AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

First Sensor AG

Governance Information Jan 30, 2024

159_cgr_2024-01-30_02cc2fd0-7f19-4140-bccc-f0cc851cae3e.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

(KONZERN-)ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

mit integriertem Corporate Governance Bericht

Die Corporate Governance der First Sensor AG dient der verantwortlichen und nachhaltigen Unternehmensführung. Auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, des Deutschen Corporate Governance Kodex und interner Richtlinien sollen mit dieser Erklärung die Grundsätze der Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Sie sind die Voraussetzung, um das Vertrauen der Stakeholder - Investoren, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit - in die Leitung und Überwachung der First Sensor AG zu fördern. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze werden als zentrale Führungsaufgabe verstanden.

1. GRUNDLAGEN DER CORPORATE GOVERNANCE

1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zu den Organen

Die First Sensor AG wurde als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren in Berlin gegründet und ist heute Teil des weltweit tätigen TE Connectivity-Konzerns. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 69326 eingetragen. Die Anschrift lautet Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin.

Satzungsgemäß ist der Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb im In- und Ausland von Sensorsystemen aller Art sowie von elektronischen Bauelementen und Geräten.

Als deutsche Aktiengesellschaft wird die Unternehmensführung der First Sensor AG in erster Linie durch das Aktiengesetz und die weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie durch den Deutschen Corporate Governance Kodex bestimmt. Die Rechte und Pflichten der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung) ergeben sich aus dem Gesetz und der Satzung.

Die Funktionen "Leitung" und "Überwachung" sind nach Gesetz und Satzung klar getrennt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bilden das duale Führungssystem der First Sensor AG. Sie sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens verpflichtet und arbeiten mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes eng zusammen.

Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so führt es die Gesellschaft allein.

Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands das Recht zur Einzelvertretung übertragen.

Das Unternehmen unterliegt den Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG).

First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und erfüllt die Transparenzvorgaben des Segments Prime Standard der Deutsche Börse AG (WKN: 720190 Ι ISIN: DE0007201907 Ι SIS).

1.2. Unternehmens- bzw. Konzernstruktur

Zum Stichtag ist die First Sensor AG das Mutterunternehmen von einer Tochtergesellschaft, sie ist im Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungskreis) aufgeführt. Die First Sensor AG und die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine mittelbare Tochtergesellschaft der TE Connectivity Ltd., haben am 14. April 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der First Sensor AG als beherrschtem Unternehmen abgeschlossen. Der BGAV wurde am 7. Juli 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Eine Segmentierung entsprechend IAS 8, die sich in internen Organisations- und Berichtsstrukturen widerspiegelt und nach der der Vorstand die Steuerung der Gruppe vornimmt, ist nicht gegeben.

1.3. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat von First Sensor sehen in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung.

Auf der Grundlage des aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex, der zuletzt am 28. April 2022 von der Regierungskommission beschlossen und am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, berichten Unternehmen über ihre Corporate Governance in der Erklärung zur Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat geben diese Erklärung gemeinsam ab, wobei sie nur für die Berichtsteile zuständig sind, die sie selbst betreffen. Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist die zum Berichtszeitpunkt aktuelle Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex:

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung am 15. November 2022 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit Ausnahme der nachfolgend dargelegten Abweichungen entspricht und zukünftig entsprechen wird.

F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Der Konzernabschluss wird aufgrund der weiterhin laufenden Integrationsarbeiten und den gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit dem ESEF-Tagging innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.

G.1: Vergütungssystem des Vorstands

Der Aufsichtsrat legt für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder jedes Jahr an die jeweilige Situation angepasste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien fest, damit die für das jeweilige Geschäftsjahr maßgeblichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien exakt zu der Situation der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung passen. Aus diesem Grund werden die einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien in dem Vergütungssystem des Vorstands der Gesellschaft nicht dargestellt.

G.3: Vergleich mit anderen Unternehmen

Der Aufsichtsrat greift bei der Festlegung der Gesamtvergütung vorrangig auf die umfassende Erfahrung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Führungs- und Kontrollgremien anderer vergleichbarer Unternehmen in der einschlägigen Branche zurück. Das Vergütungssystem der Gesellschaft enthält für die Beurteilung der Üblichkeit der Gesamtvergütung keine Details hinsichtlich der Erstellung von Vergleichskriterien in Bezug auf vergleichbare Unternehmen.

G10: Aktienbasierte Vergütung / Haltefrist

Die Vorstandsmitglieder erhalten auf der Basis ihrer Anstellungsverträge mit TE Connectivity und in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen dortigen Position als langfristige variable Vergütung sogenannte "Restricted Stock Units", denen Aktien der TE Connectivity Ltd. zugrunde liegen. Die Restricted Stock Units haben eine vierjährige Vesting Periode, vesten jedoch in jährlichen Teilbeträgen und werden dann als Aktien der TE Connectivity Ltd. zur Verfügung gestellt. Nach der Ausgabe der Aktien können die Vorstandsmitglieder frei über sie verfügen. Eine vierjährige Haltefrist ist nicht vorgesehen, jedoch erhalten die Vorstandsmitglieder die gesamte Anzahl der Restricted Stock Units nur dann, wenn sie über die gesamte vierjährige Vesting Periode in einer entsprechenden Position als Beschäftigte von TE Connectivity sind.

Es gibt keine vertragliche Verpflichtung, dass ein Vorstandsmitglied die ihm gewährten variablen Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anlegen muss.

G.11: Clawback Klauseln

Die Einbehaltung oder Rückzahlung von variablen Vergütungsbeträgen trotz Erreichen der vorgegebenen Zielwerte aufgrund anderweitiger außergewöhnlicher Umstände ist vertraglich nicht vorgesehen.

G.17 Vergütung von Ausschussmitgliedern.

Gemäß Empfehlung G.17 des DCGK soll unter anderem der höhere zeitliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder der Ausschüsse angemessen berücksichtigt werden. Nach der Ansicht der Gesellschaft berücksichtigt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder schon einen etwaigen zeitlichen Mehraufwand. Für die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie deren Vorsitzenden ist daher keine erhöhte Vergütung gegenüber den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern vorgesehen.

Frühere Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex von First Sensor finden sich hier.

Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit den Themen einer guten Unternehmensführung. In diesem Rahmen wird geprüft, inwieweit Verbesserungen sinnvoll und möglich sind und inwieweit Ausnahmen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus Sicht der Gesellschaft weiter beansprucht werden.

2. VORSTAND

2.1. Zusammensetzung des Vorstands

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung wird die First Sensor AG von drei Vorstandmitgliedern geführt. Wie im Vorjahr gehören dem Vorstand Thibault Kassir, Senior Vice President and General Manager TE Sensors, Robin Maly, Senior Director Business Transformation, Business Unit Sensors, TE Connectivity Solutions GmbH, und Dirk Schäfer, Director Controller, Sub Region Central Europe Germany and Austria, bei der TE Connectivity Germany GmbH (Bensheim, Deutschland), an.

Die Mitglieder des Vorstands nehmen keine Aufsichtsratsmandate und keine Nebentätigkeiten außerhalb des TE Connectivity-Konzerns wahr.

Die Lebensläufe aller Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

Gemäß DCGK soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen und eine Wiederbestellung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich sein. Dem hat First Sensor in der Vergangenheit entsprochen.

Der Aufsichtsrat hat auf Basis der Empfehlungen des DCGK und im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen ein Anforderungsprofil für Vorstandsmitglieder beschlossen, das auch die Anforderungen an die Diversität in diesem Gremium berücksichtigt. Zentrale Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidaten für die langfristige Nachfolgeplanung sind demnach die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungskompetenzen, die bisherigen Leistungen und die Branchenkenntnisse. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat zusätzlich zur maßgeblichen fachlichen Qualifikation auf Vielfalt.

Mittel- und langfristig strebt der Aufsichtsrat die Bestellung einer Frau im Vorstand der Gesellschaft an und hat sich zur Vermeidung der Festlegung eines Ziels, dessen Erreichung der Aufsichtsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht für realistisch und für nicht im Unternehmensinteresse liegend sah, auf eine Zielgröße von 0 Prozent beschränkt.

Die Altersgrenze für Vorstände orientiert sich am gesetzlichen Rentenalter.

Der Vorstand der Gesellschaft hat eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gemäß § 76 Abs. 4 AktG beschlossen. Bis zum 30. Juni 2027 soll der Frauenanteil hier eine Höhe von 28,6 Prozent erreicht haben. Die erste Ebene unterhalb des Vorstands umfasst 48 Führungskräfte, von denen 9 weiblich sind, das entspricht 18,8 Prozent. Damit wurde die Zielgröße von 28,6 Prozent noch nicht erfüllt. Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist in der aktuellen Struktur nicht mehr gegeben.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2022 ein Diversitätskonzept verabschiedet, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

Die langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsmitglieder erfolgt grundsätzlich durch regelmäßige Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die regelmäßige Behandlung des Themas im Aufsichtsrat. Bei der Behandlung im Aufsichtsrat trifft der Aufsichtsrat auch eine Einschätzung dazu, wann in der Zukunft eine Besetzung der Vorstandspositionen erforderlich sein wird und beruft gegebenenfalls den Personal- und Nominierungsausschuss ein, um Entscheidungen über die erforderlichen Eigenschaften und Qualifikationen vorzubereiten. Die Struktur des Vorstands und die Anzahl der Ressorts wird fortlaufend geprüft. Zusätzlich werden regelmäßig die Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie über mögliche Nachfolger beraten.

2.2. Arbeitsweise des Vorstands

Zum Stichtag dieser Erklärung besteht der Vorstand aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so tragen sie regelmäßig gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und leiten das Unternehmen eigenverantwortlich und kollegial. Im Geschäftsverteilungsplan ist geregelt, welche Aufgaben die einzelnen Vorstandsmitglieder haben. In der Geschäftsordnung für den Vorstand ist geregelt, wie die Beschlussfassung des Vorstands zu erfolgen hat und welche Beschlussmehrheiten im Einzelfall erforderlich sind.

Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so beschließt der Vorstand in der Regel in Sitzungen mit einfacher Mehrheit, soweit nicht das Gesetz eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt. Über alle wesentlichen Maßnahmen entscheidet der Vorstand gemeinsam. Er koordiniert die Geschäftsbereiche sowie die Einhaltung der Berichtspflichten.

Die Mitglieder des Vorstands steuern und kontrollieren den operativen Geschäftsverlauf im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vorstand gegebenenfalls frühzeitig über Maßnahmen entscheiden kann, die den geplanten Geschäftserfolg absichern.

2.3. Instrumente der Unternehmensführung

Die First Sensor AG ist seit der mehrheitlichen Übernahme durch TE Connectivity Teil des TE Connectivity-Konzerns. Im Zuge der Integration wurden verschiedene Prozesse und Berichtslinien geändert und vereinheitlicht. Dies betrifft beispielsweise Themen wie Social, Health und Environmental, die nicht mehr auf der Ebene der First Sensor-Gruppe gesteuert werden, sondern mittlerweile im Rahmenwerk zur Corporate Responsibility des TE Connectivity-Konzerns aufgegangen sind. Die übergeordneten Ziele und Maßnahmen werden zentral gesteuert und nunmehr auch an den Standorten von First Sensor umgesetzt. TE Connectivity berichtet jährlich über Corporate Responsibility, der Bericht erscheint in englischer Sprache und ist im Internet verfügbar.

Das Compliance Management wurde im vergangenen Geschäftsjahr ebenfalls auf das konzernweite "Ethics and Compliance" System von TE Connectivity umgestellt. Es ermöglicht es allen aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern bzw. Führungskräften der First Sensor AG, deren Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten, in einem strukturierten Verfahren Verstöße zu melden und deren Nachverfolgung sicherzustellen. Dies betrifft sämtliche mutmaßlichen Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die TE Connectivity-Richtlinie zu ethischem Verhalten oder gegen sonstige TE Connectivity-Richtlinien sowie Ethics & Compliance Anliegen und Bedenken hinsichtlich mutmaßlichem Fehlverhalten gegenüber TE's Geschäftsgebaren. Zur Meldung bekannter oder vermuteter Missstände, Fehlverhalten, Gefährdungen etc. steht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung, auch vertraulich oder anonym. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich mit ihren Anliegen an Vorgesetzte, die Personalabteilung, die Rechtsabteilung, das Ethics & Compliance Team, das Büro des Ombudsmanns sowie die Funktion "Employee Relations" wenden. Zusätzlich stehen die ConcernLINE (Telefon-Hotline) und das ConcernNET (Webseite) zur Verfügung, um derartige Meldungen zu erstellen.

Als börsennotiertes Unternehmen ist First Sensor verpflichtet, im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung (CSR-Bericht) über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Der CSR-Bericht ist ein in sich geschlossener Bestandteil des Geschäftsberichts. Die Erklärung wird jährlich aktualisiert.

Die First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Sie können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Der gewissenhafte

Umgang mit Risiken ist deshalb elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zur Sicherung des kurz- und langfristigen Unternehmenserfolgs bedarf es folglich eines lebendigen Risikobewusstseins, einer offenen Risikokultur und eines wirksamen Risikomanagementsystems.

Das Risikomanagementsystem von First Sensor ist ebenfalls in das entsprechende Managementsystem von TE Connectivity einbezogen. Dies ist verantwortlich für den internen Kontrollrahmen von TE Connectivity, die globale Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX) und die Einhaltung der Finanzrichtlinien. Das Rahmenwerk umfasst aktuell mehr als 80 Finanzrichtlinien und mehr als 450 Richtlinien für die verschiedenen funktionalen Bereiche. Alle Standorte von First Sensor werden regelmäßig gemäß dieser Richtlinien auditiert. Ergänzt wird dieses Rahmenwerk durch ein spezifisches Risikoassessment und -Controlling für die Gesellschaften und Standorte von First Sensor. Die hier identifizierten Risiken werden dann entsprechend bewertet, gesteuert und kontrolliert. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig in einem strukturierten Prozess über die Risikolage des Unternehmens informiert und überwacht in diesem Rahmen die Wirksamkeit des Systems.

2.4. Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab, sorgt für ihre Umsetzung und erörtert regelmäßig mit dem Aufsichtsrat den Stand der Umsetzung. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft und die Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse sowie des zusammengefassten Lageberichts der First Sensor AG und des Konzerns, die Halbjahresabschlüsse sowie die Quartalsmitteilungen. Der Vorstand sorgt außerdem für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Risikolage, des Risiko- und Qualitätsmanagements, und die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Einhaltung durch die Tochtergesellschaften hin (Compliance). Bei wichtigen Anlässen, die erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben können, wird der Aufsichtsrat unverzüglich informiert. Wesentliche Maßnahmen bedürfen nach näherer Maßgabe der Geschäftsordnung des Vorstands, die der Aufsichtsrat erlassen hat, der Zustimmung des Aufsichtsrats.

2.5. Vorstandsvergütung und Wertpapiertransaktionen

Das aktuell gültige Vergütungssystem für den Vorstand wurde auf der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 beschlossen und ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

First Sensor veröffentlicht den Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers gem. § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gem. § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie den letzten Vergütungsbeschluss gem. § 113 Abs. 3 AktG auf der Internetseite.

Vorstandsmitgliedern wurden keine Vorschüsse oder Kredite ausgereicht. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

Transaktionen mit Wertpapieren der Gesellschaft sind auf der Internetseite unter Directors' Dealings veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung werden durch den Vorstand keine Aktien der Gesellschaft gehalten.

3. AUFSICHTSRAT

3.1. Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der First Sensor AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, von denen vier als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung gewählt werden und zwei Mitglieder Arbeitnehmervertreter sind.

Vorsitzender:

Michael Gerosa, ausgeübter Beruf: Senior Director / Regional Controller EMEA, TE Connectivity Ltd. (Schaffhausen, Schweiz); Alter: 49; Erstbestellung 2021, bestätigt durch die ordentliche Hauptversammlung 2021 bis 2026; weitere Aufsichtsratsmandate: TE Connectivity Poland Services sp. z o.o. in Krakau, Polen (Mitglied des Verwaltungsrats); Tyco Electronics Finland Oy in Helsinki, Finnland (Mitglied des Verwaltungsrats); TE Connectivity Svenska AB in Upplands-Vasby, Schweden (Mitglied des Verwaltungsrats); Tyco Electronics Saudi Arabia Limited in Riyadh, Saudi-Arabien (Mitglied des Verwaltungsrats); TE Connectivity (Denmark) ApS in Glostrup, Dänemark (Mitglied des Verwaltungsrats); Tyco Electronics (Gibraltar) Limited in Gibraltar (Mitglied des Verwaltungsrats)

Stellvertretender Vorsitzender:

Peter McCarthy; ausgeübter Beruf: Senior Director Metals & IC, TE Medical, TE Connectivity Germany GmbH (Bensheim, Deutschland); Alter: 55; Erstbestellung 2020, bestellt bis 2025; keine anderen Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmandate

Mitglieder des Aufsichtsrats:

Stephan Itter; ausgeübter Beruf: CEO, Läpple AG (Heilbronn, Deutschland); Alter: 56; Erstbestellung 2020, bestellt bis 2025; weitere Aufsichtsratsmandate: Läpple Automotive GmbH (Teublitz, Deutschland); FIBRO GmbH (Weinsberg, Deutschland)

Rob Tilmans; ausgeübter Beruf: Director Commercial Excellence, TE Connectivity Ltd. (Berwyn, PA, USA); Alter: 45; Erstbestellung 2021, bestellt bis 2026; keine anderen Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmandate

Christoph Findeisen; ausgeübter Beruf: Entwicklungsingenieur First Sensor Microelectronic Packaging GmbH (Dresden, Deutschland); Alter: 39; Ersatzmitglied als Arbeitnehmervertreter seit 2021, bestellt bis 2024; keine anderen Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmandate

Olga Wolfenberg; ausgeübter Beruf: Qualitätssicherung First Sensor AG (Berlin- Weißensee, Deutschland); Alter: 58; Erstbestellung 2019, bestellt bis 2024; keine anderen Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmandate

Der Aufsichtsrat der First Sensor AG hat ein Kompetenz- und Anforderungsprofil erstellt und überprüft dieses regelmäßig auf Anpassungsbedarf. Das Kompetenzprofil berücksichtigt die unternehmensspezifische Situation, die konkreten Geschäftstätigkeit, die Größe der Gesellschaft und die regionale Verteilung der Aktivitäten sowie die Eigentümerstruktur. Um seine Kontrollfunktion wahrnehmen und die Geschäfte, die die Gesellschaft betreibt, beurteilen und überwachen zu können, sind für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgende Sachkunde und Kompetenzen erforderlich und den aktuellen Mitgliedern des Gremiums entsprechend zugeordnet:

Michael Gerosa Peter McCarthy Stephan Itter Rob Tilmans
Persönliche Kriterien /
Kompetenzen
Jünger als 70 Jahre X X X X
Maximale Zugehörigkeit 10 Jahre X X X X
Unabhängigkeit (mindestens 1
Mitglied muss vollständig
unabhängig sein)
X
-
Finanziell
X X X X
-
Keine persönliche Beziehung
X X X X
-
Keine geschäftliche Beziehung
X
Unternehmerische Erfahrung /
Managementerfahrung
X X X X
Kein ehemaliges Vorstandsmitglied X X X X
Keine Aufsichts- oder
Beratungsfunktionen bei
Wettbewerbern
X X X X
Grundkenntnisse Corporate
Governance
X X X X
Teamfähigkeit X X X X
Internationale Erfahrung
(mindestens 1 Mitglied)
X X X X
Branchenkenntnisse
Sensorik (mindestens 1 Mitglied) X X X
Automotive (mindestens 1
Mitglied)
X X
Medical (mindestens 1 Mitglied) X X
Industrie (mindestens 1 Mitglied) X X X X

Michael Gerosa Peter McCarthy Stephan Itter Rob Tilmans
Technisches und spezialisiertes
Know-how
F&E (mindestens 1 Mitglied) X
Rechnungswesen,
Abschlussprüfung (HGB, IFRS)
(mindestens 1 Mitglied)
X X
Controlling (mindestens 1 Mitglied) X X
Risikomanagement / Compliance
(mindestens 1 Mitglied)
X X
Finanzen (mindestens 1 Mitglied) X X
M&A (mindestens 1 Mitglied) X X X X
ESG (mindestens 1 Mitglied) X

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben damit in ihrer Gesamtheit alle wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig sind.

Unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats ist Stephan Itter, CEO der Läpple AG, Heilbronn. Die im Deutschen Corporate Governance Kodex aufgeführten Anhaltspunkte für fehlende Unabhängigkeit liegen bei ihm nicht vor. Drei Aufsichtsratsmitglieder stehen mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG in einer nach dem Kodex offenzulegenden persönlichen und geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der First Sensor AG beteiligten Aktionär, ohne dass dies einen Interessenskonflikt begründet.

Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat, die das Gremium als Ganzes mit Fach- und Führungskompetenz optimal verstärken, soll auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Bei der Erarbeitung von Besetzungsvorschlägen soll im Einzelfall geprüft werden, inwieweit unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Berufsprofile, Berufs- und Lebenserfahrungen, einschließlich internationaler Erfahrungen, sowie eine angemessene Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat der Arbeit des Aufsichtsrats zuträglich sind. Die Berücksichtigung von Frauen bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates liegt in der Verantwortung aller Vorschlags- und Wahlberechtigten.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist weiblich, die Frauenquote beträgt somit 16,7 Prozent. Diese Quote soll auch zukünftig nicht unterschritten werden.

3.2 Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, überwacht ihn bei der Geschäftsführung und berät den Vorstand dabei. Der Rahmen für seine Tätigkeit ergibt sich aus dem Gesetz und der Satzung.

In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den

zusammengefassten Lagebericht der First Sensor AG und des Konzerns und ggf. den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der First Sensor AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance).

In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Der Aufsichtsrat entwickelt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und legt es der Hauptversammlung zur Billigung vor. Anschließend setzt er die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die konkreten Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung.

Wesentliche Vorstandsentscheidungen sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal im Kalendervierteljahr zusammen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden regelmäßig in Sitzungen gefasst und können nach näherer Maßgabe der Geschäftsordnung auch außerhalb einer Sitzung gefasst werden. Ist ein Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur abgestimmt werden, wenn vor der Beschlussfassung kein Mitglied des Aufsichtsrats widerspricht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand.

Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen keine Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- oder Werkverträge. Zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Gesellschaft bestehen Arbeitsverträge.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden von ihm oder bei seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter nach näherer Maßgabe der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einberufen und geleitet. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Dem Vorsitzenden obliegt weiterhin die Niederschrift der Beschlüsse. Außerhalb der regulären Sitzungen steht er in einem kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand, insbesondere über die Themen Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. In angemessenem Rahmen ist der Aufsichtsratsvorsitzende zudem bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Für diesen Dialog haben Vorstand und Aufsichtsrat Leitsätze formuliert. Die Entscheidung über den Eintritt in einen konkreten Dialog trifft der Aufsichtsratsvorsitzende. Er kann weitere Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder des Vorstands zum Gespräch hinzuziehen. Im Nachgang informiert er die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Gesellschaft über diese Gespräche.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt. Die letzte umfangreiche Selbstbeurteilung fand im Geschäftsjahr 2022 statt. Mit Hilfe externer Unterstützung wurden anhand eines strukturierten Fragebogens zahlreiche Kriterien abgefragt und die Antworten gewissenhaft ausgewertet. Die beiden Anregungen zur Verbesserung der Effizienz wurden direkt umgesetzt.

Vom Aufsichtsrat wurde ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte erlassen. Zustimmungspflichtige Geschäfte legt der Vorstand dem Aufsichtsrat in Form einer Beschlussvorlage zur Beratung und Genehmigung vor.

Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen (»Onboarding«).

3.3. Tätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung umfassend über seine Tätigkeit im Berichtsjahr. Der Bericht des Aufsichtsrats ist Bestandteil des Geschäftsberichts über das jeweilige Geschäftsjahr. Er enthält Informationen über die Daten und die Themen der Aufsichtsratssitzungen sowie die Sitzungspräsenz einschließlich wichtiger Beschlüsse. Spätestens ab Einberufung einer jeden Hauptversammlung steht er auch auf den Internetseiten der Gesellschaft zur Ansicht und zum Herunterladen bereit.

Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Aufsichtsratssitzungen teil, aber regelmäßig tagte der Aufsichtsrat zeitweise auch ohne den Vorstand. Dabei werden Themen behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.

3.4. Ausschüsse und deren Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat hat 2020 beschlossen, einen Prüfungsausschuss und einen Personal- und Nominierungsausschuss einzurichten. Die Geschäftsordnungen der Ausschüsse sind auf der Internetseite veröffentlicht. Die Ausschüsse sind jeweils mit zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats besetzt und sollen Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereiten.

Dem Personal- und Nominierungsausschuss gehörten im Geschäftsjahr 2023 Peter McCarthy (Vorsitzender) und Rob Tilmans an; er tagte im Berichtszeitraum nicht. Dem Prüfungsausschuss gehören Stephan Itter (Vorsitzender) und Michael Gerosa an. Der Ausschuss tagte im Berichtszeitraum fünf Mal.

Gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Mitglieder des Prüfungsausschusses insbesondere über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügen. Hierzu zählen Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Außerdem ist Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung erforderlich. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Stephan Itter, CEO der Läpple AG, ist auf beiden Gebieten entsprechend sachverständig. Darüber hinaus ist er auch vertraut mit den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Michael Gerosa als weiteres Mitglied des Ausschusses verfügt ebenfalls über langjährige Erfahrungen im Bereich Finanzen, Rechnungswesen, der Abschlussprüfung (HGB, IFRS), Controlling und dem Risikomanagement / Compliance.

3.5. Aufsichtsratsvergütung und Wertpapiertransaktionen

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung beschlossen und in der Satzung festgeschrieben. Die Mitglieder erhalten danach eine Vergütung in Höhe von 20.000,- Euro für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erhöht sich diese Vergütung auf 50.000,- Euro, für seinen Stellvertreter erhöht sich die Vergütung auf 30.000,- Euro. Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats über die D&O-Versicherung von TE Connectivity Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gem. § 162 AktG sowie der letzte Vergütungsbeschluss gem. § 113 Abs. 3 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Diejenigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die über ein Arbeitsvertragsverhältnis mit der Hauptaktionärin verfügen, verzichten auf ihre Vergütung als Mitglieder des Aufsichtsrats.

Transaktionen mit Wertpapieren der Gesellschaft durch Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite unter Directors' Dealings veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung werden durch die Mitglieder keine Aktien der Gesellschaft gehalten.

4. UNTERNEHMENSBERICHTERSTATTUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

4.1. Unternehmensberichterstattung

First Sensor erfüllt nicht nur die gesetzlich geforderten Offenlegungspflichten, sondern entspricht den hohen Transparenzanforderungen des Börsensegments Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Gesellschaft berichtet regelmäßig über den finanziellen und operativen Geschäftserfolg sowie jeweils aktuell über Ereignisse und Entwicklungen in der Gesellschaft und im Konzern. Sie kommuniziert proaktiv und setzt sich mit Fragen und Anregungen Dritter konstruktiv auseinander.

Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für Konzern und Gesellschaft für ein jedes Geschäftsjahr werden jeweils binnen der ersten vier Monate des Folgejahres aufgestellt. Sie werden durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer geprüft und durch den Aufsichtsrat gebilligt bzw. festgestellt. Sodann werden sie in Form eines Geschäftsberichts in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Einen Halbjahresfinanzbericht über den Verlauf der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahrs erstellt und veröffentlicht First Sensor binnen zwei Monaten nach Ende des Halbjahrs. Zusätzlich veröffentlicht First Sensor nach Ende des ersten und des dritten Quartals eine Quartalsmitteilung, in der das Unternehmen Rechenschaft über die Geschäftsergebnisse des ersten beziehungsweise dritten Quartals ablegt. Die Mitteilung zum dritten Quartal umfasst auch eine Darstellung des Verlaufs der ersten neun Monate des jeweiligen Geschäftsjahrs.

Der Entgelttransparenzbericht gem. § 21 Abs. 1 EntTranspG steht auf der Internetseite zur Verfügung.

Wiederkehrende Termine wie das Datum der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungstermine der Zwischenberichte können einem Finanzkalender entnommen werden, der ebenfalls auf den Internetseiten der Gesellschaft veröffentlicht ist.

4.2. Abschlussprüfung

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde durch die Hauptversammlung am 25. April 2023 zum Abschlussprüfer gewählt und ist dementsprechend vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt worden. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2023 Abschlussprüfer für die First Sensor AG und den Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Martin Behrendt und als der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer Alexey Nehkin seit dem Geschäftsjahr 2023.

Der Prüfungsauftrag und -umfang betrifft die Prüfung nach HGB der Abschlüsse der First Sensor AG und der First Sensor Lewicki GmbH. Des Weiteren umfasst er die Prüfung nach IFRS der deutschen Konzerngesellschaften. Die Prüfungsschwerpunkte werden risikoorientiert festgelegt und sind auf Konzernebene die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte und die Bewertung des Vorratsvermögens, auf der Ebene der Einzelgesellschaft unter anderem die Umsatzrealisierung und die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen.

Angaben zu den Honoraren finden sich im Anhang des Geschäftsberichts.

5. AKTIONÄRE/HAUPTVERSAMMLUNG

5.1. Angaben zu Aktienbeständen und deren Bewegungen

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. September 2023 EUR 51.657.480,00 und ist eingeteilt in 10.331.496 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 5,00 je Aktie. TE Connectivity hielt ausweislich der am 13. März 2020 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung 71,69 % der Aktien an der First Sensor AG. Durch in der Zwischenzeit neu ausgegebene Aktien fiel der Prozentsatz und betrug am 30. September 2023 noch 71,50 Prozent. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht für die folgenden Geschäftsjahre eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 0,56 brutto bzw. bei derzeitiger Besteuerung EUR 0,47 netto je First Sensor-Aktie vor. Kapitalmaßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen.

5.2. Übernahmerechtliche Angaben gem. §§ 289a, 315a HGB

    1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt [4.11] des Anhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz.
    1. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlichen Vorschriften gemäß §136 Abs. 1 AktG sowie Handelsverbote gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands.

    1. Direkte Beteiligungen am Grundkapital, die zehn Prozent überschreiten Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt [4.34] im Anhang.
    1. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontrollbefugnisse verleihen.
    1. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus.
    1. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) und für die Änderung der Satzung (§ 179 AktG) gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    1. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien und zum Rückkauf von Aktien Das Kapital ist bedingt erhöht für die Ausgabe von Aktien an Führungskräfte im Rahmen der Ausübungsphase eines Optionsplans. Erläuterungen hierzu finden sich im Abschnitt [4.19] im Anhang.
    1. Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots Der Kontrollwechsel ist 2020 eingetreten, die First Sensor AG gehört nunmehr mehrheitlich zu TE Connectivity. Vereinbarungen für den Fall eines weiteren Kontrollwechsels wurden nicht geschlossen.

5.3. Rechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung

Die Aktionäre der First Sensor AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied berufen. Übernimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz in der Hauptversammlung nicht und hat er kein anderes Aufsichtsratsmitglied zu seinem Vertreter bestimmt, so wählt der Aufsichtsrat den Vorsitzenden der Hauptversammlung. Wählbar sind auch Personen, die weder Aktionär noch Mitglied des Aufsichtsrats sind noch sonst dem Unternehmen angehören.

Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Auf der Webseite der Gesellschaft stehen den Aktionären frühzeitig alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Fragen zu diesen Dokumenten an Mitarbeiter des Bereichs Investor Relations zu stellen.

Die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung), wurde durch eine entsprechende Satzungsänderung berücksichtigt, um auch zukünftig flexibel auf bestimmte Konstellationen reagieren zu können und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten. Die Hauptversammlung am 25. April 2023 fand als Präsenzveranstaltung statt.

Der Hauptversammlung 2021 wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zuletzt zur Billigung vorgelegt. Der entsprechende Vergütungsbericht wurde erstmals der Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorgelegt.

5.4. Nahestehende Personen

Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Verträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats und der First Sensor AG geschlossen worden. Mitgliedschaften von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in Organen anderer Unternehmen sowie Geschäfte mit nahestehenden Personen werden im jeweils aktuellen Geschäftsbericht offengelegt.

Berlin, 30. Januar 2024

Für den Aufsichtsrat

Michael Gerosa Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Thibault Kassir Robin Maly Dirk Schäfer

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.