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MATERNUS-Kliniken AG

Annual Report May 31, 2023

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT

der MATERNUS-Kliniken AG

Zahlen und Daten

2

Konzernergebnisse im 5-Jahres-Vergleich

GJ
2018
GJ
2019
GJ
2020
GJ
2021
GJ
2022
Verände-
rung zum
Vorjahr in
Prozent
Ergebnis
Umsatzerlöse Mio. € 124,3 124,4 114,3 111,4 106,7 -4,3
davon Segment Pflege Mio. € 97,0 96,7 85,0 84,8 82,5 -2,7
davon Segment Rehabilitation Mio. € 27,4 27,9 27,0 24,4 22,6 -7,5
Personalaufwand Mio. € 73,3 77,8 70,2 68,7 70,5 2,6
EBITDAR Mio. € 21,5 13,4 13,5 15,2 1,9 -87,5
EBITDAR-Rendite in Prozent vom Umsatz 17,3 10,8 11,9 13,6 1,8 -86,8
Miete/ Leasing Mio. € 13,0 4,5 0,4 0,3 0,2 -33,3
EBITDA Mio. € 8,4 8,9 13,1 14,9 1,7 -88,6
EBITDA-Rendite in Prozent vom Umsatz 6,8 7,2 11,5 13,4 1,6 -88,0
Abschreibungen Mio. € 5,6 11,7 11,6 11,1 11,0 -1,0
EBIT Mio. € 2,9 -2,8 1,6 3,8 -9,4 < 100
EBIT-Rendite in Prozent vom Umsatz 2,3 -2,2 1,4 3,4 -8,8 < 100
Finanzergebnis Mio. € -5,7 -8,2 -7,2 -5,9 -5,7 -3,4
EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) Mio. € -2,8 -11,0 -5,6 -2,2 -15,1 > 100
Ergebnisanteil Dritter Mio. € 0,1 -1,7 -2,2 0,2 2,3 > 100
EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) Mio. € -2,7 -12,6 -7,8 -2,0 -12,8 > 100
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag Mio. € -1,6 -10,3 -9,6 -2,5 -14,1 > 100
EPS € pro Aktie -0,08 -0,49 -0,46 -0,12 -0,67 > 100
Bilanz
Anlagevermögen Mio. € 114,8 153,6 157,4 142,2 135,0 -5,1
Eigenkapital Mio. € -5,4 -15,8 -25,4 -25,3 -39,3 55,3
Bilanzsumme Mio. € 127,9 165,4 178,6 165,4 153,4 -7,2
Sonstiges
Investitionen Mio. € 29,6 50,6 15,5 4,7 2,0 -57,4
Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit
Mio. € 6,2 16,1 12,2 17,2 4,3 -75,0
CPS € pro Aktie 0,30 0,77 0,58 0,82 0,21 -74,4
Vollzeitkräfte Anzahl im Mittel 1.926 1.921 1.688 1.618 1.514 -6,4
Anzahl Einrichtungen Anzahl 23 23 21 20 19 -5,0
Bettenkapazität Anzahl im Mittel 3.834 3.757 3.228 3.058 2.806 -8,2
Auslastung Pflege in Prozent 83,3 81,5 80,1 77,8 74,3 -4,5
Auslastung Rehabilitation in Prozent 76,1 77,6 61,9 48,7 60,4 24,1
Umsatz je Vollzeitkraft Pflege in Tsd. € 64,2 64,1 56,3 67,9 70,4 3,7
Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation in Tsd. € 66,6 68,3 66,1 66,7 66,2 -0,7

Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich

Inhalt

Über die MATERNUS-Kliniken AG
Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 9
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 14
Nichtfinanzieller Konzernbericht 16
Konzernlagebericht 35
Grundlagen des Konzerns 36
Wirtschaftsbericht 37
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und
Risikomanagement
51
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 53
Sonstige Berichterstattung 58
Konzernabschluss 62
Konzern-Bilanz 63
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 64
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 64
Konzern-Kapitalflussrechnung 65
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 66
Konzernanhang 67
Konzernanhang 68
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Konzernabschlussprüfers
113
Übersicht
MATERNUS-Einrichtungen
122
Standorte
MATERNUS-Kliniken AG 124
Abkürzungsverzeichnis 125
Fußnoten 126
Impressum 128

Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Verständnis, dass wir aus Gründen der Sprachvereinfachung die maskuline grammatische Form verwenden.

Über die MATERNUS-Kliniken AG

Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 9
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 14
Nichtfinanzieller Konzernbericht 16

Vorstandsbrief

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das nunmehr dritte Corona-Pandemiejahr in Folge hat unsere Profitabilität in Verbindung mit der hohen Inflation erheblich belastet. Das Geschäftsjahr 2022 haben wir auf Konzernebene mit einem Erlösrückgang auf 106,7 Mio. € (Vorjahr: 111,4 Mio. €) und einer Verschlechterung des EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) auf 1,7 Mio. € (Vorjahr: 14,9 Mio. €) sowie einem auf -14,1 Mio. € gesunkenen Konzern-EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) abgeschlossen.

Erlösseitig beeinträchtigten uns die coronabedingten Minderbelegungen in beiden Segmenten sowie die rückläufigen Corona-Erstattungsanträge. Hinzu kamen Kapazitätsveränderungen (durchschnittlich -252 Betten auf 2.806 Betten, für die Erläuterungen zu den Veränderungen verweise ich auf die Angaben im Konzernlagebericht). Folglich ging der Segmentumsatz Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen auf 82,5 Mio. € (Vorjahr: 84,8 Mio. €) zurück, stützend wirkten sich die erfolgreichen Pflegesatzverhandlungen aus. Der Segmentumsatz Rehabilitation verringerte sich auf 22,6 Mio. € (Vorjahr: 24,4 Mio. €).

Ergebnisbelastungen ergaben sich vor allem durch den stark ausgeweiteten Materialaufwand (+5,8 Mio. € auf 19,7 Mio. €) sowie den erhöhten Personalaufwand (+1,8 Mio. € auf 70,5 Mio. €). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren die drastisch gestiegenen Energiebezugskosten und Lebensmittelpreise, die allgemein verteuerten Sachkosten sowie ein über den Erwartungen liegender Fremdpersonaleinsatz. Dieser war angesichts der teils pandemiebedingten hohen Krankenstände unserer Mitarbeiter zur Erfüllung der Personalvorgaben unumgänglich. In den Personalkosten spiegeln sich die Vorgaben des zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) wider. Das GVWG hat eine deutliche Zunahme der Gehälter für die vom Gesetz vorgesehenen Personengruppen, i.e. Pflegefachkräfte, Pflegassistenten und gelernte Pflegeassistenten, zur Folge.

Pflegebranche leidet massiv unter dem hohen Kostendruck – wir verfolgen diverse Maßnahmen zur Kostensenkung

In den letzten Monaten haben viele namhafte, zuletzt auch immer mehr kleine Pflegebetreiber, Insolvenz angemeldet. Weitere Betreiber sind von der Insolvenz bedroht. Die steigenden Personalkosten, massiv erhöhten Energiepreise, allgemein die hohe Inflation und die teuren Infektionsschutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie, welche der Staat nur bis zum 30. Juni 2022 erstattet hat, nebst der Personalknappheit, setzen der Pflegebranche zu. Anders

als andere Branchen können wir nicht einfach die Preise für unsere Leistungen erhöhen, sondern gehen bei Kostensteigerungen in Vorleistung und müssen diese dann über Pflegesatzverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern refinanzieren. Hierbei ergibt sich in der Regel ein gewisser zeitlicher Verzug, in dem sich die erhöhten Kosten negativ auf unsere Profitabilität auswirken. In 2022 sind wir mit den über das GVWG hinausgehenden Lohnanhebungen erheblich in Vorleistung gegangen. Die daraufhin für jede Einrichtung neu verhandelten Pflegesätze wirkten sich im Berichtsjahr nur in Teilen kostenkompensierend und wirken sich erst in 2023 vollumfänglich aus.

Um den Kostendruck bei uns zu senken, verfolgen wir mehrere Ziele. Zum einen wollen wir in 2023 den Fremdpersonaleinsatz auf ein Minimum reduzieren. Dieser war im Berichtsjahr angesichts der teils hohen Krankenstände des MATERNUS Personals zur Einhaltung der Vorgaben der Personalschlüssel durch die Kostenträger notwendig gewesen. Ein weiteres zentrales Thema stellt die Standortanalyse dar. Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern profitieren wir zwar auch von eigenen Immobilien und sind nicht nur Mieter, müssen bei fremdgepachteten Einrichtungen aber die derzeitige Overrent-Situation verbessern und hier neue Mietverträge mit pflegesatzkonformen Mieten verhandeln. Drittens planen wir ein Konzept, um den hohen Kosten im Lebensmittelbereich zu entgegnen, wodurch gleichzeitig die Bewohnerversorgung optimiert und Nachhaltigkeitsaspekte verbessert werden sollen. Weitere Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne wollen wir über eine Optimierung bzw. Standardisierung des Einkaufs durch höhere Bezugsmengen erzielen.

Personal

Die für 2023 geplante Erhöhung der Auslastung in unseren Einrichtungen und Kliniken können wir nur mit einem ausreichenden Personalbestand erreichen. Im Berichtsjahr haben wir unseren Fokus nochmals verstärkt auf die Personalgewinnung und -bindung gerichtet und hier maßgebliche Erfolge erzielt: In 2022 konnte MATERNUS über mehrere Recruiting-Maßnahmen die Zahl der eingegangenen Bewerbungen um rund 16 Prozent und die Anzahl der Ausbildungsverträge erneut um rund 23 Prozent steigern. Gelungen ist uns das über die Ausweitung der genutzten Kanäle und eine erhöhte Anzeigenschaltung (u.a. Nutzung sämtlicher (über)regionaler Jobportale, Zusammenarbeit mit Personalvermittlungen, gezielte Ansprache jüngerer Menschen über Social-Media-Kanäle und Mund-zu-Mund-Propaganda), eine prägnantere Gestaltung der Anzeigen (für Informationen zur generalistischen Ausbildung haben wir auch eine eigene Website errichtet) und die Einführung von Kurzbewerbungen (Ein-Klick-Bewerbung). Die quanti- und qualitative Nutzung der unterschiedlichen Recruiting-Instrumente entwickeln wir fortlaufend weiter, u.a. über eine Arbeitsgruppe, welche im 4 Wochen-Rhythmus auch an den Themen Recruiting und Onboarding arbeitet.

Die Personalgewinnung betraf nicht nur die Mitarbeiter in den Einrichtungen, sondern auch den Ausbau der operativen Führungsstruktur. In 2022 haben wir einerseits die Ebene der Regionalleitungen neu implementiert, um durch eine Abkehr vom Zentralismus hin zu mehr Eigenverantwortung der Standorte, Prozesse schlanker und effizienter zu gestalten und auch eine bessere Belegung durch gemeinsam mit unseren Einrichtungsleitungen erstellte Budgetplanungen zu erwirken. Unsere 2023er Prognose basiert bereits auf der in dieser Art und Weise neu erstellten Budgetplanung. Keine Top-Down-Planungen mehr – stattdessen Transparenz und Delegierung der Verantwortung zur Einhaltung der Budgetplanungen an die Einrichtungsleitungen. Über die delegierte Verantwortung können u.a. auch eingegangene Bewerbungen viel schneller bearbeitet, Bewerbungsgespräche geführt und Mitarbeiter erfolgreich eingestellt werden. Ziel ist die Steuerung, Unterstützung und Kontrolle der Einrichtungen vor Ort. Andererseits haben wir die operative Führungsebene personell verstärkt. Neu eingeführt wurden die Positionen der Operativen Leitung (ab dem 1. Mai 2023) sowie der stellvertretenden operativen Leitung (seit dem 1. Januar 2023). Weitere Leitungspositionen wurden ebenfalls neu geschaffen, bzw. nachbesetzt. So ist die Position der Kaufmännischen Leitung neu geschaffen worden; Leitungspositionen für die Bereiche Immobilien & Service, Digitalisierung & Prozess(optimierung) sowie Rechnungswesen konnten erfolgreich nachbesetzt werden.

Eine besondere Herausforderung wird ab dem laufenden Geschäftsjahr die Implementierung und Erfüllung der Vorgaben des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Altenpflege darstellen. Ab dem 1. Juli 2023 ersetzt die neue Personalbemessung die bisherigen Personalschlüssel. Ermittelt werden muss, welche Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten es im Verhältnis zur Zahl der Bewohner und deren Pflegegrad braucht, um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen. Die Bedarfsermittlung ist für jede Einrichtung abgeschlossen. Qualifizierungsmaßnahmen für Bestandsmitarbeiter wurden eingeleitet; zielgerichtete Personalgewinnungsmaßnahmen laufen bereits. Zur Personalsicherung planen wir mittelfristig den Aufbau einer eigenen Pflegeschule für Auszubildende. Damit werden wir noch nicht in 2023 beginnen, es ist jedoch ein konkretes Vorhaben.

Neben der Mitarbeitergewinnung ist es natürlich von entscheidender Bedeutung, das gewonnene Personal auch langfristig an uns zu binden. In 2022 konnten wir die Fluktuationsquote von 14,6 Prozent auf 12,7 Prozent verbessern und die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit auf 7,0 Jahre (Vorjahr: 6,7 Jahre) erhöhen. Erstens haben

wir dafür an einem verbesserten Onboarding-Prozess gearbeitet und zweitens über mehrere Instrumente die Attraktivität von MATERNUS als Arbeitgeber weiter gesteigert. Im Berichtsjahr haben wir unseren konzernweiten Onboarding-Prozess weiterentwickelt. Ermittelt wurden Verbesserungsmaßnahmen, die wir einfach umsetzen können und welche den größten Nutzen bringen. Dazu zählen neben Willkommensgeschenken die Festlegung von Mentoren und deren Vertretern, Welcome Days und auch eine Definition und Sensibilisierung für die Fehlerkultur. Bindungsanreize schaffen wir über flexible Arbeitszeitmodelle, eine angemessene und faire Vergütung, und betriebliche Gesundheitsförderung. Neben klassischen Schulungen bieten wir auch Seminare zur Selbstreflexion an), Wertschätzung (fortlaufende Umfragen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder auch die Abhaltung eines jährlichen Pflegedanktags) und die Mitarbeiterentwicklung (u.a. Seminare, auch speziell für Führungskräfte, unser Schulungsangebot wird fortlaufend an die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst). Wir werden das Angebot eines Fahrradleasings für Mitarbeiter in 2023 neu einführen.

Investitionen in die Professionalisierung von MATERNUS

Seit dem Berichtsjahr – und verstärkt im laufenden Geschäftsjahr – investieren wir gezielt in die Professionalisierung von MATERNUS. Neben den zuvor genannten personellen und organisatorischen Maßnahmen führen wir konzernweit neue IT-Systeme ein. Ziel ist eine deutliche Effizienzgewinnung. Wir wollen alle Prozesse neugestalten und digitalisieren. In 2022 haben wir in allen stationären Einrichtungen den Roll-Out unserer E-Doku abgeschlossen. Daten werden nun in digitaler Form erfasst, wozu z.B. neben Beschwerden und Anregungen, Gewichtsverläufe und die abgefragte Zufriedenheit der Bewohner während des Eingewöhnungsprozesses oder auch Statistiken, wie z.B. die Sturz- und die Dekubitus Statistik, gehören. Wir fokussieren uns nun auf die qualitätszentrierte Arbeit mit den neuen Möglichkeiten der E-Doku. Bereits 2022 konnte die Indikatoren-Auswertung effizient genutzt werden. Daten werden nun wesentlich schneller ausgewertet, ebenso wie die Darstellung von Verläufen. Unsere Leitungskräfte können Fehlentwicklungen schneller erkennen und diesen entgegenwirken, insgesamt bewerten unsere Mitarbeiter die E-Doku vor allem als arbeitserleichternd und unterstützend. Neben Schulungen zur Anwendung der E-Doku bieten wir eine Hotline für den Anwender-Support an, welche von den Mitarbeitern in den Einrichtungen gut angenommen und genutzt wird.

2023 ist das Jahr der Erholung nach der Corona-Pandemie. Trotz deutlichem Erlösanstieg wird unser Ergebnis noch nicht das operative Niveau wiedergeben, das wir ab 2024 erwarten.

Für 2023 erwarten wir auf Konzernebene mindestens einen Konzernumsatz von 114,5 Mio. € (Vorjahr: 106,7 Mio. €) sowie ein mindestens ausgeglichenes Konzern-EBITDA (Vorjahr: 1,7 Mio. €) zu erzielen. Die prognostizierte deutliche Erhöhung unserer Konzernerlöse wird aufgrund der zuvor genannten Kostensteigerungen und Investitionen noch nicht in vollem Umfang auf unser Konzernergebnis durchschlagen.

Hierbei soll der Segmentumsatz Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen auf mindestens 88 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €) wachsen. Die in 2022 neu verhandelten Pflegesätze für jede Einrichtung umfassen die Anhebung der Gehälter auf tarifähnliches Niveau und wirken sich erstmals ganzjährig aus. Zukünftig sind weiterhin regelmäßige Pflegesatzverhandlungen vorgesehen, um Gehaltsanpassungen sowie die allgemein stark gestiegenen Sachkosten zu refinanzieren. Nach derzeitig vom Vermieter mitgeteiltem Stand wird die Einrichtung in Altenahr, welche im Sommer 2021 durch die Flutkatastrophe stark beschädigt worden war, im Spätherbst 2023 wiederöffnet werden können. Im Berichtsjahr wurden in der Bayerwald-Klinik Konzepte für den Bereich Psychosomatik und zur Behandlung von Patienten mit Long Covid erarbeitet, die 2023 bei den Kostenträgern eingereicht werden. In der Rehabilitationsklinik Bad Oeynhausen erfolgte 2022 eine Erneuerung und Aktualisierung der medizinischen Konzepte in der Orthopädie und Kardiologie, um die aktuellen Anpassungen der Strukturvorgaben der Deutschen Rentenversicherung umzusetzen. Daneben wurde ein vollständig neues Konzept zur Post-/Long-Covid-Versorgung von Patienten mit dem Schwerpunkt auf neurologische Defizite erstellt und als Bewerbung um ein vom Bund finanziertes Forschungsprojekt abgegeben.

Die geplante Erhöhung der Auslastung, welche neben einem rückläufigen Corona-Infektionsgeschehen auf den zuvor genannten Maßnahmen zur Belegungssteigerung (Personalgewinnung, verstärkte operative Führungsstruktur) und der transparenten Budgetplanung fußt, soll die Refinanzierung der Fixkosten der Einrichtungen sicherstellen. Corona normalisiert sich immer mehr und wird seit dem 1. März 2023 wie jede andere meldepflichtige Krankheit behandelt, d.h. der Verdacht und die Erkrankung müssen gemeldet werden. Sämtliche behördliche Schutzmaßnahmen, darunter auch die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, sind beendet worden.

Wir haben das unternehmensweite Qualitätsmanagementhandbuch (einschließlich Hygienehandbuch) umfassend überarbeitet. Das Tragen eines Mundschutzes bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei definierten Situationen (z.B. Ausbruchsgeschehen) haben wir zum Standard gemacht, um so die Mitarbeiter bei ansteckenden Erkältungskrankheiten ohne Krankschreibung zum Mundschutztragen anzuhalten (so wird es derzeit auch bei grippalen Symptomen gehandhabt). Sollte es zu erneuten Corona-Ausbruchgeschehen kommen, werden zusätzliche Maßnahmen ggf. vom Gesundheitsamt festgelegt. Allerdings gibt es hinsichtlich der Kostenübernahme der festgelegten Maßnahmen (u.a. Labortests und Schutzkleidung) noch keine genauen Regelungen für COVID-19. So sehr wir das Ende der behördlichen Schutzmaßnahmen begrüßen, muss festgehalten werden, dass die behördliche Unterstützung zur Refinanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie viel zu früh ausgelaufen sind.

Mit dem Thema Energie werden wir uns nicht nur angesichts der extrem erhöhten Energiepreise ab dem laufenden Geschäftsjahr stärker befassen und Optimierungsmöglichkeiten prüfen.

Ein herzlicher Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MATERNUS-Konzern,

die Corona-Pandemie hat uns nunmehr das dritte Jahr in Folge erheblich belastet. Die teils hohen Krankenstände haben Ihnen allen physisch und psychisch zusätzlich zu den Corona-Schutzmaßnahmen eine erhöhte Arbeitsbelastung gebracht. Um Sie in Ihrem Alltag zu entlasten und mehr Zeit für die Pflege unserer Bewohner zu schaffen, investieren wir gezielt in die Personalgewinnung und weitere Maßnahmen zur Professionalisierung von MATERNUS. Gleichzeitig arbeiten wir konzentriert weiter an der Schaffung fairer Arbeitsbedingungen und eines attraktiven Arbeitsumfelds für alle MATERNUS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das GVWG hat zu viele Personalgruppen nicht berücksichtigt, wir bitten um Verständnis, dass wir hier Unterlassungen des Gesetzgebers nicht ausgleichen können.

Für Ihr hohes Engagement und die Treue zu unserem Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken.

Berlin, im Mai 2023

Mario Ruano-Wohlers

Bericht des Aufsichtsrates

Das Geschäftsjahr 2022 und die Arbeit des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG waren erneut geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung des MATERNUS-Konzerns sowie durch die negativen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiebezugskosten und die Lebensmittelpreise. Beide Risikofelder hatten zur Folge, dass der MATERNUS Konzern seine eigentlich für 2022 angesetzten wirtschaftlichen Ziele nicht erreichen konnte. So hat sich die Belegung in beiden Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitation nicht wie geplant erholt und auch der hohe Kostendruck hat das Konzernergebnis 2022 belastet. Entsprechend erörterten Vorstand und Aufsichtsrat innerund außerhalb der gemeinsamen Sitzungen im Berichtsjahr stets die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die aktuelle geschäftliche Entwicklung des MATERNUS Konzerns sowie das Infektionsgeschehen und den Krankenstand der Mitarbeiter, wobei ein Augenmerk auf die Corona-Impfquote der Bewohner und Mitarbeiter gerichtet wurde. Die in 2022 eingeführte und zum Jahresende ausgelaufene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen hatte schlussendlich – außer enormem bürokratischem Aufwand – glücklicherweise keine negativen Folgen auf die Versorgungssicherheit der Bewohner in unseren Einrichtungen.

Wie gewohnt hat der Aufsichtsrat sämtliche Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und sein Handeln mit großer Sorgfalt überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat mündlich und schriftlich über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und -planung des Gesamtkonzerns und aller Pflegeeinrichtungen und der Rehabilitationskliniken, inklusive der Finanz- und Liquiditätsentwicklung sowie der Risikolage und des Risikomanagements, der Strategie und der wichtigsten Geschäftsereignisse. Er tat dies regelmäßig, umfassend und zeitnah. Außerhalb der Sitzungen stand vor allem die Aufsichtsratsvorsitzende in einem regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand, wodurch der Aufsichtsrat über wichtige Neuigkeiten stets zeitnah informiert war, und diese erörtern konnte. Sofern es nach Gesetz, Satzung und / oder Geschäftsordnung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat entsprechende zustimmende Beschlüsse (auf Basis der Beschlussvorlagen des Vorstandes) gefasst. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine zustimmungspflichtigen Geschäfte.

Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG fünf ordentliche und eine außerordentliche Sitzung gemeinsam mit dem Vorstand abgehalten. Diese fanden an den Tagen 1. März 2022 (ordentliche Sitzung, Video-/Telefonkonferenz), 26. April 2022 (ordentliche Sitzung und Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2021, Präsenzsitzung), 15. Juni 2022 (außerordentliche Sitzung, Video-/Telefonkonferenz), 28. Juni 2022 (ordentliche und konstituierende Sitzung, Video-/Telefonkonferenz), 19. September 2022 (ordentliche Sitzung, Präsenzsitzung) sowie 12. Dezember 2022 (ordentliche Sitzung, Präsenzsitzung) statt.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Die erste ordentliche Sitzung des Berichtsjahres fand am 1. März 2022 statt. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft, u.a. über die Entgeltverhandlungen und -anpassungen in 2022, über die Fluktuation von Mitarbeitern und den Einsatz von Fremdpersonal sowie über die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Impfquoten der Bewohner und Mitarbeiter. Zudem legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den vorläufigen Jahresabschluss 2021 sowie einen Forecast für die Auslastungsentwicklung bis Mai 2022 vor und erläuterte die Finanzplanung für das Geschäftsjahr 2022. Mit Blick auf die zum 30. Juni 2022 auslaufende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand legte der Aufsichtsrat vorab eine neue Zielgröße von 33 Prozent bis zum 30. Juni 2027 fest. Der Prüfungsausschuss wurde per einstimmigem Beschluss um ein viertes Mitglied erweitert. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verständigten sich darauf, sich mit den vorliegenden Entwürfen für die Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022, der Erklärung zur Unternehmensführung 2022 nach § 289f HGB bzw. § 315d HBG, den Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021 sowie des Nichtfinanziellen Konzernberichtes 2021 individuell und außerhalb der Sitzung zu befassen. Die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse berichteten über ihre Arbeit.

Am 26. April 2022 wurde die bilanzfeststellende Sitzung für das Geschäftsjahr 2021 abgehalten. Vorstand und Aufsichtsrat erörterten in Anwesenheit von Vertretern des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH, welche den Verlauf und das Ergebnis ihrer Prüfungshandlungen vorstellten, den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021, den Lage- und den Konzernlagebericht sowie die Prüfberichte des Abschlussprüfers. Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt, der Konzernabschluss 2021 gebilligt. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen sowie der vom Vorstand vorgelegte Vorschlag über die Ergebnisverwendung vom Aufsichtsrat gebilligt. Besprochen und beschlossen wurden zudem der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021, die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2022 inklusive der gem. § 162 AktG erstellten Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021. Des Weiteren berichtete der Vorstand über die aktuelle geschäftliche Entwicklung mit Fokus auf den Forecast für die Auslastungsentwicklung bis Juli 2022 sowie die Finanzplanung für 2022. Er berichtete über das Corona Infektionsgeschehen, über die Impfquoten von Bewohnern und Mitarbeitern sowie über die Krankheitsquoten des Pflegepersonals. Über die Tätigkeiten der Ausschüsse berichteten die jeweiligen Vorsitzenden.

Alleiniger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Sitzung am 15. Juni 2022 war die Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder in Zusammenhang mit der öffentlichen Zurverfügungstellung der Halbjahresfinanzberichte 2015, 2016 und 2017 ohne die hierzu erforderliche Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Direkt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2022 hielt der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der erfolgten Aufsichtsratswahlen gemäß Satzung und Geschäftsordnung eine konstituierende Sitzung ab. Auf dieser wurden Frau Dr. Rossa-Heise erneut als Vorsitzende des Aufsichtsrates und Herr Sven Olschar erneut als ihr Stellvertreter gewählt. Nach seiner Konstituierung bildete der Aufsichtsrat im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen den Vermittlungsausschuss. Neben der Aufsichtsratsvorsitzenden und ihrem Stellvertreter wurden die Herren Helmut Kraft und Jörg Arnold als Mitglieder in den Vermittlungsausschuss gewählt.

Im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 19. September 2022 berichtete der Vorstand zunächst über die aktuelle geschäftliche Entwicklung inklusive der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Folgen des Ukraine-Krieges auf den Geschäftsbetrieb. Er erläuterte den Halbjahresfinanzbericht 2022 und legte dem Aufsichtsrat einen Forecast für die Auslastungsentwicklung und die Finanzplanung bis Jahresende 2022 vor. Ein Sonderthema stellte die Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig dar, da der Pachtvertrag für diese Einrichtung mit 204 Pflegeplätzen nach 22 Jahren vertragsgemäß zum 31. Dezember 2022 endet. Da der Vermieter die Immobilie einer anderen Nutzung zuführen möchte, besprachen Vorstand und Aufsichtsrat Lösungsmöglichkeiten für die Unterbringung der Mitarbeiter und Bewohner in Schwester-Einrichtungen der Unternehmensgruppe. Anschließend berichtete der Vorstand über den aktuellen Status der von der Hochwasserkatastrophe 2021 beschädigten Miet-Einrichtung in Altenahr. Der Aufsichtsrat beriet über die Bildung und Besetzung der einzurichtenden Ausschüsse und wählte die Ausschussmitglieder neu. Dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 gewählten Abschlussund Konzernabschlussprüfer Ernst & Young GmbH erteilte der Aufsichtsrat den entsprechenden Prüfungsauftrag.

Die letzte Sitzung im Berichtsjahr fand am 12. Dezember 2022 statt. Die Vorsitzende informierte über das Ausscheiden von Tamara Schwager aus dem Gremium auf Grund ihrer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum 30. November 2022. Der Vorstand hat die gerichtliche Bestellung von Frau Helene Günther zur Nachbesetzung als Vertreterin der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt. Frau Günther war nach Frau Schwager die zweitplatzierte auf der Wahlliste zum Aufsichtsrat gewesen. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat einen Forecast für die Auslastungsentwicklung bis Jahresende 2022 und für das erste Quartal 2023 sowie die Finanzplanung bis Jahresende 2022 vor. Zudem erläuterte der Vorstand den aktuellen Stand im BaFin-Verfahren sowie der Einrichtungen Dresdner Hof in Leipzig und der Mieteinrichtung im Ahrtal. Ferner berichtete der Vorstand über das aktuelle Corona Infektionsgeschehen in den Einrichtungen, die Krankheitsquoten und den Einsatz von Fremdarbeit. Der Vorstand präsentierte und erläuterte dem Aufsichtsrat die Eckdaten für die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2023, welche gemeinsam erörtert und vom Gremium zur Kenntnis genommen wurden. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der im Vorfeld zur Sitzung durchgeführten Effizienzprüfung seiner Arbeit. Im Anschluss berichteten die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse über ihre Arbeit.

Im Geschäftsjahr 2022 nahmen an den sechs Sitzungen des Aufsichtsrates im Durchschnitt aller Sitzungen rund 89 Prozent und damit stets die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder teil. Damit war der Aufsichtsrat zu jeder Zeit beschlussfähig.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Personelle Wechsel im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG gab es keine. Die MATERNUS-Kliniken AG wurde auch im Berichtsjahr 2022 unverändert von ihrem Alleinvorstand Mario Ruano-Wohlers geleitet.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Da mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endete, fanden Neuwahlen statt. Alle zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter der Anteilseigner, namentlich Frau Dr. Daniela Rossa-Heise (Rechtsanwältin), Herr Karl Ehlerding (Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co.), Herr Helmut Kraft (Rechtsanwalt), Herr Helmuth Spincke (Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG), Frau Andrea Traub (Geschäftsführerin Akutklinik Bad Saulgau und Klinik Am schönen Moos Bad Saulgau) und Frau Sylvia

Wohlers de Meie (bis 31. Dezember 2022 Botschaftsrätin an der Botschaft von Guatemala in Stockholm), wurden von den Aktionären in den Aufsichtsrat gewählt.

Auch auf der Arbeitnehmerseite fanden am 22. Juni 2022 Neuwahlen statt. In den Aufsichtsrat gewählt wurden Herr Jörg Arnold (Verwaltungsmitarbeiter), Frau Sabine Bader (Pflegefachkraft), Herr Dietmar Erdmeier (Gewerkschaftssekretär ver.di), Frau Marion Leonhardt (Gewerkschaftssekretärin ver.di), Herr Sven Olschar (Examinierter Altenpfleger) und Frau Tamara Schwager (stellvertretende Klinikleiterin der MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG).

Im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung hat sich der Aufsichtsrat am 28. Juni 2022 wie zuvor dargestellt neu konstituiert.

Frau Tamara Schwager schied mit Wirkung zum 30. November 2022 aus dem Aufsichtsrat aus. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit Wirkung zum 6. Dezember 2022, dem Antrag von MATERNUS auf gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrates folgend, Frau Helene Günther (Einrichtungsleiterin in Wendhausen), als Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Mit seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat über jeweils mindestens einen gesetzlich geforderten Finanzexperten mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung sowie einen auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Finanzexperte mit dem Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung ist Herr Helmut Kraft (Jurist, jahrzehntelange Wahrnehmung von Leitungspositionen im Bereich Finanzen, Steuern und Beteiligungen sowie Wirtschaftsprüfungs- und Steuerassistent bei der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), während Herr Karl Ehlerding (Diplom-Kaufmann, jahrzehntelange Wahrnehmung von Aufsichtsrats- und Vorstandsmandaten in deutschen Aktiengesellschaften) der Finanzexperte mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung ist.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2022 über vier Ausschüsse:

  • Der Präsidiumsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2022 nicht zusammen.
  • Der Vermittlungsausschuss (vier Mitglieder), der direkt im Anschluss an die Neukonstituierung des Aufsichtsrates am 28. Juni 2022 neu gebildet wurde, trat im Geschäftsjahr 2022 nicht zusammen.
  • Der Prüfungsausschuss (drei Mitglieder) verfügt mit den Herren Helmut Kraft und Karl Ehlerding über die gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Jahr 2022 hat der Prüfungsausschuss vier Sitzungen abgehalten. Diese fanden am 8. und 15. Februar 2022 sowie am 25. April 2022 als Video-/ Telefonkonferenz und am 19. September 2022 im Rahmen einer Präsenzsitzung, auf welcher der Prüfungsausschuss sich konstituiert hat, statt.
  • Der Personalausschuss (vier Mitglieder) hat im Berichtsjahr fünf Sitzungen an den Tagen 6. Januar, 20. Januar, 15. März, 15. Juni und 6. September abgehalten. Diese fanden als Telefonkonferenzen statt.

Alle nicht dem Präsidiums-, Vermittlungs-, Prüfungs- oder Personalausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG hat sich auch im Geschäftsjahr 2022 mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den im MATERNUS-Konzern gelebten Corporate Governance-Standards befasst. Die am 25. April 2023 vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f bzw. § 315d HGB basieren auf der Kodexfassung vom 28. April 2022.

Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Schwerpunkte des Kodex liegen u.a. auf der Vorstandsvergütung, Unabhängigkeit und Sachkenntnis der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie ESG-Themen (Environment, Social, Governance).

Die MATERNUS-Kliniken AG integriert die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, inbegriffen die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG wurde auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance-bericht/ am 26. April 2023 veröffentlicht.

Die MATERNUS-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss 2022

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Der Aufsichtsrat hat im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers – den entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Bei der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 ist es aufgrund eines doppelten Personalwechsels an der Spitze des Rechnungswesens zu Verzögerungen gekommen, weshalb die eigentlich für den 24. April (Sitzung des Prüfungsausschusses) und 25. April (Bilanzaufsichtsratssitzung) angesetzten Sitzungen vertagt werden mussten. Der Jahres- und Konzernabschluss 2022 konnte somit nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vom Prüfungsausschuss bzw. Aufsichtsrat geprüft und vom Vorstand veröffentlicht werden.

Die vorgenannten Abschlussunterlagen, einschließlich des nichtfinanziellen Konzernberichtes sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung übermittelt und waren in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 30. Mai 2023 bzw. in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 30. Mai 2023 Gegenstand intensiver Beratungen. Der Prüfungsausschuss befasste sich detailliert mit dem Prüfungsverlauf und den Ergebnissen des Abschlussprüfers, vor allem mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk dargestellten besonders wichtigen Prüfungssachverhalten und den Gründen für die verspätete Erstellung der Abschlussunterlagen. Als Ergebnis dieser Prüfung hat der Prüfungsausschuss einstimmig beschlossen, dem Aufsichtsrat die Billigung der Abschlüsse und Berichte zu empfehlen. Es hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an beiden Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen der Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder zur Verfügung. Hierbei gingen sie insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Die Vertreter des Abschlussprüfers bestätigten, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagementsystem geeignet ist, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems auf Konzernebene, des Risiko-Management-Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind seitens des Abschlussprüfers nicht festgestellt worden. Zudem wurden die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses im ESEF-konformen Format inkl. der anzuwendenden Tags erstellt und vom Abschlussprüfer entsprechend geprüft.

Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und den Gesamtaufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss 2022 der MATERNUS-Kliniken AG ist damit festgestellt.

Zustimmend zur Kenntnis genommen wurden der Nichtfinanzielle Konzernbericht zum 31. Dezember 2022 sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2022.

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft, Berlin, nicht unangemessen hoch war."

Der Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum haben den vom Vorstand erstellten Abhängigkeitsbericht und den dazugehörigen Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen, beide Berichte geprüft und beide Ergebnisse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer

besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an. Gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben sich keine Einwendungen ergeben.

Ein weiterer Gegenstand der Sitzung vom 30. Mai 2023 war die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 30. August 2023, die besprochen und beschlossen wurde. Die ordentliche Hauptversammlung 2023 wird als Präsenzsitzung in Bad Oeynhausen abgehalten.

Auch der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates 2022 wurde am 30. Mai 2023 besprochen und verabschiedet.

Ein herzlicher Dank an alle MATERNUS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Leider hat die Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 die täglichen Arbeitsabläufe erschwert und erneut zu hohen Krankheitsausfällen geführt, was für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine anhaltend hohe physische und psychische Belastung zur Folge hatte. Für ihren starken persönlichen Einsatz, aber auch ihre Bereitschaft, die zahlreichen Corona Schutzmaßnahmen inklusive der Impfpflicht mitzutragen, möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich bedanken.

Dem Vorstand dankt der Aufsichtsrat für die stets gute, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und für seine erbrachte Leistung im Geschäftsjahr 2022.

Berlin, im Mai 2023

Der Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise Vorsitzende

Aktie der MATERNUS-Kliniken AG

Aktienchart der MATERNUS-Kliniken AG

Überblick

2022 war für die Anleger ein schwaches Börsenjahr. Steigende Zinsen, der Ukraine-Krieg und die Energiekrise sorgten vielfach für sinkende Kurse. Der deutsche Leitindex DAX schloss 2022 bei 13.924 Zählern mit einem Kursverlust von etwas mehr als 12 Prozent, nachdem er im Vorjahr noch knapp 16 Prozent gewonnen hatte. Weltweit verloren 76 der insgesamt 123 Leitindizes an Wert. Auch in den USA ging das Börsenjahr 2022 enttäuschend zu Ende. Der Nasdaq 100 brach um fast ein Drittel ein. Zwar büßte der Leitindex Dow Jones nur 9 Prozent ein, doch stellte 2022 hier das schwächste Börsenjahr seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 dar.

Zu Jahresbeginn 2022 war der DAX zunächst noch auf ein neues Rekordhoch von 16.272 Punkten geklettert. Hiernach setzte ein 267 Tage andauernder Abwärtstrend ein, ausgelöst durch Russlands Angriff auf die Ukraine. Die explodierenden Energiepreise trieben die Inflation auf ein Rekordniveau, weshalb die Notenbanken ihre langjährige geldpolitische Lockerung beendeten und die Zinsen schnell und deutlich erhöhten. So stieg der Leitzins im Euroraum von 0 auf 2,5 Prozent und in den USA sogar auf 4,4 Prozent. Sorgen vor einer Rezession machten sich breit und Aktien wurden in diesem Umfeld unattraktiver. Von seinem Tiefstand von 11.976 Punkten Ende September 2022 konnte sich der Leitindex erholen und kletterte Ende November 2022 kurzzeitig bis über 14.500 Punkte. Treiber der zwischenzeitlichen Rally waren u.a. positive Signale der US-Notenbank Fed, nunmehr ein etwas gemäßigteres Tempo bei der Zinswende in Aussicht zu stellen, aber auch

eine Abkehr von der Null-Covid-Politik in China. Die erhoffte Jahresendrally fiel jedoch aus. Schlechte Konjunkturaussichten und die Angst vor weiter stark steigenden Zinsen in den USA hatten die Märkte kräftig ins Minus befördert. Der DAX fiel zum Jahresende 2022 unter die psychologisch wichtige Marke von 14.000 Zählern.

Deutlich schlechter als den DAX erwischte es den Vergleichsindex SDAX. Das Börsenjahr 2022 hat der SDAX mit einem Verlust von mehr als 27 Prozent bei 11.926 Zählern beendet. Der SDAX folgte der allgemeinen Marktentwicklung und fiel bis Oktober im Tief auf knapp 10.103 Punkte. Nachfolgend konnte sich der Nebenwerteindex bis zum Jahresende wieder um 18 Prozent erholen. Die höchsten Kursgewinne verzeichneten Aktien im Bereich der Erneuerbaren Energien, aber auch Rüstungswerte. Zu den Jahresverlieren zählten vor allem Tech-Aktien, Online-Broker litten unter der vorsichtigen Haltung der Anleger. Vor allem junge Kunden, welche während des Corona-Schwungs den Aktienhandel für sich entdeckt hatten und noch keine Negativphase an der Börse kannten, agierten zurückhaltend.

Diesem negativen Sog konnte sich die MATERNUS-Aktie (Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse) in 2022 nicht entziehen. Zwar trotzte sie dem schlechten Marktumfeld zu Jahresbeginn noch und kletterte am 21. Februar 2022 auf ihr Jahreshoch von 5,15 € (XETRA), konnte den hiernach einsetzenden Abwärtstrend aber nicht mehr drehen. Mitte Dezember 2022 fiel die MATERNUS-Aktie auf ihr Jahrestief von 1,63 € – auf diesem niedrigen Kursniveau hatte sie sich zuletzt im Frühjahr 2020 bewegt. Das Jahr 2022 schloss die MATERNUS-Aktie mit

einem Kurs von 1,67 € und damit einem Jahresverlust von ca. 65 Prozent. Entsprechend sank die Marktkapitalisierung der MATERNUS-Kliniken AG von 101,9 Mio. € per 30. Dezember 2021 (Schlusskurs: 4,86 €) auf 35,0 Mio. € zum 30. Dezember 2022.

Das schwache Börsenjahr 2022 machte sich auch bei den Börsenumsätzen (XETRA) der MATERNUS-Aktie sichtlich bemerkbar. Die Börsenumsätze verringerten sich deutlich von rund 456.600 Stück im Vorjahr auf rund 123.000 Stück in 2022.

Aktionärsstruktur

81,7% CURA Unternehmensgruppe

Veränderungen an der Aktionärsstruktur der MATERNUS-Kliniken AG ergaben sich auch im Geschäftsjahr 2022 keine. Der Großaktionär, die CURA Kurkliniken Seniorenwohnund Pflegeheime GmbH (CURA), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der MATERNUS-Kliniken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär CURA über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2022 besteht gemäß § 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen. Daneben hält Frau Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG halten.

Investor Relations

Die MATERNUS-Kliniken AG informiert ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt stets unverzüglich und transparent über relevante Unternehmensereignisse. So erfolgten auch im Berichtsjahr 2022 neben den gesetzlichen Pflichtmitteilungen (dies betraf

eine Ad-Hoc-Mitteilung bzgl. der Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für 2022 Ende Juli 2022) begleitende Corporate News zu der Veröffentlichung der Abschlüsse zum Geschäfts- und Halbjahr. Damit erfüllt die MATERNUS-Kliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmensmitteilungen findet sich dort auch der aktuelle Finanzkalender für das laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht, der Nichtfinanzielle Konzernbericht für die MATERNUS-Kliniken AG sowie Angaben zu den Vergütungssystemen von Vorstand und Aufsichtsrat.

Stammdaten

WKN 604400
ISIN DE0006044001
Börsenkürzel MAK
Handelssegment Regulierter Markt (General Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stamm-
aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils 2,50 €
2022 2021
Grundkapital 52.425.000 € 52.425.000 €
Aktienanzahl 20.970.000 20.970.000
Aktienkurs zu Beginn
des Geschäftsjahres*
4,82 € 4,26 €
Aktienkurs zum Ende
des Geschäftsjahres*
1,67 € 4,86 €
Prozentuale Veränderung
im Jahr
-65,4 +14,1
Marktkapitalisierung
zum 31.12.
35.019.900 € 101.914.200 €
Jahreshoch* 5,15 € 5,85 €
Jahrestief* 1,63 € 3,72 €

*Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG

Finanzkalender 2023

30. August Ordentliche Hauptversammlung 2023
15. September Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
zum 30. Juni 2023

Nichtfinanzieller Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2022

Nachhaltigkeit bei MATERNUS

Nachhaltigkeit ist bei der MATERNUS-Kliniken AG integraler Teil des Geschäftsmodells, denn durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Ambulanten Diensten, Betreutem Wohnen und Rehabilitationskliniken verbinden wir unternehmerisches Handeln mit dem Dienst an der Gesellschaft. Die Verantwortung für das Thema unterliegt dem Vorstand.

Die Regionalleitungs-Ebene wurde neu implementiert und für drei Regionen besetzt. Ziel ist die Steuerung, Unterstützung und Kontrolle der Einrichtungen vor Ort. Sie bilden darüber hinaus das Bindeglied in der Kommunikation zwischen dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Einrichtungen. Im engen Austausch mit den regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten sollen Prozesse optimiert sowie potenzielle Risiken identifiziert und diesen frühzeitig entgegengewirkt werden. Zudem obliegt ihnen die Auslastungssicherung und -steigerung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort.

Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen.

In 14-tägigem Turnus findet ein Austausch zwischen der Geschäftsführung, den Regional- und Abteilungsleitungen statt, um aktuelle Projekte und anstehende Aufgaben sowie Herausforderungen zu besprechen und abteilungsübergreifend zu betrachten.

Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren

  • die anhaltende Corona-Pandemielage mit sich stetig ändernden Anforderungen der Länder und des Bundes sowie permanentem Austausch mit den Behörden
  • die Einführung der Impfpflicht für das Pflegepersonal
  • die Weiterentwicklung der Klinikkonzepte
  • die Abstimmung mit den Behörden für den Umbau einer Einrichtung zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • der Beginn der Neuausrichtung der Unternehmensstruktur sowie der Start einer umfassenden Analyse und Optimierung der Prozesse
  • die Abwicklung im Rahmen der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig aufgrund der Beendigung des Mietvertrages durch den Vermieter
  • die Umsetzung der Anforderungen des GVWG sowie
  • der Ausbau und die Intensivierung des Personal-Marketings, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels erfolgreicher zu begegnen.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die MATERNUS-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele auch nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personalschlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 51 des Geschäftsberichtes 2022.

Wesentliche Themen

Auch für das Berichtsjahr 2022 sind die folgenden Themen aus den Bereichen Arbeitnehmer- und Sozialbelange für MATERNUS wesentlich:

  • Mitarbeiterbindung
  • Gewinnung von Mitarbeitenden
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensqualität der Bewohner
  • Qualität in den Rehabilitationskliniken/Therapiequalität

Diese wurden 2017 im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung gemäß CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durch eine Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Dabei haben sich der Vorstand sowie die Abteilungs- und Teamleiter systematisch mit der Identifizierung der Themen auseinandergesetzt, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind.

Im Berichtsjahr wurden die Themen auf Aktualität hin überprüft, mit dem Ergebnis, dass sie weiterhin Bestand haben.

Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die MATERNUS-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für die MATERNUS-Kliniken AG eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im Konzern der MATERNUS-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs- und Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.

Die MATERNUS-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Bei einer Nettobetrachtung der Risiken wurden keine außergewöhnlichen Risiken identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder haben werden.

Eine ausführliche Darstellung unseres Risikomanagements findet sich ab Seite 51 des Konzernlageberichtes.

EU-Taxonomie

Im Rahmen des European Green Deals hat die Europäische Union verschiedene Klima- und Nachhaltigkeitsziele verabschiedet. Die Erreichung dieser Ziele kann laut EU unter anderem gelingen, wenn Finanzströme in ökologischnachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden. Die VO (EU) 852/2020 (nachfolgen "Taxonomie-Verordnung"), die im Juli 2020 in Kraft trat, klassifiziert Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig bzw. potenziell nachhaltig und soll damit Indikator für nachhaltige Investitionsentscheidungen sein.

Gemäß Taxonomie-Verordnung können Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig sein, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Ziele unterstützen:

    1. Klimaschutz
    1. Anpassung an den Klimawandel
    1. Nachhaltige Wassernutzung
    1. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
    1. Minimierung der Umweltverschmutzung
    1. Schutz von Biodiversität und Ökosystemen

Zu den ersten beiden Umweltzielen, die sich auf Wirtschaftstätigkeiten und Branchen mit einem besonders hohen Anteil an Treibhausgasemissionen fokussieren, hat die EU-Kommission bereits delegierte Rechtsakte veröffentlicht (VO (EU) 2021/2139 und VO (EU) 2121/2178).

Alle Wirtschaftstätigkeiten, die in Annex I und Annex II der VO (EU) 2021/2139 aufgelistet sind, gelten als taxonomiefähig, also potenziell nachhaltig. Die Rechtsakte definieren darüber hinaus, wann eine Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform, also tatsächlich nachhaltig ist. Dazu müssen folgende zusätzliche Kriterien für die Wirtschaftstätigkeit erfüllt sein:

  • Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel (Art. 10-16 Taxonomie-Verordnung)
  • Durch die Ausführung der Tätigkeit darf keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen Umweltziele vorliegen (DNSH Kriterien) (Art. 17 Taxonomie-Verordnung)
  • Der Mindestschutz an Sozialstandards muss eingehalten werden (Art. 18 Taxonomie-Verordnung)

Sowohl für taxonomiefähige als auch für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten werden gem. VO (EU) 2021/2178 Kennzahlen (KPI) für Umsatz, Investitionen (Capital Expenditure, CapEx) und Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) offengelegt.

Als Unternehmen, welches zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, war MATERNUS nach Art. 8 Abs. 1 der Taxonomie-Verordnung bereits im letzten Berichtsjahr erstmalig dazu verpflichtet, potenziell ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zum Umweltziel 1 und 2 zu identifizieren und Kennzahlen als Leistungsindikatoren offenzulegen (Taxonomiefähigkeit). In diesem Jahr ist MATERNUS darüber hinaus verpflichtet, die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten auf ihre Taxonomiekonformität hin zu überprüfen. Sobald delegierte Rechtsakte zu den weiteren Umweltzielen veröffentlicht werden, wird MATERNUS auch dazu berichten.

ANALYSE DER TAXONOMIEFÄHIGEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

Die Ergebnisse des letzten Jahres dienten als Grundlage für die Bestimmung der Taxonomiefähigkeit. Im Rahmen von Workshops hat MATERNUS weitere mögliche taxonomiefähige Tätigkeiten identifiziert. Im Bereich der Investitionen und Betriebsausgaben konnten insgesamt drei neue Aktivitäten im Sinne der Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähig identifiziert werden. Damit sind folgende drei Wirtschaftstätigkeiten für das Berichtsjahr 2022 als taxonomiefähig einzustufen:

Wirtschaftstätigkeit Kurzbeschreibung
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen
und leichten Nutzfahrzeugen
Fahrzeuge für den Patienten- und Seniorentransport
7.2 Renovierung bestehender Gebäude Instandhaltungsaufwendungen für Pflege und
Klinikeinrichtungen
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Gemietete Gebäude (Aktivierung von right-of-use assets)

Die Wirtschaftstätigkeit 12.1 "Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)" fällt in den Geltungsbereich des delegierten Rechtsakts 2021/2139 (Annex II) und wurde für MATERNUS folgerichtig für das Geschäftsjahr 2021 als taxonomiefähig identifiziert. In diesem Geschäftsjahr wird die Wirtschaftstätigkeit 12.1 jedoch nicht als taxonomiefähig eingestuft: Die EU-Kommission veröffentlichte Ende 2022 in einer Mitteilung zur Klärung von offenen Auslegungsfragen, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Annex II der Taxonomie-Verordnung, darunter die Wirtschaftstätigkeit 12.1, erst nach der Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung als taxonomiefähig für CapEx und OpEx einzustufen sind. Da eine solche erst für das Geschäftsjahr 2023 angedacht ist, kann die Voraussetzung momentan nicht erfüllt werden. Für das Umsatz KPI ist die Betrachtung der Wirtschaftstätigkeiten 12.1 grundsätzlich ausgeschlossen.

ANALYSE DER TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

Die als taxonomiefähig identifizierten Wirtschaftstätigkeiten wurden im Rahmen weiterer Workshops auf ihre Taxonomiekonformität analysiert. Die Überprüfung der technischen Bewertungskriterien der drei relevanten Wirtschaftstätigkeiten hat ergeben, dass sich für das Geschäftsjahr 2022 die erforderlichen Nachweise aktuell nicht erbringen lassen. Dies liegt zum einen an noch nicht etablierten internen Prozessen bei MATERNUS und zum anderen an nichttaxonomiekonformen, eingekauften Produkten wie beispielsweise der Leasingfahrzeuge bei MATERNUS.

BERECHNUNG DER KPIS

Nach der Identifizierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten wurden die KPIs berechnet. Die für die Berechnung benötigten konkreten Daten stellten die jeweiligen Unternehmen und Geschäftsbereiche zur Verfügung und beruhen auf den Zahlen des Konzernabschlusses.

Umsatzerlöse

Berechnung:

Die Umsatz-KPI entspricht dem Verhältnis des Nettoumsatzes aus taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten in einem Geschäftsjahr zum Gesamtnettoumsatz im gleichen Geschäftsjahr. Der Nenner der Umsatz-KPI bilden die Umsatzerlöse (IFRS 15) des Geschäftsjahres 2022. Weitere Informationen zum Gesamtnettoumsatz finden Sie im Konzernabschluss auf S. 69.

Bei MATERNUS:

Umsatzaktivitäten von MATERNUS werden durch die Anhänge des delegierten Rechtsaktes VO (EU) 2021/2139 nicht abgedeckt, sodass das Umsatz-KPI keine Relevanz im Sinne der Taxonomie-Verordnung hat.

Investitionsausgaben (CapEx)

Berechnung:

Die Investitionsausgaben (CapEx) im Sinne des delegierten Rechtsakts VO (EU) 2021/2178, Annex I, Nr. 1.1.2.1 umfassen die Zugänge an Sachanlagen, an Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Konkret werden folgende Zugänge in die Berechnung des Nenners einbezogen:

  • Zugänge zu Sachanlagen (IAS 16)
  • Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38)
  • Zugänge zu als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)
  • Zugänge zu Landwirtschaft (IAS 41)
  • Zugänge zu Leasingverhältnissen (IFRS 16)

Der Zähler des CapEx-KPI setzt sich aus dem Teil der im Nenner enthaltenen Investitionsausgaben zusammen, der sich auf Vermögenswerte oder -prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Bei MATERNUS:

Bei MATERNUS sind im Geschäftsjahr 2022 Investitionen im Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen") und Baugewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeit 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden") angefallen. Die Änderungen der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Vergleich zum Vorjahresbericht lassen sich auf ein erweitertes und geändertes Verständnis der Taxonomie-Verordnung zurückführen.

Im Geschäftsjahr 2022 sind 38,81 Prozent der Investitionsausgaben taxonomiefähig und 61,19 Prozent nicht-taxonomiefähig. Der Zähler setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen (45.852 Euro) sowie Leasingverhältnissen (1.423.039 Euro) zusammen, die sich auf die oben genannten zwei Wirtschaftstätigkeiten beziehen.

Betriebsausgaben (OpEx)

Berechnung:

Die Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne des delegierten Rechtsakts VO (EU) 2021/2178, Annex I, Nr. 1.1.3.1 umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Der Zähler des OpEx-KPI setzt sich aus dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben zusammen, der sich auf Vermögenswerte oder -prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Bei MATERNUS:

Bei MATENUS sind im Geschäftsjahr 2022 Betriebsausgaben im Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen") und Baugewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeiten 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude") angefallen. Die Änderungen der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Vergleich zum Vorjahresbericht lassen sich auf ein erweitertes und geändertes Verständnis der Taxonomie-Verordnung zurückführen.

Im Geschäftsjahr sind 95,3 Prozent der Betriebsausgaben taxonomiefähig und 4,7 Prozent nicht-taxonomiefähig. Der Zähler setzt sich aus Aufwendungen für Gebäudesanierungsmaßnahmen (5.036.245 Euro), Wartung und Reparatur (617.496 Euro) und sonstigen anderen direkten Ausgaben (273.489 Euro) zusammen, die sich auf die oben genannten zwei Wirtschaftstätigkeiten beziehen.

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter Umsatz- schutz
Umsatz (3) anteil (4)
Klima-
(5)
Anpass-
den Klima- ressour-
wandel (6)
Wasser-
und
ung an Meeres-
cen (7)
Kreis-
lauf-
schaft (8)
Umwelt-
wirt- verschmut-
zung (9)
Biolo-
gische
Vielfalt
und
Ökosys-
teme (10)
Währung % % % % % % %
A. TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
A.1. Ökoligisch
nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Umsatz ökoligisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,00 € 0,00 0,00 0,00
A.2 Taxonomiefähige,
aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiefonforme
Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger,
aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten) (A.2)
0,00 € 0,00
Total (A.1 + A.2) 0,00 € 0,00
B. NICHT
TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht
taxonomiefähier
Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
106.697.218,61 €
106.697.218,61 €
100,00
100,00

B. NICHT

TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

"DNSH-Kriterien (""Keine erhebliche Beeinträchtigung")
gische
Vielfalt
Ökosys-
teme (10)
Klima- Anpass-
den Klima- ressour-
schutz (11) wandel (12) cen (13)
Wasser
und
ung an Meeres-
Kreislauf-
(14)
Umwelt-
wirtschaft verschmut-
Biolo-
logische
Vielfalt
und
Ökosys-
zung (15) teme (16) schutz (17)
Mindest- Taxo
nomie-
Umsatz-
anteil,
Jahr N
(18)
Taxo
konformer konformer
Umsatz-
anteil,
Jahr N-1
(19)
nomie- Kategorie
(ermög-
lichende
Tätig-
keiten)
(20)
Kategorie
"(Über
gangs
tätig-
keiten)"
(21)
% J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % % E T
0,00
0,00 0,00
0,00
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter CapEx (3) CapEx (4) Klima-
Anteil schutz
Anpass-
ung an
den Klima-
(5) wandel (6)
Wasser-
und
Meeres-
ressour-
cen (7)
Kreis-
lauf-
schaft (8)
Umwelt-
wirt- verschmut-
Biolo-
gische
Vielfalt
und
Ökosys-
zung (9) teme (10)
Währung % % % % % % %
A. TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
A.1. Ökoligisch nachhaltige
Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
CapEx ökoligisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,00 € 0,00
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht
taxonomiefonforme
Tätigkeiten)
Beförderung mit Motor
rädern, Personenkraftwagen
und leichten Nutzfahrzeugen
6.5 301.866,80 € 7,98
Erwerb von und Eigentum
an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger,
aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten (A.2)
7.7 1.167.024,18 €
1.468.890,98 €
30,84
38,81
Total (A.1 + A.2) 1.468.890,98 € 38,81
B. NICHT
TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
CapEx nicht
taxonomiefähier
Tätigkeiten (B) 2.315.747,96 € 61,19
Gesamt (A + B) 3.784.638,94 € 100,00

TÄTIGKEITEN

3.784.638,94 € 100,00

TAXONOMIEFÄHIGE

B. NICHT

CapEx nicht taxonomiefähier

Taxo
Taxo
Biolo-
nomie-
nomie-
Kategorie
Kategorie
Wasser
logische
konformer konformer
gische
(ermög-
"(Über
Vielfalt
Anpass-
und
Vielfalt
CapEx
CapEx
lichende
gangs
ung an Meeres-
und
tätig-
Umwelt-
Kreislauf-
Umwelt-
Anteil,
Anteil,
Tätig-
den Klima- ressour- wirtschaft
verschmut-
Ökosys-
Klima-
verschmut-
Ökosys-
Mindest-
Jahr N
Jahr N-1
keiten)
keiten)"
zung (9) teme (10)
schutz (11) wandel (12) cen (13)
(14)
zung (15) teme (16) schutz (17)
(18)
(19)
(20)
(21)
%
%
%
%
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
E
T
0,00
0,00
0,00
0,00
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter
OpEx (3)
OpEx (4) Klima-
Anteil schutz
Anpass-
ung an
den Klima-
(5) wandel (6)
Wasser-
und
Meeres-
ressour-
cen (7)
Kreis-
lauf-
schaft (8)
Umwelt-
wirt- verschmut-
Biolo-
gische
Vielfalt
und
Ökosys-
zung (9) teme (10)
Währung % % % % % % %
A. TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
A.1. Ökoligisch nachhaltige
Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
OpEx ökoligisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,00 € 0,00
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht
taxonomiefonforme
Tätigkeiten)
Beförderung mit Motor
rädern, Personenkraftwagen
und leichten Nutzfahrzeugen
6.5 341.678,76 € 117,58
Renovierung bestehender
Gebäude
7.2 5.585.551,11 € 89,83
OpEx taxonomiefähiger,
aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2)
5.927.229,87 €
5.927.229,87 €
95,33
95,33
B. NICHT
TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
OpEx nicht
taxonomiefähier
Tätigkeiten (B)
290.582,48 € 4,67
Gesamt (A + B) 6.217.812,35 € 100,00

TÄTIGKEITEN

6.217.812,35 € 100,00

TAXONOMIEFÄHIGE

B. NICHT

OpEx nicht taxonomiefähier

Taxo
Taxo
Biolo-
nomie-
nomie-
Kategorie
Kategorie
Wasser
logische
konformer konformer
gische
(ermög-
"(Über
und
lichende
gangs
Vielfalt
Anpass-
Vielfalt
OpEx
OpEx
ung an Meeres-
und
tätig-
Umwelt-
Kreislauf-
Umwelt-
Anteil,
Anteil,
Tätig-
den Klima- ressour- wirtschaft
verschmut-
Ökosys-
Klima-
verschmut-
Ökosys-
Mindest-
Jahr N
Jahr N-1
keiten)
keiten)"
zung (9) teme (10)
schutz (11) wandel (12) cen (13)
(14)
zung (15) teme (16) schutz (17)
(18)
(19)
(20)
(21)
%
%
%
%
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
E
T
0,00
0,00
0,00
0,00
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")

Mitarbeiter

Der Erfolg von MATERNUS hängt vom Wohlergehen und der Zufriedenheit unserer Bewohner und Patienten ab. Das wiederum korreliert in hohem Maße mit der Kompetenz und der Zahl der Fachkräfte und Spezialisten in der Krankenund Altenpflege. Bekanntermaßen herrscht hier ein großer Mangel. Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und Spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 241 Tage unbesetzt und damit so lange wie in keinem anderen Bereich. Laut der Bundesanstalt für Arbeit kommen auf 100 gemeldete Stellen für Altenpflegefachkräfte gerade einmal 34 Arbeitslose1 . Deshalb sind die Themen Gewinnung von Mitarbeitern, Mitarbeiterbindung und Aus- und Weiterbildung für die MATERNUS-Kliniken AG wesentlich, um dieser Herausforderung begegnen zu können. 2022 ist die Zahl unserer Mitarbeiter leicht auf 2.040 (Vorjahr 2.184) gesunken.

Das dritte Jahr mit der COVID-19-Pandemie

Auch der Anfang des Jahres 2022 war geprägt durch die COVID-19-Pandemie. Die Impfpflicht für Pflegepersonal ab Mitte März brachte viel organisatorischen Aufwand mit sich: Sowohl der Impfstatus als auch die Dokumentation von jedem einzelnen Mitarbeiter mussten für die Gesundheitsämter erfasst werden. Dies war zeitintensiv, da das Vorgehen der verschiedenen Gesundheitsämter voneinander abwich.

Aufgrund des starken Rückgangs der schweren Corona-Verläufe sowie der -Mortalitätsrate wurden viele Corona-Regelungen beendet. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen. Damit fehlt die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Daten zum Infektionsgeschehen oder der Impfstati bei Bewohnern und Personal. Zum 1. März 2023 wurde vorzeitig die Maskenund Testpflicht aufgehoben. Testungen erfolgen nur noch, wenn diese im Fall von Infektionshäufungen vom Gesundheitsamt angeordnet wurden.

Personalmanagement

Das Team "Dienstplanmanagement & Support, HR-Steuerung" arbeitet am Ausbau und der stetigen Verbesserung des Personalmanagements. Diese Arbeit hat MATERNUS in 2022 fortgesetzt und die Schwerpunkte konkretisiert und vertieft.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der im Konzern eingesetzten HEIMBAS-Software und die damit verbundenen und optimierten internen Prozesse zeigen nachhaltige Wirkung in der verbesserten Datenlage und der Minimierung der Fehlerquote bei konzernweiten Revisionen. Inzwischen arbeiten alle Einrichtungen mit der Dienstplan-Software. Weitere Projekte und Prozesse stehen an, insbesondere im Hinblick auf das neue Personalbemessungsverfahren nach Professor Rothgang2 . Darüber hinaus gibt es eine Hotline Dienstplanmanagement, die Mitarbeiter zeitnah bei ihren Anliegen unterstützt und Hilfestellung leistet. Diese Maßnahmen erweisen sich weiterhin als starke und hilfreiche Unterstützung für unsere Mitarbeitenden, sodass sich Prozesse und Folgeaufgaben beschleunigten.

Das Ziel, den Prozess der Personalanforderungen weiterzuentwickeln, hat MATERNUS erreicht. Insgesamt beschleunigt sich damit der Prozess von der Personalbeantragung, über das Vorstellungsgespräch bis hin zur Aushändigung des Arbeitsvertrages. Für das Jahr 2023 werden weitere Optimierungen angestrebt: Der Prozess soll noch mehr gestrafft werden, z.B. durch das Entfallen der bislang bestehenden Genehmigungsstufe durch das "Team Dienstplanmanagement & Support, HR-Steuerung". Stattdessen liegen mehr Kompetenz- und Entscheidungsbefugnisse in den Händen unserer Einrichtungsleitungen.

Für alle Mitarbeiter in der Pflege und den Dienstleistungen der RECATEC wird weiterhin mit dem monatlichen Informationsmedium DPM-News gearbeitet, in dem MATERNUS über die aktuellen Änderungen und Neuerungen zu Arbeitshilfen und Schulungsunterlagen informiert und hilfreiche Tipps rund um das Thema Dienstplanmanagement gibt.

Bei der Erweiterung des HR-Systems LOGA erreichte MATERNUS 2022 ein Zwischenziel: Es wurden die Voraussetzungen für die Einführung der digitalen Personalakte geschaffen. Sobald diese Funktion umgesetzt ist, wird das Seminar- und Qualifikationsmanagement über LOGA gesteuert. Mit der Qualitätsmatrix wird zukünftig zentral überprüft, ob alle Pflichtschulungen in den Einrichtungen stattgefunden haben. Für die stetige Betreuung des HR-Systems und die Personalentwicklung wurden die Kapazitäten erhöht.

Mitarbeiterbindung

Unser erklärtes Ziel ist es, die Mitarbeiter langfristig an MATERNUS zu binden. Ob dieses Ziel erreicht wird, wird über die Fluktuationsquote und die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit gemessen. Die Fluktuationsquote 2022 hat sich im Vergleich zum letzten Jahr verbessert und liegt bei 12,7 Prozent. Die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit hat sich erfreulicherweise leicht von 6,7 Jahren auf 7,0 Jahre erhöht. Im Hinblick auf die Belastungen durch die Corona-Krise und die Tatsache, dass in Deutschland viele Mitarbeiter der Pflegebranche dauerhaft den Rücken gekehrt haben, sind beide Werte positive Entwicklungen. Wir konnten durch Aufklärung und zielgerichtete Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit die Zahl der Infektionen minimieren und durch Prävention auf Gefahrenpotenziale aufmerksam machen. Diese Kombination gab den Mitarbeitern Sicherheit und eine gute Perspektive sowie Strategien zum Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie.

Durchschnittliche Konzernzugehörigkeit (in Jahren)

Durchschnittliche Konzernzugehörigkeit

(in Jahren)

2020 2021 2022
Pflege 6,3 5,8 6,2
Reha 9,5 9,0 8,4
Holding 6,5 7,4 8,8
RECATEC 8,1 7,9 7,9
Gesamt 7,3 6,7 7,0

Auch 2022 hat MATERNUS wieder auf zahlreiche Maßnahmen und Instrumente zurückgegriffen, um die Mitarbeiter langfristig zu binden.

Einarbeitung

Vor allem die ersten Wochen sind kritisch für die Entscheidung, ob jemand langfristig im Unternehmen bleibt. Deshalb sind ein konzernweites Einarbeitungskonzept und konkrete Einarbeitungspläne in den Einrichtungen implementiert. Nach der coronabedingten Verschiebung konnte in der zweiten Jahreshälfte 2022 unser geplantes Vorhaben, die Konzeption des konzernweiten Onboarding-Prozesses, endlich weiterentwickelt werden. Für die Weiterentwicklung des Einarbeitungskonzeptes, welches "Projekt Weiterdenker" genannt wird, schlossen sich Heimverwaltung und das Zentrale Qualitätsmanagement zusammen. In jeder Einrichtung wurde zunächst analysiert, wie aktuelle Einarbeitungen ablaufen, und anschließend bewertet. Die Stabsstelle für das Onboarding, die die Personalabteilung seit September unterstützt, fasste alle Ergebnisse zusammen und erarbeitete eine abschließende Handlungsempfehlung zu den am häufigsten angemerkten Verbesserungsvorschlägen.

Im November 2022 fand eine digitale Veranstaltung statt, in der die Ergebnisse präsentiert wurden. Die Einrichtungsleitungen hatten anschließend die Aufgabe, in mehreren Runden die Maßnahmen zu bewerten, die am einfachsten umzusetzen sind und die den größten Nutzen bringen. Als Endergebnis wurden folgende acht Maßnahmen festgehalten:

  • Willkommensgeschenk
  • Mehr Zeit für das Onboarding
  • Mappen mit Unternehmensdaten
  • Festlegung von Mentoren und deren Vertretern
  • Schulung der Mentoren
  • Welcome Days Berlin / regional
  • Definition und Sensibilisierung für die Fehlerkultur
  • Überarbeitung und Vereinfachung der bislang verwendeten Checklisten

Ab Januar 2023 beschäftigt sich ein neu einberufener Qualitätszirkel dauerhaft mit der Überprüfung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen.

Arbeitszeiten

Viele Mitarbeiter möchten gerne flexibel und mit reduzierter Stundenzahl arbeiten, was sich z.B. auch in den Ergebnissen des Projekts "Weiterdenker" widerspiegelt. Sofern es mit dem Dienstplan vereinbar ist, wird versucht, auf die individuellen Wünsche einzugehen, z.B. indem Präferenzen für bestimmte Tage und Schichten berücksichtigt werden. In den patientenfernen Abteilungen in den Kliniken und in der Hauptverwaltung ist auch mobiles Arbeiten möglich. Rund ein Viertel der Mitarbeiter war 2022 teilzeitbeschäftigt. Auch der Übergang in den Ruhestand kann gleitend erfolgen. Mitarbeiter, die eine längerfristige Fortbildung absolvieren, können ihre Arbeitszeit für die Dauer der Maßnahme reduzieren.

Personalkennzahlen 2022

Kopf-
zahl
Vollzeit-
kräfte
Anzahl Teil-
zeitkräfte
in Prozent
Pflege 1.206 895 25,9
Reha 359 288 19,4
Holding 29 22 23,8
RECATEC 446 312 29,9
Gesamt 2.040 1.514 25,6

Die durch das Auslaufen des Mietvertrages bedingte Schließung des Seniorencentrums Dresdner Hof zum Jahresende 2022 führte zu einer leichten Verringerung der Beschäftigtenzahl. Für die Mitarbeiter aus dem MATERNUS Seniorencentrum Dresdner Hof wurden Möglichkeiten geschaffen, in einer anderen Betriebsstätte weiterhin für MATERNUS tätig zu sein. Dieses Angebot wurde von einem Teil der Betroffenen angenommen.

Vergütung

Mit der Einführung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) zum 1. September 2022 erfolgte eine tarifähnliche Bezahlung in der Pflege für Fachkräfte, Pflegassistenten und Betreuungskräfte. Für MATERNUS bedeutete das kurzfristig einen hohen Aufwand, denn zuvor mussten für jede Einrichtung separate Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt und darauf aufbauend die Entgelte ausgestaltet werden.

MATERNUS hat sich im Rahmen der Umsetzung des GVWG entschieden, eine einheitliche Vergütungsstruktur für alle Mitarbeiter der Seniorencentren einzuführen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

MATERNUS erachtet die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – gerade bei körperlich anstrengenden Berufen – als ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Implementierung gesetzlicher Vorgaben, die Unterstützung bei generellen Fragen und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind bei MATERNUS zentral organisiert.

Darüber hinaus bieten die einzelnen Pflegeeinrichtungen und Kliniken individuelle und an den Bedarf angepasste Angebote an BGF-Maßnahmen an, wie klassische Rückenschulungen, Raucherentwöhnungskurse oder Kooperationen mit Fitnessstudios. Für 2023 sind Maßnahmen zum Ausbau der Angebote geplant: Es wird z.B. ein neues Seminar zum Thema "Selbstpflege und Selbstreflexion" geben. Damit stärkt MATERNUS die Kompetenz der Mitarbeiter, eigene Leistungsgrenzen frühzeitig zu erkennen und bei Überforderung bewusst gegenzusteuern. Zur Nutzung von umweltbewussten Mobilitätsangeboten haben wir Möglichkeiten geschaffen, Mitarbeitern das Leasen von Fahrrädern anzubieten.

Wertschätzung

Aufbauend auf der in allen MATERNUS-Einrichtungen durchgeführten Befragung zu den Arbeitsbedingungen und dem Führungsverhalten, wurden individuelle Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. In den meisten Einrichtungen wurde der Wunsch nach einer stärker mitarbeiterbezogenen Kommunikation geäußert und konkrete Arbeitsgrundlagen für die Einrichtungsleitungen dazu entwickelt. Das Ergebnis ist ein Newsletter mit einem großen Verteilerkreis, der viermal im Jahr an alle Mitarbeiter versendet wird. Außerdem wurde für die Mitarbeiterbefragung testweise der Net Promoter Score eingeführt, der auf einer Frage basiert: Würdest Du uns als Arbeitgeber weiterempfehlen? Die Abfrage soll per QR-Code alle zwei Monate stattfinden und dadurch die Entwicklung der Mitarbeiterzufriedenheit über einen längeren Zeitraum abbilden.

Darüber hinaus wurde zum achten Mal in allen Pflegeeinrichtungen der Pflegedanktag durchgeführt. Mit dem Ziel, die Aufmerksamkeit und die Wertschätzung für Pflegende und ihre Arbeit zu erhöhen, wurde im Frühling die Abstimmung gestartet: Unter dem Motto "Pflege braucht Idole!" hatten alle in der Pflege Arbeitenden die Möglichkeit, ihr persönliches Pflege-Idol zu nominieren. Die Botschaft "Danke an alle Pflegenden" wurde mittels 10.000 Teilnahmekarten und einer eigener Landingpage www.pflegedanktag.de sowohl in- als auch extern kommuniziert. Die Gewinnerin, eine pflegende Angehörige und gleichzeitig Mutter einer Mitarbeiterin, durfte sich über einen Kurzurlaub an der Nordsee freuen.

Mitarbeiterentwicklung

Im Jahr 2022 wurden verpflichtende Seminare eingeführt, die zum einen an neue und zum anderen an erfahrene Führungskräfte gerichtet sind, welche Themen wie z.B. die situative Führung oder die personenorientierte Haltung zum Inhalt haben.

Im Sommer 2022 starteten wir erstmalig eine Bedarfsabfrage zur Personalentwicklung in allen Einrichtungen, die als Basis für das Schulungsangebot 2023 dient. Schwerpunkte liegen auf Themen wie z.B. Umgang mit Konflikten und/oder Krisen, Kommunikation, aber auch Umgang mit Demenz.

Mit den Mitarbeitern der Kliniken, die länger als ein Jahr bei MATERNUS beschäftigt sind, führen wir einmal im Jahr ein strukturiertes Entwicklungsgespräch. So können regelmäßig die Erwartungen, Zielvorstellungen und der Unterstützungsbedarf einzelner Mitarbeiter ermittelt und gemeinsam die bestmögliche Verwirklichung erreicht werden. Diese Ergebnisse sind auch in die Planung des Schulungsangebots 2023 eingeflossen.

Gewinnung von Mitarbeitern

Unser Ziel ist es weiterhin, unsere Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, um uns so im Wettbewerb um neue Fachkräfte und Auszubildende durchzusetzen. Mit Erfolg: 2022 hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Zahl der Bewerbungen um rund 16 Prozent erhöht. Alle 4 Wochen wird in der Arbeitsgruppe "Personalmarketing" u.a. an den Themen Recruiting und Onboarding gearbeitet.

MATERNUS setzt unterschiedliche Maßnahmen ein, um Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Besonders erfolgreich waren regionale und überregionale Jobbörsen und die lückenlose Veröffentlichung aller freien Positionen auf Job-Portalen, auf denen schon 2021 erfolgreich Mitarbeiter rekrutiert wurden. Seit November 2022 wird ein Anbieter für das sogenannte "Multiposting" genutzt: Das bedeutet, dass Stellenausschreibungen auf mehreren Jobbörsen gleichzeitig veröffentlicht werden und dadurch die Reichweite der Anzeigen steigt. Folgende drei Änderungen wurden ebenfalls umgesetzt: Die Stellenanzeigen sind ab sofort in Du-Form geschrieben, das Bewerbungsformular wurde gekürzt und die gesamte Karriere-Webseite verschlankt. Außerdem wird vermehrt mit Personalvermittlungen zusammengearbeitet, um mehr Pflegekräfte für MATERNUS gewinnen zu können. Vakanzen für Hilfskräfte bieten wir häufig und erfolgreich mittels lokaler Postwurfsendungen an. Fachkräfte können nur vereinzelt über diese Maßnahme gefunden werden.

Für die Ansprache jüngerer Menschen nutzen wir Social-Media-Kanäle, wie z. B. Facebook, Bewertungsportale, eBay-Kleinanzeigen-Accounts sowie zusätzlich die Karriereseiten der Einrichtungen. Die Möglichkeit, sich über die generalistische Ausbildung zu informieren, bietet unsere Landingpage www.wirpflegenazubis.de, für welche auch der niederschwellige Kanal WhatsApp implementiert wurde. Die Anzahl der Bewerbungen über Indeed konnte 2022 erneut gesteigert werden. Dies wurde durch die weiterhin enge Zusammenarbeit mit Indeed und den sehr gezielten Einsatz des Budgets erreicht. Auch Mund-zu-Mund-Propaganda hilft, weshalb auch 2022 die internen Aktionen "Mitarbeiter werben Mitarbeiter", "Mitarbeiter werben Azubis" und "Azubis werben Azubis" beibehalten wurden.

Um die Attraktivität unserer Rehabilitationskliniken für Assistenzärzte zu steigern, bietet MATERNUS möglichst viele Weiterbildungsermächtigungen an. Aktuell verfügen wir über Weiterbildungsermächtigungen in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Sozialmedizin, Neurologie, Innere Medizin und Kardiologie.

Aus- und Weiterbildung

Das Ziel ist es, einen optimalen Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter zu erreichen. Wir wollen also unsere Mitarbeiter speziell für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit aus- und weiterbilden. Alle Schulungskonzepte, die in 2021 entwickelt wurden, wurden im letzten Jahr eingesetzt. Dazu gehören die Themen rund um die HEIMBAS Software zur Erstellung der Dienstpläne, konzeptionelle Zusammenarbeit und Verantwortungsübernahme. Die qualitative Steigerung der Angebote lässt sich aus den Teilnehmerfeedbacks, welche ausgewertet werden, ablesen. Danach wird die Weiterempfehlung aller Maßnahmen im Durchschnitt mit einer (Schul-) Note von 1,37 ausgesprochen. Mit einer Note von 1,45 wird die Erweiterung des Wissens bewertet, mit 1,44 davon die Inhalte, sowie mit 1,48 die konkreten Ansätze für die berufliche Praxis. Die Note 1,46 erhielten die passenden Methoden und mit einer 1,40 wurden die Schulungsunterlagen bewertet. Um in Zukunft die Aus- und Weiterbildung noch besser quantitativ messbar zu machen,

wird ein Bildungscontrolling in LOGA, unserer HR-Software, implementiert. In 2022 wurde dafür ein wichtiger Grundstein gelegt (siehe Abschnitt Personalmanagement).

Die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeiter durch Online-Schulungen wurde 2022 temporär geändert, da die genutzte Plattform aufgrund technischer Einschränkungen nicht optimal funktionierte. Bis zur Einführung einer anderen Plattform und zur Aufrüstung mit notwendiger IT-Ausstattung wird auf Schulungen in Präsenz gesetzt. Seit November 2022 finden die bewährten Schulungen wieder online-basiert statt. Unsere Mitarbeiter können auf mittlerweile weit über 60 Schulungsangebote zurückgreifen, die die Themen Datenschutz, betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie Online-Marketing umfassen. Individueller Praxisbedarf wurde über externe Online-Schulungen abgedeckt. Wir erleben durch zahlreiche Rückmeldungen die aktive Nutzung dieser Medien und erhalten sehr positives Feedback im Hinblick auf die Praxistauglichkeit.

Die Pilotphase zur e-Learning-Plattform Carely in einigen Einrichtungen wurde beendet. Wir haben uns gegen eine konzernweite Einführung entschieden, da die Nutzung der Plattform als nicht sehr benutzerfreundlich wahrgenommen wurde.

2020 wurde das FKE-Starter Programm für junge Führungskräfte neu konzipiert. Es besteht aus fünf Unterrichtsblöcken. Das Fortbildungs-Programm wurde im November 2022 mit insgesamt acht Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen. Das Programm ist zukünftig in einem einjährigen Turnus, beginnend ab Frühjahr 2023, geplant. Die Absolventen werden nach dem Abschluss in den Talentpool der Unternehmensgruppe aufgenommen.

Seit Oktober 2021 werden Trainees zur Einrichtungsleitung ausgebildet. Das neue Trainee-Programm ist als Fachtraineeprogramm konzipiert und bereitet die Teilnehmenden vom ersten Tag an direkt auf eine bestimmte Führungsrolle vor. Im Unterschied zum Direkteinstieg beinhaltet das Fachtraineeprogramm speziell für Berufseinsteiger entwickelte Trainings "on und off the job" und die Unterstützung durch Praxismentoren. Das Trainee-Programm ist auf 2 Jahre angelegt und ist in drei Phasen untergliedert: Orientierungs-, Qualifizierungs- und Einsatzphase. Der nächste Trainee-Jahrgang startet im Herbst 2023.

Externe Weiterbildungen, für die wir unsere Mitarbeiter in der Regel unter voller Lohnfortzahlung freistellen und die Kosten übernehmen, sind im Frühling 2022 nach der Corona-Zwangspause wieder gestartet. Im Jahresverlauf wurde eine rege Beteiligung daran verzeichnet.

Bereits im dritten Jahr ist MATERNUS Ausbildungsbetrieb zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Gegenüber dem Vorjahr konnte ein erneuter Anstieg der Ausbildungsverträge um 22,5 Prozent (23 Verträge mehr als im Vorjahr) verzeichnet werden. Diese sogenannte generalistische Pflegeausbildung vereint die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung. Für die Praxiseinsätze kooperiert MATERNUS mit örtlichen Kliniken. Im Jahr 2022 wurden 13 Auszubildende übernommen.

Qualität

Im Mittelpunkt des Handelns von MATERNUS steht, Sicherheit und Fürsorge für die Bewohner und Patienten zu gewährleisten – jeden Tag und an jedem Standort. Das Qualitätsmanagement bietet den notwendigen Rahmen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Es sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung der Strukturen, Prozesse und Dienstleistungen und schafft damit die Voraussetzungen für eine qualitativ anspruchsvolle Pflege, medizinisch hochwertige Konzepte und kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch im Jahr 2022.

Lebensqualität der Bewohner und Pflegequalität in unseren Seniorencentren

Zielsetzung und Herausforderungen durch COVID-19 Die Lebensqualität der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und der Kunden des ambulanten Pflegedienstes kontinuierlich zu verbessern, ist unser erklärtes Ziel. MATERNUS will neben der medizinischen Versorgung und der Befriedigung der Grundbedürfnisse dafür sorgen, dass weitere Aspekte, die zur Lebensqualität beitragen, befriedigt werden. Dies sind vor allem Selbstständigkeit und Sinngebung, Sicherheit, Teilhabe und Beschäftigung, Würde und Respekt. In unseren Einrichtungen werden die Bewohner in alle Entscheidungen, die ihre Person betreffen, mit einbezogen.

Dazu gehören die Auswahl der Kleidung, ihre Essensvorlieben, ihre bevorzugte Körperpflege und ihre Hobbys. Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung darf kein Bruch mit allem Vertrauten und Geschätzten sein. Pflegebedürftige Menschen sollten sich ihren neuen Wohnraum nach ihren Vorstellungen individuell gestalten dürfen, damit sie sich dort zuhause fühlen können. Durch die Länderverordnungen im Zuge der COVID-19 Pandemie war MATERNUS wiederum gezwungen, das normale Leben in den Einrichtungen teilweise einzuschränken, sodass die Lebensqualität der Bewohner zeitweilig, im Falle von Ausbruchsgeschehen, Einschnitte erfuhr. Die Besuche durch Angehörige mussten weiterhin reduziert werden, externe Dienstleister, wie zum Beispiel Frisöre, durften die Einrichtungen nur unter Schutzvorkehrungen betreten, Angebote wurden reduziert oder umstrukturiert und Gemeinschaftsräume konnten nur teilweise geöffnet werden. Die Mitarbeiter trugen Gesichtsmasken und waren somit schwer zu erkennen und auch schwer zu verstehen. Da der Schutz der Bewohner und Mitarbeiter aber an erster Stelle steht, musste mit diesen Einschränkungen gelebt werden. Dennoch konnte es bei Wahrung der Sicherheit und durch die hohen Impfraten unter Bewohnern und Mitarbeitern ein Mehr an "Normalität" im Miteinander geben. Auch konnten unter der Einhaltung der Schutzvorkehrungen wieder Feste und Veranstaltungen stattfinden.

Messung der Zielerreichung

Die Zielerreichung wird anhand zahlreicher Indikatoren gemessen. Dies sind zum Beispiel Gewichtsverläufe und die abgefragte Zufriedenheit der Bewohner während des Eingewöhnungsprozesses oder auch Statistiken, wie z.B. die Sturz- und die Dekubitus Statistik. Auch Beschwerden und Anregungen bleiben ein wichtiger Indikator. Diese werden in der Hauptverwaltung durch das Zentrale Beschwerde- und Anregungsmanagement (ZBA) erfasst und bearbeitet. Das ZBA befindet sich auf fachlicher Ebene im steten Austausch mit dem Zentralen Qualitätsmanagement.

Die Indikatoren-Erhebung, als Teil der gesetzlichen Vorgaben, dient unter anderem der Vorbereitung der externen Qualitätsüberprüfungen. Anhand der Indikatoren soll die Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) messbarer, transparenter und vergleichbarer werden. Dazu müssen zweimal pro Jahr Datensätze mit 96 Einzeldaten pro Bewohner an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt werden. Im Jahr 2022 musste dies erstmalig in elektronischer Form erfolgen. Durch die erfolgreiche Einführung der E-Doku zum Halbjahr 2021, welche es ermöglicht, Daten in digitaler Form zu erfassen, konnte diese Herausforderung gemeistert werden.

Insgesamt wurden in 2022 zehn Regelprüfungen nach der neuen Prüfrichtlinie vom MD bzw. privaten Prüfdienst, unter Einbezug der übermittelten Daten an die DAS, durchgeführt. Die Ergebnisse waren zufriedenstellend, was unter den

Pandemie-Bedingungen erfreulich ist. Gleichwohl ist Verbesserungspotenzial vorhanden. Dieses soll durch weitere Verbesserung der Mitarbeiterbindung und -schulungen erreicht werden (s. Kapitel Mitarbeiter). Neben den Regelprüfungen gab es eine anlassbezogene Prüfung. Diese erfolgte aufgrund einer anonymen Beschwerde. Durch die sofort eingeleiteten Maßnahmen konnten die Qualitätsdefizite unmittelbar behoben werden. Die Prüfungen vor Ort fanden im Beisein der örtlichen Leitungskräfte und von Vertretern des Zentralen Qualitätsmanagements (ZQM) statt.

Im Fall von anlassbezogenen Prüfungen werden diese im Nachgang detailliert analysiert und wirken bei bestätigten Beanstandungen als auslösendes Momentum eines Maßnahmenverfolgungsplans, dessen Erstellung und Umsetzung durch die Mitarbeiter des ZQM fachlich begleitet wird.

Der regelmäßige Zertifizierungsprozess mit dem Siegel des "Grünen Hakens" ist eine der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere gesetzten Ziele erreicht werden. Der Grüne Haken ist ein Qualitätssiegel für Einrichtungen der stationären Altenpflege. Es wird vor allem die Lebensqualität in den Einrichtungen geprüft und dadurch die Prüfung des Medizinischen Dienstes (MD) ergänzt. Die freiwillige Prüfung findet ganztägig durch einen ehrenamtlichen, geschulten Gutachter statt: 120 Kriterien werden geprüft, die nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet wurden und ständig aktualisiert werden. Die drei großen Kategorien sind dabei Selbstbestimmung, Menschenwürde und Teilhabe. Der "Grüne Haken" wird von der Heimverzeichnis gGmbH für 2 Jahre vergeben, einer gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung. Einrichtungen, die das Zertifikat "Grüner Haken" erhalten, zeigen damit, dass die Berücksichtigung der Interessen und Belange der Bewohner sowie der wertschätzende Umgang mit ihnen zu ihrem gelebten Leitbild gehören. 2022 wurden die Einrichtungen, deren Zertifizierung auslief, rezertifiziert.

Zur Sicherung unserer Qualität führen die zuständigen Heimaufsichten sowie die Gesundheitsämter weitere Prüfungen durch. Hier wurden 2022 vor allem bauliche Mängel beanstandet. Diese wurden sowohl durch die Eigentümer der Immobilien auch als durch uns schnell behoben, sodass wir noch im Berichtsjahr positive Ergebnisse in den durchgeführten Nachprüfungen erreichen konnten.

Steuerung

Zur Qualitätssteuerung wurde ein Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM) im Unternehmen implementiert. Dieses steuert aus der Hauptverwaltung in Berlin alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Nach dem Abschluss des E-Doku-Roll-Outs liegt nun der Fokus auf einer qualitätszentrierten Arbeit mit den neuen Möglichkeiten der E-Doku. Die schnellere Auswertung von Daten und insbesondere die Darstellung von Verläufen, werden dem Wunsch nach einer kontinuierlichen Hebung der Qualität gerecht. Bereits 2022 konnte die Indikatoren-Auswertung effizient genutzt werden. Fehlentwicklungen konnten schneller erkannt und diesen entgegengewirkt werden.

Der inzwischen erreichte Impfschutz gegen das Corona-Virus sowie die erforderliche Ausstattung mit Schutzmaterialien, ließen im Vergleich zum Vorjahr eine deutlich höhere Außeneinsatzquote der Mitarbeiter des ZQM zu. Allerdings konnten nicht alle Einrichtungen und Ambulanten Dienste 2022 intern auditiert werden. Von 17 Einrichtungen wurden 8 auditiert. Die Ergebnisse waren zufriedenstellend. Die Durchführung der Audits erfolgt in Anlehnung an die Prüfungsregeln des MDs, denn diese sind ein guter Maßstab für die Messung der Qualität in unseren Einrichtungen.

Schwerpunkte und Maßnahmen im Berichtsjahr

Im Berichtsjahr 2022 wurde der Roll-Out der E-Doku in allen stationären Einrichtungen erfolgreich abgeschlossen. Die E-Doku wird von den Mitarbeitern vor allem als arbeitserleichternd und unterstützend angesehen. Für die Leitungskräfte der Einrichtungen ist sie ein wichtiges Steuerungs- und Kontrollinstrument, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und diesen entgegen wirken zu können. Aufgrund von Mitarbeiterfluktuation besteht nach wie vor ein kontinuierlicher Bedarf an Schulungen. Diese erfolgen vor allem durch Multiplikatoren an den Standorten und durch die rQMBs.

Die mit dem Roll-Out eingeführte Hotline für den Anwender-Support wurde von den Mitarbeitern in den Einrichtungen gut angenommen und genutzt. Sie wird auch weiterhin zur Verfügung stehen, um auftretende Probleme oder Fragen zu bearbeiten und Kurzschulungen durchführen zu können.

MATERNUS beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Initiative 'Demenz Partner', die sich für eine neue Kultur des Zusammenlebens einsetzt und ein soziales Miteinander von Menschen mit und ohne Demenzerkrankung fördert. Aufgrund von Corona und den damit einhergehenden Länderbestimmungen, konnten im Jahr 2022 nur wenige Schulungen durch die Initiative durchgeführt werden. Unser Ziel ist es, in 2023 diese wieder aufleben zu lassen und uns diesem Thema wieder intensiver zu widmen. Dazu wurde die Terminvereinbarung in die Hände der Einrichtungen gegeben, sodass Schulungen kurzfristig über das Veranstaltungsportal der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. angeboten werden können.

Neben dem Projekt E-Doku spielte ab Mitte 2022 die vollständige Überarbeitung des zentralen Qualitätshandbuches eine wesentliche Rolle. Ziel war es, dieses anwenderfreundlicher und übersichtlicher zu gestalten.

Qualität in den Rehabilitationskliniken und Therapiequalität

Zielsetzung und Herausforderungen durch COVID-19 Das erklärte Ziel aller Einrichtungen und auch der Rehabilitationskliniken von MATERNUS ist es, die Qualität zum Wohle der Patienten kontinuierlich zu steigern. Das heißt, MATERNUS möchte den Gesundheitszustand der Rehabilitanden und Patienten verbessern, sie befähigen, mit ihrer Erkrankung adäquat und selbstbestimmt umzugehen, damit sie trotz Einschränkungen vor allem ihre Funktionen im Beruf wahrnehmen sowie ihr Leben gut leben können. Neben der Therapiequalität gehört auch die Dienstleistungsqualität dazu.

Auch das Jahr 2022 wurde maßgeblich durch die Corona-Pandemie geprägt. Die psychischen und physischen Herausforderungen der Mitarbeiter waren immer noch groß. Trotz eines umfassenden Hygienekonzepts, Besuchsregulierungen sowie Hygieneschulungen der Mitarbeiter und eines etablierten, regelmäßig tagenden Krisenstabs, gab es viele krankheitsbedingte Ausfälle bei den Mitarbeitern und Patienten.

Messung der Zielerreichung

Um zu überprüfen, ob das Ziel der kontinuierlichen Qualitätssteigerung erreicht wird, erfolgt eine Orientierung an den Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherungen (DRV Bund). Sie analysiert jedes Jahr umfangreiche Daten der Kliniken. Neben Strukturdaten gehören Patientenbefragungen zur Behandlungszufriedenheit und zur Ergebnisqualität dazu sowie Einzelfallbegutachtungen zur Prozessqualität.

Auch in 2022 wurde das Qualitätsbewertungssystem der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genutzt, um die Zielerreichung zu messen. Die Ergebnisse der Analyse erhält MATERNUS in Form von vergleichenden Berichten, die vor Ort gründlich ausgewertet sowie analysiert werden. Werden Lücken oder Verbesserungspotenzial festgestellt, werden Maßnahmen entwickelt, die in das Therapiesystem übersetzt werden.

Die Zielgröße für die Klassifizierung therapeutischer Leistungen (KTL) der DRV liegt bei 100 Qualitätspunkten. Folgende Ergebnisse wurden erzielt:

  • Bereich verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation (VOR)
  • Ergebnis MATERNUS (Bad Oeynhausen): 98,7
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 83,60
  • Bereich medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
  • Ergebnis MATERNUS (Bad Oeynhausen): 96,11
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 79,56
  • Bereich DRV-Orthopädie
  • Ergebnis MATERNUS (Bad Oeynhausen): 87,60
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 81,75
  • Bereich DRV-Kardiologie
  • Ergebnis MATERNUS (Bayerwald-Klinik): 83,80
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 81,67.

Neben den Therapiequalitätskennziffern der DRV Bund wird die Zielerreichung über die externe Beschwerdequote gemessen. Sie ermittelt sich aus Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der MATERNUS-Kliniken gemeldet wurden und darf laut Vorgabe der DRV maximal bei 1,0 Prozent liegen. Im Berichtsjahr lag die Beschwerdequote bei zufriedenstellenden 0,3 Prozent.

Um Beschwerden bei den Kostenträgern möglichst zu verhindern, ist ein internes Beschwerdemanagement eingerichtet. So wird schon während des Klinikaufenthaltes mit den Patienten in Kontakt getreten, um Probleme direkt zu lösen oder Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen, zum Beispiel in Einzelgesprächen in unserer regelmäßig angebotenen Patientensprechstunde. Darüber hinaus erhält jeder Patient während des Aufenthaltes einen Fragebogen, in dem verschiedene Bereiche nach dem Schulnotensystem bewertet werden können. Um das Ausfüllen für die Patienten zu erleichtern und mit dem Ziel, die Rücklaufquote zu erhöhen, wurde der Bogen in 2022 erheblich reduziert. Die Gesamtbewertungen sind erfreulich: für die Bayerwald-Klinik lag die Durchschnittsnote bei 1,94 und in Bad Oeynhausen bei 1,87 (bis Oktober 2022). Durch die hohe Rücklaufquote wurden die Ergebnisse als valide betrachtet und es werden gezielt Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen. So konnten viele Beschwerden gemeinsam mit den verantwortlichen Abteilungsleitern geklärt und Prozesse verbessert werden.

Erstmalig wurde seitens der GKV das Unternehmen "aQua Institut" beauftragt, die Qualitätssicherung für medizinische Vorsorge und Rehabilitation durchzuführen. An der Patientenbefragung beteiligten wir uns in den Bereichen Neurologie, Kardiologie und Orthopädie. Nach einem Auswahlverfahren des Institutes wurde im März 2022 eine Visitation in der Kardiologie durch das Institut durchgeführt. Die Visitation bezog sich auf die Struktur- und Prozessqualität unseres Hauses im Bereich der Kardiologie. Der Erfüllungsgrad entsprach zu 97,5 Prozent den Vorgaben.

Steuerung

Unsere Qualitätspolitik wurde unter Berücksichtigung der übergeordneten Unternehmensziele und der bestehenden Klinikkonzepte in einem Leitbild und abgeleiteten Leitsätzen formuliert. Neben dieser Qualitätspolitik wurde seit 2006 ein zertifiziertes Qualitäts- und Risikomanagement gemäß des Verfahrens "QReha 2.0" (Bad Oeynhausen) bzw. DEGEMED 6.0 (Bayerwald-Klinik) mit Erfüllung der BAR- und DIN EN ISO 9001-Kriterien implementiert.

Neben externen Audits werden regelmäßige interne Systemund Prozessaudits zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung durchgeführt. Bis Ende November wurden in Bad Oeynhausen in 11 (von 14 Bereichen) und in der Bayerwald-Klinik in allen Abteilungen interne Audits durchgeführt und mit der Berichterstellung teilweise schon Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zeitnah kontrolliert, um das Erreichen der Qualitätsziele zu überprüfen. Darüber hinaus setzt MATERNUS Abteilungsziele, die mit den Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet werden.

Schwerpunkte und Maßnahmen im Berichtsjahr

Die Rehabilitations-Prozesse in Bad Oeynhausen wurden im Jahr 2022 neu definiert und strukturiert und zu Ende 2022 / Anfang 2023 umgesetzt. "Aus Fehlern lernen" ist die neue Maßgabe. Schwerpunkt war das Etablieren einer offenen Fehlerkultur, um gleichartige Fehler zu vermeiden. Damit stärkt MATERNUS auch eine neue Führungskultur in den Kliniken. Dieser Prozess wird auch 2023 fortgesetzt. Darüber hinaus haben wir uns mit dem Wechsel des Zertifizierungsverfahren hin zur vollständigen DIN EN ISO-Zertifizierung sowie zur Teilnahme an dem Verfahren "qualitätskliniken.de" auseinandergesetzt und erste Schritte eingeleitet. Dazu gehörte auch die Überarbeitung unserer Qualitätsziele auf der Ebene der medizinischen und therapeutischen Ergebnisqualität.

Im Jahr 2022 lag ein Schwerpunkt der Bayerwald-Klinik auf der Erarbeitung von Konzepten für den Bereich Psychosomatik und zur Behandlung von Patienten mit Long Covid. In der Rehabilitationsklinik Bad Oeynhausen erfolgte 2022 eine Erneuerung und Aktualisierung der medizinischen Konzepte in der Orthopädie und Kardiologie, um die aktuellen Anpassungen der Strukturvorgaben der Deutschen

Rentenversicherung umzusetzen. Auch ein vollständig neues Konzept zur Post-/Long-Covid-Versorgung von Patienten mit dem Schwerpunkt auf neurologische Defizite wurde erstellt. Das innovative Konzept wurde bereits als Bewerbung um ein vom Bund finanziertes Forschungsprojekt abgegeben.

Trotz der COVID-19-Pandemie haben die erforderlichen Pflichtschulungen stattgefunden. Neben Präsenzschulungen konnten Schulungsinhalte von Mitarbeitern in Teilzeitoder Nachtdiensten über das Intranet vermittelt werden. Erstmalig gab es die Möglichkeit, Datenschutzschulungen online durchzuführen. Diese Verbesserungsmaßnahme kam bei den Mitarbeitern sehr gut an.

Über diesen Bericht

Mit der Veröffentlichung dieses gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichtes (NFB) werden die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB sowie der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 erfüllt. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die AG und den Konzern gleichermaßen. Eine Beschreibung des Geschäftsmodells der MATERNUS-Kliniken AG findet sich auf Seite 36 des Geschäftsberichtes 2022. Der Berichtszeitraum für den NFB ist das Geschäftsjahr 2022. Von der Option, sich bei der Erstellung des NFB an allgemeingültigen Rahmenwerken zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu orientieren, wurde kein Gebrauch gemacht, weil die Rahmenwerke die Besonderheiten des Geschäftes nicht abdecken und für MATERNUS noch überdimensioniert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Anwendung erneut evaluiert werden.

Der NFB wurde vom Aufsichtsrat geprüft und am 30. Mai 2023 verabschiedet.

Berlin, im Mai 2023

Mario Ruano-Wohlers Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns 36
Wirtschaftsbericht 37
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und
Risikomanagement
51
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 53
Sonstige Berichterstattung 58

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen

Die MATERNUS-Gruppe ("MATERNUS") mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben dem bestehenden Hausnotrufdienst in Köln wird das Angebot für betagte Menschen in der Eifel, in Köln und in Gelsenkirchen um häusliche Pflegedienste vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.

Konzernstruktur

Der MATERNUS-Konzern verfügt mit 19 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2022 über eine Gesamtkapazität von 2.619 Betten.

In 17 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen zum 31. Dezember 2022 nominell 2.009 Betten (Vorjahr: 2.213 Betten) zur Verfügung. Die Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig (204 Betten) hat zum 31. Dezember 2022 mit Beendigung der Mietvertragslaufzeit ihren Betrieb eingestellt. Mitte Juli 2021 wurde die Einrichtung in Altenahr (105 Betten) infolge der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz so stark beschädigt, dass der Betrieb bis zum Wiederaufbau der Immobilie durch die Vermieterin eingestellt werden musste. Mit Jahresende 2020 wurde die Einrichtung in Pelm (50 Betten) geschlossen und wird derzeit umgebaut zu einer Tagespflege und Betreutem Wohnen.

Zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit 610 Betten (Vorjahr: 787 Betten).

Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier MATERNUS Service-Gesellschaften namens RECATEC erbracht. Eine fünfte RECATEC-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die MATERNUS-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen.

Aktuell hält die CURA Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der MATERNUS-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, ist Frau Sylvia Wohlers de Meie.

Unternehmensziele

MATERNUS verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der CURA Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten.

In der aktuellen Unternehmenssituation steht für MATERNUS zunächst die Optimierung der bestehenden Standorte im Vordergrund, um danach einen Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten voranbringen zu können. MATERNUS trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter auszubauen.

Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund der vom Unternehmen verfolgten Personalpolitik.

Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, die Mietkonditionen an einigen Standorten an die Strukturen der Investitionskostenvergütungen mit den Kostenträgern anzugleichen, um so einen nachhaltigen Betrieb der Standorte zu ermöglichen.

Strategie

Integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität. Sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.

Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebots Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, Tagespflege, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.

Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht unverändert die Erweiterung des medizinischen Leistungsangebotes zur Standort- und Auslastungssicherung im Vordergrund, durch die Umsetzung eines gemeinsam mit einem namhaften Strategie-Berater erstellten Konzeptes für die Kliniken, welches von den jeweiligen Klinikleitungen fortgeschrieben wurde. In der Bayerwald-Klinik lag in 2022 der Schwerpunkt auf der Erarbeitung von Konzepten für den Bereich Psychosomatik und zur Behandlung von Patienten mit Long Covid. In der Rehabilitationsklinik Bad Oeynhausen erfolgte 2022 eine Erneuerung und Aktualisierung der medizinischen Konzepte in der Orthopädie und Kardiologie, um die aktuellen Anpassungen der Strukturvorgaben der Deutschen Rentenversicherung umzusetzen. Auch ein vollständig neues Konzept zur Post-/Long-Covid-Versorgung von Patienten mit dem Schwerpunkt auf neurologische Defizite wurde erstellt. Das innovative Konzept wurde bereits als Bewerbung um ein vom Bund finanziertes Forschungsprojekt abgegeben.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2022 hat MATERNUS durchschnittlich 1.514 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.618) beschäftigt. Hiervon gehörten 1.172 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.249) dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und dem Segment Rehabilitation 341 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 366) an. Die rückläufige Entwicklung der Mitarbeiterzahl im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist auf die durch das Auslaufen des Mietvertrages bedingte Schließung des Seniorencentrums Dresdner Hof zum Jahresende 2022 zurückzuführen. Das für die Mitarbeiter an diesem Standort geschaffene Angebot, in einer anderen Betriebsstätte weiterhin für MATERNUS tätig zu sein, nahm nur ein Teil der Betroffenen an. Im Segment MATERNUS-Kliniken AG war im Berichtsjahr 2022 durchschnittlich eine Vollzeitkraft (Vorjahr: 2 Vollzeitkräfte) beschäftigt.

Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 5 Jahren:

GJ Konzern Segment
Seniorenwohn-
Segment Segment
Rehabili- MATERNUS-
und Pflege- tation Kliniken
einrichtungen AG
2018 1.926 1.511 411 4
2019 1.921 1.510 408 3
2020 1.687 1.311 374 2
2021 1.618 1.249 366 2
2022 1.514 1.172 341 1

Umweltschutz

Wer die ganzheitliche Behandlung und Betreuung alter Menschen als Kernkompetenz seines wirtschaftlichen Handelns betrachtet, ist gleichermaßen dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet. Durch das zentrale Facility Management im Konzern wird ein konsequentes Energie- und Wassermanagement gesteuert. Damit gelingt es MATERNUS, die Umweltbelastung nachhaltig zu minimieren und die Kostenfaktoren positiv zu beeinflussen. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Nichtfinanziellen Konzernbericht*, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investorrelations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage – Konjunkturelles Umfeld

Die deutsche Wirtschaft konnte sich im Jahr 2022 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, wozu vor allem der Ukraine-Krieg und die hohe Inflation, aber auch verschärfte Material- und Lieferengpässe sowie die im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie, zählten, insgesamt gut behaupten. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs in 2022 um 1,9 Prozent (Vorjahr: +2,6 Prozent). Dabei entwickelte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. So haben vor allem die Sonstigen Dienstleister (u. a. Unterhaltungsbranche, +6,3 Prozent) und die Wirtschaftsbereiche Verkehr und Gastgewerbe (+4,0 Prozent) von dem Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen profitiert, während das Baugewerbe unter dem Materialund Fachkräftemangel, den hohen Baupreisen sowie den verschlechterten Finanzierungsbedingungen litt (-2,3 Prozent). Das 2022er Wirtschaftswachstum wurde hauptsächlich vom privaten Konsum gestützt (preisbereinigt +4,6 Prozent), der nahezu das Vorkrisenniveau von 2019 erreichte. Dagegen weiteten sich die Konsumausgaben des Staates vergleichsweise moderat um 1,1 Prozent aus, nachdem sie in den Vorjahren aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegen waren. So sanken die staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, dagegen wurde mehr Geld ausgegeben für die Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten sowie für die Entlastungspakete, um den extrem gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken. Auf der Investitionsseite reduzierten sich die Bauinvestitionen um 1,6 Prozent, getrieben durch zunehmende Auftragsstornierungen gewerblicher und privater Bauvorhaben, während in Ausrüstungen 2,5 Prozent mehr investiert wurde. Kein Wachstumsbeitrag ging vom Außenbeitrag aus, da die Importe (+6,7 Prozent) stärker zulegten als die Exporte (+3,2 Prozent).1

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt wurde ein neuer Beschäftigungsrekordwert erreicht: Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 45,6 Mio. Menschen erwerbstätig (+1,3 Prozent gegenüber 2021).2

Für das Jahr 2023 haben sich nach Einschätzung des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) die Aussichten für die deutsche Wirtschaft aufgehellt. So sind die noch immer hohen Energiepreise zuletzt etwas gesunken, auch infolge staatlicher Eingriffe mittels Preisbremsen für Gas und Strom. Dennoch dämpft die Energiekrise alleine in den Jahren 2022 und 2023 das deutsche Wirtschaftswachstum um 4 Prozent. Das IfW rechnet statt zuletzt -0,7 Prozent für 2023 nun mit einem Anstieg des deutschen BIP um 0,3 Prozent. Die Inflationsrate taxiert das IfW auf 5,4 Prozent. Die gegenüber 2022 abgemilderte Inflationsrate werde "über massive Subventionen teuer erkauft". Risiken in der Energieversorgung, speziell im Hinblick auf eine möglicherweise drohende Gasmangellage im nächsten Winter, sorgen für eine hohe Prognoseunsicherheit. Derweil wird der deutsche Arbeitsmarkt durch den Fachkräftemangel weiter gestützt, weshalb das IfW nur mit einer leichten Zunahme der Arbeitslosenquote in 2023 rechnet.3

Branchenbetrachtung

Die MATERNUS-Gruppe ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Gesundheitsmarkt

Im Jahr 2021 hat die Bruttowertschöpfung des deutschen Gesundheitsmarktes gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Prozent auf 391,8 Mrd. € zugelegt (Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Damit ergab sich, mit Ausnahme des ersten Corona-Jahres 2020, seit 2012 jedes Jahr Wachstum. Unverändert wird jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft generiert und jeder sechste Arbeitsplatz in Deutschland ist hier angesiedelt.4

Gemäß dem im November 2021 veröffentlichten "Health at a glance 2021"-Report der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hatte die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 zum stärksten Anstieg der Gesundheitsausgaben der letzten 15 Jahre geführt (Daten für das Jahr 2021 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Im Durchschnitt aller OECD-Länder war das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum nationalen BIP signifikant von 8,8 Prozent in 2019 auf 9,7 Prozent in 2020 geklettert, in Deutschland von 11,7 Prozent auf 12,5 Prozent.5

Die deutschen Gesundheitsausgaben sind im ersten Corona-Jahr 2020 Destatis zu Folge um 6,5 Prozent auf einen neuen Höchstwert von 440,6 Mrd. € geklettert. Erstmals seit dem Beginn der Berechnungen stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf mit 5.298 € auf einen Wert von über 5.000 €. Zugleich legte der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP gegenüber 2019 um 1,2 Prozentpunkte auf 13,1 Prozent zu.6

18,2 Mrd. € stellten im Jahr 2020 laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dar, wovon wiederum gut drei Viertel Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beispielsweise der Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Heilmittelerbringer sowie Corona-Prämien bildeten. Weitere 1,4 Mrd. € wurden für Tests im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder Tests beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxen ausgegeben. Auf die zum Jahresende 2020 gestartete Impfkampagne entfielen 2,7 Mio. €.7

Auch in 2020 war zwar die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Ausgabenanteil von 54,8 Prozent (bzw. 241,5 Mrd. €; +3,6 Prozent gegenüber 2019) der größte Ausgabenträger, doch weiteten sich die Ausgaben der öffentlichen Haushalte zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie im Vorjahresvergleich mit +73,4 Prozent auf 30,7 Mrd. € am stärksten aus. 57,1 Mrd. € gaben die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck aus (Ausgabenanteil 13,0 Prozent; -0,9 Prozent gegenüber 2019). Der stärkste Ausgabenanstieg nach den öffentlichen Haushalten entfiel auf die soziale Pflegeversicherung (+12,0 Prozent auf 5,1 Mrd. €).8

Für das zweite Corona-Jahr 2021 geht Destatis davon aus, dass die Gesundheitsausgaben auf Grundlage der Ausgaben für Corona-Tests und Impfungen um 5,7 Prozent auf 465,7 Mrd. € zugelegt haben.9

Zum Jahresende 2021 waren in Deutschland rund 6,0 Mio. Menschen (Vorjahr: 5,8 Mio.) im Gesundheitswesen tätig (Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Gegenüber 2020 ergab sich ein Zuwachs von rund 2,9 Prozent.10

Pflegemarkt

Von den 2020er Gesundheitsausgaben in Höhe von 440,6 Mrd. € entfielen 40,3 Mrd. € (Vorjahr: 38,0 Mrd. €) auf die stationäre bzw. teilstationäre Pflege (Daten für 2021/2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor).11

Per Ende Dezember 2021 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen (Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung) in Deutschland auf 5,0 Mio. (2019: 4,1 Mio.) gestiegen (Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Damit ergab sich gegenüber dem Jahr 2019 ein starker Zuwachs um 20 Prozent.12 Bis zum Jahr 2030, so die BARMER in ihrem Pflegereport 2021, werde die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland weiter auf rund 6 Mio. zulegen.13

Nach wie vor wurde der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen (84 Prozent) im Jahr 2021 zu Hause versorgt. 2,6 Mio. Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten haben, wurden überwiegend durch ihre Angehörigen gepflegt, weitere 1,1 Mio. entweder zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Während die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen gegenüber 2019 um rund 3 Prozent zurückging, wuchs die Zahl der zu Hause gepflegten Personen um etwas mehr als ein Viertel.14

Dabei weitete sich die Zahl der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste gegenüber 2019 um 4,7 Prozent auf 15.376 aus. Davon befanden sich rund 68 Prozent in privater Trägerschaft, mit insgesamt 442.860 Beschäftigten. Auf jeden ambulanten Pflegedienst entfielen durchschnittlich 68 Pflegebedürftige.15

Bundesweit erhöhte sich im Jahr 2021 ebenfalls die Zahl der zugelassenen Pflegeheime um 4,8 Prozent auf 16.115. Hier betreuten 814.042 Beschäftigte (+2,2 Prozent gegenüber 2019) 930.970 Pflegebedürftige.16

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese werden auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 haben sich die fünf Pflegegrade wie folgt im Vergleich zum Vorjahr auf die Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung verteilt (Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor):

  • Pflegegrad 1 13,8 Prozent (634.924) Vorjahr: 12,5 Prozent (541.353)
  • Pflegegrad 2 40,6 Prozent (1.870.415) Vorjahr: 40,6 Prozent (1.754.968)
  • Pflegegrad 3 28,2 Prozent (1.301.307)
  • Vorjahr: 28,3 Prozent (1.224.074) Pflegegrad 4
  • 12,4 Prozent (568.967) Vorjahr: 13,1 Prozent (564.731)
  • Pflegegrad 5 5,0 Prozent (230.877) Vorjahr: 5,5 Prozent (237.646)17

Pflegeeinrichtungen und Träger

Die bundesweit 16.115 zugelassenen Pflegeheime im Jahr 2021 mit insgesamt 984.688 Pflegeplätzen wurden unverändert überwiegend durch freigemeinnützige Träger betrieben (8.512 Pflegeheime, 52,8 Prozent), auf private Träger entfielen 6.876 Pflegeheime (42,7 Prozent), die restlichen 727 auf öffentliche Träger (Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Gegenüber 2019 wiesen die einzelnen Trägergruppen ähnliche Wachstumsraten auf. Der größte prozentuale Anstieg entfiel auf die durch freigemeinnützige Träger betriebenen Pflegeheime (+4,9 Prozent), bei den privaten Trägern betrug die Wachstumsrate +4,7 Prozent, bei den öffentlichen Trägern +4,6 Prozent.18

Von den 984.688 Pflegeplätzen entfiel der Großteil (90,2 Prozent) auf die vollstationäre Dauerpflege, welche überwiegend in Einbettzimmern (64,6 Prozent bzw. 636.197) erfolgte. Zurückzuführen ist dieser hohe Anteil auf die gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene der letzten Jahre und den verpflichtenden Einzelzimmerquoten.19

Aktuelle Entwicklungen

Aufgrund der prognostizierten Zunahme der Pflegebedürftigen und des damit notwendigen Personalbedarfs wird auch der Finanzbedarf für die Pflege steigen. Die BARMER rechnet ohne weitere Leistungsverbesserungen, die gleichwohl nötig seien, von einem Zuwachs des Finanzbedarfs von 49 Mrd. € per 2020 auf 59 Mrd. € per 2030. Neben der Frage, wie die Pflege künftig finanziert wird, müsse der Blick auf die Bekämpfung des Fachkräftemangels gerichtet werden. Dafür muss die Attraktivität des Pflegeberufs deutlich erhöht werden, wozu u. a. Maßnahmen zur Schaffung familienfreundlicher Arbeitszeiten und die Verringerung der enormen Arbeitsbelastung zählen.20 Auf die jüngsten Maßnahmen zur Gewinnung des dringend benötigten Personals und der Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes sowie aktueller Entwicklungen wird nachfolgend eingegangen:

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Pflegemarkt

Die Corona-Pandemie war auch im Jahr 2022 eines der bestimmenden Themen des Pflegemarktes. In mehreren Schritten wurde das im Jahr 2020 geschaffene COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetz, mit dessen Hilfe Pflegeeinrichtungen ihre Mehrausgaben (z. B. Masken) und Mindereinnahmen (etwa Erlösausfälle wegen der Schaffung von Isolierbereichen) gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen können, verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni 2022.21 Eine entsprechende Nachfolgeregelung wurde von der Deutschen Bundesregierung nicht entwickelt, obwohl im Herbst 2022 die Corona-Infektionszahlen erneut

stiegen und die Pflegeeinrichtungen wieder umfangreiche Schutzmaßnahmen und besondere Hygienevorkehrungen umsetzen mussten. Die Masken- und Testpflicht für die Beschäftigten und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen lief vorzeitig zum 1. März 2023 aus (ursprünglich sollten die Corona-Schutzvorgaben zum 7. April 2023 enden). Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen seitdem keinen Test mehr, sollen aber vorläufig bei Besuchen ebenso wie Patienten in Arztpraxen weiter Maske tragen.22 Besucher, Bewohner und Mitarbeiter der MATERNUS-Einrichtungen müssen mit dem Auslaufen der Masken- und Testpflicht keine Maske mehr tragen. MATERNUS hat das unternehmensweite Qualitätsmanagementhandbuch (einschließlich Hygienehandbuch) umfassend überarbeitet und dabei das Tragen eines Mundschutzes bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei definierten Situationen (z. B. Ausbruchsgeschehen) zum Standard gemacht, um so die Mitarbeiter bei ansteckenden Erkältungskrankheiten ohne Krankschreibung zum Mundschutztragen anzuhalten (so wird es derzeit auch bei grippalen Symptomen gehandhabt). COVID-19 wird zum Stichtag 1. März 2023 wie jede andere meldepflichtige Krankheit behandelt, d. h. der Verdacht und die Erkrankung müssen gemeldet werden. Im Falle eines COVID-19 Ausbruches werden zusätzliche Maßnahmen ggf. vom Gesundheitsamt festgelegt, wobei es hinsichtlich der Kostenübernahme der festgelegten Maßnahmen (u. a. Labortests und Schutzkleidung) noch keine genauen Regelungen für COVID-19 gibt. MATERNUS hat das Hygieneinstitut Dr. Schnell damit beauftragt, eine fachliche Expertise zu der Fragestellung abzugeben, wie künftig der Umgang mit COVID-19 positiven Mitarbeitern ohne Symptome erfolgen soll. Diese können ohne Testung nicht herausgefiltert werden. Eine vorsichtshalber generelle Maskentragepflicht bei körpernahen Tätigkeiten ist jedoch unverhältnismäßig. Bei kognitiv eingeschränkten Bewohnern können Masken zusätzliche Ängste auslösen und für die Mitarbeiter stellt das Tragen von Masken eine körperliche Mehrbelastung dar.

Seit Mitte März 2022 mussten Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen Nachweise über ihren vollen Impfschutz gegen das Coronavirus oder eine Genesung vorlegen. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat hatten am 10. Dezember 2021 einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, zu der auch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe zählte. Neue Beschäftigte mussten seit Mitte März 2022 diese Nachweise direkt erbringen.23 Seitdem konnten die Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegten oder kein Attest hatten, das sie von einer Corona-Impfung befreit. In den einzelnen Bundesländern wurden die Verstöße gegen die Impfpflicht

sehr unterschiedlich geahndet. Während beispielsweise Hamburg bis Mitte September 2022 bereits 261 Betretungsverbote ausgesprochen hatte, liefen in vielen anderen Regionen entweder die Verfahren noch oder es wurden nicht einmal Bußgelder verhängt.24 Zu den Bundesländern mit den geringsten Strafmaßnahmen zählte Sachsen, in keiner Einrichtung wurden Betretungsverbote erteilt und nur wenige Bußgelder wurden verhängt.25 Bei MATERNUS waren zum Stichtag Mitte März 2022 rund 4,45 Prozent der Mitarbeiter ungeimpft. MATERNUS unterstützte die Mitarbeiter beim Verfassen der Stellungnahmen an die Gesundheitsämter. Zwischenzeitig bestand bei vier Mitarbeitern (0,25 Prozent der Mitarbeiter) ein erhöhtes Risiko eines Beschäftigungsverbotes. Per Dezember 2022 wurde der Großteil der laufenden Verfahren eingestellt, lediglich in einer Einrichtung bestand bei einem Mitarbeiter noch das Risiko eines Beschäftigungsverbotes. Die gesetzliche Grundlage der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lief zum 31. Dezember 2022, wie nachfolgend dargestellt, aus.

Dem Robert Koch-Institut (RKI) zu Folge, das u. a. auch die Impfquoten im Pflegesektor analysiert, hat sich die Grundimmunisierung der im Pflegesektor Beschäftigten von 90 Prozent per März 2022 auf 94 Prozent im August 2022 erhöht. Etwa 73 Prozent der Befragten gaben an, drei oder mehr Corona-Impfungen erhalten zu haben und nur 4 Prozent waren überhaupt nicht gegen COVID-19 geimpft.26

Vor dem Hintergrund der vorhandenen hohen Impfquoten und dem ohnehin hohen Personalmangel in der Pflegebranche wurden im Jahresverlauf 2022 mit Blick auf das Auslaufen der gesetzlichen Grundlage zum Jahresende 2022 Forderungen nach einem Ende der Impfpflicht immer lauter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung der Impfpflicht von der Entwicklung der Corona-Infektionswellen im Herbst und Winter abhängig gemacht.27 Ende November 2022 wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Verlängerung der Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus plant. So wäre die Grundlage für die Teil-Impfpflicht bei einer "mehr oder weniger komplett immunevasiven Variante" nicht mehr gegeben – es erkranken mehr Menschen, die geimpft oder genesen sind, an COVID-19 und die Impfung schütze weniger davor, das Virus zu übertragen.28

Am 19. Mai 2022 hatte der Deutsche Bundestag der Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugestimmt. Insgesamt standen für den Corona-Pflegebonus 1 Mrd. € bereit. Dieser Betrag sollte jeweils hälftig für Prämienzahlungen in der Langzeitpflege und in Krankenhäusern verwendet werden, wobei Rehabilitationskliniken hierbei nicht erfasst waren. In der Alten- und Langzeitpflege sollten diejenigen Beschäftigten, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens 3 Monate tätig und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt waren, den Bonus erhalten. Den höchsten Bonus sollten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten. Die Auszahlung des Bonus in der Alten- und Langzeitpflege sollte ab 18. November bis spätestens Ende des Jahres 2022 erfolgen.29 Erhebliche Probleme und Unstimmigkeiten gab es bereits mit der Auszahlung des Pflegebonus für das Jahr 2020, wie ein Mitte September 2022 veröffentlichter Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs zeigt. Demnach hätten nur knapp 60 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege die Corona-Prämie erhalten. "Zahlreiche Pflegeeinrichtungen" hätten die Auszahlung des Bonus entweder nicht beantragt oder nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern "zu Unrecht" auch für sich selbst einbehalten.30

Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

Die hohen Energiepreise belasten auch die Pflegebranche massiv. Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Oktober 2022 angesichts der hohen Gas- und Strompreise Milliardenhilfen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angekündigt hatte,31 wobei hierbei Rehabilitationskliniken eingeschlossen sind, hat sich die Bund-Länder-Runde Anfang November 2022 auf das Eckpapier "Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom" geeinigt. Die Gesetzesentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen wurden Mitte Dezember 2022 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Hiernach sollen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen von Oktober 2022 bis 30. April 2024 mit insgesamt 8 Mrd. € unterstützt werden. Für die Umsetzung der schnellen Finanzhilfen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zuständig, mit Hilfe der Pflegekassen wird das Geld an die Pflegeeinrichtungen verteilt. Analog zum vorherigen Pflegeschutzschirm soll in einer ersten Phase von Oktober 2022 bis März 2023 eine Direkterstattung von Energie-Mehrkosten erfolgen, übernommen werden nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen. Ab März 2023 bis zum 30. April 2024 folgt eine zweite Phase, in der die Gas- und Wärmepreisbremse hinzukommt. In dieser Phase werden Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten durch Differenz zwischen dem Gaspreis aus dem Frühjahr 2022 zu 12 ct/kWh ab März 2023 sowie zu nicht gedeckelten 20 Prozent Gasverbrauchs erstattet.32

Pflegekommission legt neue Mindestlöhne in der Pflege fest

Anfang Februar 2022 hat die achtköpfige Kommission aus Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche (Pflegekommission, ständiges Gremium mit 5 Jahren Amtszeit) eine Anhebung der Pflegemindestlöhne, die bis zum 31. Januar 2024 gilt, wie folgt festgelegt:33

in € bis
09.2022
01.09.
2022
01.05.
2023
01.12.
2023
Pflegehilfskräfte
(ungelernt)
12,00 13,70 13,90 14,15
Pflegekräfte
(mind. einjährige
Ausbildung)
12,50 14,60 14,90 15,25
Pflegefachkräfte
(Ausübung von
Tätigkeiten gemäß
§ 4 des Pflege
berufegesetzes)
15,00 17,10 17,65 18,25

Darüber hinaus empfahl die Kommission eine Anhebung der Urlaubstage. So sollten Vollzeitbeschäftigte für das Jahr 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich sieben Tage Urlaub erhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage extra. Entsprechend würde der Mindesturlaubsanspruch in der Altenpflege ab 2023 für Vollzeitbeschäftigte auf dieser Grundlage auf 29 Tage steigen.34 Die MATERNUS-Gruppe sieht hierin aufgrund der bereits umgesetzten Regelung an Mindesturlaubstagen von 28 Tagen in der Pflege kein wesentliches Risiko.

Die Pflegekassen legten zeitgleich eine neue Lohntabelle vor, welche auf Basis des noch von der alten Regierung beschlossenen "Pflegelöhneverbesserungsgesetzes" neuartige Mindeststandards für die Vergütungen festlegt. Diese beziffern auf Basis einer Erhebung unter tarifgebundenen Anbietern für jedes Bundesland regional übliche Vergütungen. Betriebe, die sich nicht direkt an einen anerkannten Tarifvertrag binden, müssen diese Mindestbedingungen seit September 2022 beachten.35

Einer Auswertung der AOK zu Folge sind die durchschnittlichen Stundenlöhne in tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen in 2022 um rund 2,7 Prozent auf 20,37 € angestiegen. Für Hilfspersonal lag der durchschnittliche Stundenlohn bei 17,03 € (+ 2,5 Prozent gegenüber 2021), Pflegeassistenzpersonal mit mindestens einjähriger Ausbildung erhält im Durchschnitt 19,05 € pro Stunde (+2,0 Prozent) und der durchschnittliche Stundenlohn für Fachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung beträgt 23,38 € (+2,9 Prozent). Dabei ergibt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland eine abweichende Entlohnung, so beläuft sich der durchschnittliche Stundenlohn in Mecklenburg-Vorpommern auf 18,79 €, in Nordrhein-Westfalen dagegen auf 21,05 €. Die Auswertung der AOK basiert auf den seitens der tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen per Ende September 2022 an die Pflegekassen gemeldeten Daten zur Entlohnung ihrer Beschäftigten, woraus das "regional übliche Entlohnungsniveau" ermittelt wird. Dieses gilt als Lohnuntergrenze, die auch von Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag nicht unterschritten werden darf.36 Die Rückmeldungen der insgesamt 6.124 an einen Tarif oder an eine

kirchliche Arbeitsregelung gebundenen Einrichtungen an die Landesverbände der Pflegekassen zeigten auch auf, dass die seit September 2022 geltenden Mindestbedingungen noch nicht von allen Einrichtungen umgesetzt werden. 2.294 Einrichtungen gaben keine plausiblen Rückmeldungen ab, weitere 2.456 schickten trotz der gesetzlichen Verpflichtung bislang gar keine Meldung an die Pflegekassen ab.37

Personal

Im zweiten Corona-Jahr 2021 waren der Bundesagentur für Arbeit zu Folge rund 1,7 Mio. Pflegekräfte in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber 2020 ergab sich ein Beschäftigtenaufbau um 3,6 Prozent bzw. rund 60.000. Der Zuwachs der Beschäftigung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie fiel höher aus als der der bundesweiten Beschäftigung. Von den 1,7 Mio. Beschäftigten waren knapp 1,1 Mio. Personen als examinierte Fachkraft (63 Prozent) und rund 0,5 Mio. als Helfer tätig (29 Prozent). 30 Prozent der Beschäftigten arbeiteten in der stationären Pflege, in der ambulanten Pflege 17 Prozent.38 Allerdings kamen in 2021 auf 27.000 Jobangebote für Fachkräfte nur 9.000 qualifizierte Arbeitslose, was den eklatanten Fachkräftemangel unterstreicht.39 Die BARMER rechnet damit, dass auf Basis der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen bis zum Jahr 2030 "bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen" (verteilt auf 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und 14.000 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung). Dabei sei im stationären Bereich in dieser Berechnung die vollständige Umsetzung des ab Juli 2023 greifenden Personalbemessungsverfahrens noch gar nicht berücksichtigt (weitere Erläuterungen dazu nachfolgend).40

Zur Attraktivitätssteigerung der Arbeit in der Pflege hatte die Deutsche Bundesregierung in 2020 die generalistische Ausbildung zur "Pflegefachfrau" bzw. zum "Pflegefachmann" eingeführt. Im Jahr 2021 haben sich einem Bericht des Bundesfamilienministeriums zu Folge 61.329 Personen für eine Ausbildung in der Pflege entschieden, das waren rund 7 Prozent mehr als im Vorjahr. Unverändert überwiegt der Anteil der weiblichen Auszubildenden (76 Prozent wie im Vorjahr). Im Pflegestudium nahm dagegen die Anzahl der Studierenden gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig zu. Nur knapp die Hälfte der angebotenen Studienplätze war im Wintersemester 2021/2022 belegt.41

Gleichzeitig wuchs das Medianentgelt (entspricht dem mittleren Einkommen, 50 Prozent der Einkommen liegen jeweils darüber oder darunter) in der Altenpflege in 2021 um etwas mehr als 5 Prozent auf 3.344 € (Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Dem bpa Arbeitgeberverband zu Folge belief sich der Anstieg des Medianentgelts in der Altenpflege im Zeitraum 2015 bis 2021 auf knapp 31 Prozent, während

alle anderen Branchen lediglich um gut 14 Prozent zugelegt hätten.42

Der Deutsche Pflegerat hat die deutsche Bundesregierung Ende Oktober 2022 dazu aufgerufen, zeitnah ein allgemeines "Heilberufegesetz" auf den Weg zu bringen, um im Berufsalltag die Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben für Pflegefachkräfte zu erweitern. So seien Aufgaben wie Impfungen oder die Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln sowie "definierten Medikamenten" bei Erkältungen und Schmerzen bzw. zumindest das Führen von Aufklärungsgesprächen mit Patienten in Deutschland bislang Ärzten vorbehalten, international aber bei Pflegekräften "längst Standard".43

Ab dem 1. Juli 2023 startet die neue Personalbemessung für vollstationäre Pflegeheime, welche die derzeitigen Personalschlüssel ersetzt. Ermittelt werden muss, welche Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten es im Verhältnis zur Zahl der Bewohner und deren Pflegegrad braucht, um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen. Aus dem Case-Mix (Anzahl der Bewohner in jedem Pflegegrad in der Einrichtung) errechnet sich der Care-Mix (erforderliche Personalmenge in den vier verschiedenen Qualifikationsstufen Fachkräfte, Assistenzkräfte mit zweijähriger Ausbildung, Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung sowie angelernte Kräfte). Die Deckung des hieraus resultierenden Mehrbedarfs der Einrichtungen an Personal – mithin 36 Prozent, umgerechnet mehr als 100.000 Vollzeitäquivalente – wird schwierig. Seit Jahresanfang 2021 werden 20.000 zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte von der Pflegeversicherung finanziert. Vorgesehen sind eine zweite Personalausbaustufe ab dem 1. Juli 2023 sowie mögliche weitere Ausbaustufen ab 2025. Seit Anfang 2019 läuft bereits ein Stellenprogramm mit 13.000 Stellen für Pflegefachpersonen, aus dem laut dem Bundesgesundheitsministerium bislang nur rund 2.800 Vollzeitäquivalente (entsprechend 4.000 "Kopfstellen") gewonnen werden konnten. Im Rahmen des 2021er Förderprogramms wurden bislang über 4.400 Pflegehilfskraft-Stellen bewilligt, von denen knapp 3.900 Personen über eine abgeschlossene, mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege verfügen (Stichtag jeweils: 31. März 2022).44

Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens bei MATERNUS erfolgt sukzessive. Nach der bis Ende März 2023 vorgesehenen Ermittlung des Personalbedarfs in allen Einrichtungen erfolgt der Übergang in die spezifische, standortbezogene Personalsuche und auch Aus- und Weiterbildung. MATERNUS verfolgt seit 2022 ein konzentriertes Personal-Marketing zur Gewinnung von Mitarbeitern, dessen Erfolg der Schlüssel für Qualitätssteigerung/-sicherung ist (s. auch die Angaben im Nichtfinanziellen Konzernbericht unter dem Abschnitt "Gewinnung von Mitarbeitern"). Darüber hinaus müssen

u. a. auch in der Dienstplanverwaltung technische Anpassungen vorgenommen werden.

Rehabilitationsmarkt

Im ersten Corona-Jahr 2020 (dies stellten die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten verfügbaren Daten dar) sanken die Gesundheitsausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gegenüber dem Vorjahr zum ersten Mal wieder seit dem Jahr 2004. So gingen hier die Gesundheitsausgaben von 10,6 Mrd. € in 2019 auf 10,2 Mrd. € in 2020 zurück.45

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hat sich die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland auf 1.092 (Vorjahr: 1.103) mit 162.014 aufgestellten Betten (Vorjahr: 162.384) verringert.46

Mit Blick auf die Trägerschaft hat sich die Anzahl der Einrichtungen in 2021 gleichmäßig verringert. In privater Hand wurden 594 Einrichtungen (Vorjahr: 598) betrieben, 290 (Vorjahr: 294) Einrichtungen entfielen auf freigemeinnützige Träger, die restlichen 208 (Vorjahr: 211) auf öffentliche Träger.47

Die Fallzahl legte hingegen in 2021 auf 1.624.140 (Vorjahr: 1.570.800) zu, ebenso weitete sich die durchschnittliche Verweildauer leicht auf 26,1 Tage aus (Vorjahr: 25,7 Tage).48 Dabei erhöhte sich ebenfalls die durchschnittliche Bettenauslastung von 67,8 Prozent auf 71,8 Prozent.49

Nachdem bereits das erste Corona-Jahr 2020 aufgrund der verschobenen planbaren Operationen von einem deutlichen Einbruch der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation geprägt gewesen war, setzte sich dieser Trend in 2021 abgemildert fort. In 2021 reduzierten sich die eingereichten Anträge gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent auf 1,7 Millionen, die Bewilligungen nahmen um 2,9 Prozent auf 1,2 Millionen ab (dies stellten die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten verfügbaren Daten dar). Angaben zu den abgeschlossenen Leistungen lagen für das Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht vor.50

Medizinische und berufliche Rehabilitation: Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 202151

Anträge Bewilligungen Leistungen
1991 1.427.398 1.052.581 839.789
1995 1.678.591 1.160.699 985.415
2000 1.605.724 1.066.338 835.878
2005 1.635.607 1.099.346 804.064
2010 2.082.108 1.347.348 996.154
2015 2.094.048 1.389.378 1.027.833
2016 2.090.337 1.414.971 1.009.207
2017 2.055.588 1.418.029 1.013.588
2018 2.044.588 1.414.998 1.031.294
2019 2.029.746 1.407.770 1.054.012
2020 1.760.133 1.260.189 865.673
2021 1.733.682 1.224.049 /
Veränderungs
rate 2021
(Basis: 1991) 21,5 Prozent 16,3 Prozent 3,1 Prozent*

*Veränderungsrate 2020. Angaben zu den abgeschlossenen Leistungen für das Jahr 2021 liegen nicht vor.

Auf Basis der Angaben für das Jahr 2020 (für 2021 liegen keine Angaben zu den abgeschlossenen Leistungen vor) wurden unverändert Erwachsene überwiegend stationär betreut (80,3 Prozent der Fälle; Vorjahr: 80,7 Prozent der Fälle). Analog zu den Vorjahren verzeichneten die ambulanten Leistungen stärkere Wachstumsraten (2020: 16,2 Prozent der Fälle; Vorjahr: 15,4 Prozent).52

Aktuelle Entwicklungen

Die Bundesärztekammer geht davon aus, dass bis zu 15 Prozent der an Corona Infizierten an einem Post-COVID-Syndrom leiden.53 Mediziner ordnen daher die Relevanz von Post-COVID für das deutsche Gesundheitssystem als sehr hoch ein. Im Jahr 2021 wurden der Deutschen Rentenversicherung zu Folge unter ihrem Dach rund 10.000 Rehabilitationen für an Post-COVID Erkrankten durchgeführt. Durchschnittlich blieben die Patienten 26 Tage in Rehabilitationseinrichtungen.54 Rehabilitationsleistungen und die Behandlungsmöglichkeiten orientieren sich an den individuellen Beschwerdebildern. Aufgrund der Tatsache, dass das Post-COVID-Syndrom eine Vielzahl von Krankheitsbildern vereint, setzen Rehabilitationskliniken auf interdisziplinäre Therapieangebote.

Nach der Schaffung notwendiger Zulassungen seitens der Kostenträger und interner Stellen sowie der Vorlage von Versorgungsverträgen, beabsichtigt MATERNUS, in ihren Rehabilitationskliniken Leistungen für Post-COVID-Patienten

anzubieten. In der Bayerwald-Klinik soll möglichst in 2023 das Angebot um Psychosomatik ergänzt werden, in dessen Rahmen die Integration der Behandlung von Post-COVID-Patienten vorgesehen ist. In der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen wurde ein medizinisches Konzept zur Versorgung von Post-COVID-Patienten erarbeitet, in dessen Rahmen bereits intensivere Gespräche mit Kostenträgern geführt worden sind. Die Ausrichtung der MATERNUS-Klinik soll speziell auf Post-COVID-Patienten mit neurologischen Defiziten, insbesondere mit der Myalgischen Enzephalomyelitis bzw. das chronische Fatigue-Syndrom (ME/CF), sein. Hier besteht das Ziel darin, einen weiteren Schwerpunkt in der Neurologie aufzubauen und spezielle Versorgungsverträge mit den Kostenträgern und der DRV Bund abzuschließen. In 2023 könnten an diesem Standort erste Patienten ambulant und stationär behandelt werden. Stationär wäre dies frühestens ab dem zweiten Quartal 2023 (unter der Voraussetzung der Teilnahme an einer COVID-Versorgungsforschung) und ambulant voraussichtlich ab Ende 2023 nach Abschluss der Umbauarbeiten und Zulassung durch die Kostenträger möglich.

Ertragslage

Rechnungslegung IFRS

Der Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRS-Vorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

MATERNUS-Konzern

MATERNUS hat im Geschäftsjahr 2022 Konzernumsatzerlöse in Höhe von 106,7 Mio. € (Vj. 111,4 Mio. €) erwirtschaftet. Der Umsatzrückgang ist neben coronabedingten Minderbelegungen in den Segmenten Pflege (Belegungsrückgang um 7,6 Prozent) und Rehabilitation (Belegungsrückgang um 3,9 Prozent) auch auf die zuvor beschriebenen Veränderungen der Konzernkapazität gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Hier handelt es sich einerseits um den Wegfall des Betriebes der Einrichtung in Altenahr im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Juli 2021 sowie der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof zum Jahresende 2022. Ein weiterer umsatzmindernder Faktor waren die gegenüber Vorjahr um 6,1 Mio. € gesunkenen Erstattungserträge aus dem Rettungsschirm COVID-19 bzw. für PoC-Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, welche nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden konnten, da die geltende Regelung zu diesem Stichtag auslief und die deutsche Bundesregierung keine Nachfolgeregelung geschaffen hatte. Demgegenüber konnten auch in

2022 erfolgreich Pflegesatzverhandlungen geführt und die Pflegesätze gesteigert werden, was die Mindererlöse aus dem Belegungsrückgang teilweise kompensierte.

Im Berichtsjahr verfügte MATERNUS in den Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitation über eine durchschnittliche Kapazität von 2.806 Betten (Vorjahr: 3.058 Betten). Die durchschnittliche Belegung im Konzern sank nicht nur aufgrund der coronabedingten Minderbelegung, sondern auch durch die Schließung der Einrichtungen Altenahr und Dresdner Hof um rund 150 Betten auf 2.000 Betten, dabei erhöhte sich die Auslastung auf 71,3 Prozent (Vorjahr: 70,3 Prozent). Dabei wurde im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen in 2022 eine durchschnittliche Belegung mit 1.632 Bewohnern (Vorjahr: 1.766 Bewohnern) und im Segment Rehabilitation von durchschnittlich 368 Betten (Vorjahr: 383 Betten) inklusive Begleitpersonen erreicht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge minderten sich um 0,6 Mio. € auf 7,6 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €). Der Rückgang ist vor allem auf um 1,4 Mio. € gesunkene Erträge aus Rückstellungsauflösungen (im Vorjahr enthalten: 1,4 Mio. € aus der Auflösung der Drohverlustrückstellung für die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf). und um 0,5 Mio. € gesunkene Erträge aus Neubewertungen von Forderungen nach IFRS 9 zurückzuführen. Gegenläufig stiegen die Erlöse aus der Ausbildungskostenumlage um 0,3 Mio. €. Im Berichtsjahr, nicht aber im Vorjahr, gab es Erträge aus der Neubewertung des Zinssicherungsvertrags aufgrund der gestiegenen Marktzinsen mit 1,4 Mio. € sowie Erstattungserträge aus der Flutkatastrophe 2021 mit 0,9 Mio. €.

Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Mio. € auf 19,7 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €). Hauptursächlich für die Erhöhung waren drastisch gestiegene Energiebezugskosten, erhöhte Lebensmittelpreise sowie die Auswirkungen der Inflation auf die allgemeine Preisentwicklung im Sachkostenbereich. Auch ein nicht geplanter Einsatz von Fremdpersonal führte zu einem höheren Aufwand.

Der Personalaufwand stieg um 1,8 Mio. € auf 70,5 Mio. € (Vorjahr: 68,7 Mio. €) an. Die Einführung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) hatte zum 1. September 2022 eine deutliche Erhöhung der Gehälter für die vom GVWG vorgesehenen Personengruppen, i. e. Pflegefachkräfte, Pflegassistenten und gelernte Pflegeassistenten zur Folge. Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen hat MATERNUS für jede Einrichtung entweder separate Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt oder ist pauschalen Kostensatzerhöhungen beigetreten, die die Lohnsteigerungen für die vom GVWG bedachten Personengruppen abbilden. Ausdrücklich erwähnt sei an dieser Stelle, dass das GVWG

keine Gehaltssteigerungen für andere als die vorgenannten Mitarbeiter in Bereich Pflege vorsah, d. h. keine Anwendung für Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Verwaltungskräfte und auch nicht für Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen findet. Auf Rehabilitationskliniken findet das GVWG auch keine Anwendung.

Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Während der Krankenstand im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist, hat sich die durchschnittliche Fluktuationsquote verbessert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 0,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € (Vorjahr: 22,1 Mio. €) erhöht. Grund hierfür sind im Wesentlichen um 1,5 Mio. € auf 6,5 Mio. € erhöhter Aufwand für Instandhaltung und Wartung, vorrangig aufgrund intensiver Renovierungstätigkeit in den Einrichtungen in Köln und Hillesheim, sowie die um 0,3 Mio. € auf 3,8 Mio. € erhöhten Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen der CURA-Gruppe. Andererseits reduzierten sich die Aufwendungen als Risikovorsorge für erwartete Rückzahlungen von COVID-19-Erstattungen auf 0,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €), sowie die Aufwendungen für medizinischen Bedarf (Reduzierung um 0,7 Mio. €) sowie die sonstigen Steuern (Reduzierung um 0,6 Mio. €, im Vorjahr: 0,9 Mio. € Rückstellungsbildung für Betriebsprüfungsrisiken).

Die Abschreibungen lagen auf Konzernebene mit 11,0 Mio. € nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus von 11,1 Mio. €, was nach wie vor auf dem Abgang der fremdgemieteten Einrichtung Altenahr im Juli 2021 aufgrund der Flutkatastrophe im Rahmen der Nutzungsrechte basiert.

Das Finanzergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund der vorübergehenden Einstellung des Betriebes in Altenahr und deren Auswirkungen auf Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten um 0,2 Mio. € auf -5,7 Mio. € (Vorjahr: -5,9 Mio. €) verbessert.

Das EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) ist sehr deutlich um 13,3 Mio. € auf 1,9 Mio. € gesunken, was einer EBITDAR-Marge von 1,8 Prozent (Vorjahr: 13,6 Prozent) entspricht.

Entsprechend hat sich auch das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) sehr deutlich um 13,2 Mio. € auf 1,7 Mio. € (Vorjahr: 14,9 Mio. €) verringert, entsprechend einer EBITDA-Marge (EBITDA vom Umsatz) von 1,6 Prozent (Vorjahr: 13,4 Prozent). Der Rückgang des EBITDA gegenüber dem Vorjahr liegt im Wesentlichen an den oben genannten Belegungs- und Preiseffekten, die die Umsatzerlöse um 4,7 Mio. € sinken ließen und dem Preisanstieg, der als Folge des Ukrainekrieges die Entwicklung

der Energiekosten (+4,3 Mio. €) und der Lebensmittelkosten (+0,3 Mio. €) prägte. Weiterhin gab es einen erhöhten Fremdpersonaleinsatz, der zu Mehrkosten in Höhe von 1,7 Mio. € führte. Die Umsetzung des GVWG sowie weitere Gehaltsanpassungen führten zu einer Erhöhung des Personalaufwands um 1,8 Mio. €.

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich um 13,2 Mio. € auf -9,4 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) verschlechtert.

Das EBT (Ergebnis vor Steuern) ist von -2,0 Mio. € im Vorjahr auf -12,8 Mio. € im Berichtsjahr gesunken. Neben den oben unter EBITDA genannten Effekten haben sich die Abschreibungen und das Finanzergebnis leicht verbessert, sodass der Rückgang des EBT gegenüber dem Vorjahr einen Betrag von 10,8 Mio. € ausmacht.

Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern hat sich das EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) von -2,6 Mio. € im Vorjahr auf -14,1 Mio. € verschlechtert.

Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Der Segmentumsatz ist von 84,8 Mio. € im Vorjahr um 2,3 Mio. € auf 82,5 Mio. € gesunken. Neben geringeren Erstattungsanträgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den coronabedingten Minderbelegungen war der temporäre Wegfall der Einrichtung Altenahr sowie die Schließung des Standortes Dresdner Hof in Leipzig für die rückläufige Umsatzentwicklung verantwortlich. Hiervon konnte ein Teil durch erfolgreiche Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern für alle Einrichtungen kompensiert werden.

Im Berichtsjahr verfügte das Segment über eine durchschnittliche Gesamtkapazität von 2.196 Betten (Vorjahr: 2.271 Betten). Die Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig (204 Betten) wurde Ende Dezember 2022 geschlossen. Mitte Juli 2021 hatte die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz die Einrichtung in Altenahr (105 Betten) stark beschädigt. Das Haus kann seitdem aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen nicht genutzt werden. Mit Jahresende 2020 wurde die Einrichtung in Pelm (50 Betten) geschlossen und wird zu einer Tagespflege umgebaut.

Die Belegung hat sich im Geschäftsjahr 2022 um 134 Betten auf durchschnittlich 1.632 Betten (Vorjahr: 1.766 Betten) bzw. 74,3 Prozent (Vorjahr: 77,8 Prozent) verringert. Neben coronabedingten Nachwirkungen hatten die Schließung der Einrichtungen Dresdner Hof in Leipzig (November 2022, sukzessiver Abbau der Belegung) und in Altenahr ab Mitte Juli 2021 den größten Einfluss auf den Belegungsrückgang.

Der Anteil der Kurzzeitpflege am Gesamtbestand an Bewohnern lag auf einem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr, während der Anteil der Sozialhilfeempfänger im Vorjahresvergleich um ca. 1,7 Prozentpunkte gesunken ist. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Einrichtungen im Durchschnitt eine stabile Pflegegradverteilung. Während der Krankenstand im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist, hat sich die Fluktuationsquote verbessert.

Bei den Bewohnern im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zeigte sich im Geschäftsjahr 2022 folgende Pflegegradverteilung:

  • Pflegegrad 1 und 2: 20 Prozent (Vorjahr: 21 Prozent)
  • Pflegegrad 3: 36 Prozent (Vorjahr: 34 Prozent)
  • Pflegegrad 4: 29 Prozent (Vorjahr: 29 Prozent)
  • Pflegegrad 5: 15 Prozent (Vorjahr: 16 Prozent)

Die sonstigen betrieblichen Erträge legten um 1,8 Mio. € auf 7,1 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) zu, vordergründig zurückzuführen auf Erstattungserträge für Schäden in Folge der Flutkatastrophe in Altenahr im Vorjahr sowie höhere Erlöse aus der Ausbildungsumlage.

Im Geschäftsjahr 2022 sind die Personalaufwendungen im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen trotz der gegenüber Vorjahr verringerten Mitarbeiterzahl um 1,7 Mio. € auf 53,1 Mio. € (Vorjahr: 51,4 Mio. €) gestiegen. Ursächlich waren eine weitere Erhöhung des Pflegemindestlohnes zum 1. April 2022, die teilweise bereits vorab verhandelten Gehälter des Pflegepersonals im Rahmen des GVWG auf regionale, tarifähnliche Niveaus, individuelle Gehaltserhöhungen sowie höhere Personalvorgaben im Rahmen der Neuverhandlungen der Pflegesätze. Die Personalintensität liegt damit bei 64,3 Prozent (Vorjahr: 60,6 Prozent).

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2022 lag die Fachkraftquote bei 51 Prozent.

Mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Wiesbaden, Leipzig Maximilianstift, Bad Salzuflen, Stadtoldendorf sowie Wendhausen wurde an allen Standorten im Geschäftsjahr 2022 Fremdarbeit eingesetzt, um die Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger einzuhalten. In Summe hat sich so der Aufwand für Fremdarbeit im Vorjahresvergleich um 1,5 Mio. € erhöht. Besonders stark betroffen waren die Standorte Hannover, Bad Dürkheim, Gerolstein, Baden-Baden, Neuhaus, Leipzig Angelika-Stift sowie Löhne.

Der gestiegene Einsatz von Fremdarbeit, der sich in einem Zuwachs der Aufwendungen für Fremdpersonal um 1,5 Mio. € auf 3,0 Mio. € widerspiegelte, war mitverantwortlich für die Ausweitung der Materialaufwendungen um 4,1 Mio. € auf 13,4 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €). Der Großteil entfiel jedoch auf die durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Bezugskosten für Energie sowie Lebensmittel.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 1,3 Mio. € auf 19,5 Mio. € (Vorjahr: 18,2 Mio. €) erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen trotz des Ausfalls des Betriebes in Altenahr die um 1,4 Mio. € gestiegenen Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung.

Die planmäßigen Abschreibungen lagen mit 8,6 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau von 8,8 Mio. €, was nach wie vor auf dem Abgang der fremdgemieteten Einrichtung Altenahr im Juli 2021 aufgrund der Flutkatastrophe im Rahmen der Nutzungsrechte basiert.

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2022 um 0,2 Mio. € auf -2,7 Mio. € im Wesentlichen aufgrund der vorübergehenden Einstellung des Betriebes in Altenahr und dessen Auswirkungen der Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten verbessert.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2022 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 11,4 Mio. €) erzielt, was einer EBITDAR-Marge (EBITDAR vom Umsatz) von 4,5 Prozent (Vorjahr: 13,5 Prozent) entspricht.

Das Segment-EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) verringerte sich von 11,2 Mio. € im Vorjahr auf 3,5 Mio. €, entsprechend einer EBITDA-Marge von 4,2 Prozent (Vorjahr: 13,2 Prozent). Im Wesentlichen ist dies auf den Umsatzrückgang aufgrund der geringeren Erstattungserträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden, weiterhin bestehenden Minderbelegung (-2,3 Mio. €), dem Anstieg des Personalaufwands aufgrund des GVWG (+1,7 Mio. €), dem Preisanstieg von Energie und Lebensmitteln im Bereich Materialaufwand (+2,5 Mio. €) sowie erhöhtem Fremdpersonaleinsatz (+1,5 Mio. €) zurückzuführen.

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) sank um 7,4 Mio. € auf -5,1 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €).

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Geschäftsjahr 2022 ein negatives EBT (Ergebnis vor Steuern, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von -7,8 Mio. € (Vorjahr: -0,6 Mio. €) angefallen. Neben den oben genannten Effekten finden sich die leicht verringerten Abschreibungen (-0,2 Mio. €) sowie das höhere positive

Finanzergebnis (+0,2 Mio. €) aufgrund des Abgangs der fremdgemieteten Einrichtung Altenahr im EBT wieder.

Das EAT (Ergebnis nach Steuern) ist um 6,9 Mio. € auf -8,3 Mio. € (Vorjahr: -1,4 Mio. €) im Geschäftsjahr 2022 gesunken.

Segment Rehabilitation

Der Segmentumsatz reduzierte sich im Berichtsjahr um 1,8 Mio. € auf 22,6 Mio. € (Vorjahr: 24,4 Mio. €). Auch hier waren die gegenüber Vorjahr gesunkenen Erstattungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ursächlich.

Mit Blick auf die Standorte hat sich der Umsatz der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. € auf 16,3 Mio. € (Vorjahr: 17,5 Mio. €) verringert. Auch in der Bayerwald-Klinik in Cham sank der Umsatz um 0,8 Mio. € auf 5,8 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €).

Die MATERNUS RECATEC Service Dienstleistung-GmbH, Berlin, erzielte Erlöse in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) aus der Cafeteria- und Kioskbewirtschaftung am Standort Bad Oeynhausen.

Die Gesamtkapazität des Segments minderte sich auf 610 Betten (Vorjahr: 787 Betten).

In Korrelation zur rückläufigen Gesamtkapazität legte die Auslastungsquote (inklusive Begleitpersonen) von 48,7 Prozent im Vorjahr auf 60,4 Prozent zu.

Die Belegung der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2022 um 10 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 255 Patienten (Vorjahr: 265 Patienten) bzw. 64,2 Prozent gesunken. Dagegen hat sich die durchschnittliche Belegung in der Bayerwald-Klinik in Cham leicht auf 106 Patienten (Vorjahr: 103 Patienten) bzw. auf 64,1 Prozent verbessert. Die in Bad Oeynhausen rückläufige bzw. in Cham nur leicht positive Entwicklung ist neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und damit verschobenen Operationen auch auf den Fachkräftemangel zurückzuführen. In 2022 sank die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitkräfte um 25. In Summe macht der Rückgang der Anzahl der Fach-Vollzeitkräfte in der MATERNUS-Klinik einen Gesamteffekt von zwölf aus. Dies liegt im Wesentlichen an einer Fachkräfteabwanderung insbesondere in den Bereichen Pflege und Therapie, die zum einen auf der Preisinflation, zum anderen auf dem sehr hohen regionalen Wettbewerb der Rehakliniken fußt. In der Bayerwald-Klinik in Cham ruht die Indikation Onkologie. Nebst der fehlenden Nachbesetzung von Therapie-Vollzeitkräften führt dies in der Bayerwald-Klinik zu einem Rückgang um drei Fach-Vollzeitkräfte. Die Anzahl der Vollzeitkräfte in der Hauswirtschaft wurde in beiden Kliniken verringert, was einen Effekt von sechs Vollzeitkräften ausmacht.

Die Anzahl der behandelten Fälle ist auf 6.146 (Vorjahr: 5.807) angestiegen. Die Verweildauer der Patienten betrug im Jahresdurchschnitt 22,1 Tage (Vorjahr: 24,0 Tage).

Die sonstigen betrieblichen Erträge minderten sich auf 0,5 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Diese beinhalteten im Vorjahr Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. € sowie Erstattungen von Krankenkassen für Lohnfortzahlung.

Der Personalaufwand hat sich leicht um 0,2 Mio. € auf 17,4 Mio. € (Vorjahr: 17,2 Mio. €) ausgeweitet. Die Personalintensität (Personalaufwand vom Umsatz) legte auf 77,4 Prozent (Vorjahr: 70,9 Prozent) zu. Trotz eines umfassenden Hygienekonzepts, Besuchsregulierungen sowie Hygieneschulungen der Mitarbeiter und eines etablierten, regelmäßig tagenden Krisenstabs, gab es viele krankheitsbedingte Ausfälle bei den Mitarbeitern und Patienten.

Die Materialaufwendungen haben sich um 1,8 Mio. € auf 6,4 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) erhöht, was an den deutlich gestiegenen Energiekosten lag.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2022 mit 3,3 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) deutlich rückläufig entwickelt. Ursächlich hierfür sind im Vorjahr gebildete Rückstellungen zur Risikovorsorge für erwartete Rückzahlungen von COVID-Erstattungen. Gegenläufig folgten 0,4 Mio. € zusätzlichen Aufwand aus Rückstellungen für Rückzahlungen von Vorschüssen nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG).

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €).

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2022 leicht auf -0,8 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €) verschlechtert.

Im Segment Rehabilitation wurde im Geschäftsjahr 2022 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von -4,0 Mio. € nach -0,5 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge (EBITDAR vom Umsatz) von -17,7 Prozent (Vorjahr: -2,1 Prozent). Die Änderung resultiert im Wesentlichen aus den niedrigeren Umsatzerlösen aus gesunkenen Erstattungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den deutlich gestiegenen Energiekosten.

Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) hat sich von -0,6 Mio. € im Vorjahr auf -4,0 Mio. € verschlechtert, ebenso wie das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern), welches bei -6,0 Mio. € (Vorjahr: -2,4 Mio. €) lag.

Der Verlust vor Steuern und vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter (EBT) summierte sich auf -6,8 Mio. € (Vorjahr: -3,1 Mio. €).

Dabei hat sich der Verlust in der Bayerwald-Klinik in Cham im Geschäftsjahr 2022 um 0,6 Mio. € auf -2,4 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €) ausgeweitet. Am Standort der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich der Verlust im Geschäftsjahr 2022 um 2,1 Mio. € auf -4,4 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €) erhöht.

Das EAT (Ergebnis nach Steuern, nach Anteilen Fremder) hat sich im Geschäftsjahr 2022 ebenfalls um 1,6 Mio. € auf -4,5 Mio. € (Vorjahr: -2,9 Mio. €) verschlechtert.

Nachschau zur Prognose für 2022

Der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG hatte für das Geschäftsjahr 2022 ursprünglich erwartet, einen Konzernumsatz zwischen 106,5 und 114,5 Mio. € zu erzielen. Hiervon sollten Umsatzerlöse in Höhe von 82,0 bis 86,0 Mio. € auf das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und 23,0 bis 27,0 Mio. € auf das Segment Rehabilitation entfallen. Darüber hinaus rechnete der Vorstand für das Segment Holding mit einem Umsatz in Höhe von 1,5 Mio. €. Ergebnisseitig ging der Vorstand für die Ergebniskennzahl EBITDA für 2022 gegenüber dem Vorjahr von einem Rückgang auf eine Bandbreite von 9,5 bis 13,5 Mio. € aus.

Diese Prognose unterlag den folgenden Prämissen: Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sollte der Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben weiterhin deutlich reduziert werden, um so die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen sollten auch im Geschäftsjahr 2022 zu einer Verbesserung von ca. 2 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes je Bett im Konzern beitragen. Weitere direkte Auswirkungen auf die geplanten Umsatzerlöse bestanden im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, wonach ab September 2022 eine Bezahlung des Personals nach Tarif / tarifähnlich vorgesehen war. Im Segment Rehabilitation erwartete der Vorstand für beide Kliniken im Zuge des abflachenden Corona-Infektionsgeschehens und der damit planmäßigen Umsetzung nicht notwendiger Operationen eine Erholung der Belegung.

Ergebnisseitig wurden Belastungen durch die steigenden Energiekosten und die zunehmende Inflation erwartet.

Am 25. Juli 202255 hat der Vorstand diese Prognose im Rahmen einer Ad-Hoc-Mitteilung wie folgt angepasst: Erwartet wurde nunmehr ein Konzernumsatz in einer

Bandbreite von 102,5 bis 110,5 Mio. €. Für das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde die Umsatzprognose auf eine Bandbreite von 81,0 bis 85,0 Mio. € herabgesetzt und die Umsatzprognose im Segment Rehabilitation auf eine Spanne von 20,0 bis 24,0 Mio. € reduziert. Ergebnisseitig erwartete der Vorstand nun, ein Konzern-EBITDA von -1,5 bis 2,5 Mio. € für das Geschäftsjahr 2022 auszuweisen. Hintergrund der Prognoseanpassung war einerseits die hinter den Erwartungen gebliebene Erholung der Belegung in beiden Segmenten, zurückzuführen auf die nicht wie erwartet eingetretene Verbesserung der Infektionslage im ersten Halbjahr 2022. Darüber hinaus ergaben sich durch den Ukraine-Krieg negative inflationsbedingte Auswirkungen im Bereich Energiebezugskosten sowie Lebensmittelpreise. Besonders der Bereich Energie erforderte eine Anpassung der zuvor abgegebenen Prognose.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Konzernumsatzerlöse in Höhe von 106,7 Mio. € erwirtschaftet. Hiervon entfielen 82,5 Mio. € auf das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie 22,6 Mio. € auf das Segment Rehabilitation. Der Umsatzrückgang ist neben coronabedingten Minderbelegungen in den Segmenten Pflege (Belegungsrückgang um 7,6 Prozent) und Rehabilitation (Belegungsrückgang um 3,9 Prozent) auch auf die zuvor beschriebenen Veränderungen der Konzernkapazität gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.

Auch das Konzern-EBITDA lag mit 1,7 Mio. € im Rahmen der angepassten Prognose. Wie erwartet haben inflationsbedingte Auswirkungen im Bereich Energiebezugskosten und Lebensmittelpreise, aber auch der notwendige erhöhte Einsatz von Fremdpersonal die Ergebnisentwicklung in 2022 deutlich belastet.

Vermögenslage

Die Konzernbilanzsumme ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 um 12,0 Mio. € auf 153,4 Mio. € gesunken. Bei diesen und anderen Bilanzvergleichen mit dem Vorjahr wird die Vorjahreszahl nach der Fehlerkorrektur bei der Bilanzierung der Minderheitenanteile verwendet, die unter Textziffer (1) der Erläuterungen zum Konzernanhang erklärt wird.

Auf der Aktivseite der Konzernbilanz haben sich die langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerte vergleichbar rückläufig entwickelt. In den auf 136,5 Mio. € (Vorjahr: 142,7 Mio. €) verringerten langfristigen Vermögenswerten ergaben sich die größten Veränderungen im Rahmen der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16, die sich aufgrund einer Reduzierung der durchschnittlichen Restlaufzeit um 6,0 Mio. € auf 58,4 Mio. € verringert haben.

Bei den auf 16,9 Mio. € (Vorjahr: 22,7 Mio. €) reduzierten kurzfristigen Vermögenswerten bildete die Abnahme der

liquiden Mittel um 10,4 Mio. € auf 2,1 Mio. € die größte Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Hintergrund waren die stark gestiegenen Gesamtkosten bei zugleich verringerten zahlungswirksamen COVID-Erstattungen. Dagegen legten die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um 3,3 Mio. € auf 7,5 Mio. € zu, im Wesentlichen aus Forderungen aufgrund bewilligter Wiederaufbauhilfe nach den Flutschäden in Altenahr und Hillesheim (1,4 Mio. €) sowie Forderungen aus der Kompensation für covidbedingte Minderbelegung in Bad Oeynhausen (1,3 Mio. €). Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (Forderungen gegen verbundene Unternehmen) weiteten sich um 0,9 Mio. € auf 1,4 Mio. € aufgrund der später als geplanten Erstattung von Verwaltungskosten durch den CURA-Konzern aus.

Aktive latente Steuern sind mit 0,0 Mio. € bilanziert (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Finanzlage

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich um den ausgewiesenen Konzernjahresfehlbetrag auf -39,3 Mio. € (Vorjahr: -25,3 Mio. €) verschlechtert. Veränderungen am Gezeichneten Kapital von 51,9 Mio. € gab es nicht.

Die langfristigen Schulden sind zum Bilanzstichtag um 7,1 Mio. € auf 136,4 Mio. € zurückgegangen. Hauptursächlich waren rückläufige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern (-4,6 Mio. €) aufgrund der Reduzierung der durchschnittlichen Restlaufzeit der IFRS 16-Leasingverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Darlehen von Kreditinstituten haben sich planmäßig um 0,2 Mio. € auf 54,2 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist die planmäßige Tilgung des Darlehens.

Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um 9,1 Mio. € auf 56,3 Mio. € gestiegen. Grund hierfür sind neben der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der CURA Gruppe (+7,2 Mio. €) unter den Finanzverbindlichkeiten auch ausgeweitete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (+2,1 Mio. €), die Rückzahlungsverpflichtungen für die Wiederaufbauhilfe in Altenahr und Hillesheim betreffen.

Der kurzfristige Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten hat sich gegenüber dem Vorjahr rückläufig entwickelt. Hierin sind der kurzfristige Anteil der Darlehenstilgung sowie der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 0,2 Mio. € auf 4,8 Mio. € erhöht.

Die kurzfristigen Rückstellungen sind um 1,2 Mio. € auf 6,4 Mio. € gestiegen. Grund hierfür sind im Wesentlichen gebildete Rückstellungen für Bußgelder im Rahmen eines von der BaFin angestrengten Verfahrens bezüglich einer fehlenden Versicherung der gesetzlichen Vertreter in den Halbjahresfinanzberichten der MATERNUS-Kliniken AG in den Jahren 2016-2018 (+0,5 Mio. €) sowie eine Zuführung von 0,4 Mio. € für Rückzahlungsrisiken von Vorschüssen im Rahmen des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasingvereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, EDV-Ausstattung und PKW.

Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2022 Leasingverpflichtungen (IFRS 16) mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten in Höhe von 6,1 Mio. € und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von 57,2 Mio. €.

Passive latente Steuern sind mit 0,3 Mio. € bilanziert (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Liquiditätsanalyse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gesichert. Die in 2020 abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, über 55,7 Mio. € ermöglichte es der MATERNUS-Gruppe, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, eine vierteljährliche Tilgung von 87,5 T€ sowie der dann verbleibenden endfälligen Schlussrate am 31. März 2025. Als Sicherheit wurden auf Liegen¬schaften der MATERNUS-Gruppe Grundschulden in Höhe der Darlehenssumme bestellt. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Punkt Finanzverbindlichkeiten im Konzernanhang.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr haben sich die der MATERNUS-Kliniken AG von CURA gewährten kurzfristigen Darlehen aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung um 0,7 Mio. € auf 13,4 Mio. € erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Bayerwald GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, gegenüber der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH haben sich um 0,2 Mio. € ebenfalls erhöht.

Kapitalflussrechnung in T€ 2022 2021 Nettozufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 4.329 17.244 Nettoabfluss aus Investitionstätigkeit -2.001 -1.917 Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit -12.761 -12.792 Veränderung des Finanzmittelbestandes -10.433 +2.535

Nettozufluss aus Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist mit 4,3 Mio. € um 12,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies ist vor allem auf die Verschlechterung des Konzernjahresergebnisses zurückzuführen.

Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit

Die Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit ist vor allem auf Auszahlungen aus Finanzierungsleasing (-7,4 Mio. €) sowie auf Zinszahlungen (-5,8 Mio. €) zurückzuführen.

Entwicklung des Finanzmittelbestands

in T€ 2022 2021
Bestand am Anfang der Periode +12.494 +9.959
Zahlungswirksame Veränderungen -10.433 +2.535
Bestand am Ende der Periode 2.061 +12.494

Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernabschluss.

Gesamtaussage

Die Geschäftsentwicklung des MATERNUS Konzerns im Berichtsjahr ist aus Sicht des Vorstandes nicht zufriedenstellend. Die Corona-Pandemie hat nun im dritten Jahr in Folge die Erlöskraft des Konzerns geschmälert, zudem endete zum Halbjahr 2022 die Möglichkeit zur Einreichung von Erstattungsanträgen für coronabedingte Erlösausfälle bzw. Mindereinnahmen. Gleichzeitig hat der Kostendruck durch inflationsbedingte negative Entwicklungen bei Energiebezugs- und Lebensmittelpreisen sowie der im Berichtsjahr erfolgten Lohnanpassungen zugenommen und damit eine defizitäre Ergebnisentwicklung zur Folge gehabt.

Ohne die notwendige Ressource Mitarbeiter kann der MATERNUS Konzern in einer vom Fachkräftemangel stark geprägten Branche jedoch nicht erfolgreich agieren. Die im Berichtsjahr erzielten Erfolge bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung, insbesondere im Segment Seniorenwohnund Pflegeeinrichtungen, sind daher insbesondere in Zeiten anhaltender Corona-Pandemie erfreulich und bedeutsam. Im Segment Rehabilitation ist der Mitarbeiterrückgang in 2022 neben der Preisinflation und dem hohen regionalen Wettbewerb der Rehakliniken auch auf die vorübergehende Schließung der Indikation Onkologie aufgrund von Umbauarbeiten in der Klinik in Cham zurückzuführen. Die Erweiterung des medizinischen Angebots der Rehabilitationskliniken im Zuge der Umsetzung der Reha-Konzepte bedarf zum Aufbau der entsprechenden Abteilungen weiterer Mitarbeiter und Fachkräfte. In 2023 liegt der Fokus daher auch verstärkt auf der Mitarbeitergewinnung für die Rehabilitationskliniken sowie der Verstärkung der operativen Führungsstruktur.

Erfolgreiche Pflegesatzverhandlungen im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen konnten die Erlösausfälle nur teilweise kompensieren. Auch in 2023 werden Pflegesatzverhandlungen geführt werden. Im Segment Rehabilitation wird intensiv an der Umsetzung der Klinikkonzepte gearbeitet, um ab dem laufenden Geschäftsjahr 2023 das medizinische Leistungsangebot zur Standort- und Auslastungssicherung ausweiten zu können.

Im Berichtsjahr gelang MATERNUS keine Umsatzsteigerung. Der erzielte Konzernumsatz liegt aber im Rahmen der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2022. Aufgrund eines zugleich deutlich erhöhten Kostendrucks haben sich alle wichtigen Ertragskennzahlen wie das EBITDA, das EBIT und EBT wie im zuvor dargestellten Abschnitt gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Das Konzern-EBITDA erfüllte jedoch ebenso die zuvor angepasste Jahresprognose 2022. Für 2023 plant der Vorstand mit einer Verbesserung der Konzernumsatzerlöse auf mindestens 114,5 Mio. €, welche auf Erlössteigerungen in beiden Segmenten fußt. Die Fixkosten der Seniorenwohnund Pflegeeinrichtungen sollen durch eine Reduktion des Fremdpersonaleinsatzes auf ein Minimum zur Erfüllung der Personalvorgaben sowie die deutliche Erhöhung der Auslastung wieder refinanziert werden. Dem stehen anhaltende Ergebnisbelastungen aus den weiterhin stark steigenden Kosten (die ergebnisfördernden Effekte aus der Gas- und Strompreisbremse werden gering ausfallen) sowie aus der Reduzierung der während der Corona-Pandemie gewährten staatlichen Unterstützung gegenüber. In Kombination mit den für 2023 vorgesehenen erhöhten Investitionen in verstärkte Führungs- und IT-Strukturen, die erst in den Folgejahren ihre volle Wirkung entfalten werden, geht der Vorstand davon aus, in 2023 ein mindestens ausgeglichenes Konzern-EBITDA zu erzielen.

Die Belegung der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2022 um 10 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 255 Patienten (Vorjahr: 265 Patienten) bzw. 64,2 Prozent gesunken. Dagegen hat sich die durchschnittliche Belegung in der Bayerwald-Klinik in Cham leicht auf 106 Patienten (Vorjahr: 103 Patienten) bzw. auf 64,1 Prozent verbessert. Die in Bad Oeynhausen rückläufige bzw. in Cham nur leicht positive Entwicklung ist neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und damit verschobenen Operationen auch auf den Pflegefachkräftemangel zurückzuführen. In 2022 sank die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitkräfte um 25. In Summe macht der Rückgang der Anzahl der Fach-Vollzeitkräfte in der MATERNUS-Klinik einen Gesamteffekt von zwölf aus. Dies liegt im Wesentlichen an einer Fachkräfteabwanderung insbesondere in den Bereichen Pflege und Therapie, die zum einen auf der Preisinflation, zum anderen auf dem hohen regionalen Wettbewerb der Rehakliniken fußt. In der Bayerwald-Klinik in Cham ist die Indikation Onkologie aufgrund von Umbauarbeiten vorübergehend geschlossen. Nebst der fehlenden Nachbesetzung von Therapie-Vollzeitkräften führt dies in der Bayerwald-Klinik zu einem Rückgang um drei Fach-Vollzeitkräfte. Die Anzahl der Vollzeitkräfte in der Hauswirtschaft wurde in beiden Kliniken verringert, was einen Effekt von sechs Vollzeitkräften ausmacht.

C. INTERNES KONTROLLSYSTEM, FINANZMANAGEMENT UND RISIKOMANAGEMENT

Unternehmenssteuerung

Die MATERNUS-Kliniken AG als Bestandteil des MATERNUS-Konzerns setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.

Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren für die einzelnen betrieblichen Standorte sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz), eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent (auf Basis HGB)) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden quartalsweise Ranglisten im Konzern erstellt.

Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt der MATERNUS-Konzern als wesentliche Steuerungsgrößen die (tägliche und wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.

Daneben sind für das Segment Pflege als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern als Leistungsindikatoren relevant sind.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.

Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controlling-Prozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet. Darüber hinaus tauscht sich das im Geschäftsjahr 2021 gegründete Operations-Team, bestehend aus interdisziplinären Fachabteilungen der zentralen Verwaltung, in regelmäßigen Abständen zusammen mit dem Vorstand zu Risikothemen, Standorten und Aussichten aus.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Der MATERNUS-Konzern verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:

  • Erfassung und Bewertung der für den Rechnungslegungsprozess im Konzern relevanten Risikofelder.
  • Kontrollen zur Überwachung des Prozesses der Rechnungslegung auf Konzernebene sowie auf Ebene der einzelnen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften (Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrollen).
  • Organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Finanzund Rechnungswesen und in den operativen Zentralbereichen, welche an der Generierung der Basisdaten für die Konzernrechnungslegung beteiligt sind. Dazu zählen beispielsweise eine klare Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen und Dienstanweisungen.
  • Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EDV-Systems zur Verarbeitung der dem Konzernrechnungslegungsprozess zugrunde liegenden Sachverhalte, inklusive programmierten Plausibilitätsprüfungen.
  • Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Konzerns.

Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im MATERNUS-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagementund internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.

Risikomanagementsystem

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der MATERNUS-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im MATERNUS-Konzern eine klare Unternehmensund Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welche basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstandssitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst. Die letzte grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems war im Geschäftsjahr 2017 erfolgt. Daher hatte der Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2021 eine Revidierung des Revisions- und des Risikomanagement-Systems für 2022 beschlossen. Dieses umfasste im Wesentlichen die Implementierung eines Hinweisgebersystems. Eine Einführung konnte zwar im Jahr 2022 aufgrund von organisatorischen Veränderungen nicht realisiert werden, der Vorstand rechnet aber mit der Einführung im Jahr 2023.

Das Zentrale Qualitätsmanagement (ZQM) steuert aus der Hauptverwaltung in Berlin alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Im Berichtsjahr wurde die Regionalleitungs-Ebene neu implementiert und für drei Regionen besetzt. Ziel ist die Steuerung, Unterstützung und Kontrolle der Einrichtungen vor Ort. Sie bilden darüber hinaus das Bindeglied in der Kommunikation zwischen dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Einrichtungen. Im engen Austausch mit den regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten sollen Prozesse optimiert sowie potenzielle Risiken identifiziert und diesen frühzeitig entgegengewirkt werden. Zudem obliegt ihnen die Auslastungssicherung und -steigerung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen. In 2022 erfolgte der Abschluss des E-Doku-Roll-Outs in allen stationären Einrichtungen, um so Daten schneller auszuwerten und Verläufe darzustellen. Bereits im Berichtsjahr konnten Fehlentwicklungen schneller erkannt und diesen entgegengewirkt werden.

Eine Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend.

Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese

Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controlling-Prozessen fort.

Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätze

Im MATERNUS-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die MATERNUS-Kliniken AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die MATERNUS direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.

Ziele

Die Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der MATERNUS-Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.

Liquiditätssicherung

Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:

  • Im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs werden die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt.
  • Durch den Bestand an Barmitteln sichert sich die MATERNUS-Gruppe eine ausreichende Liquiditätsreserve. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem.

Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

D. RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Risiken des Unternehmens

Die Risikoberichterstattung im MATERNUS-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Im MATERNUS-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken. Das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, trifft sich in regelmäßigen Abständen zur Steuerung und Kontrolle. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen. In 14-tägigem Turnus findet ein Austausch zwischen der Geschäftsführung, den Regional- und Abteilungsleitungen statt, um aktuelle Projekte und anstehende Aufgaben sowie Herausforderungen zu besprechen und abteilungsübergreifend zu betrachten. So werden Risiken zeitnah erfasst und ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.

Umfeld- und Branchenrisiken

Der deutsche Gesundheitsmarkt ist, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung, ein Wachstumsmarkt und hat sich zuletzt stärker entwickelt als die Gesamtwirtschaft. Die konjunkturelle Gesamtentwicklung hat generell eine eher untergeordnete Bedeutung für die Entwicklung der Gesundheitswirtschaft. Doch leidet die Gesundheitsbranche zuletzt, wie auch alle anderen Branchen, unter einem starken und zunehmenden Kostendruck, ausgelöst durch die hohe Inflation, speziell in den Bereichen Energie- und Lebensmittel. Daneben führen gesetzliche Vorschriften, wie das GVWG, aber auch der harte Wettbewerb um die zu wenigen Fachkräfte, zu steigenden Personalkosten. Dieser zunehmende Kostendruck hat trotz Pflegenotstands in Deutschland, zuletzt vermehrt Insolvenzen in der Pflegebranche zur Folge. Im Berichtsjahr wurden deutschlandweit Marktstudien zu Folge 42 Heime, 431 Pflegedienste und 24 Tagespflegen geschlossen.56 Gemäß einer aktuellen Umfrage des

bpa-Arbeitgeberverbandes unter knapp 2.400 ambulanten Pflegediensten, Heimen und Tagespflegen gaben fast 70 Prozent der Befragten an, aufgrund der steigenden Kosten und Personalnot in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet zu sein.57

Auch MATERNUS hat sich in 2022 defizitär entwickelt und litt unter dem hohen Kostendruck bei gleichzeitig coronabedingten Mindereinnahmen:

  • Durch die andauernde Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Mehraufwendungen (z. B. Schutzkleidung und Labortests) kommt es weiterhin zu negativen Auswirkungen im operativen Cashflow. Zum 30. Juni 2022 lief das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, mit dessen Hilfe MATERNUS ihre Mehrausgaben und Mindereinnahmen gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen konnte, aus. Die deutsche Bundesregierung hatte trotz erneut steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst 2022 keine Nachfolgeregelung eingeführt und MATERNUS musste die Mehrkosten seitdem tragen, was sich neben anderen Faktoren negativ auf die Ergebnisentwicklung auswirkte. Zum 1. März 2023 endete vorzeitig die Masken- und Testpflicht für Besucher, Bewohner und Mitarbeiter. Wer die Kosten künftig im Falle eines COVID-19- Ausbruchs und ggf. zusätzlicher vom Gesundheitsamt festgelegten Maßnahmen trägt, wurde bislang nicht festgelegt. MATERNUS wird daher genau überprüfen, welche Fördermittel bzw. Ausgleichszahlungen künftig in Anspruch genommen werden können.
  • Aufgrund des Ukraine-Konfliktes resultieren Risiken sowohl in Bezug auf Energiebezugspreise als auch auf bezogene Leistungen (insbesondere Lebensmittel). Grundsätzlich können Kostensteigerungen daraus rückwirkend in den Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht werden. Wie zuvor unter dem Abschnitt B. Wirtschaftsbericht dargestellt, haben Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember 2022 Gesetzentwürfe für Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen von Oktober 2022 bis 30. April 2024 mit insgesamt 8 Mrd. € unterstützt werden. Diese Mittel sollen mithilfe der Pflegekassen an die Pflegeeinrichtungen verteilt werden. In der ersten Phase von Oktober 2022 bis 30. März 2023 sollen Energie-Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen direkt erstattet werden, ab März 2023 folgt eine zweite Phase mit der hinzukommenden Gas- und Wärmepreisbremse. Wie zuvor beschrieben, wird der für MATERNUS ergebnisfördernde Effekt aus der Gas- und Strompreisbremse, gering ausfallen. Die Energiekosten waren für MATERNUS bereits im März 2022 sehr hoch, da die Strombeschaffung des Konzerns auf Großhandels-Spotmarktpreisen basierte.

• In 2022 weitete sich der Personalaufwand im MATERNUS Konzern trotz einer rückläufigen Mitarbeiterzahl um 1,8 Mio. € auf 70,5 Mio. € aus. Hintergrund waren eine weitere Erhöhung des Pflegemindestlohnes zum 1. April 2022, die teilweise bereits vorab verhandelten Gehälter des Pflegepersonals im Rahmen des GVWG auf regionale Entgeltniveaus ab 01. September 2022 individuelle Gehaltserhöhungen sowie höhere Personalvorgaben im Rahmen der Neuverhandlungen der Pflegesätze. Für jede Einrichtung hat MATERNUS separate Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt oder ist pauschalen Kostensatzerhöhungen beigetreten und darauf aufbauend die Entgelte zur Refinanzierung des erhöhten Lohnniveaus ausgestaltet.

Personalrisiken

Die Gesundheitsbranche zählt in Deutschland zu den Branchen mit dem am stärksten ausgeprägten Personalmangel. In der Altenpflege dauerte es in 2022 im Schnitt 241 Tage, um eine neue Stelle zu besetzen und damit so lange wie in keinem anderen Beruf. Auf 100 gemeldete Arbeitsstellen kommen in der Altenpflege gerade einmal 34 Arbeitslose (Gesamtarbeitsmarkt: 139 Arbeitslose).58 In der Pflegebranche insgesamt mangelt es vor allem an Fachkräften. In 2021 (aktuellste verfügbare Daten) kamen auf 27.000 Jobangebote für Fachkräfte lediglich 9.000 arbeitslose Fachkräfte.59 Die Corona-Pandemie hat den eklatanten Personalmangel in der Pflege in den letzten 3 Jahren nur noch weiter verstärkt. Es besteht daher das Risiko, dass MATERNUS nicht in der Lage ist, nicht genug Personal in der benötigten Quantität und mit der fachlichen Expertise zu gewinnen.

MATERNUS verfolgt daher konsequent das Ziel, ihre ttraktivität als Arbeitgeber zu steigern, um sich so im Wettbewerb um neue Fachkräfte und Auszubildende durchzusetzen. MATERNUS setzt unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ein und entwickelt diese gezielt weiter – mit Erfolg: selbst in Zeiten der anhaltenden Corona-Pandemie gelang MATERNUS in 2022 erneut eine Steigerung der eingegangenen Bewerbungen und Ausbildungsverträge, während sich zugleich die Fluktuationsquote verbessert und die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit zugelegt hat.

Für ausführliche Details zur Mitarbeitergewinnung und -bindung verweist MATERNUS auf die im Nichtfinanziellen Konzernbericht gemachten Angaben, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investorrelations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird. Nachfolgend daher nur eine grobe Übersicht der Instrumente:

  • Gewinnung von Mitarbeitern: Gezieltes Personal-Marketing, Nutzung sämtlicher (über)regionaler Jobportale, Zusammenarbeit mit Personalvermittlungen, gezielte Ansprache jüngerer Menschen über Social-Media-Kanäle, Mund-zu-Mund-Propaganda, eigene Website für Informationen zur generalistischen Ausbildung, Weiterbildungsermächtigungen zur Gewinnung von Assistenzärzten für die Rehabilitationskliniken
  • Mitarbeiterbindung: Konsequente Weiterentwicklung des Einarbeitungskonzeptes, flexible Arbeitszeitmodelle, faire und einheitliche Vergütungsstruktur für alle Einrichtungen, Mitarbeiterentwicklung, betriebliche Gesundheitsförderung (hoher Krankenstand in 2022 hatte teuren Einsatz von Fremdpersonal zur Folge), Wertschätzung
  • Aus- und Weiterbildung: Qualitative Steigerung der Angebote, Online-Schulungen, zielgruppengerechte Fortbildungs- und Traineeprogramme (auch für Führungskräfte).

Darüber hinaus richtet MATERNUS den Fokus darauf, den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter zu erleichtern. Hierzu zählen vor allem digitale Lösungen, um den Bürokratieaufwand zu verringern und damit mehr Zeit für die Pflege der Bewohner und Patienten zu schaffen. Im Mittelpunkt des Handelns von MATERNUS steht, Sicherheit und Fürsorge für die Bewohner und Patienten zu gewährleisten – und das jeden Tag und an jedem Standort. In 2022 wurde der Roll-Out der E-Doku in allen stationären Einrichtungen erfolgreich abgeschlossen. Von den Mitarbeitern wird diese als arbeitserleichternd und unterstützend angesehen. Leitungskräften der Einrichtungen ist sie ein wichtiges Steuerungs- und Kontrollinstrument, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken zu können.

Beschaffungsrisiken

In ihren Einrichtungen und Kliniken ist MATERNUS für die Materialbeschaffung und Ausstattung auf Fremdanbieter angewiesen. Risiken bestehen in möglichen Lieferschwierigkeiten und/oder Qualitätsproblemen. Zuletzt bestanden erhebliche Probleme zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bei der Beschaffung und schnellen Zurverfügungstellung der erforderlichen Schutzausrüstung und -kleidung.

Alle MATERNUS Einrichtungen und Kliniken werden daher mit genügend Schutzmitteln für mehrere Wochen bevorratet.

Bonitäts- und Liquidtätsrisiken

Im Konzern weist MATERNUS einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 39,3 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist unverändert stark vom Mitwirken der CURA GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Die Disposition der liquiden Mittel ist einer der zentralen Prozesse bei MATERNUS. Die Gruppe steuert ihre zukünftige Liquidität und überwacht den Fortgang täglich. Durch die im Jahr 2020 umgesetzte Refinanzierung mit einem Bankpartner und einheitlicher Laufzeit wurde dem wesentlichen Liquiditätsrisiko aus der Rückzahlung sämtlicher externer Kreditverbindlichkeiten in einer Summe erfolgreich begegnet. Da das Darlehen erst ab dem Jahre 2025 zur Rückzahlung fällig sein wird, ist das Liquiditätsrisiko aus der Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen gegenüber Kreditinstituten gegenwärtig als gering einzustufen.

Aus einer Aktualisierung der mittelfristigen Unternehmensplanung anhand der Ist-Entwicklung im 1. Quartal 2023 für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 erwartet der Vorstand in einem Stress-Szenario für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 einen Liquiditätsbedarf der MATERNUS in Höhe von 9,4 Mio. €. In dieser Höhe ist der Konzern auf die finanzielle Unterstützung durch den Hauptgesellschafter CURA GmbH angewiesen. Um eine angemessene Liquiditätsausstattung des MATERNUS-Konzerns zu erreichen, hat die CURA GmbH auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen der Jahre 2023 und 2024 des MATERNUS-Konzerns mit Darlehensvertrag vom 26. Mai 2023 die bereits bestehenden Kreditlinien im Jahr 2023 mit der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft erweitert und eine bis zum 31. Dezember 2024 nicht kündbare Kreditlinie in Höhe von 9,4 Mio. € vertraglich vereinbart. Der im Stress Szenario erwartete Liquiditätsbedarf in Höhe von 9,4 Mio. € wurde bereits auf ein Bankkonto der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft eingezahlt. Das Liquiditätsrisiko ist daher gegenwärtig als gering einzustufen.

Operative Risiken

Durch die demographische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen. Zudem bringen externe Gesundheitsrisiken wie die andauernde Corona-Pandemie potentielle Gefahren für Bewohner und Mitarbeiter mit sich. Dem wird mit gesteigerten aktiven Präventionsmaßnahmen bei der Hygiene sowie Sensibilisierung der Mitarbeiter und Informationsmaterial zu Impfangeboten für Bewohner Sorge getragen. Dies zeigt sich u. a. darin, dass es im MATERNUS-Konzern eine hohe Impfquote bei den Bewohnern sowie Mitarbeitern gibt.

Höchste Priorität hat das Qualitätsmanagement, das kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird. Neben der Therapiequalität zählt hierzu die Dienstleistungsqualität. Um zu überprüfen, ob das Ziel der kontinuierlichen Qualitätssteigerung erreicht wird, erfolgt eine Orientierung an den Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherungen (DRV Bund). Sie analysiert jedes Jahr umfangreiche Daten der Kliniken. Neben Strukturdaten gehören Patientenbefragungen zur Behandlungszufriedenheit und zur Ergebnisqualität dazu sowie Einzelfallbegutachtungen zur Prozessqualität. Auch in 2022 wurde das Qualitätsbewertungssystem der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genutzt, um die Zielerreichung zu messen. Die Ergebnisse der Analyse erhält MATERNUS in Form von vergleichenden Berichten, die vor Ort gründlich ausgewertet sowie analysiert werden. Werden Lücken oder Verbesserungspotenzial festgestellt, werden Maßnahmen entwickelt, die in das Therapiesystem übersetzt werden. Extern wird die Therapiequalität über Beschwerdequoten gemessen, ermittelt aus Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der MATERNUS-Kliniken gemeldet wurden. Die Beschwerdequote darf bei maximal 1,0 Prozent liegen und betrug in 2022 zufriedenstellende 0,3 Prozent (s. Nichtfinanzieller Konzernbericht, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/ investor-relations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird). Ein internes Beschwerdemanagement soll Beschwerdeeinreichungen bei den Kostenträgern möglichst verhindern. Neben externen Audits werden regelmäßige interne System- und Prozessaudits zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung durchgeführt. Über interne Audits und mit der Berichterstellung werden teilweise schon Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zeitnah kontrolliert, um das Erreichen der Qualitätsziele zu überprüfen. Darüber hinaus setzt MATERNUS Abteilungsziele, die mit den Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet werden. Für weitere Details verweist MATERNUS auf die im Nichtfinanziellen Konzernbericht gemachten Angaben, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investor-relations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird.

Zinsänderungsrisiken

Zinsrisiken entstehen durch schwankende Marktzinssätze. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist angesichts der hohen Inflation im Berichtsjahr von ihrer Nullzinspolitik abgekehrt und hat bis Mitte März 2023 den Leitzins auf 3,5 Prozent angehoben. Weitere Zinsanhebungen sind für 2023 zu erwarten, der Leitzins könnte so auf etwa 4 Prozent zulegen.60 Nach aktuellen Erkenntnissen ergeben sich in einer Szenario-Betrachtung lediglich Auswirkungen im Bereich der Zinszahlungen.

Einem etwaigen Zinsänderungsrisiko aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag ist durch den Abschluss einer Zinssicherungsvereinbarung entgegengetreten worden.

Weitere Risiken

Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgen aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.

Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.

Darüber hinaus bestehen Rechtsrisiken aus zwei derzeit laufenden Verfahren. Es geht um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder in Zusammenhang mit der öffentlichen Zurverfügungstellung der Halbjahresfinanzberichte 2016, 2017 und 2018 ohne eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Hintergrund ist die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 7. Juli 2022 gegen die MATERNUS-Kliniken AG verhängte Geldbuße in Höhe von 510.000 € aufgrund von Verstößen gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Gegen diesen Bußgeldbescheid hat die MATERNUS-Kliniken AG am 25. Juli 2022 Einspruch eingelegt.

Zudem unterliegt MATERNUS fortlaufend Risiken bei der Einhaltung gesetzlicher Änderungen. In den letzten Jahren hat das deutsche Gesundheitssystem weitreichende gesundheitspolitische Regulationseinflüsse erfahren. Diese reichen von Vorgaben für Einbettzimmern, über Lohngestaltung, Personalschlüssel (u. a. das derzeit einzuführende Personalbemessungsverfahren) und auch Vorschriften zum Datenschutz und der Versorgungsqualität der Bewohner bzw. Patienten.

Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung trotz der aktuellen Herausforderungen des Ukraine-Konfliktes, der hohen Inflation und der weiterhin, wenn auch auf niedrigerem Niveau, vorhandenen Corona-Pandemie, keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Chancen der künftigen Entwicklung

Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demographische Entwicklung, eröffnet dem MATERNUS-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres Leistungsangebotes und ergänzen unsere Dienstleistungen durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste. Daneben entstehen durch kontinuierlich durchgeführte Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern Chancen, Kostensteigerungen und Personalknappheit vorzubeugen.

Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotentiale bieten. Durch größere Umbaumaßnahmen in den Standorten ergeben sich Möglichkeiten, neben neuen Behandlungsfeldern auch Nebenleistungen ertragssteigernd attraktiver zu gestalten. Daneben versucht der MATERNUS-Konzern, durch die Einführung neuer Behandlungsspektren wie der Psychosomatik oder der Behandlung von Post-COVID-Patienten und anderer wirtschaftlich tragender Fachbereiche sein Dienstleistungsspektrum auszuweiten.

Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der MATERNUS-Konzern durch den

Verbund in der CURA Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.

Der Erfolg von MATERNUS hängt vom Wohlergehen und der Zufriedenheit der Bewohner und Patienten ab. Das wiederum korreliert in hohem Maße mit der Kompetenz und der Zahl der Fachkräfte und Spezialisten in der Kranken- und Altenpflege. MATERNUS ist es auch im dritten Jahr mit der COVID-19-Pandemie gelungen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern, was sich in mehreren Kennziffern erfolgreich widergespiegelt hat (für in diesem Absatz gemachte Angaben verweisen wir auf den Nichtfinanziellen Konzernbericht, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investor-relations/ unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird). Die Zahl der eingegangenen Bewerbungen hat sich in 2022 um rund 17 Prozent erhöht, auch die Anzahl der Ausbildungsverträge weitete sich erneut um rund 22 Prozent aus. Gleichzeitig hat MATERNUS in 2022 13 Auszubildende übernommen. Dass MATERNUS ebenso erfolgreich bei der Bindung ihrer Mitarbeiter ist, belegen die auf 12,7 Prozent (Vorjahr: 14,6 Prozent) verbesserte Fluktuationsquote sowie die leicht von 6,7 auf 7,0 Jahre erhöhte durchschnittliche Konzernzugehörigkeit. Nachdem in 2022 angesichts der teils hohen Krankenstände des MATERNUS Personals der vermehrte Einsatz vom Fremdpersonal zur Einhaltung der Vorgaben der Personalschlüssel durch die Kostenträger notwendig gewesen war und der Aufwand für Fremdarbeit deutlich gestiegen war, ist es für 2023 das erklärte Ziel, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben auf ein Minimum zu verringern und die Auslastung in den Einrichtungen wieder deutlich zu erhöhen. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die Fixkosten der Pflegeeinrichtungen wieder refinanziert werden. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der Mitarbeiterfluktuation ergriffen.

Für 2023 plant der Vorstand mit einem im Vergleich zum Berichtsjahr deutlich verbesserten Konzernumsatz, welche aus Erlössteigerungen in beiden Segmenten resultiert. Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wirken sich die in 2022 verhandelten Pflegesätze zur Refinanzierung der GVWG Vorgaben erstmals ganzjährig aus. Neben verminderten negativen Corona-Effekten wird im Segment Rehabilitation die Belegung durch die Maßnahmen Personalgewinnung und eine verstärkte operative Führungsstruktur verbessert werden.

Prognosebericht

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.

Ungeachtet dessen unterliegen Aussagen, die die unmittelbare Zukunft betreffen, aufgrund der aktuell dynamischen makroökonomischen Lage (hohe Inflation aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie deutliche Zinssteigerungen) sowie der nicht auszuschließenden weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie einer großen Unsicherheit.

Unsere Zielsetzung im Geschäftsjahr 2023 im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben auf ein Minimum zu reduzieren und die Auslastung in den Einrichtungen wieder deutlich zu erhöhen. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die Fixkosten der Pflegeeinrichtungen wieder refinanziert werden.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten sollen im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls eingehalten werden. Durch gezielte Unterstützung und Anleitung der Einrichtungsleitungen soll nicht nur die Fluktuation der Mitarbeiter reduziert werden, sondern auch die Mitarbeitergewinnung weiter verbessert werden.

Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2023 spürbar verändern wird.

Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen werden auch im Geschäftsjahr 2023 zu einer Verbesserung von ca. 5 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes je Bett im Konzern beitragen.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hat ab September 2022 eine Bezahlung des Personals auf einem tarifähnlichen Niveau bewirkt und wirkt sich aufgrund der Refinanzierung der Kostenträger ebenfalls auf die Umsatzerlöse aus. Diese Effekte waren im Geschäftsjahr 2022 nur zeitanteilig enthalten, im Geschäftsjahr 2023 wirken sie sich ganzjährig aus. Im Geschäftsjahr 2023 fügt das GVWG auch die Regelung des § 113c SGB XI hinzu ("Personalbemessung nach Prof. Rothgang"), die neue gesetzgeberische Anhaltspunkte für die Personalausstattung aufstellt. Auch diese beeinflusst den Personalaufwand und, über die Refinanzierung, die Umsatzerlöse. Obwohl diese im Bereich der Personalausbildung bzw. –gewinnung Herausforderungen mit sich bringt,

geht der Vorstand in Bezug auf das Unternehmensergebnis insgesamt aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit von einem neutralen Effekt aus.

Die Segmentumsatzerlöse werden mit mindestens 88,0 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €) erwartet. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2023 materiell verändern werden. Der Anteil der Kurzzeitpflege wird auf dem Niveau des Jahres 2022 erwartet. Für den Herbst 2023 ist die Wiedereröffnung der Mieteinrichtung Altenahr vorgesehen.

Im Segment Rehabilitation wird für beide Kliniken mit einer Erholung der Belegung gerechnet, da mit einer weiteren Abflachung des Infektionsgeschehens zu rechnen ist und damit auch mit einer plangemäß höheren Operationsquote. Der Vorstand geht von einem Umsatz im Segment Rehabilitation von mindestens 24,0 Mio. € (Vorjahr: 22,5 Mio. €) aus.

Der Vorstand erwartet im Segment Holding einen Umsatz von 2,4 Mio. €. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist auf die veränderten Erlöse aus der Verwaltungskostenumlage zurückzuführen.

Folglich geht der Vorstand für das Jahr 2023 von einem Konzernumsatz von mindestens 114,5 Mio. € aus (Vorjahr: 106,7 Mio. €).

Obwohl der weitere Verlauf der Corona-Pandemie schwer abzuschätzen ist, wird mit einem weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens gerechnet. Dieser in Verbindung mit verschiedenen Maßnahmen zur Belegungssteigerung (Personalgewinnung, eine verstärkte operative Führungsstruktur) wird nach Einschätzung des Vorstandes eine Steigerung der Belegung ermöglichen. Allerdings ergeben sich Ergebnisbelastungen sowohl aus den weiterhin stark steigenden Kosten (die ergebnisfördernden Effekte aus der Gas- und Strompreisbremse werden gering ausfallen) sowie aus der Reduzierung der während der Corona-Pandemie gewährten staatlichen Unterstützung. Im Hinblick darauf, dass das Jahr 2023 ein Jahr der operativen Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie aber auch ein Jahr der Investitionen in verstärkte Führungs- und IT-Strukturen sein wird, die erst in Folgejahren ihre volle Wirkung entfalten werden, erwartet der Vorstand für die Ergebniskennzahl EBITDA im Jahr 2023 ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis (Vorjahr: 1,7 Mio. €).

Zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung des MATERNUS-Konzerns hat die CURA GmbH auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen der Jahre 2023 und 2024 des MATERNUS-Konzerns die bereits bestehenden Kreditlinien im Jahr 2023 mit der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft erweitert und einen Betrag in Höhe von 9,4 Mio. € auf ein Bankkonto der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft eingezahlt, so dass aus Sicht des Vorstands die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des MATERNUS-Konzerns gesichert ist. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt Bonitäts- und Liquiditätsrisiken im Kapital "Risiken des Unternehmens".

E. SONSTIGE BERICHTERSTATTUNG

Berichterstattung zu § 289a HGB

Gezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit Sonderrechten

Zum 31. Dezember 2022 betrug das Grundkapital 52.425 T€, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (CURA GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (CURA 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2022 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Grundsätzlich besteht der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von 5 Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens 1 Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.

Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.

Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2025 um insgesamt bis zu 26.212.500 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits

begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;

• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen."

Wesentliche Vereinbarungen der MATERNUS-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315b und c HGB*

Zur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß § 315b und c HGB veröffentlicht die MATERNUS-Kliniken AG einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2022 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf der Homepage unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations ab dem 31. Mai 2023 zugänglich.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB*

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.

Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investorrelations/corporate-governance-bericht/ zu finden.

Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2023. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporategovernance-bericht/ veröffentlicht.

Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen*

Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene 'Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst' verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen und gegebenenfalls auch für den Aufsichtsrat festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der MATERNUS-Kliniken AG sieht das Gesetz vor, dass ein Mindestanteil von jeweils 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern bei Neubesetzungen von Aufsichtsratsmandaten seit dem 1. Januar 2016 zu beachten ist. Daher bedarf es hinsichtlich des Aufsichtsrates keiner gesonderten Festlegung einer individuellen Zielgröße. Zum 31. Dezember 2022 waren 50 Prozent der Aufsichtsratsmandate der MATERNUS-Kliniken AG mit Frauen besetzt.

Für den Frauenanteil im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wurde durch den Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG eine Zielgröße von 50 Prozent bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Zum Ablauf dieser Frist war keine Frau im Vorstand vertreten. Die beabsichtige Erweiterung des Vorstandes um ein zweites Mitglied konnte bislang nicht

realisiert werden. Da der Vorstand unverändert aus lediglich einem Mitglied besteht, greift das Mindestbeteiligungsgebot des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) von mindestens einer Frau bei Vorständen von mehr als drei Mitgliedern bei der MATERNUS-Kliniken AG nicht. Für den Frauenanteil im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG hat der Aufsichtsrat eine neue Zielgröße von 33 Prozent bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2022 bestand der Vorstand nur aus einem Mitglied, es ist unverändert beabsichtigt, den Vorstand personell zu erweitern.

Der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG hatte beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2022 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 20 Prozent betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Prokuristen, Regionalleitungen sowie die Abteilungs- und Teamleitungen der Hauptverwaltung der MATERNUS-Kliniken AG. Zum Ablauf der Frist waren 35 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Mit der gleichen Umsetzungsfrist sollte der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes einen Anteil von 30 Prozent nicht unterschreiten. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehören die Einrichtungsleitungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verwaltungsleitungen der Rehabilitationskliniken. Zum Ablauf der Frist waren 79 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand neue Zielgrößen festgelegt. Bis zum 30. Juni 2027 soll der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 25 Prozent betragen. Zum 31. Dezember 2022 waren 48 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt. Mit der gleichen Umsetzungsfrist soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 35 Prozent betragen. Zum 31. Dezember 2022 waren 89 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Angaben zur Vorstandsvergütung

Im Geschäftsjahr 2022 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, und wurde über diese vergütet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht*, welcher unter https://www.maternus.de/verguetungssystem/verguetungsberichte öffentlich zugänglich gemacht wird.

Berlin, den 30. Mai 2023

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter*

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2022 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Berlin, den 30. Mai 2023

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers

Konzernabschluss

Konzern-Bilanz 63
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 64
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 64
Konzern-Kapitalflussrechnung 65
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 66

Konzern-Bilanz

AKTIVA 31.12.2022 31.12.2021 01.01.2021
Anhang T€ T€
angepasst
T€
angepasst
Langfristige Vermögenswerte 2
Immaterielle Vermögenswerte 3 13.307 13.367 13.427
Sachanlagen 4 62.887 64.023 65.336
Nutzungsrechte 6 58.380 64.423 78.231
Finanzielle Vermögenswerte 5 1.935 542 404
Latente Steueransprüche 36 0 374 409
136.508 142.728 157.806
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorratsvermögen 7 586 598 444
Vertragsvermögenswerte 8 102 42 44
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9 4.801 4.510 5.325
Finanzielle Vermögenswerte 9 1.425 521 511
Ertragsteuerforderungen 10 378 309 596
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 7.467 4.118 3.893
Sonstige Vermögenswerte 12 72 94 49
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 2.061 12.494 9.959
16.891 22.686 20.821
Bilanzsumme 153.400 165.414 178.627
PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 01.01.2021
Anhang T€ T€ T€
angepasst angepasst
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 14 51.939 51.939 51.939
Kapitalrücklagen 15 3.766 3.766 3.766
Gewinnrücklagen 1, 16 -95.004 -81.049 -78.533
-39.299 -25.344 -22.828
Langfristige Schulden
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte 1, 17 1.749 4.002 4.128
Finanzverbindlichkeiten 18 133.523 138.457 152.129
Rückstellungen für Pensionen 19 763 1.030 1.239
Sonstige Rückstellungen 0 0 1.171
Latente Steuerverpflichtungen 36 334 0 0
136.369 143.489 158.667
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20 4.825 4.642 4.786
Finanzverbindlichkeiten 21 30.385 23.154 21.868
Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten 22 6.406 7.379 7.359
Vertragsverbindlichkeiten 23 673 777 770
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 24 7.189 5.149 5.390
Sonstige Rückstellungen 25 6.354 5.251 2.498
Steuerrückstellungen 26 496 916 118
56.330 47.269 42.789
Bilanzsumme 153.400 165.414 178.627

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2021
Anhang T€ T€
angepasst
Umsatzerlöse 27 106.697 111.437
Sonstige betriebliche Erträge 28 7.590 8.216
Gesamtleistung 114.287 119.653
Materialaufwand 29 19.718 13.921
Personalaufwand 30 70.547 68.735
Sonstige betriebliche Aufwendungen 31 22.358 22.117
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 1.664 14.880
Abschreibungen 32 11.015 11.117
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -9.351 3.764
Zinsen und ähnliche Erträge 33 49 80
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33 5.776 6.010
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 1, 34 2.253 126
Ergebnis vor Steuern (EBT) -12.826 -2.040
Ertragsteuern 35, 36 1.251 521
Ergebnis nach Steuern -14.077 -2.561
Konzern-Jahresfehlbetrag -14.077 -2.561
Anteil der Aktionäre der MATERNUS AG -14.077 -2.561
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert/verwässert) 38 -0,67 -0,12
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Anhang 01.01.-31.12.2022
T€
01.01.-31.12.2021
T€
angepasst
Konzern-Jahresfehlbetrag 1 -14.077 -2.561
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden
nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert wird:
Ertrag aus der Neubewertung von
leistungsorientierten Versorgungsplänen
19 122 45
Gesamtergebnis -13.955 -2.516

Konzern-Kapitalflussrechnung

2022 2021
Anhang T€ T€
Konzernjahresergebnis vor Steuern 1 -12.826 -2.040*
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens
11.015 11.117
+/- Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen -389 -1.380
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -1.393 752
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-6.353 672
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
12 77
+/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 684 2.752
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
1 8.424 -56*
+ Finanzergebnis 33 5.728 5.930
- Gezahlte Steuern 35 -866 -656
+ Erhaltene Steuern 35 293 76
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 39 4.329 17.244
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.995 -1.910
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -8 -15
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
2 8
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.001 -1.917
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
und sonstige Finanzierungen
610 583
- Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten -224 -182
- Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -7.380 -7.205
- Gezahlte Zinsen -5.767 -6.004
+ Erhaltene Zinsen 0 16
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 40 -12.761 -12.792
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -10.433 2.535
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 13 12.494 9.959
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 13 2.061 12.494
davon verfügbarer Finanzmittelfonds 2.061 12.494
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des
Geschäftsjahres
13
Zahlungsmittel 2.061 12.494
Finanzmittelfonds 2.061 12.494

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes
Kapital
T€
Kapital-
rücklage
T€
Gewinn-
rücklagen
T€
Konzern-
Eigenkapital
T€
Anhang (14) (15) (16)
Stand 01. Januar 2021
vor Anpassung
51.939 3.766 -81.112 -25.407
Anpassung (Anhang Tz.1) 0 0 2.579 2.579
Stand 01. Januar 2021
nach Anpassung
51.939 3.766 -78.533 -22.828
Konzernjahresfehlbetrag
nach Ergebnisanteil
anderer Gesellschafter
0 0 -2.485 -2.485
Neubewertung leistungs
orientierter Versorgungspläne
0 0 45 45
Gesamtergebnis 0 0 -2.440 -2.440
Stand 31. Dezember 2021
vor Anpassung
51.939 3.766 -80.973 -25.268
Anpassung (Anhang Tz 1) 0 0 -76 -76
Stand 31. Dezember 2021
nach Anpassung
51.939 3.766 -81.049 -25.344
Konzernjahresfehlbetrag
nach Ergebnisanteil
anderer Gesellschafter
0 0 -14.077 -14.077
Neubewertung leistungs
orientierter Versorgungspläne
0 0 122 122
Gesamtergebnis 0 0 -13.955 -13.955
31. Dezember 2022 51.939 3.766 -95.004 -39.299

Konzernanhang

Konzernanhang 68
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Konzernabschlussprüfers 113

Konzernanhang

Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Geschäftstätigkeit des MATERNUS-Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "MATERNUS") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "MATERNUS AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen.

Zum 31. Dezember 2022 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der MATERNUS-Konzern wird in den Konzernabschluss der CURA GmbH einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 30. Mai 2023 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung des MATERNUS-Konzerns hat die CURA GmbH auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen der Jahre 2023 und 2024 des MATERNUS-Konzerns die bereits bestehenden Kreditlinien im Jahr 2023 mit der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft erweitert und einen Betrag in Höhe von 9,4 Mio. € auf ein Bankkonto der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft eingezahlt, so dass aus Sicht des Vorstands die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des MATERNUS-Konzerns gesichert ist. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt D. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht in den Absätzen "Bonitäts- und Liquiditätsrisiken" und "Prognosebericht" im Konzernlagebericht.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Segmentbericht-
erstattung
01.01.2022 bis 31.12.2022
Rehabilitation Seniorenwohn- und
Pflegeeinrichtungen
MATERNUS
AG
Segment-
übergreifende
Konsolidierungs-
buchungen
Gesamt
in T€ in T€ in T€ in T€ in T€
Umsatzerlöse mit Kunden 22.481 82.518 0 0 104.999
Vorjahr 24.280 84.793 0 0 109.073
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
und mit verbundenen Unternehmen
Vorjahr
110
150
-20
1
3.158
4.307
-1.549
-2.094
1.699
2.364
Umsatzerlöse, gesamt 22.591 82.497 3.158 -1.549 106.697
Vorjahr 24.430 84.794 4.307 -2.094 111.437
Personalaufwand 17.399 53.076 72 0 70.547
Vorjahr 17.206 51.406 123 0 68.735
Materialaufwand 6.424 13.449 -235 80 19.718
Vorjahr 4.630 9.325 -7 -27 13.921
EBITDA -4.014 3.494 3.839 -1.655 1.664
Vorjahr -561 11.171 7.185 -2.915 14.880
Segmentergebnis (EBIT) -5.961 -5.140 3.747 -1.997 -9.351
Vorjahr -2.388 2.327 7.083 -3.258 3.764
Segmentvermögen 52.649 186.392 195.401 -281.042 153.400
Vorjahr 50.697 185.313 180.365 -250.961 165.414
Segmentschulden -62.354 -207.296 -140.924 217.875 -192.699
Vorjahr - angepasst -55.943 -202.859 -120.017 188.061 -190.758
Investitionen in Sachanlagen
und Immat. Vermögenswerte
Vorjahr
322
275
1.679
4.259
2
131
0
0
2.003
4.665
Abschreibungen 1.946 8.634 92 343 11.015
Vorjahr 1.828 8.844 102 343 11.117
Sonstige Zinsen u. ähnl. Erträge 297 2.247 1.753 -4.248 49
Vorjahr 241 1.982 1.388 -3.531 80
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 1.097 4.927 4.000 -4.249 5.776
Vorjahr 935 4.908 3.698 -3.531 6.010
Jahresergebnis (EAT) -4.459 -8.317 621 -1.922 -14.077
Vorjahr - angepasst -2.935 -1.446 4.875 -3.055 -2.561
Operativer Cashflow 1.144 5.911 -1.219 -1.508 4.328
Vorjahr - angepasst 2.033 16.618 5.689 -7.096 17.244
Ertragsteuern -49 496 804 0 1.251
Vorjahr -21 644 -102 0 521
Anzahl Vollzeitkräfte (Ø) 341 1.172 1 n.a. 1.514
Vorjahr 366 1.249 2 n.a. 1.618
Auslastung (Ø) 60,4% 74,3% n.a. n.a. 76,4%
Vorjahr 48,7% 77,8% n.a. n.a. 71,3%

Grundlagen und Methoden

Der vorliegende MATERNUS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist.

Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlust-rechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert.

Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.

Im Jahr 2022 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Standard / Interpretation
(veröffentlicht am)
Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre
beginnend am oder nach dem
Änderungen an IFRS 3
(14. Mai 2020)
"Unternehmenszusammenschlüsse"
(Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept)
01. Januar 2022
Änderungen an IAS 16
(14. Mai 2020)
"Sachanlagen"
(Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung)
01. Januar 2022
Änderungen an IAS 37
(14. Mai 2020)
"Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und
Eventualforderungen
(Belastende Verträge, Erfüllungskosten von Verträgen)
01. Januar 2022
Jährliche Verbesserungen
an den IFRS 2018 - 2020
(14. Mai 2020)
Änderungen an
IFRS 1 (Tochterunternehmen als Erstanwender)
IFRS 9 (Gebühren im "10% Test" in Bezug auf die
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten
IFRS 16 (Leasinganreize)
IAS 41 (Besteuerung bei Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert)
01. Januar 2022

Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende Rechnungslegungsvorschriften im Konzernabschluss der Gesellschaft erstmals anzuwenden:

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB hat nachfolgende Standards und Änderungen von Standards herausgegeben, deren Übernahme in europäisches Recht erfolgt ist und deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend ist.

Standard / Interpretation Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre
(veröffentlicht am) beginnend am oder nach dem
Einführung IFRS 17
(18. Mai 2017)
"Versicherungsverträge" 01. Januar 2023
Änderungen an IFRS 17
(25. Juni 2020)
(9. Dezember 2021)
"Versicherungsverträge"
(Änderungen an dem Standard)
(Erstmalige Anwendung von IFRS 17
und IFRS 19 – Vergleichsinformationen)
01. Januar 2023
Änderungen an IAS 1
und am Leitlinienkonzept
(14. Februar 2021)
"Darstellung des Abschlusses" und
"Darstellung der wesentlichen
Rechnungslegungsmethoden"
01. Januar 2023
Änderungen an den IAS 8
(12. Februar 2021)
"Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
und Fehler" (Abgrenzung zwischen Änderungen
von Rechnungslegungsmethoden und
Schätzungsänderungen)
01. Januar 2023
Änderungen an IAS 12
(7. Mai 2021)
Ertragssteuern" (Latente Steuern, die sich auf
"Vermögenswerte und Schulden aus einer
einzigen Transaktion beziehen)
01. Januar 2023

Die Änderungen an IAS 12, die der Klarstellung dienen, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse bilanzieren, werden im MATERNUS-Konzernabschluss bereits berücksichtigt. Die Einführung von IFRS 17 sowie die anderen genannten Änderungen werden voraussichtlich keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung haben und wurden nicht vorzeitig angewendet.

Der IAS hat folgende Änderungen herausgegeben, deren Übernahme in das EU-Recht noch nicht erfolgt und deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist.

Standard / Interpretation
(veröffentlicht am)
Titel Voraussichtlicher Zeitpunkt der
erstmaligen Anwendung
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" 01. Januar 2024
(23. Januar 2020) (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig)
(15. Juli 2020) (Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts)
(31. Oktober 2022) (Klassifizierung von langfristigen Schulden mit
Kreditbedingungen – covenants)
Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" 01. Januar 2024
(22. September 2022) (Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus
Sale-and-leaseback-Transaktionen)

Die MATERNUS AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den MATERNUS-Konzernabschluss.

Auswirkungen des Klimawandels, der Corona-Pandemie, des Ukraine-Kriegs und der makroökonomischen Veränderungen auf die Rechnungslegung

Der MATERNUS-Konzern analysiert kontinuierlich potentielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel und anderen Ereignissen wie der Corona-Pandemie oder dem Ukraine-Krieg und deren jeweiligen makroökonomischen Folgen ergeben können. Im Bereich des Klimawandels hat der MATERNUS-Konzern keine wesentlichen Risiken für sein Geschäftsmodell identifiziert und erwartet daher gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rechnungslegung im

Geschäftsjahr 2022. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen zunehmend nach und die dadurch bedingten Risiken haben sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Die aus dem Ukraine-Krieg resultierenden Unsicherheiten führten im Geschäftsjahr 2022 zu einer weiteren Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds, was zu einer Beschleunigung der Inflationsentwicklung, deutlich gestiegenen Energiekosten und Volatilität an den Kapitalmärkten führte. Das Management des MATERNUS-Konzerns hat die möglichen Auswirkungen untersucht und entsprechend berücksichtigt. Vor allem der aktuellen Inflationsentwicklung und dem Zinsanstieg wurden sowohl bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen als auch bei den Werthaltigkeitstests des Anlagevermögens Rechnung getragen. Aus allen vorgenannten Punkten ergeben sich aus Sicht des Managements des MATERNUS-Konzerns aktuell keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung im Geschäftsjahr 2022.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die MATERNUS AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen die Möglichkeit hat, direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 auszuüben.

Einschließlich der MATERNUS AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 42 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen.

Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Beteiligungs-
anteil
in Prozent
Eigen-
kapital
in T€
Ergebnis
2022
in T€
Ergebnis
2021
in T€
1. MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Segment Rehabilitation
2. Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf1) 100 -13.740 -2.322 -1.804
3. MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen
93 -12.059 -5.440 -2.314
4. MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co.
Klinik- Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen1)
91 11.024 1.573 1.414
5. MATERNUS-Management & Service GmbH, Berlin1) 100 -31 -8 -10
6. MEDICO-Management & Service GmbH, Berlin1) 93 22 -2 -7
7. MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin1) 93 171 -282 -49
Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
8. MATERNUS Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 14.206 0 0
9. Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 773 13 16
10. Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin1) 100 265 37 40
11. Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin1) 100 15 0 0
12. Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin1) 100 254 3 0
13. MATERNUS Tagespflege Pelm GmbH, Berlin1) 100 93 0 0
14. Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 612 0 0
15. Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin1) 100 374 0 0
16. Alten- und Pflegeheim Christinen-Stift GmbH, Berlin1) 100 386 0 0
17. Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin1) 100 339 12 6
18. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin1) 100 254 0 0
19. ROCY-Verwaltungs GmbH, Berlin1) 100 147 2 2
20. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH,
Berlin1)
100 427 0 0
21. MATERNUS Seniorenwohnanlage Köln- Rodenkirchen GmbH,
Berlin1)
100 431 0 0
22. Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und
Handelsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin1)
100 17.446 0 0
23. Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin1) 100 -5 0 0
24. Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin1) 100 -2.183 -122 -45
25. Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin1) 100 65 -82 1
26. Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin1) 100 -5.024 -958 -588
27. Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin1) 100 524 0 5
28. MATERNUS-Stift GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
29. MATERNUS-Stift Am Auberg GmbH, Berlin1) 100 442 -52 20
30. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum
Am Steuerndieb GmbH, Berlin1)
100 178 0 0
31. MATERNUS Hausnotrufdienst GmbH, Berlin1) 100 16 0 0
32. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin1) 100 -1.370 -404 -248
33. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin1) 100 -174 -196 -72
34. MATERNUS RECATEC Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
35. MATERNUS RECATEC West Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 -145 -342 -122
36. MATERNUS RECATEC Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
Beteiligungs- Eigen- Ergebnis Ergebnis
anteil kapital 2022 2021
in Prozent in T€ in T€ in T€
37. MATERNUS RECATEC Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
38. YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 194 0 0
39. YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 136 0 0
40. YMOS Verwaltungs GmbH, Obertshausen1) 100 118 7 4
41. MATERNUS Finanzierungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
42. BidP - Bildung in der Pflege GmbH, Berlin
(vormals: CURA 26. Seniorencentrum GmbH)1) 100 -24 -12 -11
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
43. Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham 100 83 -4 -4
44. MATERNUS-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen 100 451 19 18
45. MATERNUS Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin 100 93 0 0

1) Die Gesellschaft macht von der Befreiung der §§ 264 Abs. 3, 264b HGB (Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den MATERNUS-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember).

Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung. Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen gem. IFRS 8 ("Geschäftssegmente") berichtspflichtige Segmente dar.

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:

  • Segment Rehabilitation
  • Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
  • MATERNUS AG

Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltensmedizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der MATERNUS AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht.

In der Spalte "Segmentübergreifende Konsolidierungsbuchungen" werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden.

Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen sowie Nutzungsrechte ausgewiesen.

Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet ("Impairment-only-approach").

Geschäfts- oder Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften (HGB) mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen.

Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

in Jahren
Gebäude 40 bis 44
Mietereinbauten 3 bis 25
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 20

Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert.

Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Leasing

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Zinssatz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den kurz- sowie langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein

Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung geprüft.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei einem marktüblichen Verkauf bzw. Kauf zum Erfüllungszeitpunkt, mithin bei Lieferung eines Vermögenswerts. Die originären Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Direkt dem Erwerb zuordenbare Transaktionskosten werden einbezogen, wenn das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

Nach IFRS 9 ist jeder finanzielle Vermögenswert zum Zugangszeitpunkt einer der drei Bewertungskategorien zuzuordnen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Diese Kategorie enthält zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr ein Finanzderivat, welches der Zinssatzbegrenzung eines Darlehens dient.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Bei MATERNUS liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.

Bei Abgang des finanziellen Vermögenswertes erfolgt keine ergebniswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und hinsichtlich möglicherweise vorliegender Wertminderungen überprüft. Wenn ein finanzieller Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird, werden daraus resultierende Verluste und Gewinne erfolgswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und -äquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte findet der vereinfachte Wertminderungsansatz Anwendung, wonach eine Risikovorsorge bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewandt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Forderungen auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit untersucht. Ein Forderungsausfall wird dann angenommen, wenn unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Beitreiben der Forderung nicht mehr möglich ist. Solange noch mit Zahlungseingängen auf einzelne Forderungen gerechnet wird, werden Wertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente sind davon ausgenommen. MATERNUS hält keine Derivate, die finanzielle

Verbindlichkeiten darstellen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder tatsächlich erloschen ist.

Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, da die MATERNUS-Gruppe von der Option der Bilanzierung der originären Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Option) keinen Gebrauch macht. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Die Finanzschulden aus Leasingverhältnissen (bis 01.01.2019 aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen) sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Bilanzielle Sicherungsbeziehungen

MATERNUS hält keine Finanzinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, womit die Vorschriften zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 keine Anwendung finden.

Laufende und latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes und des Solidaritätszuschlages ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Vorratsvermögen

Die Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung der Dienstleistungen, für welche noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt stimmt in der Regel mit dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden überein.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.

Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ist ("more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden – sofern der Effekt wesentlich ist – abgezinst.

Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Es handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen ("kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag in Höhe des Ausgleichsanspruchs nach dem aktuellen Marktwert, wobei die Änderung der Verbindlichkeit zu den einzelnen Bewertungszeitpunkten ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen. Deren Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen mit Erbringung der Dienstleistung.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden unter den Umsatzerlösen und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse werden mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung erfasst, d. h. bei Erbringung der zugesagten Dienstleistungen für den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend des vereinbarten Preises für die jeweiligen Dienstleistungen. Der Transaktionspreis stellt die Gegenleistung dar, die MATERNUS im Austausch für die Erbringung der zugesagten Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Variable Gegenleistungen bestehen bei MATERNUS nicht. Der Zeitabstand zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der Dienstleistungen und der Zahlung durch den Kunden beträgt bei MATERNUS nicht mehr als ein Jahr, sodass die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.63 angewandt wird und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente adjustiert wird.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Verwendung von Schätzungen

Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt "(3) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des

Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt.

Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko sowohl einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für einen möglichen Ausfall als auch auf Basis von Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Fälligkeit der Forderung geschätzt.

Die Bewertung der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte (Auseinandersetzungsansprüche) basiert auf Unternehmenswertberechnungen für die betreffenden Gesellschaften, die ermessenbehaftete Parameter berücksichtigen. Diesen Berechnungen liegen grundsätzlich die Annahmen zugrunde, die auch bei den durchgeführten Impairmenttests herangezogen werden. Für die Bewertungen wurde bei einem in der ewigen Rente gegenüber dem Detailplanungszeitraum leicht gesunkenem EBIT eine Wachstumsrate von 1 % sowie ein Diskontierungszinssatz (WACC) von 6,62 % (nach Steuern) bzw. 7,86 % (vor Steuern) unterstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt.

Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben.

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies Immobilienmietverträge. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).

Eventualverbindlichkeiten

Eventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich ist. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.

Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden

Änderungen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode aufgrund eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation des IASB werden, falls die neue Regelung keine spezielle Übergangsregelung enthält, retrospektiv angewendet. Die retrospektive Anwendung fordert die Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte jeder betroffenen Eigenkapitalkomponente der frühesten dargestellten Vorperiode sowie der sonstigen angegebenen Vergleichswerte für jede dargestellte Vorperiode so, als wäre die neue Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethode schon immer angewendet worden.

Änderungen und Interpretationen, die 2022 erstmals anzuwenden sind, haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss gehabt. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Erläuterungen zur Bilanz

( 1 ) Korrektur eines Fehlers bei der Bilanzierung der Minderheitsanteile

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurden die Beteiligungen und insbesondere die Anteile anderer Gesellschafter einer genauen Überprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Anteil der nicht beherrschenden Gesellschafter an der MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG seit 2020 falsch ermittelt und dementsprechend falsch im Konzernabschluss bewertet wurde. In den Vorjahren wurden die Minderheitsanteile regelmäßig mit 12,41 % berücksichtigt, dabei wurden die Anteile der MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG an der MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG in Höhe von 4,76 % bis 5,8 % fälschlicherweise in die Ermittlung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter einbezogen. Dies führte zu einem überhöhten Ausweis der Minderheitsanteile und damit zu einem überhöhten Ausweis der Verbindlichkeiten aus den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerten sowie zu einem entsprechend zu geringen Ausweis des Konzerneigenkapitals. Für die Jahre 2022 und 2021 sowie zum 31. Dezember 2020 ergibt sich ein korrekter Minderheitsanteil in Höhe von 7,65 %.

Der Fehler wurde berichtigt, indem jeder der betroffenen Bilanzposten folgendermaßen für frühere Berichtsperioden angepasst wurde:

Auswirkung auf das Eigenkapital

31.12.2021 01.01.2021
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Vermögenswerte -2.503.196 -2.579.096
Nettoauswirkung auf das Eigenkapital -2.503.196 -2.579.096

Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung

31.12.2021
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 75.900
Nettoauswirkung auf das Periodenergebnis 75.900

Auswirkung auf das unverwässerte Ergebnis je Aktie

31.12.2021
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,004

Auswirkung auf die Kapitalflussrechnung

31.12.2021
Konzernjahresergebnis vor Steuern 75.900
- Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -75.900
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 0

Die Anpassungen bzgl. der Entwicklung des Eigenkapitals sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die Korrektur hatte keine Auswirkungen auf die Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns.

( 2 ) Langfristige Vermögenswerte

Anlagespiegel des Konzerns

Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2022
(01.01.2021)
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
Umglie-
derungen
T€
31.12.2022
(31.12.2021)
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte 3.705
(3.756)
8
(15)
-2
(-65)
0
(0)
3.711
(3.705)
Geschäfts- oder Firmenwert 18.582
(18.582)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
18.582
(18.582)
22.287
(22.337)
8
(15)
-2
(-65)
0
(0)
22.293
(22.287)
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 174.152
(174.085)
8
(75)
-431
(-7)
60
(0)
173.789
(174.152)
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
16.753
(16.414)
1.403
(1.000)
-682
(-661)
-13
(0)
17.461
(16.753)
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau und Bauvorbereitungskosten 1.504
(800)
597
(762)
0
(-58)
-60
(0)
2.040
(1.504)
192.408
(191.298)
2.008
(1.836)
-1.113
(-726)
-13
(0)
193.290
(192.408)
Finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen 383
(383)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
383
(383)
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte 92.403
(98.233)
1.768
(2.814)
0
(-8.644)
13
(0)
94.185
(92.404)
Anlagevermögen gesamt 307.482 3.785 -1.115 0 310.151
(312.252) (4.665) (-9.435) (0) (307.482)

(Vorjahreswerte in Klammern)

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Bilanz neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen auch Finanzderivate in Höhe von 1.552 T€ für einen Zinscap (Vorjahr 158 T€), welche jeweils jährlich neu bewertet werden, ausgewiesen.

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Bilanz neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen auch Finanzderivate in Höhe von 1.552 T€ für einen Zinscap (Vorjahr 158 T€), welche jeweils

31.12.2022
01.01.2021
Zugänge
Abgänge
31.12.2022
31.12.2022
(31.12.2021)
(01.01.2021)
(31.12.2021)
T€
T€
T€
T€
T€
T€
3.550
68
-2
3.616
95
(3.541)
(74)
(-65)
(3.550)
(155)
5.370
0
0
5.370
13.212
(5.370)
(0)
(0)
(5.370)
(13.212)
22.293
8.920
68
-2
8.986
13.307
(8.911)
(74)
(-65)
(8.920)
(13.367)
113.908
2.499
-431
115.976
57.813
(111.447)
(2.469)
(-7)
(113.908)
(60.243)
14.477
623
-673
14.427
3.034
(14.516)
(595)
(-633)
(14.477)
(2.276)
0
0
0
0
2.040
(0)
(0)
(0)
(0)
(1.504)
193.290
128.386
3.122
-1.104
130.403
62.887
(125.962)
(3.064)
(-641)
(128.386)
(64.023)
0
0
0
0
383
(0)
(0)
(0)
(0)
(383)
27.981
7.825
0
35.806
58.380
(20.002)
(7.979)
(0)
(27.981)
(64.423)
310.151
165.286
11.015
-1.106
175.195
134.957
Buchwerte Abschreibungen
31.12.2021
T€
155
(215)
13.212
(13.212)
13.367
(13.427)
60.243
(62.638)
2.276
(1.898)
1.504
(800)
64.023
(65.336)
383
(383)
64.423
(78.231)
142.196
(11.117) (157.377) (142.195) (165.286) (-706) (154.876)

( 3 ) Immaterielle Vermögenswerte

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte 13.307 13.367

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Außer den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet und resultieren aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Der Nutzungswert wurde anhand der Discounted-Cash-Flow-Methode bestimmt.

Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2023 bis 2027 ergeben. In der Detailplanungsphase wird von einem organischen Umsatzwachstum (wesentlich aufgrund Belegungssteigerung sowie Pflegesatzentwicklung) von rund 3 % pro Jahr (Vorjahr: 5 %) sowie einer deutlichen Ergebnisverbesserung infolge der Reduzierung des Aufwandes für Fremdpersonal durch wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen ausgegangen. Danach wurde die ewige Rente mit einer Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements und Planungen des Managements ist, dass sich das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stabil entwickelt. In die Planung sind die Erfahrungen des Managements sowie externe Marktdaten und auch interne Informationsquellen eingeflossen.

Der verwendete Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern beträgt 6,62 Prozent (Vorjahr: 5,58 Prozent). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 38,5 % zu 61,5 % (Vorjahr: 40,8 % zu 59,2 %), die aktuell geltende langfristige Rendite (risikoloser Zins) und ein Beta-Faktor für vergleichbare, unverschuldete Unternehmen von 0,48 (Vorjahr: 0,41) angesetzt; der verschuldete Betafaktor wurde unter Berücksichtigung des Steuersatzes und des Verschuldungsgrads angepasst und beträgt 1,11 (Vorjahr: 0,91).

Im Rahmen des Impairment-Tests des Geschäfts-oder Firmenwerts wurde für den Diskontierungszinssatz, die Wachstumsrate und die geplanten Cashflows eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei würden eine Erhöhung des WACC von 1,0 % oder separat ein EBIT-Abschlag von 10 Prozentpunkten sowie eine Wachstumsrate von 0 % in Bezug auf die ewige Rente zu keiner Abschreibung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts führen.

( 4 ) Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns unter (2) dargestellt.

Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten.

Bezüglich der Belastungen verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 41.

( 5 ) Finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Anteile an verbundenen Unternehmen 383 383
Derivative Finanzinstrumente 1.552 158
Summe 1.935 542

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Sie wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Die derivativen Finanzinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag ein Zinscap als Zinsbegrenzungsinstrument für Darlehensverbindlichkeiten. Die Veränderung entspricht der Bewertung nach Fair Value.

( 6 ) Nutzungsrechte

Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:

AHK
01.01.2022
T€
Zugänge AHK
IFRS 16.53H
T€
Umgliede-
rungen AHK
T€
AHK
31.12.2022
T€
Grundstücke und Gebäude 87.376 1.512 0 88.888
Technische Anlagen und Maschinen 1.992 0 13 2.005
Andere Anlagen, BGA 3.036 256 0 3.292
Summe 92.404 1.768 13 94.185
AfA
01.01.2022
Zugänge AfA
IFRS 16.53A
T€ T€ T€
Grundstücke und Gebäude 25.168 7.036 32.204
Technische Anlagen und Maschinen 874 217 1.091
Andere Anlagen, BGA 1.939 572 2.511
Summe 27.981 7.825 35.806
Buchwert Buchwert
31.12.2021 31.12.2022
T€ T€
Grundstücke und Gebäude 62.208 56.684
Technische Anlagen und Maschinen 1.118 914
Andere Anlagen, BGA 1.097 781
Summe 64.423 58.380

Kurzfristige Vermögenswerte

( 7 ) Vorratsvermögen

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 586 598

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 154 T€ Lebensmittel und in Höhe von 432 T€ Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe.

( 8 ) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte betreffen den Anspruch auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, insbesondere betrifft dies die Ansprüche aus Fallpauschalen.

( 9 ) Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.801 4.510
Finanzielle Vermögenswerte 1.425 521
Summe 6.226 5.031

Die finanziellen Vermögenswerte resultieren vorrangig aus dem Leistungsverkehr. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sind innerhalb des Abrechnungsmonats fällig. Allein die Forderungen aus ambulanten Pflegeleistungen sind nach Abrechnung im Folgemonat fällig. Die Forderungen der Rehabilitationskliniken sind innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Auf Forderungen in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) vorgenommen. Dabei wurde der expected credit loss berücksichtigt. Die Laufzeiten und Wertberichtigungen der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Nicht Fällig bis 3 bis 6 Älter
31. Dezember 2022 Fällig 3 Monate Monate 6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.547 674 271 1.414
Wertberichtigungen -766 -11 -5 -323
31. Dezember 2021 Nicht
Fällig
Fällig bis
3 Monate
3 bis 6
Monate
Älter
6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.352 451 92 1.424
Wertberichtigungen -474 -4 -2 -329

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (0,02 Mio. €). sowie aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (1,4 Mio. €).

( 10 ) Ertragsteuerforderungen

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Ertragssteuerforderungen 378 309

Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft.

( 11 ) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.467 4.118
davon Verwahrgelder 1.152 1.114

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen u. a. Forderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (1.373 T€, Vorjahr: 0 T€), Zahlungen aus den COVID-19-Rettungsschirm-Hilfen (1.356 T€; Vorjahr: 1.519 T€) und Fluthilfen (1.876 T€, Vorjahr: 0 T€).

Die Verwahrgelder betreffen Taschengelder der Bewohner. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Die Taschengelder werden von MATERNUS für die Bewohner treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung an die Bewohner erfolgt nach Bedarf.

( 12 ) Sonstige Vermögenswerte

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Aktive Rechnungsabgrenzung 72 94

( 13 ) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Kassenbestand und Schecks 61 79
Guthaben bei Kreditinstituten 2.000 12.415
Summe 2.061 12.494

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gem. IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden in Anspruch genommene Kontokorrentkredite als "Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten" unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

Eigenkapital

( 14 ) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der MATERNUS AG beträgt zum 31. Dezember 2022 52.425.000 €. Es ist unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen,
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Börsenzulassung

Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.

Form, Verbriefung und Handel

Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.

( 15 ) Kapitalrücklage

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Kapitalrücklage 3.766 3.766
Summe 3.766 3.766

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien.

( 16 ) Gewinnrücklagen

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
angepasst
Gewinnrücklagen -95.004 -81.049
Summe -95.004 -81.049

Die Gewinnrücklagen beinhalten den Konzernverlust des Geschäftsjahres sowie die in Vorperioden erzielten Konzernergebnisse, einschließlich der in die Gewinnrücklagen eingestellten Beträge aus der erstmaligen Anwendung der IFRS. Zudem beinhaltet der Posten die Anpassungsbeträge aus Neubewertungen leistungsorientierter Versorgungspläne. Die Anpassung des Vorjahreswertes aufgrund einer Fehlerkorrektur ist in Textziffer 1 dargestellt.

Langfristige Schulden

( 17 ) Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Die den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte ergeben sich aus Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter an folgenden Gesellschaften:

MEDICO I MATERNUS KG MEDICO M&S RECATEC Service

Der zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die MEDICO I (1,8 Mio. €). Die MEDICO I ist die Besitzgesellschaft und die MATERNUS KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen. Die Auswirkungen der Korrektur eines Fehlers bei der Bilanzierung der Minderheitsanteile in den Vorjahren ist im Textziffer 1 erläutert.

( 18 ) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) 54.230 54.455
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr 57.172 61.816
Übrige Verbindlichkeiten 22.121 22.186
Summe 133.523 138.457

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen das Darlehen der Raiffeisen Bank International AG, Wien. Dieses hat mit Wirkung zum 1. April 2020 eine Laufzeit von fünf Jahren und wird mit einem 1,8 Prozentpunkte (Zinsmarge) über dem EURIBOR liegenden Zins verzinst.

Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 21,8 Mio. € (Vorjahr: 21,8 Mio. €) sowie Kautionen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Für das neue Darlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:

Covenants
LTV1 Nicht mehr als 45 Prozent
Schuldendienstdeckungsgrad Mehr als das 2,9-fache
Bettenbelegungsgrad auf Cura-Ebene Mehr als 80,0 Prozent

1 Ist das Verhältnis zwischen dem jeweils ausstehenden Darlehensbetrag gegenüber den Darlehensgebern am jeweiligen LTV-Berechnungstermin geteilt durch den Marktwert der Beleihungsobjekte zu diesem LTV-Berechnungstermin, ausgedrückt als Prozentsatz.

Die Financial Covenants wurden im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung besteht für die Darlehensnehmer die Möglichkeit der Heilung in Form einer erhöhten Tilgungsleistung. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Darlehensfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen,

abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber mit seinen Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung des langfristigen Anteils im Rahmen des IFRS 16 in Höhe von 57.172 T€ dar.

Die folgende Tabelle zeigt auf, in welchen Zeiträumen die Leasingverbindlichkeiten fällig werden. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen:

Bis 1 Jahr 1 bis 2 Jahre Mehr als 2 Jahre Summe
T€ T€ T€ T€
Grundstücke und Gebäude 7.678 14.592 44.852 67.122
Technische Anlagen und Maschinen 212 370 257 839
Andere Anlagen, BGA 379 143 0 522
Gesamtergebnis 8.268 15.105 44.110 68.483

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bezüglich IFRS 16 die folgenden Aufwendungen erfasst:

2022
T€
Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS 16.53A 7.825
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten IFRS 16.53B 2.401
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen IFRS 16.53C 0
Aufwand aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten IFRS 16.53D 245

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2022 10.022 T€. Zusätzlich wies der Konzern 2022 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.768 T€ aus.

Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) auf CURA 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. € von der WCM im Rahmen des Erwerbs der MATERNUS-Gruppe übernommen hat. Dabei handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten.

( 19 ) Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen betreffen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung.

Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt.

Effekt auf die Verpflichtungshöhe
2022 2021
Rechnungszins T€ T€
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte -17 -27
Verminderung um 0,5 Prozentpunkte 18 28

Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cash Flow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 5 Jahre.

Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 1.030 1.239
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 10 6
Tatsächliche Rentenzahlungen -154 -170
Effekte aus der Neubewertung -122 -45
davon erfahrungsbedingte Anpassungen -115 -28
davon Anpassungen aus der Änderung finanzieller Annahmen -8 -17
davon Anpassungen aus der Änderung demographischer Annahmen 0 0
Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 763 1.030

Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf.

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Unverfallbar Ausgeschiedene 0 0
Leistungsempfänger 763 1.030
Gesamt 763 1.030

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Diskontierungssatz 3,9 Prozent 1,0 Prozent
Gehaltstrend entfällt entfällt
Rententrend 2,0 Prozent 2,0 Prozent
Fluktuation 0 Prozent 0 Prozent

Im Geschäftsjahr 2023 werden Rentenzahlungen in Höhe von 137 T€ erwartet.

Kurzfristige Schulden

( 20 ) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.825 4.642

In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 1.657 T€ (Vorjahr: 1.408 T€) enthalten.

( 21 ) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 30.385 23.154

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (13,4 Mio. €; Vorjahr: 12,7 Mio. €) sowie aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (17,0 Mio. €, Vorjahr: 10,5 Mio. €).

( 22 ) Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 350 350
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr 6.056 7.029
Summe 6.406 7.379

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen den kurzfristigen Tilgungsanteil der in 2020 abgeschlossenen Darlehensfinanzierung.

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist.

( 23 ) Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen ausschließlich die Rechnungsabgrenzung für bereits vereinnahmte Zahlungen (673 T€; Vorjahr: 777 T€). Die passiven Rechnungsabgrenzungen haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Monat.

( 24 ) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.189 5.149
Davon Personalverpflichtungen 2.118 2.190
Davon Verwahrgelder 1.152 1.114
Davon kreditorische Debitoren 961 879

Die Personalverpflichtungen des Berichtsjahres enthalten u. a. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

( 25 ) Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)

Stand
01.01.2022
Inanspruch-
nahme
Zuführung Auflösung Stand
31.12.2022
T€ T€ T€ T€ T€
Personalrückstellungen 895 596 1.654 204 1.748
Rückstellung für Abschluss-
und Beratungskosten
684 469 451 5 662
Sonstige Rückstellungen 3.671 1.620 1.967 75 3.944
Summe 5.251 2.685 4.071 283 6.354

Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemeansprüche der Mitarbeiter.

Unter den Sonstigen Rückstellungen sind Rückforderungsrisiken aus Erstattungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 2.007 T€ (Vorjahr: 3.049 T€) erfasst.

( 26 ) Steuerrückstellungen

31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
Steuerrückstellungen 496 916

Die Steuerrückstellungen umfassen die laufende Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

( 27 ) Umsatzerlöse

2022 2021
T€ T€
Umsatzerlöse 106.697 111.437

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat. Alle Umsatzerlöse stammen aus der Erbringung von Dienstleistungen und werden zeitraumbezogen realisiert.

2022 2021
Segment Senioren- und Pflegeeinrichtungen T€ T€
Umsatzerlöse 82.497 84.794
Vollstationäre Pflege 74.367 77.003
Betreutes Wohnen 3.706 3.418
Ambulante Pflege 4.224 4.163
Hausnotrufdienst 200 210
2022 2021
Segment Rehabilitation T€ T€
Umsatzerlöse 22.591 24.430
Orthopädie 5.183 4.574
Neurologie 5.333 5.365
Kardiologie 7.337 6.898
Gastroenterologie (CHA) 383 643
Onkologie 587 939
Erstattungen COVID19 3.034 5.171
Sonstige 734 839
Segment AG T€ T€
Umsatzerlöse 1.609 2.213

In der nachfolgenden Tabelle sind die Salden der Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dargestellt:

31.12.2022 31.12.2021
Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.801 4.510
Vertragsvermögenswerte 102 42
Vertragsverbindlichkeiten 673 777

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche für bereits abgeschlossene und abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Ansprüche des Konzerns für bereits im Rahmen von vereinbarten Fallpauschalen erbrachte Leistungen, die jedoch noch nicht abgerechnet sind, da die Patienten der Rehabilitationsklinik zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen waren. Die Bewertung erfolgt sowohl zeit- als auch leistungsabhängig.

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2023.

In der Berichtsperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2022 wurden Erlöse in Höhe von 777 T€ erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Umsatzerlöse, die aus in vorherigen

Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen resultieren, bestehen im Geschäftsjahr 2022 nicht. Der Vertragssaldo der Vertragsvermögenswerte erhöhte sich zum 31. Dezember 2022, da im Vergleich zum Vorjahr bei höherer Belegung auch mehr Patienten mit einer Behandlungsdauer über den Bilanzstichtag hinaus in unseren Rehakliniken waren.

Hinsichtlich der Gesamthöhe des Transaktionspreises für nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen wird die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.121 (a) angewandt.

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Das Leistungsspektrum der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen des Konzerns umfasst:

  • Vollstationäre Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflege
  • Hausnotrufdienst

Vollstationäre Pflege

Die Vollstationäre Pflege beinhaltet Leistungen für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung. Sowohl der Umfang als auch die Vergütung für die von den Einrichtungen zu erbringenden vollstationären Leistungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie in den mit den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI grundlegend geregelt. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der stationären Pflegeleistungen bilden die §§ 84 ff. des SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Mit jedem Bewohner wird ein Heimvertrag abgeschlossen, in dem insbesondere auch die Höhe des zu entrichtenden Heimentgeltes und die Fälligkeit geregelt sind. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Heimentgeltes. Mit Ablauf des Tages gilt die Leistung als erbracht. Das von dem Bewohner zu entrichtende Heimentgelt ist am 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Die Leistungen der Pflegekassen sind am 15. des laufenden Monats fällig.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen soll so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig bieten. Die Leistungen bestehen zum einen aus der Komponente Wohnen, zum anderen aus ergänzenden Dienstleistungen wie z. B. häusliche Pflegeleistungen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung. Mögliche Wohnformen sind Wohn- und Hausgemeinschaften, Wohngruppen und Wohnanlagen mit integriertem Servicebüro. Die Leistungen werden in Individualvereinbarungen zwischen dem Bewohner und Anbieter festgelegt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile Pflegedienste erbracht wird. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen bilden § 89 SGB XI und § 90 SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden nach Ablauf des Monats auf Basis eines Leistungsnachweises gegenüber den Krankenkassen und den Kunden abgerechnet. Zum Zeitpunkt der Abrechnung sind die Leistungen vom Konzern vollständig erbracht. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung zu entrichten.

Hausnotrufdienst

Der Hausnotrufdienst ist ein technikbasiertes Rufhilfe-System. So bestehen unsere Leistungen in dem Anschluss und Einrichtung inklusive Funktionstest, 24-Stunden Rufbereitschaft, wechselseitiger Sprechkontakt und der Information an Angehörige im Notfall. Die Vertragsbeziehung kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Rehabilitation

Das Leistungsspektrum der Rehabilitationskliniken umfasst:

  • Orthopädie
  • Neurologie
  • Kardiologie
  • Gastroenterologie (CHA)
  • Onkologie

Die Reha-Kliniken sind anerkannte Versorgungseinrichtungen gemäß § 111 ff SGB V und werden von allen Sozialversicherungsträgern, schwerpunktmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung belegt. Ziel und Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung als auch die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Patienten als Voraussetzung für eine optimale Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft. Die Patienten, die eine Anschlussheilbehandlung durchführen, im Speziellen eine Behandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, werden entweder durch ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses angemeldet. Patienten, die über ihren Hausarzt eine Rehabilitation beantragt haben, werden aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes durch den Kostenträger in der Klinik angemeldet. Die Aufnahme geschieht nur mit einer Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung oder einer privaten Individualvereinbarung. In der pflegerischen sowie der ärztlichen Aufnahme werden die verschiedenen Reha-Ziele formuliert sowie der Therapieplan erstellt.

Nach der erfolgreichen Maßnahme wird mit dem Kostenträger innerhalb von wenigen Werktagen die Behandlung abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kliniken alle Leistungen vollständig erbracht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zuvor mit den Kostenträgern vereinbarten Tagessätze und Fallpauschalen. Bei einem Tagessatz wird jeder bewilligte Tag separat vergütet.

Bei einer vereinbarten Fallpauschale ist ein Korridor mit einem festgelegten Betrag verhandelt worden. Bei Patienten, die länger behandelt werden, gibt es Zwischenabrechnungen. Das Zahlungsziel der Kostenträger liegt bei vier Wochen.

( 28 ) Sonstige betriebliche Erträge

2022 2021
T€ T€
Erstattung für Personalleistungen 3.820 3.887
Erträge aus der Minderung von Schuldposten 793 2.651
Übrige 2.977 1.677
Summe 7.590 8.216

Die Erstattungen für Personalleistungen betreffen insbesondere Ausbildungsvergütungen, Eingliederungsbeihilfen und Erstattungen von Krankenkassen.

Die Erträge aus der Minderung von Schuldposten betreffen in Höhe von 0,7 Mio. € Rückstellungen (Vorjahr: 2,3 Mio. €) und in Höhe von 0,1 Mio. € Verbindlichkeiten (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Eine Minderung der Schuldposten ist auf den Wegfall oder eine Neubewertung von Risiken zurückzuführen.

Die übrigen Erträge beinhalten den Ansatz einer abgeschlossenen Zinssicherung nach der Fair Value-Bewertung in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und Erträge aus dem Abruf von Fördermitteln der Investitions- und Strukturbank im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Juli 2021 (0,9 Mio. €, Vorjahr: 0 T€) sowie Corona-Test Erstattungen (0,4 Mio. €, Vorjahr: 0,6 Mio. €).

( 29 ) Materialaufwand

2022 2021
T€ T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 14.346 9.439
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.372 4.482
Summe 19.718 13.921

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten, welche um rd. 1,7 Mio. € gestiegen sind. Der Anstieg bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe ist vor allem auf gestiegene Energiekosten zurückzuführen.

( 30 ) Personalaufwand

2022 2021
T€ T€
Löhne und Gehälter 58.661 57.024
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
11.885 11.711
davon für Altersversorgung 24 19
Summe 70.547 68.735

Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.514 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.618). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,3 Mio. € (im Vorjahr: 0,1 Mio. €) erfasst.

In den sozialen Abgaben sind auch die für die Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) enthalten.

( 31 ) Sonstige betriebliche Aufwendungen

2022 2021
T€ T€
Mieten, Leasing 245 287
Verwaltungskosten wie Telefon, Porto und Werbekosten 1.704 1.804
Instandhaltung und Wartung 6.468 5.025
Abgaben, Gebühren und Versicherungen 3.319 3.299
Beratungs- und Jahresabschlusskosten 1.258 1.260
Übrige Aufwendungen 9.364 10.442
Summe 22.358 22.117

In den übrigen Aufwendungen sind 3,8 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) Aufwendungen der MATERNUS für zentrale Dienstleistungen der CURA-Gruppe sowie 0,9 Mio. € medizinischer Bedarf und Berufsbekleidung und 0,5 Mio. € an freiwilligen sozialen Aufwendungen enthalten.

Der Rückgang der übrigen Aufwendungen resultiert hauptsächlich aus einer Reduzierung der Rückzahlungsansprüche gemäß Sozialdienstleister-Einsatzgesetz auf 0,0 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €).

Für die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 285 T€ (Vorjahr: 219 T€) enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.

( 32 ) Abschreibungen

2022 2021
T€ T€
auf immaterielle Vermögensgegenstände 68 74
auf Sachanlagen 3.122 3.064
auf Nutzungsrechte 7.825 7.979
Summe 11.015 11.117

( 33 ) Finanzergebnis

2022 2021
T€ T€
Zinsen und ähnliche Erträge 49 80
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.776 -6.010
Summe -5.728 -5.930

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €).

( 34 ) Ergebnisanteil anderer Gesellschafter

Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betreffen Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen. Da diese Anteile entsprechend IAS 32 wegen der Kündbarkeit als Fremdkapital ausgewiesen werden, werden Zahlungsverpflichtungen auf diese Anteile als Aufwand ausgewiesen (vgl. auch Textziffer 16). Soweit den Minderheiten Verluste zuzuweisen sind, wird ein entsprechender Ertrag gezeigt.

( 35 ) Ertragsteuern

2022 2021
T€ T€
Laufende Ertragsteuern 543 485
Latente Ertragsteuern 708 36
Summe 1.251 521

Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 42 T€ (Vorjahr: 21 T€).

( 36 ) Latente Ertragsteuern

Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Ergebniswirkung aus latenten Steuern ergibt sich wie folgt:

2022 2021
T€ T€
Veränderung der aktiven latenten Steuern -1.719 -1.850
Veränderung der passiven latenten Steuern -1.011 -1.814
Latente Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung -708 -36

Die latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im MATERNUS-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2022 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 68,9 Mio. € (31. Dezember 2021: 65,7 Mio. €). Die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlustvorträge in Höhe von 33,3 Mio. € (Vorjahr: 25,0 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Der gesamte aktivierte latente Steueranspruch aufgrund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen, und darüber hinaus aufgrund der Planungen.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar.

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2022
T€
2021
T€
angepasst
Konzernergebnis vor Steuern -12.826 -2.040
Theoretische Steuerquote 15,825 % 15,825 %
Theoretischer Steueraufwand -2.030 -311
Effekt durch latente Steuern auf Verlustvorträge 2.811 449
Sonstige Effekte 470 383
Steueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 1.251 521
Steuerquote -9,75 % -25,52 %

Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich aufgrund der nationalen Steuersätze ergibt, dar.

Unter sonstige Effekte fallen insbesondere Gewerbesteuer und latente Steuern für Vorjahre.

Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen.

Die latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:

31.12.2022 31.12.2021
Aktive Passive Aktive Passive
Latente Latente Latente Latente
Steuern Steuern Steuern Steuern
T€ T€ T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte 0 2.033 0 2.033
Sachanlagen inkl. Nutzungsrechte 130 14.056 125 15.047
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 5.629 0 6.442 0
Rückstellungen für Pensionen 18 0 44 0
Finanzverbindlichkeiten 9.997 19 10.882 39
Summe 15.774 16.108 17.493 17.119

Die Veränderung des Saldos der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

2022 2021
T€ T€
Saldo latente Steuern zu Beginn des Jahres 374 409
Entstehung / Umkehrung temporärer Differenzen 105 -553
Verfall (-) / Nutzung (+) von steuerlichen Verlustvorträgen -813 518
-334 374

Die latenten Steuerforderungen und latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d. h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 923 T€ (Vorjahr: 2.159 T€) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 137 T€ (Vorjahr: 420 T€) verbraucht. Von den passiven latenten Steuern sind 1.227 T€ (Vorjahr: 2.432 T€) kurzfristiger Natur.

( 37 ) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:

in T€ Bewertungs-
kategorie
nach IFRS 9
Buchwerte 31.12.2022
Beizulegender
Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 1.552 1.552
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 1.425 1.425
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 102 102
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 4.801 4.801
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 2.061 2.061
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 7.467 7.467
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte FLAC 1.749 1.749
Finanzverbindlichkeiten FLAC 107.087 110.628
Leasingverbindlichkeiten n.a. 63.228 63.228
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.825 4.825
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 7.189 7.189

Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien

Kategorie 31.12.2022
in T€
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 15.856
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 1.552
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden (FLAC) 120.850

Im Vorjahr stellen sich die Kategorien wie folgt dar.

Bewertungs- Buchwerte 31.12.2021
kategorie Beizulegender
in T€ nach IFRS 9 Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 158 158
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 521 521
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 42 42
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 4.511 4.511
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 12.494 12.494
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 4.118 4.118
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte FLAC 4.002 4.002
Finanzverbindlichkeiten FLAC 100.146 103.733
Leasingverbindlichkeiten n.a. 68.845 68.845
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.642 4.642
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 5.149 5.149

Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien:

Kategorie 31.12.2021
in T€
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost)
21.686
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 158
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden (FLAC) 113.939

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden.

Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:

Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss.

Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Stufe 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe anerkannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet.

Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Das zum Bilanzstichtag ausgewiesene Finanzderivat entspricht der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten). Das Derivat im Vorjahr entsprach der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund nicht beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten).

Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz gewählt, der den Zinssatz der zukünftigen Finanzierung darstellt. Die Bewertung entspricht der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten.

Nettogewinne und -verluste je Bewertungskategorie

Gemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Leasingverhältnissen.

Aus der Folgebewertung Nettoergebnis
2022 2021
Buchwert Beizulegender Wert
in T€ Zeitwert berichtigung
Finanzielle Vermögenswerte,
die zu den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
werden (Amortised Cost)
15.856 15.856 -1.105 -1.105 -809
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
werden (FVTPL)
1.552 1.552 1.393 138
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
werden (FLAC)
120.850 120.850 0 0
Summe 138.258 138.258 -1.105 288 -671

Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten, stellen sich wie folgt dar:

Wertminderungsmodell

Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

MATERNUS unterliegt aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente bestimmten Risiken. Diese unterteilt MATERNUS in Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken.

Die von MATERNUS implementierten Richtlinien zur Steuerung von Risiken haben das Ziel, Risiken konzernweit zu identifizieren und zu analysieren sowie Risikogrenzwerte zu bestimmen und diese einzuhalten. Die der Steuerung von Risiken zugrunde liegenden Systeme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um auf eventuelle Risiken angemessen reagieren zu können.

Der "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht enthält weitere Information zu finanziellen Risiken und deren Steuerung.

Im Folgenden sind die Risiken aufgrund bestehender Finanzinstrumente dargestellt.

Marktrisiken

Das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen in Marktpreisen stellt für MATERNUS ein Marktrisiko dar. Grundsätzlich setzt sich das Marktrisiko aus drei Unterkategorien zusammen: Zinsveränderungsrisiken, Währungsumrechnungsrisiken und Marktpreisrisiken.

Zur Absicherung von Risiken aus variabel verzinsten Darlehen nutzt der Konzern ein derivatives Finanzinstrument. Das derivative Finanzinstrument umfasst einen Zinscap, der den Konzern gegen potenzielle Zinsrisiken aus der Finanzierung absichert. Die wesentlichen Risiken, die aus den Finanzinstrumenten des Konzerns resultieren, sind Cashflow-, Zinsänderungsrisiken und Liquiditätsrisiken. Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Konzernfinanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach Laufzeit:

< 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre > 4 Jahre Gesamt
31.12.2022 T€ T€ T€ T€ T€ T€
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 53.880 0 0 54.580
Gesamt 350 350 53.880 0 0 54.580
< 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre > 4 Jahre Gesamt
31.12.2021 T€ T€ T€ T€ T€ T€
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 350 53.755 0 54.805
Gesamt 350 350 350 53.755 0 54.805

Aufgrund ihrer langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen unterliegt die MATERNUS Fluktuationsrisiken bzgl. der Geldmarktsätze. Die Zinsbasis für die finanzielle Verbindlichkeit (Darlehen) ist der 3-Monats-EURIBOR, der alle drei Monate angepasst wird. Es wurde ein derivatives Finanzinstrument erworben, um den Zinsaufwand abzusichern. Die Laufzeit des derivativen Finanzinstrumentes korrespondiert mit der Laufzeit des Darlehens. Bei dem derivativen Finanzinstrument handelt es sich um einen Zinscap, bei denen die Zinsen auf einen vereinbarten Höchstbetrag fixiert werden. Im Falle der Überschreitung dieser Obergrenze wird die Differenz zwischen tatsächlichem Zinssatz und der Caprate durch die Gegenpartei ausgeglichen.

Die folgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses und entsprechend auch des Konzerneigenkapitals auf eine mögliche Veränderung der Zinssätze aufgrund der Auswirkung auf Darlehen mit variablen Zinssätzen. Alle weiteren Modellparameter bleiben konstant. Die Effekte aus dem derivativen Finanzinstrument wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

2022 2021
+100 bps 165 142
-100 bps 0 0

Währungsumrechnungsrisiken bestehen bei MATERNUS nicht, da sämtliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

MATERNUS unterliegt Marktpreisrisiken, wobei die Gesellschaft alle relevanten Preisentwicklungen überwacht. Allerdings bestehen keine signifikanten Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben.

Ausfallrisiken

Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die MATERNUS-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen.

Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die MATERNUS-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt.

Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist MATERNUS bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen.

Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfallrisiko dar.

Anhang Buchwert vor Wertminderung Restbuchwert
31.12.2022 in T€ Wertminderung
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte 5 383 0 383
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 9 5.906 1.105 4.801
Vertragsvermögenswerte 8 102 0 102
Finanzielle Vermögenswerte 9 1.425 0 1.425
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 7.467 0 7.467
Summe 15.283 1.105 14.179
Anhang Buchwert vor Wertminderung Restbuchwert
31.12.2021 in T€ Wertminderung
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte 5 383 0 383
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 9 5.320 809 4.511
Vertragsvermögenswerte 8 42 0 42
Finanzielle Vermögenswerte 9 521 0 521
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 11 4.118 0 4.118
Summe 10.384 809 9.575

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint.

Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter bzw. nach Portfolios wertberichtigt, sodass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass MATERNUS seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß bei Fälligkeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten.

Die folgenden Tabellen zeigen für die finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:

Finanzschulden 31.12.2022 in T€ 2023 2024 2025-2027 ab 2028
Den anderen Anteilseignern
zuzurechnende Nettovermögenswerte
0 0 0 1.749
Gegenüber Kreditinstituten
davon Zinsen
1.352
996
1.342
992
54.128
243
0
0
Leasing vgl. Anhang (18) und (40)
Gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Zinsen
31.470
1.085
1.085
1.085
3.255
3.255
21.807
Sonstige Finanzschulden 6.945 0 0 0
Aus Lieferungen und Leistungen 4.825 0 0 0

Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2027 getilgt wird.

MATERNUS begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management der gesamten MATERNUS- als auch Gesellschafter-Gruppe sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.

Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte keine bestandsgefährdende Auswirkung, jedoch erhöhte monetäre Folgen auf den Konzern. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:

  • Regelmäßig werden die auch vertraglich vereinbarten Investitionen in die als Sicherheit zur Verfügung stehenden Gebäude zur Absicherung des Verkehrs- und Beleihungswertes durchgeführt.
  • Weiterhin wurde ebenfalls im Rahmen einer kontinuierlich hohen Bettenbelegung im Bereich des Belegungsmanagement ein eigenes Team aufgebaut, welches sich mit optimaler und zielgenauem Belegungsmanagement in den Einrichtungen befasst, um eine konstant angemessene Belegung zu gewährleisten.

(38) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Textziffer 14), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte. (IAS 33.70 c).

Im Geschäftsjahr 2022 sowie im Vorjahr entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.

2022 2021
angepasst
Den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnender
Anteil am Ergebnis (in T€) -14.077 -2.561
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -0,67 -0,12
Gesamtergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (in T€) -13.955 -2.516
Gesamtergebnis je Aktie (in €) -0,67 -0,12

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten abzüglich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert.

( 39 ) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der gegenüber dem Vorjahr gesunkene Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist vor allem auf das gesunkene Konzernergebnis vor Steuern sowie auf die Veränderungen der Forderungen, der kurzfristigen Rückstellungen sowie auf die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.

( 40 ) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zins- und Tilgungsleistungen des Finanzierungsleasings sowie aus Zinszahlungen negativ.

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

2022 2021
T€ T€
Finanzverbindlichkeiten
Stand 01.01. 145.837 160.865
Mittelabflüsse aus Tilgungen -224 -182
Mittelabflüsse aus Tilgungen von Finanzierungsleasing -7.380 -7.205
Neuabschluss Finanzierungsleasing 1.768 2.814
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und sonstige Finanzierungen 610 583
Abgang aus Finanzierungsleasing 0 -8.644
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen -682 -2.394
Stand 31.12. 139.929 145.837

Sonstige Angaben

( 41 ) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber seine Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Leasingvereinbarungen

Aufgrund der Anwendung des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt der Ausweis von Leasingverpflichtungen in der Bilanz. Sonstige Leasingverhältnisse, die nicht bilanziert werden, waren im Geschäftsjahr 2022 nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr 2022 ergibt sich aus den kurzfristigen und geringwertigen Leasingverpflichtungen keine Zahlungsverpflichtung. Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

( 42 ) Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.

Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven latenten Steuern, Vertragsverbindlichkeiten sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
angepasst
Finanzschulden gesamt 182.328 178.783
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente 2.061 12.494
Nettofremdkapital 180.267 166.289
Eigenkapital gesamt -39.299 -25.344
Gesamtkapital 140.968 140.945
Verschuldungsgrad in % 127,9 118,0

( 43 ) Genehmigung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss wurde am 30. Mai 2023 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

( 44 ) Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat der MATERNUS AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand".

Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Bezüge des Vorstandes für das Berichtsjahr sind nicht angefallen. Im Geschäftsjahr 2022 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA GmbH und wurde über diese vergütet.

Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2022 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 67 T€ (im Vorjahr: 65 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für die Vorsitzende des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.

Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, welcher unter www.maternus.de/verguetungssystem öffentlich zugänglich gemacht wird.

Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014)

Von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2022 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß § 15a WpHG, sogenannte Directors Dealings, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden.

Vergütung des Aufsichtsrates

2022
Gesamt T€
Dr. Daniela Rossa-Heise 10,0
Sven Olschar 7,5
Manuela Alizadeh 2,5
Jörg Arnold 5,0
Sabine Bader 2,6
Andrea Bulmahn 2,5
Karl Ehlerding 5,0
Dietmar Erdmeier 5,0
Helene Günther 0,4
Helmut Kraft 2,6
Stephan Leonhard 2,5
Marion Leonhardt 5,0
Tamara Schwager 2,1
Helmuth Spincke 5,0
Andrea Traub 5,0
Sylvia Wohlers de Meie 5,0

Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.

Beratungsleistungen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2022 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.

Beteiligungen

Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2022 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Konzernzugehörigkeit

Sämtliche in den Konzernabschluss der MATERNUS AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der CURA GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Konzernabschluss der CURA GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der MATERNUS AG übergeordneten Konzernabschlusses dar.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im April 2022 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:

Gesellschaft Entsprechenserklärung des
DCGK in der Fassung vom dauerhaft zugänglich
MATERNUS AG April 2022 www.maternus.de

( 45 ) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24

Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahestehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offengelegt.

Nahestehende Personen

Die nahestehenden Personen der MATERNUS-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft sowie deren nahen Familienangehörige sowie die Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführung der obersten Muttergesellschaft, der CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Weitere Gesellschafter sind Herr Mario Ruano-Wohlers, Frau Sylvia Ruano-Wohlers und Herr John-Philipp Meie. Geschäftsführer der CURA GmbH und damit nahestehende Personen sind Herr Mario Ruano-Wohlers, Dr. Hartmut Clausen sowie ihre Familienangehörige.

Für die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den vorherigen Abschnitt. Es gibt keine kurzfristig fälligen Leistungen.

Nahestehende Unternehmen

Neben den Geschäftsbeziehungen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen vor allem mit der Muttergesellschaft des CURA-Konzerns, der CURA GmbH sowie mit deren Tochterunternehmen.

CURA 12

Zum 31. Dezember 2022 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).

CURA GmbH

Zum 31. Dezember 2022 weist die MATERNUS AG gegenüber der CURA GmbH Verbindlichkeiten aus Ausleihungen in Form von Cash-Management in Höhe von 12.878 T€ (Vorjahr: 12.265 T€) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 5,00 Prozent. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 613 T€ (Vorjahr: 584 T€).

CURA DL

Die CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH übernimmt die Aufgaben der Versorgung mit zentralen und administrativen Dienstleistungen als zentrale Abrechnungsstelle für alle Dienstleistungs- bzw. Holdinggesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Zum 31. Dezember 2022 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA DL, eine Schwestergesellschaft der MATERNUS, Forderungen in Höhe von 1.074 T€ (Vorjahr: 139 T€) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.550 T€ (Vorjahr: 339 T€) aus. Im Berichtsjahr hat die CURA DL der MATERNUS Gruppe 5.271 T€ in Rechnung gestellt. Daraus 5.124 T€ aus Erbringung der zentralen Dienstleistungen und Services der Holdings-/ Dienstleistungsgesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Hieraus wurden wiederum 3.060 T€ den MATERNUS-Holdings erstattet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA Energie

Die CURA Energie übernimmt als Energieversorgungsunternehmen die Aufgaben der Versorgung mit Strom und Gas. Zum 31. Dezember 2022 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA Energie Verbindlichkeiten in Höhe von 198 T€ (Vorjahr: 225 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden 6.196 T€ durch die CURA Energie belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA 22

Die CURA 22 ist Besitzerin und Vermieterin des Grundstücks und Gebäudes der Einrichtung Pflegezentrum Maximilianstift GmbH. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 376 T€ an Miete in Rechnung gestellt.

ZVG Bayerwald

Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 1 T€ (Vorjahr: 1 T€) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die Pacht der Bayerwald-Klinik betrug in 2022 insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

Nicht-konsolidierte Tochterunternehmen

Drei nicht konsolidierte Tochterunternehmen erhielten für ihre Komplementärstellung eine Haftungsvergütung in Höhe von 19 T€ (Vorjahr: 20 T€). Zum 31. Dezember 2022 bestanden gegenüber diesen Tochterunternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 573 T€ (Vorjahr: 545 T€).

( 46 ) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung des MATERNUS-Konzerns hat die CURA GmbH auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen der Jahre 2023 und 2024 des MATERNUS-Konzerns mit Darlehensvertrag vom 26. Mai 2023 die bereits bestehenden Kreditlinien im Jahr 2023 mit der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft erweitert und eine bis zum 31. Dezember 2024 nicht kündbare Kreditlinie in Höhe von 9,4 Mio. € vertraglich vereinbart sowie einen Betrag in Höhe von 9,4 Mio. € auf ein Bankkonto der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft eingezahlt.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden.

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf (seit 27. Juli 2017) Vorsitzende des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 24. September 2019) Rechtsanwältin

Sven Olschar, Leipzig * (seit 16. Januar 2008) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 10. Februar 2015) Examinierter Altenpfleger

Manuela Alizadeh, Cham* (10. Juni 2021 bis 28. Juni 2022) Bereichsleitung MATERNUS-Kliniken und Klinikleitung Bayerwald-Klinik Cham

Jörg Arnold, Bad Dürkheim* (seit 27. Juli 2017) Verwaltungsmitarbeiter

Sabine Bader, Enger* (seit 28. Juni 2022) Examinierte Altenpflegerin

Andrea Bulmahn, Minden * (17. März 2020 bis 28. Juni 2022) Examinierte Pflegekraft

Karl Ehlerding, Hamburg (seit 22. September 2005)

Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg und Vorstand der Ehlerding Stiftung, Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

  • Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Elbstein AG, Hamburg (seit 25. Oktober 2013)
  • Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der ConValue SE, Frankfurt (seit 22. April 2021)

Vergleichbare Mandate:

• Beirat der Deutsche Bank AG – Nord, Hamburg (seit 16. Oktober 2001)

Dietmar Erdmeier, Berlin*(seit 13. Januar 2014) Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär

Helene Günther, Rühen* (seit 06. Dezember 2022)

Einrichtungsleiterin

Helmut Kraft, Heidelberg (seit 28. Juni 2022) Rechtsanwalt

Stephan Leonhard, Larnaca, Zypern (26. Juni 2018 bis 28. Juni 2022) Steuerberater, Diplom Kaufmann

Vergleichbare Mandate:

• Mitglied des Verwaltungsrates der Dignicare SE, Frankfurt am Main

Marion Leonhardt, Berlin* (seit 01. August 2019)

Studienrätin, Gewerkschaftssekretärin ver.di

Tamara Schwager, Bad Oeynhausen* (28. Juni 2022 bis 30. November 2022) Stellvertretende Klinikleiterin

Helmuth Spincke, Schenefeld (seit 27. Juli 2017)

Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG

Andrea Traub, Hohentengen (seit 26. Juni 2019)

Geschäftsführerin Akutklinik Bad Saulgau und Klinik Am schönen Moos Bad Saulgau

Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt, Guatemala (seit 17. Januar 2018) Diplomatin im Ruhestand

Aufsichtsratsmandate:

• Mitglied des Aufsichtsrates der YMOS AG in Insolvenz, Obertshausen

* Arbeitnehmervertreter

Berlin, den 30. Mai 2023

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft Vorstand

Mario Ruano-Wohlers, Jurist, Immobilienökonom

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers

An die MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht im Kapitel E. angegebenen Internetseiten veröffentlichte Berichterstattung zur nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §315b HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Bestandteile des Konzernlageberichts sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die durch Querverweise im Abschnitt E. des Lageberichts verwiesen wird, haben wir ebenfalls nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben sind.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Berichterstattung zur nichtfinanziellen Konzernerklärung und zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung ab.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zum 31. Dezember 2022 wird im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft ein Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der sich auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bezieht. Die zur Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelten erzielbaren Werte basieren auf dem Nutzungswert der ZGE auf Grundlage der erwarteten künftigen Kapitalflüsse, welche aus den erwarteten künftigen operativen Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2023, dem Detailplanungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2027 sowie der erwarteten ewigen Rente abgeleitet wurden.

Der mindestens einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest ist ein komplexer Prozess, der auf ermessensbehafteten Annahmen insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns und der ZGE basiert. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig.

Aufgrund der der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko der fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir den Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung als einen der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir das von den gesetzlichen Vertre tern angewandte Bewertungsverfahren unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten nachvollzogen. Dabei haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests mit den Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" verglichen. Wir haben die getroffenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung der ZGE sowie die Abgrenzung der ZGE auf Basis der Unternehmensplanung durch einen Abgleich mit der historischen und aktuellen Entwicklung der Geschäftszahlen nachvollzogen. Insbesondere haben wir hinsichtlich der Werthaltigkeit des auf die ZGE Seniorenwohnund Pflegeeinrichtungen entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Profitabilität des Geschäftes sowie die dafür zugrunde liegenden Annahmen analysiert. Da bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter mit extern verfügbaren Marktdaten abgeglichen und analysiert sowie die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 arithmetisch nachvollzogen.

Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Wertminderungstests der Geschäftsoder Firmenwerte ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (2) Langfristige Vermögenswerte und (3) Immaterielle Vermögenswerte enthalten.

2. Werthaltigkeit der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Ansatz von Nutzungsrechten an Immobilien

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 werden unter den Sachanlagen erworbene Grundstücke und Gebäude sowie Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewiesen, die einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme darstellen.

Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach IAS 16 "Sachanlagen" sowie die Bilanzierung von Mietverträgen über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" weisen eine hohe Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns auf. Bei der Anwendung von IFRS 16 bestehen wesentliche Risiken hinsichtlich der vollständigen Identifizierung und korrekten bilanziellen Erfassung von Verträgen, die ein Leasingverhältnis beinhalten. Darüber hinaus liegen wesentliche Ermessens- und Schätzungsentscheidungen insbesondere bei der Beurteilung der zu berücksichtigenden Mietverlängerungsoptionen sowie des Diskontierungszinssatzes zur Ermittlung der abgezinsten künftigen Leasingzahlungen vor. Die Bilanzierung der Nutzungsrechte an Immobilien nach IFRS 16 führt zu einer Aktivierung im Sachanlagevermögen und zur Passivierung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit. Im Zeitablauf ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - die teilweise bis zu mehreren Jahrzehnten umfasst - ergeben sich Aufwendungen in Form von planmäßigen Abschreibungen der Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit. Ferner besteht das Risiko, dass eine eventuell gebotene Wertminderung für die Immobilien bzw. Nutzungsrechte nicht erkannt und bilanziert wird.

Aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns haben wir die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden und die Bilanzierung der Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Grundstücke und Gebäude durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen des vom Konzern festgelegten Validierungsverfahrens durch einen externen Sachverständigen nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität für das Validierungsverfahren verfügt. Wir haben das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden, einschließlich der Berechnungsmodelle, nachvollzogen und die Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und beurteilt, ob die Annahmen und Methoden mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen.

Wir haben den Prozess der Bilanzierung der Mietverträge über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen in Stichproben getestet.

Weiterhin haben wir im Rahmen von Stichproben für die nach IFRS 16 bilanzierten Immobilienmietverträge die relevanten Daten in den Mietverträgen zu der Berechnung der Nutzungsrechte abgeglichen. Wir haben die verwendeten Abzinsungssätze gewürdigt, indem wir sie mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung nachvollzogen haben. Ferner haben wir untersucht, ob die Nutzungsdauern allgemeine und branchenspezifische Erwartungen widerspiegeln sowie den Vorgaben nach IAS 16 bzw. IFRS 16 entsprechen. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Einschätzung zur Einbeziehung von Mietverlängerungsoptionen haben wir vor dem Hintergrund interner Planungen und durch Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Aktivierung sowie der Bewertung der Grundstücke und Gebäude und Nutzungsrechte aus Immobilien ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (4) Sachanlagevermögen und (6) Nutzungsrechte enthalten."

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks:

  • der Abschnitt "Zahlen und Daten";
  • der Abschnitt "Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich";
  • der Abschnitt "Vorstandsbrief";
  • der Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrates";
  • der Abschnitt "Aktie der MATERNUS-Kliniken AG";
  • der Abschnitt "Nichtfinanzieller Konzernbericht";
  • der Abschnitt "Übersicht MATERNUS-Einrichtungen";
  • der Abschnitt "Standorte der MATERNUS-Kliniken AG".

Des Weiteren die folgenden Kapitel des Konzernlageberichts

  • E. Abschnitt "Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315b und c HGB";
  • E. Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB sowie Corporate-Governance-Bericht und der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex";
  • E. Abschnitt "Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen";
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB).

Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen:

  • Corporate-Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
  • gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht (Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB).

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den

anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Prüfungsurteil

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Maternus_AG_KA+KLB_ESEF-2022-12-31 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen

Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Un-

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen;
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2014 mit Unterbrechung im Jahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistung, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurde, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht, bei der es sich um eine zulässige Nichtprüfungsleistung im Sinne der EU-Apr-VO handelt:

• Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thilo Kausch-Blecken von Schmeling.

Berlin, 30. Mai 2023

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kausch-Blecken von Schmeling Weinberg Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Übersicht MATERNUS-Einrichtungen (Anzahl der Plätze zum 31. Dezember 2022)

Baden-Württemberg

MATERNUS Seniorencentrum

Christinen-Stift Hahnhofstraße 71 76530 Baden-Baden Telefon: 0 72 21 / 3 63 - 0 Telefax: 0 72 21 / 3 63 - 1 21 E-Mail: info.baden-baden@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 71

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

Bayern

Bayerwald-Klinik

Klinikstraße 22 93413 Cham-Windischbergerdorf Telefon: 0 99 71 / 4 82 - 0 Telefax: 0 99 71 / 4 82 - 6 79 E-Mail: [email protected] Web: www.bayerwaldklinik.de Anzahl Plätze*

Reha: 193

Schwerpunkte: Kardiologie

Hessen

MATERNUS Seniorencentrum Kapellenstift

Kapellenstraße 42 65193 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 5 32 - 0 Telefax: 06 11 / 5 32 - 1 02 E-Mail: info.wiesbaden@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 107

Schwerpunkte: Mobile Reha

Niedersachsen

MATERNUS Seniorencentrum

Am Steuerndieb Gehägestraße 24e 30655 Hannover Telefon: 05 11 / 6 26 64 - 0 Telefax: 05 11 / 6 26 64 - 5 00 E-Mail: info.hannover@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 110

Schwerpunkte: Demenz

MATERNUS Seniorencentrum

Unter der Homburg Steinkuhle 3 37627 Stadtoldendorf Telefon: 0 55 32 / 9 31 - 0 Telefax: 0 55 32 / 9 31 - 1 00 E-Mail: info.stadtoldendorf@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 137 Schwerpunkte: Demenz, Palliative Care, Diabetes, Naturheilkunde

MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum

Wendhausen Hauptstraße 18 38165 Lehre-Wendhausen Telefon: 0 53 09 / 7 09 - 0 Telefax: 0 53 09 / 7 09 - 400 E-Mail: info.wendhausen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 215

Schwerpunkte:

Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung, Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege

Nordrhein-Westfalen

MATERNUS Seniorencentrum Salze-Stift

Gröchteweg 112 32105 Bad Salzuflen Telefon: 0 52 22 / 3 67 - 0 Telefax: 0 52 22 / 3 67 - 110 E-Mail: info.bad-salzuflen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 180

Schwerpunkte:

Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl. Suchterkrankte

MATERNUS Seniorencentrum

Köln-Rodenkirchen Hauptstraße 128 50996 Köln Telefon: 02 21 / 35 98 - 0 Telefax: 02 21 / 35 98 - 1 50 E-Mail: info.koeln-rodenkirchen@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 100 Betr. Wohnen: 154

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen

MATERNUS Seniorencentrum Löhne Koblenzer Straße 3–5 32584 Löhne Telefon: 0 57 31 / 72 97 - 0

Telefax: 0 57 31 / 72 97 - 97 E-Mail: [email protected]

Anzahl Plätze Pflege: 62 Betr. Wohnen: 12

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes Wohnen

MATERNUS-Klinik für Rehabilitation

Am Brinkkamp 16 32545 Bad Oeynhausen Telefon: 0 57 31 / 85 - 0 Telefax: 0 57 31 / 85 - 83 03 E-Mail: [email protected] Web: www.maternus-klinik.de

Anzahl Plätze*

Reha: 417

Schwerpunkte:

Orthopädie, Neurologie inklusive Beatmungs-Entwöhnungsverfahren, Innere Medizin, insbesondere Kardiologie, Reha bei kognitiv veränderten Menschen

Rheinland-Pfalz

Seniorencentrum MATERNUS-Stift**

Schulstraße 7 53505 Altenahr-Altenburg Telefon: 0 26 43 / 90 46 - 0 Telefax: 0 26 43 / 90 46 - 1 01 E-Mail: info.altenahr@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 0

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes, Palliative Care, Servicewohnen

MATERNUS Seniorencentrum Katharinenstift

Kölner Straße 13a 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 120

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen

MATERNUS Hausgemeinschaft St. Christophorus***

Auf dem Daasberg 2 54570 Pelm Telefon: 0 65 91 / 8 17 - 0 Telefax: 0 65 91 / 8 17 - 1 01 E-Mail: [email protected]

Anzahl Plätze Pflege: 0

Schwerpunkt: Demenz

MATERNUS Seniorencentrum

Am Auberg

Eichenweg 31 54568 Gerolstein Telefon: 0 65 91 / 94 32 - 0 Telefax: 0 65 91 / 94 32 - 1 01 E-Mail: info.gerolstein@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 118

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

MATERNUS Seniorencentrum An den Salinen Wellsring 45 67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22 / 7 95 - 0 Telefax: 0 63 22 / 7 95 - 1 00 E-Mail: info.bad-duerkheim@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 150

Sachsen

MATERNUS Seniorencentrum**** Dresdner Hof Neumarkt 27 04109 Leipzig Telefon: 03 41 / 22 74 - 1 00 Telefax: 03 41 / 22 74 - 4 00 E-Mail: info.leipzig-mitte@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 204 Schwerpunkte: Demenz, Schwerstpflege, Diabetes

MATERNUS Seniorencentrum Angelika-Stift

Bornaische Straße 82 04277 Leipzig Telefon: 03 41 / 39 49 - 0 Telefax: 03 41 / 39 49 - 5 09 E-Mail: info.leipzig-connewitz@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 170

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum

Maximilianstift Brandvorwerkstraße 24 04275 Leipzig Telefon: 03 41 / 30 38 56 - 0 Telefax: 03 41 / 30 38 56 - 29 E-Mail: info.leipzig-sued@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 60

Schwerpunkt:

Suchterkrankte

* Inklusive Plätze für Begleitpersonen und Gäste.

** Vorübergehend geschlossen in Folge der Flutkatastrophe (seit Mitte Juli 2021)

*** Umbau zur Tagespflege (vorübergehend nicht im Betrieb seit 1. Januar 2021)

**** Schließung zum 31. Dezember 2022 aufgrund auslaufenden Mietvertrages.

MATERNUS Seniorencentrum Barbara-Uttmann-Stift

Am Fuchsstein 25 08304 Schönheide Telefon: 03 77 55 / 62 - 0 Telefax: 03 77 55 / 62 - 1 11 E-Mail: info.schoenheide@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 120 Betr. Wohnen: 4

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care, Betreutes Wohnen

Thüringen

MATERNUS Seniorencentrum

Angelikastift

Schöne Aussicht 55 98724 Neuhaus Telefon: 0 36 79 / 7 76 - 0 Telefax: 0 36 79 / 7 76 - 1 04 E-Mail: info.neuhaus@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 119

Schwerpunkte: Demenz, Palliative Care

Standorte

der MATERNUS-Kliniken AG

Abkürzungsverzeichnis

Bayerwald KG Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf
CURA 12 CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg
CURA 22 CURA 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin
CURA GmbH CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg
CURA Energie CURA Energie GmbH, Berlin
CURA DL CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin
MATERNUS AG MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
MATERNUS KG MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen
MEDICO I MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-
Kommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen
MEDICO M&S MEDICO-Management & Service GmbH, Berlin
RECATEC Service MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin
WCM WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Ymos I YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Ymos II YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
ZVG Bayerwald ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg

Fußnoten

Nichtfinanzieller Konzernbericht

  • 1 Quelle: https://www.personaldienstleister.de/fileadmin//user_upload/11_Publikationen/Magazin/BAP-Personaldienstleister- 02-2022.pdf S. 12 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html
  • 2 Das Personalbemessungsverfahren nach Professor Rothgang (Universität Bremen) ist ein wissenschaftlich entwickeltes, einheitliches Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege.

Lagebericht

  • 1 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html (4. Abschnitt "Arbeitsmarkt in weiterhin schwierigem Umfeld robust")
  • 2 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html (4. Abschnitt "Arbeitsmarkt in weiterhin schwierigem Umfeld robust) und für die 1,3 Prozent-Angabe (nachträgliche Berechnung von Destatis: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_037_811.html)
  • 3 Vgl. https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2022/winterprognose-ifw-kiel-wirtschaft-im-naechsten jahr-mit-kleinem-plus-und-grossen-risiken/ (1. Abschnitt)
  • 4 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/gesundheitswirtschaft-fakten-zahlen-2021.pdf?__ blob=publicationFile&v=6 S. 6 und 9
  • 5 Vgl. OECD Health at a glance Report 2021 https://www.oecd-ilibrary.org/social-issues-migration-health/health-at-a-glance- 2021_ae3016b9-en

Direkter Link zum entsprechenden Kapitel: https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/e26f669c-en.pdf?expires=1636972386&id= id&accname=guest&checksum=2A2A6C45F816254AE429750D29018099

  • 6 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_153_236.html
  • 7 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_153_236.html
  • 8 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_153_236.html
  • 9 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_153_236.html
  • 10 Vgl. www.gbe-bund.de Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Personal im Gesundheitswesen, Gesundheitspersonalrechnung > Tabelle (gestaltbar): GPR, Gesundheitspersonal nach Alter, Beschäftigungsart und Beruf
  • 11 Vgl. http://www.gbe-bund.de / Ausgaben, Kosten, Finanzierung > Ausgaben > Gesundheitsausgabenrechnung Tabelle (gestaltbar): Gesundheitsausgaben in Mio. € (bei Art der Einrichtung stationäre/teilstationäre Pflege anklicken und Blattmerkmal(e) aktualisieren)
  • 12 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
  • 13 Vgl. https://www.barmer.de/resource/blob/1032106/2ad4e5f56c47cb7b7e914190f9fae62f/barmer-pflegereport- 2021-band-32-bifg-data.pdf
  • 14 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
  • 15 Vgl. Download der Datei "Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse 2021 (Letzte Ausgabe - berichtsweise eingestellt)" unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/ Publikationen/_publikationen-innen-pflegestatistik-deutschland-ergebnisse.html Tabellen 2.1, 2.2, 2.3
  • 16 Vgl. ebd., Tabellen 3.1, 3.4, 3.5
  • 17 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_ und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_Stand_April_2022_bf.pdf Zusammenrechnung der Angaben unter III. Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden
  • 18 Vgl. Download der Datei "Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse 2021, Tabelle 3.1 (Letzte Ausgabe - berichtsweise eingestellt)" unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/ Pflege/Publikationen/_publikationen-innen-pflegestatistik-deutschland-ergebnisse.html Tabellen 3.1 und 3.3
  • 19 Vgl. ebd. Tabelle 3.3
  • 20 Vgl. https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/pflegereport/pflegereport-2021-1059412
  • 21 Vgl. Bundesfinanzministerium Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert Bewährte Programmbedingungen werden fortgesetzt
  • 22 Vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-maskenpflicht-testpflicht-pflegeeinrichtung-arztpraxen- 100.html
  • 23 Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-bundestag-impfpflicht-gesundheitswesen-100.html
  • 24 Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflege-impfpflicht-105.html
  • 25 Vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/koepping-verlaengerung-impfpflicht-pflege-lauterbach-100.html
  • Vgl. https://www.rnd.de/gesundheit/impfpflicht-in-pflege-und-gesundheitswesen-was-hat-sie-bisher-gebracht-macht-eine verlaengerung-sinn-M64FDMWDLVCP3FAR2R3GDPGEGI.html
  • Vgl. https://www.n-tv.de/panorama/Personalnotstand-Laender-draengen-auf-Ende-der-Corona-Impfpflicht-fuer- Pflegepersonal-article23664233.html
  • Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/teilimpfpflicht-aus-101.html
  • Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-pflegebonus-894690
  • Vgl. https://www.pflegen-online.de/pflegebonus-versandet-was-tun
  • Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inflation-lauterbach-plant-milliardenhilfen-fuer-kliniken-und-pflege/ 28755880.html
  • Vgl. https://www.altenheim.net/artikel/2022/11/03_direkterstattung_ueber_einen_energie_hilfsfonds und https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/energie/deckelung-der-strom--gas-und-waermepreise-beschlossen-wirksamkeit abwarten_article1671359459.html
  • Vgl. https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d2b52c96-88d4-11ec-9025-001a4a16012a
  • Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/pflegekraefte-lohn-steigerung-september-101.html
  • Vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/erhoehung-beschlossen-noch-ein-neuer-pflegemindestlohn-17789656.html
  • Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/aok-pflege-loehne-101.html
  • Vgl. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1169095.pflegeloehne-reallohnverluste-in-der-pflege.html
  • Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/ Altenpflege.pdf
  • Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/pflege-notstand-krankenhaus-fachkraefte-mangel-102.html
  • Vgl. https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/pflegereport/pflegereport-2021-1059412
  • Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/pflege-ausbildung-101.html
  • Vgl. https://www.altenheim.net/loehne-in-der-pflege-legen-weiter-kraeftig-zu/
  • Vgl. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Pflege-draengt-auf-mehr-Kompetenzen-in-der-Versorgung-433056.html
  • Vgl. https://www.pflegen-online.de/die-neue-personalbemessung-in-der-altenpflege-12-faqs
  • Vgl. http://www.gbe-bund.de / Ausgaben, Kosten, Finanzierung > Ausgaben > Gesundheitsausgabenrechnung > Tabelle (gestaltbar): Gesundheitsausgaben in Mio. €
  • Vgl. Werteabruf Anzahl der Einrichtungen unter http://www.gbe-bund.de Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Krankenhäuser > Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Anzahl und Aufenthalte, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen, Werteabruf Betten unter http://www.gbe-bund.de Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Krankenhäuser > Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Betten, Nutzungsgrad, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen
  • Vgl. für 2021: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen- Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-bl.html für 2020: https://www.aok-bv.de/hintergrund/dossier/ krankenhaus/index_15370.html
  • Vgl. Werteabruf unter https://www.gbe-bund.de/ Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Krankenhäuser > Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Anzahl und Aufenthalte, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen
  • Vgl. Werteabruf unter http://www.gbe-bund.de unter Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Krankenhäuser > Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Betten, Nutzungsgrad, u.a. nach Region
  • Vgl. Download der aktuellsten Datei Rentenversicherung in Zeitreihen (Oktober 2022) unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/ rv_in_zeitreihen.html Seiten 210, 214, 218
  • Vgl. ebd.
  • Vgl. ebd., S. 218
  • Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-long-covid-omikron-100.html
  • Vgl. https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/corona-langzeitfolgen-long-covid-patientin-auf-dem-kopf-war-es-als-wenn nadelstiche-mich-treffen_id_164814529.html
  • Vgl. https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/maternus-kliniken-ag-anpassung-der-prognose-fuer-das-geschaefts jahr-2022/1619877
  • Vgl. https://www.pflegemarkt.com/2023/01/04/anzahl-schliessungen-insolvenzen-pflege-2022
  • Vgl. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Umfrage-Zwei-Drittel-der-Pflegedienste-sehen-Existenz-bedroht-437172.html
  • Vgl. https://www.personaldienstleister.de/fileadmin//user_upload/11_Publikationen/Magazin/BAP-Personaldienstleister- 02-2022.pdf Seite 12
  • Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/pflege-notstand-krankenhaus-fachkraefte-mangel-102.html
  • Vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ezb-weitere-zinsanhebungen-sind-laut-christine-lagarde-moeglich-18717585.html

Impressum

Herausgeber

MATERNUS-Kliniken AG Französische Straße 53–55 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 65 79 80-0 Telefax: +49 30 65 79 80-500 E-Mail: [email protected] www.maternus.de

Investor Relations

UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 6378-5410 Telefax: +49 40 6378-5423 E-Mail: [email protected] www.ubj.de

Konzept, Redaktion, Layout & Satz

www.betriebsart.de

Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der MATERNUS-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.

Fotomaterial

- Titelseite: Seniorencentrum Kapellenstift Wiesbaden, Hausansicht Seite 16: Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen, Wendhausen, Betreuung Seite 19: MATERNUS-Klinik, Bad Oeynhausen, Kardiologie Seite 26: Bayerwald-Klinik, Cham, Bewegungstherapie Seite 28: Alten- u. Pflegeheim Angelikastift, Neuhaus, Brettspiel Seite 29: Titelbild Facebook, MATERNUS Seniorencentren Seite 30: Altenpflegeheim Angelikastift, Leipzig, Kneipp Gesundheitstraining Seite 32: Bayerwald-Klinik, Cham, Küche Seite 34: Altenpflegeheim Angelikastift, Leipzig, Wahrnehmungstraining in der Klangstraße

  • Seite 83: Senioren- u. Pflegezentrum Am Steuerndieb, Hannover, Betreuung
  • Seite 121: Seniorenresidenz Unter der Homburg, Stadtoldendorf, Bewohner
  • Seite 129: Altenpflegeheim Angelikastift, Leipzig, Aromatherapie

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 53 bis 58 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

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