Annual Report • Apr 28, 2023
Annual Report
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Konzerngeschäftsbericht 2022

Die Deutsche Familienversicherung ist ein börsennotierter, wachstumsstarker und digitalisierter Direktversicherer. Mit eigenen Versicherungsprodukten und eigenen digitalen Lösungen wird die komplette Wertschöpfungskette abgedeckt. Die Deutsche Familienversicherung bietet ihren Kunden vielfach ausgezeichnete Krankenzusatzversicherungen (Zahn-, Kranken-, Pflegezusatzversicherung) sowie Unfall- und Sachversicherungen an, die Menschen wirklich brauchen und sofort verstehen ("Einfach. Vernünftig.").
www.deutsche-familienversicherung.de
| An unsere Aktionäre | 3 |
|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrates | 5 |
| Konzernlagebericht | 9 |
| Konzernabschluss | 60 |
| Konzernanhang | 70 |

Dr. Stefan Knoll Seit 1. April 2007 Chief Executive Officer - Gründer -
Dr. Karsten Paetzmann Seit 1. Februar 2021 Chief Financial Officer
Marcus Wollny Seit 1. August 2018 Chief Information Officer
das Geschäftsjahr 2022 war zunächst, wie die beiden Vorjahre auch, von der Corona-Pandemie gekennzeichnet. Auch in 2022 bewältigten wir diese Herausforderung, denn wir verfügen über ein digitales Geschäftsmodell und durchweg professionell agierende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Am 24. Februar 2022 begann jedoch etwas, was wir nicht erwarten konnten: Krieg in Europa. Sehr schnell leiteten wir Initiativen ein, um mögliche Auswirkungen auf das Geschäft der Deutschen Familienversicherung zu identifizieren, zu bewerten und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Unsere Szenarioanalysen schlossen und schließen auch die mittelbaren Wirkungen ein – dies betrifft insbesondere Inflation, Zinserhöhungen und eine beispiellose Volatilität der Kapitalmärkte. Im Zusammenhang mit der Notenbanktagung in Jackson Hole im August 2022 wurde gar der Begriff "Great Volatility" geprägt, um diese Herausforderung zu beschreiben. In der Tat zeigten sich deutliche Auswirkungen auch auf das weiter wachsende Investmentportfolio der Deutschen Familienversicherung. Wir meinen, dass wir auch diese Herausforderung gut in den Griff bekamen und vor allem die verwalteten Kundengelder absichern konnten.
Gleichwohl entschied der Vorstand aus Vorsichtserwägungen heraus, im Jahr 2022 die Ausgaben insgesamt zu reduzieren, und zugleich die Zeit zu nutzen, um den Vertrieb so zu optimieren, dass die relativen Vertriebskosten wieder der Größenordnung insbesondere aus dem Jahr 2019 entsprechen. Daraus haben wir als oberstes Ziel abgeleitet, dass die Deutsche Familienversicherung bereits im Geschäftsjahr 2022 wieder die Profitabilität erreicht, was uns auch gelungen ist.
Das Geschäftsjahr 2022 war in der Tat geprägt von einem vertrieblichen Neubeginn, auch personell. Wir haben unsere Aufstellung in relevanten Online-Kanälen optimiert und eine Stärkung des Direktvertriebs eingeleitet, was sich seit Januar 2023 unter anderem in Fernsehspots zeigt, die unsere Markenbekanntheit weiter fördern. Produktseitig haben wir insbesondere unser Familienprodukt "DFV-KombiSchutz" weiterentwickelt, einen neuen "OP-Schutz" für Hunde und Katzen lanciert und eine Unfall-Kampagne aufgesetzt. Begleitend überarbeiteten wir unsere Webseite. Auch in 2022 erhielten unsere Produkte wieder Top-Bewertungen, etwa bei Stiftung Warentest.
Prozessseitig stand das Jahr 2022 im Zeichen einer fortgesetzten Automatisierung. In der Tierkrankenversicherung erreichen uns beispielsweise inzwischen nur noch 5 % der Schadendokumente auf dem Postwege. Wir arbeiten unablässig weiter daran, unsere Geschäftsprozesse – von der Online-Abschlussstrecke bis hin zum komplett digitalisierten Schadenmanagement – vollständig automatisiert auszurichten. Effizienzsteigerungen, die unseren Kundinnen und Kunden Nutzen in Form einer transparenten, schnellen Bearbeitung erbringen, wirken hier gleichgerichtet mit einer weiteren Reduzierung des Papierverbrauchs, was dem nachhaltigen Ressourceneinsatz dient. Überhaupt spielt Nachhaltigkeit eine bedeutende Rolle im Handeln der Deutschen Familienversicherung. Unser hier enthaltener, zweiter freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht legt Zeugnis davon ab, wie sich unser Handeln nicht nur an den Kapitalinteressen der Aktionäre, sondern auch an den folgenden fünf Dimensionen orientiert: Ehrliches und faires Verhalten, Umwelt und CO2-Neutralität, Nachhaltige Kapitalanlage, Verantwortungsvoller Arbeitgeber und Gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Die Beitragseinnahmen der Deutschen Familienversicherung stiegen im Geschäftsjahr 2022 auf 184 Mio. €, verglic hen mit 155 Mio. € in 2021. Das Wachstum (netto) betrug in 2022 kräftige 34 %. Dem stand eine Reduzierung der operativen Aufwendungen (Opex) um 12 % gegenüber, wodurch die Kostenquote von 48 % in 2021 signifikant auf 31 % in 2022 sank. Im Wesentlichen hierdurch waren wir, wie wir es auch angestrebt hatten, im Geschäftsjahr 2022 profitabel, zum ersten Mal seit dem Börsengang. Das Konzernergebnis vor Steuern beträgt 1,7 Mio. € in 2022, verglichen mit -0,8 Mio. € in 2021 und -10,6 Mio. € in 2020. Ohne das tatkräftige Wirken aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre dieser Umschwung von einem technologiegetriebenen, wachstumsorientierten Geschäftsmodell hin zu einer performanceorientierten Organisation in so kurzer Zeit nicht möglich gewesen.
Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement. Wir haben diesen tatsächlich Einiges zugemutet. Die Sanierung unseres Geschäftshauses im Reuterweg und der damit verbundene Bezug eines Ausweichquartiers, viel Homeoffice bei gleicher Produktivität und die Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben uns veranlasst, in vollem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, der und die im Jahr 2022 Vollzeit für die Deutsche Familienversicherung gearbeitet hat, im Jahr 2023 pro Monat 250 € sozial- und einkommensteuerfrei zu gewähren, insgesamt 3.000 €. Wir kommen damit nicht nur unserer Verantwortung nach, einen Beitrag zum Ausgleich einer hohen Inflationsrate zu zahlen, es ist auch Ausdruck unserer Dankbarkeit für die geleistete Arbeit unter erschwerten Bedingungen.
Gleichwohl sind wir noch lange nicht fertig, sondern haben viel vor! Auch deshalb haben wir die Führungsebene der Deutschen Familienversicherung Anfang 2023 um eine neue Geschäftsleitung erweitert, deren Mitglieder den Vorstand unterstützen, insbesondere prozessseitig. Damit geht zugleich eine Verjüngung des Managements einher, und wir geben einen Hinweis auf die künftige Entwicklung der Deutschen Familienversicherung. Ebenso haben wir wichtige Konzernfunktionen gestärkt, indem wir erfahrene Professionals etwa auf den Feldern Marketing, Schaden/Leistung oder Finanzen für uns gewannen.
Auch im Namen des Vorstands und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter danke ich Ihnen für Ihr Vertrauen in die Deutsche Familienversicherung und möchte Sie einladen, uns auf unserem Weg weiter zu begleiten.
Dr. Stefan Knoll Vorsitzender des Vorstands (CEO)
Frankfurt am Main, im März 2023
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er überwachte insbesondere den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend und ließ sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftspolitik, die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die wesentlichen Finanzdaten und die Unternehmensplanung informieren.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat dabei regelmäßig und umfassend über die gesamte Unternehmensleitung und stimmte die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung mit dem Aufsichtsrat ab. Der Aufsichtsrat war damit laufend über die beabsichtigte Geschäfts- und Unternehmenspolitik einschließlich der Finanz- und Personalplanung sowie die Lage der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Soweit nach Gesetz und Satzung erforderlich, gab der Aufsichtsrat zu den entsprechenden Vorschlägen des Vorstands – nach gründlicher eigener Prüfung und Beratung – sein Votum ab.
Es bestand im gesamten Berichtsjahr eine in jeder Phase offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2022 sind der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Hans - Werner Rhein und das Aufsichtsratsmitglied Herr Herbert Pfennig aus persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Hauptversammlung wählte am 25.05.2022 Frau Carola Theresia Paschola und Herrn Axel Hellmann in den Aufsichtsrat. In der sich an die Hauptversammlung anschließenden Aufsichtsratssitzung wählte der Aufsichtsrat Frau Paschola zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden.
Im Berichtsjahr beschloss der Aufsichtsrat die Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstands für weitere drei Jahre bis zum 31.03.2026.
Der Vertriebsvorstand Herr Stephan Schinnenburg schied zum 28.02.2022 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus.
Der Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr aus fünf Mitgliedern.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt sieben Aufsichtsratssitzungen am 04.01.2022, 23.03.2022, 24.05.2022, 25.05.2022, 06.07.2022, 08.08.2022 und 09.11.2022 statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen an den Sitzungen teil. Bei zwei Sitzungen am 25.05.2022 und 08.08.2022 war ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt. Die Sitzung am 04.01.2022 fand mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder als Telefon- und Videokonferenz im Sinne von § 14 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft statt. Die übrigen Sitzungen fanden als Präsenzsitzung statt, wobei an den Sitzungen am 23.03.2022 und 25.05.2022 ein bzw. zwei Aufsichtsratsmitglieder per Telefon und Videoübertragung im Sinne von § 14 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft zugeschaltet waren. Soweit erforderlich fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse außerhalb von Sitzungen im Sinne von § 14 Abs. 8 der Satzung, in der Regel über bereits in einer Aufsichtsratssitzung vorbesprochene Themen.
In allen Aufsichtsratssitzungen berichtete der Vorstand jeweils ausführlich zur aktuellen Geschäftsentwicklung sowie über die Vertriebsergebnisse und aktuelle Themen. Dabei wurden dem Aufsichtsrat insbesondere die Bestands- und Neugeschäftszahlen sowie die Beitragsentwicklung vorgestellt. Es wurden zudem in jeder Sitzung die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Umsatz-, Kosten- und Ergebnissituation erörtert. Der Aufsichtsrat erhielt auch stets Berichte zur Solvabilität und Finanzlage einschließlich der Kapitalanlageergebnisse. Dabei wurden jeweils die aktuellen Solvabilitätskennzahlen ebenso erläutert wie die für die Gesellschaft relevanten Risiken und das Risikomanagement sowie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.
Der Aufsichtsrat erörterte zudem regelmäßig mit dem Vorstand die Beitrags- und Schadenzahlungen einschließlich der Schadenquoten und Rückstellungen auch im Vergleich zu Branchenkennzahlen.
Daneben wurden in jeder Aufsichtsratssitzung die Entwicklungen und Fortschritte in den Bereichen Neuordnung Vertrieb und Automatisierung durch Digitalisierung sowie im Projekt 22, welche Initiativen auf den Feldern Wachstum und Profitabilität, Kundenservice, Automatisierung, Produktqualität und Onlinekommunikation beinhaltete, besprochen.
In der Sitzung vom 04.01.2022 erörterte der Aufsichtsrat strategische und personelle Themen.
In der Sitzung vom 23.03.2022 stellte der Aufsichtsrat den testierten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 fest. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung anwesend und bestätigte, dass sowohl dem Jahresabschluss und Lagebericht als auch dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Zudem berichtete der Verantwortliche Aktuar und stellte fest, dass die versicherungsmathematischen Bestätigungsvermerke für das von der Gesellschaft betriebene, nicht substitutive Kranken- und Pflegeversicherungsgeschäft uneingeschränkt erteilt und die dauernde und jederzeitige Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen bestätigt werden kann. Ebenfalls berichtete der Prüfungsausschussvorsitzende über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss.
Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats und befasste sich mit der Corporate Governance (inkl. der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und ESG-Themen), der Hauptversammlungsvorbereitung (u.a. Vorschläge für die Nachwahl von zwei ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern unter Berücksichtigung der allgemeinen Zusammensetzung und des angestrebten Kompetenzprofils des Aufsichtsrats) sowie dem Projekt 22 und dem Kooperationsvorhaben der Hyrance AG.
In der Aufsichtsratssitzung vom 24.05.2022 berichtete der Vorstand über das Finanzergebnis des ersten Quartals und die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie zum Stand der Umsetzung des Projektes 22.
In der Aufsichtsratssitzung vom 25.05.2022 wählte der Aufsichtsrat Frau Carola Theresia Paschola zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Luca Pesarini zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie Herrn Dr. Ulrich Gauß zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Carola Theresia Paschola und Herrn Georg Glatzel zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses.
In der Aufsichtsratssitzung vom 06.07.2022 erörterte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat die Strategie 2022 und ausgewählte operative, produktspezifische, finanzielle und IT-spezifische Themen, auch vor dem Hintergrund von Onboarding-Maßnahmen für die in der Hauptversammlung am 25.05.2022 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder.
In der Aufsichtsratssitzung vom 08.08.2022 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Halbjahresfinanzbericht vor und berichtete aus den jeweiligen Ressorts, u.a. über den Umbau aller Kommunikationsplattformen und die Verbesserung des Kombi-Produktes und Durchführung einer Unfallkampagne.
Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit einem Kredit für den Vorstandsvorsitzenden.
In der Aufsichtsratssitzung am 09.11.2022 berichtete der Vorstand über den Stand der Neuordnung im Vertrieb, den Stand der Umsetzung der neuen Rechnungslegungsvorschriften IFRS 17 und 9, den Stand zu Automatisierung und Digitalisierung, aktuelle Themen aus der IT, zu den Ergebnissen des dritten Quartals sowie zum Stand der aktuellen Geschäftsentwicklung. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Aspekten der Vorstandsvergütung, der Effizienzprüfung und Corporate Governance Themen (u.a. versicherungsaufsichtsrechtlich gebotene Selbsteinschätzung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren jederzeit in der Lage, sämtliche Aufgaben im Gremium effizient selbst wahrzunehmen und sach- und fachgerecht zu beraten sowie zu beschließen.
Mit Ausnahme des ab dem 01.01.2022 tätigen Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand von der Bildung spezifischer Fachausschüsse, insbesondere eines Nominierungsausschusses für das Geschäftsjahr 2022, abgesehen. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung derartiger Ausschüsse einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt und Beratungen im Plenum effizienter sind.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt vier Prüfungsausschusssitzungen am 19.01.2022, 22.03.2022, 24.05.2022 und 09.11.2022 statt. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses nahmen an den Sitzungen teil. Die Sitzung vom 19.01.2022 fand mit Zustimmung aller Mitglieder des Prüfungsausschusses in Form einer Telefon- und Videokonferenz im Sinne von § 14 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft statt, alle übrigen Sitzungen in Präsenz.
Prüfungsausschussvorsitzender im Berichtsjahr war Herr Dr. Ulrich Gauß (Finanzexperte auf dem Gebiet der Abschlussprüfung). Mitglieder des Prüfungsausschusses waren bis zum 25.05.2022 Herr Dr. Hans-Werner Rhein und Herr Herbert Pfennig (Finanzexperte auf dem Gebiet der Rechnungslegung). Seit dem 25.05.2022 sind Mitglieder des Prüfungsausschusses Frau Carola Theresia Paschola (Finanzexpertin auf dem Gebiet der Rechnungslegung) und Herr Georg Glatzel.
Regelmäßig beschäftigte sich der Prüfungsausschuss eingehend mit den jeweils anstehenden Finanzmitteilungen und den ökonomischen Kennzahlen gemäß Solvency II. Der Prüfungsausschuss besprach und erörterte ausführlich mit dem Vorstand, den Abschlussprüfern und dem Verantwortlichen Aktuar den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 (einschließlich der in den Lage- und Konzernlagebericht integrierten nichtfinanziellen Erklärung), die Prüfungsberichte des Konzern- und Jahresabschlusses 2021, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie den Bericht des Verantwortlichen Aktuars. Zudem befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2021 und setzte sich ausführlich mit dem Halbjahresfinanzbericht 2021 und den Ergebnissen der prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer auseinander.
Ferner befasste sich der Ausschuss mit dem Rechnungslegungsprozess und den internen Kontrollen im Rahmen der Finanzberichterstattung und besprach und erörterte mit den Schlüsselfunktionen Interne Revision, unabhängige Risikomanagementfunktion und Compliance ihre Jahresberichte für das Geschäftsjahr 2021 und jeweiligen Jahrespläne für das Geschäftsjahr 2022.
Der Prüfungsausschuss erörterte mit dem Vorstand die Auswirkungen der Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften IFRS 9 und 17 ab dem Geschäftsjahr 2023 auf die Rechnungslegung der Gesellschaft und ließ sich mehrfach über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Überleitung auf die neuen Standards berichten.
Zudem führte der Prüfungsausschuss eine Beurteilung der Qualität der Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers durch, sprach eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zum Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 aus und befasste sich mit dem Prozess über die Vergabe von Aufträgen für nichtprüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer.
Weiterhin beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit der Erteilung der Prüfungsaufträge und der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022.
Die Hauptversammlung bestellte mit Beschluss am 25.05.2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022.
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Alle Prüfungsausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten, so dass ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Prüfung bestand.
Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden zudem am 27.03.2023 im Rahmen einer Prüfungsausschusssitzung und am 28.03.2023 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Dabei wurden insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen besprochen. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss berichtete dessen Vorsitzender in der Aufsichtsratssitzung ausführlich. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahres- und Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht einschließlich der in den Lage- und Konzernlagebericht integrierten nichtfinanziellen Erklärung und erhob keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat billigte den Jahres- und den Konzernabschluss der Gesellschaft am 28.03.2023. Damit ist der vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss festgestellt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellten den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG und der Abschlussprüfer prüfte den Vergütungsbericht.
Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Familienversicherung für ihren großen persönlichen Einsatz sowie die sehr engagierten Leistungen und Erfolge im Geschäftsjahr 2022.
Für den Aufsichtsrat
Carola Theresia Paschola Vorsitzende des Aufsichtsrats
Das wirtschaftliche Umfeld in Deutschland war 2022 zunächst kurz von einer Erholungsbewegung, einhergehend mit einem zunehmend endemischen Verlauf der Corona-Pandemie, geprägt. Die im Jahresverlauf sukzessive Abschaffung landesweiter Corona-Schutzmaßnahmen führte in einigen Branchen partiell zu hohen Nachholeffekten. Insbesondere der sonstige Dienstleistungssektor verbuchte eine starke Erholung. Ausgelöst durch den Überfall Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 und die Sanktionen des Westens gegenüber Russland litt die Wirtschaft unter einer Energiekrise mit stark steigenden Preisen. Die Inflationsrate im Euro-Raum betrug im Dezember 2022 noch 9,2 %, war aber wieder rückläufig (Quelle: Eurostat). Trotz aller Widrigkeiten zeigte sich die Wirtschaft robust, und das Bruttoinlandsprodukt lag in 2022 um 1,9 % über dem Wert des Vorjahres (Quelle: Destatis). Die Produktionskosten stiegen insbesondere durch die gestiegenen Energie- und Erzeugerpreise deutlich an. Als Folge wurden zunächst Industrie- und anschließend Konsumgüter deutlich teurer. Diese Umstände resultierten in einer Inflationsentwicklung, welche deutlich über den angepassten Zielen der Europäischen Zentralbank (EZB) lag.

Die Notenbanken reagierten weltweit auf die gestiegene Inflation. Die EZB erhöhte den Leitzins in mehreren Schritten auf 2,5 % bis Ende 2022. Zusätzlich reagierten mehrere Notenbanken auf die Inflationsentwicklung, in dem sie ihre Ankaufprogramme einstellten. Diese Maßnahmen führten erstmals seit Jahren zu einer positiven Verzinsung deutscher Staatsanleihen; Ende 2022 betrug die Rendite der jüngsten Bundesanleihe mit einer Laufzeit von zehn Jahren 2,51 % (Quelle: Deutsche Bundesbank). Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 erwarten die Versicherungs-Chefökonomen trotz zuletzt rückläufiger Inflation hohe Teuerungsraten für 2023. Ebenso ging man von weiteren Leitzinserhöhungen durch die EZB bis auf 2,75 % Ende Mai 2023 aus. Bereits im Februar 2023 erreichte der Leitzins 3 % (Quelle: GDV).

Der Deutsche Aktienindex (DAX) entwickelte sich im Jahresverlauf durchwachsen, konnte jedoch trotz des schwierigen Umfelds einen Teil der Verluste wieder aufholen. Anfang 2022 startete der DAX mit einem Stand von 15.947 Punkten und konnte bis zum Jahresende das Tief von 11.975 Punkten bis auf 13.923 Punkte wieder aufholen. Insgesamt beendete der DAX das Jahr 2022 jedoch mit einem Werteverlust von -12,3 %. Der EURO STOXX 50 Index erzielte 2022 in diesem Umfeld einen Werteverlust von rund -9,4 %.

Neben den weltpolitischen Herausforderungen stellt im Euro-Raum der demografische Wandel mit niedrigen Geburtenraten bei der "Babyboomer"-Generation und einer daraus erwarteten Überalterung der Gesellschaft, insbesondere in Deutschland, ein großes Problem für die Sozialversicherungssysteme dar. Jedoch ergeben sich aus diesem Wandel und der damit einhergehenden Bewusstseinsschärfung größere Wachstumspotenziale für die Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung.
Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sanken die Prämieneinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft im Geschäftsjahr 2022 über alle Sparten hinweg um 0,7 %. Die Schaden- und Unfallversicherung erzielte laut GDV ein Beitragswachstum von 4,0 %. Die Sparte Private Krankenversicherung wuchs um 3,1 %, während die Lebensversicherer, Pensionskassen und -fonds ein Beitragsminus von 6,0 % verbuchten (Quelle: GDV).
Für das Jahr 2023 rechnen die deutschen Versicherer mit einem deutlich verlangsamten Beitragswachstum. Über alle Sparten hinweg erwartet der GDV für den Markt für Versicherungen ein nominales Wachstum von 1,9 %. Bei einer Beruhigung der Preisentwicklung und einer Stabilisierung der Konjunktur könnte hingegen ein Wachstum von bis zu 3 % möglich sein. Die für 2023 prognostizierten Entwicklungen unterscheiden sich jedoch je nach Sparte. Für die Schaden- und Unfallversicherung rechnet der GDV mit einem nominalen Beitragswachstum in einer Bandbreite von 3,4 % bis 5,6 %, bei deutlichen Unterschieden in den einzelnen Sparten. Ein nur leichtes Wachstum erwartet der GDV in der Unfall-, der Rechtsschutz- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (Quelle: GDV). Konkrete Prognosen für 2023 zur für die Deutsche Familienversicherung ebenfalls relevanten Krankenversicherung, insbesondere zur Krankenzusatzversicherung, lagen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung seitens des GDV nicht vor.
Die Deutsche Familienversicherung beobachtet die prognostizierte wie auch die tatsächliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Branchenentwicklung laufend aufmerksam, weil diese sowohl Risiken als auch Chancen im Markt mit sich bringen können.
Wie bereits das Vorjahr war auch das Geschäftsjahr 2022 durch die Corona-Pandemie geprägt. Die Deutsche Familienversicherung mit ihrem digitalen Geschäftsmodell war gleichwohl auch weiterhin kaum beeinträchtigt. Es zahlte sich der bereits erreichte hohe Grad an Automatisierung aus, den das digitale Geschäftsmodell aufweist.
Mit dem kriegerischen Überfall Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 leitete die Deutsche Familienversicherung mehrere Initiativen ein mit dem Ziel, mögliche Auswirkungen auf das Geschäft zu identifizieren, zu bewerten und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehörte auch die Analyse mittelbarer Wirkungen einschließlich Inflation, Zinserhöhungen sowie Volatilität der Kapitalmärkte. Die größten Auswirkungen zeigten sich im Bereich der Kapitalanlagen, für die eine gezielte De-Risking-Strategie implementiert wurde.
Vor dem Hintergrund dieser erhöhten Unsicherheit entschied der Vorstand, aus Vorsichtserwägungen heraus die Ausgaben, insbesondere die Vertriebsausgaben, nochmals zu reduzieren. Dies ist in 2022 wirkungsvoll gelungen. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb reduzierten sich um 4,6 Mio. € bzw. 12,3 % gegenüber Vorjahr. Zugleich wurde die Zeit genutzt, um eine vertriebliche Re-Fokussierung umzusetzen. Dabei ging es insbesondere darum, die relativen Vertriebskosten zu reduzieren. Insgesamt war das Geschäftsjahr 2022 von einem vertrieblichen Neubeginn geprägt, auch personell. Die Aufstellung in relevanten Online-Kanälen wurde optimiert und eine Stärkung des Direktvertriebs eingeleitet. Diese Forcierung des Direktvertriebs zeigt sich auch nach außen unter anderem in Fernsehspots, die auch die Markenbekanntheit zu steigern verhelfen sollen. Produktseitig wurde insbesondere das Familienprodukt "DFV-KombiSchutz" weiterentwickelt, ein neuer "OP-Schutz"für Hunde und Katzen lanciert und eine Unfall-Kampagne aufgesetzt. Zudem wurde die Webseite überarbeitet.
Die DFV-Versicherungsprodukte erzielten auch in 2022 erneut Bestnoten in unabhängigen Produktvergleichen. Stiftung Warentest Finanztest bewertete den DFV-HaftpflichtSchutz mit dem Qualitätsurteil "sehr gut" (0,6). Der Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100, in der produktseitig dominierenden Zahnzusatzversicherung, wurde mit "sehr gut" (0,5) bewertet und ging damit bereits zum siebten Mal als Testsieger hervor. Und auch der DFV-AuslandsreiseSchutz erhielt die Note "sehr gut" (0,8).
Im Geschäftsjahr 2022 konnte die Deutsche Familienversicherung weitere Kooperationspartner gewinnen. Dazu gehört insbesondere A1, Österreichs führendes Telekommunikationsunternehmen, mit dem das Geschäft in diesem bislang einzigen Auslandsmarkt der Deutschen Familienversicherung ausgebaut werden soll. Die Neugeschäftsgewinnung insgesamt erfolgte im Geschäftsjahr 2022 weiterhin über jene Vertriebswege, die sich die noch junge Deutsche Familienversicherung in den vergangenen Jahren erschlossen hat. Der größte Anteil des Neugeschäfts entfiel mit 63 % des Beitrags auf den Vertriebsweg Online, zu dem auch Direct Response Television (DRTV) zählt. Jedoch wurden gerade bei DRTV in 2022 die Weichen für einen optimierten vertrieblichen Ansatz gestellt: Die Deutsche Familienversicherung bewirbt, wie vorstehend erwähnt, seit Anfang 2023 mit Fernsehspots die Produkte mit eigener Marke, wodurch zuvor genutzte "Zweitmarken" vertrieblich entfallen.
Prozessseitig stand das Jahr 2022 im Zeichen einer fortgesetzten Automatisierung. Neukunden können sich bereits heute im digitalen Kundenportal der Deutschen Familienversicherung registrieren, ihre Verträge verwalten, eigene Stammdaten verändern, Dokumente einsehen und Schadenmeldungen einreichen. Im Jahr 2022 wurden Funktionsumfang und Handhabung des Portals nochmals verbessert. Ziel ist es, in möglichst allen Produkten die gesamte "Customer journey" digitalisiert abzubilden. Zum Beispiel wurden in der Tierkrankenversicherung im vierten Quartal nur noch 5 % der Schadendokumente auf nicht-digitalem Wege eingereicht. Diese Effizienzsteigerungen erbringen den Kundinnen und Kunden Nutzen in
Form einer transparenten, schnellen Bearbeitung, wirken jedoch auch gleichgerichtet mit einer weiteren Reduzierung des Papierverbrauchs, was dem nachhaltigen Ressourceneinsatz dient.
Überhaupt spielte Nachhaltigkeit im Jahr 2022 eine nochmals stärkere Rolle im Handeln der Deutschen Familienversicherung. Dazu gehört, dass in 2022 ein gesondertes Sustainability Board installiert wurde, das sich konzernweit Nachhaltigkeitsfragen widmet. Das Handeln soll sich nicht allein an den Kapitalinteressen der Aktionäre, sondern auch an den folgenden fünf Dimensionen orientieren: Ehrliches und faires Verhalten, Umwelt und CO2-Neutralität, Nachhaltige Kapitalanlage, Verantwortungsvoller Arbeitgeber und Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Einzelheiten dazu finden sich in der erneut freiwillig erstellten Nichtfinanziellen Erklärung, die als "Nachhaltigkeitsbericht" Teil dieses Lageberichts ist.
Im operativen Handeln ist hervorzuheben, dass das Bürogebäude im Reuterweg Mitte des Geschäftsjahres 2022 vorübergehend verlassen wurde, um Raum für eine grundlegende Sanierung zu machen. In einem "Notquartier", ebenfalls an attraktivem Standort im Frankfurter Westend gelegen, gelingt seitdem eine reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs, wenn auch unter erschwerten Bedingungen. Hervorzuheben ist das hohe Engagement und Verständnis aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Einschränkungen nicht nur in Kauf zu nehmen, sondern das Beste daraus zu machen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts dauerte die Situation noch an, sie soll aber im Verlauf des Geschäftsjahrs 2023 mit dem Wiedereinzug in das vollständig sanierte und neu möblierte Bürogebäude am Reuterweg enden.
Die Deutsche Familienversicherung trat bereits im Geschäftsjahr 2021 in die Haftung als Rückversicherer des Konsortiums CareFlex Chemie (Gruppe) ein. Erstversicherungsanteile der Barmenia Krankenversicherung AG, Wuppertal, wurden im Wege eines Rückversicherungsvertrags rückwirkend zum 01.06.2021 übernommen. Durch dieses aktive Rückversicherungsgeschäft stiegen die Beitragseinnahmen in 2022 um weitere 18,4 Mio. €, nach bereits 17,7 Mio. € in 2021.
Die Beitragseinnahmen der Deutschen Familienversicherung insgesamt erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022 auf 183,5 Mio. €, nachdem sie 2021 insgesamt 155,2 Mio. € betragen hatten. Das entspricht einem Beitragswachstum von 18,2 %, weit über dem Marktdurchschnitt liegend. Dieses Wachstum beruht zum einen wie vorstehend erläutert auf dem Einstieg in die aktive Rückversicherung. Zum anderen wuchsen die Beitragseinnahmen im Geschäftsjahr 2022 in der Krankenzusatzversicherung um 6,1 % auf 132,6 Mio. € sowie in der Schaden-/Unfallversicherung um 18,0 % auf 14,8 Mio. €.
Die Deutsche Familienversicherung hat das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss vor Steuern von 1,7 Mio. € (Vorjahresvorsteuerverlust: 0,8 Mio. €) abgeschlossen. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf gesunkene Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zurückzuführen (-4,6 Mio. €).
Die Ertragslage der Deutschen Familienversicherung ist weiterhin vor allem vom investiven Wachstum mit hohen Zuwachstraten in profitables, auskömmlich kalkuliertes Neugeschäft geprägt.
Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen von 155,2 Mio. € in 2021 um 28,3 Mio. € bzw. 18,2 % auf 183,5 Mio. € in 2022. Zu diesem erfreulichen Beitragswachstum haben neben Beitragsanpassungen insbesondere die folgenden Versicherungszweige beigetragen.
Der Bestand an Versicherungsverträgen in der Erstversicherung stieg von rund 574.000 zum Ende des Vorjahres um rund 7.000 bzw. 1,2 % auf rund 581.000 zum Ende des Jahres 2022. Alles in allem vertrauen damit deutlich über eine halbe Million Kunden der Deutschen Familienversicherung.
In den Sachsparten stiegen die gebuchten Bruttobeiträge in 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 18,0 %. Der Anteil der Sachsparten am gesamten Erstversicherungsgeschäft konnte dadurch im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Er betrug in 2022 10,1 %, verglichen mit 9,1 % im Vorjahr. Dieser erhöhte Anteil der Sachsparten ist das Ergebnis einer Weiterentwicklung der entsprechenden Versicherungsprodukte wie auch gezielter Vertriebsinitiativen. Insbesondere in der Tierkrankenversicherung mit dem innovativen DFV-TierkrankenSchutz in der Logik der so genannten "16er-Matrix" gelang ein erfreulicher Markterfolg. Die Beitragseinnahmen in der Tierkrankenversicherung steigerten sich in 2022 um 31,3 % auf 9,1 Mio. €.
Das Geschäftsvolumen der Deutschen Familienversicherung insgesamt, gemessen in laufenden Beiträgen für ein Jahr, erhöhte sich im Geschäftsjahr 2022 um 34,9 Mio. € (Vorjahr: um 40,2 Mio. €). Ein Anteil von 16,6 Mio. € an diesem Neugeschäftswachstum entfiel auf die Erstversicherung (Vorjahr: 22,6 Mio. €). Das gesamte Geschäftsvolumen der Deutschen Familienversicherung betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2022 187,8 Mio. €, 16,8 % über dem Volumen zum Ende des Vorjahres von 160,8 Mio. €.
Der Bestand der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung ging im Jahresvergleich leicht von 180,8 Mio. € um 0,4 Mio. € bzw. 0,2 % auf 180,4 Mio. € zum Ende des Geschäftsjahres 2022 zurück.
Bei der Selektion einer optimalen strategischen Asset Allokation für das Sicherungsvermögen, das nach den Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes gesondert geschützt ist, wird ein gesondertes Augenmerk auf die langfristige Erzielung des durchschnittlichen Rechnungszinses der passivierten Versicherungsverpflichtungen durch laufende Kapitalanlageerträgebzw. auf den aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) gelegt. Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 5,3 Mio. €, was eine Steigerung von 84,8 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 (2,9 Mio. €) darstellt.
Allerdings spürte die Deutsche Familienversicherung im Berichtsjahr, wie andere Versicherungen auch, sehr deutlich den allgemeinen Zinsanstieg, der zu einer Marktwertreduzierung der festverzinslichen Anleihen führte. Aufgrund von Umschichtungen in Anlageklassen mit höherer Bonität und Ratings wurden teilweise durch Wertpapierveräußerungen Marktwertverluste realisiert. Dies führte zu einer signifikaten Belastung des Nettoveräußerungsergbnisses, das in Höhe von -2,6 Mio. € deutlich schlechter als im Vorjahr (8,8 Mio. €) ausfiel. Die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen hingegen blieb aufgrund von Kosteneinsparungen auf konstantem Niveau bei 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €).
Das Kapitalanlageergebnis des Geschäftsjahres 2022 insgesamt lag aufgrund der vorgenannten Effekte mit 2,1 Mio. € unter dem des Vorjahres (10,8 Mio. €). Die erfolgswirksame Rendite, bezogen auf den Durchschnitt des Kapitalanlagenbestands, betrug im Geschäftsjahr 1,2 % (Vorjahr: 6,9 %).
Die erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis verbuchten Rücklagen für unrealisierte Verluste aus Kapitalanlagen erhöhten sich im Verlauf des Geschäftsjahres von -1,7 Mio. € zu Jahresbeginn um 27,8 Mio. € auf -29,5 Mio. € zum Jahresende. Aufgrund von Investitionen in den Kapitalanlagebestand veränderten sich die bilanzierten Marktwerte der Fonds jedoch kaum.
Im Lichte des fortbestehenden deutlichen Wachstums der Beitragseinnahmen der Deutschen Familienversicherung steigen auch die Versicherungsleistungen weiter an. Die Versicherungsleistungen brutto erhöhten sich von 96,8 Mio. € im Vorjahr um 27,6 Mio. € bzw. 28,5 % auf 124,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2022. Davon entfallen 52,3 Mio. € (Vorjahr: 25,2 Mio. €) auf die Zuführung zur Deckungsrückstellung. Die Schadenzahlungen brutto stiegen von 64,5 Mio. € im Jahr 2021 um 4,3 Mio. € bzw. 6,6 % auf 68,7 Mio. €. Die Schadenquote (netto) der Deutschen Familienversicherung stieg im Geschäftsjahr 2022 von 63,0 % auf 69,8 %. Ohne Berücksichtigung der im Vorjahr neu aufgenommenen aktiven Rückversicherung liegt die Netto-Schadenquote bei 68,9 % (Vorjahr: 71,8 %).
Die zum Jahresende ausgewiesene Bruttodeckungsrückstellung stieg von 95,9 Mio. € im Vorjahr um 52,3 Mio. € auf 148,2 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Hierin enthalten ist die Deckungsrückstellung für das aktive Rückversicherungsgeschäft, die von 4,9 Mio. € auf 30,6 Mio. € anstieg. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €) betrifft unverändert im Wesentlichen den Versicherungszweig Pflege. Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung betrug Ende 2022 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) und betrifft ausschließlich das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Lebensversicherung.
Die Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betragen zum Bilanzstichtag 21,9 Mio. € (Vorjahr 19,1 Mio. €).
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb beinhalten die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im engeren Sinne und für den Vertrieb. Die Nettoaufwendungen sanken von 37,6 Mio. € um 12,3 % auf 33,0 Mio. €, während sich die verdienten Beiträge um 33,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöhten. Die deutlich unterproportionale Erhöhung dieser Aufwendungen ist durch den gestiegenen Umfang des aktiven Rückversicherungsgeschäfts begründet.
Die Vertriebsaufwendungen, die unmittelbar erfolgswirksam werden, belasten das versicherungstechnische Ergebnis, wenngleich den Abschlussaufwendungen ökonomisch längerfristig gültige Versicherungsverträge und -beiträge gegenüberstehen. Die deutlich gewachsene Kundenbasis schafft die Voraussetzung für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Familienversicherung.
Zusammen mit den Sonstigen Aufwendungen ergibt sich eine Netto-Kostenquote von 31,1 % (Vorjahr: 47,7 %) gemessen an den Verdienten Nettobeiträgen.
Die Deutsche Familienversicherung verzeichnet Sonstige Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) sowie Sonstige Erträge in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Die Sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch die dem Bereich "Unternehmen als Ganzes" zugeordneten Personal- und Sachaufwendungen (2,0 Mio. €; Vorjahr: 3,0 Mio. €) sowie durch die Depotzinsen der passiven Rückversicherer in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) bestimmt. Die Sonstigen Erträge in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) beinhalten im Berichtsjahr im Wesentlichen Erträge aus der aktiven Rückversicherung, während im Vorjahr überwiegend Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattungen enthalten waren.
Die Deutsche Familienversicherung schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss vor Steuern von 1,7 Mio. € ab (Vorjahresvorsteuerverlust: 0,8 Mio. €).
Nach Verrechnung von Steuern errechnet sich ein Jahresüberschuss von 1,0 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 1,7 Mio. €).
Das Gesamtergebnis nach Steuern 2022 beläuft sich aufgrund unrealisierter Verluste in den Kapitalanlagen in Höhe von 19,0 Mio. € (Vorjahr: -4,1 Mio. €) auf -18,0 Mio. € (Vorjahr: -5,8 Mio. €).
Insgesamt ist die Ertragslage der Deutschen Familienversicherung weiterhin vor allem von einem investiven Wachstum in profitables, auskömmlich kalkuliertes Neugeschäft geprägt. Die entsprechende Belastung der gegenwärtigen Ertragslage, die mit dem Bestandswachstum und den damit verbundenen vorweglaufenden hohen Vertriebsaufwendungen ("customer acquisition costs") einhergeht, ist eingeplant.
Im Folgenden werden die Bestands- und Schadenentwicklungen der wesentlichen Produkte je Versicherungssparte dargestellt. Die nachstehende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Sparten- und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag in Hinsicht auf die Verteilung der gebuchten Bruttobeiträge und Anzahl der Verträge.
Für die aktive Rückversicherung erfolgt lediglich die Angabe der gebuchten Bruttobeiträge, da die zugrundeliegenden Verträge dem Rückversicherer nicht zugerechnet werden können.
| Versicherungszweige | Anzahl der Verträge | Veränderungen | Gebuchte Bruttobeiträge | Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | in Stück | in % | 2022 | 2021 | in T€ | in % | |
| Krankenzusatzversicherungen | ||||||||
| gesamt | 466.463 | 458.129 | 8.334 | 1,8 | 132.611 | 124.935 | 7.676 | 6,1 |
| Kranken nach Art der Schaden | 371.093 | 370.947 | 146 | 0,0 | 89.363 | 82.476 | 6.887 | 8,4 |
| Zahnzusatzversicherung | 305.701 | 300.983 | 4.718 | 1,6 | 87.745 | 80.515 | 7.230 | 9,0 |
| Andere Kranken n. A. d. S. | 65.392 | 69.964 | –4.572 | –6,5 | 1.618 | 1.961 | –343 | –17,5 |
| Kranken nach Art der Leben | 95.370 | 87.182 | 8.188 | 9,4 | 43.248 | 42.459 | 789 | 1,9 |
| Pflegezusatzversicherung | 55.278 | 47.293 | 7.985 | 16,9 | 30.089 | 30.060 | 29 | 0,1 |
| Andere Kranken n. A. d. L. | 40.092 | 39.889 | 203 | 0,5 | 13.159 | 12.399 | 760 | 6,1 |
| Sachversicherungen gesamt | 114.675 | 115.852 | –1.177 | –1,0 | 14.834 | 12.568 | 2.266 | 18,0 |
| Tier-Krankenversicherung | 24.792 | 18.017 | 6.775 | 37,6 | 9.088 | 6.923 | 2.165 | 31,3 |
| Andere Sachversicherungen | 89.883 | 97.835 | –7.952 | –8,1 | 5.746 | 5.645 | 101 | 1,8 |
| Zwischensumme Erstversiche | ||||||||
| rungsgeschäft | 581.138 | 573.981 | 7.157 | 1,2 | 147.445 | 137.503 | 9.942 | 7,2 |
| A k tive Rückversicherung | 0 | 0 | 0 | n/a | 36. 062 | 17. 712 | 18. 350 | 103,6 |
| Gesamt | 581.138 | 573.981 | 7.157 | 1,2 | 183.507 | 155.215 | 28.292 | 18,2 |
Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.
Die Deutsche Familienversicherung definiert die Schadenquote als Netto-Schadenquote, da diese nach ihrer Ansicht die wirtschaftliche Schadensituation der Deutschen Familienversicherung besser darstellt als eine Brutto-Schadenquote. Die Netto-Schadenquote entspricht dem Verhältnis der Schadenaufwendungen einschließlich der Schadenregulierungsaufwendungen, der Aufwendungen für die Beitragsrückerstattung, der Veränderung der Deckungsrückstellung sowie der Schadenreserven jeweils netto zu den verdienten Beiträgen (netto). Nicht enthalten sind die Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB).
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle enthalten Aufwendungen für Versicherungsfälle und die Veränderung der Schadenrückstellungen.
| Versicherungszweige | Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle in T€ |
Veränderungen | Nettoschadenquoten in % der verdienten Beiträge |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | in T€ | in % | 2022 | 2021 | in %-Punkten | |
| Krankenzusatzversicherungen gesamt | 65.535 | 64.177 | 1.358 | 2,1 | 72,8 | 77,3 | –4,5 |
| Kranken nach Art der Schaden | 57.133 | 55.470 | 1.663 | 3,0 | 69,2 | 74,8 | –5,6 |
| Zahnzusatzversicherung | 56.431 | 54.718 | 1.713 | 3,1 | 69,7 | 75,6 | –5,9 |
| Andere Kranken n. A. d. S. | 702 | 752 | –50 | –6,6 | 46,9 | 39,5 | 7,4 |
| Kranken nach Art der Leben | 8.402 | 8.707 | –305 | –3,5 | 82,5 | 84,5 | –2,0 |
| Pflegezusatzversicherung | 4.229 | 4.233 | –4 | –0,1 | 86,7 | 88,9 | –2,2 |
| Andere Kranken n. A. d. L. | 4.173 | 4.474 | –301 | –6,7 | 76,6 | 69,9 | 6,7 |
| Sachversicherungen gesamt | 5.859 | 4.546 | 1.313 | 28,9 | 39,9 | 38,1 | 1,8 |
| Tier-Krankenversicherung | 4.994 | 3.064 | 1.930 | 63,0 | 67,0 | 51,0 | 16,0 |
| Andere Sachversicherungen | 865 | 1.482 | –617 | –41,6 | 14,6 | 29,3 | –14,7 |
| Zwischensumme Erstversicherungsgeschäft | 71.394 | 68.723 | 2.671 | 3,9 | 68,9 | 71,8 | 8,8 |
| Aktive Rückversicherung | 139 | 18 | 121 | n/a | 71,8 | 27,7 | 44,1 |
| Gesamt | 71.533 | 68.741 | 2.792 | 4,1 | 69,8 | 63,0 | 6,8 |
Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.
Die Netto-Schadenquote im größten Versicherungszweig Zahnzusatzversicherung ging im Berichtsjahr um 5,9 %-Punkte zurück. Dies lag zum einen an den deutlich gestiegenen Nettobeiträgen, aber auch an geringeren Schadenzahlungen und einer weniger starken Dotierung der Schadenrückstellungen, die im Vorjahr aufgrund einer Verbesserung des Schätzverfahrens einmalig höher ausgefallen waren. Die auf tatsächlichen Schadenzahlungen basierende Rohschadenquote liegt weiterhin in einem profitablen, aktuariell einkalkulierten Bereich.
Die Netto-Schadenquote in der Pflegezusatzversicherung sank im Berichtsjahr um 2,2 %-Punkteauf 86,7 %. Diese Kennzahl ist jedoch in dieser Sparte generell wenig aussagefähig, da sie hier fast ausschließlich von Zuführungen zur Alterungsrückstellung getrieben ist. In der stark wachsenden Tierkrankenversicherung (Beitragswachstum 2022: 31,3 %) erhöhte sich die Netto-Schadenquote im Geschäftsjahr 2022 um 16,0 %-Punkte gegenüber Vorjahr auf 67,0 %. Hier fiel die Brutto-Schadenquote mit 55,0 % in 2022 deutlich besser aus; die Schadenzahlungen liegen auch bei der Tierkrankenversicherung weiter innerhalb der aktuariell erwarteten Bandbreite.
Die Schadenquote (netto) der Deutschen Familienversicherung insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2022 69,8 % (Vorjahr: 63,0 %). Ohne Berücksichtigung der im Vorjahr neu aufgenommenen aktiven Rückversicherung hat die Netto-Schadenquote auf 68,9 % abgenommen (Vorjahr: 71,8 %).
| Versicherungszweige | Abwicklungsergebnis in T€ | Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | in T€ | in % | |||
| Kr ankenzusatzversicherungen gesamt | –1. 268 | –1. 611 | 343 | 21, 3 | ||
| Kranken nach Art der Schaden | –506 | –990 | 484 | 48,9 | ||
| Kranken nach Art der Leben | –762 | –621 | –141 | –22,7 | ||
| S achversicherungen gesamt | 1. 606 | 1. 348 | 258 | 19, 1 | ||
| Tier-Krankenversicherung | 449 | 233 | 216 | 92,7 | ||
| Andere Sachversicherungen | 1.157 | 1.115 | 42 | 3,8 | ||
| Gesamt | 338 | –263 | 601 | 228,5 |
Im Geschäftsjahr 2022 entstand insgesamt ein Abwicklungsgewinn von 0,3 Mio. € (Vorjahr: Verlust -0,3 Mio. €). Insbesondere der Verlust im größten Versicherungszweig Kranken nach Art der Sachversicherung hat sich nahezu halbie rt.
Im Rahmen der Abschlusserstellung analysiert die Deutsche Familienversicherung jährlich die Abwicklungsergebnisse und nimmt gegebenenfalls Anpassungen an der Reservierungsmethodik vor, um Abwicklungsverluste in Zukunft zu vermeiden und eine periodengerechte Zuordnung der entsprechenden Aufwendungen zu erreichen.
Die Deutsche Familienversicherung nutzt die passive Rückversicherung zur Risikosteuerung. Die Rückversicherungsprogramme bestehen im Wesentlichen aus proportionalen Deckungen, in deren Rahmen Rückversicherer mit erstklassiger Bonität feste Quoten am Neu- und Bestandsgeschäft übernehmen. Daneben sind vereinzelt nichtproportionale Schadenexzedenten-Rückversicherungsverträge ("excess of loss") abgeschlossen. Die Deutsche Familienversicherung beobachtet laufend, inwieweit der Rückversicherungsschutz bedingungsseitig anzupassen und die Rückversicherungsanteile am Geschäft eventuell zu adjustieren sind, um die Geschäftsentwicklung insgesamt bestmöglich zu unterstützen.
Die Vermögenslage war im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen durch ein Anwachsen der versicherungstechnischen Rückstellungen gekennzeichnet. Während die Kapitalanlagen im Jahresverlauf leicht auf 180,4 Mio. € zurückgingen, stiegen die versicherungstechnischen Bruttorückstellungen um 45,4 %. Wachstumstreiber in den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen waren erneut die Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen nach § 341f Abs. 3 HGB), die sich um 54,5 % auf 148,2 Mio. € erhöhten. Die gesamten versicherungstechnischen Bruttorückstellungen betragen zum Jahresende 2022 178,9 Mio. € (Vorjahr:123,0 Mio. €), denen aktivierte Anteile der Rückversicherer in Höhe von 84,8 Mio. € (Vorjahr: 68,1 Mio. €) gegenüberstehen.
Die immateriellen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 6,0 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €). Die Veränderung resultiert aus planmäßigen Abschreibungen des Bestandsführungssystems BSN, in dessen Weiterentwicklung gleichzeitig weiter investiert wird.
Das bilanzielle Eigenkapital reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 von 85,1 Mio. € zu Jahresbeginn auf 67,2 Mio. €, entsprechend des oben erläuterten IFRS-Gesamtergebnisses 2022 von -18,0 Mio. €. Damit sank die Eigenkapitalquote von 30,0 % im Vorjahr auf 19,9 %. Die Eigenmittel im Sinne der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit waren auch im Geschäftsjahr 2022 stets deutlich oberhalb der Mindestanforderungen im Sinne des Solvency Capital Requirements (SCR).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 zudem ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 18.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 14.587.780 € gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Die Geschäftstätigkeit der Deutschen Familienversicherung führt zu einem erhöhten Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gegenüber Vorjahr von 31,7 Mio. €. Im aktuellen Jahr beträgt damit der operative Cashflow 46,3 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €). Diese Erhöhung basiert i.W. aus der Ausweitung des Versicherungsgeschäftes und Ausschüttungen aus Kapitalanlagen.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt 39,1 Mio. € (Vorjahr: 47,4 Mio. €) und resultiert aus Wertpapiere rwerben für die Kapitalanlage.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) resultiert aus der Kapitalzuführung bei Minderheiten Gesellschaftern und gegenläufig aus der Tilgung einer Leasingverbindlichkeit.
Der Bestand an liquiden Mitteln insgesamt (Finanzmittelfonds) steigt um 7,2 Mio. € von 4,3 Mio. € auf 11,5 Mio. € zum Ende des Geschäftsjahres 2022.
Der Konzerngewinn vor Steuern liegt in 2022 mit 1,7 Mio. € deutlich über dem des Vorjahres (-0,8 Mio. €) und damit über dem ursprünglich für 2022 geplanten Ergebnisrahmen von 0 bis 1 Mio. €. Ursächlich für den Ergebnisverlauf sind die folgenden Faktoren:
Nach Berücksichtigung der steuerlichen Effekte ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss 1,0 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €).
Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung hat sich dank des positiven Geschäftsverlaufs weiterhin stabil entwickelt. Das bilanzielle Eigenkapital sank zwar im Geschäftsjahr 2022 – insbesondere aufgrund der unrealisierten Verluste – um 17,9 Mio. € auf 67,2 Mio. €, die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im Berichtsjahr dennoch weiter deutlich erfüllt. Die vorläufige Solvenzquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres 280 %.
Die Deutsche Familienversicherung ist im Geschäftsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Fähigkeit der Gesellschaft zur zukünftigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt ist.
Es gehört zum Kerngeschäft der Deutschen Familienversicherung, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und fortlaufend zu überwachen. Wichtig ist es daher, auf die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen. Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber ihrem Ressort- oder dem Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise Risikogesichtspunkten.
Zur Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung zählen auch die Nutzung solventer Rückversicherungsunternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar.
Gemäß der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie den Ausführungen der delegierten Rechtsakte im Rahmen der Säule 2 besteht ein Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Diese sogenannte Regel-ORSA ist einmal jährlich durchzuführen. Der ORSA-Prozess der Deutschen Familienversicherung sieht vor, dass im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde zusätzlich die Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderungen durch aktualisierte Risikoberechnungen nach der Standardformel regelmäßig durchzuführen und zu bewerten sind. Der Gesamtvorstand und der Aufsichtsrat werden turnusmäßig über die Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Die Solvabilitätsquote zum 31. Dezember 2022 lag weiterhin deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen.
Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine "unabhängige Risikocontrollingfunktion" (URCF), deren Aufgabengebiet die fortlaufende, unabhängige und objektive Beurteilung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Deutschen Familienversicherung umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des Risikomanagementsystems wird das Prinzip der Proportionalität angewendet.
Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:
Im Rahmen des Risikomanagements nehmen die Identifikation, Bewertung und Steuerung von versicherungstechnischen Risiken naturgemäß eine wesentliche Stellung ein.
Das Hauptrisiko in den betriebenen Versicherungssparten ist das Prämien- und Schadenrisiko. Es besteht darin, dass aus den im Voraus kalkulierten Prämien künftig vertraglich festgelegte Schadenzahlungen zu leisten sind, deren Höhe bei der
Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist (Zufalls- und Änderungsrisiko). Im Rahmen der fortlaufenden Überwachung der Profitabilität des Versicherungsbestandes wird ebenfalls überprüft, ob bei den Produkten der Krankenzusatzversicherungen ein Bedarf zur Beitragsanpassung besteht. Bei den Tarifen der Krankenzusatzversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, werden hierfür neben der Gegenüberstellung der tatsächlichen und kalkulierten Schadenzahlungen auch aktuelle Trends der Leistungsentwicklung berücksichtigt. Diese Ermittlungen und die Überprüfung aller weiteren Rechnungsgrundlagen erfolgen gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Insgesamt begegnet die Deutsche Familienversicherung dem Prämien- und Schadenrisiko durch eine risikogerechte Kalkulation der Beiträge, durch eine gezielte Annahmepolitik und durch stringente Zeichnungsrichtlinien.
Die Schadenquote sowie die Abwicklungsergebnisse der Sachsparte in Prozent der Eingangsschadenrückstellung der letzten zehn Jahre jeweils netto sind in nachfolgenden Tabelle dargestellt.
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 49,6% | 59,1% | 66,5% | 61,5% | 57,3% | 56,0% | 60,6% | 63,0% | 63,0% | 69,8% |
In den vorstehend gezeigten Schadenquoten ist seit 2021 auch das aktive Rückversicherungsgeschäft enthalten. Die Schadenquote netto des Erstversicherungsgeschäfts betrug in 2022 68,9 % (2021: 71,8 %).
Ein weiteres Risiko ist das Reserverisiko. Es besteht darin, dass der zu leistende Schadenaufwand höher sein kann als zum Zeitpunkt der Schadenmeldung erwartet. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt für jeden Schadenfall einzeln auf Basis differenzierter Statistiken.
(NETTO))
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 38,9% | 27,3% | 33,4% | –1,1% | 4,8% | 14,0% | 24,3% | –3,5% | –0,2% | 6,1% |
Im Rahmen eines systematischen Bestandscontrollings stellt die Deutsche Familienversicherung ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schaden- und Leistungsaufwendungen sicher. Gegen die Auswirkungen des Schadenrisikos schützt sich die Deutsche Familienversicherung durch den Abschluss von geeigneten proportionalen Rückversicherungsverträgen, insbesondere in den Versicherungszweigen Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Elektronikversicherung und Tier-Krankenversicherung. Darüber hinaus bestehen für die Sparten Auslandskrankenversicherung, Unfall, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz nicht proportionale Rückversicherungsverträge, durch die der Eigenanteil der Leistungsverpflichtungen pro Risiko, pro Police und pro Ereignis, die eine festgelegte Priorität überschreiten, in Zession gegeben wird. Die nicht proportionalen Rückversicherungsverträge enthalten die Option der mehrfachen Wiederauffüllung der Rückversicherungshaftungsbeträge. Durch den weiteren Aufbau des Versicherungsbestandes und die damit verbundene Stärkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besteht die Chance, die Quote der proportionalen Rückversicherung zu senken, um damit die positiven versicherungstechnischen Ergebnisse in voller Höhe zu vereinnahmen.
Aufgrund der Natur des betriebenen Geschäfts sind einzelne Großrisiken, deren Eintritt den Bestand des Unternehmens gefährden könnte, in dem Portefeuille der Deutschen Familienversicherung nicht vorhanden. Überdies sind die gezeichneten Risiken geographisch breit gestreut und mindern dadurch mögliche Risikokonzentrationen.
Bereits bei der Entwicklung ihrer Produkte achtet die Deutsche Familienversicherung darauf, Angebote für einen breiten Kundenkreis zu gestalten, so dass Kumul- und Großrisiken nahezu ausgeschlossen werden können.
Die Deutsche Familienversicherung betreibt seit 2011 die private Pflegezusatzversicherung, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist. In dieser Sparte übernimmt die Deutsche Familienversicherung langfristige Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Pflegekosten und Biometrie. Die versicherungstechnischen Risiken hat die Deutsche Familienversicherung basierend auf anerkannten Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Dennoch können diese vom realen Verlauf abweic hen und zu einem erhöhten Verlustrisiko führen. Gemäß § 155 Abs. 3 VAG vergleicht die Deutsche Familienversicherung daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Unter Berücksichtigung der in § 155 Abs. 3 VAG dargestellten Voraussetzungen und Vorgehensweisen ist die Deutsche Familienversicherung berechtigt, die ursprünglich gewählten Kalkulationsparameter, einschließlich des Rechnungszinsfußes, bei geänderten Gegebenheiten im Zuge einer Neukalkulation der Tarife anzupassen.
Darüber hinaus werden die vorstehenden Risikoparameter laufend beobachtet und analysiert. Die versicherungstechnischen Risiken werden im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency II neu berechnet und bewertet. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der turnusmäßigen Quartalssitzungen über diese Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Mit Blick auf die Tragweite und Langfristigkeit der Pflegezusatzversicherung hat die Deutsche Familienversicherung den Bestand zu 50 % bzw. 70 % in Rückdeckung gegeben.
Es bestehen Ausfallrisiken gegenüber Versicherungsnehmern sowie gegenüber Versicherungsvermittlern aufgrund von Provisionsrückforderungen. Die Forderungen werden laufend auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Zweifelhafte und überfällige Forderungen werden wertberichtigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 0,0 % (Vorjahr: 0,2 %) der Beitragsforderungen wertberichtigt. Dem Risiko eines Ausfalls der Provisionsrückforderungen wird durch die Berücksichtigung angemessener Stornoreserven und Stornohaftungszeiten hinreichend begegnet.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €). Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern wurden zum Bilanzstichtag mit 50,4 % (Vorjahr: 51,0 %) wertberichtigt. Forderungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) waren bis zu 90 Tage alt. Durch laufende Prozesse der Überprüfung der Zusammensetzung und Altersstruktur der ausstehenden Forderungen sowie bewährte Inkassoprozesse ist dieses Risikopotenzial gut beherrschbar. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Rückversicherungsunternehmen mit einem Rating von A– oder besser.
Weitere Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Stückzinsforderungen und Abrechnungsforderungen gegenüber den Rückversicherungspartnern. Bei der Auswahl von Rückversicherungsunternehmen ist die Bonität ein wesentliches Entscheidungsmerkmal.
Zum Bilanzstichtag sind folgende Unternehmen wesentliche Rückversicherungspartner des Unternehmens:
Im Rahmen des ORSA-Prozesses und der regelmäßigen Ermittlung der Gegenparteiausfallrisiken überprüft die Deutsche Familienversicherung die wirtschaftliche Entwicklung der Rückversicherungspartner, insbesondere mögliche Veränderungen der Ratings der vorstehenden Rückversicherungsunternehmen. Die Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung sieht vor, dass der Risikotransfer grundsätzlich auf mehrere solvente Rückversicherungspartner mit guten bis sehr guten Ratings anerkannter globaler Ratingagenturen zu erfolgen hat.
Der Kapitalanlagebestand des Unternehmens besteht maßgeblich aus der Anlage der Gelder zur Deckung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen, insbesondere der langfristigen Deckung der Alterungsrückstellungen aus den Verpflichtungen des Versicherungszweiges der Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Lebensversicherung.
Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung des Kapitalanlagebestands der Deutschen Familienversicherung zum 31. Dezember 2022 (in Klammern Werte zum 31.12.2021).

Im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen bestehen folgende wesentliche Einzelrisiken:
Marktpreisrisiken entstehen aus dem potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen für Kapitalanlagen (unter anderem Zins-, Wechselkurs- und Aktienkursveränderungen). An positiven Marktpreisentwicklungen kann die Deutsche Familienversicherung hingegen partizipieren; sie versteht dieses Risiko durch aktives Kapitalanlagemanagement auch als Chance.
Währungsrisiken und -chancen resultieren aus negativen beziehungsweise positiven Währungsentwicklungen im Bereich der Kapitalanlagen (Aktien-Fonds, Anleihen und Kontobeständen innerhalb der Spezialfonds der Deutschen Familienversicherung). Die Deutsche Familienversicherung unterliegt solchen Währungsrisiken und -chancen, da ein professionelles Kapitalanlagemanagement die Diversifizierung und Internationalisierung der Kapitalanlagen bedingt. Im Vergleich zu den Marktpreisrisiken und -chancen sind sie aufgrund relativ geringer Fremdwährungsbeständen von untergeordneter Bedeutung. Sie werden über ein systematisches Währungsmanagement gesteuert.
Außerhalb der Kapitalanlagen existieren keine Währungsrisiken.
Gegenparteiausfall- und Konzentrationsrisiken ergeben sich aus negativen Bonitätsveränderungen von Emittenten, insbesondere dann, wenn eine wesentliche Konzentration der Anlagen auf einzelne Emittenten vorliegt.
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass durch nicht zeitgerechte Liquiditätszuflüsse die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet würde.
Das Kapitalanlagemanagement wird durch einen externen Fondsverwalter wahrgenommen. Dazu besteht ein Funktionsausgliederungsvertrag. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Marktwert des Kapitalanlagebestandes180,4 Mio. € (Vorjahr: 180,8 Mio. €), die zum Stichtag in den zwei Spezialfonds "HI-DFV-Master-Fonds" und "HI-DFV-Master II-Fonds" angelegt waren.
Ziel der Anlagepolitik der HI-DFV-Master-Fonds ist, dass das Vermögen der Deutschen Familienversicherung unter Berücksichtigung von Anlagerisiken und Anlagechancen sowie möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität und unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung angelegt wird. Entsprechend dem Funktionsausgliederungsvertrag zu den HI-DFV-Master-Fonds hat der Verwalter der Investmentfonds sicherheitsorientierte Anlagerichtlinien einzuhalten.
Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen ausschließlich an geregelten Märkten und vorwiegend in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind entsprechend festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Leiter Kapitalanlage und dem Fondsverwalter die Risiko-, Durations- und Ertragsentwicklungen der Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z. B. Derivate nur zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter schriftlich vor. Diese Anlagerichtlinien sind vor Eingabe eines Anlagegeschäfts exante durch den Fondsverwalter und ex-post durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu prüfen. Die Gesamtdurationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere in den Fonds wird im Sinne des Aktiv-Passiv-Managements bestimmt.
Zur Kontrolle der definierten Vorgaben erhalten die Vorstände sowie die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung vom Fondsverwalter eine detaillierte Berichterstattung über die Entwicklung der Fonds. Darüber hinaus werden die Risiken aus den Kapitalanlagen auf Basis der Meldungen auf Einzelwertpapierebene an die Aufsichtsbehörde und an die EZB in jedem Quartal mittels detaillierter Neubewertungen des Markt-, Zinsänderungs-, Konzentrations-, Spread- und Gegenparteiausfallrisikos unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency neu ermittelt und beurteilt. Zusätzlich werden vom Verwalter der Fonds detaillierte Berichte über die Zusammensetzung, die Bestandssowie Wert- und Ertragsentwicklung der Fonds den Vorständen und verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzabteilung wöchentlich zur Verfügung gestellt.
Die Anlagen im HI-DFV-Master-Fonds, die zur Deckung der Verpflichtungen aus den Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Lebensversicherung bestimmt sind, werden gemäß § 128 VAG durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht.
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes. Sie stellt Markpreisrisiken, aber auch die hierdurch entstehenden Chancen dar.
| Fonds | Anlageklasse | Annahme | Veränderung der Marktwerte T€ |
|---|---|---|---|
| HI-DFV-Master-Fonds | Festverzinsliche Wertpapiere | Zinsanstieg um 1 % | –5.235 |
| HI-DFV-Master-Fonds | Festverzinsliche Wertpapiere | Zinsrückgang um 1 % | +5.917 |
| HI-DFV-Master-Fonds | Aktien | Kursanstieg um 10 % | +780 |
| HI-DFV-Master-Fonds | Aktien | Kursrückgang um 10 % | –780 |
| HI-DFV-Master II-Fonds | Festverzinsliche Wertpapiere | Zinsanstieg um 1 % | –3.318 |
| HI-DFV-Master II-Fonds | Festverzinsliche Wertpapiere | Zinsrückgang um 1 % | +3.793 |
| HI-DFV-Master II-Fonds | Aktien | Kursanstieg um 10 % | +501 |
| HI-DFV-Master II-Fonds | Aktien | Kursrückgang um 10 % | –501 |
Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich an der Full Valuation Methode. Die Berechnung erfolgt ohne Derivate, da entsprechende Instrumente zum Stichtag nicht im Portfolio sind.
Zur Steuerung der Zins- und Marktpreisrisiken im Bereich derKapitalanlagen wurde im Berichtsjahr ein auf derivative Finanzinstrumenten basierender Absicherungsprozess implementiert, der in definierten Absicherungsfällen den Einsatz von börsengehandelten Optionen und Futures vorsieht.
Grundsätzlich besteht für jedes Versicherungsunternehmen eine Vielzahl operationaler Risiken aus dem laufenden Betrieb. Relevant ist besonders die Gefahr von Verlusten, die durch menschliches oder technisches Versagen, aus der Unzulänglichkeit von internen Prozessen oder Systemen oder durch externe Einflüsse entstehen können. Dazu zählen auch Rechtsrisiken.
Um diese Risiken zu verringern, verfügt die Deutsche Familienversicherung über ein für die Unternehmensgröße adäquates internes Kontrollsystem. Handlungsrisiken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beugt die Deutsche Familienversicherung vor, indem für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eindeutige Vollmachtgrenzen zur Beauftragung und Zahlungsfreigabe von Rechnungen definiert sind. Zahlungseinschränkungen sind in maschinellen In- und Exkassosystemen hinterlegt. Im Übrigen erfolgt eine Kontrolle über Stichproben und den angemessenen Einsatz des Vier-Augen-Prinzips. Prozessunabhängig prüft zudem die Interne Revision Systeme, Verfahren und Einzelfälle.
Im Rahmen eines Outsourcings der IT-Sicherheit profitiert die Deutsche Familienversicherung von den hohen Sicherheitsund Funktionalitätsniveaus externer Dienstleister. Deren räumlich getrennte Systeme stellen eine Wiederaufnahme des Betriebes im Katastrophenfall sicher. Wirksame Zugangskontrollen und der Einsatz neuester Sicherheitstechnologien gewährleisten zuverlässig die Integrität aller Daten. In Zusammenarbeit mit einem der externen Dienstleister verfügt die Deutsche Familienversicherung darüber hinaus über einen laufenden Überwachungs- und Verbesserungsprozess mit Blick auf sogenannte Cyberrisiken.
Zur Minderung möglicher Auswirkungen operativer Risiken verfügt die Gesellschaft über einen angemessenen Versicherungsschutz. Die Versicherungsdeckungen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Rechtsprechung), aus Veränderungen der behördlichen Auslegungen und aus Änderungen des Geschäftsumfeldes resultieren.
Zur Vermeidung von Rechtsrisiken besteht im Unternehmen eine dezentral ausgerichtete Compliance-Organisation. Die Schlüsselfunktion Compliance ist für die Identifikation und Analyse von Rechtsrisiken, die Entwicklung von risikobegr enzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich. Die laufende Überprüfung der Risiken im Rahmen der Compliance-Organisation, verbindliche Vollmachten mit Zeichnungsgrenzen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine klare Funktionstrennung und festgelegte Berichtswege sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips stellen die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicher.
Die Deutsche Familienversicherung unterliegt in der Folge der Börsennotierung den für kapitalmarktorientierte Unternehmen geltenden Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, zum Führen von Insiderlisten, zum Verbot von Insidergeschäften, zu Eigengeschäften von Führungskräften bzw. diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings) wie auch Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen. Ergänzend sind die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex zu berücksichtigen.
Die Gesellschaft hat diesen erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und organisatorische Voraussetzungen bzw. Maßnahmen für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen getroffen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass durch nicht zeitgerechten Liquiditätszufluss die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet wird.
Generell erfolgt ein stetiger Liquiditätszufluss durch Lastschrifteinzug der Versicherungsprämien. Dieser wird unter anderem gemäß der langfristigen Planung zur Absicherung der versicherungstechnischen Verpflichtungen dem "HI-DFV-Master-Fonds" wie auch dem "HI-DFV-Master II-Fonds" zugeführt. Die Verfügbarkeit der Kapitalanlagen im "HI-DFV-Master-Fonds" und "HI-DFV-Master II-Fonds" wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Aktiv-Passiv-Managements im Rahmen des vorstehend beschriebenen Kapitalanlagemanagementprozesses sichergestellt.
Für die Regulierung von Großschäden besteht mit den Rückversicherern eine Standardvereinbarung in den Rückversicherungsverträgen über unverzüglich abrufbare Schadeneinschüsse zur Abwendung von Liquiditätsengpässen.
Der Anteil der Rückversicherer zur Deckung der Alterungsrückstellungen der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung wird im Depot der Deutschen Familienversicherung geführt. Die Verpflichtung gegenüber dem Rückversicherer zeigt die Deutsche Familienversicherung als Depotverbindlichkeiten. Die Liquiditätsrisiken aus dem Rückversicherungsverhältnis im Bereich der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung werden durch die Verwaltung der Mittel durch die Deutsche Familienversicherung deutlich reduziert.
Reputationsrisiken können nicht zuletzt durch negative Darstellungen in der Öffentlichkeit ausgelöst werden und beispielsweise durch unzufriedene Kunden oder Vertriebspartner, durch Gerichtsverfahren und letztlich auch durch Verleumdungen entstehen.
Mit einem adäquaten internen Compliance-Management-System, einer laufenden Beobachtung sowie einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Deutsche Familienversicherung diesen Risiken entgegen. Das Kundenverhalten wird aktiv durch das Beschwerdemanagement verfolgt. Dabei werden alle Beschwerden auf ihre Ursache hin untersucht und nach möglichen Auswirkungen auf die Reputation bewertet. Auffälligkeiten im Beschwerdemanagement können zu Anpassungen in den Geschäftsprozessen führen. Diese Maßnahme wird durch das Online-Marketing unterstützt, das die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken mittels Software-Tools auswertet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beobachtet die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich die gängigen Medien. Darüber hinaus vermag es die Deutsche Familienversicherung, durch proaktiven Umgang mit den Medien und eine klare Kundenkommunikation das positive Image in der Öffentlichkeit fortlaufend auszubauen. Somit ist gewährleistet, dass kurzfristig auf besondere Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann.
Die strategischen Risiken resultieren daraus, dass notwendige Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem Unternehmensumfeld nicht bzw. zu spät erkannt und mangelhaft umgesetzt werden. Auch Fehlinterpretationen und daraus abgeleitete wesentliche geschäftliche Fehlentscheidungen definiert die Deutsche Familienversicherung als ein strategisches Risiko.
Diesen Chancen und Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung, indem sie
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind unter Berücksichtigung des Nachtragsberichts in den vorherigen Abschnitten dargestellt. Zusammenfassend stellt die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.
Das Neugeschäftsvolumen (lfd. Beiträge für ein Jahr) erreichte 2022 mit 35 Mio. € das angestrebte Ziel von rund 35–40 Mio. €. Hierzu trugen in etwa gleichen Teilen die Erstversicherung mit 17 Mio. € und die in 2021 neu aufgenommene aktive Rückversicherung mit 18 Mio. € bei. Durch das fortgesetzte Bestandswachstum in der Erstversicherung und den Einstieg in das aktive Rückversicherungsgeschäft stiegen die gebuchten Bruttobeiträge der Deutschen Familienversicherung von 155,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 um 28,3 Mio. € auf 183,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2022.
Mit einem tatsächlichen Konzernergebnis vor Steuern in Höhe von 1,7 Mio. € übertrifft die Deutsche Familienversicherung ihren ursprünglich für 2022 geplanten Ergebnisrahmen von 0–1 Mio. €, trotz der fortbestehenden Corona-Pandemie und der Unsicherheiten infolge des Ende Februar 2022 begonnenen Urkaine-Krieges.
Das Übertreffen der Ergebniserwartungen resultiert insbesondere aus umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen und einer erhöhten Kostendisziplin, wodurch die Kostenquote von 48 % in 2021 auf 31 % in 2022 sank. Die deutliche Reduzierung der Kostenquote konnte trotz zeitgleich auftretender Einmalaufwendungen im Zuge der personellen Neuausrichtung des Vertriebsressorts und der Einführung von IFRS 17/9 gelingen. Dieser Fortschritt in der Kostenstruktur überkompensierte einen deutlichen Rückgang des Kapitalanlagenergebnisses, das in 2022 2,1 Mio. € beträgt (Vorjahr: 10,8 Mio. €). Dies zeigt, dass die Deutschen Familienversicherung ihre operativen Geschäftsprozesse optimiert und resilient ausgerichet hat, um auch die Herausforderung auftretender Krisen, hier ausgelöst durch einen unerwarteten Krieg in Europa, zu bewältigen.
Bei der Erstellung der Prognose für das Geschäftsjahr 2022 war weder absehbar, dass die in 2021 eingeleiteten Maßnahmen der Kostenreduzierung bereits in 2022 ihre Wirkung im tatsächlichen Umfang entfalten würden, noch war erkennbar, dass die Kapitalanlagen ab Ende Februar 2022 ein von hoher Volatilität gekennzeichnetes Terrain betreten würden.
Die Bundesregierung prognostizierte im Januar 2023 ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsprodukts für das Jahr 2022 von 0,2 %.
Nachdem die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer in 2022 über alle Sparten hinweg um 0,7 % auf 224 Mrd. € zurückgingen, erwartete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) für das Geschäftsjahr 2023 ein Beitragswachstum von 3 %.
Die Deutsche Familienversicherung plant für das Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung des Bestandswachstums auf allen Feldern der Erstversicherung. Dabei wird ein Fokus auf rentable Vertriebskanäle und profitable Produkte mit hohem Wachstumspotential gelegt. Es soll ein Neugeschäftsvolumen von rund 15 Mio. € realisiert werden. Nicht explizit geplant ist vorerst weiteres Wachstum in der aktiven Rückversicherung. Mit dem leicht gegenüber 2022 zurückgenommenen geplanten Neugeschäftsvolumen in der Erstversicherung soll die Akquisition profitablen Geschäfts noch selektiver erfolgen. Die Deutsche Familienversicherung strebt auf Grundlage eingeleiteter oder bereits umgesetzter Maßnahmen an, den Vertragsbestand und das Bestandsvolumen auch in 2023 kontinuierlich weiter zu erhöhen und zugleich Abschlusskosten und Storni aktiv zu steuern.
Zum 01.01.2023 sind für börsennotierte Versicherungen die neuen Bilanzierungsstandards IFRS 17 Versicherungsverträge und IFRS 9 Finanzinstrumente in Kraft getreten. Die Anfang 2022 aufgesetzten Einführungsprojekte sollen zeitgerecht zur Erstellung des Konzernberichts 2023 ihren Abschluss finden. Zum einen wird der damit verbundene Einmalaufwand auch in 2023 nochmals das Konzernergebnis belasten. Zum anderen wird die Ergebnisprognose für 2023 durch die Erstanwendung der neuen Standards erheblich erschwert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist noch nicht vollständig absehbar, wie sich die Ertragslage im Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung durch die Erstanwendung verändern wird. Es ist gleichwohl nicht zu erwarten, dass die Konzernergebnisse durch IFRS 17 schlechter als unter IFRS 4 ausfallen werden. Mit Blick auf IFRS 9 ist mit einem, im Vergleich zur Bilanzierung nach IAS 39, volatileren Kapitalanlageergebnis zu rechnen, abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes. Für weitere Einzelheiten hierzu wird auf den Konzernanhang verwiesen.
Unter der Voraussetzung, dass die dargestellten unsicheren finanziellen, politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen zu keinen außerordentlichen negativen Ergebniseinflüssen führen werden, geht die Deutsche Familienversicherung erneut von einem positiven Konzernergebnis in 2023 aus, mit einem Ergebnisrahmen von 1–2 Mio. € vor Steuern.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG als Muttergesellschaft des DFV-Konzerns (Deutsche Familienversicherung) legt mit dieser bereits zweiten nichtfinanziellen Konzernerklärung Informationen zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung vor. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Deutschen Familienversicherung orientiert sich, solange noch keine abschließenden, verbindlichen European Sustainability Standards (ESRS) vorliegen, an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), insbesondere der Kern-Option, GRI 102-54 und den Anforderungen nach §§ 315b und 315c HGB i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB.
Chancen und Risiken in Bezug auf die Mindestanforderungen der nichtfinanziellen Erklärung werden im Kapitel "Chancenund Risikobericht" des Konzernlageberichts miterfasst und quantifiziert. Im Berichtszeitraum waren aus der Risikomanagementfunktion wie auch nach Einschätzung des Vorstands keine berichtspflichtigen Risiken im Sinne des § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB bekannt, welche mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die wesentlichen Aspekte haben oder haben werden.
Mit dieser Berichterstattung nimmt die Deutsche Familienversicherung freiwillig die Regelungen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022 vorweg, die den Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Erklärung im bisherigen § 289b Abs. 1 HGB ausweitet. Die Richtlinie trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie ist bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umzusetzen. Nach den Vorgaben der Richtlinie wird die Deutsche Familienversicherung ab dem Geschäftsjahr 2025 in den Anwendungsbereich fallen. Dabei wird Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2020/852 vom 18.06.2020) angewendet, um deren Angaben die Berichterstattung ergänzt wird.
Diese Berichterstattung nimmt auch Bezug auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 28.04.2022, der empfiehlt, dass zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung gehören (Empfehlung D.3). Diese Empfehlung gilt nach unserem Verständnis unabhängig von einer etwaig (bereits) bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, denn die Regierungskommission hebt in ihrer Begründung zu den beschlossenen Änderungen hervor, dass der Corporate Governance eine interessenpluralistische Zielkonzeption zugrunde liegen soll, die nicht allein aus dem Principal-Agent-Ansatz heraus entwickelt wird. Der Grundsatz 6 des DCGK stellt zudem klar, dass Überwachung und Beratung des Aufsichtsrats insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Diese auf freiwilliger Basis erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde durch den Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung im Sinne des § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG geprüft. Darüber hinaus erfolgte eine prüferische Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer. GRI 102-56
Diese nichtfinanzielle Konzernerklärung bezieht sich auf den vollständigen Konsolidierungskreis des Konzerns Deutsche Familienversicherung GRI 102-45 und das Geschäftsjahr 2022, d.h. auf den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Die Taxonomie-Kennzahlen bezogen auf Kapitalanlagen referenzieren auf den Kapitalanlagenbestand zum 31.12.2022. GRI 102-50
Die Deutsche Familienversicherung mit Sitz in Frankfurt am Main GRI 102-3 ist eine börsennotierte, wachstumsstarke und digitalisierte Versicherungsgesellschaft (InsurTech-Unternehmen). Mit eigenen Produkten und eigenen digitalen Lösungen wird die komplette Wertschöpfungskette eines Versicherungsunternehmens abgedeckt. Die Deuts che Familienversicherung bietet ihren Kunden vielfach ausgezeichnete Krankenzusatzversicherungen (Zahn-, Kranken-, Pflegezusatzversicherung) sowie Unfall- und Sachversicherungen an, die Menschen wirklich brauchen und sofort verstehen sollen ("Einfach. Vernünftig."). Auf Basis des modernen und skalierbaren, inhouse konzipierten IT-Systems verfügt das Unternehmen über ein durchweg digitales Produktdesign einschließlich digitaler Abschlussmöglichkeit. GRI 102-2, GRI 102-6 Die folgende stark vereinfachte Illustration verdeutlicht die Bedeutung der digitalisierten Finanztechnologie im Zentrum der Wertschöpfungskette der Deutschen Familienversicherung. GRI 102-9

Weitere Informationen zum Geschäftsmodell, zur Strategie wie auch zur wirtschaftlichen Leistung der Deutschen Familienversicherung im Geschäftsjahr sind im Kapitel "Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns" des Konzernlageberichts enthalten.
Auf Basis des jetzigen Produktportfolios ist beabsichtigt, dass die Deutsche Familienversicherung in Zukunft alle Versicherungsprodukte, die ein Privatkunde typischerweise nachfragt, anbietet. Das Zielbild ist, neben dem Verkauf einzelner Zahnzusatz-, Pflegezusatz- oder Tierkrankenversicherungen eine Produktpalette anzubieten, in welcher alle Produktlinien quantitativ und qualitativ gleichwertig nebeneinanderstehen. Der erste Schritt in diese neue Produktwelt stellt der neue, 2021 eingeführte KombiSchutz dar, bestehend aus einer Unfall-, Hausrat-/Glas-, Privathaftpflicht- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Jahr 2022 haben wir als Produktinnovationen insbesondere den neuen, attraktiv bepreisten Tierkranken "OP-Schutz" sowie die On-demand Unfallversicherung "DFV Snap", die aktiviert per App Versicherungsschutz für 24 Stunden bietet, im Markt eingeführt.
Die Strategie der Deutschen Familienversicherung fußt auf fortgesetztem, starkem Wachstum sowie auf nicht nachlassenden Produktinnovationen und einer noch weiter fortschreitenden Digitalisierung. Ein erster Schritt einer Internationalisierung in europäische Auslandsmärkte wurde 2021 mit dem Markteintritt in Österreich realisiert. GRI 102-6 Im Geschäftsjahr 2022 startete die Deutsche Familienversicherung mehrere Initiativen, um die Prozessautomatisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu erhöhen. GRI 102-10
In der Schaden-/Leistungsberarbeitung setzt die Automatisierung voraus, dass relevante Informationen in digitalisierter Form vorliegen. Daher ist die digitalisierte Schadenmeldung durch den Kunden bereits eine der Grundlagen für ein komplett automatisiertes Schadenmanagement bis hin zur Erstattung. Diesen Digitalisierungspfad, nachfolgend illustriert am Beispiel des Dokumenteneingangs in der Schadenregulierung der Tierkrankenversicherung (Quelle: DFV-Schadenmanagement), wird die Deutsche Familienversicherung konsequent fortsetzen. Hier wirken Effizienzsteigerungen in den Geschäftsprozessen, die unseren Kundinnen und Kunden Nutzen in Form einer transparenten, schnellen Bearbeitung erbringen, gleichgerichtet mit einer weiteren Reduzierung des Papierverbrauchs, was dem nachhaltigen Ressourceneinsatz dient.

Der Vorstand tritt dafür ein, entsprechend den Grundlinien der Präambel des DCGK in seiner Fassung vom 28.04.2022, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand und die Weiterentwicklung der Deutschen Familienversicherung und ihre nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nachhaltige Unternehmensführung besitzt große Bedeutung für die Deutsche Familienversicherung. Dieses Bekenntnis entspricht auch dem Streben nach Klimaschutz, wie es in dem Papier "Nachhaltigkeitspositionierung" des GDV vom 19.01.2023 für die gesamte Versicherungswirtschaft formuliert ist. Aufbauend auf einem Stakeholder-Dialog und einer Wesentlichkeitsanalyse (siehe nachfolgend) haben wir Nachhaltigkeit entlang von fünf Dimensionen bzw. Säulen definiert:
Die Deutsche Familienversicherung führte im vierten Quartal 2021 erstmalig eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durch, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes als auch der Berichterstattung nach den GRI-Standards entspricht. GRI 102-43 Auf Grundlage von persönlichen Interviews mit Vertretern von Stakeholder-Fokusgruppen wie auch einer Onlinebefragung der Stakeholder-Gruppen Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter GRI 102- 40 wurde ein Verständnis für Wesentlichkeit im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (bzw. des § 289c Abs. 3 HGB) als auch der GRI entwickelt. Ziel war es, von den Stakeholdern eine Rückmeldung zur Wesentlichkeit einzelner Handlungsfelder zu erhalten.
Im Sinne der "doppelten Wesentlichkeit", wie er auch in den ESRS 1 General Principles enthalten ist, werden allein solche Themen Teil dieser Berichterstattung, die (a) hohe Bedeutung für den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens aufweisen sowie die (b) mit der Geschäftstätigkeit der Deutschen Familienversicherung verknüpft sind und hohe Auswirkungen auf die Aspekte nach § 298c Abs. 2 HGB (d.h. Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte und Anti-Korruption) ausüben. Entsprechend des Wortlauts des § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB bezieht sich dieses Wesentlichkeitsverständnis auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken, nicht aber auf nachhaltigkeitsbezogene Chancen.
Die folgende Matrix fasst die Ergebnisse der durchgeführten Stakeholderbefragung zusammen. Den Einschätzungen der Stakeholdergruppen Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die Auffassungen des Managements zur Bedeutung für den Unternehmenserfolg gegenübergestellt. GRI 102-44

Die folgende Tabelle ordnet die fünf Nachhaltigkeitssäulen, die im Wesentlichkeitsprozess als berichtspflichtige Handlungsfelder im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung identifiziert worden sind, GRI 102-47 den Aspekten gem. § 298c Abs. 2 HGB zu.
(basierend auf einer Einschätzung des Managements)
| A spekte nach § 289c HGB |
1 E hrliches und f aires Verhalten |
2 Umwelt und CO2-Neutralität |
3 N achhaltige Kapitalanlage |
4 V erantwortungs v oller Arbeitgeber |
5 Gesellschaftlicher Z usammenhalt |
|---|---|---|---|---|---|
| Umweltbelange | ◊ | ◊ | ◊ | ◊ | |
| A r beitnehmerbelange | ◊ | ◊ | ◊ | ||
| S ozialbelange | ◊ | ◊ | ◊ | ◊ | |
| A chtung der Menschenrechte | ◊ | ◊ | ◊ | ◊ | |
| B ekämpfung von Korruption und Bestechung |
◊ | ◊ | ◊ | ◊ |
Grundsätzlich folgt die Deutsche Familienversicherung dem übergeordneten Managementansatz für Nachhaltigkeit (GRI 103). Die Managementansätze für die wesentlichen Themen sind im Text dieses Berichts gekennzeichnet. Sofern es einen zugehörigen GRI-Aspekt gibt, wird dieser im Text zu einem konkreten wesentlichen Thema ergänzt. Die folgende Überleitung bezieht sich auf die in der Wesentlichkeitsmatrix gezeigten fünf Nachhaltigkeitssäulen der Deutschen Familienversicherung.
| Wesentliches Thema Wa rum ist das Thema wesentlich? | Zugehörige GRI-Aspekte | GRI Standard | |
|---|---|---|---|
| 1 Ehrliches und faires V e rhalten |
Die Deutsche Familienversicherung führt ihre Geschäfte in Überein stimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen unter Beachtung allgemein anerkannter ethischer Grundsätze. Fairness ist ein zentraler Baustein der Unternehmenskultur. Leistung, Ehrlichkeit und ordnungsgemäße Geschäftspraktiken sind auch Bestandteil der schriftlich fixierten Unternehmensleitlinien wie auch eines ergänzend formulierten Verhaltenskodex. Wir wenden hohe Maßstäbe an unser Handeln und an den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern an, um ein hohes Maß an Compliance zu gewährleisten. Die durchgeführte Stakeholderbefragung bestätigt die hohe Bedeutung eines ehrlichen und fairen Verhaltens. |
Managementansatz Ethik und Integrität Korruptionsbekämpfung |
103-1 102-16 205-1 |
| 2 Umwelt und CO2- Ne utralität |
Der globale Klimawandel ist im Wesentlichen das Ergebnis des menschengemachten Treibhauseffektes. Dabei spielen industrielle Emissionen eine tragende Rolle. Versicherungsunternehmen wie auch die gesamte Finanzindustrie können insbesondere eine hohe Bedeu tung gewinnen, wenn sie z.B. dazu beitragen, dass umweltschädliche Aktivitäten versichert oder CO2-schädliche Investitionsprojekte finanziert werden. Hingegen ist der versicherungstechnische Wert schöpfungsprozess von Versicherern nur im vergleichsweise geringen Maße ursächlich für den Treibhauseffekt. Jedoch können auch Versicherungsunternehmen einen Beitrag leisten, indem sie umwelt schädliche Aktivitäten reduzieren und vermeiden oder gar die eigene CO2-Neutralität erreichen. |
Managementansatz Eingesetzte Materialien Energie Biodiversität Emissionen |
103-1 301-1 302-1 304-3b 305-5 |
| 3 Nachhaltige K a pitalanlage |
Wie andere Versicherungsunternehmen auch kann die Deutsche Familienversicherung mittels ihrer Kapitalanlagenpolitik Einfluss auf den Strukturwandel in Richtung einer emissionsärmeren und klima freundlicheren Gesellschaft nehmen. Durch gezieltes Investieren in Unternehmen, Staaten oder Projekte, die die weltweite nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene fördern oder auch mittels spezifischer Ausschlusskriterien kann ein Versicherer als Investor Einfluss auf die Nachhaltigkeit nehmen. |
Managementansatz Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt oder sozialen Faktoren durchlau fen. |
103-1 G4-FS11 |
| 4 V erantwortungs voller Arbeitgeber |
Verantwortungsvolle Personalpolitik ist ein fester Bestandteil einer Unternehmenskultur. Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern die Attraktivität als Arbeitgeber und helfen, die besten Talente zu gewinnen und zu halten. Aspekte wie Chancengleichheit, Familien freundlichkeit, Weiterbildung und Vielfalt sind für die Deutsche Familienversicherung unabdingbar. Die Ergebnisse der im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse durchgeführten Stakeholderbefragung bestätigen die Wesentlichkeit einer verantwortungsvollen Personalpoli tik aus Sicht der Anspruchsgruppen, und zwar nicht allein aus Sicht der befragten Mitarbeiter. |
Managementansatz Beschäftigung Arbeitssicherheit/Gesundheit Aus- und Weiterbildung Diversität und Chancengleichheit Nichtdiskriminierung Kinderarbeit Zwangs- oder Pflichtarbeit Menschenrechte Lokale Gemeinschaften Soziale Bewertung von Lieferan ten |
103-1 401-1 403-1ff. 404-3 405-1 406-1 408-1 409-1 412-3 413-2 414-1 |
| 5 Gesellschaftlicher Zusammenhalt |
Die Deutsche Familienversicherung und die in ihr arbeitenden Menschen sind Teil der Gesellschaft. Der GRI-Standard nimmt Bezug auf so genannte lokale Gemeinschaften, worunter Personen oder Personengruppen verstanden werden, die in einem Gebiet leben und/oder arbeiten, das von den ökonomischen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten einer Organisati on positiv oder negativ betroffen ist. Durch ihr Handeln kann die Deutsche Familienversicherung Einfluss auf den für sehr wichtig gehaltenen gesellschaftlichen Zusammenhalt nehmen, der als ein wesentliches Ziel der Stakeholder identifiziert wurde. Konkret können Programme zur Förderung des Gemeinwesens auf der Grundlage der Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften hierzu einen Beitrag leisten. |
Managementansatz Indirekte ökon. Auswirkungen Lokale Gemeinschaften Parteispenden |
103-1 203-2 413-1 415-1 |
Die Deutsche Familienversicherung bekennt sich zu den 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten 17 SDGs (Sustainability Development Goals) für eine weltweite nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene
| KEINE ARMUT 1899:00 |
2 KING HUNGER 100 |
GESUNDHEIT UND 0 8 WOHLERGEHEN -n/o |
HOCHWERTIGE BILDUNG |
GESCHLECHTER- 5 GLEICHHEIT D |
SAUBERES WASSER 0 UND SANITAR- EINRICHTUNIGEN |
|---|---|---|---|---|---|
| BEZAHLBAREUND SAUDE SE ENERGE -(5)- |
MENSCHENWÜRDIGE 0 ARBEIT UND WIRTSCHAFTS- WACHSTUM 简 |
O INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR 7 |
10 UNISLEICHHEITEN | NACHHALTIGS STADTE UND And Children 合肥色 |
12 KONSUM UND PRODUKTION CT |
| 13 KUNASCHUTZ MASSNAHMEN ZUM 58 |
LEBEN UNTER 14 WASSER |
15 ANLAND | 16 GERECHTIGKETT UND STARKE INSTITUTIONEN 55 |
PARTNER- 17 SCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE 8 |
ZIELE FÜR O NACHHALTIGE ENTWICKLUNG |
Auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse hat die Deutsche Familienversicherung aus diesen Zielen jene ausgewählt, die mit Blick auf das eigene Geschäftsmodell besonders relevant sind bzw. bei denen die Deutsche Familienversicherung – auch im Lichte der vorstehend erläuterten Wesentlichkeitsanalyse – einen größtmöglichen Beitrag leisten kann. Diese fünf SDGs sind:

SDG 3 – Gesundheit und Wohlbefinden: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern, hat sich auch die Deutsche Familienversicherung zum Ziel gesetzt. Dieses Ziel ist eng verknüpft mit den Kernprodukten der Deutschen Familienversicherung, sei es die Krankenzusatz-, Tierkranken- oder die Pflegeversicherung. Die fünf in 2019 publizierten Arbeitsberichte zum Stand der Umsetzung der 17 SDGs verdeutlichen, dass Gesundheit ein Ziel mit herausragender Priorität ist. Die Deutsche Familienversicherung hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels des eigenen Produktportfolios hier einen starken Beitrag zu leisten.

SDG 4 – Hochwertige Bildung: Für die Deutsche Familienversicherung als digitales, innovatives Versicherungsunternehmen spielen Wissen und Bildung eine zentrale Rolle. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen eine wichtige Voraussetzung dar, um das schnell wachsende, von digitalen Prozessen getriebene Geschäft weiterzuentwickeln und optimale Versicherungsprodukte für die Kunden zu schaffen. Damit das Credo "Einfach. Vernünftig." seine volle Wirkung zum Vorteil der Kunden entfaltet, benötigen wir hervorragend ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist das SDG der hochwertigen Bildung für die Deutsche Familienversicherung von zentraler Bedeutung.

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Die Deutsche Familienversicherung will ein verantwortungsvoller Arbeitgeber sein, der respektvoll mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgeht. In der Gemeinsamkeit liegt die Stärke, um die schnell wachsende und innovationsgetrieben Deutsche Familienversicherung weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir durch eine verantwortungsvolle Kapitalanlage Gelder im sachgerechten Umfang dorthin lenken, wo mit ähnlichem Anspruch für eine menschenwürdige Arbeit gesorgt und Wirtschaftswachstum gefördert wird.

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten: Soziale Ungleichheiten zu vermeiden, wo Menschenwürde verletzt und Chancen für die persönliche Entwicklung genommen werden, ist ein wichtiges Ziel der Deutschen Familienversicherung. Derartige Ungleichheiten herrschen weltweit, aber auch vor unserer Haustür, in Deutschland und in Frankfurt am Main, dem Sitz der Deutschen Familienversicherung. Die Deutsche Familienversicherung hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag für mehr Chancengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Der verantwortungsvolle Umgang mit der Natur, deren Ressourcen begrenzt sind, ist ein wichtiges Ziel für die Deutsche Familienversicherung. Hierzu gehört ein effizientes Umwelt- und Ressourcenmanagement, verbunden mit dem Ziel des Klimaschutzes, das wir uns gesetzt haben. Hierzu gehört ebenfalls eine verantwortungsvolle Kapitalanlage, die wir teils an Klimaschutzzielen ausrichten. Dies tun wir aus Respekt vor der unendlich schönen Schöpfung, die uns anvertraut ist, aber auch aus Verantwortung vor künftigen Generationen und vor Mitmenschen in ärmeren Ländern, die am meisten darunter leiden, wenn wir das Klima nicht schützen.
Neben den SDGs der Vereinten Nationen sollen die folgenden weiteren Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen den Nachhaltigkeitsbestrebungen der Deutschen Familienversicherung Orientierung verleihen: Die Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen, die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Charta der Vielfalt des gleichnamigen Berliner Vereins sowie die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI).
Aufgrund der strategischen Bedeutung der Nachhaltigkeit ist dieses Thema bei der Deutschen Familienversicherung unmittelbar auf der Vorstandsebene angesiedelt. GRI 102-20 CEO und CFO erarbeiten gemeinsam die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Die interne und externe Berichterstattung erfolgt unter enger Einbindung der Abteilungen Unternehmenskommunikation und Rechnungswesen.
Für die Umsetzung der einzelnen Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind die zuständigen Abteilungen der Deutschen Familienversicherung verantwortlich, etwa für nachhaltige Produktentwicklung oder für nachhaltige Kapitalanlagen. Ergänzend wurde in 2022 in der Kapitalanlage ein gesondertes Nachhaltigkeitskomitee (Sustainability Board) eingerichtet, dass sich der Themen rund um die Analyse und Beurteilung von Länder- und Emittentenrisiken, Negativliste, Watchlist oder Aggregation externer Daten zu einem DFV-Nachhaltigkeitsscore annimmt. Darüber hinaus führt der Gesamtvorstand der Deutschen Familienversicherung in regelmäßigen Abständen eine Re-Evaluation der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch.
Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Familienversicherung eine verbindliche Orientierung für ihr tägliches verantwortungsvolles Verhalten zu geben, existieren Leitlinien des Vorstands als höchstem Entscheidungsgremiums zum "Handeln und Führen in der Deutschen Familienversicherung", die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. In diesen Leitlinien wird der Claim "Einfach. Vernünftig." in Grundsätze transponiert, die das Handeln nach außen wie auch nach innen bestimmen. GRI 102-14
Ergänzend hat die Deutsche Familienversicherung einen Verhaltenskodex entwickelt, der Geltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzt und der umfassende ethische Maßstäbe entfaltet, einschließlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Verbots von Bestechung und Korruption, des Vorgehens bei Spenden und Sponsoring, der Vermeidung von Interessenkonflikten, der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Arbeitssicherheit, des Schutzes des Unternehmensvermögens und von Geschäfrsgeheimnissen sowie zum Vorgehen und zu Konsequenzen bei Compliance-Verstößen. Auch dieser Kodex wird kontinuierlich aktualisiert, zuletzt im Juli 2022.
Die Leitlinien sowie der Verhaltenskodex sind wichtige Verhaltens- und Ethikkodizes der Deutschen Familienversicherung. GR I 102-16 Bei etwaigen Verstößen ergeben sich Konsequenzen, die sich an der Art und Schwere des Verstoßes orientieren.
Im Folgenden stellen wir dar, inwieweit Zielvereinbarungen und Vergütungen für den Vorstand wie auch für alle Mitarbeit erinnen und Mitarbeiter der Deutschen Familienversicherung am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an langfristigen Zielsetzungen ausgerichtet sind.
Die Vergütungspolitik der Deutschen Familienversicherung steht im Einklang mit den Geschäfts - und Risikostrategien, den Risikomanagementpraktiken und den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenszielen. Indem die Vergütungssysteme keinerlei Anreize für ein risikoreiches Verhalten bieten, tragen sie zur Umsetzung der Geschäftsstrategie bei. Nachhaltigkeitsrisiken sind ein wichtiges Element des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung.
Konkret bedeutete dies etwa in 2021, dass sich aus der Gesamtverantwortung des Vorstands der Deutschen Familienversicherung ableitete, dass die Formulierung und Verabschiedung einer initialen Nachhaltigkeitskonzeption Bestandteil seiner variablen Vergütung war. Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder kann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Zielvereinbarung verknüpft werden, die zum Teil auf Nachhaltigkeitsaspekten beruht. Dieser variable Vergütungsanteil des Vorstands wird jährlich überprüft und bei Bedarf adjustiert.
Mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthält das Vergütungssystem der Deutschen Familienversicherung keine konkrete Verknüpfung der Vergütung mit Nachhaltigkeitsrisiken oder -zielen. Jedoch baut die kommunizierte und gemeinsam verfolgte Geschäftsstrategie auf der Maxime auf, dass das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 steht. Dazu gehört als Anreiz, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein kostenloses Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr angeboten bekommen. GRI 102-35a
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands werden seit dem Geschäftsjahr 2021 im Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ausgewiesen. GRI 102-38
Die Deutsche Familienversicherung hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 2007 eine Position im Versicherungsmarkt erarbeitet, die sich mit einem hohen Grad an Innovation und Zuwendung zu ihren Kundinnen und Kunden zusammenfassen lässt. Der Claim "Einfach. Vernünftig." beschreibt das Bestreben der Deutschen Familienversicherung, ihren Kundinnen und Kunden Produkte auf solchen Wegen verständlich und verfügbar zu machen, dass deren Bedürfnisse nach Sicherheit bestmöglich erfüllt werden. Die durch digitalisierte Geschäftsprozesse ermöglichte "Customer Journey" ist im Branchenvergleich weiterhin ein Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Familienversicherung.
Regelmäßige Kundenumfragen legen Zeugnis von der Bereitschaft der Kunden ab, wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung innovativer Produkte und Prozesse zu geben. GRI 102-44 Insoweit stellt die oben beschriebene Stakeholderbefragung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse, die auch die Stimme der Kundinnen und Kunden einband, einen logischen Schritt dar.

Darüber hinaus erhält die Deutsche Familienversicherung regelmäßig Rückmeldungen durch unabhängige Organisationen, die im Verbraucherinteresse Produkte testen und vergleichen. Beispielsweise hat die Stiftung Warentest im Juni 2022 das Produkt ZahnSchutz Exklusiv 100 unseres Kerngeschäftsfeldes Zahnzusatzversicherungen mit der Note sehr gut (0,5) zum siebten Mal in Folge als Testsieger gekürt.

Ebenfalls erneuter Testsieger bei Stiftung Warentest wurde im September 2022 unser DFV-HaftpflichtSchutz, der sich im Test mit 363 Familientarifen mit Privathaftpflichtschutz überzeugte.
Ehrliches und faires Verhalten kann man unter dem fast konkreter wirkenden Begriff der "Verlässlichkeit" subsummieren. Und tatsächlich ist Verlässlichkeit das Gebot jedes wirtschaftlichen Handelns. Dies gilt sowohl nach innen als auch nach außen. Beides liegt auf der Hand. Als Versicherer müssen wir zu unserem Leistungsversprechen stehen, weil der Kunde sich umgekehrt darauf verlässt. Der Kunde kauft also Verlässlichkeit. Als Arbeitgeber hat die Verlässlichkeit unmittelbare Auswirkungen auf die Führungsprinzipien, die in einem Unternehmen gelten sollten. Entscheidungsfreiheiten und Kompetenzen hängen in ihrem Umfang entscheidend davon ab, ob sich derjenige, der sich auf diese Freiheiten beruft, auch dann auf seinen Arbeitgeber verlassen kann, wenn die Entscheidung einmal nur vertretbar oder vielleicht sogar falsch war. Ohne Verlässlichkeit kann weder Entscheidungsfreude im Unternehmen noch eine dauerhafte Kundenbindung verlangt werden. Deswegen stehen wir zu unserem Wort und zu den Versicherungsbedingungen, und sind diese einmal nicht eindeutig, so gilt der Grundsatz, dass wir im Zweifel im Interesse des Kunden regulieren. GRI 102-16
Allerdings gehört zur Verlässlichkeit auch, alles das, was nicht von der erwartbaren Verlässlichkeit erfasst wird, auch anders zu behandeln. Nur so kann Verlässlichkeit zum Handlungsmaßstab werden. Die Führungsgrundsätze der Deutschen Familienversicherung geben gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten eine verlässliche Leitlinie. GR I 205-1 Die Verständlichkeit unserer Versicherungsprodukte und die Testergebnisse bekannter Rating-Einrichtungen sollen dem Kunden erlauben, sich auf uns ohne nähere Prüfung zu verlassen. Dies gilt für alle Versicherungsaktivitäten der Deutschen Familienversicherung.
Im Sinne der delegierten Rechtsverordnung vom 06.07.2021 zur Taxonomie-Verordnung hat die Deutsche Familienversicherung einen Prozess etabliert, um Taxonomie-fähige Versicherungsaktivitäten zu identifizieren und um zu überprüfen, ob ein wesentlicher positiver Beitrag geleistet sowie ob kein negativer Beitrag auf eines der anderen Umweltziele ("do no significant harm") ausgeübt wird. Im Sinne von Anhang II der delegierten Verordnung können die von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Nicht-Lebensversicherungs-Sparten grundsätzlich Taxonomie-konform sein, sofern die Sparten in Zusammenhang mit den versicherten Gefahren Temperatur, Wind, Wasser und Erdmasse stehen. Da sic h die Deckungen der Deutschen Familienversicherung jedoch weit überwiegend auf Personenschäden beziehen, sind die genannten versicherten Gefahren in der Gesamtsicht irrelevant. Somit ist der Anteil der Prämieneinnahmen, welche als Taxonomie-konform im Sinne von Anhang II der delegierten Verordnung zu publizieren sind, unwesentlich, so dass eine Publikation an dieser Stelle unterbleibt.
Die Deutsche Familienversicherung betreibt als in Frankfurt am Main beheimatetes Versicherungsunternehmen keine eigenen Maßnahmen zur Renaturierung von Lebensräumen. Jedoch engagiert sich das Unternehmen als förderndes Mitglied in der Deutschen Wildtier Stiftung, Hamburg, eine nach unternehmerischen Prinzipien geführte, private gemeinnützige Stiftung, die die heimischen Wildtiere und ihre Lebensräume fördert und schützt. Zu den Zielen der Stiftung gehört unter anderem weiterhin, Menschen für die Schönheit und Einzigartigkeit der heimischen Wildtiere zu faszinieren und zu begeistern und der Naturentfremdung entgegenwirken, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen als den Verantwortlichen von morgen.
Ebenfalls engagiert sich die Deutsche Familienversicherung als förderndes Mitglied im NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., Berlin. Gegründet 1899 von Lina Hähnle als "Bund für Vogelschutz", kümmern sich die NABU-Aktiven bundesweit um den praktischen Arten- und Biotopschutz und leisten einen Beitrag für Artenvielfalt und für den Schutz intakter Lebensräume, für gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und den schonenden Umgang mit den endlichen Ressourcen.
Schließlich zielen die 2021 erstmals erfolgten und 2022 erneut durchgeführten Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der CO2-Emissionen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird, auf eine Unterstützung der regionalen Waldwirtschaft, was ebenso einen Beitrag zum Schutz und zur Renaturierung von Lebensräumen leistet. Hier arbeitet die Deutsche Familienversicherung 2022 mit der Greenkeeper GmbH, München, zusammen, ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen, das unter anderem Mitglied des 1 % for the Planet® Clubs ist. GRI 304-3b
Der Beitrag, den wir als Versicherungsunternehmen zur Reduzierung der Treibhaus-Emissionen leisten können, ist geschäftsartentypisch gering. Gleichwohl wollen wir mit den Ressourcen verantwortungsvoll umgehen, weshalb die Treibhausemissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Gegenstand eines Monitorings sind. Direkte Emissionen (Scope 1) umfassen bei uns jene Treibhausemissionen, die direkt in der Organisation anfallen, etwa durch Klimaanlagen. Über einen firmeneigenen Fuhrpark verfügt die Deutsche Familienversicherung nicht. Indirekte energiebezogene Emissionen (Scope 2) entstehen durch die Bereitstellung von Energie außerhalb der Organisation durch Energieversorgungsunternehmen, d.h. Strom und Gas.
Schließlich umfassen die sonstigen indirekten Treibhausemissionen (Scope 3) jene Tätigkeiten der Organisation, die aus der Inanspruchnahme von Produkten und Dienstleistungen entstehen, einschließlich der Mobilität. Das GHG-Protokoll unterscheidet gemäß dem "GHG Protocol Scope 3 Standard (Corporate Value Chain Accounting and Reporting Standard)" 15 Kategorien von Scope 3-Emissionen. Wir haben alle 15 Kategorien dieses Standards auf Relevanz geprüft und erachten fünf dieser Kategorien für relevant für die Deutsche Familienversicherung. Für vier dieser relevanten Kategorien ("Purchased goods and services", "Waste generated in operations", "Employee commuting", "Investments") messen wir im Rahmen eines mindestens jährlichen Monitoring die Emissionen.
Den größten Umfang an Scope 3-Emissionen nehmen bei der Deutschen Familienversicherung die Kapitalanlagen ("Investments") ein. Die Anfahrten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Geschäftsräume ein ("Employee commuting") sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Pandemie-bedingt in hohem Maße entfallen. Bereits vor dem Auftreten von Covid-19 galt jedoch der weiter bestehende Grundsatz, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein kostenloses Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr angeboten bekommen. GRI 305-5
Wir hatten uns frühzeitig das Ziel gesetzt, im Jahr 2021 die CO2-Gesamtemissionen von Scope 1 und 2 per Kompensationszertifikat auszugleichen. Hierzu erfolgte im Geschäftsjahr 2021 eine Zertifizierung nach dem internationalen Standard PAS 2060:2014 "Spezifikation zum Nachweis der CO2-Neutralität". Auch in 2022 ermittelte die Deutsche Familienversicherung die Gesamtemissionen, die (vor Berücksichtigung einer Reserve) insgesamt 100,367 Tonnen CO2-Äquivalente (t CO2e) betrug. Die Aufteilung der Gesamtemissionen auf die verschiedenen Kategorien bzw. Posten zeigt die folgende Tabelle. Dabei wurde mit Blick auf die eingesetzten Materialien GRI 301-1 berücksichtigt, dass die Deutsche Familienversicherung Papierarten verwendet, die mindestens dem ECF-Standard (EU Ecolabel certified product, chlorarm gebleicht) entsprechen. In die Berechnung des Energieverbrauchs GRI 302-1 floss ein, dass die Deutsche Familienversicherung ausschließlich Ökostrom nutzt, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Die Berechnung der Gesamtemissionen (Treibhausgasbilanz) wurde mit Hilfe von Eco Cockpit durchgeführt, eine durch die Landesenergieagentur Hessen im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen angebotene Methodik. Da die Jahreswerte 2022 zu Berichtsschluss noch nicht vorlagen, wurden die Verbrauchswerte des Vorjahres zugrundegelegt.
| K a tegorie | P osten | C O2-Äquivalente |
|---|---|---|
| Heizbedarf | 42,009 t CO2e | |
| Stromverbrauch | 0,000 t CO2e | |
| Grunddaten | Wasserverbrauch | 0,092 t CO2e |
| Müllentsorgung | 45,875 t CO2e | |
| L okale Mobilität | Fuhrpark | 0,00 t CO2e |
| Eingekaufte Güter | Papier | 12,391 t CO2e |
| Ge samtemissionen | 100,367 t CO2e | |
| C O2-Reduktionszertifikate zwecks Kompensation ve rursachter Emissionen |
-106,000 t CO2e | |
| Sa ldo Gesamtemissionen zu Kompensation | ~ 0,000 t CO2e |
Auf Basis der Erkenntnisse aus der Treibhausgasbilanz beabsichtigt die Deutsche Familienversicherung, ihre Gesamtemissionen durch gezielte Maßnahmen weiter zu reduzieren. Zum Zwecke der unmittelbaren Erreichung der CO2-Neutralität erwarb die Deutsche Familienversicherung auch im Jahre 2022 CO2-Reduktionszertifikate mit Bezug zu regionalen deutschen Wäldern, die die tatsächlich verursachten Emissionen vollständig kompensieren.
Die Deutsche Familienversicherung gehört laut dem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am 10.11.2021 publizierten "Nachhaltigkeitsbericht 2021" zur ersten Gruppe deutscher Versicherer, die die Neutralität (Scope 1 und Scope 2) bereits 2021 erreichten. Die CO2-Emissionen je Vollzeitkraft (FTE) lagen 2022 bei der Deutsche Familienversicherung mit 0,55 t CO2 um 39 % (2021: um 37 %) unter dem vom GDV für 2020 ermittelten Branchendurchschnitt deutscher Versicherer von 0,89 t CO2 (Quelle: GDV, Nachhaltigkeitsbericht 2021, S. 15). Im Jahr 2021 erhöhte sich der Branchendurchschnitt deutscher Versicherer bezogen auf diese Kennzahl hingegen wieder leicht auf 0,90 t CO2 (Quelle: GDV, Nachhaltigkeitsbericht 2022, S. 23).

Konkrete CO2-bezogenen Ziele für das Geschäftsjahr 2023 betreffen:
Die Deutsche Familienversicherung kann, gemeinsam mit anderen Investoren, Einfluss auf den Strukturwandel in Richtung einer emissionsärmeren und klimafreundlicheren Gesellschaft nehmen. Die Nachhaltigkeitssäule Kapitalanlage besitzt aus Sicht der Deutschen Familienversicherung daher eine herausragende Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns auch im Zuge der eingeleiteten Professionalisierung des Kapitalanlagenmanagements fokussiert den Nachhaltigkeitsrisiken zu.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" (vom 20.12.2019, geändert am 01.10.2021) den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Mit der Veröffentlichung des Merkblatts verknüpft die BaFin die Erwartung, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung auch mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dies dokumentieren. Dabei sind die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation wesentlicher Risiken – im Falle der Deutschen Familienversicherung sind dies im Wesentlichen die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) – weiterhin in jedem Fall zu beachten. Die Deutsche Familienversicherung hat die Nachhaltigkeitsrisiken unter Beachtung des BaFin-Merkblatts analysiert und in einen Bezug zu den etablierten Prozessen im Unternehmen gebracht. Wesentliche Risiken einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken werden im Risikomanagementsystem der Deutschen Familienversicherung aktiv gesteuert. In der Kapitalanlage erfolgt eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken über die Definition von Ausschlusskriterien, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Den Entscheidungsprozessen in der Kapitalanlage liegt zunächst die Geschäftsstrategie der Deutschen Familienversicherung im Zusammenhang mit der Risikostrategie zugrunde. Die Festlegungen hinsichtlich insbesondere des Risikogehalts, der Zusammensetzung und der Diversifikation konkretisieren sich in einer Strategischen Asset Allocation (SAA) für die Anlageportfolien. Bei der Deutschen Familienversicherung werden SAAs separat auf der Ebene von Sicherungsvermögen und freiem Vermögen bestimmt. Dabei finden Nachhaltigkeitsrisiken durch eine explizite Vorgabe mittels Anlagerichtlinien Berücksichtigung, welche bei Asset Manager und KVG in Form einer Negativliste hinterlegt sind. Hierdurch sollen einerseits Beiträge zur Weiterentwicklung des Unternehmens insgesamt geleistet und andererseits Möglichkeiten einer Optimierung des Rendite-Risiko-Profils ausgeschöpft werden. Diese Möglichkeiten hob auch die am 13.04.2021 vom GDV publizierte Analyse "Auswirkungen von ESG-Konzepten und nachhaltigen Investments auf das Rendite-Risiko-Profil von Kapitalanlagen" hervor. Insbesondere im Bereich der globalen Aktienanlage erwirbt die Deutsche Familienversicherung zunehmend nachhaltig anlegende Produkte.
Die Deutsche Familienversicherung berücksichtigt in der Kapitalanlage generelle Nachhaltigkeitskriterien. Bei allen Investitionsentscheidungen kommen Mindestanforderungen zum Tragen, die auf normenbasierten Aspekten (etwa Verstöße geben die Prinzipien des UN-Global Compact), ethischen Aspekten (etwa Produktion von Antipersonenminen) oder ökologischer Aspekte (etwa hoher Anteil der Kohle an der Energieerzeugung) beruhen. Kapitalanlagen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, werden aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen bzw. desinvestiert. Ein konkreter Prozentsatz der eigenen Kapitalanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen haben, liegt hingegen nicht vor. GRI G4-FS11
In der Kapitalanlage arbeitet die Deutsche Familienversicherung mit MainFirst als externem Asset Manager zusammen. MainFirst ist Unterzeichner der Principles of Responsible Investing (PRI), die von der UNEP Finance Initiative und dem UN-Global Compact gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe institutioneller Investoren entwickelt wurden.
Definierte Ausschlusskriterien sollen gewährleisten, dass die Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung mit den Prinzipien des UN-Global Compact sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übereinstimmen, welche auf ein erhöhtes Umweltbewusstsein, auf soziale Gerechtigkeit und die Einhaltung von Menschenrechten sowie auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung abzielen.
Konkret schließt die Deutsche Familienversicherung, angelehnt an das gemeinsame Konzept des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), im Rahmen des Investmentprozesses solche Kapitalanlagen in Unternehmen (in Form von Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren) aus, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Bei Kapitalanlagen in Staaten und Gebietskörperschaften werden solche Investments ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit der Einschränkung elementarer Bürgerrechte oder -freiheiten, mit erhöhter Korruption oder mit einer Verleugnung des Klimawandels in Verbindung stehen. Die konkreten Ausschlusskriterien ermittelt die Deutsche Familienversicherung beispielsweise aus einem unzureichenden Scoring nach dem Freedom House Index.
Auch bei Kapitalanlagen in Fonds (ETFs oder Publikumsfonds) berücksichtigt die Deutsche Familienversicherung Nachhaltigkeitsaspekte. In der Regel besteht keine Möglichkeit, Einfluss auf die Anlagerichtlinien zu nehmen. Für die Deutsche Familienversicherung ist dann entscheidend, ob ein Fonds eine möglichst hohe Übereinstimmung mit eigenen Nachhaltigkeitskriterien aufweist und die Produktanbieter ihrerseits entsprechende Kriterien überprüfbar ein- und umsetzen. Dies wird initial und anschließend regelmäßig kritisch geprüft. Eine Nichtberücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien führt zum Ausschluss des Produktinitiators.
Bei der Investition in Immobilien, sei es direkt oder über Fondsanteile, zielt die Deutsche Familienversicherung insbesondere auf als nachhaltig eingestufte Immobilien ab. Hierzu gehören nach Ansicht der Deutschen Familienversicherung solche Immobilien, die explizit als nachhaltig durch angesehene Marktteilnehmer zertifiziert sind.
In Einklang mit Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) und der delegierten Rechtsverordnung vom 06.07.2021 zur Taxonomie-Verordnung hat die Deutsche Familienversicherung in 2021 erstmals eine Betroffenheitsanalyse (Taxonomie-Eligibility) für den Kapitalanlagenbestand durchgeführt. Hierbei wurden sämtliche (direkte und indirekte) Kapitalanlagen betrachtet und hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit im Sinne des Taxonomie-Verordnung untersucht. Grundsätzlich hat eine Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Aktivität Taxonomie-fähig und im Sinne der FAQ vom 20.12.2021 zu berücksichtigen ist, auf Basis belastbarer Daten zu erfolgen. Diese liegen aktuell noch nicht vor. Daher wird, ausgehend von den Kapitalanlagen ohne Kasse- und kasseähnliche Positionen, wie folgt vorgegangen:
Im Einklang mit Anhang X der delegierten Verordnung vom 06.07.2021 errechnet die Deutsche Familienversicherung zum Stichtag 31.12.2022 folgende "Taxonomie-Eligibility" Kennzahlen auf die Kapitalanlagen gemäß Konzernbilanz (Quelle: Helaba Invest; Durchsicht der ETF-Aktien- und Rentenpositionen mittels Bloomberg sowie der Immobilienfonds mittels eReporting). Ferner wurden berichtete Kennzahlen der Unternehmen aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten entnommen, um den Anteil der "Taxonomie-Eligibility" pro Einzelunternehmen zu bestimmen. Der restliche Anteil wurde der Kategorie "Nicht-Taxonomie-eligible Investments" zugeordnet. Titel ohne verfügbare Berichte bzw. fehlende Kennzahlen "Taxonomie-Eligibility" wurden in der Kategorie "Investments in Unternehmen, die keine nichtfinanzielle Erklärung erstellen" zusammengefasst. Hierbei wurde eine Überprüfung der verwendeten Daten nach der Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 06.10.2022 (2022/C 385/01) mit positivem Ergebnis durchgeführt.
| Ta xonomie-Kennzahlen be zogen auf Kapitalanlagen |
Ze itwert 31.12.2022 (in T€) |
A nteil an den Ge samtinvestments |
Erläuterungen |
|---|---|---|---|
| Ge samtkapitalanlagen zum 31.12.2022 |
180.386 | 100,0% | Ge samtkapitalanlagen inkl. Liquiditätspositionen |
| Staatsanleihen und Anleihen von staatsnahen Unterneh men |
66.016 | 36,6% | Anteil der nicht im Zähler und Nenner berücksichtigten Risikopositionen (Staaten, staatsnah, supranationale Emittenten) an den Gesamtkapitalanlagen inkl Staatsanleihen mit Social/Sustainable Bond-Status |
| andere, nicht Taxonomie relevante Kapitalanlagen |
644 | 0,4% | Kassepositionen in ETFs; |
| B e reinigte Basis der Kapital a nlagen |
113.726 | Entspricht den um die Staatsanleihen und um andere nicht Taxonomie-relevante Anlagen bereinigten K a pitalanlagen, gemäß Art. 7 Taxonomie-Verordnung |
|
| davon: Taxonomie eligible Investments |
37.000 | 32,5% | Anteil der Risikopositionen bei Taxonomie-eligible Wirtschaftsaktivitäten an den bereinigten Kapitalanla gen; betrifft Immobilienfonds |
| davon: Anlagen in Green Bonds |
17.581 | 15.5% | Anteil der Positionen in Green Bonds |
| davon: Nicht-Taxonomie eligible Investments |
8.733 | 7,7% | Anteil der Risikopositionen bei nicht Taxonomie eligible Wirtschaftsaktivitäten an den bereinigten Kapitalanlagen |
| davon: Investments in Unternehmen, die keine nichtfinanzielle Erklärung erstellen |
50.411 | 44,3% | Anteil der nicht im Zähler berücksichtigten Risikoposi tionen, die nicht zur Veröffentlichung einer nichtfinan ziellen Erklärung verpflichtet sind, an den Kapitalanla gen, z.B. globale Unternehmen sowie Unternehmen unterhalb europäischer Größenschwellen |
| davon: Derivate am Gesamtvermögen |
0 | 0,0% | Anteil der nicht im Zähler berücksichtigten Derivate an den Kapitalanlagen |
Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich der Anteil der Taxonomie-eligible Investments von 23,0 % (31.12.2021) auf 32,5 % (31.12.2022). Unter Berücksichtigung von Green Bonds steigt diese Quote auf 48,0 %. In 2021 wurde auf freiwilliger Basis ein zusätzliches qualitatives Screening durchgeführt. Der letztjährige ermittelte Anteil von 46,2 % an Taxonomie-eligible Investments deckt sich nahezu mit dem Anteil von 48,0 %. Da die aktuelle Berechnung der Taxonomie-eligible Investments nach heutiger Praxis in großen Teilen dem zuvor freiwilligen Verfahren entspricht, wird auf die zusätzlichen freiwillige n Angaben verzichtet.
Soll es gelingen, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unser Unternehmen weiter gewinnen und halten, muss deren Förderung und Weiterentwicklung eine wichtige Bedeutung zukommen. Im Fokus stehen bei uns motivierte, engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Voraussetzung dafür sind, dass die Deutsche Familienversicherung ihren erfolgreichen Wachstumskurs weiterfolgen kann. Darum sind Arbeitnehmerbelange von sehr hoher Bedeutung für die Deutsche Familienversicherung. In jährlich mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführten Beurteilungsgesprächen steht neben der Beurteilung der Leistung auch die berufliche Weiterentwicklung auf der Agenda. GRI 404-3
Hingegen beschränken sich Themen des Arbeitsschutzes wie Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen bei der Deutschen Familienversicherung geschäftstypisch grundsätzlich weitestgehend auf Wegeunfälle bei der Anfahrt zum Unternehmen. GRI 403-9, GRI 403-10 Im Lichte der Covid-19 Pandemie, beginnend in 2020, entschied sich die Deutsche Familienversicherung kurzfristig zu einer (mit wenigen Ausnahmen) flächendeckenden Homeoffice-Tätigkeit während der Lockdowns, um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und den Betriebsablauf sicherzustellen. Diese betrieblichen ad hoc-Maßnahmen zum Gesundheitsschutz haben sich als sehr erfolgreich erwiesen, auch weil sich das hohe Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigte. Dazu gehört auch, dass wir ab April 2021 auf Kosten des Unternehmens einen täglichen Coronatest vor Betreten der Geschäftsräume durch all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen ließen, alternativ der Nachweis einer vollständigen Impfung. Ab November 2021 präzisierten wir diese Regelung dahingehend, dass das Betreten des Geschäftsgebäudes den Nachweis einer vollständigen Covid-19 Impfung oder einer Genesung voraussetzte. Schließlich hoben wir die Corona-Regelungen im Mai 2022 wieder auf, wiesen zugleich jedoch darauf hin, dass im Zweifel die Maske zu tragen sowie Abstände und Hygiene-Regeln einzuhalten sind. All dies dient dem Gesundheitsschutz. In regelmäßigen internen Kommunikationen wurden und werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierüber informiert. GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-4, GRI 403-6, GRI 403-7, GRI 403-8
Im Einklang mit SDG 4 – Hochwertige Bildung sieht die Deutsche Familienversicherung die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtiges Ziel an. Gerade für ein von digitalen Geschäftsprozessen und von Innovation geprägtes Unternehmen besitzt Wissen und Bildung einen zentralen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund förderten wir im Jahr 2022 unter anderem folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen:
Mit dem Ziel, Führungskräftenachwuchs frühzeitig zu entwickeln, hat die Deutsche Familienversicherung im Geschäftsjahr 2022 erneut einen Nachwuchsführungskreis gebildet. In einer Abfolge von Schulungen, Vorträgen und Diskussionen mit Führungskräften wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen späterer Führungsaufgaben vorbereitet. Weiterhin beschäftigt die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Werkstudentinnen und Werkstudenten, um auch hier einen Beitrag zur Qualifizierung und Weiterentwicklung junger Menschen zu leisten. Zum Stichtag 31.12.2022 waren sechs Werkstudentinnen und Werkstudenten und ein Praktikant im Hause der Deutschen Familienversicherung tätig.
Die Säule "Verantwortungsvoller Arbeitgeber" enthält neben den rein arbeitnehmerbezogenen Belangen auch solche Belange, bei denen das Unternehmen in die Gesellschaft hineinwirkt und durch sein Tun oder Unterlassen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung nehmen kann, etwa in Fragen der Menschenrechte oder mit Blick auf soziale Aspekte entlang der Lieferkette. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte. Ebenso treten wir ein für Chancengleichheit bei der Einstellung und Beschäftigung und zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Vielfalt macht die Deutsche Familienversicherung reicher, einschließlich Geschlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung oder weiterer durch das Gesetz geschützter Merkmale. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Leitung des obersten Kontrollorgans der Deutschen Familienversicherung erstmals in die Hände einer Frau als Aufsichtsratsvorsitzenden gegeben. GRI 405-1 Die Achtung der Menschenrechte ein Grundpfeiler unseres Handelns im Unternehmen. Bei der Umsetzung dieser Werte kommt unseren Führungskräften eine hervorgehobene Bedeutung zu. Im Geschäfts jahr 2022 wurde ein Diskriminierungsvorfall gemeldet, was in einer unmittelbar Abhilfe schaffenden Maßnahme resultierte. GR I 406-1
Investitionsvereinbarungen, bei denen die Deutsche Familienversicherung eine Prüfung in Bezug auf Menschenrechtsaspekte und/oder soziale Aspekte durchführt, beschränken sich im Wesentlichen auf die Kapitalanlagen, weshalb wir auf die entsprechenden Ausführungen in der Säule "Nachhaltige Kapitalanlage" verweisen. GRI 412-3 Dies betrifft ebenfalls Risiken für Vorfälle mit Kinderarbeit GRI 408-1, Risiken für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit GRI 409-1sowie Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potentiellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften GRI 413-2. Eine Bewertung bestehender und neuer Lieferanten nach sozialen Kriterien bezieht sich bei der Deutschen Familienversicherung im Wesentlichen auf Rückversicherungsunternehmen. Auf der Grundlage langfristiger Beziehungen der ausgewählten Rückversicherungspartner informieren wir uns darüber, dass dort Nachhaltigkeitskriterien über die Wertschöpfungskette hinweg eingehalten werden. GRI 414-1
Mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt verhält es sich ähnlich wie mit der Schonung der Umwelt. Wenn wir uns nur beklagen und zur Lösung des Problems auf die Politik verweisen, besteht die Gefahr, dass sich in einer Gesellschaft Strömungen bahnbrechen, an denen wir nicht interessiert sein können. Deshalb geht die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes beim Individuum und beim einzelnen Unternehmen los. Die Deutsche Familienversicherung beschäftigt rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Anzahl von Mitgliedern der Gesellschaft erlaubt es uns einen Einfluss zu nehmen, der bereits per se über dem Durchschnitt anderer Akteure, das heißt kleinerer Unternehmen, liegt. Deshalb müssen der Vorstand und alle Führungskräfte des Unternehmens mit gutem Beispiel vorangehen. Im Ergebnis bedeutet das, dass wir keinerlei einer Spaltung Anlass gebende Verhaltungsweise tolerieren, und sei es auch nur durch das Tragen politischer Symbole.
Auch mit den vielen Flüchtlingen aus der Ukraine zeigen wir uns solidarisch, weshalb wir die Flüchtlingsarbeit der Hamburger Hauptkirche St. Petri in 2022 mit einer Geldspende unterstützten. Ebenfalls spendeten wir im Geschäftsjahr 2022 einen Betrag an den Kreisverband Frankfurt am Main der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. GRI 415-1
Die Deutsche Familienversicherung konnte gegründet werden, weil es in Deutschland keine Reglementierungen gibt, wie man sich wirtschaftlich betätigen darf. Das ist Ausdruck unserer freiheitlichen Wirtschaftsverfassung, die sich in der Ausprägung der sozialen Marktwirtschaft auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Deshalb muss auch im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Stellung des Arbeitgebers diesen Kriterien gerecht werden. GRI 203-2
Weil uns das nicht reicht, unterstützen wir regional die geplante Konferenz "Frankfurt Next Generation – wir entwerfen und gestalten unsere Zukunft" der Polytechnischen Gesellschaft e.V., Frankfurt am Main. Deren Ziel ist es, eine Vision zu entwickeln, wie eine nachhaltige sozial-ökologische Stadt Frankfurt aussehen kann, die bestehende Zielkonflikte zwischen den Feldern Soziales, Ökonomie und Ökologie auflöst. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses soll "Frankfurt Next Generation" zugleich
Für die Deutsche Familienversicherung bedeutet die Unterstützung des Prozesses "Frankfurt – Next Generation", dass sie sich regional am Sitz der Gesellschaft für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen kann, gemeinsam mit anderen Akteursgruppen der Zivilgesellschaft. Dazu gehören für die Deutsche Familienversicherung natürlich auch – nomen est omen – Familien, die eine zentrale Rolle im Sozialgefüge unserer Gesellschaft spielen. GRI 203-2, GRI 413-1
Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate-Governance-Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.
Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsbewusste, transparente und auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Überwachung. Corporate Governance in diesem Sinne ist für die Deutsche Familienversicherung eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und begründet das Vertrauen der Versicherungsnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktionäre in das Unternehmen.
Die Deutsche Familienversicherung unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft unter anderem den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechtes ist das duale Führungssystem, best ehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Dem Vorstand obliegt dabei die Führung, Leitung und Ausrichtung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, die Festlegung deren Vergütung sowie die Beratung und Überwachung des Vorstands. Beide Organe arbeiten bei der Deutschen Familienversicherung vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammen.
Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung bestand im Geschäftsjahr 2022 ab März 2022 aus drei Mitgliedern (zuvor vier Mitglieder). Er bestimmt die Geschäftspolitik und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zuständig. Die Arbeitsweise des Vorstands ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2022 aus fünf Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass eine umfassende qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands möglich ist. Dies setzt voraus, dass im Aufsichtsrat dem Risikoprofil der Gesellschaft entsprechende Kenntnisse mindestens in den Bereichen Kapitalanlage, Versicherungstechnik, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorhanden sind. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.
Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile fordern, annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewären.
Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder dem Konzern zustehen, für sich oder Dritte nutzen.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind verpflichtet, etwaige Interessenkollisionen dem Aufsichtsrat zu melden.
Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre der Deutschen Familienversicherung ihre Rechte aus. Alle ausgegebenen Aktien der Deutschen Familienversicherung sind auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme.
Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres stattfindet, nimmt alle ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie entscheidet im Wesentlichen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, über einen etwaigen Bilanzgewinn, über die Billigung des Vergütungssystems des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Aufsichtsratsvergütung, über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen der Gesellschaft.
Die Aufsichtsratsvorsitzende oder ein von ihr bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied führt den Vorsitz in der Hauptversammlung.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine höhere Mehrheit erforderlich ist.
Die Rechnungslegung des Konzernabschlusses der Deutschen Familienversicherung inklusive ihrer Tochterunternehmen (Unternehmensverbund) erfolgt gemäß § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Deutschen Familienversicherung wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) und des Handelsgesetzbuches (HGB), erstellt.
Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung bestellt und der Aufsichtsrat erteilte dem Abschlussprüfer im Anschluss den Prüfungsauftrag. Der Aufsichtsrat überwacht über den Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung einschließlich der Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz der Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG sowie den Konzernabschluss des Unternehmensverbundes.
Für die Deutsche Familienversicherung hat eine transparente Unternehmensführung und eine offene Kommunikation stets einen hohen Stellenwert. Dies gilt umso mehr für ein börsennotiertes Unternehmen, weil eine zeitnahe, einheitliche und umfassende Information und Kommunikation das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit stärkt.
Bei der Veröffentlichung von Informationen folgt der Vorstand daher den Grundsätzen von Transparenz, Offenheit und Verständlichkeit sowie Unverzüglichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre und Investoren.
Im Rahmen der Investor Relations werden alle wesentlichen Informationen zur Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle relevanten Mitteilungen wie Presse-, Ad-hoc-, Stimmrechts- und Directors` Dealings-Mitteilungen sowie Finanzberichte und der Finanzkalender veröffentlicht.
Die weitere Berichterstattung über die Geschäftsergebnisse erfolgt über den Geschäftsbericht, Zwischenmitteilungen und unterjährige Finanzberichte. Zusätzlich führt der Vorstand eine intensive Finanzkommunikation mit den relevanten Marktteilnehmern auf Konferenzen und Roadshows im In- und Ausland.
Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich der Vorstand verpflichtet, einmal pro Quartal über die geschäftlichen Ergebnisse ebenso zu berichten wie darüber, was an Herausforderungen ansteht.
Börsennotierte Aktiengesellschaften haben eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung folgen den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex".
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung haben im März 2023 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Abs. 1 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DFV Deutsche Familienversicherung AG erklären, dass die Deutsche Familienversicherung den Empfehlungen des Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) mit folgenden Abweichungen entsprechen wird:
Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil über 60 % der Anteile in den Händen des Gründers und von Altgesellschaftern liegen und diese unabhängig von der Hauptversammlung die Entscheidung über ein Übernahmeangebot treffen werden.
Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung insofern nicht, als dass die Vorgehensweise bei der langfristigen Nachfolgeplanung als unternehmensinterne Angelegenheit nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben wird.
Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, da die Gesellschaft kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzungdes Aufsichtsrats verfolgt. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Gesellschaft fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch aller übrigen Positionen der Gesellschaft allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht. Insofern orientiert sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung an einem grundlegenden Anforderungsprofil, bei dem die fachliche Qualifikation und Kompetenz, Branchenkenntnis und die gesetzlichen Vorgaben, auch bei den eigenen Vertretern der wesentlichen Anteilsstämme, im Vordergrund stehen.
Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht.
Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die wesentlichen Anteilsstämme durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat repräsentiert werden.
Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite zugänglich machen.
Zwar hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben; er hat sich jedoch dazu entschlossen, diese nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, weil die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ein rein unternehmensinternes Dokument ist.
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Bildung eines Nominierungsausschusses aufgrund der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.
Im Vergütungssystem soll u.a. festgelegt werden, wie sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt und welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung insoweit nicht, als im Vergütungssystem kein Verfahren zur Bestimmung des "wie" der Fixierung der Vergütung der Vorstandsmitglieder definiert wird. Die Entwicklung des Unternehmens ist aus Sicht der Gesellschaft noch nicht so ausgereift, dass die feste Definition eines solchen Verfahrens sachgerecht wäre. Dennoch wird der Aufsichtsrat für jeden Teil der variablen Vergütung Werte festlegen, die einer Zielerreichung von Zielen von 100 % entspricht. Aus den vorgenannten Gründen bezieht sich die Angabe zu den relativen Anteilen der Vergütungskomponenten nicht auf die Ziel-Gesamtvergütung, sondern auf die Gesamt-Maximalvergütung.
Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, da sie der Auffassung ist, dass diese Empfehlung für die Gesellschaft als kleines und dynamisch wachsendes Unternehmen nicht sachgerecht ist und darüber hinaus auch nicht erforderlich erscheint, um zu gewährleisten, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder in jedem Fall angemessen ist.
Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht. Der Aufsichtsrat berücksichtigt für die Frage, welche Vergütung für die Vorstandsmitglieder angemessen ist, nicht das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch nicht in der zeitlichen Entwicklung. Der Aufsichtsrat legt dementsprechend für den Vergleich auch nicht fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Die entsprechende Kodex-Empfehlung erscheint wenig praktikabel und darüber hinaus auch nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder in jedem Fall angemessen ist.
Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die Gesellschaft vorstandsindividuelle Ziele nicht für sachgerecht hält. Ziele gelten insgesamt für den Vorstand als Kollegialorgan.
Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
Die Gesellschaft folgt grundsätzlich dieser Empfehlung, allerdings sieht das in der Hauptversammlung 2021 beschlossene Vergütungssystem bezüglich der langfristigen variablen Vergütung das Recht des Aufsichtsrats vor, eine frühere Zielstellung zu "kassieren", wenn diese aufrecht zu erhalten nicht mehr im Gesellschaftsinteresse liegt.
Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, da die Vorstandsmitglieder zwar verpflichtet sind, die Hälfte ihrer variablen Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anzulegen, sie nicht jedoch zwingend einen über die Hälfte der Vergütung hinausgehenden Betrag in Aktien der Gesellschaft anlegen müssen. Die entsprechende Empfehlung scheint angesichts der Größe der Gesellschaft nicht erforderlich, um einen Interessengleichlauf zwischen Vorstandsmitgliedern und Aktionären herzustellen, wenn schon die Hälfte der variablen Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anzulegen sind, zumal die Vergütung der Vorstandsmitglieder ganz überwiegend als feste Vergütung gewährt wird und die variable Vergütung nur einen kleinen Teil der Vergütung ausmacht.
Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht. Die variablen Vergütungsbestandteile für ein Bewertungsjahr werden jeweils gestaffelt über einen Zeitraum von drei Jahren erdient und ausgezahlt. Da die Vergütung der Vorstandsmitglieder ganz überwiegend als feste Vergütung gewährt wird, scheint es weder sachgerecht noch erforderlich, dass die Vorstandsmitglieder über die variable Vergütung erst nach vier Jahren verfügen können.
Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnliche Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Die Rückforderung oder Einbehaltung variabler Vergütungen ist im Vergütungssystem für den Vorstand nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass angesichts der im Vergütungssystem festgelegten Ausgestaltung und Höhe der variablen Vergütung Einbehalts- oder Rückforderungsrechte nicht sinnvoll sind. Im Übrigen gelten die allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen, z.B. soll der Aufsichtsrat nach § 87 Abs. 2 AktG die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so verschlechtert, dass die Weitergewährung der Bezüge nach Absatz 1 unbillig für die Gesellschaft wäre.
Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit sollen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung eingeschränkt. Von dieser Empfehlung ausgenommen ist der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden als Gründer und bedeutender Aktionär der Gesellschaft."
Frankfurt am Main, im März 2023
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Die Deutsche Familienversicherung hat darüber hinaus ein Governance-System etabliert, das ein solides und vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Dieses Governance-System umfasst die vier Schlüsselfunktionen: die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die versicherungsmathematische Funktion und die interne Revisionsfunktion. Wesentliche Stützpfeiler des Systems sind die Einrichtung geeigneter Prozesse im Bereich der Schlüsselfunktionen sowie der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), der internen Kontrollen und des Outsourcings.
Die Deutsche Familienversicherung verfügt über ein funktionierendes und effektives internes Kontrollsystem, das eine unternehmensspezifische Steuerung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und somit die Funktionsfähigkeit der Geschäftstätigkeit und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Informationen und Berichterstattungen gewährleistet.
Ergänzt wird das interne Kontrollsystem durch die Schlüsselfunktion Interne Revision, die nach Maßgabe des aufgestellten Revisionsplanes selbstständig und unabhängig objektive und risikoorientierte Überprüfungen der Geschäftsbereiche sowie der unternehmensspezifischen Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt.
Unter Compliance werden die Einhaltung von Gesetzen, einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Sittlichkeit, sowie die Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in einer Unternehmensorganisation verstanden.
Compliance ist für die Deutsche Familienversicherung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein grundlegendes Selbstverständnis. Compliance bedeutet für die Deutsche Familienversicherung nicht nur Legalität und Risikovermeidung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Werteorientierung.
Ziel des Compliance-Management-Systems der Deutschen Familienversicherung ist die Vermeidung von Compliance-Risiken, insbesondere von finanziellen Risiken und Reputationsschäden, sowie die Schaffung einer gelebten Compliance-Kultur.
Das Compliance-Management-System der Deutschen Familienversicherung ist für die Einhaltung und Überwachung der für den Versicherungsbetrieb einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zuständig. Neben der Beratung des Vorstands im Hinblick auf die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften beurteilt es die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes und mit der Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risiken.
Die Schlüsselfunktion Compliance berichtet regelmäßig im Rahmen des Compliance-Berichtes oder, sofern unmittelbare Veranlassung besteht, in Form eines Ad-hoc-Berichtes unmittelbar an den Vorstand der Gesellschaft. Daneben berichten alle Schlüsselfunktionen in einer regelmäßig alle vier Wochen stattfindenden Schlüsselfunktionssitzung direkt an den Vorstand.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung.
Der Vorstand hat in seiner Gesamtheit die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten. Die Mitglieder des Vorstands tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands führen die einzelnen Mitglieder die ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Ressorts selbstständig. Dabei waren die Ressorts in 2022 überwiegend wie folgt zusammengefasst:
* Gemäß BaFin-Rundschreiben 2/2017 (VA), Ziff. 8.1.3. (Nr.30) als Gesamtvorstandslösung.
Der Vorstand trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zu Vorstandssitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden geleitet werden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte und Themen für die Tagesordnung zu benennen. Die Sitzungen dienen der Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung.
Beschlüsse des Vorstands sollen möglichst einstimmig gefasst werden, anderenfalls wird der Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder die Geschäftsordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Vorstandsbeschlüsse von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Über jede Sitzung des Vorstands wird eine Niederschrift angefertigt, aus der sich unter anderem der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlussfassungen ergeben.
In den Vorstandssitzungen werden alle Unternehmensbelange ressortübergreifend und abschließend beraten und beschlossen. Von der Bildung weiterer Vorstands- und Konzernausschüsse kann daher auch unter Proportionalitätsgrundsätzen abgesehen werden.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die Unternehmensstrategie einschließlich der Investitions und Personalplanung und bestehender Risiken.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsleitung. Er wird zu diesem Zweck regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert.
Daneben ist der Aufsichtsrat insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, die Festsetzung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und die Billigung des Konzernabschlusses zuständig.
Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr durchzuführen sind. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Sitzungen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten werden.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in den Sitzungen gefasst, können aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas Anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Die Tätigkeit des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 ist im Bericht des Aufsichtsrats näher beschrieben.
Der Aufsichtsrat hat seit dem Geschäftsjahr 20222 einen Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 AktG unter Leitung von Herrn Dr. Ulrich Gauß (Prüfungsausschussvorsitzender und Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung). Mitglieder des Prüfungsausschusses sind seit dem 25. Mai 2022 Frau Carola Theresia Paschola (Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Rechnungslegung) und Herr Georg Glatzel (zuvor bis zum 25. Mai 2022 Herr Herbert Pfennig und Herr Dr. Hans-Werner Rhein). Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.
Der Aufsichtsrat führt regelmäßig eine Selbsteinschätzung und Fortbildungen gemäß den für Versicherungsunternehmen maßgeblichen Regularien durch.
Die nachfolgende Qualifikationsmatrix zeigt das angestrebte Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, das nach Auffassung des Aufsichtsrats derzeit in seiner Gesamtzusammensetzung erfüllt ist.
Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die vor dem Hintergrund der unternehmensspezifischen Situation der Deutschen Familienversicherung als wesentlich erachtet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Kompetenz sowie ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem Versicherungsunternehmen wahrzunehmen. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Deutsche Familienversicherung tätig ist.
| Paschola | Pesarini | Gauß | Glatzel | Hellmann | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugehörigkeit | Mitglied seit | 2022 | 2011 | 2019 | 2017 | 2022 |
| Gewählt bis | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 | |
| Prüfungsausschuss | + | + | + | |||
| Persönliche Eignung | Aufsichtsrechtliche Anforderungen | + | + | + | + | + |
| Unabhängigkeit | + | - [1] | + | - [2] | + | |
| Fachliche Eignung | Versicherungstechnik | + | + | + | ||
| Kapitalanlage | + | + | + | + | ||
| Rechnungslegung | + | + | + | + | ||
| Abschlussprüfung | + | + | ||||
| Risikomanagement | + | + | + | + | + | |
| Unternehmensführung und -kontrolle | + | + | + | + | + | |
| Spezialkenntnisse | Finanzen | + | + | + | + | + |
| Finanzexperte [3] | + | + | + | |||
| Operatives Management | + | + | + | + | + | |
| Technologie (inkl. Informationstechnologie) | + | + | + | + | + | |
| Führungserfahrung | + | + | + | + | + | |
| Nachhaltigkeit | + | + | ||||
| Personalmanagement | + | + | + | + | + | |
| Recht (Befähigung zum Richteramt) | + | |||||
| Diversität | Geburtsjahr | 1965 | 1961 | 1963 | 1961 | 1971 |
| Geschlecht | weiblich | männlich | männlich | männlich | männlich | |
| Nationalität | Deutsch | Deutsch | Deutsch | Deutsch | Deutsch | |
| Internationale Erfahrung | + | + | + | + | + | |
| Ausbildungshintergrund | Wirtschafts informatik |
Kaufmann | Mathematiker, Aktuar |
Dipl. Volkswirt, Immobilien ökonom |
Volljurist (Assessor iur.) |
[1] Wesentlicher Aktionär
[2] Testamentsvollstrecker Erben Philipp Vogel
[3] Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung
Der Aufsichtsrat wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie des Kompetenzprofils und der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Aufsichtsrats im Mai 2023 erarbeiten.
Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Familienversicherung Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu beschließen.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand bis zum 31. August 2023 jeweils auf 0 % festgesetzt.
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 31. März 2024 jeweils auf 50 % festgesetzt.
Die Deutsche Familienversicherung verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Deutschen Familienversicherung fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft und auch aller übrigen Positionen allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht.
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2022 EUR 29.175.560 und war eingeteilt in 14.587.780 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,00. Damit blieben Grundkapital und Zahl der Aktien gegenüber dem Ende des Vorjahres unverändert. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen hielten zum 31.12.2022 folgende Aktionäre direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: SK Beteiligungen GmbH (19,55%), Luca Pesarini (22,62%) und VPV Lebensversicherungs-AG (14,28%).
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, 24, 47 Nr. 1 VAG sowie § 7 der Satzung geregelt. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 7 Abs. 2 der Satzung einen Vorstandsvorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt; Wiederbestellungen sind zulässig (§ 5 Abs. 4 der Satzung). Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich; Stimmenthaltungen gelten in diesem Sinne nicht als abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 11 der Satzung).
Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG. Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG ermächtigt, nach Durchführung des Genehmigten Kapitals 2021 (§ 4 Abs. 2 der Satzung) oder nach Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2021 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist. Sofern das Gesetz für Beschlüsse der Hauptversammlung außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit
vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18.05.2026 einmal oder mehrmals um bis zu 14.587,780 EUR durch neue auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021, s. § 4 Abs. 2 der Satzung).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.05.2026 einmal oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen auch Schuldverschreibungen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000 zu begeben. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Schuldverschreibungen ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.587.780 durch Ausgabe von bis zu 7.293.890 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die Einzelheiten (inkl. Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre) sind in TOP 7 der Einladung zur Hauptversammlung 2021 beschrieben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18.05.2026 einmal oder mehrmals eigene Stückaktien von insgesamt höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals – oder falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu zulässigen Zwecken zu verwenden. Abhängig vom Verwendungszweck der erworbenen eigenen Aktien kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Die Einzelheiten des Rückerwerbs eigener Aktien und ihrer Verwendung sind in TOP 8 der Einladung zur Hauptversammlung 2021 beschrieben. Zum 31.12.2022 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien.
Die Rückversicherungsverträge der Gesellschaft enthalten in der Regel eine Klausel, die beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt, falls die andere Vertragspartei fusioniert oder sich ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse wesentlich verändern. Solche oder ähnliche Klauseln sind branchentypisch. Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate-Governance-Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.
Verzeichnis der im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und Versicherungssparten
| Nicht substitutive Krankenversicherung: | Ziffer gemäß BerVersV |
|---|---|
| — selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant) | 02.2 |
| — selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (stationär) | 02.3 |
| — Einzel-Krankentagegeldversicherung | 02.4 |
| — sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung | 02.6 |
| — Reisekrankenversicherung | 02.6.7 |
| — freiwillige Pflegekostenversicherung, nicht substitutiv, n. A. d. L. | 02.8.3 |
| — freiwillige Pflegetagegeldversicherung | 02.8.6 |
| — Unfallversicherung | 03 |
|---|---|
| — Haftpflichtversicherung | 04 |
| — Rechtsschutzversicherung | 07 |
| — Glasversicherung | 11 |
| — verbundene Hausratversicherung | 13 |
| — verbundene Gebäudeversicherung | 14 |
| — Technische Versicherung | 17 |
| — sonstige Sachversicherung | 28 |
| — sonstige Schadenversicherung | 29 |
| — Tier-Krankenversicherung | 29.3.05 |
| Nicht substitutive Krankenversicherung: | Ziffer gemäß BerVersV |
|---|---|
| — freiwillige Pflegekostenversicherung, nicht substitutiv, n. A. d. L. | 02.8.3 |
| in € | Anhang | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|
| I. Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| 1. Gebuchte Beiträge | |||
| a) Brutto | 183.506.961 | 155.215.423 | |
| b) Anteil der Rückversicherer | 66.297.282 | 67.568.635 | |
| 117.209.678 | 87.646.788 | ||
| 2. Veränderung der Beitragsüberträge | |||
| a) Brutto | –284.631 | –429.566 | |
| b) Anteil der Rückversicherer | 124.785 | 214.227 | |
| –159.846 | –215.339 | ||
| 3. Verdiente Nettobeiträge | 12.1 | 117.049.832 | 87.431.449 |
| 4. Ergebnis aus Kapitalanlagen | 12.2 | 2.146.653 | 10.836.710 |
| Davon: Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | |
| 5. Sonstige Erträge | 12.3 | 557.871 | 950.888 |
| Summe Erträge | 119.754.356 | 99.219.047 | |
| 6. Versicherungsleistungen | |||
| a) Brutto | 124.355.527 | 96.779.374 | |
| b) Anteil der Rückversicherer | 42.701.310 | 38.489.018 | |
| 12.4 | 81.654.217 | 58.290.356 | |
| 7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb | |||
| a) Brutto | 50.314.698 | 63.521.272 | |
| b) Anteil der Rückversicherer | 17.340.691 | 25.930.109 | |
| 12.6 | 32.974.007 | 37.591.163 | |
| 8. Sonstige Aufwendungen | 12.7 | 3.459.906 | 4.145.630 |
| Summe Aufwendungen | 118.088.130 | 100.027.149 | |
| 9. Operatives Ergebnis | 1.666.226 | –808.102 | |
| 10. Finanzierungsaufwendungen Leasing | 13.8 | –799 | 16.508 |
| 11. Jahresergebnis vor Ertragsteuern | 1.667.025 | –824.610 | |
| 12. Ertragsteuern | 12.8 und 12.9 | 675.704 | 872.467 |
| 13. Jahresergebnis | 991.321 | –1.697.077 | |
| Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend | 1.003.294 | –1.697.077 | |
| Davon auf Minderheitenanteile entfallend | –11.973 | 0 | |
| II. Sonstiges Ergebnis | |||
| 14. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen | –18.963.325 | –4.059.747 | |
| Summe Sonstiges Ergebnis | –18.963.325 | –4.059.747 | |
| III. Gesamtergebnis | –17.972.004 | –5.756.824 | |
| Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend | –17.960.031 | –5.756.824 | |
| Davon auf Minderheitenanteile entfallend | –11.973 | 0 |
| in € | Anhang | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie | 12.10 | 0,07 | –0,12 |
…
| in € | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Immaterielle Vermögenswerte | 10.1 | 5.952.432 | 7.184.976 | |
| B. | Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16 | 10.2 | 0 | 721.646 | |
| C. | Kapitalanlagen | ||||
| I. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 180.386.170 | 180.794.320 | |||
| Summe C. | 10.3 | 180.386.170 | 180.794.320 | ||
| D. | Depotforderungen aus dem aktiven Rückversicherungsgeschäft | 10.4 | 30. 626.526 | 4. 887.689 | |
| E . | F orderungen | ||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft |
|||||
| 1. | an Versicherungsnehmer | 2.257.807 | 2.118.258 | ||
| 2. | an Versicherungsvermittler | 194.554 | 94.565 | ||
| 2.452.361 | 2.212.823 | ||||
| II. Sonstige Forderungen | 4.252.109 | 5.994.127 | |||
| Summe E. | 10.5 | 6.704.470 | 8.206.950 | ||
| F. | Laufende Guthaben bei Kreditinstituten | 11.493.912 | 4.331.653 | ||
| G. | Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen |
||||
| I. Beitragsüberträge | 10.6.1 | 1.216.800 | 1.092.015 | ||
| II. Deckungsrückstellungen | 10.6.2 | 76.821.397 | 61.111.859 | ||
| III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 10.6.3 | 6.715.473 | 5.870.582 | ||
| IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen | 39.855 | 40.740 | |||
| Summe G. | 10.6 | 84.793.525 | 68.115.196 | ||
| H. | Steuererstattungsansprüche | ||||
| I. aus laufenden Steuern | 996.690 | 515.318 | |||
| II. aus latenten Steuern | 10.7 | 16.094.577 | 7.716.886 | ||
| Summe H. | 17.091.267 | 8.232.204 | |||
| I. | Übrige Aktiva | 10.8 | 1.568.635 | 1.571.109 | |
| Summe Aktiva | 338.616.936 | 284.045.744 |
| in € | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 29.175.560 | 29.175.560 | |||
| II. Kapitalrücklage | 72.737.638 | 72.737.638 | |||
| III. Verlustvortrag | –14.686.248 | –15.689.542 | |||
| IV. Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste | 11.1 | –20.089.544 | –1.126.219 | ||
| V. Nicht beherrschende Anteile | 7.1 | 88.026 | 0 | ||
| Summe A. | 67.225.431 | 85.097.436 | |||
| B. | Versicherungstechnische Bruttorückstellungen | ||||
| I. Beitragsüberträge | 11.2.1 | 4.052.498 | 3.767.866 | ||
| II. Deckungsrückstellungen | 11.2.2 | 148.184.965 | 95.917.734 | ||
| III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 11.2.3 | 21.850.869 | 19.066.125 | ||
| IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen | 11.2.4 | 4.795.414 | 4.291.573 | ||
| Summe B. | 11.2 | 178.883.746 | 123.043.298 | ||
| C. | Sonstige Rückstellungen | 11.3 | 1.647.748 | 2.137.047 | |
| D. | Verbindlichkeiten | ||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft |
|||||
| 1. | gegenüber Versicherungsnehmern | 656.021 | 544.577 | ||
| 2. | gegenüber Versicherungsvermittlern | 408.632 | 519.820 | ||
| 1.064.654 | 1.064.397 | ||||
| II. Depotverbindlichkeiten | 82.128.418 | 66.352.765 | |||
| III. Verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 3.075.963 | 1.714.574 | |||
| IV. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.446.431 | 4.621.090 | |||
| Summe D. | 11.4 | 90.715.466 | 73.752.827 | ||
| E. | Steuerschulden | ||||
| I. aus laufenden Steuern | 144.545 | 15.135 | |||
| Summe E. | 144.545 | 15.135 | |||
| Summe Passiva | 338.616.936 | 284.045.744 |
| Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Verlustvortrag | Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste |
Konzern Eigenkapital der DFV Aktionäre |
Minderheiten anteile |
Gesamt Konzern Eigenkapital |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | |||||||
| Stand am 31. Dezember 2020 | 29.175 | 72.738 | –13.993 | 2.934 | 90.854 | 0 | 90.854 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0 | 0 | –1.697 | –4.060 | –5.757 | 0 | –5.757 |
| Stand am 31. Dezember 2021 | 29.175 | 72.738 | –15.690 | –1.126 | 85.097 | 0 | 85.097 |
| Kapitaleinzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 100 | 100 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0 | 0 | 1.003 | –18.963 | –17.960 | –12 | –17.972 |
| Stand am 31. Dezember 2022 | 29.175 | 72.738 | –14.687 | –20.089 | 67.137 | 88 | 67.225 |
…
| in € | 2022 | 2021 | |
|---|---|---|---|
| 1. | Periodenergebnis | 991.321 | –1.697.077 |
| 2. | Veränderung der versicherungstechnischen Nettorückstellungen | 39.162.119 | 19.707.490 |
| 3. | Veränderung der Depot- und Abrechnungsforderungen | –23.648.946 | –8.081.057 |
| 4. | Veränderung der Depot- und Abrechnungsverbindlichkeiten | 17.798.983 | 9.676.916 |
| 5. | Veränderung der sonstigen Forderungen | –197.464 | –341.872 |
| 6. | Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten | 664.546 | –788.102 |
| 7. | Veränderung sonstiger Bilanzposten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | –8.052.290 | –1.938.078 |
| 8. | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 2.363.273 | 3.226.965 |
| 9. | Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen, Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 2.574.501 | –8.781.065 |
| 10. Ertragsteueraufwand/-ertrag | 675.704 | 872.467 | |
| 11. Ertragsteuerzahlungen | –522.389 | –508.338 | |
| 12. Gezahlte Zinsen | –1.426.834 | –1.155.231 | |
| 13. Erhaltene Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge | 15.963.904 | 4.428.717 | |
| I. | Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 46.346.428 | 14.621.735 |
| 14. Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | –280.984 | –29.482 | |
| 15. Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | –111.087 | –576.739 | |
| 16. Nettoauszahlungen aus dem Erwerb von Kapitalanlagen | –38.705.314 | –46.766.439 | |
| II. | Cashflow aus der Investitionstätigkeit | –39.097.385 | –47.372.660 |
| 17. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern | 99.999 | 0 | |
| 18. Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | –185.984 | –687.027 | |
| 19. Gezahlte Zinsen | –799 | –16.508 | |
| III. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | –86.784 | –703.535 | |
| 20. Veränderung des Finanzmittelfonds | 7.162.259 | –33.454.460 | |
| 21. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 4.331.653 | 37.786.113 | |
| 22. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 11.493.912 | 4.331.653 |
Der Finanzmittelfonds beinhaltet laufende Guthaben bei Kreditinstituten.
Der Gesamtbetrag der gezahlten Zinsen setzt sich aus den in den Positionen Nr. 12 und Nr. 19 zusammen. Erhaltene Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge wurden, wie bei Versicherungen üblich, dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die zulässige Saldierung innerhalb der Kapitalflussrechnung von Ein- und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlaghäufigkeit bzw. großer Beträge im Bereich des Erwerbs und des Verkaufs von Kapitalanlagen hat die DFV angewendet. Es werden lediglich die Nettoeinzahlungen aus dem Erwerb von Kapitalanlagen ausgewiesen.

| BILANZ – AKTIVA | Krankenzusatz | Schaden/Unfall | Aktive Rückversicherung | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| A. Immaterielle Vermögenswerte | 5.353.571 | 6.528.270 | 598.861 | 656.706 | 0 | 0 | 5.952.432 | 7.184.976 | |
| B. Nutzungsrechte an Immobilien gemäß | |||||||||
| IFRS 16 | 0 | 655.688 | 0 | 65.958 | 0 | 0 | 0 | 721.646 | |
| C. Kapitalanlagen | |||||||||
| I. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen |
162.237.903 164.269.744 | 18.148.267 | 16.524.576 | 0 | 0 | 180.386.170 180.794.320 | |||
| II. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe C. | 162.237.903 164.269.744 18.148.267 16.524.576 | 0 | 0 180.386.170 180.794.320 | ||||||
| D. Depotforderungen aus dem aktiven Rückversicherungsgeschäft |
0 | 0 | 0 | 0 30.626.526 | 4.887.689 30.626.526 | 4.887.689 | |||
| E. Forderungen | |||||||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsge schäft |
|||||||||
| 1. an Versicherungsnehmer | 2.030.654 | 1.924.650 | 227.153 | 193.608 | 0 | 0 | 2.257.807 | 2.118.258 | |
| 2. an Versicherungsvermittler | 174.981 | 85.922 | 19.574 | 8.643 | 0 | 0 | 194.554 | 94.565 | |
| 2.205.635 | 2.010.572 | 246.727 | 202.251 | 0 | 0 | 2.452.361 | 2.212.823 | ||
| 3. Sonstige Forderungen | 3.660.534 | 5.166.832 | 409.475 | 519.753 | 182.100 | 307.542 | 4.252.109 | 5.994.127 | |
| Summe E | 5.866.168 | 7.177.404 | 656.202 | 722.004 | 182.100 | 307.542 | 6.704.470 | 8.206.950 | |
| F. | Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstel lungen |
||||||||
| I. Beitragsüberträge | 1.094.380 | 992.205 | 122.420 | 99.810 | 0 | 0 | 1.216.800 | 1.092.015 | |
| II. Deckungsrückstellungen | 76.821.397 | 61.111.859 | 0 | 0 | 0 | 0 | 76.821.397 | 61.111.859 | |
| III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle |
6.039.844 | 5.334.012 | 675.629 | 536.570 | 0 | 0 | 6.715.473 | 5.870.582 | |
| IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen |
35.845 | 37.016 | 4.010 | 3.724 | 0 | 0 | 39.855 | 40.740 | |
| Summe F. | 83.991.466 67.475.092 | 802.059 | 640.104 | 0 | 0 84.793.525 68.115.196 | ||||
| G. Übrige Segmentaktiva | 27.120.103 12.843.033 | 3.033.711 | 1.291.934 | 0 | 0 30.153.813 14.134.967 | ||||
| Summe Segmentvermögen | 284.569.210 258.949.231 23.239.100 19.901.282 30.808.626 | 5.195.231 338.616.936 284.045.744 |
| BILANZ – PASSIVA | Krankenzusatz | Schaden/Unfall | Aktive Rückversicherung | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| A. Versicherungstechnische Bruttorück stellungen |
|||||||||
| I. Beitragsüberträge | 3.644.784 | 3.423.484 | 407.713 | 344.382 | 0 | 0 | 4.052.498 | 3.767.866 | |
| II. Deckungsrückstellungen | 117.558.439 | 91.030.045 | 0 | 0 | 30.626.526 | 4.887.689 | 148.184.965 | 95.917.734 | |
| III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle |
19.652.500 | 17.323.484 | 2.198.369 | 1.742.641 | 0 | 0 | 21.850.869 | 19.066.125 | |
| IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen |
4.312.958 | 3.899.324 | 482.456 | 392.249 | 0 | 0 | 4.795.414 | 4.291.573 | |
| Summe A. | 145.168.681 115.676.337 | 3.088.539 | 2.479.272 30.626.526 | 4.887.689 178.883.746 123.043.298 | |||||
| B. Sonstige Rückstellungen | 1.481.971 | 1.941.721 | 165.776 | 195.326 | 0 | 0 | 1.647.748 | 2.137.047 | |
| C. Übrige Segmentpassiva | 90.845.468 73.090.214 | 14.542 | 677.748 | 0 | 0 90.860.011 73.767.962 | ||||
| Summe Segmentschulden | 237.496.121 190.708.272 | 3.268.857 | 3.352.346 30.626.526 | 4.887.689 271.391.505 198.948.307 |
| GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | Krankenzusatz | Schaden/Unfall | Aktive Rückversicherung | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| 1. Gebuchte Beiträge aus dem Versiche rungsgeschäft |
132.610.798 124.935.601 | 14.834.118 | 12.567.791 | 36.062.045 | 17.712.032 | 183.506.961 155.215.424 | ||
| 2. Verdiente Nettobeiträge | 71.344.223 | 61.370.166 | 9.643.565 | 8.349.252 | 36.062.045 | 17.712.032 | 117.049.832 | 87.431.450 |
| 3. Ergebnis aus Kapitalanlagen | 1.973.124 | 9.959.262 | 173.529 | 877.448 | 0 | 0 | 2.146.653 | 10.836.710 |
| 4. Sonstige Erträge | 58.184 | 818.346 | –105 | –7 | 499.792 | 132.549 | 557.871 | 950.888 |
| Summe Erträge | 73.375.531 72.147.774 | 9.816.988 | 9.226.693 36.561.837 17.844.581 119.754.356 99.219.048 | |||||
| 5. Leistungen an Kunden | 51.927.344 | 50.201.944 | 3.848.842 | 3.182.511 | 25.878.030 | 4.905.901 | 81.654.217 | 58.290.356 |
| 6. Aufwendungen für den Versicherungsbe trieb |
14.328.285 | 15.610.168 | 8.714.009 | 9.349.857 | 9.931.713 | 12.631.139 | 32.974.007 | 37.591.164 |
| 7. Sonstige Aufwendungen | 3.111.812 | 3.766.720 | 348.094 | 378.910 | 0 | 0 | 3.459.906 | 4.145.630 |
| Summe Aufwendungen | 69.367.442 69.578.832 12.910.945 12.911.278 35.809.743 17.537.040 118.088.130 100.027.150 | |||||||
| 8. Operatives Ergebnis | 4.008.089 | 2.568.942 –3.093.957 –3.684.585 | 752.093 | 307.541 | 1.666.226 | –808.102 | ||
| 9. Finanzierungsaufwendungen | –718 | 14.999 | –80 | 1.509 | 0 | 0 | –799 | 16.508 |
| 10. Jahresüberschuss vor Ertragsteuern | 4.008.808 | 2.553.943 –3.093.877 –3.686.094 | 752.093 | 307.541 | 1.667.025 | –824.610 | ||
| 11. Ertragsteuern | 1.624.912 | –2.702.165 | –1.254.058 | 3.900.022 | 304.850 | –325.390 | 675.704 | 872.467 |
| 12. Jahresergebnis | 2.383.896 | 5.256.108 –1.839.819 –7.586.116 | 447.243 | 632.931 | 991.321 –1.697.077 | |||
| ZUSATZINFO | Krankenzusatz | Schaden/Unfall | Aktive Rückversicherung | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| Zinsertrag | 4.634 | 4.660 | 518 | 469 | 319.482 | 43.989 | 324.635 | 49.118 |
| Zinsaufwand | 1.393.420 | 1.137.471 | –80 | 1.509 | 0 | 0 | 1.393.340 | 1.138.980 |
| Planmäßige Abschreibungen und Amortisa tionen |
1.657.346 | 3.396.401 | 185.394 | 341.658 | 0 | 0 | 1.842.740 | 3.738.059 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Erträge (+) und Aufwendungen (–)¹ |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schadenquote (in %) | 72,8 | 77,3 | 39,9 | 38,1 | 71,8 | 27,7 | 69,8 | 63,0 |
¹ Ausgenommen planmäßige Abschreibungen und Amortisationen.
Im Rahmen der internen Steuerungsprozesse der DFV Deutsche Familienversicherung AG werden regelmäßig die Ergebnisse der einzelnen Produkte überprüft. In der internen Berichterstattung werden diese auf folgende Sparten zusammengefasst:
Aufgrund ihrer Ähnlichkeit wurden für den Jahresabschluss die Sparten der Krankenversicherung in einem Segment zusammengefasst.
Die Beiträge werden im Wesentlichen im Inland generiert. Seit Mitte 2021 bietet die Gesellschaft auch Tierkrankenversicherungen in Österreich an. Aufgrund des geringen Beitragsvolumens verzichtet die Deutsche Familienversicherung auf detaillierte Ausführungen.
Der Konzernabschluss für die Muttergesellschaft, der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland, HRB 78012, wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 und § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht mit allen im Geschäftsjahr 2022 in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden IFRS und gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie den korrespondierenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) und gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretation Committee (SIC) im Einklang. Auf eine vorzeitige Anwendung der im Jahr 2022 in Kraft getretenen neuen Standards, Änderungen bestehender Standards sowie Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2022 nicht verpflichtend war, wurde verzichtet.
Zentrales System des Rechnungswesens ist die Finanzbuchhaltungssoftware. Hier werden alle abschlussrelevanten Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht. Geschäftsvorfälle, die in direkter Verbindung zu Versicherungsverträgen stehen, werden aus dem zentralen Bestandsführungssystem übernommen, in dem die gesamte Vertragsverwaltung erfasst, ausgeführt und dokumentiert wird. Die Erfassung von Geschäftsvorfällen erfolgt - soweit möglich - automatisiert. Manuelle Bearbeitungen erfolgen unter dem angemessenen Einsatz des 4-Augen-Prinzips. Mit Hilfe von Checklisten wird im Tagesgeschäft und im Abschlussprozess die Vollständigkeit sichergestellt. Es erfolgen routinemäßige Kontrollen und Stichproben.
Auf die Berichts- und die Vergleichsperiode wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Berichtswährung ist der €. Der Konzernabschluss wird in vollen € dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können.
Der für Versicherungsunternehmen aktuell noch maßgebliche IFRS 4 "Versicherungsverträge" erlaubt während einer Übergangsphase, der Phase I, die versicherungstechnischen Posten prinzipiell nach den vor der IFRS-Einführung angewandten Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und zu bewerten. Entsprechend hat die Deutsche Familienversicherung im Einklang mit IFRS 4.25 die für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach dem HGB und anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften angewandt.
Gemäß IFRS 4 hat ein Versicherungsunternehmen seine mit Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge bezüglich der Übernahme versicherungstechnischer Risiken und somit hinsichtlich der Anwendbarkeit des IFRS 4 zu klassifizieren. Die Deutsche Familienversicherung betreibt folgende Versicherungszweige und Sparten:
Ergänzende Pflegezusatzversicherung
Die im Rahmen der oben genannten Versicherungszweige von der Deutschen Familienversicherung abgeschlossenen Versicherungsverträge beinhalten jeweils die Übernahme eines signifikanten Versicherungsrisikos eines Versicherungsnehmers durch Vereinbarung der Zahlung einer Entschädigung oder Übernahme von eingetretenen Kosten für den Fall, dass ein ungewisses zukünftiges Ereignis den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Diese Verträge entsprechen somit der Definition eines Versicherungsvertrages (IFRS 4 Anhang B – Definition eines Versicherungsvertrages) und sind gemäß IFRS 4 zu bilanzieren.
Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen des selbst abgeschlossenen Geschäfts werden gemäß IFRS 4.14 (d) (i) in der Bilanz separat dargestellt. Reservierte Beträge der ermessensabhängigen Überschussbeteiligung werden unter den versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen.
Die in der nachstehenden Tabelle genannten Standards waren im Berichtsjahr erstmalig anzuwenden. Die Deutsche Familienversicherung ist von den Änderungen nicht betroffen, daher ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
| ERSTMALIGE ANWENDUNG | NEUE ODER GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Änderungen an IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) | |||
| 01.01.2022 | Änderungen an IFRS 16 (Sachanlagen) | |||
| 01.01.2022 | Änderungen an IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) | |||
| 01.01.2022 | Änderungen an IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards) | |||
| 01.01.2022 | Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente) | |||
| 01.01.2022 | Änderung eines Beispiels zu IFRS 16 (Leasingverhältnisse) | |||
| 01.01.2022 | Änderungen an IAS 41 (Landwirtschaft) |
Die Änderungen an IFRS 3 haben im Allgemeinen keine materiellen Effekte auf die Bilanzierung, da es sich um geänderte Bezüge auf das IFRS Rahmenkonzept 2018 handelt. Weiterhin wurde IFRS 3 um ein Ansatzverbot für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Eventualforderungen ergänzt. Dieses ergab sich bisher aus dem Basis for Conclusions zu IFRS 3.
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
IAS 16 regelt mit dessen Änderungen, dass Erträge aus der Veräußerung sowie der Herstellungskosten von Gütern, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort bzw. in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird, erfolgswirksam zu erfassen sind.
Die zum 1. Januar 2022 wirksame Standardänderung hat keine Auswirkungen auf die Deutsche Familienversicherung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Kostendefinition zur Ermittlung und Bewertung belastender Verträge konkretisiert. Aufgrund der versicherungstechnischen Bilanzierung hat diese Änderung keine Auswirkung auf die Deutsche Familienversicherung.
Neben diesen Änderungen wurden im Rahmen der Annual Improvements 2018-2020 noch Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 vorgenommen, die ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 anwendbar sind.Diese haben ebenfalls keine Auswirkung auf die Bilanzierung bei der Deutschen Familienversicherung.
Das IASB hat mit dem derzeit anzuwendenden IFRS 4 im Jahr 2004 eine Übergangslösung zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht, die mittlerweile seit über zehn Jahren anzuwenden ist.
Der finale neue Standard IFRS 17, Versicherungsverträge, ist ab dem 1. Januar 2023 erstmals verbindlich anzuwenden.
IFRS 17 gilt weitgehend für alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die ein Unternehmen zeichnet. Die Definition von Versicherungsverträgen wurde im Wesentlichen aus IFRS 4 übernommen.
Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Zuge der Standardentwicklung hat sich der Erfüllungsbarwert als favorisiertes Bewertungskonzept herauskristallisiert. Der Erfüllungsbarwert ergibt sich als laufende Schätzung des aus Unternehmenssicht notwendigen Erwartungsbarwerts der Zahlungsströme, um die aus einem Versicherungsvertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen, und einer Risikoanpassung.
Die Rückstellung für noch ausstehende Deckungsperioden erfolgt im allgemeinen Modell nach einem 3-Bausteine-Ansatz (General Measurement Model, GMM):
Übersteigen die Barwerte der erwarteten Einzahlungen die der erwarteten risikoadjustierten Auszahlungen, ist die verbleibende Residualgröße als vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM) anzusetzen. Negative Margen sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren.
Grundsätzlich ist zwischen der prospektiven Rückstellung für zukünftige Deckung und der Rückstellung für eingetretene Schäden zu unterscheiden. Auf die Rückstellung für eingetretene Schäden wird das obige Konzept gleichermaßen angewendet.
Nicht alle Versicherungsverträge müssen nach dem GMM abgebildet werden. Verträge mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr können nach der vereinfachten Methode (Premium Allocation Approach, PAA) bewertet werden. Dies gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, bei denen die Anwendung der vereinfachten Methode zu ähnlichen Ergebnissen führen würde wie unter dem GMM. Auf Verträge, bei denen der PAA keine vernünftige Schätzung für den GMM darstellt, findet der vereinfachte Ansatz jedoch keine Anwendung. Dazu zählen verlustträchtige Verträge sowie Verträge, die eingebettete Optionen oder Garantien beinhalten oder lange Laufzeiten aufweisen.
Neben Erstversicherungsverträgen (inklusive der aktiven Rückversicherung) sind außerdem passive Rückversicherungsverträge durch einen Erstversicherer zu bewerten. Die Bewertung von passiven Rückversicherungsverträgen erfolgt grundsätzlich spiegelbildlich zum GMM, wobei einige Modifikationen zu beachten sind.
Für die Bilanzierung des überschussberechtigten Geschäfts, hat das IASB mit der Aufnahme des Variable Fee Approachs (VFA) wichtige Weichen gestellt. Beim VFA dürfen Schwankungen im Umfang des auf den Versicherer entfallenden Anteils des Kapitalanlageergebnisses und im Wert der Garantien mit der CSM verrechnet werden. Ein Versicherungsvertrag gilt als direkt überschussberechtigt (contracts with direct participation features) und fällt damit in den Anwendungsbereich des VFA, wenn:
Nach aktuellem Stand lässt sich aus dieser Definition der Verträge mit direkter Beteiligungskomponente die Anwendbarkeit des VFA für überschussberechtigtes Erstversicherungsgeschäft in Deutschland ableiten. Rückversicherungsverträge fallen nicht unter den VFA, selbst wenn sie sich auf Versicherungsverträge beziehen, die unter den VFA fallen.
Anders als im GMM erfolgt die Verzinsung der vertraglichen Servicemarge unter dem VFA nicht mit dem locked-in-Zins, sondern mit dem aktuellen Zins.
Im Kontext der Folgebewertung sind die Themen Erfolgsvereinnahmung und Umgang mit Schätzungsänderungen hinsichtlich der erwarteten Cashflows, der Risikoanpassung und der Zinsstrukturkurve von großer Bedeutung. Schätzungsänderungen in den erwarteten Cashflows und der Risikoanpassung bezüglich zukünftiger Deckungen werden mit der CSM verrechnet, die Effekte aus Zinsschwankungen auf die versicherungstechnischen Passiva können auf Portfolioebene entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden (OCI-Wahlrecht).
Mit der OCI-Lösung hat das IASB ein Instrument zur Vermeidung von Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherers beschlossen. Demnach können Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfüllungsbarwert der versicherungstechnischen Verpflichtungen erfolgsneutral im Eigenkapital (OCI) erfasst werden. Analog dazu wurde in IFRS 9 für die Aktivseite eine Kategorie für Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter geschaffen, die ebenfalls einer erfolgsneutralen Bewertung (OCI) mit dem beizulegenden Zeitwert entsprechend dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" unterliegt. Während für die neue Anlagekategorie bei Veräußerung eines Finanzinstruments ein Recycling erfolgt, wird ein analoger Effekt bei Anwendung der OCI-Lösung auf der Passivseite durch die aufwandswirksame Zinszuführung mit dem bei Einbuchung fixierten (locked-in) Zinssatz gewährleistet.
Mit der Einführung von IFRS 17 werden sich ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie die gesamte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung verändern. Dies entspricht einer weitgehenden Neueinführung der IFRS bei der Deutschen Familienversicherung, die zudem einen Paradigmenwechsel zur bisher angewandten Bilanzierungsmethode für Versicherungsverträge darstellt. Künftig sind alle Zahlungsein- und -ausgänge aus einem Versicherungsvertrag bereits zu Beginn des Vertrages zu schätzen und abzubilden. Abweichungen zwischen IST und Erwartung der Cashflows können zu einer erhöhten Volatilitiät der Ergebnisse führen, die teilweise durch eine entsprechende Veränderung der vertraglichen Servicemarge kompensiert werden. Dies wird vor allem in der ersten Zeit nach der Neueinführung von IFRS 17 zu großen Herausforderungen hinsichtlich der Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Interpretierbarkeit der Unternehmensergebnisse führen.
Die Einführung von IFRS 17 ist stets in engem Zusammenspiel mit IFRS 9 zu betrachten, wodurch die Anforde rungen an die Anwender noch einmal erhöht werden.
Die wesentliche Herausforderung in der gemeinsamen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 17 stellt die Vermeidung eines Accounting Mismatch dar. Dafür ist die Möglichkeit zur weitgehend kongruenten Ausübung der OCI-Option für Finanzinstrumente auf der Aktivseite und für Versicherungsverträge auf der Passivseite von wesentlicher Bedeutung.
Der im September 2016 erschienene Standard "Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts", Amendments to IFRS 4, enthält unter anderem den Deferral Approach für Versicherungsunternehmen, der diesen grundsätzlich gestattet, IFRS 9 erst mit erstmaliger Anwendung von IFRS 17 einzuführen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9 besteht für Unternehmen, die überwiegend im Versicherungsgeschäft tätig sind. Die DFV erfüllt die notwendigen Voraussetzungen hierfür (der Anteil der Versicherungsaktivitäten des Konzerns lag am 31. Dezember 2015 bei 100 %, eine Änderung der Geschäftstätigkeit hat zwischenzeitlich nicht stattgefunden) und nimmt u. a. wegen der Wechselwirkung der Bilanzierung der Finanzinstrumente und Versicherungsverträge die Möglichkeit der Verschiebung in Anspruch. Die Anhangsangaben im Rahmen des Deferral Approach (Zeitwerte der derzeit im Bestand befindlichen Finanzinstrumente, unterteilt nach dem Zahlungsstromkriterium, sowie Angaben zu Ausfallrisiken der Wertpapiere, die den SPPI-Test bestehen), die eine gewisse Vergleichbarkeit mit den Unternehmen ermöglichen sollen, die bereits IFRS 9 anwenden, werden im Konzernanhang im Abschnitt 13.5 "Angaben zur vorübergehenden Befreiung von IFRS 9" dargestellt. Die Deutsche Familienversicherung wird IFRS 9 zusammen mit dem IFRS 17 einführen. Durch die Verzögerung bei der Einführung von IFRS 17 verschiebt sich auch zeitlich die Implementierung von IFRS 9.
IFRS 9 klassifiziert die Finanzinstrumente in folgende Bewertungskategorien:
Zur Einordnung in die Kategorien des IFRS 9 wird einerseits auf das Geschäftsmodel und andererseits auf die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts abgestellt. Bei dem Geschäftsmodel hat das Management der Deutschen Familienversicherung sich für Forderungen, Darlehen und Bankbestände für das Model "Halten" entscheiden, damit werden die Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Hingegen wird für die Kapitalanlage das Geschäftsmodel "Halten und Verkaufen" implementiert. Dieses Modell basiert auf der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte. Hier werden die Finanzinstrumente zu aktuellen Marktwerten bilanziert und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI (FK)) bewertet. Ausgenommen hiervon sind erwartete Ausfallrisiken, sog. Expected Credit Losses – ECL, die in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. in der Eröffnungsbilanz direkt im Eigenkapital erfasst werden. Die Deutsche Familienversicherung wird den Großteil der Kapitalanlagen, die Anleihen, unter dieser Kategorie bewerten.
Weiterhin hat die Deutsche Familienversicherung auf die Vertragsbedingungen bzw. das Zahlungsstromkriterium (SPPI) abgestellt, das vorgibt, dass die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Sofern das SPPI-Kriterium erfüllt ist, werden die Finanzinstrumente einer der beiden ersten Kategorien zugeordnet. Sofern das Zahlungsstromkriterium für Finanzinstrumente nicht erfüllt ist, verbleibt die Klassifizierung in die Kategorie 3 bzw. für Eigenkapitalinstrumente Kategorie 4. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Allerdings kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz bestimmter Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente die Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI (EK)) wählen. Im Gegensatz zur erfolgsneutralen Bewertung bei Fremdkapitalinstrumenten werden sämtlichen Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und Wertminderungen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Da die Deutsche Familienversicherung bislang keine direkten Eigenkapitalinstrumente hält, wird diese Kategorie bis auf Weiteres nicht genutzt. Die im Bestand befindlichen Anteile an Immobilienfonds und ETFs werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Dies wird die Ergebnisvolatilität der Deutschen Familienversicherung im Bereich der Kapitalanlagen erhöhen, da diese Instrumente derzeit gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert sind. Damit einhergehend werden die Marktpreisschwankungen im Sonstigen Ergebnis erfasst. Mit der Einführung des IFRS 9 zum 01. Januar 2023 wird die betreffende Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste einschließlich darauf entfallender latenter Steuern in die Gewinnrücklagen umgegliedert werden.
Die vorstehend bereits erwähnte Einführung des Modells zum Expected Credit Loss (ECL) bringt eine wesentliche Änderung der Wertminderungserfassung mit sich. Im auslaufenden Standard IAS 39 erfolgt eine Wertminderung über die Gewinn- und Verlustrechnung nur, sofern die Wertminderung eingetreten ist, zum Beispiel bei stark gesunkener Bonität des Gläubigers oder Zahlungsverzug. IFRS 9 begegnet der in der Finanzmarktkrise von 2008-09 deutlich gewordenen Kritik am alten Standard, dass solche Wertminderungen zu spät und zu gering erfolgen. Das ECL-Modell erfasst in unterschiedlichen Abstufungen für jedes Finanzinstrument der Kategorien "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" und FVOCI (FK) einen erwarteten Wertminderungsaufwand. Damit wird bereits im Zugangszeitpunkt eine prognostizierte Wertberichtigung erfolgswirksam erfasst. Mit ansteigendem Risiko in der Folgebewertung wird die Wertberichtigung mit einer adäquaten Risikobewertung bilanziert. Diese Umstellung wird vor allem die von der Deutschen Familienversicherung gehaltenen Anleihen betreffen.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 und IFRS 17 zum 1. Januar 2023 wird in einer Neuordnung der IFRS-Rechnungslegung für die Deutsche Familienversicherung resultieren, die zu einem völlig neuen Bild des IFRS-Konzernabschlusses führen wird.
Die Deutsche Familienversicherung hat bislang folgende Maßnahmen zur Implementierung von IFRS 17 und IFRS 9 durchgeführt:
Neben ersten quantitativen Auswirkungsanalysen auf Portfolioebene hat die Deutsche Familienversicherung die Übergangsbilanz zum 01. Januar 2022 erstellt, welche die Basis für die weiteren Umsetzungen im DFV Projekt IFRS 17/9 ist. Qualitative Analysen zeigten, dass die Bewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen beim Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Lebensversicherung mit dem VFA, beim Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Schadenversicherung und beim Sachgeschäft hingegen mit dem PAA erfolgen wird. Die Bewertung des Rückversicherungsgeschäfts wird bis auf drei Ausnahmen ebenfalls mit dem PAA erfolgen bzw. ist für die Übergangsbilanz erfolgt.
Die Eröffnungsbilanz für das Geschäftsjahr 2022, die eine Basis für die Vorjahresvergleichsperioden insbesondere des Konzern-Halbjahresberichts 2023 und des Konzernabschlusses 2023 ist, zeigt unter Anwendung der neuen Standards IFRS 9 und IFRS 17 ein voraussichtlich um 10-20 % höheres Eigenkapital, wobei sich die Bilanzsumme voraussichtlich um weniger als 10 % ändern wird bzw. nahezu unverändert bleibt. Das erhöhte Eigenkapital resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Abschlusskosten (IFRS 17.28A). Gegenläufig wirken sich Bewertungen der Versicherungsverträge nach IFRS 17.29 ff. (Diskontierung der zukünftigen Cashflows und Einführung der vertraglichen Servicemarge – CSM) und die Bildung latenter Steuern nach IAS 12.12 ff. aus. Aus der Erstanwendung des IFRS 9 werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Höhe des Konzerneigenkapitals resultieren.
Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichts ist eine quantitative Aussage zu möglichen Auswirkungen der Einführung von IFRS 9 und IFRS 17 auf die zum 31.12.2022 bilanzierten Vermögenswerte und Schuldpositionen nicht möglich, da untergeordnete Feinabstimmungen innerhalb des Projektes IFRS 17/9 noch erfolgen. Es wird jedoch mit einer näherungsweisen Fortschreibung des erhöhten Konzerneigenkapitals gerechnet.
Im Geschäftsjahr erfolgten keine Änderungen der Verfahren zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bewertung verschiedener Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
Die Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.
Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufenden überprüft und basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten. Schätzungen, Ermessensausübungen und Annahmen beinhalten jedoch stets Unsicherheiten, die sich im Ergebnis niederschlagen können.
Vermögenswerte werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen daraus dem Unternehmen zufließen wird, das Unternehmen den Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens kontrollieren kann und wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Bei Übergang der Chancen und Risiken auf Dritte beziehungsweise bei Verlust der Verfügungsmacht werden Vermögenswerte ausgebucht.
Schulden werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung des Unternehmens aller Voraussicht nach ein direkter Abfluss wirtschaftlich relevanter Ressourcen ergibt. Die Ausbuchung von Schulden erfolgt, wenn die Verpflichtung nicht mehr besteht.
Die Geldbeträge der Abschlussposten werden mithilfe verschiedener Bewertungsgrundlagen und -verfahren ermittelt. Die am häufigsten für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogenen Bewertungsgrundlagen sind:
Häufig werden diese Bewertungsgrundlagen noch mit anderen Bewertungsgrundlagen kombiniert, so zum Beispiel bei der Ermittlung von Barwerten und Nettoveräußerungswerten. Die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen sind im IFRS - Rahmenkonzept geregelt.
Der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kommt in den IFRS eine stetig steigende Bedeutung zu. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" regelt detailliert, wie die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Vermögenswerte und Schulden zu erfolgen hat, sofern ein anderer Standard eine Zeitwertbewertung oder eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt. Bei einer internen Ermittlung von Zeitwerten auf der Basis von nicht marktbezogenen Inputfaktoren bestehen naturgemäß Ermessensspielräume, zum Beispiel bei der Wahl der Inputparameter.
Daher sind für Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten umfangreiche Anhangangaben erforderlich, so zum Beispiel Angaben zu den Hierarchieleveln der Zeitwerte, Beschreibungen der Bewertungsverfahren und der verwendeten Inputparameter.
Für sämtliche langfristig genutzten immateriellen und materiellen Vermögenswerte wird gemäß IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" mindestens an jedem Bilanzstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für eine wesentliche Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des entsprechenden Vermögenswerts ermittelt. Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelzuflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert (Barwert der künftigen Cashflows aus fortgeführter Nutzung). Ungeachtet des Vorliegens von Anhaltspunkten für Wertminderungen werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.
Als Basis zur Bestimmung erzielbarer Werte werden auf aktiven Märkten notierte Börsenpreise beziehungsweise Preise aus Transaktionen mit gleichen oder vergleichbaren Vermögenswerten herangezogen. Alternativ werden beizulegende Zeitwerte unter Zuhilfenahme allgemein anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle ermittelt. Einzelheiten dazu sowie zu den intern definierten Kriterien für eine Wertminderung sind in den Erläuterungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den entsprechenden Posten ausgeführt.
Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminderungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im Periodenergebnis erfasst.
Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wertminderungen Sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Übriger Aktiva werden über eine Funktionsbereichsverteilung in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, den Schadenaufwendungen, den Aufwendungen für Kapitalanlagen sowie in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Die Abbildung von Wertminderungen erfolgt direkt durch Minderung der Buchwerte der Vermögenswerte.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 36 werden für alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts-oder Firmenwerten, Wertaufholungen bis zum niedrigeren der beiden Werte aus erzielbarem Betrag und fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Für Finanzinstrumente, ausgenommen solcher in Zusammenhang von Leasingverhältnissen, wird das Wertberichtigungskonzept nach IAS 39 angewendet. Dieses hängt von der Klassifizierung der Finanzinstrumente ab, welche unter Ziffer Abschnitt 8.3f. näher beschrieben werden. Die Deutsche Familienversicherung ordnet Ihre Kapitalanlagen den Kategorien "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zu, deren Wertberichtigungskonzept im Folgenden beschrieben wird.
Die "Zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen" enthalten festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere, für die die Deutsche Familienversicherung keinen unmittelbaren Verkauf vorgesehen hat und die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind. Sie werden in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert (IFRS 13), welcher im Abschnitt 13.4 erläutert wird.
Für festverzinsliche Wertpapiere werden die Agien und Disagien unter der Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam im Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts werden unter Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen und latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis sowie in der Bilanz innerhalb des Eigenkapitals im Posten "Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste" ausgewiesen. Wertänderungen durch Wertminderungsverluste werden hingegen erfolgswirksam in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.
Für festverzinsliche Wertpapiere liegt eine Indikation für eine Wertminderung vor, wenn die Bonität des Schuldners stark absinkt oder gefährdet ist. Hinweise bei der Deutschen Familienversicherung hierfür sind neben einer Herabsetzung der Rating-Stufe um zwei Notches oder mehr, Herabstufung in den "Non Investment Grade"-Bereich, die Nichtzahlung von
Zinserträgen, die Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie die aktuelle Marktsituation. Die Deutsche Familienversicherung nimmt die Einschätzung, ob es sich um eine erfolgsneutrale Marktpreisschwankung oder um einen Wertminderungsaufwand handelt in Einzelbetrachtung unter Einbeziehung der oben genannten Hinweise vor. Sofern eine Wertberichtigung vorgenommen wird, wird der im Eigenkapital angesetzte kumulierte Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der kumulierte Verlust ist dabei die Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswertes. Wenn sich der beizulegende Zeitwert in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf einen Wegfall der Gründe der vorgenommenen Wertminderung zurückführen lässt, wird die Wertberichtigung erfolgswirksam bis zum maximal ursprünglichen Betrag rückgängig gemacht.
Liegt der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten an einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag für länger als neun Monate oder mehr als 20 % unter den Anschaffungskosten, wird eine Abschreibung auf den Zeitwert erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht vom Wertminderungskonzept nach IAS 39 betroffen. Sämtliche Wertänderungen dieser Finanzinstrumente sowie Zinsen und Dividenden werden erfolgswirksam im Gewinn- und Verlust erfasst (Posten: "Ergebnis aus Kapitalanlagen").
Die Deutsche Familienversicherung weist sämtliche Derivatepositionen im Berichtsjahr unter dieser Kategorie aus .
Neben den Kapitalanlagen, fallen die liquiden Mittel und Forderungen des Konzerns in den Anwendungsbereich des IAS 39. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Deutsche Familienversicherung ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Solche objektiven Hinweise sind beispielsweise Zahlungsverzug beziehungsweise -ausfall oder erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten/Schuldners. Sofern ein solcher Hinweis vorliegt, wird die Differenz aus Buchwert und Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bestimmt und als Wertberichtigung ergebniswirksam erfasst. Im Wesentlichen werden die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern in Hinsicht auf ihre Überfälligkeit überprüft und in Abhängigkeit der Dauer der Überfälligkeit abgewertet.
Gemäß IFRS 10 "Konzernabschlüsse" beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rückflüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte an diesen Rückflüssen hat und diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.
Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.
Spezialfonds und andere strukturierte Unternehmen werden nach den einheitlichen Kriterien des IFRS 10 als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss mit einbezogen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie gelten zudem als konsolidierte strukturierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen". Strukturierte Unternehmen sind gemäß IFRS 12 Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind.
Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist grundsätzlich der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert.
Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen grundsätzlich konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die Deutsche Familienversicherung einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der DFV-Konzern die Kontrolle über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein Unternehmenszusammenschluss wird gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens grundsätzlich mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, insbesondere auch die Identifizierung und Bewertung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswerte. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Gesamtwert der beizulegenden Zeitwerte der für die Beherrschungserlangung aufgewendeten Gegenleistungen. Anschaffungsnebenkosten werden im Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Passive Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam vereinnahmt.
Der nicht beherrschende Anteil am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Familienversicherung (Konzern) die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu dessen Buchwerten ausgebucht, der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen ausgebucht und der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Die Anteile, die am ehemaligen Tochterunternehmen behalten werden, werden zum beizulegenden Zeitwert und jede daraus resultierende Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinnund -Verlustrechnung oder, falls durch andere Standards gefordert, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht.
In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 neben der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main als Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der Deutschen Familienversicherung direkt gehalten. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss enthalten Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit.
Die Deutsche Familienversicherung (Konzern) besteht aus acht (Vorjahr: sieben) konsolidierten Unternehmen. Hierunter fallen neben dem Mutterunternehmen und den fünf Tochterunternehmen (Vorjahr: vier) zwei Spezialfonds, de rHI-DFV-Master-Fonds, Anteil 100 %, welcher ausschließlich das Kapitalanlagevermögen für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Geschäft enthält, und der HI-DFV-Master II-Fonds, Anteil 100 %, der Kapitalanlagen enthält, die nicht dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft zugeordnet werden.
Erstmals wird die Hyrance AG, Grünwald in den Konzernabschluss einbezogen und voll konsolidiert. Sie wurde im Jahr 2022 zusammen mit der STTech GmbH, München gegründet. Die Deutsche Familienversicherung hält 50 % der Anteile plus eine Aktie und stellt zwei der drei Vorstände.
Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
| LISTE DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN | Beteiligungs buchwert |
Beteiligungs quote |
Gezeichnetes Kapital |
Eigen kapital |
Letztes Jahres ergebnis |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Firma | Sitz | in T€ | in % | in T€ | in T€ | in T€ |
| DFVS Deutsche Familienversicherung | Frankfurt | |||||
| Servicegesellschaft mbH | am Main | 25,0 | 100,00 | 25,0 | 470,1 | 71,9 |
| DFVV Deutsche Familienversicherung | Frankfurt | |||||
| Vertriebsgesellschaft mbH | am Main | 135,0 | 100,00 | 25,0 | 143,9 | 0,0 |
| DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH |
Frankfurt am Main |
25,0 | 100,00 | 25,0 | 34,7 | –4,2 |
| DFV Deutsche Familienversicherung | Frankfurt | |||||
| Krankenversicherung-Vermittlungs-AG | am Main | 50,0 | 100,00 | 50,0 | 47,2 | –1,6 |
| Hyrance AG | Grünwald | |||||
| 100,0 | 50,001 | 200,0 | 176,1 | –23,9 |
1 Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hält 50% der Anteile plus 1 Aktie an der Hyrance AG.
Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn sie identifizierbar sind und die Deutsche Familienversicherung die Kontrolle über sie innehat. Zudem muss ein künftiger ökonomischer Nutzen gegeben und die Anschaffungskosten verlässlich ermittelbar sein. Sie beinhalten entgeltlich erworbene Software. Entgeltlich erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei entgeltlich erworbener Software umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung. In der Folge wird Software mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen sowie Wertminderungen angesetzt. Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres an immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grundsätzlich zeitanteilig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt regelmäßig zwischen drei und 15 Jahren. Die Abschreibungen werden gemäß den Vorgaben der Rechnungslegung von Versicherungsgesellschaften (RechVersV) verteilt und im Wesentlichen den Aufwendungen des Versicherungsbetriebs zugeordnet.
IFRS 16 legt Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangangaben bezüglich Leasingverhältnissen fest mit dem Ziel sicherzustellen, dass Leasingnehmer und Leasinggeber relevante Informationen hinsichtlich der Auswirkungen von Leasingverhältnissen zur Verfügung stellen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.
Als Leasingnehmer erfasst die Deutsche Familienversicherung einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, welche bei der erstmaligen Bewertung den Leasingverbindlichkeiten entsprechen. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Wertminderungen werden vorgenommen, sofern diese notwendig sind. Die Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen bilanziert. Die Diskontierung erfolgt im Allgemeinen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Die Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG nimmt die Praxiserleichterungen gemäß IFRS 16.5 in Anspruch und bilanziert keine Leasingverhältnisse mit einer Grundmietzeit unter einem Jahr.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde lediglich das gemietete Bürogebäude bilanziell abgebildet. Zum Bilanzstichtag bestand kein Nutzungsrecht nach IFRS 16, da der Mietvertrag zum Jahresende ausgelaufen war. Ein Folgevertrag ist aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen noch nicht geschlossen worden.
Finanzinstrumente werden bei Zugang in die vier Kategorien nach IAS 39 eingeordnet. Diese umfassen "Darlehen und Forderungen", "Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente", "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" und "Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente"
Die Kapitalanlagen werden bei der Deutschen Familienversicherung derzeit ausschließlich in die Kategorien "Jederzeit veräußerbar" als auch "Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente" eingeordnet, wobei zum 31.12.2022 kein Finanzinstrument, welches als in die Kategorie "Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente" eingeordnet war, im Bestand der Deutschen Familienversicherung war. Die erstmalige Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.
Die Kategorie "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" stellt eine Residualgröße dar. Sie enthält alle Finanzinstrumente, die aufgrund ihrer Natur keiner anderen Kategorie zugeordnet werden müssen und für die kein anderweitiges Wahlrecht ausgeübt wurde. In diesem Posten sind vor allem Anleihen, Aktien, Investmentanteile und sonstiger Anteilsbesitz ausgewiesen.
Innerhalb dieser Kategorie erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten.
Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden prinzipiell auf der Basis am Markt beobachtbarer Parameter ermittelt. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als "Verkaufspreis" (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Die Art der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte führt gemäß IFRS 13 zu einer Zuordnung zu einem bestimmten Hierarchielevel. Die Hierachielevel werden in Abschnitt 13.4 erläutert und quantifiziert. Sofern kein Börsenkurs vorliegt (Level 2 und 3), werden dort ebenfalls die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Zeitwertes erläutert.
Sofern der beizulegende Zeitwert der "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" verlässlich ermittelt werden kann, werden diese Finanzinstrumente mit diesem Wert bilanziert. Für börsennotierte Wertpapiere ist dies in der Regel der Börsenwert. Diese Kategorie stellt mit den börsennotierten Anleihen, Aktien und Investmentanteilen den wesentlichen Teil des Kapitalanlagebestands der Deutschen Familienversicherung dar.
Für festverzinsliche Wertpapiere werden die Agien und Disagien unter der Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam im Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen.
Wertänderungen, die sich aus dem Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und fortgeführten Anschaffungskosten ergeben, werden nach Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Sofern objektive Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf vorliegen, wird eine erfolgswirksame Wertberichtigung vorgenommen. Wir verweisen hinsichtlich der Bilanzierung von Wertberichtigungen und möglicher Zuschreibungen auf Abschnitt 6.2.
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang "Jederzeit veräußerbarer Finanzinstrumente" werden aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert am Veräußerungsstichtag errechnet. Sie werden in den Erträgen oder Aufwendungen aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Zunächst erfolgsneutral erfasste Gewinne oder Verluste aus einer zwischenzeitlichen Neubewertung werden bei Verkauf realisiert.
Eigenkapitalinstrumente, für die keine öffentlichen Preisstellungen oder beobachtbaren Markdaten verfügbar sind, werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Zeitwertänderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nicht erfasst. Lediglich falls objektive Hinweise auf einen Wertminderungsbedarf vorliegen, wird die Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam durchgeführt. Solche Wertberichtigungen werden nicht rückgängig gemacht.
In diese Kategorie fallen bei der Deutschen Familienversicherung insbesondere Derivatepositionen und Wandelanleihen. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert, in der Regel dem Börsenkurs, bilanziert. Sämtliche Wertänderungen sowie Zinsen und Dividenden werden erfolgswirksam im Gewinn- und Verlust erfasst (Posten: Ergebnis aus Kapitalanlagen).
Im Posten "Depotforderungen aus der aktiven Rückversicherung" sind die im Rahmen des aktiven Rückversicherungsgeschäfts vom Erstversicherungsunternehmen einbehaltenen Sicherheiten zur Deckung des DFV-Anteils der Deckungsrückstellung erfasst.
Die Deckungsrückstellung wird vom Erstversicherungsunternehmen nach den handelsrechtlichen Vorschriften kalkuliert und vom Verantwortlichen Aktuar der Deutschen Familienversicherung verifiziert.
Forderungen beinhalten im Wesentlichen Zinsforderungen, Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (saG) und Abrechnungsforderungen aus dem aktiven und passiven Rückversicherungsgeschäft sowie Organkredite, sofern sie nicht anderen Posten zuzuordnen sind. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit wird für die Forderungen aus dem saG eine standardisierte Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bonitätsrisiken werden nach Beurteilung des Einzelrisikos angemessen berücksichtigt.
Im Bereich der Rückversicherung erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen nach strenger Einzelfallbetrachtung. Ergebniswirksame Ausbuchungen erfolgen in der Regel nur im Insolvenzfall. Darüber hinausgehende Wertberichtigungen werden, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, auch im Hinblick auf Wesentlichkeiten nicht gebildet.
Wertberichtigungen werden im DFV-Konzern erfolgswirksam vorgenommen und mindern die Beitragseinnahmen sowie den Buchwert der Forderungen. Sind beizulegende Zeitwerte von Forderungen für die erforderlichen Anhangangaben zu ermitteln, wird gemäß IFRS 7.29 (a) davon ausgegangen, dass hierfür der Buchwert den besten Näherungswert repräsentiert. Dies zieht nach den Regelungen des IFRS 13 eine Zuordnung dieser beizulegenden Zeitwerte in den Hierarchielevel 3 nach sich.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennwert ausgewiesen.
Nach IFRS werden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Bruttobeträge auszuweisen. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge ermittelt.
Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen).
Passive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz höher oder Passivposten niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen).
Die Deutsche Familienversicherung saldiert aktive und passive latente Steueransprüche gegenüber dem gleichen Finanzamt und weist damit nur einen Aktiv- oder Passivsaldo aus.
Schulden, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld resultieren, die nicht aus einem Unternehmenszusammenschluss stammen und zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche noch das steuerliche Ergebnis beeinflussen und zum Zeitpunkt der Transaktion nicht zu gleichen steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen führen, werden ebenfalls nicht als passive latente Steuern angesetzt.
Entstehen die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der jeweiligen Konzerngesellschaften. Am Bilanzstichtag bereits beschlossene Steuersatzänderungen werden hierbei berücksichtigt. Falls die Steuern gegeneinander aufrechenbar sind, werden latente Steueransprüche und -schulden saldiert ausgewiesen. Dies liegt insbesondere vor, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und die latenten Steueransprüche und –schulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.
Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Ansatzdifferenzen zwischen Konzern- und Steuerbilanz erfolgt nur, sofern ausreichend passive latente Steuern in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt bestehen oder ausreichend zu versteuernde Ergebnisse in der Auflösungsperiode existieren.
Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge in dem Umfang gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Die laufenden Steuern werden auf Basis des zu versteuernden Einkommens der Konzerngesellschaften berechnet. Sofern sich Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung ergeben, werden diese als laufende Steuerschulden
ausgewiesen. Sofern sich eine Überzahlung oder Rückerstattungsansprüche ergeben, werden diese als laufende Steueransprüche bilanziert.
Die Übrigen Aktiva enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Sonstige Vermögenswerte.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Für die lineare Abschreibung werden voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren zugrunde gelegt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten zeitanteilig bilanziert.
Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag der Aktien bilanziert. Unterschiedliche Kategorien von Aktien liegen nicht vor. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 18.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 14.587.780 € gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien sowie sonstige Zuzahlungen in das Eigenkapital. Ausgaben, die unmittelbar einer Beschaffung von Eigenkapital zuzurechnen sind, sind nach IAS 32.35 als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren. Sie reduzieren nach gegenläufigen steuerlichen Effekten die Kapitalrücklagen.
Der Verlustvortrag enthält die kumulierten, nicht ausgekehrten Vorjahresergebnisse des Konzerns sowie das aktuelle Jahresergebnis des Konzerns.
In der Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste sind kumulierte Wertänderungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Jederzeit veräußerbar", abzüglich der latenten Steuerabgrenzungen, bilanziert.
Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, zum Beispiel in der Schaden-/Unfallversicherung, werden die bereits vereinnahmten auf künftige Jahre entfallenden Prämien zeitanteilig abgegrenzt und als Rückstellungen für Beitragsüberträge ausgewiesen. Diese Beitragsüberträge werden in künftigen Perioden im Verhältnis zum gewährten Versicherungsschutz verdient. Die Prämieneinnahmen werden für Verträge grundsätzlich taggenau abgegrenzt.
Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft kalkuliert die Gesellschaft nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip, das heißt, Prämien- und Leistungsbarwert sind bei der Erstkalkulation in Parität. Die Vorschriften der KVAV1 werden beachtet. Soweit keine Beitragsanpassungen zu veranlassen sind, werden pro Tarif und Versicherungsnehmer lebenslang gleichbleibende Beiträge erhoben.
Für Tarife, die nach Art der Lebensversicherung berechnet werden, wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Verfahren und im Einklang mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften mit einem Teil der eingenommenen Beit räge eine Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet. Sie dient der Finanzierung von Schadenzahlungen in höheren Altern der jeweils versichterten Personen. Wenn die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen2 gegeben sind, werden die Rechnungsgrundlagen und in der Folge die Beträge angepasst.
Statistiken zu den Schadenverläufen und dem Stornoverhalten werden nach Möglichkeiten aus eigenen Daten geschöpft. Sind die internen Daten nicht ausreichend, um eine eigene Statistik zu erstellen, wird auf externe Statistiken der BaFin, des PKV-Verbands oder andere angemessene Datenquellen zurückgegriffen. Ferner basieren die Berechnungen auf den jeweils aktuellen Sterbetafeln des PKV-Verbands. Nach Erreichen einer hinreichenden Größe des Sicherungsvermögens ist die Gesellschaft für die Ermittlung des jeweils gültigen Rechnungszinses von einem internen Verfahren auf ein von dem PKV und der DeutschenAktuarvereinigung (DAV) entwickelten Verfahren "Aktuarieller Unternehmenszins (AUZ)" übergegangen.
Die Bewertung der Alterungsrückstellung erfolgt nach deren rechnungsmäßigen Verlauf. Dieser Wert entspricht stichtagsgenau dem Wert, der finanzmathematisch exakt zu dem jeweiligen Stichtag anzusetzen ist. Die Alterungsrückstellung wird grundsätzlich prospektiv nach den gesetzlichen Vorschriften des § 341f Abs. 3 HGB berechnet.
Für das übernommene Geschäft der aktiven Rückversicherung wird die Deckungsrückstellung vom Erstversicherer berechnet und bereitgestellt.
Sowohl der in der Bilanz angegebene Wert der Alterungsrückstellung als auch deren Ermittlung wurde von dem verantwortlichen Aktuar der Gesellschaft geprüft und für richtig befunden.
Bei der Deutschen Familienversicherung wird entsprechend gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften eine vom Geschäftsverlauf unabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung (euRfB) geführt. In dieser Rückstellung werden folgende Mittel angesammelt:
— für das gesamte Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Lebensversicherung der Teil der Überzinsen, der gemäß § 150 Abs. 4 VAG erzielt wird
— für einen Teilbestand der arbeitgeberfinanzierten obligatorischen Pflegetagegeldversicherung die erzielten Zahlbeitragsüberschüsse
Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft stehen versicherungstechnische Überschüsse nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften den Versicherungsnehmern zu. Diese Überschüsse entstehen durch Risiko-, Zins- und Kostengewinne, die im Rahmen des Geschäftsverlaufes dieser Tarife entstehen. Sie sind in einer erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) entsprechend gesetzlichen Vorschriften anzusammeln. Die von der Gesellschaft hierfür gestellten Reserven sind von dem verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und für richtig befunden worden.
1 Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung).
2 § 203 (2) VVG, § 155 Abs. 3 und 4 VAG, §15-17 KVAV.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle repräsentiert Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen, bei denen die Höhe und/oder der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht verlässlich ermittelt werden können. Die Rückstellung wird für gemeldete, aber auch für bereits eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle gebildet. Einbezogen werden sowohl interne als auch externe Aufwendungen sowie Schadenregulierungskosten.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird für bekannte Schadenfälle grundsätzlich individuell ermittelt. Die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden verrechnet. Des Weiteren wurde für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten Schäden, basierend auf den in Vorjahren beobachteten Nachmeldungen, eine Spätschadenrückstellung gebildet. Zum Abschlussstichtag noch nicht gemeldete Versicherungsfälle werden dabei pauschal bewertet. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltenen Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen werden nach einem pauschalen Verfahren ermittelt. Der Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung wird gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit Ausnahme weniger Teilrückstellungen wie beispielsweise der Rentendeckungsrückstellungen grundsätzlich nicht abgezinst.
Für die Bereiche Rechtsschutz und verbundene Wohngebäudeversicherung werden die Rückstellungen für bereits gemeldete Versicherungsfälle teilweise von externen Partnern zur Verfügung gestellt.
Mindestens einmal im Jahr werden alle versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen eines Angemessenheitstests nach IFRS 4 überprüft. Falls die Überprüfung ergibt, dass künftige Einnahmen die erwarteten Ausgaben auf Ebene der Berechnungscluster voraussichtlich nicht decken, wird nach Auflösung der zugehörigen abgegrenzten Abschlusskosten eine Drohverlustrückstellung gebildet.
Die Berechnung auf Basis des aktuell realistisch geschätzten künftigen Erfüllungsbetrags orientiert sich bei der Rückstellung für Beitragsüberträge und der Schadenrückstellung grundsätzlich an dem Geschäftsmodell der Sparten und berücksichtigt künftige Konditionsanpassungen, Rückversicherungsschutz sowie gegebenenfalls die Steuerung der Profitabilität einzelner Vertragsbeziehungen. Kapitalerträge werden bei dieser Berechnung nicht einbezogen. Bei der Deckungsrückstellung prüfen wir die Angemessenheit auf Basis aktueller Annahmen der Rechnungsgrundlagen einschließlich des anteiligen Kapitalanlageergebnisses wie auch (wenn relevant) künftiger Überschussbeteiligungen.
Die Sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags bilanziert und bewertet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis bestmöglicher Schätzungen bestimmt. Die Rückstellungen nach IAS 37 werden nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet.
Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungs- und Depotverbindlichkeiten aus dem aktiven beziehungsweise passiven Rückversicherungsgeschäft und Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden mit den Nominalwerten angesetzt.
Gebuchte Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr fällig gewordene Beiträge und Beitragsraten für das selbst abgeschlossene sowie das in Rückdeckung genommene Versicherungsgeschäft.
Die verdienten Beiträge (netto) entsprechen den gebuchten Bruttobeiträgen abzüglich der Anteile der Rückversicherer. Zudem wird die Veränderung der Beitragsüberträge hier berücksichtigt. Die Beiträge werden für jeden Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung des Versicherungsbeginns zeitanteilig tagesgenau berechnet.
In den Erträgen aus Kapitalanlagen sind laufende Erträge, Erträge aus Zuschreibungen von Fremdkapitaltiteln und Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ausgewiesen. Die laufenden Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenerträge. Die Zinserträge können aus laufenden Zinszahlungen, Zinsabgrenzungen und aus der Amortisierung der fortgeführten Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren entstehen. Bei Dividenden gilt der Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses als Abgrenzungszeitpunkt. Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt.
Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen enthalten Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sofern diese angefallen sind.
Die Erträge aus Kapitalanlagen enthalten die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie Zinsen und Dividenden, sofern diese angefallen sind.
Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen enthalten Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sofern diese angefallen sind.
Im Berichtsjahr waren bei der Deutschen Familienversicherung in diesem Posten ausschließlich Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Derivatepositionen relevant.
In den Versicherungsleistungen (netto) sind die Zahlungen für Versicherungsfälle, die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die Veränderung der Deckungsrückstellung und der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen enthalten. Der Ausweis erfolgt abzüglich der Anteile der Rückversicherer.
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto) umfassen die unmittelbar und mittelbar anfallenden Abschlussund Verwaltungsaufwendungen. Von den Rückversicherern erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen sind hiervon abgesetzt.
Gemäß § 43 RechVersV werden hier Aufwendungen ausgewiesen, die keinem der in der Verordnung aufgeführten Funktionsbereiche zugeordnet werden können. Für die Darstellung unter IFRS wird analog verfahren.
| ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE |
Versiche rungs spezifische Software |
Übrige immaterielle Vermögens werte |
Gesamt | Versiche rungs spezifische Software |
Übrige immaterielle Vermögens werte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2022 | 2021 | ||||
| Bruttobuchwert 1. Januar | 13.532 | 4.699 | 18.231 | 13.377 | 4.429 | 17.806 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar | 7.082 | 3.963 | 11.045 | 6.223 | 2.736 | 8.959 |
| Bilanzwert 1. Januar | 6.450 | 736 | 7.186 | 7.154 | 1.693 | 8.847 |
| Zugänge | 101 | 0 | 101 | 307 | 270 | 577 |
| Abgänge Bruttobuchwerte | 0 | 0 | 0 | –153 | 0 | –153 |
| Abschreibungen | 877 | 468 | 1.345 | 860 | 1.227 | 2.086 |
| Abgänge Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Bilanzwert 31. Dezember | 5.675 | 268 | 5.942 | 6.449 | 736 | 7.185 |
| Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember | 7.958 | 4.430 | 12.388 | 7.082 | 3.963 | 11.045 |
| Bruttobuchwert 31. Dezember | 13.633 | 4.698 | 18.330 | 13.531 | 4.699 | 18.230 |
Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte liegt regelmäßig zwischen drei und 15 Jahren.
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Bruttobuchwert 1. Januar | 2.806 | 2.738 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar | 2.085 | 1.370 |
| Bilanzwert 1. Januar | 721 | 1.368 |
| Zugänge | 0 | 68 |
| Abgänge Bruttobuchwerte | 2.806 | 0 |
| Abschreibungen | 180 | 715 |
| Abgänge Abschreibungen | 2.265 | 0 |
| Bilanzwert 31. Dezember | 0 | 721 |
| Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember | 0 | 2.085 |
| Bruttobuchwert 31. Dezember | 0 | 2.806 |
Mit Zugang des Nutzungsrechts zum 1. Januar 2019 wurden Sonstige Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gebildet. Die Sonstigen Verbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 betrugen zum 31. Dezember 2022 T€ 0 (Vorjahr: T€ 727).
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Aktien | 0 | 1.931 |
| Investmentanteile | 63.314 | 55.108 |
| Renten | 117.072 | 123.755 |
| 180.386 | 180.794 | |
| Festgelder | 0 | 0 |
| Gesamt | 180.386 | 180.794 |
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Wandelanleihen | 0 | 0 |
| Gesamt | 0 | 0 |
Zum Berichtszeitpunkt waren keine Wertpapiere verliehen. Aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind Kapitalanlagen in Höhe von 160 Mio. € (handelsrechtlicher Buchwert) als auch Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen in Höhe von 8 Mio. € als Sicherungsvermögenden Versicherungsnehmern vorbehalten.
Die Depotforderungen aus dem aktiven Rückversicherungsgeschäft betrugen zum 31.12.2022 T€ 30.627 (Vorjahr: T€ 4.888).
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft | ||
| Davon an Versicherungsnehmer | 2.258 | 2.118 |
| Davon an Versicherungsvermittler | 194 | 95 |
| Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft | 2.452 | 2.213 |
| Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 978 | 3.730 |
| Forderungen Zulage Pflegeversicherung | 422 | 436 |
| Übrige Forderungen | 2.852 | 1.828 |
| Sonstige Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft | 4.252 | 5.994 |
| Gesamt | 6.704 | 8.207 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Beitragsüberträge | 1.217 | 1.092 |
| Deckungsrückstellung | 76.822 | 61.112 |
| Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 6.715 | 5.870 |
| Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | 40 | 41 |
| Gesamt | 84.794 | 68.115 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 1.092 | 878 |
| Zuführungen | 1.217 | 1.092 |
| Auflösung/Inanspruchnahme | 1.092 | 878 |
| Stand 31. Dezember | 1.217 | 1.092 |
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Deckungsrückstellung Vorjahr | 61.111 | 49.235 |
| Zuführung | 18.012 | 18.818 |
| Auflösung | 2.302 | 6.942 |
| Deckungsrückstellung Geschäftsjahr | 76.821 | 61.111 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 5.871 | 5.725 |
| Schadenaufwendungen | ||
| für das Geschäftsjahr | 25.940 | 25.586 |
| für Vorjahre | 963 | –182 |
| Gesamt | 26.903 | 25.404 |
| Abzüglich Zahlungen | ||
| für das Geschäftsjahr | 19.768 | 20.547 |
| für Vorjahre | 6.291 | 4.711 |
| Gesamt | 26.059 | 25.258 |
| Stand 31. Dezember | 6.715 | 5.871 |
| AKTIVE STEUERABGRENZUNG | Aktive latente Steuern gesamt |
davon im sonstigen Ergebnis erfasst |
davon in der Gewinn- und Verlust rechnung erfasst |
davon direkt im Eigen kapital |
Aktive latente Steuern gesamt |
davon im sonstigen Ergebnis erfasst |
davon in der Gewinn- und Verlust rechnung erfasst |
davon direkt im Eigen kapital |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kapitalanlagen | ||||||||
| Finanzinstrumente | 9.411 | 9.411 | 0 | 0 | 528 | 528 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Versicherungstechnische Rückstellungen |
449 | 0 | 449 | 0 | 323 | 0 | 323 | 0 |
| Sonstige | 162 | 0 | 162 | 0 | 576 | 0 | 576 | 0 |
| Ertragsteuerlicher Verlustvortrag | 8.591 | 0 | 7.734 | 857 | 9.337 | 0 | 8.480 | 857 |
| 18.613 | 9.411 | 8.345 | 857 | 10.764 | 528 | 9.379 | 857 |
| PASSIVE STEUERABGRENZUNG | Passive latente Steuern gesamt |
davon im sonstigen Ergebnis erfasst |
davon in der Gewinn- und Verlust rechnung erfasst |
davon direkt im Eigen kapital |
Passive latente Steuern gesamt |
davon im sonstigen Ergebnis erfasst |
davon in der Gewinn- und Verlust rechnung erfasst |
davon direkt im Eigen kapital |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2022 31.12.2021 |
|||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 492 | 0 | 492 | 0 | 569 | 0 | 569 | 0 |
| Kapitalanlagen | ||||||||
| Finanzinstrumente | 1.513 | 0 | 1.513 | 0 | 2.021 | 0 | 2.021 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Versicherungstechnische | ||||||||
| Rückstellungen | 493 | 0 | 493 | 0 | 210 | 0 | 210 | 0 |
| Sonstige | 20 | 0 | 20 | 0 | 247 | 0 | 247 | 0 |
| 2.518 | 0 | 2.518 | 0 | 3.047 | 0 | 3.047 | 0 |
Die latenten Steuern werden im Geschäftsjahr saldiert ausgewiesen.
Hinsichtlich der Nutzbarkeit der latenten Steuern wird auf Abschnitt 12.8 verwiesen.
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 375 | 447 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.191 | 1.119 |
| Steuervorauszahlungen | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2 | 5 |
| Gesamt | 1.568 | 1.571 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| B r uttobuchwert 1. Januar | 2. 737 | 2. 684 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar | 2.290 | 1.980 |
| Bilanzwert 1. Januar | 447 | 704 |
| Zugänge | 281 | 29 |
| Abgänge Bruttobuchwerte | –759 | –1 |
| Abschreibungen | 318 | 286 |
| Abgänge Abschreibungen | –724 | –1 |
| Bilanzwert 31. Dezember | 375 | 447 |
| Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember | 1.883 | 2.290 |
| Bruttobuchwert 31. Dezember | 2.258 | 2.737 |
RÜCKLAGE FÜR UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (2022)
| in T€ | 01.01.2022 | Veränderung | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Kapitalanlagen | –1.655 | –27.846 | –29.501 |
| Latente Steuern | 529 | 8.883 | 9.411 |
| –1.126 | –18.963 | –20.090 |
| in T€ | 01.01.2021 | Veränderung | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Kapitalanlagen | 5.935 | –7.590 | –1.655 |
| Latente Steuern | –3.001 | 3.530 | 529 |
| 2.934 | –4.060 | –1.126 |
Für weitere Erläuterungen wird auf die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals verwiesen.
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Beitragsüberträge | 4.052 | 3.768 |
| Deckungsrückstellung | 148.185 | 95.918 |
| Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 21.851 | 19.066 |
| Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 4.647 | 4.133 |
| Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | 149 | 158 |
| Gesamt | 178.884 | 123.043 |
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Beitragsüberträge Vorjahr | 3.768 | 3.338 |
| Zuführungen | 4.052 | 3.768 |
| Auflösung/Inanspruchnahme | 3.768 | 3.338 |
| Beitragsüberträge Geschäftsjahr | 4.052 | 3.768 |
Bei der Rückstellung für Beitragsüberträge handelt es sich im Wesentlichen nicht um zukünftige liquiditätswirksame Zahlungsströme, deshalb verzichten wir auf eine Laufzeitangabe.
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Deckungsrückstellung Vorjahr | 95.918 | 70.674 |
| Zuführung | 53.438 | 33.689 |
| Auflösung | 3.257 | 10.106 |
| Zinsanteil | 2.086 | 1.661 |
| Deckungsrückstellung Geschäftsjahr | 148.185 | 95.918 |
Der Zinsanteil wird mit dem jeweiligen Rechnungszins aus dem Geschäftsjahr, bezogen auf den Mittelwert aus der Bilanzdeckungsrückstellung des Vorjahres und des Geschäftsjahres, ermittelt.
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 19.066 | 14.801 |
| Schadenaufwendungen | ||
| für das Geschäftsjahr | 71.871 | 68.477 |
| für Vorjahre | –338 | 263 |
| Gesamt | 71.533 | 68.740 |
| Abzüglich Zahlungen | ||
| für das Geschäftsjahr | 52.379 | 52.032 |
| für Vorjahre | 16.369 | 12.443 |
| Gesamt | 68.748 | 64.475 |
| Stand 31. Dezember | 21.851 | 19.066 |
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden in der Regel im Folgejahr verbraucht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des Geschäfts.
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr | 4.133 | 1.642 |
| Zuführungen | 1.233 | 3.252 |
| Inanspruchnahme | 719 | 761 |
| Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr | 4.647 | 4.133 |
Die Rückstellung für die Beitragsrückerstattungen wird im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre verbraucht. Leistungen für Versicherungsfälle aus früheren Perioden sind aufgrund der versicherten Risiken eher gering.
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Stornorückstellung | 103 | 112 |
| Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | 46 | 46 |
| Gesamt | 149 | 158 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 31. Dezember Vorjahr | 2.137 | 3.448 |
| Inanspruchnahme | 2.137 | 3.448 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Zuführung | 1.648 | 2.137 |
| Stand 31. Dezember Geschäftsjahr | 1.648 | 2.137 |
Die Restlaufzeit der Sonstigen Rückstellungen beträgt maximal zwölf Monate. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Boni T€ 360 (Vorjahr T€ 703), ausstehende Eingangsrechnungen T€ 462 (Vorjahr T€ 578), Erstellung und Prüfung Jahresabschluss T€ 323 (Vorjahr T€ 238) sowie Urlaubsrückstellungen T€ 311 (Vorjahr T€ 256).
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft | 1.065 | 1.064 |
| Davon gegenüber Versicherungsnehmern | 656 | 544 |
| Davon gegenüber Versicherungsvermittlern | 409 | 520 |
| Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 82.128 | 66.353 |
| Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 3.076 | 1.715 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.446 | 4.621 |
| Gesamt | 90.715 | 73.753 |
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Steuern | 195 | 353 |
| Personal und Sozialversicherung | 13 | 5 |
| Lieferungen und Leistungen | 3.385 | 2.854 |
| Verbindlichkeiten aus Anwendung IFRS 16 | 0 | 727 |
| Übrige | 853 | 682 |
| Gesamt | 4.446 | 4.621 |
| in T€ | 31.12.2022 | bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahre | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft | 1.065 | 1.065 | 0 | 0 | 1.076 |
| Davon gegenüber Versicherungsnehmern | 656 | 656 | 0 | 0 | 545 |
| Davon gegenüber Versicherungsvermittlern | 409 | 409 | 0 | 0 | 531 |
| Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft |
82.128 | 82.128 | 0 | 0 | 66.353 |
| Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft |
3.076 | 3.076 | 0 | 0 | 1.715 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.446 | 4.371 | 75 | 0 | 4.621 |
| Gesamt | 90.715 | 90.640 | 75 | 0 | 73.765 |
| in T€ | 31.12.2022 | bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahre | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuern | 195 | 195 | 0 | 0 | 353 |
| Personal und Sozialversicherung | 13 | 13 | 0 | 0 | 5 |
| Lieferungen und Leistungen | 3.385 | 3.385 | 0 | 0 | 2.854 |
| Verbindlichkeiten aus Anwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 727 |
| Übrige | 853 | 853 | 0 | 0 | 682 |
| Gesamt | 4.446 | 4.446 | 0 | 0 | 4.621 |
| FÄLLIGKEITEN DER LEASINGVERBINDLICHKEITEN |
2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Zukünftige Mindest Leasingraten |
Zinsen | Barwert der Mindest Leasingraten |
Zukünftige Mindest Leasingraten |
Zinsen | Barwert der Mindest Leasingraten |
| Weniger als 1 Jahr | 0 | 0 | 0 | 741 | 14 | 727 |
Zwischen 1 und 5 Jahre 0 0 0 0 0 0 Mehr als 5 Jahre 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 741 14 727
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Gebuchte Beiträge | ||
| Brutto | 183.507 | 155.215 |
| Anteil der Rückversicherer | 66.297 | 67.569 |
| Netto | 117.210 | 87.647 |
| Veränderung der Beitragsüberträge | ||
| Brutto | –285 | –430 |
| Anteil der Rückversicherer | 125 | 214 |
| Netto | –160 | –215 |
| Verdiente Nettobeiträge | 117.050 | 87.431 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus Kapitalanlagen | ||
| Laufende Erträge aus Kapitalanlagen | 5.339 | 2.888 |
| Gewinn aus Zeitwertänderungen | 0 | 0 |
| Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 17.968 | 10.875 |
| Währungsgewinne | 390 | 133 |
| Gesamt | 23.697 | 13.896 |
| Aufwendungen für Kapitalanlagen | ||
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Sonstige Aufwendungen | 909 | 891 |
| Verluste aus Zeitwertänderungen | 0 | 0 |
| Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 20.566 | 2.094 |
| Währungsverluste | 75 | 74 |
| Gesamt | 21.550 | 3.059 |
| Ergebnis aus Kapitalanlagen | 2.147 | 10.837 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Sonstige versicherungstechnische Erträge | 551 | 894 |
| Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge | 7 | 57 |
| Gesamt | 558 | 951 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zahlungen für Versicherungsfälle | ||
| Bruttobetrag | 68.748 | 64.475 |
| Anteil der Rückversicherer | 26.058 | 25.257 |
| Nettobetrag | 42.690 | 39.218 |
| Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||
| Bruttobetrag | 2.785 | 4.265 |
| Anteil der Rückversicherer | 934 | 1.327 |
| Nettobetrag | 1.851 | 2.938 |
| Veränderung der Deckungsrückstellung | ||
| Bruttobetrag | 52.267 | 25.244 |
| Anteil der Rückversicherer | 15.709 | 11.877 |
| Nettobetrag | 36.558 | 13.367 |
| Veränderung der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen | ||
| Bruttobetrag | –10 | –456 |
| Anteil der Rückversicherer | –1 | 29 |
| Nettobetrag | –9 | –485 |
| Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen | ||
| Bruttobetrag | 564 | 3.252 |
| Anteil der Rückversicherer | 0 | 0 |
| Nettobetrag | 564 | 3.252 |
| Gesamt | 81.654 | 58.290 |
Schadenentwicklung (Schadenrückstellungen zuzüglich geleisteter Schadenzahlungen, jeweils inklusive Schadenregulierung) für das selbst abgeschlossene Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft:
| BRUTTO in € |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.066.283 | 3.234.840 | 6.060.736 | 11.758.286 | 14.412.484 | 11.724.574 | 9.222.768 | 2.406.278 | 2.955.895 | 3.774.493 | 5.894.507 | 7.465.272 |
| 2 | 1.625.641 | 3.244.183 | 6.417.169 | 12.571.908 | 14.748.998 | 11.607.532 | 8.910.821 | 2.187.818 | 2.001.782 | 2.979.510 | 4.712.184 | |
| 3 | 1.713.158 | 2.568.250 | 6.259.299 | 12.400.656 | 14.721.159 | 11.414.515 | 8.805.652 | 1.972.263 | 1.868.931 | 2.821.086 | ||
| 4 | 1.920.747 | 2.522.659 | 6.355.112 | 12.431.976 | 14.777.473 | 11.279.378 | 8.735.920 | 1.993.364 | 1.771.114 | |||
| 5 | 2.119.935 | 2.678.135 | 6.278.786 | 12.431.363 | 14.736.006 | 11.170.985 | 8.484.246 | 1.973.726 | ||||
| 6 | 2.386.331 | 2.678.718 | 6.279.341 | 12.473.441 | 14.733.879 | 11.024.375 | 8.357.065 | |||||
| 7 | 2.379.763 | 2.675.674 | 6.307.965 | 12.482.093 | 14.666.192 | 10.982.242 | ||||||
| 8 | 2.440.052 | 2.678.021 | 6.290.219 | 12.492.962 | 14.716.093 | |||||||
| 9 | 2.449.307 | 2.692.520 | 6.290.386 | 12.467.230 | ||||||||
| 10 | 2.448.122 | 2.701.673 | 6.292.136 | |||||||||
| 11 | 2.453.535 | 2.693.380 | ||||||||||
| 12 | 2.457.191 | |||||||||||
| Abwickl.- ergebnis |
–390.908 | 541.460 | –231.399 | –708.944 | –303.608 | 742.332 | 865.703 | 432.552 | 1.184.781 | 953.407 | 1.182.324 | 0 |
| NETTO in € |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 494.160 | 2.259.145 | 4.811.515 | 8.677.879 | 7.088.799 | 5.108.328 | 3.604.086 | 2.254.445 | 2.770.745 | 2.830.948 | 4.265.500 | 5.198.986 |
| 2 | 443.453 | 2.215.822 | 5.088.292 | 9.143.503 | 7.406.964 | 5.268.370 | 3.641.442 | 2.053.675 | 1.852.873 | 2.119.964 | 3.292.414 | |
| 3 | 594.131 | 1.966.178 | 4.995.109 | 9.072.907 | 7.369.049 | 5.193.118 | 3.583.506 | 1.846.414 | 1.730.804 | 1.944.636 | ||
| 4 | 691.645 | 1.960.761 | 5.028.103 | 9.107.952 | 7.432.170 | 5.116.768 | 3.616.169 | 1.875.455 | 1.655.771 | |||
| 5 | 739.013 | 1.998.989 | 5.000.262 | 9.103.791 | 7.413.313 | 5.053.189 | 3.472.044 | 1.855.817 | ||||
| 6 | 750.264 | 1.996.341 | 5.000.558 | 9.145.869 | 7.411.097 | 4.956.819 | 3.394.312 | |||||
| 7 | 745.441 | 1.994.679 | 5.029.182 | 9.114.928 | 7.346.316 | 4.914.686 | ||||||
| 8 | 752.480 | 1.997.025 | 5.011.436 | 9.099.363 | 7.392.630 | |||||||
| 9 | 761.735 | 2.011.525 | 5.011.634 | 9.085.036 | ||||||||
| 10 | 760.549 | 2.020.677 | 5.013.384 | |||||||||
| 11 | 765.962 | 2.012.385 | ||||||||||
| 12 | 761.486 | |||||||||||
| Abwickl.- | ||||||||||||
| ergebnis | –267.325 | 246.760 | –201.869 | –407.157 | –303.831 | 193.642 | 209.774 | 398.628 | 1.114.974 | 886.312 | 973.086 | 0 |
| BRUTTO in € |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.265.014 | 4.448.117 | 6.149.290 | 9.289.456 | 12.750.009 | 15.994.251 | 18.377.836 | 23.800.708 | 35.017.349 | 47.467.962 | 62.564.223 | 64.266.865 |
| 2 | 3.611.407 | 5.006.025 | 6.313.310 | 10.509.044 | 12.313.512 | 16.060.481 | 19.250.641 | 24.488.090 | 37.415.931 | 49.089.930 | 63.011.110 | |
| 3 | 3.649.782 | 5.099.164 | 6.487.045 | 10.167.826 | 12.550.516 | 16.226.707 | 19.328.307 | 24.702.607 | 37.297.590 | 49.733.755 | ||
| 4 | 3.761.255 | 5.114.898 | 6.466.153 | 10.222.046 | 12.618.126 | 16.282.013 | 19.420.767 | 24.762.559 | 37.455.821 | |||
| 5 | 3.765.725 | 5.121.749 | 6.500.050 | 10.254.318 | 12.625.336 | 16.301.862 | 19.440.011 | 24.774.318 | ||||
| 6 | 3.765.332 | 5.122.511 | 6.503.766 | 10.259.529 | 12.627.767 | 16.327.434 | 19.439.509 | |||||
| 7 | 3.768.528 | 5.122.800 | 6.503.462 | 10.260.380 | 12.630.304 | 16.335.376 | ||||||
| 8 | 3.768.475 | 5.122.549 | 6.505.226 | 10.260.504 | 12.630.418 | |||||||
| 9 | 3.768.475 | 5.122.609 | 6.505.221 | 10.260.495 | ||||||||
| 10 | 3.768.739 | 5.122.606 | 6.505.217 | |||||||||
| 11 | 3.768.725 | 5.122.606 | ||||||||||
| 12 | 3.768.725 | |||||||||||
| Abwickl.- ergebnis |
–503.711 | –674.489 | –355.926 | –971.039 | 119.591 | –341.125 –1.061.673 | –973.611 –2.438.472 –2.265.792 | –446.888 | 0 |
| NETTO in € |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1.827.564 | 2.312.676 | 3.290.102 | 6.179.857 | 7.848.807 | 9.151.427 | 10.764.212 | 13.890.274 | 25.583.708 | 27.913.485 | 37.426.819 | 39.473.649 |
| 2 | 2.060.840 | 2.823.463 | 3.421.086 | 7.038.692 | 7.749.312 | 9.287.604 | 11.444.194 | 15.523.064 | 26.900.415 | 29.395.777 | 38.026.425 | |
| 3 | 2.074.693 | 2.877.765 | 3.516.378 | 6.882.622 | 7.828.273 | 9.356.490 | 11.500.835 | 15.695.178 | 26.888.056 | 29.756.458 | ||
| 4 | 2.140.595 | 2.887.822 | 3.502.338 | 6.906.740 | 7.874.304 | 9.401.668 | 11.579.974 | 15.750.335 | 26.988.421 | |||
| 5 | 2.143.280 | 2.891.591 | 3.516.162 | 6.925.319 | 7.880.231 | 9.417.131 | 11.595.544 | 15.757.090 | ||||
| 6 | 2.143.029 | 2.892.036 | 3.518.670 | 6.928.461 | 7.882.517 | 9.430.450 | 11.595.718 | |||||
| 7 | 2.144.872 | 2.892.205 | 3.518.486 | 6.929.002 | 7.885.057 | 9.433.643 | ||||||
| 8 | 2.144.819 | 2.892.074 | 3.520.102 | 6.928.990 | 7.885.128 | |||||||
| 9 | 2.144.819 | 2.892.109 | 3.520.106 | 6.928.981 | ||||||||
| 10 | 2.145.077 | 2.892.107 | 3.520.102 | |||||||||
| 11 | 2.145.069 | 2.892.107 | ||||||||||
| 12 | 2.145.069 | |||||||||||
| Abwickl.- ergebnis |
–317.505 | –579.431 | –230.000 | –749.124 | –36.321 | –282.216 | –831.506 –1.866.816 –1.404.713 –1.842.973 | –599.606 | 0 | |||
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschlussaufwendungen | 28.734 | 46.952 |
| Verwaltungsaufwendungen | 21.581 | 16.569 |
| Anteil der Rückversicherer | –17.341 | –25.930 |
| Gesamt | 32.974 | 37.591 |
Der Rückgang der Abschlussaufwendungen resultiert aus einer Neuordnung der Vertriebsaktivitäten und einem reduzierten Neugeschäft. Dadurch sanken die Abschlussprovisionen um 6,5 Mio. € und die internen Abschlusskosten um 3,0 Mio. € gegenüber dem Geschäftsjahr 2021.
Darüber hinaus reduzierten sich die Abschlussprovisionen für das Geschäft aus der aktiven Rückversicherung um 8,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, für das jedoch die Verwaltungsaufwendungen um 5,6 Mio. € gestiegen sind.
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen | ||
| Depotzinsen Rückversicherung | 1.394 | 1.122 |
| Feuerschutzsteuer | 20 | 19 |
| 1.414 | 1.141 | |
| Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen | 2.046 | 3.004 |
| Gesamt | 3.460 | 4.145 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | ||
| Berichtsjahr | 202 | 29 |
| Vorjahr | –32 | 3 |
| 170 | 32 | |
| Latente Steuern | ||
| Latente Steuern aus Verlustvorträgen | 746 | –2.508 |
| Latente Steuern aus der Entstehung oder Umkehrung temporärer Unterschiede | –240 | 2.240 |
| Umgliederung der latenten Steuern aus der Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste | 0 | 1.108 |
| 506 | 840 | |
| 676 | 872 |
Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlich zu zahlenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuern der inländischen Konzernunternehmen zusammen. Darüber hinaus fallen die Veränderungen der erfolgswirksamen aktiven und passiven latenten Steuern unter diesen Posten.
Die Deutsche Familienversicherung befindet sich im Wachstum und steigert ihre Bruttobeiträge jährlich in signifikanter Weise. Die Vertriebsaufwendungen, die hierfür nötig sind, können nach aktuellem Recht weder steuerlich noch nach den von der Deutschen Familienversicherung angewandten Rechnungslegungsvorschriften aktiviert werden, sondern sind aufwandswirksam zu erfassen. Dieser Abschlusskostenaufwand ist primär verantwortlich für den angesammelten steuerlichen Verlustvortrag der Gesellschaft. Im Kern zeichnet die Deutsche Familienversicherung ein profitables Geschäft. Da die Abschlusskosten in zukünftigen Jahren einen immer geringeren relativen Anteil im Verhältnis zu den verdienten Beiträgen ausmachen werden, zeigt die Unternehmensplanung für das Jahr 2023 ein positives Ergebnis. Im Planungszeitraum von fünf Jahren kann der steuerliche Verlustvortrag voraussichtlich vollständig genutzt werden.
Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern ergab sich folgende Überleitung der erwarteten Ertragsteuern zu den ausgewiesenen Ertragsteuern:
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 991 | –1.697 |
| Ertragsteuerertrag | 676 | 872 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.667 | –825 |
| Konzernsteuersatz in % | 32,00 | 32,00 |
| Erwartete Ertragsteuern | 533 | –264 |
| Korrigiert um Steuereffekte aus | ||
| Umgliederung der latenten Steuern aus der Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste | 0 | 1.108 |
| Nicht abziehbaren Aufwendungen | 59 | 24 |
| Periodenfremden Ertragsteuern | 84 | 3 |
| 143 | 1.135 | |
| Ausgewiesene Ertragsteuern | 676 | 872 |
| Die erwarteten Ertragsteuern wurden mit dem Konzernsteuersatz von 32 % (Vorjahr: 32 %) ermittelt. Der durchschnittliche effektive Gesamtertragsteuersatz betrug im Berichtsjahr 40,6 % im Vergleich zu -105,6 % im Vorjahr. |
||
| Effektiver Gesamtertragsteuersatz in % | 40,6% | –105,7% |
Bei allen Stammaktien handelt es sich um Inhaberaktien. Es sind keine Vorzugsaktien im Umlauf.
Das in der Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Ergebnis je Aktie leitet sich wie folgt her:
| in € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Periodenerfolg | 991.321 | –1.697.077 |
| Stück | Stück | |
|---|---|---|
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf gewesenen Stammaktien | ||
| Altaktionäre | 14.587.780 | 14.587.780 |
| Gewichtung | ||
| Anzahl Tage | 360 | 360 |
| Gewichtete Zahl | 14.587.780 | 14.587.780 |
| Neuaktionäre | 0 | 0 |
| Gewichtung | ||
| Anzahl Tage | 0 | 0 |
| Gewichtete Zahl | 0 | 0 |
| Gesamt | 14.587.780 | 14.587.780 |
| EPS in € | 0,07 | –0,12 |
Der DFV-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2022 über ein Eigenkapital von insgesamt 67,2 Mio. € (Vorjahr: 85,1 Mio. €). Das Eigenkapital setzte sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Das gezeichnete Kapital beläuft sich auf 29,2 Mio. € (Vorjahr: 29,2 Mio. €). Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr 72,7 Mio. €. Der Verlustvortrag beläuft sich auf 14,7 Mio. € (Vorjahr: 15,7 Mio. €).
Die Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste, in der Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten der Kategorie "Jederzeit veräußerbar" unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte erfolgsneutral erfasst werden, reduzierte sich im Verlauf des Berichtsjahres kapitalmarktbedingt und durch die Realisierung stiller Reserven auf -20,1 Mio. € (Vorjahr: - 1,1 Mio. €).
Die Eigenkapitalbeitragsquote, definiert als Relation des gesamten Eigenkapitals in Höhe von 67,2 Mio. € (Vorjahr: 85,1 Mio. €) zu den verdienten Beiträgen (netto) in Höhe von 117,0 Mio. € (Vorjahr: 87,4 Mio. €), sank aufgrund des Beitragswachstums auf 57,4 % (Vorjahr: 97,3 %). Die bereinigte Eigenkapitalrendite vor Steuern erhöhte sich auf 1,9 % (Vorjahr: –1,0 %). Sie wird aus der Relation des Ergebnisses vor Ertragsteuern von 1,7 Mio. € (Vorjahr: –0,8 Mio. €) zu dem um die Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste bereinigten Eigenkapital in Höhe von 87,3 Mio. € (Vorjahr: 86,2 Mio. €) ermittelt.
Mit diesem Bericht werden die Anforderungen zur Risikoberichterstattung gemäß IAS 1.134 bis 136 (Kapital), IFRS 4.38 bis 39A (Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben) und IFRS 7.31 bis 42 (Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) erfüllt.
In das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung sind alle relevanten Risikoarten eingebunden. Diese Vorgehensweise spiegelt sich in dem vorliegenden Chancen- und Risikobericht wider. Die Anforderungen von IFRS 4 beziehungsweise von IFRS 7 sind grundsätzlich auf Risiken, die aus Versicherungsverträgen resultieren, beziehungsweise auf Risiken aus Finanzinstrumenten beschränkt und rücken sie in den Mittelpunkt der Berichterstattung.
Bei der Deutschen Familienversicherung steht beim Einsatz des Instrumentariums der Risikosteuerung und hinsichtlich der Einschätzung der Risikolage gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine gesamthafte Betrachtungsweise im Vordergrund.
Ziel des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Das Risikomanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu beherrschen. Dabei werden Risiken und andere negative Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.
Der implementierte Risikomanagementprozess legt Regeln zu Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken und für ein zentrales Frühwarnsystem fest. Auch Beteiligungen werden in das Risikomanagement einbezogen.
Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Gegenstand der Risikoinventur im Einzelnen sind die Überprüfung und Dokumentation sämtlicher Einzelund Kumulrisiken. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten.
Die identifizierten Risiken werden Risikokategorien zugeordnet. Nach dieser Kategorisierung werden die wesentlichen Risiken in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die Darstellungen zur Risikoexponierung erfolgen dabei grundsätzlich netto, das heißt unter Berücksichtigung von eingeleiteten beziehungsweise geplanten Risikominderungsmaßnahmen.
Die mindestens vierteljährlich erfolgende Überprüfung und Bewertung der Risikotragfähigkeit umfasst auch eine Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts werden Maßnahmen eingeleitet.
Die Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission abschließend bewertet. Das zentrale Risikoberichtswesen sorgt für Transparenz in der Berichterstattung. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien regelmäßig sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt.
Bereits im Rahmen des Neuproduktprozesses werden bei der Produktentwicklung die Auswirkungen auf das Unternehmensrisikoprofil analysiert und beurteilt. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder der Einführung neuer Versicherungsprodukte ist deren Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu bewerten.
Im Bereich der Kapitalanlagen erfolgt eine laufende Überwachung der Kapitalanlagen-Performance durch die verantwortliche Abteilung. Der Vorstand, die UCRF, der Verantwortliche Aktuar und weitere relevante Personen werden zudem wöchentlich über die Entwicklung der Kapitalanlagen sowie deren Chancen und Risiken informiert.
In definierten Absicherungsfällen der Kapitalanlagen, wie zum Beispiel einem erwarteten signifikanten Marktverfall, ist ein auf börsengehandelter Put-Optionen basierter Absicherungsprozess implementiert, der die Risiken von Zinsänderungen und Marktpreisverfällen unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben reduziert. Sofern Absicherungspositionen bestehen, ist ein fortlaufendes Controlling sowie Reporting über diese Absicherungsinstrumente implementiert.
Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung ist als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung in die Geschäftsstrategie eingebettet. Es baut auf der vom Vorstand verabschiedeten Risikostrategie auf und stützt sich auf die drei miteinander verbundenen und in das Kontroll- und Überwachungssystem eingebetteten Funktionen operative Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Interne Revision. Das Kontrollumfeld wird vervollständigt durch den Aufsichtsrat sowie durch externe Wirtschaftsprüfer.
In der Leitlinie Risikomanagement und ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) wird die Steuerung der Risiken mit umfangreichen Darstellungen zu Methoden, Prozessen und Verantwortlichkeiten dokumentiert. Ein Grundprinzip der Risikoorganisation und der Risikomanagementprozesse ist die Trennung von Risikosteuerung und Risikoüberwachung.
Unter Risikosteuerung ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Die Funktionen, der für den Aufbau von Risikopositionen Verantwortlichen, sind personell und organisatorisch von den nachgeordneten Bereichen der Risikoüberwachung getrennt.
Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, durch eine angemessene interne Berichterstattung gebührend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, Prozesse und internen Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten.
Zu den zu entwickelnden Strategien zählt insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, die Art, Umfang und Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken berücksichtigt.
Das Versicherungsgeschäft ist aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen mit Risiken verbunden. Wichtig ist, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen.
Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:
Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten. Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seinen Sitzungen regelmäßig mit Fragen der Risikostrategie und lässt sich vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und die Planung unterrichten.
Zur Risikostrategie der Gesellschaft zählen auch die Risikoabwälzung auf solvente Rückversicherungsunternehmen mit erstklassigen Ratings über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Geschäftsgebäude, -inventar und Cyberrisiken.
Die Deutsche Familienversicherung hat zudem im Berichtszeitraum gemäß den Anforderungen nach Solvency II einen Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA – Own Risk and Solvency Assessment) implementiert. Während bei der Anwendung der Standardformel grundsätzlich jedes Versicherungsunternehmen identische Kriterien zur Bewertung eines Risikos anwendet und damit einen europaweit vergleichbaren Solvenzkapitalbedarf ermittelt, werden im ORSA auch unternehmensindividuelle Bewertungskriterien herangezogen und auf dieser Grundlage der individuelle Gesamtsolvabilitätsbedarf festgestellt. Weiterhin werden in der Vorausschau auf die kommenden drei bis fünf Jahre bestimmte Stress-Szenarien durchlaufen, um eine stabile Solvabilität der Deutschen Familienversicherung auch unter erheblicher Belastung sicherstellen zu können.
Die Durchführung eines ORSA wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich beauftragt (Regel-ORSA). Bei Eintreten bestimmter Kriterien (z. B. Absicht einer Veränderung in der Rückversicherungspolitik des Unternehmens oder Veränderungen am Kapitalmarkt mit Überschreiten festgelegter Limits), die der Vorstand in Leitlinien festgelegt hat, kann darüber hinaus jederzeit vom Vorstand ein weiterer ORSA veranlasst werden. Die Veränderungen im Vorgehen und in den Grundlagen, sowie Erkenntnisse und Folgerungen aus dem ORSA werden in einem internen Bericht an den Vorstand zusammengefasst. Der Vorstand stellt mögliche Wirkungen auf die Geschäftsstrategie und Geschäftsplanung innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Berichts fest und entscheidet zudem über eventuell weitergehende Informationen an den Aufsichtsrat und die Aufsichtsbehörde.
Die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) berichtet in der Deutschen Familienversicherung an den Vorsitzenden des Vorstandes (CEO).
Die Compliance-Funktion nimmt die Aufgaben nach § 29 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz wahr. Dazu gehört die Beratung des Vorstandes in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten. Außerdem hat die Compliance-Funktion die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen zu beurteilen und das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko) zu identifizieren und zu beurteilen.
Die Compliance-Funktion informiert den Vorstand regelmäßig über Compliance-Themen und erstellt jährlich einen Compliance-Bericht.
Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion (VmF) verfügen. Die VmF wurde bei der Deutschen Familienversicherung aufgeteilt nach den Versicherungsprodukten nach Art der Schadenversicherung einerseits und nach Art der Lebensversicherung anderseits und jeweils extern vergeben.
Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Schaden, insbesondere Krankenzusatzprodukte nach Art der Schaden sowie Personen- und Sachversicherungen, wie Tierkranken, Haftpflicht, Unfall, Glas, Hausrat, wurde per Funktionsausgliederungsvertrag an die Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln, ausgegliedert und dort von Frau Marion Beiderhase, Aktuarin (DAV), bis 30.09.2023 wahrgenommen. Zum 01.10.2023 wurde diese VmF intern besetzt.
Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Lebensversicherung, insbesondere für die nichtsubstitutiven Krankenund Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung, wurde per Funktionsausgliederungsvertrag an den Aktuar (DAV) Herrn Dr. Berthold Ströter von der Aktuarskanzlei Bek Ströter PartG ausgegliedert. Ausgliederungsbeauftragter für die VmF ist der Abteilungsleiter Aktuariat der Deutschen Familienversicherung. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung als Diplom-Mathematiker im Bereich Versicherungswesen.
Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame Interne Revision verfügen, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen und unterstützt damit die Unternehmensführung bei der Zielerreichung durch Bewertung und Empfehlung von möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit arbeitet die Interne Revision unter der direkten Verantwortung des Vorsitzenden des Vorstandes (CEO). Die Interne Revision berichtet an den Gesamtvorstand. Die mit der Internen Revision beauftragten Personen sind im Rahmen ihrer Revisionstätigkeiten keinen einschränkenden Weisungen unterworfen und haben diese Aufgaben selbstständig und unabhängig wahrzunehmen.
Ziel des Kapitalmanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu gewährleisten, um alle aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können sowie künftiges Wachstum durch eine angemessene Eigenmittelstrategie weitgehend unabhängig zu finanzieren. Der Kapitalisierungsgrad repräsentiert die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der Deutschen Familienversicherung als Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken. Die Risikotr agfähigkeit wird mindestens quartalsweise auf der Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften und unter Berücksichtigung interner Limite analysiert.
Die Eigenmittel der Deutschen Familienversicherung werden unterhalb des handelsrechtlichen Eigenkapitals liegen. Die Bewertungsdifferenzen sind wesentlich auf die Marktpreisentwicklung der Kapitalanlagen, die Nichtansetzung von immateriellem Vermögen und Bewertungsunterschiede in den versicherungstechnischen Rückstellungen (z. B. Beitragsüberträge, Schwankungsrückstellungen) zurückzuführen.
Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirement) erfolgt als Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %.
Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise analysiert.
Im Geschäftsjahr 2022 erfüllt die Deutsche Familienversicherung die gesetzlichen Mindest-Solvabilitätsanforderungen gemäß Solvency II. Die Solvabilitätsquote liegt deutlich über den Mindestanforderungen.
Die Deutsche Familienversicherung ist derzeit in Deutschland und Österreich tätig. Versicherungsnehmer sind dabei ausschließlich natürliche Personen, mit Ausnahme von Gruppenversicherungsverträgen. Entsprechend den in Abschnitt A.1.2. genannten Versicherungszweigen sind dabei die versicherten Risiken
Aufgrund der Natur des betriebenen Geschäfts sind einzelne Großrisiken, deren Eintritt den Bestand des Unternehmens gefährden könnte, in dem Portefeuille der Deutschen Familienversicherung nicht vorhanden. Überdies sind die gezeichneten Risiken geographisch breit gestreut und mindern dadurch mögliche Risikokonzentrationen.
Bereits bei der Entwicklung ihrer Produkte achtet die Deutsche Familienversicherung darauf, Angebote für einen breiten Kundenkreis zu gestalten, so dass Kumul- und Großrisiken nahezu ausgeschlossen werden können.
Die Beitragskalkulation erfolgt grundsätzlich mit anerkannten versicherungsmathematischen Methoden und enthält ausreichende Sicherheitsmargen. Für jedes versicherte Risiko werden auf dieser Grundlage Annahmerichtlinien in Kraft gesetzt und deren Befolgung systematisch überwacht, so dass die Gefahr versicherungstechnischer Verluste begrenzt werden kann.
Die Vollmachten, versicherungstechnische Risiken für die Deutsche Familienversicherung rechtsverbindlich einzugehen, werden nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilt, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes versicherungstechnische Risiko wird vor seiner Zeichnung einer angemessenen und umfangreichen Risikoprüfung unterzogen.
Bei allen von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Versicherungszweigen ist bedingungsgemäß das Recht vereinbart, bei einer dauerhaften Änderung der Kalkulationsgrundlage eine Beitragsanpassung vorzunehmen. Hierdurch wird zusätzlich das Risiko des Eintritts dauerhafter versicherungstechnischer Verluste begrenzt.
Die Gesellschaft beobachtet systematisch die wirtschaftlichen, sozialen und gesetzlichen Grundlagen des von ihr betriebenen Versicherungsgeschäfts. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die der Beitragskalkulation zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen noch anwendbar sind und ob aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen Versicherungsbedingungen anzupassen sind. Soweit bei dieser sorgfältigen Prüfung der Bedarf an Anpassungen bei der Kalkulation oder den Bedingungswerken erkannt wird, werden solche im rechtlich zulässigen Rahmen zeitnah vorgenommen.
Die Messung aller Kategorien des versicherungstechnischen Risikos entspricht den Verfahren, die bei Anwendung der Vorschriften zu Solvabilität II (Solvency II) anzuwenden sind, und ist mit diesen integriert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung von Stress-Szenarien, das heißt denkbar ungünstige Verläufe bei der Entwicklung des Geschäfts und der Kapitalanlagen und ihre Auswirkung auf das Ergebnis und mögliche Belastung des Eigenkapitals.
Dabei wird entsprechend dem von der Gesellschaft gezeichneten Bestand an Versicherungsverträgen wie folgt vorgegangen:
— Management des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit
Die Risikomessung in den Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Leben erfolgt grundsätzlich nach den in den Kapiteln zum versicherungstechnischen Risiko Nicht-Leben dargestellten Methoden.
Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit beinhaltet bei der Deutschen Familienversicherung neben dem Krankenauch das Unfallversicherungsgeschäft.
Für die dem Sterblichkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine dauerhafte Zunahme der Sterblichkeit um 15 % abgebildet.
Für die dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über dauerhafte Abnahme der Sterblichkeit um 20 % dargestellt.
Für die dem Stornorisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko jeweils für die Szenarien Stornoanstieg mit Erhöhung der Stornorate um 50 %, Stornorückgang mit einer Reduzierung der Stornoquote um 50 % sowie Massenstorno mit einer Stornierung von 40 % der Verträge abgebildet.
Die Messung des Kostenrisikos basiert auf den Stress-Szenarien eines dauerhaften Anstiegs der in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung berücksichtigten Kosten um 10 % und einer Erhöhung der Kosteninflationsrate um einen Prozentpunkt.
Bei dem Krankheitsrisiko wird unterschieden zwischen Kostenersatzversicherung und Einkommensersatzversicherungen.
Das Krankheitsrisiko der Einkommensersatzversicherung wird durch eine Erhöhung der Kopfschäden um 10 % abgebildet.
Das Krankheitsrisiko der Kostenersatzversicherung wird durch eine einmalige Zunahme der Versicherungsleistungen um 5 % und eine Zunahme der jährlichen medizinischen Inflation um einen Prozentpunkt abgebildet. Des Weiteren werden ein einmaliger Rückgang der Versicherungsleistungen um 5 % und ein Rückgang der jährlichen medizinischen Inflation um einen Prozentpunkt unterstellt.
Das Katastrophenrisiko Gesundheit wird unterteilt in das Massenunfallrisiko, Unfallkonzentrationsrisiko und Pandemierisiko.
Bei dem Massenunfallrisiko wird ein plötzlicher Schaden unterstellt, bei dem von einem Unfall viele Personen gleichzeitig betroffen sind.
Das Unfallkonzentrationsrisiko unterstellt, dass unter den von einem Unfall betroffenen Personen sehr viele zu den Versicherten des Versicherungsunternehmens gehören.
Das Pandemierisiko unterstellt, dass bei einer sich unmittelbar ausbreitenden Pandemie eine hohe Anzahl an Personen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen bzw. Leistungen aufgrund von Invalidität zu erbringen sind.
— Management des versicherungstechnischen Risikos Nicht-Leben
Die Berechnung der Kapitalanforderungen für das Prämien- und Reserverisiko beruht für alle betriebenen Versicherungszweige auf Risikofaktoren und Volumenmaßen. Die Risikofaktoren (zum Beispiel die Standardabweichung in Prozent des Volumenmaßes) beschreiben die Gefährlichkeit des Risikos. Volumenmaße für das Prämienrisiko sind die Prämieneinnahmen. Das Volumenmaß für das Reserverisiko sind die Netto-Schadenrückstellungen in Form des besten Schätzwerts. Zur Ermittlung des Risikobedarfes aus einem Katastrophenszenario haben wir lagespezifische und wertspezifische Risikofaktoren unter Berücksichtigung der in der Standardformel definierten Wahrscheinlichkeiten verwendet.
Der Solvabilitätsbedarf für das Stornorisiko wird auf Basis eines Stress-Szenarios ermittelt, das ein Storno von 40 % derjenigen Versicherungsverträge unterstellt, bei denen ein Storno zu einer Erhöhung des besten Schätzwerts für die Prämienrückstellung führen würde.
In der Krankenversicherung als wesentlichem Bestandteil des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit besteht die Gefahr einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten und Leistungserbringern.
Im Rahmen des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts betreibt die Deutsche Familienversicherung Geschäfte, die die Abdeckung von Katastrophen zum Gegenstand haben. Dabei handelt es sich sowohl um Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung, als auch um durch menschliche Eingriffe verursachte Unglücke. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar.
Es besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintritts besonders großer Einzelschadenereignisse und auch die des Eintritts besonders vieler, nicht notwendigerweise großer Einzelschadenereignisse. Dadurch kann die tatsächliche Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung deutlich übersteigen.
Ungünstige Schadenverläufe hätten eine Erhöhung der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Versicherungsleistungen zur Folge und könnten sich negativ auf das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung auswirken.
Die hier dargestellten Grenzwerte für die von uns vorgenommenen Stress-Szenarien entsprechen den Vorgaben von Solvabilität II (Solvency II). Sie sind als geeignet anzusehen, um extreme – jedoch unwahrscheinliche –Geschäftsverläufe, die die Eigenmittel belasten können, einzuschätzen und zu beziffern. Bei diesen Rechnungen wurde in keinem Fall ein Ergebnis festgestellt, das das Eigenkapital der Gesellschaft auch nur annähernd aufzehrt.
Die Gesellschaft schließt Rückversicherungsverträge ab, um von ihr eingegangene Risiken mit den folgenden Zielen weiterzugeben:
Dabei sind die Versicherungsverträge langfristig angelegt. Es werden nur Rückversicherungsverträge mit Gesellschaften hoher Bonität abgeschlossen.
Bei der Entwicklung neuer Produkte werden gezielt und systematisch die Bedarfe an Versicherung in den Zielmärkten der Deutschen Familienversicherung analysiert, um sicherzustellen, dass bedarfsgerechte Deckungskonzepte von der Gesellschaft angeboten werden. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass der angebotene Schutz klar strukturiert und vom Versicherungsnehmer gut verstanden werden kann. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass der gegebene Versicherungsschutz nicht der Erwartung und dem Verständnis des Versicherungsnehmers entspricht, und in der Folge wird das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen und Imageschäden gering gehalten.
Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz vor finanziellen Belastungen im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Dabei sind die Versicherungsverträge regelmäßig seitens der Gesellschaft nicht kündbar. Jedoch werden die Beiträge eines Tarifes unter bestimmten Voraussetzungen angepasst. Die Gesellschaft trägt daher das Risiko einer ungünstigen Entwicklung von versicherten Schäden, Zins, Sterblichkeit, Storno und übrigen Aufwendungen nur bis zur jeweils nächsten Beitragsanpassung.
Für die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen und Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen) werden Wahrscheinlichkeitstafeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV) und, soweit der Bestand eines Tarifes hierfür eine ausreichende Grundlage gibt, eigene Tafeln verwendet. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation ausreichende Sicherheitszuschläge für Schwankungen unterhalb der Schwellenwerte, die Beitragsanpassungen erlauben, einkalkuliert.
Bei Beitragsanpassungen überprüft die Gesellschaft alle Rechnungsgrundlagen und passt die Beiträge den dann herrschenden Gegebenheiten angemessen an. Dies gilt auch für die Zusammensetzung der jeweiligen Bestände nach Geschlechtern.
Für die nach Art der Lebensversicherung berechneten Tarife (Pflegezusatzversicherung, stationäre Heilbehandlung, Krankentagegeld) ist eine ausreichend hohe Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet.
Änderungen von Zinssätzen können wirtschaftliche und bilanzielle Chancen und Risiken für die Gesellschaft bergen. Ein wirtschaftliches Zinsänderungsrisiko besteht vor allem in dem von der Gesellschaft nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft, da hier für die Beitragskalkulation ein impliziter Rechnungszins für die gesamte lebenslange Vertragsdauer eines Versicherungsvertrages zugrunde gelegt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn Beitragsanpassungen vorgenommen werden können, diesen Rechnungszins als Rechnungsgrundlage der jeweils aktuellen Zins- und Kapitalmarktlage anzupassen. Wegen der derzeit noch bestehenden Niedrigzinsphase ist dieser Rechnungszins bei den Tarifen der Deutschen Familienversicherung angemessen niedrig bemessen, so dass die Kapitalmarkterträge des hierfür gebildeten Sicherungsvermögens in Verbindung mit einer auf Vorsicht gegründeten Kapitalanlage ausreichen, um den eingerichteten Rechnungszins zu erwirtschaften. Außerdem zeigen die im Rahmen von Solvabilität II (Solvency II) durchgeführten Stress-Szenario-Rechnungen, dass bei keinem berechneten Szenario eine wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft entstehen könnte, in der die vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft auch nur annähernd aufgezehrt würden.
Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz in der Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Tier- und Unfallversicherung an. Die Versicherungsnehmer der Deutschen Familienversicherung werden damit vor wirtschaftlichen Schäden aus Beschädigung oder Verlust versicherter Gegenstände geschützt, die durch den Eintritt definierter Gefahren verursacht werden. In der Haftpflichtversicherung bietet die Gesellschaft Deckung gegenüber Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter. Die Unfallversicherung leistet bei Personenschäden aus Unfallereignissen.
Die von der Deutschen Familienversicherung eingegangenen Verträge können jeweils zum Ende einer definierten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Der jeweilige Versicherungsnehmer hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Deutsche Familienversicherung außerordentliche Kündigungsrechte.
Prämien- und Beitragsrisiko – die Beitragskalkulation erfolgt nach gründlicher Auswertung der relevanten statistischen Grundlagen nach anerkannten Methoden der Sachversicherungsmathematik. Hierbei werden stets ausreichende Reserven einkalkuliert, so dass eine fehlende Ausführlichkeit der Risikobeiträge zur Deckung der Schäden unwahrscheinlich ist. Somit wird dem Risiko einer Untertarifierung entgegengewirkt. Darüber hinaus bestehen bei allen Tarifen der Schaden- und Unfallversicherung Anpassungsrechte, wenn die Schadenverläufe die eingerechneten Sicherheitszuschläge überschreiten.
Reservierungsrisiko – das Reservierungsrisiko besteht darin, dass die Einzel- oder Pauschalrückstellungen für spätere Schadenzahlungen zu niedrig sind. Deshalb wendet die Deutsche Familienversicherung zum Abschätzen ihrer Höhe Statistiken der eigenen Schadenerfahrung in Verbindung mit aktuariellen Schätzverfahren an. Zusätzlich wird das Risiko begrenzt, indem die Abwicklung dieser Rückstellungen ständig beobachtet wird. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen wieder in die aktuellen Schätzungen ein.
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft können gegen unsere Versicherungsnehmer, Vermittler und Rückversicherer bestehen.
Im Bereich der Kapitalanlagen erfolgt eine laufende Überwachung der Kapitalanlagen-Performance durch die verantwortliche Abteilung. Der Vorstand, die URCF, der Verantwortliche Aktuar und weitere relevante Personen werden zudem wöchentlich über die Entwicklung der Kapitalanlagen sowie deren Chancen und Risiken informiert.
In definierten Absicherungsfällen der Kapitalanlagen, wie zum Beispiel einem erwarteten signifikanten Marktverfall, ist ein auf börsengehandelter Put-Optionen basierter Absicherungsprozess implementiert, der die Risiken von Zins und Marktpreisverfällen unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben reduziert. Sofern Absicherungspositionen bestehen, ist ein fortlaufendes Controlling sowie Reporting über diese Absicherungsinstrumente implementiert.
Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Auch Forderungen gegen natürliche Personen – zum Beispiel aus Hypothekendarlehen – werden als Finanzinstrumente behandelt.
Gemäß IFRS 7 hat ein Unternehmen seine Finanzinstrumente für die Angaben im Konzernanhang bestimmten Klassen zuzuordnen. Dabei ist zumindest zu unterscheiden zwischen Finanzinstrumenten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem Restbuchwert bewertet werden, und Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für Finanzinstrumente, sowie für Anteile an nicht konsolidierten Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sind Angaben zu ihren Wertansätzen und Levelinformationen nach IFRS 13 erforderlich.
Als eigene Klasse von Finanzinstrumenten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Sie werden zum Nominalwert bilanziert und unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen.
Auch Kreditzusagen stellen eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten dar, für welche die Anforderungen von IFRS 7, soweit zutreffend, zu erfüllen sind.
Weitere ausführliche Angaben gemäß IFRS 7 zu Risiken finanzieller Vermögenswerte und von Schulden sowie zu ihrem Risikomanagement, zu Sensitivitätsanalysen und zum Kapitalmanagement des DFV-Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht erläutert.
Die Klasseneinteilung findet sich in der Bilanz und in den nachfolgenden Tabellen.
IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als Verkaufspreis (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind einer Zeitwerthierarchie (Level) gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Zudem sind Levelinformationen auch für beizulegende Zeitwerte anzugeben, die ausschließlich im Anhang präsentiert werden. Die Zeitwerthierarchie sieht drei Level für die Bewertung vor. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Ermittlung wegen fehlender Markttransaktionen auf der Basis beobachtbarer marktabgeleiteter Daten oder mittels Bewertungsmodellen erfolgte. Zu jedem Stichtag wird überprüft, ob die Zuordnung zu den Leveln der Zeitwerthierarchie noch angemessen ist. Sollten sich Veränderungen, zum Beispiel durch inaktive Märkte, ergeben haben, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, werden entsprechende Umgliederungen zwischen den Leveln vorgenommen.
Die Bewertung der Finanzinstrumente und Kapitalanlagen in diesen Leveln erfolgt überwiegend nach kapit alwertorientierten oder Multiplikator-Verfahren. Bei der Deutschen Familienversicherung sind dieses – insbesondere bei Level 3 - klassische Bewertungsverfahren wie Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren (unter Verwendung: EBIT, Cashflows, risikoloser Zins, Beta Faktoren oder Spreads) oder auch Substanzwertverfahren bei untergeordneten Finanzanlagen. Tagesgelder werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
| in T€ | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Fair Value bewertet) | 180.386 | 0 | 0 | 180.386 |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Zu Anschaffungskosten bewertet) |
0 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Positive Marktwerte gesamt | 180.386 | 0 | 0 | 180.386 |
| Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Negative Marktwerte gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| in T€ | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Fair Value bewertet) | 178.863 | 0 | 0 | 178.863 |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Zu Anschaffungskosten bewertet) |
1.931 | 0 | 0 | 1.931 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Positive Marktwerte gesamt | 180.794 | 0 | 0 | 180.794 |
| Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Negative Marktwerte gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| in T€ | Jederzeit veräußerbare Finanz instrumente |
Summe |
|---|---|---|
| Buchwert (Zeitwert) Stand 1. Januar 2021 | 2.250 | 0 |
| Umgliederung (netto) in (+)/ aus (–) Level 3 | –2.250 | 0 |
| Buchwert (Zeitwert) Stand 1. Januar 2022 | 0 | 0 |
| Umgliederung (netto) in (+)/ aus (–) Level 3 | 0 | 0 |
| Buchwert (Zeitwert) Stand 31. Dezember 2022 | 0 | 0 |
| Netto-Gewinne (-Verluste) für zum Bilanzstichtag gehaltene Finanzinstrumente, in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung erfasst |
0 | 0 |
Für die zu Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinvestitionen entspricht der Zeitwert den Anschaffungskosten.
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes:
| ANLAGEKLASSEN | Annahme Veränderung der Marktwerte | |
|---|---|---|
| T€ | ||
| Festverzinsliche Wertpapiere | Zinsanstieg um 1 % | –8.553 |
| Festverzinsliche Wertpapiere | Zinsrückgang um 1 % | +9.710 |
| Aktien und Investmentanteile | Kursanstieg um 10 % | +1.281 |
| Aktien und Investmentanteile | Kursrückgang um 10 % | –1.281 |
| in T€ | 2022 | Anteil in % | 2021 | Anteil in % |
|---|---|---|---|---|
| Ratingkategorien der verzinslichen Finanzinstrumente – jederzeit veräußerbar |
||||
| AAA | 32.846 | 28,1 | 6.726 | 5,4 |
| AA | 13.623 | 11,6 | 13.454 | 10,9 |
| A | 1.693 | 1,4 | 5.294 | 4,3 |
| BBB | 66.622 | 56,9 | 89.921 | 72,7 |
| BB und niedriger | 473 | 0,4 | 5.211 | 4,2 |
| Kein Rating | 1.815 | 1,6 | 3.150 | 2,5 |
| Gesamt | 117.072 | 100,0 | 123.756 | 100,0 |
| Bilanzwert zum 31.12.2022 |
Davon zum Abschluss stichtag weder wert gemindert |
Davon zum Abschluss stichtag wert gemindert |
Weniger als 30 Tage |
Zwischen 30 und 60 Tagen |
Zwischen 60 und 90 Tagen |
Zwischen 90 und 180 Tagen |
Zwischen 180 und 360 Tagen |
Mehr als 360 Tage |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | noch überfällig |
||||||||
| Bilanzposten | |||||||||
| Jederzeit veräußerbar | 180.386,2 | 180.386,2 | |||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert bewertete Finanzin strumente |
0,0 | 0,0 | |||||||
| Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft |
2.452,4 | 1.272,3 | 1.180,1 | ||||||
| Abrechnungsforderungen aus dem passiven Rückversicherungsge schäft |
977,8 | 977,8 | |||||||
| Sonstige Forderungen, insb. Stückzinsen |
2.474,3 | 2.474,3 | |||||||
| Gesamt | 186.290,7 | 182.636,3 | 1.180,1 |
KREDITRISIKO (2021) Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
| in T€ | Bilanzwert zum 31.12.2021 |
Davon zum Abschluss stichtag weder wert gemindert noch überfällig |
Davon zum Abschluss stichtag wert gemindert |
Weniger als 30 Tage |
Zwischen 30 und 60 Tagen |
Zwischen 60 und 90 Tagen |
Zwischen 90 und 180 Tagen |
Zwischen 180 und 360 Tagen |
Mehr als 360 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | |||||||||
| Jederzeit veräußerbar | 180.794,3 | 180.794,3 | |||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert bewertet Finanzin strumente |
0,0 | 0,0 | |||||||
| Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft |
2.212,8 | 987,7 | 1.225,1 | ||||||
| Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft |
3.729,6 | 3.729,6 | |||||||
| Sonstige Forderungen, insb. Stückzinsen |
2.264,5 | 2.264,5 | |||||||
| Gesamt | 189.001,2 | 187.776,1 | 1.225,1 |
Die folgende Tabelle stellt die zukünftig gemäß IFRS 9 zu bilanzierenden aktivischen Finanzinstrumente dar und unterteilt diese in eine Gruppe, die das Zahlungsstromkriterium für Finanzinstrumente erfüllt, sowie sonstige Finanzinstrumente. Diese umfassen insbesondere Anteile an Investmentfonds, die aufgrund ihrer Natur das in IFRS 9 verankerte Zahlungsstromkriterium nicht erfüllen können. Das Zahlungsstromkriterium wird erfüllt, wenn die Vertragsbedingungen des Finanzinstrumentes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbestand darstellen (Solely Payments of Principal and Interest – SPPI-Test).
| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Finanzinstrumente, die das SPPI-Kriterium erfüllen | ||
| Jederzeit veräußerbare Finanzinvestitionen | ||
| Festverzinsliche Wertpapiere | 117.072 | 123.756 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen | 5.904 | 8.207 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.494 | 4.332 |
| Alle sonstigen Finanzinstrumente | ||
| Jederzeit veräußerbare Finanzinvestitionen | ||
| Nicht festverzinsliche Wertpapiere | 63.314 | 57.039 |
| Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||
| Als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifizierte Finanzinstrumente | 0 | 0 |
| 197.784 | 193.333 |
Im Berichtsjahr wurden die folgenden Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten erzielt:
| Erfolgswirksam zum beizulegenden | Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen |
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen |
Kredite und Forderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Gewinne aus Zeitwertänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gewinne aus dem Abgang von Finanzinstrumenten |
15.602 | 0 | 2.366 | 10.875 | 0 | 0 | |
| Währungsgewinne | 69 | 0 | 321 | 133 | 0 | 0 | |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Sonstige Aufwendungen |
182 | 9 | 727 | 882 | 0 | 0 | |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 415 | 150 | |
| Verluste aus Zeitwertänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verluste aus dem Abgang von Finanzin strumenten |
10.397 | 225 | 10.169 | 1.869 | 0 | 0 | |
| Währungsverluste | 50 | 0 | 25 | 74 | 0 | 0 |
Gesamt (erfolgsneutral) 0 0 –27.846 –7.590 0 0 Die Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Finanzinstrumenten der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Gesamt (erfolgswirksam) 5.042 –234 –8.234 8.183 –415 –150
Marktwertänderungen 0 0 –27.846 –7.590 0 0
bewerte Finanzinvestitionen betreffen ausschließlich geschlossene und endfällig gewordene Derivatepositionen im Berichtsjahr.
Die Derivate umfassten neben Rentenfutures, Rentenoptionen und Rentenfutureoptionen auf deutsche, italienische, französische und spanische Staatsanleihen auch Aktienindexoptionen auf den Euro Stoxx 50 sowie S&P 500 Index.
Die Gewinne aus dem Abgang der Derivatepositionen entfallen im Wesentlichen auf Futures deutscher Staatsanleihen in Höhe von T€ 9.634 sowie auf die genannten Indexoptionen in Höhe von T€ 2.579.
Die Verluste aus dem Abgang der Derivatepositionen entfallen im Wesentlichen auf Futures deutscher Staatsanleihen in Höhe von T€ 5.338 sowie auf die genannten Indexoptionen in Höhe von T€ 2.333.
| Zinserträge | Laufende | Zins | |
|---|---|---|---|
| in T€ | Erträge | aufwendungen | |
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente | 1.872 | 3.464 | 0 |
| Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 33 |
| in T€ | Zinserträge | Laufende Erträge |
Zins aufwendungen |
|---|---|---|---|
| Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente | 1.900 | 988 | 0 |
| Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 33 |
| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschreibungsbetrag | 180 | 715 |
| Zinsaufwendungen | –1 | 17 |
| Leasingzahlungen | 179 | 732 |
| Nicht aktivierte Vermögenswerte | 393 | 564 |
| Abflüsse aus Leasingverhältnissen | 572 | 1.296 |
Die Leasingzahlungen für nach IFRS 16 bilanzierte Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr T€ 179 (Vorjahr: T€ 732).
Darüber hinaus sind weitere Leasingaufwendungen in Höhe von T€ 393 (Vorjahr: T€ 564) angefallen, die nicht zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechtes geführt haben, da der zugrundeliegende Vermögenswert der Deutschen Familienversicherung nicht eindeutig zuzurechnen oder zu niedrig ist oder die Laufzeit des Vertrages unter einem Jahr liegt.
Es bestehen Sonstige finanzielle Verpflichtungen von T€ 774 (Vorjahr T€ 1.807) aufgrund verschiedener IT-Outsourcing-Verträge. Hiervon entfallen T€ 774 (Vorjahr T€ 1.702) auf Verpflichtungen mit Laufzeiten bis 31. Oktober 2023. Die verbleibenden Verpflichtungen sind innerhalb von 12 Monaten fällig.
Zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2022) bestehen keine Eventualverbindlichkeiten zusätzlich zu den in der Konzernbilanz erfassten Rückstellungen, über die zu berichten wäre.
Zu den nahestehenden Unternehmen zählen ausschließlich die Gesellschaften, die auch in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Nahestehende Personen umfassen Personen in Schlüsselpositionen des DFV-Konzerns und ihre nahen Familienangehörigen. Als Personenin Schlüsselpositionen werden Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates verstanden.
Im Geschäftsjahr wurde dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Stefan Knoll in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein Darlehen in Höhe von T€ 800 zu marktgängigen Konditionen gewährt. Die Zinsen betragen 2,5 % p.a. und sind vorschüssig fällig. Das Darlehen wird bis zum 31.03.2026 gewährt. Tilgungen sind jederzeit möglich. Die Bestellung einer Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags wurde beantragt.
Darüber hinaus bestanden keine wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Personenkreis.
Die Gesamtvergütung der bestellten Vorstandsmitglieder (Festvergütung, Nebenleistungen und kurzfristige variable Vergütung) betrug im Geschäftsjahr T€ 2.221 (Vorjahr: T€ 1.816).Darin enthalten ist in Höhe von 667 T€ auch die Vergütung für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied.Die Vergütung des Aufsichtsrats (Festvergütung und Nebenkosten) belief sich auf T€ 245 (Vorjahr: T€ 214).
Im Einklang mit § 289f HGB verweisen wir auf den Vergütungsbericht, den die Deutsche Familienversicherung auf ihrer Homepage veröffentlicht.
https://ir.deutsche-familienversicherung.de/websites/dfv/German/2000/publikationen.html
Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 278 (Vorjahr: T€ 210). Es entfällt ausschließlich auf Leistungen zur Abschlussprüfung.
Im Berichtsjahresdurchschnitt waren 184 Mitarbeiter (Vorjahr: 178) beschäftigt. Davon entfallen 84 Mitarbeiter auf die DFV Deutsche Familienversicherung AG, 45 Mitarbeiter auf die DFVV, 52 auf die DFVS sowie 3 Mitarbeiter auf die DFVR.
Die Muttergesellschaft des DFV-Konzerns, die DFV Deutsche Familienversicherung AG, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78012 eingetragen.
Der IFRS-Konzernabschluss wurde am 13. März 2023 aufgestellt. Er wird fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Wir haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Unsere Erklärung ist öffentlich zugänglich unter:
https://ir.deutsche-familienversicherung.de/websites/dfv/German/8000/corporate-governance.html
Für die folgenden in diesen Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen der DFV Deutsche Familienversicherung AG wird auf eine separate Offenlegung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB verzichtet:
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Frankfurt am Main, 13. März 2023
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Der Vorstand
Dr. Stefan M. Knoll Dr. Karsten Paetzmann Marcus Wollny Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands (CEO) (CFO) (COO)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 13. März 2023
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Der Vorstand
Dr. Stefan M. Knoll Dr. Karsten Paetzmann Marcus Wollny Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands (CEO) (CFO) (COO)
An die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main
Wir haben den Konzernabschluss der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Den in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltenen "Nachhaltigkeitsbericht" sowie die in Abschnitt 7 des Konzernlageberichts enthaltene zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) In der Bilanz werden im Posten Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – Bruttobetrag aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gemäß § 341g HGB in Höhe von TEUR 21.851 bzw. 6,5 % der Bilanzsumme (Vorjahr: TEUR 19.066; 6,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die Rückstellungen für bekannte noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden durch individuelle Bewertung, die für unbekannte überwiegend nach Erfahrungssätzen auf Grundlage anerkannter versicherungsmathematischer Verfahren gebildet. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe basiert auf ermessensbehafteten Schätzungen der gesetzlichen Vertreter und ist mit Unsicherheiten behaftet. Es besteht das Risiko, dass die Schätzungen sowohl der Anzahl der Schadenfälle als auch der jeweiligen Schadenhöhe nicht zutreffend bzw. sachgerecht sind. Vor dem Hintergrund dieser Schätzunsicherheiten und aufgrund der Bedeutung der Rückstellung für den Konzernabschluss haben wir die Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt klassifiziert.
Angaben zu den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind im Abschnitt "Bilanzierungs und Bewertungsmethoden" und im Abschnitt "Angaben zu den Passiva" des Anhangs enthalten.
b) Die tatsächliche Entwicklung der im Vorjahr gebuchten Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle haben wir anhand der Abwicklungsergebnisse auf Hinweise für nicht ausreichend vorsichtig dotierte Rückstellungen analysiert. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ein Verständnis von dem Prozess der Schadenbearbeitung und der implementierten Kontrollen erlangt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft, die die korrekte Ermittlung der Schadenrückstellungen sicherstellen sollen. In unsere Prüfung haben wir Spezialisten mit IT- und Branchenkenntnis eingebunden, um die für die Schadenrückstellungsberechnung relevanten Systeme zu beurteilen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit relevanten Nachweisen abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die ordnungsgemäße Berechnung der Rückstellungen anhand der für die Schadenfälle anzuwendenden Rechtsvorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Die rechnerische Richtigkeit haben wir in Stichproben geprüft. Soweit die Ermittlung des Erfüllungsbetrages maßgeblich auf einer Einschätzung der gesetzlichen Vertreter beruht, haben wir zusätzlich gewürdigt, ob die dieser Einschätzung zugrunde liegenden Annahmen als vertretbar beurteilt werden können. Weiterhin haben wir in diesem Zusammenhang angewendete Methoden und verwendete Daten auf Sachgerechtigkeit und abgeleitete Schlussfolgerungen auf Nachvollziehbarkeit geprüft.
Daneben haben wir die Entwicklung von Schadenfällen, Schadenzahlungen sowie zugehörigen Aufwendungen und Rückstellungen analysiert. Dabei haben wir auch das Verhältnis der Versicherungsaufwendungen zur Anzahl der Versicherungspolicen und zu den Versicherungsbeiträgen in diese Betrachtung einbezogen. Sofern unerwartete Veränderungen vorlagen oder erwartete Veränderungen ausblieben, haben wir Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter eingefordert und diese anhand von Nachweisen beurteilt. Für individuell ermittelte Schäden haben wir in Stichproben Einzelfälle anhand der Schadenakten geprüft.
a) Im Konzernabschluss wird unter dem Posten "Deckungsrückstellung ein Bruttobetrag aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft " in Höhe von TEUR 117.558 bzw. 34,7 % der Bilanzsumme (Vorjahr: TEUR 91.030; 32,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Brutto-Deckungsrückstellung s.a.G. ergibt sich grundsätzlich als Summe der einzelvertraglich ermittelten Alterungsrückstellungen (als Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung), wobei sich diese im Wesentlichen aus der tariflichen Alterungsrückstellung und den angesammelten Mitteln aus der Direktgutschrift nach § 150 VAG zusammensetzen. Brutto-Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen) werden in der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des § 341f HGB, des § 18 KVAV und des § 25 Abs. 5 RechVersV einzelvertraglich und nach der prospektiven Methode berechnet. Dabei wurden die negativen Alterungsrückstellungen gegen positive Alterungsrückstellungen aufgerechnet.
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren. Die Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung wurde von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, da insbesondere die Ermittlung der Rückstellung auf Gesetz und versicherungsspezifischer Verordnung der gesetzlichen Vertreter basiert und ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht. Aufgrund der Kalkulation der Deckungsrückstellung für verschiedene Versicherungstarife mit unterschiedlichen Bewertungsparametern besteht ein erhöhtes Fehlerrisiko. Einer besonderen Bedeutung kommen Annahmen zu Kostensätzen, den Rechnungszinsen sowie den biometrischen Grundlagen zu. Die getroffenen Annahmen und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die Verwendung und/oder Anpassung von Berechnungsparametern haben eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Ergebnis im Konzernabschluss.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zur Brutto-Deckungsrückstellung sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs enthalten. Risikoangaben sind im Konzernlagebericht im Abschnitt "Versicherungstechnische Chancen und Risiken" enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ein Verständnis von den wesentlichen Prozessen zur Ermittlung der Deckungsrückstellung erlangt und die diesbezügliche Aufbau- und Ablauforganisation mit ihren wesentlichen Kontrollen geprüft. Weiterhin haben wir beurteilt, inwieweit die Vorgehensweise durch Subjektivität, Komplexität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst wurde. Unsere Prüfung erfolgte unter Einbindung unserer Aktuare in das Prüfungsteam. Wir haben die Prüfung der Angemessenheit der wesentlichen verwendeten Annahmen und Parameter (Technische Berechnungsgrundlagen), angewendete Methoden und verwendete Daten für ausgewählte Tarife anhand einer von uns ausgewählten Stichprobe von Versicherungsverträgen vorgenommen. Die Fortschreibung der Rückstellungen gemäß § 150 VAG haben wir innerhalb der Stichprobe einzelvertraglich nachgerechnet sowie die zur Ermittlung der tariflichen Alterungsrückstellung verwendeten Annahmen mit denen der Prämienkalkulation abgeglichen. Unsere Ergebnisse haben wir mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen. Bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede in den Bewertungen haben wir durch Befragungen in Gesprächen mit den Verantwortlichen der Gesellschaft und unseren Aktuaren die Gründe nachvollzogen. Für die im Berichtsjahr durchgeführten Beitragsanpassungen haben wir in Stichproben für Tarife nach Art der Lebensversicherung überprüft, ob der unabhängige mathematische Treuhänder der Gesellschaft den vorgenommenen Änderungen zugestimmt hat. Im Falle von Änderungen des Rechnungszinses haben wir geprüft, ob der verwendete Rechnungszins in Einklang mit dem von der Gesellschaft gemäß der Richtlinie zur Ermittlung des aktuariellen Unternehmenszinses ermittelten Zins steht. Zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung der vom unabhängigen Treuhänder genehmigten Beitragsanpassung haben wir für Einzelfälle die korrekte Anwendung der neuen Rechnungsgrundlagen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Ermittlung der Limitierungsmittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung nachvollzogen. Ausgehend von der Nettoverzinsung haben wir die Ermittlung der Direktgutschrift nach § 150 Abs. 1 und 2 VAG nachvollzogen und die entsprechende Zuschreibung zur Deckungsrückstellung abgestimmt. Insgesamt haben wir im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts gewürdigt, ob die von den gesetzlichen Vertretern angewendeten Methoden, getroffenen Annahmen sowie verwendeten Daten als vertretbar beurteilt werden können.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt 7 des Konzernlageberichts enthaltenen zusammengefassten Erklärung zur Unternehmens¬führung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtürmern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 404f542f902c8f50cbcc1c7726b01120224f3f6073388f07881de94dbf66f95e aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügtenKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Juli 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle.
Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rouven Schmidt.
München, den 21. März 2023
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Rouven Schmidt) (Josip Krolo)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
| 18. Mai | Quartalsmitteilung Q1 zum 31. März 2023 |
|---|---|
| 24. Mai | Hauptversammlung 2023 in Frankfurt am Main |
| 14. Sep | Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 |
| 30. Nov | Quartalsmitteilung Q3 zum 30. September 2023 |
Kontakt
DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt am Main Deutschland
Telefon +49 (0)69 74 30 46 396 Fax +49 (0)69 74 30 46 222
[email protected] www.deutsche-familienversicherung.de
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Alle Rechte vorbehalten. Stand März 20232. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht aufgeführten Daten. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der DFV Deutschen Familienversicherung AG.
Veröffentlicht am 30. März 2023
Dieser Konzern-Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der DFV Deutsche Familienversicherung AG beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der DFV Deutsche Familienversicherung AG und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft und können nicht präzise geschätzt werden, etwa das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die Gesellschaft hierzu eine gesonderte Verpflichtung.
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