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Leifheit AG

Governance Information Jun 14, 2023

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Governance Information

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Aktualisierung der Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG haben zuletzt im Dezember 2022 eine Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat aktualisieren diese Erklärung hiermit und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge tragen.

Den Empfehlungen des Kodex wurde bislang mit Ausnahme der Empfehlungen A.1 Satz 2, A.3, C.1 Satz 3, G.6, G.7 Satz 1, G.10 Satz 1 und 2 sowie G.11 des Kodex entsprochen. Es ist zu einer weiteren Abweichungen gekommen, nämlich zur Abweichung von der Empfehlungen C.1 Satz 4 des Kodex, weshalb eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung erforderlich ist.

Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG:

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Empfehlung C.1 Satz 4)

Der Kodex empfiehlt in Ziff. C.1 Satz 4, dass Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben sollen.

Dieser Empfehlung wird teilweise nicht entsprochen. Das vom Aufsichtsrat verabschiedete Diversitätskonzept/Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sieht unter anderem die angemessene Vertretung beider Geschlechter vor und verweist auf die durch den Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, wonach dem Aufsichtsrat mindestens eine Frau angehören soll. Der Aufsichtsrat hat die vorgenannten Ziele in seine Erwägungen bei der Verabschiedung der Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung im Jahr 2023 miteinfließen lassen, sich aber letztlich nach einer Gesamtabwägung sämtlicher relevanten Aspekte dazu entschieden, der Hauptversammlung einen männlichen Kandidaten zur Nachwahl vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass es sich bei dem Vorgeschlagenen im Interesse des Unternehmens um den am besten geeigneten Kandidaten handelt.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2022 fort.

Nassau/Lahn, im Juni 2023

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