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Scout24 AG

Governance Information Dec 16, 2022

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Governance Information

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Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Scout24 SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG ("AktG") haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Scout24 SE jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Die letzte jährliche Erklärung wurde im Dezember 2021 abgegeben.

Gemäß § 161 AktG erklären der Vorstand und der Aufsichtsrat der Scout24 SE hiermit wie folgt:

  1. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2021 bis zur Veröffentlichung der Entsprechenserklärung im Dezember 2022 hat die Scout24 SE den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2019") uneingeschränkt entsprochen, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichung:

Ziffer C.4: Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate

Gemäß C.4 soll ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Hans-Holger Albrecht nimmt für eine Übergangszeit nach dem Börsengang der Deezer S.A. insgesamt vier solche konzernexternen Positionen bei börsennotierten Unternehmen ein. Dabei zählen zwei dieser Positionen als Vorsitz doppelt, sodass rechnerisch sechs Mandate gegeben sind. Voraussichtlich endet das Mandat bei der Deezer S.A. im Verlauf des Jahres 2023, sodass nur eine Übergangszeit betroffen ist. Auch für diese Übergangszeit ist der Aufsichtsrat der Überzeugung, dass das zusätzliche Mandat von Dr. Hans-Holger Albrecht die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht beeinflusst. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere vergewissert, dass Dr. Hans-Holger Albrecht hinreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung steht.

  1. Die Scout24 SE wird künftig uneingeschränkt sämtlichen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") entsprechen, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichung:

Ziffer C.4: Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate

Gemäß C.4 soll ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei

konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Hans-Holger Albrecht nimmt für eine Übergangszeit nach dem Börsengang der Deezer S.A. insgesamt vier solche konzernexternen Positionen bei börsennotierten Unternehmen ein. Dabei zählen zwei dieser Positionen als Vorsitz doppelt, sodass rechnerisch sechs Mandate gegeben sind. Voraussichtlich endet das Mandat bei der Deezer S.A. im Verlauf des Jahres 2023, sodass nur eine Übergangszeit betroffen ist. Auch für diese Übergangszeit ist der Aufsichtsrat der Überzeugung, dass das zusätzliche Mandat von Dr. Hans-Holger Albrecht die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht beeinflusst. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere vergewissert, dass Dr. Hans-Holger Albrecht hinreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung steht.

München im Dezember 2022

Scout24 SE

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

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