Governance Information • Nov 2, 2022
Governance Information
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§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher gemäß § 161 AktG, dass die Hannover Rück SE allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht am 27. Juni 2022) entspricht und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen.
Hannover, den 2. November 2022
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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