AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

STRATEC SE

Governance Information Feb 22, 2024

416_cgr_2024-02-22_632b6986-82d9-48aa-abfc-370f396e97e5.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN PRÜFUNGSAUSSCHUSS DES AUFSICHTSRATS

Stand: 18. Dezember 2023

In dieser Geschäftsordnung wird allein aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Form verwendet. Inhaltlich sind stets Personen aller geschlechtlichen Identitäten gemeint.

§ 1 Allgemeines

Der Prüfungsausschuss führt seine Geschäfte nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Ferner beachtet der Prüfungsausschuss die jeweils geltenden Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, sofern keine Abweichung erklärt wird.

§ 2 Zusammensetzung, Vorsitz und Sitzungen

(1) Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die mit der Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.

(2) Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen.

(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Ausschussvorsitzenden, der entweder über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung oder über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht gleichzeitig Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

(4) Der Prüfungsausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.

§ 3 Ausschussfremde Teilnehmer an den Sitzungen

(1) Sofern der Prüfungsausschuss im Einzelfall nichts Gegenteiliges beschließt, nimmt der Abschlussprüfer an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.

(2) An den Beratungen des Prüfungsausschusses nehmen grundsätzlich der Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstandes teil. Der Prüfungsausschuss tagt bei Bedarf ohne den Vorstand.

(3) Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss weitere interne oder externe Sachverständige hinzuziehen.

§ 4 Aufgaben und Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses

(1) Der Prüfungsausschuss überwacht die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess und kann dem Aufsichtsrat Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität dieses Prozesses unterbreiten.

(2) Dem Prüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und des Konzernlageberichte der STRATEC SE und des STRATEC-Konzerns, einschließlich der der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der unterjährigen Finanzinformationen.

(3) Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.

(4) Der Prüfungsausschuss untersucht jährlich vor Unterbreitung des Vorschlags für die Bestellung des Abschlussprüfers dessen besondere Eignung, Qualifikation und Unabhängigkeit sowie die Qualität der Abschlussprüfung.

(5) Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers und ggfls. des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Halbjahresberichte und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung.

(6) Mindestens einmal jährlich diskutiert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, der internen Revision und des Compliance- Managements.

§ 5 Sonstige Vorschriften

Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend, insbesondere die Vorschriften zu Beschlussfassungen, zur Verschwiegenheit, zu Interessenkonflikten sowie zu Niederschriften.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.