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Maschinenfabrik Heid AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 26, 2024

778_10-k_2024-04-26_2249370c-d8e2-456b-84fb-dcd6a6a0b37a.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 nach UGB

Bilanz 3
Gewinn und Verlustrechnung 4
Anhang
5-13
Anlagespiegel
14
Bestätigungsvermerk
15-20
Lagebericht21-24
------------------
Corporate Governance Bericht
25
Erklärung gemäß § 124
Abs. 1
Z 3 BörseG
2018
26

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVA PASSIVA
2023 2022 2023 2022
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 28.762.000,00 28.762
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0,00 0
II. Kapitalrücklagen 3.286.719,88 3.287
II. Sachanlagen Gebundene
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke 0,00 60 III. Gewinnrücklagen
b) Unbebaute Grundstücke 0,00 25 Gesetzliche Rücklage 40.333,42 40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0 *
0,00 86 IV. Bilanzverlust
III. Finanzanlagen 1. Jahresgewinn/-verlust 3.757.043,86 -326
1. Beteiligungen 250.207,79 250 2. Verlustvortrag -22.787.647,44 -22.462
2. Wertpapiere (Wertrechte) 9.218.910,31 9.183 -19.030.603,58 -22.788
9.469.118,10 9.434 13.058.449,72 9.301
9.469.118,10 9.520 B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 0,00 8
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. Steuerrückstellungen 234.000,00 0
I. Vorräte 3. Sonstige Rückstellungen 59.200,00 70
Ersatzteile 0,00 24 293.200,00 78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände C. VERBINDLICHKEITEN
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.672,17 11 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 261
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 261
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 3.873.644,11 152 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.725.250,00 0 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.647,39 33
3.875.316,28 163 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 32.647,39 33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
III. Wertpapiere und Anteile 3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.099.757,21 69
1. Sonstige Wertpapiere und Anteile 2.086.000,00 0 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.099.757,21 69
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 53.619,94 27 davon aus Steuern 2.814,98 1
6.014.936,22 215 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.814,98 1
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 8 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 0
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 0,00 0 * davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
Summe Verbindlichkeiten 2.132.404,60 363
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.132.404,60 363
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
15.484.054,32 9.742 15.484.054,32 9.742

* Kleinbetrag

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2023 bis 31. DEZEMBER 2023

2 0 2 3 2 0 2 2
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 45.681,57 181
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
c) Übrige
4.168.156,80
0,00
5.623,00
4.173.779,80 0
131
0
131
3. Materialaufwand und Aufwendungen
für bezogene Leistungen
-46.315,87 -45
4. Personalaufwand
a) Löhne
b) Gehälter
c) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR -6.458,80 (2022 TEUR 20)
aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen EUR 276,46 (2022 TEUR 1)
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge EUR 3.175,32 (2022 TEUR 7)
-11.047,68
-7.303,44
3.007,02
-15.344,10 -10
-28
-28
-66
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-405,55 -13
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen
b) Übrige
-44,00
-285.131,17
-285.175,17 -8
-280
-287
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) 3.872.220,68 -99
8. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 42.185,00 (2022 TEUR 42)
42.185,00 42
9. Erträge aus anderen Wertpapieren
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0)
282,51 1
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0)
78.390,67 0
11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0)
2.095,02 0
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
davon aus Abschreibungen EUR 0,00 (2022 TEUR 260)
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2022 TEUR 0)
0,00 -260
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)
-391,63 -3
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) 122.561,57 -219
15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 14) 3.994.782,25 -318,60
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern EUR 213,94 (2022 TEUR 4)
-237.738,39 -7
17. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss/-fehlbetrag =
Jahresgewinn/-verlust
3.757.043,86 -326
18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -22.787.647,44 -22.462
19. Bilanzverlust -19.030.603,58 -22.788

ANHANG

ZUM 31. Dezember 2023

der

Maschinenfabrik Heid AG

Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 5

Anhang zum 31.12.2023

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.

Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Anhang zum 31.12.2023

2. ANLAGEVERMÖGEN

a) Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 1.000,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

-
Gebäude
10
-
50
Jahre
-
Modelle und Vorrichtungen
3
-
5
Jahre
-
Werkzeuge, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
3
-
10
Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich. Das gesamte Sachanlagevermögen wurde im Geschäftsjahr 2023 zu gesamt 4.253 610,00 verkauft. Dem gegenüber steht ein Restbuchwert in Höhe von 85.453,20. Der Ertrag aus dem Verkauf wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Bedingte Kaufpreisbestandteile sind in den sonstigen Forderungen bilanziert.

c) Finanzanlagevermögen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs oder zum beizulegenden Wert bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen.

Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgte in 2023 erstmalig anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungsund Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze nach Steuern betragen zwischen 6,2% und 8,8%, wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendete Wachstumsrate für die ewige Rente beträgt 1%. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2023 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich (Vorjahr: EUR 259.535,65).

Von den Wertpapieren dienen 8.500 Stück zu einem Kurswert am Stichtag von insgesamt EUR 40.460,00 als Sicherheit für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche.

d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Zuschreibung bei den Wertpapieren von EUR 2.095,02 (Vorjahr: EUR 0,00).

3. UMLAUFVERMÖGEN

a) Vorräte

Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgte zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird. Der Lagerbestand wurde im September verkauft.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

4. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 23%.

Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.

5. RÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

a) Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Geschäftsjahr aufgelöst, da keine anspruchsberechtigte Person mehr vorhanden ist.

b) Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt.

Anhang zum 31.12.2023

6. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A K T I V A

  1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.

Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:

Firma Sitz Anteil Währ-
Eigenkapital
Ergebnis
in % ung per 31.12.2023 2023
Werkzeugmaschinenbau
Sinsheim GmbH
Sinsheim,
Deutschland
10 EUR 2.699.906,78 1.585.693,38

Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.

Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.

Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.

  1. Die Vorräte betrafen ausschließlich Ersatzteile. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen von EUR 10.000,00 (Vorjahr: EUR 30.000,00) vorgenommen.

Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.

  1. In den sonstigen Forderungen enthalten sind im Wesentlichen: Forderungen fällig < 1 Jahr Aus dem Grundstücksverkauf der Gewerbefläche EUR 100.000,00.

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 9

Anhang zum 31.12.2023

Forderungen fällig in 1-5 Jahren

EUR 100.000,00 für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche.

Darlehen gegen die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, welche als Gesellschaft im Nahebereich der Rothenberger Gruppe zu qualifizieren ist, in Höhe von EUR 3.455.250,00 Laufzeit bis 31.01.27 Zinssatz 6,5%.

Erträge aus der Garantiedividende von EUR 170.000,00 (Vorjahr: EUR 127.815,00) die erst im Januar 2027 zahlungswirksam werden.

  1. Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen: Aktien der DVS Technology AG in Höhe von EUR 2.086.000,00 auf Grund eines stornierten Kaufvertrages. Die Rückgabe erfolgte im März 2024. Der Gegenwert ist in den sonstigen Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gebucht.

P A S S I V A

  1. Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.

    1. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein Ausgabeagio.
    1. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
EUR EUR
Verlustvortrag zum 01.01.2023 -
22.787.647,44
Jahresgewinn 3.757.043,86
Bilanzverlust zum 31.12.2023 - 19.030.603,58
    1. Es bestehen analog zum Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
    1. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Geschäftsjahr getilgt, (Vorjahr: EUR 260.777,68).
    1. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen von EUR 900,00 (Vorjahr: EUR 57.050,93) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 10

Anhang zum 31.12.2023

III. ERLÄUTERUNGEN ZU GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

    1. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
    1. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
2023 2022
EUR EUR
Service und Ersatzteile 45.681,57 33.685,25
Provisionen - -
Immobilien/Vermietung - 147.473,07
45.681,57 181.158,32
  1. Die sonstige betriebliche Erträge gliedern sich wie folgt auf:
Erlöse Abgang von Anlagevermögen 2023
EUR
4.253.610,00
2022
EUR
-
Buchwert verkaufte Immobilien -
85.453,20
-
4.168.156,80 -
    1. An die Mitarbeitervorsorgekasse wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in der Höhe von EUR 276,46 (Vorjahr: EUR 526,50) aufgewendet. Der sich aus der Veränderung der Pensionsrückstellung ergebende Ertrag von EUR 8.203,00 (Vorjahr: EUR 130.856,00) ist im Personalaufwand (Vorjahr sonstigen betrieblichen Erträge) enthalten.
    1. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 29.500,00 (Vorjahr: EUR 27.500,00). Davon entfallen EUR 29.500,00 (Vorjahr: EUR 27.500,00) auf die Jahresabschlussprüfung.
    1. Erträge aus anderen Wertpapieren und sonstige Zinserträge beinhaltet im Wesentlichen eine Dividendenausschüttung über EUR 42.185,00 (Vorjahr: EUR 42.185,00), Erträge aus anderen Wertpapieren über EUR 384,29 (Vorjahr: EUR 1.049,41). Weiteres erfolgte eine Zuschreibung der Wertpapiere in der Höhe von EUR 2.095,02 (Vorjahr: Abschreibung in Höhe von EUR 259.535,65) und sonstige Zinserträge in Höhe von EUR 78.288,89 (Vorjahr: EUR 0,00).
    1. Im Steueraufwand von EUR 237.738,39 (Vorjahr: EUR 7.121,79) sind EUR 213,94 (Vorjahr: EUR 3.622,31) als Aufwand aus aktiven latenten Steuern enthalten.

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 11

Anhang zum 31.12.2023

IV. SONSTIGE ANGABEN

Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.

Die Gesellschaft ist gemäß § 189a Z 8 UGB i.V.m. § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im Rahmen des Konsolidierungskreises der Rothenberger-Gruppe. Oberstes Mutterunternehmen ist die Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt, Deutschland, welche einen Konzernabschluss erstellt, der im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt erhältlich ist.

V. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER

    1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v eingetragen.
    1. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug:

1 Teilzeitbeschäftigter und 1 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 1 Angestellter, 1 Teilzeitbeschäftigter und 1 geringfügig Beschäftigte)

  1. Organmitglieder der Gesellschaft sind:

Vorstand:

Khalid Ahmad Dayani, Niederhausen, BRD ab 10.08.2023 Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD bis 10.08.2023 Regina Libowski, Dassendorf, BRD bis 10.08.2023

Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 26.750,00 (Vorjahr: TEUR 33).

Aufsichtsrat:

Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.

VI. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG

Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Anhang zum 31.12.2023

zum 31.12.2023

Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte
Stand
01.01.2023
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2023
Stand
01.01.2023
Zugänge Zuschreibung Abgänge Stand
31.12.2023
Stand
01.01.2023
Stand
31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I.Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 964.758,02 0,00 0,00 0,00 964.758,02 0,00 0,00
II.Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke
Grundwert 3.996,52 0,00 3.996,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.996,52 0,00
Gebäudewert 3.352.255,64 0,00 3.352.255,64 0,00 3.296.183,54 0,00 0,00 3.296.183,54 0,00 56.072,10 0,00
b) Unbebaute Grundstücke
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
25.384,58 0,00 25.384,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.384,58 0,00
ausstattung 107.473,95 0,00 107.473,95 0,00 107.068,40 405,55 0,00 107.473,95 0,00 405,55 0,00
3. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.489.110,69 0,00 3.489.110,69 0,00 3.403.251,94 405,55 0,00 3.403.657,49 0,00 85.858,75 0,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 250.207,79 0,00 0,00 250.207,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250.207,79 250.207,79
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.488.347,26 33.343,53 0,00 9.521.690,79 304.875,50 0,00 -2.095,02 0,00 302.780,48 9.183.471,76 9.218.910,31
9.738.555,05 33.343,53 0,00 9.771.898,58 304.875,50 0,00 -2.095,02 0,00 302.780,48 9.433.679,55 9.469.118,10
14.192.423,76 33.343,53 3.489.110,69 10.736.656,60 4.672.885,46 405,55 -2.095,02 3.403.657,49 1.267.538,50 9.519.538,30 9.469.118,10

4. BESTÄTIGUNGSVERMERK *)

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Finanzanlagen

Beschreibung

Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.469) ausgewiesen.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.

Wir sahen die Bewertung der Finanzanlagen als besonderes wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:

Mit der Unterstützung von EY Bewertungsspezialisten haben wir für jene Beteiligungen und Wertpapiere, welche als materiell einzustufen waren, die wesentlichen Annahmen in den Bewertungsmodellen kritisch hinterfragt.

Die angewendeten Bewertungsmodelle wurden hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt, die rechnerische Richtigkeit der Modelle wurde geprüft. Die angesetzten Rechenparameter (unter anderem Abzinsungssätze und erwartete zukünftige Cashflows) wurden hierbei mit Marktdaten verplausibilisiert, in weiterer Folge wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt.

Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung des Finanzanlagevermögens beurteilt.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtig, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Marion Raninger.

Wien, am 18. April 2024

__________

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau

Lagebericht 2023

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultiert das Ersatzteilgeschäft sowie die Beteiligungen an Unternehmen.

1.1. Service- und Ersatzteilgeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 17% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die im Umsatz enthaltenen EUR 5.000,00 aus dem Verkauf des Lagerbestandes wurden nicht in die Berechnung der Steigerung einbezogen.

1.2. Immobilien/Vermietung

Das gesamte Heid Gelände wurde zum 01.01.2023 verkauft.

1.3. Finanzanlagen/Beteiligungen/Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Heid AG hält per 31.12.2023 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:

1. DVS Technology AG
(Frankfurt/Main)
7,84%
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) 2,13%
3. WMS
Sinsheim GmbH (Sinsheim)
10,00%
4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) 10,00%

DVS Technology AG, Frankfurt am Main

Die DVS Technology AG ("Diskus") ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird seit 01.04.2023 nicht mehr an der Börse gehandelt.

DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach

Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge bestehen.

Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim

Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde im Jahr 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert.

  • 1 -

Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.

Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau

Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG.

Angaben zu Eigenkapital

Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende Entwicklung:

2017 EUR 9.520.656,68
2018 EUR 9.600.885,70
2019 EUR 9.772.179,98
2020 EUR 9.788.808,16
2021 EUR 9.627.126,37
2022 EUR 9.301.405,86
2023 EUR 13.058.449,72

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 3.757.043,86 (2022 TEUR -326) erwirtschaftet. Das positive Ergebnis resultiert aus dem Verkauf der Liegenschaft. Die daraus resultierende Liquidität ist als Darlehen mit 6,5% Zinsen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen GmbH ausgereicht.

Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 13.058.449,72 (31.12.2022 TEUR 9.301) und einer Bilanzsumme von EUR 15.484.054,32 (31.12.2022 TEUR 9.742) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 84,33% (31.12.2022 95,48%).

Der operative Cash-Flow beträgt TEUR 57 (31.12.2022 TEUR -197), der Finanzierungs Cash-Flow beträgt TEUR -261 (31.12.2022 TEUR 214) und der Investitions Cash-Flow beträgt TEUR 230 (31.12.22 TEUR 0)

Der Umsatz hat sich von EUR 181.158,32 im Jahr 2022 auf EUR 45.681,57 im Jahr 2023 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR 3.872.220,68 (31.12.2022 TEUR -99.318,52). Das Finanzergebnis betrug EUR 122.561,57 (31.12.2022 TEUR -219).

  • 2 -

Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,95 (Vorjahr: -0,08).

Das Working Capital zum 31.12.2023 betrug TEUR 3.942 (31.12.2022 TEUR -218).

Die Anlagenintensität zum 31.12.2023 betrug 61,15% (31.12.2022 97,72%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 61,15 % (31.12.2022 96,84%) einnimmt. Nach dem Grundstücksverkauf sind nur noch Finanzanlagen in Form von Wertpapieren und Beteiligungen vorhanden.

3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.

Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelangen.

4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement

Da in den letzten Jahren immer weniger Maschinen im Einsatz sind, führt dies zu einem Umsatzrückgang im Ersatzteilverkauf. Im Bereich der Finanzerträge wird dies durch den Entfall von Dividendenerträgen spürbar. Die Zinseinnahmen werden künftig den Liquiditätsbedarf des Unternehmens decken. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch die laufende Tilgung der Darlehenszinsen sowie die Rückzahlung des gewährten Darlehens gesichert. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens hat im letzten Jahr zu Abwertungen geführt. Wir gehen aus heutiger Sicht von keinen nennenswerten weiteren Abwertungen aus.

Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.

Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.

Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.

Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem entsprechend den Anforderungen des Unternehmens geführt werden.

  • 3 -

5. Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.

6. Forschung und Entwicklung

Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.

-

Corporate Governance Bericht

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.

Vorstand

Vorstand ist seit 10.08.2024 Herr Khalid Ahmad Dayani geb. 15.08.1964 vorher Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939 und Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.

Herr Günter Rothenberger und Frau Regina Libowski wurden mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum 10.08.2023 abberufen.

Herr Khalid Ahmad Dayani wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum Vorstand bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht ausfolgenden Mitgliedern:

  • Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.17.10.1978. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb.01.06.1966. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Peter Heinz, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat wiedergewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.

Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.

Vorstandsbezug

Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.

Stockerau, am 04. April 2024

Khalid Ahmad Dayani eh Vorstand

Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.

Stockerau, am 18. April 2024

Der Vorstand

Khalid Ahmad Dayani eh

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