Governance Information • Dec 1, 2022
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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄB § 161 AktG ZU DEN EMPFEHLUNGEN DER "REGIERUNGSKOMMISSION DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX"

Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE erklären gemäß§ 161 Abs. 1 AktG, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2021 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der .Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex- in der_ Fassung vom 16. Dezember 2019 (.Kodex 2020") mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
Nach Empfehlung G.1 Spiegelstrich 1 Kodex 2020 soll im V~rgütungssystem insbesondere festgelegt werden, wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Der Wortlaut der Empfehlung lässt offen, ob die Maximalvergütung für jedes Vorstandsmitglied einzeln festgelegt werden soll. Das vom Aufsichtsrat am 4. Februar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE (.Vergütungssys- -tem 2021"), das die ordentliche Hauptversammlung am 16. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 59,99 Prozent der abgegebenen Stimmen billigte, sah eine (gesamthafte) Festlegung der Ma- , ximalvergütung für den (Gesamt-)Vorstand und zusätzlich eine ~egrenzung auf Ebene des einzelnen Vorstandsmitglieds auf das 2,7-fache der Ziel-Gesamtvergütung vor. Eine gesonderte Festlegung der Maximalvergütung. für die einzelnen Vorstandsmitglieder in Form eines konkreten und festen Geldbetrags war im Rahmen des Vergütungssystems 2021 nicht enthalten, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat' insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärten.
Unter Berücksichtigung der kritischen Äußerungen der Aktionäre in Bezug auf das Vergütungssystem 2021 hat der Aufsichtsrat am 29. März 2022 ein entsprechend angepasstes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen (.Vergütungssystem 2022•), das von der Hauptversammlung am 31. ,Mai 2022 mit einer Mehrheit von 98,35 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt worden ist. Das neue Vergütungssystem 2022 sieht nunmehr. u.a. auch die Festlegung der Maximalvergütung in Form eines konkreten und festen Geldbetrags für jedes einzelne Vorstandsmitglied vor.

Nach Empfehlung G.12 Kodex 2020 soll im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen. Mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Götz Bendele wurde im Zusammenhang mit und aus Anlass der einvernehmlichen Aufhebung seiner Wiederbestellung in den Vorstand der Gesellschaft im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart, dass der zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehende Gesamtzielerreichungsgrad der kurzfristigen variablen Vergütung. für das , . Geschäftsjahr 2022 (.STI 2022") 100 Prozent beträgt und das STI 2022 zur Hälfte vorfristig mit dem regulären Zahlungslauf im Januar 2023 ausgezahlt wird; die andere Hälfte des STI 2022 kommt unverändert mit dem regulären Zahlungslauf für den Kalendermonat zur Auszahlung, welcher auf die Billigung des Konzernabsc_hluss_es der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 durch den Aufsichtsrat folgt.
Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE erklären gemäß§ 161 Abs. 1 AktG, dass sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bunde\$anzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corp~rate Governance · Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 gegenwärtig und zukünftig entsprochen wird.
Garching, im Dezember 2022
Für den Vorstand
Dr. Bernd Schulte Vorstandsvorsitzender (CEO)
Für den Aufsichtsrat
.Or. David Dean Vorsitzender des Aufsichtsrats
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