Annual Report • Mar 30, 2023
Annual Report
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| Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren | Einheit | 2022 | 2021 | Veränderung | Q4 2022 | Q4 2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowarenvolumen | in EUR Mio. | 838,7 | 882,2 | – 5 % | 246,5 | 214,9 | 15 % |
| Bruttowarenvolumen Online | in EUR Mio. | 694,6 | 839,1 | –17 % | 190,4 | 202,1 | – 6 % |
| Bruttowarenvolumen Offline | in EUR Mio. | 144,1 | 43,1 | >100 % | 56,1 | 12,8 | >100 % |
| Wachstum des Bruttowarenvolumens unter konstanter Währung |
in % | – 8% | 15% | –23pp | 12% | –13 % | 25pp |
| Anzahl Bestellungen Online | in Tsd. | 2.645 | 3.120 | – 15 % | 815 | 752 | 8 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert Online | in EUR | 263 | 269 | – 2 % | 234 | 269 | –13 % |
| Anzahl aktive:r Kund:innen Online (zum 31. Dezember) |
in Tsd. | 1.992 | 2.213 | – 10 % | 1.992 | 2.213 | –10 % |
| Mitarbeitende (zum 31. Dezember) | Anzahl | 3.020 | 2.084 | 45 % | 3.020 | 2.084 | 45 % |
| Finanzielle Leistungsindikatoren | Einheit | 2022 | 2021 | Veränderung | Q4 2022 | Q4 2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | in EUR Mio. | 601,0 | 615,5 | – 2 % | 172,9 | 151,7 | 14 % |
| Umsatzwachstum unter konstanter Währung |
in % | –5 % | 27 % | –32pp | 10 % | –1 % | 11pp |
| Bruttoergebnismarge | in % | 46 % | 43 % | 3pp | 50 % | 43 % | 7pp |
| Ergebnisbeitragsmarge | in % | 32 % | 27 % | 5pp | 37 % | 26 % | 11pp |
| Bereinigte EBITDA-Marge | in % | 3 % | 0 % | 3pp | 10 % | 0 % | 10pp |
| Ergebnis je Aktie | in EUR | –1,31 | –1,05 | 25 % | –0,09 | – 0,31 | –71 % |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | in EUR Mio. | 24,0 | – 63,1 | >–100 % | 33,2 | 11,0 | >100 % |
| davon Veränderung des Nettoumlaufvermögens |
in EUR Mio. | 12,6 | – 62,8 | >–100 % | 18,0 | 10,5 | 71 % |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | in EUR Mio. | – 49,3 | –20,0 | >100 % | – 4,6 | –7,1 | –35 % |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | in EUR Mio. | – 10,5 | 110,4 | >–100 % | 10,5 | –2,4 | >–100 % |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zum Ende der Periode |
in EUR Mio. | 99,5 | 131,1 | –24 % | 99,5 | 131,1 | –24 % |
home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika — von Accessoires über Lampen bis hin zu Möbeln bietet home24 seinen aktuell knapp 2,0 Mio. Kund:innen für jede Geschmacks- und Stilrichtung sowie für jedes Budget das passende Produkt an.
Dabei kombiniert home24 auf seiner Plattform ein breites, sorgfältig kuratiertes Sortiment relevanter Drittanbieter-Marken mit einer Vielzahl an Eigenmarken. In Deutschland vertreibt das Unternehmen darüber hinaus mehr als 100.000 weitere Produkte über einen eigenen Marktplatz.
home24 hat seinen Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten (Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Schweiz, Belgien und Italien) und in Brasilien unter der Marke "Mobly" aktiv. Zur Unternehmensgruppe gehört seit dem 1. April 2022 auch die Wohnaccessoires-Marke BUTLERS mit rund 100 Filialen in der DACH-Region und mehr als 25 Franchise-Filialen im übrigen Europa.
UMSATZERLÖSE IN EUR MIO.
601,0 46% 3% BRUTTOERGEBNIS-MARGE
BEREINIGTE EBITDA-MARGE
AKTIVE KUND:INNEN
MITARBEITENDE
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
| 147 | Glossar |
|---|---|
| 149 | Impressum |
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
selten zuvor in der Unternehmensgeschichte hatte home24 mit solchen externen Verwerfungen um zugehen wie im abgelaufenen Geschäftsjahr. Wieder einmal standen am Jahresanfang die Hoffnungen auf eine stabile wirtschaftliche Entwicklung. Ein Abflauen der Pandemie, eine Normalisierung der Lieferketten und eine zuversichtliche Stimmung bei Konsument:innen sollten den Markt für Home & Living 2022 bestimmen.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar setzte diesen Hoffnungen abrupt ein Ende. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft auch in Westeuropa sind bis heute nicht bewältigt. Als unmittelbare Folge stiegen die Energiepreise dramatisch und heizten damit die Inflation an. Die monatlich erfasste Konsumneigung in Deutschland sank auf das niedrigste Niveau seit Beginn der Erfassung Anfang 1991. Die damit verbundene Kaufzurückhaltung für alle diskretionären Güter hat auch den Home & Living-Markt getroffen.
home24 hat in diesem äußerst schwierigen Umfeld rechtzeitig reagiert und schon zu Jahresbeginn einen veränderten strategischen Schwerpunkt gesetzt. Dabei haben wir die Profitabilität auf bereinigter EBITDA-Basis als wichtige Steuerungsgröße in den Mittelpunkt gerückt. Als Folge haben wir trotz des schwierigen Marktumfelds mit einer EBITDA-Marge von 3 % unsere Prognose vom Jahresanfang erreicht. Auch unsere zur Jahresmitte präzisierte Umsatzprognose, die eine Veränderung von –7 % bis +3 % erwartete, konnten wir erfüllen.
Zugleich haben wir die Übernahme der Lifestyle-Marke Butlers vorangetrieben, die wir im April 2022 abgeschlossen haben. Wir verbinden seitdem unsere Eigenmarkenexpertise sowie das Beste aus
Der Vorstand der home24 SE, von links nach rechts: Marc Appelhoff, Philipp Steinhäuser, Brigitte Wittekind
Online- und Offline-Business. In immer mehr Butlers-Filialen werden ausgewählte Artikel von home24 angeboten, die gleich im Shop bestellt werden können. Gemeinsame Aktionen, ein gemeinsames Loyalty-Programm und die Eröffnung von ersten dezidierten home24xButlers-Shops in Berlin und Göttingen waren weitere Meilensteine der Integration im abgelaufenen Geschäftsjahr. Wirtschaftlich ist die Übernahme ein Erfolg, denn seit der Erstkonsolidierung im April 2022 trägt Butlers zum Umsatzwachstum und der Stärkung der Profitabilität bei.
Ein weiterer strategischer Wachstumsschritt war der Start des home24-Marktplatzes im Sommer. Drittanbieter können hier auf eigene Rechnung und mit eigener Logistik auf der home24-Plattform einen enormen Kund:innenkreis erreichen. Gleichzeitig erweitern wir unser Sortiment, können unserer Kundschaft noch mehr Auswahl bieten und müssen die entsprechenden Angebote dennoch nicht selbst bevorraten. Nach einem erfolgreichen Start in Deutschland wurde das Konzept mittlerweile auch in Österreich, der Schweiz und in Frankreich ausgerollt.
Zu den Themen, die uns 2022 vor echte Herausforderungen gestellt haben, gehörte die Stimmung am Kapitalmarkt, die sich befeuert durch Krisenszenarien und Zinserhöhungen deutlich gegen Wachstumsunternehmen drehte. Die hohe Volatilität auch in unserem Aktienkurs bestätigt dies. Auch vor diesem Hintergrund haben wir die Gespräche mit der XXXLutz-Gruppe sehr ernsthaft geführt, um die Stärken zu bündeln und unseren Weg zum Online-Marktführer gestärkt weiter verfolgen zu können. Diese Gespräche mündeten in einem Business Combination Agreement und dem anschließenden Übernahmeangebot. Der von der XXXLutz-Gruppe gebotene Aktienpreis war mit Blick auf das Marktumfeld attraktiv. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass mehr als 92 % aller Aktien im Rahmen des Angebots angedient wurden. Zum Redaktionsschluss dieses Geschäftsberichts stehen noch behördliche Zustimmungen aus, sodass noch kein Closing erfolgt ist. Wir sind überzeugt, dass die neue Konstellation für Kund:innen, Mitarbeiter:innen und andere Stakeholder eine optimale Lösung darstellt.
Ein ausdrücklicher Dank gilt am Ende dieses erneut spannenden Jahres unserem gesamten Team. Wir haben uns als homies gemeinsam zum wiederholten Male in schwierigen Zeiten bewährt und durch unseren Erfolg letztlich auch einen strategischen Marktführer auf uns aufmerksam gemacht, der uns in die Zukunft begleiten möchte. home24 wird auch unter dem neuen Dach seine Eigenständigkeit und seinen Charakter behalten und kann mit einem finanzstarken Eigentümer seine Vision weiter verfolgen, die Go-To-Destination im Home & Living-Markt zu werden.
Berlin, 29. März 2022
Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser
Die home24 SE (nachfolgend auch "Gesellschaft") ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft hat mehrere Tochtergesellschaften, die in Europa im Wesentlichen unter den Marken "home24" und "Butlers" sowie in Lateinamerika unter dem Namen "Mobly" (zusammen nachfolgend auch "Gruppe", "Konzern", "wir" oder "uns") aktiv sind. Die Gesellschaft kann die Finanz- und Gesellschaftspolitik der Tochtergesellschaften direkt oder indirekt kontrollieren.
Die Gruppe sieht sich mit einem breiten Produktsortiment als eines der führenden eCommerce-Unternehmen im Home & Living-Bereich in Kontinentaleuropa und Brasilien. Im Jahr 2022 ist die Unternehmensgruppe durch die Akquisition der Butlers Holding weiter gewachsen. Außerdem hat die Gesellschaft einen Marktplatz eingeführt, durch den das Produktportfolio vervollständigt wird. Unser Online-Kerngeschäft wird durch stationären Handel in Showrooms und Filialen in der DACH-Region und in Brasilien sowie durch mehrere Franchise-Standorte in weiteren europäischen Ländern ergänzt. Darüber hinaus betreiben wir Outlets in Deutschland und in Brasilien, in denen retournierte Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände eine zweite Chance erhalten. Neben den Showrooms, Filialen und Outlets betreibt der Konzern eigene Logistikzentren sowie kleinere Umschlagszentren für Auslieferungen mit der eigenen Auslieferflotte.
Zum 31. Dezember 2022 beschäftigt die Gruppe insgesamt 3.020 Mitarbeitende (2021: 2.084 Mitarbeitende), wobei der Anstieg der Mitarbeitenden im Wesentlichen auf die Butlers-Akquisition zurückzuführen ist.
Wir verstehen uns als verantwortungsvolles Unternehmen, in dem wirtschaftlicher Erfolg im Einklang mit sozialen Zielen und dem Schutz unserer Umwelt stehen soll. Daher engagieren wir uns entlang unserer Wertschöpfungskette und sind stetig auf der Suche nach nachhaltigen Lösungen, um die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu steuern. Im täglichen Handeln wollen wir respektvoll mit Ressourcen umgehen und einen Beitrag zur Bewältigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Herausforderungen leisten. Unser Selbstverständnis als verantwortungsvolles Unternehmen ist seit 2021 ein fester Teil unserer sechs Unternehmenswerte ("We act sustainably").
Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit trägt der Vorstand der Gesellschaft. Dieser wird in alle wichtigen Nachhaltigkeitsthemen eingebunden und berücksichtigt ökologische und soziale Faktoren in unternehmerischen Entscheidungen. Die Steuerung und Koordinierung der Nachhaltigkeitsstrategie und der daraus abgeleiteten Maßnahmen liegt im Nachhaltigkeitsteam, welches dem Bereich GRC (Governance, Risk and Compliance) untergeordnet ist. home24 versteht unter GRC die Fähigkeit, Ziele zuverlässig, nachhaltig und verantwortungsvoll zu erreichen (Governance), Unsicherheiten auf dem Weg dorthin zu berücksichtigen (Risikomanagement) und integer zu handeln (Compliance). Der Bereich GRC ist seit dem Geschäftsjahr 2022 direkt dem CFO der Gesellschaft unterstellt und berichtet regelmäßig an den Vorstand. Das GRC-Team entwickelt konzernweite Leit- und Richtlinien, um u. a. den strategischen Nachhaltigkeitsansatz in allen Geschäftsbereichen zu verankern. Verantwortlich für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten sind die Fachabteilungen und/ oder das Nachhaltigkeitsteam, die bereichsübergreifend Ziele und Maßnahmen definieren. Der Aufbau von Wissen zu Nachhaltigkeitsthemen in den Fachbereichen sowie die Priorisierung von Nachhaltigkeitszielen und -maßnahmen sind ein kontinuierlicher Prozess und werden sukzessive weiterentwickelt.
Im Geschäftsjahr 2022 haben wir den Prozess zur Bestimmung der für uns relevanten Nachhaltigkeitsthemen formalisiert. Zur Wesentlichkeitsbewertung wurden Workshops mit dem Management der Gesellschaft sowie eine Mitarbeitendenbefragung durchgeführt.
Unsere Wesentlichkeitsanalyse folgt den Dimensionen "Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit", "Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit" und "Stakeholder Relevanz". Außerdem haben wir mögliche Nachhaltigkeitschancen und -risiken sowie bestehende Gesetzgebungen in unsere Analyse einbezogen.
Unsere Analyse im Jahr 2022 hat die bestehenden Bereiche Personalmanagement, Lieferkettenmanagement, Klimaschutz und Compliance als wesentliche Handlungsfelder bestätigt. Die einzelnen Unterthemen, die diesen vier Bereichen zugeordnet sind, werden unterdessen entsprechend der Wesentlichkeitsanalyse neu priorisiert. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir insbesondere die Themen Zufriedenheit der Mitarbeitenden, Gesundheit und Arbeitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Retourenmanagement, Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette, CO2- Emissionen und Energiemanagement sowie Compliance vorangetrieben.
Unser nichtfinanzieller Bericht orientiert sich an den Anforderungen der §§ 289b Abs. 1 und 3, 315b Abs. 1 und 3 HGB. Alle berichteten Informationen beziehen sich auf den Konzern, wenn nicht explizit anders angegeben. Eine Zuordnung unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu den gesetzlich definierten nichtfinanziellen Belangen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Entlang der wesentlichen Themen werden in diesem Bericht verschiedene nichtfinanzielle Kennzahlen zugänglich gemacht. Für das Berichtsjahr 2022 hat home24 weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gem. §289c Abs. 3 Nr. 5 HGB festgelegt, um Fortschritte im nichtfinanziellen Bereich quantifizieren zu können.
Auch im Jahr 2022 wurden unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Environment (dt. Umwelt), Social (dt. Soziales) und Governance (dt. Verwaltung / Steuerung) (nachfolgend "ESG") durch die Institutional Shareholder Services group of companies (ISS) bewertet. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung basiert auf ca. 100 ausgewählten branchenspezifischen Kriterien. Um eine Vergleichbarkeit innerhalb der Branche herzustellen, werden die bewerteten Unternehmen einem Rang von eins bis zehn zugeordnet, wobei Unternehmen auf dem ersten Rang die beste relative Leistung innerhalb der jeweiligen Branche vorweisen. Durch unsere Nachhaltigkeitsbemühungen zählen wir im Geschäftsjahr 2022 zu den Top 30 % in unserer Branche. Dennoch sehen wir viel Potenzial, unser Nachhaltigkeitsengagement weiter zu stärken und uns kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Um auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit voneinander zu lernen, suchen wir aktiv Kontakt zu anderen Unternehmen und Organisationen. Beispielsweise beteiligen wir uns an dem Netzwerk Leaders for Climate Action (LFCA) sowie an der Arbeit im Themenkreis Nachhaltigkeit der Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL), indem wir uns mit den Netzwerkpartner:innen über Best Practice Nachhaltigkeitsansätze in der Logistik, die Berechnung des CO2-Fußabdrucks sowie nachhaltige Transformationsprozesse in Unternehmen austauschen.
| Aspekte gem. § 289c HGB |
Arbeitnehmenden belange |
Umweltbelange | Sozialbelange und Achtung der Menschenrechte |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
|---|---|---|---|---|
| Themen bereiche und Unterthemen |
Personalmanagement ■ 2.2 Zufriedenheit der Mitarbeitenden ■ 2.3.1 Weiterbildungs möglichkeiten ■ 2.3.2 Ausbildungs programm ■ 2.4 Gesundheit und Arbeitsschutz ■ 2.5 Diversität und |
Lieferkettenmanagement ■ 3.2.1 Umwelt- und Sozialstandards ■ 3.2.2 Produkt Compliance und -qualität ■ 3.2.3 Verpackungs management ■ 3.2.4 Produktlebenszyklus und Umgang mit Retouren |
Lieferkettenmanagement ■ 3.2.1 Umwelt- und Sozialstandards Compliance ■ 5.1 Compliance Management System ■ 5.3 Datenschutz |
Compliance ■ 5.2 Korruptions bekämpfung |
| Chancengleichheit | Klimaschutz ■ 4.1 CO2-Emissionen und Energiemanagement ■ 4.2 Berichtspflicht im Rahmen der EU-Taxonomie |
Eine gute Corporate Governance bildet die Grundvoraussetzung für die wirksame Verankerung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in einer Organisation. Unter Corporate Governance fassen wir alle Prozesse und Kontrollen zur Führung des Unternehmens sowie das zuverlässige Erreichen von Zielen zusammen. Hierzu gehört auch die Definition von Werten und Leitlinien. Der Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE richten sich in ihrer Arbeit nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dieser enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Unternehmensführung und -kontrolle. Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK sind unserer Entsprechenserklärung zu entnehmen. Seit dem Beginn des Geschäftsjahres 2022 berichtet der Bereich GRC – zusätzlich zu den regulären GRC-Themen – über den Fortschritt der Nachhaltigkeitsaktivitäten an Vorstand und Aufsichtsrat.
Weitere Einzelheiten zur Unternehmensführung sind im Kapitel "Corporate Governance Bericht" dargestellt. Informationen zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht zu finden.
Mit dem Risikomanagement des Konzerns ist ebenfalls der Bereich GRC der Gesellschaft betraut. Die Gruppe führt für alle identifizierten Risiken eine Risikobewertung durch. Corporate Social Responsibility ist ein Bestandteil des Risikomanagements, um Risiken aus nichtfinanziellen Belangen zu identifizieren und zu steuern. Wir betrachten in diesem Zusammenhang soziale Risiken entlang der Lieferkette sowie Umweltrisiken in Zusammenhang mit dem Produktportfolio.
Als einkaufendes Unternehmen trägt die Gruppe, aufbauend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, nicht nur Verantwortung für die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch für die Mitarbeitenden in den Produktionsstätten unserer Lieferanten. Wir haben daher, sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch entlang unserer Lieferkette, verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen sind u. a. folgende:
■ Minderung der Umweltauswirkungen, z. B. durch den weiteren Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, die vertragliche Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung geltender Gesetze und internationaler Vorschriften zum Umweltschutz, den Lieferanten-Verhaltenskodex, den kontinuierlichen Austausch mit unseren Lieferanten, selektive Factory-Audits für potenzielle Lieferanten als Teil des regulären Onboarding-Prozesses, sowie Produkttests zur Kontrolle von einzuhaltenden Grenzwerten.
Durch die Verschärfung unseres Lieferanten-Verhaltenskodex für alle neuen Lieferanten konnten wir im Geschäftsjahr 2022 bereits eine wichtige Vorbereitung für die Pflichterfüllung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umsetzen. Auch für das Jahr 2023 haben wir uns ambitionierte Ziele für die Verbesserung der Prüfung unserer Lieferanten gesetzt.
Als Online-Händler ist für home24 zudem der Schutz von Daten, insbesondere der Schutz von Kund:innendaten, wichtig. Ergriffene Maßnahmen aus dem Bereich Datenschutz können dem Kapitel 5.3 Datenschutz entnommen werden.
Aufgrund unserer wirksamen Maßnahmen zur Risikoprävention konnten wir auch im Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsbeziehungen oder Produkten verknüpft sind, identifizieren, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Aspekte wie Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmendenbelange sowie die Achtung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben könnten. Weitere Informationen zum Thema Chancen und Risiken finden sich im Abschnitt 3 des zusammengefassten Lageberichts.
Die im Geschäftsjahr 2021 neu definierten Werte wurden im Berichtsjahr durch verschiedene Maßnahmen stärker in unserer Unternehmenskultur verankert. Dabei ist die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie. Wir legen großen Wert darauf, die Ideen und Impulse unserer Mitarbeitenden zu hören und zu berücksichtigen, während wir unsere Unternehmenswerte in den Teams kommunizieren. Insgesamt sehen wir Unternehmenswerte und Führungsgrundsätze weniger als ein starres Konstrukt, sondern vielmehr als Leitlinien.
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft verschiedene Maßnahmen initiiert, um die definierten Unternehmenswerte für unsere Mitarbeitenden erlebbar zu machen. Unter anderem wurden sogenannte "Experience Days" wiederholt im Geschäftsjahr 2022 angeboten. Mitarbeitende hatten die Gelegenheit, an Vorträgen und Übungen zu verschiedenen Themen teilzunehmen, um ein besseres, teamübergreifendes Verständnis für unsere Unternehmensstrategie zu gewinnen. Zudem war der Besuch im Outlet und im Showroom Teil des "Experience Days". Im Jahr 2023 soll das Konzept der "Experience Days" durch den Besuch in einem unserer Logistikzentren erweitert und weiteren Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden.
Um die Weiterentwicklung eines gemeinsamen Werteverständnis mit unserem neuen Tochterunternehmen Butlers sicherzustellen, wurden Mitarbeitende von home24 und Butlers zum Thema Unternehmenskultur befragt. Die Ergebnisse wurden transparent an alle Mitarbeitenden kommuniziert, um einen offenen Dialog zu ermöglichen.
Auch neue Mitarbeitende möchten wir von Beginn an bestmöglich bei der Integration und Einarbeitung unterstützen. Im Rahmen von Onboarding-Veranstaltungen erhalten unsere Mitarbeitenden wichtige Informationen über unsere Unternehmenskultur direkt vom Vorstand bzw. von der lokalen Geschäftsführung und lernen die Führungskräfte sowie einzelne Fachbereiche kennen. Um das Leben der Unternehmenswerte im täglichen Handeln sicherzustellen, sind diese Teil des regelmäßigen Feedbackprozesses für unsere Führungskräfte.
Unsere gemeinsam definierten Unternehmenswerte und Grundsätze sind in dem Verhaltenskodex der Gesellschaft und weiteren themenspezifischen Richtlinien verankert. Der Verhaltenskodex bietet den notwendigen Orientierungsrahmen für Mitarbeitende aller Hierarchiestufen, um entsprechend unserer Werte zu handeln. Des Weiteren bekennen wir uns durch unseren Verhaltenskodex zu Gesetzeskonformität, Ehrlichkeit, Respekt, Integrität und Fairness. Diese ethischen Grundsätze sind maßgebend für den Fortbestand von home24. Wir erwarten deshalb uneingeschränkt von allen Mitarbeitenden, sich an unseren Verhaltenskodex zu halten und etwaige Verstöße an unsere Compliance-Abteilung zu melden. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir unseren Verhaltenskodex anhand unserer Unternehmenswerte aktualisiert und für unsere Stakeholder auf unserer Website öffentlich zugänglich gemacht.
Stakeholder sind für uns Individuen, Gruppen oder Organisationen, die unsere unternehmerischen Aktivitäten direkt oder indirekt beeinflussen können, oder aber durch diese beeinflusst werden. Im engeren Sinne sind dies unsere Kundschaft, unsere Mitarbeitenden, unsere Lieferanten und Geschäftspartnern sowie unsere Investor:innen. Im weiteren Sinne zählen darüber hinaus Medien, Politik und Verbände, Wissenschaft, Wettbewerbsunternehmen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, der Verbraucherschutz und Gewerkschaften zu unseren Stakeholdern.
Als global agierendes Unternehmen haben wir vielfältige Schnittstellen zu Umweltschutz, sozialer Verantwortung und gesellschaftlicher Entwicklung. Daher aktualisieren wir regelmäßig die Liste unserer wichtigsten Stakeholder und bewerten die Relevanz des Austauschs mit den verschiedenen Gruppen.
Den direkten und persönlichen Austausch mit unseren Stakeholdern sehen wir als Chance, Anforderungen und Bedürfnisse besser zu verstehen sowie das Vertrauen in die Gruppe zu stärken.
Zum Jahresende 2022 beschäftigte die Gruppe 3.020 Mitarbeitende an 153 Standorten in fünf Ländern. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die strukturelle Entwicklung unserer Mitarbeitenden in den Jahren 2022 und 2021.
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Segment Europa | 2.213 | 997 |
| Segment LatAm | 807 | 1.087 |
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| weiblich | 1.703 | 823 |
| männlich | 1.315 | 1.261 |
| divers | 2 | n/a |
Der Anstieg der Gesamtzahl der Mitarbeitenden im Segment Europa (zum Stichtag 31.12.2022) ist maßgeblich auf die Akquisition der Butlers-Gruppe zurückzuführen. Wir freuen uns, dass sich insbesondere der Anteil weiblicher Beschäftigter in der Gruppe erhöht hat (2021: 40%, 2022: 56%). Des Weiteren haben wir im Geschäftsjahr 2022 damit begonnen, das diverse Geschlecht als neutrale Geschlechtsoption für alle unsere neuen Mitarbeitenden aufzunehmen. Daher gehen wir insgesamt von einem höheren Anteil diverser Beschäftigter aus.
| in % | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| unter 30 Jahren | 44 | 46 |
| zwischen 30 und 50 Jahren | 48 | 51 |
| über 50 Jahren | 8 | 3 |
Auch im Berichtsjahr 2022 machen unsere Mitarbeitenden zwischen 30 und 50 Jahren den größten Anteil unserer Beschäftigten aus (ca. 48 %). Der Anteil an über 50-jährigen Mitarbeitenden hat sich von 2021 auf 2022 leicht erhöht. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag im Berichtsjahr bei 33 Jahren (2021: 32 Jahre). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit betrug 3 Jahre und 1 Monat und konnte im Vergleich zum Vorjahr (2021: 2 Jahre und 0 Monate) erhöht werden. Da wir sowohl im Filial- als auch im Logistikbetrieb aufgrund saisonaler Schwankungen auf die Unterstützung von Aushilfskräften zurückgreifen, betrachten wir außerdem die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit unserer Zentralfunktionen im Segment Europa als relevanten Indikator der Mitarbeitendenbindung. So lag die Betriebszugehörigkeit in den zentralen Funktionen im Jahr 2022 bei durchschnittlich 5 Jahren und 3 Monaten. Wir werten die Betriebszugehörigkeit unserer Kernbelegschaft als Indikator dafür, dass wir mit unserer Unternehmenskultur sowie den Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten ein attraktives Arbeitsumfeld schaffen. Darüber hinaus ist ein großer Anteil der Mitarbeitenden in den zentralen Funktionen im Segment Europa unbefristet angestellt (2022: 86 %).
Im Jahr 2022 konnten wir insgesamt 1.929 neue Mitarbeitende (2021: 1.209) in der Gruppe willkommen heißen (Neueinstellungen in den Segmenten Europa und LatAm sowie Neuzugänge durch die Butlers-Akquisition). Von unseren neuen Mitarbeitenden waren 1.286 Frauen, 641 Männer und 2 diverse Mitarbeitende. Die neuen Mitarbeitenden entfielen mit ca. 86 % auf das Segment Europa (insbesondere Butlers) und mit 14 % auf das Segment LatAm.
Zum 31. Dezember 2022 arbeiteten 1.871 Mitarbeitende in Vollzeit sowie 1.149 Mitarbeitende in Teilzeit (2021: 1.805 in Vollzeit und 279 in Teilzeit), davon 958 weibliche, 190 männliche und 1 diverse:r Mitarbeitende. Gemessen an der Gesamtzahl aller Beschäftigten arbeiteten zum Jahresende 2022 ca. 38 % der Belegschaft in Teilzeit (2021: 13 %). Der Anstieg der Beschäftigten in Teilzeit ist zum einen auf das Filialgeschäft der Butlers-Gruppe zurückzuführen, in dem ein wesentlicher Teil der Beschäftigten in Teilzeit angestellt ist. Darüber hinaus spiegelt die Teilzeitquote von 38 % unsere Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung wider.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Anspruch genommene Elternzeit in den Jahren 2022 und 2021:
| 2022 | 2021 |
|---|---|
| 3 | 5 |
| 1 | 2 |
Mit ihrem Engagement, ihrem Wissen und ihrer Leidenschaft stellen unsere Mitarbeitenden eine wichtige Ressource für unseren Unternehmenserfolg dar. Unser Ziel ist es daher, uns als Arbeitgeber stetig weiterzuentwickeln und faire Konditionen sowie attraktive Vorteile für unsere Mitarbeitenden anzubieten. Hierbei möchten wir unsere neuen Mitarbeitenden der Butlers-Gruppe kontinuierlich stärker in die bestehenden Strukturen integrieren.
Die transparente Kommunikation gegenüber unseren Mitarbeitenden ist uns ein besonderes Anliegen. Um den Austausch mit- und untereinander zu fördern, hat die Gesellschaft im Jahr 2022 ein neues Intranet eingerichtet, um die Mitarbeitenden über relevante Themen zu informieren und untereinander zu vernetzen. In unserem Intranet veröffentlicht der Vorstand wöchentlich eine Mitteilung an die Mitarbeitenden, in der aktuelle Themen zusammengefasst werden. Zudem werden alle Mitarbeitende im Segment Europa monatlich in sogenannten Townhall-Meetings über aktuelle Entwicklungen, strategische Themen, unternehmensinterne Projekte und andere wichtige Initiativen informiert. Um alle Mitarbeitenden uneingeschränkt zu erreichen, haben wir die Townhall-Meetings im Geschäftsjahr 2022 in einem hybriden Format durchgeführt. Zudem beantwortet der Vorstand im Rahmen von "Ask-Anything"-Sessions persönlich Fragen von Mitarbeitenden zu aktuellen Themen. Vergleichbare Veranstaltungen finden auch bei unserer Tochtergesellschaft in Brasilien statt.
Um die Bedürfnisse der Mitarbeitenden noch besser zu verstehen, ihre Zufriedenheit zu messen und gezielt an Optimierungen arbeiten zu können, führt die Gesellschaft quartalsweise anonyme Befragungen durch. Über diese sogenannten "Mood Checks" haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Feedback zu geben und Gedanken und Ideen zu teilen. Ähnliche Umfragen setzt unsere Tochtergesellschaft in Brasilien um. Die Befragungsergebnisse werden von unseren HR Business Partner:innen analysiert, Führungskräften vorab zur Verfügung gestellt und in den Townhall-Meetings mit allen Mitarbeitenden geteilt.
Befragungsergebnisse Mood Checks 2022
Die dargestellten Ergebnisse zeigen die durchschnittlichen Antworten der Mitarbeitenden der Gesellschaft über alle Quartale (2022).
1 Durchschnittliche Zustimmung zu der Aussage "Ich verstehe die Unternehmensstrategie (-werte) von home24" auf einer Skala von 0 (ich stimme gar nicht zu) bis 6 (ich stimme voll zu).
Auch im Jahr 2022 konnten wir unseren Mitarbeitenden zahlreiche Vorteile und Programme anbieten, um das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Unternehmen zu stärken.
Im Geschäftsjahr 2022 ist unsere Konzernzentrale in ein neues Bürogebäude umgezogen, welches modernsten Standards entspricht, zur sozialen Vernetzung einlädt und ein ideales Umfeld für die Zusammenarbeit bietet. Neben einer ergonomischen Arbeitsplatzausstattung profitieren unsere Mitarbeitenden von Gemeinschaftsbereichen sowie einem voll ausgestatteten Fitnessstudio. Darüber hinaus haben die Mitarbeitenden der Gesellschaft die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit im Jahr aus dem EU-Ausland zu arbeiten. In Bezug auf die Flexibilität sehen wir einen weiteren Schwerpunkt in der Unterstützung unserer Mitarbeitenden mit Kindern. Unsere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf schließen die einfache Wahrnehmung von Elternzeit und -teilzeit, flexible Arbeitszeiten sowie Angebote für Remote-Arbeit und Sabbaticals ein. Darüber hinaus erhalten Eltern zehn bezahlte Krankheitstage bei der Erkrankung eines Kindes (15 Tage pro Jahr bei unserer Tochtergesellschaft Mobly). In den neuen Büroräumlichkeiten der Konzernzentrale findet sich ein Elternraum inkl. Wickeltisch sowie ein Spielzimmer für Kinder. Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Mitarbeitenden kostenlose Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (s. Kap. 2.4. Gesundheit und Arbeitsschutz) und differenzierte Produkte für die betriebliche Altersvorsorge an. Um die nachhaltige Mobilität der Mitarbeitenden zu unterstützen, subventionieren wir die Nutzung von öffentlichen Transportmitteln sowie ein breites Bike-Leasing-Angebot. Die neue Zentrale verfügt über eine Fahrradgarage mit Ladestationen für Elektrofahrräder sowie Duschen und Umkleidekabinen. Zu den weiteren Vorteilen gehören diverse Firmenveranstaltungen, kostenlose Getränke und Obst und Gemüse im Büro sowie Gutscheine und Rabatte bei home24 und bei weiteren Unternehmen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde außerdem entschieden, die bezahlten Urlaubstage für Mitarbeitende der Gesellschaft ab dem Kalenderjahr 2023 auf 30 Tage pro Jahr zu erhöhen und somit konzernweit zu vereinheitlichen.
Die Vorteile für unsere Mitarbeitenden werden durch ein breitgefächertes Learning- & Development-Angebot abgerundet. Wir bauen diesen Bereich kontinuierlich aus und investieren in den Wissens- und Kompetenzaufbau und die Entwicklung unserer Mitarbeitenden.
Unser Unternehmenswert "We aim high" bedeutet für uns, alle Mitarbeitenden, und damit auch das ganze Unternehmen, kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der Bereich Learning & Development bildet daher eine wesentliche Säule unserer Personalstrategie. Unsere Schulungsmöglichkeiten lassen sich in drei Bereiche einteilen: die Entwicklung von rollenbezogenen Qualifikationen, das Erlernen rollenunabhängiger Fähigkeiten, z. B. den Aufbau persönlicher, fachlicher und methodischer Kompetenzen sowie die Befähigung und Entwicklung unserer Führungskräfte.
Unsere home24-Academy, die zum systematischen Ausbau unserer Lern- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Segment Europa beiträgt, wurde im Berichtsjahr durch den Bereich Learning & Development weiterentwickelt. Für ausgewählte Themen arbeiten wir mit einem Netzwerk externer Trainer:innen zusammen, die unser internes Team mit Inhalten und Schulungen unterstützen. Schließlich setzen wir in sogenannten "Learn from an Expert"-Kursen auf bereichsübergreifenden Wissens- und Erfahrungsaustausch. Hierbei geben Mitarbeitende Einblicke in ihre Arbeit und vermitteln spezifisches Know-how, welches Mitarbeitenden in anderen Fachbereichen zugutekommt. Unsere Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Präsenz und online angeboten.
Im Jahr 2022 lag ein besonderer Fokus darauf, die bereits existierenden Angebote stärker an den Bedarfen unserer Mitarbeitenden auszurichten. Ausgehend von den existierenden generischen Rollenprofilen entwickeln wir zur Förderung rollenbezogener Qualifikationen schrittweise individuelle Lern- und Entwicklungspläne, in denen den Rollen unterschiedliche Erwartungen an die Ausprägung von Kompetenzen zugeordnet werden. So können wir ein effektives Lernprogramm vorschlagen. Im Rahmen von regelmäßigen Leistungsbeurteilungen identifizieren wir außerdem individuelle Weiterentwicklungspotenziale und -ziele unserer Mitarbeitenden.
Ein wichtiger Teil in diesem Entwicklungsprozess ist das optionale 360-Grad-Feedback, welches den Mitarbeitenden nicht nur ermöglicht, Feedback von ihren Vorgesetzten einzuholen, sondern ebenso Rückmeldung an Vorgesetzte zu geben und andere Mitarbeitende um Feedback zu bitten. Insgesamt ist unser Ansatz zur Weiterbildung bedarfsorientiert und setzt bewusst keine Grenzen im Hinblick auf das Zeitkontingent oder das Learning Budget.
Unsere Schulungsangebote zum Erwerb und der Weiterentwicklung rollenunabhängiger Fähigkeiten umfassen Schulungen zu den Themen Kommunikation und Feedback, Projekt- und Selbstmanagement sowie die Einführung eines sogenannten "Train-the-Trainers"-Programms. Letzteres hat das Ziel, interne Moderator:innen und Trainer:innen auszubilden, damit unsere Mitarbeitenden erlernte Kompetenzen weiter in unser Unternehmen tragen können. Abschließend bieten wir Sprachkurse über eine digitale Sprachlernplattform an, um eine gute Verständigung in unserem interkulturellen Team sicherzustellen. Im Jahr 2022 nahmen 162 Mitarbeitende das Angebot zum Sprachenlernen wahr.
Bei der Entwicklung unserer Führungskräfte bildet unser modular aufgebautes Programm LEADING@home24 den Grundbaustein. Dieses Programm ist insbesondere auf den Bedarf von Führungskräften zugeschnitten, die neu in ihrer Rolle sind. Neben grundlegenden Führungskompetenzen werden in den sechs Tagesmodulen auch unsere Werte und Führungsleitlinien sowie wichtige Personalprozesse vermittelt. 38 Führungskräfte haben in 2022 in vier Gruppen (je zwei auf Deutsch und auf Englisch) an LEADING@home24 teilgenommen. Insbesondere für seniore Führungskräfte haben wir unser Angebot an individuellen Weiterentwicklungsthemen im Jahr 2022 mit Hilfe zertifizierter Coaches weiter ausgebaut. Dieses Angebot wurde von 23 Führungskräften wahrgenommen.
Auch bei unserer Tochtergesellschaft in Brasilien wurde das Trainings- und Schulungsangebot in 2022 ausgebaut. Angelehnt an das home24-Schulungskonzept hat Mobly im Jahr 2022 eine Akademie für Schulungen und Weiterbildungen etabliert. Außerdem wurden verschiedene Schulungen für Führungskräfte angeboten. Zudem erhalten Mitarbeitende bei Mobly rollenabhängig ein Budget von bis zu 4.000 BRL für ihre individuelle Weiterbildung, welches sie gemäß eigener Bedarfe und Interessen einsetzen können. Darüber hinaus haben Führungskräfte auf Director-Ebene die Möglichkeit, ein dediziertes Budget für die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden zu beantragen. Im Geschäftsjahr 2022 hat Mobly das Angebot für Stipendien für ein Studium zum Erwerb eines Master of Business Administration ausgeweitet.
Auch im Geschäftsjahr 2022 konnten wir im Segment Europa ein Ausbildungsprogramm mit verschiedenen Berufen anbieten. Insgesamt nahmen im Jahr 2022 53 Auszubildende an unserem Ausbildungsprogramm teil.
Von sechs Auszubildenden, die ihre Ausbildung im Geschäftsjahr 2022 erfolgreich abgeschlossen haben, konnten wir vier Absolvent:innen ein Arbeitsangebot machen und diese ehemaligen Auszubildenden fest anstellen.
Auch im Jahr 2023 werden wir diesen wichtigen Baustein in der Entwicklung unserer Mitarbeitenden fortsetzen. Um das Ausbildungsprogramm der Gruppe zu stärken, unterstützen wir unsere Mitarbeitenden weiterhin dabei, Voraussetzungen zu erwerben, die sie als Ausbilder:innen qualifizieren. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden nicht nur, an notwendigen Lehrgängen teilzunehmen, sondern leisten zudem eine finanzielle Unterstützung.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ist es für uns selbstverständlich, für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden zu sorgen. Zur Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeitenden haben wir in unserer Konzernzentrale ein Fitnessstudio eingerichtet, welches den Mitarbeitenden unbegrenzt zur Verfügung steht. Ergänzend hat die Gesellschaft im Jahr 2022 in unserer Zentrale in Kooperation mit der DAK drei Arbeitsplatzbegehungen mit externen Trainer:innen durchgeführt. Während der Begehung wurden die Mitarbeitenden individuell zur physischen Belastung und Ergonomie am Arbeitsplatz befragt und beraten. Die Analyse unserer Angebote hilft uns, weitere Maßnahmen zur Reduktion der physischen Belastung abzuleiten, um die Vielfalt der gesundheitsfördernden Maßnahmen bei home24 zu steigern und unser übergreifendes betriebliches Gesundheitsmanagement zu stärken.
Bei unserer Tochtergesellschaft Mobly liegt ein besonderer Schwerpunkt darauf, den Krankenversicherungsschutz der Mitarbeitenden über die brasilianischen Standards hinaus zu verbessern. Mobly Mitarbeitende können kostenfrei zu einem verbesserten Krankenversicherungsplan wechseln. Dieser beinhaltet nationale Deckungs- und Erstattungsoptionen, Subventionen für Medikamente sowie den Zugang zu einem medizinischen Netzwerk, welches unter anderem Telefonsprechstunden anbietet.
Ein weiterer Fokus unseres Gesundheitsmanagements liegt auf dem Schutz der psychischen Gesundheit unserer Beschäftigten. Um unseren Mitarbeitenden niedrigschwelligen Zugang zu zertifizierten Psycholog:innen, Stressmanagement- und Resilienz-Schulungen anzubieten, hat die Gesellschaft seit Februar 2022 eine Kooperation mit einem externen Partner. Mit diesem Angebot unterstützen wir die mentale Gesundheit unserer Mitarbeitenden sowohl präventiv als auch akut. Über eine Online-Plattform können unsere Mitarbeitenden unkompliziert und unbegrenzt Termine in der Video-Sprechstunde von Psycholog:innen buchen. Zudem finden sie auf der Plattform verschiedene Informationen und Hilfestellungen rund um die mentale Gesundheit.
Um darüber hinaus unsere Führungskräfte zum Thema psychische Gesundheit zu sensibilisieren, hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 einen Mentale-Gesundheit-Erste-Hilfe-Kurs angeboten, an dem 20 Führungskräfte teilgenommen haben. Unsere Tochtergesellschaft Mobly bietet bereits seit dem Jahr 2021 einen vergünstigten Zugang zu einem Netzwerk von Online-Psycholg:innen sowie Vorträge und Workshops zu Themen wie Meditation, Stretching, Stress- und Angstmanagement.
Zum Thema Arbeitsschutz lässt sich die Gesellschaft von externen Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt:innen beraten und unterstützen. Im Segment Europa finden je nach Gesellschaft mindestens quartalsweise Arbeitsschutzausschusssitzungen statt, in denen auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden abgeleitet werden. Die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft bzw. beauftragte Vertreter:innen der Geschäftsführung und in der Regel zusätzlich mindestens ein:e Sicherheitsbeauftragte:r nehmen an den Sitzungen teil. Sicherheitsbeauftragte sind geschulte Mitarbeitende für Arbeitssicherheit und Gesundheit, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Das Thema Arbeitsschutz wird darüber hinaus durch Arbeitsschutzschulungen an unseren Standorten in die Organisation getragen. Mit hohen Teilnahmequoten an unseren Erste-Hilfe- sowie Brandschutzschulungen, die einen festen Bestandteil unseres Arbeitsschutzkonzeptes darstellen, lagen wir im Jahr 2022 in unseren home24-Outlets, den Logistikzentren der Gesellschaft und der Konzernzentrale über der gesetzlich geforderten Quote an ausgebildeten Erst- und Brandschutzhelfenden von 5 % pro Standort. Arbeitsunfälle, die trotz strenger Sicherheitsvorgaben nicht verhindert werden konnten, werden analysiert, sodass Maßnahmen abgeleitet und weitere Unfälle verhindert werden können.
Die etablierten Schutzkonzepte, die im Rahmen der COVID-19-Pandemie geschaffen wurden, haben wir im Geschäftsjahr 2022 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus bieten wir unseren Mitarbeitenden weiterhin die Möglichkeit, regelmäßig kostenfreie Schutzmasken sowie Point-of-Care (PoC)- Antigen-Schnelltests zu erhalten. Außerdem haben 88 Mitarbeitende der Gesellschaft unser Angebot zur Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus wahrgenommen. 62 Mitarbeitende ließen sich kostenfrei gegen die Grippe impfen.
Diversität zu stärken bedeutet für uns, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden sich gegenseitig mit Respekt und ohne Vorurteile begegnen sowie ihr individuelles Potenzial entfalten können. Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung aller Mitarbeitenden zu fördern, unabhängig von ihrem Alter oder Geschlecht, ihrer Nationalität, ihrer Persönlichkeit oder Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung.
home24 beschäftigt konzernweit 3.020 Mitarbeitende aus verschiedenen Kulturen und Religionen sowie aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten und Generationen.
Diversitätsmerkmale der Mitarbeitenden der Gruppe
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit liegt im Bereich der Geschlechterdiversität. Bei der Besetzung von Vakanzen und Führungspositionen streben wir eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, eingestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Unser Ziel, bis zum 30. Mai 2023 mindestens 25 % der jeweiligen Positionen in Aufsichtsrat und Vorstand mit Frauen zu besetzen, haben wir bereits erreicht. Im Geschäftsjahr 2022 war der Vorstand zu 33 % und der Aufsichtsrat zu 25 % mit Frauen besetzt. Zugleich hat der Vorstand der Gesellschaft gemäß § 76 Abs. 4 AktG die Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf mindestens 30 % (bis zum 30. Mai 2023) festgelegt. In der Gesellschaft lag der Frauenanteil zum Ende des Geschäftsjahres 2022 in der ersten Führungsebene der Gesellschaft (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 0 %. In der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents) betrug der Frauenanteil 13 % (Vorjahr: 20 %). Mobly hat im Berichtsjahr 2022 in der ersten Führungsebene unter dem Vorstand des Tochterunternehmens einen Frauenanteil von 25 % (2021: 17 %) erreicht. Über alle Führungsebenen von Mobly hinweg lag der Frauenanteil bei 19 % (2021: 32 %).
Um Chancengleichheit bei Beförderungen und Neueinstellungen sicherzustellen und den Frauenanteil auch in den Führungsebenen langfristig zu erhöhen, haben wir im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen ergriffen. Manager:innen der Gesellschaft erhalten ein Interviewtraining, in dem Gleichstellung und Anti-Diskriminierung im Auswahlprozess thematisiert werden. Beförderungen und Neueinstellungen ab Director-Ebene (dritte Führungsebene unter dem Vorstand) werden in der home24 SE in einem dedizierten Beförderungs- bzw. Einstellungsausschuss entschieden, in dem unter anderem Diversitätskriterien berücksichtigt werden. So konnten wir im Geschäftsjahr 2022 den Frauenanteil in der dritten Führungsebene der Gesellschaft (auf Ebene Director) auf 39 % (Vorjahr 29 %) erhöhen. Wir konnten bereits insofern Fortschritte im Bereich der Geschlechtergleichstellung erzielen, als dass unsere nachrückenden Führungskräfte zunehmend weiblich sind.
Um neben der Förderung der Geschlechtergleichstellung auch die Chancengleichheit in Bezug auf weitere Diversitätsdimensionen (z. B. Alter, Nationalität, Persönlichkeit, etc.) zu unterstützen, hat die Gesellschaft im Jahr 2022 ein "Unconsicous Bias" Training durchgeführt, an dem 54 Führungskräfte teilgenommen haben. Wesentlicher Inhalt des Trainings war die Sensibilisierung zum Erkennen unterbewusster Vorurteile, insbesondere in Beförderungs- oder Einstellungsprozessen. Weitere Maßnahmen im Rahmen unserer Diversitätsstrategie konzentrierten sich auf die Stärkung unserer LGBTQIA+ Gemeinschaft, zum Beispiel durch die Teilnahme an der "PROUT AT WORK"-Konferenz. Die PROUT AT WORK-Stiftung unterstützt Unternehmen in Deutschland zu LGBTQIA+ Themen im Arbeitsumfeld. Durch die Teilnahme an der Konferenz haben wir wichtige Impulse für unsere Arbeit erhalten und konnten in einen aktiven Austausch mit weiteren Unternehmen treten. Unsere Tochtergesellschaft Mobly schrieb auch im Geschäftsjahr 2022 Stellen über das Unternehmen "Anda Direito" aus, welches sich explizit an die LGBTQIA+ Gemeinschaft richtet. Außerdem organisierte Mobly im Jahr 2022 zwei Vorträge zum Thema sexuelle Identität und unterstützt die Gleichberechtigung von Transgender.
Der interne Austausch und die Sensibilisierung zu Diversitätsthemen wird durch das Diversitätskomitee der Gesellschaft vorangetrieben. Im Jahr 2022 gab das Diversitätskomittee zum Beispiel einen Kurzimpuls zum Internationalen Frauentag in einem unserer Townhall-Meetings und organisierte eine Spendenaktion für ein Frauenhaus in Berlin. Außerdem war das Diversitätskomittee in die Planung der Räumlichkeiten unserer neuen Konzernzentrale eingebunden, um beispielsweise Themen wie die Barrierefreiheit, die Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel von Eltern, oder Anforderungen zur Ausübung religiöser Praktiken, einzubeziehen.
Zur Förderung von Diversität bekennen wir uns auch durch unseren Unternehmenswert "We are diverse", der im Verhaltenskodex der Gesellschaft verankert ist. Mitarbeitende von home24 sind zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtet. Dieser legt unter anderem fest, dass niemand aufgrund von Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer Persönlichkeitsmerkmale diskriminiert werden darf. Mitarbeitende, die Vorfälle melden möchten, haben die Möglichkeit, sich an die Whistleblower-Hotline der Gesellschaft zu wenden sowie die jeweilige Personalabteilung der Gesellschaft, den Vorstand bzw. die zuständige Geschäftsführung direkt zu kontaktieren. Außerdem haben wir ein Anti-Diskriminierungsteam gebildet, das für betroffene Mitarbeitende erreichbar ist und gemeldete Fälle vertraulich behandelt.
Im Jahr 2022 wurden im Segment Europa keine und im Segment LatAm drei Hinweise auf Aussagen mit diskriminierendem Charakter gemeldet. Jedem Diskriminierungsverdacht wird nachgegangen. Tatsächliche Diskriminierungsfälle werden mit den betroffenen Personen, teilweise unter Einbeziehung der entsprechenden Teams sowie der Personalabteilung, aufgearbeitet. So konnte in 2022 insbesondere das Bewusstsein für kritische Ausdrucksweisen geschärft werden. Die Hinweise nehmen wir ferner zum Anlass, die Entwicklung von präventiven Maßnahmen gegen Diskriminierung im Unternehmen gezielt voranzutreiben.
Unsere Lieferkette für das Kerngeschäft lässt sich in drei Phasen unterteilen.
In der ersten Phase werden die von uns angebotenen Artikel eingekauft. home24 betreibt keine eigene Produktion, sondern lässt Produkte von Dritten fertigen bzw. kauft Fertigware ein. Mit unseren Anforderungen an unsere Lieferanten möchten wir sicherstellen, dass soziale und ökologische Vorgaben beachtet werden (s. Kap. 3.2.1. Umweltund Sozialstandards und 3.2.2. Produkt Compliance und -qualität). Für das Segment Europa beziehen wir unsere Produkte vorwiegend aus Deutschland, Osteuropa sowie aus Asien. Unsere brasilianische Tochtergesellschaft arbeitet vorrangig mit lokalen Herstellern zusammen sowie in geringerem Maße mit Lieferanten aus Asien.
Im Geschäftsjahr 2022 konnten wir für unser Kerngeschäft im Segment Europa 54 neue Lieferanten als Geschäftspartner gewinnen. Hierbei wurden vor allem regionale Partnerschaften fokussiert: 65 % der neuen Lieferanten im Segment Europa sind deutsche Lieferanten. Im Segment Latam haben wir 48 neue Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten abgeschlossen. Bei 96 % handelt es sich ebenfalls um lokale (brasilianische) Lieferanten.
In der zweiten Phase werden unsere Produkte direkt an die Kundschaft ausgeliefert oder zu unseren Lägern transportiert. Wir betreiben fünf Logistikzentren in Deutschland und fünf Läger in Brasilien. In den Logistikzentren werden die Produkte entweder direkt umgeschlagen und anschließend zu den Distributionszentren unserer Frachtspediteure transportiert oder eingelagert und zu einem späteren Zeitpunkt an unsere Kund:innen ausgeliefert. Um unsere Logistik möglichst effizient und ressourcensparend zu halten, liegen bei uns nur besonders häufig nachgefragte Artikel auf Lager. Neben den Logistikzentren betreiben wir weitere, kleinere Umschlagszentren, die uns helfen, Transportwege für Auslieferungen mit unserer eigenen Flotte zu optimieren. In der Phase der Distribution setzen wir uns außerdem mit dem Verpackungsmanagement für unsere Produkte auseinander (s. Kap. 3.2.3. Verpackungsmanagement).
Die dritte Phase bilden die Produktnutzung und das Retourenhandling. Neben verschiedenen kund:innenorientierten Maßnahmen mit dem Ziel, den Produktlebenszyklus zu verlängern, betreiben wir insgesamt zehn Outlets in Deutschland und Brasilien, in denen retournierte Produkte eine zweite Chance erhalten. Dieses Konzept hilft uns insgesamt, Ressourcen auf verantwortungsvolle Weise zu nutzen (s. Kap. 3.2.4. Produktlebenszyklus und Umgang mit Retouren).
Ein fester Bestandteil der Rahmenverträge unserer europäischen Gesellschaften ist ein Lieferanten-Verhaltenskodex, der definiert, welche Mindeststandards im Bereich Umwelt und Soziales von unseren Lieferanten und deren Sub-Lieferanten erwartet werden. Zu den grundlegenden vertraglichen Pflichten unserer Lieferanten gehören das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Einhaltung von Arbeits-, Ruhe- und Urlaubszeiten, eine faire Entlohnung sowie die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden und die Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit. Auch unsere Tochtergesellschaft Mobly legt soziale Mindeststandards im Rahmen eines Ethikkodex fest. Die Gruppe duldet keine Form von Korruption, Bestechung, Diskriminierung oder anderweitige Menschenrechtsverletzungen. Des Weiteren verpflichten wir alle Lieferanten zur Einhaltung der geltenden Gesetze und internationalen Vorschriften zum Umweltschutz. Mit der Vertragsannahme werden alle neuen Lieferanten daran gebunden, unsere Verhaltensgrundsätze zu befolgen. Außerdem räumt der Lieferanten-Verhaltenskodex der Gesellschaft das Recht ein, die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze im Rahmen von unangekündigten Audits auf Angemessenheit und Wirksamkeit zu prüfen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, jegliche Geschäftsbeziehung zu beenden, wenn gegen die internationalen Prinzipien verstoßen wird, keine Maßnahmen ergriffen werden können, um derartige Verstöße zu beheben, oder wenn wiederholte bzw. systematische Verstöße erkennbar sind.
Neben der Selbstverpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung des Verhaltenskodex bzw. des geltenden Rechts erfolgt im Falle von neuen Lieferanten aus Asien vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit der home24 SE eine Prüfung des Lieferanten anhand verschiedener Kriterien auf deren nachhaltige Liefertauglichkeit durch unser Team in Shenzhen, China (sog. Factory Audits). Zu diesen Kriterien gehören neben der Produktqualität und technologischen und finanziellen Kriterien auch allgemeine Unternehmensaspekte, wie die Organisation des Betriebs, das Mitarbeitenden-Know-how, der Eindruck vom Management, die Produktion, und seit 2020 auch soziale Kriterien wie menschenwürdige Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung.
Durch die im Rahmen der Prüfung durchgeführten Werksbesuche wird ein Eindruck der vorherrschenden Arbeitsbedingungen gewonnen, die im Falle erkennbarer Missstände aufgenommen und im Austausch mit dem Lieferanten aufgearbeitet werden. Sind die Missstände schwerwiegend oder nicht behebbar, wird von einer Geschäftsbeziehung Abstand genommen.
Unsere Tochtergesellschaft in Brasilien nutzt für den Import aus Asien Dienstleistungen eines Einkaufsbüros und das Netzwerk der Gesellschaft in Asien. Vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit neuen Geschäftspartnern führt das dortige Team zudem diverse Hintergrundkontrollen aus öffentlichen Quellen durch, unter anderem zu den Themen Kinderarbeit, Korruption und Geldwäsche.
Die sorgfältige Auswahl von Lieferanten, selektive Factory-Audits sowie die Einhaltung des Lieferanten-Verhaltenskodex haben für uns einen hohen Stellenwert und dienten uns bereits im vergangenen Geschäftsjahr als Vorbereitung auf unsere Pflichterfüllung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes werden wir unsere Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutz im Geschäftsjahr 2023 erweitern.
Neben den Produktionsbedingungen setzen wir uns in der Phase des Einkaufs mit der Herkunft und Qualität der Produktmaterialien auseinander. Dies beinhaltet im ersten Schritt die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten. Zudem sind wir bestrebt, darüberhinausgehende Nachhaltigkeitsstandards zu formulieren, um unser Produktsortiment schrittweise nachhaltiger zu gestalten.
Für uns relevante Sorgfaltspflichten betreffen beispielsweise die Nachverfolgung der Herkunft der von uns vertriebenen Holzprodukte, insbesondere den Import von Holz aus Nichtmitgliedstaaten in die EU. Um die legale Herkunft des verarbeiteten Holzes sicherzustellen, kommen wir allen Sorgfaltspflichten nach, die aus gesetzlichen Vorschriften wie CITES, FLEGT oder der EUTR resultieren. Dies beinhaltet unter anderem die Sammlung von Nachweisen über den Ursprung des Holzes, Dokumenten über die Legalität des Holzschlages, Analysen des Risikos auf Illegalität des Holzes sowie die Implementierung von mitigierenden Maßnahmen (zum Beispiel Durchführung von Tests, um die Holzart zuordnen zu können). In Brasilien stellt unser dortiges Team zudem sicher, dass alle Lieferanten, von denen wir Holzprodukte beziehen, eine IBAMA-Registrierung der brasilianischen Umweltbehörde haben bzw. dass das Holz zertifiziert ist. Zudem dürfen importierte Waren in Brasilien nur dann verkauft werden, wenn sie über das erforderliche INMETRO-Zertifikat des dortigen Nationalen Instituts für
Metrologiestandardisierung und industrielle Qualität verfügen. Das Einkaufsteam von Mobly holt für alle importierten Produkte das entsprechende Zertifikat zur Einhaltung der Mindeststandards für die Produktqualität ein.
Um ihrer Verantwortung als einkaufendes Unternehmen nachzukommen, verpflichtet die Gesellschaft ihre Lieferanten außerdem, die strengen Anforderungen des Produkt Compliance Leitfadens einzuhalten. In diesem werden z.B. akzeptierte Grenzwerte für Chemikalien und rechtliche Sorgfaltspflichten definiert.
Zur Sicherung der Produktqualität haben wir darüber hinaus verschiedene Qualitätskontrollen für die Prüfung unserer Produkte implementiert. Unsere Kolleg:innen in Shenzhen, China, unterstützen uns bei der Auswahl der dort ansässigen Lieferanten, bei der Durchführung relevanter Qualitätskontrollen in den Produktionsstätten, der Durchführung selektiver Factory-Audits und der Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten. Außerdem erfolgen partielle Belastungstests, Geruchstests, Drop-Tests und Serial-Checks sowie weitere Qualitätsprüfungen (bspw. im Hinblick auf Farbe, Muster, Bestandteile, Umfang, Aufbau, Funktionalität), sowohl im Lager als auch beim Lieferanten vor Ort. Zur Wahrung der Produktsicherheit werden zudem die Kennzeichnung auf der Verpackung (bspw. Warnzeichen) und Montageanleitungen gesichtet. Unter Einbeziehung von Reklamationsstatistiken veranlassen wir die Durchführung von weiteren, anlassbezogenen Prüfungen bzw. Tests zur Sicherung der Produktqualität.
Produkte, die nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, sondern darüber hinaus spezifische Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, kennzeichnen wir auf den Produktdetailseiten mit den jeweiligen Qualitätssiegeln. Wir betrachten Nachhaltigkeitsstandards für unsere Produkte als ein essenzielles Querschnittsthema. Das bedeutet, dass wir anstreben, den Anteil nachhaltiger Produkte in unserem gesamten Produktsortiment zu erhöhen und dies nicht auf die Entwicklung einer dedizierten, nachhaltigen Möbelkollektion beschränken. Dies gilt im Besonderen für unser Private Label Sortiment.
Im Jahr 2022 wurden keine Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten oder in Bezug auf die Produktsicherheit und -verantwortung gegen die Gruppe verhängt. Außerdem wurden in 2022 weder ein erhebliches Bußgeld noch nichtmonetäre Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen erhoben. Es gab auch keine Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
Unser Ziel ist es, Abfall entlang der gesamten Lieferkette zu reduzieren und eine umweltschonende Entsorgung zu gewährleisten. Die größten Abfallmengen entstehen in der zweiten Phase unserer Lieferkette (Logistik und Distribution) durch die Versandverpackung unserer Produkte. Die häufigsten Abfallarten in unseren Logistikzentren und Outlets sind Altpapier (insbesondere Kartonage durch Versandverpackungen) und Kunststoffverpackungen. Darüber hinaus entstehen Holzabfälle und Sperrmüll im Fall von beschädigter Ware.
Unser Ansatz zur Verwendung von Verpackungsmaterialien basiert auf Kund:innenorientierung. Um die Beschädigung von Produkten – und somit vermeidbaren Abfall – zu reduzieren, ist eine sichere Verpackung im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung unverzichtbar. Des Weiteren wächst mit zunehmenden Bestellungen auch die Menge an notwendigem Verpackungsmaterial. Großen Mengen an Verpackungsabfall, die im Online-Versandhandel typischerweise anfallen, wirken wir entgegen, indem wir die von unseren Lieferanten gelieferten Waren in der Regel nicht zusätzlich umverpacken. Dekorationsartikel der Marke Butlers kaufen wir in großen Transportverpackungen bei den Lieferanten ein, wobei nur wenige Artikel zusätzlich einzeln verpackt sind. So wird die Menge an entstehendem Verpackungsabfall deutlich reduziert. Dekorationsartikel
von Butlers werden grundsätzlich unverpackt an die Kundschaft weiterverkauft und erhalten lediglich ein Anhängeetikett oder Label mit den entsprechenden Preis- und Produktinformationen. Verkaufsverpackungen werden ausschließlich dann genutzt, wenn die Produktbeschaffenheit eine Verpackung erfordert, oder diese aus Sicht unserer Kund:innen einen erheblichen Mehrwert bietet. Außerdem sind die Lieferanten der europäischen Gesellschaften angehalten, Verpackungen aus wiederverwendbaren oder recyclingfähigen Materialien zu verwenden, die von Dritten verwertet werden können.
Ergänzend zu unseren Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktqualität und dem Schutz unserer Produkte durch unsere Verpackungen möchten wir den Produktlebenszyklus durch einen nachhaltigen Umgang mit Retouren und Reklamationen verlängern. Retouren und Reklamationen entstehen beispielsweise, wenn Produkte nicht den Erwartungen der Kundschaft entsprechen oder werden im Falle von Produktfehlern oder Transportschäden ausgelöst. Die Gruppe hat ein effektives System zum Reklamations- und Retourenhandling eingerichtet, um Mängel und Retouren zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Unser Ziel ist es, unsere Kundschaft langfristig sowie ressourcenschonend zufriedenzustellen.
1 Die dargestellten Maßnahmen beziehen sich größtenteils auf die home24 SE und wurden bereits in Teilen konzernweit umgesetzt. Der Anteil von max. 10 % entsorgten Retouren bezieht sich auf die home24 SE.
Unsere Maßnahmen zur Vermeidung von Retouren ab dem Zeitpunkt der Kaufentscheidung beginnen damit, dass wir unsere Kund:innen bestmöglich dabei unterstützen, die richtige Kaufentscheidung zu treffen. In unseren Showrooms und Filialen kann unsere Kundschaft einen Eindruck über die Qualität und Funktion der dort angebotenen Produkte gewinnen. Außerdem können sich unsere Kund:innen von Fachleuten vor Ort beraten lassen, um alle offenen Fragen zu klären. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse und Unklarheiten über das Produkt auszuräumen. Fragen zu nicht ausgestellten Produkten können ebenfalls adressiert werden.
Auch über unsere Plattform und unsere App bieten wir Möglichkeiten für unsere Kund:innen, die für sie passenden Produkte zu finden. Aus diesem Grund haben wir Investitionen getätigt, um unserer Kundschaft zu ermöglichen, besonders häufig nachgefragte Produkte über die home24- App in einer 3D-Visualisierung in den eigenen Räumlichkeiten abzubilden. Zudem optimieren wir kontinuierlich die Produktinformationen in unserem Webshop. Dazu gehören auch Nachhaltigkeitsinformationen zu unseren Produkten, um das Bewusstsein unserer Kundschaft für verantwortungsvollen Konsum zu stärken.
Insgesamt trägt das beschriebene Konzept nicht nur dazu bei, Unsicherheiten vor dem Kauf und/oder Fehlentscheidungen zu reduzieren bzw. zu vermeiden, sondern zahlt auch auf unsere Mission "Happy Homes" ein und schafft die Grundlage für eine lange Produktnutzung.
Neben den umfassenden Kaufentscheidungshilfen tragen unsere Qualitätsprüfungen in den Logistikzentren zu einer Verlängerung des Produktlebenszyklus bei. Die Qualitätsprüfungen umfassen wie beschrieben stichprobenartige Produkttestungen, um Produktfehler in der Herstellung zu identifizieren und zum anderen die selektive Prüfung der Verpackung, um Transportschäden zu minimieren (s. Kap. 3.2.2. Produkt Compliance und Qualität und 3.2.3. Verpackungsmanagement). Darüber hinaus analysieren wir eingehende Produktfehlermeldungen unserer Kund:innen, um diese an unsere Lieferanten zurückzumelden und Ware, die unserem Qualitätsanspruch nicht genügt, aus dem Sortiment zu nehmen bis diese Fehler behoben werden. Diese Maßnahmen dienen der Reduzierung der Retourenquote aufgrund von Produktfehlern in der Herstellung oder Transportschäden, die aufgrund von unzureichender Verpackung entstehen.
Trotz der implementierten Maßnahmen kann es zu Produktfehlern und nicht vermeidbaren Schadensfällen kommen. In diesen Fällen sind wir bestrebt, den Anteil, der der Entsorgung zugeht, zu reduzieren. Für Artikel, die lediglich leichte Mängel vorweisen, bietet die Gesellschaft selektiv einen Ersatzteil- sowie Reparaturservice und weitere Maßnahmen in Abhängigkeit des Mangels an. Diese Angebote können über unseren Kund:innenservice angefragt werden und tragen zur Ressourcenschonung bei,
indem beschädigte Produkte repariert anstatt verschrottet und zusätzliche Transportwege für Retouren vermieden werden. Durch die implementierten Maßnahmen konnten wir unsere Retourenquote im Geschäftsjahr 2022 weiterhin gering (ca. 7 %) halten.
Da wir wissen, dass Retourensendungen im Online-Handel nicht vollständig vermieden werden können, haben wir unser Outlet-Konzept zu einem Teil unseres Geschäftsmodells gemacht. Möbelstücke sowie Dekorationsartikel, die von unserer Kundschaft retourniert werden, bekommen in unseren Outlet-Standorten eine zweite Chance. Dabei werden Transportwege der Retoure analysiert, bevor das jeweilige Outlet und/oder das Outlet-Lager angesteuert wird. Dabei sind wir stets bestrebt kurze Transportwege einzuhalten, um die Umwelt zu entlasten.
Eintreffende Retourensendungen werden von unseren Teams gesichtet und – sofern kleinere Mängel erkennbar sind – aufgearbeitet, bevor sie auf den Verkaufsflächen in den Outlets ausgestellt werden. Das tagesaktuelle Sortiment unserer Outlets ist für unsere Kundschaft jederzeit auf einer dedizierten Website sowie über die sozialen Medien einsehbar. Ist eine Reparatur nicht möglich, werden beschädigte Produkte nach Möglichkeit an Drittverwerter verkauft. Durch unsere implementierten Maßnahmen zur Reduzierung der Entsorgung von Retourwaren und dem Grundsatz, Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen, konnten wir den Anteil der weiter genutzten Retourensendungen der Gesellschaft auf über 90 % maximieren. Die Entsorgung des sehr geringen Anteils an nicht vermeidbarem Abfall wird durch die jeweiligen Standortverantwortlichen in unseren Logistikzentren und Outlets koordiniert. Nach Möglichkeit werden weitere Maßnahmen zur Abfallreduktion implementiert.
Durch die Stärkung des Outlet-Konzeptes können wir Ressourcen auf verantwortungsvolle Weise nutzen und gleichzeitig unsere Kund:innen durch das Angebot von B-Ware und C-Ware für nachhaltigen Konsum sensibilisieren.
Entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette entstehen Treibhausgasemissionen. Insbesondere durch die Lagerung und Verpackung von Möbeln sowie die Transportwege (Distribution und Logistik; Auslieferungen an Kund:innen), den Energieverbrauch in unseren Büro- und Verkaufsflächen, zentrale Funktionen (inkl. Dienstleistungen, die wir in Anspruch nehmen (z. B. Beratungs- oder Finanzdienstleistungen)) und Hosting unserer Website.
Da die verfügbare Anzahl tatsächlich CO2-neutraler Lösungen bisher begrenzt ist, liegt es in unserer Verantwortung, unseren Emissionsausstoß so gering wie möglich zu halten. Um wirksame Reduktionsmaßnahmen ableiten zu können, messen wir jährlich den CO2-Fußabdruck der Gesellschaft und analysieren das Ergebnis im Hinblick auf die größten Reduktionspotenziale.
Auf Basis unserer Verbrauchsdaten haben wir im Jahr 2022 den ökologischen Fußabdruck der Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft für das Jahr 2021 gemessen. Unsere Messung umfasst alle Standorte der Gesellschaft in Europa im Jahr 2021. Wir berechnen unsere CO2-Emissionen seit dem Jahr 2019 nach den Anforderungen des Greenhouse Gas (GHG) Protocols. Der Standard unterscheidet drei Kategorien von CO2-Emissionen (Scope I, II und III).
Scope I und II Emissionen beinhalten den Energieverbrauch unserer Gebäude (Strom und Heizen) sowie den Kraftstoffverbrauch unserer Dienstwagen und unserer Flotte für die eigenen Auslieferungen. Im Jahresvergleich zeigt sich ein Anstieg der Scope I Emissionen sowie eine signifikante Reduktion der Scope II Emissionen.
Der Anstieg unserer Scope I Emissionen ist maßgeblich durch den Ausbau unserer Fahrzeugflotte getrieben. Während wir den Anteil eigener Auslieferungen an unserem gesamten Transportvolumen steigern, ist der Anteil an Auslieferungen durch externe Dienstleister rückläufig. Dadurch verlagert sich ein Teil der bisher in Scope III bilanzierten Emissionen (Logistik-Emissionen aus Transporten durch externe Dienstleister) in Scope I (eigene Auslieferungen). Somit bewirkt der Ausbau unserer Fahrzeugflotte zwar einen Anstieg der Scope I Emissionen, nicht aber der Gesamtemissionen. Weiterhin ist es uns gelungen, den Anstieg der Scope I Emissionen von dem Wachstum unserer Fahrzeugflotte zu entkoppeln, indem wir begonnen haben, unsere Dienstwagenflotte auf Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge umzustellen. Im Jahr 2022 wurden weitere Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge angeschafft, sodass aktuell über 60 % unserer Dienstwagen elektrifiziert sind.
Die Senkung unserer Scope II Emissionen ist auf Verbesserungen im Bereich Energiemanagement zurückzuführen. Zu den von uns getroffenen Energiesparmaßnahmen gehören zum Beispiel der Umstieg auf LED-Beleuchtung in unseren Showrooms und Outlets sowie ein effizientes Heizkonzept. Ein wesentlicher Baustein unserer Klima- und Reduktionsstrategie ist außerdem die Investition in erneuerbare Energien. Wir haben bereits im Jahr 2018 begonnen, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu fördern, indem wir auf Ökostromtarife umstellen. Im Jahr 2021 (dem letzten Jahr unserer CO2-Messung) haben wir – mit Ausnahme eines Showrooms in Österreich – an allen Standorte der Gesellschaft, an denen wir eigene Stromverträge abschließen, Ökostrom bezogen.
Dies entspricht einem Anteil von 95 % unseres europaweiten Stromverbrauchs an den von uns verwalteten Standorten. Darüber hinaus bezogen wir im Jahr 2021 bereits in einem unserer Outlets Ökogas.
Durch die erzielten Fortschritte konnten wir unserem Ziel, unsere Scope I und II Emissionen bis 2024 um 75 % zu senken (Referenzjahr: 2019), bereits näherkommen und haben seit 2019 eine Emissionsreduktion in Scope I und II um ca. 40 % erreicht.
Im Rahmen der Scope III Bilanzierung erfassen wir Emissionen aus weiteren Geschäftsaktivitäten, z. B. Emissionen durch entstandenen Abfall an unseren Standorten, unseren Wasserverbrauch, Geschäftsreisen und Emissionen durch die Arbeitswege oder Home Office-Aktivitäten unserer Mitarbeitenden sowie Emissionen aus eingekauften Verpackungsmaterialien und weiteren Einkaufsaktivitäten (bspw. Büromaterial, aber auch Dienstleistungen). Darüber hinaus bilanzieren wir in Scope III Emissionen, die durch den Betrieb und die Servernutzung für unsere Website entstanden sind.
Auch im Bereich unserer Scope III Emissionen haben wir wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Emissionsbelastung implementiert:
Die Bilanzierung unserer CO2-Emissionen hilft uns, die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt besser zu verstehen. Anhand unseres berechneten CO2- Fußabdrucks haben wir die wesentlichen CO2-Treiber in unserer Geschäftstätigkeit identifiziert und einige gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduktion implementiert. Durch unsere Fortschritte konnten wir unsere Scope I und II Emissionen bereits um 40 % im Vergleich zum Basisjahr 2019 senken. Auch in Zukunft werden wir weiter nach CO2-armen Lösungen suchen, um unseren Fußabdruck in allen drei Scopes langfristig zu reduzieren.
Darüber hinaus haben wir im Jahr 2022 unseren Emissionsausstoß aus Scope I und II sowie die Emissionen aus unserer Websitenutzung durch das Investment in zertifizierte Projekte kompensiert. Durch unsere Kompensation unterstützen wir Projekte in unseren Herstellerländern. Die Kompensation von nicht vermeidbaren Emissionen ist für uns eine wichtige Ergänzung im Rahmen unserer Klimastrategie, da durch die unterstützten Projekte Emissionen an anderer Stelle vermieden werden bzw. bereits ausgestoßenes CO2 aus der Atmosphäre gezogen wird.
Zuletzt streben wir außerdem einen breiteren, konzerninternen Wissensaustausch an, um Maßnahmen zur Emissionsreduktion in der gesamten Unternehmensgruppe wirksam zu machen.
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken. Daher wurde ein standardisiertes Klassifizierungssystem – die EU-Taxonomie (VO 2020/852 in Verbindung mit Artikel 10 der Delegierten VO 2021/2139) – eingeführt.
Das konkrete Ziel der EU-Taxonomie ist, den Beitrag von Unternehmen zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes in der EU im Sinne des Pariser Klimaabkommens zu messen, um die Emission von CO2 langfristig zu reduzieren. Die Entwicklung der Taxonomie basiert auf einer Auswahl typischer Geschäftsaktivitäten von Unternehmen jener Branchen, die für ca. 80 % des CO2-Ausstoßes in der EU verantwortlich sind. Unternehmen werden mit der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet, Angaben über anteilige Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (sog. CapEx) und Betriebsausgaben (sog. OpEx) offenzulegen, die in Zusammenhang mit den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" stehen. Zu weiteren Umwelt- und Sozialzielen im Sinne der EU-Taxonomie hat die Europäische Kommission bisher keine abschließenden Prüfkriterien formuliert.
Mit Hilfe des EU-Taxonomie Kompasses und der Anhänge I und II der delegierten Rechtsakte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel haben wir die aufgeführten Tätigkeiten identifiziert und die Anwendbarkeit auf unser Geschäftsmodell geprüft. Wie fast alle Dienstleistungs- und Handelsunternehmen gehört die Gruppe keiner der explizit erfassten Branchen an. Daher ist die EU-Taxonomie nur indirekt anwendbar. Für die Prüfung haben wir jene Aktivitäten herangezogen, die typisch für die Branchen Forstwirtschaft, Herstellung von Waren, Energie, Verkehr (z. B. Transport), Baugewerbe und Immobilien (z. B. Nutzungsrechte an angemieteten Büro-, Lager- und Verkaufsflächen) sowie Information und Kommunikation (z. B. IT / Datenverarbeitung) sind.
Im Rahmen unserer Analyse haben wir Wirtschaftsaktivitäten identifiziert, die auf das Umweltziel "Klimaschutz" einzahlen. Aktivitäten, die auf das Umweltziel "Anpassung an die tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen auf den Klimawandel" einzahlen, wie Hochwasserschutz, konnten nicht identifiziert werden.
Auf Ebene der relevanten Wirtschaftsaktivitäten haben wir untersucht, welcher Anteil unserer CapEx (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte), OpEx (mit Schwerpunkt auf Reparatur- und Instandhaltung) sowie Umsätze mit dem Umweltziel "Klimaschutz" zusammenhängt (Taxonomiefähigkeit). Wesentliche taxonomiefähige CapEx und Umsätze ergeben sich in den Aktivitäten "Baugewerbe und Immobilien" sowie "Verkehr".
| CapEx | OpEx | Umsätze | |
|---|---|---|---|
| Taxonomierelevanz | wesentlicher CapEx aus aktivierten Nutzungsrechten und Zugängen in den Bereichen Immobilien und aus der Installation von Elektroladestationen |
keine wesentlichen, taxonomierelevanten Beträge |
wesentlicher Umsatz aus der Auslieferung von Waren mit firmeneigenen Fahrzeugen |
| Taxonomiefähigkeit | TEUR 112.585, davon 70 % (TEUR 78.847) bedingt durch die Erstbilanzierung von Butlers |
unwesentlicher taxonomiefähiger OpEx wird als Teil des nicht taxono mierelevanten OpEx ausgewiesen |
TEUR 5.473 |
Wir haben anschließend in drei Schritten die Konformität des taxonomiefähigen CapEx aus der Wirtschaftstätigkeit "Baugewerbe und Immobilien" und des taxonomiefähigen Umsatzes aus der Wirtschaftsaktivität "Verkehr" geprüft:
Bei Aktivitäten in Nicht-EU-Mitgliedstaaten wurden, soweit existent, analoge Regulierungen herangezogen. Ein Teil der in der Vergangenheit von Butlers angemieteten Gebäude steht unter Denkmalschutz und erfüllt daher nicht die in den technischen Bewertungskriterien festgelegten Standards. Gebäude mit fehlenden Konformitätsnachweisen, z. B. Energieausweisen, und denkmalgeschützte Gebäude mussten wir folglich als nicht taxonomiekonform klassifizieren.
Insgesamt konnten wir im Geschäftsjahr 2022 durch die Anmietung von energieeffizienten Gebäuden bzw. Immobilien, die alle weiteren technischen Bewertungskriterien nach der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, sowie durch die Installation von Elektroladestationen einen taxonomiekonformen CapEx in Höhe von TEUR 32.409 erreichen. Von unserem taxonomiefähigen CapEx sind ca. 29 % taxonomiekonform und zahlen wesentlich auf das Umweltziel "Klimaschutz" ein.
Die Taxonomiekonformität des Umsatzes aus der Auslieferung von Waren hängt davon ab, ob die firmeneigenen Auslieferungsfahrzeuge die technischen Bewertungskriterien erfüllen. Da wir bisher nicht mit emissionsfreien Fahrzeugen ausliefern, ist der Umsatz als nicht-taxonomiekonform auszuweisen.
Da die Zuordnung des CapEx, OpEx sowie des Umsatzes jeweils nur zu einer Wirtschaftstätigkeit und ausschließlich zum Umweltziel Klimaschutz erfolgte, wurden Doppelzählungen vermieden.
Der CapEx wurde der Anlagenbuchhaltung entnommen. Folglich entsprechen die Gesamt-CapEx dem im Konzern-Anhang ausgewiesenen Betrag.
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) |
Code(s) (2) |
Absoluter CapEx (3) |
CapEx anteil (4) |
Klima schutz (5) |
Anpassung an den Klima wandel (6) |
Wasser und Meeres ressourcen (7) |
Kreislauf wirtschaft (8) |
Umwelt verschmut zung (9) |
Biolo gische Vielfalt und Öko systeme (10) |
| in TEUR | % | % | % | % | % | % | % | ||
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
|||||||||
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektro fahrzeuge in Gebäuden |
7.4 | 3 | 0 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Erwerb von und Eigentum an Immobilien |
7.7 | 32.406 | 17 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
32.409 | 17 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
|||||||||
| Installation, Wartung und Reparatur von energie effizienten Geräten |
7.3 | 60 | 0 % | ||||||
| Erwerb von und Eigentum an Immobilien |
7.7 | 80.117 | 41 % | ||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Aktivitäten) (A.2) |
80.177 | 41 % | |||||||
| Total (A.1 + A.2) | 112.585 | 58 % | |||||||
| B. Nicht Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||
| CapEx nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) |
80.773 | 42 % | |||||||
| Gesamt (A + B) | 193.358 | 100 % |
| Taxo Taxo Biolo nomie nomie Kategorie gische konformer konformer (ermög Vielfalt CapEx CapEx lichende und Öko Mindest anteil, anteil, Tätig systeme schutz Jahr N Jahr N-1 keiten) (15) (16) (17) (18) (19) (20) J/N J/N J/N Prozent Prozent E J J J 0 % – J J J 17 % |
DNSH-Kriterien | (Keine erheblichen Beeinträchtigungen) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie (Über gangs tätig keiten) (21) |
Umwelt verschmut zung |
Kreislauf wirtschaft (14) |
Wasser und Meeres ressourcen (13) |
Anpassung an den Klima wandel (12) |
Klima schutz (11) |
||||
| T | J/N | J/N | J/N | J/N | |||||
| J | J | J | J | ||||||
| J | J | J | J | ||||||
| – | 17 % | ||||||||
| 41 % | |||||||||
| – – |
|||||||||
| – | 41 % | ||||||||
| – | 58 % |
Die Gesamt-Umsatzerlöse entsprechen dem im Konzernanhang ausgewiesenen Betrag gem. IAS 1.82 a.
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) |
Code(s) (2) |
Absoluter Umsatz (3) |
Umsatz anteil (4) |
Klima schutz (5) |
Anpassung an den Klima wandel (6) |
Wasser und Meeres ressourcen (7) |
Kreislauf wirtschaft (8) |
Umwelt verschmut zung (9) |
Biolo gische Vielfalt und Öko systeme (10) |
| in TEUR | % | % | % | % | % | % | % | ||
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
|||||||||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr |
6.6 | – | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) |
– | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
|||||||||
| Güterbeförderung im Straßenverkehr |
6.6 | 5.473 | 1 % | ||||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Aktivitäten) (A.2) |
5.473 | 1 % | |||||||
| Total (A.1 + A.2) | 5.473 | 1 % | |||||||
| B. Nicht Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||
| Umsatz nicht taxonomie fähiger Tätigkeiten (B) |
595.544 | 99 % | |||||||
| Gesamt (A + B) | 601.017 | 100 % |
| Taxo Taxo Biolo nomie nomie Kategorie Wasser gische konformer konformer (ermög und Umwelt Vielfalt Umsatz Umsatz lichende Meeres Kreislauf verschmut und Öko Mindest anteil, anteil, Tätig wirtschaft zung systeme schutz Jahr N Jahr N-1 keiten) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) J/N J/N J/N J/N J/N Prozent Prozent E 0 % |
DNSH-Kriterien | (Keine erheblichen Beeinträchtigungen) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie (Über gangs tätig keiten) (21) |
ressourcen | Anpassung an den Klima wandel (12) |
Klima schutz (11) |
||||
| T | J/N | J/N | |||||
| 0 % | |||||||
| 1 % | |||||||
| 1 % | |||||||
| 1 % |
Das Compliance Management bei home24 umfasst Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes. Unser Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Der Bereich GRC ist unter dem Vorstand, der die Gesamtverantwortung trägt, für die Weiterentwicklung des Compliance Management Systems zuständig. Compliance betrifft die gesamte Wertschöpfungskette und wird als allumfassendes Thema gesehen. Dahingehend arbeitet der Bereich GRC eng mit den regionalen Compliance-Manager:innen und Fachabteilungen zusammen.
Der Bereich GRC berichtet dem Vorstand regelmäßig über den weiteren Ausbau des Compliance Management Systems.
Neben der umfassenden Betreuung der Key-Compliance-Themen Antikorruption, Datenschutz, Datensicherheit und Kapitalmarkt war die Compliance-Arbeit im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen von folgenden Themen geprägt:
Darüber hinaus steht der Bereich GRC den zuständigen Bereichen bei Compliance-Themen wie Arbeitssicherheit, Gleichbehandlung, Informationssicherheit, Lieferanten-Compliance und Umweltschutz beratend und koordinierend zur Seite. Die inhaltliche Verantwortung trägt die jeweils zuständige Fachabteilung. Dadurch wird sichergestellt, dass das Compliance-Verständnis in allen Unternehmensbereichen dem Werteverständnis von home24 entspricht.
Im Jahr 2022 wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich erhoben.
Der Vorstand der home24 SE bekennt sich zum Null-Toleranz-Prinzip gegenüber Korruption und Bestechung. Durch unsere Antikorruptionsrichtlinie, dem neuen Verhaltenskodex und Pflichtschulungen wird das Bewusstsein zur Einhaltung der entsprechenden Vorgaben kontinuierlich geschärft. Die Richtlinien dienen unter anderem als Orientierung für z. B. den Umgang mit Geschenken und Zuwendungen.
Unmissverständlich gilt, dass Hinweisen auf Rechtsverstöße konsequent nachgegangen wird, um den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären. Zudem werden eingehende Hinweise vertraulich behandelt und die hinweisgebende Person mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile geschützt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Aufklärung der Hinweise das schutzwürdige Interesse der von einer Meldung betroffenen Person entsprechend gewahrt.
Die Hinweismeldung sowie der Umgang mit Verdachtsfällen werden allen Mitarbeitenden im Rahmen des Onboarding-Prozesses, im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie und auf unserer Unternehmenswebseite nahegebracht. Vorfälle bzw. Hinweise können über das Whistleblower-System (Online-Beschwerdeformular, Telefon oder E-Mail) in Deutsch und Englisch, bei Bedarf auch anonym, gemeldet werden. Selbstverständlich können sich Mitarbeitende auch an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an den Bereich GRC der Gesellschaft wenden.
Der Bereich GRC berät über entsprechende Maßnahmen zur Prävention von Korruptionsfällen, z. B. durch die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und/oder die Durchführung von Schulungen, und informiert den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat des Konzerns.
Im Jahr 2022 ist bei der Gesellschaft ein Hinweis per E-Mail eingegangen. Der Hinweis wurde intern untersucht und konnte nicht bestätigt werden.
Der Schutz und die Sicherheit von personenbezogenen Daten haben bei uns eine hohe Priorität. Der Schutz der Daten richtet sich nach den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, insbesondere nach der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
Die Verantwortung für den Datenschutz sowie den Informationsschutz liegt beim Vorstand der Gesellschaft beziehungsweise bei der jeweiligen Geschäftsführung der Tochtergesellschaften. Diese werden von der Rechtsabteilung sowie vom Bereich GRC der home24 SE bei der Definition der datenschutzrechtlichen Anforderungen, bei der Dokumentation und beim Aufsetzen und Prüfen datenschutzkonformer Prozesse unterstützt. Die home24 SE hat einen externen Datenschutzexperten beauftragt, um beim Datenschutz auch von externer Expertise zu profitieren und um aktuelle Entscheidungen in Rechtsprechung und Literatur zeitnah umsetzen zu können.
Personenbezogene Angaben unserer Kundschaft und von Mitarbeitenden der home24 SE werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet ist oder eine Einwilligung erteilt wurde. Bei Kooperationen und Geschäftsbeziehungen gelten ebenfalls klare Vorgaben zum Informations- und Datenschutz. Beschwerden adressieren wir zeitnah. Um unsere digitalen Systeme vor Manipulation zu schützen, suchen wir systematisch nach möglichen Schwachstellen und schließen etwaige Lücken zeitig.
Im Jahr 2022 wurde die datenschutzrelevante Dokumentation stetig aktualisiert. Verpflichtende Online-Schulungen, sowie diverse Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhöhten das Bewusstsein für das Thema. Zudem wird seit 2021 fortlaufend an einem ILM (Information Lifecycle Management) Implementierungsprojekt gearbeitet, das die aktuellen Lösch- und Sperrprozesse in SAP und angrenzenden Systemen weiter verbessern und automatisieren soll.
In Anbetracht der Verschärfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen durch die Einführung eines neuen Datenschutzgesetzes in Brasilien im Jahr 2020, hat unsere Tochtergesellschaft Mobly diverse Maßnahmen ergriffen, um entsprechende Gesetzeskonformität auch zukünftig zu gewährleisten. Dazu gehören der Einsatz mehrerer IT-Tools zur Gewährleistung des Datenschutzes, eine Plattform zur Verwaltung aller Kund:inneneinwilligungen, ein Datenfluss-Mapping, Anpassungen auf den Websites, eine Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie sowie die Einrichtung eines interdisziplinären Datenschutz-Teams.
Im Jahr 2022 gab es insgesamt fünf offene Beschwerden gegen die Gesellschaft in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kund:innendaten (zwei aus dem Jahr 2018, zwei aus dem Jahr 2020 und eine aus dem Jahr 2021). Die Gesellschaft hat weitere Maßnahmen ergriffen, wie die Verbesserung und Automatisierung relevanter Prozesse sowie die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden, um den Schutz der Kund:innendaten auch zukünftig zu gewährleisten.
Im Folgenden werden gemäß § 171 Abs. 2 AktG die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2022 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses berichtet.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2022 aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt und Nicholas C. Denissen. Die Amtsperiode der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung 2023, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt.
Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt fünf reguläre Sitzungen (am 10. Februar, 30. März, 9. Mai, 11. August und 10. November) abgehalten, die – teilweise bedingt durch die COVID-19-Pandemie sowie aus
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zur Vermeidung von Reiseemissionen – als Videokonferenzen stattfanden. An der Sitzung am 11. August 2022 konnte die Aufsichtsrätin Verena Mohaupt nicht teilnehmen. Im Übrigen haben alle Aufsichtsratsmitglieder an allen regulären Sitzungen teilgenommen.
In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2022 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren und in Telefonkonferenzen gefasst. Auch hierfür hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt.
Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profitables Wachstum des Konzerns eine wesentliche Rolle. Ferner erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand regelmäßig die gesamtwirtschaftlichen Lage mit einer stark steigenden Inflation und einem Einbruch des Verbrauchervertrauensindexes und deren Auswirkungen auf das Unternehmen.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.
Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von
wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat. Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspflichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats standen Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere dessen Vorsitzenden, Marc Appelhoff, und haben sich über Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Riskmanagements und der Compliance des Unternehmens beraten.
Der Aufsichtsrat wurde insbesondere in die Verhandlungen der Gesellschaft mit der XXXLutz KG über ein mögliches öffentliches Übernahmeangebot sowie den Abschluss eines Business Combination Agreements zwischen den beteiligten Gesellschaften einbezogen und jeweils regelmäßig und umfassend über den Stand der Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten. Die in diesem Prozess zustimmungsbedürftigen Angelegenheiten wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgelegt, jeweils ausführlich erläutert und vom Aufsichtsrat gebilligt. Daneben lag ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats in der Aufstellung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems, das der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2022 zur Billigung vorgelegt worden ist. Die Hauptversammlung hat das entsprechende Vorstandsvergütungssystem mit breiter Mehrheit gebilligt. Der Aufsichtsrat hat zudem erfolgreich die Vorstandsmandate der aktuellen Vorstandsmitglieder, die alle zu Ende des Jahres 2022 ausgelaufen wären, für mehrere Jahre verlängern können, um eine weiterhin personell stabile Leitung des Unternehmens in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2022 die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Vergütungsausschuss).
Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen und
Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet.
Die Ausschüsse waren im Geschäftsjahr 2022 wie folgt besetzt:
| Prüfungs ausschuss |
Nominierungs ausschuss |
Vergütungs ausschuss |
|---|---|---|
| Verena Mohaupt 1 | Lothar Lanz 1 | Verena Mohaupt 1 |
| Lothar Lanz | Verena Mohaupt | Lothar Lanz |
| Nicholas C. Denissen | Dr. Philipp Kreibohm |
Nicholas C. Denissen |
1 Vorsitz
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt fünf Sitzungen abgehalten (10. Februar, 30. März, 9. Mai, 11. August und 10. November). Wie die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden auch die Sitzungen des Prüfungsausschusses aus den gleichen Gründen als Videokonferenzen statt. An der Sitzung am 11. August 2022 konnte die Aufsichtsrätin Verena Mohaupt nicht teilnehmen. Im Übrigen haben alle Ausschussmitglieder an allen regulären Sitzungen teilgenommen.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2022 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 gewählt.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 und der Konzernabschluss 2022 sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 wurden in der virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 29. März 2023 geprüft und erörtert. In dieser Sitzung erläuterten der Vorstandsvorsitzende Marc Appelhoff sowie der Finanzvorstand Philipp Steinhäuser die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns.
Lothar Lanz (Vorsitzender) Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender)
Verena Mohaupt Nicholas C. Denissen
Die für die Jahresabschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer Ingo Röders und Arash Nasirifar nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein.
Sodann wurden die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers in der am 29. März 2023 stattfindenden virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichte lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert.
Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 wurde damit festgestellt.
Berlin, 29. März 2023
Für den Aufsichtsrat
Ihr
LOTHAR LANZ Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind auch Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts 1. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend: "DCGK").
Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE (die "Gesellschaft") erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 (nachfolgend "DCGK"), mit folgenden Ausnahmen entspricht und auch in Zukunft entsprechen wird:
Die überarbeitete Empfehlung in C.1 DCGK sieht vor, dass das vom Aufsichtsrat zu erarbeitende Kompetenzprofil auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen soll. Der Aufsichtsrat hatte sich bereits unter dem zuvor geltenden DCGK ein Kompetenzprofil gegeben, dass die Empfehlungen des damaligen DCGK vollständig berücksichtigt hat. Mit Blick auf das noch laufende gemeinsame Übernahmeangebot der RAS Beteiligungs GmbH, der LSW GmbH und der SGW-Immo-GmbH und mit Blick auf das erklärte Ziel des Bieterkonsortiums, in Zukunft die Mehrheit im Aufsichtsrat zu bestimmen, hat sich der Aufsichtsrat entschlossen, im Jahr 2022 kein überarbeitetes Kompetenzprofil zu erarbeiten, um nach Abschluss des Bieterverfahrens auf die Belange des voraussichtlich zukünftigen Mehrheitseigners angemessen eingehen zu können. Unabhängig davon erfüllt der Aufsichtsrat auch ohne formal beschlossenes neues Kompetenzprofil in der aktuellen Zusammensetzung die Kompetenzanforderungen des aktuellen DCGK.
Die Empfehlung in D.6 sieht vor, dass der Aufsichtsrat regelmäßig ohne den Vorstand tagen soll.
Bereits in der Vergangenheit haben sich die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig auch ohne den Vorstand ausgetauscht und beraten. Die offiziellen Sitzungen haben jedoch in Anwesenheit des Vorstands stattgefunden, da sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand größtmögliche Transparenz und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten schätzen. Der Aufsichtsrat erwägt, in Zukunft und in Ansehung der Empfehlung D.6 des DCGK wo es angemessen erscheint, Tagungen jedenfalls teilweise auch ohne Vorstandsbeteiligung durchzuführen.
Die Empfehlungen in D.10 sehen unter anderem vor, dass der Prüfungsausschuss sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand beraten soll. Bereits in der Vergangenheit stand die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im engen Kontakt mit dem Abschlussprüfer und hat sich mit diesem regelmäßig beraten sowie wie ebenfalls in D.10 vorgesehen über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht. Über das Ergebnis dieser Beratungen und des Austauschs hat die Vorsitzende dem Prüfungsausschuss in und außerhalb von Sitzungen berichtet. Aus Sicht des Prüfungsausschusses hat sich dieses Vorgehen bewährt. Sollte es besonderen Anlass geben, sieht der Prüfungsausschuss auch Beratungen mit dem Abschlussprüfer in Gremienbesetzung als angemessen an.
Die Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands in Abschnitt G.I des DCGK stehen in engem Zusammenhang mit den Änderungen des Aktiengesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II"). Die Gesellschaft hat von den darin vorgesehenen Übergangsregelungen Gebrauch gemacht.
1 Die Erklärung zur Corporate Governance gemäß §§289f und 315d HGB sind ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 14. Juni 2022 das vom Aufsichtsrat vorgelegte neue Vergütungssystem für den Vorstand mit einer Mehrheit von 99,8 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Bei der Überarbeitung des Vergütungssystems hat sich der Aufsichtsrat neben den Vorgaben von Gesetz und DCGK vor allem an der Kritik und Anregungen von Aktionär:innen und Aktionärsvereinigungen zum 2021 verabschiedeten Vergütungssystem orientiert und sich hierbei von einer unabhängigen Vergütungsberatung beraten lassen. Dieses neue Vergütungssystem setzt grundsätzlich die Empfehlungen in Abschnitt G.I des DCGK um. Möglicherweise erfüllt das neue Vergütungssystem jedoch nicht vollständig die Empfehlungen G.7 DCGK und G.9 DCGK. Nach dem Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres bestimmte ambitionierte Leistungskriterien für den Jahresbonus der Vorstandsmitglieder fest, die sich – neben operativen – auch an strategischen Zielsetzungen orientieren. Nach Ablauf des Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe des individuellen Jahresbonus fest. Daneben tritt die langfristig orientierte variable Vergütung unter dem LTIP der Gesellschaft, die den langfristigen Unternehmenserfolg und die langfristige Kursentwicklung und damit auch ein nachhaltiges Wachstum im Sinne der Aktionär:innen honoriert. Hierfür legt der Aufsichtsrat zu Beginn der jeweils maßgeblichen, mehrjährigen Leistungsperiode entsprechend anspruchsvolle Ziele fest, die sich für alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen an den Unternehmenszielen orientieren. Hinsichtlich der langfristigen LTIP Vergütungskomponente hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, für jedes bevorstehende Geschäftsjahr Leistungskriterien festzulegen, da sich die Ausübbarkeit der LTIP Performance Shares nach den LTIP Bedingungen richtet und die Wertentwicklung der LTIP Performance Shares an die langfristige Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft ist, ohne dass zusätzliche kurzfristige Ziele den Wert der Vergütung unter dem LTIP beeinflussen.
Vorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2022 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE (die "Gesellschaft") erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 (nachfolgend "DCGK") mit folgenden Ausnahmen entspricht und auch in Zukunft entsprechen wird.
Gemäß § 289f Abs. 2 (1a) HGB ist der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter: https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/ German/1400/corporate-governance.html#compensationmanagement veröffentlicht.
Die Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen.
Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeitenden und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kund:innen zufrieden sind. Der bereits bestehende Katalog der Unternehmenswerte wurde im Geschäftsjahr 2021 in einem partizipativen Prozess grundlegend überarbeitet und innerhalb des Unternehmens veröffentlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeitenden und Führungskräfte untereinander. Hierauf aufbauend wurde im Geschäftsjahr 2022 der für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte geltende Code of Conduct überarbeitet und aktualisiert.
Auf der Unternehmens-Website sind die Unternehmenswerte im Code of Conduct https://www.home24.com/ websites/homevierundzwanzig/German/1300/complianceund-integritaet.html öffentlich zugänglich.
Neben den Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeitenden transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeitendenführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt.
Die Gesellschaft hat auf die besonderen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie auch im Geschäftsjahr 2022 dynamisch reagiert und war bestrebt, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden – etwa der Wunsch zur Rückkehr ins Büro oder umgekehrt der Wunsch, weiter remote zu arbeiten – möglichst weitgehend zu erfüllen. Gleichzeitig hat die Gesellschaft zur Stärkung des Teamzusammenhalts und unter Einbeziehung der Meinung der Mitarbeitenden 2022 die Entscheidung getroffen, die Mitarbeitenden grundsätzlich zumindest auf Teamebene und tageweise zur Arbeit im Büro zu verpflichten. Diese (teilweise) Rückkehr ins Büro wurde unter sorgfältiger Beachtung der verschiedenen Interessen und unter ständiger Beobachtung der infektionologischen Lage getroffen.
Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Systeme (Online-Beschwerdeformular, Telefon oder E-Mail) gemeldet werden. Die Mitarbeitenden werden über das System im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre:n jeweilige:n Vorgesetzte:n sowie direkt an den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) wenden.
Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (Compliance, finanzielle, operative und strategische Risiken). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2022 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch
den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Die Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend.
Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezember 2022 wie folgt geregelt:
| Philipp Steinhäuser | ment), Internes Kontollsystem, Personal |
|---|---|
| Zuständig für Finanzen (einschließlich Investor Relations, Buchhaltung und Rela tions Steuern), Internationales (Mobly), Recht (einschließlich Unternehmensfüh rung, Risiko- und Compliancemanage |
|
| Brigitte Wittekind | Zuständig für Operations (Läger, Inbound & Outbound logistics), Product, Qualität & Sicherheit, Commercial (einschließlich Sortiment, Beschaffung und Marketplace), Kund:innenservice, Outlets |
| Marc Appelhoff (Vorstandsvorsitzender) |
Zuständig für Marketing (inkl. Perfor mance Marketing, Corporate Communica tion, Branding und Showrooms), Pricing, alle Technologie-bezogenen Angelegen heiten (einschließlich Information Techno logy, Data, IT Security, Datenschutz, ERP, und digitale Shopping Experience) |
Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfinden. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.
Der Vorstandsvorsitzende sowie die übrigen Vorstandsmitglieder halten mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichten diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und beraten mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfluss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw.
den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse vorsehen.
Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzenden des Vorstands offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.
Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.
Der Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder, die erforderlichen Qualifikationen sowie über die Besetzung der einzelnen Positionen durch geeignete Persönlichkeiten. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Geschäftsjahr 2022 bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:
| Marc Appelhoff (Vorsitzender) | |
|---|---|
| Brigitte Wittekind | |
| Philipp Steinhäuser | |
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße von 25 % für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2022 wurde diese Zielgröße erreicht, da der Frauenanteil im Vorstand bei 33,33 % lag.
Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft festgelegt.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat ist – wie im Bericht des Aufsichtsrats dargestellt – in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck erfolgt ein Austausch über potenzielle interne und externe Kandidat:innen, die innerhalb der Gesellschaft Führungspositionen wahrnehmen könnten. Der Aufsichtsrat überwacht ständig die ordnungsgemäße Funktion des Vorstands und zieht notwendige langfristige Änderungen des Gremiums und seiner Besetzung in Betracht.
Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat über die Ausschusstätigkeit berichten.
Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen und ob eine Selbstbeurteilung durchgeführt werden soll. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und haben Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kund:innen, Lieferanten, Kreditgebenden, Kreditnehmenden oder sonstigen Dritten entstehen können, unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offen zu legen.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen.
Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmendenmitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und eine:n Stellverter:in. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2022 aus den folgenden Mitgliedern:
| Lothar Lanz 1 | |
|---|---|
| Verena Mohaupt 2 | |
| Dr. Philipp Kreibohm2 | |
| Nicholas C. Denissen2 |
1 Vorsitzender des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer C.6 Absatz 2 DCGK
2 unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer C.6 Absatz 2 DCGK
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25 % zu steigern. Diese Quote wurde im Geschäftsjahr 2022 erreicht.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofil festgelegt. Das Kompetenzprofil wurde zuletzt durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17. Juni 2021 angepasst.
Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofil müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein ("Fachliche Qualifikation").
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht ("Verfügbarkeit"). Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Diversität geachtet werden. Darüber hinaus soll mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspflichten gegenüber wesentlichen Mieter:innen, Kreditgebenden oder anderen Geschäftspartner:innen der Gesellschaft haben ("Konfliktfreiheit"). Mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein ("Unabhängigkeit"). Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber des Unternehmens stehen ("Unabhängigkeit von Wettbewerbern"). Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll in der Regel nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Ferner unterliegen die Aufsichtsratsmitglieder einer "Mandatsgrenze": Ein Aufsichtsratsmitglied, das außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft außerhalb des Konzerns der Vorstandstätigkeit in der Regel nicht mehr als ein weiteres Aufsichtsratsmandat in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen und weder bei der Gesellschaft noch bei einer anderen börsennotierten Gesellschaft außerhalb des Konzerns der Vorstandstätigkeit den Aufsichtsratsvorsitz wahrnehmen. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Kandidat:innen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 75 Jahre sind.
Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung das Kompetenzprofil und – soweit diese über das intern festgelegte Kompetenzprofil hinausgehen – die Anforderungen des im Geschäftsjahr 2022 aktualisierten DCGK wie sich aus der folgenden Qualifikationsmatrix ergibt:
| Lothar Lanz |
Verena Mohaupt |
Dr. Philipp Kreibohm |
Nicholas C. Denissen |
|
|---|---|---|---|---|
| Fachliche Qualifikation |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Verfügbarkeit | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Internationale Erfahrung |
✓ | |||
| Konfliktfreiheit | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Unabhängigkeit | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungs legung |
✓ | ✓ | ✓ | |
| Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschluss prüfung |
✓ | ✓ | ✓ | |
| Expertise in Nachhaltig keitsfragen |
✓ | |||
| Unabhän gigkeit von Wettbewerbern |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Einhaltung der Mandatsgrenze |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Einhaltung Altersgrenze |
✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Ausschüsse (Prüfungs-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss) eingerichtet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats besteht der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern. Der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein.
Der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig im Sinne des DCGK und weder der:die Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ein ehemaliges Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft sein.
Der Prüfungsausschuss hatte im Geschäftsjahr 2022 die folgenden Mitglieder:
1 Vorsitzende
Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügen sie und die Ausschussmitglieder Lothar Lanz und Nicholas C. Denissen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und sind mit der Abschlussprüfung vertraut. Ihre Kenntnisse und Erfahrungen schöpfen beide Ausschussmitglieder aus ihrer jeweils langjährigen Tätigkeit in verantwortlichen Positionen im Finanzbereich, die eine umfassende Beschäftigung mit den relevanten Themen beinhaltet. Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG sind damit erfüllt.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Abschlussprüfung und der Compliance.
Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungsausschuss beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt fünf Sitzungen (10. Februar, 30. März, 9. Mai, 11. August und 10. November) abgehalten, die als Videokonferenzen stattfanden. An der Sitzung am 11. August 2022 konnte das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt nicht teilnehmen. Im Übrigen haben alle Ausschussmitglieder an allen regulären Sitzungen teilgenommen.
Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Abschlussprüfer, insbesondere im Hinblick auf den Prüfungsbericht und dessen Feststellungen und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat.
Der Nominierungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2022 aus den folgenden Mitgliedern:
| Lothar Lanz 1 | |
|---|---|
| Verena Mohaupt | |
| Dr. Philipp Kreibohm | |
1 Vorsitzender
Der Nominierungsausschuss benennt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidat:innen für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Der Vergütungsausschuss bestand aus den folgenden Mitgliedern:
1 Vorsitzende
Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der oberen Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte.
Auch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß § 76 Abs. 4 AktG die Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30 % festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zum 30. Mai 2023) festgelegt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (dasheißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 0 % und bei 13 % in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022 eingeteilt in 33.580.083 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, sodass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionär:innen der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede:r Aktionär:in ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen.
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfindet.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 30. Juni 2023 in Berlin stattfinden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Hauptversammlung wird wie im vergangenen Jahr als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 20.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/%20German/4500/news.html veröffentlicht.
Alle Termine, die für Aktionär:innen, Investor:innen, Analyst:innen von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/ websites/homevierundzwanzig/German/4550/finanzkalender. html veröffentlicht.
Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt – also insbesondere Aktionär:innen, Analyst:innen und Journalist:innen – nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent.
Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Alle gesetzlich erforderlichen Mitteilungen und darüber hinaus auch Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presseund Analyst:innenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.home24. com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/news.html veröffentlicht.
Im Folgenden werden die nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB1 erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang unter Punkt 5.17. verwiesen.
home24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2022 insgesamt 2.735 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Die von der Gesellschaft veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/ homevierundzwanzig/German/4500/news.html abrufbar.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§ 84, 85 AktG und § 7 Abs. 3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 SE-Verordnung, § 84 AktG).
Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von dieser Regelung unberührt.
Nach § 11 Abs. 5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3, 4, 7 und 8 der Satzung).
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den:die Inhaber:in lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Das Bezugsrecht der Aktionär:innen ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015/II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten
(Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer 1 Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bilden zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts mit der Entsprechenserklärung.
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer:innen der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015/II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 21.769 durch Ausgabe von bis zu 21.769 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/III). Das Bezugsrecht der Aktionär:innen ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015/III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführer:innen und Mitarbeitenden der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013/2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015/III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 21.769 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.899.752,00 durch Ausgabe von bis zu 2.899.752 auf den:die Inhaber:in lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2019"). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018, 19. Juni 2019, 3. Juni 2020 und 14. Juni 2022 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares
im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018, 19. Juni 2019, 3. Juni 2020 und 14. Juni 2022, Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 10.774.773 durch Ausgabe von bis zu 10.774.773 neuen, auf den:die Inhaber:in lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2020"). Das Bedingte Kapital 2020 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber:innen bzw. Gläubiger:innen von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen"), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber:innen bzw. Gläubiger:innen von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses bis zum 2. Juni 2025 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2027 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit § 53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionär:innen auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionär:innen unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
home24 SE kooperiert mit dem Unternehmen MIRAKL SAS, das eine Softwarelösung für den Betrieb eines Marktplatzmodells zur Verfügung stellt. Der zugrundeliegende Vertrag enthält ein Sonderkündigungsrecht von MIRAKL SAS für den Fall, dass ein Wettbewerber die Kontrolle über die home24 SE übernimmt.
Mit der Varengold Bank AG besteht ein Vertrag über eine revolvierende Kreditlinie von bis zu EUR 7.500.000. Zur Besicherung der Kreditlinie sind insbesondere Forderungen der home24 SE gegenüber Kund:innen abgetreten. Die Varengold Bank AG ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sollte eine Person oder eine Gesellschaft allein oder in Abstimmung mit gemeinsam handelnden Personen oder Gesellschaften Kontrolle über die home24 SE übernehmen.
Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepflichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbieter:innen zur Kreditkartenzahlung Informationsverpflichtungen im Falle des Inhaberwechsels bei der home24 SE vor.
Die Vorstandsanstellungsverträge enthalten eine Changeof-Control-Klausel, die dem Aufsichtsrat die Möglichkeit gibt, die Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern neu zu verhandeln, falls ein:e Aktionär:in eine 50%ige Mehrheit an der Gesellschaft erwirbt und/oder die Börsennotierung der Gesellschaft eingestellt wird.
Es bestehen keine entsprechenden Entschädigungsvereinbarungen.
Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) wird die Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der home24 SE im Geschäftsjahr 2022 dargestellt und erläutert.
home24 hat es in einem herausfordernden Marktumfeld geschafft, trotz rückläufiger Umsätze (währungsbereinigt –5%) und vor dem Hintergrund einer eingetrübten Konsument:innenstimmung Fortschritte in Bezug auf die gesteckten Profitabilitätsziele zu erzielen. Unter anderem hat die erfolgreiche Integration von Butlers sowie Start und Ausrollen des home24-Marktplatzes dazu geführt, dass am Ende des Jahres eine bereinigte EBITDA-Marge von 2,5 % erreicht wurde. Diese lag innerhalb der initial zum Jahresanfang kommunizierten Guidance.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 14. Juni 2022 ein vom Aufsichtsrat vorgeschlagenes angepasstes Vorstandsvergütungssystem mit einer Zustimmungsquote von 99,80 % gebilligt. Das neue Vorstandsvergütungssystem gilt für alle ab dem 14. Juni 2022 abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge und wurde dementsprechend bei der Verlängerung der Vorstandsanstellungsverträge aller drei Vorstandsmitglieder im Oktober 2022 berücksichtigt (siehe 1.1.3).
Die Hauptversammlung der home24 SE hatte zuletzt am 17. Juni 2021 über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems beschlossen und das vorgelegte Vorstandsvergütungssystem mit 68,39 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Gegen die Billigung des Vorstandsvergütungssystems votierten Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen mit 31,61 % der abgegebenen Stimmen. Der rechtlich unverbindliche Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems bedarf nach § 120a Abs. 1 AktG einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sodass das vorgelegte Vergütungssystem auch 2021 wirksam gebilligt wurde. Der Aufsichtsrat strebte allerdings eine deutlich höhere Zustimmungsquote für dieses wichtige Thema an, um eine möglichst starke Übereinstimmung von Aktionär:innen- und Managementinteressen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2022 ein neues, überarbeitetes Vorstandsvergütungssystem vorgelegt, das auf die von Investor:innen geäußerten Veränderungswünsche eingeht. Im Verhältnis zu dem von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligten Vorstandsvergütungssystem enthält es insbesondere folgende wesentliche Änderungen:
Die Amtszeit aller Vorstandsmitglieder lief am 31. Dezember 2022 ab. Aufsichtsrat und Vorstand haben frühzeitig Verhandlungen über eine Verlängerung der Vorstandsmandate aufgenommen, um eine stabile Leitung der Gesellschaft in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Am 4. Oktober 2022 wurden die Vorstandsmandate aller drei Vorstandsmitglieder für mehrere Jahre verlängert:
Mit allen drei Vorstandsmitgliedern wurden neue Vorstandsanstellungsverträge geschlossen und die Vorgaben des am 14. Juni 2022 mit großer Zustimmung von der Hauptversammlung gebilligten Vorstandsvergütungssystem berücksichtigt. Der Aufsichtsrat sah sich allerdings gezwungen, in einzelnen Punkten gemäß § 87a Abs. 2 Satz AktG im Interesse der Gesellschaft vorübergehend vom Vorstandsvergütungssystem abzuweichen:
■ Struktur der Gesamt-Zielvergütung
Gemäß dem Vorstandsvergütungssystem beträgt der Anteil der Festvergütung an der Gesamt-Zielvergütung 17–39 %, der Anteil der Nebenleistungen 1–7 %. Die kurzfristige variable Vergütung macht 4–18% der Gesamt-Zielvergütung aus, während die langfristige variable Vergütung mit 50–76 % den weit überwiegenden Teil der Gesamt-Zielvergütung darstellt.
Diese Werte im Vorstandsvergütungssystem berücksichtigen nicht den Anfang des Jahres 2022 unvorhersehbaren Kursverlauf der home24-Aktie, der wie andere E-Commerceund Technologiewerte maßgeblich auch durch die makroökonomischen Verwerfungen in Folge des Krieges in der Ukraine stark eingebrochen war. Durch das sehr niedrige Kursniveau von etwa EUR 3 im Zeitraum vor Abschluss der Vorstandsanstellungsverträge lag der nach Black-Scholes ermittelte Zeitwert der Performance Shares aus dem LTIP 2019 auf einem entsprechend niedrigen Niveau. Nach Ansicht des Aufsichtsrats spiegelte der Aktienkurs in den Wochen vor Abschluss der Vorstandsanstellungsverträge den fairen Wert der Gesellschaft jedoch nicht angemessen wider, sondern war zumindest in gewissem Umfang verzerrt und von der allgemeinen Situation an den Aktienmärkten beeinflusst.
Der Aufsichtsrat hat daher mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart, dass die LTI Komponente der Gesamtzielvergütung kleiner sein soll, als es das Vorstandsvergütungssystem vorsieht (38,6% für Marc Appelhoff und 36,1 % für Brigitte Wittekind und Philipp Steinhäuser). Es erschien dem Aufsichtsrat als im besten Interesse der Gesellschaft, insoweit vom Vorstandsvergütungssystem abzuweichen, da es anderenfalls notwendig gewesen wäre, den Vorstandsmitgliedern jeweils eine sehr große Anzahl von Performance Shares unter dem LTIP 2019 zuzusagen. Sobald sich der Aktienkurs des Unternehmens nach der aktuellen Wirtschaftskrise wieder normalisieren würde, hätten diese LTIP-Tranchen eine potenziell große Hebelwirkung. Dies könnte dazu führen, dass das von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossene Bedingte Kapital 2019 nicht ausreicht, um die jeweiligen Vergütungsansprüche mit neuen Aktien der Gesellschaft zu begleichen, und somit zu einer erheblichen Barverbindlichkeit der Gesellschaft werden. Ferner würde die Abgeltung der LTIP-Performance Shares zu einer erheblichen, aus Sicht des Aufsichtsrats, nicht zu rechtfertigenden Verwässerung der Aktionär:innen führen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die Abweichung vom Vergütungssystem in dieser Hinsicht im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionär:innen war, um die potenzielle Verwässerung und die potenzielle Barverbindlichkeit auf einem vertretbaren Niveau zu halten.
Sollte sich die Annahme des Aufsichtsrats, dass sich der Aktienkurs der Gesellschaft im Laufe der nächsten Monate normalisieren wird, nicht bewahrheiten, beabsichtigt der Aufsichtsrat, der nächsten Hauptversammlung ein neues Vergütungssystem vorzuschlagen, das die neue Struktur der Gesamtzielvergütung berücksichtigen wird.
Im Übrigen macht die langfristige variable Vergütung weiterhin einen erheblichen Teil der Gesamtzielvergütung aus und übersteigt insbesondere die kurzfristige variable Vergütung deutlich. Damit hält der Aufsichtsrat an dem Grundgedanken fest, den Vorstand in hohem Maße an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen.
■ Einführung von Change-of-Control Klauseln
Bei Abschluss der Vorstandsanstellungsverträge war ungewiss, wie sich die von der XXXLutz-Gruppe angestrebte Übernahme der Gesellschaft weiter entwickeln wird. Es bestand zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, dass XXXLutz über die bietenden Gesellschaften ein Mehrheitsaktionär und strategischer Partner der Gesellschaft wird, ohne dass sich die derzeitige Unternehmensstruktur der Gesellschaft ändert. In diesem Fall würden die derzeitigen gesetzlichen und Corporate-Governance-Anforderungen für börsennotierte Unternehmen weiterhin gelten. Der Aufsichtsrat hielt es jedoch ebenfalls für möglich, dass XXXLutz nach erfolgreichem Abschluss der Übernahme in absehbarer Zeit ein Delisting mit möglicherweise anschließendem Squeeze-Out der Minderheitsaktionär:innen durchführen könnte.
Es erschien dem Aufsichtsrat auch denkbar, dass die Gesellschaft nach Abschluss der Strukturmaßnahmen in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt wird, um die Komplexität und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Dadurch könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vergütungsstruktur des Vorstands an diese veränderten Umstände anzupassen.
Der Aufsichtsrat hat deshalb die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dieser Unsicherheit durch eine Verlängerung des Mandats des Vorstands um nur ein Jahr zu begegnen. Der Aufsichtsrat sah es jedoch gleichzeitig als seine Pflicht an, die Kontinuität im Vorstand auch unabhängig von der Entwicklung der öffentlichen Übernahmepläne von XXXLutz sicherzustellen. Ein Zuwarten bis zum Abschluss des Übernahmeangebots kam aus Sicht des Aufsichtsrats nicht in Betracht. Daher hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die neuen Vorstandsanstellungsverträge eine – im Vorstandsvergütungssystem nicht vorgesehene – Change-of-Control-Klausel enthalten sollen, die dem Aufsichtsrat die Möglichkeit gibt, die Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern neu zu verhandeln, falls ein:e Aktionär:in eine 50%ige Mehrheit an der Gesellschaft erwirbt und/oder die Börsennotierung der Gesellschaft eingestellt wird. Sind diese Verhandlungen nicht erfolgreich, legt der Aufsichtsrat die neue Vergütung einseitig fest (einseitiges Bestimmungsrecht). Ist ein einzelnes Vorstandsmitglied mit der festgelegten Vergütung nicht einverstanden, so hat es das Recht, den Vorstandsanstellungsvertrag zu kündigen und erhält in diesem Fall eine Abfindung in Höhe von 9/12 seines jährlichen Grundgehalts.
Der Aufsichtsrat sieht es als im besten Interesse der Gesellschaft, durch die Einführung der beschriebenen Changeof-Control-Klausel vom Vorstandsvergütungssystem abzuweichen. Dies ermöglichte es der Gesellschaft, mehrjährige Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließen, um Kontinuität im Vorstand zu gewährleisten. Gleichzeitig war die notwendige Flexibilität der Gesellschaft gewährleistet, auf veränderte Umstände in Abhängigkeit vom Ausgang der Übernahmepläne von XXXLutz zu reagieren.
Das Vorstandsvergütungssystem leistet einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Es ist klar und verständlich gestaltet und entspricht den Vorgaben des § 87a AktG sowie im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex ("DCGK"). Der Vorstand wird durch die über die Vergütung gesetzten Anreize dazu motiviert, sich für den nachhaltigen Unternehmenserfolg einzusetzen. Das Vorstandsvergütungssystem dient damit den Interessen sowohl der Aktionär:innen als auch der Arbeitnehmenden, Kund:innen und weiteren Stakeholdern. Gleichzeitig soll die marktübliche und wettbewerbsfähige Vergütung des Vorstands dafür sorgen, dass die Gesellschaft am Markt auch weiterhin erfolgreich national und international um die besten Kandidat:innen für das Vorstandsamt bei der Gesellschaft konkurrieren kann.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung umfasst die jährliche feste Barvergütung sowie marktübliche Nebenleistungen. Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristigen Komponente (Bonus) sowie einer langfristigen Komponente (LTIP).
Die jährliche Ziel-Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds legt der Aufsichtsrat vorab fest und berücksichtigt dabei neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Perspektiven der Gesellschaft. Außerdem trägt der Aufsichtsrat dafür Sorge, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist. An der Ziel-Gesamtvergütung hat die langfristige variable Vergütung einen weit überwiegenden Anteil.
Zusammensetzung der Ziel-Gesamtvergütung gemäß dem am 17. Juni 2021 gebilligten Vorstandsvergütungssystem:
Zusammensetzung der Ziel-Gesamtvergütung gemäß dem am 14. Juni 2022 gebilligten Vorstandsvergütungssystem:
| Vergütungskomponente | Prozentualer Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung |
|
|---|---|---|
| Festes Grundgehalt | 17–39 % | |
| Feste Vergütung | Nebenleistungen | 1–7 % |
| Kurzfristige variable Vergütung (STI) |
4–18 % | |
| Vergütung Variable |
Langfristige variable Vergütung (LTI) |
50–76 % |
Wie unter 1.1.2. beschrieben, wurden an dem von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligten Vergütungssystem einige Anpassungen vorgenommen. Da diese Anpassungen erst für die Vorstandsanstellungsverträge Anwendung finden, die nach dem 14. Juni 2022 abgeschlossen wurden, sind sie in diesem Vergütungsbericht nicht zu berücksichtigen.
Das geltende Vergütungssystem sowie weitere Informationen sind auf der Unternehmenswebseite der Gesellschaft unter: https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/1400/corporate-governance.html#compensation-management veröffentlicht.
Im Folgenden wird die Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2022 für die einzelnen Vergütungsbestandteile im Einzelnen erläutert.
Die feste, erfolgsunabhängige Barvergütung, die sich der Höhe nach an Verantwortungsbereich und Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert, wird in zwölf Monatsraten ausbezahlt. Im Berichtszeitraum belief sich die jährliche Fixvergütung auf EUR 250.000 für den Vorstandsvorsitzenden Marc Appelhoff sowie das Vorstandsmitglied Brigitte Wittekind und auf EUR 200.000 für das Vorstandsmitglied Philipp Steinhäuser.
Die Vorstandsmitglieder haben außerdem im Einklang mit dem Vergütungssystem marktübliche Nebenleistungen erhalten, zu denen insbesondere Zuschüsse zur Krankenversicherung und monatliche Bruttobeträge, die den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechen, sowie die Übernahme der Kosten für eine D&O-Versicherung sowie einer Unfall-/ Invaliditätsversicherung gehören. Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die Kosten für D&O-Versicherungen TEUR 130 (2021: TEUR 93). Die Vorstandsmitglieder haben zudem weitere Nebenleistungen in Höhe von TEUR 39 (2021: TEUR 42) erhalten.
Die im Geschäftsjahr 2022 gewährte Festvergütung steht insgesamt im Einklang mit den Vorgaben des maßgeblichen von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligten Vergütungssystems. Es ist sichergestellt, dass die Gesellschaft auch weiterhin am Markt erfolgreich national und international um die besten Kandidat:innen für das Vorstandsamt bei der Gesellschaft konkurrieren kann.
Die kurzfristige variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus, dessen maximale Höhe in den jeweiligen Vorstandsanstellungsverträgen geregelt ist. Bei den Vorstandsmitgliedern Marc Appelhoff und Philipp Steinhäuser betrug der maximal zu erreichende Bonus für das Geschäftsjahr 2022 EUR 50.000, bei Brigitte Wittekind waren es maximal EUR 100.000. Über die konkrete Höhe des jeweils verdienten Bonus für ein Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Erreichung der jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahrs bestimmten Ziele innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2022 entschieden. Gleichwohl wird der Jahresbonus der für das Geschäftsjahr 2022 im Sinne von § 162 AktG geschuldeten Vergütung zugerechnet, da die zugrundeliegende Tätigkeit des Vorstands bereits vollständig erbracht ist.
1. Leistungskriterien für den Jahresbonus 2022
Im Einklang mit den Vorgaben des maßgeblichen, von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligten Vergütungssystems legte der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 ambitionierte Leistungskriterien für den jeweils vertraglich geschuldeten Jahresbonus der Vorstandsmitglieder fest, die sich – neben operativen – auch an strategischen Zielsetzungen orientieren. Neben finanziellen Erfolgszielen waren dies auch nichtfinanzielle Leistungskriterien.
Die konkrete Auswahl der Leistungskriterien erfolgte durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der geschäftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des für 2022 verabschiedeten gemeinsamen Budgets für die home24 und die
Butlers-Gruppe und der für 2022 angestrebten Verbesserung nichtfinanzieller Aspekte. Daher wurden zum einen finanzielle Ziele im Hinblick auf die Umsatzentwicklung, die Profitabilität auf Basis des bereinigten EBITDA und den Barmittelbestand zum Ende des Jahres 2022 festgelegt. Je nach Erreichungsgrad der finanziellen Ziele konnte der Vorstand bis zu 80 % des maximal für 2022 zu erreichenden Bonus verdienen. Zum anderen hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass er bei der Bewertung der Erreichung der nichtfinanziellen Ziele insbesondere Aspekte der Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Kund:innenzufriedenheit berücksichtigen wird. Je nach Erreichungsgrad der nichtfinanziellen Ziele konnte der Vorstand bis zu 20 % des maximal für 2022 zu erreichenden Bonus verdienen. Die genaue Darstellung der vereinbarten Ziele, sowie deren Erreichungsgrad sind nachfolgend unter 2. dargestellt, wobei die Bonusauszahlung aufgrund der Erreichung von finanziellen Zielen auf insgesamt maximal 80% des zugesagten Maximalbonus begrenzt ist.
Da die Leistungskriterien für den Jahresbonus vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie bestimmt wurden, dient die Anreizstruktur durch die kurzfristige variable Vergütung der Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie langfristigem und nachhaltigem Wachstum der Gesellschaft.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2022 hat der Aufsichtsrat auf Grundlage der erzielten Ergebnisse die zugehörige Zielerreichung wie aus der untenstehenden Übersicht ersichtlich festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand dabei bewusst als Team betrachtet und die Zielerreichung für alle drei Vorstandsmitglieder gemeinsam festgelegt.
Bei der Ermessensausübung zur Festlegung der Zielerreichung der nichtfinanziellen Ziele hat der Aufsichtsrat vor allem die CSR-Berichterstattung berücksichtigt, beispielsweise die Reduzierung der Scope I und II-CO2-Emissionen sowie die weitere Verbesserung eines ESG-Ratings durch eine externe Rating-Agentur.
| Bewertungsrelevante Kriterien | Ziel erreichung |
|
|---|---|---|
| Finanzielle Ziele (Gewichtung: 80%) |
||
| Umsatzwachstum der home24- Gruppe unter konstanter Währung1 |
Wenn das Umsatzwachstum unterhalb von 23 % liegt, wird kein Bonus ausgezahlt | 0 % |
| Wenn das Umsatzwachstum bei 33 % liegt, wird ein Bonus in Höhe von 26,7 % ausgezahlt |
||
| Ab einem Umsatzwachstum von 43 %, wird ein Bonus in Höhe von bis zu 53,4 % ausgezahlt |
||
| Profitabilität auf Basis des bereinigten EBITDA 2 |
Wenn das bereinigte EBITDA unterhalb von 1,5 % liegt, wird kein Bonus ausgezahlt | 5,1 % |
| Bei einem bereinigten EBITDA von 6,5 % wird ein Bonus in Höhe von 26,7 % ausgezahlt | ||
| Barmittelbestand zum Jahresende 3 | Wenn der Barmittelbestand zum Jahresende EUR 48,3 Mio. oder weniger beträgt, wird kein Bonus ausgezahlt |
|
| Ab einem Barmittelbestand zum Jahresende von EUR 88,6 Mio., wird ein Bonus in Höhe von 26,7 % ausgezahlt |
24,7 % | |
| Bei einem Barmittelbestand zum Jahresende von EUR 98,3 Mio. wird ein Bonus in Höhe von bis zu 53,4% ausgezahlt |
||
| Nichtfinanzielle Ziele (Gewichtung: 20%) |
||
| Nachhaltigkeit | Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-/GRC-Aspekten im Ermessen des Aufsichtsrats | 20 % |
| Kund:innenzufriedenheit | Berücksichtigung der Entwicklung kund:innenbezogener operativer KPIs wie NPS, Out-of-Stock Rate, Lieferzeitentreue im Ermessen des Aufsichtsrats |
1 Bei einem Umsatzwachstum zwischen 23 % und 43 % wird linear interpoliert.
2 Bei einem bereinigten EBITDA zwischen 1,5 % und 6,5 % wird linear interpoliert.
3 Bei einem Barmittelbestand zwischen EUR 48,3 Mio. und EUR 98,3 Mio. wird linear interpoliert.
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich auf Basis der festgelegten Zielerreichung folgender Jahresbonus, der im zweiten Quartal 2023 ausgezahlt wird:
| Auszahlungsbetrag (in TEUR) |
|---|
| 25 |
| 50 |
| 25 |
Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher Altersversorgung vereinbart.
Als langfristige, aktienbasierte variable Vergütung erhält der Vorstand Performance Shares unter dem LTIP der Gesellschaft.
Das LTIP ermöglicht es dem Vorstand, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, da die Wertentwicklung der Performance Shares an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft ist. Die Performance Shares sind wie Optionen ausgestaltet. Der:die Begünstigte erhält die Wertdifferenz zwischen dem Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt und dem bei Ausgabe der Performance Shares festgelegtem Ausübungspreis (Base Price). Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, diese Wertdifferenz entweder in Form von Aktien der Gesellschaft oder in bar abzugelten. Der Erdienungszeitraum (Vesting) entspricht im Regelfall zwölf Monate nach dem Tag der wirtschaftlichen Gewährung (Effective Date). Performance Shares sind nach dem aktuell gültigen LTIP-Bedingungen grundsätzlich nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist ausübbar, soweit sie unverfallbar sind und die durchschnittliche, um Sondereffekte bereinigte Wachstumsrate des Umsatzwachstums der home24-Gruppe in den vier Jahren ab Gewährung der Performance Shares mindestens 10 % beträgt (Waiting Period). Die Performance Shares können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden (Exercise Period):
Soweit die Gesellschaft die Ansprüche aus ausgeübten Performance Shares in Form von Aktien bedient, unterliegt der Begünstigte keinen Vorgaben bezüglich des Haltens der entsprechenden Aktien.
2. Einbeziehung des Vorstands in den LTIP im Jahr 2022 Die Vorstandsmitglieder haben für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 die folgenden Performance Shares mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 erhalten:
| Vorstandsmitglied | Anzahl | Grant Date 1 | Base Price (in EUR) |
|---|---|---|---|
| Marc Appelhoff | 103.438 | 31.01.2022 | 15,91 |
| Brigitte Wittekind | 85.500 | 31.01.2022 | 15,91 |
| Philipp Steinhäuser | 72.000 | 31.01.2022 | 15,91 |
1 Grant Date im Sinne der LTIP Bedingungen, Beginn der vierjährigen Haltefrist
In den zugrundeliegenden Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder Marc Appelhoff und Philipp Steinhäuser mit mehrjähriger Laufzeit ist die Anzahl der für jedes Vertragsjahr zu gewährenden Performance Shares und die Methodik zur Bestimmung des Base Price für die jährlichen Tranchen vereinbart.
Als Base Price hat der Aufsichtsrat für die im Geschäftsjahr 2022 an den Vorstand gewährten Performance Shares vertragsgemäß jeweils den Durchschnittsschlusskurs der home24-Aktie im XETRA Handel im dritten Quartal des Jahres 2021 zugrunde gelegt.
Der Vorstand wird durch die langfristige, aktienbasierte variable Vergütung mit Performance Shares, die einen weit überwiegenden Teil seiner Gesamtvergütung ausmacht, in besonderer Weise dazu incentiviert, sich für den langfristen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen.
Im Geschäftsjahr 2022 haben die Vorstandsmitglieder Brigitte Wittekind und Philipp Steinhäuser jeweils Performance Shares mit einem Ausübungspreis (Base Price) von EUR 0,02 aus dem LTIP ausgeübt, die ihnen im Jahr 2018 gewährt worden waren. Zum Zeitpunkt der Gewährung waren weder Brigitte Wittekind noch Philipp Steinhäuser Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, so dass die entsprechenden Performance Shares keine Vorstandsvergütung darstellen.
Zur Abgeltung der Ansprüche aus den ausgeübten Performance Shares wurden den Vorstandsmitgliedern jeweils gegen Abtretung ihrer jeweiligen Vergütungsansprüche aus dem LTIP an die Gesellschaft neue Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019 der Gesellschaft wie folgt gewährt:
| Organmitglied Position | Anspruch aus aus geübten Perfor mance Shares (in TEUR) |
Anzahl der zur Abgeltung gewährten Aktien |
Datum | |
|---|---|---|---|---|
| Brigitte Wittekind |
Vorstand | 29 | 9.579 | 15.07.2022 |
| Philipp Steinhäuser |
Vorstand | 14 | 4.760 | 14.07.2022 |
Die aktuell amtierenden Vorstandsmitglieder haben die ihnen gewährten Aktien an der Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht veräußert und sind deshalb auch über ihre Stellung als Aktionär:innen der Gesellschaft auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts incentiviert.
Die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds wird durch den jeweiligen Vorstandsanstellungsvertrag auf maximal EUR 15 Mio. pro Jahr begrenzt, was der Vorgabe des maßgeblichen, von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligten Vorstandsvergütungssystems entspricht. Aufgrund der Gesamtstruktur der Vergütung mit einem überwiegenden Teil langfristiger, variabler Vergütung, die an die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft geknüpft ist, kann diese Höchstgrenze allerdings nur erreicht werden, wenn sich die Unternehmensbewertung während der Laufzeit einer LTIP-Tranche vervielfacht. Die mögliche Kappung des die betragsmäßige Höchstgrenze überschreitenden Betrags erfolgt bei der Erfüllung der Ansprüche aus den für das entsprechende Jahr ausgegebenen LTIP-Performance Shares nach Ablauf der Wartezeit. Im Geschäftsjahr 2022 wurde diese Regelung zur Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten.
Nach Auszahlung des Jahresbonus' ist ein Vorstandsmitglied grundsätzlich frei, über den entsprechenden Betrag zu verfügen. Allerdings sieht das Vergütungssystem seit dem 11. November 2020 vor, dass der Aufsichtsrat innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung des Jahresbonus' die Möglichkeit haben soll, die teilweise oder vollständige Rückzahlung des ausgezahlten Betrages zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass die Bestimmung der Bonushöhe durch den Aufsichtsrat unwissentlich auf Grundlage falscher Informationen erfolgte ("Claw-Back"). In der Berichtsperiode sahen noch nicht alle Vorstandsanstellungsverträge diese Claw-Back-Möglichkeit vor.
Durch das neue, von der Hauptversammlung am 14. Juni 2022 gebilligte Vorstandsvergütungssystem wurden weitergehende Vorgaben für Claw-Back-Klauseln vorgesehen. Diese Vorgaben sind beim Abschluss der neuen Vorstandsanstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern im Oktober 2022 berücksichtigt worden.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile von Vorstandsmitgliedern zurückgefordert.
Es bestehen keine vertraglichen Zusagen im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit. Im Falle einer dauernden Arbeitsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds mit Ablauf des Kalendervierteljahrs, in dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.
Die Vorstandsanstellungsverträge enthalten jeweils ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Danach ist es den Vorstandsmitgliedern untersagt, in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Ende des Vorstandsanstellungsvertrag für Wettbewerber der Gesellschaft tätig zu werden.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
Den Vorstandsmitgliedern wurde im Geschäftsjahr 2022 weder für konzerninterne noch konzernexterne Aufsichtsratsmandate eine Vergütung zugesagt oder gewährt.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft ist in § 14 der Satzung geregelt. Gemäß § 14 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste Vergütung, die nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbar ist. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen, die vom jeweiligen Mitglied übernommen werden. Ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 30. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 90 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 45. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 30 und Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von einer D&O-Versicherung der Gesellschaft abgedeckt. Außerdem ersetzt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat im Einklang mit den Vorgaben der Satzung in § 14 angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, den Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2022 sowie die im Geschäftsjahr 2022 ausgeübten Performance Shares, die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern Brigitte Wittekind und Philipp Steinhäuser im Jahr 2018 gewährt worden waren. Hinsichtlich der dem Vorstand im Geschäftsjahr 2022 zugesagten Performance Shares wird auf die Ausführungen unter 2. Einbeziehung des Vorstands in das LTIP im Jahr 2022 verwiesen.
| Marc Appelhoff seit 01.01.2020 |
Vorstandsvorsitzender | seit 01.01.2020 | Brigitte Wittekind Ordentliches Vorstandsmitglied |
seit 01.01.2021 | Philipp Steinhäuser Ordentliches Vorstandsmitglied |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 2021 |
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | ||||||||
| TEUR | in % | TEUR | in % | TEUR | in % | TEUR | in % | TEUR | in % | TEUR | in % | |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||||||||
| Festvergütung | 250 | 87% | 250 | 14% | 250 | 73 % | 250 | 73% | 200 | 79% | 200 | 74% |
| Nebenleistungen | 13 | 5% | 13 | 1% | 12 | 4% | 12 | 4% | 13 | 5% | 13 | 5% |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge |
263 | 91% | 263 | 14% | 262 | 77% | 262 | 77% | 213 | 85% | 213 | 79% |
| Einjährige variable Vergütung |
25 | 9% | 25 | 1% | 50 | 15 % | 25 | 7% | 25 | 10% | 25 | 9% |
| Mehrjährige variable Vergütung |
0 | 0% | 1.549 | 84% | 29 | 9% | 54 | 16% | 14 | 6% | 33 | 12% |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge |
25 | 9% | 1.574 | 86% | 79 | 23% | 79 | 23% | 39 | 15% | 58 | 21% |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0% | 0 | 0% | 0 | 0% | 0 | 0% | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Gesamtvergütung | 288 | 100% | 1.837 | 100% | 341 | 100% | 341 | 100% | 252 | 100% | 271 | 100% |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde früheren Vorstandsmitgliedern keine Vergütung gewährt oder geschuldet.
Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet keine variablen Vergütungsbestandteile. In der folgenden Tabelle ist die gewährte und geschuldete feste Vergütung der gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß § 162 AktG dargestellt.
| 2022 | 2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Grundvergütung | Zusätzliche Vergütung Ausschuss tätigkeit |
Summe | Grundvergütung | Zusätzliche Vergütung Ausschuss tätigkeit |
Summe | |
| Lothar Lanz | 90 | 10 | 100 | 90 | 10 | 100 | |
| Dr. Philipp Kreibohm (seit 17. Juni 2021) |
45 | 0 | 45 | 24 | 0 | 24 | |
| Verena Mohaupt | 30 | 30 | 60 | 30 | 30 | 60 | |
| Nicholas C. Denissen (seit 17. Juni 2021) |
30 | 10 | 40 | 16 | 5 | 21 | |
| Franco Danesi (bis 17. Juni 2021) |
0 | 0 | 0 | 14 | 5 | 19 | |
| Magnus Agervald (bis 17. Juni 2021) |
0 | 0 | 0 | 21 | 0 | 21 | |
| Summe | 195 | 50 | 245 | 195 | 50 | 245 |
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung des Konzerns und der Vergütung von Arbeitnehmenden auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden der Gesamtbelegschaft der home24-Gruppe in Deutschland abgestellt wird. Im Einklang mit der Übergangsregelung in § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist die vergleichende Darstellung nur auf die Geschäftsjahre 2022, 2021 und 2020 bezogen.
| Gewährte und | ||||
|---|---|---|---|---|
| geschuldete Vergütung (in TEUR) |
2022 | 2021 | Veränderung | |
| Gegenwärtige Mitglieder des Vorstandes |
||||
| Marc Appelhoff | 288 | 1.837 | – 1.549 | –84% |
| Brigitte Wittekind | 340 | 341 | –1 | 0% |
| Philipp Steinhäuser | 252 | 271 | –19 | – 7% |
| Frühere Mitglieder des Vorstandes |
||||
| Dr. Philipp Kreibohm1 | 0 | 346 | – 346 | –100% |
| Christoph Cordes | 0 | 1.161 | – 1.161 | –100% |
| Johannes Schaback | 0 | 72 | –72 | – 100 % |
| Vergütung von Arbeit nehmern auf Vollzeit äquivalenzbasis 1 |
||||
| (in TEUR) | 40 | 38 | 2 | 4% |
| Ertragsentwicklung des Konzerns (in EUR Mio.) |
||||
| Jahresfehlbetrag | –49,7 | – 35,4 | – 12,1 | –34% |
| Bereinigtes EBITDA | 15,2 | 1,4 | 13,8 | >100% |
1 Für die Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrates verweisen wir auf 1.5.2.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird am 30. Juni 2023 stattfinden. Im Einklang mit § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG wird dieser Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden.
Da die kartellrechtliche Freigabe für das Übernahmeangebot sämtlicher ausstehender Aktien der home24 SE um die XXXLutz-Gruppe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses noch nicht vorliegt, können keine spezifischen Aussagen zu weiteren die Vergütung betreffenden Implikationen getroffen werden.
Wir haben den Vergütungsbericht der home24 SE, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Berlin, 29. März 2023
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Röders Nasirifar Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
home24 ist eine Plattform für Online-Shopping im Bereich Home & Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert. Zur Unternehmensgruppe gehört seit April 2022 auch die Lifestyle-Marke Butlers mit rund 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa.
Um unterschiedliche Geschmäcker, Stilrichtungen und Budgets zu bedienen, bietet home24 seinen Kund:innen ein Online-Angebot von über 250.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") an Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 SKUs in Lateinamerika an. Das breite Sortiment umfasst Großmöbel (zum Beispiel Wohnund Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel), Accessoires und Lampen.
Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe wurde das Angebot der Eigenmarkenprodukte wesentlich gestärkt. Gleichzeitig erweitert der im zweiten Quartal 2022 gestartete Marktplatz die Verfügbarkeit von Dritt- und Handelsmarkenprodukten auf der home24-Plattform. Insgesamt bezieht home24 seine Produkte weltweit von unterschiedlichsten Lieferanten.
Der Vertriebsschwerpunkt von home24 liegt dabei weiter im Online-Shopping Bereich. Allerdings wurde die durch Showrooms und Outlets bereits vorhandene Offline-Präsenz mit der Übernahme von Butlers ausgeweitet. Ziel ist es, über eine breitere Kund:innenansprache – online und offline – die Vorteile der home24-Plattform einem breiten Publikum nahezubringen.
Die home24 SE wurde 2009 in Berlin, Deutschland, gegründet. Der Konzernabschluss der home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend gemeinschaftlich auch "home24", "Gruppe" oder "Konzern") wird nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind,
aufgestellt. Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht aus dem Online-Handel mit einer Konzentration auf die Vermarktung, Logistik und den Vertrieb von Home & Living-Produkten in Kontinentaleuropa und Brasilien.
Der Konzern ist geprägt durch die home24 SE mit Sitz in Berlin, Deutschland, und die Mobly Comércio Varejista Ltda. mit Sitz in São Paulo, Brasilien.
Der Vorstand steuert alle Aktivitäten auf der Ebene des Konzerns unterteilt in die Segmente Europa und Lateinamerika (LatAm), dabei spielt das Reporting von Finanzzahlen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eine zentrale Rolle.
Als Konsequenz auf die strukturellen Ergänzungen des Geschäftsmodells durch den Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe wurden die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren angepasst und erweitert. Die Anzahl der Bestellungen, der durchschnittliche Bestellwert sowie die Anzahl aktiver Kund:innen werden explizit nur noch für den Onlineanteil des Geschäftes ausgewiesen. Aufgrund der Einführung des Marktplatzes in Europa wird der Bruttoauftragswert durch die Kennzahl Bruttowarenvolumen ersetzt und sowohl in Summe als auch getrennt für den Online- und Offline-Anteil des Geschäftsmodells ausgewiesen. Die weiteren für die Steuerung des Konzerns bedeutsamsten Leistungsindikatoren (Umsatzwachstum unter konstanter Währung, bereinigte EBIDTA-Marge, Cashflow aus der Investitionstätigkeit, Cashflow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens) bleiben unverändert.
Die Lage des Konzerns im Segment Europa entspricht im Wesentlichen der Lage der home24 SE. Seit dem 1. April 2022 umfasst das Berichtssegment Europa neben den bisher in diesem Segment erfassten Aktivitäten der home24 SE zusätzlich den Geschäftsbereich Butlers.
Während sich die Volkswirtschaften in einem schwierigen Gesamtjahr 2022 mit einem weiterhin steigenden Bruttoinlandsprodukt größtenteils robust gezeigt haben (beispielsweise Deutschland: +1,8 %, Brasilien: +2,8 %; Quelle: Statista), war die Entwicklung im Home & Living-Markt deutlich herausfordernder. Insbesondere aufgrund steigender Inflationsraten (Inflationsrate Deutschland: 7,9 %; Quelle: Statista) haben sich Konsument:innen bei Kaufentscheidungen stärker zurückgehalten und nicht notwendige Investitionen in die Zukunft verschoben. Die Konsument:innenstimmung verbesserte sich erst zum Ende des Jahres hin leicht in kleinen Schritten, liegt im Mehrjahresvergleich allerdings noch immer auf sehr niedrigem Niveau (Quelle: HDE-Konsumbarometer).
Insgesamt ging im Gesamtjahresvergleich der eCommerce Umsatz im Home & Living-Markt global um rund –12 % zurück (Quelle: Statista). Gleichzeitig setzte sich die Verlagerung weg von Einzelhandelsgeschäften hin zum Online-Einkauf fort. Entsprechend stieg der Anteil der online getätigten Umsätze auch im Geschäftsjahr 2022 kontinuierlich weiter an (Quelle: Statista). Die globalen Ergebnisse spiegeln sich in vergleichbarem Umfang gleichermaßen in den für home24 relevanten Märkten wider.
home24 hat es in einem herausfordernden Marktumfeld geschafft, trotz rückläufiger Umsätze (währungsbereinigt –5 %) Fortschritte in Bezug auf die gesteckten Profitabilitätsziele zu erreichen, indem frühzeitig auf eine sich eintrübende Konsument:innenstimmung reagiert wurde. Bestellmengen wurden angepasst, sodass Vorratsbestände zwar auf einem hohen Niveau waren, jedoch kein signifikanter Abverkaufsdruck bestand. Im Gegenteil konnten die Margen im Jahresverlauf kontinuierlich gesteigert und Fixkostenpositionen parallel gesenkt werden. Die erfolgreiche Integration von Butlers sowie Start und Ausrollen des home24-Marktplatzes haben zusätzlich dazu geführt, dass am Ende des Jahres eine bereinigte EBITDA-Marge von 2,5 % innerhalb der initial zum Jahresanfang kommunizierten Guidance erzielt werden konnte.
Der Konzern entwickelt zentrale Bestandteile der konzernintern verwendeten Software selbst. Der Konzern will damit sicherstellen, dass die Software den Anforderungen des schnellen Wachstums und der Skalierung, aber auch den individuellen Herausforderungen der Online-Möbelbranche bestmöglich gerecht wird. Sofern die Kriterien zur Aktivierung erfüllt waren, wurden die Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aktiviert. Entsprechend betrugen die Investitionen in selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte EUR 8,8 Mio. (2021: EUR 7,7 Mio.). Es wurden Abschreibungen in Höhe von EUR 10,1 Mio. (2021: EUR 5,8 Mio.) auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2022 lag der Fokus von home24 in einem herausforderndem Marktumfeld auf der Erreichung der gesteckten Profitabilitätsziele, während aufgrund der eingetrübten Konsument:innenstimmung Wachstumsziele depriorisiert wurden. Dies spiegelt sich in der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wider.
| 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| 601,0 | 615,5 | –14,5 | –2 % |
| –321,8 | –348,9 | 27,1 | –8 % |
| 279,3 | 266,6 | 12,7 | 5% |
| 46% | 43% | 3pp | |
| –261,5 | –248,5 | –13,0 | 5 % |
| –1,7 | –2,7 | 1,0 | –37 % |
| –67,4 | –53,2 | –14,2 | 27 % |
| 7,0 | 4,8 | 2,2 | 46 % |
| –2,4 | –2,3 | –0,1 | 4 % |
| –46,7 | –35,3 | –11,4 | 32% |
| Einheit | 2022 | 2021 | Verän derung |
|---|---|---|---|
| in EUR Mio. |
838,7 | 882,2 | –5 % |
| in EUR Mio. |
694,6 | 839,1 | –17 % |
| in EUR Mio. |
144,1 | 43,1 | >100 % |
| in Tsd. | 2.645 | 3.120 | –15 % |
| in EUR | 263 | 269 | –2 % |
| in Tsd. | 1.992 | 2.213 | –10 % |
Der Rückgang der Online-Umsatzerlöse wurde zum großen Teil durch das Wachstum im Offline-Geschäft kompensiert. Das Offline-Wachstum ist dabei maßgeblich durch die Butlers-Akquisition getrieben. Das Bruttowarenvolumen ging im Vorjahresvergleich zwar um 5 % zurück, allerdings bei positiven Wachstumsraten im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres. Neben dem Wachstum des Offline-Geschäfts trug auch die erfolgreiche Entwicklung des Marktplatzes dazu bei, dass das Bruttowarenvolumen im vierten Quartal 2022 mehr als 15 % über dem Vorjahresquartal lag. Da es sich beim Marktplatz-Geschäft um Provisionsumsätze handelt, schlägt sich die positive Entwicklung im Auftragseingang nicht voll in den Umsätzen nieder, jedoch im Geschäftsergebnis. Diese teils gegenläufigen Effekte wurden in der Prognose aus dem Halbjahresbericht bereits antizipiert.
Zum 31. Dezember 2022 hatte home24 insgesamt 2,0 Mio. aktive Kund:innen im Vergleich zu 2,2 Mio. aktiven Kund:innen zum 31. Dezember 2021. Dieser Rückgang korreliert mit der Entwicklung der Anzahl der eingegangenen Bestellungen. Diese sanken im Geschäftsjahres 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 %. Der durchschnittliche (online) Bestellwert betrug im Geschäftsjahr 2022 EUR 263 und war mit –2 % nur unwesentlich unter dem Vorjahreswert von EUR 269 und lag somit im vom Management im zusammengefassten Lagebericht prognostizierten Bereich.
Insgesamt spiegelt das Geschäft von home24 die gesamtwirtschaftliche Lage mit einer eingetrübten Konsument:innenstimmung wider. Die im zusammengefassten Lagebericht 2021 gesetzten Umsatzziele wurden mit der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichtes 2022 nach unten korrigiert. Das ursprüngliche Umsatzwachstumsziel von währungsbereinigt +2 % bis +17 % wurde aufgrund der aktualisierten Sicht auf die Konsument:innenstimmung auf währungsbereinigt –7 % bis +3 % gesenkt. Mit einem währungsbereinigtem Rückgang von –5 % befindet sich die tatsächliche Umsatzentwicklung im Bereich der aktualisierten Prognose. Die Vorjahresprognose, dass sich die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Anzahl der Bestellungen (–15 %), Bruttowarenvolumen (–5 %) und Anzahl aktiver Kund:innen (–10 %) analog zum währungsbereinigten Umsatz (–5 %) entwickelt, konnte bestätigt werden. Der währungsbereinigte Online-Umsatz fiel stärker als der währungsbereinigte Gesamtumsatz aufgrund des zusätzlichen Anteils an Offline Aktivitäten im Zuge der Übernahme der Butlers-Gruppe.
Umsatzkosten setzen sich hauptsächlich aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für die eingehenden Waren zusammen. In 2022 reduzierten sich die Umsatzkosten von EUR 348,9 Mio. um 8 % auf EUR 321,8 Mio. Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten ergeben das Bruttoergebnis vom Umsatz. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte der Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 279,3 Mio. nach EUR 266,6 Mio. im Vorjahr (+5 %). Die Bruttoergebnismarge liegt mit 46 % deutlich über dem Vorjahreswert von 43 %. Der Anstieg resultiert aus den höheren Margen des neu hinzugekommenen Butlers-Geschäftes, der Einführung von Versandkosten für die Kund:innen sowie dem erfolgreich integrierten Marktplatzgeschäft. Die ausgewiesenen Umsatzkosten des Berichtsjahres enthalten mit EUR 3,3 Mio. Abschreibungen auf den Teil des Kaufpreises der Butlers-Gruppe, die im Rahmen der Kaufpreisallokation den Vorräten zugeordnet worden ist. Dieser Betrag wird im bereinigten EBITDA abgezogen. Nach Bereinigung dieses Effekts läge das Bruttoergebnis bei EUR 282,5 Mio. bei einer Bruttoergebnismarge von 47 %.
In 2022 beliefen sich die Vertriebskosten auf EUR 261,5 Mio., eine Steigerung um 5 % im Vergleich zu EUR 248,5 Mio. im Vorjahreszeitraum 2021.
Die Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Fulfillmentkosten | –88,1 | –100,9 | 12,8 | –13 % |
| Marketing | –84,4 | –97,7 | 13,3 | –14 % |
| Sonstige Vertriebskosten | –89,0 | –49,9 | –39,1 | 78 % |
| Summe Vertriebskosten | –261,5 | –248,5 | –13,0 | 5% |
| in % vom Umsatz | ||||
| Fulfillment kostenverhältnis |
–15 % | –16 % | 2pp | |
| Marketing kostenverhältnis |
–14 % | –16 % | 2pp |
Fulfillmentkosten setzen sich aus Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lager- und Logistikmitarbeitende, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie aus Aufwendungen für Zahlungsabwicklung zusammen. Die Fulfillmentkosten sanken im Geschäftsjahr 2022 von EUR 100,9 Mio. um 13 % auf EUR 88,1 Mio. Das Fulfillmentkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz konnte somit leicht um 2 Prozentpunkte auf 15 % verbessert werden, unter anderem bedingt durch einen ausgeweiteten Einsatz der eigenen Auslieferinfrastruktur.
Aufwendungen für Marketing enthalten insbesondere Performance-Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing. Die absoluten Aufwendungen für Marketing wurden im laufenden Geschäftsjahr von EUR 97,7 Mio. auf EUR 84,4 Mio. gesenkt. Dies reflektiert die aktuelle Unternehmensstrategie mit einer stärkeren Kostenorientierung und einem starken Fokus auf positive Deckungsbeiträge. Entsprechend sank im Geschäftsjahr 2022 das Marketingkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 16 % auf 14 %, und zeigt die erfolgreiche Umsetzung der neuen Strategie.
Sonstige Vertriebskosten enthalten hauptsächlich Mietund Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger und Retailflächen, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmenden und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich. Im Geschäftsjahr 2022 stiegen die sonstigen Vertriebskosten von EUR 49,9 Mio. auf EUR 89,0 Mio., insbesondere aufgrund höherer Personalkosten und Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte aus dem Butlers-Geschäft.
Verwaltungskosten setzen sich in erster Linie aus Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmende und anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeitende, Abschreibungen, IT- und sonstigen Overheadkosten zusammen. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich die Verwaltungskosten von EUR 53,2 Mio. auf EUR 67,4 Mio. erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Verwaltungskosten aus den neu integrierten Butlers-Gesellschaften.
Um die operative Leistung der Geschäftsbereiche zu beurteilen, bewertet home24 die Ertragskraft auch basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA wird definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die Bereinigungen enthalten den Teil der Kaufpreisallokation von Butlers, der auf die Butlers-Vorräte allokiert wurde, Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung, Aufwendungen, die in Verbindung mit der geplanten Übernahme der Lutz-Gruppe angefallen sind sowie Aufwendungen im Rahmen der Akquisition der Butlers-Gruppe. Die bereinigte EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis von bereinigtem EBITDA und Umsatzerlösen wider.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis (EBIT) | –46,7 | –35,3 | –11,4 | 32% |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögens werte, Sachanlagen und Nutzungsrechte |
55,5 | 27,3 | 28,1 | >100 % |
| Abschreibungen auf den, den Vorräten zugeordne ten, Teil des Kaufpreises der Butlers-Gruppe |
3,3 | 0,0 | 3,3 | n/a |
| Anteilsbasierte Vergütung |
1,8 | 8,6 | –6,9 | –80 % |
| Aufwendungen im Rahmen der geplan ten Übernahme um die XXXLutz-Gruppe |
1,0 | 0,0 | 1,0 | n/a |
| Aufwendungen im Rahmen der Akquisition der Butlers-Gruppe |
0,2 | 0,6 | –0,4 | –67 % |
| Aufwendungen im Rahmen des Börsen gangs der Mobly S.A. |
0,0 | 0,2 | –0,2 | –100 % |
| Bereinigtes EBITDA | 15,2 | 1,4 | 13,8 | >100% |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
3% | 0% | 3pp |
Insgesamt reduzierte sich das Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR –35,3 Mio. auf EUR –46,7 Mio. Die bereinigte EBITDA-Marge konnte im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 15,2 Mio. gesteigert werden und ist mit 3 % des Umsatzes, trotz der rückläufigen Umsatzerlöse, im Zielkorridor der Prognose aus dem zusammengefassten Lagebericht 2021 für das Geschäftsjahr 2022. Der Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte resultiert zum großen Teil aus dem Butlers-Geschäft und den Abschreibungen auf die Nutzungsrechte für die Butlers-Ladengeschäfte.
Der Ergebnisbeitrag setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte. Die Ergebnisbeitragsmarge spiegelt das Verhältnis von Ergebnisbeitrag und Umsatzerlösen wider.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Bruttoergebnis vom Umsatz |
279,3 | 266,6 | 12,7 | 5 % |
| Fulfillmentkosten | –88,1 | –100,9 | 12,8 | –13 % |
| Wertminderungs aufwendungen für finan zielle Vermögenswerte |
–1,7 | –2,7 | 1,0 | –37 % |
| Ergebnisbeitrag | 189,5 | 163,0 | 26,5 | 16% |
| Ergebnisbeitragsmarge | 32 % | 26 % | 5pp |
Der Anstieg der Ergebnisbeitragsmage um 5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der gestiegenen Bruttoergebnismarge.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 480,9 | 501,4 | –20,5 | –4 % |
| Umsatzkosten | –250,0 | –280,3 | 30,3 | –11 % |
| Bruttoergebnis vom Umsatz |
230,9 | 221,1 | 9,8 | 4% |
| Bruttoergebnismarge | 48 % | 44% | 5pp | |
| Fulfillmentkosten | –73,5 | –85,6 | 12,1 | –14 % |
| Fulfillmentkosten verhältnis |
–15 % | –17 % | 2pp | |
| Ergebnisbeitrag | 155,8 | 133,0 | 22,8 | 17 % |
| Ergebnisbeitragsmarge | 32 % | 27 % | 6pp | |
| Marketingkosten | –71,2 | –83,8 | 12,6 | –15 % |
| Marketingkosten verhältnis |
–15 % | –17 % | 2pp | |
| Bereinigtes EBITDA | 18,0 | 2,6 | 15,4 | >100% |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
4% | 1% | 3pp |
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 120,3 | 114,2 | 6,1 | 5 % |
| Umsatzkosten | –71,7 | –68,6 | –3,1 | 5 % |
| Bruttoergebnis vom Umsatz |
48,6 | 45,6 | 3,0 | 7% |
| Bruttoergebnismarge | 40% | 40% | 0pp | |
| Fulfillmentkosten | –14,6 | –15,3 | 0,7 | –5 % |
| Fulfillmentkosten verhältnis |
–12 % | –13 % | 1pp | |
| Ergebnisbeitrag | 34,0 | 30,0 | 4,0 | 13 % |
| Ergebnisbeitragsmarge | 28 % | 26 % | 2pp | |
| Marketingkosten | –13,2 | –13,8 | 0,6 | –4 % |
| Marketingkosten verhältnis |
–11 % | –12 % | 1pp | |
| Bereinigtes EBITDA | –2,8 | –1,2 | –1,6 | >100% |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
–2% | –1% | –1pp |
| LatAm | Einheit | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowarenvolumen | in EUR Mio. |
161,9 | 158,3 | 3,6 | 2 % |
| Bruttowarenvolumen Online |
in EUR Mio. |
116,1 | 133,0 | –16,9 | –13 % |
| Bruttowarenvolumen Offline |
in EUR Mio. |
45,9 | 25,2 | 20,7 | 82 % |
| Anzahl Bestellungen Online |
in Tsd. | 746 | 1.119 | –373 | –33 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert Online |
in EUR | 156 | 119 | 37 | 31 % |
| Anzahl aktiver Kund:innen Online |
in Tsd. | 571 | 830 | –259 | –31 % |
Die Umsatzerlöse im Segment Europa betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR 480,9 Mio. (–4 %), dies entspricht 80 % des Konzernumsatzes. Rückläufig entwickelten sich sowohl die Anzahl der Bestellungen (–5 %) als auch der durchschnittliche Bestellwert (–14 %). Die Anzahl der aktiven Kund:innen konnte jedoch um 3 % gesteigert werden. Diese Entwicklung resultiert aus der erfolgreichen Entwicklung und Integration des Marktplatzes sowie des Butlers-Produktsortiments auf der home24-Plattform. Marktplatz und Butlers-Produkte haben im Schnitt niedrigere Verkaufspreise und drücken somit den durchschnittlichen Online-Bestellwert, erschließen aber neue Online-Kund:innen und vergrößeren die Anzahl aktiver Kund:innen. Die erfolgreiche Integration des Butlers-Offline-Geschäftes spiegelt sich im gestiegenen Offline-Bruttowarenvolumen und kompensiert einen großen Teil des Rückgangs des Online-Geschäftes.
Die Umsatzerlöse im Segment LatAm betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR 120,3 Mio. (+5 %), dies entspricht 20 % des Konzernumsatzes. Bereinigt um Fremdwährungseffekte sank der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum allerdings deutlich um –11 %. Wesentlich getrieben wurde diese Entwicklung durch einen starken Rückgang der Anzahl der Online-Bestellungen (–33 %) und einem korrespondierendem Rückgang der Anzahl der aktiven Kund:innen (–31 %). Diese Effekte wurden durch einen Anstieg des durchschnittlichen Online-Bestellwertes zum großen Teil kompensiert. Dieser Anstieg resultiert allerdings nur teilweise aus höheren Preisen. Der im Vergleich zum Vorjahr ca. 12 % stärkere brasilianische Real (Stichtagsbetrachtung) wirkte sich vorteilhaft aus. Insgesamt wurde der Rückgang der Online-Umsatzerlöse in LatAm durch ein stärkeres Offline-Geschäft (+82 %) teilwiese kompensiert.
| Europa | Einheit | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowarenvolumen | in EUR Mio. |
676,7 | 723,9 | –47,2 | –7 % |
| Bruttowarenvolumen Online |
in EUR Mio. |
578,5 | 706,0 | –127,5 | –18 % |
| Bruttowarenvolumen Offline |
in EUR Mio. |
98,2 | 17,9 | 80,3 | >100 % |
| Anzahl Bestellungen Online |
in Tsd. | 1.900 | 2.001 | –101 | –5 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert Online |
in EUR | 305 | 353 | –48 | –14 % |
| Anzahl aktiver Kund:innen Online |
in Tsd. | 1.422 | 1.383 | 39 | 3 % |
Das Segment Europa erwirtschaftete im laufenden Geschäftsjahr ein positives bereinigtes EBITDA von EUR 18,0 Mio. nach EUR 2,6 Mio. im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 4 % nach 1 % im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung ist wesentlich auf die positive Entwicklung der Bruttoergebnismarge zurückzuführen. Diese konnte im Segment Europa durch die Integration des Butlers-Geschäftes, der Einführung des Marktplatzmodells und der Einführung von Liefergebühren für die Kund:innen signifikant gestärkt werden. Leicht gegenläufig wirkte sich die Erhöhung der Kostenstruktur durch die Butlers-Akquisition aus.
Das Segment LatAm weist für das Geschäftsjahr 2022 ein leicht negatives bereinigtes EBITDA von EUR –2,8 Mio. nach EUR –1,2 Mio. im Vorjahreszeitraum aus. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von –2 % nach –1 % im Vorjahreszeitraum. Grund hierfür sind im Wesentlichen die währungsbereinigt gesunkenen Umsatzerlöse und die Kostenstruktur für das expandierende Offline-Geschäft in LatAm.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Verän derung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit |
24,0 | –63,1 | 87,1 |
| davon Veränderungen des Nettoumlaufvermögens |
12,6 | –62,8 | 75,4 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
–49,3 | –20,0 | –29,3 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
–10,5 | 110,4 | –120,9 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
–35,8 | 27,3 | –63,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zu Beginn der Periode |
131,1 | 103,1 | 28,0 |
| Auswirkungen von Wechselkurs änderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
4,2 | 0,7 | 3,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungs mitteläquivalente zum Ende der Periode |
99,5 | 131,1 | –31,6 |
Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit im Konzern EUR 24,0 Mio. im Vergleich zu EUR –63,1 Mio. im Vorjahr, was einer Veränderung von EUR 87,1 Mio. innerhalb eines Jahres entspricht. Der positive Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wird neben dem positiven operativen Ergebnis gestützt durch die positive Veränderung des Nettoumlaufvermögens. Der Lagerbestand bereinigt um die gekauften Bestände der Butlers-Gruppe konnte, trotz der rückläufigen Umsätze, wie gewünscht reduziert werden, da die Einkaufsplanung sich unterjährig an die gesunkene Nachfrage angepasst hat. Die im zusammengefassten Lagebericht 2021 genannte Erwartung eines rückläufigen Nettoumlaufvermögens ist somit eingetreten.
Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit haben sich entsprechend der Vorjahresprognose aufgrund der bisher geflossenen Auszahlungen für den Erwerb der Butlers-Gruppe erhöht (EUR 25,8 Mio). Vor dem eigentlichen Kauf im ersten Quartal 2022 wurde der Butlers-Gruppe ein Darlehen in Höhe von EUR 2,7 Mio. ausgezahlt. Dies diente der Sicherstellung und Finanzierung des Einkaufs für das Weihnachtsgeschäft 2022. Insgesamt investierte der Konzern im laufenden Geschäftsjahr weitere EUR 10,8 Mio. in Sachanlagen. Weitere wesentliche Investitionen wurden mit EUR 9,8 Mio. in immaterielle Vermögenswerte getätigt.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist wie im zusammengefassten Lagebericht 2021 prognostiziert durch eine stark gestiegene Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten negativ. Der starke Anstieg resultiert aus der Butlers-Akquisition und der damit einhergehenden Übernahme der Butlers-Ladengeschäfte. Insgesamt wurden im Berichtsjahr EUR 27,1 Mio. für Leasingverbindlichkeiten ausgezahlt. Positiv wirkte sich die durch die XXXLutz-Unternehmensgruppe gezeichnete Kapitalerhöhung von 10 % im Oktober 2022 aus. Dem Konzern flossen netto EUR 22,8 Mio. aus Kapitalerhöhungen zu.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns im Geschäftsjahr 2022 reduzierten sich um EUR 31,6 Mio. und betrugen zum Abschlussstichtag EUR 99,5 Mio. Dies resultiert im Wesentlichen aus den bisher geflossenen Auszahlungen für den Erwerb der Butlers-Gruppe.
Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.
| 2022 | 2021 | Verän derung |
|---|---|---|
| 15,8 | –11,7 | 27,5 |
| 1,1 | –14,2 | 15,3 |
| –40,4 | 9,7 | –50,1 |
| –5,9 | –9,3 | 3,4 |
| –30,5 | –11,3 | –19,2 |
| 88,1 | 99,4 | –11,3 |
| 57,6 | 88,1 | –30,5 |
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Verän derung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit |
8,3 | –51,6 | 59,9 |
| davon Veränderung des Nettoumlaufvermögens |
11,5 | –48,7 | 60,2 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
–9,0 | –13,4 | 4,4 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
–4,6 | 103,6 | –108,2 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmit tel und Zahlungsmitteläquivalente |
–5,3 | 38,6 | –43,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zu Beginn der Periode |
43,0 | 3,7 | 39,3 |
| Auswirkungen von Wechselkurs änderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
4,2 | 0,7 | 3,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zum Ende der Periode |
41,9 | 43,0 | –1,1 |
Die im Konzern zum Ende des Geschäftsjahres ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von EUR 99,5 Mio. verteilen sich mit EUR 57,6 Mio. auf das Segment Europa sowie mit EUR 41,9 Mio. auf das Segment LatAm.
In beiden Segmenten konnten positive Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden. Im Segement LatAm ist das im Wesentlichen auf eine positive Veränderung des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen. Im Segment Europa ist der Haupttreiber die positive EBITDA-Entwicklung.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war in beiden Segementen des Konzerns negativ. Im Segement LatAm im Wesentlichen getrieben aus den Auszahlungen für die Investitionen in das Sachanlagevermögen (EUR 5,2 Mio.) und immaterielle Vermögen (EUR 4,1 Mio.). Im Segment Europa ist der Haupttreiber (EUR 28,6 Mio.) der Mittelabfluss aus der Aqkuisition der Butlers-Gruppe.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit war im Segment LatAm geprägt durch Mittelabflüsse aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (EUR 5,4 Mio.). Im Segment Europa wirkten sich gegenläufig zu den Auszahlungen der Leasingverbindlichkeiten (EUR 21,7 Mio.) und der Rückzahlung von Darlehen (EUR 7,2 Mio.) die Kapitalerhöhungen im Berichtsjahr aus (EUR 22,8 Mio. – siehe Erläuterungen zum Eigenkapital unter 2.4.5.).
| In EUR Mio. | 31. De zember 2022 |
31. De zember 2021 |
Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte |
297,1 | 136,5 | 160,6 | >100 % |
| Kurzfristige Vermögenslage |
233,7 | 253,7 | –20,0 | –8 % |
| Summe Vermögenswerte |
530,8 | 390,2 | 140,5 | 36% |
| In EUR Mio. | 31. De zember 2022 |
31. De zember 2021 |
Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 216,1 | 220,4 | –4,3 | –2 % |
| Langfristige Schulden | 164,3 | 55,6 | 108,6 | >100 % |
| Kurzfristige Schulden | 150,4 | 114,2 | 36,2 | 32 % |
| Summe Eigenkapital und Schulden |
530,8 | 390,2 | 140,5 | 36% |
Im Vergleich zum 31. Dezember 2021 haben sich die Aktiva und Passiva im Wesentlichen aufgrund des Unternehmenszusammenschlusses zwischen home24 und der Butlers-Gruppe zum 1. April 2022 verändert.
Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte entfällt mit EUR 92,9 Mio. im Wesentlichen auf gestiegene Nutzungsrechte. Der Großteil der erhöhten Nutzungsrechte resultiert aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe, welche Einzelhandelsfilialen in den DACH-Ländern betreibt. Der weitere Anstieg der Nutzungsrechte basiert auf dem Nutzungsrecht der neuen home24-Konzernzentrale in Berlin.
Darüber hinaus sind die immateriellen Vermögenswerte um EUR 49,6 Mio. angestiegen. Der Anstieg betrifft vorwiegend die im Rahmen der Kaufpreisallokation angesetzte Marke "Butlers" sowie den erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert.
Der Anstieg der langfristigen finanziellen Vermögenswerte von EUR 16,1 Mio. auf EUR 24,8 Mio. im Geschäftsjahr 2022 entfällt mit EUR 5,4 Mio. im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen aus geleisteten Sicherheiten. Diese betreffen Zahlungen von bestrittenen Steuerverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren im Segment LatAm als Sicherheit hinterlegt wurden.
Der Anstieg der langfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte von EUR 2,0 Mio. auf EUR 4,3 Mio. im Geschäftsjahr 2022 entfällt mit EUR 2,4 Mio. im Wesentlichen auf Umsatzsteuerforderungen in Brasilien, die in Zukunft mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten verrechnet werden können.
Bedingt durch den Erwerb der Butlers-Gruppe ist der verfügbare Lagerbestand im laufenden Geschäftsjahr um EUR 19,3 Mio. auf EUR 80,0 Mio. gestiegen. Zum 1. April 2022 hat Butlers Vorräte in Höhe von EUR 32,4 Mio. in den Konzern eingebracht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtszeitraum um EUR 9,0 Mio. auf EUR 28,2 Mio. zurückgegangen. Der Rückgang resultiert aus gesunkenen Online-Umsatzerlösen und den vorzeitigen Auszahlungen von ausstehenden Forderungen aus Ratenzahlungen über PayPal in Höhe von ca. EUR 5,0 Mio. im Segment LatAm.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich um EUR 31,6 Mio. auf EUR 99,5 Mio. reduziert. Die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird unter Punkt 2.4.3 erläutert.
Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 4,3 Mio. auf EUR 216,1 Mio. Gegenläufig zum Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 49,7 Mio. wirkte sich die Kapitalerhöhung aus. Im Zuge des Übernahmeangebots hat die XXXLutz-Gruppe im Oktober 2022 eine Kapitalerhöhung von ca. 10 % gezeichnet. Dadurch flossen home24 liquide Mittel in Höhe von EUR 22,8 Mio. zu. Eine weitere Kapitalerhöhung wurde für den Erwerb der Butlers-Gruppe (EUR 8,2 Mio.) durchgeführt.
Der Anstieg der langfristigen Schulden in Höhe von EUR 108,6 Mio. auf EUR 164,3 Mio. resultiert zum größten Teil aus dem Anstieg der langfristigen Leasingverbindlichkeiten. Diese sind im Wesentlichen aufgrund des Erwerbes der Butlers-Gruppe und durch den Neuabschluss eines Mietvertrages für die Konzernzentrale in Berlin um insgesamt EUR 70,4 Mio. angestiegen.
Zusätzlich werden EUR 14,1 Mio. des ausstehenden Kaufpreises von EUR 22,3 Mio. für den Erwerb der Butlers-Gruppe erst in 2024 oder später fällig und werden als langfristige Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. Zur Wahrung von günstigen Konditionen wurde im Geschäftsjahr eine Kreditlinie bei der Varengold Bank in Höhe von EUR 7,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) in Anspruch genommen.
Die passiven latenten Steuern haben sich um EUR 11,1 Mio. auf EUR 12,1 Mio. erhöht. Dies ist im Wesentlichen ein Effekt aus der Konsolidierung der Butlers-Gruppe.
Die kurzfristigen Schulden sind im Berichtsjahr um EUR 36,2 Mio. auf EUR 150,4 Mio. angestiegen. Auch hier ist der maßgebliche Treiber die Akquisition der Butlers-Gruppe. Die Leasingverbindlichkeiten sind um EUR 21,3 Mio. angestiegen. Weitere EUR 8,2 Mio. des Anstieges erklären sich durch den Teil des Butlers-Kaufpreises, der in 2023 fällig ist.
Insgesamt hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um EUR 140,5 Mio. auf EUR 530,8 Mio. erhöht.
home24 verwendet verschiedene finanzielle sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.
Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung des operativen Geschäfts sind die nachhaltige Steigerung der Umsatzerlöse unter konstanter Währung, die bereinigte EBITDA-Marge, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit und der Cashflow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens.
Neben diesen zentralen finanziellen Kennzahlen misst der Vorstand auch zentrale nichtfinanzielle Einflussgrößen zur Steuerung des Konzerns. Im Vordergrund stehen die Anzahl der Bestellungen, die Anzahl aktiver Kund:innen sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2021 der Bruttoauftragswert als nichtfinanzieller Leistungsindikator neu mit aufgenommen.
Die Anzahl der Bestellungen ist ein wichtiger Wachstumstreiber für den Konzern und wird unabhängig vom Warenwert überwacht. Im laufenden Geschäftsjahr betrug die Anzahl der eingegangenen Bestellungen 2,6 Mio. (2021: 3,1 Mio.).
home24 misst seinen Erfolg auch an der Anzahl aktiver Kund:innen. Aktive Kund:innen umfassen alle Kund:innen, die mindestens eine Bestellung innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag getätigt haben. Im Geschäftsjahr 2022 betrug die Anzahl aktiver Kund:innen 2,0 Mio. (Vorjahr: 2,2 Mio.).
Der durchschnittliche Bestellwert beinhaltet die Umsatzsteuer des jeweiligen Absatzlandes. Die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts beeinflusst den Umsatz des Konzerns und ist im Geschäftsjahr 2022 von EUR 269 auf EUR 263 gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem geänderten Produktmix in Europa. Mit der Einführung des Marktplatzes und der erfolgreichen Integration des Butlers-Produktportfolios bietet home24 mittlerweile auch eine breite Auswahl an margenstarken Wohnaccessoires an, die allerdings einen geringeren Bestellwert haben.
Der Bruttoauftragswert ist definiert als der aggregierte Bruttoauftragswert, der in der jeweiligen Periode eingegangenen Bestellungen, einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen sowie nachträglichen Rabatten und Gutscheinen. Im Geschäftsjahr betrug der Bruttoauftragswert EUR 838,7 Mio. (2021: EUR 882,2 Mio.).
home24 hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 in einem schwierigen Marktumfeld abgeschlossen und ein positives operatives Ergebnis bei nahezu stabilem Umsatz gegenüber dem Vorjahr erreicht. Auch der operative Cashflow lag mit rund EUR 24,0 Mio. deutlich im positiven Bereich. Dies ist eine großartige Leistung aller Mitarbeitenden von home24, die das Unternehmen positiv in die Zukunft blicken lässt.
Mit Veröffentlichung der Halbjahreszahlen hat der der Konzern seine im Vorjahresabschluss kommunizierten Ziele eines Umsatzwachstums unter konstanter Währung von +2 % bis +17 % wegen der sehr schwierigen Marktlage auf –7 % bis +3% korrigiert. Mit einer Umsatzentwicklung von währungsbereinigt –5 % konnte das aktualisierte Ziel erreicht werden. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass die bereinigten EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2022 mit +3 % innerhalb der im Geschäftsbericht 2021 kommunizierten Bandbreite von +1 % bis +5 % lag.
Nachfolgend stellt home24 die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines effektiven Risikomanagementsystems (RMS) und eines Internen Kontrollsystems (IKS) für die Gruppe dar.
home24 hat den intern in seiner Risikomanagementrichtlinie verankerten Prozess zur Aufnahme, Bewertung und Kommunikation der identifizierten Risiken im Geschäftsjahr 2022 für die gesamte Gruppe durchgeführt. Die Risiken, Verantwortlichkeiten und Gegenmaßnahmen wurden in einem Risikoregister zusammengetragen. Die Interne Revision unterstützt den Vorstand dabei, die verschiedenen Geschäftsbereiche und Unternehmenseinheiten im Konzern zu überwachen.
Zunächst werden die Zielsetzung und der Aufbau des RMS sowie des IKS erläutert. Im Anschluss werden die Bewertungsmethodik, die Berichterstattung und die wesentlichen Schlüsselrisiken und Chancen dargestellt, die sich im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben.
Der nachhaltige Erfolg von home24 kann nur sichergestellt werden, indem die Risiken und Chancen aus der Geschäftstätigkeit frühzeitig identifiziert, zutreffend bewertet und effektive sowie effiziente Maßnahmen implementiert werden. Das RMS und das IKS helfen dabei, potenzielle Risiken früh zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um drohenden Schaden für home24 abzuwenden.
Ziel des RMS ist dabei die Schaffung der notwendigen Transparenz in Bezug auf Risiken und die Etablierung eines gemeinsamen Risikoverständnisses innerhalb von home24. Das IKS von home24 im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen zukünftiger Ereignisse und Entwicklungen ist mit Unsicherheiten behaftet. home24 ist sich daher bewusst, dass ein RMS nicht alle potenziellen Risiken vorhersehen kann und dass auch ein optimal ausgestaltetes und implementiertes IKS regelwidrige Handlungen nicht vollständig verhindern kann.
Die wesentlichen Merkmale des RMS und IKS werden im Folgenden gemäß § 315 Abs. 4 HGB erläutert.
Die Basis für das RMS/IKS bilden die konzerneinheitlichen Standards für den Umgang mit Risiken. Der dafür zuständige Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) entwickelt und implementiert fortlaufend Instrumente, Richtlinien und Methoden zum RMS/IKS, die auf dem international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) basieren. Mit dem standardisierten Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung, Dokumentation und der dazugehörigen Berichterstattung von Risiken und Maßnahmen unterstützt das COSO-Framework die Entscheidungsfindung durch konsistente, vergleichbare und transparente Informationen.
Um die Entstehung von Risiken zu mindern, dürfen keine Geschäfte getätigt werden, die gegen Verhaltensgrundsätze und andere gruppenweit relevante Richtlinien verstoßen. Hierzu werden risikopolitische Grundsätze angewendet.
Das RMS und das IKS befinden sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Die Identifikation und Bewertung von Risiken sind ein integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und erfolgen fortlaufend durch die Risikoeigner:innen. home24 hat einen halbjährlichen Prozess etabliert, in dem die Risiken durch die Risikoeigner:innen mit Unterstützung des Bereichs GRC umfassend evaluiert und dokumentiert werden. Identifizierte wesentliche Änderungen der Risiken, die außerhalb des Regelprozesses auftreten, werden ad hoc berichtet.
In dem halbjährlichen Regelprozess werden Risiken im Rahmen von internen Risikoabfragen und Workshops von den betroffenen Bereichen (Risikoeigner:innen) identifiziert oder im Falle von bestehenden Risiken erneut geprüft. Diese werden daraufhin auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit auf quantitativen oder qualitativen Skalen bewertet. Der Betrachtungszeitraum für die Risikobeurteilung umfasst zwölf Monate ab dem Bewertungszeitpunkt. Der Bereich GRC unterstützt und überwacht den Prozess und dokumentiert die Ergebnisse.
Die sich aus den Risiken ergebenden Auswirkungen sind wie nachfolgend kategorisiert.
| Quantitative | Qualitative Bewertung (alternativ) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auswirkung | Bewertung (bevorzugt) |
Strafrechtliche Relevanz | Auswirkungen auf die Reputation | |||
| schwer > EUR 15 Mio. |
■ Schwere Gesetzesverstöße, ■ Schwere Rechtsfolgen für die Haftung des Top-Managements ■ Schwere Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb |
■ Breite Berichterstattung in Medien mit internationaler Reichweite ■ Langfristiger Imageverlust des Unternehmens ■ Starke negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (z.B. Umsatzausfall) |
||||
| bedeutend | > EUR 6 Mio. | ■ Bedeutende Gesetzesverstöße/Strafverfahren, ■ Bedeutende Konsequenzen für einzelne Führungskräfte sowie ■ Bedeutende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb |
■ Negative Berichterstattung in Medien mit mittelfristiger Reichweite ■ Mittelfristiger Imageschaden ■ Schwer zu erreichende Korrekturen, langfristige PR-Maßnahmen erforderlich |
|||
| mittel | > EUR 3 Mio. | ■ Signifikante Verletzung von Geschäftsordnungen / Gesetzen / Vertragspflichten ■ Erhebliche Strafen ■ Arbeitsrechtliche Konsequenzen |
■ Negative Berichterstattung in Medien mit geringer Reichweite ■ Korrekturen durch mittelfristige PR-Maßnahmen erreicht |
|||
| niedrig | > TEUR 303 | ■ Verstoß gegen interne Regeln/Gesetze/ Vereinbarungen ohne starke Wirkung ("Bagatelle") ■ Niedrige Strafen ■ Begrenzte Disziplinarmaßnahmen für Einzelpersonen |
■ Kurzfristige negative Auswirkungen auf die Reputation / das Image ■ Beiträge in z. B. Blogs / Facebook / Twitter ■ Keine weitere Berichterstattung durch andere Medien |
|||
| unwesentlich | < TEUR 303 | ■ Keine Strafverfolgung | ■ Sehr kurzfristige negative Auswirkungen auf die Reputation / das Image |
Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens wird wie folgt aufgeteilt:
Auf Basis der Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung werden Risiken als niedrig, moderat, hoch, sehr hoch und extrem eingestuft.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Bewertung |
|---|---|
| fast sicher | 75 % – 100 % |
| wahrscheinlich | 50 % – 74,9 % |
| möglich | 25 % – 49,9 % |
| unwahrscheinlich | 5 % – 24,9 % |
| selten | 0 % – 4,9 % |
| selten | unwahr scheinlich |
möglich | wahr scheinlich |
fast sicher |
|---|---|---|---|---|
| EXTREM | ||||
| SEHR HOCH |
||||
| HOCH | ||||
| MODERAT | ||||
| NIEDRIG | ||||
Jedem Bruttorisiko werden relevante Gegen- und Kontrollmaßnahmen sowie Verantwortlichkeiten zugewiesen. Nach Berücksichtigung der durchgeführten Gegen- und Kontrollmaßnahmen werden alle Bruttorisiken neu eingestuft (Nettorisiko = Bruttorisiko abzgl. Gegenmaßnahmen). Die Bewertung der Nettorisiken erfolgt in denselben fünf Klassen wie die Brutto-Risikobewertung (s. o.).
Risikoeigner:innen sind für die Definition und Umsetzung effektiver Maßnahmen zur Minderung von Risiken und Ergreifung von Chancen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs zuständig. Je nach Art, Charakteristik und Bewertung der Risiken wenden die Risikoeigner:innen unterschiedliche Strategien an. Hierbei werden insbesondere Kosten und Wirksamkeit der denkbaren Maßnahmen den identifizierten Risiken gegenübergestellt. Mögliche Risikostrategien sind die Akzeptanz, die Vermeidung, die Minderung oder die Übertragung des Risikos auf Dritte.
Ein effektives IKS ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. Das IKS bei home24 hat das Ziel, Sicherheit und Effizienz der Geschäftsprozesse sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten und geht über die Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Daher umfasst das IKS von home24 Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die einen effizienten und effektiven Prozess sicherstellen.
Die relevanten Kontrollen inklusive Beschreibung, Art der Kontrolle, Häufigkeit der Kontrollausführung sowie ausführende Kontrollverantwortlichen sind formal in Risikokontrollmatrizen für wesentliche Geschäftsprozesse dokumentiert und berücksichtigen operative und finanzielle Risiken.
Verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen im Rechnungslegungsprozess gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Aufstellung des Konzernabschlusses. Das Konzernkonsolidierungssystem von home24 basiert auf einer Standardsoftware und sichert eine einheitliche Vorgehensweise, um das Risiko von Fehlaussagen in der Rechnungslegung und externen Berichterstattung zu minimieren. Auswirkungen neuer oder veränderter Rechnungslegungsgrundsätze, Gesetze und sonstige Vorschriften auf den Abschluss werden kontinuierlich analysiert. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie enthält eine Beschreibung der anzuwendenden Bilanzierungsmethoden. Der Prozess der Konzernabschlusserstellung wird mit einer Konsolidierungssoftware durchgeführt. Zudem wird die Abschlusserstellung durch einen formalisierten Prozess unterstützt. Dieser umfasst relevante Abschlusstätigkeiten, den zeitlichen Ablauf und die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten.
Ein Funktions- und Rollenkonzept stellt die Funktionstrennung zwischen Abteilungen und innerhalb von Prozessen sicher. Es gibt Regelungen zu genehmigungspflichtigen Geschäften.
Allgemeine IT-Kontrollen überwachen Systemzugriffe sowie Systemänderungen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können.
Um die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS sicherzustellen, wird es im Rahmen des kontinuierlichen Überwachungs- und Verbesserungsprozesses regelmäßig optimiert. Die Ergebnisse werden quartalsweise an den Vorstand und Prüfungsausschuss berichtet. Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird eine jährliche Selbsteinschätzung und Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontrolldokumentation für wesentliche Geschäftsprozesse von den jeweils Verantwortlichen eingeholt.
home24 entwickelt die Anforderungen an das intern Kontrollsystem kontinuierlich weiter und passt die Kontroll-Landschaft an sich ändernde Prozesse an.
Die Berichterstattung von home24 fokussiert sich auf wesentliche Schlüsselrisiken oder Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden (sog. existenzbedrohende Risiken). Die Risikobeurteilung in diesem Bericht spiegelt die Netto-Risikobewertung wider. Der Fortbestand des Konzerns ist gefährdet, wenn die potenzielle finanzielle Auswirkung den errechneten Schwellenwert der Risikotragfähigkeit übersteigt.
Bei den wesentlichen Schlüsselrisiken handelt es sich um solche, die sich entweder allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten maßgeblich nachteilig auf die Geschäfte, die Finanzsituation, die Liquiditätsentwicklung, die operativen Ergebnisse und die Aussichten von home24 auswirken könnten. Hierzu wird im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts jährlich ermittelt, welches Risiko home24 maximal tragen kann, ohne den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden. Ein wesentliches Schlüsselrisiko entsteht aus der kritischen Kombination mit einer Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts größer als 50% und einer möglichen Schadenssumme von EUR 3 Mio.
Der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen informiert. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Bereich GRC vier Mal im Rahmen des regulären Berichtsprozesses über die Risikosituation der Gruppe an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Nachfolgend sind die nach der zuvor beschriebenen Systematik erfassten wesentlichen Schlüsselrisiken zusammenfassend dargestellt.
| Auswir kung/ Eintritts wahr scheinlich keit |
selten | unwahr scheinlich |
möglich | wahr scheinlich |
fast sicher |
|---|---|---|---|---|---|
| schwer | |||||
| bedeu tend |
|||||
| mittel | |||||
| niedrig | |||||
| unwe sentlich |
Risiken, die den Fortbestand von home24 gefährden können (sog. existenzbedrohende Risiken), sind derzeit nicht ersichtlich. Die Tabelle zeigt Risiken, die aufgrund potenzieller Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wesentliche Schlüsselrisiken darstellen.
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Schlüsselrisiken | Auswir kung |
Wahr schein lichkeit |
Auswir kung |
Wahr schein lichkeit |
| Rechtliche Anforderungen im Zusammen hang mit dem Schutz von |
||||
| persönlichen Informationen |
mittel | wahr scheinlich |
mittel | wahr scheinlich |
| Cybersicherheit | bedeutend | wahr scheinlich |
bedeutend | wahr scheinlich |
Im Geschäftsjahr 2022 reduziert sich die Anzahl der wesentlichen Schlüsselrisiken gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr.
Für die Geschäftsentwicklung von home24 bleiben nicht absehbare Risiken bestehen, unter anderem durch ein weiterhin volatiles Marktumfeld, welches durch die gestiegene Inflationsrate, den Krieg in der Ukraine sowie das globale makroökonomische Umfeld, insbesondere den Rückgang des Konsumklima-Index, gekennzeichnet ist. In der ersten Jahreshälfte 2022 schlugen sich die beschriebenen Volatilitäten im Risikomanagement von home24 nieder. Zur zweiten Jahreshälfte konnte home24 jedoch durch die implementierten Maßnahmen die Anzahl der materiellen Schlüsselrisiken gegenüber den Angaben im Geschäftsbericht 2021 reduzieren. Dennoch bestehen Unsicherheiten, die vom Konzern genau überwacht werden, um kontinuierliche Maßnahmen zu ergreifen und zeitnah an die Entwicklungen anzupassen.
Die nachfolgend erläuterten wesentlichen Schlüsselrisiken beziehen sich grundsätzlich auf das Segment Europa und das Segment LatAm. Sollte sich das Risiko nur auf ein Segment beziehen, wird dies explizit erwähnt.
Im ersten Halbjahr 2022 wurden erstmals Risiken, die sich aufgrund der Butlers-Übernahme zusätzlich für home24 ergeben, in die gruppenweite Risikobewertung miteinbezogen.
Die nach IFRS geforderten Angaben zu finanziellen Risiken (Ausfallrisiko, Währungs- und Zinsrisiko sowie Liquiditätsrisiko) werden zur besseren Übersichtlichkeit nicht gesondert im Risiko- und Chancenbericht dargestellt, sondern im Konzernanhang unter Punkt 6 erläutert.
| Auswir kung/ Eintritts wahr scheinlich keit |
selten | unwahr scheinlich |
möglich | wahr scheinlich |
fast sicher |
|---|---|---|---|---|---|
| schwer | |||||
| bedeu tend |
|||||
| mittel | |||||
| niedrig | |||||
| unwe sentlich |
Als E-Commerce-Unternehmen sammelt und verarbeitet home24 persönliche Daten, um Bestellungen abzuwickeln, Zahlungen zu erhalten, mit der Kundschaft zu kommunizieren, Marketingaktivitäten zu steuern, Gehaltsabrechnungsaktivitäten durchzuführen usw. In diesem Zusammenhang unterliegt home24 den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von persönlichen Daten. Dies sind für die home24 SE insbesondere die Europäische Datenschutzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Um einen möglichen Schaden aus der Nichteinhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen zu begrenzen, hat die Gesellschaft neben internen Ressourcen einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragt. Mitarbeitende der Rechtsabteilung sensibilisieren fortlaufend für das Thema, überwachen und kommunizieren rechtliche Anforderungen,
aktualisieren und entwickeln weitere relevante Unterlagen und unterstützen die Fachabteilungen, zusammen mit der verantwortlichen Person für IT-Sicherheit und/oder der Personalabteilung, bei der Implementierung der Anforderungen. Ferner führen die Mitarbeitenden obligatorische Online-Schulungen durch.
Aufgrund bestehender organisatorischer und technischer Herausforderungen sowie der fortlaufenden Entwicklung bleibt die Bewertung des Risikos im Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen zum Schutz von persönlichen Informationen nach Einschätzung des Konzerns unverändert. Datenschutzrisiken werden bei home24 fortlaufend betrachtet, da Daten und deren Verwendung essenziell für den Erfolg des Geschäfts sind. Deshalb verbessern wir stetig unsere Datenschutzprozesse und investieren in die Verbesserung der Systeme zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
| Auswir kung/ Eintritts wahr scheinlich keit |
selten | unwahr scheinlich |
möglich | wahr scheinlich |
fast sicher |
|---|---|---|---|---|---|
| schwer | |||||
| bedeu tend |
|||||
| mittel | |||||
| niedrig | |||||
| unwe sentlich |
Risiken der Cybersicherheit durch externe und interne Angriffe und/oder interne Kontrollschwächen können den Webshop, relevante Fulfillment-IT-Systeme und -Anwendungen, Zahlungssysteme sowie sonstige interne IT-Systeme und -Anwendungen manipulieren oder deaktivieren. Zu den Risiken zählen unter anderem Ransomware-Angriffe, DDOS-Angriffe, Datenverlust aufgrund von Sicherheitsverletzungen und Betriebsstörungen sowie ungenaue Meldungen aufgrund von Integritätsverletzungen.
Um den Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken, hat die Gesellschaft im Jahr 2019 angefangen, die Umsetzung ihrer IT-Sicherheitsanforderungen zu verbessern. Auch im Geschäftsjahr 2022 wurde kontinuierlich weiter an der Erhöhung der Cybersicherheit gearbeitet. Insbesondere die vermehrte Vernetzung von IT-Systemen mit der Außenwelt bergen weiterhin das Risiko von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Auch die übernommenen Systeme aus der Butlers-Übernahme weisen zusätzliche Risikopunkte auf. Dahingehend wurde im Geschäftsjahr 2022 erneut ein externes Dienstleistungsunternehmen beauftragt, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und den damit verbundenen Cybersicherheitsrisiken entgegenzuwirken. Weitere Maßnahmen werden aus der Schwachstellenanalyse abgeleitet und ergriffen, um diesem Risiko fortwährend zu begegnen.
Die IT-Sicherheitsverantwortlichen von home24 überwachen zudem fortlaufend die relevanten Risikobereiche, pflegen Prozesse und Kontrollen und implementieren technologische Lösungen mit dem Ziel, die Sicherheit der Daten und des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Obwohl kontinuierlich Initiativen ergriffen wurden, um IT-Sicherheitsrisiken zu verringern, zum Beispiel im Bereich der Authentifizierung und Überwachung, unter anderem aufgrund der signifikant höheren Anzahl von Mitarbeitenden im Home Office, der Butlers-Übernahme und damit verbundenen Risiken, bleibt die Risikobeurteilung im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Darüber hinaus sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 und 2021 folgende Risiken aufgrund nicht mehr wesentlicher Auswirkungen entfallen und werden deshalb nicht mehr berichtet:
Die Home & Living-Branche ist einer der größten Konsument:innenmärkte. Gleichzeitig ist die Online-Durchdringung im Bereich Home & Living in den von home24 bedienten Märkten niedriger als in anderen Regionen, wie zum Beispiel den USA und dem Vereinigten Königreich. Die COVID-19-Pandemie hat den strukturellen Wandel zu einer verstärkten Nutzung von Online-Home & Living-Einkäufen weiter unterstützt. Der Vorstand der Gesellschaft ist überzeugt, dass sich für die Folgejahre weiteres Potenzial für Aufholeffekte mit grundsätzlich attraktiven Marktwachstumsraten ableiten lässt.
Unterstützt wird dies durch die günstige demographische Entwicklung, die den Wechsel vom Offline- zum Online-Einkauf im Bereich Home & Living aus Sicht des Konzerns weiter vorantreiben wird. Der Konzern nimmt an, dass die zunehmende Zahl von Internetnutzenden, die online Produkte einkaufen, wesentlich auf die sogenannten Millennials und nachfolgende Generationen mit einer generell hohen Affinität für das Internet und insbesondere den Online-Handel zurückzuführen ist. Diese geben ihr steigendes Einkommen zunehmend auch für den Online-Home & Living-Bereich aus.
Durch grundlegende Investitionen der vergangenen Jahre in Systeme und Prozesse hat home24 eine Basis geschaffen, die eine profitable Skalierung des Geschäftsvolumens ermöglicht. Zusätzlich wurde und wird weiter in die Stärkung von Alleinstellungsmerkmalen im Markt investiert, beispielsweise die eigenständige Auslieferung von Speditionsware. In Zukunft könnten den Endkund:innen über die eigene Auslieferung zusätzliche Servicedienstleistungen angeboten werden, die die Position von home24 im Wettbewerb um Home & Living-Kund:innen weiter stärken. Auch der neu in Betrieb genommene home24-Marktplatz bietet eine zusätzliche Produktauswahl und Vergleichbarkeit für Endkund:innen, was gerade in gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeiten verstärkt nachgefragt wird und das Wachstumspotenzial von home24 erhöht.
Sowohl hinsichtlich der Lieferanten als auch der Händler ist die Home & Living-Branche sehr stark fragmentiert. Die fragmentierte Beschaffungsbasis verschafft Marktteilnehmenden mit einer kritischen Größe eine starke Verhandlungsposition. home24 nimmt an, dass, unterstützt durch die geringe Präsenz von Marken, für den Konzern die Möglichkeit besteht, selbst eine eigene erfolgreiche Home & Living-Marke zu etablieren und diese mit einzigartigen Eigenmarken-Kollektionen zu ergänzen und weiter zu stärken.
Insgesamt ist home24 aufgrund der Weichenstellungen in den letzten Quartalen und Jahren in einer guten Ausgangssituation, um die vorhandenen Marktchancen zu ergreifen. Diese kann sich bei einem erfolgreichen Abschlusses des Übernahmeangebots der Bieter:innen um die XXXLutz-Gruppe weiter verbessern.
Die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands und wurden im besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern- und Jahresabschlusses der home24 SE abgegeben. Trotzdem unterliegen die Bewertungen des Vorstands Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächliche Entwicklung kann deshalb von der Bewertung abweichen, wenn die genannten Risiken und Chancen eintreten oder die zugrunde liegenden Annahmen sich als unzutreffend oder fehlerhaft erweisen.
Die Gesamtbewertung für den Konzern zeigt derzeit keine Bedrohungen aufgrund individueller Risiken oder aggregierter Risikopositionen für den Fortbestand des Konzerns. Es wurden außerdem keine wesentlichen Chancen identifiziert, die dazu führen könnten, dass der Konzern seine Ziele deutlich übererfüllt.
Im Kontext des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Bietergemeinschaft um die SGW-Immo-GmbH, die LSW GmbH und die RAS Beteiligungs GmbH ("XXXLutz-Gruppe") gab die XXXLutz-Gruppe bekannt, dass die XXXLutz-Gruppe mit Ende der erweiterten Annahmefrist sich insgesamt 92,67 % der home24 Aktien gesichert hat.
Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 22. Februar 2022 einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Zulassung der home24-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt davon unberührt. Der Widerruf erfolgt im Kontext des Übernahmeangebots durch die XXXLutz-Gruppe.
Die Bieterinnen um die XXXLutz-Gruppe haben die Anmeldung zum fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren Anfang März eingereicht und gehen von einem Abschluss des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens im 2. Quartal 2023 aus.
Am 10. März gab das Management der Tochtergesellschaft in Brasilien (Mobly S.A.) bekannt, dass es sich mit dem im Privatbesitz befindlichen brasilianischen Möbeleinzelhändler Tok&Stok in Gesprächen bezüglich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses befindet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gab es jedoch weder bindende Vereinbarungen noch konkrete Angebote zu einem potenziellen Zusammenschluss.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zwischen dem Abschlussstichtag (31. Dezember 2022) und dem Zeitpunkt der Genehmigung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Vorstand (29. März 2023) eingetreten sind und wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns haben könnten, haben sich nicht ergeben.
Auch für das Geschäftsjahr 2023 erwartet das Management ein herausforderndes Umfeld mit Unsicherheiten bezüglich der Konsumentenstimmung und der Entwicklung von wesentlichen Kostenpositionen. Die weitere Entwicklung der Inflationsraten sowie Bauzinsen und die Implikationen dieser auf das verfügbare Einkommen der Konsument:innen werden ein wesentlicher Einflussfaktor für das Umsatzpotenzial von home24 im Geschäftsjahr 2023 sein. Gleichzeitig determinieren die weitere Entwicklung der Rohstoffpreise genauso wie die Entwicklung von Energie-, Lohn- und Dienstleistungskosten, den Anspannungsgrad auf der Kostenseite und somit weitere mögliche Profitabilitätsverbesserungen von home24.
Wie im Vorjahr wird home24 im Geschäftsjahr 2023 den operativen Schwerpunkt auf die Themen legen, die aktiv selbst beeinflusst werden können. Hierzu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung der gemeinsamen Kundenansprache mit Butlers, die weitere Expansion des Marktplatz-Geschäftes oder das nationale und internationale Ausrollen der eigenen Lieferkapazitäten im Speditionsbereich. Gleichwohl ordnen sich alle operativen Weiterentwicklungen dem primären Ziel der Stärkung der Profitabilität gegenüber weiteren Wachstums-Ambitionen unter.
Unter den aktuellen Gegebenheiten geht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 von einer Umsatzentwicklung unter konstanter Währung von –15 % bis +5 % aus. Darüber hinaus strebt der Konzern für das Geschäftsjahr 2023 analog zum Vorjahr eine bereinigte EBITDA-Marge in der Spanne von +1 % bis +5 % an.
Da aktuell keine weiteren M&A-Aktivitäten in 2023 geplant sind, wird sich der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr signifikant verringern. Bezüglich des Nettoumlaufvermögens ist eine leichte Reduktion zu erwarten unter der Annahme, dass die vorfällige Zahlung offener Kreditkartenforderungen aus Ratenkäufen im Segment LatAm wieder aufgenommen wird.
Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erwartet der Vorstand für das kommende Jahr aufgrund des Marktplatzsegmentes im Jahresvergleich eine gegenüber der Umsatzentwicklung leicht stärkere Entwicklung: Der Bruttoauftragswert, die Anzahl aktiver Kunden und die Anzahl Bestellungen sollten im Jahresvergleich besser ausfallen als die Umsatzentwicklung. Gleichzeitig wird durch die niedrigeren Warenkörbe im Marktplatzsegment von einem leichten Rückgang des durchschnittlichen Bestellwerts ausgegangen.
Die gemäß §§ 289f und § 315d HGB veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, zusammen mit der Entsprechenserklärung nach §161 AktG, ist im Corporate Governance-Bericht ausgeführt und ist gleichzeitig ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung ist gemäß § 161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter https://www.home24.com/download/companies/ homevierundzwanzig/CorporateGovernance/221228\_ home24\_SE\_declaration\_of\_conformity\_DCGK\_German. pdf veröffentlicht.
Der nichtfinanzielle Bericht für den home24-Konzern gemäß § 315b HGB ist Bestandteil des Geschäftsberichts.
Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB und der erläuternde Bericht für die home24 SE und den Konzern sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und werden im Corporate Governance-Bericht dargestellt.
Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der home24 SE wurden zusammengefasst. Die folgenden Erklärungen basieren auf dem Jahresabschluss der home24 SE, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt wurde.
Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktpflege, Beschaffung, Vermarktung und den Handel mit Home & Living-Produkten. Weitere Aufgaben umfassen das Management der Onlineshops, den Kund:innenservice, das Personalmanagement, die IT und das Finanz- und Risikomanagement. Die länderspezifischen Webseiten von home24 sind Teil der home24 SE.
Die home24 SE wird als Konzernmuttergesellschaft durch ihren Vorstand vertreten, der für die Ausrichtung der Gruppe zuständig ist und die Strategie der Gesellschaft bestimmt.
Der Jahresabschluss der home24 SE wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Daraus ergeben sich Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Unterschiede betreffen vor allem die Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen, Leasingverhältnissen und anteilsbasierter Vergütung.
Die home24 SE hat umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihren Tochtergesellschaften. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Logistik, Vertrieb und Qualitätssicherung. Von der home24 SE für ihre Tochtergesellschaften erbrachte Leistungen betreffen in erster Linie Verwaltungsund IT-Dienstleistungen sowie Untervermietung von Ladenund Lagerflächen. Lieferbeziehungen beziehen sich auf den Verkauf von retournierter Ware aus Kund:innenaufträgen.
Die Ertragslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung nach Aufwandsarten dargestellt und zeigt im Berichtszeitraum einen Rückgang der Umsatzerlöse und damit einhergehend einen Rückgang der Materialaufwendungen und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Personalkosten sind auf dem Niveau des Vorjahres.
Zentrale Steuerungsgröße für den Einzelabschluss der home24 SE ist das Jahresergebnis.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 407,1 | 515,7 | –108,6 | –21 % |
| Sonstige betriebliche Erträge |
4,3 | 5,0 | –0,7 | –14 % |
| Sonstige aktivierte Eigenleistungen |
0,3 | 0,5 | –0,2 | –40 % |
| Materialaufwand | –281,7 | –365,7 | 84,0 | –23 % |
| Personalaufwand | –27,0 | –26,9 | –0,1 | 0 % |
| Abschreibungen | –4,6 | –3,8 | –0,8 | 21 % |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
–103,3 | –118,1 | 14,8 | –13 % |
| Betriebsergebnis (EBIT) | –4,9 | 6,7 | –11,6 | >–100% |
| Beteiligungs- und Finanzergebnis |
–16,2 | –35,8 | 19,6 | –55 % |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme |
–17,3 | –23,7 | 6,4 | –27 % |
| Jahresfehlbetrag | –38,4 | –52,8 | 14,4 | –27% |
Die Umsatzerlöse gingen im Geschäftsjahr aufgrund der deutlich eingetrübten Konsument:innenstimmung und der unsicheren Marktlage im Berichtsjahr 2022 um EUR –108,6 Mio. auf EUR 407,1 Mio. zurück. Dies zeigt sich auch in den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die Anzahl der Bestellungen (–5 %) und der durchschnittliche Bestellwert (–14 %) waren in 2022 rückläufig gegenüber dem Vorjahr. Nur die Anzahl der aktiven Kund:innen konnte leicht (+3 %) auf 1,42 Mio. gesteigert werden. Dies konnte durch ein breiter aufgestelltes Sortiment erreicht werden. Mit der Integration des Butlers-Sortiments in den home24 Online Shop und der erfolgreichen Einführung des Marktplatz-Geschäftes konnten neue Käufer:innensicherheiten angesprochen werden, allerdings ging durch die neuen Produkte der durchschnittliche Bestellwert leicht um –2 % auf EUR 263 zurück.
Die Materialaufwendungen haben sich korrespondierend zum Umsatzrückgang um EUR 84,0 Mio. auf EUR 281,7 Mio. verringert. Der Rückgang resultiert mit EUR 65,0 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Waren und mit EUR 18,9 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Unternehmensverbund. Neben dem Umsatzrückgang ist der Rückgang der Materialaufwendungen jedoch auch auf eine Verbesserung der Materialaufwandsquote bezogen auf die Umsätze zurückzufühen. Dies ist das Ergebnis eines stärkeren Fokus auf die EBITDA-Profitabilität.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2022 um EUR 14,8 Mio. auf EUR 103,3 Mio. Grund hierfür sind insbesondere gesunkene Werbekosten, welche um EUR 15,3 Mio. auf EUR 69,7 Mio. gesunken sind.
Das Beteiligungs- und Finanzergebnis beinhaltet mit EUR 15,8 Mio. Abschreibungen auf Ausleihungen an die Jade 1216. GmbH. Ursächlich für die Abschreibung war eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des über die Jade 1216. GmbH gehaltenenen Investments in das brasilianische Tochterunternehmen Mobly S.A. Beide Tochterunternehmen sind Teil des Segments LatAm. Wie bereits im Vorjahr lag der beizulegende Zeitwert der Beteiligung zum Stichtag erneut unter den fortgeführten Anschaffungskosten, sodass abermals eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen war. Des Weiteren sind mit EUR 8,7 Mio. Abschreibungen auf Anteile der SPV-4 Furniture Services GmbH enthalten.
Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der home24 Outlet GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 17,3 Mio. nach EUR 23,7 Mio. im Vorjahr.
Der im zusammengefassten Lagebericht 2021 genannte Ausblick einer Verbesserung des Jahresergebnisses ist trotz einer unerwarteten Abschreibung auf die Beteiligung an der Jade 1216. GmbH wie prognostiziert eingetreten. Die erneute Wertberichtigung der Ausleihung an dem Tochterunternehmen Jade 1216. GmbH hat das Jahresergebnis 2022 unerwartet belastet.
Die Vermögenslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Bilanz dargestellt.
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 |
31. Dezember 2021 |
Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 157,0 | 92,7 | 64,3 | 69 % |
| Umlaufvermögen | 108,7 | 164,0 | –55,3 | –34 % |
| Rechnungsab grenzungsposten Gesamtvermögen |
0,9 266,6 |
1,1 257,8 |
–0,2 8,8 |
–18 % 3% |
| Eigenkapital | 152,9 | 160,2 | –7,3 | –5 % |
| Rückstellungen | 16,4 | 18,5 | –2,1 | –11 % |
| Verbindlichkeiten | 97,3 | 79,1 | 18,2 | 23 % |
| Gesamtkapital | 266,6 | 257,8 | 8,8 | 3% |
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Finanzanlagen haben sich um EUR 67,0 Mio. auf EUR 144,9 Mio. erhöht. Grund hierfür ist die Akquisition der Butlers-Gruppe zum 1. April 2022. Gegenläufig wirkte sich die unter der Ertragslage erwähnte außerplanmäßige Abschreibung auf die Ausleihung an der Jade 1216. GmbH aus.
Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der liquiden Mittel (EUR –40,0 Mio.) aufgrund der Akquisition der Butlers-Gruppe zurückzuführen. Die Veränderung der liquiden Mittel wird weiter unten in diesem Abschnitt erläutert. Darüber hinaus sind die Forderungen gegen die Tochtergesellschaft home24 Outlet GmbH im Wesentlichen stichtagsbedingt um EUR 7,6 Mio. auf EUR 6,8 Mio. zurückgegangen. Mit der home24 Outlet GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 7,3 Mio. Durch den Erwerb der Butlers-Gruppe sowie des Übernahmeangebots der XXXLutz-Gruppe erhöhte sich das Eigenkapital. Gegenläufig wirkte sich der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 38,4 Mio. aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 57 % zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021: 62 %).
Die Rückstellungen sind insbesondere aufgrund gesunkener Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen rückläufig.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten um EUR 18,2 Mio. ist insbesondere auf den noch nicht fälligen Kaufpreisteil aus der Akquisition der Butlers-Gruppe (EUR 22,3 Mio.) zurückzuführen. Desweiteren wurde ein Kredit bei der Varengold Bank in Höhe von EUR 7,5 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 0,0 Mio.) aufgenommen und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt um EUR 3,4 Mio. gestiegen. Gegenläufig reduzierte sich die Verbindlichkeit aus einer Ausleihung gegenüber einer Tochtergesellschaft um EUR 9,1 Mio.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 | Verän derung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit |
–19,0 | –59,3 | 40,3 |
| davon Veränderungen des Nettoumlaufvermögens |
7,6 | –10,3 | 17,9 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
–51,3 | 47,3 | –98,1 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
30,4 | 0,1 | 30,3 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmit tel und Zahlungsmitteläquivalente |
–40,0 | –11,9 | –28,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zu Beginn der Periode |
86,4 | 98,3 | –11,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zum Ende der Periode |
46,4 | 86,4 | –40,0 |
Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in der home24 SE EUR –19,0 Mio. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem besseren EBITDA und einer positiven Veränderung des Nettoumlaufvermögens. Die Akquisition der Butlers-Gruppe ist mit EUR 39,8 Mio. der Haupttreiber des Cashflows aus der Investitionstätigkeit. Darüber hinaus hat die home24 SE ihren Tochterunternehmen neue Darlehen in Höhe von EUR 21,7 Mio. ausgegeben. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist geprägt durch die Kapitalerhöhungen im Berichtsjahr. Wir verweisen auf die Erläuterungen unter Punkt 2.4.5. "Vermögenslage des Konzerns". Diese führten zu Nettozuflüssen in Höhe von EUR 22,8 Mio. Darüber hinaus wurde ein Darlehen in Höhe von EUR 7,5 Mio. aufgenommen.
Die liquiden Mittel in Höhe von EUR 46,4 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 86,4 Mio.) umfassen Bank- und Kassenbestände sowie Festgeldanlagen bei Kreditinstituten, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können. Die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement des Konzerns liegt bei der home24 SE.
Die Geschäftsentwicklung der home24 SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. An den Risiken der Tochtergesellschaften partizipiert die home24 SE in vollem Umfang. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation des Konzerns durch den Vorstand gelten daher auch als Zusammenfassung der Risikosituation der home24 SE. Die nach § 289 Abs. 4 HGB geforderte Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems für die home24 SE erfolgt im Risikobericht des Konzerns.
Der Großteil des Online-Geschäfts im Segment Europa wird über die home24 SE abgewickelt. Aufgrund der Verflechtungen der home24 SE mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern wird auf die für den Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung verwiesen. Die Aussagen spiegeln auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft home24 SE wider. Im Geschäftsjahr 2023 wird das handelsrechtliche Jahresergebnis der home24 SE unter anderem aufgrund des negativen Sondereffekts, der Abschreibung von Forderungen und Anteilen an einem Tochterunternehmen in 2022, aber auch aufgrund einer verbesserten Profitabilität aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit über dem Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2022 liegen.
Berlin, 29. März 2023
Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser
| In EUR Mio. | Anhang | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 5.10 | 32,1 | 24,8 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.11 | 86,2 | 36,7 |
| Nutzungsrechte | 5.24 | 149,8 | 56,9 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 5.12/5.26 | 24,8 | 16,1 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 5.13 | 4,3 | 2,0 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 297,1 | 136,5 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 5.14 | 80,0 | 60,8 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 5.14 | 2,8 | 4,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.15 | 28,2 | 37,2 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 5.12/5.26 | 3,9 | 4,0 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 5.13 | 19,2 | 16,2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.16 | 99,5 | 131,1 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 233,7 | 253,7 | |
| Summe Vermögenswerte | 530,8 | 390,2 |
| In EUR Mio. | Anhang | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 5.17 | 33,6 | 29,3 |
| Eigene Anteile | 5.17 | 0,0 | 0,0 |
| Kapitalrücklage | 5.17 | 58,3 | 70,0 |
| Sonstige Rücklagen | 64,3 | 57,8 | |
| Gewinnrücklage / Kumulierte Verluste | 12,9 | 13,5 | |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 169,1 | 170,6 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 47,0 | 49,8 | |
| Summe Eigenkapital | 216,1 | 220,4 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 5.20/5.25 | 21,6 | 0,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.24 | 118,0 | 47,5 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.18/5.26 | 4,4 | 1,2 |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 5.19 | 0,1 | 0,2 |
| Rückstellungen | 5.23 | 8,1 | 5,7 |
| Passive latente Steuern | 5.9 | 12,1 | 1,0 |
| Summe langfristige Schulden | 164,3 | 55,6 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 5.20/5.25 | 10,1 | 0,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.24 | 37,2 | 15,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden | 5.21/5.26 | 66,5 | 67,0 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.22 | 17,4 | 15,8 |
| Steuerschulden | 2,1 | 0,1 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.18/5.26 | 3,3 | 3,2 |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 5.19 | 12,8 | 11,4 |
| Rückstellungen | 5.23 | 1,1 | 0,8 |
| Summe kurzfristige Schulden | 150,4 | 114,2 | |
| Summe Schulden | 314,7 | 169,8 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 530,8 | 390,2 | |
| In EUR Mio. | Anhang | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.1 | 601,0 | 615,5 |
| Umsatzkosten | – 321,8 | –348,9 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 279,3 | 266,6 | |
| Vertriebskosten | –261,5 | –248,5 | |
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte | 6. | –1,7 | – 2,7 |
| Verwaltungskosten | –67,4 | – 53,2 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.2 | 7,0 | 4,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.3 | – 2,4 | – 2,3 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | –46,7 | –35,3 | |
| Finanzerträge | 5.4 | 6,3 | 5,8 |
| Finanzaufwendungen | 5.4 | –9,5 | – 5,8 |
| Ergebnis vor Steuern | –49,9 | –35,3 | |
| Ertragsteuern | 5.9 | 0,2 | –0,1 |
| Jahresfehlbetrag | –49,7 | –35,4 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | –40,4 | – 30,7 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | –9,3 | – 4,7 | |
| Ergebnis je Aktie (in EUR); unverwässert (=verwässert) | 5.7 | –1,31 | – 1,05 |
| Durchschnittliche Anzahl an Aktien im Umlauf (in Mio.); | |||
| unverwässert (=verwässert) | 5.7 | 30,9 | 29,2 |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die später in das Periodenergebnis umgegliedert werden können: | |||
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 12,7 | 1,9 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 12,7 | 1,9 | |
| Gesamtergebnis für die Periode | –37,0 | –33,5 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | –33,9 | – 29,7 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | –3,1 | – 3,8 |
| In EUR Mio. Anhang |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –49,9 | – 35,3 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 5.6 9,1 |
5,0 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 5.6 14,3 |
8,7 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte 5.24 |
32,1 | 13,6 |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung | 1,8 | 8,6 |
| Auszahlungen für anteilsbasierte Vergütung | 5.8 0,0 |
–2,3 |
| Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen | – 0,1 | 0,0 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 3,4 | 0,0 |
| Veränderung der Rückstellungen | 0,2 | 2,7 |
| Veränderung des Nettoumlaufvermögens | ||
| Veränderung der Vorräte und geleisteten Anzahlungen auf Vorräte | 14,3 | – 21,7 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte |
8,2 | – 31,6 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden sowie der sonstigen Verbindlichkeiten |
– 9,8 | 1,6 |
| Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten | 0,0 | – 11,1 |
| Veränderung der sonstigen Aktiva/Passiva | 1,4 | – 1,1 |
| Gezahlte Steuern, abzüglich Erstattungen | – 0,7 | – 0,2 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 24,0 | –63,1 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen 5.10 |
–10,8 | – 12,2 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 5.11 |
–9,8 | – 8,4 |
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | 0,4 | 0,7 |
| Erlöse aus dem Verkauf von immateriellen Vermögensgegenständen | 0,1 | 0,0 |
| Auszahlung aus der Gewährung von Darlehen | –2,7 | 0,0 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Unternehmen abzüglich erhaltener Zahlungsmittel 5.25 |
–25,8 | 0,0 |
| Veränderung verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel und langfristig geleisteter Kautionen und Sicherheiten 5.12 |
– 0,7 | – 0,2 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0,0 | 0,1 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | –49,3 | –20,0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen der Gesellschafter | ||
| abzüglich Transaktionskosten 5.17 Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter 5.17 |
22,8 0,0 |
– 0,1 – 0,9 |
| Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung bei der Mobly S.A. 5.17 |
0,0 | 121,0 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. 5.17 |
0,0 | 24,2 |
| Gezahlte Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhungen und dem Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. 5.17 |
0,0 | –7,2 |
| Gezahlte Steuern aus dem Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. 5.17 |
0,0 | – 3,9 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 5.25 |
15,7 | 0,5 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten 5.25 |
–16,5 | –11,8 |
| Auszahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen im Rahmen der Butlers-Akquisition |
–11,7 | 0,0 |
| Einzahlung aus der Aufnahme von kurzfristigen Darlehen 5.25 |
6,0 | 0,0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 5.24 |
– 27,1 | – 11,4 |
| Einzahlungen aus Unterleasingverhältnissen 5.24 |
0,2 | 0,0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | –10,5 | 110,4 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –35,8 | 27,3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 131,1 | 103,1 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteäquivalente |
4,2 | 0,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 99,5 | 131,1 |
auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
| In EUR Mio. | Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Eigene Anteile |
Kapital rücklage |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2021 | 29,1 | 0,0 | 122,8 | |
| Jahresfehlbetrag | ||||
| Sonstiges Ergebnis | ||||
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Ausgabe von Anteilen | 5.17 | 0,2 | ||
| Verwendung freie Kapitalrücklage | 5.17 | – 52,8 | ||
| Kapitalerhöhung und Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. | ||||
| Transaktionskosten – Kapitalerhöhung bei der Mobly S.A. | ||||
| Transaktionskosten – Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. | ||||
| Steuern – Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. | ||||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 5.8 | |||
| Stand 31. Dezember 2021 | 29,3 | 0,0 | 70,0 |
| sonstige Rücklagen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rücklage für Währungs umrechnung |
Rücklage für Änderun gen der Rechnungs legungs methode |
Rücklage aus Kapital erhöhung Tochter gesellschaft |
Transaktionen mit den Inhabern von Anteilen ohne beherrschen den Einfluss |
Kumulierte Verluste |
Summe | Anteile ohne beherrschen den Einfluss |
Summe Eigenkapital |
| 2,3 | 0,1 | 0,0 | –24,3 | –15,2 | 114,8 | –0,5 | 114,3 |
| –30,7 | – 30,7 | – 4,7 | –35,4 | ||||
| 1,0 | 1,0 | 0,9 | 1,9 | ||||
| 1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –30,7 | –29,7 | –3,8 | –33,5 |
| – 0,2 | 0,0 | 0,0 | |||||
| 52,8 | 0,0 | 0,0 | |||||
| –1,1 | 121,0 | – 33,1 | 86,8 | 57,7 | 144,5 | ||
| – 3,1 | –3,1 | –3,0 | – 6,1 | ||||
| –1,1 | –1,1 | –1,1 | |||||
| – 3,9 | – 3,9 | –3,9 | |||||
| 6,8 | 6,8 | – 0,6 | 6,2 | ||||
| 2,2 | 0,1 | 117,9 | –62,4 | 13,5 | 170,6 | 49,8 | 220,4 |
| In EUR Mio. | Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Eigene Anteile |
Kapital rücklage |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2022 | 29,3 | 0,0 | 70,0 | |
| Jahresfehlbetrag | ||||
| Sonstiges Ergebnis | ||||
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Ausgabe von Anteilen | 5.17 | 0,1 | ||
| Verwendung freier Kapitalrücklage | –38,4 | |||
| Erwerb der Butlers-Gruppe | 1,2 | 7,0 | ||
| Kapitalerhöhung – Übernahmeangebot | 3,0 | 19,8 | ||
| Transaktionskosten – Übernahmeangebot | – 0,1 | |||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 5.8 | |||
| Stand 31. Dezember 2022 | 33,6 | 0,0 | 58,3 |
| sonstige Rücklagen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rücklage für Währungs umrechnung |
Rücklage für Änderun gen der Rechnungs legungs methode |
Rücklage aus Kapital erhöhung Tochter gesellschaft |
Transaktionen mit den Inhabern von Anteilen ohne beherrschen den Einfluss |
Gewinn rücklage / Kumulierte Verluste |
Summe | Anteile ohne beherrschen den Einfluss |
Summe Eigenkapital |
| 2,2 | 0,1 | 117,9 | –62,4 | 13,5 | 170,6 | 49,8 | 220,4 |
| –40,4 | –40,4 | –9,3 | –49,7 | ||||
| 6,5 | 6,5 | 6,2 | 12,7 | ||||
| 6,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –40,4 | –33,9 | –3,1 | –37,0 |
| – 0,1 | 0,0 | 0,0 | |||||
| 38,4 | 0,0 | 0,0 | |||||
| 8,2 | 8,2 | ||||||
| 22,8 | 22,8 | ||||||
| – 0,1 | –0,1 | ||||||
| 1,4 | 1,4 | 0,3 | 1,7 | ||||
| 8,6 | 0,1 | 117,9 | –62,4 | 12,9 | 169,1 | 47,0 | 216,1 |
Die home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft des home24-Konzerns (nachfolgend auch "home24", "Gruppe" oder "Konzern"). Die Aktien der home24 SE sind seit dem 15. Juni 2018 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Sitz der home24 SE ist Otto-Ostrowski-Straße 3, 10249 Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 196337 B) eingetragen.
home24 sieht sich als eine führende Adresse für Online-Shopping im Bereich Home & Living. Zudem werden die Produkte des Konzerns in eigenen Einzelhandelsfilialen verkauft. In Kontinentaleuropa tritt der Konzern unter den Marken "home24" und "Butlers" seit dem 1. April 2022 auf, sowie in Brasilien unter der Marke "Mobly".
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) zum Abschlussstichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend werden die Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB berücksichtigt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis von historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.
Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt, der funktionalen Währung der home24 SE und der Darstellungswährung des Konzerns. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Werte im Konzernabschluss kaufmännisch auf Millionen Euro (EUR Mio.) gerundet. Dies kann dazu führen, dass Rundungsdifferenzen auftreten und die dargestellten Prozentangaben nicht genau die Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung von Konzernunternehmen werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und Darlehen werden in der Gesamtergebnisrechnung in den Posten Finanzerträge bzw. -aufwendungen erfasst. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Nichtmonetäre Posten in Fremdwährung werden mit historischen Kursen umgerechnet.
Die Bestimmung der funktionalen Währungen der ausländischen Tochtergesellschaften erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, deren funktionale Währungen nicht dem Euro entsprechen, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben, mit Ausnahme von Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung, werden zu jeweiligen Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung ausländischer Tochtergesellschaften werden mit dem Kassakurs am Tag der Gewährung der Vergütungsinstrumente umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage für Währungsumrechnung im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
In den Konzernabschluss sind die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften einbezogen, über die die home24 SE Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausübt. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden der Muttergesellschaft home24 SE aufgestellt.
Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Im Zuge der Erstkonsolidierung einer neu erworbenen Tochtergesellschaft werden die übertragenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Anschaffungszeitpunkt in der Bilanz angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst.
Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Jedweder Überschuss oder Fehlbetrag der gezahlten Gegenleistung über den Buchwert des nicht beherrschenden Anteils wird bei Geschäftsvorfällen, bei denen ein nicht beherrschender Anteil ohne Verlust der Beherrschung erworben oder veräußert wird, im Eigenkapital des Mutterunternehmens erfasst. Der Konzern hat entschieden, diese Auswirkungen unter den sonstigen Rücklagen zu zeigen.
Gewinne und Verluste sowie jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Anteilseigener:innen des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt.
Der Konzern unterscheidet beim Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz zwischen kurzfristig und langfristig. Ein Vermögenswert ist kurzfristig, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.
Eine Verbindlichkeit ist kurzfristig, wenn
Der Konzern stuft alle anderen Verbindlichkeiten als langfristig ein.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingestuft.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und, sofern erforderlich, kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung bzw. den Rückbau eines Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch einen Vergleich der Erlöse mit dem Buchwert ermittelt und in der Gesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Sachanlagen werden linear abgeschrieben, das heißt der Abschreibungsbetrag als Differenz zwischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage und ihrem Restwert wird gleichmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer verteilt:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Mietereinbauten | 3 – 20 |
| Hardware | 2 – 8 |
| Fuhrpark | 5 |
Der Restwert eines Vermögenswertes ist der geschätzte Betrag, den ein Unternehmen gegenwärtig bei Abgang des Vermögenswertes nach Abzug der geschätzten Veräußerungskosten erhalten würde, wenn der Vermögenswert alters- und zustandsgemäß schon am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt wäre. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen selbsterstellte Software, erworbene Software und sonstige Lizenzen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte. Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 wurden zudem immaterielle Vermögenswerte für die Marke, Auftragsbestände und Franchiseverträge angesetzt.
Kosten für selbst erstellte Software, die direkt der Entwicklung bestimmter identifizierbarer Software-Produkte zuzurechnen sind, welche sich unter der Kontrolle des Konzerns befinden, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Direkt zurechenbare Kosten, die als Teil des Software-Produkts aktiviert werden, enthalten im Wesentlichen die für die Software-Entwicklung angefallenen Lohn- und Gehaltskosten. Sonstige Entwicklungskosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, werden sofort aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in einer Folgeperiode nicht als Vermögenswert aktiviert.
Erworbene Software und sonstige Lizenzen werden mit den Kosten, die für ihren Erwerb und ihre Inbetriebnahme angefallen sind, aktiviert.
Im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligen Ansatz in Höhe der positiven Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen.
Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten, außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes, der im Geschäftsjahr 2022 erworbenen Marke und Domain-Rechte, die unter erworbener Software und sonstigen Lizenzen ausgewiesen sind, weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden linear über ihre jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Selbst entwickelte Software | 2 – 7 |
| Erworbene Software und sonstige Lizenzen | 3 – 7 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1–4 |
Die Abschreibung von selbst entwickelter und erworbener Software beginnt, wenn die Software sich in dem betriebsbereiten wie vom Management gewünschten Zustand befindet.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte, der Marke, der Domain-Rechte und der in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte wird einmal jährlich (zum 31. Dezember) auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor.
Beim Impairment-Test ist der Buchwert des Vermögenswerts dem korrespondierenden erzielbaren Betrag gegenüberzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Dabei ermittelt der Konzern ausschließlich einen der beiden Werte, wenn dieser den Buchwert bereits übersteigt.
Ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zweck des Wertminderungstests ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird definiert als die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die von anderen Vermögenswerten unabhängige Mittelzuflüsse generiert. Übersteigt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit wertgemindert und wird auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt werden.
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sind unter Punkt 5.11 dargestellt.
Gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bewertet der Konzern bei Vertragsabschluss, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Wenn ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet, erfasst der Konzern zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstands einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit.
Die Erstbewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese setzen sich zusammen aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, angepasst um alle bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize zuzüglich aller entstandenen anfänglichen direkten Kosten und der geschätzten Kosten, die dem Konzern bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen sowie variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Index oder Zinssatzes vorgenommen wird. Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns diskontiert.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen bewertet der Konzern im Falle des Erwerbers die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen (im Sinne von IFRS 16) so, als handele es sich bei der erworbenen Leasingvereinbarung um eine zum Erwerbszeitpunkt neu geschlossene Vereinbarung. Der Erwerber bewertet das Nutzungsrecht mit demselben Betrag wie die Leasingverbindlichkeit und passt diesen Betrag gegebenenfalls an, je nachdem, ob die Bedingungen der Leasingvereinbarung verglichen mit den Marktbedingungen günstig oder ungünstig sind.
Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption option hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.
Der Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht wird nachfolgend linear vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Außerdem wird der Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht, soweit zutreffend, regelmäßig um Wertminderungsaufwendungen gekürzt und um bestimmte Änderungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlung (zum Beispiel infolge einer Veränderung des verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet.
Wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet, wird der Buchwert des Vermögenswerts für das gewährte Nutzungsrecht entsprechend angepasst oder, sofern der Buchwert des Vermögenswerts für das gewährte Nutzungsrecht auf null reduziert wurde, ergebniswirksam erfasst.
Für kurzfristige Leasingvereinbarungen (das heißt mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten) oder für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, wird weder ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht noch eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Verbindung stehenden Leasingzahlungen linear als Aufwand über die Leasinglaufzeit.
Die Leasingverhältnisse umfassen im Wesentlichen Immobilien, in erster Linie für Läger, Showrooms, Filialen, Outlets und Büros.
Der Konzern vermietet Teile seiner geleasten Lagerflächen und Filialen an Dritte unter.
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, basiert auf der Klassifizierung in Operating-Leasing-Verhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse. Die Klassifizierung erfolgt anhand der Verteilung der mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken.
Bei einem Operating-Leasing-Verhältnis liegen die wesentlichen Risiken und Chancen beim Konzern. Entstehende Mieteinnahmen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Bei einem Finanzierungsleasingverhältnis werden die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasinggegenstand wird aus dem Anlagevermögen des Konzerns ausgebucht und stattdessen eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis bilanziert.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument führt.
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Der Konzern bewertet einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen.
Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Der Konzern hält finanzielle Vermögenswerte in den folgenden Bewertungskategorien:
Der Konzern hält zum Bilanzstichtag keine finanziellen Vermögenwerte der folgenden beiden Bewertungskategorien:
Darüber hinaus erfasst der Konzern finanzielle Vermögenswerte aus erbrachten Sicherheitsleistungen im Rahmen von steuerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die Sicherheitsleistung gibt dem Konzern das Recht, künftige wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem es entweder eine Rückerstattung in bar erhält oder die Zahlung zur Begleichung der möglichen Steuerschuld verwendet. Aufgrund fehlender spezifischer Regelungen zur Bilanzierung von solchen Sicherheitsleistungen in den IFRS hat der Konzern unter Bezug auf die Regelungen von IAS 8.10 die folgende Bilanzierungsmethode gewählt. Die Erfassung des Vermögenswertes erfolgt mit den Anschaffungskosten, die den erwarteten zukünftigen Zahlungen entsprechen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Der Konzern beurteilt alle nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte unter Berücksichtigung des erwarteten Kreditverlusts (expected credit loss; ECL).
Die Höhe der Wertminderung hängt von der Zuordnung des Finanzinstruments in eine der folgenden Stufen ab:
Da Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kurzfristig fällig sind und damit keine wesentliche Finanzierungskomponente vorliegt, wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an. Bei diesem Ansatz wird die Höhe der Wertminderung bereits von Anfang an mit dem über die Laufzeit erwarten Kreditverlust bemessen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird dann ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns werden in der Folgebilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. In die erste Kategorie fallen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. In die zweite Kategorie fallen im Konzern Devisentermingeschäfte bzw. Devisenswaps.
Reverse-Factoring-Vereinbarungen führten für den Konzern für die betroffenen Verbindlichkeiten nicht zu einer Änderung der relevanten Charakteristika einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen. Insofern fanden keine Umgliederungen dieser Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Finanzierungsverbindlichkeiten statt.
Sofern sich aus den getroffenen Reverse-Factoring-Vereinbarungen keine Ausweisänderung der ursprünglichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergeben, werden die Zahlungsströme aus diesen Vereinbarungen im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit abgebildet.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden nur dann aufgerechnet und als Nettobetrag in der Bilanz angesetzt, wenn ein durchsetzbares Recht zur Aufrechnung sowie die Absicht besteht, die Aufrechnung durchzuführen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben, kurzfristige Einlagen und kurzfristige hoch liquide Finanzinvestitionen, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und keinen wesentlichen Wertschwankungsrisiken in Form von Zinsänderungs- und Kreditrisiken ausgesetzt sind.
Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert erfasst. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten werden auf der Grundlage der gewichteten Durchschnittskosten ermittelt. In den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind Kosten des Erwerbs sowie die Lieferungs- und Verbringungskosten enthalten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.
Für beschädigte, veraltete oder ungängige Vorräte werden Wertminderungen erfasst, wenn der erwartete Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Bei der Schätzung der erzielbaren Verkaufserlöse berücksichtigt home24 Erfahrungen aus dem bisherigen Absatz der Waren, den Bestand am Abschlussstichtag und die erwartete Nachfrage nach den Artikeln.
Rückstellungen sind nichtfinanzielle Verbindlichkeiten, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Sie werden gebildet, wenn für den Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund von vergangenen Ereignissen besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Gegenleistung dar und berücksichtigt die Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Verpflichtung ergeben.
Der Konzern erfasst unter anderem Rückstellungen für den Rückbau von Einbauten in den angemieteten Lagern und Bürogebäuden bzw., um die geleasten Vermögenswerte in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand rückzuversetzen. Die Höhe entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Kosten für den Rückbau. Die Rückbauverpflichtungen werden in entsprechender Höhe den bilanzierten Einbauten bzw. den aktivierten Nutzungsrechten hinzugerechnet.
Das gezeichnete Kapital (Stückaktien mit Ermessensdividenden) wird als Eigenkapital klassifiziert. Zusätzliche Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Stückaktien zugerechnet werden können, werden im Eigenkapital als Abzug von den Transaktionserlösen (ohne Steuern) bilanziert. Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung den Nennwert der ausgegebenen Anteile übersteigt, wird im Eigenkapital als Kapitalrücklage erfasst.
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile werden erfolgsneutral erfasst.
Der Konzern unterhält anteilsbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, bei denen der Konzern von den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitenden Arbeitsleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente der Gesellschaft bzw. Eigenkapitalinstrumente einer Tochtergesellschaft erhält.
Der den anteilsbasierten Vergütungsinstrumenten zum Zeitpunkt ihrer Gewährung beizulegende Zeitwert wird als Personalaufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt und mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Während des Erdienungszeitraums sind die vertraglichen Leistungen zu erbringen, durch die die Gegenpartei den Rechtsanspruch zur Ausübung der Instrumente erwirbt. Bei Vergütungsinstrumenten mit gestaffelten Erdienungszeiträumen ("graded vesting") wird jede Tranche des Instruments als separate Gewährung behandelt, indem der Personalaufwand über den Erdienungszeitraum der jeweiligen Tranche verteilt wird. Der Personalaufwand wird für die Anzahl an Vergütungsinstrumenten ermittelt, die unter Berücksichtigung nicht-marktbasierter Faktoren voraussichtlich ausübbar werden. Die Anzahl wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Vergütungsinstrumente sowie zum Ende eines jeden Berichtszeitraums geschätzt; Änderungen der Schätzung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital in den Gewinnrücklagen / kumulierten Verlusten erfasst. Werden die Konditionen bestehender Vergütungsinstrumente modifiziert, wird die Zeitwertdifferenz der ursprünglichen Instrumente und der modifizierten Instrumente zum Zeitpunkt der Änderung ermittelt; ein zusätzlich gewährter Zeitwert wird über den verbleibenden Erdienungszeitraum verteilt. Beginnt die Dienstzeit, bevor die Konditionen einer Zusage final vereinbart wurden oder wenn Gremienvorbehalte vorliegen, erfolgt eine vorläufige Ermittlung des Zeitwertes, die zum Zeitpunkt der finalen Einigung bzw. des Wegfalls von Gremienvorbehalten aktualisiert wird.
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse nach den Vorschriften des IFRS 15 "Umsatzrealisierung bei Verträgen mit Kund:innen". Umsatzerlöse werden grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kund:innen erwartungsgemäß rechnen kann (abzüglich Rabatte, Rücksendungen und Umsatzsteuer). Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die entsprechende Leistungsverpflichtung durch Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen erfüllt hat.
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse durch den Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen über seine Webshops und Ladengeschäfte. Die identifizierten Leistungsverpflichtungen des Konzerns umfassen den Verkauf von Waren einschließlich Lieferung sowie den Aufbauservice, die beide zum Zeitpunkt der Lieferung erfüllt sind.
home24 tritt in Umsatztransaktionen grundsätzlich als Prinzipal auf, da home24 üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter innehat, bevor diese auf den:die Kund:in übergehen. Der Konzern sieht dies auch als gegeben an, wenn die Lieferung der Güter direkt vom:von der Hersteller:in an den:die Kund:in erfolgt, da home24 primär dem:die Kund:in gegenüber für die Lieferung verantwortlich ist, sowie dafür verantwortlich ist, dass die bestellte Ware vom:von der Kund:in akzeptiert wird, der Konzern weiterhin ein Bestandsrisiko trägt und auch der Preis ausschließlich durch home24 festgelegt wird.
Zudem betreibt der Konzern Marktplätze, wo der Konzern als Agent:in auftritt. Über den Marktplatz verkaufen Dritte Ihre Produkte über die Webshops des Konzerns. Die Umsatzerlöse über den Marktplatz werden in der Höhe der erwartungsgemäß zu erhaltenden Provisionen der Marktplatzteilnehmer:innen zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses mit den Kund:innen angesetzt.
Der Konzern räumt seinen Kund:innen regelmäßig das Recht ein, erworbene Produkte zurückzugeben. Das Rückgaberecht führt dazu, dass die Gegenleistung, auf deren Erhalt der Konzern einen Anspruch hat, variabel ist und Umsatzerlöse lediglich in der Höhe erfasst werden, in der nicht mit einer Rückgabe zu rechnen ist. Zur Schätzung der variablen Gegenleistung wendet der Konzern länderspezifische Erfahrungswerte an und passt diese regelmäßig an.
Für den Herausgabeanspruch auf Waren aus erwarteten Retouren erfasst der Konzern einen Vermögenswert (und eine entsprechende Korrektur der Umsatzkosten), für sein Recht, Produkte beim:bei der Kund:in zurückzuholen. Der Vermögenswert wird mit dem ursprünglichen Buchwert der Vorräte nach Abzug der für den Rückerhalt der Produkte erwarteten Kosten bewertet, einschließlich potenzieller Wertminderungen der zurückgeholten Produkte. Der Vermögenswert ist unter den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Für bereits gezahlte Kund:innenforderungen, die voraussichtlich in der Zukunft noch retourniert werden, erfasst der Konzern eine Rückerstattungsverbindlichkeit, die unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist.
Kund:innenverträge werden durch Vorauszahlung, Kreditkarte, Rechnung, PayPal und andere länderspezifische Zahlungsmethoden beglichen. Der Konzern bietet seinen Kund:innen auf dem deutschen und brasilianischen Markt unter anderem auch Ratenzahlungen an. Diese Verträge enthalten eine Finanzierungskomponente, da der Erhalt der Gegenleistung und der Zeitpunkt der Übertragung der Güter auf den:die Kund:in voneinander abweichen. Der Konzern nimmt das nach IFRS 15 gewährte Wahlrecht in Anspruch und verzichtet auf einen Ausweis der Finanzierungskomponente im Zinsergebnis und weist den Gesamtbetrag der Gegenleistung in den Umsatzerlösen aus.
Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (das heißt, die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. finanzielle Vermögenswerte werden in diesem Abschnitt unter "Finanzinstrumente" erläutert.
Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der:die Kund:in die Zahlung leistet oder der Konzern einen unbedingten Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung, das heißt auf eine Forderung, hat, bevor der Konzern die Güter oder Dienstleistungen auf eine:n Kund:in übertragen hat. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf eine:n Kund:in zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten hat bzw. noch zu erhalten hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Umsatzkosten bestehen hauptsächlich aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren. Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren sind in den Vorräten enthalten und werden beim Verkauf von Produkten an den:die Kund:in als Umsatzkosten erfasst. Die Umsatzkosten enthalten darüber hinaus Wertberichtigungen auf Vorräte.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und die Gesellschaft bzw. ihre Tochterunternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Sie werden als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und während der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögenswerts auf einer planmäßigen Grundlage im Gewinn oder Verlust erfasst. Bereits erhaltene Zuwendungen, für die Unsicherheiten über die Erfüllung der mit der erhaltenen Zuwendung verbundenen Bedingungen bestehen, werden in voller Höhe unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Ertragsteuern werden im Abschluss gemäß den Steuergesetzen erfasst, die am Ende des Berichtszeitraums galten oder in Kürze gelten werden. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag umfasst tatsächliche und latente Steuern und wird grundsätzlich in der Gesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres erfasst. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag, der sich auf erfolgsneutral erfasste Posten bezieht, wird ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Er wird dabei entsprechend dem ihm zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Laufende Steuern stellen den Betrag dar, der für zu versteuernde Gewinne oder Verluste für die laufenden oder früheren Berichtszeiträume voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlen ist oder dessen Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird.
Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden erfasst. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze ermittelt, die zum Ende des Berichtszeitraums in Kraft sind oder in Kürze in Kraft treten werden und die voraussichtlich für den Berichtszeitraum gelten werden, in dem sich die temporären Unterschiede umkehren oder in dem die steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden.
Aktive latente Steuern für abzugsfähige temporäre Unterschiede und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.
Die Gesellschaft hat die Kontrolle über die Umkehrung temporärer Unterschiede im Zusammenhang mit Steuern auf Dividenden von Tochterunternehmen oder auf Gewinne bei ihrer Veräußerung ("outside basis differences"). Passive latente Steuern werden auf solche temporären Unterschiede nicht erfasst, es sei denn, das Management rechnet damit, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zukunft umkehren werden.
home24 bilanziert unsichere ertragsteuerliche Positionen, wenn wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörde eine unsichere ertragsteuerliche Behandlung nicht akzeptiert. Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlungen werden laufend analysiert. Sofern eine unsichere Steuerposition angenommen wird, wird eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Diese Risikovorsorge verändert sich auch aufgrund der Diskussionen mit Betriebsprüfungen oder neuer Entwicklungen der Rechtsprechung. Der Betrag der Risikovorsorge entspricht der Bewertung vorhandener steuerlicher Unsicherheiten mit dem wahrscheinlichsten Wert oder mit dem Erwartungswert. Soweit unsichere Steuerschulden bzw. unsichere Steueransprüche vorliegen, werden diese als tatsächliche bzw. latente Steuerschulden oder Ansprüche ausgewiesen.
Das Management nimmt Schätzungen vor und trifft Annahmen, welche die im nächsten Geschäftsjahr im Abschluss zu erfassenden Beträge und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beeinflussen können. Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich überprüft und basieren auf der Erfahrung des Managements und anderen Faktoren, darunter Erwartungen hinsichtlich künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen angesehen werden. Neben den auf Schätzungen beruhenden Ermessensentscheidungen trifft das Management bestimmte Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden insbesondere bei den folgenden Sachverhalten vorgenommen:
Der Konzernabschluss berücksichtigt alle zum Abschlussstichtag verabschiedeten und in der Europäischen Union (EU) verpflichtend anzuwendenden IFRS. Die nachfolgend aufgeführten und zum 1. Januar 2022 erstmalig verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen hatten keinen Einfluss auf den Konzernabschluss.
Die folgenden Standards wurden zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung bereits vom IASB verabschiedet, sind jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern beabsichtigt, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.
| Standard | Anzuwenden ab | Auswirkungen |
|---|---|---|
| IFRS 17: Versicherungsverträge | 1. Januar 2023 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses: Angaben von Rechnungslegungsmethoden |
1. Januar 2023 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
1. Januar 2023 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
1. Januar 2023 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen |
1. Januar 2023 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen |
1. Januar 2023 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden |
1. Januar 2024 1 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion |
1. Januar 2024 1 | Keine Auswirkungen erwartet |
1 Die Übernahme durch die EU war zum 31. Dezember 2022 noch nicht erfolgt.
Aus dem Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, im Wesentlichen über konzerneigene sowie Partner-Webshops, Outlets, Showrooms und Fililialen erzielte der Konzern Umsätze in Höhe von EUR 600,2 Mio. (2021: EUR 615,0 Mio.). In den Erlösen aus dem Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sind in Höhe von EUR 4,3 Mio. (2021: EUR 1,3 Mio.) Erlöse aus Umsatztransaktionen enthalten, in denen der Konzern als Agent auftritt. Darüber hinaus realisierte der Konzern sonstige Umsatzerlöse in Höhe von EUR 0,9 Mio. (2021: EUR 0,5 Mio.).
Die externen Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kund:innen nach geografischen Hauptmärkten sind in der Segmentberichterstattung unter Punkt 7 dargestellt.
Informationen zu Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Punkt 6. dargestellt. Vertragsverbindlichkeiten werden unter Punkt 5.22 weiter erläutert.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Währungsumrechnung | 1,3 | 1,6 |
| Erträge aus Unterleasingverhältnissen | 2,1 | 1,4 |
| Sonstige | 3,7 | 1,8 |
| Summe | 7,0 | 4,8 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge im laufenden Geschäftsjahr betreffen in Höhe von EUR 1,0 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.) Erträge aus Schadensersatzforderungen im Segment Europa.
| Verluste aus der Währungsumrechnung | ||
|---|---|---|
| –1,4 | –1,6 | |
| Sonstige | –1,0 | –0,7 |
| Summe | –2,4 | –2,3 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Geschäftsjahr 2022 mit EUR 0,2 Mio. Aufwendungen aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten im Rahmen der Akquisition der Butlers-Gruppe.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 3,9 | 2,2 |
| Währungsgewinne | 1,1 | 1,8 |
| Gewinne aus Devisentermingeschäften | 0,0 | 1,2 |
| Zinserträge aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten |
1,3 | 0,4 |
| Sonstige Zinserträge | 0,0 | 0,2 |
| Finanzerträge | 6,3 | 5,8 |
| Verluste aus Devisentermingeschäften | –0,6 | 0,0 |
| Aufwand für die Verwahrung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | – 0,1 | – 0,3 |
| Zinsaufwand aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0,0 | – 0,4 |
| Währungsverluste | –0,3 | – 0,8 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten | – 4,2 | –1,7 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | –4,3 | – 2,6 |
| Finanzaufwendungen | –9,5 | –5,8 |
Die Zinserträge aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten resultieren aus der Verzinsung der liquiden Mittel im Segment LatAm.
Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen mit EUR 2,5 Mio. (2021: EUR 1,8 Mio.) von Finanzdienstleistern bzw. Geschäftspartnern berechnete Zinsen für die vorfällige Auszahlung in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Ratenkauf bzw. im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 63,3 | 40,8 |
| Sozialabgaben | 13,1 | 8,4 |
| Summe | 76,4 | 49,2 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 1,8 | 8,6 |
| Summe | 78,1 | 57,8 |
Die Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 6,8 Mio. (2021: EUR 4,4 Mio.).
Die Löhne und Gehälter beinhalten in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.) Beiträge an beitragsorientierte Versorgungspläne.
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer:innen sind in der Gesamtergebnisrechnung des Konzernabschlusses wie folgt ausgewiesen:
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| In die Vertriebskosten einbezogen | 51,9 | 31,0 |
| In die Verwaltungskosten einbezogen | 26,2 | 26,8 |
| Summe | 78,1 | 57,8 |
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer:innen sind reduziert um direkt zurechenbare Kosten, die im Rahmen von selbst erstellter Software aktiviert werden. Diese belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 7,2 Mio. (2021: EUR 6,3 Mio.).
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 9,2 | 5,0 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 14,2 | 8,7 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 32,1 | 13,6 |
| Summe | 55,5 | 27,3 |
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten außerordentliche Abschreibungen in Höhe von EUR 2,7 Mio. aufgrund einer Wertminderung im Segment LatAm, welche unter Punkt 5.11 erläutert ist. Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte sind in der Gesamtergebnisrechnung des Konzernabschlusses wie folgt ausgewiesen:
| 2022 | 2021 |
|---|---|
| 37,2 | 16,8 |
| 18,2 | 10,5 |
| 55,5 | 27,3 |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Anteilseigner:innen der home24 SE zuzurechnende Periodenergebnis durch die unverwässerte durchschnittliche gewichtete Anzahl der im Umlauf gewesenen Aktien dividiert wird.
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Anteilseigner der home24 SE zuzurechnendes Periodenergebnis (in EUR Mio.) | –40,4 | – 30,7 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl in Umlauf befindlicher Stammaktien (in Mio. Stück) | 30,9 | 29,2 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | –1,31 | –1,05 |
Gemäß IAS 33 "Ergebnis je Aktie" wurden die Auswirkungen potenzieller Aktien, die einer Verwässerung entgegenwirken, bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2022 und 2021 nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Die Gesellschaft hat 6.478.107 (2021: 4.618.606) Aktienoptionen und virtuelle Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende gewährt, die das unverwässerte Ergebnis je Aktie in Zukunft potenziell verwässern könnten, aber nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie eingeflossen sind, weil sie für die dargestellten Perioden einer Verwässerung entgegenwirken.
Der Konzern setzt anteilsbasierte Vergütungsinstrumente ein, um die Leistungsbereitschaft der Mitglieder des Vorstands und ausgewählter Mitarbeitender in Schlüsselpositionen zu stärken und diese an sich zu binden. Alle an Vorstände und Mitarbeitenden gewährten anteilsbasierten Vergütungsinstrumente werden als Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Das gilt auch für Zusagen, die dem Konzern das Wahlrecht zu Bar- oder Aktienerfüllung einräumen, da der Konzern plant, diese wie in der Regel auch in der Vergangenheit in Form von Aktien zu erfüllen. Nachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen erläutert.
Unter dem LTIP werden Vorstand und Mitarbeitende im Segment Europa anteilbasierte Vergütungsinstrumente gewährt. Der LTIP ermöglicht es Vorständen und Mitarbeitenden, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes der Gesellschaft zu partizipieren, indem diese sogenannte Performance Shares erhalten, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Diese Instrumente sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdifferenz zwischen dem Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt und dem Ausübungspreis – im Ermessen der Gesellschaft – entweder in Form von Aktien oder in bar. Der Erdienungszeitraum entspricht jeweils einem Kalenderjahr. Die Ausübung ist an den Ablauf einer Haltefrist von vier Jahren sowie das Erreichen eines Umsatzwachstumsziels (CAGR) während der Haltefrist geknüpft. Die Anzahl der an Mitarbeitende ausgegebenen Instrumente ist darüber hinaus an eine jährliche Leistungsbeurteilung geknüpft. Die Performance Shares können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden.
Die Gewährung von Performance Shares an Mitarbeitende im Segment Europa erfolgt überwiegend jeweils zum Jahresende für das folgende Leistungsjahr oder zu Beginn des Leistungsjahrs. In Einzelfällen erfolgen Zusagen auch unterjährig.
Die Verträge mit Vorständen sehen für das erste Vertragsjahr die Gewährung einer bestimmten Anzahl von Performance Shares zu einem festgelegten Ausübungspreis vor. Für den Erdienungszeitraum 2022 hat die Gesellschaft die Gewährung von Performance Shares nach Maßgabe folgender Konditionen zugesagt (nachfolgend als "variable Performance Shares" bezeichnet). Je nach Einzelvereinbarung soll der Ausübungspreis der zu gewährenden Instrumente dem durchschnittlichen Aktienkurs der Gesellschaft im dritten Quartal des vor dem Beginn des Erdienungszeitraums endenden Kalenderjahres oder einer vom Aufsichtsrat festzulegenden Periode entsprechen. Übersteigt der Gesamtwert der nominell zugesagten Instrumente eine vereinbarte Wertgrenze ("Cap") zu Beginn des Erdienungszeitraums, wird die Anzahl der zu gewährenden Instrumente so weit reduziert, dass der Gesamtwert der Zusage die Wertgrenze nicht übersteigt. Darüber hinaus wird die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wertmäßig begrenzt.
Im Geschäftsjahr 2021, nach dem Börsengang der Mobly S.A., wurden den Geschäftsführern und Mitarbeitenden der Mobly S.A. und ihrer Tochtergesellschaften (gemeinsam "Mobly") im Rahmen eines neuen Aktienoptionsplans Optionen auf Aktien der Mobly S.A. gewährt. Der vertragliche Ausübungspreis wird dabei um die IPCA-Veränderung (das heißt den von der brasilianischen Geodaten- und Statistikbehörde monatlich gemessenen Verbraucher:innenpreisindex) zwischen dem Datum des Börsengangs Mobly und dem Ausübungsdatum angepasst. Die Optionen wurden ohne Gegenleistung gewährt, vorbehaltlich fortgesetzter Tätigkeit für Mobly bis zum Ende der geltenden Sperrfrist. Die Zuteilung erfolgt in zwölf gleichen Raten vierteljährlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Die unverfallbaren Optionen können erst nach Ablauf der Wartezeit von zwei Jahren ab dem Tag der Gewährung ausgeübt werden. Der endgültige Ausübungszeitpunkt liegt sechs Jahre nach dem Zuteilungsdatum.
VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die ausgegebenen Instrumente werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Eine Zusage besteht jeweils aus mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Erdienungszeiträumen, die in einer Bandbreite zwischen sechs bis 48 Monaten liegen.
Derzeit bestehen noch virtuelle Optionen, die im Rahmen der Vergütung der Mitarbeitenden und des Vorstands der home24 SE in den Jahren 2010 bis 2016 ausgegeben wurden. Im Geschäftsjahr sind noch 21.769 Optionen ausstehend. Diese sind ausübbar und haben keine Laufzeitbegrenzung.
Diese Vertragsart ist nicht mehr Bestandteil des derzeitigen Vergütungskonzepts.
In den Jahren 2012 und 2014 wurden Aktienoptionen an damalige Geschäftsführer:innen der home24 SE (damals home24 GmbH) ausgegeben. Die Optionen berechtigen zum Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft. Diese Optionen wurden bis zum Jahr 2016 entweder erdient oder sind verfallen. Die noch ausstehenden Optionen sind ausübbar und haben keine Laufzeitbegrenzung.
Diese Vertragsart ist nicht mehr Bestandteil des derzeitigen Vergütungskonzepts.
Nachfolgende Tabellen enthalten numerische Angaben zu Menge, Ausübungspreis und Restlaufzeit der gewährten Vergütungsinstrumente, die nach den zuvor erläuterten Vertragsarten gruppiert sind.
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 9,66 | 3.334.087 | 8,83 | 3.417.044 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 15,86 | 1.134.140 | 10,02 | 241.423 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | 12,21 | –440.903 | 4,16 | –92.368 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | – 73.693 | 0,02 | – 232.012 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 11,33 | 3.953.631 | 9,66 | 3.334.087 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 20,36 | 504.955 | 22,02 | 296.410 |
| Mobly SOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 3,18 | 1.192.015 | 0,00 | 0 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 0,63 | 1.342.205 | 3,18 | 1.224.636 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | 2,19 | – 102.248 | 3,18 | –32.621 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 1,81 | 2.431.972 | 3,18 | 1.192.015 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 36,86 | 21.769 | 4,16 | 1.515.589 |
| In der Berichtsperiode abgegolten | 0,00 | 0 | 1,00 | – 1.323.331 |
| In der Berichtsperiode verfallen | 0,00 | 0 | 24,56 | –170.490 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 21.769 | 36,86 | 21.769 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 36,86 | 21.769 | 36,86 | 21.769 |
| Call–Optionen | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 36,86 | 70.735 | 36,86 | 70.735 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 36,86 | 70.735 | 36,86 | 70.735 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 36,86 | 70.735 | 36,86 | 70.735 |
Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs der home24-Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung der Performance Shares (LTIP) belief sich zum Zeitpunkt der Ausübung auf EUR 4,78.
Im Vorjahr wurden insgesamt 1.323.331 VSOP-Instrumente von Führungskräften und Mitarbeitenden der Tochtergesellschaft Mobly Comércio Varejista Ltda abgegolten. Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs zum Zeitpunkt der Abgeltung der virtuellen Optionen (VSOP) belief sich zum Zeitpunkt der Ausübung auf EUR 17,96. Für die vorzeitige Beendigung der Zusagen wurde insgesamt eine Abfindung von BRL 15,5 Mio. (umgerechnet EUR 2,3 Mio.) gezahlt. Der Auszahlungsbetrag wurde eigenkapitalmindernd in den Gewinnrücklagen / kumulierten Verlusten im Konzerneigenkapital erfasst.
Zusätzlich zu den ausstehenden Optionen wird dem Vorstand die Ausgabe von nominell 1.006.781 variabler Performance Shares für den Erdienungszeitraum 2022 – 2026 zugesagt. Diese Performance Shares wurden am 31. Januar 2022 mit einem Ausübungspreis von 3,05 EUR formell gewährt.
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 3,1 | 69.732 | 4,0 | 142.353 |
| 1,00 | 4,3 | 193.997 | 5,3 | 196.040 |
| 3,23 | 4,9 | 835.613 | 5,9 | 863.633 |
| 8,17 | 4,2 | 143.107 | 5,2 | 144.722 |
| 9,93 | 6,0 | 760.640 | 6,9 | 950.737 |
| 13,00 | 4,8 | 577.500 | 5,8 | 577.500 |
| 15,91 | 7,3 | 906.512 | 0,0 | 0 |
| 24,14 | 3,0 | 466.529 | 3,9 | 459.102 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5,3 | 3.953.631 | 5,7 | 3.334.087 |
| Mobly SOP | ||||
| 0,63 | 5,5 | 1.302.205 | 0,0 | 0 |
| 3,18 | 4,3 | 1.129.767 | 5,3 | 1.192.015 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 4,9 | 2.431.972 | 5,3 | 1.192.015 |
| VSOP | ||||
| 36,86 | n.b. | 21.769 | n.b. | 21.769 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,0 | 21.769 | 0,0 | 21.769 |
| Call-Optionen | ||||
| 36,86 | n.b. | 70.735 | n.b. | 70.735 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | n.b. | 70.735 | n.b. | 70.735 |
n.b. = nicht beschränkt
Die gewichteten Zeitwerte der im Geschäftsjahr fest gewährten Vergütungsinstrumente sind nachfolgend aufgeführt:
| Zeitwerte (in EUR) | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| LTIP | 1,73 | 10,74 |
| Mobly SOP | 0,12 | 1,27 |
Der beizulegende Zeitwert der im Rahmen des SOP gewährten Optionen wurde durch Umrechnung des beizulegenden Zeitwerts des brasilianischen Reals zum Zeitpunkt der Gewährung (0,65 BRL) in Euro unter Verwendung des Kassakurses (0,1875) zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet.
Die Bewertung des LTIP erfolgte mittels Monte-Carlo-Simulation. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die zukünftige Aktienkursentwicklung ausgehend vom Aktienkurs zum Bewertungszeitpunkt unter der Annahme einer normalverteilten Aktienrendite in Szenarien simuliert. Der Zeitwert eines Instruments entspricht dem Mittelwert der Barwerte aller berechneten Kursverläufe. Das Verfahren berücksichtigt, dass eine Ausübung der Optionen erst nach Ablauf der Haltefrist und nur während vertraglich zulässiger Zeiträume möglich ist. Das Ausübungsverhalten der Mitarbeitenden wurde ausgehend vom bisherigen Ausübungsverhalten und unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher empirischer Daten simuliert. Sofern anwendbar, wurden die Wertgrenze sowie der aus zukünftigen Durchschnittskursen zu ermittelnde Ausübungspreis der variablen Performance Shares in Abhängigkeit von den unterstellten Kurszenarien simuliert. Das Umsatzwachstumsziel wurde im Rahmen der Bewertung der Instrumente berücksichtigt, indem der zukünftige Umsatz auf der Grundlage eines erwarteten Mittelwertes, einer erwarteten Standardabweichung sowie einer Korrelation mit dem Aktienkurs simuliert wurde.
Die Ermittlung der Zeitwerte der fest gewährten LTIP-Instrumente erfolgte auf der Grundlage folgender mengengewichteter Bewertungsparameter:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Erwartete Volatilität | 47,89 % | 52,84 % |
| Anteilswert (in EUR) | 6,79 | 17,50 |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0 | 0 |
| Risikoloser Zinssatz | 0,73 % | –0,35 % |
Der Zeitwert der dem Vorstand für die Jahre 2023 – 2026 gewährten variablen Performance Shares (1.006.781) wurde auf der Basis eines Anteilswertes von EUR 3,34, einer Volatilität von 53,8 % sowie einem risikofreien Zins von 1,88 % bewertet.
Die Volatilität wird aus den historischen Aktienkursen einer Peer-Gruppe abgeleitet, die sich aus Unternehmen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen und Branchenzugehörigkeit zusammensetzt. Der Anteilswert entspricht dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Der risikolose Zinssatz wird aus laufzeitäquivalenten Staatsanleihen mit höchster Bonität abgleitet.
Für den neuen Mobly SOP wurde eine Modifikation der Black-Scholes-Optionsbewertungsformel verwendet, die der Tatsache Rechnung trägt, dass der vertragliche Ausübungspreis um die IPCA-Veränderung zwischen dem Datum des Börsengangs von Mobly und dem Ausübungsdatum angepasst wird. Bei der Optionsbewertung wird auch die Korrelation zwischen den Aktienrenditen und dem Ausübungspreis (das heißt die Bewegung des IPCA-Index) berücksichtigt.
Die beizulegenden Zeitwerte der gewährten Optionen wurden auf der Grundlage der folgenden mengengewichteter Bewertungsparameter ermittelt:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Anteilswert (in EUR) | 0,46 | 3,37 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 0,63 | 3,23 |
| Erwartete Laufzeit der Option (in Jahren) | 4,10 | 4,10 |
| Erwartete Volatilität des Anteilswert | 56,15 % | 54,16 % |
| Erwartete Volatilität des IPCA-Index | 1,58 % | 1,27 % |
| Erwartete Korrelation zwischen Aktienkurs und IPCA-Index | – 30,99 % | – 15,43 % |
| Erwartete Dividendenrendite | 0 % | 0 % |
Der Anteilswert entspricht dem Börsenkurs der Mobly-Aktie zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Der Anteilswert und der Ausübungspreis wurden durch Umrechnung des beizulegenden Zeitwerts des brasilianischen Reals zum Zeitpunkt der Gewährung in Euro unter Verwendung des Kassakurses (0,1875) zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet. Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der bestmöglichen Schätzung des Managements bezüglich des Ausübungszeitpunkts der Optionen. Die Volatilität wird aus den historischen Aktienkursen einer Peer-Gruppe abgeleitet, die sich aus börsennotierten brasilianischen Unternehmen zusammensetzt. Die Volatilität des IPCA-Index wird aus der annualisierten Volatilität des IPCA-Index über einen Zeitraum vor dem Zeitpunkt der Gewährung abgeleitet, der der erwarteten Laufzeit der Option entspricht.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 1,8 | 8,6 |
| 2022 | 2021 |
|---|---|
| – 0,7 | – 0,1 |
| 0,9 | 0,0 |
| 0,2 | –0,1 |
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –49,9 | – 35,3 |
| Erwartete Ertragsteuern | 15,2 | 10,8 |
| Unterlassene Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verluste des Geschäftsjahres |
–12,9 | – 8,0 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige anteilsbasierte Vergütungen | – 0,4 | – 2,5 |
| Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen | –0,9 | –1,1 |
| Sonstiges | –0,8 | 0,7 |
| Tatsächliche Ertragsteuern | 0,2 | –0,1 |
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Steuersatz betrug 30,6 % (2021: 30,7 %) und leitet sich aus den in den einzelnen Ländern geltenden Steuersätzen, gewichtet mit dem jeweiligen Ergebnis vor Steuern, ab.
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften entstehen temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den Steuerbilanzen. Die Zusammensetzung der latenten Steuern für diese temporären Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge ist nachfolgend dargestellt:
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | Veränderung 2022 |
31. Dezember 2021 | Veränderung 2021 |
|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 2,6 | –0,3 | 2,9 | 0,1 |
| Leasingverbindlichkeiten | 39,8 | 28,9 | 10,9 | –1,2 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1,9 | 0,9 | 1,0 | 0,9 |
| Nutzungsrechte | –38,4 | –28,3 | –10,1 | 1,4 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | – 7,0 | – 0,3 | – 6,7 | – 0,3 |
| Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte |
–5,4 | –7,0 | 1,6 | 0,0 |
| Butlers IC Darlehen | –4,3 | – 4,3 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Aktiva | –1,3 | – 0,7 | –0,6 | – 0,9 |
| Passive latente Steuern | –12,1 | –11,1 | –1,0 | 0,0 |
| davon erfolgswirksam | 0,9 | 0,0 | ||
| im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses | –12,0 | 0,0 |
Die entstandenen latenten Steuern im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses aus der Übernahme von Butlers zum 01.04.2022 haben nicht den Gewinn des laufenden Jahres beeinflusst. Sämtliche Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz während des laufenden Geschäftsjahres (inklusive Butlers ab dem 01.04.2022) und des Vorjahres wurden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Aktive latente Ertragsteuern werden für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen in der Höhe angesetzt, in der die Realisierung des zugehörigen Steuervorteils über künftige zu versteuernde Gewinne wahrscheinlich ist bzw. latente Steuerverbindlichkeiten erfasst werden. Zum 31. Dezember 2022 wurden latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 2,6 Mio. (2021: EUR 2,9 Mio.) sowie auf abzugsfähige Differenzen in Höhe von EUR 42, 5 Mio. (2021: EUR 13,5 Mio.) angesetzt. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 18,1 Mio. (2021: EUR 11,1 Mio.) wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt. Die abzugsfähigen temporären Differenzen sind ohne zeitliche Begrenzung nutzbar.
Bei dem IC-Darlehen Butlers handelt es sich um eine Verbindlichkeit der Butlers GmbH & Co. KG gegen die Butlers Invest GmbH in Höhe von EUR 17,0 Mio. Dieses Darlehen wurde im Rahmen der Insolvenz der Butlers GmbH & Co. KG im Jahr 2017 an die Butlers Invest GmbH für EUR 2,5 Mio. verkauft und wird seitdem steuerlich mit den Anschaffungskosten von EUR 2,5 Mio. bilanziert. Aus dieser Differenz ergeben sich passive latente Steuern von EUR 4,33 Mio.
Die vom Konzern noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, betreffen zum 31. Dezember 2022 mit EUR 468,1 Mio. (2021: EUR 382,0 Mio.) körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, mit EUR 444,4 Mio. (2021: EUR 373,2 Mio.) gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie mit EUR 78,7 Mio. (2021: EUR 56,5 Mio.) im Ausland entstandene Verlustvorträge.
Die Verlustvorträge sind ohne zeitliche Begrenzung nutzbar.
Dem Konzern sind keine steuerlichen Risiken bekannt, bei denen eine Anpassung der Finanzverwaltung wahrscheinlich ist und es liegen keine Eventualverbindlichkeiten vor.
Die Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | Betriebs und Geschäfts ausstattung |
Fuhrpark | Für Sachanlagen geleistete Anzahlungen |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. Januar 2021 | 28,4 | 1,3 | 0,4 | 30,1 |
| Zugänge | 12,3 | 0,0 | 0,6 | 12,9 |
| Abgänge | – 1,2 | – 0,6 | 0,0 | – 1,8 |
| Umgliederung | 0,8 | 0,0 | – 0,8 | 0,0 |
| Währungsumrechnung | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 40,4 | 0,7 | 0,2 | 41,3 |
| Zugänge | 9,3 | 0,9 | 0,1 | 10,3 |
| Erwerb Tochterunternehmen | 4,5 | 0,1 | 0,1 | 4,7 |
| Abgänge | –0,9 | –0,1 | 0,0 | –1,0 |
| Umgliederung | – 1,7 | 1,8 | – 0,1 | 0,0 |
| Währungsumrechnung | 2,0 | 0,1 | 0,0 | 2,1 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 53,6 | 3,5 | 0,3 | 57,4 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1. Januar 2021 | –12,3 | –0,3 | 0,0 | –12,6 |
| Zugänge | –4,9 | –0,1 | 0,0 | – 5,0 |
| Abgänge | 0,9 | 0,2 | 0,0 | 1,1 |
| Stand 31. Dezember 2021 | –16,3 | –0,2 | 0,0 | –16,5 |
| Zugänge | –8,8 | –0,4 | 0,0 | –9,2 |
| Abgänge | 0,6 | 0,1 | 0,0 | 0,7 |
| Umgliederung | 1,0 | –1,0 | 0,0 | 0,0 |
| Währungsumrechnung | –0,3 | 0,0 | 0,0 | – 0,3 |
| Stand 31. Dezember 2022 | –23,8 | –1,6 | 0,0 | –25,4 |
| Buchwert | ||||
| Stand 31. Dezember 2021 | 24,1 | 0,5 | 0,2 | 24,8 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 29,8 | 2,0 | 0,3 | 32,1 |
Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen umfassen unter anderem Mieteinbauten.
Zum 31. Dezember 2022 waren Sachanlagen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (2021: EUR 1,1 Mio.) als Sicherheit für einen erhaltenen Investitionszuschuss verpfändet. Dazu sind Sachanlagen in Höhe von EUR 4,5 Mio. an die Verkäufer:innen der Butlers-Gruppe für ausstehende Kaufpreiszahlungen verpfändet.
Die immateriellen Vermögenswerte und der Geschäfts- oder Firmenwert haben sich wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | Geschäfts oder Firmenwert |
Kund:innen stamm |
Marke | Selbst erstellte Software |
Software und sonstige Lizenzen |
Sonstige immateri elle Vermö genswerte |
Für immate rielle Vermögens werte geleistete Anzah lungen |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
||||||||
| Stand 1. Januar 2021 | – | 4,1 | 15,0 | 36,8 | 24,6 | 0,0 | 0,1 | 83,7 |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,7 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 8,5 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | – 0,1 | 0,0 | 0,0 | – 0,1 | –0,2 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 3,1 | 4,1 | 15,0 | 44,5 | 25,4 | 0,0 | 0,0 | 92,1 |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 8,8 | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 9,9 |
| Erwerb Tochterunternehmen |
15,7 | 0,0 | 33,2 | 0,9 | 0,3 | 3,3 | 0,0 | 53,4 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,8 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 1,1 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 18,8 | 4,1 | 48,2 | 53,2 | 27,0 | 3,3 | 0,0 | 154,6 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||||
| Stand 1. Januar 2021 | 0,0 | –4,1 | –15,0 | –16,1 | –11,5 | 0,0 | 0,0 | –46,7 |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –5,8 | –2,9 | 0,0 | 0,0 | –8,7 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | – 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 0,0 | –4,1 | –15,0 | –21,9 | –14,4 | 0,0 | 0,0 | –55,4 |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –10,1 | –3,5 | –0,6 | 0,0 | –14,2 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,7 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,3 | – 0,2 | 0,0 | 0,0 | –0,5 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 0,0 | –4,1 | –15,0 | –30,7 | –18,1 | –0,6 | 0,0 | –68,4 |
| Buchwert | ||||||||
| Stand 31. Dezember 2021 | 3,1 | 0,0 | 0,0 | 22,6 | 11,0 | 0,0 | 0,0 | 36,7 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 18,8 | 0,0 | 33,2 | 22,5 | 9,0 | 2,7 | 0,0 | 86,2 |
Der Posten selbst erstellte Software beinhaltet in Höhe von EUR 7,1 Mio. (2021: EUR 8,3 Mio.) in Entwicklung befindliche Software. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen Auftragsbestände in Höhe von EUR 0,5 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) und Franchiseverträge in Höhe von EUR 2,2 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) aus dem Unternehmenserwerb der Buttlers-Gruppe.
Die Marke "Butlers" in Höhe von EUR 33,2 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 an die Verkäufer:innen der Butlers-Gruppe als Sicherheit für ausstehende Kaufpreiszahlungen verpfändet. Zum 31.12.2021 war die vollständig abgeschriebene Marke "Fashion For Home" als Sicherheit an Dritte für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,1 Mio. verpfändet.
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2022 einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von insgesamt EUR 18,8 Mio. (2021: EUR 3,1 Mio.) und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte von EUR 8,3 Mio. (2021: EUR 8,3 Mio.) erfasst.
EUR 6,2 Mio. der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Großteil der in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte sind der zahlungsmittelgenerierenden Einheit home24 zugeordnet. Der jährliche Impairment-Test (zum 31. Dezember) wurde auf Ebene dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt die Gesellschaft als Nutzungswert mittels eines DCF-Verfahrens (WACC-Ansatz). Die Schätzung der Cashflows basiert auf den jüngsten vom Management verabschiedeten Finanzplänen, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren umfassen. Der für den Fortschreibungszeitraum ermittelte ewige Restwert berücksichtigt eine konstante langfristige Wachstumsrate von 2 % (2021: 2 %). Die Finanzpläne spiegeln die aktuelle Performance des Bewertungsobjekts sowie die Erwartungen des Managements an die künftige Entwicklung wesentlicher Bestimmungsfaktoren des wirtschaftlichen Erfolgs wider. Dazu gehören Marktpreise und Gewinnmargen. Das Management plant, über einen 5 Jahreszeitraum die EBIT-Marge von derzeit –6,5% auf +2,5% des Umsatzes zu steigern. Die Allgemeine Marktannahmen, etwa zur Konjunkturentwicklung und zum Wachstum des Zielmarkts von home24 entwickelt das Management unter Rückgriff auf externe makroökonomische und geschäftsspezifische Quellen. Der langfristigen Wachstumsrate liegen veröffentlichte länderspezifische Studien zugrunde.
Der Diskontierungssatz vor Steuern wurde mittels des Capital Asset Pricing Model bestimmt. Entsprechend wurde auf Basis der jeweiligen geschäftsspezifischen Vergleichsgruppe ein risikoloser Zinssatz, eine Marktrisikoprämie und ein Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread) ermittelt. Die Berechnung berücksichtigt außerdem die Kapitalstruktur und den Beta Faktor der jeweiligen Vergleichsgruppe. Der Diskontierungssatz vor Steuern liegt bei 11,3 % (2021: 10,5 %).
Der jährliche Impairment-Test ergab keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes und der in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte. Darüber hinaus wurde getestet, ob mögliche Änderungen der wesentlichen Annahmen dazu führen könnten, dass der Buchwert der Einheiten ihren jeweiligen erzielbaren Betrag übersteigt. Dies war zum 31. Dezember 2022 nicht der Fall.
Der Teilkonzern Butlers besteht aus vielen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, jedes der über 100 Ladengeschäfte in der DACH-Region kann als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet werden. Der Teilkonzern Butlers weist zum 31. Dezember 2022 folgende Vermögenswerte aus, die turnusmäßig nach IAS 36 auf Werthaltigkeit zum Jahresende getestet werden. Die Vermögenswerte resultieren aus der Butlers-Akquisition zum 1. April 2022.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Marke | 33,2 | 0,0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 12,6 | 0,0 |
| Summe | 45,8 | 0,0 |
Der jährliche Impairment-Test (zum 31. Dezember) für diese Vermögenswerte wurde auf Ebene des gesamten Teilkonzerns durchgeführt. Eine Verteilung der Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Teilkonzerns Butlers ist aus Sicht des Managements nicht gerechtfertigt, da nicht mit hinreichender Sicherheit ein ökonomisch richtiger Verteilungsschlüssel gefunden werden kann.
Den erzielbaren Betrag des Teilkonzerns ermittelt die Gesellschaft als Nutzungswert mittels eines DCF-Verfahrens (WACC-Ansatz). Die Schätzung der Cashflows basiert auf den jüngsten vom Management verabschiedeten Finanzplänen, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren umfassen. Der für den Fortschreibungszeitraum ermittelte ewige Restwert berücksichtigt eine konstante langfristige Wachstumsrate von 2 % (2021: n/a). Die Finanzpläne spiegeln die aktuelle Performance des Bewertungsobjekts sowie die Erwartungen des Managements an die künftige Entwicklung wesentlicher Bestimmungsfaktoren des wirtschaftlichen Erfolgs wider. Dazu gehören Marktpreise und Gewinnmargen. Für das EBIT rechnet das Management mit einer schrittweisen Erholung von -0,4% in 2022 auf 7,7% für das Jahr 2025 und alle folgenden Jahre. Vor dem Hintergrund der schwierigen Marktlage in 2022 und dem bereits leicht positiven Ausblick für 2023 durch gesunkene Energiepreise und Importkosten, erachtet das Management dieses Ziel als erreichbar.
Allgemeine Marktannahmen, etwa zur Konjunkturentwicklung und zum Wachstum des Zielmarkts von dem Teilkonzern Butlers, entwickelt das Management unter Rückgriff auf externe makroökonomische und geschäftsspezifische Quellen. Der langfristigen Wachstumsrate liegen veröffentlichte länderspezifische Studien zugrunde.
Der Diskontierungssatz vor Steuern wurde mittels des Capital Asset Pricing Model bestimmt. Entsprechend wurde auf Basis der jeweiligen geschäftsspezifischen Vergleichsgruppe ein risikoloser Zinssatz, eine Marktrisikoprämie und ein Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread) ermittelt. Die Berechnung berücksichtigt außerdem die Kapitalstruktur und den Beta Faktor der jeweiligen Vergleichsgruppe. Der Diskontierungssatz vor Steuern liegt bei 11,3 % (2021: n/a).
Der jährliche Impairment-Test ergab keine Wertminderung der oben genannten Sachverhalte.
Außerdem bilanziert der Teilkonzern Butlers Nutzungsrechte in einer Höhe von EUR 72,0 Mio. (Punkt 5.24). Diese resultieren zum allergrößten Teil aus der Aktivierung der Mietverträge für die über 100 Butlers Ladengeschäfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Nutzungsrechte können den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten direkt zugeordnet werden. Das Management nahm die überraschend starke Eintrübung der Konsumentenstimmung im zweiten Halbjahr zum Anlass, die Werthaltigkeit der Nutzungsrechte zu überprüfen. Für jede Ladenfläche hat das Management einen 5 Jahresplan auf Basis der tatsächlichen Ergebnisse je Verkaufsfläche des abgelaufenen Geschäftsjahres und der Kurzfristplanung für das Jahr 2023 entwickelt. Dabei wurden Annahmen für die Zukunft getroffen, die auf den historischen Erfahrungswerten beruhen, und betrafen im Wesentlichen die erzielbare Bruttomarge und das Umsatzwachstum. In der 5 Jahresplanung wird mit einem Umsatzwachstum von im Schnitt 3,79% pro Jahr gerechnet. Im Fortschreibungszeitraum wird mit einem Umsatzwachstum von 2% pro Jahr gerechnet.
Der Diskontierungssatz für die aus der Planung resultierenden Cashflows wurde aus dem Vorgehen für den Impairment-Test der gesamten zahlungsmittelgenerierenden Einheit Butlers übernommen.
Der Impairment-Test ergab keine Wertminderung der Nutzungsrechte. Darüber hinaus wurde getestet, ob mögliche Änderungen der wesentlichen Annahmen dazu führen könnten, dass der Buchwert der Einheiten ihren jeweiligen erzielbaren Betrag übersteigt. Sollte das Umsatzwachstum in der 5 Jahresplanung im Schnitt nur 2% betragen, und im Fortschreibungszeitraum nur 0% würde ein Abwertungsbedarf in Höhe von EUR 2,4 Mio entstehen.
Die zahlungsmittelgenerierende Einheit Mobly umfasst die im Februar 2021 an die Börse gebrachte Mobly S.A. und ihre Tochtergesellschaften. Seit der Erstnotierung im Februar 2021, die bei BRL 26 pro Aktie lag, ist der Börsenkurs kontinuierlich gesunken. Zum 31. Dezember 2022 notierte die Aktie mit BRL 3,00 (umgerechnet EUR 0,53). Die Marktkapitalisierung von Mobly S.A. lag infolge des Kursrückgangs zum 31. Dezember 2022 unter dem Buchwert des im Teilkonzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals. Diese Beobachtung hat home24 zum Anlass für einen Werthaltigkeitstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Mobly genommen. Als Vergleichswert zum Buchwert des Bewertungsobjekts dient der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Wesentliche Inputparameter sind der Börsenkurs der Mobly S.A. Aktie am 31. Dezember 2022 und eine aus aktuellen Studien zu Transaktionspreisen von Mehrheitsbeteiligungen abgeleitete Kontrollprämie von 38 %. Die hypothetischen Veräußerungskosten hat home24 mit 2 % geschätzt. Der errechnete beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 Fair Value Bewertung) liegt zum 31. Dezember 2022 bei EUR 76,6 Mio. und somit EUR 22,3 Mio. unter dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Mobly in Höhe von EUR 98,9 Mio.
Aufgrund dieses hohen Impairment Losses hat das Management auf Konzernebene das langfristige Anlagevermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Mobly auf seine Werthaltigkeit analysiert.
Das Sachanlagevermögen, das im Wesentlichen aus Lagerausstattungen und Mietereinbauten für die Showrooms und Verkaufsflächen besteht, wird planmäßig nach gängigen Zeiträumen abgeschrieben. Analog zu den Annahmen nach IFRS 16 ist nicht geplant, die Nutzung des Sachanlagevermögens aufzugeben. Zusätzlich sieht das Management aufgrund des hohen Inflationsniveaus in Brasilien, den historisch gestiegenen Stahl- und Holzpreisen und den darauf basierenden höheren Wiederbeschaffungswerten von Neu-Investitionen keine Indikation auf eine Wertminderung für das Sachanlagevermögen.
Immaterielle Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus selbst erstellter Software und gekaufter Software und sonstigen Lizenzen. Diese werden planmäßig abgeschrieben. Auch wenn die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte im lokalen Abschluss durch den Wirtschaftsprüfer bestätigt wurden, hat das Management nach der Evaluierung der einzelnen Vermögensgegenstände einen Abwertungsbedarf von EUR 2,7 Mio. identifiziert und auf Konzernebene gebucht. Die Differenz resultiert aus einer strengeren Auslegung auf Konzernebene bei den Annahmen zum Nutzungswert von gekauften Lizenzen und von selbsterstellter Software.
Die Nutzungsrechte enthalten aktivierte Mietverträge für gewerbliche Immobilien, im Wesentlichen Lager- und Logistikflächen, aber auch zu einem geringeren Teil für Büros und Showrooms in Sao Paulo. Die Nutzungsrechte werden planmäßig abgeschrieben. Aufgrund der weiterhin geplanten Nutzung analog der IFRS 16 Annahmen sowie grundsätzlich beobachtbarer Mietpreisentwicklungen der letzten Jahre ist das Management zu der Erkenntnis gelangt, dass es keine unvorteilhaften Mietverträge abgeschlossen hat.
Langfristige Finanzielle Vermögensgegenstände bestehen aus Geldmitteln auf verpfändeten Konten. Diese dienen als Sicherheit für Rechtsstreitigkeiten in der Auslegung brasilianischer Umsatzsteuer (DIFAL und PIS/COFINS). Das Management hat Einschätzungen lokaler Steueranwälte vorliegen, auf deren Basis die Bilanzierung vorgenommen wurde. Da keine von den externen Einschätzungen abweichenden Informationen vorliegen, sieht das Management keinen Abwertungsbedarf.
Die EUR 2,7 Mio betragen 12% des theoretisch berechneten Impairment Losses und wurden über die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte in die Verwaltungskosten mit einbezogen.
Zum 31. Dezember setzten sich die finanziellen Vermögenswerte wie folgt zusammen:
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | 8,9 | 8,5 |
| Kautionen und geleistete Sicherheiten | 14,5 | 7,6 |
| Sonstige | 1,3 | 0,0 |
| Summe | 24,8 | 16,1 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen gegen Lieferanten und Dienstleister | 1,4 | 2,4 |
| Kautionen | 1,2 | 0,4 |
| Forderungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung | 0,3 | 0,5 |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | 0,3 | 0,3 |
| Devisentermingeschäfte | 0,0 | 0,4 |
| Sonstige | 0,8 | 0,0 |
| Summe | 3,9 | 4,0 |
Die verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel umfassen Bankguthaben, die als Kautionen an Vermieter von Büro-, Lager- und Verkaufsflächen verpfändet sind und dem Zugriff des Konzerns entzogen sind.
Die Kautionen und geleisteten Sicherheiten umfassen mit EUR 12,2 Mio. (2021: EUR 6,8 Mio.) die Zahlungen bestrittener Steuerverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit laufenden Gerichtsverfahren im Segment LatAm als Sicherheit hinterlegt wurden.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten mit EUR 1,2 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen, bei denen der Konzern Teilflächen von Filialen untervermietet.
Die Forderungen im Rahmen von einer Factoring-Vereinbarung betreffen Forderungen gegen ein bankenunabhängiges Factoring-Unternehmen aus zum Stichtag an den Finanzdienstleister veräußerten und ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Weitere Informationen zu den Factoring-Vereinbarungen sind unter Punkt 5.15 dargestellt.
Die Forderungen gegen Lieferanten und Dienstleister beinhalten zum 31.12.2022 kurzfristige nicht verzinsliche Darlehen an Lieferanten in Höhe von EUR 0,0 Mio (2021: EUR 0,1 Mio.).
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten mit EUR 0,3 Mio. einen Saldoübertrag zwischen zwei Bankkonten innerhalb des Konzerns.
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte | ||
| Abgrenzungsposten | 0,4 | 0,6 |
| Umsatzsteuerforderungen | 3,9 | 1,4 |
| Summe | 4,3 | 2,0 |
| Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte | ||
| Umsatzsteuerforderungen | 16,5 | 14,6 |
| Geleistete Anzahlungen und Abgrenzungsposten | 1,5 | 1,2 |
| Herausgabeanspruch aus erwarteten Retouren | 0,2 | 0,2 |
| Foderungen aus Überbrückungshilfen | 0,3 | 0,0 |
| Sonstige | 0,6 | 0,2 |
| Summe | 19,2 | 16,2 |
Die lang- und kurzfristigen Umsatzsteuerforderungen umfassen in erster Linie zu verrechnende Steuerguthaben im Segment LatAm.
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Bestände | 86,7 | 66,3 |
| Wertminderung für ungängige und veraltete Vorräte | –6,6 | -5,5 |
| Summe | 80,0 | 60,8 |
Die Bestände umfassen mit EUR 5,2 Mio. (2021: EUR 5,2 Mio.) unfertige Erzeugnisse. Dabei handelt es sich um erworbene Vormateralien für die Herstellung von Eigenmarkenprodukten.
Die Vorräte, die während des Berichtszeitraums als Aufwand erfasst wurden, und Umsatzkosten darstellen, beliefen sich auf EUR 323,8 Mio.(2021: EUR 348,9 Mio.).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde in Summe ein Aufwand aus der Zuführung von Wertminderungen von EUR 0,4 Mio. erfasst (2021: Ertrag von EUR 1,2 Mio.). Wertminderungen bzw. Wertaufholungen auf Vorräte sind in den Umsatzkosten ausgewiesen.
Zur Einschätzung des Nettoveräußerungswerts werden Reichweiten, Preiselastizitäten und Verwertungsquoten bzw. -erlöse prognostiziert. Diese basieren auf Planungsannahmen des Konzerns, welche die Abverkaufsstrategie reflektieren, sowie auf Erfahrungswerten der Vergangenheit.
Die in der Bilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen beziehen sich in voller Höhe auf Vorauszahlungen für bestellte Waren.
Zum 31. Dezember 2022 waren Vorräte in Höhe von EUR 21,6 Mio. als Sicherheit an die Verkäufer:innen der Butlers-Gruppe für ausstehende Kaufpreiszahlungen verpfändet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Endkund:innen sowie gegen Geschäftskund:innen bzw. Zahlungsdienstleister. Der Rückgang der Forderungen im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Segment LatAm, wo der Konzern Vereinbarungen zur vorfälligen Auszahlung von Forderungen in höherem Umfang in Anspruch genommen hat.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden Wertminderungen aus Kund:innenforderungen in Höhe von EUR 3,9 Mio. (2021: EUR 5,1 Mio.). Davon entfallen EUR 0,5 Mio. auf Wertberichtigungen langfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in voller Höhe wertberichtigt sind. Weitere Informationen zu Wertminderungen und Ausfallrisiken werden unter Punkt 6. dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und unterliegen daher keinem Zinsrisiko.
Im Konzern bestehen Factoring-Vereinbarungen mit bankenunabhängigen Factoring-Unternehmen in Bezug auf seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Raten- und Rechnungskauf. Die Ausbuchungsanforderungen von IFRS 9 werden bei der Factoring-Vereinbarung erfüllt, da home24 alle wesentlichen Chancen und Risiken der Forderungen übertragen hat und kein anhaltendes Engagement in diesen Forderungen zurückbehalten hat.
Der Konzern weist die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Factoring-Vereinbarung im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus, da sich der Hauptcharakter dieser Zahlungsströme auf die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen bezieht.
| 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|
| 32,8 | 43,3 |
| 25,0 | 45,0 |
| 41,6 | 42,8 |
| 99,5 | 131,1 |
Die kurzfristigen Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume und können mit einer Kündigungsfrist von bis zu maximal drei Monaten jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden.
Die kurzfristigen Finanzinvestitionen betreffen hoch liquide Finanzinvestitionen (Bank Deposit Certificates, "BDC") im Segment LatAm. Die Wertpapiere sind variabel verzinslich und können jederzeit ohne Verlust der vertraglich vereinbarten Vergütung in Zahlungsmittel umgewandelt werden.
| Anzahl der Aktien | Anzahl eigener Anteile |
Gezeichnetes Kapital/ eigene Anteile (in EUR Mio.) |
Kapitalrücklage (in EUR Mio.) |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2021 | 29.050.104 | –2.735 | 29,1 | 122,8 | 151,9 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
231.709 | 0 | 0,2 | 0,0 | 0,2 |
| Verwendung freier Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0,0 | –52,8 | –52,8 |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 29.281.813 | –2.735 | 29,3 | 70,0 | 99,3 |
| Ausgabe von Aktien | 4.228.215 | 0 | 4,2 | 26,8 | 31,0 |
| Transaktionskosten abzüglich Steuern | 0 | 0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
70.055 | 0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Verwendung freier Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0,0 | –38,4 | –38,4 |
| Stand zum 31. Dezember 2022 | 33.580.083 | –2.735 | 33,6 | 58,3 | 91,9 |
Zum 1. Januar 2022 belief sich das im Handelsregister eingetragene Grundkapital auf EUR 29.281.813. Das Grundkapital war vollständig in 29.281.813 auf den:die Inhaber:in lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie eingeteilt.
Am 1. April 2022 hat die Gesellschaft eine Sachkapitalerhöhung zur Finanzierung des Erwerbs der Butlers-Gruppe durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Übertragung der neuen Aktien wurden die 1.181.849 neuen Aktien mit dem Börsenkurs der home24 SE von EUR 6,91 bewertet. Der den Nennbetrag von EUR 1 überschreitende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 6.984.728 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die neuen Aktien wurden über das Genehmigte Kapital 2020 unter Zustimmung des Aufsichtsrates mit Beschluss des Vorstandes vom 1. April 2022 ausgegeben.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2022 hat ein genehmigtes Kapital 2022 (das "Genehmigte Kapital 2022") in Höhe von bis zu EUR 3.046.366 geschaffen. Unter Zustimmung des gesamten Aufsichtsrates hat der Vorstand am 5. Oktober 2022 beschlossen, das Genehmigte Kapital 2022 vollständig auszuschöpfen. Die neuen Aktien wurden unter
Auschlusses des Bezugsrechtes der Aktionär:innen zu einem Ausgabepreis von EUR 7,50 von der RAS Beteiligungs GmbH mit Geschäftssitz Kelsenstraße 9, 1030 Wien, Österreich, gezeichnet. Der den Nennbetrag von EUR 1 überschreitende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 19.801.379 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Im Juni 2022 wurden unter dem Bedingten Kapital 2019 insgesamt 16.074 Bezugsaktien zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des LTIP der Gesellschaft ausgegeben worden waren.
Darüber hinaus wurde in der home24 SE ein Betrag von EUR 38,6 Mio. aus der freien Kapitalrücklage aufgelöst und mit dem Jahresfehlbetrag der home24 SE verrechnet. Entsprechend wurde auch für Zwecke des Konzernabschlusses eine Anpassung der Eigenkapitalposten vorgenommen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 33.580.083 und ist eingeteilt in 33.580.083 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie. Die im Handelsregister eingetragene Grundkapitalziffer von EUR 33.526.102 berücksichtigt noch nicht die im Jahr 2022 unter dem Bedingten Kapital 2019 ausgegebenen 53.981 Bezugsaktien zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des LTIP der Gesellschaft ausgegeben worden waren. Der Vorstand hatte die Ausgabe dieser Bezugsaktien zum Bilanzstichtag bereits zum Handelsregister angemeldet. Die Eintragung erfolgte am 13. März 2023. Die im Handelsregister eingetragene Grundkapitalziffer beträgt somit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses EUR 33.580.083.
Das Genehmigte und Bedingte Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
| Anzahl der Stückaktien |
Betrag (in EUR) |
|
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital 2015/II | 70.864 | 70.864 |
| Genehmigtes Kapital 2015/III | 21.769 | 21.769 |
| Bedingtes Kapital 2019 | 2.899.752 | 2.899.752 |
| Bedingtes Kapital 2020 | 10.774.773 | 10.774.773 |
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 1,2 | 1,2 |
| Erhaltene Kautionen | 0,5 | 0,0 |
| Sonstige Kaufpreisverbindlichkeiten | 2,7 | 0,0 |
| Summe | 4,4 | 1,2 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten aus erwarteten Retouren | 1,0 | 1,1 |
| Kreditorische Debitoren | 1,2 | 1,1 |
| Devisenswaps / Devisentermingeschäfte | 0,2 | 0,0 |
| Sonstige | 1,0 | 1,0 |
| Summe | 3,3 | 3,2 |
Der Konzern hat für zwei Lagerstandorte Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand erhalten. Da Unsicherheiten über die Erfüllung der mit den Zuwendungen verbundenen Bedingungen bestehen, werden die bereits erhaltenen Zahlungen unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die sonstigen Kaufpreisverbindlichkeiten beinhalten die Barausgleiche für einen Verkäufer aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe. Der Barausgleich ist gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Weitere Informationen zur Bewertung sind im Abschnitt 5.26 enthalten.
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 0,1 | 0,2 |
| Summe | 0,1 | 0,2 |
| Kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Leistungen an Arbeitnehmer | 6,5 | 6,8 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 6,2 | 4,3 |
| Abgrenzungsposten | 0,0 | 0,2 |
| Sonstige Steuern | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 12,8 | 11,4 |
Im Segment Europa bestehen zum Stichtag 31.12.2022 finanzielle Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften, welche unter Punkt 12 weiter erläutert sind. Weiterhin wurde ein mit 4,95 % + vierteljährlicher Euro shortterm rate verzinslicher, revolvierender Kredit in voller Höhe von EUR 7,5 Mio. in Anspruch genommen und hat eine Laufzeit bis Juni 2024. Alle finanziellen und nicht-finanziellen Covenants des Darlehens wurden eingehalten. Der Kredit ist durch Forderungen in Höhe von EUR 6,3 Mio. besichert.
Im Segment LatAm besteht eine Kreditlinie in Höhe von BRL 20,0 Mio. (umgerechnet in EUR 3,5 Mio.) zur Finanzierung von Lieferantenverbindlichkeiten und Steuer- sowie Transportzahlungen. Die Kreditlinie ist variabel verzinst, abhängig von Wechselkursen, dem Leitzins der brasilianischen Zentralbank (CDI). Zum Stichtag wurden davon EUR 2,0 Mio. in Anspruch genommen und die Kreditline ist mit flüssigen Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 1,2 Mio. besichert.
Zum 31.12.2021 bestanden keine Finanzverbindlichkeiten.
Angaben zu Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Finanzverbindlichkeiten werden unter Punkt 6. dargestellt.
Angaben zu Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden werden unter Punkt 6. dargestellt.
Die Gruppe hat im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr an Lieferanten-(Reverse)-Factoring-Programmen teilgenommen. Zum 31. Dezember 2022 hatten bestimmte Lieferanten ihre Forderungen gegen den Konzern in Höhe von EUR 6,8 Mio. (2021: EUR 3,2 Mio.) an Factoring-Anbieter übertragen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erklärt sich der Factoring-Anbieter bereit, die von der Gruppe geschuldeten Lieferantenrechnungen an die teilnehmenden Lieferanten zu zahlen und home24 begleicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem Factoring-Anbieter. Die Verlängerung der Zahlungsziele werden als nicht wesentlich eingestuft, da sie mit marktüblichen Zahlungskonditionen vergleichbar sind. Die Reverse-Factoring-Linien im Segment LatAm wurden in erster Linie von den Lieferanten in Anspruch genommen ohne Änderung der Zahlungsbedingungen für den Konzern.
Die Gruppe bucht die ursprünglichen Verbindlichkeiten, auf die sich die Vereinbarung bezieht, aus und erfasst eine neue Verbindlichkeit. Der Konzern weist die von den Lieferanten übertragenen Beträge innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden aus, da die Art und Bedingungen der Verbindlichkeiten die gleichen bleiben wie die anderer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlungen an den Factoring-Anbieter sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, da sie weiterhin Teil des normalen Betriebszyklus der Gruppe sind und ihr Hauptcharakter weiterhin operativ ist – das heißt Zahlungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen.
Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 17,4 Mio. (2021: EUR 15,8 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus Verträgen mit Kund:innen, die mit der Zahlungsmethode "Vorkasse" abgeschlossen wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald der Konzern die Waren an den:die Kund:in geliefert hat; dies erfolgt innerhalb von maximal zwölf Monaten. Damit werden die Vertragsverbindlichkeiten, die zu Beginn einer Berichtsperiode bestehen, grundsätzlich während des laufenden Geschäftsjahres vollständig als Erlös erfasst. Weiterhin sind in den Vertragsverbindlichkeiten verkaufte Gutscheine in Höhe von EUR 1,6 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) enthalten.
Die Veränderungen der Rückstellungen sind nachfolgend dargestellt:
| In EUR Mio. | Rückbau verpflichtungen |
Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2021 | 2,1 | 1,6 | 3,7 |
| Inanspruchnahme | 0,0 | –0,3 | – 0,3 |
| Zuführung | 1,8 | 1,3 | 3,1 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 3,9 | 2,6 | 6,5 |
| Inanspruchnahme | – 0,7 | – 0,4 | –1,1 |
| Zuführung | 1,3 | 1,1 | 2,4 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | 0,7 | 0,2 | 0,9 |
| Währungsumrechnung | 0,2 | 0,2 | 0,4 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 5,4 | 3,7 | 9,1 |
Von den Rückstellungen sind EUR 8,1 Mio. (2021: EUR 5,7 Mio.) in über einem Jahr fällig. Alle anderen Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen.
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen künftige Verpflichtungen zum Rückbau von Lager- und sonstigen Mieteinbauten bzw. um geleaste Vermögenswerte in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand rückzuversetzen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen hauptsächlich Rückstellungen für Steuerrisiken aus offenen Rechtsstreitigkeiten im Segment LatAm.
Die von Unternehmen des Konzerns als Leasingnehmer eingegangenen Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen Büro- und Lagerflächen sowie Verkaufsflächen für Outlets, Showrooms und Filialen, welche home24 als "Immobilien" zusammenfasst. Weitere Leasingverhältnisse werden unter "Sonstige" ausgewiesen. Die Grundlaufzeiten der Leasingverhältnisse für "Immobilien" betragen zwei bis zehn Jahre und für die sonstigen Leasingverhältnisse drei bis fünf Jahre.
Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen zu Gunsten des Leasingnehmers, teilweise auch Kündigungsoptionen für den Leasinggeber. Zur Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen prüft home24 zunächst mit Blick auf die beiderseitigen Rechte zur Beendigung der Vereinbarung einerseits und etwaige mit ihrer Ausübung verbundene ökonomische Nachteile andererseits, inwieweit ein wirtschaftlich durchsetzbarer Vertrag besteht. Innerhalb dieses Zeitraums schätzt das Management die voraussichtliche Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses in Ansehung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die dem Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn die Ausübung der jeweiligen Option hinreichend sicher ist.
Die Leasingverträge enthalten sowohl fixe als auch variable, an einen Index gekoppelte, Leasingzahlungen, die monatlich anfallen.
Im laufenden Geschäftsjahr 2022 ergeben sich aus der Anwendung des IFRS 16 folgende Darstellungen in der Bilanz sowie der Gesamtergebnisrechnung.
| In EUR Mio. | Immobilien | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte zum 1. Januar 2021 | 43,3 | 0,4 | 43,7 |
| Zugänge | 24,0 | 2,9 | 26,9 |
| Währungsumrechnung | – 0,2 | 0,1 | – 0,1 |
| Abschreibungen | – 13,0 | – 0,6 | – 13,6 |
| Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2021 | 54,1 | 2,8 | 56,9 |
| Zugänge | 49,9 | 0,2 | 50,1 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | 71,6 | 0,1 | 71,7 |
| Währungsumrechnung | 2,8 | 0,3 | 3,1 |
| Abschreibungen | –31,2 | – 0,9 | –32,1 |
| Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2022 | 147,2 | 2,6 | 149,8 |
Die Zugänge im laufenden Geschäftsjahr resultieren insbesondere aus der Anmietung vom neuen Bürogebäude des Konzernhaupsitzes in Berlin. Weiterhin stiegen die Nutzungsrechte im Jahr 2022 an, aufgrund des Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe, welche über 100 Filialflächen in Deutschland, Österreich und Schweiz anmietet.
| In EUR Mio. 31. Dezember 2022 |
31. Dezember 2021 | |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 37,2 | 15,9 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 118,0 | 47,5 |
| Summe | 155,2 | 63,4 |
In der nachfolgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Leasingzahlungen einschließlich der Verlängerungsoptionen, von denen der Konzern zum Bilanzstichtag hinreichend sicher ist, dass er diese ausüben wird, dargestellt:
| In EUR Mio. | bis 1 Jahr | zwischen 1 – 5 Jahre |
über 5 Jahre |
vertraglich vereinbarte Zahlungs mittelabflüsse |
Buchwert 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 37,5 | 102,4 | 29,8 | 169,7 | 155,2 |
| In EUR Mio. | bis 1 Jahr | zwischen 1 – 5 Jahre |
über 5 Jahre |
vertraglich vereinbarte Zahlungs mittelabflüsse |
Buchwert 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 16,0 | 46,2 | 8,6 | 70,8 | 63,4 |
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten (enthalten in den Finanzaufwendungen) | – 4,2 | – 1,7 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte (enthalten in den Vertriebs- und Verwaltungskosten) | –32,1 | – 13,6 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (enthalten in den Vertriebs- und Verwaltungskosten) |
– 0,9 | – 0,6 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse aus geringfügigen Vermögenswerten, die keine kurzfristigen Leasingverhältnisse sind (enthalten in den Vertriebs- und Verwaltungskosten) |
– 0,1 | – 0,2 |
| Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind (enthalten in Vertriebs- und Verwaltungskosten) |
– 0,1 | 0,0 |
| Erträge aus der Untervermietung im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen (enthalten in den den sonstigen betrieblichen Erträgen) |
2,1 | 1,4 |
Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasing für untervermietete Ladengeschäfte.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Weniger als ein Jahr | 0,3 | 0,0 |
| Ein bis zwei Jahre | 0,2 | 0,0 |
| Zwei bis drei Jahre | 0,2 | 0,0 |
| Drei bis vier Jahre | 0,2 | 0,0 |
| Vier bis fünf Jahre | 0,2 | 0,0 |
| Mehr als fünf Jahre | 0,2 | 0,0 |
| Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 1,2 | 0,0 |
| Nicht realisierter Finanzertrag | 0,1 | 0,0 |
| Nettoinvestition Leasingverhältnis | 1,2 | 0,0 |
Jeweils zum 31. Dezember bestehen folgende Forderungen auf künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 2,7 | 1,4 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre | 0,9 | 1,7 |
| Über fünf Jahre | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | 3,6 | 3,1 |
Insgesamt betrug der Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen im laufenden Geschäftsjahr EUR 27,1 Mio. (2021: EUR 11,4 Mio.).
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente laut Kapitalflussrechnung entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in der Bilanz und betreffen in voller Höhe Guthaben bei Kreditinstituten und Barguthaben, kurzfristige Sichteinlagen sowie hoch liquide Finanzinvestitionen.
Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit im Konzern EUR 24,0 Mio. im Vergleich zu EUR –63,1 Mio. im Vorjahr, was einer Veränderung von EUR 87,1 Mio. innerhalb eines Jahres entspricht. Der positive Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit trotz des negativen Ergebnisses ist ähnlich zum Vorjahr auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen. Im Jahr 2022 hat sich die Veränderung des Nettoumlaufvermögens bereinigt um die gekauften Butlers-Bestände positiv auf den operativen Cashflow ausgewirkt. Der Lagerbestand bereinigt um die gekauften Bestände der Butlers-Gruppe konnte trotz der rückläufigen Umsätze wie gewünscht reduziert werden, da die Einkaufsplanung sich unterjährig an die gesunkene Nachfrage angepasst hat. Die im zusammengefassten Lagebericht 2021 genannte Erwartung eines rückläufigen Nettoumlaufvermögens ist somit eingetreten.
Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit haben sich entsprechend der Vorjahresprognose aufgrund der bisher geflossenen Auszahlungen für den Erwerb der Butlers-Gruppe erhöht (EUR 25,8 Mio). Vor dem eigentlichen Kauf im ersten Quartal 2022 wurde der Butlers-Gruppe ein Darlehen in Höhe von EUR 2,7 Mio. ausgezahlt. Dies diente der Sicherstellung und Finanzierung des Einkaufs für das Weihnachtsgeschäft 2022. Insgesamt investierte der Konzern im laufenden Geschäftsjahr weitere EUR 10,8 Mio. in Sachanlagen. Weitere wesentliche Investitionen wurden mit EUR 9,8 Mio. in immaterielle Vermögenswerte getätigt.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist wie im zusammengefassten Lagebericht 2021 prognostiziert durch eine stark gestiegene Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten negativ. Der starke Anstieg resultiert aus der Butlers-Akquisition, und der damit einhergehenden Übernahme der Butler-Ladengeschäfte. Insgesamt wurden im Berichtsjahr EUR 27,1 Mio. für Leasingverbindlichkeiten ausgezahlt. Positiv wirkte sich die durch die Lutz Gruppe gezeichnete Kapitalerhöhung im Oktober 2022 aus. Die Lutz Gruppe hat eine 10 % Kapitalerhöhung der home24 SE gezeichnet. Dem Konzern flossen Netto EUR 22,9 Mio. aus dem Verkauf der Anteile zu.
Der Betrag der gezahlten und erhaltenen Zinsen beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt EUR 7,0 Mio. (2021: EUR 3,8 Mio.) bzw. EUR 5,3 Mio. (2021: EUR 2,5 Mio.).
Die folgende Übersicht stellt die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit dar:
| In EUR Mio. | 1. Januar 2022 | Erwerb von Tochterunter nehmen |
Zahlungs unwirksame Veränderungen |
Cashflows Währungseffekte | 31. Dezember 2022 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 0,0 | 14,6 | 23,5 | –6,5 | –0,1 | 31,7 |
| Leasingverbindlichkeiten | 63,4 | 66,5 | 48,9 | – 27,1 | 3,4 | 155,2 |
| In EUR Mio. | 1. Januar 2021 | Erwerb von Tochterunter nehmen |
Zahlungs unwirksame Veränderungen |
Cashflows Währungseffekte | 31. Dezember 2021 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 11,6 | 0,0 | 0,0 | – 11,3 | –0,3 | 0,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 48,0 | 0,0 | 26,9 | –11,4 | –0,1 | 63,4 |
Die zahlungsunwirksamen Zugänge der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 23,5 Mio. umfassen im wesentlichen die Kaufpreisverbindlichkeit aus der Butlers-Akquisition mit EUR 22,3 Mio. Die zahlungswirksame Veränderung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR – 6,5 Mio. (2021: EUR –11,3 Mio.) resultiert mit EUR 15,7 Mio. aus der Inanspruchnahme (2021: EUR 0,5 Mio.) und mit EUR – 16,5 Mio. aus Rückzahlungen (2021: EUR – 11,8 Mio.) von Bankdarlehen und mit EUR 6,0 aus der Inanspruchnahme (2021: EUR 0,0 Mio.) und mit EUR - 11,7 aus Rückzahlungen (2021: EUR 0,0 Mio.) von sonstigen Darlehen.
Die finanziellen Vermögenswerte und Schulden sind zum Bilanzstichtag in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
| In EUR Mio. | Bewertungs kategorie nach IFRS 9 |
31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 28,2 | 37,2 |
| Finanzielle Vermögenswerte | AC | 28,7 | 19,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 99,5 | 131,1 |
| Devisentermingeschäfte | FVTPL | 0,0 | 0,4 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden | FLAC | 66,5 | 67,0 |
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 21,0 | 0,0 |
| Finanzverbindlichkeiten | FVTPL | 10,8 | 0,0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 4,8 | 4,4 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FVTPL | 2,7 | 0,0 |
| Devisenswaps / Devisentermingeschäfte | FVTPL | 0,2 | 0,0 |
AC = Amortized Costs (fortgeführte Anschaffungskosten)
FLAC = Financial Liability measured at Armortized Costs (Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)
FVTPL = at Fair Value through Profit and Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten bzw. dessen variable Verzinsung nahezu ihren jeweiligen Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und im Vorjahr von Finanzverbindlichkeiten mit fester Verzinsung (Level 3) entspricht auch ungefähr dem Buchwert, da sich seit Anlage der verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel bzw. der Ausgabe der Darlehen keine signifikanten Änderungen der Bewertungsparameter ergeben haben.
Im Geschäftsjahr 2022 resultieren aus dem Erweb von Tochtergesellschaften bedingte Gegenleistungen, bilanziert in den Finanzverbindlichkeiten, in Höhe von EUR 10,8 Mio. und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten für Barausgleiche, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für die Bewertung des Barwerts der Kaufpreisgarantie wird das Optionsbewertungsverfahren, die Monte-Carlo-Simulation, auf Basis des aktuellen risikolosen Zinsfußes angewendet (Stufe 3 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13).
Die Devisentermingeschäfte bzw. Devisenswaps sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte wird unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Inputfaktoren bewertet (Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13). Er wird auf Basis der Barwerte künftig fälliger Zahlungen unter Anwendung der zum Abschlussstichtag aktuellen Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen abgeleitet.
Der Konzern ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstigen Preisrisiken) und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die primären Ziele des Finanzrisikomanagements bestehen darin, Risikolimits festzulegen und sicherzustellen, dass die Risikogefährdung diese Limits nicht übersteigt.
Das Finanzrisikomanagement wird von einer zentralen Treasury-Abteilung unter der Aufsicht des Vorstands betrieben. Der Vorstand erstellt Grundsätze für ein Gesamt-Risikomanagement sowie Richtlinien für spezifische Bereiche wie beispielsweise Fremdwährungsrisiken sowie die Anlage nicht benötigter Liquidität.
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns entspricht den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Forderungen sowie den Buchwerten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Ausfallrisiken entstehen insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkund:innen mit der Zahlmethode Rechnungskauf. Um Forderungsausfälle zu vermeiden, setzt der Konzern ein umfangreiches Risikomanagement ein. Zur Entscheidung, ob home24 Kund:innen Zahlarten wie Rechnungskauf anbietet und zur Überwachung des Ausfallrisikos, prüft der Konzern die Kreditwürdigkeit seiner Kund:innen mittels statistischer Verfahren auf Basis beispielsweise des historischen Zahlverhaltens sowie mit Hilfe von externen Auskunfteien, die home24 für Neukund:innen Einschätzungen zur Erfüllungswahrscheinlichkeit liefern. Ausstehende Forderungen gegen Kund:innen werden regelmäßig überwacht. Zum Bilanzstichtag beträgt der Gesamtbetrag offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der aus der Zahlmethode Rechnungskauf resultiert, EUR 11,7 Mio. (2021: EUR 15,8 Mio.).
Jede Forderung gegen einen eine:n Endkund:in aus der Zahlmethode Rechnungskauf wird auf Basis des Kund:innenrisikoprofils anhand von externen Kreditscorings bewertet. Darüber hinaus werden bei der Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten auch historische Daten aus eigener Erfahrung, aktuelle Gegebenheiten sowie die Altersstruktur der Forderungen berücksichtigt. In der Regel werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht, wenn diese von externen Inkassodienstleistern als uneinbringlich eingestuft werden bzw. wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Das Ausfallrisiko aus dem übrigen Liefer- und Leistungsverkehr ist begrenzt, da der Zahlungseingang (aus Vorkasse, PayPal, Kreditkarten bzw. länderspezifischen Zahlarten) zum Zeitpunkt oder zeitnah nach Eingang der Bestellung erfolgt bzw. die Forderungen gegen Geschäftskund:innen bzw. Zahlungsdienstleistern mit einem geringen Ausfallrisiko bestehen.
Der erwartete Kreditverlust wird über die gesamte Laufzeit der Forderung nach der vereinfachten Vorgehensweise gemäß IFRS 9.5.5.15 berechnet.
Die nachstehende Übersicht zeigt den mithilfe einer Wertberichtigungsmatrix ermittelten erwarteten Kreditverlust für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkund:innen im Segment Europa:
| 31. Dezember 2022 | Forderungen < 30 Tage |
Forderungen zwischen 30 – 60 Tage |
Forderungen zwischen 60 – 90 Tage |
Forderungen > 90 Tage |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert (in EUR Mio.) | 9,2 | 1,5 | 0,7 | 2,7 | 14,1 |
| Erwartete Kreditausfallrate | 2 % | 10 % | 20 % | 86 % | |
| Erwarteter Kreditverlust (in EUR Mio.) | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 2,3 | 2,6 |
| 31. Dezember 2021 | Forderungen < 30 Tage |
Forderungen zwischen 30 – 60 Tage |
Forderungen zwischen 60 – 90 Tage |
Forderungen > 90 Tage |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert (in EUR Mio.) | 9,9 | 1,7 | 0,8 | 4,2 | 16,6 |
| Erwartete Kreditausfallrate | 2 % | 16 % | 41 % | 79 % | |
| Erwarteter Kreditverlust (in EUR Mio.) | 0,2 | 0,3 | 0,3 | 3,3 | 4,1 |
Auf Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Geschäftskund:innen bzw. Zahlungsdienstleistern im Segment LatAm in Höhe von EUR 20,2 Mio. (2021: EUR 25,7 Mio.) hat der Konzern insgesamt Wertberichtigungen von EUR 1,1 Mio. (2021: EUR 1,0) gebildet. Darüber hinaus bestehen insgesamt EUR 0,1 Mio (2021: EUR 0,1 Mio.) Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Lieferanten und Dienstleister, die unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen sind. Ausfallrisiken werden mittels qualitativer und quantitativer Faktoren definiert, die auf das Ausfallrisiko hinweisen bzw. an externe Credit Ratings angelehnt sind. Die Gesellschaft begrenzt das von ihr eingegangene Ausfallrisiko teilweise durch Festlegung von Risikolimits für einzelne Geschäftspartner oder Gruppen von Geschäftspartnern. Solche Risikolimits müssen in der Regel vom Management genehmigt werden. Ausfallrisiken werden laufend überwacht und überprüft.
Die Bewertung der Wertminderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erfolgte auf Basis eines erwarteten Verlusts über zwölf Monate und spiegelt die kurzen Laufzeiten der Risikopositionen wider. Der Konzern geht davon aus, dass die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der externen Bonität ein geringes Kreditrisiko aufweisen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wurde eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste von EUR 0,0 Mio. berücksichtigt (2021: EUR 0,0 Mio.). Die wesentlichen Bankpartner haben ein Standard & Poor's Long-Term Rating zwischen AA und BBB (2021: A+ und BBB-). Das Rating wird regelmäßig überprüft.
Die Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkund:innen sowie gegen Geschäftskund:innen bzw. Zahlungsdienstleistern haben sich wie folgt entwickelt:
| 2022 | 2021 |
|---|---|
| 5,1 | 3,9 |
| 1,7 | 2,8 |
| – 2,8 | – 1,6 |
| – 0,1 | 0,0 |
| 3,9 | 5,1 |
Unter dem Marktrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsflüsse eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet das Währungsrisiko, das Zinsänderungsrisiko sowie sonstige Preisrisiken.
Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen beziehen sich jeweils auf den Stand der zum 31. Dezember 2022 bzw. 2021 gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden und wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Vermögenswerten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Der Konzern ist international geschäftstätig und insbesondere einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Die Währungsrisiken erwachsen aus künftigen Geschäftsvorfällen sowie Vermögens- und Schuldposten in Fremdwährung. Solche Positionen bestehen insbesondere in US-Dollar und Schweizer Franken.
Im Rahmen der Steuerung des Wechselkursrisikos gegenüber dem US-Dollar sichert die Treasury Abteilung die in US-Dollar eingekauften Vorräte. Die Absicherung erfolgte ausschließlich über Devisentermingeschäfte bzw. Devisenswaps mit der den Grundgeschäften kongruenten Laufzeit. Der Abschluss und die Abwicklung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgte nach internen Richtlinien, die den Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten sowie die Berichterstattung und die Kontrolle verbindlich festlegen. Die Aktivitäten im Segment LatAm werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung der Tochtergesellschaft, dem brasilianischen Real, getätigt.
Die Fremdwährungssensitivität des Konzerns wird durch die Aggregation aller Fremdwährungspositionen zum jeweiligen Bilanzstichtag ermittelt, die nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abgebildet werden. Bleiben alle anderen Variablen konstant, ergäben sich bei einer Auf- bzw. Abwertung des Euro gegenüber den nachfolgenden Fremdwährungen um 10 % folgende Effekte auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern:
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| USD | 0,8 | 2,3 |
| CHF | 0,2 | 0,2 |
Im Konzern entstehen Zinsrisiken im Wesentlichen im Segment LatAm im Zusammenhang mit variabel verzinslichen finanziellen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, finanziellen Vermögenswerten. Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Ertragsteuern aufgrund der Auswirkungen auf die betroffenen Bilanzpositionen im Falle einer Erhöhung oder Abnahme der brasilianischen Zinssätze um 500 Basispunkte um EUR 2,7 Mio. (2021: 2,5 Mio) höher bzw. niedriger ausfallen.
Sonstige Preisrisiken stellen wie bereits im Vorjahr auch im laufenden Geschäftsjahr kein wesentliches Risiko für den Konzern dar.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dem Konzern entsteht ein Risiko aus täglichen Liquiditätsentnahmen. Das Liquiditätsrisiko wird von der Unternehmensleitung gesteuert. Das Management überwacht die Zahlungsflüsse des Konzerns unter anderem auf der Grundlage rollierender Monatsprognosen.
Der Liquiditätsbestand der Gesellschaft umfasst Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Im Segment LatAm bestehen zudem mit ausgewählten Zahlungsdienstleistern und Geschäftspartnern Vereinbarungen zur vorfälligen Auszahlung in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zu den Auswirkungen der Inanspruchnahme dieser Vereinbarungen auf den Cashflow aus der Veränderung des Working Capital im Konzern siehe auch Punkt 2.4.3 des zusammengefassten Lageberichts) sowie eine Kreditline zur Finanzierung von Lieferantenverbindlichkeiten in Höhe von BRL 20,0 Mio. (umgerechnet EUR 3,5 Mio.). Darüber hinaus verfügt der Konzern im Segment Europa über eine Reverse-Factoring-Linie in Höhe von EUR 4,0 Mio., die zum Bilanzstichtag mit EUR 4,0 Mio. in Anspruch genommen war.
Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive vertraglicher Zinszahlungen. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden dabei nicht berücksichtigt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühestmöglichen Zeitpunkt zugeordnet.
| 31. Dezember 2022 In EUR Mio. |
bis 6 Monate | zwischen 6 – 12 Monaten |
zwischen 1 – 2 Jahre |
über 2 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 18,0 | 0,2 | 0,5 | 14,2 | 32,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden |
66,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 66,5 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4,4 | 0,0 | 0,0 | 3,3 | 7,7 |
| Bruttozahlungen derivativer Finanzinstrumente |
|||||
| Einzahlungen | 4,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,9 |
| Auszahlungen | –4,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –4,6 |
| Summe | 89,2 | 0,2 | 0,5 | 17,5 | 107,4 |
| 31. Dezember 2021 In EUR Mio. |
bis 6 Monate | zwischen 6 – 12 Monaten |
zwischen 1 – 2 Jahre |
über 2 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden |
67,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 67,0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3,2 | 0,0 | 0,6 | 0,6 | 4,4 |
| Bruttozahlungen derivativer Finanzinstrumente |
|||||
| Einzahlungen | 13,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 13,3 |
| Auszahlungen | –12,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –12,8 |
| Summe | 70,7 | 0,0 | 0,6 | 0,6 | 71,9 |
Die Bruttozahlungen derivativer Finanzinstrumente betreffen Devisentermingeschäfte bzw. Devisenswaps. Es sind jeweils die erwarteten Bruttoein- und -auszahlungen aus den Geschäften dargestellt.
Die Ziele des Kapitalmanagements der Gruppe sind unverändert die kurzfristige Zahlungsfähigkeit sowie die Sicherung der Kapitalbasis zur fortwährenden Finanzierung der Wachstumsvorhaben und die langfristige Erhöhung des Unternehmenswerts. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Annahme der Unternehmensfortführung operieren können. Das Kapitalmanagement wird auf Basis unterschiedlicher finanzieller Kennzahlen kontinuierlich überwacht. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Berichtsstichtag 41 % (2021: 56 %).
Hauptgeschäftstätigkeit des Konzerns ist die Vermarktung, der Verkauf und der Versand von Möbeln und Einrichtungsgegenständen in Europa und Lateinamerika (LatAm). Die Geschäftssegmente spiegeln die Managementstrukturen des Konzerns wider sowie die Art und Weise, in der Finanzinformationen regelmäßig vom obersten Entscheidungsträger, dem Vorstand der home24 SE, überprüft werden.
Der Konzern gliedert sich in zwei Geschäftssegmente, das Segment Europa und das Segment LatAm. Das Segment Europa beinhaltet die Geschäftsaktivitäten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien und Italien und der Tochtergesellschaft in China. Das operative Segment Butlers, das seit dem 1. April Teil des home24 Konzerns ist, ist dem Segement Europa zugeordnet und weist einen Umsatz in Höhe von EUR 85,2 Mio. aus. Das Segment LatAm beinhaltet die Geschäftsaktivitäten in Brasilien. Die operativen Segmente home24 und Butlers sind jeweils wesentlich für den Konzern. Die Zusammenfassung beider operativer Segmente zu dem berichtspflichtigen Geschäftssegment Europa ist aus Sicht des Managements geboten, da beide operativen Segmente sehr ähnliche Kundengruppen bedienen und beispielsweise über den homeCLUB gemeinsam ansprechen, zum allergrößten Teil in den gleichen geographischen Märkten in Kontinentaleuropa aktiv sind und ein sehr ähnliches Produktportfolio (home & living) anbieten welches sowohl offline als auch online vertrieben wird.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente sind strategische Geschäftsbereiche, die getrennt gesteuert werden.
Die Geschäftssegmente wenden die Rechnungslegungsmethoden an, die oben in der Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden erläutert werden.
Der Konzern bewertet die Ertragskraft hauptsächlich basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Bereinigungsgrößen umfassen im Wesentlichen verschiedene Sonderkosten aus (potenziellen) Unternehmenszusammenschlüssen sowie Neubewertungen von Finanzinstrumenten und anteilsbasierte Vergütungen. Für weitere Informationen zum Unternehmenszusammenschluss mit der Butlers-Gruppe, siehe Punkt 12 und zum Übernahmeangebot, siehe Punkt 17. Im Vorjahr wurde das EBITDA um Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs der Mobly S.A. bereinigt.
Externe Umsatzerlöse umfassen nahezu ausschließlich Erträge aus dem Verkauf von Möbeln an Endkund:innen. In geringem Umfang gab es Verkäufe zwischen den Segmenten.
Informationen über Segmentvermögenswerte oder -schulden sind nicht entscheidungsrelevant.
| In EUR Mio. | Europa | LatAm | Überleitung | 2022 |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 480,9 | 120,3 | –0,1 | 601,0 |
| davon zwischen den Segmenten | 0,1 | 0,0 | –0,1 | 0,0 |
| Bereinigtes EBITDA | 18,0 | –2,8 | 15,2 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | – 1,8 | |||
| Aufwendungen im Rahmen der Akquisition der Butlers-Gruppe | – 0,1 | |||
| Neubewertung von Finanzinstrumenten | –0,2 | |||
| Aufwendungen im Rahmen eines Übernahmeangebots | – 1,0 | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte |
55,5 | |||
| Umsatzkosten aus aufgedeckten stillen Reserven | – 3,3 | |||
| Finanzaufwendungen – netto | – 3,2 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –49,9 |
| In EUR Mio. | Europa | LatAm | Überleitung | 2021 |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 501,4 | 114,2 | –0,1 | 615,5 |
| davon zwischen den Segmenten | 0,1 | 0,0 | – 0,1 | 0,0 |
| Bereinigtes EBITDA | 2,6 | –1,2 | 1,4 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | – 8,6 | |||
| Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs der Mobly S.A. | –0,2 | |||
| Aufwendungen im Rahmen der geplanten Akquisition der Butlers-Gruppe |
– 0,6 | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte |
– 27,3 | |||
| Finanzaufwendungen – netto | 0,0 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | – 35,3 |
Vom Gesamtumsatz entfallen 56 % (2021: 57 %) auf Deutschland, 20 % auf Brasilien (2021: 19 %) und 11 % (2021: 11 %) auf die Schweiz. Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen 65 % (2021: 65 %) auf Deutschland und 35 % (2021: 35 %) auf Brasilien.
home24 identifiziert die der home24 SE nahestehenden Unternehmen und Personen in Überstimmung mit IAS 24.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende Transaktionen von Organmitgliedern der home24 SE mit nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft:
| Organmitglied | Position | Kauf/Verkauf | Preis (in EUR) |
Volumen (in EUR) |
Anzahl | Datum |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Brigitte Wittekind | Vorstand | Erwerb1 | 3,02 | 29.929 | 9.579 | 15.07.2022 |
1 Erwerb von Aktien infolge der Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen des Long Term Incentive Plan 2017 ('LTIP') der Gesellschaft. Der Erwerbspreis wurde durch Einlage von Vergütungsansprüchen aus dem LTIP erbracht. Es handelt sich um ein Geschäft im Rahmen eines Mitarbeiter:innenbeteiligungsprogramms.
| Organmitglied | Position | Kauf/Verkauf | Preis (in EUR) |
Volumen (in EUR) |
Anzahl | Datum |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Brigitte Wittekind | Vorstand | Erwerb1 | 15,47 | 54.470 | 3.521 | 09.07.2021 |
| Dr. Philipp Kreibohm | Aufsichtsrat | Erwerb1 | 15,81 | 345.591 | 21.859 | 07.07.2021 |
| Philipp Steinhäuser | Vorstand | Erwerb1 | 16,54 | 33.378 | 2.018 | 06.07.2021 |
| Marc Appelhoff | Vorstand | Erwerb1 | 16,54 | 1.548.574 | 93.626 | 06.07.2021 |
1 Erwerb von Aktien infolge der Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen des Long Term Incentive Plan 2017 ('LTIP') der Gesellschaft. Der Erwerbspreis wurde durch Einlage von Vergütungsansprüchen aus dem LTIP erbracht. Es handelt sich um ein Geschäft im Rahmen eines Mitarbeiter:innenbeteiligungsprogramms.
Zu den im Rahmen ihrer Aufsichtsrats- bzw. Vorstandstätigkeit gewährten Bezügen einschließlich anteilsbasierter Vergütungen wird auf die Angaben unter Punkt 11 verwiesen.
Darüber hinaus ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahreszeitraum keine wesentlichen Aufwendungen und Erträge bzw. zu den Bilanzstichtagen keine wesentlichen offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Zum 31.12.2022 waren fünf Kund:innenbeschwerden in Bezug auf die Verletzung von Datenschutzvorgaben vor der Berliner Beauftragten für Datenschutz anhängig. Hiervon waren alle bereits am 30.06.2022 anhängig. Ein seit 2018 anhängiges Beschwerdeverfahren wurde 2020 mit dem Erlass eines Bußgeldbescheids über ein Bußgeld in Höhe von TEUR 6 abgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Berliner Datenschutzbehörde die übrigen, noch anhängigen Verfahren zum Anlass nimmt, ein weiteres Bußgeld gegen die Gesellschaft zu verhängen. Dabei muss aufgrund des derzeit von den Datenschutzbehörden zugrunde gelegten Berechnungsmodells davon ausgegangen werden, dass das Bußgeld im Bereich eines hohen sechsstelligen Betrags liegen könnte; es ist noch nicht abzusehen, wie Gerichte die Bußgeldpraxis und -bemessung durch die Behörden insgesamt beurteilen werden. Zwar gibt es zwischenzeitlich vereinzelt Gerichtsentscheidungen, die Bußgelder korrigiert haben, diese sind jedoch noch nicht ausreichend aussagekräftig und es ist daher nicht klar, ob sie zu einer Änderung der Bußgeldpraxis führen werden.
Zum 31. Dezember 2022 bestehen im Segment LatAm arbeitsrechtliche Klagen mit einem Gesamtwert von EUR 0,5 Mio., sowie zivilrechtliche Klagen mit einem Gesamtwert von EUR 0,3 Mio., bei denen der Konzern den Erfolg der Klagen als eher unwahrscheinlich eingestuft hat, sodass keine Rückstellungen für etwaige Verpflichtungen aus diesen Rechtsstreitigkeiten gebildet wurden. Darüber hinaus bestehen mögliche Risiken im Zusammenhang mit Sozialversicherungsabgaben in Höhe von EUR 0,5 Mio. Im Segment LatAm ist der Konzern außerdem Partei eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf mögliche Steuernachzahlungen aus indirekten Steuern. Der Konzern hat sich entschieden, den mögliche Steuernachzahlung in Höhe von EUR 3,7 Mio. bis zur endgültigen Entscheidung vor dem obersten brasilianischen Gerichtshof ("STF") als Sicherheit zu hinterlegen. Diese wird unter den finanziellen Vermögenswerten aktiviert. Zudem gibt es ein weiteres Gerichtsverfahren im Segment LatAm zu Steuerzahlungen. Der Streitwert beträgt EUR 3,0 Mio., welche ebenfalls in den finanziellen Vermögenswerten aktiviert sind.
Die Tochtergesellschaft home24 eLogistics GmbH & Co. KG, Berlin, ist nach den Bestimmungen des § 264b HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und von der Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts befreit.
Die Tochtergesellschaft home24 Outlet GmbH, Berlin, ist nach den Bestimmungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und von der Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts befreit.
Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfristigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen.
Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2022 Gesamtbezüge in Höhe von EUR 2,3 Mio. (2021: EUR 3,3 Mio.) gewährt worden.
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 0,7 | 0,8 |
| Einjährige variable Vergütung | 0,1 | 0,1 |
| Aktienbasierte Vergütung | 1,5 | 2,4 |
| Gesamtvergütung | 2,3 | 3,3 |
Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die unter Berücksichtigung der individuellen Zielerreichung gewährten Vergütungen aus. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Modifikation.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden für die Geschäftsjahre 2023–2026 insgesamt 1.006.781 neu zugesagte Aktienvergütungsinstrumente an Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Der Zeitwert dieser Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung betrug in Summe EUR 1,5 Mio.
Die aktienbasierte Vergütung des Vorjahres zeigt den Zeitwert der 316.484 Aktienvergütungsinstrumente, die dem Vorstand im Jahr 2021 für ihre Vorstandstätigkeiten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 gewährt wurden.
Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im laufenden Geschäftsjahr EUR 0,7 Mio. (2021: EUR 2,0 Mio.). Weitere Angaben zu den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen der home24 SE sind unter Punkt 5.8 dargestellt.
Die einjährige variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus, dessen maximale Höhe in den jeweiligen Vorstandsanstellungsverträgen geregelt ist. Für alle Vorstandsmitglieder zusammen betrug der maximal zu erreichende Bonus für das Geschäftsjahr 2022 TEUR 200. Über die konkrete Höhe des jeweils verdienten Bonus für ein Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Erreichung der jeweils bestimmten Ziele im eigenen Ermessen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres entschieden. Die für den Jahresbonus maßgebliche Gewichtung der Ziele ist 80 % für die finanziellen Ziele und 20 % für die nicht finanziellen Ziele. Die finanziellen Ziele wurden untergliedert in die drei folgenden Kategorien: Umsatzwachstum unter konstanter Währung, Profitabilität auf Basis der bereinigten EBITDA-Marge sowie Barmittelbestand zum Ende des Geschäftsjahres 2022. In jeder Kategorie gibt es eine Zielgröße für Erreichen des vollen Bonus (Stretch) und eine Mindestgröße, unterhalb derer kein Bonus verdient wird (Floor). Zwischen Floor und Stretch wird der Grad der Zielerreichung linear interpoliert. Die Zielgrößen für die verschiedenen Kategorien waren: Umsatzwachstum 23 % bis 43 %, bereinigte EBITDA-Marge 1,5 % bis 6 % und Barmittelbestand EUR 48,3 Mio. bis EUR 98,3 Mio. 20 % des Jahresbonus sind an die Erreichung der nicht finanziellen Ziele Nachhaltigkeit und Kund:innenzufriedenheit geknüpft, deren Erreichung der Aufsichtsrat im eigenen Ermessen unter Berücksichtigung der relevanten Unternehmenskennziffern festlegt.
Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat entschieden, die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt EUR 0,1 Mio. festzulegen. Die Auszahlung dieser variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des Berichtszeitraums.
In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2021 in einer Höhe von EUR 0,1 Mio. ausbezahlt.
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein:e Ehepartner:in bzw. eingetragene:r Lebenspartner:in und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im Sterbemonat sowie den drei darauffolgenden Monaten.
Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2022 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen erhalten.
Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher Altersversorgung vereinbart.
Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger:in oder -anwärter:in aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer:in auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug EUR 0,2 Mio. (2021: EUR 0,2 Mio.).
Zum 31. Dezember hielt die Gesellschaft Beteiligungen an den folgenden Tochterunternehmen:
| Tochtergesellschaften | Geschäftssitz | Gegenstand | Beteiligungs quote 2022 |
Beteiligungs quote 2021 |
|---|---|---|---|---|
| Mobly Comércio Varejista Ltda. und verbundene Beteiligungen |
||||
| Jade 1216. GmbH | Berlin, Deutschland | Holding | 100,00 % | 100,00 % |
| Jade 1412. GmbH | Berlin, Deutschland | Holding | 100,00 % | 100,00 % |
| Juwel 181. VV UG1 | Berlin, Deutschland | Holding | 0,00 % | 100,00 % |
| home24 Holding GmbH & Co. KG (vormals VRB GmbH & Co. B-197 KG) |
Berlin, Deutschland | Holding | 99,79 % | 99,79 % |
| Mobly S.A. 2 | São Paulo, Brasilien | Holding | 51,05 % | 51,05 % |
| Mobly Hub Transportadora Ltda. 2 | São Paulo, Brasilien | Logistik | 51,05 % | 51,05 % |
| Mobly Comércio Varejista Ltda. 2 | São Paulo, Brasilien | Onlineshop | 51,05 % | 51,05 % |
| Übrige Tochtergesellschaften | ||||
| SPV-4 Furniture Services GmbH 3 | Berlin, Deutschland | Holding | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 Verwaltungs GmbH | Berlin, Deutschland | Komplementär | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 eTrading GmbH | Berlin, Deutschland | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 eLogistics GmbH & Co. KG | Berlin, Deutschland | Logistik | 100,00 % | 100,00 % |
| Home24 Polska S.A. 3 | Breslau, Polen | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| Home24 Polska Sp z oo4 | Breslau, Polen | nicht-operativ | 0,00 % | 100,00 % |
| Club of Style (Shenzen) Ltd. | Shenzen, China | Service | 100,00 % | 100,00 % |
| Fashion4home Inc. | Dover, USA | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| Home24 Hong Kong Ltd. 5 | Hong Kong, China | nicht-operativ | 0,00 % | 100,00 % |
| home24 Outlet GmbH | Berlin, Deutschland | Retail | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 Retail GmbH | Berlin, Deutschland | Service | 100,00 % | 100,00 % |
| Ideenreich Invest GmbH | Köln, Deutschland | Holding | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Holding GmbH & Co. KG | Köln, Deutschland | Holding | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Holding Management GmbH | Köln, Deutschland | Holding | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Invest GmbH | Köln, Deutschland | Service | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers GmbH & Co. KG | Köln, Deutschland | Retail | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Beteiligungs GmbH | Köln, Deutschland | Holding | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Import GmbH | Köln, Deutschland | Import | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Handel GmbH | Köln, Deutschland | Retail | 100,00 % | 0,00 % |
| Nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Tochtergesellschaften |
||||
| Butlers Comercio España S.L. 3 | Madrid, Spanien | nicht-operativ | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Comercio España S.L., S.C. 3 | Madrid, Spanien | nicht-operativ | 100,00 % | 0,00 % |
| Butlers Trading Ltd. 3 | London, Großbritannien | nicht-operativ | 100,00 % | 0,00 % |
| Toprange GmbH 3 | Köln, Deutschland | nicht-operativ | 100,00 % | 0,00 % |
| Union Wealthy Trading Ltd. | Hongkong, China | nicht-operativ | 100,00 % | 0,00 % |
1 Verschmelzung auf die Jade 1216. GmbH in 2022
2 Durchgerechneter Konzernanteil unter Berücksichtigung von nicht beherrschenden Anteilen auf Ebene der Zwischenholding
3 Verschmelzung auf die Home24 Polska S.A. in 2022
4 Verschmelzung auf die Home24 Polska S.A. in 2022
5 Gesellschaft wurde im Jahr 2021 gelöscht
Die Jade 1216. GmbH, ein unmittelbares Tochterunternehmen der home24 SE, ist mit der Jade 1412. GmbH im Geschäftsjahr 2022 verschmolzen. Des Weiteren hält sie eine Beteiligung an der home24 Holding GmbH & Co. KG (vormals: VRB GmbH & Co. B-197 KG), die wiederum über die Holdinggesellschaft Mobly S.A. eine Beteiligung an der Mobly Comércio Varejista Ltda. und der Mobly Hub Transportadora Ltda. hält.
Zum 31. Dezember 2022 wurden nicht beherrschende Anteile mit einem Buchwert von EUR 48,3 Mio. (2021: EUR 49,8 Mio.) im Eigenkapital ausgewiesen. Nicht beherrschenden Anteilen wurde für das laufende Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von EUR –7,9 Mio. (2021: EUR –4,7 Mio.) zugewiesen.
Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen der Jade 1216. GmbH und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften bzw. der Mobly S.A. und ihrer unmittelbaren Tochtergesellschaften aufgeführt
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2022 | 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 59,9 | 50,1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 96,6 | 106,1 |
| Summe Vermögenswerte | 156,5 | 156,2 |
| Langfristige Schulden | 23,2 | 23,3 |
| Kurzfristige Schulden | 37,1 | 30,9 |
| Summe Schulden | 60,3 | 54,2 |
| Nettovermögen | 96,2 | 102,0 |
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 120,3 | 114,2 |
| Jahresfehlbetrag | –19,0 | – 10,7 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 12,7 | 1,9 |
| Gesamtergebnis für die Periode | –6,3 | –8,8 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 8,3 | – 49,4 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | – 9,0 | – 13,4 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | –5,0 | 101,4 |
Am 22. Dezember 2021 hat die home24 SE einen Vertrag über den direkten und indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Butlers Holding GmbH & Co. KG ("Butlers Holding") geschlossen. Die Butlers Holding hält direkt oder indirekt jeweils 100 % der Anteile an weiteren Konzerngesellschaften (Butlers Holding und ihre Konzerngesellschaften insgesamt die "Butlers-Gruppe" oder "Butlers"). Mit Vollzug der Transaktion am 1. April 2022 ist die Butlers-Gruppe erstmals in den Konzernabschluss der home24 SE einbezogen worden. Butlers ist auf den Verkauf von Wohnaccessoires, Dekorationsartikel und Geschenken spezialisiert. Von der Übernahme der Butlers-Gruppe erwartet home24 zusätzliche Wachstumsimpulse sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Durch die Akquisition ergänzt home24 seine Eigenmarkenkompetenz in Möbeln um die Bereiche Heimtextil, Dekoration und Tischwaren mit den Butlers-Sortimenten. Weiter erwartet home24 strategische Vorteile bei der Erschließung neuer Kund:innengruppen, bei der Kund:innenbindung und der Kund:innenkommunikation und Direktmarketing.
Die für den Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung hat home24 mit EUR 59,7 Mio. bewertet. Sie umfasst die folgenden Komponenten:
| In EUR Mio. | Finale gewährte Gegenleistung |
Vorläufige gewährte Gegenleistung1 |
Veränderung |
|---|---|---|---|
| Kaufpreis (zu zahlen in Bar) | 38,4 | 38,9 | -0,5 |
| Bedingte Gegenleistung (zu zahlen in Bar) | 10,7 | 10,1 | 0,6 |
| Ausgegebene Aktien | 8,2 | 8,2 | 0,0 |
| Kursgarantie (zu zahlen in Bar) | 2,5 | 2,2 | 0,3 |
| Übertragene Gegenleistung | 59,7 | 59,4 | 0,3 |
1 Berichtet im Halbjahresfinanzbericht 2022
Der finale Festkaufpreis in Höhe von EUR 38,4 Mio. ist im Vergleich zum vorläufig berichteten Wert um EUR –0,5 Mio. gesunken. Die Änderung geht im Wesentlichen auf eine Klarstellung zur Kaufpreisermittlung zurück, dass der Kaufpreis zwischen dem Tag der Kaufvertragsunterzeichnung und dem Übernahmetag nicht zu verzinsen ist.
Als Teil der Kaufvereinbarung mit den Verkäufer:innen ist eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Sie ist abhängig vom Erreichen eines handelsrechtlichen EBITDA-Zielbetrags im Referenzzeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und von der Höhe der Nettofinanzverbindlichkeiten am 31. Dezember 2021. Die bedingte Gegenleistung beträgt EUR 10,7 Mio. und liegt damit in der im Halbjahresfinanzbericht 2022 berichteten Bandreite. Ihr beizulegender Zeitwert war im Vergleich zur vorläufigen Bewertung zum 30. Juni 2022 um EUR 0,6 Mio. anzupassen.
Teile des Kaufpreises und der bedingten Gegenleistung sind erst im Geschäftsjahr 2025 zur Zahlung fällig. Die gestundeten Beträge sind mit 3 % p. a. zu verzinsen und zum 31. Dezember 2022 mit ihrem Buchwert von EUR 14,1 Mio. unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Als Sicherheiten für die Darlehen wurden die Marke Butlers abgetreten sowie die Vorräte und die beweglichen Sachanlagen der Butlers-Gruppe sicherungsübereignet.
25,2 % der Anteile an der Butlers Holding wurden gegen Gewährung von 1.181.849 neuen Aktien an der home24 SE eingebracht, die unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 und Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen geschaffen worden sind. Der beizulegende Zeitwert der hingegebenen Aktien zum Erwerbsstichtag ist auf Basis des Börsenkurses von EUR 6,91 je Aktie mit EUR 8,2 Mio. ermittelt worden. Teil der Gegenleistung ist ferner eine Kursgarantie. Abhängig von der Entwicklung des Börsenkurses der home24-Aktie bis zum 31. Dezember 2026 hat der einbringende Verkäufer einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die im Jahr 2027 fällig wäre. Den beizulegenden Zeitwert der Garantie hat home24 zum Stichtag 31. Dezember 2022 mittels eines Optionspreismodells EUR 2,7 Mio. und zum Erwerbszeitpunkt 01. April 2022 mit EUR 2,5 Mio. ermittelt. Die Verbindlichkeit aus der Kursgarantie ist unter den langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die zum 30. Juni 2022 berichteten vorläufigen und nach Finalisierung der Ersterfassung des Unternehmenszusammenschlusses finalen beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Butlers-Gruppe zum Erwerbszeitpunkt stellen sich wie folgt dar:
| Finaler beizulegender |
Vorläufiger beizulegender |
||
|---|---|---|---|
| In EUR Mio. | Zeitwert | Zeitwert 1 | Veränderung |
| Sachanlagen | 4,7 | 4,7 | 0,0 |
| Marke | 33,2 | 33,2 | 0,0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4,5 | 4,7 | –0,2 |
| Nutzungsrechte | 71,7 | 71,5 | 0,2 |
| Vorräte | 30,9 | 28,6 | 2,3 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 7,7 | 7,6 | 0,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1,4 | 1,4 | 0,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | – 66,5 | –65,8 | –0,7 |
| Finanzverbindlichkeiten | –14,6 | – 14,6 | 0,0 |
| Übrige Verbindlichkeiten / Rückstellungen | – 17,3 | –16,5 | –0,8 |
| Latente Steuerschulden | –12,0 | – 14,9 | 2,9 |
| Summe identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert | 44,0 | 39,9 | 4,1 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 15,7 | 19,5 | –3,8 |
| Übertragene Gegenleistung | 59,7 | 59,4 | 0,3 |
1 Berichtet im Halbjahresfinanzbericht 2022
Die Marke betrifft in voller Höhe die Marke Butlers. Als Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegt sie keiner planmäßigen Abschreibung.
Der Konzern hat die übergegangenen Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der während der verbleibenden Leasingdauer zu leistenden Leasingzahlungen bewertet. Der höhere beizulegende Zeitwert der Nutzungsrechte berücksichtigt die Vorteilhaftigkeit der vertraglichen Konditionen gegenüber den Marktbedingungen am Erwerbsstichtag.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 15,7 Mio. umfasst im Wesentlichen Erwartungen über zukünftiges, profitables Wachstum durch Synergien aus Onlinehandel und stationärem Einzelhandel, dem Vertrieb beider Produktgruppen sowohl von home24 als auch von Butlers über beide Vertriebskanäle und die Erschließung neuer Märkte durch die Bekanntheit der jeweiligen anderen Gesellschaft sowie weitere nicht identifizierbare immaterielle Vermögensvorteile wie den Mitarbeiterstamm von Butlers. Er ist in voller Höhe dem Segment Europa zugeordnet.
| In EUR Mio. | |
|---|---|
| Bisher gezahlter Kaufpreis | 27,1 |
| Transaktionskosten des Unternehmenszusammenschlusses (enthalten im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit)1 | 0,7 |
| Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten im Cashflow aus der Investitionstätigkeit) | –1,4 |
| Zahlungsmittelabfluss in 2022 aufgrund des Unternehmenszusammenschlusses | 26,4 |
1 davon betreffen EUR 0,6 Mio. Aufwendungen im Geschäftsjahr 2021
Die mit der Akquisition im Zusammenhang stehenden Transaktionskosten in Höhe von EUR 0,7 Mio. wurden unmittelbar erfolgswirksam erfasst und sind in den Verwaltungskosten enthalten. Die der Emission von Aktien der home 24 SE zurechenbaren Kosten betragen weniger als EUR 0,1 Mio. und wurden direkt in den Kapitalrücklagen im Eigenkapital verrechnet.
Im Gefolge des Unternehmenszusammenschluss wurden im Namen und auf Rechnung von Butlers Finanzverbindlichkeiten von Butlers getilgt. Die Tilgungen in Höhe von insgesamt EUR 14,6 Mio. sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Die Butlers-Gruppe hat seit dem Erwerbszeitpunkt EUR 85,2 Mio. zu den Umsatzerlösen des Konzerns und EUR – 6,3 Mio. zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum Jahresbeginn vollzogen worden, beliefen sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf EUR 620,4 Mio. und das Konzernergebnis auf EUR – 55,8 Mio.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den Geschäftsjahren stellen sich wie folgt dar:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Frauen | 1.391 | 728 |
| Männer | 1.296 | 1.154 |
| Divers | 1 | 0 |
| Summe | 2.688 | 1.882 |
Im laufenden Berichtszeitraum sind die folgenden als Aufwand erfassten Honorare für den Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, angefallen:
| In EUR Mio. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungen | 0,4 | 0,3 |
| Beratungsleistungen | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 0,4 | 0,3 |
Marc Appelhoff, Berlin Diplom-Kaufmann
Brigitte Wittekind, Potsdam Diplom-Kauffrau
Philipp Steinhäuser, Berlin Diplom-Kaufmann
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Vorstandstätigkeit hauptberuflich aus.
| Name des Vorstandsmitglieds | Mandate gemäß § 285 Nr. 10 HGB |
|---|---|
| Marc Appelhoff | Mobly S.A. (Mitglied des "Board of Directors") |
| Brigitte Wittekind | |
| Philipp Steinhäuser | Mobly S.A. (Mitglied des "Board of Directors") |
Lothar Lanz (Vorsitzender des Aufsichtsrats), München Mitglied in mehreren Aufsichtsräten
Verena Mohaupt (Vorsitzende des Prüfungsausschusses), München Partnerin bei Findos Investor GmbH
Nicholas C. Denissen, Seattle (Washington), USA Selbstständiger Unternehmer und Berater
Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Berlin Frühphaseninvestor in zahlreichen Internet- und Technologieunternehmen
Die folgende Übersicht zeigt sämtliche aktuelle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, welche von Mitgliedern des Aufsichtsrats der home24 SE in Deutschland und im Ausland zusätzlich wahrgenommen werden.
| Name des Aufsichtsratsmitglieds | Mandate gemäß § 285 Nr. 10 HGB | |
|---|---|---|
| Lothar Lanz | BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats) Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats) TAG Immobilien AG (Mitglied des Aufsichtsrats) SMG Swiss Marketplace Group AG (Verwaltungsratspräsident) |
|
| Verena Mohaupt | Pacifico Renewables Yield AG (Mitglied des Aufsichtsrats) Linus Digital Finance AG (Aufsichtsratsvorsitzende) |
|
| Dr. Philipp Kreibohm (seit 17. Juni 2021) |
Modifi B.V. (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Sento GmbH (Mitglied des Beirat) |
|
| Nicholas C. Denissen (seit 17. Juni 2021) |
s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG (Mitglied des Beirats) |
Die Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ist auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter https://www.home24.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/221228\_home24\_SE\_declaration\_of\_conformity\_DCGK\_German.pdf veröffentlicht.
Im Kontext des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Bietergemeinschaft um die SGW-Immo-GmbH, die LSW GmbH und die RAS Beteiligungs GmbH ("XXXLutz Gruppe") gab die XXXLutz Gruppe bekannt, dass die XXXLutz-Gruppe mit Ende der erweiterten Annahmefrist sich insgesamt 92,67% der home24 Aktien gesichert hat.
Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 22. Februar 2022 einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Zulassung der home24 Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt davon unberührt. Der Widerruf erfolgt im Kontext des Übernahmeangebots durch die XXXLutz Gruppe.
Die Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe haben die Anmeldung zum fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren Anfang März eingereicht und gehen von einem Abschluss des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens im 2. Quartal 2023 aus.
Am 10. März gab das Management der Tochtergesellschaft in Brasilien (Mobbly S.A.) bekannt, dass es sich mit dem im Privatbesitz befindlichen brasilianischen Möbeleinzelhändler Tok&Stok in Gespräche bezüglich eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses befindet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gab es jedoch weder bindende Vereinbarungen noch konkrete Angebote zu einem potenziellen Zusammenschluss.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zwischen dem Abschlussstichtag (31. Dezember 2022) und dem Zeitpunkt der Genehmigung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Vorstand (29. März 2023) eingetreten sind und wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten, haben sich nicht ergeben.
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der home24 SE werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht am 29. März 2023 zur Veröffentlichung genehmigt.
Berlin, 29. März 2023
Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der home24 SE zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 29. März 2023
Der Vorstand
Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser
An die home24 SE
Wir haben den Konzernabschluss der home24 SE, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der home24 SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde (im Folgenden "Konzernlagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
■ entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022, sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
■ vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der Anlage genannten Bestandteilen des Konzernlageberichts ab.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlagebericht geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Im Rahmen des Versands von Handelswaren erbringt home24 SE ihre Leistungen erst mit Auslieferung der Ware, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem die wesentlichen mit dem Eigentum an den Waren verbundenen Chancen und Risiken und die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen sind. Für die Kunden von home24 besteht im Segment Europa die Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung von Waren innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen sowie darüber hinaus innerhalb der durch home24 SE eingeräumten Rücksendezeiträume. Die nicht als Umsatz zu realisierenden erwarteten Retouren werden durch die gesetzlichen Vertreter des home24 Konzerns berechnet, denen Annahmen und Ermessensentscheidungen, insbesondere zu länder- und monatsspezifischen erwarteten Rücksendequoten, zugrunde liegen. Die Umsatzerlöse haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Jahresergebnis des Konzerns und stellen einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren für den home24-Konzern dar.
Aufgrund des großen Transaktionsvolumens beim Verkauf von Handelswaren sowie des grundsätzlich möglichen Risikos fiktiver Umsätze und der mit Unsicherheit behafteten Schätzung der erwarteten Retouren erachten wir die Existenz und Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den von den gesetzlichen Vertretern des home24 Konzerns eingerichteten Prozess der Umsatzrealisierung von der Bestellung bis hin zum Zahlungseingang auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Dokumentation nachvollzogen. Ferner haben wir die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen getestet sowie die Einhaltung der in IFRS 15 vorgegebenen Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung gewürdigt. Dieses Vorgehen beinhaltet insbesondere auch die Funktionsfähigkeit der IT-gestützten Kontrollen. Um Auffälligkeiten im Umsatzverlauf bzw. in der Umsatzentwicklung zu erkennen, haben wir unter Berücksichtigung von historischen Tages- und verdichteten Monatsumsätzen eine segmentspezifische Erwartung der Umsätze aus der Veräußerung von Handelswaren entwickelt und mit den realisierten Umsätzen des aktuellen Geschäftsjahres verglichen. Zusätzlich haben wir ausgewählte Buchungsjournale auf manuell erfasste Umsatzbuchungen untersucht und Gegenkontenanalysen sowie Korrelationsanalysen durchgeführt.
Ferner haben wir auch im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen für eine nach statistisch–mathematischen Grundlagen ermittelte Stichprobe von Verkäufen Nachweise (Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungseingänge) zur Existenz der Umsatzerlöse erlangt, um zu beurteilen, ob den erfassten Umsatzerlösen ein entsprechender Warenversand zugrunde lag. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit der durch die gesetzlichen Vertreter des home24 Konzerns vorgenommenen Ermittlung der erwarteten Retouren nachvollzogen. Die angenommenen monatsund länderspezifischen Retourenquoten haben wir u. a. mit historischen monats- und länderspezifischen Ist-Retourenquoten verglichen und analysiert. Zur weiteren Beurteilung der angenommenen monats- und länderspezifischen Retourenquoten haben wir darüber hinaus ausgewählte Vergleiche mit den bis zum Abschluss unserer Prüfung tatsächlich retournierten Handelswaren durchgeführt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Existenz und Bemessung von Umsatzerlöse aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren ergeben.
Zu angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Umsatzrealisierung von Handelswaren verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang in Abschnitt 2.3 (Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung) und in Abschnitt 5.1 (Umsatzerlöse).
Der Handelswarenbestand des home24 Konzerns unterliegt regelmäßig Risiken aus vorhandenen und möglichen zukünftigen Überbeständen, die im Rahmen des Versandhandels mit Abschriften veräußert oder einer Verwertung außerhalb des Versandhandels zugeführt werden. Neben den vorhandenen Überbeständen werden auch für die geschätzten zukünftigen Überbestände aus erwarteten Retouren zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen ermittelt und im Konzernabschluss erfasst.
Die gesetzlichen Vertreter des home24 Konzerns ermitteln Bestände auf Grundlage von erwarteten zukünftigen Abverkäufen für verschiedene Vertriebskanäle. Die erwarteten zukünftigen Abverkäufe und der hieraus abgeleitete voraussichtlich erzielbare Nettoveräußerungserlös basieren auf ermessensbehafteten Planungsannahmen, die aus historisch beobachtbaren Daten abgeleitet werden.
Aufgrund des hohen Volumens und der Heterogenität des Warenbestandes sowie des Ermessensspielraums bei der Ermittlung der Bestände und bei der Einschätzung der zukünftig erzielbaren Nettoveräußerungserlöse erachten wir die Folgebewertung der Handelswaren im Versandhandel als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Wir haben die Übereinstimmung der von den gesetzlichen Vertretern des home24 Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Ermittlung und die zeitliche Berücksichtigung von Wertberichtigungen beim Handelswarenbestand im Versandhandelt mit den Vorschriften in IAS 2 (Vorräte) gewürdigt.
Des Weiteren haben wir den von den gesetzlichen Vertretern des home24 Konzerns implementierten Bewertungsprozess zur Folgebewertung von Handelswaren analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.
Die gesetzlichen Vertreter berücksichtigen im Bewertungsmodell erwartete Abverkäufe der Handelswaren für verschiedene Vertriebskanäle. Wir haben den erwarteten zeitlichen Verlauf der Abverkäufe anhand von Daten aus der Vergangenheit mit den tatsächlichen Verkäufen analysiert und signifikante Abweichungen bzw. Auffälligkeiten näher untersucht. Ferner haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Zuordnung zu Bewertungsgruppen im Bewertungsmodell anhand von Stichproben nachvollzogen.
Im Bewertungsmodell werden weiterhin die erwarteten Erlöse für Überbestände berücksichtigt. Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter für die erwarteten Erlöse haben wir mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Erlösen im Rahmen von mit Abschriften veräußerten Beständen als auch im Rahmen der Verwertung außerhalb des Versandhandels untersucht. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern definierten qualitätsbestimmenden Bewertungskategorien gesondert berücksichtigt. Auf dieser Basis haben wir Erwartungen über mögliche zukünftige Überbestände entwickelt und mit den Annahmen im Bewertungsmodell und den gebuchten Wertberichtigungen verglichen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Folgebewertung der Handelswaren im Versandhandel ergeben.
Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Folgebewertung von Handelswaren für den Versandhandel verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang in Abschnitt 2.3 (Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung) und in Abschnitt 5.14 (Vorräte und geleistete Anzahlungen auf Vorräte).
Am 22. Dezember 2021 haben die Butlers Holding GmbH & Co. KG und home24 SE einen Vertrag über den direkten und indirekten Erwerb aller Anteile an der Butlers Holding GmbH & Co. KG ("Butlers Holding") geschlossen. Die Butlers Holding hält direkt oder indirekt 100 % der Anteile an anderen Konzerngesellschaften (die Butlers Holding und ihre Konzerngesellschaften zusammen die "Butlers Gruppe"). 50 % der Anteile wurden mittelbar über die 100 %-Beteiligung an der Ideenreich Invest GmbH erworben. 24,8 % der Kommanditanteile wurden unmittelbar gegen Barzahlung erworben. 25,2 % der Anteile wurden in die home24 SE im Rahmen einer Sacheinlage eingebracht. Die Begleichung des Kaufpreises erfolgte durch die Ausgabe neuer Aktien an der home 24 SE.
Der Unternehmenszusammenschluss wurde am 1. April 2022 abgeschlossen, nachdem die Kartellbehörden in Deutschland und Österreich den Erwerb genehmigt haben. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden wurden in Übereinstimmung mit IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" in Verbindung mit IFRS 13 "Bewertung zum beizulegenden Wert" zum Erwerbszeitpunkt 1. April 2022 mit ihrem jeweils beizulegenden Zeitwert auf Basis einer Kaufpreisallokation angesetzt.
Die Identifikation und die Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden sind komplex und beruhen auf ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Dabei betreffen die bewertungsrelevanten Annahmen z. B. die jeweilige Umsatz- und Margenplanung, Restnutzungsdauern, kalkulatorische Lizenz- und Franchisegebührensätze sowie die Bestimmung der Kapitalkosten. Die Ermittlung des Goodwills sowie die Bestimmung und bilanzielle Behandlung der Gegenleistung, entweder als Teil des Kaufpreises des Unternehmenserwerbs oder als nachgelagert zu erfassender Aufwand, sind ermessensbehaftet.
Aufgrund der Komplexität und der Wesentlichkeit sowie der vom Management im Rahmen der Kaufpreisallokation zu treffenden Annahmen und Schätzungen erachten wir die Kaufpreisallokation der Butlers-Gruppe als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Wir haben die vertraglichen Vereinbarungen eingesehen und nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Ermittlung der Gegenleistung, die Bewertung der Ausgabe von neuen Aktien der home24 SE mit den uns vorgelegten Nachweisen abgestimmt und deren bilanzielle Behandlung nach den Vorgaben des IFRS 3 gewürdigt.
Unsere Prüfungshandlungen umfassten zudem die Beurteilung des methodischen Vorgehens des von den gesetzlichen Vertretern hinzugezogenen externen Gutachters zur Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden nach den Vorgaben des IFRS 3. Wir haben unter Einbezug unserer Bewertungsexperten die Annahmen und ermessensbehafteten Schätzungen (insbesondere Wachstumsraten und Kapitalkostensätze) zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wesentlicher erworbener, identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte (insbesondere der erworbenen Marke) sowie der übernommenen Schulden daraufhin analysiert, ob diese allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen entsprechen. Zusätzlich haben wir die Bewertungsmodelle rechnerisch und methodisch überprüft und die bei der Bewertung herangezogenen künftig erwarteten Zahlungsströme zur internen Planung abgestimmt.
Weiterhin haben wir die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz sowie die Marktrisikoprämie, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten auf Angemessenheit überprüft. Im Rahmen der Umsatz- und Margenplanung haben wir zudem die geplanten Entwicklungen vor dem Hintergrund der Markterwartungen sowie unter Beachtung der historischen Entwicklungen analysiert. Ergänzend haben wir die Angaben zum Erwerb der Butlers-Gruppe im Konzernanhang gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der bilanziellen Abbildung des Erwerbs der Butlers-Gruppe im Konzernabschluss ergeben.
Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Kaufpreisallokation der Butlers-Gruppe verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang in Abschnitt 2.3 (Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung) und im Abschnitt 12 im Konzernanhang (Unternehmenszusammenschluss).
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Geschäftsberichtes.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlageberichts aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen- , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei H24_KA+KLB_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss ist aufgrund des von der Gesellschaft gewählten Konvertierungsprozesses hinsichtlich der Anhanginformationen im iXBRL-Format ("Blocktagging") nicht vollumfänglich sinnvoll maschinell auswertbar. Die Rechtskonformität der Auslegung der gesetzlichen Vertreter, dass eine sinnvolle maschinelle Auswertbarkeit der strukturierten Anhanginformationen von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 beim Blocktagging des Anhangs nicht explizit gefordert wird, unterliegt einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit, die damit auch eine inhärente Unsicherheit unserer Prüfung darstellt.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der home24 SE tätig. Seit 2018 ist die home24 SE eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
■ Formelle Prüfung des Vergütungsberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Ingo Röders.
Folgende Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
■ Erklärung zur Unternehmensführung
Die "Sonstigen Informationen" umfassen den folgenden Bestandteil des Geschäftsberichts, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben:
■ Gesonderter nichtfinanzieller Bericht
Zu den "Sonstigen Informationen" zählen ferner weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Abschnitte:
aber nicht der Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk."
Berlin, 29. März 2023
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Röders Nasirifar Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Geschäftsbericht 2022 | home24 SE
Anzahl aktiver Kund:innen Online – definiert als die Anzahl der Kund:innen, die in den zwölf Monaten vor dem jeweiligen Datum mindestens eine nicht stornierte Bestellung über Online-Kanäle aufgegeben haben, vor Rücksendungen.
Anzahl Bestellungen Online – definiert als die Anzahl der über Online-Kanäle eingegangenen Bestellungen in der jeweiligen Periode, vor Stornierungen oder Rücksendungen.
Bereinigtes EBITDA – definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Bereinigungsgrößen umfassen anteilsbasierte Vergütung sowie im laufenden Geschäftsjahr Einmalkosten, die in Verbindung mit der Akquisition der Butlers-Gruppe oder in Verbindung mit dem Übernahmeangebot um die XXXLutz-Gruppe angefallen sind, und im Vorjahreszeitraum Aufwendungen im Zusammenhang mit dem im Februar 2021 durchgeführten Börsengang der Tochtergesellschaft Mobly S.A.
Bereinigte EBITDA-Marge – definiert als Verhältnis von bereinigtem EBITDA zu Umsatzerlösen.
Bruttoergebnis vom Umsatz – definiert als Umsatzerlöse abzüglich der Umsatzkosten.
Bruttoergebnismarge – definiert als Bruttoergebnis geteilt durch Umsatzerlöse.
Bruttowarenvolumen – definiert als der Wert aller in der jeweiligen Periode verkauften Waren, einschließlich Mehrwertsteuer, vor Stornierungen, Rücksendungen / Rückgaben oder nachträglichen Rabatten.
Bruttowarenvolumen Online – definiert als der Wert aller online verkauften Waren (z. B. über Webshops, Marktplätze) in der jeweiligen Periode, einschließlich Mehrwertsteuer, vor Stornierungen, Rücksendungen oder nachträglichen Rabatten.
Bruttowarenvolumen Offline – definiert als der Wert aller offline verkauften Waren (z. B. Ladengeschäfte, Outlets) in der jeweiligen Periode, einschließlich Mehrwertsteuer, vor Rückgaben oder nachträglichen Rabatten.
DACH-Region – definiert als Deutschland, Österreich und Schweiz.
Durchschnittlicher Bestellwert Online – definiert als Bruttowarenvolumen Online geteilt durch die Anzahl der Bestellungen Online.
Ergebnisbeitrag – definiert als Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte.
Fulfillmentkosten – definiert als Summe der Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeitende, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie Aufwendungen für Zahlungsabwicklung.
Marketingkosten – definiert im Wesentlichen als Summe der Aufwendungen für Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing.
Mitarbeitende – definiert als Arbeitnehmer:in jeglichen Geschlechts, die keine Vorstandsmitglieder sind.
Nettoumlaufvermögen – definiert als Vorräte, geleistete Anzahlungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente und verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel), geleistete Sicherheiten im Zusammenhang mit laufenden Gerichtsverfahren, kurzund langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden, kurzfristige finanzielle (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten.
Performance Marketing – umfasst alle von home24 genutzten Online-Marketing-Kanäle, wie zum Beispiel die Stichwortsuche oder Online-Werbebanner auf fremden Webseiten.
Sonstige Vertriebskosten – definiert als Summe der Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger und Einzelhandelsfilialen, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer:innen und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kund:innendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich.
Umsatzkosten – definiert als Einkaufspreis der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren.
Umsatzwachstum unter konstanter Währung – definiert als Umsatzwachstum unter Verwendung konstanter Wechselkurse BRL/EUR des Vorjahres.
Verwaltungskosten – definiert als Summe der Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer:innen und aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeitende und Führungskräfte, Abschreibungen, IT- und sonstiger Overheadkosten.
Wachstum des Bruttowarenvolumens unter konstanter Währung – definiert als Wachstum des Bruttowarenvolumens unter Verwendung konstanter Wechselkurse BRL/EUR des Vorjahres.
Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren – definiert als Bruttowarenvolumen (Online / Offline), Anzahl der Bestellungen Online, Anzahl aktiver Kund:innen Online und Durchschnittlicher Bestellwert Online.
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Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der home24 SE wider und beruhen auf Informationen, die dem Management von home24 SE aktuell zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren nicht das Eintreffen zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in diesem Dokument wiedergegebenen Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des allgemeinen Wettbewerbsumfelds. Darüber hinaus beeinflussen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursänderungen sowie Änderungen nationaler und internationaler Gesetze, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Bestimmungen, sowie andere Faktoren die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen des Unternehmens. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung, Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der in diesem Dokument zukunftsgerichteten Aussagen oder der ihnen zugrunde liegenden Annahmen. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften verpflichten sich zur Aktualisierung der in diesem Dokument enthaltenen Aussagen.
Dieser Geschäftsbericht wurde ebenfalls ins Englische übersetzt. Die vorliegende deutsche Version und die englische Übersetzung stehen im Internet unter www.home24.com zum Download bereit. Bei Abweichungen hat die deutsche Fassung des Geschäftsbericht Vorrang gegenüber der englischen Übersetzung.
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