Governance Information • Dec 1, 2023
Governance Information
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Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE (nachfolgend: der Vorstand) und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2022 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend: der Kodex) in der Fassung vom 28. April 2022 seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird.
Ausgenommen hiervon ist lediglich die folgende Empfehlung des Kodex, der in der nachfolgenden Weise nicht entsprochen wurde und wird:
Gemäß Kodex-Empfehlung C.5 soll ein Mitglied des Vorstands einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.
Frau Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich ist Mitglied im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA und Aufsichtsratsvorsitzende der Evotec SE. Zudem gehört sie als Chief Medical Officer und Executive Vice President Development and Medical Practices dem Executive Committee der UCB S.A. an. Auch wenn dieses Gremium formal nicht dem Vorstand einer Aktiengesellschaft oder SE entspricht, ist es jedoch mit einem solchen vergleichbar, sodass insoweit vorsorglich Abweichung von Kodex-Empfehlung C.5 erklärt wird.
Bei Ausübung ihres Mandats als Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA hat Frau Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich stets ausreichend Zeit gehabt, ihre Funktion im erforderlichen Umfang wahrzunehmen. Frau Prof. Dr. med. Löw-Friedrich hat plausibel dargelegt, dass dies auch künftig der Fall sein wird.
Herr Michael Sen ist Vorsitzender des Vorstands der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA. Er ist zudem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG, die mit dem Wirksamwerden ihres Rechtsformwechsels in eine Aktiengesellschaft nicht mehr Teil des Fresenius-Konzerns ist. Auch wenn sich die Kodex-Empfehlung C.5 auf die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes der konzernexternen börsennotierten Gesellschaft bezieht, wird vorsorglich eine Abweichung von Kodex-Empfehlung C.5 ab Wirksamwerden des Rechtsformwechsels erklärt.
Herr Michael Sen hat gegenüber der Gesellschaft plausibel dargelegt, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorstandsvorsitzender der Fresenius Management SE genügend Zeit zur Verfügung steht und er sein Mandat mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen kann. Dem entspricht es, dass Herr Sen bislang bereits Aufsichtsratsvorsitzender der Fresenius Medical Care Management AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, war und auch in dieser Funktion beide Ämter ohne weiteres hat vereinbaren können. Aufgrund dieser Funktion ist Herr Michael Sen auch bestens mit der Fresenius Medical Care-Gruppe und ihren Verhältnissen vertraut.
Fresenius folgt allen Anregungen des Kodex.
Bad Homburg v.d.H., im Dezember 2023
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA
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