Governance Information • Dec 14, 2023
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der SAF-HOLLAND SE ("Gesellschaft") erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. März 2023 bzw. der Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom 27. April 2023 mit folgender Ausnahme entsprochen hat:
Empfehlung F.2 DCGK: Gemäß Empfehlung F.2 DCGK sollen die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Von dieser Empfehlung wurde im April 2023 unter Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom März 2023 eine Abweichung erklärt.
Die Gesellschaft konnte die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2023 nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraums veröffentlichen. Dies war zum einen auf die Integration von Haldex und den damit verbundenen erhöhten Zeitaufwand bei der erforderlichen Konsolidierung zurückzuführen. Zum anderen war die Verzögerung der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung eine Folge der Cyberattacke auf die Gesellschaft von Ende März 2023 und die dadurch ausgelösten technischen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Quartalmitteilung. Die Gesellschaft veröffentlichte jedoch innerhalb des empfohlenen Zeitraums vorläufige Zahlen für das erste Quartal 2023.
Die Empfehlung F.2 DCGK wurde nach der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2023 wieder befolgt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, weiterhin sämtlichen Empfehlungen des DCGK entsprechen zu wollen.
Bessenbach, 14. Dezember 2023
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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