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QSC AG

Governance Information Nov 17, 2022

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Governance Information

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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER Q.BEYOND AG NACH § 161 AKTG ZUR BEACHTUNG DER EMPFEHLUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK)

Die q.beyond AG ("q.beyond") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bzw. seit deren Geltung in der Fassung vom 28. April 2022 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen in der Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Keine Beachtung von Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands bis 30. September 2022 (DCGK B.1)

Bis zum 30. September 2022 bestand der Vorstand aus nur einer Person. Die Beachtung von Diversität war bei Bestellung nur eines Vorstandsmitglieds nicht möglich. Seit dem 1. Oktober 2022 besteht der Vorstand aus zwei Personen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Empfehlung wieder zu entsprechen, und hat am 17. November 2022 ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats umfasst seit 24. Oktober 2022 auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen (DCGK C.1)

Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll seit Geltung der Neufassung des DCGK auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Der Aufsichtsrat hat die Neufassung des DCGK zum Anlass genommen, die Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium zu überprüfen und hat das Kompetenzprofil am 24. Oktober 2022 um die entsprechende Expertise erweitert. Seit diesem Zeitpunkt wird der Empfehlung nunmehr entsprochen.

Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (DCGK C.13)

Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von q.beyond nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. q.beyond ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.

q.beyond AG Zentrale Mathias-Brüggen-Straße 55 · 50829 Köln [email protected] · www.qbeyond.de HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann (Vorsitzender), Thies Rixen Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender)

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Köln, 17. November 2022

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Jürgen Hermann Dr. Bernd Schlobohm

q.beyond AG Zentrale Mathias-Brüggen-Straße 55 · 50829 Köln [email protected] · www.qbeyond.de HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann (Vorsitzender), Thies Rixen Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender)

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