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Josef Manner & Comp. AG

Annual Report Apr 30, 2024

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2020

der Josef Manner & Comp. AG

Kennzahlen

Konzernkennzahlen nach IFRS T€ T€
2020 2019
Umsatzerlöse (T€) 200.165 206.927
Exportquote 62,5% 58,4%
Betriebsergebnis (T€) 3.899 2.759
Betriebsergebnis-Marge (ROS) 1,9% 1,3%
Ergebnis vor Steuern (T€) 2.089 2.635
Periodenergebnis (T€) 1.367 1.383
Eigenkapitalrentabilität (ROE) 3,7% 4,6%
Gesamtkapitalrentabilität (ROI) 2,5% 1,8%
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (T€) 8.339 11.342
Cashflow aus Investitionstätigkeit (T€) -7.635 -15.195
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (T€) -560 4.114
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 806 782
Bilanzsumme (T€) 154.226 153.429
Eigenkapital (T€) 56.663 56.876
Eigenkapitalquote 36,7% 37,1%
Nettoverschuldung (T€) 53.404 51.199
Nettoverschuldungsgrad (Gearing) 94,2% 90,0%
Stammaktien zum 31. Dezember
2020 2019
ISIN AT0000728209 AT0000728209
Anzahl der Aktien (Stück) 1.890.000 1.890.000
Höchstkurs (€) 110,00 103,00
Tiefstkurs (€) 83,00 63,00
Schlusskurs (€) 109,00 98,00
Durchschnittskurs (€) 103,00 87,00
Dividende je Aktie (€) 1 0,80 0,40

1 In der Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG vom 25.05.2021 wurde eine Dividendenausschüttung von € 0,80 pro Aktie beschlossen. Das ergibt eine Ausschüttung von T€ 1.512. Im Vorjahr wurde eine Dividende von € 0,40 pro Aktie (T€ 756) ausgeschüttet.

Kennzahlen 2
Vorwort des Vorstands 4
Konzernorganigramm 5
Corporate-Governance-Bericht 6
Bericht des Aufsichtsrats 13
Konzernlagebericht 15
Konzernabschluss 44
Bestätigungsvermerk 98
Erklärung des Vorstands zum Konzernabschluss 104
Jahresabschluss 105

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionär*innen, geschätzte Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen,

aufgrund einer Überprüfung und Fehlerfeststellung der FMA wurde seitens der Manner-Gruppe der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nachträglich erstellt.

Rückwirkend können wir festhalten, dass 2020 aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Pandemie ein enorm herausforderndes Jahr für die gesamte Wirtschaft war.

Bereits im Februar des Jahres wurde ein internes Corona-Krisenteam gegründet und mit Maßnahmen wie Testungen im Haus, Schichtentkopplung, Home-Office und zahlreichen anderen Regelungen ein größerer Schaden für das Haus Manner verhindert. Dabei stand stets der Schutz unserer Mitarbeiter*innen an erster Stelle. Die Auswirkungen der fehlenden Tourist*innen in unseren Manner Shops sowie die allgemeine Konsumzurückhaltung wirkte sich dennoch negativ auf unser Ergebnis aus. Dazu kamen Unsicherheit in den Lieferketten sowie die Kostensteigerungen der für Manner wichtigsten Rohstoffe sowie Energie und Verpackung.

Trotz dieser Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Lockdowns 2020 konnte Manner in diesem Jahr ein wichtiges Nachhaltigkeitsziel erreichen und in der Produktion der Markenprodukte auf 100% nachhaltig zertifizierten Kakao umstellen. 2012 wurde dieses Ziel gesetzt und gemeinsam mit den Partnern UTZ und Fairtrade erreicht. Fairtrade ist seit 2015 Partner von Manner und gemäß unserer Bestrebung, die Partnerschaft weiter auszubauen, wurde 2020 das gesamte Victor Schmidt Mozartkugel-Sortiment auf Fairtrade-Kakao umgestellt. Sowohl die Zielerreichung als auch die Umstellung der Mozartkugeln sind wichtige Zeichen für die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Aktivitäten im Nachhaltigkeitsbereich, auch in herausfordernden Zeiten.

Gerade 2020 waren es auch Werte wie Vertrauen, Herkunft und Nachhaltigkeit, die immens an Bedeutung gewonnen haben. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass die Marke Manner 2020 zur vertrauenswürdigsten Marke der Österreicher*innen im Lebensmittelhandel gewählt wurde (Quelle: Brand2Trust).

Das Jahr 2020 wird uns als "Pandemiejahr" in Erinnerung bleiben, dennoch konnten wir aufgrund des Engagements unserer Manner-Mitarbeiter*innen dieses enorm fordernde Jahr positiv abschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Konzernorganigramm

der Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich als Muttergesellschaft

  • Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100%
  • Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100%
  • Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100%
  • Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100%
  • Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich, 100%
  • Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich, 100%
  • Manner Management GmbH, Wien, Österreich, 100%

Corporate-Governance-Bericht

der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2020

Die Josef Manner & Comp. AG ist verpflichtet, einen konsolidierten Corporate-Governance-Bericht gemäß § 267b UGB zu erstellen, der die in § 243c UGB vorgeschriebenen Angaben enthält, wobei die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen sind, um neben der Lage der Muttergesellschaft auch jene der insgesamt in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen bewerten zu können. Gemäß § 251 Abs. 3 UGB werden die Angaben in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst.

Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex

Die Josef Manner & Comp. AG verfolgt eine Strategie der nachhaltigen Wert- und Ertragssteigerung. Auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Managementgrundsätze und die permanente Weiterentwicklung der Systeme zur Bereitstellung vollständiger und transparenter Informationen bilden die Grundlage des Handelns. In diesem Sinne bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex (§ 243c Abs. 1 Z. 1 UGB), welcher im Oktober 2002 in Kraft gesetzt und zuletzt in der Fassung Jänner 2021 angepasst wurde.

Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht, oder auf der Webseite des Unternehmens ersichtlich.

Die 83 Regeln des bestehenden Kodex können in drei Regelkategorien eingeteilt werden, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen und somit verpflichtend anzuwenden sind.

Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollten eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Erläuterungen bzw. Begründungen für die Abweichungen zu C-Regeln finden Sie in diesem Bericht.

Von R-Regeln, die einen reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Webseite des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht.

Konzernstruktur

Die Josef Manner & Comp. AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien. Sie produziert Süßwaren und verkauft diese im In- und Ausland.

Neben den in Folge genannten Tochterunternehmen besteht eine Niederlassung (erweiterte Betriebsstätte) in Köln, Deutschland. Über diese werden die Waren in Deutschland vertrieben und ein Shop in der Region Berlin betrieben.

Eine weitere Betriebsstätte in Kroatien wird durch einen Mitarbeiter vor Ort begründet. Die Geschäfte in Kroatien (Betriebsstätte der AG) werden in der Ergebnisabrechnung der AG berücksichtigt.

Außerdem hat die Gesellschaft ein Lager in Tschechien, wodurch sie eine (vereinfachte) Steuernummer in Tschechien hat.

Die Josef Manner s.r.o. ist eine in Brünn, Tschechien ansässige 100%-Tochter der AG. Sie bedient den tschechischen Markt, auf dem sie von der AG gekaufte Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreibt. Darüber hinaus wickelt sie Geschäfte für die AG am slowakischen Markt ab. Diese Waren werden im Namen der AG in der Slowakei

verkauft, wodurch die AG eine Betriebsstätte in der Slowakei unterhält. Für letztgenannte Tätigkeit erhält die Josef Manner s.r.o. Provisionen von der AG.

Die JOSEF MANNER, marketinške storitve, d.o.o. ist ebenfalls eine 100%-Tochter der AG, mit Sitz in Ljubljana, Slowenien. Sie vermittelt Geschäfte (Agentur), territorial eingeschränkt, die dann durch die Josef Manner & Comp. AG getätigt werden.

Die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Gesellschaft m.b.H. ist eine 100%- Tochter der AG, hat den Sitz am Standort der AG und zahlt an ehemalige Mitarbeiter der AG Betriebspensionen aus, für die die Josef Manner & Comp. AG haftet.

Die Compliment Süßwarenvertriebs-GmbH ist eine 100%-Tochter der AG und hat den Sitz in Wolkersdorf. Sie dient als Inverkehrbringer, der im Bedarfsfall auf Verpackungen von Privat-Label-Produkten angedruckt wird. Sie hat keinerlei Umsätze oder sonstige Geschäftstätigkeit.

Die Geblergasse 116 GmbH & Co KG ist eine 100%-Tochter der AG und hat den Sitz am Standort der Josef Manner & Comp. AG. Sie ist eine Immobiliengesellschaft, hat die Sockelsanierung der ihr gehörenden Wohnhäuser umgesetzt und vermarktet diese.

Die Manner Management GmbH ist eine 100%-Tochter der AG und ist der Komplementär in der Geblergasse KG. Die AG ist dort der Kommanditist.

Die Manner Azerbaijan LLC ist eine 100%-Tochter der AG und hat den Sitz in Khudat City, Aserbaidschan. Manner LLC ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der eine Haselnussplantage errichtet, um Erträge durch Haselnussverkauf zu erwirtschaften.

Abweichungen zum Corporate Governance Kodex

Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unternehmenskultur. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben sich mit dem Kodex befasst und ihre Geschäftsordnungen entsprechend angepasst. Die Erläuterungen und die Abweichungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt:

  • Regel 16: Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats besteht der Vorstand als gesamthaft verantwortliches Organ aus vier gleichberechtigten Vorständen. Die Ressortverteilung ist in der Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse nach Möglichkeit einstimmig, sonst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit und in dringenden Fällen wird der Sachverhalt über den Aufsichtsratsvorsitzenden an den Aufsichtsrat herangetragen.
  • Regel 18: In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens ist eine interne Revision an eine geeignete externe Institution ausgelagert. Der Vorstand berichtet zumindest einmal jährlich im Prüfungsausschuss über Revisionsplan, Ergebnisse der internen Revision, den Status des Risikomanagements und über wesentliche Risiken des Unternehmens.
  • Regel 18a: Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat nicht gesondert jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen, da Korruptionsbekämpfung als Teil des allgemeinen Risikomanagements gesehen wird.
  • Regel 39: Der Aufsichtsrat hat keinen Ausschuss bestellt, der in dringenden Fällen zu Entscheidungen befugt ist. In dringenden Fällen kontaktiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden, der eine Entscheidung mittels Rundumlaufverfahren herbeiführen kann. Die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses erfüllt nicht die Kriterien für die Unabhängigkeit gemäß C- Regel 53.
  • Regel 43: Der Aufsichtsrat hat einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss eingerichtet. In Zusammenhang mit dem Arbeitsumfang ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Mitglied dieses Ausschusses. Mangels einschlägiger Erfahrung im Bereich Vergütungspolitik lässt sich der Ausschuss von externen Experten beraten, die nicht gleichzeitig den Vorstand in Vergütungsfragen beraten.

Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte ausschließlich in deutscher Sprache. Entsprechend der geographischen Herkunft der Aktionäre besteht keine Notwendigkeit, die Berichte auch in englischer Sprache zu verfassen.

Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

Zusammensetzung des Vorstands:

Dr. Hans Peter Andres

  • Vorstand für Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
  • Geburtsjahr: 1961
  • erstmals bestellt ab 01.07.1992; bestellt bis 30.06.2024
  • keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen

Thomas Gratzer

  • Vorstand für Produktion & Technik
  • Geburtsjahr: 1967
  • erstmals bestellt ab 01.06.2014; bestellt bis 31.05.2023
  • keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen

Mag. Albin Hahn

  • Vorstand für Finanzen & Personal
  • Geburtsjahr: 1957
  • erstmals bestellt ab 01.01.2008; bestellt bis 31.12.2022
  • Verwaltungsrat in der Hoerbiger Holding AG

Dr. Alfred Schrott

  • Vorstand für Marketing & Verkauf
  • Geburtsjahr: 1971
  • erstmals bestellt ab 01.09.2009; bestellt bis 31.08.2021
  • keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen

Vergütung des Vorstands

In 2020 verfügten die Vorstände über ein Grundgehalt und eine erfolgsabhängige variable Vergütung.

Des Weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Dr. Ernst Burger

  • Vorsitzender
  • unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
  • vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10%
  • Geburtsjahr: 1948
  • erstmals bestellt ab 29.06.2004; bestellt bis zur 107. o. HV (2022)
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Dipl. Ing. Markus Spiegelfeld

  • Stellvertreter des Vorsitzenden
  • vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10%
  • Geburtsjahr: 1952
  • erstmals bestellt ab 27.06.2002; bestellt bis zur 108. o. HV (2023)
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Dr. Martina Andres

  • Mitglied
  • Geburtsjahr: 1964
  • erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 107. o. HV (2022);
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Mag. Dr. Wolfgang Hötschl

  • Mitglied
  • unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
  • Geburtsjahr: 1954
  • erstmals bestellt ab 29.05.2018; bestellt bis zur 106. o. HV (2021)
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Mag. Florian Jonak

  • Mitglied
  • unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
  • vertritt die Interessen syndizierter Anteilseigner mit einer Beteiligung >10%
  • Geburtsjahr: 1967
  • erstmals bestellt ab 30.05.2017; bestellt bis zur 108. o. HV (2023)
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Dr. Sita Monica Mazumder

  • Mitglied
  • unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
  • Geburtsjahr: 1970
  • erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 107. o. HV (2022);
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Mag. Dipl. Ing. Robert Ottel, MBA

  • Mitglied
  • unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
  • Geburtsjahr: 1967
  • erstmals bestellt ab 28.06.2006; bestellt bis zur 106. O. HV (2021)
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Dipl. Ing. Mag. Markus Wiesner

  • Mitglied
  • unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
  • Geburtsjahr: 1956
  • erstmals bestellt ab 28.06.2006; bestellt bis zur 106. o. HV (2021)
  • keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen

Peter Freudenschuss

  • Mitglied; Betriebsrat
  • Geburtsjahr: 1968
  • bestellt vom Betriebsrat der Angestellten in Wien

Peter Habel

  • Mitglied; Betriebsrat
  • Geburtsjahr: 1959
  • bestellt vom Betriebsrat der Angestellten in Wien

Christian Hackl

  • Mitglied; Betriebsrat
  • Geburtsjahr: 1969
  • bestellt vom Betriebsrat der Arbeiter in Wien

Gerda Erika Clementi

  • Mitglied; Betriebsrat
  • Geburtsjahr: 1961
  • bestellt vom Betriebsrat der Arbeiter in Wolkersdorf

Der Aufsichtsrat hat die im Österreichischen Corporate Governance Kodex (Anhang 1) enthaltenen Leitlinien für die Unabhängigkeit als Kriterien der Unabhängigkeit festgelegt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der gewählten Aufsichtsräte erfolgt nach den in der 103. o. HV beschlossenen Kriterien. Die Vergütung setzt sich aus einer vom Unternehmensergebnis abhängigen Aufsichtsratvergütung und einem Sitzungsgeld zusammen.

Des Weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.

Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Da hohe Transparenz und umfassende und zeitgleiche Information aller relevanten Interessensgruppen ein wichtiges Anliegen ist, überwacht ein Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung der Compliance-Richtlinie der Josef Manner & Comp. AG, welche auf der Marktmissbrauchsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rats basiert.

Im Sinne des Kodex pflegen Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich zu den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, Geschäftsentwicklung, Risikomanagement und wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unverzügliche Information an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Im Jahr 2020 haben vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden. Es hat kein Mitglied des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.

Der Aufsichtsrat entscheidet in Fragen grundsätzlicher Bedeutung und über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Seine Kontrolltätigkeit übt er auch durch Ausschüsse aus und hat dafür einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungs- & Vergütungsausschuss eingerichtet. Zusätzlich befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit und führt eine Selbstevaluierung durch.

Der Prüfungsausschuss befasst sich, gem. § 92 (4a) 4 AktG, mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts. Darüber hinaus überwacht er die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems und hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten.

Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:

KR Dipl. Ing. Mag. Markus Wiesner (Vorsitzender) Mag. Florian Jonak (Stellvertreter des Vorsitzenden) Dr. Ernst Burger (Finanzexperte) Dr. Martina Andres Peter Freudenschuss Gerda Erika Clementi

Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 drei Sitzungen abgehalten. Bei allen Sitzungen war der Wirtschaftsprüfer anwesend.

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand, befasst sich weiters mit Fragen der Nachfolgeplanung und unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat. Darüber hinaus befasst er sich mit dem Inhalt von Vorstandsverträgen und überprüft die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder in regelmäßigen Abständen.

Dem Nominierungs- und Vergütungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:

Mag. Dipl. Ing. Robert Ottel, MBA (Vorsitzender) bis 18.12.2020 DI Markus Spiegelfeld (Stellvertreter des Vorsitzenden) Peter Habel

Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 zwei Sitzungen abgehalten.

Mit Schreiben vom 18.12.2020 hat Mag. DI Robert Ottel seine Funktion im Nominierungs- und Vergütungsausschuss zurückgelegt und DI Markus Spiegelfeld hat den Vorsitz im Ausschuss übernommen.

Der Digitalisierungsausschuss beschäftigt sich mit der ganzheitlichen Transformation des Unternehmens mit dem Ziel, den internen und externen Kundennutzen zu erhöhen. Darüber hinaus befasst er sich sowohl bei dem Kerngeschäft als auch bei neuen Geschäftsfeldern mit der Optimierung von Aufbau- und Prozessorganisation und Modernisierung der Unternehmenskultur.

Dem Digitalisierungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:

Prof. Dr. Sita Monica Mazumder (Vorsitzende) Mag. Dr. Wolfgang Hötschl (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Martina Andres Mag. Florian Jonak Peter Habel Christian Hackl

Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 drei Sitzungen abgehalten.

Im Jahr 2012 gab es einen gem. L-Regel 48 zustimmungspflichtigen Vertrag mit Werkstatt Wien Spiegelfeld, Holnsteiner + Co Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, der im Jahr 2020 keine Zahlung zur Folge hatte.

Wirtschaftsprüfer

Die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde von der 105. ordentlichen Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellt. Die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs GmbH prüft erstmals den Jahresabschluss der Gesellschaft.

Im Jahr 2020 lagen die Honorare der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH für die Abschlussprüfung 2019 bei € 65.000,00.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Im Rahmen der unternehmensweit einheitlichen Personalpolitik, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleiche Chancen und Rechte sicherstellt, bemüht sich die Gesellschaft um die Entwicklung und Weiterbildung von Frauen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, den Anteil der Frauen in leitenden Stellungen mittelfristig auf ein ausgewogenes Niveau zu heben. Derzeit sind drei Mitglieder der Organe Vorstand und Aufsichtsrat weiblich. Der Frauenanteil in leitenden Stellungen (§ 80 AktG) im Unternehmen beträgt 20% (2019: 25%). Mit Ende des Geschäftsjahres 2020 beschäftigt die Gesellschaft 790 Mitarbeiter, wovon 39% weiblich sind.

Sowohl für den Aufsichtsrat als auch für den Vorstand gelten bei Personalentscheidungen und bei der Entlohnung ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen; hohes Augenmerk wird auf die strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt.

In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen für Führungsaufgaben in der ersten und zweiten Berichtsebene qualifizieren.

Beschreibung des Diversitätskonzepts

Ein aus der Unternehmenspolitik bzw. aus dem Code of Conduct der Gesellschaft herausgelöstes Diversitätskonzept besteht nicht. Die Josef Manner & Comp. AG verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, die Vielfältigkeit der Mitarbeiter in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung und Alter, kultureller Herkunft, Geschlecht und ähnlicher Gesichtspunkte zu fördern.

Allfälliger Bericht über eine externe Evaluierung

Gem. R-Regel 62 wird die Einhaltung der C- und R-Regeln des Kodex alle drei Jahre durch eine externe Institution evaluiert.

Die letztmalige Evaluierung wurde durch TPA Wirtschaftsprüfung GmbH durchgeführt und betraf das Geschäftsjahr 2019. Diese ergab keine Sachverhalte, die zu der Annahme veranlassten, dass der Corporate-Governance-Bericht der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2019 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§ 243c UGB) aufgestellt wurde.

Die nächste Evaluierung betrifft somit das Geschäftsjahr 2022.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Abschlussstichtag wurden Sachverhalte bzw. Änderungen in den vorliegenden Corporate-Governance-Bericht aufgenommen. Der Vorstandsvertrag mit Herrn Dr. Alfred Schrott wurde vorzeitig gelöst und Herr Mag. Andreas Kutil wurde mit 01.03.2021 zum CEO bestellt.

Bericht des Aufsichtsrats

der Josef Manner & Comp. AG über das Geschäftsjahr 2020

In der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats der Josef Manner & Comp. AG wurde einstimmig nachstehender Bericht gemäß § 96 AktG beschlossen:

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses, einer Sitzung des Vergütungs- und Nominierungsausschusses und drei Sitzungen des Digitalisierungsausschusses wahrgenommen. Er hat sich dabei vom Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft schriftlich und mündlich umfassend Auskunft geben lassen. Einer der Schwerpunkte des Aufsichtsrats lag auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und ihrem Einfluss auf die Geschäftsgebarung, Personalsituation und Wertschöpfungskette.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Prüfungsausschuss ist seinen Überwachungs- und Prüfaufgaben gem. § 92 Abs. 4a Z 4 AktG nachgekommen.

Die Überprüfungen betrafen unter anderem den Corporate-Governance-Bericht 2020, die Jahresabschlüsse 2020 der Tochtergesellschaften, die Finanzierungssituation und allgemeine Zinsänderungsrisiken.

Der Abschlussprüfer stand dem Prüfungsausschuss in drei Sitzungen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung und der Prüfungsausschuss überwachte die Arbeiten des Abschlussprüfers.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss befasste sich unter anderem mit dem Vertragsabschluss des neuen Vorstandsmitglieds Mag. Andreas Kutil, der mit 01.03.2021 im Unternehmen als CEO eingetreten ist, dem Vergütungssystem, der Vereinbarung sowie der Erreichung von Zielen und den Vergütungen der Aufsichtsräte der Josef Manner & Comp. AG.

Der Digitalisierungsausschuss befasste sich im Jahr 2020 insbesondere mit der Vorbereitung von Entscheidungen für die kontinuierliche Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierungen. Das wichtigste Vorhaben dafür war die Vorbereitung der Einführung von SAP S/4HANA als unternehmensweit einheitliches ERP-System.

Details zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse und des Aufsichtsrats können dem Corporate-Governance-Bericht entnommen werden.

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Josef Manner & Comp. AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang samt Lagebericht, wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen erstellt, und von dem nach § 270 UGB gewählten Abschlussprüfer, CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, geprüft. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss samt Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Die Prüfung ergab ferner, dass den Kriterien des § 269 UGB in vollem Umfang entsprochen wurde, sodass der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte.

Der Prüfbericht des Abschlussprüfers und der Jahresabschluss samt Lagebericht wurden vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 30.03.2021 behandelt, umfassend mit dem Abschlussprüfer erörtert und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat prüfte und billigte in seiner Sitzung am 06.04.2021 den

Jahresabschluss sowie den Lagebericht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.

In seiner Sitzung am 06.04.2021 prüfte der Aufsichtsrat ferner den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020. Dabei stellte er fest, dass das Geschäftsjahr 2020 mit einem Bilanzgewinn von € 1.513.365,97 schließt und billigte den Vorschlag des Vorstands, eine Dividende von € 0,80 pro Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Konzernabschluss zum 31.12.2020

Der vom Vorstand vorgelegte Konzernabschluss 2020, bestehend aus der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang samt Konzernlagebericht wurde gemäß IFRS erstellt und durch die CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts des Jahresabschlusses wurde angelehnt an den GRI-Standard (Global Reporting Initiative) und entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und wurde als Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlusses aufgenommen. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme in Übereinstimmung mit den IFRS. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss im Einklang steht und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Prüfbericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2020 samt Konzernlagebericht wurden im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats am 12.12.2023 eingehend mit dem Abschlussprüfer behandelt. Der Prüfungsausschuss empfahl die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 samt Konzernlagebericht, welcher dem Aufsichtsrat mit dem Prüfbericht des Abschlussprüfers in der Sitzung am 09.04.2024 vorgelegt wurde.

Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch den Aufsichtsrat wird festgestellt, dass die Geschäftsführung durch den Vorstand und der vorgelegte Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zu keiner Beanstandung Anlass geben. Der Aufsichtsrat billigt daher den Konzernabschluss zum 31.12.2020 samt Konzernlagebericht. Zudem prüfte und genehmigte der Aufsichtsrat, nach vorheriger Befassung und Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Corporate-Governance-Bericht gemäß § 267b iVm § 243c UGB.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie sämtlichen Mitarbeiter*innen der Manner-Gruppe für die hervorragenden Leistungen und den großen Einsatz in dem herausfordernden Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus bedankt sich der Aufsichtsrat bei den Aktionär*innen für das entgegengebrachte Vertrauen.

Wien, am 09.04.2024

Für den Aufsichtsrat

Mag. Florian Jonak

Vorsitzender

Konzernlagebericht

der Josef Manner & Comp. AG, Wien

Inhaltsverzeichnis

1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 15
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe 24
3 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems 28
4 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen 29
5 Nichtfinanzielle Erklärung 30

1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage

Die Gruppe im Überblick

Die Josef Manner & Comp. AG (kurz: Manner) ist in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest, Mietshäuser und Haselnussanbau tätig. Die wichtigsten Konzerngesellschaften sind die Josef Manner & Comp. AG als Muttergesellschaft, die Geblergasse 116 GmbH & Co KG sowie die Manner Azerbaijan LLC.

Wesentliche Entwicklungen 2020

Umsatz mit € 200,2 Mio. gegenüber 2019 um 3,3% gesunken Exportquote von 62,6% (Vorjahr: 58,4%) Rohstoff- und Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen Eigenkapitalquote von 36,7% (Vorjahr: 37,1%) Ergebnis vor Steuern von € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 2,6 Mio.) Die negativen Folgen aus COVID-19 sind maßgeblicher Einflussfaktor

Wirtschaftliches Umfeld

Die pandemische Ausbreitung von COVID-19 hat die Weltwirtschaft in eine Rezession gestürzt. Österreich gewärtigt den tiefsten wirtschaftlichen Einbruch zu Friedenszeiten seit der großen Depression 1929. Der ökonomische Schaden, gemessen als entgangene Wirtschaftsleistung, beläuft sich im Jahr 2020 für Österreich auf insgesamt € 32,5 Milliarden (Quelle: Industriellenvereinigung 2021). Dies entspricht einem Rückgang der realen Bruttowertschöpfung in einem Ausmaß von 8,1% im Vergleich zum Vorjahr. Der COVID-19-bedingte Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung fällt damit rund doppelt so groß aus wie jener im Gefolge der Insolvenz der Lehmann Brothers, welcher 3,8% ausmachte.

Der erhoffte Aufschwung der Wirtschaft inklusive des Städtetourismus hat die Nahrungs- und Genussmittelindustrie nach dem zweiten Quartal 2020 zusehends optimistisch gestimmt. Der Dämpfer folgte jedoch mit dem Ausbleiben des Sommertourismus und dem Anstieg der Erkrankungen ab September. Die noch im Juni erhoffte Schadensbegrenzung rückte in weite Ferne. Die letzten Monate des Jahres 2020 standen wieder ganz im Zeichen von verschärften COVID-Maßnahmen mit einer Vielzahl an krisenbedingten Herausforderungen für die Branche am Heimmarkt sowie im Rahmen der Exportbemühungen. Die seit Oktober veröffentlichten Prognosen sehen vor allem für 2021 eine geringere Erholung als erwartet, da sich die neuerlichen notwendigen politischen Eingriffe in die Wirtschaft bis (zumindest) weit ins erste

Quartal 2021 negativ niederschlagen werden. Wenn die Corona-Impfungen wie prognostiziert wirken, wird das Jahr 2021 jedoch zunächst fordernd, aber insgesamt in Vergleich zu 2020 mit einer positiven Entwicklung erwartet. Nach einem BIP-Rückgang um 7,1% im Jahr 2020 rechnet die OeNB für 2021 mit einem BIP-Plus von 3,6%.

In diesem Umfeld hat sich in Österreich gezeigt, dass sich die Corona-Kurzarbeit als wichtigstes und wirksames Kriseninstrument für Mitarbeiter und Unternehmen erwiesen hat. Es konnten so mehr als eine Million an Arbeitsplätzen gesichert werden. Damit ist das Know-how der Mitarbeiter durch ihre Weiterbeschäftigung im Unternehmen erhalten geblieben und die Kaufkraft der Gesamtbevölkerung konnte, wenn auch eingeschränkt, abgesichert werden. Eine Verlängerung dieses Instruments durch die Sozialpartner bis Ende Q1/2021 erhöht die Planbarkeit für das folgende Jahr. Eine Verlängerung ab dem 31.03.2021 wird entsprechend der aktuellen Wirtschaftsprognosen notwendig sein.

Die im November erschienene Herbstprognose der Europäischen Union wagt, trotz aller Unsicherheiten, bereits einen Blick in das Jahr 2022. Die Länder der Europäischen Union werden auch 2022 die Wirtschaftsleistung des Jahres 2019 noch nicht wieder erreicht haben. Die OeNB erwartet für Österreich in 2022 eine Wachstumsrate von 4,0%, womit in Österreich Ende 2022 die Wirtschaftsleistung wieder das Vorkrisenniveau erreichen sollte.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren T€ T€
2020 2019
Umsatzerlöse (T€) 200.165 206.927
Betriebsergebnis (T€) 3.899 2.759
Betriebsergebnis-Marge (ROS) 1,9% 1,3%
Ergebnis vor Steuern (T€) 2.089 2.635
Return of Investment (ROI) 2,5% 1,8%
Return on Equity (RoE) 3,7% 4,6%
Nettoverschuldung (T€) 53.404 51.199
Eigenkapital (T€) 56.663 56.876
Eigenkapitalquote 36,7% 37,1%

Bei den angeführten Verkaufszahlen handelt es sich um konsolidierte Verkaufszahlen, das bedeutet, dass Verkäufe zwischen den Segmenten in dieser Darstellung bereinigt dargestellt sind.

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2020 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um –3,3% von T€ 206.927 auf T€ 200.165 gesunken. Die erfreuliche Steigerung im EU-Ausland konnte die Rückgänge am Heimatmarkt und jenen der Drittländer nicht kompensieren.

Die Folge ist eine auf 62,5% gesteigerte Exportquote, verglichen zum Wert des Vorjahres von 58,4%.

Ertragslage

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug T€ 3.899 (Vorjahr: T€ 2.759) und erhöhte sich in Relation zu den Werten aus 2019. Insbesondere die höheren Sanierungsaufwendungen der Mietshäuser von 2019 fielen 2020 nicht mehr an. 2020 reduzierte sich das EBT auf T€ 2.089 (Vorjahr: T€ 2.635), vor allem aufgrund von geringeren Finanzerträgen. Wie schon erwähnt, ist es vorrangig COVID-19, das die Entwicklung 2020 operativ begründet.

Durch den Umsatzrückgang ist auch die Betriebsleistung im Betrachtungszeitraum, verglichen zum Vorjahr, um –1,9% gesunken. Nachfragebedingt haben sich die Warenbestände am Beginn des Jahres 2021 stärker erhöht. Die staatlichen Zuschüsse betreffend der COVID-19-Kurzarbeit führen zu gesteigerten sonstigen betrieblichen Erträgen.

Neben den Preisen für Kakao und Haselnuss sind auch nahezu alle anderen eingesetzten Rohstoffe im Preisniveau merklich angestiegen. Der Anteil der Rohstoffkosten in Prozent zur Betriebsleistung steigt daher auf 34,6%, verglichen zu 30,2% in der Vorperiode.

Der Personalaufwand reduzierte sich auf T€ 46.901 (Vorjahr: T€ 47.551) und ergibt sich aus der niedrigeren Betriebsleistung vor allem infolge der COVID-19-Pandemie. Die gegenläufigen Kollektivvertragserhöhungen konnten daher entsprechend kompensiert werden.

Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderungen wird als langfristiges, strategisches Engagement erachtet. Insofern hat man den dafür vorgesehenen Etat in unveränderter Höhe veranschlagt und diesen auch umgesetzt.

Den zweifellos schwierigen Marktbedingungen geschuldet, ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als auch zum Jahresultimo die Bankverbindlichkeiten etwas erhöht, wodurch im Periodenvergleich auch die dafür aufgewendeten Zinsen leicht angestiegen sind.

Finanzlage

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ergab sich mit T€ 704 um T€ 4.557 über dem vergleichbaren Wert des Vorjahres. Der Beitrag aus dem Ergebnis wirkt sich positiv aus, die Veränderung der Vorräte wirkt sich negativ aus. Die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten positiv beeinflusst werden. Zudem wurde die Investitionstätigkeit, verglichen mit 2019, reduziert.

Nach Ausschüttung der Dividende für das Wirtschaftsjahr 2019 war es notwendig, die Bankverbindlichkeiten im Stichtagsvergleich zu erhöhen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden demnach von letztjährigen T€ 52.929 auf T€ 55.246 zum aktuellen Bilanzstichtag erhöht.

Folglich ergibt sich, dass die Nettoverschuldung (Net Debt), der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von T€ 51.199 zum 31.12.2019 auf T€ 53.404 zum aktuellen Bilanzstichtag ansteigt. Aus diesem Anstieg ergibt sich, dass sich der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital, vor der Auszahlung von Dividenden von letztjährigen 90,0% auf 94,2% wieder geringfügig verschlechtert.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Der Anstieg bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht in Zusammenhang mit einer geleisteten Anzahlung für eine ERP-Software (Enterprise-Resource-Planning). Durch einen Überhang der laufenden Abschreibungen hat sich der Buchwert der Sachanlagen entsprechend verringert.

Die leichte Abnahme des gesamten Anlagevermögens von T€ -180 (-0,2%) ist primär auf eine leichte Abnahme der Sachanlagen zurückzuführen. Die Investitionen der Manner Azerbaijan Limited Liability Company und auch der Geblergasse 116 GmbH & Co KG wurden weiter ausgedehnt. Ziel der Manner Azerbaijan Limited Liability Company ist es, die künftige Versorgungssituation betreffend Haselnüsse zu verbessern.

Die Steigerung der Vorräte erklärt sich vorrangig durch Anforderungen aus dem laufenden Geschäftsgang und ist begründet in höheren Beständen bei Rohstoffen und fertigen Erzeugnissen. Gleichzeitig sind zum Stichtag insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich reduziert, woraus letztlich eine nur noch geringe Steigerung des Umlaufvermögens von T€ 1.679 (+5,2%) resultiert.

Die Eigenkapitalquote ist mit 36,7% nahezu unverändert zu den 37,1% des Vorjahres (vor Auszahlung von Dividenden). Eine Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% ist weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanagements von Manner. Dies insbesondere, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und wirtschaftlich schwierige Perioden unbeschadet überbrücken zu können.

Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals wurde von T€ -718 (2019) auf T€ 1.429 (2020) erhöht. Diese Entwicklung ergibt sich, da sich das Umlaufvermögen nur geringfügig erhöht hat, während das kurzfristige Fremdkapital etwas gesenkt wurde.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Das Managen nichtfinanzieller Themen ist in der Manner-Gruppe integraler Bestandteil des Managementverständnisses und Basis für eine ertragreiche Zukunft, denn die finanzielle Gebarung zeigt in der Regel die Ergebnisauswirkungen nichtfinanzieller Entscheidungen. Umso wichtiger ist es deshalb, als Unternehmen die internen und externen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns zu beschreiben und zu dokumentieren. Nachfolgend sind Arbeitnehmerbelange, Marketing, Markenthemen, Sponsoring sowie Forschung und Entwicklung auszugsweise dargelegt.

Mitarbeiter

In herausfordernden Zeiten sind es umso mehr qualifizierte, engagierte Mitarbeiter, die Erfolge des Unternehmens ermöglichen. Manner fördert die eigenen Mitarbeiter und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbesondere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenz. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt.

Mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen. Schulungen waren entsprechend den eingeschränkten Möglichkeiten gegenüber der Vorperiode nur in reduziertem Umfang möglich. Um gewährleisten zu können, dass die Mitarbeiter über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Kompetenzen verfügen, wird auf die gezielte Weiterbildung auch in den nächsten Jahren ein Fokus gelegt.

Zusätzlich hat die Lehrlingsausbildung bei Manner einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2020 gab es im Unternehmen elf Ausbildungsplätze (Vorjahr neun) mit unterschiedlichen Berufsbildern. Auch im Jahr 2021 wird man, zur Sicherstellung der notwendigen Fachkräfte, die Lehrlingsausbildung entsprechend fortsetzen.

Der durchschnittliche Mitarbeiterstand im Jahr 2020 betrug 431,3 Arbeiter (2019: 409,3) und 374,5 Angestellte (2019: 372,7). Mit Stichtag 31.12.2020 hat MANNER um 16 Mitarbeiter mehr beschäftigt als zum 31.12.2019. Dies entspricht einer Steigerung von 2,0%.

Die Betriebsleistung pro Beschäftigten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr um –4,8% reduziert, Durch die Reduktion des Leihpersonals bei gleichzeitiger Steigerung des Eigenpersonals ergibt sich ein entsprechend verzerrtes Bild in Relation zur Vorperiode.

Marketing

Das Jahr hat mit einem Markenwachstum über alle Länder in den ersten beiden Monaten sehr vielversprechend begonnen. Durch den ersten Lockdown veränderten sich allerdings die Rahmenbedingungen für die Marken. Vor allem die temporäre Schließung der Manner Shops und das anschließende Ausbleiben der Touristen sowie die bis zum Jahresende andauernden Einschränkungen im Gastronomie- und Hotellerie-Bereich haben die Markenumsätze nachhaltig beeinflusst.

Weniger Touristen, aber auch weniger soziale Kontakte im Inland hatten zur Folge, dass bei Geschenkartikeln und Mitbringseln, z. B. Bonbonnieren, die Nachfrage zurückging. Besonders hat das die Marke Victor Schmidt Mozartkugeln negativ zu spüren bekommen. Die Nachfrage bei Produkten des Backsortiments stieg hingegen.

Durch flexible interne und externe Abläufe war es möglich, sich auf die veränderten Bedürfnisse rasch einzustellen. Innerhalb von wenigen Tagen nach dem Lockdown im März 2020 wurde ein "DANKE"-TV-Spot geschaltet. Ziel des Spots war es, sich bei den Manner-Mitarbeitern zu bedanken und das auch nach außen zu kommunizieren.

Konsumenten haben 2020 ihr Einkaufsverhalten verändert. Sie frequentierten die Einzelhandelsgeschäfte weniger häufig. Eine Veränderung, die für Süßwaren als Impulsartikel nicht von Vorteil ist, denn weniger Einkaufsanlässe führen zu weniger Möglichkeiten, bei Promotion-Platzierungen zuzugreifen. Auch die Einschränkungen bei der Mobilität haben zu einer Abnahme der Konsumanlässe für "On the go"-Produkte wie der klassischen Mannerschnitte geführt.

Vertrauen, Herkunft und Nachhaltigkeit sind Werte, die in diesem Jahr deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass die Marke Manner 2020 zur vertrauenswürdigsten Marke aller Marken im Lebensmittelhandel in Österreich gewählt worden ist (Quelle: Brand2Trust).

Eine andere Untersuchung von marketagent.com hat die Marke Manner zur "authentischsten" Marke von über 1.000 erhobenen Marken ausgewiesen – eine Summe aus den Werten Sympathie, Tradition und Glaubwürdigkeit.

Um diese Markenkraft zu festigen, hat das Haus MANNER auch 2020 wieder einige Innovationen und Promotions gelauncht.

Schwerpunkte Marke Manner

Begonnen hat das Jahr mit der großen Manner-Promotion "Fan Zone". Kern war ein Gewinnspiel rund ums Schispringen und es galt, den Weitenkaiser digital zu ermitteln. Zahlreiche POS-Platzierungen sowie sieben VIP-Familien-Urlaubsreisen regten zum Kauf an.

Im Frühjahr wurde die Trendsorte Schoko Brownie Törtchen im 400g-Beutel auf den Markt gebracht. Ein Ziel war bei diesem Neuprodukt auch, weitere jüngere Konsumenten zu gewinnen.

Dem Ziel "Ausweitung Parallelverwendung" wurde mit der neuen TV-Kampagne "Manner Vielfalt" Rechnung getragen. So wurden erstmals auch Sorten wie Zitrone oder Cocos vor den Vorhang geholt. Diese Kampagne wurde im Sommer zum TV-Spot-Imagesieger von Focus gewählt.

Mit Jahresbeginn wurde die neue Webseite von Manner online gestellt und bietet jetzt neben State-of-the-Art-Technologie und Design vor allem eine nutzerfreundlichere Bedienung auf allen Endgeräten. Besonderes Augenmerk wurde auf die optimale Darstellung der Marke Manner und die Werbelinie "Rosa macht glücklich" gelegt. So vermittelt die neue Webseite über das Storytelling zu allen Inhalten die passenden Glücksmomente und soll vor allem dazu anregen, sie immer wieder zu besuchen. Sie ist auch immer wieder Anlaufstelle für den neu ins Leben gerufenen Manner Kundenclub. Damit wird eine engere Bindung an die Marke mit Start in Österreich und Deutschland mit zahlreichen Gewinnspielen, Gratisproben usw. auch in Zukunft erreicht werden.

Schwerpunkte Casali, Napoli

Das erfolgreiche Konzept "Sorte des Jahres" wurde gleich bei beiden Marken fortgesetzt:

Der Shot of the Year Rum-Kokos Orange sorgte 2020 für Abwechslung. Fruchtiger Orangengeschmack und echter Rum aus Zuckerrohr machten diese limitierte Köstlichkeit zum exotischen Geschmackserlebnis.

Und das Dragee Keksi Honig Mandel wurde als Dragee Keksi des Jahres gemeinsam mit den klassischen Sorten in über 350 Hörfunkspots bekannt gemacht.

Für Familien, die einen exotischen Start in den Tag möchten oder am Morgen schon mit Keksis "nicht aufhör'n können" gibt es seit 2020 neu im Müsliregal: das Casali Schoko-Bananen Knusper Müsli und Napoli Dragee Keksi Knusper Müsli.

Schwerpunkte Victor Schmidt

Fairtrade ist seit 2015 Partner des Hauses Manner – es wurden bereits einige Produkte wie die Casali Schokobanane auf fairtrade-zertifizierten, nachhaltigen Kakao umgestellt. Die Umstellung der Victor Schmidt Mozartkugel war 2020 der nächste Schritt hin zu 100% nachhaltigen Kakao und trägt damit dem Trend nach Nachhaltigkeit Rechnung.

Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2020

  • Effies in Gold und Bronze für Manner Snack Minis
  • Gold Out Of Home Award für die Kampagne "Sag's mit Manner"
  • Platz 3 Innovation des Jahres für Dragee Keksi Müsli (Cash, Cerealien & Frühstück)
  • Top Produkt in Silber für Manner Snack Minis und Dragee Keksi Zartbitter Himbeere (Regal)
  • Beliebtester Slogan Österreichs: Manner mag man eben (marketagent, aus 550 getesteten)
  • Superbrand Austria 2020 für Manner
  • Silber Werbepreis für Außenwerbung "VAMP" für Manner/ÖBB "rosa Linie"

Manner Shops

Starteten die Manner Shops zu Beginn 2020 hoch erfolgreich mit einem Umsatzplus von 15% im Vergleich zum Vorjahr, war das weitere Jahr massiv durch die Pandemie geprägt. Im ersten Lockdown mussten sämtliche Manner Shops geschlossen bleiben, in den darauffolgenden durften diese betrieben werden.

Die Kurzarbeitsregelung wurde umgehend für die Shopmitarbeiter in Anspruch genommen. Sämtliche Kosten wurden auf ein Minimum reduziert und nur die notwendigen Investitionen getätigt. Um die Kaufakte während der Lockdowns zu steigern, wurde "click & collect" implementiert und spezielle Angebote, z. B. Back-Box, forciert.

Skisprung-Sponsoring

Manner und Skisprung passen zusammen wie Schnitten und Rosa. Die Athleten sind Teil der Manner-Familie und schaffen es, die Emotionen des Sports auf die Marke zu übertragen. Mit den markanten rosa Helmen auf den Schanzen der Welt oder mit der aufblasbaren Schnitte bei ausgewählten Skisprungevents war die Sichtbarkeit der Marke auch 2020 im Skisprungsport garantiert.

Beim Weltcupspringen in Val di Fiemme im Jänner, Ruka im November, Nizhny Tagil im Dezember und bei der Skiflugweltmeisterschaft, die von März auf Dezember verschoben wurde, war Manner als Sponsor vertreten.

Sportliche Highlights gab es 2020 ebenfalls zahlreiche, wie etwa den Sieg bei der Vierschanzentournee des polnischen Athleten Dawid Kubacki oder der Gesamtweltcupsieg von Stefan Kraft. Insgesamt schafften es die Manner-Athleten auf 12 Siege im Weltcup. Das Manner-Team schaffte es im Gesamtweltcup auf folgende Platzierung: 1. Stefan Kraft, 2. Karl Geiger, 4. Dawid Kubacki, 18. Daniel Huber, 21. Pius Paschke, 27. Jan Hörl.

Vertriebsstandorte

Manner weist folgende wesentliche Vertriebsstandorte auf:

Josef Manner & Comp. AG: Zweigniederlassung Köln, Deutschland Josef Manner s.r.o.: Vertriebsstandort Brno, Tschechische Republik Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien

Im Vergleich zum Vorjahr gab es hier keine Veränderungen.

Forschung und Entwicklung

Die Schwerpunkte des Bereichs lagen 2020 in der Neuproduktentwicklung und der Umsetzung von Innovations- und Rohstoffprojekten.

Mit den Schoko-Brownie Törtchen wurde das beliebte Manner Törtchen-Sortiment um eine neue Waffelkreation, zusammengesetzt aus knusprigen, schokobraunen Kakao-Waffeln und extra viel (84%) schokoladiger Creme, erweitert.

Für die Marken Casali und Napoli wurden die neuen Jahressorten Shot of the Year Rum-Kokos Orange und Dragee Keksi Honig Mandel entwickelt und gelauncht.

Für beide Marken wurden auch Innovationen im Müslisortiment vorgestellt: das Casali Schokobananen Knuspermüsli mit knusprigem Kokos-Granola, getrockneten Bananenstückchen und kleinen Schokobananen-Drops, sowie das Napoli Dragee Keksi Knuspermüsli mit knusprigem Kakao-Granola und Mini Drageekeksi. Beide Sorten haben einen hohen Vollkorn- und Ballaststoffanteil und enthalten Kakao aus nachhaltigem Ursprung.

Produktionsstandorte

Um die Produkt- und Prozessqualität laufend zu verbessern, wurde im Jahr 2020 intensiv an definierten Maßnahmen und Projekten gearbeitet. Gesamt konnten über 70 technische Projekte am Standort Wien umgesetzt werden. Hervorzuheben ist die termingerechte und reibungslos umgesetzte Inbetriebnahme eines neuen Waffelofens. Am Standort Wolkersdorf wurden zu Jahresbeginn neu angeschaffte Verpackungsroboter erfolgreich in Betrieb genommen.

Wie auch in den Vorjahren, wurde im berichteten Geschäftsjahr großes Augenmerk auf die Steigerung der Energieeffizienz gelegt. In Kooperation mit Wien Energie wurden am Standort Wolkersdorf auf einer Dachfläche von ca. 4.000m² insgesamt 1.600 Photovoltaik-Module installiert, welche eine jährliche elektrische Leistung von ca. 500.000 kWh erzeugen.

Das entspricht etwa 10% des gesamten Strombedarfs des Werkes Wolkersdorf und reduziert den jährlichen CO2-Ausstoß in einer Größenordnung von 240.000 kg.

Im Rahmen des Manner-Produktionssystems wurde weiter in die Mitarbeiterqualifikation investiert, um insbesondere den Schwerpunkt auf Produkt- und Prozessqualität zu legen. So konnten mittlerweile insgesamt über 110 Mitarbeiter erfolgreich das Manner-Qualifikationsprogramm durchlaufen.

Segment Süßwaren Österreich

Marktentwicklung

Die Manner-Gruppe produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli). Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa.

Der Gesamtumsatz am österreichischen Markt ergab gegenüber dem Vorjahr insbesondere COVID-19-bedingt einen deutlichen Umsatzrückgang, insbesondere bei den Marken des Hauses Manner sowie bei den Shops. Auch die Rohstoff- und Energiepreissteigerungen wirkten sich negativ auf das Ergebnis aus.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Süßwarengeschäft Österreich

2020 2019
Abgesetzte Menge in Tonnen 17.051 18.691
Umsatzerlöse in T€ 75.067 86.135
Betriebsergebnis (EBIT) in T€ 2.702 5.389
Betriebsergebnis-Marge in % 3,6% 6,3%

Segment Süßwaren Deutschland

Marktentwicklung

In Deutschland konnte der Gesamtumsatz noch geringfügig gesteigert werden, obwohl sich die Mengen stabilisiert haben. Mit der Marke Manner wurde auch im Jahr 2020 der Wachstumskurs fortgesetzt. Der Hauptgrund für das Wachstum der Marke Manner liegt im Distributionsausbau bei fast allen Handelspartnern begründet. Auch in Deutschland konnten nicht alle Kostensteigerungen auf die Wareneinsätze an die Kunden weitergegeben werden und führten somit zu einer Belastung des Ergebnisses.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Süßwarengeschäft Deutschland

2020 2019
Abgesetzte Menge in Tonnen 17.450 17.375
Umsatzerlöse in T€ 62.560 60.348
Betriebsergebnis (EBIT) in T€ 2.949 3.893
Betriebsergebnis-Marge in % 4,7% 6,5%

Segment Süßwaren Rest

Marktentwicklung

Das Umsatzwachstum außerhalb Österreichs und Deutschlands erreichte im Gesamtjahr ein Plus von 3,5%. Auf Basis leicht gestiegener Verkaufsmengen führten Verkaufspreiserhöhungen zu einer Verlangsamung des Umsatzwachstums. Trotz des herausfordernden Umfelds konnte in mehreren Ländern wie Kroatien, Italien, Polen und Libyen das Wachstum im Gesamtjahr noch geringfügig fortgesetzt werden.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Süßwarengeschäft Rest der Welt

2020 2019
Abgesetzte Menge in Tonnen 17.894 17.599
Umsatzerlöse in T€ 62.908 60.767
Betriebsergebnis (EBIT) in T€ -1.511 -927
Betriebsergebnis-Marge in % -2,4% -1,5%

Segment Mietshäuser

Marktentwicklung

Die Mieterlöse im Bereich der Mietshäuser steigen 2020 aufgrund der verbesserten Vermietungsquote nach Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung 2020 nun deutlich an. Das negative EBIT 2019 lässt sich durch die Sanierungsaufwendungen der Immobilien erklären, die Anfang 2020 abgeschlossen wurden.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Mietshäuser Österreich T€
2020 2019
Investment Property 13.710 13.080
Mieterlöse 257 5
Betriebsergebnis (EBIT) -62 -5.200

Segment Haselnussplantage

Marktentwicklung

Qualitativ hochwertige Haselnüsse sind für den Geschmack zahlreicher Produkte aus dem Hause Manner ausschlaggebend. Die Qualität und Verfügbarkeit des Rohstoffs ist für das Unternehmen wesentlich. 2018 wurde aus Überlegungen der Rückwärtsintegration – also der Übernahme von Fertigungsstufen von Zulieferern – die Tochterfirma Manner LLC in Aserbaidschan gegründet und 2019 erste Anbaugebiete in Aserbaidschan erworben. Damit setzte die Gruppe einen wichtigen Schritt in Richtung Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Insgesamt wurden bisher ca. 318 Hektar Agrarland (das entspricht ca. 445 Fußballfeldern) im Norden Aserbaidschans für den geplanten Anbau von rund 200.000 Haselnusspflanzen gekauft. Im Spätsommer 2025 ist mit einer ersten, kleinen Ernte zu rechnen. Bei vollem Ertrag wird zukünftig rund 20 Prozent des Bedarfs an Haselnüssen von der eigenen Haselnussfarm gedeckt.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Segment Haselnussplantagen T€
2020 2019
Sachanlagevermögen 4.197 1.736
Umsatzerlöse 0 0
Betriebsergebnis (EBIT) -178 -130

2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe

Voraussichtliche Entwicklung

Eine gemeinsame Pressekampagne mit Fairtrade läutete Anfang des Jahres einen großen Schritt in Richtung noch mehr Nachhaltigkeit für die Marke Manner ein. Ab dem ersten Halbjahr werden alle Manner Waffel- und Schnittenprodukte auf Fairtrade-zertifizierten Kakao umgestellt. Die Umstellung sollte mit Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Den Beginn mit dem beliebten Fairtrade-Logo machen die neuen Manner Snack Minis im 300g-Beutel in den Sorten Milch Haselnuss und Milch Schoko. Diese beiden Produkte sind eine konsequente Fortführung des sehr erfolgreichen Launches der Snack Minis im 3er-Pack und liegen durch das Beutelformat gerade im Trend des steigenden "In home"-Konsums.

Das Konzept "Sorte des Jahres" bringt sowohl bei Napoli Dragee Keksi wie auch bei Casali Rum Kokos Shot of the Year neue Abwechslung für die Konsumenten ins Regal. 2021 sind das die Sorten Dragee Keksi Cranberry und Casali Rum-Kokos Ananas.

Für neue Impulse bei Victor Schmidt Mozartkugeln wird der Launch der "White Edition" mit weißer Schokoladenhülle, hohem Marzipananteil und feinstem Nougatkern ab KW 16 im Jahr 2021 sorgen.

Die Medienwelt verändert sich kontinuierlich, damit steigen auch die Marketingherausforderungen, vor allem im digitalen Bereich. Der neue digitale Manner Kundenclub hat bereits über 25.000 Mitglieder in Österreich und Deutschland und wird 2021 mit zahlreichen Aktivitäten, wie z. B. einem neuen Online-Shop für einen weiteren Ausbau sorgen. Ziel ist es, neben E-Commerce, mit attraktiven Aktionen die Aufmerksamkeit für die rosa Markenwelt von Manner, die Waffel- und Schnitten-Produkte sowie mit Botschafteraktionen und einer Vielzahl an zusätzlichen Aktivitäten wie Befragungen, Gewinnspielen und Tipps eine langfristige Kundenbindung aufzubauen.

Das Wintersporthighlight ist sicherlich die FIS NORDISCHE SKI WELTMEISTERSCHAFT in Oberstdorf im Allgäu vom 23.02. bis 07.03.2021, bei dem die Weltmeisterinnen und Weltmeister im Skispringen, Langlauf und der Nordischen Kombination gekürt werden. Manner bringt dabei als Hauptsponsor viel Rosa auf die Schanzen dieses Events und ist mit dem Oberstdorfer Manner-Adler Karl Geiger sogar mit einem der WM-Botschafter am Start.

Wie immer sind die Rohstoffpreise stark durch Ernteerwartungen und Nachfrageverschiebungen beeinflusst. Mit den Unsicherheiten bezüglich COVID-19 ist ein zusätzlicher Einflussfaktor hinzugekommen. Einzelne Rohstoffe haben aktuell das Potenzial, in den nächsten Monaten eine Preissenkung zu erfahren, andere wiederum zeigen die Tendenz steigender Preise. Die Gesamtsituation 2021 wird aktuell mit tendenziell steigendem Preisniveau gesehen.

Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Geblergasse 116 GmbH & Co KG und der Manner Azerbaijan LLC werden zusätzlich zu den laufend für den Betrieb notwendigen Investitionen den Cashflow entsprechend beeinflussen.

Im Rahmen des bestehenden Risiko- & Krisenmanagements wurde bereits in einem Frühstadium des Auftretens von COVID-19 Anfang 2020 ein Krisenteam eingesetzt. Dieses Team hat nach wie vor die Aufgabe, die aktuelle Lage laufend zu beurteilen. Zahlreiche Maßnahmenpläne wurden erarbeitet und umgesetzt, stets mit dem Ziel, das Risiko für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu reduzieren. Die Auswirkungen dieser Pandemie werden auch noch 2021 merklichen Einfluss auf den Geschäftsgang von Manner haben.

Die Ergebnisplanung für 2021 hat, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, die Rahmenbedingungen berücksichtigt. Aktuell geht man davon aus, sämtliche Ergebnis- und Kennzahlen in Relation zu 2020 wieder verbessern zu können.

Segment Süßwaren Österreich

In Österreich steht für das Jahr 2021 weiterhin der Distributionsausbau bereits erfolgreich etablierter Produkte der Marken Manner, Casali und Napoli im Fokus. Ziel ist es, die Marktanteile am österreichischen Süßwarenmarkt weiter auszubauen.

Segment Süßwaren Deutschland

Für das Jahr 2021 steht weiterhin der Distributionsausbau der Marke Manner im Fokus, sowie die Erschließung zusätzlicher Absatzkanäle.

Segment Süßwaren Rest

Auch im Jahr 2021 ist aufgrund der Rohstoffpreissteigerungen und der hohen Energiekosten eine weitere Preiserhöhung in den Exportmärkten umzusetzen. Werden Preisschwellen überschritten, kann dies zu Absatzrückgängen führen. Potenziale liegen vor allem beim Ausbau der Distribution des Kernsortiments und der Innovationen.

Segment Mietshäuser

Im Bereich der Mietshäuser sind keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr zu erwarten und es wird prognostiziert, die Ergebnisse im Bereich des vorangegangenen Jahres zu erreichen.

Segment Haselnussplantage

Für 2021 sind der Bau eines Wasserbassins und von Rohrleitungen zur Bewässerung geplant, die vorher in dieser Dimension so nicht eingeplant waren. Durch Ausnutzung von Subventionen und Einsparungen bei anderen geplanten Investitionen ist das Management bestrebt, die Auswirkungen auf den Businessplan so gering wie möglich zu halten. Die in den vergangenen Perioden deutlich gestiegenen Preise bei Haselnüssen bestärken den Glauben an die Richtigkeit dieses Projekts.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Die Geschäftstätigkeit von Manner ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagementprozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Strategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit von Manner als börsennotiertes österreichisches Familienunternehmen.

Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Dies bedeutet für die Risikopolitik, dass Manner bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden somit unternehmerische Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen.

Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Ziel ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens. Manner versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe.

Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management-Team.

Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern der Unternehmensgruppe gehörenden Risiken, wie z. B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden tendenziell und nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungsgesellschaften) übertragen.

Absatz- und Nachfragerisiko

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.

Beschaffungsrisiko

Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmer weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien können zu Produktionsausfällen führen.

Elementarrisiken

Gegen Elementarrisiken (z. B. Feuer, Wasser) besteht Versicherungsschutz, dasselbe gilt auch für Produktrisiken (Produkthaftpflicht).

Finanz- und Zinsänderungsrisiko

Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Die bestehenden Bankverbindlichkeiten sind überwiegend fix verzinst. Aufgrund des Saisongeschäfts kommt es unterjährig zu einer Ausnutzung von Kontokorrentlinien, die variabel verzinst sind.

Kreditrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Dieses Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kunden, die aufgrund der Bonität aller großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird weiter reduziert durch ein konsequentes Forderungsmanagement. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Dieses Risiko wird als gering eingestuft, aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtag sowie die nicht ausgenutzten langfristig aufgesetzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken.

IT-Risiken

Durch den Einsatz einer integrierten Unternehmenssoftware (ERP) bestehen für das Unternehmen Risiken in Zusammenhang mit dem Ausfall des Systems (Verfügbarkeit, Datensicherheit), Performance des Systems sowie der Richtigkeit der Daten (Fehleingaben). Um die Verfügbarkeit des Systems und die Datensicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende Notfallsysteme implementiert. Das Risiko von Fehleingaben wird durch Schulung von Mitarbeitern und durch Plausibilitätsüberprüfungen eingeschränkt. Hinsichtlich der Performance von Systemen besteht ein permanenter Verbesserungsprozess, der gemeinsam mit externen EDV-Partnern betrieben wird.

Personalrisiken

Das Personalrisiko ist durch die durchschnittlich lange Firmenzugehörigkeit von Mitarbeitern als relativ gering einzustufen. Augenmerk wird auf das Übertragen von Unternehmenswissen und professionelle Aus- und Weiterbildung gelegt. Nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitern sind die Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu bewältigen.

Qualitätsrisiken

Trotz eines etablierten Wareneingangsprozesses sowie laufender und umfassender Qualitätskontrollen besteht das Risiko, dass sich nicht erkennbare Mängel bei Rohstoffen auf Produkte vermindernd auswirken. Diesem Risiko wird durch eine laufende Weiterentwicklung der Wareneingangsprüfung sowie ein permanentes Monitoring des Rohstoffmarkts (Food Fraud) entgegengewirkt.

Krisenmanagement

Schon im Februar 2020 wurde ein nach wie vor tätiges Krisenteam betreffend COVID-19 eingesetzt. Unter Berücksichtigung der sich laufend verändernden Gegebenheiten wurden Maßnahmenpläne entwickelt und entsprechend in allen Unternehmensbereichen zur Umsetzung gebracht. Wie in allen Gesellschaftsbereichen sind natürlich auch Mitarbeiter von Manner im Laufe der Monate an Corona erkrankt. Dennoch hat man es geschafft, bei permanent laufendem Betrieb, die Übertragung der Krankheit im Unternehmensbereich zu minimieren.

3 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegt beim Vorstand der Manner AG.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem der Manner-Gruppe besteht aus sämtlichen vom Vorstand sowie dem Management vorgegebenen Grundsätzen, Abläufen und sonstigen Regelungen, die zu Folgendem dienen:

Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte; Steigerung der betrieblichen Leistungsfähigkeit; Einhaltung der erteilten Kompetenzen; Einhaltung des vorgegebenen Budgets; Gewährleistung der Vollständigkeit sowie Richtigkeit der Rechnungslegung; Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften; Unterstützung des Managements bei der Überwachung.

Das IKS gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der internen Abläufe und bietet dem Management eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen. Das IKS ist direkt in die Organisation eingebunden und nicht Aufgabenbereich einer speziellen Abteilung, wobei die interne Revision die Einhaltung und Wirksamkeit des IKS überprüft. Die Grundlage des IKS ist ein durchgängiges "Vier-Augen-Prinzip". Die interne Revision in der Manner-Gruppe ist an ein externes Dienstleistungsunternehmen ausgelagert und berichtet direkt an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Das Rechnungswesen sämtlicher inländischen Gesellschaften wird von der Abteilung Finanzbuchhaltung entsprechend der unternehmensrechtlichen und sonstigen relevanten Vorschriften geführt. Das Rechnungswesen der ausländischen Gesellschaften der Gruppe ist an mittelständische bzw. größere Wirtschaftsprüferkanzleien ausgelagert.

Das implementierte Berechtigungskonzept sieht vor, dass die für den Zahlungsverkehr zuständige Abteilung Finanzbuchhaltung keine zahlungsrelevanten Stammdaten, insbesondere Bankverbindungen bei im System angelegten Lieferanten, verändern kann. Im Fakturierungsprozess werden nichtfakturierte Lieferungen in einem Fehlerprotokoll aufgezeichnet. Bei der Prüfung der Eingangsrechnungen gewährleistet die Verknüpfung von Bestellung, Wareneingang und Eingangsrechnung eine durchgängige Rechnungsprüfung.

Der Konzernabschluss nach IFRS wird von einem externen Dienstleister erstellt. Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden vom Konzernabschlussprüfer jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

Das Controlling ist für das interne Berichtswesen verantwortlich.

4 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300 und ist in 1.890.000 nennbeitragslose Stückaktien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (360.319 Stück; Vorjahr: 360.319 Stück) oder auf Namen (1.529.681 Stück; Vorjahr: 1.529.681 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).

Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest vier Prozent betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2020 bekannt:

Privatstiftung Manner 804.448 Stück (= 42,56%; Vorjahr: 803.148)
Andres Holding Gesellschaft m.b.H. 453.533 Stück (= 24,00%; Vorjahr: 453.533)
ÖZW Österreichische Zuckerwaren GmbH 115.452 Stück (= 6,11%; Vorjahr: 110.876)

Die Privatstiftung Manner mit 803.458 Stück Aktien (Vorjahr: 802.458) und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H gehören dem "Manner"-Syndikat an. In Summe hat dieses Syndikat 1.670.870 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (=88,41%). Es handelt es sich um ein zweistufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (=57,41%; wie im Vorjahr) und der Andres-Gruppe (=31,00%; wie im Vorjahr). Entsprechend den Syndikatsverträgen unterliegen diese Aktien Beschränkungen, die das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen.

Das weitere nicht syndizierte Aktienkapital von 11,59% (= 219.130 Stück; wie im Vorjahr) verteilt sich, soweit dem Unternehmen bekannt, auf ÖZW Österreichische Zuckerwaren GmbH (siehe oben), auf die Privatstiftung Manner mit 990 Stammaktien (= 0,05%; Vorjahr: 690) und eine Vielzahl von Kleinaktionären mit 102.688 Stammaktien (=5,43%).

Am 23.11.2020 hat die Privatstiftung Manner einen Aktienkaufvertrag mit ÖZW Österreichische Zuckerwaren GmbH über den Erwerb von 115.452 Stück Aktien abgeschlossen. Der Kaufvertrag war mit der Zahlung des Kaufpreises am 12.02.2021 aufschiebend bedingt. Die kaufgegenständlichen Aktien wurden nicht Teil des sogenannten Manner-Syndikats. Die Privatstiftung Manner hält daher weiterhin 803.458 Aktien (=42,51%), die Teil des Manner-Syndikats sind und darüber hinaus ab 12.02.2021 116.442 nicht syndizierte Aktien, in Summe damit 919.900 Stück Aktien (= 48,67%).

Zu den weiteren Punkten des § 243a Abs. 1 (2 bis 9) UGB bestehen keine Offenlegungsnotwendigkeiten.

Börsezahlen 2020

Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealings des Jahres 2020 wurden auf der Webseite der Gesellschaft sowie über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.

Börsenkennzahlen
2020 2019
Umsatz (€) 803.897 647.166
Kapitalisierung (€) 206.010.000 185.220.000
Schlusskurs per 31.12. (€) 109 98
Umsatz Stück 8.072 7.486

5 Nichtfinanzielle Erklärung

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2020

Josef MANNER & Comp. AG produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli).

Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa. Die Haselnussplantage in Aserbaidschan ist in Anbau und es wird 2025 mit einer ersten kleinen Ernte gerechnet.

Das Management nichtfinanzieller Themen ist bei Manner integraler Bestandteil des Managementverständnisses und Basis für eine ertragreiche Zukunft, denn die finanzielle Gebarung zeigt in der Regel die Ergebnisauswirkungen nichtfinanzieller Entscheidungen. Umso wichtiger ist es deshalb, als Unternehmen die internen und externen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns zu beschreiben und zu dokumentieren.

Risiko- & Krisenmanagement sind wesentliche Aufgaben aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisenmanagement-Team. Risiken werden durch diese nichtfinanzielle Erklärung sowie den Risikobericht im Geschäftsbericht erläutert.

Manner veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2020 eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft wesentlich ist.

Mit dieser nichtfinanziellen Erklärung erläutert Manner die wesentlichen Aspekte gemäß § 267a UGB sowie darüber hinaus die Themen Produktverantwortung und Lieferkette als wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette. Manner gibt einen Einblick in die Unternehmensführung (Governance), indem der Managementansatz, die Geschäftsprozesse und Risiken, sowie die wesentlichen damit zusammenhängenden nichtfinanziellen Kennzahlen beschrieben werden. Der vorliegende Bericht entspricht nicht den GRI-Standards (Global Reporting Initiative). Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese als Orientierung für die Kennzahlen und die Management-Ansätze verwendet werden.

ORGANISATION MANNER

Als Familienunternehmen handelt MANNER stets im Einklang mit den Unternehmenswerten und der definierten Strategie "MANNER 2025":

  • Bei MANNER steht der Mensch im Zentrum erfolgreichen Handelns
  • MANNER ist ein internationales, weltoffenes und innovatives Unternehmen
  • MANNER hat eine umsetzungsstarke Organisation mit Streben nach Exzellenz und Freude an der Arbeit

Die MANNER Organisation hält sich intern und extern an Zusagen und stellt Qualität an oberste Stelle. MANNER legt Wert auf einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit allen Ressourcen.

Als Organisation wird MANNER von vier gleichberechtigten Vorständen geführt. Die Berichtsebene darunter umfasst 16 Bereichsleiter, auf der nächsten Ebene finden sich die Abteilungsleiter, dann Sachbearbeiter und das Fachpersonal. Mit Stichtag 31.12.2020 waren bei MANNER 836 Mitarbeiter beschäftigt, davon 323 Frauen und 513 Männer. Alle Mitarbeiter sind in Kollektivvertragsvereinbarungen (Kollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittel / Bereich Süßwaren sowie Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben) erfasst. In der Regel werden bei MANNER unbefristete Verträge ausgestellt.

Im Rahmen der unternehmensweit einheitlichen Personalpolitik, die für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleiche Chancen und Rechte sicherstellt, bemüht sich die Gesellschaft um die Entwicklung und Weiterbildung von Frauen. Die

Gesellschaft verfolgt das Ziel, den Anteil der Frauen in leitenden Stellungen mittelfristig auf ein ausgewogenes Niveau zu heben. Derzeit sind drei Mitglieder der Organe Vorstand und Aufsichtsrat weiblich.

Sowohl für den Aufsichtsrat als auch für den Vorstand gelten bei Personalentscheidungen und bei der Entlohnung ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen. Hohes Augenmerk wird auf die strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen für Führungsaufgaben in der ersten und zweiten Berichtsebene qualifizieren.

MANNER STEHT ZUR GESELLSCHAFTLICHEN VERANTWORTUNG

Die "Wahrnehmung der Produktverantwortung gegenüber Kunden durch Berücksichtigung von Ernährungstrends" und auch die "Reduktion des Zuckeranteils in Produkten" stehen im Zentrum des Innovationsprozesses.

MANNER integriert aktuelle Ernährungstrends in die Produktentwicklung, um die Gesundheits- und Ernährungsbedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen und in neuen, marktreifen Produkten umzusetzen. Produkte, die daraus entwickelt wurden, sind bereits am Markt erhältlich, wie etwa die Manner Vollkorn Schnitten, Vollkorn Biskotten, Milch Haselnuss Vollkornflakes und das Knusper Müsli. All diese Produkte bieten den gesundheitsbewussten Konsumenten einen Mehrwert.

Sowohl bei der Entwicklung von Neuprodukten wie auch bei der Optimierung von bestehenden Produkten hat MANNER es sich für Schnitten- und Waffelprodukte der Marke Manner zum Ziel gesetzt, den Zuckergehalt um 10% – bezogen auf das Benchmark-Produkt Manner Original Neapolitaner Schnitten – zu senken. 2020 schafft das Neuprodukt Manner Törtchen Brownies mit einem um 17% niedrigeren Zuckergehalt als bei den Manner Original Neapolitaner Schnitten dieses Ziel.

Für den wichtigen Rohstoff Waffelmehl hat MANNER im Jahr 2020 erstmals auch Weizen aus österreichischem Vertragsanbau eingesetzt. Durch den Vertragsanbau mit ausgewählten heimischen Landwirten kann das Unternehmen sicherstellen, dass die für Manner-Waffeln optimale Weizensorte für die Herstellung des Waffelmehls verarbeitet wird und gleichzeitig der Österreichbezug gewährleistet ist.

Weiters beschäftigt sich MANNER im Rahmen eines externen Forschungsprojekts zusammen mit anderen Unternehmen auch mit alternativen Getreidesorten, die regional in Österreich angebaut werden und für die Backwarenherstellung bislang kaum eingesetzt werden. Hier könnten sich interessante Ansätze für neue Innovationen und Alternativen zu konventionellen Rohstoffen ergeben.

SOS-Kinderdorf

"Gemeinsam Kindern das Leben versüßen" lautet das Motto der Kooperation von MANNER mit dem SOS-Kinderdorf. Manner hat unter anderem ein Haus für eine Kinderdorf-Familie im SOS-Kinderdorf Abobo Gare an der Elfenbeinküste finanziert und übernimmt die jährlichen Kosten für die dort lebende Familie sowie die Ausbildung und Versorgung der Kinder seit 2013.

Seit Beginn der Kooperation gibt es immer wieder Nachrichten aus dem Manner-Haus, so auch 2020. Seit Beginn des Hauses war Christine Mahou die "Hausmutter", im Jänner 2020 wurde die SOS-Kinderdorf-Mutter Germaine Kouassi den Kindern offiziell vorgestellt, da Mama Mahou in Pension ging. Die neue Haus-Mutter Kouassi schrieb:

"Liebe Firma Manner!

Der Abgang von Maman Mahou fiel mit dem Beginn der Pandemie zusammen. Obwohl die Situation schwierig war, ist der positive Aspekt des Lockdowns, dass sich die Kinder sehr schnell an mich gewöhnt haben. Ich sah sie rund um die Uhr, beruhigte sie bei Bedarf und verdiente ihr Vertrauen.

Ich denke, unsere Bindung wird von Tag zu Tag stärker. Es ist nicht immer einfach mit den Teenagern, aber ich denke, ich passe mich ziemlich gut an. Ich bin eine glückliche SOS-Kinderdorf-Mutter.

Unsere Familie besteht jetzt aus acht Kindern im Alter von fünf bis siebzehn Jahren. Die älteste Tochter Yvette, 17, ist immer noch Präsidentin der Kinderversammlung des Dorfes. Sie arbeitet hart an ihren Zielen, ist gut in der Schule und setzt sich aktiv für die Rechte der Kinder ein.

Obwohl die Pandemie das Schuljahr mit der Schließung der Schule für mehrere Monate unterbrochen hat, sind die Noten der Kinder konstant zufriedenstellend.

Wie der Rest ihrer Freunde nahmen auch Kinder aus dem Familienhaus Manner an verschiedenen Schulungen teil. Sie wurden über die COVID-19-Pandemie informiert und lernten, wie man sich schützt und die Ausbreitung verhindert. Während des Lockdowns lernten die Kinder gemeinsam und spielten in ihren Familien Brettspiele oder schauten Zeichentrickfilme im Fernsehen.

Ich danke der Firma Manner im Namen des ganzen Hauses und aller Kinder!"

2020 erhielten alle Kinder in SOS-Kinderdörfern zum Nikolofest eine süße Überraschung von MANNER. Auch nach außen wurde die Partnerschaft sichtbar gemacht. Mit einer gemeinsamen Plakataktion mit dem Sujet "Du wirst Pate und ich werde Konditorin" wurde im Oktober 2020 die Kooperation auf zahlreichen Plakatstellen kommuniziert.

Manner & McDonald's Österreich starteten Charity-Aktion für Ronald McDonald Kinderhilfe

"Glücksmomente to go" – Gemeinsam mit McDonald's Österreich startete Manner 2020 eine Verkaufsaktion für den guten Zweck: McDonald's Gäste konnten die klassischen Mannerschnitten-Packungen in allen heimischen Restaurants um einen Euro erwerben. 50% des Reinerlöses gingen an die Ronald McDonald Kinderhilfe. Mit dem Kauf einer Packung trugen somit alle Gäste dazu bei, Familien schwer kranker Kinder ein "Zuhause auf Zeit" in Kliniknähe zu ermöglichen.

Manner als langjähriger Partner der Sporthilfe

Seit der Gründung von MANNER im Jahr 1890 nimmt auch soziales Engagement eine zentrale Rolle ein. Nachhaltige Partnerschaften im Sportsponsoring sind MANNER als Unternehmen mit hohen Wertevorstellungen wichtig. Mit den Athleten und Markenbotschaftern verbindet MANNER eine langjährige Zusammenarbeit, genauso wie mit der Österreichischen Sporthilfe.

Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation. Sie leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von Spitzensportlern mit und ohne körperliche Behinderung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen oder Fundraising-Aktivitäten.

Auch 2020 gab es zahlreiche gemeinsame Aktionen wie etwa Manner-Ware in Paketen an Athleten während des Lockdowns sowie die finanzielle Unterstützung des jährlichen Sporthilfe-Charity-Kalenders.

MANNER ÜBERNIMMT VERANTWORTUNG FÜR SICHERE PRODUKTE

Qualität bedeutet, dass MANNER-Konsumenten zu jeder Zeit Produkte aus dem Hause MANNER in der konstant hohen Qualität genießen können. Jedes Genussmittel ist aber nur so gut wie die Summe seiner Einzelteile. Aus diesem Grund legt MANNER höchsten Wert auf ausgewählte, hochqualitative Zutaten. Alle Rohstoffe werden nach der Anlieferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend eines risikobasierten Prüfplans bemustert, analysiert und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben.

Das MANNER-Labor wurde 2014 unter Berücksichtigung aller gängigen Standards errichtet, und wird laufend mit "State of the art"-Technologien ausgestattet. Die MANNER-Philosophie ist es, mit den Rohstofflieferanten eine langfristige partnerschaftliche Geschäftsbeziehung einzugehen und die Qualität der Produkte auch während der laufenden Herstellung zu kontrollieren: So werden zum Beispiel täglich von jeder Produktions-Charge Muster gezogen und von einem Team geschulter Sensoriker verkostet und bewertet. Die kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsstandards gehört zu den Grundpfeilern des Unternehmenserfolges.

MANNER hat durch die Einführung von HACCP-gestützten Verfahren ein System zur Eigenkontrolle für die Erfassung, Bewertung und Reduktion von Gefahren implementiert. Dieses nach den Forderungen der VO(EG) Nr. 852/2004

ausgerichtete Verfahren zur Gefahrenanalyse und Ableitung geeigneter Kontrollpunkte und deren Beherrschung entlang der Wertschöpfungskette – von der Entwicklung über die Produktion bis zum Versand – trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit bei.

Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch das Bestreben, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln zu erfüllen, haben dazu geführt, dass Präventionsvorkehrungen implementiert wurden, die eine gute Hygienepraxis und eine gute Herstellungspraxis gewährleisten. Eine regelmäßige Verifizierung des Systems deckt Verbesserungspotenziale auf und trägt zur ständigen Weiterentwicklung sowie zur Erfüllung der Anforderungen für die Erzeugnis-Sicherheit bei.

Stark getrieben von der kontinuierlichen Verbesserung und dem in der Strategie verankerten "Streben nach Exzellenz" setzt MANNER seit 2018 eine neue Technologie zur Fremdkörperdetektion ein und bleibt damit zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit am Stand der Technik. Insgesamt sind nun neun Röntgengeräte (2020 wurden drei neue Geräte in Betrieb genommen) zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und Steigerung unserer Kundenzufriedenheit im Einsatz, denn mit den zum Einsatz kommenden Röntgengeräten können nicht nur kleinere Fremdkörper, sondern auch ausgewählte Qualitätsmerkmale erkannt werden.

In Wien sind derartige Geräte für Taschenpackungen, Schnittenblöcke und auch für Standbeutel installiert. Dort wo der Einsatz von Metalldetektoren weiterhin sinnvoll ist, wurden die Geräte mit der geringsten Empfindlichkeit gegen Detektoren der neuesten Generation getauscht. Ausgebaut wurde auch der strategische Einsatz von Sieben und Magneten zur Absicherung von Produktionsstufen und zusätzlichen Steigerung der Lebensmittelsicherheit.

Seit Dezember 2004 ist MANNER nach dem Standard "IFS Food" (International Featured Standards) zertifiziert und seit 2019 nimmt MANNER freiwillig am Programm zur unangekündigten Auditierung teil. Gerade dieser Ansatz verdeutlicht das Streben nach nachhaltigen Lebensmittelsicherheitsstandards. Die Erfüllung der Standardvorgaben wird nach wie vor von externen, zertifizierten Auditoren überprüft. Bei der Verlängerung des Zertifikats im Jahr 2020 konnte MANNER so wie in den Vorjahren wieder ein Ergebnis auf hohem Niveau (Higher Level) für alle Produktionsstandorte erreichen.

Die Deklaration der MANNER-Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und diese sieht detaillierte Deklarationspflichten für alle Zutaten vor. Das heißt, alle Bestandteile, die rezepturmäßig enthalten sind, werden in der Zutatenliste aufgelistet. Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in Spuren, die beispielsweise durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine freiwillige "Kann-Kennzeichnung" (z. B.: "Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten") abgedeckt. Sollten gesetzliche Anforderungen an herkunfts- oder gesundheitsbezogene Angaben zutreffen, werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Es gab im Jahr 2020 keine behördlichen Beanstandungen hinsichtlich Produktsicherheit bzw. Deklaration.

Im Oktober 2020 hat sich Manner entschlossen, einen öffentlichen Rückruf für die Manner Powidl Knöpfe 180g zu starten. Im Zuge von internen Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass es in diesen Chargen zu einem Fehler im Produktionsprozess gekommen ist, aufgrund dessen eine Schimmelbildung im Produkt nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes wurden die Knöpfe mit oben erwähntem Haltbarkeitsdatum daher zurückgerufen. Die Rückruf-Abwicklung erfolgte entsprechend dem im Unternehmen verankerten Krisen-Managen-Prozess. Die schnelle und transparente Abwicklung wurde von Seiten Kunde und Handel positiv hervorgehoben, im Sinne des gelebten kontinuierlichen Verbesserungsgedankens wurden in "Lessons learned"-Workshops aber auch Verbesserungspotenziale identifiziert und in den Prozess eingearbeitet. In einem abteilungsübergreifenden Expertenteam wurde eine detaillierte, systematische Ursachenanalyse durchgeführt und entsprechende Korrekturmaßnahmen abgeleitet. Korrigierende und vorbeugende Maßnahmen wurden standardisiert und in der Organisation verankert.

Die Fokussierung auf hygienisch einwandfreie Prozesse sowie qualitativ hochwertige Produkte steht im Zentrum des Handelns und wird durch regelmäßige Audits abgesichert. Das zur Aufrechterhaltung der Produktsicherheit und zur Minimierung der Reklamationen erarbeitete Konzept wurde auch 2020 fortgeführt und erweitert. Im Zuge einer IFS+5S-Schwerpunktbegehung wurden insgesamt unternehmensweit 75 Audits durchgeführt. Alle Konsumentenreklamationen sowie Feedback vom Handel werden statistisch erfasst und monatlich bewertet. Unter Berücksichtigung der im Vergleichszeitraum verkauften Menge ergibt sich ein sogenannter Reklamationsfaktor.

Als permanente Inputgeber für die kontinuierliche Verbesserung dienen neben der Reklamationsstatistik (Auswertung aller eingehenden Konsumentenreklamationen) die Rückmeldungen unserer Kunden (Handel) sowie die internen Reklamationen (Kennzahl: Quarantäne-Setzungen).

Die Visualisierung der Reklamationsstatistik am Shopfloor schafft bei den Mitarbeitern Bewusstsein für dieses Thema, verstärkt wird das durch das tägliche Besprechen aktueller Cases in den Daily Morning Meetings. Alle eingehenden Reklamationen werden einer Risikozahl zugeordnet, entsprechend intern eskaliert und bearbeitet. Auf Basis der Reklamationsstatistik werden laufend Optimierungsmaßnahmen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses gestartet und mit Hilfe der PDCA-Systematik umgesetzt.

Zur nachhaltigen Absicherung der Produktsicherheit wurden 2020 über 280 KVPs eingeleitet und einmal pro Quartal die besten gewählt und prämiert. Auch im Jahr 2020 wurden Trainings zur Vertiefung der Lean-Philosophie in der Belegschaft angeboten und so weitere 20 Lean Produktion Green Belts ausgebildet und mit dem universitären Zertifikat der Donau Uni Krems ausgezeichnet.

Die positive Auswirkung einzelner KVPs und Verbesserungsprojekte auf die Reklamationsstatistik – insbesondere auf die Fremdkörpervermeidung – konnte 2020 beobachtet werden. Dennoch erreicht der Reklamationsfaktor unternehmensweit betrachtet weiterhin nicht den Zielwert und die intensive Fokussierung auf die Sicherstellung der Produktqualität wird auch 2021 fortgeführt.

Das Prinzip

    1. Sicherheit (vor)
    1. Qualität (vor)
    1. Leistung

nach dem jetzt bereits die Kennzahlen am Shopfloor aufgebaut sind, muss in das Bewusstsein aller Mitarbeiter dringen und deren Handeln leiten.

QUALITÄTSSICHERUNG ENTLANG DER GESAMTEN LIEFERKETTE HAT HÖCHSTE PRIORITÄT

Die "Sicherstellung geringer gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkung der Lieferkette" ist für MANNER ein zentrales Anliegen. "Wir streben eine Balance von Ökonomie, Ökologie und gesellschaftlicher Verantwortung an" – so ist es im MANNER-Verhaltenskodex festgehalten.

Im Bereich der Rohstoffe gibt es seit einigen Jahren einen Schwerpunkt in puncto Nachhaltigkeit. Das betrifft auch das Palmöl, das MANNER bezieht. Bezüglich der Herkunft der gekauften Mengen an Palmöl bestätigt MANNER, dass das Palmöl direkt von europäischen Herstellern, die alle zertifizierte RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil)-Mitglieder sind, ohne Zwischenhändler angekauft wird. Ab 01.01.2018 war ein Umstieg des gesamten Einkaufs von Palm/ Palmkern-Fett auf "Segregation" geplant. Dieses Ziel wurde 2018 auch zu 99,83% erreicht. Im Jahr 2019 wurde auch noch das letzte Fett auf "Segregation" umgestellt. Damit ist das Ziel von 100% auch 2020 erreicht.

Die Einhaltung der nationalen und internationalen Standards wird durch interne und externe Audits inklusive unangekündigter Kundenaudits laufend überprüft. Um den hohen Qualitätsstandard über die gesamte Supply Chain zu garantieren, werden in einem definierten Intervall risikobasiert Lieferantenaudits (Rohstoff, Verpackung, Logistikpartner, Copacker) durchgeführt. Die zuständigen Fachabteilungen vergewissern sich in regelmäßigen Abständen bei den Lieferanten vor Ort über die Einhaltung aller wesentlichen GMP(good manufacturing practice)-Anforderungen.

Als einer der ersten der Branche hat MANNER 2020 alle Markenprodukte auf 100% zertifiziert nachhaltigen Kakao umgestellt. Dieses Ziel wurde 2012 gesetzt und gemeinsam mit den Partnern UTZ und FAIRTRADE erreicht. 2020 lag der Anteil des eingekauften zertifizierten Kakaos bei 89,87%. Lagerbestände und ein Überschuss von Zertifikaten aus den letzten Jahren erlauben einen 100-prozentigen Einsatz von zertifiziertem Kakao in der Produktion in den Markenprodukten. In den folgenden Berichten der kommenden Jahre wird daher die Darstellung des zertifiziert nachhaltig eingekauften Kakaos entfallen und der Einsatz dieses Kakaos in den Produkten wird abgebildet, da dies die für den Konsumenten relevante Zahl darstellt.

Auf dem Weg hin zu 100% nachhaltigem Kakao bis 2020 gab es zahlreiche Meilensteine:

2012 wurden alle Waffel- und Schnittenprodukte der Marke Manner auf nachhaltigen, UTZ-zertifizierten Kakao umgestellt.

2015 wurde die Schokobananen-Range auf FAIRTRADE umgestellt – mit dem "All-that-can-be"-Siegel, da sowohl Zucker als auch Banane sowie der Kakao aus FAIRTRADE-Anbau sind.

2020 erhielt die gesamte Victor Schmidt Mozartkugel-Range das FAIRTRADE-Siegel.

2020 wurde in einer Projektgruppe das Thema Nachhaltigkeit für den Rohstoff Kakao erneut behandelt. Konsumentenpräferenzen, Marktstudien und die Aussagekraft von Nachhaltigkeitssiegeln wurden analysiert und die Entscheidung getroffen, alle Manner Waffel- und Schnittenprodukte auf das FAIRTRADE-Logo umzustellen. Die Umstellung ist für das Jahr 2021 geplant und wird schrittweise vonstattengehen, je nach Reichweite des Verpackungsmaterials.

Rückwärtsintegration Haselnüsse

Das Haselnuss-Anbauprojekt in Aserbaidschan war 2020 sehr stark durch die Coronakrise und den Berg-Karabach-Konflikt betroffen. Ab März war keine Einreise nach Aserbaidschan mehr möglich, was die Koordinierung des Farmaufbaus sehr behindert hat. Dennoch konnten wichtige Arbeiten, wie der Bau eines Farmhauses, Garagen und Lagerräume, sowie Wasser-, Strom- und Gasversorgung zum größten Teil abgeschlossen und erste landwirtschaftliche Geräte (Traktoren, Anhänger, Bodenlockerungsgeräte usw.) angeschafft werden.

Aufgrund des anhaltenden Einreiseverbotes war es unmöglich, den Aufbau der Bewässerungsanlage und Bau des Wasserspeichers wie geplant im Sommer durchzuführen. Dadurch wird sich auch das Aussetzen der ersten Jungbäume verschieben. Geplant ist, dass ein Baubeginn der Bewässerungsprojekte im 2. Quartal 2021 nach Aufhebung der Einreisebeschränkungen möglich wird und bis Jahreswechsel 2021/22 ein Drittel der insgesamt geplanten 200.000 Haselnussbäume eingepflanzt werden können.

CO2-Reduktion durch Umstieg auf Mehrwegpaletten

2020 wurde in einer Projektgruppe das Thema Einwegpaletten und Mehrwegsysteme bei MANNER behandelt. In einem vorgelagerten Schritt wurden bereits die Holz-Einwegpaletten auf Mehrweg bzw. auf Pressholz umgestellt. In einem weiteren Schritt wurde zum Ziel gesetzt, one way Pressholzpaletten stark zu reduzieren. Gemeinsam mit CHEP, einem der größten Anbieter von Mehrwegpaletten, wurden 2020 nahezu alle neuen Display-Artikel nur mehr auf CHEP-Mehrwegpalette umgesetzt. Die CHEP-Mehrwegpalette ist CO2-neutral hergestellt und wird nach einer Lebensdauer von bis zu zehn Jahren im Recycling-Prozess wieder aufbereitet.

Damit schafft es das Unternehmen, CO2 einzusparen und gleichzeitig wird das Handling und die Abwicklung vereinfacht. Mit Ende 2020 wurde begonnen, auch die weiteren Artikel umzustellen, das wird sich auf die Zahlen 2021 deutlich und vermutlich im Jahr 2022 sehr deutlich auswirken. Ziel ist es, ab spätestens 2023 nur mehr die notwendigsten Mengen für Displays auf Einwegpaletten zu fertigen.

Nachstehend ein Überblick über interne und externe Audits, Produkt-, Beschaffungsrisiken und Kundenakzeptanzrisiken:

Interne Systemaudits Interne Prozess- und Produktaudits IFS (externes Audit) 5S (internes Audit) TPM (internes Audit) iUTZ (internes UTZ Audit) UTZ (externes UTZ Audit) iRSPO (internes RSPO Audit) RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil – externes Audit) HG Audit (Herkunftssicherung für Ei und Eiprodukte) Bio (zur Aufrechterhaltung des Zertifikats, zurzeit keine Produktionen) Kosher Vegan

Darüber hinaus finden auf Basis der Kundenverträge auch unangekündigte Kundenaudits sowie zur Erfüllung konkreter Kundenanforderungen auch Audits, die sich am Zielmarkt orientieren (z. B.: FDA), statt.

Des Weiteren werden auch Rohstofflieferanten risikobasiert bzw. anlassbezogen auditiert. Auslöser und Ziele von Lieferantenaudits sind neben der Überprüfung der Erfüllung der Standardanforderungen (etwa IFS) auch die Potenzialerhebung hinsichtlich Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch der Versorgungssicherheit. Erweiterung des Rohstoff-Know-hows und das Schaffen bzw. Fördern einer gemeinsamen Vertrauensbasis sind weitere Eckpfeiler einer stetigen Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Qualität.

Zur Lenkung fehlerhafter Produkte wurde bereits 2018 ein automatisierter Workflow installiert, der sicherstellt, dass Produkte, die aufgrund eines Fehlers nicht in den Verkauf gelangen dürfen, schnellstmöglich einem alternativen Verwendungszweck zugeordnet werden. Zum Beispiel werden die Produkte je nach Art und Ausprägung des Fehlers als B-Ware im Shop, "Rework", Wertstoff, verschenken/Spenden etc. weiterverwendet. Ziel dieses workflow-geführten Prozesses ist es, dass ein hoher Anteil der investierten Wertschöpfung erhalten beziehungsweise rückgewonnen wird.

MASSNAHMEN ZUR REDUKTION DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

MANNER ist auf Energie als primären Input für die Produktion angewiesen. Der Stromverbrauch und der Wassereinsatz sind wesentliche Ressourcen, deren Einsatz MANNER laufend optimiert.

Das Thema Umweltbelange wird bei MANNER auf Vorstandsebene wahrgenommen. Dabei fokussiert sich MANNER auf Prozesse und Systeme, die wirtschaftlich sinnvoll sind und gleichzeitig mit einer geringen Umweltbelastung und einem geringen Energie- sowie Ressourceneinsatz einhergehen. Regelmäßig gibt es in der Vorstandssitzung Vorgaben und Updates zu umweltrelevanten Themen. Zwei für das Unternehmen maßgebende Bereiche stehen dabei bei MANNER im Fokus:

  • Energieverbrauch, d. h. die Nutzung der Energie, die aus dem Produktionsprozess entsteht
  • KVP (Kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess), bei dem es unter anderem um die kontinuierliche Energieversorgung geht

Bei den Maßnahmen zur Prozessoptimierung werden unzählige technische und organisatorische Optimierungen durchgeführt, die zur Steigerung der Energieeffizienz führen. Es werden nach wie vor Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsprozesse gesetzt. Durch die Bewertung der Produktion vor und nach der Maßnahmenumsetzung ist eine Effizienzmaßnahme plausibel nachzuweisen.

Die Feststellung der Größe der Einsparung erfolgt durch genaue Aufzeichnung der Produktionsmengen und der dafür erforderlichen Endenergie. Hierfür wird ein Energieleistungskennzahlenmodell zur energetischen Bewertung herangezogen.

Manner-Energiemanagementsystem

Das MANNER-Energiemanagementsystem führt zur Transparenz der Energieströme und des Energieeinsatzes, ermöglicht das Erkennen von signifikanten Änderungen im Energiebedarf und ist Basis für die Optimierung der Anlagentechnik. Zusätzlich können CO2-Emissionen verringert und Energiekosteneinsparungen erzielt werden. Durch kontinuierliche Verbesserungen im Bereich Energieeffizienz können langfristig Wettbewerbsvorteile durch energetisch optimierte Produktion geschaffen, die Wertschätzung des Bereichs Energie erhöht und die Umsetzbarkeit von Effizienzmaßnahmen gefördert werden. Aktuell umgesetzte Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance und operativen Risiken und Steigerung der Energieeffizienz sind:

Planung für Erweiterung Fernwärmeprojekt Wien Energie

Die Wien Energie GmbH nutzt Abwärme aus industriellen Prozessen von MANNER und speist diese seit 1. Oktober 2016 in das Fernwärme-Sekundärnetz ein, um Fernwärmekunden mit Abwärme zu versorgen. Es waren zu Beginn des Projekts mindestens 3.600 MWh pro Jahr an Abwärme-Einspeisung vorgesehen. Im Rahmen dieses Projekts wurden

Verbindungsleitungen zwischen dem Pufferspeicher und dem Wärmetauscher von Wien Energie, inklusive Pumpenstation, sowie der dazu notwendigen Elektrik für zwei Temperaturebenen errichtet. Nach Behebung aller im Jahr 2018 aufgetretenen Startschwierigkeiten konnte 2019 erstmals die geplante Abnahmemenge von 3.600 MWh erreicht werden.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte war eine Erweiterung der Einspeisemöglichkeiten seitens Fernwärme für 2020 geplant, um auch in den Sommermonaten dementsprechend zur Verfügung stehende Wärmemengen abnehmen zu können. Es ist gelungen, auch ohne diese geplante Maßnahme die jährliche Liefermenge 2020 auf einen Höchstwert von ca. 4.300 MWh zu erhöhen. Die geplante Erweiterung konnte 2020 aufgrund von COVID-19 nicht umgesetzt werden und ist für 2021 vorgesehen.

Wärmerückgewinnungsanlagen/Ofenanlagen

2020 konnte eine Wärmerückgewinnungsanlage wie geplant in Betrieb genommen werden.

Druckluft (DL)

Ziel waren Verbesserungen im Bereich Leckagen, der Reinigungsluft und des Leitungsnetzes. Es wurden alle Anlagengruppen mittels eines eigenen Schalters komplett vom DL-Netz getrennt. Damit sollte eine massive Verbesserung im Bereich der Leckagen während des Produktionsstillstands erreicht werden. Mit dieser Maßnahme soll auch die Laufzeit der Kompressoren, speziell im Zeitraum von Produktionsstillständen, reduziert werden. Ziel ist es, bis 2021 mit einem weiteren ölfreien Kompressor den gesamten Druckluftbedarf auf höchstem Niveau der Sauberkeit bereitzustellen. Die Energiesaving-Gruppe wird auch in weiterer Zukunft großes Augenmerk auf das Thema "Druckluftverbrauch" legen.

Strom/Beleuchtung

Im Zuge der fortlaufenden Bestandssanierung wurden auch 2020 weitere Produktionsflächen mit energieeffizienten LED-Beleuchtungen samt Lichtsteuerung ausgestattet. Sowohl im Objekt 1 als auch im Objekt 2 am Produktionsstandort Wien wurden die betroffenen Bereiche auf den neuesten Stand der Technik gebracht und die Beleuchtung in LED-Technik ausgeführt, beziehungsweise umgerüstet.

Ofenzuluftanlagen

Der SL04-Ofen wurde nachträglich mit einer bestmöglich abgestimmten Ofenzuluftanlage ausgestattet, um einerseits perfekte Backergebnisse zu erreichen und andererseits optimale Bedingungen – und daraus resultierend geringeren Gasverbrauch – für den Backprozess zu schaffen.

Management Savingteam

Ein Energieeinsparungs-Team prüft Potenziale und setzt konkrete Maßnahmen um. Dieses Team wird kontinuierlich erweitert.

Schulungen

Es haben 2020 COVID-konforme Schulungen, sowohl im fachlichen als auch im Bereich Bewusstseinsbildung stattgefunden, z. B. Nutzung von Druckluft, Greenbelt, 5S, MPS etc.

Sonnenstrom am laufenden Band: Photovoltaik Wolkersdorf

Seit vielen Jahren arbeiten Wien Energie und MANNER bereits erfolgreich im Sinne des Klimaschutzes zusammen. 2020 ging die Kooperation der beiden Wiener Traditionsunternehmen in die nächste Runde: Am Dach der MANNER-Produktionsstätte Wolkersdorf errichtete Wien Energie auf 4.000 Quadratmetern ein riesiges Solarkraftwerk. Die Errichtung der Anlage konnte noch Ende 2020 vonstattengehen. Das neue Solarkraftwerk erstreckt sich über die gesamte Dachfläche des Manner-Standorts. Künftig liefert die Photovoltaikanlage mit 500 Kilowattpeak Leistung etwa 500.000 Kilowattstunden Ökostrom jährlich und liefert so den Strombedarf, mit dem zum Beispiel die gesamte Produktion der beliebten Napoli Drageekeksi erfolgen kann. Manner reduziert dadurch seine CO2-Emissionen um über 170 Tonnen pro Jahr.

Audits

Seit 2014 finden spezielle Audits im Bereich Druckluft statt, um hier dementsprechend Potenziale zu lokalisieren und im Zuge des Energieeffizienzgesetzes gab es 2018 Audits im Bereich Energieeinsparungspotenziale. 2019 wurde das gesetzliche geforderte Energieeffizienz-Audit durch externe Auditoren durchgeführt. Weitere Energieeffizienzpotenziale werden aus dem Maßnahmenkatalog erarbeitet und schrittweise umgesetzt.

Planung/Vorbereitung BHKW Wolkersdorf

2020 wurden sämtliche Bewilligungen seitens der Behörde und eine Förderzusage seitens der OeMAG für eine etwaige Installation eines Blockheizkraftwerks samt Absorptionskälteanlage erwirkt. Die Detailplanung ist für 2022, die Umsetzung für 2023 geplant.

Projekt Zero Waste

2020 wurden weiterhin die im Projekt "Zero Waste" erarbeiteten Vorgaben umgesetzt und optimiert. Ziel des Projekts war es, Wertstoffe, die in der Produktion anfallen, aber im Produktionsprozess nicht mehr eingesetzt werden können, möglichst effizient zu verwerten. Dies beinhaltete unter anderem die sorgfältige Trennung der Wertstoffe vor Ort, Weiterführung von Wertstoffen zur Aufbereitung, sowie die jährlich wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter.

Im ersten Teil des Projekts wurde die bestehende Situation – mit Fokus auf das Werk Wien – analysiert und alle relevanten internen und externen Daten erhoben. Im zweiten Teil des Projekts wurden interne und externe Optimierungspotenziale erhoben und umgesetzt. 2020 wurden die beschlossenen Maßnahmen evaluiert und als wirksam bewertet, sodass sie als neuer Standard in das Managementsystem eingeführt werden konnten. Diese Überwachung aus dem Projektstatus wird ab 2020 in ein regelmäßiges Reporting übergeführt und daher ab 2021 in kommenden Berichten nicht mehr gesondert ausgewiesen.

ARBEITNEHMER SIND DIE BASIS ERFOLGREICHEN WIRTSCHAFTENS

Alles fängt mit den Menschen an: Menschen mit Freude an der Arbeit stehen im Mittelpunkt der Strategie "MANNER 2025" und stellen damit einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Daher bildet auch der MENSCH die Basis in der MANNER-Wertepyramide. Fairness & Toleranz, Vertrauen & Integrität sowie Wertschätzung sind wesentliche Bestandteile der gelebten Unternehmenskultur.

Die Menschen bei MANNER sind der Schlüssel, um Unternehmensziele zu erreichen. Sie machen Erfolg erst möglich, denn sie prägen das Unternehmen nach innen wie nach außen. Der tägliche Einsatz der Mitarbeiter ist damit der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Menschen und Erfolg gehören bei MANNER untrennbar zusammen.

Volles Engagement ist nur möglich, wenn der Umgang miteinander wertschätzend ist. Wertbasierte Führung und Zusammenarbeit sowie transparente Kommunikation haben deshalb einen hohen Stellenwert im Geschäftsalltag und zeichnen die Unternehmenskultur von MANNER aus. Die Werte sind niedergeschrieben und in der MANNER-Wertepyramide verankert. Der Mensch steht bei MANNER im Zentrum und bildet die Basis der Wertepyramide. Die Beschreibung der Kompetenzen wird regelmäßig bei Mitarbeitergesprächen verwendet, um fundiertes Feedback dahingehend zu geben.

MANNER ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter ihr volles Potenzial entwickeln und in den Job einbringen können, in dem die Arbeit von Vertrauen geprägt ist und jeder in seinem Job Akzeptanz, Wertschätzung und Respekt erfährt.

Als Familienunternehmen sind diese Werte sozusagen in unserer DNA und darin sieht MANNER auch einen Wettbewerbsvorteil. Auch Dr. Carl Manner (†) hat die respektvolle Zusammenarbeit für ein gemeinsames Ziel zum Wohle des Unternehmens in den Mittelpunkt gestellt. Dies bedeutet ein höfliches, offenes und faires Verhalten, bei dem der Mensch nie Mittel zum Zweck ist. MANNER versteht, dass Menschen unterschiedlich sind, schätzt unterschiedliche Meinungen und bezieht diese in den Arbeitsalltag ein.

Die 2017 von MANNER begonnene Kooperation mit REiNTEGRA, einer Organisation, die sich seit über 30 Jahren für die berufliche Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen engagiert, wurde auch 2020 erfolgreich weitergeführt. Dabei wurden von REiNTEGRA Fertigungsarbeiten für MANNER durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr waren im Rahmen dieser Kooperation durchschnittlich mehr als 40 Mitarbeiter für MANNER tätig.

MANNER hat im Jahr 2010 die HAY-Stellenbewertung eingeführt. Dieses international anerkannte und bei zahlreichen Unternehmen angewandte System unterteilt Stellen in verschiedene Funktionsgruppen.

Für das Jahr 2020 wurde weiters geplant, Aus- und Weiterbildung verstärkt anzubieten. Aufgrund von COVID musste dann jedoch der Großteil der geplanten Schulungen abgesagt werden. Die im Jahr 2018 begonnenen Führungskräfteschulungen für operative Mitarbeiter sollten mit einem dritten Durchgang beendet werden. Dieser Durchgang startete mit neun Mitarbeitern verspätet im Sommer unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln und wurde auch zum Teil, wo es möglich war, online durchgeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt bei Schulungen wurde im Jahr 2020 auf das Thema IT Awareness gelegt. Dies ist nicht nur ein wichtiges Thema im Unternehmen, sondern nützt auch jedem einzelnen Mitarbeiter, um nicht privat aufgrund von gefälschten E-Mails Schaden zu nehmen. Sämtliche Mitarbeiter, die über einen E-Mail-Zugang bei Manner verfügen, absolvierten eine Online-Schulung, bei der auch ein Test zu bestehen war. Neu eintretende Mitarbeiter werden innerhalb der ersten drei Monate zu dieser Schulung eingeladen.

Ende 2019 initialisiert, wurde Anfang 2020 mit dem Thema Employer Branding gestartet. Hier wurde eine Steuergruppe gebildet und gemeinsam mit den Führungskräften im Februar 2020 erste Themenschwerpunkte identifiziert. Leider konnte auch hier aufgrund von COVID das Projekt nicht in vollem Umfang weiterverfolgt werden.

Fit2Work wurde in Wolkersdorf durch die Steuergruppe verfolgt und weitere Verbesserungsmaßnahmen bei Arbeitsbedingungen gesetzt sowie Mitarbeitern Unterstützung durch Arbeitsmedizin oder Coaching angeboten. Das Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung, welches Manner aufgrund von Fit2Work erhalten hat, ist bis 2021 gültig.

In Wien war der Start von Fit2Work geplant, musste jedoch aufgrund von COVID bis auf weiteres verschoben werden.

Der Schwerpunkt bei MANNER bezüglich der Ausbildung der Mitarbeiter im MPS (MANNER-Produktionssystem) wurde weiter verfolgt. Im Rahmen dieser Ausbildung wurden im Sinne des Lean-Gedankens weitere 20 Green Belts ausgebildet. Mit Ende 2020 hat MANNER bereits 100 ausgebildete Green Belts, die nun eigenständig weiter interne Verbesserungsprojekte durchführen und vorantreiben.

Die Schulungskosten haben sich generell im Jahr 2020 nicht erhöht.

Die MANNER-Werte spielen eine entscheidende Rolle im Umgang miteinander. Aufbauend auf den Werten wurden im Jahr 2019 die Führungskompetenzen überarbeitet und 2019 begonnen, diese im Rahmen von Workshops mit den Führungskräften durchzuarbeiten.

Alle Führungskräfte wurden im Herbst 2020 in Online-Workshops geschult, die Kompetenzen auch in den Mitarbeitergesprächen zu verwenden. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sieht Manner Mitarbeiterführung als zentrales Element, um gut durch die COVID-Krise zu kommen.

Um die Zusammenarbeit und Kommunikation in der Produktion weiter zu verbessern, wurden 2019 Arbeitsgruppen gebildet, die sich dieser Themenbereiche annehmen. MANNER ist überzeugt, dass durch eine gut funktionierende Kommunikations- und Konfliktkultur unter den Mitarbeitern ein wesentlicher Beitrag zur Effizienz geleistet wird. Aufgrund von COVID wurden diese Arbeitsgruppen ausgesetzt, sollen aber, sobald es möglich ist, wieder weitergeführt werden.

MANNER legt großen Wert auf Arbeitnehmerschutz. Dies beginnt bei Sicherheitsunterweisungen bei Eintritt, regelmäßigen Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit und vertieft sich durch regelmäßige Jour Fixe der Führungskräfte sowie Meetings und Begehungen mit Arbeitsmedizinern und Betriebsrat. Wichtig ist für MANNER auch der Erhalt der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit im Alter. Dazu wurden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gesetzt und in Wolkersdorf das Projekt Fit2Work gestartet. Es wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die Arbeitsbedingungen optimieren und den Mitarbeitern die Arbeit erleichtern.

Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2020 fortgesetzt. 14 Lehrlinge waren 2020 in Ausbildung (Mechatronik bzw. Lebensmitteltechnik). MANNER sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.

Folgende Prozesse wurden zur Qualitätssicherung implementiert:

  • Interne Kontrollprozesse: Im Rahmen von IFS Food (International Featured Standards) werden Personalthemen wie Schulungen und Stellenbeschreibungen kontrolliert. Abgesichert ist diese Vorgehensweise durch einen workflow-gestützten Onboarding-Prozess. Dieser startet schon vor Dienstantritt und stellt sicher, dass der Mitarbeiter an seinem ersten Arbeitstag alle notwendigen Arbeitsmittel vorfindet und ein spezifischer Schulungsplan vorliegt. Dieser wird während der Einschulungsphase konsequent verfolgt, die Ausbildungsziele durch Tests und persönliche Gespräche abgefragt und der Workflow erst abgeschlossen, wenn der Mitarbeiter selbst bestätigt, fit für die ihm zugewiesenen Aufgaben zu sein.
  • Externe Überprüfungen (Überprüfungsroutinen): Es werden regelmäßig externe Audits in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft veranlasst. Diese überprüft die internen Prozesse und Kontrollmaßnahmen.
  • Gesundheit am Arbeitsplatz: An jedem Standort sind Betriebsärzte im Einsatz, die sowohl bei der ergonomischen und sicheren Arbeitsplatzgestaltung unterstützen als auch gemeinsam mit der Geschäftsleitung und Personalabteilung Gesundheitsprogramme erarbeiten.

COVID

Das Jahr 2020 war auch für MANNER geprägt von COVID und den begleitenden Maßnahmen. Die Coronakrise hat den Arbeitsalltag bei MANNER von einem Tag auf den anderen verändert. Es waren ab dem ersten Tag zahlreiche Maßnahmen notwendig, um für einen auf die neuen Herausforderungen adaptierten, sicheren Produktionsablauf zu sorgen. Zahlreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wurden gesetzt, um eine innerbetriebliche Ansteckung zu vermeiden und ein umfangreiches Testkonzept wurde zusammen mit einem externen Institut implementiert. Produktionsmitarbeiter mussten auf diese neuen Maßnahmen und Sicherheitsbestimmungen, wie z. B. Fiebermessen und Schichtentkopplung, zu Beginn geschult werden. Über 150 Manner-Mitarbeiter arbeiteten von einem Tag auf den anderen von zu Hause, Meetings fanden auf digitalen Plattformen statt – dafür wurde von heute auf morgen Infrastruktur bereitgestellt.

Seit Juli 2020 gibt es an beiden Standorten jeden Montag die Möglichkeit, an einem COVID-Test teilzunehmen, der von einem externen Institut vorgenommen wird. Die Mitarbeiter werden aufgefordert, diese Testmöglichkeit insbesondere nach Urlaub und anderen kritischen Situationen in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich finden Random-Tests statt, also Stichproben, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen. Jede Woche werden dazu zwischen 40 und 60 Personen für die Testung ausgewählt, die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch die Personalabteilung. Personengruppen werden außerdem nach spezifischem Risiko gewichtet (z. B.: besonders hohe Fallzahlen im Wohngebiet), die Tests erfolgen im Zuge der standardisierten Testungen. Zusätzlich finden noch bei Bedarf Testungen unter der Woche statt.

Das COVID-Krisenteam bestehend aus Vorstand, Leitung QSU, HR, Betriebsrat, Kommunikation, Werksleitern sowie Vertretern aus anderen Abteilungen arbeitete an Maßnahmen sowie deren Umsetzung und Adaption je nach den Vorgaben der Regierung und Entwicklungen im Unternehmen, sowie an der umfangreichen Kommunikation via Newsletter, Info-Screen, Handzettel, Plakate, Videos etc. Aber auch die Koordination der Tests sowie die Kommunikation mit den Behörden fiel in die Verantwortung des COVID-Krisenteams.

Die Arbeit des COVID-Krisenteams 2020 in Zahlen:

  • 22 Meetings des Krisenteams
  • 5 Infoveranstaltungen für Führungskräfte
  • 19 Sonder-Newsletter für alle Mitarbeiter
  • 907 ausgefüllte Besucher-Formulare
  • Version 19 (19 Adaptierungen) des Konzepts COVID-19

  • keine bestätigte Übertragung der Infektion auf Kontaktpersonen Kategorie I
  • Anzahl der Tests ca. 2.500

Lean als ganzheitlicher Ansatz

Zur Absicherung einer nachhaltigen Wertschöpfung sowie zur Erfüllung der jährlichen Vorgaben bezüglich Effizienzsteigerung wurde 2015 ein Projekt gestartet mit dem Ziel, das MANNER-Produktions-System (MPS) durch den Einsatz von Leanmethoden zu integrieren. Zur Erreichung der Projektziele, wie zum Beispiel die Optimierung der Arbeitsplätze hinsichtlich Sicherheit und Ergonomie und die Gestaltung von effizienteren Prozessen oder die Reduktion von Fehlchargen, werden Leanmanagement-Tools wie 5S, TPM, SFM usw. implementiert und laufend weiterentwickelt. Dies bedarf intensiver Schulungen und Trainings aller Mitarbeiter. Insgesamt wurden bisher rund 110 Führungskräfte zu Lean Production Green Belts ausgebildet und mit einem Zertifikat der Donau Universität Krems ausgezeichnet. Für das Training aller Mitarbeiter aus den produzierenden Bereichen wurde ein eigenes MANNER-Planspiel entwickelt. Bisher haben rund 400 dieses Training absolviert. Unter Einhaltung der Coronamaßnahmen konnten im Jahr 2020 nur 48 Personen dieses eintägige Schulungsprogramm absolvieren.

Besonders zu erwähnen ist die Leanmethode "Muda Walk". Diese Methode vermittelt allen Mitarbeitern die Bedeutung und Auswirkung von Verschwendungen und wie diese konsequent erkannt und beseitigt werden können.

Das Arbeitssicherheits-Jour-Fixe (ASJF) ist ein Gremium bestehend aus dem Vorstand "Produktion & Technik", den Produktionsleitern, der Leiterin Personal, der Leiterin "Qualität, Sicherheit, Umwelt", dem Leiter "Integriertes Management System", dem Leiter Technik Wien, dem Leiter Materialwirtschaft, der Sicherheitsfachkraft und dem Brandschutzbeauftragten, das alle sechs Wochen zusammenkommt. Seit 2019 nehmen auch die Betriebsräte regelmäßig teil.

Im ASJF werden alle aktuellen Themen des Arbeitnehmerschutzes und auch des Brandschutzes besprochen, Maßnahmen präsentiert und freigegeben sowie die grundsätzlichen Zielsetzungen und Schwerpunkte des Arbeitnehmerschutzes festgelegt.

Darüber hinaus finden jährlich in den Werken Wien und Wolkersdorf Arbeitsschutzausschuss(ASA)-Sitzungen gemäß § 88 ASchG statt. Zusätzlich findet einmal im Jahr eine Zentrale-Arbeitsschutzausschuss(ZASA)-Sitzung am Unternehmenssitz in Wien gemäß § 88a ASchG statt. Zusätzlich zum ASFJ ist der Vorstand bei der ASA und ZASA anwesend.

Arbeitsunfälle, und damit auch hohe Ausfallsraten, Risiken aus Haftungen und Reputationsrisiken werden vermieden durch:

  • Präventivarbeit mittels regelmäßiger Schulungen inklusive abschließender Prüfungen, Begehungen vor Ort etc.
  • Statistische Auswertungen der Vorfälle und dadurch Fokus-Setzung auf richtige Schwerpunkte. Im Jahr 2020 wurde ein Verbesserungsprojekt zur Reduzierung des Explosionsrisikos in der Puderaufbereitung in Wolkersdorf umgesetzt. Durch eine neu konzipierte Explosionsunterdrückungsanlage kann dauerhaft das Risiko im Brandfall reduziert werden.
  • Aufstellung von Zielen zur Verringerung von Arbeitsunfällen, die entsprechend kommuniziert und evaluiert werden.
  • Das Unfallmeldesystem wird über einen webbasierten Workflow abgewickelt. Es stellt sicher, dass sowohl der direkte Vorgesetzte des Verunfallten sowie der Verantwortliche der Unfallstelle adressiert werden und sofort eine Aufforderung zur Behebung der Gefahrenstelle und Nachschulung erhalten.
  • Zusammenarbeit mit externen Behörden. Arbeitssicherheit ist nicht nur Aufgabe des Managements, sondern auch Teil der täglichen Arbeit des Schichtleiters und in der Stellenbeschreibung verankert. Über das gesetzlich geforderte Maß hinaus wurden Schichtleiter und andere Personen des Produktions- und Instandhaltungsbereichs als Sicherheitsvertrauensperson ausgebildet.

Täglich gibt es am Shopfloor ein Daily Morning Meeting, bei dem unter anderem auch Sicherheitskennzahlen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung besprochen werden. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter aus Produktion/Technik/ Materialwirtschaft einmal pro Jahr geschult. Inhalte sind: Hygiene, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Die Wirksamkeitsüberprüfung der Schulung erfolgt per Test: Die Mindestanforderung von 60% richtigen Antworten wurde auch 2020 in allen Bereichen im Durchschnitt erreicht.

Alle Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion/Technik/Materialwirtschaft erhalten einen individuell angepassten Gehörschutz. Hierbei wird ein Abdruck des äußeren Gehörgangs genommen und der Gehörschutz individuell an den Mitarbeiter angepasst. Dies ermöglicht einen deutlich verbesserten Tragekomfort sowie durch den Einsatz spezieller Filter die Anpassung der Dämpfungsleitung an den Umgebungslärm.

Das im Jahr 2017 eingeführte Meldesystem für Unfälle erfasst auch "Beinahe-Unfälle" und "unsichere Zustände". Damit soll die Sicherheitskultur im Unternehmen weiter positiv entwickelt werden. Alle Maßnahmen gemeinsam haben das Ziel, zur Reduktion des Abwesenheitsprozentsatzes beizutragen. Mit dem Ende des Jahres 2020 zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Meldekultur auch in Bezug auf Beinahe-Unfälle.

BESTECHUNG UND KORRUPTION HABEN BEI MANNER KEINEN PLATZ

MANNER spricht sich strikt gegen Korruption und unsaubere Geschäfte aus und begegnet diesen Risiken mit mehreren Vorkehrungen: Interne Kontrollsysteme, Richtlinien und Berechtigungssysteme wurden aufgesetzt, um gesetzwidrige Handlungen zu vermeiden. So ist beispielsweise ab einer gewissen Rechnungssumme das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen und in der 2014 eingeführten "Anti-Korruptionsrichtlinie" wurden intern höhere Standards als gesetzlich vorgeschrieben gesetzt. In dieser Richtlinie werden rechtlich unlautere Handlungen definiert, untersagt und für alle Bereichsleiter Meldepflichten verankert, sodass jährlich über Zuwendungen, Geschenke und Einladungen Bericht zu erstatten ist. Folgende Maßnahmen wurden gesetzt, um finanzielle Risiken (Betrugsrisiken) und Reputationsschäden zu vermeiden:

  • MANNER Code of Conduct (Verhaltensregeln)
  • Einkaufs- und Rechnungsprozess-Richtlinie
  • Anti-Korruptionsrichtlinie
  • Interne Revision (mit Schwerpunkt Vertrieb und Einkauf)
  • Berechtigungssysteme des ERP-Programms
  • Mitarbeiterschulungen

Durch die oben genannten Prozesse, Richtlinien und Maßnahmen sind alle Mitarbeiter der Gesellschaft dazu verpflichtet, Korruption und andere unlautere Handlungen zu unterlassen.

MANNER ACHTET DIE MENSCHENRECHTE

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für MANNER eine Grundvoraussetzung unternehmerischer Verantwortung. Seit Bestehen des Unternehmens besteht das Ziel, die Vielfältigkeit der Mitarbeiter in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung und Alter, kulturelle Herkunft, Geschlecht und ähnliche Gesichtspunkte zu fördern. Freie Arbeitnehmervertretungswahlen finden in regelmäßigen Abständen statt. Die Achtung der Menschenrechte ist die Basis, um geschäftlich tätig zu sein (licence-to-operate).

Unsere Maßnahmen sind:

  • Sicherstellung geringer gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkung der Lieferkette (z. B. Kakao aus nachhaltig zertifizierten Quellen)
  • Verantwortungsvolles Marketing

MANNER bekennt sich darüber hinaus allumfassend zu den Arbeitnehmerrechten. Als wesentliches Instrument zur Meldung von Verstößen gegen diese Rechte existiert bei MANNER eine etablierte Arbeitnehmervertretung. Diese fungiert als zentrales Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmern.

Es sind der Gesellschaft keine Verstöße gegen die Menschenrechte bekannt. Österreich schützt Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen einfachen Gesetzen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die das maßgebende Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa darstellt, hat Verfassungsrang. Neben den Hauptübereinkommen des internationalen Menschenrechtssystems bestehen auch zahlreiche Übereinkommen zu speziellen Menschenrechtsfragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Europarats-Kommissar für Menschenrechte, die OSZE sowie die Agentur der EU für Grundrechte wachen unter anderem über die Einhaltung der Menschenrechte in der EU.

Hinweis

Dieser Lagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu verstehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.

Wien, am 30. November 2023

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Mag. Andreas Kutil

CEO

Dr. Hans Peter Andres

Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik

Thomas Gratzer

Produktion & Technik

Konzernabschluss 2020

nach IFRS

(International Financial Reporting Standards)

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Abkürzungsverzeichnis 47
Konzerngewinn- und -verlustrechnung 48
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 49
Konzernbilanz 50
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 52
Konzern-Kapitalflussrechnung 53
1 Grundlagen 54
2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden 57
3 Konsolidierung 58
4 Währungsumrechnung 60
Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung 61
5 Umsatzerlöse 61
6 Segmentberichtserstattung 62
7 Sonstige betriebliche Erträge 63
8 Materialaufwand und bezogene Leistungen 64
9 Personalaufwand 64
10 Sonstige betriebliche Aufwendungen 65
11 Finanzerträge 65
12 Finanzaufwendungen 66
13 Ertragsteuern 66
14 Ergebnis je Aktie 67
Angaben zur Konzernbilanz 68
15 Sachanlagen 68
16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 70
17 Immaterielle Vermögenswerte 72
18 Finanzanlagen 73
19 Vorräte 74
20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 74
21 Sonstige Forderungen 75
22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 75
23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 75
24 Eigenkapital 75
25 Rückstellungen 76
26 Finanzielle Verbindlichkeiten 79
27 Sonstige Verbindlichkeiten 80
28 Latente Steuern 81
Sonstige Angaben 82

29 Leasingverhältnisse 82
30 Finanzinstrumente 86
31 Risikoberichterstattung 89
32 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 94
33 Organe 95
34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 95
35 Freigabe des Konzernabschlusses 97

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bezeichnung
AC measured at amortised cost – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
FVPL measured at fair value through profit or loss – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
WACC Weighted average cost of capital – gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten
WKZ Werbekostenzuschüsse

Konzerngewinn- und -verlustrechnung

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG T€

Note 2020 2019
Umsatzerlöse 5 200.165 206.927
Bestandsveränderungen 2.241 849
Aktivierte Eigenleistungen 51 71
Sonstige betriebliche Erträge 7 2.382 985
Materialaufwand und bezogene Leistungen 8 -113.204 -110.390
Personalaufwand 9 -46.901 -47.551
Abschreibungen 15, 17 -9.379 -10.235
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 16 -109 -4.009
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 -31.347 -33.888
Betriebsergebnis 3.899 2.759
Finanzerträge 11 124 1.077
Finanzaufwendungen 12 -1.934 -1.201
Finanzergebnis -1.810 -124
Ergebnis vor Steuern 2.089 2.635
Ertragsteuern 13 -722 -1.252
Periodenergebnis 1.367 1.383
Eigentümer des Mutterunternehmens 1.367 1.383
Ergebnis je Aktie EUR EUR
Verwässert = unverwässert 0,72 0,73

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

SONSTIGES ERGEBNIS T€
Note 2020 2019
Periodenergebnis 1.367 1.383
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert
werden
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
25
-782 -1.147
Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 174 257
-608 -891
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
können
Währungsumrechnungsdifferenzen
4
-216 -7
Sonstiges Ergebnis -824 -897
GESAMTERGEBNIS 543 485
Eigentümer des Mutterunternehmens 543 485

Konzernbilanz

AKTIVA

Note 31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
LANGFRISTIGES VERMÖGEN
Sachanlagen 15 79.253 80.678 79.890
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 16 13.710 13.080 12.390
Immaterielle Vermögenswerte 17 1.397 1.042 1.019
Finanzanlagen 18 3.688 3.670 3.594
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 22 844 797 799
Latente Steueransprüche 28 497 302 14
Summe langfristiges Vermögen 99.388 99.568 97.707
KURZFRISTIGES VERMÖGEN
Vorräte 19 32.219 27.338 25.146
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 17.049 20.449 18.068
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 22 320 1.235 514
Ertragsteuerforderungen 132 547 453
Sonstige Forderungen 21 3.276 2.562 3.035
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 23 1.842 1.729 1.482
Summe kurzfristiges Vermögen 54.837 53.860 48.698
SUMME AKTIVA 154.226 153.429 146.405

Konzernbilanz

PASSIVA

Note 31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
EIGENKAPITAL
Eigenkapital (Eigentümer des Mutterunternehmens) 24 56.663 56.876 57.903
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Kreditverbindlichkeiten 26 23.551 20.185 18.701
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 8.385 9.434 8.810
Rückstellungen 25 12.219 12.356 11.928
Sonstige Verbindlichkeiten 27 0 0 0
Latente Steuerschulden 28 0 0 775
Summe langfristige Schulden 44.155 41.975 40.215
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Kreditverbindlichkeiten 26 24.273 24.831 21.401
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 4.082 3.792 2.302
Rückstellungen 25 1.951 1.482 1.093
Ertragsteuerverbindlichkeiten 987 553 1.200
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27 15.068 15.266 14.039
Sonstige Verbindlichkeiten 27 7.047 8.655 8.252
Summe kurzfristige Schulden 53.408 54.578 48.288
SUMME PASSIVA 154.226 153.429 146.405

T€

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

T€ 2020 Grundkapital Kapitalrücklagen Währungsumrechnungsdifferenzen IAS 19- Rücklagen Gewinnrücklagen Gesamt Stand zum 1. Jänner 13.740 1 -7 -891 44.032 56.876 Periodenergebnis 0 0 0 0 1.367 1.367 Sonstiges Ergebnis 0 0 -216 -608 0 -824 Gesamtergebnis 0 0 -216 -608 1.367 543 Dividende 0 0 0 0 -756 -756 Stand zum 31. Dezember 13.740 1 -223 -1.498 44.643 56.663

2019 Grundkapital Kapital
rücklagen
Währungs
umrechnungs
differenzen
IAS 19-
Rücklagen
Gewinn
rücklagen
Gesamt
Stand zum 1. Jänner 13.740 1 0 0 44.162 57.903
Periodenergebnis 0 0 0 0 1.383 1.383
Sonstiges Ergebnis 0 0 -7 -891 0 -897
Gesamtergebnis 0 0 -7 -891 1.383 485
Dividende 0 0 0 0 -1.512 -1.512
Stand zum 31. Dezember 13.740 1 -7 -891 44.032 56.876

Konzern-Kapitalflussrechnung

T€
Note 2020 2019
Cashflow aus dem operativen Bereich
Periodenergebnis 1.367
722
1.383
1.252
Ertragsteuern
13
Finanzaufwendungen
12
1.934 1.201
Finanzerträge
11
-124 -1.077
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
16
109 4.009
Abschreibungen von Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte) und
15, 17
immateriellen Vermögenswerten
9.379 10.235
Abschreibungen und Zuschreibungen von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
-30 108
Sonstige zahlungsunwirksame Transaktionen -168 -125
Gezahlte Ertragsteuern 106 -2.800
Cashflow aus dem Ergebnis 13.296 14.186
Veränderung von Vorräten -4.881 -2.191
Veränderung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten 2.716 -2.016
Veränderung von Verbindlichkeiten -2.458 1.692
Veränderung von Rückstellungen -333 -328
Veränderung aus der laufenden Geschäftstätigkeit -4.956 -2.844
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 8.339 11.342
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Erwerb von Sachanlagen -7.005 -10.206
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 51 123
Erwerb von Immateriellen Vermögenswerten -868 -560
Investitionen in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien -19 -4.699
Erwerb von finanziellen Vermögenswerten -54 -11
Einzahlungen aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten 198 17
Erhaltene Zinsen 63 143
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.635 -15.195
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten
26
7.694 10.802
Auszahlungen für die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten
26
-4.886 -5.901
Einzahlungen aus der Aufnahme sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten
26
501 2.856
Auszahlungen für die Tilgung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten
26
-709 -35
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten
26
-1.179 -907
Gezahlte Zinsen -1.226 -1.189
Gezahlte Dividenden -756 -1.512
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -560 4.114
Währungsdifferenzen -32 -13
Cashflow gesamt 112 248
Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1. Jänner 1.729 1.482
Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
31. Dezember
1.842 1.729

Konzernanhang

1 Grundlagen

Unternehmen

Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien Hernals, Wilhelminenstraße 6, 1170 Wien ("Mutterunternehmen", "Gesellschaft", "Manner AG" oder "Unternehmen") und deren sieben Tochterunternehmen bilden die "Manner-Gruppe" (die "Gruppe" oder der "Konzern"). Das Mutterunternehmen verfügt zum 31. Dezember 2020 über elf Zweigniederlassungen in Österreich und zwei Zweigniederlassungen in Deutschland (Vertrieb in Köln und ein Shop in Berlin).

Die Tätigkeit der Manner-Gruppe besteht in der Erzeugung von und dem Handel mit Schokolade-, Zucker- und Dauerbackwaren (gemeinsam "Süßwaren"). Die erzeugten Süßwaren werden an den Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt verkauft. Ein geringer Teil der erzeugten Süßwaren wird in eigenbetriebenen Shops in Österreich, Deutschland und Tschechien verkauft.

Die Produktion der Süßwaren findet in den Standorten Wien Hernals und Wolkersdorf, Niederösterreich, statt. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa.

Als Nebentätigkeit vermietet die Manner-Gruppe eine Immobilie in Wien. Außerdem betreibt die Manner-Gruppe eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan.

Die Manner AG hat Aktien begeben, die an der Wiener Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (näheres dazu siehe Note 24). Die Manner AG gilt somit als börsennotiertes oder kapitalmarktorientiertes Unternehmen.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft und aller Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Abschlussstichtag der Gesellschaft und aller Tochterunternehmen ist somit der 31. Dezember.

Übereinstimmungserklärung

Der vorliegende Konzernabschluss der Manner-Gruppe wurde nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2020 anzuwenden sind, sowie den zusätzlichen Bestimmungen von § 245a UGB erstellt.

Grundlagen der Erstellung

Beim vorliegenden Konzernabschluss der Manner AG handelt es sich um den erstmaligen IFRS-Konzernabschluss per 31. Dezember 2020. Der Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ist der 1. Jänner 2019.

Die Gesellschaft hat für frühere und die gegenständlichen Perioden bislang Einzelabschlüsse nach lokalem Recht (Jahresabschlüsse nach UGB), aber keine Konzernabschlüsse veröffentlicht. Da sie für frühere Perioden keine (Konzern-) Abschlüsse veröffentlichte, legt die Gesellschaft keine Überleitungsrechnungen von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS gemäß IFRS 1.23 bis 28 vor.

Im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 werden Vergleichswerte zum 31. Dezember 2019 und zum 1. Jänner 2019 sowie für die Perioden 2020 und 2019 angegeben. Auf sämtliche Stichtage und Perioden wurde der Rechtsstand der IFRS zum 31. Dezember 2020 angewendet.

Auswirkungen von COVID-19

Am 11. März 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 zu einer Pandemie erklärt. Seither sind mehrere Infektionswellen ausgebrochen. Der Ausbruch von COVID-19 hat die wirtschaftlichen Aktivitäten in Österreich, Europa und

auf der ganzen Welt vor signifikante Herausforderungen gestellt. Sicherheitsmaßnahmen haben zu Einschränkungen in Produktion, Lieferketten und Dienstleistungen geführt. Als Ergebnis davon sind der Konsum und die Reiseaktivitäten zurückgegangen und der stationäre Einzelhandel wurde geschwächt.

Die Auswirkungen für die Manner-Gruppe bestanden in erhöhten Krankenständen sowie Einschränkungen durch Quarantänen. Im Geschäftsjahr 2020 musste die Produktion der Manner-Gruppe jedoch nur geringfügig eingeschränkt werden, da der Abnehmer der Waren – der Lebensmitteleinzelhandel – während der Lockdowns durchgehend geöffnet hatte.

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die erhaltenen COVID-19-Förderungen und -Zuschüsse insgesamt T€ 1.136 (2019: T€ 0). Darin enthalten sind Zuschüsse für Kurzarbeit von T€ 956 (2019: T€ 0) sowie Investitionsprämien von T€ 39 (2019: T€ 0), die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind und Arbeitsmarktservicevergütungen von T€ 141 (2019: T€ 0), die im Personalaufwand enthalten sind.

Die eigenbetriebenen Manner Shops waren jedoch stark betroffen von COVID-19, nicht zuletzt dadurch, dass die internationalen Touristen ausgeblieben sind, was vereinzelt zu Schließungen von Manner Shops Anfang des Jahres 2021 geführt hat.

Ermessensentscheidungen

COVID-19-bedingte Unsicherheiten

Die Manner-Gruppe hat den Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unsicherheiten bezüglich Annahmen und Schätzungen in Verbindung mit der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeit analysiert. Es wurden keine maßgeblichen coronabedingten Einflussfaktoren identifiziert und daher mussten keine zusätzlichen wesentlichen Ermessensentscheidungen getroffen werden. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kunden der Manner-Gruppe, der Lebensmitteleinzelhandel, zu den systemrelevanten Branchen zählt und während der Pandemie durchgehend geöffnet hatte. Es wird davon ausgegangen, dass auch künftig keine wesentlichen coronabedingten Änderungen von Schätzungen notwendig sein werden.

Auswirkungen von Klimarisiken

Der Klimawandel und seine Folgen für unsere Umwelt sind eine globale Bedrohung, deren vielfältige Auswirkungen bereits heute in vielen Ländern spürbar sind. Die Manner-Gruppe ist auf Energie als primären Inputfaktor für die Produktion von Süßwaren angewiesen. Der Stromverbrauch und der Wassereinsatz sind wesentliche Ressourcen, deren Einsatz die Manner-Gruppe laufend optimiert.

Das Thema Umweltbelange wird bei der Manner-Gruppe auf Vorstandsebene wahrgenommen. Dabei fokussiert sich die Gruppe auf die Optimierung von Prozessen und Systemen, die wirtschaftlich sinnvoll sind und die gleichzeitig mit einer geringen Umweltbelastung sowie einem geringen Energie- und Ressourceneinsatz einhergehen. Regelmäßig gibt es in der Vorstandssitzung Vorgaben und Updates zu umweltrelevanten Themen.

Besonders hervorzuheben ist die Wiedergewinnung von Energie bei der Produktion. Die Manner-Gruppe speist Wärme, die bei der Produktion von Süßwaren entsteht, in das Fernwärmenetz der Wien Energie ein.

Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:

  • Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
  • Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
  • Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmern werden zum Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags bewertet.
  • Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der bestehenden Differenzen ermittelt.
  • Derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wurden derivative Finanzinstrumente freistehend bilanziert und nicht in eine Sicherungsbeziehung einbezogen.

Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge wurden auf Tausend Euro (T€) gerundet, soweit nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Rechnungslegungsmethoden

Die Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden befindet sich jeweils an der Stelle, wo der betreffende Abschlussposten erläutert wird. Die Manner-Gruppe konzentriert sich auf die Beschreibung der Bilanzierungswahlrechte und wie diese innerhalb des IFRS-Regelwerks ausgeübt wurden. Die Wiederholung von IFRS-Texten wird vermieden, außer die Gruppe erachtet es als wichtig für das Verständnis einer Angabe.

Die Rechnungslegungsmethoden befinden sich an folgenden Stellen:

Rechnungslegungsmethoden

Standard Note
Konsolidierung IFRS 10 3
Umsatzerlöse IFRS 15 5
Segmentberichterstattung IFRS 8 6
Ertragsteuern IAS 12 13
Sachanlagen, biologische Vermögenswerte IAS 16, IAS 36, IAS 41 15
Immaterielle Vermögenswerte IAS 38, IAS 36 17
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien IAS 40 16
Vorräte IAS 2 19
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen IFRS 15 20
Rückstellungen IAS 37, IAS 19 25
Latente Steuern IAS 12 28
Leasingverhältnisse IFRS 16 29
Finanzinstrumente IFRS 7, IFRS 9 30
Wertminderungen von Forderungen IFRS 7, IFRS 9 31

Ermessensentscheidungen

Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden erfordert Ermessensentscheidungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswirken.

Die Manner-Gruppe hat folgende wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen:

Ermessensentscheidungen T€
Abschlussposten Kriterium Standard Note Buchwert
zum
31.12.2020
Leasingverhältnisse Bestimmung der Laufzeit von
Leasingverhältnissen
IFRS 16 15, 29 4.748
Leasingverhältnisse Klassifizierung von Leasingverträgen IFRS 16 29 4.748
COVID-19-bedingte Unsicherheiten Identifizierung von COVID-19-bedingten
Einflussfaktoren zur Bewertung von
Vermögenswerten und Schulden
diverse 1 n. a.
Nahestehende Unternehmen Oberstes beherrschendes Unternehmen IAS 24 32 n. a.

Für Details zu den einzelnen Ermessensentscheidungen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.

Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswirken. Die künftigen tatsächlichen Werte können von den getroffenen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Die Manner-Gruppe hat folgende wesentliche Schätzungen und Annahmen getroffen:

Schätzungen und Annahmen
Abschlussposten Kriterium Standard Note
Wertminderung von nicht-finanziellen
Vermögenswerten
Bewertung des erzielbaren Betrags IAS 36 15
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts IAS 40 16
Leistungsorientierte Verpflichtungen Festlegung versicherungsmathematischer Annahmen IAS 19 25
Leasingverhältnisse Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes IFRS 16 29
Finanzinstrumente Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts IFRS 9 30

Für Details zu den einzelnen Schätzungen und Annahmen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.

2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Erstmalig angewendete Standards

Aufgrund der erstmaligen Anwendung der IFRS hat die Gruppe in der Eröffnungsbilanz und in allen anderen dargestellten Perioden einheitlich die am 31. Dezember 2020 geltenden Rechnungslegungsmethoden angewendet. Die ansonsten übliche Rubrik "erstmalig angewendete Standards", in der die Neuerungen der Rechnungslegungsmethoden für Berichtsperiode und Vergleichsperiode offengelegt werden, entfällt somit bei einem Erstanwender.

Zukünftig anzuwendende Standards

Folgende vom IASB verlautbarte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende neue oder geänderte Standards werden von der Manner-Gruppe erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet. Durch diese Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Zukünftig anzuwendende Standards Inkrafttreten
Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) 01.01.2025
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) 01.01.2024
Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12) 01.01.2023
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) 01.01.2024
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) 01.01.2024
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) 01.01.2024
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderungen an IFRS 17) 01.01.2023
Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion
bestehen (Änderungen an IAS 12)
01.01.2023
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) 01.01.2023
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) 01.01.2023
Versicherungsverträge (IFRS 17) 01.01.2023
Auf die COVID-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderungen an IFRS 16) 01.04.2021
Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) 01.01.2022
Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16) 01.01.2022
Kosten für die Erfüllung eines belastenden Vertrags (Änderungen an IAS 37) 01.01.2022
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Zyklus 2018–2020 01.01.2022
Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) 01.01.2021
Verschiebung der Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen (Änderungen an IFRS 4) 01.01.2021
COVID-19-bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16) 01.06.2020

Das Inkrafttreten bezieht sich auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

3 Konsolidierung

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Manner-Gruppe besteht aus dem Mutterunternehmen und folgenden Tochterunternehmen:

Gesellschaft Sitz
Manner Management GmbH Wien
Compliment Süßwaren Vertriebs GmbH Wolkersdorf
Geblergasse 116 GmbH & Co KG Wien
Unterstützungseinrichtung der Josef Manner Comp. AG GmbH Wien
Manner Azerbaijan LLC Aserbaidschan
Josef Manner s.r.o. Tschechien
Josef Manner d.o.o. Slowenien

Die Manner AG hielt vom 1. Jänner 2019 bis zum 31. Dezember 2020 durchgehend 100% der Anteile an jedem ihrer Tochterunternehmen. Alle Tochterunternehmen wurden vor dem 1. Jänner 2019 gegründet. Es gab keine Unternehmenserwerbe.

Rechnungslegungsmethoden

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der Manner-Gruppe umfasst die Abschlüsse der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) und ihrer Tochterunternehmen (gemeinsam die "Konzerngesellschaften"). Für die Konzerngesellschaften kommen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung. Wahlrechte für Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden einheitlich für alle Konzerngesellschaften ausgeübt.

Abschlussstichtag

Das Mutterunternehmen und sämtliche Tochterunternehmen haben alle den gleichen Abschlussstichtag, nämlich den 31. Dezember.

Vollkonsolidierung

Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er schwankenden Renditen in seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Ein Investor besitzt Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen, wenn er über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten, d. h. die Tätigkeiten, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens wesentlich beeinflussen, zu lenken.

Die Manner AG beherrscht ihre Beteiligungsunternehmen, weil sie an ihnen jeweils 100% der Stimmrechte hält und ihren Einfluss ausschließlich über die Stimmrechte ausübt. Es bestehen keine anderslautenden Vereinbarungen, die der ausschließlichen Einflussnahme über die Stimmrechte entgegenstehen.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet, im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Vollkonsolidierung werden alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse eliminiert.

Die Manner AG hat zum 31. Dezember 2020 erstmalig IFRS angewendet und erstmalig einen Konzernabschluss erstellt. Daher wurden die Konzerngesellschaften zum 1. Jänner 2019 erstmalig konsolidiert (Erstkonsolidierung).

Unternehmenserwerbe und -veräußerungen

Die Manner-Gruppe hat seit ihrem Bestehen weder andere Unternehmen erworben noch Tochterunternehmen veräußert.

4 Währungsumrechnung

Die Konzernberichtswährung ist der Euro. Bei in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen wird die funktionale Währung grundsätzlich anhand des primären (volks-)wirtschaftlichen Umfelds, in dem das jeweilige Konzernunternehmen tätig ist, bestimmt. Eine wesentliche Determinante ist hierbei jene Währung, in welcher der überwiegende Teil der Wirtschafts-, Waren- und Dienstleistungsströme in dem jeweiligen Land abgewickelt wird. Bei allen Tochterunternehmen der Gruppe entspricht die funktionale Währung der Landeswährung.

Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Dabei werden die in den zu konsolidierten Abschlüssen enthaltenen Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem gewichteten durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet.

Die Währungsumrechnung erfolgt zu den von der Europäischen Zentralbank sowie von den lokalen Nationalbanken veröffentlichten Kursen.

Die Stichtags- und Durchschnittskurse der Manner-Gruppe stellen sich wie folgt dar:

Wechselkurse von Fremdwährungen

Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs Durchschnitts
kurs
Durchschnitts
kurs
Währung 31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019 2020 2019
CZK 26,2420 25,4080 25,7520 26,4551 26,6705
AZN 2,0890 1,9035 1,9323 1,9448 1,9027

Für die Erfassung von Wechselkursdifferenzen im sonstigen Ergebnis wird auf die Ausführungen zur Währungsumrechnungsrücklage in Note 24 verwiesen.

Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

5 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:

Umsatzerlöse T€
2020 2019
Bruttoverkaufserlöse 243.481 246.126
Erlösschmälerungen -45.460 -41.572
Übrige Umsatzerlöse 2.144 2.373
Summe 200.165 206.927

Die Bruttoverkaufserlöse betreffen den Verkauf von Süßwaren vor Abzug von Erlösschmälerungen.

Die Erlösschmälerungen betreffen Boni und Werbekostenzuschüsse (siehe Rechnungslegungsmethoden).

Im Geschäftsjahr 2020 betrafen die übrigen Umsatzerlöse Auflösungen von Rückstellungen für Saisonware, Boni und Werbekostenzuschüsse T€ 1.586 (2019: T€ 1.450) sowie Rückeinspeisungen von aus der Produktion gewonnener Energie.

Für die Untergliederung der Umsatzerlöse nach Regionen wird auf die Segmentberichterstattung in Note 6 verwiesen.

Rechnungslegungsmethoden

Sachverhalt

Die Manner-Gruppe produziert Süßwaren und verkauft diese an den Lebensmitteleinzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel erbringt Werbeleistungen, wie die Platzierung von Produkten (z. B. nahe der Kassa), die Regalpflege oder den Einbezug der Waren in Verkaufsaktionen und Flugblätter. Die Werbeleistungen dienen der Verkaufsförderung und damit sowohl dem Produzenten als auch dem Kunden. Die Werbeleistungen sind vertraglich geregelt. Die Manner-Gruppe leistet sogenannte Werbekostenzuschüsse ("WKZ"), die zum größten Teil als Prozentsatz der Bruttoerlöse von den Kunden verrechnet werden.

Bilanzierung

Der Verkauf von Süßwaren fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 15. Die Manner-Gruppe schließt Verträge über den Verkauf von Süßwaren mit seinen Kunden, dem Lebensmitteleinzelhandel, ab. Die Verträge enthalten durchsetzbare Rechte und Pflichten. Die Zusage der Manner-Gruppe, Süßwaren an Kunden zu übertragen, stellt ein eigenständig abgrenzbares Gut dar. Die Manner-Gruppe erbringt keine Dienstleistungen. Die zugesagte Leistung besteht somit einzig aus der Übertragung von Gütern.

Die vom Kunden erbrachte Werbeleistung steht hingegen in engem Zusammenhang mit den verkauften Süßwaren. Ohne die Süßwaren fände die Werbeleistung nicht statt. Das in IFRS 15.27 enthaltene Kriterium der eigenständigen Abgrenzbarkeit ist somit für Werbeleistungen nicht gegeben.

Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die ein Unternehmen für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises hat ein Unternehmen folgenden Faktoren Rechnung zu tragen: Variable Gegenleistungen, Begrenzung der Schätzung variabler Gegenleistungen und an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen. Der Transaktionspreis der Süßwaren ist von variablen Faktoren, wie Skonti, Rabatte, Boni und WKZ abhängig, die auf der Grundlage von Bruttoerlösen berechnet werden. Ein Unternehmen darf eine geschätzte variable Gegenleistung nur dann in den Transaktionspreis einbeziehen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. WKZ stellen eine an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung dar, die als Verringerung des Transaktionspreises und damit als Verringerung der Erlöse zu erfassen sind. Die Manner-Gruppe erfasst daher Skonti, Rabatte, Boni und WKZ als Erlösschmälerung und stellt damit sicher, dass die Gegenleistung für den Verkauf von Süßwaren unter Abzug von WKZ insgesamt nicht zu hoch bestimmt wird.

Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt im Fall der Süßwaren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Die Werbeleistungen werden über einen Zeitraum erbracht (Nutzung bei Zufluss), stellen aber kein Leistungsbündel mit den Süßwaren dar, sondern eine an

einen Kunden zu zahlende Gegenleistung. Die Verrechnung von bis zum Abschlussstichtag gelieferten Süßwaren erfolgt jedoch nur mit bis zum Abschlussstichtag bezogenen Werbeleistungen, womit die periodenreine Erfassung gewahrt ist.

6 Segmentberichtserstattung

Die Manner-Gruppe verwendet folgende Geschäftssegmente in der Segmentberichterstattung:

Segmentberichterstattung T€

2020 Süßwaren
Österreich
Süßwaren
Deutschland
Süßwaren
Rest der
Welt
Mietshäuser
Österreich
Haselnuss
anbau
Aserbaid
schan
Konsoli
dierung
Konzern
Umsatzerlöse internes Reporting 80.525 73.921 64.847 0 0 0 219.292
IFRS-Anpassungen -5.458 -11.361 -1.939 0 0 -370 -19.127
Umsatzerlöse 75.067 62.560 62.908 0 0 -370 200.165
davon Außenumsätze 75.067 62.560 62.660 0 0 0 200.286
davon Innenumsätze 0 0 249 0 0 -370 -121
Betriebsergebnis 2.702 2.949 -1.511 -62 -178 0 3.899
Finanzergebnis internes Reporting -151 -133 -142 -75 -659 268 -892
IFRS-Anpassungen -344 -290 -285 0 0 0 -919
Finanzergebnis -495 -423 -426 -75 -659 268 -1.810
Ergebnis vor Steuern 2.207 2.526 -1.938 -137 -837 268 2.089

Segmentberichterstattung T€

2019 Süßwaren
Österreich
Süßwaren
Deutschland
Süßwaren
Rest der
Welt
Mietshäuser
Österreich
Haselnuss
anbau
Aserbaid
schan
Konsoli
dierung
Konzern
Umsatzerlöse internes Reporting 92.122 69.510 62.835 0 0 0 224.468
IFRS-Anpassungen -5.987 -9.162 -2.068 0 0 -324 -17.541
Umsatzerlöse 86.135 60.348 60.767 0 0 -324 206.927
davon Außenumsätze 86.135 60.348 60.527 0 0 0 207.011
davon Innenumsätze 0 0 240 0 0 -324 -84
Betriebsergebnis 5.389 3.781 -927 -5.200 -130 -155 2.759
Finanzergebnis internes Reporting -91 -72 -80 -26 -111 -371 -750
IFRS-Anpassungen 262 184 180 0 0 0 625
Finanzergebnis 171 112 101 -26 -111 -371 -124
Ergebnis vor Steuern 5.560 3.893 -826 -5.226 -240 -525 2.635

Als operative Geschäftssegmente wurden die Geschäftsfelder Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau Aserbaidschan festgelegt. Sämtliche Unternehmen der Gruppe sind einem bestimmten Segment zugeordnet. In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Konsolidierung der Überleitung von Segmentzahlen auf Konzernzahlen.

Die interne Berichterstattung an den Vorstand basiert auf lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Aus diesem Grund werden in der Segmentberichterstattung die Werte gemäß interner Berichterstattung auf IFRS-Werte übergeleitet.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der internen Berichterstattung und den Konzernwerten nach IFRS bestehen vor allem bei den Umsatzerlösen. Gemäß IFRS 15 werden Zahlungen an Kunden ohne eigenständige Gegenleistung durch den Kunden, abweichend von den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, erlösmindernd erfasst. Davon betroffen sind die Werbekostenzuschüsse (siehe Note 5). Die IFRS-Anpassungen im Finanzergebnis resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Leasing sowie Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten.

Das Segmentvermögen sowie die dazugehörigen Abschreibungen, die Segmentschulden und die Investitionen sind nicht Bestandteile der internen Berichterstattung und werden aus diesem Grund nicht in der Segmentberichterstattung angeführt.

In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 gab es drei Kunden, mit denen jeweils Umsatzerlöse von mehr als zehn Prozent der gesamten Umsatzerlöse erzielt wurden. Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die kumulierten Umsatzerlöse mit diesen drei Kunden T€ 120.067 (2019: T€ 116.414) und wurden in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der Welt ausgewiesen.

Rechnungslegungsmethoden

Verantwortliche Unternehmensinstanz

Die Segmentberichterstattung beruht auf der internen Finanzberichterstattung des Unternehmens an die verantwortliche Unternehmensinstanz. Dabei handelt es sich um die höchste Managementebene, die für die Allokation der Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft verantwortlich ist. Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Manner-Gruppe ist der Vorstand der Manner AG, an den regelmäßig berichtet wird.

Identifikation der Geschäftssegmente

Die Geschäftssegmente wurden auf Basis der internen Berichterstattung an den Vorstand festgelegt. Aus Vertriebssicht ergibt sich bei der Manner AG primär eine Orientierung nach regionalen Gesichtspunkten. Neben der zentralen Vertriebssteuerung in Österreich wird für andere Märkte jeweils ein eigenes Vertriebssystem aufrechterhalten und darüber an den Vorstand berichtet. Dies betrifft neben Österreich auch Deutschland mit einer relevanten Anzahl an lokalen Vertriebsmitarbeitern sowie die österreichischen Nachbarländer und den Rest der Welt. Die Betrachtung der Segmente nach regionalen Gesichtspunkten wird dadurch unterstützt, dass nach dieser Segmentierung eine eindeutige Zuordnung der Umsatzerlöse möglich ist, sowie eine Darstellung der Betriebsergebnisse erfolgt. Aus diesem Grund wurden die Produkte der Manner AG folgenden regionalen Segmenten zugeordnet: Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der Welt.

Das Segment Mietshäuser Österreich enthält eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, die in einem Tochterunternehmen gehalten und vermietet wird. Das Mietshaus steht in keiner betriebswirtschaftlichen Verbindung zum Süßwarengeschäft der Manner-Gruppe. Der Buchwert der Immobilie stellt aber einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte der Manner-Gruppe dar. Das Immobilieninvestment wird daher außerhalb der Süßwaren-Segmente als eigenes Segment geführt.

Die Haselnussplantage in Aserbaidschan wird von einem Tochterunternehmen gehalten und betrieben. In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 fielen in der Haselnussplantage noch keine Umsatzerlöse an, da sich die Plantage in Entstehung befindet. Es ist geplant, dass die Haselnussernte in Zukunft sowohl zum eigenen Verbrauch als auch zum Verkauf am Weltmarkt dienen soll. Die Haselnussplantage unterscheidet sich daher grundlegend von den Süßwarensegmenten, die sich am Vertrieb orientieren. Daher wird die Haselnussplantage als eigenes berichtspflichtiges Segment ausgewiesen.

7 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar:

Sonstige betriebliche Erträge
2020 2019
Mieterlöse 257 5
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 51 123
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 117 3
Übrige betriebliche Erträge 1.958 855
Summe 2.382 985

Die Mieterlöse werden durch die Vermietung einer Immobilie in Wien Hernals erzielt. Die Immobilie wird als Finanzinvestition gehaltene Immobilie gemäß IAS 40 eingestuft (siehe Note 16). Mieterlöse werden gemäß IFRS 16 linear erfasst. In den Mieterlösen sind keine Erlöse aus weiterverrechneten Betriebskosten erfasst. Betriebskostenerlöse werden mit den angefallenen Betriebskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020 waren in den übrigen betrieblichen Erträgen Kursdifferenzen von T€ 270 (2019: T€ 64), Erlöse aus Schadensfällen von T€ 293 (2019: T€ 478), Zuwendungen der öffentlichen Hand (Annuitätenzuschüsse) von T€ 90 (2019: T€ 45) sowie Zuschüsse für Kurzarbeit aufgrund von COVID-19 von T€ 956 (2019: T€ 0) enthalten.

Rechnungslegungsmethoden

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Kosten für Vermögenswerte (Vermögenszuschüsse), werden als passiver Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Empfänger die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. In der Folge wird der Abgrenzungsposten über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswerts in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Aufwendungen (Aufwandszuschüsse), werden in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, als sonstige betriebliche Erträge erfasst, wenn die Zuwendungsbedingungen erfüllt sind.

Die Manner-Gruppe hat Annuitätenzuschüsse von der öffentlichen Hand zur Rückzahlung von Darlehen erhalten. Die Annuitätenzuschüsse wurden als Aufwandszuschüsse eingestuft und in denjenigen Perioden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, in denen die entsprechenden geförderten Aufwendungen erfasst wurden.

Die Manner-Gruppe weist COVID-19-Förderungen und -Zuschüsse (siehe Note 1) aus.

8 Materialaufwand und bezogene Leistungen

Der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen stellen sich wie folgt dar:

Materialaufwand und bezogene Leistungen T€
2020 2019
Rohstoffe -70.867 -63.141
Bezogene Leistungen -21.510 -25.742
Verpackungsmaterial -17.732 -18.958
Kontraktrückstellungen 0 17
Bezogene Rohwaren, Halb- und Fertigfabrikate -3.095 -2.567
Summe -113.204 -110.390

In den bezogenen Leistungen sind unter anderem Aufwendungen für Reparatur und Wartung, Leihpersonal, Gas, Instandhaltung, Strom, Wasser, Werbematerial, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten.

9 Personalaufwand

Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

Personalaufwand T€
2020 2019
Löhne -13.842 -13.719
Gehälter -21.300 -22.400
Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder -1.068 -523
Gesetzliche Sozialabgaben und Pflichtbeiträge -10.028 -10.144
Sonstige Sozialaufwendungen -663 -766
Summe -46.901 -47.551

Im Geschäftsjahr 2020 waren in den gesetzlichen Sozialabgaben und Pflichtbeiträgen Zahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen von T€ 409 (2019: T€ 390) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2020 waren in der Manner-Gruppe durchschnittlich 806 Arbeitnehmer (2019: 782 Arbeitnehmer) beschäftigt.

10 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Sonstige betriebliche Aufwendungen T€ 2020 2019 Logistik -12.592 -12.239 Marketing -12.241 -12.226 Reparatur, Entsorgung, Reinigung -652 -583 Verwaltungsaufwand -1.844 -3.265 Beratungsaufwendungen -1.263 -1.985 Mietaufwand -784 -1.026 Versicherungen -659 -663 Sonstige Steuern und Abgaben -313 -313 Bilanzierung und Abschlussprüfung -263 -55 Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 -108 Finanzierung -11 5 Übrige betriebliche Aufwendungen -756 -1.429 Summe -31.347 -33.888

Der Mietaufwand betrifft variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind (das sind vor allem Umsatzmieten), Betriebskosten und kurzfristige Mietverträge, welche die Ansatzerfordernisse von IFRS 16 nicht erfüllen. Für weitere Informationen zu Leasing siehe Note 29.

Im Geschäftsjahr 2020 waren in den Aufwendungen für Bilanzierung und Abschlussprüfung Aufwendungen für den Abschlussprüfer von T€ 66 (2019: T€ 78) enthalten, die ausschließlich Prüfungsleistungen betreffen.

Die Zuschreibungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Auflösungen von Wertberichtigungen aufgrund nachträglich eingegangener Zahlungen für in Vorperioden wertberichtigter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Schadensfälle aus dem Kundengeschäft von T€ 188 (2019: T€ 246), Teilwertabschreibungen auf Sachanlagen bzw. Schließungskosten von T€ 205 (2019: T€ 0), Abschreibungen auf Umlaufvermögen von T€ 0 (2019: T€ 320) und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen von T€ 5 (2019: T€ 74).

11 Finanzerträge

Die Finanzerträge stellen sich wie folgt dar:

Finanzerträge T€
2020 2019
Zinserträge 45 67
Sonstige Finanzerträge 79 1.009
Summe 124 1.077

Im Geschäftsjahr 2020 waren in den sonstigen Finanzerträgen Erträge aus der Bewertung von Derivaten von T€ 61 (2019: T€ 934) enthalten.

12 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Finanzaufwendungen T€
2020 2019
Zinsaufwendungen Banken -601 -651
Transaktionskosten aus der Finanzierung -447 -371
Zinsaufwendungen Leasing -129 -129
Sonstige Zinsaufwendungen -7 -34
Sonstige Finanzaufwendungen -750 -15
Summe -1.934 -1.201

Transaktionskosten aus der Finanzierung betreffen Geldbeschaffungskosten, die mittels Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Finanzierungen verteilt werden.

Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen nicht ausgenutzte Lieferantenskonti von T€ 42 (2019: T€ 15) sowie die Bewertung von Derivaten von T€ 707 (2019: T€ 0).

13 Ertragsteuern

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile des Steueraufwands:

Ertragsteuern T€
2020 2019
Laufender Steueraufwand -743 -2.059
Latenter Steueraufwand/(-ertrag) 21 806
Gesamter Steueraufwand -722 -1.252

Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand:

Steuerüberleitung T€
2020 2019
Ergebnis vor Steuern 2.089 2.635
Steuersatz 25% 25%
Erwarteter Steueraufwand -522 -659
Sonstige steuerfreie Einkünfte 58 43
Nicht abzugsfähige Aufwendungen -33 -66
Steuerbefreiung von Tochtergesellschaften -143 -36
Ausländische Steuersätze -95 -417
Nicht angesetzte latente Steuer auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge 10 -79
Sonstige Effekte 3 -40
Summe -722 -1.252

Rechnungslegungsmethoden

In der Manner-Gruppe stellt jede Gesellschaft ein gesondertes Steuersubjekt dar, da keine Unternehmensgruppe im Sinne von § 9 KStG gebildet wurde. Für zwei der Tochtergesellschaften besteht eine Steuerbefreiung, weshalb für diese kein Ertragsteueraufwand berücksichtigt wurde. Betreffend latente Steuern wird auf Note 28 verwiesen.

14 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis je Aktie T€
2022 2021
Periodenergebnis 1.367 1.383
Anzahl der Aktien (in Stück) 1.890.000 1.890.000
EUR EUR
Ergebnis je Aktie 0,72 0,73

Das Periodenergebnis ist zur Gänze den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Die Anzahl der Aktien entspricht der durchschnittlich im Geschäftsjahr im Umlauf gewesenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie ist unverwässert, da keine verwässernden Bestandteile bestehen.

Angaben zur Konzernbilanz

15 Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

Sachanlagen T€

2020 Grund
stücke und
Gebäude
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Geschäfts
ausstattung
Haselnuss
plantage
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
Nutzungs
rechte
Gesamt
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand zum 1. Jänner 62.047 152.977 19.826 1.736 2.912 9.194 248.694
Zugänge 73 598 757 2.626 2.946 674 7.673
Abgänge 0 -40 -1.888 0 0 0 -1.928
Umbuchungen 38 4.846 318 0 -5.202 0 0
Wechselkursdifferenzen 0 -9 0 -154 0 -6 -169
Stand zum 31. Dezember 62.159 158.372 19.014 4.208 656 9.862 254.270
Abschreibungen
Stand zum 1. Jänner 23.731 123.107 16.840 0 0 4.338 168.015
Zugänge 1.435 5.212 1.434 11 0 775 8.867
Abgänge 0 -40 -1.821 0 0 0 -1.861
Wechselkursdifferenzen 0 -4 0 -1 0 0 -5
Stand zum 31. Dezember 25.166 128.274 16.453 10 0 5.113 175.017
Buchwerte
Stand zum 1. Jänner 38.317 29.871 2.986 1.736 2.912 4.856 80.678
Stand zum 31. Dezember 36.993 30.099 2.561 4.197 656 4.748 79.253

Sachanlagen (Vorjahr) T€

2019 Grund
stücke und
Gebäude
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Geschäfts
ausstattung
Haselnuss
plantage
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
Nutzungs
rechte
Gesamt
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand zum 1. Jänner 61.649 150.188 18.548 82 896 8.599 239.963
Zugänge 83 759 1.760 1.653 5.764 526 10.545
Abgänge -1 -908 -979 0 0 69 -1.819
Umbuchungen 316 2.935 497 0 -3.748 0 0
Wechselkursdifferenzen 0 4 0 1 0 0 5
Stand zum 31. Dezember 62.047 152.977 19.826 1.736 2.912 9.194 248.694
Abschreibungen
Stand zum 1. Jänner 22.291 119.045 15.368 0 0 3.369 160.072
Zugänge 1.440 4.867 2.421 0 0 969 9.698
Abgänge 0 -808 -949 0 0 0 -1.757
Wechselkursdifferenzen 0 2 0 0 0 0 2
Stand zum 31. Dezember 23.731 123.107 16.840 0 0 4.338 168.015
Buchwerte
Stand zum 1. Jänner 39.359 31.143 3.180 82 896 5.230 79.890
Stand zum 31. Dezember 38.317 29.871 2.986 1.736 2.912 4.856 80.678

Die Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen und Maschinen betreffen die Produktionsstandorte in Wien Hernals und Wolkersdorf.

Die Nutzungsrechte betreffen gemäß IFRS 16 aktivierte Mietverträge über Manner Shops, Firmenautos und Büros. Näheres zu Leasingverhältnissen siehe Note 29.

Die Haselnussplantage beinhaltet Grundstücke, ein Bewässerungssystem inklusive Brunnen und sonstige Anlagen betreffend die Haselnussplantage in Aserbaidschan.

Zum 1. Jänner 2019 wurden im Zuge der Erstkonsolidierung Wertminderungsaufwendungen bei den Manner Shops von insgesamt T€ 4.031 erfasst, die mit T€ 3.300 in den Abschreibungen von Nutzungsrechten und mit T€ 731 in den Abschreibungen von Geschäftsausstattung dieser Shops ausgewiesen wurden. Per 31. Dezember 2019 sind weitere Wertminderungen bei den Manner Shops von insgesamt T€ 1.192 erfasst, wovon T€ 256 Abschreibungen von Nutzungsrechten und T€ 935 Abschreibungen von Geschäftsausstattung dieser Shops betreffen. Die Wertminderungsaufwendungen betrafen das Segment Süßwaren Österreich.

Bei den Zugängen zu den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen.

Schätzungen und Annahmen

Wertminderungen

Die anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten basiert auf wesentlichen Annahmen und Schätzungen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist abhängig von verfügbaren Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich geschätzter Veräußerungskosten (beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten) oder von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate (Nutzungswert).

Rechnungslegungsmethoden

Sachanlagen

Sachanlagen werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die Manner-Gruppe hat für die Folgebewertung von Sachanlagen das Anschaffungskostenmodell gewählt. Demnach werden Sachanlagen nach dem erstmaligen Ansatz zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Die Gruppe hat als Abschreibungsmethode für die planmäßige Abschreibung die lineare Abschreibung gewählt und überprüft die Sachanlagen regelmäßig auf Werthaltigkeit.

Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angenommen:

Gebäude: 10 bis 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre
Geschäftsausstattung: 2 bis 5 Jahre

Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter € 800 (2019: € 400) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.

Biologische Vermögenswerte

Die Manner-Gruppe besitzt und betreibt eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan. Im Jahr 2019 wurde ein Grundstück in Aserbaidschan erworben und im Jahr 2021 wurden darauf die ersten 45.000 Haselnussbäume gepflanzt. Es wird erwartet, dass die ersten Früchte im Jahr 2025 geerntet werden.

Haselnusspflanzen (ohne Früchte) sind fruchttragende Pflanzen gemäß IAS 16 und können zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Haselnüsse sind landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß IAS 41 und werden, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 41 erfüllt sind, zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 gab es noch keine Haselnusspflanzen und daher auch noch keine Früchte.

Wertminderungen

Sachanlagen werden bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung einmal jährlich nach den Bestimmungen von IAS 36 einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Anzeichen für eine Wertminderung sind dann gegeben, wenn in Folge eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme von Vermögenswerten negativ verändert haben. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag, das ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert, für die jeweiligen Sachanlagen ermittelt.

Der Nutzungswert wird als Barwert der geschätzten zukünftigen Mittelüberschüsse aus der Verwendung der zusammengefassten Vermögenswerte unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Der Zeitwert stellt den Erlös für Vermögenswerte dar, welcher am Markt unter unabhängigen Dritten abzüglich anfallender Veräußerungskosten erzielt werden kann.

Zur Prüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden die Sachanlagen in der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten (cash generating unit – CGU) zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind.

Ist der erzielbare Betrag einer CGU geringer als deren Buchwert, wird eine erfolgswirksame Wertminderung erfasst. Sollte sich ein späterer Wegfall der Wertminderung ereignen, führt dies zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS am 1. Jänner 2019 sowie zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2020 wurden die gemäß IFRS 16 angesetzten Nutzungsrechte (Shops) einem Wertminderungs-Test unterzogen. Die einzelnen Shops stellen jeweils eine CGU dar. Der erzielbare Betrag wurde durch Bestimmung des Nutzungswerts unter der Anwendung des WACC ermittelt. Zum 1. Jänner 2019 betrug der WACC vor Steuern 7,64%, zum 31. Dezember 2019 6,31% und zum 31. Dezember 2020 7,70%.

16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entwickelte sich wie folgt:

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2020 2019
Stand zum 1. Jänner 13.080 12.390
Zugänge 739 4.699
Bewertungsergebnis -109 -4.009
Stand zum 31. Dezember 13.710 13.080

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen ein im Eigentum der Manner-Gruppe stehendes Wohnhaus in Wien Hernals, das vermietet wird und mit dem Mieteinahmen erzielt werden. Die Zugänge betreffen Investitionen (Gebäudesanierungen). Das Bewertungsergebnis ergibt sich aus den unterschiedlichen gutachterlichen Marktwerten zum 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2019 und 1. Jänner 2019, abzüglich der getätigten Investitionen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen von T€ 257 (2019: T€ 5) erzielt. Die direkten betrieblichen Aufwendungen (Betriebskosten und Erhaltungsaufwand) betrugen T€ 243 (2019: T€ 1.228).

Schätzungen und Annahmen

Marktwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Die Manner-Gruppe bewertet als Finanzinvestition gehaltene Immobilien unter Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts. Die Gruppe hat einen externen Gutachter mit der Bewertung des Mietshauses in Wien Hernals beauftragt. Als beizulegender Zeitwert wird der Marktwert der Immobilie angesehen. Der Bestimmung des Marktwerts erfolgt unter Zugrundelegung bestimmter Inputfaktoren, wie marktkonforme Miete und Zinssätze für die Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströmen (siehe unten, Tabellen Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse).

Rechnungslegungsmethoden

Definition

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht selbst genutzt oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden. Zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zählen unbebaute Grundstücke, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten und Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter.

Bewertung

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind in die erstmalige Bewertung einzubeziehen. Transaktionskosten sind direkt zurechenbare Kosten, wie Beratungskosten oder Grunderwerbsteuer.

Für die Folgebewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien hat die Manner-Gruppe das Modell des beizulegenden Zeitwerts gewählt. Nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts werden alle Immobilien nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein Gewinn oder Verlust, der durch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts entsteht, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der er entstanden ist.

Die Gruppe aktiviert nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Immobilie. Zum Bewertungsstichtag entspricht der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dem mittels Marktwertgutachten bestimmten beizulegenden Zeitwert. Die Manner-Gruppe hat für die Ermittlung des Marktwerts einen externen Gutachter bestellt. Die Veränderungen des Buchwerts zur Vergleichsperiode können sowohl durch Aktivierungen von Investitionen (Sanierungen) als auch durch Bewertungen entstehen.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt mittels der Kapitalisierung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, die sich aus den zukünftigen marktkonformen Mieteinnahmen ergeben. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt unter Zugrundelegung von beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die nicht aus einem aktiven Markt ableitbar sind (Inputfaktoren auf der Stufe 3). Für die wesentlichen Inputfaktoren, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einfließen, wird auf die nachstehende Tabelle Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse verwiesen.

Inputfaktoren

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Bewertung von Immobilien:

Inputfaktoren T€

31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Marktmiete (EUR/m2 p.m.) 10,99 10,99 10,99
Liegenschaftszinssatz 1,6% 1,7% 1,8%
Kapitalisierungszinssatz 2,0% 2,0% 2,0%

Sensitivitätsanalyse

Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien bei der Veränderung wesentlicher Inputfaktoren:

Sensitivitätsanalyse T€
2020 Veränderung Erhöhung Verminderung
Marktmiete +/- 5,0% 760 -770
Liegenschaftszinssatz +/- 0,5% -1.700 2.080
Kapitalisierungszinssatz +/- 0,5% -910 980
Sensitivitätsanalyse (Vorjahr) T€
2019 Veränderung Erhöhung Verminderung
Marktmiete +/- 5,0% 730 -720
Liegenschaftszinssatz +/- 0,5% -1.590 1.960
Kapitalisierungszinssatz +/- 0,5% -930 1.010
Sensitivitätsanalyse (Vorvorjahr) T€
01.01.2019 Veränderung Erhöhung Verminderung
Marktmiete +/- 5,0% 690 -680
Liegenschaftszinssatz +/- 0,5% -1.480 1.800
Kapitalisierungszinssatz +/- 0,5% -930 1.020

17 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Immaterielle Vermögenswerte T€
2020 Lizenzen und
Software
geleistete
Anzahlungen
Sonstige Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Jänner 7.645 392 1.459 9.496
Zugänge 35 795 38 868
Abgänge -114 0 0 -114
Umbuchungen 37 -98 61 0
Stand zum 31. Dezember 7.601 1.089 1.559 10.249
Abschreibungen
Stand zum 1. Jänner 7.234 0 1.221 8.455
Zugänge 349 0 163 512
Abgänge -114 0 0 -114
Stand zum 31. Dezember 7.468 0 1.384 8.852
Buchwerte
Stand zum 1. Jänner 411 392 238 1.042
Stand zum 31. Dezember 134 1.089 174 1.397

Immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr) T€

Lizenzen und
Software
geleistete
Anzahlungen
Sonstige Gesamt
7.498 233 1.204 8.936
13 474 73 560
133 -315 182 0
7.645 392 1.459 9.496
6.875 0 1.043 7.917
359 0 179 537
7.234 0 1.221 8.455
624 233 162 1.019
411 392 238 1.042

Die geleisteten Anzahlungen betreffen Investitionen in ein Softwaresystem (SAP).

Rechnungslegungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung orientiert sich an der bestimmbaren Nutzungsdauer. Firmenwerte werden keine ausgewiesen, da sämtliche Tochtergesellschaften gegründet wurden.

Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden Nutzungsdauern zwischen drei und 15 Jahren angenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Wertminderung werden immaterielle Vermögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen. Übersteigt der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist auf den niedrigeren Wert abzuschreiben.

Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter € 800 (2019: € 400) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.

18 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar:

Finanzanlagen T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Anleihen 1.500 1.500 1.500
Übrige Wertpapiere 2.188 2.170 2.094
Summe 3.688 3.670 3.594

Die Anleihen betreffen eine sechsjährige Anleihe (2017–2023), fix verzinst mit 0,55% p. a., eine Kapitalgarantie und eine 50-%-Beteiligung an der positiven Wertentwicklung des Indexes. Bei den übrigen Wertpapieren handelt es sich um gängige Rentenfonds. Die Finanzanlagen werden zur Vorsorge für Abfertigungs- und Pensionszahlungen gehalten.

19 Vorräte

Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:

Vorräte
Vorräte T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Rohstoffe 5.089 3.572 3.292
Verpackungsmaterial 4.648 4.300 3.446
Hilfs- und Betriebsstoffe 1.041 862 800
Unfertige Erzeugnisse 4.741 4.093 3.893
Fertige Erzeugnisse und Waren 16.700 14.510 13.690
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0 0 26
Summe 32.219 27.338 25.146

Die Rohstoffe betreffen bezogene Verbrauchsgüter wie Kakao, Nüsse und Fette, die unmittelbar in das Fertigerzeugnis eingehen.

Zum 31. Dezember 2020 sind in den fertigen Erzeugnissen und Waren Handelswaren von T€ 343 (2019: T€ 209, 1. Jänner 2019: T€ 184) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Bestandsveränderungen von T€ 2.241 (2019: T€ 849) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden unter anderem aufgrund verdorbener Vorräte Wertminderungen auf Vorräte von T€ 1.302 (2019: T€ 3.627) erfasst. Davon wurden Wertminderungen von Rohstoffen und Verpackungsmaterial von T€ 584 (2019: T€ 1.220) im Materialaufwand und Wertminderungen von unfertigen Erzeugnissen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von T€ 718 (2019: T€ 2.407) in den Bestandsveränderungen erfasst.

Rechnungslegungsmethoden

Vorräte werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Kosten, die angefallen sind, um die Waren in den erforderlichen Zustand und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der in Zusammenhang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Bewertung der Rohstoffe und der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach dem Durchschnittspreisverfahren.

Unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten werden anhand angefallener Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten und anteiliger Verwaltungsgemeinkosten der Produktion ermittelt.

Die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten bilden den Nettoveräußerungswert.

20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 17.049 (2019: T€ 20.449, 1. Jänner 2019: T€ 18.068).

Rechnungslegungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus der Lieferung von Süßwaren an Kunden. Die Kunden sind zum größten Teil der Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt. Für weitere Informationen zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden wird auf Note 5 verwiesen.

Die in der Praxis übliche Verrechnung von Rabatten, Skonti, Boni und WKZ mit den Erlösen führt dazu, dass auch bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechende Kürzungen stattfinden. Für die Erfassung von Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Note 31, Kreditrisiko, verwiesen.

21 Sonstige Forderungen

Sonstige Forderungen T€

31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Forderungen aus sonstigen Steuern 475 144 693
Aktive Rechnungsabgrenzungen 1.692 1.683 966
Übrige sonstige Forderungen 1.109 734 1.376
Summe 3.276 2.562 3.035

Die sonstigen Forderungen enthalten ausschließlich nichtfinanzielle Vermögenswerte.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen diverse im Geschäftsjahr angefallene Kosten, die Folgejahre betreffen.

Die übrigen sonstigen Forderungen betreffen Antizipationen von Erträgen, die in Folgejahren zahlungswirksam werden, unter anderem Rückvergütungen aus Energieabgaben.

22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Vermögenswerte T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Langfristig
Kautionen 817 781 781
Übrige finanzielle Vermögenswerte 26 16 19
Summe 844 797 799
Kurzfristig
Positive Marktwerte von Derivaten 92 799 0
Übrige finanzielle Vermögenswerte 227 436 514
Summe 320 1.235 514
Gesamt 1.164 2.032 1.314

23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 1.842 (2019: T€ 1.729, 1. Jänner 2019: T€ 1.482) und bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten von T€ 1.779 (2019: T€ 1.571, 1. Jänner 2019: T€ 1.370) und einem Kassenbestand von T€ 63 (2019: T€ 159, 1. Jänner 2019: T€ 112). Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

24 Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft € 13.740.300,00 (2019 und 01.01.2019: € 13.740.300,00), es ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien (2019 und 01.01.2019: 1.890.000 Stückaktien) eingeteilt. Der auf eine Stückaktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt € 7,27 (vormals:

ATS 100). Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (360.319 Stück, 2019: 360.319 Stück) oder auf Namen (1.529.681 Stück, 2019: 1.529.681 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel).

In der Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen zum 31. Dezember 2020 von T€ 223 (2019: T€ 7, 1. Jänner 2019: T€ 0) sind Effekte aus der Umrechnung von Investitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb enthalten. Die Manner AG hat ein an das Tochterunternehmen in Aserbaidschan vergebenes Darlehen als Teil der Nettoinvestition eingestuft. Das Tochterunternehmen rechnet die Euro-Kreditverbindlichkeit gegenüber der Manner AG zu verschiedenen Stichtagen mit unterschiedlichen Kursen in die aserbaidschanische Währung um, woraus Kursdifferenzen entstehen. Kursdifferenzen aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind gemäß IAS 21.35 im sonstigen Ergebnis zu erfassen und in eine Rücklage im Eigenkapital zu kumulieren. Für weitere Informationen zu Währungsumrechnung siehe Note 4.

Zum 31. Dezember 2020 betrugen die IAS-19-Rücklagen T€ 1.498 (2019: T€ 891, 1. Jänner 2019: T€ 0). In den IAS-19- Rücklagen sind kumulierte Gewinne und Verluste aus der Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen (Abfertigungsund Pensionsrückstellungen) enthalten.

Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Gewinnrücklagen T€ 44.643 (2019: T€ 44.032, 1. Jänner 2019: T€ 44.162). In den Gewinnrücklagen sind gesetzliche Rücklagen von T€ 1.374 (2019: T€ 1.374, 1. Jänner 2019: T€ 1.374) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 von € 0,40 je Aktie (2019: € 0,80 je Aktie) beschlossen und ausgezahlt, was einem Gesamtbetrag von T€ 756 (2019: T€ 1.512) entspricht.

Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2020 36,7% (2019: 37,1%, 1. Jänner 2019: 39,5%). Eine Eigenkapitalquote von über 40% ist weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanagements der Manner-Gruppe.

Der Konzern überwacht das Eigenkapital mithilfe der Nettoverschuldung und des Nettoverschuldungsgrads (gearing). Die Nettoverschuldung ergibt sich als dem Saldo der Kreditverbindlichkeiten zuzüglich Leasingverbindlichkeiten und abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und beträgt zum 31. Dezember 2020 T€ 53.404 (2019: T€ 51.199, 1. Jänner 2019: T€ 47.104). Der Nettoverschuldungsgrad ergibt sich aus dem Quotienten von Nettoverschuldung durch Eigenkapital und beträgt zum 31. Dezember 2020 94,2% (2019: 90,0%, 1. Jänner 2019: 81,4%).

25 Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Rückstellungen T€
2020 Stand zum
01.01.
Zuführung Auflösung Verbrauch Stand zum
31.12.
Langfristig
Abfertigungsrückstellungen 5.905 138 0 -223 5.821
Pensionsrückstellungen 5.264 455 0 -576 5.143
Jubiläumsgeldrückstellungen 1.187 133 -29 -35 1.255
Summe 12.356 726 -29 -833 12.219
Kurzfristig
Abfertigungsrückstellungen 236 455 0 -236 455
Pensionsrückstellungen 638 96 0 -83 651
Jubiläumsgeldrückstellungen 44 118 0 -44 118
Sonstige Rückstellungen 564 618 -64 -390 728
Summe 1.482 1.287 -64 -753 1.951
Gesamt 13.838 2.013 -94 -1.587 14.170
Rückstellungen (Vorjahr) T€
2019 Stand zum
01.01.
Zuführung Auflösung Verbrauch Stand zum
31.12.
Langfristig
Abfertigungsrückstellungen 5.591 776 0 -462 5.905
Pensionsrückstellungen 5.341 393 -32 -438 5.264
Jubiläumsgeldrückstellungen 996 203 0 -12 1.187
Summe 11.928 1.373 -33 -913 12.356
Kurzfristig
Abfertigungsrückstellungen 75 236 0 -75 236
Pensionsrückstellungen 642 204 0 -208 638
Jubiläumsgeldrückstellungen 57 44 0 -57 44
Sonstige Rückstellungen 320 454 -13 -197 564
Summe 1.093 938 -13 -537 1.482
Gesamt 13.022 2.311 -45 -1.449 13.838

Die Rückstellungen bestehen zum größten Teil aus Personalrückstellungen und betreffen Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder. Die sonstigen Rückstellungen von T€ 727 (2019: T€ 564) betreffen diverse Vorsorgen, wie Prämien für Skispringer, Pönalen von Kunden oder Abschlagszahlungen an Vertriebsagenturen.

Die Entwicklung der Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen
T€
2020 2019
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen Pensionen
Stand am 1. Jänner 6.141 5.902 5.665 5.983
Dienstzeitaufwand 247 0 239 0
Zinsaufwand 73 42 111 80
Auszahlungen -459 -659 -537 -647
Neubewertungen
Erfahrungsbedingte Anpassungen 79 386 193 209
Veränderung finanzieller Annahmen 194 123 469 275
Stand an 31. Dezember 6.276 5.794 6.141 5.902

Das Fälligkeitsprofil leistungsorientierter Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

Fälligkeiten T€
31.12.2020 < 1 Jahr 1–5 Jahre 6–10 Jahre
Abfertigungsrückstellungen 455 1.114 2.692
Pensionsrückstellungen 651 2.070 1.575
Fälligkeiten (Vorjahr) T€
31.12.2019 < 1 Jahr 1–5 Jahre 6–10 Jahre
Abfertigungsrückstellungen 236 1.128 2.798
Pensionsrückstellungen 638 2.075 1.643
Fälligkeiten (Vorvorjahr) T€
01.01.2019 < 1 Jahr 1–5 Jahre 6–10 Jahre
Abfertigungsrückstellungen 75 1.302 2.973
Pensionsrückstellungen 642 2.132 852

Schätzungen und Annahmen

Personalrückstellungen

Der Barwert der Verpflichtungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Festlegung des Rechnungszinssatzes, künftiger Lohnund Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Pensionssteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Sämtliche Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Zudem werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Für weiterführende Informationen zu den versicherungsmathematischen Annahmen siehe unten, Unterkapitel Versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalyse.

Rechnungslegungsmethoden

Rückstellungen sind rechtliche oder faktische gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit entstehen und deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen in der Zukunft verbunden ist. Die verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung ist eine Voraussetzung für den Ansatz einer Rückstellung.

Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sind leistungsorientierte Verpflichtungen und unterliegen umfangreichen Angaben gemäß IAS 19. Die Bewertung der künftigen Verpflichtungen erfolgt nach der Projected Unit Credit Method. Dabei wird unterstellt, dass dem Arbeitnehmer sein Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt zuwächst. Die bis zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüche werden auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abgezinst.

Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfertigung bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters und im Fall der Dienstgeberkündigung (Abfertigung alt). Als Bemessungsgrundlage für den am Abschlussstichtag erreichten Anspruch gilt die voraussichtliche Bemessungsgrundlage bei Leistungsanfall für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer und unterliegen nicht den Angaben leistungsorientierter Verpflichtungen.

Die Personalrückstellungen werden von einem externen Aktuar berechnet.

Versicherungsmathematische Annahmen

Für die Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:

Versicherungsmathematische Annahmen

31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Abferti
gungen
Pensionen Abferti
gungen
Pensionen Abferti
gungen
Pensionen
Diskontierungszinssatz 0,9% 0,3% 1,2% 0,6% 2,0% 1,2%
Gehaltssteigerungen 1,5% 0,0% 1,5% 0,0% 1,5% 0,0%
Pensionsalter Männer (Jahre) 65 65 65 65 65 65
Pensionsalter Frauen (Jahre) 60/65 60/65 60/65 60/65 60/65 60/65

Die Annahmen bezüglich Sterblichkeit, Invalidisierung und Witwenvorsorge wurden den Pensionstafeln AVÖ 2018-P entnommen. Im Geschäftsjahr 2020 betrug die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (duration) der Abfertigungsrückstellungen 13 Jahre (2019: 13 Jahre, 1. Jänner 2019: 14 Jahre) und der Pensionsrückstellungen 6 bis 9 Jahre (2019: 6 bis 9 Jahre, 1. Jänner 2019: 6 bis 9 Jahre).

Sensitivitätsanalyse

Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen hätte jeweils bei Gleichbleiben der übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen:

Sensitivitätsanalyse T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Abferti
gungen
Pensionen Abferti
gungen
Pensionen Abferti
gungen
Pensionen
Diskontierungszinssatz
-0,25% 163 105 167 110 154 111
+0,25% -157 -101 -161 -106 -148 -108
Gehaltssteigerungen
-0,25% -155 -53 -160 -56 -149 0
+0,25% 161 105 166 110 154 113

26 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Langfristig
Kreditverbindlichkeiten 23.551 20.185 18.701
Leasingverbindlichkeiten 6.119 6.779 7.439
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 2.266 2.655 1.372
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 8.385 9.434 8.810
Kurzfristig
Kreditverbindlichkeiten 24.273 24.831 21.401
Leasingverbindlichkeiten 1.303 1.134 1.046
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 2.674 2.491 955
Negative Marktwerte von Derivaten 105 166 301
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.082 3.792 2.302
Summe 60.291 58.241 51.214

Die Leasingverbindlichkeiten betreffen Manner Shops, Bürogebäude und Firmenautos.

Die übrigen finanzielle Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ein Darlehen von der Stadt Wien.

Überleitung der finanziellen Verbindlichkeiten auf den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich unter Berücksichtigung der Veränderungen der Cashflows wie folgt entwickelt:

Finanzielle Verbindlichkeiten T€
2020 Kredite Leasing
verbindlichkeiten
Übrige finanzielle
Verbindlichkeiten
Gesamt
Stand zum 1. Jänner 45.015 7.913 5.312 58.241
Einzahlungen aus der Aufnahme 7.694 0 501 8.195
Auszahlungen für die Tilgung -4.886 -1.179 -709 -6.773
Stand nach Cashflows 47.823 6.735 5.104 59.662
Wechselkursdifferenzen 0 19 1 20
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von
Derivaten
0 0 -61 -61
Veränderungen aus Leasingverhältnissen 0 667 0 667
Zinsabgrenzungen 1 0 0 1
Stand zum 31.12. 47.825 7.421 5.045 60.290
Finanzielle Verbindlichkeiten T€
2019 Kredite Leasing
verbindlichkeiten
Übrige finanzielle
Verbindlichkeiten
Gesamt
Stand zum 1. Jänner 40.102 8.484 2.628 51.214
Einzahlungen aus der Aufnahme 10.802 0 2.856 13.657
Auszahlungen für die Tilgung -5.901 -907 -37 -6.845
Stand nach Cashflows 45.003 7.577 5.446 58.026
Wechselkursdifferenzen 0 0 -1 -1
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von
Derivaten
0 0 -133 -133
Veränderungen aus Leasingverhältnissen 0 336 0 336
Zinsabgrenzungen 13 0 0 13
Stand zum 31.12. 45.015 7.913 5.312 58.241

27 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten (nichtfinanziell), und stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Dritte 15.068 15.266 14.039
Summe 15.068 15.266 14.039
Sonstige Verbindlichkeiten, kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Personalabgrenzungen 4.761 6.313 6.114
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.576 1.233 1.355
Verbindlichkeiten aus übrigen Steuern 371 535 248
Abgegrenzte Schulden und passive Rechnungsabgrenzung 201 220 39
Übrige Verbindlichkeiten (nichtfinanziell) 139 354 496
Summe 7.047 8.655 8.252
Gesamt 22.115 23.921 22.291

28 Latente Steuern

Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:

Steuerabgrenzung T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Bilanzposition Latente
Steueransprüche
Latente
Steuerschulden
Latente
Steueransprüche
Latente
Steuerschulden
Latente
Steueransprüche
Latente
Steuerschulden
Immobilienvermögen 0 -2.425 0 -2.074 0 -3.076
Sachanlagen 758 -1.401 752 -1.491 419 -1.640
Forderungen 579 -23 234 -200 245 0
Verbindlichkeiten 1.984 -79 2.145 -24 2.425 -12
Rückstellungen 1.104 0 959 0 878 0
Summe 4.425 -3.928 4.091 -3.789 3.967 -4.729
Saldierung -3.928 3.928 -3.789 3.789 -3.953 3.953
Gesamt 497 0 302 0 14 -775

Rechnungslegungsmethoden

Zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld im IFRS-Konzernabschluss und seinem steuerlichen Wert können temporäre Differenzen entstehen. Wenn in zukünftigen Perioden der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, führt dies bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen. Zukünftig wahrscheinlich eintretende steuerliche Be- und Entlastungen werden bereits zum Abschlussstichtag als latente Steuern erfasst. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Die Steuerabgrenzung erfolgt nach der bilanzorientierten Sichtweise.

Für die Ermittlung der Abgrenzung werden die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zukünftige Steuersätze werden berücksichtigt, sofern die Steuersatzänderung zum Bilanzstichtag bereits beschlossen ist.

Für die Ermittlung der Steuerabgrenzung zum 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2019 und 1. Jänner 2019 wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:

  • Österreich: 25%
  • Tschechien: 19%
  • Slowenien: 19%
  • Aserbaidschan: 20%

Latente Steueransprüche wurden nur in jenem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in einem absehbaren Zeitraum ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten Verlustvorträge verwendet werden können.

Für zum 31. Dezember 2020 noch nicht genutzte Verlustvorträge von T€ 24 (2019: T€ 21, 1. Jänner 2019: T€ 17) wurden keine latenten Steueransprüche von T€ 6 (2019: T€ 5, 1. Jänner 2019: T€ 4) angesetzt. Die Verlustvorträge der Manner Azerbaijan LLC belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf T€ 1.591, welche im Hinblick auf die latente Steuer aufgrund der Steuerbefreiung der Gesellschaft keine Relevanz haben. Darüber hinaus bestehen keine Verlustvorträge, für die latente Steuern angesetzt wurden.

In Übereinstimmung mit IAS 12.74 werden latente Steueransprüche und -schulden je Gesellschaft saldiert ausgewiesen.

Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.

Sonstige Angaben

29 Leasingverhältnisse

Leasingnehmer

Die Manner-Gruppe hat Leasingverträge über die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten (Manner Shops), Betriebsräumlichkeiten (Bürogebäuden) und Firmen-PKWs abgeschlossen.

Die Nutzungsrechte für Immobilien (Shops, Büros) und PKWs werden in den Sachanlagen ausgewiesen und haben sich wie folgt entwickelt:

Nutzungsrechte – Immobilien T€
2020 2019
Stand zum 1. Jänner 4.671 5.130
Zugänge 422 451
Abschreibungen -692 -910
Währungsdifferenzen -6 0
Stand zum 31.12. 4.395 4.671
Nutzungsrechte – PKWs T€
2020 2019
Stand zum 1. Jänner 185 100
Zugänge 252 75
Buchwertabgang 0 69
Abschreibungen -83 -59
Stand zum 31.12. 353 185

Die Gruppe hat in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfasst:

Erfolgswirksame Beträge aus Leasingverhältnissen T€
2020 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 129 129
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse 387 347

Der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse betrifft vor allem den Mietaufwand für zwei Shops, die nicht als Leasingverhältnis identifiziert wurden.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden in der Kapitalflussrechnung Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse von T€ 1.308 (2019: T€ 1.036) erfasst. Darin sind Tilgungen von T€ 1.179 (2019: T€ 907) und Zinsen von T€ 129 (2019: T€ 129) enthalten.

Die Fälligkeitsanalyse der nicht abgezinsten vertraglichen Leasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

Fälligkeiten zu leistender Leasingzahlungen T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Bis 1 Jahr 1.304 1.135 1.044
In 1 bis 5 Jahren 4.947 4.906 4.916
Nach 5 Jahren 1.170 1.873 2.524
Summe 7.421 7.913 8.484

Leasinggeber

Die Manner-Gruppe vermietet eine Immobilie in Wien Hernals zu Wohnzwecken. Die Vermietung der Immobilie wurde als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und wurde in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen (siehe Note 16).

Die Manner-Gruppe hat für zwei in Wien Hernals im Eigentum stehende Grundstücke langfristige Baurechte vergeben. Die Baurechtnehmer haben auf den Grundstücken eine Tiefgarage und ein Bürogebäude errichtet. Das Bürogebäude wird von Manner angemietet. Die Baurechte wurden als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und sind in den Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Mieterlöse von T€ 257 (2019: T€ 5) erzielt (siehe Note 7).

Die folgende Tabelle zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.

Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen – Grundstücke (IAS 16) T€

31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Bis 1 Jahr 24 24 24
In 1 bis 2 Jahren 24 24 24
In 2 bis 3 Jahren 24 24 24
In 3 bis 4 Jahren 24 24 24
In 4 bis 5 Jahren 24 24 24
Über 5 Jahren 811 835 858
Gesamt 930 953 977
Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen – Als Finanzinvestition gehaltene
T€
Immobilien (IAS 40)
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Bis 1 Jahr 446 257 5
In 1 bis 2 Jahren 446 446 257
In 2 bis 3 Jahren 446 446 446
In 3 bis 4 Jahren 446 446 446
In 4 bis 5 Jahren 446 446 446
Über 5 Jahren 4.242 4.688 4.688
Gesamt 6.474 6.731 6.289

Die Verträge sind überwiegend auf bestimmte Laufzeiten abgeschlossen. Die zukünftigen Zahlungen sind indexiert.

Ermessensentscheidungen

Laufzeit von Leasingverhältnissen

Die Manner-Gruppe hat Mietverträge über Shops, PKWs und Bürogebäude abgeschlossen. Die Manner-Gruppe bestimmt die Leasinglaufzeit als unkündbare Grundlaufzeit unter Berücksichtigung von Zeiträumen, die sich aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben, sofern eine Ausübung hinreichend sicher ist.

Die Gruppe hat bei der Beurteilung, ob die Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, dahingehend Ermessen ausgeübt, dass im Fall von PKW-Leasing der Vertrag bei Ablauf endet (keine Kündigungsoption) und im Fall von Shops und Büros die erst mögliche Kündigungsfrist wahrgenommen wird, die frühestens nach fünf Jahren eintritt. Im Fall der unbestimmten vertraglichen Laufzeit eines Shops wurde die Kündigung nach zehn Jahren angenommen, da dies dem Re-Investitionszyklus des Handels entspricht.

Klassifizierung von Leasingverhältnissen

Die Manner-Gruppe tritt als Leasinggeber zweier Grundstücke mittels langfristiger Baurechtsverträge auf. Auf einem Grundstück wurde ein Bürogebäude errichtet, das die Manner-Gruppe anmietet – auf dem anderen Grundstück wurde eine öffentliche Parkgarage errichtet.

In beiden Fällen ist die Manner-Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass das wirtschaftliche Eigentum nicht an den Baurechtsnehmer übergeht, da die Grundstücke am Ende der Laufzeit des Baurechts vertraglich an die Manner-Gruppe zurückgehen.

Schätzungen und Annahmen

Grenzfremdkapitalzinssatz

Die Manner-Gruppe verwendet den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit, da sie den impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht bestimmen kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den das Unternehmen zahlen müsste, wenn es einen Kredit mit vergleichbarer Laufzeit und vergleichbarer Besicherung aufnehmen würde, um einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem ähnlichen ökonomischen Umfeld zu erwerben. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt daher die Zinsen wider, welche die Manner-Gruppe für eine Kreditaufnahme zu zahlen hätte. Die Manner-Gruppe hat ihre zum 1. Jänner 2019, 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 bestehenden Kredite betrachtet und daraus einen laufzeitkongruenten, gewichteten Zinssatz abgeleitet.

Rechnungslegungsmethoden

Erstmalige Anwendung

Die Manner-Gruppe wendet die IFRS erstmalig an. Der Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ist der 01.01.2019. IFRS 1 sieht einige Erleichterungen hinsichtlich der Bilanzierung von Leasingverhältnissen vor (IFRS 1.D9-D9E). Die Manner-Gruppe hat diese Erleichterungen in Anspruch genommen.

Identifizierung des Leasingverhältnisses

Ein Unternehmen beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Die Manner-Gruppe hat die Erleichterung in IFRS 1.D9 in Anspruch genommen und Verträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, zum 01.01.2019 beurteilt.

Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten

Beim Immobilienleasing fallen Betriebskosten an. Die Betriebskosten sind (für sich allein) keine Leasingkomponente, da sie den Leasingnehmer nicht dazu berechtigen, die Nutzung der Immobilie zu kontrollieren. Die Manner-Gruppe bilanziert Betriebskosten als Nichtleasingkomponente und nimmt den Behelf nach IFRS 16.15, von einer Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten abzusehen, nicht in Anspruch. Die Betriebskosten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Mietaufwand erfasst.

Laufzeit des Leasingverhältnisses

Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst die unkündbare Grundlaufzeit zuzüglich der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung oder Kündigung ergeben, für die es hinreichend sicher ist, dass der Leasingnehmer diese Option ausüben oder, im Fall der Kündigung, nicht ausüben wird.

Die Manner-Gruppe hat bei der Bestimmung der Laufzeit gemäß IFRS 1.D9D(e) spätere Erkenntnisse berücksichtigt. Konkret wurden Schließungen von Manner Shops, die zwischen dem 01.01.2019 und dem Tag der Erstellung des Konzernabschlusses stattgefunden haben, bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse aus Sicht zum 01.01.2019 berücksichtigt.

Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt bei den Manner Shops und den PKWs fünf Jahre. Die Manner-Gruppe hat bei einem Shop, bei dem die Laufzeit vertraglich unbestimmt ist, die Laufzeit aufgrund des im Einzelhandel üblichen Re-Investitionszyklus mit zehn Jahren festgelegt.

Freistellung vom Ansatz

Die Manner-Gruppe ist bei zwei Manner Shops zu dem Schluss gekommen, dass aufgrund beidseitiger Kündigungsrechte kein Leasingverhältnis entstanden ist. Die Zahlungen für diese beiden Shops wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Leasingnehmer – Ansatz und Bewertung

Am Bereitstellungsdatum (bzw. zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS) erfasst ein Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Beim erstmaligen Ansatz wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit abzüglich erhaltener Leasinganreize und zuzüglich anfänglicher direkter Kosten.

Nach dem Bereitstellungsdatum (bzw. nach dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS) werden Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten bewertet, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie berichtigt um Neubewertungen aus Veränderungen der Laufzeit oder der veränderten Beurteilung einer Kaufoption.

Am Bereitstellungsdatum (bzw. zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS) wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers – gegebenenfalls zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS – heranzuziehen.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind; Restwertgarantien; den Ausübungspreis einer hinreichend sicheren Kaufoption; Strafzahlungen für Kündigungen.

Die Manner-Gruppe hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, berücksichtigt. Dabei wurden aufgrund von IFRS 1.D9D(e) bei der Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasingzahlungen spätere Erkenntnisse berücksichtigt. Konkret wurden Leasingzahlungen für Shops, die zwischen dem 01.01.2019 und dem Tag der Erstellung des Konzernabschlusses geschlossen wurden, nur im tatsächlich stattgefundenen Ausmaß berücksichtigt.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind – wie Umsatzmieten – werden im Aufwand erfasst.

Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexanpassung verändern oder wenn der Konzern seine Einschätzung hinsichtlich der relevanten Parameter ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird das Nutzungsrecht angepasst. Eine erfolgswirksame Anpassung erfolgt dann, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat. Im vorliegenden Abschluss ist es zu keinen Neubewertungen gekommen.

In der Bilanz weist die Manner-Gruppe Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus.

Baurechte

Die Manner-Gruppe hat Baurechtsverträge als Baurechtsgeber abgeschlossen. Die Gruppe vermietet Grundstücke an Dritte zwecks Errichtung eines Bürogebäudes sowie einer Tiefgarage. Diese Baurechtsverträge stellen Leasinggeberverhältnisse im Sinne von IFRS 16 dar und werden als Operating-Leasing dargestellt (siehe unten, "Leasinggeber").

Leasinggeber

Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. IFRS 16 führt beispielhaft fünf Fälle an, die für den Leasinggeber zur Einstufung eines Vertrags als Finanzierungsleasing führen würden (Eigentumsübergang, günstige Kaufoption, Laufzeittest, Barwerttest oder Spezialleasing).

Die Manner-Gruppe tritt hinsichtlich als Finanzinvestition gehaltener Immobilien und Grundstücke des Sachanlagevermögens als Leasinggeber auf. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass für alle Mietverträge das wirtschaftliche Eigentum an den Objekten bei der Manner-Gruppe verbleibt und damit die wesentlichen Risiken und Chancen nicht übertragen werden. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die Laufzeit der Mietverträge deutlich kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie oder eines Grundstücks (Laufzeittest). Außerdem entspricht zu Beginn des Mietvertrags der Barwert der Leasingzahlungen nicht dem nahezu gesamten beizulegenden Zeitwert der Immobilie oder des Grundstücks (Barwerttest). Somit werden alle Mietverträge, bei denen die Manner-Gruppe als Leasinggeber auftritt, als Operating-Leasingverträge eingestuft.

30 Finanzinstrumente

Kategorien und Buchwerte

Die folgenden Tabellen zeigen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten die Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 und die Buchwerte.

Kategorien und Buchwerte
T€
Kategorie 31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anleihen AC 1.500 1.500 1.500
Übrige Wertpapiere und Anteile FVPL 2.188 2.170 2.094
Kautionen AC 817 781 781
Sonstige langfristige Forderungen AC 26 16 19
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Positive Marktwerte von Derivaten FVPL 92 799 0
Übrige finanzielle Vermögenswerte AC 227 436 514
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 17.049 20.449 18.068
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten AC 23.551 20.185 18.701
Leasingverbindlichkeiten n.a. 6.119 6.779 7.439
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 2.266 2.655 1.372
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten AC 24.273 24.831 21.401
Leasingverbindlichkeiten n. a. 1.303 1.134 1.046
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 2.674 2.491 955
Negative Marktwerte von Derivaten FVPL 105 166 301

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Die Stufen in der Bemessungshierarchie und die Buchwerte der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
T€
Stufe
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Übrige Wertpapiere und Anteile 1 2.188 2.170 2.094
Negative Marktwerte von Derivaten 2 105 166 301
Positive Marktwerte von Derivaten 2 92 799 0

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Die Manner-Gruppe geht davon aus, dass für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sowie für variabel verzinste finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten langfristigen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
T€
31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Anleihen 1.500 1.498 1.500 1.515 1.500 1.500
Übrige finanzielle Vermögenswerte 817 817 781 781 781 781
Finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten 23.551 24.182 20.185 20.592 18.701 13.150
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 2.266 2.227 2.655 2.400 1.372 1.095

Sämtliche Instrumente in der vorstehenden Tabelle wurden der Stufe drei der Bemessungshierarchie zugeordnet.

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien zusammengefasst. Erträge werden ohne Vorzeichen und Aufwendungen mit negativem Vorzeichen dargestellt.

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten T€
2020 Zins
erträge
Zinsauf
wen
dungen
Bewer
tungen
Währungs
differenzen
Wert
bericht
igungen
Sonstige Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte und
finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0 0 -646 0 0 0 -646
Finanzielle Vermögenswerte AC 45 0 0 0 30 0 75
Finanzielle Verbindlichkeiten AC 0 -1.055 0 0 0 -154 -1.209
Gesamt 45 -1.055 -646 0 30 -154 -1.780
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten (Vorjahr)
T€
2019 Zins
erträge
Zinsauf
wen
dungen
Bewer
tungen
Währungs
differenzen
Wert
bericht
igungen
Sonstige Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte und
finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0 0 934 0 0 0 934
Finanzielle Vermögenswerte AC 67 0 0 0 -108 0 -40
Finanzielle Verbindlichkeiten AC 0 -1.057 0 0 0 -69 -1.126
Gesamt 67 -1.057 934 0 -108 -69 -232

Die Wertaufholungen bzw. Wertberichtigungen ergeben sich aus dem Saldo von Zuführungen und Auflösungen von Wertberichtigungen, wobei im Geschäftsjahr 2020 ein Überschuss der Auflösungen über die Zuführungen und im Geschäftsjahr 2019 ein Überschuss der Zuführungen über die Auflösungen bestand (siehe Note 31, Ausfallrisiko).

Im Geschäftsjahr 2020 enthält das sonstige Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Zinsaufwendungen für Leasing von T€ 128 (2019: T€ 129) sowie nicht ausgenützte Lieferantenskonti von T€ 42 (2019: T€ 15).

Beizulegender Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputparameter stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts im hohen Maße auf Annahmen und Schätzungen des Managements. Die Annahmen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko, Volatilität, Diskontierungssatz oder Wachstumsraten. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken.

Die Manner-Gruppe hat den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Banken derart bestimmt, dass an Stelle des vertraglichen Zinssatzes ein marktkonformer Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der marktkonforme Zinssatz bestimmt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines unternehmensspezifischen Aufschlags. Der unternehmensspezifische Aufschlag wurde anhand der Bonität des Mutterunternehmens festgestellt.

Rechnungslegungsmethoden

Erstmaliger Ansatz

Die erstmalige Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert sowie bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich oder abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis angesetzt.

Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme ausläuft oder übertragen wird. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald diese getilgt wurden.

Klassifizierung

IFRS 9 unterscheidet bei der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte drei Kategorien: finanzielle Vermögenswerte, die für die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Unter die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte fallen jene Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel das Halten dieser Instrumente ist, um daraus vertragliche Zahlungsströme zu generieren. Zudem muss das Zahlungsstromkriterium erfüllt werden, wonach die Vereinnahmung von Zahlungsströmen ausschließlich aus Tilgungen und Zinsen besteht.

Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht das einmalig ausübbare Wahlrecht, diese Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne anschließende Umgliederung in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Manner-Gruppe hat dieses Wahlrecht dahingehend ausgeübt, Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Davon ausgenommen sind zum FVPL bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, wie beispielsweise freistehende Derivate mit negativem Marktwert.

Die von der Manner-Gruppe vorgenommene Klassifizierung von Finanzinstrumenten ist dem vorstehenden Kapitel "Kategorien und Buchwerte" zu entnehmen.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zudem unterliegen solche Vermögenswerte den Bestimmungen zu Wertminderungen gemäß IFRS 9.

Hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sieht IFRS 9 das Modell der erwarteten Kreditausfälle (expected credit losses) vor. Demnach ist eine Wertminderung entweder in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird, oder es ist eine Wertminderung in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, die über die Gesamtlaufzeit des Vermögenswerts erwartet werden. Ersteres ist der Fall, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts nicht signifikant erhöht hat; der zweite Fall tritt ein, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat oder wenn infolge eines Ausfallereignisses objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, sowie wahlweise für Forderungen aus Leasingverhältnissen kommt die vereinfachte Vorgehensweise (simplified approach) zur Anwendung, die eine Bemessung der Wertminderungen in Höhe der

über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste vorsieht. Die Manner-Gruppe bewertet Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste.

Beizulegender Zeitwert

In den zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten eingesetzten Bewertungstechniken fließen Inputfaktoren ein. Die Manner-Gruppe verwendet dabei so weit wie möglich beobachtbare Inputfaktoren. Die in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden in drei Stufen innerhalb der Bemessungshierarchie eingeordnet.

In den zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eingesetzten Bewertungstechniken werden Inputfaktoren verwendet. Die sogenannte Bemessungshierarchie teilt die verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden notierte, nicht berichtigte Preise. Dies betrifft zum Beispiel Aktien.

Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind, zum Beispiel Zinsswaps. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird durch die Abzinsung zukünftiger erwarteter Cashflows und nach Optionspreismodellen ermittelt. Dem Kontrahentenrisiko wird durch Credit Valuation Adjustments und Debit Valuation Adjustments Rechnung getragen.

Inputfaktoren der Stufe 3 sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind, zum Beispiel Genussscheine oder Kreditverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente wird durch Abzinsung der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. In die Bewertung fließen beobachtbare Inputfaktoren (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Inputfaktoren (eigenes Bonitätsrisiko) ein.

Wenn die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Bemessungshierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgliederungen zwischen den Stufen werden am Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

31 Risikoberichterstattung

Risikomanagement

Die Geschäftstätigkeit der Manner-Gruppe ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagementprozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Strategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit der Gruppe als börsennotierte, österreichische Familienunternehmensgruppe.

Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Dies bedeutet für die Risikopolitik, dass die Gruppe bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden somit unternehmerische Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen.

Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Ziel ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens.

Die Manner-Gruppe versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe. Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- und Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management-Team.

Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern der Unternehmensgruppe gehörenden Risiken, wie z. B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden tendenziell und nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungsgesellschaften) übertragen.

Absatz- und Nachfragerisiko

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.

Beschaffungsrisiko

Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmer weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien können zu Produktionsausfällen führen.

Finanz- und Zinsänderungsrisiko

Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß.

Die Manner-Gruppe schätzt die Risikokonzentration von Guthaben bei Banken als gering ein, da die Guthaben auf mehrere Banken verteilt sind.

Ausfallrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.

Die nachstehende Tabelle enthält die Bruttoforderungen, die Wertberichtigungen und die sich daraus ergebenden Nettoforderungen der finanziellen Vermögenswerte, für die der Konzern Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 zu erfassen hat:

Finanzielle Vermögenswerte
T€
Bruttobuchwert Wertberichtigung Nettobuchwert
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Anleihen 1.500 1.500 0 0 1.500 1.500
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
17.237 20.666 188 217 17.049 20.449
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
1.164 2.032 0 0 1.164 2.032
Guthaben bei Kreditinstituten 1.779 1.571 0 0 1.779 1.571
Summe 21.680 25.769 188 217 21.491 25.552

Für Anleihen, sonstige finanzielle Forderungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertberichtigungen erfasst. Aufgrund der hohen Bonität der Gegenparteien ergeben sich nur marginale Ausfallswahrscheinlichkeiten. Für weiterführende Informationen zu den Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf das nachstehende Kapitel verwiesen.

Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht darin, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen gänzlich oder teilweise nicht nachkommen. Dem Ausfallrisiko wird durch Kreditversicherungen begegnet, die für einen großen Teil der Forderungen abgeschlossen wurden. Für den nicht versicherten Teil der Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet.

Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kunden, die aufgrund der Bonität aller großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird weiter reduziert durch ein konsequentes Forderungsmanagement.

Die Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:

Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
T€
Erwartete
Kreditverluste
Eingetretene
Kreditverluste
Gesamt
2020 2019
2020
2020 2019
Stand zum 1. Jänner 8 10 209 101 217 111
Zuführung 1 0 35 118 36 118
Verwendung 0 0 -49 -7 -49 -7
Auflösung 0 -2 -15 -3 -15 -5
Umrechnungsdifferenzen 0 0 0 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 9 8 179 209 188 217

Erwartete Kreditverluste werden aufgrund der Bonität der Kunden unter Berücksichtigung von Versicherungen gebildet.

Eingetretene Kreditverluste werden für überfällige Forderungen gebildet. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden gebildet, wenn Forderungen eine bestimmte Überfälligkeitsdauer überschreiten. Verwendungen treten ein, wenn bei Zahlungseingang einer wertberichtigten Forderung ein Abgang der Wertberichtigungen stattfindet. Auflösungen treten ein, wenn eine wertberichtigte Forderung abgeschrieben wird.

Die Manner-Gruppe schätzt die Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering ein, weil sich die Forderungen auf mehrere Kunden in mehreren Ländern verteilen und zu einem großen Teil gegen das Ausfallrisiko versichert sind.

Rechnungslegungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen unter die Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9.5.5. Demnach sind Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste zu erfassen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt die vereinfachte Vorgehensweise zur Anwendung, die darin besteht, dass die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen sind.

Ein Unternehmen kann für die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vereinfachte Methoden anwenden, beispielsweise mittels einer Wertberichtigungstabelle, bei der historische Ausfallsraten nach Überfälligkeitsklassen zur Anwendung kommen.

Die Manner-Gruppe verwendet jedoch keine Wertberichtigungsmatrix, sondern einen bonitätsbasierten Ansatz. Manner unterteilt seine Kunden in Kundengruppen, wobei die fünf größten Kunden für rund drei Viertel der Umsatzerlöse verantwortlich sind. Durch Zugrundelegung der Ratings (Ausfallswahrscheinlichkeiten) dieser Kunden kann ein Großteil der Forderungen wertberichtigt werden. Außerdem wurden bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste die Versicherung von Forderungen berücksichtigt.

Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeit, Versicherungsanteil und Buchwert. Bei einer vollständigen Besicherung fallen somit keine Kreditverluste an. Für einen großen Teil der Forderungen bestehen Versicherungen. Für den übrigen Teil der Forderungen wurden die Ratings der Kunden herangezogen. Die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in Österreich und Deutschland haben sehr gute Ratings. Die gewichtete Ausfallswahrscheinlichkeit beträgt 0,04%. Das führt dazu, dass die erwarteten Kreditverluste sehr niedrig sind.

Der Konzern verwendet angemessene und belastbare Informationen, die über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und künftige wirtschaftliche Bedingungen verfügbar sind, indem er die Prognosen über die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) in den Regionen, wo die Schuldner der finanziellen Verbindlichkeiten ansässig sind, berücksichtigt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die Manner-Gruppe ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtagsdatum sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken wird dieses Risiko als gering eingestuft.

Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten nach Zeitbändern:

Fälligkeitsanalyse T€
31.12.2020 2021 2022–2025 Ab 2026
Buchwert Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Kreditverbindlichkeiten 47.825 387 24.273 1.864 17.471 726 6.119
Leasingverbindlichkeiten 7.421 115 1.304 259 4.283 51 1.834
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
15.068 0 15.068 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.939 21 2.683 70 846 68 1.411
Summe 75.253 522 43.328 2.193 22.599 845 9.364

Fälligkeitsanalyse (Vorjahr) T€

31.12.2019 2020 2021–2024 Ab 2025
Buchwert Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Kreditverbindlichkeiten 45.015 408 24.886 1.557 5.061 1.137 15.106
Leasingverbindlichkeiten 7.914 128 1.149 313 4.151 89 2.614
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
15.266 0 15.266 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.146 22 2.491 75 1.093 83 1.562
Summe 73.341 558 43.791 1.946 10.305 1.309 19.281
Fälligkeitsanalyse (Vorvorjahr)
T€
01.01.2019 2019 2020–2023 Ab 2024
Buchwert Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Kreditverbindlichkeiten 40.102 394 21.401 1.055 8.750 665 10.000
Leasingverbindlichkeiten 8.484 123 1.044 368 4.037 135 3.403
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
14.039 0 14.039 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.327 25 955 81 133 100 1.239
Summe 64.952 541 37.440 1.504 12.920 899 14.642

Die Fälligkeitsanalyse stellt die künftigen nicht abgezinsten vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten dar. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten wurden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Manner-Gruppe sind nach Kontrahenten breit gestreut, sodass die Exposition gegenüber einer geänderten Risikopolitik einzelner Kreditinstitute als gering angesehen werden kann, womit das Konzentrationsrisiko adressiert wird.

Währungsrisiko

Die Manner-Gruppe unterliegt in geringem Ausmaß dem Fremdwährungsrisiko, wenn Transaktionen und Zahlungen nicht in der Darstellungswährung Euro getätigt werden. Dies ist der Fall in Tschechien und Aserbaidschan.

Zum 31. Dezember 2020 bestehen Währungssicherungen des britischen Pfunds, um den Einkauf von Kakao abzusichern. Darüber hinaus hält die Manner-Gruppe eine Option auf einen Zinsswap, die zur Absicherung der aufgenommenen Standortkredite zur Verfügung steht und im Geschäftsjahr 2021 ausläuft.

Zinsänderungsrisiko

Langfristige Finanzierungen unterliegen dem Risiko sich ändernder Zinsen, vor allem bei Bankkrediten. Der Bereich Konzernfinanzen legt zur Begrenzung der Zinsänderungsrisiken regelmäßig die Zusammensetzung aus fest und variabel verzinsten finanziellen Vermögenswerten und Schulden fest. In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 waren die langfristigen Kreditverbindlichkeiten zum größten Teil fix verzinst. Zinsänderungsrisiken können durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften abgesichert werden. Die Manner-Gruppe ist zum 31. Dezember 2020 Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die im Wesentlichen aus nicht derivativen, variabel verzinsten Finanzinstrumenten resultieren. Zum 31. Dezember 2020 bestehen jedoch keine wesentlichen Sicherungsrisiken, weshalb die Manner-Gruppe keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen hat.

Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz von 25% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.

Zinssensitivitäten T€

31.12.2020 31.12.2019 01.01.2019
Verän
derung
Zinsniveau
Erhöhung Ver
minderung
Erhöhung Ver
minderung
Erhöhung Ver
minderung
Jahresergebnis +/- 0.5 % 9 -9 -6 6 -14 14
Konzerneigenkapital 9 -9 -6 6 -14 14

Sonstiges Marktrisiko

Die Manner-Gruppe ist neben Zinsänderungsrisiken auch anderen Preisrisiken ausgesetzt (etwa Kursrisiken aus Wertpapieren im Eigenbestand), die aber insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.

Derivate

Zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinsten Krediten wurde vor dem 1. Jänner 2019 ein Zinsswap abgeschlossen, der als freistehendes Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurde. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2020 betrug T€ -105 (31. Dezember 2019: T€ -166; 1. Jänner 2019: T€ -301).

Zur Absicherung gegen Währungsrisiken im Zusammenhang mit Rohstoffeinkäufen wurden im Jahr 2019 Kaufoptionen auf britische Pfund abgeschlossen. Diese Derivate wurden ebenfalls als freistehende Derivate erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2020 betrug T€ 92 (31. Dezember 2019: T€ 799; 1. Jänner 2019: T€ 0).

Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden

Eine Saldierung in der Bilanz gemäß IAS 32 wird in der Manner-Gruppe nicht vorgenommen, da es im laufenden Geschäftsbetrieb in der Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transaktionen kommt.

Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen

Zum 31. Dezember 2020 bestanden eingetragene Hypotheken ausschließlich für das Mietshaus in Wien Hernals (Geblergasse 116 GmbH & Co KG) in Höhe von T€ 7.508 (2019: T€ 7.508, 1. Jänner 2019: T€ 7.508). Für einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Globalzession abgeschlossen.

32 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr 2020 sind in der Manner-Gruppe Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 15 (2019: T€ 15) angefallen. Zum 31. Dezember 2020 bestanden in der Manner-Gruppe Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 2 (2019: T€ 4, 1. Jänner 2019: T€ 0). Ansonsten bestanden keine Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen:

Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
T€
Vorstände Aufsichtsräte Leitende Angestellte Gesamt
2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Kurzfristig fällige Leistungen an
Arbeitnehmer
1.379 1.472 150 128 2.072 1.677 3.601 3.278
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
5 15 0 0 21 11 26 26
Andere langfristig fällige Leistungen
an Arbeitnehmer
3 4 0 0 6 4 9 8
Leistungen aus Anlass der
Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
289 0 0 0 0 0 289 0
Summe 1.676 1.491 150 128 2.098 1.693 3.925 3.311

Die Manner-Gruppe definiert die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen als Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte (Prokuristen und Bereichsleiter).

Ermessensentscheidungen

Gemäß IAS 24 ist das oberste beherrschende Unternehmen (ultimate controlling party) anzugeben. Die Eigentümer der Manner-Gruppe setzen sich aus der Manner Privatstiftung, Wien, der Andres Holding GmbH, Wien, und einer Reihe von Einzelpersonen zusammen. Die Manner Privatstiftung und eine Reihe von Personen haben sich zum Manner/Riedl-Syndikat zusammengeschlossen. Das Manner/Riedl-Syndikat hält über die Hälfte der Stimmrechte an der Manner AG. Beschlüsse des Syndikats führen gemäß Syndikatsvertrag dazu, dass die Stimmrechte des Syndikats einheitlich ausgeübt werden.

Weiters besteht das Manner-Syndikat, das sich aus dem Manner/Riedl-Syndikat und der Andres Gruppe zusammensetzt. Das Manner-Syndikat hält über drei Viertel der Stimmrechte an der Manner AG.

Die Manner-Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass das Manner/Riedl-Syndikat die Mehrheit der Stimmrechte hält und über seine Stimmrechte Verfügungsmacht ausübt und damit die Manner AG kontrolliert. Die Manner-Gruppe ist somit zu dem Schluss gekommen, dass das Manner/Riedl-Syndikat, obwohl es kein Unternehmen ist, als oberstes beherrschendes Unternehmen (ultimate controlling party) gemäß IAS 24 einzustufen ist. Das Manner-Syndikat kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.

Für weiterführende Informationen betreffend die Eigentümerstruktur der Manner AG wird auf die Berichterstattung gemäß § 243a UGB im Lagebericht des Einzelabschlusses der Manner AG verwiesen (siehe Jahresfinanzbericht 2020).

33 Organe

Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende Personen für die Josef Männer & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, in einer Organfunktion tätig.

Vorstand

  • Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
  • Mag. Albin HAHN (Finanzen, Personal und IT)
  • Thomas GRATZER (Produktion und Technik)
  • Dr. Alfred SCHROTT (Verkauf & Marketing)

Aufsichtsrat

  • Dr. Ernst BURGER, Vorsitzender
  • Dipl. Ing. Markus SPIEGELFELD, Vorsitzender-Stellvertreter
  • Dr. Martina ANDRES
  • Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL
  • Mag. Florian JONAK
  • Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
  • Dipl. Ing. Mag. Robert OTTEL, MBA
  • Dipl. Ing. Mag. Markus WIESNER

Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder

  • Gerda CLEMENTI (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
  • Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
  • Peter HABEL (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
  • Christian HACKL (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)

34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Zeitraum von 1. Jänner 2021 bis zum Datum der Freigabe des Konzernabschlusses gab es folgende wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag:

Ukraine-Krise

Am 24. Februar 2022 hat Russland einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Seither befindet sich die Russische Föderation mit der Ukraine im Kriegszustand mit vielfältigen, auch wirtschaftlichen Auswirkungen auf lokale und westliche Unternehmen ("Ukraine-Krise").

Die Ukraine-Krise hat vor allem durch die sich daraus ergebenden erhöhten Energiepreise und Lieferengpässe von Rohstoffen Auswirkungen auf Abschlüsse der Manner-Gruppe, die sich auf Perioden nach dem 24. Februar 2022 beziehen. Auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 hat die Ukraine-Krise keine unmittelbare Auswirkung (kein werterhellendes Ereignis).

Die Gruppe hat die Fähigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, einzuschätzen. Bei der Einschätzung der Unternehmensfortführung sind auch Ereignisse nach dem Abschlussstichtag zu berücksichtigen. Den durch die Ukraine-Krise verursachten höheren Energiepreisen begegnet die Gruppe unter anderem durch die Verhandlung erhöhter

Verkaufspreise. Die allgemeine Energieversorgungssicherheit sowie mögliche Lieferengpässe bei Rohstoffen können sich nicht nur auf Unternehmensebene auswirken, sondern sind auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu beurteilen.

Die Manner-Gruppe kommt zu dem Schluss, dass der Fortbestand des Unternehmens trotz der Ukraine-Krise gegeben ist. Der vorliegende Konzernabschluss wird auf der Grundlage der Unternehmensfortführung erstellt.

Steuersätze

Am 20. Jänner 2022 wurde in dritter Lesung im Nationalrat eine Senkung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes auf 24% ab 2023 und auf 23% ab 2024 beschlossen. Dies hat in den Folgejahren voraussichtlich nur geringfügige Auswirkungen auf die Bewertung der latenten Steuern.

Prüfungsfeststellung

Am 9. Mai 2022 hat die Österreichische Prüfgesellschaft für Rechnungslegung (OePR) festgestellt, dass die Manner AG aufgrund einer Tochtergesellschaft in Aserbaidschan zum 31. Dezember 2020 einen IFRS-Konzernabschluss hätte aufstellen müssen. Zur Berichterstattung 2020 hat der Vorstand einen Gutachter bestellt, um die Sachlage für 2020 und ebenfalls 2021 zu überprüfen. Auf Basis dieser Untersuchung ist der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zur Erkenntnis gekommen, dass für das Jahr 2021 ein Konzernabschluss zu erstellen ist. Bedingt durch die Börsennotierung muss dieser Konzernabschluss zwingend nach den Regelungen gemäß IFRS erstellt werden. Der IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde mit 14. Oktober 2022 aufgestellt.

Hinsichtlich der Frage, ob auch bereits zum 31. Dezember 2020 ein Konzernabschluss aufgestellt hätte werden müssen, wurde diese Fehlerfeststellung durch die OePR seitens der Manner AG nicht anerkannt und in weiterer Folge wurde ein formales Prüfverfahren nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde der Manner AG am 25. Juli 2023 ein Bescheid der FMA zugestellt, in welchem die FMA die Fehlerfeststellung der OePR bestätigt und damit – noch nicht rechtskräftig – feststellt, dass der Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2020 und der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 der Manner AG fehlerhaft sind, da der Verpflichtung gemäß § 244 Abs. 2 UGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen wurde.

Der Vorstand der Manner AG hat in der Folge am 10. August 2023 entschieden, dass gegen den Bescheid der FMA vom 25. Juli 2023, mit welchem die Fehlerhaftigkeit des Jahresfinanzberichtes zum 31. Dezember 2020 und des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2021 festgestellt wurde, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben wird. Die Beschwerde wurde am 21. August 2023 eingebracht.

Am 20. Oktober 2023 ist seitens der FMA eine Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 VwGVG ergangen, in der die Beschwerde abgewiesen wird. Ein Vorlageantrag an das BVwG wurde daraufhin am 03. November 2023 eingebracht.

35 Freigabe des Konzernabschlusses

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2023 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Wien, am 30. November 2023

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Mag. Andreas Kutil Dr. Hans Peter Andres Thomas Gratzer

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft,

Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Erstmalige Aufstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS

Sachverhalt und Risiken

Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft hat per 31. Dezember 2020 erstmalig einen IFRS Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), aufgestellt. Im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der IFRS bestehen komplexe Vorschriften zum erstmaligen Ansatz der Vermögenswerte und Schulden, die (teilweise) vom Management Annahmen und Schätzungen erfordern und sich auf ausgewiesene Beträge und dazugehörde Angaben auswirken. Es besteht das Risiko für den

Konzernabschluss, dass erforderliche Umwertungen von statutarischen Rechnungslegungsbestimmungen auf IFRS nicht vollständig und korrekt erfasst werden bzw. dass erforderliche Angaben in den Notes fehlen.

Im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den anzuwendenden IFRS verweisen wir auf die Ausführungen in den Notes in Abschnitt 1 und 2.

Unser Vorgehen bei der Prüfung

Die erstmalige Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS wurde von uns wie folgt geprüft:

  • Prüfung der Zulässigkeit der bei der Erstanwendung ausgeübten Wahlrechte;
  • Analyse der wesentlichen Jahresabschlusspositionen der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften per 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 hinsichtlich notwendiger Umwertungen;
  • Prüfung der Vollständigkeit der erfassten Umwertungen durch Abgleich mit der durchgeführten Analyse notwendiger Anpassungsbuchungen;
  • Prüfung der Richtigkeit der erfassten Umwertungen durch Abgleich und Prüfung der den Umwertungen zu Grunde liegenden Dokumentation;
  • Analyse und Beurteilung der wesentlichen Annahmen und Schätzungen des Managements anhand verfügbarer historischer Daten;
  • Prüfung der Vollständigkeit der Anhangsangaben zur erstmaligen Anwendung der IFRS.

Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Sachverhalt und Risiken

Die Josef Manner & Comp. AG weist in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 Buchwerte für Sachanlagen inclusive Nutzungsrechten in Höhe von insgesamt 79,3 Mio. EUR aus.

Der Vorstand hat zu beurteilen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wert-gemindert sein könnten. Bei dieser Beurteilung hat der Vorstand sowohl interne als auch externe Informationsquellen heranzuziehen und zukunftsbezogenen Annahmen zu treffen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstandes über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnis-margen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse.

Für den Konzernabschluss besteht daher das Risiko einer Überbewertung der Sachanlagen.

Wir verweisen dazu auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt 15.

Unser Vorgehen bei der Prüfung

Wir haben die Konzeption des Prozesses der Gesellschaft zur Überprüfung der zahlungsmittegerierenden Einheiten auf Indikatoren von Wertminderungen erhoben und beurteilt.

Zusätzlich haben wir die vom Vorstand getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:

  • Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüsselannahmen;
  • Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Würdigung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter;

  • Nachvollzug des Berechnungsmodells zur rechnerischen Überprüfung auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("indikativer Werthaltigkeitstest");
  • Stichprobenartige Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der indikativen Werthaltigkeits-tests.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage, der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich

etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2020 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Jörg Steiner.

Wien, am 30. November 2023

CENTURION

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Mag. Jörg Steiner Dr. Andreas Staribacher

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Erklärung des Vorstands zum Konzernabschluss

der Josef Manner & Comp. AG zum 31. Dezember 2020

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 30. November 2023

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Mag. Andreas Kutil

CEO

Dr. Hans Peter Andres

Thomas Gratzer

Produktion & Technik

Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik

Jahresabschluss 2020

der Josef Manner & Comp. AG

ORGANE DER GESELLSCHAFT 107
LAGEBERICHT 2020 108
JAHRESABSCHLUSS 2020131
UNTERNEHMENSKENNZAHLEN 2016 - 2020132
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020133
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2020135
ANHANG137
ANLAGESPIEGEL 146
BESTÄTIGUNGSVERMERK GEM. § 274 UGB 149
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS 155
BERICHT DES AUFSICHTSRATES ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 156

Organe der Gesellschaft

VORSTAND

Mag. Andreas KUTIL (CEO, Marketing & Verkauf) (ab 1. März 2021) Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik) Thomas GRATZER (Produktion & Technik) Mag. Albin HAHN (Finanzen, Personal & IT) Dr. Alfred SCHROTT (Marketing & Verkauf) (bis 28. Februar 2021)

AUFSICHTSRAT

VON DER HAUPTVERSAMMLUNG GEWÄHLTE MITGLIEDER

Dr. Ernst BURGER, Vorsitzender Dipl. Ing. Markus SPIEGELFELD, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Martina ANDRES Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL Mag. Florian JONAK Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER Mag. Dipl. Ing. Robert OTTEL, MBA

Dipl. Ing. Markus WIESNER

VOM BETRIEBSRAT DELEGIERTE MITGLIEDER

Gerda CLEMENTI (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf) Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien) Peter HABEL (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien) Christian HACKL (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)

Wien, am 30. März 2021

Lagebericht 2020

der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

DIE GESELLSCHAFT

Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Wiener Börse im Markt "Amtlicher Handel", Marktsegment "Standard Market Auction" notieren. Die Gesellschaft produziert seit 1890 Süßwaren und hält Beteiligungen an Unternehmen, die in den Bereichen Vertrieb von Süßwaren, Mietshäuser und Anbau von Haselnüssen tätig sind.

WESENTLICHE ENTWICKLUNGEN 2020

  • Umsatz mit € 217,2 Mio. gegenüber 2019 um -2,2% gesunken
  • Exportquote von 62,5% (Vorjahr: 58,1%)
  • Rohstoffpreise im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen
  • Eigenkapitalquote von 39,7% (Vorjahr: 39,2%
  • EBT von € 2,6 Mio. (Vorjahr: € 7,1 Mio.)
  • Die negativen Folgen aus COVID-19 sind maßgeblicher Einflussfaktor

WIRTSCHAFTLICHES UMFELD

Die pandemische Ausbreitung von COVID-19 hat die Weltwirtschaft in eine Rezession gestürzt. Österreich gewärtigt den tiefsten wirtschaftlichen Einbruch zu Friedenszeiten seit der großen Depression in 1929. Der ökonomische Schaden, gemessen als entgangene Wirtschaftsleistung, beläuft sich im Jahr 2020 für Österreich auf insgesamt € 32,5 Milliarden (Quelle: Industriellenvereinigung 2021). Dies entspricht einem Rückgang der realen Bruttowertschöpfung im Ausmaß von 8,1% im Vergleich zum Vorjahr. Der COVID-19 bedingte Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung fällt damit rund doppelt so groß aus wie jener im Gefolge der Insolvenz der Lehmann Brothers, welcher 3,8% ausmachte.

Der erhoffte Aufschwung der Wirtschaft inklusive des Städtetourismus hat die Nahrungs- und Genussmittelindustrie nach dem zweiten Quartal 2020 zusehends optimistisch gestimmt. Der Dämpfer folgte jedoch mit dem Ausbleiben des Sommertourismus und dem Anstieg der Erkrankungen ab September. Die noch im Juni erhoffte Schadensbegrenzung rückte in weite Ferne. Die letzten Monate des Jahres 2020 standen wieder ganz im Zeichen von verschärften COVID-Maßnahmen mit einer Vielzahl an krisenbedingten Herausforderungen für die Branche am Heimmarkt sowie im Rahmen der Exportbemühungen. Die seit Oktober veröffentlichten Prognosen sehen vor allem für 2021 eine geringere Erholung als erwartet, da sich die neuerlichen notwendigen politischen Eingriffe in die Wirtschaft bis (zumindest) weit ins erste Quartal 2021 negativ niederschlagen werden. Wenn die CORONA-Impfungen wie prognostiziert wirken, wird das Jahr 2021 jedoch zunächst fordernd aber insgesamt in Vergleich zu 2020 mit einer positiven Entwicklung erwartet. Nach einem BIP-Rückgang um 7,1% in 2020 rechnet die OeNB für 2021 mit einem BIP-Plus von 3,6%.

In diesem Umfeld hat sich in Österreich gezeigt, dass sich die Corona-Kurzarbeit als wichtigstes und wirksames Kriseninstrument für Mitarbeiter und Unternehmen erwiesen hat. Es konnten so mehr als eine Million an Arbeitsplätzen gesichert werden. Damit ist das Knowhow der Mitarbeiter durch ihre Weiterbeschäftigung im Unternehmen erhalten geblieben und die Kaufkraft der Gesamt-bevölkerung konnte, wenn auch eingeschränkt, abgesichert werden. Eine Verlängerung dieses Instruments durch die Sozialpartner bis Ende Q1/2021 erhöht die die Planbarkeit für das folgende Jahr. Eine Verlängerung ab dem 31.03.2021 wird entsprechend der aktuellen Wirtschaftsprognosen notwendig sein.

Die im November erschienene Herbstprognose der Europäischen Union wagt, trotz aller Unsicherheiten, bereits einen Blick in das Jahr 2022. Die Länder der Europäischen Union werden auch 2022 die Wirtschaftsleistung des Jahres 2019 noch nicht wieder erreicht haben. Die OeNB erwartet für Österreich in 2022 eine Wachstumsrate von 4,0% womit in Österreich Ende 2022 die Wirtschafts-leistung wieder das Vorkrisenniveau erreichen sollte.

UMSATZENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2020 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um -2,2% von T€ 222.056 auf T€ 217.222 gesunken. Die sehr erfreuliche Steigerung im EU-Ausland konnte die Rückgänge am Heimatmarkt und jenen der Drittländer nicht kompensieren.

Die Folge ist eine auf 62,5% gesteigerte Exportquote, verglichen zum Wert des Vorjahres von 58,1%.

ERTRAGSLAGE

2020 ergaben sich sowohl das EBT mit T€ 2.630 (Vorjahr: T€ 7.118) als auch das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit T€ 3.050 (Vorjahr: T€ 7.363) reduziert in Relation zu den Werten aus 2019. Wie schon erwähnt ist es vorrangig COVID-19 das die Entwicklung in 2020 begründet.

Durch den Umsatzrückgang ist auch die Betriebsleistung im Betrachtungszeitraum, verglichen zum Vorjahr, um -1,1% gesunken. Nachfragebedingt haben sich die Warenbestände am Beginn des Jahres 2021 stärker erhöht. Die staatlichen Zuschüsse betreffend der COVID-19-Kurzarbeit führen zu gesteigerten sonstigen betrieblichen Erträgen.

Neben den Preisen für Kakao und Haselnuss sind auch nahezu alle anderen eingesetzten Rohstoffe im Preisniveau merklich angestiegen. Der Anteil der Rohstoffkosten in Prozent zur Betriebsleistung steigt daher auf 33,4%, verglichen zu 29,3% in der Vorperiode.

Die Veränderung des Personalaufwands von -2,9% (Vorjahr: 5,5%) ergibt aus der niedrigeren Betriebsleistung. Die gegenläufigen Kollektivvertragserhöhungen konnten daher entsprechend kompensiert werden.

Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderungen wird als langfristiges, strategisches Engagement erachtet. Insofern hat man den dafür vorgesehenen Etat in unveränderter Höhe veranschlagt und diesen auch umgesetzt.

Den zweifellos schwierigen Marktbedingungen geschuldet, ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als auch zum Jahresultimo die Bankverbindlichkeiten etwas erhöht. Wodurch im Periodenvergleich auch die dafür aufgewendeten Zinsen leicht angestiegen sind.

FINANZLAGE

Der "Free" Cash-Flow (= Summe aus Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit, nach Schema "KFS/BW II") ergab sich mit T€ -1.773, um T€ 3.007 unter dem vergleichbaren Wert des Vorjahres. Sowohl der Beitrag aus dem Ergebnis als auch die Veränderungen der Vorräte wirken sich negativ aus. Die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten positiv beeinflusst werden. Zudem wurde die Investitionstätigkeit, verglichen zu 2019, etwas reduziert.

Nach Ausschüttung der Dividende für das Wirtschaftsjahr 2019 war es notwendig, die Bankverbindlichkeiten im Stichtagsvergleich zu erhöhen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden demnach von letztjährigen T€ 40.600 auf T€ 43.546 zum aktuellen Bilanzstichtag erhöht.

Folglich ergibt sich, dass die Nettoverschuldung (Net Debt), der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von T€ 39.862 zum 31.12.2019 auf T€ 42.535 zum aktuellen Bilanzstichtag ansteigt. Aus diesem Anstieg ergibt sich, trotz gleichzeitiger Steigerung des Eigenkapitals, der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital gem. § 23 URG, vor der Auszahlung von Dividenden von letztjährigen 69,9% auf 73,1% wieder geringfügig verschlechtert.

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR

Der Anstieg bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht in Zusammenhang mit einer geleisteten Anzahlung für eine ERP-Software (Enterprise-Resource-Planning). Durch einen Überhang der laufenden Abschreibungen hat sich der Buchwert der Sachanlagen entsprechend verringert.

Die leichte Steigerung des gesamten Anlagevermögens von T€ 615 (+0,7%) ist primär auf eine Steigerung der Finanzanlagen zurückzuführen. Die Darlehen der Manner Azerbaijan Limited Liability Company und auch der Geblergasse 116 GmbH & Co KG wurden weiter ausgedehnt. Ziel der Manner Azerbaijan Limited Liability Company ist es, die künftige Versorgungssituation betreffend Haselnüsse zu verbessern.

Die Steigerung der Vorräte erklärt sich vorrangig durch Anforderungen aus dem laufenden Geschäftsgang und ist begründet in höheren Beständen bei Rohstoffen und fertigen Erzeugnissen. Gleichzeitig ergeben sind zum Stichtag insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich reduziert, wodurch letztlich eine nur noch geringe Steigerung des Umlaufvermögens von T€ 607 (+1,0%) resultiert.

Die Eigenkapitalquote (gem. § 23 URG) ist mit 39,7% nahezu unverändert zu den 39,2% des Vorjahres (vor Auszahlung von Dividenden). Eine Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% ist weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanagements von MANNER. Dies insbesondere darum, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und wirtschaftlich schwierige Perioden unbeschadet überbrücken zu können.

Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals wurde von T€ 525 (2019) auf T€ 4.285 (2020) erhöht. Diese Entwicklung ergibt sich, da das Umlaufvermögen nahezu unverändert blieb, während das kurzfristige Fremdkapital gesenkt wurde.

Mitarbeiter

In herausfordernden Zeiten sind es umso mehr qualifizierte, engagierte Mitarbeiter die Erfolge des Unternehmens ermöglichen. MANNER fördert die eigenen Mitarbeiter und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbesondere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenz. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt.

Mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen. Schulungen waren entsprechend den eingeschränkten Möglichkeiten gegenüber der Vorperiode nur in reduziertem Umfang möglich. Um gewährleisten zu können, dass die Mitarbeiter über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Kompetenzen verfügen, wird auf die gezielte Weiterbildung auch in den nächsten Jahren ein Fokus gelegt.

Zusätzlich hat die Lehrlingsausbildung bei MANNER einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2020 gab es im Unternehmen 11 Ausbildungsplätze (Vorjahr 9) mit unterschiedlichen Berufsbildern. Auch im Jahr 2021 wird man, zur Sicherstellung der notwendigen Fachkräfte, die Lehrlingsausbildung entsprechend fortsetzen.

Der durchschnittliche Mitarbeiterstand im Jahr 2020 betrug 415,0 Arbeiter (2019: 407,5) und 349,9 Angestellte (2019: 354,7). Mit Stichtag 31.12.2020 hat MANNER um 11 Mitarbeiter mehr beschäftigt als zum 31.12.2019. Dies entspricht einer Steigerung von 1,4%.

Die Betriebsleistung pro Beschäftigten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr um -1,4% exkl. Leihpersonal reduziert, während sie bei Betrachtung inklusive Leihpersonal um 2,3% gesteigert werden konnte. Durch die Reduktion des Leihpersonals bei gleichzeitiger Steigerung des Eigenpersonals ergibt sich ein entsprechend verzerrtes Bild in Relation zur Vorperiode.

MARKETING

Das Jahr hat mit einem Markenwachstum über alle Länder in den ersten beiden Monaten sehr vielversprechend begonnen. Durch den ersten Lockdown veränderten sich allerdings die Rahmenbedingungen für die Marken. Vor allem die temporäre Schließung der MANNER Shops und das anschließende Ausbleiben der Touristen sowie die bis zum Jahresende andauernden Einschränkungen im Gastronomie- und Hotellerie-Bereich haben die Markenumsätze nachhaltig beeinflusst.

Weniger Touristen aber auch weniger soziale Kontakte im Inland hatten zur Folge, dass bei Geschenkartikel und Mitbringsel z.B. Bonbonieren die Nachfrage zurückging. Besonders hat das die Marke Victor Schmidt Mozartkugeln negativ zu spüren bekommen. Die Nachfrage bei Produkten des Backsortiments hingegen stieg.

Durch flexible interne und externe Abläufe war es möglich, sich auf die veränderten Bedürfnisse rasch einzustellen. Innerhalb von wenigen Tagen nach dem Lockdown im März 2020 wurde ein DANKE-TV-Spot geschaltet. Ziel des Spots war es, sich bei den MANNER Mitarbeitern zu bedanken und das auch nach außen zu kommunizieren.

Konsumenten haben 2020 ihr Einkaufsverhalten verändert. Sie frequentierten die Einzelhandelsgeschäfte weniger häufig. Eine Veränderung, die für Süßwaren als Impulsartikel nicht von Vorteil ist, denn weniger Einkaufsanlässe führen zu weniger Möglichkeiten bei Promotion Platzierungen zuzugreifen. Auch die Einschränkungen bei Mobilität hat zu einer Abnahme der Konsumanlässe für "on the go" Produkte wie der klassischen Mannerschnitte geführt.

Vertrauen, Herkunft und Nachhaltigkeit sind Werte, die in diesem Jahr deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass die Marke Manner 2020 zur vertrauenswürdigsten Marke der Österreicher aller Marken im Lebensmittelhandel gewählt worden ist (Quelle: Brand2Trust).

Eine andere Untersuchung von marketagent.com hat die Marke Manner zur "authentischsten" Marke von über 1.000 erhobenen Marken ausgewiesen. Eine Summe aus den Werten Sympathie, Tradition und Glaubwürdigkeit.

Um diese Markenkraft zu festigen hat das Haus MANNER auch 2020 wieder einige Innovationen und Promotions gelauncht.

Schwerpunkte Marke Manner

Begonnen hat das Jahr mit der großen Manner Promotion "Fan Zone". Kern war ein Gewinnspiel rund ums Schispringen und es galt den Weitenkaiser digital zu ermitteln. Zahlreiche POS Platzierungen sowie 7 VIP Familien Urlaubsreisen regten zum Kauf an.

Im Frühjahr wurde die Trendsorte Schoko Brownie Törtchen im 400g Beutel auf den Markt gebracht. Ein Ziel war bei diesem Neuprodukt auch, weitere jüngere Konsumenten zu gewinnen.

Dem Ziel "Ausweitung Parallelverwendung" wurde mit der neuen TV Kampagne "Manner Vielfalt" Rechnung getragen. So wurden erstmals auch Sorten wie Zitrone oder Cocos vor den Vorhang geholt. Diese Kampagne wurde im Sommer zum TV-Spot Imagesieger von Focus gewählt.

Mit Jahresbeginn wurde die neue Website von Manner online gestellt und bietet jetzt neben State-of the-Art Technologie und Design vor allem eine nutzerfreundlichere Bedienung auf allen Endgeräten. Besonderes Augenmerk wurde auf die optimale Darstellung der Marke Manner und die Werbelinie "Rosa macht glücklich" gelegt. So vermittelt die neue Website über das Storytelling zu allen Inhalten die passenden Glücksmomente und soll vor allem dazu anregen sie immer wieder zu besuchen. Sie ist auch immer wieder Anlaufstelle für den neu ins Leben gerufenen Manner Kunden-club. Damit wird eine engere Bindung an die Marke mit Start in Österreich und Deutschland mit zahlreichen Gewinnspielen, Gratisproben usw. auch in Zukunft erreicht werden.

Schwerpunkte Marken Casali, Napoli

Das erfolgreiche Konzept "Sorte des Jahres" wurde gleich bei beiden Marken fortgesetzt:

Shot of the Year Rum-Kokos Orange sorgte 2020 für Abwechslung. Fruchtiger Orangengeschmack und echter Rum aus Zuckerrohr machten diese limitierte Köstlichkeit zum exotischen Geschmackserlebnis.

Und das Dragee Keksi Honig Mandel wurde als Drageekeksi des Jahres gemeinsam mit den klassischen Sorten in über 350 Hörfunkspots bekannt gemacht.

Für Familien, die einen exotischen Start in den Tag möchten oder am Morgen schon mit Keksis "nicht aufhör'n können" gibt es seit 2020 Neu im Müsliregal: das Casali Schoko-Bananen Knusper Müsli und Napoli Dragee Keksi Knusper Müsli.

Schwerpunkte Marke Victor Schmidt

Fairtrade ist seit 2015 Partner des Hauses MANNER – es wurden bereits einige Produkte wie die Casali Schokobanane auf Fairtrade-zertifizierten, nachhaltigen Kakao umgestellt. Die Umstellung der Victor Schmidt Mozartkugel war 2020 der nächste Schritt hin zu 100% nachhaltigen Kakao und trägt damit dem Trend nach Nachhaltigkeit Rechnung.

Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2022

  • Effies in Gold und Bronze für Manner Snack Minis
  • Gold Out Of Home Award für die Kampagne "Sag's mit Manner"
  • Platz 3 Innovation des Jahres für Dragee Keksi Müsli (Cash, Cerealien & Frühstück)
  • Top Produkt in Silber für Manner Snack Minis und Dragee Keksi Zartbitter Himbeere (Regal)
  • Beliebtester Slogan Österreichs: Manner mag man eben (marketagent, aus 550 getesteten)
  • Superbrand Austria 2020 für Manner
  • Silber Werbepreis für Außenwerbung "VAMP" für Manner/ÖBB "rosa Linie".

MANNER Shops

Starteten die MANNER Shops zu Beginn 2020 hoch erfolgreich mit einem Umsatzplus von 15% zum Vorjahr, war das weitere Jahr massiv durch die Pandemie geprägt. Im ersten Lockdown mussten sämtliche MANNER Shops geschlossen bleiben, in den darauffolgenden durften diese betrieben werden.

Die Kurzarbeitsregelung wurde umgehend für die Shopmitarbeiter in Anspruch genommen. Sämtliche Kosten wurden auf ein Minimum reduziert und nur die notwendigen Investi-tionen getätigt. Um die Kaufakte während der Lockdowns zu steigern, wurde "click & collect" implementiert und spezielle Angebote z.B. Back-Box forciert.

Skisprung-Sponsoring

MANNER und Skisprung passt zusammen wie Schnitten und Rosa. Die Athleten sind Teil der MANNER-Familie und schaffen es, die Emotionen des Sports auf die Marke zu übertragen. Mit den markant rosa Helmen auf den Schanzen der Welt oder mit der aufblasbaren Schnitte bei ausgewählten Skisprungevents war die Sichtbarkeit der Marke auch 2020 im Skisprungsport garantiert.

Beim Weltcupspringen in Val di Fiemme im Jänner, Ruka im November, Nizhny Tagil im Dezem-ber und bei der Skiflugweltmeisterschaft, die von März auf Dezember verschoben wurde, war MANNER als Sponsor vertreten.

Sportliche Highlights gab es 2020 ebenfalls zahlreiche, wie etwa der Sieg der Vierschanzentournee des polnischen Athleten Dawid Kubacki oder der Gesamtweltcupsieg von Stefan Kraft. Insgesamt schafften es die Manner Athleten auf 12 Siege im Weltcup. Das MANNER-Team schaffte es im Gesamtweltcup auf folgende Platzierung: 1. Stefan Kraft, 2. Karl Geiger, 4. Dawid Kubacki, 18. Daniel Huber, 21. Pius Paschke, 27. Jan Hörl.

ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

MANNER weist folgende wesentliche Zweigniederlassung auf:

  • • Josef Manner & Comp. AG Zweigniederlassung Deutschland, Köln
  • Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Zweigniederlassung keine Veränderungen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Schwerpunkte des Bereichs lagen 2020 in der Neuproduktentwicklung und der Umsetzung von Innovations- und Rohstoffprojekten.

Mit den Schoko-Brownie Törtchen wurde das beliebte Manner Törtchen Sortiment um eine neue Waffelkreation, zusammengesetzt aus knusprigen, schokobraunen Kakao-Waffeln und extra viel (84%) schokoladiger Creme, erweitert.

Für die Marken Casali und Napoli wurden die neuen Jahressorten Shot of the Year Rum Kokos Orange und Drageekeksi Honig Mandel entwickelt und gelauncht.

Für beide Marken wurden auch Innovationen im Müslisortiment vorgestellt: das Casali Schokobananen Knuspermüsli mit knusprigem Kokos-Granola, getrockneten Bananenstückchen und kleinen Schokobananen-Drops, sowie das Napoli Dragee Keksi Knuspermüsli mit knusprigem Kakao-Granola und Mini Drageekeksi. Beide Sorten haben einen hohen Vollkorn- und Ballaststoffanteil und enthalten Kakao aus nachhaltigem Ursprung.

PRODUKTIONSSTANDORTE

Um die Produkt- und Prozessqualität laufend zu verbessern, wurde im Jahr 2020 intensiv an definierten Maßnahmen und Projekten gearbeitet. Gesamt konnten über 70 technische Projekte am Standort Wien umgesetzt werden. Hervorzuheben ist die termingerechte und reibungslos umgesetzte Inbetriebnahme eines neuen Waffelofens. Am Standort Wolkersdorf wurden zu Jahresbeginn neu angeschaffte Verpackungsroboter erfolgreich in Betrieb genommen.

Wie auch in den Vorjahren, wurde im berichteten Geschäftsjahr großes Augenmerk auf die Steigerung der Energieeffizienz gelegt. In Kooperation mit Wien Energie wurden am Standort Wolkersdorf auf einer Dachfläche von ca. 2.600m² insgesamt 1.600 Photovoltaik-Module installiert, welche eine jährliche elektrische Leistung von ca. 1.000 kWh erzeugen.

Das entspricht etwa 10% des gesamten Strombedarfs des Werkes Wolkersdorf und reduziert den jährlichen CO2 Ausstoß in eine Größenordnung von 240.000 kg.

Im Zuge des Manner Produktionssystems wurde weiter in die Mitarbeiterqualifikation investiert um insbesondere den Schwerpunkt auf Produkt- und Prozessqualität zu legen. So konnten mittlerweile insgesamt über 110 Mitarbeiter erfolgreich das Manner Qualifikationsprogramm durchlaufen.

RISIKOBERICHT

Die Geschäftstätigkeit von MANNER ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagementprozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Strategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit von MANNER als börsennotiertes, österreichisches Familienunternehmen.

Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Dies bedeutet für die Risikopolitik, dass MANNER bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und den daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden somit unternehmerische Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen.

Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Ziel ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens. MANNER versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe.

Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management Team.

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere also die Risiken von Seiten des Marktes (z.B. Nachfrageschwankungen) trägt das Unternehmen selbst. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Alle nicht zu diesen Kerntätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z.B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden tendenziell auf Dritte (z.B. Versicherungen) übertragen.

Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Materialien und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmer weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder auf Grund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder

Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. MANNER ist hier bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern.

Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise. Gleichzeitig ist aber auf Grund der Bonität aller großen Handelspartner das Ausfallrisiko als gering einzustufen, überdies wird diesem durch entsprechendes Debitorenmanagement und marktübliche Absicherungen Rechnung getragen.

Gegen Elementarrisiken (z.B. Feuer, Wasser) besteht Versicherungsschutz, dasselbe gilt auch für Produktrisiken (Produkthaftpflicht).

Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Größere Fremdwährungsverbindlichkeiten werden durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert.

Durch den Einsatz einer integrierten Unternehmenssoftware (ERP) bestehen für das Unternehmen Risiken in Zusammenhang mit dem Ausfall des Systems (Verfügbarkeit, Datensicherheit), Performance des Systems sowie der Richtigkeit der Daten (Fehleingaben). Um die Verfügbarkeit des Systems und die Datensicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende Notfallsysteme implementiert. Das Risiko von Fehleingaben wird durch Schulung von Mitarbeitern und durch Plausibilitäts-überprüfungen eingeschränkt.

Hinsichtlich der Performance von Systemen besteht ein permanenter Verbesserungsprozess, der gemeinsam mit externen EDV Partnern betrieben wird.

Das Personalrisiko ist durch die geringe Personalfluktuation und die lange Firmenzugehörigkeit von Mitarbeitern als gering einzustufen. Augenmerk wird auf das Übertragen von Unternehmenswissen und professionelle Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern gelegt. Nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitern sind die Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu bewältigen.

KRISENMANAGEMENT

Schon im Februar 2020 wurde ein nach wie vor tätiges Krisenteam betreffend COVID-19 eingesetzt. Unter Berücksichtigung der sich laufend verändernden Gegebenheiten wurden Maßnahmenpläne entwickelt und entsprechend in allen Unternehmensbereichen zur Umsetzung gebracht. Wie in allen Gesellschaftsbereichen sind natürlich auch Mitarbeiter von MANNER an Corona im Laufe der Monate erkrankt. Dennoch hat man es geschafft, bei permanent laufendem Betrieb, die Übertragung der Krankheit im Unternehmensbereich zu verhindern.

BÖRSEZAHLEN 2020

Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealing des Jahres 2020 wurden auf der Homepage der Gesellschaft sowie über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.

Jahr Umsatz in € Kapitalisierung Ultimo Preis Umsatz Stück
2018 520.687 132.300.000 70,000 8.144
2019 647.166 185.220.000 98,000 7.486
2020 803.897 206.010.000 109,000 8.072

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Das Unternehmen hat gemäß § 243c UGB einen Corporate-Governance-Bericht erstellt, der auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unternehmenskultur. Die Erläuterungen und die Abweichungen zu den C-Regeln sind im Bericht dargestellt. Der Corporate-Governance-Bericht ist auf der Website des Unternehmens (josef.manner.com) veröffentlicht.

AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Eine gemeinsame Pressekampagne mit Fairtrade läutete Anfang des Jahres einen großen Schritt in Richtung noch mehr Nachhaltigkeit für die Marke MANNER ein. Ab dem ersten Halbjahr werden alle Manner Waffel- und Schnittenprodukte auf Fairtrade zertifizierten Kakao umgestellt. Die Umstellung sollte mit Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Den Beginn mit dem beliebten Fairtrade Logo machen die neuen Manner Snack Minis im Beutel 300g in den Sorten Milch Haselnuss und Milch Schoko. Diese beiden Produkte sind eine konsequente Fortführung des sehr erfolgreichen Launches der Snack Minis im 3er Pack und liegen durch das Beutelformat gerade im Trend des steigenden "in home" Konsums.

Das Konzept "Sorte des Jahres" bringt sowohl bei Napoli Dragee Keksi wie auch bei Casali Rum Kokos Shot of the Year neue Abwechslung für die Konsumenten ins Regal. 2021 sind das die Sorten Dragee Keksi Cranberry und Casali Rum Kokos Ananas.

Für neue Impulse bei Victor Schmidt Mozartkugeln wird der Launch der "White Edition" mit weißer Schokoladenhülle, hohem Marzipananteil und feinstem Nougatkern ab KW 16 im Jahr 2021 sorgen.

Die Medienwelt verändert sich kontinuierlich, damit steigen auch die Marketingherausforderungen vor allem im digitalen Bereich. Der neue digitale Manner Kundenclub hat bereits über 25.000 Mitglieder in Österreich und Deutschland und wird 2021 mit zahlreichen Aktivitäten, wie z.B. einem neuen Online Shop für einen weiteren Ausbau sorgen. Ziel ist es, neben E-Commerce, mit attraktiven Aktionen die Aufmerksamkeit für die rosa Markenwelt von Manner, die Waffel- und Schnitten Produkte sowie mit Botschafteraktionen und einer Vielzahl an zusätzlichen Aktivitäten wie Befragungen, Gewinnspielen und Tipps eine langfristige Kundenbindung aufzubauen.

Das Wintersporthighlight ist sicherlich die FIS NORDISCHE SKI WELTMEISTERSCHAFT in Oberstdorf im Allgäu vom 23.2.-7.3.2021, bei dem die Weltmeisterinnen und Weltmeister im Skispringen, Langlauf und der Nordischen Kombination gekürt werden. Manner bringt dabei als Hauptsponsor viel Rosa auf die Schanzen dieses Events und ist mit dem Oberstdorfer Manner-Adler Karl Geiger sogar mit einem der WM Botschafter am Start.

Wie immer sind die Rohstoffpreise stark durch Ernteerwartungen und Nachfrageverschiebungen beeinflusst. Mit den Unsicherheiten bezüglich COVID-19 ist ein zusätzlicher Einflussfaktor hinzugekommen. Einzelne Rohstoffe haben aktuell das Potential in den nächsten Monaten eine Preissenkung zu erfahren, andere wiederum zeigen die Tendenz steigender Preise. Die Gesamtsituation 2021 wird aktuell mit tendenziell steigendem Preisniveau gesehen.

Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Geblergasse 116 GmbH & Co KG und der Manner Azerbaijan LLC werden zusätzlich zu den laufend für den Betrieb notwendigen Investitionen den Cashflow entsprechend beeinflussen.

Im Rahmen des bestehenden "Risiko- & Krisenmanagements" wurde bereits in einem Frühstadium des Auftretens von COVID-19 in 2020 ein Krisenteam eingesetzt. Dieses Team hat nach wie vor die Aufgabe die aktuelle Lage laufend zu beurteilen. Zahlreiche Maßnahmenpläne wurden erarbeitet und umgesetzt, stets mit dem Ziel das Risiko für das

Unternehmen und seine Mitarbeiter zu reduzieren. Die Auswirkungen dieser Pandemie werden auch noch 2021 merklichen Einfluss auf den Geschäftsgang von MANNER haben.

Die Ergebnisplanung für 2021 hat, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, die Rahmenbedingungen berücksichtigt. Aktuell geht man davon aus, sämtliche Ergebnis- und Kennzahlen in Relation zu 2020 wieder verbessern zu können

OFFENLEGUNG GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300 und ist in 1.890.000 nennbeitragslose Stückaktien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (360.319 Stück; Vorjahr: 360.319 Stück) oder auf Namen (1.529.681 Stück; Vorjahr: 1.529.681 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).

Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest 4% betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2020 bekannt:

Privatstiftung Manner 804.448 Stück (= 42,56%; Vorjahr: 803.148)
Andres Holding Gesellschaft m.b.H. 453.533 Stück (= 24,00%; Vorjahr: 453.533)
ÖZW Österreichische Zuckerwaren GmbH 115.452 Stück (= 6,11%; Vorjahr: 110.876)

Die Privatstiftung Manner mit 803.458 Stück Aktien (Vorjahr: 802.458) und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H gehören dem "Manner"-Syndikat an. In Summe hat dieses Syndikat 1.670.870 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (=88,41%). Bei diesem Syndikat handelt es sich um ein 2-stufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (=57,41%; wie im Vorjahr) und der Andres-Gruppe (=31,00%; wie im Vorjahr). Entsprechend den Syndikatsverträgen unterliegen diese Aktien Beschränkungen, die das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen.

Das weitere nicht syndizierte Aktienkapital von 11,59% (= 219.130 Stück; wie im Vorjahr) verteilt sich, soweit dem Unternehmen bekannt, auf ÖZW Österreichische Zuckerwaren GmbH (siehe oben), auf die Privatstiftung Manner mit 990 Stammaktien (= 0,05%; Vorjahr: 690) und eine Vielzahl von Kleinaktionären mit 102.688 Stammaktien (=5,43%).

Am 23.11.2020 hat die Privatstiftung Manner einen Aktienkaufvertrag mit ÖZW Österreichische Zuckerwaren GmbH über den Erwerb von 115.452 Stück Aktien abgeschlossen. Der Kaufvertrag war mit der Zahlung des Kaufpreises am 12.02.2021 aufschiebend bedingt. Die kaufgegenständlichen Aktien wurden nicht Teil des sogenannten Manner-Syndikats. Die Privatstiftung Manner hält daher weiterhin 803.458 Aktien (=42,51%), die Teil des Manner-Syndikats sind und darüber hinaus ab 12.02.2021 116.442 nicht syndizierte Aktien. In Summe damit 919.900 Stück Aktien (= 48,67%).

Zu den weiteren Punkten des § 243a Abs. 1 (2 bis 9) UGB bestehen keine Offenlegungsnotwendigkeiten.

NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 2020

Nichtfinanzielle Erklärung gem. § 243b UGB der Josef MANNER & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2020

Josef MANNER & Comp. AG produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli).

MANNER ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss.

Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt: am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa.

Das Management nichtfinanzieller Themen ist bei MANNER integraler Bestandteil des Managementverständnisses und Basis für eine ertragreiche Zukunft, denn die finanzielle Gebarung zeigt in der Regel die Ergebnisauswirkungen nichtfinanzieller Entscheidungen.

Umso wichtiger ist es deshalb als Unternehmen die internen und externen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns zu beschreiben und zu dokumentieren.

Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen Management Team. Risiken werden durch diese nichtfinanzielle Erklärung sowie den Risikobericht im Geschäftsbericht erläutert.

MANNER veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2020 eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen der Tätigkeiten erforderlich und wesentlich ist.

Mit dieser nichtfinanziellen Erklärung erläutert MANNER die wesentlichen Aspekte gemäß § 243b UGB sowie darüberhinausgehend die Themen Produktverantwortung und Lieferkette als wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette.

MANNER gibt einen Einblick in die Unternehmensfassung (Governance), indem der Managementansatz, die Geschäftsprozesse und Risiken, sowie die wesentlichen damit zusammenhängenden nichtfinanziellen Kennzahlen beschrieben werden.

ORGANISATION MANNER

Als Familienunternehmen handelt MANNER stets im Einklang mit den Unternehmenswerten und der definierten Strategie "MANNER 2025":

  • Bei MANNER steht der Mensch im Zentrum erfolgreichen Handelns
  • MANNER ist ein internationales, weltoffenes und innovatives Unternehmen
  • MANNER hat eine umsetzungsstarke Organisation mit Streben nach Exzellenz und Freude an der Arbeit

Die MANNER Organisation hält sich intern und extern an Zusagen und stellt Qualität an oberste Stelle. MANNER legt Wert auf einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit allen Ressourcen.

Als Organisation wird MANNER von vier gleichberechtigten Vorständen geführt. Die Berichtsebene darunter umfasst 16 Bereichsleiter, auf der nächsten Ebene finden sich die Abteilungsleiter, dann Sachbearbeiter und das Fachpersonal. Mit Stichtag 31.12.2020 waren bei MANNER 790 Mitarbeiter beschäftigt, davon 308 Frauen und 482 Männer. Alle Mitarbeiter sind in Kollektivvertragsvereinbarungen (Kollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittel/Bereich Süßwaren sowie Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben) erfasst. In der Regel werden bei MANNER unbefristete Verträge ausgestellt.

Im Rahmen der unternehmensweit einheitlichen Personalpolitik, die für alle Mitarbeiter gleiche Chancen und Rechte sicherstellt, bemüht sich die Gesellschaft um die Entwicklung und Weiterbildung von Frauen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, den Anteil der Frauen in leitenden Stellungen mittelfristig auf ein ausgewogenes Niveau zu heben. Derzeit sind drei Mitglieder der Organe Vorstand und Aufsichtsrat weiblich.

Für den Aufsichtsrat als auch für den Vorstand gelten bei Personalentscheidungen und bei der Entlohnung ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen. Hohes Augenmerk wird auf die strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen für Führungsaufgaben in der ersten und zweiten Berichtsebene qualifizieren.

MANNER STEHT ZUR GESELLSCHAFTLICHEN VERANTWORTUNG

Die "Wahrnehmung der Produktverantwortung gegenüber Kunden durch Berücksichtigung von Ernährungstrends" als auch die "Reduktion des Zuckeranteils in Produkten" stehen im Zentrum des Innovationsprozesses.

MANNER integriert aktuelle Ernährungstrends in die Produktentwicklung, um die Gesundheits- und Ernährungsbedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen und in neuen, marktreifen Produkten umzusetzen. Produkte, die daraus entwickelt wurden, sind bereits am Markt erhältlich, wie etwa die Manner Vollkorn Schnitten, Vollkorn Biskotten, Milch Haselnuss Vollkornflakes und das Knusper Müsli. All diese Produkte bieten den gesundheitsbewussten Konsumenten einen Mehrwert.

Sowohl bei der Entwicklung von Neuprodukten, wie auch bei der Optimierung von bestehenden Produkten hat MANNER es sich für Schnitten- und Waffelprodukte der Marke Manner zum Ziel gesetzt, den Zuckergehalt um 10% – bezogen auf das Benchmark-Produkt Manner Original Neapolitaner Schnitten – zu senken. 2020 schafft das Neuprodukt Manner Törtchen Brownies mit einem um 17% niedrigeren Zuckergehalt als bei den Manner Original Neapolitaner Schnitten dieses Ziel.

Für den wichtigen Rohstoff Waffelmehl hat MANNER im Jahr 2020 erstmals auch Weizen aus österreichischem Vertragsanbau eingesetzt. Durch den Vertragsanbau mit ausgewählten heimischen Landwirten kann das Unternehmen sicherstellen, dass die für Manner-Waffeln optimale Weizensorte für die Herstellung des Waffelmehls verarbeitet wird und gleichzeitig der Österreichbezug gewährleistet ist.

Weiters beschäftigt sich MANNER im Rahmen eines externen Forschungsprojekts zusammen mit anderen Unternehmen auch mit alternativen Getreidesorten, die regional in Österreich angebaut werden und für die Backwarenherstellung bislang

kaum eingesetzt werden. Hier könnten sich interessante Ansätze für neue Innovationen und Alternativen zu konventionellen Rohstoffen ergeben.

SOS Kinderdorf

"Gemeinsam Kindern das Leben versüßen" lautet das Motto der Kooperation von MANNER mit dem SOS Kinderdorf. Manner hat unter anderem ein Haus für eine Kinderdorf-Familie im SOS Kinderdorf Abobo Gare an der Elfenbeinküste finanziert und übernimmt die jährlichen Kosten für die dort lebende Familie sowie die Ausbildung und Versorgung der Kinder seit 2013.

Seit Beginn der Kooperation gibt es immer wieder Nachrichten aus dem Manner-Haus, so auch 2020. Seit Beginn des Hauses war Christine Mahou die "Hausmutter", im Jänner 2020 wurde die SOS Kinderdorf Mutter Germaine Kouassi den Kindern von offiziell vorgestellt, da Mama Mahou in Pension ging. Die neue Haus-Mutter Kouassi schrieb:

"Liebe Firma Manner!

Der Abgang von Maman Mahou fiel mit dem Beginn der Pandemie zusammen. Obwohl die Situation schwierig war, ist der positive Aspekt des Lock-Downs, dass sich die Kinder sehr schnell an mich gewöhnt haben. Ich sah sie rund um die Uhr, beruhigte sie bei Bedarf und verdiente ihr Vertrauen.

Ich denke, unsere Bindung wird von Tag zu Tag stärker. Es ist nicht immer einfach mit den Teenagern, aber ich denke, ich passe mich ziemlich gut an. Ich bin eine glückliche SOS-Kinderdorf-Mutter.

Unsere Familie besteht jetzt aus acht Kindern im Alter von fünf bis siebzehn Jahren. Die älteste Tochter Yvette, 17, ist immer noch Präsidentin der Kinderversammlung des Dorfes. Sie arbeitet hart an Ihren Zielen, ist gut in der Schule und setzt sich aktiv für die Rechte der Kinder ein.

Obwohl die Pandemie das Schuljahr mit der Schließung der Schule für mehrere Monate unterbrochen hat, sind die Noten der Kinder konstant zufriedenstellend.

Wie der Rest ihrer Freunde nahmen auch Kinder aus dem Familienhaus Manner an verschiedenen Schulungen teil. Sie wurden über die COVID 19 Pandemie informiert und lernten, wie man sich schützt und die Ausbreitung verhindert. Während des Lock-Downs lernten die Kinder gemeinsam und spielten in ihren Familien Brettspiele oder schauten Zeichentrickfilme im Fernsehen.

Ich danke der Firma Manner im Namen des ganzen Hauses und aller Kinder!"

2020 erhielten alle Kinder in SOS-Kinderdörfern zum Nikolofest eine süße Überraschung von MANNER. Auch nach außen wurde die Partnerschaft sichtbar gemacht. Mit einer gemeinsamen Plakataktion mit dem Sujet "Du wirst Pate und ich werde Konditorin" wurde im Oktober 2020 die Kooperation auf zahlreichen Plakatstellen kommuniziert.

Manner & McDonald's Österreich starteten Charity-Aktion für Ronald McDonald Kinderhilfe

"Glücksmomente to go" - Gemeinsam mit McDonald's Österreich startete Manner 2020 eine Verkaufsaktion für den guten Zweck: McDonald's Gäste konnten die klassischen Mannerschnitten-Packungen in allen heimischen Restaurants um einen Euro erwerben. 50% des Reinerlöses gingen an die Ronald McDonald Kinderhilfe. Mit dem Kauf einer Packung trugen somit alle Gäste dazu bei, Familien schwer kranker Kinder ein "Zuhause auf Zeit" in Kliniknähe zu ermöglichen.

MANNER als langjähriger Partner der Sporthilfe

Seit der Gründung von MANNER im Jahr 1890 nimmt auch soziales Engagement eine zentrale Rolle ein. Nachhaltige Partnerschaften im Sportsponsoring sind MANNER als Unternehmen mit hohen Wertevorstellungen wichtig. Mit den Athleten und Markenbotschaftern verbindet MANNER eine langjährige Zusammenarbeit, genauso wie mit der Österreichischen Sporthilfe.

Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation. Sie leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von Spitzensportler mit und ohne körperliche Behinderung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen oder Fundraising-Aktivitäten.

Auch 2020 gab es zahlreiche gemeinsame Aktionen wie etwa Manner Ware in Paketen an Athleten während des Lockdowns sowie die finanzielle Unterstützung des jährlichen Sporthilfe Charity Kalenders.

MANNER ÜBERNIMMT VERANTWORTUNG FÜR SICHERE PRODUKTE

Qualität bedeutet, dass MANNER Konsumenten zu jeder Zeit Produkte aus dem Hause MANNER in der konstant hohen Qualität genießen können. Jedes Genussmittel ist aber nur so gut, wie die Summe seiner Einzelteile. Aus diesem Grund legt MANNER höchsten Wert auf ausgewählte, hochqualitative Zutaten. Alle Rohstoffe werden nach der Anlieferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend eines risikobasierten Prüfplans bemustert, analysiert und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben.

Das MANNER-Labor wurde 2014 unter Berücksichtigung aller gängiger Standards errichtet, und wird laufend mit "state of the art"- Technologien ausgestattet. Die MANNER Philosophie ist es, mit den Rohstofflieferanten eine langfristige partnerschaftliche Geschäftsbeziehung einzugehen und die Qualität der Produkte auch während der laufenden Herstellung zu kontrollieren: So werden zum Beispiel täglich von jeder Produktions-Charge Muster gezogen und von einem Team geschulter Sensoriker verkostet und bewertet. Die kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsstandards gehört zu den Grundpfeilern des Unternehmenserfolges.

MANNER hat durch die Einführung von HACCP-gestützten Verfahren ein System zur Eigenkontrolle für die Erfassung, Bewertung und Reduktion von Gefahren implementiert. Dieses nach den Forderungen der VO(EG) Nr. 852/2004 ausgerichtete Verfahren zur Gefahrenanalyse und Ableitung geeigneter Kontrollpunkte und deren Beherrschung entlang der Wertschöpfungskette - von der Entwicklung über die Produktion bis zum Versand -, trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit bei.

Sowohl die gesetzlichen Anforderungen, als auch das Bestreben, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln zu erfüllen, haben dazu geführt, dass Präventionsvorkehrungen implementiert wurden, die eine gute Hygienepraxis und eine gute Herstellungspraxis gewährleisten. Eine regelmäßige Verifizierung des Systems deckt Verbesserungspotenziale auf und trägt zur ständigen Weiterentwicklung sowie zur Erfüllung der Anforderungen für die Erzeugnis-Sicherheit bei.

Stark getrieben von der kontinuierlichen Verbesserung und dem in der Strategie verankerten "Streben nach Exzellenz" setzt MANNER seit 2018 eine neue Technologie zur Fremdkörperdetektion ein und bleibt damit zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit am Stand der Technik. Insgesamt sind nun 9 Röntgengeräte (2020 wurden drei neue Geräte in Betrieb genommen) zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und Steigerung unserer Kundenzufriedenheit im Einsatz, denn mit den zum Einsatz kommenden Röntgengeräten können nicht nur kleinere Fremdkörper, sondern auch ausgewählte Qualitätsmerkmale erkannt werden.

In Wien sind derartige Geräte für Taschenpackungen, Schnittenblöcke und auch für Standbeutel installiert. Dort wo der Einsatz von Metalldetektoren weiterhin sinnvoll ist, wurden die Geräte mit geringster Empfindlichkeit gegen Detektoren der neuesten Generation getauscht. Ausgebaut wurde auch der strategische Einsatz von Sieben und Magneten zur Absicherung von Produktionsstufen und zusätzlichen Steigerung der Lebensmittelsicherheit.

Seit Dezember 2004 ist MANNER nach dem Standard "IFS Food" (International Featured Standards) zertifiziert und seit 2019 nimmt MANNER freiwillig am Programm zur unangekündigten Auditierung teil. Gerade dieser Ansatz verdeutlicht das Streben nach nachhaltigen Lebensmittelsicherheitsstandards. Die Erfüllung der Standardvorgaben wird nach wie vor von externen, zertifizierten Auditoren überprüft. Bei der Verlängerung des Zertifikates im Jahr 2020 konnte MANNER so wie in den Vorjahren wieder ein Ergebnis auf hohem Niveau (Higher Level) für alle Produktionsstandorte erreichen.

Die Deklaration der MANNER Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und diese sieht detaillierte Deklarationspflichten für alle Zutaten vor. Das heißt, alle Bestandteile, die rezepturmäßig enthalten sind, werden in der Zutatenliste aufgelistet. Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in Spuren, bspw. durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine freiwillige "Kann-Kennzeichnung" (z.B.: "Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten") abgedeckt. Sollten gesetzliche Anforderungen an herkunfts- oder gesundheitsbezogene Angaben zutreffen, werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Es gab im Jahr 2020 keine behördlichen Beanstandungen hinsichtlich Produktsicherheit bzw. Deklaration.

Im Oktober 2020 hat sich Manner entschlossen einen öffentlichen Rückruf für die Manner Powidl Knöpfe 180g zu starten. Im Zuge von internen Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass es in diesen Chargen zu einem Fehler im Produktionsprozess gekommen ist, aufgrund dessen eine Schimmelbildung im Produkt nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes wurden die Knöpfe mit oben erwähnten Haltbarkeitsdatum daher zurückgerufen. Die Rückruf-Abwicklung erfolgte entsprechend dem im Unternehmen verankerten "Krise managen-Prozess". Die schnelle und transparente Abwicklung wurde von Seiten Kunde und Handel positiv hervorgehoben, im Sinne des gelebten kontinuierlichen Verbesserungsgedankens wurden in "lessons learned" workshops aber auch Verbesserungspotentiale identifiziert und in den Prozess eingearbeitet. In einem abteilungsübergreifenden Expertenteam wurde eine detaillierter systematische Ursachenanalyse durchgeführt und entsprechende Korrekturmaßnahmen abgeleitet. Korrigierende und vorbeugende Maßnahmen wurden standardisiert und in der Organisation verankert.

Die Fokussierung auf hygienisch einwandfreie Prozesse sowie qualitativ hochwertige Produkte steht im Zentrum des Handelns und wird durch regelmäßige Audits abgesichert. Das zur Aufrechterhaltung der Produktsicherheit und zur Minimierung der Reklamationen erarbeitete Konzept wurde auch 2020 fortgeführt und erweitert. Im Zuge eines IFS+5S-Schwerpunktbegehung wurden insgesamt unternehmensweit 75 Audits durchgeführt. Alle Konsumentenreklamationen sowie Feedback vom Handel werden statistisch erfasst und monatlich bewertet. Unter Berücksichtigung der im Vergleichszeitraum verkauften Menge ergibt sich ein sogenannter Reklamationsfaktor.

Als permanente Inputgeber für die kontinuierliche Verbesserung dienen neben der Reklamationsstatistik (Auswertung aller eingehenden Konsumentenreklamationen), die Rückmeldungen unserer Kunden (Handel) sowie die internen Reklamationen (Kennzahl: Quarantäne-Setzungen).

Die Visualisierung der Reklamationsstatistik am Shopfloor schafft bei den Mitarbeitern Bewusstsein für dieses Thema, verstärkt wird das durch das tägliche Besprechen aktueller Cases in den Daily Morning Meetings. Alle eingehenden Reklamationen werden einer Risikozahl zugeordnet, entsprechend intern eskaliert und bearbeitet. Auf Basis der Reklamationsstatistik werden laufend Optimierungsmaßnahmen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses gestartet und mit Hilfe der PDCA-Systematik umgesetzt.

Zur nachhaltigen Absicherung der Produktsicherheit wurden 2020 über 280 KVPs eingeleitet und einmal pro Quartal die besten gewählt und prämiert. Auch im Jahr 2020 wurden Trainings zur Vertiefung der Lean-Philosophie in der Belegschaft angeboten und so weitere 20 Lean Produktion Green Belts ausgebildet und mit dem universitären Zertifikat der Donau Uni Krems ausgezeichnet.

Die positive Auswirkung einzelner KVPs und Verbesserungsprojekte auf die Reklamationsstatistik - insbesondere auf die Fremdkörpervermeidung - konnte 2020 beobachtet werden. Dennoch erreicht der Reklamationsfaktor unternehmensweit betrachtet weiterhin nicht den Zielwert und die intensive Fokussierung auf die Sicherstellung der Produktqualität wird auch 2021 fortgeführt.

Das Prinzip

    1. Sicherheit (vor)
    1. Qualität (vor)
    1. Leistung.

nach dem jetzt schon die Kennzahlen am Shopfloor aufgebaut sind, muss in das Bewusstsein aller Mitarbeiter und Führungskräfte dringen und deren Handeln leiten.

QUALITÄTSSICHERUNG ENTLANG DER GESAMTEN LIEFERKETTE HAT HÖCHSTE PRIORITÄT

Die "Sicherstellung geringer gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkung der Lieferkette" ist für MANNER ein zentrales Anliegen. "Wir streben eine Balance von Ökonomie, Ökologie und gesellschaftlicher Verantwortung an" – so ist es im MANNER Verhaltenskodex festgehalten.

Im Bereich der Rohstoffe gibt es seit einigen Jahren einen Schwerpunkt in puncto Nachhaltigkeit. Das betrifft auch das Palmöl, dass MANNER bezieht. Bezüglich der Herkunft der gekauften Mengen an Palmöl bestätigt MANNER, dass das Palmöl direkt von europäischen Herstellern, die alle zertifizierte RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) Mitglieder sind, ohne Zwischenhändler angekauft wird. Ab 1.1.2018 war ein Umstieg des gesamten Einkaufs von Palm/ Palmkern-Fett auf "Segregation" geplant. Dieses Ziel wurde 2018 auch zu 99,83% erreicht. Im Jahr 2019 wurde auch noch das letzte Fett auf "Segregation" umgestellt. Damit ist das Ziel von 100% auch 2020 erreicht.

Die Einhaltung der nationalen und internationalen Standards wird durch interne und externe Audits inkl. unangekündigter Kundenaudits laufend überprüft. Um den hohen Qualitätsstandard über die gesamte Supply Chain zu garantieren, werden in einem definierten Intervall risikobasiert Lieferantenaudits (Rohstoff, Verpackung, Logistikpartner, Copacker) durchgeführt. Die zuständigen Fachabteilungen vergewissern sich in regelmäßigen Abständen bei den Lieferanten vor Ort über die Einhaltung aller wesentlichen GMP (good manufactoring practice) Anforderungen.

Als einer der ersten der Branche hat MANNER 2020 alle Markenprodukte auf 100% zertifiziert nachhaltigen Kakao umgestellt. Dieses Ziel wurde 2012 gesetzt und gemeinsam mit den Partnern UTZ und FAIRTRADE erreicht. 2020 lag der Anteil des eingekauften zertifizierten Kakaos bei 89,87%. Lagerbestände und ein Überschuss von Zertifikaten aus den letzten Jahren erlauben einen 100%igen Einsatz von zertifizierten Kakao in der Produktion in den Markenprodukten. In den folgenden Berichten der kommenden Jahre wird daher die Darstellung des zertifiziert nachhaltig eingekauften Kakaos entfallen und der Einsatz dieses Kakaos in den Produkten wird abgebildet, da dies die für den Konsumenten relevante Zahl darstellt.

Auf dem Weg hin zu 100% nachhaltigen Kakao bis 2020 gab es zahlreiche Meilensteine:

  • 2012 wurden alle Waffel- und Schnittenprodukte der Marke Manner auf nachhaltigen, UTZ zertifizierten Kakao umgestellt.
  • 2015 wurde die Schokobananen-Range auf FAIRTRADE umgestellt mit dem all-that-can-be Siegel, da sowohl Zucker als auch Banane sowie der Kakao aus FAIRTRADE Anbau sind.
  • 2020 erhielt die gesamte Victor Schmidt Mozartkugel-Range das FAIRTRADE Siegel.

2020 wurde in einer Projektgruppe das Thema Nachhaltigkeit für den Rohstoff Kakao erneut behandelt. Konsumentenpräferenzen, Marktstudien und die Aussagekraft von Nachhaltigkeitssiegeln wurden analysiert und die Entscheidung getroffen, alle Manner Waffel- und Schnittenprodukte auf das FAIRTRADE Logo umzustellen. Die Umstellung ist für das Jahr 2021 geplant und wird schrittweise vonstattengehen, je nach Reichweite des Verpackungsmaterials.

Rückwärtsintegration Haselnüsse

Das Haselnuss Anbauprojekt in Aserbaidschan war 2020 sehr stark durch die Coronakrise und den Berg-Karabach Konflikt betroffen. Ab März war keine Einreise nach Aserbaidschan mehr möglich, was die Koordinierung des Farmaufbaues sehr behindert hat. Dennoch konnten wichtige Arbeiten, wie der Bau eines Farmhauses, Garagen und Lagerräume, sowie Wasser- Strom- und Gasversorgung zum größten Teil abgeschlossen und erste landwirtschaftliche Geräte (Traktoren, Anhänger, Bodenlockerungsgeräte, usw.) angeschafft werden.

Aufgrund des anhaltenden Einreiseverbotes war es unmöglich den Aufbau der Bewässerungsanlage und Bau des Wasserspeichers wie geplant im Sommer durchzuführen. Dadurch wird sich auch das Aussetzen der ersten Jungbäume verschieben. Geplant ist, dass ein Baubeginn der Bewässerungsprojekte im 2. Quartal 2021 nach Aufhebung der Einreisebeschränkungen möglich wird und bis Jahreswechsel 2021/22 ein Drittel der insgesamt geplanten 200.000 Haselnussbäume eingepflanzt werden können.

CO2 Reduktion durch Umstieg auf Mehrwegpaletten

2020 wurde in einer Projektgruppe das Thema Einwegpaletten und Mehrwegsysteme bei MANNER behandelt. In einem vorgelagerten Schritt wurden bereits die Holz-Einwegpaletten auf Mehrweg bzw. auf Pressholz umgestellt. In einem weiteren Schritt wurde zum Ziel gesetzt, one way Pressholzpaletten stark zu reduzieren. Gemeinsam mit CHEP, einem der größten Anbieter von Mehrwegpaletten, wurden 2020 nahezu alle neuen Display Artikel nur mehr auf CHEP Mehrwegpalette umgesetzt. Die CHEP Mehrwegpalette ist C02 neutral hergestellt und wird nach einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren im Recycling-Prozess wieder aufbereitet.

Damit schafft es das Unternehmen, C02 einzusparen und gleichzeitig wird das Handling und die Abwicklung vereinfacht. Mit Ende 2020 wurde begonnen, auch die weiteren Artikel umzustellen, das wird sich auf die Zahlen 2021 deutlich und vermutlich im Jahr 2022 sehr deutlich auswirken. Ziel ist es ab spätestens 2023 nur mehr die notwendigsten Mengen für Displays auf Einwegpaletten zu fertigen.

Nachstehend ein Überblick über interne und externe Audits, Produkt-, Beschaffungsrisiken und Kundenakzeptanzrisiken:

• Interne Systemaudits

  • Interne Prozess- und Produktaudits
  • IFS (externes Audit)
  • 5S (internes Audit)
  • TPM (internes Audit)
  • iUTZ (internes UTZ Audit)
  • UTZ (externes UTZ Audit)
  • iRSPO (internes RSPO Audit)
  • RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil externes Audit)
  • HG Audit (Herkunftssicherung für Ei und Eiprodukte)
  • Bio (zur Aufrechterhaltung des Zertifikats, zurzeit keine Produktionen)
  • Kosher
  • Vegan
  • Non-GMO

Darüber hinaus finden auf Basis der Kundenverträge auch unangekündigte Kundenaudits sowie zur Erfüllung konkreter Kundenanforderungen auch Audits, die sich am Zielmarkt orientieren (z.B.: FDA), statt.

Des Weiteren werden auch Rohstofflieferanten risikobasiert bzw. anlassbezogen auditiert. Auslöser und Ziele von Lieferantenaudit sind neben der Überprüfung der Erfüllung der Standardanforderungen (bspw. IFS) auch die Potentialerhebung hinsichtlich Entwicklungsmöglichkeiten aber auch der Versorgungssicherheit. Erweiterung des Rohstoff know-how's und das Schaffen bzw. Fördern einer gemeinsamen Vertrauensbasis sind weitere Eckpfeiler einer stetigen Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Qualität.

Zur Lenkung fehlerhafter Produkte wurde bereits 2018 ein automatisierter Workflow installiert, der sicherstellt, dass Produkte, die aufgrund eines Fehlers nicht in den Verkauf gelangen dürfen, schnellstmöglich einem alternativen Verwendungszweck zugeordnet werden. Zum Beispiel werden die Produkte je nach Art und Ausprägung des Fehlers als B-Ware im Shop, "Rework", Wertstoff, verschenken/Spenden etc. weiterverwendet. Ziel dieses workflow-geführten Prozesses ist es, dass ein hoher Anteil der investierten Wertschöpfung erhalten beziehungsweise rückgewonnen wird.

MASSNAHMEN ZUR REDUKTION DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

MANNER ist auf Energie als primären Input für die Produktion angewiesen. Der Stromverbrauch und der Wassereinsatz sind wesentliche Ressourcen, deren Einsatz MANNER laufend optimiert.

Das Thema Umweltbelange wird bei MANNER auf Vorstandsebene wahrgenommen. Dabei fokussiert sich MANNER auf Prozesse und Systeme, die wirtschaftlich sinnvoll sind und gleichzeitig mit einer geringen Umweltbelastung und einem geringen Energie- sowie Ressourceneinsatz einhergehen. Regelmäßig gibt es in der Vorstandssitzung Vorgaben und Updates zu umweltrelevanten Themen. Zwei für das Unternehmen maßgebende Bereiche stehen dabei bei MANNER im Fokus:

  • Energieverbrauch, d.h. die Nutzung der Energie, die aus dem Produktionsprozess entsteht
  • KVP (Kontinuierlicher-Verbesserungs-Prozess), bei dem es unter anderem um die kontinuierliche Energieversorgung geht

Bei den Maßnahmen zur Prozessoptimierung werden unzählige technische und organisatorische Optimierungen durchgeführt, die zur Steigerung der Energieeffizienz führen. Es werden nach wie vor Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsprozesse gesetzt. Durch die Bewertung der Produktion vor und nach der Maßnahmenumsetzung ist eine Effizienzmaßnahme plausibel nachzuweisen.

Die Feststellung der Größe der Einsparung erfolgt durch genaue Aufzeichnung der Produktionsmengen und der dafür erforderlichen Endenergie. Hierfür wird ein Energieleistungskennzahlenmodell zur energetischen Bewertung herangezogen.

MANNER-Energiemanagementsystem

Das MANNER-Energiemanagementsystem führt zur Transparenz der Energieströme und des Energieeinsatzes, ermöglicht das Erkennen von signifikanten Änderungen im Energiebedarf und ist Basis für die Optimierung der Anlagentechnik. Zusätzlich können CO²-Emissionen verringert und Energiekosteneinsparungen erzielt werden. Durch kontinuierliche Verbesserungen im Bereich Energieeffizienz können langfristig Wettbewerbsvorteile durch energetisch optimierte Produktion geschaffen, die Wertschätzung des Bereiches Energie erhöht und die Umsetzbarkeit von

Effizienzmaßnahmen gefördert werden. Aktuell umgesetzte Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance und operativen Risiken und Steigerung der Energieeffizienz sind:

Planung für Erweiterung Fernwärme Projekt Wien Energie

Die Wien Energie GmbH nutzt Abwärme aus industriellen Prozessen von MANNER und speist diese seit 1. Oktober 2016 in das Fernwärme Sekundärnetz ein, um Fernwärmekunden mit Abwärme zu versorgen. Es waren zu Beginn des Projekts mindestens 3.600 MWh pro Jahr an Abwärme Einspeisung vorgesehen. Im Rahmen dieses Projektes wurden Verbindungsleitungen zwischen dem Pufferspeicher und dem Wärmetauscher von Wien Energie, inklusive Pumpenstation, sowie der dazu notwendigen Elektrik für zwei Temperaturebenen errichtet. Nach Behebung aller im Jahr 2018 aufgetretenen Startschwierigkeiten, konnte 2019 erstmals die geplante Abnahmemenge von 3.600 MWh erreicht werden.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte war eine Erweiterung der Einspeisemöglichkeiten seitens Fernwärme für 2020 geplant, um auch in den Sommermonaten dementsprechend zur Verfügung stehende Wärmemengen abnehmen zu können. Es ist gelungen, auch ohne diese geplante Maßnahme die jährliche Liefermenge 2020 auf einen Höchstwert von ca. 4.300 MWh zu erhöhen. Die geplante Erweiterung konnte 2020 aufgrund von COVID19 nicht umgesetzt werden und ist für 2021 vorgesehen.

Wärmerückgewinnungsanlagen Ofenanlagen

2020 konnte eine Wärmerückgewinnungsanlage wie geplant in Betrieb genommen werden.

Druckluft (DL)

Ziel waren Verbesserungen im Bereich Leckagen, der Reinigungsluft und des Leitungsnetzes. Es wurden alle Anlagengruppen mittels eines eigenen Schalters komplett vom DL-Netz getrennt. Damit sollte eine massive Verbesserung im Bereich der Leckagen während des Produktionsstillstandes erreicht werden. Mit dieser Maßnahme soll auch die Laufzeit der Kompressoren, speziell im Zeitraum von Produktionsstillständen, reduziert werden. Ziel ist es, bis 2021 mit einem weiteren ölfreien Kompressor den gesamten Druckluftbedarf auf höchstem Niveau der Sauberkeit bereitzustellen. Die Energiesaving-Gruppe wird auch in weiterer Zukunft großes Augenmerk auf das Thema "Druckluftverbrauch" legen.

Strom Beleuchtung

Im Zuge der fortlaufenden Bestandssanierung wurden auch 2020 weitere Produktionsflächen mit energieeffizienten LED-Beleuchtungen samt Lichtsteuerung ausgestattet. Sowohl im Objekt 1 als auch im Objekt 2 am Produktionsstandort Wien wurden die betroffenen Bereiche auf neusten Stand der Technik gebracht und die Beleuchtung in LED Technik ausgeführt, beziehungsweise umgerüstet.

Ofenzuluftanlagen

Der SL04-Ofen wurde nachträglich mit einer bestmöglich abgestimmten Ofenzuluftanlage ausgestattet, um einerseits perfekte Backergebnisse zu erreichen und andererseits optimale Bedingungen - und daraus resultierend geringeren Gasverbrauch - für den Backprozess zu schaffen.

Management Savingteam

Ein Energieeinsparungs-Team prüft Potenziale und setzt konkrete Maßnahmen um. Dieses Team wird kontinuierlich erweitert.

Schulungen

Es haben 2020 COVID-konforme Schulungen, sowohl im fachlichen als auch im Bereich Bewusstseinsbildung stattgefunden, z.B. Nutzung von Druckluft, Greenbelt, 5S, MPS etc.

Sonnenstrom am laufenden Band: Photovoltaik Wolkersdorf

Seit vielen Jahren arbeiten Wien Energie und MANNER bereits erfolgreich im Sinne des Klimaschutzes zusammen. 2020 ging die Kooperation der beiden Wiener Traditionsunternehmen in die nächste Runde: Am Dach der MANNER Produktionsstätte Wolkersdorf errichtete Wien Energie auf 6.000 Quadratmetern ein riesiges Solarkraftwerk. Die Errichtung der Anlage ist konnte noch Ende 2020 vonstattengehen. Das neue Solarkaftwerk erstreckt sich über die gesamte Dachfläche des Manner-Standorts. Künftig liefert die Photovoltaikanlage mit 500 Kilowattpeak Leistung etwa 500.000 Kilowattstunden Ökostrom jährlich und liefert so den Strombedarf, mit dem zum Beispiel die gesamte Produktion der beliebten Napoli Drageekeksi erfolgen kann. Manner reduziert dadurch seine CO2-Emissionen um über 170 Tonnen pro Jahr.

Audits

Seit 2014 finden spezielle Audits im Bereich Druckluft statt, um hier dementsprechend Potenziale zu lokalisieren und im Zuge des Energieeffizienzgesetzes gab es 2018 Audits im Bereich Energieeinsparungspotenziale. 2019 wurde das gesetzliche geforderte Energieeffizienz-Audit durch externe Auditoren durchgeführt. Weitere Energieeffizienzpotenziale werden aus dem Maßnahmenkatalog erarbeitet und schrittweise umgesetzt.

Planung / Vorbereitung BHKW Wolkersdorf

2020 wurden sämtliche Bewilligungen seitens Behörde und eine Förderzusage seitens Ömag für eine etwaige Installation eines Blockheizkraftwerkes samt Absorptionskälteanlage erwirkt. Die Detailplanung ist für 2022, die Umsetzung für 2023 geplant.

Projekt Zero Waste

2020 wurden weiterhin die im Projekt "Zero Waste" erarbeiteten Vorgaben umgesetzt und optimiert. Ziel des Projektes war es, Wertstoffe, die in der Produktion anfallen, aber im Produktionsprozess nicht mehr eingesetzt werden können, möglichst effizient zu verwerten. Dies beinhaltete unter anderem die sorgfältige Trennung der Wertstoffe vor Ort, Weiterführung von Wertstoffen zur Aufbereitung, sowie die jährlich wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter.

Im ersten Teil des Projektes wurde die bestehende Situation – mit Fokus auf das Werk Wien -analysiert und alle relevanten internen und externen Daten erhoben. Im zweiten Teil des Projektes wurden interne und externe Optimierungspotenziale erhoben und umgesetzt. 2020 wurden die beschlossenen Maßnahmen evaluiert und als wirksam bewertet, sodass sie als neuer Standard in das Managementsystem eingeführt werden konnten. Diese Überwachung aus dem Projektstatus wird ab 2020 in ein regelmäßiges Reporting übergeführt und daher ab 2021 in kommenden Berichten nicht mehr gesondert ausgewiesen.

ARBEITNEHMER SIND DIE BASIS ERFOLGREICHEN WIRTSCHAFTENS

Alles fängt mit den Menschen an: Menschen mit Freude an der Arbeit stehen im Mittelpunkt der Strategie "MANNER 2025" und stellen damit einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Daher bildet auch der MENSCH die Basis in der MANNER Wertepyramide. Fairness & Toleranz, Vertrauen & Integrität sowie Wertschätzung sind wesentliche Bestandteile der gelebten Unternehmenskultur.

Die Menschen bei MANNER sind der Schlüssel, um Unternehmensziele zu erreichen. Sie machen Erfolg erst möglich, denn sie prägen das Unternehmen nach innen wie nach außen. Der tägliche Einsatz der Mitarbeiter ist damit der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Menschen und Erfolg gehören bei MANNER untrennbar zusammen.

Volles Engagement ist nur möglich, wenn der Umgang miteinander wertschätzend ist. Wertbasierte Führung und Zusammenarbeit sowie transparente Kommunikation haben deshalb einen hohen Stellenwert im Geschäftsalltag und zeichnen die Unternehmenskultur von MANNER aus. Die Werte sind niedergeschrieben und in der MANNER Wertepyramide verankert. Der Mensch steht bei MANNER im Zentrum und bildet die Basis der Wertepyramide. Die Beschreibung der Kompetenzen wird regelmäßig bei Mitarbeitergesprächen verwendet, um fundiertes Feedback dahingehend zu geben.

MANNER ist bestrebt ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter ihr volles Potential entwickeln und in den Job einbringen können, in dem die Arbeit von Vertrauen geprägt ist und jeder in seinem Job Akzeptanz, Wertschätzung und Respekt erfährt.

Als Familienunternehmen sind diese Werte sozusagen in unserer DNA und darin sieht MANNER auch einen Wettbewerbsvorteil. Auch Dr. Carl Manner (†) hat die respektvolle Zusammenarbeit für ein gemeinsames Ziel zum Wohle des Unternehmens in den Mittelpunkt gestellt. Dies bedeutet ein höfliches, offenes und faires Verhalten bei dem der Mensch nie Mittel zum Zweck ist. MANNER versteht, dass Menschen unterschiedlich sind, schätzt unterschiedliche Meinungen und bezieht diese in den Arbeitsalltag ein.

Die 2017 von MANNER begonnene Kooperation mit REiNTEGRA, einer Organisation, die sich seit über 30 Jahren für die berufliche Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen engagiert, wurde auch 2020 erfolgreich weitergeführt. Dabei wurden von REiNTEGRA Fertigungsarbeiten für MANNER durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr waren durchschnittlich mehr als 40 Mitarbeiter für MANNER tätig.

MANNER hat im Jahr 2010 die HAY Stellenbewertung eingeführt. Dieses international anerkannte und bei zahlreichen Unternehmen angewandte System unterteilt Stellen in verschiedene Funktionsgruppen.

Für das Jahr 2020 wurde weiterhin geplant, Aus-und Weiterbildung verstärkt anzubieten. Aufgrund von COVID mußten dann jedoch der Großteil der geplanten Schulungen abgesagt werden. Die im Jahr 2018 begonnenen Führungskräfteschulungen für operative Mitarbeiter sollten mit einem dritten Durchgang beendet werden. Dieser Durchgang startete mit 9 Mitarbeitern verspätet im Sommer unter strengen Hygiene und Abstandsregeln und wurde auch zum Teil, wo es möglich war, online durchgeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt bei Schulungen wurde im Jahr 2020 auf das Thema IT Awareness gelegt. Dies ist nicht nur ein wichtiges Thema im Unternehmen, sondern nützt auch jedem einzelnen Mitarbeiter, um nicht privat aufgrund von gefälschten e-mails Schaden zu nehmen. Sämtliche Mitarbeiter, die über einen e-mail Zugang bei Manner verfügen, absolvierten eine online Schulung, wo auch ein Test zu bestehen war. Neu eintretenden Mitarbeiter werden innerhalb der ersten 3 Monate zu dieser Schulung eingeladen.

Ende 2019 initialisiert, wurde Anfang 2020 mit dem Thema Employer Branding gestartet. Hier wurde eine Steuergruppe gebildet und gemeinsam mit den Führungskräften im Februar 2020 erste Themenschwerpunkte identifiziert. Leider konnte auch hier aufgrund von COVID das Projekt nicht in vollem Umfang weiterverfolgt werden.

Fit2work wurde in Wolkersdorf durch die Steuergruppe verfolgt und weitere Verbesserungsmaßnahmen bei Arbeitsbedingungen gesetzt sowie Mitarbeitern Unterstützung durch Arbeitsmedizin oder Coaching angeboten. Das Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung, welches Manner aufgrund von Fit2work erhalten hat, ist bis 2021 gültig.

In Wien war der Start von Fit2work geplant, musste jedoch aufgrund von COVID bis auf weiteres verschoben werden.

Der Schwerpunkt bei MANNER bzgl. der Ausbildung der Mitarbeiter im MPS (MANNER Produktions System) wurde weiter verfolgt. Im Rahmen dieser Ausbildung wurden im Sinne des Lean Gedankens weitere 20 Green Belts ausgebildet. Mit Ende 2020 hat MANNER bereits 100 ausgebildete Green Belts, die nun eigenständig weiter interne Verbesserungsprojekte durchführen und vorantreiben.

Die Schulungskosten haben sich generell im Jahr 2020 nicht erhöht.

Die MANNER Werte spielen eine entscheidende Rolle im Umgang miteinander. Aufbauend auf den Werten wurden im Jahr 2019 die Führungskompetenzen überarbeitet und in 2019 begonnen, diese im Rahmen von Workshops mit den Führungskräften durchzuarbeiten.

Alle Führungskräfte wurden im Herbst 2020 in online Workshops geschult, die Kompetenzen auch in den Mitarbeitergesprächen zu verwenden. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sieht Manner Mitarbeiterführung als zentrales Element, um gut durch die COVID Krise zu kommen.

Um die Zusammenarbeit und Kommunikation in der Produktion weiter zu verbessern wurden in 2019 Arbeitsgruppen gebildet, die sich dieser Themenbereiche annehmen. MANNER ist überzeugt, dass durch eine gut funktionierende Kommunikations-und Konfliktkultur unter den Mitarbeitern ein wesentlicher Beitrag zur Effizienz geleistet wird. Aufgrund von COVID wurden diese Arbeitsgruppen ausgesetzt, sollen aber sobald es möglich ist, wieder weitergeführt werden.

MANNER legt großen Wert auf Arbeitnehmerschutz. Dies beginnt bei Sicherheitsunterweisungen bei Eintritt, regelmäßigen Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit und vertieft sich durch regelmäßige Jour Fixe der Führungskräfte sowie Meetings und Begehungen mit Arbeitsmedizinern und Betriebsrat. Wichtig ist für MANNER auch der Erhalt der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit im Alter. Dazu wurden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gesetzt und in Wolkersdorf das Projekt Fit2 Work gestartet. Es wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die Arbeitsbedingungen optimieren und den Mitarbeitern die Arbeit erleichtern.

Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2020 fortgesetzt. 14 Lehrlinge waren in 2020 in Ausbildung (Mechatronik bzw. Lebensmitteltechnik). MANNER sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.

Folgende Prozesse wurden zur Qualitätssicherung implementiert:

  • Interne Kontrollprozesse: Im Rahmen von IFS Food (International Featured Standards) werden Personalthemen wie Schulungen und Stellenbeschreibungen kontrolliert. Abgesichert ist diese Vorgehensweise durch einen workflow-gestützten Onboarding-Prozess. Dieser startet schon vor Dienstantritt und stellt sicher, dass der Mitarbeiter an seinem 1. Arbeitstag alle notwendigen Arbeitsmittel vorfindet und ein spezifischer Schulungsplan vorliegt. Dieser wird während der Einschulungsphase konsequent verfolgt, die Ausbildungsziele durch Tests und persönliche Gespräche abgefragt und der Workflow erst abgeschlossen, wenn der Mitarbeiter selbst bestätigt, fit für die ihm zugewiesenen Aufgaben zu sein.
  • Externe Überprüfungen (Überprüfungsroutinen): Es werden regelmäßig externe Audits in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft veranlasst. Diese überprüft die internen Prozesse und Kontrollmaßnahmen.
  • Gesundheit am Arbeitsplatz: An jedem Standort sind Betriebsärzte im Einsatz, die sowohl bei der ergonomischen und sicheren Arbeitsplatzgestaltung unterstützen als auch gemeinsam mit der Geschäftsleitung und Personalabteilung Gesundheitsprogramme erarbeiten.

COVID

Das Jahr 2020 war auch für MANNER geprägt von der COVID und den begleitenden Maßnahmen. Die Coronakrise hat den Arbeitsalltag bei MANNER von einem Tag auf den anderen verändert. Es waren ab dem ersten Tag zahlreiche Maßnahmen notwendig, um für einen auf die neuen Herausforderungen adaptierten, sicheren Produktionsablauf zu sorgen. Zahlreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wurden gesetzt, um eine innerbetriebliche Ansteckung zu vermeiden und ein umfangreiches Testkonzept wurde zusammen mit einem externen Institut implementiert. Produktionsmitarbeiter mussten auf diese neuen Maßnahmen und Sicherheitsbestimmungen zu Beginn wie z.B. Fiebermessen und Schichtentkopplung geschult werden. Über 150 Manner Mitarbeiter arbeiteten von einem Tag am anderen von zu Hause, Meetings fanden auf digitalen Plattformen statt - dafür wurde von heute auf morgen Infrastruktur bereitgestellt.

Seit Juli 2020 gibt es an beiden Standorten jeden Montag die Möglichkeit, an einem COVID Test teilzunehmen, der von einem externen Institut vorgenommen wird. Die Mitarbeiter wurden aufgefordert, diese Testmöglichkeit insbesondere nach Urlaub und anderen kritischen Situationen in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich fanden Random Tests statt, also Stichproben, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen. Jede Woche werden dazu 35 zwischen 40 und 60 Personen für die Testung ausgewählt, die Auswahl der Mitarbeiter erfolgte nach dem Zufallsprinzip durch die Personalabteilung. Personengruppen wurden außerdem nach spezifischem Risiko gewichtet (z.B.: besonders hohe Fallzahlen im Wohngebiet), die Tests erfolgen im Zuge der standardisierten Testungen. Zusätzlich fanden noch bei Bedarf Testungen unter der Woche statt.

Das COVID Krisenteam bestehend aus Vorstand, Leitung QSU, HR, Betriebsrat, Kommunikation, Werksleitern sowie Vertretern aus anderen Abteilungen arbeitete an Maßnahmen sowie deren Umsetzung und Adaption je nach den Vorgaben der Regierung und Entwicklungen im Unternehmen, sowie an der umfangreichen Kommunikation via Newsletter, Info-Screen, Handzettel, Plakate, Videos etc. Aber auch die Koordination der Tests sowie die Kommunikation mit den Behörden fiel in die Verantwortung des COVID Krisenteams.

Die Arbeit des COVID Krisenteams 2020 in Zahlen:

  • 22 Meetings des Krisenteams
  • 5 Infoveranstaltungen für Führungskräfte
  • 19 Sonder-Newsletter für alle Mitarbeiter
  • 907 ausgefüllte Besucher-Formulare
  • Version 19 (19 Adaptierungen) des Konzept COVID-19
  • keine bestätigte Übertragung der Infektion auf Kontaktpersonen Kategorie I
  • Anzahl der Tests ca. 2.500

Lean als ganzheitlicher Ansatz

Zur Absicherung einer nachhaltigen Wertschöpfung sowie zur Erfüllung der jährlichen Vorgaben bzgl. Effizienzsteigerung wurde 2015 ein Projekt gestartet mit dem Ziel, das MANNER Produktions-System (MPS) durch den Einsatz von Leanmethoden zu integrieren. Zur Erreichung der Projektziele, wie zum Beispiel die Optimierung der Arbeitsplätze hinsichtlich Sicherheit und Ergonomie und die Gestaltung von effizienteren Prozessen, oder die Reduktion von Fehlchargen werden Leanmanagement Tools, wie 5S, TPM, SFM, usw. implementiert und laufend weiterentwickelt. Dies bedarf intensiver Schulungen und Trainings aller Mitarbeiter. Insgesamt wurden bisher rund 110 Führungskräfte zu Lean Production Green Belts ausgebildet und mit einem Zertifikat der Donau Universität Krems ausgezeichnet. Für das Training aller Mitarbeiter aus den produzierenden Bereichen wurde ein eigenes MANNER Planspiel entwickelt. Bisher haben rund 400 diese s Training absolviert. Unter Einhaltung der Coronamaßnahmen konnten im Jahr 2020 nur 48 Personen dieses eintägige Schulungsprogramm absolvieren.

Besonders zu erwähnen ist die Leanmethode "Muda Walk". Diese Methode vermittelt allen Mitarbeitern die Bedeutung und Auswirkung von Verschwendungen und wie diese konsequent erkannt und beseitigt werden können.

Arbeitssicherheits-Jour Fixe Das Arbeitssicherheits-Jour Fixe (ASJF) ist ein Gremium bestehend aus dem Vorstand Produktion & Technik, den Produktionsleitern, der Leiterin Personal, der Leiterin "Qualität, Sicherheit, Umwelt", dem Leiter "Integriertes Management System", dem Leiter Technik Wien, dem Leiter Materialwirtschaft, der Sicherheitsfachkraft und dem Brandschutzbeauftragten, das alle 6 Wochen zusammenkommt. Seit 2019 nehmen auch die Betriebsräte regelmäßig teil.

Im ASJF werden alle aktuellen Themen des Arbeitnehmerschutzes und auch des Brandschutzes besprochen, Maßnahmen präsentiert und freigegeben sowie die grundsätzlichen Zielsetzungen und Schwerpunkte des Arbeitnehmerschutzes festgelegt.

Darüber hinaus finden jährlich in den Werken Wien und Wolkersdorf Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen gemäß §88 ASchG statt. Zusätzlich findet einmal im Jahr eine Zentrale Arbeitsschutzausschuss (ZASA) Sitzung am Unternehmenssitz in Wien gemäß §88a ASchG statt. Zusätzlich zum ASFJ ist der Vorstand bei der ASA und ZASA anwesend.

Arbeitsunfälle, und damit auch hohe Ausfallsraten, Risiken aus Haftungen und Reputationsrisiken werden vermieden durch:

  • Präventivarbeit mittels regelmäßiger Schulungen inklusive abschließender Prüfungen, Begehungen vor Ort, etc.
  • Statistische Auswertungen der Vorfälle und dadurch Fokus-Setzung auf richtige Schwerpunkte. Im Jahr 2020 wurde ein Verbesserungsprojekt zur Reduzierung des Explosionsrisikos in der Puderaufbereitung in Wolkersdorf umgesetzt. Durch eine neu konzipierte Explosionsunterdrückungsanlage kann dauerhaft das Risiko im Brandfall reduziert werden.
  • Aufstellung von Zielen zur Verringerung von Arbeitsunfällen, die entsprechend kommuniziert und evaluiert werden.
  • Das Unfallmeldesystem wird über einen webbasierten Workflow abgewickelt. Es stellt sicher, dass sowohl der direkte Vorgesetzte des Verunfallten sowie der Verantwortliche der Unfallstelle adressiert werden und sofort eine Aufforderung zur Behebung der Gefahrenstelle und Nachschulung erhalten.
  • Zusammenarbeit mit externen Behörden. Arbeitssicherheit ist nicht nur Aufgabe des Managements, sondern auch Teil der täglichen Arbeit des Schichtleiters und in der Stellenbeschreibung verankert. Über das gesetzlich

geforderte Maß hinaus wurden Schichtleiter und andere Personen des Produktions- und Instandhaltungsbereiches als Sicherheitsvertrauensperson ausgebildet.

Täglich gibt es am Shopfloor ein Daily Morning Meeting, bei dem unter anderem auch Sicherheitskennzahlen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung besprochen werden. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter aus Produktion/Technik/ Materialwirtschaft einmal pro Jahr geschult. Inhalte sind: Hygiene, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Die Wirksamkeitsüberprüfung der Schulung erfolgt per Test: Die Mindestanforderung von 60% richtigen Antworten wurde auch 2020 in allen Bereichen im Durchschnitt erreicht.

Alle Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion/Technik/Materialwirtschaft erhalten einen individuell angepassten Gehörschutz. Hierbei wird ein Abdruck des äußeren Gehörganges genommen und der Gehörschutz individuell an den Mitarbeiter angepasst. Dies ermöglicht einen deutlich verbesserten Tragekomfort sowie durch den Einsatz spezieller Filter die Anpassung der Dämpfungsleitung an den Umgebungslärm.

Das im Jahr 2017 eingeführte Meldesystem für Unfälle erfasst auch "Beinahe-Unfälle" und "unsichere Zustände". Damit soll die Sicherheitskultur im Unternehmen weiter positiv entwickelt werden. Alle Maßnahmen gemeinsam haben das Ziel, zur Reduktion des Abwesenheitsprozentsatzes beizutragen. Mit dem Ende des Jahres 2020 zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Meldekultur auch in Bezug auf Beinahe-Unfälle.

BESTECHUNG UND KORRUPTION HABEN BEI MANNER KEINEN PLATZ

MANNER spricht sich strikt gegen Korruption und unsaubere Geschäfte aus und begegnet diesen Risiken mit mehreren Vorkehrungen: Interne Kontrollsysteme, Richtlinien und Berechtigungssysteme wurden aufgesetzt, um gesetzwidrige Handlungen zu vermeiden. So ist beispielsweise ab einer gewissen Rechnungssumme das 4-Augen-Prinzip vorgesehen und in der 2014 eingeführten "Anti-Korruptionsrichtlinie" wurden intern höhere Standards als gesetzlich vorgeschrieben gesetzt. In dieser Richtlinie werden rechtlich unlautere Handlungen definiert, untersagt und für alle Bereichsleiter Meldepflichten verankert, sodass jährlich über Zuwendungen, Geschenke und Einladungen Bericht zu erstatten ist. Folgende Maßnahmen wurden gesetzt, um finanzielle Risiken (Betrugsrisiken) und Reputationsschäden zu vermeiden:

  • MANNER Code of Conduct (Verhaltensregeln)
  • Einkaufs- und Rechnungsprozess-Richtlinie
  • Anti-Korruptionsrichtlinie
  • Interne Revision (mit Schwerpunkt Vertrieb und Einkauf)
  • Berechtigungssysteme des ERP Programms
  • Mitarbeiterschulungen

Durch die oben genannten Prozesse, Richtlinien und Maßnahmen sind alle Mitarbeiter der Gesellschaft dazu verpflichtet, Korruption und andere unlautere Handlungen zu unterlassen.

MANNER ACHTET DIE MENSCHENRECHTE

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für MANNER eine Grundvoraussetzung unternehmerischer Verantwortung. Seit Bestehen des Unternehmens besteht das Ziel, die Vielfältigkeit der Mitarbeiter in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung und Alter, kultureller Herkunft, Geschlecht und ähnlicher Gesichtspunkte zu fördern. Freie Arbeitnehmervertretungswahlen finden in regelmäßigen Abständen statt. Die Achtung der Menschenrechte ist die Basis, um geschäftlich tätig zu sein (licence-to-operate).

Unsere Maßnahmen sind:

  • Sicherstellung geringer gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkung der Lieferkette (z.B. Kakao aus nachhaltig zertifizierten Quellen)
  • Verantwortungsvolles Marketing

MANNER bekennt sich darüber hinaus allumfassend zu den Arbeitnehmerrechten. Als wesentliches Instrument zur Meldung von Verstößen gegen diese Rechte existiert bei MANNER eine etablierte Arbeitnehmervertretung. Diese fungiert als zentrales Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmern.

Es sind der Gesellschaft keine Verstöße gegen die Menschenrechte bekannt. Österreich schützt Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen einfachen Gesetzen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die das maßgebende Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa darstellt, hat Verfassungsrang. Neben den Hauptübereinkommen des

internationalen Menschenrechtssystems bestehen auch zahlreiche Übereinkommen zu speziellen Menschenrechtsfragen. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Europarats-Kommissar für Menschenrechte, die OSZE sowie die Agentur der EU für Grundrechte wachen unter anderem über die Einhaltung der Menschenrechte in der EU.

HINWEIS

Dieser Lagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu verstehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.

Wien, am 30. März 2021

Jahresabschluss 2020

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Unternehmenskennzahlen 2016 - 2020

Kennzahlen zur Ertragslage

2020 2019 2018 2017 2016
Umsatzerlöse (T€) 217.222 222.056 209.882 203.530 199.536
Exportquote 62,5% 58,1% 58,4% 57,5% 58,3%
Betriebsleistung (T€) 221.525 224.069 211.890 199.821 203.460
EBITDA (T€) 11.842 16.130 16.186 12.296 8.490
EBIT (T€) 3.050 7.363 8.127 4.998 1.394
EBT (T€) 2.630 7.118 7.636 4.072 1.078
Jahresüberschuss (T€) 1.912 5.237 5.708 3.206 2.065
Jahresgewinn (T€) 757 1.512 1.508 756 755
ROS (Umsatzrentabilität) 1,4% 3,3% 3,9% 2,5% 0,7%
ROE (Eigenkapitalrentabilität) 4,5% 12,5% 14,3% 8,4% 2,3%
ROI (Gesamtkapitalrentabilität) 2,1% 5,1% 5,8% 3,5% 1,0%
Kennzahlen zur Vermögens- und
Finanzlage 2020 2019 2018 2017 2016
Bilanzsumme (T€) 146.604 145.427 139.971 143.430 143.498
Anlagevermögen (T€) 83.535 82.919 80.629 80.228 80.986
Umlaufvermögen (T€) 60.121 59.515 56.905 61.338 60.968
Eigenkapital nach § 23 URG (T€) 58.154 56.998 53.273 48.321 45.871
Verbindlichkeiten (T€) 72.305 70.317 68.438 78.163 82.160
Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit (T€) 7.793 12.245 15.598 10.643 5.882
Free Cashflow -1.773 1.235 10.992 317 -6.563
Net Debt / Nettoverschuldung (T€) 42.535 39.862 39.365 49.174 48.734
Working Capital / Nettoumlaufvermögen (T€) 4.285 525 1.283 1.713 -5.643
Equity Ratio (Eigenkapitalquote) 39,7% 39,2% 38,1% 33,7% 32,0%
Gearing (Nettoverschuldungsgrad) 73,1% 69,9% 73,9% 101,8% 106,2%

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Bilanz (Einzelabschluss nach UGB)

der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

AKTIVA
31.12.2020 31.12.2019
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen 338.482,06 687.479,49
2. geleistete Anzahlungen 1.089.438,48 392.267,74
1.427.920,54 1.079.747,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 36.944.732,16 38.316.666,95
2. Technische Anlagen und Maschinen 30.009.064,85 29.746.637,45
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.813.035,74 4.482.389,66
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 655.699,35 2.912.144,79
III. Finanzanlagen 71.422.532,10 75.457.838,85
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 933.146,32 933.146,32
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.440.967,17 2.151.010,49
3.310.054,50 3.297.684,57
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.684.167,99 6.381.841,38
83.534.620,63 82.919.427,46
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.765.997,59 8.730.922,96
2. unfertige Erzeugnisse 4.740.698,25 4.093.257,92
3. fertige Erzeugnisse und Waren 16.682.889,99 14.497.089,24
32.189.585,83 27.321.270,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.420.121,72 28.361.176,33
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 268.304,34 685.041,60
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 339.134,16
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 2.211.604,45 2.389.221,23
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 775.561,06 775.561,06
26.900.030,51 31.435.439,16
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.011.740,96 738.134,92
60.101.357,30 59.494.844,20
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.609.440,99 1.645.914,90
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 1.358.590,23 1.367.086,97
SUMME AKTIVA 146.604.009,15 145.427.273,53

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Bilanz (Einzelabschluss nach UGB)

der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

PASSIVA
31.12.2020 31.12.2019
A. EIGENKAPITAL
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital 13.740.300,00 13.740.300,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 675,00 675,00
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 1.374.030,00 1.374.030,00
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 41.525.816,06 40.370.816,06
42.899.846,06 41.744.846,06
IV. Bilanzgewinn 1.513.365,97 1.512.116,22
davon Gewinnvortrag 756.116,22 24,53
58.154.187,03 56.997.937,28
B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Abfertigungen 5.956.323,00 6.027.616,00
2. Rückstellungen für Pensionen 2.836.197,00 3.243.302,00
3. Steuerrückstellungen 698.185,00 240.503,00
4. sonstige Rückstellungen 6.491.301,11 8.417.803,69
15.982.006,11 17.929.224,69
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43.546.310,20 40.600.230,82
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 19.546.029,34 15.850.230,82
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 24.000.280,86 24.750.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.742.520,86 14.388.118,39
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.742.520,86 14.388.118,39
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.090.452,49 2.234.206,93
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 1.845.851,20 1.991.643,84
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 244.601,29 242.563,09
4. sonstige Verbindlichkeiten 12.925.776,46 13.094.454,92
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.925.776,46 13.094.454,92
davon aus Steuern 323.382,39 522.784,43
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.558.107,80 1.216.162,94
72.305.060,01 70.317.011,06
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 21.391.880,54 17.841.874,66
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 50.913.179,47 52.475.136,40
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 162.756,00 183.100,50
SUMME PASSIVA 146.604.009,15 145.427.273,53

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Gewinn - und Verlustrechnung (Einzelabschluss nach UGB)

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

01-12 2020 01-12 2019
217.221.680,68 222.055.505,14
1. Umsatzerlöse
2. Veränderung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen 2.245.999,09 842.331,91
3. andere aktivierte Eigenleistungen 50.818,06 71.318,60
4. sonstige betriebliche Erträge
a. Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme
der Finanzanlagen
50.957,72 121.281,40
b. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 244.992,30 224.197,31
c. übrige 1.710.855,88 754.760,24
2.006.805,90 1.100.238,95
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a. Materialaufwand -91.683.933,38 -84.631.683,97
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen -21.656.252,27 -25.841.342,43
-113.340.185,65 -110.473.026,40
6. Personalaufwand
a. Löhne -13.441.826,68 -13.349.578,33
b. Gehälter -20.973.367,39 -22.095.987,57
c. soziale Aufwendungen -11.644.123,65 -11.970.591,26
davon Aufwendungen für Altersversorgung -69.802,80 -338.374,80
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen -1.141.192,99 -1.243.835,35
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -9.857.535,05
-46.059.317,72
-9.983.505,13
-47.416.157,16
7. Abschreibungen
a. auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen -8.791.585,04 -8.766.939,80
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -50.283.820,53 -50.050.257,14
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z17 fallen -121.444,90 -96.066,78
9. Zwischensumme aus Z1 bis 8 (Betriebsergebnis) 3.050.394,79 7.363.014,10

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Gewinn - und Verlustrechnung (Einzelabschluss nach UGB)

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

01-12 2020 01-12 2019
10. Erträge aus Beteiligungen 0,00 378.649,93
davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00 378.649,93
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
393.388,09 96.290,35
davon betreffend verbundene Unternehmen 358.065,44 73.549,04
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.207,02 24.814,23
davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00 0,00
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens 12.369,93 32.898,75
Abschreibung von Wertpapieren 0,00 0,00
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -831.095,61 -778.004,84
davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00 0,00
15. Zwischensumme aus Z10 bis 14 (Finanzergebnis) -420.130,57 -245.351,58
16. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z9 und Z15) 2.630.264,22 7.117.662,52
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -718.014,47 -1.880.570,83
davon latente Steuern -8.496,74 -157.108,33
18. Jahresüberschuss 1.912.249,75 5.237.091,69
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -1.155.000,00 -3.725.000,00
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 756.116,22 24,53
21. Bilanzgewinn 1.513.365,97 1.512.116,22

Anhang

der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde entsprochen, indem insbesondere nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

2. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Den immateriellen Vermögensgegenständen wurde eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren zugrunde gelegt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauer wurde der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:

Bauten 33 bis 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen zum Bilanzstichtag bewertet.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

3. Umlaufvermögen

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gewogenen Durchschnittspreisverfahrens, wobei nach Maßgabe die niedrigeren Marktwerte zum Bilanzstichtag und nötige Abwertungen, die durch Überbestände bedingt sind, angemessen berücksichtigt werden.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten auf Basis der Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedacht-nahme auf eine verlustfreie Bewertung zum Jahresende. Nötige Abwertungen, die durch Überbestände bedingt sind, wurden in angemessener Höhe vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden keine angesetzt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Analog werden künftige Steuerentlastungen als aktive latente Steuern in der Bilanz berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des aktuellen Körpersteuersatzes von 25 %.

Rückstellungen für Sozialkapital

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters errechnet.

Der verwendete Rechnungszinssatz ist jeweils ein 7-Jahres Durchschnittszinssatz von hochwertig verzinsten Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren in Höhe von 1,26 % (Vorjahr: 1,59 %). Für die Rückstellungen für Abfertigungen wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Für die Jubiläumsgeldverpflichtungen wurde ein Fluktuationsabschlag, abhängig vom Dienstalter zwischen 2,0 und 16,3 % (Vorjahr: 2,2 – 18,4 %) berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in Höhe des unternehmensrechtlichen Erfordernisses nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Generationentafeln "AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" und eines Rechnungszinssatzes von 0,85 % (Vorjahr: 1,11 %), errechnet. Das Pensionsantrittsalter wurde ab 2003 den Regelungen der Pensionsreform bzw. dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2004 angepasst.

Übrige Rückstellungen

Bei Berechnung der sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnungen

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I).

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Der Grundwert in der Position Grundstücke und Bauten beträgt zum Stichtag T€ 3.168 (Vorjahr: T€ 3.168).

Finanzanlagen

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Rückstellungen für Pensionen (§ 14 EStG) und zur Nutzung von Ertragspotentialen.

Angaben zu verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen
(Vorjahreswerte in Klammern)
Sitz Beteiligungs
quote
%
Eigenkapital
z. 31.12.2020
T€
Jahresergebnis
2020
T€
Unterstützungseinrichtung der
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft,
Gesellschaft m.b.H. *)
Wien, A 100
(100)
0
(0)
0
(0)
Manner Management GmbH *) Wien, A 100
(100)
7
(9)
-2
(-2)
Geblergasse 116 GmbH & Co KG *) Wien, A 100
(100)
-1.472
(-1.310)
-162
(-1.255)
JOSEF MANNER, marketinske storitve,
d.o.o. *)
Ljubljana, SLO 100
(100)
361
(278)
83
(78)
Manner Azerbaijan LLC *) Khudat City,
AZ
100
(100)
-1.600
(-399)
-1.234
(-314)
Compliment Süßwaren
Vertriebs Gesellschaft m. b. H. *)
Wolkersdorf, A 100
(100)
14
(17)
-3
(-4)
Josef Manner s.r.o. *) Brno, CZ 100
(100)
259
(148)
115
(141)

31.12.2020: 1 EUR = 26,245 CZK; 31.12.2019: 1 EUR = 25,41 CZK

31.12.2020: 1 EUR = 2,0763 AZN; 31.12.2019: 1 EUR = 1,9051 AZN

*) vorläufige Werte nach lokalem Rechnungslegungsgesetz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen T€ 252 (Vorjahr: T€ 265) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und T€ 16 (Vorjahr: T€ 420) sonstige Forderungen.

Im Posten sonstige Forderungen sind Erträge in Höhe von T€ 1.097 (Vorjahr: T€ 735) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Latente Steuern

Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende Unterschiedsbeträge bzw. Steuerlatenzen:

in T€ 12/2020
Aktiv
12/2020
Passiv
12/2019
Aktiv
12/2019
Passiv
1-12/2020
Bewegungen
Anlagevermögen 1.094 918 865 1.091 402
Abfertigungsrückstellung 2.181 2.373 -192
Pensionsrückstellung 689 753 -64
Sonstige Rückstellungen 1.051 1.015 36
Verbindlichkeiten 2.253 2.402 -149
Verlustanteil verb. Unt. 650 1.566 606 1.454 -68
Summe aktive/passive
Unterschiedsbeträge
7.918 2.484 8.014 2.545 -35
Aktive(+)/passive(-) latente
Steuerabgrenzung 25% (VJ: 25%)
1.980 621 2.004 636
Aktive/passive Saldogröße 1.359 1.367

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,- und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien mit Stimmrecht zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber oder auf Namen.

Die gesetzliche Rücklage ist in gefordertem Ausmaß dotiert.

Sonstige Rückstellungen

Für nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder und Zeitguthaben sind T€ 5.114 (Vorjahr: T€ 5.770) rückgestellt. Wesentliche sonstige Rückstellungen sind auch jene für variable Bezüge in Höhe von T€ 187 (Vorjahr: T€ 1.338). Schließung von Verkaufsstandorten T€ 205 (Vorjahr: T€ 0), Rechts- und Beratungskosten T€ 182 (Vorjahr: T€ 225) und am Bilanzstichtag noch ausständige Eingangsrechnungen T€ 306 (Vorjahr: T€ 484) getroffen.

Verbindlichkeiten

Gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 1.018 (Vorjahr: T€ 1.064). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beziehen sich so wie im Vorjahr keine auf Lieferungen und Leistungen, sämtliche T€ 2.090 (Vorjahr: T€ 2.234) sind sonstige Verbindlichkeiten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Umsatzprämien und sonstige Vergütungen an Kunden mit T€ 9.886 (Vorjahr: T€ 10.715) sowie Verbindlichkeiten aus Personalverrechnung von T€ 152 (Vorjahr: T€ 208) und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von T€ 982 (Vorjahr: T€ 971). Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind

Aufwendungen in Höhe von T€ 12.743 (Vorjahr: T€ 12.964) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus der Nutzung nicht in der Bilanz ausgewiesener Sachanlagen

Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen

Die Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen (Mietverträge) betragen für das kommende Geschäftsjahr T€ 2.093 (Vorjahr: T€ 2.175) und für die nächsten fünf Geschäftsjahre T€ 10.179 (Vorjahr: T€ 10.778).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus bestehenden Sponsorenverträgen ergeben sich Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.410 (Vorjahr: T€ 2.105), die die Wirtschaftsjahre 2021 bis 2023 betreffen.

Darüber hinaus bestehen analog zum Vorjahr keine Haftungsverhältnisse nach § 199 UGB.

Derivative Finanzinstrumente

Im Geschäftsjahr 2013 bzw. 2014 wurden variabel verzinste Kredite in Höhe von T€ 20.000 aufgenommen. Zur Absicherung gegen aus diesem Kredit resultierende Zinsänderungsrisiken wurde zeitnahe ein Zinsswap mit einem Nominalwert in Höhe von T€ 20.000 abgeschlossen.

Die variabel verzinsten Kredite sowie der Zinsswap stehen in einer effektiven Sicherungsbeziehung zueinander und bilden bilanziell eine Bewertungseinheit. Der Nachweis der Bewertungseinheit wird durch eine entsprechende Hedging-Dokumentation erbracht. Zum Designationszeitpunkt wurde der Effektivitätstest mittels der Critical Terms Match Methode durchgeführt. Die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Nominale, Laufzeit, Referenzzinssatz und Währung des gesicherten Grundgeschäfts stimmen mit jenen des Sicherungsgeschäfts überein.

Zum Bilanzstichtag bestehen aus dieser Absicherung Interest Rate Swaps mit einem Nominalwert von T€ 5.000 (Vorjahr: T€ 9.000) und einem negativen Marktwert in Höhe von T€ -61 (Vorjahr: T€ -166) und einer Laufzeit bis Dezember 2021 (Vorjahr: Dezember 2021). Aufgrund der gebildeten Bewertungseinheit war zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellung erforderlich.

Zur Absicherung gegen Währungsrisiken im Zusammenhang mit Rohstoffeinkäufen wurden Kaufoptionen auf britische Pfund abgeschlossen, wovon zum Bilanzstichtag noch Kaufoptionen mit einem Nominalwert in Höhe von TGBP 8.050 (Vorjahr: TGBP 14.090) vorhanden waren. Für diese Sicherungsgeschäfte wurden keine Bewertungseinheiten gebildet. In diesem Bestand waren Kaufoptionen mit einem positiven Marktwert in Höhe von T€ 92 (Vorjahr: T€ 798) und Kaufoptionen mit einem negativen Marktwert in Höhe von T€ -2 (Vorher: T€ 0) enthalten. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde für die Optionen mit negativen Marktwert keine Drohverlustrückstellung angesetzt.

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

T€ T€ T€ T€
2020 2019 2018 2017
Österreich 81.550 93.039 87.297 86.445
EU 130.138 122.743 117.089 111.873
Drittländer 5.534 6.273 5.496 5.212
217.222 222.056 209.882 203.530

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

Österreich Deutschland
Körperschaftsteueraufwand 2020 411.623,00 137.703,00
Solidaritätszuschlag 2020 0,00 7.574,48
Gewerbesteuer 2020 0,00 152.617,25
Zwischenergebnis 411.623,00 297.894,73
Bewegung latente Steuern 8.496,74 0,00
420.119,74 634.108,56

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

T€ T€ T€
2020 2019 2018
Vorstände und ehemalige Vorstände 514 433 489
Angestellte und Arbeiter*innen 670 1.149 957
1.184 1.582 1.446

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen (Abfertigungszahlungen zuzüglich Veränderung der Abfertigungsrückstellung) in Höhe von T€ 732 (Vorjahr: T€ 854) enthalten.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2020 für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 belaufen sich auf T€ 66 (Vorjahr: T€ 78) sowie für andere Beratungsleistungen T€ 0 (Vorjahr: T€ 37) und sonstige Leistungen T€ 0 (Vorjahr: T€ 1).

III. Sonstige Angaben

KONZERNVERHÄLTNISSE

Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft hat zum 31.12.2020 aufgrund der Bestimmungen des § 249 Abs. 2 UGB keinen Konzernabschluss erstellt.

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand

  • Mag. Andreas Kutil (CEO, Marketing & Verkauf) (ab 1. März 2021)
  • Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
  • Thomas GRATZER (Produktion & Technik)
  • Mag. Albin HAHN (Finanzen, Personal & IT)
  • Dr. Alfred SCHROTT (Marketing & Verkauf) (bis 28. Februar 2021)

Aufsichtsrat

Von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder:

  • Dr. Ernst BURGER, Vorsitzender
  • Dipl. Ing. Markus SPIEGELFELD, Vorsitzender-Stellvertreter
  • Dr. Martina ANDRES
  • Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL
  • Mag. Florian JONAK
  • Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
  • Mag. Dipl. Ing. Robert OTTEL, MBA
  • Dipl. Ing. Mag. Markus WIESNER

Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder:

  • Gerda CLEMENTI (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
  • Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
  • Peter HABEL (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
  • Christian HACKL (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)

Bezüge des Vorstands sowie des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Vorstands betrugen T€ 927 (Vorjahr: T€ 895). Weiters wurden variable Gehaltsbestandteile in Höhe von T€ 66 (Vorjahr: T€ 355) als Rückstellung berücksichtigt. Betreffend der Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder wird die Schutzklausel gemäß § 239 Abs. 1 Ziffer 4 UGB in Verbindung mit § 242 Abs. 4 UGB angewendet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates bezogen im Geschäftsjahr 2020 Sitzungsgelder für das laufende Jahr in Höhe von T€ 92 (Vorjahr: T€ 53). Für das Jahr 2020 wurden Vergütungen in Höhe von T€ 57 (Vorjahr: T€ 91) rückgestellt.

Beschäftigte

Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 765 Dienstnehmer (Vorjahr: 762), davon 350 Angestellte (Vorjahr: 355) und 415 Arbeiter (Vorjahr: 407) beschäftigt.

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Es wird vorgeschlagen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von € 1.513.365,97 eine Dividende in Höhe von € 1.512.000,00 auszuschütten und den Restbetrag von € 1.365,97 auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Auswirkungen COVID-19

Der Rückgang des Umsatzes sowie des Ergebnisses ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Corona Krise zurückzuführen. Wir verweisen hinsichtlich der Geschäftsentwicklung 2020 auf die Ausführungen im Lagebericht.

Anlagespiegel

Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellkosten

Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellkosten
Stand
01.01.20
Zugang Umbuchung Abgang Stand
31.12.20
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie
2. Lizenzen
geleistete Anzahlungen und Anlagen
9.203.044,51 72.594,54 98.210,45 114.401,57 9.259.447,93
in Bau 392.267,74 795.381,19 -98.210,45 0,00 1.089.438,48
9.595.312,25 867.975,73 0,00 114.401,57 10.348.886,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 62.047.397,54 24.893,04 38.159,20 0,00 62.110.449,78
2. Maschinen 152.703.172,51 578.998,36 4.845.888,51 36.693,46 158.091.365,92
3.
4.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen
19.773.915,01 753.583,84 318.187,36 1.884.608,69 18.961.077,52
in Bau 2.912.144,79 2.945.789,64 -5.202.235,07 0,00 655.699,36
237.436.629,85 4.303.264,88 0,00 1.921.302,15 239.818.592,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen an verbundene
940.288,96 0,00 0,00 0,00 940.288,96
2. Unternehmen
Wertpapiere (Wertrechte) des
2.151.010,49 4.289.956,68 0,00 0,00 6.440.967,17
3. Anlagevermögens 3.317.336,09 0,00 0,00 0,00 3.317.336,09
6.408.635,54 4.289.956,68 0,00 0,00 10.698.592,22
SUMME ANLAGENSPIEGEL 253.440.577,64 9.461.197,29 0,00 2.035.703,72 260.866.071,21

Anlagespiegel

Entwicklung der Abschreibung

Entwicklung der Abschreibung
Stand
01.01.20
Zugang Abgang Zuschreibung Stand
31.12.20
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile
sowie Lizenzen 8.515.565,02 519.802,42 114.401,57 0,00 8.920.965,87
2. geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8.515.565,02 519.802,42 114.401,57 0,00 8.920.965,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 23.730.730,59 1.434.987,03 0,00 0,00 25.165.717,62
2. Maschinen 122.956.535,06 5.162.459,47 36.693,46 0,00 128.082.301,07
3.
4.
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und
15.291.525,36 1.674.336,12 1.817.819,70 0,00 15.148.041,78
Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
161.978.791,01 8.271.782,62 1.854.513,16 0,00 168.396.060,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
7.142,64 0,00 0,00 0,00 7.142,64
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
19.651,52 0,00 0,00 12.369,93 7.281,59
26.794,16 0,00 0,00 12.369,93 14.424,23
SUMME ANLAGENSPIEGEL 170.521.150,19 8.791.585,04 1.968.914,73 12.369,93 177.331.450,57

Anlagespiegel

Buchwerte

Buchwerte
Stand Stand
31.12.19 31.12.20
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Vorteile sowie Lizenzen 687.479,49 338.482,06
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 392.267.74 1.089.438,48
1.079.747,23 1.427.920,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 38.316.666,95 36.944.732,16
2. Maschinen 29.746.637,45 30.009.064,85
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.482.389,65 3.813.035,74
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 2.912.144,79 655.699,36
75.457.838,84 71.422.532,11
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 933.146,32 933.146,32
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.151.010,49 6.440.967,17
3. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 3.297.684,57 3.310.054,50
6.381.841,38 10.684.167,99
SUMME ANLAGENSPIEGEL 82.919.427,46 83.534.620,63

Bestätigungsvermerk gem. § 274 UGB

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft,

Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-abschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 31. März 2020 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Auswirkungen der weltweiten COVID-19 Pandemie

Sachverhalt und Risiken

Die im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 eingetretene COVID-19 Krise hat zu umfassenden Beeinträchtigungen der Arbeits-, Absatz- und Beschaffungsmärkte geführt. Die Produktionskapazitäten sind aufgrund behördlicher Auflagen potenziell eingeschränkt, die unternehmenseigenen Shops teilweise geschlossen.

Die Auswirkung der COVID-19 Krise auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ist wesentlich. Es bestehen im Zusammenhang mit der Bewertung wesentlicher Bilanzposten Schätzunsicherheiten. Es besteht das Risiko, dass die Einschätzung des Vorstands hinsichtlich Dauer und Auswirkung der Krise nicht zutrifft und in Folge wesentliche Bilanzposten nicht ordnungsgemäß ausgewiesen werden.

Betreffend Auswirkungen der COVID-19 Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen des Managements im Anhang sowie im Lagebericht.

Unser Vorgehen bei der Prüfung

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen gesetzt:

  • Besprechung mit dem Management
  • Erhebung und Beurteilung die der Schätzung zugrundeliegenden Prozesse und Kontrollen
  • Plausibilisierung der von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellten Annahmen

Vorhandensein und Bewertung der Vorräte einschließlich Bewertung der Einkaufskontrakte

Sachverhalt und Risiken

Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 einen Vorratsbestand in Höhe von T€ 32.190 aus. Die Vorräte stellen einen wesentlichen Teil des Umlaufvermögens sowie der Aktiva der Gesellschaft dar.

Die Vorräte werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für die Bewertung werden als Zeitwerte Marktpreise zum Bilanzstichtag oder zu den letzten diesem Stichtag vorausgehenden Tagen herangezogen.

Es besteht das Risiko, dass Teile des Vorratsbestands nicht werthaltig sind.

Die in der Bilanz angesetzten Herstellungskosten für fertige und unfertige Erzeugnisse werden aus der Kostenrechnung abgeleitet. Aufgrund der Komplexität der Bewertung besteht das Risiko von Fehlbewertungen.

Die Qualität sowie die Versorgungssicherheit der im Produktionsprozess eingesetzten Rohstoffe erfordern den Abschluss wesentlicher langfristiger Kontrakte. Es besteht das Risiko, dass Wert-schwankungen der Einkaufspreise den Ansatz wesentlicher Drohverlustrückstellungen erfordern.

Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zum Vorratsvermögen verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang unter Abschnitt I/3.

Unser Vorgehen bei der Prüfung

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir ein Verständnis über den Einkaufsprozess sowie der Materialwirtschaft sowie den relevanten internen Kontrollen erlangt.

Zusätzlich haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:

  • Inventurbeobachtungen
  • Nachvollzug der Bewertungen
  • Preistests anhand von Belegprüfungen
  • Einsichtnahme in die wesentlichen Einkaufskontrakte und Beuteilung der Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

Vorhandensein und Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich Periodenrichtigkeit der Umsatzerlöse

Sachverhalt und Risiken

Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 24.420 aus. Die Forderungen stellen einen wesentlichen Teil des Umlaufvermögens sowie der Aktiva der Gesellschaft dar.

Die sachgerechte Umsatzrealisation ist aufgrund von individuell verhandelten Bonifikationsvereinbarungen komplex. Es besteht das Risiko von Abgrenzungsfehler und damit von nicht periodengerecht ausgewiesenen Umsatzerlösen.

Im Zusammenhang mit den Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang unter Abschnitt I/3.

Unser Prüfungsvorgehen

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir ein Verständnis über den Verkaufsprozess einschließlich dem Abrechnungsprozess für Boni sowie den relevanten internen Kontrollen erlangt.

Zusätzlich haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:

  • Saldenbestätigungsaktion
  • Einsichtnahme in wesentliche Rahmenverträge
  • Belegstichproben einschließlich wesentlicher Zahlungseingänge.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sach-verhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz

der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus,

von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2020 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind Dr. Andreas Staribacher und Mag. Mario Zagiczek.

Wien, am 30. März 2021

PKF CENTURION

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Dr. Andreas Staribacher Mag. Mario Zagiczek

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Erklärung des Vorstands

gemäß §124 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 30. März 2021

Der Vorstand:

Mag. Andreas Kutil CEO, Vorstand Marketing und Vertrieb

Thomas Gratzer Produktion & Technik

Dr. Hans Peter Andres Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik

Mag. Albin Hahn Finanzen und Personal

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach dem Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses, zwei Sitzungen des Vergütungs- und Nominierungsaus-schusses und drei Sitzungen des Digitalisierungsausschusses wahrgenommen. Er hat sich dabei vom Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft schriftlich und mündlich umfassend Auskunft geben lassen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde von dem nach § 270 UGB gewählten Abschlussprüfer, der PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh., Wien geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Die Prüfung ergab ferner, dass den Bestimmungen des § 269 UGB in vollem Umfang entsprochen wurde, sodass der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

Der Jahresabschluss wurde vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 30.03.2021 behandelt und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06.04.2021 den Jahresabschluss sowie den Lagebericht und den Vorschlag für die Gewinnverteilung geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.

Festgestellt wird, dass das Geschäftsjahr 2020 mit einem Bilanzgewinn von € 1.513.365,97 schließt; es wird vorgeschlagen, eine Dividende von € 0,80 je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Wien, am 6. April 2021

DER AUFSICHTSRAT

Dr. Ernst Burger (Vorsitzender)

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