Governance Information • Dec 21, 2023
Governance Information
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Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sie sich auf die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") vom 28. April 2022, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG ("Gesellschaft") erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Januar 2023 mit folgenden Abweichungen entsprochen hat und entsprechen wird:
1. Systematische Identifikation und Bewertung der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit (Ziff. A.1 Satz 1 DCGK): Vorsorgliche Abweichung für die Vergangenheit
Der Vorstand nimmt die von Ziffer A.1 Satz 1 geforderte systematische Identifikation und vor allem Bewertung von den mit Sozial- Und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit derzeit vor. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft externe Berater hinzugezogen. Nach dem Wortlaut der Empfehlung ist unklar, ob der entsprechende Prozess abgeschlossen sein muss, um die Empfehlung einzuhalten. Da dies bei der Gesellschaft noch nicht vollständig der Fall ist, wird für die Vergangenheit vorsorglich für Ziffer A.1. Satz 1 eine Abweichung erklärt.
Sobald der Identifikations- und Bewertungsprozess vollständig abgeschlossen ist, wird die Gesellschaft die Empfehlung in Ziffer A.1 in jedem Fall erfüllen.
Das bereits gebilligte Vorstandsvergütungssystem sieht die Möglichkeit einer aktienbasierten Vergütung vor. Allerdings betrifft dies nicht den überwiegenden Anteil der variablen Vergütungsbeträge, da der Aufsichtsrat die im Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für ausreichend erachtet, um einen angemessenen Interessengleichlauf von Vorstand und Aktionären herzustellen. Eine vierjährige Haltedauer erachtet der Aufsichtsrat als zu weitgehend und hält eine bis zu dreijährige Haltedauer für eine langfristige Incentivierung für ausreichend.
Das Vorstandsvergütungssystem sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder Aktien der Gesellschaft, die ihnen als Vergütung von der Gesellschaft gewährt werden, nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand hinaus halten müssen. Der Aufsichtsrat ist nicht der Ansicht, dass in diesem Fall die Langfristigkeit variabler Vergütungsbestandteile sichergestellt werden muss.
Frankfurt am Main, im Dezember 2023
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Marco Brockhaus Dr. Othmar Belker
Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats
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