Annual Report • Feb 29, 2024
Annual Report
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Makroökonomische Unsicherheiten, geopolitische Spannungen und eine hohe Inflation prägten das Marktumfeld im Geschäftsjahr 2023. Trotz dieser Herausforderungen erzielte Bystronic erfreuliche Fortschritte in den drei strategischen Wachstumsbereichen Systeme, Software und Service. Der hohe Auftragsbestand zu Beginn des Jahres begünstigte die Umsatzentwicklung, während sich der starke Schweizer Franken negativ auswirkte. Dank gezielter Massnahmen steigerten wir die Profitabilität bei einem insgesamt leicht rückläufigen Umsatz und tieferem Auftragseingang. Zu den Highlights des Berichtsjahres gehören die erfolgreiche Inbetriebnahme der mit Bystronic Systemen und Software ausgestatteten Smart Factory in Zusammenarbeit mit einem grossen europäischen Kunden sowie der weitere erfolgreiche Ausbau des Service-Geschäfts.
Weltweit geriet das Wirtschaftswachstum in 2023 ins Stocken. Gestiegene Zinsen führten zu einem zurückhaltenden Investitionsverhalten und der Konsum war in vielen Märkten rückläufig. Da Blech in unterschiedlichsten Branchen gefragt ist, waren unsere Kunden grundsätzlich nach wie vor gut ausgelastet. Sie produzieren auch Teile für Güter des täglichen Bedarfs, was die Nachfrage zu einem gewissen Grad stabilisierte. Dennoch waren unsere Kunden mit der Umsetzung von Expansionsplänen und dem Ausbau ihrer Produktionsanlagen zurückhaltend. Diesen Effekt haben wir hauptsächlich in Asien und Europa gespürt.
Erfreulich entwickelte sich die Region Americas, wo wir in den vergangenen Jahren unsere Präsenz ausgebaut haben. Ein Meilenstein war der Aufbau des neuen Produktionsstandorts und Experience Centers in Hoffman Estates im Grossraum Chicago. Dadurch werden wir von US-Kunden verstärkt als kompetenter und lokaler Partner wahrgenommen. Aufgrund dieser guten Marktposition vermochten wir vom Trend zum Reshoring in den Vereinigten Staaten und den grossen Infrastrukturprogrammen der US-Regierung zu profitieren. Das beweisen die Zahlen: In den letzten fünf Jahren haben wir den Umsatz in der Region jährlich um durchschnittlich 10% gesteigert. 2023 konnten wir zu konstanten Wechselkursen einen guten Auftragseingang auf Vorjahresniveau realisieren, während dieser in den anderen Regionen rückläufig war. Weltweit verzeichneten wir einen Rückgang von 21% (–16% zu konstanten Wechselkursen) auf CHF 794 Mio.
Dank des guten Auftragsbestands zu Beginn des Jahres lag der Umsatz zu konstanten Wechselkursen auf dem soliden Vorjahresniveau. Aufgrund des starken Schweizer Frankens sank der ausgewiesene Umsatz um rund 8% auf CHF 930 Mio. Das operative Betriebsergebnis (EBIT) stieg um 13% auf über CHF 54 Mio. Die verbesserte Profitabilität unterstreicht, dass die getroffenen Massnahmen – Preiserhöhungen, Effizienzgewinne sowie Einsparungen bei den operativen Kosten – Wirkung zeigen.
Die Trends Automation und Digitalisierung haben im Geschäftsjahr 2023 weiter an Fahrt gewonnen. Davon profitieren wir, da wir als Gesamtlösungsanbieter unsere Kunden zusätzlich zum Verkauf der Maschinen mit Automationslösungen, Software und Service unterstützen. In allen drei strategischen Wachstumsfeldern – Systeme, Software und Service – erzielten wir erfreuliche Fortschritte:
Im Bereich Systeme stärkten wir unsere marktführende Stellung durch weitere Produktinnovationen. Unter anderem lancierten wir als neues Smart Feature den Intelligent Cutting Process (ICP). Dabei filmt eine Kamera den Schneidprozess durch eine Düse. So erkennt das System automatisch Schnittunterbrechungen und schneidet den Bereich gegebenenfalls neu.
Ein Highlight im Bereich Software war die Inbetriebnahme der Smart Factory unseres niederländischen Kunden VDL. Während zwei Jahren entwickelten wir gemeinsam Lösungen, um die Fertigung vollautomatisch abzuwickeln und mithilfe unserer BySoft Suite digital zu steuern. Die damit erzielten Produktivitätsfortschritte sind beispielhaft.
Im Bereich Service haben wir erneut ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielt. Mehr als 90% unserer Neumaschinen im Gold- und Silber-Segment werden mit einem Servicevertrag verkauft.
Im vergangenen Jahr haben wir uns erstmals Mittelfristziele im Bereich Nachhaltigkeit gesetzt. Unter anderem verpflichten wir uns zu deutlichen Reduktionen der Emissionen. Dabei orientieren wir uns an den Science Based Targets (SBTs) und somit an den CO -Reduktionszielen des Übereinkommens von Paris. Bis 2030 wollen wir die direkt und indirekt erzeugten CO -Emmissionen (Scope 1 und 2) um 42% senken. Das Reduktionsziel bei den in der Wertschöpfungskette entstandenen CO -Emmissionen (Scope 3) liegt bei 25%. 2 2 2
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 17. April 2024 die Ausschüttung einer Dividende von CHF 12.00 für die Namenaktie A und von CHF 2.40 für die Namenaktie B. Insgesamt werden CHF 24.8 Mio. an Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet. Der Antrag widerspiegelt die solide Leistung im Berichtsjahr und liegt im Rahmen der Dividendenpolitik. Diese sieht eine Ausschüttungsbandbreite von jeweils einem Drittel bis zur Hälfe des Ergebnisses vor, wobei die Liquiditätssituation und die zukünftigen Bedürfnisse der Gesellschaft in Betracht gezogen werden.
Nach über zehn Jahren als CEO hat sich Alex Waser entschieden, von seiner Funktion zurückzutreten. In den vergangenen Jahren hat er die Transformation vom Einzelmaschinenhersteller hin zum Anbieter von Komplettlösungen erfolgreich vorangetrieben. Der Verwaltungsrat dankt ihm für seine wertvollen Verdienste. Mit Domenico Iacovelli übernimmt ein in unserer Industrie sehr erfahrener und erfolgreicher Manager ab Mitte Jahr die Rolle als CEO.
Das grosse Engagement und der Teamgeist unserer Mitarbeitenden haben die Fortschritte im Berichtsjahr möglich gemacht. Unser Dank gebührt auch unseren Geschäftspartnern sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären. Wir danken ihnen für ihr Vertrauen und die Unterstützung.
Zürich, 29. Februar 2024
Dr. Heinz O. Baumgartner Präsident des Verwaltungsrats
Alex Waser CEO



| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Auftragseingang | 794.0 | 1'009.5 |
| Wachstum gegenüber Vorjahr | –21.4% | –14.1% |
| Wachstum gegenüber Vorjahr zu konstanten Wechselkursen | –15.9% | –10.2% |
| Auftragsbestand | 252.9 | 413.0 |
| Nettoumsatz | 930.1 | 1'015.9 |
| Wachstum gegenüber Vorjahr | –8.4% | 8.1% |
| Wachstum gegenüber Vorjahr zu konstanten Wechselkursen | –2.3% | 13.0% |
| EBITDA | 75.4 | 69.9 |
| in % Nettoumsatz | 8.1% | 6.9% |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 54.4 | 48.1 |
| in % Nettoumsatz | 5.8% | 4.7% |
| Jahresergebnis | 41.9 | 36.6 |
| in % Nettoumsatz | 4.5% | 3.6% |
| Betrieblicher Free Cashflow | 34.0 | –40.6 |
| CAPEX | 18.4 | 23.4 |
| Betriebliche Nettoaktiven (NOA) | 291.0 | 288.0 |
| Rendite auf den durchschnittlichen Nettoaktiven (RONOA) | 14.2% | 15.1% |
| Eigenkapital | 730.6 | 724.2 |
| in % Total Aktiven | 71.3% | 63.4% |
| Ergebnis je Namenaktie A in CHF | 20.28 | 17.69 |
| Durchschnittliche Vollzeitstellen | 3'573 | 3'679 |
| Dividende je Namenaktie A in CHF | 12.00 | 12.00 |
| Dividende je Namenaktie B in CHF | 2.40 | 2.40 |

Als weltweit führendes Technologieunternehmen im Bereich der Blechbearbeitung bietet Bystronic innovative Laserschneidsysteme und Abkantpressen mit dazugehörigen Automations-, Software- und Servicelösungen an. Beim Schneiden und Biegen von Blechteilen verlassen sich unsere Kunden auf die hohe Qualität, Präzision und Effizienz unserer Systeme.
Seit der Gründung vor 35 Jahren wird Innovation bei Bystronic grossgeschrieben. Heute verfügen wir über neun Entwicklungs- und Produktionsstandorte in der Schweiz, Deutschland, Italien, China und in den USA. Unser Vertriebsnetzwerk umfasst über 30 Länder mit eigenen Verkaufs- und Servicegesellschaften sowie weitere Länder mit Vertretungen durch Agenten.
Unser Portfolio gliedert sich in drei Marktsegmente: Gold-, Silber- und Einstiegssegment. Die Produkte dieser drei Gruppen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Laserstärke, Geschwindigkeit, Automatisierungsgrad und Zusatzoptionen. So können wir den unterschiedlichen Bedürfnissen und Budgets unserer Kunden umfassend gerecht werden.
Von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zur Transportindustrie und Lebensmittelbranche – nahezu jede Branche ist auf Blech angewiesen. Der Werkstoff ist bewährt, vielseitig einsetzbar und bietet zahlreiche Vorteile. Metalle wie Stahl oder Aluminium sind robust, einfach zu verarbeiten, langlebig und wiederverwertbar. Ohne Zweifel bleibt Blech auch in Zukunft ein zentraler Baustein verschiedenster Industrien. Gleichzeitig machen neue Verfahren ohne fossile Brennstoffe die Stahlproduktion nachhaltiger und tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der CO -Bilanz des Materials bei. 2
Unsere Kunden produzieren Blechteile entweder als Auftragsfertiger oder für ihr eigenes Portfolio. Kunden mit einem eigenen Portfolio sind entweder Originalgerätehersteller (OEM) oder sie verkaufen die hergestellten Teile zur Weiterverarbeitung. Da Blech ein sehr vielfältig einsetzbares Material ist, sind auch die Kunden von Bystronic in unterschiedlichen Endmärkten tätig. Die auf unseren Systemen produzierten Teile werden zum Beispiel in Küchengeräten, Baumaschinen, Solaranlagen oder Windturbinen verbaut. Die Nachfrage auf diesen Märkten entwickelt sich je nach Konjunkturzyklus sehr unterschiedlich. Die breite Diversifikation hinsichtlich der Endmärkte reduziert die Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung und macht unser Geschäftsmodell widerstandsfähig.
Die Strategie von Bystronic beruht auf den Wachstumsbereichen Systeme, Service und Software. In allen drei Bereichen sind wir gut positioniert, um das Geschäft auszubauen und Markanteile zu gewinnen.
Im Bereich «Systeme» setzen wir auf unser innovatives Produkteportfolio als zentraler Treiber für unser Wachstum. Bystronic erzielt fast die Hälfte des Umsatzes mit Produkten, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind. Das zeugt von unserer grossen Innovationskraft und zeigt, wie schnell sich unser Portfolio weiterentwickelt. Neben den etablierten Laserschneide- und Biegemaschinen fokussieren wir dabei auf Automatisationslösungen, zum Beispiel Lade- oder Sortiervorrichtungen. Zudem setzen wir unsere Regionalisierungsstrategie konsequent um: Wir wollen unsere Kunden direkt vor Ort unterstützen. So agieren wir einerseits näher an den Kundenbedürfnissen der Region. Andererseits ermöglichen lokale Lieferketten eine schnellere und verlässlichere Auslieferung.
Im Bereich «Service» bauen wir Strukturen, Know-how und den Personalbestand aus, um das Servicegeschäft voranzutreiben. Für die Produktivität unserer Kunden ist die regelmässige Wartung der Maschinen entscheidend. Betriebsunterbrüche müssen möglichst vermieden werden. Um die Stillstandzeiten zu minimieren, bieten wir unseren Kunden ein modulares, weltweit standardisiertes Serviceprogramm. Dabei entscheiden sich Kunden für jährliche Verträge mit unterschiedlichen Serviceleistungen. Zu den Modulen gehören beispielsweise die Anzahl Besuche von Servicetechnikern, spezifische Service-Level-Agreements oder Garantieleistungen. Seit der Lancierung Anfang 2021 verkaufen wir mehr als 90% unserer Neumaschinen im Gold- und Silber-Segment zusammen mit einem Servicevertrag.
Im Bereich «Software» unterstützen wir unsere Kunden, ihre Produktion in Richtung Smart Factory weiterzuentwickeln. Viele Produktionsbetriebe suchen gegenwärtig nach Wegen, um die Produktion durchgängig zu vernetzen und mithilfe von Software gesamtheitlich zu steuern. Unsere Lösungen ermöglichen es Blechbearbeitern, ihre Produktionsprozesse zu digitalisieren. So bieten wir beispielsweise Softwaremodule zur Erstellung von Offerten oder zur Überwachung der Maschinenleistung. Die einzelnen Module erlauben es, den Digitalisierungsgrad sukzessive auszubauen und erhebliche Produktivitätsgewinne zu erzielen. So begleiten wir unsere Kunden Schritt für Schritt durch die digitale Transformation.
Im Rahmen der Regionalisierungsstrategie sind unsere Ländergesellschaften rund um den Globus entscheidend. Damit können wir optimal auf lokale Bedürfnisse eingehen.
Ein grosser, aufstrebender Markt ist Indien, wo wir bereits seit 2007 mit einer Niederlassung vertreten sind. In den letzten Jahren ist die indische Fertigungsindustrie durch den Ausbau der staatlichen Infrastruktur und die bessere Anbindung Indiens an die Weltmärkte schnell gewachsen. Weil es an Fachkräften mangelt, suchen die Unternehmen Hersteller, die Automation anbieten und über gut geschulte Servicetechniker verfügen. Bystronic Indien konzentriert sich deshalb auf die Bereitstellung kosteneffizienter Lösungen mit langer Betriebsdauer und Produktivität. Um noch näher an der indischen Blechindustrie zu sein, haben wir im Sommer 2023 unseren neuen Sitz in Pune, 150 Kilometer südöstlich von Mumbai, eröffnet. Die Niederlassung verfügt über ein topmodernes Demo-Center, wo wir unsere Lösungen präsentieren.

Die Eröffnung des neuen Standorts in Pune und der erste Open House Day waren wichtige Meilensteine, um unsere Präsenz auf dem indischen Markt zu stärken.
Auch in China rücken wir noch näher an unsere Kunden. Die Region hat im Sommer 2023 eigene Competence Days durchgeführt und Produktneuheiten präsentiert. Dazu gehört zum Beispiel das automatische Be- und Entladesystem ByTrans Eco & ByTower Eco. Beide Systeme sind ein unverzichtbarer Bestandteil auf dem Weg zu einer hochproduktiven Smart Factory.

An den Competence Days stellten wir unseren chinesischen Kunden Produktneuheiten vor.
Der Anspruch von Bystronic ist klar: Unsere Systeme, Services und Software-Lösungen sollen die Produktivität, Effizienz und Nachhaltigkeit in der Blechindustrie steigern. Dabei ist die Gestaltung der Kundeninteraktion zentral. Unsere Spezialisten – ob Vertriebsexperte, Servicetechniker oder Servicehotliner – müssen bei jedem Kundenkontakt über die aktuelle Situation vor Ort Bescheid wissen: Welche Maschinen betreibt das Unternehmen? Wann fand letztmals ein Kundendialog statt? Welche Wartungen sind in nächster Zeit relevant? Solche Informationen müssen in der Kommunikation mit Kunden jederzeit vollständig verfügbar sein. Nur so kann jede Folgekommunikation nahtlos an den vorangehenden Kontakt anknüpfen.
Die Grundlage einer solchen nahtlosen Kommunikation ist ein funktionierendes Customer Relationship Management (CRM). Deshalb haben wir Ende 2021 entschieden, eine hochmoderne CRM-Lösung einzuführen. Damit erzielen wir folgende Fortschritte:
Ein Projektteam bestehend aus Mitarbeitenden aus den Abteilungen Vertrieb, Service, Marketing, IT, Einkauf und Finanzen sowie externen Partnern hat es geschafft, das CRM innerhalb von weniger als 16 Monaten einzuführen – von der Definition bis hin zum Launch. Die erfolgreiche Einführung stellt sicher, dass wir auch künftig unsere Angebote vom Kunden her denken.
Um Maschinen besser für Kundenanwendungen zu konfigurieren und diese schneller sowie auch lokal zu produzieren, haben wir ein neues Plattformkonzept entwickelt: Sämtliche Systeme für eine bestimmte Anwendung wie Schneiden oder Biegen basieren neu auf einer einzigen Plattform. Von dieser einheitlichen Ausgangslage können wir verschiedene Maschinen und Formate ableiten, sowohl in Gold- als auch Silberkonfiguration. Damit vereinfachen wir den Produktentstehungsprozess von der Entwicklung über den Einkauf und die Produktion bis hin zur Schulung und Wartung der Systeme. So reduzieren wir die Herstellkosten und steigern gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Maschinen.
Im Jahr 2023 hat die Produktion nach diesem neuen Konzept begonnen. Im vergangenen Sommer hat das Team in den USA in Anwendung der neuen Plattform erstmals Maschinen aus dem Gold-Segment lokal zusammengebaut und fertiggestellt.

Die neue ByCut Star 3015 mit Front- und Seitenzugang.
Die Laserleistung von Schneidmaschinen hat im Laufe der letzten Jahre grosse Fortschritte gemacht. Bystronic mischt bei der Weiterentwicklung der Faserlaser-Technologie an vorderster Front mit. Vor zwei Jahren haben wir mit der ByCut Star 4020 eine Laserschneidmaschine aus dem Gold-Segment mit einer Laserleistung von 30 Kilowatt präsentiert – der aktuell höchsten Leistungsstufe. Diese Maschine basiert bereits auf unserer neuen Produktplattform. Nun können wir daraus rasch neue Formate ableiten.
2023 haben wir die ByCut Star 3015 lanciert, die ebenfalls über eine Spitzenleistung von 30 Kilowatt verfügt und speziell für Bleche der Masse 3 × 1.5 Meter konzipiert ist. Die Maschine bietet unsere neusten Smart Features, etwa den Intelligent Cutting Process ICP: Dabei filmt eine Kamera den Schneidprozess durch eine Düse. So erkennt das System automatisch Schnittunterbrechungen und schneidet den Bereich gegebenenfalls neu. Zudem kommen unsere neusten Produkte in einem neuen Design daher, das die Benutzerfreundlichkeit nochmals erhöht. So gibt es neu einen Front- und/oder Seitenzugang sowie mehrere Fenster mit direktem Blick auf den Schneidprozess. Der Innenraum ist dadurch deutlich zugänglicher.
Mit unserem modularen Softwareangebot ermöglichen wir unseren Kunden, sämtliche Prozesse zu vernetzen und damit letztlich die Vision der Smart Factory umzusetzen. Dies bedingt eine Software, die als Schnittstelle zu den bereits vorhandenen Systemen fungiert. Die BySoft Suite ermöglicht genau dies. Sie besteht aus den sechs Produktfamilien Insight, Business, Shop Floor, CAD, CAM und Cell Control. Die ganzheitliche Lösung ermöglicht es unseren Kunden, Daten in jeder Phase des Geschäftsprozesses digital zu überwachen, zu verwalten und zu analysieren – von der Offerte bis zur Auslieferung. Auch Maschinen von Drittanbietern und betriebswirtschaftliche IT-Lösungen lassen sich mit der Software integrieren. So können Blechbearbeiter sämtliche Tätigkeiten über eine einzige Plattform verwalten und sind über alle Vorgänge in ihrem Unternehmen jederzeit umfassend informiert. Dies erlaubt es ihnen, sich schneller an das sich ständig verändernde Marktumfeld anzupassen, Geschäftsentscheidungen auf der Grundlage umfassender und zentralisierter Daten zu treffen, die Produktivität zu steigern und trotz Fachkräftemangels zu wachsen.
Mithilfe der BySoft Suite treiben unsere Kunden die Digitalisierung voran. Das holländische Unternehmen VD Leegte Metaal hat Ende 2023 seine Smart Factory in Eindhoven fertiggestellt. Das zweijährige Projekt ist ein Meilenstein für die vollautomatisierte Fertigung. Die grösste Herausforderung bei diesem Leuchtturmprojekt war die Software für die vollständige Vernetzung aller Komponenten, inklusive Systeme von Mittbewerbern: Der Materialfluss zwischen Lager und Fertigung ist selbstorganisierend. Die Laserschneidmaschinen und Abkantpressen bestellen das Rohmaterial automatisch im Lager und den Transport zwischen den Fertigungsstationen übernehmen Automated Guided Vehicles (AGV). Die BySoft Suite von Bystronic erlaubt es, den gesamten Prozessablauf von der Zeichnung bis zum fertigen Teil zu verwalten, einschliesslich Intralogistiklösungen.

Leuchtturmprojekt in den Niederlanden: Eröffnung der Smart Factory bei VD Leegte Metaal mit dem Top-Management von VDL und Bystronic (Bildnachweis: VDL)

Makroökonomische Unsicherheiten, geopolitische Spannungen und eine hohe Inflation in vielen Regionen prägten das Marktumfeld im vergangenen Jahr. Dennoch steigerte Bystronic die Profitabilität bei leicht rückläufigem Umsatz und setzte die Strategie weiter erfolgreich um: Wir lancierten neue Produktinnovationen, erzielten Wachstum im Servicegeschäft und realisierten – gemeinsam mit einem grossen europäischen Kunden – eine Smart Factory. In den USA bauten wir die Palette lokal produzierter Maschinen aus und in China erweiterten wir unser Competence Center für Automationslösungen.
Der Auftragseingang verringerte sich 2023 um 21% (–16% zu konstanten Wechselkursen) auf CHF 794 Mio. Dies ist darauf zurückzuführen, dass unsere Kunden in ihren Investitionsentscheidungen aufgrund gestiegener Zinsen zurückhaltend waren und tendenziell abwarten, bis die Finanzierungskosten sinken. Entsprechend war die Nachfrage in den Regionen EMEA, APAC und China rückläufig. Die Region Americas erreichte zu konstanten Wechselkursen ein Bestellvolumen auf Vorjahresniveau. Als stützende Faktoren wirkten hier der Trend zum Reshoring, die US-Infrastrukturprogramme und der Ausbau unserer Marktposition in der Region.
Bystronic erzielte dank des hohen Auftragsbestands zu Beginn des Jahres ein Umsatzvolumen zu konstanten Wechselkursen knapp unter Vorjahr. Jedoch belastete die starke Aufwertung des Schweizer Frankens deutlich negativ. Dadurch sank der ausgewiesene Umsatz um 8% auf CHF 930 Mio.
Bystronic steigerte das Betriebsergebnis (EBIT) um 13% auf CHF 54 Mio. Damit verbesserte sich die EBIT-Marge auf 5.8% (2022: 4.7%). Dies ist primär auf drei Massnahmen zurückzuführen:
In 2023 waren wir aufgrund des starken Schweizer Frankens mit erheblichen Fremdwährungseffekten konfrontiert. In den Regionen EMEA und China gleichen sich die Erträge und Kosten in lokaler Währung zwar in etwa aus, wodurch die Währungsverluste beschränkt sind. In den Regionen Americas und APAC sind die Erträge in lokaler Währung jedoch höher als die Kosten. Da wir das entsprechende Fremdwährungsrisiko teilweise abgesichert haben, konnten wir den Effekt des starken Schweizer Frankens eindämmen. Trotzdem belasteten Währungsverluste im Umfang eines mittleren einstelligen Millionenbetrags das Betriebsergebnis.
Das Jahresergebnis betrug CHF 42 Mio. (2022: CHF 37 Mio.). Das Ergebnis je Namenaktie A belief sich auf CHF 20.28.
Nach den Herausforderungen entlang der Lieferketten in den vergangenen Jahren erlaubte es uns die höhere Verfügbarkeit von Komponenten, den Lagerabbau von weitgehend fertiggestellten Maschinen zu forcieren. Auch konnten wir ausstehende Zahlungen von Kunden weiter gezielt einfordern. Deshalb verbesserte sich der betriebliche Free Cashflow von CHF –41 Mio. im Vorjahr auf CHF 34 Mio. Die flüssigen Mittel und Wertschriften befanden sich mit CHF 349 Mio. per 31. Dezember 2023 weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Der RONOA bewegte sich mit 14.2% auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr (2022: 15.1%).
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 17. April 2024 wie im Vorjahr die Ausschüttung einer Dividende von CHF 12.00 für die Namenaktie A und von CHF 2.40 für die Namenaktie B. Insgesamt werden damit CHF 25 Mio. an Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet. Der Antrag widerspiegelt die solide Leistung im vergangenen Geschäftsjahr und liegt im Rahmen der Dividendenpolitik. Diese sieht vor, jeweils ein Drittel bis zur Hälfte des Ergebnisses auszuschütten, wobei die Liquiditätssituation und die zukünftigen Bedürfnisse der Gesellschaft in Betracht gezogen werden.
Für das Jahr 2024 geht Bystronic von einem weiterhin anspruchsvollen Marktumfeld und einem Auftragseingang im Rahmen der letzten Quartale aus. Bystronic erwartet unter Berücksichtigung des starken Schweizer Frankens und dem gegenüber dem Vorjahr tieferen Auftragsbestand insgesamt einen rückläufigen Umsatz bei einer tieferen Profitabilität. Dabei rechnet die Gruppe mit einem schwachen Jahresbeginn und einer Verbesserung im Laufe des Jahres.

Die Kunden in der Region EMEA (Europe, Middle East & Africa) agierten aufgrund geopolitischer Spannungen sowie hoher Inflation – und in der Folge auch gestiegener Zinsen – zurückhaltend. Obwohl viele Blechbearbeiter nach wie vor über eine gute Auslastung verfügen, sind sie bei Neuanschaffungen vorsichtig und warten auf günstigere Finanzierungskosten mit tieferen Zinsen. Deshalb ging der Auftragseingang um 28% auf CHF 369 Mio. zurück (–23% zu konstanten Währungskursen).
Dank des hohen Auftragsbestands zu Beginn des Jahres lag der Umsatz bei CHF 453 Mio., was einem Rückgang von 9% gegenüber Vorjahr entspricht. Dabei hatte der starke Schweizer Franken einen deutlich negativen Einfluss. Der organische Rückgang betrug jedoch nur 4%.
Ende 2023 eröffnete der niederländischen Kunde VDL seine Smart-Factory in Eindhoven. Gemeinsam mit Bystronic realisierte das Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren eine vollautomatisierte Fertigung. Dabei kommt unsere BySoft Suite zum Einsatz, welche die vollständige Vernetzung aller Produktions- und Businessprozesse sowie enorme Produktivitätssteigerungen ermöglicht.
Die Region Americas ist für Bystronic ein sehr attraktiver Markt. Die grossen US-Infrastrukturprogramme sowie der Reshoring-Trend in der Region führten zu einem starken Wachstum in den letzten Jahren. Gleichzeitig baute Bystronic die lokale Präsenz aus und ist seit 2019 mit einem eigenen Produktionsstandort und einem Experience Center in den USA näher bei den Kunden. 2023 produzierte das lokale Team in Hoffman Estates im Grossraum Chicago erstmals Laserschneidmaschinen aus dem Gold-Segment auf Basis unserer neuen, einheitlichen Produktplattform.
Die starke Marktposition von Bystronic in der Region Americas zeigt sich im Auftragseingang. Mit CHF 290 Mio. lag dieser zwar 6% unter dem Vorjahresniveau, dieser Rückgang ist jedoch hauptsächlich auf Wechselkurseffekte zurückzuführen. Organisch lag der Auftragseingang auf Vorjahresniveau. Das unterstreicht, dass sich die Investitionen der vergangenen Jahre auszahlen.
Dank des hohen Auftragsbestands steigerte die Region den Umsatz um 6% auf CHF 335 Mio. Zu konstanten Wechselkursen lag das Wachstum bei 12%.
Hohe Überkapazitäten, Wettbewerbsdruck und ein verhaltenes Wirtschaftswachstum prägten den chinesischen Markt auch im Geschäftsjahr 2023. Der Auftragseingang sank um 16% (–6% zu konstanten Wechselkursen) auf CHF 65 Mio. und der Umsatz um 24% (–15% zu konstanten Wechselkursen) auf CHF 64 Mio.
In China betreibt Bystronic neben der Vertriebs- und Serviceorganisation auch drei Produktionsstandorte:
Einige der weltweit am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften sind Teil der Region APAC (Asien-Pazifik). Dennoch war das Wachstum 2023 aufgrund der hohen Inflation und der steigenden Zinsen verhalten. Kunden warteten mit der Erweiterung ihrer Produktionsanlagen tendenziell ab. Sobald sich die Situation verbessert, wird die Region jedoch vom starken Konsum in vielen APAC-Ländern sowie vom Aufbau von Produktionskapazitäten ausserhalb Chinas profitieren.
Durch die wirtschaftliche Abkühlung sank der Auftragseingang um 39% auf CHF 70 Mio. (–34% zu konstanten Wechselkursen) und der Umsatz um 33% (–27% zu konstanten Wechselkursen) auf CHF 78 Mio.
Im Rahmen der Regionalisierungsstrategie positioniert sich Bystronic nahe an den Kunden. Davon wird die Gruppe bei einer Markterholung profitieren, insbesondere in Indien. Das Land gehört zu den aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens. Der Industriesektor hat stark zugelegt und die Infrastruktur wurde ausgebaut. Um das Marktpotenzial auszuschöpfen, hat Bystronic in Indien 2023 die neue Niederlassung in Pune, 150 Kilometer südöstlichen von Mumbai, eröffnet. Der Standort umfasst auch ein Demo-Center und aktuell arbeiten dort 30 Mitarbeitende in Verkauf, Service und Administration.

Die nachfolgenden Ausführungen richten sich nach der seit 31. Dezember 2023 gültigen Richtlinie der Schweizer Börse betreffend Informationen zur Corporate Governance. Die Bystronic AG orientiert sich ausserdem an den Prinzipien des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse und setzt diese entsprechend ihrer Grösse und Struktur um. Sie beachtet in jedem Fall die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und hält ihre Mitarbeitenden zu deren Befolgung an.
Viele der nachfolgenden Informationen stammen aus den Statuten oder dem Organisationsreglement der Bystronic AG. Diese beiden Dokumente sind auf der Website der Bystronic AG einsehbar.
Die Bystronic Gruppe umfasste am 31. Dezember 2023 den einzigen Geschäftsbereich Bystronic. Die Bystronic AG mit Sitz in Zürich hält direkt oder indirekt Beteiligungen an den im Finanzbericht unter . Ziffer 4.3 aufgeführten Gesellschaften
Die Bystronic AG ist die einzige kotierte Gesellschaft. Die Bystronic Namenaktie A (Valorennummer 24401750 und ISIN CH0244017502) ist an der Schweizer Börse kotiert. Die Börsenkapitalisierung (Namenaktien A) per 31. Dezember 2023 belief sich auf CHF 870'565'500, die Gesamtkapitalisierung (Namenaktien A und Namenaktien B) auf CHF 986'355'000.
Gemäss den der Gesellschaft gestützt auf Art. 120 ff. FinfraG gemachten Offenlegungsmeldungen hält per Bilanzstichtag die Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry mehr als 3% der Stimmrechte der Bystronic AG. Die Mitglieder der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry sind im Finanzbericht im aufgeführt. Am 3. Juni 2023 erfolgte eine Offenlegungsmeldung in Bezug auf eine Änderung in der Zusammensetzung der Aktionärsgruppe aufgrund eines Todesfalls mit Erbgang. Offenlegungsmeldungen können derentnommen werden. Am 31. Dezember 2023 belief sich der Anteil der Stimmrechte der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry an der Bystronic AG auf 51.0%. Dabei ist berücksichtigt, dass die eigenen Aktien nicht stimmberechtigt sind und von den total ausstehenden Aktien in Abzug gebracht wurden. Anhang zur Jahresrechnung Bystronic AG Website der Schweizer Börse
Die Bystronic AG hat keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften, die 5% der Stimmrechte oder des Kapitals überschreiten.
Gemäss Art. 3 der Statuten der Bystronic AG beträgt das Aktienkapital CHF 4'140'000, bestehend aus 1'827'000 Aktien Kategorie A zu CHF 2.00 Nennwert sowie 1'215'000 Aktien Kategorie B zu CHF 0.40 Nennwert. Per 31. Dezember 2023 hatte die Gesellschaft kein bedingtes oder genehmigtes Kapital.
Das Aktienkapital der Bystronic AG hat sich in den letzten drei Berichtsjahren nicht verändert.
An der Generalversammlung hat jede Aktie eine Stimme. Gemäss Art. 15 der Statuten der Bystronic AG haben mindestens zwei Vertreter jeder Aktienkategorie Anspruch auf Einsitznahme im Verwaltungsrat. Die Dividendenberechtigung der Namenaktien Kategorie A und der Namenaktien Kategorie B (Stimmrechtsaktien; nicht kotiert) entspricht dem Verhältnis der Nennwerte der beiden Aktienkategorien zueinander. Die Gesellschaft strebt eine ordentliche Ausschüttungsquote zwischen einem Drittel und der Hälfte des Jahresergebnisses an, wobei die Liquiditätssituation und die zukünftigen Bedürfnisse der Gesellschaft in Betracht gezogen werden. Das Aktienkapital ist voll liberiert.
Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
Die Bystronic AG hat keine Genussscheine ausgegeben.
Die Aktien der Gesellschaft unterstehen keinen Übertragungsbeschränkungen. Dementsprechend werden auch Nominees im Aktienbuch eingetragen.
Die Bystronic AG hat keine Wandelanleihen ausstehend und weder die Gesellschaft selbst noch ihre Konzerngesellschaften haben Optionen auf Bystronic Aktien begeben.
| Namenaktien Kategorie A nom. CHF 2.00 |
Namenaktien Kategorie B nom. CHF 0.40 |
Total | |
|---|---|---|---|
| Anzahl Aktien | 1'827'000 | 1'215'000 | 3'042'000 |
| Aktienkapital in CHF | 3'654'000 | 486'000 | 4'140'000 |
Der Verwaltungsrat der Bystronic AG besteht gemäss Art. 14 der Statuten aus fünf bis acht Mitgliedern. Er setzte sich per 31. Dezember 2023 aus folgenden acht Mitgliedern zusammen:
| Name | Funktion im Verwaltungsrat | Funktion im Auditkomitee |
Funktion im Personalkomitee |
Jahr der Ernennung |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Heinz O. Baumgartner | Präsident | 2021 | ||
| Dr. Roland Abt | Mitglied | Präsident | 2014 | |
| Dr. Matthias Auer | Mitglied | Mitglied | 1996 | |
| Inge Delobelle | Mitglied | Mitglied | 2022 | |
| Urs Riedener | Mitglied | Präsident | 2014 | |
| Felix Schmidheiny | Mitglied | 2023 | ||
| Robert F. Spoerry | Mitglied | Mitglied | 1996 | |
| Eva Zauke | Mitglied | 2023 |
Mit Datum der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 trat Jacob Schmidheiny nach 46-jähriger Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat – davon 30 Jahre als Präsident – altershalber zurück. An derselben Versammlung wurden Felix Schmidheiny und Eva Zauke als neue Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt.
Heinz O. Baumgartner war bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 Mitglied des Personalkomitees. Sein Mandat wurde von Inge Delobelle übernommen.

Dr. oec. HSG, geb. 1963, Schweizer, war von 2008 bis 2022 Chief Executive Officer von Schweiter Technologies und ist dort seit 2020 Mitglied des Verwaltungsrats und seit 2023 auch dessen Präsident. Von 1996 bis 2013 war er Chief Financial Officer von Schweiter Technologies. Von 1992 bis 1995 war er als Controller bei ABB Schweiz tätig. Heinz O. Baumgartner ist Mitglied des Verwaltungsrats der United Grinding Group. Weitere Mandate sind unter aufgeführt. Ziff. 7.1 im Vergütungsbericht

Dr. oec. HSG, geb. 1957, Schweizer, ist Mitglied des Verwaltungsrats der Swisscom AG, Bern, und Präsident des Verwaltungsrats der Aargau Verkehr AG (AVA), Aarau. Zuvor war er von 2004 bis 2017 Chief Financial Officer bei der Georg Fischer AG, Schaffhausen, wo er 1996 eintrat und zunächst (1997 bis 2004) als Chief Financial Officer der Agie Charmilles Gruppe tätig war. Bei der Eternit Gruppe bekleidete er in der Schweiz und in Venezuela verschiedene Funktionen (1987 bis 1996). Weitere Mandate sind unter aufgeführt. Ziff. 7.1 im Vergütungsbericht

Dr. iur., geb. 1953, Schweizer, ist seit 1981 als selbstständiger Rechtsanwalt und Notar in Glarus tätig. Weitere Mandate sind unter aufgeführt. Ziff. 7.1 im Vergütungsbericht

Lic. oec. KU Leuven, geb. 1969, Belgierin, ist seit 2024 Executive Vice President und Divisional CEO Industry bei Grundfos, Bjerringbro, Dänemark. Zuvor war sie von 2018 bis 2023 Chief Executive Officer der BU Europe Africa bei TK Elevator GmbH, Düsseldorf. 2001 trat sie in den ThyssenKrupp Konzern ein und war in den Divisionen Services, Stahl und Aufzüge in verschiedenen
Führungspositionen tätig. Unter anderem verantwortete sie als CFO und später CEO die Stahl-Service Aktivitäten der TK Service Acier, Frankreich, sowie das globale Geschäft der Access Solutions von TK Elevator. Vor 2001 war sie sieben Jahre als Beraterin im Investment Banking des privaten Bankhauses Metzler, Frankfurt, tätig.

Lic. oec. HSG, geb. 1965, Schweizer, war von 2008 bis Ende 2022 Chief Executive Officer der Emmi Gruppe, Luzern. Bis 2008 leitete er beim Migros-Genossenschafts-Bund MGB in Zürich das Departement Marketing und war Mitglied der Generaldirektion. Von 1992 bis 2000 arbeitete er bei Kraft Jacobs Suchard und der Lindt & Sprüngli Gruppe in diversen Führungsfunktionen. Urs Riedener ist
Verwaltungsratspräsident der Emmi Gruppe, Mitglied des Verwaltungsrats der Sandoz Group AG sowie Mitglied des Beirats der Schwarz
Unternehmenstreuhand KG. Zudem ist er Mitglied des Geschäftsleitenden Ausschusses des Instituts für Marketing und Customer Insight der Universität St. Gallen (HSG).

Master in internationaler Betriebswirtschaft und Recht, geb. 1984, Schweizer, ist Mitglied des Verwaltungsrats der Plazza AG. Weitere Mandate sind unter aufgeführt. Ziff. 7.1 im Vergütungsbericht

Hochschulabschlüsse in Informatik und in Betriebswirtschaft, geb. 1964, Deutsche, ist seit 2020 als Executive Vice President im SAP Product Engineering zuständig für die Qualität der Software, die Lokalisierung aller SAP Software Produkte weltweit und das Enablement der SAP Anwender. Sie ist seit 2005 bei SAP in verschiedenen Führungspositionen entlang der
Wertschöpfungskette tätig. Ihr beruflicher Werdegang begann bei der Deutschen Bahn, es folgten eine Reihe von Führungsund Beratungsrollen bei Oracle und der Deutsche Post DHL Group. Weitere Mandate sind unter Ziff. 7.1 im
aufgeführt. Vergütungsbericht
Dipl. Masch.-Ing. ETH, MBA, geb. 1955, Schweizer, ist Präsident des Verwaltungsrats der Mettler-Toledo International Inc., die er von 1993 bis 2007 auch als CEO leitete, und der Sonova Holding AG, Stäfa.
Kein Mitglied des Verwaltungsrats war in den letzten vier Jahren exekutiv für Bystronic tätig und kein Mitglied oder von ihm repräsentierte Unternehmen oder Organisationen stehen – ausserhalb der Aktionärsfunktion (siehe dazu Finanzbericht, ) – in wesentlicher geschäftlicher Beziehung zum Konzern. Anhang zur Jahresrechnung Bystronic AG
Auch bei der Besetzung künftiger Vakanzen wird darauf geachtet, dass das Gremium bezüglich Erfahrung, Branchenkenntnis, geografischer Herkunft und Geschlecht divers zusammengesetzt ist.
Gemäss Art. 28 der Statuten der Gesellschaft kann kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Nicht unter diese Beschränkung fallen:
Als Mandate gelten Mandate im jeweils obersten Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung oder im Beirat eines anderen Unternehmens mit wirtschaftlichem Zweck. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten als ein Mandat.
Die erstmalige Wahl jedes Mitglieds des Verwaltungsrats ist der Tabelle unter Ziffer 3.1 «Mitglieder des Verwaltungsrats» zu entnehmen. Es bestehen keine Amtszeitbeschränkungen. Die Statuten enthalten keine von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden Regeln über die Ernennung des Präsidenten, der Mitglieder des Vergütungsausschusses und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters.
Die Kompetenzen und Aufgaben des Verwaltungsrats ergeben sich aus dem Gesetz sowie den Statuten und dem Organisationsreglement der Bystronic AG. Diese können auf der eingesehen werden, Letzteres ohne die Anhänge. Website der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat der Bystronic AG ist für die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle des Konzerns und dessen Management verantwortlich und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften. Er entscheidet über die strategischen Ziele des Konzerns und über die zur Erreichung der Ziele notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Dabei prüft das Gremium Strategie und Ziele insbesondere im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen (ESG) von Bystronic. Weiter bestimmt der Verwaltungsrat die Werte und Standards des Konzerns und stellt sicher, dass die Pflichten gegenüber den Aktionären und anderen Stakeholdern eingehalten werden. Im Einzelnen kommen dem Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben zu:
Der Verwaltungsrat hat gestützt auf ein Organisationsreglement die operative Leitung der Geschäfte unter der Führung des CEO an die Mitglieder der Konzernleitung delegiert. Die Mitglieder der Konzernleitung sind für die umfassende operative Führung ihres Bereichs zuständig. Sie führen diesen im Rahmen der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie, der strategischen Finanzplanung und des Jahresbudgets.
Wichtige Geschäfte, die gewisse finanzielle Werte überschreiten, sind dem Verwaltungsrat vorab zur Genehmigung vorzulegen, so insbesondere Entscheide über Gründung oder Veräusserung von Tochtergesellschaften, Erwerb oder Veräusserung von Beteiligungen, Restrukturierungsprojekte, Investitionen, Akquisitionen, Devestitionen, Kauf und Verkauf von Immobilien, Abschluss von Miet- und Leasingverträgen, Beratungsverträge, Kooperationen und strategische Partnerschaften, grosse Projekte (z.B. im Bereich IT, Entwicklung, Organisation) und finanzielle Verpflichtungen, wobei die Schwellenwerte je nach Geschäft zwischen CHF 3 Mio. und 10 Mio. liegen.
Der Verwaltungsrat ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, die nicht der Generalversammlung übertragen oder vorbehalten sind.
Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäftstätigkeit erfordert, mindestens aber fünfmal jährlich. Der CEO, der CFO und der General Counsel, der auch die Funktion des Sekretärs des Verwaltungsrats ausübt, werden zu den Sitzungen des Verwaltungsrats zugezogen, soweit der Verwaltungsrat zu einzelnen Traktanden nichts anderes beschliesst. Zusätzlich werden themenspezifisch Mitglieder der Konzernleitung, der erweiterten Konzernleitung und andere Führungskräfte sowie gelegentlich externe Berater beigezogen. Im Berichtsjahr wurden an keinen Sitzungen Vertreter eines externen Beraters beigezogen.
Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Generalversammlung gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Verwaltungsrat, lädt zu den Sitzungen des Verwaltungsrats ein, legt die Agenda fest, bereitet sie zusammen mit dem CEO vor und leitet sie. Er überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und der Generalversammlung.
Der Verwaltungsrat kann Komitees bilden, soweit dieses Recht nicht von Gesetzes wegen der Generalversammlung zusteht. Er hat für den Aufgabenbereich Finanzen und Revision ein Auditkomitee und für den Aufgabenbereich Personal und Vergütungen ein Personalkomitee gebildet.
Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen legt der Verwaltungsrat die Aufgaben der Komitees fest. Die Gesamtverantwortung für die an die Komitees übertragenen Aufgaben bleibt beim Verwaltungsrat. Soweit der Verwaltungsrat einem Komitee allerdings Entscheidungskompetenzen in Bereichen eingeräumt hat, die ausserhalb der unübertragbaren Kompetenzen des Verwaltungsrats liegen, ist das Komitee für diese Entscheide allein verantwortlich. Im Normalfall werden keine konkreten Entscheidungsverantwortungen auf Komitees übertragen. Sie haben somit die Verantwortung der Entscheidungsvorbereitung und der vertieften Überprüfung der von ihnen zu bearbeitenden Geschäfte und stellen Anträge an den Verwaltungsrat bzw. informieren den Verwaltungsrat über ihre Schlussfolgerungen. Das Personalkomitee und das Auditkomitee berichten jeweils an der nächsten Verwaltungsratssitzung über ihre Tätigkeit sowie ihre Ergebnisse und Anträge. Bei wichtigen Ereignissen wird der Verwaltungsrat umgehend orientiert. Über die Sitzungen der Komitees werden Protokolle mit den Entscheidungen geführt, die auch den übrigen Mitgliedern des Verwaltungsrats zugestellt werden.
Das Personalkomitee setzt sich aus den von der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 gewählten Mitgliedern des Vergütungsausschusses zusammen, siehe . An den Sitzungen des Personalkomitees nehmen neben seinen Mitgliedern in der Regel auch der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und der Chief HR Officer des Konzerns mit beratender Stimme teil, an den beiden letzteren jedoch nicht bei der Festlegung ihrer eigenen Vergütungen. Ziffer 3.1. «Mitglieder des Verwaltungsrats»
Neben den in Art. 21 der Statuten der Bystronic AG in grundsätzlicher Weise umschriebenen Aufgaben nimmt der Vergütungsausschuss als Personalkomitee weitere Aufgaben wahr. Seine Aufgaben sind im Organisationsreglement beschrieben und umfassen im Wesentlichen:
Das Personalkomitee tagt mindestens zweimal jährlich.
Weitere Ausführungen können dem Tätigkeitsbericht des Personalkomitees (« ») entnommen werden. Bericht Personalkomitee
An den Sitzungen des Auditkomitees nehmen neben seinen Mitgliedern (siehe ) in der Regel auch der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und der CFO mit beratender Stimme teil. Auf Einladung des Vorsitzenden nehmen an den Sitzungen oder einzelnen Traktanden sodann die Revisionsstelle der Gesellschaft und die Interne Revision teil. Die wesentlichen Aufgaben des Auditkomitees sind im Organisationsreglement beschrieben. Sie umfassen insbesondere: Ziffer 3.1 «Mitglieder des Verwaltungsrats»
Das Auditkomitee tagt auf Einladung des Vorsitzenden, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber dreimal jährlich. Es behandelt an diesen Sitzungen unter anderem die im Jahresrhythmus wiederkehrenden Themen gemäss der vorstehenden Aufgabenbeschreibung anhand einer Standardtraktandenliste. Weitere Informationen können dem Tätigkeitsbericht des Auditkomitees («Bericht Auditkomitee») entnommen werden.
Der Verwaltungsrat und seine Komitees halten regelmässig Sitzungen ab. Diese Zusammenkünfte werden gegebenenfalls durch zusätzliche Sitzungen (persönlich oder per Video-/Telefonkonferenz) ergänzt. Der Verwaltungsrat wird vom Präsidenten oder auf Antrag eines Verwaltungsratsmitglieds zusammengerufen. Eine Übersicht über die verschiedenen Traktanden der jeweiligen Sitzung wird allen Mitgliedern vorab zugestellt, damit sie sich vor der Sitzung mit den zu behandelnden Angelegenheiten befassen können.
Im Rahmen der Zusammenkünfte des Verwaltungsrats findet grundsätzlich eine geschlossene Sitzung ohne CEO und CFO oder andere Personen statt. Über die Verhandlungen des Verwaltungsrats und die gefassten Beschlüsse wird ein schriftliches Protokoll geführt.
Die untenstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der 2023 abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner ordentlichen Komitees, die durchschnittliche Sitzungsdauer und die Teilnahme der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder.
| Vor der GV 2023 |
Nach der GV 2023 |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sitzungen des Verwaltungsrats und Teilnahme |
Sitzung | Video Konferenz |
Auditkomitee | Personal komitee |
Sitzung | Video Konferenz |
Auditkomitee | Personal komitee |
| Durchschnittliche Dauer (Stunden) |
7.2 | - | 4.0 | 3.0 | 6.75 | 1.0 | 3.5 | 3.0 |
| Anzahl Sitzungen | 1 | - | 1 | 2 | 4 | 2 | 4 | 3 |
| Besuchte Sitzungen | ||||||||
| Dr. Heinz O. Baumgartner |
1 | - | 1 | 2 | 4 | 2 | 3 | 3 |
| Dr. Roland Abt | 1 | - | 1 | - | 4 | 2 | 4 | - |
| Dr. Matthias Auer | 1 | - | 1 | - | 4 | 1 | 4 | - |
| Inge Delobelle | 1 | - | - | - | 4 | 2 | - | 3 |
| Urs Riedener | 1 | - | - | 2 | 4 | 2 | - | 3 |
| Jacob Schmidheiny | 1 | - | - | - | - | - | - | - |
| Felix Schmidheiny | - | - | - | - | 4 | 2 | - | - |
| Robert F. Spoerry | 1 | - | - | 2 | 4 | 2 | - | 3 |
| Eva Zauke | - | - | - | - | 4 | 2 | - | - |
Bystronic verfügt über ein gut ausgebautes Planungs- und Informationssystem. Der Aufbau erfolgt von der Basis her mit zunehmender Verdichtung.
Der Verwaltungsrat wird über die Strategien, Pläne und Resultate des Unternehmens schriftlich und mündlich orientiert. Der Verwaltungsrat erhält monatlich einen konsolidierten Monatsabschluss mit den wichtigsten Kennzahlen sowie Kommentaren zu relevanten Ereignissen. Darüber hinaus stehen dem Verwaltungsrat quartalsweise auch die detaillierteren Berichte zu den konsolidierten Konzernabschlüssen zur Verfügung. Jährlich werden dem Verwaltungsrat die strategische Finanzplanung und die operative Jahresplanung zur Genehmigung vorgelegt.
Der CEO orientiert den Verwaltungsrat normalerweise an jeder Sitzung über den aktuellen Geschäftsgang sowie über wichtige Entwicklungen, Projekte und Risiken. In dringenden Fällen wird der Verwaltungsrat unverzüglich informiert.
Der Verwaltungsrat hat sich im Berichtsjahr neben der regelmässigen Diskussion der Geschäftsentwicklung in den Regionen und den einzelnen Geschäftsbereichen unter anderem mit folgenden Themen befasst:
Bystronic unterhält methodische Prozesse, die dem Verwaltungsrat als Basis zur Beurteilung der Geschäftslage und der strategischen, finanziellen und operativen Risiken dienen. Dies sind neben den finanziellen Berichten und Analysen das interne Kontrollsystem und das strategische und operative Risikomanagement. Der Verwaltungsrat erhält jährlich einen Bericht über die Risikosituation, der vom CEO in Zusammenarbeit mit dem CFO und dem General Counsel erstellt wird. Der Bericht basiert auf individuellen Risikoanalysen, die mit jedem Mitglied der Konzernleitung und der erweiterten Konzernleitung geführt werden
Zum Risikomanagement-Prozess wird auf die Ausführungen unter verwiesen. Zudem erhält der Verwaltungsrat jährlich den Management Letter der Revisionsstelle sowie den umfassenden Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat. Ziffer 3.7 «Risikomanagement»
Die Interne Revision wurde im Berichtsjahr vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte wahrgenommen. Sie übt die interne operative Revisionsfunktion im Konzern aus. Sie rapportiert an den Vorsitzenden des Auditkomitees. Die Koordination der Umsetzung von Prüfungsaufgaben ist an den CFO delegiert. Die Interne Revision führt Prüfungen im Konzern nach Vorgabe des vom Auditkomitee vorgeschlagenen und vom Verwaltungsrat festgelegten Revisionskonzepts durch. Die Prüfungen umfassen rollend folgende Bereiche:
Die Interne Revision erstellt Berichte mit Empfehlungen zuhanden des lokalen Managements und des Auditkomitees. Das lokale Management nimmt Stellung zu den Empfehlungen und leitet bei Übereinstimmung mit den Empfehlungen unverzüglich Korrekturmassnahmen ein. Lehnt das lokale Management eine Empfehlung ab und halten die Interne Revision und der CEO an ihr fest, erfolgt deren Umsetzung auf Anordnung des Auditkomitees. Im Berichtsjahr wurden von Deloitte acht interne Prüfungen durchgeführt. Die Interne Revision hat an drei der fünf Sitzungen des Auditkomitees teilgenommen.
Betreffend die Teilnahme des CEO und des CFO an Sitzungen der Komitees des Verwaltungsrats wird auf vorstehende Ziffer 3.5 verwiesen.
Bystronic fördert unternehmerisches Verhalten und die konsequente Ausrichtung auf Innovation und nachhaltigen Kundennutzen bei sorgfältigem Umgang mit Risiken, lückenloser Befolgung der im Verhaltenskodex verbindlich festgeschriebenen Verhaltensnormen sowie angemessener Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Anspruchsgruppen. Wie jedes Jahr wurde im Berichtsjahr das Prüfprogramm der Internen Revision umgesetzt. Erneut hat der Verwaltungsrat 2023 eine konzernweite, integrale Risikobeurteilung vorgenommen, basierend auf dem Managementreporting und dem separaten Konzernrisikobericht, der den Prozess der Risikobeurteilung sowie die grössten Risiken beinhaltet. Der Risikoprozess ist konzernweit eingeführt und umfasst die Identifikation, Bewertung und qualitative Einschätzung der operativen, finanziellen und strategischen Risiken. Er ist verbunden mit einer Risikoüberwachung, Massnahmenplänen und einem standardisierten Reporting.
Im Berichtsjahr standen auf Stufe Konzern folgende Risiken im Vordergrund:
Darüber hinaus finden weitere Themen auf Stufe Konzern sowie der Ländergesellschaften, insbesondere auch Environmental-, Social- und Governance-Themen (ESG), systematisch Berücksichtigung.
Die Mitglieder der Konzernleitung berichten direkt an den CEO. Der CEO berichtet an den Verwaltungsrat. Die Konzernleitung setzte sich per 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
| In Funktion |
||
|---|---|---|
| Name | Funktion | seit |
| Alex Waser | CEO | 2013 |
| Beat Neukom | CFO | 2021 |
| Johan Elster | President Region EMEA | 1996 |
| John-Paul Surdo | President Region Americas | 2023 |
| Norbert Seo | President Region APAC | 2015 |
| Dr. Song You | President Region China | 2016 |
| Eamon Doherty | Chief Service Officer | 2016 |
| Alberto Martinez | Chief Digital Officer | 2018 |

Automobil-Ingenieur HTL, MBA, geb. 1967, Schweizer, leitete von 2010 bis zu seinem Eintritt bei Bystronic die Mehrzahl der europäischen Märkte für Ecolab, einen amerikanischen Anbieter von Systemlösungen für die Lebensmittelindustrie, von dessen europäischer Niederlassung Ecolab Europe GmbH, Wallisellen, aus. Von 1994 bis 2010 war er bei der SPX Gruppe tätig, einem Unternehmen, das weltweit Werkstattausrüstungen und Diagnosesysteme für die Automobilbranche anbietet. Während dieser Zeit hatte er verschiedene Leitungsfunktionen in Europa und in den USA inne, zuletzt als President Service Solutions der SPX Europe GmbH, Hainburg (Deutschland), für die Regionen Europa, Mittlerer Osten und Afrika. Alex Waser ist Mitglied des Verwaltungsrates der Reishauser Beteiligungen AG, sowie Mitglied des Komitees Werkzeugmaschinen bei Swissmem und Schweizer Delegierter bei dem Europäischen Dachverband CECIMO. Er wird per Juli 2024 als CEO von Bystronic zurücktreten.

Betriebswirtschafter HWV/ Certified Management Accountant (CMA), geb. 1970, Schweizer, fungiert seit Mai 2021 als CFO von Bystronic und hat im Januar 2022 zusätzlich die Verantwortung für die globale IT-Organisation übernommen. Vor seinem Eintritt bei Bystronic arbeitete er für die Merz-Pharma-Gruppe, Deutschland, wo er als Kaufmännischer Geschäftsführer (CFO) der Gruppe von 2014 bis 2021 verantwortlich für Finanzen, IT und strategische Beschaffung war. Neben seiner Rolle als CFO war er auch für die Aktivitäten von Merz Pharma in Lateinamerika verantwortlich. Davor war Beat Neukom ebenfalls CFO bei zwei Start-up-Unternehmen in der Life-Science-Branche, eines davon hatte er mitgegründet. Von 1997 bis 2008 war er für das Medizintechnikunternehmen Johnson & Johnson in der Schweiz, den Niederlanden und den USA tätig.

Dipl.-Ing. ETH (Maschinenbau), geb. 1964, Norweger, trägt die Verantwortung für alle europäischen Einheiten der Gruppe. In einer zusätzlichen Funktion ist er Chief Sales Officer mit Verantwortung für den globalen Vertrieb. Johan Elster begann seine Laufbahn bei Bystronic im Oktober 1996 als Geschäftsführer von Bystronic Skandinavien. Von 2007 bis 2008 war er Head of Market Region Northern Europe und von 2009 bis 2012 President of Market Division NAFTA and Europe North. Zwischen 2013 und 2020 war er als President of Business Unit Markets verantwortlich für alle Märkte ausser China. Vor seiner Zeit bei Bystronic war Johan Elster als Commissioningand Start-up-Manager bei der Ems Inventa AG tätig. Johan Elster verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Vertrieb und im Service in der Blechbearbeitungsindustrie. Er wird per April 2024 in den Ruhestand treten.

MBA (Universität Wisconsin), geb. 1984, Amerikaner, kam im Juni 2023 zu Bystronic und ist seit Oktober 2023 verantwortlich für die Marktregion Americas. In dieser Position leitet er Tochtergesellschaften für den Vertrieb und Service sowie die Tochtergesellschaft für die Fertigung im nord- und südamerikanischen Markt. Bevor er zu Bystronic kam, arbeitete John-Paul Surdo in verschiedenen Führungsfunktionen, zuletzt als Chief Operating Officer Europa bei der NCH Corporation, einer weltweit führenden Unternehmung von Produkten für die industrielle Instandhaltung in London. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Management.

Master in Elektro- und Kommunikationstechnik, geb. 1964, Deutscher, kam im Januar 2015 als Senior Vice President der Marktdivision Asien und Australien zu Bystronic. Er ist verantwortlich für die Erweiterung der Aktivitäten von Bystronic in der Region Asien und Pazifik mit dem Ziel, die Kundennähe in Asien zu verbessern und die Kompetenzen der Vertriebs- und der Serviceorganisation in der Region auszubauen. Vor seinem Eintritt bei Bystronic war er Präsident von FFG Asia Pacific. Norbert Seo hat 25 Jahre Erfahrung im Werkzeugmaschinensektor, inklusive verschiedener Leitungspositionen bei Hwacheon und DMG in Asien.

Doktor in Robotik und Automation, MBA, geb. 1970, Amerikaner, kam im März 2016 als Representative Director und President von Bystronic China zu Bystronic. Seine Zuständigkeiten umfassten seither Vertrieb, Services, Marketing, F&E, strategische Entwicklung und Produktion in China. Vor seiner Zeit bei Bystronic bekleidete Dr. Song verschiedene Führungsfunktionen bei der Delphi Corporation sowie bei der SPX Corporation in den USA und in China. In seiner letzten Funktion war er als Vizepräsident der SPX Corporation für die Region Asien-Pazifik verantwortlich. Er kann auf viele Erfolge mit vielfältigen Zuständigkeiten verweisen, von F&E über operative Leitung bis hin zu Geschäftsführungsfunktionen.

Abschlüsse in Betriebswirtschaftslehre, geb. 1968, Ire, hat per 1. Januar 2021 die Rolle des Chief Service Officer mit Verantwortung für die Geschäftseinheit Services übernommen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf kaufmännische Aspekte inklusive Kundenzufriedenheit und Verbesserungen über alle Technologien hinweg. Mit seinem Eintritt bei Bystronic im Jahr 2016 übernahm er die Verantwortung für Commercial Excellence, um die Organisation auf ihrem Weg zum Service der Weltklasse zu unterstützen. Von 1994 bis 2016 arbeitete er für Ecolab Inc., eine globale Organisation, die Dienstleistungen, Technologie und Systeme in der chemischen Industrie entwickelt und anbietet. Während dieser Zeit hatte er verschiedene Leitungspositionen inne, zum Schluss als Ressortleiter Nord- und Westeuropa.

Computeringenieur (Universität Deusto), MBA (IESE Business School), geb. 1971, Spanier, leitet seit September 2018, zunächst als Mitglied der erweiterten Konzernleitung und seit Januar 2022 als Mitglied der Konzernleitung, das Competence Center Software Services und seit August 2020 das Solution Center. Von August 2020 bis Dezember 2021 war er auch für die globale IT-Abteilung verantwortlich. Vor seinem Eintritt bei Bystronic arbeitete Alberto Martinez als Softwareentwickler bei Lantek, ab 1999 anfangs als Chief Technical Officer (CTO) und zuletzt als CEO von 2004 bis 2018. Er verfügt über profunde Kenntnisse der Blechbearbeitungsindustrie und mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Software.
Gemäss Art. 28 der Statuten der Gesellschaft kann kein Mitglied der Geschäftsleitung mehr als vier Mandate wahrnehmen, wovon nicht mehr als zwei in börsenkotierten Unternehmen. Jedes Mandat ist durch den Verwaltungsrat zu bewilligen. 1
Nicht unter diese Beschränkung fallen:
Als Mandate gelten Mandate im jeweils obersten Leitungsorgan oder in der Geschäftsleitung oder im Beirat eines anderen Unternehmens mit wirtschaftlichem Zweck. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten als ein Mandat.
1)Der in den Statuten verwendete Begriff «Geschäftsleitung» steht für die Gruppe von
Personen, die im Geschäftsbericht, im Organisationsreglement, auf der Website der Bystronic Gruppe und an anderen Orten als Konzernleitung bezeichnet wird.
Die Bystronic AG hat keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb des Konzerns.
Betreffend Vergütungen und Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, Inhalt, Verantwortlichkeiten und Festsetzungsverfahren der Vergütungen und der Beteiligungsprogramme sowie allfälliger Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen.
Gemäss Art. 25 der Statuten der Bystronic AG kann die Gesellschaft den Mitgliedern der Geschäftsleitung zusätzlich zur festen Vergütung eine leistungsabhängige Vergütung ausrichten. Die für ein Jahr ausgerichtete leistungsabhängige Vergütung darf das Eineinhalbfache der festen Vergütung für dieses Jahr nicht übersteigen.
Die leistungsabhängige Vergütung richtet sich an den Unternehmenszielen aus. Sie kann insbesondere folgende Elemente berücksichtigen:
Die Vergütung des Verwaltungsrats und die leistungsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung können als Barauszahlung oder durch Zuteilung von Aktien der Gesellschaft sowie durch bedingte Bezugsrechte auf diese Aktien ausgerichtet werden. Die Aktien müssen auf dem Markt erworben werden.
Die Vergütung kann durch die Gesellschaft oder durch von ihr kontrollierte Gesellschaften ausgerichtet werden.
Nach Art. 24 der Statuten der Bystronic AG sind die Gesellschaft oder von ihr kontrollierte Gesellschaften ermächtigt, jedem Mitglied, das nach dem Zeitpunkt der Genehmigung der Vergütungen durch die Generalversammlung in die Geschäftsleitung eintritt oder innerhalb der Geschäftsleitung befördert wird, während der Dauer der bereits genehmigten Vergütungsperioden einen Zusatzbetrag von maximal 35% des jeweils genehmigten Gesamtbetrags auszurichten.
Art. 27 der Statuten der Bystronic AG sieht vor, dass die Gesellschaft oder von ihr kontrollierte Gesellschaften für Mitglieder der Geschäftsleitung, die nicht oder nur teilweise Destinatäre schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen sind, andere Vorsorgeleistungen vorsehen können.
Die Gesellschaft oder von ihr kontrollierte Gesellschaften können an Mitglieder der Geschäftsleitung Darlehen in Höhe von bis zu einer Jahresvergütung gewähren.
Betreffend die Mitglieder des Verwaltungsrats sehen die Statuten keine Regelung hinsichtlich Darlehen, Krediten und Vorsorgeleistungen vor.
Die Generalversammlung hat die unübertragbare Befugnis, die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zu genehmigen ( ). Gemäss Art. 23 der Statuten genehmigt die Generalversammlung die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge a) der direkten und indirekten Vergütung des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung; b) der direkten und indirekten Vergütung der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr. Art. 9 Ziffer 5 der Statuten der Bystronic AG
Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung weitere oder abweichende Anträge für die gleichen oder andere Zeitperioden zur Genehmigung vorlegen.
Jede Namenaktie Kategorie A und jede Namenaktie Kategorie B hat eine Stimme an der Generalversammlung der Gesellschaft (Art. 13 Abs. 1 der Statuten). Die Aktien der Bystronic AG unterliegen keinen statutarischen Stimmrechtsbeschränkungen.
Gestützt auf Art. 689b OR kann der Aktionär seine Aktien an der Generalversammlung selbst vertreten oder durch einen Dritten vertreten lassen. Die Aktionäre können gemäss Art. 689c OR auch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Abgabe ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Darüber hinaus erlässt der Verwaltungsrat gemäss Art. 13 der Statuten Verfahrensvorschriften über die Teilnahme und Vertretung an der Generalversammlung. Die Gesellschaft anerkennt nur einen Vertreter pro Aktie.
Die Statuten der Bystronic AG enthalten keine Regelungen zur Abgabe von Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.
Gemäss Art. 13 Abs. 4 der Statuten kann die Generalversammlung auf Anordnung des Verwaltungsrats mit elektronischen Mitteln ohne Tagungsort durchgeführt werden. Der Verwaltungsrat stellt in diesem Fall sicher, dass:
4.das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann.
Gemäss Art. 11 der Statuten der Bystronic AG ist ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, erforderlich für die im Gesetz entsprechend bezeichneten Gegenstände sowie in folgenden Fällen:
Vorbehaltlich Art. 704 OR fasst die Generalversammlung alle anderen Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Aktienstimmen, unter Ausschluss der leeren und ungültigen Stimmen.
Nach Art. 8 der Statuten der Bystronic AG erfolgt die Einladung zu ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag durch den Verwaltungsrat, gegebenenfalls durch die Revisionsstelle, mittels Einladung im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter Angabe der Verhandlungsgegenstände sowie der Anträge des Verwaltungsrats und gegebenenfalls der Aktionäre, welche die Durchführung der Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangt haben. Die Anträge des Verwaltungsrats müssen–diejenigen der Aktionäre können–kurz begründet werden. Der Verwaltungsrat darf übermässg lange oder unangemessene Begründungen von Aktionären nach Fristansetzung korrigieren.
Aktionäre, die mindestens 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, können die Einberufung der Generalversammlung verlangen.
Art. 8 der Statuten der Bystronic AG sieht vor, dass Aktionäre, die mindestens 0.5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen können. Das Begehren muss der Gesellschaft mindestens 40 Tage vor der Generalversammlung zugehen.
Gemäss Art. 13 Abs. 2 der Statuten der Bystronic AG erlässt der Verwaltungsrat Verfahrensvorschriften über die Teilnahme und Vertretung an der Generalversammlung. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Stichtag für die Teilnahme an einer Generalversammlung jeweils auf fünf Arbeitstage vor dem Versammlungstermin zu legen. Der Stichtag wird in der Einladung an die Aktionäre kommuniziert. Vom Stichtag bis und mit dem Versammlungstag werden keine Eintragungen in das Aktienbuch vorgenommen. Regeln zur Gewährung von Ausnahmen bestehen nicht.
Gemäss Art. 6 der Statuten der Bystronic AG ist ein Erwerber von Aktien der Gesellschaft nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot gemäss Art. 135 Abs. 1 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) verpflichtet (Optingout).
Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln in Vereinbarungen und Plänen zugunsten der Mitglieder des Verwaltungsrats. In Bezug auf die gewissen Mitarbeitenden der Bystronic gewährten Aktienanrechte (Restricted Share Units) würde ein Change of Control auf Ebene Bystronic AG, deren Fusion mit einem nicht verbundenen Unternehmen oder die ganze oder mehrheitliche Veräusserung eines Geschäftsbereichs an ein nicht verbundenes Unternehmen die vorzeitige Wandlung der Anrechte in Bystronic Aktien auslösen, in letzterem Fall jedoch nur bei denjenigen Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen der Bystronic Gruppe deswegen endet oder auf den neuen Eigentümer übergeht. Unter den gleichen Voraussetzungen enden die Sperrfristen der den Mitgliedern der Konzernleitung zugeteilten Bystronic Aktien.
Nachdem der Verwaltungsrat das Revisionsstellenmandat im Jahr 2022 neu ausgeschrieben hatte, wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 PricewaterhouseCoopers, Zürich, als neue Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Leitende Revisorin ist Blazenka Kovács.
Zuvor wurde das Revisionsstellenmandat seit 1939 durch die KPMG AG in Zürich ausgeübt.
Die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers hat für das Berichtsjahr folgende Honorare in Rechnung gestellt:
– Revisionshonorare für Prüfung Bystronic: CHF 934'000
– zusätzliche Honorare für Organisations-, Steuer- und Rechtsberatung: CHF 13'000
Das vom Verwaltungsrat für den Aufgabenbereich Finanzen und Revision gebildete Auditkomitee beurteilt die Wirksamkeit, die Leistung, die Honorierung sowie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat einmal im Jahr darüber Bericht. Diese Beurteilung durch das Auditkomitee, insbesondere auch bezüglich der Qualität der Prüfarbeiten, erfolgt jeweils im Rahmen einer Diskussion im Anschluss an die Präsentation der Revisionsstelle zum Zwischen- und zum Abschlussaudit. Der Verwaltungsrat nimmt ohne triftigen Grund keine weitere Beurteilung vor.
Die Revisoren werden themenspezifisch zu den Sitzungen des Auditkomitees eingeladen. Im Berichtsjahr nahmen sie an vier von fünf Sitzungen teil. Insbesondere werden der Bericht des Zwischenaudits, der Jahresabschluss, der Management Letter und der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat zwischen Auditkomitee und Revisionsstelle besprochen. Der Vorsitzende des Auditkomitees und der CFO orientieren den Verwaltungsrat über die Berichte der Revisionsstelle, ihre eigene Beurteilung der aufgebrachten Punkte und über die getroffenen Massnahmen. Das Auditkomitee legt zuhanden des Verwaltungsrats zusammen mit den Revisoren die Prüfungsschwerpunkte fest.
Der CFO bereitet die Geschäfte in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle zur Behandlung durch das Auditkomitee und Verabschiedung durch den Verwaltungsrat vor und trifft die empfohlenen Verbesserungsmassnahmen.
Was die Non-Audit-Dienstleistungen betrifft, wird darauf geachtet, dass PricewaterhouseCoopers keine Aufträge erteilt werden, die zu einem Interessenkonflikt mit dem Prüfmandat oder zu einer Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit führen könnten.
Hinsichtlich der Informationsinstrumente der Internen Revision wird auf die Ausführungen unter vorstehender Ziffer 3.6 «Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung» verwiesen.
Nach Art. 32 der Statuten der Bystronic AG ist Publikationsorgan der Gesellschaft das Schweizerische Handelsamtsblatt. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die im Zeitpunkt der Mitteilung eingetragenen Aktionäre oder Nutzniesser durch gewöhnlichen Brief an die im Aktienbuch eingetragene Zustelladresse oder gemäss Instruktion durch die Aktionäre an ihre beim Aktienbuch hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Zwischenbericht per 30. Juni und orientiert jeweils im April und Oktober über den Auftragseingang sowie den konsolidierten Umsatz zum vorangegangenen Quartalsende. Interessierte Personen können sich auf der Website der Bystronic AG über die Medienmitteilungen der Gesellschaft informieren ( ) oder in einen E-Mail-Verteiler eintragen ( ). Für Journalisten und Kapitalmarktteilnehmer findet im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts sowie des Zwischenberichts per 30. Juni eine Medien- und Analystenkonferenz statt. Die Konzernrechnung nach den Swiss GAAP FER vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Pull-Service Push-Service
Diese und weitere Informationen über die Gesellschaft, Termine und Kontakte sind auf der der Bystronic Gruppe zu finden. Website
Gemäss den internen Regelungen zum Insiderhandel gelten generelle Handelssperrfristen für folgende Perioden:
Diese generellen Sperrfristen gelten für den Verwaltungsrat, die Konzernleitung, die erweiterte Konzernleitung, die Mitarbeitenden des Bereichs Group Finance sowie deren Hilfspersonen (z.B. Assistenten, Berater, Revisoren).
Bei besonderen Projekten (v.a. grössere Akquisitionen und Devestitionen), deren Bekanntwerden den Kurs der Bystronic Aktien erheblich beeinflussen könnte, legen CEO und CFO den Zeitpunkt fest, ab dem die involvierten Personen nicht mehr mit Effekten von Bystronic handeln dürfen. Der General Counsel führt während der Dauer der Sperrzeit eine Liste der Insider, die er bei Änderungen aktualisiert und dem Kreis der Insider bekannt gibt.

Urs Riedener Präsident des Personalkomitees
Im Jahr 2023 tagte das Personalkomitee fünfmal und stand darüber hinaus in regelmässigem Austausch. Das Personalkomitee setzte sich aus Urs Riedener (Vorsitzender), Robert F. Spoerry und – seit der Wahl anlässlich der Generalversammlung 2023 – Inge Delobelle zusammen. An den Sitzungen nehmen in der Regel auch der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und die CHRO des Konzerns mit beratender Stimme teil, mit Ausnahme von Sitzungen, an denen die Vergütung von VR-Präsident, CEO und CHRO Thema ist.
Die Leitlinien für die Weiterentwicklung von Personal- und Vergütungsfragen basieren auf drei Handlungsfeldern, die im Rahmen der mittelfristigen Strategie von Bystronic ausgearbeitet wurden:
Bystronic verzeichnete erfreuliche Fortschritte in der Weiterentwicklung der globalen HR-Prozesse. Ein wesentlicher Fokus lag 2023 auf der Nachfolgeplanung. Mithilfe einer Bewertungsmatrix wurden die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen der analysierten Positionen erfasst und mit den künftigen Anforderungen abgeglichen. Zusätzlich wurden Massnahmen eingeleitet, um Mitarbeitende über alle Hierarchiestufen hinweg gezielt weiterzuentwickeln und zu fördern.
Die Neubesetzung der Position des Leiters Region Americas trug zur Verjüngung und Ergänzung der Konzernleitung bei.
Im Bereich Employer Branding wurde mit der Ausarbeitung einer klaren Employer Value Proposition und dem Aufbau einer attraktiven Karriereseite ein wichtiger Grundstein für die Talentgewinnung und -bindung gelegt.
Die Ergebnisse der globalen Mitarbeiterbefragung im Sommer 2023 mit einer Rücklaufquote von 90% bestätigten erneut das hohe Engagement der Mitarbeitenden.
Diversity, Equity und Inclusion erhielten durch verschiedene Schulungen und Workshops die gebührende Aufmerksamkeit.
Bereits im Geschäftsjahr 2022 wurden erste Elemente der Vergütung, insbesondere der Short-Term Incentive (STI), stärker an den Geschäftserfolg der Bystronic gekoppelt. Neben den vier Leistungskomponenten Umsatz, EBIT, Operativer Free Cash Flow und Individuelle Zielerreichung wurde für die Konzernleitung im Jahr 2023 zusätzlich die Erreichung der ESG-Ziele mit einer Gewichtung von 10% bewertet. Zudem wurde für das Senior Management gruppenweit ein harmonisierter STI-Ansatz eingeführt.
Für das Jahr 2023 kam nun das im Vorjahr ausgearbeitete Modell der langfristigen Vergütung LTI (Long-Term Incentive) erstmals zum Einsatz. Diese Veränderung wurde mit dem Ziel konzipiert, die Interessen der Aktionäre und des Managements besser aufeinander abzustimmen, herausfordernde Leistungsbedingungen angemessen zu vergüten und generell eine höhere Bindung der Teilnehmer an den langfristigen Erfolg der Firma zu erreichen. Im Rahmen dieses Modells werden Performance Share Units (PSUs) als Teil der jährlichen Vergütung in Form von Anrechten (Grants) zugeteilt. Diese PSUs durchlaufen eine dreijährige Vesting Periode und werden je nach Entwicklung im Vergleich zu den Zielwerten EPS (Earnings Per Share) und TSR (Total Shareholder Return) in unverfallbare PSUs umgewandelt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den erworbenen Aktienbesitz für mindestens zwei Jahre zu 60% zu halten. Der Teilnehmerkreis umfasst vorerst die Konzernleitung und die erweiterte Konzernleitung. Der erste Planzyklus begann im Jahr 2023 mit der erstmaligen Zuteilung von PSUs mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Die Umsetzung dieses Plans wird vom Personalkomitee begleitet und die erforderlichen Entscheidungen gemäss Organisationsreglement dem Verwaltungsrat vorgelegt.
Das Vergütungssystem des Verwaltungsrats blieb im Berichtsjahr unverändert.
Eine regelmässige Überprüfung und Weiterentwicklung unseres Vergütungssystems erfolgt unter Berücksichtigung des ständigen Dialogs mit verschiedenen Anspruchsgruppen und unter Einbezug der Geschäftsstrategie, Best Practices und der Markttrends.
Im Rahmen des ersten Nachhaltigkeitsberichts der Bystronic Gruppe wurden auch Zielsetzungen für den Personalbereich festgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheit in der Schweiz wurde festgestellt, bestätigt und zertifiziert.
Kompetenz und Diversität wurden auf Stufe Verwaltungsrat mit der Zuwahl von Frau Eva Zauke und Felix Schmidheiny gezielt ergänzt.
Zudem wurden die zu Beginn des Jahres festgelegten Leistungsziele beurteilt, die Vergütungen der Konzernleitung und des Verwaltungsrats festgelegt und den Gremien unterbreitet.
Die an der Generalversammlungen 2022 und 2023 für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung genehmigten Vergütungsbudgets wurden statutenkonform eingehalten. An der Generalversammlung 2024 werden die Aktionäre über die künftigen Vergütungsbudgets für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung entscheiden sowie konsultativ zum Vergütungsbericht 2023 Stellung nehmen.
Unser Ziel ist es, die Begeisterung der Menschen für Bystronic zu wecken und eine Leistung zu erbringen, die im Einklang mit den Interessen der Aktionäre steht und nachhaltigen Mehrwert schafft.
Urs Riedener Präsident des Personalkomitees

Dieser Bericht legt die Grundsätze, Programme sowie den Governance-Rahmen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Konzernleitung der Bystronic Gruppe dar. Ferner enthält der Bericht detaillierte Informationen zu den Vergütungsprogrammen und ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2023/2024 und an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023.
Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich dem revidierten Aktienrecht , der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse. 1
Die Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats (VR), bestehend aus acht Mitgliedern, setzte sich für die Wahlperiode 2023/2024 wie folgt dargestellt zusammen und kommt spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung vom 17. April 2024 zur Auszahlung.

Die Aktien bleiben ab dem Zeitpunkt der Übertragung während vier Jahren gesperrt. Insgesamt werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im April 2024 1'133 Namenaktien A zum Kurs CHF 465.27 (Durchschnittskurs vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024) übertragen.
1)Das revidierte Aktienrecht hat die Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütung bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) übernommen und ist seit 1. Januar 2023 in Kraft.
Um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion zu gewährleisten, enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsabhängigen Elemente.
Die Konzernleitung bestand in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs unverändert aus acht Mitgliedern. Per 26.6.2023 trat John-Paul Surdo als Nachfolger von Robert St. Aubin (President Region Americas) zusätzlich in das Gremium ein. Robert St. Aubin trat per 31.12.2023 in den Ruhestand. Untenstehende Informationen enthalten die Gesamtvergütung der Konzernleitung inklusive John-Paul Surdo und Robert St. Aubin für das Berichtsjahr.

Für Informationen zur Leistung im Berichtsjahr wird auf Kapitel 5.2 verwiesen.
Im Berichtsjahr wurde ein neuer Long-Term Incentive Plan (langfristiger Aktienplan) eingeführt. Dieser ersetzt die beiden Pläne, die bisher zur Anwendung kamen. Der neue Plan ist ein Performance Share Unit (PSU) Plan. Die Performance-Kriterien sind Gewinnwachstum und Total Shareholder Return (Aktienrendite) in Relation zu den Unternehmen des «Swiss Performance Index SPI® Industrials». Es erfolgen jährliche Zuteilungen an die Mitglieder der Konzernleitung. Der Performance-Zeitraum beträgt drei Jahre. Die Zahl der zugeteilten PSU wird in Abhängigkeit der während des Performance-Zeitraums erreichten Resultate mit einem Faktor zwischen 0% und 200% multipliziert, um die Anzahl der geschuldeten Aktien, zu ermitteln. Der Zeitwert (Fair Value) der per 1.4.2023 zugeteilten PSU beträgt für die Mitglieder der Konzernleitung insgesamt CHF 910 Tsd.; davon entfallen CHF 242 Tsd. auf den CEO.
In den vergangenen Jahren hat die Rolle der Aktionäre in Vergütungsfragen an Bedeutung gewonnen. Insbesondere genehmigt die Generalversammlung die Statuten und deren vergütungsrelevante Bestimmungen. Diese sind hier abrufbar und umfassen Folgendes:
Über die statutarischen Bestimmungen hinaus unterbreitet der Verwaltungsrat der Generalversammlung den Vergütungsbericht jährlich konsultativ zur Abstimmung.
| Konsultative Abstimmung über Verbindliche Abstimmung über die maximale 2024 den Vergütungsbericht 2023 Gesamtvergütung und Nebenleistungen für den «Say-on-Pay» an GV Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2024/2025 Verbindliche Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung und Nebenleistungen für die |
Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2024 | Geschäftsjahr 2025 |
|---|---|---|---|
| Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2025 GV 2024 |
Nachfolgende Grafik verdeutlicht die Funktionsweise des «Say-on-Pay» durch die Generalversammlung (GV):
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Der Vergütungsausschuss nimmt in seiner Funktion als Personalkomitee noch weitere Verantwortlichkeiten wahr. An der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 wurden Urs Riedener (Präsident), Robert F. Spoerry und Inge Delobelle in den Vergütungsausschuss gewählt.
Der Vergütungsausschuss tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch drei Mal pro Jahr. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Vergütungsausschusses umfassen Folgendes:
In der Regel nehmen der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und der Chief Human Resources Officer (CHRO) in beratender Funktion an den Sitzungen des Vergütungsausschusses teil. Bei Bedarf kann der Ausschussvorsitzende weitere Personen hinzuziehen. Der CEO und die CHRO nehmen nicht an der Sitzung teil, wenn deren eigenen Vergütungen besprochen werden.
Nach jeder Sitzung berichtet der Vorsitzende des Vergütungsausschusses dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Ein Protokoll der Ausschusssitzungen wird allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt.
Folgende Tabelle fasst die Entscheidungskompetenzen für die wichtigsten Vergütungsthemen gemäss den Statuten und dem Organisationsreglement der Bystronic AG zusammen:
| Entscheidungskompetenzen Thema |
CEO | Vergütungs ausschuss |
Verwaltungsrat | Ordentliche General versammlung |
|---|---|---|---|---|
| Vergütungspolitik | schlägt vor | genehmigt | ||
| Maximale Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats |
schlägt vor | schlägt vor | genehmigt (verbindliche Abstimmung) |
|
| Individuelle Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats |
schlägt vor | genehmigt | ||
| Maximale Gesamtvergütung und Nebenleistungen der Konzernleitung |
schlägt vor | schlägt vor | genehmigt (verbindliche Abstimmung) |
|
| Individuelle Vergütung und Anstellungsbedingungen des CEO |
schlägt vor | genehmigt | ||
| Individuelle Vergütung und Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder |
schlägt vor | schlägt vor | genehmigt | |
| Vergütungsbericht | schlägt vor | genehmigt | genehmigt (Konsultativ abstimmung) |
Die Genehmigung der tatsächlichen Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung im Rahmen der an der Generalversammlung genehmigten Maximalvergütung liegt beim Verwaltungsrat.
Im Berichtsjahr hielt der Vergütungsausschuss fünf Sitzungen entsprechend einer vorab festgelegten Jahresplanung mit Fokus auf folgende Themen ab:
Antrag an den Verwaltungsrat zur Vergütungspolitik für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung Einführung des neuen Long-Term Incentive Plans (Performance Share Unit) für die Mitglieder der Konzernleitung und erweiterten Konzernleitung
Überarbeitung des Short-Term Incentive Plans für die Mitglieder der Konzernleitung und erweiterten Konzernleitung
Überprüfung und Anpassung des Vergütungssystems der Konzernleitung mit Fokus auf Compensation Mix und Ausrichtung auf «Environmental, Social, Governance» (ESG)
Vorbereitung der Anträge für die ordentliche Generalversammlung über die maximale Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung zuhanden des Verwaltungsrats
Erstellung des Vergütungsberichts zur Genehmigung durch die Mitglieder des Verwaltungsrats
Vorschlag der Vergütung für die nächste Wahlperiode
Festlegung der Führungskennzahlen und Zielsetzungen
Überprüfung und Beurteilung der Leistungsziele und Zielvergütung
Benchmark-Studien für Vergütungsmix
Weitere Informationen zu Aufgaben und Aktivitäten des Vergütungsausschusses/Personalkomitees sind im Corporate Governance Bericht sowie im beschrieben. Kapitel 3.5 «Organisation und Kompetenzregelung» «Bericht Personalkomitee»
Die Vergütung des Verwaltungsrats richtet sich nach den Marktgegebenheiten und den spezifischen Aufgaben. Um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion zu gewährleisten, enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsabhängigen Elemente. Die Vergütung basiert auf dem System der Amtsperiodenvergütung und wird teilweise in Form von Aktien der Bystronic AG entrichtet, die für die Dauer von vier Jahren gesperrt bleiben. Die langfristige Sperrung zielt auf eine nachhaltige Unternehmensführung und eine Ausrichtung der Vergütung auf die Interessen der Aktionäre ab.
Struktur und Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats werden anhand öffentlich verfügbarer Informationen zu vergleichbaren Schweizer Unternehmen periodisch überprüft. Als vergleichbare Unternehmen gelten global agierende, in der Schweiz kotierte Firmen von ähnlicher Grösse (Marktkapitalisierung, Umsatz, Mitarbeiterzahl) und Komplexität. Im Berichtsjahr wurde keine entsprechende Analyse durchgeführt.
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich wie folgt zusammen:
| Basishonorar in bar | ||
|---|---|---|
| + Basishonorar in Aktien | ||
| Komitee-Honorar + |
||
| = Gesamtvergütung | ||
| + Nebenleistungen | ||
| = Gesamtvergütung und Nebenleistungen |
Das jährliche Basishonorar in bar beträgt CHF 175 Tsd. für den Präsidenten des Verwaltungsrats und CHF 45 Tsd. für die restlichen Mitglieder. Es wird jährlich spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung für die abgelaufene Wahlperiode ausbezahlt.
Das jährliche Basishonorar in Form gesperrter Aktien beträgt CHF 175 Tsd. für den Präsidenten des Verwaltungsrats und CHF 50 Tsd. für die restlichen Mitglieder.
Die Anzahl zugeteilter Aktien berechnet sich auf Basis des reglementarischen Anspruchs dividiert durch den Durchschnittskurs vom 1. November bis 31. Januar der entsprechenden Wahlperiode (Aufrundung auf nächste volle Aktienzahl). Die Übertragung erfolgt spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung. Die zugeteilten Aktien bleiben während vier Jahren gesperrt. Bei einem Rücktritt als Mitglied des Verwaltungsrats bleiben die zugeteilten Aktien bis zum Ablauf der vierjährigen Frist gesperrt.
Die zugeteilten Aktien werden regulär am Markt zurückgekauft oder sie stammen aus eigenen Beständen.
Das jährliche Komitee-Honorar beträgt CHF 30 Tsd. für den Komitee-Vorsitzenden und CHF 15 Tsd. für die restlichen Mitglieder. Der Verwaltungsrat hat zwei Komitees gebildet, das Auditkomitee und das Personalkomitee. Das Komitee-Honorar wird jährlich spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung in bar ausbezahlt.
Die Nebenleistungen beinhalten den Arbeitnehmeranteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben der Schweiz auf der Gesamtvergütung (geldwerter Vorteil), den Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben, soweit diese rentenbildend sind, sowie Pauschalspesen. Letztere betragen CHF 6 Tsd. pro Jahr für das VR-Präsidium und CHF 5 Tsd. pro Jahr für die restlichen Mitglieder des Verwaltungsrats. Verwaltungsratshonorare sind nicht in der Pensionskasse der Bystronic AG versichert.
Untenstehende Grafik fasst das Vergütungsmodell zusammen:
| VR-Vergütung pro Jahr, respektive Wahlperiode |
||||
|---|---|---|---|---|
| (in CHF Tsd.) | Basis Honorar |
Basis Honorar |
Komitee Honorar |
Pauschal spesen |
| Amt | in bar | in Aktien | in bar | |
| VR-Präsidium | 175 | 175 | 6 | |
| VR-Mitgliedschaft | 45 | 50 | 5 | |
| Präsidium Auditkomitee | 30 | |||
| Mitgliedschaft Auditkomitee | 15 | |||
| Präsidium Personalkomitee | 30 | |||
| Mitgliedschaft Personalkomitee |
15 |
Die Grundsätze der Vergütungspolitik von Bystronic unterstützen die Leistungsorientierung im Unternehmen, die auf profitables und kapitaleffizientes Wachstum ausgerichtete Strategie und die Kernwerte Verantwortung, Innovation, Respekt und finanzielle Solidität. Die Grundsätze umfassen:
| Marktorientierung Die Höhe der Vergütungen soll konkurrenzfähig sein und sich am relevanten Marktumfeld orientieren. Die Konkurrenzfähigkeit wird regelmässig und systematisch geprüft. |
Leistungsorientierung Ein bedeutender Teil der Vergütung soll mit dem finanziellen Erfolg der Unternehmung, der erfolgreichen Strategieimplementierung und der individuellen Leistung gekoppelt sein. |
|---|---|
| Nachhaltigkeit und langfristige Wertschaffung Ein merklicher Teil der Vergütung soll in Form von Aktien entrichtet werden, um die Interessen des Managements auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Ferner soll die Vergütung verantwortungsvolles Handeln gegenüber weiteren Stakeholdern - insbesondere Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten und der Offentlichkeit - fördern und belohnen. |
Transparenz und Fairness Die Vergütung soll verständlich, transparent und fair ausgestaltet sein. |
Bei der Festsetzung der Zielvergütungen für die Mitglieder der Konzernleitung werden die Vergütungen anderer internationaler Industrieunternehmen mit Sitz in der Schweiz berücksichtigt, die hinsichtlich Komplexität, Grösse (Marktkapitalisierung, Umsatz, Mitarbeiterzahl) und geografischer Reichweite vergleichbar sind.
Dazu werden die Vergütungen der Konzernleitung regelmässig überprüft, indem Studien bei externen Dienstleistern in Auftrag gegeben oder öffentlich verfügbare Daten, wie Angaben zur Vergütung in den Geschäftsberichten relevanter Unternehmen, analysiert werden. Im Berichtsjahr wurde keine entsprechende Analyse durchgeführt.
Die jährliche Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung setzt sich wie folgt zusammen:

Folgende Grafik zeigt die Zusammensetzung der Gesamt-Zielvergütung für den CEO und die restlichen Mitglieder der Konzernleitung im Berichtsjahr.

Die Ausgestaltung der variablen Vergütungspläne hat einen zentralen Stellenwert in der Vergütungspolitik. Folgende Übersicht fasst diese für die Mitglieder der Konzernleitung zusammen; unter Kapitel 3.2.3 sind die Pläne im Detail beschrieben:
| Short-Term Incentive (STI) Plan | (Neuer) Long-Term Incentive (LTI) Plan | ||
|---|---|---|---|
| Zweck | – Incentivierung individueller Leistung |
– Ausrichtung der Interessen der Mitglieder der Konzernleitung auf die Interessen der Aktionäre |
|
| – Erreichung übergeordneter finanzieller Ergebnisse |
– Partizipation an der Gewinnentwicklung von Bystronic |
||
| – Bindung der Mitglieder der Konzernleitung an Bystronic |
|||
| Teilnahmeberechtigter Kreis | Alle Mitglieder der Konzernleitung | Alle Mitglieder der Konzernleitung | |
| Höhe des Zielwerts in % der Gesamt | – CEO: 30% | – CEO: 20% | |
| Zielvergütung | – Restliche Mitglieder: 25% | – Restliche Mitglieder: 20% | |
| Maximum-Wert («Cap») in % des Zielwerts |
150% | 200% 2 | |
| Maximum-Wert («Cap») in % des | – CEO: 90% | – CEO: 80% 2 | |
| jährlichen Basissalärs 1 | – Restliche Mitglieder: 68% | – Restliche Mitglieder: 73% 2 | |
| Minimum-Wert in % des Zielwerts | 0% | 0% | |
| Leistungsparameter (KPI) | – Nettoumsatz (Gruppe und Regionen) |
– Durchschnittlich jährliche Wachstumsrate des Ergebnisses je Aktie («EPS-CAGR») |
|
| – Betriebsergebnis (Gruppe und Regionen) |
– Relativer Total Shareholder Return («rTSR») |
||
| – Betrieblicher Free Cashflow (Gruppe und Regionen) |
|||
| – ESG-Ziele (Gruppe) | |||
| – Individelle, qualitative Ziele | |||
| Auszahlungsart | In bar | In Aktien der Bystronic AG | |
| Auszahlungszeitpunkt | Im April des Folgejahres | Nach Ablauf des 3-jährigen Vestingzeitraums |
|
| Auswirkung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Pensionierung |
– Kündigung durch Arbeitneh mer/in und ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber: Arbeitnehmer/in behält Pro-rata Anspruch; maximaler Auszahlungsfaktor bei 100% |
– Kündigung durch Arbeitneh mer/in und Kündigung durch Arbeitgeber aus wichtigen Gründen: Verlust aller noch nicht gevesteten PSU |
|
| – Kündigung durch Arbeitgeber aus wichtigen Gründen: Anspruch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin verfällt |
– Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber: Pro-rata-Anspruch (zum Ende des Arbeitsvertrags auf den Vestingzeitraum bezogen) für PSU, deren Zuteilung per Ende des Arbeitsvertrags länger als 12 Monate zurückliegt |
||
| – Pensionierung: Arbeitnehmer/in behält Pro-rata-Anspruch |
– Pensionierung: Pro-rata Anspruch (zum Ende des Arbeitsvertrags auf den Vestingzeitraum bezogen) für alle zugeteilten PSU |
||
| Rückforderungsklausel («Clawback Clause») |
Ja | Ja |
1 Die für ein Jahr ausgerichtete leistungsabhängige Vergütung (STI + LTI) darf gemäss Art. 25 der Statuten das Eineinhalbfache der festen Vergütung für dieses Jahr nicht übersteigen.
2 Exklusiv allfälliger Aktienpreissteigerung während des Vestingzeitraums. Unter Berücksichtigung der Aktienpreissteigerung ist kein Maximum-Wert («Cap») bestimmt.
Das fixe Basissalär wird monatlich in bar ausbezahlt und richtet sich nach folgenden Faktoren:
Die kurzfristige variable Vergütung von Bystronic incentiviert sowohl die Erreichung der gesteckten finanziellen Jahresziele in Bezug auf Gewinn, Umsatz/Wachstum und Kapitaleinsatz auf Konzern- und Regionenstufe als auch die Erreichung gruppenweiter ESG-Ziele und individueller Leistungsziele. Sämtliche Ziele werden zu Jahresbeginn schriftlich vereinbart. Als individuelle Ziele können nebst quantitativen Zielen auch qualitative Ziele strategischer Natur zur Anwendung kommen, wie beispielsweise die Umsetzung wichtiger Projekte der Markt-, Produkt- und Personalentwicklung sowie M&A-Aktivitäten.
Die kurzfristige variable Zielvergütung beträgt für den CEO 30% und für die restlichen Mitglieder der Konzernleitung 25% der Gesamt-Zielvergütung.
Die Gewichtung der finanziellen Ziele beträgt für Mitglieder der Konzernleitung 80%; die restlichen 20% fallen hälftig auf ESG-Ziele und individuelle, qualitative Ziele. Die Ziele werden jährlich im Rahmen des Budgets bzw. des individuellen Zielvereinbarungsprozesses festgelegt. Die finanziellen Leistungsparameter für CEO und CFO beziehen sich vollständig auf die konsolidierten Werte der Bystronic; jene der Regionen-Leiter EMEA, Americas, APAC und China je hälftig auf die Bystronic sowie die entsprechende Region; jene der Leiter von Global Service (Chief Service Officer) und Global Solutions (Chief Digital Officer) zu rund 60% auf die Bystronic und zu 40% auf das entsprechende globale Segment.
Die finanzielle Performancemessung umfasste folgende Leistungsparameter (KPI):
Der Zielwert bildet bei den finanziellen Zielen in der Regel die Budgetvorgabe ab und wird bei Zielerreichung mit 100% ausbezahlt; Abweichungen vom Budget führen für jeden einzelnen Parameter gemäss der folgenden linearen Funktion zu Anpassungen nach unten oder oben, wobei die Auszahlung zwischen 0% und maximal 150% («Cap») variieren kann.

Auf Basis des erzielten Resultats wird für jede vereinbarte Leistungskennzahl der Auszahlungsfaktor ermittelt. Der gewichtete Durchschnitt aller Auszahlungsfaktoren wird mit der kurzfristigen variablen Zielvergütung multipliziert, um den tatsächlich geschuldeten STI-Betrag abzuleiten.
Für weiterführende Angaben zu Zielwerten und Resultaten im Berichtsjahr wird auf Kapital 5.2.1 verwiesen.
Im Berichtsjahr kam für die Mitglieder der Konzernleitung erstmals der neue Performance Share Unit (PSU) Plan zur Anwendung. Dieser ersetzt die beiden bisherigen Beteiligungspläne, den Restricted Share Plan (RSP) und den Restricted Share Unit (RSU) Plan. Der RSP kam bisher für den CEO zur Anwendung und der RSU-Plan für die restlichen Mitglieder der Konzernleitung. Für eine nähere Beschreibung der beiden Pläne wird auf den Vergütungsbericht 2022 verwiesen. Kapitel 5.6 gibt detailliert Aufschluss über den Stand aller laufenden und abgerechneten Pläne.
Ziel des neuen Plans ist eine verbesserte Abstimmung der Interessen der Mitglieder der Konzernleitung mit jenen der Aktionäre. Insbesondere soll der Plan hohe unternehmerische Leistung honorieren, eine langfristige, nachhaltige Unternehmensführung fördern und sicherstellen, dass die Mitglieder der Konzernleitung langfristig am Aktienkapital des Unternehmens beteiligt sind.
Unter dem neuen Plan werden den Mitgliedern der Konzernleitung jährlich eine bestimmte Anzahl Performance Share Units (PSU) zugeteilt. Ein PSU berechtigt die Planteilnehmenden zum Erhalt einer Aktie in der Zukunft, sofern zum Ende des Vestingzeitraums bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Anzahl der zugeteilten PSU beruht auf dem arbeitsvertraglich zugesicherten Ziel-LTI-Wert. Der Ziel-LTI-Wert beträgt für sämtliche Mitglieder der Konzernleitung einschliesslich des CEO 20% der Gesamt-Zielvergütung. Der Ziel-LTI-Wert dividiert durch den Zeitwert (Fair Value) der PSU am Tag der Zuteilung ergibt die Anzahl der zugeteilten PSU, wobei Bruchteile jeweils auf die nächste ganze Zahl aufgerundet werden. Der Zeitwert der PSU wird durch eine spezialisierte Beratungsfirma und nach international anerkannten Methoden ermittelt. Die Zuteilung erfolgt jeweils zum 1. April, erstmals im Berichtsjahr.
Die zugeteilten PSU vesten nach Ablauf von drei Jahren; pro gevestete PSU hat der Plan-Teilnehmende Anrecht auf eine Namenaktie A der Bystronic AG. Wie viele PSU tatsächlich vesten, hängt von der Erfüllung von zwei bestimmten Leistungszielen über den drei-jährigen Performance-Zeitraum ab. Aufgrund der tatsächlich erreichten Resultate werden die folgenden zwei Performance-Faktoren errechnet:
Beide Faktoren haben bei der Berechnung des Performance-Faktors ein Gewicht von 50%; entsprechend ist der Performance-Faktor der einfache Durchschnitt von EPS-Faktor und rTSR-Faktor. Beide Faktoren betragen minimal 0% und maximal 200%.
Die durchschnittlich jährliche EPS-Wachstumsrate (EPS CAGR) wird berechnet durch Gegenüberstellung des EPS im dritten Jahr des Performance-Zeitraums mit dem EPS des Geschäftsjahres, welches der Zuteilung der PSU vorhergeht.
Der Verwaltungsrat bestimmt die Zielwerte (Zielwert, Mindest-Zielwert, Maximum-Zielwert) für das Gewinnwachstum in Anbetracht der mittel- und langfristigen Unternehmensstrategie.
Wird nur der Mindest-Zielwert erreicht oder wird der Mindest-Zielwert nicht erreicht, beträgt der EPS-Faktor 0%; bei Erreichung des Zielwerts beträgt der EPS-Faktor 100%; wird der Maximal-Zielwert erreicht oder überschritten, beträgt der EPS-Faktor 200%. Der EPS-Faktor für alle Resultate zwischen den Zielwerten wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Die EPS-Faktor-Funktion gestaltet sich demnach wie folgt:

Bystronic bekennt sich zur Offenlegung der Zielerreichung und der entsprechenden Auszahlungen zum Ende des jeweiligen Vestingzeitraums.
Der rTSR-Faktor bezieht sich auf den erzielten Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zum TSR anderer Schweizer Industrieunternehmen (=«Benchmark-Gruppe»). Die Benchmark-Gruppe besteht aus allen Unternehmen, die Teil des «Swiss Performance Index SPI® Industrials» sind. Die Leistungsmessung erfolgt durch ein Perzentil Ranking.
Der Total Shareholder Return in Prozent wird durch Teilung des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP) während des Monats Dezember im letzten Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums mit dem volumengewichteten Durchschnittspreis während des Monats Dezember des Geschäftsjahres, welches der PSU-Zuteilung vorausgeht, ermittelt. Nebst der Aktienkursentwicklung berücksichtigt die TSR-Berechnung auch die während des Performance-Zeitraums ausgeschütteten Dividenden. Dazu wird angenommen, dass diese im Zeitpunkt der Ausschüttung in Aktien der entsprechenden Firma reinvestiert werden. Sämtliche Berechnungen zum rTSR werden durch eine darauf spezialisierte, unabhängige Beratungsfirma ausgeführt.
Der Zielwert (rTSR-Faktor 100%) wird erreicht, wenn der Total Shareholder Return des Unternehmens mit dem Median-TSR innerhalb der Benchmark-Gruppe übereinstimmt. Der Maximal-Zielwert (rTSR-Faktor 200%) wird erreicht, wenn der Total Shareholder Return des Unternehmens das 80. Perzentil innerhalb der Benchmark-Gruppe erreicht oder überschreitet. Der Mindest-Zielwert (rTSR-Faktor 0%) wird erreicht, wenn der Total Shareholder Return des Unternehmens das 20. Perzentil innerhalb der Benchmark-Gruppe erreicht oder unterschreitet. Der rTSR-Faktor für alle Resultate zwischen den Zielwerten wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Unabhängig vom erreichten Perzentil-Rang ist der rTSR-Faktor auf 100% begrenzt, falls der TSR des Unternehmens über den Performance-Zeitraum negativ ist.

Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Planteilnehmenden vor Ablauf des Vestingzeitraums aufgrund einer Kündigung durch den Planteilnehmenden oder aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus wichtigen Gründen, so verfallen sämtliche per Ende des Arbeitsvertrags noch nicht gevesteten PSU. Sämtliche gevesteten Sperraktien bleiben bis zum Ende der regulären Sperrfrist blockiert.
Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Planteilnehmenden vor Ablauf des Vestingzeitraums aufgrund einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber, so verfallen sämtliche PSU, deren Zuteilung per Ende des Arbeitsvertrags weniger als 12 Monate zurückliegt. Für sämtliche PSU, deren Zuteilung per Ende des Arbeitsvertrags mehr als 12 Monate zurückliegt, behält der Planteilnehmende einen anteiligen Anspruch auf Basis des Zeitraums vom Tag der Zuteilung bis zum Ende des Arbeitsvertrags. Der Performance-Faktor wird aufgrund von Zwischenresultaten ermittelt und ist bei 100% gedeckelt. Die Abrechnung erfolgt in bar zum Ende des Arbeitsvertrags. Sämtliche gevesteten Sperraktien bleiben hingegen bis zum Ende der regulären Sperrfrist blockiert.
Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Planteilnehmenden vor Ablauf des Vestingzeitraums aufgrund Pensionierung, so behält der Planteilnehmende auf allen zugeteilten PSU einen anteiligen Anspruch auf Basis des Zeitraums vom Tag der Zuteilung bis zum Ende des Arbeitsvertrags. Die Abrechnung erfolgt regulär nach Ablauf des Vestingzeitraums und aufgrund der tatsächlichen Resultate für den Performance-Faktor. Die Abrechnung erfolgt in Aktien. 60% der überwiesenen Aktien werden ab dem Tag des Vestings für zwei Jahre gesperrt.
Die Mitglieder der Konzernleitung sind gemäss den gesetzlichen Regelungen sozialversichert und partizipieren an den Sozialversicherungs- und Vorsorgeplänen, die im Land ihrer Anstellung zur Verfügung stehen. Diese zielen primär darauf ab, den Mitgliedern der Konzernleitung und ihren Angehörigen nach der Pensionierung oder bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.
Die Saläre der Mitglieder der Konzernleitung mit einem Schweizer Arbeitsvertrag sind bis zu einem bestimmten Grenzwert in der regulären Vorsorgeeinrichtung der Mitarbeitenden in der Schweiz versichert und für die darüberhinausgehenden Beträge in einem gesonderten Vorsorgeplan. Die Planleistungen gehen über die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG hinaus und decken sich mit der üblichen Marktpraxis anderer Industrieunternehmen in der Schweiz.
Konzernleitungsmitglieder mit einem ausländischen Arbeitsvertrag sind entsprechend der lokalen Marktpraxis und Gesetzgebung versichert.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Konzernleitung bestimmte, im jeweiligen Land der Anstellung übliche Nebenleistungen wie Geschäftswagen sowie andere Sachleistungen. Konzernleitungsmitglieder in der Schweiz erhalten darüber hinaus eine pauschale Spesenentschädigung gemäss den geltenden, von den Steuerbehörden genehmigten Spesenbestimmungen.
Die Arbeitsverträge von Mitgliedern der Konzernleitung werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sehen eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten für den CEO und in der Regel von sechs Monaten für die restlichen Mitglieder der Konzernleitung vor. Sie enthalten keine Abfindungsregelung und keine Kontrollwechselklauseln.
Die folgenden Tabellen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 weisen die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder für die Wahlperioden 2023/24 (8 Mitglieder) und 2022/23 (7 Mitglieder) aus.
| VR-Vergütung Wahlperiode 2023/2024 (geprüft) |
Basishonorar in bar |
Basishonorar in Aktien 1 |
Komitee-Honorar | Neben leistungen |
Gesamt vergütung und Nebenleistungen 2 |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | |
| Dr. Heinz O. Baumgartner Präsident des Verwaltungsrats |
175.0 | 175.4 | 0.0 | 42.1 | 392.5 |
| Dr. Roland Abt Präsident Auditkomitee |
45.0 | 50.2 | 35.0 3 | 11.7 | 141.9 |
| Dr. Matthias Auer Mitglied Auditkomitee |
45.0 | 50.2 | 15.0 | 9.6 | 119.8 |
| Inge Delobelle Mitglied Personalkomitee |
45.0 | 50.2 | 15.0 | 5.0 | 115.2 |
| Urs Riedener Präsident Personalkomitee |
45.0 | 50.2 | 40.0 4 | 19.3 | 154.5 |
| Felix Schmidheiny | 45.0 | 50.2 | 0.0 | 14.7 | 109.9 |
| Robert F. Spoerry Mitglied Personalkomitee |
45.0 | 50.2 | 15.0 | 7.4 | 117.6 |
| Eva Zauke | 45.0 | 50.2 | 0.0 | 5.0 | 100.2 |
| Total | 490.0 | 526.8 | 120.0 | 114.8 | 1'251.6 |
1 Insgesamt werden dem Verwaltungsrat im April 2024 1'133 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 465.27 übertragen; die übertragenen Aktien bleiben während 4 Jahren gesperrt.
Per 17. April 2023 wurden insgesamt 669 Aktien von derzeitigen und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats entsperrt; diese waren im Jahr 2019 übertragen worden.
2 Die gesamte Vergütung wird dem Verwaltungsrat im April 2024 ausbezahlt.
3 Der Übergang von Conzzeta zu Bystronic bedurfte der Steuerung operativer Vorgänge durch den Verwaltungsrat. Zur Abgeltung dieser Zusatzaufwände hat der Verwaltungsrat dem Mitglied Dr. Roland Abt ein Zusatzhonorar von CHF 5 Tsd. gewährt.
Dr. Roland Abt amtet seit 2022 als Präsident des Stiftungsrates der Pensionskasse Conzzeta. In dieser Funktion hatte er Anspruch auf ein Jahreshonorar von CHF 15 Tsd. brutto, welches im ausgewiesenen Betrag nicht enthalten ist.
4 Zur Abgeltung von Zusatzaufwänden als Präsident des Personalkomitees hat der Verwaltungsrat Urs Riedener ein Zusatzhonorar von CHF 10 Tsd. gewährt.
| VR-Vergütung Wahlperiode 2022/2023 (geprüft) |
Basishonorar in bar |
Basishonorar in Aktien 1 |
Komitee-Honorar | Neben leistungen |
Gesamt vergütung und Nebenleistungen 2 |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | |
| Dr. Heinz O. Baumgartner Präsident des Verwaltungsrats |
175.0 | 175.1 | 15.0 | 43.7 | 408.8 |
| Dr. Roland Abt Präsident Auditkomitee |
45.0 | 50.6 | 40.0 3 | 12.1 | 147.7 |
| Dr. Matthias Auer Mitglied Auditkomitee |
45.0 | 50.6 | 15.0 | 9.7 | 120.3 |
| Inge Delobelle | 45.0 | 50.6 | 0.0 | 5.0 | 100.6 |
| Urs Riedener Präsident Personalkomitee |
45.0 | 50.6 | 30.0 | 18.2 | 143.8 |
| Jacob Schmidheiny | 45.0 | 50.6 | 0.0 | 8.8 | 104.4 |
| Robert F. Spoerry Mitglied Personalkomitee |
45.0 | 50.6 | 15.0 | 9.5 | 120.1 |
| Total | 445.0 | 478.7 | 115.0 | 107.0 | 1'145.7 |
1 Insgesamt wurden dem Verwaltungsrat im April 2023 719 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 665.63 übertragen; die übertragenen Aktien bleiben während 4 Jahren gesperrt.
Per 25. April 2022 wurden insgesamt 488 Aktien von derzeitigen und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats entsperrt; diese waren im Jahr 2018 übertragen worden.
2 Die gesamte Vergütung wurde dem Verwaltungsrat im April 2023 ausbezahlt.
3 Der Übergang von Conzzeta zu Bystronic bedurfte der Steuerung operativer Vorgänge durch den Verwaltungsrat. Zur Abgeltung dieser Zusatzaufwände hatte der Verwaltungsrat dem Mitglied Dr. Roland Abt ein Zusatzhonorar von CHF 10 Tsd. gewährt.
Dr. Roland Abt amtet seit 2022 als Präsident des Stiftungsrates der Pensionskasse Conzzeta. In dieser Funktion hatte er Anspruch auf ein Jahreshonorar von CHF 15 Tsd. brutto, welches im ausgewiesenen Betrag nicht enthalten ist.
Die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um CHF 106 Tsd. gestiegen. Die Steigerung ist darauf zurückzuführen, dass der Verwaltungsrat seit der Wahlperiode 2023/2024 ein Mitglied mehr umfasst. Es gab im Berichtsjahr keine Anpassungen an den Verwaltungsrats-Honoraren.
An der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 wurde für den Verwaltungsrat ein maximaler Betrag von CHF 1.40 Mio. als Gesamtvergütung und Nebenleistungen für die Wahlperiode 2023/2024 genehmigt; die tatsächliche Gesamtvergütung und Nebenleistungen der Mitglieder des Verwaltungsrats betrug CHF 1.25 Mio. (Vorjahr CHF 1.15 Mio.).

Die ausgerichtete Vergütung steht in Einklang mit schweizerischem Recht, den Bestimmungen der Statuten und dem Reglement zur Vergütung des Verwaltungsrats.
Im Berichtsjahr wurden keine Darlehen oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder ihnen nahestehende Dritte gewährt.
Die folgenden Tabellen in den Kapiteln 5.1 und 5.3 weisen die Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Berichtsjahr und im Vorjahr aus, inklusive der jeweils höchsten Einzelvergütung.
| Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023 (geprüft) |
Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Nebenleistungen | Gesamt vergütung |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Basissalär | Kurzfr. variable Vergütung |
Langfr. aktienbasierte Vergütung 1 |
Sozial versicherung und Vorsorge 2 |
Zulagen | und Neben leistungen |
|
| CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | |
| Konzernleitung (9 Mitglieder) 3 |
2'501.7 | 1'039.8 4 | 910.0 | 508.8 | 332.2 | 5'292.5 |
| Höchster Einzelbetrag: CEO, A. Waser |
603.6 | 297.1 | 241.9 5 | 159.7 | 39.4 | 1'341.7 |
1 Die Angabe bezieht sich auf die im Berichtsjahr zugeteilten Performance Share Units (PSU). Der ausgewiesene Wert entspricht dem Zeitwert (Fair Value) der zugeteilten PSU (1 PSU = CHF 668.10). Dem ausgewiesenen Wert steht ein Vestingzeitraum von drei Jahren gegenüber.
Im Berichtsjahr vesteten im Rahmen des bis 2022 geltenden Restricted Share Unit Plans insgesamt 107 Restricted Share Units von aktiven Mitgliedern der Konzernleitung; davon wurden 47 RSU durch eine Barzahlung anstelle einer Aktienübertragung beglichen. Die RSU waren im Jahr 2020 zugeteilt worden.
2 Die Angaben beinhalten sämtliche im Berichtsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zu obligatorischen und überobligatorischen Sozialversicherungen und stehen deshalb nicht im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Beträgen zur variablen Vergütung.
Aufgrund der sozialen Ausgestaltung von staatlichen Versicherungssystemen ist ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Beiträge mit keinen Leistungen für die einzelnen Mitglieder verbunden.
3 Die Konzernleitung bestand in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs unverändert aus acht Mitgliedern; in der zweiten Hälfte aufgrund des Eintritts von John-Paul Surdo als President Region Americas aus neun Mitgliedern. Der Vorgänger von John-Paul Surdo, Robert St. Aubin, ist per 31.12.2023 in den Ruhestand getreten. Die Angaben enthalten die Vergütungen der beiden für das Berichtsjahr.
Die vertraglich vereinbarten Gesamt-Zielvergütungen der Mitglieder der Konzernleitung wurden im Rahmen der Neugestaltung der Vergütung mit Wirkung zum 01.01.2023 angepasst.
Auf Stufe Bystronic Gruppe präsentieren sich die Auszahlungsfaktoren (bezogen auf die anteilige variable Zielvergütung) pro Leistungsparameter im Berichtsjahr wie folgt:
| Leistungsparameter/Ziel | Mindest-Zielwert | Zielwert (=Auszahlungsfaktor 50%) (=Auszahlungsfaktor 100%) (=Auszahlungsfaktor 150%) |
Maximum-Zielwert | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bystronic Gruppe | ||||||
| Nettoumsatz | (86%) | |||||
| Betriebsergebnis | (54%) | 0 | ||||
| Betrieblicher Free Cashflow (89%) |
Auf Regionen- und Funktionsstufe (Service und Solutions) betragen die Auszahlungsfaktoren für das Total der finanziellen Leistungsparameter zwischen 16% und 102%.
Die Auszahlungsfaktoren bei den finanziellen Zielen betragen weniger als 100%, weil die erzielten Umsätze unter den jeweiligen Budgets lagen. Dies hatte entsprechend auch einen Einfluss auf die Zielgrössen EBIT und betrieblicher Free Cashflow. Die Umsatzentwicklung ist auf folgende Umstände zurückzuführen:
Bezüglich des gruppenweiten ESG-Ziels, welches mit 10% gewichtet ist, beträgt der Auszahlungsfaktor 125%. Dabei wurden insbesondere Erfolge in der Reduktion von CO2 Emissionen (Scope 1 und 2) und Verbesserungen im Bereich Diversity, Equality & Inclusion (DEI) honoriert. Bei den individuellen, qualitativen Zielen, welche zusammen ebenfalls mit 10% gewichtet sind, liegen die Auszahlungsfaktoren zwischen 88% und 114%.
Der durchschnittliche Auszahlungsfaktor aller aktiver Mitglieder der Konzernleitung liegt 23% unter dem Zielwert (Vorjahr: 51% unter dem Zielwert). Damit beträgt die kurzfristige variable Vergütung 2023 bei den Mitgliedern der Konzernleitung zwischen 27% und 49% des fixen Basissalärs (Vorjahr: zwischen 16% und 28%) respektive zwischen 60% und 89% der vertraglich vereinbarten variablen Zielvergütung (Vorjahr: zwischen 39% und 68%).
Aufgrund der Anpassung des Plan-Designs im Berichtsjahr sind für das Geschäftsjahr 2023 keine KPIs relevant für die langfristige aktienbasierte Vergütung. Über den erzielten EPS-Faktor und rTSR-Faktor wird nach Ablauf des Vestingzeitraums berichtet werden.
| Vergütung Konzernleitung | Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Nebenleistungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2022 (geprüft) |
Basissalär | Kurzfr. variable Vergütung |
Langfr. aktien basierte Vergütung |
Sozialversicherung und Vorsorge 1 |
Zulagen | vergütung und Neben leistungen |
||
| CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | CHF Tsd. | |||
| Aktive Konzernleitung (8 Mitglieder) 2 |
2'327.8 | 528.3 3 | 543.3 4 | 519.6 | 390.2 | 4'309.2 | ||
| Ausgeschiedene Konzernleitung (2 Mitglieder) 5 |
180.8 | 75.3 5 | 45.2 | 46.0 | 25.9 | 373.2 | ||
| Total aktive und ausgeschiedene Konzernleitung |
2'508.6 | 603.6 | 588.5 | 565.6 | 416.1 | 4'682.4 | ||
| Höchster Einzelbetrag: CEO, A. Waser |
533.2 | 150.9 6 | 0.0 6 | 154.9 | 29.4 | 868.4 |
1 Die Angaben beinhalten sämtliche im Berichtsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zu obligatorischen und überobligatorischen Sozialversicherungen und stehen deshalb nicht im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Beträgen zur variablen Vergütung.
Aufgrund der sozialen Ausgestaltung von staatlichen Versicherungssystemen ist ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Beiträge mit keinen Leistungen für die einzelnen Mitglieder verbunden.
2 Die vertraglich vereinbarten Gesamt-Zielvergütungen der Mitglieder der Konzernleitung (einschliesslich CEO) wurden im Geschäftsjahr 2022 einmalig mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst.
Ein Mitglied wurde zum 1. Januar 2022 in die Konzernleitung berufen. Die Zusammensetzung der Konzernleitung blieb während des Geschäftsjahrs 2022 unverändert.
3 Die Angabe bezieht sich auf die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 gemäss Abschätzung im Januar 2023. Die Auszahlung erfolgte im April 2023 und betrug insgesamt CHF 544.3 Tsd. (+CHF 16.0 Tsd. gegenüber dem ausgewiesenen Betrag).
4 Die Angabe bezieht sich auf die im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Restricted Share Units (RSU). Der aufgrund des Ergebnisses im Vorjahr berechnete EPS-Faktor betrug 120%; bei einem Zuteilungskurs von CHF 1'278.40 ergab sich eine Zuteilung per 1. April 2022 von insgesamt 425 RSU; die RSU sind ab dem Tag der Zuteilung für 3 Jahre verfallbar.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt 187 Restricted Share Units von aktiven Mitgliedern der Konzernleitung unverfallbar; die RSU waren im Jahr 2019 zugeteilt worden. 83 RSU wurden durch eine Barzahlung anstelle einer Aktienübertragung beglichen.
5 Die Arbeitsverträge von zwei Mitgliedern der im April 2021 ausgeschiedenen Conzzeta Konzernleitung liefen per 31.03.2022 aus. Die Angaben beziehen sich auf das reguläre, fixe Basissalär sowie auf den anteiligen Anspruch auf die kurzfristige und langfristige variable Vergütung. Die Angabe unter «Zulagen» beinhaltet eine Sonderentschädigung für Verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der Conzzeta Kadervorsorge im Umfang von CHF 14.5 Tsd.
Die Gesamtvergütung der aktiven Konzernleitung hat im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um CHF 983 Tsd. zugenommen. Die Zunahme hat hauptsächlich folgende Gründe:
Die Konzernleitung umfasste im zweiten Halbjahr 2023 aufgrund der vorübergehenden Doppelbesetzung der Position «President Region Americas» ein Mitglied mehr.
Die aktienbasierte Vergütung hat im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um CHF 367 Tsd. zugenommen. Der Anstieg ist einerseits auf eine Erhöhung der Ziel-LTI-Werte zurückzuführen und andererseits auf den Umstand, dass im Vorjahr der Anspruch des CEO auf aktienbasierte Vergütung entfiel.
Der im Berichtsjahr eingeführte Performance Share Plan (PSU) birgt gegenüber dem früheren Restricted Share Unit (RSU) Plan höhere Verlustrisiken für die Mitglieder der Konzernleitung. Während die Planteilnehmenden des früheren RSU-Plans bei Nichterfüllung des EPS-Zielwerts stets 100% des Ziel-LTI-Werts in Form von RSU zugeteilt bekamen und die einzige Bedingung für das Vesting der Verbleib in der Unternehmung war, kann im neuen PSU-Plan nebst dem Austritt aus der Unternehmung auch die Nichterreichung der Mindest-Zielwerte zu einem Totalausfall an gevesteten PSU, respektive Aktien, führen. Ausserdem bleiben 60% der zuteilten Aktien neu ab dem Tag des Vestings für zwei Jahre gesperrt. Um die erhöhten Risiken für die Planteilnehmenden (ohne CEO) zu kompensieren und den Vergütungsmix weiter zugunsten der variablen Vergütung anzupassen, wurden die Ziel-LTI-Werte zum 1.1.2023 erhöht. Mit der Erhöhung der Ziel-LTI-Werte unter Beibehaltung der Basissaläre ergab sich folgende Änderung am Vergütungsmix von Mitgliedern der Konzernleitung (ohne CEO).

Die Einführung des neuen LTI-Plans hat die Berichterstattung verändert. Die ausgewiesene Zahl bezieht sich für das Berichtsjahr neu auf den Ziel-LTI-Wert, respektive den Zeitwert (Fair Value) der zuteilten PSU, ungeachtet des 3-jährigen Vestingzeitraums, in welchem anhand der Leistungsmessung die Anzahl der gevesteten PSU ermittelt werden wird. Hingegen wurden bis 2022 für den CEO die Werte von übertragenen, unmittelbar gevesteten Aktien und für die restlichen Mitglieder der Konzernleitung die zugeteilten PSU, deren einzige Bedingung für das Vesting der Verbleib in der Firma darstellt, ausgewiesen. Die Erhöhung der Ziel-LTI-Werte wirkt sich gegenüber dem Vorjahr nicht vollständig aus, da den Mitgliedern der Konzernleitung aufgrund der Resultate 2021 RSU im Wert von 120% des Ziel-LTI-Werts zugewiesen wurden.
Während im Vorjahr der Anspruch des CEO auf Sperraktien aufgrund des erreichten EPS (Gewinn pro Aktie) vollständig entfiel, wird im Berichtsjahr der Fair Value der zugeteilten, verfallbaren PSU im Wert von CHF 242 Tsd. ausgewiesen.
Die Erhöhung ist auf eine durchschnittliche Erhöhung der variablen Zielvergütung um 8% zurückzuführen und auf den erhöhten durchschnittlichen Auszahlungsfaktor von 77% der Zielvergütung (Vorjahr: 49%). Ausserdem beinhaltet der ausgewiesene Betrag zwei Einmalzahlungen.
Für das Geschäftsjahr 2023 erhielten die aktiven und ausgeschiedenen Mitglieder der Konzernleitung eine Gesamtvergütung und Nebenleistungen von insgesamt CHF 5.3 Mio. (Vorjahr: CHF 4.7 Mio.). Damit wurde die an der ordentlichen Generalversammlung vom April 2022 genehmigte maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung von CHF 7.0 Mio. eingehalten.

Die ausgerichtete Vergütung steht in Einklang mit schweizerischem Recht sowie dem Recht im Land der Anstellung, den Bestimmungen der Statuten und den internen Regulatorien.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine laufenden Darlehens- oder Kreditverträge zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern der Konzernleitung oder ihnen nahestehenden Dritten.
Der im Berichtsjahr abgelöste Restricted Share Plan kam bis zum Geschäftsjahr 2022 für den CEO zur Anwendung. Die Anzahl der überwiesenen Aktien hing von der Erreichung eines EPS-Ziels ab. Die Aktien wurden jeweils im Folgejahr überwiesen. Für eine nähere Beschreibung des Plans wird auf den Vergütungsbericht 2022 verwiesen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zuteilung von Restricted Shares seit 2018 und weist die Wertentwicklung der zugeteilten Aktien während der 4-jährigen Sperrfrist aus (sofern diese bereits abgelaufen ist). Die letzten Restricted Shares werden per 31. März 2026 freigegeben werden.
| Restricted Share Plan (RSP) |
Zuteilung von Sperraktien | Freigabe von Sperraktien | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Planteilnehmer | Tag der Überweisung |
Überwiesene Sperraktien (unver fallbar) |
Aktienkurs am Tag der Zuteilung in CHF |
LTI Zuteilungs wert in CHF Tsd. |
Tag der Entsperrung |
Aktienkurs am Tag der Entsperrung in CHF |
LTI-Wert am Tag der Ent sperrung in CHF Tsd. |
Wertent wicklung zugeteilter Sperraktien |
|
| CEO | 26.03.2018 | 118 | 1'146.00 | 135.2 | 25.03.2022 | 960.00 | 113.3 | -16% | |
| 17.04.2019 | 365 | 914.00 | 333.6 | 16.04.2023 | 667.00 | 243.5 | -27% | ||
| 23.04.2020 | 111 | 861.00 | 95.6 | 22.04.2024 | - | - | - | ||
| 01.04.2021 | 0 | - | - | - | - | - | - | ||
| 01.04.2022 | 194 | 946.00 | 183.5 | 31.03.2026 | - | - | - | ||
| 01.04.2023 | 0 | - | - | - | - | - | - | ||
| Total | 788 | 747.9 | 356.8 |
Der im Berichtsjahr abgelöste Restricted Share Unit (RSU) Plan kam bis zum Geschäftsjahr 2022 für die Mitglieder der Konzernleitung ohne CEO zur Anwendung. Die Anzahl der zugeteilten RSU hing von der Erreichung eines EPS-Ziels ab. Für eine nähere Beschreibung des Plans wird auf den Vergütungsbericht 2022 verwiesen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zuteilung von Restricted Share Units (RSU) seit 2019 und weist die Wertentwicklung der zugeteilten RSU während des 3-jährigen Vestingzeitraums aus (sofern dieser bereits abgelaufen ist).
| Restricted Share Unit Plan (RSU) |
Zuteilung von RSU | Vesting der RSU | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Planteilnehmende | Tag der Zuteilung |
Zuge teilte RSU (verfall bar) |
Aktien kurs am Tag der Zuteilung in CHF |
LTI Zutei lungswert in CHF Tsd. |
Tag des Vestings |
Gevest ete RSU per 31.12.2023 |
Aktien kurs am Tag des Vestings in CHF |
LTI-Wert am Tag des Vest ings in CHF Tsd. |
Wertent wicklung zuge teilter RSU |
| Konzernleitung ohne | 01.04.2019 | 187 | 815.00 | 152.4 | 31.03.2022 | 187 | 955.0 | 178.6 | +17% |
| CEO (7 Mitglieder) |
01.04.2020 | 107 | 760.00 | 81.3 | 31.03.2023 | 107 | 660.0 | 70.6 | -13% |
| 01.04.2021 | 230 | 1'200.00 | 276.0 | 31.03.2024 | - | - | - | - | |
| 01.04.2022 | 425 | 946.00 | 402.1 | 31.03.2025 | - | - | - | - | |
| Total | 949 | 911.8 | 294 | 249.2 |
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bisher zuteilten Performance Share Units (PSU) und weist die Wertentwicklung der zugeteilten PSU während des 3-jährigen Vestingzeitraums aus (sofern dieser bereits abgelaufen ist).
| Performance Share Unit Plan (PSU) |
Zuteilung von PSU | Vesting der PSU | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Planteilnehmende | Tag der Zuteilung |
Zugeteil te PSU (verfall bar) |
Zeitwert der PSU am Tag der Zu teilung in CHF |
LTI Zutei lungs wert in CHF Tsd. |
Tag des Vestings |
Perfor mance Faktor |
Gevest ete PSU per 31.12.2023 |
Aktien kurs am Tag des Vestings in CHF |
LTI-Wert am Tag des Vest ings in CHF Tsd. |
Wertent wicklung zugeteil ter PSU |
| Konzernleitung (9 Mitglieder, inkl. CEO) |
01.04.2023 | 1'362 | 668.10 | 910.0 | 31.03.2026 | - | - | - | - | - |
| Total | 1'362 | 910.0 |
Die Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der externen Revisionsstelle im Rahmen der Prüfung des statutarischen Jahresabschlusses der Bystronic AG testiert. Die folgende Tabelle zeigt die Beteiligungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats und ihnen nahestehender Personen.
| (geprüft) | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Seit | Namenaktien A 1 | Namenaktien B 2 | Namenaktien A 1 | Namenaktien B 2 | |||||
| Mitglied des Verwaltungsrats |
frei handelbar |
gesperrt 3 | Total | frei handelbar | frei handelbar |
gesperrt 3 | Total | frei handelbar | |
| Dr. Heinz O. Baumgartner Präsident |
2021 | 0 | 303 | 303 | 0 | 0 | 40 | 40 | 0 |
| Dr. Roland Abt Mitglied |
2014 | 257 | 217 | 474 | 0 | 196 | 202 | 398 | 0 |
| Dr. Matthias Auer Mitglied |
1996 | 22'681 | 217 | 22'898 | 1'008 | 22'409 | 202 | 22'611 | 1'008 |
| Inge Delobelle Mitglied |
2022 | 0 | 76 | 76 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Urs Riedener Mitglied |
2014 | 257 | 217 | 474 | 0 | 196 | 202 | 398 | 0 |
| Felix Schmidheiny Mitglied |
2023 | 41'000 | 0 | 41'000 | 0 | 41'000 | 0 | 41'000 | 0 |
| Robert F. Spoerry Mitglied |
1996 | 7'404 | 217 | 7'621 | 148 | 7'343 | 202 | 7'545 | 148 |
| Eva Zauke Mitglied |
2023 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Total Mitglieder des Verwaltungsrats |
71'599 | 1'247 | 72'846 | 1'156 | 71'144 | 848 | 71'992 | 1'156 |
1 Namenaktien A haben einen Nennwert von CHF 2.00, sind mit einem Stimmrecht verbunden und werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt.
2 Namenaktien B haben einen Nennwert von CHF 0.40, sind mit einem Stimmrecht verbunden und werden nicht an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt.
3 Die Angaben betreffen die als Basishonorar zugeteilten Aktien der vergangenen vier Wahlperioden. Sie sind mit Stimm- und Dividendenrechten verbunden.
Dr. Matthias Auer, Felix Schmidheiny und Robert F. Spoerry halten weitere Namenaktien über einen Aktionärsbindungsvertrag innerhalb der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry.
Die Haltebedingungen gemäss den Aktienbesitzrichtlinien werden von allen Mitgliedern des Verwaltungsrats vollständig erfüllt.
Die Beteiligungen der Mitglieder der Konzernleitung werden von der externen Revisionsstelle im Rahmen der Prüfung des statutarischen Jahresabschlusses der Bystronic AG testiert. Die folgende Tabelle zeigt die Beteiligungen der einzelnen Mitglieder der Konzernleitung und ihnen nahestehender Personen.
| (geprüft) | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Seit 1 | Namenaktien A 2 | Anrechte auf Namenaktien A / PSU & RSU 3 |
Namenaktien A 2 | Anrechte auf Namenaktien A / RSU 4 |
|||||
| Mitglied der Konzernleitung | frei handelbar |
gesperrt | Total | verfallbar | frei handelbar |
gesperrt | Total | verfallbar | |
| Alex Waser (CEO) | 2013 | 943 | 305 5 | 1'248 | 362 | 578 | 670 5 | 1'248 | 0 |
| Beat Neukom (CFO) | 2021 | 0 | 0 | 0 | 296 | 0 | 0 | 0 | 88 |
| Johan Elster | 2021 | 92 | 0 | 92 | 217 | 69 | 0 | 69 | 120 |
| John-Paul Surdo | 2023 | 0 | 0 | 0 | 94 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Robert St. Aubin 6 | 2021 | 0 | 0 | 0 | 110 | 0 | 0 | 0 | 112 |
| Norbert Seo | 2021 | 0 | 0 | 0 | 213 | 0 | 0 | 0 | 96 |
| Dr. Song You | 2021 | 0 | 0 | 0 | 285 | 0 | 0 | 0 | 148 |
| Eamon Doherty | 2021 | 52 | 0 | 52 | 211 | 33 | 0 | 33 | 106 |
| Alberto Martinez | 2022 | 50 | 0 | 50 | 215 | 32 | 0 | 32 | 106 |
| Total Mitglieder der Konzernleitung |
1'137 | 305 | 1'442 | 2'003 | 712 | 670 | 1'382 | 776 |
1 Jahr des Eintritts in die Konzernleitung von Bystronic, respektive Conzzeta.
2 Namenaktien A haben einen Nennwert von CHF 2.00, sind mit einem Stimmrecht verbunden und werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt.
3 Die Angaben betreffen die im Rahmen des neuen Performance Share Unit (PSU) Plan zugeteilten Anrechte sowie die im Rahmen des im Berichtsjahrs abgelösten Restricted Share Unit (RSU) Plan zugeteilten Anrechte. Bezüglich Beschreibung der Bedingungen für das Vesting der PSU wird auf Kapitel 3.2.3 verwiesen.
Restricted Share Units (RSU) repräsentieren ein bedingtes Recht, nach Ablauf eines 3-jährigen Vestingzeitraums unentgeltlich eine Namenaktie zu erhalten, sofern ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben ist. Für eine detaillierte Beschreibung des Plans wird auf den Vergütungsbericht 2022 verwiesen.
Sowohl PSU als auch RSU sind mit keinen Stimm- oder Dividendenrechten verbunden und können nicht gehandelt werden.
4 Die Angaben betreffen die im Rahmen des im Berichtsjahr abgelösten Restricted Share Unit (RSU) Plan zugeteilten Anrechte. RSU repräsentieren ein bedingtes Recht, nach Ablauf eines 3-jährigen Vestingzeitraums unentgeltlich eine Namenaktie zu erhalten, sofern ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben ist. Für eine detaillierte Beschreibung des Plans wird auf den Vergütungsbericht 2022 verwiesen. Die RSU sind mit keinen Stimm- oder Dividendenrechten verbunden und können nicht gehandelt werden.
5 Die Angabe betrifft die im Rahmen des Restricted Share Plan (RSP) zugewiesenen Aktien. Sie sind mit Stimm- und Dividendenrechten verbunden.
6 Robert St. Aubin ist per 31. Dezember 2023 ausgeschieden. Die Angabe bezüglich Anrechte auf Namenaktien aus PSU und RSU per 31. Dezember 2023 beziehen sich auf seinen verbleibenden Anspruch.
Die folgende Tabelle zeigt sämtliche Funktionen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats in anderen Unternehmen und Verbänden, welche einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
| (geprüft) | Unternehmen und Verbände | Land | Funktion | Funktion seit |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Heinz O. Baumgartner |
Schweiter Technologies AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2023 |
| Präsident | United Grinding Group AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
2018 |
| Bluearbre AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
2020 | |
| Dr. Roland Abt Mitglied |
Swisscom AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender Auditkomitee |
2016 |
| Aargau Verkehr AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2017 | |
| Limmat Bus AG 1 | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2017 | |
| Eisenbergwerk Gonzen AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2008 | |
| Raiffeisenbank Zufikon Genossenschaft |
Schweiz | Mitglied der Verwaltung | 2013 | |
| Dr. Matthias Auer Mitglied |
Auer Meier Zopfi AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2017 |
| Kalkfabrik Netstal AG | Schweiz | Vize-Präsident des Verwaltungsrats |
1981 | |
| Elggis Kraft AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
1991 | |
| GTLM Immobilien AG | Schweiz | Vize-Präsident des Verwaltungsrats |
1985 | |
| Stucki AG, Bauunternehung | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
1984 | |
| Fritz Landolt AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
2015 | |
| Schwert AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
1994 | |
| Urs Riedener Mitglied |
Emmi AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2023 |
| Sandoz Group AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats / Vorsitzender des Human Capital & ESG Komitees |
2023 | |
| Institut für Marketing und Customer Insight, Universität St. Gallen |
Schweiz | Mitglied des geschäftsleitenden Ausschusses |
2006 | |
| Schwarz Unternehmenstreuhand KG | Deutschland | Mitglied Beirat | 2022 | |
| Felix Schmidheiny Mitglied |
Plazza AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
2019 |
| JAB Value Holding Pte. Ltd. | Singapur | Mitglied des Verwaltungsrats |
2018 | |
| Jabea Pte. Ltd. | Singapur | Mitglied des Verwaltungsrats |
2020 | |
| Les Verts Pommiers SA | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
2019 | |
| FP Swiss AG | Schweiz | Geschäftsführer | 2017 |
| (geprüft) | Unternehmen und Verbände | Land | Funktion | Funktion seit |
|---|---|---|---|---|
| Robert F. Spoerry Mitglied |
Mettler Toledo International Inc. | USA | Präsident des Verwaltungsrats |
1998 |
| Sonova Holding AG | Schweiz | Präsident des Verwaltungsrats |
2011 | |
| Eva Zauke Mitglied |
Universität Heidelberg | Deutschland | Mitglied des Universitätsrats |
2020 |
| SAP UK Limited | UK | Mitglied des Verwaltungsrats |
2022 |
1 Tochtergesellschaft der Aargau Verkehr AG
Frau Delobelle hatte zum Stichtag (31. Dezember 2023) keine Funktionen in anderen Unternehmen und Verbänden. Sie ist seit 2024 Executive Vice President und Divisional CEO Industry bei Grundfos, Bjerringbro, Dänemark.
Die folgende Tabelle zeigt sämtliche Funktionen der Mitglieder der Konzernleitung in anderen Unternehmen und Verbänden, welche einen wirtschaftlichen Zweck haben.
| (geprüft) | Unternehmen | Land | Funktion | Funktion seit |
|---|---|---|---|---|
| Alex Waser, CEO | Reishauer Beteiligungen AG | Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
2023 |
| Swissmem | Schweiz | Mitglied des Komitees Werkzeugmaschinen |
2015 | |
| CECIMO (European Association of the Machine Tool Industries and related Manufacturing Technologies) |
Belgien | Schweizer Delegierter | 2020 |
Die restlichen Mitglieder der Konzernleitung haben keine Funktionen in anderen Unternehmen und Verbänden.


Bystronic verfolgt beim Thema Nachhaltigkeit einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser basiert auf unserem Grundsatz: «Creating impact for a sustainable future with sheet metal and beyond». ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sind ein integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie. Unser Ziel ist es, Blech zu einem Werkstoff der Zukunft zu machen. Wir treiben den nachhaltigen und digitalen Wandel voran, um einen entscheidenden Beitrag zu leisten – für unser Unternehmen, unsere Kunden, die Umwelt und unser Ökosystem.
So wollen wir unsere Branche in Richtung Null-Emissionen führen. Wir bemühen uns intensiv darum, die Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern. Wir sind stolz darauf, dass unsere Mitarbeitenden Initiativen vorschlagen und umsetzen, die unsere Nachhaltigkeit vorantreiben. Auch extern suchen wir nach innovativen Lösungen und arbeiten mit Start-ups zusammen, um die Blechbearbeitung nachhaltiger zu machen. Wir erforschen neue Möglichkeiten, beispielsweise den Einsatz weniger energieintensiver Materialien, und entwickeln Lösungen für eine längere Lebensdauer bei gleichzeitig reduziertem Energiebedarf.
Das Jahr 2023 war ein wichtiger Meilenstein auf unserer Nachhaltigkeitsreise. Indem wir ESG in alle Bereiche unserer Organisation integriert und vollständig operationalisiert haben, konnten wir enorme Fortschritte erzielen. Ausgerichtet an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) und unseren Hauptthemen definierten wir acht Säulen unserer ESG-Strategie und starteten mehr als 20 Initiativen.
In unserem ständigen Bestreben, schneller etwas zu bewirken, haben wir fünf ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele für das Jahr 2030 (Ausgangsbasis 2021) festgelegt:
Diese Ziele unterstreichen unser Engagement für Nachhaltigkeit, und wir freuen uns darauf, diese Reise in eine nachhaltigere Zukunft anzutreten. Um sicherzustellen, dass wir unsere Ziele erreichen, messen wir die Fortschritte mit einem eigenen ESG Performance Management System.
1)Die Gesamtrate meldepflichtiger Unfälle ist die Anzahl der Unfälle bei 100 Vollzeitbeschäftigten.
Im Jahr 2023 erzielten wir bedeutende Fortschritte in unseren Bestrebungen zur Nachhaltigkeit. An unserem Hauptsitz in Niederönz installierten wir zusätzliche Sonnenkollektoren. Sie werden jährlich 570 MWh Energie erzeugen, was 14% unseres Stromverbrauchs an diesem Standort entspricht. Im Rahmen unserer «Strategie zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen» haben wir zudem das Heizungssystem in Niederönz erneuert und eine Wärmepumpe installiert.
Der Bereich F&E standardisierte die Berechnung der Ökobilanz neuer Produkte und verbesserte die Genauigkeit der Messungen zum Energieverbrauch über die gesamte Lebensdauer unserer Produkte. Die Abteilung Global Supply Chain nahm eine Bewertung der Risiken in Bezug auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien vor und begann damit, Schulungen zum Thema Menschenrechte durchzuführen. Zudem wurde ein neuer Verhaltenskodex für Lieferanten fertiggestellt.
Erfreulicherweise haben wir unsere Umweltziele übererfüllt. Hier der Vergleich 2022 gegenüber 2021 (die Zahlen für 2023 liegen uns noch nicht vor, werden aber mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2023 im Juli 2024 veröffentlicht):
Wir fördern Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion gezielt. An den unternehmensweiten Schulungen zu diesen Themen im vergangenen Jahr nahm das gesamte Management teil.
Artikel 964a–964c des schweizerischen Obligationenrechts (OR) definiert die Berichtspflicht in Bezug auf ESG-Belange. Sie gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2023, wobei der erste Bericht im Jahr 2024 zu veröffentlichen ist. Der Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten soll Umweltbelange, insbesondere die CO Ziele, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung umfassen. 2
Artikel 964j–964l OR legen die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten fest, die Unternehmen in Bezug auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit einhalten müssen. In Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter wurde eine detaillierte, konzernweite Analyse der entsprechenden Risiken durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Kriterien der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) sind wir zum Schluss gekommen, dass Bystronic sowohl bei den Konfliktmineralien als auch bei der Kinderarbeit von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten befreit ist.
Dieses Kapitel im Geschäftsbericht soll einen Überblick über die Offenlegungen im Zusammenhang mit den Artikeln 964a–964c OR sowie 964j–964l OR geben. Es wird ergänzt durch die Grundsätze und Selbstverpflichtungen im Bystronic Verhaltenskodex, sowie durch Angaben im Bystronic Nachhaltigkeitsbericht 2023, der im Juli 2024 veröffentlicht wird. Der Nachhaltigkeitsbericht wird unter Bezugnahme auf den GRI-Standard erstellt. 2
Bystronic aktualisiert ihre Wesentlichkeitsmatrix routinemässig durch eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung, bei der sowohl die geschäftlichen Auswirkungen als auch umfassendere Umwelt-, Sozial- und Governance-Überlegungen (ESG) bewertet werden. Die folgenden Themen wurden als wesentlich identifiziert:
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Wesentlichkeit GRI 3–1 «Prozess zur Bestimmung der wesentlichen Themen», 3–2 «Liste der wesentlichen Themen» des Nachhaltigkeitsberichts.
2)Vollständiger GRI Standard: https://www.globalreporting.org/how-to-use-the-gristandards/gri-standards-english-language
| Übersicht: Kernthemen von Bystronic und durch das OR abgedeckte Themen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umwelt belange |
Soziale Belange |
Mitarbeiter bezogene Belange |
Achtung der Menschen rechte |
Bekämpfung der Korruption |
||
| Materielle Themen | Energie und Klimawandel | X | ||||
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft |
X | |||||
| Diversität, Inklusion und Menschenrechte | X | X | X | |||
| Talentmanagement und -entwicklung | X | |||||
| Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz | X | X | ||||
| Innovation und Digitalisierung | X | |||||
| Unternehmensführung 1 | X |
1 Unternehmensführung war Teil der Bewertung der Kernthemen, wurde aber nicht als Kernthema identifiziert.
Bystronic ist ein weltweit führender Anbieter von Laserschneid-, Biege- und Automationssystemen für die Blechindustrie. Die Produkte des Unternehmens werden in vielen Branchen eingesetzt, unter anderem in der Automobil-, der Luft- und Raumfahrt- sowie der Elektronikindustrie.
Bystronic verfolgt in Umweltbelangen den Ansatz der Sorgfaltspflicht. Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen werden regelmässig bewertet und Richtlinien umgesetzt. Die Umweltstrategie und -richtlinien des Unternehmens definieren Ziele und Verpflichtungen sowie Massnahmen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf eine Reihe von Umweltthemen. Es werden Massnahmen getroffen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Bystronic definiert Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) für Umweltthemen, die regelmässig kontrolliert werden.
Bystronic will die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren. Mit unserer Umweltstrategie wollen wir den Energieverbrauch sowie die Abfallmenge reduzieren. So wollen wir in allen Bereichen eine Netto-Nullbilanz erreichen.
Zu den Umweltzielen des Unternehmens gehören:
Bystronic will den ökologischen Fussabdruck entsprechend der Initiative «Science Based Targets» reduzieren. Das schliesst ehrgeizige mittelfristige Umweltziele ein (Basisjahr 2021):
Die Umweltrichtlinie des Unternehmens ist im Kapitel «Unternehmensverantwortung» des Bystronic Verhaltenskodex festgelegt. Die Ergebnisse werden jährlich im Bystronic Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
Bystronic setzt eine Reihe von Massnahmen um, um seinen ökologischen Fussabdruck im Einklang mit der Initiative «Science Based Targets» zu reduzieren.
Bystronic prüft auf Grundlage von jährlichen Kennzahlen, wie wirksam diese Initiativen sind. Die Daten stammen von der Enterprise Resource Planning (ERP) oder den zentralen ESG-Ansprechpartnern in den Tochtergesellschaften. Der leitende ESG-Beauftragte (Chief ESG Officer) berichtet hinsichtlich ESG direkt an den CEO. Weitere Informationen finden Sie im GRI-Index unter 3–3 «Management von wesentlichen Themen» und im Abschnitt zur TCFD-Berichterstattung in unserem Nachhaltigkeitsbericht. Dort wird die Wirksamkeit der Massnahmen ebenfalls erfasst. 3
3)TCFD – Task force on climate related financial disclosures: https://www.fsb-tcfd.org/
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung hat Bystronic potenzielle positive und negative Auswirkungen auf die Umwelt bewertet, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben. So verbrauchen unsere Fertigungsprozesse zum Beispiel Energie und erzeugen Abfall. Auch die von den Kunden eingesetzten Systeme und Lösungen von Bystronic verbrauchen bei der Blechverarbeitung Energie und Ressourcen.
Die wichtigsten Risiken in Bezug auf Umweltbelange sind:
Bystronic sieht auch eine Reihe von ökologischen Chancen, wie z. B.:
Bystronic hat klimabezogene Risiken in das Risiko-Management integriert. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur TCFD-Berichterstattung im Nachhaltigkeitsbericht und im Kapitel «Risikomanagement» im Geschäftsbericht.
Bystronic misst KPIs, die sich auf die ökologische Nachhaltigkeit beziehen:
Weitere Informationen finden Sie im GRI-Index unter 305 «Emissionen» und GRI 306 «Abfall» sowie in der Daten- und Leistungstabelle im Nachhaltigkeitsbericht.
Detaillierte Daten zu den einzelnen Leistungsindikatoren und zur Methode ihrer Berechnung sind im «Data and Performance Report 2022» sowie in der «Data Calculation Methodology 2022» enthalten und unter folgendem Link publiziert:https://sustainability.bystronic.com/en/downloads
Die Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022 sowie die Vorjahre. Daten für das Geschäftsjahr 2023 werden zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2023 publiziert.
Bystronic pflegt einen regelmässigen Gedanken- und Meinungsaustausch zum Thema Nachhaltigkeit mit den folgenden Anspruchsgruppen: Kunden, Lieferanten, Investoren, Nichtregierungsorganisationen, Gemeinden, Rating-Agenturen und Start-ups. Weitere Informationen zu den Beziehungen zu den Anspruchsgruppen finden Sie im GRI-Index unter 2–28 «Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen» und 2–29 «Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern» im Nachhaltigkeitsbericht. 4
Bystronic verfolgt in sozialen Belangen den Ansatz der Sorgfaltspflicht. Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen werden regelmässig bewertet und Massnahmen umgesetzt. Die soziale Strategie und die Grundsätze des Unternehmens definieren Ziele und Verpflichtungen sowie Massnahmen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf eine Reihe von sozialen Fragen. Es gibt Massnahmen, die darauf abzielen, negative soziale Auswirkungen zu reduzieren. Das Unternehmen legt KPIs für soziale Belange fest, die regelmässig überprüft werden.
Bystronic versteht sich als Corporate Citizen und will seiner Rolle als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft gerecht werden. Das Unternehmen verfolgt mehrere soziale Ziele und Grundsätze, beispielsweise:
Die Sozialpolitik von Bystronic ist in der Richtlinie «Verhalten gegenüber Mitarbeitenden und Kollegen» und in den Kapiteln «Wir engagieren uns für unsere Kunden» und «Wir führen unsere Geschäfte fair und dulden keine Bestechung» im Bystronic Verhaltenskodexes definiert. Die Ergebnisse werden jährlich im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
4)Vollständiger GRI Standard: https://www.globalreporting.org/how-to-use-the-gristandards/gri-standards-english-language/
Bystronic setzt Massnahmen um, welche die Diversität und Integration am Arbeitsplatz fördern:
Verschiedenste Programme fördern eine verantwortungsvolle Beschaffungspolitik und ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement:
Weitere Programme fördern die Sicherheit der Kunden, darunter:
Bystronic prüft die Wirksamkeit dieser Initiativen laufend. Dazu werden Indikatoren aus verschiedenen Quellen (Mitarbeiterbefragung, Hinweise von Whistleblowern, Lieferantenaudits, Kundenberichte) zusammengetragen, und es sind klare Management-Verantwortlichkeiten festgelegt. Die Leiterin der Personalabteilung berichtet in Bezug auf Mitarbeitende-Belange an den CEO. Der Leiter der Global Supply Chain berichtet in Bezug auf Lieferketten-Belange an den Chief Operating Officer. Der Head of Global Services berichtet in Bezug auf Kundenbelange an den CEO. Weitere Informationen finden Sie im GRI-Index unter 3–3 Management von wesentlichen Themen im Bystronic Nachhaltigkeitsbericht, wo die Wirksamkeit der Massnahmen ebenfalls geprüft wird.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung hat Bystronic bewertet, welche möglichen positiven und negativen Auswirkungen auf soziale Belange sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben. So besteht zum Beispiel das Risiko, dass unsere Lieferanten ihren Mitarbeitenden keinen existenzsichernden Lohn bezahlen oder die Menschenrechte verletzen. Zudem könnten unsere Systeme und Lösungen auf Kundenseite Verletzungen verursachen oder zu Problemen mit dem Datenschutz führen.
Weitere Informationen sind im Corporate Governance Bericht unter Ziffer 3.7 «Risikomanagement» zu finden.
Bystronic misst KPIs in Zusammenhang mit sozialer Verantwortung, darunter:
Weitere Informationen finden Sie im GRI-Index unter 401 «Beschäftigung», 403 «Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz», 405 «Diversität und Chancengleichheit», 416 «Kundengesundheit und -sicherheit» sowie in der Daten- und Leistungstabelle im Nachhaltigkeitsbericht.
Detaillierte Daten zu den einzelnen Leistungsindikatoren sind unter folgendem Link publiziert: https:// sustainability.bystronic.com/en/downloads
Die Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022 sowie die Vorjahre. Daten für das Geschäftsjahr 2023 werden zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2023 publiziert.
5)EcoVadis ist eine Nachhaltigkeitsbewertung der wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen eines Unternehmens auf Grundlage dokumentierter Nachweise. www.ecovadis.com
Bystronic verfolgt bei der Behandlung von Mitarbeitenden-Belangen den Ansatz der Sorgfaltspflicht. Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen werden regelmässig bewertet und entsprechende Massnahmen umgesetzt. Im Verhaltenskodex und der Personalstrategie sind die Ziele und Verpflichtungen sowie Massnahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt. Es bestehen Massnahmen, die negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden reduzieren sollen. Bystronic misst regelmässig KPIs zu mitarbeiterbezogenen Themen.
Bystronic will ein positives und unterstützendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden schaffen. Um dies zu gewährleisten, haben wir uns mittelfristig ehrgeizige Ziele gesetzt:
Die Richtlinien von Bystronic in Bezug auf die Mitarbeitenden sind im Kapitel «Verhalten gegenüber Mitarbeitenden und Kollegen» des Bystronic Verhaltenskodex definiert. Die Ergebnisse werden jährlich im Nachhaltigkeitsbericht kommuniziert.
Um die Mitarbeitenden zu unterstützen, gibt es bei Bystronic zahlreiche Richtlinien und Praktiken im Bereich Human Resources (HR), darunter:
Bystronic setzt sich für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden ein. Massnahmen fördern die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden, beispielsweise:
Bystronic setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden eine gesunde Work-Life-Balance erreichen. Zur Förderung werden verschiedene Initiativen der Work-Life-Balance angeboten:
Die Wirksamkeit dieser Initiativen wird mit Hilfe von Indikatoren aus der Mitarbeiterbefragung, Sicherheitsinspektionen und durch die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten überprüft: Die Leiterin der Personalabteilung berichtet hinsichtlich mitarbeiterbezogener Themen an den CEO. Weitere Informationen finden Sie im GRI-Index unter 3–3 Management von wesentlichen Themen im Bystronic Nachhaltigkeitsbericht, der die Wirksamkeit der Massnahmen ebenfalls prüft.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung hat Bystronic mögliche positive und negative Auswirkungen seiner Geschäftsaktivitäten auf mitarbeiterbezogene Angelegenheiten bewertet.
Dabei sind verschiedenste Szenarien zu berücksichtigen: Zum Beispiel könnte Bystronic mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert sein oder die Fluktuationsrate könnte aufgrund mangelnder Aufstiegsmöglichkeiten ansteigen. Bei einem Konjunkturabschwung drohen zudem Entlassungen. Darüber hinaus könnten sich Mitarbeitende in der Produktion verletzen oder es könnte zu Problemen mit dem Datenschutz kommen.
Zu den Hauptrisiken im Zusammenhang mit Arbeitnehmer-Belangen gehören:
Weitere Informationen finden Sie im Corporate Governance Bericht unter Ziffer 3.7 «Risikomanagement».
In Zusammenhang mit sozialer Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden misst Bystronic mehrere KPIs, darunter:
Weitere Informationen finden Sie im GRI-Index unter 401 «Beschäftigung», 403 «Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz», 405 «Diversität und Chancengleichheit», sowie in der Daten- und Leistungstabelle im Nachhaltigkeitsbericht.
Detaillierte Daten zu den einzelnen Leistungsindikatoren sind unter folgendem Link publiziert: https:// sustainability.bystronic.com/en/downloads
Die Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022 sowie die Vorjahre. Daten für das Geschäftsjahr 2023 werden zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2023 publiziert.
A. Grundsätze und angewandte Sorgfaltspflicht
Bystronic bekennt sich dazu, bei jeglicher Geschäftstätigkeit die Menschenrechte zu respektieren. Richtlinien und Praktiken stellen deshalb sicher, dass der Betrieb so geführt wird, dass die Menschenrechte respektiert werden. Diese Verpflichtungen umfassen:
Die Menschenrechtspolitik von Bystronic ist im Kapitel «Wir unterstützen und respektieren die Menschenrechte und die Vereinigungsfreiheit» unseres Verhaltenskodexes festgelegt. Die Ergebnisse werden jährlich im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
Bystronic wendet Praktiken zum Schutz der Menschenrechte an, darunter:
Bystronic hat mit einer Risikobewertung im Bereich der Menschenrechte begonnen: Bei der letzten Prüfung in der Lieferkette hat es keine Anhaltspunkte zu Kinderarbeit und Risikomaterialien gegeben. Da Bystronic jedoch Bauteile aus vielen Ländern der Welt bezieht, arbeitet das Unternehmen daran, ein robusten Risikomanagement-System zu entwickeln und Abhilfe- und Präventionsprozesse zu verbessern.
Bystronic misst KPIs im Zusammenhang mit den Menschenrechten, darunter:
Weitere Informationen finden Sie in der Daten- und Leistungstabelle in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
6)EcoVadis ist eine Nachhaltigkeitsbewertung der wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen eines Unternehmens auf Grundlage dokumentierter Nachweise. www.ecovadis.com
Bystronic bekämpft Korruption in allen Bereichen der Geschäftstätigkeit. Eine Reihe von Richtlinien und Praktiken sollen Korruption verhindern und aufdecken, darunter:
Die Antikorruptionspolitik des Unternehmens ist in den Kapiteln «Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern» und «Verhalten gegenüber Wettbewerbern» des Bystronic Verhaltenskodexes festgelegt. Die Ergebnisse werden jährlich im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht
Das Unternehmen wendet verschiedene Praktiken an, um Korruption zu verhindern, darunter:
Korruption kann negative Auswirkungen auf die finanziellen Ergebnisse, den Ruf und das Markenimage sowie die Produktivität haben. Sie kann den fairen Wettbewerb untergraben, das rechtliche Risiko erhöhen und das gesellschaftliche Wohlergehen beeinträchtigen. Dies gilt sowohl für Bystronic als auch für seine Anspruchsgruppen.
Folgende Themen sind am ehesten dem Korruptionsrisiko ausgesetzt: Bestechung, Schmiergelder, Aufträge, Geschenke und Bewirtung, politische und karitative Spenden sowie Sponsoring. Keine dieser Themen wurde im Geschäftsbericht als Hauptrisiko hervorgehoben.
Bystronic führt Risikoanalysen durch, um Korruptionsrisiken im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu identifizieren und zu minimieren.
Bystronic misst KPIs im Zusammenhang mit Korruption. Der zentrale KPI im Zusammenhang mit Korruption ist die Anzahl an Whistleblowing-Verfahren: Beschwerden über Korruption in der Lieferkette und bei Partnern werden gesammelt und verfolgt. Weitere Informationen finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht.
Zürich, 29. Februar 2024
Dr. Heinz O. Baumgartner Präsident des Verwaltungsrats
Dr. Roland Abt Präsident des Auditkomitees

Dr. Roland Abt Präsident des Auditkomitees
Das Auditkomitee setzte sich in 2023 unverändert aus Matthias Auer und Roland Abt (Vorsitzender) zusammen. Im Berichtsjahr wurden vier ordentliche Sitzungen und eine ausserordentliche Sitzung zur Beurteilung der Auditfirmen, die an der Ausschreibung für das Mandat der Internen Revision teilgenommen haben, durchgeführt. Neben den Mitgliedern des Auditkomitees nehmen an den ordentlichen Sitzungen in der Regel auch der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der CFO des Konzerns mit beratender Stimme teil. Sofern Traktanden auch für die externen Prüfer relevant sind, sind Vertreter von ihnen ebenfalls anwesend. Neben den Standardthemen des Auditkomitees, die vor allem die Analyse der Jahres- und Halbjahresabschlüsse betreffen, wurden die nachfolgenden Themen vertieft behandelt.
Die Vergabe des Mandats der Internen Revision an eine externe Prüfgesellschaft erfolgte letztmals im Jahr 2015. Das Auditkomitee gelangte zur Überzeugung, dass eine erneute Ausschreibung dieses Mandats sinnvoll und angebracht wäre. Zur Ausschreibung wurden alle grossen Prüfgesellschaften, mit Ausnahme von PricewaterhouseCoopers, welche ab diesem Jahr das externe Revisionsstellenmandat innehat, eingeladen. An einer separaten Sitzung im November konnten die eingeladenen Firmen ihre offerierten Dienstleistungen in diesem Bereich vorstellen. Im Anschluss dazu analysierte das Auditkomitee die einzelnen Angebote und entschied sich schliesslich für die Firma EY. Sie wird bereits im ersten Quartal 2024 ihre Arbeit aufnehmen.
Die neuen Anforderungen zur Transparenz über nicht finanzielle Belange (OR 964a ff.) müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2023 erfüllt werden. Das Auditkomitee hat die Vorbereitungen für den neuen Berichtsteil im Geschäftsbericht überwacht.
Das Accounting Manual wurde auf Aktualität und Angemessenheit überprüft. Dies führte zu verschiedenen Anträgen der Finanzabteilung zu Anpassungen im Bereich Hedge Accounting, Share-based payments, Rückstellungen für Kundenfinanzierungen und der Wertberichtigungen auf Kundenforderungen. Alle Anträge wurden genehmigt. Sie führen zu keinen wesentlichen Veränderungen der entsprechenden Bilanzpositionen. Es handelt sich bei den Anpassungen insbesondere um Präzisierungen der Bewertungsmethodik.
Die Interne Revision, deren Funktion vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte wahrgenommen wurde, hat im Berichtsjahr wiederum wertvolle Arbeit geleistet. Es wurden acht Interne Revisionen durchgeführt, und die vorgelegten Berichte wurden im Auditkomitee eingehend diskutiert. Der Prüfplan 2024 wird im ersten Quartal mit der neuen Internen Revision besprochen und verabschiedet werden. Die Abarbeitung der offenen Punkte aus den Revisionen durch das Management wird vom Auditkomitee regelmässig überwacht.
Das Auditkomitee macht sich periodisch ein Bild der aktuellen Steuersituation. Die globale Mindeststeuer, die in der Schweiz, ab 2024 in Kraft sein wird, sollte zu keinen westlichen Änderungen in der Steuerbelastung der Bystronic Gruppe führen, obwohl noch nicht alle diesbezüglichen Aspekte im Detail bekannt sind.
Dr. Roland Abt Präsident des Auditkomitees
| Mio. CHF | Anhang | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Nettoumsatz | 1.1 | 930.1 | 1'015.9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.3 | 5.1 | 5.5 |
| Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen |
–33.1 | 19.1 | |
| Materialaufwand | 1.4 | –371.8 | –488.4 |
| Personalaufwand | 1.4 | –251.9 | –260.0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.4 | –203.1 | –222.1 |
| Abschreibungen und Wertbeeinträchtigungen auf Sachanlagen |
2.3 | –14.4 | –14.6 |
| Abschreibungen und Wertbeeinträchtigungen auf immateriellen Anlagen und Finanzanlagen |
2.4/2.5 | –6.6 | –7.1 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 54.4 | 48.1 | |
| Finanzertrag | 3.3 | 7.7 | 3.3 |
| Finanzaufwand | 3.3 | –7.0 | –6.0 |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 55.1 | 45.4 | |
| Ertragssteuern | 1.5 | –13.1 | –8.9 |
| Jahresergebnis | 41.9 | 36.6 | |
| Anteil Aktionäre Bystronic AG | 41.9 | 36.6 | |
| Ergebnis je Namenaktie A in CHF (verwässert/unverwässert) | 1.6 | 20.28 | 17.69 |
| Ergebnis je Namenaktie B in CHF (verwässert/unverwässert) | 1.6 | 4.06 | 3.54 |
| Mio. CHF | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| AKTIVEN | |||
| Umlaufvermögen | |||
| Flüssige Mittel | 3.1 | 224.6 | 216.6 |
| Wertschriften | 3.1 | 124.3 | 125.0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.2 | 117.5 | 167.2 |
| Anzahlungen an Lieferanten | 4.6 | 6.0 | |
| Sonstige Forderungen | 2.2 | 38.4 | 46.0 |
| Vorräte | 2.2 | 237.9 | 287.7 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 14.4 | 14.0 | |
| Total Umlaufvermögen | 761.6 | 862.5 | |
| Anlagevermögen | |||
| Sachanlagen | 2.3 | 124.4 | 134.2 |
| Immaterielle Anlagen | 2.4 | 10.8 | 11.0 |
| Finanzanlagen | 2.5 | 104.9 | 110.6 |
| Latente Steueraktiven | 1.5 | 22.4 | 24.2 |
| Total Anlagevermögen | 262.6 | 280.0 | |
| TOTAL AKTIVEN | 1'024.1 | 1'142.5 | |
| PASSIVEN | |||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.7 | 0.5 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 52.2 | 69.9 | |
| Anzahlungen von Kunden | 2.2 | 95.3 | 158.7 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.2 | 18.9 | 34.3 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 2.6 | 22.6 | 28.3 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 2.2 | 68.5 | 83.7 |
| Total kurzfristiges Fremdkapital | 259.1 | 375.4 | |
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 5.1 | 0.5 | 0.6 |
| Langfristige Rückstellungen | 2.6 | 16.7 | 22.1 |
| Latente Steuerverpflichtungen | 1.5 | 17.1 | 20.3 |
| Total langfristiges Fremdkapital | 34.3 | 42.9 | |
| Total Fremdkapital | 293.5 | 418.3 | |
| Eigenkapital | |||
| Aktienkapital | 3.2 | 4.1 | 4.1 |
| Kapitalreserven | –31.5 | –31.4 | |
| Eigene Aktien | 3.2 | –1.6 | –2.2 |
| Gewinnreserven | 759.6 | 753.7 | |
| Total Eigenkapital | 730.6 | 724.2 | |
| TOTAL PASSIVEN | 1'024.1 | 1'142.5 |
| Kapital | Verrech | Umrech nungs |
Cash | Übrige | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. CHF | Anhang | Aktien kapital |
reser ven |
Eigene Aktien |
neter Goodwill¹ |
diffe renzen |
flow Hedging |
Gewinn reserven¹ |
Gewinn reserven |
Total Eigenkapital |
| Total Eigenkapital 31. Dezember 2021 |
4.1 | –30.8 | –2.3 | –95.9 | –66.9 | 0.4 | 1'006.7 | 844.2 | 815.2 | |
| Jahresergebnis Dividenden |
36.6 –124.1 |
36.6 –124.1 |
36.6 –124.1 |
|||||||
| Veränderungen aus Cashflow Hedges |
4.3 | 4.3 | 4.3 | |||||||
| Kauf eigener Aktien |
3.2 | –1.0 | –1.0 | |||||||
| Aktienbasierte Vergütung |
–0.6 | 1.0 | 0.4 | |||||||
| Recycling Umrechnungsdifferenzen aus Verkauf von |
||||||||||
| Geschäftsbereichen | 4.1 | 1.4 | 1.4 | 1.4 | ||||||
| Umrechnungsdifferenzen | –9.4 | 0.7 | –8.7 | –8.7 | ||||||
| Total Eigenkapital 31. Dezember 2022 |
4.1 | –31.4 | –2.2 | –95.9 | –74.9 | 4.7 | 919.9 | 753.7 | 724.2 | |
| Jahresergebnis | 41.9 | 41.9 | 41.9 | |||||||
| Dividenden | –24.8 | –24.8 | –24.8 | |||||||
| Veränderungen aus Cashflow Hedges |
0.7 | 0.7 | 0.7 | |||||||
| Kauf eigener Aktien |
3.2 | –0.5 | –0.5 | |||||||
| Aktienbasierte Vergütung |
–0.0 | 1.1 | 1.1 | |||||||
| Umrechnungsdifferenzen | –10.6 | –1.4 | –12.0 | –12.0 | ||||||
| Total Eigenkapital 31. Dezember 2023 |
4.1 | –31.5 | –1.6 | –95.9 | –85.5 | 5.4 | 935.6 | 759.6 | 730.6 |
1 Vorjahreswerte wurden angepasst. Neu wird der verrechnete Goodwill separat gezeigt, im Vorjahr war dieser unter «Übrige Gewinnreserven» aufgeführt. Dies hat keinen Einfluss auf das Total Eigenkapital.
| Mio. CHF | Anhang | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis | 41.9 | 36.6 | |
| Abschreibungen und Wertbeeinträchtigungen auf Sachanlagen | 14.4 | 14.6 | |
| Abschreibungen und Wertbeeinträchtigungen auf immateriellen Anlagen und Finanzanlagen |
6.6 | 7.1 | |
| Gewinn/Verlust aus Verkauf von Anlagevermögen | 0.0 | –0.1 | |
| Gewinn/Verlust aus Verkauf von Beteiligungen | 4.1 | 1.4 | |
| Veränderung der Rückstellungen, latenten Steuern und langfristigen Kundendarlehen |
–10.7 | –3.2 | |
| Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserve | 5.1 | 5.3 | |
| Aktienbasierte Vergütung | 3.2 | 1.1 | 0.8 |
| Übrige nicht liquiditätswirksame Veränderungen | 13.6 | 8.1 | |
| Zunahme/Abnahme von: | |||
| Vorräten | 30.2 | –49.3 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 38.1 | –41.1 | |
| Anzahlungen an Lieferanten | 1.0 | 0.2 | |
| Sonstigen Forderungen und aktiven Rechnungsabgrenzungen | 4.5 | –8.2 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –14.0 | –7.7 | |
| Anzahlungen von Kunden | –54.3 | 11.0 | |
| Sonstigen Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungen | –24.4 | 13.3 | |
| Geldfluss aus Geschäftstätigkeit | 53.6 | –16.5 | |
| Investitionen in Sachanlagen | 2.3 | –13.2 | –18.1 |
| Devestitionen von Sachanlagen | 1.2 | 0.2 | |
| Investitionen in immaterielle Anlagen | 2.4 | –6.2 | –5.3 |
| Devestitionen von immateriellen Anlagen | 0.0 | 0.0 | |
| Investitionen in Finanzanlagen und Wertschriften | –126.3 | –126.3 | |
| Devestitionen von Finanzanlagen und Wertschriften | 125.7 | 30.4 | |
| Verkauf von Geschäftsaktivitäten | 4.1 | 19.1 | |
| Geldfluss aus Investitionstätigkeit | –18.9 | –99.9 | |
| Geldfluss aus Geschäfts- und Investitionstätigkeit | 34.7 | –116.4 | |
| Kauf eigener Aktien | 3.2 | –0.5 | –1.0 |
| Dividenden an Aktionäre Bystronic AG | –24.8 | –124.1 | |
| Aufnahme/Rückzahlung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten | 1.3 | –3.4 | |
| Aufnahme/Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten | 0.0 | –1.7 | |
| Aufnahme/Rückzahlung von übrigen langfristigen Verbindlichkeiten | –0.0 | –0.0 | |
| Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | –24.0 | –130.1 | |
| Umrechnungsdifferenzen auf flüssigen Mitteln | –2.7 | –2.5 | |
| Veränderung der flüssigen Mittel | 8.0 | –249.1 | |
| Nachweis Veränderung flüssige Mittel | |||
| Flüssige Mittel am Anfang der Rechnungsperiode | 216.6 | 465.7 | |
| Flüssige Mittel am Ende der Rechnungsperiode | 224.6 | 216.6 | |
Die Konzernrechnung umfasst die nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften der Bystronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» und entspricht dem Schweizer Gesetz. Mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die zu Marktwerten bewertet werden, basiert die konsolidierte Jahresrechnung auf historischen Kosten. Es kamen dieselben Bewertungsgrundsätze sowie Bewertungsgrundlagen wie im Vorjahr zur Anwendung. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren lassen. Totale, Kennzahlen und Veränderungen werden unter Verwendung des exakten Betrags und nicht aufgrund des angegebenen, gerundeten Wertes berechnet.
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde am 27. Februar 2024 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung verabschiedet. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Die Fachkommission von Swiss GAAP FER hat im November 2021 die Fachempfehlung «Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand» (FER 28) und im Mai 2022 den überarbeiteten Standard «Swiss GAAP FER 30 – Konzernrechnung» (FER 30) verabschiedet. Beide Fachempfehlungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.
Die Bestimmungen in FER 28 regeln die Bilanzierung und Offenlegung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Basierend auf einer Einschätzung geht Bystronic davon aus, dass die Anwendung von FER 28 keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss hat.
Die Anpassungen in FER 30 spezifizieren im Wesentlichen die Bilanzierung und Behandlung von schrittweisen Anteilserwerben, Goodwill und Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter. Gemäss der neuen Fachempfehlung sind bisher bei einer akquirierten
Tochtergesellschaft nicht erfasste, für den Kontrollerwerb entscheidungsrelevante, immaterielle Vermögenswerte zu identifizieren und zu bilanzieren. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von FER 30 werden die neuen Bestimmungen zum Goodwill nicht retrospektiv umgesetzt.
Auf eine vorzeitige Anwendung von FER 28 sowie FER 30 (revidiert) wurde verzichtet. Es wurden keine weiteren Änderungen von Standards veröffentlicht.
Die Konzernrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzerngesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder die sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Jahresergebnis werden gesondert ausgewiesen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden gegeneinander verrechnet und Zwischengewinne eliminiert.
Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Beim Verkauf oder der Liquidation von Gesellschaften wird ein mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert.
Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmenanteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.
Die konsolidierte Jahresrechnung der Bystronic AG wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften in Fremdwährungen werden zu Konsolidierungszwecken in Schweizer Franken umgerechnet. Währungseinflüsse, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Fremdwährungsergebnisse auf langfristigen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter an Konzerngesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Verkauf oder Liquidation von Gesellschaften werden Umrechnungsdifferenzen über die Erfolgsrechnung rezykliert. Kursgewinne und Kursverluste aus Transaktionen in Fremdwährung und aus Anpassungen von Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam erfasst.
Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. Die Annahmen sind in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen:
Bystronic hat, wo für den Leser sinnvoll, spezifische Zwischentotale eingefügt, die direkt aus den jeweiligen Tabellen eruiert werden können. Des Weiteren verwendet Bystronic die folgenden Kennzahlen in ihrer externen Finanzkommunikation:
Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.
Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufsvertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und die vom Kunden bestellten Produkte bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurden.
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| EMEA | 368.5 | 508.8 |
| Americas | 290.3 | 308.7 |
| China | 65.4 | 77.4 |
| APAC | 69.8 | 114.7 |
| Auftragseingang | 794.0 | 1'009.5 |
1 Der Auftragseingang war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
| Mio. CHF Januar – Dezember 2023 |
Nettoumsatz Dritte |
Nettoumsatz zwischen Regionen |
Total Nettoumsatz |
|---|---|---|---|
| EMEA | 453.3 | 181.8 | 635.1 |
| Americas | 335.1 | 3.6 | 338.7 |
| China | 63.5 | 41.9 | 105.4 |
| APAC | 78.2 | 3.8 | 82.0 |
| Eliminationen | –231.1 | –231.1 | |
| Nettoumsatz | 930.1 | 930.1 | |
| Mio. CHF Januar – Dezember 2022 |
Nettoumsatz Dritte |
Nettoumsatz zwischen Regionen |
Total Nettoumsatz |
|---|---|---|---|
| EMEA | 500.1 | 222.1 | 722.2 |
| Americas | 315.9 | 4.5 | 320.4 |
| China | 83.3 | 77.0 | 160.3 |
| APAC | 116.5 | 3.6 | 120.1 |
| Eliminationen | –307.1 | –307.1 | |
| Total | 1'015.9 | 1'015.9 | |
Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:
Die Wettbewerber von Bystronic weisen in der Regel keine Segmentinformationen und detaillierten Segmentergebnisse aus. Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen würden Bystronic Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Mitbewerbern erwachsen, da die Ergebnisse Rückschlüsse auf die Margen- und Kostensituationen pro Segment erlauben.
Die externe Segmentberichterstattung basiert auf der internen Berichterstattung, die von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat für die Unternehmenssteuerung verwendet wird. Bei Bystronic bestehen vier regionale Segmente: EMEA, Americas, China und APAC.
Maschinenverkäufe werden dann als Umsatz erfasst, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. Die Umsatzlegung erfolgt nach Abschluss der Installation, wenn die Maschine betriebsbereit ist. Dies wird generell durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten. Bei Geschäftsvorfällen mit abgrenzbaren Bestandteilen werden die Umsätze separat erfasst. Erbrachte Dienstleistungen werden in Abhängigkeit des Grades ihrer Fertigstellung als Umsatz verbucht, falls der Grad verlässlich geschätzt werden kann. Der Nettoumsatz entspricht dem erwarteten Gegenwert der erbrachten Leistung, unter Abzug von Umsatz- und Mehrwertsteuern, Erlösminderungen wie Umsatzboni, gewährten Rabatten und Skonti sowie Wertberichtigungen und Währungseffekten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Auftragsbestand zum Ende der Berichtsperiode entspricht dem Auftragsbestand zum Ende der Vorperiode bereinigt um Fremdwährungseinflüsse, zuzüglich des Auftragseingangs der Berichtsperiode abzüglich des Nettoumsatzes der Berichtsperiode.
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Auftragsbestand | 252.9 | 413.0 |
1 Der Auftragsbestand war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
Diese Position beinhaltet Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen und Altmaterial, aus Subventionen sowie aus Versicherungsleistungen.
Unter der Position Materialaufwand sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die externe Herstellung, Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen) zusammengefasst.
Im Vergleich zur Abnahme des Nettoumsatzes von 8.4% reduzierten sich die Materialaufwendungen unter Berücksichtigung der Bestandesänderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen überproportional um 13.7%. Das Verhältnis des bereinigten Materialaufwands zum Nettoumsatz (Materialquote) betrug 43.5% und lag damit 2.7 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Die niedrigere Materialquote ist einerseits auf den höheren Umsatzanteil aus dem Servicegeschäft und andererseits auf Einsparungen in der Beschaffung sowie Verkaufspreiserhöhungen zurückzuführen.
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 202.2 | 210.2 |
| Sozialleistungen | 43.5 | 42.4 |
| Übriger Personalaufwand | 6.2 | 7.3 |
| Total Personalaufwand | 251.9 | 260.0 |
| Durchschnittliche Vollzeitstellen | 3'573 | 3'679 |
Der Personalaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um 3.1%. Im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich der Personalaufwand um 1.5 Prozentpunkte auf 27.1%.
Einige Gesellschaften erhielten Kurzarbeitsentschädigungen oder ähnliche personalbezogene staatliche Beihilfen. Diese wurden dem Personalaufwand gutgeschrieben und betrugen CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.).
Der durchschnittliche Personalbestand sank um 2.9% auf 3'573 Vollzeitstellen. Die Abnahme ergab sich insbesondere im Bereich der Produktion infolge des konjunkturbedingten Nachfragerückgangs.
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Direkte Kosten der verkauften Produkte | 81.5 | 88.7 |
| Bezogene Dienstleistungen 1 | 49.2 | 49.3 |
| Unterhalt, Mieten, Leasing und Energie | 30.2 | 30.1 |
| Verkauf, Marketing und Administration | 28.5 | 36.4 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 13.6 | 17.5 |
| Total sonstige betriebliche Aufwendungen | 203.1 | 222.1 |
1 Die bezogenen Dienstleistungen beinhalten u.a. Leistungen für Beratung, Revision, IT, Forschung und Entwicklung sowie Versicherungen.
Gegenüber dem Vorjahr verminderten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von Bystronic um 8.6%. Sowohl die direkten Kosten der verkauften Produkte als auch die Kosten für Ausstellungstätigkeiten reduzierten sich. Im Verhältnis zum Nettoumsatz reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0.2 Prozentpunkte auf 21.8%.
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragssteuern | 14.8 | 13.2 |
| Latente Steuern | –1.7 | –4.3 |
| Total Ertragssteuern | 13.1 | 8.9 |
In den laufenden Ertragssteuern sind die bezahlten und die noch geschuldeten Steuern auf den steuerbaren Gewinnen der Einzelgesellschaften enthalten.
| Mio. CHF | Steuersatz 2023 |
Ertrags steuern 2023 |
Steuersatz 2022 |
Ertrags steuern 2022 |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlich anzuwendender Steuersatz und Ertragssteuern |
22.2% | 12.2 | 20.0% | 9.1 |
| Effekt aus Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr |
2.8% | 1.6 | 1.4% | 0.7 |
| Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen |
–0.2% | –0.1 | –1.2% | –0.6 |
| Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen |
0.8% | 0.5 | –1.1% | –0.5 |
| Sonstige Einflüsse | –1.9% | –1.1 | 0.5% | 0.2 |
| Effektiver Steuersatz und Ertragssteuern | 23.8% | 13.1 | 19.5% | 8.9 |
Der erwartete Steuersatz von 22.2% (Vorjahr: 20.0%) entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Steuersätze der Steuerhoheitsgebiete. Der effektive Steuersatz beträgt 23.8% (Vorjahr: 19.5%) vom ordentlichen Ergebnis vor Steuern. Die Zunahme vom durchschnittlich anzuwendenden Steuersatz zum effektiven Steuersatz ist hauptsächlich auf die Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr zurückzuführen.
Die Berechnung der latenten Steuern auf den temporären Differenzen erfolgt zu den erwartenden Steuersätzen bei den Einzelgesellschaften. Dieser betrug gewichtet durchschnittlich 19.8% (Vorjahr: 18.0%). Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen betragen CHF 4.0 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).
Es wurden Verlustvorträge in der Höhe von CHF 28.6 Mio. (Vorjahr: CHF 22.5 Mio.) nicht aktiviert.
Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen wichtige Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuergesetze und Verordnungen. Verschiedene interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und Verordnungen sowie deren Auslegung als auch Änderungen der Steuersätze und der Gesamthöhe des Gewinns vor Steuern. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.
Die Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Alle Steuerverpflichtungen werden unabhängig von ihrer Fälligkeit zurückgestellt. Die zu erwartenden Steuern auf den Bewertungsdifferenzen zwischen Konzern- und Steuerwerten werden zu den jeweils erwartenden Gewinnsteuersätzen für die Gesellschaften zurückgestellt. Die Veränderung für diese latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand. Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und aus temporären Bewertungsdifferenzen werden nur dann aktiviert, wenn diese mit grosser Wahrscheinlichkeit aufgrund zukünftiger Gewinne genutzt werden können.
Bystronic fällt in den Anwendungsbereich der OECD BEPS 2.0 Pillar Two Model Rules. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE ETR (effektiven Steuersatzes nach GloBE) sind die quantitativen Auswirkungen der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetzgebung noch nicht abschliessend einschätzbar. Da zahlreiche Länder die Einführung aufgeschoben haben und die Auswirkungen der Bestimmung noch nicht abschliessend einschätzbar sind, wurden keine Anpassung der latenten Steuern vorgenommen. Da die Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, besteht im Berichtsjahr kein Einfluss auf die laufenden Ertragssteuern. Grossmehrheitlich dürften zukünftig die Safe Harbour Rules zur Anwendung kommen. Trotzdem könnten sich selbst für Unternehmen mit einem effektiven Steuersatz von über 15% steuerliche Auswirkungen ergeben. Bystronic beobachtet die weiteren Entwicklungen und arbeitet derzeit mit Steuerexperten zusammen, welche sie bei der Auswirkungsanalyse unterstützen.
| CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Jahresergebnis Anteil Aktionäre Bystronic AG |
41'947'000 | 36'584'000 |
| Durchschn. Anzahl Namenaktien A (nom. CHF 2.00) |
1'825'567 | 1'825'040 |
| Durchschn. Anzahl Namenaktien B (nom. CHF 0.40) |
1'215'000 | 1'215'000 |
| Ergebnis je Namenaktie A in CHF (verwässert/unverwässert) | 20.28 | 17.69 |
| Ergebnis je Namenaktie B in CHF (verwässert/unverwässert) | 4.06 | 3.54 |
Aktienbezogene Vergütungen führen zu keiner Verwässerung des Ergebnisses je Aktie.
Das Ergebnis je Aktienkategorie wurde aus dem Anteil des Jahresergebnisses, der auf die Aktionäre der Bystronic AG auf der Grundlage ihres Anteils am Aktienkapital entfällt, und der durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien (ausgegebene Aktien abzüglich Aktien im Eigenbesitz) ermittelt.
Bystronic verwendet zur Steuerung der operativen Leistung unter anderem die Kennzahlen «Betriebliche Nettoaktiven», «Rendite auf den durchschnittlichen Nettoaktiven (RONOA)» sowie «Betrieblicher Free Cashflow».
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 117.5 | 167.2 |
| Anzahlungen an Lieferanten | 4.6 | 6.0 |
| Sonstige Forderungen (ohne Derivate) | 28.1 | 33.9 |
| Vorräte | 237.9 | 287.7 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 14.4 | 14.0 |
| Sachanlagen | 124.4 | 134.2 |
| Immaterielle Anlagen | 10.8 | 11.0 |
| Langfristige Forderungen und Darlehen | 20.7 | 24.2 |
| Latente Steueraktiven | 22.4 | 24.2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –52.2 | –69.9 |
| Anzahlungen von Kunden | –95.3 | –158.7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Derivate) | –17.3 | –31.5 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | –68.5 | –83.7 |
| Kurz- und langfristige Rückstellungen | –39.2 | –50.4 |
| Latente Steuerverpflichtungen | –17.1 | –20.3 |
| Betriebliche Nettoaktiven (NOA) | 291.0 | 288.0 |
| Betriebliche Nettoaktiven (NOA) Durchschnitt | 289.5 | 253.4 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 54.4 | 48.1 |
| Angewandter Steuersatz | 24.6% | 20.3% |
| Rendite auf den durchschnittlichen Nettoaktiven (RONOA) nach Steuern |
14.2% | 15.1% |
Für die Berechnung der betrieblichen Nettoaktiven (NOA) werden Effekte aus den Veräusserungen der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche nicht berücksichtigt. Daher sind in der Berechnung der NOA die langfristigen Forderungen und Darlehen um CHF 64.3 Mio. (Vorjahr: CHF 62.5 Mio.) reduziert. Zur Berechnung des anrechenbaren Steueraufwands respektive des angewandten Steuersatzes werden die Zinsen auf dem Verkäuferdarlehen von CHF 1.7 Mio. (Vorjahr: CHF 1.7 Mio.) ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Rendite auf den betrieblichen Nettoaktiven (RONOA) nach Steuern berechnet sich aus dem Betriebsergebnis (EBIT) nach Abzug des anrechenbaren Steueraufwands im Verhältnis zu den durchschnittlichen betrieblichen Nettoaktiven per 1. Januar und dem relevanten Bilanzstichtag.
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Geldfluss aus Geschäftstätigkeit | 53.6 | –16.5 |
| Investitionen in Sachanlagen | –13.2 | –18.3 |
| Devestitionen von Sachanlagen | 1.2 | 0.2 |
| Investitionen in immaterielle Anlagen | –6.2 | –5.1 |
| Investitionen in Finanzanlagen | –2.0 | –1.3 |
| Devestitionen von Finanzanlagen | 0.7 | 0.4 |
| Betrieblicher Free Cashflow | 34.0 | –40.6 |
| in % Nettoumsatz | 3.7% | –4.0% |
| Verkauf von Geschäftsaktivitäten | 19.1 | |
| Kauf von Wertschriften | –124.3 | –125.0 |
| Verkauf von Wertschriften | 125.0 | 30.0 |
| Free Cashflow | 34.7 | –116.4 |
Der betriebliche Free Cashflow berechnet sich auf der Basis des Geldflusses aus Geschäftstätigkeit abzüglich ausgewählter Positionen des Geldflusses aus Investitionstätigkeit. Im Vergleich zum Free Cashflow werden beim betrieblichen Free Cashflow die Veränderung von Wertschriften und Geldanlagen mit einer Laufzeit von über 90 Tagen sowie der Kauf und Verkauf von Geschäftsaktivitäten nicht berücksichtigt.
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Bruttowerte | 129.5 | 176.7 |
| Wertberichtigungen | –12.0 | –9.5 |
| Nettowerte | 117.5 | 167.2 |
Für gefährdete Forderungen wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Die pauschale Wertberichtigung basiert auf Erfahrungswerten.
Die sonstigen Forderungen enthalten grösstenteils rückforderbare Mehrwertsteuern, positive Wiederbeschaffungswerte der offenen derivativen Finanzinstrumente per Bilanzstichtag sowie sonstige Steuerforderungen.
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Rohmaterial, Betriebsstoffe und Ersatzteile | 143.5 | 145.4 |
| Halbfabrikate und Aufträge in Arbeit | 26.6 | 45.2 |
| Fertigfabrikate | 123.1 | 148.2 |
| Wertberichtigung auf Vorräten | –55.4 | –51.2 |
| Total Vorräte | 237.9 | 287.7 |
Aufgrund des Abbaus des Auftragsbestands sowie des rückläufigen Auftragseingangs reduzierte sich der Vorratsbestand im Berichtsjahr um CHF 49.8 Mio.
Kunden leisten nach erfolgter Bestellung entsprechende Anzahlungen. Diese sind im Berichtsjahr aufgrund des rückläufigen Auftragseingangs zurückgegangen.
Die Position umfasst geschuldete Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Kundenguthaben sowie negative Wiederbeschaffungswerte der offenen derivativen Finanzinstrumente per Bilanzstichtag. Der Rückgang gegenüber Vorjahr ist grösstenteils auf die Reduktion der geschuldeten Mehrwertsteuern zurückzuführen.
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Abgrenzung Personalaufwand | 18.7 | 20.6 |
| Ertragsabgrenzungen | 14.7 | 20.7 |
| Abgrenzung laufende Ertragssteuern | 15.1 | 19.5 |
| Sonstige Abgrenzungen | 19.9 | 22.9 |
| Total passive Rechnungsabgrenzungen | 68.5 | 83.7 |
In den passiven Rechnungsabgrenzungen sind Beträge aus der periodengerechten Aufwands- und Ertragsabgrenzung abgebildet. Die sonstigen Abgrenzungen umfassen bereits bezogene, aber noch nicht verrechnete Waren und Dienstleistungen. Letztere umfassen unter anderem Kommissionen, Installationen, Service, Beratung und Revision.
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vorratsbeständen werden Schätzungen auf der Grundlage des erwarteten Verbrauchs, der Preisentwicklung (Niederstwertprinzip) sowie der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Die Schätzungen zur Bestimmung der Wertberichtigungen auf Vorräten werden jährlich überprüft und bei Bedarf geändert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen sind zum Nominalwert ausgewiesen, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen.
Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Herstellkosten werden ohne kalkulatorische Zinsen berechnet. Risiken, die im Zusammenhang mit schwer verwertbaren Beständen oder solchen mit langer Lagerdauer entstehen, werden mit Wertberichtigungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zum Nominalwert erfasst.
| Mio. CHF | Betriebs gebäude |
Betriebs anlagen, Maschinen |
Werkzeuge, Mobilien, Fahrzeuge |
Sach anlagen im Bau |
Unbebaute Grund stücke |
Total Sach anlagen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungswert 31.12.2021 | 107.9 | 93.5 | 29.6 | 15.6 | 8.2 | 254.7 |
| Zugänge | 2.7 | 10.0 | 3.3 | 2.2 | 18.1 | |
| Abgänge | –3.1 | –1.3 | –0.1 | –4.6 | ||
| Veränderung Konsolidierungskreis | –0.0 | –0.1 | –0.0 | –0.2 | ||
| Umbuchungen | 10.0 | 3.3 | 1.2 | –14.5 | ||
| Wechselkurseinfluss | –1.6 | –1.8 | –1.0 | –0.4 | 0.1 | –4.7 |
| Anschaffungswert 31.12.2022 | 119.0 | 101.9 | 31.6 | 2.7 | 8.3 | 263.4 |
| Zugänge | 0.8 | 8.3 | 1.6 | 1.8 | 12.4 | |
| Abgänge | –2.3 | –0.6 | –0.5 | –3.4 | ||
| Umbuchungen | 1.6 | –1.1 | 1.4 | –1.8 | ||
| Wechselkurseinfluss | –5.7 | –2.7 | –1.5 | –0.1 | –0.5 | –10.5 |
| Anschaffungswert 31.12.2023 | 115.6 | 104.1 | 32.5 | 2.1 | 7.8 | 262.0 |
| Kumulierte Abschreibungen 31.12.2021 | 42.8 | 57.1 | 21.8 | 121.6 | ||
| Ordentliche Abschreibungen | 3.4 | 7.0 | 3.8 | 14.2 | ||
| Wertbeeinträchtigungen | 0.3 | 0.1 | 0.4 | |||
| Abgänge | –3.1 | –1.4 | –4.5 | |||
| Veränderung Konsolidierungskreis | –0.0 | –0.1 | –0.2 | |||
| Wechselkurseinfluss | –0.6 | –1.0 | –0.7 | –2.3 | ||
| Kumulierte Abschreibungen 31.12.2022 | 45.5 | 60.2 | 23.5 | 129.3 | ||
| Ordentliche Abschreibungen | 3.6 | 6.9 | 3.4 | 13.9 | ||
| Wertbeeinträchtigungen | 0.0 | 0.0 | 0.5 | 0.5 | ||
| Abgänge | 0.0 | –1.2 | –0.6 | –0.5 | –2.2 | |
| Umbuchungen Wechselkurseinfluss |
–1.2 | –0.2 –1.5 |
0.2 –1.1 |
0.0 –3.8 |
||
| Kumulierte Abschreibungen 31.12.2023 | 47.9 | 64.3 | 25.5 | 137.7 | ||
| Nettowert Sachanlagen 31.12.2022 | 73.5 | 41.6 | 8.1 | 2.7 | 8.3 | 134.2 |
| Nettowert Sachanlagen 31.12.2023 | 67.7 | 39.9 | 7.0 | 2.1 | 7.8 | 124.4 |
Die Zugänge bei den Sachanlagen im Jahr 2023 stammen im Wesentlichen aus Investitionen in Betriebsanlagen an den Produktionsstandorten Gotha (Deutschland) und Niederönz (Schweiz), wo eine eigene Energiezentrale für eine nachhaltigere Energieproduktion errichtet wurde.
Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird bei Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts den realisierbaren Wert, wird eine zusätzliche Abschreibung erfasst. Die Berechnung des realisierbaren Wertes beinhaltet die Einschätzung von zukünftigen Cashflows sowie die Ermittlung des Diskontierungsfaktors und der Wachstumsrate anhand von prognostizierten Erwartungen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden, diskontierten zukünftigen Geldflüssen abweichen. Ebenfalls können Nutzungsdauern verkürzt werden oder eine Wertbeeinträchtigung durch veränderte Nutzung eintreten, indem Standorte verlagert bzw. aufgegeben oder mittelfristig geringere Umsätze als erwartet realisiert werden.
Grundstücke werden zu den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Minderwerte bilanziert. Die übrigen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen:
| Betriebsgebäude | 30 bis 40 Jahre |
|---|---|
| Betriebsanlagen und Maschinen | 5 bis 12 Jahre |
| Werkzeuge, Mobilien und Fahrzeuge | 2 bis 8 Jahre |
| Mio. CHF | Software | Sonstige immaterielle Anlagen |
Total immaterielle Anlagen |
|---|---|---|---|
| Anschaffungswert 31.12.2021 | 41.6 | 2.1 | 43.8 |
| Zugänge | 5.4 | 0.0 | 5.3 |
| Abgänge | –6.2 | –6.2 | |
| Wechselkurseinfluss | –0.2 | –0.0 | –0.3 |
| Anschaffungswert 31.12.2022 | 40.5 | 2.1 | 42.7 |
| Zugänge | 5.9 | 5.9 | |
| Abgänge | –1.6 | –0.6 | –2.2 |
| Umbuchungen | 0.0 | –0.0 | |
| Wechselkurseinfluss | –0.5 | –0.0 | –0.5 |
| Anschaffungswert 31.12.2023 | 44.4 | 1.5 | 45.9 |
| Kumulierte Abschreibungen 31.12.2021 | 30.9 | 1.4 | 32.5 |
| Ordentliche Abschreibungen | 5.5 | 0.3 | 5.8 |
| Abgänge | –6.2 | –6.2 | |
| Wechselkurseinfluss | –0.2 | –0.0 | –0.3 |
| Kumulierte Abschreibungen 31.12.2022 | 30.1 | 1.6 | 31.7 |
| Ordentliche Abschreibungen | 5.5 | 0.2 | 5.7 |
| Wertbeeinträchtigungen | 0.2 | 0.2 | |
| Abgänge | –1.6 | –0.5 | –2.1 |
| Wechselkurseinfluss | –0.4 | –0.0 | –0.4 |
| Kumulierte Abschreibungen 31.12.2023 | 33.8 | 1.3 | 35.1 |
| Nettowert immaterielle Anlagen 31.12.2022 | 10.5 | 0.5 | 11.0 |
| Nettowert immaterielle Anlagen 31.12.2023 | 10.6 | 0.2 | 10.8 |
Die Zugänge betreffen hauptsächlich Investitionen zur Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen:
| Software | 3 bis 5 Jahre |
|---|---|
| Sonstige immaterielle Anlagen | 3 bis 5 Jahre |
Bei einer theoretischen Aktivierung des Goodwills ergäben sich folgende Auswirkungen auf die Konzernrechnung:
Theoretischer Anlagenspiegel Goodwill:
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Anschaffungswert 1.1. | 85.4 | 90.8 |
| Wechselkurseinfluss | –8.2 | –5.4 |
| Anschaffungswert 31.12. | 77.2 | 85.4 |
| Kumulierte Abschreibungen 1.1. | 82.6 | 81.6 |
| Ordentliche Abschreibungen | 2.3 | 6.1 |
| Wechselkurseinfluss | –8.2 | –5.1 |
| Kumulierte Abschreibungen 31.12. | 76.8 | 82.6 |
| Nettowert Goodwill 1.1. | 2.8 | 9.2 |
| Nettowert Goodwill 31.12. | 0.4 | 2.8 |
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Betriebsergebnis (EBIT) | 54.4 | 48.1 |
| EBIT-Marge in % | 5.8% | 4.7% |
| Amortisation Goodwill | –2.3 | –6.1 |
| Theoretisches Betriebsergebnis (EBIT) bei Aktivierung von Goodwill | 52.0 | 42.0 |
| Theoretische EBIT-Marge in % | 5.6% | 4.1% |
| Jahresergebnis | 41.9 | 36.6 |
| Amortisation Goodwill | –2.3 | –6.1 |
| Theoretisches Jahresergebnis bei Aktivierung von Goodwill | 39.6 | 30.5 |
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Eigenkapital gemäss Bilanz | 730.6 | 724.2 |
| Theoretische Aktivierung Nettobuchwert Goodwill | 0.4 | 2.8 |
| Theoretisches Eigenkapital bei Aktivierung von Goodwill | 731.0 | 727.0 |
| Eigenkapital in % der Bilanzsumme | 71.3% | 63.4% |
| Theoretisches Eigenkapital bei Aktivierung von Goodwill in % der Bilanzsumme |
71.4% | 63.5% |
Die Werthaltigkeit der immateriellen Anlagen (inklusive Goodwill) wird bei Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört, den realisierbaren Wert, wird eine zusätzliche Abschreibung erfasst. Die Berechnung des realisierbaren Wertes beinhaltet die Einschätzung von zukünftigen Cashflows sowie die Ermittlung des Diskontierungsfaktors und der Wachstumsrate anhand von prognostizierten Erwartungen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen abweichen.
Immaterielle Anlagen werden zu den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Minderwerte bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die Dauer ihrer wirtschaftlichen Nutzung vorgenommen; im Normalfall sind dies bei Software drei bis fünf Jahre.
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung wird der Erfolgsrechnung belastet.
Der aus Kontrollübernahmen resultierende Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet. Bei Veräusserung oder Liquidation eines Geschäftsteils erfolgt das Recycling des zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneten Goodwills in die Erfolgsrechnung. Für die Schattenrechnung wird der Goodwill grundsätzlich linear über die Dauer seiner wirtschaftlichen Nutzung abgeschrieben; im Normalfall sind dies fünf Jahre.
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven | 16.0 | 20.4 |
| Langfristige Forderungen und Darlehen | 85.0 | 86.8 |
| Wertschriften des Anlagevermögens | 4.0 | 3.4 |
| Total Finanzanlagen | 104.9 | 110.6 |
Weitere Details zur Veränderung der Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven sind in der zu finden. In den langfristigen Forderungen und Darlehen sind langfristige Kundendarlehen, Depots für Mieten und die Gewährung eines Verkäuferdarlehens (inklusive aufgelaufener Zinsen) von CHF 64.3 Mio. (Vorjahr: CHF 62.5 Mio.) im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsbereichs Mammut Sports Group erfasst, das vom Käufer bis spätestens Januar 2027 zurückbezahlt werden muss. Die Finanzanlagen sind um CHF 3.2 Mio. (Vorjahr: CHF 3.7 Mio.) wertberichtigt. Es bestehen Wertberichtigungen auf langfristigen Kundendarlehen aufgrund ausstehender Zahlungen von CHF 3.0 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) sowie auf nicht werthaltigen Wertschriften von CHF 0.2 Mio. (Vorjahr: CHF 1.3 Mio.). Erläuterung 5.1
Die Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bilanziert.
| Mio. CHF | Garantie | Rechtsfälle | Sonstige | Total Rückstellungen |
|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen 31.12.2021 | 23.5 | 4.6 | 20.1 | 48.2 |
| Bildung | 27.0 | 0.1 | 2.1 | 29.2 |
| Verwendung | –18.7 | –0.0 | –0.7 | –19.5 |
| Auflösung | –3.9 | –1.8 | –0.4 | –6.2 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | –0.0 | –0.0 | ||
| Wechselkurseinfluss | –0.9 | –0.0 | –0.4 | –1.3 |
| Rückstellungen 31.12.2022 | 26.9 | 2.8 | 20.6 | 50.4 |
| Bildung | 27.0 | 0.1 | 3.0 | 30.1 |
| Verwendung | –26.4 | –0.1 | –3.5 | –30.0 |
| Auflösung | –3.6 | –1.1 | –4.5 | –9.1 |
| Wechselkurseinfluss | –1.5 | –0.0 | –0.6 | –2.2 |
| Rückstellungen 31.12.2023 | 22.5 | 1.7 | 15.0 | 39.2 |
| Davon kurzfristig 2022 | 22.4 | 0.0 | 5.9 | 28.3 |
| Davon kurzfristig 2023 | 18.0 | 0.0 | 4.6 | 22.6 |
Garantierückstellungen beziehen sich auf Produktverkäufe und basieren auf Erfahrungswerten. Der entsprechende Mittelabfluss verteilt sich erfahrungsgemäss gleichmässig über die Garantiezeit von einem Jahr bis zu fünf Jahren.
Bei den Rückstellungen für Rechtsfälle handelt es sich im Wesentlichen um Rechtsfälle aus dem Immaterialgüterrecht sowie potenzielle Garantien und Freistellungen im Zusammenhang mit dem Verkauf nicht fortgeführter Geschäftsbereiche, wobei der Zeitpunkt des Geldabflusses der Verbindlichkeiten unsicher ist, da er vom Verlauf der Verhandlungen oder der Verfahren abhängt.
Sonstige Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für Dienstaltersgeschenke und Altersvorsorge, die nicht als Personalvorsorgeverpflichtungen gelten, Drohverlustrückstellungen für Abnahmeverpflichtungen aus Einkaufsrahmenverträgen und Rückstellungen für Steuerverpflichtungen.
Im Zusammenhang mit Kundenfinanzierungen bestanden Rücknahmeverpflichtungen für Maschinen in Höhe von CHF 27.4 Mio. (Vorjahr: CHF 31.2 Mio.) gegenüber Leasinggesellschaften. Dabei garantieren Bystronic Gesellschaften den begünstigten Leasinggesellschaften, Maschinen in oben genannter Höhe zurückzunehmen, falls deren Schuldner die vereinbarten Annuitäten nicht leisten.
Die Höhe der Rückstellungen wird massgeblich durch die Schätzung der künftigen Kosten bestimmt. Die Berechnung für Garantiefälle basiert auf den Produktverkäufen, Vertragsvereinbarungen und Erfahrungswerten. Neben der pauschalen Berechnung werden für eingetretene oder gemeldete Schadenfälle auf Einschätzung des Managements hin individuelle Rückstellungen berücksichtigt. Dabei wird die pauschale Rückstellung um die individuelle Rückstellung reduziert.
Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und/oder Fälligkeit zwar ungewiss, aber schätzbar ist. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren.
Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Bankguthaben, Festgelder sowie verzinsliche Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von maximal 90 Tagen.
Die Wertschriften umfassen Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen.
Das Aktienkapital von CHF 4.1 Mio. ist unterteilt in 1'827'000 Namenaktien A zum Nennwert von je CHF 2.00 und in 1'215'000 Namenaktien B zum Nennwert von je CHF 0.40.
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| Bestand eigener Aktien | |||
| Namenaktien A | Anzahl | 2'093 | 1'951 |
| Durchschnittlicher Einstandspreis | CHF | 768 | 1'145 |
| Erwerb für Beteiligungsprogramm | 2023 | 2022 | |
| Namenaktien A | Anzahl | 1'000 | 1'000 |
| Durchschnittlicher Einstandspreis | CHF | 504 | 981 |
| Abgabe eigener Aktien | 2023 | 2022 | |
| An Verwaltungsrat, Konzernleitung und weitere Mitglieder des Managements |
Anzahl | 858 | 864 |
| Durchschnittlicher Transaktionspreis 1 | CHF | 663 | 911 |
| Geldwert | Mio. CHF | 0.6 | 0.8 |
1 Der Transaktionspreis entsprach jeweils dem Marktwert.
Die Grundvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt in bar und in Aktien (jeweils ca. 50%). Die Aktien sind mit einer vierjährigen Sperrfrist belegt. Für die Berechnung der Aktienzuteilung des Verwaltungsrats werden weder Abschläge noch Leistungskomponenten berücksichtigt. Es wird der Durchschnittskurs über drei Monate vom 1. November bis 31. Januar der entsprechenden Amtsperiode verwendet.
Für die Mitglieder der Konzernleitung wurde im Berichtsjahr ein neuer Long-Term Incentive (LTI) Plan eingeführt. Es handelt sich um einen Performance Share Unit Plan (PSU). Ein PSU berechtigt die Planteilnehmenden zum Erhalt einer Aktie in der Zukunft, sofern zum Ende des Vesting-Zeitraums bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Anzahl der zugeteilten PSU beruht auf dem arbeitsvertraglich zugesicherten Ziel-LTI-Wert. Dieser beträgt für sämtliche Mitglieder der Konzernleitung einschliesslich des CEO 20% der Gesamt-Zielvergütung. Der Ziel-LTI-Wert dividiert durch den Zeitwert (Fair Value) der PSU am Tag der Zuteilung ergibt die Anzahl der zugeteilten PSU, wobei Bruchteile jeweils auf die nächste ganze Zahl aufgerundet werden. Der Zeitwert der PSU wird durch eine spezialisierte Beratungsfirma und nach international anerkannten Methoden ermittelt. Die Zuteilung erfolgt jeweils zum 1. April, erstmals im Berichtsjahr. Die zugeteilten PSU vesten nach Ablauf von drei Jahren; pro gevestete PSU hat der Plan-Teilnehmende Anrecht auf eine Namenaktie A der Bystronic AG. Wie viele PSU tatsächlich vesten, hängt von der Erfüllung von zwei bestimmten Leistungszielen über den drei-jährigen Performance-Zeitraum ab. Die ersten Aktienzuteilungen im Rahmen dieses Plans werden im Jahr 2026 übertragen. Nähere Informationen zum Plan sind im Vergütungsbericht enthalten.
Für den CEO bestand bis Ende 2022 eine aufgeschobene aktienbasierte Leistungskomponente (Long-Term Incentive). Der einzige Leistungsparameter war das Ergebnis je Aktie (EPS) des laufenden Geschäftsjahrs, wobei die Aktienzuteilung im Folgejahr erfolgte. Abhängig von der tatsächlichen EPS-Zielerreichung konnte der Geldwert der Aktienzuteilung zwischen 0% und maximal 150% (Cap) des Ziel-LTI-Werts variieren; der errechnete Geldwert wurde zur Bestimmung der Anzahl zugeteilter Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 1. November der laufenden bis 31. Januar der folgenden Periode dividiert, wobei ein Abschlag von 10% eingeräumt wurde. Voraussetzung für eine Aktienzuteilung war ein zum Zuteilungszeitpunkt ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Die übertragenen Aktien bleiben während vier Jahren gesperrt. Bei Invalidität, Todesfall oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach einem Kontrollwechsel entfällt die Sperrfrist.
Die restlichen Mitglieder der Konzernleitung waren bis Ende 2022 berechtigt, am aktienbasierten LTI-Programm zu partizipieren. Es handelte sich um einen Restricted Share Unit (RSU) Plan. Der Ziel-LTI-Wert betrug für die Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) 15% der Gesamtzielvergütung. Die erstmalige Zuteilung von Aktienanrechten (RSU) erfolgte Ende März 2018. Abhängig von der tatsächlichen EPS-Zielerreichung im Vorjahr konnte der Geldwert der RSU-Zuteilung zwischen 100% und maximal 150% (Cap) des Ziel-LTI-Werts variieren; der errechnete Geldwert wurde zur Bestimmung der Anzahl zugeteilter RSU mit dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 1. November der vorgängigen bis 31. Januar der laufenden Periode dividiert, wobei kein Abschlag eingeräumt wurde. Die RSU unterliegen einer Vesting-Periode von drei Jahren, die am Tag der Zuteilung beginnt und am Tag der Unverfallbarkeit endet. Die Umwandlung der unverfallbaren RSU in Aktien der Bystronic AG (Umwandlung im Verhältnis 1:1) erfolgt zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit, sofern zu diesem Zeitpunkt ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben ist. Über die an den Planteilnehmer übertragenen Aktien kann der Planteilnehmer frei verfügen. Sie lauten auf den Planteilnehmer und sind mit Stimm- und Dividendenrechten verbunden. Die letzten Aktienzuteilungen an die Mitglieder der Konzernleitung (exkl. CEO) unter dem RSU Plan werden im April 2025 übertragen. Eine vollständige Übersicht über die laufenden RSU Pläne ist im Vergütungsbericht enthalten.
Der RSU Plan kommt weiterhin für ausgewählte Führungskräfte zur Anwendung.
Für den aktienbasierten Vergütungsanteil wurde für das Berichtsjahr ein Personalaufwand in der Höhe von CHF 1.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.) erfasst.
Die Vergütung an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der einen integralen Bestandteil dieses Geschäftsberichts bildet. Deren Beteiligungen an der Bystronic AG sind im dargestellt. Anhang zur Jahresrechnung der Bystronic AG
Am Ende des Berichtsjahres umfassten die Reserven der Holding Gesellschaft Bystronic AG einen nicht ausschüttbaren Betrag von CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 3.1 Mio.). Dieser Betrag bestand aus CHF 1.6 Mio., die mit dem Besitz von eigenen Aktien verbunden waren (Vorjahr: CHF 2.2 Mio.), und aus nicht ausschüttbaren Reserven von CHF 0.8 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.).
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten erfasst. Der Bestand an eigenen Aktien wird als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den Kapitalreserven zugeschrieben.
Aktienbezogene Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden im Zeitpunkt der Zuteilung zum Tageswert bewertet und in der Periode der Leistungserbringung dem Personalaufwand belastet.
| Mio. CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Finanzertrag | 7.7 | 3.3 |
| Finanzaufwand | –7.0 | –6.0 |
| Total Finanzergebnis | 0.7 | –2.7 |
Der Finanzertrag enthält Zinserträge von CHF 6.5 Mio. (Vorjahr: CHF 3.2 Mio.), eine positive Performance auf den Anlagen der Arbeitgeberbeitragsreserve von CHF 0.9 Mio. sowie einen Wertschriftenerfolg von CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.).
Der Finanzaufwand beinhaltet Zins- sowie Währungsabsicherungskosten für die Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften in Fremdwährung von CHF 5.7 Mio. (Vorjahr CHF 3.5 Mio.) sowie Währungsverluste von CHF 1.3 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.) aus der Bewertung von flüssigen Mitteln, kurzfristigen Darlehen zwischen den Konzerngesellschaften und weiteren finanziellen Vermögenswerten. Im Vorjahr wurde zusätzlich eine negative Performance auf den Anlagen der Arbeitgeberbeitragsreserve von CHF 1.2 Mio. erzielt.
| Fälligkeit operativer Leasingverträge in Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Unter 1 Jahr | 6.0 | 5.3 |
| 1 bis 5 Jahre | 7.1 | 6.8 |
| Total operative Leasingverträge | 13.2 | 12.1 |
Am Bilanzstichtag sowie im Vorjahr bestanden keine weiteren nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen und keine verpfändeten Aktiven.
Durch ihre Geschäftstätigkeit ist Bystronic insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung von Bystronic entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften von Bystronic verbindlich.
| Risiko | Quelle | Risikobewirtschaftung |
|---|---|---|
| Währungsrisiken | Bystronic ist international tätig und daher Währungsrisiken ausgesetzt, die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns haben können. |
– Natürliche Absicherung der Zahlungsströme (sog. Natural Hedging), indem Wareneinkäufe in derselben Währung wie Verkäufe getätigt werden. – Reduzierung der Währungsrisiken durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten. |
| Kreditrisiken aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen |
Das Kreditrisiko besteht darin, einen finanziellen Verlust zu erleiden, falls eine Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Kreditrisiken können auf Forderungen, Finanzanlagen, Guthaben bei Finanzinstituten, Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten bestehen. |
– Regelmässige Überprüfung der unabhängigen Ratings von Finanzinstituten. – Weitere Reduzierung von allfälligen Risiken auf flüssigen Mitteln, indem nicht eine einzelne Bank, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden. – Minderung von Klumpenrisiken bei Forderungen und Finanzanlagen durch eine breite geografische Streuung und hohe Anzahl von Kunden. – Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden unter Berücksichtigung von spezifischen Prüfungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit. |
| Liquiditätsrisiko | Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus dem Risiko, finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen zu können. |
– Das vorsichtige Liquiditätsmanagement schliesst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die permanent überwacht werden, sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch Kreditlinien ein. |
| Zinsrisiko | Ein Zinsrisiko kann von Veränderungen zukünftiger Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und bei zinsbedingten Risiken bei Änderungen des Marktwerts entstehen. |
– Bystronic verfügt über keine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von starken Veränderungen des Zinsumfelds wesentlich beeinflusst würden. |
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Einheit | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 2023 | 2022 | |
| EUR | 1 | 0.9260 | 0.9847 | 0.9759 | 1.0064 | |
| USD | 1 | 0.8380 | 0.9232 | 0.9028 | 0.9539 | |
| CNY | 100 | 11.7948 | 13.3823 | 12.7711 | 14.2287 | |
| Mio. CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Kontrakt- oder Nominalwerte (brutto) | 317.4 | 407.4 |
| Positive Wiederbeschaffungswerte | 10.3 | 12.1 |
| Negative Wiederbeschaffungswerte | 1.6 | 2.8 |
Die Kontrakte wurden zur Absicherung von Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit in verschiedenen Währungen abgeschlossen.
Sämtliche offenen Derivate werden per Bilanzstichtag zum Marktwert erfasst und in der Bilanz unter sonstigen Forderungen oder sonstigen Verbindlichkeiten brutto ausgewiesen. Wertveränderungen von Derivaten zur Absicherung von bilanzierten Grundgeschäften werden analog zum Grundgeschäft verbucht. Wertveränderungen von Derivaten zur Absicherung zukünftiger Geldflüsse werden bis zur Abwicklung des Grundgeschäfts erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Zeitpunkt der Bilanzierung des Grundgeschäfts wird der im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust in die Erfolgsrechnung übertragen.
Im Jahr 2023 wurden keine Konzerngesellschaften veräussert.
Per 8. Juni 2022 veräusserte Bystronic die Konzerngesellschaft OOO Bystronic Laser, Moskau (Russland). Das Jahr 2022 enthält Nettoumsatz und Betriebsergebnis bis zum 8. Juni 2022. Die Transaktion ergab einen Verkaufsverlust von CHF 1.4 Mio. aus dem Recycling von Umrechnungsdifferenzen, der in der Position «Sonstige betriebliche Aufwendungen» erfasst ist.
| Bystronic | |
|---|---|
| OOO Bystronic Laser | |
| Mio. CHF | 8. Juni 2022 |
| Umlaufvermögen | 0.6 |
| Anlagevermögen | |
| Aktiven | 0.6 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 0.6 |
| Fremdkapital | 0.6 |
| Devestiertes Nettovermögen | 0.0 |
| Verkaufspreis | 0.0 |
| Devestiertes Nettovermögen | –0.0 |
| Transaktionskosten | –0.0 |
| Recycling von Umrechnungsdifferenzen | –1.4 |
| Verkaufsverlust | –1.4 |
| Verkaufspreis erhalten | 0.0 |
| Transaktionskosten bezahlt | –0.0 |
| Abgegebene flüssige Mittel | –0.6 |
| Ablösung von gruppeninternen Forderungen und Schulden | 0.0 |
| Nettogeldfluss 2022 | –0.6 |
| Total Nettogeldfluss | –0.6 |
– Per 1. Januar 2023 wurde die Conzzeta Management AG, Zürich (Schweiz) mit der Bystronic AG, Zürich (Schweiz) fusioniert.
| Beteiligung in | Beteiligung in | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft, Sitz | Erläuterungen | Land | Gesellschaftskapital | % direkt |
% indirekt |
|
| Bystronic | ||||||
| EMEA | ||||||
| Bystronic Laser AG, Niederönz | CH CHF | 50'000 | 100 | |||
| Bystronic Scandinavia AB, Rosersberg | SE | SEK | 200'000 | 100 | ||
| Bystronic Maschinenbau GmbH, Gotha | DE | EUR | 3'400'100 | 100 | ||
| Bystronic Italia S.r.l., Pieve Emanuele | IT | EUR | 900'000 | 100 | ||
| Bystronic France SAS, Les Ulis | FR | EUR | 2'500'000 | 100 | ||
| Bystronic Deutschland GmbH, Heimsheim | DE | EUR | 52'000 | 100 | ||
| Bystronic Ibérica, S.A., San Sebastián de los Reyes |
ES | EUR | 262'000 | 100 | ||
| Bystronic Austria GmbH, Pasching | AT | EUR | 300'000 | 100 | ||
| Bystronic Benelux B.V., Meerkerk | NL | EUR | 18'151 | 100 | ||
| Bystronic UK Ltd., Coventry | UK GBP | 1'200'000 | 100 | |||
| Bystronic Sales AG, Niederönz | CH CHF | 200'000 | 100 | |||
| Bystronic Polska Sp. z o.o., Komorów | PL | PLN | 1'000'000 | 100 | ||
| Bystronic Czech Republic s.r.o., Brno | CZ CZK | 6'000'000 | 100 | |||
| Bystronic Lazer ve Bükme Makineleri Sanayi ve Ticaret Ltd Şti, Istanbul |
TR | TRY | 660'000 | 100 | ||
| OOO Bystronic Laser, Moskau | 1 | RU | ||||
| S.C. Bystronic Laser S.R.L., Brasov | RO RON | 3'277'000 | 100 | |||
| LLC Bystronic Ukraine, Kiew | UA UAH | 15'900'873 | 100 | |||
| FMG Verfahrenstechnik AG, Sulgen | 2 | CH | ||||
| Bystronic Magyarország Kft., Budaörs | HU HUF | 25'000'000 | 100 | |||
| Bystronic Automation Technology S.p.A., San Giuliano Milanese |
IT | EUR | 250'000 | 100 | ||
| Bystronic Tube Processing S.p.A., Cazzago San Martino |
IT | EUR | 750'000 | 100 | ||
| Kurago Software, S.L., Bilbao | ES | EUR | 3'000 | 100 | ||
| Americas | ||||||
| Bystronic Inc., Hoffman Estates | US USD | 250'000 | 100 | |||
| Bystronic Mexico, S.A. de C.V., Apodaca | MX MXN | 106'500'000 | 100 | |||
| Bystronic do Brasil Ltda., Colombo | BR | BRL | 9'000'000 | 100 | ||
| Bystronic Canada Ltd., Mississauga | CA CAD | 100'000 | 100 | |||
| Bystronic Manufacturing Americas, LLC, | ||||||
| Hoffman Estates | US USD | 1'000'000 | 100 | |||
| China | ||||||
| Bystronic Co., Ltd. (Shanghai), Shanghai | CN CNY | 43'406'070 | 100 | |||
| Bystronic (Tianjin) Laser Ltd., Tianjin | CN CNY | 76'792'070 | 100 | |||
| Bystronic (Shenzhen) Laser Technology Co., Ltd., Shenzhen |
CN CNY | 44'600'000 | 100 | |||
| Bystronic (Shanghai) Automation Technology Co., Ltd., Shanghai |
CN CNY | 30'000'000 | 100 | |||
| APAC | ||||||
| Bystronic Pte. Ltd., Singapur | SG SGD | 4'050'000 | 100 | |||
| Bystronic Korea, Ltd., Incheon | KR KRW | 14'800'000'000 | 100 | |||
| Bystronic Laser India Private Ltd., Pune | IN | INR | 602'420 | 100 | ||
| Bystronic Japan, Ltd., Tokio | JP | JPY | 100'000'000 | 100 | ||
| Bystronic International Laser Ltd., New Taipei City |
TW TWD | 5'000'000 | 100 |
| Bystronic Australia Pty Ltd, Cranbourne West |
AU AUD | 100'000 | 100 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bystronic Vietnam Co., Ltd., Ho Chi Minh City |
VN VND | 33'165'000'000 | 100 | |||
| Bystronic (Thailand) Co., Ltd., Bangkok | TH | THB | 15'000'000 | 100 | ||
| Kurago Asia Ltd., Changwon | KR KRW | 101'000'000 | 100 | |||
| Corporate Gesellschaften | ||||||
| Bystronic Holding Deutschland AG, Leverkusen |
DE | EUR | 6'000'000 | 100 | ||
| Conzzeta Management AG, Zürich | 3 | CH | ||||
| Bystronic Grundstücksverwaltungs GmbH, Leverkusen |
DE | EUR | 50'000 | 100 | ||
| Bystronic Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Leverkusen |
DE | EUR | 100'000 | 100 | ||
| Kureta GmbH, Leverkusen | DE | EUR | 100'000 | 100 | ||
1 Verkauf per 8. Juni 2022
2 Fusion mit Bystronic Laser AG per 1. Januar 2022
3 Fusion mit Bystronic AG per 1. Januar 2023
| Mio. CHF | Bilanz 31.12.2023 |
Bilanz 31.12.2022 |
Ergebnis im Personal aufwand 2023 |
Ergebnis im Finanz ergebnis 2023 |
Ergebnis im Personal aufwand 2022 |
Ergebnis im Finanz ergebnis 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitgeberbeitragsreserve | ||||||
| Patronale Vorsorgeeinrichtung Bystronic |
16.0 | 20.4 | –5.3 | 0.9 | –1.2 | |
Auf der Arbeitgeberbeitragsreserve besteht kein Verwendungsverzicht. Im Berichtsjahr wurden Pensionskassenbeiträge von CHF 5.3 Mio. mit der Arbeitgeberbeitragsreserve verrechnet (Vorjahr: keine). Die Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserve der Bystronic Laser AG führte zu einem geringeren Personalaufwand in ihrem statutarischen Abschluss. In gleicher Höhe führte dies in der Konzernrechnung zu einer Reduktion der Finanzanlagen und zu einem zusätzlichen Personalaufwand. Der Nettoeffekt auf die Konzernrechnung ist null. Die Veränderung von CHF 0.9 Mio. ergibt sich aus der positiven Performance der Vermögensanlage, welche dem Finanzerfolg zugewiesen wurde. Im Vorjahr wurde eine negative Performance von CHF 1.2 Mio. erzielt.
| Mio. CHF | Über- / Unter deckung 31.12.2023 |
Wirtschaft licher Anteil 31.12.2023 |
Wirtschaft licher Anteil 31.12.2022 |
Umrech nungs diffe renzen/ Verbrauch 2023 |
Verände rung zum VJ erfolgs wirksam 2023 |
Auf die Periode abge grenzte Beiträge 2023 |
Vorsorge aufwand im Perso nalauf wand 2023 |
Vorsorge aufwand im Perso nalauf wand 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand |
||||||||
| Patronale Vorsorgeeinrichtung |
3.2 | |||||||
| Vorsorgeeinrichtungen ohne Über-/ Unterdeckung |
7.0 | 7.0 | 6.8 | |||||
| Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung |
–0.5 | –0.5 | –0.6 | 0.0 | 0.8 | 0.8 | 0.8 | |
| Total | 2.7 | –0.5 | –0.6 | 0.0 | 7.7 | 7.7 | 7.7 | |
Im Vorjahr betrugen die Netto-Überdeckung CHF 2.4 Mio. und die auf die Periode abgegrenzten Beiträge CHF 7.7 Mio.
Die ausgewiesene Überdeckung aus freien Reserven der patronalen Vorsorgeeinrichtung ist nicht zur wirtschaftlichen Verwendung durch den Konzern vorgesehen.
Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden Bestimmungen und Gepflogenheiten. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in einer Periode geschuldeten Zahlungen an die Träger der Vorsorge sowie den laufenden Aufwand für die Erfüllung der übrigen Vorsorgepläne. Die privaten Vorsorgepläne in der Schweiz sind zur Bildung von Altersguthaben mit Umwandlung in feste Altersrenten und mit ergänzenden Risikoleistungen ausgestaltet. Tatsächliche wirtschaftliche Auswirkungen von Vorsorgeplänen auf das Unternehmen werden auf den Bilanzstichtag berechnet. Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt dann, wenn dieser für den künftigen Vorsorgeaufwand der Gesellschaft verwendet wird. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Gesondert bestehende, frei verfügbare Arbeitgeberbeitragsreserven sind als Aktivum erfasst. Die Differenz zwischen den jährlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen und Verpflichtungen sowie die Veränderung der Arbeitgeberbeitragsreserve wird über die Erfolgsrechnung erfasst.
Die Arbeitnehmer der Schweizer Konzerngesellschaften sind in der «GEMINI Sammelstiftung» versichert. Diese Vorsorgeeinrichtung ist rechtlich unabhängig und wird aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten provisorischen Jahresrechnung der Pensionskasse.
Einige Gesellschaften im Ausland verfügen über lokale Vorsorgeeinrichtungen. Diese werden bezüglich Rechnungslegung gleich behandelt wie der Schweizer Plan, d.h. grundsätzlich werden die bezahlten Beträge als Aufwand verbucht. Die Ermittlung der Über- oder Unterdeckung erfolgt nach versicherungsmathematischen Ansätzen.
Bei Bystronic bestanden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften.

| Gesamtwesentlichkeit Konzernrech- CHF 2.4 Mio. nung |
|
|---|---|
| Bezugsgrösse | Ergebnis vor Ertragssteuern |
| Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit |
Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir das Ergeb- nis vor Ertragssteuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Erfolge des Konzerns üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt ein Ergebnis vor Ertragssteuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für We- sentlichkeitsüberlegungen dar. |

| Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt | Unser Prüfungsvorgehen |
|---|---|
| Der Nettoumsatz bildet eine wichtige Grundlage zur Beur- teilung des Geschäftsgangs der Bystronic-Gruppe und steht daher im Fokus der unternehmensinternen Zielset- zung und der Kommunikation an Aktionäre und andere In- |
Wir haben die folgenden Prüfungshandlungen für die Beur- teilung der Angemessenheit der periodengerechten Erfas- sung des Umsatzes vorgenommen: |
| teressenvertreter. Der dadurch möglicherweise resultie- rende Druck auf die Zielerreichung führt zu einem erhöhten Risiko bei der periodengerechten Erfassung des Umsat- zes. |
· Erlangen eines Verständnisses über den Prozess der Umsatzerfassung und der relevanten Schlüssel- kontrollen. |
| Bystronic erfasst Umsatz aus Lieferungen von Maschinen wenn und Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegan- gen sind. Bei Maschinenverkäufen erfolgt die Umsatzle- gung nach Abschluss der Installation, wenn die Maschine betriebsbereit ist. Dies wird generell durch ein Abnahme- |
· Stichprobenweise Prüfung der Existenz und Richtig- keit einzelner unterjährigen Umsatztransaktionen durch Abstimmung der gebuchten Transaktionen zu Bestellung, Lieferschein, Rechnung, Zahlungsbestä- tigungen und dem jeweiligen Abnahmeprotokoll. |
| protokoll festgehalten, kann aber in Ausnahmefällen und der Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abnahmeprotokoll erfolgen. Der Rechnungslegungsgrundsatz ist in Erläuterung 1.1 |
· Stichprobenweise Prüfung der periodengerechten Erfassung einzelner Umsatztransaktionen durch Ab- stimmung der gebuchten Transaktionen zu Bestel- lung, Lieferschein, Rechnung und insbesondere mit dem jeweiligen Abnahmeprotokoll. |
| weiter ausgeführt. | · Uberprüfung, ob die Umsatzerfassung ohne Vorlie- gen eines Abnahmeprotokolls nur erfolgt ist, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. |
| Stichprobenweise Prüfung von Umsatzgutschriften nach dem Bilanzstichtag. |
|
| Wir erachten das angewandte Verfahren zur periodenge- rechten Erfassung von Maschinenverkäufen als angemes- |

| 1'000 CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Beteiligungserträge | 20'496 | 40'000 |
| Finanzertrag | 18'454 | 8'159 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 278 | 217 |
| Gesamtertrag | 39'228 | 48'376 |
| Finanzaufwand | –8'439 | –3'975 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –5'872 | –5'253 |
| Ertragssteuern | –872 | –133 |
| Gesamtaufwand | –15'183 | –9'361 |
| Jahresergebnis | 24'045 | 39'015 |
| 1'000 CHF | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| AKTIVEN | ||
| Umlaufvermögen | ||
| Flüssige Mittel | 205'654 | 184'849 |
| Wertschriften | 124'260 | 125'000 |
| Sonstige Forderungen | ||
| gegenüber Dritten | 11'487 | 12'474 |
| gegenüber Beteiligungen | 364 | 1'329 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 1'314 | 310 |
| Total Umlaufvermögen | 343'079 | 323'962 |
| Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| gegenüber Beteiligungen | 339'852 | 348'463 |
| gegenüber Dritten | 64'288 | 62'544 |
| Beteiligungen | 118'281 | 118'381 |
| Total Anlagevermögen | 522'421 | 529'388 |
| TOTAL AKTIVEN | 865'500 | 853'350 |
| PASSIVEN | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||
| Verzinsliche Verbindlichkeiten | ||
| gegenüber Beteiligungen | 49'594 | 35'407 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| gegenüber Dritten | 1'499 | 1'810 |
| gegenüber Beteiligten | 156 | 156 |
| gegenüber Beteiligungen | 5'470 | 7'102 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 2'216 | 1'593 |
| Total kurzfristiges Fremdkapital | 58'935 | 46'068 |
| Eigenkapital | ||
| Aktienkapital | 4'140 | 4'140 |
| Gesetzliche Kapitalreserven | ||
| Reserve aus Kapitaleinlagen | 72 | 72 |
| Übrige Kapitalreserven | 97'074 | 97'635 |
| Gesetzliche Gewinnreserven | 828 | 13'409 |
| Freiwillige Gewinnreserven | 650'000 | 650'000 |
| Bilanzgewinn | 56'059 | 44'260 |
| Eigene Aktien | –1'608 | –2'234 |
| Total Eigenkapital | 806'565 | 807'282 |
| TOTAL PASSIVEN | 865'500 | 853'350 |
Die Jahresrechnung 2023 der Bystronic AG wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts erstellt. Die wesentlichen angewandten, nicht vom Gesetz vorgeschriebenen Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben.
Die Jahresrechnung wurde am 27. Februar 2024 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung verabschiedet. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Die Finanzanlagen bestehen aus Anlagen mit langfristigem Anlagezweck. Gewährte Darlehen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet.
Zur Absicherung von Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit werden Devisenabsicherungsgeschäfte abgeschlossen. Sämtliche offenen Derivate werden per Bilanzstichtag zum Marktwert erfasst und in der Bilanz unter sonstigen Forderungen oder sonstigen Verbindlichkeiten brutto ausgewiesen. Wertveränderungen von Derivaten zur Absicherung von bilanzierten Grundgeschäften werden analog zum Grundgeschäft in der Erfolgsrechnung verbucht.
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten erfasst. Der Bestand an eigenen Aktien wird als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den gesetzlichen Kapitalreserven zugeschrieben.
Aktienbezogene Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats werden im Zeitpunkt der Zuteilung zum Tageswert bewertet und in der Periode der Leistungserbringung dem sonstigen betrieblichen Aufwand belastet.
Die Ausschüttungen der Tochtergesellschaften werden in Abhängigkeit von Bilanzgewinn und Kapitalbedarf festgelegt. Der Finanzertrag beinhaltet den Zinsertrag aus Forderungen gegenüber Beteiligungen von CHF 12.9 Mio. (Vorjahr: CHF 6.1 Mio.), Zinserträge von Dritten von CHF 5.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.1 Mio.) und Wertschriftenerträge von CHF 0.3 Mio. Die sonstigen betrieblichen Erträge von CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.2 Mio.) stammen aus Courtagen von Versicherungsgesellschaften von CHF 0.2 Mio. (Vorjahr: CHF 0.2 Mio.) und weiteren betrieblichen Erträge von CHF 0.1 Mio.
Der Finanzaufwand stammt aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen von CHF 2.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.5 Mio.), den Währungsabsicherungskosten (Zinsdifferenzen) von Bilanzpositionen in Fremdwährungen von CHF 5.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) und weiteren Absicherungskosten von CHF 0.4 Mio., Bereitstellungskommissionen für Bankkredite von CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.4 Mio.) und Währungsverlusten auf flüssigen Mitteln und auf Forderungen gegenüber Beteiligungen von CHF 0.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.). Im Vorjahr waren in dieser Position zudem Negativzinsen auf Bankguthaben von CHF 0.4 Mio. enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die laufenden Verwaltungs- und Projektkosten, Kapitalsteuern und die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats in der Höhe von CHF 1.3 Mio. (Vorjahr: CHF 1.0 Mio.).
Die flüssigen Mittel umfassen Banksichtguthaben und verzinsliche Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 90 Tagen, zum grössten Teil in Schweizer Franken. Die Wertschriften beinhalten Festgeldanlagen in Schweizer Franken mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen. Die sonstigen Forderungen gegenüber Dritten enthalten rückforderbare Vor- und Verrechnungssteuern sowie ausländische Quellensteuern von CHF 1.2 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.) sowie Forderungen aus Devisenabsicherungsgeschäften gegenüber Banken von CHF 10.3 Mio. (Vorjahr: CHF 12.1 Mio.). Im Vorjahr waren in dieser Position noch Forderungen gegenüber Sozialversicherungen von CHF 0.1 Mio. enthalten. Die sonstigen Forderungen gegenüber Beteiligungen beinhalten die Forderungen aus Devisenabsicherungsgeschäften gegenüber Beteiligungen von CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.) und weitere Forderungen gegenüber Beteiligungen von CHF 0.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.5 Mio.).
Die Finanzanlagen bestehen aus Anlagen mit langfristigem Anlagezweck. Die Darlehen gegenüber Beteiligungen haben im Berichtsjahr um CHF 8.6 Mio. abgenommen. Bei den sonstigen Finanzanlagen gegenüber Dritten handelt es sich um ein Verkäuferdarlehen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Mammut Sports Group AG, das vom Käufer bis spätestens Januar 2027 zurückbezahlt werden muss. Durch die Fusion der Conzzeta Management AG mit der Bystronic AG reduzierten sich die Beteiligungen um CHF 0.1 Mio.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Devisenabsicherungsgeschäften gegenüber Banken von CHF 1.4 Mio. (Vorjahr: CHF 1.8 Mio.) und gegenüber Beteiligungen von CHF 5.5 Mio. (Vorjahr: CHF 7.1 Mio.).
Das Aktienkapital von CHF 4.1 Mio. (Vorjahr: CHF 4.1 Mio.) besteht aus 1'827'000 Namenaktien A und 1'215'000 Namenaktien B. Per Ende 2022 wurden durch die Gesellschaft 1'951 Namenaktien A zu einem durchschnittlichen Einstandspreis von je CHF 1'145 gehalten. Für das Beteiligungsprogramm wurden im Berichtsjahr 1'000 Namenaktien A zu einem durchschnittlichen Transaktionspreis von je CHF 504 erworben. Dem Verwaltungsrat wurden 719 Namenaktien A zu einem durchschnittlichen Transaktionspreis von je CHF 664 zugeteilt. Den Konzernleitungsmitgliedern und weiteren Mitgliedern des Managements wurden insgesamt 139 Namenaktien A zu einem durchschnittlichen Transaktionspreis von je CHF 658 zugeteilt. Diese Kosten wurden den Konzerngesellschaften, mit welchen diese Personen ein Arbeitsverhältnis haben, in Rechnung gestellt. Der Transaktionspreis entsprach jeweils dem Marktwert. Im Bestand per 31. Dezember 2023 sind 2'093 Namenaktien A zu einem durchschnittlichen Einstandspreis von je CHF 768.
In der Bystronic AG sind keine Mitarbeitenden angestellt.
| 1'000 CHF | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Bürgschaften und Garantieverpflichtungen für Tochtergesellschaften | 103'209 | 105'119 |
| Effektive Verpflichtungen | 19'865 | 17'884 |
Die Beteiligungen sind in aufgeführt. Die Stimmanteile entsprechen den Kapitalanteilen. Erläuterung 4.3 der Konzernrechnung
| Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kapitalanteil | 28.9% | 28.9% |
| Stimmrechte | 51.0% | 51.0% |
Die Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry besteht aus Dr. Matthias Auer, Martin Byland, Rudolf Byland, Christina Byland, Caliza Holding AG, Marina Marti-Auer, Marina Milz, Adrian und Annemarie Herzig-Büchler, Sven und Rosmarie Mumenthaler-Sigrist, Jacob Schmidheiny, Margrit Schmidheiny, Felix Schmidheiny, Helen Schmidheiny, Kathrin Spoerry, Christina Spoerry, Heinrich Spoerry-Niggli, Robert F. Spoerry, Ursula Oggenfuss und Jürg Spoerry.
| Anzahl | Namen aktien A 31.12.2023 |
Namen aktien A 31.12.2022 |
Namen aktien B 31.12.2023 |
Namen aktien B 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|
| Verwaltungsrat | ||||
| Dr. Heinz O. Baumgartner, Präsident | 303 | 40 | ||
| Dr. Roland Abt, Mitglied | 474 | 398 | ||
| Dr. Matthias Auer, Mitglied | 22'898 | 22'611 | 1'008 | 1'008 |
| Inge Delobelle, Mitglied | 76 | |||
| Urs Riedener, Mitglied | 474 | 398 | ||
| Felix Schmidheiny, Mitglied | 41'000 | 41'000 | ||
| Robert F. Spoerry, Mitglied | 7'621 | 7'545 | 148 | 148 |
| Eva Zauke, Mitglied | ||||
Dr. Matthias Auer, Felix Schmidheiny und Robert F. Spoerry halten weitere Namenaktien über einen Aktionärsbindungsvertrag innerhalb der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry.
| Anzahl | Namen aktien A 31.12.2023 |
Namen aktien A 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Konzernleitung | ||
| Alex Waser (CEO) | 1'248 | 1'248 |
| Johan Elster | 92 | 69 |
| Eamon Doherty | 52 | 33 |
| Alberto Martinez | 50 | 32 |
Die übrigen Mitglieder der Konzernleitung besitzen zum Berichtszeitpunkt keine Aktien der Bystronic AG.
Die Vergütung an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung ist im Vergütungsbericht dargestellt.
Die Grundvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird in bar und in Aktien (jeweils ca. 50%) mit vierjähriger Sperrfrist ausgerichtet. Für die Berechnung der Aktienzuteilung des Verwaltungsrats werden kein Rabatt und keine Leistungskomponenten berücksichtigt. Es wird der Durchschnittskurs über drei Monate vom 1. November bis 31. Januar verwendet.
Dem Verwaltungsrat wurden für das Vorjahr im Jahr 2023 insgesamt 719 Namenaktien A zugeteilt. Die Bewertung erfolgte zum Kurs von CHF 664 und betrug CHF 0.5 Mio. Für den aktienbasierten Vergütungsanteil für das Berichtsjahr ist eine Aufwandabgrenzung in der Höhe von CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.) im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten.
Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.
| CHF | 2023 |
|---|---|
| Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 17. April 2024, den für die Gewinnverwendung verfügbaren Betrag, bestehend aus: |
|
| Jahresgewinn | 24'045'178 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 32'013'788 |
| Bilanzgewinn | 56'058'966 |
| Eigene Aktien (direkt gehalten) | 1'608'044 |
| Für die Gewinnverwendung verfügbarer Bilanzgewinn | 54'450'922 |
| wie folgt zu verwenden: | |
| Dividende von CHF 12.00 pro Namenaktie A | 21'924'000 |
| Dividende von CHF 2.40 pro Namenaktie B | 2'916'000 |
| Total Dividende | 24'840'000 |
| Vortrag Bilanzgewinn auf neue Rechnung | 31'218'966 |
Bei Genehmigung des Antrags beträgt die Dividendenauszahlung für das Jahr 2023:
| CHF | Bruttodividende | 35% Verrechnungssteuer | Nettodividende | |
|---|---|---|---|---|
| Je Namenaktie A | 12.00 | 4.20 | 7.80 | |
| Je Namenaktie B | 2.40 | 0.84 | 1.56 | |
Die Dividendenzahlung erfolgt mit Valuta 23. April 2024.
| Gesamtwesentlichkeit | CHF 1'000'000 |
|---|---|
| Bezugsgrösse | Total Eigenkapital |
| Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit |
Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir das Total Eigenkapital, da dies aus unserer Sicht eine allgemein anerkannte Bezugs- grösse für Wesentlichkeitsüberlegungen bei Holdinggesellschaften darstellt. |


| 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bystronic 1 | ||||||
| Auftragseingang | Mio. CHF | 794.0 | 1'009.5 | 1'175.5 | 777.4 | 929.4 |
| Auftragsbestand | Mio. CHF | 252.9 | 413.0 | 435.2 | 206.8 | 242.3 |
| Nettoumsatz | Mio. CHF | 930.1 | 1'015.9 | 939.3 | 801.3 | 935.8 |
| EBITDA | Mio. CHF | 75.4 | 69.9 | 88.5 | 60.1 | 129.6 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | Mio. CHF | 54.4 | 48.1 | 70.1 | 42.0 | 114.4 |
| Betriebliche Nettoaktiven | Mio. CHF | 291.0 | 288.0 | 218.9 | 231.4 | 244.7 |
| Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche |
||||||
| Nettoumsatz | Mio. CHF | 183.6 | 482.3 | 637.4 | ||
| Betriebsergebnis (EBIT) | Mio. CHF | –88.8 | 37.7 | 52.7 | ||
| Betriebliche Nettoaktiven | Mio. CHF | 276.4 | 306.0 | |||
| Konsolidierte Erfolgsrechnung | ||||||
| Nettoumsatz | Mio. CHF | 930.1 | 1'015.9 | 1'122.9 | 1'283.5 | 1'573.2 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | Mio. CHF | 54.4 | 48.1 | –18.7 | 79.7 | 167.2 |
| Jahresergebnis | Mio. CHF | 41.9 | 36.6 | –27.8 | 66.9 | 136.8 |
| Konsolidierte Bilanz | ||||||
| Umlaufvermögen | Mio. CHF | 761.6 | 862.5 | 958.4 | 813.5 | 889.1 |
| Anlagevermögen | Mio. CHF | 262.6 | 280.0 | 276.4 | 337.2 | 377.0 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | Mio. CHF | 259.1 | 375.4 | 372.0 | 313.8 | 329.8 |
| Langfristiges Fremdkapital | Mio. CHF | 34.3 | 42.9 | 47.6 | 40.8 | 56.1 |
| Eigenkapital | Mio. CHF | 730.6 | 724.2 | 815.2 | 796.1 | 880.1 |
| Bilanzsumme | Mio. CHF | 1'024.1 | 1'142.5 | 1'234.8 | 1'150.6 | 1'266.0 |
| Eigenkapital in % der Bilanzsumme | % | 71.3 | 63.4 | 66.0 | 69.2 | 69.5 |
| Personalbestand | ||||||
| Durchschnittliche Vollzeitstellen | Anzahl | 3'573 | 3'679 | 4'051 | 4'711 | 5'086 |
| Nettoumsatz pro Vollzeitstelle | CHF 1'000 | 260.3 | 276.1 | 277.2 | 272.5 | 309.3 |
| Personalaufwand pro Vollzeitstelle | CHF 1'000 | 70.5 | 70.7 | 72.0 | 72.3 | 74.5 |
| Angaben zu den Aktien | ||||||
| Aktienkapital | Mio. CHF | 4.1 | 4.1 | 4.1 | 4.1 | 4.1 |
| Anzahl per 31.12. ausgegebener | ||||||
| Namenaktien A | Anzahl | 1'827'000 | 1'827'000 | 1'827'000 | 1'827'000 | 1'827'000 |
| Namenaktien B | Anzahl | 1'215'000 | 1'215'000 | 1'215'000 | 1'215'000 | 1'215'000 |
| Börsenkurse der Namenaktie A | ||||||
| Höchst | CHF | 770 | 1'332 | 1'370 | 1'176 | 1'174 |
| Tiefst | CHF | 427 | 495 | 1'086 | 716 | 714 |
| Jahresende | CHF | 477 | 641 | 1'282 | 1'088 | 1'156 |
| Dividendensumme | Mio. CHF | 24.8 | 24.8 | 124.2 | 124.2 | 149.0 2 |
| 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kennzahlen pro Titel | |||||||
| Ergebnis | je Namenaktie A | CHF | 20.28 | 17.69 | –13.81 | 31.46 | 60.85 |
| je Namenaktie B | CHF | 4.06 | 3.54 | –2.76 | 6.29 | 12.17 | |
| Geldfluss aus | je Namenaktie A | CHF | 25.91 | –7.99 | 23.89 | 38.07 | 48.43 |
| Geschäftstätigkeit | je Namenaktie B | CHF | 5.18 | –1.60 | 4.78 | 7.61 | 9.69 |
| Eigenkapital je Namenaktie A je Namenaktie B |
CHF | 353.21 | 350.18 | 394.05 | 384.28 | 423.37 | |
| CHF | 70.64 | 70.04 | 78.81 | 76.86 | 84.67 | ||
| Bruttodividende | je Namenaktie A | CHF | 12.00 3 | 12.00 | 60.00 | 60.00 | 72.00 4 |
| je Namenaktie B | CHF | 2.40 3 | 2.40 | 12.00 | 12.00 | 14.40 5 | |
1 Der fortgeführte Geschäftsbereich besteht aus Bystronic und dem historischen Conzzeta Segment «Others»
2 Inklusive Sonderausschüttung von CHF 49.7 Mio. sowie Sonderdividende von CHF 62.1 Mio.
3 Gemäss Antrag des Verwaltungsrats
4 Inklusive Sonderausschüttung von CHF 24.00 sowie Sonderdividende von CHF 30.00
5 Inklusive Sonderausschüttung von CHF 4.80 sowie Sonderdividende von CHF 6.00 Giesshübelstrasse 45 CH–8045 Zürich Bystronic AG
www.bystronic.com https://ir.bystronic.com/publikationen/finanzberichte/
Herausgeberin: Bystronic AG, Zürich
Bildnachweis: Bystronic
Fotografie Corporate: Dawin Meckel (Ostkreuz), Frankfurt
Übersetzung: STAR AG, Ramsen
Publishingsystem: ns.wow by mms solutions AG Zürich
Der Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Massgebend ist die deutsche Fassung. Publikation 29. Februar 2024.
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