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Remuneration Information Feb 21, 2024

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GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERGÜTUNGSAUSSCHUSS DES AUFSICHTSRATS

Stand: 18. Dezember 2023

In dieser Geschäftsordnung wird allein aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Form verwendet. Inhaltlich sind stets Personen aller geschlechtlichen Identitäten gemeint.

§ 1 Allgemeines

Der Vergütungsausschuss führt seine Geschäfte nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Ferner beachtet der Vergütungsausschuss die jeweils geltenden Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, sofern keine Abweichung erklärt wird.

§ 2 Zusammensetzung, Vorsitz und Sitzungen

(1) Der Vergütungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die mit der Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Ausschussvorsitzenden.

(2) Der Vergütungsausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.

§ 3 Ausschussfremde Teilnehmer an den Sitzungen

Im Einzelfall kann der Vergütungsausschuss externe Sachverständige hinzuziehen.

§ 4 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses

(1) Der Vergütungsausschuss bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über

  • das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen,
  • die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung und die Prüfung über deren Zielerreichung,
  • die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und
  • die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor.

(2) Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die regelmäßige Überprüfung des Vorstands-Vergütungssystems für den Aufsichtsrat vor.

§ 5 Sonstige Vorschriften

Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend, insbesondere die Vorschriften zu Beschlussfassungen, zur Verschwiegenheit, zu Interessenkonflikten sowie zu Niederschriften.

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