Governance Information • Dec 27, 2023
Governance Information
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Zur Erreichung unserer Ziele haben wir Grundsätze für unser unternehmerisches Handeln definiert, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese sind in einem Verhaltenskodex und den Konzernrichtlinien zusammengefasst und dienen als Orientierung für unser tägliches Handeln. Sie sind Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung, die – einschließlich der Erklärungen der vergangenen Jahre – in vollständiger Form auf unserer Internetseite www.group.gerryweber.com unter der Rubrik "Investoren" – "Corporate Governance" abgerufen werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehen über die Corporate Governance der Gesellschaft, insbesondere zu den Themen Kompetenzverteilung, Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.
Unter Corporate Governance werden Methoden, Instrumente und damit das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens zusammengefasst. Dazu zählen nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Werte, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien der Gesellschaft. Eine gute, verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung folgt unserem Anspruch und ist Grundlage für den Erfolg der GERRY WEBER Gruppe. Sie fördert das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner, unserer Anleger und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die GERRY WEBER Gruppe.
Neben den Leitlinien des DCGK, soweit die Gesellschaft diese umsetzt, umfasst gute und gewissenhafte Unternehmensführung für GERRY WEBER auch die Compliance-Richtlinien sowie unseren Verhaltenskodex.
Seit der Einführung des DCGK im Jahr 2002 entspricht die GERRY WEBER International AG fast allen Empfehlungen des Kodex. Lediglich aufgrund der Größe des Unternehmens, des Geschäftsmodells sowie aufgrund unternehmensspezifischer Besonderheiten gibt es wenige Ausnahmen, die entsprechend § 161 AktG im Sinne des "comply or explain" (sinngemäß: "befolge oder erkläre") in der Entsprechenserklärung dargelegt und erläutert werden. Auch die vom Kodex unterbreiteten Anregungen, denen die Gesellschaft nicht nachkommt, werden im Bericht unter dem jeweiligen Abschnitt des Kodex begründet dargelegt.
I. Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung vom 31. März 2022, mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat:
B.5 – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und C.2 Aufsichtsratsmitglieder sowie jeweils deren Angabe in Unternehmensführung: Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Auf das Wissen und die Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder will die Gesellschaft nicht verzichten. Folglich können solche Altersgrenzen auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
F.2 – Rechnungslegung: Aufgrund der erstmaligen Prüfung durch den bestellten Abschlussprüfer sowie aufgrund der nach wie vor durch die Restrukturierung geprägte besondere Situation der Gesellschaft war eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende möglich.
II. Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 seit deren Inkrafttreten am 27. Juni 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird:
B.5 – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und C.2 – Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie jeweils deren Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung: Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Auf das Wissen und die Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder will die Gesellschaft nicht verzichten. Folglich können solche Altersgrenzen auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
F.2 – Rechnungslegung: Aufgrund der nach wie vor durch die Restrukturierung geprägten besonderen Situation der Gesellschaft ist eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende möglich.
Wesentliche Kennzeichen der GERRY WEBER Corporate Governance-Struktur sind das duale Führungssystem – mit der Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand und dessen Überwachung durch den Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind die mitbestimmte Besetzung des Aufsichtsrats mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz sowie die Rechte der Aktionäre in der Hauptversammlung kennzeichnend für die Corporate Governance-Struktur der Gesellschaft.
Dem Vorstand der GERRY WEBER International AG gehörten im Berichtszeitraum die folgenden Mitglieder an: Angelika Schindler-Obenhaus, Vorstandsvorsitzende (CEO) und Florian Frank, Chief Financial Officer (CFO).
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Unbeschadet des Grundsatzes der Gesamtverantwortung des Vorstandes führt jedes Vorstandsmitglied die ihm übertragenen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung der GERRY WEBER Gruppe fest und steuert und überwacht die Geschäftseinheiten und Tochtergesellschaften.
Die Verteilung der Geschäftsbereiche auf die einzelnen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Vorstands, welche der Aufsichtsrat erlassen hat. Ferner regelt die Geschäftsordnung wesentliche Angelegenheiten der Gesellschaft, die einer Entscheidung des Gesamtvorstandes bedürfen, und die Verfahren der Beschlussfassung. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen grundsätzlich durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Für bedeutende, in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegte Geschäftsvorfälle der Gesellschaft muss der Vorstand vor Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat grundsätzlich regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und Planung sowie über Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus stimmt er die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab.
Die Nachfolgeplanung für den Vorstand wird zwischen Vorstand und Aufsichtsrat intensiv diskutiert. Die Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats wird durch den aus seiner Mitte gebildeten Personalausschuss unterstützt.
Die Bestellung der Vorstandsmitglieder, deren Überwachung und Beratung bei der Leitung der GERRY WEBER Gruppe obliegt dem Aufsichtsrat. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Diese Entscheidungen bedürfen gegebenenfalls seiner Zustimmung. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche auch entsprechende Anwendung auf die gebildeten Ausschüsse des Aufsichtsrats findet. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit gefasst werden, insofern nicht gesetzlich zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Zur Vereinfachung des Verfahrens können gemäß Satzung und auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeigeführt und gefasst werden.
Entsprechend der Anregung in A.6 DCGK ist der Aufsichtsratsvorsitzende in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen zu sprechen.
Der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG setzte sich im Berichtsjahr aus sechs Mitgliedern, davon vier Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer, zusammen.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2022 waren Vertreter der Anteilseigner Alexander Gedat (Vorsitzender), Sanjib (Sanjay) Sharma (stellvertretender Vorsitzender), Christina Käßhöfer und Norbert Steinke. Christina Käßhöfer hat mit Wirkung zum Ablauf des 25. Juni 2022 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An ihre Stelle wurde Justin Holland im Wege einer gerichtlichen Ersatzbestellung nach § 104 Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 26. September 2022 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. Vertreter der Arbeitnehmer waren durchgehend Antje Finke und Klaus Lippert.
| Name | Jahr, ab dem Mitgliedschaft besteht |
|---|---|
| Alexander Gedat | 2021 |
| Sanjib (Sanjay) Sharma | 2019 |
| Christina Käßhöfer (bis einschließlich 25. Juni 2022) |
2020 |
| Norbert Steinke | 2021 |
| Klaus Lippert | 2010 |
| Antje Finke | 2020 |
| Justin Holland (ab 26. September 2022) | 2022 |
Die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:
| Ausschuss | Mitglieder |
|---|---|
| Prüfungsausschuss | Sanjib (Sanjay) Sharma (Vorsitz), Norbert Steinke (stv. Vorsitz), Alexander Gedat, Klaus Lippert |
| Personalausschuss | Alexander Gedat (Vorsitz), Christina Käßhöfer (stv. Vorsitz; bis einschließlich 25. Juni 2022), Norbert Steinke, Klaus Lippert, Norbert Steinke, Sanjib (Sanjay) Sharma (ab 28. Oktober 2022) |
Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Er bereitet insbesondere die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Ferner unterbreitet er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung und beschließt an Stelle des Aufsichtsrats über die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer.
Der Prüfungsausschuss erfüllt die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 S. 3 AktG, wonach mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss sowie die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein müssen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Sanjib (Sanjay) Sharma, verfügt aufgrund seiner Ausbildung in Form eines Wirtschaftsstudiums mit Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen sowie seines beruflichen Werdegangs als Wirtschaftsprüfer im Vereinigten Königreich und langjähriger Tätigkeit u.a. als Audit Manager, Group Financial Controller, Chief Financial Officer und Chief Operating Officer in verschiedenen Unternehmen über umfassende Expertise sowohl auf dem Gebiet der Abschlussprüfung als auch auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Norbert Steinke, verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs als langjähriger Geschäftsführer und Vorstandsmitglied verschiedener Modeunternehmen über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Darüber hinaus verfügt auch Alexander Gedat aufgrund seines beruflichen Werdegangs u.a. als kaufmännischer Leiter und Leiter Controlling sowie als langjähriges Mitglied des Vorstands (CFO und CEO) und Aufsichtsrats verschiedener Modeunternehmen über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 ein neues Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, welches zuletzt mit Beschluss vom 10. November 2022 vor dem Hintergrund der neuen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 angepasst wurde.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist grundsätzlich die qualifizierte und unabhängige Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Entsprechend ist der Aufsichtsrat zu besetzen. Der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG soll mit Persönlichkeiten besetzt sein, die die für die Überwachung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Ebenso muss jedes Aufsichtsratsmitglied gewillt sein, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben ausreichende zeitliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll grundsätzlich insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von nicht börsennotierten Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der die Vorstandstätigkeit ausgeübt wird. In Bezug auf den Aufsichtsrat insgesamt ist vor allem auf eine hinreichend vorhandene fachliche Vielfalt, Internationalität, Diversität und Unabhängigkeit des Gremiums zu achten. Die im Folgenden genannten Ziele wurden in Abhängigkeit von der Größe des Aufsichtsrats, der unternehmensspezifischen Anforderungen sowie unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) als Kompetenzprofil des Gremiums festgelegt.
• Neben der fachlichen Diversität strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat hält einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel (d.h. von mindestens zwei von sechs Mitgliedern) im Aufsichtsrat für angemessen.
• Unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der GERRY WEBER International AG sollen mindestens zwei von vier Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig sein.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen kann. Vertreter der Arbeitnehmer gelten nicht allein deshalb als abhängig, weil sie Arbeitnehmer des Unternehmens sind oder eine Altersvorsorgezusage seitens einer der Konzerngesellschaften besteht.
Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird nicht festgelegt und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird verzichtet, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden.
Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat mit Alexander Gedat und Norbert Steinke zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der GERRY WEBER International AG an. Zwischen der Mitgliedschaft im Vorstand und im Aufsichtsrat lagen bei Norbert Steinke mehr als zwei Jahre. Alexander Gedat wechselte mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. August 2021 unmittelbar vom Vorstand in den Aufsichtsrat, seine Wahl erfolgte jedoch entsprechend § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats gehörte eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, namentlich Sanjib (Sanjay) Sharma, Alexander Gedat, Norbert Steinke, Christina Käßhöfer (bis einschließlich 25. Juni 2022) und Justin Holland (ab 26. September 2022). Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass Alexander Gedat trotz seines direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat als unabhängiges Mitglied zu qualifizieren ist, da Alexander Gedat nur interimsweise aufgrund der besonderen Situation der Gesellschaft in den Vorstand bestellt wurde und im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Zweifel an der Unabhängigkeit von Alexander Gedat begründen würden. Der Umstand, dass Christina Käßhöfer vor ihrem Eintritt in den Aufsichtsrat Beratungsleistungen erbracht hat, stand ihrer Unabhängigkeit nicht entgegen, da es sich um ein Beratungsverhältnis von kurzer Dauer gehandelt hat. Zwischen Herrn Sharma und der Gesellschaft bestand im Berichtszeitraum vorübergehend ein Beratervertrag, der aufgrund seiner kurzen Dauer und des geringen Umfangs der gegenständlichen Beratungsleistungen keinen Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründet.
Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat verzichtet, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Daher besteht auch kein formales Diversitätskonzept für den Vorstand. Gleiches gilt, über die vorstehend beschriebenen Ziele für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil hinaus, für den Aufsichtsrat.
Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt.
| Anteilseignervertreter | Arbeitnehmervertreter | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alexander Gedat |
Sanjib (Sanjay) Sharma |
Norbert Steinke |
Justin Holland |
Klaus Lippert |
Antje Finke | ||
| Persönliche Eignung |
Unabhängigkeit1 | ● | ● | ● | ● | ||
| Kein Overboarding2 | ● | ● | ● | ● | ● | ● | |
| Diversität | Geburtsjahr | 1964 | 1968 | 1961 | 1973 | 1970 | 1960 |
| Geschlecht | männlich | männlich | männlich | männlich | männlich | weiblich | |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | britisch | deutsch | US amerikanisch und britisch |
deutsch | deutsch | |
| Fachliche Eignung |
Finanzexpertise Abschlussprüfung3 |
● | ● | ||||
| Finanzexpertise Rechnungslegung3 |
● | ● | ● | ||||
| Nachhaltigkeit | ● | ● | ● | ||||
| Internationale Erfahrung |
● | ● | ● | ● | |||
| Unternehmensführung und Strategie |
● | ● | ● |
| Personal | ● | ● | ● | ● | ● | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Corporate Governance/ Compliance |
● | ● | |||||
| Branchenkenntnis/ Sektorvertrautheit |
● | ● | ● | ● | ● | ● | |
| Kapitalmarkt | ● | ● |
1 Das Kriterium der Unabhängigkeit ist ausschließlich für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat relevant.
2 I.S.d. Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK.
___________________________________________________
3 I.S.d. § 100 Abs. 5 AktG und Empfehlung D.3 DCGK.
● Kriterium erfüllt, basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat eine Selbstbeurteilung anhand eines Fragebogens durchgeführt und deren Ergebnisse sowie daraus abzuleitende Maßnahmen in seiner Sitzung am 11. August 2023 eingehend erörtert.
Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie der Besetzung von Führungspositionen unterstützt der Aufsichtsrat das Bestreben der Gesellschaft, eine angemessene Vertretung von Frauen in diesen Positionen zu erreichen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand die Beteiligung mindestens einer Frau, d.h. von 50% bei einem zweiköpfigen Vorstand und von 33% bei einem etwaigen dreiköpfigen Vorstand festgelegt. Als Frist zur Erreichung dieser Zielgröße wurde ein Zeitraum bis zum 1. März 2027 festgelegt. Für die Zeit vor dem 31. März 2022 hatte der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand die Zielgröße Null festgelegt. Im Berichtszeitraum gehörten dem Vorstand der GERRY WEBER International AG Angelika Schindler-Obenhaus und Florian Frank an. Damit wurde im Berichtszeitraum die vom Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 31. März 2022 festgelegte Quote von null weiblichen Vorstandsmitgliedern übertroffen und die für den Zeitraum bis zum 1. März 2027 festgelegte Quote von 50% im Fall eines zweiköpfigen Vorstands erreicht.
Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 31. März 2022 als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat einen Anteil von mindestens einem Drittel, d.h. von mindestens zwei von sechs Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Als Frist zur Erreichung dieser Zielgröße wurde ein Zeitraum bis zum 1. März 2027 bestimmt. Die festgesetzte Zielgröße wurde im Berichtszeitraum bis einschließlich 25. Juni 2022 mit zwei von sechs weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern erfüllt. Infolge der Amtsniederlegung von Christina Käßhöfer mit Wirkung zum Ablauf des 25. Juni 2022 wurde die Quote vorübergehend nicht mehr erreicht. Vom 25. Juni 2022 bis zum 26. September 2022 betrug die tatsächliche Quote ein Fünftel und ab dem 26. September 2022 infolge der gerichtlichen Ersatzbestellung von Justin Holland als Nachfolger von Christina Käßhöfer ein Sechstel. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Amtsniederlegung von Christina Käßhöfer und der besonderen finanziellen Situation der Gesellschaft lag die Priorität im Rahmen der Ersatzbestellung darauf, schnellstmöglich und unabhängig vom Geschlecht einen Restrukturierungsexperten in den Aufsichtsrat zu holen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hatte der Vorstand bereits im September 2015 Ziele für einen Frauenanteil auf der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand festgelegt. Ziel war es, am 30. Juni 2017 einen Frauenanteil auf der ersten Führungsebene von 30% und auf der zweiten Ebene von 50% zu erzielen. Dieses Ziel ist seitdem nahezu immer erreicht worden. Der Vorstand hat die Zielgrößen von 30% und 50% für die erste bzw. die zweite Führungsebene beibehalten. Bei der Zielüberprüfung zum 31. Dezember 2022 wurden die selbstgesteckten Ziele in hohem Maße realisiert: Auf der ersten Führungsebene betrug der Frauenanteil 38,5 % und auf der zweiten Ebene 71,4 %.
Grundsätzlich üben die Aktionäre der GERRY WEBER International AG auf der jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte aus. Jede Aktie der GERRY WEBER International AG gewährt eine Stimme. Eine Höchstgrenze für Stimmrechte oder Sonderstimmrechte besteht nicht. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung seiner Stimmrechte nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2022 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der GERRY WEBER International AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des bestellten Abschlussprüfers und der für den Abschlussprüfer handelnden Personen überzeugt. Der Prüfungsausschuss überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Der bestellte Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Darüber hinaus informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat, wenn er bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung nicht übereinstimmen.
Das Compliance Management System (CMS) der GERRY WEBER International AG ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Vorgaben sicherzustellen. Durch organisatorische Maßnahmen und Prozesse soll individuelles Fehlverhalten verhindert bzw. aufgedeckt und sanktioniert werden.
Das Compliance Management System besteht aus folgenden Elementen:
Die Verantwortung für Compliance ist beim Vorstand angesiedelt. Zum Stichtag dieses Berichts berichtet der Chief Compliance Officer direkt an den Finanzvorstand. Er sorgt dafür, dass das Compliance-Programm in allen Teilen des Konzerns implementiert ist und dass Mitarbeitende ausreichend geschult werden. Der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungen regelmäßig über relevante Sachverhalte informiert.
Das Regelwerk besteht im Wesentlichen aus dem Compliance-Verhaltenskodex und den Compliance-Richtlinien.
Der Kodex spiegelt die Werte von GERRY WEBER wider und beschreibt Verhaltensgrundsätze. Neben Themen wie Korruptionsprävention und Kartellrecht werden Arbeits- und Sozialstandards umgesetzt sowie die Einhaltung der Menschenrechte eingefordert.
Die Compliance-Richtlinien führen die maßgeblichen Themen weiter aus, dazu gehören Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsprävention, Kommunikation und Nachhaltigkeit mit den Schwerpunkten Social Compliance und Lieferkettensorgfaltspflicht.
Alle Mitarbeitenden sind zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet.
Bereits seit 2011 können sich Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner vertrauensvoll und bei Bedarf auch anonym an den externen Ombudsmann (Vertrauensanwalt) wenden, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung von Gesetzen oder internen Vorgaben vorliegen. Das damit etablierte Hinweismanagement erfüllt die Anforderungen der EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern, des Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), der ISO 37002 und setzt zudem die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um.
Damit erfüllt die GERRY WEBER International AG insgesamt die Empfehlungen und Anregungen aus A.4 des DCGK.
Zu einer gewissenhaften Unternehmensführung gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Die GERRY WEBER Gruppe verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, das die Risikosituation erkennt, beurteilt und Maßnahmen definiert und implementiert, um Risiken zu vermeiden bzw. deren Nachteile zu minimieren. Das Risikomanagementsystem sowie eine Darstellung der Einzelrisiken kann dem Risikobericht dieses Geschäftsberichts entnommen werden.
Gemäß Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) müssen insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und Personen, die zu ihnen in einer engen Beziehung stehen, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der GERRY WEBER International AG oder damit verbundene Finanzinstrumente der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte in einem Kalenderjahr einen Betrag von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die GERRY WEBER International AG veröffentlicht entsprechende Informationen unverzüglich und machte diese Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft www.group.gerryweber.com unter der Rubrik "Investoren" – "Finanznachrichten" zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Das Ausnutzen ihrer Position zur Verfolgung eigener Interessen oder zur Bevorteilung von nahestehenden Personen ist ihnen untersagt. Etwaige Interessenskonflikte durch Nebentätigkeiten sind unverzüglich dem Aufsichtsrat offen zu legen, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind weder bei den Vorstands- noch bei den Aufsichtsratsmitgliedern Interessenskonflikte aufgetreten.
Transparenz bei der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Unsere Aktionäre und Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen und Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche und personelle Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen Information nutzen wir hauptsächlich das Internet.
Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Unternehmensergebnisse sowie aktuelle Ereignisse der GERRY WEBER Gruppe erfolgte unter anderem durch den Geschäftsbericht für Geschäftsjahr 2022, die Zwischenberichte sowie Pressemeldungen und Ad-hoc-Mitteilungen.
Auf unserer Internetseite www.group.gerryweber.com unter der Rubrik "Investoren" – "Corporate Governance" sind das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 19. August 2021 gebilligt wurde, sowie das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, das in derselben Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen wurde, öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse wird der Vergütungsbericht öffentlich zugänglich gemacht.
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