Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 26, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Seiten
| Jahresabschluss 2023 | Kapitel 1 | 1 12 |
|---|---|---|
| Lagebericht | Kapitel 2 | 13 - 19 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 20 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

| Stand 31.12.2023 |
Stand 31.12.2022 |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||||
| A. | Anlagevermögen | ||||
| I. | Sachanlagen | ||||
| 1. | Grundstücke und Bauten | 109.566,51 | 109.556,51 | ||
| davon Grundwert | 109.566,51 | 109.566,51 | |||
| 2. | andere Anlagen, Betriebs- und Ge |
||||
| schäftsausstattung | 8.720,73 | 8.720,73 | |||
| 118.287,24 | 118.287,24 | ||||
| II. | Finanzanlagen | ||||
| 1. 2. |
Anteile an verbundenen Unternehmen Wertpapiere (Wertrechte) des Anlage |
23.688.246,30 | 23.688.246,30 | ||
| vermögens | 498.671,04 | 5.911.985,04 | |||
| 24.186.917,34 | 29.600.231,34 | ||||
| 24.305.204,58 | 29.718.518,58 | ||||
| B. | Umlaufvermögen | ||||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögens gegenstände |
||||
| 1. | Forderungen gegenüber verbundenen | ||||
| Unternehmen | 27.405.794,25 | 19.230.350,86 | |||
| 2. | davon mit einer RLZ > 1 Jahr sonstige Forderungen und Vermögens |
0,00 | 0,00 | ||
| gegenstände | 0,00 | 293.436,20 | |||
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | |||
| 27.405.794,25 | 19.523.787,06 | ||||
| II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 508.592,13 | 2.339.392,82 | ||
| 27.914.386,38 | 21.863.179,88 | ||||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 96,14 | ||
| D. | Aktive latente Steuern | 8.743,29 | 59.409,78 | ||
| Summe Aktiva | 52.228.334,25 | 51.641.204,38 |


| Stand 31.12.2023 EUR |
Stand 31.12.2022 EUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| A | Eigenkapital | |||
| I. | Grundkapital | |||
| eingefordertes Grundkapital gezeichnetes Grundkapital |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
||
| einbezahltes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600.000,00 | ||
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| 1. gebundene |
13.144.494,72 | 13.144.494,72 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| 1. gesetzliche Rücklagen |
130.811,10 | 130.811,10 | ||
| 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) |
14.605.391,88 | 14.607.203,13 | ||
| 14.736.202,98 | 14.738.014,23 | |||
| IV. | Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag |
18.311.678,05 16.199.764,71 |
16.759.764,71 15.981.871,02 |
|
| 51.792.375,75 | 50.242.273,66 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| 1. | Rückstellungen für Pensionen | 164.000,00 | 892.000,00 | |
| 2. | sonstige Rückstellungen | 43.700,00 | 43.040,00 | |
| 207.700,00 | 935.040,00 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||||
| 1. | Leistungen davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr |
1.014,00 1.014,00 |
41.559,22 41.559,22 |
|
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||
| 2. | verbundenen Unternehmen davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr |
0,00 0,00 |
33.897,12 33.897,12 |
|
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 3. | sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern |
195.056,90 0,00 |
25.431,07 0,00 |
|
| davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr | 195.056,90 | 25.431,07 | ||
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 196.070,90 | 100.887,41 | |||
| davon mit einer RLZ von bis zu 1 Jahr | 196.070,90 | 100.887,41 | ||
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 32.187,60 | 363.003,31 | |
| Summe Passiva | 52.228.334,25 | 51.641.204,38 |

| 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 1.357.370,75 | 1.070.831,34 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erlöse | ||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
731.652,63 | 6.704,36 | |
| b) übrige |
53,65 | 464.286,81 | |
| 731.706,28 | 470.991,17 | ||
| 3. | Personalaufwand | ||
| a) soziale Aufwendungen |
-84.435,86 | -127.905,51 | |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | -84.435,86 | -127.905,51 | |
| 4. | sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Ein kommen und vom Ertrag fallen |
-31.100,94 | -38.555,47 | |
| b) übrige |
-703.595,05 | -512.729,19 | |
| -734.695,99 | -551.284,66 | ||
| 5. | Betriebserfolg = Zwischensumme Z 1 bis 4 |
1.269.945,18 | 862.632,34 |
| 6. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Auslei hungen des Finanzanlagevermögens |
33.511,25 | 135.596,45 |
| 7. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 929.908,40 | 892.406,07 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 890.006,32 | 892.406,07 | |
| 8. | Erträge aus dem Abgang von und der Zu schreibung zu Finanzanlagen und Wertpapie ren des Umlaufvermögens |
543.571,38 | 0,00 |
| 9. | Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens |
-1.878,04 | -842.948,93 |
| davon Abschreibungen | 0,00 | -842.948,93 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | -1.250,11 | |
| 11. | Finanzerfolg = Zwischensumme Z 6 bis 10 |
1.505.112,99 | 183.803,48 |
| 12. | Ergebnis vor Steuern | ||
| Zwischensumme aus Z 5 und Z 11 | 2.775.058,17 | 1.046.435,82 | |
| 13. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -664.956,08 | -268.542,13 |
| davon latente Steuern | 50.666,49 | 658,54 | |
| 14. | Ergebnis nach Steuern | 2.110.102,09 | 777.893,69 |
| 15. | Jahresüberschuss | 2.110.102,09 | 777.893,69 |
| 16. | Auflösung von Gewinnrücklagen | 1.811,25 | 0,00 |
| 17. | Jahresgewinn | 2.111.913,34 | 777.893,69 |
| 18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 16.199.764,71 | 15.981.871,02 | |
| 19. | Bilanzgewinn | 18.311.678,05 | 16.759.764,71 |

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm erstellt, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 Abs.3 2. Satz UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung wurden bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.
Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden, wurden berücksichtigt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen, bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgte gegebenenfalls eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren wurden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurde in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes mit dem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 23 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultierten aus den Rückstellungen für Pensionen sowie aus sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2023 errechneten sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 60), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0,6) aktiviert wurden.
Die Kapitalrücklage wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Im Zuge eines Wertpapierverkaufs wurde die gemäß RÄG 2014 dafür gebildete Gewinnrücklage anteilig (TEUR 2, Vorjahr TEUR 0) aufgelöst.

Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %) und einem Rententrend von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Für die Pensionsrückstellungen wurde jeweils der Rechnungszins verwendet, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach dem Prognoseverfahren zum Bilanzstichtag ergibt. Die Prognose basiert u.a. auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und auf Daten der Deutschen Bundesbank.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Grundwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten waren, in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 363) enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 16.437 (Vorjahr TEUR 19.230) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 10.969 (Vorjahr TEUR 0).
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind kurzfristig veranlagt.
Die Position enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerentlastung in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 59).
Stand der temporären/permanenten Differenzen:
| 31.12.2023 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Anlagevermögen | 0,00 | -2.415,00 |
| 2. | Rückstellungen | 38.014,31 | 260.718,38 |
| 38.014,31 | 258.303,38 |
Der Rückgang der latenten Steuern ergibt sich aus der Auflösung vorhandener Pensionsrückstellungen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
| Eigenkapitalspiegel | Grundkapital | Kapitalrücklagen gebundene |
Gewinnrücklagen EUR |
Bilanzgewinn | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Stand am 01.01.2023 Aufl. Rücklagen |
5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 -1.811,25 |
16.759.764,71 1.811,25 |
50.242.273,66 |
| Ausschüttung | -560.000,00 | -560.000,00 | |||
| Jahresüberschuss | 2.110.102,09 | 2.110.102,09 | |||
| Stand am 31.12.2023 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.736.202,98 | 18.311.678,05 | 51.792.375,75 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2023 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. 2. |
Pensionsrückstellung Sonstige Rückstellungen -Sachrückstellungen |
164.000,00 | 892.000,00 |
| 43.700,00 | 43.040,00 | ||
| 207.700,00 | 935.040,00 |
Der Rückgang der Rückstellungen ergibt sich aus der Auflösung vorhandener Pensionsrückstellungen.
| Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: | 31.12.2023 EUR |
Vorjahr EUR |
|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
1.014,00 0,00 |
41.559,22 33.897,12 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 195.056,90 | 25.431,07 |
| 196.070,90 | 100.887,41 |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr TEUR 25) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Aufgrund des RÄG 2014 entfiel im Jahr 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2023 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 363).
Die Reduktion ist darauf zurückzuführen, dass Mitte 2023 ein Großteil des vorhandenen Wertpapierportfolios verkauft wurde. Im Zuge des Verkaufs wurden die dafür gebildeten Rücklagen aufgelöst.

Die Umsatzerlöse stiegen im Jahr 2023 um rund 27 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist auf gestiegene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge höherer, zu verrechnender Aufwendungen (im Wesentlichen Wasserkosten) zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft bestehende Betriebsführungsund -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich anzupassende Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherungs-, Wasserkosten), zu tragen hat.
Aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen ist für das Jahr 2023 ein Betrag von TEUR 724 (Vorjahr TEUR 0) in den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen.
Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind, aufgrund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge, Rückstellungen gebildet, deren Beträge auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt wurden.
| Zusammensetzung | 2023 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|---|---|---|
| Betriebsaufwendungen Weiterverrechnete Wasserkosten |
450 | 245 |
| Verwaltungsaufwendungen Sonstige Verwaltungskosten |
254 704 |
268 513 |
In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 36 (Vorjahr TEUR 25), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 3) enthalten.

Weitere, nach dem Bilanzstichtag 31.12.2023 aufzuzeigende, Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft traten bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes nicht auf.
Michael FREUDENTHALER Christian HABERL-RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER
Im Jahr 2023 erhielten die Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit Konzerngesellschaften für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).

Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Stefan SOINÉ, stellv. Vorsitzender Lutz HAGER Dr. Sabine KRÄTZSCHMAR Nils Olaf LEWE (ab 24.07.2023) Hartwig UEBERSBERGER Dr. Mathias WARWEL
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023, wie auch im Vorjahr, keine ArbeitnehmerInnen.

A-1220 Wien, Smolagasse 1 Stammkapital: TEUR 7.500 Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft
| Eigenkapital 31.12.2023: | TEUR | 108.012 (Vorjahr TEUR 99.172) |
|---|---|---|
| Jahresergebnis 2023: | TEUR | 8.842 (Vorjahr TEUR -12.921) |
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland veröffentlicht.
Es wird unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung vorgeschlagen, das Ergebnis wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
|---|---|
| Jahresgewinn 2023 | 2.111.913,34 |
| + Gewinnvortrag 2022 | 16.199.764,71 |
| Bilanzgewinn 2023 | 18.311.678,05 |
| Abzüglich Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie | 560.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 17.751.678,05 |
Wien, am 03. April 2024
Der Vorstand
Mag. Michael Mag. Christian Dr. Achim FREUDENTHALER HABERL-RHOMBERG HANNINGER

Weltwirtschaft – Das Jahr 2023 war geprägt von anhaltenden und neuen internationalen Krisen. Allen voran führten die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten zu neuen und vertiefenden, geopolitischen Spannungen, die sich auf die globalen Märkte auswirkten. In diesem Umfeld waren die Unternehmen mit einem hohen Druck auf mehreren Ebenen konfrontiert. Die anhaltende hohe Inflation, hohe Energiepreise und die Unsicherheiten in den Lieferketten stellten signifikante Herausforderungen dar und führten in 2023 zu einem Weltwirtschaftswachstum von lediglich rund 3 %. Die Inflation auf Verbraucherebene führte im Jahr 2023 mit 6,9 % weltweit, wie im Vorjahr, zu einem starken Kaufkraftverlust. Die Börsenmärkte zeigten sich im Allgemeinen im Vergleich zum Krisenvorjahr leicht erholt, jedoch bleibt das Wachstum aufgrund des hohen Spannungsumfeldes fragil. Im Hinblick auf mögliche weitere globale Konfliktherde lassen die Börsenmärkte keine langfristige Stabilität ableiten.
Europa – Analog zu den globalen Herausforderungen war auch die europäische Wirtschaft stark von den internationalen Krisen betroffen, wobei die Auswirkungen aufgrund der geografischen Nähe zu den Konfliktregionen teils noch drastischer zu spüren waren.
In der EU war der konjunkturelle Auftrieb in 2023 mit +0,6 % nur schwach ausgeprägt, im Wesentlichen aufgrund von Kaufkraftverlusten der Haushalte durch die anhaltende hohe Inflation.Hinzu kamen die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen, mit denen die Europäische Zentralbank versuchte, den Preisauftrieb zu stoppen. Weiters für den schwachen Auftrieb verantwortlich zeigte sich die schwächelnde Industrieproduktion aufgrund der hohen Energiekosten. Auch der Fachkräftemangel sorgte in 2023 für große Herausforderungen und spitzte sich in einigen Branchen sogar noch zu.
Österreich – Die österreichische Wirtschaft befindet sich seit der zweiten Jahreshälfte 2023 in einer Rezession. Die wesentlichen Faktoren dafür waren das Auslaufen der Aufholeffekte nach dem Ende der COVID–19 Pandemie, die in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gestiegenen Energiepreise, der starke inländische Preisauftrieb sowie das schwache internationale Umfeld.

Für das Gesamtjahr 2023 rechnet die OeNB demnach mit einem Rückgang des realen BIP um 0,7 %. Dies war vor allem auf den Rückgang der Investitionen und des privaten Konsums sowie auf einen nur schwachen Lageraufbau zurückzuführen.
Die Investitionen wurden durch die gestiegenen Finanzierungskosten, hohen Energiepreise und schlechte Erwartungen gedämpft. Das hohe Zinsumfeld und strengere Kreditvergaben führten zu deutlichen Umsatzrückgängen in vielen Bereichen, allen voran in der Immobilienbranche. In Folge der Rezession verschlechterte sich auch die Lage am Arbeitsmarkt.
Für das Jahr 2024 wird daher nur ein moderates BIP-Wachstum von 0,6 % erwartet. Die Risiken für die Wachstumsprognose sind mehrheitlich nach unten gerichtet. Dazu zählen eine weitere Ausweitung des Nahostkonflikts sowie ein stärkerer Verlust im Exportmarkt aufgrund der Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit.
(Quelle: Gesamtwirtschaftliche Prognose der OeNB für Österreich 2023/7)
Der Jahresabschluss per 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme von TEUR 52.228 (Vorjahr TEUR 51.641) und ein Eigenkapital von TEUR 51.792 (Vorjahr TEUR 50.242) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 99,2 % (Vorjahr 97,3 %).
Im Geschäftsjahr 2023 kam, wie in den Vorjahren, ein Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es erhöhte sich vertragsgemäß gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.071 auf TEUR 1.357 infolge höherer zu verrechnender Aufwendungen.
Für das Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 2.110 (Vorjahr TEUR 778) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag und der Auflösung einer unversteuerten Rücklage, infolge eines Wertpapierverkaufs, ergibt sich zum Ende des Jahres 2023 ein Bilanzgewinn von TEUR 18.312 (Vorjahr TEUR 16.760).

| Einheit | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Bilanz | |||
| Finanzanlagen | TEUR | 24.187 | 29.600 |
| Bilanzsumme | TEUR | 52.228 | 51.641 |
| Eigenkapital | TEUR | 51.792 | 50.242 |
| Eigenkapitalquote | 99,2 % | 97,3 % | |
| Fremdkapital | TEUR | 436 | 1.399 |
| Gewinn- und Verlustrechnung |
|||
| Umsatzerlöse | TEUR | 1.357 | 1.071 |
| Betriebserfolg | TEUR | 1.270 | 863 |
| Finanzerfolg | TEUR | 1.505 | 184 |
| Ergebnis vor Steuern | TEUR | 2.775 | 1.046 |
| Jahresüberschuss | TEUR | 2.110 | 778 |
| Geldflussrechnung gemäß AFRAC 36 | |||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | TEUR | -8.189 | 5.330 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | TEUR | 6.918 | -13.678 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | TEUR | -560 | -561 |
Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:
Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgabe der im Juni 2020 aktualisierten AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB) erstellt.
Die liquiden Mittel werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung für nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel, den verbundenen Unternehmen IREKS GmbH und STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von diesen im marktüblichen Rahmen verzinst. Der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 27.406 (Vorjahr TEUR 19.230).
Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 8.839 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR -12.921) und zum 31.12.2023 ein Eigenkapital von TEUR 108.012 (Vorjahr TEUR 99.172) aus.

Aufgrund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
Das weltweite Wirtschaftswachstum ist schwach. Die Zinsen sind hoch, die globalen Unsicherheiten wachsen, ebenso die geopolitischen Risiken. Mit dem Krieg im Nahen Osten ist 2023 ein weiteres internationales Konfliktfeld hinzugekommen. Derzeitige Prognosen lassen dennoch vermuten, dass sich die Finanzmärkte und die Wirtschaft 2024 leicht erholen.
Ein Hauptrisiko der Ertragskraft sehen wir in der nicht prognostizierbaren Entwicklung des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen möglichen Turbulenzen an den Rohstoff- und Energiemärkten und die bereits deutlich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels.
Unsere Beteiligungsgesellschaft, die STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, ist auf die ausreichende Verfügbarkeit der Rohstoffe, in benötigter Qualität, angewiesen. Die Folgen des Klimawandels, wie Dürren und Extremwetterereignisse, beeinflussen hier die Gegebenheiten der Anbaugebiete und daraus resultierend auch die Wettbewerbssituation.
Aufgrund der bestehenden hohen Volatilitäten und daraus resultierenden Risiken in der Ertragsentwicklung unserer Beteiligungsgesellschaft der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, bleibt auch die Entwicklung unserer Gesellschaft weiterhin unsicher.
Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin volatilen Finanzmärkte identifiziert.
Die Forderungen gegenüber verbundener Unternehmen werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.

Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.
Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).
Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen in unserem Fall beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.
Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
Das Unternehmen erstellte gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrik-ag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

Für 2024 erwartet die OeNB, dass Österreich ein geringes Wirtschaftswachstum von 0,6 % aufweisen wird.
Die Inflation geht voraussichtlich deutlich zurück. Entsprechend dürften die Leitzinsen und somit die Finanzierungskosten in 2024 wieder sinken. Insgesamt rechnet das Institut für Weltwirtschaft mit einem Anstieg der Weltproduktion um 2,9 % in 2024.
Angesichts rückläufiger Energiepreise, steigender Realeinkommen sowie zunehmender Unterstützung aus dem Export wird die Konjunktur in der EU in 2024 voraussichtlich wieder etwas Fahrt aufnehmen. Allerdings bleibt die wirtschaftliche Dynamik insgesamt verhalten, weil die Geldpolitik wohl nur vorsichtig gelockert werden wird. Insgesamt dürften das EU-Bruttoinlandsprodukt in 2024 um 0,9 % und die Verbraucherpreise um 2,4 % zulegen.
Das Auslaufen vieler staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, die als Reaktion auf die Coronakrise und den Ukraine-Konflikt eingeführt worden waren, wird bei Unternehmen und in der Bevölkerung zu weiteren Kostenbelastungen führen. Zu erwarten sind ebenso zunehmende Kosten im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaerwärmung. Eine straffere Geldpolitik, eine schwächelnde Weltwirtschaft und die weltweit zahlreichen bewaffneten Konflikte stellen weiterhin große Risiken für die globale Wirtschaftsentwicklung dar.
Durch die Mehrung unserer finanziellen Ressourcen in der Vergangenheit und deren sinnvolle Investition in hochmoderne Produktionsanlagen und Lagermöglichkeiten, Forschungs- und Anwendungsentwicklungseinrichtungen, Kunden- und Schulungszentren sowie die Gewinnung und Entwicklung von hochqualifizierten Mitarbeitenden in allen Bereichen, bleiben wir weiterhin für die aktuellen Herausforderungen gut gerüstet.
Für die im Juli 2024 geplante 105. Hauptversammlung schlagen wir vor, eine Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 560 benötigt, entsprechend 10 Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.
Wien, am 03. April 2024
Der Vorstand
Mag. Michael FREUDENTHALER
Mag. Christian HABERL-RHOMBERG
Dr. Achim HANNINGER

| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.23 EUR |
Zu gänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand 31.12.23 EUR |
Stand 01.01.23 EUR |
Zu gänge EUR |
Abgänge EUR |
Zuschrei bungen EUR |
Stand 31.12.23 EUR |
Stand 31.12.23 EUR |
Stand 01.01.23 EUR |
||
| I. Immaterielle Ver mögensgegen stände |
||||||||||||
| 1. | Rechte | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 |
| 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | ||
| II. Sachanlagen | ||||||||||||
| 1. | Grundstücke und Bauten |
4.128.897,54 | 0,00 | 0,00 | 4.128.897,54 | 4.019.331,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.019.331,03 | 109.566,51 | 109.566,51 |
| 2. | technische Anlagen und Maschinen |
3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 | 3.279.795,22 | 3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 |
| 3. | andere Anla gen, Betriebs und Geschäfts ausstattung |
1.300.556,71 | 0,00 | 0,00 | 1.300.556,71 | 1.291.835,98 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.291.835,98 | 8.720,73 | 8.720,73 |
| 8.709.249,47 | 0,00 | 0,00 | 8.709.249,47 | 8.590.962,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.590.962,23 | 118.287,24 | 118.287,24 | ||
| III. Finanzanlagen | ||||||||||||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen |
23.688.246,30 | 0,00 | 0,00 | 23.688.246,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.688.246,30 | 23.688.246,30 |
| 2. | Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagever mögens |
9.592.707,20 | 0,00 | 7.972.891,41 | 1.619.815,79 | 3.680.722,16 | 0,00 | 2.513.904,24 | 45.673,17 | 1.121.144,75 | 498.671,04 | 5.911.985,04 |
| 33.280.953,50 | 0,00 | 7.972.891,41 | 25.308.062,09 | 3.680.722,16 | 0,00 | 2.513.904,24 | 45.673,17 | 1.121.144,75 | 24.186.917,34 | 29.600.231,34 | ||
| 41.997.653,26 | 0,00 | 7.972.891,41 | 34.024.761,85 | 12.279.134,68 | 0,00 | 2.513.904,24 | 45.673,17 | 9.719.557,27 | 24.305.204,56 | 29.718.518,58 |

Kapitel 3
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 03. April 2024
Der Vorstand
Michael FREUDENTHALER
Christian HABERL-(Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)
RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berichten ist oder die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die
gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24.7.2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4.8.2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit 2021 ununterbrochen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.
Wien, am 3.4.2024
Mag. Gerhard FREMGEN Wirtschaftsprüfer
Dr. Stefan KURZ Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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