Annual Report • Jan 26, 2023
Annual Report
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Jahresfinanzbericht
2021/2022
MeVis Medical Solutions AG

| VORWORT DES VORSTANDS 3 | |
|---|---|
| BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/20225 | |
| ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE BERICHT)8 | |
| DIE MEVIS AKTIE15 | |
| LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022 17 Vorbemerkung 17 Grundlagen der Gesellschaft 17 Organisation17 Geschäftstätigkeit 17 Forschung und Entwicklung19 Wirtschaftsbericht 21 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 21 Geschäftsverlauf 23 Ertragsentwicklung23 Ergebnisabführung24 Investitionen24 Vermögens- und Finanzlage24 Steuerungssystem 25 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren25 Gesamtaussage27 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Satz 1 HGB28 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)30 Chancen- und Risikobericht31 Rechnungslegung und Abschlussprüfung36 Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem36 Nicht prüfungspflichtiger Teil des Lageberichts 37 Prognosebericht37 |
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| BILANZ 39 | |
| GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG41 | |
| KAPITALFLUSSRECHNUNG42 | |
| EIGENKAPITALSPIEGEL 43 | |
| ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022 44 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze44 Erläuterungen zur Bilanz45 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 49 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 50 Sonstige Angaben50 |
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| ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (ANLAGENSPIEGEL – ANLAGE ZUM ANHANG) 53 | |
| VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)55 | |
| BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 56 | |
| DISCLAIMER 64 | |
| FINANZKALENDER 2022/202365 |
das Geschäftsjahr 2021/2022 war für MeVis, trotz der weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, ein sehr erfolgreiches Jahr. Der Umsatz stieg, trotz der schwierigen Umstände, im Vergleich zum Vorjahr in manchen Bereichen weitaus positiver als erwartet. So hat sich das Lizenzgeschäft, das Wartungsgeschäft und die Entwicklungsdienstleistungen gegenüber dem Vorjahr sehr positiv entwickelt. Trotz planmäßig gestiegener Kosten hast sich auch das Ergebnis nach Steuern hervorragend entwickelt.
Zu den Finanzkennzahlen im Detail:
Der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 belief sich auf € 18,8 Mio. (gegenüber € 16,2 Mio. im Geschäftsjahr 2020/2021). Die Umsatzerlöse entfallen zu 28 % (i. Vj. 30 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 32 % (i. Vj. 34 %) auf Wartungsumsätze und zu 40 % (i. Vj. 36 %) auf sonstige Umsätze, worin u.a. die Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen enthalten sind.
Die Umsatzverbesserung gegenüber dem Vorjahr ist bei den Lizenzerlösen und den Wartungserlösen im Wesentlichen auf den stark gestiegenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da die Rechnungen überwiegend in USD fakturiert werden. Die verkauften Lizenzen waren nahezu stabil. Die Umsatzverbesserung bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich durch eine Umsatzzunahme im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen.
Die Ergebnisse sind sehr zufriedenstellend. So konnte in 2021/2022 ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von € 7,9 Mio. erwirtschaftet werden, gegenüber € 4,6 Mio. in 2020/2021. Die EBIT-Marge hat sich mit 42 % gegenüber dem Vorjahreswert von 28 % entsprechend verbessert.
Durch die steuerliche Organschaft sind im abgelaufenen Geschäftsjahr, identisch zum Vorjahr, nur geringe Ertragsteuern in Höhe von € 0,1 Mio. angefallen.
Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021/2022 ein Ergebnis nach Steuern von € 7,8 Mio. (41 % Marge), gegenüber € 4,5 Mio. (28 % Marge) in 2020/2021. Der Gewinn in Höhe von T€ 7.789 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.
Auch in diesem Jahr haben sich die Umsätze auf die drei Bereiche Lizenzen, Wartung und Entwicklungsdienstleistungen prozentual ähnlich wie im letzten Geschäftsjahr verteilt, allerdings in Summe mit deutlich mehr Umsatz. In der digitalen Mammographie hatten wir den größten Umsatzanstieg zu verzeichnen. Die Umsätze mit unserem Kunden Hologic sind um mehr als € 1,5 Mio. angestiegen, erfreulicherweise stiegen sowohl die Lizenzerträge als auch der Wartungsumsatz. Die Digitale Mammographie trug im Geschäftsjahr 2021/2022 mit 52,5 % den größten Anteil am Gesamtumsatz von MeVis bei.
Die Entwicklungsdienstleistungen haben sich im letzten Geschäftsjahr leicht besser entwickelt, als wir es erwartet hatten. Durch die Übernahme der Varian Medical Systems durch die Siemens Healthineers war die zukünftige Zusammenarbeit nicht gut prognostizierbar. Erfreulicherweise hat sich die Zusammenarbeit auch hier weiterhin positiv entwickelt. Die Umsätze bzgl. der Entwicklungsdienstleistungen mit der Varex Imaging Corporation sind leicht gesunken. Wir arbeiten hier gemeinschaftlich an humanmedizinischen, veterinärmedizinischen und industriellen Softwareapplikationen, die sowohl die Bildakquisition als auch die Bildnachbearbeitung betreffen.
Das Geschäft mit unseren Lösungen für das Lungenkrebsscreening hat sich in 2021/2022 leicht positiv zum Geschäftsjahr 2020/2021 entwickelt. Wir spüren eine steigende Nachfrage nach der kommerziellen Nutzung zur Früherkennung von Lungenkrebserkrankungen. Leider hat das Thema Lungenkrebsscreening in vielen Ländern immer noch nicht den Status der Finanzierung derartiger Vorsorgeprogramme durchlaufen. In vielen Regionen ist noch nicht final geklärt welcher Träger und in welcher Höhe die Kosten für Lungenkrebsvorsorgeuntersuchungen übernommen werden. Allerdings sind die Zeichen sehr positiv, weil immer mehr Länder sich intensiv mit der Finanzierung auseinandersetzen. Der Marktausblick zu flächendeckender Lunge Krebsvorsorge ist nach wie vor sehr positiv.
Das Thema Mammographie Diagnostik entwickelt sich im letzten Jahr bei MeVis auch wieder positiver. Die Nachfrage nach unseren Softwarelösungen stieg wieder. Der Bedarf an der Weiterentwicklung von Tomosynthese und Multimodaler Brustdiagnostik zunehmend. Die Zusammenarbeit mit unserem Kunden Hologic entwickelte sich weiterhin positiv.
Der Bereich der Leberchirurgielösungen entwickelte sich im zurückliegenden Markt auch positiv. Nach der Markteinführung der MeVis eigenen Softwareapplikation, neben dem sehr etablierten Leber Service der seit vielen Jahren von MeVis durchgeführt wird, blicken wir positiv in die kommenden Jahre.
Das Thema Künstliche Intelligenz nimmt, wie von uns erwartet, immer mehr Raum in medizinischen und industriellen Softwareapplikationen ein. Wir engagieren uns in diesem Bereich maßgeblich, um unsere Applikationen wettbewerbsfähig zu halten, und um unsere Marktposition weiter auszubauen.
Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird nun mit einem nahezu stabilen Umsatz zum Vorjahr von € 18,0 Mio. bis € 18,5 Mio. gerechnet. Neben dem stabilen Umsatz mit dem Kunden Hologic werden nur leicht steigende Umsatzerlöse im Bereich Lunge und Leber erwartet. Im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet wir einen leichten Rückgang. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwarten wir einen Rückgang im Bereich von € 4,5 Mio. bis € 5,0 Mio. Die prognostizierte Stabilität im Umsatz und der gleichzeitige Anstieg der Personalkosten ist, neben einem erheblichen negativen Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, der wesentliche Treiber für die Aussichten des EBIT.
Während das Umfeld um uns herum weiterhin extrem herausfordernd und schwer vorhersehbar ist, bin ich zuversichtlich, dass die Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit ergriffen haben und die unser Unternehmen stärker und widerstandsfähiger gemacht haben, uns in die Lage versetzen werden, auch alle neuen Herausforderungen zu meistern.
Ich freue mich sehr, unsere Aktionäre in diesem Jahr hoffentlich wieder auf einer Präsenzveranstaltung unserer geplanten ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2023 begrüßen zu dürfen.
Ich bedanke mich nochmals bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen für all Ihre harte Arbeit und für Ihr anhaltendes Engagement und Ihren Einsatz für MeVis. Bei unseren Geschäftspartnern, Kunden und Aktionären möchte ich mich für ihr Vertrauen bedanken.
Marcus Kirchhoff Vorstand
auch im Geschäftsjahr 2021/2022 hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben den Vorstand beratend begleitet und überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, mögliche Risiken, die Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats basierten auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die eingehend geprüft wurden. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Geschäftsjahr 2021/2022 auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in engem Kontakt mit dem Vorstand und beriet hinsichtlich Strategie, Planung und Geschäftsentwicklung. Sie informierte sich darüber hinaus über die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Auch außerhalb von Sitzungen informierte sie die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und erörterte aktuelle Entwicklungen mit ihnen.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus Frau Kimberley Honeysett (Aufsichtsratsvorsitzende), Herrn Shubham Maheshwari (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Sunny Sanyal. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist zugleich auch Prüfungsausschuss. Herr Maheshwari wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt.
Im Vorstand gab es im Berichtsjahr ebenfalls keine Veränderungen: Herr Marcus Kirchhoff leitet die Gesellschaft als Alleinvorstand.
Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2021/2022 – jeweils unter Teilnahme des Vorstands – in vier ordentlichen Sitzungen, die alle aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und zum Schutz der Teilnehmenden als Videokonferenzen stattfanden. Frau Honeysett und Herr Sanyal nahmen an allen vier Sitzungen teil. Herr Maheshwari nahm an drei Sitzungen teil und lies sich über die vierte Sitzung ausgiebig berichten. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft, die allgemeine Marktentwicklung und die Chancen und Risiken, die sich für die Gesellschaft daraus ergeben. Ein besonderer Fokus lag auf dem weiteren Ausbau bestehender bzw. dem Aufbau neuer Kundenbeziehungen und der Erweiterung des Produktportfolios. Die Zusammenarbeit im Produktbereich mit Lösungen von Varex und anderen Kunden im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen waren ein zusätzlicher Schwerpunkt. Wie bereits im vorangegangenen Geschäftsjahr lag eine besondere Herausforderung in der anhaltenden Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Ein weiteres Augenmerk lag seit Februar 2022 in der Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen des Russland-Ukraine-Konflikts für die Gesellschaft und den damit einhergehenden Lieferengpässen, Preissteigerungen, Energiepreiserhöhungen und die Sorge um steigende Inflationsraten, eine verhaltene Kaufkraft und Rezessionsängste.
Die Sitzung am 19. Januar 2022 hatte die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021 und des Ergebnisses der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, durchgeführten Abschlussprüfung zum Schwerpunkt. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 vor. An der Sitzung hat neben dem Vorstand der verantwortliche Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Jahresabschluss wurde im Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss vom Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurde die Tagesordnung der für den 23. März 2022 geplanten virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, einschließlich der erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung. Der Vorstand berichtete außerdem ausführlich über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts.
Die Sitzung vom 23. März 2022 fand im Anschluss an die virtuelle Hauptversammlung statt. Der Vorstand berichtete über die Hauptversammlung der Gesellschaft, an der der Aufsichtsrat nicht teilgenommen hat, da die Hauptversammlung aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen als virtuelle Veranstaltung durchgeführt wurde. Des Weiteren berichtete der Vorstand detailliert über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und über die Geschäftsbeziehung und die Zusammenarbeit mit dem Kunden Hologic und dem Joint Venture Partner Siemens Healthcare GmbH.
In der Sitzung vom 1. Juli 2022 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten neun Monate. Des Weiteren wurden mit Hinblick auf die aktuellen Zahlen ausführlich bestehende und neue Projekte erläutert und es wurde fortgefahren die Geschäftsbeziehungen und Zukunftsaussichten mit Kunden, Partnern und insbesondere auch die aktuelle Situation des Joint Venture mit Siemens zu beleuchten.
In der Sitzung vom 21. September 2022 standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage der Gesellschaft und die Erörterung und Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2022/2023 im Vordergrund. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2022/2023 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich der Angaben zu § 289f HGB, der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abgegebenen jüngsten Entsprechenserklärung vom 9. September 2022 ist der Erklärung zur Unternehmensführung im vorliegenden Jahresabschluss zu entnehmen bzw. auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten auch im Geschäftsjahr 2021/2022 nicht auf.
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.
Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2021/2022 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 sind dem Aufsichtsrat vom Vorstand zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht rechtzeitig zugeleitet und vom Aufsichtsrat geprüft worden. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. Januar 2023 wurden der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 eingehend zwischen Aufsichtsrat und Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hatte Gelegenheit zur Rücksprache mit dem Abschlussprüfer, der an der Sitzung teilnahm. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB zum 30. September 2022 und hat ihn im Nachgang zur Sitzung am 23. Januar 2022 per Umlaufbeschluss gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das erfolgreiche Geschäftsjahr 2021/2022 und bei den Aktionärinnen und Aktionären für das der MeVis Medical Solutions AG entgegengebrachte Vertrauen.
Bremen, den 23. Januar 2023
Für den Aufsichtsrat
Kimberley Honeysett
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Stand per 30.9.2022 haben wir mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst. Sie ist sogleich Bestandteil des Lageberichts und beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung, die Zielgrößenfestlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angaben zur Erreichung der Zielgrößen. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf der Unternehmenswebseite unter www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich gemacht.
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2021 mit Aktualisierung bzw. Ergänzung vom 25. Januar 2022 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) mit den in den Erklärungen vom 9. September 2021 und 25. Januar 2022 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen.
Für den Zeitraum ab dem 9. September 2022 erklären Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) mit folgenden Ausnahmen entspricht und in Zukunft entsprechen wird:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratssitze sind mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Zudem besteht zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der Gesellschaft ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von C.1 Satz 6, C.6, C.9, C.10 Satz 2 DCGK keine Mitglieder an, die unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sind. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet in Abweichung von D.2 Satz 1 weitestgehend auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen. In Abweichung von D.4 ist kein Nominierungsausschuss gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung weiterer Ausschüsse neben dem gesetzlich einzurichtenden Prüfungsausschuss aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße (drei Mitglieder), die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist. Demnach erfolgt in Abweichung von D.2 Satz 2 auch keine Nennung weiterer Ausschussmitglieder außerhalb des Prüfungsausschusses in der Erklärung zur Unternehmensführung. In Abweichung von C.10 Satz 2 ist der Prüfungsausschussvorsitzende, der bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt ist, nicht unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär.
Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresfinanzbericht und den Halbjahresfinanzbericht ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für ausreichend.
G.1 und G.6 bis G.11 enthalten Empfehlungen zur variablen Vergütung, von denen abgewichen wird, da die Gesellschaft dem Vorstand keine variable Vergütung gewährt. Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser (ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert. Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der Aufsichtsrat jedoch für erforderlich, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands der Gesellschaft, eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem hinreichenden Anteil fester Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.
In Abweichung von G.3 sieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen davon ab, eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranzuziehen, da aufgrund der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe nur schwer möglich ist.
Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen ist in Abweichung von G.13 Satz 1 derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer G.17 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden können.
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.
Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff. Sein Vertrag wurde verlängert bis März 2026. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2025 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.
Mitglied des Vorstands soll nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder ist daher bei ihrer Bestellungsdauer entsprechend zu berücksichtigen.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen des Vorstands werden grundsätzlich protokolliert. Mindestens einmal monatlich finden interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.
Eine langfristige Nachfolgeplanung erfolgt durch regelmäßige Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Behandlung des Themas im Aufsichtsrat. Dabei werden Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie mögliche Nachfolgen beraten, sollte es notwendig sein.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Der Vorstand nimmt in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantwortet Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Als Diskussionsgrundlage dient hierzu ein unternehmensspezifischer Fragebogen, der die für eine Selbsteinschätzung wesentlichen Aspekte abdeckt, wie u.a. der Ablauf und die Organisation von Sitzungen, der Umfang von Vorlagen sowie Informationsflüsse. Die Ergebnisse aus dem Fragebogen und die Verbesserungsvorschläge werden offen diskutiert.
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus Frau Kimberley Honeysett (Aufsichtsratsvorsitzende), Herrn Shubham Maheshwari (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Sunny Sanyal. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist zugleich auch Prüfungsausschuss. Herr Maheshwari wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Der Prüfungsausschuss übernimmt insbesondere die Überwachung der folgenden Sachgebiete: Rechnungslegungsprozess, Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, Wirksamkeit des Internen Revisionssystems sowie der Compliance, Abschlussprüfung, hier insbesondere Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Qualität der Abschlussprüfung und vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachte Leistungen.
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.
Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres.
Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und benennt konkrete Ziele für seine Zusammensetzung:
Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kompetenzen besitzen muss, sondern sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder ergänzen können. Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll sich aus Persönlichkeiten zusammensetzen, so dass er in seiner Gesamtheit ein Kompetenzspektrum zur Verfügung stellt, um eine umfassende und effektive Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der MeVis Medical Solutions AG zu gewährleisten. Dabei soll jedes Aufsichtsratsmitglied den zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können.
Wesentliche Kompetenzfelder sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats:
Die MeVis Medical Solutions AG ist tätig im Bereich der Softwareentwicklung in der Medizintechnik. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Kenntnisse oder beruflichen Erfahrungen ein ausreichendes Verständnis in diesen Bereichen besitzen.
Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotiertem Unternehmen, soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Kenntnisse über den Kapitalmarkt und in der Kapitalmarktkommunikation verfügen. Der Aufsichtsrat soll so auch auf das gesteigerte Kommunikationsbedürfnis des Kapitalmarkts reagieren können.
Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Erfahrung im Management und/oder der Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse der Grundzüge aus Bilanzierung, Risikomanagement, interne Kontrollmechanismen, Compliance und regulatorischen, rechtlichen Themen.
Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über Finanzkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, verfügen. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung verfügt, und mindestens ein weiteres Mitglied, das über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt, gemäß §100 Abs. 5 AktG.
Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern hat für die MeVis Medical Solutions AG höchste Priorität. Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Corporate Governance, der Compliance und Compliance Management Systeme verfügen und ein Verständnis für relevante rechtliche Fragestellungen mitbringen.
Der Aufsichtsrat soll über Kompetenzen im Bereich der unternehmerischen Verantwortung und nachhaltiges Handeln verfügen.
Die MeVis Medical Solutions AG ist international tätig. Deshalb soll dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Ausbildung und / oder beruflicher Erfahrung einen besonderen Bezug zu internationalen Märkten haben bzw. über Erfahrung im Management von internationalen Gesellschaften / Organisationen verfügen.
Stand der Umsetzung der Ausfüllung des Kompetenzprofils in Form einer Qualifikationsmatrix:
| Kernkompetenzen | K. Honeysett (Vorsitz) |
S. Maheshwari | S. Sanyal | |
|---|---|---|---|---|
| Medizintechnik | | | | |
| Know how Branchen |
Softwareentwicklung | | ||
| Kapitalmarkt | | | | |
| Unternehmensführung/Management | | | | |
| Finanzkenntnisse | | | ||
| Funktionales Know-how |
M&A/Unternehmensentwicklung | | | |
| Corporate Governance/Compliance | | | | |
| Recht/Legal Compliance | | |||
| Nachhaltigkeit | | | | |
| USA & Kanada | | | | |
| Know-how GEO |
EMEIA | | | |
| Asia | | | |
Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen festgelegt:
In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Die aktuelle Zusammensetzung entspricht somit dem beschlossenen Kompetenzprofil und den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat derzeit aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft, als beherrschtem Unternehmen, und der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.
Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Des Weiteren sind für die Gesellschaft, als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich, u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte ("MDR"), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282), des Australian Therapeutic Goods Act (TGA), der Koreanischen sowie der Taiwanesischen Good Manufacturing Practice (KGMP, GMP) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgebend. Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen der Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.
Das Qualitätsmanagement der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, Hamburg, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung sowie für die Dienstleistungen zur Auswertung medizinischer Bilddaten nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Darüber hinaus besteht für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft eine Zertifizierung nach EN ISO 13485:2016 MDSAP Audit Model Edition 2 (für Australien, Canada, USA).
Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.
Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 38 %. Dabei sind 43 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach hatten wir unser ursprüngliches Ziel erreicht, bis Ende 2020 mindestens 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Wir streben an zukünftig bzw. bis Ende 2025 50 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.
Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, gemäß §162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investorrelations/corporate-governance/vorstand veröffentlicht.
Des Weiteren einsehbar sind dort der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.
Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts und Halbjahresfinanzberichts erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im General Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht.
Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß Art. 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.
Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.
Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System.
Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtlinie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftragten beraten lassen.
Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.
Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht im Jahresfinanzbericht entnehmen.
Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht und Halbjahresfinanzbericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Quartalsberichte oder Quartalsmitteilungen werden nicht mehr erstellt und veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung am 23. März 2022 bestellten Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen. Die Jahresabschlussprüfung wurde unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, durchgeführt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Directors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Die Gesellschaft veröffentlicht diesbezügliche Mitteilungen unverzüglich auf der Homepage. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten. Zum Bilanzstichtag halten weder das Mitglied des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.
| STAND 30.09.2022 | |
|---|---|
| ISIN / WKN / Ticker Symbol | DE000A0LBFE4 / A0LBFE / M3V |
| Branchenzuordnung | Software / Medizintechnik |
| gez. Grundkapital | € 1.820.000,00 |
| Anzahl der Aktien | 1.820.000 |
| Letzte Kursfeststellung am 30.09.2022 | € 34,20 |
| Letzte Kursfeststellung am 30.09.2021 | € 32,60 |
| Höchst-/Tiefstkurs in 2021/2022 | € 36,00 / € 30,00 |
| Marktkapitalisierung | € 62.244 Mio. |
| General Standard (Regulierter Markt) | Frankfurt und Xetra |
| Freiverkehr | Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart |
| Indizes | CDAX, General All-Share, DAXsector All Software |
Das Börsenjahr 2021 wurde zwar weitestgehend noch durch die Corona-Pandemie bestimmt aber auch positiv beeinflusst durch eine kräftige Erholung der Wirtschaft in vielen Ländern, bedingt durch umfangreiche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Regierungen. Lieferkettenengpässe und die Sorge vor steigenden Inflationsraten, Zinserhöhungen und eine Ausbreitung der Omikron Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 setzten die Börsen zu Beginn 2022 jedoch zunehmend unter Druck. Der Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts im Februar, die Sanktionen gegen Russland sowie steigende Rohstoff- und Energiepreise trieben die Inflation noch weiter an und ließen die Börsenkurse sinken. Zum Ende des Berichtszeitraumes verstärkte sich der Abwärtstrend bedingt durch die andauernde Auseinandersetzung in der Ukraine, einer zunehmenden Sorge um eine ausreichende Energieversorgung, eine anhaltend hohe Inflation, sowie die daraus resultierende straffere Geldpolitik der Notenbanken mit steigenden Zinsen.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 fiel der deutsche Aktienmarkt gemessen am Leitindex DAX um ca. 21 % und schloss Ende September 2022 mit 12114 Punkten, im Vergleich zu 15261 Punkten zum Ende September 2021. Der SDax fiel im Verlauf des Geschäftsjahres um 36 % und der TecDAX um 29 %.

Die Aktie der MeVis Medical Solutions AG entwickelte sich vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 stabil um ein durchschnittliches Kursniveau von € 32,65. Zum Auftakt des Geschäftsjahres notierte die Aktie bei € 32,60 und schloss Ende September im Xetra-Handel bei € 34,20. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021/2022 lagen im Xetra-Handel der Höchstkurs der Aktie bei € 36,00 und der Tiefstkurs bei € 30,00. Somit ist der Wert der MeVis-Aktie zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 gegenüber dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 um 5 % gestiegen. Die Marktkapitalisierung betrug unter Berücksichtigung von 1.820.000 im Umlauf befindlichen Aktien ca. € 62,2 Mio.
Die Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021/2022 fand, wie auch schon im Vorjahr, mit Hinblick auf die Corona-Pandemie und das Wohl und die Gesundheit der Aktionäre und aller Beteiligten im März 2022 als virtuelle Hauptversammlung statt. Die für das Geschäftsjahr 2022/2023 geplante Hauptversammlung wird voraussichtlich wieder als Präsenz-Versammlung stattfinden.
Zum Bilanzstichtag wurden 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG von der Varex Imaging Deutschland AG, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA, gehalten. Weiterer institutioneller Aktionär ist, gemäß den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen, die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH mit ca. 12,57 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG. Somit befinden sich rund 13,77 % der Aktien im Streubesitz.

Abb.: Aktionärsstruktur zum 30. September 2022 (Die Angaben entsprechen den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen.)
Der zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Varex Imaging Deutschland AG, für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr € 1,13 (brutto) bzw. € 0,95 (netto) je Aktie.
Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022. Die nachfolgend angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2020/2021 vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021.
Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG", "MeVis" oder "Gesellschaft") wurde 1997 gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb in 1998 auf. 73,66 % des Grundkapitals der MMS AG werden derzeit von der Varex Imaging Deutschland AG, Willich, gehalten. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen, und der MeVis Medical Solutions AG, als beherrschtem Unternehmen. Die MMS AG gehört somit über die Varex Imaging Deutschland AG zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA.
Die MMS AG hält im Rahmen eines Joint Ventures mit der Siemens Healthcare GmbH, München, (im Folgenden "Siemens"), 51 % an der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, (im Folgenden auch "MBC" oder "MBC KG").
Die MeVis Medical Solutions AG entwickelt innovative Software zur Aufnahme, Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten, Anbieter von medizinischen IT-Plattformen sowie in geringem Anteil auch direkt an klinische Endkunden.
Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-, Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die Software-Lösungen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren der Radiographie wie die Computertomographie, die Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie, die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarktführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen, und helfen deren Position auszubauen.
Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen und zugehöriger Wartungsverträge bietet MeVis auch Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen als Entwicklungsdienstleistungen an. Diese umfassen die Projektbearbeitung durch Softwareentwicklungsteams bestehend aus Softwareentwicklern, Produkt- und Projektmanagern, Anwendungsspezialisten sowie Testingenieuren. Die Teams unterstützen externe Kunden bei der Entwicklung von Softwaremodulen oder -applikationen und bei der Integration neuer Funktionen und neuer Technologien, wie z.B. Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz. Ebenso werden Dienstleistungen an klinische Endkunden erbracht. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").
Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute die erworbene klinische Expertise, das Know-how aus dem Bereich Brustkrebs, die innovativen Softwaretechnologien sowie das aufgebaute Partnernetzwerk zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Lösungen zur Erschließung neuer Anwendungen bei anderen Indikationen und Erkrankungen anderer Körperbereiche. Im Folgenden werden die einzelnen Produktbereiche näher beschrieben:
Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Befundung von Brustkrebs unterstützen die Analyse und Darstellung von Aufnahmen aus dem Mammographie-Screening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzeitige und schnelle Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgebender Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse, insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit, auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose und eine optionale Organisation von Doppelbefundungen in enger Anbindung an Radiologische-Informationssysteme (RIS) und Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme (PACS). Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimensionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Gerätehersteller in den letzten Jahren eine anhaltend starke Bedeutung. Darüber hinaus steht auch die Weiterentwicklung der Mammographie-Lösungen durch die Nutzung und Integration von Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz zur automatischen Segmentierung verdächtiger und maligner Strukturen im Fokus.
Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautomatisch Anomalien – wie z.B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie mit geringer Dosis (Low Dose CT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb weniger Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die wachsenden Datenmengen und die Knappheit gut ausgebildeter Radiologen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung zur Auswertung der Bilddaten dar. MeVis-Software ermöglicht eine effiziente radiologische Befundung dieser CT-Aufnahmen im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnostik von Erkrankungen der Lunge erlauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Thorax, die vollautomatische computerunterstützte Detektion von Anomalien (CAD) sowie deren Bewertung, Quantifizierung und Verlaufskontrolle. Auf künstlicher Intelligenz basierende CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzierbare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.
Basierend auf dieser Technologie und der jahrelangen Expertise aus dem Bereich des Brustkrebs-Screenings wurde eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die Befundung bei CT-basiertem Lungenkrebs-Screening ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten, benutzeroptimierte Workflowunterstützung, einfachen Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, sowie vor allem reproduzierbare volumetrische Messung von Läsionsparametern und strukturiertes Reporting nach dem Lung-RADS-Standard und anderer Standards bietet die Software erhebliche Vorteile für den Radiologen – sowohl in Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch zur Sicherstellung hoher Qualität der Leseergebnisse und der Integration mit anderen klinischen Komponenten wie den bildgebenden Modalitäten, Digitalen Bildarchiven und Patientenmanagementsystemen.
MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen vor allem der Leber, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte in der Radiologie und Chirurgie nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhalten sie interaktive 3D-Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen Medien zu verwenden. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung mit unserem MeVis Distant Service wurde eine eigenständig in der Klinik nutzbare Softwareapplikation MeVis LiverSuite entwickelt, um den europäischen Markt zu erschließen. Basierend auf Deep Learning Technologie wird mittels künstlicher Intelligenz gemäß modernsten diagnostischen Ansprüchen der Arbeitsablauf zur Aufbereitung radiologischer Daten für die Nutzung in der Chirurgie wesentlich erleichtert.
MeVis-Software für neurologische Erkrankungen ist in der Lage, komplexe neuroradiologische Daten multimodal auszuwerten und bietet so die Basis für eine sichere und schonende bildgebende Diagnostik von Kopferkrankungen und der chirurgischen Therapieplanung. Funktionelle Magnetresonanzbildgebung (fMRI) und Diffusionstensor-Bildgebung (DTI) können Funktionsareale, wie zum Beispiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und verbindende Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren anatomischen Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Die MeVis-Softwarelösung hilft so dem Neurochirurgen, den optimalen und schonendsten Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, welche die Diagnose primärer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Verlaufskontrollen unterstützen.
Mit der MeVis Online Academy bietet MeVis interaktive Online-Trainingsmöglichkeiten für schnellere und genauere Diagnosen sowohl für klinische Endkunden direkt als auch indirekt über Medizintechnikunternehmen an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei die Basis. Speziell angepasste Hängeprotokolle und interaktive radiologische Betrachtungs- und Befundungswerkzeuge komplettieren das Angebot zur digitalen Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Sonographie, Intervention und Strahlentherapie. Kliniker erhalten jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen anerkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen. Damit stehen Werkzeuge für die Fortbildung und das kontinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt MeVis Softwarekomponenten zur internetbasierten Kollaboration über radiologische Expertennetzwerke in Kooperation mit der Deutschen Röntgengesellschaft sowie zur multidisziplinären Zusammenarbeit. Radiologische Bilddaten werden mit Kollegen verschiedener Fachdisziplinen sicher online ausgetauscht, bedarfsgerecht vorbereitet und über Mobilgeräte weltweit zugreifbar gemacht. Innovative Spezialanwendungen für Medizintechnikunternehmen im Anwendungsbereich der digitalen Bildakquise sowie Planungsverfahren für die Strahlentherapie und additive Fertigungsverfahren ("3D-Druck") sowie die zugehörige Softwareinfrastruktur zum weltweiten Betrieb von Cloud Anwendungen komplettieren das Produktportfolio. Wegen des anhaltenden Trends zur Digitalisierung in Verbindung mit der Zunahme von Homeoffice- und Telearbeitsmodellen werden Online- und Remote Services auch nach der Pandemie stark nachgefragt und die Nachfrage zukünftig vermutlich weiterwachsen.
Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei haben die Benutzerfreundlichkeit der Software und Möglichkeiten zur einfachen Integration in das klinische IT-Umfeld eine hohe Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produkte erfordern eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Die Handhabung und die Analyse der Datenmengen sowie die begrenzte Verfügbarkeit von qualifiziertem medizinischem Personal erfordert eine zunehmende Automatisierung der Prozesse und damit einhergehend ein wachsendes Forschungsfeld.
Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Der überwiegende Teil der bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Applikationen eingesetzt. Daher beauftragt die Gesellschaft renommierte Forschungsinstitute, wie die DIAG (Diagnostic Image Analysis Group) Radboud University Medical Center, Nijmegen, die erforderlichen Forschungsleistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um den Erwerb bzw. die Lizenzierung bereits bestehender Forschungsergebnisse oder um einen Auftrag für die Bearbeitung eines neuen Forschungsthemas handeln.
Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Entwicklung von Software-Applikationen zur Erschließung neuer Anwendungsgebiete, wie z.B. Lösungen für das CT-basierte Lungenkrebs-Screening, die MR-basierte Leberdiagnostik, aber auch die Evaluierung und Entwicklung von Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz für medizinische und industrielle Anwendungen. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte gesetzt, um in für die Gesellschaft aktuell erfolgreichen Geschäftsbereichen wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu sichern.
MeVisLab ist die MeVis-eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen und Produkten. Mit diesem einzigartigen Softwareentwicklungswerkzeug lassen sich Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell erproben, in klinischer Umgebung evaluieren, zeitnah optimieren ("Rapid Prototyping") und über verschiedene Kanäle distribuieren. Die auf Basis von MeVisLab entwickelten Prototypen können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in der Wertschöpfungskette vorangebracht und in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode wird erfolgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt, darunter die Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien, neuer bildbasierter Planungswerkzeuge zur additiven Fertigung/3D Druck, der Leberbildgebungs- und Visualisierungsapplikationen und Dienstleistungen MeVis Distant Services und LiverSuite, der MeVis Online Academy Trainingsplattform sowie Spezialanwendungen für die internetbasierte multidisziplinäre Kollaboration, Teleradiologie und Strahlentherapieplanung ("MeVis Online Services").
MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie die Einbindung in die klinische Infrastruktur, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, automatisierte Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung strukturierter Befunde und optisch ansprechender Berichte. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus, seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Konzept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollständige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.
Trotz anhaltender Corona-Pandemie bzw. teilweise steigenden Neuinfektionen setzte sich die weltweite wirtschaftliche Erholung im Laufe des Jahres 2021 weiter fort und stabilisierte sich. Die Verfügbarkeit von Vakzinen wirkte sich positiv auf die allgemeine Stimmung aus und es wurden Reisebeschränkungen und Restriktionen gelockert. Auch die globalen Lieferkettenstörungen lösten sich langsam auf, Produktionen fuhren hoch und die Konjunktur gewann kräftig an Fahrt. Das Wachstum schwächte sich am Jahresende allerdings wieder etwas ab, als die Omikron-Welle der Covid-19-Pandemie erneut Einschränkungen notwendig machte. Gemäß Internationalem Währungsfonds (IWF) ist das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die USA verzeichnete in 2021 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 5,7 %. Etwas schlechter waren die Wachstumsraten im Euro-Raum mit 5,2 % und in Deutschland mit 2,6 %.
Zu Beginn 2022 stand die Weltwirtschaft jedoch wieder vor großen Herausforderungen, die von den anhaltenden Auswirkungen von drei starken Kräften geprägt wurden: Der Russland-Ukraine-Krieg mit seinen Sanktionen hat zu erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich und Handelseinschränkungen geführt. Neue Corona-Lockdowns in China und vor allem in dessen Seehäfen haben die Lieferkettenprobleme erneut verstärkt und ebenfalls zu dem inflationären Preisanstieg beigetragen. Die allgemeinen Preisanstiege auf fast allen Ebenen und deutlich steigende Kapitalmarktzinsen dämpfen die reale Kaufkraft der Konsumierenden. Somit hat der Internationale Währungsfonds (IWF) im Oktober 2022 seine globale Wachstumsprognose nach unten korrigiert und rechnet im kommenden Jahr 2023 mit nunmehr 2,7 Prozent Wachstum, nachdem im Sommer noch ein Wachstum der Weltwirtschaft von 2,9 Prozent vorhergesagt wurde. Für das Jahr 2022 wird weiterhin ein globales Wachstum von 3,2 Prozent vorausgesagt. Im Euro-Raum wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) demnach in diesem Jahr um 3,1 Prozent wachsen und im kommenden Jahr nur noch um 0,5 Prozent. Dabei geht der IWF für Deutschland und Italien von einer Rezession in 2023 aus. Deutschlands Volkswirtschaft werde im laufenden Jahr noch um 1,5 Prozent wachsen, 2023 aber um 0,3 Prozent schrumpfen. Die Vereinigten Staaten - der für MeVis wichtigste Wirtschaftsraum- werden nach Einschätzung der Experten im Jahr 2022 um 1,6 Prozent wachsen und 2023 dann um 1,0 Prozent.
Die Branchenentwicklung in der Medizintechnik ist ferner geprägt durch Auswirkungen verschärfter regulatorischer Änderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie nach wie vor durch die SARS-CoV-2 Pandemiefolgen wie bspw. anhaltende Lieferengpässe und steigende Material-, Logistik- Finanzierungsund Energiekosten, die insgesamt zu einer Abkühlung der konjunkturellen Dynamik geführt haben. 2 / 3
Die mittel- und langfristigen Treiber des Medizintechnikmarktes sind intakt. Dazu zählen Chancen der Digitalisierung aller Bereiche der Gesundheitsversorgung und der demographischen Entwicklung insbesondere der fortschrittlichen Volkswirtschaften und hohe Gesundheitsinvestitionen vieler Schwellenländer. In der Folge hat das Marktforschungsunternehmen Frost & Sullivan mit seiner zu Beginn des Jahres 2022 veröffentlichten Studie zur Entwicklung des globalen Medizintechnikmarktes seine Aussichten zur durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) bis zum Jahr 2025 leicht korrigiert auf durchschnittlich 6 % Wachstum pro Jahr. Das für das MeVis Produktportfolio dominierende Branchensegment bildgebender Verfahren inklusive Software nimmt dabei in 2022 vom Weltmarkt einen relativen Anteil von 8,1 % bzw. eine absolute Marktgröße von ca. 40,4 Mrd. USD ein. Nach Regionen aufgeteilt entfallen die größten Marktanteile 2022 auf Nordamerika (39,1 %), Asien und Pazifik (27,0 %), sowie Europa (26,0 %). 4 / 5
1 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/10/11/world-economic-outlook-october-2022
2 Aktualisierte Konjunkturprognose 2022 und 2023, Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 30. März 2022,https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/konjunkturprognose-2022.html
3 SPECTARIS Jahrbuch 2022/2023, Die deutsche Medizintechnik Industrie, Industrieverband Spectaris, Berlin, November 2022
4 SPECTARIS Jahrbuch 2022/2023, Die deutsche Medizintechnik Industrie, Industrieverband Spectaris, Berlin, November 2022
5 Global Medical Imaging and Informatics Outlook, Frost & Sullivan, published 01.04.2022
Die USA und Europa sind als Exportmärkte für MeVis von regional größter Bedeutung. Die größten Medizintechnikmärkte innerhalb Europas sind Deutschland (25,6 %), Frankreich (14,7 %), Großbritannien (12,1 %) Italien (9,1 %), Spanien (6,3 %) und die Schweiz (4,4 %). Mit einem Anteil von 18,5 % im Jahr 2021 und einem absoluten Exportzuwachs von 12 % sind die USA das wichtigste Zielland europäischer Medizintechnikexporte vor Exporten innerhalb Europas (14,9 %), China (11,8 %) und Japan (6,2 %). Die Zahlen belegen, wie bedeutend die medizintechnische Industrie für Deutschland und die gesamte europäische Wirtschaft ist. Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern nimmt im Jahr 2021 Deutschland als Exporteur mit einem Umsatz von € 46,6 Mrd. weiter den führenden Platz ein. Gemäß einer Auswertung des Branchenverbandes Spectaris und von EuroStat sowie eigener Berechnungen betrug der Umsatz der Medizintechnik in Frankreich € 13,0 Mrd., Italien € 14,4 Mrd., dem Vereinigten Königreich nachrichtlich € 6,8 Mrd. und Dänemark € 4,0 Mrd.6
Die Branche der Medizintechnik, und im Besonderen der Bereich der medizinischen Bildgebung, ist nach wie vor ein für die MMS AG sehr wichtiger Markt. Eine Verlagerung von den dominierenden Märkten USA und Europa nach Asien ist weiterhin zu spüren. Maßgebliche Treiber in den kommenden Jahren werden weiterhin die wachsende Bevölkerung, die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt, vor allem in den Schwellenländern, und das steigende Bewusstsein für die Gesundheit sein. Die zunehmende Digitalisierung, die Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Datenmengen und die Automatisierung der Diagnostik werden darüber hinaus ein erheblicher Treiber sein, sowohl für neue Behandlungsmethoden als auch für neue Geschäftspotentiale.
Die immer mehr voranschreitende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert die Anforderungen an eine moderne und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. In Zukunft wird es durch die Vernetzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten immer häufiger möglich sein, bessere Diagnoseverfahren und maßgeschneiderte Therapien zu konzipieren, die maßgeblich auf künstlicher Intelligenz basieren werden. Das Sammeln und Auswerten von medizinischen Daten wird daher eine wichtige Rolle für die zukünftige Gesundheitsforschung und Diagnostik spielen. Der Einsatz von Algorithmen zur schnelleren und auch exakteren Diagnostik wird uns die kommenden Jahre maßgeblich beschäftigen und einen Wandel in der digitalen Medizintechnik vorantreiben.
Bislang haben sich Medizinprodukte auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) vor allem im Bereich der Bildgebung bewährt. Sie spielen eine große Rolle in der Diagnostik. Die Analyse großer Datenmengen ermöglicht es, pathologische Veränderungen im Bild schnell und zuverlässig zu erkennen. Ärztinnen und Ärzte können auf Basis der KI-Informationen Entscheidungen bezüglich des weiteren Behandlungsverlaufs treffen. Der Honorarumsatz je Arzt/PT Facharzt in Deutschland liegt laut Veröffentlichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der für MeVis primären Fachrichtung Radiologie im Vergleich zu anderen ärztlichen Fachdisziplinen weiterhin an erster Stelle vor der Inneren Medizin. Der Honorarumsatz in der Radiologie stagniert zwischen Q1/2016 bis Q4/2020 mit geringen quartalsweisen Schwankungen auf insgesamt hohem Niveau 7 , so dass wir eine insgesamt stabile Branchenentwicklung auch für die Folgejahre erwarten können.
Wie in den Vorjahren bleiben auch in den Jahren 2021 und 2022 Krebserkrankungen die zweithäufigste Todesursache nach Herz- und Kreislauferkrankungen und sind für insgesamt 24 % aller Todesfälle in Deutschland verantwortlich. 8 / 9 / 10 In der Krebsdiagnostik spielt Künstliche Intelligenz (KI) eine zunehmend wichtige Rolle. Unter anderem bei der Auswertung von Mammographie-Bildern und Lungenaufnahmen zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. Lungenkrebs kann das radiologische Fachpersonal durch KI unterstützt werden. Die Präzision der Detektion verdächtiger Pathologien liegt dabei sogar leicht höher als bei menschlichen Expertinnen und Experten. Auch bei der Bestimmung des Krebsstadiums kann KI eingesetzt werden. Bei der Untersuchung von
6 SPECTARIS Jahrbuch 2022/2023, Die deutsche Medizintechnik Industrie, Industrieverband Spectaris, Berlin, November 2022
7 Honorarbericht für das erste Quartal 2021, veröffentlicht 28.09.2022, Kassenärztliche Bundesvereinigung, https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/17025.php
8 Todesursachenstatistik Deutschland 2020, Statistisches Bundesamt, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=23211-0002#abreadcrumb
9 Sonderauswertung der vorläufigen monatlichen Todesursachen, Statistisches Bundesamt, veröffentlicht 09.11.2022, https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/kontextinformationen-gesellschaft.html?nn=210776#Todes
10 Eurostat, Weekly death statistics, veröffentlicht Nov. 2022, https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Weekly\_death\_statistics&stable
Gewebeproben und der Beurteilung, wie weit sich die Krankheit bereits ausgebreitet hat, kann dem klinischen Fachpersonal von lernenden Algorithmen assistiert werden. Krankheiten können potenziell früher, schneller, kostengünstiger und genauer lokalisiert und quantifiziert werden. Röntgenstrahlungsbasierte Bildgebung ist die am häufigsten eingesetzte Form der diagnostischen Bildgebung und ein dankbares Anwendungsgebiet zur Ausschöpfung des Anwendungspotenzials von Software mit Unterstützung künstlicher Intelligenz. Algorithmen können nicht nur die zeitlich aufwändige Auswertung der Bilder erleichtern, indem sie Auffälligkeiten suchen und markieren. Sie helfen auch dabei, die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten. Algorithmen erkennen das entsprechende Körperteil und stellen die optimalen Bildaufnahmeparameter bereit und prozessieren es zur optimal kontrastierten Darstellung und Wahrnehmung auch kleinster Strukturen durch das menschliche Auge.
Wenn wir auf die Situation bei MeVis blicken, hat die medizinische Bildgebung als Untersegment der Medizintechnik unserer Einschätzung nach weiterhin eine hohe Bedeutung. Hierbei sind Themen wie die multimodale und funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie sowie neue und optimierte Workflows, Computerunterstützung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz die wesentlichen Treiber.
Für MeVis ist das Anwendungsgebiet der Brustkrebsdiagnostik weiter nicht nur das größte Umsatzsegment, sondern auch thematisch ein priorisiertes Segment, in dem wir uns auch zukünftig engagieren werden. Wie auch in den Vorjahren setzt sich die Nachfrage nach dreidimensionalen digitalen Tomosynthese-Systemen, speziell in Europa, fort. Der flächendeckende Einsatz der Technologie führt bei den großen Medizintechnikunternehmen zu einer verstärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten und zugehöriger Software.
Neben dem sehr wichtigen Marktsegment der Brustkrebsdiagnostik ist auch der Bereich der Lungenkrebsdiagnostik sowohl für Frauen wie auch für Männer wichtig, um Lungenkarzinome frühzeitig zu erkennen und nachfolgend die notwendige Therapie einzuleiten. Für das Lungenkrebsscreening zeichnete sich bereits seit mehreren Jahren in den USA die Einführung von entsprechenden Screening Programmen auf der Basis niedrigdosierter CT-Aufnahmen ab. Die Nachfrage nach Lösungen für das Lungenkrebsscreening entwickelt sich weltweit positiv, neue Programminitiativen entstehen insbesondere in Kanada und dem Vereinigten Königreich.
Das operative Geschäft der Gesellschaft setzt sich zusammen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Softwarelizenzen, dem damit verbundenen Wartungsgeschäft und der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) sowie der Erbringung von Dienstleistungen für technische Visualisierungen (Distant Services) sowie im Rahmen von Online-Trainings.
Mit rd. 90 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Medizintechnikunternehmen Hologic, Vital Images und Philips beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Gesamtumsatz der Gesellschaft bei.
Im Geschäftsjahr betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft T€ 18.762 (i. Vj. T€ 16.214). Die Umsatzerlöse entfallen zu 28 % (i. Vj. 30 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 32 % (i. Vj. 34 %) auf Wartungsumsätze und zu 40 % (i. Vj. 36 %) auf sonstige Umsätze, worin u.a. die Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen enthalten sind.
Die Umsatzverbesserung gegenüber dem Vorjahr ist bei den Lizenzerlösen und den Wartungserlösen im Wesentlichen auf den gestiegenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da die Rechnungen überwiegend in USD fakturiert werden. Die verkauften Lizenzen waren nahezu stabil. Die Umsatzverbesserung bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich durch eine Umsatzzunahme im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen, da mehr Dienstleistungen für den Varex Imaging Konzern erbracht wurden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 2.696 (i. Vj. T€ 1.403). Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 2.517 (i. Vj. T€ 1.188) zusammen.
Der Materialaufwand hat sich auf T€ 747 erhöht (i. Vj. T€ 437) und besteht im Wesentlichen aus Fremdleistungen zum Produktbereich Lunge in Höhe von T€ 280 (i. Vj. T€ 199), aus Ausleihung von Mitarbeitern der MBC KG für die Produktentwicklung in Höhe von T€ 180 (i. Vj. T€ 0) sowie aus Materialaufwand im Produktbereich Mammographie in Höhe von T€ 70 (i. Vj. T€ 62). Zudem entfallen T€ 117 (i. Vj. T€ 106) auf Mietaufwendungen für Büroräume, die an die MBC KG weitervermietet werden.
Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im abgelaufen Geschäftsjahr T€ 9.422 (i. Vj. T€ 8.854). Im Berichtsjahr ist die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Gesellschaft wie im Vorjahr bei 104 geblieben. Die Anzahl der studentischen Aushilfen ist konstant bei 1 (i. Vj. 1) geblieben. Ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen sind die jährlichen Gehaltserhöhungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.494 (i. Vj. T€ 3.721). Sie beinhalten insbesondere Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.185 (i. Vj. T€ 1.127), Mietaufwendungen von T€ 552 (i. Vj. T€ 461) sowie Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 444 (i. Vj. T€ 1.183). Die Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten enthielten im Vorjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr einer Patentrechtsklage in Höhe von insgesamt T€ 608.
Die MeVis BreastCare GmbH & Co. KG (MBC KG) hat aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten Verlusts keine Ausschüttung beschlossen.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betragen T€ 178 (i. Vj. T€ 162) und entfallen auf Zinserträge aus dem an die Varex Imaging Deutschland AG gewährten Darlehen.
Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Zinsergebnis und Ertragsteuern (EBIT) stieg im Wesentlichen aufgrund im Vergleich zum Vorjahr höherer Umsatzerlöse und gestiegener sonstiger betrieblicher Erträge um T€ 3.238 auf T€ 7.880.
Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 4 (i. Vj. T€ 11) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von T€ 7.876 (i. Vj. T€ 4.631).
Die im Geschäftsjahr angefallenen Ertragsteuern in Höhe von T€ 87 (i. Vj. T€ 85) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von T€ 87 (i. Vj. T€ 85) sowie dem Aufwand aus der Ergebnisabführung an Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 7.789 (i. Vj. T€ 4.546) ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 0).
Der Gewinn in Höhe von T€ 7.789 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.
Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T€ 133 (i. Vj. T€ 51) getätigt, die im Wesentlichen die Büro- und Geschäftsausstattung betreffen.
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände wurden wie im Vorjahr nicht durchgeführt.
Die Bilanzsumme hat sich auf T€ 31.201 erhöht (i. Vj. T€ 27.534). Bei den Aktiva erhöhte sich das Anlagevermögen um T€ 40 und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 1.895. Die liquiden Mittel erhöhten sich um T€ 1.699. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um T€ 33 erhöht. Das Eigenkapital blieb konstant. Die Rückstellungen erhöhten sich um T€ 690 und die Verbindlichkeiten erhöhten sich um T€ 3.215 Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um T€ 237 verringert.
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme und dem konstanten Eigenkapital auf 57 % (i. Vj. 65 %) verringert, die Fremdkapitalquote ist entsprechend auf 43 % (i. Vj. 35 %) gestiegen.
Das Anlagevermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag um T€ 40 auf T€ 16.699 (i. Vj. T€ 16.659). Wesentlicher Bestandteil ist unverändert ein Darlehen an die Gesellschafterin in Höhe von T€ 16.225 (i. Vj. T€ 16.225).
Das Umlaufvermögen reduzierte sich zum Bilanzstichtag um T€ 3.595 auf T€ 14.369 (i. Vj. T€ 10.774). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vornehmlich aufgrund des Umsatzanstiegs um T€ 1.736 gestiegen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich infolge umfangreicherer Entwicklungsdienstleistungen um T€ 203 erhöht.
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages beläuft sich das Eigenkapital unverändert auf T€ 17.826.
Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 690 auf T€ 3.704 erhöht (i. Vj. T€ 3.014), vornehmlich begründet durch einen Anstieg der sonstigen Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen sind insbesondere aufgrund des gesunkenen Diskontierungszinssatzes um T€ 55 auf T€ 539 gestiegen. Die Steuerrückstellungen sind um T€ 85 gesunken, da der Steuerbescheid für 2019 zwischenzeitlich ergangen ist und im Berichtsjahr erstmals Vorauszahlungen für das laufende Jahr getätigt wurden. Die sonstigen Rückstellungen haben sich u.a. aufgrund gestiegener Personalrückstellungen auf T€ 2.996 erhöht. Die Verbindlichkeiten haben sich im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus im Vergleich zum Vorjahr höherer Ergebnisabführung zum Bilanzstichtag um T€ 3.215 auf T€ 8.176 (i. Vj. T€ 4.961) erhöht. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist aufgrund im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Kundenvorauszahlungen für in Zukunft zu erbringende Leistungen der Gesellschaft um T€ 237 auf T€ 1.495 gesunken.
Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen aus dem laufenden Cashflow. Die liquiden Mittel der Gesellschaft (Kassenbestand, Bankguthaben) haben sich demnach im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 1.699 auf T€ 9.320 erhöht. Dem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 4.857 (i. Vj. T€ 9.131) stehen Auszahlungen an den Gesellschafter aufgrund von Gewinnabführungen in Höhe von T€ 4.546 (i. Vj. T€ 5.704) gegenüber.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr 2021/2022, unter Berücksichtigung von zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Vorgängen, auf T€ 4.857 (i. Vj. T€ 9.131) verringert. Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds in Folge der Entwicklung des USD-Kurses hatten einen positiven Einfluss von T€ 1.329.
Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr zufriedenstellend entwickelt.
Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz und das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Zinsergebnis und Ertragsteuern (EBIT). Regelmäßig erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zusammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.
Der Unternehmenswert von MeVis wird außer von finanziellen auch von nicht-finanziellen Einflussfaktoren bestimmt. Sie betreffen z.B. die nachhaltige Unternehmensführung, die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Kunden und Arbeitnehmern, die Innovationsfähigkeit, Qualitätsmanagement, Umwelt- und Sozialaspekte.
Die Unternehmensziele lassen sich nur erreichen, wenn MeVis als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann und innovative als auch qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen entwickelt, die auch künftig den Kundenanforderungen gerecht werden.
Eine quantitative/finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Indikatoren erfolgt bei MeVis nicht; sie werden nicht zur internen Steuerung herangezogen. Eine separate Nachhaltigkeitserklärung bzw. ein gesonderter Nachhaltigkeitsbericht wird aufgrund der Unternehmensgröße nicht erstellt.
Als deutscher Anbieter von Medizinprodukten sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Bei unseren eigens entwickelten Softwareanwendungen stehen die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von onkologischen Erkrankungen im Vordergrund. Die Software-Applikationen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren, welche meist eine entscheidende Rolle spielen, um eine Krebserkrankung möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können.
Wir treiben Innovationen kontinuierlich voran und investieren in unsere Prozesse, um unseren Kunden erschwingliche, qualitativ hochwertige Produkte anbieten zu können. Wir wollen proaktiv auf die Anforderungen unserer Kunden eingehen, nicht nur in Bezug auf die Effizienz, sondern auch im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit. Aus diesem Grund sind wir bestrebt, enge Partnerschaften mit unseren Kunden zu pflegen und gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, den Bedürfnissen der Zukunft zu begegnen.
Bestandteil unserer Unternehmensstrategie ist dabei auch der schonende Einsatz und Nutzen von Ressourcen (Mensch, Material und Energie). Als nicht-produzierendes Unternehmen liegt unser Fokus hier auf der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern, um diese langfristig für das Unternehmen zu gewinnen und der Bereitstellung eines angenehmen, nachhaltigen Arbeitsumfeldes in einem nachhaltigen Gebäude ohne eigenen Emissionsausstoß.
Mit Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere im Bereich der medizinischen Forschung oder der Krebsbekämpfung, versuchen wir ebenfalls, diesem Anforderungsprofil und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
MeVis verdankt ihre Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeutenden Medizintechnikunternehmen. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells (OEM: Original Equipment Manufacturer/Erstausrüstungshersteller) erfolgt der Vertrieb der Softwarelösungen unter dem jeweiligen Markennamen der Medizintechnikunternehmen, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. In den letzten Jahren hat darüber hinaus die Softwareentwicklungsunterstützung von O-EMs an Bedeutung gewonnen. Zu den wichtigsten Kunden der Gesellschaft zählen seit vielen Jahren Hologic, Philips, Vital Images (ein Tochterunternehmen von Canon/Toshiba) und Varian Medical Systems. Darüber hinaus bestehen intensive Kundenbeziehungen zu Siemens durch das gemeinsame Joint Venture MeVis Breast-Care. Ferner hat MeVis in den vergangenen Geschäftsjahren Entwicklungsdienstleistungen für die Varex Imaging Corporation erbracht. Hierbei handelt es ich um Software-Lösungen für humanmedizinische, tiermedizinische und industrielle Röntgenanwendungen. Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis.
Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Know-how hinsichtlich internationaler Zulassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.
Bei MeVis ist ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung sowie für die Dienstleistungen zur Auswertung medizinischer Bilddaten nach EN ISO 13485:2016 (inkl. MDSAP Audit Model Edition 2 für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle, Vertrieb und Installation in Australien, Canada, USA) zertifiziert. Durch diese und weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Produkte zu entwickeln, die die Anforderungen nach der Europäischen Verordnung für Medizinprodukte 2017/745 "MDR", FDA 510(k) (USA), CMDCAS (Kanada), TGA (Australien), GMP/QSD (Taiwan) und KGMP (Korea) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen. Die Gesellschaft ist in dem Vereinigten Königreich (UK) bei der Medicines & Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) sowie in der Schweiz bei Swissmedic registriert und damit befähigt, Medizinprodukte sowohl auf dem Britischen als auf dem Schweizer Markt in Verkehr zu bringen.
Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.
Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis Medical Solutions AG. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von der Gesellschaft entwickelten Softwarelösungen erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen (Deep Learning und Nutzung von Künstlicher Intelligenz). Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt zu erkennen.
Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Arbeitsabläufe in der klinischen Umgebung erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Produktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.
Die MeVis Medical Solutions AG beschäftigte am Bilanzstichtag 104 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 104) und darüber hinaus 1 studentischen Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 1). Das entspricht insgesamt 95 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 94). Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG sind die Grundlage für den Erfolg der Gesellschaft. Durch ihr Know-how, ihr Engagement und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleistungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. MeVis legt dabei viel Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine finanzielle Anerkennung von individueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem bieten wir gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie Gesundheitstage, Firmenfitness und die finanzielle Unterstützung von Gesundheitsmassagen an, sowie verschiedene weitere Benefits, wie u.a. kostenloses Obst, Tee und Kaffee. Ein besonderes Augenmerk liegt auf zielgruppen- und bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. In gemeinsamer Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten wir interne und externe Schulungen in verschiedensten Themenfeldern an. Wir wollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, ihren aktuellen und zukünftigen Aufgaben bestmöglich zu begegnen.
Das Geschäftsjahr 2021/2022 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen erneut sehr erfolgreich für MeVis. MeVis konnte unter anderem weiterhin an der guten Marktposition von Hologic für Brustkrebs-Screening partizipieren. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden.
Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und die damit verbundene erwartete Stabilität der Umsätze weiterhin aussichtsreich.
Der Vorstand macht nachfolgend die nach § 289a Satz 1 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.
Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschritten:
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Ende des Geschäftsjahres 10 % erreichten oder überschritten, sind weder gemeldet worden noch bekannt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Dementsprechend gibt es auch keine Inhaber derartiger Aktien.
Arbeitnehmer, die am Kapital der MeVis Medical Solutions AG beteiligt sind, üben ihre Stimmrechtskontrollrechte unmittelbar aus.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 6 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 24. Juni 2020.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht derzeit aus einem Mitglied.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AktG und § 6 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist unter den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Für Änderungen der Satzung gelten die §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 6 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Beschlüsse der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere – für die Änderung des Unternehmensgegenstands jedoch nur eine höhere – Kapitalmehrheit bestimmt. Nach § 14 Abs. 2 der Satzung bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine größere Mehrheit verlangen oder weitere Erfordernisse aufstellen. Schreibt das Gesetz eine Kapitalmehrheit vor, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Der Vorstand ist auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien bislang keinen Gebrauch gemacht.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu T€ 130 durch Ausgabe von bis zu 130.000 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Aktienoptionen ausgeübt werden, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. August/28. September 2007 bis zum 31. Dezember 2011 gewährt werden, oder wie die Aktienoptionen ausgeübt werden, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2015 gewährt werden.
Es bestehen keine Hauptversammlungsbeschlüsse auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 6-8 AktG, die zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigen.
Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:
Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MeVis Medical Solutions AG an der MeVis Breast-Care GmbH & Co. KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MeVis Medical Solutions AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht.
Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Unternehmenswebseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich gemacht worden.
Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik, speziell in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie, zunehmend von einer Marktsättigung geprägt. Auch ist zu beobachten, dass das Marktumfeld, in dem sich die Gesellschaft bewegt, zukünftig, bedingt durch aufstrebende Start-up Firmen, noch kompetitiver wird. So entwickeln sich große Anbieter von Medizinischen Plattformen, Medizintechnikunternehmen und forschungsnahe Start-up Unternehmen, die sich hauptsächlich im Segment der medizinischen künstlichen Intelligenz bewegen, zu sehr ernsthaften Wettbewerbern in dem Marktsegment, in dem sich MeVis befindet. Es bedarf weiterhin zunehmender Anstrengungen, den nach Ansicht des Vorstands bestehenden technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation sich aber ausgeprägter zeigt und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik, Intervention und Therapieplanung wird die Optimierung des gesamten klinischen Workflows durch künstliche Intelligenz und Optimierung des medizinischen Reportings eine zunehmende Rolle spielen.
MeVis geht davon aus, dass ihre Kunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software-Lösungen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Kunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für die Geschäftsbereiche Entwicklungsdienstleistungen und Sonstige Befundung bemühen. Der für den Bereich der Digitalen Mammographie relevante Markt für dedizierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von Me-Vis mittel- und langfristig als leicht rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten Anbieter von Medizinischen Plattformen zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Gesamtsystem anbieten, welches zur Optimierung des Workflows dient. Dabei wird das Thema des Reporting eine wesentliche Rolle spielen. Außerdem nimmt weiterhin der Wettbewerb für MeVis' wichtigsten Kunden Hologic durch andere Modalitätenhersteller, vor allem in den USA, zu. Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische Debatten, wie beispielsweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/2023 und darüber hinaus kommen kann.
Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor eine breite Einführung von Lungenscreening, insbesondere im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, an der das Unternehmen durch seine führende Rolle auf Basis des bisherigen Absatzes dieser Produkte überdurchschnittlich partizipieren würde.
Die MMS AG hat eine Risikostrategie implementiert, die Maßnahmen und Verfahren sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Risikomanagementsystem definiert. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unternehmensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Überwachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwicklungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.
Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Es erfolgt durchgehend eine monetäre Quantifizierung der Risiken. Dabei wird nach dem Schadensausmaß in die vier Kategorien gering (unter € 2,5 Mio.), mittel (€ 2,5 Mio. bis unter € 5,0 Mio.), hoch (€ 5,0 Mio. bis unter € 10,0 Mio.) und kritisch (ab € 10,0
Mio.) unterteilt. Es erfolgt eine Nettobetrachtung. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit findet unter Berücksichtigung der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung statt. Dabei wird nach der Eintrittswahrscheinlichkeit in die vier Kategorien sehr gering (0 % bis 5 %), gering (6 % bis 15 %), mittel (16 % bis 25 %) und hoch (26 % bis 100 %) unterteilt. Die Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Ergebniseffekts beurteilt und als "gering" (bis € 1 Mio.), "mittel" (bis € 2,5 Mio.) oder "groß" (> € 2,5 Mio.) klassifiziert. Es sind keine Risiken vorhanden, die gemäß dieser Klassifizierung als "groß" bewertet wurden. Auf Risiken, die wir nach heutiger Einschätzung potenziell als "mittel" klassifizieren, wird gesondert hingewiesen.

Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmenbedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert.
a) Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden und Chancen aus der Gewinnung von zusätzlichen Großkunden
Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Großkunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Beziehungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.
Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Verteilung der Umsätze auf mehr Kunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Medizintechnikunternehmen verringert werden.
b) Risiken aus dem Auslaufen des Vertrags über SecurView™ mit Hologic
Der bis zum 31. Dezember 2021 laufende Vertrag mit dem Medizintechnikunternehmen Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView™ ist im Januar 2022 um drei Jahre verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Aufgrund der sehr großen installierten Basis von SecurView™ im Markt wird auch ab dem 1. Januar 2024 von einem Bedarf an Wartungsdienstleistungen und auch Neulizenzen ausgegangen, so dass mit einer Vertragsverlängerung über den 31. Dezember 2024 zu rechnen ist. Eine mögliche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Geschäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von der Kundenbeziehung zu Hologic werden als "mittel" eingestuft.
c) Chancen und Risiken in Abhängigkeit vom Erfolg der Kunden
Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermarktung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder gelingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. Andererseits kann sich ein großer Absatzerfolg der Medizintechnikunternehmen positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.
d) Risiken im Zusammenhang mit der Produktentwicklung
Seit vielen Jahren investiert MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte. Trotz umfangreicher Marktstudien besteht das Risiko, dass sich dabei kein wirtschaftlicher Erfolg einstellt und dadurch Ressourcen für Projekte eingesetzt werden, für die nur geringe zukünftige Erlöse erzielt werden können. Außerdem könnte es zunehmend schwieriger werden, wirtschaftlich attraktiv scheinende Produkte zu identifizieren.
Die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien ist trotz umfangreicher Marktstudien, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden, grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet. Während MeVis versucht, auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten zu setzen, z.B. durch die Beteiligung der Großkunden an den Entwicklungskosten, bleibt ein finanzielles Risiko bei den notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen.
e) Produkthaftungsrisiken
Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.
f) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken
Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.
g) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern
Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Konzern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen – unabhängig von deren Substanz – erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.
h) Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen
Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro-Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Regel in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird der überwiegende Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung gestellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen werden, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem besteht ein erheblicher Teil der Liquidität sowie die kompletten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.
i) Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Die wesentlichen bei der MMS AG vorhandenen Finanzinstrumente sind ein Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG sowie die liquiden Mittel. Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Außerdem verfügt die Gesellschaft über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Wechselkursrisiken auf unsere Ausführungen zu den Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen.
j) Liquiditätsrisiken
Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z.B. im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungseingänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement sind deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finanzielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 9,3 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 7,6 Mio.). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke zur Begleichung der kurzund mittelfristig fälligen Zahlungsverpflichtungen ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleichzeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von Varex Imaging Deutschland AG, abgesichert durch Patronatserklärungen der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, Varex Imaging Corporation, zu einer möglichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.
a) Risiken aus der Notwendigkeit einer ständigen Produktoptimierung
MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzuentwickeln oder sinnvoll zu ergänzen, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG auswirken.
b) Risiken aus der Weiterentwicklung von PACS-Systemen
Die Gesellschaft entwickelt hochspezialisierte Software zur Befundung im Bereich der Brust-, Lungen- und Leberdiagnostik. Sollte sich der Funktionsumfang der etablierten PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedizierte Software-Applikationen entwickeln. Der Markt für dedizierte Software-Applikation in hochspezialisierten Nischen ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.
c) Risiken aus der steigenden Bedeutung von vollintegrierten Software-Applikationen für klinische Endkunden
Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Software-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschiebung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS-Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Risiken aus der Verfügbarkeit von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern
Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Know-how-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifischen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG haben.
Für ein spezialisiertes Softwareunternehmen wie MeVis ist das geistige Eigentum der entwickelten Softwarelösungen durch Werksspionage in Verbindung mit der Entwendung von Quellcodes oder wichtigen Entwicklungsunterlagen gefährdet. Im Rahmen von dezidierten Hackerangriffen oder Cyber-Security Attacken könnten der Diebstahl oder die Übermittlung von firmeninternen Daten an Mitbewerber die Gesellschaft in erheblichem Maße schädigen oder komplett zerstören. Aus diesem Grund hat MeVis diverse Kontrollmechanismen, Kontrollsysteme und Richtlinien eingeführt, um das Risiko zu minimieren. Zudem wurden Awareness Kampagnen zum Zwecke der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit Medien wie E-Mail, Internet und der damit zusammenhängenden Sicherheit durchgeführt, um insgesamt das Risiko eines Schadenfalls zu mindern.
Seit Beginn des Kalenderjahres 2020 sind Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren. Zwar konnte sich die Wirtschaft weitestgehend erholen, jedoch wirken sich Lieferengpässe, geringe Transportkapazitäten und die Sorge vor zunehmenden Neuinfektionen weiterhin negativ in bestimmten Branchen aus. Auch die Medizintechnik Branche, das Krankenhauswesen und die ärztliche Versorgung sind davon weiterhin betroffen.
Bis jetzt haben wir keine maßgebliche negative Beeinträchtigung unserer Umsatzentwicklung erfahren müssen und auch kein negatives Zahlungsverhalten von Kunden festgestellt. Allerdings nehmen wir wahr, dass das generelle Kauf- und Investitionsverhalten auch durch die steigende Inflation und den zukünftigen Ausblick sehr stark beeinflusst wird. Die Bewertung der aktuellen Krisensituation hauptsächlich durch die Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine beeinflussen auch die Prognose der Gesellschaft für das neue Geschäftsjahr. Es sind nicht nur die steigenden Energiepreise, die Probleme in der Logistik, fehlende Ressourcen und die erhöhte Inflationsrate, sondern auch die damit verbundenen zurückhaltenden Investitionen der Medizintechnikunternehmen und der Krankenhäuser, die in unsere Risikobewertung mit einfließen. Risiken im Zusammenhang mit Pandemien und Kriegen werden als "mittel" eingestuft.
Der Vorstand sieht, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und der damit verbundenen Verlustübernahmeverpflichtung der Varex Imaging Deutschland AG sowie der Patronatserklärung der Varex Imaging Corporation, insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken für die MMS AG.
Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes auf.
Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung am 23. März 2022 bestellten Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen. Die Jahresabschlussprüfung wurde unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten neuen deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, durchgeführt.
Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.
Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss und Lagebericht zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entsprechenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahresabschluss und Lagebericht erstellt wird.
Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Gesetzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss und Lagebericht analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden in angemessenen Abständen aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses beurteilt.
Der Vorstand hat sich gemäß den Empfehlungen des DCGK 2022 ausführlich mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems auseinandergesetzt und keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt.
Das Geschäftsjahr 2021/2022 hat sich für MeVis besser entwickelt, als dies in der Prognose angenommen wurde: In der ursprünglichen Prognose sind wir aufgrund der geschäftlichen Einschätzung unserer Kunden von einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 16,0 Mio. bis € 16,5 Mio. ausgegangen, wogegen der Umsatz im Geschäftsjahr 2021/2022 auf € 18,8 Mio. angestiegen ist. Die bessere Umsatzentwicklung gegenüber der Prognose resultiert im Wesentlichen daraus, dass der erwartete leichte Umsatzrückgang mit Hologic nicht wie erwartet eingetreten ist, sondern sich durch die neue Zusammenarbeit sogar gesteigert hat. Während sich die Umsätze aus dem Lizenzgeschäft entsprechend der Prognose entwickelt haben, haben sich die Umsätze aus dem Wartungsgeschäft entgegen der Prognose besser entwickelt als angenommen. Erfreulicherweise haben sich auch die Erlöse aus Entwicklungsdienstleistungen gegenüber der Prognose verbessert. Die Corona-Pandemie hatte auf das Geschäft der Gesellschaft nur geringe Auswirkungen.
Ein ähnliches Bild ergibt sich beim EBIT: Für diese Steuerungsgröße wurde ursprünglich für das Geschäftsjahr 2021/2022 € 4,0 Mio. bis € 4,5 Mio. prognostiziert. Tatsächlich ist das EBIT auf € 7,9 Mio. angestiegen. Insbesondere die im Vergleich zur Prognose deutlich bessere Umsatzentwicklung sowie das verbesserte Ergebnis aus Währungskursdifferenzen haben zu einem über der Ursprungsprognose liegenden EBIT beigetragen.
Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird trotz Ukraine-Krieg und Energiekrise mit einem zum Vorjahr stabilen Umsatz von € 18,0 Mio. bis € 18,5 Mio. gerechnet. Neben dem stabilen Umsatz mit dem Kunden Hologic werden nur leicht steigende Umsatzerlöse im Bereich Lunge und Leber erwartet. Im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwarten wir einen leichten Rückgang. Für das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Zinsergebnis und Ertragsteuern (EBIT) erwarten wir einen Rückgang in den Bereich auf € 4,5 Mio. bis € 5,0 Mio. Die prognostizierte Stabilität im Umsatz und der gleichzeitige Anstieg der Personalkosten sind neben einem erheblichen negativen Ergebnis aus Währungskursdifferenzen der wesentliche Treiber für die rückläufigen Aussichten des EBIT. Mögliche Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie haben bei der Budgeterstellung eine Rolle gespielt. Es ist sehr schwierig, mögliche Auswirkungen zu bewerten. Auf der einen Seite wissen wir, dass Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) auf Grund aktuell anderer Prioritäten weniger Ressourcen für Investitionen zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite haben wir in den letzten 12 Monaten aber auch keinen durch die Corona-Pandemie bedingten signifikanten Rückgang unseres Geschäfts feststellen können und insoweit auch keine spezifischen Corona-Abschläge auf unser Budget vorgenommen.
Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2022/2023 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen.
Bremen, den 18. Januar 2023
Marcus Kirchhoff
Vorstand
zum 30. September 2022 (Vorjahr: zum 30. September 2021)
31.201.439,42 27.533.595,94
| PASSIVA (ANGABEN IN €) | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | ||||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 1.820.000,00 | 1.820.000,00 | ||
| II. | Kapitalrücklage | 11.461.332,48 | 11.461.332,48 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage |
5.000,00 | 5.000,00 | |||
| 2. Andere Gewinnrücklagen |
4.539.688,30 | 4.539.688,30 | |||
| 4.544.688,30 | 4.544.688,30 | ||||
| 17.826.020,78 | 17.826.020,78 | ||||
| B. | Rückstellungen | ||||
| 1. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver | ||||
| pflichtungen | 538.582,55 | 483.608,00 | |||
| 2. | Steuerrückstellungen | 169.538,59 | 254.344,75 | ||
| 3. | Sonstige Rückstellungen | 2.995.597,10 | 2.275.765,09 | ||
| 3.703.718,24 | 3.013.717,84 | ||||
| C. | Verbindlichkeiten | ||||
| 1. | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 21.890,14 | 26.848,87 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 192.564,08 | 239.758,66 | ||
| 3. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | ||||
| Unternehmen | 7.789.047,86 | 4.545.681,16 | |||
| 4. | Sonstige Verbindlichkeiten -davon aus Steuern € 128.459,97 |
172.831,21 | 149.253,52 | ||
| (i. Vj. € 110.332,84)- | |||||
| -davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | |||||
| € 32.741,78 (i. Vj. € 30.433,26)- | |||||
| 8.176.333,29 | 4.961.542,21 | ||||
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.495.367,11 | 1.732.315,11 | ||
| 31.201.439,42 | 27.533.595,94 |
für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 (Vorjahr: 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021)
| ANGABEN IN € | 2021/2022 | 2020/2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 18.761.530,71 | 16.213.998,72 | ||
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge --davon aus Währungsumrechnung € 2.517.092,27 (i. Vj. € 1.187.652,93)-- |
2.696.116,90 | 1.403.117,47 | ||
| 3. | Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistun gen |
70.263,13 | 44.510,77 | |||
| 676.300,97 | 392.339,40 | ||||
| 746.564,10 | 436.850,17 | ||||
| 4. | Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstüt |
7.979.877,21 | 7.438.929,48 | |||
| zung | 1.441.753,90 | 1.414.929,41 | |||
| 5. | --davon für Altersversorgung € 80.651,15 (i. Vj. € 112.853,04)-- Abschreibungen auf immaterielle Vermö |
9.421.631,11 | 8.853.858,89 | ||
| gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
93.051,82 | 125.513,22 | |||
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen --davon aus Währungsumrechnung € 1.284.834,47 (i. Vj. € 1.127.065,17)-- |
3.494.317,53 | 3.721.182,89 | ||
| 7. | Erträge aus Ausleihungen des Finanzan lagevermögens --davon aus verbundenen Unternehmen € 177.924,81 (i. Vj. € 161.791,14)-- |
177.924,81 | 161.791,14 | ||
| 8. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen --davon aus Aufzinsungen € 3.852,00 (i. Vj. € 10.821,00)-- |
3.852,00 | 10.821,00 | ||
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 87.108,00 | 85.000,00 | ||
| 10. | Ergebnis nach Steuern | 7.789.047,86 | 4.545.681,16 | ||
| 11. Auf Grund eines Gewinnabführungsver trags abgeführter Gewinn |
7.789.047,86 | 4.545.681,16 | |||
| 12. | Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 (Vorjahr: 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021)
| ANGABEN IN € | 2021/2022 | 2020/2021 |
|---|---|---|
| Jahresergebnis vor Gewinnabführung | 7.789.047,86 | 4.545.681,16 |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens |
93.051,82 | 125.513,22 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen |
770.954,56 | 464.569,94 |
| +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge |
-1.362.404,01 | -180.413,12 |
| Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und | ||
| Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- o -/+ der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-1.908.962,48 | 3.901.184,30 |
| Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||
| und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investiti | ||
| -/+ ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-265.523,62 | 341.294,79 |
| +/- Zinsergebnis |
-174.072,81 | -150.970,14 |
| + Ertragsteueraufwand |
87.108,00 | 85.000,00 |
| - Ertragsteuerzahlungen |
-171.722,44 | -655,25 |
| = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
4.857.476,88 | 9.131.204,90 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen |
-133.100,03 | -50.861,10 |
| + Erhaltene Zinsen |
191.763,63 | 162.487,91 |
| = Cashflow aus Investitionstätigkeit |
58.663,60 | 111.626,91 |
| - Gezahlte Zinsen |
0,00 | -54,00 |
| - Auszahlung an Gesellschafter (Gewinnabführung Vorjahr) |
-4.545.681,16 | -5.703.907,05 |
| = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
-4.545.681,16 | -5.703.961,05 |
| Zahlungswirksame Veränderung des = Finanzmittelfonds |
370.459,32 | 3.538.870,76 |
| Wechselkursbedingte Änderungen des | ||
| +/- Finanzmittelfonds |
1.328.975,45 | 128.538,65 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der | ||
| + Periode |
7.621.040,17 | 3.953.630,76 |
| Finanzmittelfonds am Ende der = Periode |
9.320.474,94 | 7.621.040,17 |
für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 (Vorjahr: 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021)
| Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN € | Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Gewinn rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Jahresüber schuss |
Summe |
| Nach § 272 | ||||||
| Abs. 2 Nr. 1 – 3 | gesetzliche | andere Gewinn | ||||
| Stammaktien | HGB | Rücklage | rücklagen | |||
| Stand 01.10.2020/ | ||||||
| 30.09.2021 | 1.820.000,00 | 11.461.332,48 | 5.000,00 | 4.539.688,30 | 0,00 | 17.826.020,78 |
| Stand 01.10.2021/ | ||||||
| 30.09.2022 | 1.820.000,00 | 11.461.332,48 | 5.000,00 | 4.539.688,30 | 0,00 | 17.826.020,78 |
Die MeVis Medical Solutions AG hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 23791 HB).
Der Jahresabschluss ist gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung des Aktiengesetzes aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB.
Das Geschäftsjahr der MeVis Medical Solutions AG umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen auf erworbene Nutzungsrechte für zur Vermarktung bestimmte Software liegt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände zu Grunde:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| EDV-Geräte | 3 |
| Betriebsausstattung | 3 - 10 |
| Mietereinbauten | 5 - 10 |
Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dieser wird nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf der Grundlage der jeweiligen Unternehmensplanung ermittelt. Die geplanten Einnahmenüberschüsse werden mit einem aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleiteten Kapitalisierungszinssatz abgeleitet. Soweit die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, wird dies über eine Zuschreibung berücksichtigt.
Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Pensionsrückstellungen werden mit dem Anwartschaftsbarwert angesetzt. Rückdeckungsversicherungen, die zur Absicherung der Ansprüche der Pensionsberechtigten abgeschlossen sind, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Dieser Wert entspricht zudem den unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Pensionsverpflichtungen mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die zugrundeliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Zeitpunkt der Entstehung mit dem Kurs am Stichtag des Geschäftsvorfalls sowie zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
| ANGABEN in T€ | Anteil am Kapital |
Höhe des Eigenkapitals |
Jahres ergebnis |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. | MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, Deutschland |
51,0 % | 32 | -1 |
| 2. | MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, Deutschland (MBC KG) |
51,0 % | 2.772 | 438 |
Die in der Tabelle gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf den 30. September 2022 bzw. auf das am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr 2021/2022.
Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 250 (i. Vj. T€ 250) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 102 (i. Vj. T€ 64) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der MBC KG sowie in Höhe von T€ 628 (i. Vj. T€ 463) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der Varex Imaging Deutschland AG, Willich und der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, USA.
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 310 (i. Vj. T€ 354). Diese betreffen im Wesentlichen eine Mietkaution in Höhe von T€ 250 sowie Forderungen aus einem Förderprojekt in Höhe von T€ 48.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen eine Auszahlung für in Zukunft abrufbare Softwarelizenzen.
Aufgrund der seit dem 1. Oktober 2017 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG fallen bei der MMS AG grundsätzlich keine Einkommen- und Ertragsteuern mehr an. Die im aktuellen Berichtsjahr entstandenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 87 resultieren aus der Besteuerung der von der Varex Imaging Deutschland AG an die außenstehenden Aktionäre geleisteten Ausgleichszahlung bei der MMS AG gemäß § 16 KStG.
Latente Steuern entstehen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die bei ihrem Ausgleich in späteren Jahren zu Be- oder Entlastungen führen. Aktive latente Steuern entstehen auch aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft sind nach der handelsrechtlich erforderlichen formalen Betrachtungsweise die latenten Steuern nur bei der Organträgerin, der Varex Imaging Deutschland AG, zu berücksichtigen.
a) Grundkapital
Das Grundkapital der MMS AG beträgt T€ 1.820 (2020/2021: T€ 1.820). Es setzt sich aus 1.820.000 (2020/2021: 1.820.000) nennwertlosen Stück-Namensaktien zusammen, welche vollständig eingezahlt sind. Der rechnerische Wert jeder Stückaktie beträgt € 1.
b) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) und resultiert aus den ursprünglich im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft zugeflossenen, über die Erhöhung des Grundkapitals hinausgehenden Emissionserlösen, soweit sie nicht zum Ausgleich des Bilanzverlustes 2013 verwendet wurde, sowie aus der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft im Jahr 2015.
c) Gewinnrücklagen
Gemäß § 150 AktG wurde in 2006 eine gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 gebildet. Da die Summe der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB 10 % des Grundkapitals übersteigt, sind keine weiteren Zuführungen vorzunehmen.
d) Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
e) Mitteilungen gemäß WpHG
Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der MMS AG:
1) Am 5. Januar 2017 hat uns die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (jetzt § 33 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG (jetzt § 34 Abs. 1 WpHG) 73,66 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging Investments BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (jetzt § 33 Abs. 1 WpHG) am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Tochtergesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG (jetzt § 34 Abs. 1 WpHG) 73,66 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging International Holdings BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (jetzt § 33 Abs. 1 WpHG) am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Enkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG (jetzt § 34 Abs. 1 WpHG) 73,66 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (jetzt § 33 Abs. 1 WpHG) am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Urenkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG (jetzt § 34 Abs. 1 WpHG) 73,66 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Varex Imaging Corporation, Varex Imaging International Holdings BV, Varex Imaging Investments BV, Varex Imaging Deutschland AG.
a) Pensionsverpflichtungen
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 973; i. Vj. T€ 903) wird zunächst nach Maßgabe der Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Verzinsung von 4 % wird bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen wurde eine durchschnittliche Fluktuation von 1,5 % p.a. (i. Vj. 1,5 % p.a.) zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. zum Bilanzstichtag mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst (1,77 %; i. Vj. 1,98 %). Der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 1,40 % (i. Vj. 1,39 %). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt T€ 90 (i. Vj. T€ 142). Der Unterschiedsbetrag ist die Differenz aus den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 10-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 7-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag. In der Höhe des Unterschiedsbetrags besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag ist in der Ergebnisabführung an die Varex Imaging Deutschland AG enthalten und hat folglich keiner Abführungssperre unterlegen.
Aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (T€ 433; i. Vj. T€ 419) verrechnet.
b) Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ 170 (i. Vj. T€ 254). Grundlage der Steuerrückstellungen sind die Steuererklärungen bzw. Steuerberechnungen der MMS AG der Jahre 2020 bis 2022.
c) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf T€ 2.996 (i. Vj. T€ 2.276). Von diesen entfallen im Wesentlichen T€ 992 (i. Vj. T€ 574) auf Bonusrückstellungen, T€ 664 (i. Vj. T€ 355) auf ausstehende Rechnungen, T€ 512 (i. Vj. T€ 459) für die Abwehr einer Patentrechtsklage, T€ 385 (i. Vj. T€ 385) auf Rückstellungen für das 13. Gehalt, T€ 268 (i. Vj. T€ 265) auf Urlaubs- und Überstundenrückstellungen sowie T€ 175 (i. Vj. T€ 151) auf Garantierückstellungen.
Im Berichtszeitraum verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 47 und belaufen sich zum Stichtag auf T€ 193. Wie im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die laufende Verrechnung betrafen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 7.789 (i. Vj. T€ 4.546) betreffen die Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Varex Imaging Deutschland AG.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben am 30. September 2022 wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
In diesem Posten sind bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten aus Mehrkomponentenverträgen abgegrenzt. Darüber hinaus werden vereinnahmte Zahlungen aus Wartungsverträgen abgegrenzt, soweit die entsprechende Wartungsleistung noch nicht erbracht wurde.
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:
| ANGABEN IN T€ | 2021/2022 | 2020/2021 |
|---|---|---|
| Erlöse aus Wartung | 5.945 | 5.521 |
| Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen | 5.213 | 4.848 |
| Übrige | 7.604 | 5.845 |
| 18.762 | 16.214 |
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2021/2022 ihre Umsatzerlöse zum überwiegenden Teil in den USA (T€ 14.442; i. Vj. T€ 12.198) mit ihren Kunden Hologic, Varian, Varex, Vital Images und Philips. Dies betrifft sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der Lizenzen als auch die Erlöse aus Wartung und übrige Leistungen. Dementsprechend wurden Umsatzerlöse in Europa in Höhe von T€ 4.320 (i. Vj. T€ 4.016) erwirtschaftet.
Die übrigen Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Weiterberechnung von Personalaufwendungen, Miete und Nebenkosten in Höhe von T€ 1.247 (i. Vj. T€ 1.210).
Die Umsatzerlöse sind teilweise mit Schätzungen behaftet, soweit eine finale Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen lediglich jährlich und nicht zum Bilanzstichtag erfolgt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 2.696 (i. Vj. T€ 1.403). Im Wesentlichen entfallen hiervon auf Kursdifferenzen T€ 2.517 (i. Vj. T€ 1.188). Die Kursdifferenzen sind darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Anteil der Leistungen in US-Dollar abgerechnet wird und auch Liquidität in US-Dollar gehalten wird. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und dessen Unternehmenspolitik folgend, werden keine Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Der Personalaufwand beläuft sich in 2021/2022 auf T€ 9.422 (i. Vj. T€ 8.854). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr auf 104 Mitarbeiter (i. Vj. 104 Mitarbeiter). Davon entfällt 1 (i. Vj. 1) auf Aushilfen. In den durchschnittlichen Zahlen ist der Vorstand nicht enthalten. Es gab keine gewerblichen und einen leitenden Angestellten im aktuellen Geschäftsjahr (i. Vj.: gewerbliche: 0, leitende: 1).
Die Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten enthielten im Vorjahr Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung im Zusammenhang mit der Abwehr einer Patentrechtsklage in Höhe von insgesamt T€ 608.
Hinsichtlich der Aufwendungen aus Kursdifferenzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Sonstigen betrieblichen Erträgen.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft belaufen sich in 2021/2022 insgesamt auf T€ 178 (i. Vj. T€ 162) und betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Zinserträge aus einem festverzinslichen Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG.
Der Zinsaufwand beläuft sich in 2021/2022 auf T€ 4 (i. Vj. T€ 11) und entfällt vollständig auf den Nettoaufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 18 (i. Vj. T€ 19) nach Verrechnung mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von T€ 14 (i. Vj. T€ 8).
Der Finanzmittelfonds ist mit dem Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" identisch. Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgte nach den Grundsätzen des DRS 21.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum 30. September 2022 auf T€ 3.269 (i. Vj. T€ 945). Hiervon entfallen auf Mietverträge T€ 3.141 (i. Vj. T€ 789) sowie auf Leasingverträge T€ 128 (i. Vj. T€ 156). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind in Höhe von T€ 652 innerhalb eines Jahres, in Höhe von T€ 2.332 innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und darüber hinaus in mehr als fünf Jahren fällig.
Bei den Mietverträgen handelt es sich ausschließlich um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflächen. Die Leasingverträge betreffen Kraftfahrzeuge sowie Kopierstationen.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 bestehende Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operating-Leasingverhältnisse von PKW sowie Kopierstationen. Das wirtschaftliche Eigentum und damit das Verwertungsrisiko bei den gemieteten Vermögensgegenständen liegt beim jeweiligen Leasinggeber.
Die MMS AG hat sich in § 3 des Gesellschaftsvertrags der MBC KG verpflichtet, dem verbundenen Unternehmen bei einem die Einlagen übersteigenden Kapitalbedarf umgehend ein Darlehen bis zur Höhe von T€ 820 zu banküblichen Konditionen zu gewähren. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der MBC KG gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die MBC KG zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität kurzfristig auf zusätzliche Darlehen angewiesen sein wird.
Die MMS AG ist teilweise vertraglich verpflichtet, ihre Kunden freizustellen und schadlos zu halten von Kosten, die den Kunden im Zusammenhang mit Streitigkeiten, Klagen und Strafen betreffend die Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen Eigentumsrechten Dritter aus der Nutzung und dem Vertrieb von MeVis-Produkten entstehen. Da die MMS AG Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen ist, gehen wir derzeit nicht davon aus, dass es zu einer Inanspruchnahme der Verpflichtung der Gesellschaft kommt.
Die Gesellschaft führt mit nahestehenden Personen Transaktionen durch, die im Folgenden erläutert werden. Diese sind Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und werden wie unter fremden Dritten gehandhabt.
Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen gehören die gemeinschaftlich geführten Unternehmen MBC KG und MBC GmbH, die Varex Imaging Deutschland AG und über diese die verbundenen Unternehmen des Varex-Konzerns sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat und deren nahen Angehörige.
Folgende Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft betreffen nahestehende Unternehmen:
| ANGABEN IN TAUSEND € | 2021/2022 |
|---|---|
| Mutterunternehmen | |
| Forderungen (aus Darlehensgewährung) | 16.225 |
| Forderungen (aus Dienstleistungen) | 155 |
| Verbindlichkeiten (aus Gewinnabführungsvertrag) | 7.789 |
| Erträge (i. W. Dienstleistungen und Zinserträge) | 962 |
| Aufwendungen (aus Gewinnabführungsvertrag) | 7.789 |
| Übrige verbundene Unternehmen | |
| Forderungen (aus Dienstleistungen) | 575 |
| Erträge (i. W. Dienstleistungen) | 2.684 |
Übersicht über die Besetzung des hauptberuflich für die Gesellschaft tätigen Vorstands und des Aufsichtsrats der MMS AG:
| VORSTAND | ||
|---|---|---|
| Marcus Kirchhoff Vorsitzender Dassendorf |
ab 1.3.2012 |
Mitglied der Gesellschafterdelegation der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Jan. 2017) |
| AUFSICHTSRAT | ||
| Kimberley E. Honeysett Vorsitzende Sandy, Utah, USA |
ab 8.3.2017 |
Senior Vice President, Chief Legal Officer, General Counsel und Corporate Secretary bei der Varex Imaging Corporation Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch land AG (20. Okt. 2016 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt. |
| 2019) Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging Internati onal AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) |
||
| Shubham Maheshwari Stellvertretender Vorsitzender Jericho, New York, USA |
ab 24.3.2021 |
Chief Finance Officer bei der Varex Imaging Corporation Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch land AG (seit 24. Mrz. 2021) |
| Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging Interna tional AG, Schweiz (seit 19. Feb. 2021) |
||
| Sunny Sanyal (Stellvertretender Vorsitzender bis 24.3.2021), Sandy, Utah, USA |
ab 24.9.2020 |
Chief Executive Officer bei der Varex Imaging Corpora tion Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch |
| land AG (seit 27. Sept. 2020) Non-executive Board member der Medical Imaging Tech nology Alliance (MITA) |
Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff, der das Unternehmen als Alleinvorstand leitet. Sein Vertrag wurde im November 2020 verlängert bis März 2026.
Die Gesamtbezüge des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/2022 betragen T€ 316 (Vorjahr: T€ 307) und beinhalten fixe Vergütungsbestandteile inklusive der Nebenleistungen wie Zuschüsse zur Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie die Bemessung der Kfz-Nutzung.
Eine variable, erfolgsabhängige Vergütungskomponente wird von der Gesellschaft nicht gezahlt.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022 beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).
Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder bzw. ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
| Angaben in T€ | 01.10.2021- 30.09.2022 |
|---|---|
| Abschlussprüfungen | 188 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 |
| Steuerberatung | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 |
| Summe | 188 |
Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und geben jährlich gemeinsame Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG ab. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2021 mit Aktualisierung bzw. Ergänzung vom 25. Januar 2022 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DKGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den in den Erklärungen vom 9. September 2021 und 25. Januar 2022 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen. Für den Zeitraum ab dem 9. September 2022 erklären Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 grundsätzlich entspricht bzw. entsprechen wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den 9. September 2022 und steht den Aktionären auf der Unternehmenswebseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.
Der Gewinn in Höhe von T€ 7.789 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.
Die Varex Imaging Deutschland AG hat sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr EUR 1,13 (brutto) je Aktie.
Die MMS AG gehört über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex Imaging-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, USA. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutterunternehmens erhältlich.
Da die MMS AG ausschließlich Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in einen Konzernabschluss einbezogen werden brauchen, ist sie nach § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.
Bremen, den 18. Januar 2023
Marcus Kirchhoff Alleinvorstand
(Anlagenspiegel – Anlage zum Anhang)
| Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN € | 1.10.2021 | Zugänge | Abgänge | 30.09.2022 |
| I. Immaterielle Vermögensge genstände Entgeltlich erworbene Kon zessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Li zenzen an solchen Rechten und Werten |
1.329.859,48 | 0,00 | 0,00 | 1.329.859,48 |
| II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsaus stattung |
1.778.534,62 | 133.100,03 | 0,00 | 1.911.634,65 |
| III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbun dene Unternehmen |
312.042,00 16.225.211,69 16.537.253,69 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
312.042,00 16.225.211,69 16.537.253,69 |
| 19.645.647,79 | 133.100,03 | 0,00 | 19.778.747,82 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.10.2021 | Zugänge | Abgänge | 30.09.2022 | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| 1.329.521,02 | 183,18 | 0,00 | 1.329.704,20 | 155,28 | 338,46 |
| 1.656.741,87 | 92.868,64 | 0,00 | 1.749.610,51 | 162.024,14 | 121.792,75 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 312.042,00 | 312.042,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 16.225.211,69 | 16.225.211,69 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 16.537.253,69 | 16.537.253,69 |
| 2.986.262,89 | 93.051,82 | 0,00 | 3.079.314,71 | 16.699.433,11 | 16.659.384,90 |
"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Bremen, den 18. Januar 2023
MeVis Medical Solutions AG
Marcus Kirchhoff Alleinvorstand
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach §317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen
Wir haben den Jahresabschluss der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird, sowie die im Abschnitt "Nicht prüfungspflichtiger Teil des Lageberichts" des Lageberichts enthaltene Stellungnahme der gesetzlichen Vertreter zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems (Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir mit der Realisierung nicht abgerechneter Umsatzerlöse mit dem Hauptkunden den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a) Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 18.762 betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen, Erlöse aus Wartung und übrige Erlöse. Dabei entfallen auf den Hauptkunden Hologic Inc., Marlborough, Massachusetts/USA, Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.009 (d.s. 53 %), wovon wiederum TEUR 5.123 (d.s. 51 %) auf Erlöse aus Wartungsverträgen, TEUR 4.009 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen und TEUR 877 auf übrige Erlöse entfallen. Aus Einnahmen vor dem Bilanzstichtag resultiert ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.495, der im Wesentlichen aus vereinbarten Abschlagszahlungen von Hologic Inc. resultiert.
Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch in Form von Verträgen zur Verlängerung des Wartungszeitraums mit einer Laufzeit von jeweils zwölf Monaten geschlossen. Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hinaus vereinnahmt die Gesellschaft Umsätze aus Lizenzupgrades bei bereits verkauften Lizenzen. Auf Basis einer von Hologic Inc. aufgestellten und zwischen Hologic Inc. und der Gesellschaft abgestimmten Planung hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl von neu zu schließenden Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic Inc. monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Hierauf aufbauend erstellen die gesetzlichen Vertreter eine Umsatzplanung in Bezug auf Hologic Inc. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres im Nachhinein. Seitens der Gesellschaft werden die im Voraus vereinnahmten Beträge erfolgsneutral passivisch abgegrenzt und entsprechend der Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst.
Für die Monate Mai bis September wurden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt TEUR 629 realisiert, die zum Bilanzstichtag nicht final abgerechnet sind und auf der ursprünglichen Umsatzplanung der gesetzlichen Vertreter für den gesamten Planungszeitraum Mai 2022 bis April 2023 basieren. Da die Umsatzrealisierung infolge der der Planung zugrunde liegenden Einschätzungen und getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die vertraglichen Grundlagen für den Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und Hologic Inc. gewürdigt. Zur Prüfung der realisierten und bereits abgerechneten Umsatzerlöse haben wir Rechnungen, Zahlungseingänge und Belege für bereits erbrachte Leistungen eingesehen. Zur Prüfung der realisierten und nicht abgerechneten Umsatzerlöse haben wir uns weiterhin mit der Planungstreue der Gesellschaft anhand der finalen Abrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden, die jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres vorgenommen worden waren, auseinandergesetzt. Diesbezüglich haben wir Rechnungen, Zahlungseingänge sowie die finale Kommunikation mit Hologic Inc. eingesehen. Zudem haben wir uns ein Verständnis von den wesentlichen Prozessen zur Ermittlung der Umsatzerlöse verschafft und die prüfungsrelevanten Kontrollen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Weiterhin haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Umsatzrealisierung durch Subjektivität, Komplexität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst wurde. Um die Angemessenheit der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir uns insbesondere mit der der Erlösrealisierung zugrunde liegenden Planung auseinandergesetzt und die hierzu getroffenen Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter auf Konsistenz und Stetigkeit hin überprüft. Hierzu haben wir die gesetzlichen Vertreter befragt und zugehörige Nachweise eingeholt.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 3D975F624AD5C8A81886C72C97CCC2EF063BD8C3077BA0B82656A53359473B21 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. März 2022 erstmals als Abschlussprüfer der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, gewählt. Wir wurden am 7. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Dinter.
Hamburg, den 26. Januar 2023
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Christian Dinter) (Isabelle Kühne)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der MeVis Medical Solutions AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der MeVis Medical Solutions AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die MeVis Medical Solutions AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichtes anzupassen.
Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.
Der Finanzbericht steht zum Download im Internet bereit unter: http://www.mevis.de/investor-relations/finanzberichte
| 26. Januar 2023 | Veröffentlichung Geschäftsbericht 2021/2022 |
|---|---|
| 21. März 2023 | Ordentliche Hauptversammlung, Bremen |
| 25. Mai 2023 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2022/2023 |
Jahresabschluss 2021/2022
MeVis Medical Solutions AG Seite 66
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