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GERRY WEBER International AG

Governance Information Dec 22, 2023

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Governance Information

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Geschäftsbericht 2022

GERRY WEBER International AG

Vorwort

Sehr geehrte Kund:innen und Geschaftspartner:innen,

das Jahr 2022 war erneut geprägt von großen Herausforderungen. Die anhaltenden Nachwirkungen der Pandemie sowie der Beginn des Ukraine-Kriegs verschärften bereits bestehende globale Risiken. Neben Lieferkettenproblemen kamen steigende Energiekosten hinzu, die unter anderem die Inflation vorantrieben und in der Folge zu steigenden Zinsen führten. Dieses herausfordernde Umfeld führte abermals zu einer Verschlechterung der Konsumstimmung und rückläufigen Frequenzen im stationären Handel sowie - erstmals seit über 20 Jahren - auch zu sinkenden Umsätzen im E-Commerce.

Zudem hat die Gesellschaft am 19. April 2023 beim Amtsgericht Essen im Rahmen eines sogenannten StaRUG-Verfahrens (StaRUG) ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Ziel des Restrukturierungsvorhabens war eine signifikante Entschuldung der GERRY WEBER International AG (GWI), um die Voraussetzung für die Aufnahme neuer Finanzmittel durch die GWI zu schaffen. Durch die neue Finanzierungsstruktur ist GWI finanziell bis 2027 abgesichert. Der Restrukturierungsplan wurde am 18. August 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen und am 25. Oktober 2023 durch das Restrukturierungsgericht Essen bestätigt. Nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht erfolgte die sofortige Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Parallel zur finanziellen Neuaufstellung der GWI hat die GERRY WEBER Retail GmbH am 20. April 2023 beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt, um das deutsche Einzelhandelsgeschäft der GERRY WEBER Gruppe zu sanieren. Das Insolvenzverfahren wurde am 26. Juni 2023 durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet. Hauptziel des Eigenverwaltungsverfahrens war die Reduzierung unprofitabler Stores und Outlets sowie die Übertragung des E-Commerce Geschäfts auf eine neue Gesellschaft.

Trotz des herausfordernden Umfelds ist es der GERRY WEBER Gruppe gelungen, ihren Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 313,7 Mio. (Vorjahr: EUR 259,6 Mio.) zu steigern. Die Umsätze aus den Geschäftsaktivitäten in Russland, die aufgrund der Veräußerung zum 31. Dezember 2022 als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen wurden, betrugen EUR 12,4 Mio. Die Umsätze aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsaktivitäten lagen damit innerhalb der am 6. Juli 2022 nach oben angepassten Umsatz-Prognose von EUR 315 Mio. bis EUR 340 Mio., in der die Veräußerung des Russland-Geschäfts noch nicht berücksichtigt werden konnte. Das normalisierte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen und vor IFRS 16 Effekten (normalisiertes EBITDA) erreichte im Geschäftsjahr EUR -6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 27,6 Mio.).

Mit GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON haben wir drei deutlich voneinander abgegrenzte Marken, die wir mit einer klaren Vision in den nächsten 5-10 Jahre weiter entwickeln wollen. Die Marke GERRY WEBER soll wieder die führende Womanswear-Lifestyle Marke im Modern Classic Mainstream Markt werden und Frauen ab Anfang 50 begeistern und inspirieren. TAIFUN wird repositioniert und soll die relevante Marke im Modern Casual Mainstream Markt für Frauen ab 45 Jahren werden. Die Marke SAMOON ist ausgerichtet auf die Kundin mit Anschlussgrößen 42 bis 54 jeden Alters und soll in den nächsten 5-10 Jahren die führende Curvy-Womanswear-Marke im Modern Mainstream Segment werden.

Nachhaltigkeit steht ebenfalls im Zentrum unseres Handelns und ist seit Jahren fest in der Konzernstrategie verankert. Bereits 2021 haben wir eine aktualisierte Nachhaltigkeitsagenda veroffentlicht. Basis dieser Nachhaltigkeitsagenda ist eine Matrix mit funf Handlungsfeldern und 25 Nachhaltigkeitszielen mit konkreten Meilensteinen. Fur uns ist das eine logische und zukunftsrelevante Weiterentwicklung unserer Marke und unseres Markenversprechens # I WEAR I CARE und # WE ARE GERRY. Wir wollen damit einen Mehrwert für unser Unternehmen, seine Mitarbeitenden und alle anderen Stakeholder schaffen und somit den langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Wir dokumentieren unsere Nachhaltigkeits-Fortschritte detailliert in unserem jahrlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht. Dort berichten wir uber unsere Aktivitaten wie z. B. unsere Recyclingboxen und unsere Secondhand-Verkaufsflache "Second Style'' in den Stores und unsere Forschungsprojekte mit externen Partnern. Wir laden Sie ein, diesen Bericht auf unserer Website zu lesen oder herunterzuladen. Sie finden ihn unter:

https://ir.gerryweber.com/websites/gerryweber/German/4100/geschaeftsberichte.html

Für das Geschäftsjahr 2023 (Stand November 2023) erwarten wir aufgrund der Optimierung des Filialportfolios im Rahmen des durchgeführten Insolvenzverfahrens im Vertriebskanal eigener Retail einen geplanten deutlichen Umsatzrückgang, insbesondere in Deutschland. Im Vertriebskanal Wholesale erwarten wir ebenfalls einen mittleren Umsatzrückgang. Gründe sind die vollständige De-Konsolidierung des Russlandgeschäfts ab dem 1. Januar 2023 sowie der Rückzug aus unprofitablen Concession- und Depot-Verträgen. Im Vertriebskanal E-Commerce wird ein mittleres Umsatzwachstum in den bestehenden Märkten erwartet, wobei der Fokus nach wie vor auf Rentabilität und weniger auf teuer erkauftes Wachstum basieren wird.

Auf Basis dieser Annahmen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2023 einen Konzernumsatz zwischen EUR 278 Mio. und EUR 307 Mio. und ein normalisiertes Konzern EBITDA (ohne Effekte aus der Leasingbilanzierung nach IFRS 16) im negativen niedrigen zweistelligen Millionen Euro Bereich, wobei die letztendliche Umsatzentwicklung maßgeblich für die Höhe des zu erwartenden normalisierten Konzern EBITDA sein wird.

Wir wollen auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber für unsere Mitarbeitenden und neue Talente sein. Deshalb haben wir Anfang 2023 unser Arbeitszeitmodell mit ZEITHOCHDREI nochmals erweitert und bieten seitdem ein modulares Konzept aus 4-Tage-Woche, Arbeitszeitreduzierung und Auszeit in Form eines Sabbaticals an. Die GERRY WEBER Gruppe setzt damit auf flexible Rahmenbedingungen, mehr Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und passt damit die Arbeitszeitmodelle konsequent den Bedürfnissen einer modernen Arbeitswelt an.

An dieser Stelle möchten wir uns bei unseren Mitarbeitenden ganz herzlich bedanken! Für ihren unermüdlichen Einsatz, ihre Leidenschaft fur unsere Marken und das außerordentliche Engagement, mit dem sie sich jeden Tag fur die Zufriedenheit unserer Kund:innen einsetzen. Sie sind unser größtes und wichtigstes Kapital. Wir sind stolz auf dieses großartige Team. #wearegerry macht den Unterschied!

Ihnen liebe Kund:innen und Geschäftspartner:innen danken wir für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, wenn Sie die GERRY WEBER Gruppe auch in Zukunft begleiten.

CEO CFO

Dirk Reichert Florian Frank

Ausschuss Mitglieder
Prüfungsausschuss Sanjib (Sanjay) Sharma (Vorsitz), Norbert Steinke (stv. Vorsitz), Alexander
Gedat, Klaus Lippert
Personalausschuss Alexander Gedat (Vorsitz), Christina Käßhöfer (stv. Vorsitz; bis 25. Juni
2022), Norbert Steinke, Klaus Lippert, Sanjib (Sanjay) Sharma (ab
28. Oktober 2022)
Aufsichtsratsmitglieder Aufsichtsrat Prüfungs-
ausschuss
Personalausschuss
Teilnahme
an
in % Teilnahme
an
in % Teilnahme
an
in %
Alexander Gedat
(Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
10/10 100 5/5 100 2/2 100
Sanjib (Sanjay) Sharma
(stellv. Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
9/10 90 5/5 100
Antje Finke 10/10 100
Justin Holland
(Mitglied ab 26.
September 2022)
3/3 100
Christina Käßhöfer
(Mitglied bis Ablauf des
25. Juni 2022)
4/4 100 1/1 100
Klaus Lippert 10/10 100 5/5 100 2/2 100
Norbert Steinke 10/10 100 5/5 100 2/2 100

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß § 289f HGB UND § 315d HGB

Zur Erreichung unserer Ziele haben wir Grundsätze für unser unternehmerisches Handeln definiert, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese sind in einem Verhaltenskodex und den Konzernrichtlinien zusammengefasst und dienen als Orientierung für unser tägliches Handeln. Sie sind Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung, die – einschließlich der Erklärungen der vergangenen Jahre – in vollständiger Form auf unserer Internetseite www.group.gerryweber.com unter der Rubrik "Investoren" – "Corporate Governance" abgerufen werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehen über die Corporate Governance der Gesellschaft, insbesondere zu den Themen Kompetenzverteilung, Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

CORPORATE GOVERNANCE BEI GERRY WEBER

Unter Corporate Governance werden Methoden, Instrumente und damit das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens zusammengefasst. Dazu zählen nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Werte, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien der Gesellschaft. Eine gute, verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung folgt unserem Anspruch und ist Grundlage für den Erfolg der GERRY WEBER Gruppe. Sie fördert das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner, unserer Anleger und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die GERRY WEBER Gruppe.

Neben den Leitlinien des DCGK, soweit die Gesellschaft diese umsetzt, umfasst gute und gewissenhafte Unternehmensführung für GERRY WEBER auch die Compliance-Richtlinien sowie unseren Verhaltenskodex.

Seit der Einführung des DCGK im Jahr 2002 entspricht die GERRY WEBER International AG fast allen Empfehlungen des Kodex. Lediglich aufgrund der Größe des Unternehmens, des Geschäftsmodells sowie aufgrund unternehmensspezifischer Besonderheiten gibt es wenige Ausnahmen, die entsprechend § 161 AktG im Sinne des "comply or explain" (sinngemäß: "befolge oder erkläre") in der Entsprechenserklärung dargelegt und erläutert werden. Auch die vom Kodex unterbreiteten Anregungen, denen die Gesellschaft nicht nachkommt, werden im Bericht unter dem jeweiligen Abschnitt des Kodex begründet dargelegt.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄß § 161 AKTG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der GERRY WEBER International AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG

I. Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung vom 31. März 2022, mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat:

B.5 – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und C.2 Aufsichtsratsmitglieder sowie jeweils deren Angabe in Unternehmensführung: Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Auf das Wissen und die Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder will die Gesellschaft nicht verzichten. Folglich können solche Altersgrenzen auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

F.2 – Rechnungslegung: Aufgrund der erstmaligen Prüfung durch den bestellten Abschlussprüfer sowie aufgrund der nach wie vor durch die Restrukturierung geprägte besondere Situation der Gesellschaft war eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende möglich.

II. Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 seit deren Inkrafttreten am 27. Juni 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird:

B.5 – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und C.2 – Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie jeweils deren Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung: Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Auf das Wissen und die Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder will die Gesellschaft nicht verzichten. Folglich können solche Altersgrenzen auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

F.2 – Rechnungslegung: Aufgrund der nach wie vor durch die Restrukturierung geprägten besonderen Situation der Gesellschaft ist eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende möglich.

KOMPETENZVERTEILUNG, ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Wesentliche Kennzeichen der GERRY WEBER Corporate Governance-Struktur sind das duale Führungssystem – mit der Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand und dessen Überwachung durch den Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind die mitbestimmte Besetzung des Aufsichtsrats mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz sowie die Rechte der Aktionäre in der Hauptversammlung kennzeichnend für die Corporate Governance-Struktur der Gesellschaft.

Leitung und Geschäftsführung durch den Vorstand

Dem Vorstand der GERRY WEBER International AG gehörten im Berichtszeitraum die folgenden Mitglieder an: Angelika Schindler-Obenhaus, Vorstandsvorsitzende (CEO) und Florian Frank, Chief Financial Officer (CFO).

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Unbeschadet des Grundsatzes der Gesamtverantwortung des Vorstandes führt jedes Vorstandsmitglied die ihm übertragenen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung der GERRY WEBER Gruppe fest und steuert und überwacht die Geschäftseinheiten und Tochtergesellschaften.

Die Verteilung der Geschäftsbereiche auf die einzelnen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Vorstands, welche der Aufsichtsrat erlassen hat. Ferner regelt die Geschäftsordnung wesentliche Angelegenheiten der Gesellschaft, die einer Entscheidung des Gesamtvorstandes bedürfen, und die Verfahren der Beschlussfassung. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen grundsätzlich durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Für bedeutende, in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegte Geschäftsvorfälle der Gesellschaft muss der Vorstand vor Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat grundsätzlich regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und Planung sowie über Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus stimmt er die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab.

Die Nachfolgeplanung für den Vorstand wird zwischen Vorstand und Aufsichtsrat intensiv diskutiert. Die Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats wird durch den aus seiner Mitte gebildeten Personalausschuss unterstützt.

Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder, deren Überwachung und Beratung bei der Leitung der GERRY WEBER Gruppe obliegt dem Aufsichtsrat. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Diese Entscheidungen bedürfen gegebenenfalls seiner Zustimmung. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche auch entsprechende Anwendung auf die gebildeten Ausschüsse des Aufsichtsrats findet. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit gefasst werden, insofern nicht gesetzlich zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Zur Vereinfachung des Verfahrens können gemäß Satzung und auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeigeführt und gefasst werden.

Entsprechend der Anregung in A.6 DCGK ist der Aufsichtsratsvorsitzende in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen zu sprechen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG setzte sich im Berichtsjahr aus sechs Mitgliedern, davon vier Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer, zusammen.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2022 waren Vertreter der Anteilseigner Alexander Gedat (Vorsitzender), Sanjib (Sanjay) Sharma (stellvertretender Vorsitzender), Christina Käßhöfer und Norbert Steinke. Christina Käßhöfer hat mit Wirkung zum Ablauf des 25. Juni 2022 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An ihre Stelle wurde Justin Holland im Wege einer gerichtlichen Ersatzbestellung nach § 104 Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 26. September 2022 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. Vertreter der Arbeitnehmer waren durchgehend Antje Finke und Klaus Lippert.

Name Jahr, ab dem Mitgliedschaft besteht
Alexander Gedat 2021
Sanjib (Sanjay) Sharma 2019
Christina Käßhöfer (bis einschließlich 25. Juni
2022)
2020
Norbert Steinke 2021
Klaus Lippert 2010
Antje Finke 2020
Justin Holland (ab 26. September 2022) 2022

Die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

Ausschuss Mitglieder
Prüfungsausschuss Sanjib (Sanjay) Sharma (Vorsitz), Norbert Steinke (stv. Vorsitz), Alexander Gedat,
Klaus Lippert
Personalausschuss Alexander Gedat (Vorsitz), Christina Käßhöfer (stv. Vorsitz; bis einschließlich 25. Juni
2022), Norbert Steinke, Klaus Lippert, Norbert Steinke, Sanjib (Sanjay) Sharma (ab
28. Oktober 2022)

Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Er bereitet insbesondere die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Ferner unterbreitet er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung und beschließt an Stelle des Aufsichtsrats über die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer.

Der Prüfungsausschuss erfüllt die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 S. 3 AktG, wonach mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss sowie die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein müssen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Sanjib (Sanjay) Sharma, verfügt aufgrund seiner Ausbildung in Form eines Wirtschaftsstudiums mit Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen sowie seines beruflichen Werdegangs als Wirtschaftsprüfer im Vereinigten Königreich und langjähriger Tätigkeit u.a. als Audit Manager, Group Financial Controller, Chief Financial Officer und Chief Operating Officer in verschiedenen Unternehmen über umfassende Expertise sowohl auf dem Gebiet der Abschlussprüfung als auch auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Norbert Steinke, verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs als langjähriger Geschäftsführer und Vorstandsmitglied verschiedener Modeunternehmen über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Darüber hinaus verfügt auch Alexander Gedat aufgrund seines beruflichen Werdegangs u.a. als kaufmännischer Leiter und Leiter Controlling sowie als langjähriges Mitglied des Vorstands (CFO und CEO) und Aufsichtsrats verschiedener Modeunternehmen über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Ziele und Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 ein neues Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, welches zuletzt mit Beschluss vom 10. November 2022 vor dem Hintergrund der neuen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 angepasst wurde.

Aufgabe des Aufsichtsrats ist grundsätzlich die qualifizierte und unabhängige Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Entsprechend ist der Aufsichtsrat zu besetzen. Der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG soll mit Persönlichkeiten besetzt sein, die die für die Überwachung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Ebenso muss jedes Aufsichtsratsmitglied gewillt sein, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben ausreichende zeitliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll grundsätzlich insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von nicht börsennotierten Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der die Vorstandstätigkeit ausgeübt wird. In Bezug auf den Aufsichtsrat insgesamt ist vor allem auf eine hinreichend vorhandene fachliche Vielfalt, Internationalität, Diversität und Unabhängigkeit des Gremiums zu achten. Die im Folgenden genannten Ziele wurden in Abhängigkeit von der Größe des Aufsichtsrats, der unternehmensspezifischen Anforderungen sowie unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) als Kompetenzprofil des Gremiums festgelegt.

Fachliche Vielfalt

  • Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensführung, Strategie und Personal verfügen. Ebenso sollen Kompetenzen zu Fragen der Corporate Governance und Compliance bestehen.
  • Im Aufsichtsrat vorhanden sein sollten zudem Kenntnisse über das Unternehmen, dessen Wettbewerber und die Märkte, in denen sich die Gesellschaft bewegt. Ferner sind spezifische Branchenkenntnisse der Kundenseite gefordert.
  • Der Aufsichtsrat soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen aufweisen und insofern fachlich insbesondere in der Lage sein, zu überwachen, wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung und Unternehmensplanung berücksichtigt wird.
  • Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über die notwendige Finanzkompetenz und Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme, und mindestens ein weiteres unabhängiges Mitglied muss über die notwendige Finanzkompetenz und Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Diese unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder sollten keine ehemaligen Vorstandsmitglieder sein, deren Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.
  • Mindestens ein Vertreter der Anteilseigner soll über mehrjährige internationale Erfahrungen aus einer beruflichen Tätigkeit oder über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen.
  • Ferner soll ein Vertreter der Anteilseigner über das notwendige Know-how und die Erfahrung im Umgang mit Kapitalmarktteilnehmern verfügen.

Diversität

• Neben der fachlichen Diversität strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat hält einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel (d.h. von mindestens zwei von sechs Mitgliedern) im Aufsichtsrat für angemessen.

Unabhängigkeit

• Unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der GERRY WEBER International AG sollen mindestens zwei von vier Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig sein.

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen kann. Vertreter der Arbeitnehmer gelten nicht allein deshalb als abhängig, weil sie Arbeitnehmer des Unternehmens sind oder eine Altersvorsorgezusage seitens einer der Konzerngesellschaften besteht.

  • Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden, es sei denn, ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. In diesem Fall soll der Wechsel in den Aufsichtsratsvorsitz eine Ausnahme sein, die der Hauptversammlung zu begründen ist.
  • Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder bei einem Konzernunternehmen ausüben.
  • Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des Personalausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig von einem etwaigen kontrollierenden Aktionär sein.

Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird nicht festgelegt und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird verzichtet, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden.

Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat mit Alexander Gedat und Norbert Steinke zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der GERRY WEBER International AG an. Zwischen der Mitgliedschaft im Vorstand und im Aufsichtsrat lagen bei Norbert Steinke mehr als zwei Jahre. Alexander Gedat wechselte mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. August 2021 unmittelbar vom Vorstand in den Aufsichtsrat, seine Wahl erfolgte jedoch entsprechend § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats gehörte eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, namentlich Sanjib (Sanjay) Sharma, Alexander Gedat, Norbert Steinke, Christina Käßhöfer (bis einschließlich 25. Juni 2022) und Justin Holland (ab 26. September 2022). Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass Alexander Gedat trotz seines direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat als unabhängiges Mitglied zu qualifizieren ist, da Alexander Gedat nur interimsweise aufgrund der besonderen Situation der Gesellschaft in den Vorstand bestellt wurde und im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Zweifel an der Unabhängigkeit von Alexander Gedat begründen würden. Der Umstand, dass Christina Käßhöfer vor ihrem Eintritt in den Aufsichtsrat Beratungsleistungen erbracht hat, stand ihrer Unabhängigkeit nicht entgegen, da es sich um ein Beratungsverhältnis von kurzer Dauer gehandelt hat. Zwischen Herrn Sharma und der Gesellschaft bestand im Berichtszeitraum vorübergehend ein Beratervertrag, der aufgrund seiner kurzen Dauer und des geringen Umfangs der gegenständlichen Beratungsleistungen keinen Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründet.

Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat verzichtet, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Daher besteht auch kein formales Diversitätskonzept für den Vorstand. Gleiches gilt, über die vorstehend beschriebenen Ziele für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil hinaus, für den Aufsichtsrat.

Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt.

Anteilseignervertreter Arbeitnehmervertreter
Alexander
Gedat
Sanjib
(Sanjay)
Sharma
Norbert
Steinke
Justin
Holland
Klaus
Lippert
Antje Finke
Persönliche
Eignung
Unabhängigkeit1
Kein Overboarding2
Diversität Geburtsjahr 1964 1968 1961 1973 1970 1960
Geschlecht männlich männlich männlich männlich männlich weiblich
Staatsangehörigkeit deutsch britisch deutsch US
amerikanisch
und britisch
deutsch deutsch
Fachliche
Eignung
Finanzexpertise
Abschlussprüfung3
Finanzexpertise
Rechnungslegung3
Nachhaltigkeit
Internationale
Erfahrung
Unternehmensführung
und Strategie
Personal
Corporate
Governance/
Compliance
Branchenkenntnis/
Sektorvertrautheit
Kapitalmarkt

1 Das Kriterium der Unabhängigkeit ist ausschließlich für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat relevant.

2 I.S.d. Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK.

___________________________________________________

3 I.S.d. § 100 Abs. 5 AktG und Empfehlung D.3 DCGK.

● Kriterium erfüllt, basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat.

Selbstbeurteilung

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat eine Selbstbeurteilung anhand eines Fragebogens durchgeführt und deren Ergebnisse sowie daraus abzuleitende Maßnahmen in seiner Sitzung am 11. August 2023 eingehend erörtert.

GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie der Besetzung von Führungspositionen unterstützt der Aufsichtsrat das Bestreben der Gesellschaft, eine angemessene Vertretung von Frauen in diesen Positionen zu erreichen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand die Beteiligung mindestens einer Frau, d.h. von 50% bei einem zweiköpfigen Vorstand und von 33% bei einem etwaigen dreiköpfigen Vorstand festgelegt. Als Frist zur Erreichung dieser Zielgröße wurde ein Zeitraum bis zum 1. März 2027 festgelegt. Für die Zeit vor dem 31. März 2022 hatte der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand die Zielgröße Null festgelegt. Im Berichtszeitraum gehörten dem Vorstand der GERRY WEBER International AG Angelika Schindler-Obenhaus und Florian Frank an. Damit wurde im Berichtszeitraum die vom Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 31. März 2022 festgelegte Quote von null weiblichen Vorstandsmitgliedern übertroffen und die für den Zeitraum bis zum 1. März 2027 festgelegte Quote von 50% im Fall eines zweiköpfigen Vorstands erreicht.

Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 31. März 2022 als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat einen Anteil von mindestens einem Drittel, d.h. von mindestens zwei von sechs Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Als Frist zur Erreichung dieser Zielgröße wurde ein Zeitraum bis zum 1. März 2027 bestimmt. Die festgesetzte Zielgröße wurde im Berichtszeitraum bis einschließlich 25. Juni 2022 mit zwei von sechs weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern erfüllt. Infolge der Amtsniederlegung von Christina Käßhöfer mit Wirkung zum Ablauf des 25. Juni 2022 wurde die Quote vorübergehend nicht mehr erreicht. Vom 25. Juni 2022 bis zum 26. September 2022 betrug die tatsächliche Quote ein Fünftel und ab dem 26. September 2022 infolge der gerichtlichen Ersatzbestellung von Justin Holland als Nachfolger von Christina Käßhöfer ein Sechstel. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Amtsniederlegung von Christina Käßhöfer und der besonderen finanziellen Situation der Gesellschaft lag die Priorität im Rahmen der Ersatzbestellung darauf, schnellstmöglich und unabhängig vom Geschlecht einen Restrukturierungsexperten in den Aufsichtsrat zu holen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hatte der Vorstand bereits im September 2015 Ziele für einen Frauenanteil auf der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand festgelegt. Ziel war es, am 30. Juni 2017 einen Frauenanteil auf der ersten Führungsebene von 30% und auf der zweiten Ebene von 50% zu erzielen. Dieses Ziel ist seitdem nahezu immer erreicht worden. Der Vorstand hat die Zielgrößen von 30% und 50% für die erste bzw. die zweite Führungsebene beibehalten. Bei der Zielüberprüfung zum 31. Dezember 2022 wurden die selbstgesteckten Ziele in hohem Maße realisiert: Auf der ersten Führungsebene betrug der Frauenanteil 38,5 % und auf der zweiten Ebene 71,4 %.

Hauptversammlung und Rechte der Aktionäre

Grundsätzlich üben die Aktionäre der GERRY WEBER International AG auf der jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte aus. Jede Aktie der GERRY WEBER International AG gewährt eine Stimme. Eine Höchstgrenze für Stimmrechte oder Sonderstimmrechte besteht nicht. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung seiner Stimmrechte nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2022 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der GERRY WEBER International AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des bestellten Abschlussprüfers und der für den Abschlussprüfer handelnden Personen überzeugt. Der Prüfungsausschuss überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Der bestellte Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Darüber hinaus informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat, wenn er bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung nicht übereinstimmen.

Compliance

Das Compliance Management System (CMS) der GERRY WEBER International AG ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Vorgaben sicherzustellen. Durch organisatorische Maßnahmen und Prozesse soll individuelles Fehlverhalten verhindert bzw. aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Compliance Management System besteht aus folgenden Elementen:

1. Compliance-Organisation

Die Verantwortung für Compliance ist beim Vorstand angesiedelt. Zum Stichtag dieses Berichts berichtet der Chief Compliance Officer direkt an den Finanzvorstand. Er sorgt dafür, dass das Compliance-Programm in allen Teilen des Konzerns implementiert ist und dass Mitarbeitende ausreichend geschult werden. Der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungen regelmäßig über relevante Sachverhalte informiert.

  1. Compliance-Programm (Regelwerk)

Das Regelwerk besteht im Wesentlichen aus dem Compliance-Verhaltenskodex und den Compliance-Richtlinien.

Der Kodex spiegelt die Werte von GERRY WEBER wider und beschreibt Verhaltensgrundsätze. Neben Themen wie Korruptionsprävention und Kartellrecht werden Arbeits- und Sozialstandards umgesetzt sowie die Einhaltung der Menschenrechte eingefordert.

Die Compliance-Richtlinien führen die maßgeblichen Themen weiter aus, dazu gehören Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsprävention, Kommunikation und Nachhaltigkeit mit den Schwerpunkten Social Compliance und Lieferkettensorgfaltspflicht.

Alle Mitarbeitenden sind zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet.

  1. Hinweismanagement

Bereits seit 2011 können sich Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner vertrauensvoll und bei Bedarf auch anonym an den externen Ombudsmann (Vertrauensanwalt) wenden, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung von Gesetzen oder internen Vorgaben vorliegen. Das damit etablierte Hinweismanagement erfüllt die Anforderungen der EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern, des Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), der ISO 37002 und setzt zudem die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um.

Damit erfüllt die GERRY WEBER International AG insgesamt die Empfehlungen und Anregungen aus A.4 des DCGK.

Chancen- und Risikomanagement

Zu einer gewissenhaften Unternehmensführung gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Die GERRY WEBER Gruppe verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, das die Risikosituation erkennt, beurteilt und Maßnahmen definiert und implementiert, um Risiken zu vermeiden bzw. deren Nachteile zu minimieren. Das Risikomanagementsystem sowie eine Darstellung der Einzelrisiken kann dem Risikobericht dieses Geschäftsberichts entnommen werden.

Mögliche Interessenskonflikte und Eigengeschäfte von Führungskräften

Gemäß Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) müssen insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und Personen, die zu ihnen in einer engen Beziehung stehen, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der GERRY WEBER International AG oder damit verbundene Finanzinstrumente der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte in einem Kalenderjahr einen Betrag von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die GERRY WEBER International AG veröffentlicht entsprechende Informationen unverzüglich und machte diese Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft www.group.gerryweber.com unter der Rubrik "Investoren" – "Finanznachrichten" zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Das Ausnutzen ihrer Position zur Verfolgung eigener Interessen oder zur Bevorteilung von nahestehenden Personen ist ihnen untersagt. Etwaige Interessenskonflikte durch Nebentätigkeiten sind unverzüglich dem Aufsichtsrat offen zu legen, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind weder bei den Vorstands- noch bei den Aufsichtsratsmitgliedern Interessenskonflikte aufgetreten.

Transparente und zeitnahe Kommunikation

Transparenz bei der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Unsere Aktionäre und Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen und Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche und personelle Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen Information nutzen wir hauptsächlich das Internet.

Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Unternehmensergebnisse sowie aktuelle Ereignisse der GERRY WEBER Gruppe erfolgte unter anderem durch den Geschäftsbericht für Geschäftsjahr 2022, die Zwischenberichte sowie Pressemeldungen und Ad-hoc-Mitteilungen.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Auf unserer Internetseite www.group.gerryweber.com unter der Rubrik "Investoren" – "Corporate Governance" sind das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 19. August 2021 gebilligt wurde, sowie das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, das in derselben Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen wurde, öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse wird der Vergütungsbericht öffentlich zugänglich gemacht.

GERRY WEBER International AG

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Inhaltsverzeichnis:

  • (I) Geschäfts- und Rahmenbedingungen
  • (II) Wirtschafts- und Branchenbericht
  • (III) Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
  • (IV) Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
  • (V) Wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER International AG
  • (VI) Berichterstattung gemäß § 289a HGB bzw. § 315a HGB
  • (VII) Erklärung zur Unternehmensführung
  • (VIII) Nichtfinanzielle Erklärung

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Der Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der GERRY WEBER International AG zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht enthält die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GERRY WEBER International AG und des GERRY WEBER Konzerns sowie weitere Angaben, die nach Maßgabe des deutschen Handelsgesetzbuches erforderlich sind. Spezifische Angaben zum Einzelabschluss der GERRY WEBER International AG sind im Kapitel "Wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER International AG" dargestellt.

Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist die operative Holding-Gesellschaft des Konzerns. Die Begriffe GERRY WEBER Konzern und GERRY WEBER Gruppe werden in Bericht synonym für den Konzern verwendet.

Alle Währungsangaben erfolgen in Euro.

1. Überblick

Geschäftstätigkeit und Organisation

Die GERRY WEBER Gruppe ist eines der bekanntesten deutschen Mode- und Lifestyleunternehmen.

Die GERRY WEBER International AG wurde 1973 von Gerhard Weber und Udo Hardieck in Halle/Westfalen gegründet. Seinen Ursprung hat das Unternehmen im Wholesale. Der heutige GERRY WEBER Konzern umfasst drei Vertriebs- und Berichtssegmente: das Segment GERRY WEBER Retail, welches die in Eigenregie oder in Concession geführten Retail-Umsätze mit der GERRY WEBER Marken (GERRY WEBER, TAIFUN, SAMOON) beinhaltet, das Segment GERRY WEBER Wholesale, welches die mit unseren Partnern aus dem Modefachhandel realisierten Umsätze der drei Marken betrifft und das Segment GERRY WEBER E-Commerce. GERRY WEBER E-Commerce umfasst den digital erwirtschafteten Umsatz aller drei Marken über eigene Online-Shops sowie über externe Plattformen wie Amazon, Zalando, Boozt, about you und Otto.

Im Retail-Segment betrug die Anzahl der Stores zum 31. Dezember 2022 insgesamt 511 (Vorjahr: 559). Diese Zahl beinhaltet neben unseren 273 Retail Stores unsere 36 Outlets sowie unsere 202 Concession-Flächen. Im Wholesale-Segment betrug die Anzahl der Franchise GERRY WEBER Stores 211 (Vorjahr 210) und der Shop-in-Shop-Flächen einschließlich Depot-Flächen 1.249 (Vorjahr: 1.410).

Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist die operative Holding-Gesellschaft des Konzerns.

Zum 31. Dezember 2022 setzte sich der Konsolidierungskreis der GERRY WEBER Gruppe aus der GERRY WEBER International AG sowie 26 Tochtergesellschaften im In- und Ausland zusammen (Vorjahr: 26 Tochtergesellschaften). Im Jahr 2022 wurde eine Gesellschaft liquidiert (GERRY WEBER ASIA Ltd., Hongkong, China) und eine Gesellschaft neu erworben (GERRY WEBER Nederland B.V.).

Grafik: Unternehmensübersicht – Gesellschaftsstruktur zum 31.12.2022

Am 19. April 2023 hat die GERRY WEBER International AG beim Amtsgericht Essen als zuständigem Restrukturierungsgericht gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Ziel des Restrukturierungsvorhabens ist eine signifikante Entschuldung der GERRY WEBER International AG, um die Voraussetzung für die Aufnahme neuer Finanzmittel durch die GERRY WEBER International AG zu schaffen. Die neuen Finanzierungen haben eine Laufzeit bis 2027 und sichern die GERRY WEBER International AG bis dahin finanziell ab.

Der Restrukturierungsplan wurde am 25. Oktober 2023 durch das Restrukturierungsgericht Essen bestätigt, nachdem er auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. August 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde. Nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht erfolgte die sofortige Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Teil des Restrukturierungsvorhabens war ein vollständiger Kapitalschnitt. Dieser umfasste zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf Null, zum anderen umfasste der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000. Die neuen Aktien wurden vollständig vom Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet.

Die Eintragung der Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister erfolgte am 4. Dezember 2023.

Zur Vereinfachung der Konzernstruktur wird die Gesellschaft nach der am 4. Dezember 2023 erfolgten Eintragung der Kapitalmaßnahmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege eines Formwechsels umgewandelt. Die Einreichung des Formwechsels beim Registergericht erfolgt am 22. Dezember 2023.

Parallel zur finanziellen Restrukturierung der GERRY WEBER International AG hat die GERRY WEBER Retail GmbH am 20. April 2023 beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270a InsO beantragt, um das deutsche Einzelhandelsgeschäft der GERRY WEBER Gruppe zu sanieren. Das Insolvenzverfahren wurde am 26. Juni 2023 durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet.

Hauptziel des Eigenverwaltungsverfahrens war die Reduzierung unprofitabler Stores und Outlets. 36 Stores und 12 Outlets wurden im August 2023 im Rahmen eines "Asset Deals" auf die neue Gesellschaft GERRY WEBER DE GmbH übertragen. Das E-Commerce Geschäft ist im April 2023 im Rahmen eines "Asset Deals" auf die neue E-Gerry Weber Digital GmbH übergegangen. Beide neuen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften der GERRY WEBER International AG.

Am 20. Juli 2023 hat die GERRY WEBER GmbH, Wien, beim zuständigen Handelsgericht in Wien einen Insolvenzantrag gestellt. Das Handelsgericht hat dem Antrag stattgegeben und das Insolvenzverfahren in Form eines Konkursverfahrens eröffnet. Kern der künftigen Vertriebsstrategie in Österreich ist eine Fokussierung auf die Partnerschaft mit Handelskunden im Wholesale. Aus dem Geschäft mit eigenen Stores hat sich das Unternehmen in Österreich komplett zurückgezogen, 21 Stores und 2 Outlets wurden im Zuge der Insolvenz geschlossen. Die operativen Tätigkeiten wurden auf die neu gegründete GERRY WEBER Vertriebs GmbH, Wien übertragen. Die Übertragung des Geschäfts erfolgte im Rahmen eines Asset Deals.

Marken

Die GERRY WEBER Gruppe vertreibt mit GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON drei klar voneinander abgegrenzte Marken und hat für jede Marke eine klare Vision für die nächsten 5- 10 Jahre entwickelt.

Die Marke GERRY WEBER soll wieder die führende Womanswear-Lifestyle Marke im Modern Classic Mainstream Markt werden und Frauen auf der ganzen Welt begeistern und inspirieren. Die Zielgruppe von GERRY WEBER sind Kundinnen ab Anfang 50, die heute über mehr Einkommen als ihre Vorgängerinnen vor beispielsweise zehn oder zwanzig Jahren verfügen und die demographisch zu den wachsenden Bevölkerungsgruppen gehören. Kernwerte der Marke GERRY WEBER sind Weiblichkeit, Selbstbewusstsein und "Natürliche Schönheit". Kern der Marke GERRY WEBER sind ein hoher Qualitätsstandard und eine gute Passform. Für diese Werte steht die Marke seit ihrer Gründung im Jahr 1973.

TAIFUN wird repositioniert und soll die relevante Marke im Modern Casual Mainstream Markt für jeden Moment im Tag der modernen aktiven Frau ab 45 Jahren werden. TAIFUN steht für moderne, lässige und mutige Mode, die sich unter dem Stichwort "Casually Dressed" zusammenfassen lässt.

Die Marke SAMOON ist ausgerichtet auf die Kundin mit Anschlussgrößen 42 bis 54 jeden Alters und soll in den nächsten 5-10 Jahren die führende Curvy-Womanswear-Marke im Modern Mainstream Segment werden. Kernwerte der Marke sind Weiblichkeit, Lebensfreude und Selbstbewusstsein. SAMOON-Kollektionen werden wir verstärkt insbesondere über Online-Vertriebskanäle anbieten.

Im Rahmen des StaRUG-Verfahrens wurden zum 7. November 2023 alle registrierten Marken, insbesondere die Marken GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON, der GERRY WEBER International AG sowie der Life-Style Fashion GmbH an die GWI Holding S.à.r.l. verkauft und übertragen. Mit der GWI Holding S.à.r.l. wurde zeitgleich ein Lizenzvertrag geschlossen, der die weitere Nutzung der IP-Rechte durch die GERRY WEBER Gruppe sichert.

Geschäftsmodell

Zentrales Leitbild der GERRY WEBER Gruppe ist es, unsere Kundinnen über alle Marken hinweg mit einem inspirierenden und bedarfsgerechten Sortiment zu begeistern.

Unser Geschäftsmodell umfasst im Geschäftsjahr 2022 die komplette Wertschöpfungskette von der Kollektionsentwicklung über das Warenmanagement, Steuerung der Produktion und Beschaffung bis Logistik und Vertrieb.

Grafik: Wertschöpfungskette

Kollektionsentwicklung

Ziel jeder Kollektionsentwicklung ist es, Produkte zu entwickeln, die den Kundenansprüchen an Qualität und Passform, Innovation und Nachhaltigkeit gerecht werden.

Im Zentrum jeder Kollektionsentwicklung stehen die Wünsche unserer Kundinnen. Diese werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Markenstrategie und -werte sowie aktueller globaler Modetrends in ein Kollektionsthema übersetzt, und es werden pro Jahr zehn Verkaufskollektionen pro Marke entwickelt. Diese Anforderungen werden unserem externen Sourcing- und Produktionsdienstleister Techno Design, Düsseldorf, zur Verfügung gestellt, der die weltweite Entwicklung, die weltweite Produktion und das Qualitäts- und Compliance-Management exklusiv für die Gerry Weber-Marken seit Mitte 2023 übernommen hat.

Im nächsten Schritt ermittelt das Waren- bzw. Merchandise Management auf Basis gewonnener Informationen – wie Abverkaufszahlen vergangener Saisons, marktspezifischer Charakteristika und modischen Vorlieben – den voraussichtlichen Warenbedarf der einzelnen Produktgruppen bis hin zu jedem einzelnen Kollektionsteil. Es wird festgelegt und gesteuert, welche Artikel in welcher Anzahl, in welchen Größen für welche Verkaufsflächen produziert werden. Design, Sortimentsbreite und Preislagenaufbau sowie vor allem auch die Taktung für die vertriebskanalübergreifende Warenbestückung werden definiert. Die Kernbausteine der Produktentwicklung – ein Kollektionsrahmen sowie ein darauf aufbauender Warenallokationsplan – bilden den Rahmen für die Warensteuerung innerhalb der Saison. Unsere Entwicklungsprozesse haben wir verkürzt und arbeiten so kunden- und marktnäher. Unsere Kundin soll bei uns Mode finden, die sie direkt anziehen und immer wieder neu kombinieren kann. Wir nennen das "Ready to Wear" Mode. Zusätzlich haben wir regelmäßig sogenannte "Read & React" Produkte im Angebot, die wir basierend auf unseren Analyse Tools und Marktrecherche schnell entwickeln, produzieren und in den Verkauf einsteuern. Wir arbeiten mit einem Web-basierten "360 Grad Product Performance Panel", anhand dessen wir Rückmeldungen aus dem Markt erhalten, mit dem Ziel, unsere Produkt- und Kategorien-Strategie fortlaufend und zeitnah anzupassen.

Um den sich verändernden Kundenansprüchen bestmöglich gerecht zu werden, sind unsere Entwicklungsaktivitäten auch darauf ausgerichtet, nachhaltigere Kollektionen zu entwickeln. Das beinhaltet die Verwendung nachhaltiger Materialien, moderner und schonender Färbeund Waschverfahren bei gleichzeitig hohem Qualitätsanspruch. Bereits 2020 haben wir die erste komplett nachhaltige Kollektion mit dem Label "I WEAR I CARE" auf den Markt gebracht.

Warenmanagement / Merchandise Management

Im Rahmen der Neuausrichtung des GERRY WEBER Konzerns haben wir 2019 mit der Produktentwicklung auch das Warenmanagement wesentlich verändert. Dies geschieht vor dem Hintergrund des sich verändernden Kundenverhaltens und der oftmals nicht der Saison entsprechenden Wetterbedingungen, die es unerlässlich machen, sich flexibel auf die aktuellen Kundenbedürfnisse einstellen zu können. Diesen Anforderungen kommen wir mit einer neuen Order-Rhythmisierung für unsere Handelspartner sowie mit einem neuen Lieferrhythmus für unsere eigenen Flächen nach. Die GERRY WEBER Kollektionen gibt es in zehn Lieferkapseln mit trendspezifisch angepasstem Content. Unseren Handelspartnern bieten wir vier Order-Runden an, sowohl physisch als auch digital in unseren Showrooms.

Produktion und Beschaffung

Auf Basis der Vorgaben aus dem Warenmanagement und anhand der Orderdaten unserer Wholesale-Kunden wird der Produktionsbedarf für jedes einzelne Produkt bestimmt.

Bei der Beschaffung wird prinzipiell zwischen zwei Bezugsarten unterschieden: passive Lohnveredelung (PLV) und Vollkauf. Bei der letztmalig im Geschäftsjahr 2021 beauftragten passiven Lohnveredelung werden alle für das Kleidungsstück notwendigen Einzelteile wie Stoff, Reißverschlüsse, Garne und Knöpfe von der GERRY WEBER Gruppe selbst eingekauft und für die Fertigung bereitgestellt. Lediglich die Fertigung liegt dann in den Händen der externen Produktionspartner. Beim Vollkauf macht GERRY WEBER weiterhin alle Detailvorgaben, die Beschaffung der einzelnen Komponenten wird durch den Produktionspartner vollzogen und gegebenenfalls von GERRY WEBER mitfinanziert. Technische Unterstützung ist in allen Produktionsschritten durch Reisetechniker des Unternehmens und eigene Teams vor Ort gegeben: Diese besprechen mit dem Partner vor Ort die Verarbeitungsrichtlinien und prüfen und schulen hinsichtlich der Umsetzung dieser Richtlinien. Auch die langfristige Produktionsplanung wird gemeinsam besprochen und vereinbart.

Die Verlagerung von der passiven Lohnveredelung in Richtung Vollkauf haben wir Ende 2021 abgeschlossen, so dass wir 2022 100 % (Vorjahr 96,9%) unserer Waren als Vollkauf-Ware bezogen haben.

Im Geschäftsjahr 2022 hat die GERRY WEBER Gruppe insgesamt rund 9,0 Mio. Einzelteile beschafft (Vorjahr: 7,8 Mio. Teile).

Unsere Kriterien bei der Auswahl unserer Lieferpartner sind sehr strikt. Liefertreue gemäß der vertraglich festgelegten Stückzahl und pünktliche Anlieferung, die Einhaltung hoher Qualitätsund Verarbeitungsstandards einschließlich der Einhaltung aller gesetzlichen MindestStandards und wettbewerbsfähige Preise sind für uns die entscheidenden Parameter. Zusätzlich zum Auditmanagement, das die weltweit anerkannte amfori Business Social Compliance Initiative (amfori BSCI) in unserem Auftrag bei unseren Lieferanten durchführt, führen wir selbst vor dem Eingehen einer jeden Geschäftsbeziehung Prüfungen (Assessment-Audits) nach unseren eigenen Maßstäben durch. Mit Hilfe dieser Audits wollen wir sicherstellen, ausschließlich Produktionspartner auszuwählen, die unseren Ansprüchen hinsichtlich der Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards gerecht werden. Neben den genannten Aspekten achten wir zudem auf Seriosität, Reputation und Bonität bei der Lieferantenauswahl. Mit eigenen Mitarbeitern in unseren Beschaffungsbüros vor Ort überprüfen wir die Einhaltung dieser Qualitätsstandards sowie die Arbeitsbedingungen und Sicherheitsstandards regelmäßig.

Regional betrachtet haben wir rund 62,6 % (Vorjahr: 56,5 %) aller GERRY WEBER Textilien in Asien, vor allem in China und Bangladesch fertigen lassen. Aus der Türkei stammten 2022 insgesamt 25,7 % (Vorjahr: 31,4 %) der Textilien. Aus Nordafrika (Tunesien) bezogen wir weitere 6,7 % (Vorjahr: 6,2 %). 0 % (Vorjahr: 3,5 %) haben wir in Osteuropa und die verbleibenden 2,4 % (Vorjahr: 2,4 %) in Südeuropa fertigen lassen.

Seit 1. Juni 2023 arbeitet GERRY WEBER im Rahmen einer exklusiven strategischen Partnerschaft mit dem Beschaffungsexperten Techno Design GmbH, Düsseldorf, zusammen. Techno Design hat die bestehenden Beschaffungsaktivitäten der GERRY-WEBER Gruppe übernommen und deckt damit den gesamten globalen Beschaffungsbedarf ab. Techno Design ist zudem dafür verantwortlich, die bestehenden Compliance- und Nachhaltigkeitsanforderungen für die Marken GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON zu erfüllen. Die Neuaufstellung der Beschaffung steht im Zusammenhang mit der 2023 durchgeführten operativen Restrukturierung. Siehe dazu im Kapitel "Geschäftstätigkeit und Organisation".

Lagerlogistik

Konzernübergreifendes Drehkreuz für die Distributionslogistik bleibt auch im Geschäftsjahr 2022 der sogenannte Ravenna Park in Halle/Westfalen. Dieser war bis September 2021 in Konzernhand und wurde im gleichen Monat an die WB Logistik GmbH von Christian Busch, Mehrheitsgesellschafter der Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG in Solingen veräußert.

Davon ausgenommen ist die sogenannte B2C-Logistik, die Logistik zwischen der GERRY WEBER Gruppe und ihren privaten Kunden. Diese wird von einem externen Dienstleister erfüllt.

Vertriebs- und Absatzkanäle

Die GERRY WEBER Gruppe vertreibt ihre Modekollektionen über die drei Vertriebskanäle Retail, Wholesale und E-Commerce, die auch die drei Geschäfts- und Berichtssegmente der GERRY WEBER Gruppe darstellen.

Im Segment Retail werden die Kollektionen der GERRY WEBER Marken über von uns in Eigenregie geführte Verkaufsflächen (GERRY WEBER Stores, Monolabel Stores, Concession-Flächen und Outlets) direkt an die Endkundin vertrieben. Charakteristisch für den eigenen Retail sind eigenes Personal sowie das volle Warenrisiko. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Anteil des GERRY WEBER-Retail am Konzernumsatz 50,6 % (Vorjahr: 47,5 %).

Das Segment Wholesale enthält unsere Großhandelsaktivitäten. Hier beliefern wir unsere Handelspartner mit unseren Kollektionen, die diese dann an den Endkunden verkaufen. Wir unterscheiden im Wholesale drei Vertriebsbausteine: Die GERRY WEBER Stores, die von Franchise-Partnern geführt werden, die Shop-in-Shop-Flächen (inkl. Depot-Flächen) bei unseren Handelspartnern sowie das sogenannte Multilabel-Geschäft. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Anteil des GERRY WEBER-Wholesale am Konzernumsatz 30,8 % (Vorjahr: 36,5 %).

Das Segment E-Commerce vertreibt Kollektionen unserer Marken GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON online über eigene Online-Shops sowie über externe Plattformen wie Amazon, Zalando, Boozt, about you und Otto. Der Anteil des E-Commerce am Konzernumsatz stieg auf 18,0 % nach 15,0 % im Vorjahr.

Für die Veränderungen in den Segmenten Retail, Wholesale und E-Commerce aufgrund der 2023 durchgeführten finanziellen Restrukturierung im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens der GERRY WEBER International AG sowie der operativen Restrukturierung im Segment Retail verbunden mit der Insolvenz in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH sowie der Insolvenz der GERRY WEBER GmbH, Österreich verweisen wir auf das Kapitel "Geschäftstätigkeit und Organisation".

Anzahl der Verkaufsflächen nach Vertriebskanälen:

31.12.2022 31.12.2021
GERRY WEBER
Retail
GERRY WEBER
Stores
261 286
Monolabel Stores 12 15
Concession-Flächen 202 222
Outlets 36 36
511 559
GERRY WEBER
Wholesale
GERRY WEBER
Franchise Stores 211 210
Shop-in-Shops 1.249 1.410
1.460 1.620

Anzahl der Retail-Verkaufsflächen nach Regionen:

31.12.2022 31.12.2021
Deutschland 292 329
Niederlande 104 108
Spanien 39 41
Österreich 23 25
Belgien 23 24
Skandinavien 14 18
Osteuropa 15 13
Italien 1 1
511 559

Im Geschäftsjahr 2022 hat GERRY WEBER 5 Retail Flächen neu eröffnet. Gleichzeitig wurden 53 Standorte aufgegeben, die nicht unseren wirtschaftlichen Ansprüchen genügten, so dass wir unser Verkaufsnetz netto um 48 Retail Geschäfte reduziert haben. Die Begriffe Retail Flächen, Retail Stores und Retail Geschäfte und Einzelhandelsgeschäfte werden in diesem Lagebericht und im Konzernanhang synonym verwendet.

Damit lag die Anzahl der "Houses of GERRY WEBER" zum 31. Dezember 2022 bei 261 nach 286 per Ende Dezember 2021 und die Monolabel Stores bei 12 Stores (Vorjahr: 15). Neben den GERRY WEBER Stores und den Monolabel Stores zählen auch 36 (Vorjahr: 36) Outlets sowie 202 (Vorjahr: 222) Concession-Flächen zum GERRY WEBER-Retail-Geschäft.

Concession-Flächen sind in Eigenregie geführte Shop-in-Shops, die wir mit eigenem Personal ausstatten und bei denen wir die Warensteuerung vollständig kontrollieren. Die Concession-Flächen befinden sich hauptsächlich in großen Warenhäusern im In- und Ausland, etwa in "Galeria Karstadt Kaufhof" Filialen oder bei unserem spanischen Partner "El Corte Inglés".

Aufgrund der im Jahr 2023 insolvenzbedingten Schließungen von Verkaufsflächen im Segment Retail in Deutschland und Österreich reduzierte sich die Anzahl der Verkaufsflächen im Geschäftsjahr 2023 um 274. Zum Zeitpunkt des Berichts liegt die Anzahl der Verkaufsflächen bei 237, davon 120 Stores und ein Monolabel Store. Daneben liegt die Anzahl der Concession Flächen bei 99 und die Anzahl der Outlets bei 17.

Segment Wholesale

Das Wholesale-Segment umfasst das Geschäft mit unseren externen Handelspartnern. Im Wholesale-Geschäft bestellen unsere Handels- und Franchise-Partner Ware aus unseren Kollektionen und verkaufen diese auf ihren eigenen Verkaufsflächen an die Endkundin weiter. Das Wholesale-Segment umfasst insgesamt drei Vertriebsbausteine: Die von Franchise-Partnern geführten GERRY WEBER Stores, Shop-in-Shop-Flächen bei unseren Handelspartnern sowie das sogenannte Multilabel-Geschäft.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 wurden 211 GERRY WEBER Stores durch Franchise-Partner geführt (Vorjahr: 210). Diese Stores haben dieselbe Kennzeichnung und Innenausstattung wie unsere eigenen GERRY WEBER Stores, so dass die Kundin keinen Unterschied zwischen den beiden Vertriebsformen erkennen kann.

Bei den Shop-in-Shop-Flächen handelt es sich um Verkaufsflächen bei unseren Handelspartnern, die durch den Ladenbau und die allgemeine Gestaltung eindeutig der jeweiligen Marke zugeordnet werden können. Diese Verkaufsflächen werden im Gegensatz zu den Concession-Flächen unseres Retail-Bereichs durch unseren Handelspartner betrieben, der das Personal- und das Warenrisiko trägt.

Bei den Wholesale Shop-in-Shop-Flächen handelt es sich um sogenannte Depot-Flächen. Hier ist die Ware auf den Flächen des Partners bis zum Verkauf an den Endverbraucher weiterhin Eigentum von GERRY WEBER und geht bei Verkauf auf den Händler über. Das Depot-Business zeichnet sich somit durch ein höheres Waren- bzw. Absatzrisiko für das Unternehmen aus. Die Vorteile dieses Vertriebsmodells liegen in besseren Konditionen, besserer Warensteuerung und der Warenhoheit. GERRY WEBER bestimmt, welche Ware auf die Fläche kommt und bestimmt über Abschriften. Auch die Verwendung nicht verkaufter Ware liegt in der Hand von GERRY WEBER.

Bei den Multilabel-Flächen handelt es sich um Verkaufsflächen bei klassischen Einzelhändlern, die mehrere Marken ohne getrennte Markendarstellung vertreiben. Die Anzahl der Shop-in-Shops einschließlich Depot-Flächen (273) betrug zum 31. Dezember 2022 insgesamt 1.249 nach 1.410 Shop-in-Shops zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres.

Die regionale Verteilung der Franchise-Partner ist der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Deutschland 21 27
Russland 68 64
Süd-
und
Osteuropa 37 32
Mittlerer Osten 25 30
Schweiz 15 14
Baltischer Raum 14 14
Frankreich 7 8
BeNeLux 7 4
Österreich 2 2
Sonstige 15 15
Summe 211 210

Anzahl der Franchise Verkaufsflächen nach Regionen:

31.12.2022 31.12.2021

Die Schließung von Verkaufsflächen im Zusammenhang mit der operativen Restrukturierung im Segment Retail führte auch im Segment Wholesale insgesamt zu einer Reduzierung der Verkaufsflächen auf 1.194 zum Zeitpunkt dieses Berichts.

Aufgrund des im April 2023 vollzogenen Verkaufs der russischen Tochtergesellschaften reduzierten sich die Verkaufsflächen mit russischen Handelspartnern um 68 Franchise Stores.

Segment E-Commerce

Digital vertreiben wir die Kollektionen unserer Marken über eigene Online-Shops sowie über externe Plattformen wie Amazon, Zalando, Boozt, about you und Otto.

Den Online-Umsatz aller drei Marken deutlich auszubauen und die Potenziale dieses Vertriebsweges besser auszuschöpfen, ist eines der zentralen Ziele der GERRY WEBER Gruppe. 2021 ist ein separater Taifun Online-Shop eröffnet worden. Zudem haben wir einen neuen "Rest of World" shop gelaunched, mit dem wir Produkte unserer drei Marken GERRY WEBER, SAMOON and TAIFUN in über 200 Ländern weltweit anbieten.

In der Zukunft kommt einer stärkeren Vernetzung unserer stationären und digitalen Verkaufsflächen eine immer zentralere Bedeutung zu ("Omni-Channel"). So haben wir mittlerweile ein Click & Collect-System (hier versenden wir online bestellte Ware zur Abholung in einen Store), Click & Reserve (hier reservieren wir Ware im Store über den Online-Shop), Instore Return (Rückgabe von online bestellter Ware im Store), Instore Ordering (Bestellung von im Store vergriffener Ware für den Kunden) und das Window Shopping 3.0 (Bestellung von im Schaufenster der Stores ausgestellte Ware über den am Fenster angebrachten Bar-Code direkt im Online-Shop) implementiert. Darüber hinaus bieten wir für alle drei Marken regelmäßig Live-Shopping Events an, wo wir Produkte der aktuellen Kollektion per Live-Video online präsentieren, näher erläutern und Styling-Tipps geben. Kundinnen können sich live zuschalten, sich beraten lassen und die entsprechenden Artikel direkt im Online-Shop erwerben.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Entwicklungsaufwand für die Kollektionen aller drei Marken in Summe EUR 5,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.).

Die Entwicklungskosten für Kollektionen werden als immaterieller Vermögenswert aktiviert und über die Laufzeit einer Kollektion (1 Jahr) planmäßig abgeschrieben. Die Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.).

Klassische Forschungsaktivitäten betreibt die GERRY WEBER International AG nicht. Das Unternehmen kooperiert mit anderen Unternehmen, Start-Ups und Instituten beispielsweise auf den Gebieten Digitale Kollektionsentwicklungen und Künstliche Intelligenz, Kreislaufwirtschaft oder Erforschung neuer und innovativer Materialien.

Nachhaltigkeit

Mittelfristiges Ziel der GERRY WEBER International AG ist es, profitables Unternehmenswachstum und verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung in Einklang zu bringen. Nachhaltiges Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist Teil unseres Selbstverständnisses und ein Grundprinzip unserer unternehmerischen Verantwortung. Diese umfasst für die GERRY WEBER Gruppe verschiedenste Bereiche ökologischer, sozialer und ökonomischer Natur.

Die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt beim Vorstand. Strategisch und operativ wird das Thema in der Abteilung Corporate Social Responsibility gesteuert und umgesetzt. Bis Ende Juni 2023 haben Mitarbeitende der Abteilung in den Produktionsländern die Einkaufs- und Qualitätssicherungsteams vor Ort zu allen Umwelt- und Sozialstandard-Themen überwacht und geschult. Seit dem 1. Juli 2023 werden diese Aufgaben von Mitarbeitenden unseres externen Sourcing- und Produktionsdienstleisters Techno Design übernommen.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die GERRY WEBER Gruppe eine aktualisierte Nachhaltigkeitsagenda veröffentlicht. Basis dieser Nachhaltigkeitsagenda ist eine Matrix mit fünf Handlungsfeldern und 25 Nachhaltigkeitszielen.

2. STEUERUNGSGRÖßEN

Das interne Steuerungssystem der GERRY WEBER Gruppe soll die Umsetzung der Unternehmensstrategie unterstützen. Dabei werden zentrale Steuerungsgrößen und weitere Steuerungsgrößen verwendet und unterschieden, die die Leistungen der einzelnen Bereiche und der GERRY WEBER Gruppe messbar und bewertbar machen.

Der Konzernumsatz stellt eine der beiden zentralen finanziellen Steuerungsgrößen der GERRY WEBER Gruppe dar.

Zur Beurteilung der operativen Profitabilität nutzen wir das normalisierte EBITDA als zentrale Steuerungsgröße und bereinigen dieses um Effekte aus der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Der Vorstand ist der Meinung, dass diese Kennzahl die wirtschaftliche Lage des Unternehmens am besten widerspiegelt. Weitere Bereinigungen werden nicht vorgenommen. Eine Herleitung dieser Steuerungsgröße findet sich im Kapitel "Ertragslage".

Darüber hinaus ist die Mitarbeiterzufriedenheit eine für uns zentrale nichtfinanzielle Steuerungsgröße. Grundlage für die Beurteilung der Mitarbeiterzufriedenheit ist das jährlich veröffentlichte Ranking der Zeitschrift Textilwirtschaft "Working in Fashion 2022" für die Modebranche.

Zu den weiteren Steuerungsgrößen gehört die Umsatzentwicklung nach Vertriebskanälen (Retail, Wholesale, E-Commerce) bzw. nach Marken (GERRY WEBER, TAIFUN, SAMOON) sowie die EBITDA Entwicklung nach Vertriebskanälen (Retail, Wholesale, E-Commerce).

Zwei weitere finanzielle Steuerungsgrößen sind die Nettoverschuldung und der sogenannte Leverage, definiert als Nettoverschuldung1 /normalisiertes EBITDA, anhand dessen wir den Fortschritt der finanziellen Neuausrichtung messen.

Das beschriebene Steuerungssystem wurde im Geschäftsjahr 2022 sowie im Geschäftsjahr 2023 zur Steuerung verwendet. Aufgrund des abgeschlossenen StaRUG-Verfahrens und der damit verbundenen Neuaufstellung der GERRY WEBER Gruppe wird das Steuerungssystem überarbeitet werden.

1 Die Nettoverschuldung ist wie folgt definiert: Langfristige Finanzschulden + kurzfristige Finanzschulden - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

(II) Wirtschafts- und Branchenbericht

Für die GERRY WEBER Gruppe als internationalem Mode- und Lifestylekonzern hat das Konsumverhalten der Verbraucherinnen einen maßgeblichen Einfluss auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Dabei steht das Konsumverhalten grundsätzlich in enger Beziehung zur jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung und dem verfügbaren Haushaltseinkommens der Verbraucherinnen in den einzelnen regionalen Märkten, in denen wir tätig sind.

Nachdem der Anteil der Bekleidungsausgaben an den gesamten Konsumausgaben 2020 aufgrund der Pandemie gesunken bzw. 2021 nur moderat gestiegen ist, sind die Ausgaben der deutschen Privathaushalte für Bekleidung im Jahr 2022 auf einen Höchstwert von EUR 65,2 Mrd. angestiegen nach EUR 56,3 Mrd. im Vorjahr (Quelle: Statista, August 2023). Dennoch ist die Branche seit Jahren strukturellen Veränderungen unterworfen. Zu diesen Veränderungen zählen der fortlaufende Rückgang der Kundenfrequenz in den Innenstädten, sinkende Kaufkraft der Verbraucher, stark wachsender Online-Handel und die damit verbundene höhere Preistransparenz sowie steigende Finanzierungskosten (Quelle: Textilwirtschaft März 2022; https://www.ey.com/de_de/strategy-transactions/restrukturierungund-transformation-im-modeeinzelhandel).

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/283616/umfrage/konsumausgaben-fuerbekleidung-in-deutschland/

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft (gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP)) hat sich 2022 auf breiter Front und stärker als erwartet verlangsamt, und die Inflation ist so hoch wie seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr. Hohe Energie- und Lebenshaltungskosten, steigende Zinsen, der Ukraine-Krieg sowie die weiter anhaltenden Auswirkungen der Pandemie belasten die Aussichten erheblich. Die Weltwirtschaft ist dementsprechend im Jahr 2022 nur um 3,5 % (2021: 6,0 %) gewachsen. Dennoch hat sich nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) die globale Wirtschaft mit Blick auf die diversen Krisen insgesamt als widerstandsfähig erwiesen (Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlookoctober-2023)

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

In Deutschland stieg das BIP im Jahr 2022 laut IWF um 3,9 %. Trotz anhaltender Liefer- und Materialengpässe sowie steigender Inflation und Zinsen konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Jahr 2020 erholen, die Wirtschaftsleistung liegt aber weiterhin unter Vorkrisenniveau Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/worldeconomic-outlook-october-2023)

Konsumverhalten in Deutschland

Mit einem Gesamtanteil am Konzernumsatz der GERRY WEBER Gruppe von 57,1 % ist Deutschland unser größter Markt (Vorjahr: 54,8 %).

In Deutschland misst der Konsumklimaindex der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK SE) die Verbraucherstimmung anhand der Indikatoren Konjunktur- und Einkommenserwartung sowie Anschaffungs- und Sparneigung. Der Indikator zeigt die Entwicklung des privaten Verbrauchs. Zum Ende des Jahres 2022 verbesserte sich die Verbraucherstimmung in Deutschland. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung gewannen hinzu. Damit hat das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fortgesetzt. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgten für bessere Stimmung bei den Verbrauchern. Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima dennoch nach wie vor an einem Tiefpunkt, so die Einschätzung der Expert:innen der GfK. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch 2023 eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben. (Quelle: GfK-Konsumklimastudie Dezember 2022).

https://www.gfk.com/de/presse/konsumklima-steigt-zum-dritten-mal-in-folge

Deutscher Textilhandel

Nach historischen Umsatzrückgängen in den Jahren 2021 und 2020 profitierte der stationäre Modehandel im Berichtsjahr von einer weiteren Normalisierung nach der Corona-Pandemie. Trotz der zeitweise sehr schlechten Konsumstimmung infolge des Ukraine-Kriegs und der hohen Inflation konnte die Branche die hohen Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 etwas aufholen. Im Vergleich zum Vorjahr steigerten deutsche Modehandelsunternehmen ihre Umsätze um 9 %. (Quelle Textilwirtschaft, Januar 2023).

ZWEISTELLIGES PLUS ZUM JAHRESENDE 11%
2022
Aufgrund des Shutdaun
im vergangenen Jahr
wird bler trid 2020
verglichen
-28%.
Morjahr 2%
-12%:
-5.7
+95%
-469
+559%
HON
+196%
-11.9
-17%
1264
-1%
.9%
-6%
.115
+10%
.
-5%
.
+8%
+21%
+42%
4473

(Quelle: TW-Testclub der Zeitschrift Textilwirtschaft, Januar 2023).

Relevante Auslandsmärkte

Mit einem Anteil von 90,3 % am Konzernumsatz der GERRY WEBER Gruppe sind die Länder der Europäischen Union unser größter Markt. Das BIP in den EU-Mitgliedsstaaten reduzierte sich 2022 nach Aussagen des IWF auf 3,6 % nach 5,9 % im Vorjahr. Gründe waren die hohe Inflation, gestiegene Energiekosten und die anhaltenden Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Kriegs sowie der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.

https://www.imf.org/external/datamapper/NGDP_RPCH@WEO/EU/EURO/EUQ/DEU/RUS

Gesamteinschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtszeitraum

Global verzeichnete die Modeindustrie in der ersten Jahreshälfte 2022 ein Plus von 13 %. Die gute Entwicklung verlangsamte sich allerdings im weiteren Verlauf des Jahres. Die Rahmenbedingungen für den stationären Modehandel in Deutschland waren im Geschäftsjahr 2022 aufgrund rückläufiger Kundenfrequenzen in den Innenstädten, Lieferengpässen und steigender Inflation erneut sehr herausfordernd. Dennoch konnte der stationäre Modehandel von der Normalisierung der Corona-Lage profitieren. Trotz der zeitweise sehr schlechten Konsumstimmung infolge des Ukraine-Kriegs und der gestiegenen Inflation konnte die Branche die hohen Verluste aus den ersten beiden Corona-Jahren etwas aufholen. Im Vergleich zum Vorjahr steigerten deutsche Modehandelsunternehmen ihre Umsätze um 9 %. Der Umsatz im deutschen Online-Handel mit Bekleidung und Schuhen sank dagegen gegenüber dem Vorjahr um rund 14 %.

(Quellen:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N065_45.html

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/164515/umfrage/umsatz-im-online-modehandelin-deutschland-seit-

2006/#:~:text=Im%20Online%2DHandel%20mit%20Bekleidung,Segment%20um%20rund%2 014%20Prozent).

https://www.mckinsey.com/de/news/presse/state-of-fashion-2023-report

(III) Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

1. Umsatzentwicklung

Aufgrund einer strategischen Neuausrichtung sowie im Hinblick auf die bis Ende 2023 erforderliche Refinanzierung wurde das Russland-Geschäft im April 2023 veräußert. Da im Dezember 2022 bereits die entsprechenden Schritte zur Veräußerung vertraglich fixiert wurden, nachdem die Gremien von GERRY WEBER International AG im November 2022 die Veräußerung beschlossen hatten, wurden die auf Russland entfallenden Aktivitäten zum 31. Dezember 2022 gemäß IFRS 5 als aufgegebener Geschäftsbereich bzw. als zur Veräußerung gehalten eingestuft. Die Vorjahreszahlen der Konzerngesamtergebnisrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert von den fortgeführten Geschäftsbereichen darzustellen.

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die GERRY WEBER Gruppe einen Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten von EUR 313,7 Mio. (Vorjahr: EUR 259,6 Mio.). Die Umsätze aus den Geschäftsaktivitäten in Russland, die aufgrund der Veräußerung zum 31. Dezember 2022 im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen wurden, betrugen EUR 12,4 Mio. (Vorjahr: EUR 3,1 Mio.). Die Umsätze aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsaktivitäten lagen damit innerhalb der am 6. Juli 2022 nach oben angepassten Umsatz-Prognose von EUR 315 Mio. bis EUR 340 Mio. und der am 30. Mai 2022 veröffentlichten initialen Prognose von EUR 310 Mio. bis EUR 335 Mio., in denen die Veräußerung des Russland-Geschäfts noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Der Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr lässt sich vor allem durch die Lockerung der Covid-19-bedingten Beschränkungen und den Wegfall umfangreicher Lockdowns in Deutschland und auch anderen Ländern erklären, die vor allem auf das Retail Geschäft einen deutlichen Einfluss im Jahr 2021 hatten. So stieg der Umsatz im Segment Retail trotz des Rückgangs von 48 Filialen um EUR 35,3 Mio. an.

In Deutschland erreichte der GERRY WEBER Konzern einen Umsatz von EUR 179,2 Mio. (Vorjahr: EUR 142,4 Mio.), 20,5 % mehr als im Geschäftsjahr 2021.

Der Umsatzanteil am Gesamtumsatz stieg auf 57,1 % an (Vorjahr: 54,8%). Folglich wurden 42,9% (Vorjahr: 45,2%) des Umsatzes außerhalb Deutschlands erwirtschaftet.

Relevante Märkte außerhalb Deutschlands sind für uns die BeNeLux Länder mit einem Umsatzanteil von 15,2 % (Vorjahr: 16,9 %), Österreich und Schweiz mit 9,0 % (Vorjahr: 9,4 %), und Osteuropa/Baltikum mit 6,1 % (Vorjahr: 5,6 %).

Umsatz aus fortgeführten Geschäftsbereichen nach Regionen

Umsatz in mEUR 2022 2021
Deutschland 179,2 57,1% 142,4 54,8%
Ausland 134,5 41,9% 117,2 45,2%
BeNeLux 47,7 15,2% 43,8 16,9%
Österreich und Schweiz 28,2 9,0% 24,5 9,4%
Baltikum/Osteuropa 19,0 6,1% 14,5 5,6%
Skandinavien 11,8 3,8% 10,8 4,2%
Süd-
und Westeuropa
12,8 4,1% 10,5 4,0%
Sonstige Länder 14,9 4,7% 13,1 5,1%
Gesamt 313,7 100,0% 259,6 100,0%

Umsatz aus fortgeführten Geschäftsbereichen Geschäftsjahr 2022 nach Segmenten

Retail: 50,57 %

Wholesale: 30,81 %

E-Commerce: 17,97 %

Lizenzerlöse, Logistikerlöse und sonstige Erlöse: 0,65 %

Umsatz Geschäftsjahr 2022 nach Marken

Umsatzanteil nach Marken 2022
GERRY WEBER 72,4 %
TAIFUN 19,2
%
SAMOON 8,4
%

Nach Marken betrachtet erwirtschaftete die Marke GERRY WEBER mit einem Anteil von 72,4 % (Vorjahr: 72,4 %) den mit Abstand größten Umsatzbeitrag. SAMOON konnte im Geschäftsjahr 2022 ihren Umsatzbeitrag leicht steigern auf 8,4 % (Vorjahr: 7,6 %). TAIFUN verlor leicht und erreichte einen Anteil von 19,2 % (Vorjahr: 20,0 %).

2. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die sonstigen betrieblichen Erträge aus fortgeführten Geschäftsbereichen auf EUR 15,8 Mio. nach 43,1 Mio. im Vorjahreszeitraum. Der deutliche Rückgang dieser Erträge resultiert vor allem aus der im Vorjahr erfolgten erfolgswirksamen Vereinnahmung der staatlichen Hilfe zur Überbrückung der Corona-Pandemie (Überbrückungshilfe III) von EUR 28,3 Mio., denen im Jahr 2022 nur noch EUR 2,5 Mio. aus der Gewährung der Überbrückungshilfe IV gegenüberstanden.

Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 134,6 Mio. an (Vorjahr: EUR 98,7 Mio.). Die Materialaufwandsquote2 stieg auf 42,9 % nach 38,0 % im Vorjahr. Der Anstieg resultiert u.a. aus höheren Materialpreisen für Stoffe sowie höheren Frachtkosten. Weiterhin kam es aufgrund von einem verstärkten Abverkauf von Altware zu geringer Marge im Vergleich zu 2021 zu einem höheren Wareneinsatz.

Der Rohertrag (Umsatz abzüglich Materialaufwand) verbesserte sich durch die gestiegenen Umsätze auf EUR 179,1 Mio. (Vorjahr: EUR 160,9 Mio.). Die Rohertragsmarge lag bei 57,1 % nach 62,0 % im Vorjahr.

Die Personalaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 79,1 Mio. und sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (Vorjahr: EUR 70,3 Mio.).

Im Geschäftsjahr 2021 hatte die GERRY WEBER Gruppe staatliche Unterstützung in Form von Kurzarbeit in Anspruch genommen. Der daraus resultierende positive Effekt im Geschäftsjahr 2021 belief sich auf EUR 7,0 Mio. Darüber hinaus führten längere Öffnungszeiten zu einem Anstieg der Personalaufwendungen. Zudem erfolgte am 1. November 2022 eine Tariferhöhung in Höhe von 2,7%. Gegenläufig wirkte der Rückgang der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter, die sich im Geschäftsjahr 2022 weiter vermindert hat und im Durchschnitt bei 2.145 nach 2.198 im Geschäftsjahr 2021 lag. Gründe hierfür sind vor allem Filialschließungen im Segment Retail.

Die Abschreibungen – planmäßig und außerplanmäßig – beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 45,7 Mio. nach EUR 44,9 Mio. im Vorjahr. Der leichte Anstieg erklärt sich vorrangig durch Rückgang des Nettosaldos aus außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, die im Geschäftsjahr 2022 bei EUR

2 Alle Quoten und Margen sind ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt.

6,1 Mio. lagen (Vorjahr: EUR 3,6 Mio.). Grund für diese außerplanmäßigen Abschreibungen waren in beiden Geschäftsjahren niedrigere Rentabilitätsaussichten und Filialschließungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 101,5 Mio. (Vorjahr: EUR 75,1 Mio.) vorrangig aufgrund gestiegener Rechts- und Beratungskosten, gestiegener Raumkosten und gestiegener Ausgangsfrachten. Grund für die gestiegenen Ausgangfrachten ist neben dem Umsatzanstieg der Verkauf der Logistikzentrums Ravenna Park in 2021. Die früher intern erbrachten Logistikleistungen werden durch einen externen Dienstleister erbracht.

Herleitung EBITDA:

in Mio. EUR 2022 2021
Umsatzerlöse 313,72 259,58
Aktivierte Eigenleistungen 5,07 4,37
Sonstige betriebliche Erträge 15,81 43,10
Materialaufwand -134,63 -98,69
Personalaufwand -79,09 -70,25
Sonstige betriebliche Aufwendungen -101,49 -75,05
Sonstige Steuern 0,72 -1,06
Berichtetes EBITDA 20,12 62,01
Anpassung IFRS 16 -26,54 -34,40
Normalisiertes EBITDA -6,42 27,61
Abschreibungen -45,76 -44,87
Berichtetes EBIT -25,64 17,15
Anpassung IFRS 16 1,97 -7,20
Normalisiertes EBIT -23,67 9,95

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen aus fortgeführten Geschäftsbereichen (berichtetes EBITDA) sinkt auf EUR 20,1 Mio. nach EUR 62,0 Mio. im Geschäftsjahr 2021. Der Rückgang resultiert insbesondere aus dem Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund der im Vorjahr erfolgswirksam vereinnahmten Überbrückungshilfe III in Höhe von EUR 28,3 Mio. sowie dem Anstieg bei Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die entsprechende berichtete EBITDA-Marge sank entsprechend auf 6,4 % nach 23,9 % im Vorjahreszeitraum.

Das um IFRS 16 Effekte normalisierte EBITDA erreichte im Geschäftsjahr EUR -6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 27,6Mio.) und die normalisierte EBITDA-Marge entsprechend -2,0 % (Vorjahr: 7,9 %).

Unter Einbeziehung der Abschreibungen errechnet sich ein operatives Konzernergebnis (berichtetes EBIT) für das Geschäftsjahr 2022 von EUR -25,6 Mio. (Vorjahr: EUR 17,2 Mio.) und eine berichtete EBIT-Marge von -8,2 % (Vorjahr: 6,6 %). Das um IFRS 16 Effekte bereinigte normalisierte Konzern-EBIT lag 2022 bei EUR -23,7 Mio. (Vorjahr: EUR 10,0 Mio.) und die normalisierte EBIT-Marge bei -7,5 % (Vorjahr: 3,8 %).

Das Finanzergebnis des GERRY WEBER Konzerns ist im Berichtszeitraum deutlich von EUR 5,7 Mio. auf EUR -14,1 Mio. gesunken. Für nähere Details siehe Kapitel 4. Finanzlage.

Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsaktivitäten ergibt sich ein Konzernjahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 von EUR -35,2 Mio (Vorjahr: EUR 22,3 Mio.).

Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen resultiert aus den Geschäftsaktivitäten in Russland, deren Veräußerung im November 2022 beschlossen wurde und zu einer Designation dieser Geschäftsaktivitäten als aufgegebener Geschäftsbereich nach IFRS 5 führte. Die Umsätze in Russland betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR 12,4 Mio. (2021: EUR 3,1 Mio.), das Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit EUR 8,5 Mio. (2021: EUR 1,1 Mio.)

3. Vermögenslage

Aufgrund der Einstufung des Russland-Geschäfts zum 31. Dezember 2022 als aufgegebener Geschäftsbereich wurden die Vermögenswerte und Schulden, die den Russland-Aktivitäten zuzuordnen sind, in der Bilanz als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen ist gemäß IFRS 5 nicht erfolgt, sodass eine Vergleichbarkeit bestimmter Posten in der Bilanz nur eingeschränkt möglich ist.

Die Bilanzsumme des GERRY WEBER Konzerns ging zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 deutlich zurück auf EUR 257,3 Mio. Zum 31. Dezember 2021 hatte die Bilanzsumme bei EUR 310,3 Mio. gelegen. Der Rückgang der Bilanzsumme ist vor allem auf einen Rückgang der aktivierten Nutzungsrechte und sonstigen Vermögenswerte zurückzuführen. Letztere sind

aufgrund der in 2022 erfolgten Einzahlung der Überbrückungshilfe III gesunken (Vorjahr: EUR 16,3 Mio.).

Gemäß IFRS 16 werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Wert der bilanzierten Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 46,7 Mio. (zum 31. Dezember 2021: 84,7 Mio.). Der Rückgang der Nutzungsrechte ist bedingt durch planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Filialschließungen und niedrigeren Rentabilitätsaussichten der Filialen sowie aufgrund von Vertragsmodifikationen. Auf der Passivseite werden zum Stichtag kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten von insgesamt EUR 74,5 Mio. (zum 31. Dezember 2021: 108,4 Mio.) ausgewiesen. Der Rückgang der Leasingverbindlichkeiten resultiert zum größten Teil aus Tilgungen und Vertragsmodifikationen.

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte gingen im Geschäftsjahr 2022 aufgrund von Bewertungsänderungen von Derivaten in Höhe von EUR 2,6 Mio. auf EUR 0,5 Mio. zurück.

Das im Geschäftsjahr 2022 erzielte negative Jahresergebnis von EUR -35,2 Mio. führte zu einem Rückgang des Eigenkapitals des GERRY WEBER Konzerns auf EUR 27,1 Mio. (Vorjahr: EUR 61,6 Mio.).

Die langfristigen Schulden sanken zum 31. Dezember 2022 auf EUR 54,9 Mio. (Vorjahr: EUR 147,8 Mio.). Sie enthalten langfristige Leasingverbindlichkeiten von EUR 48,4 Mio. (Vorjahr: EUR 80,6 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Tilgungen und Vertragsmodifikationen zurückzuführen. Die in 2021 noch in den langfristigen Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Insolvenzgläubigern und Darlehen gegenüber Plansponsoren wurden aufgrund der Restlaufzeit in die kurzfristigen Finanzschulden umgegliedert.

Die kurzfristigen Rückstellungen gingen zum 31. Dezember 2022 auf EUR 10,6 Mio. (Vorjahr: EUR 17,5 Mio.) zurück. Grund dafür war vor allem der Rückgang von Rückstellungen für Tantieme um EUR 2,1 Mio. und für Verfahrenskosten im Rahmen der Insolvenz 2019 um EUR 3,0 Mio. Gegenläufig wirkte sich die Umgliederung der langfristigen Finanzschulden in die kurzfristigen Finanzschulden aus, wodurch sich die kurzfristigen Finanzschulden von EUR 7,2 Mio. auf EUR 89,8 Mio. erhöht haben.

Entsprechend belaufen sich die kurzfristigen Schulden zum 31. Dezember 2022 auf EUR 173,6 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 101,0 Mio.).

Das Net Working Capital3 des Konzerns als Saldo aus kurzfristigen operativen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten liegt per Ende Dezember 2022 bei EUR 37,7 Mio. nach EUR 59,2 Mio. zum 31. Dezember 2021. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2022 erklärt sich vor allem aus Rückgang der sonstigen Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Zahlung der Überbrückungshilfe III.

4. Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das unternehmensweite Finanzmanagement wird zentral durch die Abteilung Finance gesteuert. Zu den übergeordneten Zielen gehören die Sicherung der finanziellen Stabilität und Flexibilität der Gruppe, die Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Steuerung finanzieller Risiken. Dabei umfasst das unternehmensweite Finanzmanagement neben der Konzernfinanzierung das Cash- und Liquiditätsmanagement, das Management von Währungsrisiken sowie das Management von Kontrahentenrisiken.

Liquiditätsrisiken werden laufend auf Basis des erstellten Budgets für das Budgetjahr und die Folgejahre überwacht. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Steuerung von Planrisiken erfolgt durch eine ständige Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows.

Des Weiteren wird eine rollierende 13-Wochen sowie mittelfristige Liquiditätsplanung durchgeführt, mithilfe derer der Konzern das Risiko eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses überwacht und steuert.

Weitere Details zu den finanziellen Risiken sind im Konzernanhang dargestellt. Wir verweisen auf die dortigen Ausführungen im Abschnitt E.

Kapitalstruktur und Finanzierung

Folgende Finanzierungsinstrumente standen der GERRY WEBER Gruppe per Ende Dezember 2022 zur Verfügung: festverzinsliche Anleihen, Wandelanleihen, langfristige Darlehen inklusive Exchange Offer und revolvierende Kredite.

Anleihen und Wandelanleihen - Die festverzinslichen Anleihen sowie die Wandelanleihen hatten eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und verzinsen sich mit 4 % p.a. sowie ab 1. Januar 2023 mit 5 % p.a. bzw. 3 % p.a. über die gesamte Laufzeit bis zur Ausübung des

3 Das Net Working Capital ist definiert als Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen + Sonstige Vermögensgegenstände + Steuererstattungsansprüche – Steuerrückstellungen –Personalrückstellungen – Sonstige Rückstellungen – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – sonstige Verbindlichkeiten.

Wandlungsrechts. Die Verbindlichkeiten waren unbesichert und es bestehen keine Auflagen (Covenants).

Revolvierender Kreditrahmen und Darlehensverbindlichkeiten – Die Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2022 über langfristige Darlehen ("2019 TFA"") sowie einen Kreditrahmen von EUR 17,5 Mio. ("RCF"), der revolvierend in Anspruch genommen werden kann. Der aktuelle Zinssatz für das langfristige Darlehen betrug 12,0 % p.a.; davon konnten bis zu 8,0 % bis zur Endfälligkeit gestundet werden ("PIK"). Die Bilanzierung des Darlehens erfolgte nach der Effektivzinsmethode. Der revolvierende Kreditrahmen hatte einen Zinssatz von 8,0 % p.a. und einen Bereitstellungszins von 4,0 % p.a. Das langfristige Darlehen hatte eine Endfälligkeit bis zum 31. Dezember 2023. Der revolvierende Kreditrahmen war ebenfalls befristet auf den 31. Dezember 2023.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde den Anleihegläubigern unter bestimmten Voraussetzungen die Wandlung ihrer Ansprüche in ein neues Darlehen ("2021 TFA") gegen zusätzliche bare Zuzahlung in Höhe des gewandelten Betrags angeboten, was zu einer Aufnahme von zusätzlichen EUR 5,0 Mio. liquiden Mitteln sowie einer Umwandlung der Verbindlichkeiten aus Anleihen in langfristige Darlehen von weiteren EUR 5,0 Mio. führte.

Der revolvierende Kreditrahmen und die langfristigen Darlehen (im Vorjahr: RCF und 2019 TFA) waren mit Grundstücken und Gebäuden, Vorräten, Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie liquiden Mitteln besichert. Die Buchwerte dieser Sicherheiten betrugen zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) TEUR 15.000 (TEUR 15.000), TEUR 60.416 (TEUR 67.514), TEUR 11.421 (TEUR 11.144) respektive TEUR 35.104 (TEUR 42.329).

Wir verweisen hierzu auf weiterführende Angaben im Konzernanhang, Abschnitt Finanzschulden.

In den Kreditverträgen der langfristigen Darlehen sowie des revolvierenden Kreditrahmens sind Auflagen (Covenants) mit Begebung des langfristigen Darlehens 2021 (Long Term Facility Agreement, im Folgenden TFA) neu geregelt worden. So war der Konzern verpflichtet, Liquidität zzgl. ungenutzter Kreditzusagen von mindestens EUR 4,0 Mio. vorzuhalten. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu normalisiertem EBITDA muss 5,94 oder weniger zum Stichtag 31. Dezember 2022 erreichen. Ferner muss das Verhältnis von normalisiertem EBITDA zu Zinsaufwand 1,31 oder mehr zum Stichtag 31. Dezember 2022 erreichen. Zusätzlich dürfen Investitionen einen jährlichen Betrag von EUR 12,1 Mio. im Jahr 2022 nicht übersteigen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 belief sich das Verhältnis von Nettoverschuldung zu normalisiertem EBITDA (sog. Leverage) auf -5,75 und das Verhältnis von normalisiertem EBITDA zu Zinsaufwand auf 0,59.

Bei der Bilanzierung von Teilen der Darlehensverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 hat der Konzern eine Annahme getroffen, die die Höhe der passivierten Verbindlichkeiten beeinflusst. Die Passivierung von endfällig am 30. Juni 2024 zu zahlenden Transaktionsgebühren in Höhe von TEUR 2.496 ist abhängig von der Erreichung bestimmter Finanzkennzahlen zum 31. Dezember 2023. Die Summe aus 3-fachem bereinigtem Konzern-EBITDA des Jahres 2023 zzgl. Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente abzgl. Mindestliquidität und Nettoverschuldung (als Summe von Kreditlinien, Darlehen, Anleihen, Leasingverbindlichkeiten) muss den Gesamtstundungsbetrag, welcher sich aus diesen Transaktionsgebühren sowie den im nachfolgenden Abschnitt "Insolvenzverbindlichkeiten" beschriebenen gestundeten Forderungen zusammensetzt, entsprechen oder übersteigen. Bei keiner oder einer nur teilweisen Deckung kommt es nicht zur vollen bzw. lediglich anteiligen Zahlung dieser Transaktionsgebühren. Zum 31. Dezember 2022 ist nicht von der Erreichung der Finanzkennzahlen auszugehen, sodass keine Passivierung erfolgt ist.

Insolvenzverbindlichkeiten - Der im November 2019 rechtskräftig gewordene Insolvenzplan der GERRY WEBER International AG hatte den Gruppen der Insolvenzgläubiger der GERRY WEBER International AG bestimmte im Laufe des Januar 2020 ausgeübte Auswahlrechte hinsichtlich der Art und zeitlichen Struktur der Befriedigung ihrer Ansprüche eingeräumt. Diese führten im ersten Halbjahr 2020 zur Ausgabe von festverzinslichen Anleihen mit einem Nennwert von TEUR 30.128 sowie von Wandelanleihen im Nennwert von TEUR 1.193 durch die GERRY WEBER International AG (siehe Anleihen und Wandelanleihen).

Als Folge der COVID-19-Pandemie wurden im Frühjahr 2020 mit einer Vielzahl an Gläubigern aller Insolvenzgläubigergruppen der GERRY WEBER International AG individuelle Vereinbarungen hinsichtlich der Anpassung der Ansprüche getroffen. Im Kern wurde vereinbart, dass diese Gläubiger 35 % ihrer Forderungen bis zum 31. Dezember 2023 stunden. Infolgedessen hat sich der langfristige Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Insolvenzgläubigern erhöht und der kurzfristige Teil verringert. Die gestundeten Ansprüche bestanden in Form von Forderungen aus Barquoten sowie Excess Liquidity-Quoten.

Im Gegenzug für die Stundung der Forderungen aus Bar-, Zusatz- und Excess Liquidity-Quoten wurde den Gläubigern eine Zahlung von 2 % ("Exit Kicker") ihrer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zugesagt. Diese Zahlung erfolgt nur, insoweit im Geschäftsjahr 2023 ein bereinigtes Konzern-EBITDA von EUR 30,0 Mio. erreicht wird.

Bei der Bilanzierung der Insolvenzverbindlichkeiten trifft der Konzern zwei Annahmen, die die Höhe der passivierten Verbindlichkeiten beeinflussen. Einerseits verlangt die Passivierung des Exit Kicker eine Schätzung des bereinigten Konzern-EBITDA des Geschäftsjahres 2023. Darüber hinaus steht die Rückzahlung der Insolvenzverbindlichkeiten unter dem Vorbehalt, dass die Summe aus 3-fachen bereinigtem Konzern-EBITDA des Jahres 2023 zzgl. Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente abzgl. Mindestliquidität und Nettoverschuldung (als Summe von Kreditlinien, Darlehen, Anleihen, Leasingverbindlichkeiten) den Betrag der gestundeten Forderungen übersteigt. Bei keiner oder einer nur teilweisen Deckung erlassen die Gläubiger dem Konzern die gestundeten Forderungen voll bzw. anteilig.

Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar:

Umgliederung
TEUR 01.01.2022 Tilgung /
Neuaufnahme
Zins Kurz- und
Langfristig
Sonstige Stand
31.12.2022
Anleihen 0 0 0 22.476 0 22.476
Wandelanleihen 0 0 0 1.191 0 1.191
GWI* Barquote 993 -1.007 43 0 2.216 2.245
GWR* Barquote und
Excess Liquidity
Quote (100 %) 1.625 0 0 0 2.643 4.268
Zusatzquoten 2.570 -1.960 0 1.477 0 2.087
Rückstellungen und
Anpassungen 106 0 0 0 224 330
Kurzfristige Insolvenz
verbindlichkeiten
5.294 -2.967 43 25.144 5.038 32.597
Revolvierender
Kreditrahmen (inkl.
kapitalisierter Zinsen) 889 7.500 -889 0 0 7.500
Kurzfristiger Anteil
langfristiger Darlehen 1.050 0 -1.050 39.678 0 39.678
Sonstige Finanzschulden 0 10.000 0 0 0 10.000
Kurzfristige
Finanzschulden
7.233 14.533 -1.896 64.822 5.038 89.775
Anleihen 22.476 0 0 -22.476 0 0
Wandelanleihen 1.191 0 0 -1.191 0 0
GWI* Barquote 0 0 0 0 0 0
GWI* Excess Liquidity
Quote 0 0 0 0 0 0
Zusatzquoten 1.411 0 66 -1.477 0 0
Anleihezinsen 0 0 0 0 0 0
Langfristige
Insolvenzverbind
lichkeiten 25.078 0 66 -25.144 0 0
Langfristige Darlehen
(inkl. kapitalisierter
Zinsen) 36.770 0 2.908 -39.678 0 0
Langfristige
Finanzschulden
61.848 0 2.974 -64.822 0 0

* GERRY WEBER International AG bzw. GERRY WEBER Retail GmbH

Kapitalstruktur und Finanzierung nach Refinanzierung in 2023

Die GERRY WEBER Gruppe musste bis Ende 2023 ihre ausstehenden Schulden refinanzieren. Durch das im April 2023 eingeleitete StaRUG-Verfahren konnte die Refinanzierung im November 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Kreditverbindlichkeiten wurden durch den Restrukturierungsplan um EUR 28,8 Mio. netto reduziert.

Die revolvierenden Kredite und Darlehensverbindlichkeiten (2019 TFA , 2021 TFA , RCF) wären vereinbarungsgemäß am 31. Dezember 2023 zur Rückzahlung fällig gewesen, wurden aber bereits am 20. April 2023 fällig gestellt. Vor der Kündigung der Besicherten Bestand-Kreditverträge wurde mit den Plansponsoren eine Stillhaltevereinbarung geschlossen, um zu dokumentieren, dass die fälligen Rückzahlungsforderungen gegenüber der Schuldnerin sowie die Garantieforderungen gegenüber den Garanten (mit Ausnahme der Gerry Weber Retail GmbH) unter den Besicherten Bestand-Kreditverträgen nicht ernstlich eingefordert werden.

Am 27. April 2023 wurde zudem eine Vereinbarung über ein weiteres besichertes endfälliges Darlehen (Interim Facility Agreement) in Höhe von ursprünglich bis zu EUR 21.875.000 mit den Plansponsoren (Brückenfinanzierung) geschlossen. Mittels der Brückenfinanzierung wurde der GERRY WEBER International AG ein neues Darlehen zur Verfügung gestellt, um die Zeit bis zum erfolgreichen Abschluss des hiesigen Restrukturierungsvorhabens zu überbrücken.

Nach dem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und der finanziellen Restrukturierung der GERRY WEBER International AG stehen der GERRY WEBER Gruppe zum Zeitpunkt des Berichts langfristige Darlehen und revolvierende Kredite als Finanzinstrumente zur Verfügung.

Revolvierender Kreditrahmen und Darlehensverbindlichkeiten: –

  • Die Gruppe verfügt zum Berichtszeitpunkt über zwei langfristige Darlehen ("TFA A" und "TFA B") von EUR 23,33 Mio. und EUR 23,97 Mio. sowie einen revolvierenden Kreditrahmen von EUR 11,1 Mio.(inkl. 10% Disagio). Die Darlehen sind endfällig am 30. September 2027, der RCF kann bis zum 31. März 2027 in Anspruch genommen werden.
  • Der aktuelle Zinssatz für die Darlehen und den RCF setzt sich aus dem EURIBOR und einer Marge von 6,5% zusammen. Der Vertrag sieht eine sog. "PIK Toggle Option" vor, die es dem Kreditnehmer ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Zahlung von Zinsen auf das Darlehen zu kapitalisieren. Wird diese Option gezogen steigt der Zins um 2%-Punkte.
  • Der revolvierende Kreditrahmen und die langfristigen sind mit Grundstücken und Gebäuden, sonstigem Anlagevermögen, Vorräten, Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie liquiden Mitteln besichert.
  • In den Kreditverträgen der langfristigen Darlehen sowie des revolvierenden Kreditrahmens sind Auflagen (Covenants) geregelt. Die "Financial Covenants" des Vertrags legen spezifische finanzielle Bedingungen fest, die der Kreditnehmer einhalten muss. Diese Bedingungen umfassen Mindestliquidität, Mindest-EBITDA, Verschuldungsgrad (Leverage) und die Einhaltung einer bestimmten Kreditbasis (Borrowing Base). Nachfolgend sind die spezifischen Bedingungen für diese

Covenants, die für die Laufzeit der Darlehen definiert sind, für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 dargestellt:

  • Die Mindestliquidität als Teil der Financial Covenants in einem Kreditvertrag stellt sicher, dass der Kreditnehmer immer über eine bestimmte Mindestmenge an liquiden Mitteln verfügt.
Monat Minimum Liquidity
in EUR
November 2023 10.073.000
Dezember 2023 7.281.000
Januar 2024 5.611.000
Februar 2024 7.833.000
März
2024
4.601.000
April 2024 9.639.000
Mai
2024
10.213.000
Juni
2024
6.821.000
Juli
2024
5.733.000
August 2024 8.786.000
September 2024 11.991.000
Oktober 2024 14.547.000
November 2024 12.272.000
Dezember 2024 9.634.000
  • Mindest-EBITDA: Das konsolidierte EBITDA für jeden relevanten Zeitraum, der an oder nach dem in Spalte 1 unten angegebenen Datum endet, darf nicht niedriger sein als der in Spalte 2 gegenüber diesem relevanten Zeitraum angegebene Betrag.
Spalte 1 Spalte
2
Relevante Periode endet am: Minimum EBITDA
in EUR
31.
Dezember 2023
4.122.000
31.
März
2024
762.000
30.
Juni
2024
6.245.000
30.
September 2024
9.796.000
31.
Dezember 2024
10.685.000
  • Der Wert der Borrowing Base am letzten Geschäftstag des jeweiligen Monats soll gleich oder größer sein als:
Spalte
1
Spalte
2
Spalte 3 Spalte 4
Relevanter Monat Prozent Aggregate Prozent Prozent
Super Senior Loan Aggregate Senior Aggregate
Amount Loan Amount Loan Amount
November 2023 300 118 89
Dezember 2023 300 114 85
Januar 2024 300 119 89
Februar 2024 300 123 92
März
2024
300 107 80
April 2024 300 116 87
Mai
2024
300 113 85
Juni
2024
300 112 84
Juli
2024
300 112 84
August 2024 300 117 88
September 2024 300 121 91
Oktober 2024 300 123 92
November 2024 300 118 88
Dezember 2024 300 115 86

Insolvenzverbindlichkeiten

  • Unter dem StaRUG-Plan ist für alle Gläubiger der Gruppe 2 (Gläubiger von unbesicherten Forderungen) ein vollständiger Erlass der Forderungen vorgesehen. Neben den ungesicherten Teil der Darlehen fallen in diese Gruppe auch die Anleihegläubiger und die Inhaber von gestundeten Verbindlichkeiten ("ELQ-Stundungsbetrag", "Quotenstundungsbetrag" und "Exit-Kicker"). Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung befinden sich jedoch noch EUR 5,5 Mio. auf den sog. "Escrow Accounts", die nach Abzug für noch anfallende Verfahrenskosten den Gläubigern zur Forderungsbefriedigung zustehen.

Kapitalflussrechnung

Aufgrund der Einstufung des Russland-Geschäfts zum 31. Dezember 2022 als aufgegebener Geschäftsbereich wurde in der Kapitalflussrechnung der Mittelzu- und -abfluss für aufgegebene Geschäftsbereiche sowohl im aktuellen Jahr als auch für den Vorjahreszeitraum getrennt dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche EUR 24,9 Mio. (Vorjahr: EUR 8,1 Mio.). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist vor allem auf die Auszahlung der im Vorjahr bereits ertragswirksam vereinnahmten staatlichen Überbrückungshilfe von EUR 16,3 Mio. zurückzuführen.

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche erreichte EUR 24,5 Mio. nach EUR 16,6 Mio. im Vorjahreszeitraum.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche bezifferte sich auf EUR -14,8 Mio. (Vorjahreszeitraum: Zufluss von EUR 15,5 Mio.). Im Vorjahr war der Zufluss bedingt durch den Verkauf des Logistik-Zentrum Ravenna Park. Im Geschäftsjahr 2022 hat die GERRY WEBER Gruppe in fortgeführten Geschäftsbereichen EUR 14,8 Mio. (Vorjahr: EUR 9,5 Mio.) investiert. Davon entfallen EUR 5,1 Mio. auf die Aktivierung von Kollektionsentwicklungskosten (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.). Für die Aufteilung auf die Segmente siehe Segmentergebnisrechnung.

Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug EUR - 19,0 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR -47,3 Mio.). Der Mittelabfluss im Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf die Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 23,8 Mio. (Vorjahr EUR 17,8 Mio.) zurückzuführen, während im Vorjahr die Tilgung der Insolvenzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 34,6 Mio. ursächlich für den deutlich höheren Mittelabfluss war. Ferner sind der GERRY WEBER Gruppe durch Ziehung des RCF liquide Mittel von EUR 7,5 Mio. (Vorjahreszeitraum: EUR 5,0 Mio.) zugeflossen.

Der Finanzmittelbestand, bestehend aus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten, verringerte sich in der Berichtsperiode somit um EUR 7,2 Mio., so dass per Ende 2022 ein Finanzmittelbestand der fortgeführten Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung der abgesetzten Kontokorrentverbindlichkeiten von EUR 42,9 Mio. zu verzeichnen war.

Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Nach der in 2023 erfolgten Refinanzierung sehen wir die Liquidität auch für das verbleibende Geschäftsjahr 2023 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert. Es wird auf die weitergehenden Erläuterungen im Risikobericht und im Konzernanhang verwiesen.

5. Zielerreichung / Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Das Geschäftsjahr 2022 war erneut ein Jahr mit großen Herausforderungen und geprägt von den Auswirkungen der Pandemie, vom Beginn des Ukraine-Kriegs, Lieferkettenproblemen sowie steigender Inflation und Zinsen. Hinzu kamen hohe Inputkosten infolge der Lieferkettenprobleme sowie steigender Inflation. Zum Ausgleich der gestiegenen Kosten kam es bei vielen Produktgruppen teilweise zu massiven Preiserhöhungen. Diese Entwicklungen führten global zu einer Reihe von wirtschaftlichen Herausforderungen und insgesamt zu einer Verlangsamung des globalen Wirtschaftswachstums.

Auch die Modebranche war von diesen Entwicklungen stark betroffen und verzeichnete aufgrund der Verschlechterung der Konsumstimmung erneut rückläufige Frequenzen im stationären Handel sowie - erstmals seit über 20 Jahren - auch sinkende Umsätze im E-Commerce.

Trotz des schwierigen Marktumfelds ist es der GERRY WEBER Gruppe gelungen, angemessen und effektiv auf diese Entwicklungen zu reagieren und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit das prognostizierte Ergebnis im Jahr 2022 zu erreichen.

Die GERRY WEBER Gruppe hat folgende zentrale Steuerungsgrößen definiert, anhand derer sie ihren wirtschaftlichen Erfolg misst: Konzernumsatz und normalisiertes EBITDA. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit als weitere zentrale nichtfinanzielle Steuerungsgröße definiert.

Umsatz in der Mitte der Prognosebandbreite

Die GERRY WEBER Gruppe steigerte ihren Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 313,7 Mio. (Vorjahr: EUR 262,7 Mio.). Die Umsätze aus den Geschäftsaktivitäten in Russland, die aufgrund der Veräußerung zum 31. Dezember 2022 als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen wurden, betrugen EUR 12,4 Mio. Die Umsätze aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsaktivitäten lagen damit innerhalb der am 6. Juli 2022 angepassten Umsatz-Prognose von EUR 315 Mio. bis EUR 340 Mio. sowie der am 30. Mai 2022 veröffentlichen initialen Prognose von EUR 310 Mio. bis EUR 335 Mio., in der die Veräußerung des Russland-Geschäfts noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Normalisiertes EBITDA erreicht Prognose

Das normalisierte EBITDA aus fortgeführten Geschäftsbereichen erreichte EUR -6,4 Mio. und war damit unter dem Vorjahreswert von EUR 28,8 Mio. Wir haben unsere Prognose, die in Veröffentlichung am 30. Mai 2022 ein normalisiertes Konzern EBITDA der fortgeführten Geschäftsaktivitäten im negativen einstelligen Millionenbereich und in der aktualisierten Prognose vom 6. Juli 2022 ein normalisiertes Konzern EBITDA im negativen einstelligen Millionenbereich bis positiven einstelligen Millionenbereich vorsah und die Designation der russischen Geschäftsaktivitäten als aufgegebener Geschäftsbereich noch nicht berücksichtigte, erreicht.

Mitarbeiterzufriedenheit leicht rückläufig

Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter ist für uns eine zentrale nichtfinanzielle Steuerungsgröße, die auch als Kennzahl dem Long Term Incentive Plan für den Vorstand zugrunde liegt. Wir wollen die Menschen, mit denen wir langfristig erfolgreich am Markt agieren können, für uns gewinnen und dauerhaft über Entwicklung, Förderung und attraktive Perspektiven halten und weiterentwickeln.

Wir hatten uns für das Geschäftsjahr 2022 vorgenommen, die Mitarbeiterzufriedenheit im Vergleich zum Vorjahr zu steigern und nehmen als Beurteilungsmaßstab das jährlich veröffentlichte Ranking "Working in Fashion" der Zeitschrift Textilwirtschaft für die Modebranche. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir in diesem Ranking Platz 32 erreicht (Vorjahr: Platz 30).

6. Segmentberichterstattung

Auf Grundlage der internen Steuerung und Berichterstattung unterteilt die GERRY WEBER Gruppe ihr Geschäftsmodell in die drei Segmente Retail, Wholesale und E-Commerce.

Die drei Segmente bilden die Geschäftsvorfälle der Marken GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON ab. Sämtliche Entwicklungs- und Fertigungsprozesse dieser Marken einschließlich Transport und Logistik werden den drei Segmenten zugeordnet. Entsprechend werden alle Erträge und Aufwendungen sowie das Vermögen und die Schulden, die der Produktentwicklung und -beschaffung zugerechnet werden können, auf die drei Vertriebssegmente verteilt.

Sämtliche nicht direkt den Segmenten zuordenbaren Aufwendungen sowie Vermögenswerte werden in den nachfolgenden Überleitungsrechnungen unter Sonstige bzw. Konsolidierung ausgewiesen. Die Position Sonstige umfasst die GERRY WEBER International AG sowie die Beschaffungsbüros Shanghai, Türkei und Far East der Gruppe.

Retail

Der Segment-Umsatz Retail umfasst den Umsatz auf den in Eigenregie geführten Verkaufsflächen. Der Umsatz mit externen Dritten belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 158,7 Mio. (Vorjahr: EUR 123,3 Mio.). Der Umsatzanstieg im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 158,7 Mio. lässt sich vor allem durch die Lockerung der Covid-19-bedingten Beschränkungen und den Wegfall umfangreicher Lockdowns in Deutschland und auch anderen Ländern erklären. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Umsatz bei EUR 123,3 Mio. lag, führten die reduzierten Einschränkungen und die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften zu einer deutlichen Belebung des Geschäfts und einem Anstieg der Kundenfrequenz.

Auf vergleichbarer Fläche (d.h. ohne Expansion und Schließungen) stieg der Retail Umsatz im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zu 2021 um 32,3%.

Im Geschäftsjahr 2022 hat GERRY WEBER 5 Retail Flächen neu eröffnet. Gleichzeitig wurden 53 Standorte aufgegeben, die nicht unseren wirtschaftlichen Ansprüchen genügten, so dass wir unser Verkaufsnetz netto um 48 Retail Geschäfte reduziert haben. Am 31. Dezember 2022 gab es im Retail-Segment somit 511 (Vorjahr: 559) Verkaufsflächen im In- und Ausland.

Die Verkaufsfläche reduzierte sich aufgrund der Schließungen von 89.751 qm Ende 2021 auf 68.999 qm zum 31. Dezember 2022. Die Schließungen betrafen 2022 überwiegend den deutschen Markt.

Der Personalaufwand lag bei EUR 45,0 Mio. und ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 aufgrund der nicht mehr vorhandenen Lockdowns und weniger Kurzarbeit gegenüber dem Vorjahr gestiegen (Vorjahr: EUR 35,7 Mio.). Die Zahl der Mitarbeiter blieb mit 1.634 im Jahresdurchschnitt nahezu konstant auf Vorjahresniveau (1.631).

Das Retail-EBITDA betrug EUR -20,1 Mio. (Vorjahr: EUR -25,6 Mio.). Das EBIT betrug EUR - 23,7 Mio. (Vorjahr: EUR -30,4 Mio.). Der Anstieg beider Kennzahlen ist vor allem auf den Wegfall der umfangreichen Covid-19-bedingten Lockdowns zurückzuführen.

Das Retail-Vermögen ging auf EUR 68,6 Mio. zurück nach EUR 78,0 Mio. zum 31. Dezember 2021. Die Retail-Schulden lagen mit EUR 54,5 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2021: EUR 83,6 Mio.). Die Investitionen in das langfristige Vermögen beliefen sich auf EUR 4,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.).

Wholesale

Der Umsatz im Segment Wholesale mit externen Dritten stieg im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 96,7 Mio. nach EUR 95,0 Mio. im Vorjahr an. Die Zahl der Franchise-Partner blieb im Geschäftsjahr 2022 mit 211 im Vergleich zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 210) nahezu konstant. Die Shop-in-Shop Flächen gingen auf 1.249 per 31. Dezember 2022 zurück (Vorjahr: 1.410).

Die Zahl der Wholesale-Mitarbeiter sank im Jahresdurchschnitt auf 100 (Vorjahr: 111). Der Personalaufwand stieg auf EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.) an. Ein Grund für den Anstieg sind die gestiegenen Abfindungen (Zuwachs i.H.v. EUR 0,2 Mio.) und der Wegfall von Kurzarbeitergeld (Rückgang i.H.v. EUR 0,1 Mio.) in der Lifestyle Fashion GmbH. Des Weiteren war der Personalaufwand der im Jahr 2022 erworbenen Gerry Weber Nederland BV im Vorjahr nicht enthalten (EUR 0,2 Mio.). Die Abschreibungen sanken von EUR 2,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,4 Mio. im Jahr 2022.

Das Wholesale-EBITDA ging im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 7,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,1 Mio.) leicht zurück. Das Wholesale-EBIT lag bei EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,0 Mio.). Der leichte Rückgang des EBITDA erklärt sich vor allem mit dem oben beschriebenen Anstieg des Personalaufwands.

Das dem Segment zurechenbare Vermögen betrug EUR 38,7 Mio. und lag deutlich unter dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2021: EUR 98,5 Mio.), die Schulden lagen mit EUR 21,1 Mio. ebenfalls deutlich unter dem Vorjahr (Vorjahr: EUR 93,1 Mio.).

Die Investitionen in das langfristige Vermögen beliefen sich auf EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.)

E-Commerce

Der Umsatz mit externen Dritten im Segment E-Commerce stieg im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 56,4 Mio. an (Vorjahr: EUR 39,0 Mio.). Die Steigerung ist durch eine Steigerung des Umsatzes sowohl für den deutschen E-Shop als auch für die E-Shops in Österreich, Niederlanden, der Schweiz und Polen begründet. Des Weiteren wurden in 2022 neue E-Shops in Osteuropa eröffnet. Somit stieg der Umsatz der übrigen Länder im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr an.

Der Personalaufwand im E-Commerce Segment lag bei EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.). Die Zahl der Mitarbeiter stieg auf 25 Mitarbeiter (Vorjahr: 24 Mitarbeiter) im Jahresdurchschnitt.

Das EBITDA stieg auf EUR 4,5 Mio. nach EUR 0,0 Mio. im Vorjahr aufgrund von gestiegenen Umsätzen. Das EBIT lag bei EUR 4,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).

Das dem Segment zurechenbare Vermögen betrug Ende 2022 EUR 15,6 Mio. nach EUR 10,4 Mio. per Ende Dezember 2021. Die dem Segment zurechenbaren Schulden sanken auf EUR 8,7 Mio. (Vorjahr: EUR 11,3 Mio.).

Die Investitionen in das langfristige Vermögen beliefen sich auf EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.).

(IV) Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Zukunftsbezogene Aussagen

Der Prognosebericht umfasst die Einschätzungen des Vorstands über den zukünftigen Verlauf der erwarteten unternehmensbezogenen, finanziellen, gesamtwirtschaftlichen, branchenbezogenen und geopolitischen Entwicklungen, die den Geschäftsverlauf der GERRY WEBER Gruppe beeinflussen können. Der Bericht entspricht dem Kenntnisstand des Vorstands zum Zeitpunkt der Erstellung dieses zusammengefassten Lageberichts im November 2023.

Als international agierender Mode- und Lifestylekonzern unterhält die GERRY WEBER Gruppe Absatz- und Beschaffungsstrukturen im In- und Ausland. Infolgedessen sind die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen auch außerhalb unseres Heimatmarktes Deutschland von Bedeutung.

Ausblick auf die Entwicklung der Wirtschaftslage in den wichtigsten Absatzmärkten

Schwaches Wirtschaftswachstum und hohe Inflation bremsen Konjunkturerholung

Die wirtschaftlichen Aussichten für 2023 und 2024 bleiben nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiterhin verhalten. Die Abschwächung in den einzelnen Ländern verläuft zunehmend ungleichmäßig und ist in den Industrienationen stärker ausgeprägt als in anderen Ländern. Eine vollständige Erholung der Wachstumsraten auf ein Niveau wie vor der Pandemie rückt nach Ansicht der Expert:innen zunehmend außer Reichweite. Obwohl sich die Weltwirtschaft trotz der diversen Krisen als widerstandsfähig erweist, gibt es noch einige Hemmnisse, die frühere Wachstumsraten (durchschnittliches Wachstum 2000–2019: 3,8 %) unmöglich machen. Neben den langfristigen Folgen der Pandemie und des Ukraine-Kriegs wird die konjunkturelle Entwicklung auch durch die straffe Geldpolitik zur Eindämmung der Inflation, die Rücknahme fiskalpolitischer Unterstützung angesichts hoher Staatsschulden sowie extreme Wetterereignisse gebremst. Vor diesem Hintergrund geht der IWF in seinem "World Economic Outlook" (Oktober 2023) für dieses Jahr von einem globalen Wachstum von 3,0 % aus (2022: 3,5 %). Für 2024 erwartet der Währungsfonds nochmals einen leichten Rückgang auf 2,9 %. Im Euroraum fällt das prognostizierte Wachstum 2023 mit 0,7 % schwächer aus als noch im Juli angenommen (2022: 3,3 %). Schlusslicht bleibt die deutsche Wirtschaft. Der IWF erwartet in diesem Jahr eine noch tiefere Rezession und rechnet für 2023 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,5 % (2022: 1,8 %). Gründe sind neben der schwachen Entwicklung zinssensibler Sektoren auch eine geringere Nachfrage durch Handelspartner und folglich ein Rückgang der Industrieproduktion. Im kommenden Jahr soll die deutsche Wirtschaft mit 0,9 % wieder leicht wachsen. Die globale Inflation wird voraussichtlich von 8,7 % im Vorjahr auf 6,9 % im Jahr 2023 bzw. 5,8 % im Jahr 2024 sinken. Allerdings ist laut den IWF-Expert:innen die Inflation damit noch nicht überwunden, und in den meisten Ländern werden die Zielwerte erst 2025 wieder erreicht. Die Zentralbanken müssen daher weiterhin alles tun, um die hohen Verbraucherpreise nachhaltig zu senken.

Branchenentwicklung

Für die globale Bekleidungsbranche war das Geschäftsjahr 2023 von den anhaltend hohen makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten und der damit verbundenen Abschwächung des Konsumklimas geprägt, die bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 spürbar wurde. Zu den größten Herausforderungen für 2023 gehörten insbesondere die anhaltend hohe Inflation und der damit verbundene Druck auf Kosten der Unternehmen und Verbrauchernachfrage, ein hart umkämpfter Arbeitsmarkt sowie die allgemeine wirtschaftliche Instabilität.

In einer im November 2022 veröffentlichten gemeinsamen Studie schätzen The Business of Fashion und die Unternehmensberatung McKinsey & Company, dass das Umsatzwachstum der globalen Bekleidungsbranche (ohne Berücksichtigung des Luxussegments) im Jahr 2023 zwischen –2% und +3% liegen wird (H1 2022: +11 %; H2 2022: -7 % bis –5 %), wobei die Entwicklung regional betrachtet äußerst heterogen ausfallen dürfte.

In Europa wird sich das Branchenwachstum (ohne Berücksichtigung des Luxussegments) im Jahr 2023 voraussichtlich auf –4 % bis +1 % belaufen (H1 2022: +31 % bis +33 %; H2 2022: –9 % bis –7 %). Es wird erwartet, dass die Verbraucherstimmung angesichts der anhaltend hohen Inflation und den damit verbundenen höheren Kosten eher gedämpft bleiben wird. (Quelle: https://www.mckinsey.de/news/presse/state-of-fashion-2023-report).

Erwartete Entwicklung der GERRY WEBER Gruppe im Geschäftsjahr 2023

Wir beurteilen aufgrund der obigen Darstellungen unser aktuelles wirtschaftliches Umfeld als weiterhin herausfordernd.

In unserer Prognose für das Geschäftsjahr 2023 (Stand Dezember 2023) gehen wir von den folgenden Annahmen aus:

Segment Retail

In der Prognose wird ein deutlicher Umsatzrückgang erwartet. Dies ist auf die Optimierung des Filialportfolios zurückzuführen, die die Schließung unrentabler Geschäfte im Zuge der angenommenen Insolvenzverfahren beinhaltet. Insgesamt sind Schließungen von 181 Verkaufsstellen (POS) in Deutschland und 81 POS international geplant. Geplant sind auch Maßnahmen zur Optimierung der Einkaufsbedingungen durch Bündelung der Beschaffungsaktivitäten oder die Erweiterung von Omnichannel-Lösungen, um höhere Margen, mehr Kundenverkehr und eine verbesserte Quadratmeterleistung zu erreichen.

Segment Wholesale

Für 2023 wird im Bereich Wholesale ein mittlerer Umsatzrückgang erwartet. Für 2023 ist hauptsächlich auf die Entkonsolidierung des Russlandgeschäfts ab dem 01. April 2023 sowie auf insolvenzbedingte Bestellzurückhaltung zurückzuführen.

Segment E-Commerce:

Im Jahr 2023 wird im Bereich E-Commerce ein mittleres Umsatzwachstum in bestehenden Märkten erwartet, wobei der Fokus auf einer moderaten, aber profitablen Expansion liegt. Dieses Wachstum wird jedoch durch die Umstellung auf ein profitableres Geschäftsmodell leicht gedämpft. Das deutsche E-Commerce-Segment, welches für den Großteil des Gesamt-E-Commerce-Umsatzes verantwortlich ist, spielt eine zentrale Rolle in der Umstellung auf ein profitables Geschäftsmodell. Die Einnahmen im E-Commerce werden hauptsächlich durch eigene betriebene E-Shops generiert, wobei die EBITDA-Marge durch die Optimierung der Einkaufsbedingungen verbessert wird. Insgesamt spiegeln diese Prämissen für das Jahr 2023 im E-Commerce-Segment des Unternehmens die strategische Ausrichtung auf eine effiziente und profitable Geschäftspraxis wider, unterstützt durch eine straffe Kostenkontrolle und eine Fokussierung auf den eigenen E-Shop sowie bestehende Marktplätze.

Umsatzprognose

Der Vorstand der GERRY WEBER International AG geht vor diesem Hintergrund und den oben geschilderten Prämissen für das Geschäftsjahr 2023 von einem Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen EUR 278 Mio. und EUR 307 Mio. aus. Aufgrund der Bereinigung des Retail-Portfolios wird für 2024 mit einem Rückgang des Umsatzes gerechnet.

Ergebnisprognose

Der Vorstand der GERRY WEBER International AG geht von einem normalisierten Konzern EBITDA (ohne Effekte aus der Leasingbilanzierung nach IFRS 16) im negativen niedrigen zweistelligen Millionen Euro Bereich aus, wobei die letztendliche Umsatzentwicklung maßgeblich für die Höhe des zu erwartenden normalisierte Konzern EBITDA sein wird. Soweit ein Konzernumsatz am unteren Ende der prognostizierten Bandbreite erreicht werden sollte, müssten die oben genannten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, um ein normalisiertes Konzern EBITDA in der erwarteten Höhe zu erreichen. Für das Jahr 2024 rechnen wir unter Berücksichtigung der Umsetzung geplanter Maßnahmen mit einer Verbesserung des normalisierten EBITDA.

Mitarbeiterzufriedenheit

Die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden ist eine weitere zentrale – nichtfinanzielle – Steuerungsgröße. Der Vorstand der GERRY WEBER Gruppe ist sich bewusst, wie wichtig ein gutes Arbeitgeber-Image als Spiegelbild für die Mitarbeiterzufriedenheit für den langfristigen Unternehmenserfolg ist.

Grundlage für die Beurteilung der Mitarbeiterzufriedenheit ist das jährlich veröffentlichte Ranking der Zeitschrift Textilwirtschaft "Working in Fashion" für die Modebranche. Im Geschäftsjahr 2022 hatte die GERRY WEBER Gruppe Platz 32 von insgesamt 40 Modeunternehmen erreicht. Der Vorstand beabsichtigt, in der Erhebung 2023 und 2024 einen Platz auf Vorjahresniveau zu erreichen.

Gesamtaussage zur prognostizierten Entwicklung

Die Risiken und Chancen, die eine Abweichung der Geschäftsentwicklung von der Prognose bewirken könnten, sind nachfolgend im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Die maßgeblichen Risiken für die Umsatz und Ergebnisentwicklung des Konzerns sind insbesondere das Konsumverhalten der Kunden, auch bedingt durch eine sich eintrübende Verbraucherstimmung und die unvorhersehbare Entwicklung des Russland-Ukraine-Konfliktes. Daneben gehören ein weiterer Preisanstieg auf der Beschaffungsseite über die erwartete Entwicklung hinaus und die nicht vollständige Weitergabe der erhöhten Kosten über Preiserhöhungen an unsere Kunden zu den wesentlichen Risiken.

Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken hätte einen deutlich negativen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung von GERRY WEBER im Geschäftsjahr 2023, wodurch sich negative Auswirkungen auf die Liquidität und die Einhaltung von in bestehenden Finanzierungsverträgen vereinbarten Covenants ergeben können. Zudem könnten sich Wertminderungen auf Nutzungsrechte sowie Sachanlagen ergeben. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte zudem dazu führen, dass die Muttergesellschaft, einzelne bedeutsame Tochtergesellschaften sowie der Konzern insgesamt nicht in der Lage sein könnten, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Vermögenswerte zu realisieren und die Schulden zu erfüllen.

Über das Ende des Prognosezeitraums hinaus hängt die Fortführung der Muttergesellschaft, einzelner bedeutsamer Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt maßgeblich von der Einhaltung der in den bestehenden Finanzierungsverträgen vereinbarten Covenants ab.

1. Chancen- und Risikobericht

Die Geschäftsaktivitäten und die Modernisierung der GERRY WEBER Gruppe eröffnen eine Vielzahl von Chancen und unterliegen zugleich einer Vielzahl von Risiken.

Risiken bezeichnen künftige Entwicklungen oder Ergebnisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Zielabweichung führen können. Dementsprechend bezeichnen Chancen künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Zielabweichung führen können.

Die Berichterstattung von Risiken und Chancen im zusammengefassten Lagebericht bezieht sich dabei grundsätzlich auf einen Einjahreszeitraum.

1.1 Grundzüge des Chancen- und Risikomanagementsystems

Die Gesamtverantwortung des Risikomanagementsystems trägt der Vorstand der GERRY WEBER International AG. Das zentrale Risikomanagement stellt die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements im Auftrag des Vorstands sicher. Der Aufsichtsrat hat die Pflicht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sicherzustellen und zu überwachen.

Das Risikomanagementsystem von GERRY WEBER orientiert sich an dem national anerkannten Regelwerk des IDW Prüfungsstandard 981 sowie an der international anerkannten Richtlinie des Commitee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO).

Ziel des Risikomanagements ist es, Risiken systematisch rechtzeitig zu identifizieren, angemessen zu quantifizieren, ihre Dimensionen zu erkennen und durch adäquate Maßnahmen Schäden vom Unternehmen abzuwenden bzw. zu reduzieren und den Fortbestand des Unternehmens durch frühzeitige Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken zu sichern. Dazu gehören auch die Überwachung und Dokumentation der identifizierten Risiken.

In Anlehnung an das international anerkannte COSO-Modell zum Risikomanagement in Unternehmen wurde das Risikomanagement der GERRY WEBER Gruppe im Geschäftsjahr 2022 weiterentwickelt, indem die Skalen der Risikobewertung (Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf Liquidität/EBIT) angepasst und weitere Risikokategorien eingeführt wurden. Wir sehen diese Weiterentwicklung als Investition und klares Bekenntnis zu einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung.

1.2 Ziel des Chancen- und Risikomanagementsystems

Ziel des Risikomanagements ist es, Risiken und Chancen systematisch rechtzeitig zu identifizieren, angemessen zu quantifizieren, ihre Dimensionen zu erkennen und durch adäquate Maßnahmen Schäden von Unternehmen abzuwenden bzw. durch frühzeitige Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken zu sichern. Dafür steht das zentrale Risikomanagement in engem Austausch mit den Risikoverantwortlichen des entsprechenden Unternehmensbereichs und Konzerngesellschaft. Die Risikoverantwortlichen sind für die vollständige Erfassung, korrekte Bewertung und angemessene Steuerung der Risiken innerhalb ihres Verantwortungsbereichs zuständig. Darüber hinaus wurde der Risikomanagementprozess, Verantwortlichkeiten und Abläufe in einem Risikomanagementhandbuch festgehalten.

1.3 Risikomanagementprozess

Der Risikomanagementprozess besteht aus der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und der Risikoüberwachung.

Zur frühestmöglichen Risikoidentifikation wird eine laufende Risikoermittlung durchgeführt, diese ist unabhängig vom Zeitpunkt und kann jederzeit durch Risikomeldende ausgelöst werden. Das Risikomanagement stößt in regelmäßigen Abständen eine Risikoidentifikation an. Das Ziel der Risikoidentifikation ist die Erfassung neuer wesentlicher Risiken sowie die Überprüfung bereits erfasster Risiken. Die Risikoverantwortlichen werden während dieses Prozesses durch die Risikomanagementabteilung unterstützt. Dafür stellt das Risikomanagement einen Risikokatalog sowie das Risikomanagementhandbuch bereit. Die ermittelten Risiken werden durch Experten bewertet und durch die Risikoverantwortlichen freigegeben. Das Risikomanagement unterstützt die Experten bei der Bewertung der Risiken.

Die Risikobewertung hat das Ziel, alle identifizierten Risiken hinsichtlich ihrer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge systematisch zu untersuchen. Dies erfolgt über die Bewertung der Risiken nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit entsprechend den vorgegebenen Bewertungsskalen. Die Auswirkung eines Risikos beschreibt das potenzielle Schadensausmaß, dass sich ergibt, für den Fall, dass das Risiko eintritt. Hierbei wird initial zwischen finanziellen Auswirkungen und Auswirkungen auf die Reputation von GERRY WEBER unterschieden. Alle Risiken werden stets als "Netto-Risiken" betrachtet. Dafür werden Risiken unter Berücksichtigung der derzeit bereits eingeleiteten und durchgeführten Risikosteuerungsmaßnahmen bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass das Risiko mit der zuvor definierten Auswirkung eintritt.

In der Risikomatrix ist die Auswirkung der jeweiligen Risiken in ihrer geschätzten Wirkung auf das normalisierte EBIT der GERRY WEBER Gruppe dargestellt. Aufgrund der Liquiditätssituation könnte je nach Eintrittszeitpunkt eines Risikos bereits eine moderate Auswirkung (EUR 2,5 bis 5 Mio.) zu einer Bestandsgefährdung des Mutterunternehmens, bedeutsamer Tochterunternehmen oder des Konzerns führen, sofern es dem Vorstand nicht gelingen sollte, die Auswirkungen durch kompensierende Liquiditätseinsparungen aufzufangen oder eine entsprechende zusätzliche Finanzierung zu erhalten. Im Erwartungswert des Risikos ist zusätzlich zur maximalen Schadenshöhe auch die Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Insofern wird ein moderates Risiko erst ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von größer 50 % als potenziell bestandsgefährdendes Risiko ausgewiesen.

Wir verweisen dazu auf den Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken innerhalb des Risiko- und Chancenberichts.

AUSWIRKUNG
Skala 6 5 49 3
Sehr wesentlich Wesentlich Moderat Gering Sehr gering Unbedeutend
1~Jahres-Zeithorizont Finanzen (in €)
EBIT
≥ 10,0 Mio. 5,0 Mio.
< 10,0 Mio.
2,5 Mio.
< 5,0 Mio.
1,0 Mio.
< 2,5 Mio.
0,5 Mio.
< 1,0 Mio.
> 0,0 Mio.
< 0,5 Mio.
Liquidităt
(in €)
≥ 10,0 Mio. 5,0 Mio.
< 10,0 Mio.
2,5 Mio.
< 5,0 Mio.
1,0 Mio.
< 2,5 Mio.
0,5 Mio.
< 1,0 Mio.
> 0.0 Mio.
< 0,5 Mio.
Reputation Sehr wesentliche
Auswirkungen auf die
Reputation der GERRY
WEBER
Wesentliche
Auswirkungen auf die
Reputation von der GERRY
WEBER
Moderate
Auswirkungen auf die
Reputation der GERRY
WEBER
Geringe
Auswirkungen auf die
Reputation der GERRY
WEBER
Sehr geringe
Auswirkungen auf die
Reputation der GERRY
WEBER
Unbedeutende
Auswirkungen auf die
Reputation der GERRY
WEBER
EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT
Skala
Zeithorizont
1-Jahres-
6 5 4 Sir 9
Sehr wahrscheinlich Wahrscheinlich Mittel Gering Unwahrscheinlich Sehr unwahrscheinlich
75 %
< 100%
50%
< 75%
30%
< 50%
15%
< 30%
5%
< 15%
> 0%
< 5%

Im Laufe des Jahres 2022 wurden Risiken und Chancen fortlaufend überwacht und so früh wie möglich identifiziert. Dazu wurde im Rahmen mehrerer Workshops Risiken und Chancen durch die Risikoverantwortlichen der verschiedenen Unternehmensbereiche (unter anderem Retail, Wholesale und E-Commerce) identifiziert.

Die wesentlichen und aggregierten Risiken wurden im Geschäftsjahr 2022 von den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr bewertet. Basierend auf der Entscheidung des Vorstands erstellt die Risikomanagementabteilung den finalen Risiko- und Chancenbericht.

Darüber hinaus überwacht der Vorstand anhand der ihm monatlich vorgelegten Erfolgsrechnung und monatlich rollierend aktualisierten Liquiditätsplanung zusätzlich die Entwicklung des Konzerns.

Die bedeutsamen Risiken und Chancen sowie ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der GERRY WEBER Gruppe sind im Folgenden dargestellt. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die einzelnen Risiken und Chancen auf die drei Segmente Retail, Wholesale und E-Commerce. Die Risiken werden gemäß der Nettobetrachtung ihrer finanziellen Auswirkung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit, d.h. nach Einbeziehung der Wirkung von Bewältigungsmaßnahmen, den nachfolgend definierten Risikoklassen zugeordnet.

2. Erläuterung der Risiken

2.1 Strategische Risiken

2.1.1 Strukturwandel des Handels

Bei diesem aggregierten Risiko handelt es sich um alle Einzelrisiken rund um den strukturellen Wandel des Handels. Veränderungen im Wettbewerbs- und Einzelhandelsumfeld können unsere Unternehmenserfolg beeinflussen. Der Geo-/Demographischer Wandel in Deutschland führt zu einem Rückgang der Attraktivität bestimmter Einkaufsstätten aufgrund der Verlagerung des Konsums in Richtung Metropolregionen. Diese Verlagerung kann dazu führen, dass es erhöhte Leerstände aufgrund der geringeren Nachfrage in vom Aussterben bedrohten Kleinstädten gibt. Dieser stetige Rückgang in bestimmten innerstädtischen Lagen kann zu Umsatzrückgängen im stationären Retail und Wholesale führen. Als Folge eines möglichen Frequenzrückgangs können höhere Warenbestände am Markt, verstärkte Lagerräumungsverkäufe, Flächenstreichungen und Margendruck auftreten.

Eine Maßnahme ist eine ständige nachhaltige Bewertung und Evaluierung unserer Standorte und unserer Strategie bezüglich der Expansion, Relocation, Exit und Refurbishment. Durch die Umsetzung von attraktiven Shopping-Erlebnissen ermöglichen wir es unseren Kundinnen zum Beispiel nicht vorrätige Ware in den Filialen sich direkt nach Hause schicken zu lassen. Innovative Ideen und die Beratung durch unsere geschulten Modeberaterinnen in unseren Stores machen das stationäre Einkaufen noch attraktiver. Wir erhöhen die Sichtbarkeit unserer SAMOON-Produkte zusätzlich zu den GERRY WEBER-Produkten durch Fensteraufkleber oder Dekopuppen im Eingangsbereich. Abschließend wurde die Artikelbreite erhöht, um die Stückzahlen nicht auf zu viele Farben zu verteilen.

Wir unterstützen unserer Wholesalepartner durch die Entwicklung von Programmen und Maßnahmen bei der Warenpräsentation. Dazu werden regelmäßig Leitfäden entwickelt, die wir sowohl online zur Verfügung stellen als auch im persönlichen Gespräch erläutern. Zudem prüfen unsere Flächenmanager laufend die Verkaufsflächen unserer Wholesale Partner auf Optimierungsmöglichkeiten bei der Warenpräsentation. Diese Maßnahmen helfen uns auch bei der Gewinnung neuer Wholesalepartner, um Stückzahlen aufzufangen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Risiko innerhalb eines Geschäftsjahres eintritt, schätzen wir als gering ein. Die Auswirkungen auf das EBIT und Liquidität bewerten wir mit gering.

2.1.2 Produkt-Performance

Im Bereich Produkt-Performance besteht das Risiko, dass Trends bzw. Veränderungen der Kundenbedürfnisse zu spät oder nicht erkannt werden und somit Teile der Kollektion nicht dem Geschmack oder Bedürfnissen unserer Kundinnen entsprechen. Eine Kollektionserstellung ohne ausreichend Kennerwissen bzw. Abverkaufserfahrung kann dazu führen, dass die Zielgruppenerwartung nicht getroffen wird. Eine mangelnde Attraktivität unserer Mode kann zu Umsatz- und EBIT-Planabweichungen führen.

Um die Risiken rund um die Produkt-Performance zu minimieren, werden Basics forciert und unsere NOS-Bestände (Never out of stock) optimiert. Der Modegrad soll dadurch entschärft werden, dass eine Balance Mode zu kommerziellen Artikeln geschafft werden soll. Der Kollektionsrhythmus wurde optimiert, um unsere Kollektionen noch näher am Bedarf des Marktes entwickeln zu können. Dadurch liegt der Fokus noch mehr auf den Bedürfnissen unserer Kunden. Regelmäßige Kundenbefragungen und das Feedback unserer Modeberaterinnen helfen uns die Wünsche unserer Kundinnen frühzeitig zu erfassen und in unseren Kollektionen umzusetzen. Unser Web-basierter "360 Grad Product Performance Panel" ermöglicht uns die Erhebung repräsentativer Rückmeldungen aus dem Markt. Dadurch ist es uns möglich, unsere Produkt- und Kategorien-Strategie fortlaufend und zeitnah anzupassen. Die Maßnahmen ermöglichen es uns den Kollektionsrhythmus näher am Bedarf des Marktes auszurichten.

Momentan schätzen wir die Wahrscheinlichkeit eines Eintritts dieses Risikos auf gering ein. Die Auswirkungen auf EBIT und Liquidität werden ebenfalls als gering bewertet.

2.1.3 Modernisierung der GERRY WEBER Gruppe

Die Strategie der Gerry WEBER Gruppe ist es, die Marke GERRY WEBER und die Kollektion zu modernisieren mit dem Ziel die Kundenbasis zu verjüngen. Durch diese Strategie werden viele neue Kunden angesprochen, es besteht jedoch auch das Risiko, dass nicht alle Stammkunden diesen Wechsel mitgehen oder weniger Neukunden angesprochen werden als geplant.

Im Zuge der Markenpositionierung besteht das Risiko, dass die Positionierung schlechter läuft als geplant. Dies kann zu geringeren Abverkäufen und somit zu einem Umsatzrückgang führen. Dies könnte zur Folge haben, dass der im Geschäftsjahr 2023 geplante Umsatz geringer ausfällt als geplant und in der Folge das geplante EBIT nicht erreicht werden kann.

Um das Risiko zu verringern, wurden bereits speziell für unsere Zielgruppe Marketingmaßnahmen umgesetzt. Vereinbarungen (Vereinfachung des Retoure-Verfahrens) und Schulungen (Präsentation der Ware) mit unseren Wholesalekunden ermöglichen es uns unsere Ware vor Ort besser präsentieren zu können.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos wird mit gering eingeschätzt. Die Auswirkungen auf EBIT und Liquidität bewerten wir ebenfalls jeweils mit gering.

2.1.4 Marken- und Corporate Image-Risiko

Die mangelnde Einhaltung unserer Qualitätsansprüche, eine nicht eindeutige Markenpositionierung und die Nichteinhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Sozialstandards durch unsere Partner kann das potenzielle Risiko eines Marken- und Corporate Image Verlusts nach sich ziehen und so zu Umsatz- und EBITDA-Rückgängen führen. Da GERRY WEBER noch nicht im Mindset aller Zielkundinnen angekommen ist, besteht das Risiko, dass die Kundin nicht explizit nach GERRY WEBER sucht und sie somit auch nicht durch Performance-Marketing-Maßnahmen aktiviert werden kann. Dadurch, dass die Marketingmaßnahmen nicht greifen, kann es zu einer sinkenden Markenbegehrlichkeit kommen.

Ein mögliches Fehlverhalten innerhalb unseres Einflussbereichs beugen wir mit Allianzen (BSCI, Textilbündnis) und einer engen Zusammenarbeit mit Regierungen und NGOs vor. Zusätzlich durchlaufen unsere Fertigungspartner vor ihrer Zulassung als Produzenten und während der Produktion unserer Waren Audits hinsichtlich Know-How, Einhaltung der nationalen und internationalen Gesetze und Sozialstandards sowie Qualitätsstandards. Entsprechende, durch eine repräsentative Gruppe vorab geprüfte, Werbemaßnahmen auf Plattformen und ein neues Storekonzept bringen die Marke GERRY WEBER in das Mindset der Zielkunden.

Wir bewerten die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos mit gering. Das Schadensausmaß auf EBIT und Liquidität halten wir im Eintrittsfall ebenfalls für jeweils gering.

2.2 Betrieb/ Operations

2.2.1 Beschaffungsrisiko

Mögliche Rohstoffpreisanstiege können für uns zu höheren Produktionskosten führen, die wir gegebenenfalls nicht sofort oder auch nicht in vollem Umfang an unsere Kundinnen weitergeben können.

Variable oder nicht planbaren Frachtkosten führen dazu, dass die Zielkalkulation nicht gehalten werden kann. Als Folge des Russland-Ukraine-Konflikts, der zu einer Verteuerung des Dieselpreises und zu einer zusätzlichen Verknappung führt, stehen bestimmte Verkehrsträger nicht zur Verfügung. Dadurch können zusätzliche Transportkosten entstehen. Eine unzureichender Ocean Schedule Reliability in Verbindung mit Hafenüberlastungen kann zu ungeplanten Anlieferungsverzögerungen führen, wodurch unsere Ware verspätet bei uns eintrifft und nicht rechtzeitig an unsere Wholesale Partner und Retail-Flächen verschickt werden kann.

Um dem Risiko zu begegnen, haben wir langfristige Absprachen mit unseren Lieferanten getroffen, um sowohl die Verfügbarkeit des Rohstoffes sicherzustellen als auch mögliche Preisschwankungen frühzeitig in unseren Kalkulationen berücksichtigen zu können. Um den schwankenden bzw. nicht planbaren Frachtkosten entgegenzuwirken, führen wir konservative Kalkulationen durch, dadurch sind wir in der Lage die Auswirkungen zu vermindern.

Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass es bei Eintritt des Risikos zu Kostensteigerungen kommt, mit gering ein. Das Schadensmaß bewerten wir im Eintrittsfall für das EBIT mit moderat und für die Liquidität mit gering.

2.2.2 Distributionsrisiko

Die GERRY WEBER Gruppe hat langfristige Verträge mit den beiden für den Transport der Ware genutzten Logistikdienstleistern geschlossen. Trotzdem besteht das Risiko, dass Speditionen einen variablen Treibstoffzuschlag erheben, dies kann zu nicht budgetierten zusätzlichen Kosten führen. Während des geplanten Umbaus unseres Logistikzentrums ist mit Behinderungen und Ausfällen während der Bauarbeiten zu rechnen. Dadurch könnten unsere Filialen und unsere Wholesalepartner für einen bestimmten Zeitraum keine Ware erhalten. Bei sehr großen Mengen an Retouren oder an aufzubereitenden Waren, kann der Fall eintreten, dass ein zeitnahes Bearbeiten der Ware in unserem Logistikzentrum nicht gewährleistet werden kann. Dies kann zu einer Nichtverfügbarkeit unserer Ware führen, wodurch Umsatzeinbußen entstehen können.

Um den Risiken vorzubeugen, werden die Transportarten bewusst gesteuert, dies führt zu komprimierten Transportkosten. Kommt es zu größeren Mengen an Retouren oder aufzubereitenden Waren, werden zusätzlichen Zeitarbeiter eingestellt, um den zusätzlichen Aufwand abzufangen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Auswirkung auf das EBIT wird mit gering bewertet. Die Auswirkung auf die Liquidität wird mit sehr gering bewertet.

2.2.3 Personal

2.2.3.1 Personal und Fachkräftemangel

Aufgrund des engen Arbeitsmarktes, der hohen Nachfrage an Mitarbeiter und des teilweise extern wahrgenommenen Existenzrisiko der GERRY WEBER Gruppe können gewünschte Mitarbeiter nicht rekrutiert werden. Dadurch kann es zu zusätzlichen Kosten und Prozessverlangsamungen sowie Betriebsunterbrechungen in Form von Filialschließungen kommen.

Um diesem Risiko entgegenzuwirken, erhöhen wir aktiv unsere Arbeitnehmerattraktivität wie beispielsweise die Möglichkeit auf Mobile Working oder der Arbeitszeitreduzierung durch ZEITHOCH3 und anderen Mitarbeiter-Benefits (Bike Leasing, Sportnavi).

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Risiko eintritt, schätzen wir momentan als gering ein. Die Auswirkung auf EBIT und Liquidität schätzen wir als sehr gering ein.

2.2.3.2. Mitarbeiterzufriedenheit

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie (Anordnung von Kurzarbeit etc.) und anderen Einsparungen besteht das Risiko, dass Mitarbeitende in Schlüsselpositionen kündigen. Dadurch besteht in der Folge das Risiko, dass die finanziellen Ziele für das Geschäftsjahr 2022 nicht erreicht werden können.

Die Mitarbeiterzufriedenheit wurde als nicht finanzielles Ziel Teil der variablen Vorstandsvergütung in Form des Long Term Incentive Plan (LTI). Die Vorstandsvergütung hängt seither mit von der Mitarbeiterzufriedenheit ab und wird vom Vorstand mit entsprechenden Maßnahmen vorangetrieben.

Unter anderem haben wir im Herbst 2022 eine weltweite Mitarbeiterbefragung mit sehr guten Ergebnissen durchgeführt. Über 75 % der Befragten gaben an, dass die GERRY WEBER Gruppe ein sehr guter Arbeitsplatz ist. Besonders erfreulich ist für uns, dass die Einschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig vom Alter, Dauer der Zugehörigkeit im Unternehmen sowie der Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit) sehr ähnlich ist. Dies ist eine Bestätigung unserer weiterentwickelten Unternehmenskultur und unterstreicht nochmals die Stärken der GERRY WEBER Gruppe als Arbeitgeber. Diese sind aus Sicht der Befragten neben der Strategie auch ein starker Teamgeist und eine gute Zusammenarbeit, werteorientierte Führung, aktive und transparente Informationspolitik sowie eine hohe Identifikation der Mitarbeitenden mit ihrer Tätigkeit als auch ein hohes Maß an Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und lösungsorientiertes Arbeiten.

Im Januar 2023 wurden wir zudem als "Great Place to Work" zertifiziert.

Die GERRY WEBER Gruppe bietet ihren Mitarbeitenden attraktive Vergütungs- und flexible Arbeitszeitmodelle und Mobiles Arbeiten an. Jeder Mitarbeitende kann weitgehend frei wählen, wie viele Tage/Woche sie/er von zu Hause arbeiten bzw. im Büro vor Ort sein will. Unsere Mitarbeitenden haben eine 37 Stunden Woche und Anspruch auf 30 Tage Urlaub/Jahr. Darüber hinaus haben wir Anfang 2023 unser Arbeitszeitmodell mit ZEITHOCHDREI nochmals erweitert und bieten seitdem ein modulares Konzept aus 4-Tage-Woche, Arbeitszeitreduzierung und Auszeit in Form eines Sabbaticals an. Das Besondere ist, dass alle Optionen miteinander kombiniert werden können. Die GERRY WEBER Gruppe stellt damit die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden in den Fokus und setzt auf flexible Rahmenbedingungen und mehr Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.

Für Eltern gibt es eine betriebsnahe Kita, wir bieten Bike-Leasing an und jeder unserer Mitarbeitenden kann unsere Waren zu attraktiven Konditionen erwerben. Mithilfe neu geschaffener Ausbildungsplätze oder fachspezifischen Praktikanten- und Nachwuchsprogrammen investieren wir gezielt in die Nachwuchsförderung. Wir sind stärker auf sozialen Medien präsent mit unserer "We are GERRY"-Kampagne, in der Mitarbeitende über ihre Aufgaben und ihre Rolle in der Gruppe berichten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieses Risikos zu Umsatzausfällen oder zu einer Kostensteigerung kommen kann, schätzen wir aktuell als gering ein. Das Schadensausmaß halten wir im Eintrittsfall ebenfalls für gering.

2.2.4 IT- und Cyber-Security

Wichtige Geschäftsabläufe, wie die Bestell- und Lagerverwaltung, Rechnungsverarbeitung, Finanzberichterstattung sind von IT-Systemen abhängig. Das exponiert uns für IT-Risiken in Form von IT-Ausfällen, Cyberangriffen, inklusive Datendiebstahl und Manipulation von internen Daten. Schwerwiegende System- oder Anwendungsausfälle oder Bedrohungen der Informationssicherheit in unserer Infrastruktur oder der unserer Geschäftspartner könnten zu Reputationsschäden oder gravierenden Geschäftsunterbrechungen führen oder eine negative Auswirkung auf wesentliche Daten (Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Produktdaten) haben.

Um diese Risiken zu verringern wurde 2022 ein neues Firewallkonzept umgesetzt und ein externer Mailsecurity-Dienstleister mit der Filterung diverser Bedrohungen durch den Angriffsvektor E-Mail beauftragt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zum Thema Schadsoftware sensibilisiert. Wir werden eine erweiterte Netzwerkseparierung, das Authentifizierungskonzept sowie das Rollen- und Rechtekonzept in regelmäßigen Abständen aktualisieren und überprüfen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Risiko eintritt, schätzen wir momentan als gering ein. Die Auswirkungen auf EBIT und Liquidität bewerten wir mit gering.

2.2.5 IT-Infrastruktur

Fehlende oder überalterte IT-Systeme in einigen Bereichen können dazu führen, dass Unternehmensprozesse und Betriebsabläufe unterbrochen werden. Heterogene IT-Systeme bergen zudem das Risiko von Schnittstellenproblematiken und einer unvollständigen oder fehlerhaften Übertragung von Informationen, wodurch ein unzureichender Wissenstransfer stattfindet oder Frequenz- und Umsatzpotenziale nicht bedient werden können. Dadurch können Prozesse nicht wie geplant ausgeführt werden und es wird weniger Umsatz als geplant generiert.

Unser Lifecycle-Management ermöglicht es uns unsere IT-Systeme aktiv zu steuern und sie zu überwachen. Dadurch stehen die Aktualität der Informationen, Zustand und die Nutzbarkeit unserer Systeme stehts in unserem Fokus. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2022 mit der Konsolidierung, Harmonisierung und Modernisierung der IT-Landschaft begonnen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird aktuell auf wahrscheinlich eingeschätzt. Die Auswirkungen auf Liquidität und EBIT bewerten wir mit moderat.

2.2.6 Geschäftspartnerrisiken

Eine zu große Abhängigkeit von einem bestimmten Kunden oder Leistungsausfälle bei unseren Geschäftspartnern (einschließlich Insolvenz) oder Betriebsunterbrechungen (z. B. durch Streiks) könnten sich negativ auf die Geschäftsaktivitäten unseres Unternehmens auswirken und zu zusätzlichen Kosten und geringerem Umsatz sowie Margendruck führen. Außerdem könnten sich nicht ordnungsgemäße Geschäftspraktiken oder unethisches Verhalten seitens unserer Geschäftspartner negativ auf den Ruf unseres Unternehmens auswirken oder sogar unsere Geschäftsaktivitäten stören.

Wie schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos auf gering ein. Auswirkungen auf EBIT und Liquidität bewerten wir mit sehr gering.

2.2.7 Wesentliches Einzelrisiko Investitionsstaurisiko (Fläche & Stores)

Um einen schnellen und umfassenden Überblick über die nötigen Investitionsausgaben für die Flächen & Stores zu erhalten, wurde das bestehende Instandhaltungsmanagement optimiert und eine Dokumentation der Gegebenheiten durchgeführt.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos wird als gering eingeschätzt, die Auswirkungen auf Liquidität und EBIT wird mit sehr gering bewertet.

2.3 Finanzielle Risiken

2.3.1 Makroökonomische und geopolitische Risiken

Bei diesem Risiko handelt es sich um makroökonomische und geopolitische Einzelrisiken, die Einfluss auf die GERRY WEBER Gruppe haben.

Es besteht das Risiko, dass es aufgrund von höherer Gewalt oder der geopolitischen Lage eines Landes zu Lieferantenausfällen ohne Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten für die aktuelle Ware kommt oder die Lieferkette gestört wird. Dies könnte zu Umsatzeinbußen führen.

Um dieses Risiko zu minimieren, haben wir die Produktionsmenge auf mehrere Lieferanten in verschiedenen Ländern verteilt. Der Aufbau der Produktionsdiversifizierung sowie die Fortführung unseres Informationssystems in den einzelnen Regionen trägt zur Vermeidung des Risikos bei.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering eingeschätzt. Die Auswirkung auf Liquidität und EBIT wird mit gering bewertet.

2.3.2 Impairment Risiko

Auf Konzernebene sind wesentliche Teile des Anlagevermögens von der zukünftig erwarteten Rendite der Stores abhängig. Sollten sich diese Renditeerwartungen der Stores ändern, kann es zu zusätzlichen Abschreibungen und in der Folge zu einem Rückgang des EBIT kommen.

In der Einzelbilanz der GERRY WEBER International AG sind die Beteiligungswerte der Tochtergesellschaften bilanziert. Diese Beteiligungswerte sind von den zukünftigen Renditeerwartungen der Tochtergesellschaften abhängig. Sich negativ verändernde Erfolgsaussichten der Tochtergesellschaften können somit zu zusätzlichen Abschreibungen dieser Beteiligungswerte und in der Folge einem Rückgang des EBIT führen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieses Risikos zu Impairments kommen kann, schätzen wir aktuell als mittel ein. Das Schadensausmaß halten wir im Eintrittsfall für moderat aber aufgrund der fehlenden Auswirkung auf die Liquidität nicht für bestandsgefährdend.

2.3.3 Refinanzierungsrisiko

Ein Großteil der zum 31. Dezember 2022 bestehenden Finanzverbindlichkeiten der Gerry Weber Gruppe ist Ende 2023 fällig (Darlehen, RCF und Anleihen). Zum Bilanzstichtag bestand das Risiko, dass die Laufzeit dieser Verbindlichkeiten nicht verlängert werden kann bzw. eine Refinanzierung scheitert und die Gerry Weber Gruppe keine ausreichenden liquiden Mittel hat, um die Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.

Um diesem Risiko zu begegnen, hatte GERRY WEBER bereits im Geschäftsjahr 2022 begonnen, mit mehreren Finanzierern über Finanzierungsmöglichkeine zu verhandeln (klassische Bankenfinanzierung, Debt-Fonds/ High Yield-Bonds, PE, ABL, Sales-And-Lease-Back).

Auf Basis der Erkenntnisse zum 31. Dezember 2022 wurde der Eintritt dieses Risikos als moderat geschätzt, die Auswirkungen auf EBIT und Liquidität sind sehr wesentlich.

Im Zuge des am 19. April 2023 beantragten StaRUG-Verfahrens zur finanziellen Sanierung der GERRY WEBER International AG wurde auch die Refinanzierung mit Abschluss neuer Finanzierungsverträge am 23. November 2023 durchgeführt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt (I) Geschäfts- und Rahmenbedingungen. Die Einschätzung hinsichtlich dieses Risikos hat sich zum Zeitpunkt dieses Berichts (Dezember 2023) in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die finanziellen Auswirkungen als sehr unwahrscheinlich geändert.

2.3.4 Covenant-Risiko

In den zum 31. Dezember 2022 geltenden Finanzierungsverträgen der Gerry Weber Gruppe sind Covenants vereinbart, die in regelmäßigen Abständen getestet werden. Die Nichteinhaltung zum jeweils vereinbarten Stichtag kann das Recht zur Kündigung durch die Finanzierungsgeber nach sich ziehen.

In den im November 2023 neu abgeschlossenen Finanzierungsverträgen sind ebenfalls Covenants vereinbart, die in regelmäßigen Abständen getestet werden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt (III). Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.

Die Einhaltung der Covenants wurde und wird laufend und vorausschauend überwacht, so dass als Maßnahme, um das Risiko zu reduzieren, frühzeitig Verhandlungen mit den Finanzierungsgebern eingeleitet werden können.

Wir schätzen den Eintritt dieses Risikos als gering ein. Das Risiko wird hinsichtlich der Auswirkung auf EBIT und Liquidität mit sehr wesentlich bewertet.

2.3.5 Bestandsgefährdende Risiken

Die GERRY WEBER International AG hat am 19. April 2023 beim Amtsgericht Essen als zuständigem Restrukturierungsgericht gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Ziel des Restrukturierungsvorhabens ist eine signifikante Entschuldung der GERRY WEBER International AG, um die Voraussetzung für die Aufnahme neuer Finanzmittel durch die GERRY WEBER International AG zu schaffen. Durch die neue Finanzierungsstruktur wurde die GERRY WEBER International AG finanziell bis 2027 abgesichert. Die Kreditverbindlichkeiten wurden durch die finanzielle Restrukturierung um netto EUR 28,8 Mio. reduziert.

Der Restrukturierungsplan wurde am 25. Oktober 2023 durch das Restrukturierungsgericht Essen bestätigt, nachdem er auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. August 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde. Nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht erfolgte die sofortige Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Teil des Restrukturierungsvorhabens war ein vollständiger Kapitalschnitt. Dieser umfasste zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf Null, sodass bisherige Aktionäre kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erloschen ist. Zum anderen umfasste der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000. Die neuen Aktien wurden vollständig vom Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet. Die Eintragung der Kapitalmaß-nahmen in das Handelsregister erfolgte am 4. Dezember 2023. Zur Vereinfachung der Konzernstruktur wird die Gesellschaft nach der am 4. Dezember 2023 erfolgten Eintragung der Kapitalmaßnahmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege eines Formwechsels umgewandelt. Die Einreichung des Formwechsels beim Registergericht erfolgt am 22. Dezember 2023.

Im November 2023 wurden die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kreditverbindlichkeiten wurden durch die finanzielle Restrukturierung um netto EUR 28,8 Mio. reduziert. In der neuen Finanzierungsstruktur stehen GERRY WEBER zwei langfristige Darlehen ("TFA A" und "TFA B") in Höhe von EUR 23,33 Mio. und EUR 23,97 Mio. sowie ein revolvierender Kreditrahmen (RCF) von EUR 11,1 Mio. zur Verfügung. In den Kreditverträgen über die langfristigen Darlehen sowie den revolvierenden Kreditrahmen sind Covenants geregelt, die über die Laufzeit der Finanzierungen eingehalten werden müssen.

Es besteht eine wesentliche Unsicherheit darüber, wie sich das Konsumverhalten der Kunden sowohl im Retail, im Wholesale als auch im Onlinegeschäft entwickeln wird. Aus der nicht absehbaren Entwicklung des Russland Ukraine Konflikts und der daraus resultierenden eingetrübten Konsumstimmung ergeben sich weitere wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Umsatzentwicklung des Konzerns, insbesondere im stationären Einzelhandel und im Onlinegeschäft insgesamt. Steigende Inflation und steigende Energie- sowie Frachtkosten können zudem zu steigenden Preisen am Beschaffungsmarkt führen und beinhalten das Risiko, dass geplante Maßnahmen zur Kostensenkung nicht wie erwartet durchgeführt werden können. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation könnte zudem eine wesentliche

Unsicherheit im Zusammenhang mit der Einhaltung der in den langfristigen Finanzierungsverträgen vereinbarten Covenants begründen.

Bei Nichteinhaltung der Covenants haben die Kreditgeber ein Kündigungsrecht. Bei Ausübung des Kündigungsrechts würden die langfristigen Finanzschulden ("TFA A", "TFA B", "RCF") fällig gestellt. Die Fälligstellung könnte zur Zahlungsunfähigkeit der GERRY WEBER International AG führen, sofern die Gesellschaft nicht über ausreichend Liquidität zur Erfüllung der Verbindlichkeiten verfügt.

Im Rahmen des im StaRUG-Verfahren durch den Vorstand beauftragten Sanierungsgutachtens wurde auf Basis der vom Vorstand erstellten Planung (Management Case), der zugrundeliegenden Annahmen und zu berücksichtigen Maßnahmen dargelegt, dass eine Sanierungsfähigkeit aus objektiver Sicht überwiegend wahrscheinlich und der Konzern mit den konsolidierten Gesellschaften fortführungsfähig ist.

Der Management Case berücksichtigt einen Planungshorizont bis zum 31. Dezember 2026. Hierin wird für das Jahr 2023 und 2024 ein gegenüber dem Berichtszeitraum deutlicher Umsatzrückgang erwartet. Dies ist auf die Optimierung des Filialportfolios im Segment Retail zurückzuführen, die die Schließung unrentabler Geschäfte im Zuge des im April 2023 eröffneten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH beinhaltet. Im Segment Wholesale ist der Umsatzrückgang auf den Verkauf des Russland-Geschäfts zurückzuführen, welches im ersten Quartal 2023 vollzogen wurde.

Trotz des Umsatzrückgangs wird im Segment Retail ab dem Geschäftsjahr 2024 ein leichtes Umsatzwachstum entsprechend des erwarteten Marktwachstums auf vergleichbarer Basis (like-for-like) prognostiziert, da ab dem Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Auswirkungen von COVID-19 angenommen werden und interne Prozessoptimierungen den stationären Verkauf antreiben sollen. Im Segment Wholesale wird mit einem Umsatz auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 geplant, während im Online-Bereich von einer Umsatzentwicklung in Einklang mit dem erwarteten Marktwachstum ausgegangen wird. Gleichzeitig sieht der Management Case Maßnahmen zur Kostensenkung und Sicherung der Liquidität vor. Insbesondere sollen durch die Bündelung der Beschaffungsaktivitäten verbunden mit der im Geschäftsjahr 2023 vorgenommenen Auslagerung der Beschaffung sowie der Reduktion struktureller Kosten, bedingt durch die Schließung unrentabler Geschäfte und Kürzungen im Overhead, positive Ergebniseffekte erzielt werden.

Im Rahmen des Management Cases wird angenommen, dass der Konzern im Prognosezeitraum sämtliche in den Finanzierungsverträgen vereinbarte Covenants einhalten wird.

Aus Gründen der Vorsicht wurden im Sanierungsgutachten Risikoszenarien erstellt und die Auswirkungen auf die Liquidität, sowie die Umsatz- und EBITDA-Entwicklung betrachtet.

In dem Risikoszenario wird berücksichtigt, dass das geplante Umsatzwachstum des Konzerns hinter den Erwartungen zurückbleibt. Dennoch wird in dem Risikoszenario immer noch von einem Umsatzwachstum gegenüber dem Berichtszeitraum ausgegangen, das aber etwas niedriger ausfällt als im Management Case geplant. Um das Ziel einer ausgeglichenen Liquiditätslage im Risikoszenario zu erreichen, müssen zusätzlich zu den bereits in dem Basisszenario umzusetzenden EBITDA- und Liquiditätssicherungsmaßnahmen, insbesondere die nachfolgend aufgeführten weiteren Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden: (1) Verkauf des Headquarters mit anschließender Anmietung (Sale and Lease Back) (2) Möglichkeiten der Zahlung von Finanzierungszinsen aus Escrow Accounts anstatt aus den frei verfügbaren liquiden Mitteln, (3) Zusätzlicher Abverkauf von Waren über Aufkäufer.

Im Rahmen der Risikoszenarien kann nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Konzern im Geschäftsjahr 2024 die in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Covenants, insbesondere die Einhaltung der Mindestliquidität sowie des LTM-EBITDA Covenants, einhält.

In diesem Fall ist es, da der Bruch des Covenants ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen Finanzierungsverträge auslöst, erforderlich, dass es dem Vorstand gelingt, mit den wesentlichen Finanzierungspartnern einen Waiver auszuhandeln.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Vorstand im Management Case für den Prognosezeitraum mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage plant. Dies setzt jedoch den Eintritt der nachfolgend aufgeführten und der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Annahmen voraus

  • das Umsatzwachstum wird wie geplant erreicht und
  • die zusätzlich umzusetzenden Kostensenkungs- sowie Liquiditätssicherungsmaßnahmen können erfolgreich realisiert werden

Dem Risikoszenario liegt zusätzlich die Annahme zugrunde, dass es dem Vorstand gelingt bei einem Bruch der Covenants mit den wesentlichen Finanzierungspartnern einen Waiver auszuhandeln.

Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmensstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinn des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt, weshalb die Muttergesellschaft, einzelne bedeutsame Tochtergesellschaften sowie der Konzern insgesamt nicht in der Lage sein könnten, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Vermögenswerte zu realisieren und die Schulden zu erfüllen.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die gegebenenfalls notwendig wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre.

2.4 Rechtliche und Compliance-Risiken

2.4.1 Risiko aus nicht rechtskonformen Verhalten

Die GERRY WEBER Gruppe unterliegt als international tätiges Unternehmen zahlreichen Gesetzen und Bestimmungen. Verstöße gegen derartige Gesetze und Bestimmungen könnten zu erheblichen Strafen und Bußgeldern führen und Reputationsschäden zur Folge haben. Es könnten z.B. Verstöße gegen die Offenlegungs- und Berichtspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie gegen die DSGVO erhebliche Bußgelder zur Folge haben. Die Bekanntgabe von Datenschutzverstößen könnte zudem einen erheblichen Reputationsschaden zur Folge haben. Es besteht zudem das Risiko, dass Mitarbeiter der GERRY WEBER Gruppe gegen Richtlinien und Standards für ein angemessenes und verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren verstoßen. Dazu zählen zum Beispiel Betrug, Falschdarstellung oder Manipulation von Finanzdaten, wettbewerbsschädigendem Verhalten, Bestechung, Korruption und Diskriminierung.

Um gesetzes- und regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu verankern, hat die GERRY WEBER Gruppe einen Verhaltenskodex eingeführt, der im Geschäftsjahr 2022 aktualisiert wurde sowie in den Konzernrichtlinien Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln definiert, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind und zu denen sie regelmäßig geschult werden.

Wir bewerten die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als gering bei einer Auswirkung auf EBIT und Liquidität von ebenfalls sehr gering.

2.4.2 Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

Durch Rechtstreitigkeiten entstandene Schäden können mit hohen Kosten und Strafzahlungen verbunden sein und / oder sich negativ auf das Image der GERRY WEBER Gruppe auswirken. Gleiches gilt bei Verstößen gegen geltendes Recht und Sozialstandards sowie bei Nicht-Einhaltung von externen und internen Regeln.

Rechtstreitigkeiten, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER Gruppe haben könnten, sind derzeit nicht bekannt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es daher aufgrund dieses Risikos zu hohen Kosten oder Strafzahlungen kommen kann, schätzen wir aktuell als unwahrscheinlich ein. Das Schadensausmaß halten wir im Eintrittsfall für sehr gering.

Chancenmanagement

Die Verantwortung für die Identifikation, Bewertung und Nutzung von sich ergebenden Chancen obliegt dem operativen Management. Wir betrachten und beurteilen Chancen werden immer im Zusammenhang mit eventuellen Risiken und verfolgen Chancen nur, wenn sie die Risiken überwiegen, und wir die Risiken als beherrschbar und begrenzt einschätzen.

Chancen in Bezug auf die Neupositionierung der GERRY WEBER Gruppe

Unsere Unternehmensstrategie beinhaltet auch die Neupositionierung von GERRY WEBER für die modernere Kundin. Es besteht die Chance, dass unsere Marketingaktivitäten und die Modernisierung der Kollektionen zu einer höheren Kundennachfrage führen.

Hierdurch besteht die Chance, unseren Umsatz und unser EBIT weiter auszubauen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieser Chance kurzfristig zu einer Steigerung des Umsatzes kommen kann, schätzen wir aktuell als gering ein. Das Chancenpotential halten wir im Eintrittsfall für moderat.

Chancen aus besserer Produktperformance

Im Bereich Produkt-Performance besteht die Chance, dass Trends bzw. Veränderungen der Kundenbedürfnisse durch die Einführung von Analyse Tools und Verkürzung der Produktentwicklungszeiten besser erkannt werden bzw. wir besser auf diese reagieren können. Dies könnte zu steigenden Umsätzen und geringeren Abschriften führen und sich positiv auf das EBIT des Unternehmens auswirken.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieser Chance zu einer Steigerung des Umsatzes kommen kann, schätzen wir aktuell als gering ein. Das Chancenpotential halten wir im Eintrittsfall für gering.

Sinkende Rohstoffpreise / günstige Wechselkursschwankungen

Günstige Wechselkursentwicklungen können sich positiv auf das EBIT des Unternehmens auswirken. Positive Währungseffekte, die sich aus der Umrechnung von Fremdwährungen in die funktionale Währung des Unternehmens, den Euro, ergeben, können das EBIT des Unternehmens ebenfalls positiv beeinflussen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieser Chance zu einer Kostenreduktion kommen kann, schätzen wir aktuell als gering ein. Das Chancenpotential halten wir im Eintrittsfall für gering.

Strukturwandel

Der Strukturwandel im Handel von offline zu online eröffnet auch für die GERRY WEBER Gruppe neue Chancen. Um diese Chancen heben zu können, betreiben wir aktive Marktforschung und prüfen, ob wir über eine Ausweitung unserer Präsenz auf internationalen Marktplätzen bspw. im asiatischen Raum Marktanteile gewinnen können. Der weitere Ausbau unserer eigenen E-Commerce-Aktivitäten sowie unseres Handels mit digitalen Partnern könnten zu einer zusätzlichen Steigerung von Umsatz und EBIT führen.

Des Weiteren könnten die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität unserer Verkaufsflächen und der unserer Partner zu einer Steigerung des Umsatzes im stationären Retail und Wholesale führen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieser Chance zu einer Umsatzsteigerung kommen kann, schätzen wir aktuell als gering ein. Das Chancenpotential halten wir im Eintrittsfall für gering.

Chancen aus der Branchenentwicklung

Eine mögliche positive Abweichung der aktuell prognostizierten Konjunkturentwicklung in Europa kann sich positiv auf das Kaufverhalten der Konsumenten und damit auf die Umsatzund EBIT-Entwicklung der GERRY WEBER Gruppe auswirken.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund dieser Chance zu einer Umsatzsteigerung kommen kann, schätzen wir aktuell als gering ein. Das Chancenpotential halten wir im Eintrittsfall für gering.

Beurteilung der Gesamt-Risikosituation

Die Risiko- und Chancenpolitik der GERRY WEBER Gruppe zielte darauf ab, strategische und finanzielle Unternehmensziele zu erreichen. Sie verfolgte also nicht nur das Ziel der Bestandssicherung, sondern dient vor allem der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und der Sicherung der Refinanzierung Ende 2023.

Die wesentlichen Risiken und unsere Maßnahmen haben wir in diesem Bericht dargestellt. Wir sehen zwar bei einzelnen Risiken Veränderungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit, in ihrer Gesamtheit aber hat sich die Risikosituation – ohne Berücksichtigung des Refinanzierungsrisikos und des bestandsgefährdenden Risikos, die maßgeblich durch das in 2023 abgeschlossene StaRUG-Verfahren und die damit in Verbindung stehende Refinanzierung beeinflusst wurden - zum Vorjahr nicht maßgeblich verändert.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation, der Unsicherheit in Bezug auf die Planung für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 sowie der aktuellen Liquiditäts- und Finanzierungssituation besteht das Risiko, dass einzelne Risiken oder deren Kombination den Fortbestand der GERRY WEBER International AG als Muttergesellschaft, einzelne bedeutsame Tochtergesellschaften sowie den Konzern insgesamt gefährden könnten.

Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hängt im Wesentlichen davon ab, dass die der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Annahmen im Prognosezeitraum und auch darüber hinaus realisiert werden und Waiver bezogen auf die in den Kreditverträgen der langfristigen Darlehen sowie des revolvierenden Kreditrahmens enthaltenen Covenants vereinbart werden können. Sollten die geplanten Umsatz- und Ergebnissteigerungen sowie Kosteneinsparungsmaßnahmen nicht in vollem Umfang erzielt und umgesetzt werden können oder nicht die geplanten Auswirkungen zeigen, könnte gegebenenfalls der Finanzmittelbestand nicht ausreichen, den Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

Darüber hinaus hängt die Fortführung der Muttergesellschaft, einzelner bedeutsamer Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt maßgeblich von der Einhaltung der in den langfristigen Finanzierungsvereinbarungen enthaltenen Covenants ab.

Angaben zum internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung

Gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit § 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch ("HGB") ist der Vorstand dafür verantwortlich, Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegungsprozesse und ein wirksames internes Kontrollsystem für eine verlässliche Finanzberichterstattung einzurichten. Im GERRY WEBER Konzern zählt hierzu eine Aufgabentrennung unvereinbarer Funktionen, regelmäßige Soll-Ist-Abweichungsanalysen der wesentlichen Finanzkennzahlen sowie Plausibilitätsbeurteilungen. Bei steuerrechtlichen Fragestellungen sowie einzelnen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung im Rahmen des Jahres- und Konzernabschlusses unterstützen bei Bedarf externe Berater.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde mit der konzernweiten einheitlichen Dokumentation der wesentlichen Prozess- und Kontrollschritte begonnen.

Die hierbei im Fokus stehenden Prozesse umfassen IT-Prozesse, Treasury, Einkauf und Verkauf inkl. Warenwirtschaft sowie die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses. Mögliche Risiken in Form der nicht gesetzeskonformen bilanziellen Abbildung von ungewöhnlichen oder komplexen Geschäftstransaktionen sowie nicht routinemäßigen Transaktionen sollen hierdurch reduziert werden.

(V) Wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER International AG

Ergänzend zu der Berichterstattung des GERRY WEBER Konzerns erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der GERRY WEBER International AG. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst auch alle gesetzlichen Verpflichtungen für die GERRY WEBER International AG. Während der Jahresabschluss der GERRY WEBER International AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt wurde, folgt der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS) und enthält ergänzende Angaben nach HGB und AktG.

Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen, Deutschland, ist Muttergesellschaft für diverse Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Die als operative Holdinggesellschaft tätige Muttergesellschaft stellt allen Tochtergesellschaften bzw. den strategischen Geschäftseinheiten konzernübergreifende Dienstleistungen, wie u. a. Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, IT, Compliance, Marketing und Kommunikation zur Verfügung. Ferner ist die konzernweite Beschaffung hier angesiedelt.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der AG entsprechen im Wesentlichen denen des GERRY WEBER Konzerns und werden im Abschnitt "Wirtschafts- und Branchenbericht" ausführlich dargestellt. Für die GERRY WEBER International AG sind der mit den Tochtergesellschaften erzielte Umsatz sowie das Jahresergebnis die wesentlichen Leistungsindikatoren.

Ertragslage der GERRY WEBER International AG

Die GERRY WEBER International AG bietet in ihrer Holdingfunktion zahlreiche zentrale Dienstleistungen an, die durch die Tochtergesellschaften genutzt werden. Insbesondere der Einkauf der Waren erfolgt zentral durch die AG; die eingekauften Waren werden an die Tochtergesellschaften zu definierten Verrechnungspreisen weiterverkauft.

Die wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER International AG wird primär durch die Tätigkeit der Tochtergesellschaften beeinflusst. Über die Ergebnisabführungsverträge mit der GERRY WEBER Retail GmbH und der Lifestyle-Fashion GmbH bzw. über die Ausschüttungen der ausländischen Tochtergesellschaften nimmt die GERRY WEBER International AG an den operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften teil. Folglich spiegelt die wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER International AG im Wesentlichen die der GERRY WEBER Gruppe wider.

Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die Umsatzerlöse der GERRY WEBER International AG EUR 176,0 Mio. (Vorjahr: EUR 152,6 Mio.). Der Umsatzzuwachs ist vor allem auf den angestiegenen Verkauf der Produkte an inländischen Tochtergesellschafen zurückzuführen

und lässt sich vor allem durch die Lockerung der Covid-19-bedingten Beschränkungen und den Wegfall umfangreicher Lockdowns in Deutschland erklären.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 21,7 Mio. (Vorjahr: EUR 40,7 Mio.). Darin enthalten waren Erträge aus Wertaufholungen zuvor wertberichtigter Forderungen gegenüber ausländischen Tochterunternehmen von EUR 8,6 Mio. (Vorjahr: 9,4 Mio), Erträge aus Logistikweiterberechnung in Höhe von EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: 0,0 Mio.€) und Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Überbrückung der Corona-Pandemie (sog. Überbrückungshilfe) in Höhe von EUR 2,5 Mio. (Vorjahr: EUR 28,3 Mio.).

Der Materialaufwand stieg von EUR 109,0 Mio. im Geschäftsjahr 2021 auf EUR 127,2 Mio. vor allem aufgrund der Umsatzsteigerung an.

Der Personalaufwand der GERRY WEBER International AG lag im Geschäftsjahr 2022 bei 22,1 Mio. (Vorjahr: EUR 21,5 Mio.) und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Ein Grund für den Anstieg sind die geringeren Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge der Bundesagentur für Arbeit. Sie belaufen sich auf TEUR 51 (Vorjahr TEUR 347) und sind erfolgswirksam von den Personalaufwendungen abgesetzt. Die Anzahl der Beschäftigten ist im Jahresdurchschnitt 2022 mit 351 Mitarbeitern gegenüber 335 im Vorjahr gestiegen, was ebenfalls ein Grund für den Anstieg ist.

Die Abschreibungen der GERRY WEBER International AG auf das Anlagevermögen sanken im Geschäftsjahr 2022 leicht auf EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 9,5 Mio.).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf EUR 48,2 Mio. (Vorjahr: EUR 37,8 Mio.). Die Aufwendungen umfassen neben den operativen Aufwendungen für Logistik, Marketing und die Kollektionsentwicklung auch Beratungskosten sowie IT-Kosten. Die Verpackungs- und Logistikkosten stiegen auf EUR 11,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.) an. Grund für die gestiegenen Ausgangfrachten ist neben dem Umsatzanstieg der Verkauf der Logistikzentrums Ravenna Park im Jahr 2021. Die früher intern erbrachten Logistikleistungen werden durch einen externen Dienstleister erbracht und der AG in Rechnung gestellt, die dann wiederum die Kosten an die Tochterunternehmen weiterverrechnet. Die Rechts- und Beratungskosten stiegen von EUR 4,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 9,1 Mio. im Berichtszeitraum an. Diesen Kostenanstiegen standen geringere Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.).

Die Zinsaufwendungen betrugen im Berichtsjahr EUR 7,0 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.). Darin enthalten sind die Ergebnisauswirkungen aus den eingebetteten Kündigungsoptionen, die sich auf EUR -0,5 Mio. (Vorjahr: EUR -0,7 Mio.) belaufen. Im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen in 2021 wurde eine Waiver-Fee vereinbart, die ebenfalls zu einem gestiegenen Finanzaufwand in 2022 führte. Der Zinsaufwand enthält Zinsen für das Darlehen bei der Nationalbank in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr EUR 0,0 Mio.).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen sind nach EUR 5,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 6,2 Mio. im Berichtsjahr angestiegen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Anteile von sieben Tochterunternehmen aufgrund reduzierter Rentabilitätserwartungen im Wert gemindert. Im Vorjahr gab es Wertminderungen an Anteilen von drei Tochterunternehmen.

Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Life-Style Fashion GmbH ergab sich ein Verlust von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: Gewinn in Höhe von EUR 4,0 Mio.). Die Life-Style Fashion hatte im Jahr 2022 u.a. aufgrund von Altwaren-Verkäufen eine stark gestiegene Materialaufwandsquote, was zu Verlusten führte. Mit der GERRY WEBER Retail GmbH bestand ebenfalls ein Ergebnisabführungsvertrag, aufgrund dessen Verluste von EUR -22,1 Mio. (Vorjahr: EUR -29,4 Mio.) übernommen wurden. Der geringere Verlust der Tochtergesellschaft ist in erster Linie zurückzuführen auf die mit Lockerung der Covid-19 bedingten Beschränkungen gestiegenen Umsätze.

Somit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Jahresfehlbetrag von EUR -34,3 Mio. nach EUR -15,3 Mio. im Vorjahr.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird entsprechend ein Bilanzverlust von EUR -39,4 Mio. (Vorjahr: Bilanzverlust von EUR -5,1 Mio.) ausgewiesen.

Vermögens- und Finanzlage der GERRY WEBER International AG

Die Bilanzsumme der GERRY WEBER International AG lag per 31. Dezember 2022 bei EUR 187,7 Mio. Zum 31. Dezember 2021 hatte die Bilanzsumme bei EUR 181,2 Mio. gelegen.

Die Schulden betrugen zum 31. Dezember 2022 EUR 181,0 Mio. und erhöhten sich somit um EUR 10,0 Mio. (31. Dezember 2021 EUR 170,9 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen von EUR 14,9 Mio. auf EUR 31,5 Mio. an. Der Anstieg resultiert aus einer Inanspruchnahme des Kreditrahmens ("RCF") in Höhe von EUR 7,5 Mio. und der Kapitalisierung der Zinszahlungen für die langfristigen Darlehen.

Das Anlagevermögen der GERRY WEBER International AG betrug zum Bilanzstichtag 2022 EUR 49,9 Mio. (Vorjahr: EUR 56,6 Mio.). Dabei lagen die immateriellen Vermögensgegenstände bei EUR 9,0 Mio. (Vorjahr: EUR 10,1 Mio.), das Sachanlagevermögen belief sich auf EUR 26,9 Mio. (Vorjahr: EUR 28,6 Mio.). und das Finanzanlagevermögen auf EUR 13,9 Mio. (Vorjahr: EUR 17,9 Mio.). Im Finanzanlagevermögen erfolgten Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr: 5,3 Mio.). Abschreibungen erfolgten im Bereich der Sachanlagen planmäßig, wesentliche Neuinvestitionen blieben aus.

Das Umlaufvermögen der GERRY WEBER International AG sank zum 31. Dezember 2022 auf EUR 99,1 Mio. (Vorjahr: EUR 119,8 Mio.). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken auf EUR 34,7 Mio. (Vorjahr: EUR 56,6 Mio.). Darin enthalten sind sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 4,3 Mio. (Vorjahr: EUR 21,5 Mio.). Diese sanken vor allem aufgrund der Ausbuchung des aktivierten Anspruchs auf Überbrückungshilfe in Höhe von EUR 16,3 Mio.

Die Vorräte und die geleisteten Anzahlungen lagen mit EUR 43,4 Mio. unter dem Vorjahreswert von EUR 48,0 Mio. Der Rückgang erklärt sich vor allem mit geringeren Anzahlungen auf Waren zum Jahresende.

Im Geschäftsjahr 2022 hat die GERRY WEBER International AG einen Verlust von EUR 34,3 Mio. erwirtschaftet. Gründe für diesen Verlust sind primär die Verlustübernahme der GERRY WEBER Retail GmbH und der Life-Style Fashion GmbH von EUR 26,0 Mio. aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags, die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die gesunkenen sonstigen betrieblichen Erträge.

Risiken und Chancen der GERRY WEBER International AG

Die Geschäftsentwicklung der GERRY WEBER International AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie der GERRY WEBER Konzern. Eine ausführliche Darstellung aller Risiken und Chancen des GERRY WEBER Konzerns sind im Risiko- und Chancenbericht dieses zusammengefassten Lageberichts enthalten. Die dort dargestellten Risiken und Chancen gelten aufgrund der wirtschaftlichen Verknüpfung auch für die GERRY WEBER International AG mit Ausnahme der Impairment-Risiken. Im Einzelabschluss der GERRY WEBER International AG sind korrespondierend die Beteiligungswerte der Tochtergesellschaften bilanziert, die von den zukünftigen Renditeerwartungen dieser abhängig sind. Sich negativ verändernde Erfolgsaussichten können somit zu zusätzlichen Abschreibungen dieser Beteiligungswerte und einem Rückgang des Jahresergebnisses führen. Gegenläufig können sich positiv verändernde Erfolgsaussichten somit zu zusätzlichen Zuschreibungen dieser Beteiligungswerte und einem Anstieg des Jahresergebnisses führen.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation, der Unsicherheit in Bezug auf die Planung für das Geschäftsjahr 2023 und 2024 sowie der aktuellen Liquiditäts- und Finanzierungssituation besteht das Risiko, dass einzelne Risiken oder deren Kombination den Fortbestand der GERRY WEBER International AG gefährden könnten. Wir verweisen auf die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht.

Prognose für die GERRY WEBER International AG

Die Erwartungen für die weitere Geschäftsentwicklung der GERRY WEBER International AG in den kommenden Monaten sind im Wesentlichen identisch mit dem Ausblick des GERRY WEBER Konzerns, da die Ertragslage der Muttergesellschaft durch den Erfolg der Tochtergesellschaften beeinflusst wird. Die Erwartungen und die Prognose der Entwicklung des GERRY WEBER Konzerns ist ausführlich im Prognosebericht dieses zusammengefassten Lageberichts beschrieben, und wir verweisen auf die Ausführungen.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand für die GERRY WEBER International AG einen mittleren Umsatzrückgang. Der Umsatz ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verkauf von Gütern an die Tochtergesellschaften. Da durch die Insolvenz der GERRY WEBER Retail GmbH ein Umsatzverlust einhergeht, wird auch ein Umsatzrückgang der GERRY WEBER International AG erwartet.

Darüber hinaus geht der Vorstand durch Sondereffekte im Rahmen der Restrukturierung von einem Jahresüberschuss im hohen zweistelligen Millionen-Bereich aus. Die erwartete Profitabilität hängt neben dem mit den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Umsatz maßgeblich von den erwarteten Beteiligungsergebnissen der Tochtergesellschaften ab.

(VI) Berichterstattung gemäß § 289a HGB bzw. § 315a HGB

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2022. Zu diesem Zeitpunkt war die GERRY WEBER International AG börsennotiert. Im Zuge des StaRUG-Verfahrens der GERRY WEBER International AG und der damit verbundenen finanziellen Neuausrichtung hat die Gesellschaft aufgrund des vollständigen Kapitalschnitts die Börsennotierung verloren, zudem wird die Gesellschaft am 22. Dezember 2023 im Wege eines Formwechsels in eine GmbH umgewandelt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der GERRY WEBER International AG betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2022 EUR 1.245.925,00. Das Grundkapital war in 1.245.925 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf die einzelne Aktie entfiel, betrug damit rechnerisch EUR 1,00. Alle Aktien sind mit den gleichen Rechten und Pflichten versehen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Beschränkungen, Sonderrechte oder vergleichbare Vereinbarungen bezüglich der Aktien bestehen nicht. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen sowie Stimmrechtskontrollen beteiligter Arbeitnehmer bestehen ebenfalls nicht.

Kapitalbeteiligungen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen

Zum 31. Dezember 2022 bestanden auf Basis der jeweils erhaltenen Stimmrechtsmitteilung im Sinne der §§ 33 ff. WpHG die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % übersteigen:

WBOX 2018-3 Ltd., Grand Cayman, Cayman Islands, sowie indirekt über diese (i) Whitebox Advisors LLC, Minneapolis, Minnesota, USA, sowie (ii) Whitebox General Partner LLC, Wilmington, Delaware, USA: 42,0 %, wobei den vorgenannten Gesellschaften zusätzlich jeweils die Stimmrechtsanteile der Robus SCSp SICAV-FIAR Robus Recovery Fund II wegen Acting in Concert zugerechnet werden (84 %);

Robus SCSp SICAV-FIAR Robus Recovery Fund II, Luxemburg, Luxemburg, sowie indirekt über diese (i) Robus Capital Management Ltd. , London, Vereinigtes Königreich, und (ii) Robus (GP) S.a.r.l, Luxemburg, Luxemburg: 41,6 %, wobei den vorgenannten Gesellschaften zusätzlich jeweils die Stimmrechtsanteile der WBOX 2018-3 Ltd. wegen Acting in Concert zugerechnet werden (84 %);

Aldermanbury Investments Limited, London, Vereinigtes Königreich, sowie indirekt über diese (i) JPMorgan Chase & Co., Wilmington, Delaware, USA, (ii) JPMorgan Chase Holdings LLC, Wilmington, Delaware, USA, und (iii) J.P. Morgan Capital Financing Limited, London, Vereintes Königreich:14,98 %.

Nicht alle der auf Basis der jeweils letzten Stimmrechtsmitteilung im Sinne der §§ 33 ff. WpHG angegebenen Beteiligungen am Grundkapital der Gesellschaft berücksichtigen die im Zuge der im August 2021 sowie im Juli 2022 durchgeführten Kapitalerhöhungen eingetretene Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.

Vorschriften zur Satzungsänderung sowie zur Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern

Satzungsänderungen der GERRY WEBER International AG bedürfen, sofern gesetzlich nicht zwingend höhere Mehrheiten erforderlich sind, eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und des der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals; die §§ 179 ff. AktG finden Anwendung. Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, können gemäß § 18 der Satzung vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 5 Abs. 4 UA. 5 der Satzung insbesondere ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung oder dem zeitlichen Ablauf des Genehmigten Kapitals 2021 entsprechend anzupassen.

Der Vorstand der GERRY WEBER International AG besteht gemäß der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands bestimmen sich nach §§ 84 und 85 AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, legt die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest und kann einen Vorsitzenden des Vorstands benennen.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien

Mit den Ende Oktober 2019 erfolgten Eintragungen wurde das Grundkapital gemäß dem rechtskräftigen Insolvenzplan der GERRY WEBER International AG ferner um bis zu EUR 2.091.600,00 durch Ausgabe von bis zu 2.091.600 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder mit Wandlungs- oder Optionspflichten, die aufgrund der durch den Insolvenzplan vom 18. September 2019 geschaffenen Ermächtigung bis zum 31. Dezember 2020 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wurden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen, soweit rechtlich zulässig, vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt ihrer Lieferung noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Der Vorstand ist ferner gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. August 2026 (einschließlich) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals, nach Teilausübung im Jahr 2022 nunmehr noch um insgesamt bis zu EUR 602.040,00 durch Ausgabe von bis zu 602.040 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten (i) Kreditinstitut, (ii) einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder (iii) Konsortium von Kreditinstituten bzw. in (ii) bezeichneten Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:

(1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen;

(2) gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bestehenden Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die in Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

(3) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen – insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Rechten und Forderungen;

(4) soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten aus von der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen oder garantierten Schuldverschreibungen nach Ausübung dieser Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Erfüllung dieser Wandlungs- oder Optionspflichten Aktien der Gesellschaft zu gewähren;

(5) wenn die neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage im Rahmen eines sog. Share Ownership Programms und/oder von Beteiligungsprogrammen und/oder im Rahmen aktienbasierter Vergütung ausgegeben werden sollen. Die Ausgabe darf dabei nur an Personen erfolgen, die an dem jeweiligen Programm als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens teilnehmen bzw. denen die aktienbasierte Vergütung als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens gewährt wird bzw. wurde, oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) und/oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens oder eines Konsortiums von Kreditinstituten bzw. vorstehend bezeichneten Unternehmen ausgegeben werden, das diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den vorstehend genannten Personen anzubieten. Die in Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % ist der Nennbetrag eines für Zwecke des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG tatsächlich ausgenutzten bedingten Kapitals der Gesellschaft anzurechnen. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Befugnisse des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

Durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 15 der Hauptversammlung vom 18. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. September 2025 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 122.023,00 – das sind knapp 10 % des derzeitigen Grundkapitals – zu erwerben, mit der Maßgabe, dass die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft betragen dürfen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der GERRY WEBER International AG im Sinne des § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der GERRY WEBER International AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der GERRY WEBER International AG durchgeführt werden.

Jeweils nach näherer Maßgabe dieser Ermächtigung können eigene Aktien zum einen im Wege eines Aktienkaufvertrags von den zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 18. September 2020 am Grundkapital beteiligten Aktionären erworben werden, um Aktien zur Durchführung des Employee Share Ownership Programs im Jahr 2020 zur Verfügung zu haben. Zum anderen können eigene Aktien von den Teilnehmern eines von der Gesellschaft initiierten Management Incentive Programs dergestalt erworben werden, dass mit diesen jeweils Vereinbarungen über den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft nach Maßgabe der Bedingungen des Management Incentive Programs abgeschlossen werden. Ein weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen.

Nach der unter Tagesordnungspunkt 15 der Hauptversammlung vom 18. September 2020 beschlossenen Ermächtigung können die eigenen Aktien zu mehreren Zwecken verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden und dies auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. So umfasst diese Verwendungsermächtigung unter anderem die Ausgabe eigener Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und der nachgeordneten verbundenen Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordneten verbundenen Unternehmen, die Nutzung als Akquisitionswährung und die Veräußerung über die Börse unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG).

Zum 31. Dezember 2022 hielt die Gesellschaft noch 76 eigene Aktien.

Bedingungen eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots

Die der GERRY WEBER International AG zur Verfügung stehenden Finanzierungen enthalten Vertragsbestandteile, die bei einem Kontrollwechsel (Change of Control) den Vertragspartnern zusätzliche Kündigungsrechte einräumen.

Für sämtliche Finanzierungsverträge (mit Ausnahme der Anleihen und der sog. Bond Exchange Offer Finanzierung (wie jeweils unten definiert)) gilt folgende Change of Control Klausel: Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn (i) eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen (mit Ausnahme von Whitebox Advisors LLC oder Robus Capital Management Limited oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen (die wesentlichen Finanzierungspartner) 50 % der ausgegebenen Anteile oder der Stimmrechte hält oder erwirbt oder (ii) alle oder im Wesentlichen alle Vermögensgegenstände der GERRY WEBER Gruppe veräußert werden. Die Finanzierungsverträge ermöglichen es den einzelnen Kreditgebern im Falle eines des oben genannten Kontrollwechsels, unter zusätzlichen Voraussetzungen den Agenten innerhalb von dreißig Tagen nach der verpflichtend vorgesehenen Anzeige des Kontrollwechsels durch GERRY WEBER International AG anzuweisen, ihren jeweiligen Anteil an dem Kredit mit einer Frist von mindestens zehn Bankarbeitstagen fällig zu stellen.

Unter den Anleihebedingungen des EUR 24.979.500 Straight Bonds, des EUR 5.148.000 Straight Bonds und des EUR 1.192.750 Convertible Bonds (die Anleihen) sowie der sog. "Bond Exchange Offer" Finanzierung vom 17. Februar 2021 (sog. Bond Exchange Offer Finanzierung) liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn (i) eine nicht mit GERRY WEBER International AG (Emittentin) verbundene Person (Dritte Person) oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Dritten Personen mehr als 50 % der Stimmrechte der GERRY WEBER International AG als rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer (und/oder, im Rahmen eines öffentlichen Angebots, als Berechtigter aus einem bereits angenommenen Angebot zum Erwerb) halten, kontrollieren oder erworben haben, oder (ii) die Emittentin mit einer oder auf eine Dritte Person oder eine Dritte Person mit der oder auf die Emittentin verschmolzen wird, oder (iii) alle oder im Wesentlichen alle Vermögensgegenstände der Emittentin an eine Dritte Person verkauft werden, es sei denn eine solche Verschmelzung oder ein solcher Verkauf erfolgt in Verbindung mit Rechtshandlungen, welche dazu führen, dass, im Falle der Verschmelzung, die Inhaber von 100 % der Stimmrechte in der Emittentin zumindest die Mehrheitsstimmrechte in der überlebenden Gesellschaft unmittelbar nach der Verschmelzung halten oder, im Falle eines Verkaufs, die erwerbende Gesellschaft Tochtergesellschaft der Emittentin oder ein Garant unter der Anleihe bzw. der Exchange Offer wird. Die Anleihen sowie die Bond Exchange Offer Finanzierung ermöglichen es den einzelnen Anleihegläubigern bzw. Kreditgebern im Falle eines Kontrollwechsels, ihren jeweiligen Finanzierungsanteil nach Maßgabe der folgenden Regelungen vorzeitig zu kündigen: Nach Bekanntwerden eines Kontrollwechsels ist die Emittentin verpflichtet, dies dem Agenten unter der Bond Exchange Offer Finanzierung mitzuteilen sowie gemäß den Anleihen bekanntzugeben und dort einen Wirksamkeitstag, welcher zwischen 45 und 60 nach der Mitteilung bzw. Bekanntgabe liegt, zu bestimmen. Die Anleihen sowie die Exchange Offer Finanzierung ermöglichen es den einzelnen Anleihegläubigern bzw. Kreditgebern mittels vorheriger Erklärung die Rückzahlung zum Wirksamkeitstag zu verlangen bzw. (im Fall der Kreditgeber) den Agenten zur Fälligstellung anzuweisen.

Entschädigungsvereinbarungen, die im Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands getroffen sind

Derartige Entschädigungsvereinbarungen existieren nicht.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der GERRY WEBER International AG hat dem Aufsichtsrat nach § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht vorgelegt. Er schließt mit der folgenden Erklärung ab:

Wir erklären nach § 312 Abs. 3 AktG, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die zu den Zeitpunkten bekannt waren, in denen Rechtsgeschäfte mit herrschenden Unternehmen bzw. mit weiteren Unternehmen, die von diesen ebenfalls beherrscht werden, getätigt wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und nicht benachteiligt wurde. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung herrschender Unternehmen oder mit weiteren Unternehmen, die von diesen ebenfalls beherrscht werden, sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung der GERRY WEBER International AG und des GERRY WEBER Konzerns gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist auf unserer Webseite ir.gerryweber.com veröffentlicht.

Nichtfinanzieller Bericht

Der nichtfinanzielle Bericht der GERRY WEBER Gruppe ist online am 30. März 2023 erschienen. Er ist online auf unserer Webseite ir.gerryweber.com unter Investoren/Publikationen/Geschäftsberichte veröffentlicht worden.

Halle / Westfalen, den 20. Dezember 2023

Vorstand

Dirk Reichert Florian Frank

KONZERNBILANZ

zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

.

TEUR Anhang
Ziffer
31.12.2022 31.12.2021
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte (1) 9.943 11.201
Nutzungsrechte (2) 46.700 84.737
Sachanlagen (3) 37.598 39.488
Andere finanzielle Vermögenswerte (4) 481 3.021
94.722 138.447
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte (6) 4.131 3.280
Vorräte (7) 63.493 65.330
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8) 14.311 14.712
Sonstige Vermögenswerte (9) 16.827 37.177
Steuererstattungsansprüche (10) 713 1.380
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (11)
Frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 43.159 37.789
Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.721 12.224
152.355 171.892
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte (B) 10.208 0
Bilanzsumme 257.285 310.339

PASSIVA

Anhang
TEUR Ziffer 31.12.2022 31.12.2021
EIGENKAPITAL (12)
Gezeichnetes Kapital (a) 1.246 1.238
Kapitalrücklage (b) 1.080 946
Gewinnrücklagen (c) 103 103
Währungsumrechnungsrücklage (d) -2.175 –2.727
Bilanzgewinn (e) 26.874 62.020
27.128 61.580
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Personalrückstellungen (13) 75 5
Sonstige Rückstellungen (14) 5.090 4.493
Finanzschulden (15) 0 61.848
Sonstige Verbindlichkeiten (16) 1.318 809
Leasingverbindlichkeiten (17) 48.442 80.638
54.925 147.793
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen (18)
Steuerrückstellungen 68 67
Personalrückstellungen 4.895 6.582
Sonstige Rückstellungen 5.646 10.880
Verbindlichkeiten
Finanzschulden (15) 89.830 7.233
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.856 30.307
Leasingverbindlichkeiten (17) 26.038 27.781
Sonstige Verbindlichkeiten (19) 27.233 18.116
173.566 100.966
Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit zur Veräußerung
gehaltener Vermögenswerte stehen
(B) 1.666 0
Bilanzsumme 257.285 310.339

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

TEUR Anhang
Ziffer
Geschäftsjahr 2022 Geschäftsjahr 2021*
Umsatzerlöse (20) 313.719 259.580
Aktivierte Eigenleistungen (6) 5.072 4.373
Sonstige betriebliche Erträge (21) 15.811 43.103
Materialaufwand -134.628 –98.687
Personalaufwand (22) -79.088 –70.250
Abschreibungen (1), (2),
(3), (6)
-45.763 –44.868
Sonstige betriebliche Aufwendungen (23) -101.488 –75.050
Sonstige Steuern 723 –1.055
Operatives Ergebnis -25.642 17.146
Finanzergebnis (24)
Zinserträge 15 3
Aufwendungen/Erträge aus der Bewertung
von Finanzschulden
-2.695 30.276
Aufwendungen aus der Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten
-6 0
Nebenkosten Geldverkehr -513 –503
Finanzierungsaufwendungen -10.928 –24.094
-14.127 5.682
Ergebnis vor Steuern -39.769 22.828
Steuern vom Einkommen und Ertrag (25) 13 –517
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen -39.756 22.311
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (B) 4.610 641
Konzernjahresergebnis -35.146 22.951

* Änderung, um die Ergebnisse aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen separat darzustellen.

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

TEUR Geschäftsjahr 2022 Geschäftsjahr 2021
Konzernjahresergebnis -35.146 22.951
Sonstiges Ergebnis
Komponenten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung
umklassifiziert werden können
Währungsumrechnung:
Ausländische Geschäftsbetriebe –
Währungsumrechnungsdifferenzen
552 225
Sonstiges Ergebnis 552 225
Gesamtergebnis -34.594 23.176

KONZERN-EIGENKAPITAL-

VERÄNDERUNGSRECHNUNG

vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

TEUR An
hang
Ziffer
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Währungs
umrechnungs
rücklage
Bilanz
gewinn
Stand
31.12.2022
Stand 01.01.2022 1.238 946 103 -2.727 62.020 61.580
Konzernjahresergebnis 0 0 0 -35.146 -35.146
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 552 0 552
Gesamtergebnis 0 0 0 552 -35.146 -34.594
Transaktionen mit
Eigentümern
Kapitalerhöhung 8 134 0 0 0 142
Aktienoptionen 0 0 0 0 0 0
Gesamte Transaktio
nen mit Eigentümern
des Unternehmens
8 134 0 0 0 142
Stand 31.12.2022 (12) 1.246 1.080 103 -2.175 26.874 27.128

KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG

vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

TEUR An
hang
Ziffer
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Währungs
umrechnungs
rücklage
Bilanz
gewinn
Stand
31.12.2021
Stand 01.01.2021 1.220 858 103 -2.952 39.069 38.298
Konzernjahresergebnis 0 0 0 0 22.951 22.951
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 225 0 225
Gesamtergebnis 0 0 0 225 22.951 23.176
Transaktionen mit
Eigentümern
Kapitalerhöhung 18 261 0 0 0 279
Aktienoptionen 0 -173 0 0 0 -173
Gesamte Transaktio
nen mit Eigentümern
des Unternehmens
18 88 0 0 0 106
Stand 31.12.2021 (12) 1.238 946 103 -2.727 62.020 61.580

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Konzernjahresergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen
-39.756
22.310
Abschreibungen
45.763
44.868
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge
3.081
-33.723
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
und zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte
339
461
Zunahme des Vorratsvermögens
-2.035
-17.250
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
-860
-2.906
Abnahme (im Vj. Zunahme) der übrigen Aktiva, die nicht der Investitions
und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
20.614
-23.373
Abnahme der Rückstellungen
-3.226
-4.565
Abnahme (im Vj. Zunahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
-10.301
13.027
Zunahme der übrigen Passiva, die nicht der Investitions
und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
10.768
9.181
Ertragsteuerertrag (im Vj. Ertragsteueraufwand)
-13
1.014
Ertragsteuererstattungen (im Vj. Ertragsteuerzahlungen)
529
-973
Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit
24.903
8.071
Zinseinzahlungen
15
3
Nebenkosten des Geldverkehrs
-514
-532
Finanzierungsaufwand
11.426
24.625
Zinsen und sonstige Finanzierungskosten
-11.369
-15.593
Mittelzufluss aus laufender Geschäfttätigkeit – fortgeführte Geschäfts
bereiche
24.461
16.574
Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit – aufgegebene Geschäftsbereiche
3.645
-2.156
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
28.106
14.418
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermö
gens
und des immateriellen Anlagevermögens
0
25.000
Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögen
31
0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und
immaterielle Anlagevermögen
-14.767
-9.512
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
-71
0
Mittelabfluss (im Vj. Mittelzufluss) aus der Investitionstätigkeit –
Fortgeführte Geschäftstätigkeit
-14.807
15.488
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit – aufgegebene Geschäftsberei
che
-636
-482
Mittelabfluss (im Vj. Mittelzufluss) aus der Investitionstätigkeit
-15.443
15.006
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
7.500
5.002
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung und Aktienoptionen
142
106
Tilgung von Insolvenzverbindlichkeiten
-2.967
-34.613
Tilgung Darlehen
0
0
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
-23.714
-17.729
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit – fortgeführte Geschäfts
bereiche
-19.039
-47.234
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit – aufgegebene Geschäftsbe
reiche
-61
-45
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit
-19.100
-47.279
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
-6.437
-17.855
Wechselkursbedingte Änderungen
59
118
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres
50.013
67.750
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres
43.635
50.013
Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
53.635
50.013
Kontokorrentverbindlichkeiten
-10.000
0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in den zur Veräußerung
gehaltenen Vermögenswerten
-755
0
42.880
50.013
TEUR Geschäftsjahr 2022 Geschäftsjahr 2021*

* Änderung, um die Cashflows aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen separat darzustellen.

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Unternehmensdaten

Die GERRY WEBER International AG mit dem Sitz Neulehenstraße 8, D-33790 Halle/Westfalen, ist eine beim Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4779 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts, deren Aktien zum regulierten Markt im General Standard an der Börse in Frankfurt am Main und in Düsseldorf bis zum 4. Dezember 2023 zugelassen waren. Sie war bis zum 4. Dezember 2023 oberstes Mutterunternehmen des Konzerns und stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.

Die GERRY WEBER Gruppe hat ein vertikales Geschäftsmodell, welches die komplette Wertschöpfungskette von der Marken- und Produktentwicklung über das Warenmanagement und Beschaffung bis Logistik und Vertrieb von Damenoberbekleidung umfasst.

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der GERRY WEBER International AG zum 31. Dezember 2022 als Mutterunternehmen ist gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) sowie die des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Alle für das Geschäftsjahr 2022 verbindlichen IFRS-Standards wurden vorbehaltlich der Anerkennung durch die Europäische Union angewendet.

Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der GERRY WEBER International AG sind durch Beschluss vom 20. Dezember 2023 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben worden.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Neue, erstmalig im Geschäftsjahr 2022 anzuwendende Vorschriften des IASB

Folgende Rechnungslegungsvorschriften bzw. Ergänzungen bestehender Vorschriften waren erstmals verpflichtend für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 anzuwenden:

Auswirkungen
Covid-19-bezogene
Mieterleichterungen
nach dem 30. Juni 2021
Einjährige Verlängerung des Wahlrechts, Mietzugeständnisse, die
infolge der Coronapandemie gewährt worden sind, sind nicht als Ände
rung des Leasingvertrags (Lease Modification) zu behandeln
Verweis auf das Rahmen
konzept
Keine Auswirkungen
Sachanlagen – Einnah
men vor beabsichtigter
Nutzung
Keine Auswirkungen
Belastende Verträge –
Kosten für die Erfüllung
eines Vertrages
Keine Auswirkungen
Änderungen an IFRS 1
IFRS 9, IFRS 16 und IAS
41
Keine Auswirkungen

Amendments to IFRS 16 – Covid-19-Related Rent Concessions

IFRS 16 enthält Regelungen für die Bilanzierung von Änderungen eines Leasingverhältnisses (u.a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses (sog. Modifikation) darstellen und hat eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen und das Nutzungsrecht ebenfalls anzupassen. Für Mietverhältnisse, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gewährt wurden, bestand eine zeitlich befristete praktische Erleichterung. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regeln für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses.

Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wurde am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren.

Das Wahlrecht, die Änderungen an IFRS 16 für Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht zu beurteilen, wurde im Geschäftsjahr 2022 für alle entsprechenden Sachverhalte ausgeübt. Im Ergebnis wurden Mietzugeständnisse in Höhe von TEUR 284 (Vorjahr: TEUR 3.208) erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nicht angewendete Regelungen Erstanwendungs- zeitpunkt Anerkennung durch
die EU-Kommission
Voraussichtliche
Auswirkungen
IFRS 17 (inklusive Än derungen an IFRS 17) Versicherungsverträge 01.01.2023 erfolgt Keine Auswirkungen
Änderungen an IAS 1
und IFRS Practice
Statement 2
Angabe von Rechnungs
legungsmethoden
01.01.2023 erfolgt Auswirkungen gering
Änderungen an
IAS 8
Definition von rechnungs
legungsbezogenen
Schätzungen
01.01.2023 erfolgt Auswirkungen gering
Änderungen an
IAS 12
Latente Steuern in Zusam
menhang mit Vermögens
werten und Schulden aus
einer einzigen Transaktion
01.01.2023 erfolgt Keine Auswirkungen
Änderungen an
IFRS 10 und IAS 28
Verkauf oder Einlage von
Vermögenswerten zwi
schen
einem Anleger und einem
assoziierten Unternehmen
oder Gemeinschaftsunter
nehmen
01.01.2023 Bislang noch nicht Keine Auswirkungen
Änderungen an IAS 1
(inklusive Verschie
bung des Erstanwen
dungszeitpunkts)
Klassifizierung von
Schulden als kurz- oder
langfristig
01.01.2023 Bislang noch nicht Auswirkungen werden
derzeit noch geprüft
Änderungen an
IFRS 16
Leasingverbindlichkeiten
aus Sale- and-Lease-back
Transaktionen
01.01.2024 Bislang noch nicht Keine Auswirkungen

Neue, noch nicht im Geschäftsjahr 2022 anzuwendende Vorschriften des IASB

Eine Anwendung der bislang noch nicht anzuwendenden neuen Standards bzw. Standardänderungen ist erstmals für das jeweilige Jahr der Inkraftsetzung beabsichtigt.

Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung

Auf Grund der zurückliegenden in den letzten Jahren ertragswirtschaftlichen Entwicklung (COVID-19- Pandemie, angespanntes Konsumklima durch steigende Inflation u.a. als Folge der Ukraine-Krise) hat das Management eine finanzielle und operative Restrukturierung der GERRY WEBER Gruppe, einschließlich der GERRY WEBER International AG (GWIAG), beschlossen.

Die GERRY WEBER International AG hat daher am 19. April 2023 beim Amtsgericht Essen als zuständigem Restrukturierungsgericht gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Ziel des Rest-

rukturierungsvorhabens ist eine signifikante Entschuldung der GERRY WEBER International AG, um die Voraussetzung für die Aufnahme neuer Finanzmittel durch die GERRY WEBER International AG zu schaffen.

Der Restrukturierungsplan wurde am 25. Oktober 2023 durch das Restrukturierungsgericht Essen bestätigt, nachdem er auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. August 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde. Nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht erfolgte die sofortige Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Teil des Restrukturierungsvorhabens war ein vollständiger Kapitalschnitt. Dieser umfasste zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf Null, sodass bisherige Aktionäre kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erloschen ist. Zum anderen umfasste der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000. Die neuen Aktien wurden vollständig vom Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet. Die Eintragung der Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister erfolgte am 04.12.2023. Zur Vereinfachung der Konzernstruktur wird die Gesellschaft nach der am 4. Dezember 2023 erfolgten Eintragung der Kapitalmaßnahmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege eines Formwechsels umgewandelt. Die Einreichung des Formwechsels beim Registergericht erfolgt am 22. Dezember 2023.

Im November 2023 wurden die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kreditverbindlichkeiten wurden durch die finanzielle Restrukturierung um netto EUR 28,8 Mio. reduziert. In der neuen Finanzierungsstruktur stehen GERRY WEBER zwei langfristige Darlehen ("TFA A" und "TFA B") in Höhe von EUR 23,33 Mio. und EUR 23,97 Mio. sowie ein revolvierender Kreditrahmen (RCF) von EUR 11,1 Mio. zur Verfügung. In den Kreditverträgen über die langfristigen Darlehen sowie den revolvierenden Kreditrahmen sind Covenants vereinbart, die über die Laufzeit der Finanzierungen eingehalten werden müssen.

Es besteht eine wesentliche Unsicherheit darüber, wie sich das Konsumverhalten der Kunden sowohl im Retail, im Wholesale als auch im Onlinegeschäft entwickeln wird. Aus der nicht absehbaren Entwicklung des Russland Ukraine Konflikts und der daraus resultierenden eingetrübten Konsumstimmung ergeben sich weitere wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Umsatzentwicklung des Konzerns, insbesondere im stationären Einzelhandel und im Onlinegeschäft insgesamt. Steigende Inflation und steigende Energie- sowie Frachtkosten können zudem zu steigenden Preisen am Beschaffungsmarkt führen und beinhalten das Risiko, dass geplante Maßnahmen zur Kostensenkung nicht wie erwartet durchgeführt werden können. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation könnte zudem eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Einhaltung der in den langfristigen Finanzierungsverträgen vereinbarten Covenants begründen.

Bei Nichteinhaltung der Covenants haben die Kreditgeber ein Kündigungsrecht. Bei Ausübung des Kündigungsrechts würden die Finanzschulden ("TFA A", "TFA B", "RCF") fällig gestellt. Die Fälligstellung könnte zur Zahlungsunfähigkeit der GERRY WEBER International AG führen, sofern die Gesellschaft nicht über ausreichend Liquidität zur Erfüllung der Verbindlichkeiten verfügt.

Im Rahmen des im StaRUG-Verfahren durch den Vorstand beauftragten Sanierungsgutachtens wurde auf Basis der vom Vorstand erstellten Planung (Management Case), der zugrundeliegenden Annahmen und zu berücksichtigen Maßnahmen dargelegt, dass eine Sanierungsfähigkeit aus objektiver Sicht überwiegend wahrscheinlich und der Konzern mit den konsolidierten Gesellschaften fortführungsfähig ist.

Der Management Case berücksichtigt einen Planungshorizont bis zum 31. Dezember 2026. Hierin wird für das Jahr 2023 und 2024 ein gegenüber dem Berichtszeitraum deutlicher Umsatzrückgang erwartet. Dies ist auf die Optimierung des Filialportfolios im Segment Retail zurückzuführen, die die Schließung unrentabler Geschäfte im Zuge des im April 2023 eröffneten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH beinhaltet. Im Segment Wholesale ist der Umsatzrückgang auf den Verkauf des Russland-Geschäfts zurückzuführen, welcher im ersten Quartal 2023 vollzogen wurde.

Trotz des Umsatzrückgangs wird im Segment Retail ab dem Geschäftsjahr 2024 ein leichtes Umsatzwachstum entsprechend des erwarteten Marktwachstums auf vergleichbarer Basis (like-for-like) prognostiziert, da ab dem Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Auswirkungen von COVID-19 angenommen werden und interne Prozessoptimierungen den stationären Verkauf antreiben sollen. Im Segment Wholesale wird mit einem Umsatz auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 geplant, während im Online-Bereich von einer Umsatzentwicklung in Einklang mit dem erwarteten Marktwachstum ausgegangen wird. Gleichzeitig sieht der Management Case Maßnahmen zur Kostensenkung und Sicherung der Liquidität vor. Insbesondere sollen durch die Bündelung der Beschaffungsaktivitäten verbunden mit der im Geschäftsjahr 2023 vorgenommenen Auslagerung der Beschaffung sowie der Reduktion struktureller Kosten, bedingt durch die Schließung unrentabler Geschäfte und Kürzungen im Overhead, positive Ergebniseffekte erzielt werden.

Im Rahmen des Management Cases wird angenommen, dass der Konzern im Prognosezeitraum sämtliche in den Finanzierungsverträgen vereinbarte Covenants einhalten wird.

Aus Gründen der Vorsicht wurden im Sanierungsgutachten Risikoszenarien erstellt und die Auswirkungen auf die Liquidität, sowie die Umsatz- und EBITDA-Entwicklung betrachtet.

In dem Risikoszenario wird berücksichtigt, dass das geplante Umsatzwachstum des Konzerns hinter den Erwartungen zurückbleibt. Dennoch wird in dem Risikoszenario immer noch von einem Umsatzwachstum gegenüber dem Berichtszeitraum ausgegangen, das aber etwas niedriger ausfällt als im Management Case geplant. Um das Ziel einer ausgeglichenen Liquiditätslage im Risikoszenario zu erreichen, müssen zusätzlich zu den bereits in dem Basisszenario umzusetzenden EBITDA- und Liquiditätssicherungsmaßnahmen, insbesondere die nachfolgend aufgeführten weiteren Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden: (1) Verkauf des Headquarters mit anschließender Anmietung (Sale and Lease Back), (2) Möglichkeiten der Zahlung von Finanzierungszinsen aus Escrow Accounts anstatt aus den frei verfügbaren liquiden Mitteln, (3) Zusätzlicher Abverkauf von Waren über Aufkäufer.

Im Rahmen der Risikoszenarien kann nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Konzern im Geschäftsjahr 2024 die in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Covenants, insbesondere die Einhaltung der Mindestliquidität sowie des LTM-EBITDA Covenants, einhält.

In diesem Fall ist es, da der Bruch des Covenants ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen Finanzierungsverträge auslöst, erforderlich, dass es dem Vorstand gelingt, mit den wesentlichen Finanzierungspartnern einen Waiver auszuhandeln.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Vorstand im Management Case für den Prognosezeitraum mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage plant. Dies setzt jedoch den Eintritt der nachfolgend aufgeführten und der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Annahmen voraus

  • das Umsatzwachstum wird wie geplant erreicht und
  • die zusätzlich umzusetzenden Kostensenkungs- sowie Liquiditätssicherungsmaßnahmen können erfolgreich realisiert werden

Dem Risikoszenario liegt zusätzlich die Annahme zugrunde, dass es dem Vorstand gelingt bei einem Bruch der Covenants mit den wesentlichen Finanzierungspartnern einen Waiver auszuhandeln.

Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmensstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinn des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt, weshalb die Muttergesellschaft, einzelne bedeutsame Tochtergesellschaften sowie der Konzern insgesamt nicht in der Lage sein könnten, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Vermögenswerte zu realisieren und die Schulden zu erfüllen.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die gegebenenfalls notwendig wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die GERRY WEBER International AG als Muttergesellschaft sowie die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften

  • § Life-Style Fashion GmbH, Halle/Westfalen,
  • § GERRY WEBER Retail GmbH, Halle/Westfalen,
  • § E-GERRY WEBER Digital GmbH, Halle/Westfalen
  • § GERRY WEBER Fashion Ibérica S.L.U., Palma de Mallorca, Spanien,
  • § GERRY WEBER FAR EAST Ltd., Hongkong, China,
  • § GERRY WEBER France S.à.r.l., Paris, Frankreich,
  • § GERRY WEBER Denmark ApS, Albertslund, Dänemark,
  • § GERRY WEBER Dis Ticaret Ltd. Sirkuti, Istanbul, Türkei,
  • § GERRY WEBER Ireland Ltd., Dublin, Irland,
  • § GERRY WEBER GmbH, Wien, Österreich,
  • § GERRY WEBER Italia S.r.l., Brenner, Italien
  • § GERRY WEBER UK Ltd., London, Großbritannien,
  • § GERRY WEBER Shanghai Co. Ltd., Shanghai, China,
  • § GERRY WEBER Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen,
  • § GERRY WEBER Logistics GmbH i.L., Halle/Westfalen,
  • § GERRY WEBER Retail B.V., Amsterdam, Niederlande,
  • § GERRY WEBER Nederland B.V., Amsterdam; Niederlande
  • § GERRY WEBER CZ S.R.O., Prag, Tschechien,
  • § GERRY WEBER Belux BVBA, Brüssel, Belgien,
  • § GERRY WEBER SK S.R.O., Bratislava, Slowakei,
  • § GERRY WEBER Finland OY, Helsinki, Finnland,
  • § GERRY WEBER Wholesale Fashion GmbH, Glattpark, Schweiz,
  • § GERRY WEBER Canada Ltd., Moncton, Kanada,
  • § GERRY WEBER Norge AS, Trondheim, Norwegen,
  • § OOO GERRY WEBER RUS, Moskau, Russland,
  • § OOO GERRY WEBER, Moskau, Russland,

Die Beteiligungsquote an sämtlichen Gesellschaften beträgt 100%.

Die wesentlichen Tochtergesellschaften stellen ihre Abschlüsse wie das Mutterunternehmen auf den 31. Dezember 2022 auf. Die Tochterunternehmen mit einem abweichenden Stichtag vom Mutterunternehmen wurden anhand von Zwischenabschlüssen in den Konzernabschluss einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde die folgende Gesellschaft liquidiert:

§ GERRY WEBER ASIA Ltd., Hongkong, China,

Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die der Konzern beherrscht. Beherrschung über ein anderes Unternehmen liegt nach IFRS 10 dann vor, wenn der GERRY WEBER Konzern Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten eines anderen Unternehmens hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und anhand der Verfügungsmacht Einfluss auf die variablen Rückflüsse nehmen kann. Dies geht regelmäßig mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50% einher. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt.

Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Kontrolle endet.

Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert und konzerninterne Erträge mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Er ergibt sich, wenn die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten übersteigen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der GERRY WEBER Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Unternehmenszusammenschlüsse im Geschäftsjahr 2022

Im August 2022 erwarb die GERRY WEBER International AG 100 Prozent der Anteile an der Gerry Weber Nederland B.V., wodurch Beherrschung erlangt wurde. Die Gerry Weber Nederland B.V. verfügt über Inputs (Mitarbeiter und Vermögenswerte, d. h. Ausstellungsräume) und hat Prozesse, die durch das Werbe-, Verkaufs- und Netzwerkmanagement gegeben sind und von den Mitarbeitern umgesetzt werden. Der Konzern folgert daher, dass die erworbenen Inputs und Prozesse zusammen wesentlich zur Fähigkeit beitragen, Erträge zu erwirtschaften. Der Konzern ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die erworbene Gruppe ein Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellt.

Die Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt beträgt TEUR 2.155. Ferner sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 71 angefallen. In den fünf Monaten bis zum 31. Dezember 2022 trug die Gerry Weber Nederland B.V. Umsatzerlöse von 260 TEUR und einen Gewinn von 7 TEUR zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2022 stattgefunden, hätten die geschätzten Konzernumsatzerlöse TEUR 313.719 und der Konzernverlust für das Geschäftsjahr TEUR 31.782 betragen. Das identifizierbare Nettovermögen zum Erwerbszeitpunkt stellt sich wie folgt dar:

Identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.182
Sachanlagen 174
Vorräte 84
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 136
Liquide Mittel 69
Sonstige Vermögensgegenstände 77
Vermögenswerte 2.721
Rückstellungen 35
Leasingverbindlichkeiten 187
Sonstige Verbindlichkeiten 344
Schulden 566
Stand zum 01.08.2022 2.155

Ein Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde nicht erfasst. Im Rahmen des Kaufs der GERRY WEBER Nederland B.V. wurde ein Kundenstamm in Höhe von TEUR 1.995 identifiziert und unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Dieser Kundenstamm wird über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben.

Währungsumrechnung

Die Darstellungswährung und funktionale Währung des Mutterunternehmens ist der Euro (EUR). Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Auslandsgesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in der jeweiligen Landeswährung aufgestellt, da sie im Wesentlichen in ihrem Währungsbereich aktiv sind.

Fremdwährungsgeschäfte in den Abschlüssen der GERRY WEBER International AG und der Tochtergesellschaften werden mit dem Kassakurs am Tag des Geschäftsvorfalls in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.

Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst und innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.

Vermögenswerte und Schulden von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht Euro ist, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in die Darstellungswährung Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften, die aus abweichenden Umrechnungskursen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Die der Währungsumrechnung zugrundeliegenden Wechselkurse mit Einfluss auf den Konzernabschluss haben sich wie folgt entwickelt:

Währungen Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
1 EUR in 31.12.2022 31.12.2021 01.01 2022 −
31.12.2022
01.01 2021
−31.12.2021
Dänemark DKK 7,44 7,44 7,44 7,44
Großbritannien GBP 0,89 0,84 0,85 0,86
Hong Kong HKD 8,32 8,83 8,25 9,20
Kanada CAD 1,44 1,44 1,37 1,48
Russland* RUB 76,55 85,30 73,67 87,23
Türkei TRY 19,96 15,23 17,38 10,47
USA USD 1,07 1,13 1,05 1,18
China CNY 7,36 7,19 7,08 7,63
Schweiz CHF 0,98 1,03 1,01 1,08
Polen PLN 4,68 4,60 4,68 4,56
Schweden SEK 11,12 10,25 10,63 10,14
Tschechien CZK 24,12 24,86 24,56 25,65
Norwegen NOK 10,51 9,99 10,10 10,16

* Um dem stark schwankenden Wechselkurs des russischen Rubels Rechnung zu tragen, wurde der Zeitraum für die Ermittlung im Geschäftsjahr 2022 von Jahres- auf Monatsdurchschnittskurs angepasst. Basis für die Fremdwährungsumrechnung sind inoffizielle Wechselkurse.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Türkei als "Hochinflationsland" eingestuft. Entsprechend wurde die Bilanzierung für die GERRY WEBER Dis Ticaret Ltd. Sirkuti, Istanbul, Türkei auf IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern umgestellt. Zur Indexierung der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden sowie der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden die von Turkish Statistical Institut veröffentlichten Preisindizes verwendet. Der Preisindex CPI lag zum 31. Dezember 2021 bei 687 Punkten und stieg im laufenden Geschäftsjahr um 64 % auf 1.128 Punkte zum 31. Dezember 2022. Die Anpassung der Buchwerte in Höhe von 2 TEUR wurde zum Erstanwendungszeitpunkt im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste aus der laufenden Hyperinflationierung nicht monetärer Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals in Höhe von 74 TEUR wurden im sonstigen Finanzergebnis in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung erfasst.

Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Schätzungsänderungen werden prospektiv erfasst.

Die bedeutsamen zukunftsbezogenen Annahmen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2022, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind nachfolgend dargestellt:

Ermessensentscheidungen

Bilanzierung unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der Konzernabschluss der GERRY WEBER Gruppe wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit basiert auf der aktuellen vom Vorstand aufgestellten Unternehmensplanung. Siehe hierzu den Abschnitt A. Allgemeine Angaben "Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung".

Laufzeit von Miet- und Leasingverpflichtungen

Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt der Konzern neben der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses auch solche Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass diese Option ausgeübt wird. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Grundlagen in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Laufzeit von Miet- und Leasingverpflichtungen" dargestellt sind.

Annahmen und Schätzungen

Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Werthaltigkeitstest)

Die Überprüfung von nichtfinanziellen Vermögenswerten auf mögliche Wertminderungen setzt Annahmen und Schätzungen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung des Konzerns voraus. Die wesentlichen in diesem Zusammenhang getroffenen Annahmen und Schätzungen betreffen die zukünftige Umsatzentwicklung, die Entwicklung von Personalaufwendungen unter Berücksichtigung künftiger Lohnsteigerungen und Personalkapazitätsplanungen, angewendete Diskontierungssätze sowie der geplante Nutzungszeitraum der angemieteten Einzelhandelsgeschäfte. Die Annahmen und Schätzungen sind in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten" näher beschrieben.

Leasingverhältnisse – Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Die Bestimmung des für die Leasingverhältnisse des Konzerns angewendeten Grenzfremdkapitalzinssatzes unterliegt Annahmen insbesondere hinsichtlich nicht-beobachtbarer Input-Faktoren, wie dem unternehmensspezifischem Kreditrisiko. Die Vorgehensweise bei der Bestimmung dieser Annahmen ist in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes" erläutert.

Umsatzrealisierung (Rückgabequoten)

Bei Verkäufen, bei denen Kunden ein Rückgaberecht eingeräumt wird, muss der Konzern die erwarteten Warenrückgaben schätzen. Details zu dieser Schätzung sind in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die durch ein Rückgaberecht entstehen" enthalten.

Ansatz aktiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge werden nur in der Höhe aktiviert, in der verlässlich davon ausgegangen werden kann, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird. Die Beurteilung, ob und in welcher Höhe zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, bedarf Annahmen und Schätzungen, wie in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Latente Steuern" sowie in Abschnitt C. Erläuterungen zur Bilanz "(5) Latente Steuern" dargestellt.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten

Soweit für Zwecke der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nicht ausschließlich beobachtbare Marktdaten vorliegen, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Annahmen und Schätzungen des Vorstands, die in Abschnitt B. Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze "Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte" beschrieben sind.

Vorräte

Die Bestimmung des niedrigeren beizulegenden Werts für die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag setzt Annahmen und Schätzungen zu den zu erzielenden Verkaufserlösen voraus, die in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Vorräte" wiedergegeben sind.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie für Restrukturierungsmaßnahmen. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten eine Schätzung des für den Rückbau von Einbauten in angemietete Verkaufsflächen erforderlichen Erfüllungsbetrags. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten Annahmen bezüglich der Abwicklung der Restrukturierung gemäß der Restrukturierungsvereinbarung. Diese sind in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen "Sonstige Rückstellungen" näher erläutert.

Bewertung von Insolvenzverbindlichkeiten und Darlehensverbindlichkeiten

Ein Teil der Insolvenzverbindlichkeiten aus den Insolvenzverfahren der GERRY WEBER International AG und der GERRY WEBER Retail GmbH sowie Darlehensverbindlichkeiten sind ihrer Höhe nach abhängig von der zukünftigen Entwicklung finanzieller Leistungsindikatoren des Konzerns. Nach Einschätzung des Vorstands ergibt sich auch bei Zugrundelegung der oberen Bandbreite der aktuellen Planung für das Geschäftsjahr 2023 keine Zahlungsverpflichtung aus den gestundeten Verbindlichkeiten. Die getroffenen Annahmen zur Bewertung der Insolvenzverbindlichkeiten und Darlehensverbindlichkeiten sind in Abschnitt C. Erläuterungen zur Bilanz "(15) Finanzschulden" näher beschrieben.

Zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten einer Abgangsgruppe auf Basis wesentlicher nicht beobachtbarer Inputfaktoren ist ermessensbehaftet. Die getroffenen Annahmen zur Bewertung von zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und zur Klassifizierung aufgegebener Geschäftsbereiche sind in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen "Aufgegebene Geschäftsbereiche" näher beschrieben.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bilanzierung im GERRY WEBER Konzern folgt mit Ausnahme bestimmter Posten dem Prinzip der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die für die einzelnen Posten verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden näher erläutert.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten bilanziert und über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Kosten aus dem Werteverzehr der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden unter den Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aufwendungen für die Kollektionsentwicklung werden zum Zeitpunkt der Entstehung als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn sie verlässlich bewertet werden können, die Kollektion kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt sowie über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und die Kollektion zu vermarkten. Sie werden linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und bei Anhaltspunkten auf Wertminderung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden unter den aktivierten Eigenleistungen erfasst. Abschreibungen der aktivierten Kollektionsentwicklungskosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen erfasst.

Es werden jeweils folgende voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer
Aufwendungen für die Kollektionsentwicklung 1 Jahr
Software und übrige Rechte 3−5 Jahre
Kundenstämme und Belieferungsrechte 5−10 Jahre

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Sachanlagen werden, mit Ausnahme von Grundstücken, linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung eines möglichen Restbuchwerts abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten enthalten den Anschaffungspreis sowie Anschaffungsnebenkosten. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalkosten werden bei qualifizierten Vermögenswerten berücksichtigt. Bei den Mietereinbauten wurden auch Demontagekosten mit ihrem Barwert aktiviert. Als Zinssatz wurden Abzinsungssätze von 0,0% bis 0,1% (Vorjahr: 0,0% bis 0,1%) p.a. berücksichtigt.

Investitionsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand sind nicht vereinnahmt worden.

Es werden folgende voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer
Gebäudekomponenten und Mietereinbauten 10−50 Jahre
Maschinen und technische Anlagen 3−15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5−15 Jahre

Wertminderungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, sofern notwendig. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird als Unterschiedsbetrag zwischen den Ver-

äußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter den Posten sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Ergeben sich aufgrund von Tatsachen oder Umständen Anhaltspunkte für eine Wertminderung ("triggering event") nichtfinanzieller Vermögenswerte (Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte), wird der erzielbare Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert entspricht dabei dem Barwert der erwarteten Mittelzuflüsse. Für die Abzinsung der erwarteten Zahlungsströme wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheit; kurz: ZGE) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweiligen erzielbaren Betrag, erfolgt zunächst eine ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswerts, der der ZGE zugeordnet ist. Der darüberhinausgehende Wertminderungsaufwand reduziert anteilig die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der jeweiligen ZGE bzw. Gruppe von ZGEs. Ein Wertminderungsaufwand wird nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Ein für einen im Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird nicht aufgeholt.

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde, basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungstechnik, als ein beizulegender Zeitwert der Stufe 3 eingeordnet. Basis der Werthaltigkeitstests bilden aktualisierte Finanz- und Investitionsplanungen sowie Schätzungen für alle Konzerneinheiten. Folgende Schätzungen und Annahmen des Managements liegen vor:

  • § Umsatzwachstum: Die Annahmen zu Geschwindigkeit und Intensität des Umsatzwachstums basieren auf extern veröffentlichten Studien der Bekleidungsindustrie im europäischen Markt und wurden insbesondere für die Ableitung der länderspezifischen Umsatzwachstumsraten in den Jahren 2023 bis 2024 verwendet. Für die Geschäftsentwicklung im Retail Bereich wird für die Jahre 2023 - 2026 mit einem leicht steigenden Umsatz geplant. Ab dem Jahr 2027 wird 0 Prozent Wachstum in Umsatz und Kosten unterstellt. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen in Abschnitt A. ALLGE-MEINE ANGABEN – Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung.
  • § Nachhaltiges nominales Retail-Wachstum: den Wachstumsraten liegen grundsätzlich veröffentlichte branchenbezogene Marktdaten für den europäischen Markt zugrunde. Diese Wachstumsraten wurden der Umsatzentwicklung für Mietverträge mit einer Laufzeit über das Jahr 2023 hinaus, zugrunde gelegt.
  • § Diskontierungssätze: die Diskontierungssätze stellen eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten bei einem möglichen Verschuldungsgrad von 19,5 Prozent und einem länder- und laufzeitspezifischen Marktzinssatz von 7,0 – 8,26 Prozent geschätzt wurde.
  • § Geplanter Nutzungszeitraum der Einzelhandelsgeschäfte: der Planungszeitraum orientiert sich an den Restlaufzeiten der Mietverträge, die jährlich ermittelt und überprüft werden.

Die der Überprüfung der Werthaltigkeit zugrundeliegenden Annahmen sind im Folgenden dargestellt:

Parameter 2022 2021
Gewichtete Kapitalkosten (WACC) – abhängig von
Laufzeit und Land des jeweiligen Stores
8,3 % -12,0 % 9,2 %–13,4 %
Umsatzbezogene Wachstumsrate ab 2024 (Vorjahr: 2023) 0,0 – 4,0% % 1,0 %
Laufzeit der Planung (bis Ende der angenommenen Mietzeiträume je Store) 2023 - 2033 2022–2040

Fremdkapitalkosten

Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente – erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Umsatzerlöse" angegebenen Transaktionspreis bewertet.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten. Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden demgegenüber im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht.

Folgebewertung

  • § Hinsichtlich der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte liegen bei GERRY WEBER folgende Anwendungsfälle vor: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
  • § erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Kredite und Forderungen wie Mietforderungen und Guthaben bei Lieferanten sowie sonstige in der Bilanz angesetzte liquide Mittel. Diese umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen und werden nach Zugang zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei positive Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im Zinsertrag und negative Wertänderungen im Finanzierungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Cashflows kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, oder bei einer Umgliederung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet".

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • § Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
  • § Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung

Wertminderungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte betreffen bei GERRY WEBER vor allem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese wird nach dem Expected-Credit-Loss-Modell des IFRS 9 eine Risikovorsorge gebildet. Die erfassten Wertminderungen basieren auf den historischen Informationen zu Forderungsausfällen, wobei die Ausfallquoten angepasst werden, sofern sich Anzeichen ergeben, dass sich zukünftig ein höheres Ausfallrisiko ergibt. Unter Anwendung des "Simplified Approach" nutzt der Konzern hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Wertberichtigungsportfolien getrennt in die Bereiche Wholesale, E-Commerce Retail. Für alle weiteren, finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IFRS 9 (Kassenbestand sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte) ist der expected credit loss für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird ausgebucht, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weisen aus Sicht von GERRY WEBER ein geringes Ausfallrisiko auf, weshalb Wertberichtigungen für diese Posten in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts bemessen werden. Zwölf-Monats-Kreditverluste sind hierbei der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind.

Ausweis

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden Bankguthaben ausgewiesen (frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente). Der Bilanzposten enthält ebenfalls Guthaben bei Kreditinstituten, welche Verfügungsbeschränkungen unterliegen und dem Ausgleich von im Insolvenzverfahren zu erfüllenden Verbindlichkeiten dienen (Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente).

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten des Konzerns werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. In den Folgeperioden werden langfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach der "Effektivzinsmethode" bewertet.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen im GERRY WEBER Konzern im wesentlichen die Darlehen, Anleihen, Insolvenzverbindlichkeiten, Rückerstattungsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Nach der erstmaligen Erfassung werden die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Jede Differenz zwischen dem Nettodarlehensbetrag (abzüglich der Transaktionskosten) und dem Tilgungswert wird verteilt über die Laufzeit der Finanzverbindlichkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Weitere Informationen sind in der Anhangangabe (15) Finanzschulden enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Modifikationen von finanziellen Verbindlichkeiten

Bei der Änderung von Vertragsbedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit überprüft der Konzern, ob die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind als vor der Änderung. Für diese Bestimmung überprüft der Konzern, ob der Barwert der Zahlungsflüsse unter den geänderten Bedingungen, diskontiert mit dem Effektivzins der bestehenden finanziellen Verbindlichkeit, um mehr als 10% vom Barwert der bestehenden finanziellen Verbindlichkeit abweicht. Soweit die Änderungen nicht zu signifikant anderen Zahlungsströmen führen, behandelt der Konzern die Änderung als Modifikation, woraufhin ein Ertrag in Höhe des zuvor genannten Unterschiedsbetrags zwischen den Barwerten der bestehenden und geänderten finanziellen Verbindlichkeit im Zinsertrag erfasst wird und die geänderte Verbindlichkeit in der Folge unter Verwendung des bestehenden Effektivzins zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird. Transaktionskosten werden im Falle einer Modifikation mit dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit verrechnet und über die Laufzeit der Verbindlichkeit als Zinsaufwand aufgelöst.

Wandelschuldverschreibungen

Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, die nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können. Die zusammengesetzten Finanzinstrumente werden in eine in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesene Fremdkapitalkomponente und in eine aus den Wandlungsrechten resultierende Eigenkapitalkomponente aufgeteilt. Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Folgebewertung der Fremdkapitalkomponente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.

Die Wandelschuldverschreibung wurde am 15. Juni 2020 begeben und hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Wandelschuldverschreibung wird mit 3% p.a. verzinst, Zinsen werden halbjährlich gezahlt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen haben das Recht, jederzeit bis zur Endfälligkeit in Höhe des Nominalbetrags der Wandelschuldverschreibung diese zu einem Aktienkurs von EUR 33,33 in Aktien der GERRY WEBER International AG zu wandeln.

Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des GERRY WEBER Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der GERRY WEBER Konzern, sofern möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

  • § Stufe 1-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus notierten Preisen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische finanzielle Vermögenswerte oder Schulden ergeben.
  • § Stufe 2-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die auf Parametern beruhen, die nicht notierten Preisen für Vermögenswerte und Schulden wie in Stufe 1 entsprechen (Daten), entweder direkt abgeleitet (d.h. als Preise) oder indirekt abgeleitet.

§ Stufe 3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus Modellen ergeben, welche Parameter für die Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nichtbeobachtbare Parameter, Annahmen).

Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Übertragungen zwischen den Stufen in der Hierarchie stattgefunden haben, indem er die Kategorisierung neu bewertet (basierend auf dem Inputfaktor auf der niedrigsten Ebene, der für den beizulegenden Zeitwert wesentlich ist). Umgruppierungen erfasst der Konzern am Ende jeder Berichtsperiode. Im Geschäftsjahr 2022 sowie im Vorjahr kam es zu keinen Umgruppierungen innerhalb der Fair Value-Hierarchien.

Bei den Level 2 zugeordneten derivativen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Devisenoptionen, die der GERRY WEBER Konzern verwendet, um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Diese werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für diese wirtschaftlich vorhandenen Sicherungsbeziehungen wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 nicht angewendet.

Bei den Level 3 zugeordneten derivativen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um in Darlehen eingebettete Kündigungsoptionen. Diese werden mithilfe eines Optionspreismodells bewertet. Dabei werden historische Zinsvolatilitäten von Schuldinstrumenten vergleichbarer Emittenten verwendet, da sie zum Abschlussstichtag einen zuverlässigeren Schätzwert als aktuelle Marktvolatilitäten darstellen. In das Optionspreismodell fließen als bedeutende, nicht beobachtbare Inputparameter CDS-Spreads ein, die auf Basis aktueller Marktpreise von Schuldinstrumenten vergleichbarer Emittenten ermittelt wurden. Risikoloser Zins und Spread wurden dabei getrennt voneinander simuliert.

Der GERRY WEBER Konzern gibt ebenfalls den Zeitwert von langfristigen Finanzschulden an, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (siehe Abschnitt Beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien). Der Zeitwert dieser Instrumente wird durch abgezinste Zahlungsströme bewertet. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, diskontiert mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Bei den so ermittelten Zeitwerten handelt es sich um Bewertungen der Fair Value Stufe-3.

Laufende Steuern

Laufende Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust auf der Grundlage von Steuersätzen, die für den Besteuerungszeitraum gelten, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Hierbei wurden erkennbare steuerliche Risiken für noch nicht abgeschlossene Betriebsprüfungen berücksichtigt. Laufende Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

IFRIC 23 beinhaltet Klarstellungen, wie die in IAS 12 festgelegten Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, und umfasst laufende und latente Steueransprüche oder Steuerschulden. Gemäß IFRIC 23 können unsichere steuerliche Behandlungen gesondert oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen zusammengefasst zu berücksichtigen sein. Hierbei ist diejenige Methode zu wählen, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Bei der Beurteilung ist, davon auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist und dass sie für deren Prüfung über sämtliche einschlägigen Informationen verfügt. Wenn es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptiert, so ist zur Berücksichtigung der Auswirkung der Unsicherheit in Abhängigkeit davon, welche Methode sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet, entweder der wahrscheinlichste Betrag oder der Erwartungswert auf jede unsichere steuerliche Behandlung anzuwenden.

Die Unternehmen des Konzerns sind weltweit in einer Vielzahl von Ländern ertragsteuerpflichtig. Bei der Beurteilung der weltweiten Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Interpretation von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen, wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtsprechungen, fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Konzernabschluss angesetzt (sog. Liability Method). Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Temporäre Differenzen in Bezug auf ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit für ein bestimmtes Leasingverhältnis werden zum Zwecke der Erfassung latenter Steuern zusammengefasst (das Leasingverhältnis) betrachtet.

Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, die zu versteuernde temporäre Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des steuerlichen Vorteils erzielen wird. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie werden gem. IAS 1.70 als langfristig ausgewiesen und nicht abgezinst.

Vorräte

Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten stellen die Kosten des Erwerbs (einschließlich Steuern, Transport- und Abwicklungskosten) abzüglich erhaltener Rabatte dar. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.

Soweit erforderlich, werden am Bilanzstichtag Abwertungen auf niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte vorgenommen. Letztere entsprechen den geschätzten, im normalen Geschäftsgang realisierbaren Verkaufserlösen abzüglich der geschätzten Kosten bis zum Verkauf. Sofern die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte in der Vergangenheit geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.

Für die Wertberichtigungen auf den Nettoveräußerungswert werden mit Ausnahme der russischen Konzerngesellschaften, konzernweit einheitliche kollektionsspezifische Abschläge vorgenommen. Hierzu werden in Abhängigkeit der Verwertungsmöglichkeiten in den jeweiligen Vertriebskanälen und Absatzmärkten Preisabschriften berücksichtigt. Für den russischen Markt werden die kollektionsspezifischen Abschläge unter Berücksichtigung der lokalen Marktgegebenheiten und Verwertungsmöglichkeiten bestimmt

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Ein Teil des Gerry Weber Konzerns, dessen Geschäftsaktivitäten und Cashflows operativ und für die Zwecke der Rechnungslegung von den sonstigen Geschäftsaktivitäten klar abgegrenzt werden können, wird als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen, wenn dieser entweder veräußert worden ist oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und

  • § einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt,
  • § Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist, oder
  • § ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben worden ist.

Aufgegebene Geschäftsbereiche sind nicht im Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem gesonderten Posten als Gewinn/Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, werden die Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung und die Konzernkapitalflussrechnung des Vergleichsjahres so angepasst, als wäre der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an so klassifiziert worden.

Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte und Schulden

Vermögenswerte oder als zur Veräußerung klassifizierte Veräußerungsgruppen sind langfristige Vermögenswerte und Schulden, die voraussichtlich überwiegend durch eine Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Dafür muss die geplante Veräußerung höchstwahrscheinlich und im gegenwärtigen Zustand sofort möglich sein. Für die Klassifizierung muss es zudem unwahrscheinlich sein, dass wesentliche Änderungen an den Plänen zur Veräußerung vorgenommen werden oder dass die Entscheidung für die Veräußerung rückgängig gemacht wird. Es muss zudem zu erwarten sein, dass die geplante Veräußerung innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung erfolgen wird. Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Bilanz als kurzfristige Posten ausgewiesen.

Die Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten angesetzt. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Veräußerung des Vermögenswerts bzw. der Veräußerungsgruppe zuzurechnen sind.

Bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden Wertminderungsaufwendungen bei Veräußerungsgruppen anteilig im Verhältnis der Buchwerte auf die anderen langfristigen Vermögenswerten im Gewinn oder Verlust erfasst. Übersteigt der Wertminderungsbedarf der Veräußerungsgruppe den Buchwert dieser Vermögenswerte, übt Gerry Weber das Wahlrecht zur Erfassung weiterer Wertminderungen nicht aus, sofern die Werthaltigkeit der sonstigen Vermögenswerte gegeben ist.

Als zur Veräußerung gehaltene klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn rechtliche oder faktische Verpflichtungen bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ergebnissen beruhen und der künftige Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Wertansatz der Rückstellung bemisst sich bei Einzelrisiken als wahrscheinlichster Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Langfristige Rückstellungen werden diskontiert und mit ihrem Barwert in der Bilanz angesetzt, wobei ein Vorsteuerzinssatz zugrunde gelegt wird, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.

Zum 31. Dezember 2022 wurden die langfristigen Rückstellungen mit einem Zinssatz von 0,0% bis 0,1% abgezinst (Vorjahr: 0,0% bis 0,6%). Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden.

Künftige betriebliche Verluste werden nicht berücksichtigt. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen wurden auf Basis des gültigen Interessenausgleichs und/oder dem Sozialplan sowie geschlossenen Einzelabwicklungsvereinbarungen gebildet. Den geplanten Abfindungskosten bei Store-Schließungen liegt eine mit dem Betriebsrat getroffene Abfindungsregelung zugrunde. Schätzungen im Zusammenhang mit dem Ansatz und der Bewertung zukünftiger Abfindungszahlungen resultieren auf die durch die Transfergesellschaften ermittelten Werte. Die Kostenbestandteile setzen sich aus den Gehaltskosten des jeweiligen Mitarbeiter/-in zuzüglich etwaiger Qualifizierungs- und Profilingkosten zusammen.

Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in den Einzelhandelsgeschäften werden mit dem Barwert des bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrages passiviert, soweit der Konzern eine vertragliche Verpflichtung zum Rückbau bzw. Wiederherstellung der angemieteten Flächen hat. In gleicher Höhe werden die entsprechenden Vermögenswerte aktiviert und planmäßig über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Schätzung der durch den Rückbau verursachten Kosten basiert auf historischen Erfahrungswerten der Gruppe und berücksichtigt erwartete zukünftige Kostensteigerungen.

Leistungen an Arbeitnehmer

Kurzfristig fällige Leistungen

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen zu den Restrukturierungsrückstellungen.

Anteilsbasierte Vergütungen

Die GERRY WEBER International AG hat im Jahr 2021 ein anteilsbasiertes Vergütungsmodell für zwei Mitglieder des Vorstandes implementiert. Dieses Modell ist im Rahmen eines sog. "long term incentive"-Programms (der "LTI") umgesetzt worden.

Der LTI wird als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich (sog. Cashsettlement) behandelt. Bei einem unterjährigen Ausscheiden während eines Geschäftsjahres wird der LTI zeitanteilig gewährt. Die Zusage erfolgt in jährlichen Tranchen, jeweils mit einer Laufzeit von vier Jahren (Performance Zeitraum), in Form von Performance Share Units ("PSU"). Die Tranche 2021 und 2022 wurden jeweils zum 1. Januar 2021 und 2022 gewährt. Die initiale Anzahl der PSU ergibt sich aus der Division des LTI-Zielbetrages einer Tranche mit dem relevanten volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der GERRY WEBER International AG. Die ausübbare Anzahl an PSU hängt von zwei finanziellen Leistungskriterien (Marktkapitalisierung und Online-Umsatz) und zwei nicht-finanziellen Leistungskriterien (Mitarbeiterzufriedenheit und drei Nachhaltigkeitsziele) ab. Die Gesamtzielerreichung ergibt sich aus dem Durchschnitt der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien. Innerhalb der finanziellen bzw. nicht-finanziellen Leistungskriterien wird wiederum auf den Durchschnitt der jeweiligen Unterziele abgestellt. Die Bandbreite der Zielerreichungen für die drei Nachhaltigkeitsziele beläuft sich von 0% bis 400% (Vorjahr: 0% bis 100%) und für die anderen Ziele von 0% bis 400% (Vorjahr: 0% bis 200%). Die ausübbare Anzahl der PSU wird schließlich mit dem relevanten Aktienkurs multipliziert, um den vorläufigen Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Dieser vorläufige Auszahlungsbetrag kann vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen nach oben oder unten angepasst werden (+/- 10% des vorläufigen Auszahlungsbetrags), um unvorhergesehenen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Das Ergebnis ist dann die Höhe der endgültigen Auszahlung, welche auf das Zweifache des gewährten LTI-Zielbetrags begrenzt ist.

Der beizulegende Zeitwert dieser Ansprüche betrug zum Jahresende insgesamt TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 452) und ist unter den langfristigen Personalrückstellungen ausgewiesen. Dieser ergibt sich aus der geschätzten Anzahl an ausübbaren PSU nach Ablauf des Performance Zeitraumes multipliziert mit dem beizulegenden Zeitwert eines PSU. Der beizulegende Zeitwert wird als Personalaufwand mit einer entsprechenden Erhöhung der Schulden über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Schuld wird an jedem Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beizulegenden Zeitwert der Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Schuld werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Aufgrund der Ermittlung der durchschnittlichen Zielerreichung, wie oben dargestellt, sind die Leistungskriterien insgesamt als Nicht-Marktbedingungen einzustufen. Damit ist die bestmögliche Schätzung für den beizulegenden Zeitwert eines PSU der Aktienkurs, wofür der Schlusskurs der GERRY WE-BER International AG zum 30. Dezember 2022 i.H.v. EUR 6,75 (Vorjahr: 30. Dezember 2021 i.H.v. EUR 38,00) herangezogen wurde.

Als Schätzwert für die Anzahl an ausübbaren PSUs wird die erwartete Zielerreichung der einzelnen Ziele und schließlich deren Mittelwert herangezogen. Für 2022, wie auch für 2021, ist als Mittelwert eine Zielerreichung von 100% in die Bewertung eingeflossen. Dieses Ergebnis basiert auf der Analyse der Zielerreichung zum Abschlussstichtag sowie einer kaufmännischen Einschätzung für die weitere Zielerreichung. Die initiale Anzahl der gewährten PSU zu Beginn der jeweiligen Tranchen ergibt sich aus dem LTI-Zielbetrag dividiert durch den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der GERRY WEBER International AG im XETRA-Handel über die letzten 30 Handelstage vor dem Ende des Jahres, das dem ersten Jahr der Laufzeit vorangeht. Für die in 2022 gewährte Tranche betrug der volumengewichtete Durchschnittskurs EUR 39,23 (Vorjahr: EUR 21,00). Der Personalaufwand für die im Geschäftsjahr ausgegebenen PSU belief sich auf TEUR 72 (Vorjahr : TEUR 452). Aus der Auflösung der Vorjahrestranche ergab sich ein Ertrag von TEUR 452.

Miet- und Leasingverträge

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Leasingnehmer

In seiner Eigenschaft als Leasingnehmer mietet der GERRY WEBER Konzern verschiedene Arten von Vermögenswerten an, insbesondere Gebäude (Einzelhandelsgeschäfte, Büros) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Am Bereitstellungsdatum bilanziert der Konzern für ein Leasingverhältnis ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit abzüglich erhaltener Leasinganreize, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten zusammen.

Anschließend wird das Nutzungsrecht zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht linear über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Der Konzern nutzt ausschließlich den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz, der neben dem länderspezifischen Risiko auch das vertragswährungsbezogene Risiko, die Vertragslaufzeit sowie die vermögenswertspezifische Besicherung und Kreditrisiken des Leasingnehmers berücksichtigt.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen.

Nach dem Bereitstellungsdatum werden die Leasingraten in Tilgungs- und Zinszahlungen unterteilt. Die Leasingverbindlichkeiten werden anschließend durch Erhöhung des Buchwerts um die Zinskosten der Leasingverbindlichkeiten unter Heranziehung des Effektivzinssatzes und durch Verringerung des Buchwerts um die geleisteten Leasingraten bewertet. Eine Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn es zu einer Änderung des Leasingvertrags oder Neubewertung kommt, weil sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

Insbesondere bei Leasingverhältnissen von Einzelhandelsgeschäften kann es zu Nachverhandlungen bestehender Leasingverträge kommen. Ebenfalls wurde im Laufe der Covid-19 Pandemie dem Konzern als Leasingnehmer für einen befristeten Zeitraum Mietreduktionen durch die Vermieter gewährt. Der Konzern unterscheidet zwischen diesen beiden Gründen für Änderungen der Leasingverhältnisse. Im Falle einer Nachverhandlung mit langfristiger Änderung der Vertragsbedingungen werden die Leasingverbindlichkeit und das Nutzungsrecht neu bewertet und eine Anpassung des Buchwerts vorgenommen.

Die Veränderung der Buchwerte im Geschäftsjahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus einer Verkürzung der Mietlaufzeiten durch geänderte Einschätzungen hinsichtlich der Ausübung von Mietoptionen. Hieraus resultiert eine Reduktion des Nutzungsrechts von TEUR -33.218 (Vorjahr Reduktion: TEUR - 18.598), der Leasingverbindlichkeit von TEUR -33.939 (Vorjahr Reduktion: TEUR -18.660) sowie einer Ertragsbuchung von TEUR 358 (Vorjahr Ertragsbuchung: TEUR 62) zur Folge hatten. Mietreduktionen in Folge der Covid-19 Pandemie, die für einen bestimmten Zeitraum gewährt wurden, führten in Anwendung der entsprechenden, zeitlich begrenzten Erleichterungsvorschriften des IFRS 16 nicht zur Neubewertung des Nutzungsrechts bzw. der Leasingverbindlichkeit und führten zur Erfassung eines Ertrags von TEUR 284 (Vorjahr: TEUR 3.208).

In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten jeweils als separate Bilanzposten aus.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen

Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (kürzer als zwölf Monate und der Vertrag enthält keine Kaufoption) nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als sonstiger betrieblicher Aufwand.

Laufzeit von Miet- und Leasingverpflichtungen

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird.

Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungsoptionen enthalten. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z.B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).

Im Geschäftsjahr 2021 ging GERRY WEBER nach detaillierter Analyse und Bereinigung seines Storeportfolios noch davon aus, dass zur Verfügung stehende Verlängerungsoptionen vollständig ausgeübt werden. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte eine weitere Optimierung des Portfolios von Einzelhandelsgeschäften, was zur Folge hat, dass Verlängerungsoptionen im Wesentlichen nur noch dann in die Ermittlung der Vertragslaufzeit einbezogen werden, wenn diese dem Vermieter kommuniziert bzw. final verhandelt wurden.

Darüber hinaus werden die Verlängerungsoptionen bei Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge nicht in die Leasinglaufzeit einbezogen, da der Konzern die Fahrzeuge in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren anmietet und infolgedessen keine Verlängerungsoptionen ausübt. Ferner werden die Zeiträume, die sich aus einer Kündigungsoption ergeben, nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird.

Die Beurteilung, ob die Optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, hat Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingvertrags und kann daher die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten bzw. der Nutzungsrechte erheblich beeinflussen.

Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Der Konzern verwendet zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten den Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzins-sätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen. Wesentliche Auswirkungen auf die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes hat die Schätzung des unternehmensspezifischen Kreditrisikos. Dieses hat der Konzern aus einem impliziten Rating abgeleitet. Darüber hinaus berücksichtigt der Grenzfremdkapitalzinssatz das länderspezifische Risiko, das vertragswährungsbezogene Risiko, die vermögenswertspezifische Besicherung und die Vertragslaufzeit.

Leasinggeber

Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein.

Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.

Im Zusammenhang mit der Untervermietung von Einzelhandelsgeschäften bilanziert der Konzern das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.

Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.

Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an.

Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Umsatzerlöse

Der Konzern ist im Bereich Handel mit Damenbekleidung tätig und erzielt damit zusammenhängende Umsätze. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut an einen Kunden überträgt. Der Zeitpunkt der Umsatzerfassung bemisst sich an den individuellen Vertrags- und Lieferbedingungen. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelts unter Berücksichtigung von Retouren, Rabatten und Preisnachlässen bemessen.

Erlösströme des Konzerns

Die folgenden Ausführungen geben Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.

(a) Verkauf von Waren – Wholesale

Der Konzern verkauft seine Waren unter anderem über den Großhandel. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren werden grundsätzlich dann erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Waren auf einen Großhandelskunden übertragen wurde. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn insbesondere der Verkaufsweg und Absatzpreis der Waren im Ermessen des Großhändlers liegt und es keine unerfüllten Verpflichtungen gibt, die die Annahme der Ware durch den Großhändler betreffen könnten. Die Umsatzlegung erfolgt in diesen Fällen erst, wenn die Ware an den vereinbarten Lieferort versandt wurde, das Risiko des zufälligen Untergangs an den Großhändler übergegangen ist und der Großhändler die Ware nach den Bedingungen des Verkaufsvertrags angenommen hat.

Im Zusammenhang mit der Erfassung von Umsatzerlösen werden nach erfolgter Leistungserbringung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Das Zahlungsziel der Kunden in Bezug auf diese Forderungen beträgt im Regelfall zwischen 0 und 90 Tagen.

Daneben wurden mit einigen Kunden Partnerschaftsmodelle geschlossen, die dem Kunden in einem festgelegten zeitlichen und wertmäßigen Umfang Rücklieferungen gestatten und Möglichkeiten zum Warentausch einräumen. Für erwartete Rücklieferungen wurden Verpflichtungen aus Rückgaberechten und Retouren umsatzmindernd gebildet. Die erwarteten Rücklieferungen werden auf Basis der vertraglich vereinbarten Rückgaben sowie erwarteter Rückgabequoten ermittelt.

Außerdem wurden mit ausgewählten Partnern sogenannte Depotverträge geschlossen. Hier bleibt die Ware bis zum Verkauf an den Endkunden im Eigentum von GERRY WEBER. Die Übertragung der Verfügungsgewalt und die Erfassung des Umsatzes erfolgt in diesem Fällen erst, wenn der Verkauf an den Endkunden stattgefunden hat.

(b) Verkauf von Waren – Retail

Der Konzern betreibt eine Kette von Einzelhandelsgeschäften, in denen GERRY WEBER seine Waren verkauft. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren an den Kunden übergangen ist. Im stationären Einzelhandel erfolgt die Übertragung der Verfügungsgewalt in der Regel im Zeitpunkt des Verkaufs und der Bezahlung der Ware. Die Bezahlung erfolgt mittels Barzahlung oder wird per EC- oder Kreditkarte abgewickelt.

Der Konzern gewährt den Kunden bei direktem Kauf in den Einzelhandelsgeschäften ein 14-tägiges Rückgaberecht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zur Berücksichtigung der erwarteten Rückerstattungsverbindlichkeit aus Retouren basierend auf historischen Rücklaufquoten und daraus abgeleiteten Erfahrungswerten gebildet.

(c) E-Commerce Umsätze

Onlineumsätze aus dem Verkauf von Waren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Verfügungsmacht über diese Waren an den Kunden übergeht. Die Umsatzrealisierung erfolgt zu diesem Zeitpunkt unabhängig davon, ob der Verkauf über eigene Onlineshops des Konzerns oder über externe Verkaufsplattformen stattfinden. Der Konzern gewährt den Kunden auch im Rahmen des Onlineverkaufs ein Rückgaberecht, welches in der Regel einen Zeitraum von 14 bis 100 Tagen umfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zur Berücksichtigung der erwarteten Rückerstattungsverbindlichkeit aus Retouren basierend auf historischen Rücklaufquoten gebildet.

Onlineumsätze werden grundsätzlich im Zeitpunkt des Kaufs per Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt und durch externe Zahlungsdienstleister abgewickelt.

Treuepunkteprogramme im Retail-Bereich

Der Konzern verfügt über ein Treuepunkteprogramm, bei dem Kunden Punkte sammeln und bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen als Gutschein einlösen können. Die Treuepunkte stellen eine separate Leistungsverpflichtung dar, da sie dem Kunden ein wesentliches Recht einräumen, künftige Waren zu einem günstigeren Preis zu erwerben. Ein Teil des Transaktionspreises wird auf der Basis der relativen Einzelveräußerungspreise den Treuepunkten, die den Kunden gewährt werden, zugeordnet und bis zur Einlösung der Punkte als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Erlöse werden erfasst, sobald ein Kunde Punkte gegen Produkte einlöst.

Bei der Schätzung der relativen Einzelveräußerungspreise der Treuepunkte berücksichtigt der Konzern die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde die Punkte einlöst. Der Konzern aktualisiert jährlich seine Schätzungen der Punkte, die eingelöst werden, und alle Anpassungen des Saldos der Vertragsverbindlichkeiten werden gegen die Erlöse erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine Forderung wird erfasst, wenn gegen den Kunden ein unbedingter Anspruch auf Gegenleistung besteht. Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden im Abschnitt Finanzinstrumente – erstmalige Erfassung und Folgebewertung erläutert.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde die Zahlung leistet oder diese fällig wird, bevor der Konzern die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, bzw. sobald er die Verfügungsgewalt über die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt. Der Konzern weist Vertragsverbindlichkeiten unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten aus.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die durch ein Rückgaberecht entstehen

Vermögenswerte aus Rückgaberechten

Ein Vermögenswert aus Rückgaberechten wird erfasst, wenn der Konzern das Recht hat, die voraussichtlich vom Kunden zurückgegebenen Produkte zurückzuholen. Der Vermögenswert wird mit dem ursprünglichen Buchwert der Vorräte nach Abzug aller für den Rückerhalt der Produkte erwarteten Kosten und potenzieller Wertminderungen bewertet. Der Konzern korrigiert die Bewertung des Vermögenswerts unter Berücksichtigung der geänderten Erwartungen im Hinblick auf die Menge der zurückgegebenen Produkte und der zusätzlichen Wertverluste der zurückgegebenen Produkte. Vermögenswerte aus Rückgaberechten werden unter den Vorräten erfasst.

Rückerstattungsverbindlichkeiten

Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird für die Verpflichtung, die vom Kunden erhaltene (oder noch zu erhaltende) Gegenleistung ganz oder teilweise zu erstatten, angesetzt. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten des Konzerns resultieren aus Rückgaberechten, die Kunden eingeräumt wurden. Die Verbindlichkeit wird in Höhe des Betrags angesetzt, den der Konzern dem Kunden voraussichtlich erstatten muss. Der Konzern korrigiert seine Schätzungen der Rückerstattungsverbindlichkeiten (und der entsprechenden Änderungen des Transaktionspreises) am Ende jeden Berichtszeitraums. Rückerstattungsverbindlichkeiten werden unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Bestimmung der erwarteten Rückgabequote bei Rückgaberechten

Die in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungswerte dienen als Basis für die Schätzung der Rückgabequote und für die Erfassung der korrespondierenden Rückerstattungsverbindlichkeit im Verkaufszeitpunkt.

Der Konzern aktualisiert seine Einschätzung der erwarteten Produktrückgaben jährlich, und die Rückerstattungsverbindlichkeiten werden entsprechend angepasst. Schätzungen der erwarteten Rückgaben sind von Änderungen der Umstände abhängig, und die historischen Erfahrungen des Konzerns mit Rückgaben sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Rückgaben und Rabattansprüche in der Zukunft. Zum 31. Dezember 2022 belief sich der als Rückerstattungsverbindlichkeiten für die erwarteten Rückgaben erfasste Betrag auf TEUR 7.210 (2021: TEUR 6.242). Der Ausweis in der Bilanz erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Das in den Vorräten ausgewiesene Recht auf Rückgabe der Waren beträgt TEUR 3.064 (2021: 2.194).

Bilanzierung öffentlicher Zuschüsse und Zuwendungen

Im Rahmen der COVID 19-Pandemie hat der GERRY WEBER Konzern im Geschäftsjahr 2022 öffentliche Zuschüsse und Zuwendungen empfangen. Es handelt sich dabei um die Erstattung der Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialversicherung in Zusammenhang mit Kurzarbeit. Die Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Rahmen des Bezugs von Kurzarbeitergeld wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem korrespondierenden Personalaufwand saldiert. Das von der Agentur für Arbeit gewährte Kurzarbeitergeld wurde als durchlaufender Posten ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung an die Mitarbeiter ausgezahlt.

Darüber hinaus wurden der GERRY WEBER International AG für das Geschäftsjahr 2022 Corona-Finanzhilfen (Überbrückungshilfe IV) i.H.v. EUR 2,5 Mio. gewährt. Bei den Zuwendungen handelt es sich um erfolgsbezogene Zuwendungen. Eine ertragswirksame Vereinnahmung derartiger Zuwendungen der öffentlichen Hand darf nur erfolgen, wenn eine hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und eine Rückzahlung nicht erfolgen wird.

Die gewährten Zuwendungen in Höhe von EUR 2,5 Mio. wurden im Geschäftsjahr 2022 an die Gesellschaft ausgezahlt und erfolgswirksam vereinnahmt, da mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen wird, dass die vom Bund erhaltenen und gewährten Gelder in dieser Höhe nicht zurückzuzahlen sind und die gewährte Überbrückungshilfe auch dauerhaft vereinnahmt werden kann. Diese Annahme basiert auf einer professionellen Prozessbegleitung und konkreter Offenlegung ermessensbehafteter Fragestellungen gegenüber dem Bund bei Antragsstellung.

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Im November 2022 beschloss das Unternehmen, seine hundertprozentigen Töchter

  • OOO GERRY WEBER RUS, Moskau, Russland und
  • OOO GERRY WEBER, Moskau, Russland

zu verkaufen, welches mit der Unterzeichnung der Verkaufsvereinbarung im Dezember 2022 abgeschlossen wurde. Der Vollzug der Transaktion stand zum 31. Dezember 2022 noch unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen, welche im April 2023 final erteilt wurden. Das Russland-Geschäft des Konzerns stellt einen wichtigen geografischen Geschäftsbereich dar. Aufgrund der konkreten Pläne zur Veräußerung der beiden russischen Tochtergesellschaften und der erfolgten Genehmigung durch die entsprechenden Gremien wird das operative Geschäft von den beiden Tochtergesellschaften daher seit dem Beschluss als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen und als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Veräußerungsgruppe konnte nicht auf Grundlage der vorliegenden Kaufpreisvereinbarung ermittelt werden, da die Transaktion nicht den Anforderungen des IFRS 13 für die Ableitung eines beizulegenden Zeitwertes entsprach. Der Kaufpreis wurde bei Vollzug der Transaktion in bar gezahlt.

Die Vorjahreszahlen der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sind entsprechend IFRS 5 angepasst worden, um den aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert von den fortgeführten Geschäftsbereichen darzustellen.

TEUR 01.01.-31.12.2022* 01.01.-31.12.2021
Operatives Geschäft
Umsatzerlöse 12.388 3.075
Erträge 2.961 560
Aufwendungen -6.818 -2.497
Gewinn aus der laufenden Geschäfts
tätigkeit
8.531 1.138
Ertragsteuern -1.824 -497
Gewinn aus der laufenden Geschäfts
tätigkeit, nach Steuern
6.707 641
Verlust aus der Fair Value Bewertung -1.978 0
Transaktionskosten -119 0
Ertragsteuern 0 0
Gewinn aus aufgegebenen Geschäfts
bereichen, nach Steuern
4.610 641

Der GERRY WEBER Konzern hat in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 konzerninterne Lieferungen und Leistungen an den aufgegebenen Geschäftsbereich getätigt. Diese konzerninternen Transaktionen wurden entsprechend IFRS 5 konsolidiert. Für die Konsolidierung wurde dabei die inkrementelle Methode angewendet, so dass die Eliminierungen dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet wurden.

Zu diesem Zweck wurde der bei den fortgeführten Geschäftsaktivitäten aus diesen Lieferungen und Leistungen entstandene Umsatz und die damit verbundenen Aufwendungen in den Umsätzen und Aufwandspositionen im aufgegebenen Geschäftsbereich eliminiert, so dass der aufgegebene Geschäftsbereich nur noch die dort erfolgte Wertschöpfung inkl. der damit verbundenen Kosten beinhaltet. Die fortgeführten Geschäftsbereiche zeigen dementsprechend weiterhin die Umsätze und damit verbundenen Aufwendungen aus den konzerninternen Lieferungen und Leistungen nach Russland für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

Unmittelbar, bevor die beiden russischen Tochtergesellschaften als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert wurden, wurde der erzielbare Betrag einzelner Gegenstände des Sachanlagevermögens ermittelt. Hieraus ergab sich ein Wertminderungsbedarf von TEUR 1.018. In der Folge obiger Klassifizierung nach IFRS 5 wurde ein zusätzlicher Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 960 erfasst und der Buchwert der Vermögenswerte in der Veräußerungsgruppe damit auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten reduziert. Der Wertminderungsaufwand wurde im Gewinn/Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Die Veräußerungsgruppe ist zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt worden und umfasst die nachstehenden wesentlichen Gruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:

TEUR 31.12.2022
Vermögenswerte
Sonstige langfristige Vermögenswerte 118
Vorräte 7.740
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.244
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 351
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 755
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermö
genswerte
10.208
Schulden
Kurzfristige Personalrückstellungen 106
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 193
Sonstige kurzfristigen Verbindlichkeiten 1.367
Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltener Vermögenswerte stehen
1.666

In der im Eigenkapital ausgewiesenen Währungsumrechnungsrücklage sind dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzurechnende Fremdwährungseffekte in Höhe von TEUR 276 (i. Vorjahr TEUR 242) enthalten.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(1) Langfristige Immaterielle Vermögenswerte

Der Posten Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten enthält zum Stichtag im Wesentlichen Software.

Konzessionen, gewerbl.
Schutzrechte,
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen
Rechten und Werten
Kundenstamm Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
125.562 0 1.042 126.604
8 0 0 8
721 1.995 1.231 3.947
317 0 -370 -53
-447 0 0 -447
-169
129.890
115.402 0 0 115.402
-1 0 0 -1
4.862 83 0 4.945
0 0 0 0
-409 0 0 -409
10
119.947
10.160 0 1.042 11.201
6.128 1.912 1.903 9.943
-169
125.992
10
119.864
0
1.995
0
83
0
1.903
0
0
TEUR Konzessionen, gewerbl.
Schutzrechte,
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen
Rechten und Werten
Kundenstamm Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
Anschaffungs- / Herstell
kosten
1. Januar 2021 130.392 0 547 130.939
Währungsdifferenzen 6 0 0 6
Zugänge 1.429 0 2.181 3.610
Umgliederungen 1.484 0 –1.615 –131
Abgänge –7.749 0 –71 –7.820
31. Dezember 2021 125.562 0 1.042 126.604
Abschreibungen
1. Januar 2021 117.163 0 0 117.163
Währungsdifferenzen 1 0 0 1
Zugänge 5.826 0 0 5.826
Umgliederungen 0 0 0 0
Abgänge –7.588 0 0 –7.588
31. Dezember 2021 115.402 0 0 115.402
Buchwert 31. Dezember
2020
13.229 0 547 13.776
Buchwert 31. Dezember
2021
10.159 0 1.042 11.201

Im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Gerry Weber Nederland B.V im August 2022 erwarb der GERRY WEBER Konzern einen Kundenstamm in Höhe von TEUR 1.995. Der Kundenstamm wird über eine Laufzeit von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben. Für weiterführende Informationen siehe Abschnitt A. Unternehmenszusammenschlüsse im Geschäftsjahr 2022.

(2) Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte resultieren im Wesentlichen aus angemieteten Einzelhandelsflächen. Angaben zur Bilanzierung von Miet- und Leasingverträgen im GERRY WEBER Konzern sind im Abschnitt (17) Leasingverhältnisse dargestellt

TEUR Einzelhandels- geschäfte Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Nutzungsrechte
1. Januar 2021 121.275 301 121.576
Zugänge 8.934 109 9.043
Modifikationen -18.691 93 -18.598
Abschreibungen -22.925 -353 -23.278
Wertminderungen -6.345 0 -6.345
Zuschreibungen 2.340 0 2.340
Währungsumrechnungseffekte 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0
31. Dezember 2021 84.588 150 84.738
Zugänge 1.954 536 2.490
Modifikationen -12.155 95 -12.060
Abschreibungen -22.423 -259 -22.682
Wertminderungen -12.079 0 -12.079
Zuschreibungen 6.294 0 6.294
Währungsumrechnungseffekte 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0
31. Dezember 2022 46.179 522 46.700

Grundsätzlich wird regelmäßig überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Nutzungsrechten vorliegen. Unabhängig von dem Vorliegen etwaiger Anhaltspunkte, unter anderem auch aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres, wurden die Nutzungsrechte in Einzelhandelsgeschäften sowie die der jeweiligen ZGE zuzuordnenden Betriebs- und Geschäftsausstattung zum 31. Dezember 2022 einem Wertminderungstest unterzogen. Dabei wurde der erzielbare Betrag der ZGE auf Grundlage des Nutzungswerts im Rahmen der Bestimmung der Ertragskraft der jeweiligen Einzelhandelsgeschäfte als Barwert der erwarteten Nettozuflüsse berechnet.

Im Zuge dieser Überprüfung ergab sich insgesamt eine Veränderung der Buchwerte von TEUR 5.784 (Vorjahr: TEUR 4.005), welche auf Ebene der verschiedenen ZGEs zu Zuschreibungen von TEUR 6.294 (Vorjahr: TEUR 2.340) sowie Wertminderungen von TEUR 12.079 (Vorjahr: TEUR 6.345) einzelner ZGEs geführt haben. Der erzielbare Betrag für die ZGEs, für die eine Wertminderung erfasst wurde, betrug zum 31. Dezember 2022 in Summe TEUR 18.605 (Vorjahr: TEUR 24.551). Die im Geschäftsjahr im Zusammenhang mit dem Wertminderungstest der ZGEs vorgenommenen Wertminderungen und Zuschreibungen für Nutzungsrechte aus Einzelhandelsgeschäften beziehen sich auf den Bereich der eigenen Einzelhandelsaktivitäten im Segment Retail, bei denen ein niedrigerer künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird.

(3) Sachanlagen

TEUR Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
BGA
Geleistete
Anzahlungen u.
Anlagen im Bau
Gesamt
Anschaffungs- / Herstell
kosten
1. Januar 2022 99.445 4.588 58.136 29 162.198
Währungsdifferenzen -15 0 0 0 -15
Zugänge 3.678 2 1.944 32 5.656
Umgliederungen 0 0 53 0 53
Abgänge -4.124 -5 -2.870 0 -6.999
Umbuchung auf zur
Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
0 0 -1.036 0 -1.036
Inflationsanpassung nach
IAS 29
2 0 0 0 2
31. Dezember 2022 98.986 4.585 56.227 61 159.859
Abschreibungen
1. Januar 2022 65.907 4.537 52.266 0 122.710
Währungsdifferenzen -12 0 -59 0 -71
Zugänge 3.194 33 2.712 44 5.983
Wertminderungen 2.083 0 3 0 2.086
Zuschreibung 0 -9 -1.761 0 -1.770
Umgliederungen -501 0 501 0 0
Abgänge -3.889 -4 -2.734 0 -6.627
Umbuchung auf zur
Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
0 0 -52 0 -52
Inflationsanpassung nach
IAS 29
2 0 0 0 2
31. Dezember 2022 66.784 4.557 50.876 44 122.261
Buchwert 31. Dezember
2021
33.538 51 5.870 29 39.488
Buchwert 31. Dezember
2022
32.202 28 5.351 17 37.598
TEUR Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
BGA
Geleistete
Anzahlungen u.
Anlagen im Bau
Gesamt
Anschaffungs- / Her
stellkosten
1. Januar 2021 154.769 68.491 59.872 66 283.198
Währungsdifferenzen 121 0 244 0 365
Zugänge 424 0 1.160 402 1.986
Umgliederungen 311 0 260 –439 132
Abgänge –56.180 –63.903 –3.400 0 –123.483
31. Dezember 2021 99.445 4.588 58.136 29 162.198
Abschreibungen
1. Januar 2021 91.773 68.336 52.796 49 212.954
Währungsdifferenzen 117 0 228 0 345
Zugänge 5.254 57 2.593 0 7.904
Zuschreibungen -211 0 -86 -49 -346
Umgliederungen 0 0 0 0 0
Abgänge –31.026 –63.856 –3.265 0 –98.147
31. Dezember 2021 65.907 4.537 52.266 0 122.710
Buchwert 31. Dezember
2020
62.996 155 7.076 16 70.243
Buchwert 31. Dezember
2021
33.538 51 5.870 29 39.488

Unter den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden im Wesentlichen eigene Immobilien in Halle/Westfalen ausgewiesen. An dieser Immobilie (Grundstück und Gebäude Konzernzentrale, Halle/Westfalen) sind Grundschulden für Verbindlichkeiten des Konzerns i.H.v. TEUR 15.000 (Vorjahr TEUR 15.000) bestellt.

Unter den Posten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" sowie "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden Mietereinbauten und Einrichtungen in den Einzelhandelsgeschäften bilanziert.

Im Rahmen des zum 31. Dezember 2022 durchgeführten Wertminderungstest der ZGEs und den zugeordneten Nutzungsrechten und materiellen Vermögenswerten wurden für die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken eine Wertminderung von TEUR 2.083 (Vorjahr TEUR 0) erfasst. Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung in Einzelhandelsgeschäften wurde eine Wertminderung von TEUR 3 sowie Zuschreibungen von TEUR 1.761 (Vorjahr: Zuschreibung von TEUR 346) erfasst. Die im Geschäftsjahr vorgenommene Wertaufholung für Betriebsund Geschäftsausstattung beziehen sich auf den Bereich der eigenen Einzelhandelsaktivitäten, bei denen im Gegensatz zu den Erwartungen in 2021 ein höherer künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird.

(4) Andere langfristige finanzielle Vermögenswerte

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Beteiligungen 255 254
Ausleihungen 1.282 1.236
Derivate 0 2.581
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (vor Wertminderung) 1.537 4.071
Wertminderungen -1.056 –1.050
Sonstigen finanzielle Vermögenswerte 481 3.021

(5) Latente Steuern

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

TEUR 01.01.2022* 31.12.2022
Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Netto Erfassung
GuV
Erfassung
sonstiges
Ergebnis
Netto Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Sachanlagen 103 -233 -130 40 0 -90 165 -255
Leasingverhältnisse 130 0 130 213 0 343 343 0
Immaterielle Vermö
genswerte
0 -984 -984 -509 0 -1.493 0 -1493
Derivate 0 0 0 -29 0 -29 0 -29
Vorräte 1.052 0 1.052 -152 0 900 900 0
Forderungen aus LuL 93 0 93 -145 0 -52 0 -52
Sonstige Rückstel
lungen
0 -161 -161 582 0 421 421 0
Finanzschulden 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe vor Saldierung 1.378 -1.378 0 0 0 0 1.829 -1.829
Saldierung -1.378 1.378 0 0 0 0 -1.829 1.829
Summe nach Saldie
rung
0 0 0 0 0 0 0 0
TEUR 01.01.2021* 31.12.2021*
Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Netto Erfassung
GuV
Erfassung
sonstiges
Ergebnis
Netto Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Sachanlagen 657 -210 447 -577 0 -130 103 -233
Leasingverhältnisse 649 0 649 -519 0 130 130 0
Immaterielle Vermögenswerte 0 -843 -843 -141 0 -984 0 -984
Derivate 0 -774 -774 774 0 0 0 0
Vorräte 1.702 0 1.702 -650 0 1.052 1.052 0
Forderungen aus LuL 49 0 49 44 0 93 93 0
Sonstige Rückstellungen 29 -163 -134 -27 0 -161 0 -161
Finanzschulden 0 -1.096 -1.096 1.096 0 0 0 0
Summe vor Saldierung 3.086 -3.086 0 0 0 0 1.378 -1.378
Saldierung -3.086 3.086 0 0 0 0 -1.378 1.378
Summe nach Saldierung 0 0 0 0 0 0 0 0

* Aufgrund geänderter steuerlicher Einschätzungen wurde das Vorjahr angepasst.

Steuerliche Verlustvorträge bestehen wie im Vorjahr im Wesentlichen in Deutschland, Spanien, Österreich und UK wie im Folgenden dargestellt. Die sich hieraus ergebenden aktiven latenten Steuern werden derzeit nicht angesetzt, da es in der aktuellen Situation mittelfristig nicht wahrscheinlich ist, dass mit einer Realisierung der darin enthaltenen Steuervorteile gerechnet werden kann.

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Verlustvorträge Körperschaftsteuer (zeitlich unbegrenzt) 175.506 142.860
Verlustvorträge Gewerbesteuer (zeitlich unbegrenzt) 128.197 112.641
Zinsvorträge (zeitlich unbegrenzt) 13.280 7.593

Zusätzlich zu den nicht angesetzten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden zum 31. Dezember 2022 latente Steuern auf aktive, zeitlich unbegrenzt nutzbare, temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 49.213 (Vorjahr: TEUR 51.363) nicht angesetzt, da hierfür kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis erwartet wird.

Im Geschäftsjahr 2023 führt das unter StaRUG-Verfahren der GERRY WEBER International AG beschriebene Ereignis zu einem Sanierungsgewinn und einer Reduzierung der steuerlichen Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften. Ein darüberhinaus gehender Verlustvortrag kann durch Wechsel der An-

teilseigner im Jahre 2023 vollständig untergehen. Endgültig untergegangen ist der auf die österreichische Gesellschaft entfallende Verlustvortrag in Höhe von TEUR 5.714 aufgrund des im Abschnitt "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" beschriebenen Ereignisses in Gestalt des Insolvenzverfahrens der GERRY WEBER GmbH; Wien.

(6) Kurzfristige Immaterielle Vermögenswerte

TEUR Kollektionsent-
wicklungskosten
1. Januar 2021 2.811
Zugänge 4.373
Abschreibungen -3.904
31. Dezember 2021 3.280
Zugänge 5.072
Abschreibungen -4.221
31. Dezember 2022 4.131

Im Geschäftsjahr wurden Kollektionsentwicklungskosten von insgesamt TEUR 4.221 (Vorjahr TEUR 3.904) aufwandswirksam in den Abschreibungen erfasst.

(7) Vorräte

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0 20
Fertige Erzeugnisse und Waren 60.364 63.116
Recht auf Rückholung zurückgegebener Waren 3.064 2.194
Inflationsanpassung nach IAS 29 65 0
63.493 65.330

Es bestehen übliche Eigentumsvorbehalte. Zur Besicherung von Darlehen mit Vorratsvermögen wird auf Abschnitt "(15) Finanzschulden" verwiesen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 11.857 (Vorjahr: TEUR 14.783) auf nicht abverkaufte Waren erfasst. Zusätzliche Wertminderungsbedarfe können sich ergeben, wenn die Erwartungen hinsichtlich der Vermarktung nicht verkaufter Saisonwaren deutlich verfehlt werden. Wertaufholungen wurden nicht vorgenommen. Wertminderungen auf Vorratsbestände wurden in den Materialaufwendungen erfasst.

(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von TEUR 14.311 (Vorjahr: TEUR 14.712) innerhalb eines Jahres fällig. Dabei ist der weit überwiegende Teil innerhalb von drei Monaten fällig.

Die Entwicklung der für erwartete Ausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildete Risikovorsorge ist in Abschnitt E. Zusätzliche Angaben und Erläuterungen "Wertberichtigungsspiegel" dargestellt. Bei der Bemessung der Wertberichtigungen werden bestehende Warenkreditversicherungen berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge in Bezug auf Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

(9) Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)

Die sonstigen Vermögenswerte enthalten insgesamt:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Finanzielle Vermögenswerte
Mietkautionen 1.496 1.521
Guthaben bei Lieferanten 1.469 836
Derivate 1.129 0
Sicherheitsleistungen 451 254
4.545 2.611
Nicht finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 5.107 11.749
Rechnungsabgrenzungsposten 3.601 3.799
Forderungen aus Umsatzsteuer-Voranmeldung 2.386 2.136
Forderungen Mitarbeiter / Personal 44 439
Zuwendungen der öffentlichen Hand (Überbrückungshilfe III) 0 16.281
Übrige 1.144 162
12.282 34.566
16.827 37.177

Unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte von TEUR 1.129 (Vorjahr: TEUR 2.581, Ausweis unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten) bilanziert. Diese stellen im Wesentlichen trennungspflichtige, eingebettete Derivate in Bezug auf integrierte Kündigungsrechte der Finanzierungsverträge dar. Die Position "Übrige" enthält im Wesentlichen im Voraus bezahlte Mieten. Wir verweisen hinsichtlich der zugrunde gelegten Parameter und Schätzungen auf Abschnitt A. Allgemeine Angaben "Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen".

Sämtliche sonstige Vermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Versicherungsgebühren und Wartungskosten. Die geleisteten Anzahlungen betreffen im Wesentlichen Anzahlungen an die Lieferanten für den Bezug von fertigen Erzeugnissen und Handelsware.

(10) Steuererstattungsansprüche

Die Steuererstattungsansprüche betreffen mit TEUR 713 (Vorjahr: TEUR 1.380) Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den auf die Körperschaftsteuer entfallenden Solidaritätszuschlag.

(11) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Neben täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten sind in diesem Posten Schecks, unterwegs befindliche Zahlungen und Kassenbestände ausgewiesen.

In den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Treuhandkonten mit einem Saldo in Höhe von TEUR 9.721 (Vorjahr: TEUR 12.224) enthalten. Diese unterliegen Verfügungsbeschränkungen und dienen dem Ausgleich von im Insolvenzverfahren zu erfüllenden Verbindlichkeiten. Zusätzlich unterliegen weitere Bankguthaben in Höhe von TEUR 10.000 für die Sicherung einer Kontokorrentkreditlinie Verfügungsbeschränkungen.

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Bankguthaben 43.159 37.789
Bankguthaben auf Treuhandkonten 9.721 12.224
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 52.880 50.013

Es bestehen zum Stichtag 31. Dezember 2022 nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von EUR 0 (Vorjahr: TEUR 17.500, davon genutzt: TEUR 0).

(12) Eigenkapital

Der Konzern steuert sein Kapital grundsätzlich mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt zentral auf Ebene des Mutterunternehmens. Zur Überwachung der Entwicklung der Kapitalstruktur sind regelmäßige Reportingprozesse eingerichtet. Das bilanzielle Eigenkapital und die Bilanzsumme betragen:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
Eigenkapital 32.036 61.580 -29.544
Eigenkapital in % vom Gesamtkapital 12% 20% - 8%-Pkt
Fremdkapital 230.157 248.759 -18.602
Fremdkapital in % vom Gesamtkapital 88% 80% +8%-Pkt
Gesamtkapital (Eigenkapital plus Fremdkapital) 262.193 310.339 –48.146

Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, die Rücklagen des Konzerns sowie den Bilanzgewinn. Aus den Kreditverträgen der Gruppe ergeben sich Auflagen der wesentlichen Finanzierungspartner ("Covenants"), die in Abschnitt "(15) Finanzschulden" näher erläutert sind.

(a) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der GERRY WEBER International AG wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 4. Juli 2022 von EUR 1.237.846,00 um EUR 8.079,00 auf EUR 1.245.925,00 erhöht. Abzüglich zum Bilanzstichtag gehaltener 76 eigener Aktien ergibt sich ein Bilanzausweis von EUR 1.245.849,00. Der Nennbetrag je Aktie beträgt 1 EUR.

Die Hauptversammlung der GERRY WEBER International AG hat am 19. August 2021 den Vorstand zur Ausgabe neuer Aktien im Nennwert von bis zu EUR 610.119,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage aus genehmigten Kapital ermächtigt und in dem Zusammenhang die Aufhebung des in 2019 genehmigten Kapitals beschlossen.

Hinsichtlich der Entwicklung des gezeichneten Kapitals im Rahmen des StaRUG-Verfahrens verweisen wir auf Abschnitt A. Allgemeine Angaben "Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung".

(b) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet vor allem das im Rahmen von Aktienemissionen gezahlte Agio sowie die Eigenkapitalkomponente der ausgegebenen Wandelanleihe.

Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals um TEUR 8 im Berichtsjahr erfolgte mit einem Aufgeld von EUR 17,69 je Inhaberstückaktie. Mithin wurde ein Aufgeld von TEUR 135 in die Kapitalrücklage eingestellt.

(c) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet oder in Grundkapital umgewandelt wurden, abzüglich der beim Erwerb eigener Aktien gezahlten anteiligen Aufgelder.

(d) Währungsumrechnungsrücklage

Der Posten enthält alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen entstehen, die nicht in EUR bilanzieren.

(e) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

TEUR
Vortrag 31. Dezember 2021 62.020
Jahresergebnis Geschäftsjahr 2022 -35.146
Bilanzgewinn 31. Dezember 2022 26.874

(13) Personalrückstellungen (langfristig)

In den langfristigen Personalrückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen, die Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, enthalten. Diese betrugen zum 31. Dezember 2022 TEUR 74 (Vorjahr: TEUR 5). Die Konditionen der Gewährung sowie die Grundlagen der Bewertung der Wertsteigerungsrechte (PSU) sind in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Anteilsbasierte Vergütungen" dargestellt.

(14) Sonstige Rückstellungen (langfristig)

Der Posten besteht in Höhe von TEUR 5.090 (Vorjahr: TEUR 4.493) aus Rückbauverpflichtungen für Mietereinbauten in angemieteten Ladenlokalen.

Diese Rückstellungen werden gebildet auf Grundlage der erwarteten Erfüllungsbeträge sowie der vereinbarten Mietdauern. Unsicherheiten ergeben sich aufgrund der Kostenschätzungen sowie des tatsächlichen zeitlichen Anfalls der Inanspruchnahmen. Es wurden insgesamt TEUR 2.541 zugeführt, TEUR 878 verbraucht, TEUR 0 aufgelöst und TEUR 1.066 in kurzfristige sonstige Rückstellungen umgegliedert.

Aus der Aufzinsung der Rückstellung wurden Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 683) erfasst. Die erwarteten Zahlungsabflüsse fallen in einem Zeitraum von 1 bis 23 Jahren an.

(15) Finanzschulden

In diesem Posten sind vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber Insolvenzgläubigern sowie die Darlehen der wesentlichen Finanzierungspartner enthalten. Neben den Insolvenzverbindlichkeiten verfügt die Gruppe über die folgenden wesentlichen Finanzierungsverträge.

Anleihen und Wandelanleihen – Die festverzinslichen Anleihen sowie die Wandelanleihen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und verzinsen sich mit 4% p.a. sowie ab 1. Januar 2023 mit 5% p.a. bzw. 3% p.a. über die gesamte Laufzeit bis zur Ausübung des Wandlungsrechts. Die Verbindlichkeiten sind unbesichert.

Revolvierender Kreditrahmen und Darlehensverbindlichkeiten – Die Gruppe verfügt über kurzfristige Darlehen ("2019 TFA") sowie einen Kreditrahmen von EUR 7,5 Mio. ("RCF"), der revolvierend in Anspruch genommen werden kann. Im Januar 2022 wurden von ursprünglich EUR 17,5 Mio., EUR 10,0 Mio. in einen Kreditrahmen bei der Nationalbank umgewandelt. Der aktuelle Zinssatz für das langfristige Darlehen beträgt 12,0% p.a.; davon können bis zu 8,0% bis zur Endfälligkeit gestundet werden ("PIK"). Die Bilanzierung des Darlehens erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Der revolvierende Kreditrahmen hat einen Zinssatz von 8,0% p.a. und einen Bereitstellungszins von 4,0% p.a. Das Darlehen hat eine Endfälligkeit bis zum 31. Dezember 2023. Der revolvierende Kreditrahmen ist befristet auf den 31. Dezember 2023.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden den Anleihegläubigern unter bestimmten Voraussetzungen die Wandlung ihrer Ansprüche in ein neues Darlehen ("2021 TFA") gegen zusätzliche bare Zuzahlung in Höhe des gewandelten Betrages angeboten, was zu einer Aufnahme von zusätzlichen EUR 5 Mio. liquiden Mitteln sowie einer Umwidmung der Verbindlichkeiten aus Anleihen von weiteren EUR 5 Mio. führte.

Der revolvierende Kreditrahmen und die Darlehen sind mit IP-Rechten, Grundstücken und Gebäuden, Vorräten (incl. Anzahlungen auf Vorräte), Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie liquiden Mitteln besichert. Die Buchwerte dieser Sicherheiten betrugen zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) TEUR 15.000 (TEUR 15.000), TEUR 60.416 (TEUR 67.153), TEUR 11.421 (TEUR 11.144) respektive TEUR 35.104 (TEUR 42.329). Als Sicherheitengeber treten hierbei die GERRY WEBER International AG, die GERRY WEBER Retail GmbH, die Life Style Fashion GmbH sowie die GERRY WEBER Retail B.V., Amsterdam, Niederlande auf. Die Vermögenswerte werden abhängig von ihrer jeweiligen Art durch Verpfändung, Bestellung einer Grundschuld, Abtretung oder Übertragung und anschließende Verwahrung durch die Kreditgeber besichert.

In den Kreditverträgen der langfristigen Darlehen sowie des revolvierenden Kreditrahmens sind Auflagen (Covenants) mit Begebung des 2021 TFA neu geregelt worden. Der Konzern ist verpflichtet, eine Liquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zzgl. ungenutzter Kreditzusagen) von mindestens EUR 4,0 Mio. vorzuhalten, ein Verhältnis von Nettoverschuldung zu normalized EBITDA von 5,94 oder weniger zum Stichtag 31. Dezember 2022 und 3,10 oder weniger zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu erreichen.

Bei der Bilanzierung von Teilen der Darlehensverbindlichkeiten trifft der Konzern eine Annahme, die die Höhe der passivierten Verbindlichkeiten beeinflusst. Die Passivierung von endfällig am 30. Juni 2024 zu zahlenden Transaktionsgebühren in Höhe von TEUR 2.496 ist abhängig von der Erreichung bestimmter Finanzkennzahlen zum 31. Dezember 2023. Die Summe aus 3-fachem bereinigten Konzern-EBITDA des Jahres 2023 zzgl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzgl. Mindestliquidität und Nettoverschuldung (als Summe von Kreditlinien, Darlehen, Anleihen, Leasingverbindlichkeiten) muss den Gesamtstundungsbetrag, welcher sich aus diesen Transaktionsgebühren sowie den im nachfolgenden Abschnitt "Insolvenzverbindlichkeiten" beschriebenen gestundeten Forderungen zusammensetzt, entsprechen oder übersteigen. Bei keiner oder einer nur teilweisen Deckung kommt es nicht zur vollen bzw. lediglich anteiligen Zahlung dieser Transaktionsgebühren. Zum 31. Dezember 2022 ist nicht von der Erreichung der Finanzkennzahlen auszugehen, sodass eine Passivierung nicht erfolgt ist.

Insolvenzverbindlichkeiten – Der im Oktober 2019 rechtskräftig gewordene Insolvenzplan der GERRY WEBER International AG hatte den Gruppen der Insolvenzgläubiger der GERRY WEBER International AG bestimmte, im Laufe des Januar 2020 ausgeübte Auswahlrechte hinsichtlich der Art und zeitlichen Struktur der Befriedigung ihrer Ansprüche eingeräumt. Diese führten im ersten Halbjahr 2020 zur Ausgabe von festverzinslichen Anleihen mit einem Nennwert von TEUR 30.128 sowie von Wandelanleihen im Nennwert von TEUR 1.193 durch die GERRY WEBER International AG (siehe Anleihen und Wandelanleihen).

Als Folge der COVID-19-Pandemie wurden im April und Mai 2020 mit einer Vielzahl an Gläubigern aller Insolvenzgläubigergruppen der GERRY WEBER International AG individuelle Vereinbarungen hinsichtlich der Anpassung der Ansprüche getroffen. Im Kern wurde vereinbart, dass diese Gläubiger 35% ihrer Forderungen bis zum 31. Dezember 2023 stunden. Infolgedessen hat sich der langfristige Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Insolvenzgläubigern erhöht und der kurzfristige Teil verringert. Die gestundeten Ansprüche bestanden in Form von Forderungen aus Barquoten, Zusatzquoten sowie Excess Liquidity-Quoten. Die Stundung wurde im Jahr 2020 als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt.

Im Gegenzug für die Stundung der Forderungen aus Bar-, Zusatz- und Excess Liquidity-Quoten wurde den Gläubigern eine Zahlung von 2% ("Exit Kicke") ihrer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zugesagt. Diese Zahlung erfolgt nur, insoweit im Geschäftsjahr 2023 ein bereinigtes Konzern-EBITDA von EUR 30,0 Mio. erreicht wird.

Für die Insolvenzgläubiger der GERRY WEBER International AG wurden Zusatzquoten gebildet, z.B. für den Verkauf des Ravenna Park-Logistikcenters und der verbliebenen 12% Beteiligung der GERRY WEBER International AG an HALLHUBER. Der beizulegende Zeitwert der in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bilanzierten Anteile an Hallhuber wurde infolge des im Juli 2020 über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Insolvenzverfahrens statt mit bislang TEUR 1.500 zum 31. Dezember 2020 mit Null angenommen. Korrespondierend dazu wurde die Zusatzquote HALLHUBER im Geschäftsjahr 2020 vollständig erfolgswirksam ausgebucht. Durch den im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Verkauf des Ravenna Park-Logistikcenters sowie der Verwertung weiterer Sonderaktiva konnte die Zusatzquote zum 31. Dezember 2021 um EUR 27,1 Mio. reduziert werden.

Bei der Bilanzierung der Insolvenzverbindlichkeiten trifft der Konzern zwei Annahmen, die die Höhe der passivierten Verbindlichkeiten beeinflussen. Einerseits verlangt die Passivierung des Exit Kicker eine Schätzung des bereinigten Konzern-EBITDA des Geschäftsjahres 2023. Darüber hinaus steht die Rückzahlung der Insolvenzverbindlichkeiten unter dem Vorbehalt, dass die Summe aus 3-fachem bereinigtem Konzern-EBITDA des Jahres 2023 zzgl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzgl. Mindestliquidität und Nettoverschuldung (als Summe von Kreditlinien, Darlehen, Anleihen, Leasingverbindlichkeiten) den Betrag der gestundeten Forderungen übersteigt. Bei keiner oder einer nur teilweisen Deckung erlassen die Gläubiger dem Konzern die gestundeten Forderungen voll bzw. anteilig. Zum 31. Dezember 2023 ist nicht von der Erreichung der Finanzkennzahlen auszugehen, sodass eine Passivierung nicht erfolgt ist.

Erträge aus der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Unter Berücksichtigung von gestundeten Insolvenzverbindlichkeiten sowie Teilen der Darlehensverbindlichkeiten beträgt der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Gesamtstundungsbetrag zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) TEUR 32.597 (TEUR 30.374).

Der Konzern geht zum 31. Dezember 2022 hinsichtlich der Erreichung der finanziellen Leistungsindikatoren weiterhin davon aus, dass im Geschäftsjahr 2023 ein bereinigtes Konzern-EBITDA von EUR 30,0 Mio. nicht erreicht wird und es daher zu keiner Zahlung des Exit Kicker an die Gläubiger kommt, sowie dass die gestundeten Forderungen aus Bar- und Excess Liquidity-Quote nicht bedient werden können.

Die Schätzungen basieren auf den Unternehmensplanungen, deren Annahmen im Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten" näher beschrieben sind. Die geänderte Einschätzung über die zukünftigen zu leistenden Zahlungen führte 2021 zu einer erfolgswirksam erfassten Anpassung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Insolvenzverbindlichkeiten und Teile der Darlehensverbindlichkeiten. Der Ertrag aus der Anpassung der Insolvenzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 30,3 Mio. wurde im Finanzergebnis im Posten "Erträge aus der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Ab einer positiven Planabweichung in Höhe von 20% von dem für das Geschäftsjahr 2023 geplanten, bereinigten Konzern-EBITDA würden die gestundeten Insolvenzverbindlichkeiten und Teile der Darlehensverbindlichkeiten anteilig bis vollständig getilgt werden.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden im zweiten Halbjahr fällige Zinszahlungen aus den langfristigen Darlehen durch die wesentlichen Finanzierungspartner bis zum Januar 2022 gestundet, was zum 31. Dezember 2021 zu einer Erhöhung der Buchwerte der Darlehen durch die im Geschäftsjahr 2022 gezahlten Zinsen von TEUR 1.039 führte. Im Geschäftsjahr 2020 führte die zuvor genannte Restrukturierung der Insolvenzverbindlichkeiten zur Ausbuchung der bisherigen Insolvenzverbindlichkeiten, Einbuchung der gestundeten Beträge sowie Erfassung eines Zinsaufwandes von TEUR 2.457 aus Stundung und zusätzlicher Vergütung aus dem Exit Kicker. Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2022 stellt wie folgt dar:

TEUR 01.01.2022 Tilgung /
Neuaufnahme
Zins Umgliederung Kurz-
und
Langfristig
Sonstige Stand
31.12.2022
Anleihen 0 0 0 22.476 0 22.476
Wandelanleihen 0 0 0 1.191 0 1.191
GWI* Barquote 993 -1.007 43 0 2.216 2.245
GWR* Barquote und
Excess Liquidity
Quote (100 %)
1.625 0 0 0 2.643 4.268
Zusatzquoten 2.570 -1.960 0 1.477 0 2.087
Rückstellungen und
Anpassungen
106 0 0 0 224 330
Kurzfristige Insol
venz
verbindlichkeiten
5.294 -2.967 43 25.144 5.083 32.597
Revolvierender
Kreditrahmen (inkl.
kapitalisierter Zinsen)
889 7.500 -889 0 0 7.500
Kurzfristiger Anteil
langfristiger Darlehen
1.050 0 -
1.050
39.678 0 39.678
Sonstige Finanzschul
den
0 10.000 0 0 0 10.000
Kurzfristige
Finanzschulden
7.233 14.533 -
1.896
64.822 5.083 89.775
Anleihen 22.476 0 0 -22.476 0 0
Wandelanleihen 1.191 0 0 -1.191 0 0
GWI* Barquote 0 0 0 0 0 0
GWI* Excess Liquidity
Quote
0 0 0 0 0 0
Zusatzquoten 1.411 0 66 -1.477 0 0
Anleihezinsen 0 0 0 0 0 0
Langfristige
Insolvenzverbind
lichkeiten 25.078 0 66 -25.144 0 0
Langfristige Darlehen
(inkl. kapitalisierter
Zinsen)
36.770 0 2.908 -39.678 0 0
Langfristige
Finanzschulden
61.848 0 2.974 -64.822 0 0

* GERRY WEBER International AG bzw. GERRY WEBER Retail GmbH

TEUR 01.01.2021 Tilgung /
Neuaufnahme
Zins Stundung Umgliederung Kurz-
und
Langfristig
Bewertung Sonstige Stand
31.12.2021
GWI* Barquote 1.182 -1.175 22 0 964 0 0 993
GWR* Barquote und
Excess Liquidity
Quote (100 %)
7.309 -5.736 52 0 0 0 0 1.625
Zusatzquoten 0 0 0 0 2.570 0 0 2.570
Rückstellungen und
Anpassungen
5.309 -592 0 0 0 0 -4.611 106
Kurzfristige Insolvenz
verbindlichkeiten
13.800 -7.503 74 0 3.534 0 -4.611 5.294
Revolvierender
Kreditrahmen (inkl.
kapitalisierter Zinsen)
17.500 -17.500 889 0 0 0 0 889
Kurzfristiger Anteil
langfristiger Darlehen
0 0 1.050 0 0 0 0 1.050
Kurzfristige
Finanzschulden
31.300 -25.003 2.013 0 3.534 0 -4.611 7.233
Anleihen 38.487 0 0 0 0 -11.009 -5.002 22.476
Wandelanleihen 1.832 0 0 0 0 -641 0 1.191
GWI* Barquote 6.817 0 307 0 -964 -6.160 0 0
GWI* Excess Liquidity
Quote 9.447 0 319 0 0 -9.766 0 0
Zusatzquoten 29.146 -27.110 1.945 0 -2.570 0 0 1.411
Anleihezinsen 311 0 566 0 0 -877 0 0
Langfristige
Insolvenzverbind
lichkeiten
86.040 -27.110 3.137 0 -3.534 -28.453 -5.002 25.078
Langfristige Darlehen
(inkl. kapitalisierter
Zinsen) 25.236 5.002 3.355 -2 0 -1.823 5.002 36.770
Langfristige
Finanzschulden
111.276 -22.108 6.492 -2 -3.534 -30.276 0 61.848

* GERRY WEBER International AG bzw. GERRY WEBER Retail GmbH

Neben den zuvor erwähnten Zahlungen aus dem Verkauf des Ravenna-Parks und der damit im Zusammenhang stehenden Rückführung von Verbindlichkeiten aus Zusatzquoten sowie dem Tausch und Einzahlungen der Ansprüche vormaliger Anleihegläubiger in die langfristigen Darlehen führte insbesondere eine zugunsten des GERRY WEBER Konzerns im Geschäftsjahr 2021 ergangene, gerichtliche Entscheidung zur Reduktion von in den kurzfristigen Insolvenzverbindlichkeiten enthaltenen Rückstellungen und Anpassungen in Höhe von TEUR 4.611.

Hinsichtlich der Entwicklung der Finanzschulden im Rahmen des StaRUG-Verfahrens verweisen wir auf Abschnitt A. Allgemeine Angaben "Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung".

(16) Sonstige Verbindlichkeiten (langfristig)

Unter diesem Posten werden die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen in Höhe von TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 809) ausgewiesen. Es handelt sich um finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht verzinst werden.

(17) Leasingverhältnisse

Leasingnehmer

Im GERRY WEBER Konzern bestehen in wesentlichem Umfang Mietverträge über Retail-Stores. In geringem Umfang werden auch Büroflächen angemietet. Mietverträge über Retail-Stores werden häufig mit einer Mindestmietdauer geschlossen, welche zwischen 10 und 15 Jahren beträgt.

Mietaufwendungen für Retail-Stores können darüber hinaus zusätzliche variable, insbesondere umsatzabhängige Komponenten beinhalten. Es bestehen branchenübliche Preisanpassungsklauseln, die sich an der allgemeinen Inflation orientieren. Im Allgemeinen bestehen die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen einseitig seitens des GERRY WEBER Konzerns als Mieter der Ladenlokale.

Darüber hinaus bestehen im GERRY WEBER Konzern Kfz-Leasingverträge, die über eine Zeit von 3 bis 5 Jahren abgeschlossen wurden und mit keiner Verlängerungsoption ausgestattet sind. Es bestehen keine Preisanpassungsklauseln.

Folgende Beträge aus Miet-/Leasingverhältnissen wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in der Gewinn- und Verlustrechnung des GERRY WEBER Konzerns erfasst:

01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2021
Zinsaufwendungen für Miet- und Leasingverbindlichkeiten -2.125 –13.436
Variable Miet- / Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der
Miet- / Leasingverbindlichkeiten enthalten sind
-4.622 –3.790
Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten 140 238
Abschreibung auf Nutzungsrechte -22.682 -23.278
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie aus
Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert
von geringem Wert ist
-389 –132
-29.678 –40.398

Bei den variablen Miet-/Leasingzahlungen handelt es sich um umsatzabhängige Mieten für Retail Stores.

GERRY WEBER nimmt das Wahlrecht in Anspruch, für Covid-19-bedingte Mietzugeständnisse keine Beurteilung vorzunehmen, ob eine Neubewertung von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht erforderlich ist (siehe A. Allgemeine Angaben).

Leasingverbindlichkeiten

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten weist der GERRY WEBER Konzern als Teil des Finanzergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. In der Kapitalflussrechnung werden Auszahlungen für Tilgungsleistungen der Miet- und Leasingverbindlichkeiten aus fortgeführten Geschäftsbereichen von TEUR 23.714 (Vorjahr TEUR 17.729) ausgewiesen. Miet- und Leasingverträge, bei denen der GERRY WEBER Konzern Restwertrisiken trägt, bestehen nicht; ebenso keine Sale-and-lease-back-Vereinbarungen.

Aus der Bilanzierung von Leasingverhältnissen ergeben sich Auswirkungen auf Auflagen von Kreditverträgen des Konzerns, die in Abschnitt "(15) Finanzschulden" dargestellt sind.

Folgende Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz des GERRY WEBER Konzerns zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Innerhalb eines Jahres 26.038 27.781
Zwischen 1 und 5 Jahren 41.070 62.132
Nach 5 Jahren 7.372 18.506
74.480 108.419
davon kurzfristig 26.038 27.781
davon langfristig 48.442 80.638

Für eine Fälligkeitsanalyse der undiskontierten Zahlungen aus den Leasingverbindlichkeiten siehe E. Zusätzliche Angaben und Erläuterungen zu Finanzinstrumenten.

Leasingverhältnisse als Leasinggeber

In begrenztem Umfang vermietet der Konzern seine angemieteten Einzelhandelsgeschäfte an Dritte (Untermietverhältnisse). Die Untermietverhältnisse klassifiziert der Konzern als Operating- oder Finanzierungsleasing.

Finanzierungsleasing

Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen aus Untermietleasingverhältnissen, die als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden, nicht diskontierten Leasingzahlungen.

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Weniger als ein Jahr 104 0
Zwischen 1 und 5 Jahren 417 0
Mehr als fünf Jahre 0 750
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 521 750
Nicht realisierter Finanzertrag -178 –358
Gesamtbetrag der diskontierten Leasingforderungen 343 392

Operating-Leasingverhältnisse

Der Konzern hat einige Untermietverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Der Konzern hat 2022 Leasingerträge in Höhe von TEUR 41 (2021: TEUR 34) erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden, nicht diskontierten Leasingzahlungen.

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Weniger als ein Jahr 41 0
Zwischen 1 und 5 Jahren 0 85
Mehr als fünf Jahre 0 0
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 41 85

(18) Kurzfristige Rückstellungen

Die Entwicklung und Zusammensetzung der Rückstellungen werden nachfolgend dargestellt:

Rückstellungsart in TEUR Vortrag
01.01.2022
Verbrauch Auflösung Zuführung Umbuchung Stand
31.12.2022
Steuerrückstellungen 67 67 0 68 0 68
Personalrückstellungen
Tantiemen 2.427 2.011 416 302 0 302
Urlaub 1.991 1.991 0 2.571 0 2.571
Jahressonderzahlung 77 77 0 113 0 113
Abfindungen 1.783 1.483 129 1.354 -82 1.443
Übrige 304 219 29 329 82 467
6.582 5.781 574 4.669 0 4.896
Sonstige Rückstellungen
Abschlusskosten 1.636 1.530 0 1.687 0 1.793
Restrukturierungen 4.750 394 578 266 -2.946 1.098
Rückbauverpflichtungen 0 0 0 1.081 1.066 2.147
Übrige 4.494 1.616 3.670 1.400 0 608
10.880 3.540 4.248 4.434 -1.880 5.646
17.529 9.388 4.822 9.171 -1.880 10.610

Für die Rückbauverpflichtung für Mietereinbauten in angemieteten Ladenlokalen, bei denen das Laufzeitende im Geschäftsjahr 2023 ist, bestehen Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR. 2.147 per 31. Dezember 2022.

Im Rahmen der Restrukturierung bestehen zum 31. Dezember 2022 kurzfristige Rückstellungen von TEUR 1.098 (Vorjahr: TEUR 4.750). Als Teil des zur Bewältigung der COVID-19-Krise erforderlich gewordenen Zukunftskonzepts des GERRY WEBER-Konzerns wurden mit Arbeitnehmervertretern und der zuständigen Gewerkschaft im Jahr 2020 weitere Maßnahmen zum Abbau von Arbeitsplätzen vereinbart. Schätzungen im Zusammenhang mit dem Ansatz und der Bewertung zukünftiger Abfindungszahlungen basieren auf den durch die Transfergesellschaften ermittelten Werten. Die Kostenbestandteile setzen sich aus den Gehaltskosten des jeweiligen Mitarbeiters zuzüglich etwaiger Qualifizierungs- und Profilingkosten zusammen. Der Zeitpunkt sowie die Höhe des Zahlungsmittelabflusses sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, die final das Angebot der Transfergesellschaft annehmen, sowie von dem Zeitpunkt der Annahme. Zum 31. Dezember 2022 geht der GERRY WEBER Konzern unverändert gegenüber dem Vorjahr davon aus, dass alle Anspruchsberechtigten die Leistungen in Anspruch nehmen und hat die Verpflichtungen entsprechend in voller Höhe zurückgestellt.

Zum Bilanzstichtag setzen sich die Restrukturierungsrückstellungen wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Sozialplan- und Abfindungsverpflichtungen 526 890
Erwartete Rückbau- und Abstandszahlungen 0 301
Verfahrenskosten 572 3.559
1.098 4.750

(19) Sonstige Verbindlichkeiten

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Finanzielle Verbindlichkeiten
Rückerstattungsverbindlichkeit 7.210 3.349
Verbindlichkeit aus Rückzahlung von Zuwendungen öffentlicher Hand 761 0
Lizenzverträge 421 0
8.392 3.349
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Steuern (insb. Lohn- und Umsatzsteuer) 10.743 9.476
Vertragsverbindlichkeiten 3.255 2.335
Soziale Sicherheit 885 359
Personalverbindlichkeiten 441 989
Rechnungsabgrenzung 407 463
Übrige Verbindlichkeiten 3.110 1.145
18.841 14.767
27.233 18.116

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(20) Umsatzerlöse

Der Ausweis umfasst die an Kunden berechneten Entgelte für Lieferungen und Leistungen, vermindert um Erlösschmälerungen

TEUR 2022 2021
Retail 158.646 123.314
Wholesale 96.657 94.963
E-Commerce 56.388 38.956
Lizenzerlöse und sonstige Umsätze 2.028 2.347
313.719 259.580

Hinsichtlich der Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen verweisen wir auf die Darstellung der Segmentberichterstattung. Lizenzerlöse entstanden aus der Nutzung der Namensrechte.

Vertragssalden

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.311 14.712
Vertragsverbindlichkeiten 3.255 2.335
Rückerstattungsverbindlichkeiten 7.210 3.349

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen aus dem Verkauf von Gutscheinkarten sowie die nicht eingelösten Treuepunkte. Der Wert der nicht eingelösten Treuepunkte beträgt TEUR 1.753 (2021: TEUR 720). Diese werden als Ertrag erfasst, wenn die Punkte von den Kunden eingelöst werden, was in den nächsten zwei Jahren erwartet wird. Die Vertragsverbindlichkeiten aus nicht eingelösten Gutscheinkarten betragen TEUR 1.502 (2021: TEUR 1.615). Die Umsatzerlöse werden mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung bei Einlösung des Gutscheins erfasst. Die Einlösung der Gutscheine wird in den nächsten zwei Jahren erwartet.

Der zum 31. Dezember 2021 in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Betrag von TEUR 2.335 wurde im Geschäftsjahr 2022 als Umsatzerlöse erfasst (2021: TEUR 1.701).

Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2022 oder zum 31. Dezember 2021 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben.

(21) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 01.01.2022−
31.12.2022
01.01.2021−
31.12.2021
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 4.822 2.004
Öffentliche Beihilfen und Zuschüsse 4.903 30.394
Erträge aus Wertaufholungen 1.878 2.739
Mieterträge 762 904
Erträge Kfz-Gestellung 406 402
Versicherungsentschädigungen 205 414
Kursgewinne 19 2.191
Übrige 2.816 3.856
15.811 43.103

Bei den im sonstigen betrieblichen Ertrag erfassten Zuwendungen der öffentlichen Hand handelt es sich um Zuwendungen als Reaktion auf die ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die Mieterträge resultieren im Wesentlichen aus vermieteten Flächen und Erträge aus Untervermietung aus angemieteten Filialen, die nicht selbst genutzt werden. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf Abschnitt "(17) Leasingverhältnisse". Bezüglich der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wird auf den Rückstellungsspiegel, der im Abschnitt "(18) kurzfristige Rückstellungen" dargestellt wird, verwiesen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus der Ausbuchung von abgelaufenen Gutscheinen, Erträge aus Mahngebühren und Ausgleichszahlungen von Vermietern aufgrund vorzeitiger Beendigung von Mietverträgen.

(22) Personalaufwand

TEUR 01.01.2022−
31.12.2022
01.01.2021−
31.12.2021
Löhne und Gehälter 65.747 58.343
Soziale Abgaben 13.341 11.907
79.088 70.250

Im Geschäftsjahr wurden Zuschüsse der öffentlichen Hand in Form von der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 1.708) gewährt und erfolgswirksam von den Personalaufwendungen abgesetzt. Darüber hinaus wurde Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 75 (im Vorjahr: TEUR 2.648) als durchlaufender Posten ohne Berührung der GuV direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt.

Im Personalaufwand sind durch die Restrukturierung bedingte Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.189 im Vorjahr enthalten.

Ebenfalls sind im Personalaufwand TEUR 72 Erträge (Vorjahr: TEUR 452 Aufwendungen) aus der Bewertung von aktienbasierten Vergütungen erfasst, wie in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden "Aktienbasierte Vergütungen" beschrieben. Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter beträgt:

TEUR 01.01.2022−31.12.2022 01.01.2021−31.12.2021
Gesamt Inland Gesamt Inland
Angestellte 2.120 1.344 2.175 1.476
Auszubildende 25 21 23 23
2.145 1.365 2.198 1.499

(23) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 01.01.2022−
31.12.2022
01.01.2021−
31.12.2021
Fracht, Verpackung, Logistik 21.040 13.017
Werbung, Messe 17.057 15.786
Miet- und Raumnebenkosten 18.402 7.810
Rechts-, Beratungs- und Maklerkosten 13.501 7.459
EDV-Kosten 11.136 10.913
Versicherungen, Beiträge, Gebühren 2.918 3.144
Instandhaltungen 2.584 2.501
Entwicklung Kollektionen 2.515 1.921
Provisionen 2.407 3.548
Reisekosten 1.471 677
Fahrzeuge 1.135 841
Delkredere- und Kreditkartenprovisionen 1.124 897
Restrukturierungskosten 265 1.265
Sonstige Personalkosten 1.013 1.013
Büro und Kommunikation 939 1.167
Allgemeine Verwaltung 725 778
Verluste Anlagenabgang 339 568
Aufsichtsratsvergütung 310 388
Forderungsverluste / -wertberichtigungen 165 575
Übrige 2.442 782
101.488 75.050

(24) Finanzergebnis

TEUR 01.01.2022−
31.12.2022
01.01.2021−
31.12.2021
Inflationsanpassung nach IAS 29 74 0
Zinserträge 15 3
Abschreibungen auf Finanzanlagen -6 0
Finanzierungsaufwendungen -11.002 –24.096
Aufwendungen / Erträge aus der Bewertung von finanziellen Verbindlichkei
ten
-2.695 30.276
Nebenkosten Geldverkehr -513 –503
Ergebnis aus Modifikation finanzieller Verbindlichkeiten 0 2
-14.127 5.682

Die Finanzierungsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Aufzinsung der Insolvenzverbindlichkeiten, aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen (IFRS 16), aus Darlehensmitteln der wesentlichen Finanzierungspartner sowie aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Die Nebenkosten Geldverkehr entfallen im Wesentlichen auf Bankgebühren.

(25) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

-13 517
Latente Steuern 0 0
Steueraufwand Vorjahre -128 292
Steueraufwand des Geschäftsjahres 115 225
TEUR 01.01.2022−
31.12.2022
01.01.2021−
31.12.2021

Für die Berechnung der latenten Steuern wurden grundsätzlich die für die jeweilige Gesellschaft geltenden Steuersätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen wurde vereinfachend ein einheitlicher Steuersatz von 30,00% (Vorjahr: 30,00%) zugrunde gelegt, da eine mögliche Abweichung im Vergleich zur Verwendung tatsächlicher Steuersätze als unwesentlich erachtet wird. Für die steuerliche Überleitungsrechnung wurde als Ausgangsbasis ebenfalls dieser inländische Steuersatz, der sich aus Körperschafts- und Gewerbesteuer zusammensetzt, herangezogen.

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

TEUR 01.01.2022−
31.12.2022
01.01.2021−
31.12.2021
Ergebnis vor Ertragsteuern der fortgeführten Geschäftsaktivitäten -39.769 22.828
Steuersatz Konzern 30,00% 30,00%
Erwarteter Steueraufwand (i. Vj. Steuerertrag) -11.931 6.848
Temporäre Differenzen und laufende Verluste, auf die keine latenten
Steuern gebildet wurden
10.123 4.274
Nutzung bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen -54 -12.549
Steuern auf gewerbesteuerliche Hinzurechnungen / Kürzungen 312 365
Steuern auf steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und 2.450 1.446
Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge –128 292
Steuersatzdifferenzen 0 -205
Sonstiges -785 46
Tatsächlicher Steueraufwand 0,54 % (Vorjahr: 4,23 %) -13 517

(26) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 aus dem auf die Stammaktionäre der GERRY WEBER International AG entfallenden Konzernergebnis nach Steuern und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt worden.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wurde sowohl der gewichtete Durchschnitt der in Umlauf befindlichen Aktien als auch der gewichtete Durchschnitt unter Annahme der Umwandlung aller verwässernden potentiellen Aktien berücksichtigt und ins Verhältnis zu dem auf die Stammaktionäre der GERRY WEBER International AG entfallenden Konzernergebnis nach Steuern gesetzt.

Da eine Ausübung der Wandelanleihe in Verbindung mit der derzeitig bestehenden Verlustsituation der Verwässerung entgegenwirken würde, sind bis zu 40.000 Aktien (im Vorjahr lagen insgesamt keine Verwässerungseffekte vor) bei der Berechnung des verwässerten Durchschnitts der Stammaktien unberücksichtigt geblieben. Durch die im Vorjahr erfolgte Umwidmung der Ansprüche von Eigentümern von Wandelschuldverschreibungen in langfristige Darlehen (TFA 21; siehe auch Abschnitt Finanzschulden) ergaben sich keine Änderungen, da die Wandelanleihen wie beschrieben bei der Ermittlung des verwässerten Durchschnitts nicht berücksichtigt wurden. Auch für das Geschäftsjahr liegen keine Verwässerungseffekte vor.

Jede Stammaktie ist mit einem Stimmrecht und mit vollem Dividendenanspruch ausgestattet. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten versehen. Die der Berechnung zugrunde gelegten Beträge ergeben sich wie folgt:

Konzernergebnis 01.01.2022− 01.01.2021−
in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Zurechenbares Konzernergebnis der Aktionäre der
Muttergesellschaft
-35.146 22.951
Stück
1.237.770
+8.079
1.245.849

Unter Berücksichtigung der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister am 4. Juli 2022 ergibt sich damit ein gewichteter Durchschnitt an in der Berichtsperiode in Umlauf befindlichen Aktien von 1.241.776,30 Stück (Vorjahr: 1.226.481,56 Stück).

Aufgrund der während des Aufstellungszeitraums am 4. Dezember 2023 erfolgten Kapitalherabsetzung auf Null im Rahmen des StaRUG-Verfahrens sind gemäß IAS 33.64 die Berechnungen des Ergebnisses je Aktie für den Abschluss, der für diese Periode vorgelegt wird, sowie für die Abschlüsse aller früheren Perioden auf der Grundlage der nach der Kapitalherabsetzung bestehenden Anzahl der Aktien vorzunehmen, da die Kapitalherabsetzung ohne Abfluss von entsprechenden Mitteln erfolgte. Durch die Kapitalherabsetzung wurden die Aktien auf Null reduziert, sodass hiernach ein Ergebnis je Aktie nicht berechenbar ist.

Ohne Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung hätten sich die folgenden Ergebnisse je Aktie ergeben:

Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) bezogen auf Geschäftsjahr 2022 Geschäftsjahr 2021
Periodenergebnis (Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens) -28,30 18,71
Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
(Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens) -32,01 18,19
Periodenergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
(Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens) 3,71 0,52

Sowohl für das Geschäftsjahr 2022 als auch für die Vergleichsperiode wurde keine Dividende gezahlt.

E. ZUSÄTZLICHE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

Wertberichtigungsspiegel

Der Wertberichtigungsspiegel betreffend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt zum 31. Dezember 2022 folgende Entwicklung:

31.12.2022
in TEUR
Erwartete
Kreditverluste
(nicht wertgemindert)
Erwartete
Kreditverluste
(wertgemindert)
Summe erwartete
Kreditverluste
Stand am 31.12.2021 56 911 967
Zuführungen 91 0 91
Inanspruchnahmen 0 -31 -31
Auflösungen 0 -336 -336
Stand am 31.12.2022 147 544 691
31.12.2021
in TEUR
Erwartete
Kreditverluste
(nicht wertgemin- dert)
Erwartete
Kreditverluste
(wertgemindert)
Summe erwartete
Kreditverluste
Stand am 31.12.2020 121 5.418 5.539
Zuführungen 0 284 284
Inanspruchnahmen 0 -3.795 -3.795
Auflösungen -65 –996 –1.061
Stand am 31.12.2021 56 911 967

Zur Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Bereich Wholesale werden Warenkreditversicherungen oder ähnliche Sicherungsmittel genutzt, die über 90% des jeweiligen Forderungsbestands abdecken.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022 sowie 31. Dezember 2021

31.12.2022
in TEUR
Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte
Bonität
Nicht überfällig 1% 11.983 -147 Nein
1–30: Tage überfällig 0% 737 -2 Nein
>30 Tage überfällig 24% 2.282 -542 Ja
15.002 -691 14.311
31.12.2021
in TEUR
Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte
Bonität
Nicht überfällig 0% 14.385 -56 Nein
1–30: Tage überfällig 52% 767 -399 Ja
>30 Tage überfällig 97% 528 –513 Ja
15.679 –967 14.712

Vertragliche Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten

Nachstehend werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zinszahlungen zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2022 sowie des Vorjahres dargestellt.

Undiskontierte Mittelabflüsse
TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Insolvenzverbindlichkeiten 32.597 37.483 0 0 37.483
Darlehen der wesentlichen
Finanzierungspartner
39.678 44.446 0 0 44.446
Sonstige Darlehens- und
Zinsverbindlichkeiten
0 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 74.480 26.635 46.614 10.775 84.024
Übrige Finanzschulden 17.500 18.460 0 0 18.460
Finanzschulden (gesamt) 164.255 127.024 46.614 10.775 184.413
Rückerstattungsverbindlichkeiten 7.210 7.210 0 0 7.210
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
19.856 19.856 0 0 19.856
Sonstige finanziellen Verbindichkeiten 1.547 1.282 397 0 1.679
Buchwert 31.12.2022 192.868 155.372 47.011 10.775 213.158
Undiskontierte Mittelabflüsse
TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Insolvenzverbindlichkeiten 30.373 6.280 26.374 0 32.654
Darlehen der wesentlichen
Finanzierungspartner
37.820 2.551 44.447 0 46.998
Sonstige Darlehens- und
Zinsverbindlichkeiten
0 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 108.419 28.747 76.016 32.571 137.334
Übrige Finanzschulden 888 888 0 0 888
Finanzschulden (gesamt) 177.500 38.466 146.837 32.571 217.874
Rückerstattungsverbindlichkeiten 3.349 3.349 0 0 3.349
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
30.307 30.307 0 0 30.307
Buchwert 31.12.2021 211.156 72.122 146.837 32.571 251.530

Den kurzfristigen Zahlungsabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten stehen geplante Zahlungszuflüsse aus Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten gegenüber.

Finanzrisikomanagement

Aufgrund seiner internationalen Aktivitäten ist der GERRY WEBER Konzern einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken in Bezug auf die Liquidität sowie die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse. Wesentlichen Risiken aus Zinsänderungen ist der GERRY WEBER Konzern indes nicht ausgesetzt, da der Großteil der langfristigen Darlehen (Insolvenzverbindlichkeiten und Darlehen der wesentlichen Finanzierungspartner) mit Fälligkeit 31. Dezember 2023 fest verzinst werden. Das Risikomanagement von GERRY WEBER ist darauf ausgerichtet, Risiken zu reduzieren.

Der Vorstand legt die allgemeinen Richtlinien für das Risikomanagement fest und bestimmt so das generelle Vorgehen bei der Absicherung von Währungskurs- und Zinsänderungsrisiken sowie den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten. Im Geschäftsjahr hat der Konzern Devisenoptionen zur Absicherung von USD Transaktionen mit einem Nominalwert von EUR 62,9 Mio. (Vorjahr: EUR 21,4 Mio) eingesetzt, die vor dem 31. Dezember 2022 bedient wurden. Zusätzlich hält GERRY WEBER zum Stichtag 31. Dezember 2022 USD Termingeschäfte mit einem Zeitwert von TEUR 46 (Vorjahr: TEUR 0). Weitere Informationen zu den Finanzmarktrisiken und zum Finanzrisikomanagement sind im Konzernlagebericht dargestellt.

Währungsrisiko

Der GERRY WEBER Konzern ist Kursänderungsrisiken bezüglich verschiedener Fremdwährungen ausgesetzt, insbesondere des US-Dollars und des russischen Rubels. Für diese Währungen werden Fremdwährungsbestände in Form von Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Bankbestände bilanziert.

Um das Währungsrisiko zu quantifizieren, wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dabei wird eine hypothetische Veränderung des Wechselkurses um 5% zugrunde gelegt und simuliert, inwiefern sich aus einer abweichenden Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie Bankbeständen zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 31. Dezember 2021), die in Fremdwährung gehalten werden, ein Effekt auf das Periodenergebnis ergeben hätte. Dargestellt wird der Vorsteuereffekt, zum 31. Dezember 2022:

31.12.2022
TEUR
Zahlungszuflüs
se
Zahlungsabflüs
se
Netto-Betrag Absoluter Effekt auf das
Periodenergebnis aus einer
Veränderung des Wechsel-
kurses von + 5 %
Absoluter Effekt auf das
Eigenkapital aus einer
Veränderung des Wechsel-
kurses von + 5 %
USD 942 -9.718 -8.776 -418 / 462 -418 / 462
RUB 2.314 -326 1.988 95 / –105 95 / –105
31.12.2021
TEUR
Zahlungszuflüsse Zahlungsabflüsse Netto-Betrag Absoluter Effekt auf das
Periodenergebnis aus einer
Veränderung des Wech-
selkurses von + 5 %
Absoluter Effekt auf das
Eigenkapital aus einer
Veränderung des Wechsel-
kurses von + 5 %
USD 1.024 9.676 10.700 −215 / 215 −215 / 215
RUB 1.609 –474 1.135 129 / −117 129 / −117

Kontrahentenrisiko

Im GERRY WEBER Konzern bestehen Ausfallrisiken finanzieller Vermögenswerte (Ausleihungen, Forderungen und sonstiger Vermögenwerte) sowie angelegter liquider Mittel. Die Bonität der Gegenparteien finanzieller Vermögenwerte wird durch das Rechnungswesen überwacht. Daneben bestehen Delkredereübernahmen durch Versicherer und andere Parteien, beispielsweise Zentralregulierer. Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich nur bei einem fest definierten Kreis von Banken einwandfreier Bonität angelegt. Die Bonität dieser Banken wird anhand quantitativer und qualitativer Faktoren fortlaufend beobachtet und klassifiziert. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der entsprechenden finanziellen Vermögenswerte.

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiken können durch die fehlende Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne) sowie durch Verzögerung geplanter Zahlungseingänge und durch ungeplante Auszahlungen (Planrisiko) auftreten. Das Liquiditätsrisiko wird laufend auf Basis des erstellten Budgets für das Budgetjahr und die Folgejahre überwacht. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Steuerung von Planrisiken erfolgt durch eine ständige Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung fand eine intensive Überwachung der Liquiditätssituation statt. Diese wird auch nach Beendigung des Verfahrens fortgesetzt und besteht insbesondere durch eine rollierende 13-Wochen- sowie mittelfristige Liquiditätsplanung, mithilfe derer der Konzern das Risiko eines kurz- und mittelfristigen Liquiditätsengpasses überwacht und steuert. Ebenso hat die Beendigung des Insolvenzverfahrens zu einer Reduzierung der Verschuldung geführt.

Die infolge des Insolvenzplans restrukturierte Verschuldung der GERRY WEBER International AG wird im Wesentlichen zum 31. Dezember 2023 zu refinanzieren sein, woraus sich eine Risikokonzentration im Bereich der Liquidität zu diesem Zeitpunkt ergibt. Hiervon sind die zuvor dargestellten Insolvenzverbindlichkeiten sowie die Darlehen der wesentlichen Finanzierungspartner betroffen, die der Vorstand aufgrund ihrer Fälligkeit zum 31. Dezember 2023 als Konzentrationsrisiko bewertet. In diesem Zusammenhang wird in Bezug auf damit verbundene Unsicherheiten und Annahmen auf Abschnitt A. ALLGEMEINE ANGABEN "Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung" verwiesen.

Darüber hinaus bestehen auch bis zum Refinanzierungszeitpunkt Liquiditätsrisiken, insbesondere abhängig von der geplanten Geschäftsentwicklung und der Umsetzung der durch den Vorstand geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Liquiditätslücken. Diese sind im Einzelnen in Abschnitt A. ALLGEMEI-

NE ANGABEN "Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung" beschrieben.

Ergebniseffekt aus Finanzinstrumenten

TEUR Finanzielle
Vermögenswerte (AC)
Eingebettete Derivate
(FVTPL)
Finanzielle
Verbindlichkeiten
(AC)
Aus Zinsen 15 -1.552 -7.230
Aus Bewertung von Finanzschulden 0 0 2.695
Aus Forderungsverlusten und Wertberichtigungen -165 0 0
31.12.2022 -150 -1.552 -4.535
Aus Zinsen 3 –537 –11.439
Aus Bewertung von Finanzschulden 0 0 30.276
Aus Forderungsverlusten und Wertberichtigungen –630 0 0
31.12.2021 –627 –537 18.837

Buchwerte und Wertansätze nach Bewertungskategorien

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gem. IFRS 9 dar.

Bewertung IFRS 9
fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert
Buchwert nachrichtlich:
beizulegender
Zeitwert
Input Faktoren
Level 2)
Input Faktoren
Level 3
481 481 0 0
0 0 0 0
14.311 14.311 0 0
4.094 2.965 0 0
0 0 46 0
0 0 0 1.083
52.880 52.880 0 0
71.766 70.637 46 1.083
1.318 1.318 0 0
89.830 91.473 0 0
19.856 19.856 0 0
8.392 8.392 0 0
119.396 121.039 0 0

Bei den langfristigen Ausleihungen handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Mietkautionen. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten Lizenzzahlungen für Software. Bei beiden Posten wird aufgrund der Art der Zahlungsverpflichtung davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert nicht wesentlich vom Buchwert abweicht. Zum Vorjahresstichtag 31. Dezember 2021 wurden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert:

Bewertung IFRS 9
TEUR fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert
Finanzinstrumente zum 31.12.2021 Buchwert nachrichtlich:
beizulegender
Zeitwert
erfolgswirksam
(Jahresüber
schuss/
-fehlbetrag)
erfolgsneutral
(sonstiges
Ergebnis)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen 435 435 0 0
Eigenkapitalinstrumente 0 0 6 0
Sonstige finanzielle Vermögenwerte
(eingebettete Derivate)
0 0 2.581 0
Kurzfristige finanzielle Vermögenwerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.712 14.712 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenwerte 2.357 2.357 0 0
Flüssige Mittel 50.013 50.013 0 0
67.517 67.517 2.587 0
Langfristige Schulden
Finanzschulden 61.848 66.771 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 809 809 0 0
Kurzfristige Schulden
Finanzschulden 7.233 7.928 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.307 30.307 0 0
100.197 105.815 0 0

Beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien

Eine Zuordnung der in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente ist aus der Tabelle "Buchwerte und Wertansätze nach Bewertungskategorien" ableitbar. Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte ist ebenfalls in der vorab dargestellten Tabelle ausgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert annähernd dem Buchwert entspricht. Für die kurzfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten basiert diese Annahme auf deren geringe Fristigkeit.

Eingebettete Derivate

In den in 2019 und 2021 abgeschlossenen Finanzierungsverträgen wurden Kündigungsoptionen identifiziert. Die bestehenden Kündigungsoptionen können freiwillig durch vorzeitige Rückzahlung durch den GERRY WEBER Konzern ausgeübt werden. Demnach enthalten die Kreditverträge eingebettete Kündigungsoptionen, die als trennungspflichtige Derivate vom Basisvertrag abzukoppeln sind.

Diese eingebetteten Kündigungsoptionen wurden getrennt und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Buchwerte der eingebetteten Derivate beliefen sich zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 1.083 (sonstige finanzielle Vermögenswerte) (2021: TEUR 2.587). Die Ergebnisauswirkungen werden unter den Zinserträgen und Zinsaufwendungen abgebildet. Der Konzern hat folgende Methoden und Annahmen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendet:

In den Finanzierungsverträgen integrierte Kündigungsoptionen werden unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Inputfaktoren, wie in Abschnitt B. BILANZIERUNGS-UND BEWERTUNGSMETHODEN dargestellt, bewertet. Nicht beobachtbare wesentliche Bewertungsparameter stellen hierbei der angewandte CDS Spread von 375 Basispunkten (Vorjahr: 208 bis 307 Basispunkte) dar.

Eine für möglich gehaltene Veränderung der Zinssätze von 100 Basispunkten (Bp) zum Abschlussstichtag hätte den Gewinn oder Verlust um die unten aufgeführten Beträge erhöht oder vermindert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem Wechselkurse, konstant bleiben.

TEUR 100 Bp Erhöhung 100 Bp Minderung
31. Dezember 2022
Eingebettete Derivate -260 264
31. Dezember 2021
Eingebettete Derivate –379 423

F. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelbestand aus fortgeführten Geschäftsbereichen besteht aus kurzfristigen liquiden Mitteln TEUR 52.880 (Vorjahr: TEUR 50.013).

In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie für das Vorjahr die Zahlungsströme erläutert – getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit. Auswirkungen von Konzernkreis- und Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel sind nicht angefallen.

Der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit umfasst die Zugänge im Sach-, Finanzanlagevermögen sowie die Erlöse aus dem Abgang von Anlagegegenständen. In der Finanzierungstätigkeit sind die Veränderungen der übrigen Finanzschulden enthalten.

Im Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2022 Zahlungen für erhaltene Zinsen von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 3) und für gezahlte Zinsen von TEUR 3.935 (Vorjahr: TEUR 10.474) enthalten. Im Jahr 2022 erfolgte eine Erstattung für Ertragsteuern in Höhe von TEUR 529. Im Vorjahr wurden Beträge in Höhe von TEUR 973 gezahlt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen der lang- und kurzfristigen Finanzschulden.

Finanzierungstätigkeit
TEUR 01.01.2022 zahlungswirksame
Aufnahmen /
Tilgungen
nicht zahlungs- wirksame
Umgliederungen /
Zinsabgrenzung /
Anpassungen aus
Bewertung
31.12.2022
Langfristige Finanzschulden
Insolvenzverbindlichkeiten 25.078 0 -25.078 0
Darlehen der wesentlichen Finanzierungspartner 36.770 0 -36.770 0
Leasingverbindlichkeiten 80.638 0 -32.196 48.442
142.486 0 -94.044 48.442
Kurzfristige Finanzschulden
Insolvenzverbindlichkeiten 5.294 -2.967 30.270 32.597
Darlehen der wesentlichen Finanzierungspartner 1.050 -1.050 39.678 39.678
Übrige Finanzschulden 889 16.611 0 17.500
Leasingverbindlichkeiten 27.781 -23.775 22.032 26.038
35.014 -11.181 91.980 115.813
Gesamte Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsaktivitäten
177.500 -11.181 -2.064 164.255
Finanzierungstätigkeit
TEUR 01.01.2021 zahlungswirksame
Aufnahmen /
Tilgungen
nicht zahlungs- wirksame
Umgliederungen /
Zinsabgrenzung
31.12.2021
Langfristige Finanzschulden
Insolvenzverbindlichkeiten 86.040 –20.813 –40.149 25.078
Darlehen der wesentlichen Finanzierungspartner 25.236 5.002 6.532 36.770
Leasingverbindlichkeiten 109.020 0 –28.382 80.638
220.296 –15.811 –61.999 142.486
Kurzfristige Finanzschulden
Insolvenzverbindlichkeiten 13.800 –13.800 5.294 5.294
Sonstige Darlehen 17.500 –17.500 1.939 1.939
Leasingverbindlichkeiten 29.998 –17.774 15.557 27.781
61.298 –49.074 22.790 35.014
Gesamte Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsaktivitäten
281.594 –64.885 –39.209 177.500

Der GERRY WEBER Konzern verfügt über eine ungenutzte Kreditlinie von 0 Mio EUR.

G. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

TEUR Wholesale Retail Stores Retail
E-Commerce
Sonstige Konsolidierung Gesamt
Umsatzerlöse nach
Segmenten
110.975 158.710 57.384 178.278 -191.628 313.719
davon:
Umsatzerlöse mit
externen Dritten
96.657 158.646 56.388 2.028 0 313.719
Intersegmenterlöse 14.318 64 996 176.250 -191.628 0
EBIT 6.417 -23.713 4.320 -11.222 -1.444 -25.642
Abschreibungen 1.423 3.608 135 9.344 31.253 45.763
EBITDA 7.840 -20.105 4.455 -1.878 31.253 20.121
Personalaufwand 6.897 45.021 1.937 25.487 -253 79.089
Zinserträge 0 14 1 0 0 15
Zinsaufwendungen 17 876 101 7.101 2.907 11.002
Vermögen 38.723 63.686 15.550 97.941 41.385 257.285
Schulden 21.090 54.454 8.677 135.003 10.933 230.156
Investitionen in das
langfristige Vermögen
2.724 4.920 353 4.144 0 12.141
Anzahl der Mitarbeiter
(Jahresdurchschnitt)
100 1.634 25 386 0 2.145
Wertminderungen /
-aufholungen
auf Vorräte -968 -7.410 -1.220 -2.259 0 -11.857
auf Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
-368 -241 0 -80 0 -689

Geschäftsjahr 2022

Geschäftsjahr 2021

TEUR Wholesale Retail Stores Retail
E-Commerce
Sonstige Konsolidierung Gesamt
Umsatzerlöse nach
Segmenten
98.203 123.382 38.991 161.093 -162.089 259.580
davon:
Umsatzerlöse mit
externen Dritten
94.963 123.315 38.956 2.346 0 259.580
Intersegmenterlöse 3.240 67 35 158.747 –162.089 0
EBIT 6.000 –30.449 1 20.198 21.396 17.146
Abschreibungen 2.100 4.871 33 8.458 29.406 44.868
EBITDA 8.100 –25.578 34 28.656 50.802 62.014
Personalaufwand 6.329 35.710 1.461 28.438 –1.688 70.250
Zinserträge 1 2 0 0 0 3
Zinsaufwendungen 34 565 0 7.067 16.428 24.094
Vermögen 98.536 78.035 10.424 195.154 –71.812 310.337
Schulden 93.095 83.575 11.284 196.903 –136.098 248.759
Investitionen in das
langfristige Vermögen
698 1.460 869 6.967 0 9.994
Anzahl der Mitarbeiter
(Jahresdurchschnitt)
111 1.631 25 431 0 2.198
Wertminderungen /
-aufholungen
auf Vorräte –248 –4.394 0 –2.137 0 –6.779
auf Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
104 1.517 –12 2.517 –333 3.793

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des GERRY WEBER Konzerns gemäß dem Management-Approach-Ansatz (IFRS 8) nach den Geschäftsaktivitäten, insbesondere den Vertriebskanälen des GERRY WEBER Konzerns, abgegrenzt. Die Segmentberichterstattung erhält neben den bislang gezeigten Segmenten Retail und Wholesale seit dem Geschäftsjahr 2021 auch das Segment E-Commerce. Der Bereich E-Commerce wurde im Berichtsjahr aufgrund der gestiegenen Bedeutung und des Überschreitens vom 10% der Konzernumsatzerlöse als eigenständiges Segment klassifiziert.

Im Segment "Retail" sind die eigenen Einzelhandelsaktivitäten in den in- und ausländischen Houses of GERRY WEBER und Monolabel Stores, den Concessions, sowie den Factory-Outlets enthalten. Im Segment "Wholesale" sind die nach den Konzernmarken GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON zusammengefassten Großhandelsaktivitäten dargestellt. Das Segment E-Commerce enthält sämtliche Online Aktivitäten, im Wesentlichen die E-Shops und die Marktplätze.

Dem Segmentbericht liegen grundsätzlich dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Transaktionen zwischen den Segmenten werden als Intersegmentumsätze dargestellt und für Zwecke der Überleitung der Umsatzerlöse in der Spalte Konsolidierung eliminiert. Die Kennzahlen der Segmente entsprechen den statutarischen Berichtswerten der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Für Zwecke der Überleitung zu den berichteten Konzernzahlen werden Anpassung an die einheitlichen Ausweis- und Bewertungsmethoden des Konzerns vorgenommen, die neben den Eliminierungen konzerninterner Transaktionen in der Spalte Konsolidierung enthalten sind. Die dem Segment "Sonstige" zugeordneten Werte beinhalten im Wesentlichen Finanzkennzahlen aus konzerninternen Transaktionen der GERRY WEBER International AG in ihrer Funktion als Muttergesellschaft der Gruppe.

Das Zinsergebnis sowie die Steueraufwendungen werden vom Management nur auf Gesamt-Konzernebene betrachtet.

Geographische Informationen

01.01.2022−31.12.2022
in TEUR
Inland Ausland Gesamt
Umsatzerlöse nach Regionen 179.182 134.537 313.719
Langfristige Vermögenswerte 74.889 24.741 99.630
Anzahl der Mitarbeiter 1.365 780 2.145
01.01.2021−31.12.2021
in TEUR
Inland Ausland Gesamt
Umsatzerlöse nach Regionen 126.041 133.539 259.580
Langfristige Vermögenswerte 98.458 39.990 138.448
Anzahl der Mitarbeiter 1.499 699 2.198

Umsatzerlöse nach Regionen beinhalten die für den Konzern wesentlichen Geografien Deutschland (TEUR 179.182; Vorjahr TEUR 126.041) sowie die Benelux Region (TEUR 47.836; Vorjahr TEUR 43.756).

Bei den geographischen Informationen richten sich die Außenumsätze nach der Rechnungsadresse des Kunden bzw. des Point-of-Sales bei Vorortkäufen. Es werden die Regionen Inland und Ausland voneinander abgegrenzt.

H. SONSTIGE ANGABEN

Bestellobligo für Investitionen und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo für Investitionen und Projekte beträgt per 31. Dezember 2022 TEUR 673 (Vorjahr: TEUR 735).

In Zusammenhang mit den Store-Mietverträgen werden häufig Verpflichtungen über Werbekostenzuschüsse für Zwecke der Verkaufsförderung eingegangen, die im Zeitpunkt der Zahlung als Werbekosten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst werden und sich wie folgt aufgliedern:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Innerhalb eines Jahres 806 832
Zwischen 1 und 5 Jahren 1.632 2.042
Nach 5 Jahren 213 415
2.651 3.289

Ebenfalls bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 16, in folgender Höhe:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Innerhalb eines Jahres 2.872 3.638
Zwischen 1 und 5 Jahren 1.657 250
4.529 3.888

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen, die auf die GERRY WEBER International AG und deren Tochtergesellschaften Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die GERRY WEBER International AG unterliegen. Dazu gehören insbesondere die Organmitglieder der GERRY WEBER International AG sowie ihnen nahestehende Angehörige. Nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften sowie assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen liegen nicht vor.

GERRY WEBER hat die folgenden nahestehenden Personen und Unternehmen identifiziert:

  • § wesentliche Finanzierungspartner der Gesellschaft, die gleichzeitig auch Anteilseigner sind, soweit diese (gemeinsam) einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss ausüben können,
  • § Mitglieder des Vorstands, sowie Mitglieder des Aufsichtsrats.

Beherrschungsstruktur und nahestehende Personen

Als Plansponsoren bzw. wesentliche Finanzierungspartner treten die folgenden auf:

  • § JPMorgan Chase&Co., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika
  • § Whitebox Advisors LLC, Minneapolis, Minnesota, Vereinigte Staaten von Amerika, sowie die Whitebox General Partner LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika,
  • § Robus Capital Management Limited, London, Vereinigtes Königreich

Vorstand

Dirk Reichert, München, (Chief Executive Officer und Vorsitzender des Vorstands), ab 1. Oktober 2023 Florian Frank, Hamburg, (Chief Financial Officer)

Angelika Schindler-Obenhaus (Chief Executive Officer und Vorsitzende des Vorstands), Gütersloh, bis 30. September 2023

Die weiteren Vorstandsmitglieder übten und üben darüber hinaus im Geschäftsjahr 2022 keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG aus.

Mitglieder des Vorstands hielten am Bilanzstichtag direkt und indirekt 9.079 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien).

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat Funktionen in Aufsichtsräten und Kontrollgremien
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG.
Alexander Gedat, Rosenheim
seit 19. August 2021 (Vorsitzender ab 15. September 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Ahlers AG, Herford
Mitglied des Aufsichtsrats:
CA Akademie privates Institut für Controlling und
Unternehmensführung AG, Wörthsee
Gruppe Nymphenburg Consult AG, München
Mitglied des Beirats:
Fynch-Hatton Retail GmbH, Mönchengladbach
Sportalm GmbH, Kitzbühel/Österreich
Yoona Ventures GmbH, Berlin
Christina Käßhöfer, Tutzing
seit 8. September 2021 und bis 26. Juni 2022
Sanjib (Sanjay) Sharma, London/Vereinigtes Königreich ganzjährig
(ab 15. September 2021 stellvertretender Vorsitzender)
Klaus Lippert, Halle/Westf. (Arbeitnehmervertreter)
seit 2. September 2021
Antje Finke, Halle/Westf. (Arbeitnehmervertreterin)
seit 26. November 2021
Norbert Steinke, Tutzingen seit 8. September 2021
Justin Holland, London/Vereinigtes Königreich, seit 26. September 2022

Die übrigen Aufsichtsräte übten keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG aus. Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am Bilanzstichtag direkt und indirekt insgesamt 15.723 Aktien (Vorjahr: 16.351 Aktien).

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 sowie im Vorjahr haben Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen stattgefunden. Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen berücksichtigen Geschäftsbeziehungen zwischen der GERRY WEBER International AG und ihren Tochtergesellschaften einerseits und den herrschenden Unternehmen sowie von weiteren Unternehmen, die von diesen ebenfalls beherrscht werden, andererseits.

Folgende erhaltene Lieferungen und Leistungen (Aufwendungen) und erbrachte Lieferungen und Leistungen (Erträge) wurden für diese bzw. von diesen Gesellschaften erbracht:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Vom Konzern erbrachte Leistungen
Waren und Dienstleistungen 0 0
Gesamt 0 0
Vom Konzern empfangene Leistungen
Zinsen 5.074 5.206
Gebühren 883 916
Rechts- und Beratungskosten 180 78
Gesamt 6.137 6.200

Die aufgeführten Transaktionen betreffen Gesellschaften, die von herrschenden Unternehmen ebenfalls beherrscht werden. Darüber hinaus bestehen im Konzern gegenüber den diesen nahestehenden Unternehmen und Personen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag, wobei die Salden aus Lieferungen und Leistungen ausschließlich Gesellschaften betreffen, die von herrschenden Unternehmen ebenfalls beherrscht werden:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0
TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Finanzierungsverbindlichkeiten 48.902 40.117

Wertberichtigungen oder Ausbuchungen im Zusammenhang mit Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen waren nicht vorzunehmen. Finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligos bestehen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen nicht. Zudem wurde dem Vorstand und Aufsichtsrat eine Vergütung im Rahmen ihrer entsprechenden Tätigkeiten gewährt. Siehe hierzu die untenstehenden Ausführungen.

Die Finanzierungs- und Zinsverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen resultieren aus Finanzierungsverträgen mit den wesentlichen Finanzierungspartnern. Bezüglich der Besicherung und Fälligkeit der Darlehen sowie der daraus entstehenden Zinsen aus den zuvor genannten Transaktionen wird auf Abschnitt (15) Finanzschulden verwiesen, in dem die wesentlichen Kreditkonditionen der Darlehen mit den wesentlichen Finanzierungspartnern beschrieben sind. Im laufenden Jahr und im Vorjahr wurde kein Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf die Beträge erfasst, die von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldet werden. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat erhält satzungsgemäß für seine Tätigkeit für die Obergesellschaft und den Konzern ausschließlich fixe Bezüge in Höhe von TEUR 310 (Vorjahr: TEUR 387), die im Geschäftsjahr zurückgestellt wurden. Es werden keine variablen Vergütungen gewährt. Bei den Vergütungen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen im Sinne des IAS 24.17(a). Den angestellten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu.

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:

TEUR 2022 2021
Kurzfristig fällige Leistungen 1.303 1.454
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Andere langfristig fällige Leistungen 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 65 452

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen beinhaltet Gehälter und Sachleistungen. Kurzfristig fällige Leistungen umfassen auch ergebnisabhängige Tantiemen. In Bezug auf die anteilsbasierte Vergütung verweisen wir auf Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Anteilsbasierte Vergütung".

Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 (1) i.V.m. § 315e HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 betrugen TEUR 1.368 (Vorjahr: TEUR 1.688) und beinhalten anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 250). Die dargestellten Vergütungen aus anteilsbasierter Vergütung entsprechen dem Zeitwert der Ansprüche im Zeitpunkt ihrer Gewährung und sind in Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze "Anteilsbasierte Vergütung" dargestellt. Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr keine Vergütungen.

Eigengeschäfte von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Eigengeschäfte von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen im Geschäftsjahr 2022.

Tag Vorgang Anzahl
Aktien
Kurs
(EUR)
Volumen
(EUR)
Alexander Gedat 14.06.2022 Verkauf –15.723 20,20 –317.604,60
Alexander Gedat 14.06.2022 Kauf 15.723 20,20 317.604,60
Zeichnung von
Aktien
im Rahmen einer
Angelika Schindler-Obenhaus 29.06.2022 Kapitalerhöhung 3.961 17,69 70.070,09
Angelika Schindler-Obenhaus 29.09.2022 Kauf 400 8,50 3.400,00
Angelika Schindler-Obenhaus 29.09.2022 Kauf 600 8,50 5.100,00
Zeichnung von
Aktien
im Rahmen einer
Florian Frank 29.06.2022 Kapitalerhöhung 4.118 17,69 72.847,42

Honorare des Konzernabschlussprüfers

Es wurden folgende Honorare des Abschlussprüfers als Aufwand des Konzerns erfasst:

TEUR 2022 2021
Abschlussprüfungsleistungen 1.295 1.186
davon auf andere Abschlussprüfer entfallend 0 11
davon auf das Vorjahr entfallend 344 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 22 0
1.317 1.186

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der GERRY WEBER International AG durch die und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Deutscher Corporate Governance Kodex/Erklärung nach § 161 AktG

Die nach §161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat am 23. März 2023 abgegeben und auf der Homepage der GERRY WEBER International AG unter ir.gerryweber.com unter der Rubrik Investoren/Corporate Governance veröffentlicht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

A. Finanzielle und operative Restrukturierungsmaßnahmen

StaRUG-Verfahren der GERRY WEBER International AG

Die GERRY WEBER International AG hat am 19. April 2023 beim Amtsgericht Essen als zuständigem Restrukturierungsgericht gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Ziel des Restrukturierungsvorhabens ist eine signifikante Entschuldung der GERRY WEBER International AG, um die Voraussetzung für die Aufnahme neuer Finanzmittel durch die GERRY WEBER International AG zu schaffen. Durch die neue Finanzierungsstruktur wurde die GERRY WEBER International AG finanziell bis 2027 abgesichert. Die Kreditverbindlichkeiten wurden durch die finanzielle Restrukturierung um netto EUR 28,8 Mio. reduziert. In der neuen Finanzierungsstruktur stehen GERRY WEBER zwei langfristige Darlehen

("TFA A" und "TFA B") in Höhe von EUR 23,33 Mio. und EUR 23,97 Mio. sowie ein revolvierender Kreditrahmen (RCF) von EUR 11,1 Mio. zur Verfügung. In den Kreditverträgen über die langfristigen Darlehen sowie den revolvierenden Kreditrahmen sind Covenants vereinbart, die über die Laufzeit der Finanzierungen eingehalten werden müssen.

Der Restrukturierungsplan wurde am 25. Oktober 2023 durch das Restrukturierungsgericht Essen bestätigt, nachdem er auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. August 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde. Nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht erfolgte die sofortige Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Teil des Restrukturierungsvorhabens war ein vollständiger Kapitalschnitt. Dieser umfasste zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf Null, so dass bisherige Aktionäre kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erloschen ist. Zum anderen umfasste der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000. Die neuen Aktien wurden vollständig vom Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet. Die Eintragung der Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister erfolgte am 04. Dezember 2023. Zur Vereinfachung der Konzernstruktur soll die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege eines Formwechsels umgewandelt werden.

Insolvenz in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH

Parallel zur finanziellen Restrukturierung der GERRY WEBER International AG hat die GERRY WEBER Retail GmbH am 20. April 2023 beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270a InsO beantragt, um das deutsche Einzelhandelsgeschäft der GERRY WEBER Gruppe zu sanieren. Das Insolvenzverfahren wurde am 26. Juni 2023 durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet.

Hauptziel des Eigenverwaltungsverfahrens war die Reduzierung unprofitabler Stores und Outlets sowie die Übertragung des E-Commerce Geschäfts auf eine neue Gesellschaft. 36 Stores und 12 Outlets sind im August 2023 im Rahmen eines "Asset Deals" auf die neue Gesellschaft GERRY WEBER DE GmbH übergegangen. Die GERRY WEBER DE GmbH ist eine 100%-Tochter der GERRY WEBER International AG. Das E-Commerce Geschäft ist im April 2023 im Rahmen eines "Asset Deals" auf die neue E-Gerry Weber Digital GmbH übergegangen. Die E-Gerry Weber Digital GmbH ist ebenfalls eine 100%- Tochter der GERRY WEBER International AG.

Insolvenzverfahren GERRY WEBER GmbH, Wien

Am 20. Juli 2023 hat die GERRY WEBER GmbH, Wien, beim zuständigen Handelsgericht in Wien einen Insolvenzantrag gestellt. Das Handelsgericht hat dem Antrag stattgegeben und das Insolvenzverfahren in Form eines Konkursverfahrens eröffnet. Kern der künftigen Vertriebsstrategie in Österreich ist eine Fokussierung auf die Partnerschaft mit Handelskunden im Wholesale. Aus dem Geschäft mit eigenen Stores hat sich das Unternehmen in Österreich komplett zurückgezogen. Die GERRY WEBER GmbH, Wien wurde im Geschäftsjahr 2023 zudem liquidiert.

Die vorgenannten insolvenzbedingten Schließungen in Deutschland und Österreich sowie die Restrukturierungsmaßnahmen stellen wertbegründende Ereignisse dar, sodass im Konzernabschluss keine finanziellen Auswirkungen berücksichtigt wurden. Durch die im Geschäftsjahr 2023 beschlossenen und im Wesentlichen bis zum 30. September 2023 durchgeführten insolvenzbedingten Schließungen haben sich die Nutzungsrechte an Einzelhandelsgeschäften in Höhe von EUR 50,6 Mio. auf 32,4 Mio. reduziert. In Bezug auf die der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zuzuordnenden Betriebsund Geschäftsausstattung wurden insolvenzbedingte Wertminderungen in Höhe von TEUR 613 erfasst.

Neuaufstellung der Beschaffung

Seit 1. Juni 2023 arbeitet GERRY WEBER im Rahmen einer exklusiven strategischen Partnerschaft mit dem Beschaffungsexperten Techno Design GmbH, Düsseldorf, zusammen. Techno Design hat die bestehenden Beschaffungsaktivitäten der GERRY-WEBER Gruppe übernommen und deckt damit den gesamten globalen Beschaffungsbedarf ab. Techno Design ist zudem dafür verantwortlich, die bestehenden Compliance- und Nachhaltigkeitsanforderungen für die Marken GERRY WEBER, TAIFUN und SA-MOON zu erfüllen.

Personalabbau

Aufgrund der durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des StaRUG-Verfahrens der GERRY WEBER International AG und der Insolvenz in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH kommt es in Deutschland auch zu einem Abbau von Mitarbeitenden. Der größte Effekt resultierte aus der Übernahme der Beschaffungsaktivitäten der GERRY-WEBER Gruppe durch die Firma Techno Design GmbH. Im Zuge dessen verringerte sich die Anzahl der Mitarbeitenden in der GERRY WEBER Gruppe um 105 Personen. Darüber hinaus kommt es aufgrund der Schließungen von Verkaufsflächen sowie der Restrukturierungen innerhalb der Zentralfunktionen in Deutschland zu einem Abbau von 455 Vollzeitarbeitsplätzen in Deutschland bis Jahresende 2023/Jahresanfang 2024. In Österreich sind bis zum 31. Juli 2023 alle 84 Vollzeitarbeitsplätze wegfallen. Der Konzern rechnet damit, dass durch die mit dem Stellenabbau in Verbindung stehenden Restrukturierungsmaßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 Kosten von TEUR 3.800 entstehen werden.

Vorstandswechsel

Im Zuge der Umsetzung des Restrukturierungsplans hat der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG hat am 26. September 2023 den Umbau des Vorstands zur Neuausrichtung des Unternehmens beschlossen und sich mit Angelika Schindler-Obenhaus, CEO und Vorstandsvorsitzende, einvernehmlich darauf geeinigt, dass sie ihre Tätigkeit vorzeitig zum 30. September 2023 endet.

Angelika Schindler-Obenhaus war seit August 2020 als Chief Operating Officer (COO) Mitglied des Vorstands. Als CEO verantwortete sie die Bereiche Design, Produktion, Beschaffung, Vertrieb und Marketing / Kommunikation.

Dirk Reichert, seit April 2023 in der Rolle des beratenden Chief Restructuring Officer (CRO), wurde zum 1. Oktober 2023 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands bestellt. In dieser Position hat er zunächst alle Aufgabenbereiche von Angelika Schindler-Obenhaus übernommen.

Gebäudeverkauf Unternehmenszentrale

Die GERRY WEBER International AG hat mit Wirkung zum 23. Oktober 2023 ihre Unternehmenszentrale in Halle/Westfalen verkauft und wird das Gebäude künftig als Mieterin nutzen. Aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Verkaufs ist die erfolgreiche Durchführung der geplanten Kapitalmaßnahmen und die Eintragung im Handelsregister. Nach Eintragung der Kapitalmaßnahmen am 04. Dezember 2023 wurde der Verkauf rechtskräftig. Aus dem Verkauf wurde ein Verkaufserlös in Höhe von EUR 13,25 Mio. vereinbart. Aus der Anmietung der Unternehmenszentrale werden jährlich Kosten in Höhe von EUR 0,52 Mio. anfallen. Der vereinbarte Kaufpreis wird zur teilweisen Tilgung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 10,0 Mio. eingesetzt.

Verkauf IP-Rechte

Im Rahmen des StaRUG-Verfahrens wurden zum 7. November 2023 alle registrierten Marken (insbesondere die Marken "GERRY WEBER", "TAIFUN" und "SAMOON") und weitere immaterielle Vermögensgegenstände der GERRY WEBER International AG sowie der Life-Style Fashion GmbH (IP-Rechte) gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 4,9 Mio an den Sanierungsinvestor verkauft und übertragen. Die veräußerten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 nicht bilanziert. Der Kaufpreis für die IP-Rechte wurde auf Basis einer unabhängigen Bewertung ermittelt und wird in voller Höhe zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten eingesetzt. Außerdem wurde mit der Gesellschaft ein Lizenzvertrag geschlossen, der die weitere Nutzung der IP-Rechte durch die GERRY WEBER Gruppe sichert.

B. Sonstige Ereignisse

Verkauf Tochtergesellschaft in Russland

GERRY WEBER International AG hat im April 2023 ihre russischen Tochtergesellschaften OOO GER-RY WEBER RUS, Moskau und OOO GERRY WEBER, Moskau verkauft. Die Entkonsolidierung erfolgte im April 2023. Aus dem Verkauf wurde ein Entkonsolidierungsverlust in Höhe von EUR 1,9 Mio. im April 2023 ergebniswirksam erfasst.

Befreiender Konzernabschluss gem. §264 Abs. 3 HGB

Nachfolgende vollkonsolidierte, inländische Tochterunternehmen haben von den Erleichterungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 hinsichtlich der Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen und der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts Gebrauch gemacht:

  • § GERRY WEBER Retail GmbH, Halle/Westfalen
  • § Life-Style Fashion GmbH, Halle/Westfalen

Halle/Westfalen, den 20. Dezember 2023

Vorstand

Dirk Reichert Florian Frank

An die GERRY WEBER International AG, Halle/Westfalen

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der GERRY WEBER International AG, Halle/Westfalen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden zusammengefasster Lagebericht) der GERRY WEBER International AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,

dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf den Abschnitt A. ALLGEMEINE ANGABEN, Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung im Konzernanhang sowie die Angaben in dem Abschnitt Prognose-, Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts, in denen der Vorstand beschreibt, dass er auf Basis des erstellten Sanierungsgutachtens nach den Grundsätzen des IDW S 6 n.F. mit einer ausreichenden Liquiditätslage plant.

Gleichwohl ist festzustellen, dass die Fortführung der Gesellschaft gemäß der Liquiditätsplanung davon abhängig ist, dass die folgenden der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen innerhalb des Prognosezeitraums erfolgreich umgesetzt werden können:

  • das Umsatzwachstum wird wie geplant erreicht und
  • die zusätzlich umzusetzenden Kostensenkungs- sowie Liquiditätssicherungsmaßnahmen können erfolgreich realisiert werden.

Dem Risikoszenario liegt zusätzlich die Annahme zugrunde, dass es dem Vorstand gelingt, bei einem Bruch der Covenants mit den wesentlichen Finanzierungspartnern einen Waiver auszuhandeln.

Soweit eine oder mehrere der der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreten sollte, ist der Konzern darauf angewiesen, dass zusätzliche liquide Mittel, insbesondere von den wesentlichen Finanzierungspartnern, zur Erfüllung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden, wenn der Liquiditätsbedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann.

Wie im Abschnitt A. ALLGEMEINE ANGABEN, Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung im Konzernanhang und in dem Abschnitt Prognose-, Risikound Chancenbericht des zusammengefassten Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

  • den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und
  • die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird.

[kpmg|l ogo]

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks

[kpmg|l ogo]

erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bielefeld, den 22. Dezember 2023

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KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schmidt Wirtschaftsprüfer

Bienert Wirtschaftsprüferin

Einzelabschluss

Bilanz

G&V

GERRY WEBER International AG, Halle/Westf.

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva
Passiva
31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21
T€ T€ T€ T€
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 1.246 1.238
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 4.131 3.280 ./. Nennbetrag eigener Anteile 0 0
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte ausgegebenes Kapital 1.246 1.238
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen II. Kapitalrücklage 409 274
Rechten und Werten 3.706 6.257 III. Gewinnrücklagen 102 102
3. geleistete Anzahlungen 1.183 565 IV. Bilanzverlust -39.366 -5.078
9.020 10.102 davon nicht gedeckt -37.609 3.463
II. Sachanlagen 0 0
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten B. Rückstellungen
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25.446 26.673 sonstige Rückstellungen 6.368 9.846
2. technische Anlagen und Maschinen 8 17 6.368 9.846
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.477 1.906 C. Verbindlichkeiten
26.931 28.596 1. Anleihen 23.667 23.667
III. Finanzanlagen - davon konvertibel: T€ 1.832 (Vorjahr: T€ 1.191)
Anteile an verbundenen Unternehmen 13.916 17.887 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.481 14.924
13.916 17.887 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.873 21.999
49.867 56.585 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 47.372 46.914
B. Umlaufvermögen - davon aus Lieferungen und Leistungen: T€ 4.050
I. Vorräte (Vorjahr: T€ 17.574)
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0 20 5. sonstige Verbindlichkeiten 64.563 63.443
2 fertige Erzeugnisse und Waren 39.042 36.963 - davon gegenüber Gesellschaftern: T€ 26.159
3 geleistete Anzahlungen 4.327 11.058 (Vorjahr: T€ 24.333)
43.369 48.041 - davon aus Steuern: T€ 306 (Vorjahr: T€ 295)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 180.956 170.947
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 537 548
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 29.782 34.500 D. Rechnungsabgrenzungsposten 407 450
- davon aus Lieferungen und Leistungen: T€ 19.961
(Vorjahr: T€ 24.268)
3. sonstige Vermögensgegenstände 4.318 21.543
34.637 56.591
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 21.056 15.127
99.063 119.759
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.175 1.380
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 17 55
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 37.609 3.464
187.731 181.243 187.731 181.243

GERRY WEBER International AG, Halle/Westf.

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

01.01.2022 - 01.01.2021 -
31.12.2022 31.12.2021
T€ T€
1. Umsatzerlöse 176.023 152.615
2. andere aktivierte Eigenleistungen 5.072 4.373
3. sonstige betriebliche Erträge 21.667 40.720
davon aus Währungsumrechnungen: T€ 488
-
(Vorjahr: T€ 1.329)
4. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
a)
bezogene Waren -127.144 -107.727
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-11 -1.262
-127.155 -108.989
5. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
-18.699 -18.447
b)
Soziale Abgaben
-3.363 -3.029
-22.062 -21.476
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -9.341 -9.516
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -48.179 -37.799
-
davon aus Währungsumrechnungen: T€ 1.712
(Vorjahr: T€ 134)
8. Erträge aus Beteiligungen 7.728 1.742
-
davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 7.728
(Vorjahr: T€ 1.742)
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0 4.023
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 386 287
-
davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 386
(Vorjahr: T€ 287)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -6.198 -5.282
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.025 -5.883
13. Aufwendungen aus Verlustübernahmen -26.034 -29.393
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -127 -88
15. Ergebnis nach Steuern -35.246 -14.666
16. sonstige Steuern 958 -642
17. Jahresfehlbetrag -34.288 -15.308
18. Verlustvortrag (Vorjahr: Gewinnvortrag) -5.078 10.230
19. Bilanzverlust -39.366 -5.078

Weitere Informationen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Konzernabschluss

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Halle / Westfalen, den 20. Dezember 2023

Vorstand

Dirk Reichert Florian Frank

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