Remuneration Information • May 2, 2023
Remuneration Information
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22 Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der va-Q-tec AG
23 Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Im nachfolgenden Vergütungsbericht werden die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der va-Q-tec AG im Geschäftsjahr 2022 beschrieben, wobei ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 keine Vergütung gewährt oder geschuldet wurde. Hierbei erläutert der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergütungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht damit den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat ist eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung sehr wichtig. Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden auch die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt.
Eine detaillierte Beschreibung der Vergütungssysteme der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der va-Q-tec AG findet sich im Internet auf der IR-Seite im Bereich Corporate Governance.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und geht der englischen Übersetzung des Dokuments vor.
Würzburg, den 26.04.2023
Dr. Joachim Kuhn Vorsitzender des Vorstands
Stefan Döhmen Finanzvorstand
Dr. Gerald Hommel Vorsitzender des Aufsichtsrats der va-Q-tec AG
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der va-Q-tec AG wurde vom Aufsichtsrat – nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss – in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG am 30.03.2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 21.05.2021 mit einer Mehrheit von 91,15% des vertretenen Kapitals gebilligt. Dieses findet Anwendung auf alle Verträge des Vorstands der Gesellschaft, die nach dem 21. Mai 2021 abgeschlossen werden. Daneben gilt für bestehende Altverträge des Vorstands weiterhin das bisherige Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 gebilligt wurde ("bisheriges Vergütungssystem"). Somit kommen für das Berichtsjahr 2021 zwei Vergütungssysteme zur Anwendung (siehe Punkt 1.3).
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in §14 der Satzung geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,77 % des vertretenen Kapitals ebenfalls gebilligt. Damit wurde das am 14. August 2020 durch die Hauptversammlung beschlossene System ohne Veränderungen bestätigt.
Die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Vorstandsdienstverträge der aktiven Vorstandsmitglieder wurden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Überprüfung der Vergütungshöhe per Aufsichtsratsbeschluss vom 14.02.2021 bzw. 09.04.2021 jeweils mit Wirkung zum 01.07.2021 angepasst und mit den Regelungen des neuen Vergütungssystems in Einklang gebracht. Die übrigen Regelungen der Vorstandsdienstverträge wurden nicht verändert. Dennoch gibt es keine materiellen, im Geschäftsjahr 2022 relevanten Abweichungen zwischen den auf Basis des bisherigen Vergütungssystems laufenden Vorstandsdienstverträgen und dem neu beschlossenen Vergütungssystem. So gibt es vor allem kein Indiz dafür, dass die in den Altverträgen nicht vereinbarten Malus-/Clawback-Regelungen oder eine festgelegte Maximalvergütung in irgendeiner Form zur Anwendung gekommen wären. Vorhandene Abweichungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, dargestellt und erläutert. Der Präsidialausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Gerald Hommel, die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frau Dr. Barbara Ooms-Gnauck sowie das Aufsichtsratsmitglied Dr. Eberhard Kroth angehören, überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um innerhalb des geltenden Rahmens ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket für die Vorstandsmitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit zuletzt im Zuge der Erarbeitung des aktuellen Vorstandsvergütungssystems überprüft und von den unabhängigen externen Vergütungsexperten der Kienbaum Consultants International GmbH analysieren lassen. Dabei wurde die Vergütung der va-Q-tec-Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Börsennotierung sowie den Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung vergleichbaren Unternehmen ("Peer-Group") gegenübergestellt. Im Ergebnis ist die Vergütung der va-Q-tec-Vorstandsmitglieder auch weiterhin marktüblich. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb der Gruppe erfolgt jährlich intern anhand der Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises, definiert als die erste Managementebene unterhalb des Vorstands, und zur Entwicklung der Vergütung der Belegschaft insgesamt, definiert als Durchschnittsvergütung der Vollzeitbeschäftigten der Gruppe in Deutschland.
In Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vergütungssystemen hat der Aufsichtsrat konkrete Zielvergütungen für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegt. Die Zielvergütungen beider Vorstandsmitglieder wurden zuletzt im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen einer vertraglich vorgesehenen Überprüfung der Vergütungshöhe und -struktur zum 01.07.2021 angepasst. Für das Geschäftsjahr 2023 ist eine Anpassung der Zielvergütung von Herrn Döhmen im Rahmen der Vertragsverlängerung vereinbart. Ferner hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2022 festgelegt, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben. Diese Kriterien stehen im Einklang mit der Unternehmensstrategie und sind aus den strategischen Zielen und operativen Steuerungsgrößen abgeleitet.
Das gegenüber dem Vorjahr unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig wie in §14 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.
In der Zusammensetzung des Vorstands der va-Q-tec AG gab es im Geschäftsjahr 2022 keine Veränderungen.
Das Geschäftsjahr 2022 stellte sich aus Sicht des Vorstands in vielerlei Hinsicht als besonders herausfordernd heraus. Mit einem Umsatzplus von 7 % wuchs die Gesellschaft im hohen einstelligen Prozentbereich, blieb aber andererseits hinter den gesteckten Erwartungen zurück. Die Nachfrage nach qualifizierten Thermo-Transportlösungen für Corona-Impfstoffe reduzierte sich deutlich stärker als von den Geschäftspartnern angekündigt und dementsprechend vom Vorstand erwartet. Das Geschäftsjahr war geprägt von erheblichen Fluktuationen mit dem Covid 19-Geschäft und gerade zum Jahresende trafen viele Vergütungsbericht
Prognosen hinsichtlich des Bedarfs an Transporten für die Impfstoffe kurzfristig nicht ein, sodass deren Anteil am Gesamtumsatz in 2022 letztendlich nur 16% beträgt (Vj.: 23%). Das Geschäft außerhalb der Corona-Impfstofflogistik entwickelte sich weiterhin positiv, konnte aber die nachlassende Dynamik im Geschäft mit Impfstofftransporten kurzfristig nicht kompensieren.
Die va-Q-tec AG hat nach einem Auswahlprozess im Frühjahr 2022 Mitte des Jahres Finanzberater mit der Aufgabe engagiert die besten Alternativen zu identifizieren, um die Wachstumsstrategie von va-Q-tec langfristig erfolgreich finanzieren und umsetzen zu können. Dieser Prozess führte im Dezember 2022 zu einer Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) in Bezug auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EQT Private Equity und die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Partnerschaft mit der Fahrenheit AcquiCo GmbH ("Bieterin") und ihrer Alleingesellschafterin, die jeweils vom EQT X Fonds kontrolliert werden. Am 16. Januar 2023 unterbreitete die Bieterin ein Angebot zum Erwerb aller va-Q-tec-Aktien in Höhe von 26,00 Euro je Aktie. Dies entspricht einer Prämie von 97,9% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der drei Monate bis zum 9. Dezember 2022, dem Tag, an dem die Ad-hoc Mitteilung zum voraussichtlich kurzfristigen Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung veröffentlicht wurde. Einer der wesentlichen Eckpfeiler aus Sicht der va-Q-tec AG ist die Verpflichtung der EQT Private Equity zur Zeichnung einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um 10% des Grundkapitals ohne Bezugsrecht zum Anwgebotspreis von 26,00 EUR unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots, wodurch der va-Q-tec zusätzliches Eigenkapital in Höhe von knapp 35 Mio. EUR zufließen würde. Nach Vollzug des Übernahmeangebots, welches derzeit noch unter den in der Angebotsunterlage beschriebenen kartellrechtlichen bzw. regulatorischen Vorbehalten steht, beabsichtigt die Bieterin unter anderem ein Delisting von va-Q-tec anzustreben. Am 13.03.2023 erhielt va-Q-tec die Mitteilung des Bundeskartellamts, wonach die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16.01.2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH eingeleitet hat.
Das Vergütungssystem soll die Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie die nachhaltige und langfristige Entwicklung der va-Q-tec AG fördern. Hierzu sollen die richtigen Anreize für die Steigerung des Ertrags- und Umsatzwachstums sowie weitere relevante strategische Themen, die auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens abzielen, gesetzt werden.
Die Vergütung des Vorstands ist eng mit dem Erfolg des Unternehmens verknüpft. Deshalb spiegelt sich der hinter den Erwartungen zurückgebliebene Erfolg im operativen Geschäft im Geschäftsjahr 2022 auch unmittelbar in der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder wider. Die enttäuschende Entwicklung im Aktienkurs führt hingegen erneut zu einer Nichtzahlung einer langfristigen variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder. Gemäß dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz der starken Pay-for-Performance-Ausrichtung sollen besondere Leistungen angemessen honoriert werden und die Nichterreichung von Zielen zu einer spürbaren Ver-ringerung der Vergütung führen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung (KVV) und Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung (LVV). Bei KVV und LVV handelt es sich um erfolgsabhängige Vergütungselemente; Ziel ist hier, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken. Der Anteil des Zielbetrags der LVV an der Zielgesamtvergütung übersteigt den des KVV. Damit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt, und die Vergütungsstruktur somit insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet ist. In der Tabelle auf der folgenden Seite werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems sowie deren Ausgestaltung dargestellt. Die Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2022 werden im Folgenden im Detail erläutert.
| Feste Vergütungsbestandteile | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grundvergütung | Nebenleistungen | Versorgungszusage | |||
| Strategiebezug | Sichert ein angemessenes Grundeinkommen, zur Gewin nung und Bindung qualifizierter Vorstandsmitglieder bei gleich zeitiger Vermeidung des Ein gehens von unangemessenen Risiken |
Gewährung marktüblicher Nebenleistungen und (teil weise) Übernahme von Kosten, die in unmittelbarem Zusam menhang mit der Vorstands tätigkeit stehen und diese fördern |
Aufbau und Absicherung einer adäquaten Altersversorgung als Teil einer wettbewerbs fähigen Vergütung |
||
| Spiegelt die Rolle, die Erfah rungen und den Verantwor tungsbereich im Vorstand sowie die Marktverhältnisse wider |
|||||
| Ausgestaltung im | Feste vertraglich vereinbarte Vergütung, die in 12 Monats raten ausgezahlt wird |
Vertragliche Zusage zur (teil weisen) Übernahme von Kos ten bzw. geldwerten Vorteilen von Sachbezügen und Gewäh rung von weiteren Neben leistungen wie z.B. |
Einzahlung monatlicher Zuschüsse zur Altersversor gung durch Einzahlung eines hälftigen Arbeitgeberanteils in eine Unterstützungskasse |
||
| Vergütungssystem | Aufwendungen für die Bereitstellung eines Dienstwagens |
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| Zuschüsse zu Versicherungen | |||||
| Anwendung | Die jährliche Grundvergütung wurde in monatlichen Raten ausgezahlt. |
Übernahme der Sachbezüge und Nebenleistungen je nach in Anspruch genommenen Leistungen |
Jährliche Zahlung der Direkt versicherungsprämie für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Joachim Kuhn |
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| für 2022 | Die monatlichen Einzahlungen von Stefan Döhmen in die Unterstützungskasse wurden hälftig bezuschusst. |
| Variable Vergütungsbestandteile (JVV) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige variable Vergütung (KVV) | Langfristige variable Vergütung (LVV) | |||||
| Setzt Anreize zur Erreichung der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensziele für das jeweilige Geschäftsjahr |
Setzt Anreize, den Unternehmenserfolg im Vergleich zum Wettbewerb langfristig und nachhaltig zu steigern |
|||||
| Strategiebezug | Berücksichtigt den geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie und somit zur kontinuierlichen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sowie die spezifischen individuellen Herausforderungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds |
Verknüpft das Interesse der Vorstands mitglieder mit Aktionärinnen und Aktionären sowie Stakeholderinnen und Stakeholdern durch die Förderung einer attraktiven und nach haltigen Wertschaffung sowie langfristiger Nachhaltigkeitsziele |
||||
| Jahresbonus basierend auf einem Zielbetrag | ||||||
| Performance-Korridor: 0% bis 140% vom Zielbetrag ab 01.07.2021 |
Performance-Korridor: 0% bis 140% vom Zielbetrag ab 01.07.2021 |
|||||
| Ausgestaltung im | Leistungskriterien: ¾ Finanzielle Unternehmensperformance (3 gleichgewichtete Kennzahlen); ¼ individuelle |
Leistungskriterien: – Kurssteigerung der Aktie während eines einjährigen Betrachtungszeitraums |
||||
| Vergütungssystem | Performance (2 – 4 gleichgewichtete Ziele) |
anschließende Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhalteverpflichtung |
||||
| Auszahlung: in bar im darauffolgenden Jahr | ||||||
| Jährlicher Zielbetrag entspricht ca. 20% bis 37,5% der variablen Vergütung |
Jährlicher Zielbetrag entspricht ca. 62,5% bis 80% der variablen Vergütung |
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| Anwendung für 2022 |
¼ Ziel-Umsatz ¼ Ziel-EBITDA ¼ Ziel-EBT ¼ individuelle Ziele |
| Weitere wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Maximalvergütung | Malus und Clawback | Leistungen Tätigkeitsbeginn | |||
| Strategie bezug |
Vermeidung von unangemessen hohen Auszahlungen |
Verstärkt Anreize zur Ein haltung wesentlicher Pflicht- und Compliance-Grundsätze durch die Vermeidung von unange messenem Verhalten und unange messenen Risiken |
Erstattung von verloren gegange nen Vergütungsleistungen bei dem Vorarbeitgeber zur Ge winnung qualifizierter Vorstands mitglieder und Sicherung einer wettbewerbsfähigen Vergütung |
||
| Ausge staltung im Vergü tungs system |
Die Maximalvergütung pro Jahr ist begrenzt auf: |
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei einem schwerwiegenden |
Sofern bei einem neuen Vor standsmitglied Vergütungsleis tungen aus seiner Voranstellung aufgrund des Wechsels zur va-Q-tec AG verfallen (zum Beispiel Zusagen langfristiger variabler Vergütung oder Ver sorgungszusagen), kann der Auf sichtsrat für das Eintrittsjahr des neuen Vorstandsmitglieds mit diesem einen Ausgleich in Form von Versorgungszusagen oder Barzahlungen vereinbaren. |
||
| Vorstandsvorsitzender: 1.000.000 EUR |
Pflicht- oder Compliance-Verstoß des Vorstandsmitglieds während des Bemessungszeitraums die |
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| Ordentliches Vorstandsmitglied: 650.000 EUR |
Brutto-Auszahlungsbeträge aus der KVV- und LVV-Komponente nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen teilweise zu reduzie ren oder vollständig zu streichen, soweit der Betrag noch nicht aus gezahlt ist (Malus), oder teilweise oder vollständig zurückzufordern (Clawback). |
||||
| Anwendung für 2022 |
Keine Anwendung im Geschäfts jahr 2022, aber Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden und des ordentlichen Vorstandsmit glieds lagen deutlich unter der jeweils festgelegten Maximal vergütung |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
| Leistungen Tätigkeitsbeendigung | Anrechnung von Nebentätigkeiten | |
|---|---|---|
| Strategie bezug |
Festsetzung einer Obergrenze für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit zur Ver meidung von unangemessen hohen Ausgleichszahlungen |
Anrechnung von Nebentätigkeiten zur Sicherstellung, dass weder der zeitliche Aufwand noch die für Nebentätigkeiten gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben für die va-Q-tec AG führen |
| Ausge staltung im Vergü tungs system |
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Organstellung und/oder des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund wer den Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied ein schließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresver gütungen nicht überschreiten (AbfindungsCap). In jedem Fall sind die Zahlungen in der Höhe begrenzt auf die Höhe der Zahlungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied wäh rend der Restlaufzeit des Dienstvertrages erhalten hätte. |
Sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen oder Tätigkeiten in Verbänden oder Ehrenämtern übernehmen, erfolgt grundsätzlich keine separate Vergütung. Sollte ausnahmsweise eine Vergütung gewährt werden, wird diese auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds angerechnet. |
| Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vor standsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde hin beendet, besteht kein Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr des Ausscheidens. Wird der Anstellungsvertrag auf eigenen Wunsch des Vorstands mitglieds beendet, kann die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats entfallen. |
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| Anwendung für 2022 |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Grundvergütung in Form eines Festgehalts, welche in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Diese orientiert sich an der Erfahrung, den Aufgaben und dem Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds und den Marktverhältnissen. Die Grundvergütung sichert ein angemessenes Einkommen und trägt insoweit zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, als sie darauf abzielt, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern. Seit dem 01.07.2021 beträgt die jährliche Grundvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 320.000 EUR und für den Finanzvorstand 220.000 EUR.
Zusätzlich werden den Vorstandsmitgliedern vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt. Die Gesellschaft stellt jedem Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Ferner werden Zuschüsse in Höhe des Arbeitgeberhöchstanteils der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer alternativen privaten Rentenversicherung gewährt. Für den Vorstandsvorsitzenden werden außerdem die Prämienzahlungen für eine Direktversicherung übernommen. Zielsetzung ist die Übernahme von Kosten und die berufsorientierte Absicherung der Vorstandsmitglieder.
Den Vorstandsmitgliedern wird die KVV als erfolgsabhängige Vergütung mit einjährigem Bemessungszeitraum gewährt.
Die kurzfristig variable Vergütungskomponente honoriert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie, wachstumsorientiert und dabei zugleich profitabel und effizient zu wirtschaften, und trägt dadurch auch zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Neben für die Gesellschaft wesentlichen wirtschaftlichen Erfolgskriterien, die Kennzahlen zur Messung des Unternehmenserfolgs umfassen, wird im Rahmen der KVV auch ein individuelles nicht-finanzielles Leistungskriterium herangezogen. Die KVV basiert zu drei Vierteln auf finanziellen Zielen des Unternehmens und zu einem Viertel auf der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds bei nichtfinanziellen Leistungskriterien.
Der Unternehmenserfolg misst die Performance der va-Q-tec-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr und setzt daher Anreize für den Vorstand, im Sinne der Geschäftsstrategie zu handeln. Die individuellen Ziele tragen den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Vorstands und den jeweiligen Herausforderungen Rechnung.
Die Auszahlung aus der KVV berechnet sich wie folgt:
Der Aufsichtsrat legt für die finanziellen Leistungskriterien Konzern-Umsatz, Konzern-EBITDA und Konzern-EBT jeweils die folgenden Werte fest:
Die Festlegung der konkreten Zielwerte bestimmt sich nach dem Marktumfeld sowie der Wettbewerbsentwicklung. Darüber hinaus können auch Entwicklungen in der Vergangenheit und an die Öffentlichkeit kommunizierte Daten bei der Ermittlung der Zielwerte berücksichtigt werden. Für die Kennzahl des Konzern-EBITDA ist das EBITDA, wie in der Konzern-Gewinnund -Verlustrechnung berichtet, maßgeblich.
Den jeweiligen Werten der finanziellen Leistungskriterien (Minimalwert, Zielwert und Maximalwert) wird ein Faktor zugeordnet. Unterhalb des Minimalwerts beträgt der Faktor 0, es gibt also keine garantierte Mindestzielerreichung. Bei Erreichung des Zielwerts beträgt der Faktor 1,0 und bei Erreichung des Maximalwerts beträgt der Faktor 1,4. Die Faktoren zwischen dem Minimalwert und dem Zielwert und zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.
| x Faktor (basierend auf der Zielerreichung 0–115%) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Unternehmensperformance (finanziell) |
Individuelle Performance (nicht-finanziell) |
|||||
| Zielbetrag in EUR |
Konzern Umsatz |
Konzern EBITDA |
Konzern EBT |
Förderung der Geschäfts strategie |
Nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft |
= Auszahlungsbetrag in EUR (Gesamt-Cap KVV : 140% des Zielbetrages der KVV) |
| Gewichtung ¾ | Gewichtung ¼ |
In Bezug auf die für das Geschäftsjahr 2022 maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichungen festgestellt:
| Leistungs kriterium in TEUR |
Schwellenwert für 0% Ziel erreichung |
Zielwert für 100% Ziel erreichung |
Schwellenwert für max. Zielerrei chung |
Ergebnis GJ 2022 |
Zielerreichung in% |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 96.740,00 | 120.925,00 | 139.063,75 | 111.833,00 | 62,41% |
| EBITDA | 16.348,00 | 20.435,00 | 23.500,25 | 7.360,00 | 0,00% |
| EBT | 2.296,80 | 2.871,00 | 3.301,65 | −9.336,00 | 0,00% |
Die Aufnahme eines individuellen Leistungskriteriums ermöglicht es dem Aufsichtsrat, zusätzliche individuelle Anreize zur Erfüllung spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung zu setzen.
Der Aufsichtsrat legt für das individuelle nichtfinanzielle Leistungskriterium, soweit dieses messbar ist, einen Minimalwert, einen Zielwert und einen Maximalwert fest. Den Werten wird ein Faktor zugeordnet. Bei Erreichung des Maximalwertes beträgt der Faktor 1,4. Ist das individuelle nicht-finanzielle Leistungskriterium nicht messbar, so bewertet der Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Gesamtleistung des Vorstandsmitglieds im Wege einer Gesamtschau der individuellen Leistung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen und legt den Grad der Zielerreichung fest.
| Ziel | Bewertungsrelevante Kriterien |
Erfolge 2022 | Zielerreichung 2022 |
|---|---|---|---|
| Dr. Joachim Kuhn | |||
| Strategie | Herbeiführung eines Strategie verständnisses über die gesamten Führungsebenen. Einsatz eines geeigneten Planungswerkzeuges. |
Die Unternehmenssituation der va-Q-tec wurde unter Einbeziehung der maßgeblichen Führungskräfte analysiert. Ein strategischer Planungsprozess wurde mit dem Führungsteam aufgesetzt. Das Team war in der zweiten Jahreshälfte aktiv in dem Investorenprozess einge bunden und trägt diesen mit. |
140,0% |
| Produktion | Evaluierung und Betrachtung wertiger Produktgruppen (ABC Analyse, 80/20 Regel) Signifikante und nachvoll ziehbare Senkung der Produktionskosten. Reduzierung der Abhängigkeit und des Ein satzes von Leiharbeitnehmern. Visualisierung und Thema tisierung der Produktivität (Personal- und Materialeinsatz) am Ort der Leistungserstellung. |
Es wurde eine Zahlenbasis erarbeitet, auf der die Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt werden konnte. Auf dieser Basis werden jede Woche 5 bis 10 Produkte analysiert und Verbesserungsmaßnahmen konkret beschlossen und umgesetzt. Ein Produkt- und Produktionscontroller wurde eingestellt. Eine Visualisierung der Leistungen wurde an jeder Linie durch Monitore implantiert. |
140,0% |
| Vertrieb | Evaluierung der Kundenbe dürfnisse zum besseren Kunden verständnis, besonders bezogen auf Produktmindestanforderun gen und Preissensitivität. Weitere Entwicklung des USA-Geschäfts. |
Es wurde eine Zufriedenheitsanalyse der Kunden erstellt, um deren Be dürfnisse besser zu verstehen. Diese findet unter anderem auch Eingang in den Qualitätsmanagement Report. Preiserhöhungen und Sensitivitäten wurden mit den Kunden eingehend besprochen.Die Einheit va-Q-tec US wurde massiv umgebaut. Ein neuer Managing Director wurde eingestellt, die Geschäftsführung ergänzt, eine Finanzchefin wurde eingestellt, sowie das Team stabilisiert und neu moti viert. Technik und Abläufe wurden entsprechend der va-Q-tec Standards angepasst. |
140,0% |
| gesamt | 140,0% |
| Ziel | Bewertungsrelevante Kriterien Erfolge 2022 |
Zielerreichung 2022 |
||
|---|---|---|---|---|
| Stefan Döhmen | ||||
| Finanzierung | Abschluss/Closing der Finanzierung Investitionen Kölleda unter Ausschluss der Commerzbank. Ablösung des Multibankenvertrages durch Einzelverträge mit verschiedenen Banken und einem Gesamtvolumen von mindestens Euro 15 Mio. |
Die Investitionen in Kölleda wurden vollständig refinanziert, die beantragten 25% Fördermittel wurden erreicht. Der Ausschluss der Commerzbank fand aufgrund geänderter Rahmenbedingungen vereinbarungsgemäß nicht statt. Der Multibankenvertrag wurde beendet und durch Einzelverträge ersetzt (Gesamtvolumen Euro 24.5 Mio.). |
140,0% | |
| Unternehmensbewertung | Bewertung der Tochtergesell schaft va-Q-tec ltd. UK |
Die Wertindikation wurde durch externe Berater erstellt. Der schrift liche Bericht liegt dem Aufsichtsrat vor. |
140,0% | |
| Kennzahlen | Gliederung der Kosten (Planung und laufenden Kosten) in Kosten für die Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes und marktwertbildende Vorlauf kosten der Unternehmens erweiterung. |
Die Analyse wurde erstellt wie eine Analyse der fixen vs. variablen Kosten. Die Analyse soll zukünftig regelmäßig erstellt werden und der weiteren Unternehmensplanung dienen. |
140,0% | |
| Reporting | Aufbau eines monatlichen Kurzberichtes (Quick Report) über die wichtigsten Unternehmenskennzahlen (Umsätze, Kosten, Erträge, etc.) unter Einbeziehung der Kapital-, Finanz- und Liquiditätssituation, sowie eine revolvierende zwölf Wochenvorausschau der Liquiditätsentwicklung. Der Bericht "Onepager" soll kurzfristig nach Ablauf eines Berichtsmonats vorliegen. |
Der Kurzbericht (Quick Report) und die 12-Wochen-Liquiditätsvorschau wurden entwickelt, sowie dem Auf sichtsrat zur Verfügung gestellt. |
||
| Beteiligungsmanagement | Entwicklung der Strukturen, Zuständigkeiten, Verantwort lichkeiten und Organisation der Tochtergesellschaften |
Schaffung eines Regelwerkes, Hand buches zur verbesserten Steuerung und Integration der Tochtergesell schaften |
||
| gesamt | 140,0% |
Der Faktor der Zielerreichung multipliziert mit dem individuellen Zielbetrag ergibt rechnerisch den Brutto-Auszahlungsbetrag für das nicht-finanzielle Leistungskriterium.
Der gesamte Brutto-Auszahlungsbetrag aus der KVV errechnet sich aus der Addition der für jedes (finanzielle und nicht-finanzielle) Leistungskriterium einzeln festgestellten Auszahlungsbeträge.
Für Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich für den KKV damit die folgende Gesamtzielerreichung:
| Vorstand | Ziel betrag |
Ziel errei chung Umsatz |
Ziel errei chung EBITDA |
Ziel errei chung EBT |
Ziel erreichung Individuelle Leistung |
Gesamt zielerrei chung |
Aus zahlungs betrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Joachim Kuhn |
|||||||
| KVV | 80.000 | 62,4% | 0,0% | 0,0% | 140,0% | 50,6% | 40.481,29 |
| Stefan Döhmen |
|||||||
| KVV | 40.000 | 62,4% | 0,0% | 0,0% | 140,0% | 50,6% | 20.240,00 |
KVV 2022 – Zielerreichung der finanziellen und nicht-finaziellen (individuellen) Leistungskriterien
Die Beträge, die sich aus der obenstehenden Tabelle ergeben, werden im April 2023 an die Vorstands mitglieder ausgezahlt (Performance-Zeitraum: Januar bis Dezember 2022, Zufluss: April 2023). Der KVV für das Geschäftsjahr 2022 wird demnach als "geschuldete Vergütung" des Geschäftsjahrs 2023 im Sinne von §162 Abs. 1 AktG betrachtet.
Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung nach §162 Abs. 1 AktG umfasst dagegen den KVV für das Geschäftsjahr 2021, der im April 2022 ausgezahlt wurde.
Der KKV für das Geschäftsjahr 2021 basierte auf dem damals gültigen Vergütungssystem. Die Zielerreichung bemaß sich nach der Entwicklung der drei Kennzahlen Umsatz, EBITDA und Return On Capital Employed (ROCE) der Gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr. Die Geschäftsentwicklung der va-Q-tec-Gruppe war im Geschäftsjahr 2021 stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Infolgedessen wurde das Umsatzziel zu 110,8% erreicht und das EBITDA-Ziel zu 110,0%. Dementsprechend hat Dr. Joachim Kuhn im April 2022 eine Auszahlung in Höhe von 81.400 EUR für das Geschäftsjahr 2021 erhalten. Die Auszahlung für Stefan Döhmen betrug 48.440 EUR.
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat per Beschluss vom 08.03.2023 die Kennzahlen für die finanzielle Unternehmensperformance festgelegt. Gleichzeitig wurden für jedes Vorstandsmitglied bis zu vier Ziele für die individuelle Performance beschlossen. Die finanzielle Unternehmensperformance bemisst weiterhin drei Viertel des Bonus und die individuelle Performance weiterhin ein Viertel des Bonus. Um wettbewerbsrelevante strategische Vorhaben ex-ante nicht preiszugeben, werden die konkreten Kennzahlen für die individuelle Performance und die konkrete Zielsetzung für die finanziellen Kennzahlen ex-post offengelegt und erläutert.
Um die Vergütung überwiegend am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten, nimmt die mehrjährige variable Vergütung als zweites erfolgsabhängiges Vergütungselement einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein und ist im Verhältnis zur KVV überwiegend gewichtet. Die LVV wird in Form eines Auszahlungsbetrags auf Grundlage einer Zielerreichung nach einjährigem Betrachtungszeitraum und anschließender Aktienerwerbs- und vierjähriger Aktienhaltepflicht gewährt.
Leistungskriterium und damit maßgeblich für die Höhe des Auszahlungsbetrags ist die Kurssteigerung der Aktie der va-Q-tec AG während eines einjährigen Betrachtungszeitraums. Daran schließt sich eine Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhalteverpflichtung an. Damit fördert die LVV die Umsetzung der Geschäftsstrategie, da ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist, die sich insbesondere in der langfristigen Entwicklung des Börsenkurses der va-Q-tec AG widerspiegelt. Somit wird ein entsprechender Gleichlauf mit dem Vergütungssystem und dessen Anreizstruktur sichergestellt. Die Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhaltepflicht fördert ein nachhaltiges Wachstum und eine dauerhafte Wertschöpfung. Die LVV incentiviert dadurch eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Der Zielwert der Kurssteigerung wird in Abhängigkeit des zu erwartenden Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie der zukünftigen Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder festgelegt.
Für jedes Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und der Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG ein Betrag in bar ausgezahlt ("Auszahlungsbetrag"). Leistungskriterium für die Höhe des Auszahlungsbetrags ist die Steigerung des Börsenkurses der Aktie der va-Q-tec AG. Über einen einjährigen Betrachtungszeitraum wird die Steigerung des Börsenkurses ermittelt. Maßgeblich ist der Vergleich des ungewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres mit dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenkurs aus dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Der durchschnittliche Börsenkurs wird dabei dergestalt berechnet, dass die Schlusskurse der Börsenhandelstage vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres addiert und durch die Anzahl der Börsenhandelstage in diesem Zeitraum dividiert werden. "Schlusskurs" ist dabei, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der Vergütungsbericht
letzte im fortlaufenden XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Preis der Aktie der Gesellschaft. Sondereffekte, z.B. aufgrund von Kapitalerhöhungen oder Aktiensplits, werden herausgerechnet.
Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied den individuellen Zielbetrag der LVV fest. Die Zahlung des Auszahlungsbetrags setzt dem Grunde nach die Erreichung eines Schwellenwertes für die Steigerung des Börsenkurses in dem einjährigen Vergleichszeitraum voraus. Dem Prozentsatz der Steigerung des Börsenkurses wird ein Faktor zugeordnet. Der maximal zuzuordnende Faktor beträgt 1,4. Die Faktoren zwischen dem Schwellenwert für die Kurssteigerung und dem maximal zuzuordnenden Faktor von 1,4 werden mittels linearer Interpolation ermittelt.
Zu Beginn des 1. Quartals des folgenden Geschäftsjahrs wird der Zielerreichungsgrad der Steigerung des Aktienkurses der va-Q-tec AG ermittelt. Zur Ermittlung der Höhe des Auszahlungsbetrags wird der individuelle Zielbetrag mit dem der konkreten Zielerreichung zugeordneten Faktor multipliziert. Die Höhe des Brutto-Auszahlungsbetrags aus der LVV ist systemimmanent auf den Betrag begrenzt, der sich aufgrund der Multiplikation des individuellen Zielbetrags mit dem maximalen Faktor von 1,4 ergibt (Cap). Aus dem so ermittelten Brutto-Auszahlungsbetrag ergibt sich unter Vornahme der Abzüge von Steuern und Abgaben der Netto-Auszahlungsbetrag, der an das Vorstandsmitglied in bar ausgezahlt wird.
Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrages innerhalb von 90 Tagen nach seiner Auszahlung va-Q-tec-Aktien zu erwerben. Das Vorstandsmitglied ist sodann verpflichtet, eine Anzahl von va-Q-tec-Aktien, die der Anzahl der in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrags erworbenen va-Q-tec-Aktien entspricht, für mindestens vier Jahre ab Erwerb der va-Q-tec-Aktien zu halten. Dies gilt auch bei einer Beendigung der Bestellung oder des Vorstandsdienstvertrages. Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft jedoch entschieden, dass die Vorstände von der Haltefrist befreit wurden, damit sie ihre Aktien im Rahmen des Angebots der Bieterin andienen konnten.
Der Auszahlungsbetrag aus der LVV-Komponente ist im Falle einer unterjährig beginnenden bzw. unterjährig endenden Vertragslaufzeit zeitanteilig geschuldet.
Der Aktienerwerb ist dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zu melden und nachzuweisen. Das Vorstandsmitglied hat dem Aufsichtsrat jährlich sowie auf dessen Verlangen einen aktuellen Depotauszug über den Aktienbestand vorzulegen. Beim Erwerb von va-Q-tec Aktien mit Mitteln der LVV und bei einer späteren Veräußerung der Aktien hat das Vorstandsmitglied alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Meldepflichten, insbesondere aus der Marktmissbrauchs-Verordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, zu beachten.
In Bezug auf das für das Geschäftsjahr 2022 maßgebliche Leistungskriterium hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichung festgestellt:
| Leistungs kriterium |
Schwellenwert für 0% Ziel erreichung |
Zielwert für 100% Ziel erreichung |
Schwellenwert für 140% Zielerreichung |
Ergebnis GJ 2022 |
Zielerreichung in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktienkurs entwicklung 2022 vs. 2021 |
28,56 EUR | 29,92 EUR | 31,28 EUR | 15,22 EUR | 0,0% |
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich für die LVV damit die folgende Zielerreichung:
Aufgrund des im Zusammenhang mit den ersten Impfstoffzulassungen und -distributionen im Q4 2021 noch immer relativ hohen Aktienkurses, der im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 infolge der Marktsituation (Ukraine-Krieg, Energiekrise in Europa, Inflation, Zinserhöhungen, sinkende Impfstoff-Verbräuche) kontinuierlich weiter nachgab, bevor im Dezember 2022 der Abschluss eines Business Combination Agreements mit dem Private Equity-Investor EQT veröffentlicht wurde, so dass der durchschnittliche Aktienkurs im Q4 2022 nur bei 15,22 EUR pro Aktie lag, wurde der Schwellenwert für die Zielerreichung > 0 % für das Geschäftsjahr 2022 nicht erreicht und entsprechend den Vorständen keine langfristige variable Vergütung für diesen Zeitraum gewährt.
Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete LVV-Vergütung nach §162 Abs. 1 AktG für das Geschäftsjahr 2021 betrug ebenfalls Null EUR.
Zur Vermeidung von unangemessen hohen Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die erfolgsabhängigen Bestandteile jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die sich im aktuellen Vergütungssystem sowohl für die KKV als auch für die LVV auf je 140 % des Zielbetrags belaufen. Diese Höchstgrenzen wurden in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütungen in allen Fällen eingehalten, wie den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen ist:
Einhaltung der Maximalvergütungen bei der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder
| Dr. Joachim Kuhn | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Zielvergütung | Maximale Vergütung |
Auszahlung annualisiert | ||
| Kurzfristige variable Vergütung (KVV) |
80.000 | 112.000 | 40.481 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung (LVV) |
200.000 | 280.000 | 0 | ||
| Stefan Döhmen | |||||
| in EUR | Zielvergütung | Maximale Vergütung |
Auszahlung annualisiert | ||
| Kurzfristige variable Vergütung (KVV) |
40.000 | 56.000 | 20.241 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung (LVV) |
100.000 | 140.000 | 0 |
Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß §87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (bestehend aus Jahresfestvergütung, Versorgungsentgelt bzw. Altersversorgung, Nebenleistungen, Auszahlung aus KVV und LVV) beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf 1.000.000 EUR, für den Finanzvorstand auf 650.000 EUR. Auch diese wurde in allen Fällen von den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstandsmitgliedern eingehalten.
Ein Anreiz zur Einhaltung wesentlicher Pflicht- und Compliance-Grundsätze und zur Vermeidung von Fehlverhalten soll durch die Berechtigung des Aufsichtsrats, bei einem schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstoß des Vorstandsmitglieds während des Bemessungszeitraums die Brutto-Auszahlungsbeträge aus der KVV- und LVV-Komponente nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen teilweise zu reduzieren oder vollständig zu streichen, soweit der Betrag noch nicht ausgezahlt ist (Malus), oder teilweise oder vollständig zurückzufordern (Clawback), gegeben werden.
Eine Bonus-/Malus-Regelung ist in den bestehenden Vorstandsverträgen seit der Einführung zum 01.07.2021 enthalten. Nach aktuellem Ermessen gab es jedoch keinen Anlass für den Aufsichtsrat von der Möglichkeit im Geschäftsjahr 2022 Gebrauch zu machen.
Sofern bei einem neuen Vorstandsmitglied Ver-gütungsleistungen aus seiner Voranstellung aufgrund des Wechsels zur va-Q-tec AG verfallen (zum Beispiel Zusagen langfristiger variabler Vergütung oder Versorgungszusagen), kann der Aufsichtsrat für das Eintrittsjahr des neuen Vorstandsmitglieds mit diesem einen Ausgleich in Form von Versorgungszusagen oder Barzahlungen vereinbaren.
Da die beiden Vorstände der va-Q-tec AG bereits seit mehreren Jahren bestellt sind, fand diese Regelung im Geschäftsjahr 2022 keine Anwendung.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Organstellung und/oder des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund überschreiten vertragsgemäß Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht (Abfindungs-Cap). In jedem Fall sind die Zahlungen in der Höhe begrenzt auf die Höhe der Zahlungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied während der Restlaufzeit des Dienstvertrages erhalten hätte. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde hin beendet, besteht kein Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr des Ausscheidens. Wird der Anstellungsvertrag auf eigenen Wunsch des Vorstandsmitglieds beendet, kann die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats entfallen.
Da die Organstellung der beiden Vorstände und/oder ihre Dienstverträge im Geschäftsjahr 2022 weder vom Unternehmen noch von einem Vorstandsmitglied vorzeitig beendet wurden, fand diese Regelung im Geschäftsjahr 2022 keine Anwendung
Weder der zeitliche Aufwand noch die für Nebentätigkeiten gewährte Vergütung sollen zu einem Konflikt mit den Aufgaben für die va-Q-tec AG führen. Aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich keine separate Vergütung, sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen oder Tätigkeiten in Verbänden oder Ehrenämtern übernehmen. Sollte ausnahmsweise eine Vergütung gewährt werden, ist diese laut Vertrag auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds anzurechnen.
Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.
Die folgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 dar. Diese umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung von 100% gewährt wird, ergänzt um die Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen. Darüber hinaus wird zusätzlich als Ist-Vergütung die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr angegeben. Diese Ist-Vergütung umfasst die im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, das für das Geschäftsjahr geschuldete Versorgungsentgelt, die für das Geschäftsjahr 2022 erdienten KVV-Beträge und die für das Geschäftsjahr 2022 erdienten LVV-Beträge.
| Verein barungswirkung |
Dr. Joachim Kuhn Vorstandsvorsitzender |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 (Ziel) | 2022 (Min) | 2022 (Max) | gewährt und geschuldet 1.1.-31.12. |
|||
| Festvergütung (p.a.) |
320.000 | 320.000 | 320.000 | 320.108 | ||
| Erfolgs- unabhän gige Vergütung |
Nebenleistun gen (p.a.) |
16.110 | 16.110 | 16.110 | 16.110 | |
| Versorgungs entgelt (p.a.) |
8.620 | 8.620 | 8.620 | 8.620 | ||
| Summe | 344.730 | 344.730 | 344.730 | 344.838 | ||
| Kurzfristige variable Vergütung |
KVV 2022 | 80.000 | 0 | 112.000 | 40.481 | |
| Mehrjährige variable Vergütung |
LVV 2022 | 200.000 | 0 | 280.000 | 0 | |
| Summe | 280.000 | 0 | 392.000 | 40.481 | ||
| Gesamtvergütung | 624.730 | 344.730 | 736.730 | 385.319 |
| Stefan Döhmen Finanzvorstand |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verein barungswirkung |
2022 (Ziel) | 2022 (Max) | gewährt und geschuldet 1.1.-31.12. |
|||||
| Festvergütung (p.a.) |
220.000 | 220.000 | 220.000 | 220.500 | ||||
| Erfolgs- unabhän gige Vergütung |
Nebenleistun gen (p.a.) |
10.211 | 10.211 | 10.211 | 10.211 | |||
| Versorgungs entgelt (p.a.) |
8.381 | 8.381 | 8.381 | 8.381 | ||||
| Summe | 238.592 | 238.592 | 238.592 | 239.092 | ||||
| Kurzfristige variable Vergütung |
KVV 2021 | 40.000 | 0 | 56.000 | 20.241 | |||
| Mehrjährige variable Vergütung |
LVV 2021 | 100.000 | 0 | 140.000 | 0 | |||
| Summe | 140.000 | 0 | 196.000 | 20.241 | ||||
| Gesamtvergütung | 378.592 | 238.592 | 434.592 | 259.332 |
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Demnach enthält die Tabelle alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen sind ("gewährte Vergütung"), bzw. alle rechtlich entstandenen, aber bislang nicht zugeflossenen Vergütungen ("geschuldete Vergütung").
Die ausgewiesenen Beträge aus der kurzfristig variablen Vergütung (KVV) entsprechen den Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr, da die zugrunde liegende Leistung bis zum Geschäftsjahresende am 31.12.2022 gänzlich erbracht und der KVV damit vollständig erdient wurde (Performance-Zeitraum: Januar bis Dezember 2022, Zufluss: April 2023). Der VV für das Geschäftsjahr 2022 wird demnach als "geschuldete Vergütung" betrachtet.
Die ausgewiesenen Beträge aus der langfristigen variablen Vergütung (LVV) werden ebenfalls als "geschuldete Vergütung" dargestellt, da auch hier die Kriterien bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bis auf den Erwerb und die Haltefrist gänzlich feststehen und der Bonus damit vollständig erdient wurde. Der LVV für das Geschäftsjahr 2022 (bzw. das Vorjahr) wird demnach ebenfalls als "geschuldete Vergütung" betrachtet.
Diese Darstellung ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Vergütung und Unternehmesperformance während des Geschäftsjahres (gemäß §162 Abs. 1 Satz 1 AktG Pay-for-Performance) sicher.
| Dr. Joachim Kuhn Vorstandsvorsitzender |
Stefan Döhmen Finanzvorstand |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | ||||||
| in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | ||
| Festver gütung |
320.108 | 85% | 290.000 | 74% | 220.500 | 86% | 210.000 | 76% | |
| Erfolgs unabhängige Vergütung |
Neben leistungen |
16.110 | 4% | 12.843 | 3% | 10.211 | 4% | 10.160 | 4% |
| Versorgungs entgelt |
8.620 | 2% | 8.676 | 2% | 8.381 | 3% | 7.962 | 3% | |
| Summe | 344.838 | 91% | 311.519 | 79% | 239.092 | 93% | 228.122 | 82% | |
| Kurzfristige variable Vergütung |
KVV | 40.481 | 9% | 81.400 | 21% | 20.241 | 7% | 48.440 | 18% |
| Mehrjährige variable Vergütung |
LVV | 0 | 0% | 0 | 0% | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Summe | 40.481 | 9% | 81.400 | 21% | 20.241 | 7% | 48.440 | 18% | |
| Gesamt vergütung |
385.319 | 100% | 392.919 | 100% | 259.332 | 100% | 276.562 | 100% |
Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies entspricht der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierbei wird, wie von G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist, erhält eine monatliche Festvergütung von EUR 2.200,00, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, also eine monatliche Festvergütung von EUR 4.400,00 und der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-fache, also eine monatliche Festvergütung von EUR 3.300,00. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein, erhöht sich seine monatliche Festvergütung auf EUR 3.300,00. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender eines anderen Ausschusses als des Prüfungsausschusses sein, erhöht sich seine monatliche Festvergütung auf EUR 2.750,00. Ist ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender von mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats, erhält es die Erhöhung der Festvergütung nur für einen Ausschuss und zwar den, bei dem sich die höchste Vergütung für das Aufsichtsratsmitglied ergibt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils eines Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Entsprechendes gilt für die Funktionen als Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender eines Ausschusses des Aufsichtsrats. Die Vergütung wird nach Ablauf eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats zudem die in Wahrnehmung ihres Mandats angefallenen notwendigen Auslagen sowie die gegebenenfalls auf die Auslagen und die Vergütung zu entrichtende Umsatzsteuer.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr bzw. im Vorjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile dar. Gemäß Aufsichtsratsvergütungssystem ist die Vergütung monatlich fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2022 handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr ausbezahlte bzw. zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 für das Geschäftsjahr 2022 abgerechnete und demnach für 2022 geschuldete Vergütung.
| AR Vergütung |
Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Vergütung | Spesen | gesamt | Beratung | vergütung | |
| Dr. Gerald Hommel | 2022 | 52.800 | 3.196 | 55.996 | 0 | 55.996 |
| 2021 | 52.800 | 2.314 | 55.114 | 0 | 55.114 | |
| Winfried Klar | 2022 | 39.600 | 6.796 | 46.396 | 30.462 | 76.858 |
| 2021 | 39.600 | 5.301 | 44.901 | 9.872 | 54.773 | |
| Dr. Eberhard Kroth | 2022 | 26.400 | 1.241 | 27.641 | 25.275 | 52.916 |
| 2021 | 26.400 | 1.786 | 28.186 | 25.486 | 53.672 | |
| Frau Dr. Barbara Oohms-Gnauck | 2022 | 39.600 | 4.779 | 44.379 | 44.379 | |
| 2021 | 39.600 | 4.769 | 44.369 | 44.369 | ||
| Herr Uwe Krämer | 2022 | 26.400 | 755 | 27.155 | 0 | 27.155 |
| 2021 | 26.400 | 263 | 26.663 | 26.663 | ||
| Dr. Burkhard Wichert (seit 21.05.2021) | 2022 | 26.400 | 2.868 | 29.268 | 0 | 29.268 |
| 2021 | 17.600 | 3.517 | 21.117 | 21.117 | ||
| Summe | 2022 | 211.200 | 19.635 | 230.835 | 55.737 | 286.572 |
| 2021 | 202.400 | 17.950 | 220.350 | 35.358 | 255.708 |
Mit den Aufsichtsratsmitgliedern Winfried Klar und Dr. Eberhard Kroth hat der Vorstand Beratungsverträge abgeschlossen, um ihre Expertise für das Unternehmen bei der Implementierung und Überwachung von Kostenreduzierungsmaßnahmen bzw. bei Finanzierungsfragen und dem Aufbau eines Beteilig u n g s m a n a g e m e n t s n u t ze n z u kö n n e n . Der Aufsichtsrat hat die Verträge geprüft und festgestellt, dass es sich um Leistungen außerhalb der Au fsic h tsra ts tä t i g kei t h a n d e l t , d ie d ie Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Entscheidungen nicht beeinträchtigen. Daraufhin hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu den Beratungsverträgen erteilt.
Die folgende Übersicht stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Ver-gütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aller Unternehmen der Gruppe in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland beschränkt, zum einen wegen des externen Vergleichs der va-Q-tec Vorstandsvergütung mit der anderer deutscher Aktiengesellschaften und zum anderen, weil hier die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind.
| 2022 | Verän derung in % |
2021 | Verände rung in % |
2020 | Verän derung in % |
2019 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ertragskennzahlen | |||||||
| Vergleichbares Umsatzwachstum (in %)1 |
111.833 | 7,5% | 104.063 | 44,3% | 72.106 | 11,5% | 64.667 |
| Vergleichbares EBITDA der Gruppe (in %)2, 5 |
7.736 | −56,5% | 17.794 | 56,1% | 11.399 | 17,8% | 9.673 |
| Jahresüberschuss / -fehlbetrag (in TEUR)5 |
−11.664 | n.a. | 1.408 | n.a. | −1.435 | n.a. | −2.559 |
| Arbeitnehmervergütung | |||||||
| Belegschaft der va-Q-tec Grupppe in Deutschland |
46.121 | 7,7 % | 42.817 | 8,3% | 39.551 | 4,1% | 37.979 |
| Vorstandsvergütung | |||||||
| Dr. Joachim Kuhn | 378.579 | −3,6% | 392.919 | −7,5% | 424.863 | 5,9% | 401.267 |
| Stefan Döhmen | 255.962 | −7,4% | 276.562 | −11,1% | 311.158 | 20,5% | 258.184 |
| Aufsichtsratsvergütung | |||||||
| Amtierende Aufsichtsratsmitglieder | |||||||
| Dr. Gerald Hommel | 55.996 | 1,6% | 55.114 | 26,9% | 43.422 | 13,6% | 38.231 |
| Dr. Barbara Oohms-Gnauck | 44.379 | 0,0% | 44.369 | 79,4% | 24.732 | 8,0% | 22.900 |
| Winfried Klar | 46.396 | 3,3% | 44.901 | 21,1% | 37.091 | 8,9% | 34.073 |
| Dr. Eberhard Kroth | 27.641 | −1,9% | 28.186 | 17,0% | 24.082 | 31,5% | 18.310 |
| Uwe Krämer | 27.155 | 1,8% | 26.663 | 44,9% | 18.400 | 26,3% | 14.573 |
| Dr. Burkhard Wichert3 | 29.268 | 38,6% | 21.117 | n.a. | 0 | n.a. | 0 |
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder | |||||||
| Uwe Lamann4 | 0 | n.a. | 0 | −100,0% | 12.808 | −55,5% | 28.768 |
1 Die Umsätze entsprechen den konsolidierten Umsatzerlösen, wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet.
3 Da Dr. Burkhard Wichert zum 21.05.2021 in den Aufsichtsrat bestellt wurde, ist seine Vergütung entsprechend anteilig.
4 Die Vergütung von Herrn Uwe Lamann in 2020 ist
Die enthaltenen Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bilden die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung für ihre Tätigkeit in den jeweiligen Gremien im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ab.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der Entwicklung des Umsatzes und des EBITDA der va-Q-tec Gruppe dargestellt. Diese Kennzahlen sind als wesentliche Steuerungsgrößen auch Grundlage der finanziellen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands und bestimmen damit maßgeblich die Höhe der Vorstandsvergütung.
Die tatsächlich gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstands sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann von Jahr zu Jahr schwanken, abhängig
von der tatsächlichen Bonus-Auszahlung in einem Jahr.
Die va-Q-tec AG unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Aufsichtsratsund Vorstandsmitglieder der va-Q-tec AG und für Organmitglieder und Mitarbeiter der va-Q-tec-Gruppe. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police ist für die Mitglieder des Vorstands ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Police ebenfalls ein Selbstbehalt festgelegt.
An die va-Q-tec AG, Würzburg
Wir haben den Vergütungsbericht der va-Q-tec AG, Würzburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870(08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs . 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Berlin, den 27. April 2023
Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Storbeck Fehlauer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Alfred-Nobel-Str. 33 97080 Würzburg Germany
Tel.: +49 931 35942–0 Fax: +49 931 35942–10
E-Mail: [email protected] www.va-Q-tec.com
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