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QSC AG

Governance Information Dec 7, 2022

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Governance Information

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AKTUALISIERTE ENTSPRECHENSERKLARUNG

AKTUALISIERUNG DER ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER Q.BEYOND AG NACH § 161 AKTG ZUR BEACHTUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 28. APRIL 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der q.beyond AG haben am 17. November 2022 eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben, die im Hinblick auf die folgende weitere Ausnahme zu ergänzen ist:

Vorzeitige Auszahlung einzelner variabler Vergütungsbestandteile zum Zielwert unter Verzicht auf entsprechende Zielvereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann (Kodex Ziffer G. 12 und G.7 Satz 1)

Gemäß der Kodexempfehlung in Ziffer G.12 soll im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrages die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen. Im Rahmen der einvernehmlichen Beendigung der Tätigkeit des Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Hermann zum 31. März 2023 wurde eine vorzeitige Auszahlung zum zeitanteiligen Zielbetrag derjenigen kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) vereinbart, die für die Vorstandstätigkeit im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2023 gewährt werden. Vor diesem Hintergrund erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass der Kodexempfehlung in Ziffer G.12 insoweit nicht gefolgt wird.

Für den bereits genannten dreimonatigen Vergütungszeitraum entfallen auch entsprechende Zielvereinbarungen, sodass formal zugleich eine Abweichung von der Kodexempfehlung in Ziffer G.7 Satz 1 ("Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen.") anzunehmen sein kann. Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher vorsorglich, dass auch der Kodexempfehlung in Ziffer G.7 Satz 1 insoweit nicht gefolgt wird.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom 17. November 2022 unverändert fort.

Die in dem beschriebenen Umfang vorgesehene Abgeltung der zeitanteiligen variablen Vergütung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2023 ist nach Auffassung des Aufsichtsrats im Hinblick auf ein einvernehmliches Ausscheiden gerechtfertigt und trägt insbesondere dem geminderten Einfluss des ausscheidenden Vorstandsmitglieds angemessen Rechnung. Infolge der vorgesehenen Auszahlung zum Zielbetrag war auch keine zugrunde zu legende Zielvereinbarung mehr veranlasst. Hinsichtlich sonstiger variabler Vergütungsbestandteile verbleibt es bei den bestehenden Vereinbarungen im Vorstandsvertrag. Weitere Einzelheiten werden im Rahmen der laufenden Vergütungsberichterstattung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben offengelegt.

Dr. Bernd Schlobohm

q.beyond AG Mathias-Brüggen-Straße 55 ■ 50829 Köln HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann (Vorsitzender), Thies Rixen Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender)

Aktualisierung Entsprechenserklärung_Dezember 2022

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