Quarterly Report • Sep 29, 2023
Quarterly Report
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| AKTIVA | EUR | 30.06.2023 EUR |
31.12.2023 EUR |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
6,00 | 6,00 | |
| II. Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
12.467,19 | 18.142,00 | |
| III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Beteiligungen |
30.676.147,22 741.835,11 |
30.676.147,22 843.210,90 |
|
| 31.417.982,33 | 31.519.358,12 | ||
| Summe Anlagevermögen | 31.430.455,52 | 31.537.506,12 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. sonstige Vermögensgegenstände |
2.132,70 1.218.634,36 106.988,42 99.889,89 |
7.754,70 1.220.443,65 104.308,40 122.921,84 |
|
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.427.645,37 62.517,78 |
1.455.428,59 174.366,48 |
|
| Summe Umlaufvermögen | 1.490.163,15 | 1.629.795,07 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 26.712,96 | 41.507,32 | |
| 32.947.331,63 | 33.208.808,51 |
| PASSIVA | EUR | 30.06.2023 EUR |
31.12.2023 EUR |
|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 6.885.584,00 | 6.885.584,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 42.201.548,04 | 42.201.548,04 | |
| III. Bilanzverlust – davon Verlustvortrag EUR -18.222.815,98 (EUR -17.386.923,14) |
18.807.785,78 | 18.222.815,98 | |
| Summe Eigenkapital | 30.279.346,26 | 30.864.316,06 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. sonstige Rückstellungen | 124.299,02 | 118.914,00 | |
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 109.791,72 (EUR 59.311,60) |
109.791,72 | 59.311,60 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 98.300,68 (EUR 2.122.341,21) – davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.395.464,94 | 2.122.341,21 | |
| EUR 2.297.164,26 (EUR 0,00) 3. sonstige Verbindlichkeiten – davon aus Steuern EUR 21.942,81 (EUR 27.467,04) – davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 940,15 (EUR 911,87) – davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 38.429,69 (EUR 43.925,64) |
38.429,69 | 43.925,64 | |
| 2.543.686,35 | 2.225.578,45 | ||
| 32.947.331,63 | 33.208.808,51 |
| EUR | 01.01.2023 –30.06.2023 EUR |
01.01.2022 –30.06.2022 EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 63.833,05 | 27.900,00 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 27.720,92 | 434.894,67 | |
| 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
205.205,88 27.936,54 |
192.387,00 22.318,96 |
|
| 233.142,42 | 214.705,96 | ||
| 4. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
4.968,81 | 4.438,67 | |
| 5. sonstige betriebliche Aufwendungen – davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (EUR 37,35) |
302.579,24 | 772.609,68 | |
| 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge – davon aus verbundenen Unternehmen EUR 22.136,10 (EUR 19.559,08) |
25.751,50 | 24.195,55 | |
| 7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens – davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen EUR 102.430,07 (EUR 558.873,70) |
102.430,07 | 558.873,70 | |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – davon an verbundene Unternehmen EUR 58.843,73 (EUR 37.914,78) |
58.843,73 | 37.914,78 | |
| 9. Ergebnis nach Steuern | -584.658,80 | -1.101.552,57 | |
| 10. sonstige Steuern | 311,00 | 487,00 | |
| 11. Jahresfehlbetrag | 584.969,80 | 1.102.039,57 | |
| 12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 18.222.815,98 | 17.386.923,14 | |
| 13. Bilanzverlust | 18.807.785,78 | 18.488.962,71 |
Anhang zum 30. Juni 2023
Die Mountain Alliance AG hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 183944 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es handelt sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft stellt freiwillig einen Anhang auf und hat die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 i.V.m. § 267a Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 267a Abs. 2 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Gemäß DRS 16 zur Zwischenberichtserstattung beziehen sich die Vergleichszahlen der Vorperiode in der Bilanz auf die Zahlen zum 31.12.2022 und die Gewinn- und Verlustrechnung auf das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2022.
Der Einzelabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 150 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt.
Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150 bis EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre abgeschrieben.
Unter den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Barbestände sind zum Nennwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in EUR | 30.06.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.132,70 | 7.754,70 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.218.634,36 | 1.220.443,65 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 795.047,38 | 778.648,72 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 106.988,42 | 104.308,40 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 106.988,42 | 104.308,40 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 99.889,89 | 122.921,84 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 31.153,85 | 45.274,47 |
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Finanzforderungen in Höhe von EUR 1.129.681,86 (31.12.2022: EUR 1.141.308,65) sowie um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 88.952,50 (31.12.2022: EUR 79.135,00)
Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Finanzforderungen in Höhe von EUR 103.283,42 (31.12.2022: EUR 100.603,40) sowie um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3.705,00 (31.12.2022: EUR 3.705,00)
Sofern nicht anders angegeben, sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig.
| 30.06.2023 | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|
| in EUR | bis zu einem Jahr |
von 1 bis 5 Jahren |
von mehr als 5 Jahren |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
109.791,72 | 109.791,72 | – | – |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
2.395.464,94 | 98.300,68 | 2.297.164,26 | – |
| sonstige Verbindlichkeiten | 38.429,69 | 38.429,69 | – | – |
| Verbindlichkeiten | 2.543.686,35 | 246.522,09 | 2.297.164,26 | – |
| 31.12.2022 | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit | ||
| in EUR | bis zu einem Jahr |
von 1 bis 5 Jahren |
von mehr als 5 Jahren |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
59.311,60 | 59.311,60 | – | – |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
2.122.341,21 | 2.122.341,21 | – | – |
| sonstige Verbindlichkeiten | 43.925,64 | 43.925,64 | – | – |
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.297.164,26 (31.12.2022: EUR 2.058.320,53), um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 64.020,68 (31.12.2022: EUR 64.020,68) sowie um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 34.280,00 (31.12.2022: EUR 0,00).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen, die sich im ersten Halbjahr 2023 auf EUR 27.720,92 belaufen (01.01.–30.06.2022: EUR 434.894,67), sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen enthalten. Im Vorjahreshalbjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen, Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen in Höhe von EUR 428.579,65 enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im ersten Halbjahr 2023 EUR 302.579,24 (01.01.–30.06.2022: EUR 772.609,68) und enthalten insbesondere Börsen- Werbe- und Beratungskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen. Im Vorjahreshalbjahr waren in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Verluste aus dem Verkauf von Finanzanlagen in Höhe von EUR 392.072,15 enthalten.
Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 102.430,07 (01.01.–30.06.2022: EUR 558.873,7) handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen.
Im ersten Halbjahr 2023 beschäftigte die Mountain Alliance AG sechs Mitarbeiter (31.12.2022: vier Mitarbeiter).
Am 6. Juni 2023 hat die Mountain Partners AG mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, der Mountain Alliance AG gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar nicht mehr die Mehrheit der Aktien der Mountain Alliance AG gehört.
Am 3. August 2023 hat die Mountain Partners AG mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, der Mountain Alliance AG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar die Mehrheit der Aktien der Mountain Alliance AG gehört.
München, 8. September 2023
Manfred Danner Vorstand
Theresienstr. 40 Manfred Danner D−80333 München Vorstand Tel: +49 89 2314141 – 00 Tel: +49 89 2314141 – 00 Fax: +49 89 2314141 – 11 Fax: +49 89 2314141 – 11 www.mountain-alliance.de [email protected]
CROSSALLIANCE communication GmbH
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf bestimmten Annahmen und Erwartungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts. Sie sind daher mit Risiken und Ungewissheiten verbunden und die tatsächlichen Ergebnisse werden erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen können. Eine Vielzahl dieser Risiken und Ungewissheiten wird von Faktoren bestimmt, die nicht dem Einfluss der Mountain Alliance AG unterliegen und heute auch nicht sicher abgeschätzt werden können. Dazu zählen unter anderem zukünftige Marktbedingungen und wirtschaftliche Entwicklungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmer, das Erreichen erwarteter Synergieeffekte sowie gesetzliche und politische Entscheidungen. Die Mountain Alliance AG sieht sich auch nicht dazu verpflichtet, Berichtigungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln, die nach dem Veröffentlichungsdatum dieser Materialien eingetreten sind.
Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Geschäftsbericht enthaltenen und den zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.
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