Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 26, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau

| Bilanz | 3 |
|---|---|
| Gewinn und Verlustrechnung | 4 |
| Anhang 5-13 |
|
| Anlagespiegel |
14 |
| Bestätigungsvermerk 15-20 |
| Lagebericht21-24 |
|---|
| ------------------ |
| Corporate Governance Bericht |
25 |
|---|---|
| Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 |
26 |
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | ||||
| EUR | EUR | TEUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| A. ANLAGEVERMÖGEN | A. EIGENKAPITAL | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital | 28.762.000,00 | 28.762 | ||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 0,00 | 0 | |||||
| II. Kapitalrücklagen | 3.286.719,88 | 3.287 | |||||
| II. Sachanlagen | Gebundene | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | |||||||
| a) Bebaute Grundstücke | 0,00 | 60 | III. Gewinnrücklagen | ||||
| b) Unbebaute Grundstücke | 0,00 | 25 | Gesetzliche Rücklage | 40.333,42 | 40 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 0 * | |||||
| 0,00 | 86 | IV. Bilanzverlust | |||||
| III. Finanzanlagen | 1. Jahresgewinn/-verlust | 3.757.043,86 | -326 | ||||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 250 | 2. Verlustvortrag | -22.787.647,44 | -22.462 | ||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) | 9.218.910,31 | 9.183 | -19.030.603,58 | -22.788 | |||
| 9.469.118,10 | 9.434 | 13.058.449,72 | 9.301 | ||||
| 9.469.118,10 | 9.520 | B. RÜCKSTELLUNGEN | |||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 0,00 | 8 | |||||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 2. Steuerrückstellungen | 234.000,00 | 0 | ||||
| I. Vorräte | 3. Sonstige Rückstellungen | 59.200,00 | 70 | ||||
| Ersatzteile | 0,00 | 24 | 293.200,00 | 78 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | C. VERBINDLICHKEITEN | ||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.672,17 | 11 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 261 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 0,00 | 261 | ||
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 3.873.644,11 | 152 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 3.725.250,00 | 0 | 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.647,39 | 33 | ||
| 3.875.316,28 | 163 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 32.647,39 | 33 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| III. Wertpapiere und Anteile | 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.099.757,21 | 69 | ||||
| 1. Sonstige Wertpapiere und Anteile | 2.086.000,00 | 0 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 2.099.757,21 | 69 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 53.619,94 | 27 | davon aus Steuern | 2.814,98 | 1 | ||
| 6.014.936,22 | 215 | davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 2.814,98 | 1 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 8 | davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0,00 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 0,00 | 0 * | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 2.132.404,60 | 363 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 2.132.404,60 | 363 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| 15.484.054,32 | 9.742 | 15.484.054,32 | 9.742 |
* Kleinbetrag
| 2 0 2 3 | 2 0 2 2 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 45.681,57 | 181 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen c) Übrige |
4.168.156,80 0,00 5.623,00 |
4.173.779,80 | 0 131 0 |
131 |
| 3. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-46.315,87 | -45 | ||
| 4. Personalaufwand a) Löhne b) Gehälter c) Soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR -6.458,80 (2022 TEUR 20) aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen EUR 276,46 (2022 TEUR 1) bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge EUR 3.175,32 (2022 TEUR 7) |
-11.047,68 -7.303,44 3.007,02 |
-15.344,10 | -10 -28 -28 |
-66 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-405,55 | -13 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen b) Übrige |
-44,00 -285.131,17 |
-285.175,17 | -8 -280 |
-287 |
| 7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) | 3.872.220,68 | -99 | ||
| 8. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 42.185,00 (2022 TEUR 42) |
42.185,00 | 42 | ||
| 9. Erträge aus anderen Wertpapieren davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0) |
282,51 | 1 | ||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0) |
78.390,67 | 0 | ||
| 11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0) |
2.095,02 | 0 | ||
| 12. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens davon aus Abschreibungen EUR 0,00 (2022 TEUR 260) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0) |
0,00 | -260 | ||
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0) |
-391,63 | -3 | ||
| 14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) | 122.561,57 | -219 | ||
| 15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 14) | 3.994.782,25 | -318,60 | ||
| 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon latente Steuern EUR 213,94 (2022 TEUR 4) |
-237.738,39 | -7 | ||
| 17. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss/-fehlbetrag = Jahresgewinn/-verlust |
3.757.043,86 | -326 | ||
| 18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -22.787.647,44 | -22.462 | ||
| 19. Bilanzverlust | -19.030.603,58 | -22.788 |
der
Stockerau
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 5
Anhang zum 31.12.2023
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Anhang zum 31.12.2023
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 1.000,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
| - Gebäude |
10 - 50 Jahre |
|---|---|
| - Modelle und Vorrichtungen |
3 - 5 Jahre |
| - Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3 - 10 Jahre |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich. Das gesamte Sachanlagevermögen wurde im Geschäftsjahr 2023 zu gesamt 4.253 610,00 verkauft. Dem gegenüber steht ein Restbuchwert in Höhe von 85.453,20. Der Ertrag aus dem Verkauf wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Bedingte Kaufpreisbestandteile sind in den sonstigen Forderungen bilanziert.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs oder zum beizulegenden Wert bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgte in 2023 erstmalig anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungsund Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze nach Steuern betragen zwischen 6,2% und 8,8%, wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendete Wachstumsrate für die ewige Rente beträgt 1%. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich (Vorjahr: EUR 259.535,65).
Von den Wertpapieren dienen 8.500 Stück zu einem Kurswert am Stichtag von insgesamt EUR 40.460,00 als Sicherheit für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche.

Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Zuschreibung bei den Wertpapieren von EUR 2.095,02 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgte zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird. Der Lagerbestand wurde im September verkauft.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 23%.
Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Geschäftsjahr aufgelöst, da keine anspruchsberechtigte Person mehr vorhanden ist.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt.
Anhang zum 31.12.2023
Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:
| Firma | Sitz | Anteil | Währ- Eigenkapital |
Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| in % | ung | per 31.12.2023 | 2023 | ||
| Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH |
Sinsheim, Deutschland |
10 | EUR | 2.699.906,78 | 1.585.693,38 |
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.
Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 9
Anhang zum 31.12.2023
Forderungen fällig in 1-5 Jahren
EUR 100.000,00 für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche.
Darlehen gegen die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, welche als Gesellschaft im Nahebereich der Rothenberger Gruppe zu qualifizieren ist, in Höhe von EUR 3.455.250,00 Laufzeit bis 31.01.27 Zinssatz 6,5%.
Erträge aus der Garantiedividende von EUR 170.000,00 (Vorjahr: EUR 127.815,00) die erst im Januar 2027 zahlungswirksam werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.
| EUR | EUR | |
|---|---|---|
| Verlustvortrag zum 01.01.2023 | - 22.787.647,44 |
|
| Jahresgewinn | 3.757.043,86 | |
| Bilanzverlust zum 31.12.2023 | - | 19.030.603,58 |
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 10
Anhang zum 31.12.2023
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Service und Ersatzteile | 45.681,57 | 33.685,25 |
| Provisionen | - | - |
| Immobilien/Vermietung | - | 147.473,07 |
| 45.681,57 | 181.158,32 |
| Erlöse Abgang von Anlagevermögen | 2023 EUR 4.253.610,00 |
2022 EUR - |
|---|---|---|
| Buchwert verkaufte Immobilien | - 85.453,20 |
- |
| 4.168.156,80 | - |
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 11
Anhang zum 31.12.2023
Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.
Die Gesellschaft ist gemäß § 189a Z 8 UGB i.V.m. § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im Rahmen des Konsolidierungskreises der Rothenberger-Gruppe. Oberstes Mutterunternehmen ist die Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt, Deutschland, welche einen Konzernabschluss erstellt, der im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt erhältlich ist.
1 Teilzeitbeschäftigter und 1 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 1 Angestellter, 1 Teilzeitbeschäftigter und 1 geringfügig Beschäftigte)
Khalid Ahmad Dayani, Niederhausen, BRD ab 10.08.2023 Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD bis 10.08.2023 Regina Libowski, Dassendorf, BRD bis 10.08.2023
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 26.750,00 (Vorjahr: TEUR 33).
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.
Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Anhang zum 31.12.2023

zum 31.12.2023

| Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten | Entwicklung der Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2023 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2023 |
Stand 01.01.2023 |
Zugänge | Zuschreibung | Abgänge | Stand 31.12.2023 |
Stand 01.01.2023 |
Stand 31.12.2023 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I.Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 | 964.758,02 | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 |
| II.Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten a) Bebaute Grundstücke |
|||||||||||
| Grundwert | 3.996,52 | 0,00 | 3.996,52 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.996,52 | 0,00 |
| Gebäudewert | 3.352.255,64 | 0,00 | 3.352.255,64 | 0,00 | 3.296.183,54 | 0,00 | 0,00 | 3.296.183,54 | 0,00 | 56.072,10 | 0,00 |
| b) Unbebaute Grundstücke 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts |
25.384,58 | 0,00 | 25.384,58 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.384,58 | 0,00 |
| ausstattung | 107.473,95 | 0,00 | 107.473,95 | 0,00 | 107.068,40 | 405,55 | 0,00 | 107.473,95 | 0,00 | 405,55 | 0,00 |
| 3. Geringwertige Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 3.489.110,69 | 0,00 | 3.489.110,69 | 0,00 | 3.403.251,94 | 405,55 | 0,00 | 3.403.657,49 | 0,00 | 85.858,75 | 0,00 | |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 0,00 | 0,00 | 250.207,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 250.207,79 | 250.207,79 |
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 9.488.347,26 | 33.343,53 | 0,00 | 9.521.690,79 | 304.875,50 | 0,00 | -2.095,02 | 0,00 | 302.780,48 | 9.183.471,76 | 9.218.910,31 |
| 9.738.555,05 | 33.343,53 | 0,00 | 9.771.898,58 | 304.875,50 | 0,00 | -2.095,02 | 0,00 | 302.780,48 | 9.433.679,55 | 9.469.118,10 | |
| 14.192.423,76 | 33.343,53 | 3.489.110,69 | 10.736.656,60 | 4.672.885,46 | 405,55 | -2.095,02 | 3.403.657,49 | 1.267.538,50 | 9.519.538,30 | 9.469.118,10 |
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.469) ausgewiesen.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.
Wir sahen die Bewertung der Finanzanlagen als besonderes wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden.
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Mit der Unterstützung von EY Bewertungsspezialisten haben wir für jene Beteiligungen und Wertpapiere, welche als materiell einzustufen waren, die wesentlichen Annahmen in den Bewertungsmodellen kritisch hinterfragt.
Die angewendeten Bewertungsmodelle wurden hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt, die rechnerische Richtigkeit der Modelle wurde geprüft. Die angesetzten Rechenparameter (unter anderem Abzinsungssätze und erwartete zukünftige Cashflows) wurden hierbei mit Marktdaten verplausibilisiert, in weiterer Folge wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung des Finanzanlagevermögens beurteilt.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtig, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Marion Raninger.
Wien, am 18. April 2024
__________

*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultiert das Ersatzteilgeschäft sowie die Beteiligungen an Unternehmen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 17% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die im Umsatz enthaltenen EUR 5.000,00 aus dem Verkauf des Lagerbestandes wurden nicht in die Berechnung der Steigerung einbezogen.
Das gesamte Heid Gelände wurde zum 01.01.2023 verkauft.
Die Heid AG hält per 31.12.2023 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:
| 1. | DVS Technology AG (Frankfurt/Main) |
7,84% |
|---|---|---|
| 2. | DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) | 2,13% |
| 3. | WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) |
10,00% |
| 4. | Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) | 10,00% |
Die DVS Technology AG ("Diskus") ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird seit 01.04.2023 nicht mehr an der Börse gehandelt.
Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge bestehen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde im Jahr 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert.
Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.
Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG.
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende Entwicklung:
| 2017 | EUR | 9.520.656,68 |
|---|---|---|
| 2018 | EUR | 9.600.885,70 |
| 2019 | EUR | 9.772.179,98 |
| 2020 | EUR | 9.788.808,16 |
| 2021 | EUR | 9.627.126,37 |
| 2022 | EUR | 9.301.405,86 |
| 2023 | EUR | 13.058.449,72 |
Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 3.757.043,86 (2022 TEUR -326) erwirtschaftet. Das positive Ergebnis resultiert aus dem Verkauf der Liegenschaft. Die daraus resultierende Liquidität ist als Darlehen mit 6,5% Zinsen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen GmbH ausgereicht.
Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 13.058.449,72 (31.12.2022 TEUR 9.301) und einer Bilanzsumme von EUR 15.484.054,32 (31.12.2022 TEUR 9.742) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 84,33% (31.12.2022 95,48%).
Der operative Cash-Flow beträgt TEUR 57 (31.12.2022 TEUR -197), der Finanzierungs Cash-Flow beträgt TEUR -261 (31.12.2022 TEUR 214) und der Investitions Cash-Flow beträgt TEUR 230 (31.12.22 TEUR 0)
Der Umsatz hat sich von EUR 181.158,32 im Jahr 2022 auf EUR 45.681,57 im Jahr 2023 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR 3.872.220,68 (31.12.2022 TEUR -99.318,52). Das Finanzergebnis betrug EUR 122.561,57 (31.12.2022 TEUR -219).
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,95 (Vorjahr: -0,08).
Das Working Capital zum 31.12.2023 betrug TEUR 3.942 (31.12.2022 TEUR -218).
Die Anlagenintensität zum 31.12.2023 betrug 61,15% (31.12.2022 97,72%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 61,15 % (31.12.2022 96,84%) einnimmt. Nach dem Grundstücksverkauf sind nur noch Finanzanlagen in Form von Wertpapieren und Beteiligungen vorhanden.
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelangen.
Da in den letzten Jahren immer weniger Maschinen im Einsatz sind, führt dies zu einem Umsatzrückgang im Ersatzteilverkauf. Im Bereich der Finanzerträge wird dies durch den Entfall von Dividendenerträgen spürbar. Die Zinseinnahmen werden künftig den Liquiditätsbedarf des Unternehmens decken. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch die laufende Tilgung der Darlehenszinsen sowie die Rückzahlung des gewährten Darlehens gesichert. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens hat im letzten Jahr zu Abwertungen geführt. Wir gehen aus heutiger Sicht von keinen nennenswerten weiteren Abwertungen aus.
Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.
Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.
Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem entsprechend den Anforderungen des Unternehmens geführt werden.
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.
Vorstand ist seit 10.08.2024 Herr Khalid Ahmad Dayani geb. 15.08.1964 vorher Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939 und Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.
Herr Günter Rothenberger und Frau Regina Libowski wurden mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum 10.08.2023 abberufen.
Herr Khalid Ahmad Dayani wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum Vorstand bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht ausfolgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.
Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.
Stockerau, am 04. April 2024
Khalid Ahmad Dayani eh Vorstand

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.
Stockerau, am 18. April 2024
Der Vorstand
Khalid Ahmad Dayani eh
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