin and
@ # @ 20 @ @ 3

S2-SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AGRANA hat ihre Wertschöpfungskette umfassend analysiert, um Auswirkungen auf Arbeitskräfte systematisch zu identifizieren, zu bewerten und den einzelnen Stufen zuzuordnen. Die meisten Auswirkungen konzentrieren sich aufgrund des Geschäftsmodells auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere im Segment Frucht. Menschenrechtsverletzungen wurden in dieser Analyse als schwerwiegend eingestuft, unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit. AGRANA setzt einen Due-Diligence-Prozess basierend auf dem AGRANA-Verhaltenskodex ein, der sich an internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen und den UN-Leitprinzipien orientiert, und zeigt Verantwortung für die sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Durch eine proaktive und systematische Herangehensweise stellt AGRANA sicher, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden.

Die wesentlichen Auswirkungen, die aus der grundlegenden Art des Geschäftsmodells resultieren, konzentrieren sich auf die agrarische Lieferkette der Rohstoffe. Besonders betroffen sind hier die Arbeitsbedingungen im landwirtschaftlichen Anbau und der Erstverarbeitung. Das Segment Frucht steht dabei aufgrund der weltweiten Geschäftstätigkeit im Hinblick auf Anbau, Ernte und Erstverarbeitung von Rohstoffen im Fokus. Durch die Intransparenz der Lieferkette, insbesondere ab Tier-2-Lieferanten, besteht ein erhöhtes Risiko für menschenrechtsbezogene Herausforderungen. Dieses strukturell hohe Risiko wird systematisch durch den Due-Diligence-Prozess von AGRANA adressiert, um potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Im Gegensatz dazu weisen die Segmente Zucker und Stärke ein deutlich geringeres Risiko auf, da die Prozesse hier weniger manuelle Arbeit erfordern. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse konnten keine positiven Auswirkungen, wesentlichen Risiken oder Chancen für Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette festgestellt werden. AGRANA legt großen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung ihrer Prozesse, um langfristig positive Entwicklungen in der Wertschöpfungskette zu fördern.

Die Auswirkungen auf Arbeitskräfte beeinflussen das Geschäftsmodell von AGRANA durch die Integration von Lieferantenkriterien und nachhaltigen Beschaffungspraktiken. Dies führt zu Anpassungen wie engeren Partnerschaften mit zertifizierten Lieferanten und der Einführung sozialer Standards in der Wertschöpfungskette.

Alle Arbeitenden in der Wertschöpfungskette, die potenziell von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind, sind in ESRS 2 in der Auflistung der Stakeholder (SBM-2) berücksichtigt.

Im Segment Frucht besteht ein erhöhtes Risiko für Zwangs- und Kinderarbeit in der Lieferkette. Dieses Risiko resultiert aus der arbeitsintensiven Natur des Anbaus und der Erstverarbeitung sowie aus Intransparenz und schwachen

Arbeitsgesetzen in einigen Herkunftsregionen. Die Hauptgruppen der in der Wertschöpfungskette betroffenen Arbeitskräfte sind durch spezifische Merkmale und besondere Umstände besonders gefährdet. Diese Merkmale und Umstände umfassen:

  • Gefährdung von Minderjährigen: Besonders in Entwicklungsländern sind Minderjährige aufgrund von schwächeren arbeitsgesetzlichen Grundlagen/Regulierungen sowie unzureichenden Kontrollen gefährdet. Sie sind potenziell gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt und haben möglicherweise eingeschränkten Zugang zu Bildung, was ihre langfristigen Chancen auf ein besseres Leben erheblich einschränkt.
  • Illegale Beschäftigung von Migranten: Migrantische Arbeitskräfte, insbesondere ab Tier-2 der Lieferkette, sind anfällig für unsichere Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung. Diese Gruppen arbeiten oft in informellen oder schlecht regulierten Strukturen, was ihr Wohlergehen gefährdet.

Besonders im landwirtschaftlichen Anbau in Regionen wie Lateinamerika stellen die Themenkomplexe der Kinderarbeit ein systemisches Risiko dar.

S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Transparenz in der Wertschöpfungskette ist für AGRANAs Stakeholder von zentraler Bedeutung, da sie Einblick in die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bietet – insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte. Der AGRANA-Verhaltenskodex, basierend auf den zentralen Wertvorstellungen von AGRANA, unterstreicht die Bedeutung der Wertschöpfungskette als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Compliance bildet das Fundament für alle geschäftlichen Aktivitäten und Entscheidungen. Der Kodex definiert klar, welches Verhalten AGRANA von ihren Geschäftspartnern erwartet.

Die Achtung der geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte ist ein integraler Bestandteil von AGRANAs unternehmerischer Verantwortung. Es wird erwartet, dass jeder die Würde und die persönlichen Rechte eines anderen Menschen respektiert. AGRANA akzeptiert keine Form der Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Sklaverei. Alle jungen Arbeitnehmenden müssen davor geschützt werden, Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach gefährlich sind, ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigen oder ihre Ausbildung sowie ihre soziale, geistige oder moralische Weiterentwicklung gefährden.

Der AGRANA-Verhaltenskodex verankert ein klares und aktives Bekenntnis zur Unterstützung der Menschenrechte. Diese Verpflichtung zur Unterstützung und Achtung der Menschenrechte wurde im Jahr 2022 mit dem Beitritt zum Global Compact der Vereinten Nationen unterstrichen. In der AGRANA-Grundsatzerklärung Menschenrechte werden die grundlegende Strategie sowie das Engagement zur Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen des bestehenden AGRANA-Compliance-Management-Systems insbesondere in der Lieferkette bekräftigt.

Die AGRANA-Grundsatzerklärung Menschenrechte stimmt überein mit:

  • der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
  • den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
  • den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
  • den Prinzipien des UN-Global-Compact (UNGC), und
  • den Regelungen der "Supplier Ethical Data Exchange".

Die Gesamtverantwortung für Compliance liegt beim AGRANA-Vorstand. Der CEO ist ressortzuständig und für die Umsetzung von Compliance-Richtlinien verantwortlich. Nähere Informationen sind in der AGRANA-Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie im Verhaltenskodex ersichtlich, die auf der Website der AGRANA-Gruppe abrufbar sind.

Aufgrund der Geschäftstätigkeit sowie der damit verbundenen Nähe zur agrarischen Urproduktion stellt nachhaltiges Wirtschaften und die Achtung der Menschenrechte einen integralen Bestandteil des AGRANA-Geschäftsmodells dar. AGRANA hat die Wertschöpfungskette umfassend analysiert, um Auswirkungen auf Arbeitskräfte systematisch zu identifizieren, zu bewerten und den einzelnen Stufen zuzuordnen. Die meisten Auswirkungen konzentrieren sich aufgrund des Geschäftsmodells auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere im Segment Frucht.

Das AGRANA-Compliance-Management-System legt einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Prävention von Compliance-Risiken, die auch durch Geschäftspartner entstehen können. Bei der Auswahl der Lieferanten legt AGRANA großen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Lieferkette ökologisch und sozial verantwortungsvoll ist. AGRANA erwartet, dass sie faire Arbeitsbedingungen bieten, die Menschenrechte respektieren, zur sozialen Entwicklung in ihren Gemeinden beitragen und auch bei ihren Vorlieferanten darauf hinwirken. Durch die Integration dieser Kriterien in den Beschaffungsprozess trägt AGRANA dazu bei, negative Auswirkungen zu minimieren und positive soziale Veränderungen zu fördern.

Das Risiko in der Lieferkette wird durch die Einhaltung klar definierter Grundsätze und spezifischer Kriterien gemindert, die transparent kommuniziert und veröffentlicht werden. AGRANA verpflichtet sich selbst zur Einhaltung anerkannter ethischer und verantwortungsvoller Praktiken in den Bereichen Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Umwelt, Ethik und Korruptionsbekämpfung, und erwartet dies auch von ihren Zulieferern. Diese Prinzipien orientieren sich an den Zehn Prinzipien des UN-Global-Compact sowie den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Zulieferer verpflichten sich zu diesen Standards, indem sie den Verhaltenskodex akzeptieren. Darüber hinaus enthalten Lieferverträge, basierend auf einer Risikobewertung, spezifische Klauseln zu Umwelt, Arbeitsrechten und Menschenrechten. So wird gewährleistet, dass alle wesentlichen potenziellen und tatsächlichen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung besteht eine Compliance-Vertragsklausel in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, in der sich die Geschäftspartner zur Einhaltung des AGRANA-Verhaltenskodex verpflichten.

AGRANA behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen. Eine enge Überwachung und die Verpflichtung zur Berichterstattung über etwaige Verstöße fördern Transparenz und Verantwortungsbewusstsein. Geschäftspartner sind verpflichtet, AGRANA unverzüglich über bekannte Verstöße zu informieren und geeignete Maßnahmen zur Beendigung und Schadensbegrenzung zu ergreifen. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich AGRANA das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Um potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und abzustellen, hat AGRANA auch konzernweit eine Hinweisgeberrichtlinie implementiert. Die Arbeitsanweisungen "Compliance Meldung: Compliance Office" sowie "Compliance Meldung: Lokaler Fall" ergänzen die Richtlinie mit konkreten Arbeitsschritten.

Diese Maßnahmen unterstreichen AGRANAs Engagement für nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Im Berichtszeitraum wurde, im Zuge eines lokalen Routine-Audits bei einem Zulieferbetrieb Kinderarbeit aufgedeckt. Entsprechende Maßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Im betroffenen Land und speziell in diesem Teil der Lieferkette wurde die Überwachung verschärft.

S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

AGRANA führt kontinuierlich umfassende Compliance-Risikoanalysen sowie Due-Diligence-Verfahren auch in der Lieferkette durch.

Um die Risikosituation jeder AGRANA-Gesellschaft konkret zu bewerten, werden die Länderrisiken, die Compliance-Risiken des Unternehmens und ausgewählte Finanzkennzahlen in einem Scoring-Modell kombiniert. Diese Risikobewertung bietet eine fundierte Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung und zur Verbesserung der Compliance in den jeweiligen Ländern und Unternehmensbereichen.

In der Lieferkette selbst wird die Analyse der Länderrisiken der Standorte herangezogen, an denen die Lieferanten tätig sind. Diese werden aufgrund von öffentlich zugänglichen Indexen wie beispielsweise dem "Corruption Perception Index", dem "Global Slavery Index", dem "International Trade Union Index", dem "Multidimensional Index" und vielen mehr bewertet. Die Länderrisiken wurden auch nochmals im Zuge der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in der unmittelbaren Lieferkette eingehend bewertet und im Geschäftsjahr 2024|25 auf die mittelbaren Lieferanten ausgedehnt.

Um die Risikosituation jeder AGRANA-Gesellschaft konkret zu bewerten, werden die oben genannten Länderrisiken, die Compliance-Risiken des Unternehmens und ausgewählte Finanzkennzahlen in einem Scoring-Modell kombiniert. Diese Risikobewertung bietet eine fundierte Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung und zur

Verbesserung der Compliance in den jeweiligen Ländern und Unternehmensbereichen. AGRANA nutzt verschiedene Methoden, um Einblicke in die Wertschöpfungskette zu erhalten. Eines dieser Verfahren ist der "Sedex Member Ethical Trade Audit (SMETA)". Mithilfe von SMETA werden Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen, wie die korrekte Stundenaufzeichnung und Vergütung, aber auch Kinderarbeit oder Diskriminierung gewonnen. Besonders der Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen nutzt SEDEX zur Lieferantenbewertung.

Die Gesamtverantwortung für Compliance liegt beim AGRANA-Vorstand, der CEO ist ressortzuständig. Er hat ein zertifiziertes Compliance-Management-System etabliert, das durch das Compliance Office betrieben und überwacht wird. Die Berichterstattung zu den menschenrechtlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Compliance-Management-Reviews an den Vorstand. Dabei wird auch über den aktuellen Stand der menschenrechtsbezogenen Themen berichtet. Die Einbindung der Stakeholder im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette wird lokal durch die Compliance Manager gewährleistet.

S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Die AGRANA-Compliance-Management-Richtline legt das Compliance-Management-System und die Compliance-Organisation der gesamten Gruppe fest. Basis des Compliance-Management-Systems ist eine interne Risikoanalyse, die regelmäßig überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Compliance-Risiken länderspezifisch bewerten. Zusätzlich werden die konkreten unternehmensspezifischen Risiken evaluiert. Diese Risikoanalyse wird laufend überprüft, aktualisiert, verbessert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert.

Mit dem Ziel der Prävention und der Aufdeckung potenzieller Risiken besteht für interne und externe Stakeholder die Möglichkeit, über das online zur Verfügung stehende AGRANA-Hinweisgebersystem eine Meldung unter anderem zu folgenden Themen abzugeben:

  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsschutz, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing
  • Verstöße gegen den AGRANA-Verhaltenskodex
  • Verstöße gegen Menschenrechte

Die AGRANA-Hinweisgeberrichtlinie wurde aufgrund der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ("Hinweisgeberrichtlinie"), im Berichtsjahr 2023|24 aktualisiert.

Jeder Meldung wird mit großer Sorgfalt und Vertraulichkeit nach Vorgabe eines standardisierten Prozesses nachgegangen. Nach der Empfehlung von Maßnahmen werden die betroffenen Abteilungen kontaktiert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.

Das Hinweisgebersystem ist verschlüsselt und ermöglicht es dem Melder bzw. der Melderin auch, anonym zu melden. Sämtliche im Compliance Office einlangenden Fälle, werden über ein integriertes "Case-Management-System" verwaltet. Fehlverhalten in der Wertschöpfungskette wird ernst genommen und Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Aus diesem Grund sind Maßnahmen gezielt, konkret und wirksam. Ein Missstand kann dazu führen, dass Audits seitens AGRANA in Bezug auf Zulieferer oder andere Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette verstärkt werden. Jedes Audit in Form eines Compliance Besuches wird entsprechend dokumentiert. Abgeleitete Maßnahmen werden auf die Umsetzung überprüft. Der AGRANA-Verhaltenskodex ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, und wird oftmals in Geschäftsbeziehungen explizit vereinbart. Geschäftspartner können auf den AGRANA Verhaltenskodex, der auch das Hinweisgebersystem beinhaltet, auch im Internet zugreifen. Alle Meldenden werden gemäß der Arbeitsanweisung "Compliance Meldung: Lokaler Fall" vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt und es wird darauf Wert gelegt, die Anonymität der Personen zu wahren.

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass AGRANA mit ihrem Hinweisgebersystem ein Instrument bereitstellt, das korrektes Verhalten fördert. Durch die niederschwellige Bereitstellung für die Öffentlichkeit soll das Vertrauen der Interessengruppen gestärkt werden. Alle Meldekanäle werden nach intern festgelegten Zeitplänen aufgearbeitet, damit kein Fall länger als notwendig unbearbeitet bleibt. Aus Transparenzgründen bleiben die Fallbearbeitenden im Austausch mit den Meldenden. Das Ziel ist, jeden Fall sorgsam aufzuklären und aus tatsächlichen Verstößen zu lernen, um deren Wiederholung zu verhindern.

S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Im Rahmen der genannten Prozesse identifiziert AGRANA gezielt Hochrisikoländer und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem gemeinsame Compliance-Besuche mit der Abteilung Interne Revision. Darüber hinaus werden die lokalen Compliance Manager zur verstärkten Durchführung von Audits angehalten, um negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette wie den Einsatz von Kinderarbeit zu verhindern. Gleichzeitig sollen die genannten Audits durch Schulungsmaßnahmen ein besseres Verständnis vermitteln und somit positive Effekte in der Wertschöpfungskette auslösen. Darüber hinaus werden Lieferanten aufgefordert, eine Selbstbeurteilung durchzuführen und der SEDEX-Plattform beizutreten, um ihre Transparenz und Nachhaltigkeit zu verbessern.

Zur langfristigen Stärkung der Menschenrechte wurde im Geschäftsjahr 2023|24 die interne Arbeitsgruppe "Supply Chain Guard" gegründet. Sie fokussiert sich auf Hochrisikogebiete wie Lateinamerika, fördert den Dialog mit Stakeholdern und ermöglicht den Austausch bewährter Praktiken.

Im Rahmen des "Supply Chain Guard"-Programms werden Checklisten entwickelt, die als Leitfäden für Audits und Vor-Ort-Inspektionen dienen. Zudem wurde ein konzernweiter Erfahrungsaustausch ins Leben gerufen, der den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Einheiten anregt. Durch diese Maßnahmen fördert AGRANA die Einhaltung der Menschenrechte sowie der sozialen Standards auch in der gesamten Lieferkette. Wie bereits in der Angabepflicht S2-1 angeführt, wurde im Berichtsjahr ein Vorfall hinsichtlich des Einsatzes von Kinderarbeit in der Wertschöpfungskette festgestellt. Der betreffende Lieferant wurde unverzüglich aufgefordert, den Einsatz von Kinderarbeit einzustellen und den Verhaltenskodex zu beachten. Es fand eine weitere Schulung zum Verhaltenskodex statt, und zusätzlich dazu wird dieser Lieferant weiter engmaschig auditiert. Durch intensive Kontrollen soll sichergestellt werden, dass der Einsatz von Kinderarbeit nicht erneut stattfindet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde in den Folgeaudits verifiziert, wobei keine Beschäftigung Minderjähriger festgestellt wurde. AGRANA berücksichtigt die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie die Geografie der Wertschöpfungskette und betroffene Interessengruppen, um präventive Maßnahmen gezielt und kontinuierlich umzusetzen und so die Compliance-Strategie risikobasiert voranzutreiben.

Externe Faktoren wie die Integration von unabhängigen Daten spielen für AGRANA bei der Risikobewertung eine wichtige Rolle. Basis des Compliance-Management-Systems ist eine interne Risikoanalyse, die jährlich überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Governance-Risiken bewerten. Neben länder- und branchenspezifischen Risiken werden konkrete unternehmensspezifische Risiken evaluiert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert. Daraus ergeben sich Anpassungen und Verbesserungen von Empfehlungen und Maßnahmen. Die dafür aufgewendeten Mittel sind Teil des allgemeinen Compliance Budgets.

S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Um negative Auswirkungen zu vermeiden und positive Auswirkungen zu fördern, versucht AGRANA mit dem Verhaltenskodex einen Mindeststandard zu setzen. Die Akzeptanz des Verhaltenskodex wird gemessen. Dabei unterscheidet AGRANA zwischen Rohstofflieferanten und technischen Zulieferern. Im Rohstoffbereich wird eine Akzeptanz von rund 100 % erreicht. Darin sind insbesondere etwa 4.800 Zuckerrüben-Vertragslandlandwirte in Österreich enthalten. Darüber hinaus werden auch rund 15.000 Rohstofflieferanten in China, Österreich, Polen, Rumänien, der Ukraine und Ungarn in die Quote einbezogen. Weiters akzeptieren alle Rohstoffzulieferer im Segment Frucht den etablierten AGRANA-Verhaltenskodex.

Wie in der Angabepflicht S2-2 beschrieben nimmt AGRANA mithilfe von SMETA Einblicke in die Wertschöpfungskette. Die SEDEX-Mitgliedschaft ist besonders im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen ein wichtiger Bestandteil der Geschäftsbeziehungen. AGRANA hat sich daher das Ziel gesetzt, 100 % der Lieferanten in diesem Geschäftsbereich, die zumindest 10 Tonnen Rohstoff im Jahr liefern, als SEDEX-Mitglied zu führen. Derzeit stammen rund 88 % der verarbeiteten Fruchtmengen von Lieferanten mit gültiger SEDEX-Mitgliedschaft (unternehmensspezifische Kennzahl). Für den Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate besteht das Ziel, Beschaffungsgrundsätze bei den Rohstofflieferanten zu verankern.

Um Sozial- (und Umwelt-)Aspekte in der agrarischen Lieferkette strukturiert bearbeiten und dokumentieren zu können, ist die AGRANA Beteiligungs-AG bereits seit Juli 2014 aktives Mitglied bei der SAI-Plattform, einer im Jahr 2002 gegründeten Brancheninitiative der Lebensmittelindustrie, und nimmt mit ihren Segmenten Frucht, Stärke und Zucker an den für ihre Rohstoffe relevanten Arbeitsgruppen und Komitees teil. Die SAI-Plattform bietet industriellen Veredlern

landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie AGRANA, mehrere hilfreiche Instrumente an, v.a. zur Evaluierung und Dokumentation der Einhaltung guter Sozialkriterien in der agrarischen Lieferkette bzw. zum Vergleich der Wertigkeit unterschiedlicher Nachweise bzw. internationaler Zertifizierungen.

Das Basisinstrument stellt dabei immer das von der SAI-Plattform erstellte "Farm Sustainability Assessment" (FSA) dar. Dieses wird mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, der u.a. auch 37 Fragen zu Arbeitsbedingungen und sozialen Aspekten enthält, unter anderem über die Einhaltung der ILO-Konventionen und Menschenrechte. Je nach Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien erhält der Anbaubetrieb eine Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Status Gold, Silber oder Bronze. AGRANA hat sich zum Ziel gesetzt, dass jene Vertragslandwirte, die die FSA-Systematik anwenden, zumindest den FSA-Bronze-Status erreichen müssen. Zur Verifizierung werden seitens externer Auditoren stichprobenmäßig Vertragsanbauer aus den AGRANA Farm-Management-Gruppen ausgewählt, die eine fragebogengestützte Selbstevaluierung durchführen müssen. Eine weitere Stichprobe wird vor Ort im landwirtschaftlichen Betrieb einem FSA-Verifizierungsaudit unterzogen. Diese Audits werden alle drei Jahre wiederholt. Der Großteil der Vertragspartner von AGRANA kann zumindest einen Silber-Status nachweisen.

Die definierten Ziele zur FSA-Abdeckungsquote helfen AGRANA dabei, die agrarische Rohstoffbeschaffung in allen Segmenten, aber insbesondere im Bereich Frucht sozial nachhaltiger zu gestalten. Dadurch, dass sich die Ziele auf die gesamte eingekaufte Menge an Rohstoffen beziehen, ist die Steigerung des mengenmäßigen Anteils messbar. Die Zielsetzung zeichnet sich durch eine hohe Umsetzbarkeit aus und basiert auf der Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Aus den Verifizierungsaudits sowie aus der Kennzahlenentwicklung werden Verbesserungsmöglichkeiten ersichtlich, an denen in Folge gezielt gearbeitet wird.

Die Leistungskennzahlen in der untenstehenden Tabelle geben AGRANAs Bestrebung in diesen Bereichen wieder. Dementsprechend wird der Fortschritt diesbezüglich überprüft und angehoben. Die festgelegten Maßnahmen und Ziele stehen im Einklang mit dem unternehmensweiten Nachhaltigkeitskonzept, das die Achtung der Arbeitnehmerrechte und die Verbesserung der sozialen Bedingungen in der Wertschöpfungskette als zentrale Aspekte definiert. Dadurch übernimmt AGRANA eine Vorbild- und Überwachungsfunktion. Wie beschrieben, werden regelmäßig und zunehmend Audits durchgeführt. Diese dienen dazu, Missstände aufzudecken und sicherzustellen, dass Lieferanten und Geschäftspartner keine Verstöße begehen. Gleichzeitig stellen diese Audits eine Form der Kommunikation mit den Stakeholdern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette dar.

Leistungsindikatoren zur nachhaltigen Rohstoffbeschaffung
Ziel Leistungskennzahlen AGRANA
Geschäftsbereich
2024 25
Nachhaltige
Rohstoffbeschaffung
100 % nachhaltige Beschaffung gemäß der Definition des
"Sustainable Juice Covenant" bis 2030 31
Fruchtsaftkonzentrate 42 %
26 % der verarbeiteten Rohstoffmenge ist bis 2026 27 FSA
oder Äquivalent-validiert
Fruchtzubereitungen 26 %
Beibehaltung der 100 %-FSA- oder Äquivalent
Abdeckungsquote bei Vertragslandwirten
Stärke und Zucker 100 %

ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

S4-SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AGRANAs Geschäftstätigkeit wirkt sich auch auf Verbraucher aus, insbesondere im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Verunreinigte Produkte bergen gesundheitliche Risiken, die besonders vulnerable Gruppen betreffen könnten. Auch bei der im Segment Stärke hergestellten Säuglingsnahrung besteht ein Risiko für negative gesundheitliche Folgen, wenn diese nicht den höchsten Standards entspricht. Die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens ergeben sich aus dem Verkauf von Produkten für vulnerable Gruppen wie Säuglinge und Kinder, was hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards erforderlich macht. AGRANA begegnet diesen Herausforderungen durch umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen und Produktsicherheitszertifizierungen, um mögliche Gefahren bestmöglich zu minimieren. Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit der Unternehmens- und Qualitätspolitik und zielen darauf ab, die Sicherheit von Verbrauchern zu gewährleisten und ihr Vertrauen zu stärken.

Die ermittelten Auswirkungen beeinflussen das Geschäftsmodell des Unternehmens, indem sie hohe Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards stellen. Dies erfordert kontinuierliche Investitionen in Qualitätssicherung und Zertifizierungen, um Risiken wie Produktkontaminationen zu minimieren.

Die wesentlichen Auswirkungen können unterschiedliche Gruppen von Verbrauchern betreffen, insbesondere vulnerable Gruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen. Kontaminierte Produkte könnten diese Gruppen besonders gefährden, wobei falsch deklarierte oder verunreinigte Babynahrung vor allem Säuglinge, Kleinkinder und deren Familien sowie Betreuungspersonen betrifft. Diese sind auf präzise und zugängliche produktbezogene Informationen angewiesen. Insbesondere bei Babynahrung sind korrekte Angaben zu Zusammensetzung, Lagerung und Nutzung entscheidend, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Alle Verbraucher, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind, sind sowohl in der Beschreibung der Wertschöpfungskette (SBM-1) als auch in der Auflistung der Stakeholder (SBM-2) gemäß ESRS 2 vollständig berücksichtigt. Die ermittelten potenziellen negativen Auswirkungen sind Einzelfälle. Es konnten keine wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern identifiziert werden.

S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Verbraucher spielen eine wesentliche Rolle in der AGRANA-Unternehmenspolitik und der AGRANA Qualitätspolitik. Besonders hervorgehoben wird darin neben dem Streben nach einer hohen Produktqualität auch das Ziel, eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten sowie Kenntnis über Kundenbedürfnisse zu erlangen. Durch implementierte Managementsysteme wie beispielsweise die von der "Global Food Safety Initiative" (GFSI) anerkannten Lebensmittelsicherheitsstandards werden diese Punkte sichergestellt. Mehr zu Einbeziehungsmaßnahmen von

Verbrauchern ist in der Angabepflicht SBM-2 im allgemeinen Teil dieser nicht-finanziellen Erklärung ersichtlich. Die Bedeutung der AGRANA-Qualitätspolitik wird allen AGRANA-Mitarbeitenden in Schulungen vermittelt. Sie gilt weltweit in allen Tochtergesellschaften.

Die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern ist im AGRANA-Verhaltenskodex und in der Grundsatzerklärung Menschenrechte festgehalten. Sie stützen sich wiederum unter anderem auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, und sind für die gesamte AGRANA-Wertschöpfungskette weltweit gültig. Insbesondere die im Verhaltenskodex dargelegten Prinzipien zu Produktqualität und -sicherheit, Fairness im Wettbewerb und Datenschutz betreffen die Stakeholder-Gruppe der Verbraucher unmittelbar. Im Rahmen ihrer Treuepflicht müssen alle AGRANA-Mitarbeitenden Verletzungen des Verhaltenskodex unverzüglich über den unternehmensinternen Standard-Meldeweg mitteilen. Weiters besteht für alle internen und externen Stakeholder die Möglichkeit, Meldungen über die offziellen AGRANA-Hinweisgebersysteme abzugeben. Details dazu sind im Kapitel G1 zu finden. Der AGRANA-Vorstand als oberste Managementebene ist für die Einhaltung der genannten Grundsätze verantwortlich. Sie stehen auf der AGRANA-Website auch für Verbraucher zur Verfügung. Es wurden im Geschäftsjahr 2024|25 keine Fälle von Nichteinhaltung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.

S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern

Verbraucher werden kontinuierlich über die Wiener Zucker-Homepage, die AGRANA-Homepage, den Wiener Zucker Club oder auch Newsletter und Social-Media-Kanäle angesprochen und zum Dialog eingeladen. Dabei werden Informationen über AGRANA-Produkte publiziert und Kanäle für Endnutzer zur Verfügung gestellt, um mit AGRANA zu interagieren. Auch die Verpackungen der über den Einzelhandel vertriebenen von AGRANA hergestellten Waren weisen Kontaktdaten auf. Das öffentlich zugängliche AGRANA-Hinwesgebersystem steht auch Verbrauchern für die Meldung von Beschwerden zur Verfügung. Es bestehen keine dedizierten Einbeziehungsmaßnahmen für die besonders vulnerable Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder und deren Betreuungspersonen, da AGRANA die betreffenden Produkte nicht direkt an diese vertreibt.

Im Bereich der Produktsicherheit ist die Rolle der Lebensmittelaufsichtsbehörden als Stellvertretung der Stakeholder-Gruppe der Verbraucher, um deren Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hervorzuheben. Diese nimmt Proben der von AGRANA produzierten Produkte auf dem Markt und inspiziert regelmäßig unangekündigt die AGRANA-Produktionsstandorte.

Der Bereich Qualitätsmanagement und damit die Thematik der Produktsicherheit sind dem CTO der AGRANA-Gruppe zugeordnet.

S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

Verbraucher können über die jeweiligen Kontaktformulare, telefonisch oder über die anonymen Meldewege (AGRANA-Hinweisgebersystem (siehe auch Angabepflicht G1) mit AGRANA in Verbindung treten und ihre Anliegen äußern. Im Fall einer Reklamation, die entweder direkt von einem Verbraucher stammt oder AGRANA über ihre Industriekunden erreicht, wird diese in das interne Reklamationsmanagementsystem aufgenommen und systematisch bearbeitet. Jeder Reklamation, unabhängig von ihrem Ursprung, wird unverzüglich nachgegangen. Gleiches gilt für Meldungen im AGRANA-Hinweisgebersystem.

Bislang gab es keine negativen Gesundheitsauswirkungen auf Verbraucher. Sollte es zu Rückrufen von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten kommen, werden unverzüglich richtliniengestützte AGRANA-interne Prozesse ausgelöst. Dadurch wird vermieden, dass die betroffenen Produkte weiterhin in Umlauf gebracht werden, und es wird sichergestellt, dass bereits ausgelieferte Chargen zurückgeholt und Abhilfemaßnahmen gesetzt werden.

Weiterführende Informationen zum AGRANA-Hinweisgebersystem werden im Abschnitt "Governance Informationen" (G1) offengelegt.

S4-4 – Maßnahmen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

AGRANA implementierte an ihren Standorten zertifizierte Managementsysteme für Qualität (ISO 9001) und Lebensmittelsicherheit (z.B. FSSC), die kontinuierlich mittels weltweit gültiger Richtlinien umgesetzt werden. Diese Systeme dienen dazu, prozessorientiert die Produktion qualitativ hochwertiger und vor allem sicherer Lebensmittel zu gewährleisten. Die im Managementsystem festgelegten Vorgaben und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden durch interne Audits regelmäßig überprüft bzw. auch extern im Jahresrhythmus kontrolliert, wobei ein Teil der externen Audits unangekündigt erfolgt. Die Ergebnisse der Audits werden dazu genutzt, das Managementsystem mit seinen Maßnahmen fortlaufend zu verbessern und somit den hohen Sicherheitslevel aufrecht-zu-erhalten. Durch eine kontinuierlich niedrige Rate von Reklamationen und Produktrückrufen (siehe S4-5) wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zur Behebung der wesentlichen potenziellen Auswirkungen bestätigt.

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden keine schweren Verstöße gegen die Menschenrechte in Bezug auf Verbraucher gemeldet.

Da die finanziellen und personellen Ressourcen, die für Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktqualität und sicherheit sowie zur Wahrung der Verbraucherrechte eingesetzt werden, nicht immer eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.

S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

AGRANA hat im Zusammenhang mit der Sicherheit von Verbrauchern zwei Ziele festgelegt: Die jährliche Anzahl der öffentlichen Produktrückrufe weltweit über alle AGRANA-Standorte auf Null zu halten, sowie die fortlaufende Implementierung und Zertifizierung von GFSI-anerkannten Lebensmittelsicherheitssystemen bzw. Produktsicherheitssystemen an 100 % der Produktionsstandorte. Die Bewertung dieser Ziele erfolgt in regelmäßig durchgeführten Management-Reviews. Sie bestehen seit vielen Jahren und wurden gemeinsam mit internen Stakeholdern und in Abstimmung mit dem Top-Management festgelegt. Es fand dazu keine Konsultation mit externen Anspruchsgruppen statt.

Öffentliche Produktrückrufe werden als Rückrufe von Produkten, die bereits von Endverbrauchern gekauft wurden bzw. sich bereits im Handel befinden, definiert. Besteht ein konkreter Hinweis auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern, wird die Öffentlichkeit durch mediale Berichterstattung vor dem Gebrauch des Produktes gewarnt und aufgefordert, dieses zu retournieren. Alle Bestände werden aus dem Handel zurückgerufen.

Zu den von der "Global Food Safety Initiative" anerkannten Lebensmittelsicherheitssystemen zählen FSSC 22000 (Food Safety System Certification), IFS (International Featured Standards für die Lebensmittelindustrie und den Einzelhandel) und BRCGS (globaler Standard für Lebensmittelsicherheit). AGRANA bevorzugt eine Zertifizierung nach dem international am häufigsten angewandten Standard FSSC 22000.

Beide Ziele wurden im Geschäftsjahr 2024|25 erreicht. Es gab keinen öffentlichen Produktrückruf und 100 % der AGRANA-Standorte verfügten über mindestens eine Lebensmittel- und Produktsicherheitszertifizierung.

Governance Informationen

ESRS G1: Unternehmensführung

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung

G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Neue nachhaltige Konzernstrategie

Die neue Konzernstrategie "AGRANA NEXT LEVEL" ist eine zukunftsweisende Antwort auf eine neue globale Normalität, die von geopolitischen Unsicherheiten, Rohstoffvolatilitäten und zunehmendem Kostendruck geprägt ist. Sie erneuert AGRANA als internationale Unternehmensgruppe durch die neugestaltete, agile strategische Holding und zwei fokussierte, miteinander agierende Geschäftsbereiche – "Agricultural Commodities & Specialities" und "Food & Beverage Solutions". Dies reduziert Komplexität, schafft Effizienz durch Synergien und bietet Raum für Innovation und Nachhaltigkeit. Einen weiteren wichtigen Baustein bildet Compliance. Diese ist für AGRANA das Fundament guter Unternehmensführung und Teil der Unternehmensstrategie. Ziel ist es, eine stabile Compliance-Kultur zu etablieren und Fehlverhalten von AGRANA-Mitarbeitenden und -Organen zu vermeiden.

Compliance Office

Compliance wird vom AGRANA-Vorstand und den Führungskräften vorbildhaft gelebt. Dem Gesamtvorstand obliegt dabei die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und somit für das Thema Compliance, das unter das Ressort des CEO der AGRANA-Gruppe fällt. Compliance funktioniert, wenn alle Mitarbeitenden und Organe von AGRANA und ihrer Tochtergesellschaften ihr Handeln an den Grundwerten des AGRANA-Verhaltenskodex sowie den geltenden Compliance-Richtlinien ausrichten. Daher tragen alle dafür Verantwortung, diese Werte bei ihrer täglichen Arbeit zu beachten und umzusetzen.

Das AGRANA-Compliance Office berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. Einmal jährlich erfolgt eine Compliance-Management-Review im Gesamtvorstand, in der die Vorgaben für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung diskutiert und evaluiert und Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden. Zweimal jährlich wird an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates über den Stand des Compliance-Systems sowie die im Berichtszeitraum aufgetretenen Compliance-Fälle berichtet. Zur Erfüllung und Weiterentwicklung der Compliance-Aufgaben steht dem Compliance Office ein jährliches Budget zur Verfügung.

Compliance-Verantwortliche in den Segmenten und in- und ausländischen Tochterunternehmen

In den Segmenten Frucht, Stärke und, Zucker tragen die CFOs die Verantwortung für das Thema Compliance und ernennen geeignete lokale Verantwortliche in den in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Zusammenarbeit mit der Internen Revision erfolgt nach Maßgabe eines zweigliedrigen Systems. Compliance Besuche werden vom Vorstand vorgegeben und bei Bedarf vom Compliance Office – teilweise im Zuge von internen Audits – durchgeführt. Das Compliance Office übernimmt im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit hauptsächlich präventive Funktionen. Der Internen Revision kommt gemeinsam mit dem Compliance Office eine Kontrollfunktion hinsichtlich der Compliancerelevanten Sachverhalte zu.

Die Compliance-Verantwortlichen legen in Form eines jährlichen Compliance-Berichts Rechenschaft über die identifizierten Compliance-Risiken und die eingeleiteten Risikovermeidungsmaßnahmen ab. Außerdem melden sie konzernrelevante Compliance-Vorfälle (ad-hoc-Fälle), die auch in ein internes Case Managementsystem einfließen, unverzüglich an das Compliance Office. Sie tragen in ihrem Bereich Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien von AGRANA sowie der nationalen und internationalen Gesetze und Standards.

Compliance Board

Das Compliance Board mit eigener Geschäftsordnung besteht aus den folgenden ständigen Mitgliedern: den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Interne Revision, Human Resources, Recht, Generalsekretariat sowie Sustainability und Compliance. Es berät sich zumindest jährlich über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Compliance. Zusätzliche Sitzungen können jederzeit einberufen werden. Die genannten Positionen und Organe werden in der AGRANA-Compliance-Management-Richtlinie-festgelegt.

Dokumente

Der Schwerpunkt des Compliance-Managementsystems liegt auf der Prävention von Compliance-Risiken, die durch Fehlverhalten von Management, Führungskräften, Mitarbeitenden oder externen Partnern entstehen können. Diese Risiken ergeben sich aus einer unzureichend ausgeprägten Compliance-Kultur sowie aus der Missachtung oder Nichteinhaltung internen Richtlinien, Unternehmenswerten und Gesetzen. Ziel ist es, potenziell negative rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Auswirkungen auf AGRANA wirksam zu vermeiden.

Basis des Compliance-Managementsystems ist eine interne Risikoanalyse, die regelmäßig überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Governance-Risiken bewerten. Neben länder- und branchenspezifischen Risiken werden konkrete unternehmensspezifische Risiken evaluiert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert. Die vom Compliance Office verfassten Dokumente des Compliance-Management-Systems wurden vom AGRANA-Vorstand beschlossen. Ihre Einhaltung wird von der Internen Revision kontrolliert. Alle Richtlinien sind im gruppenweiten Intranet abrufbar. Das Compliance-Management-System umfasst folgende Kernthemen sowie Richtlinien, mit denen die wesentlichen Governance-Auswirkungen und -Risiken der AGRANA-Gruppe (siehe auch Angabepflicht ESRS 2-SBM-3) gemanagt werden:

Der AGRANA-Verhaltenskodex

Der AGRANA-Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen des Unternehmens. Compliance bildet dabei das Fundament für alle geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen und ist Teil der Unternehmensstrategie. Der Kodex vermittelt ein eindeutiges Verständnis jenes Verhaltens, das AGRANA von all ihren internen Stakeholdern, wie Mitarbeitenden und Führungskräften, sowie von externen Stakeholdern, wie Geschäftspartnern, erwartet. Nachhaltiges Wirtschaften, einschließlich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, ist ein wichtiger Aspekt der AGRANA-Kultur. Der AGRANA-Verhaltenskodex behandelt folgende Themen: Einhaltung von Gesetzen, Produktqualität und Produktsicherheit, Fairness im Wettbewerb, Antikorruption, Interessenkonflikte, Geschäftspartnerprüfung und Geldwäsche, Betriebsgeheimnisse und Schutzrechte Dritter, Datenschutz, Finanzberichterstattung, Kommunikation, Kapitalmarkt, Entlohnung und Vergünstigungen, Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Menschenrechte, Verbot von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei, Verbot von Diskriminierung und Belästigung, Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine offene Meldekultur und das zur Verfügung stehende AGRANA-Hinweisgebersystem. Der Verhaltenskodex ist auf der AGRANA-Website frei zugänglich. Bei der Erstellung des Verhaltenskodex wurden anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation), der UN Global Compact, BSCI-Verhaltenskodex und die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UNO berücksichtigt.

Antikorruptionsrichtlinie

Antikorruptionsgesetze gelten weltweit und sind daher immer und überall einzuhalten. Aufgrund der speziellen österreichischen Antikorruptionsgesetze besteht eine eigene Antikorruptionsrichtlinie in Ergänzung zum Verhaltenskodex. Sie beinhaltet verbindliche Vorschriften sowie einen Genehmigungsprozess und soll das potenzielle Risiko von Rechtsverstößen und Verstößen gegen den AGRANA-Verhaltenskodex reduzieren bzw. minimieren sowie den Umgang mit Einladungen und Geschenken erleichtern. Um lokalen Vorgaben zu entsprechen, haben auch alle Tochtergesellschaften eine eigene Antikorruptionsrichtlinie implementiert.

Interessenkonfliktrichtlinie

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeitende oder Organe mit ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen mit den Interessen des AGRANA-Konzerns in Konflikt geraten. Als Zusatz zu den Regelungen über Interessenkonflikte im Verhaltenskodex verfügt AGRANA daher über eine konzernweit für Mitarbeitende und Organe gültige Interessenkonflikt-Richtlinie inklusive Genehmigungsprozess. Durch diese wird die Integrität und Transparenz in allen geschäftlichen Handlungen sichergestellt, eine Kultur der Verantwortlichkeit etabliert und das Vertrauen der Stakeholder durch faire Geschäftspraktiken gefördert.

Richtlinie über Diversität und Inklusion

Unternehmen wirken direkt oder indirekt auf verschiedene Stakeholder wie Mitarbeitende, Menschen in der Wertschöpfungskette, Kunden oder Verbraucher. Es ist das Anliegen von AGRANA, diese Auswirkungen proaktiv zu steuern. Die AGRANA-Konzernrichtlinie über Diversität und Inklusion wurde erarbeitet, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit zu fördern. AGRANA ist weiters Mitglied von "UN Global Compact", der weltweit größteb Initiative für unternehmerische Verantwortung, die einen universellen Rahmen in Fragen des verantwortungsvollen Handelns darstellt. AGRANA muss sowohl im eigenen Geschäft als auch in der Lieferkette die Achtung der Menschenrechte sicherstellen. Themen zur eigenen Belegschaft werden in der Angabepflicht S1 im Detail ausgeführt, während sich die Angabepflicht S2 spezifisch den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette widmet.

Kartellrechts-Compliance-Richtlinie

Die weltweit gültige Kartellrechts-Compliance-Richtlinie soll gewährleisten, dass alle Mitarbeitenden und Organe die grundlegenden Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechtes kennen und einhalten sowie sensibilisiert werden, kartellrechtlich-relevante Sachverhalte zu erkennen. Ziel dieser Richtlinie ist es, Mitarbeitende vor Gesetzesverstößen im Kartellrecht zu bewahren und praktische Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu bieten.

Richtlinie zum Informationsaustausch in Joint Ventures

Die Richtlinie über den Informationsaustausch in Joint Ventures soll neben der geltenden Kartellrechts-Compliance-Richtlinie dabei helfen, zu unterscheiden, welche Informationen mit Joint Venture-Partnern von AGRANA ausgetauscht werden dürfen und welcher Informationsfluss Gefahr birgt, gegen die kartellrechtlichen Vorschriften zu verstoßen. Die Einhaltung der Richtlinie wirkt diesem Compliance-Risiko entgegen.

Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie

Eine Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie wurde zur Umsetzung der börsen- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der AGRANA Beteiligungs-AG erlassen. Sie regelt die Grundsätze für die Weitergabe von Informationen und legt mit organisatorischen Maßnahmen u.a. die Gewährleistung der Vertraulichkeit, die Sicherstellung der Einhaltung börsenund kapitalmarktrechtlicher Vorschriften sowie die Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen fest. Die Insiderlisten und Dokumentationen werden vom Compliance Office verwaltet und gepflegt. Die Einhaltung der Richtlinie sorgt für Aufbau von Vertrauen und langfristigen Beziehungen zu Investoren und anderen Marktteilnehmern durch rechtssichere Kommunikation.

Datenschutzrichtlinie/Cyber Security

Der Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten und sonstigen betroffenen Stakeholdern ist AGRANA ein wichtiges Anliegen. Daher trifft das Unternehmen mit der Datenschutzrichtlinie alle notwendigen Vorkehrungen, um die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten transparent, zweckgebunden, nachvollziehbar und sorgfältig zu gestalten. Jede AGRANA-Gesellschaft in der Europäischen Union führt ihr eigenes Verarbeitungsverzeichnis und hält dieses aktuell. Das Compliance Office auditiert die Verarbeitungsverzeichnisse regelmäßig. Weiters wurde ein eigenes Datenmanagementsystem implementiert und es erfolgt einmal im Jahr ein Datenschutzbericht an den Vorstand. Darüber hinaus müssen die Mitarbeitenden jährlich, und bei Bedarf auch unterjährig, ein E-Learning-Modul zum Thema "Cyber Security" absolvieren, um rechtliche Risiken, die aus Verstößen gegen den Datenschutz entstehen können, in erster Linie abzuwenden und zu minimieren.

Geschäftspartnerprüfung und VAT-Compliance Richtlinie

Die Geschäftspartnerprüfung stellt für AGRANA ein wesentliches Instrument zur Prävention von Wirtschaftskriminalität und Sicherstellung der Integrität und Transparenz ihrer Geschäftsbeziehungen dar und erfolgt risikobasiert. Akzeptanz und Einhaltung des Verhaltenskodex werden von allen Geschäftspartnern erwartet und bereits bei deren Auswahl berücksichtigt. Die Überprüfung der anwendbaren Sanktionslisten wird in einer standardisierten Datenbank durchgeführt. Zudem verfügt AGRANA über eine entsprechende Richtlinie zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug und aggressiver Steuergestaltung innerhalb der EU. Unternehmerische Verantwortung wird von allen Geschäftspartnern gefordert und die dahingehende Überprüfung wird laufend verbessert. Die beschriebenen Geschäftspartnerüberprüfungen anhand der Richtlinie werden sowohl hinsichtlich neuer als auch bestehender Geschäftspartner durchgeführt. In der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette wird ein risikoorientierter Ansatz verfolgt. Die Richtlinie gilt für alle Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister, Vertriebspartner und Kunden von AGRANA innerhalb der Europäischen Union.

Grundsätze für die Beschaffung Agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte

Bei der Auswahl der Lieferanten legt AGRANA besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten, um sicherzustellen, dass die Lieferkette nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern auch ökologisch und sozial verantwortungsvoll ist. AGRANA achtet darauf, dass ihre Zulieferer umweltfreundliche Praktiken, wie zum Beispiel die Reduktion von Emissionen, den sparsamen Umgang mit Ressourcen und die Minimierung von Abfällen, anwenden. Darüber hinaus erwartet AGRANA von ihren Lieferanten, dass sie faire Arbeitsbedingungen bieten, die Menschenrechte respektieren, zur sozialen Entwicklung in ihren Gemeinden beitragen und auch bei Ihren Vorlieferanten darauf hinwirken. Durch die Integration dieser Kriterien in den Beschaffungsprozess trägt AGRANA sowohl dazu bei, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren als auch positive soziale Veränderungen zu fördern. Dies stärkt nicht nur die eigene Nachhaltigkeitsstrategie, sondern auch jene der Stakeholder. Weitere Angaben zu dieser Richtlinie sind in der Angabepflicht E4 zu finden.

Hinweisgeberrichtlinie/Compliance-Fälle

Mit dem Ziel der Prävention und der Aufdeckung potenzieller Risiken besteht für interne und externe Stakeholder die Möglichkeit, auch anonym über das online zur Verfügung stehende AGRANA-Hinweisgebersystem Meldungen zu folgenden Themen abzugeben: Wirtschaftskriminalität inklusive Korruption, Betrug, Geldwäsche und Untreue, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht inklusive Insiderhandel, Verstöße gegen Datenschutz, Verstöße gegen Arbeitsrecht inklusive Arbeitsschutz, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing, Verstöße gegen den AGRANA-Verhaltenskodex, Verstöße gegen Menschenrechte, Verstöße gegen Umweltschutz, Verstöße gegen nationales Recht und gegen das Unionsrecht sowie Verletzung von Steuergrundsätzen.

Interne Stakeholder können die etablierten internen Meldewege nutzen, beispielsweise durch eine Meldung an ihre Führungskraft, das zuständige Management oder direkt an das Compliance Office. Jede eingehende Meldung wird mit höchster Sorgfalt basierend auf dem Vier-Augen-Prinzip und unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Werden Maßnahmen empfohlen, erfolgt eine Rückmeldung an die betroffenen Abteilungen, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen. Sämtliche im Compliance-Office einlangenden Compliance-Fälle, werden über das "Case-Managementsystem" verwaltet.

Im Zuge von Schulungen für alle Mitarbeitenden werden Informationen über die Hinweisgeberkanäle und den Schutz von Hinweisgebern zur Verfügung gestellt. Die erste Schulung mit diesen Inhalten findet bereits unmittelbar nach Diensteintritt von neuen Mitarbeitenden statt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Durch den Schutz der Identität der Hinweisgeber, die Möglichkeit anonymer Meldungen und klaren Richtlinien, die Vergeltungsmaßnahmen verbieten, wird seitens AGRANA mit konkreten Maßnahmen sichergestellt, dass Mitarbeitende wirksam vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Zur Sicherstellung einer qualifizierten Bearbeitung der Meldungen bietet das Compliance Office gezielte Schulungen für Compliance Manager an. Diese sind Bestandteil des jährlichen Schulungskonzepts und werden laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Rechtliches Monitoring

AGRANA beobachtet kontinuierlich Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder die Mitarbeitenden betreffen und potenziell zu Risikosituationen führen könnten. Bei Bedarf werden unverzüglich erforderliche Maßnahmen ergriffen. Besonders im Fokus stehen dabei die Rechtsgebiete Kartellrecht, Umweltrecht, Korruption, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Lieferkettengesetze sowie die Prävention von Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance und Nachhaltigkeit, Arbeitsrecht und allgemeine

Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort. Informationen zu Compliance-Schulungen finden sich in der Angabepflicht G1-4.

G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Gute und vertrauensvolle Lieferantenbeziehungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehungen von AGRANA. Wenngleich das Unternehmen keinen direkten Einfluss auf die Betriebsführung ihrer Zulieferer hat, strebt es im Rahmen des Vorsorgeprinzips durch seine Auswahlkriterien eine Vermeidung bzw. Minimierung von Umwelt- und Sozialrisiken an. Wie auch im Verhaltenskodex festgelegt, wären dies zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit sowie schlechte Arbeitsbedingungen.

AGRANA hat die Erwartungen an ihre landwirtschaftlichen Lieferanten in ihren Grundsätzen für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte, die für den Bereich der Sozialkriterien eine Referenz auf den AGRANA-Verhaltenskodex enthalten, festgehalten. Diese Grundsätze sind Bestandteil von Lieferverträgen. Um neu in den Fokus geratenen Aspekten wie der Sicherstellung von Entwaldungsfreiheit und Emissionsreduktion in der Lieferkette ebenfalls Rechnung zu tragen, werden die Grundsätze laufend angepasst. Der AGRANA-Verhaltenskodex gilt im Rahmen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen bzw. Geschäftsbedingungen auch für alle anderen Geschäftspartner, von denen AGRANA Waren und/oder Dienstleistungen bezieht. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann in letzter Konsequenz zur Kündigung des vereinbarten Vertrages führen.

Die AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2009 Mitglied bei der "Supplier Ethical Data Exchange"-Plattform (SEDEX). Das SMETA-Audit (Sedex Members Ethical Trade Audit) zielt vor allem auf Arbeitsbedingungen und -sicherheit sowie Menschenrechte (inklusive Fragen zu Kinder- und Zwangsarbeit) ab, enthält aber auch einige Fragen zu Umweltaspekten. Es wird insbesondere im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen zur Beurteilung von Zulieferbetrieben herangezogen (siehe auch Kapitel S2). Auch die AGRANA-Standorte selbst werden regelmäßig nach SMETA auditiert. Zum Bilanzstichtag 2024|25 verfügten rund 64 % der AGRANA-Standorte über gültige SMETA- und vergleichbare Sozialaudits. Es wurden keine wesentlichen "Business Critical Non-Conformities" festgestellt.Die SMETA-Auditberichte der AGRANA-Werke stehen SEDEX-Mitgliedern auf der Online-Plattform der Organisation zur Verfügung.

Dokumentation im Rahmen der "Sustainable Agriculture Initiative Platform" (SAI)

Um Umwelt- und Sozialaspekte in der agrarischen Lieferkette unabhängig vom Beschaffungsmodell strukturiert bearbeiten und dokumentieren zu können, ist AGRANA bereits seit Juli 2014 aktives Mitglied der SAI-Plattform, einer im Jahr 2002 gegründeten Brancheninitiative der Lebensmittelindustrie, und nimmt mit ihren Segmenten Frucht, Stärke und Zucker an den für ihre Rohstoffe relevanten Arbeitsgruppen und Komitees teil. Die SAI-Plattform bietet industriellen Veredlern landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie AGRANA, mehrere hilfreiche Instrumente v.a. zur Evaluierung und Dokumentation der Einhaltung guter Umwelt- und Sozialkriterien in der agrarischen Lieferkette bzw. zum Vergleich der Wertigkeit unterschiedlicher Nachweise bzw. internationaler Zertifizierungen an. Das Basisinstrument stellt dabei immer das von der SAI-Platform erstellte "Farm Sustainability Assessment" (FSA) dar. Dieses wird mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, der aus 109 Fragen zu allen für die Nachhaltigkeit relevanten Themenschwerpunkten wie Betriebsführung, Arbeitsbedingungen (inklusive Fragen zu Kinder- und Zwangsarbeit), Boden- und Nährstoffmanagement oder Pflanzenschutz besteht. Je nach Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien erhält der Anbaubetrieb eine Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Status Gold, Silber oder Bronze. AGRANA hat sich zum Ziel gesetzt, dass jene Vertragslandwirte, die die FSA-Systematik anwenden, zumindest FSA-Silber-Status erreichen müssen. Die externe Verifizierung des FSA-Nachhaltigkeitslevels der AGRANA-Vertragslandwirte unterliegt einem dreijährigen Zyklus, der mit dem Jahr 2017 begann. Die letzten Re-Verifizierungsaudits wurden im Geschäftsjahr 2023|24 abgeschlossen. Mit wenigen Ausnahmen erreichten die Landwirte in allen Ländern das AGRANA-Ziel des FSA-Silber-Status oder höher. Die nächste Verifizierung nach der Systematik FSA 3.0 findet planmäßig im Geschäftsjahr 2026|27 statt. Zusätzlich zur direkten Anwendung des FSA stellt die SAI-Plattform ein umfassendes Benchmarking-System zur Verfügung, das gewährleistet, dass landwirtschaftliche Betriebe, die schon über einschlägige Zertifizierungen (z.B. ISCC oder Rainforest Alliance) verfügen oder an unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsprogrammen teilnehmen, eine FSA-Äquivalenz erhalten, was den Kontrollaufwand maßgeblich reduziert. Die Zertifizierung nach internationalen bzw. unternehmensspezifischen Standards sowie die externe Verifizierung der betrieblichen Selbstauskünfte im Rahmen des FSA, unter Einhaltung der Regeln des SAI-Implementation-Framework, ermöglicht landwirtschaftlichen Produzenten und der verarbeitenden Industrie die Auslobung des jeweiligen FSA-Nachhaltigkeitsstatus im B2B-Bereich. Im Geschäftsjahr 2024|25 waren rund 87 % der von AGRANA verarbeiteten Rohstoffmenge im SAI FSA-System direkt oder indirekt erfasst. Diese Leistungskennzahl ist maßgeblich für AGRANA im Management ihrer Beziehung zu Lieferanten in der Landwirtschaft und deckt vielfältige wesentliche Themenbereiche des Unternehmens wie Klimaschutz, Artenschutz, Menschenrechte oder Arbeitsschutz und Sicherheit ab.

Auch im technischen Einkauf ist eine sorgfältige Auswahl aller Lieferbetriebe vorzunehmen. Aus diesem Grund muss innerhalb der Europäischen Union die VAT Compliance-Richtlinie eingehalten werden. Darüber hinaus werden weiterführende Prüfungen von neuen und bestehenden Lieferanten durch Lieferantenselbstauskunft, Bonitätsprüfung, Lieferantenaudit, etc. durchgeführt. Stellt die Überprüfung ein für AGRANA nicht tragbares Risiko fest, wird über die Aufnahme des Betriebs auf eine Beobachtungs- oder Sperrliste entschieden, und wird dies schriftlich dokumentiert. Nach vollständiger Durchführung der Überprüfung des Zulieferers auf Integrität und Zuverlässigkeit ist mit der Übersendung des Vertrags der Verhaltenskodex zur Unterzeichnung beizufügen. Oftmals ist jener bereits in den AGRANA-Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert. Alternativ dazu akzeptiert bzw. erkennt AGRANA auch fremde gleichwertige Verhaltenskodizes an. Ziel ist, dass die Lieferanten die Grundsätze des AGRANA-Verhaltenskodex einhalten und auch in ihrer Lieferkette implementieren. Ein Verstoß kann in letzter Konsequenz zur Lösung der Geschäftsbeziehung führen. Nähere Informationen dazu finden sich auch in der Angabepflicht S2.

G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Prävention ist ein wesentlicher Baustein eines Compliance-Management-Systems. Jenes der AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2022 gemäß ISO 37001 (Antikorruptions-Managementsystem) sowie gemäß ISO 37301 (Compliance-Management-System) zertifiziert. Auch im Geschäftsjahr 2024|25 wurde die Zertifizierung wieder bestätigt. AGRANA sensibilisiert die eigenen Mitarbeitenden durch Schulungen und andere Kommunikationsmaßnahmen. Informationen zu den Schulungen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Zudem wurde bereits 2018 ein Hinweisgebersystem implementiert. Diese öffentlich zugängliche, verschlüsselte Plattform ermöglicht es internen und externen Stakeholdern, anonym Meldungen zu Fehlverhalten abzugeben. Das AGRANA-Compliance-Office nimmt die Meldungen entgegen und geht jedem Hinweis nach. Die Fallbearbeitung erfolgt immer in Zuge des Vier-Augen-Prinzips gemeinsam mit der Internen Revision, weisungsfrei, unabhängig und streng vertraulich. Die genauen Schritte sind in einer Arbeitsanweisung festgelegt, welche auch den Schutz der Hinweisgebenden betont und den Abschluss eines Falles samt Dokumentation regelt. Da die AGRANA-Unternehmenskultur auf Vertrauen basiert werden interne Meldungen durch unterschiedliche Meldekanäle abgegeben. Alle Fälle – unabhängig vom Meldekanal – werden im Case-Managementsystem, erfasst, bearbeitet und dokumentiert. Das Compliance-Office berichtet regelmäßig alle Ergebnisse und Fälle dem CEO und dem Prüfungsausschuss. Nähere Informationen zur Anzahl von Vorfällen finden sich in der Angabepflicht G1-4.

Compliance-Schulungen

Das Compliance-Schulungskonzept von AGRANA besteht aus einem E-Learning-Programm sowie unterschiedlichen persönlichen Schulungen. Das Compliance Office erarbeitet jährlich ein Schulungskonzept. Dabei werden die Schulungsinhalte an aktuelle Änderungen rechtlicher und unternehmensinterner Natur angepasst. Die Absolvierung der Schulungen wird von Corporate Compliance überwacht. Das Schulungskonzept adressiert unter anderem wesentliche Risiken wie Rechtsverstöße, Interessenkonflikte, Datenschutzverletzungen, Korruption und Wettbewerbsverstöße. Durch die Schulungen sollen diese Risiken minimiert und die Chancen zur Förderung eines ethischen Geschäftsumfelds genutzt werden. Schulungen finden jeweils bei Diensteintritt von neuen Mitarbeitenden und in weiterer Folge regelmäßig statt.

Folgende Schulungen existieren im Konzern:

  • Allgemeines E-Learning: Das E-Learning "AGRANA Compliance Hero Training" stellt die Basisschulung für alle Angestellten dar. Diese Schulung ist einmal pro Jahr verpflichtend zu absolvieren und wird im Regelfall im Herbst ausgerollt. Sie beinhaltet acht Module zu folgenden Themen: Compliance und Nachhaltigkeit bei AGRANA, Interessenkonflikte, Datenschutz, Grundlagen Kapitalmarkt, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsprävention, Hausdurchsuchung und "Know your Business Partner".
  • E-Learning "Sales and Procurement": Diese weitergehende Schulung für risikobasierte Positionen wie Einkauf, Verkauf sowie M&A (Mergers and Acquisitions) muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
  • Neue Angestellte der AGRANA werden in den ersten Monaten verpflichtend zur einmaligen Präsenzschulung "Compliance Intro" aufgefordert.
  • "Compliance Manager Introduction": Bei Neuernennung eines Compliance Managers findet eine individuelle Schulung statt, um diesen auf seine zusätzliche Tätigkeit vorzubereiten.
  • "Compliance Manager Updates": In regelmäßigen Abständen finden Schulungen für die Compliance Manager statt. Hier werden Neuerungen vorgestellt und Raum zur Besprechung aktueller Themen oder Probleme geboten.
  • Compliance Besuche: Im Zuge jedes Compliance Besuchs werden Schulungen abgehalten. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Compliance Besuch vor Ort oder digital stattfindet.
  • Schulung Aufsichtsrat/Vorstand: Der Aufsichtsrat und der Vorstand werden einmal im Jahr persönlich in Antikorruption und anderen Compliance-Themen geschult.
  • Schulung Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss: Der Strategie und Nachhaltigkeitsausschuss, der aus Mitgliedern des Aufsichtsrates und dem Gesamtvorstand besteht, wird ebenfalls einmal im Jahr persönlich in Bezug auf Antikorruption und Nachhaltigkeitsthemen geschult.
  • Sonstige Schulungen: Anlassbezogen werden in Leadership-Meetings Compliance-Fragestellungen geschult.
Schulung Pflicht für Dauer in
Minuten
Anzahl Erfüllungs
quote
Wiederholungs
rhythmus
E-Learning: "AGRANA Compliance Alle Angestellten im
Hero Training" Konzern 60 2.679 99 % 1x/Jahr
E-Learning: "Compliance Sales & Risikobasierte
Positionen (Sales, M&A,
Procurement Training" Purchase) 20 598 100 % 2-jährig
Neue Angestellte der
Präsenzschulung "Compliance Intro" AGRANA 60 21 100 % einmalig
Neu ernannte
Compliance Manager Introduction Compliance Manager 60 10 100 % einmalig
Compliance Manager Updates Compliance Manager 45 40 100 % 2x/Jahr
Compliance Besuche Betroffene 90 55 100 % 3x/Jahr
Schulung Aufsichtsrat Aufsichtsrat 30 12 100 % 1x/Jahr
Schulung Strategie und
Nachhaltigkeitsausschuss Aufsichtsrat 30 9 100 % 1x/Jahr
Schulung Vorstand Vorstand 30 3 100 % 1x/Jahr

Compliance Schulungen der AGRANA-Gruppe

Die Erfüllungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Anzahl der absolvierten Schulungsteilnehmenden zur Gesamtanzahl der verpflichteten Personen.

Der jährlich aktualisierte Compliance-Kommunikationsplan listet sowohl die interne Kommunikation mit Inhalten zu Schulungen oder zum Verhaltenskodex als auch externe Kommunikationsmaßnahmen, beispielsweise zum Hinweisgebersystem, auf. Interne News-Postings finden derzeit einmal pro Monat statt und werden durch das AGRANA-Intranet oder auch per E-Mail an alle Angestellten des Konzerns verteilt. Ziel es ist, Mitarbeitende regelmäßig für Compliance-Belange zu sensibilisieren.

G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

AGRANA legt aus Transparenzgründen die nachfolgenden Informationen über Korruptions- oder Bestechungsfälle im Berichtszeitraum 2024|25 offen.

Korruptionsfälle der AGRANA-Gruppe

Leistungskennzahlen 2024 25
Anzahl der Verurteilungen in Bezug auf Korruption oder Bestechung 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
0
Bestätigte Fälle von Korruption oder Bestechung 0
Anzahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung
entlassen wurden
0
Anzahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung
diszipliniert wurden
0
Anzahl der Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit
Korruption oder Bestechung beendet wurden
0
Anzahl der Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit
Korruption oder Bestechung nicht verlängert wurden
0

Zu den ergriffenen Maßnahmen für die Bekämpfung von Korruption und Bestechung wird auf die bereits dargelegten Inhalte in der Angabepflicht G1-3 verwiesen. Es erfolgte keine externe Validierung der Angaben durch Dritte.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024|25 (1. März 2024 bis 28. Februar 2025) wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

Änderungen im Konsolidierungskreis

Eine detaillierte Übersicht der Zu- und Abgänge im Konsolidierungskreis ist im Konzernanhang im Kapitel Konsolidierungskreis (Seite 198ff) zu finden. Insgesamt wurden 52 Unternehmen (29. Februar 2024: 54 Unternehmen) nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung und 13 Unternehmen (29. Februar 2024: 13 Unternehmen) nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Umsatz- und Ertragslage

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(verkürzt)
2024 25 2023 24 Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse t€ 3.514.002 3.786.876 –7,2 %
EBITDA1 t€ 190.899 291.078 –34,4 %
Operatives Ergebnis t€ 76.463 176.662 –56,7 %
Ergebnisanteil von Gemeinschafts
unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
t€ 485 1.392 –65,2 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ –36.403 –27.043 –34,6 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ 40.545 151.011 –73,2 %
EBIT-Marge % 1,2 4,0 –2,8 pp
Finanzergebnis t€ –36.803 –53.309 31,0 %
Ergebnis vor Ertragsteuern t€ 3.742 97.702 –96,2 %
Ertragsteuern t€ –3.769 –28.349 86,7 %
Konzernergebnis t€ –27 69.353 –100,0 %
davon Aktionärinnen und Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG t€ –4.253 64.925 –106,6 %
Ergebnis je Aktie –0,07 1,04 –106,7 %

Die Umsatzerlöse der AGRANA-Gruppe lagen im Geschäftsjahr 2024|25 mit 3.514,0 Mio. € moderat unter dem Vorjahr, wobei der trotz konzernweit stabiler Absatzvolumina erfolgte Rückgang auf gesunkene Preise in den Segmenten Stärke und Zucker zurückzuführen war.

Umsatz nach Segmenten 2024|25 Umsatz nach Segmenten 2023|24

63,9 % (Vorjahr: 67,6 %) des Konzernumsatzes wurden von Tochtergesellschaften mit Sitz in Österreich erwirtschaftet.

Das Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) betrug 2024|25 40,5 Mio. € und lag damit sehr deutlich unter dem Vorjahreswert von 151,0 Mio. €. Der Rückgang ist neben der verschlechterten operativen Performance auch auf ein negativeres Ergebnis aus Sondereinflüssen, v.a. bedingt durch Wertminderungen und Reorganisationsmaßnahmen in Zusammenhang mit der neuen Konzernstrategie, zurückzuführen. Details dazu sind in den Segmentberichten Stärke (Seite 157) und Zucker (Seite 161) sowie im Konzernanhang (Seite 193f) zu finden. Im Segment Frucht stieg das EBIT nicht nur durch die deutlich verbesserte operative Performance, sondern auch aufgrund eines sehr deutlich niedrigeren negativen Ergebnisses aus Sondereinflüssen auf 99,7 Mio. € (Vorjahr: 60,2 Mio. €). Schwächere Margen bei Stärke- und Verzuckerungsprodukten führten im Segment Stärke zu einem deutlichen EBIT-Rückgang auf 31,9 Mio. € (Vorjahr: 50,4 Mio. €). Im Segment Zucker waren niedrigere Absatzpreise für den Einbruch des operativen Ergebnisses hauptverantwortlich. Daneben führte ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –28,3 Mio. € in Zusammenhang mit Restrukturierungsschritten zu einem negativen EBIT von –91,1 Mio. € (Vorjahr: 40,4 Mio. €). Nähere Details zum Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden und das Stärke- und Zucker-EBIT beeinflussen, sind in den Segmentberichten sowie im Konzernanhang zu finden.

Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2024|25 –36,8 Mio. € (Vorjahr: –53,3 Mio. €), wobei die positive Veränderung primär aus einem sehr deutlich verbesserten Währungsergebnis (inklusive Zinsanteil Devisenswaps) resultierte.

Finanzergebnis 2024 25 2023 24 Veränderung
%
Zinsergebnis t€ –29.993 –32.325 7,2 %
Währungsergebnis t€ –6.253 –18.382 66,0 %
Beteiligungsergebnis t€ 33 63 –47,6 %
Sonstiges Finanzergebnis t€ –590 –2.665 77,9 %
Summe t€ –36.803 –53.309 31,0 %

Das Ergebnis vor Ertragsteuern fiel von 97,7 Mio. € im Vorjahr sehr deutlich auf 3,7 Mio. €. Nach einem Steueraufwand von 3,8 Mio. €, dem eine Steuerquote1 von 100,7 % (Vorjahr: 29,0 %) entspricht, betrug das Konzernergebnis 0,0 Mio. € (Vorjahr: 69,4 Mio. €). Das den Aktionärinnen und Aktionären der AGRANA zurechenbare Konzernergebnis lag bei –4,3 Mio. € (Vorjahr: 64,9 Mio. €), das Ergebnis je Aktie (EPS) fiel auf –0,07 € (Vorjahr: 1,04 €).

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2024|25 investierte AGRANA in Summe 113,7 Mio. € und damit um 13,6 Mio. € weniger als im Vorjahr. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen damit unter den operativen Abschreibungen und verteilten sich wie folgt auf die Segmente:

Investitionen1 2024 25 2023 24 Veränderung
% / pp
Segment Frucht t€ 51.950 50.822 2,2 %
Segment Stärke t€ 33.302 42.110 –20,9 %
Segment Zucker t€ 28.416 34.336 –17,2 %
Konzern t€ 113.668 127.268 –10,7 %
Operative Abschreibungen t€ 114.436 114.416 0,0 %
Investitionsdeckung % 99,3 111,2 –10,7 %

Die Investitionsschwerpunkte lagen über alle Segmente hinweg in den Bereichen Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung der Produktqualität. Die wichtigsten Projekte der einzelnen Geschäftsbereiche sind in den Segmentberichten im Detail beschrieben.

Investitionen nach Segmenten 2024|25

Cashflow

Konzern-Geldflussrechnung
(verkürzt)
2024 25 2023 24 Veränderung
%
Cashflow aus dem Ergebnis t€ 217.616 316.335 –31,2 %
Veränderungen des Working Capital t€ 195.869 –46.088 525,0 %
Saldo erhaltene/gezahlte Zinsen
und gezahlte Ertragsteuern t€ –52.408 –30.031 –74,5 %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit t€ 361.077 240.216 50,3 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit t€ –101.978 –110.980 8,1 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit t€ –142.021 –139.334 –1,9 %
Veränderungen des Finanzmittelbestandes t€ 117.078 –10.098 1.259,4 %
Einfluss von Wechselkursänderungen
auf den Finanzmittelbestand
t€ –1 –6.457 100,0 %
Einfluss von IAS 29
auf den Finanzmittelbestand t€ –1.557 –13.682 88,6 %
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode t€ 88.106 118.343 –25,6 %
Finanzmittelbestand am Ende der Periode t€ 203.626 88.106 131,1 %
Free Cashflow¹ t€ 259.099 129.236 100,5 %

Der Cashflow aus dem Ergebnis sank v.a. aufgrund des sehr deutlich schwächeren Konzernergebnisses um 98,7 Mio. € auf 217,6 Mio. €. Nach einem vorrats- und forderungsbedingt sehr deutlichen Abbau des Working Capital um 195,9 Mio. € (Vorjahr: Aufbau um 46,1 Mio. €) wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 361,1 Mio. € (Vorjahr: 240,2 Mio. €) ausgewiesen. Der Cashabfluss aus Investitionstätigkeit reduzierte sich aufgrund niedrigerer Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte auf 102,0 Mio. € (Vorjahr: Abfluss von 111,0 Mio. €). Bei einer konstanten Dividendenauszahlung führte der gegenüber dem Vorjahr etwas höhere Abbau von Finanzverbindlichkeiten zu einem Cashabfluss aus Finanzierungstätigkeit von 142,0 Mio. € (Vorjahr: Cashabfluss von 139,3 Mio. €). Der Free Cashflow verbesserte sich sehr deutlich auf 259,1 Mio. € (Vorjahr: 129,2 Mio. €).

Vermögens- und Finanzlage

Konzern-Bilanz (verkürzt) 28.02.2025 29.02.2024 Veränderung
% / pp
Langfristige Vermögenswerte t€ 1.038.138 1.031.166 0,7 %
Kurzfristige Vermögenswerte t€ 1.672.745 1.858.255 –10,0 %
Summe Aktiva t€ 2.710.883 2.889.421 –6,2 %
Eigenkapital t€ 1.229.703 1.248.430 –1,5 %
Langfristige Schulden t€ 476.573 628.680 –24,2 %
Kurzfristige Schulden t€ 1.004.607 1.012.311 –0,8 %
Summe Passiva t€ 2.710.883 2.889.421 –6,2 %
Nettofinanzschulden t€ 436.421 636.083 –31,4 %
Gearing² % 35,5 51,0 –15,5 pp
Eigenkapitalquote % 45,4 43,2 2,2 pp

Bei einer im Vergleich zum Vorjahr moderat gesunkenen Bilanzsumme zum 28. Februar 2025 von 2.710,9 Mio. € (29. Februar 2024: 2.889,4 Mio. €) lag die Eigenkapitalquote bei 45,4 % (29. Februar 2024: 43,2 %).

1 Summe aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Cashflow aus Investitionstätigkeit 2 Verschuldungsgrad (Verhältnis der Nettofinanzschulden zum Eigenkapital)

Der Wert der langfristigen Vermögenswerte ist mit 1.038,1 Mio. € trotz der Wertminderungen im Segment Zucker leicht gestiegen. Die kurzfristigen Vermögenswerte (1.672,8 Mio. €) gingen deutlich zurück. Einer markanten Verringerung bei Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stand ein starker Cashaufbau gegenüber.

Auf der Passivseite sanken die langfristigen Schulden (476,6 Mio. €) aufgrund des Abbaus von Finanzverbindlichkeiten deutlich. Die kurzfristigen Schulden (1.004,6 Mio. €) blieben in Summe konstant, wobei erhöhten kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ein moderater Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüberstand.

Die Nettofinanzschulden zum 28. Februar 2025 lagen mit 436,4 Mio. € um 199,7 Mio. € unter dem Wert des Bilanzstichtages 2023|24. Das Gearing zum Stichtag sank folglich deutlich auf 35,5 % (29. Februar 2024: 51,0 %).

Zur Absicherung ihrer langfristigen Finanzierungserfordernisse hat die AGRANA-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei syndizierte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 365 Mio. € abgeschlossen. Die Kreditlinien haben eine anfängliche Laufzeit bis 2027 und sind mit Verlängerungsoptionen von zwei Jahren ausgestattet, die bei Zustimmung der Kreditgeber in den Jahren 2025 und 2026 ausgeübt werden können.

Zusätzlich hat AGRANA als weiteres Finanzierungsinstrument bei zwei Instituten ein Programm zur Durchführung von Forderungsverkäufen (Factoring) in Höhe von bis zu 200 Mio. € arrangiert.

Umsatzerlöse im Segment Frucht (Mio. €) EBIT im Segment Frucht (Mio. €) 1.566,9 1.630,4 2023|24 2024|25 60,2 99,7 2023|24 2024|25

Geschäftsentwicklung der einzelnen Segmente

Die Umsatzerlöse im Segment Frucht lagen 2024|25 mit 1.630,4 Mio. € um 4,1 % über dem Vorjahreswert. Im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen stiegen die Umsätze sowohl preis- als auch mengenbedingt leicht an. Im Fruchtsaftkonzentratgeschäft waren die Umsatzerlöse preisbedingt deutlich höher als im Vorjahr. Der Anteil des Segmentes Frucht am Konzernumsatz betrug 46,4 % (Vorjahr: 41,4 %).

Das EBIT im Segment betrug 99,7 Mio. € (Vorjahr: 60,2 Mio. €). Im EBIT 2024|25 ist ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –2,0 Mio. €, primär für Reorganisationsmaßnahmen im Fruchtzubereitungsgeschäft berücksichtigt. Im Vorjahr wurde ein Impairment auf Assets in Asien (massive Eintrübung des Marktumfeldes) und Ungarn (Stilllegung des Karottenverarbeitungswerkes) in Höhe von insgesamt –24,7 Mio. € verbucht. Details zum Ergebnis aus Sondereinflüssen werden im Segmentbericht (Seite 153) und im Konzernanhang (Seite 193f) näher erläutert. Bei Fruchtzubereitungen lag das operative Ergebnis deutlich über dem Vorjahreswert. Die Verbesserung war insbesondere auf eine positive operative Geschäftsentwicklung in den Regionen Europa (inklusive Ukraine), Mexiko und Australien zurückzuführen. Auch im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate war die Performance sehr erfreulich, es konnte nahezu wieder das sehr gute operative Ergebnis des Vorjahres erreicht werden. So wurden in der Kampagne 2024 v.a. die Apfelsaftkonzentratmengen mit sehr guten Deckungsbeiträgen kontrahiert.

Weitere Details zur Geschäftsentwicklung Frucht sind im Segmentbericht (Seite 152f) angeführt.

Umsatzerlöse im Segment Stärke (Mio. €) EBIT im Segment Stärke (Mio. €)

Die Umsatzerlöse des Segmentes Stärke im Geschäftsjahr 2024|25 betrugen 1.014,0 Mio. € und lagen damit deutlich unter dem Wert des Vergleichszeitraumes, in dem der Krieg in der Ukraine zu massiven Preissteigerungen auf den Märkten führte. Aufgrund gesunkener Rohstoff- und Energiepreise war im Vorjahresvergleich ein deutlicher Rückgang der Marktpreise zu beobachten, mit Auswirkungen auf die Verkaufspreise des gesamten Stärkeportfolios. Die Umsatzrückgänge waren preisgetrieben, die Verkaufsmengen lagen über dem Vorjahr. Im Ethanolgeschäft orientieren sich die Verkaufspreise an den Platts-Notierungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Volatilität an den Ethanolmärkten nicht so hoch wie im Geschäftsjahr 2023|24. Die Jahresdurchschnittsnotierung lag mit 680 € pro m3 rund 8 % unter dem Vorjahresvergleichswert. Die Nebenproduktumsatzerlöse (inklusive sonstiger Produkte) waren in Analogie zu den Rohstoffpreisen rückläufig. Vor allem bei Hochproteinen (Vitalgluten) war ein massiver Preisrückgang zu verzeichnen. Der Anteil des Segmentes Stärke am Konzernumsatz betrug 28,9 % (Vorjahr: 30,3 %).

Das EBIT im Segment Stärke lag mit 31,9 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert. Ein Hauptgrund dafür war der Margenrückgang im Bereich der Stärke- und Stärkeverzuckerungsprodukte, bedingt durch deutlich niedrigere Verkaufspreise für Haupt- und Nebenprodukte. Zusätzlich ergebnisbelastend wirkte sich auch der mehrwöchige, hochwasserbedingte Stillstand in der Bioraffinerie Pischelsdorf|Österreich im Herbst 2024 aus. Der Geschäftsbereich Ethanol wies aufgrund niedrigerer Rohstoff- und Energiepreise trotz gesunkener Verkaufspreise ein verbessertes EBIT aus. Die nach der Equity-Methode einbezogene HUNGRANA-Gruppe trug mit einem Ergebnisanteil von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) wieder positiv zum Segment-EBIT bei – im ungarischen Joint Venture hat sich die Auslastung in Folge gesunkener Rohstoff- und Energiepreise verbessert. Im vierten Quartal 2024|25 wurde im Segment Stärke als Teil des EBITs ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –6,1 Mio. € für Reorganisationsschritte in Zusammenhang mit der neuen Konzernstrategie verbucht.

Weitere Details zur Geschäftsentwicklung Stärke sind im Segmentbericht (Seite 156f) angeführt.

Im Segment Zucker sanken die Umsatzerlöse 2024|25 um 18,8 % deutlich auf 869,6 Mio. €. Trotz leicht höherer Absätze gab es aufgrund der massiv gesunkenen Zuckerverkaufspreise einen negativen Effekt auf die Erlösentwicklung. Der Preisrückgang war im Retailgeschäft noch deutlicher als im Industriebereich. Die Umsatzerlöse mit Nebenprodukten lagen trotz leicht höherer Verkaufsmengen deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil des Segmentes Zucker am Konzernumsatz betrug 24,7 % (Vorjahr: 28,3 %).

Das EBIT betrug –91,1 Mio. € und war damit markant schlechter als im Vorjahr, als noch ein positives Ergebnis ausgewiesen wurde. Vor allem deutlich niedrigere Zuckerverkaufspreise im Retail-Bereich spiegelten sich im Jahresergebnis wider. Insbesondere in den Defizitmärkten (CEE-Region) gab es v.a. aufgrund der Zuckerimporte aus der Ukraine massiven Preisdruck. Überdies führten niedrigere Zuckergehalte als im Vorjahr bzw. herausfordernde Rübenqualitäten zu höheren Herstellungskosten in der Zuckerkampagne 2024. Bei der nach der Equity-Methode einbezogenen AGRANA-STUDEN-Gruppe lag der Ergebnisbeitrag mit –1,1 Mio. € sehr deutlich unter dem Vorjahreswert (1,7 Mio. €). Gründe dafür waren deutlich niedrigere Zuckerverkaufspreise sowie die Minderauslastung der Raffinerie in Bosnien und Herzegowina. Der "at-equity"-Ergebnisanteil der Beta Pura GmbH, Wien, lag bei –0,7 Mio. € (Vorjahr: –2,2 Mio. €). Im Segment Zucker wurde als Teil des EBITs ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –28,3 Mio. € verbucht. Dieses beinhaltet u.a. Wertminderungen auf Vermögenswerte in Höhe von 20,0 Mio. € sowie weitere Aufwendungen in Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung des Konzerns in Höhe von rund 7,1 Mio. €.

Weitere Details zur Geschäftsentwicklung Zucker sind im Segmentbericht (Seite 156) angeführt.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Zustimmung des AGRANA-Aufsichtsrates wurde am 12. März 2025 die Zuckerproduktion an den Standorten Leopoldsdorf im Marchfeld|Österreich sowie Hrušovany|Tschechien eingestellt.

In Österreich soll die gesamte heimische AGRANA-Zuckerproduktion zukünftig auf den Standort Tulln konzentriert werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Teil der strategischen Neuausrichtung des Konzerns, mit der eine langfristige Stabilisierung und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Zuckerproduktion erreicht werden soll. Auch in Tschechien erfolgt eine Konzentration der Zuckerproduktion auf einen Standort, nämlich Opava. Der Standort Leopoldsdorf bleibt als Logistik-Hub bestehen.

In Zusammenhang mit dieser Restrukturierung wird aktuell ein Sozialplan ausgearbeitet. Auf Basis der aktuellen Einschätzung1 rechnet der Vorstand mit einem Betrag in einer Bandbreite von 15 Mio. € bis 20 Mio. €, der aufgrund der Werksschließungen im ersten Quartal 2025|26 aufwandswirksam werden wird.

Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2025 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.

Segment Frucht

Ebene der Geschäftsbeziehung
B2B
Produkte
Fruchtzubereitungen, Fruchtsaft-
konzentrate, Direktsäfte,
Fruchtweine, natürliche Aromen
und Getränkegrundstoffe
Verarbeitete Rohstoffe
Früchte (Hauptrohstoff für
Fruchtzubereitungen: Erdbeere;
Rohstoffe für Fruchtsaft-
konzentrate: Apfel und Beeren)
Hauptmärkte
Weltweit tätig
Abnehmer
Molkerei-, Eiscreme-,
Backwaren-, Food Service- und
Getränkeindustrie
Besondere Stärken
Maßgeschneiderte, innovative
Produkte

Die AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, ist die Dachgesellschaft für das Segment Frucht. Koordination und operative Führung für den Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen erfolgen durch die Holdinggesellschaft AGRANA Fruit S.A.S. mit Firmensitz in Mitry-Mory|Frankreich. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate operiert die AUSTRIA JUICE GmbH mit Sitz in Kröllendorf/Allhartsberg|Österreich als operative Holding. Insgesamt sind dem Segment zum Bilanzstichtag 24 Produktionsstandorte in 19 Ländern für Fruchtzubereitungen und 14 Werke in sieben Ländern für die Herstellung von Apfel- und Beerensaftkonzentraten zuzurechnen.

Geschäftsentwicklung

Segment Frucht 2024 25 2023 24 Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto) t€ 1.631.607 1.567.940 4,1 %
Umsätze zwischen den Segmenten t€ –1.149 –1.086 –5,8 %
Umsatzerlöse t€ 1.630.458 1.566.854 4,1 %
EBITDA¹ t€ 140.821 125.712 12,0 %
Operatives Ergebnis t€ 101.752 84.946 19,8 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ –2.042 –24.699 91,7 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ 99.710 60.247 65,5 %
EBIT-Marge % 6,1 3,8 2,3 pp
Investitionen² t€ 51.950 50.822 2,2 %
Mitarbeitende (FTEs)³ 5.824 5.720 1,8 %

Der Umsatz im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen wuchs geringfügig um rund 2 %, was einerseits auf erhöhte Verkaufsmengen, aber auch auf Preissteigerungen zurückzuführen war. Umsatzsteigerungen wurden insbesondere in den Regionen Mittlerer Osten und Nordafrika, Mexiko und Russland erzielt. Einen leichten preisbedingten Umsatzrückgang gab es in der Region Europa inklusive Ukraine. Eine Analyse der Umsatzentwicklung nach Produktkategorien zeigte gestiegene Verkaufsmengen und höhere Preise im strategisch bedeutenden Geschäftsbereich "Beyond" (Eiscreme und Food Service). Im Kerngeschäftsbereich (Produkte für die Molkereiindustrie), der rund 80 % der verkauften Fruchtzubereitungsmengen ausmacht, konnte die Umsatzsteigerung durch höhere Absatzmengen erzielt werden.

¹ Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen

² In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte

³ Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

Umsatz nach Produktgruppen 2024|25

Das operative Ergebnis im Bereich Fruchtzubereitungen lag deutlich über dem Vorjahresergebnis. Insbesondere in den Regionen Europa inklusive Ukraine (v.a. gute Margen), Mexiko (v.a. gute Margen) und Australien (gute Mengen und Margen) konnten deutliche Ergebnisverbesserungen erzielt werden. Ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –2,1 Mio. € für Reorganisationsmaßnahmen wirkte sich negativ auf das EBIT im Bereich Fruchtzubereitungen aus. Im Vorjahr wurde ein vergleichsweise viel größeres negatives Sondereinflussergebnis verbucht, als ein schwacher Geschäftsausblick in China Wertminderungen von Anlagevermögen in Asien in Höhe von 20,8 Mio. € auslöste. Details zum Ergebnis aus Sondereinflüssen sind auch im Konzernanhang, Seite 193f, angeführt.

Die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate lagen preisbedingt deutlich über dem Vorjahreswert. Das Geschäft mit Apfelsaftkonzentraten verlief sehr zufriedenstellend, eine verschlechterte Margensituation gab es nur bei Buntsaftkonzentraten, vorrangig durch Ernteverwerfungen bei Himbeere und Schwarzer Johannisbeere. Der Added Value-Bereich entwickelte sich weiterhin sehr positiv, wobei das Aromengeschäft besonders hervorzuheben ist. Ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –3,9 Mio. € wirkte sich im Vorjahr negativ auf das EBIT im Bereich Fruchtsaftkonzentrate aus (v.a. durch Wertminderungen der Assets am chinesischen Juice-Standort mit –3,2 Mio. €). Da im Geschäftsjahr 2024|25 ein Ergebnis aus Sondereinflüssen von 0,1 Mio. € berücksichtigt wurde, verbesserte sich das Juice-EBIT im Jahresvergleich deutlich. Details zum Ergebnis aus Sondereinflüssen sind auch im Konzernanhang, Seite 193f, angeführt.

Marktumfeld

Die global angespannte wirtschaftliche Situation und multiple Krisen dämpfen die Marktentwicklung bei Fruchtjoghurts (Hauptabsatzmarkt für den Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen). Analysen von Euromonitor im März 2025 zeigten für das Kalenderjahr 2024 weltweit einen stagnierenden Markt (+0,1 % Wachstumsrate gegenüber 2023). Während die Fruchtjoghurt-Märkte in Asien (–3,5 % p.a.) und Westeuropa (–1,0 % p.a.) rückläufig waren, entwickelten sich die Mengen in Nordamerika (+1,3 % p.a.), Osteuropa (+0,7 % p.a.) und Lateinamerika (+1,2 % p.a.) positiv. Für das Kalenderjahr 2025 wird global eine ähnliche Marktsituation erwartet, mit einer nur leicht positiven Wachstumsrate von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Bis 2029 wird in den Folgejahren ein jährliches durchschnittliches Mengenwachstum von 1,3 % erwartet. Die Nischenkategorie der pflanzlichen Joghurtalternativen hat sich im Kalenderjahr 2024 mit einem Mengenwachstum von 1,4 % positiv entwickelt. Auch längerfristig soll dieses Segment bis 2029 jährlich im Durchschnitt um 4,3 % wachsen.

Neben Joghurt sind für die Diversifizierung des Geschäftsbereiches Fruchtzubereitungen v.a. die Absatzmärkte Eiscreme und Food Service relevant. Der globale Eiscrememarkt ist laut Euromonitor per März 2025 im Kalenderjahr 2024 leicht (+0,7 %) gewachsen und soll 2025 mit +1,3 % etwas stärker wachsen. Bis 2029 wird dann mit einem jährlichen Durchschnittsmengenwachstum von 1,8 % p.a. gerechnet. Im Bereich Food Service sind v.a. Quick Service Restaurants (QSR) und Coffee & Tea Shops wichtige Absatzmärkte für AGRANA. Laut aktuellen Prognosen von GlobalData ist die Mengenentwicklung in diesen Bereichen positiv mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 3,4 % bei QSR und 3,7 % bei Coffee & Tea Shops bis 2029.

Das Marktumfeld für Fruchtzubereitungen wird durch die Konsumtrends an den globalen Absatzmärkten für Molkereiprodukte, Eiscreme und Food Service bestimmt. Die Haupttreiber am Markt sind Genuss, Leistbarkeit, Natürlichkeit, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Konsumenten reagieren auf die anhaltenden Krisen, indem sie sich verstärkt auf ihre eigenen Bedürfnisse konzentrieren. Sie streben nach authentischen, bereichernden Erlebnissen und zeigen mehr Abenteuerlust bei der Wahl von Lebensmitteln und Getränken. Vor allem im Food Service-Bereich führt dies zu einem stetigen Anstieg kreativer und spezialisierter Getränkekonzepte. Verbraucher sind in diesem Bereich

zunehmend bereit, Premiumpreise für einzigartige Getränkeerlebnisse zu zahlen. Deshalb ist Food Service komplementär zu Retail ein wichtiger und wachsender Absatzmarkt für AGRANA Fruit.

Das Fruchtsaftkonzentratgeschäft ist weiterhin vom Trend zu direkt gepressten 100 %-Säften einerseits und niedrigeren Fruchtsaftanteilen in Getränken andererseits geprägt. Somit steigt der Bedarf an Getränkegrundstoffen mit reduzierten Fruchtsaftgehalten. Diesem Trend folgt AGRANA mit der strategischen Ausrichtung auf die verstärkte Produktion von Getränkegrundstoffen und natürlichen Aromen.

In der Apfelkampagne 2024 wurde eine gegenüber dem Vorjahr signifikant geringere Rohstoffmenge zu historisch hohen Apfelpreisen verarbeitet. Die Ausliefermengen von Apfelsaftkonzentrat und der Bedarf am Markt waren auch aufgrund der hohen Orangensaftkonzentratpreise sehr zufriedenstellend. Die Mengen der Apfelkampagne 2024 wurden mit sehr guten Deckungsbeiträgen kontrahiert. Zusätzlicher Apfelsaftkonzentratbedarf wird aufgrund der verfrühten Kontraktabrufe im zweiten Kalenderjahresquartal 2025 erwartet.

Die Absätze und Umsätze im Added Value-Geschäft entwickelten sich weiterhin sehr positiv und es konnten höhere Deckungsbeiträge als im Vorjahr erzielt werden.

Rohstoff und Produktion

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden im Bereich Fruchtzubereitungen rund 359.000 Tonnen (Vorjahr: 336.000 Tonnen) Rohstoffe eingekauft. Der gestiegene Rohstoffeinsatz ist auf höhere Absatzmengen in Europa, China und Südafrika zurückzuführen. Die durchschnittlichen Rohstoffpreise für Früchte und Ingredienzien lagen insgesamt leicht unter dem Vorjahr.

Bei Erdbeere als der mengenmäßig wichtigsten Frucht im Fruchtzubereitungsgeschäft wurde die globale Bedarfsmenge von rund 53.000 Tonnen zu leicht niedrigeren Preisen als im Vorjahr kontrahiert. Im vierten Kalenderjahresquartal 2024 haben die Ernten in den Anbaugebieten mit mediterranem Klima – Ägypten, Marokko sowie Mexiko – begonnen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Früchten sind steigende Preise für das laufende Erntejahr zu erwarten.

Die zweithöchste Verarbeitungsmenge bei der Erzeugung von Fruchtzubereitungen entfiel mit rund 19.000 Tonnen auf Pfirsich. In den europäischen Hauptbeschaffungsmärkten Spanien und Griechenland sowie in China wurden gute Ernteerträge mit Einkaufspreisen unter dem Vorjahresniveau erzielt. Die Ernteerträge bei Sauerkirsche und Heidelbeere aus den europäischen Anbaugebieten lagen unter den Erwartungen, was Rohstoffpreiserhöhungen zur Folge hatte.

Bei tropischen Früchten lagen die Einkaufspreise für Ananas aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen und einer daraus resultierender geringeren Rohstoffverfügbarkeit über dem Vorjahr. Die Bedarfsmengen für Mango wurden leicht unter letztjährigem Preisniveau kontrahiert.

Die Apfelernte 2024 im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate fiel signifikant schwächer als im Vorjahr aus. Nicht nur beim Apfel, sondern auch bei den Buntfrüchten, insbesondere bei Schwarzer Johannisbeere, Himbeere und Sauerkirsche, gab es Frostschäden. Am ukrainischen Standort konnte trotz der erschwerten Bedingungen die Produktion aufrechterhalten werden.

Investitionen

Die Investitionen 2024|25 im Segment Frucht betrugen 52,0 Mio. € (Vorjahr: 50,8 Mio. €). Es gab diverse Projekte über alle 38 Produktionsstandorte hinweg, wobei v.a. in Kapazitätsausweitungen, Verpackungsanlagenmodernisierungen sowie Sicherheitsupgrades investiert wurde. Unter anderem wurden folgende Einzelinvestitionen umgesetzt:

  • Kapazitätserweiterungen in Jacona|Mexiko
  • Installation und Inbetriebnahme einer neuen Produktionsanlage in Gleisdorf|Österreich
  • Ausbau des Food Service-Bereiches in Centerville|Tennessee|USA

Anteil am Konzern-Investitionsvolumen 2024|25

Segment Stärke

Ebene der Geschäftsbeziehung
B2B

Das Segment Stärke umfasst die vollkonsolidierten Gesellschaften AGRANA Stärke GmbH, Wien, mit den drei österreichischen Fabriken in Aschach (Maisstärke), Gmünd (Kartoffelstärke) und Pischelsdorf (integrierte Weizenstärkeund Bioethanolanlage), die AGRANA TANDAREI S.r.l. mit einem Werk in Rumänien (Maisverarbeitung) sowie die Marroquin Organic International, Inc., Santa Cruz|Kalifornien|USA, ein auf Bio-Produkte spezialisiertes Handelshaus. Zudem führt und koordiniert die AGRANA Stärke GmbH, gemeinsam mit dem Joint Venture-Partner Archer Daniels Midland Company, Chicago|Illinois|USA, die Gemeinschaftsunternehmen der HUNGRANA-Gruppe (mit einem Werk in Ungarn; Herstellung von Stärke- und Verzuckerungsprodukten sowie Bioethanol), die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Geschäftsentwicklung

Segment Stärke 2024 25 2023 24 Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto) t€ 1.027.198 1.163.647 –11,7 %
Umsätze zwischen den Segmenten t€ –13.213 –14.895 11,3 %
Umsatzerlöse t€ 1.013.985 1.148.752 –11,7 %
EBITDA¹ t€ 83.274 94.062 –11,5 %
Operatives Ergebnis t€ 35.782 48.533 –26,3 %
Ergebnisanteil von Gemeinschafts
unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden t€ 2.297 1.853 24,0 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ –6.111 0 -
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ 31.968 50.386 –36,6 %
EBIT-Marge % 3,2 4,4 –1,2 pp
Investitionen² t€ 33.302 42.110 –20,9 %
Mitarbeitende (FTEs)³ 1.178 1.170 0,6 %

Das Geschäftsjahr 2024|25 war im Segment Stärke von konjunkturbedingtem Preisdruck geprägt. Nach dem Absatzrückgang im Geschäftsjahr 2023|24 stiegen die verkauften Mengen an Haupt- und Nebenprodukten im abgelaufenen Jahr wieder moderat. Die Umsatzerlöse sanken jedoch deutlich von 1.148,8 Mio. € auf 1.014,0 Mio. €. Der Umsatzrückgang war auf Preiseffekte zurückzuführen. Aufgrund sinkender Rohstoff- und Energiepreise war auch ein deutlicher Rückgang der Marktpreise im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten, mit Auswirkungen auf die Verkaufspreise des gesamten Produktportfolios. So sanken z.B. die Verkaufspreise für Ethanol aufgrund deutlich gefallener Platts-Notierungen um rund 14 %.

¹ Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen

² In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte

³ Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

Umsatz nach Produktgruppen 2024|25

Die Nebenprodukterlöse korrelieren in der Regel mit der Entwicklung der Rohstoffkosten und diese waren rückläufig. Bei Hochproteinen wie Vitalgluten war ein noch deutlicherer Preisabwärtstrend zu beobachten, weshalb der Umsatz mit Nebenprodukten trotz moderat höherer Verkaufsmengen deutlich unter dem Vorjahreswert lag.

Die Herstellungskosten waren durch gesunkene Rohstoffkosten zwar niedriger als im Vorjahr. Die Verkaufspreise für die Haupt- und Nebenprodukte sanken aber in viel größerem Ausmaß mit negativen Auswirkungen auf die Margen. Durch die weiterhin hohen Inflationsraten stiegen auch die Personalkosten. Ergebnisbelastend wirkte sich auch eine mehrwöchige, hochwasserbedingte Betriebsunterbrechung des Werkes in Pischelsdorf|Österreich aufgrund der Flutung des Energieversorgers sowie des Anschlussbahnhofes im Herbst 2024 aus. Das Werk in Pischelsdorf selbst wurde durch das Hochwasser nicht geflutet und somit wurden auch keine Schäden an Anlagenteilen verzeichnet. Im Berichtsjahr wurde somit ein operatives Ergebnis von 35,8 Mio. € erzielt, das deutlich unter dem Vorjahreswert lag.

Die nach der Equity-Methode einbezogene HUNGRANA-Gruppe trug mit einem Ergebnisanteil von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) positiv zum Segment-EBIT bei. Im ungarischen Joint Venture hat sich infolge gesunkener Rohstoff- und Energiepreise die Auslastung deutlich verbessert und auch die Absatzmengen konnten gesteigert werden. Die Verkaufspreise aller Haupt- und Nebenprodukte der HUNGRANA-Gruppe lagen jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert.

Im vierten Quartal 2024|25 wurde im Segment Stärke ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –6,1 Mio. € für Restrukturierungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der neuen Konzernstrategie verbucht, –3,1 Mio. € davon betrafen einen Sozialplan.

Marktumfeld

Nach den beiden schwierigen Vorjahren mit einer deutlichen Abnahme der Marktnachfrage konnte im Geschäftsjahr 2024|25 eine Nachfrageerholung in einigen für AGRANA relevanten Produktsegmenten beobachtet werden. Gleichzeitig stieg aber auch der Wettbewerbsdruck aufgrund eines Angebotsüberhanges merklich und sinkende Preise waren die Folge.

Der grundsätzlich weniger volatile Lebensmittel-Zielmarkt zeigte sich absatzseitig insgesamt fester, Preiskorrekturen seitens der Anbieter nach unten waren aber auch hier erforderlich, um Marktanteile zu halten – dies insbesondere bei flüssigen Verzuckerungsprodukten (Glukosesirup und Isoglukose), welche in ihrer Preisdynamik an die Entwicklung des Zuckerpreises gekoppelt sind. Im Bio-Segment gab es nach dem inflationsbedingt schwierigen Vorjahr im Geschäftsjahr 2024|25 Erholungstendenzen. Der zunehmende Wettbewerb in diesem Markt erfordert hohe Anstrengungen hinsichtlich Kundenorientierung und Sicherung von Marktanteilen.

Der Non-Food-Zielmarkt war im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere im Bereich Papier & Verpackung durch schwankende Kontraktabrufe der Kunden und Stillstände der Papiermaschinen belastet. Die Planbarkeit in diesem Geschäftszweig blieb anhaltend herausfordernd. Etwas positiver entwickelten sich die Abnahmen der Kunden aus dem Bereich Bau- und Klebstoffe für die Papierverklebung, u.a. auch aufgrund von verstärkten Marktbearbeitungsaktivitäten seitens AGRANA auf globaler Ebene.

Bei Säuglingsmilchnahrung konzentrierte sich AGRANA weiterhin auf neue Produktentwicklungen, um die Markenpräsenz bei den Verbrauchern zu stärken. So wurden neben Babynahrung auch individuelle pflanzliche Rezepturen – auch in Bio-Qualitäten – für Kleinkinder und Erwachsene hergestellt, welche dem Markttrend von hochwertiger, veganer Ernährung gerecht werden.

Im Bereich der Nebenprodukte orientieren sich die Preise von Mittelproteinen für die Futtermittelindustrie an den Notierungen auf den Getreidemärkten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zu beobachten, dass sich Kunden hier nur sehr kurz eindeckten. Hochproteine (Mais- und Weizenkleber sowie Kartoffeleiweiß) trafen durchwegs auf stabilere Marktnachfrage und festere Preise.

Im Ethanolgeschäft beeinflusste ein anhaltend hoher Importdruck aus Übersee (primär USA) den europäischen Markt für Treibstoffethanol maßgeblich. Entsprechend befanden sich die Platts-Notierungen trotz solider Nachfrage seitens der Raffinerien über das gesamte Geschäftsjahr 2024|25 unter Druck. Die Ethanolnotierung T2 FOB Rotterdam lag im Geschäftsjahresdurchschnitt ca. 8 % unter dem Vorjahreswert.

Rohstoff und Produktion

Der Internationale Getreiderat (IGC1 ) sieht die weltweite Getreideerzeugung2 im Getreidewirtschaftsjahr3 2024|25 bei 2.303 Mio. Tonnen (Vorjahr: 2.310 Mio. Tonnen), damit leicht unter dem Vorjahresniveau und auch unter der Höhe des erwarteten Verbrauchs (2.328 Mio. Tonnen). Die weltweite Weizenproduktion wird auf 798 Mio. Tonnen (Vorjahr: 794 Mio. Tonnen) und der Verbrauch darüber auf 802 Mio. Tonnen (Vorjahr: 807 Mio. Tonnen) geschätzt. Bei der globalen Maiserzeugung werden eine Produktion von 1.218 Mio. Tonnen (Vorjahr: 1.233 Mio. Tonnen) und ein Verbrauch von 1.237 Mio. Tonnen (Vorjahr: 1.231 Mio. Tonnen) erwartet. Die gesamten Getreidelagerbestände sollen in Summe mit 580 Mio. Tonnen um rund 25 Mio. Tonnen geringer als im Vorjahr sein.

Seit Beginn des Geschäftsjahres 2024|25 haben sich die Getreidenotierungen im Schnitt stetig leicht nach oben bewegt, wobei die Notierungen bei Weizen zum Ende des Geschäftsjahres 2024|25 sichtbar nachgaben und sich der Abstand zwischen den Mais- und Weizennotierungen schloss. Die Hauptgründe für die Volatilitäten an den Börsen sind im geopolitischen Agieren wichtiger Rohstoffexportländer, in alternativen rentierlichen Anlagemöglichkeiten für Investoren an den Rohstoffbörsen, in marktpolitischen Handelsmaßnahmen wie Export- und Importzöllen, in Währungsparitäten und in der globalen Angebots- und Nachfragesituation für Getreide und Mais zu sehen. Am Bilanzstichtag 2024|25 lag der Preis an der Euronext Paris für Weizen bei 222 € und für Mais bei 221 € je Tonne (Vorjahr: 191 € bzw. 178 € je Tonne).

Kartoffeln

In der Kampagne 2024|25 verarbeitete die Kartoffelstärkefabrik am Standort Gmünd|Österreich rund 175.100 Tonnen (Vorjahr: 170.600 Tonnen) Stärkeindustriekartoffeln. Die Verarbeitung von Speiseindustriekartoffeln für die Produktion von Kartoffeldauerprodukten lag auf dem Vorjahresniveau. Ungünstige Vegetationsbedingungen führten sowohl bei Stärke- als auch bei Speiseindustriekartoffeln zu Mindererträgen.

Mais und Weizen

Die AGRANA Stärke GmbH hat in Österreich an den Standorten in Aschach und Pischelsdorf im Geschäftsjahr 2024|25 rund 4 % mehr Mais als im Vorjahr verarbeitet. Der Spezialmaisanteil (v.a. Wachsmais und biologisch produzierter Mais) betrug rund 27 %.

Die Weizenvermahlung am Standort Pischelsdorf für die Produktion von Weizenstärke und Bioethanol war 2024|25 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig höher. AGRANA kontrahierte über Vorverträge mit Landwirten auch Ethanolgetreide.

An beiden österreichischen Standorten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in Summe rund 1,39 Mio. Tonnen (Vorjahr: 1,33 Mio. Tonnen) Mais und Getreide verarbeitet.

In Ungarn (HUNGRANA-Werk) konnte 2024|25 die Maisvermahlungsmenge gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich gesteigert werden. Das Werk in Rumänien verarbeitete ebenfalls eine höhere Menge an Gelbmais, die Verarbeitungsmenge an Spezialmais blieb jedoch unter jener des Vorjahres.

Investitionen

Die Investitionen im Segment Stärke betrugen im Geschäftsjahr 2024|25 33,3 Mio. € (Vorjahr: 42,1 Mio. €). Unter anderem wurden folgende Projekte umgesetzt:

  • Erhöhung der Produktionskapazität für walzen-getrocknete technische Spezialstärken am Standort Gmünd|Österreich
  • Erhöhung der Absackkapazität für Weizenstärke und Gluten am Standort Pischelsdorf|Österreich
  • Erneuerung der Biofilteranlage am Standort Aschach|Österreich

Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr 2024|25 in den nach der Equity-Methode einbezogenen HUNGRANA-Gesellschaften Investitionen (100 %) im Ausmaß von 31,7 Mio. € (Vorjahr: 29,6 Mio. €) getätigt.

Segment Zucker

Die AGRANA Sales & Marketing GmbH ist die Dachgesellschaft für die Zuckerverkaufsaktivitäten des Konzerns und fungiert gleichzeitig als Holding für die Zucker-Beteiligungen in Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien sowie Bosnien und Herzegowina. Die AGRANA Zucker GmbH ist jene Gesellschaft, die das Vermögen der beiden österreichischen Zuckerfabriken besitzt und diese lenkt. Dem Segment Zucker werden weiters die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., Wien, die AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Wien, die Österreichische Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H., Wien, sowie die AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, als Gruppen-Holding zugerechnet. Die Gemeinschaftsunternehmen der AGRANA-STUDEN-Gruppe und der Beta Pura GmbH, Wien, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Geschäftsentwicklung

Segment Zucker 2024 25 2023 24 Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto) t€ 903.816 1.102.740 –18,0 %
Umsätze zwischen den Segmenten t€ –34.257 –31.470 –8,9 %
Umsatzerlöse t€ 869.559 1.071.270 –18,8 %
EBITDA¹ t€ –33.196 71.304 –146,6 %
Operatives Ergebnis t€ –61.071 43.183 –241,4 %
Ergebnisanteil von Gemeinschafts
unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden t€ –1.812 –461 –293,1 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ –28.250 –2.344 –1.105,2 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ –91.133 40.378 –325,7 %
EBIT-Marge % –10,5 3,8 –14,2 pp
Investitionen² t€ 28.416 34.336 –17,2 %
Mitarbeitende (FTEs)³ 1.978 1.986 –0,4 %

Der Absatz ging im Geschäftsjahr 2024|25 insgesamt um knapp 5 % zurück, wobei beim Hauptprodukt Zucker ein leichter Mengenanstieg verzeichnet wurde. Bei den Nebenprodukten gab es aufgrund der Subkategorie "Sonstige Produkte"4 einen deutlichen Absatzrückgang. Die AGRANA-Zuckermärkte wurden v.a. durch den enormen Wettbewerb aus der Ukraine speziell in den Defizitländern negativ beeinflusst. Aufgrund deutlich geringerer Absatzmengen in den Heimmärkten wurde mit Exportaktivitäten intensiv gegengesteuert.

Bei Zucker lagen die Verkaufspreise sowohl im Retailgeschäft als auch im Industriebereich im Geschäftsjahr 2024|25 deutlich unter dem Durchschnittswert des Vorjahres.

3 Durchschnittlich im Geschaftsjahr beschaftigte Vollzeitaquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

4 u.a. INSTANTINA-Produkte, Saatgut, Carbokalk, Services

1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen

2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte

Umsatz nach Produktgruppen 2024|25

Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen deutlichen Rohertragseinbruch, der v.a. auf die deutlich geringeren Verkaufspreise zurückzuführen war. Einsparungen konnten den Rückgang im Rohertrag nur teilweise verringern. Das operative Ergebnis im Segment Zucker lag mit –61,1 Mio. € somit sehr deutlich unter dem Vorjahreswert.

Der Ergebnisbeitrag der AGRANA-STUDEN-Gruppe wirkte sich 2024|25 negativ auf das EBIT des Segmentes Zucker aus (–1,1 Mio. €), und war um rund 165 % niedriger als im Vorjahr (1,7 Mio. €). Der Rückgang beim AGRANA-STUDEN-Ergebnis war im Wesentlichen auf die stark gesunkenen Verkaufspreise sowie eine niedrigere Auslastung der Raffinerie in Bosnien und Herzegowina zurückzuführen. Das zweite Zucker-Joint Venture, die Beta Pura GmbH, Wien, wirkte sich mit –0,7 Mio. € (Vorjahr: –2,2 Mio. €) negativ auf das Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen aus.

Das negative Ergebnis aus Sondereinflüssen im Segment Zucker in Höhe von –28,3 Mio. € stand im Wesentlichen in Zusammenhang mit den Reorganisationsmaßnahmen im Rahmen des Strategieprojektes AGRANA NEXT LEVEL. Es beinhaltet im Wesentlichen Wertminderungen auf Vermögenswerte in Höhe von 20,0 Mio. €, davon 2,6 Mio. € die temporäre Stilllegung der Rohzuckerraffination der Zuckerfabrik am rumänischen Standort Buzău betreffend, sowie Aufwendungen für weitere Reorganisationsmaßnahmen in Höhe von 7,1 Mio. €. Das Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –2,3 Mio. € im Vorjahr war im Wesentlichen auf Vorsorgen für Abfindungszahlungen zurückzuführen.

Marktumfeld

Zuckerweltmarkt

Das Marktforschungsunternehmen S&P Global Commodity Insights zeigte in seiner letzten Schätzung der Weltzuckerbilanz vom Februar 2025 für das zu Ende gegangene Zuckerwirtschaftsjahr (ZWJ) 2023|24 (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) einen Überschuss von 2,8 Mio. Tonnen Zucker. Dabei steht einem leicht steigenden weltweiten Verbrauch ein noch stärkerer Anstieg der Zuckererzeugung, insbesondere in Brasilien, China und Europa, gegenüber. Das Verhältnis von Beständen zu Verbrauch soll mit rund 36 % weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben.

Für das laufende ZWJ 2024|25 geht S&P Global Commodity Insights in seiner Schätzung bei einer rückläufigen Erzeugung und einem wachsenden Verbrauch von einem Defizit von 2,3 Mio. Tonnen aus. Einer steigenden Produktion in Thailand steht dabei ein Erzeugungsrückgang in Indien und Brasilien gegenüber. Das Verhältnis von Beständen zu Verbrauch soll dadurch weiter zurückgehen.

Für das kommende ZWJ 2025|26 erwartet S&P Global Commodity Insights bei leichtem Anstieg von Erzeugung und Verbrauch ein Defizit von 2,4 Mio. Tonnen und damit nochmals einen Rückgang des Verhältnisses von Beständen zu Verbrauch.

Weltzuckerbilanz1 2025 26 2024 25 2023 24
Mio. Tonnen ZWJ ZWJ ZWJ
Anfangsbestand 66,5 68,5 66,5
Erzeugung 192,3 190,0 192,6
Verbrauch –194,6 –192,3 –189,8
Saldo Exporte/Importe 0,0 0,3 –0,8
Endbestand 64,2 66,5 68,5
in % des Verbrauches 33,0 34,6 36,1

Da sich das weltweite Angebot zu einem Großteil auf Brasilien und Indien stützt, können sich Ereignisse in diesen Regionen, wie z.B. Wetterbedingungen, erheblich auf die Weltmarktzuckerbilanz auswirken und zu einer hohen Marktvolatilität führen. Zusätzliche Volatilität wird durch geopolitische Unsicherheiten wie z.B. zuletzt den Politikwechsel mit der Trump-Administration ausgelöst.

Die Weltmarktpreise für Weißzucker und Rohzucker sind seit Beginn des Geschäftsjahres 2024|25 kontinuierlich gesunken und erreichten am 20. August 2024 ein 24-Monats-Tief. In der Folge führten Zuckerrohrbrände in Brasilien zu einer leichten Preiserholung, ehe die Zuckernotierungen bis zum Ende des Geschäftsjahres wieder kontinuierlich sanken.

Am 28. Februar 2025 notierte Weißzucker bei 532,6 US\$ pro Tonne und Rohzucker bei 408,3 US\$ pro Tonne (29. Februar 2024: 615,1 US\$ bzw. 478,2 US\$).

EU-Zuckermarkt

Die EU-Zuckerbilanz vom Jänner 2025 weist für das abgelaufene ZWJ 2023|24 bei einer leicht gestiegenen Anbaufläche, hohen Rübenerträgen, aber geringen Zuckergehalten einen Anstieg der Erzeugung auf 15,6 Mio. Tonnen aus (ZWJ 2022|23: 14,6 Mio. Tonnen). Der EU-Verbrauch war gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig.

Für das laufende ZWJ 2024|25 wird ein Anstieg der Zuckerproduktion auf 16,6 Mio. Tonnen erwartet. Dieser ist hauptsächlich auf die Ausdehnung der Rübenanbauflächen um rund 6 % bei durchschnittlichen Erträgen, zurückzuführen. Beim Verbrauch geht die EU-Kommission von einer Erholung gegenüber dem Vorjahr aus. Marktbeobachter gehen für das Anbaujahr 2025 von einer deutlichen Reduktion der Anbaufläche in der EU aus.

Laut EU-Preisreporting erreichte der durchschnittliche Weißzuckerpreis in der EU im Dezember 2023 mit 856 € pro Tonne einen Höhepunkt. Seither gingen die gemeldeten Preise bis zum Ende des zurückliegenden ZWJ (September 2024) kontinuierlich auf 758 € pro Tonne zurück. Zu Beginn des neuen ZWJ fielen die Preise nochmals deutlich und gingen bis Februar 2025 (letzte vorliegende Veröffentlichung) auf 541 € pro Tonne zurück. Innerhalb der EU gibt es signifikante regionale Preisunterschiede zwischen den Defizit- und den Überschussregionen. Die Importe aus der Ukraine nach Rumänien (Defizitregion und Kernabsatzmarkt der AGRANA) führten dort zu einem starken Mengen- und Preisrückgang.

Zuckerimporte aus der Ukraine in die EU

Der von der EU ab dem 6. Juni 2024 neu eingeführte Schutzmechanismus zur Begrenzung der zollfreien Zucker-Importe aus der Ukraine führte zu geringeren Importmengen aus der Ukraine. Für das Kalenderjahr 2024 sind die Importe aus der Ukraine auf rund 263.000 Tonnen und für die ersten fünf Monate des Jahres 2025 auf rund 109.000 Tonnen begrenzt worden. Im Kalenderjahr 2023 sind aus der Ukraine rund 495.000 Tonnen Zucker in die EU exportiert worden. Die Obergrenze der Importe für 2024 wurde im Juni erreicht und daraufhin wurden die Zölle in der EU auf Importe aus der Ukraine am 2. Juli wieder eingeführt.

Derzeit prüfen die EU und die Ukraine ein verschärftes und umfassendes Freihandelsabkommen, das ab Juni 2025 gelten soll. In Diskussion ist u.a., ob ein begrenztes Zollkontingent festgelegt wird.

Freihandelsabkommen

Darüber hinaus verhandelt die EU mit verschiedenen Staaten bzw. Staatengemeinschaften über mögliche Freihandelsabkommen. Sollten Zucker und zuckerhaltige Waren – entgegen der bisherigen Handelspraxis – nicht als sensible Produkte eingestuft werden, könnten künftig zusätzliche Zuckermengen zollbegünstigt in die EU importiert werden.

Anfang Dezember 2024 haben die Europäische Kommission und die Mercosur-Staaten den Abschluss der Verhandlungen über das EU-Mercosur-Abkommen bekannt gegeben. Sollte das Abkommen vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament ratifiziert werden, könnte es frühestens zum ZWJ 2026|27 in Kraft treten.

Rohstoff und Produktion

Die Zuckerrübenanbaufläche der rund 5.700 AGRANA-Kontraktbauern (Vorjahr: rund 5.500) betrug im Anbaujahr 2024 rund 99.000 Hektar und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert (Anbaujahr 2023: 86.000 Hektar). Die Vegetationsbedingungen 2024 waren von einem günstigen Witterungsverlauf im Frühjahr und trockenen Sommermonaten geprägt. Die zweite Vegetationshälfte war durch einen außerordentlich niederschlagsreichen September gekennzeichnet. Ab Mitte Oktober 2024 folgte eine trockene und kalte Witterungsperiode.

Durch die herausfordernde Witterungssituation – große Hitze gefolgt von Rekordniederschlägen – trat die Blattkrankheit Cercospora stärker als in den Vorjahren auf. Auch bei blattgesunden Sorten kam es zu erheblichem Blattflächenverlust und in der Folge zu einem Neuaustrieb. Dies hatte erhebliche negative Auswirkungen auf den Rübenzuckergehalt, der auf ein historisch tiefes Niveau fiel.

Das Auftreten des Rübenderbrüsslers (Rüsselkäfer) konnte dank einer durch Notfallzulassung eingesetzten Beize größtenteils unter Kontrolle gebracht werden und verursachte nur einen geringen Flächenverlust. Vor allem im östlichen Einzugsgebiet war wiederum ein verstärktes Auftreten von Rübenfäulnis anzutreffen. Verstärkt durch hohe Temperaturen und geringen Niederschlag kam es zu Krankheiten wie Stolbur und RTD (Rubbery Taproot Disease1 ), welche Rübenfäulnis verursachen und von verschiedenen Zikadenarten ausgelöst werden.

Die beschriebenen Vegetationsbedingungen waren letztlich für einen unterdurchschnittlichen Zuckergehalt von nur 14,6 % (Vorjahr: 16,2 %) ausschlaggebend. Auf einer Gesamtfläche von rund 97.000 Hektar wurden rund 6,5 Mio. Tonnen Zuckerrüben (Vorjahr: 5,7 Mio. Tonnen) geerntet, was einem Durchschnittsertrag von 67 Tonnen je Hektar (Vorjahr: ebenfalls 67 Tonnen je Hektar) entsprach.

Die sieben AGRANA-Rübenzuckerfabriken verarbeiteten während der Kampagne täglich etwas über 48.400 Tonnen Rüben (Vorjahr: 48.200 Tonnen). Aufgrund der höheren Menge produzierten die Werke in durchschnittlich 136 Tagen (Vorjahr: 119 Tage) insgesamt rund 816.000 Tonnen (Vorjahr: 806.000 Tonnen) Zucker. Im Werk Hrušovany|Tschechien wurden in einer elftägigen Bio-Kampagne rund 4.100 Tonnen Bio-Zucker gewonnen. Die insgesamt im Segment verarbeitete Rübenmenge führte zu einer durchschnittlichen Auslastung der Zuckerfabriken von 113 % (Vorjahr: 99 %).

Im Werk in Tulln|Österreich wurde ganzjährig eine Melasseentzuckerungsanlage betrieben. Dabei wurde neben Dicksaft und flüssigem Betain auch Düngemelasse hergestellt. Weiters betreibt AGRANA zwei Rohrrohzuckerraffinerien in Bosnien und Herzegowina sowie in Rumänien, in denen im Geschäftsjahr 2024|25 in Summe rund 73.000 Tonnen Weißzucker (Vorjahr: rund 286.000 Tonnen) gewonnen wurden.

Betain-Kristallisation | Beta Pura GmbH2

Die Beta Pura GmbH, Wien, mit ihrer Betriebsanlage in Tulln ist einer von weltweit drei tätigen Betainproduzenten, die aus flüssigem Betain kristallines Betain erzeugen. Nach einer Betriebsunterbrechung im Geschäftsjahr 2022|23 hat das Unternehmen im Vorjahr den Betrieb wieder aufgenommen und spätestens mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2024|25 kann gesagt werden, dass der erneute Markteintritt mit kontinuierlich steigenden Mengen trotz wachsender Konkurrenz durch billigere, synthetische Ware aus China geschafft wurde. Es sind umfangreiche Aktivitäten in den vier Marktkategorien menschliche Ernährung, Kosmetika, Pflanzenpflege und Futtermittel zur Weiterentwicklung dieses Geschäftszweiges im Gange. Im Wesentlichen werden ein weltweites Distributionsnetz aufgebaut, verstärkte Verkaufsund Marketingaktivitäten gesetzt sowie Produktverbesserungen in qualitativ-technischer Hinsicht durchgeführt. 2024|25 wurden etwas mehr als 2.000 Tonnen Betain ausschließlich aus regionalem Rohstoff produziert und verkauft.

Investitionen

Im Segment Zucker gab AGRANA im Geschäftsjahr 2024|25 28,4 Mio. € (Vorjahr: 34,4 Mio. €) primär für folgende Projekte aus:

  • Optimierung der Verdampfstationen in Roman|Rumänien und Kaposvár|Ungarn
  • Umstellung der Brennstoffversorgung von Kohle auf Erdgas in Opava|Tschechien

Zusätzlich wurden 2024|25 in den nach der Equity-Methode einbezogenen Joint Venture-Unternehmen (AGRANA-STUDEN-Gruppe sowie Beta Pura GmbH, Wien) Investitionen von 1,0 Mio. € (100 %; Vorjahr: 3,3 Mio. €) getätigt.

Forschung und Entwicklung

In einem hochkompetitiven Marktumfeld ist es für AGRANA von zentraler Bedeutung, Markttrends frühzeitig zu erkennen, durch Produktinnovationen die Bedürfnisse der Märkte zu erfüllen und maßgeschneiderte Kundenlösungen zu entwickeln. In enger Partnerschaft mit ihren Kunden arbeitet AGRANAs Forschung und Entwicklung (F&E) laufend an neuen Technologien, Spezialprodukten und innovativen Anwendungsmöglichkeiten bestehender Produkte und unterstützt somit die auf langfristigen Erfolg ausgelegte Konzernstrategie.

Das AGRANA Research & Innovation Center (ARIC) in Tulln|Österreich ist neben 17 lokalen Frucht-NPD1 -Centern der zentrale Forschungs- und Entwicklungs-Hub des Konzerns. Das ARIC ist als eigenständiges Unternehmen in der AGRANA-Gruppe organisiert und eine 100 %-Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, deren Ziel es ist, innovative Produkte aus den Rohstoffen Zuckerrübe, Kartoffel, Mais, Wachsmais, Weizen und aus diversen Früchten zu entwickeln. Das ARIC ist national und international als Inhouse-F&E-Dienstleister und -Serviceanbieter in den Bereichen Zuckertechnologie, Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Stärketechnologie, Mikrobiologie, Biotechnologie und Fruchtzubereitungen tätig.

Die Zusammenarbeit von F&E-Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen unter einem Dach ermöglicht nicht nur verwaltungstechnische Synergieeffekte, sondern fördert v.a. den Austausch unterschiedlicher Forschergruppen und Disziplinen, insbesondere zu bereichsübergreifenden Themen. Durch die sich ergänzenden Erfahrungen ergeben sich Vorteile bei segmentübergreifenden Forschungsschwerpunkten, z.B. bei Technologien, Verdickungs- und Süßungslösungen sowie Aromen, Mikrobiologie, Produktqualität und -sicherheit sowie Bio-Produkten.

F&E-Kennzahlen 2024 25 2023 24
F&E-Aufwendungen (intern und extern) Mio. € 27,1 26,0
F&E-Quote2 % 0,77 0,69
Mitarbeitende in F&E (Köpfe) 341 333

Segment Frucht

Fruchtzubereitungen

Für den Food Service-Bereich von AGRANA Frucht wurden Produkte für die Systemgastronomie entwickelt, die natürlichen Geschmack, lange Haltbarkeit und einfache Zubereitung kombinieren. Neue Rezepturen umfassen dabei fruchtbasierte Toppings und Dessertoptionen. Diese Entwicklungen erfüllen das wachsende Bedürfnis der Konsumenten nach schnellen, hochwertigen und frischen Genussmomenten.

In Zusammenarbeit mit einem Start-up wurde eine Technologie zur Entwicklung proteinreicher Fruchtzubereitungen erforscht, die eine tierfreie, nachhaltige und allergenfreundliche Produktion ermöglicht. Das Ergebnis sind nährstoffreiche und geschmacklich ausgewogene Fruchtzubereitungen für die Lebensmittelindustrie.

Aufgrund der stark gestiegenen Preise und der begrenzten Verfügbarkeit von Kakao wurden nachhaltige Alternativen für die Schokoladenproduktion erforscht. Dabei wurden vielversprechende Alternativen getestet, die ähnliche Geschmackseigenschaften aufweisen. Diese Innovationen ermöglichen eine umweltfreundlichere und von globalen Lieferketten unabhängigere Schokoladenproduktion. Darüber hinaus wurde ein weiteres innovatives Verfahren zur energieeffizienten Herstellung von Schokoladestücken für Milchprodukte entwickelt.

Fruchtsaftkonzentrate

Im vergangenen Geschäftsjahr baute AUSTRIA JUICE die Geschäftsfelder Getränkegrundstoffe, Aromen und Produktion von Saftkonzentraten weiter erfolgreich aus, unterstützt durch strategische Investitionen in Infrastruktur und Personal. Die Weiterentwicklung der Verwertung von FTNF3-Saftaromen sowie der Eigenproduktion von Kompositionsaromen trug weiterhin maßgeblich zur Stärkung des Getränkegrundstoff- und des Aromengeschäftes bei.

Verfahren zur Diversifizierung und Standardisierung des Angebotes an FTNF-Saftaromen sowie Kräuter-, Gewürz- und Zitrusextrakten werden kontinuierlich implementiert und verbessert. Darüber hinaus wird an der Entwicklung von sprühgetrockneten Aromen gearbeitet, um das Aromenportfolio für neue Märkte zu erweitern.

1 New Product Development

2 F&E-Aufwendungen gemessen am Konzernumsatz

3 From the named fruit (natürliche Fruchtaromen)

Segment Stärke

Rohstoff

Die Vorhersage der Rohstoffqualität ist vor jeder neuen Ernte ein wichtiger Indikator, um die Produktionsprozesse an die unterschiedlichen Qualitäten anzupassen. Dabei geht es auch um die Prognose der erzielbaren Ausbeuten und der Qualitäten der erzeugten Endprodukte. Das Rohstoffmonitoring ist darauf ausgelegt, langfristig ein Vorhersagemodell zu entwickeln, welches die Voraussagbarkeit der Rohstoffqualitäten im Bereich Stärke verbessert. Dadurch können die Produktqualität und die Produktionsmenge durch Anpassungen in allen Produktionsbereichen optimiert werden. Dieses Modell ist angesichts der zunehmenden Witterungsextreme durch den Klimawandel für die Verarbeitung von Naturprodukten von großer Bedeutung.

Food

Kunden und Märkte erwarten zunehmend Komplettlösungen statt einzelner Produkte, was die Anforderungen an Lebensmittelproduzenten erhöht. Die Kunden zeigen Interesse an Co-Creation, was dazu führt, dass sich der Schwerpunkt im Bereich der Lebensmittelanwendungstechnik auf neue Methoden und Modellsysteme für vegane, vegetarische und glutenfreie Lebensmittelprodukte verlagert hat. Im Bereich Clean Label wurden neue technologische sowie kundenserviceorientierte Entwicklungsschritte eingeleitet. Das ARIC-interne Sensorikpanel wurde auf neue Texturund Geschmacksanforderungen geschult und statistische Methoden nach dem neuesten Stand der Technik wurden implementiert.

Pflanzliche Proteine

Das wachsende Bewusstsein der Verbraucher für eine pflanzenbetonte Ernährung breitet sich in der Gesellschaft immer weiter aus. Vor allem pflanzliche Proteine rücken als Alternative zu tierischen Produkten in den Fokus und viele Länder ändern bereits ihre Ernährungsrichtlinien dahingehend. Bei AGRANA dienen Kartoffeln, Mais und Weizen als Proteinquellen, die mithilfe spezieller Technologien so verarbeitet werden, dass sie neben der Proteinanreicherung auch als funktionelle Zutaten in Lebensmitteln eingesetzt werden können. Im AGRANA Research and Innovation Center werden Technologien entwickelt, um die funktionellen Eigenschaften pflanzlicher Proteine für vegane und vegetarische Fleisch- und Milchersatzprodukte zu optimieren.

Neue Produkte und Technologien

Im Kosmetikbereich hat AGRANA erfolgreich neu entwickelte, modifizierte Stärken in das Produktportfolio aufgenommen. Im Lebensmittelbereich konnten neue Ansätze zur Optimierung bei der Herstellung von Bio-Fruktosesirupen erreicht werden, um dem Verbot des Einsatzes von Ionenaustauschern gerecht zu werden. Zusätzlich wurden Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen erreicht. Im Bereich Vital Wheat Gluten konnten Neuentwicklungen für eine stabilere Produktqualität umgesetzt werden. Außerdem wurden Weiterentwicklungen in der Produktion von Maltodextrinen für eine bessere Produktstabilität implementiert.

Non-Food

Der steigende Kostendruck in Verbindung mit der Notwendigkeit zur Effizienzsteigerung gängiger Produktionsprozesse sowie das Bestreben der Märkte nach nachhaltigen Lösungen trugen im vergangenen Jahr maßgeblich zur Erforschung neuer, innovativer Stärkeprodukte für technische Anwendungen bei.

Im Bereich der Fliesenkleber und Putze resultierte die Entwicklung in neuen, niedrig modifizierten Stärkeethern, die sich durch ihr spezielles rheologisches Profil auszeichnen. Durch die Optimierung der Herstellungsprozesse und -verfahren sowie die breite Verfügbarkeit unterschiedlicher Stärkerohstoffe konnte das Portfolio für den stark umkämpften Markt erfolgreich erweitert werden. Außerordentliche Fortschritte wurden bei der Herstellung von hochmodifizierten Stärken für die Abwasserbehandlung erzielt. Diese innovativen Stärkeprodukte zeichnen sich neben einer guten Flockenbildung auch durch ihre gewünschte biologische Abbaubarkeit aus. Im Bereich der heimkompostierbaren Biokunststoffe wurde durch intensive Forschungsarbeiten die AGENACOMP®-Produktpalette erfolgreich erweitert. Auf Stärke basierende Compounds mit erhöhtem biobasierten Kohlenstoff-Anteil wurden entwickelt. Im Zuge dieser Entwicklung konnte auch der Herstellungsprozess weiter optimiert werden, um im wachsenden, aber hochkompetitiven Markt kommerziell konkurrenzfähig zu bleiben.

Für den landwirtschaftlichen Bereich wurden durch intensive Forschungsarbeiten abbaubare Mulchfolien, sowohl für den konventionellen als auch für den biologischen Anbau, entwickelt. Am Beispiel des Gurkenanbaus wurde gezeigt, dass die Folien den Anforderungen auf dem Feld gänzlich entsprechen und nach der Ernte und dem Einpflügen vollständig biologisch abgebaut werden.

Im Papier- und Klebstoffbereich konnten durch die Optimierung von Verfahrensabläufen neuartige Stärkeprodukte umweltfreundlicher und effizienter hergestellt werden. Spezielle Stärkeprodukte trugen dazu bei, die Marktposition im Bereich der Klebestifte weiter auszubauen. Die neu entwickelten Stärken lassen sich besser in Formulierungen einarbeiten und zeichnen sich durch eine gesteigerte Klebkraft aus.

Biotechnologie

Durch den gezielten Einsatz von Enzymen werden pflanzliche Reststoffe in nährstoffreiche Bestandteile umgewandelt, die zur fermentativen Herstellung bestimmter Lebensmittel dienen. Diese nachhaltige Methode reduziert die Abhängigkeit von klassischen Stickstoffquellen und trägt zu einer besseren Nutzung landwirtschaftlicher Ressourcen bei.

Segment Zucker

Rohstoff Zuckerrübe

Durch die zunehmende Unberechenbarkeit der Witterung und die Tendenz zu Extremwetterlagen ist der Zuckerrübenanbau einem hohen Krankheits- und Schädlingsdruck ausgesetzt. Dies führt zu Stressreaktionen der Bestände, die sich negativ auf die Qualität der Rübe auswirken. Der erfolgreiche Anbau von Zuckerrüben ist heute mehr denn je Präzisionsarbeit und erfordert umfängliches Fachwissen. Dabei spielt die landwirtschaftliche Forschung eine zentrale Rolle. Sie generiert dieses Wissen und gewährleistet den Wissenstransfer zu den Landwirten. Der enge Austausch und die gute Zusammenarbeit mit den Produzenten machen eine schnelle Reaktion auf drohende Probleme möglich. Nur so können nachhaltig ausreichende Rohstoffmengen erzeugt werden.

Durch Trockenheit gestresste Zuckerrüben sind anfällig für Krankheiten, aber auch Schädlinge. Neue Schädlinge wie die Glasflügelzikade werden plötzlich zu gefährlichen Krankheitsüberträgern, z.B. der Gummirübenkrankheit (Bakteriose), was zu Qualitätsverlusten bzw. schlechter Lagerfähigkeit des Rohstoffs führt. Um Lösungen für die Bekämpfung bzw. Logistik zu finden, wird dieser Erregerkomplex schwerpunktmäßig untersucht.

Generell sind Schädlinge eine der dominierenden Ursachen für Ertragsverluste. Die Forschung ist daher in Zusammenarbeit mit den Landwirten bestrebt, ein etabliertes Warnsystem aufrechtzuerhalten, das eine rechtzeitige und damit effektive Bekämpfung von Schadinsekten ermöglicht. Dieses Warnsystem zielt darauf ab, durch optimale Applikationszeitpunkte effektiv, aber auch ökologisch verträglich Pflanzenschutzmittel anzuwenden.

Die Bekämpfung der Blattfleckenkrankheit Cercospora beticola bleibt weiterhin ein zentrales Forschungsthema. Diese Krankheit führt zum Absterben des Blattapparates und somit zu einer verminderten Zuckereinlagerung im Rübenkörper.

Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt in der Entwicklung eines KI-gestützten bildgebenden Systems zur Früherkennung unterschiedlicher Zuckerrübenqualitäten. Die Qualität der Ernte soll bereits vor der Anlieferung in der Fabrik erfasst und quantifiziert werden.

Technologie

Die Minimierung des Energieverbrauchs und die Erhöhung der Zuckerausbeute stehen weiterhin im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Um den Herausforderungen auf die Rübenqualität aufgrund klimatischer Veränderungen und des Auftretens neuer krankheitsbedingter Schadbilder zu begegnen, werden Schnellmethoden zum Umgang mit störenden Substanzen während des Produktionsprozesses entwickelt und optimiert, um sie an die Gegebenheiten in den jeweiligen Rübenanbauländern der AGRANA anzupassen. Dies betrifft sowohl Inhaltsstoffe der Rüben, welche sich negativ auf Ausbeute und Energieeinsatz auswirken, als auch mikrobiologisch gebildete Polymere, die in erster Linie die Verarbeitung stören und dadurch Kosten beim Hilfsstoffeinsatz verursachen. Bei diesen Schwerpunkten wird auch verstärkt mit neuen Technologien, die von Start-ups entwickelt werden, gearbeitet.

Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit

Im Einklang mit der AGRANA-Klimastrategie werden neue Technologien und Konzepte auf ihre Industrietauglichkeit getestet. Ziel ist die Aufwertung von Prozessströmen, um die Biogasausbeute zu steigern und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der energetischen Nutzung von Nebenprodukten und Restströmen. In Kooperation mit namhaften Universitäten und Expertinnen und Experten für Bioenergie und nachhaltige Technologien wurde ein breit angelegtes Screening von verfügbaren Nebenprodukten aus der Stärke- und Zuckergewinnung, gefolgt von Langzeitfermentationsuntersuchungen von Einzelsubstraten und Substratkombinationen, durchgeführt. Die

erarbeiteten Leistungsdaten dienten als Grundlage für eine Szenario-Analyse zur fermentativen Erzeugung von Wasserstoff und Biogas an den österreichischen Standorten.

Möglichkeiten zur Nutzungsgraderhöhung des bei der alkoholischen Hefefermentation gebildeten biogenen Kohlendioxids bilden neben der bereits etablierten Verflüssigung zur Verwendung im Getränkebereich einen weiteren Schwerpunkt der Aktivitäten.

Risikomanagement

(inklusive Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem)

Der Vorstand der AGRANA-Gruppe ist sich der Bedeutung eines aktiven und funktionsfähigen Risikomanagements bewusst. Dieses verfolgt das grundsätzliche Ziel, Chancen- und Risikopotenziale ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestandes der Unternehmensgruppe zu setzen.

Die AGRANA-Gruppe bedient sich integrierter Kontroll- und Berichtssysteme, die eine regelmäßige, konzernweite Einschätzung der Risikosituation ermöglichen. Im Rahmen der Früherkennung und Überwachung von konzernrelevanten Risiken wurden zwei einander ergänzende Steuerungsinstrumente implementiert:

  • Ein konzernweites operatives Planungs- und Berichtssystem bildet die Basis für die monatliche Berichterstattung an die zuständigen Entscheidungsträger. Im Rahmen dieses Reporting-Prozesses wird für die Gruppe und für jedes Segment ein separater Risikobericht erstellt. Der Fokus liegt dabei auf der Ermittlung von Sensitivitäten in Bezug auf sich verändernde Marktpreise für das gegenwärtige und das folgende Geschäftsjahr. Die einzelnen Risikoparameter werden laufend der aktuellen Planung bzw. dem aktuellen Forecast gegenübergestellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis berechnen zu können. Neben der laufenden Berichterstattung diskutieren die Verantwortlichen aus den Geschäftsbereichen regelmäßig direkt mit dem Vorstand über die wirtschaftliche Situation sowie den Einsatz risikoreduzierender Maßnahmen.
  • Das Risikomanagement verfolgt die Zielsetzung, wesentliche Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Chancen- und Risikopotenzial zu identifizieren und zu bewerten. Zweimal jährlich werden die Risiken über den finanziellen Planungshorizont von fünf Jahren in den einzelnen Geschäftsbereichen durch ein definiertes Risikomanagement-Team in Kooperation mit dem zentralen Risikomanagement analysiert. Der Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation und deren Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Risiko-/Chancenpotenzial, die Definition von Frühwarnindikatoren sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung. Zudem wird für das laufende Geschäftsjahr die aggregierte Risikoposition der AGRANA-Gruppe mittels einer im Risikomanagement üblichen Berechnung, der "Monte-Carlo-Simulation", ermittelt. So kann beurteilt werden, ob ein Zusammenwirken oder die Kumulation von Einzelrisiken ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen könnte. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse aus der "Monte-Carlo-Simulation" als Basis einer liquiditätsbasierten Analyse der Risikotragfähigkeit. Die Ergebnisse werden an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates berichtet.

Für die Segmente der AGRANA-Gruppe wurden Risikomanagement-Verantwortliche definiert, die in Abstimmung mit dem Vorstand im Bedarfsfall Maßnahmen zur Schadensminimierung einleiten sollen.

Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft und als Ergebnis der Beurteilung wird ein abschließender Bericht über die Funktionsfähigkeit des unternehmensweiten Risikomanagements erstellt.

Risikopolitik

AGRANA sieht im verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken eine wesentliche Grundlage für eine ziel- und wertorientierte sowie nachhaltige Unternehmensführung. Die Risikopolitik der Unternehmensgruppe zielt auf risikobewusstes Verhalten ab und sieht klare Verantwortlichkeiten, eine Unabhängigkeit im Risikomanagement und die Durchführung interner Kontrollen vor.

Risiken dürfen konzernweit nur dann eingegangen werden, wenn sie sich aus dem Kerngeschäft der AGRANA-Gruppe ergeben und nicht ökonomisch sinnvoll vermieden oder abgesichert werden können. Sie sind möglichst zu minimieren, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Chance Bedacht zu nehmen ist. Das Eingehen von Risiken außerhalb des operativen Geschäftes ist ohne Ausnahmen verboten.

Die AGRANA Beteiligungs-AG ist für die konzernweite Koordinierung und Umsetzung der vom Vorstand festgelegten Maßnahmen zum Risikomanagement verantwortlich. Der Einsatz von Hedge-Instrumenten ist nur zur Absicherung von operativen Grundgeschäften und Finanzierungstätigkeiten, nicht jedoch zu Spekulationszwecken außerhalb der Kerngeschäftstätigkeit der AGRANA-Gruppe erlaubt. Über den Bestand und die Werthaltigkeit von Hedge-Kontrakten wird regelmäßig an den Vorstand berichtet.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Die Unternehmensgruppe ist Risiken ausgesetzt, die sich sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus nationalen und internationalen Rahmenbedingungen ableiten.

Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf Klimawandel, Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein.

Operative Risiken

Beschaffungsrisiken

AGRANA ist auf ausreichende Verfügbarkeit agrarischer Rohmaterialien in der benötigten Qualität angewiesen. Neben einer möglichen Unterversorgung mit geeigneten Rohstoffen stellen deren Preisschwankungen, wenn sie nicht oder nicht ausreichend an die Abnehmer weitergegeben werden können, ein Risiko dar. Wesentliche Treiber für Verfügbarkeit, Qualität und Preis sind wetterbedingte Gegebenheiten in den Anbaugebieten, die Wettbewerbssituation, regulatorische und gesetzliche Regelungen sowie die Veränderung der Wechselkurse relevanter Währungen.

Wie in den Vorjahren waren die Beschaffungsmärkte für Energie im Geschäftsjahr 2024|25 von volatilen Preisentwicklungen gekennzeichnet. Die zukünftige Preisentwicklung der Energieträger kann einen bedeutenden Einfluss auf die Profitabilität von AGRANA haben. Zur Fixierung von Energiepreisen werden Gas- und Stromvolumina in einem bestimmten Ausmaß über einen mittelfristigen Zeithorizont gesichert.

Im Segment Frucht können sich durch nachteilige Witterungsverhältnisse sowie durch Pflanzenkrankheiten verursachte Ernteausfälle negativ auf Verfügbarkeit und Einstandspreis der Rohstoffe auswirken. AGRANA ist es durch ihre weltweite Präsenz und die Kenntnis der Beschaffungsmärkte möglich, im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen regionale Versorgungsengpässe und Preisvolatilitäten frühzeitig zu erkennen und diesen entsprechend entgegenzuwirken. Wo möglich, werden beschaffungsseitig Jahresverträge abgeschlossen.

Im Bereich der Fruchtsaftkonzentrate werden Rohstoff-, Produktions- und Vertriebsrisiken zentral gesteuert. Sowohl Rohstoffeinkäufe als auch Verkaufskontrakte in Fremdwährung werden über Derivatgeschäfte abgesichert. In diesem Zusammenhang werden keine Short- bzw. Long-Positionen über den Zweck der Absicherung des Kerngeschäftes hinaus eingegangen. Dem Risiko schwankender Energiepreise wird anhand von frühzeitiger Absicherung im Energieeinkauf entgegengewirkt.

Im Segment Stärke sind Mais und Weizen die Hauptrohstoffe. Daneben sind auch die Energiekosten wesentlicher Teil der Herstellkosten. Die Möglichkeit, Beschaffungspreisschwankungen den Kunden weiterzugeben, ist vom Produkt bzw. der Branche abhängig.

Bei Stärken und Nebenprodukten führen Beschaffungspreisveränderungen zu einer gleichgerichteten Preisanpassung im Markt, wodurch Rohstoff- und Energiepreisrisiken teilweise kompensiert werden ("Natural Hedge"). Bei Bioethanol leiten sich in Europa die Verkaufspreise im Wesentlichen von den Notierungen der Informationsplattform "Platts" ab, die nicht von Rohstoffpreisen, sondern von Marktschwankungen beeinflusst werden. Entsprechend ist eine hohe Volatilität bei den Bioethanolpreisen feststellbar. Bei Verzuckerungsprodukten orientiert sich der Preis am europäischen Zuckerpreisniveau und ist zu einem großen Teil unbeeinflusst von Rohstoffpreisschwankungen.

Die Versorgung mit Rohstoffen kann durch Beschaffung auf nationalen und internationalen Beschaffungsmärkten weitgehend als gesichert betrachtet werden. Die Versorgung mit Spezialrohstoffen wird durch Kontraktanbau und Lieferverträge in adäquatem Ausmaß sichergestellt. Wenn wirtschaftlich sinnvoll, kann die Absicherung auch durch intern genehmigungspflichtige Termingeschäfte (Future-Kontrakte und OTC-Derivate) erfolgen. Umfang und Ergebnisse dieser Sicherungsgeschäfte sind Bestandteil des regelmäßigen Reportings und werden an den AGRANA-Vorstand berichtet.

Im Segment Zucker werden Zuckerrüben und Rohr-Rohzucker als Rohstoffe verwendet. Neben witterungsbedingten Einflussfaktoren spielt für die Verfügbarkeit des Rohstoffes Zuckerrübe auch die Wirtschaftlichkeit des Rübenanbaus – im Vergleich mit der Kultivierung anderer Feldfrüchte – für die zuliefernden Bauern eine wichtige Rolle. Die Verfügbarkeit

von Zuckerrüben gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die finalen Rübenpreise teilweise vom Zuckerverkaufspreis abhängen.

Im November 2024 wurde durch die Bundesagentur für Ernährungssicherheit (BAES) erneut eine Notfallzulassung für das insektizide Beizmittel "Buteo start" (Wirkstoff Flupyradifuron) für die Anwendung auf der Saatgutpille ausgesprochen. Damit sind die Rübenpflanzen im frühen Entwicklungsstadium gegen einen Befall mit Rübenerdflöhen geschützt. Ebenso ist eine Teilwirkung gegen den Rübenderbrüssler gegeben.

Mögliche zukünftige Streichungen von nationalen gekoppelten Prämien für den Anbau von Rüben an Landwirte in den Anbauregionen von Ungarn, Rumänien, Tschechien und der Slowakei werden sich negativ auf das Einkommen der lokalen Landwirte auswirken und können ein Preis- und/oder Mengenrisiko für AGRANA darstellen.

Für die Raffinationsstandorte in Bosnien und Herzegowina sowie Rumänien stellt die Möglichkeit der Wertschöpfung aus der Verarbeitung des bezogenen Rohzuckers unter Berücksichtigung der erzielbaren Marktpreise für Weißzucker den grundlegenden Rentabilitätsfaktor dar. Neben dem Risiko aus den Einstandspreisen für Rohzucker stellen auch die Bestimmungen für den Import von Weiß- und Rohzucker in die EU und die CEFTA-Länder ein Beschaffungsrisiko dar. Der Rohzuckerbedarf wird nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit durch Warentermingeschäfte abgesichert, sofern keine Fixpreise vereinbart sind. Darüber hinaus werden auch Industriekontrakte ohne Fixpreisvereinbarung mittels Warentermingeschäften abgesichert. Die Absicherungsgeschäfte werden gemäß den internen Richtlinien ausgeführt und unterliegen der Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand.

Die Produktionsvorgänge, v.a. in den Segmenten Stärke und Zucker, sind energieintensiv. Daher investiert AGRANA fortlaufend in die Steigerung der Energieeffizienz ihrer Produktionsanlagen sowie den Umstieg auf emissionsärmere bzw. erneuerbare Energieträger. Für die eingesetzten Energieträger werden teilweise kurz- und mittelfristige Mengenund Preissicherungen vorgenommen.

Krieg in der Ukraine

AGRANA ist mit Produktionsstätten in der Ukraine und in Russland vertreten. Der seit Ende Februar 2022 andauernde kriegerische Konflikt erforderte eine Anpassung des Produktionsbetriebes in der Ukraine. Aus Sicherheitsgründen wurde die Produktion nach Kriegsausbruch kurzfristig stillgelegt. Nach kurzer Zeit konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden und wurde mit Anpassungen an die aktuelle Sicherheitslage weitergeführt. Rund 7 % der ukrainischen Mitarbeitenden sind in der Zwischenzeit aus der Kriegsregion geflohen oder wurden zum Militärdienst einberufen.

Die Produktion von Fruchtzubereitungen in der Ukraine sank infolge des Krieges auf rund 50 % des Vorkriegsniveaus. Der Rückgang war v.a. auf den Wegfall wichtiger Exportmärkte sowie einen Rückgang des Binnenkonsums zurückzuführen. Inzwischen befindet sich die Produktion auf einem stabilen Niveau, das jedoch weiterhin unter dem Vorkriegsniveau liegt. Gleichzeitig bestehen weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten. Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU und den USA sind schwer vorhersehbar. Auf der Kundenseite bleibt das Risiko von Zahlungsausfällen erhöht. Diese wurden durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt, wobei es bisher nur zu kleineren Zahlungsausfällen gekommen ist.

Die Produktion von Fruchtsaftkonzentraten in der Ukraine konnte trotz schwieriger allgemeiner Rahmenbedingungen und Energieunterbrechungen aufrechterhalten werden. Die unter Plan liegenden Produktionsmengen im Geschäftsjahr 2024|25 resultierten im Wesentlichen aus der deutlich schlechteren Apfelernte aufgrund von überdurchschnittlichem Frost. Der Großteil der Produktion aus der Ernte 2024|25 wurde intern an die AUSTRIA JUICE GmbH, Kröllendorf/Allhartsberg|Österreich, verkauft und in der Folge von Österreich aus vermarktet und ausgeliefert.

In Russland führt der Ukraine-Krieg zu erheblichen Veränderungen im Marktumfeld. Während globale Marken Absatzrückgänge verzeichnen und viele westliche Unternehmen das Land verlassen haben, profitieren lokale Unternehmen von dieser Entwicklung, indem sie Marktanteile übernehmen und die Geschäfte ehemals internationaler Anbieter fortführen.

Aufgrund der implementierten Sanktionen gestaltet sich die Belieferung des russischen Werkes mit Importgütern herausfordernd. Die Warenströme kommen einkaufsseitig nunmehr verstärkt aus Asien statt aus Europa. Davon betroffen sind Produkte wie Früchte, Stabilisatoren, Verpackungsmaterialien, aber auch maschinelle Ersatzteile.

Es ist derzeit schwer einzuschätzen, ob in Zukunft weitere Bewertungsmaßnahmen für Vermögenswerte in der Ukraine und in Russland vorgenommen werden müssen (siehe dazu auch Konzernanhang, Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Schätzungen, Seite 212ff).

Produktqualität und -sicherheit

AGRANA sieht in der Produktion und im Vertrieb von qualitativ hochwertigen und sicheren Produkten eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Das Unternehmen verfügt über ein streng ausgelegtes und laufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement, das den Anforderungen der relevanten lebensmittelrechtlichen Standards und den kundenseitig festgelegten Kriterien entspricht und den gesamten Prozess von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis zur Auslieferung der gefertigten Waren umfasst. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird regelmäßig durch interne und externe Audits verifiziert. Darüber hinaus sollen abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherungen allfällige Restrisiken abdecken.

Markt- und Wettbewerbsrisiken

AGRANA steht im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit im intensiven Wettbewerb mit regionalen wie auch überregionalen Mitbewerbern. Der Eintritt neuer Mitbewerber bzw. die Schaffung zusätzlicher Produktionskapazitäten bestehender Konkurrenten können die Wettbewerbsintensität in Zukunft verstärken.

Die Europäische Kommission hat in ihrem "Agrarausblick 2023–2035" die makroökonomischen Annahmen für den Zuckerrübenmarkt in der EU veröffentlicht. Als die wichtigsten Faktoren wurden der Klimawandel, die Verbrauchernachfrage und die sich entwickelnde Struktur des Agrarsektors genannt. Aber auch geopolitische Instabilität und Inflation wirken sich auf die Agrarmärkte und die Rentabilität der Lebensmittelindustrie aus.

Wie auch im Kalenderjahr 2024 beobachtbar, erhöhen sich die Häufigkeit und die Schwere von sehr warmen Wetterperioden, Starkniederschlägen und Dürren durch die Klimaveränderungen. Nach einem nassen Frühjahr, gefolgt von Hitzewellen und starken Regenfällen, nahm das Auftreten von Schädlingen und Krankheiten zu, was in einigen Teilen der EU die Zuckerrübenerträge beeinträchtigte. Zudem beeinflussten auch starke Regenfälle, Schneefall und Frost die Rübenernte in einigen Regionen Zentraleuropas. Dies führte zu Verzögerungen und Qualitätseinbußen bei den Rüben und wirkte sich damit ebenfalls direkt negativ auf die Erträge und die Produktionseffizienz aus.

Es wird erwartet, dass die Zuckerrübenerträge in der EU aufgrund der häufigeren negativen Wetterereignisse und der einsetzbaren Pflanzenschutzmittel langsam zurückgehen werden. Reduzierte Rübenflächen und Hektarerträge würden die Zuckerproduktion begrenzen.

Der Anstieg der Inflation führte zu einem Rückgang der Kaufkraft und des Zuckerkonsums, insbesondere bei Premiumprodukten. Der Inflationseffekt ist auch in Ländern mit einem niedrigeren Pro-Kopf-BIP und damit einem niedrigeren Einkommen pro Haushalt stärker ausgeprägt. In Anbetracht des erwarteten Rückgangs der EU-Bevölkerung und des anhaltenden Trends eines rückläufigen Pro-Kopf-Zuckerkonsums wird sich der Abwärtstrend beim Zuckerverbrauch in der EU bis 2035 voraussichtlich fortsetzen.

Seit der Invasion Russlands im Jahr 2022 erhielt die landwirtschaftliche Produktion der Ukraine einen zunächst bis 5. Juni 2024 befristeten, zollfreien Zugang in die EU. Infolgedessen stiegen die Einfuhren von Weißzucker aus der Ukraine im Jahr 2023 um das Zwanzigfache im Vergleich zur Einfuhrquote (20.070 Tonnen pro Jahr) vor dem Krieg auf über 400.000 Tonnen pro Jahr. Da sich diese Einfuhrentwicklung 2024 fortsetzte, wurde die im April 2024 verlängerte Sonderregelung für den zollfreien Import von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine in die EU nun bei bestimmten sensiblen Produkten, darunter Zucker, mit einem automatischen Schutzmechanismus versehen. Diese Sonderregelung gilt vom 6. Juni 2024 bis zum 5. Juni 2025. Demnach lag die Obergrenze für zollfreie Exporte der Ukraine in die EU im Kalenderjahr 2024 bei rund 265.000 Tonnen. Diese Obergrenze für 2024 wurde im Juni 2024 erreicht und daraufhin wurden die Zölle in der EU auf Importe aus der Ukraine am 2. Juli 2024 wieder eingeführt. Für den Zeitraum 1. Jänner bis 5. Juni 2025 wurde ein neues zollfreies Einfuhrkontingent von rund 110.000 Tonnen festgelegt. Darüber hinausgehende Mengen werden dann bei einer Einfuhr in die EU mit dem normalen Zollsatz von 419 € pro Tonne belegt. Die Marktzugangsregelung für den Zeitraum ab dem 6. Juni 2025 wird aktuell zwischen der EU und der Ukraine verhandelt.

In Anbetracht der oben genannten Trends und Prognosen ist AGRANA bestrebt, sich kontinuierlich an die Marktentwicklungen anzupassen und eine führende Position in Bezug auf relative Wettbewerbsfähigkeit einzunehmen. Mittelfristige Strategien zielen auf die Stärkung der Marktposition und das Streben nach operativer Exzellenz ab.

AGRANA ergreift Maßnahmen zur Stärkung ihres Kerngeschäfts und zum Ausbau ihrer Marktpositionen, um Volatilitäten abzufangen und eine stabile Ertragslage zu erzielen. Investitionen werden in den Ausbau von Absatzmärkten für Fruchtzubereitungen und im Food Service-Bereich getätigt. Die globale politische Situation und ihre Auswirkungen auf Lieferketten könnten das Segment Frucht negativ beeinflussen, wobei Argentinien und die Türkei besonders beobachtet werden.

Wirtschaftspolitik der 2. US-Präsidentschaft Donald Trump

Die Unsicherheiten im Hinblick auf die Einführung von Strafzöllen im Zuge der Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump bleiben erheblich. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Jänner 2025 wurden zahlreiche Maßnahmen, insbesondere Zölle, angekündigt, teilweise umgesetzt und teils vorläufig ausgesetzt – eine mögliche Wiedereinführung bleibt offen. Diese Zollmaßnahmen betreffen vor allem China, Mexiko, Kanada und die Europäische Union. Zur Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen führt AGRANA im Segment Frucht eine umfassende Risikoanalyse durch und erarbeitet gezielte Maßnahmen, um die Weitergabe etwaiger Kostensteigerungen an Kunden sicherzustellen. Zudem pflegt AGRANA eine enge Kommunikation mit seinen Kunden, um Transparenz und eine vorausschauende Zusammenarbeit zu gewährleisten. Parallel dazu werden alternative Preisgestaltungsmodelle sowie Strategien zur Rohmaterialbeschaffung intensiv diskutiert und entwickelt, um potenzielle Risiken abzufedern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate werden Apfelsaftkonzentrate vom chinesischen Werk nach Amerika exportiert. Durch den Anstieg der amerikanischen Zölle werden sich die Exporte verteuern und könnten als Folge die Auslieferungen reduzieren.

Die protektionistische Handelspolitik der Trump-Regierung könnte auch potenzielle Auswirkungen auf den globalen Zuckersektor haben und zu einer Umstrukturierung der Prioritäten bzw. Vereinbarungen zwischen wichtigen Handelsblöcken führen. Die Einführung hoher Zölle verstärkt die Marktschwankungen, da betroffene Länder möglicherweise mit eigenen Zöllen reagieren, was zu einem Handelskonflikt führen könnte, dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft schwer vorhersehbar sind, aber erheblich sein könnten.

Ein Ergebnis könnte beispielsweise ein stärkerer US-Dollar sein, der sofort die Rohstoffmärkte beeinflusst und Produzenten sowie Konsumenten weltweit betrifft. Von den US-Zöllen betroffene Länder könnten alternative Märkte für ihre Zuckerexporte suchen, was den Wettbewerb für europäische Produzenten verstärken würde.

Die Aufforderungen des Weißen Hauses, mehr fossile Brennstoffe zu fördern, und der Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen könnten die Nachfrage und den Verbrauch von Öl und Gas direkt beeinflussen und zusätzliche Risiken und Schwankungen bei der Stabilität der Preise für Weiß- und Rohzucker mit sich bringen.

Nicht zuletzt könnte der Einfluss von Trumps zweiter Amtszeit, angesichts der aktuellen geopolitischen Turbulenzen, der Unterstützung für die Ukraine und der Forderungen, 5 % des BIP für Verteidigung auszugeben, die verfügbaren Ressourcen zur Unterstützung der EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsektoren erheblich reduzieren.

IT-Risiken

AGRANA ist auf die Funktionstüchtigkeit einer komplexen IT-Technologie angewiesen. Die Nichtverfügbarkeit, Datenverlust oder Datenmanipulation und die Verletzung der Vertraulichkeit bei kritischen IT-Systemen können beträchtliche Auswirkungen auf betriebliche Teilbereiche haben. Die allgemeine Entwicklung in Bezug auf externe Angriffe auf IT-Systeme verdeutlicht das Risiko, dass die AGRANA-Gruppe in Zukunft auch zunehmend solchen Risiken ausgesetzt ist/sein kann. Die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit wird durch qualifizierte interne und externe Expertinnen und Experten sowie durch entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet. Dazu zählen redundant ausgelegte IT-Systeme und Security Tools, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zusammen mit externen Partnern wurden Vorkehrungen getroffen, um möglichen Bedrohungen zu begegnen und potenziellen Schaden abzuwenden.

Mitarbeitende

Die AGRANA-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, ein attraktiver Arbeitgeber auf regionaler und globaler Ebene zu sein und einen ansprechenden Arbeitsplatz mit Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Mitarbeitende zu bieten. Der gemeinsame Erfolg ist die Grundlage für Zufriedenheit und Bindung von Mitarbeitenden sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Arbeitssicherheit steht an oberster Stelle. Fachexpertinnen und -experten an allen Standorten arbeiten in einem globalen Netzwerk, um Best Practices zu teilen und diesen Anspruch sicherzustellen. Lokale Gesundheitsinitiativen ergänzen diesen Fokus. Arbeitssicherheit bezieht sich auch auf den Anspruch der Mitarbeitenden, sich an ihrem Arbeitsplatz sicher vor jeglichen Belästigungen zu fühlen. Im AGRANA-Verhaltenskodex ist das Verbot von Diskriminierung und Belästigung gruppenweit geregelt. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.

Der anhaltende Mangel an Fachkräften sowie sich verändernde Arbeitsplätze und daraus resultierende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit bilden derzeit die unmittelbarsten Risiken und werden AGRANA in den nächsten Jahren begleiten. Besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie im IT-Bereich ist hier eine Veränderung des Arbeitsmarktes in Richtung eines "Arbeitnehmermarktes" zu beobachten. Eine Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems soll Verbesserungen und Erleichterungen bringen. Die Förderung von interner Entwicklung flankiert diese Maßnahme. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung und Entwicklung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Gleichzeitig ist AGRANA im Rahmen ihrer Arbeit im Bereich Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bemüht, Arbeitsplätze, u.a. für Frauen, attraktiver zu gestalten und Talent und Wissen im Unternehmen zu halten.

Intensive lokale und regionale Personalmarketingmaßnahmen, die Förderung der Nachwuchsausbildung sowie die Anpassung von Arbeitszeitmodellen bilden die rahmengebenden Maßnahmen für eine intensive Unterstützung der Führungskräfte zu den Themen Remote-Führung, hybrider Team-Arbeit, Nachfolgeplanung und Veränderungsmanagement.

Flexibilisierung bedeutet gleichzeitig eine größere Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Trennung von Arbeitszeit und persönlicher Zeit. Überstunden können zudem zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Beschäftigte führen. AGRANA stellt die Transparenz zu tatsächlich geleisteten Überstunden sowie die Einhaltung von Ruhezeiten mittels Zeitaufzeichnungen sicher. Darüber hinaus wird die Beschränkung der Überstunden gemäß den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen geregelt und die Abteilung Interne Revision überprüft im Zuge von internen HR-spezifischen Prüfungen mögliche Arbeitszeitüberschreitungen.

Regulatorische Risiken

Marktordnungsrisiken für Zucker

Im Rahmen des Risikomanagements werden bereits im Vorfeld mögliche Szenarien und ihre Auswirkungen analysiert und bewertet. Über die aktuellen Entwicklungen und ihre Konsequenzen wird auch auf Seite 161ff im Segment Zucker berichtet.

Die gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2023–2027 trat am 1. Jänner 2023 in Kraft und beinhaltet einen ehrgeizigen "grünen Ansatz" für die EU-Landwirtschaft, eine kurze Lieferkette "vom Feld bis auf den Tisch" und die Einführung neuer und strenger Regeln für den Umweltschutz sowie die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.

Die Unterstützung für die EU-Landwirtschaft durch die Politik ist immer noch hoch, doch die Inflation könnte die Effizienz dieser Ausgaben untergraben und zusätzliche Unterstützung erforderlich machen. Die von der Lebensmittelindustrie und den Endverbrauchern so sehr geforderte nachhaltige Bewirtschaftung und Verarbeitung ist mit viel höheren Kosten verbunden als ursprünglich geplant und birgt die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten verloren geht.

Laufende politische Veränderungen könnten dazu führen, dass die Prioritäten beispielhaft beim Green Deal neu gesetzt werden. Bei den EU-Wahlen 2024 haben politische Gruppierungen im Europäischen Parlament an Macht gewonnen, die Bemühungen zur Emissionsreduzierung verlangsamen und die wirksame Umsetzung von Green-Deal-Maßnahmen behindern könnten. Diese Veränderungen können zusätzliche Wettbewerbsrisiken für Unternehmen mit sich bringen, die ihren Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften und nachhaltige Lebensmittelverarbeitung richten. Dieses Risiko wird durch die Politik der Trump-Regierung verstärkt, die fossile Brennstoffe und Deregulierung begünstigt.

Freihandelsabkommen

Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen geändert. Die EU verhandelt mit zahlreichen Staaten über Freihandelsabkommen. Zukünftige Abkommen der EU könnten wirtschaftliche Auswirkungen auf AGRANA haben.

AGRANA verfolgt die oft Jahre andauernden Verhandlungen bzw. Abschlüsse und analysiert und bewertet die einzelnen Ergebnisse.

Die EU und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) erzielten im Juni 2019 eine grundsätzliche politische Einigung über ein umfassendes Handelsabkommen. Derzeit laufen jedoch weiterführende Gespräche zur Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten. Nach einer Einigung ist die Vorlage zur Zustimmung an den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament vorgesehen. Die entsprechende Zustimmung ist die Basis für den nachfolgenden Prozess der Ratifizierung und Befürwortung der nationalen Parlamente.

Es wird erwartet, dass im Jahr 2025 ein überarbeitetes, tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen mit der Ukraine in Kraft gesetzt wird, das die Stabilität und die Vorhersehbarkeit im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewährleisten soll.

EU-Richtlinie für erneuerbare Energien

Am 31. Oktober 2023 wurde die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive III oder RED III) im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU gibt damit vor, wie der Anteil erneuerbarer Energien weiter ausgebaut werden soll.

RED III nimmt bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deal eine wesentliche Rolle ein, für Klimaneutralität bis 2050 und für eine 14,5 %-Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen für Transportkraftstoffe bis 2030. Mit RED III werden nicht nur die EU-Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien angehoben. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, Netzen und Energiespeichern verkürzt werden. Damit werden zum Teil auch die Ende 2022 mit der EU-Notfallverordnung temporär beschlossenen Beschleunigungsvorgaben für Genehmigungsverfahren dauerhaft ins europäische Recht übergeführt.

RED III trat am 20. November 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die meisten Vorgaben der Richtlinie bis 21. Mai 2025 national in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Wärme- und Kälteversorgung umsetzen.

Im Jahr 2023 wurde in Österreich E10 schrittweise eingeführt, um einen wesentlichen Beitrag zum THG-Minderungsziel zu leisten.

Die EU-Entscheidung vom Oktober 2022 über das Ende von Verbrennungsmotoren in neu zugelassenen Fahrzeugen ab 2035 wurde von AGRANA verfolgt, stellt nach aktueller Einschätzung aber kein relevantes Risiko für die Bioethanolproduktion dar. Einerseits ist Bioethanol nur ein Produkt im Rahmen des Kreislaufwirtschaftskonzeptes der Bioraffinerie in Pischelsdorf|Österreich, andererseits wird Bioethanol im Rahmen des Ausstiegs aus fossilen Produkten Verwendungsmöglichkeiten abseits des Einsatzes in Treibstoffen finden.

Rechtliche Risiken

AGRANA verfolgt Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder deren Mitarbeitende betreffen und allenfalls zu einer Risikosituation führen könnten, kontinuierlich und trifft gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Die unter besonderer Aufmerksamkeit stehenden Rechtsbereiche sind Kartell-, Lebensmittelund Umweltrecht, neben Datenschutz, Geldwäschebestimmungen und Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance, Personalrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort.

Es bestehen keine gerichtsanhängigen oder angedrohten zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen der AGRANA-Gruppe, die eine materielle Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten.

Finanzielle Risiken

AGRANA ist Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Zinssätzen und Produktpreisen ausgesetzt. Darüber hinaus bestehen Risiken, die für den Konzern notwendigen Refinanzierungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Finanzierungssteuerung der Unternehmensgruppe erfolgt zentral durch die Treasury-Abteilung, die dem Vorstand laufend über die Entwicklung und Struktur der zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, die Nettofinanzschulden des Konzerns, die finanziellen Risiken und den Umfang und das Ergebnis der getätigten Sicherungsgeschäfte berichtet.

Die AGRANA-Gruppe ist weltweit tätig und hat unterschiedliche Steuergesetzgebungen, Abgabenregularien sowie devisenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Veränderungen dieser Bestimmungen durch die gesetzgebenden Instanzen und die Auslegung durch lokale Behörden können einen Einfluss auf den finanziellen Erfolg einzelner Konzerngesellschaften und in weiterer Folge auch auf den Konzern haben.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken ergeben sich durch Wertschwankungen von fix verzinsten Finanzinstrumenten infolge einer Änderung des Marktzinssatzes (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Kreditaufnahmen unterliegen dagegen keinem Wertrisiko, da der Zinssatz zeitnah der Marktzinslage angepasst wird.

Durch die Schwankung des Marktzinsniveaus ergibt sich außerdem ein Risiko hinsichtlich der künftigen Zinszahlungen (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko). Dabei versucht AGRANA, Zinssicherungsinstrumente dem Finanzierungsbedarf und der Fristigkeit entsprechend einzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 7 werden die bestehenden Zinsrisiken durch Berechnung des "Cash Flow at Risk" bzw. der "Modified Duration" ermittelt und im Konzernanhang detailliert dargestellt.

Währungsrisiken

Währungsrisiken können aus dem Einkauf von Waren und dem Verkauf von Produkten in Fremdwährungen sowie aufgrund von Finanzierungen, die nicht in der lokalen Währung erfolgen, entstehen. Die wesentlichen Fremdwährungspositionen sind im Konzernanhang tabellarisch angeführt (Seite 259).

Im Rahmen des Währungsmanagements ermittelt AGRANA monatlich pro Konzerngesellschaft das Netto-Fremdwährungsexposure, welches sich aus den Einkaufs-, Verkaufs- und Finanzmittelpositionen inklusive der im Bestand befindlichen Sicherungsgeschäfte ergibt. Zudem werden bereits kontrahierte, jedoch noch nicht erfüllte Einkaufs- und Verkaufskontrakte in Fremdwährungen berücksichtigt. Als Sicherungsinstrument setzt AGRANA vorrangig Devisentermingeschäfte ein, mit denen die in Fremdwährung anfallenden Zahlungsströme gegen Kursschwankungen abgesichert werden. In Ländern mit volatilen Währungen werden diese Risiken zusätzlich durch eine Verkürzung von Zahlungsfristen, eine Indizierung der Verkaufspreise zum Euro oder US-Dollar und analoge Sicherungsmechanismen weiter reduziert.

Das Währungsrisiko wird durch den "Value at Risk"-Ansatz ermittelt und im Konzernanhang dargestellt.

Liquiditätsrisiken

Das Bestreben der AGRANA-Gruppe ist darauf ausgerichtet, über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsrisiken auf Einzelgesellschafts- oder Länderebene werden durch das einheitliche Berichtswesen frühzeitig erkannt, wodurch Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Liquidität der AGRANA-Gruppe ist durch bilaterale und syndizierte Kreditlinien, die überwiegend auf Ebene der Konzernholding abgeschlossen wurden, langfristig und ausreichend abgesichert.

Kontrahenten- und Bankenrisiken

Aufgrund der internationalen Aufstellung der AGRANA-Gruppe bestehen Bankguthaben und Finanzanlagen global verteilt bei verschiedenen Bankpartnern. Das hierbei bestehende Risiko von Zahlungsausfällen wird in der AGRANA-Gruppe genau und regelmäßig überwacht. Im Rahmen der internen Richtlinien dürfen nur Geschäftsbeziehungen zu erstklassigen Banken mit einem definierten Mindestrating eingegangen werden. In Fällen, in denen das Mindestrating nicht erfüllt werden kann, sind Obergrenzen für Guthaben vorgegeben und strikt einzuhalten.

Risiken aus Forderungsausfällen

Risiken aus Forderungsausfällen werden durch die bestehenden Warenkreditversicherungen, strikte Kreditlimits und laufende Überprüfungen der Kundenbonität minimiert. Das verbleibende Risiko wird durch Vorsorgen in angemessener Höhe abgedeckt.

Die finanziellen Risiken werden im Konzernanhang im Kapitel Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (Seite 244ff) im Detail erläutert.

Klimawandelrisiken und andere ESG-Risiken

Klimawandel- und andere ESG-Risiken wurden im Geschäftsjahr 2024|25 im Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einer Neubewertung im Rahmen der verpflichtend durchzuführenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen. Die bisher in diesem Kapitel beschriebenen Risiken flossen ebenso wie neu identifizierte Themen in die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse ein und werden nunmehr in der Nicht-finanziellen Erklärung nach § 267a UGB (Angabepflicht E1- IRO-1, Seite 55f) behandelt.

Gesamtrisiko

Die derzeitige Gesamtrisikoposition des Konzerns ist durch hohe Volatilitäten in den Einkaufs- und Verkaufsmärkten sowie durch konjunkturbedingte Nachfrageschwächen gekennzeichnet. Geopolitische und klimatische Faktoren können sich ebenfalls negativ auswirken.

Im Bereich Bioethanol hängt der wirtschaftliche Erfolg wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Absatzpreise ab. Die Preise für die verwendeten Rohstoffe Mais und Weizen können sich unabhängig von den Ethanolpreisen entwickeln, was die Einschätzung der Ergebnisentwicklung erschwert.

Der Zustrom von landwirtschaftlichen Produkten aus der Ukraine, insbesondere Zucker und Getreide, wird gemäß der EU-Verordnung 2024/1392 geregelt. Wenn die Importmengen eine bestimmte Gesamtmenge überschreiten, wird das ausgesetzte Zollkontingent wieder eingeführt, um den Unionsmarkt zu schützen.

Trotz der volatilen Rahmenbedingungen in wirtschaftlicher und geopolitischer Hinsicht bleibt die Gesamtrisikoposition des Konzerns auf dem Niveau der Vorjahre. Sie ist durch eine hohe bilanzielle Eigenkapitalausstattung gedeckt und die AGRANA-Gruppe kann durch die Diversifikation in zwei Geschäftsbereiche bzw. drei Segmente risikoausgleichend agieren.

Für die AGRANA-Gruppe bestehen nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken bzw. sind solche auch gegenwärtig nicht erkennbar.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Berichterstattung gemäß § 243a Abs. 2 UGB

Der Vorstand der AGRANA verantwortet die Einrichtung und Ausgestaltung eines Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.

Das IKS, konzernweit geltende Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie die Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sichern sowohl die Einheitlichkeit der Rechnungslegung als auch die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der extern publizierten Abschlüsse.

Der überwiegende Anteil der Konzerngesellschaften verwendet SAP als führendes ERP1 -System. Sämtliche AGRANA-Gesellschaften übergeben die Werte der Einzelabschlüsse in das zentrale SAP-Konsolidierungsmodul. Es kann somit sichergestellt werden, dass das Berichtswesen auf einer einheitlichen Datenbasis beruht. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen. Es zeichnet für die Betreuung der Meldedatenübernahme der lokalen Gesellschaften, die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen und die analytische Aufbereitung und Erstellung von Finanzberichten verantwortlich. Kontrolle und Abstimmung des internen und externen Berichtswesens werden monatlich durch das Controlling und Konzernrechnungswesen durchgeführt.

Das wesentliche Steuerungsinstrument für das Management von AGRANA ist das konzernweit implementierte einheitliche Planungs- und Berichtssystem. Es umfasst eine Mittelfristplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren, eine Budgetplanung (für das folgende Geschäftsjahr), Monatsberichte inklusive eines eigenen Risikoberichtes sowie dreimal bis viermal jährlich eine Vorschaurechnung des laufenden Geschäftsjahres, in der die wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der Planungsprämissen wird dieses System durch Ad-hoc-Planungen ergänzt.

Die vom Controlling erstellte monatliche Finanzberichterstattung zeigt die Entwicklung aller Konzerngesellschaften. Der Inhalt dieses Berichtes ist konzernweit vereinheitlicht und umfasst neben detaillierten Verkaufsdaten Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung, die daraus ableitbaren Kennzahlen und auch eine Analyse der wesentlichen Abweichungen. Teil dieses Monatsberichtes ist auch ein eigener Risikobericht, sowohl für jedes Segment als auch für die gesamte AGRANA-Gruppe, in dem unter Annahme von aktuellen Marktpreisen noch nicht fixierter Mengen bei wesentlichen Ergebnisfaktoren im Vergleich zu geplanten Preisen das Risikopotenzial für das laufende und das nachfolgende Geschäftsjahr errechnet wird.

Ein konzernweites Risikomanagementsystem (siehe Kapitel Risikomanagement, Seite 169ff), sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene, in dessen Rahmen alle für das Unternehmen relevanten Risikofelder wie regulatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, Rohstoffbeschaffung, Wettbewerbs- und Marktrisiken sowie Finanzierung auf Chancen und Risiken analysiert werden, ermöglicht es dem Management, frühzeitig Veränderungen im Unternehmensumfeld zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Interne Revision überwacht sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe in der Gruppe im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien sowie auf Wirksamkeit des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme. Grundlage der Prüfungshandlungen ist ein vom Vorstand beschlossener jährlicher Revisionsplan auf Basis einer konzernweiten Risikobewertung. Auf Veranlassung des Managements werden Ad-hoc-Prüfungen durchgeführt, die auf aktuelle und zukünftige Risiken abzielen. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden regelmäßig an den AGRANA-Vorstand und an das verantwortliche Management sowie an den Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) berichtet. Die Umsetzung der von der Revision vorgeschlagenen Maßnahmen wird durch Folgekontrollen überprüft.

Eine interne Risikoanalyse ist auch Bestandteil des AGRANA-Compliance-Managementsystems. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die die Compliance-Risiken länder- und unternehmensspezifisch bewerten. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Die Risikoanalyse wird zwischen dem Konzern-Risikomanagement und dem Compliance-Office abgestimmt. Das Compliance-Managementsystem der AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2022 nach ISO 37301 und ISO 37001 zertifiziert. Im Rahmen der Abschlussprüfung beurteilt der Wirtschaftsprüfer jährlich das Interne Kontrollsystem des Rechnungslegungsprozesses und der IT-Systeme. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat berichtet.

Kapital-, Anteils-, Stimmund Kontrollrechte1

Das Grundkapital der AGRANA Beteiligungs-AG zum Stichtag 28. Februar 2025 betrug 113,5 Mio. € (29. Februar 2024: 113,5 Mio. €) und war in 62.488.976 (29. Februar 2024: 62.488.976) auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien mit Stimmrecht) geteilt. Weitere Aktiengattungen bestehen nicht.

Die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (AZSF) mit Sitz in Wien hält als Mehrheitsaktionär direkt 78,34 % des Grundkapitals der AGRANA Beteiligungs-AG. An der AZSF sind die Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG), Wien, mit 50 % abzüglich einer Aktie, die von der AGRANA Zucker GmbH, einer Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, gehalten wird, sowie die Südzucker AG (Südzucker), Mannheim|Deutschland, mit 50 % beteiligt. An der ZBG halten die "ALMARA" Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H., die Rübenproduzenten Beteiligungs GesmbH und die Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, jeweils Wien, Beteiligungen. Aufgrund eines zwischen der Südzucker und der ZBG abgeschlossenen Syndikatsvertrages sind die Stimmrechte der Syndikatspartner in der AZSF gebündelt und es bestehen u.a. Übertragungsbeschränkungen der Aktien und bestimmte Nominierungsrechte der Syndikatspartner für die Organe der AGRANA Beteiligungs-AG und der Südzucker. So waren zum Bilanzstichtag Mag. Stephan Büttner von der ZBG als Vorstandsmitglied der Südzucker AG und Dr. Stephan Meeder seitens Südzucker als Vorstandsmitglied der AGRANA Beteiligungs-AG nominiert und bestellt.

Es gibt keine Inhaberinnen und Inhaber von Aktien, die über besondere Kontrollrechte verfügen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch Aktionärinnen und Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus.

Der Vorstand verfügt über keine über die unmittelbaren gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Befugnisse, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

In den Verträgen betreffend Schuldscheindarlehen und Kreditlinien ("Syndicated Loans") sind Change of Control-Klauseln enthalten, die den Darlehensgebern ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.

Darüber hinaus bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.

Prognosebericht

AGRANA sieht sich aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodelles, einer soliden Bilanzstruktur und nicht zuletzt aufgrund der strukturellen Transformation auf Holding- und Segmentebene durch AGRANA NEXT LEVEL für die Zukunft gut aufgestellt.

Bei dieser Prognose für das Geschäftsjahr 2025|26 gilt es zu beachten, dass mit weiteren Auswirkungen des andauernden Ukraine-Krieges und der damit fortgesetzten grundsätzlichen Verstärkung der bereits bestehenden hohen Volatilitäten hinsichtlich der Absatz- und Beschaffungsmärkte zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die weitere Entwicklung zollfreier ukrainischer Agrarimporte (z.B. Zucker und Getreide) in die EU. Daneben sind die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sowie die Dauer der globalen zollpolitischen Verwerfungen nur schwer abschätzbar.

AGRANA-Gruppe 2024 25
IST
2025 26
Prognose
Umsatzerlöse Mio. € 3.514,0 leichter Rückgang
EBIT Mio. € 40,5 stabile Entwicklung
Investitionen¹ Mio. € 113,7 120

Auf Gruppenebene wird für das Geschäftsjahr 2025|26 mit einer stabilen Entwicklung beim Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) gerechnet. Beim Konzernumsatz wird von einem leichten Rückgang ausgegangen.

Was die neue Strategie AGRANA NEXT LEVEL betrifft, sollen bereits im Geschäftsjahr 2025|26 Maßnahmen mit einem nachhaltigen jährlichen Einsparungseffekt von bis zu 50 Mio. € umgesetzt werden, wodurch jedoch die negativen Marktentwicklungen, v.a. im Segment Zucker, nicht ausgeglichen werden können.

Für das EBIT des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2025|26 wird ein sehr deutlich unter dem Vorjahr liegender Wert (Q1 2024|25: 32,3 Mio. €) prognostiziert. Einerseits wird die operative Ergebnissituation im Segment Zucker weiterhin sehr schwach erwartet, andererseits werden in diesem Segment auch außerordentliche Personalaufwendungen im Zusammenhang mit den Werkschließungen vom März 2025 zu berücksichtigen sein.

Das Investitionsvolumen in den drei Segmenten soll in Summe mit rund 120 Mio. € moderat über dem Wert von 2024|25 und leicht über dem Abschreibungsniveau (rund 115 Mio. €) liegen.

Segment Frucht 2024 25
IST
2025 26
Prognose
Umsatzerlöse Mio. € 1.630,4 leichter Anstieg
EBIT Mio. € 99,7 deutlicher Rückgang 

Im Segment Frucht prognostiziert AGRANA für das Geschäftsjahr 2025|26 einen EBIT-Rückgang bei einem leicht steigenden Umsatz. Der Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen rechnet bei stabilen Mengen mit einer preisbedingt leicht steigenden Umsatzentwicklung. Auch wenn für das Geschäftsjahr 2025|26 aufgrund einer erwarteten Normalisierung von Preisdynamiken nach einem sehr margenstarken Geschäftsjahr 2024|25 ein deutlicher EBIT-Rückgang erwartet wird, übertreffen die Ergebniserwartungen für 2025|26 den EBIT-Durchschnitt der fünf vorangegangenen Geschäftsjahre deutlich. Im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate wird für 2025|26 ein Umsatz über dem Vorjahresniveau prognostiziert. Aufgrund der bisher abgeschlossenen Kontrakte aus der Ernte 2024 wird die Ertragslage im neuen Geschäftsjahr weiterhin auf einem guten Niveau erwartet.

Segment Stärke 2024 25
IST
2025 26
Prognose
Umsatzerlöse Mio. € 1.014,0 stabile Entwicklung
EBIT Mio. € 31,9 deutlicher Anstieg 

Im Segment Stärke werden für das Geschäftsjahr 2025|26 stabile Umsatzerlöse prognostiziert. Es wird angenommen, dass die Rohstoffpreise leicht ansteigen werden. Unter anderem aufgrund initiierter Projekte, die weitere Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen zum Ziel haben, wird aber mit einem deutlich über Vorjahr liegenden EBIT gerechnet.

Segment Zucker 2024 25
IST
2025 26
Prognose
Umsatzerlöse Mio. € 869,6 deutlicher Rückgang 
EBIT Mio. € –91,1 moderate Verbesserung

Im Segment Zucker rechnet AGRANA 2025|26 mit deutlich rückläufigen Umsatzerlösen. Ein herausforderndes Marktumfeld mit u.a. enormem Wettbewerb aus der Ukraine, insbesondere in den EU-Defizitländern, führt dazu, dass die Preise unverändert unter Druck stehen. Es wird daher erneut ein negatives operatives Ergebnis erwartet. Aufgrund eines reduzierten negativen Ergebnisses aus Sondereinflüssen wird das EBIT moderat besser als im Vorjahr prognostiziert.

Betreffend Aussagen im Prognosebericht gelten folgende schriftliche und bildliche Wertaussagen:

Wertaussage Visualisierung Wertmäßige Veränderung in Zahlen
Stabil 0 % bis +1 % oder 0 % bis –1 %
Leicht  oder  Mehr als +1 % bis +5 % oder mehr als –1 % bis –5 %
Moderat  oder  Mehr als +5 % bis +10 % oder mehr als –5 % bis –10 %
Deutlich  oder  Mehr als +10 % bis +50 % oder mehr als –10 % bis –50 %
Sehr deutlich  oder  Mehr als +50 % oder mehr als –50 %

Wien, am 25. April 2025

Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG

Mag. Stephan Büttner Vorstandsvorsitzender

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Vorstandsmitglied

Dr. Stephan Meeder Vorstandsmitglied

KONZERN-ABSCHLUSS 2024|25

184 Konzern-Gewinn- und 217 Erläuterungen zur
Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung
225 Erläuterungen zur Geldflussrechnung
227 Erläuterungen zur Bilanz
185 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 244 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten
262 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
262 Angaben über Geschäfts
186 Konzern-Geldflussrechnung beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen
187 Konzern-Bilanz
266 Organe der Gesellschaft
(Kurzdarstellung)
188 Konzern-Eigenkapital-Entwicklung
267 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
192 Konzernanhang
192 Informationen zu Geschäftssegmenten
195 Allgemeine Grundlagen 268 Bestätigungsvermerk
198 Konsolidierungskreis
205 Konsolidierungsmethoden
  • 205 Währungsumrechnung
  • 206 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
  • 207 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
266 Organe der Gesellschaft
(Kurzdarstellung)

-

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

Note t€ 2024 25 2023 24
(1) Umsatzerlöse 3.514.002 3.786.876
(2) Bestandsveränderungen 77.367
(2) Andere aktivierte Eigenleistungen 5.776
(3) Sonstige betriebliche Erträge 44.632
(4) Materialaufwand –2.395.133 –2.804.836
(5) Personalaufwand –448.018 –417.404
(6) Abschreibungen und Wertminderungen –132.141 –136.268
(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen –402.409 –406.524
(8) Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 485 1.392
Ergebnis der Betriebstätigkeit 40.545 151.011
(9) Finanzerträge 49.232 53.702
(10) Finanzaufwendungen –86.035 –107.011
Finanzergebnis –36.803 –53.309
Ergebnis vor Ertragsteuern 97.702
(11) Ertragsteuern –161.536
1.820
63.475
3.742
–3.769
–27
–4.253
4.226
–0,07 €
–28.349
Konzernergebnis 69.353
davon Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG 64.925
davon nicht beherrschende Anteile 4.428
(12) Ergebnis je Aktie nach IFRS (unverwässert und verwässert) 1,04 €

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

t€ 2024 25 2023 24
Konzernergebnis –27 69.353
Sonstiges Ergebnis aus
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung 12.552 –16.300
Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten (Cashflow-Hedges) 12.400 –13.726
- Erfolgsneutrale Änderung 15.730 –18.446
- Latente Steuern –3.330 4.720
Anteilen am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 4.255 1.463
Zukünftig in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassende Erträge und Aufwendungen 29.207 –28.563
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste leistungs
orientierter Pensionszusagen und ähnlicher Verpflichtungen 3.602 –3.528
- Erfolgsneutrale Änderung 4.818 –4.252
- Latente Steuern –1.216 724
Marktwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten 643 316
- Erfolgsneutrale Änderung 835 411
- Latente Steuern –192 –95
Anteilen am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden –4 11
Zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassende Erträge und Aufwendungen 4.241 –3.201
Sonstiges Ergebnis 33.448 –31.764
Gesamtergebnis 33.421 37.589
davon Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG 28.719 27.190
davon nicht beherrschende Anteile 4.702 10.399

Konzern-Geldflussrechnung

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

t€ 2024 25 2023 24
Konzernergebnis –27 69.353
Abschreibungen auf das Anlagevermögen 133.319 136.315
Zuschreibungen auf das Anlagevermögen –908 –47
Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen –699 –2.162
Veränderungen langfristiger Rückstellungen –1.330 –2.004
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden –485 –1.392
Dividenden von Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 8.500 2.500
Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten gemäß IAS 29 865 1.953
Erhaltene Dividenden von nicht konsolidierten Tochterunternehmen 0 35
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge und sonstige Anpassungen 78.381 111.784
Cashflow aus dem Ergebnis 217.616 316.335
Veränderungen der Vorräte 105.010 –13.535
Veränderungen der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten 120.587 –13.220
Veränderungen kurzfristiger Rückstellungen –3.921 4.156
Veränderungen der Verbindlichkeiten (ohne Finanzverbindlichkeiten) –25.807 –23.489
Veränderungen des Working Capital 195.869 –46.088
Erhaltene Zinsen 5.352 2.685
Gezahlte Zinsen –17.445 –12.910
Gezahlte Ertragsteuern –40.315 –19.806
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 361.077 240.216
Erhaltene Dividenden 32 28
Einzahlungen aus Anlagenabgängen 563 5.196
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte abzüglich Zuschüsse –104.531 –112.650
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren 0 7
Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen 4.015 0
Abgegangene liquide Mittel aus dem Verkauf von Tochterunternehmen –896 0
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen –635 –2.500
Auszahlungen für den Erwerb eines Geschäftsbetriebes –526 –1.061
Cashflow aus Investitionstätigkeit –101.978 –110.980
Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen –85.000 0
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten –6.596 –6.291
Rückzahlung Investitionskredit der Europäischen Investitionsbank –4.884 –4.884
Einzahlungen aus syndizierten Krediten 50.000 0
Rückzahlungen von syndizierten Krediten 0 –140.000
Einzahlungen aus Darlehen 0 110.000
Rückzahlungen von Darlehen –30.000 0
Rückzahlungen/Einzahlungen von Kontokorrentkrediten und Barvorlagen –9.104 –39.230
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0 –1.188
Gezahlte Dividenden –56.437 –57.741
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –142.021 –139.334
Veränderungen des Finanzmittelbestandes 117.078 –10.098
Einfluss von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand –1 –6.457
Einfluss von IAS 29 auf den Finanzmittelbestand –1.557 –13.682
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 88.106 118.343
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 203.626 88.106

Konzern-Bilanz

zum 28. Februar 2025

t€ Stand
28.02.2025
Stand
29.02.2024
AKTIVA
A. Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-/Firmenwerte 112.815 112.443
Sachanlagen 781.722 797.622
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen 65.946 68.985
Wertpapiere 20.296 18.206
Beteiligungen 10 280
Sonstige Vermögenswerte 5.784 3.318
Aktive latente Steuern 51.565 30.312
1.038.138 1.031.166
B. Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 1.030.827 1.170.810
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 300.350 441.934
Sonstige Vermögenswerte 134.827 153.368
Laufende Ertragsteuerforderungen 3.115 4.037
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 203.626 88.106
1.672.745 1.858.255
Summe Aktiva 2.710.883 2.889.421
PASSIVA
A. Eigenkapital
Grundkapital 113.531 113.531
Kapitalrücklagen 540.760 540.760
Gewinnrücklagen 509.204 532.438
Anteil der Aktionäre am Eigenkapital 1.163.495 1.186.729
Nicht beherrschende Anteile 66.208 61.701
1.229.703 1.248.430
B. Langfristige Schulden
Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen 45.811 52.465
Übrige Rückstellungen 31.601 31.271
Finanzverbindlichkeiten 384.139 523.596
Sonstige Verbindlichkeiten 7.904 15.957
Passive latente Steuern 7.118
476.573
5.391
628.680
C. Kurzfristige Schulden
Übrige Rückstellungen 31.209 27.018
Finanzverbindlichkeiten 276.204 218.799
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 508.077 561.642
Sonstige Verbindlichkeiten 161.603 164.967
Steuerschulden 27.514 39.885
1.004.607 1.012.311
Summe Passiva 2.710.883 2.889.421

Konzern-Eigenkapital-Entwicklung

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

Den Aktionären der AGRANA

Gewinnrücklagen
t€
Geschäftsjahr 2024 25
Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Rücklage
für Eigen
kapital
instrumente
Rücklage
für
Sicherungs
instrumente
(Cashflow
Hedges)
Rücklage
für ver
sicherungs
mathem.
Gewinne/
Verluste
Anteile am
sonstigen
Ergebnis
von
Gemein
schafts
unter
nehmen1
Stand 01.03.2024 113.531 540.760 3.236 –15.895 –35.931 –42.911
Marktwertänderungen
von Eigenkapitalinstrumenten
0 0 835 0 0 0
Marktwertänderungen von
Sicherungsinstrumenten
(Cashflow-Hedges)
0 0 0 15.768 0 7.322
Veränderung versicherungs
mathematischer Gewinne/Verluste
leistungsorientierter Pensionszusagen
und ähnlicher Verpflichtungen
Steuereffekte
0
0
0
0
0
–192
0
–3.339
4.806
–1.214
–4
–2.458
Gewinn aus Währungsumrechnung
und Hochinflationsanpassung
0 0 0 0 0 –642
Sonstiges Ergebnis 0 0 643 12.429 3.592 4.218
Konzernergebnis 0 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 643 12.429 3.592 4.218
Dividendenausschüttung 0 0 0 0 0 0
Zuweisung Rücklagen 0 0 0 0 0 0
Basis Adjustment 0 0 0 4.294 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 0
Stand 28.02.2025 113.531 540.760 3.879 828 –32.339 –38.693
509.204

Beteiligungs-AG zurechenbar

Übriges
kumuliertes
Eigen
kapital
Unter
schieds
betrag
Währungs
umrechnung
Jahres
ergebnis
Eigen
kapital der
AGRANA
Aktionäre
Nicht
beherr
schende
Anteile
Summe
682.267 –123.253 64.925 1.186.729 61.701 1.248.430
0 0 0 835 0 835
0 0 0 23.090 –1 23.089
0 0 0 4.802 11 4.813
0 0 0 –7.203 –2 –7.205
0 12.090 0 11.448 468 11.916
0 12.090 0 32.972 476 33.448
0 0 –4.253 –4.253 4.226 –27
0 12.090 –4.253 28.719 4.702 33.421
0 0 –56.240 –56.240 –197 –56.437
8.685 0 –8.685 0 0 0
0 0 0 4.294 2 4.296
–7 0 0 –7 0 –7
690.945 –111.163 –4.253 1.163.495 66.208 1.229.703

Den Aktionären der AGRANA

t€ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Rücklage
für Eigen
kapital
instrumente
Rücklage
für
Sicherungs
instrumente
(Cashflow
Hedges)
Rücklage
für ver
sicherungs
mathem.
Gewinne/
Verluste
Anteile am
sonstigen
Ergebnis
von
Gemein
schafts
unter
nehmen1
Geschäftsjahr 2023 24
Stand 01.03.2023 113.531 540.760 2.920 –14.570 –32.485 –44.339
Marktwertänderungen
von Eigenkapitalinstrumenten
0 0 411 0 0 0
Marktwertänderungen von
Sicherungsinstrumenten
(Cashflow-Hedges) 0 0 0 –19.136 0 5.735
Veränderung versicherungs
mathematischer Gewinne/Verluste
leistungsorientierter Pensionszusagen
und ähnlicher Verpflichtungen 0 0 0 0 –4.147 11
Steuereffekte 0 0 –95 4.770 701 –2.245
Verlust aus Währungsumrechnung
und Hochinflationsanpassung 0 0 0 0 0 –2.073
Sonstiges Ergebnis 0 0 316 –14.366 –3.446 1.428
Konzernergebnis 0 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 316 –14.366 –3.446 1.428
Dividendenausschüttung 0 0 0 0 0 0
Zuweisung Rücklagen 0 0 0 0 0 0
Anteils- und Konsolidierungs
kreisänderungen 0 0 0 0 0 0
Basis Adjustment 0 0 0 13.041 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 0
Stand 29.02.2024 113.531 540.760 3.236 –15.895 –35.931 –42.911
532.438

Beteiligungs-AG zurechenbar

Übriges
kumuliertes
Eigen
kapital
Unter
schieds
betrag
Währungs
umrechnung
Jahres
ergebnis
Eigen
kapital der
AGRANA
Aktionäre
Nicht
beherr
schende
Anteile
Summe
713.528 –101.586 15.816 1.193.575 62.994 1.256.569
0 0 0 411 0 411
0 0 0 –13.401 732 –12.669
0 0 0 –4.136 –101 –4.237
0 0 0 3.131 –37 3.094
0 –21.667 0 –23.740 5.377 –18.363
0 –21.667 0 –37.735 5.971 –31.764
0 0 64.925 64.925 4.428 69.353
0 –21.667 64.925 27.190 10.399 37.589
0 0 –56.240 –56.240 –1.501 –57.741
–40.424 0 40.424 0 0 0
8.871 0 0 8.871 –10.059 –1.188
0 0 0 13.041 0 13.041
292 0 0 292 –132 160
682.267 –123.253 64.925 1.186.729 61.701 1.248.430

Konzernanhang der AGRANA-Gruppe

Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: AGRANA Beteiligungs-AG) als Muttergesellschaft mit Sitz am Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien|Österreich, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften einen internationalen Konzern, der weltweit in der industriellen Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe tätig ist.

Der Konzernabschluss 2024|25 der AGRANA-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag verpflichtenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB erstellt.

1. Informationen zu Geschäftssegmenten

Die Informationen zu den Geschäftssegmenten gemäß IFRS 8 folgen mit den Segmenten Frucht, Stärke und Zucker der internen Berichterstattung der AGRANA-Gruppe.

Die AGRANA-Gruppe verfügt entsprechend der strategischen Ausrichtung über die drei berichtspflichtigen Segmente Frucht, Stärke und Zucker. Die Segmente unterscheiden sich im Hinblick auf Produktportfolios, Produktionstechnologien, Rohstoffbeschaffung sowie Absatzstrategien und werden getrennt geführt. Die AGRANA Beteiligungs-AG als Holding ist dem Segment Zucker zugeordnet.

Die interne Berichterstattung für jedes Segment erfolgt monatlich an den CODM (Chief Operating Decisionmaker). CODM ist der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG. Informationen zu den Ergebnissen der berichtspflichtigen Segmente finden sich in den nachstehenden Übersichten. Die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente erfolgt v.a. auf Basis des operativen Ergebnisses, das eine wesentliche Kennzahl in jedem internen Managementbericht darstellt.

AGRANA verwendet in der Berichterstattung der berichtspflichtigen Segmente an den CODM die Kennzahl "Operatives Ergebnis". Das operative Ergebnis unterscheidet sich vom Ergebnis der Betriebstätigkeit in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung durch Ergebnisanteile von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und dem Ergebnis aus Sondereinflüssen. Sondereinflüsse stellen außergewöhnliche bzw. einmalige Sachverhalte dar, die einen definierten Wert übersteigen und nicht im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit anfallen.

1.1. Segmentierung nach Geschäftsbereichen

Konsoli
t€ Frucht Stärke Zucker dierung Konzern
Geschäftsjahr 2024 25
Umsatzerlöse (brutto) 1.631.607 1.027.198 903.816 –48.619 3.514.002
Umsätze zwischen Segmenten –1.149 –13.213 –34.257 48.619 0
Umsatzerlöse 1.630.458 1.013.985 869.559 0 3.514.002
EBITDA 140.821 83.274 –33.196 0 190.899
Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1 –39.069 –47.492 –27.875 0 –114.436
Operatives Ergebnis 101.752 35.782 –61.071 0 76.463
Ergebnis aus Sondereinflüssen –2.042 –6.111 –28.250 0 –36.403
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 2.297 –1.812 0 485
Ergebnis der Betriebstätigkeit 99.710 31.968 –91.133 0 40.545
Segmentvermögen 1.224.407 696.537 1.835.418 –1.045.479 2.710.883
Segmenteigenkapital 394.587 352.146 884.099 –401.129 1.229.703
Segmentschulden 829.820 344.391 951.319 –644.350 1.481.180
Konsoli
t€ Frucht Stärke Zucker dierung Konzern
Investitionen in Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1 51.950 33.302 28.416 0 113.668
Investitionen in Finanzanlagen 0 0 635 0 635
Investitionen gesamt 51.950 33.302 29.051 0 114.303
Buchwert von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 45.007 20.939 0 65.946
Mitarbeitende (durchschnittliche Vollzeitäquivalente) 5.824 1.178 1.978 0 8.980
Geschäftsjahr 2023 24
Umsatzerlöse (brutto) 1.567.940 1.163.647 1.102.740 –47.451 3.786.876
Umsätze zwischen Segmenten –1.086 –14.895 –31.470 47.451 0
Umsatzerlöse 1.566.854 1.148.752 1.071.270 0 3.786.876
EBITDA 125.712 94.062 71.304 0 291.078
Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1 –40.766 –45.529 –28.121 0 –114.416
Operatives Ergebnis 84.946 48.533 43.183 0 176.662
Ergebnis aus Sondereinflüssen –24.699 0 –2.344 0 –27.043
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 1.853 –461 0 1.392
Ergebnis der Betriebstätigkeit 60.247 50.386 40.378 0 151.011
Segmentvermögen 1.197.521 736.284 2.042.955 –1.087.339 2.889.421
Segmenteigenkapital 338.116 366.866 900.072 –356.624 1.248.430
Segmentschulden 859.405 369.418 1.142.883 –730.715 1.640.991
Investitionen in Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1 50.822 42.110 34.336 0 127.268
Investitionen in Finanzanlagen 0 0 99 0 99
Investitionen gesamt 50.822 42.110 34.435 0 127.367
Buchwert von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 47.093 21.892 0 68.985
Mitarbeitende (durchschnittliche Vollzeitäquivalente) 5.720 1.170 1.986 0 8.876

Bei Umsätzen und Vermögen werden die konsolidierten Werte angegeben.

Für die AGRANA-Gruppe belief sich das Ergebnis aus Sondereinflüssen im Geschäftsjahr 2024|25 auf –36.403 t€ (Vorjahr: –27.043 t€).

Im Segment Zucker wurden im Ergebnis aus Sondereinflüssen von insgesamt –28.250 t€ (Vorjahr: –2.344 t€) erfasst, ausgelöst durch das herausfordernde Marktumfeld in der CGU Zucker Verkauf & Produktion, Wertminderungen von Sachanlagen in Höhe von 15.118 t€ in den Abschreibungen und Wertminderungen von anlagengebundenen Ersatzteilen in Höhe von 2.321 t€ im Materialaufwand. Weiters belastete die temporäre Stilllegung der Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien das Ergebnis aus Sondereinflüssen im Segment Zucker mit Wertminderungen von Sachanlagen von 2.587 t€, Materialaufwendungen von 117 t€ und Personalaufwendungen von 1.281 t€. Durch die Umsetzung der neuen Konzernstrategie NEXT LEVEL und die damit einhergehenden Reorganisationsmaßnahmen wurden im Segment Zucker Personalaufwendungen von 3.194 t€ und sonstige betriebliche Aufwendungen von 2.537 t€ im Ergebnis aus Sondereinflüssen ausgewiesen. Zusätzlich wurde im Ergebnis aus Sondereinflüssen ein sonstiger betrieblicher Aufwand von 1.095 t€ (Vorjahr: 128 t€) im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsunternehmen Beta Pura GmbH erfasst.

Im Vorjahr waren Personalaufwendungen von 2.611 t€ (ausgeschiedenes Vorstandsmitglied) sowie sonstige betriebliche Erträge von 395 t€ (Steuerrückerstattungen in Rumänien) ausgewiesen.

Das Ergebnis aus Sondereinflüssen von –6.111 t€ (Vorjahr: 0 t€) im Segment Stärke resultierte aus Restrukturierungsmaßnahmen durch die neue Konzernstrategie im Personalaufwand von 3.128 t€ und 2.379 t€ im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie sonstigen Sondereinflüssen im sonstigen betrieblichen Aufwand von 604 t€.

Im Segment Frucht führten weitere Reorganisationsmaßnahmen und ein Sozialplan für das im Vorjahr stillgelegte Karottenverarbeitungswerk in Ungarn zu einem Ergebnis aus Sondereinflüssen im Personalaufwand von 2.370 t€ (Vorjahr: Reorganisationsmaßnahmen im Personalaufwand 2.700 t€ und sonstigem betrieblichem Aufwand 850 t€, Wertminderungen Sachanlagen in China, Japan und Ungarn 20.133 t€, Wertminderungen immaterielle Vermögenswerte (Kundenbeziehungen) Japan 1.325 t€ und Wertminderung Geschäfts-/Firmenwert Japan 394 t€). Wie in den Vorjahren führten Auflösungen von kriegsbedingt gebildeten Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu einem Ergebnis aus Sondereinflüssen im sonstigen betrieblichen Ertrag von 328 t€ (Vorjahr: 703 t€). In Summe belief sich das Ergebnis aus Sondereinflüssen im Segment Frucht auf –2.042 t€ (Vorjahr: –24.699 t€).

Die Positionen Segmentvermögen und -schulden entsprechen der im internen Berichtswesen verwendeten Aufteilung. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten betrifft die Schulden- und Dividendenkonsolidierung mit –644.350 t€ (Vorjahr: –730.715 t€) und die Kapitalkonsolidierung mit –401.129 t€ (Vorjahr: –356.624 t€).

1.2. Segmentierung nach Regionen

Die Aufteilung nach Regionen erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaft.

Umsatz t€ 2024 25 2023 24
Österreich 2.245.037 2.558.627
Restliche EU 383.315 384.996
EU-27 2.628.352 2.943.623
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine) 142.730 133.736
Übriges Ausland 742.920 709.517
Summe 3.514.002 3.786.876

Der Umsatz der osteuropäischen Gesellschaften betrug 259.456 t€ (Vorjahr: 245.235 t€), was einen Anteil am Gesamtumsatz von rund 7,4 % (Vorjahr: 6,5 %) darstellt. Als osteuropäische Länder sind Ungarn, Slowakei, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Polen, Russland, Ukraine und Türkei definiert. Der Umsatz in Russland belief sich auf 92.678 t€ (Vorjahr: 83.834 t€) und in der Ukraine auf 29.627 t€ (Vorjahr: 32.983 t€).

Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte1 t€ 2023 24
Österreich 47.944 63.352
Restliche EU 40.206 42.247
EU-27 88.150 105.599
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine) 4.490 2.705
Übriges Ausland 21.028 18.964
Summe 113.668 127.268
Buchwerte der Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte1 t€ 2023 24
Österreich 429.151 458.523
Restliche EU 213.753 210.655
EU-27 642.904 669.178
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine) 19.508 17.953
Übriges Ausland 134.374 124.688
Summe 796.786 811.819

2. Allgemeine Grundlagen

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (t€) aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen, vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

Im Geschäftsjahr 2024|25 waren die nachstehenden Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Standard Verabschiedung
durch IASB
Übernommen
durch EU
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Änderung)
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
23.01.2020
15.07.2020
19.12.2023
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Änderung)
Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig
31.10.2022 19.12.2023
IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Änderung)
Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
25.05.2023 15.05.2024
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Änderung)
Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
25.05.2023 15.05.2024
IFRS 16 Leasing (Änderung)
Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen
22.09.2022 20.11.2023

Die Änderungen der oben dargestellten Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von AGRANA.

Nachfolgend ist eine Übersicht über die Standards dargestellt, die ab dem Geschäftsjahr 2025|26 oder später anzuwenden sind. Bei den noch nicht von der EU übernommenen Standards wird der erwartete Anwendungszeitpunkt angegeben. AGRANA hat keine der genannten neuen oder geänderten Vorschriften vorzeitig angewendet. Die Angaben zum Inhalt orientieren sich daran, ob und in welcher Form die Regelungen für AGRANA von Relevanz sind. Sofern künftig geltende Vorschriften für AGRANA nicht zutreffend sind, wird auf Angaben zum Inhalt vollständig verzichtet.

Standard Inhalt
und bei Relevanz die voraussichtlichen
Auswirkungen auf AGRANA
Verabschiedung
durch IASB
Anwendungs-
pflicht für
AGRANA ab
Geschäftsjahr
Übernommen
durch EU
IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen (Änderung)
Die Änderung betrifft die Regeln im Falle des Mangels der
Umtauschbarkeit einer Währung und die damit verbundene
Bestimmung des Wechselkurses. AGRANA erwartet derzeit keinen
bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
15.08.2023 2025 26 12.11.2024
IFRS 7
IFRS 9
Finanzinstrumente: Angaben (Änderung)
Finanzinstrumente (Änderung)
Gegenstand der Änderungen sind die Klassifizierung und Bewertung
von Finanzinstrumenten. Die Regelungen betreffend die Ausbuchung
finanzieller Verbindlichkeiten, die auf elektronischem Zahlungsweg
getilgt wurden – hierzu besteht nun ein Wahlrechts bzgl. des
Ausbuchungszeitpunkts - sowie die Anwendung des
Zahlungsstromkriteriums für Zwecke der Kategorisierung von
Finanzinstrumenten im Fall von Finanzinstrumenten mit ESG
Bedingungen, Finanzinstrumenten mit non-recourse features sowie
sog. contractually-linked instruments (CLI). Daneben werden
zusätzliche Angabepflichten für Eigenkapitalinstrumente, die nach
FV-OCI klassifiziert werden, sowie Finanzinstrumente mit
Zahlungsströmen, deren Höhe oder Zeitpunkt vom (Nicht-)Eintritt
bedingter Ereignisse abhängt, gefordert. AGRANA prüft die
Auswirkungen dieser Änderungen.
30.05.2024 2026 27 Nein
IFRS 7
IFRS 9
Finanzinstrumente: Angaben (Änderung)
Finanzinstrumente (Änderung)
Die Änderungen der Standards betreffen Verträge zur Lieferung
naturabhängiger Energien. Naturabhängige Stromverträge betreffen
u. a. die Stromversorgung durch Solar- und Windparks. Die im
Rahmen dieser Verträge erzeugte Strommenge kann aufgrund
unkontrollierbarer Faktoren wie z. B. der Witterungsbedingungen
schwanken. Im Unterschied zu konventionellen
Energielieferverträgen, bei denen nur die benötigte Energiemenge
abgenommen wird, muss der Strom regelmäßig vollständig
abgenommen werden. Die Änderungen stellen klar, wie die "Own
use"-Kriterien bei derartigen Verträgen anzuwenden sind und
bestimmen die Zulässigkeit von Hedge Accounting sowie ergänzende
Anhangangaben. AGRANA erwartet im Wesentlichen zusätzliche
Angabepflichten.
18.12.2024 2026 27 Nein
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
Der Standard verlangt zusätzliche, definierte Zwischensummen in
der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben zu von der
Unternehmensleitung festgelegten Leistungskennzahlen, und er fügt
neue Grundsätze für die Zusammenfassung und Aufteilung von
Informationen hinzu und nimmt begrenzte Änderungen an IAS 7,
Kapitalflussrechnung, vor. IFRS 18 ersetzt IAS 1, Darstellung des
Abschlusses. Die vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die
Erstanwendung hat retrospektiv zu erfolgen. AGRANA prüft derzeit,
welche Auswirkungen die Erstanwendung von IFRS 18 auf den
Konzernabschluss der Gesellschaft hat.
09.04.2024 2027 28 Nein

Standard Inhalt
und bei Relevanz die voraussichtlichen
Auswirkungen auf AGRANA
Verabschiedung
durch IASB
Anwendungs-
pflicht für
AGRANA ab
Geschäftsjahr
Übernommen
durch EU
IFRS 19 Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen
Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben
Die Vorschrift erlaubt bestimmten Unternehmen – insbesondere
solchen, die keine Finanzinstitute und nicht kapitalmarktorientiert
sind –, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in
ihrem Einzelabschluss oder einem Teilkonzernabschluss anzuwenden.
Voraussetzung für die Anwendung des neuen Standards ist, dass das
Unternehmen am Ende der Berichtsperiode ein Tochterunternehmen
i.S.v. IFRS 10 ist, keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt
und ein oberstes oder zwischengeschaltetes Mutterunternehmen hat,
das einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss erstellt,
der in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurde. Die Vorschrift
ist für Tochterunternehmen der AGRANA-Gruppe nicht einschlägig.
09.05.2024 2027 28 Nein
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Volume 11
Es werden keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Darstellune der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.
18.07.2024 2026 27 Nein

3. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle in- und ausländischen Unternehmen, die unter dem beherrschenden Einfluss der AGRANA Beteiligungs-AG stehen (Tochterunternehmen), durch Vollkonsolidierung einbezogen, sofern deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein beherrschender Einfluss ist gegeben, wenn die AGRANA Beteiligungs-AG die Verfügungsgewalt hat, an positiven und negativen schwankenden Rückflüssen eines Unternehmens partizipiert und diese Rückflüsse durch ihre Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die AGRANA Beteiligungs-AG mehr als die Hälfte der Stimmrechte innehat.

Unternehmen, die gemeinsam mit einem anderen Unternehmen geführt werden, wobei die Beherrschung gemeinsam ausgeübt wird und die Unternehmen die Rechte am Nettovermögen gemeinsam besitzen (Gemeinschaftsunternehmen), werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Zum Bilanzstichtag wurden neben der Muttergesellschaft 52 Unternehmen (Vorjahr: 54 Unternehmen) in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung und 13 Unternehmen (Vorjahr: 13 Unternehmen) nach der Equity-Methode einbezogen.

Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die voll einbezogenen Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und die nicht einbezogenen Tochterunternehmen.

3.1. Konzern-Anteilsbesitz zum 28. Februar 2025

Anteil am Kapital
28.02.2025
Anteil am Kapital
29.02.2024
Name der Gesellschaft Sitz Land Un
mittel
bar
Mittel
bar1
Un
mittel
bar
Mittel
bar¹
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(Muttergesellschaft)
Wien Österreich
I. Verbundene Unternehmen
Beteiligungen des Vollkonsolidierungskreises
AGRANA BIH Holding GmbH Wien Österreich 75,00 % 75,00 %
AGRANA Fruit Algeria Holding GmbH Wien Österreich 55,00 % 55,00 %
AGRANA Fruit Argentina S.A. Buenos Aires Argentinien 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Australia Pty Ltd. Sydney Australien 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Austria GmbH Gleisdorf Österreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Brasil Indústria, Comércio,
Importação e Exportação Ltda.
São Paulo Brasilien 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Dachang Co., Ltd. Dachang China 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit France S.A.S. Mitry-Mory Frankreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Germany GmbH Konstanz Deutschland 100,00 % 100,00 %
AGRANA FRUIT INDIA PRIVATE LIMITED2 Pune Indien 100,00 %
AGRANA Fruit Istanbul
Gida Sanayi ve Ticaret A.S.
Istanbul Türkei 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Japan Co., Ltd. Tokio Japan 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit (Jiangsu) Company Limited Changzhou China 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Korea Co. Ltd. Jincheon-gun Südkorea 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Luka TOV2 Vinnitsa Ukraine 99,97 %
AGRANA Fruit Management Australia Pty Ltd. Sydney Australien 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit México, S.A. de C.V. Zamora Mexiko 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Polska SP z.o.o. Ostrołęka Polen 100,00 % 100,00 %
Anteil am Kapital
28.02.2025
Anteil am Kapital
29.02.2024
Name der Gesellschaft Sitz Land Un
mittel
bar
Mittel
bar1
Un
mittel
bar
Mittel
bar¹
AGRANA Fruit S.A.S. Mitry-Mory Frankreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Services GmbH Wien Österreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Services S.A.S. Mitry-Mory Frankreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit South Africa (Proprietary) Ltd. Johannesburg Südafrika 100,00 % 100,00 %
AGRANA Fruit Ukraine TOV Vinnitsa Ukraine 99,80 % 99,80 %
AGRANA Fruit US, Inc. Brecksville USA 100,00 % 100,00 %
AGRANA Group-Services GmbH Wien Österreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Internationale Verwaltungs
und Asset-Management GmbH
Wien Österreich 98,91 % 1,09 % 98,91 % 1,09 %
AGRANA JUICE (XIANYANG) CO., LTD Xianyang City China 50,01 % 50,01 %
AGRANA Magyarország Értékesitési Kft. Budapest Ungarn 99,75 % 99,75 %
Agrana Nile Fruits Processing SAE Qalyoubia Ägypten 51,00 % 51,00 %
AGRANA Research & Innovation
Center GmbH
Wien Österreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Romania S.R.L. Bukarest Rumänien 100,00 % 100,00 %
AGRANA Sales & Marketing GmbH Wien Österreich 100,00 % 100,00 %
AGRANA Stärke GmbH Wien Österreich 98,91 % 1,09 % 98,91 % 1,09 %
AGRANA Trading EOOD Sofia Bulgarien 100,00 % 100,00 %
AGRANA Zucker GmbH Wien Österreich 98,91 % 1,09 % 98,91 % 1,09 %
AUSTRIA JUICE Germany GmbH Bingen Deutschland 50,01 % 50,01 %
AUSTRIA JUICE GmbH Kröllendorf/
Allhartsberg
Österreich 50,01 % 50,01 %
AUSTRIA JUICE Hungary Kft. Vásárosnamény Ungarn 50,01 % 50,01 %
AUSTRIA JUICE Poland Sp. z.o.o Chełm Polen 50,01 % 50,01 %
AUSTRIA JUICE Romania S.r.l. Vaslui Rumänien 50,01 % 50,01 %
AUSTRIA JUICE Ukraine TOV Vinnitsa Ukraine 50,01 % 50,01 %
Biogáz Fejleszto Kft. Kaposvár Ungarn 99,75 % 99,75 %
Dirafrost FFI N. V. Lummen Belgien 100,00 % 100,00 %
Dirafrost Maroc SARL Larache Marokko 100,00 % 100,00 %
Financière Atys S.A.S. Mitry-Mory Frankreich 100,00 % 100,00 %
INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs
und Produktionsgesellschaft m.b.H.
Wien Österreich 66,67 % 66,67 %
Magyar Cukorgyártó és Forgalmazó Zrt. Budapest Ungarn 99,74 % 99,74 %
Moravskoslezské Cukrovary s.r.o. Hrušovany Tschechien 100,00 % 100,00 %
Marroquin Organic International, Inc. Santa Cruz USA 100,00 % 100,00 %
Österreichische Rübensamenzucht
Gesellschaft m.b.H.
Wien Österreich 86,00 % 86,00 %
o.o.o. AGRANA Fruit Moscow Region Serpuchov Russland 100,00 % 100,00 %
S.C. A.G.F.D. Tandarei s.r.l. Ţăndărei Rumänien 100,00 % 100,00 %
Slovenské Cukrovary s.r.o. Sereď Slowakei 100,00 % 100,00 %
SPA AGRANA Fruit Algeria Akbou Algerien 55,02 % 55,02 %
Nicht einbezogene Tochterunternehmen

AGRANA Amidi srl Sterzing Italien – – – 100,00 %

Abschlussstichtag: 28.02.2025 | Eigenkapital: 45,7 t€ | Jahresüberschuss: 5,2 t€

Anteil am Kapital
28.02.2025
Anteil am Kapital
29.02.2024
Un
mittel
Mittel Un
mittel
Mittel
Name der Gesellschaft Sitz Land bar bar1 bar bar¹
II. Gemeinschaftsunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert wurden
Beta Pura GmbH Wien Österreich 50,00 % 50,00 %
AGRANA-STUDEN-Gruppe:
"AGRAGOLD" d.o.o. Brčko Bosnien und 50,00 % 50,00 %
Herzegowina
AGRAGOLD d.o.o. Zagreb Kroatien 50,00 % 50,00 %
AGRAGOLD dooel Skopje Skopje Nord 50,00 % 50,00 %
mazedonien
AGRAGOLD trgovina d.o.o. Ljubljana Slowenien 50,00 % 50,00 %
AGRANA-STUDEN Albania sh.p.k. Tirana Albanien 50,00 % 50,00 %
AGRANA-STUDEN Beteiligungs GmbH Wien Österreich 50,00 % 50,00 %
AGRANA-STUDEN Kosovo L.L.C. Pristina Kosovo 50,00 % 50,00 %
AGRANA Studen Sugar Trading GmbH Wien Österreich 50,00 % 50,00 %
Company for trade and services Belgrad Serbien 50,00 % 50,00 %
AGRANA-STUDEN Serbia d.o.o. Beograd
STUDEN-AGRANA Rafinerija Secera d.o.o. Brčko Bosnien und 50,00 % 50,00 %
Herzegowina
HUNGRANA-Gruppe:
GreenPower Services Kft. Szabadegyháza Ungarn 50,00 % 50,00 %
HUNGRANA Keményitö- és Szabadegyháza Ungarn 50,00 % 50,00 %
Isocukorgyártó és Forgalmazó Kft.

Die Anzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2024|25 wie folgt verändert:

Voll
konsolidierung
Equity
Methode
Stand 01.03.2024 54 13
Abgang –2 0
Stand 28.02.2025 52 13

Im Berichtszeitraum wurden die vollkonsolidierten Gesellschaften AGRANA FRUIT INDIA PRIVATE LIMITED, Pune|Indien, mit einem Gewinn von 267 t€ (ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Erträgen) und AGRANA Fruit Luka TOV, Vinnitsa|Ukraine, mit einem Verlust von 188 t€ (ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), veräußert.

Die Auswirkungen der Unternehmensverkäufe auf den Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt:

Buchwerte
zum
Verkaufs
t€ zeitpunkt
Langfristiges Vermögen 1.019
Vorräte 1.391
Forderungen und andere Vermögenswerte 826
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 896
Summe Vermögen 4.132
Abzüglich langfristige Schulden –432
Abzüglich kurzfristige Schulden –2.272
Nettovermögen (Eigenkapital) 1.428
Zahlungswirksamer Verkaufspreis 4.015
Abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –896
Nettozahlungsmittelzufluss 3.119

Gemeinschaftsunternehmen

Die nachfolgenden Angaben stellen die zusammengefasste Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinschaftsunternehmen dar. Die Gemeinschaftsunternehmen sind auf Seite 200 aufgelistet.

AGRANA
STUDEN HUNGRANA Beta Pura
t€ Gruppe Gruppe GmbH Summe
28.02.2025
Langfristige Vermögenswerte 29.389 137.510 26.183 193.082
Vorräte 37.619 37.832 2.853 78.304
Forderungen und andere Vermögenswerte 24.210 46.766 1.794 72.770
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.847 2.705 0 12.552
Kurzfristige Vermögenswerte 71.676 87.303 4.647 163.626
Summe Aktiva 101.065 224.813 30.830 356.708
Eigenkapital 42.783 89.044 –9.085 122.742
Externe Finanzschulden 634 5.041 22.607 28.282
Sonstige Schulden 798 747 9.701 11.246
Langfristige Schulden 1.432 5.788 32.308 39.528
Externe Finanzschulden 30.546 79.552 5.985 116.083
Sonstige Schulden 26.304 50.429 1.622 78.355
Kurzfristige Schulden 56.850 129.981 7.607 194.438
Summe Passiva 101.065 224.813 30.830 356.708
Umsatzerlöse 227.347 347.704 9.807 584.858
Abschreibungen –2.749 –12.875 –3.106 –18.730
Sonstige Aufwendungen/Erträge –225.287 –323.872 –8.716 –557.875
Ergebnis der Betriebstätigkeit –689 10.957 –2.015 8.253
AGRANA
STUDEN
Gruppe
HUNGRANA
Gruppe
Beta Pura
GmbH
Summe
t€
Zinsertrag 289 0 0 289
Zinsaufwand –1.348 –2.639 –1.948 –5.935
Sonstige Finanzaufwendungen/-erträge –424 –300 –12 –736
Ergebnis vor Ertragsteuern –2.172 8.018 –3.975 1.871
Ertragsteuern –5 –3.423 –1 –3.429
Jahresüberschuss/-fehlbetrag –2.177 4.595 –3.976 –1.558
Sonstiges Ergebnis 270 8.232 0 8.502
Gesamtergebnis –1.907 12.827 –3.976 6.944
AGRANA
STUDEN HUNGRANA Beta Pura
t€ Gruppe Gruppe GmbH Summe
29.02.2024
Langfristige Vermögenswerte 31.192 125.958 28.978 186.128
Vorräte 43.078 36.177 3.239 82.494
Forderungen und andere Vermögenswerte 24.467 57.679 901 83.047
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.651 2.781 0 7.432
Kurzfristige Vermögenswerte 72.196 96.637 4.140 172.973
Summe Aktiva 103.388 222.595 33.118 359.101
Eigenkapital 44.688 93.218 –5.109 132.797
Externe Finanzschulden 877 10.155 23.001 34.033
Sonstige Schulden 880 781 9.306 10.967
Langfristige Schulden 1.757 10.936 32.307 45.000
Externe Finanzschulden 33.767 66.186 3.563 103.516
Sonstige Schulden 23.176 52.255 2.357 77.788
Kurzfristige Schulden 56.943 118.441 5.920 181.304
Summe Passiva 103.388 222.595 33.118 359.101
Umsatzerlöse 248.283 336.239 6.891 591.413
Abschreibungen –2.582 –14.166 –3.040 –19.788
Sonstige Aufwendungen/Erträge –240.894 –309.591 –7.371 –557.856
Ergebnis der Betriebstätigkeit 4.807 12.482 –3.520 13.769
Zinsertrag 196 0 0 196
Zinsaufwand –1.786 –4.175 –1.904 –7.865
Sonstige Finanzaufwendungen/-erträge 166 –1.984 –20 –1.838
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.383 6.323 –5.444 4.262
Ertragsteuern 14 –2.618 –1 –2.605
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3.397 3.705 –5.445 1.657
Sonstiges Ergebnis 370 2.578 0 2.948
Gesamtergebnis 3.767 6.283 –5.445 4.605

Die Ableitung der Buchwerte an nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen ist nachfolgend dargestellt:

AGRANA
STUDEN HUNGRANA Beta Pura
t€ Gruppe Gruppe GmbH Summe
28.02.2025
Eigenkapital 42.783 89.044 –9.085 122.742
Davon Anteil von AGRANA am Eigenkapital 21.392 44.522 –4.543 61.371
Zugang 0 0 4.956 4.956
Wertminderung 0 0 –5.932 –5.932
Verlustevidenz 0 0 5.300 5.300
Wertänderung zum Zeitpunkt des Überganges
von Quotenkonsolidierung auf Equity-Methode –452 484 0 32
Nettoinvestition 0 0 219 219
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
(Buchwert) 20.940 45.006 0 65.946
AGRANA zuzuordnende Dividende 0 8.500 0 8.500
AGRANA
STUDEN HUNGRANA Beta Pura
t€ Gruppe Gruppe GmbH Summe
29.02.2024
Eigenkapital 44.688 93.218 –5.109 132.797
Davon Anteil von AGRANA am Eigenkapital 22.344 46.609 –2.555 66.398
Zugang 0 0 4.956 4.956
Wertminderung 0 0 –5.932 –5.932
Verlustevidenz 0 0 4.036 4.036
Wertänderung zum Zeitpunkt des Überganges
von Quotenkonsolidierung auf Equity-Methode –452 484 0 32
Nettoinvestition 0 0 –505 –505
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
(Buchwert) 21.892 47.093 0 68.985
AGRANA zuzuordnende Dividende 2.500 0 0 2.500

Aufgrund von kurz- und mittelfristigen finanziellen Schwierigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens Beta Pura GmbH im Geschäftsjahr 2022|23 hat die AGRANA Sales & Marketing GmbH als 50 %-Gesellschafterin mit der Beta Pura GmbH und der finanzierenden Bank, der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG, eine Stundungs- und Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen. Dabei hat diese eine Garantie für 50 % der aushaftenden Kredite der Beta Pura GmbH mit einem Höchstbetrag von 13.367 t€ abgegeben und sich verpflichtet, der Beta Pura GmbH ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2.500 t€ zu gewähren. Die Garantie wurde im Geschäftsjahr 2022|23 mit dem beizulegenden Zeitwert von 2.291 t€ als Finanzgarantie im Konzernabschluss erfasst. Das nachrangige Gesellschafterdarlehen wurde im Geschäftsjahr 2023|24 erteilt und in Höhe von 99 t€ am Beteiligungsansatz und in Höhe von 2.401 t€ als sonstiger langfristiger Vermögenswert aktiviert. Das Gesellschafterdarlehen wurde im Geschäftsjahr 2023|24 in Höhe von 456 t€ wertberichtigt und der verbleibende Buchwert in Höhe von 2.044 t€ über zugerechnete Verluste bis zum 28. Februar 2025 abgeschichtet. Anfallende Zinsen in Höhe von 219 t€ (Vorjahr: 165 t€) wurden mit zugerechneten Verlusten aufgerechnet. Der Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen resultiert in Höhe von 724 t€ (Vorjahr: 2.160 t€) aus der Beta Pura GmbH und betrifft die Verrechnung des Gesellschafterdarlehens inklusive Zinsen mit den zugerechneten Verlusten und im Vorjahr auch die Wertberichtigung des Gesellschafterdarlehens. Darüber hinaus dient der von der AGRANA Sales & Marketing GmbH gehaltene Geschäftsanteil an der Beta Pura GmbH als Sicherstellung für die Kredite der Beta Pura GmbH.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 66.208 t€ (Vorjahr: 61.701 t€) betreffen im Wesentlichen mit 49.267 t€ (Vorjahr: 45.043 t€) die Miteigentümer der AUSTRIA JUICE-Gruppe. Der durchgerechnete Konzernanteil der AGRANA an der AUSTRIA JUICE-Gruppe beträgt 50,01 %. Somit ist in Höhe von 49,99 % das Eigenkapital der AUSTRIA JUICE-Gruppe als nicht beherrschender Anteil im AGRANA-Konzernabschluss auszuweisen. Weitere wesentliche nicht beherrschende Anteile betreffen die Miteigentümer der AGRANA BIH Holding GmbH, Wien|Österreich mit 5.068 t€ (Vorjahr: 5.306 t€) , der INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., Wien|Österreich mit 2.610 t€ (Vorjahr: 2.758 t€), diverse Miteigentümer im Segment Frucht mit 8.784 t€ (Vorjahr: 8.268 t€) und übrige Miteigentümer im Segment Zucker mit 479 t€ (Vorjahr: 326 t€).

Die nachstehende Tabelle zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AUSTRIA JUICE-Gruppe:

AUSTRIA JUICE-Gruppe t€ 28.02.2025 29.02.2024
Langfristige Vermögenswerte 143.655 135.834
Kurzfristige Vermögenswerte 234.046 218.373
Summe Vermögenswerte 377.701 354.207
Langfristige Schulden 6.508 105.987
Kurzfristige Schulden 265.358 150.835
Summe Schulden 271.866 256.822
Nettovermögen 105.835 97.385
Umsatzerlöse 329.904 290.711
Ergebnis der Betriebstätigkeit 19.073 16.456
Ergebnis vor Ertragsteuern 9.275 5.791
Ertragsteuern –2.228 –477
Jahresüberschuss 7.047 5.314
Sonstiges Ergebnis 1.403 2.073
Gesamtergebnis 8.450 7.387
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit –33.377 7.837
Cashflow aus Investitionstätigkeit –14.882 –16.672
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 48.180 4.808
Veränderung des Finanzmittelbestandes –79 –4.027

In der folgenden Tabelle werden die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter an der AUSTRIA JUICE-Gruppe dargestellt:

AUSTRIA JUICE-Gruppe t€ 28.02.2025 29.02.2024
Anteiliger Jahresfehlbetrag/-überschuss 3.523 2.656
Anteiliges Nettovermögen 52.906 48.682
Bewertungseffekt aus Unternehmenszusammenschluss –3.639 –3.639
Nicht beherrschende Anteile am Nettovermögen 49.267 45.043

3.2. Bilanzstichtag

Stichtag des Konzernabschlusses ist der letzte Tag des Monats Februar. Tochtergesellschaften mit abweichenden Bilanzstichtagen stellen zum Konzernbilanzstichtag Zwischenabschlüsse auf.

4. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung bei vollkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Werden bei einem Unternehmenszusammenschluss auch immaterielle Vermögenswerte angesetzt, die bisher nicht im Einzelabschluss des erworbenen Unternehmens erfasst wurden, wie beispielsweise Kundenbeziehungen, so werden diese nur dann angesetzt, wenn gemäß IFRS 3 die Voraussetzungen für eine Aktivierung vorliegen. Für Unternehmenserwerbe, bei denen die mehrheitlichen Anteile jedoch nicht 100 % erworben werden, sieht IFRS 3 ein Wahlrecht für die Erfassung der entstehenden nicht beherrschenden Anteile vor. Diese können wahlweise mit dem anteiligen Zeitwert des Nettovermögens (Purchased-Goodwill-Methode) oder mit dem Anteil des Geschäfts- /Firmenwertes, der auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt, berücksichtigt werden (Full-Goodwill-Methode). Dieses Wahlrecht ist je Unternehmenserwerb frei auszuüben. Die Full-Goodwill-Methode ist im AGRANA-Konzern bisher nicht zur Anwendung gekommen.

Die Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen sind nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen von IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) in den Konzernabschluss einbezogen. Soweit der AGRANA-Konzern Transaktionen mit einem Gemeinschaftsunternehmen durchführt, werden daraus resultierende Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns eliminiert.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Im Anlagevermögen und in den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen werden um die Zwischenergebnisse bereinigt.

5. Währungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften wurden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Bei allen Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Dabei werden die Vermögenswerte und Schulden zu EZB-Referenzkursen oder anderweitig bekannt gegebenen Referenzkursen am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) umgerechnet. Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge werden mit Ausnahme wesentlicher stichtagsnaher Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Konzernfinanzierung zum Jahresdurchschnittskurs (Mittelwert der tagesaktuellen Kurse von EZB bzw. Nationalbanken) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge von Tochtergesellschaften in Hochinflationsländern werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Differenzen, die sich aus der Umrechnung der Bilanzposten zu aktuellen Stichtagskursen im Vergleich zu jenen des Vorjahres bzw. aus der Anwendung von Durchschnittskursen auf Aufwendungen und Erträge im Verhältnis zu aktuellen Stichtagskursen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses als konsolidierungsbedingte Währungsdifferenzen ausgewiesen.

Für die Umrechnung der Abschlüsse der Gesellschaften wurden folgende Kurse verwendet:

Währungs- Stichtagskurs Durchschnittskurs
einheit 28.02.2025 29.02.2024 2024 25 2023 24
Ägypten EGP 53,09 33,39 52,23 33,35
Albanien ALL 99,23 103,99 99,86 106,78
Algerien DZD 141,07 145,68 144,14 146,76
Argentinien ARS 1.106,81 909,49 1.106,81 909,49
Australien AUD 1,67 1,67 1,64 1,64
Bosnien und Herzegowina BAM 1,96 1,96 1,96 1,96
Brasilien BRL 6,07 5,41 5,95 5,37
Bulgarien BGN 1,96 1,96 1,96 1,96
China CNY 7,58 7,79 7,75 7,67
Indien INR 90,97 89,75 90,51 89,62
Japan JPY 156,96 162,53 163,75 155,10
Marokko MAD 10,37 10,93 10,68 10,92
Währungs- Stichtagskurs Durchschnittskurs
einheit 28.02.2025 29.02.2024 2024 25 2023 24
Mexiko MXN 21,22 18,50 20,29 18,91
Nordmazedonien MKD 61,62 61,69 61,51 61,56
Polen PLN 4,16 4,32 4,28 4,48
Rumänien RON 4,98 4,97 4,97 4,96
Russland RUB 92,04 99,45 100,59 95,73
Serbien CSD 117,18 117,18 117,08 117,23
Südafrika ZAR 19,19 20,90 19,63 20,24
Südkorea KRW 1.519,92 1.447,43 1.485,59 1.427,80
Tschechien CZK 25,03 25,36 25,14 24,19
Türkei TRY 38,02 33,81 38,02 33,81
Ukraine UAH 43,49 41,30 43,84 39,86
Ungarn HUF 399,50 393,48 399,15 380,85
USA USD 1,04 1,08 1,07 1,08

6. Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen in Hochinflationsländern – derzeit Tochterunternehmen mit Sitz in Argentinien und der Türkei – werden gemäß IAS 29 angepasst. Nicht monetäre Bilanzposten, die zu Anschaffungs- bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vor der Umrechnung in die Konzernwährung Euro anhand eines geeigneten Preisindex zur Messung der Kaufkraft an die im Geschäftsjahr eingetretenen Preisänderungen angepasst. Monetäre Posten der Bilanz werden außer im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht angepasst. Alle Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie alle Bestandteile des Eigenkapitals werden ebenfalls anhand geeigneter Preisindizes angepasst. Gewinne oder Verluste aus der Nettoposition monetärer Posten werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als separater Posten ausgewiesen.

Die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen in Hochinflationsländern wurden auf Basis des Konzeptes historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der funktionalen Währung (argentinischer Peso und türkische Lira) müssen die Jahresabschlüsse angepasst werden und sind daher in der am Abschlussstichtag geltenden Einheit angegeben. Die vom argentinischen "Instituto Nacional de Estadística y Censos", dem nationalen Institut für Statistik und Zensus sowie die vom türkischen Statistikinstitut "Türkiye Istatistik Kurumu" (Turkish statistical institute; TUIK) veröffentlichten Verbraucherpreise werden herangezogen. Die Preisindizes zum 28. Februar 2025 lagen bei 8.037,14 (29. Februar 2024: 4.900,76) in Argentinien und 2.883,75 (29. Februar 2024: 2.083,22) in der Türkei. Die Veränderung der Indizes kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Indexveränderung
Argentinien
Indexveränderung
Türkei
2024 25 2023 24 2024 25 2023 24
März 11,0 % 7,7 % 3,2 % 2,3 %
April 8,8 % 8,4 % 3,2 % 2,4 %
Mai 4,2 % 7,8 % 3,4 % 0,0 %
Juni 4,6 % 6,0 % 1,6 % 3,9 %
Juli 4,0 % 6,3 % 3,2 % 9,5 %
August 4,2 % 12,4 % 2,5 % 9,1 %
September 3,5 % 12,7 % 3,0 % 4,8 %
Oktober 2,7 % 8,3 % 2,9 % 3,4 %
November 2,4 % 12,8 % 2,2 % 3,3 %
Dezember 2,7 % 25,5 % 1,0 % 2,9 %
Jänner 2,2 % 20,6 % 5,0 % 6,7 %
Februar 2,2 % 15,0 % 2,3 % 5,0 %

7. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

7.1. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-/Firmenwerte sowie Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf bis 15 Jahren abgeschrieben.

Geschäfts-/Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung hin geprüft. Die Überprüfung findet regelmäßig zum 28./29. Februar und zusätzlich bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung (Triggering Events) statt. Einzelheiten zu dieser Werthaltigkeitsprüfung sind in den Erläuterungen zur Bilanz dargestellt.

Erworbene Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. In die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalkosten, die der Finanzierung der Herstellung eines Vermögenswertes direkt zurechenbar sind und während des Herstellungszeitraumes anfallen, werden gemäß IAS 23 aktiviert. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen als Aufwand erfasst. Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfallens ergebniswirksam erfasst. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswertes führen.

Gemäß IFRS 16 setzt der Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse als Barwert in Form eines Nutzungsrechtes am geleasten Vermögenswert und einer Leasingverbindlichkeit in der Bilanz an. Der Barwert wird auf Basis des aktuellen laufzeitadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatzes ermittelt, es sei denn, der den Leasingzahlungen zugrunde liegende Zinssatz ist verfügbar. Das Nutzungsrecht wird regelmäßig über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode aufgezinst und durch Leasingzahlungen getilgt; die daraus resultierenden Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Das Nutzungsrecht unterliegt dem Wertminderungstest gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten). Auf immaterielle Vermögenswerte wird der Standard von AGRANA nicht angewendet. Für geringwertige Vermögenswerte und für kurzfristige Leasingverhältnisse nimmt AGRANA das Wahlrecht der Nichtaktivierung in Anspruch und die Aufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 15 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 10 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Diese Nutzungsdauern werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

7.2. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Kostenersätze werden in jener Periode als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, in der die entsprechenden Kosten anfallen, außer der Zuschuss hängt von noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Bedingungen ab.

Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Investitionsförderung kürzen ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage die Anschaffungs- und Herstellungskosten der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen und werden entsprechend der Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögenswertes linear ergebniswirksam aufgelöst. Details dazu finden sich auf Seite 231.

7.3. Finanzinstrumente

Die AGRANA-Gruppe unterscheidet folgende Klassen von Finanzinstrumenten:

Finanzielle Vermögenswerte

  • Wertpapiere und Beteiligungen
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige finanzielle Vermögenswerte
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Finanzielle Schulden

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Schuldscheindarlehen
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Südzucker-Gruppe und Gemeinschaftsunternehmen
  • Leasingverbindlichkeiten
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Derivative Finanzinstrumente

  • Zinsderivate
  • Währungsderivate
  • Rohstoffderivate
  • Energiederivate

Finanzielle Vermögenswerte

Anteile an Investmentfonds sowie Wertrechte (Genossenschaftsanteile) in der Bilanzposition Wertpapiere sind der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung" zugeordnet und werden bei Ersterfassung zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsunterschiede aus der Folgebewertung werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente mit der Absicht, diese langfristig zu halten, sind der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)" zugeordnet. Die Ersterfassung erfolgt zum Zeitwert inklusive allfälliger Transaktionskosten. Bewertungsänderungen werden bei Eigenkapitalinstrumenten unter Berücksichtigung von Ertragsteuern erfolgsneutral in eine gesonderte Rücklage im Eigenkapital eingestellt. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Zugangs erfasst und der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)" zugeordnet. Für Beteiligungen wurde die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes aufgrund des für den AGRANA-Konzern unwesentlichen Betrages nicht vorgenommen.

Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt jeweils zum Erfüllungstag.

Die ausgewiesenen Forderungen werden zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem beizulegenden Zeitwert und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bewertungsunterschiede werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen ausgewiesen. Unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode mit ihrem Barwert bilanziert. Forderungen, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf stehen, werden der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling)" zugeordnet. Für die in den Forderungen enthaltenen Ausfall- oder anderen Risiken werden ausreichende Einzelwertberichtigungen oder portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet. Die portfoliobasierten Wertberichtigungen werden anhand des in IFRS 9 vorgesehenen vereinfachten Modelles ermittelt. Hierfür werden mittels Analyse historischer Ausfallraten in Abhängigkeit von der Überfälligkeit der Forderung erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Die Wertberichtigungen werden auf separaten Wertminderungskonten im sonstigen betrieblichen Aufwand/Ertrag erfasst. Dabei entsprechen die Nennwerte abzüglich notwendiger Wertberichtigungen den beizulegenden Zeitwerten. Bei der Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen wird auf den Einzelfall abgestellt. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind keine besonderen Risikokonzentrationen gegeben und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind mit geringfügigen Ausnahmen täglich fällig. Daher wurde auf die Ermittlung eines erwarteten Wertminderungsbedarfs gemäß IFRS 9 verzichtet.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt der Veranlagung eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Fremdwährung werden am Abschlussstichtag mit den Stichtagskursen bewertet und sind der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet.

Finanzielle Schulden

Finanzverbindlichkeiten werden bei Zugang in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrages erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und Bewertungsunterschiede im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und Bewertungsunterschieden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen ausgewiesen. Sonstige nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlichkeiten werden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Risiken aus der Veränderung von Zinsen, Wechselkursen, Güterpreisen und Energiepreisen eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswert oder Verbindlichkeit bilanziert und – unabhängig von ihrem Zweck – mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen dieses Wertes werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen (Rohstoffderivate und Währungsderivate in Zusammenhang mit Einkaufs- und Verkaufstransaktionen und Energiederivate in Zusammenhang mit dem Einkauf von Gas für die Produktion) oder im Finanzergebnis (Zinsderivate, Währungsderivate bei Finanzierungen) erfasst, es sei denn, die derivativen Finanzinstrumente stehen in einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft (Cashflow-Hedges) und erfüllen die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften gemäß IFRS 9. In diesen Fällen werden die noch nicht realisierten und effektiven Bewertungsunterschiede erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Führt die abgesicherte erwartete Transaktion zum späteren Ansatz eines nicht-finanziellen Postens (z.B. Vorräte), wird der kumulierte Betrag in der Rücklage für Sicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges) direkt in die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens zum Zeitpunkt dessen Bilanzierung einbezogen (Basis Adjustment). In allen anderen Fällen wird der kumulierte Betrag in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Ineffektive Teile der Bewertungsunterschiede von Cashflow-Hedges werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente sind der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung" zugeordnet, es sei denn, es handelt sich um Derivate mit einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft. Diese werden der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling)" zugeordnet. Weitere Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten finden sich auf Seite 246ff.

7.4. Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoverkaufswerten bewertet. Dabei kommt das Durchschnittspreisverfahren und das Fifo-Verfahren (Fifo: First in – first out) zur Anwendung. Die Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter Annahme einer Normalauslastung sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Sofern sich Bestandsrisiken aus längerer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird ein Bewertungsabschlag vorgenommen.

7.5. Emissionszertifikate

Die Bilanzierung der CO2-Emissionsrechte umfasst die im EU-Handelssystem ausgegebenen Emissionsrechte (EU Allowances – kurz EUA) und erfolgt nach den Vorschriften in IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) und IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen). Die für das jeweilige Kalenderjahr kostenlos zugeteilten bzw. erworbenen EUA sind immaterielle Vermögenswerte, die unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet, die im Fall von kostenlos zugeteilten Emissionsrechten null sind. Übersteigen die tatsächlichen Emissionen die zugeteilten EUA, wird

aufwandswirksam eine Rückstellung für CO2-Emissionen gebildet. Die Bemessung der Rückstellung berücksichtigt die Anschaffungskosten zugekaufter Zertifikate bzw. den Marktwert von Emissionszertifikaten zum jeweiligen Bewertungsstichtag.

7.6. Wertminderung

Bei Vermögenswerten (außer Vorräten und aktiven latenten Steuern) wird jeweils zu jedem Abschlussstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte überprüft. Bei Geschäfts-/Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung auch ohne Anhaltspunkt jährlich zum 28./29. Februar.

Bei der Werthaltigkeitsprüfung wird der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes, erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwandes in Höhe dieses Unterschiedsbetrages.

Der Nutzungswert des Vermögenswertes entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows aus seiner fortgesetzten Nutzung und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer unter Zugrundelegung eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken des Vermögenswertes angepassten Zinssatzes vor Steuern. Können keine weitestgehend unabhängigen Mittelzuflüsse festgestellt werden, erfolgt die Ermittlung des Nutzungswertes für die nächste größere Einheit, zu der dieser Vermögenswert gehört und für die weitestgehend unabhängige Mittelzuflüsse ermittelt werden können (Cash Generating Unit). Der beizulegende Zeitwert wird anhand beobachtbarer Markttransaktionen oder Marktinformationen ermittelt. Ist kein solcher Preis beobachtbar, wird der beizulegende Zeitwert anhand geeigneter Bewertungstechniken (z.B. Discounted Cashflow-Verfahren), unter Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren und mit Risikoannahmen ermittelt. Kosten der Veräußerung sind vom ermittelten beizulegenden Zeitwert in Abzug zu bringen.

Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt – außer bei Geschäfts-/Firmenwerten – zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nutzungswert.

7.7. Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Im AGRANA-Konzern gibt es sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pensions- und Abfertigungsvorsorgepläne. Bei beitragsorientierten Pensions- und Abfertigungszusagen trifft AGRANA nach Zahlung der vereinbarten Prämie keine Verpflichtung mehr. Zahlungen für beitragsorientierte Vorsorgepläne werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Zahlungen für staatliche Vorsorgepläne werden wie Zahlungen von beitragsorientierten Vorsorgeplänen behandelt. Der Konzern hat über die Zahlung der Beträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen, eine Rückstellung wird daher nicht angesetzt.

Die Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode entsprechend IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet und basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten. Dabei wird der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation – DBO) ermittelt und dem beizulegenden Zeitwert des am Bilanzstichtag bestehenden Planvermögens gegenübergestellt. Bei Unterdeckung erfolgt der Ansatz einer Rückstellung. Die Ermittlung der DBO erfolgt nach dem Verfahren wiederkehrender Einmalprämien. Bei diesem Verfahren werden die auf Basis realistischer Annahmen ermittelten künftigen Zahlungen über jenen Zeitraum angesammelt, in dem die jeweiligen Anspruchsberechtigten diese Ansprüche erwerben.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen und umfasst neben dem laufenden Dienstzeitaufwand aus der jährlichen Erdienung von Ansprüchen gegebenenfalls auch einen nach zu verrechnenden Dienstzeitaufwand aufgrund von Plankürzungen oder -änderungen, der sofort erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst wird. Der Nettozinsaufwand des Geschäftsjahres wird ermittelt, indem der zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelte Abzinsungssatz auf die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Nettoverpflichtung – unter Berücksichtigung der erwarteten Auszahlungen – angewandt wird. Der Ausweis des Nettozinsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis.

Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern – mit Ausnahme von Jubiläumsgeldverpflichtungen – erfolgsneutral im Eigenkapital in der Periode ihrer Entstehung. Entsprechend wird in der Bilanz der volle Verpflichtungsumfang ausgewiesen. Die in der jeweiligen Periode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Eine erfolgswirksame Erfassung der zuvor erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in nachfolgenden Perioden ist nicht zulässig. Die Erfassung im sonstigen Ergebnis schließt auch die Differenzen zwischen dem am Beginn der Periode ermittelten Zinsertrag aus Planvermögen - der auf dem Abzinsungssatz basiert und im Nettozinsaufwand enthalten ist - und dem am Ende der Periode festgestellten tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen ein.

Der Berechnung liegen Trendableitungen für die Gehalts- und Rentenentwicklung, für die Fluktuation sowie ein Abzinsungssatz von überwiegend 3,40 % (Vorjahr: 3,60 %) zugrunde.

Pensionszusagen wurden teilweise an eine Pensionskasse übertragen. Die zu entrichtenden Pensionsbeiträge werden so bemessen, dass die vereinbarte Alterspension bei Pensionsantritt ausfinanziert ist. Bei Auftreten von kapitalmäßigen Deckungslücken besteht eine Verpflichtung zum Nachschuss der erforderlichen Beträge. Des Weiteren bestehen Rückdeckungsversicherungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen. Das individuell in der Pensionskasse zugeordnete Vermögen wird mit dem Barwert der Pensionsverpflichtung saldiert, ebenso wie die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen den Barwert der jeweiligen Pensions- bzw. Abfertigungsverpflichtung kürzen.

7.8. Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die AGRANA-Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Die Risiken aus Haftungsverbindlichkeiten sind durch angemessene Rückstellungen gedeckt.

Rückstellungen für Rekultivierung beinhalten Rekultivierungsmaßnahmen von Grundstücken, Entleerung und Entsorgung von Deponien, Sanierung bzw. Wiederherstellung von Gebäudesubstanz sowie Altlastsanierung und Abraumbeseitigung.

Rückstellungen für Personalaufwendungen inklusive Jubiläumsgelder beinhalten zudem Rückstellungen für Altersteilzeit und Rückstellungen aus Sozialplänen im Rahmen von Restrukturierungen. Jubiläumsgelder sind gemäß IAS 19 als langfristige Leistungen an Arbeitnehmer einzustufen. Diese werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der laufenden Periode im Personalaufwand ausgewiesen. Jubiläumsgelder stellen einmalige vom Entgelt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängige Zahlungen dar, die aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder kollektivvertraglichen Vorschriften bestehen. Vor allem in Österreich bestehen Verpflichtungen für Jubiläumsgeldzahlungen. Rückstellungen für Altersteilzeit sind in Österreich aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden zu bilden. Die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit erleichtert es Betrieben, ältere Mitarbeitende unter weitestgehend finanzieller Absicherung mit einer verringerten Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu beschäftigen. Rückstellungen aus Sozialplänen im Rahmen von Restrukturierungen werden nur dann angesetzt, wenn ein formaler, detaillierter Restrukturierungsplan erstellt und kommuniziert wurde.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Rückstellungen für Prozessrisiken, Rückstellungen für Drohverluste sowie Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen für Drohverluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.

7.9. Latente Steuern

Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden zwischen IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf voraussichtlich realisierbare Verlustvorträge angesetzt. Wesentliche Unterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz bestehen bei den Sachanlagen, Vorräten und Rückstellungen. Aktive latente Steuern werden für Verlustvorträge angesetzt, sofern eine Nutzung innerhalb von fünf Jahren zu erwarten ist.

Die Berechnung der latenten Steuern wird nach der Liability Method (IAS 12) unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze vorgenommen. Dies bedeutet, dass mit Ausnahme der Geschäfts-/Firmenwerte aus der Konsolidierung für sämtliche zeitliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz latente Steuern gebildet werden, soweit die Realisierung latenter Steuern wahrscheinlich ist.

Werden Erträge und Aufwendungen erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so gilt dies ebenfalls für die darauf abgegrenzten aktiven und passiven latenten Steuern. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u.a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn die entsprechenden Steuervorteile bei einer zugrunde liegenden Planungsperiode von fünf Jahren realisiert werden können. Dies ist gegeben, wenn ausreichend Gewinne erwirtschaftet werden bzw. zu versteuerndes Ergebnis aus der Umkehrung von passiven latenten Steuern vorhanden ist.

Aktive latente Steuern sind unter den langfristigen Vermögenswerten angeführt, passive latente Steuern sind als langfristige Schulden ausgewiesen. Eine Aufrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, wenn die Ertragsteuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die Veränderung der latenten Steuern ausgewiesen. Seit dem Geschäftsjahr 2024|25 hat die AGRANA-Gruppe die OECD-Musterregeln zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) anzuwenden.

7.10. Gewinnrealisierung

Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Die Erlösrealisierung erfolgt im AGRANA-Konzern anhand des 5-Schritte-Modells gemäß IFRS 15 und grundsätzlich zeitpunktbezogen. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Kontrolle über ein Produkt oder über eine Dienstleistung auf einen Käufer übertragen wird. Die Übertragung der Kontrolle auf den Käufer wird üblicherweise gemäß den INCOTERMS (International Commercial Terms) bestimmt, die den Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken regeln. Erträge aus Dienstleistungen werden im Ausmaß der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erfasst. Bei variablen Preisvereinbarungen wird eine vertragsindividuelle Schätzung der zu erwartenden Endpreise für die Umsatzrealisierung vorgenommen. Umsatzerlöse werden abzüglich Rabatten und Preisnachlässen sowie ohne Umsatzsteuer und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Kosten der Umsatzanbahnung haben überwiegend einen kurzfristigen Umsatzbezug und werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen der industrieüblichen Zahlungskonditionen bestehen bei der Umsatzerfassung keine Finanzierungskomponenten.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Der Finanzierungsaufwand umfasst die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen und Leasingverbindlichkeiten anfallenden Zinsen, zinsenähnliche Aufwendungen und Spesen sowie mit der Finanzierung zusammenhängende Währungskursgewinne/-verluste und Ergebnisse von Sicherungsgeschäften.

Die Erträge aus Finanzinvestitionen beinhalten die aus der Veranlagung von Finanzmitteln und der Investition in Finanzvermögen realisierten Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge, Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzvermögen sowie Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungserträge.

Die Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt des Beschlusses der Dividendenausschüttung.

7.11. Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können. Die Ermessensbeurteilungen und Annahmen werden zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen erachtet. Insbesondere ergeben sich wesentliche Ermessensbeurteilungen und Schätzungen im Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken und weiteren Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und deren Folgen. Die getroffenen Annahmen werden nachfolgend dargestellt:

Klimabezogene Risiken: Im Rahmen ihrer verifizierten Science Based Targets verpflichtet sich AGRANA dazu, die CO2e-Emissionen aus der eignen Produktion (Scope 1 und 2) bis 2030 um 50 % sowie die CO2e-Emissionen aus der Wertschöpfungskette um 30 % – jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019|20 – zu reduzieren. Langfristiges Ziel des Unternehmens ist es, bis 2040 Netto-Null-Emissionen in der eigenen Produktion und bis spätestens 2050 auch über die gesamte Wertschöpfungskette auszuweisen. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Klimaziele schließen neben der klimaneutralen Produktion auch die Dekarbonisierung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie die Substitution von fossilbasierten Produkten ein. Entsprechend diesen Zielvorgaben wird an Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette gearbeitet. Insbesondere mit Blick auf die energieintensiven Geschäftsbereiche wird dabei an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduktion der THG-Emissionen sowie an der Elektrifizierung und weiteren, schrittweisen Umstellung auf erneuerbare Brennstoffe gearbeitet.

Parallel dazu führt die AGRANA Untersuchungen zur Einschätzung von klimabezogenen Risiken durch. Zunächst wurden dabei die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere 53 Standorte in aller Welt betrachtet. Die anschließende Detailanalyse ergab nur einen Standort mit einer sehr hohen Risikoeinstufung, für den nun Adaptionsmaßnahmen vorbereitet werden. Zudem erfolgt eine Analyse der Klimarisiken entlang der agrarischen Wertschöpfungskette. Im ersten Schritt wurde das physische Klimarisiko für die Zuckerrübe anhand ausgewählter Indikatoren bewertet, und potenzielle Auswirkungen auf die Erträge wurden untersucht. Zukünftig werden weitere für die AGRANA -Gruppe relevante Rohstoffe analysiert.

Auf Grundlage der unterstellten Annahmen und Schätzungen sowie der durchgeführten Analysen – basierend auf den Verhältnissen sowie Beurteilungen am Bilanzstichtag – konnten keine Anzeichen für einen wesentlichen Wertminderungsbedarf oder Anpassungsbedarf der Restnutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten erkannt werden. Die getroffenen Annahmen unterliegen der fortlaufenden Prüfung und werden bei Bedarf korrigiert; dies schließt insbesondere auch die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf den Klimawandel ein.

Kriegsbedingte Risiken: Bedingt durch den Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 bestehen sowohl in der Ukraine als auch in Russland weiterhin Unsicherheiten im Zusammenhang mit der unvorhersehbaren Entwicklung des Krieges und dessen Folgen, u.a. können außergewöhnliche Kostensteigerungen, Nachfragerückgänge, steigende Kapitalkosten aufgrund der makroökonomischen Entwicklungen sowie Volatilitäten auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten nicht ausgeschlossen werden. Die Situation in den beiden Ländern wird laufend beobachtet und evaluiert. Den AGRANA-Planungen liegen die Annahmen zugrunde, dass die physische Versorgung mit Energie und Rohstoffen gewährleistet bleibt und dass steigende Preise, insbesondere im Rohstoff- und Energiebereich, auch in angepassten Kundenverträgen weitergegeben werden können.

Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:

Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts-/Firmenwerten: Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts- /Firmenwerten (Buchwert 28.02.2025: 97.751 t€; Buchwert 29.02.2024: 98.246 t€), sonstigen immateriellen Vermögenswerten (Buchwert 28.02.2025: 15.064 t€; Buchwert 29.02.2024: 14.197 t€) und Sachanlagen (erworben und Nutzungsrechte) (Buchwert 28.02.2025: 781.722 t€; Buchwert 29.02.2024: 797.622 t€) basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge im Zuge der Wertminderungstests werden mehrere Annahmen, beispielsweise über die künftigen Mittelüberschüsse und den Abzinsungssatz, zugrunde gelegt. Die Mittelüberschüsse entsprechen den Werten der zum Zeitpunkt des regelmäßigen Wertminderungstest-Stichtages zum 28./29. Februar aktuellsten Prognoserechnung für die Cashflows der Cash Generating Units (CGUs) der nächsten fünf Jahre. Die zugrunde liegenden Prognoserechnungen für den Wertminderungstest der Geschäfts-/Firmenwerte zum 28. Februar 2025 wurden im Februar 2025 vom Vorstand freigegeben und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.

Segment Frucht:

Die Erkenntnisse aus dem seit nunmehr über drei Jahren andauernden Krieg in der Ukraine (u.a. Stabilisierung von Lieferketten und optimistischere Marktentwicklung) wurden in den aktuellen Prognoserechnungen sowie in den Alternativszenarien verarbeitet.

Die Gewichtung der Szenarien ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Der "Base Case" spiegelt die Einschätzung des Managements wider und beinhaltet, abgesehen von den Annahmen zur Geschäftsentwicklung der Gesellschaften in Russland und der Ukraine, auch klimabezogene Risiken. Das Segment Frucht ist auf die ausreichende Verfügbarkeit agrarischer Rohstoffe in der benötigten Qualität angewiesen. Nachteilige Witterungsverhältnisse sowie durch Pflanzenkrankheiten verursachte Ernteausfälle können sich negativ auf die Rohstoffverfügbarkeit sowie die Rohstoffkosten auswirken. Die im "Base Case" geplanten Rohstoffkosten berücksichtigen die Rohstoffaufbringung und somit veränderte Ernteerwartungen aufgrund von Klimaänderungen. Zudem bestehen mitigierende Maßnahmen wie ein globales Lieferantennetzwerk, ein strategisches Partnerschaftsmodell und eine globale Einkaufsorganisation.

Prognoseunsicherheiten aufgrund der Volatilität der Märkte (kommerzielle Risiken) sowie klimabezogener Risiken wird durch Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien begegnet ("Downside Case gemäßigt" und "Downside Case progressiv"). Die Planungsszenarien unterscheiden sich im Bereich der kommerziellen Risiken im Wesentlichen in den Annahmen zum Umsatzwachstum und zur Entwicklung der operativen Marge bis zur Rentenphase, wobei im "Downside Case progressiv" von einer stärkeren Abschwächung des Umsatzwachstums und einer geringeren operativen Marge ausgegangen wird als im "Downside Case gemäßigt". Klimabezogene Risiken in Form von Ernteausfällen bedingt durch u.a. Hitzewellen, Dürren, Überflutungen oder Schädlingsbefall und daraus resultierende Versorgungsunterbrechungen und Preissteigerungen von Rohstoffen, die nicht zur Gänze an Kunden weitergegeben werden können, werden in den Alternativszenarien unterschiedlich ausgeprägt berücksichtigt. Das Alternativszenario "Downside Case progressiv" geht zusätzlich von Kriegsschäden der Standorte in der Ukraine sowie einem stärkeren Markteinbruch in Russland aus.

Der Werthaltigkeitstest der Geschäfts-/Firmenwerte der CGU Frucht zum 28. Februar 2025 mit der unten dargestellten Szenariengewichtung ergab keinen Wertminderungsbedarf. Die Szenarien stellten sich zum 28. Februar 2025 wie folgt dar:

CGU Frucht zum 28.02.2025 Gewichtung CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2024 25)
Operative Marge
in 2029 30
Base Case 65 % 3,1 % 5,8 %
Downside Case gemäßigt 30 % 3,0 % 5,0 %
Downside Case progressiv 5 % 1,7 % 4,0 %

Im Vorjahr stellten sich die Szenarien wie folgt dar:

CAGR Umsatz p.a. Operative Marge
CGU Frucht zum 29.02.2024 Gewichtung (Basis 2023 24) in 2028 29
Base Case 65 % 0,4 % 5,7 %
Downside Case gemäßigt 30 % 0,1 % 5,1 %
Downside Case progressiv 5 % –1,3 % 4,2 %

Der Abzinsungssatz vor Steuer orientiert sich an der Branche, am Unternehmensrisiko sowie am jeweiligen Marktumfeld und liegt zum 28. Februar 2025 bei 9,23 % (Vorjahr: 8,86 %).

Basierend auf dem Wertminderungstest des Geschäfts-/Firmenwertes zum 28. Februar 2025 wurden Sensitivitäten gerechnet. Ein Anstieg des WACC1 um 0,5 Prozentpunkte würde in der CGU Frucht keinen Wertminderungsbedarf zur Folge haben. Weiters wurden zum 28. Februar 2025 die Sensitivitäten auf die Gewichtung der Szenarien ermittelt. Unter der Voraussetzung eines Gleichbleibens aller anderen Parameter würde eine Gewichtung auf 70 % / 30 % / 0 % zu einer um 17.945 t€ höheren Überdeckung führen. Eine Gewichtung von 60 % / 30 % / 10 % hätte eine um 17.945 t€ geringere Überdeckung zur Folge.

Segment Stärke:

In Bezug auf klimabedingte Schwierigkeiten der Rohstoffversorgung geht AGRANA im Segment Stärke durch die Möglichkeit der Beschaffung der notwendigen Rohstoffe auf nationalen und internationalen Beschaffungsmärkten von keinen wesentlichen Engpässen aus. Bei Stärken und Nebenprodukten führen zudem Beschaffungspreisänderungen zu einer gleichgerichteten Preisanpassung im Markt, wodurch gestiegene Rohstoff- und Energiepreise teilweise kompensiert werden. Bei Bioethanol leiten sich in Europa die Verkaufspreise im Wesentlichen von den Notierungen der Informationsplattform "Platts" ab, die nicht von Rohstoffpreisen, sondern von Marktschwankungen beeinflusst werden. Entsprechend ist eine hohe Volatilität bei Bioethanolpreisen feststellbar. Bei Verzuckerungsprodukten orientiert sich der Preis am europäischen Zuckerpreisniveau und ist zu einem großen Teil unbeeinflusst von Rohstoffpreisschwankungen.

In der CGU Stärke wurde neben dem Base Case ein "Downside Case" basierend auf geringeren Absätzen und niedrigeren Margen entwickelt. Die Szenarien gewichtet führen zu keiner Wertminderung.

CGU Stärke zum 28.02.2025 Gewichtung CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2024 25)
Operative Marge
in 2029 30
Base Case 65 % 3,5 % 5,7 %
Downside Case 35 % 2,8 % 5,4 %
CGU Stärke zum 29.02.2024 Gewichtung CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2022 24)
Operative Marge
in 2028 29
Base Case 65 % 2,2 % 5,0 %
Downside Case 35 % 0,9 % 4,2 %

Der Abzinsungssatz vor Steuer orientiert sich an der Branche, am Unternehmensrisiko sowie am jeweiligen Marktumfeld und liegt bei 8,31 % (Vorjahr: 8,77 %).

Basierend auf dem Wertminderungstest des Geschäfts-/Firmenwertes zum 28. Februar 2025 wurde eine Sensitivität gerechnet. Ein Anstieg des WACC um 0,5 Prozentpunkte würde keinen Wertminderungsbedarf des Geschäfts- /Firmenwertes zur Folge haben. Weiters wurden Sensitivitäten auf die Gewichtung der Szenarien ermittelt. Unter der Voraussetzung eines Gleichbleibens aller anderen Parameter würde eine Gewichtung auf 75 % / 25 % eine um 5.749 t€ höhere Überdeckung und eine Gewichtung auf 55 % / 45 % eine um 5.749 t€ geringere Überdeckung zur Folge haben.

– Als relevante Werttreiber für die Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU Zucker Verkauf & Produktion wurden strukturelle Schwächen der CGU, insbesondere Überkapazitäten als Ursachen für mangelnde Ertragskraft identifiziert. Dies ist auf eine strukturell veränderte Nachfrage (im Wesentlichen bedingt durch Überbestände im EU-Zuckermarkt und Ukraine-Importe) sowie nachhaltig erhöhte Produktionskosten (v.a. Lohn- und Energiekosten) zurückzuführen.

Das Marktumfeld der CGU Zucker Verkauf & Produktion war im Geschäftsjahr 2024|25 herausfordernd. Zollfreie Importe v.a. aus der Ukraine, Ausweitungen der Anbauflächen in der EU, ein globales Überangebot an Zucker sowie ein rückläufiger Zuckerkonsum in der EU führte zu kontinuierlich sinkenden Zuckerpreisen seit Beginn des Geschäftsjahres 2024|25. U.a. gestiegene Energiepreise sowie eine hohe Inflation seit Beginn des Ukraine-Krieges führten zu höheren Produktionskosten. Trotz einer über dem Vorjahr liegenden Menge an verarbeiteten Zuckerrüben in der Kampagne 2024|25 in Österreich war der Ertrag aufgrund eines unterdurchschnittlichen Zuckergehalts bedingt durch klimatische Bedingungen gering. Die ungünstigen Bedingungen bei Zuckerverkaufspreisen und Produktionskosten waren Auslöser für die Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU Zucker Verkauf & Produktion. Details dazu finden sich im Kapitel 10.2. Sachanlagen.

AGRANA geht davon aus, dass die strategische Neuausrichtung der CGU Zucker Verkauf & Produktion die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt. Die Neuausrichtung umfasst die bedarfsorientierte Anpassung der Produktionskapazitäten, konsequentes Kostenmanagement sowie Optimierungen in den Vertriebs- und Produktionsprozessen.

Weitere Ermessensbeurteilungen und Schätzungen:

  • Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen.
  • Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen (Buchwert 28.02.2025: 45.811 t€; Buchwert 29.02.2024: 52.465 t€) werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet.

Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderungen einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, sodass mögliche Korrelationseffekte zwischen den Annahmen nicht berücksichtigt werden. Die Sensitivitäten haben folgende Auswirkungen auf die Höhe der unter Note (23a) angeführten Barwerte der Verpflichtungen:

Pensionen Abfertigungen
t€ 28.02.2025 29.02.2024 28.02.2025 29.02.2024
Veränderung versicherungs
mathematischer Annahmen
Rechnungszinssatz
+0,5 Prozentpunkte –1.612 –2.015 –966 –1.056
–0,5 Prozentpunkte 1.744 2.207 1.025 1.116
Lohn-/Gehaltssteigerung
+0,25 Prozentpunkte 35 50 484 524
–0,25 Prozentpunkte –34 –48 –473 –510
Rentensteigerung
+0,25 Prozentpunkte 816 998
–0,25 Prozentpunkte –788 –962
Lebenserwartung
Zunahme um 1 Jahr 3.068 3.470
Abnahme um 1 Jahr –3.223 –3.633
  • Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern (Buchwert 28.02.2025: 51.565 t€; Buchwert 29.02.2024: 30.312 t€) liegt die Annahme zugrunde, dass innerhalb des Planungszeitraumes von fünf Jahren ausreichend steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um diese zu verwerten.
  • Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen und Wertminderungen aufgrund von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat.
  • Bei der Ermittlung der übrigen Rückstellungen (Buchwert 28.02.2025: 62.810 t€; Buchwert 29.02.2024: 58.289 t€) beurteilt das Management, ob eine Inanspruchnahme von AGRANA wahrscheinlich ist und ob die voraussichtliche Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann.
  • Die HUNGRANA-Gruppe, die AGRANA-STUDEN-Gruppe und die Beta Pura GmbH wurden gemäß IFRS 11 und den derzeit bestehenden Vereinbarungen als Gemeinschaftsunternehmen qualifiziert. Der Konzern hält 50 % der Anteile an den Gemeinschaftsunternehmen.
  • Die AGRANA-Gruppe hält 50,01 % an der AUSTRIA JUICE GmbH und deren Tochtergesellschaften. Aufgrund der zugrunde liegenden Verträge und Vereinbarungen übt AGRANA Beherrschung auf diese Gesellschaften aus und bezieht sie in den Konzernabschluss mittels Vollkonsolidierung ein.

8. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

8.1. Umsatzerlöse Note (1)

AGRANA ist ein weltweit tätiger Veredler agrarischer Rohstoffe zu hochwertigen Lebensmitteln und einer Vielzahl von Vorprodukten für die weiterverarbeitende Nahrungsmittelindustrie sowie für technische Anwendungen in den Segmenten Frucht, Stärke und Zucker.

Umsatzerlöse des Segmentes Frucht umfassen Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food-Service-Industrie und Fruchtsaftkonzentrate, wie Apfel- und Beerensaftkonzentrate ebenso wie Direktsäfte und Fruchtweine sowie Getränkegrundstoffe und Aromen.

Im Segment Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA primär Mais, Weizen und Kartoffeln zu hochwertigen Stärkeprodukten für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Papier-, Textil-, Kosmetik-, Baustoffindustrie sowie andere technische Industriezweige. Weiters werden im Rahmen der Stärkegewinnung Dünge- und hochwertige Futtermittel erzeugt. Die Produktion von Bioethanol ist ebenfalls Teil des Segmentes Stärke.

Das Segment Zucker verarbeitet Zuckerrüben aus Vertragslandwirtschaft und raffiniert weltweit bezogenen Rohzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien z.B. für Süßwaren, alkoholfreie Getränke und Pharmaanwendungen geliefert. Zudem wird auch eine breite Palette an Zucker- und Zuckerspezialprodukten über den Lebensmitteleinzelhandel an Endverbraucher vertrieben. Darüber hinaus produziert das Segment Zucker – zur optimalen Verwertung der agrarischen Rohstoffe – eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln zum Einsatz in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung.

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt in allen drei Segmenten nach Übergang der Kontrolle am jeweiligen Produkt auf den Kunden und erfolgt nahezu ausschließlich zeitpunktbezogen. Sämtliche Lieferverträge enthalten Incoterms, wie DDP, DAP und EXW, die den Übergang der Kontrolle auf den Kunden regeln und somit den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung begründen. Das Zahlungsziel beträgt in der Regel bis zu 90 Tage. AGRANA erzielt mit 96,55 % (Vorjahr: 96,07 %) hauptsächlich Umsatzerlöse aus Eigenerzeugnissen. AGRANA erbringt Dienstleistungen von 0,23 % (Vorjahr: 0,19 %) sowie Handelswarenerlöse von 3,22 % (Vorjahr: 3,74 %) der Gesamtumsatzerlöse von untergeordneter Bedeutung.

Die Aufteilung nach geografischen Gebieten je Segment erfolgt auf Basis des Sitzes der Gesellschaft.

t€ 2024 25 2023 24
Segment Frucht
EU-27 764.909 739.368
Europa nicht EU 142.730 133.736
Nordamerika 469.284 464.114
Südamerika 44.172 38.510
Asien 104.681 95.661
Afrika 48.384 43.131
Australien & Ozeanien 56.298 52.334
1.630.458 1.566.854
Segment Stärke
EU-27 993.884 1.132.985
Nordamerika 20.101 15.767
1.013.985 1.148.752
Segment Zucker
EU-27 869.559 1.071.270
869.559 1.071.270
Summe 3.514.002 3.786.876

29,4 % (Vorjahr: 29,0 %) des Konzernumsatzes wurden mit den Top-10-Kunden der Gruppe erzielt. Wie im Vorjahr trug kein Kunde mehr als 10 % zum Konzernumsatz bei.

8.2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen Note (2)

t€ 2024 25 2023 24
Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen –161.536 77.367
Andere aktivierte Eigenleistungen 1.820 5.776

Die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von –161.536 t€ (Vorjahr: 77.367 t€) resultierte aus dem Segment Zucker mit –171.925 t€ (Vorjahr: 99.393 t€), aus dem Segment Frucht mit 11.015 t€ (Vorjahr: –544 t€) und aus dem Segment Stärke mit –626 t€ (Vorjahr: –21.482 t€).

8.3. Sonstige betriebliche Erträge Note (3)

t€ 2024 25 2023 24
Erträge aus
dem Verkauf von CO2-Emissionsrechten 21.522 0
Kursgewinnen 12.059 11.062
Derivaten 2.657 4.942
dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahmen der Finanzanlagen 2.350 2.411
Versicherungs- und Schadensersatzleistungen 1.916 3.756
Forschungsprämien 1.578 1.293
der Auflösung von Forderungswertberichtigungen 1.187 514
Rüben-/Schnitzelreinigung, -transport, -manipulation 1.018 800
Miet- und Pachtverträgen 688 660
der Auflösung von kriegsbedingten Forderungswertberichtigungen 328 703
Steuerrückerstattungen 0 395
Übrige 18.172 18.096
Summe 63.475 44.632

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen u. a. Erträge aus der Weiterverrechnung von Energie, Betriebsstoffen, Rohmaterial sowie landwirtschaftliche und sonstige Dienstleistungen.

8.4. Materialaufwand Note (4)

t€ 2024 25 2023 24
Aufwendungen für
Rohstoffe 1.589.660 1.885.062
Hilfs-/Betriebsstoffe und bezogene Waren 711.378 825.435
bezogene Leistungen 94.095 94.339
Summe 2.395.133 2.804.836

8.5. Personalaufwand Note (5)

t€
t€ 2024 25 2023 24
Löhne und Gehälter 347.017 331.580
Soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung
und sonstiger Personalaufwand 101.001 85.824
Summe 448.018 417.404

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in Vorjahren neu erworbenen Ansprüche aus Pensionen und Abfertigungen abzüglich der Verzinsung des Planvermögens sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Zinsanteil ist mit 1.853 t€ (Vorjahr: 2.118 t€) im Finanzergebnis enthalten. Der Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche sowie der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sind im Personalaufwand enthalten.

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden 24.898 t€ (Vorjahr: 22.943 t€) als Aufwand für den Beitrag zur staatlichen Altersvorsorge erfasst.

Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen wurden aufwandswirksam in Höhe von 2.111 t€ (Vorjahr: 1.866 t€) im Geschäftsjahr 2024|25 erfasst.

Durch die Umsetzung der neuen Konzernstrategie NEXT LEVEL und die dadurch einhergehenden Reorganisationsmaßnahmen wurden im Segment Zucker 3.194 t€ und im Segment Stärke 3.128 t€ im Personalaufwand erfasst. Zusätzlich wurden durch die temporäre Stillegung der Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien 1.281 t€ im Segment Zucker im Personalaufwand ausgewiesen. Im Segment Frucht wurden für weitere Reorganisationsmaßnahmen und einen Sozialplan für das im Vorjahr stillgelegte Karottenverarbeitungswerk in Ungarn 2.370 t€ im Personalaufwand dargestellt.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeitende im Vollkonsolidierungskreis (durchschnittliche Vollzeitäquivalente):

Aufgliederung nach Personengruppen 2024 25 2023 24
Arbeiter 6.008 5.935
Angestellte 2.867 2.843
Lehrlinge 105 98
Summe 8.980 8.876
Aufgliederung nach Regionen 2024 25 2023 24
Österreich 2.495 2.442
Restliche EU 2.332 2.426
EU-27 4.827 4.868
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine) 1.059 1.107
Übriges Ausland 3.094 2.901
Summe 8.980 8.876

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (durchschnittliche Vollzeitäquivalente) von Gemeinschaftsunternehmen stellt sich wie folgt dar (100 %):

Aufgliederung nach Personengruppen 2024 25 2023 24
Arbeiter 379 367
Angestellte 210 211
Summe 589 578

8.6. Abschreibungen Note (6)

Abschrei Wert
minde
Wert
auf
t€ Gesamt bungen rungen holungen
Geschäftsjahr 2024 25
Immaterielle Vermögenswerte 4.347 4.051 296 0
Sachanlagen – erworben 120.899 104.317 17.490 –908
Sachanlagen – Nutzungsrechte 6.895 6.895 0 0
Zu-/Abschreibungen im Ergebnis der Betriebstätigkeit 132.141 115.263 17.786 –908
Geschäftsjahr 2023 24
Immaterielle Vermögenswerte 5.094 3.375 1.719 0
Sachanlagen – erworben 123.970 104.329 19.688 –47
Sachanlagen – Nutzungsrechte 7.204 6.545 659 0
Zu-/Abschreibungen im Ergebnis der Betriebstätigkeit 136.268 114.249 22.066 –47

Die Wertberichtigungen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

t€ Wert
minde
rungen
Wert
auf
holungen
Geschäftsjahr 2024 25
Segment Frucht 19 –695
Segment Stärke 0 –74
Segment Zucker 17.767 –139
Konzern 17.786 –908
Geschäftsjahr 2023 24
Segment Frucht 21.852 0
Segment Stärke 0 0
Segment Zucker 214 –47
Konzern 22.066 –47

Wertminderungen betrafen die temporäre Stilllegung der Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien im Segment Zucker, von 2.587 t€. Das herausfordernde Marktumfeld der CGU Zucker Verkauf & Produktion im Geschäftsjahr 2024|25 löste die Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU aus, die zu zusätzlichen Wertminderungen von 15.118 t€ im Segment Zucker führte. Details dazu finden sich im Kapitel 10.2. Sachanlagen. Im Vorjahr wurden Wertminderungen im Segment Zucker für Aufwendungen für stillgelegte Vermögenswerte erfasst.

Wertminderungen im Segment Frucht betrafen im Vorjahr Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten (Kundenbeziehungen in Japan) von 1.325 t€, dem Geschäfts-/Firmenwertes (CGU Japan) von 394 t€ und Sachanlagen in China und Japan von 18.730 t€ aufgrund der schwierigen ökonomischen Lage und der dadurch angespannten Geschäftsentwicklung in Asien. Weiters wurde im Vorjahr bedingt durch die massiv verschlechterte Rohwarensituation die Karottenverarbeitung in Ungarn stillgelegt, was ebenfalls zu einer Wertminderung von 1.403 t€ im Segment Frucht führte. Im aktuellen Geschäftsjahr sind die Wertminderungen im Segment Frucht von untergeordneter Bedeutung. Der Verkauf einer im Vorjahr wertgeminderten Produktionslinie in China führte zu Wertaufholungen von 695 t€ im Segment Frucht.

8.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Note (7)

t€ 2024 25 2023 24
Vertriebs- und Frachtaufwendungen 202.855 198.921
Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung 135.523 147.598
Kursverluste 12.114 10.060
Werbeaufwendungen 9.623 13.418
Sonstige Steuern 7.465 2.163
Miete, Leasing- und Pachtaufwand 7.314 7.572
Aufwendungen für Reorganisationsmaßnahmen 4.916 978
Zuführungen zu Forderungswertberichtigungen 4.650 2.178
Schadensfälle 3.306 4.460
Derivate 1.608 6.168
Forschung und Entwicklung (extern) 1.252 1.050
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 557 244
Übrige 11.226 11.714
Summe 402.409 406.524

Die internen und externen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich insgesamt auf 27.092 t€ (Vorjahr: 26.008 t€).

In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren beispielsweise Risikovorsorgen sowie sonstige bezogene Dienstleistungen enthalten.

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH betrugen 1.233 t€ (Vorjahr: 971 t€). Die Aufwendungen betrafen die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich der Prüfung von Abschlüssen einzelner verbundener Unternehmen) in Höhe von 815 t€ (Vorjahr: 751 t€), sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von 185 t€ (Vorjahr: 97 t€) sowie sonstige Leistungen von 233 t€ (Vorjahr: 123 t€).

8.8. Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Note (8)

Der Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, in Höhe von 485 t€ (Vorjahr: 1.392 t€) beinhaltet das anteilige Ergebnis der Gemeinschaftsunternehmen der HUNGRANA-Gruppe und der AGRANA-STUDEN-Gruppe von 1.209 t€ (Vorjahr: 3.552 t€) sowie den Ergebnisanteil der Beta Pura GmbH von –723 t€ (Vorjahr: –1.704 t€) und im Vorjahr zusätzlich die Wertminderung des Gesellschafterdarlehens der Beta Pura GmbH in Höhe von –456 t€.

8.9. Finanzerträge Note (9)

t€ 2024 25 2023 24
Zinserträge 4.982 2.986
Währungsgewinne 16.000 14.658
Erträge aus Beteiligungen 33 63
Gewinn aus Derivaten 24.537 34.416
Übrige finanzielle Erträge 3.680 1.579
Summe 49.232 53.702

Gewinne aus Derivaten betreffen realisierte und nicht realisierte Ergebnisse aus Absicherungen von Finanzierungen in Fremdwährung.

Die Zinserträge nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

t€ 2024 25 2023 24
Segment Frucht 3.487 1.548
Segment Stärke 136 96
Segment Zucker 1.359 1.342
Summe 4.982 2.986

Note (10)

8.10. Finanzaufwendungen
t€ 2024 25 2023 24
Zinsaufwendungen 34.592 35.122
Nettozinsaufwand aus Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen 1.853 2.118
Währungsverluste 17.403 24.404
Verlust aus Derivaten 27.503 39.333
Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten gemäß IAS 29 849 1.933
Übrige finanzielle Aufwendungen 3.835 4.101

Summe 86.035 107.011

Verluste aus Derivaten betreffen realisierte und nicht realisierte Ergebnisse aus Absicherungen von Finanzierungen in Fremdwährung.

Die Zinsaufwendungen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

t€ 2024 25 2023 24
Segment Frucht 5.571 4.395
Segment Stärke 2.019 1.332
Segment Zucker 27.002 29.395
Konzern 34.592 35.122

Der Posten Zinsaufwendungen enthält Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.163 t€ (Vorjahr: 1.081 t€), den Zinsanteil aus der Abzinsung der langfristigen Verpflichtung für Jubiläumsgelder von 314 t€ (Vorjahr: 333 t€) sowie den Zinsaufwand von 3.796 t€ aus im Geschäftsjahr 2024|25 begonnen Factoring-Vereinbarungen.

Das Währungsergebnis aus der Finanzierungstätigkeit ergab einen Nettoverlust in Höhe von –1.404 t€ (Vorjahr: Nettoverlust –9.747 t€). Dieser setzte sich aus einem realisierten Verlust von –574 t€ (Vorjahr: realisierter Verlust – 3.472 t€) und einem nicht realisierten Verlust in Höhe von –830 t€ (Vorjahr: nicht realisierter Verlust –6.275 t€) zusammen. Der Verlust ist v.a. auf Fremdwährungsfinanzierungen in mexikanischem Peso, rumänischem Leu, argentinischem Peso, US-Dollar und ungarischem Forint zurückzuführen.

8.11. Ertragsteuern Note (11)

Die effektiven und latenten Steueraufwendungen und -erträge betreffen in- und ausländische Ertragsteuern und setzen sich wie folgt zusammen:

t€ 2024 25 2023 24
Effektive Steuern 31.291 38.057
davon Inland 1.037 19.118
davon Ausland 30.254 18.939
Latente Steuern –27.522 –9.708
davon Inland –21.126 –4.063
davon Ausland –6.396 –5.645
Steueraufwand 3.769 28.349
davon Inland –20.089 15.055
davon Ausland 23.858 13.294

Die Überleitung der latenten Steuerpositionen in der Bilanz zu den latenten Steuern im Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar:

2024 25 2023 24
21.253 10.495
–1.727 1.450
11.945
27.522 9.708
–5.859 1.583
–2.137 654
19.526

Um den Betrag im sonstigen Ergebnis von –5.859 t€ gemäß obiger Tabelle auf den Wert der Konzern-Eigenkapital-Entwicklung von –7.205 t€ überleiten zu können, müssen die Steuereffekte von Anteilen am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen sowie derer anteiliger nicht beherrschender Anteile von in Summe 2.467 t€ abgezogen und der Steuereffekt von 1.121 t€ des Basis Adjustment, der als sonstige Veränderung im Eigenkapital ausgewiesen ist, hinzugerechnet werden.

Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand

t€ 2024 25 2023 24
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.742 97.702
Österreichischer Steuersatz in % 23,00 % 23,83 %
Theoretischer Steueraufwand 861 23.282
Veränderung des theoretischen Steueraufwandes aufgrund
abweichender Steuersätze –574 –3.459
Steuerminderung durch steuerfreie Erträge und steuerliche
Abzugsposten inklusive Ergebnisse von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden –3.001 –1.842
nicht temporärer Differenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen 1.996 –1.956
Steuererhöhung aufgrund nicht absetzfähiger Aufwendungen
und steuerlicher Zurechnungen 2.632 3.832
Effekten aus sonstigen Steuern 3.040 1.853
Effekten aus Verlustvorträgen 2.521 6.111
aperiodischer Steuererträge/-aufwendungen –3.706 528
Ertragsteuern 3.769 28.349
Effektive Steuerquote 100,7 % 29,0 %

Der theoretische Steueraufwand ergibt sich bei Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 23 % (Vorjahr: 23,83 %). Der Körperschaftsteuersatz von 23,83 % im Vorjahr wurde auf Basis einer zeitlichen Aliquotierung von 24 % und 23 % errechnet.

Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde ein Konzept der Besteuerung von Unternehmensgruppen eingeführt. Die AGRANA-Gruppe hat entsprechend diesen Bestimmungen eine Unternehmensgruppe aus AGRANA Beteiligungs-AG als Gruppenträger und AGRANA Zucker GmbH, AGRANA Stärke GmbH, AGRANA Sales & Marketing GmbH, AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, AGRANA Group-Services GmbH, INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., AGRANA Research & Innovation Center GmbH und AUSTRIA JUICE GmbH als Gruppenmitglieder gebildet.

Die Abgrenzung latenter Steuern beruht auf Unterschieden zwischen der Bewertung im Konzernabschluss und in den der individuellen Besteuerung der einzelnen Länder zugrunde gelegten Steuerbilanzen sowie auf der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen.

Aufgrund vorsichtiger Planung sind Verlustvorträge in die Steuerabgrenzung nur insoweit einbezogen worden, als in den nächsten fünf Jahren ein steuerpflichtiges Einkommen zu erwarten ist, das zur Realisierung der aktiven latenten Steuern ausreicht. Aktive latente Steuern wurden in Höhe von 22.942 t€ (Vorjahr: 21.558 t€) nicht aktiviert, diese betreffen noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 93.107 t€ (Vorjahr: 85.319 t€). Von den noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen sind 78.002 t€ (Vorjahr: 68.452 t€) unbegrenzt vortragsfähig, 9.797 t€ (Vorjahr: 3.931 t€) verfallen zwischen einem und vier Jahren und 5.308 t€ (Vorjahr: 12.936 t€) verfallen zwischen fünf und sieben Jahren.

Die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten aktiven und passiven latenten Steuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 5.047 t€ (Vorjahr: 13.373 t€).

Für temporäre Unterschiede auf Anteile an Tochterunternehmen wurden passive latente Steuern in Höhe von 151.483 t€ (Vorjahr: 170.175 t€) nicht angesetzt, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen und somit eine Umkehrung dieser Unterschiede nicht absehbar ist.

Aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) enstanden der AGRANA-Gruppe keine wesentlichen Belastungen. Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden 138 t€ als tatsächlicher Steueraufwand aufgrund Pillar II erfasst.

Der AGRANA-Konzern macht von der vorübergehenden Ausnahme Gebrauch, die aus der Implementierung der Pillar-II-Regelungen resultiert und in der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung von IAS 12 enthalten ist, latente Steuern durch Pillar II nicht bilanzieren zu müssen.

8.12. Ergebnis je Aktie Note (12)

2024 25 2023 24
Konzernjahresergebnis, das den Aktionären
der AGRANA Beteiligungs-AG zuzurechnen ist
t€
–4.253 64.925
Aktienanzahl, die durchschnittlich im Umlauf war
Stück
62.488.976 62.488.976
Ergebnis je Aktie nach IFRS (unverwässert und verwässert)
–0,07 1,04
Dividende je Aktie
0,701 0,90

Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung die vorgeschlagene Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2024|25 beschließt, werden von der AGRANA Beteiligungs-AG 43.742 t€ (Vorjahr: 56.240 t€) ausgeschüttet.

9. Erläuterungen zur Geldflussrechnung

Die Geldflussrechnung, die unter Anwendung der indirekten Methode nach den Vorschriften des IAS 7 erstellt wurde, zeigt die Veränderung des Finanzmittelbestandes der AGRANA-Gruppe aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.

Der Finanzmittelfonds enthält Kassa und Bankguthaben.

Es gab aufgrund von devisenrechtlichen Bestimmungen Einschränkungen im Zugriff auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von Tochterunternehmen in der Ukraine, in Russland und in Argentinien. Verfügungsbeschränkungen mit Russland resultierten im Wesentlichen aus einer Begrenzung einer jährlichen Dividendenzahlung an nicht-russische Muttergesellschaften in Höhe von 120 Mio. RUB (rd. 1,3 Mio. €). Höhere Dividendenzahlungen bedürfen einem gesonderten Genehmigungsverfahren und sind nur mit Auflagen möglich. Hiervon hat AGRANA bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Vergabe von konzerninternen Darlehen von o.o.o. AGRANA Fruit Moscow Region, Serpuchov|Russland, an andere AGRANA Konzerngesellschaften ist derzeit nicht möglich. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der russischen Tochtergesellschaft beliefen sich auf 31.698 t€ (Vorjahr: 24.946 t€).

Kurzfristige Bankverbindlichkeiten und kurzfristig gehaltene Wertpapiere zählen nicht zum Fonds.

Die Währungsanpassungen, mit Ausnahme jener auf den Finanzmittelstand, werden bereits bei den jeweiligen Bilanzpositionen eliminiert.

9.1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Note (13)

Der Cashflow aus dem Ergebnis ist v.a. aufgrund des sehr deutlich schlechteren Konzernergebnisses im Vergleich zum Vorjahr geringer und beträgt 217.616 t€ (Vorjahr: 316.335 t€). Das entspricht 6,19 % (Vorjahr: 8,35 %) des Umsatzes. Die zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge umfassen im Wesentlichen die nicht realisierten Währungsverluste des Finanzergebnisses von 830 t€ (Vorjahr: nicht realisierte Währungsverluste 6.275 t€), die zahlungsunwirksame Veränderung der Wertberichtigungen zu Forderungen 3.463 t€ (Vorjahr: 1.664 t€) sowie zahlungsunwirksame Wertberichtigungen von Vorräten von 28.355 t€ (Vorjahr: 31.644 t€). Sonstige Anpassungen betreffen im Wesentlichen Korrekturen des im Konzernergebnis enthaltenen Steueraufwandes und Zinsergebnisses aufgrund der separaten Darstellung der zahlungswirksamen Zinsen und Ertragsteuern in Höhe von 33.762 t€ (Vorjahr: 60.673 t€). Der positive Cashflow von 120.587 t€ aus der Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen bedingt durch Factoring-Vereinbarungen, die seit dem Geschäftsjahr 2024|25 bestehen. Durch einen mengen- und preisbedingten Abbau der Vorräte im Segment Zucker als wesentlichem Treiber, ergab sich ein Cashzufluss von 105.010 t€ aus der Veränderung der Vorräte. Die Berücksichtigung der Veränderungen des Working Capital sowie zahlungswirksame Zinsen und Steuern führten zu einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 361.077 t€ (Vorjahr: 240.216 t€).

9.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit Note (14)

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sanken im Vergleich zum Vorjahr um 8.119 t€ auf –104.531 t€ (Vorjahr: –112.650 t€). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind um Zuschüsse in Höhe von 3.423 t€ (Vorjahr: 3.778 t€) gekürzt. Der zahlungswirksame Verkaufspreis von 4.015 t€ durch die Veräußerung der Tochterunternehmen AGRANA FRUIT INDIA PRIVATE LIMITED, Pune|Indien, und AGRANA Fruit Luka TOV, Vinnitsa|Ukraine, abzüglich abgegangener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von –896 t€ resultierte in einem Cashzufluss von 3.119 t€. Weiters führten eine weitere Kaufpreiszahlung für das in 2021|22 erworbene Tochterunternehmen AGRANA Fruit Japan Co., Ltd., Tokio|Japan, von –526 t€ (Vorjahr: –1.061 t€) sowie Einzahlungen aus Anlagenabgängen von 563 t€ (Vorjahr: 5.196 t€) zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von –101.978 t€ (Vorjahr: – 110.980 t€).

Note (15)

9.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Gezahlte Dividenden von –56.437 t€ (Vorjahr: –57.741 t€), die überwiegend die auf die Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG entfallende Dividende betreffen, sowie die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Mittelzu-/ abflüsse der Finanzverbindlichkeiten führten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024|25 zu einem negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von –142.021 t€ (Vorjahr: negativer Cashflow –139.334 t€).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit:

t€
Geschäftsjahr 2024 25
Buchwert
01.03.2024
Fristig-
keiten
änderung
Mittel-
zufluss
Mittel-
abfluss
Währungs-
differenzen
und sonstige
unbare Ver
änderungen
Buchwert
28.02.2025
Schuldscheindarlehen 324.000 –91.500 0 0 0 232.500
Kredit Europäische Investitionsbank 12.206 –4.884 0 0 0 7.322
Darlehen 162.394 –40.000 0 0 198 122.592
Leasingverbindlichkeiten 24.996 –7.618 0 0 4.347 21.725
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 523.596 –144.002 0 0 4.545 384.139
Schuldscheindarlehen 85.000 91.500 0 –85.000 0 91.500
Kredit Europäische Investitionsbank 4.882 4.884 0 –4.884 0 4.882
Syndizierte Kredite 15.000 0 50.000 0 0 65.000
Darlehen 30.000 0 0 –30.000 0 0
Kontokorrentkredite und Barvorlagen 78.304 40.000 0 –9.104 –661 108.539
Leasingverbindlichkeiten 5.613 7.618 0 –6.596 –352 6.283
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 218.799 144.002 50.000 –135.584 –1.013 276.204
t€ Buchwert
01.03.2023
Fristig-
keiten
änderung
Mittel-
zufluss
Mittel-
abfluss
Währungs-
differenzen
und sonstige
unbare Ver
änderungen
Buchwert
29.02.2024
Geschäftsjahr 2023 24
Schuldscheindarlehen 409.000 –85.000 0 0 0 324.000
Kredit Europäische Investitionsbank 17.090 –4.884 0 0 0 12.206
Darlehen 109.112 –26.000 80.000 0 –718 162.394
Leasingverbindlichkeiten 27.666 –6.090 0 0 3.420 24.996
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 562.868 –121.974 80.000 0 2.702 523.596
Schuldscheindarlehen 0 85.000 0 0 0 85.000
Kredit Europäische Investitionsbank 4.882 4.884 0 –4.884 0 4.882
Syndizierte Kredite 155.000 0 0 –140.000 0 15.000
Darlehen 0 0 30.000 0 0 30.000
Kontokorrentkredite und Barvorlagen 91.965 26.000 0 –39.230 –431 78.304
Leasingverbindlichkeiten 5.901 6.090 0 –6.291 –87 5.613
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 257.748 121.974 30.000 –190.405 –518 218.799

10. Erläuterungen zur Bilanz

Note (16)

10.1. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-/Firmenwerte

Geschäfts-/ Lizenzen
Firmen und ähnliche
t€ werte Rechte Summe
Geschäftsjahr 2024 25
Anschaffungskosten
Stand 01.03.2024 262.268 115.570 377.838
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen 13 3.182 3.195
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges –495 –144 –639
Zugänge 0 1.329 1.329
Umbuchungen 0 2.408 2.408
Abgänge 0 –2.026 –2.026
Stand 28.02.2025 261.786 120.319 382.105
Abschreibungen
Stand 01.03.2024 164.022 101.373 265.395
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen 13 1.392 1.405
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges 0 -144 –144
Laufende Abschreibungen 0 4.051 4.051
Wertminderungen 0 296 296
Abgänge 0 –1.713 –1.713
Stand 28.02.2025 164.035 105.255 269.290
Buchwert 28.02.2025 97.751 15.064 112.815
Geschäftsjahr 2023 24
Anschaffungskosten
Stand 01.03.2023 262.313 114.405 376.718
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen –45 –1.766 –1.811
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges 0 4 4
Zugänge 0 2.950 2.950
Umbuchungen 0 514 514
Abgänge 0 –537 –537
Stand 29.02.2024 262.268 115.570 377.838
Abschreibungen
Stand 01.03.2023 163.646 97.974 261.620
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen –18 –766 –784
Laufende Abschreibungen 0 3.375 3.375
Wertminderungen 394 1.325 1.719
Umbuchungen 0 2 2
Abgänge 0 –537 –537
Stand 29.02.2024 164.022 101.373 265.395

Buchwert 29.02.2024 98.246 14.197 112.443

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere erworbene Kundenbeziehungen, EDV-Software, gewerbliche Schutzrechte sowie ähnliche Rechte.

Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 1.329 t€ (Vorjahr: 2.950 t€) betrafen im Wesentlichen Software.

Durch das herausfordernde Marktumfeld der CGU Zucker Verkauf & Produktion wurden Wertminderungstests durchgeführt aufgrund derer Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte von 296 t€ im Segment Zucker zu erfassen waren (Vorjahr: Wertminderung der Kundenbeziehungen der CGU Japan im Segment Frucht in Höhe von 1.325 t€).

Durch den Verkauf der Tochterunternehmen AGRANA FRUIT INDIA PRIVATE LIMITED, Pune|Indien, und AGRANA Fruit Luka TOV, Vinnitsa|Ukraine, ging deren anteiliger Geschäfts-/Firmenwert in Höhe von 495 t€ ab.

Von den Buchwerten der Geschäfts-/Firmenwerte entfallen auf das Segment Frucht 96.145 t€ (Vorjahr: 96.640 t€) und auf das Segment Stärke 1.606 t€ (Vorjahr: 1.606 t€).

Um die Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 zu erfüllen und um eventuelle Wertminderungen von Geschäfts-/Firmenwerten zu ermitteln, definiert AGRANA ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units; kurz: CGUs) als die jeweils kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Zum Zweck der Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts-/Firmenwerten aggregiert AGRANA die CGUs auf die nächsthöhere Ebene, auf der die Geschäfts-/Firmenwerte gemäß dem internen Steuerungs- und Berichtsprozess gesteuert werden. Im AGRANA-Konzern sind zum 28. Februar 2025 als zahlungsmittelgenerierende Einheiten zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- /Firmenwerten das Segment Frucht und das Segment Stärke definiert. Sämtliche Geschäfts-/Firmenwerte konnten diesen beiden Einheiten zugeordnet werden.

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wird der Buchwert jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit mittels Zuordnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich zurechenbarer Geschäfts-/Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte, ermittelt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst, wenn der erzielbare Betrag (Nutzungswert) einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als deren Buchwert einschließlich Geschäfts- /Firmenwert ist.

AGRANA hat bei der Werthaltigkeitsprüfung unter Anwendung eines DCF-Verfahrens (Discounted Cashflow) auf den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgestellt. Der Ermittlung der Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen vom Vorstand freigegebene und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene Geschäftspläne mit einem Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde. Für den über fünf Jahre hinausgehenden Planungszeitraum wird eine gleichbleibende, inflationsbedingte Wachstumsrate von 2,0 % p.a. (29. Februar 2024: 2,0 % p.a.) angenommen. Die Kapitalkosten (WACC1 ) sind als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten je CGU berechnet.

Die Eigenkapitalkosten basieren auf einem risikolosen Basiszinssatz, einem Renditezuschlag für das Geschäftsrisiko sowie einem Länderrisiko- und Inflationsdifferenzzuschlag. Als risikoloser Zinssatz wurde die Rendite einer 30-jährigen Spot-Rate-Nullkuponanleihe auf Basis der Daten der Deutschen Bundesbank von 2,62 % (29. Februar 2024: 2,57 %) herangezogen. Das Geschäftsrisiko ergibt sich aus dem Produkt der allgemeinen Marktrisikoprämie von 6,38 % (29. Februar 2024: 6,43 %) und einem Beta-Faktor, der sich aus einer segmentspezifischen Peer-Group ableitet, die jeweils acht Unternehmen (29. Februar 2024: acht Unternehmen) umfasst. Sowohl das Länderrisiko als auch die Inflationsdifferenz wird einem Volatilitätsfaktor von 1,35 (29. Februar 2024: 1,34) unterworfen.

Die Fremdkapitalkosten werden mit dem Basiszinssatz, dem Inflationsdifferenzzuschlag und dem aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Bonitätszuschlag (Credit Spread) angesetzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Geschäfts-/Firmenwerte und den jeweiligen Abzinsungssatz (WACC):

Geschäfts-/Firmenwert WACC vor Steuer
28.02.2025 29.02.2024 2024 25 2023 24
Mio. € Mio. € % %
CGU Frucht 96 96 9,23 8,86
CGU Stärke 2 2 8,31 8,77
Konzern 98 98

Die Qualität der Planungsdaten wird laufend durch eine Abweichungsanalyse mit den aktuellen Ergebnissen überprüft. Diese Erkenntnisse werden bei der Erstellung des nächsten Jahresplanes berücksichtigt. Wesentlicher Faktor für den Nutzungswert sind Annahmen über zukünftige lokale Markt- und Mengenentwicklungen. Der Nutzungswertermittlung liegen deshalb Annahmen, die mit Fachleuten in den regionalen Märkten abgestimmt werden, und Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.

Die Werthaltigkeitstests werden regelmäßig zum Bilanzstichtag 28./29. Februar vorgenommen. Zum 28. Februar 2025 ergab der Wertminderungstest der Geschäfts-/Firmenwerte keinen Wertminderungsbedarf der CGUs Frucht und Stärke. Weitere Details finden sich in Kapitel 7.11. Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Schätzungen.

  • Die Nutzungswerte wurden einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die Ergebnisse finden sich auf Seite 214f.
  • Der Geschäfts-/Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Am Bilanzstichtag waren andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer von untergeordneter Bedeutung für den AGRANA-Konzern enthalten.

10.2. Sachanlagen Note (17)

t€ Grundstücke,
grundstücks
gleiche Rechte
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Geschäftsjahr 2024 25
Sachanlagen – erworben
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2024 673.698 1.600.278 267.331 82.574 2.623.881
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen 6.406 6.126 996 64 13.592
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges –2.069 –3.895 –1.333 1.151 –6.146
Zugänge 7.031 37.617 12.623 50.657 107.928
Umbuchungen 9.189 48.549 3.700 –63.846 –2.408
Abgänge –4.967 –17.249 –11.731 –38 –33.985
Zuschüsse –70 –3.354 0 0 –3.424
Stand 28.02.2025 689.218 1.668.072 271.586 70.562 2.699.438
Abschreibungen
Stand 01.03.2024 412.898 1.229.028 220.768 350 1.863.044
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen 1.845 4.049 687 –1 6.580
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges –1.910 –2.917 –1.086 0 –5.913
Laufende Abschreibungen 17.041 72.538 14.739 0 104.318
Wertminderungen 6.107 10.576 693 114 17.490
Umbuchungen 1 –7 6 0 0
Abgänge –4.540 –17.064 –11.411 0 –33.015
Zuschreibungen –112 –794 –2 0 –908
Stand 28.02.2025 431.330 1.295.409 224.394 463 1.951.596
Buchwert 28.02.2025 257.888 372.663 47.192 70.099 747.842
Grundstücke, Andere Anlagen,
grundstücks Technische Betriebs-und
gleiche Rechte Anlagen und Geschäfts Anlagen
t€ und Bauten Maschinen ausstattung in Bau Summe
Geschäftsjahr 2024 25
Sachanlagen – Nutzungsrechte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2024 43.946 16.037 2.184 0 62.167
Währungsdifferenzen 248 –26 63 0 285
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges –417 0 0 0 –417
Zugänge 2.503 1.373 535 0 4.411
Umbuchungen 516 0 –516 0 0
Abgänge 0 –652 –179 0 –831
Stand 28.02.2025 46.796 16.732 2.087 0 65.615
Abschreibungen
Stand 01.03.2024 18.259 5.809 1.314 0 25.382
Währungsdifferenzen 324 –12 –6 0 306
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges –111 0 0 0 –111
Laufende Abschreibungen 4.364 2.007 524 0 6.895
Umbuchungen 456 0 –456 0 0
Abgänge 0 –570 –167 0 –737
Stand 28.02.2025 23.292 7.234 1.209 0 31.735
Buchwert 28.02.2025 23.504 9.498 878 0 33.880
Buchwert Sachanlagen 28.02.2025 281.392 382.161 48.070 70.099 781.722
Grundstücke, Andere Anlagen,
grundstücks Technische Betriebs-und
gleiche Rechte Anlagen und Geschäfts Anlagen
t€ und Bauten Maschinen ausstattung in Bau Summe
Geschäftsjahr 2023 24
Sachanlagen – erworben
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2023 682.390 1.562.828 260.045 43.843 2.549.106
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen –9.078 –7.468 –2.452 –69 –19.067
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges 0 –217 –261 214 –264
Zugänge 6.482 35.224 13.680 65.433 120.819
Umbuchungen 2.761 20.571 2.784 –26.630 –514
Abgänge –8.811 –6.948 –6.445 –217 –22.421
Zuschüsse –46 –3.712 –20 0 –3.778
Stand 29.02.2024 673.698 1.600.278 267.331 82.574 2.623.881
Abschreibungen
Stand 01.03.2023 397.016 1.159.146 213.685 388 1.770.235
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen –3.954 –5.459 –2.177 –5 –11.595
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges 0 –10 –160 0 –170
Laufende Abschreibungen 17.338 72.345 14.646 0 104.329
Wertminderungen 8.763 9.913 1.012 0 19.688
Umbuchungen 0 –2 0 0 –2
Abgänge –6.260 –6.863 –6.238 –33 –19.394
Zuschreibungen –5 –42 0 0 –47
Stand 29.02.2024 412.898 1.229.028 220.768 350 1.863.044
Buchwert 29.02.2024 260.800 371.250 46.563 82.224 760.837
t€ Grundstücke,
grundstücks
gleiche Rechte
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Geschäftsjahr 2023 24
Sachanlagen – Nutzungsrechte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2023 42.546 16.543 2.014 0 61.103
Währungsdifferenzen –329 –8 –17 0 –354
Zugänge 2.361 677 461 0 3.499
Abgänge –632 –1.175 –274 0 –2.081
Stand 29.2.2024 43.946 16.037 2.184 0 62.167
Abschreibungen
Stand 01.03.2023 14.322 5.083 1.151 0 20.556
Währungsdifferenzen –212 –2 –89 0 –303
Laufende Abschreibungen 4.122 1.897 526 0 6.545
Wertminderungen 659 0 0 0 659
Abgänge –632 –1.169 –274 0 –2.075
Stand 29.2.2024 18.259 5.809 1.314 0 25.382
Buchwert 29.2.2024 25.687 10.228 870 0 36.785
Buchwert Sachanlagen 29.2.2024 286.487 381.478 47.433 82.224 797.622

Die Zugänge von Sachanlagen je Segment stellten sich wie folgt dar:

t€ 2024 25 2023 24
Segment Frucht 50.872 49.570
Segment Stärke 33.109 41.507
Segment Zucker 28.358 33.241
Konzern 112.339 124.318

Als Währungsänderungen sind die Beträge ausgewiesen, die sich bei den Auslandsgesellschaften aus der unterschiedlichen Umrechnung der Vermögenswerte des Anfangsbestandes mit den Währungskursen zu Jahresbeginn und Jahresende ergeben. Weiters sind in dieser Position die Effekte aus der Anwendung von IAS 29 (Hochinflation) enthalten.

Die Zuschüsse betrafen im Wesentlichen einen staatlichen Zuschuss für Unternehmen in der Lebensmittelindustrie in Ungarn, Investitionsförderungen in der Slowakei und Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen in Österreich im Segment Zucker.

Im 1. Halbjahr 2024|25 wurde die Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien temporär stillgelegt. Hauptgründe dafür waren zollfreie Importe aus der Ukraine in EU-Defizitländer, die zu stark sinkenden Zuckerpreisen führten. Zusätzlich sind die Produktionskosten aufgrund gestiegener Energiepreise und hoher Inflation seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges deutlich gestiegen. Diese Faktoren führten zu einer Wertminderung der stillgelegten Vermögenswerte in Buzău in Höhe von 2.587 t€.

Die stark sinkenden Zuckerpreise, hauptsächlich verursacht durch zollfreie ukrainische EU-Importe, Ausweitungen von Anbauflächen in der EU und damit einhergehende Überbestände sowie generell rückläufige Weltzuckermarktpreise, und die gestiegenen Produktionskosten, im Wesentlichen bedingt durch höhere Energie- und Lohnkosten sowie schlechtere Ausbeuten in der Kampagne 2024|25, waren der Auslöser für eine Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU Zucker Verkauf & Produktion. Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung wurden zwei Szenarien berechnet. Im Basisszenario lagen Planungsrechnungen der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten CGU Zucker Verkauf & Produktion zugrunde und es führte zu einem Wertminderungsbedarf. Das Alternativszenario beinhaltet Strukturmaßnahmen um die Produktionskapazitäten dem zukünftig erwarteten Bedarf anzupassen. In diesem Szenario errechnet sich kein Wertminderungsbedarf. Der Wertminderungsbedarf wurde für beide Szenarien als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten gemäß IFRS 13 (Eingangsparameter Level 3) ermittelt. Das Management und interne Experten haben die Möglichkeit untersucht, die Vermögenswerte der von den Strukturmaßnahmen betroffenen Standorte an anderen Standorten der CGU weiterzuverwenden oder zu veräußern. Eine Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte wurde in Höhe der Differenz zwischen den Buchwerten und den auf Basis der Verkaufs- bzw. Weiterverwendungsmöglichkeiten geschätzten beizulegenden Zeitwerten erfasst. Die Differenz von beizulegenden Zeitwerten von 7.962 t€ und Buchwerten ergab einen Wertminderungsbedarf von 15.118 t€.

Im Vorjahr wurden, ausgelöst durch die schwierige ökonomische Lage und die dadurch angespannte Geschäftsentwicklung in Asien Wertminderungstests der CGUs in Asien im Segment Frucht durchgeführt. Die Wertminderungstests führten zu Wertminderungen von Sachanlagen in China und Japan in Höhe von 18.730 t€. Aufgrund einer massiv verschlechterten Rohwarensituation wurde zudem im Vorjahr – ebenfalls im Segment Frucht – das Karottenverarbeitungswerk in Ungarn stillgelegt und Wertminderungen in Höhe von 1.403 t€ erfasst.

AGRANA setzt Leasing im Wesentlichen für langfristige Grund- und Gebäudemietverträge in Verwaltung und Produktion ein.

Zum 28. Februar 2025 betrug der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für den Ansatz von Leasingverpflichtungen 4,2 % (Vorjahr: 3,5 %).

Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis stellten sich im Geschäftsjahr 2024|25 wie folgt dar:

t€ 2024 25 2023 24
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.947 2.958
Aufwendungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert 257 202
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 1.163 1.081

10.3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen, Wertpapiere und Beteiligungen Note (18)

t€ Nach der
Equity
Methode
bilanzierte
Gemeinschafts
unternehmen
Wertpapiere
(langfristige
Vermögens
werte)
Beteiligungen Summe
Geschäftsjahr 2024 25
Stand 01.03.2024 68.985 18.206 280 87.471
Währungsdifferenzen –636 0 0 –636
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen 1.209 0 0 1.209
Zugänge 0 635 0 635
Bewertungen/Wertminderungen 0 620 –270 350
Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen –8.500 0 0 –8.500
Sonstiges Ergebnis 4.888 835 0 5.723
Stand 28.02.2025 65.946 20.296 10 86.252
Geschäftsjahr 2023 24
Stand 01.03.2023 66.460 17.378 280 84.118
Währungsdifferenzen –2.063 0 0 –2.063
Stand 29.02.2024 68.985 18.206 280 87.471
Sonstiges Ergebnis 3.536 411 0 3.947
Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen/Abgänge –2.500 –7 0 –2.507
Wertminderungen/Bewertungen –99 424 0 325
Zugänge 99 0 0 99
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen 3.552 0 0 3.552

Details zur Entwicklung der Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen finden sich im Kapitel 3.1.

Note (19)

10.4. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 300.350 441.934
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
der Südzucker-Gruppe und Gemeinschaftsunternehmen 21.487 13.978
Positiver Marktwert Derivate 9.866 6.972
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen der Südzucker-Gruppe 670 986
Forderungen aus Zuschüssen 5.232 380
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 27.313 47.757
Zwischensumme Finanzinstrumente 364.918 512.007
Forderungen aus Umsatzsteuern und sonstigen Steuern 58.754 70.258
Rechnungsabgrenzungsposten 13.801 9.227
Geleistete Anzahlungen 3.488 7.128
Summe 440.961 598.620
davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 5.784 3.318

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stammen aus dem Verrechnungsverkehr mit den nicht einbezogenen Tochterunternehmen, mit der Muttergesellschaft Südzucker AG und deren Tochterunternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen.

Seit dem Geschäftsjahr 2024|25 bestehen Factoring-Vereinbarungen mit zwei Banken zum revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das maximale Ankaufsvolumen beträgt 200.000 t€ und es wurden zum Stichtag 28. Februar 2025 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in einem Nominalvolumen von 125.678 t€ verkauft. Für eine vollständige Ausbuchung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind das Kreditrisiko, das Spätzahlerrisiko und das Veritätsrisiko maßgeblich. Das Kreditrisiko wurde zu 100 % bzw. zu 95 % an die betreffenden Banken übertragen. Das Risiko, dass die vollstängige Leistung zum Übertragungszeitpunkt noch nicht erbracht wurde – das Veritätsrisiko – wurde als nicht wesentlich identifiziert. Das Spätzahlerrisiko sowie sonstige verbleibende Risiken wurden mittels Risk-and-Reward-Test als unwesentlich eingestuft. AGRANA ist nicht zum Rückkauf der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verpflichtet. Sämtliche verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden vollständig ausgebucht..

10.5. Aktive latente Steuern Note (20)

Die latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Aktive latente Steuern
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 5.441 4.412
Finanzanlagen (v.a. "Siebentel-Abschreibung" auf Beteiligungen) 14.347 13.984
Vorräte 10.884 9.093
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 4.023 2.049
Verlustvorträge 20.010 2.799
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder 3.005 3.134
Sonstige Rückstellungen und sonstige Schulden 31.681 23.265
Summe aktive latente Steuern 89.391 58.736
Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen
gegenüber derselben Steuerbehörde –37.826 –28.424
Saldierte aktive Steuerabgrenzung 51.565 30.312

Die passiven latenten Steuern sind unter Note (26) erläutert.

10.6. Vorräte Note (21)

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
315.589
292.220
Fertige und unfertige Erzeugnisse
686.406
853.568
Waren
28.832
25.022
Summe
1.030.827
1.170.810

Auf die Vorratsbestände wurden Wertminderungen in Höhe von 28.355 t€ (Vorjahr: 31.644 t€) vorgenommen, welche aus den Segmenten Zucker mit 20.717 t€ (Vorjahr: 13.231 t€), Frucht mit 7.107 t€ (Vorjahr: 10.157 t€) und Stärke mit 531 t€ (Vorjahr: 8.256 t€) resultierten.Die Wertminderungen waren auf gesunkene Nettoveräußerungswerte zum Bilanzstichtag zurückzuführen.

10.7. Eigenkapital Note (22)

Das Grundkapital beträgt am Bilanzstichtag 113.531.275 € (Vorjahr: 113.531.275 €) und ist in 62.488.976 Stück (Vorjahr: 62.488.976 Stück) auf Inhaber lautende Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze einbezahlt.

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals ist auf den Seiten 188ff dargestellt.

Die Kapitalrücklagen setzen sich aus gebundenen und nicht gebundenen Kapitalrücklagen zusammen, wobei die gebundenen aus Agios und die nicht gebundenen aus Umgründungen resultieren. Die Kapitalrücklagen betragen am Bilanzstichtag 540.759.998 € (Vorjahr: 540.759.998 €).

Die Gewinnrücklagen umfassen die Rücklage für Eigenkapitalinstrumente, die Rücklage für Sicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges), die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Rücklagen für Anteile am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, die Effekte aus der konsolidierungsbedingten Währungsumrechnung und Hochinflationsanpassungen (davon in Argentinien ein Gewinn von 14.500 t€ [Vorjahr: Gewinn von 22.594 t€] und in der Türkei ein Gewinn von 1.394 t€ [Vorjahr: Gewinn von 2.142 t€]) sowie die thesaurierten Periodenergebnisse.

Im Vorjahr resultierten die Anteils- und Konsolidierungskreisänderungen in Höhe von –1.188 t€ aus dem Kauf von Anteilen von Minderheitenaktionären der vollkonsolidierten Magyar Cukorgyártó és Forgalmazó Zrt., Budapest|Ungarn und S.C. A.G.F.D. Tandarei s.r.l., Ţăndărei|Rumänien.

Angaben zum Kapitalmanagement

Ein wesentliches Ziel des Eigenkapitalmanagements ist die Erhaltung einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung, sowohl um die Unternehmensfortführung sicherzustellen als auch um eine kontinuierliche Dividendenpolitik zu gewährleisten. Das Verhältnis von Eigen- zu Gesamtkapital zeigt folgendes Bild:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Eigenkapital 1.229.703 1.248.430
Bilanzsumme 2.710.883 2.889.421
Eigenkapitalquote 45,4 % 43,2 %
Nettofinanzschulden 436.421 636.083
Gearing 35,5 % 51,0 %

Kapitalmanagement bedeutet für AGRANA die Steuerung des Eigenkapitals und der Nettofinanzschulden. Durch eine Optimierung dieser beiden Größen wird versucht, die Rendite der Aktionäre zu optimieren. Neben der Eigenkapitalquote wird v. a. auch die Kennzahl Gearing (Nettofinanzschulden zu Eigenkapital) zur Steuerung verwendet. Die Gesamtkosten des eingesetzten Kapitals und die mit verschiedenen Arten des Kapitals verbundenen Risiken werden laufend überwacht.

Die solide Eigenkapitalausstattung sichert AGRANA unternehmerischen Handlungsspielraum und ist auch Ausdruck finanzieller Stabilität und Unabhängigkeit des Konzerns. Zur Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs stehen AGRANA neben der Innenfinanzierungskraft ausreichende, abgesicherte Kreditlinien zur Verfügung.

Es gab keine Veränderungen im Kapitalmanagementansatz im Vergleich zum Vorjahr.

10.8. Rückstellungen Note (23)

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Rückstellungen für
Pensionen 17.461 23.862
Abfertigungen 28.350 28.603
Übrige 62.810 58.289
Summe 108.621 110.754

a) Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen Note (23a)

Die Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen sind gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung versicherungsmathematisch bewertet. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Defined Benefit Plan.

Für die Ermittlung der Barwerte sowie des in bestimmten Fällen zugehörigen Planvermögens wurden folgende versicherungsmathematische Parameter zugrunde gelegt:

% 28.02.2025 29.02.2024
Lohn-/Gehaltstrend
Inland/Europa 2,00 – 10,00 2,00 – 6,00
Mexiko/Südkorea 6,00 / 3,50 6,00 / 3,50
Rententrend
Inland/Europa 2,25 – 2,80 3,60 – 4,50
Mexiko 6,00 6,00
Zinssatz
Inland/Europa 3,40 3,60
Mexiko/Südkorea 11,25 / 3,25 9,25 / 3,90

Zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen wurde ein Zinssatz von überwiegend 3,40 % (Vorjahr: 3,60 %) zugrundegelegt. Der Zinssatz basiert auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen, deren Duration der durchschnittlich gewichteten Duration der Verpflichtungen entspricht.

Darüber hinaus werden auch andere unternehmensspezifische versicherungsmathematische Annahmen, wie die Mitarbeiterfluktuation, in die Berechnung einbezogen. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden jeweils die länderspezifisch anerkannten und auf aktuellem Stand befindlichen Sterbetafeln – im Inland die Richttafeln "AVÖ 2018- P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" in der Ausprägung für Angestellte – verwendet.

Leistungsorientierte Vorsorgepläne

Vorsorgepläne für Pensionen im AGRANA-Konzern beruhen im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Zusagen. Die Höhe der Pensionen bemisst sich in der Regel an der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und an den versorgungsrelevanten Bezügen. Vorsorgepläne für Abfertigungen bestehen hauptsächlich aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Verpflichtungen und stellen Einmalzahlungen dar. Die Höhe der Abfertigungen ist in den meisten Fällen letztbezugs- und dienstzeitabhängig.

Die bilanzierte Rückstellung für Pensionen und Abfertigungen (Nettoschuld) in der AGRANA-Gruppe setzt sich aus dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zusammen:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Pensionspläne
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 36.688 41.913
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens –19.227 –18.051
Rückstellung für Pensionen (Nettoschuld) 17.461 23.862
Abfertigungspläne
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 29.985 30.818
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens –1.635 –2.215
Rückstellung für Abfertigungen (Nettoschuld) 28.350 28.603

Im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionszusagen im AGRANA-Konzern bestehen im Wesentlichen folgende Vorsorgepläne:

In der AGRANA Beteiligungs-AG bestehen für Mitglieder des Vorstandes direkte Leistungszusagen für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge in Höhe eines fixen Prozentsatzes einer Pensionsbemessungsgrundlage. Die Pensionsansprüche sind zur Gänze in eine überbetriebliche Pensionskasse ausgegliedert. Dem Barwert der Verpflichtung von 24.070 t€ (Vorjahr: 27.251 t€) steht ein Planvermögen von 18.838 t€ (Vorjahr: 17.660 t€) gegenüber. Für weitere Details wird auf den Abschnitt Angaben über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen dieses Anhangs verwiesen.

Des Weiteren bestehen direkte Leistungszusagen mit Hinterbliebenenvorsorge für ehemalige, bereits im Ruhestand befindliche Mitarbeitende bei der AGRANA Zucker GmbH in Höhe von 9.439 t€ (Vorjahr: 10.605 t€), der Österreichischen Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H. in Höhe von 610 t€ (Vorjahr: 649 t€), der AGRANA Stärke GmbH in Höhe von 1.100 t€ (Vorjahr: 1.507 t€) und der AUSTRIA JUICE GmbH in Höhe von 143 t€ (Vorjahr: 152 t€). Dem Barwert der Verpflichtung der AUSTRIA JUICE GmbH steht ein Planvermögen in Form einer Rückdeckungsversicherung von 125 t€ (Vorjahr: 129 t€) gegenüber.

Bei der AGRANA Fruit Austria GmbH bestehen Pensionszusagen für aktive Mitarbeitende mit direkter Leistungszusage für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge mit einer vertraglich vereinbarten – teilweise dienstzeitabhängigen – Fixpensionshöhe und direkte Leistungszusagen mit Hinterbliebenenvorsorge für ehemalige, bereits im Ruhestand befindliche Mitarbeitende. Dem Barwert der Verpflichtung von 316 t€ (Vorjahr: 309 t€) steht ein Planvermögen in Form einer Rückdeckungsversicherung von 198 t€ (Vorjahr: 183 t€) gegenüber.

In Mexiko besteht eine vertragliche Verpflichtung, einem definierten Empfängerkreis im Falle des Übertrittes in den Ruhestand bzw. vorzeitigen Ruhestand einen fixen Prozentsatz einer festgelegten Bemessungsgrundlage in monatlichen Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren auszuzahlen. Eine Einmalprämie kann optional gewählt werden. Dem Barwert der Verpflichtung von 1.011 t€ (Vorjahr: 1.440 t€) steht ein Planvermögen in Form einer Rückdeckungsversicherung von 66 t€ (Vorjahr: 79 t€) gegenüber.

Die Rückstellung für Pensionen entwickelte sich wie folgt:

Barwert Marktwert Rückstellung
der Ver Plan für
t€ pflichtung vermögen Pensionen
Geschäftsjahr 2024 25
Stand 01.03.2024 41.913 –18.051 23.862
Dienstzeitaufwand 118 0 118
Zinsaufwand/-ertrag 1.532 –656 876
Steuern und Verwaltungsaufwand 0 50 50
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Pensionsaufwand netto) 1.650 –606 1.044
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens 0 –926 –926
der Änderung demografischer Annahmen –78 0 –78
der Änderung finanzieller Annahmen –3.439 0 –3.439
erfahrungsbedingten Anpassungen –94 0 –94
Währungsdifferenzen –216 12 –204
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis –3.827 –914 –4.741
Gezahlte Versorgungsleistungen –3.048 1.295 –1.753
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen 0 –951 –951
Sonstige Veränderungen –3.048 344 –2.704
Stand 28.02.2025 36.688 –19.227 17.461
Barwert Marktwert Rückstellung
t€ der Ver Plan
vermögen
für
Pensionen
pflichtung
Geschäftsjahr 2023 24
Stand 01.03.2023 41.857 –15.147 26.710
Dienstzeitaufwand 94 0 94
Zinsaufwand/-ertrag 1.759 –689 1.070
Auswirkungen von Plankürzungen und -abgeltungen –4 0 –4
Steuern und Verwaltungsaufwand 0 171 171
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Pensionsaufwand netto) 1.849 –518 1.331
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens 0 –354 –354
der Änderung finanzieller Annahmen –223 0 –223
erfahrungsbedingten Anpassungen 1.452 0 1.452
Währungsdifferenzen 68 –6 62
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis 1.297 –360 937
Abgeltungszahlungen –75 0 –75
Gezahlte Versorgungsleistungen –3.015 1.208 –1.807
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen 0 –3.234 –3.234
Sonstige Veränderungen –3.090 –2.026 –5.116
Stand 29.02.2024 41.913 –18.051 23.862

Im AGRANA-Konzern bestehen im Wesentlichen folgende Vorsorgepläne für Abfertigungen:

Die betragsmäßig größten Vorsorgepläne für Abfertigungen bestehen in Österreich und Frankreich. Sie stellen gesetzliche Versorgungszusagen füe eine Einmalzahlung im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses (außer durch den Mitarbeitenden selbst), im Falle des Pensionsantrittes und im Todesfall dar. Die Höhe der Abfertigung ist letztbezugsund dienstzeitabhängig. Abfertigungsvorsorgen in Österreich und Frankreich sind in Höhe von 27.060 t€ (Vorjahr: 27.237 t€) ausschließlich rückstellungsfinanziert.

In Russland und der Ukraine bestehen gesetzliche bzw. auf Betriebsvereinbarungen beruhende Versorgungszusagen von betragsmäßig untergeordneter Bedeutung. Diese werden als Einmalzahlung bei Auflösung des Dienstverhältnisses (außer durch den Mitarbeitenden selbst) bzw. im Falle des Pensionsantrittes fällig. Die Höhe ist letztbezugs- und dienstzeitabhängig. Die Versorgungszusagen sind in Höhe von 234 t€ (Vorjahr: 263 t€) ausschließlich rückstellungsfinanziert. In Rumänien bestehen Abfertigungsverpflichtungen im Falle des Pensionsantrittes in Höhe von drei Monatsbezügen. Der Rückstellungswert beläuft sich auf 351 t€ (Vorjahr: 350 t€).

In Mexiko bestehen gesetzliche Verpflichtungen für alle Vollzeitangestellten. Die Abfertigung gelangt in Mexiko im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses (nach mindestens 15-jähriger Beschäftigung), im Falle des Pensionsantrittes, bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall in Form einer Einmalzahlung zur Auszahlung und ist letztbezugs- und dienstzeitabhängig. Planvermögen in Höhe von 30 t€ (Vorjahr: 22 t€) kürzt in Mexiko den Barwert der Verpflichtung von 686 t€ (Vorjahr: 550 t€).

Der Abfertigungsplan von Südkorea weist einen Barwert der Verpflichtung von 1.654 t€ (Vorjahr: 2.418 t€) und ein Planvermögen von 1.605 t€ (Vorjahr: 2.193 t€) aus.

Die bilanzierte Rückstellung für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

Barwert Marktwert Rückstellung
t€ der Ver Plan für Ab
fertigungen
pflichtung vermögen
Geschäftsjahr 2024 25
Stand 01.03.2024 30.817 –2.215 28.602
Dienstzeitaufwand 1.262 0 1.262
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand –404 0 –404
Zinsaufwand/-ertrag 1.060 –83 977
Steuern und Verwaltungsaufwand 0 5 5
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Abfertigungsaufwand netto) 1.918 –78 1.840
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens 0 –5 –5
der Änderung demografischer Annahmen 81 0 81
der Änderung finanzieller Annahmen –1.117 0 –1.117
erfahrungsbedingten Anpassungen 1.092 0 1.092
Währungsdifferenzen –226 112 –114
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis –170 107 –63
Konsolidierungskreisänderungen/Umklassifizierungen –51 0 –51
Gezahlte Versorgungsleistungen –2.529 551 –1.978
Sonstige Veränderungen –2.580 551 –2.029
Stand 28.02.2025 29.985 –1.635 28.350
Barwert Marktwert Rückstellung
t€ der Ver Plan
vermögen
für Ab
fertigungen
pflichtung
Geschäftsjahr 2023 24
Stand 01.03.2023 28.802 –2.053 26.749
Dienstzeitaufwand 1.170 0 1.170
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand –165 0 –165
Zinsaufwand/-ertrag 1.162 –114 1.048
Steuern und Verwaltungsaufwand 0 5 5
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Abfertigungsaufwand netto) 2.167 –109 2.058
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens 0 43 43
der Änderung demografischer Annahmen 171 0 171
der Änderung finanzieller Annahmen 1.003 0 1.003
erfahrungsbedingten Anpassungen 2.043 0 2.043
Währungsdifferenzen –66 67 1
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis 3.151 110 3.261
Gezahlte Versorgungsleistungen –3.302 113 –3.189
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen 0 –276 –276
Sonstige Veränderungen –3.302 –163 –3.465
Stand 29.02.2024 30.818 –2.215 28.603

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in Vorjahren erworbenen Ansprüche abzüglich der Verzinsung des Planvermögens sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche ist im Personalaufwand enthalten. Die erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen belief sich auf einen Gewinn von 4.813 t€ (Vorjahr: Verluste –4.237 t€). Die Veränderung resultierte v. a. aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes, erfahrungsbedingter Berichtigungen, Veränderungen der Steigerungsannahmen für die Pensionsbemessungsgrundlage und künftige Gehälter, der Veränderung des kalkulatorischen Pensionsalters und Fluktuationsannahmen. Bis zum 28. Februar 2025 wurden kumulierte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste – ohne Berücksichtigung von latenten Steuern – in Höhe von –39.414 t€ (Vorjahr: –44.227 t€) mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die erfahrungsbedingten Anpassungen widerspiegeln die Auswirkungen auf die bestehenden

Versorgungsverpflichtungen, die sich aus der Abweichung der tatsächlich eingetretenen Bestandsentwicklung von den zu Beginn des Geschäftsjahres unterstellten Annahmen ergeben. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung der Lohn- und Gehaltssteigerungen, Rentenanpassungen, die Fluktuation der Mitarbeitenden sowie biometrischer Daten wie Invaliditäts- oder Todesfälle.

Zusammensetzung des Planvermögens

Das Planvermögen betrifft insbesondere Veranlagungen in eine externe Pensionskasse sowie Rückdeckungsversicherungen. Das prinzipielle Ziel für das Planvermögen ist die zeitkongruente Abdeckung der aus den jeweiligen Vorsorgezusagen resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Das Planvermögen umfasst weder eigene Finanzinstrumente noch selbst genutzte Immobilien.

Zum Bilanzstichtag war das Planvermögen in folgende Vermögenskategorien investiert:

% 28.02.2025 29.02.2024
Festverzinsliche Wertpapiere 31,44 % 32,81 %
Eigenkapitaltitel 31,98 % 30,99 %
Immobilien 5,11 % 5,70 %
Sonstige 31,47 % 30,50 %

Risiken

Im Zusammenhang mit leistungsorientierten Vorsorgeplänen ist die AGRANA-Gruppe verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Rechnungszinssatzänderungsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko bestehen Risiken in der Abweichung von versicherungsmathematischen Annahmen, wie Lohn- und Gehaltstrends, Pensionstrends, Pensionsalter und Fluktuation (vorzeitige Austritte). Im Zusammenhang mit dem Planvermögen bestehen Kapitalmarktrisiken bzw. Bonitäts- und Veranlagungsrisiken. Weitere Risiken bestehen aufgrund von Fremdwährungsschwankungen und Änderungen von Inflationsraten.

Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe des Diskontierungszinssatzes angenommen. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens unter dem angewandten Diskontierungszinssatz liegt, erhöht sich die jeweilige Nettoverpflichtung. Die Nettoverpflichtung ist maßgeblich durch den Diskontierungszinssatz beeinflusst.

Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen können, bestehen indirekt bei inflationsbedingtem Gehaltsanstieg in der aktiven Phase sowie bei inflationsbedingten Rentenanpassungen.

Duration und künftige Zahlungen

Die durchschnittlich gewichtete Duration des Anwartschaftsbarwertes der Pensionsverpflichtungen beträgt zum 28. Februar 2025 9,43 Jahre (Vorjahr: 10,39 Jahre), jene der Abfertigungsverpflichtungen 6,81 Jahre (Vorjahr: 7,25 Jahre).

Die Beiträge, die erwartungsgemäß in der folgenden Berichtsperiode in das Planvermögen eingezahlt werden, werden voraussichtlich 281 t€ (Vorjahr: 1.810 t€) betragen.

In den kommenden zehn Jahren werden Pensions- und Abfertigungszahlungen in nachstehender Höhe erwartet:

t€ Pension Abfertigung
Geschäftsjahr 2025 26 3.045 4.516
Geschäftsjahr 2026 27 2.841 2.456
Geschäftsjahr 2027 28 2.735 1.943
Geschäftsjahr 2028 29 2.639 2.525
Geschäftsjahr 2029 30 2.557 3.188
Geschäftsjahr 2030 31 bis 2034 35 12.203 17.422
Summe 26.020 32.050

b) Übrige Rückstellungen Note (23b)

t€ Rekultivierung Personal
aufwendungen
inklusive
Jubiläums
geld
Ungewisse
Verbindlich
keiten
Summe
Geschäftsjahr 2024 25
Stand 01.03.2024 13.086 17.852 27.351 58.289
Währungsdifferenzen 18 9 –60 –33
Konsolidierungskreisänderungen 0 –31 0 –31
Verbrauch –268 –2.290 –12.468 –15.026
Auflösungen 0 –1.207 –6.080 –7.287
Zuführungen 679 9.179 17.040 26.898
Stand 28.02.2025 13.515 23.512 25.783 62.810
davon innerhalb von 1 Jahr 434 8.341 22.434 31.209

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Drohverluste mit 4.316 t€ (Vorjahr: 5.820 t€) und Prozessrisiken mit 3.944 t€ (Vorjahr: 2.137 t€).

Ein großer Teil der langfristigen übrigen Rückstellungen in Höhe von 31.601 t€ (Vorjahr: 31.271 t€) sind Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 11.704 t€ (Vorjahr: 12.009 t€) dar. Diese sind gemäß Betriebsvereinbarungen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen in Abhängigkeit zur Dauer der Betriebszugehörigkeit zahlungswirksam. Für langfristige Rückstellungen für Rekultivierung in Höhe von 13.081 t€ (Vorjahr: 12.926 t€) ist mit einem Mittelabfluss in einem Zeitraum von über fünf Jahren für den überwiegenden Teil der Rückstellungen zu rechnen.

10.9. Finanzverbindlichkeiten Note (24)

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 308.335 302.786
Schuldscheindarlehen 324.000 409.000
Leasingverbindlichkeiten 28.008 30.609
Finanzverbindlichkeiten 660.343 742.395
davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 384.139 523.596

Nähere Angaben zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen enthalten die Kapitel 11.1 bis 11.4.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Leasingverbindlichkeiten haben folgende Fristigkeit:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Leasingverbindlichkeiten langfristig 21.725 24.996
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 6.283 5.613

Zum Bilanzstichtag wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Pfandrechten besichert. Die Pfandrechte betreffen Darlehen in Algerien mit Betriebsvermögen (z.B. Maschinen) sowie im Vorjahr auch die Besicherung eines Exportförderungskredites mit Exportforderungen in Österreich. Die zugrunde liegenden Buchwerte belaufen sich auf 4.662 t€ (Vorjahr: 42.623 t€).

10.10.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Note (25)

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 508.077 561.642
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
der Südzucker-Gruppe und Gemeinschaftsunternehmen 18.387 21.553
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Tochterunternehmen 2.538 3.786
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 11.498 30.723
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 95.382 89.984
Zwischensumme Finanzinstrumente 707.688
Rechnungsabgrenzungsposten 6.494 4.505
Erhaltene Vorauszahlungen 7.021 1.430
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 16.123 17.493
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 12.064 11.450
Summe 677.584 742.566
davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 7.904 15.957

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen gegenüber den Rübenbauern in Höhe von 90.135 t€ (Vorjahr: 197.266 t€) ausgewiesen.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden und Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

10.11. Passive latente Steuern Note (26)

Die latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Passive latente Steuern
Anlagevermögen 17.688 18.797
Vorräte 470 630
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 4.642 7.143
Steuerliche Sonderposten in Einzelabschlüssen 2.131 2.157
Rückstellungen und sonstige Schulden 20.013 5.088
Summe passive latente Steuern 44.944 33.815
Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen
gegenüber derselben Steuerbehörde –37.826 –28.424
Saldierte passive Steuerabgrenzung 7.118 5.391

Die aktiven latenten Steuern sind unter Note (20) erläutert.

11. Erläuterungen zu Finanzinstrumenten

11.1. Anlage- und Kreditgeschäfte (Originäre Finanzinstrumente)

Zur Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs im AGRANA-Konzern stehen neben der Innenfinanzierungskraft syndizierte Kreditlinien und bilaterale Bankkreditlinien zur Verfügung.

Die Finanzinstrumente werden in der Regel zentral beschafft und konzernweit verteilt. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, die Sicherstellung der Kreditwürdigkeit des Konzerns sowie der Liquidität sind die wichtigsten Ziele der Finanzierung.

In der AGRANA-Gruppe werden zur Steuerung der saisonal schwankenden Liquiditätsströme im Rahmen des täglichen Finanzmanagements sowohl marktübliche Anlagegeschäfte (Tages- und Termingeld sowie Wertpapierveranlagungen) getätigt als auch Finanzierungen durch Tages- und Termingeldaufnahmen sowie Festzinsdarlehen durchgeführt.

In der folgenden Tabelle sind die Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten, getrennt nach fixer und variabler Verzinsung, sowie den dazugehörigen durchschnittlichen Effektivzinssätzen dargestellt:

Durch
schnittlicher
davon Restlaufzeit
Stand Über
5 Jahre
t€
Effektiv Bilanz Bis 1 bis
zinssatz
%
stichtag
t€
1 Jahr
t€
5 Jahre
t€
28.02.2025
Fixer Zinssatz
DZD 6,67 4.661 3.330 1.331 0
EUR 2,14 198.936 55.453 143.483 0
2,25 203.597 58.783 144.814 0
Variabler Zinssatz
CNY 3,74 7.642 7.642 0 0
EGP 15,20 435 435 0 0
EUR 4,13 408.965 191.365 190.100 27.500
KRW 4,22 9.844 9.844 0 0
TRY 50,00 3 3 0 0
USD 5,33 146 146 0 0
ZAR 11,00 1.703 1.703 0 0
4,16 428.738 211.138 190.100 27.500
Summe 3,55 632.335 269.921 334.914 27.500
Durch davon Restlaufzeit
schnittlicher
Effektiv
zinssatz
%
Stand
Bilanz
stichtag
t€
Bis
1 Jahr
t€
1 bis
5 Jahre
t€
Über
5 Jahre
t€
29.02.2024
Fixer Zinssatz
DZD 6,76 4.823 3.822 986 15
EUR 1,85 289.591 91.092 193.452 5.047
1,93 294.414 94.914 194.438 5.062
Variabler Zinssatz
CNY 4,07 8.288 8.288 0 0
EGP 22,43 1.092 1.092 0 0
EUR 5,27 398.837 99.737 240.100 59.000
KRW 5,24 8.636 8.636 0 0
TRY 48,82 297 297 0 0
ZAR 9,75 222 222 0 0
5,32 417.372 118.272 240.100 59.000
Summe 3,92 711.786 213.186 434.538 64.062

Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 308.335 t€ (Vorjahr: 302.786 t€) und Schuldscheindarlehen in Höhe von 324.000 t€ (Vorjahr: 409.000 t€).

Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz der in Anspruch genommenen Finanzierungen beträgt 3,55 % (Vorjahr: 3,92 %) bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 1,8 Jahren (Vorjahr: 2,4 Jahren). Die Kreditlinien belaufen sich auf 987.830 t€ (Vorjahr: 1.174.768 t€). Die durchschnittliche Restlaufzeit der Kreditlinien beträgt 2,2 Jahre (Vorjahr: 1,9 Jahre).

Die Refinanzierung der AGRANA-Gruppe setzt sich im Wesentlichen aus zwei syndizierten Kreditlinien über insgesamt 365.000 t€ (Vorjahr: 400.000 t€) und Schuldscheindarlehen über 324.000 t€ (Vorjahr: 409.000 t€) zusammen. Die übrigen Refinanzierungen betreffen bilaterale Kreditlinien.

Fest verzinslich waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Volumen von 203.597 t€ (Vorjahr: 294.414 t€). Bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen die Marktwerte den Buchwerten. Am Bilanzstichtag waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4.662 t€ (Vorjahr: 42.623 t€) durch sonstige Pfandrechte gesichert, siehe Note (24).

Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einen Rückgang um 115.520 t€ auf 203.626 t€.

11.2. Derivative Finanzinstrumente

Die AGRANA-Gruppe setzt zur Absicherung von Risiken aus operativer Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit (Änderung von Zinssätzen, Wechselkursen und Rohstoff- und Energiepreisen) derivative Finanzinstrumente ein. Dabei sichert sich AGRANA im Wesentlichen gegen folgende Risiken ab:

  • Zinsänderungsrisiken, die sich aus Kreditaufnahmen mit variabler Verzinsung ergeben können.
  • Währungsrisiken, die sich im Wesentlichen aus Warenkäufen und -verkäufen in US-Dollar und osteuropäischen Währungen sowie Finanzierungen in Fremdwährungen ergeben können.
  • Marktpreisrisiken ergeben sich insbesondere aus Änderungen der Rohstoffpreise für Weltmarktzucker, der Getreidepreise, der Verkaufspreise für Zucker und Ethanol sowie der Energiepreise.

Dabei werden ausschließlich marktübliche Instrumente mit einer ausreichenden Marktliquidität wie Zinsswaps, Devisenwaps, Rohstofffutures oder Energieswaps verwendet. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die den spekulativen Einsatz derivativer Finanzinstrumente ausschließen, grundgeschäftsorientierte Limits zuweisen, Genehmigungsverfahren definieren, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig durch eine interne neutrale Stelle unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft.

Nominal- und Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente

Die Nominal- und Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente der AGRANA-Gruppe stellen sich wie folgt dar:

Positive Negative Netto
Kauf Verkauf Nominale Marktwerte Marktwerte marktwerte
t€ t€ t€ t€
28.02.2025
AUD EUR 3.923 0 –26 –26
CZK EUR 11.039 115 0 115
EUR AUD 5.114 86 0 86
EUR CZK 66.737 0 –615 –615
EUR GBP 547 0 –7 –7
EUR HUF 20.718 0 –648 –648
EUR JPY 6.536 0 –221 –221
EUR MXN 13.525 0 –517 –517
EUR PLN 9.387 0 –189 –189
EUR RON 120.025 0 –1.089 –1.089
EUR RUB 507 0 –26 –26
EUR USD 105.827 0 –1.892 –1.892
EUR ZAR 3.668 0 –39 –39
HUF EUR 14.750 481 0 481
MXN EUR 9.070 159 0 159
MXN USD 8.645 134 0 134
PLN EUR 16.044 457 0 457
RON EUR 62.359 454 –1 453
USD EUR 111.233 431 –260 171
Zwischensumme
Devisenswaps 589.654 2.317 –5.530 –3.213
Zinsswaps 102.500 0 –1.644 –1.644
Weizen- und Maisfutures 43.685 684 0 684
Energieswaps 55.225 6.478 –4.324 2.154
Ethanolfutures 10.268 387 0 387
Summe 801.332 9.866 –11.498 –1.632
Positive Negative Netto
Kauf Verkauf Nominale Marktwerte Marktwerte marktwerte
t€ t€ t€ t€
29.02.2024
AUD EUR 4.286 0 –53 –53
CZK EUR 34.755 0 –677 –677
EUR AUD 6.092 16 –7 9
EUR CZK 81.228 2.051 0 2.051
EUR GBP 658 1 –4 –3
EUR HUF 36.257 657 0 657
EUR INR 488 0 –9 –9
EUR JPY 4.411 61 0 61
EUR MXN 37.046 0 –1.324 –1.324
EUR PLN 20.951 2 –339 –337
EUR RON 233.066 0 –1.321 –1.321
EUR USD 120.241 27 –1.563 –1.536
EUR ZAR 2.368 57 0 57
HUF EUR 60.314 0 –1.110 –1.110
MXN EUR 18.858 573 –15 558
PLN EUR 28.709 537 –5 532
RON EUR 109.653 347 0 347
USD AUD 2.120 2 0 2
USD EUR 79.181 1.049 –73 976
Zwischensumme
Devisentermingeschäfte 880.682 5.380 –6.500 –1.120
Zinsswaps 128.500 1.142 0 1.142
Weizen- und Maisfutures 32.726 0 –8.299 –8.299
Energieswaps 42.259 109 –15.924 –15.815
Ethanolfutures 4.547 341 0 341
Summe 1.088.714 6.972 –30.723 –23.751

Das Nominale der derivativen Sicherungsgeschäfte entspricht der rechnerischen Basis aller derivativen Finanzinstrumente umgerechnet in die Konzernwährung Euro.

Der Marktwert der am 28. Februar 2025 bestehenden Derivate würde sich bei einer Reduzierung bzw. Erhöhung des Marktzinssatzes um einen halben Prozentpunkt sowie bei einer Auf- bzw. Abwertung der betrachteten Währungen gegenüber dem Euro um 10 % und bei einer Reduzierung bzw. Erhöhung der Weizen-, Mais- bzw. Zuckerpreise um jeweils 10 % wie folgt entwickeln (Sensitivität):

Nominale Sensitivität (+) Sensitivität (–)
t€ 28.02.2025 29.02.2024 28.02.2025 29.02.2024 28.02.2025 29.02.2024
Devisenswaps 589.654 880.682 –13.164 –22.918 10.770 18.751
Zinsswaps 102.500 128.500 2.244 2.519 –2.244 –2.260
Rohstofffutures 53.953 37.273 3.342 2.818 –3.342 –2.818
Energieswaps 55.225 42.259 6.874 4.180 –6.874 –4.180

Die positiven bzw. negativen Veränderungen der Nettomarktwerte hätten das Eigenkapital inklusive Steuereffekt um 8.957 t€ (Vorjahr: 5.393 t€) bzw. um –9.066 t€ (Vorjahr: –5.521 t€) und das Ergebnis vor Ertragsteuern um –12.336 t€ (Vorjahr: –20.406 t€) bzw. um 10.084 t€ (Vorjahr: 16.662 t€) verändert.

Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsabflüsse voraussichtlich eintreten werden, sowie die Buchwerte der zugehörigen derivativen Finanzinstrumente:

Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Buch 0 bis 4 bis 7 bis 1 bis 2 bis 3 bis 4 bis Über
t€ wert Summe 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 4 J 5 J 5 J
28.02.2025
Devisenswaps
Positive Marktwerte 2.317 2.317 2.171 107 39 0 0 0 0 0
Negative Marktwerte –5.530 –5.530 –5.300 –100 –130 0 0 0 0 0
Zinsswaps
Positive Marktwerte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Negative Marktwerte –1.644 –84 0 –8 –9 –16 –24 –14 –13 0
Rohstofffutures
Positive Marktwerte 1.071 1.071 334 109 628 0 0 0 0 0
Negative Marktwerte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Energieswaps
Positive Marktwerte 6.478 6.478 688 169 3.767 1.749 105 0 0 0
Negative Marktwerte –4.324 –4.324 0 0 –1.770 –1.672 –644 –238 0 0
Summe –1.632 –72 –2.107 277 2.525 61 –563 –252 –13 0
29.02.2024
Devisenswaps
Positive Marktwerte 5.380 5.380 5.220 113 47 0 0 0 0 0
Negative Marktwerte –6.500 –6.500 –6.321 –67 –112 0 0 0 0 0
Zinsswaps
Positive Marktwerte 1.142 6.392 638 543 661 1.356 1.356 1.163 374 301
Negative Marktwerte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Rohstofffutures
Positive Marktwerte 341 341 141 200 0 0 0 0 0 0
Negative Marktwerte –8.299 –8.299 –6.433 0 –1.866 0 0 0 0 0
Energieswaps
Positive Marktwerte 109 109 2 2 105 0 0 0 0 0
Negative Marktwerte –15.924 –15.924 –81 –5 –4.699 –5.941 –3.587 –1.417 –194 0
Summe –23.751 –18.501 –6.834 786 –5.864 –4.585 –2.231 –254 180 301

Die Währungs- und Rohstoffderivate haben Laufzeiten von bis zu einem Jahr, die Zinsderivate von einem bis zu fünf Jahren und die Energiederivate von einem bis zu vier Jahren. Der Ausweis der positiven Marktwerte erfolgt in den sonstigen Vermögenswerten und jener der negativen Marktwerte in den sonstigen Verbindlichkeiten.

Der Marktwert entspricht dem Betrag, den die AGRANA-Gruppe zum Bilanzstichtag bei unterstellter Auflösung des Sicherungsgeschäftes zu bezahlen oder zu erhalten hätte. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften nur um marktübliche, handelbare Finanzinstrumente handelt, wird der Marktwert anhand von Marktnotierungen ermittelt.

Die Wertänderungen jener derivativen Finanzinstrumente, die in keiner Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Absicherungen erfolgten sowohl zur Sicherung von Verkaufserlösen als auch von Materialaufwendungen.

Absicherung von Zahlungsströmen

Wertänderungen von Derivatgeschäften, die zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme durchgeführt wurden und in einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen (Cashflow-Hedges), sind zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms in den Umsatzerlösen (Verkaufstransaktionen) bzw. im Materialaufwand (Einkaufstransaktionen) sowie im Finanzergebnis (Zinsswaps) erfolgswirksam zu erfassen. Führt die abgesicherte Transaktion zum späteren Ansatz eines nicht-finanziellen Postens (z.B. Vorräte), wird der kumulierte Betrag im sonstigen Ergebnis zum Zeitpunkt der Bilanzierung des nicht finanziellen Postens direkt in dessen Anschaffungskosten einbezogen (Basis Adjustment).

Die im Rahmen einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft bilanzierten Derivate werden in der folgenden Tabelle angegeben:

28.02.2025 29.02.2024
Marktwert Marktwert
t€ Positiv Negativ Positiv Negativ
Devisenswaps 0 –166 125 –112
Zinsswaps 0 –1.644 1.142 0
Weizenfutures 628 0 0 –7.945
Energieswaps 6.218 –4.324 109 –15.829
Ethanolfutures 387 0 341 0
Summe 7.233 –6.134 1.717 –23.886

Im Zuge von Absicherungen des Preisrisikos werden Transaktionen in US-Dollar gegen Veränderungen der Wechselkurse mittels Devisenswaps abgesichert.

Zur Absicherung des Zinsrisikos bestehen Zinsswaps, die in einer Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft stehen. Als Grundgeschäft gelten die künftigen Zahlungsströme von Finanzverbindlichkeiten, die variabel zum 3-Monats- und 6-Monats-EURIBOR verzinst werden. Die Absicherung der variablen künftigen Zinszahlungen aus der Finanzverbindlichkeit führt zur Reduktion volatiler Bewertungsbestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung und steigert die Planungs- und Prognosequalität. Risikomanagementziel ist daher die Absicherung gegen das Risiko von Schwankungen von variablen Zahlungsströmen.

Die Sicherungsbeziehungen betreffen die Absicherung des Preisrisikos beim Weizen- und Maiseinkauf, den Verkauf von Mais betreffend Wachsmais-Derivate, Einkäufe von Gas sowie den Verkauf von Ethanol. Im Rahmen der Risikomanagementstrategie sollen Absicherungen durch den Abschluss von Futures und OTC-Swaps (over the counter) solcherart erfolgen, dass ein bestimmter Prozentsatz der geplanten Mengen abgesichert wird. Ziel der Risikomanagementstrategie ist es, den Preis von zukünftigen Ein- bzw. Verkäufen durch den Abschluss von entsprechenden Future-Kontrakten und OTC Swaps frühzeitig zu fixieren.

Für das Geschäftsjahr 2024|25 wurden 15.768 t€ (Vorjahr: –19.136 t€) vor Steuern und –3.339 t€ (Vorjahr: 4.770 t€) Steuern für Wertänderungen von Derivaten mit einer Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft im sonstigen Ergebnis erfasst. Es waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinne von 39 t€ (Vorjahr: Verluste 136 t€) aus Ineffektivitäten zu erfassen, da Grundgeschäfte in geringerem Ausmaß als die zugrundeliegende Sicherungsbeziehung (Energieswaps) eintraten. Die Ineffektivitäten wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen erfasst.

Derivatergebnisse bereits realisierter Grundgeschäfte (Weizenfutures) von 88 t€ (Vorjahr: 1.903 t€) wurden von der Rücklage für Sicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges) in die Gewinn- und Verlustrechnung (Materialaufwand) umgegliedert. Die Marktwerte der Derivate verblieben in der Bilanz bis zu deren Realisierung.

Basis Adjustments wurden für Weizenfutures in Höhe von 4.546 t€ (Vorjahr: 6.631 t€) nach Steuern und für Energieswaps in Höhe von –250 t€ (Vorjahr: 6.410 t€) nach Steuern vorgenommen.

In der folgenden Tabelle sind die Derivate mit einer Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft mit dem Nominalvolumen und den durchschnittlichen Preisen und Zinssätzen gemäß ihrer Fälligkeit dargestellt:

28.02.2025 29.02.2024
Fälligkeit Fälligkeit
Bis 1 bis Über Bis 1 bis Über
1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre
Devisenswaps (USD)
Nominalbetrag t€ 2.200 0 0 2.182 0 0
Ø abgesicherter Preis USD 1,107 0 0 1,102 0 0
Devisenswaps (RON)
Nominalbetrag t€ 2.411 0 0 13.525 0 0
Ø abgesicherter Preis RON 5,071 0 0 5,035 0 0
Devisenswaps (HUF)
Nominalbetrag t€ 2.221 0 0 0 0 0
Ø abgesicherter Preis HUF 409,977 0 0 0 0 0
Devisenswaps (CZK)
Nominalbetrag t€ 0 0 0 5.269 0 0
Ø abgesicherter Preis CZK 0 0 0 24,945 0 0
Zinsswaps
Nominalbetrag t€ 75.000 27.500 0 26.000 75.000 27.500
Ø Zinssatz % 2,690 2,640 0 –0,460 2,690 2,640
Weizenfutures
Volumen Tonnen 184.050 0 0 150.100 0 0
Ø abgesicherter Preis € je Tonne 231,286 0 0 258,851 0 0
Ethanolfutures
Volumen Tonnen 15.000 0 0 7.000 0 0
Ø abgesicherter Preis € je Tonne 710,334 0 0 698,214 0 0
Gasswaps
Volumen MWh 1.135.621 687.060 0 152.300 1.238.158 0
Ø abgesicherter Preis € je MwH 34,654 41,326 0 30,353 43,140 0

11.3. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die nachstehende Tabelle stellt die Buch- und die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einzeln und je Bewertungskategorie dar. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstrumentes ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen wird.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt des Weiteren, wie die beizulegenden Zeitwerte (je Klasse von Finanzinstrumenten) ermittelt wurden. Dabei wurde eine Klassifizierung in drei Hierarchien vorgenommen, die die Marktnähe der in der Ermittlung eingehenden Daten widerspiegelt.

Die verschiedenen Levels wurden wie folgt bestimmt:

  • In Level 1 werden jene Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von Börsen- oder Marktpreisen auf einem aktiven Markt für dieses Instrument (ohne Anpassungen oder geänderte Zusammensetzung) ermittelt wird.
  • In Level 2 werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von Börsen- oder Marktpreisen auf einem aktiven Markt für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden oder andere Bewertungsmethoden, für die signifikante Eingangsparameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, ermittelt.
  • In Level 3 werden jene Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt wird, für die signifikante Eingangsparameter herangezogen werden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes von Währungsderivaten Level 2 erfolgt auf Basis des Währungskurses zum Stichtag sowie der für die Restlaufzeit relevanten Zinsdifferenz der zugrunde liegenden Währungen. Es wird der Mark-to-Market-Kurs ermittelt und mit dem Kurs des Grundgeschäftes verglichen. Die Inputfaktoren hierfür sind einerseits das Fixing der Europäischen Zentralbank (im Folgenden kurz: EZB) bzw. ausgewählter Nationalbanken und andererseits die täglich veröffentlichten Geldmarktzinssätze in den für AGRANA relevanten Währungen.

Bei Zinsderivaten Level 2 wird zur Bemessung des Zeitwertes der fixe Zinssatz mit den zum Stichtag gültigen Swap-Sätzen bzw. der laufzeitrelevanten Zinsstrukturkurve verglichen. Der Zeitwert wird einer gesonderten Berechnung von Bankinstituten entnommen.

Zur Absicherung von Preisrisiken im Rahmen der Energiebeschaffung werden bei Bankinstituten OTC-Swaps abgeschlossen. Diese sind dem Level 2 zuzuordnen. Die beizulegenden Zeitwerte werden über Börsenpreise zum Stichtag ermittelt und einer gesonderten Bestätigung der Bankinstitute entnommen.

Bei der Bemessung der beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Level 2 werden die in den bestehenden Finanzierungsverträgen vereinbarten Konditionen, wie Restlaufzeit und Zinssatz, mit den am Bilanzstichtag verfügbaren aktuellen Marktkonditionen für neue Finanzierungen bei gleicher Restlaufzeit verglichen. Die Zinsdifferenz aus dem Vergleich führt zu dem Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf stehen, sind dem Level 2 zugeordnet. Der Buchwert entspricht dem Marktwert und stellt somit den beizulegenden Zeitwert dar.

Die nachfolgende Tabelle enthält keine Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Dies trifft insbesondere auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aufgrund der kurzen Laufzeit zu.

Buchwert Beizulegender Zeitwert
t€ Erfolgs
wirksam
zum
beizulegen
den Zeit
wert über
die Gewinn
und Verlust
rechnung
Erfolgs
neutral zum
beizulegen
den Zeit
wert im
sonstigen
Ergebnis
(ohne
Recycling)
Erfolgs
neutral zum
beizulegen
den Zeit
wert im
sonstigen
Ergebnis
(mit
Recycling)
Zu fortge
führten An
schaffungs
kosten
bewertet
Summe Level 1 Level 2 Level 3 Summe
28.02.2025
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Wertpapiere
(langfristig gehalten) 13.153 7.143 20.296 11.556 8.740 20.296
Beteiligungen
(langfristig gehalten)
10 10 10 10
Derivative finanzielle
Vermögenswerte 2.633 7.233 9.866 1.071 8.795 9.866
15.786 7.153 7.233 30.172
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen 9.503 290.847 300.350 9.503 9.503
Sonstige finanzielle
Forderungen1
54.702 54.702
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 203.626 203.626
9.503 549.175 558.678
Zum beizulegenden
Zeitwert
bewertete finanzielle
Schulden
Verbindlichkeiten aus
derivativen
Finanzinstrumenten 5.364 6.134 11.498 11.498 11.498
5.364 6.134 11.498
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten 308.335 308.335 – 306.663 306.663
Schuldscheindarlehen 324.000 324.000 – 322.958 322.958
Leasingverbindlichkeiten2
Verbindlichkeiten aus
28.008 28.008
Lieferungen und Leistungen 508.077 508.077
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten3 116.307 116.307
1.284.727 1.284.727

1 Ohne sonstige Steuerforderungen, geleistete Anzahlungen und Abgrenzungen, die zu keinem Zahlungsfluss führen

2 Die Angabe des beizulegenden Zeitwertes entfällt gemäß IFRS 7.29d

3 Ohne Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern, im Rahmen der sozialen Sicherheit, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie Abgrenzungen

Buchwert Beizulegender Zeitwert
t€ Erfolgs
wirksam
zum
beizulegen
den Zeit
wert über
die Gewinn
und Verlust
rechnung
Erfolgs
neutral zum
beizulegen
den Zeit
wert im
sonstigen
Ergebnis
(ohne
Recycling)
Erfolgs
neutral zum
beizulegen
den Zeit
wert im
sonstigen
Ergebnis
(mit
Recycling)
Zu fortge
führten An
schaffungs
kosten
bewertet
Summe Level 1 Level 2 Level 3 Summe
29.02.2024
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Wertpapiere
(langfristig gehalten) 11.897 6.309 18.206 11.007 7.199 18.206
Beteiligungen
(langfristig gehalten) 280 280 280 280
Derivative finanzielle
Vermögenswerte 5.255 1.717 6.972 341 6.631 6.972
17.152 6.589 1.717 25.458
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen 441.934 441.934
Sonstige finanzielle
Forderungen1 63.101 63.101
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 88.106 88.106
593.141 593.141
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten aus
derivativen
Finanzinstrumenten
6.837 23.886 30.723 8.299 22.424 30.723
6.837 23.886 30.723
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten 302.786 302.786 – 282.649 282.649
Schuldscheindarlehen 409.000 409.000 – 417.371 417.371
Leasingverbindlichkeiten2 30.609 30.609
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 561.642 561.642
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten3


115.323
1.419.360
115.323
1.419.360

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und anhand der nachfolgend dargestellten Methoden und Prämissen ermittelt.

1 Ohne sonstige Steuerforderungen, geleistete Anzahlungen und Abgrenzungen, die zu keinem Zahlungsfluss führen

2 Die Angabe des beizulegenden Zeitwertes entfällt gemäß IFRS 7.29d

3 Ohne Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern, im Rahmen der sozialen Sicherheit, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie Abgrenzungen

Wertpapiere Level 1 der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung" enthalten Investmentfondsanteile in Höhe von 11.556 t€ (Vorjahr: 11.007 t€) und werden zu aktuellen Börsenwerten gemäß Depotauszug bewertet. Wertpapiere Level 3 der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)" stellen zum überwiegenden Teil Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 6.883 t€ (Vorjahr: 6.048 t€) dar, für die der Marktwert anhand eines Unternehmenswertgutachtens des Emittenten ermittelt wird. Für sonstige Wertpapiere des Levels 3 der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung" (Wertrechte und Fondsanteile) in Höhe von 1.597 t€ (Vorjahr: 890 t€) entspricht deren Nominale dem beizulegenden Zeitwert. Bei "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)" klassifizierten Aktien von nicht börsennotierten Gesellschaften in Höhe von 260 t€ (Vorjahr: 261 t€) und Beteiligungen (nicht konsolidierte Tochterunternehmen) in Höhe von 10 t€ (Vorjahr: 10 t€) wurde auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels Abzinsung künftig erwarteter Cashflows verzichtet, da diese Position von untergeordneter Bedeutung für den Konzern ist. Der beizulegende Zeitwert von sonstigen Beteiligungen in Höhe von 0 t€ (Vorjahr: 270 t€) wurde mittels Abzinsung künftig erwarteter Cashflows ermittelt.

Wertpapiere, Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, die als "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)" klassifiziert wurden, werden aufgrund strategischer Überlegungen langfristig gehalten. Die folgende Tabelle zeigt deren beizulegende Zeitwerte und die Dividendenausschüttungen.

t€ Beizu
legender
Zeitwert
28.02.2025
Dividende
2024 25
Beizu
legender
Zeitwert
29.02.2024
Dividende
2023 24
RAIFFEISEN-HOLDING
NIEDERÖSTERREICH-WIEN regGenmbH
6.883 93 6.048 71
Übrige 270 32 541 28
Summe 7.153 125 6.589 99

Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren Level 3 wurden mit 835 t€ (Vorjahr: 411 t€) vor Steuern und – 192 t€ (Vorjahr: –95 t€) Steuern erfolgsneutral in der Rücklage für Eigenkapitalinstrumente im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr 2024|25 gab es in der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)" Level 3 keine Veränderungen.

Die positiven und negativen Marktwerte aus Rohstofffutures betreffen zum Teil Cashflow-Hedges. Im Fall der Zinssicherungsgeschäfte wurden die Marktwerte auf Basis diskontierter, künftig erwarteter Cashflows ermittelt. Die Bewertung der Devisenswaps erfolgt auf der Grundlage von Referenzkursen unter der Berücksichtigung von Terminaufbzw. -abschlägen. Die Marktwerte für Zinsswaps werden den zum Bilanzstichtag eingeholten Bankbestätigungen entnommen. Diese entsprechen den Barwerten der zukünftigen Zinszahlungen auf Basis der unterlegten Zinsstrukturkurven. Bei Rohstofffutures basiert der Marktwert auf offiziellen Börsennotierungen. Die Marktwerte von Währungsderivaten basieren auf den von AGRANA zum Bilanzstichtag ermittelten Forward-Rates und den gesicherten Wechselkursen. Den zur Ermittlung der Forward-Rate herangezogenen Zinssätzen und Wechselkursen liegen die Notierungen der EZB bzw. der Nationalbanken zugrunde. Die konzernintern ermittelten Marktwerte können aufgrund von unterschiedlichen Zinssätzen in Einzelfällen unwesentlich von den Bankberechnungen abweichen. Die Marktwerte der Energieswaps stellen Cashflow-Hedges dar und werden Bankbestätigungen entnommen.

Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsflüsse. Bei variabel verzinsten Verbindlichkeiten entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten.

Die Nettogewinne und -verluste aus der Bewertung der Finanzinstrumente werden in folgender Tabelle je Bewertungskategorie dargestellt:

t€ 2024 25 2023 24
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 350 424
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert – Derivate 322 6.898
Zu fortgeführten Anschaffungskosten – finanzielle Vermögenswerte –3.517 –662
Zu fortgeführten Anschaffungskosten – finanzielle Verbindlichkeiten –830 –6.275
Nettoergebnis Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung –3.675 385
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) 835 411
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Sicherungsinstrumente 15.768 –19.136
Nettoergebnis Finanzinstrumente im sonstigen Ergebnis 16.603 –18.725
Nettoergebnis Finanzinstrumente gesamt 12.928 –18.340

Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, stellen sich wie folgt dar:

t€ 2024 25 2023 24
Gesamtzinserträge 4.982 2.986
Gesamtzinsaufwendungen –34.292 –34.724
Nettozinsergebnis –29.310 –31.738

Die Gesamtzinserträge beinhalten im Wesentlichen Zinserträge auf Bankguthaben. Die Gesamtzinsaufwendungen weisen neben Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten hauptsächlich Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus Schuldscheindarlehen aus.

11.4. Risikomanagement in der AGRANA-Gruppe

Die AGRANA-Gruppe unterliegt Marktpreisrisiken durch Veränderung von Wechselkursen, Zinssätzen und Wertpapierkursen. Auf der Beschaffungsseite resultieren Preisrisiken im Wesentlichen aus Energiekosten und dem Einkauf von Weltmarktzucker sowie von Weizen und Mais im Rahmen der Bioethanolproduktion und auf der Verkaufsseite aus den auf Ethanol und Weltmarktzucker basierenden Verkaufspreisen. Darüber hinaus unterliegt der Konzern Kreditrisiken, die insbesondere aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren.

AGRANA setzt ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung von konzernspezifischen Risiken ein. Der erfolgreiche Umgang mit Risiken wird von der Zielsetzung geleitet, eine Balance von Ertrag und Risiko zu erreichen. Die Risikokultur des Unternehmens ist durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie die Implementierung interner Kontrollen gekennzeichnet.

AGRANA begreift einen verantwortungsvollen Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Das Risikomanagement ist daher integrales Element der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse und wird durch den Vorstand vorgegeben. Die Mutter- und alle Tochtergesellschaften setzen Risikomanagementsysteme ein, die auf das jeweils spezifische operative Geschäft zugeschnitten sind. Sie zielen auf die systematische Identifikation, Bewertung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab.

Das Risikomanagement der AGRANA-Gruppe basiert auf dem Risikocontrolling auf operativer Ebene, einem strategischen Beteiligungscontrolling und einem internen Überwachungssystem, das durch die Konzernrevision wahrgenommen wird. Ergänzend hierzu werden Entwicklungstendenzen, die für die AGRANA-Gruppe bestandsgefährdenden Charakter entfalten könnten, bereits frühzeitig identifiziert, analysiert und im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend neu bewertet.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko stellt die Gefahr eines ökonomischen Verlustes dar, weil ein Kontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bestandteile des Kreditrisikos sind sowohl das Risiko der Verschlechterung der Bonität als auch das unmittelbare Ausfallrisiko.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der AGRANA-Gruppe bestehen überwiegend gegenüber der Lebensmittelindustrie, der chemischen Industrie sowie dem Groß- und Einzelhandel. Das Kreditrisiko bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis von internen Richtlinien gesteuert.

Folgende Grundsätze des Kreditrisikomanagements werden in der AGRANA-Gruppe verfolgt:

  • Bonitätsprüfung von potenziellen Neukunden sowie laufende Bonitätsprüfung bereits bestehender Kunden
  • Abschluss von Warenkreditversicherungen gemäß konzerninterner Regeln und Vorgaben sowie gegebenenfalls Ergänzung um zusätzliche Sicherheiten wie Bankgarantien, Akkreditive oder Vorauszahlungen
  • Systemgestützte Kreditlimit-Prüfungen
  • Standardisiertes Mahnwesen

Jede operative Einheit ist für die Umsetzung und Überwachung der entsprechenden Prozesse verantwortlich. Darüber hinaus wird von den operativen Einheiten monatlich ein Kreditrisikobericht erstellt und auf Konzernebene verdichtet. Dabei wird die Entwicklung einheitlicher Kennzahlen wie Day Sales Outstanding (DSO), Altersstruktur der Forderungen oder Art und Umfang der Kreditbesicherung im Rahmen des Kreditrisikomonitorings verfolgt.

Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs wird gemäß internen Richtlinien und IFRS 9 bei 90 Tage überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von einer Uneinbringlichkeit ausgegangen, es sei denn, die operative Einheit verfügt über angemessene und belastbare Informationen, dass eine längere Überfälligkeit gerechtfertigt ist. Sollte jedoch ein Wertberichtigungsbedarf im Rahmen des Kreditrisikomonitorings festgestellt werden, so wird mit einer Einzelwertberichtigung vorgesorgt. Dies trifft auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu, die weniger als 90 Tage überfällig sind. Erst wenn von einem tatsächlichen Ausfall ausgegangen werden kann, werden die Forderungen ausgebucht.

AGRANA wendet zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS 9 an. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus wurden die Ausfälle der letzten zehn Jahre evaluiert. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden Loss Rates gemäß Überfälligkeiten und den Zahlungsprofilen der zugrunde liegenden Umsatzerlöse festgelegt. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Projektionen für notleidende Kredite (Non-Performing-Loans) wurden für das Ermittlungsmodell als relevantester Faktor für die Anpassung der historischen Verlustquoten definiert. Credit Spreads stellen nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine – wie auch in den Vorjahren – derzeit keine geeigneten Anpassungsfaktoren dar. Im Jahresvergleich zeigten Credit Spreads in den einzelnen Laufzeiten und Bonitätsklassen überwiedgend Rückgänge, was auf eine Unterbewertung des Kreditrisikos hindeuten würde.

Um den weiterhin bestehenden Unsicherheiten Rechnung zu tragen, wurden wie im Vorjahr auf die Skalarfaktoren der Ukraine und Russland ein Multiplikator von 2 und den Rest der Welt von 1,5 angewandt. Die Risikovorsorge sank auf 194 t€ (Vorjahr: 435 t€) und blieb insgesamt für den Konzern unwesentlich.

Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Loss Rates und die gebildeten Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:

Wert
Loss Rate Brutto berichti Netto
t€ % buchwert gung buchwert
28.02.2025
Noch nicht fällige Forderungen 0,0337 285.141 –96 285.045
Überfällige Forderungen
Bis 30 Tage 0,2538 12.497 –32 12.465
31 bis 90 Tage 1,6297 1.759 –29 1.730
91 Tage und älter 3,2548 1.147 –37 1.110
Einzelwertberichtigungen 11.981 –11.981 0
Summe 312.525 –12.175 300.350
29.02.2024
Noch nicht fällige Forderungen 0,0295 412.016 –122 411.894
Überfällige Forderungen
Bis 30 Tage 0,3146 21.100 –67 21.033
31 bis 90 Tage 1,4681 6.429 –94 6.335
Summe 451.225 –9.291 441.934
Einzelwertberichtigungen 8.856 –8.856 0
91 Tage und älter 5,3863 2.824 –152 2.672

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich folgendermaßen entwickelt:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Wertberichtigungen zum 01.03. 9.291 8.556
Währungsänderungen/Sonstige Veränderungen –308 –186
Zuführungen 4.650 2.178
Verbrauch –271 –743
Auflösungen –1.187 –514
Wertberichtigungen zum 28.02. 12.175 9.291

Die Auflösung der Wertberichtigungen enthält Zinserträge von 18 t€ (Vorjahr: 8 t€).

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht bzw. nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann.

Die AGRANA-Gruppe generiert Liquidität durch das operative Geschäft sowie durch externe Finanzierungen. Die Mittel dienen der Finanzierung von Working Capital, Investitionen und Akquisitionen.

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und, sofern erforderlich, in Form von Barmitteln gehalten.

Zur Steuerung der saisonal schwankenden Liquiditätsströme werden sowohl kurz- als auch langfristige Finanzierungen im Rahmen des täglichen Finanzmanagements durchgeführt.

Zum Bilanzstichtag bestehen Kreditlinien in Höhe von 987.830 t€ (Vorjahr: 1.174.768 t€). Die gewichtete Restlaufzeit der Kreditlinien zum Bilanzstichtag beträgt 2,2 Jahre (Vorjahr: 1,9 Jahre).

Die nachstehende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die Cashflows der Verbindlichkeiten per 28. Februar 2025 die Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen. Sämtliche Zahlungsabflüsse sind undiskontiert.

Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Buch 0 bis 4 bis 7 bis 1 bis 2 bis 3 bis 4 bis über
t€ wert Summe 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 4 J 5 J 5 J
28.02.2025
Nicht derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 308.335 325.791 99.750 36.354 48.780 50.457 6.426 3.565 80.459 0
Schuldscheindarlehen 324.000 350.038 0 6.350 96.181 89.604 121.415 1.414 35.074 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 508.077 508.077 453.755 53.666 656 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen der
Südzucker-Gruppe und
Gemeinschaftsunternehmen 18.387 18.387 17.736 310 341 0 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 28.008 38.838 2.005 1.719 3.479 6.312 2.898 2.423 2.307 17.695
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten 97.920 97.920 69.879 8.743 15.526 3.097 437 132 69 37
1.284.727 1.339.051 643.125 107.142 164.963 149.470 131.176 7.534 117.909 17.732
Derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Zinsswaps 1.644 84 0 8 9 16 24 14 13 0
Devisenswaps 5.530 5.530 5.300 100 130 0 0 0 0 0
Energieswaps 4.324 4.324 0 0 1.770 1.672 644 238 0 0
11.498 9.938 5.300 108 1.909 1.688 668 252 13 0
29.02.2024
Nicht derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 302.786 330.862 100.067 28.456 7.882 51.901 50.697 7.178 54.333 30.348
Schuldscheindarlehen 409.000 455.019 3.896 88.812 7.010 104.785 90.936 122.474 1.769 35.337
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 561.642 561.642 443.675 114.279 3.688 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen und sonstigen
Beteiligungen der
Südzucker-Gruppe und
Gemeinschaftsunternehmen 21.553 21.553 21.213 340 0 0 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 30.609 43.251 1.902 1.674 3.110 6.101 5.211 2.568 2.284 20.401
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten 93.770 93.770 71.477 8.540 8.934 3.345 1.388 25 14 47
1.419.360 1.506.097 642.230 242.101 30.624 166.132 148.232 132.245 58.400 86.133
Derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenswaps 6.500 6.500 6.321 67 112 0 0 0 0 0
Rohstofffutures 8.299 8.299 6.433 0 1.866 0 0 0 0 0
Energieswaps 15.924 15.924 81 5 4.699 5.941 3.587 1.417 194 0
30.723 30.723 12.835 72 6.677 5.941 3.587 1.417 194 0

Die undiskontierten Zahlungsabflüsse unterliegen der Bedingung, dass die Tilgung von Verbindlichkeiten auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen ist. Die Ermittlung von Zinsauszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung erfolgt auf Basis der zuletzt gültigen Zinssätze.

Währungsrisiken

Der AGRANA-Konzern ist aufgrund seines internationalen Geschäftsumfanges von Fremdwährungsrisiken aus Finanzierungen und Geldveranlagungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Einkaufs- und Liefertransaktionen sowie aus zukünftigen Fremdwährungs-Cashflows aus Ein- und Verkaufsverträgen betroffen. Zur Messung und Steuerung dieser Risiken ermittelt der AGRANA-Konzern den Value at Risk (kurz: VaR) nach dem Varianz-Kovarianz-Ansatz mit einem Konfidenzintervall von 95 %. Dabei werden alle Positionen der verschiedenen Währungspaare mit den vorhandenen Volatilitäten bewertet und der untereinander bestehenden Korrelation unterzogen.

Das hieraus resultierende Ergebnis wird als diversifizierter VaR angegeben:

Value at Risk
t€ 28.02.2025 29.02.2024
Summe Nettopositionen (absolut) der Währungspaare 73.925 72.413
Value at Risk diversifiziert 8.045 5.201

Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungsposition je Währungspaar der VaR-Berechnung. Die einzelnen Werte beinhalten sowohl den Finanzierungsbereich als auch den operativen Bereich. Die kombinierte Darstellung ermöglicht es somit, die wechselseitigen Beziehungen aus beiden Bereichen je Währungspaar zu quantifizieren ("Natural Hedge").

t€ Fremdwährungs
positionen
28.02.2025 29.02.2024
Währungspaar
EUR/AUD 1.487 1.732
EUR/CNY 1.335 1.045
EUR/CZK 2.233 5.808
EUR/DZD 2.136 353
EUR/EGP 2.625 215
EUR/INR 0 1.499
EUR/MAD 1.378 2.107
EUR/MXN 952 1.489
EUR/PLN 4.132 2.342
EUR/RON 5.541 17.762
EUR/RUB 9.660 1.254
EUR/TRY 4.145 4.658
EUR/UAH 711 928
EUR/USD 6.528 5.440
RUB/CNY 9.347 3.543
USD/ARS 3.326 3.048
USD/AUD 4.298 675
USD/BRL 2.616 272
USD/CNY 508 301
USD/DZD 1.116 347
USD/EGP 961 1.261
USD/KRW 4.041 1.247
USD/MXN 1.428 8.319
USD/RUB 357 1.744
USD/TRY 531 1.143
USD/UAH 99 2.059
Übrige 2.434 1.822
Summe 73.925 72.413

Das wesentliche Wechselkursrisiko entsteht im operativen Geschäft, wenn Umsatzerlöse und Einkaufsaktivitäten in einer von den zugehörigen Kosten abweichenden Währung anfallen. Das Währungsrisiko aus Finanzierungen besteht im AGRANA-Konzern aus Finanzierungen und Geldanlagen, die nicht in der Landeswährung der Gesellschaft bestehen.

Die Fremdwährungspositionen von gesamt 73.925 t€ (Vorjahr: 72.413 t€) teilen sich im Wesentlichen auf die Länder Russland, USA, Rumänien, Australien, Türkei und Polen auf und daraus resultiert ein Value at Risk von 8.045 t€ (Vorjahr: 5.201 t€).

Dem Segment Zucker zugehörige Konzerngesellschaften mit Sitz in Mitgliedsländern der Europäischen Union, deren Landeswährung nicht der Euro ist, unterliegen einem Wechselkursrisiko zwischen dem Euro und ihrer jeweiligen Landeswährung, da die Rübenpreise für die jeweilige Kampagne zum Teil in Euro festgelegt werden. Die Tochtergesellschaften in Rumänien und Ungarn unterliegen Währungsrisiken durch Rohzuckereinkauf in US-Dollar, dem Zukauf von Weißzucker in Euro und einzelne Gesellschaften unterliegen einem Währungsrisiko aus Exporten von Zucker in US-Dollar.

Im Segment Stärke ergeben sich derzeit Fremdwährungsrisiken aus Finanzierungen, die nicht in der Landeswährung durchgeführt werden.

Im Segment Frucht ergeben sich Risiken aus Wechselkursen, wenn Umsatzerlöse und Materialeinkauf auf Fremdwährungen und nicht auf die jeweiligen Landeswährungen lauten. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus Finanzierungen, die nicht der Landeswährung entsprechen.

Zinsrisiken

Der AGRANA-Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Euro-Zone.

Die Risiken aus möglichen Zinsänderungen werden als "at Risk-Ansatz" ausgewiesen. Die AGRANA unterscheidet hierbei zwischen dem Cashflow at Risk (kurz: CfaR) für variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten und dem VaR aus Marktzinsänderungen bei fix verzinsten Finanzverbindlichkeiten.

CfaR: Die Erhöhung des Zinsniveaus würde zu einer Verteuerung der Refinanzierungskosten bei variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten führen. Der CfaR-Betrachtung liegen die Volatilitäten der einzelnen Finanzierungswährungen und deren Korrelation untereinander zugrunde.

VaR: Hier wird das implizierte Risiko aus einer Senkung des Zinsniveaus betrachtet, da bestehende fix verzinste Finanzverbindlichkeiten konstant bleiben und nicht dem Markt folgen würden. Die unterschiedlichen Laufzeiten fix verzinster Finanzverbindlichkeiten werden durch gewichtete Barwerte und eine potenzielle Veränderung der variablen Zinsen nach dem "Modified-Duration-Ansatz" berücksichtigt.

Der CfaR und VaR aus Finanzierungen stellen sich wie folgt dar:

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Nettoposition variabel verzinst 428.737 417.372
Cashflow at Risk diversifiziert 3.027 4.270
Nettoposition fix verzinst 144.814 199.500
Value at Risk bei Zinssatzänderung 2.695 4.759

Demzufolge unterliegen die variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten dem Risiko von Zinsänderungen. Zur Absicherung hiergegen wurden für einen Teil der Finanzverbindlichkeiten Zinsswaps abgeschlossen und eine fixe Verzinsung erreicht.

Commodity-Preis-Risiken

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist AGRANA einem Marktpreisrisiko aus dem Bezug von Rohstoffen, dem Verkauf von Fertigerzeugnissen (Ethanol) sowie dem Bezug von Energie ausgesetzt. Im Rahmen der Herstellung von Bioethanol sind die bei weitem größten Kostenfaktoren die benötigten Rohstoffe Mais und Weizen.

Zum Bilanzstichtag bestanden Rohstofffuturres für den Erwerb von Weizen für die österreichische Bioethanolproduktion von 184.050 Tonnen (Vorjahr: Kauf von 150.100 Tonnen), für den Kauf von Mais von 2.250 Tonnen (Vorjahr: Kauf von 10.400 Tonnen) und für den Kauf von Gas von 1.822.681 MWh (Vorjahr: Kauf von 1.390.458 MWh). Weiters bestanden offene Positionen für den Verkauf von Ethanol von 15.000 Tonnen (Vorjahr: Verkauf von 7.000 Tonnen). Insgesamt entsprechen diese Positionen einem Vertragsvolumen von 109.178 t€ (Vorjahr: 79.579 t€) und hatten – basierend auf den zugrunde liegenden Abschlusspreisen – einen positiven Marktwert von 3.225 t€ (Vorjahr: negativer Marktwert 23.773 t€).

Rechtliche Risiken

AGRANA verfolgt kontinuierlich die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder deren Mitarbeitende betreffen und allenfalls zu einer Risikosituation führen könnten, und trifft gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Die unter besonderer Aufmerksamkeit stehenden Rechtsbereiche sind Kartell-, Lebensmittelund Umweltrecht, neben Datenschutz, Geldwäschebestimmungen und Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance, Personalrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort.

Es bestehen keine gerichtsanhängigen oder angedrohten zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen der AGRANA-Gruppe, die eine materielle Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten.

11.5. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Bürgschaften betreffen v.a. Bankkredite der Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Zucker.

t€ 28.02.2025 29.02.2024
Bürgschaften 27.215 33.008
Gewährleistungsverpflichtungen, genossenschaftliche Haftungen 1.365 1.365

Es wird davon ausgegangen, dass die Bürgschaften nicht in Anspruch genommen werden.

Mehrere nationale Wettbewerbsbehörden haben Anfang des Geschäftsjahres 2023|24 in verschiedenen Ländern der Europäischen Union Fragebögen zum Thema Teuerung versandt bzw. Untersuchungen gestartet. In Rumänien fand Ende März 2023 bei 13 Nahrungsmittelproduzenten, darunter auch der AGRANA Romania S.R.L., Bukarest|Rumänien, eine dreitägige Hausdurchsuchung wegen angeblicher Preisabsprachen mit Mitbewerbern statt. Im Dezember 2023 wurde eine weitere Anfrage fristgerecht beantwortet. Bisher gab es keinen konkreten Vorwurf der rumänischen Wettbewerbsbehörde. AGRANA hat alle von der Behörde eingesehenen Unterlagen ebenfalls einer externen Prüfung unterzogen und konnte, wie im Vorjahr, keine wettbewerbsrechtlichen Verletzungen feststellen. Somit liegt kein Anhaltspunkt für eine Geldbuße vor.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von Bestellobligo für Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 8.848 t€ (Vorjahr: 26.810 t€).

12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Zustimmung des AGRANA-Aufsichtsrates wurde am 12. März 2025 die Zuckerproduktion an den Standorten Leopoldsdorf im Marchfeld|Österreich sowie Hrušovany|Tschechien eingestellt.

In Österreich soll die gesamte heimische AGRANA-Zuckerproduktion zukünftig auf den Standort Tulln konzentriert werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil der strategischen Neuausrichtung des Konzerns, mit der eine langfristige Stabilisierung und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Zuckerproduktion erreicht werden soll. Auch in Tschechien erfolgt eine Konzentration der Zuckerproduktion auf einen Standort, nämlich Opava. Der Standort Leopoldsdorf bleibt als Logistik-Hub bestehen.

In Zusammenhang mit dieser Restrukturierung wird derzeit ein Sozialplan ausgearbeitet. Auf Basis der aktuellen Einschätzung1 rechnet der Vorstand mit einem Betrag in einer Bandbreite von 15 Mio. € bis 20 Mio. €, der aufgrund der Werksschließungen im ersten Quartal 2025|26 aufwandswirksam werden wird.

Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2025 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.

13. Angaben über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, hält 78,34 % der Stammaktien der AGRANA Beteiligungs-AG. Diese Holdinggesellschaft ist von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, einbezogen ist. Das oberste Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe ist die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart|Deutschland.

Nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24 sind die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, und die Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien, als Aktionäre der AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien. Der AGRANA-Konzernabschluss wird in den Konzernabschluss der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, einbezogen.

Neben der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, und deren Tochtergesellschaften ("Südzucker-Gruppe") zählen die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN regGenmbH, Wien, und deren Tochtergesellschaften ("Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss") zu den nahestehenden Unternehmen.

Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden und unter gemeinschaftlicher Kontrolle stehen, sowie nicht einbezogene Tochterunternehmen gelten ebenfalls als nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24.

Zum Bilanzstichtag sind gegenüber nahestehenden Unternehmen folgende Geschäftsbeziehungen ausgewiesen:

t€ Südzucker
Gruppe
Unter
nehmen
mit maß
geblichem
Einfluss
Gemein
schafts
unter
nehmen
Nicht
konsolidierte
verbundene
Unter
nehmen
Summe
Geschäftsjahr 2024 25
Umsatz 68.740 22.533 69.065 0 160.338
Operative Aufwendungen –36.125 –748 –115.087 –370 –152.330
Kreditbeziehungen –353 –100.450 0 0 –100.803
Partizipationskapital 0 6.882 0 0 6.882
Bankguthaben und
kurzfristige Forderungen 0 7.870 0 0 7.870
Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen 0 0 –6.800 0 –6.800
Forderungen (+)/Verbindlichkeiten (-)
aus Warenlieferungen 3.710 899 539 –125 5.023
Zinsergebnis –14 –3.394 219 0 –3.189
Garantien gegeben 0 0 36.367 0 36.367
Garantien ausgenutzt 0 0 5.624 0 5.624
t€ Südzucker
Gruppe
Unter
nehmen
mit maß
geblichem
Einfluss
Gemein
schafts
unter
nehmen
Nicht
konsolidierte
verbundene
Unter
nehmen
Summe
Geschäftsjahr 2023 24
Umsatz 103.538 23.040 71.660 0 198.238
Operative Aufwendungen –63.791 –860 –121.302 –371 –186.324
Kreditbeziehungen –340 –75.707 0 0 –76.047
Partizipationskapital 0 6.048 0 0 6.048
Bankguthaben und
kurzfristige Forderungen 0 556 0 0 556
Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen 0 0 –12.600 0 –12.600
Langfristige Finanzforderungen 0 0 505 0 505
Forderungen (+)/Verbindlichkeiten (-)
aus Warenlieferungen 311 971 –6.953 –112 –5.783
Zinsergebnis –13 –3.406 264 0 –3.155
Garantien gegeben 0 0 59.367 0 59.367
Garantien ausgenutzt 0 0 30.477 0 30.477

Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgen auf Basis vergleichbarer marktüblicher Bedingungen.

Zum Bilanzstichtag waren Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von 100.803 t€ (Vorjahr: 76.047 t€) ausgewiesen.

Für vollkonsolidierte Tochterunternehmen werden bei Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Garantien in Höhe von 5.000 t€ (Vorjahr: 5.000 t€) gegeben, von denen keine (Vorjahr: keine) ausgenutzt wurden.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG betrugen 2.490 t€ (Vorjahr: 5.062 t€) und bestanden aus einem fixen Anteil von 1.080 t€ (Vorjahr: 1.619 t€), einer einjährigen variablen Vergütung von 727 t€ (Vorjahr: 1.214 t€), einer mehrjährigen variablen Vergütung von 663 t€ (Vorjahr: 881 t€), Sachbezügen und Nebenleistungen in Höhe von 20 t€ (Vorjahr: 31 t€). Weiters gab es Zahlungen aus Ansprüchen aus der einvernehmlichen Austrittsvereinbarung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dkfm. Markus Mühleisen, MBA in Höhe von 1.102 t€ und im Geschäftsjahr 2025|26 werden Restansprüche von 215 t€ fällig. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung (kurz: EVV) und einer mehrjährigen variablen Vergütung (kurz: MVV). Die EVV orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr und ist abhängig von der finanziellen Zielgröße Konzern-EBITDA. Das EBITDA definiert sich dabei als operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen. Die MVV stellt eine Erfolgsbeteiligung über eine Anwartschaftsphase von drei Jahren auf Basis des Grades der Erreichung eines "Return on Capital Employed"-Ziels (kurz: ROCE), der Erreichung einer Ziel-Dividende basierend auf der Mehrjahresplanung sowie des Erreichungsgrades strategischer Ziele dar. Die erreichte Leistung relativ zum jeweiligen Ziel wird mit einem zwischen 0,8 und 1,2 liegenden Modifier multipliziert. Die erste Auszahlung erfolgt als Abschlagszahlung gemeinsam mit der EVV (maximal 75 % der MVV-Zielvergütung). Die finale Auszahlung erfolgt im Jahr der Hauptversammlung, die über das letzte Jahr des dreijährigen Beobachtungszeitraumes beschließt.

Die aufgrund des Syndikatsvertrages zwischen Südzucker AG, Mannheim| Deutschland, und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien, nominierten Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG erhielten für die Ausübung dieser Vorstandsfunktion keine Bezüge von AGRANA. Für ihre Tätigkeit als gesetzliche Vertreter der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, haben Herr Dr. Stephan Meeder 707 t€ und Herr Dkfm. Thomas Kölbl 900 t€ (Vorjahr: 1.831 t€) als Gesamtbezüge von der Südzucker AG erhalten. Frau Ingrid-Helen Arnold, MBA ist aus dieser Funktion ausgeschieden (Vorjahr: 1.744 t€).

Die Hauptversammlung hat am 5. Juli 2024 eine jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 380 t€ (Vorjahr: 380 t€) beschlossen und die Verteilung dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates übertragen. Der den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vergütete Betrag orientiert sich der Höhe nach an der funktionalen Stellung im Aufsichtsrat. Sitzungsgelder wurden nicht gezahlt.

Für Dkfm. Markus Mühleisen, MBA, Mag. Stephan Büttner und Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber beendet wurde, in Anspruch genommen werden kann. Für das Geschäftsjahr 2024|25 erfolgten Vorschreibungen für Pensionskassenbeiträge von 248 t€ (Vorjahr: 330 t€). Zur betrieblichen Altersversorgung sind für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Johann Marihart, Mag. Dipl.-Ing. Dr. Fritz Gattermayer sowie Mag. Walter Grausam Ruhebezüge sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart. Es gab im Geschäftsjahr 2024|25 keine Nachschusszahlungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder (Vorjahr: 3.225 t€).

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Vorstand sind in eine externe Pensionskasse ausgegliedert. In der Bilanz zum 28. Februar 2025 wird für Pensionsverpflichtungen ein Wert von 5.232 t€ (Vorjahr: 9.591 t€) unter den Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen ausgewiesen.

Für den Fall der Beendigung der Vorstandsfunktion bestehen Abfertigungsansprüche entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes bzw. Abfertigungsansprüche entsprechend den Bestimmungen des BMSVG.

Die Angaben zu den Organen befinden sich auf Seite 266.

Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG hat den Konzernabschluss am 25. April 2025 zur Prüfung durch den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Wien, am 25. April 2025

Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG

Mag. Stephan Büttner Vorstandsvorsitzender

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Vorstandsmitglied

Dr. Stephan Meeder Vorstandsmitglied

Organe der Gesellschaft

(Kurzdarstellung)

Vorstand

Mag. Stephan Büttner Vorstandsvorsitzender

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Vorstandsmitglied

Dr. Stephan Meeder Vorstandsmitglied

Aufsichtsrat

Obmann Mag. Erwin Hameseder Aufsichtsratsvorsitzender

Dr. Niels Pörksen Erster Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden

Mag. Dr. Claudia Süssenbacher, MBL Zweite Stellvertreterin des Aufsichtsratsvorsitzenden

Dipl.-Ing. Helmut Friedl Aufsichtsratsmitglied

Dr. Andrea Gritsch Aufsichtsratsmitglied

Dipl.-Ing. Ernst Karpfinger Aufsichtsratsmitglied

Dipl.-Ing. Josef Pröll Aufsichtsratsmitglied

Dr. Stefan Streng Aufsichtsratsmitglied

Arbeitnehmervertreter

Thomas Buder Sprecher der Konzernvertretung und Zentralbetriebsratsvorsitzender

Andrea Benischek

Andreas Klamler

Dipl.-Ing. Stephan Savic

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz erklären die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder als gesetzliche Vertreter der AGRANA Beteiligungs-AG nach bestem Wissen,

dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-AG zum 28. Februar 2025 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AGRANA-Konzerns vermittelt;

dass der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024|25 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des AGRANA-Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 25. April 2025

Mag. Stephan Büttner Vorstandsvorsitzender

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Vorstandsmitglied

Dr. Stephan Meeder Vorstandsmitglied

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 28. Februar 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapital-Entwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Geschäfts-/Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Frucht

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss zum 28. Februar 2025 werden Geschäfts-/Firmenwerte in Höhe von 97,8 Mio. EUR ausgewiesen. Davon entfallen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit Frucht, die dem Segment Frucht entspricht, 96,1 Mio. EUR.

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts/Firmenwerte im Konzernabschluss im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" unter den Punkten 7.1, 7.6 und 7.11 und im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" in Note 16.

Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen werden die Geschäfts/Firmenwerte gesondert für zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) durch die Gesellschaft einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) unterzogen. Die jährlichen Impairment Tests werden jeweils zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführt.

Als Wertmaßstab werden im Rahmen der Impairment Tests die anhand eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens ermittelten Nutzungswerte herangezogen. Diese Wertermittlung beruht in erheblichem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftig zu erwartenden Zahlungsmittelströme. Diese basieren auf den seitens der Organe genehmigten Planzahlen, zu denen erforderlichenfalls Anpassungen vorgenommen werden. Der verwendete Diskontierungszinssatz kann darüber hinaus von sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Die Wertermittlung ist somit ermessensbehaftet und mit Schätzunsicherheiten verbunden und beinhalten damit ein Risiko, dass die Geschäfts-/Firmenwerte im Abschluss zu hoch bewertet sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts-/Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Frucht haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben die vom Vorstand durchgeführte Werthaltigkeitsprüfung unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten im Hinblick auf das verwendete Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter überprüft. Dabei haben wir die Annahmen der Planungsrechnungen gewürdigt. Das angewendete Bewertungsmodell haben wir nachvollzogen und beurteilt, ob es geeignet ist, den Nutzungswert angemessen zu ermitteln.
  • Die im Modell verwendeten Bewertungsparameter, insbesondere der verwendete Diskontierungszins, wurden von uns durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit überprüft.
  • Wir haben die der Werthaltigkeitsüberprüfung zugrundeliegenden zukünftigen Zahlungsmittelströme mit den seitens der Organe genehmigten Planzahlen abgeglichen und die im Zuge des Impairment Tests vorgenommenen Anpassungen gewürdigt. Weiters haben wir die Planungstreue auf der Basis des von der Gesellschaft durchgeführten Backtesting beurteilt. Wir haben überprüft, ob die Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Entwicklungen in den Planungsrechnungen entsprechend berücksichtigt wurden.
  • Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung des Nutzungswertes nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 6. November 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 28. Februar 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 29. Februar 2024 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.

Wien

  1. April 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Wilhelm Kovsca Wirtschaftsprüfer

JAHRES-ABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2024|25

DER AGRANA BETEILIGUNGS-AG (NACH UGB)

74 Jahresabschluss
. Course und Varlucts
275 Gewinn- und Verlustrechnung
276 Bilanz
277 Anhang zum Jahresabschluss 325 Bestätigungsvermerk

- 274 Jahresabschluss 324 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

  • 296 Lagebericht 329 Vorschlag für die Gewinnverwendung

Jahresabschluss

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

INHALTSVERZEICHNIS

  • 275 Gewinn- und Verlustrechnung
  • 276 Bilanz

  • 277 Anhang zum Jahresabschluss

  • 294 Entwicklung des Anlagevermögens

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

t€ 2024 25 2023 24
1. Umsatzerlöse 49.178 50.831
2. Sonstige betriebliche Erträge 84 239
3. Personalaufwand –22.297 –28.732
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen –694 –666
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen –39.510 –40.677
6. Operatives Ergebnis (Z1 bis 5) –13.239 –19.005
7. Erträge aus Beteiligungen 99.475 60.422
davon aus verbundenen Unternehmen 99.443 60.394
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 16.891 16.911
davon aus verbundenen Unternehmen 16.891 16.911
9. Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen 0 6.600
10. Aufwendungen aus der Abschreibung von Finanzanlagen –12.800 0
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.055 17.103
davon aus verbundenen Unternehmen 15.055 17.091
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –19.160 –19.986
davon aus verbundenen Unternehmen –19.098 –18.985
13. Finanzerfolg (Z7 bis 12) 99.461 81.050
14. Ergebnis vor Steuern 86.222 62.045
15. Steuern vom Einkommen 9.218 –2.479
16. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 95.440 59.566
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 29.648 26.322
18. Bilanzgewinn 125.088 85.888

Bilanz

zum 28. Februar 2025

t€ Stand
28.02.2025
Stand
29.02.2024
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 335 609
II. Sachanlagen 987 839
III. Finanzanlagen 805.718 902.883
807.040 904.331
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
456.572
6.244
433.824
16.330
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2 4
456.574 433.828
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.955 1.368
D. Aktive latente Steuern 15.824 162
Summe Aktiva 1.282.393 1.339.689
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 113.531 113.531
II. Kapitalrücklagen 550.689 550.689
III. Gewinnrücklagen 13.928 13.928
IV. Bilanzgewinn 125.088 85.888
davon Gewinnvortrag 29.648 26.322
803.236 764.036
B. Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen 7.306 11.374
II. Rückstellung für Steuern und sonstige Rückstellungen 21.399 40.556
28.705 51.930
C. Verbindlichkeiten
I. Finanzverbindlichkeiten 424.000 509.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 121.500 115.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 302.500 394.000
II. Übrige Verbindlichkeiten 26.452 14.723
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 12.584 13.434
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 13.868 1.289
450.452 523.723
Summe Passiva 1.282.393 1.339.689

Anhang zum Jahresabschluss

1. Allgemeines

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (§ 189 ff UGB) in der geltenden Fassung.

Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.

Die Gliederungsvorschriften der §§ 224 und 231 Abs 2 UGB wurden eingehalten. Die zusammengefassten Posten sind im Anhang aufgegliedert.

Die zahlenmäßige Darstellung erfolgt in EURO (EUR) mit gerundeten Werten, jene der Vorjahresbeträge in tausend EURO (TEUR) mit gerundeten Werten.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, wurde dies bei Schätzungen berücksichtigt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingereicht.

Der Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim, Deutschland, aufgenommen und dieser beim Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim hinterlegt. Der Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.

2.2. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:

Jahre Prozent
Markenrechte 10 10,00
EDV-Software 3 33,33

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern werden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:

Jahre Prozent
Geschäftsausstattung 5-10 20-10
EDV-Ausstattung 3 33,33
Gebrauchte Geschäftsausstattung und EDV 1-5 100-20

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehme und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren Wert, der ihnen gemäß 204 (2) UGB bei zulegen ist, bewertet.

Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß der Empfehlung des Fachgutachtens zur Unternehmensbewertung KFS/BW 1 mittels eines Discounted Cash Flow-Verfahren ermittelt. Zur Anwendung kam hierbei das Adjusted Present Value Verfahren. Die entsprechenden Kapitalkosten wurden auf Basis des Capital Asset Pricing Models abgeleitet. Die Einschätzung zum systematischen Risiko erfolgte hierbei auf Basis des Peer Group Ansatzes und unter Anwendung der Analyse vergleichbarer Unternehmen. In Konsistenz mit dem Bewertungsmodell wurde die Nettoverschuldung der jeweiligen Beteiligung zum Stichtag in Abzug gebracht.

Die Ausleihungen werden zum Nennwert bewertet. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.

Zuschreibungen und andere Angaben

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wäre, ergibt.

Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert unter je EUR 1.000) werden aktiviert und sofort abgeschrieben.

Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

2.3. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Latente Steuern

Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, wird in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine Rückstellung für passive latente Steuern gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, werden aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Latente Steuern werden auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 23 % gebildet. Der gemäß § 198 (10) UGB aktivierbare Betrag aus Bewertungsdifferenzen in der Höhe von 498.454 € (im Vorjahr 162 Tsd. €) wurde in die Bilanz aufgenommen. Für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen, die von Mitgliedern der österreichsichen Steuergruppe im Bereich Zucker resultieren, wurden aktive latente Steuern über 15.325.997 € (Vorjahr 0 €) angesetzt; innerhalb der Steuergruppe wird ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen.

2.4. Rückstellungen

Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläen

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläen wurden im Einklang mit der "AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) (Dezember 2020)" nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Diese werden gemäß den International Accounting Standards IAS 19 mit der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz von 3,40 % (im Vorjahr 3,60 %) herangezogen. Der Zinssatz basiert auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen, deren Duration der durchschnittlich gewichteten Duration der Verpflichtungen entspricht. Die künftigen Gehaltssteigerungen wurden mit 2,80%|2,50% (im Vorjahr 4,50%|3,60%) und Fluktuationsabschläge je nach Dienstangehörigkeit von 0-11,71% (im Vorjahr 0-11,42%) für Abfertigungen und von 0-11,71% (im Vorjahr 0-11,42%) für Jubiläen angesetzt.

Als Rechnungsgrundlagen wurden die "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Als Fluktuation wurden neben Invalidisierungs- und Sterberaten und der Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Erreichen des Pensionsalters jährliche dienstzeitabhängige Raten für vorzeitige Beendigungen des Dienstverhältnisses angesetzt. Das Pensionseintrittsalter für Frauen und Männer wurde mit 65 Jahren gemäß Übergangsregel der Pensionsreform ermittelt.

Rückstellung für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Einklang mit der "AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) (Dezember 2020)" nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Diese werden gemäß den International Accounting Standards IAS 19 mit der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz 3,40 % (im Vorjahr 3,60 %) herangezogen, die künftigen Gehaltssteigerungen für Aktive wurden mit 2,80%|2,50% (im Vorjahr 4,50%|3,60%) angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen wurden die "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Über die Ausscheideursachen Tod und Invalidisierung und der Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Erreichen des Pensionsalters wurden keine weiteren Ausscheideursachen wie Fluktuation berücksichtigt.

Die Pensionsverpflichtungen sind seit 2002 leistungsorientiert an eine Pensionskasse ausgelagert. Es wurde der Gesamtbetrag der rückgestellten Pensionsansprüche an die Kasse übertragen.

Die bilanzierte Rückstellung für Pensionen setzt sich aus dem Barwert abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zusammen:

Stand Stand
Pensionspläne 29.02.2024
EUR EUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 24.069.830 27.251.430
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens –18.837.891 –17.659.146
Rückstellungen für Pensionen 5.231.939 9.592.285

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.

Die Rückstellungen für nicht verbrauchte Urlaube wurden in voller erforderlicher Höhe passiviert.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten auch Verpflichtungen betreffend kollektivvertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern. Diese Rückstellungen werden nach den für Abfertigungsrückstellungen angewandten Berechnungsmethoden (IAS19) ermittelt.

2.5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem höheren Devisenbriefkurs am Bilanzstichtag bewertet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Beilage zum Anhang) dargestellt.

Der Anteilsbesitz gemäß § 238 Abs 1 Z 4 UGB (mindestens 20 % Kapitalanteil) stellt sich wie folgt dar:

Beteiligungsunternehmen Höhe des
Anteils
Eigenkapital gem.
§ 229 UGB
Geschäftsjahr Jahresüberschuss/
fehlbetrag
% EUR EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen:
AGRANA Sales & Marketing GmbH, Wien 100,00 –29.181.792 2024 25 –99.182.693
AGRANA Int.Verw.u.Asset Managem. GmbH, Wien*) 98,91 328.187.420 2024 25 17.820.250
AGRANA Zucker GmbH., Wien*) 98,91 138.013.037 2024 25 664.489
AGRANA Stärke GmbH., Wien*) 98,91 325.817.056 2024 25 43.169.962
AGRANA Group-Service GmbH, Wien 100,00 18.528.896 2024 25 10.932.489
INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und
Produktions Gesellschaft m.b.H, Wien 66,67 7.735.166 2024 25 94.118
AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Tulln 100,00 5.868.211 2024 25 585.777

*) Die restlichen Anteile auf 100 % werden von Tochtergesellschaften gehalten.

Aufgrund der dauerhaften Wertminderung der AGRANA Zucker GmbH, Wien, wurde die Beteiligung per 28.02.2025 um 12.800.343 € außerplanmäßig abgeschrieben.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen die AGRANA Group-Services GmbH, Wien. Davon haben 91.500.000 € (Vorjahr 85.000 Tsd. €) eine Restlaufzeit von bis zum einem Jahr, 302.500.000 € (Vorjahr 330.000 Tsd. €) eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren und 0 € (Vorjahr 64.000 Tsd. €) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren.

3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in EUR Restlaufzeit bis Restlaufzeit von Bilanzwert
(Vorjahr in TEUR) 1 Jahr mehr als 1 Jahr
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 450.227.840 6.243.568 456.471.407
(29.02.2024) 417.471 16.322 433.794
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 100.976 0 100.976
(29.02.2024) 22 8 29
Summe 450.328.816 6.243.568 456.572.383
(29.02.2024) 417.493 16.330 433.823

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 456.471.407 € (im Vorjahr 433.794 Tsd. €) betreffen mit 329.989.757 € (im Vorjahr 335.996 Tsd. €) Forderungen (Cashpooling) an die AGRANA Group-Services GmbH, mit 22.565.827 € (im Vorjahr 33.227 Tsd. €) Forderungen aus Steuerumlagen, mit 98.907.696 € (im Vorjahr 59.344 Tsd. €) Forderungen aus Dividenden und mit 5.008.127 € (im Vorjahr 4.384 Tsd. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Mitarbeitern 87.701 €(im Vorjahr 2 Tsd. €).

Forderungen aus Kapitalertragsteuer in Höhe von 14.010 € (im Vorjahr 14 Tsd. €) sowie die kurzfristigen Forderungen gegenüber dem Finanzamt Wien 1/23 in Höhe von 647.728 € ( im Vorjahr 22 Tsd. €) in Summe 661.738 € (im Vorjahr 36 Tsd. €) wurden mit der Position Steuerrückstellungen saldiert.

In den sonstigen Forderungen sind keine wesentlichen Erträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden, enthalten.

3.3. Grundkapital

In der 31. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, am 6. Juli 2018 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:4 beschlossen. Dadurch stieg die Anzahl der Aktien mit Wirksamkeit am 24. Juli 2018 von bisher 15.622.244 auf 62.488.976 auf Inhaber lautende Stückaktien. Das Grundkapital von 113.531.275 € blieb unverändert.

3.4. Kapitalrücklagen

Stand 01.03.2024 Veränderung Stand 28.02.2025
EUR EUR EUR
Gebundene Kapitalrücklage 505.122.086 0 505.122.086
Nicht gebundene Kapitalrücklage 45.566.884 0 45.566.884
Summe 550.688.970 0 550.688.970

3.5. Gewinnrücklagen

Stand 01.03.2024 Veränderung Stand 28.02.2025
EUR EUR EUR
Gesetzliche Gewinnrücklage 47.964 0 47.964
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 13.880.000 0 13.880.000
Summe 13.927.964 0 13.927.964

3.6. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn zum 28.02.2025 beträgt 120.792.421 €.

3.7. Rückstellungen

Die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und der sonstigen Rückstellungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.

Die Effekte aus Personalrückstellungsänderungen werden im Personalaufwand erfasst.

Die Abfertigungs-, Pensions- und sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Stand
01.03.2024
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuweisung
EUR
Stand
28.02.2025
EUR
Abfertigung 1.781.875 48.632 0 233.569 2.073.589
Pensionsansprüche 9.592.285 941.664 3.418.682 0 5.231.939
Jubiläumsgelder 420.526 55.378 0 66.740 444.491
Sozialplan 0 0 0 801.158 801.158
Nicht konsumierte Urlaube 1.883.166 0 0 238.077 2.121.242
Sonderzahlungen 490.185 490.185 0 508.309 508.309
Prüfungsaufwand 222.110 222.110 0 223.476 223.476
Veröffentlichungsaufwand 166.000 152.588 13.412 118.300 118.300
Kosten der Hauptversammlung 80.000 76.690 3.310 80.000 80.000
Kosten Bilanzpressekonferenz 3.100 3.100 0 3.100 3.100
Aufsichtsratsvergütungen 380.000 380.000 0 380.000 380.000
Sonstige ausstehende Eingangsrechnungen 935.414 793.923 21.491 1.023.136 1.143.136
Summe 15.954.661 3.164.270 3.456.895 3.675.865 13.128.740

Die Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen betrifft im Wesentlichen offene Leistungen für IT-Projekte und Abrechnungen.

3.8. Verbindlichkeiten

28.02.2025 29.02.2024
EUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 424.000.000 509.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 121.500.000 115.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 272.500.000 364.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 30.000.000 30.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.249.388 2.656
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.249.388 2.656
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.554.633 1.337
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.686.421 48
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.868.212 1.289
Sonstige Verbindlichkeiten 7.648.671 10.730
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 7.648.671 10.730
Summe 450.452.692 523.722
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 134.084.480 128.434
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 286.368.212 365.289
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 30.000.000 30.000

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Schuldscheindarlehen über 324.000.000 € (im Vorjahr 409.000 Tsd. €) und ein Sektordarlehen über 70.000.000 € (im Vorjahr 70.000 Tsd. €), welche zur Gänze konzernintern mit gleicher Kondition und Laufzeit an die für Finanzierungen zuständige AGRANA Group-Services GmbH weitergereicht wurden.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Abgrenzungen für erfolgsabhängige Personalprämien in Höhe von 2.788.892 € (im Vorjahr 4.924 Tsd. €) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 999.212 € (im Vorjahr 1.047 Tsd. €) und Verbindlichkeiten aus Zinsen von 3.857.237 € (im Vorjahr 4.453 Tsd. €) enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 15.554.633 € (im Vorjahr 1.337 Tsd. €) enthalten, welche fast ausschließlich die Verrechnungen aus der Gruppenbesteuerung betreffen.

3.9. Haftungsverhältnisse, sonstige Verpflichtungen (§ 237 Abs 1 Z 2)

28.02.2025 29.02.2024
EUR TEUR
Haftungen aus Wechselobligo 0 7.800
Haftungen aus Zahlungsgarantien 135.492.807 176.828
Summe 135.492.807 184.628
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 110.868.573 146.351

Die Miete im Raiffeisenhaus für das Geschäftsjahr 2024|25 beträgt 2.149.142 € (im Vorjahr 2.026 Tsd. €). Für fünf Jahre beträgt die Miete aus heutiger Sicht insgesamt 10.745.712 €.

Die Haftungen aus Zahlungsgarantien betreffen Bankkredite von Tochtergesellschaften bei diversen Banken bzw. Derivate-Geschäfte in der AGRANA Group-Service GmbH.

Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden zwei Konzerngesellschaften1 in der Ukraine und die AGRANA Sales & Marketing GmbH zum Zwecke der Erlangung einer Bestätigung über das Fortbestehen ("Going Concern") jeweils mit einer Patronatserklärung der AGRANA Beteiligungs-AG ausgestattet.

Die Patronatserklärungen beinhalten keinen konkreten Wertumfang.

4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung umfasst im Berichtsjahr den Zeitraum vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025, im Vorjahr jenen vom 1. März 2023 bis 29. Februar 2024.

4.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von 49.177.721 € (im Vorjahr 50.831 Tsd. €) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Konzernverrechnung in Höhe von 27.818.444 € (im Vorjahr 27.524 Tsd. €) und Erträge für die Nutzung der Lizenzen für Markenrechte (Royalties) in Höhe von 20.986.184 € (im Vorjahr 22.870 Tsd. €).

4.2. Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen

Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen belaufen sich auf 43.596 € (im Vorjahr 119 Tsd. €).

4.3. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 38.213 € (im Vorjahr 117 Tsd. €) beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen betreffend IT-Leistungen und Konzernkommunikation.

4.4. Übrigen sonstigen betrieblichen Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge von 1.893 € (im Vorjahr 4 Tsd. €) enthalten Erträge aus realisierten Gewinnen aus Kursdifferenzen.

4.5. Personalaufwand

2024 25 2023 24
EUR TEUR
Gehälter 19.558.942 20.599
Aufwendungen für Abfertigung 233.569 104
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) 294.580 246
Aufwendungen für Altersversorgung –3.133.945 3.262
Sozialabgaben und Personalnebenkosten 5.038.244 4.215
Sonstige Sozialaufwendungen 305.245 305
Summe 22.296.635 28.732

davon entfallen

Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Pensionen (Rückstellungen)
2024 25
EUR
2023 24
TEUR
2024 25
EUR
2023 24
TEUR
Vorstand u. Personen lt. § 80 AktG 71.414 48 –3.171.182 3.228
andere Arbeitnehmer 223.813 199 37.237 34
Summe 295.226 246 –3.133.945 3.262

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Headcount, ohne Vorstandsmitglieder) während des Geschäftsjahres betrug 187 Angestellte, dies entspricht 171,5 FTE (im Vorjahr 177 Headcount entspricht 161,2 FTE).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG betrugen 2.490 t€ (Vorjahr: 5.062 t€) und bestanden aus einem fixen Anteil von 1.080 t€ (Vorjahr: 1.619 t€), einer einjährigen variablen Vergütung von 727 t€ (Vorjahr: 1.214 t€), einer mehrjährigen variablen Vergütung von 663 t€, Sachbezügen und Nebenleistungen in Höhe von 20 t€ (Vorjahr: 31 t€).

Weiters gab es Zahlungen auf Grund der Ansprüche aus der einvernehmlichen Austrittsvereinbarung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dkfm. Markus Mühleisen iHv 1.102 t€. Des Weiteren bestehen noch Restansprüche in der Höhe von 215 t€, die im Geschäftsjahr 2025/2026 fällig sind.

Bis zum Geschäftsjahr 2022|23 waren die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile an die Höhe der für die letzten drei Geschäftsjahre auszuschüttenden Dividende geknüpft. Mit dem Geschäftsjahr 2023|24 wurden die variablen Bestandteile der Vergütungen der Vorstandsmitglieder neu geregelt. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung (kurz: EVV) und einer mehrjährigen variablen Vergütung (kurz: MVV). Die EVV orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr und ist abhängig von der finanziellen Zielgröße Konzern-EBITDA. Das EBITDA definiert sich dabei als operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen. Die MVV stellt eine Erfolgsbeteiligung über eine Anwartschaftsphase von drei Jahren auf Basis des Grades der Erreichung eines "Return on Capital Employed"-Ziels (kurz: ROCE), der Erreichung einer Ziel-Dividende basierend auf der Mehrjahresplanung sowie des Erreichungsgrades strategischer Ziele dar. Die erreichte Leistung relativ zum jeweiligen Ziel wird mit einem zwischen 0,8 und 1,2 liegenden Modifier multipliziert. Die erste Auszahlung erfolgt als Abschlagszahlung gemeinsam mit der EVV (maximal 75 % der MVV-Zielvergütung). Die finale Auszahlung erfolgt im Jahr der Hauptversammlung, welche über das letzte Jahr des dreijährigen Beobachtungszeitraumes beschließt.

Die aufgrund des Syndikatsvertrages zwischen Südzucker AG, Mannheim| Deutschland, und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien, nominierten Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG erhielten für die Ausübung dieser Vorstandsfunktion keine Bezüge von AGRANA. Für ihre Tätigkeit als gesetzliche Vertreter der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, Herr Dr. Stephan Meeder 707 t€ und

Herr Dkfm. Thomas Kölbl 900 t€ als Gesamtbezüge von der Südzucker AG erhalten. Frau Ingrid-Helen Arnold, MBA ist aus dieser Funktion ausgeschieden (Vorjahr: 1.744 t€).

Die Hauptversammlung hat am 5. Juli 2024 eine jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 380 t€ (Vorjahr: 380 t€) beschlossen und die Verteilung dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates übertragen. Der den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vergütete Betrag orientiert sich der Höhe nach an der funktionalen Stellung im Aufsichtsrat. Sitzungsgelder wurden nicht gezahlt.

Für Dkfm. Markus Mühleisen, MBA, Mag. Stephan Büttner und Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber beendet wurde, in Anspruch genommen werden kann. Für das Geschäftsjahr 2024|25 erfolgten Vorschreibungen für Pensionskassenbeiträge von 248 t€ (Vorjahr: 330 t€). Zur betrieblichen Altersversorgung sind für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Johann Marihart, Mag. Dipl.-Ing. Dr. Fritz Gattermayer sowie Mag. Walter Grausam Ruhebezüge sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart. Es gab im Geschäftsjahr 2024|25 für die ehemaligen Vorstandsmitglieder keine Nachschusszahlungen.

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Vorstand sind in eine externe Pensionskasse ausgegliedert. In der Bilanz zum 28. Februar 2025 wird für Pensionsverpflichtungen ein Wert von 5.232 t€ (Vorjahr: 9.591 t€) unter den Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen ausgewiesen.

Für den Fall der Beendigung der Vorstandsfunktion bestehen Abfertigungsansprüche entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes bzw. Abfertigungsansprüche entsprechend den Bestimmungen des BMSVG.

Die Hauptversammlung hat am 5. Juli 2024 eine Vergütung 2023|24 für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 380 t€ (Vorjahr: 380 t€) beschlossen und die Verteilung dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates übertragen. Der den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vergütete Betrag orientiert sich der Höhe nach an der funktionalen Stellung im Aufsichtsrat. Sitzungsgelder wurden nicht gezahlt.

In den Löhnen und Gehältern sind Dotierungen der Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 11.362 € (im Vorjahr 40 Tsd. €) enthalten.

4.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen sonstigen betriebliche Aufwendungen betragen 39.509.620 € (im Vorjahr 40.677 Tsd. €) und umfassen im Wesentlichen EDV-Aufwand inkl. EDV Beratung von 17.419.995 € (im Vorjahr 18.339 Tsd. €), Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen von 6.515.885 € (im Vorjahr 8.435 Tsd. €), Leasing, Mieten und Pachten von 2.932.954 € (im Vorjahr 2.965 Tsd. €), Werbeaufwendungen von 1.637.745 € (im Vorjahr 1.912 Tsd. €), sonstige externe Dienstleistungen von 1.686.671 € (im Vorjahr 1.595 Tsd. €), Versicherungen von 1.473.850 € (im Vorjahr 1.491 Tsd. €) sowie andere Aufwendungen in Höhe von 7.842.520 € (im Vorjahr 5.940 Tsd. €).

4.7. Erträge aus Beteiligungen

2024 25 2023 24
EUR TEUR
Erträge von verbundenen Unternehmen 99.443.180 60.394
Erträge von sonstigen Beteiligungen 31.850 28
Summe 99.475.030 60.422

4.8. Aufwendungen aus der Abschreibung von Finanzanlagen

Aufgrund der dauerhaften Wertminderung der AGRANA Zucker GmbH, Wien, wurde die Beteiligung per 28.02.2025 um 12.800.343 € außerplanmäßig abgeschrieben.

4.9. Steuern vom Einkommen

2024 25 2023 24
EUR TEUR
Körperschaftsteuer 0 -16.157
Körperschaftsteuer Vorperioden 2.139.622 144
Steuerumlagen –8.332.732 14.095
Latente Steuern aus Bewertungsunterschieden 335.988 -456
Latente Ertragssteuer auf Verlustvortrag 15.325.997 0
Top-up tax - corporate (Pillar 2) –80.000 0
Nicht abzugsfähige Quellensteuer –171.066 -106
Summe 9.217.809 -2.479

Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde ein neues Konzept der Besteuerung von Unternehmensgruppen eingeführt. Die AGRANA-Gruppe hat entsprechend dieser Bestimmungen eine Unternehmensgruppe bestehend aus AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft als Gruppenträger und AGRANA Zucker GmbH, AGRANA Stärke GmbH, AGRANA Sales & Marketing GmbH, AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, AUSTRIA Juice GmbH, AGRANA Group-Services GmbH, INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H. und AGRANA Research & Innovation Center GmbH als Gruppenmitglieder gebildet. Zwischen den Gruppenmitgliedern und dem Gruppenträger erfolgt eine Steuerumlagenverrechnung. Der Steuerausgleich innerhalb der Gruppe erfolgt durch positive und negative Steuerumlagen. Negative steuerliche Ergebnisse werden mit dem Hälftesteuersatz von 11,5% (Vorjahr: 11,92%) abgegolten. Der nicht abgegoltene Verlust wird im Rahmen einer Gewinnentsteuerung zum Hälftesteuersatz an die Unternehmen mit steuerlichen Gewinnen weitergeleitet (entsteuerbarer Gewinnanteil). Der nicht entsteuerbare Gewinn wird zum vollen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23% (Vorjahr: 23,83%) verrechnet.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD-Musterregeln für einen neuen globalen Rahmen für die effektive Mindestbesteuerung, um sicherzustellen, dass die Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. € mit einem Mindestsatz von 15 % pro Land besteuert werden (der sogenannten Pillar-II-Rahmen). Die Europäische Union hat sich im Dezember 2022 einstimmig auf die Umsetzung dieses Rahmens in Form einer Richtlinie geeinigt, die bis zum 31. Dezember 2023 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, damit sie für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Stichtag beginnen, gilt. Das österreichische Recht zur Umsetzung des Pillar-II-Konzepts ist am 31. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Für den AGRANA-Konzern gilt der neue Rechtsrahmen ab dem Geschäftsjahr 2024|25. Da die Südzucker AG, die die oberste Muttergesellschaft gemäß dem Pillar-II-Rahmen ist, ihren Sitz in Deutschland hat, gilt der Rahmen seit dem 1. März 2024 für den AGRANA-Konzern, unabhängig davon, welche anderen Länder das Recht ebenfalls umsetzen. Nach dem Recht muss der AGRANA-Konzern für jedes Land mit einem effektiven Steuersatz von unter 15 % einen Steuerhöhungsbetrag zahlen. Das Recht sieht Vereinfachungen in Form von "Safe-Harbour"-Regelungen pro Land vor, was bedeutet, dass unter bestimmten Bedingungen kein Steuerhöhungsbetrag zu zahlen ist. Die AGRANA Beteiligungs-AG hat aktuell einen Steuermehraufwand von 80.000 € für das aktuelle Geschäftsjahr.

5. Sonstige Angaben

5.1. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 238 Abs. 1 Z 20 UGB) AGRANA BiH Holding GmbH, Wien, Österreich AGRANA Fruit Algeria Holding GmbH, Wien, Österreich AGRANA Fruit Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien AGRANA Fruit Australia Pty Ltd, Sydney, Australien AGRANA Fruit Austria GmbH, Gleisdorf, Österreich AGRANA Fruit Brasil Indústria, Comércio, Importacao e Exportacao Ltda., São Paulo, Brasilien AGRANA Fruit Dachang Co., Ltd, Dachang, China AGRANA Fruit France S.A.S, Mitry-Mory, Frankreich AGRANA Fruit Germany GmbH, Konstanz, Deutschland AGRANA FRUIT INDIA PRIVATE LIMITED, Pune, Indien1 AGRANA Fruit Istanbul Gida Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, Türkei AGRANA Fruit Japan Co., Ltd., Tokyo, Japan AGRANA Fruit (Jiangsu) Company Limited, Jiangsu, China AGRANA Fruit Korea Co. Ltd, Jincheon-gun, Südkorea AGRANA Fruit Luka TOV, Vinnitsa, Ukraine1 AGRANA Fruit Management Australia Pty Ltd., Sydney, Australien AGRANA Fruit México, S.A. de C.V., Zamora, Mexiko AGRANA Fruit Polska SP z.o.o., Ostrołęka, Polen AGRANA Fruit S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich AGRANA Fruit Services GmbH, Wien, Österreich AGRANA Fruit Services S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich AGRANA Fruit South Africa (Proprietary) Ltd, Johannesburg, Südafrika AGRANA Fruit Ukraine TOV, Vinnitsa, Ukraine AGRANA Fruit US, Inc, Brecksville, USA AGRANA Group-Services GmbH, Wien, Österreich AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, Österreich

AGRANA JUICE (XIANYANG) CO.,LTD, Xianyang City, China AGRANA Magyarorzág Értékesitési Kft., Budapest, Ungarn AGRANA Nile Fruits Processing (SAE), Qalyoubia, Ägypten AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Wien, Österreich AGRANA Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien AGRANA Sales & Marketing GmbH, Wien, Österreich AGRANA Stärke GmbH, Wien, Österreich AGRANA Trading EOOD, Sofia, Bulgarien AGRANA Zucker GmbH, Wien, Österreich AUSTRIA JUICE GmbH, Kröllendorf/Allhartsberg, Österreich AUSTRIA JUICE Germany GmbH, Bingen, Deutschland AUSTRIA JUICE Hungary Kft., Vásarosnamény, Ungarn AUSTRIA JUICE Poland Sp.z.o.o., Chelm, Polen AUSTRIA JUICE Romania SRL, Vaslui, Rumänien AUSTRIA JUICE Ukraine TOV, Vinnitsa, Ukraine Biogáz Fejlesztő Kft., Kaposvár, Ungarn Dirafrost FFI N.V., Lummen, Belgien Dirafrost Maroc SARL, Larache, Marokko Financière Atys S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich Magyar Cukorgyártó és Forgalmazó Zrt., Budapest, Ungarn Moravskoslezské Cukrovary A.S., Hrušovany, Tschechien Marroquin Organic International, Inc., Santa Cruz, USA o.o.o. AGRANA Fruit Moscow Region, Serpuchov, Russland AGRANA Amidi srl, Sterzing, Italien Österreichische Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich S.C. A.G.F.D. Tandarei s.r.l., Țăndărei, Rumänien Slovenské Cukrovary s.r.o., Sered, Slowakei SPA AGRANA Fruit Algeria, Akbou, Algerien

SÜDZUCKER Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, Deutschland mit ihren Tochtergesellschaften

5.2. Beziehungen zu assoziierten Unternehmen

"AGRAGOLD" d.o.o., Brčko, Bosnien und Herzegowina AGRAGOLD d.o.o., Zagreb, Kroatien AGRAGOLD dooel, Skopje, Nordmazedonien AGRAGOLD trgovina d.o.o., Ljubljana, Slowenien AGRANA STUDEN Albania sh.p.k., Tirana, Albanien AGRANA-STUDEN Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich AGRANA-STUDEN Kosovo L.L.C., Pristina, Kosovo AGRANA-STUDEN Sugar Trading GmbH, Wien, Österreich Beta Pura GmbH, Wien, Österreich Company for trade and services AGRANA-STUDEN Serbia d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien GreenPower Services Kft, Szabadegyháza, Ungarn HUNGRANA Keményitö- és Isocukorgyártó és Forgalmazó Kft., Szabadegyháza, Ungarn STUDEN-AGRANA Rafinerija Secera d.o.o., Brčko, Bosnien und Herzegowina

Zu den angeführten Unternehmen bestehen fremdübliche Dienstleistungsbeziehungen.

2024 25 2023 24
Andere Andere
Jahres Bestätigungs Jahres Bestätigungs
abschluss leistungen Gesamt abschluss leistungen Gesamt
EUR EUR EUR TEUR TEUR TEUR
KPMG Austria GmbH 71.220 699.854 771.074 69 435 504
Summe 71.220 699.854 771.074 69 435 504

6. Aufwendungen für den Abschlussprüfer (§ 238 Abs. 1 Z18 UGB)

7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Zustimmung des AGRANA-Aufsichtsrates wurde am 12. März 2025 die Zuckerproduktion an den Standorten Leopoldsdorf im Marchfeld|Österreich sowie Hrušovany|Tschechien eingestellt.

In Österreich soll die gesamte heimische AGRANA-Zuckerproduktion zukünftig auf den Standort Tulln konzentriert werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Teil der strategischen Neuausrichtung des Konzerns, mit der eine langfristige Stabilisierung und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Zuckerproduktion erreicht werden soll. Auch in Tschechien erfolgt eine Konzentration der Zuckerproduktion auf einen Standort, nämlich Opava. Der Standort Leopoldsdorf bleibt als Logistik-Hub bestehen.

In Zusammenhang mit dieser Restrukturierung wird aktuell ein Sozialplan ausgearbeitet. Auf Basis der aktuellen Einschätzung1 rechnet der Vorstand mit einem Betrag in einer Bandbreite von 15 Mio. € bis 20 Mio. €, der aufgrund der Werksschließungen im ersten Quartal 2025|26 aufwandswirksam werden wird.

Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2025 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.

8. Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 125.088.421 € eine Dividende von EUR 0,70 je Aktie, das sind in Summe 43.742.283 € auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Es bestehen aktive latente Steuern in Höhe von 15.824.450 €. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB, da jederzeit frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 13.880.000 € und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 45.566.884 € vorhanden sind.

9. Organe

Aufsichtsrat:

Obmann Mag. Erwin HAMESEDER, Mühldorf|Ö Vorsitzender Dr. Niels PÖRKSEN, Limburgerhof|D Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER, MBL, Wien|Ö Zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden Dipl.-Ing. Helmut FRIEDL, Egling a.d.Paar|D Dr. Andrea GRITSCH, Wien|Ö Dipl.-Ing. Ernst KARPFINGER, Baumgarten/March|Ö Dipl.-Ing. Josef PRÖLL, Wien|Ö Dr. Stefan STRENG, Uffenheim|D

Vom Betriebsrat delegiert:

Thomas BUDER, Tulln|Ö Andrea BENISCHEK, Gmünd|Ö Andreas KLAMLER, Gleisdorf |Ö Dipl.-Ing. Stephan SAVIC, Wien|Ö

Vorstand:

Mag. Stephan BÜTTNER, Wien|Ö Dipl.-Ing. Dr. Norbert HARRINGER, Wien|Ö Dr. Stephan Meeder, Mannheim|D

Wien, am 25. April 2025

Der Vorstand:

Mag. Stephan Büttner Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Dr. Stephan Meeder

Entwicklung des Anlagevermögens

im Geschäftsjahr 2024|25 in €

ANLAGEVERMÖGEN Anschaffungskosten
Stand
01.03.2024
Zugang Um-
buchung
Abgang Stand
28.02.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markenrechte 611.301 0 0 0 611.301
2. EDV-Software 8.806.689 0 0 584.227 8.222.462
9.417.990 0 0 584.227 8.833.763
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.700.742 598.106 0 674.646 3.624.202
2. Geringwertige Vermögensgegenstände 0 27.221 0 0 27.221
3.700.742 625.327 0 674.646 3.651.423
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 424.145.490 0 0 0 424.145.490
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 479.000.000 0 0 85.000.000 394.000.000
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 258.620 634.656 0 0 893.276
903.404.110 634.656 0 85.000.000 819.038.766
Gesamtsumme 916.522.842 1.259.983 0 86.258.873 831.523.952
Abschreibungen Buchwerte
Stand
01.03.2024
Jahresab-
schreibung
Abgang Stand
28.02.2025
Stand
28.02.2025
Stand
29.02.2024
611.301 0 0 611.301 0 0
8.197.218 274.468 584.227 7.887.459 335.002 609.470
8.808.519 274.468 584.227 8.498.760 335.002 609.470
2.861.365 391.974 616.090 2.637.249 986.953 839.376
0 27.221 0 27.221 0 0
2.861.365 419.195 616.090 2.664.470 986.953 839.376
520.724 12.800.343 0 13.321.067 410.824.423 423.624.766
0 0 0 0 394.000.000 479.000.000
0 0 0 0 893.276 258.620
520.724 12.800.343 0 13.321.067 805.717.699 902.883.386
12.190.608 13.494.006 1.200.317 24.484.297 807.039.654 904.332.232

Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2024|25 vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025

Inhaltsverzeichnis

297 Überblick
299 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
302 Beteiligungen der
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
307 Umwelt, Soziales und Nachhaltigkeit
310 Forschung und Entwicklung
312 Risikomanagement und internes Kontrollsystem
319 Berichterstattung gemäß § 243a Abs 2 UGB
320 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
321 Corporate Governance Bericht
322 Zweigniederlassungen
322 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

322 Prognosebericht

Überblick

Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist als international ausgerichtetes österreichisches Industrieunternehmen in ihrer Konzerntätigkeit in den Segmenten Zucker und Stärke hauptsächlich in Europa und im Segment Frucht weltweit tätig und strebt in diesen Märkten eine führende Position in der industriellen Veredelung von agrarischen Rohstoffen an. Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft bildet die Holding-Gesellschaft der AGRANA-Gruppe ("AGRANA").

Der Konzern verfolgt einen an den jeweiligen lokalen Marktgegebenheiten ausgerichteten Wachstumskurs. Langfristige und stabile Kunden- und Lieferantenbeziehungen, respektvolles Verhalten gegenüber den Stakeholdern sowie die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes sind wichtige Eckpfeiler, die an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie.

Ziel von AGRANA ist es, sowohl global agierenden als auch regional tätigen Kunden weltweit hohe Produktqualität, optimalen Service sowie innovative Ideen und Know-how in der Produktentwicklung zu bieten.

Die strategischen Ziele der Konzernsegmente, die sich in der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft in den Beteiligungsverhältnissen widerspiegeln, stehen in einer synergetischen Wechselwirkung:

AGRANA kontrolliert und steuert die produktbezogene Wertschöpfungskette vom Einkauf der agrarischen Rohstoffe bis zu den daraus gewonnenen industriellen Vorprodukten, im Segment Zucker auch bis zum Endprodukt für den Konsumenten.

Das Unternehmen nutzt das konzerneigene strategische Know-how über die Segmente hinweg. Dies betrifft v.a. die landwirtschaftliche Kontraktwirtschaft und Rohstoffbeschaffung, Kenntnisse von Kundenbedürfnissen und Märkten, die Möglichkeiten segmentübergreifender Produktentwicklungen sowie Synergien in der Logistik, im Einkauf, Verkauf und im Finanzbereich. Damit wird die Basis für eine solide Marktstellung gegenüber den Mitbewerbern in allen Produktgruppen sowie die nötige Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von AGRANA geschaffen.

Das Segment Frucht umfasst für Kunden individuell konzipierte und produzierte Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate. AGRANA ist der weltweit führende Hersteller von Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food Service-Industrie. Die in Zubereitungen verarbeiteten Früchte werden größtenteils in tiefgefrorener oder aseptischer Form von Erstverarbeitern bezogen. In einigen Ländern betreibt AGRANA auch eigene Anlagen der ersten Verarbeitungsstufe, in denen frische Früchte teilweise von Vertragsanbauern übernommen und für die Verarbeitung in Fruchtzubereitungen vorbereitet werden. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate werden v.a. an europäischen Produktionsstandorten Apfel- und Beerensaftkonzentrate ebenso wie Direktsäfte und Fruchtweine sowie Getränkegrundstoffe und Aromen hergestellt. AGRANA legt Wert auf eine möglichst nachhaltige, vollständige Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe. Während in der Herstellung von Fruchtzubereitungen kaum Reststoffe anfallen, werden die bei der Produktion von Apfelsaftkonzentrat verbleibenden Presskuchen, sogenannte (Apfel-)Trester, von der Pektinindustrie und als Futtermittel genutzt.

Im Segment Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA sowohl aus Vertragslandwirtschaft stammende als auch über den Handel bezogene Rohstoffe (primär Mais, Weizen und Kartoffeln) zu hochwertigen Stärkeprodukten. Die erzeugten Produkte werden an die Nahrungs- und Genussmittelindustrie und auch an die Papier-, Textil-, Kosmetik-, und Baustoffindustrie sowie andere technische Industriezweige geliefert. Im Rahmen der Stärkegewinnung werden auch Dünge- und hochwertige Futtermittel erzeugt. Die Produktion von Bioethanol, das als klimaschonende Komponente Benzin beigemischt wird, ist ebenfalls Teil des Segmentes Stärke.

AGRANA verarbeitet im Segment Zucker Zuckerrüben aus Vertragslandwirtschaft und raffiniert weltweit bezogenen Rohrrohzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien z.B. für Süßwaren, alkoholfreie Getränke und Pharmaanwendungen geliefert. Zudem vertreibt AGRANA unter länderspezifischen Marken auch eine breite Palette an Kristallzucker und Zuckerspezialprodukten über den Lebensmittelhandel an Endkonsumenten. Daneben produziert AGRANA im Sinne einer möglichst vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln zum Einsatz in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung. Diese leisten nicht nur einen Beitrag zum ökonomischen Erfolg, sondern schließen durch die Rückführung von Nähr- und Mineralstoffen in die Natur auch den ökologischen Kreislauf.

Rund 9.000 Mitarbeiter (FTEs)1 an 51 Produktionsstandorten auf allen Kontinenten erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2024|25 einen Konzernumsatz von rund 3,5 Mrd. €. AGRANA wurde 1988 gegründet und notiert seit 1991 an der Wiener Börse.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

basierend auf dem Jahresabschluss nach UGB zum 28. Februar 2025

Geschäftsentwicklung 2024 25
TEUR
2023 24
TEUR
Veränderung
%
Umsatzerlöse 49.178 50.831 -3,3%
Sonstige betriebliche Erträge 84 239 -65,0%
Betriebsleistung 49.261 51.070 -3,5%
Operatives Ergebnis (Betriebserfolg) -13.238 -19.005 30,3%
Operative Marge1 -26,9% -37,2%
Beteiligungserträge 99.475 60.422 64,6%
Finanzerfolg 99.461 81.051 22,7%
Ergebnis vor Steuern 86.222 62.046 39,0%
Jahresüberschuss 95.440 59.567 60,2%
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 625 1.091 -42,7%

1 Operative Marge = Operatives Ergebnis / Betriebsleistung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der AGRANA lagen im Geschäftsjahr 2024|25 mit 49.178 Tsd. € geringfügig unter dem Vorjahresniveau (-1.653 Tsd. € bzw -3,3%). Die Erträge aus Lizenzeinnahmen verzeichneten einen Rückgang (-1.884 Tsd. € bzw -8,2%). Eine leicht positive Entwicklung zeigten die Erträge aus Konzernverrechnungen (+294 Tsd. € bzw +1,06%).

Ertragslage

Der Betriebserfolg (operatives Ergebnis) verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.767 Tsd. € (bzw. +30,3%) auf –13.238 Tsd. €. Diese Veränderung resultierte vor allem aus gesunkenen Personalaufwendungen (-6.435 Tsd. € bzw. - 22,4%), insbesondere aufgrund geringerer Aufwendungen für Altersversorgung. Im laufenden Geschäftsjahr führte der Rückgang des langfristigen Pensionstrends von 3,6 % auf 2,5 % und der Veranlagungserfolg aus dem Planvermögen zu einem Gewinn von rund +3.133 Tsd. €. Im Vorjahr 2023|24 führte die Umstellung auf das neue Vorstandsvergütungssystem, individuelle und kollektivvertragliche Erhöhungen sowie neue Altersvorsorgeverträge zu Aufwendungen von -3,262 Tsd. Weiters konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um -1.168 Tsd. € reduziert werden.

Die Beteiligungserträge stiegen im Geschäftsjahr 2024|25 um +39.053 Tsd. € auf 99.475 Tsd. € an und sind vor allem auf die Dividendenausschüttungen der AGRANA Stärke GmbH und der AGRANA International Verwaltungs- und Asset-Mangement GmbH zurückzuführen. Die Beteiligung an der AGRANA Zucker GmbH wurde um 12.800 Tsd. € wertgemindert.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanzkennzahlen 2024 25 2023 24 Veränderung
TEUR TEUR %
Bilanzsumme 1.282.393 1.339.689 -4,3%
Grundkapital 113.531 113.531 0,0%
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1.322 1.449 -8,8%
Anteile an verbundenen Unternehmen 410.824 423.625 -3,0%
Andere Finanzanlagen 394.893 479.259 -17,6%
Eigenkapital 803.237 764.037 5,1%
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 424.000 509.000 -16,7%
Eigenkapitalquote1 62,6% 57,0% 5,6 pp
Haftungsverhältnisse 135.493 184.628 -26,6%

1 Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Gesamtkapital

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 127 Tsd. €. Den Investitionen in Höhe von 625 Tsd. € stehen Abschreibungen in Höhe von 419 Tsd. € gegenüber.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten eine außerordentliche Abschreibung in Höhe von -12.800 Tsd. € der AGRANA Zucker GmbH.

Andere Finanzanlagen beinhalten Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und reduzierten sich im Geschäftsjahr 2024|25 um 85.000 Tsd. €, die mit der Rückführung des Schuldscheindarlehens in Verbindung stehen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Geschäftsjahr um 85.000 Tsd. € durch die Rückführung des Schuldscheindarlehens vermindert.

Die Eigenkapitalquote von 62,6 % ist im Vergleich zum Vorjahr (57,0 %) gestiegen, und zeigt weiterhin eine solide Eigenkapitalausstattung und Bilanzstruktur der Gesellschaft.

Die ausgenutzten Haftungsverhältnisse haben sich um 49.135 Tsd. € reduziert und sich auf gesunkene Finanzverbindlichkeiten bei den garantierten Gesellschaften zurückzuführen.

Cashflow

2024 25 2023 24 Veränderung
TEUR TEUR %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -60.898 -6.316 -864,1%
Cashflow aus Investitionstätigkeit 215.291 58.783 -266,2%
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -160.401 -11.460 1299,6%
Cashflow aus flüssigen Mitteln -6.008 41.007 114,7%
Bestand an flüssigen Mitteln1 329.992 336.000 -1,8%

1 einschließlich Forderungen gegenüber dem Konzern-Cash-Pooling mit AGRANA Group-Services GmbH 28.02.2025: 329.990 Tsd. €; 29.02.2024: 335.996 Tsd. €.

Die Gliederung des Cashflow erfolgt gemäß AFRAC-Stellungnahme 36 Geldflussrechnung (UGB).

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt 215.291 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2024|25 standen Auszahlungen für Ausleihungen und sonstige Investitionen, Einzahlungen aus Beteiligungserträgen in Höhe von 131.422 Tsd. € gegenüber.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -160.401 Tsd. € resultiert aus der Dividendenauszahlung von -56.240 Tsd. € (im Vorjahr: -56.240 Tsd. €), der Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten in Höhe von -85.000 Tsd. € sowie der Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von -19.161 Tsd. €.

Beteiligungen der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Die Segmente der AGRANA-Gruppe spiegeln sich in der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft im Finanzanlagevermögen unter den Beteiligungen wider.

Die weiteren Beteiligungen der AGRANA-Beteiligungs-Aktiengesellschaft werden bis auf die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H. zu 100 % gehalten. Die restlichen Anteile auf 100 % (33,33 %) der INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H werden von der KRÜGER Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Deutschland gehalten.

Die restlichen Anteile auf 100 % der "Segment-Gesellschaften" Stärke und Frucht werden von der Tochtergesellschaft AGRANA Sales & Marketing GmbH (ehem. AGRANA Marketing- und Vertriebsservice Gesellschaft m.b.H.) gehalten.

AGRANA Zucker GmbH

Die AGRANA Sales & Marketing GmbH ist die Dachgesellschaft für die Zuckerverkaufsaktivitäten des Konzerns und fungiert gleichzeitig als Holding für die Zucker-Beteiligungen in Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien sowie Bosnien und Herzegowina. Die AGRANA Zucker GmbH ist jene Gesellschaft, die das Vermögen der beiden österreichischen Zuckerfabriken besitzt und diese lenkt. Dem Segment Zucker werden weiters die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., Wien, die AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Wien, die Österreichische Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H., Wien, sowie die AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, als Gruppen-Holding zugerechnet. Die Gemeinschaftsunternehmen der AGRANA-STUDEN-Gruppe und der Beta Pura GmbH, Wien, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Geschäftsentwicklung

Segment Zucker 2024 25 2023 24 Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto) t€ 903.816 1.102.740 -18,0%
Umsätze zwischen den Segmenten t€ -34.257 -31.470 -8,9%
Umsatzerlösen t€ 869.559 1.071.270 -18,8%
EBITDA1 t€ -33.196 71.304 -146,6%
Operatives Ergebnis t€ -61.071 43.183 -241,4%
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden t€ -1.812 -461 -293,1%
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ -28.250 -2.344 -1105,2%
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ -91.133 40.378 -325,7%
EBIT-Marge % -10,5 3,8 -14,2 pp
Investitionen2 t€ 28.416 34.336 -17,2%
Mitarbeiter (FTEs)3 1.978 1.986 -0,4%

1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen

2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte

3 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

Der Absatz ging im Geschäftsjahr 2024|25 insgesamt um knapp 5 % zurück, wobei beim Hauptprodukt Zucker ein leichter Mengenanstieg verzeichnet wurde. Bei den Nebenprodukten gab es aufgrund der Subkategorie "Sonstige Produkte"4 einen deutlichen Absatzrückgang. Die AGRANA-Zuckermärkte wurden v.a. durch den enormen Wettbewerb aus der Ukraine speziell in den Defizitländern negativ beeinflusst. Aufgrund deutlich geringerer Absatzmengen in den Heimmärkten wurde mit Exportaktivitäten intensiv gegengesteuert.

Bei Zucker lagen die Verkaufspreise sowohl im Retailgeschäft als auch im Industriebereich im Geschäftsjahr 2024|25 deutlich unter dem Durchschnittswert des Vorjahres.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen deutlichen Rohertragseinbruch, der v.a. auf die deutlich geringeren Verkaufspreise zurückzuführen war. Einsparungen konnten den Rückgang im Rohertrag nur teilweise verringern. Das operative Ergebnis im Segment Zucker lag mit –61,1 Mio. € somit sehr deutlich unter dem Vorjahreswert.

Der Ergebnisbeitrag der AGRANA-STUDEN-Gruppe wirkte sich 2024|25 negativ auf das EBIT des Segmentes Zucker aus (– 1,1 Mio. €), und war um rund 165 % niedriger als im Vorjahr (1,7 Mio. €). Der Rückgang beim AGRANA-STUDEN-Ergebnis war im Wesentlichen auf die stark gesunkenen Verkaufspreise sowie eine niedrigere Auslastung der Raffinerie in Bosnien und Herzegowina zurückzuführen. Das zweite Zucker-Joint Venture, die Beta Pura GmbH, Wien, wirkte sich mit –0,7 Mio. € (Vorjahr: –2,2 Mio. €) negativ auf das Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen aus.

Das negative Ergebnis aus Sondereinflüssen im Segment Zucker in Höhe von 28,3 Mio. € stand im Wesentlichen in Zusammenhang mit den Reorganisationsmaßnahmen im Rahmen des Strategieprojektes AGRANA NEXT LEVEL. Es beinhaltet im Wesentlichen Wertminderungen auf Vermögenswerte in Höhe von –20,0 Mio. €, davon–2,6 Mio. € die temporäre Stilllegung der Rohzuckerraffination der Zuckerfabrik am rumänischen Standort Buzău betreffend, sowie Aufwendungen für weitere Reorganisationsmaßnahmen in Höhe von 7,1 Mio. €. Das Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –2,3 Mio. € im Vorjahr war im Wesentlichen auf Vorsorgen für Abfindungszahlungen zurückzuführen.

AGRANA Stärke GmbH

Das Segment Stärke umfasst die vollkonsolidierten Gesellschaften AGRANA Stärke GmbH, Wien, mit den drei österreichischen Fabriken in Aschach (Maisstärke), Gmünd (Kartoffelstärke) und Pischelsdorf (integrierte Weizenstärkeund Bioethanolanlage), die AGRANA TANDAREI S.r.l. mit einem Werk in Rumänien (Maisverarbeitung) sowie die Marroquin Organic International, Inc., Santa Cruz|Kalifornien|USA, ein auf Bio-Produkte spezialisiertes Handelshaus. Zudem führt und koordiniert die AGRANA Stärke GmbH, gemeinsam mit dem Joint Venture-Partner Archer Daniels Midland Company, Chicago|Illinois|USA, die Gemeinschaftsunternehmen der HUNGRANA-Gruppe (mit einem Werk in Ungarn; Herstellung von Stärke- und Verzuckerungsprodukten sowie Bioethanol), die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Geschäftsentwicklung

Segment Stärke 2024 25 2023 24 Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto) t€ 1.027.198 1.163.647 -11,7%
Umsätze zwischen den Segmenten t€ -13.213 -14.895 11,3%
Umsatzerlösen t€ 1.013.985 1.148.752 -11,7%
EBITDA1 t€ 83.274 94.062 -11,5%
Operatives Ergebnis t€ 35.782 48.533 -26,3%
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden t€ 2.297 1.853 24,0%
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ -6.111 0 -
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ 31.968 50.386 -36,6%
EBIT-Marge % 3,2 4,4 -1,2 pp
Investitionen2 t€ 33.302 42.110 -20,9%
Mitarbeiter (FTEs)3 1.178 1.170 0,6%

1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen

2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte

3 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

Das Geschäftsjahr 2024|25 war im Segment Stärke von konjunkturbedingtem Preisdruck geprägt. Nach dem Absatzrückgang im Geschäftsjahr 2023|24 stiegen die verkauften Mengen an Haupt- und Nebenprodukten im abgelaufenen Jahr wieder moderat. Die Umsatzerlöse sanken jedoch deutlich von 1.148,8 Mio. € auf 1.014,0 Mio. €. Der Umsatzrückgang war auf Preiseffekte zurückzuführen. Aufgrund sinkender Rohstoff- und Energiepreise war auch ein deutlicher Rückgang der Marktpreise im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten, mit Auswirkungen auf die Verkaufspreise des gesamten Produktportfolios. So sanken z.B. die Verkaufspreise für Ethanol aufgrund deutlich gefallener Platts-Notierungen um rund 14 %.

Die Nebenprodukterlöse korrelieren in der Regel mit der Entwicklung der Rohstoffkosten und diese waren rückläufig. Bei Hochproteinen wie Vitalgluten war ein noch deutlicherer Preisabwärtstrend zu beobachten, weshalb der Umsatz mit Nebenprodukten trotz moderat höherer Verkaufsmengen deutlich unter dem Vorjahreswert lag.

Die Herstellungskosten waren durch gesunkene Rohstoffkosten zwar niedriger als im Vorjahr. Die Verkaufspreise für die Haupt- und Nebenprodukte sanken aber in viel größerem Ausmaß mit negativen Auswirkungen auf die Margen. Durch die weiterhin hohen Inflationsraten stiegen auch die Personalkosten. Ergebnisbelastend wirkte sich auch eine mehrwöchige, hochwasserbedingte Betriebsunterbrechung des Werkes in Pischelsdorf|Österreich aufgrund der Flutung des Energieversorgers sowie des Anschlussbahnhofes im Herbst 2024 aus. Das Werk in Pischelsdorf selbst wurde durch das Hochwasser nicht geflutet und somit wurden auch keine Schäden an Anlagenteilen verzeichnet. Im Berichtsjahr wurde somit ein operatives Ergebnis von 37,0 Mio. € erzielt, das deutlich unter dem Vorjahreswert lag.

Die nach der Equity-Methode einbezogene HUNGRANA-Gruppe trug mit einem Ergebnisanteil von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) positiv zum Segment-EBIT bei. Im ungarischen Joint Venture hat sich infolge gesunkener Rohstoff- und Energiepreise die Auslastung deutlich verbessert und auch die Absatzmengen konnten gesteigert werden. Die Verkaufspreise aller Haupt- und Nebenprodukte der HUNGRANA-Gruppe lagen jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert.

Im vierten Quartal 2024|25 wurde im Segment Stärke ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –6,1 Mio. € für Restrukturierungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der neuen Konzernstrategie verbucht, –3,1 Mio. € davon betrafen einen Sozialplan.

AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH

Die AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, ist die Dachgesellschaft für das Segment Frucht. Koordination und operative Führung für den Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen erfolgen durch die Holdinggesellschaft AGRANA Fruit S.A.S. mit Firmensitz in Mitry-Mory|Frankreich. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate operiert die AUSTRIA JUICE GmbH mit Sitz in Kröllendorf/Allhartsberg|Österreich als operative Holding. Insgesamt sind dem Segment zum Bilanzstichtag 24 Produktionsstandorte in 19 Ländern für Fruchtzubereitungen und 14 Werke in sieben Ländern für die Herstellung von Apfel- und Beerensaftkonzentraten zuzurechnen.

Geschäftsentwicklung

Segment Frucht 2024 25 2023 24 Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto) t€ 1.631.607 1.567.940 4,1%
Umsätze zwischen den Segmenten t€ -1.149 -1.086 -5,8%
Umsatzerlösen t€ 1.630.458 1.566.854 4,1%
EBITDA1 t€ 140.821 125.712 12,0%
Operatives Ergebnis t€ 101.752 84.946 19,8%
Ergebnis aus Sondereinflüssen t€ -2.042 -24.699 91,7%
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) t€ 99.710 60.247 65,5%
EBIT-Marge % 6,1 3,8 2,3 pp
Investitionen2 t€ 51.950 50.882 2,2%
Mitarbeiter (FTEs)3 5.824 5.720 1,8%

1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen

2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte

3 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)

Der Umsatz im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen wuchs geringfügig um rund 2 %, was einerseits auf erhöhte Verkaufsmengen, aber auch auf Preissteigerungen zurückzuführen war. Umsatzsteigerungen wurden insbesondere in den Regionen Mittlerer Osten und Nordafrika, Mexiko und Russland erzielt. Einen leichten preisbedingten Umsatzrückgang gab es in der Region Europa inklusive Ukraine. Eine Analyse der Umsatzentwicklung nach Produktkategorien zeigte gestiegene Verkaufsmengen und höhere Preise im strategisch bedeutenden Geschäftsbereich "Beyond" (Eiscreme und Food Service). Im Kerngeschäftsbereich (Produkte für die Molkereiindustrie), der rund 80 % der verkauften Fruchtzubereitungsmengen ausmacht, konnte die Umsatzsteigerung durch höhere Absatzmengen erzielt werden.

Das operative Ergebnis im Bereich Fruchtzubereitungen lag deutlich über dem Vorjahresergebnis. Insbesondere in den Regionen Europa inklusive Ukraine (v.a. gute Margen), Mexiko (v.a. gute Margen) und Australien (gute Mengen und Margen) konnten deutliche Ergebnisverbesserungen erzielt werden. Ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –2,1 Mio. € für Reorganisationsmaßnahmen wirkte sich negativ auf das EBIT im Bereich Fruchtzubereitungen aus. Im Vorjahr wurde ein vergleichsweise viel größeres negatives Sondereinflussergebnis verbucht, als ein schwacher Geschäftsausblick in China Wertminderungen von Anlagevermögen in Asien in Höhe von 20,8 Mio. € auslöste.

Die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate lagen preisbedingt deutlich über dem Vorjahreswert. Das Geschäft mit Apfelsaftkonzentraten verlief sehr zufriedenstellend, eine verschlechterte Margensituation gab es nur bei Buntsaftkonzentraten, vorrangig durch Ernteverwerfungen bei Himbeere und Schwarzer Johannisbeere. Der Added Value-Bereich entwickelte sich weiterhin sehr positiv, wobei das Aromengeschäft besonders hervorzuheben ist. Ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –3,9 Mio. € wirkte sich im Vorjahr negativ auf das EBIT im Bereich Fruchtsaftkonzentrate aus (v.a. durch Wertminderungen der Assets am chinesischen Juice-Standort mit –3,2 Mio. €). Da im Geschäftsjahr 2024|25 ein Ergebnis aus Sondereinflüssen von 0,1 Mio. € berücksichtigt wurde, verbesserte sich das Juice-EBIT im Jahresvergleich deutlich.

INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H.

Die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H. ist auf die Entwicklung und Produktion von Instantprodukten spezialisiert und ist dem Segment Zucker zugeordnet.

AGRANA Research & Innovation Center GmbH

Bei der AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Wien werden schwerpunktmäßig die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Zucker und Stärke der AGRANA-Gruppe gebündelt.

AGRANA Group-Services GmbH

Die AGRANA Group-Services GmbH erfüllt im Konzern die Finanzierungsfunktion und betreibt das Cash-Pooling. Sie ist, wie die Holding, dem Segment Zucker zugeordnet.

Umwelt, Soziales und Governance

Umweltinformationen

AGRANAs Nachhaltigkeitsverständnis

Unter Nachhaltigkeit versteht AGRANA, als industrieller Veredler agrarischer Rohstoffe, die Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. Folgende drei Leitsätze, die dem Management und allen Mitarbeitenden als praktische und leicht verständliche Anleitung für ein tägliches nachhaltiges Handeln dienen, fassen AGRANAs Nachhaltigkeitsverständnis zusammen:

  • Verwertung von annähernd 100 % der eingesetzten Rohstoffe und Nutzung emissionsarmer Technologien, um Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern oder zu vermeiden.
  • Achtung aller Stakeholder und der Gemeinschaften, in denen das Unternehmen direkt und indirekt tätig ist.
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden in langfristigen Partnerschaften, um gemeinsam klimawandelresiliente Geschäftsmodelle zu fördern. AGRANA entwickelte ihr Nachhaltigkeitsverständnis auf Basis der regelmäßigen Interaktion mit ihren Stakeholder-Gruppen.

AGRANA Nachhaltigkeitsaktivitäten im Geschäftsjahr 2024|25 und Ziele

Zur Ermittlung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen wandte AGRANA eine Methodik an, die den Anforderungen des ESRS-Standards und den Leitlinien der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entspricht. Um verschiedene Perspektiven in den Prozess einzubringen, wurden sowohl interne als auch externe Stakeholder einbezogen. Schwer erreichbare Gruppen, wie die Natur oder Arbeitskräfte in der Tier-2-Lieferkette, wurden mittels Proxies, Risikoanalysen und wissenschaftlichen Studien berücksichtigt. Bestehende Austauschformate und Dokumentationen zur Stakeholder-Einbeziehung wurden herangezogen, um die kontinuierliche Einbindung der Perspektiven der AGRANA-Interessengruppen zu gewährleisten.

AGRANA hat im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und in Abstimmung mit der Muttergesellschaft Südzucker AG sowie unter Einbeziehung der Stakeholderanalyse folgende wesentliche Handlungsfelder definiert, diese bilden auch die Grundpfeiler der AGRANA-Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Klimaschutz und Ökoeffizienz unserer Produktion
  • Verantwortungsvolle Beschaffung und nachhaltige Landwirtschaft
  • Attraktiver Arbeitgeber und Arbeitssicherheit
  • Produktsicherheit
  • Governance und Compliance

Die SAI-Platform1 bietet industriellen Veredlern landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie AGRANA, mehrere hilfreiche Instrumente v.a. zur Evaluierung und Dokumentation der Einhaltung guter Umwelt- und Sozialkriterien in der agrarischen Lieferkette bzw. zum Vergleich der Wertigkeit unterschiedlicher Nachweise bzw. internationaler Zertifizierungen an.

Das Basisinstrument stellt dabei immer das von der SAI-Platform erstellte Farm Sustainability Assessment (FSA) dar. Dieses wird mithilfe eines Fragebogens, welcher aus 109 Fragen zu allen für die Nachhaltigkeit relevanten Themenschwerpunkten, wie Betriebsführung, Arbeitsbedingungen (inklusive Fragen zu Kinder- und Zwangsarbeit), Boden- und Nährstoffmanagement oder Pflanzenschutz, besteht, durchgeführt. Je nach Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien erhält der Anbaubetrieb eine Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Status Gold, Silber oder Bronze. AGRANA hat sich zum Ziel gesetzt, dass jene Kontraktlandwirte, welche die FSA-Systematik anwenden, zumindest FSA-Silber-Status erreichen sollen.

Im Geschäftsjahr 2024|25 waren rund 87 % der von AGRANA verarbeiteten Rohstoffmenge im SAI FSA-System direkt oder indirekt erfasst.

Externe Zertifizierungen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich

Die Prinzipien der internationalen Norm für Qualitätsmanagementsysteme ISO 9001 bilden die Basis des AGRANA-Qualitätsmanagementsystems. Es besteht dadurch eine gute konzernweite Basis der Dokumentation und Berücksichtigung von Stakeholder-Anliegen. So wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Stakeholder in die

1 Die Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI Platform) ist eine globale Non-Profit-Organisation der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die nachhaltige Landwirtschaftslösungen durch mitgliedergetriebene, vorwettbewerbliche Zusammenarbeit entwickelt.

Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie integriert und effektiv adressiert und auch in der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells berücksichtigt werden. Diese Anpassungen konzentrieren sich auf eine verstärkte Ausrichtung an Nachhaltigkeit, eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung, Innovationsförderung und die Integration ökologischer und sozialer Verantwortung.

AGRANA implementierte an ihren Standorten zertifizierte Managementsysteme für Qualität (ISO 9001) und Lebensmittelsicherheit (z.B. FSSC), die kontinuierlich mittels weltweit gültiger Richtlinien umgesetzt werden. Diese Systeme dienen dazu, prozessorientiert die Produktion qualitativ hochwertiger und vor allem sicherer Lebensmittel sicherzustellen. Die im Managementsystem festgelegten Vorgaben und die daraus abgeleiteteten Maßnahmen werden durch interne Audits regelmäßig überprüft bzw. auch extern im Jahresrhythmus kontrolliert, wobei ein Teil der externen Audits unangekündigt erfolgt. Die Ergebnisse der Audits werden dazu genutzt, das Managementsystem mit seinen Maßnahmen fortlaufend zu verbessern und somit den hohen Sicherheitslevel aufrechtzuerhalten. Durch eine kontinuierlich niedrige Rate von Reklamationen und Produktrückrufen wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zur Behebung der wesentlichen potenziellen Auswirkungen bestätigt.

Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden keine schweren Verstöße gegen die Menschenrechte in Bezug auf Verbraucher gemeldet.

Da die finanziellen und personellen Ressourcen, die für Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktqualität und sicherheit sowie zur Wahrung der Verbraucherrechte eingesetzt werden, nicht immer eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.

Seit 2009 ist AGRANA Mitglied der Supplier Ethical Data Exchange (SEDEX), die soziale Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellt. Diese Standards umfassen unter anderem Arbeitsbedingungen, Sicherheit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit. Zusätzlich arbeitet AGRANA eng mit landwirtschaftlichen Lieferanten zusammen, um deren Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Farm Sustainability Assessment (FSA), durch das sichergestellt wird, dass die meisten Zulieferer einen hohen Nachhaltigkeitsstatus erreichen. Diese umfassenden Bemühungen werden durch Qualitätsaudits, die Lieferantenqualifikation und aufgrund der Due Diligence Maßnahmen durchgeführten Compliance-Audits begleitet, wodurch ein guter Mindeststandard insbesondere in der Tier-1-Wertschöpfungskette sichergestellt wird. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Überwachung der Arbeitsbedingungen und die Gewährleistung ethischer Praktiken. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Audits der Lieferkette und für Korrekturmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen dem AGRANA-Verhaltenskodex entsprechen.

Soziale Informationen

AGRANA erkennt die zentrale Bedeutung ihrer Mitarbeitenden für ihre Strategie und den langfristigen Geschäftserfolg an. Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft ergeben sich sowohl aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens als auch aus der Strategie und stehen in enger Wechselwirkung mit diesen. Diese Dynamik wird kontinuierlich berücksichtigt, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, die sowohl den Bedürfnissen und Herausforderungen der Mitarbeitenden gerecht werden als auch eine nachhaltige Entwicklung der Gruppe fördern.

Das Unternehmen beschäftigt im gesetzlich zugelassenen Rahmen Mitarbeitende sowohl unbefristet als auch befristet. In Zeiten, in denen ein erhöhter Arbeitskräftebedarf besteht (z. B. während der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen in der Erntesaison und darüber hinaus), wird dieser Bedarf mit eingestellten Saisonkräften, aber auch Leiharbeitskräften gedeckt. Alle beschriebenen Mitarbeitendengruppen können von den identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken betroffen sein, wenngleich auch in unterschiedlicher Ausprägung.

Durch regelmäßige Tarifverhandlungen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmer-Vertretungen werden Lohnerhöhungen sowie zusätzliche Benefits für die eigene Belegschaft erzielt, was zu einer verbesserten finanziellen Absicherung beiträgt. Sichere Beschäftigungsverhältnisse, gesetzeskonforme Arbeitszeiten und faire Bezahlung werden durch die sorgfältige Implementierung und Überwachung von Kollektivverträgen gewährleistet, denen annähernd zwei Drittel der Mitarbeitenden unterliegen. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung eines kontinuierlichen sozialen Dialogs zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmer-Vertretungen eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Da Kollektivverträge und sozialer Dialog allerdings nicht flächendeckend in der gesamten AGRANA-Gruppe etabliert sind, betreffen diese positiven Auswirkungen nicht alle Mitarbeitenden, was sich in den betroffenen Gruppen als potenzielle negative Auswirkung zeigen kann.

Das identifizierte wesentliche Risiko im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft, das in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurde, ergibt sich nicht aus einer identifizierten Auswirkung. Es basiert jedoch auf einer als wesentlich eingestuften Abhängigkeit: der Verfügbarkeit von Fachkräften, die für die Besetzung kritischer Positionen und die Sicherstellung des operativen Betriebs von zentraler Bedeutung ist. Die Umweltpläne von AGRANA haben derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft. Auch Auswirkungen bzw. Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sind im eigenen Betrieb nicht zu erwarten, da alle Mitarbeitenden vor Einstellung einen Prüfprozess durchlaufen.

Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat das Unternehmen ein umfassendes Verständnis über tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden entwickelt. Dieser Prozess basierte auf einer intensiven Einbindung interner Stakeholder sowie einer Analyse spezifischer Tätigkeitsbereiche. Durch gezielte Workshops und in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wurden Perspektiven und potenzielle Herausforderungen für die Gruppe der Mitarbeitenden identifiziert. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Gleichstellung, Diversität und Inklusion gelegt, wie sie durch den internen Diversity-Lead und andere Fachexpertinnen und -experten in den Prozess eingebracht wurden. Die Ermittlung von Auswirkungen erfolgte auch durch den Austausch mit Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Arbeitsschutz oder Compliance.

Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen zu verhindern, zu mindern und zu verbessern, mit Risiken umzugehen und eventuelle Chancen zu nutzen, verfügt AGRANA über Konzepte bzw. Richtlinien, die für alle Mitarbeitenden in allen Ländern, in denen AGRANA tätig ist, relevant sind. Mit diesen Richtlinien werden alle identifizierten wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit adressiert. Sie sind der Belegschaft über vielfältige Kommunikationskanäle zugänglich, wie z.B. Aushänge oder Intranet.

Mit der Grundsatzerklärung Menschenrechte bekräftigt der Vorstand von AGRANA die grundlegende Strategie sowie das Engagement für die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen des bestehenden AGRANA-Compliance-Management-Systems insbesondere in seiner Lieferkette. Diese Grundsatzerklärung ist für alle AGRANA-Gesellschaften sowie deren Mitarbeitende und Organe verbindlich. Zusammen mit dem Verhaltenskodex, dessen Werte auch von den Geschäftspartnern einzuhalten sind, bildet sie die Grundlage der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte. Auf die Einbeziehung der Sichtweisen der Belegschaft und der Arbeitnehmervertreter referenzieren Maßnahmen wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen und die Förderung einer offenen Unternehmenskultur mit dem Schutz von Hinweisgebern.

Die Gesamtanzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag von 9.077 Köpfen entspricht 8.980 Vollzeitäquivalenten im Jahresdurchschnitt. AGRANA beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeitenden, die sich als divers oder ohne Geschlechtsangabe identifizierten. Der Anteil der befristeten Beschäftigten lag aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells bei 23 %.

Im Geschäftsjahr 2024|25 ereigneten sich keine Todesfälle durch arbeitsbedingte Verletzungen, sowohl von eigenen Mitarbeitenden als auch von Fremdarbeitskräften. Es kam zu 101 Arbeitsunfällen von eigenen Beschäftigten der AGRANA-Gruppe und 6 Arbeitsunfälle von Fremdarbeitskräfte im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen. 100 % der Beschäftigten und Fremdarbeitskräften sind im AGRANA-OHS-Management-System abgedeckt.

Governance Informationen

Die neue Konzernstrategie "AGRANA NEXT LEVEL" ist eine zukunftsweisende Antwort auf eine neue globale Normalität, die von geopolitischen Unsicherheiten, Rohstoffvolatilitäten und zunehmendem Kostendruck geprägt ist. Sie erneuert AGRANA als internationale Unternehmensgruppe durch die neugestaltete, agile strategische Holding und zwei fokussierte, miteinander agierende Geschäftsbereiche – "Agricultural Commodities & Specialities" und "Food & Beverage Solutions". Dies reduziert Komplexität, schafft Effizienz durch Synergien und bietet Raum für Innovation und Nachhaltigkeit. Einen weiteren wichtigen Baustein bildet Compliance. Diese ist für AGRANA das Fundament guter Unternehmensführung und Teil der Unternehmensstrategie. Ziel ist es, eine stabile Compliance-Kultur zu etablieren und Fehlverhalten von AGRANA-Mitarbeitenden und -Organen zu vermeiden.

Compliance wird vom AGRANA-Vorstand und den Führungskräften vorbildhaft gelebt. Dem Gesamtvorstand obliegt dabei die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und somit für das Thema Compliance, welches beim CEO der AGRANA-Gruppe ressortiert. Compliance funktioniert, wenn alle Mitarbeitenden und Organe von AGRANA und ihren Tochtergesellschaften ihr Handeln an den Grundwerten des AGRANA-Verhaltenskodex sowie den geltenden

Compliance-Richtlinien ausrichten. Daher tragen alle dafür Verantwortung, diese Werte bei ihrer täglichen Arbeit zu beachten und umzusetzen.

Das AGRANA-Compliance Office berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. Einmal jährlich erfolgt ein Compliance-Management-Review im Gesamtvorstand, in dem die Vorgaben für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung diskutiert und evaluiert und Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden. Zweimal jährlich wird an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates über den Stand des Compliance-Systems sowie die im Berichtszeitraum aufgetretenen Compliance-Fälle berichtet. Zur Erfüllung und Weiterentwicklung der Compliance-Aufgaben steht dem Compliance Office ein jährliches Budget zur Verfügung.

In den Segmenten Stärke, Zucker und Frucht tragen die CFOs die Verantwortung für das Thema Compliance und ernennen geeignete lokale Verantwortliche in den in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Zusammenarbeit mit der Internen Revision erfolgt nach Maßgabe eines zweigliedrigen Systems. Compliance Visits werden vom Vorstand vorgegeben und bei Bedarf vom Compliance Office – teilweise im Zuge von internen Audits – durchgeführt. Das Compliance Office übernimmt im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit hauptsächlich präventive Funktionen. Der Internen Revision kommt gemeinsam mit dem Compliance Office eine Kontrollfunktion hinsichtlich der compliancerelevanten Sachverhalte zu.

Die Compliance-Verantwortlichen legen in Form eines jährlichen Compliance-Berichts Rechenschaft über die identifizierten Compliance-Risiken und die eingeleiteten Risikovermeidungsmaßnahmen ab. Außerdem melden sie konzernrelevante Compliance-Vorfälle (ad-hoc-Fälle), die auch in ein internes Case Managementsystem einfließen, unverzüglich an das Compliance Office. Sie tragen in ihrem Bereich Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien von AGRANA sowie der nationalen und internationalen Gesetze und Standards.

Das Compliance Board mit eigener Geschäftsordnung besteht aus den folgenden ständigen Mitgliedern: den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Interne Revision, Human Resources, Recht, Generalsekretariat sowie Sustainability und Compliance. Es berät zumindest jährlich über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Compliance. Zusätzliche Sitzungen können jederzeit einberufen werden. Die genannten Positionen und Organe werden in der AGRANA-Compliance-Management-Richtlinie-festgelegt.

Der Schwerpunkt des Compliance-Management-Systems liegt auf der Prävention von Compliance-Risiken, die durch Fehlverhalten von Management, Führungskräften, Mitarbeitenden oder externen Partnern entstehen können. Diese Risiken ergeben sich aus einer unzureichend ausgeprägten Compliance-Kultur sowie aus der Missachtung oder Nichteinhaltung internen Richtlinien, Unternehmenswerten und Gesetzen. Ziel ist es, potenziell negative rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Auswirkungen auf AGRANA wirksam zu vermeiden.

Basis des Compliance-Management-Systems ist eine interne Risikoanalyse, die regelmäßig überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Governance-Risiken bewerten. Neben länder- und branchenspezifischen Risiken werden konkrete unternehmensspezifische Risiken evaluiert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert. Die vom Compliance Office verfassten Dokumente des Compliance-Management-Systems wurden vom AGRANA-Vorstand beschlossen. Ihre Einhaltung wird von der Internen Revision kontrolliert. Alle Richtlinien sind im gruppenweiten Intranet abrufbar.

Forschung und Entwicklung

In einem hochkompetitiven Marktumfeld ist es für AGRANA von zentraler Bedeutung, Markttrends frühzeitig zu erkennen, durch Produktinnovationen die Bedürfnisse der Märkte zu erfüllen und maßgeschneiderte Kundenlösungen zu entwickeln. In enger Partnerschaft mit ihren Kunden arbeitet AGRANAs Forschung und Entwicklung (F&E) laufend an neuen Technologien, Spezialprodukten und innovativen Anwendungsmöglichkeiten bestehender Produkte und unterstützt somit die auf langfristigen Erfolg ausgelegte Konzernstrategie.

Das AGRANA Research & Innovation Center (ARIC) in Tulln|Österreich ist neben 17 lokalen Frucht-NPD1 -Centern der zentrale Forschungs- und Entwicklungs-Hub des Konzerns. Das ARIC ist als eigenständiges Unternehmen in der AGRANA-Gruppe organisiert und eine 100 %-Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, deren Ziel es ist, innovative Produkte aus den Rohstoffen Zuckerrübe, Kartoffel, Mais, Wachsmais, Weizen und aus diversen Früchten zu entwickeln. Das ARIC ist national und international als Inhouse-F&E-Dienstleister und Serviceanbieter in den Bereichen Zuckertechnologie,

Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Stärketechnologie, Mikrobiologie, Biotechnologie und Fruchtzubereitungen tätig.

Die Zusammenarbeit von F&E-Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen unter einem Dach ermöglicht nicht nur verwaltungstechnische Synergieeffekte, sondern fördert v.a. den Austausch unterschiedlicher Forschergruppen und Disziplinen, insbesondere zu bereichsübergreifenden Themen. Durch die sich ergänzenden Erfahrungen ergeben sich Vorteile bei segmentübergreifenden Forschungsschwerpunkten, z.B. bei Technologien, Verdickungs- und Süßungslösungen sowie Aromen, Mikrobiologie, Produktqualität und -sicherheit sowie Bio-Produkten.

F&E-Kennzahlen 2024 25 2023 24
F&E-Aufwendungen (Intern und extern) Mio. € 27,1 26,0
F&E-Quote2 % 0,77 0,69
Mitarbeiter in F&E (Köpfe) 341 333

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Der Vorstand der AGRANA-Gruppe ist sich der Bedeutung eines aktiven und funktionsfähigen Risikomanagements bewusst. Dieses verfolgt das grundsätzliche Ziel, Chancen- und Risikopotenziale ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestandes der Unternehmensgruppe zu setzen.

Die AGRANA-Gruppe bedient sich integrierter Kontroll- und Berichtssysteme, die eine regelmäßige, konzernweite Einschätzung der Risikosituation ermöglichen. Im Rahmen der Früherkennung und Überwachung von konzernrelevanten Risiken wurden zwei einander ergänzende Steuerungsinstrumente implementiert:

  • Ein konzernweites operatives Planungs- und Berichtssystem bildet die Basis für die monatliche Berichterstattung an die zuständigen Entscheidungsträger. Im Rahmen dieses Reporting-Prozesses wird für die Gruppe und für jedes Segment ein separater Risikobericht erstellt. Der Fokus liegt dabei auf der Ermittlung von Sensitivitäten in Bezug auf sich verändernde Marktpreise für das gegenwärtige und das folgende Geschäftsjahr. Die einzelnen Risikoparameter werden laufend der aktuellen Planung bzw. dem aktuellen Forecast gegenübergestellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis berechnen zu können. Neben der laufenden Berichterstattung diskutieren die Verantwortlichen aus den Geschäftsbereichen regelmäßig direkt mit dem Vorstand über die wirtschaftliche Situation sowie den Einsatz risikoreduzierender Maßnahmen.
  • Das Risikomanagement verfolgt die Zielsetzung, wesentliche Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Chancen- und Risikopotenzial zu identifizieren und zu bewerten. Zweimal jährlich werden die Risiken über den finanziellen Planungshorizont von fünf Jahren in den einzelnen Geschäftsbereichen durch ein definiertes Risikomanagement-Team in Kooperation mit dem zentralen Risikomanagement analysiert. Der Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation und deren Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Risiko-/Chancenpotenzial, die Definition von Frühwarnindikatoren sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung. Zudem wird für das laufende Geschäftsjahr die aggregierte Risikoposition der AGRANA-Gruppe mittels einer im Risikomanagement üblichen Berechnung, der "Monte-Carlo-Simulation", ermittelt. So kann beurteilt werden, ob ein Zusammenwirken oder die Kumulation von Einzelrisiken ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen könnte. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse aus der "Monte-Carlo-Simulation" als Basis einer liquiditätsbasierten Analyse der Risikotragfähigkeit. Die Ergebnisse werden an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates berichtet.

Für die Segmente der AGRANA-Gruppe wurden Risikomanagement-Verantwortliche definiert, die in Abstimmung mit dem Vorstand im Bedarfsfall Maßnahmen zur Schadensminimierung einleiten sollen.

Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft und als Ergebnis der Beurteilung wird ein abschließender Bericht über die Funktionsfähigkeit des unternehmensweiten Risikomanagements erstellt.

Risikopolitik

AGRANA sieht im verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken eine wesentliche Grundlage für eine ziel- und wertorientierte sowie nachhaltige Unternehmensführung. Die Risikopolitik der Unternehmensgruppe zielt auf risikobewusstes Verhalten ab und sieht klare Verantwortlichkeiten, eine Unabhängigkeit im Risikomanagement und die Durchführung interner Kontrollen vor.

Risiken dürfen konzernweit nur dann eingegangen werden, wenn sie sich aus dem Kerngeschäft der AGRANA-Gruppe ergeben und nicht ökonomisch sinnvoll vermieden oder abgesichert werden können. Sie sind möglichst zu minimieren, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Chance Bedacht zu nehmen ist. Das Eingehen von Risiken außerhalb des operativen Geschäftes ist ohne Ausnahmen verboten.

Die AGRANA Beteiligungs-AG ist für die konzernweite Koordinierung und Umsetzung der vom Vorstand festgelegten Maßnahmen zum Risikomanagement verantwortlich. Der Einsatz von Hedge-Instrumenten ist nur zur Absicherung von operativen Grundgeschäften und Finanzierungstätigkeiten, nicht jedoch zu Spekulationszwecken außerhalb der Kerngeschäftstätigkeit der AGRANA-Gruppe erlaubt. Über den Bestand und die Werthaltigkeit von Hedge-Kontrakten wird regelmäßig an den Vorstand berichtet.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Die Unternehmensgruppe ist Risiken ausgesetzt, die sich sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus nationalen und internationalen Rahmenbedingungen ableiten.

Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf Klimawandel, Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein.

Operative Risiken

Beschaffungsrisiken

AGRANA ist auf ausreichende Verfügbarkeit agrarischer Rohmaterialien in der benötigten Qualität angewiesen. Neben einer möglichen Unterversorgung mit geeigneten Rohstoffen stellen deren Preisschwankungen, wenn sie nicht oder nicht ausreichend an die Abnehmer weitergegeben werden können, ein Risiko dar. Wesentliche Treiber für Verfügbarkeit, Qualität und Preis sind wetterbedingte Gegebenheiten in den Anbaugebieten, die Wettbewerbssituation, regulatorische und gesetzliche Regelungen sowie die Veränderung der Wechselkurse relevanter Währungen.

Produktqualität und -sicherheit

AGRANA sieht in der Produktion und im Vertrieb von qualitativ hochwertigen und sicheren Produkten eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Das Unternehmen verfügt über ein streng ausgelegtes und laufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement, das den Anforderungen der relevanten lebensmittelrechtlichen Standards und den kundenseitig festgelegten Kriterien entspricht und den gesamten Prozess, von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis zur Auslieferung der gefertigten Waren umfasst. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird regelmäßig durch interne und externe Audits verifiziert. Darüber hinaus sollen abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherungen allfällige Restrisiken abdecken.

Markt- und Wettbewerbsrisiken

AGRANA steht im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit im intensiven Wettbewerb mit regionalen wie auch überregionalen Mitbewerbern. Der Eintritt neuer Mitbewerber bzw. die Schaffung zusätzlicher Produktionskapazitäten bestehender Konkurrenten können die Wettbewerbsintensität in Zukunft verstärken.

Wie auch im Kalenderjahr 2024 beobachtbar, erhöhen sich die Häufigkeit und die Schwere von sehr warmen Wetterperioden, Starkniederschlägen und Dürren durch die Klimaveränderungen. Nach einem nassen Frühjahr, gefolgt von Hitzewellen und starken Regenfällen, nahm das Auftreten von Schädlingen und Krankheiten zu, was in einigen Teilen der EU die Zuckerrübenerträge beeinträchtigte. Zudem beeinflussten auch starke Regenfälle, Schneefall und Frost die Rübenernte in einigen Regionen Zentraleuropas. Dies führte zu Verzögerungen und Qualitätseinbußen bei den Rüben und wirkte sich damit ebenfalls direkt negativ auf die Erträge und die Produktionseffizienz aus.

AGRANA ergreift Maßnahmen zur Stärkung ihres Kerngeschäfts und zum Ausbau ihrer Marktpositionen, um Volatilitäten abzufangen und eine stabile Ertragslage zu erzielen. Investitionen werden in den Ausbau von Absatzmärkten für Fruchtzubereitungen und im Food Service-Bereich getätigt. Die globale politische Situation und ihre Auswirkungen auf Lieferketten könnten das Segment Frucht negativ beeinflussen, wobei Argentinien und die Türkei besonders beobachtet werden.

Wirtschaftspolitik der 2. US-Präsidentschaft Donald Trump

Die Unsicherheiten im Hinblick auf die Einführung von Strafzöllen im Zuge der Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump bleiben erheblich. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Jänner 2025 wurden zahlreiche Maßnahmen, insbesondere Zölle, angekündigt, teilweise umgesetzt und teils vorläufig ausgesetzt – eine mögliche Wiedereinführung bleibt offen. Diese Zollmaßnahmen betreffen vor allem China, Mexiko, Kanada und die Europäische Union. Zur Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen führt AGRANA im Segment Frucht eine umfassende Risikoanalyse durch und erarbeitet gezielte Maßnahmen, um die Weitergabe etwaiger Kostensteigerungen an Kunden sicherzustellen. Zudem pflegt AGRANA eine enge Kommunikation mit seinen Kunden, um Transparenz und eine vorausschauende Zusammenarbeit zu gewährleisten. Parallel dazu werden alternative Preisgestaltungsmodelle sowie Strategien zur Rohmaterialbeschaffung intensiv diskutiert und entwickelt, um potenzielle Risiken abzufedern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate werden Apfelsaftkonzentrate vom chinesischen Werk nach Amerika exportiert. Durch den Anstieg der amerikanischen Zölle werden sich die Exporte verteuern und könnten als Folge die Auslieferungen reduzieren.

Die protektionistische Handelspolitik der Trump-Regierung könnte auch potenzielle Auswirkungen auf den globalen Zuckersektor haben und zu einer Umstrukturierung der Prioritäten bzw. Vereinbarungen zwischen wichtigen Handelsblöcken führen. Die Einführung hoher Zölle verstärkt die Marktschwankungen, da betroffene Länder möglicherweise mit eigenen Zöllen reagieren, was zu einem Handelskonflikt führen könnte, dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft schwer vorhersehbar sind, aber erheblich sein könnten.

Ein Ergebnis könnte beispielsweise ein stärkerer US-Dollar sein, der sofort die Rohstoffmärkte beeinflusst und Produzenten sowie Konsumenten weltweit betrifft. Von den US-Zöllen betroffene Länder könnten alternative Märkte für ihre Zuckerexporte suchen, was den Wettbewerb für europäische Produzenten verstärken würde.

Die Aufforderungen des Weißen Hauses, mehr fossile Brennstoffe zu fördern, und der Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen könnten die Nachfrage und den Verbrauch von Öl und Gas direkt beeinflussen und zusätzliche Risiken und Schwankungen bei der Stabilität der Preise für Weiß- und Rohzucker mit sich bringen.

Nicht zuletzt könnte der Einfluss von Trumps zweiter Amtszeit, angesichts der aktuellen geopolitischen Turbulenzen, der Unterstützung für die Ukraine und der Forderungen, 5 % des BIP für Verteidigung auszugeben, die verfügbaren Ressourcen zur Unterstützung der EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsektoren erheblich reduzieren.

IT-Risiken

AGRANA ist auf die Funktionstüchtigkeit einer komplexen IT-Technologie angewiesen. Die Nichtverfügbarkeit, Datenverlust oder Datenmanipulation und die Verletzung der Vertraulichkeit bei kritischen IT-Systemen können beträchtliche Auswirkungen auf betriebliche Teilbereiche haben. Die allgemeine Entwicklung in Bezug auf externe Angriffe auf IT-Systeme verdeutlicht das Risiko, dass die AGRANA-Gruppe in Zukunft auch zunehmend solchen Risiken ausgesetzt ist/sein kann. Die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit wird durch qualifizierte interne und externe Expertinnen und Experten sowie durch entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet. Dazu zählen redundant ausgelegte IT-Systeme und Security Tools, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zusammen mit externen Partnern wurden Vorkehrungen getroffen, um möglichen Bedrohungen zu begegnen und potenziellen Schaden abzuwenden.

Mitarbeitende

Die AGRANA-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, ein attraktiver Arbeitgeber auf regionaler und globaler Ebene zu sein und einen ansprechenden Arbeitsplatz mit Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Mitarbeitende zu bieten. Der gemeinsame Erfolg ist die Grundlage für Zufriedenheit und Bindung von Mitarbeitenden sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Arbeitssicherheit steht an oberster Stelle. Fachexpertinnen und -experten an allen Standorten arbeiten in einem globalen Netzwerk, um Best Practices zu teilen und diesen Anspruch sicherzustellen. Lokale Gesundheitsinitiativen ergänzen diesen Fokus. Arbeitssicherheit bezieht sich auch auf den Anspruch der Mitarbeitenden, sich an ihrem Arbeitsplatz sicher vor jeglichen Belästigungen zu fühlen. Im AGRANA-Verhaltenskodex ist das Verbot von Diskriminierung und Belästigung gruppenweit geregelt. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.

Der anhaltende Mangel an Fachkräften sowie sich verändernde Arbeitsplätze und daraus resultierende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit bilden derzeit die unmittelbarsten Risiken und werden AGRANA in den nächsten Jahren begleiten. Besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie im IT-Bereich ist hier eine Veränderung des Arbeitsmarktes in Richtung eines "Arbeitnehmermarktes" zu beobachten. Eine Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems soll Verbesserungen und Erleichterungen bringen. Die Förderung von interner Entwicklung flankiert diese Maßnahme. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung und Entwicklung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Gleichzeitig ist AGRANA im Rahmen ihrer Arbeit im Bereich Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bemüht, Arbeitsplätze, u.a. für Frauen, attraktiver zu gestalten und Talent und Wissen im Unternehmen zu halten.

Intensive lokale und regionale Personalmarketingmaßnahmen, die Förderung der Nachwuchsausbildung sowie die Anpassung von Arbeitszeitmodellen bilden die rahmengebenden Maßnahmen für eine intensive Unterstützung der Führungskräfte zu den Themen Remote-Führung, hybrider Team-Arbeit, Nachfolgeplanung und Veränderungsmanagement.

Flexibilisierung bedeutet gleichzeitig eine größere Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Trennung von Arbeitszeit und persönlicher Zeit. Überstunden können zudem zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Beschäftigte führen. AGRANA stellt die Transparenz zu tatsächlich geleisteten Überstunden sowie die Einhaltung von Ruhezeiten mittels Zeitaufzeichnungen sicher. Darüber hinaus wird die Beschränkung der Überstunden gemäß den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen geregelt und die Abteilung Interne Revision überprüft im Zuge von internen HR-spezifischen Prüfungen mögliche Arbeitszeitüberschreitungen

Regulatorische Risiken

Marktordnungsrisiken für Zucker

Im Rahmen des Risikomanagements werden bereits im Vorfeld mögliche Szenarien und ihre Auswirkungen analysiert und bewertet.

Die gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2023–2027 trat am 1. Jänner 2023 in Kraft und beinhaltet einen ehrgeizigen "grünen Ansatz" für die EU-Landwirtschaft, eine kurze Lieferkette "vom Feld bis auf den Tisch" und die Einführung neuer und strenger Regeln für den Umweltschutz sowie die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.

Die Unterstützung für die EU-Landwirtschaft durch die Politik ist immer noch hoch, doch die Inflation könnte die Effizienz dieser Ausgaben untergraben und zusätzliche Unterstützung erforderlich machen. Die von der Lebensmittelindustrie und den Endverbrauchern so sehr geforderte nachhaltige Bewirtschaftung und Verarbeitung ist mit viel höheren Kosten verbunden als ursprünglich geplant und birgt die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten verloren geht.

Laufende politische Veränderungen könnten dazu führen, dass die Prioritäten beispielhaft beim Green Deal neu gesetzt werden. Bei den EU-Wahlen 2024 haben politische Gruppierungen im Europäischen Parlament an Macht gewonnen, die Bemühungen zur Emissionsreduzierung verlangsamen und die wirksame Umsetzung von Green-Deal-Maßnahmen behindern könnten. Diese Veränderungen können zusätzliche Wettbewerbsrisiken für Unternehmen mit sich bringen, die ihren Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften und nachhaltige Lebensmittelverarbeitung richten. Dieses Risiko wird durch die Politik der Trump-Regierung verstärkt, die fossile Brennstoffe und Deregulierung begünstigt.

Freihandelsabkommen: Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen geändert. Die EU verhandelt mit zahlreichen Staaten über Freihandelsabkommen. Zukünftige Abkommen der EU könnten wirtschaftliche Auswirkungen auf AGRANA haben. AGRANA verfolgt die oft Jahre andauernden Verhandlungen bzw. Abschlüsse und analysiert und bewertet die einzelnen Ergebnisse.

Die EU und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) erzielten im Juni 2019 eine grundsätzliche politische Einigung über ein umfassendes Handelsabkommen. Derzeit laufen jedoch weiterführende Gespräche zur Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten. Nach einer Einigung ist die Vorlage zur Zustimmung an den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament vorgesehen. Die entsprechende Zustimmung ist die Basis für den nachfolgenden Prozess der Ratifizierung und Befürwortung der nationalen Parlamente.

Es wird erwartet, dass im Jahr 2025 ein überarbeitetes, tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen mit der Ukraine in Kraft gesetzt wird, das die Stabilität und die Vorhersehbarkeit im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewährleisten soll.

EU-Richtlinie für erneuerbare Energien

Am 31. Oktober 2023 wurde die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive III oder RED III) im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU gibt damit vor, wie der Anteil erneuerbarer Energien weiter ausgebaut werden soll.

RED III nimmt bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deal eine wesentliche Rolle ein, für Klimaneutralität bis 2050 und für eine 14,5 %-Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen für Transportkraftstoffe bis 2030. Mit RED III werden nicht nur die EU-Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien angehoben. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren für

den Ausbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, Netzen und Energiespeichern verkürzt werden. Damit werden zum Teil auch die Ende 2022 mit der EU-Notfallverordnung temporär beschlossenen Beschleunigungsvorgaben für Genehmigungsverfahren dauerhaft ins europäische Recht übergeführt.

RED III trat am 20. November 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die meisten Vorgaben der Richtlinie bis 21. Mai 2025 national in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Wärme- und Kälteversorgung umsetzen.

Im Jahr 2023 wurde in Österreich E10 schrittweise eingeführt, um einen wesentlichen Beitrag zum THG-Minderungsziel zu leisten.

Die EU-Entscheidung vom Oktober 2022 über das Ende von Verbrennungsmotoren in neu zugelassenen Fahrzeugen ab 2035 wurde von AGRANA verfolgt, stellt nach aktueller Einschätzung aber kein relevantes Risiko für die Bioethanolproduktion dar. Einerseits ist Bioethanol nur ein Produkt im Rahmen des Kreislaufwirtschaftskonzeptes der Bioraffinerie in Pischelsdorf|Österreich, andererseits wird Bioethanol im Rahmen des Ausstiegs aus fossilen Produkten Verwendungsmöglichkeiten abseits des Einsatzes in Treibstoffen finden.

Rechtliche Risiken

AGRANA verfolgt Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder deren Mitarbeitende betreffen und allenfalls zu einer Risikosituation führen könnten, kontinuierlich und trifft gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Die unter besonderer Aufmerksamkeit stehenden Rechtsbereiche sind Kartell-, Lebensmittelund Umweltrecht, neben Datenschutz, Geldwäschebestimmungen und Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance, Personalrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort.

Es bestehen keine gerichtsanhängigen oder angedrohten zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen der AGRANA-Gruppe, die eine materielle Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten.

Finanzielle Risiken

AGRANA ist Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Zinssätzen und Produktpreisen ausgesetzt. Darüber hinaus bestehen Risiken, die für den Konzern notwendigen Refinanzierungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Finanzierungssteuerung der Unternehmensgruppe erfolgt zentral durch die Treasury-Abteilung, die dem Vorstand laufend über die Entwicklung und Struktur der zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, die Nettofinanzschulden des Konzerns, die finanziellen Risiken und den Umfang und das Ergebnis der getätigten Sicherungsgeschäfte berichtet.

Die AGRANA-Gruppe ist weltweit tätig und hat unterschiedliche Steuergesetzgebungen, Abgabenregularien sowie devisenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Veränderungen dieser Bestimmungen durch die gesetzgebenden Instanzen und die Auslegung durch lokale Behörden können einen Einfluss auf den finanziellen Erfolg einzelner Konzerngesellschaften und in weiterer Folge auch auf den Konzern haben.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken ergeben sich durch Wertschwankungen von fix verzinsten Finanzinstrumenten infolge einer Änderung des Marktzinssatzes (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Kreditaufnahmen unterliegen dagegen keinem Wertrisiko, da der Zinssatz zeitnah der Marktzinslage angepasst wird.

Durch die Schwankung des Marktzinsniveaus ergibt sich außerdem ein Risiko hinsichtlich der künftigen Zinszahlungen (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko). Dabei versucht AGRANA, Zinssicherungsinstrumente dem Finanzierungsbedarf und der Fristigkeit entsprechend einzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 7 werden die bestehenden Zinsrisiken durch Berechnung des "Cash Flow at Risk" bzw. der "Modified Duration" ermittelt und im Konzernanhang detailliert dargestellt.

Währungsrisiken

Währungsrisiken können aus dem Einkauf von Waren und dem Verkauf von Produkten in Fremdwährungen sowie aufgrund von Finanzierungen, die nicht in der lokalen Währung erfolgen, entstehen.

Im Rahmen des Währungsmanagements ermittelt AGRANA monatlich pro Konzerngesellschaft das Netto-Fremdwährungsexposure, welches sich aus den Einkaufs-, Verkaufs- und Finanzmittelpositionen inklusive der im Bestand befindlichen Sicherungsgeschäfte ergibt. Zudem werden bereits kontrahierte, jedoch noch nicht erfüllte

Einkaufs- und Verkaufskontrakte in Fremdwährungen berücksichtigt. Als Sicherungsinstrument setzt AGRANA vorrangig Devisentermingeschäfte ein, mit denen die in Fremdwährung anfallenden Zahlungsströme gegen Kursschwankungen abgesichert werden. In Ländern mit volatilen Währungen werden diese Risiken zusätzlich durch eine Verkürzung von Zahlungsfristen, eine Indizierung der Verkaufspreise zum Euro oder US-Dollar und analoge Sicherungsmechanismen weiter reduziert.

Das Währungsrisiko wird durch den "Value at Risk"-Ansatz ermittelt.

Liquiditätsrisiken

Das Bestreben der AGRANA-Gruppe ist darauf ausgerichtet, über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsrisiken auf Einzelgesellschafts- oder Länderebene werden durch das einheitliche Berichtswesen frühzeitig erkannt, wodurch Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Liquidität der AGRANA-Gruppe ist durch bilaterale und syndizierte Kreditlinien, die überwiegend auf Ebene der Konzernholding abgeschlossen wurden, langfristig und ausreichend abgesichert.

Kontrahenten- und Bankenrisiken

Aufgrund der internationalen Aufstellung der AGRANA-Gruppe bestehen Bankguthaben und Finanzanlagen global verteilt bei verschiedenen Bankpartnern. Das hierbei bestehende Risiko von Zahlungsausfällen wird in der AGRANA-Gruppe genau und regelmäßig überwacht. Im Rahmen der internen Richtlinien dürfen nur Geschäftsbeziehungen zu erstklassigen Banken mit einem definierten Mindestrating eingegangen werden. In Fällen, in denen das Mindestrating nicht erfüllt werden kann, sind Obergrenzen für Guthaben vorgegeben und strikt einzuhalten.

Risiken aus Forderungsausfällen

Risiken aus Forderungsausfällen werden durch die bestehenden Warenkreditversicherungen, strikte Kreditlimits und laufende Überprüfungen der Kundenbonität minimiert. Das verbleibende Risiko wird durch Vorsorgen in angemessener Höhe abgedeckt.

Krieg in der Ukraine

AGRANA ist mit Produktionsstätten in der Ukraine und in Russland vertreten. Der seit Ende Februar 2022 andauernde kriegerische Konflikt erforderte eine Anpassung des Produktionsbetriebes in der Ukraine. Aus Sicherheitsgründen wurde die Produktion nach Kriegsausbruch kurzfristig stillgelegt. Nach kurzer Zeit konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden und wurde mit Anpassungen an die aktuelle Sicherheitslage weitergeführt. Rund 7 % der ukrainischen Mitarbeitenden sind in der Zwischenzeit aus der Kriegsregion geflohen oder wurden zum Militärdienst einberufen.

Die Produktion von Fruchtzubereitungen in der Ukraine sank infolge des Krieges auf rund 50 % des Vorkriegsniveaus. Der Rückgang war v.a. auf den Wegfall wichtiger Exportmärkte sowie einen Rückgang des Binnenkonsums zurückzuführen. Inzwischen befindet sich die Produktion auf einem stabilen Niveau, das jedoch weiterhin unter dem Vorkriegsniveau liegt. Gleichzeitig bestehen weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten. Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU und den USA sind schwer vorhersehbar. Auf der Kundenseite bleibt das Risiko von Zahlungsausfällen erhöht. Diese wurden durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt, wobei es bisher nur zu kleineren Zahlungsausfällen gekommen ist.

Die Produktion von Fruchtsaftkonzentraten in der Ukraine konnte trotz schwieriger allgemeiner Rahmenbedingungen und Energieunterbrechungen aufrechterhalten werden. Die unter Plan liegenden Produktionsmengen im Geschäftsjahr 2024|25 resultierten im Wesentlichen aus der deutlich schlechteren Apfelernte aufgrund von überdurchschnittlichem Frost. Der Großteil der Produktion aus der Ernte 2024|25 wurde intern an die AUSTRIA JUICE GmbH, Kröllendorf/Allhartsberg|Österreich, verkauft und in der Folge von Österreich aus vermarktet und ausgeliefert.

In Russland führt der Ukraine-Krieg zu erheblichen Veränderungen im Marktumfeld. Während globale Marken Absatzrückgänge verzeichnen und viele westliche Unternehmen das Land verlassen haben, profitieren lokale Unternehmen von dieser Entwicklung, indem sie Marktanteile übernehmen und die Geschäfte ehemals internationaler Anbieter fortführen.

Aufgrund der implementierten Sanktionen gestaltet sich die Belieferung des russischen Werkes mit Importgütern herausfordernd. Die Warenströme kommen einkaufsseitig nunmehr verstärkt aus Asien statt aus Europa. Davon betroffen sind Produkte wie Früchte, Stabilisatoren, Verpackungsmaterialien, aber auch maschinelle Ersatzteile.

Es ist derzeit schwer einzuschätzen, ob in Zukunft weitere Bewertungsmaßnahmen für Vermögenswerte in der Ukraine und in Russland vorgenommen werden müssen.

Klimawandelrisiken und andere ESG-Risiken

Klimawandel- und andere ESG-Risiken wurden im Geschäftsjahr 2024|25 im Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einer Neubewertung im Rahmen der verpflichtend durchzuführenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen. Die bisher in diesem Kapitel beschriebenen Risiken flossen ebenso wie neu identifizierte Themen in die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse ein und werden nunmehr in der Nicht-finanziellen Erklärung nach § 267a UGB behandelt.

Gesamtrisiko

Die derzeitige Gesamtrisikoposition des Konzerns ist durch hohe Volatilitäten in den Einkaufs- und Verkaufsmärkten sowie durch konjunkturbedingte Nachfrageschwächen gekennzeichnet. Geopolitische und klimatische Faktoren können sich ebenfalls negativ auswirken.

Im Bereich Bioethanol hängt der wirtschaftliche Erfolg wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Absatzpreise ab. Die Preise für die verwendeten Rohstoffe Mais und Weizen können sich unabhängig von den Ethanolpreisen entwickeln, was die Einschätzung der Ergebnisentwicklung erschwert.

Der Zustrom von landwirtschaftlichen Produkten aus der Ukraine, insbesondere Zucker und Getreide, wird gemäß der EU-Verordnung 2024/1392 geregelt. Wenn die Importmengen eine bestimmte Gesamtmenge überschreiten, wird das ausgesetzte Zollkontingent wieder eingeführt, um den Unionsmarkt zu schützen.

Trotz der volatilen Rahmenbedingungen in wirtschaftlicher und geopolitischer Hinsicht bleibt die Gesamtrisikoposition des Konzerns auf dem Niveau der Vorjahre. Sie ist durch eine hohe bilanzielle Eigenkapitalausstattung gedeckt und die AGRANA-Gruppe kann durch die Diversifikation in zwei Geschäftsbereiche bzw. drei Segmente risikoausgleichend agieren.

Für die AGRANA-Gruppe bestehen nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken bzw. sind solche auch gegenwärtig nicht erkennbar.

Berichterstattung gemäß § 243a Abs. 2 UGB

Der Vorstand der AGRANA verantwortet die Einrichtung und Ausgestaltung eines Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.

Das IKS, konzernweit geltende Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie die Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sichern sowohl die Einheitlichkeit der Rechnungslegung als auch die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der extern publizierten Abschlüsse.

Der überwiegende Anteil der Konzerngesellschaften verwendet SAP als führendes ERP1 -System. Sämtliche AGRANA-Gesellschaften übergeben die Werte der Einzelabschlüsse in das zentrale SAP-Konsolidierungsmodul. Es kann somit sichergestellt werden, dass das Berichtswesen auf einer einheitlichen Datenbasis beruht. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen. Es zeichnet für die Betreuung der Meldedatenübernahme der lokalen Gesellschaften, die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen und die analytische Aufbereitung und Erstellung von Finanzberichten verantwortlich. Kontrolle und Abstimmung des internen und externen Berichtswesens werden monatlich durch das Controlling und Konzernrechnungswesen durchgeführt.

Das wesentliche Steuerungsinstrument für das Management von AGRANA ist das konzernweit implementierte einheitliche Planungs- und Berichtssystem. Es umfasst eine Mittelfristplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren, eine Budgetplanung (für das folgende Geschäftsjahr), Monatsberichte inklusive eines eigenen Risikoberichtes sowie dreimal bis viermal jährlich eine Vorschaurechnung des laufenden Geschäftsjahres, in der die wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der Planungsprämissen wird dieses System durch Ad-hoc-Planungen ergänzt.

Die vom Controlling erstellte monatliche Finanzberichterstattung zeigt die Entwicklung aller Konzerngesellschaften. Der Inhalt dieses Berichtes ist konzernweit vereinheitlicht und umfasst neben detaillierten Verkaufsdaten Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung, die daraus ableitbaren Kennzahlen und auch eine Analyse der wesentlichen Abweichungen. Teil dieses Monatsberichtes ist auch ein eigener Risikobericht, sowohl für jedes Segment als auch für die gesamte AGRANA-Gruppe, in dem unter Annahme von aktuellen Marktpreisen noch nicht fixierter Mengen bei wesentlichen Ergebnisfaktoren im Vergleich zu geplanten Preisen das Risikopotenzial für das laufende und das nachfolgende Geschäftsjahr errechnet wird.

Ein konzernweites Risikomanagementsystem, sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene, in dessen Rahmen alle für das Unternehmen relevanten Risikofelder wie regulatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, Rohstoffbeschaffung, Wettbewerbs- und Marktrisiken sowie Finanzierung auf Chancen und Risiken analysiert werden, ermöglicht es dem Management, frühzeitig Veränderungen im Unternehmensumfeld zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Interne Revision überwacht sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe in der Gruppe im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien sowie auf Wirksamkeit des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme. Grundlage der Prüfungshandlungen ist ein vom Vorstand beschlossener jährlicher Revisionsplan auf Basis einer konzernweiten Risikobewertung. Auf Veranlassung des Managements werden Ad-hoc-Prüfungen durchgeführt, die auf aktuelle und zukünftige Risiken abzielen. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden regelmäßig an den AGRANA-Vorstand und an das verantwortliche Management sowie an den Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) berichtet. Die Umsetzung der von der Revision vorgeschlagenen Maßnahmen wird durch Folgekontrollen überprüft.

Eine interne Risikoanalyse ist auch Bestandteil des AGRANA-Compliance-Managementsystems. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die die Compliance-Risiken länder- und unternehmensspezifisch bewerten. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Die Risikoanalyse wird zwischen dem Konzern-Risikomanagement und dem Compliance-Office abgestimmt. Das Compliance-Managementsystem der AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2022 nach ISO 37301 und ISO 37001 zertifiziert.

Im Rahmen der Abschlussprüfung beurteilt der Wirtschaftsprüfer jährlich das Interne Kontrollsystem des Rechnungslegungsprozesses und der IT-Systeme. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat berichtet.

Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte

(Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB)

Das Grundkapital der AGRANA Beteiligungs-AG zum Stichtag 28. Februar 2025 betrug 113,5 Mio. € (29. Februar 2024: 113,5 Mio. €) und war in 62.488.976 (29. Februar 2024: 62.488.976) auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien mit Stimmrecht) geteilt. Weitere Aktiengattungen bestehen nicht.

Die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (AZSF) mit Sitz in Wien hält als Mehrheitsaktionär direkt 78,34 % des Grundkapitals der AGRANA Beteiligungs-AG. An der AZSF sind die Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG), Wien, mit 50 % abzüglich einer Aktie, die von der AGRANA Zucker GmbH, einer Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, gehalten wird, sowie die Südzucker AG (Südzucker), Mannheim|Deutschland, mit 50 % beteiligt. An der ZBG halten die "ALMARA" Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H., die Rübenproduzenten Beteiligungs GesmbH und die Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, jeweils Wien, Beteiligungen. Aufgrund eines zwischen der Südzucker und der ZBG abgeschlossenen Syndikatsvertrages sind die Stimmrechte der Syndikatspartner in der AZSF gebündelt und es bestehen u.a. Übertragungsbeschränkungen der Aktien und bestimmte Nominierungsrechte der Syndikatspartner für die Organe der AGRANA Beteiligungs-AG und der Südzucker. So waren zum Bilanzstichtag Mag. Stephan Büttner von der ZBG als Vorstandsmitglied der Südzucker AG und Dr. Stephan Meeder seitens Südzucker als Vorstandsmitglied der AGRANA Beteiligungs-AG nominiert und bestellt.

Es gibt keine Inhaberinnen und Inhaber von Aktien, die über besondere Kontrollrechte verfügen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch Aktionärinnen und Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus.

Der Vorstand verfügt über keine über die unmittelbaren gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Befugnisse, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

In den Verträgen betreffend Schuldscheindarlehen und Kreditlinien ("Syndicated Loans") sind Change of Control-Klauseln enthalten, die den Darlehensgebern ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.

Darüber hinaus bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.

Corporate Governance-Bericht

AGRANA bekennt sich zu den Regelungen des ÖCGK. Im Geschäftsjahr 2024|25 hat AGRANA den ÖCGK in der Fassung vom Jänner 2025 zur Anwendung gebracht. Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat sich in seinen Sitzungen am 13. Mai 2024 und am 19. Februar 2025 mit Fragen der Corporate Governance befasst und einstimmig der Erklärung über die Einhaltung des Kodex zugestimmt.

Gemäß Regel 62 des ÖCGK sind die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex regelmäßig, zumindest alle drei Jahre, einer externen Evaluierung zu unterziehen. Diese erfolgte zuletzt für das Geschäftsjahr 2023|24 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, auf Basis des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance (Fassung Jänner 2023). Der Bericht über diese externe Evaluierung ist unter www.agrana.com/ir/corporate-governance abrufbar. Im Geschäftsjahr 2026|27 wird eine neuerliche externe Evaluierung zur Einhaltung der Regeln des Kodex erfolgen.

Zweigniederlassungen

Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft hatte 2024|25 keine Zweigniederlassungen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Zustimmung des AGRANA-Aufsichtsrates wurde am 12. März 2025 die Zuckerproduktion an den Standorten Leopoldsdorf im Marchfeld|Österreich sowie Hrušovany|Tschechien eingestellt.

In Österreich soll die gesamte heimische AGRANA-Zuckerproduktion zukünftig auf den Standort Tulln konzentriert werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Teil der strategischen Neuausrichtung des Konzerns, mit der eine langfristige Stabilisierung und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Zuckerproduktion erreicht werden soll. Auch in Tschechien erfolgt eine Konzentration der Zuckerproduktion auf einen Standort, nämlich Opava. Der Standort Leopoldsdorf bleibt als Logistik-Hub bestehen.

In Zusammenhang mit dieser Restrukturierung wird aktuell ein Sozialplan ausgearbeitet. Auf Basis der aktuellen Einschätzung1 rechnet der Vorstand mit einem Betrag in einer Bandbreite von 15 Mio. € bis 20 Mio. €, der aufgrund der Werksschließungen im ersten Quartal 2025|26 aufwandswirksam werden wird.

Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2025 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.

Prognosebericht

AGRANA sieht sich aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodelles, einer soliden Bilanzstruktur und nicht zuletzt aufgrund der strukturellen Transformation auf Holding- und Segmentebene durch AGRANA NEXT LEVEL für die Zukunft gut aufgestellt.

Bei dieser Prognose für das Geschäftsjahr 2025|26 gilt es zu beachten, dass mit weiteren Auswirkungen aus dem andauernden Ukraine-Krieg und der damit fortgesetzten grundsätzlichen Verstärkung der bereits bestehenden hohen Volatilitäten auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die weitere Entwicklung zollfreier ukrainischer Agrarimporte (z. B. Zucker und Getreide) in die EU. Daneben sind die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sowie die Dauer der globalen zollpolitischen Verwerfungen nur schwer abschätzbar.

Auf Gruppenebene wird für das Geschäftsjahr 2025|26 mit einer stabilen Entwicklung beim Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) gerechnet. Beim Konzernumsatz wird von einem leichten Rückgang ausgegangen.

Was die neue Strategie AGRANA NEXT LEVEL betrifft, sollen bereits im Geschäftsjahr 2025|26 Maßnahmen mit einem nachhaltigen jährlichen Einsparungseffekt von bis zu 50 Mio. € umgesetzt werden, die jedoch die negativen Marktentwicklungen, v.a. im Segment Zucker, nicht ausgleichen werden können.

Für das EBIT des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2025|26 wird ein sehr deutlich unter Vorjahr liegender Wert (Q1 2024|25: 32,3 Mio. €) prognostiziert, weil einerseits die operative Ergebnissituation im Segment Zucker weiterhin sehr schwach erwartet wird und andererseits in diesem Segment auch außerordentliche Aufwendungen in Zusammenhang mit den Werkschließungen vom März 2024 berücksichtigt werden müssen.

Das Investitionsvolumen in den drei Segmenten soll in Summe mit rund 120 Mio. € moderat über dem Wert von 2024|25 und auf Abschreibungsniveau (rund 115 Mio. €) liegen.

Nachhaltigkeitsausblick 2025|26

Neben der strukturellen Transformation auf Holding- und Divisionsebene bleibt Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie. AGRANA verfolgt konsequent das Ziel, Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2040 und in Scope 3 bis spätestens 2050 zu erreichen. Diese Verpflichtung ist nicht nur Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung des Konzerns, sondern auch eine strategische Notwendigkeit zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, investiert AGRANA bis 2040 rund 540 Mio. € in nachhaltige Technologien und Energieeffizienz. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden in langfristigen Partnerschaften zur Förderung klimawandelresilienter Geschäftsmodelle soll weiter gestärkt und vorangetrieben werden.

Aus Sicht der Einzelgesellschaft, der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, wird für das kommende Geschäftsjahr 2025|26 mit einer stabilen Umsatzentwicklung und einem Ergebnis vor Steuern auf aktuellem Niveau gerechnet.

Wien, am 25. April 2025

Der Vorstand:

Mag. Stephan Büttner Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Dr. Stephan Meeder

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz erklären die unterzeichnenden Vorstandmitglieder als gesetzliche Vertreter der AGRANA Beteiligungs-AG nach bestem Wissen,

dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Abschluss des Mutterunternehmens AGRANA Beteiligungs-AG zum 28. Februar 2025 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt;

dass der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024|25 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der AGRANA Beteiligungs-AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 26. April 2024

Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG

Mag. Stephan Büttner Vorstandsvorsitzender

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Vorstandsmitglied

Dr. Stephan Meeder Vorstandsmitglied

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Februar 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Jahresabschluss zum 28. Februar 2025 mit einem Buchwert von 410,8 Mio. EUR unter dem Bilanzposten III. Finanzanlagen ausgewiesen und stellen mit 32,0 % der Bilanzsumme einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gesellschaft dar.

Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Seite 7 des Anhangs.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder im Fall von voraussichtlich dauernder Wertminderung zum geringeren beizulegenden Wert erfasst. Bei Wegfall der dauernden Wertminderungen werden Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zur Höher der Anschaffungskosten vorgenommen.

Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit stützt sich der Vorstand unter anderem auf Bewertungsgutachten von Sachverständigen. Als Wertmaßstab wird der anhand eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens (Adjusted Present Value Verfahren) ermittelte beizulegende Wert herangezogen. Diese Wertermittlung beruht in erheblichem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftig zu erwartenden Zahlungsmittelströme. Diese basieren auf den seitens der Organe genehmigten Planzahlen, zu denen erforderlichenfalls Anpassungen vorgenommen werden. Der verwendete Diskontierungszinssatz kann darüber hinaus von sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Die Wertermittlung ist somit ermessensbehaftet und mit Schätzunsicherheiten verbunden und beinhalten damit ein Risiko, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen im Abschluss zu hoch bewertet sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben den Prozess zur Identifizierung von Anhaltspunkten für eine signifikante Änderung des beizulegenden Wertes dahingehend beurteilt, ob diese geeignet ist, Hinweise für das Vorliegen von Wertminderungen bzw. Gründe für Zuschreibungen zeitgerecht zu erkennen.
  • Wir haben die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen jeweils mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens verglichen, um festzustellen, ob es Hinweise auf eine möglicherweise dauerhafte Wertminderung oder Zuschreibungserfordernisse gibt.
  • Wir haben unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die externen Bewertungsgutachten im Hinblick das verwendete Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter überprüft. Dabei haben wir die Annahmen der Planungsrechnungen gewürdigt. Das angewendete Bewertungsmodell haben wir nachvollzogen und beurteilt, ob es geeignet ist, den Unternehmenswert angemessen zu ermitteln.
  • Die im Modell verwendeten Bewertungsparameter, insbesondere der verwendete Diskontierungszins, wurden von uns durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit überprüft.
  • Wir haben die der Werthaltigkeitsüberprüfung zugrundeliegenden zukünftigen Zahlungsmittelströme mit den seitens der Organe genehmigten Planzahlen abgeglichen und die im Zuge der Werthaltigkeitsüberprüfung vorgenommenen Anpassungen gewürdigt. Wir haben überprüft, ob die Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Entwicklungen in den Planungsrechnungen entsprechend berücksichtigt wurden. Weiters haben wir die Planungstreue auf der Basis des von der Gesellschaft durchgeführten Backtesting beurteilt.
  • Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung der beizulegenden Werte nachvollzogen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 6. November 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 28. Februar 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 29. Februar 2024 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.

Wien, am 25. April 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Wilhelm Kovsca Wirtschaftsprüfer

Vorschlag für die Gewinnverwendung

der AGRANA Beteiligungs-AG nach UGB

125.088.421
Vortrag auf neue Rechnung 81.346.138
(nennbetragslose Stückaktie), das sind 43.742.283
Zahlung einer Dividende von 0,70 € pro Stammaktie
Auf 62.488.976 Stück dividendenberechtigte Stammaktien
diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor,
schließt mit einem Bilanzgewinn von 125.088.421
Das Geschäftsjahr vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025
2024 25

Impressum

Eigentümer, Herausgeber und Verleger

AGRANA Beteiligungs-AG A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1

Investor Relations

Mag. (FH) Hannes Haider Telefon: +43-1-211 37-12905 E-Mail: [email protected]

Sustainability

Dr. Charlotte Eberl Telefon: +43-1-211 37-12763 E-Mail: [email protected]

Inhouse-Produktion mit Lucanet Disclosure Management Support Grafiken: marchesani_kreativstudio GmbH

Zukunftsgerichtete Aussagen/Prognosen

Der Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Einschätzungen des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG beruhen. Auch wenn der Vorstand der festen Überzeugung ist, dass diese Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund einer Vielzahl interner und externer Faktoren erheblich abweichen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Verhandlungen über Welthandelsabkommen, Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, insbesondere die Entwicklung makroökonomischer Größen wie Wechselkurse, Inflation und Zinsen, die EU-Zuckerpolitik, Konsumentenverhalten sowie die staatliche Ernährungs- und Energiepolitik. Die AGRANA Beteiligungs-AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.

Betreffend der Aussagen im Prognosebericht gelten folgende schriftliche und bildliche Wertaussagen:

Wertaussage Visualisierung Wertmäßige Veränderung in Zahlen
Stabil 0 % bis +1 % oder 0 % bis –1 %
Leicht  oder  Mehr als +1 % bis +5 % oder mehr als –1 % bis –5 %
Moderat  oder  Mehr als +5 % bis +10 % oder mehr als –5 % bis –10 %
Deutlich  oder  Mehr als +10 % bis +50 % oder mehr als –10 % bis –50 %
Sehr deutlich  oder  Mehr als +50 % oder mehr als –50 %

Bezüglich Definitionen zu Finanzkennzahlen wird, sofern diese nicht in einer Fußnote angeführt sind, auf die Erläuterungen im Geschäftsbericht 2024|25 auf Seite 282 verwiesen.

AGRANA ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Soweit jedoch im Interesse der besseren Lesbarkeit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Druck- und Satzfehler vorbehalten.

Dieser Geschäftsbericht ist in deutscher und englischer Version erhältlich.

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