Annual Report • Jun 30, 2023
Annual Report
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zum 31. Dezember 2022 | GBS Software AG | Einzelgesellschaft HGB

| Bericht des Aufsichtsrates | 4 |
|---|---|
| Sitzungen des Aufsichtsrats | 4 |
| Zustimmungspflichtige Geschäfte | 5 |
| Ausschüsse/Beirat | 5 |
| Corporate Governance und Entsprechenserklärung | 5 |
| Jahresabschlussprüfung 2022 | 6 |
| Lagebericht | 7 |
| I. Allgemeine Angaben und Rahmenbedingungen |
7 |
| 1. Allgemeine Angaben | 7 |
| 2. Rahmenbedingungen im wirtschaftlichen Umfeld | 7 |
| II. Lage der GBS Software AG |
9 |
| 1. Allgemeines | 9 |
| 2. Ziele, Strategie und Geschäftsverlauf | 9 |
| 3. Beteiligungen | 10 |
| III.Organisation der GBS Software AG | 11 |
| 1. Vorstand | 11 |
| 2. Aufsichtsrat | 11 |
| 3. Mitarbeiter | 11 |
| IV.Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 11 |
| V. Risikobericht |
12 |
| 1. Risiko- und Chancenmanagementsystem | 12 |
| 2. Risiken von Beteiligungen | 13 |
| 3. Kostenrisiken | 13 |
| 4. Operative Risiken | 13 |
| 5. Technische Risiken | 14 |
| 6. Liquiditäts- und Ausfallrisiken | 14 |
| 7. Rechtliche und steuerrechtliche Risiken | 14 |
| 8. Währungs- und Länderrisiko | 15 |
| 9. Gesamtaussage zur Risikosituation | 15 |
| VI. Prognosebericht/ Ausblick |
15 |

| VI. Nachtragsbericht |
16 |
|---|---|
| Jahresabschluss | 18 |
| Gewinn- und Verlustrechnung der GBS Software AG nach HGB | 19 |
| Bilanz Aktiva der GBS Software AG nach HGB | 20 |
| Bilanz Passiva der GBS Software AG nach HGB | 21 |
| Anhang | 22 |
| I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen |
22 |
| II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses |
22 |
| III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
22 |
| IV. Erläuterungen zur Bilanz |
24 |
| 1. Anlagevermögen |
24 |
| 2. Vorräte |
25 |
| 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
25 |
| 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
25 |
| 5. Eigenkapital - Entwicklung 2019 - 2022 |
25 |
| 6. Rückstellungen |
26 |
| 7. Verbindlichkeiten |
26 |
| 8. sonstige finanzielle Verpflichtungen |
27 |
| 9. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung |
27 |
| 10. Sonstige Pflichtangaben | 28 |
| V. Nachtragsbericht |
29 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 30 |
| Impressum | 34 |
| Zukunftsorientierte Aussagen | 34 |
| Kontakt | 34 |

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Berichtsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, regulatorischen Vorgaben, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben vollständig wahrgenommen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für unsere Gesellschaft relevanten Fragen, insbesondere der Geschäftspolitik und -strategie, der Unternehmensplanung und -kontrolle und zu den aktuellen Projekten des Geschäftsjahres. Er berichtete dem Aufsichtsrat über die finanzielle Entwicklung, die Ertrags- und Risikolage, die angemessene technische Ausstattung und über Vorgänge, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Wie schon in den Vorjahren berichtete der Vorstand zu allen wesentlichen Themenkomplexen umfassend und detailliert. Der Aufsichtsrat beriet regelmäßig, auch außerhalb der regulären Aufsichtsratssitzungen, mit dem Vorstand über den Status laufender Projekte, zum Teil unter Hinzuziehung externer Experten. Der Aufsichtsratsvorsitzende stimmte die Tagesordnung der regulären Aufsichtsratssitzungen mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern ab und bereitete mit ihnen in regelmäßigen Gesprächen die zu treffenden strategischen Entscheidungen vor.
Der Aufsichtsrat blickt erneut auf ein anspruchsvolles und vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 immer noch vorherrschenden pandemiebedingten strukturellen Verwerfungen forderndes Geschäftsjahr 2022 zurück, in dem der Aufsichtsrat sich u.a. mit aktuellen Projekten der Gesellschaft beschäftigt hat. Das Jahr 2022 hat die Welt unverändert vor Herausforderungen gestellt, deren Ausmaß erheblich ist. Gesundheitlich, gesellschaftlich, geopolitisch und auch wirtschaftlich mussten die Gesellschaft und der Markt mit den daraus resultierenden Auswirkungen umgehen. Die GBS pay konnte sich bei ihrer Konzentration auf den Zahlungsverkehrsmarkt diesen Auswirkungen nicht entziehen.
Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt, an denen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen. In diesem Jahr war dem Aufsichtsrat erneut die konsequente Umsetzung der Strategie unserer Gesellschaft wichtig. Der Aufsichtsrat nahm sich ausreichend Zeit, diese und regelmäßige mündliche Fortschrittsberichte mit dem Vorstand zu erörtern. Der Aufsichtsrat erörterte die Wiederaufnahme von Projekten, die zuvor durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie unterbrochen werden mussten. Weiterhin standen Fragen zu Langfristauswirkungen der Pandemie auf die Strategie der Gesellschaft und die Vorgehensweise bei wesentlichen Rechtsfällen im Vordergrund der Aufsichtsratssitzungen. In diesen Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, über die Finanz- und Investitionsplanung sowie auch die Kosten-/ Umsatzentwicklung und die Liquiditätslage. Außerdem informierte der Vorstand über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch außerhalb von Sitzungen auf schriftlichem und mündlichem Wege.
Die Schwerpunkte der Erörterungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Jahr 2022 lagen im Bereich der Beteiligungsstruktur der Gesellschaft, laufender Projekte, der Unternehmensstrategie, des Jahresabschlusses sowie

vor allem auch im Bereich steuerlicher Sondersachverhalte (Nutzung steuerlicher Verlustvorträge, steuerliche Betriebsprüfung ab 2015). Die relevanten Themen wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für die GBS Software AG von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden.
Über die Entwicklung der Bilanzpositionen wurde der Aufsichtsrat umfassend in Kenntnis gesetzt. Die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden strategischen Chancen und Risiken der weiteren Unternehmensorientierung sowie über das Risikomanagement hat der Aufsichtsrat intensiv mit dem Vorstand diskutiert und die entsprechenden Maßnahmen und Entscheidungen mit begleitet.
In seiner ersten Sitzung vom 27.01.2022 erörterte der Aufsichtsrat u.a. den vorläufigen Abschluss der Gesellschaft, für das Geschäftsjahr 2021 und Fragen im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen, der weiteren Vorgehensweise in Bezug auf laufende Akquisitionen im Zahlungsverkehrsmarkt und im Hinblick auf bestehende und zukünftige strategische Beteiligungspartner. In den darauffolgenden drei Sitzungen (27.06.2022, 26.08.2022 und 15.11.2022) befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit den operativen und strategischen Fragestellungen der Gesellschaft sowie mit laufenden Projekten im Zahlungsverkehr, mit strategischen Partnerschaften/ Beteiligungen und mit der anhängigen Schadenersatzklage der Gesellschaft.
Nach der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats bedürfen bestimmte Geschäfte und Maßnahmen, insbesondere die Finanz- und Investitionsplanung der Zustimmung des Aufsichtsrats.
In der Sitzung vom 27.01.2022 wurde die Budgetplanung der Gesellschaft eingehend erörtert und beschlossen. In der Sitzung vom 27.06.2022 wurden die Beschlussvorschläge der Verwaltung an die Hauptversammlung am 26.08.2022 beschlossen.
Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2022 keine gebildet. Ein Beirat bestand im Geschäftsjahr 2022 nicht.
Die GBS Software AG orientiert sich an den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist für die Organe der Gesellschaft selbstverständlich. Im Dezember 2002 erfolgte die erste Entsprechenserklärung; weitere folgten am 17. März 2003, am 3. Mai 2004, am 07. Juni 2005, am 04. Juli 2006, am 23. April 2007, am 17. April 2008, am 20.04.2009 sowie am 19. April 2010. Wie in den Jahren 2011 bis 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat auch in 2022 beschlossen, von der Erstellung der Entsprechenserklärung - deren Abgabe aufgrund der Notierung im Basic Board nicht vorgeschrieben ist - abzusehen.

Der von der Hauptversammlung am 26.08.2022 gewählte Abschlussprüfer Dr. Heide & Noack PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dresden, hat den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der GBS Software AG zum 31. Dezember 2022 sowie den Lagebericht geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen dieser Prüfung wurden auch die Buchführung und das interne Kontrollsystem einer Prüfung unterzogen.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde der Jahresabschluss, der Lagebericht und auch der Prüfbericht vollständig und rechtzeitig vorgelegt. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 27.06.2023 in Frankfurt am Main wurden die Abschlussunterlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt und vom Aufsichtsrat mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Abschluss, den Lagebericht und die Prüfung durch den Abschlussprüfer erhoben und den Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß § 171 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seinen Einsatz und für seine Leistungen im Geschäftsjahr 2022.
Karlsruhe, im Juni 2023 Der Aufsichtsrat Johann Praschinger, Vorsitzender

Die Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A3MQR99) werden an der Frankfurter Wertpapierbörse im Open Market (Freiverkehr) im Segment Basic Board Aktie sowie im Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gehandelt. Die GBS Software AG stellt diesen Jahresabschluss 2022 gemäß § 267 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 4 HGB als eine kleine Kapitalgesellschaft auf.
Der Einzelabschluss der GBS Software AG erfolgt nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG).
Nach den gültigen überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse ist die GBS Software AG zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Einzelgesellschaft) innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres auch auf ihrer Internetseite verpflichtet. Die Gesellschaft und insbesondere die geforderten Transparenzvorschriften werden durch die futurum bank GmbH als Handelsteilnehmer der Deutschen Börse AG überprüft. Diese fungiert auch als Listing Partner der Gesellschaft gemäß den Anforderungen der Deutschen Börse für Emittenten des Freiverkehrs.
Die GBS Software AG hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Mannheim unter der Nummer 729616 eingetragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Geschäftsbericht in Euro angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.
Aktuell haben sich die Wachstumsbedingungen nach positiven Entwicklungen in 2022 für 2023 erkennbar eingetrübt. Dies gilt insbesondere für Deutschland. Zwar ist der Arbeitsmarkt stabil, ist aber durch einen anhaltenden Fachkräftemangel in nahezu allen Branchen spürbar bestimmt. Die generell aus dem politischen Umfeld resultierenden Unsicherheiten beeinträchtigen die wirtschaftliche Entwicklung weltweit, besonders in Europa und Deutschland.
Kennzeichnend für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist der Nachholbedarf auf den Gebieten der Infrastruktur, insbesondere der Digitalisierung und der energetischen Transformation.
Für das Jahr 2022 und 2023 sind Prognosen für ein weiteres Wachstum der Weltwirtschaft und insbesondere für die Europäische Union und Deutschland zu sehen. Die Erholung der Weltwirtschaft könnte anhalten, was auf eine
robuste Nachfrage und eine stabile Investitionsbereitschaft zurückzuführen ist. Allerdings besteht weiterhin das Risiko von neuen Handelskonflikten bzw. der Ausweitung bestehender Handelskonflikte und einer Verschlechterung des globalen Wirtschaftsumfelds, was das Wachstum verlangsamen könnte.
Insgesamt ist die wirtschaftliche Lage für 2022 und 2023 positiv, aber es gibt auch einige Unsicherheiten, die das Wachstum beeinträchtigen könnten. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die weltweiten wirtschaftlichen Entwicklungen in Zukunft gestalten werden.
Die Weltwirtschaft dürfte im Jahr 2022 ein solides Wachstum verzeichnen, das sich 2023 voraussichtlich fortsetzen dürfte. Die globale Konjunktur wird von einer robusten Nachfrage nach Exporten und Investitionen getrieben, während die Inlandsnachfrage solide bleibt. Die größten Volkswirtschaften der Welt, einschließlich der USA, China und der EU, sollten voraussichtlich ein anhaltendes Wachstum verzeichnen. Allerdings besteht wie zuvor beschrieben, das Risiko von Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen, die das Wachstum beeinträchtigen könnten.
Die wirtschaftliche Erholung in Europa sollte über das Jahr 2022 auch im Jahr 2023 anhalten. Europa profitiert von einer soliden Nachfrage nach Exporten und Investitionen sowie von einer stabilen Inlandsnachfrage. Die Erholung könnte auch von einer Erholung der Tourismus- und Reisebranche unterstützt werden, die stark von den Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 betroffen war. Allerdings gibt es auch hier weiterhin Risiken, die das Wachstum beeinträchtigen könnten, wie beispielsweise die zuvor erwähnten Handelskonflikte und geopolitische Spannungen.
Die wirtschaftliche Entwicklung in 2002 sollte sich auch in 2023 voraussichtlich fortsetzen. Die deutsche Wirtschaft profitiert von einer soliden Nachfrage nach Exporten und Investitionen sowie von einer stabilen Inlandsnachfrage. Die Erholung sollte auch von einer Erholung der Tourismus- und Reisebranche unterstützt werden, die hier ebenfalls stark von den Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 betroffen war. Allerdings gibt es auch hier weiterhin Risiken, die das Wachstum beeinträchtigen könnten, wie die zuvor erwähnten Handelskonflikte und geopolitische Spannungen.
Im Jahr 2022 sollte die deutsche Wirtschaft voraussichtlich um rund 2,5 Prozent wachsen. Die Inflation sollte moderat bleiben, was auf eine stabile Preisentwicklung und eine moderate Lohnentwicklung zurückzuführen ist. Die Arbeitslosigkeit sollte weiterhin niedrig bleiben und die Beschäftigung sollte sich stabil entwickeln. Im Jahr 2023 dürfte das Wachstum voraussichtlich etwas geringer ausfallen, bei rund 2,0 Prozent. Allerdings sollte sich die Arbeitslosigkeit weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen und die Inflation sollte moderat bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wirtschaftliche Lage für die Weltwirtschaft, Europa und Deutschland im Jahr 2022 und voraussichtlich auch im Jahr 2023 positiv ist. Das Wachstum wird von einer soliden Nachfrage nach

Exporten und Investitionen sowie von einer stabilen Inlandsnachfrage getrieben. Allerdings gibt es auch Risiken, wie beispielsweise Handelskonflikte und geopolitische Spannungen
Vor diesem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ist auch unsere Gesellschaft kurzfristig - u.a. durch die Folgewirkungen der Covid-Pandemie - mit den hieraus resultierenden Verzögerungen der Projektarbeit mit potentiellen Kunden erkennbar in ihrer finanziellen Performance belastet. Dies kann sich ggfs. in der Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung niederschlagen, um eine ausreichende Investitions- und Beteiligungsfähigkeit sicherzustellen. Gleichzeitig bleibt die Gesellschaft unverändert in der Lage, einen wichtigen Beitrag für die digitale Transformation im Zahlungsverkehrsmarkt zu liefern und kann sich damit dem generellen Trend der Stagnation entziehen.
Die GBS Software AG war im vergangenen Geschäftsjahr und im ersten Halbjahr 2023 in Form einer typischen Holdingstruktur organisiert und leistete im Wesentlichen administrative und beratende Dienstleistungen, was auch für die Zukunft beibehalten werden soll. Wir beabsichtigen, durch gezielte Beteiligungen die Grundlage für unsere Marktfähigkeit und damit für unsere Ertragskraft perspektivisch und systematisch zu stärken und insbesondere über unsere Beteiligungsgesellschaft GBS Pay GmbH unter anderem wichtiger Anbieter im sich derzeit stark verändernden deutschen und europäischen Online-Realtime-Zahlungsverkehrsmarkt zu werden.
Dies erfordert permanent weitere Investitionen. Wir müssen dort sowohl vom Leistungsumfang, vom Marktverständnis und vom Marktzugang weiterhin Spitzenleistungen erbringen. Die Anforderungen unserer Kunden und Interessenten sind z.T. deutlich unterschiedlich. Das Design unseres Angebots erlaubt aber ein hohes Maß an Flexibilität beim Eingehen auf die kundenspezifischen Erfordernisse in jedem Projekt. In jedem einzelnen Projekt nehmen wir nach sorgfältiger funktionaler und technischer Analyse eine umfassende Bewertung nach wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten vor. Hierzu haben wir gemeinsam mit unseren Partnern und Interessenten zahlreiche technische Workshops durchgeführt und mit Unterstützung durch unsere Referenzen auf der Plattform Authentic ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektdurchführung geschaffen.
Wir haben das Leistungsspektrum der GBS pay GmbH somit zu einem umfassenden end-to-end Zahlungs-Gateway erweitert, das in der Lage ist, sämtliche Zahlungsvorgänge am Point of Sale (POS), im e-commerce und bei Geldautomaten ausfallsicher und schnell zu orchestrieren und unabhängig von deren Entstehung auf Kundenebene zusammenzuführen.

Zentrales Element ist hierbei die vollständige Abdeckung von Anforderungen auf der Händlerseite (Acquiring) und auf der Kundenseite (Issuing) über alle Zahlungskanäle hinweg in einer einzigen integrierten Lösung. Derzeit führen wir hierzu intensive Detailgespräche. Das Interesse an unseren umfangreichen Lösungen wächst auch außerhalb des Kreditgewerbes deutlich weiter. Darin reflektiert sich u.a. ein erheblicher Investitionsstau, aber auch die Verschiebung der Schwerpunkte bei den vielen Akteuren im Zahlungsverkehrs-Geschäft.
Daneben spielt u.a. die Überprüfung und Anwendung von Modellen zur Nutzung des vorhandenen steuerlichen Verlustvortrages unserer Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Unser Ziel ist es im laufenden Geschäftsjahr ein solches Modell zu etablieren und auszubauen und haben hierzu im Zeitpunkt der Berichterstattung wichtige Entscheidungen getroffen.
Folgende operativ aktive Beteiligung hielt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2022.
Am 07.05.2019 wurde die GBS pay GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als 100%-ige Tochtergesellschaft der GBS Software AG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Registergerichtes in Frankfurt am Main erfolgte am 17.05.2019. Mit dieser neuen strategischen Allianz bündeln die GBS Software AG und NCR unter den Namen GBS pay tiefgreifendes Marktwissen und Marktzugang mit modernster Technologie im elektronischen Zahlungsverkehr am Standort in Deutschland. Auf diesem Weg wird GBS pay ihre Kunden in eine digitalisierte Welt begleiten und so deren Wandel in ein Plattform-Finanzdienstleistungsunternehmen ermöglichen. Der Beteiligungsbuchwert der GBS pay GmbH beträgt unverändert TEUR 25.
Daneben hält die GBS Software AG eine Beteiligung an der nicht mehr operativ tätigen GROUP Business Software Corp.
Die GROUP Business Software Corporation, USA, verfügt seit einigen Jahren über kein eigenes operatives Geschäft. mehr. Ihr stehen aber unserer Auffassung nach noch Leistungen zu. Aufgrund mangelnder Solvenz der Anspruchsgegner und - als Ergebnis einer detailliierten Prüfung - komplizierter rechtlicher Zusammenhänge im US amerikanischen Rechtsraum konzentrieren wir unsere Aktivitäten auf den deutschen Rechtsraum. Wir sind zuversichtlich, zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zu realisieren. Ob und in welcher Höhe dies gelingt, ist derzeit noch offen. Der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA beträgt unverändert TEUR 1

Alleiniger Vorstand unserer Gesellschaft im durch diesen Geschäftsbericht erfassten Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 war Herr Markus Ernst. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat der GBS Software AG in enger Abstimmung mit dem damaligen Beirat geregelt. Es beinhaltet eine fixe und eine variable Komponente. Zielsetzung dieser Regelung ist die Anpassung dieser variablen Vergütungskomponente an die aktuellen Planungen der Gesellschaft sowie eine stärkere Ausrichtung der Erfolgsziele auf die Besonderheiten eines Beteiligungsunternehmens. Weiterhin wird die Vergütung aus den Erfolgszielen durch sogenannte Auszahlungslimits beschränkt.
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Zahl der festangestellten Mitarbeiter - ohne Vorstand - betrug zum Stichtag 31.12.2022 weiterhin null.
IV. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die gesamten Erträge (Gesamtleistung) in 2022 liegen bei rund TEUR 118 (2021: TEUR 146). Das Rohergebnis der Gesellschaft betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 rund TEUR 118 (2021: TEUR 152). Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen von TEUR 0 (2021: TEUR 58), der Abschreibungen von TEUR 234 (2021: TEUR 235) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 442 (2021: TEUR 340) ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR minus 558 für das Geschäftsjahr 2022 (2021: TEUR minus 480).
Unter Berücksichtigung der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von TEUR 19 (2021: TEUR 12) sowie den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, die TEUR 0,2 (2021: TEUR 0,3) betrugen, ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern und ein Jahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 i.H.v. TEUR minus 539 (2021: TEUR minus 469). Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 ist jedoch nur teilweise liquiditätswirksam.
Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 600 einen Teilbetrages i.H.v. TEUR 500 aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat weiterhin beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 5.000, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um TEUR 4.000 auf TEUR 1.000, nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen (vgl. Lagebericht VI. Nachtragsbericht). Diese Kapitalherabsetzung wurde am 14.03.2022 im Handelsregister B des zuständigen Registergerichtes in Mannheim eingetragen.
Das Eigenkapital beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2022 somit auf TEUR 1.557 (2021: TEUR 2.096). Die Bilanzsumme beträgt zum Geschäftsjahresende 2022 TEUR 1.607 (2021: TEUR 2.133). Damit liegt die Eigenkapitalquote zum Stichtag 31.12.2022 bei 96,9% (2021: 98,3%).
Die Liquidität der Gesellschaft nahm um rund TEUR 426 ab und beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2022 TEUR 135 (2021: TEUR 561).
Die Liquiditätssituation steht vor dem Hintergrund der verschärften Wirtschaftsprognose (vgl. vorstehend Lagebericht Ziffer I.2.) weiterhin im Focus.
Das Risikomanagement hat in seiner Gesamtheit sicherzustellen, bestehende Risiken zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten. Die Risiken werden vom Management der Gesellschaft und dem Management der Beteiligungsgesellschaften laufend bestimmt, bewertet und soweit möglich und unternehmerisch sinnvoll minimiert oder auf Dritte verlagert.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zukunft Risiken übersehen oder unzureichend bewertet werden und sich diese Risiken zum Nachteil der Gesellschaft realisieren.
Ein besonderes Risiko liegt darin begründet, dass das Management die Marktsituation, sowie Beteiligungsrisiken und damit zusammenhängende zukünftige Entwicklungen falsch einschätzen könnte.
Die GBS Software AG ist in ihrem unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese ergeben sich durch externe Ereignisse, wie Markt- oder Gesetzesänderungen, aber auch interne Ereignisse bzw. Veränderungen.
Art und Größe der GBS Software AG als mittelständisches Unternehmen sowie Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte beeinflussen die Ausgestaltung des Risikomanagements.

Wir beobachten die Risiken aus dem laufenden Geschäft. Dazu zählen beispielsweise die unter Einbeziehung historischer Größen erfolgende Kosten- und Ertragsplanung, die Beobachtung der Ertrags- und Kostenentwicklung, und das Management etwaiger Währungsrisiken.
Das unternehmerische Agieren der GBS Software AG orientiert sich über das Managen von Risiken hinaus bewusst an der Identifikation und Nutzung von Chancen. Ziel der GBS Software AG ist es konkret, zum einen Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und zum anderen möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um diesen mit geeigneten Maßnahmen begegnen zu können.
Die GBS Software AG und ihre operative Beteiligung sind verschiedenen regulatorischen Bedingungen unterworfen. Dies spielt bei der Beurteilung des Beteiligungsrisikos eine besondere Rolle.
Um das Risiko des vollständigen oder teilweisen Ausfalls von Beteiligungswerten zu minimieren, findet eine Überwachung auf der Ebene der Einzelgesellschaften statt. Insofern besteht hier naturgemäß auch ein grundsätzliches Risiko von Fehleinschätzungen und/ oder Fehlentscheidungen mit der Möglichkeit von direkten negativen Auswirkungen auf die Konzernobergesellschaft. Diese Fehleinschätzungen können grundsätzlich den Fortbestand der Einzelgesellschaft und je nach Tragweite dann auch den Fortbestand der Konzernobergesellschaft gefährden.
Kostenrisiken sowie die Beeinträchtigung der Ertragskraft unseres Unternehmens sollen durch Plan-Ist-Vergleiche sämtlicher Kosten eingeschränkt werden. Das Ziel ist es, keine unnötigen Kostenrisiken einzugehen, diese rechtzeitig zu erkennen und sodann gegenzusteuern.
Weltweite sich schnell ausbreitende Krisen, die COVID 19 Pandemie, steigende Inflationsraten, steigende Verschuldung und Einkommensungleichheit sind dazu geeignet, das weltweite Wirtschaftswachstum durch die daraus resultierende Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivität erheblich negativ zu beeinflussen. Das könnte sich auf unsere Möglichkeit, Projekte zu realisieren und Umsätze zu erzielen, auswirken und erhebliche negative Einflüsse auf unseren Geschäftsverlauf haben. Die Covid 19 Pandemie, die Entwicklung der Inflationsrate sowie die zunehmenden politisch-militärischen Spannungen in Osteuropa haben heute nur schwer kalkulierbare Auswirkungen auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und in Folge auf die Erreichung unserer operativen und finanziellen Ziele. Wir könnten in erheblicher Weise durch einen anhaltenden Abschwung von lokalen, regionalen oder globalen wirtschaftlichen Bedingungen negativ beeinträchtigt werden.

Der Verkauf von Software-Lizenzen und Maintenance-Vereinbarungen als auch die damit einhergehenden sonstigen Leistungen unserer Beteiligungsgesellschaft bergen neben allgemeinen auch spezielle Markt-, Haftungs- und Schutzrechte-Risiken.
Die Profitabilität der Gesellschaft und der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften ist auch von Faktoren abhängig, auf die die Gesellschaft oder die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften keinen direkten Einfluss nehmen können. Hierunter fallen insbesondere die Entwicklung des Marktumfeldes sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Dies gilt insbesondere auch für die Tochtergesellschaft GBS Pay GmbH und damit auch für die Werthaltigkeit der gegenüber dieser bestehenden Forderungen der GBS Software AG.
Im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften besteht das Risiko, dass diese Investitionen nicht oder nicht vollumfänglich im Markt wie geplant amortisiert werden können und somit keine Sicherheit zur Rückführung der Investitionen innerhalb des geplanten Zeitrahmens oder überhaupt gegeben ist.
Technische Risiken, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie sind auch bei uns allerdings in sehr beschränktem Rahmen vorhanden. Wir begrenzen diese durch geeignete Sicherungskonzepte.
Liquiditätsrisiken entstehen aus der möglichen Unfähigkeit der GBS Software AG, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen, aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln beispw. durch Ausfall oder Teilausfall bestehender Forderungen und/ oder durch unzureichende oder verspätete Eigenfinanzierung aus dem Umsatzprozess, zu erfüllen. Grundsätzlich unterliegen alle Forderungen gegen Dritte und/ oder gegen Unternehmen aus unserem Beteiligungsportfolio, insbesondere auch im Hinblick auf die Forderung gegen die GBS pay GmbH, einem Ausfall- bzw. Teilausfallrisiko.
Um mögliche Risiken aus etwaigen Verstößen gegen die vielfältigen steuer- und wettbewerbsrechtlichen sowie sonstigen Regelungen und Gesetze zu begegnen, achten wir auf deren Einhaltung und überprüfen diese soweit möglich und erforderlich.
Wir lassen uns von externen Fachleuten beraten. Bedeutsame Rechtsrisiken sind für uns aktuell nicht erkennbar. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass – entgegen sämtlichen bisherigen Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen – etwaige Rechtsverfahren, insbesondere aufgrund von veräußerten Beteiligungen oder geltend gemachten Schadenersatzansprüchen, im Entscheidungsbereich zuständiger Gerichte liegen und somit naturgemäß nicht ausgeschlossen werden können. Dies gilt in diesem Zusammenhang insbesondere auch für die derzeit gerichtlich geltend gemachten und insofern bilanzierten Forderungen auf Schadenersatz.

Währungsrisiken konnten sich in der Vergangenheit hauptsächlich aus der zumeist in US\$ stattfindenden Fakturation ergeben.
Den Risiken der GBS Software AG wird mit dem vorhandenen Instrumentarium eines mittelständischen Unternehmens angemessen begegnet. Sollten sich genannte oder neu auftretende Risiken realisieren, so kann sich dies nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der GBS Software AG auswirken. Derzeit sind jedoch keine derartigen Risiken bekannt.
Der Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich gegenüber der Konjunkturprognose des Sachverständigenrates vom November 2022 - entsprechend seiner Veröffentlichung aus dem März 2023 geringfügig verbessert. Der Sachverständigenrat erwartet demnach im Jahr 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 %. Die kurzfristigen Abwärtsrisiken für das Wachstum haben sich reduziert. Vor allem ist die Unsicherheit über die Energieversorgungslage vorerst gesunken, was zu einem Rückgang der Großhandelspreise für Energie geführt hat.
Nachdem die Inflationsrate gemessen am deutschen Verbraucherpreisindex (VPI) im Dezember 2022 von 8,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat auf 8,1 % abgesunken war, lag sie im Januar und Februar 2023 wieder bei jeweils 8,7 %. Die Kernrate des VPI ist im Januar und Februar 2023 mit 5,6 % und 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat weiter angestiegen. Dies lässt erwarten, dass die Inflation nur allmählich zurückgeht und im gesamten Prognosehorizont weiterhin erhöht bleibt. Der damit einhergehende Kaufkraftverlust belastet die privaten Konsumausgaben. Die fortgesetzte geldpolitische Straffung mit steigenden Zinsen verschärft diese Entwicklung und dämpft zusammen mit der weiterhin hohen wirtschaftlichen Unsicherheit die Investitionen der Unternehmen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Sachverständigenrat im Jahr 2024 ein Wirtschaftswachstum von 1,3 %. Für die Inflationsrate in diesem und im kommenden Jahr prognostizierte der Sachverständigenrat im Märt 2023 Raten von 6,6 % beziehungsweise 3,0 %.
Der Vorstand der GBS Software AG rechnet - insbesondere infolge der laufenden Projekte aus dem Berichtszeitraum bis zur Berichtserstattung - nach erfolgreicher Etablierung im Zahlungsverkehrsmarkt und dem Ausbau des Beteiligungsportfolios mittelfristig mit einer deutlichen Fortentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei gleichzeitig verbesserten Finanzierungsstrukturen und Investitionsmöglichkeiten der Gesellschaft und der GBS pay GmbH. Die Geschwindigkeit, mit der sich diese Entwicklung jedoch vollziehen kann, hängt weiterhin von einer Reihe sich gegenseitig beeinflussender technischer, wirtschaftlicher und geopolitischer Faktoren ab, die ihrerseits erheblich von den Auswirkungen der globalen Herausforderungen bestimmt werden.

Es besteht darüber hinaus allerdings die Möglichkeit, dass bei einer wirtschaftlichen Erholung im laufenden Geschäftsjahr das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft weiter umsichtig und nachhaltig erweitert werden kann, vor allem auch um eine weitere steuerliche Nutzung von Verlustvorträgen zu ermöglichen. Im Falle solcher Erweiterungen liegt das Augenmerk unverändert auf soliden Beteiligungsoptionen, die wegen Ihrer steuerlichen Wirkung im Einzelfall jedoch umfassend geprüft werden müssen. Eine Entscheidung hierzu erfolgt naturgemäß erst nach einem positiven Gesamtvotum von Vorstand und Aufsichtsrat und je nach Sachlage unter Hinzuziehung weiterer geeigneter Experten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sind hierzu erste wichtige Entscheidungen getroffen worden.
Die außergewöhnliche Unsicherheit aufgrund der geopolitischen Verwerfungen und allgemein wirtschaftlicher Kennzahlen sowie die daraus resultierenden individuellen und gesamtwirtschaftlichen Folgen beeinträchtigen nach wie vor die Prognosefähigkeit unserer potentiellen Kunden und damit ganz wesentlich auch die Aussagekraft unserer eigenen Prognosen. Die genauen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Dauer und der wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine lassen sich derzeit noch nicht hinreichend abschätzen. Vor diesem Hintergrund rechnen wir mit optimalen Kostenstrukturen allerdings für das laufende Jahr insgesamt mit einem ausgeglichenen Ergebnis. In Folge der weltweiten Krisen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen für Deutschland und Europa werden sich möglicherweise die für 2023 geplanten Projekte der GBS Software AG und deren Tochtergesellschaften hinsichtlich signifikanter Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise zum Jahresende hin verschieben und somit vermutlich erst in 2024 ihre volle wirtschaftliche Wirkung entfalten können.
Der Vorstand der GBS Software AG hat am 26.06.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 einen Teilbetrag des genehmigten Kapitals I 2020/2025 ("Genehmigtes Kapital") im Umfang von nominal EUR 100.000,00 (10% mit Bezugsrechtausschluss) auszuüben und das Grundkapital von derzeit EUR 1.000.000,00 durch die Ausgabe von 100.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 100.000,00 auf nominal EUR 1.100.000,00 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung sind mit Gewinnbezugsberechtigung ab dem 01. Januar 2023 ausgestattet und werden zum Ausgabebetrag von EUR 2,50 je Aktie im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 (250%) zur Zeichnung angeboten. Zur Zeichnung der 100.000 neuen Aktien wurde die VALORA Effekten Handel AG, Ettlingen, zugelassen.
Der Mittelerlös aus dieser Kapitalerhöhung dient der Gesellschaft ganz allgemein zur Stärkung ihrer Eigenkapitalstruktur, insbesondere jedoch kurzfristig zur Finanzierung und dem weiteren Ausbau eines aktuellen Beteiligungserwerbs. Die GBS Software AG hat vor diesem Hintergrund eine Beteiligung unterhalb der gesetzlichen Meldeschwellen erworben, beabsichtigt jedoch diese Beteiligung weiter auszubauen. Zur Finanzierung dieses Wachstums im Beteiligungsbereich sind daher eine oder mehrere weitere Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von bis zu weiteren EUR 200.000,00 unter Wahrung des Bezugsrechts für alle Aktionäre geplant, wobei als Zielvorstellung eine steuerliche Organschaft zur Nutzung der erheblichen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft angestrebt wird.
Karlsruhe, 26.06.2023 GBS Software AG Der Vorstand
Geschäftsbericht | 2022

zum 31. Dezember 2022 | GBS Software AG | Einzelgesellschaft HGB


| Gewinn- und Verlustrechnung der GBS Software AG | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | Anhang | 2021 | 2021 |
| Umsatzerlöse | IV. (9.) | 117.908,34 | 146.202,32 |
| sonstige betriebliche Erträge | IV. (9.) | 88,92 | 6.040,87 |
| Gesamtleistung | 117.997,26 | 152.243,19 | |
| Materialaufwand | IV. (9.) | 0,00 | 0,00 |
| Rohergebnis | 117.997,26 | 152.243,19 | |
| Personalaufwand | IV. (9.) | 62,83 | 57.753,46 |
| Abschreibungen auf Immaterielle und Sachanlagen | IV. (1.) und (9.) | 234.300,06 | 234.699,31 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | IV. (9.) | 441.664,74 | 339.914,07 |
| Betriebsergebnis | -558.030,37 | -480.123,65 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 18.990,04 | 11.843,97 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 235,80 | 300,23 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 0,00 | ||
| Ergebnis nach Steuern | -539.276,13 | -468.579,91 | |
| Jahresüberschuss | -539.276,13 | -468.579,91 | |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | IV. (5.) | 0,00 | 3.035.475,49 |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | IV. (5.) | 500.000,00 | |
| Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | IV. (5.) | 4.000.000,00 | |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung |
IV. (5.) | 995.944,60 | |
| Bilanzverlust | -539.276,13 | 0,00 |

| Bilanz der GBS Software AG Aktiva | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | 31. Dezember | ||
| Anhang | 2022 | 2021 | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
IV. (1.) | 2.679,32 | 6.012,64 |
| Geschäfts- und Firmenwert | IV. (1.) | 230.966,74 | 461.933,48 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | IV. (1.) | 26.000,00 | 26.000,00 |
| Langfristige Vermögenswerte | 259.646,06 | 493.946,12 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | IV. (3.) | 19.661,02 | 3.644,28 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | IV. (3.) | 909.683,23 | 796.898,55 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | IV. (3.) | 283.110,98 | 271.458,90 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 135.147,45 | 560.886,60 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.347.602,68 | 1.632.888,33 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | IV. (4.) | 0,00 | 5.749,74 |
| Summe Aktiva | 1.607.248,74 | 2.132.584,19 |

| Bilanz der GBS Software AG Passiva | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | 31. Dezember | ||
| Anhang | 2022 | 2021 | |
| Gezeichnetes Kapital | IV. (5.) | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
| Kapitalrücklage | IV. (5.) | 1.095.944,60 | 1.095.944,60 |
| Bilanzgewinn | IV. (5.) | -539.276,13 | 0,00 |
| Eigenkapital | 1.556.668,47 | 2.095.944,60 | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 0,00 | 0,00 | |
| Steuerrückstellungen | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstige Rückstellungen | IV. (6.) | 29.400,00 | 29.400,00 |
| Rückstellungen | 29.400,00 | 29.400,00 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | IV. (7.) | 0,00 | 32,68 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | IV. (7.) | 10.093,37 | 2.648,25 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 | 0,00 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | IV. (7.) | 11.086,90 | 4.558,66 |
| Verbindlichkeiten | 21.180,27 | 7.239,59 | |
| Summe Passiva | 1.607.248,74 | 2.132.584,19 |

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B 729616.
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der Beteiligungen (§ 285 Nr.11 HGB) wurde entsprechend Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB).
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden.
Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.
Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) erfolgt zu Herstellungskosten.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I") wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben erfasst, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 850 werden vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.22 bis zum 31.12.22 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| Anlagespiegel der GBS Software AG | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | Anschaffungskosten/ Herstellkosten | Abschreibungen | Buchwerte | ||||||
| 01.01.22 Stand |
Abgänge | 31.12.22 Stand |
01.01.22 Stand |
Zugänge | Abgänge | 31.12.22 Stand |
31.12.22 Stand |
31.12.21 Stand |
|
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Lizenzen an solchen Rechten und Werten und ähnliche Rechte und Werte sowie |
198.004,57 | - | 198.004,57 | 191.991,93 | 3.333,32 | - | 195.325,25 | 2.679,32 | 6.012,64 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 8.974.855,44 | - | 8.974.855,44 | 8.512.921,96 | 230.966,74 | - | 8.743.888,70 | 230.966,74 | 461.933,48 |
| I. Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 9.172.860,01 | - | 9.172.860,01 | 8.704.913,89 | 234.300,06 | - | 8.939.213,95 | 233.646,06 | 467.946,12 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.025.000,00 | - | 2.025.000,00 | 1.999.000,00 | - | - | 1.999.000,00 | 26.000,00 | 26.000,00 |
| II. Summe Finanzanlagen | 2.025.000,00 | - | 2.025.000,00 | 1.999.000,00 | - | - | 1.999.000,00 | 26.000,00 | 26.000,00 |
| SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 11.197.860,01 | - | 11.197.860,01 | 10.703.913,89 | 234.300,06 | - | 10.938.213,95 | 259.646,06 | 493.946,12 |

Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2022 wie schon im Vorjahr keine.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden i.H.v. TEUR 20 (2021: TEUR 4). Forderungen gegen verbundene Unternehmen (insgesamt: TEUR 910; 2021: TEUR 797) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden in Höhe von TEUR 870.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 283 (2021: TEUR 271) und bestanden zum Bilanzstichtag im wesentlichen aus Schadenersatzforderungen und aus Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2022.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bestanden zum 31.12.2022 keine (2021: TEUR 6).
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug seit dem 23.05.2018 bis zu den Kapitalbeschlüssen der Hauptversammlung vom 29.12.2021 5.000.000,00 EUR, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie.
Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der Kapitalrücklage i.H.v. 600.000 EUR einen Teilbetrages i.H.v. 500.000 EUR aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat sodann beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.000.000 EUR, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 4.000.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR, eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichen Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen.
Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim am 14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden. Die GBS Software AG hält keine eigenen Aktien.
Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2019 bis 2022 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. (Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).

| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Bilanzgewinn TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2019 | 5.000 | 600 | -2.858 | 2.741 |
| Jahresfehlbetrag 2020 | -177 | -177 | ||
| Stand 31.12.2020 | 5.000 | 600 | -3.035 | 2.565 |
| Kapitalrücklage | -500 | 500 | ||
| Kapitalherabsetzung | -4.000 | 4.000 | ||
| Kapitalrücklage | 996 | -996 | ||
| Jahresfehlbetrag 2021 | -469 | -469 | ||
| Stand 31.12.2021 | 1.000 | 1.096 | 0 | 2.096 |
| Jahresfehlbetrag 2022 | -539 | -539 | ||
| Stand 31.12.2022 | 1.000 | 1.096 | -539 | 1.557 |
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen mit nicht unerheblichem Umfang | ||
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 2 | 2 |
| Aufsichtsratsvergütung | 15 | 15 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 12 | 12 |
| Zwischensumme | 29 | 29 |
| Sonstige Rückstellungen mit unerheblichem Umfang | 0 | 0 |
| Ausweis in der Bilanz (unter sonstige Rückstellungen) | 29 | 29 |
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2022 keine (2021: weniger als TEUR 0,1).
In Höhe von TEUR 10 (2021: TEUR 10) bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
| Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag TEUR |
Laufzeit bis 1 Jahr TEUR |
Laufzeit 1 bis 5 Jahre TEUR |
davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert TEUR |
Art und Form der Sicherheit |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
10 | 3 | 10 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | Übliche Eigentums vorbehalte |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
11 | 5 | 11 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Diese bestanden in betriebsgewöhnlichem Umfang. Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Leasing- oder/und Pachtverträgen bestehen in Höhe von rund TEUR 4 p.a..
Die Umsatzerlöse i.H.v. von TEUR 118 (2021: TEUR 146) stammen aus der Weiterberechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Entwicklungskosten für die GBS pay GmbH i.H.v. TEUR 96 sowie aus Verrechnungen von Beratungsleistungen der GBS Software AG i.H.v. TEUR 22. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen nahezu null (2021: TEUR 6). Daraus ergibt sich eine Gesamtleistung des Geschäftsjahres i.H.v. TEUR 118 (2021: TEUR 152).
Materialaufwand in Form von bezogenen Leistungen ergaben sich im Geschäftsjahr wiederum keine.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2022 beträgt nahezu null (2021: TEUR 58).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen zusammen TEUR 442 (2021 TEUR 340) und beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für externe Dienstleistungen i.H.v. TEUR 261 (2021: TEUR 182), Rechts- und Beratungskosten i.H.v. TEUR 66 (2021: TEUR 33); Aufwendungen in Zusammenhang mit der Börsennotierung i.H.v. TEUR 17 (2021: TEUR 20), Abschluss- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 22 (2021: TEUR 19); Reisekostenaufwendungen i.H.v. TEUR 8 (2021: TEUR 8); Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. TEUR 15 (2021: TEUR 15); Versicherungen und Beiträge i.H.v. TEUR 18 (2021: TEUR 10) sonstige Aufwendungen i.H.v. TEUR 34 (2021: TEUR 53).
Das Finanzergebnis der Gesellschaft beträgt rund TEUR 19 (2021: TEUR 11).

| Beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | 2022 |
|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit | 0 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer Teilzeit | 0 |
| Angestellte Vollzeit | 0 |
| Angestellte Teilzeit | 0 |
| Summe | 0 |
Herr Ernst führt ab dem 01.07.2016 als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft, während zuvor noch ein weiteres Vorstandsmitglied mitwirkte.
Hiernach setzte sich der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 wie folgt zusammen:
• Herr Markus Ernst, Dipl. Wirtschaftsingenieur
Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 alleinvertretungsberechtigt. Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 betrugen TEUR 135 (2021: TEUR 135).
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 betrugen TEUR 15 (2021: TEUR 15).

In Bezug auf den Nachtragsbericht im Anhang wird auf die Ausführungen im Lagebericht im dortigen Abschnitt VI. verwiesen.
Karlsruhe, 26.06.2023 GBS Software AG Der Vorstand

an die GBS Software AG, Karlsruhe
Wir haben den Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GBS Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 26. Juni 2023
Dr. Heide & Noack PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Winfried Heide Heike Noack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Herausgeber GBS Software AG Am Storrenacker 1a 76139 Karlsruhe
Dieser Geschäftsbericht enthält bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Angaben unter der Verwendung der Worte "glaubt", "geht davon aus", "erwartet" oder Formulierungen ähnlicher Bedeutung. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft, des Konzerns oder der relevanten Branchen wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten können unter Umständen derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen nicht zutreffen. Die Gesellschaft übernimmt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen in Zukunft nachzuhalten und an zukünftige Ergebnisse oder Entwicklungen anzupassen. Für Druckfehler und sonstige offensichtliche Unrichtigkeiten wird nicht Gewähr geleistet.
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