AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

RENK Group AG

Annual Report Mar 27, 2024

6515_10-k_2024-03-27_c81238c8-8c29-4ecc-a43a-fa0a12ae2a07.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

1

RENK Group AG | Jahresabschluss

A. Zusammengefasster Lagebericht 3
B. Jahresabschluss44
C. Weitere Informationen 53

A. Zusammengefasster Lagebericht

1. Geschäftsbeschreibung

1.1 Organisations- und Berichtsstruktur

Der RENK Konzern (im Folgenden auch RENK genannt) umfasst die RENK Group AG und ihre Tochterunternehmen. Die RENK Group AG mit Sitz in Augsburg (Deutschland) ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Handelsregister-Nr. HRB 39189 eingetragen. Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 13. September 2023 durch Formwechsel in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Gesellschaft fungiert als Holding im RENK Konzern. Nach der Verschiebung des ursprünglich im Oktober 2023 geplanten Börsenganges erfolgte dieser am 07. Februar 2024 an der Frankfurter Wertpapierbörse.

Die RENK Group AG hält als oberste deutsche Gesellschaft indirekt über die RENK FinCo GmbH, Augsburg, alle Anteile an den operativ tätigen RENK Gesellschaften mit der RENK GmbH, Augsburg, an deren Spitze.

Im Einklang mit dem Aktiengesetz ist der Vorstand der RENK Group AG das Organ mit der Gesamtverantwortung für die operative Führung des Geschäfts. Die Überwachung der Geschäftsentwicklung und des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.

RENK versteht sich als einer der wesentlichen Anbieter von Antriebstechnik für unterschiedlichste Anwendungsbereiche mit weltweiter Ausrichtung. Produktionsstandorte befinden sich in Deutschland sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), der Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Kanada und Indien.

Im Geschäftsjahr 2023 betreibt RENK die Geschäftsaktivitäten in den drei Segmenten Vehicle Mobility Solutions (VMS), Marine & Industry (M&I) und Slide Bearings (SB).

Im Berichtsjahr waren 13,4 % unserer Belegschaft weiblich. Auf der Ebene der Führungspositionen belief sich die Frauenquote auf 11,9 % und innerhalb des Aufsichtsrats auf 25 %. Auf Vorstandsebene beträgt der Frauenanteil derzeit 50 %. Zur Steigerung der Frauenquote auf darunterliegenden Führungsebenen hat sich RENK das Ziel gesetzt, im Geschäftsjahr 2025 eine Zielgröße von 16 % und für 2030 von 20 % zu erreichen. Hierfür berücksichtigen wir vor allem interne weibliche Nachwuchskräfte bei der Nachfolgeplanung. Außerdem soll sichergestellt werden, dass bei jeder Besetzung einer Führungsposition mindestens eine Frau bei gleicher Qualifikation in der Endauswahl vertreten ist. Damit sich die Zahl an Bewerbungen weiblicher Talente erhöht, werden diese durch einen geschlechtsneutralen Ansatz und eine strategische Karriereentwicklung gezielt angesprochen, als Mitarbeiter gewonnen und weiterentwickelt.

Zusätzlich zur Geschlechterdiversität will RENK auf den Anteil an Führungskräften ausländischer Herkunft achten und diesen erhöhen. Damit dies gelingt, soll der gesamte Bewerbungsprozess einem globalen Ansatz folgen. Die Stellenanzeigen für alle Standorte werden in englischer Sprache erstellt und die Veröffentlichung erfolgt über internationale Plattformen. Darüber hinaus werden zunehmend global tätige Personalberater beauftragt, um die ideale Besetzung zu finden.

1.2 Geschäftsmodell

RENK hat sich zum Ziel gesetzt, auch künftig seine technologisch führende Position in den für RENK wichtigen Bereichen zu erhalten bzw. auszubauen und profitabel zu wachsen. Tragende Säulen dieser Strategie sind der weitere Ausbau der Internationalisierung, nachhaltige Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, operative Exzellenz in allen Feldern sowie kontinuierliche Innovationsfähigkeit.

Der RENK Konzern ist in drei Segmente aufgeteilt. Diese orientieren sich an einer Produkt- bzw. Markt-/Kunden-Struktur und haben einen Segmentverantwortlichen mit voller Geschäftsverantwortung, welcher mittelbar an den Vorstand der RENK Group AG berichtet. Der Vorstand der RENK Group AG war als Hauptentscheidungsträger im Geschäftsjahr 2023 personenidentisch mit der Geschäftsführung der RENK GmbH.

Vehicle Mobility Solutions (VMS)

Neben Getrieben für militärische Fahrzeuge umfasst unser Produktportfolio in diesem Segment Motoren, Federungssysteme, Seitenvorgelege und elektrische Komponenten für militärische Fahrzeuge. Über unser VMS Segment liefern wir Antriebstechnologien für militärische Ketten- und Radfahrzeuge an über 70 Streitkräfte weltweit, mit einem starken Fokus auf die Europäische Union ("EU"), Mitgliedsstaaten des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses der North Atlantic Treaty Organization ("NATO"), NATO-gleichgestellten und anderen verbündeten Ländern wie z.B. Südkorea, Indien und Israel. Darüber hinaus sind wir ein führender Hersteller von Prüfsystemen (z.B. für Belastungs -, Drehmoment- und Lebensdauerüberprüfungen) in verschiedenen Industrie- und Verteidigungsanwendungen. Wir bieten unseren Kunden schlüsselfertige Prüfsysteme zur Unterstützung ihrer jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie ihrer Produktions- und Qualitätssicherungsprozesse an, beispielsweise in der Automobil-, Bahn-, Luftfahrt-, Wind- und Militärfahrzeugindustrie.

Marine & Industry (M&I)

Unser M&I Segment ist Technologieführer für Antriebs- und Kupplungslösungen für Seestreitkräfte, die kommerzielle Schifffahrt und Industrieanwendungen. In der Schifffahrt werden unsere Produkte insbesondere in Kampfschiffen wie Fregatten und Korvetten für Marinekunden sowie in Schnellfähren, Frachtern und Superyachten für zivile Kunden eingesetzt. Unsere Schiffsgetriebe für Marineschiffe werden von mehr als 40 Seestreitkräften weltweit eingesetzt. Im Industriesektor gehören Unternehmen aus den Bereichen der Kunststoff-, Stahl- und Zementproduktion zu unseren Kunden, ebenso wie Unternehmen aus den Bereichen Öl und Gas, Wasserstoff, CO2-Abscheidung, Verwendung und Einlagerung (carbon capture, utilization and storage) und aus dem Bereich der industriellen Wärmepumpen sowie aus der Energieerzeugungsbranche. Unser M&I Segment bedient Märkte auf der ganzen Welt, wie z.B. Deutschland, Europa, die Vereinigten Staaten von Amerika, Südamerika, der Nahe Osten und die Region Asien/Pazifik. Unser globales Netzwerk von Vertriebs- und Servicezentren ermöglicht es uns, Kunden in aller Welt schnell vor Ort zu unterstützen. Unsere maßgeschneiderten Lösungen erlauben es uns, den Kunden die Produkte bereitzustellen, die ihren speziellen Anforderungen entsprechen.

Slide Bearings (SB)

Unser SB Segment ist der globale Marktführer im Bereich standardisierter Gleitlager (E-Gleitlager) für elektrische Maschinen und hydrodynamisch geölter Standardgleitlager. Wir bieten Gleitlager für verschiedene industrielle Anwendungsbereiche großer elektrischer Antriebe an, auch für den Bereich der Energieerzeugung (sowohl konventionelle Energieerzeugung, als auch Energieerzeugung mit Wasser- und Windkraft sowie der nuklearen Energieerzeugung), sonstiger industrieller Anwendungsbereiche, sowie für Schiffe militärischer und ziviler Verwendung. Unsere Gleitlager werden zum Beispiel für Elektromotoren, Generatoren, Pumpen, Gebläse, Wasserturbinen und Förderbänder verwendet. In diesem Segment bieten wir innovative Produkte wie z.B. komplexe Spezialgleitlager an. Wir verfügen über Montage-, Wartungs-, Reparatur- und Betriebszentren in mehreren Regionen weltweit, sowie über ein globales Netzwerk von Vertretern und Partnern.

1.3 Forschung und Entwicklung (FuE)

Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich unsere eigenfinanzierten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 21,9 Mio. € (2022: 18,3 Mio. €). Die daraus resultierende FuE-Intensität (Verhältnis FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlöse) betrug 2,4 % (2022: 2,2 %). Zum 31. Dezember 2023 hielt RENK in seinen fortgeführten Aktivitäten ca. 425 Einzelpatente und Gebrauchsmuster (2022: rund 437 Einzelpatente und Gebrauchsmuster). Darüber hinaus ist RENK Inhaber von etwa 68 (2022: 68) eingetragenen Marken.

Forschung- und Entwicklungsaktivitäten sind im RENK Konzern von großer Bedeutung, um die technologisch führende Position zu erhalten und auszubauen. Wir arbeiten eng mit verschiedenen Universitäten, Forschungsinstituten und Industriepartnern zusammen, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.

Kontinuierliche Investitionen in FuE sind entscheidend für die Bereitstellung innovativer Lösungen für unsere Kunden. Einen Fokus unserer FuE Aktivitäten stellen insbesondere technologische Trends und Anforderungen unserer Kunden in Bezug auf unbemannte Fahrzeuge und Schiffe dar.

Im Bereich der Hybridisierung investieren wir in die Entwicklung innovativer elektrischer und hybrider Antriebssysteme für militärische Fahrzeuge und Schiffsanwendungen. Unsere Lösungen zielen darauf ab, Emissionen zu reduzieren und die Kraftstoffeffizienz zu verbessern.

Um der steigenden Nachfrage nach digitalen Lösungen zur Nutzung von Produkt- und Wartungsdaten zur Optimierung von Engineering- und Produktionsprozessen gerecht zu werden, haben wir digitale Lösungen entwickelt, die Kunden in Schifffahrt und Industrie einen einfachen Zugang zu technischen Dokumenten, Ersatzteilen und Serviceinformationen bieten.

Außerdem haben wir Industrie 4.0-Lösungen wie Maschinendatenerfassungssysteme und Big Data Analytics implementiert, um Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Für die Bereitstellung digitaler Daten sind Sensoren notwendig, um solche Daten erheben und sammeln zu können. Wir arbeiten an intelligenten Sensoren, um die Daten sodann mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) gestützter Software zu analysieren und zu interpretieren.

Um die Energiewende zu unterstützen, entwickeln wir außerdem Komponenten und Systeme für den Bereich "Green Energy".

2. Finanzielles Steuerungssystem

2.1 Financial Framework

RENK plant und steuert im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses. Die einmal jährlich erstellte Mittelfristplanung mit einem Zeithorizont von drei Jahren ist Ausgangspunkt für die Steuerung des RENK Konzerns. Sie bildet den Kern der operativen Planung. Hieraus leiten wir eine Produkt- und Programm-/Projektplanung je Segment ab, welche in die finanzielle Mittelfristplanung einfließt. Diese umfasst die Planung von Investitionen als Vorleistung für die zukünftigen Produkt- und Handlungsalternativen sowie eine Ertrags- und Finanzplanung.

Das erste Planjahr der Mittelfristplanung wird auf Monatsbasis erstellt und repräsentiert das Budget von RENK. Der unterjährige Zielerreichungsgrad wird laufend überwacht und der operativen Steuerung zugrunde gelegt. Dabei kommen Soll-/Ist- und Vorjahresvergleiche, Abweichungsanalysen sowie – wenn erforderlich und möglich – Maßnahmenpläne zur Sicherstellung der budgetierten Zielsetzungen zum Einsatz. Für das laufende Geschäftsjahr werden revolvierend Vorschauen erstellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der sich aktuell ergebenden Risiken und Chancen. Im Mittelpunkt der unterjährigen Steuerung stehen somit laufende Anpassungen an die internen und externen Gegebenheiten, um die budgetierten Ziele zu erreichen.

Das finanzielle Steuerungssystem von RENK basiert auf Steuerungskennzahlen (Performance indicators, PIs ). Die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen (Key performance indicators, KPIs) werden für das folgende Geschäftsjahr prognostiziert und die Zielerreichungsgrade im Verhältnis zu vorhergehenden Prognosen analysiert. Darüber hinaus setzt sich die RENK-Gruppe mittelfristige Ziele, die über den Zeitraum der Mittelfristplanung erreicht werden sollen. Zur Prognose der KPIs siehe Kapitel 7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung.

Wachstum, Profitabilität und Liquidität stellen die wesentlichen Faktoren dar, die das strategische Zielbild von RENK bestimmen und durch Steuerungskennzahlen operationalisiert werden. Diese repräsentieren teilweise Messgrößen für die variable Vergütung des Managements.

Einzelne Steuerungskennzahlen sind als alternative Leistungskennzahlen (Alternative performance measures, APMs) zu charakterisieren, die nicht durch die IFRS definiert werden und damit nicht originärer Informationsbestandteil eines IFRS-Abschlusses sind. Die Verwendung von APMs und deren Berichterstattung folgt der Auffassung von RENK, den

Stakeholdern hierdurch zusätzliche und entscheidungserhebliche Informationen zu vermitteln. Aufgrund des unternehmensindividuellen Zuschnitts sind diese potenziell nicht mit APMs anderer Unternehmen vergleichbar.

Neben den anschließend beschriebenen Leistungsindikatoren hat RENK im Vorjahr den Cashflow aus operativer Tätigkeit (operativer Cashflow), das operative Ergebnis, die operative Rendite sowie den Auftragseingang als bedeutsamste Steuerungsgrößen eingestuft. Als Folge der Ausrichtung auf den Kapitalmarkt wurde das interne Berichtswesen im Geschäftsjahr 2023 neu ausgerichtet und an das im Folgenden wiedergegebene Financial Framework angepasst.

2.2 Wachstum

Das Wachstum des RENK Konzerns wird gemessen, gesteuert und überwacht anhand der Entwicklung der Umsatzerlöse (KPI), des Auftragsbestands (PI/APM) und des Auftragseingangs (PI/APM). Der Auftragseingang (Order intake) entspricht dem Zugang von verbindlichen Kundenverträgen innerhalb der Berichtsperiode, bemessen nach dem Transaktionspreis, wie dieser den Kundenverträgen nach Maßgabe der Bilanzierungsregeln des IFRS 15 zugrunde zu legen ist. Die Entwicklung dieses Leistungsindikators ist eine Messgröße der variablen Managementvergütung.

Der Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahrs (Fixed order backlog) ermittelt sich aus dem Auftragsbestand des Vorjahrs zuzüglich des laufenden Auftragseingangs und abzüglich der im laufenden Geschäftsjahr realisierten Umsatzerlöse. Zum Auftragsgesamtbestand (Total order backlog) zählt RENK seit dem Geschäftsjahr 2023 neben Aufträgen aus verbindlichen Kundenverträgen zusätzlich die mittels Rahmenverträgen mit Kunden vereinbarten, jedoch noch nicht durch Kundenbestellungen oder -abrufe konkretisierten Aufträge (Frame order backlog) sowie prospektive Auftragsbestände (Soft order backlog), die aus Erfahrungen der Vergangenheit, Kundenabhängigkeiten aufgrund von Produktspezifität und öffentlich zugänglichen Informationen abgeleitet werden. Die hierbei zugrunde gelegte Vorausschau umfasst die Laufzeit von Rahmenverträgen und bei prospektiven Auftragsbeständen ohne verbindliche Vertragsgrundlage einen Zeitraum von maximal vier Geschäftsjahren nach dem Abschlussstichtag.

2.3 Profitabilität

Die bereinigte EBIT-Marge (Adjusted EBIT margin) (KPI/APM) stellt die zentrale Bezugsgröße für die Profitabilität von RENK dar. Zur Ermittlung wird der Jahreserfolg vor Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Ertragsteuern (Earnings before interest and taxes, EBIT) (PI/APM) um Sondereffekte adjustiert und in Relation zu den Umsatzerlösen gesetzt. Die Rückrechnungen um das Finanzergebnis und Ertragsteuern dienen der Neutralisierung unterschiedlicher Finanzierungsaktivitäten und international uneinheitlicher Besteuerungssysteme und damit dem zwischenbetrieblichen Vergleich. Durch die Bereinigung um Sondereffekte verfolgt RENK die Absicht, den Informationsgehalt der APM auf die operative Geschäftstätigkeit zu fokussieren. Die Adjustierungen des Geschäftsjahres, zusammengefasst durch die Tabelle RENK Bereinigungen, umfassen Auswirkungen aus M&A-Aktivitäten einschließlich Kaufpreisallokationen, Kosten für die Vorbereitung des IPO der Gesellschaft, gezahlte Inflationsausgleichsprämien, Abfindungszahlungen und sonstige Effekte, die keinen Aussagegehalt für die Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit aufweisen.

Mittels des bereinigten Ergebnisses nach Steuern (Adjusted net income) (PI/APM) liefert RENK eine Indikation über das künftige Ausschüttungspotenzial. Hierfür wird der ausgewiesene Gewinn- oder Verlust des Geschäftsjahres analog zur Berechnung der bereinigten EBIT-Marge um Sondereffekte adjustiert, allerdings abzüglich des Ertragsteuereffekts auf die Summe der bereinigten Sondereffekte. Für die Ermittlung des Steuereffekts wird die Konzernsteuerquote verwendet. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis nach Steuern (PI) und das hierauf beruhende unverwässerte Ergebnis je Aktie (PI) sind für den RENK Konzern wesentliche Leistungskennzahlen, die die Attraktivität des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt beeinflussen. Durch die Bezugnahme auf eine Erfolgsgröße einschließlich solcher Ergebnisbeiträge, die wir nicht bei der Steuerung und Überwachung der operativen Tätigkeit zugrunde legen, unterstreichen wir die Notwendigkeit, auch Sondereffekte in den Managementfokus zu rücken. Das bereinigte Ergebnis nach Steuern ist zudem eine Messgröße für die variable Managementvergütung.

Weiterhin beabsichtigt RENK, den ROCE (Return on capital employed) (ab 2025: KPI/APM) als Indikator für die Kapitalrentabilität des Konzerns zu etablieren. Zur Berechnung wird das bereinigte EBIT ins Verhältnis zum durchschnittlich gebundenen Kapital (Capital employed) des Geschäftsjahres gesetzt. Letzteres umfasst die gemittelten Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerte zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sowie das durchschnittliche Net Working Capital (NWC) (siehe Kapitel 6.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse).

2.4 Liquidität

Die Liquidität des RENK Konzerns wird entscheidend durch die Fähigkeit bestimmt, einen positiven Nettozahlungsmittelzufluss zu generieren. Hierfür verwenden wir den Free Cashflow (PI/APM) als Messgröße. Zur Berechnung werden dem EBIT die Abschreibungen, gezahlte Zinsen, gezahlte Ertragsteuern sowie Investitionsauszahlungen hinzugerechnet. Zunahmen des NWC (PI/APM) vermindern, eine Abnahme erhöht den Free Cashflow. Sonstige Überleitungspositionen umfassen die Veränderungen von Rückstellungen, soweit diese nicht dem NWC zurechenbar sind, und übrige zahlungswirksame und –unwirksame Effekte von nachrangiger Bedeutung.

Für RENK ist die Kapitaleffizienz und damit die Steuerung des NWC von zentraler Bedeutung. Dies ist definiert als die Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und dem Vorratsvermögen, abzüglich der Summe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Schulden aus Kundenanzahlungen, die nicht den Vertragsverbindlichkeiten zuordenbar sind. Im Rahmen der Steuerung setzen wir den nominellen Wert des NWC in Beziehung zum Umsatz des Geschäftsjahrs (PI/APM).

Die Steuerung des langfristig gebundenen Kapitals trägt maßgeblich zur Effizienz der Gesamtkapitalbasis bei. RENK fokussiert sich hierbei auf die Investitionsauszahlungen in das Sach- und immaterielle Anlagevermögen, die zugleich Einfluss nehmen auf die Nettozahlungsmittelzuflüsse. Für Zwecke der Steuerung setzen wir die Investitionsauszahlungen ebenfalls in Beziehung zu den Umsatzerlösen des Geschäftsjahrs (PI/APM), um den inneren Zusammenhang zwischen Wertschöpfung und hierfür notwendiger, produktiver Kapitalbasis herauszustellen.

Für Zwecke der Liquiditätssteuerung fokussiert sich RENK derzeit zusätzlich auf die Nettoverschuldung (net debt) (PI/APM) des Konzerns. Als Messgröße der Schuldentragfähigkeit setzen wir die Nettoverschuldung in Relation zum bereinigten EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das Sach- und immaterielle Anlagevermögen (PI/APM). Die Nettoverschuldung ist definiert als Summe aus Anleihe- und Leasingverbindlichkeiten abzüglich des Finanzmittelfonds.

2.5 Sonstige Leistungsindikatoren

RENK setzt sich für nachhaltige Lösungen in seinen Segmenten ein, die zur Energieeffizienz von Mobilitätslösungen beitragen. Gleichzeitig richten wir unsere Geschäftsaktivitäten an sozialen und ökologischen Standards aus, was RENK durch seine Nachhaltigkeitsstrategie 2025 formalisiert und in wesentliche Handlungsfelder übersetzt. Die Etablierung quantitativer Leistungskennzahlen und die Ertüchtigung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung angesichts der Anforderungen der Bilanzrichtlinie (sog. Accounting Directive, Richtlinie 2013/34/EU) stehen im unmittelbaren Fokus. Die Umsetzung basiert auf der Grundlage eines Projektplans, dessen Entwicklung sich RENK als Ziel für das abgeschlossene Geschäftsjahr gesetzt hat. Zudem wurde der Ist-Zustand anhand von externen Nachhaltigkeits-Ratings erhoben. Die Etablierung eines Projektplans und die Durchführung eines Nachhaltigkeits-Ratings sind als Leistungsindikatoren (PI) zu charakterisieren und bildeten Kenngrößen für die Managementvergütung des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Für das Folgejahr besteht das Ziel darin, den Projektplan erfolgreich umzusetzen. Dies schließt die Entsprechung mit den maßgeblichen Rechtsnormen ein.

3. Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr

3.1 Gesamtaussage des Vorstands zur aktuellen wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand bewertet die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 überwiegend positiv. Entgegen den globalen Wirtschaftstrends konnte RENK einen erheblichen Auftragseingang verzeichnen, der von allen Segmenten getragen wurde. Die Auftragsabwicklung war zufriedenstellend und resultierte in Konzernumsatzerlösen, die innerhalb des Prognosekorridors liegen. Eine noch bessere Entwicklung wurde durch gestörte Lieferketten verhindert, was zu Produktionsstockungen führte. Zur Steigerung der operativen Resilienz wurde daher Vorsorge in Form erhöhter Vorratsbestände getroffen. Beide Effekte führten zu einer Relation von NWC zu Umsatzerlösen von 26,8 % und damit oberhalb der gesetzten Grenze von 22 %. Gleichwohl war eine ausgeweitete Vorratshaltung entscheidend für die Steigerung der Ausbringungsmenge und damit die Realisierung von Skaleneffekten sowie von Effizienzverbesserungen. Hierdurch konnte die bereinigte EBIT-Marge des Geschäftsjahres die selbstgesteckten Erwartungen erfüllen. Das Operative Ergebnis und die Operative Rendite, welche im Vorjahr noch zu den KPIs zählten, konnten die gesteckten Zielsetzungen trotz überaus positiver Entwicklung nicht erreichen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die Mehrbelastungen aus der Vorbereitung auf den Kapitalmarkt, Kosten für M&A-Aktivitäten, geleistete Inflationsausgleichsprämien sowie Abfindungszahlungen.

Der Erwerb von General Kinetics ermöglichte dem Konzern den Ausbau seiner Stellung im nordamerikanischen Absatzmarkt, der aufgrund der erheblichen Verteidigungsbudgets, insbesondere der USA, eine herausgehobene Stellung für RENK einnimmt. Die geleisteten sonstigen Sachinvestitionen in Relation zum Konzernumsatz lagen mit 3,0 % auf dem Niveau der gesetzten Obergrenze von 3 %. Die Nettoverschuldung lag zum Stichtag bei einem Wert von 2,4. Die Verringerung auf einen Wert unter 2,0 konnte damit nicht wie prognostiziert realisiert werden. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Verminderung des Finanzmittelfonds aufgrund der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Gleichzeitig verhinderten die gestörten Lieferketten, Produktionsstockungen und die Kapitalbindung aufgrund der erhöhten Vorratshaltung einen hinreichenden Zahlungsmittelzufluss in den Finanzmittelfonds. Diese Faktoren waren überdies entscheidend für die Free Cashflow-Entwicklung, die trotz zufriedenstellender Ergebnisentwicklung hinter dem Vorjahr zurückblieb.


in Mio. €
Ausgangslage 2022 Prognose für 2023 Zielerreichung 2023 Bewertung
Konzernumsatz 849,0 900,0-1.000,0 925,5 erfüllt
bereinigte EBIT-Marge 17,0 % 16 -18 % 16,2 % erfüllt
Auftragseingang 986,6 signifikanter Anstieg 1.276,5 erfüllt
Operative Rendite 7,7% signifikanter Anstieg 9,6% nicht erfüllt
Operatives Ergebnis 65,2 signifikanter Anstieg 89,0 nicht erfüllt
Operativer Cashflow 110,7 signifikanter Anstieg n/a1) n/a

Prognoseabgleich 2023

1) Definition des PI wurde in 2023 aufgrund der Kapitalmarkttranskation geändert, deshalb ist eine Beurteilung der Zielerreichung nicht mehr möglich.

3.2 Für den Geschäftsverlauf maßgebliche Entwicklungen und Ereignisse

Neben makroökonomischen Rahmenbedingungen sind für RENK die Trends in den militärischen und zivilen Endmärkten von entscheidender Bedeutung. Die volkswirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war durch eine Verlangsamung des globalen Wachstums gekennzeichnet. Nach Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) fiel das globale Wachstum von 3,5 % im Jahr 2022 auf 3,1 % im Jahr 2023. Dieses Wachstumsniveau wird auch für das Jahr 2024 unterstellt. In entwickelten Volkswirtschaften war der Rückgang besonders ausgeprägt. Das Wachstum reduzierte sich von 2,6 % im Jahr 2022 deutlich auf 1,6 % im Jahr 2023 und soll sich im Jahr 2024 bei einem prognostizierten Wachstum von 1,5 % einer Bodenbildung annähern. Schwellen- und Entwicklungsländer verzeichneten demgegenüber eine Seitwärtsbewegung auf dem Niveau von 4,1 % in den Jahren 2022 bis voraussichtlich 2024. Die Wirtschaftsleistung Deutschlands erwies sich im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der EU und den globalen Zielmärkten von RENK als deutlich stärker betroffen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank im Vorjahresvergleich um 0,3 %. Demgegenüber konnten Frankreich (+0,8 %), Spanien (+2,4 %) und Italien (+0,7 %) die Wirtschaftsleistung steigern.

Das Bruttoinlandsprodukt in den USA verzeichnete im Jahr 2023 einen starken Anstieg um 2,5 %, während sich das Wachstum im Vereinigten Königreich auf 0,5 % abschwächte.

Die verminderte wirtschaftliche Dynamik ist neben globalen Unsicherheiten, fortdauernden Effekten der COVID-19- Pandemie, zunehmender Fragmentierung von Wirtschaftsräumen und Handelsbeziehungen sowie gestiegenen geopolitischen Stressfaktoren auf eine straffere Geldpolitik zurückzuführen, die eine Reaktion auf Inflationsniveaus jenseits tradierter Richtgrößen darstellt. Die globale Inflation, die im Jahr 2022 8,7 % betrug, wurde für das Jahr 2023 auf 6,8 % und für 2024 auf 5,8 % prognostiziert. Die zunächst deutliche, sodann aber nur graduelle Abnahme der Inflationsraten deutet auf eine beharrliche Kerninflation hin, sodass die Inflationsziele voraussichtlich erst im Jahr 2025 erreichbar sein könnten. Im Einklang mit den globalen makroökonomischen Rahmenbedingungen geht der Branchenverband der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) für die Jahre 2023 und 2024 jeweils von einem Nullwachstum der Umsatzerlöse für den internationalen Maschinenbau aus.

Entgegen diesen globalen wirtschaftlichen Trends wurde der Verteidigungsmarkt durch steigende Verteidigungsbudgets positiv beeinflusst. Ursächlich hierfür sind vor allem geopolitische Entwicklungen und Konflikte wie die russische Invasion in der Ukraine oder geopolitische Spannungen wie zwischen China und Taiwan bzw. den USA sowie der Nahost-Konflikt. Einen globalen Schwerpunkt bildet das Verteidigungsbudget in Nordamerika, welches zwischen 2018 und 2027 voraussichtlich rund 46 % des internationalen Verteidigungsbudgets ausmachen wird. Der globale Absatzmarkt für Produkte der Land- und Seeverteidigung, ausgenommen Embargoländer, ist zwischen 2018 und 2022 mit einer jährlichen, durchschnittlichen Wachstumsrate von 11,6 % gewachsen und wird voraussichtlich zwischen 2022 und 2027 weiterhin durchschnittliche Zuwächse von 12,9 % verzeichnen.

4. Ertragslage

Auftragseingang Umsatzerlöse
1 Geschäftsjahr Veränderung Geschäftsjahr Veränderung

in Mio. €
2022 2023 in € in % 2022 2023 in € in %
VMS 601,6 798,1 196,6 32,7 485,6 528,4 42,9 8,8
M&I 286,6 368,4 81,8 28,5 276,1 296,3 20,2 7,3
SB 107,2 120,9 13,7 12,8 90,9 110,9 20,0 22,0
Summe Segmente 995,4 1.287,5 292,1 29,3 852,5 935,6 83,1 9,7
Überleitung Konzernabschluss -8,8 -11,0 -2,2 24,4 -3,6 -10,1 -6,5 183,6
RENK 986,6 1.276,5 289,9 29,4 849,0 925,5 76,5 9,0

4.1 Auftragseingang und Umsatzerlöse

Aufgrund des Wachstumstrends in allen Segmenten konnte RENK im Geschäftsjahr einen Auftragseingang von 1.276,5 Mio. € (Vorjahr: 986,6 Mio. €) verzeichnen. Der starke Anstieg gegenüber dem Vorjahr entfällt mit 196,6 Mio. € und einem Anteil am Auftragseingang von 62,5% mehrheitlich auf das Segment VMS und dessen Antriebslösungen für Kettenfahrzeuge. Die Segmente M&I und SB verbuchten zusammen einen Auftragseingang von 489,3 Mio. € (Vorjahr: 393,8 Mio. €). Der starke Anstieg um 81,8 Mio. € auf 368,4 Mio. € bei M&I wurde überwiegend durch Neugeschäft im Marine-Bereich getragen. Bei SB führte die gestiegene Nachfrage nach Horizontallagern zu einem Wachstum von 12,8 %, zugleich entfällt wie im Vorjahr der Großteil des Auftragseingangs auf E-Lager.

Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich auf 925,5 Mio. € (Vorjahr: 849,0 Mio. €) und stiegen damit moderat. VMS konnte mit 528,4 Mio. € und einem Umsatzanstieg von 8,8 % hierzu beitragen. Neben dem zufriedenstellenden organischen Wachstum hatte die Akquisition von General Kinetics im Januar 2023 einen bedeutsamen Anteil an dieser Entwicklung. Auf VMS entfällt zum Ende des Geschäftsjahrs ein Umsatzanteil von 57,1 %. Das Neugeschäft des Segments war negativ durch Lieferengpässe auf der Beschaffungsseite beeinflusst. Die Umsatzerlöse des Segments M&I konnten ebenfalls deutlich um 7,3 % auf 296,3 Mio. € (Vorjahr: 276,1 Mio. €) gesteigert werden. Ursächlich hierfür waren vor allem Produktfertigstellungen und -auslieferungen im Industriegeschäft sowie der Dienstleistungsbereich. Das gleiche nominelle Wachstum von 20,0 Mio. € führte bei SB zu einem starken Wachstum von 22,0 % auf ein Umsatzvolumen von insgesamt 110,9 Mio. € (Vorjahr: 90,9 Mio. €). Die hohe Nachfrage nach Horizontal- und E-Lagern

sowie das Ersatzteil- und Servicegeschäft ermöglichten diese erfreuliche Entwicklung. Konsolidierte Intersegmentumsätze betreffen vorrangig konzerninterne Lieferungen an das Segment VMS.

Auftragsbestand

Auftragsbestand
2 Geschäftsjahr Veränderung

in Mio. €
2022 2023 in € in %
Fixed order backlog 1.406,6 1.780,0 373,5 26,6
Frame order backlog k.A. 585,8 k.A. k.A.
Soft order backlog k.A. 2.277,8 k.A. k.A.
Total order backlog k.A. 4.643,6 k.A. k.A.

RENK konnte das Geschäftsjahr mit einem Auftragsbestand (Fixed order backlog) in Höhe von 1.780,0 Mio. € (Vorjahr: 1.406,6 Mio. €) abschließen, was einem überaus zufriedenstellenden Anstieg von 26,6 % entspricht. Zu 71,5 % (Vorjahr: 70,2 %) entfällt der Bestand auf VMS, im Umfang von 25,0 % (Vorjahr: 26,1 %) auf M&I sowie mit 3,5 % (Vorjahr: 3,7 %) auf SB. Das starke Wachstum betrifft vornehmlich Kunden, die Produkte für militärische Anwendungen nachfragen. Aus Rahmenverträgen und bisherigem Kundenverhalten abgeleitete mittelfristige Auftragsvolumina (Frame order backlog) beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf insgesamt 585,8 Mio. €. Darüber hinaus führten unsere Beurteilungen aktueller Vertragsverhandlungen, Budgetierungen aufseiten unserer Kunden sowie Beschlusslagen zu staatlichen Militärausgaben zu einem geschätzten prospektiven Auftragsbestand (Soft order backlog) von 2.277,8 Mio. € für den mittelfristigen Planungshorizont. Die bedeutsamsten Aussichten auf künftige Kundenaufträge sind dem Absatz von militärischen Fahrzeugen bei VMS zurechenbar.

4.2 Profitabilität

Profitabilität
3 Geschäftsjahr Veränderung

in Mio. €
2022 2023 in € in %
Bereinigtes EBIT 144,3 150,0 5,7 3,9
VMS 113,4 106,4 -7,0 -6,2
M&I 20,6 28,4 7,7 37,5
SB 13,4 17,3 3,9 29,5
Überleitung Konzernabschluss -3,1 -2,0 1,1 -34,3
Bereinigte EBIT-Marge 17,0% 16,2 % k.A. -0,8 p.p.
VMS 23,4% 20,1 % k.A. -3,2 p.p.
M&I 7,5% 9,6 % k.A. 2,1 p.p.
SB 14,7% 15,6 % k.A. 0,9 p.p.
Bereinigungen (s. gesonderte Tabelle) -79,0 -61,0 17,9 -22,7
EBIT 65,2 89,0 23,8 36,5
VMS 108,0 104,8 -3,2 -3,0
M&I 16,6 25,3 8,7 52,4
SB 12,6 16,8 4,2 33,3
Überleitung Konzernabschluss -72,0 -58,0 14,0 -19,5
EBIT-Marge 7,7% 9,6% k.A. 1,9 p.p.
VMS 22,2% 19,8 % k.A. -2,4 p.p.
M&I 6,0% 8,5 % k.A. 2,5 p.p.
SB 13,9% 15,2 % k.A. 1,3 p.p.
Finanzergebnis -50,4 -42,4 8,0 -16,0
Ergebnis vor Steuern 14,8 46,6 31,8 > 200,0
Ertragsteuern 1,4 -14,3 -15,6 < -200,0
Ergebnis nach Steuern 16,1 32,3 16,2 100,5
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€) 0,16 0,32 0,16 100,0

RENK hat im Geschäftsjahr ein EBIT von 89,0 Mio. € (Vorjahr: 65,2 Mio. €) erzielt. Dieses starke Wachstum führte zu einer EBIT-Marge von 9,6 % (Vorjahr: 7,7 %). Neben der positiven Umsatzentwicklung trugen hierzu Skaleneffekte aufgrund insgesamt gestiegener Ausbringungsmengen, die konsequente Umsetzung von Effizienzprogrammen sowie geringere Auswirkungen von Kaufpreisallokationen bei. Diese positiven Erfolgsfaktoren konnten die aufgrund von Lieferkettenproblemen gebremste Entwicklung von VMS überkompensieren. Der Konzern realisierte einen Anstieg des Bruttoergebnisses vom Umsatz auf 208,7 Mio. € (Vorjahr: 164,8 Mio. €) und verbuchte somit einen starken Anstieg um 26,6 % im Vorjahresvergleich. Ergebnismindernd entwickelten sich die mit dem Umsatzwachstum in Zusammenhang stehenden Vertriebskosten mit einem deutlichen Anstieg um 7,5 % auf 51,7 Mio. € (Vorjahr: 48,1 Mio. €). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten ebenfalls einen starken Anstieg auf 66,0 Mio. € (Vorjahr: 49,8 Mio. €). Höhere Kosten für Zentralfunktionen, Aufwendungen für die Umsetzung von Effizienzprogrammen, insbesondere Maßnahmen zur Vorbereitung des Börsengangs, sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit strategischen und M&A-Projekten trugen zu dieser Entwicklung bei.

Auf das Segment VMS entfiel ein EBIT von 104,8 Mio. € (Vorjahr: 108,0 Mio. €), was einem Anteil von 71,3 % (Vorjahr: 78,7 %) (vor Konzernüberleitung) entspricht. Neben ergebnismindernden Effekten aus der Behebung von Lieferkettenproblemen trugen hierzu höhere F&E- sowie Verwaltungskosten bei, die vorwiegend Zentralfunktionen und dem Erwerb von General Kinetics zurechenbar sind. Dies wurde teilweise kompensiert durch geringere Gewährleistungsrückstellungen. Die EBIT-Marge betrug 19,8 % (Vorjahr: 22,2 %). Mit einem Anteil von 17,2 % (vor Konzernüberleitung) verbuchte M&I ein EBIT von 25,3 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €). Der Anstieg um 52,4 % resultiert aus geringeren Gewährleistungsrückstellungen. Im Ergebnis führte dies zu einer EBIT-Marge von 8,5 % (Vorjahr: 6,0 %). Das Segment SB erzielte durch einen Anstieg um 33,3 % ein EBIT von 16,8 Mio. € (Vorjahr: 12,6 Mio. €). Dies führte zu einer EBIT-Marge von 15,2 % (Vorjahr: 13,9 %). Neben der Umsatzentwicklung ist diese Ergebnisverbesserung auf einen höheren Anteil von Wartungs- und ähnlichen Dienstleistungen zurückzuführen, welche eine höhere Bruttomarge aufweisen.

Bereinigungen
4 Geschäftsjahr Veränderung
in Mio. € 2022 2023 in € in %
Auswirkungen von Kaufpreisallokationen 66,2 46,9 -19,3 -29,2
Kosten für die Vorbereitung auf den Kapitalmarkt 0,0 3,1 k.A. k.A.
Kosten für M&A Aktivitäten 0,1 2,0 1,9 > 200,0
Inflationsausgleichsprämie 3,3 3,5 0,2 4,8
Abfindungszahlungen 4,8 1,7 -3,1 -64,8
Sonstige Bereinigungen 4,5 3,9 -0,6 -14,2
Bereinigungen gesamt 79,0 61,0 -17,9 -22,7

Mit 46,9 Mio. € (Vorjahr: 66,2 Mio. €) entfallen die Bereinigungen im Wesentlichen auf die Effekte aus Kaufpreisallokationen, die hauptsächlich Abschreibungen auf neubewertetes Anlagevermögen betreffen und der Überleitung zum Konzernabschluss zugeordnet sind. Die im Geschäftsjahr 2023 aufgenommenen Aktivitäten zur Ausrichtung des Konzerns auf die Anforderungen des Kapitalmarkts beliefen sich auf 3,1 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Aufwendungen für Abfindungszahlungen um 3,1 Mio. € auf 1,7 Mio. €, und betrafen vorwiegend ausgeschiedene Personen der Leitungsebene des Konzerns. In den sonstigen Bereinigungen sind vor allem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit organisatorischen und operativen Optimierungen sowie Kosten im Zusammenhang mit der 150-Jahr-Feier von RENK enthalten.

RENK erzielte ein bereinigtes EBIT von 150,0 Mio. € (Vorjahr: 144,3 Mio. €), was einem geringen Anstieg um 3,9 % entspricht. Während die Segmente M&I und SB jeweils das bereinigte EBIT stark verbessern konnten, verzeichnete VMS eine moderate Verringerung um 7,0 Mio. € auf 106,4 Mio. €. Hieraus ergab sich für VMS ein starker Rückgang der bereinigten EBIT-Marge auf 20,1 % (Vorjahr: 23,4 %). Im Vergleich hierzu konnte M&I das adjustierte EBIT stark um 37,5 % auf 28,4 Mio. € (Vorjahr: 20,6 Mio. €) erhöhen. Im Ergebnis führte dies bei M&I zu einer deutlichen Steigerung der adjustierten EBIT-Marge auf 9,6 % (Vorjahr: 7,5 %). Das Segment SB verzeichnete einen starken Anstieg des bereinigten EBIT um 29,5 % auf 17,3 Mio. € (Vorjahr: 13,4 Mio. €), was zu einer moderaten Verbesserung der bereinigten EBIT-Marge auf 15,6 % (Vorjahr: 14,7 %) führte.

RENK konnte das Ergebnis nach Steuern um 100,5 % auf 32,3 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) steigern. Neben den um 1,9 Mio. € geringeren Zinsaufwendungen von 39,8 Mio. € (Vorjahr: 41,7 Mio. €), die sich vorrangig aufgrund der Rückzahlung des von der Gesellschafterin Rebecca BidCo S.à r.l. begebenen Gesellschafterdarlehens reduzierten, wirkte sich vor allem das um 6,2 Mio. € auf 2,6 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €) gesunkene negative Sonstige Finanzergebnis positiv aus. Im Vorjahr umfasste dies erhebliche Aufwendungen aus Zeitwertänderungen von Derivaten. Insgesamt führt dies zu einem deutlich verbesserten Finanzergebnis von -42,4 Mio. € (Vorjahr: -50,4 Mio. €). Zur Entwicklung der Ertragsteuern wird auf die Anhangsangabe 11. Ertragssteuern zum Konzernabschluss verwiesen. Das bereinigte Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 76,4 Mio. €.

5. Vermögenslage

RENK hat das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von 1.472,6 Mio. € (Vorjahr: 1.442,7 Mio. €) abgeschlossen, die jeweils zu 50,0 % auf lang- und kurzfristige Vermögenswerte entfällt.

Aktiva
5 Geschäftsjahr Veränderung

in Mio. €
2022 2023 in € in %
Summe langfristige Vermögenswerte 751,9 735,7 -16,2 -2,2

darin
Immaterielle Vermögenswerte 389,0 383,9 -5,0 -1,3
Sachanlagen 323,0 319,0 -4,0 -1,2
Summe kurzfristige Vermögenswerte 690,7 736,9 46,1 6,7

darin
Vorräte 275,6 326,2 50,6 18,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 144,7 163,3 18,6 12,9
Vertragliche Vermögenswerte 83,5 96,6 13,1 15,6
Flüssige Mittel 158,7 102,2 -56,5 -35,6
Aktiva 1.442,7 1.472,6 29,9 2,1

Das langfristig gebundene Kapital setzt sich mit einem Anteil von 95,5 % überwiegend aus immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zusammen, die vor allem durch die Akquisition der vormaligen RENK AG und RENK America erworben wurden. Im Rahmen der Kaufpreisallokationen wurde der Unterschiedsbetrag zwischen gezahltem Kaufpreis und erworbenen Buchwerten in den Vorjahren dem Goodwill sowie den Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zugeordnet.

Das kurzfristig gebundene Kapital umfasst mit 326,2 Mio. € (Vorjahr: 275,6 Mio. €) zu 44,3 % (Vorjahr: 39,9 %) Vorräte. Der starke Anstieg resultierte aus Lieferkettenproblemen im Segment VMS, die zu einem Bestandsaufbau unfertiger Erzeugnisse führten. Die deutliche Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 12,9 % auf 163,3 Mio. € (Vorjahr: 144,7 Mio. €) sowie der vertraglichen Vermögenswerte um 15,6 % auf 96,6 Mio. € (Vorjahr: 83,5 Mio. €) steht im Einklang mit dem Umsatzwachstum des Geschäftsjahres. Die flüssigen Mittel reduzierten sich maßgeblich durch die Rückzahlung des von Triton begebenen Gesellschafterdarlehens in einem Umfang von 50,0 Mio. € und durch den Erwerb von General Kinetics um 34,5 Mio €.

Geschäftsjahr Veränderung
2022 2023 in € in %
324,5 403,9 79,4 24,5
781,4 661,3 -120,0 -15,4
617,7 527,5 -90,2 -14,6
72,8 44,1 -28,6 -39,4
11,3 11,0 -0,3 -2,4
336,8 407,4 70,6 20,9
66,6 123,6 57,0 85,5
141,3 171,8 30,6 21,6
65,2 40,3 -24,9 -38,2
33,8 38,5 4,7 13,9
1.442,7 1.472,6 29,9 2,1

Zum Schluss des Geschäftsjahres beläuft sich das Eigenkapital auf 403,9 Mio. € (Vorjahr: 324,5 Mio. €) und die Eigenkapitalquote auf 27,4 % (Vorjahr: 22,5 %). Neben dem Gewinn des Geschäftsjahres ergibt sich dieser starke Anstieg aus einer Zuführung in die Kapitalrücklage im Umfang von 45,1 Mio. €. Hierzu wurde das von der unmittelbaren Gesellschafterin Rebecca BidCo S.à r.l. begebene Gesellschafterdarlehen im Umfang von 30,0 Mio. € zuzüglich aufgelaufener Zinsen im Wege einer freiwilligen Zuzahlung eingebracht. Die langfristigen Schulden repräsentieren 44,9 % der Bilanzsumme und entfallen in einem Umfang von nominell 527,5 Mio. € auf Anleiheverbindlichkeiten, die zur Kaufpreisfinanzierung der vormaligen RENK AG und RENK America's dienten. Das Eigenkapital und die langfristigen Schulden übersteigen somit deutlich die langfristig gebundenen Aktiva.

Die kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten summieren sich auf 216,0 Mio. € (Vorjahr: 214,1 Mio. €). Während sich die Gesamtsumme stabil entwickelte, nahm der kurzfristige Anteil um 30,6 Mio. € auf 171,8 Mio. € (Vorjahr: 141,3 Mio. €) zu, was einem höheren Anteil von Kundenanzahlungen für kurzfristig zu erbringende Lieferungen und Leistungen entspricht. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von 51,3 Mio. € (Vorjahr: 76,5 Mio. €) betreffen vorwiegend die Risikovorsorge für Gewährleistungen.

6. Finanzlage

6.1 Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement von RENK wird zentral durch die Treasury-Funktion vorgenommen. Ziel des zentralen Finanzmanagements ist die Sicherstellung jederzeit ausreichender Liquidität, die Begrenzung finanzieller Risiken und damit die Steigerung des Unternehmenswertes.

Dies umfasst die Sicherung der Liquiditätsausstattung für das operative Geschäft, Investitionen und gezieltes Wachstum sowie die finanzielle Absicherung von Währungsrisiken. Die Steuerung der Liquidität erfolgte durch ein zentrales Cash - Management. Wir verweisen ergänzend auf die Ausführungen im Anhangskapitel B 4. Risikomanagement und Finanzinstrumente und B 35. Ereignisse nach dem Stichtag des Konzernabschlusses sowie auf Kapitel A 8. Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und wesentliche Risiken und Chancen des Lageberichts.

6.2 Analyse von Cashflow und Investitionen

Free Cashflow
7 Geschäftsjahr Veränderung
in Mio. € 2022 2023 in € in %
EBIT 65,2 89,0 23,8 36,5
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (inkl. PPA
Abschreibungen)
96,2 78,6 -17,6 -18,3
EBITDA 161,3 167,5 6,2 3,8
Erhaltene Zinsen1) 0,2 3,2 3,1 > 200%
Zinszahlungen1) -30,0 -29,9 0,0 -0,1
Ertragsteuerzahlungen -10,7 -28,2 -17,5 163,4
Veränderung des Net Working Capital -20,2 -41,4 -21,2 104,9

Veränderung der Vorräte
-23,9 -41,2 -17,3 72,4

Veränderung der Forderungen und der vertraglichen Vermögenswerte
-46,0 -47,8 -1,8 4,0
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,1 55,4 55,3 > 200%
Veränderungen der Vertragsverb. und Schulden aus Kundenanzahlungen 49,6 -7,7 -57,3 -115,5
Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte -26,0 -28,1 -2,1 8,0
Sonstiges -11,1 -22,1 -11,0 98,8
Free Cashflow 63,5 21,1 -42,4 -66,8

1) Der Ausweis erfolgte im Vorjahr saldiert. Der Free Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr stark negativ entwickelt. Die Veränderung von einem Nettozahlungsmittelzufluss von 63,5 Mio. € im Jahr 2022 hin zu 21,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen auf die um 17,5 Mio. € höheren Ertragssteuerzahlungen aufgrund des stark verbesserten operativen Ergebnisses, die Veränderung des Umlaufvermögens sowie des NWC zurückzuführen.

Die Zunahme des NWC resultiert vorrangig aus dem Anstieg der Vorräte um 41,2 Mio. €. Durch Stockungen in der Zulieferkette konnten unfertige Produkte nicht wie geplant fertiggestellt und fakturiert werden. Zur kurzfristigen Verminderung bestehender Lieferabhängigkeiten wurden überdies höhere Bestände an Rohstoffen und Vorprodukten aufgebaut. Weiterhin wirkte sich der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglicher Vermögenswerte um 47,8 Mio. € aus, was im Einklang mit den deutlich gestiegenen Umsatzerlösen steht. Die gegenläufig um 55,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten dies nicht kompensieren. Der Bestand erhaltener Kundenanzahlungen verblieb auf Vorjahresniveau. Im Ergebnis beläuft sich das NWC im Verhältnis zu den Umsatzerlösen auf 26,8 % im Vergleich zu 26,0 % im Vorjahr.

Die Investitionsauszahlungen in das immaterielle und Sachanlagevermögen in Höhe von 28,1 Mio. € (Vorjahr: 26,0 Mio. €) entfallen im Geschäftsjahr im Wesentlichen auf Produktionsanlagen. Die Investitionsauszahlungen in das immaterielle und Sachanlagevermögen im Verhältnis zum Umsatz belaufen sich damit auf 3,0 % (Vorjahr: 3,1 %).

6.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse

Veränderung des Finanzmittelfonds
8 Geschäftsjahr Veränderung

in Mio. €
2022 2023 in € in %
Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres 97,5 158,7 61,1 62,7
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 115,8 76,2 -39,7 -34,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -22,4 -57,2 -34,8 155,9
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -34,4 -80,0 -45,6 132,4
Sonstige Veränderungen des Finanzmittelfonds 2,1 4,6 2,5 122,3
Veränderung der Flüssigen Mittel im Geschäftsjahr 61,1 -56,5 -117,6 -192,4
Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres 158,7 102,2 -56,5 -35,6

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielte RENK einen positiven Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit in Höhe von 76,2 Mio. € (Vorjahr: 115,8 Mio. €). Dieser starke Rückgang trotz des um 31,8 Mio. € gestiegenen Ergebnisses vor Steuern resultiert im Wesentlichen aus den um 17,6 Mio. € geringeren Abschreibungen, dem Anstieg der Vorräte um 41,2 Mio. € und nicht zahlungswirksamen Auflösungen von Rückstellungen im Umfang von -25,6 Mio. €.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -57,2 Mio. € (Vorjahr: -22,4 Mio. €) und entfällt neben Auszahlung für Produktionsanlagen vor allem auf die Akquisition von General Kinetics im Januar 2023.

Durch die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens an die Rebecca BidCo S.à r.l. in Höhe von 50,0 Mio. € entwickelte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit stark negativ und beläuft sich zum Stichtag auf -80,0 Mio. € (Vorjahr: -34,4 Mio. €). Positiv entwickelte sich die hiermit in Zusammenhang stehende, um 0,0 Mio. € geringere Zinsbelastung.

Im Geschäftsjahr konnte der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit die Auszahlungen für Investitionen und die Rückführung des Gesellschafterdarlehens nicht decken. Unter Berücksichtigung von Wechselkurseffekten und Änderungen des Konsolidierungskreises durch den Erwerb von General Kinetics reduzierten sich die Flüssigen Mittel daher um 56,5 Mio. € auf 102,2 Mio. €.

7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung

Die globale Sicherheitslage sah sich auch im Geschäftsjahr 2023 zunehmender Unsicherheit ausgesetzt. Diese Entwicklung wird voraussichtlich anhalten oder gar zunehmen, angetrieben durch die drohende Eskalation geopolitischer Spannungen zwischen China und Taiwan, anhaltende Terrorbedrohungen zu Land und zur See, regionale Instabilität im Nahen Osten, z.B. den bewaffneten Konflikt zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas (plus Verbündete), in Nordafrika sowie in Teilen Asiens. Im Rahmen des sogenannten "Verteidigungs-Superzyklus" ("Super-Cycle") haben die USA und die NATO ihre Verteidigungsetats weiter erhöht. Seitdem sind die weltweiten Verteidigungsausgaben erheblich gestiegen. Das Geschäft des RENK Konzerns hängt maßgeblich von den Verteidigungsausgaben seiner Kunden ab, darunter Regierungen, Regierungsbehörden, internationale Organisationen sowie Unternehmen, die für den Kauf der Produkte und Dienstleistungen des Konzerns auf Staatsausgaben angewiesen sind. Daher ist RENK von Entscheidungen in Regierungsprogrammen abhängig, die unter anderem auf gesellschaftspolitischen Erwägungen, allgemeinen makroökonomischen Bedingungen oder Änderungen in der Regierungs- oder Verwaltungspolitik beruhen. Aufgrund des Superzyklus erwartet der Konzern eine längere Wachstumsphase bei den Verteidigungsausgaben und Beschaffungsaktivitäten. Den kurzfristigen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 liegt indes die Annahme zugrunde, dass RENK keinen wesentlichen Effekten aus Unsicherheiten und steigenden Verteidigungsausgaben, die über vertragliche Kundenbestellungen und damit verbundene Produktionskosten im Geschäftsjahr 2024 hinausgehen, ausgesetzt sein oder profitieren wird. In den kommenden Jahren gehen wir weiter von starkem Auftragseingang und Umsatzwachstum gemäß Guidance aus.

Neben den allgemeinen Auswirkungen auf den Verteidigungshaushalt üben die von der EU, der USA, vom Vereinigten Königreich, Kanada, Japan und anderen Nationen gegen russische und weißrussische Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen verhängten Sanktionen und Exportkontrollmaßnahmen einen erheblichen Einfluss auf die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus, auch forciert durch die Gegenmaßnahmen Russlands. Höhere Preise für Öl und Erdgas, Unterbrechungen in den Lieferketten, Marktvolatilität und wirtschaftliche Unsicherheit, insbesondere in Europa, führten zu erhöhten Inflationsraten und gesamtwirtschaftlichen Belastungen. Realwirtschaftlich wirkten sich Unterbrechungen oder Störungen von Lieferketten, logistische Herausforderungen sowie Knappheiten bei Rohstoffen und Vorprodukten negativ aus. RENK geht mit Blick auf das Geschäftsjahr 2024 davon aus, keinen wesentlich negativen Effekten der o.g. Sanktionspolitik ausgesetzt zu sein.

Militärische Beschaffungsprogramme sowie Rüstungsexporte unterliegen der politischen Entscheidungsfindung, die sich damit direkt auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns auswirkt. Politische Entwicklungen wie Regierungswechsel, Sanktionen und Handelspolitik in adressierbaren Märkten wie der EU, dem Vereinigten Königreich und den USA können sich auf die Fähigkeit des RENK Konzerns auswirken, in diesen Ländern Geschäfte zu tätigen. In der EU und in Deutschland unterliegt der Außenhandel mit Gütern von strategischer Bedeutung, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern, restriktiven Kontrollregimen und Genehmigungspflichten. Darüber hinaus können neue Regelungen zur Exportkontrolle, eine strengere Durchsetzung bestehender Kontrollen sowie Vorschriften von Lieferländern wie Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Kanada und den USA einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Als globaler Hersteller von Antriebslösungen für verschiedene zivile und militärische Anwendungen und Endmärkte hält sich der Konzern an alle in den jeweiligen Ländern geltende Gesetze und Vorschriften. Diese Regelungen umfassen u.a. Bereiche wie Datenschutz, Umweltschutz, Wettbewerb, Besteuerung, Beschäftigung oder Exportkontrolle. Diese Gesetze und Vorschriften können auf nationaler, bilateraler oder sogar multilateraler Ebene oder zwischen teilnehmenden Gerichtsbarkeiten entstehen und sich in ihrer nationalen oder sogar extraterritorialen Anwendung und Relevanz unterscheiden. Für Prognosezwecke geht RENK davon aus, dass Änderungen der politischen Entwicklungen in den Ländern, die für die Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 am relevantesten sind, keine negativen Auswirkungen haben werden. Darüber hinaus unterstellt der Konzern, dass staatliche Programme nicht gestrichen, wesentlich verzögert oder geändert werden und Prüfungen von Regierungsaufträgen keine negativen Effekte entfalten. Weiterhin wird von RENK ein stabiles rechtliches und regulatorisches Umfeld angenommen.

Als global tätiger Hersteller von Antriebslösungen für verschiedene zivile und militärische Endmärkte unterliegt die Geschäftstätigkeit der Gruppe Schwankungen der Weltwirtschaft, insbesondere bei zivilen Lösungen. Darüber hinaus reagieren einige Märkte der Gruppe, darunter Energieerzeugung, Öl und Gas, Zement und Stahl, empfindlich auf zyklische Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld. In diesem Zusammenhang sind Entscheidungen zum Kauf der

Produkte der Gruppe größtenteils ein Ergebnis der Leistung dieser und anderer Branchen. Die Nachfrage in diesen Branchen wird durch Änderungen mehrerer Faktoren beeinflusst, darunter Rohstoffpreise, Zinssätze, Treibstoffkosten, Energiebedarf sowie Wirtschaftswachstum, was sich hauptsächlich auf die Produkte des Konzerns für Industriemärkte auswirkt. Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld dürften jedoch kurzfristig keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben, da dessen Hauptaktivitäten in den VMS- und M&I-Segmenten eher langfristigen als kurzfristigen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind. Infolgedessen liegt den Prognosen für 2024 die Annahme zugrunde, dass keine wesentlichen Aufträge des Konzerns storniert oder verzögert werden.

Die Mehrheit der Geschäftstätigkeiten des Konzerns findet in wettbewerbsintensiven Märkten wie Deutschland und den USA sowie Südamerika, dem Nahen Osten und China statt, die von Veränderungen in der Marktdurchdringung, dem Preiswettbewerb sowie der Entwicklung und Einführung neuer Produkte, Produktdesigns und Technologien betroffen sind. In diesen Märkten basiert die Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe in erster Linie auf Qualität, Innovation, Pünktlichkeit von Lieferung und Design sowie der Fähigkeit, weltweit technische Unterstützung, Reparatur-Know-how und Service bereitzustellen. Für Prognosezwecke wird ein mit dem Geschäftsjahr 2023 vergleichbares Wettbewerbsumfeld unterstellt. Aufgrund verbindlicher Kundenbestellungen werden keine negativen Effekte auf Wachstum und Profitabilität erwartet. Die Hauptaktivitäten des Konzerns in den Segmenten VMS und M&I sind du rch lange Projektvorlaufzeiten mit entsprechend langfristigen Wettbewerbsrisiken gekennzeichnet.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in hohem Maße von der pünktlichen Lieferung sowie der angemessenen Qualität und Quantität der zugekauften Standardkomponenten (z.B. Pumpen, Kupplungen, Lager sowie Mess- und Regeltechnik) von Drittanbietern abhängig, deren Anzahl teilweise begrenzt ist. Daher sind die Logistikprozesse des Konzerns auf die Verfügbarkeit von Komponenten und eine unterbrechungsfreie Lieferkette sowie eine ausreichende Qualität dieser einzelnen Komponenten angewiesen, um die Einhaltung der Produktionspläne und damit die Erfüllung seiner vertraglichen und erwarteten zukünftigen Verpflichtungen, insbesondere der Bearbeitung seines Auftragsbestand s, sicherzustellen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie haben noch immer Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, die Kapitalmärkte und den internationalen Handel, was sich direkt auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Teilen und Komponenten auswirkt. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 unterstellt, dass Einschränkungen von Lieferketten keine negativen Effekte auf die Geschäftstätigkeit von RENK entfalten und stattdessen benötigte Rohstoffe und Komponenten für die Verarbeitung bei Bedarf und in angemessener Qualität verfügbar sind. Grundlage hierfür sind unveränderte Lieferantenbeziehungen.

Die Produktionsprozesse des Konzerns sind auf Rohstoffe wie Stahl, Aluminium und Zinn sowie auf Zulieferkomponenten angewiesen. In der Vergangenheit sind die Preise für verschiedene Rohstoffe und Komponenten aufgrund von Inflation, Unterbrechungen der Lieferkette und anderen Gründen erheblich gestiegen. Dieses Risiko wird teilweise, aber nicht in allen Fällen auf Basis vereinbarter Vertragsklauseln an die Kunden weitergegeben. In diesem Zusammenhang besteht für den Konzern das Risiko, dass die tatsächlich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Festpreisverträgen höher sind als bei Vertragsabschluss angenommen. Für Prognosezwecke geht der Konzern davon aus, dass die Auswirkungen von Preiserhöhungen der wichtigsten Rohstoffe und Komponenten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 unverändert bleiben. Daher wird von keinen wesentlichen negativen Auswirkungen ausgegangen.

Zur Erfüllung seiner vertraglichen und erwarteten künftigen Verpflichtungen, insbesondere zur Bearbeitung des Auftragsbestands, ist RENK auf die Einstellung und Bindung von hochqualifiziertem Personal angewiesen. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr konnte der Konzern die für seinen Betrieb notwendige Anzahl hochqualifizierter Mitarbeiter einstellen und an sich binden. Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Konzern davon aus, dass keine spürbaren Personalengpässe eintreten, die negative Effekte auf die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Kunden entfalten.

Der Konzern ist weltweit tätig und daher Wechselkursrisiken ausgesetzt. Der Konzern erwirtschaftet einen erheblichen Teil seiner Umsätze und verursacht einen erheblichen Teil seiner Kosten in anderen Währungen als dem Euro. Die bedeutsamsten Fremdwährungsrisiken bestehen im Verhältnis zum US-Dollar (USD), dem Schweizer Franken, dem britischen Pfund, dem chinesischen Renminbi Yuan und dem kanadischen Dollar. Im Verhältnis zu den Wechselkursen des abgeschlossenen Geschäftsjahres geht der Konzern für das folgende Geschäftsjahr von folgenden Wechselkursen zum Stichtag aus.

Wechselkurse (Stichtagsbezogene Prognoseannahmen)

31.12.2023 31.12.2024
US-Dollar 1,07 1,10
Schweizer Franken 0,95 0,90
Britisches Pfund 0,86 0,91
Chinesischer Yuan 7,86 7,98
Kanadische Dollar 1,46 1,51

Abseits der vorstehenden Rahmenbedingungen und Annahmen, die der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 zugrunde liegen, unterstellt RENK das Ausbleiben unvorhergesehener Ereignisse, die zu wesentlichen oder dauerhaften Einschränkungen des laufenden Geschäftsbetriebs des Konzerns führen könnten.

Ausgehend von den vorstehenden Prognoseannahmen geht RENK für das Geschäftsjahr 2024 von einem Konzernumsatz zwischen 1.000,0 Mio. € und 1.100,0 Mio. € sowie einer bereinigten EBIT-Marge zwischen 16 % und 18 % aus.

Die Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 sowie die jeweilige Ausgangslage werden in nachfolgender Tabelle gegenübergestellt.

Prognose 2024

in Mio. €
Ausgangslage 2023 Prognose für 2024
Konzernumsatz 925,5 1.000,0-1.100,0
bereinigte EBIT-Marge 16,2 % 16 -18 %

8. Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und wesentliche Risiken und Chancen

8.1 Wesentliche Merkmale des Internen Kontrollsystems

Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt einen organisatorischen Rahmen dar, der darauf abzielt, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der damit verbundenen Finanzberichterstattung, als auch die Effektivität und Effizienz von Geschäftsprozessen sicherzustellen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und Vermögenswerte vor Verlust oder Missbrauch zu schützen. Als integraler Bestandteil der unternehmerischen Struktur des RENK Konzerns bildet das IKS eine essenzielle Grundlage für die Governance und den transparenten Ablauf von Geschäftsprozessen.

Das konzernweite IKS basiert auf dem international anerkannten Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Dabei wurde das COSO-IKS auf die spezifischen Besonderheiten und die individuellen Gegebenheiten der Gruppe angepasst, um eine nahtlose Integration und maßgeschneiderte Umsetzung sicherzustellen.

Die Gesamtverantwortung für das Konzern-IKS obliegt, als eines seiner Sorgfaltspflichten, dem Vorstand und umfasst die Förderung des Bewusstseins für das IKS, die Bereitstellung ausreichender Ressourcen im Rahmen der Implementierung und Aufrechterhaltung des IKS sowie die Überwachung der Wirksamkeit des IKS. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind ebenfalls zur Beachtung der Sorgfaltspflichten verpflichtet und sorgen für die Implementierung und Aufrechterhaltung eines wirksamen IKS in ihren Gesellschaften. Der Aufsichtsrat des RENK

Konzerns stellt, neben dem Vorstand, die Wirksamkeitsüberwachung sicher. Innerhalb des Aufsichtsrates des RENK Konzerns übernimmt der Prüfungsausschuss, der als unabhängige Überwachungsinstanz fungiert, diese Funktion.

Das rechnungslegungsbezogene IKS des RENK Konzerns richtet sich speziell auf die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung (richtige Darstellung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage) und zielt darauf ab, die Genauigkeit, Vollständigkeit und zeitgerechte Erstellung der Finanzberichte sicherzustellen sowie die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. Es berücksichtigt die bedeutendsten Risiken und Kontrollen für die wesentlichen Rechnungslegungsprozesse sowie relevante funktionale Prozesse. Zu diesen Prozessen zählen, neben den rechnungslegungsbezogenen Prozessen, der Einkauf, Vertrieb, die Vorratsbewertung und HR, sofern diese Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben.

Zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Kontrollen sind jährliche Kontrolltestings implementiert.

Die operativen Befugnisse sämtlicher IKS-bezogener Tätigkeiten obliegen, zur Unterstützung des Vorstands des RENK Konzerns, dem zentral eingerichteten Risikomanagement und dem IKS-Gruppenkoordinator. Diese legen den Umfang des IKS in einem zweistufigen Ansatz fest, der ein Unternehmens- sowie ein Prozess-Scoping umfasst. Eine jährliche Überprüfung des Geltungsbereichs stellt die Berücksichtigung von Änderungen im IKS sicher. Auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften agieren lokale IKS-Verantwortliche als Hauptansprechpartner für die Koordination des IKS.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der fristgerechten Erstellung des Jahres - und Konzernabschlusses des RENK Konzerns, werden durch Richtlinien, zeitliche Vorgaben und Analysen auf Konzern- und Gesellschaftsebene gewährleistet. Innerhalb des rechnungslegungsbezogenen IKS der Gruppe sind folgende wesentliche Maßnahmen implementiert:

  • Abschlussvorgaben um die Tochterunternehmen über relevante Themen zur Abschlusserstellung informieren
  • Detaillierter Ablauf- und Terminplan für die Jahresabschlusserstellung
  • Mitarbeiterschulungen bzgl. Dokumentation der getesteten Kontrollen

▪ Kontrollen im Prozess der Jahres- und Konzernabschlusserstellung (Analysen, Plausibilitätsbeurteilungen etc.) Der Prozess der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses selbst wird, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten, durch zahlreiche Kontrollen auf lokaler und zentraler Ebene abgesichert. Dazu zählen unter anderem automatisierte Kontrollen, das Vieraugenprinzip, Plausibilitätschecks und überwachende Kontrollen. Das IKS des RENK Konzerns berücksichtigt darüber hinaus das Prinzip der Funktionstrennung, das Transparenz-Prinzip sowie das Prinzip der Mindestinformation. Diese werden in einem jährlich rollierenden Prozess getestet, um dem Vorstand bzw. Aufsichtsrat eine Entscheidungsgrundlage über die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS zu ermöglichen.

Jährlich erhält der Vorstand einen Bericht, welcher Details zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse und Kontrollen, Identifikation potenzieller Schwachstellen und definierter Maßnahmen sowie geplante Verbesserungen bzw. den Ist-Zustand des IKS enthält. Darüber hinaus berichtet der Vorstand einmal jährlich an den Prüfungsausschuss über den jährlichen IKS-Zyklus.

Trotz sorgfältiger Gestaltung und umfassender Anwendung des IKS im gesamten RENK Konzern bleiben inhärente Risiken bezüglich seiner Wirksamkeit durch subjektive Ermessensentscheidungen oder andere Faktoren bestehen.

8.2 Chancen- und Risikobericht

Jedes Unternehmen ist durch die Aufnahme unternehmerischer Aktivitäten Chancen und Risiken ausgesetzt. Der RENK Konzern identifiziert, bewertet und steuert systematisch potenzielle Risiken und Chancen, welche die Geschäftstätigkeit wesentlich beeinflussen können. Für die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung hat der RENK Konzern, unter Berücksichtigung ihrer Risikostrategie, ein konzernweites Risikomanagementsystem eingeführt. Integraler Bestandteil hiervon ist das Risikofrüherkennungssystem, welches insbesondere bestands- und entwicklungsgefährdende Risiken identifiziert und bewertet, denen durch geeignete Maßnahmen begegnet wird. Der RENK Konzern beschreibt Risiken als potenzielle Gefahr, dass Ereignisse, Entscheidungen oder Handlungen die Erreichung definierter Ziele der Gruppe oder eines Segmentes oder die erfolgreiche Umsetzung von Strategien behindern könnten. Bei den Risiken wird die Auswirkung auf das EBIT, bzw. das Eigenkapital betrachtet.

RENK geht bewusst Risiken ein, um Marktchancen zu nutzen, sofern diese einen entscheidenden Beitrag zur Wertsteigerung des Unternehmens leisten und im Einklang mit den Unternehmenszielen stehen. Existenzbedrohende Risiken hingegen werden vermieden oder, falls sie unvermeidbar sind, durch geeignete Maßnahmen minimiert. Um dies sicherstellen zu können, ist ein effektives Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystem (RMS), das frühzeitig relevante Informationen zur Steuerung des Unternehmens liefert, unerlässlich. Ebenso ist die Überwachung der Risikotragfähigkeit, also des maximalen Risikoausmaß, dass das Unternehmen ohne Gefährdung des eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann, ein Schlüsselfaktor im RMS-Prozess.

Die bewusste Auseinandersetzung mit den erkannten Chancen und Risiken sowie die regelmäßige Beobachtung ebendieser sollen das Chancen- und Risikobewusstsein schärfen und einen laufenden Verbesserungsprozess gewährleisten. Das RMS basiert auf einem managementorientierten Enterprise-Risk-Management (ERM)-Ansatz und orientiert sich am international anerkannten Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organisation of the Treadway Commission (COSO). Um eine optimale Anwendung und Wirksamkeit sicherzustellen, wurde das System an die individuellen Gegebenheiten der Gruppe angepasst.

Da der Vorstand die Gesamtverantwortung für das RMS trägt, verantwortet er die Festlegung der Struktur und Methodik sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Chancen- und Risikosteuerung. Um der organisatorischen Neuausrichtung Rechnung zu tragen, wurde daher für das Geschäftsjahr 2023 der Berichterhebungszeitraum auf halbjährlich (Vorjahr: dreimal jährlich) festgesetzt. Sämtliche RMS-Stakeholder sind zum RMS-Prozess informiert worden. Darüber hinaus berichtet der Vorstand in regelmäßigen Abständen an den Prüfungsausschuss der Gruppe. Die laufende Überprüfung und Aktualisierung des RMS sowie die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der konzerneinheitlichen Standards wurden vom Vorstand an die Abteilung Zentrales Risikomanagement delegiert.

Das zentral eingerichtete Risikomanagement agiert als Bindeglied zwischen den Legaleinheiten, Zentralfunktionen und Segmenten, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat und ist für die Sicherstellung einer strukturierten Aufbau- und Ablauforganisation zuständig.

Abbildung 1: Organigramm Risk Reporting

Der Prozess des RMS besteht aus den Phasen der Risikoidentifikation, -beurteilung und -steuerung und ist grundsätzlich für alle Gesellschaften des RENK Konzerns, unabhängig ihrer Größe, einschlägig.

Die Risikoidentifikation des RENK Konzerns verfolgt das Ziel, alle wesentlichen Risiken der Gruppe, unabhängig von ihrer Art, umfassend und systematisch zu erfassen. Dabei sind die Risk Owner und Risk Manager der Legaleinheiten bzw. Zentralfunktionen für die Identifikation von Risiken und Chancen in ihrem Zuständigkeits- und Kompetenzbereich über einen mittelfristigen Zeithorizont (i.d.R. bis zu 3 Jahre, bei Strategie- und ESG-Risiken bis zu 10 Jahre) verantwortlich, wobei bei Bedarf Experten aus Fachabteilungen (Risk Deputies) unterstützen (Bottom-Up-Ansatz). Demgegenüber validieren und erheben die Risiko Cluster Heads bzw. Segmentverantwortliche Risiken im Rahmen eines Top-Down-Ansatzes für ihr jeweiliges Fachgebiet, welche auch Wechselwirkungen von Risiken für den RENK Konzern analysieren.

Um Risiken zu identifizieren, werden beispielsweise Workshops, Gespräche mit Mitarbeitern, Analysen von Frühwarnindikatoren und Finanzkennzahlen durchgeführt.

Der RENK Konzern unterteilt identifizierte Risiken in sieben Cluster: strategische Risiken, operative Risiken, Rechtliche & Compliance-Risiken, Reputationsrisiken, Technologie- und IT-Sicherheitsrisiken sowie ESG-Risiken. Sämtliche Risiken sind quantitativ, mindestens jedoch qualitativ, hinsichtlich deren Schadensauswirkung auf das EBIT der Gruppe zu bewerten. Kumulierte Einzelrisiken, die aufgrund von Interdependenzen die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten können, sind ebenfalls zu melden. Die Aufgabe des Risk Manager besteht darin zu beurteilen, ob Risiken, die auf individueller Basis als unwesentlich gelten, in aggregierter Form wesentlich sein könnten.

Das Risiko ist das Produkt aus potenziellem Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei der Risikobewertung wird zwischen Brutto- und Nettobewertung unterschieden, wobei bereits ergriffene Maßnahmen das Bruttorisiko mindern können. Die Einstufung der Risiken ist anhand folgender Risikomatrix ersichtlich:

Hohes Risiko

  • Mittleres Risiko
  • Geringes Risiko

Abbildung 2: Risiko-Matrix

Eintrittswahrscheinlichkeit
in %
< 5 % Sehr unwahrscheinlich
< 25 % Unwahrscheinlich
≤ 50 % Möglich
< 75 % Wahrscheinlich
> 75 % Sehr wahrscheinlich
Schadenshöhe
in Mio. €
< 2 Vernachlässigbar
2 - 5 Gering
5 - 10 Mäßig
10- 15 Wesentlich
> 15 Kritisch

Abbildung 3: Bewertungskategorien

Das Nettorisiko stellt dann die Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung der bis zum Berichtsstichtag bereits eingeleiteten schadensmindernden und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit reduzierender Maßnahmen dar. Um die identifizierten und bewerteten Risiken entsprechend zu steuern, besteht die Aufgabe des Risk Owner darin, Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken, zur Verminderung des Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit, zur Absicherung der Risiken oder zur Akzeptanz der Risiken einzuleiten. Um bewusst Risiken zu akzeptieren, ist die Ermittlung der unternehmensweiten Risikoakzeptanz bzw. -bereitschaft sowie eine Abstimmung mit den Risk Managern erforderlich, die die Angelegenheit dem zentralen Risikomanagement vorlegen müssen. Die endgültige Entscheidung über die Risikoakzeptanz unterliegt dem Vorstand. Dieser bezieht in seine Entscheidungsfindung die Risikotragfähigkeit mit ein.

Die Risikotragfähigkeit bestimmt den maximalen Risikowert, welches das Unternehmen bzw. der Konzern ohne die Gefährdung seines eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann. Die Risikotragfähigkeit kann damit auch als "Risikodeckungspotenzial" oder "Resilience" (= Widerstandsfähigkeit) eines Unternehmens bezeichnet werden.

Das Gesamtrisiko ist das Ergebnis der Aggregation aller Einzelrisiken innerhalb des Konzernverbunds. Eine Aggregation ist erforderlich, da sich bestandsgefährdende Entwicklungen auch aus dem Zusammenwirken mehrerer Risiken, die bei isolierter Betrachtung jeweils nicht bestandsgefährdend sind, ergeben können. Bei der Risikoaggregation können unterschiedlich anerkannte quantitative und qualitative Maßnahmen zur Anwendung kommen. RENK hat sich, aufgrund seiner Unternehmenssituation, dazu entschieden, die Summe der Schadenserwartungswerte aller Einzelrisiken aufzusummieren. Um das Risiko des gleichzeitigen Eintrittes mehrerer Risiken und von Interdependenzen angemessen zu berücksichtigen, hat RENK bei der Ermittlung der jeweiligen Schadenserwartungswerte der Einzelrisiken jeweils den höchsten Prozentsatz der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeitsstufe zugrunde gelegt. Auf Basis der durchgeführten Aggregation sieht man keine substanzielle Gefährdung der Unternehmensfortführung.

Im Rahmen des halbjährlichen Berichtswesens konsolidiert das zentral eingerichtete Risikomanagement die Gruppenrisiken und berichtet an Vorstand und Aufsichtsrat. Risiken, die unerwartet und außerhalb der regulären Berichtszyklen auftreten und einen besonders hohen Schadenswert haben, werden unverzüglich außerhalb des halbjährlichen Risikoprozesses dem zentral eingerichteten Risikomanagement gemeldet.

Der jährlich vom zentralen Risikomanagement erstellte und vom Vorstand und Aufsichtsrat freigegebene Gesamtrisikobericht, bildet die Grundlage für die externe Berichterstattung und ermöglicht dem Vorstand eine Einschätzung über die Wirksamkeit des RMS treffen zu können. Die Berichterstattung ist zudem Basis für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates.

Die Interne Revision bezieht gemeldete Risiken in ihren risikoorientierten Prüfungsansatz mit ein und unterstützt bei der Überwachung der Umsetzung der Steuerungsmaßnahmen.

Wesentliche Risikofelder

Auf Basis der Risikoberichterstattung an den Vorstand des RENK Konzerns besteht zum Bilanzstichtag folgende Risikosituation, welche die wesentlichen Unternehmensrisiken aus Konzernsicht zusammenfasst:

Wesentliche Risikofelder
Risikocluster Risikofelder Risikoklasse Veränderung zum Vorjahr
Strategische Risiken Strategische Marktrisiken Hohes Risiko gestiegen
Makroökonomische Rahmenbedingungen Mittleres Risiko gestiegen
Operative Risiken Produktionsrisiko Mittleres Risiko
Beschaffung Mittleres Risiko
Personal Mittleres Risiko unverändert
Rechtliche & Compliance Gewährleistungs- und Haftungsrisiken Mittleres Risiko unverändert
Risiken Compliance-Risiken Mittleres Risiko
Technologie & IT-Sicherheit Cyberrisiken Mittleres Risiko unverändert
Finanzielle Risiken Liquiditätsrisiko Mittleres Risiko
Währungsrisiko Mittleres Risiko
Steuerrisiken Mittleres Risiko

Nachfolgend betrachtete Nettorisiken können eine mittlere oder auch hohe Schadenswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Planungszeitraum des RENK Konzerns haben. Die Risiken werden unterteilt in strategische Risiken, operative Risiken, Rechtliche & Compliance Risiken, Reputationsrisiken, Technologie & IT Sicherheitsrisiken, finanzielle Risiken sowie ESG-Risiken, die jeweils nach der Wesentlichkeit ihrer Wirkung auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage in abnehmender Reihenfolge beschrieben werden. Sofern die Verteilung der Chancen und Risiken auf die Segmente nicht explizit beschrieben ist, beziehen sich die Angaben zu den Chancen und Risiken auf alle Segmente des RENK Konzerns.

Strategische Risiken

Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen strategischen Risiken des RENK Konzerns.

Strategische Marktrisiken

Um die zukünftige Marktposition, wirtschaftliche Entwicklung und Ergebnissituation des RENK Konzerns zu sichern und weiter auszubauen, ist es unerlässlich, kontinuierlich marktfähige neue Applikationen, Produkte und Systeme zu entwickeln und möglichst schnell zur Marktreife zu bringen. Lange Entwicklungszeiten und sich ständig ändernde regulatorische Rahmenbedingungen stellen Unsicherheitsfaktoren dar, die den wirtschaftlichen Erfolg der aktuellen oder zukünftigen Projekte beeinträchtigen können. Insbesondere besteht das Risiko, dass sich in der Entwicklung befindliche Prototypen keine Marktreife erlangen. Darüber hinaus können Änderungen der Rahmenbedingungen zu einem geringeren Angebotsvolumen und zum Verlust von Marktchancen führen.

Um die Marktposition des RENK Konzerns zu sichern und weiter auszubauen, setzt das Unternehmen auf kontinuierliche Gespräche mit Kunden und Auftraggebern, permanente Marktbeobachtung sowie Maßnahmen zur stetigen Effizienzsteigerung. Trotz implementierter Maßnahmen können die genannten Risiken zu einer hohen Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des RENK Konzerns führen.

Makroökonomische Rahmenbedingungen

Makroökonomische, politische und geopolitische Entwicklungen können sich negativ auf das laufende Geschäft und das geplante Wachstum des RENK Konzerns auswirken. Insbesondere der Konflikt zwischen China und Taiwan sowie die damit möglicherweise entstehenden Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollen können zu einer Einschränkung der globalen Wirtschaftstätigkeit und einer erhöhten Volatilität auf den globalen Finanzmärkten führen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, überwacht RENK kontinuierlich die geltenden Ausfuhrkontrollgesetze und passt seine Verkaufsstrategien entsprechend an. Trotz bestehender Maßnahmen birgt die Entwicklung der Weltwirtschaft Risiken, die mittlere Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des RENK Konzerns haben können.

Operative Risiken

Die nachfolgend aufgeführten Risiken gehören zu den wesentlichen operativen Risiken des RENK Konzerns.

Produktionsrisiken

Die Aufrechterhaltung der Produktion ist für den wirtschaftlichen Erfolg des RENK Konzerns ausschlaggebend. Einflüsse durch höhere Gewalt oder Sabotageakte können zu Materialschäden oder Produktionsausfällen oder in der Produktionskette zu Verzögerungen oder Unterbrechungen führen. Darüber hinaus können sie zu Reputationsschäden sowie dem Verlust von Kunden und Aufträgen führen.

Der RENK Konzern hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um mögliche Schäden und damit einhergehende Betriebsunterbrechungen bzw. Produktionsausfälle sowie andere denkbare Schadensfälle und Haftungsrisiken abzusichern, wie beispielsweise der Abschluss von Versicherungen, oder die Erhöhung von Sicherheitsvorkehrungen innerhalb und außerhalb der Produktionsstandorte. Dabei setzt der RENK Konzern standortspezifische Kombinationen personeller und organisatorischer Maßnahmen ein, welche durch bauliche und mechanische Objektsicherungen sowie elektronische Überwachungseinrichtungen ergänzt werden. Dennoch können die Folgen von Einflüssen durch höhere Gewalt oder Sabotage zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RENK Konzerns führen.

Aufgrund der hohen Spezialisierung eines jeden Produktionsstandortes kann, im Falle eines Produktionsausfalls eines Standortes, die Lieferfähigkeit beeinträchtigt werden. Der RENK Konzern wirkt diesem Risiko durch eine globale, strategisch optimierte Produktionslandschaft, einem Ausbau des Werkverbundes durch gegenseitige Befähigung und kontinuierlichem Austausch innerhalb der Gruppe entgegen. Das Risiko führt trotz Gegenmaßnahmen zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von RENK.

Beschaffung

Die Beschaffung von Rohstoffen, Bauteilen und Komponenten birgt das Risiko unerwarteter Lieferausfälle, Lieferverzögerungen, Lieferengpässe, Qualitätsprobleme, steigender Einkaufspreise, Cyberangriffe auf Lieferanten oder den Ausfall eines Lieferanten bei Vor- und Zwischenprodukten, Rohstoffen und Energie.

Der Einkauf des RENK Konzerns gewährleistet eine optimale Versorgung des Unternehmens mit Gütern und Dienstleistungen, wobei Qualität, Kosten und Liefertreue im Fokus stehen. Durch eine sorgfältige Auswahl leistungsfähiger Lieferanten, regelmäßige Lieferantenüberprüfungen sowie aktives Monitoring der Lieferanten, präzise Spezifikationen und Qualitätsanforderungen, Zuverlässigkeitskontrollen sowie angemessene Sicherheitsbestände kann das Risikopotenzial reduziert werden. Zur Sicherstellung der Versorgung dienen zudem der Aufbau von alternativen Bezugsquellen für Waren kritischer Lieferanten sowie die Verfügung von Kategorie-Strategien. Mit kontinuierlichen Verbesserungsprozessen zur Stabilisierung der Lieferkette, als auch einer möglichst gezielten und detaillierten Vorhersage der Bedarfe sowie einer engen Abstimmung mit den Lieferanten wirkt der RENK Konzern Ressourcenengpässen entgegen. Sollte die Versorgungssicherheit dennoch gefährdet sein, kann dies mittlere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Beschaffungsrisiken bestehen weiterhin aufgrund von aktuell erheblichen Marktpreisschwankungen für Rohstoffe und Energie, die sich entsprechend auf alle Segmente des RENK Konzerns auswirken.

Der RENK Konzern begegnet diesen Risiken mit langfristigen Vereinbarungen zur Material- und Preisabsicherung sowie durch den Aufbau alternativer Bezugsquellen und Ausschreibungswettbewerben. Der RENK Konzern passt zudem, wo möglich, seine Preisstrategie an. Marktpreisveränderungen können dennoch, aufgrund der aktuell hohen Volatilität, zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage führen.

Personal

Die erfolgreiche Umsetzung der anspruchsvollen wachstumsorientierten Unternehmensstrategie, die Erreichung der finanziellen Ziele und der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg des RENK Konzerns hängen von der Expertise und Erfahrung ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter und Spezialisten ab. Wesentliche Personalrisiken sind in diesem Zusammenhang der Fachkräftemangel, Schwierigkeiten bei der Suche nach passenden Führungs-, Fach- und Nachwuchskräften mit den erforderlichen kaufmännischen, technischen oder branchenspezifischen Fähigkeiten und eine Alterung der Belegschaft.

Um diese Risiken zu minimieren, betreibt RENK zielgruppenspezifisches Personalmarketing zur externen Kommunikation der Stärken des Unternehmens. Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung sind die kontinuierliche Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen, leistungsgerechten Vergütungen mit erfolgsabhängigen Anreizsystemen, eine moderne Personalführung und eine strukturierte fach- und methodenspezifische Aus- und Weiterbildung. Weiterhin können die genannten Personalrisiken eine mittlere Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.

Rechtliche & Compliance Risiken

Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen Rechtlichen & Compliance Risiken des RENK Konzerns.

Gewährleistungs- und Haftungsrisiken

Die Qualität der von RENK angebotenen Produkte ist ein wesentlicher Einkaufsfaktor der Kunden. Um diese Qualität nachhaltig zu sichern, setzt das Unternehmen ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System sowie weitere qualitätsverbessernde Prozesse ein. Trotz der genannten Maßnahmen besteht das Risiko, dass Produkte mangelnder Qualität ausgeliefert werden und ein Produkthaftungsrisiko verursachen. Auch der Einsatz fehlerhafter Produkte kann beim Kunden zu Schäden und Haftungsansprüchen der außerplanmäßigen Reparaturmaßnahmen und Reputationsschäden für RENK auslösen.

Um diese Risiken zu minimieren, setzt der RENK Konzern auf strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen, kontinuierliche Verbesserungsprozesse der Produkte und Produktion und laufende Schulungen zur Sicherstellung qualifizierter Mitarbeiter. Durch die Unterstützung von Rechtsspezialisten werden vertragliche Risiken für den RENK Konzern minimiert. Des Weiteren sind ausgewählte Produkthaftungsrisiken versichert. Das Eintreten einzelner Risiken kann eine mittlere Wirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des RENK Konzerns haben.

Compliance

Als globales Unternehmen muss der RENK Konzern weltweit unterschiedliche Gesetze und Vorschriften beachten. Um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, hat das Unternehmen ein gruppenweites Compliance Management System implementiert. Bei Korruption oder Nichteinhaltung von Anti-Korruptionsgesetzen, Vorfällen von Geldwäsche oder identifizierten Sachverhalten, die den Anforderungen der Compliance Management Systeme nicht gerecht werden, werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Der RENK Konzern kooperiert bei Untersuchungen wegen möglicher Compliance-Verstöße mit den Behörden und reagiert angemessen auf erkannte Schwachstellen. Regelmäßige, konzernweite Compliance Risk Assessments (top down und bottom-up) sowie einzelfallbezogene Risikoanalysen dienen der Identifikation systemischer und unternehmensspezifischer Compliance-Risiken. Klar definierte Zuständigkeiten, interne Richtlinien, beispielsweise der Code of Conduct, und laufende Schulungen unterstützen Mitarbeiter dabei, sich compliance-konform zu verhalten und tragen dazu bei, Schaden von dem RENK Konzern abzuwenden. Compliance-Verstöße können mittlere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des RENK Konzerns haben.

Weiterhin ist der RENK Konzern Risiken ausgesetzt, die durch regulatorische und gesetzgeberische Veränderungen auf einzelstaatlicher oder europäischer Ebene entstehen können, beispielsweise durch neue Gesetze oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Exportkontrolle oder durch Exportbeschränkungen. Darüber hinaus könnten Embargos, Wirtschaftssanktionen oder andere Formen von Handelsbeschränkungen gegenüber den Ländern,

in denen der RENK Konzern tätig ist, auferlegt werden. Wenngleich eine stetige Beobachtung der Regulatorik erfolgt, können die Veränderungen eine mittlere Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.

Technology und IT-Sicherheitsrisiken

Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen Risiken des RENK Konzerns im Bereich Technologie und IT-Sicherheit.

IT-Cybersecurity

Die IT-Systeme, die in allen Bereichen des RENK Konzerns eingesetzt werden, sind von entscheidender Bedeutung für das Unternehmen. Die Funktionsfähigkeit der Geschäftsprozesse und damit die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs hängen von der Verfügbarkeit der IT-Systeme ab, deren Funktionen durch Cyberangriffe vollständig oder teilweise beeinträchtigt werden können. Weitere Risiken bestehen aufgrund von unbefugtem Zugriff auf IT-Systeme, Modifikation oder Abzug sensibler Geschäftsdaten sowie mangelnder Funktionsfähigkeit von Prozessen und Daten.

Um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und IT-Systeme zu gewährleisten, hat der RENK Konzern ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) implementiert, welches nach dem international anerkannten Standard ISO 27001 orientiert und BSI IT Grundschutz zertifiziert ist.

Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für den sorgsamen Umgang mit geschäftsrelevanten Informationen ist ein wichtiges Thema für den RENK Konzern. Auditierungen und Awareness-Maßnahmen sind daher unerlässlich. Darüber hinaus nutzt das Unternehmen integrierte Schutzsysteme für Hard- und Software und betreibt eine kontinuierliche aktive Überwachung durch ein Cyber Defence Center.

Die genannten Risken können, trotz implementierter Gegenmaßnahmen, eine mittlere Auswirkung auf die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage haben.

Finanzielle Risiken

Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen finanziellen Risiken des RENK Konzerns.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der RENK Konzern seine Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht erfüllen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Finanzmittelbedarf nicht durch bestehende Eigen- bzw. Fremdfinanzierung gedeckt werden kann. Der Finanzierungsbedarf des RENK Konzerns war im Geschäftsjahr 2023 durch die bestehenden Finanzierungsinstrumente durchgehend gedeckt. Es besteht aber das grundsätzliche Risiko, dass im Falle der Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants), Kredite/Anleihen/Finanzierungsrahmen durch Kreditgeber außerordentlich gekündigt werden können. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, führt die Treasury-Abteilung für den RENK Konzern eine rollierende Liquiditätsplanung durch und nutzt das Konzern-Cashpooling zur Optimierung der Finanzmittelversorgung.

Für die Absicherung von Aufträgen und Angeboten ist der RENK Konzern auf die Möglichkeit zur Bereitstellung von Avalen und Garantien durch Banken angewiesen. Insofern es RENK nicht gelingt, bei Finanzinstituten ausreichende Linien für die Bereitstellung von Avalen und Garantien zu erhalten, kann hier das geplante Wachstum von RENK gefährdet sein.

Generell resultiert aus variablen Zinsvereinbarungen sowie grundsätzlich aus Finanzinstrumenten mit kurzfristigen Laufzeiten das Risiko steigender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Verbindlichkeiten bzw. fallender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Vermögenswerten. Diese Zinsrisiken werden im Rahmen des Zinsmanagements durch eine frühzeitige und fortlaufende Finanzplanung und Diversifizierung der Finanzierung wird diesem Risiko entgegengewirkt. Alle Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 wurden mit festen Zinssätzen vereinbart. Der beizulegende Zeitwert des in die Anleihe eingebetteten Derivats wird jedoch von Änderungen des Marktzinssatzes beeinflusst. Da

dieses eingebettete Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, würde das sonstige Finanzergebnis durch Zinsänderungen beeinflusst werden. Obgleich der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit haben die genannten Liquiditätsrisiken einzeln als auch in Summe betrachtet eine mittlere Auswirkung auf die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage. Darüber hinaus wendet der RENK Konzern keine ökonomischen Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 an.

Ausfallrisiken

Aus der Anlage überschüssiger Liquidität und dem Abschluss von Derivaten ergeben sich Kontrahentenrisiken. Ein Teiloder Totalausfall eines Kontrahenten, etwa in Hinblick auf seine Rückzahlungspflicht für Zinsen und Kapital, würden die Ertrags- und Finanzlage von RENK Group AG negativ beeinflussen. Um das Ausfallrisiko bei diesen Finanzinstrumenten zu minimieren, werden grundsätzlich Banken genutzt, die mindestens über eine Kreditratingeinstufung einer der global tätigen Ratingagenturen im Investment-Grade-Bereich verfügen. Die Bonität der Banken wird laufend überwacht. Darüber hinaus definiert RENK Group AG für jede Bank Anlagelimite sowie für derivative Finanzinstrumente Marktwertlimite. Deren Höhe richtet sich nach der Bonitätseinschätzung der Ratingagenturen der jeweiligen Bank. Die Einhaltung der Limite wird kontinuierlich überwacht.

Währungsrisiko

Die funktionale Währung des RENK Konzerns ist der Euro. Als international tätiges Unternehmen ist somit der RENK Konzern finanziellen Risiken aufgrund von Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Daraus können Verluste entstehen, wenn Vermögenswerte, die einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, an Wert verlieren und / oder Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs teurer werden. Wechselkursschwankungen können bei Ein- oder Verkäufen in fremder Währung entstehen. Aufgrund dieser Faktoren können Kursschwankungen die Ertragslage vom RENK Konzern beeinflussen. Externe und interne Transaktionen, bei denen Produkte und Leistungen an Dritte und an Unternehmen des RENK Konzerns geliefert werden, können mit Barmittelzuflüssen und - abflüssen verbunden sein, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden RENK Konzerngesellschaft geführt werden (Transaktionsrisiko). Soweit Barmittelabflüsse der betreffenden RENK Konzerngesellschaft in einer Fremdwährung nicht durch Barmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft in derselben Währung ausgeglichen werden, wird das verbleibende Netto-Wechselkursrisiko im Einzelfall durch entsprechende derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenswaps abgesichert. Umrechnungsrisiken werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Steuerrisiken

Mit der weltweiten Geschäftstätigkeit des RENK Konzerns ist diese steuerlichen Risiken aus unterschiedlichen oder sich ändernden Rechtsvorschriften und Steuerprüfungen ausgesetzt, welche das Risiko für zusätzlich zu leistende Steuern, Zinsen und Strafzahlungen bergen können. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, hat der RENK Konzern organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften sicherzustellen. Dazu zählt ein Global Tax Center sowie die enge Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern. Steuerliche Risiken können trotz Gegenmaßnahmen zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

Chancenmanagement

Chancen durch steigende Verteidigungsausgaben

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine sowie der Konflikt in Israel werden voraussichtlich, insbesondere in den NATO-Staaten, zu steigenden Verteidigungsausgaben führen. Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat nicht nur dazu geführt, dass einige Staaten in West- und Osteuropa die Ukraine mit Rüstungsgütern aus ihren eigenen Beständen unterstützen, sondern auch die Bereitschaft erhöht, die Ausrüstung der eigenen Streitkräfte in Bezug auf militärische Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung zu verbessern. Dies wird kurz- und mittelfristig zu einer Zunahme neuer und zusätzlicher Rüstungsbeschaffungsprojekte führen, die für den RENK Konzern, insbesondere in Europa, ein Geschäftspotenzial bieten.

Chancen durch Marktexpansion

Durch die zunehmend globale Marktstrategie des RENK Konzerns stellen neben ausgewählten Europäischen Ländern insbesondere die Märkte USA, Indien, Japan und im Energiesektor auch China bedeutende Marktentwicklungschancen dar. RENK fokussiert sich auf eine strategische Planung und Umsetzung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, diese Märkte verstärkter zu bedienen und neue Märkte erfolgreich zu erschließen.

Chancen durch positive Reputation

Aktuell führt eine deutliche Steigerung des öffentlichen Interesses an der Rüstungsindustrie zu einer gesteigerten positiven Reputation für den RENK Konzern. Diese Entwicklung eröffnet nicht nur neue Marktchancen, sondern auch Möglichkeiten im Bereich des Personalaufbaus. Die positive Reputation des Unternehmens zieht vermehrt qualifizierte Arbeitskräfte an, was wiederum die Einstellung von Fachpersonal ermöglicht. Diese Chance wirkt somit aktiv dem Fachkräftemangel und möglichen Verlust von Fachwissen und Fachkompetenz entgegen.

Chancen durch bessere Margen im Aftersales-Bereich

Durch den verstärkten Verkauf von Ersatzteilen, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen sowie anderen After-Sales-Services besteht für den RENK Konzern die Chance, höhere Margen zu erzielen. Eine höhere Marge im Aftersales - Bereich kann auch dazu beitragen, die Abhängigkeit von Neuproduktverkäufen zu verringern und das Geschäftsmodell des Unternehmens zu diversifizieren. Die Chancen in diesem Bereich führen, insbesondere für das Segment Marine & Industrie, zu einer positiven Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RENK Konzerns.

Gesamtaussage

Die Evaluierung der Gesamtchancen- und -risikosituation des RENK Konzerns durch den Vorstand entsteht durch Betrachtung aller wesentlichen Risiken beziehungsweise Einzelrisiken und gegebenenfalls deren Abwägung gegenüber sich ergebenden Chancen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Risikoposition der RENK Group, nach Einschätzung des Vorstands, verschlechtert. Risiken in der Beschaffung, insbesondere verursacht durch Marktpreisschwankungen, mangelnde Termintreue und Qualitätsproblemen, und die damit verbundenen Risiken für die Produktionsprozesse bei RENK, tragen zur Verschlechterung der Risikosituation bei. In Summe sind keine Risiken bekannt, die allein oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

9. Erläuterungen zum Jahresabschluss der RENK Group AG

Der Jahresabschluss der RENK Group AG folgt den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), während der Konzernabschluss nach IFRS erstellt wird. Die RENK Group AG übernimmt als konzernführende Gesellschaft neben den Dienstleistungs- und Holdingfunktionen operative Steuerungsfunktionen. Ihre wirtschaftliche Entwicklung hängt hauptsächlich vom Geschäftsverlauf der operativen Konzerngesellschaften ab. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie Risiken und Chancen der RENK Group AG entsprechen im Wesentlichen denen des Konzerns, wie sie im Wirtschaftsbericht beschrieben sind. Der Ausblick für den Konzern beeinflusst unmittelbar unsere Erwartungen für die RENK Group AG. Daher gelten die obigen Erläuterungen für den RENK Konzern auch für die RENK Group AG.

Die RENK Group AG ist per 31. Dezember 2023 mittelbar eine 100 %ige Tochter eines durch Triton Partners beratenen Fonds und hält als oberste deutsche Gesellschaft indirekt über die RENK FinCo GmbH, Augsburg, alle Anteile an den operativ tätigen RENK-Gesellschaften mit der RENK GmbH, Augsburg, an deren Spitze. Durch den IPO am 07. Februar 2024 hat sich der Anteil des bisherigen Eigentümers auf ca. 67% verringert.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Holding (seit 07. Februar 2024 börsennotiert) des RENK Konzerns hat die RENK Group AG mit der RENK GmbH Dienstleistungsvereinbarungen getroffen. Aus Erstattungen der Kosten für den Börsengang resultiert ein Ausweis von Umsatzerlösen und damit einhergehende Aufwendungen.

Die RENK Group AG beschäftigte zum Jahresende 2023 2 (Vorjahr: 0) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Vorstandsmitglieder).

9.1 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Veränderung
in Tsd. € 2022 2023 in € in %
Umsatzerlöse 0 1.562 1.562 k.A.
Sonstige betriebliche Erträge 0 16 16 k.A.
Gesamtleistung 0 1.578 1.578 k.A.
Materialaufwand 0 -3 -3 k.A.
Personalaufwand 0 -545 -545 k.A.
sonstige betriebliche Aufwendungen -179 -2.618 -2.440 k.A.
Betriebsergebnis -179 -1.588 -1.410 k.A.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1 -62 -61 k.A.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 k.A.
Ergebnis nach Steuern -180 -1.650 -1.471 k.A.
Sonstige Steuern 0 0 0 k.A.
Jahresfehlbetrag -180 -1.650 -1.471 k.A.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr - -217 k.A. k.A.
Entnahme aus der Kapitalrücklage - 31.868 k.A. k.A.
Bilanzgewinn - 30.000 k.A. k.A.

Die Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 ist geprägt von der Weiterbelastung von in Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 1.562 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) sowie von den um 2.440 Tsd. € erheblich erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Dieser deutliche Anstieg von 179 Tsd. € im Vorjahr auf 2.618 Tsd. € für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich im Wesentlichen durch die stark erhöhten Beratungskosten in Höhe von 1.615 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €), unter anderem im Zusammenhang mit dem im Februar 2024 erfolgten Börsengang. In diesem Zusammenhang fielen auch um 448 Tsd. € stark erhöhte Kosten für die Erstellung des Konzernabschlusses in Höhe von 622 Tsd. € an (Vorjahr 175 Tsd. €). Der Personalaufwand in Höhe von 545 Tsd. € beinhaltet erstmalig Gehälter. Aufgrund des negativen Ergebnisses vor Steuern wurde kein Steueraufwand vom Einkommen und Ertrag gebucht. Für den um 1.470 Tsd. € stark erhöhten Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.650 Tsd. € sind demnach im Wesentlichen hohe sonstige betriebliche Aufwendungen verantwortlich. Der Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 180 Tsd. € wurde zudem auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanz
9 Geschäftsjahr Veränderung

In Tsd. €
2022 2023 in € in %
AKTIVA
A. Anlagevermögen 312.284 357.374 45.090 14,4
I. Finanzanlagen 312.284 357.374 45.090 14,4
B. Umlaufvermögen 67 7.951 7.884 k.A.
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 7.061 7.061 k.A.
II. Guthaben bei Kreditinstuten 67 891 823 k.A.
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 7 7 k.A.
312.351 365.333 52.981 17,0
PASSIVA
A. Eigenkapital 312.091 355.531 43.440 13,9
I. Grundkapital (Gezeichnetes Kapital im Vj.)
Bedingtes Kapital
50.000 (i.Vj. 0)
25 100.000 99.975 k.A.
II. Kapitalrücklage 312.284 225.531 -86.753 -27,8
III. Gewinnrücklagen 0 0 0 k.A.
IV. Verlustvortrag -38 0 38 k.A.
V. Jahresfehlbetrag -180 0 180 k.A.
VI. Bilanzgewinn 0 30.000 30.000 k.A.
B. Rückstellungen 155 727 572 k.A.
C. Verbindlichkeiten 105 9.074 8.969 k.A.
312.351 365.333 52.981 17,0

Die Bilanz der RENK Group AG weist neben dem Anteil am verbundenen Unternehmen RENK FinCo GmbH und Eigenkapital schwerpunktmäßig Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen aus.

Die Vermögens- und Finanzlage der RENK Group AG ist geprägt durch eine freiwillige Einlage der Rebecca BidCo S.à r.l., die im Lauf des Berichtsjahres in Höhe von 45.090 Tsd. € in die freie Kapitalrücklage geleistet wurde. Die Einlage wurde in Form des ausstehenden Rückzahlungsanspruchs eines 2020 an ein verbundenes Unternehmen gewährten Darlehen erbracht. Die RENK Group AG hat ihrerseits die erhaltene Einlage in eine weitere Tochtergesellschaft eingelegt, so dass sich der Beteiligungsbuchwert an diesem Tochterunternehmen entsprechend erhöht hat.

Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 7.884 Tsd. € ist im Wesentlichen auf die Weiterbelastung von Kosten in Zusammenhang mit dem im Februar 2024 erfolgten Börsengang in Höhe von 2.530 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €), auf geleistete Anzahlungen in Höhe von 1.850 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) sowie auf Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 1.103 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft zurückzuführen.

Durch die oben genannte von der Rebecca BidCo S.à r.l. mit Beschluss vom 20. September 2023 getätigte freiwillige Einlage in Höhe von 45.090 Tsd. €, welche gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft zu erfassen war, erhöhte sich das Eigenkapital der RENK Group AG deutlich von 312.091 Tsd. € auf 355.531 Tsd. €. Mit Gesellschaftsbeschluss vom 09. August 2023 und Eintragung im Handelsregister am 23. August 2023 erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft erheblich von 25 Tsd. € um 99.975 Tsd. € auf 100.000 Tsd. €. Dabei handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln, die vor der Umwandlung zur Aktiengesellschaft erfolgte. Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 100.000 Tsd. € wurde zum Grundkapital der in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Gesellschaft.

Auf der Passivseite erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stark von 100 Tsd. € im Vorjahr um 3.915 Tsd. € auf 4.015 Tsd. €, aufgrund des von der RENK GmbH gewährten Darlehens. Des Weiteren bestehen zum Jahresende Verpflichtungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.849 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €). Außerdem bestehen erstmalig Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 985 Tsd. €.

Zudem werden per 31. Dezember 2023 erstmalig Pensionsrückstellungen in Höhe von 149 Tsd. € ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag wird mit zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Planvermögen saldiert, das dem Zugriff von Gläubigern entzogen ist und zur Abdeckung von Versorgungsansprüchen ausgeschiedener Mitarbeiter bereitsteht.

Die Bilanzsumme der RENK Group AG erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der oben genannten Transaktionen und betrug zum 31. Dezember 2023 365.333 Tsd. € (Vorjahr: 312.351 Tsd. €).

Aufgrund der Verflechtungen mit den zur RENK Gruppe gehörenden Gesellschaften sowie aufgrund des im Februar 2024 erfolgten Börsengangs wird die Entwicklung der RENK Group AG als nachhaltig positiv bewertet.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Einzelabschlusses der RENK Group AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 30.000 Tsd. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und die Dividendenzahlung aus der Kapitalrücklage nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten.

9.2 Risiken und Chancen

Die RENK Group AG ist an den Risiken und Chancen ihrer Tochtergesellschaften beteiligt, der Grad der Partizipation hängt von der jeweiligen Beteiligungsquote ab. Hieraus ergeben sich auch entsprechende Risiken der möglichen Wertminderung der Beteiligung. Die Ausführungen dazu sind im Kapitel 8.2 Chancen- und Risikobericht enthalten.

Zudem können Belastungen aus der für die Tochtergesellschaft RENK FinCo GmbH abgegebenen, und auch für das Geschäftsjahr 2023 wirksamen, harten Patronatserklärungen entstehen. Demnach ist die RENK Group AG verpflichtet, die RENK FinCo GmbH in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese stets in der Lage ist, ihren im Berichtszeitraum eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachzukommen. Soweit zu solchen Gläubigern herrschende Unternehmen gehören, wirkt die Patronatserklärung entsprechend auch zu deren Gunsten.

Als Muttergesellschaft des RENK Konzerns ist die RENK Group AG in das konzernweite Risikomanagementsystem einbezogen (siehe Kapitel 8.2 Chancen- und Risikobericht). Aus den Beziehungen zu den Beteiligungen können zusätzlich aus gesetzlichen oder vertraglichen Verhältnissen, insbesondere Finanzierungen, Belastungen sowie Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren.

9.3 Prognose

Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der RENK Group AG ist eng an die weitere operative Performance des Konzerns gekoppelt. Als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator dient das Jahresergebnis.

Künftig entstehen der RENK Group AG Aufwendungen für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von weiterem Personal, für Steuerzahlungen, für in Anspruch genommene Finanzierungsmittel sowie für die eigene Holdingorganisation. Des Weiteren werden Einnahmen durch die Erbringung von Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften erwirtschaftet. Insgesamt hat sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr signifikant verschlechtert, Grund hierfür ist die oben genannte Übernahme bestimmter Holding-Funktionen. Auch für 2024 erwarten wir aufgrund der Übernahme zusätzlicher Holding-Funktionen eine weitere deutliche Verschlechterung des Jahresergebnisses.

Für das Geschäftsjahr 2023 streben wir eine Ausschüttungsquote von zirka 40 % des bereinigten Jahreserfolgs des RENK Konzerns an.

Aufgrund der Verflechtungen mit den zur RENK Gruppe gehörenden Gesellschaften spiegeln sich die allgemeinen Erwartungen für die RENK Group AG in der Prognose für den RENK Konzern wider.

10. Übernahmerelevante Angaben

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerelevanten Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der RENK Group AG gem. §§ 6 Abs. 1 und Abs. 2, 7 Abs. 1 der Satzung auf 100.000.000,00 € (in Worten: einhundert Millionen Euro) und ist eingeteilt in 100.000.000 auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien). Die Aktien sind voll eingezahlt. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Nach § 7 Abs. 2 der Satzung ist der Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere bzw. alle Aktien (Sammelaktien) verkörpern. Ein Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ist ausgeschlossen.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung gem. § 20 Abs. 1 der Satzung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionärinnen und Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen; zum 31. Dezember 2023 besaß die Gesellschaft keine solchen eigenen Aktien. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts können sich weiterhin bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten nach §§ 20 Abs. 7, 21 Abs. 4 AktG ergeben. Ebenso können Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, Abs. 2, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ("BMWK") kann den direkten oder indirekten Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch einen ausländischen Erwerber prüfen, wenn der Erwerber nach dem Erwerb direkt oder indirekt 10 % oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft halten wird. Nach den Regelungen in §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung ist der beabsichtigte Erwerb dem BMWK schriftlich anzuzeigen, das den Erwerb nur dann freigibt, wenn dem Erwerb keine Bedenken im Hinblick auf wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ob die Regelungen der §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung anwendbar sind, richtet sich danach, ob das Zielunternehmen des Erwerbs in einem der in § 60 Abs. 1 Außenwirtschaftsverordnung genannten Sektoren tätig ist. Ist § 60 der Außenwirtschaftsverordnung nicht anwendbar, kann das BMWK den Erwerb dennoch untersagen oder beschränken, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse voraussichtlich beeinträchtigt wird (sektorübergreifende Prüfung, §§ 55 ff Außenwirtschaftsverordnung).

Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchs -verordnung) beim Kauf und Verkauf von Aktien der RENK Group AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen.

Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrates und gewissen Angestellten des RENK Konzerns wurde in der Vergangenheit im Rahmen eines Management Equity Programms die Möglichkeit gegeben, sich indirekt an der Gesellschaft zu beteiligen ("MEP Teilnehmerinnen und Teilnehmer"), indem sie Anteile an einem sog. MEP Pooling Vehikel erwarben, welches seinerseits indirekt an der Gesellschaft beteiligt ist. Dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sieht Sperrfristen zur Veräußerung der Beteiligungen vor. Die Sperrfristen betragen 12 Monate und beginnen mit dem Börsengang der RENK Group AG, der am 7. Februar 2024 erfolgt ist.

Im Übrigen sind dem Vorstand keine Vereinbarungen von Aktionärinnen und Aktionären der RENK Group AG bekannt, welche Beschränkungen enthalten, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der RENK Group AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Indirekt wurden zum Bilanzstichtag sämtliche Stimmrechte der RENK Group AG im Sinne von § 34 WpHG durch die Triton GP HoldCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg kontrolliert. Die Anteile an der Triton GP HoldCo S.à r.l. werden durch unterschiedliche natürliche und juristische Personen gehalten, denen jeweils keine selbstständige Kontrollmöglichkeit zukommt.

Die Beteiligungskette gestaltet sich nach den Informationen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag wie folgt: Die Rebecca BidCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg ist die direkte Inhaberin sämtlicher Anteile sowie sämtl icher Stimmrechte der RENK Group AG. Die Anteile der Rebecca BidCo S.à r.l. werden ihrerseits durch die Rebecca MidCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg gehalten. Die Anteile an der Rebecca MidCo S.à r.l. werden mehrheitlich von der Rebecca LuxCo S.à r.l. gehalten. An der Rebecca LuxCo S.à r.l. ist mehrheitlich die Triton Masterluxco 5 S.à r.l. beteiligt. Sämtliche Anteile an der Triton Masterluxco 5 S.à r.l. werden von der Triton V S.à r.l. SICAV-RAIF gehalten. An der Triton V S.à r.l. SICAV-RAIF ist mehrheitlich die Triton Fund V L.P beteiligt. Die Triton Fund V L.P. gehört zum Triton Fund V (Jersey) und wird im Sinne von § 34 WpHG von der Triton Fund V General Partners L.P. kontrolliert, die ihrerseits von der Triton Managers V Limited kontrolliert wird. Die wertpapierrechtliche Kontrolle über die Triton Managers V Limited übt die Triton GP HoldCo II S.à r.l. aus, die wertpapierrechtlich durch die Triton GP HoldCo S.à r.l. kontrolliert wird. Die Anteile an der Triton GP HoldCo S.à r.l. werden durch verschiedene natürliche und juristische Personen gehalten, von denen jede weniger als 25 % hält.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft zum Bilanzstichtag nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt. Dennoch können sich bei den genannten Anteilen am stimmberechtigten Grundkapital nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit Börsengang der RENK Group AG am 07. Februar 2024, d.h. im Zeitraum der Erstellung dieses Berichts, Änderungen im Aktionärskreis eingetreten sind. Im Zuge des Börsenganges wurden der RENK Group AG folgende Beteiligungen gemeldet:

Die Triton GP HoldCo S.à r.l. kontrolliert ausweislich einer Stimmrechtsmitteilung vom 12. Februar 2024 indirekt insgesamt 65,31 % der Stimmrechte, wobei direkte Aktionärin die Rebecca BidCo S.à r.l. ist. Die Kontrollkette läuft nach dieser Stimmrechtsmitteilung von der Triton GP HoldCo S.à r.l. über die Triton GP HoldCo II S.à r.l., Triton Managers V Limited, Triton Fund V General Partner L.P., Triton Fund V L.P., Triton V S.à r.l. SI-CAV-RAIF, Trition Masterluxo 5 S.à r.l., Rebecca LuxCo S.à r.l., Rebecca MidCo S.à r.l., Rebecca BidCo S.à r.l zur RENK Group AG.

Die Rebecca Management S.à r.l., Luxemburg, kontrolliert laut einer Stimmrechtsmitteilung vom 12. Februar 2024 direkt 10,598 % der Stimmrechte der RENK Group AG.

Weitere Beteiligungen, die 10 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft im Zuge des Börsengangs nicht gemeldet worden und auch anderweitig nicht bekannt geworden. Zum Zeitpunkt des Börsengangs haben Wellington Management Company LLP und KNDS N.V. im Rahmen von Cornerstone - Vereinbarungen Aktien erworben.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Aktien der RENK Group AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionärinnen und Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Die MEP Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms aus dem Jahr 2020 nehmen ihre Stimmrechte an der Gesellschaft mittelbar durch Ausübung ihrer Stimmrechte im MEP Pooling Vehikel wahr.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG, §§ 31 und 33 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 8 der Satzung geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, Wiederbestellungen sind zulässig. Die Satzung regelt zudem ergänzend, dass der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen und für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen kann.

Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 133, 179 Abs. 1 S. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 6 Abs. 6 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach Durchführung einer jeden Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Ausnutzung des genehmigten Kapitals (vgl. § 6 Abs. 4 der Satzung) oder des bedingten Kapitals (vgl. § 6 Abs. 5 der Satzung) zu ändern.

Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. § 21 der Satzung der RENK Group AG bestimmt insoweit eine andere Kapitalmehrheit. Nach § 21 S. 1 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung eine höhere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen. § 21 S. 2 der Satzung sieht weiter vor: Sofern das Gesetz für Beschlüsse der Hauptversammlung außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Diese einfache Kapitalmehrheit nach § 21 S. 2 der Satzung gilt jedoch insbesondere nicht für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens, da insoweit nach § 179 Abs. 2 S. 2 AktG nur eine größere Kapitalmehrheit als drei Viertel in der Satzung festgelegt werden könnte. Auch weitere für eine Satzungsänderung gesetzlich erforderliche Kapitalmehrheiten von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals neben der einfachen Stimmenmehrheit bleiben unberührt; dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die Schaffung bedingten Kapitals, § 193 Abs. 1 S. 1 AktG, die Schaffung genehmigten Kapitals, § 202 Abs. 2 S. 2 AktG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 182 Abs. 1 S. 2 AktG, die Herabsetzung des Grundkapitals, § 222 Abs. 1 S. 1 AktG, sowie § 229 Abs. 3 i. V. m. § 222 Abs. 1 S. 1 AktG, und die Einziehung von Aktien in den Fällen des § 237 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 222 Abs. 1 S. 1 AktG.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Bedingtes Kapital und Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrechten

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2023 wurde der Vorstand der RENK Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. September 2028, einmalig oder mehrmals auf den Namen oder die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Optionsoder Wandlungsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit auszugeben und den Inhaberinnen und Inhabern oder Gläubigerinnen und Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 1,00 € nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Options- oder Wandelanleihebedingungen und/oder Genussrechtsbedingungen zu gewähren.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert in einer ausländischen gesetzlichen Währung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgegeben werden; für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhaberinnen und Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsund/oder Wandlungsrechte für Aktien der Gesellschaft zu gewähren sowie weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen und Handlungen vorzunehmen.

Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann jeweils in unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen, sofern der Wert der Sachleistung dem Ausgabepreis entspricht und dieser den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre für Schuldverschreibungen auszuschließen, um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhaberinnen und Inhabern von Options - oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von Unternehmen, die von ihr abhängen oder an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte bzw. nach Erfüllung der Pflichten zustehen würde.

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auch zur Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage auszuschließen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen.

Der Vorstand ist zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auszuschließen, um Schuldverschreibungen gegen Barzahlung auszugeben, sofern der Verkauf zu einem Ausgabepreis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Teilschuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass auf die zur Erfüllung der Options - oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen Aktien nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Maßgeblich für die 10 %-Grenze ist der Bestand des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung. Sollte der Wert des Grundkapitals im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Auf diesen Betrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der (i) auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben wurden bzw. werden, (ii) auf eigene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung aufgrund von Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG veräußert wurden oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden und (iii) auf Aktien entfällt, die zur Erfüllung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen bzw. -genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben wurden.

Weitere Einzelheiten können dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung entnommen werden.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaberinnen und Inhaber bzw. Gläubigerinnen und Gläubiger der vorgenannten Instrumente ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2023"). Die Einzelheiten des Bedingten Kapitals 2020/I ergeben sich aus § 6 Abs. 5 der Satzung.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde berechtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. September 2028 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital").

Den Aktionärinnen und Aktionären ist bei der Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut und/oder einem oder mehreren oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllenden Unternehmen (Finanzinstitute) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen,

  • um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auszunehmen;
  • bei Sachkapitalerhöhungen, insbesondere aber ohne Beschränkung hierauf zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Rechte und/oder Forderungen;
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet und der auf die nach diesem Absatz unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Grenze von 10 % ist die Grundkapitalziffer um Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung. Sollte im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals bis zu seiner jeweiligen Ausnutzung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals bis zu seiner jeweiligen Ausnutzung auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3
  • S. 4 AktG aus genehmigtem Kapital ausgegeben oder als eigene Aktien veräußert werden;
  • um den Inhaberinnen und Inhabern von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Erfüllung der Pflichten aus den genannten Instrumenten zustehen würde;
  • zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente); und
  • zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage im Rahmen von Beteiligungsprogrammen oder im Rahmen einer aktienbasierten Vergütung. Die Ausgabe darf dabei nur an Personen erfolgen, die an dem Beteiligungsprogramm als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr

abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens teilnehmen bzw. denen die aktienbasierte Vergütung als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens gewährt wird bzw. wurde, oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens ausgegeben werden, das diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den vorstehend genannten Personen anzubieten. Die in Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % ist der Nennbetrag eines für Zwecke des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals der Gesellschaft anzurechnen. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Dabei kann insbesondere die Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet und eine Gewinnberechtigung ab Beginn des der Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres vorgesehen werden, sofern im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht gefasst worden ist.

Aktienrückkauf

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, zu erwerben. Maßgeblich für die 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung. Ist das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung geringer, ist dieser geringere Wert maßgebend. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann auch durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals in vollem Umfang oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt über die Börse mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten unter Einsatz von Derivaten und/oder von einem Kredit- oder Finanzinstitut.

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs der Aktien der Gesellschaft in der Eröffnungsauktion im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem betreffenden Handelstag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Wird keine Eröffnungsauktion durchgeführt, ist der erste im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am jeweiligen Handelstag festgestellte Kurs der Aktien der Gesellschaft maßgeblich.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, kann die Gesellschaft entweder ein formelles Angebot veröffentlichen oder die Aktionärinnen und Aktionäre öffentlich zur Abgabe von Verkaufsangeboten auffordern. Der angebotene Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Angebots erhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft vom maßgeblichen Kurs, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel bzw. in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystems, falls eine Schlussauktion nicht stattfindet, die jeweiligen letztbezahlten Börsenkurse) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt.

Das Rückkaufvolumen kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionärinnen und Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Gesellschaft überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zur Gesamtmenge der von den Aktionärinnen und Aktionären zum maßgeblichen Erwerbspreis oder einem niedrigeren Preis angebotenen Aktien erfolgen. Darüber hinaus kann vorgesehen werden, dass eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionärin bzw. je Aktionär erfolgt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

Der Erwerb eigener Aktien kann auch im Wege des (i) Erwerbs von Optionen, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Gesellschaft zu erwerben (Call-Optionen), (ii) des Verkaufs von Optionen, die die Gesellschaft für den Fall der Ausübung der Optionen zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (Put-Optionen), erfolgen und/oder (iii) der Abschluss von Terminkaufverträgen über Aktien der Gesellschaft, bei denen zwischen dem Tag des Abschlusses des jeweiligen Terminkaufvertrages und dessen Erfüllung mit Aktien der Gesellschaft mehr als zwei Börsentage liegen (Call-Optionen, Put-Optionen und Terminkaufverträge). Eine Kombination von verschiedenen Derivaten ist zulässig.

  • Die Bedingungen der Derivate müssen vorsehen, dass sie nur mit Aktien der Gesellschaft bedient werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse erworben wurden. Der für solche Aktien der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Eröffnungsauktionspreis bzw. den ersten Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am jeweiligen Handelstag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Wird keine Eröffnungsauktion durchgeführt, ist der erste im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am jeweiligen Handelstag festgestellte Kurs der Aktien der Gesellschaft maßgeblich.
  • Der in den Derivaten vereinbarte Kaufpreis je Aktie darf den arithmetischen Mittelwert der Schlus skurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor Abschluss des jeweiligen Derivatvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis für Call-Optionen oder Terminkaufverträge bzw. die jeweilige Optionsprämie nicht wesentlich über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Put-Optionen bzw. die jeweilige Optionsprämie nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Derivate liegen. Bei der Ermittlung des theoretischen Markt werts ist der in den Derivaten festgelegte Preis je Aktie angemessen zu berücksichtigen.

Schließlich kann die Gesellschaft mit einem oder mehreren Kreditinstituten oder anderen Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllen, vereinbaren, dass diese der Gesellschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien oder einen vorher festgelegten Euro-Gegenwert an Aktien der Gesellschaft liefern. In diesem Fall ist bei der Ermittlung des Preises, zu dem die Gesellschaft eigene Aktien erwirbt, ein Abschlag vom arithmetischen Mittelwert des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie im Xetra - Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) zu berücksichtigen, de r während eines Zeitraums ermittelt wird, der eine vorher festgelegte Anzahl von Börsenhandelstagen umfasst. Der Kurs der Aktie darf jedoch den vorgenannten Mittelwert um nicht mehr als 20 % Prozent unterschreiten. Darüber hinaus haben sich die Kreditinstitute oder andere Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllen, zu verpflichten, die zu liefernden Aktien über die Börse zu Preisen zu erwerben, die innerhalb der Spanne liegen, die gelten würde, wenn die Gesellschaft diese Aktien unmittelbar über die Börse erwerben würde.

Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden, insbesondere zur Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Ziele. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.

  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einzuziehen, ohne dass die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses der Gesellschaft bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehr als einmal Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt in der Regel zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.
  • Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre wie folgt zu verwenden:
    • o zur Veräußerung gegen Sachleistung, insbesondere aber nicht ausschließlich zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
    • o zur Veräußerung gegen Barzahlung, sofern diese zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 S. 4, § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 Halbsatz 2 AktG). Die Ermächtigung beschränkt sich unter Anrechnung auf andere Aktien und Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden, auf eine Höchstgrenze von insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals. Maßgeblich für die 10 %-Grenze ist der Bestand des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung. Sollte das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich;
    • o zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Options- und Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen begeben worden sind, zu dienen oder eine Wandlungspflicht zu begründen;
    • o um den Inhaberinnen und Inhabern von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, die von ihr kontrolliert werden oder an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Pflichten aus diesen Instrumenten zustehen würde;
    • o zur Übertragung von Aktien im Rahmen eines Beteiligungsprogramms oder einer aktienbasierten Vergütung. Die Übertragung von Aktien oder entsprechende Zusagen oder Vereinbarungen dürfen nur an/mit Personen erfolgen, die als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied des Geschäftsführungsorgans eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens an einem solchen Programm teilnehmen oder eine solche aktienbasierte Vergütung erhalten. Eine Übertragung der eigenen Aktien an diese Personen kann zu ermäßigten Preisen oder ohne besondere Gegenleistung erfolgen. Soweit eigene Aktien nach dieser Ermächtigung an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gewährt werden sollen, entscheidet der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Zuteilung und alle weiteren Einzelheiten.

Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen

Die RENK Group AG bzw. ihre Tochterunternehmen sind Partei folgender wesentlicher Vereinbarungen, die Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels beziehungsweise Kontrollerwerbs infolge eines Übernahmeangebots enthalten:

  • Es besteht eine Kreditvereinbarung (Super Senior Revolving Credit and Guarantee Facilities Agreement SSRCF and Guarantee Facilities Agreement) vom 09. Juli 2020 zwischen der RENK GmbH (vormals Rebecca BidCo GmbH) als Darlehensnehmerin und einer Vielzahl von Darlehensgebern, u.a. COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Credit Suisse (Switzerland) Ltd., Deutsche Bank AG, London Branch, Goldman Sachs International und UniCredit Bank AG. Der Kreditrahmen des SSRCF and Guarantee Facilities Agreement beläuft sich auf eine Höhe von 50.000.000,00 €. Der Garantierahmen betrug ursprünglich 167.500.000,00 € und infolge mehrfacher Erhöhungen und Anpassungen zum 31. Dezember 2023 nunmehr insgesamt 275.000.000,00 €. Die Kreditvereinbarung enthält eine "Change of Control"-Klausel. Diese wird im Fall von Anteilsübertragungen dann ausgelöst, wenn (a) die RENK FinCo GmbH (vormals Rebecca FinCo GmbH) nicht mehr 100 % der Anteile oder Stimmrechte an der RENK GmbH hält, (b) andere als die im SSRCF and Guarantee Facilities Agreement genannten Personen allein oder gemeinsam handelnd direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile an der RENK GmbH erwerben oder (c) die RENK GmbH alle oder alle wesentlichen ihrer Vermögensgegenstände auf eine andere Person überträgt, die weder eine Tochtergesellschaft der RENK GmbH ist noch zu bestimmten anderen Personen, die im SSRCF and Guarantee Facilities Agreement genannt werden, gehört. Im Falle eines Kontrollwechsels können die einzelnen Darlehensgeber ihre Verpflichtungen kündigen und von ihnen ausgezahlte Beträge zur Rückzahlung fällig stellen.
  • Die RENK GmbH hat Anleihen (Senior Secured Notes) vom 13. Juli 2020 und 30. Juni 2021 im Nominalwert von insgesamt 520.000.000,00 € ausstehen. Die Anleihen unterliegen denselben Change of Control-Bedingungen wie das vorgenannte SSRCF and Guarantee Facilities Agreement. Ein Change of Control begründet für die jeweiligen Anleiheninhaber das Recht, von der RENK GmbH die Abgabe eines Angebots zum Rückerwerb der Anleihen zu einem Kaufpreis von 101 % des ausstehenden Nominalbetrags zuzüglich Zinsen zu verlangen.
  • Am 22. September 2023 wurde von der RENK GmbH als Darlehensnehmerin und der RENK Group AG, der RENK FinCo GmbH und der RENK GmbH als Garantiegebern eine weitere Kreditvereinbarung mit mehreren Darlehensgebern, u.a. der Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Citibank, N.A., London Branch, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Credit Suisse (Switzerland) Ltd., Deutsche Bank AG, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE, Landesbank Baden-Württemberg, Landesbank Hessen-Thüringen, Mizuho Bank, Ltd., Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch, Tokio Marine Europe S.A., Zweigniederlassung für Deutschland, UniCredit Bank AG und Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland geschlossen (New Senior Facilities Agreement), welche einen Terminkreditrahmen von 525.000.000,00 €, einen revolvierende Kreditrahmen von 75.000.000,00 € sowie einen Garantierahmen von 450.000.000,00 € umfasst. Die Vereinbarung enthält eine Change of Control-Klausel für den Fall, dass (a) die RENK Group AG nicht mehr direkt oder indirekt 100 % der Anteile oder Stimmrechte an der RENK FinCo GmbH hält oder (b) eine Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen direkt oder indirekt die Kontrolle über die RENK Group AG erlangen, also 30 % oder mehr des Grundkapitals oder der Stimmrechte an der RENK Group AG hält bzw. kontrolliert. Im Falle eines Kontrollwechsels können die einzelnen Darlehensgeber ihre Verpflichtungen kündigen und von ihnen ausgezahlte Beträge zur Rückzahlung fällig stellen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Die RENK Group AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern ihres Vorstands oder mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen.

11. Abschließende Erklärung des Vorstands

Die RENK Group AG war im Geschäftsjahr 2023 im Zeitraum vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ein von Rebecca BidCo S.à r.l., Rebecca MidCo. S.à r.l., Rebecca LuxCo S.à r.l., Triton MasterluxCo 5 S.à r.l., Triton V S.à r.l. SICAV-RAIF und Triton Fund V L.P. (mehrstufig) abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der RENK Group AG hat deshalb gem. § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2023 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil in angemessener Höhe eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden."

Augsburg, 25. März 2024

RENK Group AG

Susanne Wiegand Christian Schulz

Chief Executive Officer Chief Financial Officer

B. Jahresabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Veränderung
in Tsd. € 2022 2023 in € in %
Umsatzerlöse 0 1.562 1.562 k.A.
Sonstige betriebliche Erträge 0 16 16 k.A.
Gesamtleistung 0 1.578 1.578 k.A.
Materialaufwand 0 -3 -3 k.A.
Personalaufwand 0 -545 -545 k.A.
sonstige betriebliche Aufwendungen -179 -2.618 -2.440 k.A.
Betriebsergebnis -179 -1.588 -1.410 k.A.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1 -62 -61 k.A.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 – 0 – k.A.
Ergebnis nach Steuern -180 -1.650 -1.471 k.A.
Sonstige Steuern 0 – 0 – k.A.
Jahresfehlbetrag -180 -1.650 -1.471 k.A.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 -217 k.A. k.A.
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0 31.868 k.A. k.A.
Bilanzgewinn 0 30.000 k.A. k.A.

Bilanz

Bilanz Geschäftsjahr Veränderung In Tsd. € 2022 2023 in € in % AKTIVA A. Anlagevermögen 312.284 357.374 45.090 14,4 I. Finanzanlagen 312.284 357.374 45.090 14,4 B. Umlaufvermögen 67 7.951 7.884 k.A. I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 7.061 7.061 k.A. II. Guthaben bei Kreditinstuten 67 891 823 k.A. C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 7 7 k.A. 312.351 365.333 52.981 17,0 PASSIVA A. Eigenkapital 312.091 355.531 43.440 13,9 I. Grundkapital (Gezeichnetes Kapital im Vj.) Bedingtes Kapital 50.000 (i.Vj. 0) 25 100.000 99.975 k.A. II. Kapitalrücklage 312.284 225.531 -86.753 -27,8 III. Gewinnrücklagen 0 0 – k.A. IV. Verlustvortrag -38 0 38 k.A. V. Jahresfehlbetrag -180 0 180 k.A. VI. Bilanzgewinn – 30.000 30.000 k.A. B. Rückstellungen 155 727 572 k.A. C. Verbindlichkeiten 105 9.074 8.969 k.A. 312.351 365.333 52.981 17,0

Anhang der RENK Group AG für das Geschäftsjahr 2023

12. Allgemeine Grundlagen

Die RENK Group AG mit Sitz in Augsburg (Deutschland) (die Gesellschaft) ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Handelsregister-Nr. HRB 39189 eingetragen. Die RENK Group AG (zuvor RENK Holding GmbH) wurde mit Wirkung zum 13. September 2023 durch Formwechsel in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Sitz der Gesellschaft wurde mit Eintragung vom 5. April 2022 nach Augsburg verlegt, da dies der Hauptsitz der wesentlichen operativen Tätigkeit ist. Die Gesellschaft fungiert als Holding in der RENK-Gruppe. RENK entwickelt, produziert und vertreibt weltweit hochwertige Antriebstechnik und gliedert sich seit dem aktuellen Geschäftsjahr in die Segmente Vehicle Mobility Solutions, Marine & Industry, und Slide Bearings.

Der Jahresabschluss der RENK Group AG wird wie im Vorjahr gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. §267 Abs. 1 HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Er ist in Tsd. € aufgestellt. Hieraus können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 Abs. 1 und 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach §266 Abs. 2 und 3 HBG.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, als dass bestimmte Anhangangaben unterbleiben.

Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

13. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung angesetzt. Soweit die Gründe für eine Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den historischen Anschaffungskosten.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt in einem Bewertungsmodell, das sowohl die Buchwerte dieser Anteile als auch die Finanzforderungen der RENK Group AG gegenüber diesen Tochtergesellschaften berücksichtigt. Sofern sich ein Wertminderungsbedarf ergibt, werden zunächst die Finanzforderungen wertgemindert und ein übersteigender Wertminderungsbedarf den Anteilen an verbundenen Unternehmen zugeordnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die erkennbaren Risiken sind durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit Ihrem Nominalwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für bis zum Bilanzstichtag vereinnahmte bzw. verausgabte Zahlungen gebildet, die zeitraumbezogene Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Gesellschaft übt die größenabhängige Erleichterung hinsichtlich latenten Steuern nach § 274a Nr. 4 HGB aus.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs nach §256a HGB bewertet. Kursgewinne aus der Bewertung von kurzfristigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB ergebniswirksam erfasst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten

versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde in Einklang mit § 253 Abs. 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82 % angesetzt. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Folgende Parameter wurden bei der Berechnung zugrunde gelegt:

Zinssatz: 1,82 % Gehaltsdynamik: 3,20 % Rententrend 2,20 % Fluktuation: 2,63 %

Nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ist das Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

In den sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie allen ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Höhe des Erfüllungsbetrags.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs.1 HGB angesetzt.

Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht erfasst.

14. Erläuterungen zum Jahresabschluss

14.1 Anlagevermögen

Das Anlagevermögen betrifft ausschließlich den Kapitalanteil am verbundenen Unternehmen RENK FinCo GmbH, Augsburg.

14.2 Umlaufvermögen

Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Forderungen beinhalten Forderungen gegen Rebecca S.à r.l. in Höhe von 1.577 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €), die sich auf Kosten in Zusammenhang mit dem Börsengang beziehen, sowie übrige sonstige Forderungen aus der Weiterbelastung von Kosten in Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 2.530 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von € 1.103 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) sowie geleistete Anzahlungen in Höhe von 1.850 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Die liquiden Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten.

14.3 Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2023 weist die RENK Group AG ein Grundkapital in Höhe von 100.000 Tsd. € und eine Kapitalrücklage in Höhe von 225.531 Tsd. € aus.

Mit Beschluss der Gesellschafter vom 9. August 2023 und Eintragung im Handelsregister vom 23. August 2023 wurde das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von 25 Tsd. € aus Gesellschaftsmitteln um 99.975 Tsd. € auf 100.000 Tsd. € erhöht.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 100.000 Tsd. € wurde zum Grundkapital der in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Gesellschaft. An die Stelle der vorherigen Geschäftsanteile traten insgesamt 100.000.000 nennwertlose Stückaktien, auf die rechnerisch jeweils ein Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 entfällt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Zum 31. Dezember 2023 hält die RENK Group AG keine eigenen Aktien.

Mit Beschluss vom 20. September 2023 hat Rebecca BidCo S.à r.l. eine freiwillige Einlage in Form des ausstehenden Rückzahlungsanspruchs eines in 2020 an ein verbundenes Unternehmen gewährtes Darlehen (45.090 Tsd. € einschließlich Zinsen) erbracht. Die Einlage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 des Handelsgesetzbuches in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt

Erläuterungen zur Entwicklung des Eigenkapitals nach §152 AktG:

Entwicklung des Eigenkapitals
in Tsd. € 2023
Kapitalrücklage zum 01.01.2023 312.284
Entnahme aus der Kapitalrücklage in das Grundkapital -99.975
Entnahme aus der Kapitalrücklage in den Bilanzgewinn - 31.868
Einstellung in Kapitalrücklage 45.090
Kapitalrücklage zum 31.12.2023 225.531

Bedingtes Kapital und Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrechten

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2023 wurde der Vorstand der RENK Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. September 2028, einmalig oder mehrmals auf den Namen oder die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Optionsoder Wandlungsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit auszugeben und den Inhaberinnen und Inhabern oder Gläubigerinnen und Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 1,00 € nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Options- oder Wandelanleihebedingungen und/oder Genussrechtsbedingungen zu gewähren.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaberinnen und Inhaber bzw. Gläubigerinnen und Gläubiger der vorgenannten Instrumente ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2023").

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde berechtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. September 2028 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital").

Den Aktionärinnen und Aktionären ist bei der Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut und/oder einem oder mehreren oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllenden Unternehmen (Finanzinstitute) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter bestimmten Umständen auszuschließen

Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Dabei kann insbesondere die Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet und eine Gewinnberechtigung ab Beginn des der Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres vorgesehen werden, sofern im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht gefasst worden ist.

14.4 Rückstellungen

Die Rückstellungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 727 Tsd. € (Vorjahr 155 Tsd. €) und betreffen mit 578 Tsd. € (Vorjahr 155 Tsd. €) sonstige Rückstellungen und mit 149 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) Rückstellungen für Pensionen.

Rückstellungen für Pensionen

Durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Zuführung zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nach den Regelungen des BilMoG bis zum 31.12.2024 mit jährlich 1/15) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein ausstehender Zuführungsbetrag (Unterdeckung) in Höhe von 0 Tsd. €. Zudem resultiert aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0 Tsd. €. Dieser Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 für die Ausschüttung gesperrt.

Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen beträgt zum 31.12.2023 227 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €). Die Pensionsrückstellungen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Planvermögen zu saldieren. Die Anschaffungskosten des Planvermögens betragen 78 Tsd. €, der beizulegende Zeitwert liegt zum 31.12.2023 ebenso bei 78 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses in Höhe von 386 Tsd. € (Vorjahr 155 Tsd. €) sowie für die Vergütung des Aufsichtsrates 193 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

14.5 Verbindlichkeiten

Auf der Passivseite erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stark von 100 Tsd. € im Vorjahr um 3.915 Tsd. € auf 4.015 Tsd. €, aufgrund eines von der RENK GmbH gewährten Darlehens. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Verpflichtungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.849 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

14.6 Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form eines kurzfristigen Leasingvertrages für ein Fahrzeug. Die künftigen Leasingzahlungen bestehen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages in Höhe von 9 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023 Bürgschaften in Höhe von 35.467 Tsd. € (Vorjahr 15.271 Tsd. €) herausgegeben, die Avale für Liefer- und Leistungsverpflichtungen von verbundenen Unternehmen betreffen.

Darüber hinaus hat die RENK Group AG hat für ihre Tochtergesellschaft RENK FinCo GmbH eine auch für das Geschäftsjahr 2023 wirksame harte Patronatserklärung abgegeben. Demnach ist die RENK Group AG verpflichtet, die RENK FinCo GmbH in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese stets in der Lage ist, ihren im Berichtszeitraum eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachzukommen. Soweit zu solchen Gläubigern herrschende Unternehmen gehören, wirkt die Patronatserklärung entsprechend auch zu deren Gunsten.

14.7 Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse in Höhe von 1.562 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) setzen sich aus der Weiterbelastung von Kosten in Zusammenhang mit dem Börsengang zusammen.

Der Personalaufwand in Höhe von 545 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) beinhaltet mit 390 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) Aufwendungen für Gehälter und mit 155 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) Aufwendungen im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Beratungskosten in Höhe von 1.615 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) sowie Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses in Höhe von 622 Tsd. € (Vorjahr 175 Tsd. €).

Der Zinsaufwand betrifft die Zinsaufwendungen für die Darlehensschuld gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 60 Tsd. € (Vorjahr 1 Tsd. €) sowie den Zinsaufwand im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €).

15. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr im Durchschnitt 2 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen (Vorjahr 0) (einschließlich Vorstandsmitglieder).

Die RENK Group AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch größten Kreis von einbezogenen Unternehmen auf. Sie erstellt den Konzernabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzenden Vorschriften nach §315e HGB. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

Augsburg, 25. März 2024

RENK Group AG

Susanne Wiegand Christian Schulz

Chief Executive Officer Chief Financial Officer

C. Weitere Informationen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der RENK Group AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der RENK Group AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risi ken der voraussichtlichen Entwicklung der RENK Group AG beschrieben sind.

Augsburg, 25. März 2024

RENK Group AG

Susanne Wiegand Christian Schulz

Chief Executive Officer Chief Financial Officer

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.