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home24 SE

Environmental & Social Information Jul 13, 2023

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Environmental & Social Information

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Business Partner Code of Conduct

Annex 3 - Principles of Conduct

"We act sustainably"

... ist einer der sechs Unternehmenswerte der home24 Gruppe (operative Gesellschaften: home24 SE, home24 Retail GmbH, home24 Outlet GmbH, home24 eLogistics GmbH & Co. KG, Club of Style China Ltd., Butlers GmbH & Co. KG, Butlers Handel GmbH, Butlers Import GmbH). Als global ausgerichtetes und international tätiges Unternehmen tragen wir die Verantwortung für die Schonung von Ressourcen und sozialverträgliches Wirtschaften sowohl innerhalb der home24 Gruppe als auch bei unseren Geschäftspartnern. Zudem ist das Befolgen der geltenden nationalen und internationalen Gesetze sowie Vorschriften in Bezug auf Umweltschutz, Produktsicherheit und soziale Belange die Grundlage für den langfristigen Erfolg der home24 Gruppe und somit auch die Grundlage jeder Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Die Einhaltung von sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien liegt in der gemeinsamen Verantwortung von der home24 Gruppe und unseren Geschäftspartnern.

Dieser Verhaltenskodex enthält die wesentlichen Erwartungen und Grundsätze, die entlang der Lieferkette an die Herstellung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen gesetzt werden. Angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Auslieferung an die Endkund:innen und darüber hinaus. Die home24 Gruppe verfolgt mit dem Verhaltenskodex das Ziel, in den vorgelagerten Lieferketten das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten. Außerdem bekennt sich die Gruppe zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und unterstützt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Geltungsbereich und Anwendung dieses Kodex

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Geschäftspartner der home24 Gruppe. Mit der Vertragsannahme verpflichten sich unsere Geschäftspartner zur Einhaltung der Menschenrechte nach der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen und zur Beachtung und Umsetzung der grundlegenden Umwelt- und Sozialstandards dieses Verhaltenskodex. Darüber hinaus sind alle nationalen und internationalen Arbeits-, Sozial- und Umweltgesetze zu befolgen. Ferner sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze entlang der eigenen Lieferkette an Sublieferanten, Dienstleister, Subunternehmer und ähnliche Vertragspartner angemessen zu adressieren und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Arbeitsbedingungen

Die Prinzipien dieses Kodex beschreiben das absolute Minimum an Schutz und Unterstützung der Rechte für Beschäftigte und für die Umwelt. Sofern nationale oder internationale gesetzliche Regelungen, spezifische Branchenstandards oder geltende Tarifverträge strengere Vorgaben als dieser Verhaltenskodex enthalten, gehen diese in allen Fällen vor und sind von unseren Geschäftspartnern einzuhalten.

Umwelt Unternehmensethik

Arbeitsbedingungen

Unfreiwillige Arbeit

Die home24 Gruppe akzeptiert keine Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne der ILO-Übereinkommen 29 und 105. Darin eingeschlossen ist das Verbot von Zwangsüberstunden, Schuldknechtschaft, Menschenhandel, Sklaverei, Gefangenenarbeit oder sonstiger Form von Arbeit, die gegen elementare Menschenrechte verstößt. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung und Erniedrigung stattfinden. Jede Arbeit muss freiwillig und ohne Androhung von Strafe erfolgen. Mitarbeitende müssen jederzeit das Beschäftigungsverhältnis beenden können.

Kinderarbeit

Es darf keine Kinderarbeit eingesetzt werden. Alle Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen sich an die Empfehlung aus den ILO-Übereinkommen (insb. ILO 138) zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre. Mit Bezug auf das ILO-Übereinkommmen 182 sind alle schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Kinder unter 18 Jahren), wie Sklaverei, Kinderhandel, Prostitution, unerlaubte Tätigkeiten oder gesundheitsschädliche und gefährliche Arbeit untersagt.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht und den branchenspezifischen Standards zu entsprechen. Die Arbeitszeit einschließlich Überstunden und vorgeschriebener Ruhezeiten - darf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit bzw. das Maximum von 48 Arbeitsstunden plus 12 Überstunden pro Woche insgesamt nicht überschreiten. Nach je sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen steht allen Beschäftigten mindestens ein freier Tag zu. Darüber hinaus ist bezahlter Jahresurlaub zu gewähren. Es gelten die ILO- Konventionen 1 und 14.

Vereinigungsfreiheit

Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen das Recht der Beschäftigten auf Gründung von und Beitritt zu Arbeitnehmervertretungen einschließlich Gewerkschaften ihrer Wahl sowie das Recht zu Kollektivverhandlungen und das Streikrecht anerkennen. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten eines unabhängigen und freien Zusammenschlusses der Arbeitnehmenden zum Zweck von Kollektivverhandlungen einzuräumen. Arbeitnehmende dürfen nicht aufgrund von Gründung, Beitritt oder Mitgliedschaft in einer solchen Organisation diskriminiert werden. Arbeitnehmendenvertreter:innen ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kollegen zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können. Es gelten die ILO-Konventionen 87, 98 und 135.

Arbeitsbedingungen

Löhne und Vergütung

Der Lohn, den Geschäftspartner der home24 Gruppe ihren Beschäftigten für die regulären Arbeitsstunden und Überstunden zahlen, hat mindestens den nationalen gesetzlichen Vorgaben oder den branchenüblichen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem, welche Regelung höher liegt. Für die Festsetzung von Mindestlöhnen gilt die ILO-Konvention 131. Geschäftspartner der home24 Gruppe sollen darüber hinaus bestrebt sein, eine Vergütung zu zahlen, die die Lebenshaltungskosten deckt, sowie einen Betrag zur freien Verfügbarkeit der Mitarbeitenden ermöglicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn gesetzliche Mindestlöhne hierfür nicht ausreichen (existenzsichernde Löhne). Nach der ILO-Konvention 100 wird eine gleichberechtigte Entlohnung aller Geschlechter für gleiche Arbeit angestrebt. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Geschäftspartner der home24 Gruppe haben sicherzustellen, dass die Arbeitnehmenden klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten. Darüber hinaus sind den Mitarbeitenden alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren.

Gesundheit und Sicherheit

Geschäftspartner der home24 Gruppe haben sichere, hygienische und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die mindestens den geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes nach dem Recht des Beschäftigungsortes entsprechen. Die home24 Gruppe erwartet von allen Geschäftspartnern, dass diese bei der Bereitstellung und Instandhaltung von Arbeitsstätte, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel angemessene Sicherheitsstandards einhalten. Insbesondere sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Einwirkungen durch chemische, physische oder biologische Stoffe zu vermeiden. Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen Verfahren der Arbeitssicherheit fördern, die Unfälle und Verletzungen während der Arbeit verhindern. Außerdem ist der Zugang zu sauberen Sanitäranlagen und Trinkwasser in ausreichender Menge sicherzustellen. Die Beschäftigten sind regelmäßig über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schulen und bei der Analyse von Gesundheitsrisiken und -gefährdungen einzubeziehen. Diese Vorgaben gelten auch für soziale Einrichtungen und Unterkünfte für Mitarbeitende, sofern diese vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Beschäftigten muss das Recht gewährt werden, sich aus Situationen erheblicher Gefahr zu entfernen, ohne hierfür die Genehmigung des Unternehmens einzuholen. Es gilt das ILO- Übereinkommen 155.

Umwelt

Umwelt- und Ressourcenschutz

Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen die jeweils anwendbaren Umweltschutzgesetze und Umweltverordnungen einhalten. Darüber hinaus müssen alle Geschäftspartner sicherstellen, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen vorliegen, auf aktuellem Stand gehalten und umgesetzt werden.

Die home24 Gruppe erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie ihre ökologische Verantwortung über die gesamte Lieferkette wahrnehmen und diese im Hinblick auf Produkte, Dienstleistungen und Verpackungen umsetzen. Geschäftspartner stellen sicher, schädliche Umweltbelastungen nach Möglichkeit zu vermeiden oder jedenfalls zu vermindern. Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Geschäftspartner der home24 Gruppe sind verpflichtet, geeignete Umweltmaßnahmen umzusetzen und kontinuierlich an der Minimierung von Umweltbelastungen zu arbeiten.

Achtung der natürlichen Lebensgrundlagen

Die Herbeiführung von schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemissionen oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs ist verboten, wenn dadurch die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt werden, einer Person den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und/oder Sanitäranlagen erschwert oder zerstört oder die Gesundheit einer Person geschädigt wird.

Verbot widerrechtlicher Zwangsräumung

Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung achten. Darüber hinaus ist der widerrechtliche Entzug von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitiger Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert, verboten.

Umwelt

Abfall, gefährliche Stoffe, Produktsicherheit

Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen eine umweltgerechte Herstellung, Verwendung, Behandlung und Entsorgung von Chemikalien sicherstellen. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. Quecksilber ist im Einklang mit den Verboten des Übereinkommens von Minamata vom 10. Oktober 2013 zu verwenden und persistente organische Schadstoffe im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 in der aktuellen Fassung. Geschäftspartner der home24 Gruppe müssen außerdem die einschlägigen Vorschriften und Regelungen zur Handhabung, Sammlung, Lagerung, Entsorgung und der Ausfuhr von Abfällen beachten. Eine nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen ist nach dem Persistenten organischen Schadstoffen (POP)- Übereinkommen verboten. Die Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Die home24 Gruppe erwartet von allen Geschäftspartnern, dass der Einsatz von Gefahrstoffen und gefährlichen Chemikalien vermieden wird. Sollten diese dennoch unvermeidbar sein, sind sie entsprechend zu kennzeichnen und ihre sichere Handhabung, Lagerung, Transport und Entsorgung ist zu gewährleisten. Die Geschäftspartner der home24 Gruppe sind darüber hinaus zur Einhaltung aller Produktsicherheitsvorschriften verpflichtet.

Konfliktmineralien

Die home24 Gruppe verpflichtet alle Geschäftspartner, Prozesse für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu etablieren, die mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) übereinstimmen. Dies betrifft im Besonderen die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie weitere Rohstoffe, z. B. Kobalt. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden. Geschäftspartner der home24 Gruppe stellen sicher, dass diese Anforderungen auch in der vorgelagerten Lieferkette eingehalten werden.

Holzhandel

Die home24 Gruppe verpflichtet alle Geschäftspartner, die jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien über den Handel und die Lieferung von Holz und Holzerzeugnissen, insbesondere die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 995/2010) einzuhalten. Das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag ist verboten.

Version 2.2 Seite 6

Unternehmensethik

Korruption und Bestechung

Fairness, Integrität und die Einhaltung moralischer Mindeststandards sind für eine funktionierende Geschäftsbeziehung unerlässlich. Die home24 Gruppe duldet keine Form der Korruption, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung. Dasselbe gilt für andere Formen der Beeinflussung wie Betrug, Erpressung, Untreue oder ähnliche Vorgehen. Alle nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Korruption und Bestechung sind einzuhalten. Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, jeden Korruptionsfall oder -verdacht unverzüglich an die home24 Gruppe zu melden. Bestechungs- und Täuschungsversuche gegenüber der home24 Gruppe führen zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften

Die home24 Gruppe verbietet ihren Geschäftspartnern die Beauftragung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle bei dem Einsatz des Sicherheitsunternehmens das Verbot von Folter missachtet wird, Leib oder Leben verletzt werden oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden.

Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung

Im Sinne des ILO-Übereinkommens sind alle Beschäftigten gleich und mit Respekt und Würde zu behandeln. Diskriminierung oder Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion, Weltanschauung, familiärer Verpflichtungen, oder sonstiger persönlicher Merkmale sind nicht zulässig. Dies gilt vor allem für die Einstellung, die Vergütung, den Zugang zu Weiterbildung, Beförderungen, Kündigungen oder Ruhestand. Es gelten die ILO-Konventionen 100, 111 und 159.

Die Belästigung von Beschäftigten im Sinne des ILO-Übereinkommens 190 zu Gewalt und Belästigung wird nicht toleriert. Die Beschäftigten dürfen keiner körperlichen, sexuellen, psychologischen, verbalen oder sonstigen Belästigung, Misshandlung oder Disziplinierung ausgesetzt werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur nach geltenden Gesetzen und im Einklang mit international anerkannten Menschenrechten erfolgen. Beschäftigte, die eine Beschwerde auf Grundlage dieses Kodexes erheben, dürfen keiner Form von Disziplinarmaßnahme unterzogen werden.

Datenschutz

Private Informationen unserer Auftraggeber, Lieferanten, Kund:innen und Mitarbeitenden sind angemessen zu schützen. Geschäftspartner der home24 Gruppe sind angehalten, bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzgesetze, Informationssicherheitsrichtlinien und behördlichen Vorschriften strikt einzuhalten. Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit personenbezogener Daten sind von höchster Bedeutung und wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner diese Verpflichtung gewissenhaft erfüllen.

Geldwäscheprävention

Die home24 Gruppe erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie die gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche strikt einhalten und eine Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten aktiv vermeiden.

Unternehmensethik

Geistiges Eigentum

Die home24 Gruppe misst dem Schutz geistigen Eigentums große Bedeutung bei. Beim Transfer von Technologie und Know-how erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie diese Prozesse so gestalten, dass geistige Eigentumsrechte und Kund:inneninformationen geschützt werden. Es ist uns ein besonderes Anliegen, die Vertraulichkeit und den Schutz von kreativen Ideen und Informationen zu gewährleisten, um die Rechte unserer Partner und Kund:innen zu wahren.

Fairer Wettbewerb & Verbraucher:innenschutz

Die home24 Gruppe legt großen Wert auf die Einhaltung von fairen Wettbewerbsbedingungen, ethischen Werbepraktiken und fairem Handel. In diesem Zusammenhang erwarten wir von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie die geltenden Vorschriften des Kartellrechts und des Verbraucher:innenschutzes einhalten.

Interessenkonflikte

Die home24 Gruppe erwartet von allen Geschäftspartnern, dass geschäftliche Entscheidungen im Interesse des Unternehmens getroffen werden. Dies bedeutet, dass Geschäftsentscheidungen frei von Interessenkonflikten mit privaten Interessen oder anderen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten getroffen werden.

Our Commitment

Die home24 Gruppe behält sich das Recht vor, Audits oder sonstige Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Gesetze, Regeln und Standards von allen Geschäftspartnern eingehalten werden. Diese können von der home24 Gruppe oder beauftragten Dritten durchgeführt werden. Geschäftspartner der home24 Gruppe erklären sich mit der Vertragsannahme einverstanden, dass diese Audits zu den üblichen Geschäftszeiten in Betriebsund Produktionsstätten durchgeführt werden können und stellen notwendige Dokumente zum Nachweis der Pflichterfüllung in Bezug auf Gesetze, die Erfüllung dieses Verhaltenskodex und/oder sonstiger Vorschriften zur Verfügung. Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird dem Geschäftspartner nach Kenntniserlangung unverzüglich schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt, um sein Verhalten mit den Regelungen dieses Verhaltenskodex in Einklang zu bringen. Ist eine Abhilfe in absehbarer Zeit nicht möglich, so hat der Geschäftspartner dies anzuzeigen und in Abstimmung mit der home24 Gruppe ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Wenn unsere Geschäftspartner gegen die internationalen Prinzipien verstoßen, keine Maßnahmen ergriffen werden können, um derartige Verstöße zu beheben oder wiederholte, bzw. systematische Verstöße erkennbar sind, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung abzubrechen und alle zugehörigen Verträge mit dem Lieferanten einseitig zu beenden. Bei Bedenken wegen rechtswidrigen Verhaltens oder Fehlverhaltens, verpflichten wir unsere Geschäftspartner, dies über unser Hinweisgebersystem (auch: Whistleblower-System) zu melden.

E-mail: [email protected] Onlinefragebogen:

Management-Praxis

Die in diesem Verhaltenskodex festgehaltenen Werte und Grundsätze sind elementarer Bestandteil aller Geschäftstätigkeiten der home24 Gruppe. Dieser Verhaltenskodex ist von jedem unserer Geschäftspartner anzuerkennen und die Einhaltung des Kodex durch nachweisbare Maßnahmen sicherzustellen. Mitarbeitende des Geschäftspartners einschließlich sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften sind über die Inhalte dieses Kodex und geltende nationale und internationale Rechte und Vorschriften verständlich zu informieren. Hierzu gehört die Bereitstellung des Verhaltenskodex in der jeweiligen Landessprache sowie die mündliche Unterrichtung und Schulung, besonders im Falle von Analphabetismus. Um die Einhaltung dieses Kodex und der rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten und zu belegen, haben die Geschäftspartner zuständiges Personal zu benennen und die Umsetzung angemessen zu dokumentieren. Darüber hinaus sind alle Geschäftspartner von home24 verpflichtet, ihre Mitarbeitenden, Sublieferanten, Dienstleister, Subunternehmer und ähnliche Vertragspartner über die Möglichkeit der Beschwerdemeldung über das home24 Hinweisgebersystem in Kenntnis zu setzen.

Version 2.2 Seite 9 Berlin, März 2024 - Der Vorstand -

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Otto-Ostrowski-Str. 3

10249 Berlin

E-Mail: [email protected] Management Board: Marc Appelhoff (Chairman), Philipp Steinhäuser Chairman of the Supervisory Board: Matthias Ley Legal seat: Berlin | Registered with the local court Charlottenburg (Berlin), HRB 196337 B

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