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va-Q-tec AG

Remuneration Information May 2, 2023

459_cgr_2023-05-02_402d49bd-f721-4dc2-ae56-919ee29384b3.pdf

Remuneration Information

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INHALT

Rückblick auf das Vergütungsjahr 2022

  • 4 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
  • 4 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder
  • 4 Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2022
  • 5 Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022
  • 5 Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022

Vergütung der Vorstandsmitglieder der va-Q-tec AG

  • 5 Highlights des Geschäftsjahres 2022
  • 6 Strategie und Vorstandsvergütung
  • 6 Vergütung im Geschäftsjahr 2022
  • 6 Überblick über die Vergütungsbestandteile

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

22 Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der va-Q-tec AG

23 Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Sonstiges

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

VERGÜTUNGSBERICHT DER VA-Q-TEC AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Im nachfolgenden Vergütungsbericht werden die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der va-Q-tec AG im Geschäftsjahr 2022 beschrieben, wobei ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 keine Vergütung gewährt oder geschuldet wurde. Hierbei erläutert der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergütungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht damit den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat ist eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung sehr wichtig. Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden auch die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt.

Eine detaillierte Beschreibung der Vergütungssysteme der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der va-Q-tec AG findet sich im Internet auf der IR-Seite im Bereich Corporate Governance.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und geht der englischen Übersetzung des Dokuments vor.

Würzburg, den 26.04.2023

Dr. Joachim Kuhn Vorsitzender des Vorstands

Stefan Döhmen Finanzvorstand

Dr. Gerald Hommel Vorsitzender des Aufsichtsrats der va-Q-tec AG

1 RÜCKBLICK AUF DAS VERGÜTUNGSJAHR 2022

1.1 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER

Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der va-Q-tec AG wurde vom Aufsichtsrat – nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss – in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG am 30.03.2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 21.05.2021 mit einer Mehrheit von 91,15% des vertretenen Kapitals gebilligt. Dieses findet Anwendung auf alle Verträge des Vorstands der Gesellschaft, die nach dem 21. Mai 2021 abgeschlossen werden. Daneben gilt für bestehende Altverträge des Vorstands weiterhin das bisherige Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 gebilligt wurde ("bisheriges Vergütungssystem"). Somit kommen für das Berichtsjahr 2021 zwei Vergütungssysteme zur Anwendung (siehe Punkt 1.3).

1.2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in §14 der Satzung geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,77 % des vertretenen Kapitals ebenfalls gebilligt. Damit wurde das am 14. August 2020 durch die Hauptversammlung beschlossene System ohne Veränderungen bestätigt.

1.3 ANWENDUNG DES VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEMS IM GESCHÄFTSJAHR 2022

Die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Vorstandsdienstverträge der aktiven Vorstandsmitglieder wurden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Überprüfung der Vergütungshöhe per Aufsichtsratsbeschluss vom 14.02.2021 bzw. 09.04.2021 jeweils mit Wirkung zum 01.07.2021 angepasst und mit den Regelungen des neuen Vergütungssystems in Einklang gebracht. Die übrigen Regelungen der Vorstandsdienstverträge wurden nicht verändert. Dennoch gibt es keine materiellen, im Geschäftsjahr 2022 relevanten Abweichungen zwischen den auf Basis des bisherigen Vergütungssystems laufenden Vorstandsdienstverträgen und dem neu beschlossenen Vergütungssystem. So gibt es vor allem kein Indiz dafür, dass die in den Altverträgen nicht vereinbarten Malus-/Clawback-Regelungen oder eine festgelegte Maximalvergütung in irgendeiner Form zur Anwendung gekommen wären. Vorhandene Abweichungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, dargestellt und erläutert. Der Präsidialausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Gerald Hommel, die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frau Dr. Barbara Ooms-Gnauck sowie das Aufsichtsratsmitglied Dr. Eberhard Kroth angehören, überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um innerhalb des geltenden Rahmens ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket für die Vorstandsmitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit zuletzt im Zuge der Erarbeitung des aktuellen Vorstandsvergütungssystems überprüft und von den unabhängigen externen Vergütungsexperten der Kienbaum Consultants International GmbH analysieren lassen. Dabei wurde die Vergütung der va-Q-tec-Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Börsennotierung sowie den Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung vergleichbaren Unternehmen ("Peer-Group") gegenübergestellt. Im Ergebnis ist die Vergütung der va-Q-tec-Vorstandsmitglieder auch weiterhin marktüblich. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb der Gruppe erfolgt jährlich intern anhand der Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises, definiert als die erste Managementebene unterhalb des Vorstands, und zur Entwicklung der Vergütung der Belegschaft insgesamt, definiert als Durchschnittsvergütung der Vollzeitbeschäftigten der Gruppe in Deutschland.

In Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vergütungssystemen hat der Aufsichtsrat konkrete Zielvergütungen für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegt. Die Zielvergütungen beider Vorstandsmitglieder wurden zuletzt im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen einer vertraglich vorgesehenen Überprüfung der Vergütungshöhe und -struktur zum 01.07.2021 angepasst. Für das Geschäftsjahr 2023 ist eine Anpassung der Zielvergütung von Herrn Döhmen im Rahmen der Vertragsverlängerung vereinbart. Ferner hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2022 festgelegt, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben. Diese Kriterien stehen im Einklang mit der Unternehmensstrategie und sind aus den strategischen Zielen und operativen Steuerungsgrößen abgeleitet.

1.4 ANWENDUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT IM GESCHÄFTSJAHR 2022

Das gegenüber dem Vorjahr unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig wie in §14 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.

1.5 VERÄNDERUNG IN DER ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR 2022

In der Zusammensetzung des Vorstands der va-Q-tec AG gab es im Geschäftsjahr 2022 keine Veränderungen.

2 VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER DER VA-Q-TEC AG

2.1 HIGHLIGHTS DES GESCHÄFTS-JAHRES 2022

Das Geschäftsjahr 2022 stellte sich aus Sicht des Vorstands in vielerlei Hinsicht als besonders herausfordernd heraus. Mit einem Umsatzplus von 7 % wuchs die Gesellschaft im hohen einstelligen Prozentbereich, blieb aber andererseits hinter den gesteckten Erwartungen zurück. Die Nachfrage nach qualifizierten Thermo-Transportlösungen für Corona-Impfstoffe reduzierte sich deutlich stärker als von den Geschäftspartnern angekündigt und dementsprechend vom Vorstand erwartet. Das Geschäftsjahr war geprägt von erheblichen Fluktuationen mit dem Covid 19-Geschäft und gerade zum Jahresende trafen viele Vergütungsbericht

Prognosen hinsichtlich des Bedarfs an Transporten für die Impfstoffe kurzfristig nicht ein, sodass deren Anteil am Gesamtumsatz in 2022 letztendlich nur 16% beträgt (Vj.: 23%). Das Geschäft außerhalb der Corona-Impfstofflogistik entwickelte sich weiterhin positiv, konnte aber die nachlassende Dynamik im Geschäft mit Impfstofftransporten kurzfristig nicht kompensieren.

Die va-Q-tec AG hat nach einem Auswahlprozess im Frühjahr 2022 Mitte des Jahres Finanzberater mit der Aufgabe engagiert die besten Alternativen zu identifizieren, um die Wachstumsstrategie von va-Q-tec langfristig erfolgreich finanzieren und umsetzen zu können. Dieser Prozess führte im Dezember 2022 zu einer Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) in Bezug auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EQT Private Equity und die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Partnerschaft mit der Fahrenheit AcquiCo GmbH ("Bieterin") und ihrer Alleingesellschafterin, die jeweils vom EQT X Fonds kontrolliert werden. Am 16. Januar 2023 unterbreitete die Bieterin ein Angebot zum Erwerb aller va-Q-tec-Aktien in Höhe von 26,00 Euro je Aktie. Dies entspricht einer Prämie von 97,9% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der drei Monate bis zum 9. Dezember 2022, dem Tag, an dem die Ad-hoc Mitteilung zum voraussichtlich kurzfristigen Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung veröffentlicht wurde. Einer der wesentlichen Eckpfeiler aus Sicht der va-Q-tec AG ist die Verpflichtung der EQT Private Equity zur Zeichnung einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um 10% des Grundkapitals ohne Bezugsrecht zum Anwgebotspreis von 26,00 EUR unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots, wodurch der va-Q-tec zusätzliches Eigenkapital in Höhe von knapp 35 Mio. EUR zufließen würde. Nach Vollzug des Übernahmeangebots, welches derzeit noch unter den in der Angebotsunterlage beschriebenen kartellrechtlichen bzw. regulatorischen Vorbehalten steht, beabsichtigt die Bieterin unter anderem ein Delisting von va-Q-tec anzustreben. Am 13.03.2023 erhielt va-Q-tec die Mitteilung des Bundeskartellamts, wonach die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16.01.2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH eingeleitet hat.

2.2 STRATEGIE UND VORSTANDSVERGÜTUNG

Das Vergütungssystem soll die Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie die nachhaltige und langfristige Entwicklung der va-Q-tec AG fördern. Hierzu sollen die richtigen Anreize für die Steigerung des Ertrags- und Umsatzwachstums sowie weitere relevante strategische Themen, die auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens abzielen, gesetzt werden.

2.3 VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2022

Die Vergütung des Vorstands ist eng mit dem Erfolg des Unternehmens verknüpft. Deshalb spiegelt sich der hinter den Erwartungen zurückgebliebene Erfolg im operativen Geschäft im Geschäftsjahr 2022 auch unmittelbar in der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder wider. Die enttäuschende Entwicklung im Aktienkurs führt hingegen erneut zu einer Nichtzahlung einer langfristigen variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder. Gemäß dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz der starken Pay-for-Performance-Ausrichtung sollen besondere Leistungen angemessen honoriert werden und die Nichterreichung von Zielen zu einer spürbaren Ver-ringerung der Vergütung führen.

2.4 ÜBERBLICK ÜBER DIE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung (KVV) und Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung (LVV). Bei KVV und LVV handelt es sich um erfolgsabhängige Vergütungselemente; Ziel ist hier, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken. Der Anteil des Zielbetrags der LVV an der Zielgesamtvergütung übersteigt den des KVV. Damit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt, und die Vergütungsstruktur somit insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet ist. In der Tabelle auf der folgenden Seite werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems sowie deren Ausgestaltung dargestellt. Die Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2022 werden im Folgenden im Detail erläutert.

Feste Vergütungsbestandteile

Feste Vergütungsbestandteile
Grundvergütung Nebenleistungen Versorgungszusage
Strategiebezug Sichert ein angemessenes
Grundeinkommen, zur Gewin
nung und Bindung qualifizierter
Vorstandsmitglieder bei gleich
zeitiger Vermeidung des Ein
gehens von unangemessenen
Risiken
Gewährung marktüblicher
Nebenleistungen und (teil
weise) Übernahme von Kosten,
die in unmittelbarem Zusam
menhang mit der Vorstands
tätigkeit stehen und diese
fördern
Aufbau und Absicherung einer
adäquaten Altersversorgung
als Teil einer wettbewerbs
fähigen Vergütung
Spiegelt die Rolle, die Erfah
rungen und den Verantwor
tungsbereich im Vorstand
sowie die Marktverhältnisse
wider
Ausgestaltung im Feste vertraglich vereinbarte
Vergütung, die in 12 Monats
raten ausgezahlt wird
Vertragliche Zusage zur (teil
weisen) Übernahme von Kos
ten bzw. geldwerten Vorteilen
von Sachbezügen und Gewäh
rung von weiteren Neben
leistungen wie z.B.
Einzahlung monatlicher
Zuschüsse zur Altersversor
gung durch Einzahlung eines
hälftigen Arbeitgeberanteils
in eine Unterstützungskasse
Vergütungssystem Aufwendungen für
die Bereitstellung eines
Dienstwagens
Zuschüsse zu Versicherungen
Anwendung Die jährliche Grundvergütung
wurde in monatlichen Raten
ausgezahlt.
Übernahme der Sachbezüge
und Nebenleistungen je nach
in Anspruch genommenen
Leistungen
Jährliche Zahlung der Direkt
versicherungsprämie für den
Vorstandsvorsitzenden
Dr. Joachim Kuhn
für 2022 Die monatlichen Einzahlungen
von Stefan Döhmen in die
Unterstützungskasse wurden
hälftig bezuschusst.

Variable Vergütungsbestandteile (JVV)

Variable Vergütungsbestandteile (JVV)
Kurzfristige variable Vergütung (KVV) Langfristige variable Vergütung (LVV)
Setzt Anreize zur Erreichung der finanziellen
und nicht-finanziellen Unternehmensziele für
das jeweilige Geschäftsjahr
Setzt Anreize, den Unternehmenserfolg im
Vergleich zum Wettbewerb langfristig und
nachhaltig zu steigern
Strategiebezug Berücksichtigt den geleisteten Beitrag zur
operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie
und somit zur kontinuierlichen und nachhaltigen
Entwicklung des Unternehmens sowie die
spezifischen individuellen Herausforderungen
jedes einzelnen Vorstandsmitglieds
Verknüpft das Interesse der Vorstands
mitglieder mit Aktionärinnen und Aktionären
sowie Stakeholderinnen und Stakeholdern durch
die Förderung einer attraktiven und nach
haltigen Wertschaffung sowie langfristiger
Nachhaltigkeitsziele
Jahresbonus basierend auf einem Zielbetrag
Performance-Korridor: 0% bis 140%
vom Zielbetrag ab 01.07.2021
Performance-Korridor: 0% bis 140%
vom Zielbetrag ab 01.07.2021
Ausgestaltung im Leistungskriterien:
¾ Finanzielle Unternehmensperformance (3
gleichgewichtete Kennzahlen); ¼ individuelle
Leistungskriterien:
– Kurssteigerung der Aktie während eines
einjährigen Betrachtungszeitraums
Vergütungssystem Performance
(2 – 4 gleichgewichtete Ziele)
anschließende Aktienerwerbs- und
vierjährige Aktienhalteverpflichtung
Auszahlung: in bar im darauffolgenden Jahr
Jährlicher Zielbetrag entspricht ca. 20%
bis 37,5% der variablen Vergütung
Jährlicher Zielbetrag entspricht ca. 62,5%
bis 80% der variablen Vergütung
Anwendung
für 2022
¼ Ziel-Umsatz
¼ Ziel-EBITDA
¼ Ziel-EBT
¼ individuelle Ziele

Weitere wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems

Weitere wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems
Maximalvergütung Malus und Clawback Leistungen Tätigkeitsbeginn
Strategie
bezug
Vermeidung von unangemessen
hohen Auszahlungen
Verstärkt Anreize zur Ein
haltung wesentlicher Pflicht- und
Compliance-Grundsätze durch
die Vermeidung von unange
messenem Verhalten und unange
messenen Risiken
Erstattung von verloren gegange
nen Vergütungsleistungen bei
dem Vorarbeitgeber zur Ge
winnung qualifizierter Vorstands
mitglieder und Sicherung einer
wettbewerbsfähigen Vergütung
Ausge
staltung
im
Vergü
tungs
system
Die Maximalvergütung pro Jahr
ist begrenzt auf:
Der Aufsichtsrat ist berechtigt,
bei einem schwerwiegenden
Sofern bei einem neuen Vor
standsmitglied Vergütungsleis
tungen aus seiner Voranstellung
aufgrund des Wechsels zur
va-Q-tec AG verfallen (zum
Beispiel Zusagen langfristiger
variabler Vergütung oder Ver
sorgungszusagen), kann der Auf
sichtsrat für das Eintrittsjahr
des neuen Vorstandsmitglieds
mit diesem einen Ausgleich in
Form von Versorgungszusagen
oder Barzahlungen vereinbaren.
Vorstandsvorsitzender:
1.000.000 EUR
Pflicht- oder Compliance-Verstoß
des Vorstandsmitglieds während
des Bemessungszeitraums die
Ordentliches Vorstandsmitglied:
650.000 EUR
Brutto-Auszahlungsbeträge aus
der KVV- und LVV-Komponente
nach pflichtgemäßem Ermessen
angemessen teilweise zu reduzie
ren oder vollständig zu streichen,
soweit der Betrag noch nicht aus
gezahlt ist (Malus), oder teilweise
oder vollständig zurückzufordern
(Clawback).
Anwendung
für 2022
Keine Anwendung im Geschäfts
jahr 2022, aber Gesamtvergütung
des Vorstandsvorsitzenden und
des ordentlichen Vorstandsmit
glieds lagen deutlich unter der
jeweils festgelegten Maximal
vergütung
Keine Anwendung
im Geschäftsjahr 2022
Keine Anwendung
im Geschäftsjahr 2022

Weitere wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems

Leistungen Tätigkeitsbeendigung Anrechnung von Nebentätigkeiten
Strategie
bezug
Festsetzung einer Obergrenze für Leistungen aus Anlass
der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit zur Ver
meidung von unangemessen hohen Ausgleichszahlungen
Anrechnung von Nebentätigkeiten zur
Sicherstellung, dass weder der zeitliche
Aufwand noch die für Nebentätigkeiten
gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit
den Aufgaben für die va-Q-tec AG führen
Ausge
staltung
im
Vergü
tungs
system
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Organstellung
und/oder des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund wer
den Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied ein
schließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresver
gütungen nicht überschreiten (AbfindungsCap). In jedem
Fall sind die Zahlungen in der Höhe begrenzt auf die Höhe
der Zahlungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied wäh
rend der Restlaufzeit des Dienstvertrages erhalten hätte.
Sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne
Aufsichtsratsmandate wahrnehmen oder
Tätigkeiten in Verbänden oder Ehrenämtern
übernehmen, erfolgt grundsätzlich keine
separate Vergütung. Sollte ausnahmsweise
eine Vergütung gewährt werden, wird diese
auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds
angerechnet.
Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vor
standsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde hin
beendet, besteht kein Anspruch auf Zahlung der variablen
Vergütung für das Geschäftsjahr des Ausscheidens. Wird
der Anstellungsvertrag auf eigenen Wunsch des Vorstands
mitglieds beendet, kann die variable Vergütung nach
pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats entfallen.
Anwendung
für 2022
Keine Anwendung
im Geschäftsjahr 2022
Keine Anwendung
im Geschäftsjahr 2022

2.4.1 Erfolgsunabhängige Komponenten

a) Grundvergütung

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Grundvergütung in Form eines Festgehalts, welche in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Diese orientiert sich an der Erfahrung, den Aufgaben und dem Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds und den Marktverhältnissen. Die Grundvergütung sichert ein angemessenes Einkommen und trägt insoweit zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, als sie darauf abzielt, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern. Seit dem 01.07.2021 beträgt die jährliche Grundvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 320.000 EUR und für den Finanzvorstand 220.000 EUR.

b) Nebenleistungen und Versorgungsentgelt

Zusätzlich werden den Vorstandsmitgliedern vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt. Die Gesellschaft stellt jedem Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Ferner werden Zuschüsse in Höhe des Arbeitgeberhöchstanteils der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer alternativen privaten Rentenversicherung gewährt. Für den Vorstandsvorsitzenden werden außerdem die Prämienzahlungen für eine Direktversicherung übernommen. Zielsetzung ist die Übernahme von Kosten und die berufsorientierte Absicherung der Vorstandsmitglieder.

2.4.2 Erfolgsabhängige Komponenten

a) Kurzfristige variable Vergütung (KVV)

Den Vorstandsmitgliedern wird die KVV als erfolgsabhängige Vergütung mit einjährigem Bemessungszeitraum gewährt.

Die kurzfristig variable Vergütungskomponente honoriert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie, wachstumsorientiert und dabei zugleich profitabel und effizient zu wirtschaften, und trägt dadurch auch zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Neben für die Gesellschaft wesentlichen wirtschaftlichen Erfolgskriterien, die Kennzahlen zur Messung des Unternehmenserfolgs umfassen, wird im Rahmen der KVV auch ein individuelles nicht-finanzielles Leistungskriterium herangezogen. Die KVV basiert zu drei Vierteln auf finanziellen Zielen des Unternehmens und zu einem Viertel auf der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds bei nichtfinanziellen Leistungskriterien.

Der Unternehmenserfolg misst die Performance der va-Q-tec-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr und setzt daher Anreize für den Vorstand, im Sinne der Geschäftsstrategie zu handeln. Die individuellen Ziele tragen den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Vorstands und den jeweiligen Herausforderungen Rechnung.

Die Auszahlung aus der KVV berechnet sich wie folgt:

Der Aufsichtsrat legt für die finanziellen Leistungskriterien Konzern-Umsatz, Konzern-EBITDA und Konzern-EBT jeweils die folgenden Werte fest:

  • Einen Minimalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 80% entspricht,
  • einen Zielwert, der einem Zielerreichungsgrad von 100% entspricht, und
  • einen Maximalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 115% entspricht.

Die Festlegung der konkreten Zielwerte bestimmt sich nach dem Marktumfeld sowie der Wettbewerbsentwicklung. Darüber hinaus können auch Entwicklungen in der Vergangenheit und an die Öffentlichkeit kommunizierte Daten bei der Ermittlung der Zielwerte berücksichtigt werden. Für die Kennzahl des Konzern-EBITDA ist das EBITDA, wie in der Konzern-Gewinnund -Verlustrechnung berichtet, maßgeblich.

Den jeweiligen Werten der finanziellen Leistungskriterien (Minimalwert, Zielwert und Maximalwert) wird ein Faktor zugeordnet. Unterhalb des Minimalwerts beträgt der Faktor 0, es gibt also keine garantierte Mindestzielerreichung. Bei Erreichung des Zielwerts beträgt der Faktor 1,0 und bei Erreichung des Maximalwerts beträgt der Faktor 1,4. Die Faktoren zwischen dem Minimalwert und dem Zielwert und zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.

Ausgestaltung der KVV

x Faktor (basierend auf der Zielerreichung 0–115%)
Unternehmensperformance
(finanziell)
Individuelle Performance
(nicht-finanziell)
Zielbetrag
in EUR
Konzern
Umsatz
Konzern
EBITDA
Konzern
EBT
Förderung
der Geschäfts
strategie
Nachhaltige
Entwicklung der
Gesellschaft
= Auszahlungsbetrag in EUR
(Gesamt-Cap KVV : 140%
des Zielbetrages der KVV)
Gewichtung ¾ Gewichtung ¼

In Bezug auf die für das Geschäftsjahr 2022 maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichungen festgestellt:

KVV 2022 – Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien

Leistungs
kriterium
in TEUR
Schwellenwert für
0% Ziel
erreichung
Zielwert für
100% Ziel
erreichung
Schwellenwert für
max. Zielerrei
chung
Ergebnis
GJ 2022
Zielerreichung
in%
Umsatz 96.740,00 120.925,00 139.063,75 111.833,00 62,41%
EBITDA 16.348,00 20.435,00 23.500,25 7.360,00 0,00%
EBT 2.296,80 2.871,00 3.301,65 −9.336,00 0,00%

Individuelle Leistungskriterien

Die Aufnahme eines individuellen Leistungskriteriums ermöglicht es dem Aufsichtsrat, zusätzliche individuelle Anreize zur Erfüllung spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung zu setzen.

Der Aufsichtsrat legt für das individuelle nichtfinanzielle Leistungskriterium, soweit dieses messbar ist, einen Minimalwert, einen Zielwert und einen Maximalwert fest. Den Werten wird ein Faktor zugeordnet. Bei Erreichung des Maximalwertes beträgt der Faktor 1,4. Ist das individuelle nicht-finanzielle Leistungskriterium nicht messbar, so bewertet der Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Gesamtleistung des Vorstandsmitglieds im Wege einer Gesamtschau der individuellen Leistung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen und legt den Grad der Zielerreichung fest.

Ziel Bewertungsrelevante
Kriterien
Erfolge 2022 Zielerreichung
2022
Dr. Joachim Kuhn
Strategie Herbeiführung eines Strategie
verständnisses über die
gesamten Führungsebenen.
Einsatz eines geeigneten
Planungswerkzeuges.
Die Unternehmenssituation der
va-Q-tec wurde unter Einbeziehung
der maßgeblichen Führungskräfte
analysiert. Ein strategischer
Planungsprozess wurde mit dem
Führungsteam aufgesetzt. Das Team
war in der zweiten Jahreshälfte aktiv
in dem Investorenprozess einge
bunden und trägt diesen mit.
140,0%
Produktion Evaluierung und Betrachtung
wertiger Produktgruppen (ABC
Analyse, 80/20 Regel)
Signifikante und nachvoll
ziehbare Senkung der
Produktionskosten. Reduzierung
der Abhängigkeit und des Ein
satzes von Leiharbeitnehmern.
Visualisierung und Thema
tisierung der Produktivität
(Personal- und Materialeinsatz)
am Ort der Leistungserstellung.
Es wurde eine Zahlenbasis erarbeitet,
auf der die Wirtschaftlichkeitsanalyse
durchgeführt werden konnte. Auf
dieser Basis werden jede Woche 5 bis
10 Produkte analysiert und
Verbesserungsmaßnahmen konkret
beschlossen und umgesetzt. Ein
Produkt- und Produktionscontroller
wurde eingestellt. Eine Visualisierung
der Leistungen wurde an jeder Linie
durch Monitore implantiert.
140,0%
Vertrieb Evaluierung der Kundenbe
dürfnisse zum besseren Kunden
verständnis, besonders bezogen
auf Produktmindestanforderun
gen und Preissensitivität.
Weitere Entwicklung des
USA-Geschäfts.
Es wurde eine Zufriedenheitsanalyse
der Kunden erstellt, um deren Be
dürfnisse besser zu verstehen. Diese
findet unter anderem auch Eingang in
den Qualitätsmanagement Report.
Preiserhöhungen und Sensitivitäten
wurden mit den Kunden eingehend
besprochen.Die Einheit va-Q-tec US
wurde massiv umgebaut. Ein neuer
Managing Director wurde eingestellt,
die Geschäftsführung ergänzt, eine
Finanzchefin wurde eingestellt, sowie
das Team stabilisiert und neu moti
viert. Technik und Abläufe wurden
entsprechend der va-Q-tec
Standards angepasst.
140,0%
gesamt 140,0%

KVV 2022 – Zielerreichung der individuellen (nicht-finanziellen) Leistungskriterien

Ziel Bewertungsrelevante
Kriterien
Erfolge 2022
Zielerreichung
2022
Stefan Döhmen
Finanzierung Abschluss/Closing der
Finanzierung Investitionen
Kölleda unter Ausschluss der
Commerzbank. Ablösung des
Multibankenvertrages durch
Einzelverträge mit
verschiedenen Banken und
einem Gesamtvolumen von
mindestens Euro 15 Mio.
Die Investitionen in Kölleda wurden
vollständig refinanziert, die
beantragten 25% Fördermittel wurden
erreicht. Der Ausschluss der
Commerzbank fand aufgrund
geänderter Rahmenbedingungen
vereinbarungsgemäß nicht statt. Der
Multibankenvertrag wurde beendet
und durch Einzelverträge ersetzt
(Gesamtvolumen Euro 24.5 Mio.).
140,0%
Unternehmensbewertung Bewertung der Tochtergesell
schaft va-Q-tec ltd. UK
Die Wertindikation wurde durch
externe Berater erstellt. Der schrift
liche Bericht liegt dem Aufsichtsrat
vor.
140,0%
Kennzahlen Gliederung der Kosten (Planung
und laufenden Kosten) in Kosten
für die Aufrechterhaltung des
operativen Geschäftsbetriebes
und marktwertbildende Vorlauf
kosten der Unternehmens
erweiterung.
Die Analyse wurde erstellt wie eine
Analyse der fixen vs. variablen Kosten.
Die Analyse soll zukünftig regelmäßig
erstellt werden und der weiteren
Unternehmensplanung dienen.
140,0%
Reporting Aufbau eines monatlichen
Kurzberichtes (Quick Report)
über die wichtigsten
Unternehmenskennzahlen
(Umsätze, Kosten, Erträge, etc.)
unter Einbeziehung der Kapital-,
Finanz- und Liquiditätssituation,
sowie eine revolvierende zwölf
Wochenvorausschau der
Liquiditätsentwicklung. Der
Bericht "Onepager" soll
kurzfristig nach Ablauf eines
Berichtsmonats vorliegen.
Der Kurzbericht (Quick Report) und
die 12-Wochen-Liquiditätsvorschau
wurden entwickelt, sowie dem Auf
sichtsrat zur Verfügung gestellt.
Beteiligungsmanagement Entwicklung der Strukturen,
Zuständigkeiten, Verantwort
lichkeiten und Organisation der
Tochtergesellschaften
Schaffung eines Regelwerkes, Hand
buches zur verbesserten Steuerung
und Integration der Tochtergesell
schaften
gesamt 140,0%

Der Faktor der Zielerreichung multipliziert mit dem individuellen Zielbetrag ergibt rechnerisch den Brutto-Auszahlungsbetrag für das nicht-finanzielle Leistungskriterium.

Der gesamte Brutto-Auszahlungsbetrag aus der KVV errechnet sich aus der Addition der für jedes (finanzielle und nicht-finanzielle) Leistungskriterium einzeln festgestellten Auszahlungsbeträge.

Zielerreichung KVV 2022 gesamt

Für Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich für den KKV damit die folgende Gesamtzielerreichung:

Vorstand Ziel
betrag
Ziel
errei
chung
Umsatz
Ziel
errei
chung
EBITDA
Ziel
errei
chung
EBT
Ziel
erreichung
Individuelle
Leistung
Gesamt
zielerrei
chung
Aus
zahlungs
betrag
Dr. Joachim
Kuhn
KVV 80.000 62,4% 0,0% 0,0% 140,0% 50,6% 40.481,29
Stefan
Döhmen
KVV 40.000 62,4% 0,0% 0,0% 140,0% 50,6% 20.240,00

KVV 2022 – Zielerreichung der finanziellen und nicht-finaziellen (individuellen) Leistungskriterien

Die Beträge, die sich aus der obenstehenden Tabelle ergeben, werden im April 2023 an die Vorstands mitglieder ausgezahlt (Performance-Zeitraum: Januar bis Dezember 2022, Zufluss: April 2023). Der KVV für das Geschäftsjahr 2022 wird demnach als "geschuldete Vergütung" des Geschäftsjahrs 2023 im Sinne von §162 Abs. 1 AktG betrachtet.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung nach §162 Abs. 1 AktG umfasst dagegen den KVV für das Geschäftsjahr 2021, der im April 2022 ausgezahlt wurde.

Kurzfristige variable Vergütung (KVV) für das Geschäftsjahr 2021

Der KKV für das Geschäftsjahr 2021 basierte auf dem damals gültigen Vergütungssystem. Die Zielerreichung bemaß sich nach der Entwicklung der drei Kennzahlen Umsatz, EBITDA und Return On Capital Employed (ROCE) der Gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr. Die Geschäftsentwicklung der va-Q-tec-Gruppe war im Geschäftsjahr 2021 stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Infolgedessen wurde das Umsatzziel zu 110,8% erreicht und das EBITDA-Ziel zu 110,0%. Dementsprechend hat Dr. Joachim Kuhn im April 2022 eine Auszahlung in Höhe von 81.400 EUR für das Geschäftsjahr 2021 erhalten. Die Auszahlung für Stefan Döhmen betrug 48.440 EUR.

Ausblick auf die individuellen Ziele für die KVV 2023

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat per Beschluss vom 08.03.2023 die Kennzahlen für die finanzielle Unternehmensperformance festgelegt. Gleichzeitig wurden für jedes Vorstandsmitglied bis zu vier Ziele für die individuelle Performance beschlossen. Die finanzielle Unternehmensperformance bemisst weiterhin drei Viertel des Bonus und die individuelle Performance weiterhin ein Viertel des Bonus. Um wettbewerbsrelevante strategische Vorhaben ex-ante nicht preiszugeben, werden die konkreten Kennzahlen für die individuelle Performance und die konkrete Zielsetzung für die finanziellen Kennzahlen ex-post offengelegt und erläutert.

b) Langfristige variable Vergütung (LVV)

Um die Vergütung überwiegend am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten, nimmt die mehrjährige variable Vergütung als zweites erfolgsabhängiges Vergütungselement einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein und ist im Verhältnis zur KVV überwiegend gewichtet. Die LVV wird in Form eines Auszahlungsbetrags auf Grundlage einer Zielerreichung nach einjährigem Betrachtungszeitraum und anschließender Aktienerwerbs- und vierjähriger Aktienhaltepflicht gewährt.

Ausgestaltung der LVV

Leistungskriterium und damit maßgeblich für die Höhe des Auszahlungsbetrags ist die Kurssteigerung der Aktie der va-Q-tec AG während eines einjährigen Betrachtungszeitraums. Daran schließt sich eine Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhalteverpflichtung an. Damit fördert die LVV die Umsetzung der Geschäftsstrategie, da ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist, die sich insbesondere in der langfristigen Entwicklung des Börsenkurses der va-Q-tec AG widerspiegelt. Somit wird ein entsprechender Gleichlauf mit dem Vergütungssystem und dessen Anreizstruktur sichergestellt. Die Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhaltepflicht fördert ein nachhaltiges Wachstum und eine dauerhafte Wertschöpfung. Die LVV incentiviert dadurch eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Der Zielwert der Kurssteigerung wird in Abhängigkeit des zu erwartenden Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie der zukünftigen Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder festgelegt.

Für jedes Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und der Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG ein Betrag in bar ausgezahlt ("Auszahlungsbetrag"). Leistungskriterium für die Höhe des Auszahlungsbetrags ist die Steigerung des Börsenkurses der Aktie der va-Q-tec AG. Über einen einjährigen Betrachtungszeitraum wird die Steigerung des Börsenkurses ermittelt. Maßgeblich ist der Vergleich des ungewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres mit dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenkurs aus dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Der durchschnittliche Börsenkurs wird dabei dergestalt berechnet, dass die Schlusskurse der Börsenhandelstage vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres addiert und durch die Anzahl der Börsenhandelstage in diesem Zeitraum dividiert werden. "Schlusskurs" ist dabei, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der Vergütungsbericht

letzte im fortlaufenden XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Preis der Aktie der Gesellschaft. Sondereffekte, z.B. aufgrund von Kapitalerhöhungen oder Aktiensplits, werden herausgerechnet.

Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied den individuellen Zielbetrag der LVV fest. Die Zahlung des Auszahlungsbetrags setzt dem Grunde nach die Erreichung eines Schwellenwertes für die Steigerung des Börsenkurses in dem einjährigen Vergleichszeitraum voraus. Dem Prozentsatz der Steigerung des Börsenkurses wird ein Faktor zugeordnet. Der maximal zuzuordnende Faktor beträgt 1,4. Die Faktoren zwischen dem Schwellenwert für die Kurssteigerung und dem maximal zuzuordnenden Faktor von 1,4 werden mittels linearer Interpolation ermittelt.

Zu Beginn des 1. Quartals des folgenden Geschäftsjahrs wird der Zielerreichungsgrad der Steigerung des Aktienkurses der va-Q-tec AG ermittelt. Zur Ermittlung der Höhe des Auszahlungsbetrags wird der individuelle Zielbetrag mit dem der konkreten Zielerreichung zugeordneten Faktor multipliziert. Die Höhe des Brutto-Auszahlungsbetrags aus der LVV ist systemimmanent auf den Betrag begrenzt, der sich aufgrund der Multiplikation des individuellen Zielbetrags mit dem maximalen Faktor von 1,4 ergibt (Cap). Aus dem so ermittelten Brutto-Auszahlungsbetrag ergibt sich unter Vornahme der Abzüge von Steuern und Abgaben der Netto-Auszahlungsbetrag, der an das Vorstandsmitglied in bar ausgezahlt wird.

Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrages innerhalb von 90 Tagen nach seiner Auszahlung va-Q-tec-Aktien zu erwerben. Das Vorstandsmitglied ist sodann verpflichtet, eine Anzahl von va-Q-tec-Aktien, die der Anzahl der in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrags erworbenen va-Q-tec-Aktien entspricht, für mindestens vier Jahre ab Erwerb der va-Q-tec-Aktien zu halten. Dies gilt auch bei einer Beendigung der Bestellung oder des Vorstandsdienstvertrages. Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft jedoch entschieden, dass die Vorstände von der Haltefrist befreit wurden, damit sie ihre Aktien im Rahmen des Angebots der Bieterin andienen konnten.

Der Auszahlungsbetrag aus der LVV-Komponente ist im Falle einer unterjährig beginnenden bzw. unterjährig endenden Vertragslaufzeit zeitanteilig geschuldet.

Der Aktienerwerb ist dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zu melden und nachzuweisen. Das Vorstandsmitglied hat dem Aufsichtsrat jährlich sowie auf dessen Verlangen einen aktuellen Depotauszug über den Aktienbestand vorzulegen. Beim Erwerb von va-Q-tec Aktien mit Mitteln der LVV und bei einer späteren Veräußerung der Aktien hat das Vorstandsmitglied alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Meldepflichten, insbesondere aus der Marktmissbrauchs-Verordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, zu beachten.

Feststellung der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022

In Bezug auf das für das Geschäftsjahr 2022 maßgebliche Leistungskriterium hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichung festgestellt:

LVV 2022 – Zielerreichung der langfristigen Ziele

Leistungs
kriterium
Schwellenwert
für 0% Ziel
erreichung
Zielwert für
100% Ziel
erreichung
Schwellenwert
für 140%
Zielerreichung
Ergebnis
GJ 2022
Zielerreichung
in %
Aktienkurs
entwicklung
2022 vs. 2021
28,56 EUR 29,92 EUR 31,28 EUR 15,22 EUR 0,0%

Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich für die LVV damit die folgende Zielerreichung:

Aufgrund des im Zusammenhang mit den ersten Impfstoffzulassungen und -distributionen im Q4 2021 noch immer relativ hohen Aktienkurses, der im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 infolge der Marktsituation (Ukraine-Krieg, Energiekrise in Europa, Inflation, Zinserhöhungen, sinkende Impfstoff-Verbräuche) kontinuierlich weiter nachgab, bevor im Dezember 2022 der Abschluss eines Business Combination Agreements mit dem Private Equity-Investor EQT veröffentlicht wurde, so dass der durchschnittliche Aktienkurs im Q4 2022 nur bei 15,22 EUR pro Aktie lag, wurde der Schwellenwert für die Zielerreichung > 0 % für das Geschäftsjahr 2022 nicht erreicht und entsprechend den Vorständen keine langfristige variable Vergütung für diesen Zeitraum gewährt.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete LVV-Vergütung nach §162 Abs. 1 AktG für das Geschäftsjahr 2021 betrug ebenfalls Null EUR.

2.4.3 Sonstige wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems

Maximalvergütung

Zur Vermeidung von unangemessen hohen Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die erfolgsabhängigen Bestandteile jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die sich im aktuellen Vergütungssystem sowohl für die KKV als auch für die LVV auf je 140 % des Zielbetrags belaufen. Diese Höchstgrenzen wurden in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütungen in allen Fällen eingehalten, wie den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen ist:

Einhaltung der Maximalvergütungen bei der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder

Dr. Joachim Kuhn
in EUR Zielvergütung Maximale
Vergütung
Auszahlung annualisiert
Kurzfristige variable Vergütung
(KVV)
80.000 112.000 40.481
Mehrjährige variable Vergütung
(LVV)
200.000 280.000 0
Stefan Döhmen
in EUR Zielvergütung Maximale
Vergütung
Auszahlung annualisiert
Kurzfristige variable Vergütung
(KVV)
40.000 56.000 20.241
Mehrjährige variable Vergütung
(LVV)
100.000 140.000 0

Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß §87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (bestehend aus Jahresfestvergütung, Versorgungsentgelt bzw. Altersversorgung, Nebenleistungen, Auszahlung aus KVV und LVV) beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf 1.000.000 EUR, für den Finanzvorstand auf 650.000 EUR. Auch diese wurde in allen Fällen von den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstandsmitgliedern eingehalten.

Malus und Clawback-Regelungen

Ein Anreiz zur Einhaltung wesentlicher Pflicht- und Compliance-Grundsätze und zur Vermeidung von Fehlverhalten soll durch die Berechtigung des Aufsichtsrats, bei einem schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstoß des Vorstandsmitglieds während des Bemessungszeitraums die Brutto-Auszahlungsbeträge aus der KVV- und LVV-Komponente nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen teilweise zu reduzieren oder vollständig zu streichen, soweit der Betrag noch nicht ausgezahlt ist (Malus), oder teilweise oder vollständig zurückzufordern (Clawback), gegeben werden.

Eine Bonus-/Malus-Regelung ist in den bestehenden Vorstandsverträgen seit der Einführung zum 01.07.2021 enthalten. Nach aktuellem Ermessen gab es jedoch keinen Anlass für den Aufsichtsrat von der Möglichkeit im Geschäftsjahr 2022 Gebrauch zu machen.

Leistungen bei Vertragsbeginn bzw. Vertragsbeendigung

a) Leistungen bei Vertragsbeginn

Sofern bei einem neuen Vorstandsmitglied Ver-gütungsleistungen aus seiner Voranstellung aufgrund des Wechsels zur va-Q-tec AG verfallen (zum Beispiel Zusagen langfristiger variabler Vergütung oder Versorgungszusagen), kann der Aufsichtsrat für das Eintrittsjahr des neuen Vorstandsmitglieds mit diesem einen Ausgleich in Form von Versorgungszusagen oder Barzahlungen vereinbaren.

Da die beiden Vorstände der va-Q-tec AG bereits seit mehreren Jahren bestellt sind, fand diese Regelung im Geschäftsjahr 2022 keine Anwendung.

b) Leistungen bei Vertragsbeendigung

Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Organstellung und/oder des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund überschreiten vertragsgemäß Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht (Abfindungs-Cap). In jedem Fall sind die Zahlungen in der Höhe begrenzt auf die Höhe der Zahlungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied während der Restlaufzeit des Dienstvertrages erhalten hätte. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde hin beendet, besteht kein Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr des Ausscheidens. Wird der Anstellungsvertrag auf eigenen Wunsch des Vorstandsmitglieds beendet, kann die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats entfallen.

Da die Organstellung der beiden Vorstände und/oder ihre Dienstverträge im Geschäftsjahr 2022 weder vom Unternehmen noch von einem Vorstandsmitglied vorzeitig beendet wurden, fand diese Regelung im Geschäftsjahr 2022 keine Anwendung

Anrechnung von Nebentätigkeiten

Weder der zeitliche Aufwand noch die für Nebentätigkeiten gewährte Vergütung sollen zu einem Konflikt mit den Aufgaben für die va-Q-tec AG führen. Aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich keine separate Vergütung, sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen oder Tätigkeiten in Verbänden oder Ehrenämtern übernehmen. Sollte ausnahmsweise eine Vergütung gewährt werden, ist diese laut Vertrag auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds anzurechnen.

Außergewöhnliche Entwicklungen

Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.

2.4.4 Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands

Zielvergütung und Ist-Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder für das abgelaufene Geschäftsjahr

Die folgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 dar. Diese umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung von 100% gewährt wird, ergänzt um die Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen. Darüber hinaus wird zusätzlich als Ist-Vergütung die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr angegeben. Diese Ist-Vergütung umfasst die im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, das für das Geschäftsjahr geschuldete Versorgungsentgelt, die für das Geschäftsjahr 2022 erdienten KVV-Beträge und die für das Geschäftsjahr 2022 erdienten LVV-Beträge.

Verein
barungswirkung
Dr. Joachim Kuhn
Vorstandsvorsitzender
2022 (Ziel) 2022 (Min) 2022 (Max) gewährt und
geschuldet
1.1.-31.12.
Festvergütung
(p.a.)
320.000 320.000 320.000 320.108
Erfolgs- unabhän
gige Vergütung
Nebenleistun
gen (p.a.)
16.110 16.110 16.110 16.110
Versorgungs
entgelt (p.a.)
8.620 8.620 8.620 8.620
Summe 344.730 344.730 344.730 344.838
Kurzfristige variable
Vergütung
KVV 2022 80.000 0 112.000 40.481
Mehrjährige variable
Vergütung
LVV 2022 200.000 0 280.000 0
Summe 280.000 0 392.000 40.481
Gesamtvergütung 624.730 344.730 736.730 385.319
Stefan Döhmen
Finanzvorstand
Verein
barungswirkung
2022 (Ziel) 2022 (Max) gewährt und
geschuldet
1.1.-31.12.
Festvergütung
(p.a.)
220.000 220.000 220.000 220.500
Erfolgs- unabhän
gige Vergütung
Nebenleistun
gen (p.a.)
10.211 10.211 10.211 10.211
Versorgungs
entgelt (p.a.)
8.381 8.381 8.381 8.381
Summe 238.592 238.592 238.592 239.092
Kurzfristige variable
Vergütung
KVV 2021 40.000 0 56.000 20.241
Mehrjährige variable
Vergütung
LVV 2021 100.000 0 140.000 0
Summe 140.000 0 196.000 20.241
Gesamtvergütung 378.592 238.592 434.592 259.332

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder nach §162 AktG

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Demnach enthält die Tabelle alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen sind ("gewährte Vergütung"), bzw. alle rechtlich entstandenen, aber bislang nicht zugeflossenen Vergütungen ("geschuldete Vergütung").

Die ausgewiesenen Beträge aus der kurzfristig variablen Vergütung (KVV) entsprechen den Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr, da die zugrunde liegende Leistung bis zum Geschäftsjahresende am 31.12.2022 gänzlich erbracht und der KVV damit vollständig erdient wurde (Performance-Zeitraum: Januar bis Dezember 2022, Zufluss: April 2023). Der VV für das Geschäftsjahr 2022 wird demnach als "geschuldete Vergütung" betrachtet.

Die ausgewiesenen Beträge aus der langfristigen variablen Vergütung (LVV) werden ebenfalls als "geschuldete Vergütung" dargestellt, da auch hier die Kriterien bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bis auf den Erwerb und die Haltefrist gänzlich feststehen und der Bonus damit vollständig erdient wurde. Der LVV für das Geschäftsjahr 2022 (bzw. das Vorjahr) wird demnach ebenfalls als "geschuldete Vergütung" betrachtet.

Diese Darstellung ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Vergütung und Unternehmesperformance während des Geschäftsjahres (gemäß §162 Abs. 1 Satz 1 AktG Pay-for-Performance) sicher.

Dr. Joachim Kuhn
Vorstandsvorsitzender
Stefan Döhmen
Finanzvorstand
2022 2021 2022 2021
in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in %
Festver
gütung
320.108 85% 290.000 74% 220.500 86% 210.000 76%
Erfolgs
unabhängige
Vergütung
Neben
leistungen
16.110 4% 12.843 3% 10.211 4% 10.160 4%
Versorgungs
entgelt
8.620 2% 8.676 2% 8.381 3% 7.962 3%
Summe 344.838 91% 311.519 79% 239.092 93% 228.122 82%
Kurzfristige
variable
Vergütung
KVV 40.481 9% 81.400 21% 20.241 7% 48.440 18%
Mehrjährige
variable
Vergütung
LVV 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
Summe 40.481 9% 81.400 21% 20.241 7% 48.440 18%
Gesamt
vergütung
385.319 100% 392.919 100% 259.332 100% 276.562 100%

3 VERGÜTUNG DER AUF-SICHTSRATSMITGLIEDER DER VA-Q-TEC AG

3.1 VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATS

Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies entspricht der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierbei wird, wie von G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist, erhält eine monatliche Festvergütung von EUR 2.200,00, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, also eine monatliche Festvergütung von EUR 4.400,00 und der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-fache, also eine monatliche Festvergütung von EUR 3.300,00. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein, erhöht sich seine monatliche Festvergütung auf EUR 3.300,00. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender eines anderen Ausschusses als des Prüfungsausschusses sein, erhöht sich seine monatliche Festvergütung auf EUR 2.750,00. Ist ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender von mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats, erhält es die Erhöhung der Festvergütung nur für einen Ausschuss und zwar den, bei dem sich die höchste Vergütung für das Aufsichtsratsmitglied ergibt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils eines Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Entsprechendes gilt für die Funktionen als Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender eines Ausschusses des Aufsichtsrats. Die Vergütung wird nach Ablauf eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats zudem die in Wahrnehmung ihres Mandats angefallenen notwendigen Auslagen sowie die gegebenenfalls auf die Auslagen und die Vergütung zu entrichtende Umsatzsteuer.

3.2 INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr bzw. im Vorjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile dar. Gemäß Aufsichtsratsvergütungssystem ist die Vergütung monatlich fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2022 handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr ausbezahlte bzw. zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 für das Geschäftsjahr 2022 abgerechnete und demnach für 2022 geschuldete Vergütung.

Tatsächliche Vergütung 2022 (2021)

AR
Vergütung
Gesamt
in EUR Vergütung Spesen gesamt Beratung vergütung
Dr. Gerald Hommel 2022 52.800 3.196 55.996 0 55.996
2021 52.800 2.314 55.114 0 55.114
Winfried Klar 2022 39.600 6.796 46.396 30.462 76.858
2021 39.600 5.301 44.901 9.872 54.773
Dr. Eberhard Kroth 2022 26.400 1.241 27.641 25.275 52.916
2021 26.400 1.786 28.186 25.486 53.672
Frau Dr. Barbara Oohms-Gnauck 2022 39.600 4.779 44.379 44.379
2021 39.600 4.769 44.369 44.369
Herr Uwe Krämer 2022 26.400 755 27.155 0 27.155
2021 26.400 263 26.663 26.663
Dr. Burkhard Wichert (seit 21.05.2021) 2022 26.400 2.868 29.268 0 29.268
2021 17.600 3.517 21.117 21.117
Summe 2022 211.200 19.635 230.835 55.737 286.572
2021 202.400 17.950 220.350 35.358 255.708

Mit den Aufsichtsratsmitgliedern Winfried Klar und Dr. Eberhard Kroth hat der Vorstand Beratungsverträge abgeschlossen, um ihre Expertise für das Unternehmen bei der Implementierung und Überwachung von Kostenreduzierungsmaßnahmen bzw. bei Finanzierungsfragen und dem Aufbau eines Beteilig u n g s m a n a g e m e n t s n u t ze n z u kö n n e n . Der Aufsichtsrat hat die Verträge geprüft und festgestellt, dass es sich um Leistungen außerhalb der Au fsic h tsra ts tä t i g kei t h a n d e l t , d ie d ie Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Entscheidungen nicht beeinträchtigen. Daraufhin hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu den Beratungsverträgen erteilt.

4 VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG

Die folgende Übersicht stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Ver-gütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aller Unternehmen der Gruppe in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland beschränkt, zum einen wegen des externen Vergleichs der va-Q-tec Vorstandsvergütung mit der anderer deutscher Aktiengesellschaften und zum anderen, weil hier die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind.

2022 Verän
derung
in %
2021 Verände
rung in
%
2020 Verän
derung
in %
2019
Ertragskennzahlen
Vergleichbares Umsatzwachstum
(in %)1
111.833 7,5% 104.063 44,3% 72.106 11,5% 64.667
Vergleichbares EBITDA der Gruppe
(in %)2,
5
7.736 −56,5% 17.794 56,1% 11.399 17,8% 9.673
Jahresüberschuss / -fehlbetrag
(in TEUR)5
−11.664 n.a. 1.408 n.a. −1.435 n.a. −2.559
Arbeitnehmervergütung
Belegschaft der va-Q-tec Grupppe
in Deutschland
46.121 7,7 % 42.817 8,3% 39.551 4,1% 37.979
Vorstandsvergütung
Dr. Joachim Kuhn 378.579 −3,6% 392.919 −7,5% 424.863 5,9% 401.267
Stefan Döhmen 255.962 −7,4% 276.562 −11,1% 311.158 20,5% 258.184
Aufsichtsratsvergütung
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Gerald Hommel 55.996 1,6% 55.114 26,9% 43.422 13,6% 38.231
Dr. Barbara Oohms-Gnauck 44.379 0,0% 44.369 79,4% 24.732 8,0% 22.900
Winfried Klar 46.396 3,3% 44.901 21,1% 37.091 8,9% 34.073
Dr. Eberhard Kroth 27.641 −1,9% 28.186 17,0% 24.082 31,5% 18.310
Uwe Krämer 27.155 1,8% 26.663 44,9% 18.400 26,3% 14.573
Dr. Burkhard Wichert3 29.268 38,6% 21.117 n.a. 0 n.a. 0
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
Uwe Lamann4 0 n.a. 0 −100,0% 12.808 −55,5% 28.768

1 Die Umsätze entsprechen den konsolidierten Umsatzerlösen, wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet.

3 Da Dr. Burkhard Wichert zum 21.05.2021 in den Aufsichtsrat bestellt wurde, ist seine Vergütung entsprechend anteilig.

4 Die Vergütung von Herrn Uwe Lamann in 2020 ist

  • 2 Das EBITDA entspricht dem Konzern-EBITDA, wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet.
  • anteilig, weil er unterjährig verstorben ist. 5 Das EBITDA und Jahresüberschuss /-fehlbetrag 2021 sind angepasst nach IAS 8

Die enthaltenen Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bilden die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung für ihre Tätigkeit in den jeweiligen Gremien im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ab.

Die Ertragsentwicklung wird anhand der Entwicklung des Umsatzes und des EBITDA der va-Q-tec Gruppe dargestellt. Diese Kennzahlen sind als wesentliche Steuerungsgrößen auch Grundlage der finanziellen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands und bestimmen damit maßgeblich die Höhe der Vorstandsvergütung.

Die tatsächlich gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstands sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann von Jahr zu Jahr schwanken, abhängig

von der tatsächlichen Bonus-Auszahlung in einem Jahr.

5 SONSTIGES

Die va-Q-tec AG unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Aufsichtsratsund Vorstandsmitglieder der va-Q-tec AG und für Organmitglieder und Mitarbeiter der va-Q-tec-Gruppe. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police ist für die Mitglieder des Vorstands ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Police ebenfalls ein Selbstbehalt festgelegt.

6 VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTS-PRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGS-BERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die va-Q-tec AG, Würzburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der va-Q-tec AG, Würzburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870(08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs . 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Berlin, den 27. April 2023

Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Storbeck Fehlauer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

va-Q-tec AG

Alfred-Nobel-Str. 33 97080 Würzburg Germany

Tel.: +49 931 35942–0 Fax: +49 931 35942–10

E-Mail: [email protected] www.va-Q-tec.com

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