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Medios AG

Annual Report Mar 27, 2024

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2023

Highlights 2023

Entwicklung Konzernumsatz 2017 – 2023

Entwicklung Konzern-EBITDA-pre 2017 – 2023 in Mio. €

Umsatz (+10,8 Prozent)

EBITDA pre (+10,3 Prozent)

60,5 Mio. €

EBITDA pre-Marge (0 Prozentpunkte)

3,4 %

Partnerapotheken in 2023 (+14,3 Prozent)

~ 800

Zubereitungen (+21,2 Prozent)

~ 400.000

Kennzahlen (IFRS)

2023 2022 ∆ in %
Umsatzerlöse Tsd. € 1.784.703 1.610.777 10,8
Arzneimittelversorgung Tsd. € 1.558.148 1.390.296 12,1
Patientenindividuelle Therapien Tsd. € 225.964 219.962 2,7
Services Tsd. € 591 518 14,1
EBITDA Tsd. € 52.411 51.214 2,3
Marge (in % der Umsatzerlöse) % 2,9 3,2 –9,4
EBITDA, bereinigt um Sondereffekte¹ Tsd. € 60.514 54.875 10,3
Marge (in % der Umsatzerlöse) % 3,4 3,4 0,0
Arzneimittelversorgung Tsd. € 46.669 38.011 22,8
Patientenindividuelle Therapien Tsd. € 21.826 23.665 –7,8
Services Tsd. € –7.982 –6.801 17,4
EBIT Tsd. € 31.371 28.966 8,3
Marge (in % der Umsatzerlöse) % 1,8 1,8 0,0
Konzernergebnis nach Ertragsteuern Tsd. € 18.810 18.329 2,6
Ergebnis je Aktie
Unverwässert 0,79 0,77 2,6
Verwässert 0,79 0,77 2,6
Investitionen (CaPex) Tsd. € 1.262 5.064 –75,1
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Tsd. € 16.406 37.123 –55,8
Free Cashflow (vor M&A)² Tsd. € 15.144 32.059 –52,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit Tsd. € –16.567 –86.541 –80,9
Mitarbeiter zum 31.12. Anzahl 515 531 –3,0
Mitarbeiter³ (Durchschnitt) Anzahl 512 497 3,0
Bilanzsumme Tsd. € 594.753 575.958 3,3
Eigenkapital zum 31.12. Tsd. € 468.807 448.045 4,6
Eigenkapitalquote zum 31.12. % 78,8 77,8 1,3
2023 2022 ∆ in %
1
Sondereffekte
Tsd. € 8.102 3.661 <–100,0
Aufwendungen aus Aktienoptionen Tsd. € 1.953 2.870 –32,0
Sonstiger Aufwand M&A Tsd. € 970 790 22,7
Performanceabhängige Aufwendungen zur Übernahme von Herstellvolumina Tsd. € 5.180 0 n/a

2 Berechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen (CaPex)

3 Mitarbeiter ohne Vorstand, Geschäftsführer und Auszubildende

Inhalt

Corporate Governance

  • Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB der Medios AG, Berlin (ungeprüfter Teil des Konzernlageberichts)
  • Berichterstattung gemäß Angaben §§ 289a, 315a HGB (geprüfter Teil des Konzernlageberichts)
  • Vergütungsbericht

Finanzinformationen

  • Zusammengefasster Lagebericht des Medios-Konzerns und der Medios AG zum 31. Dezember 2023
  • Konzern-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
  • Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023
  • Versicherung der gesetzlichen Vertreter (ungeprüft)
  • Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

  • Weitere Informationen
  • Finanzkalender 2024
  • Impressum

Hinweise und zukunftsgerichtete Aussagen

Für alle Aussagen über Personengruppen wird im vorliegenden Geschäftsbericht die männliche Schreibweise verwendet. Dies erfolgt ausschließlich aus dem Grund der besseren Lesbarkeit. Selbstverständlich beziehen sich alle Angaben auf Geschlechter jeglicher Art.

Der Finanzbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Medios AG beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie "erwarten", "beabsichtigen", "planen", "vorhersehen", "davon ausgehen", "glauben", "schätzen" und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung und die von der Medios AG erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Medios AG und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, wie zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Medios hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in dem Finanzbericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Der Finanzbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.

Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in dem Finanzbericht enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen oder Dokumenten kommen.

Der Finanzbericht enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Medios AG sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.

8 Strategie und Ziele

MISSION

Wir schaffen eine globale Plattform, um die innovativsten Arzneimittel-Therapien dort hinzubringen, wo sie gebraucht werden.

VISION

Allen Menschen die innovativsten Therapien ermöglichen.

Strategie und Ziele

Medios entwickelt die führende Specialty-Pharma-Plattform, um Krankheiten mit individualisierter Medizin optimal zu behandeln.

MEGATRENDS TREIBEN WACHSTUM FÜR SPECIALTY PHARMA

Weltweit leiden Millionen Menschen unter seltenen und/oder chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs, HIV oder Hepatitis. Viele der neu entwickelten, immer besser wirksamen und oft mit weniger Nebenwirkungen verlaufenden Therapien für solche Krankheitsbilder sind individualisiert. Zudem haben sich eine Reihe von Behandlungsmethoden im Laufe der Jahre zu sogenannten personalisierten Therapien weiterentwickelt. Dazu zählen insbesondere komplexe und innovative Therapeutika, die auf RNA-, Gen- und Zelltherapien basieren. Das globale Marktvolumen für diese fortschrittlichen Therapeutika soll sich bis zum Jahr 2026 auf rund 30 Mrd. € steigern, was einem jährlichen Wachstum von rund 23 % entspricht.

Durch die stetige Erhöhung der Lebenserwartung der Menschen nimmt die Anzahl komplexer Krankheiten weiter zu. Damit steigt auch die Nachfrage nach Therapien, die individuell auf Patienten zugeschnitten sind. Doch die Behandlung mit individualisierter und v. a. personalisierter Medizin ist meistens aufwändig, langwierig und kostenintensiv und bedarf einer großen Expertise. Das stellt die Gesundheitsversorgung vor große Herausforderungen. Medios hat sich darauf spezialisiert, genau diesen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu begegnen. Ziel von Medios ist es, durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit und den Austausch der verschiedenen Marktteilnehmer die beste flächendeckende Versorgung von Patienten sicherzustellen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und transparenten Arzneimittelversorgung zu leisten.

WACHSTUMSSTRATEGIE – AUFBAU DER FÜHRENDEN EUROPÄISCHEN SPECIALTY-PHARMA-PLATTFORM

Im Rahmen dieser übergeordneten Zielsetzung beabsichtigt Medios, seinen erfolgreichen Wachstumskurs fortzusetzen. Wachstum soll künftig auch durch die Internationalisierung des Medios-Konzerns im Bereich Specialty Pharma erfolgen. Nachdem Medios in Deutschland bereits sehr gut aufgestellt

MEGATRENDS SPECIALTY PHARMA

Alternde Bevölkerungsstruktur Zunahme chronischer Erkrankungen Individualisierung Neuartige, individuell auf den Patienten abgestimmte Therapien Fokus auf Qualität und Effizienz Zunehmendes Outsourcing der GMP-Labore > 10 % Marktwachstum pro Jahr

ist, strebt der Konzern im Segment Patientenindividuelle Therapien zukünftig auch eine führende Marktposition in Europa an. Ebenfalls plant Medios, zusätzliche Produkte und Services im Bereich personalisierter Therapien anzubieten und damit neue Geschäftsbereiche aufzubauen, was zu einer weiteren Diversifizierung des Geschäftsmodells beitragen soll. Die Expansion ins europäische Ausland und der Einstieg in den zukunftsweisenden Markt für personalisierte Medizin sind die nächsten logischen Schritte auf Medios' Wachstumspfad.

Durch die Umsetzung dieser Wachstumsstrategie beabsichtigt Medios jedoch nicht nur, Margenverbesserungspotenziale zu erschließen, sondern auch die Marktposition weiter zu stärken und gleichzeitig die Kundengruppen zu diversifizieren und unabhängiger von der deutschen Regulatorik im Gesundheitswesen zu werden.

Bei der Umsetzung dieser Zielsetzungen ist nachhaltiges Verhalten von hoher Bedeutung für Medios. So stellt die Nachhaltigkeitsstrategie 2025 einen integralen Bestandteil des Handelns des Unternehmens dar und beschreibt ökologische, soziale und rechtliche Aspekte im Hinblick auf die Aktivitäten von Medios.

Auf Basis seiner Marktführerschaft und der damit einhergehenden großen Expertise im Bereich Specialty Pharma ist Medios für weiteres Wachstum gut positioniert: durch die weitere Stärkung des Kerngeschäfts in Deutschland, aber auch durch die geplante Internationalisierung und weitere Diversifizierung.

Die Medios Wachstumsstrategie basiert auf drei Säulen. Mit der Umsetzung der Strategie plant Medios, insbesondere

WACHSTUMSSTRATEGIE

Aufbau der führenden Specialty-Pharma-Plattform in Europa

Specialty Pharma in Deutschland Ausweitung des Herstellungsgeschäfts in Europa bei gleichzeitiger Steigerung der Rentabilität

Weiterer Ausbau unseres Netzwerks im Bereich

Erweiterung des Segments Patientenindividuelle Therapien durch den Einstieg in den Markt für personalisierte Medizin

> 2 Mrd. € Umsatz EBITDA-pre1 -Anstieg mind. im mittleren einstelligen Bereich

1 Bereinigt um Sonderaufwendungen

seinen Marktanteil in Deutschland weiter auszubauen, den Bereich Patientenindividuelle Therapien ins europäische Ausland zu expandieren und in die Herstellung von personalisierter Medizin einzusteigen. Die Mittelfristziele von Medios umfassen einen Umsatz in Höhe von 2 Mrd. € und eine EBITDA-pre-Marge, die sich mindestens im mittleren einstelligen Bereich bewegt.

1. Stärkung des Kerngeschäfts in Deutschland

Medios ist in seinem Heimatmarkt Deutschland Marktführer im Bereich Specialty Pharma und verfügt über ein flächendeckendes Netzwerk an spezialisierten Partnerapotheken und GMP-Laboren für die Produktion individualisierter Therapien.

Zur Stärkung des Kerngeschäfts in Deutschland hatte Medios bereits in den letzten Jahren zahlreiche Wachstumsmaßnahmen umgesetzt. Zudem beabsichtigt Medios, insbesondere den margenstärkeren Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien auszubauen. So erweiterte das Unternehmen u. a. seine Herstellungskapazitäten durch verschiedene Akquisitionen sowie durch das im November 2022 eröffnete neue GMP-Labor in Berlin signifikant auf bis zu 600.000 Zubereitungen pro Jahr. Dafür erfolgte Anfang 2022 der Erwerb der NewCo Pharma Gruppe mit ihrem nationalen Netzwerk mit fünf regionalen Herstellbetrieben. Anfang 2023 wurde zudem die Akquisition der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH sowie die Vereinbarung über eine Zusammenarbeit im Bereich der Sterilherstellung mit der Apotheken für Spezialversorgungen OHG erfolgreich abgeschlossen.

Mit dem einmaligen deutschlandweiten Netzwerk von spezialisierten Partnerapotheken und eigenen Herstellungslaboren verfügt Medios über eine starke Basis für den weiteren Ausbau der führenden Marktposition in Deutschland. Entsprechend könnten weitere Labore zur Optimierung der deutschlandweiten geografischen Abdeckung aufgebaut bzw. erworben werden, z. B. im Südosten (Bayern) oder im Norden von Deutschland.

Ein weiteres wesentliches Element zur Beibehaltung des überdurchschnittlichen organischen Wachstums ist die kontinuierliche Realisierung von Synergien, die sich insbesondere auch durch die Integration der akquirierten Unternehmen bieten: Das so erweiterte Netzwerk von derzeit über 800 spezialisierten Partnerapotheken eröffnet vielfältige Cross-Selling-Möglichkeiten. Auch profitiert Medios von zusätzlichen Herstellerlaubnissen, die mit dem Erwerb der NewCo Pharma Gruppe übernommen wurden, z. B. eine breitere

HERVORRAGENDE GEOGRAFISCHE ABDECKUNG DURCH FLÄCHENDECKENDES NETZWERK

Studienerlaubnis, eine BTM-Erlaubnis (Betäubungsmittelerlaubnis) und Herstellerlaubnisse im Bereich Ophthalmika. Hinzu kommen zusätzliche Synergiepotenziale bei Einkauf und Logistik. Zudem ist eine weitere Diversifikation in neue Indikationsbereiche vorgesehen.

2. Internationalisierung – Expansion des Herstellungsgeschäfts in weitere europäische Länder

Medios plant künftig die Expansion ins europäische Ausland, um weitere Wachstumschancen in attraktiven Märkten zu nutzen und eine europäische Specialty-Pharma-Plattform zu schaffen. So strebt das Unternehmen den Zukauf von GMP-Laboren in ausgewählten Ländern an, um auch dort patientenindividuelle Therapien herzustellen und zu vertreiben. Medios hat bereits unter Beweis gestellt, dass es auf Basis eines umfassenden Know-hows sterile GMP-Labore erfolgreich betreiben und integrieren kann. Dabei steht die Strategie im Einklang mit der Mission von Medios, regionale Versorgungsnetzwerke aufzubauen, um die beste flächendeckende Versorgung von Patienten zu erreichen.

Die M&A-Strategie konzentriert sich auf die Erschließung stabiler Märkte mit günstigen regulatorischen Rahmenbedingungen, die z. B. den Import/Export und ein breites Produktspektrum ermöglichen. Zu den Akquisitionszielen gehören Unternehmen mit einer Top-3-Marktposition in ihrem Markt, einem Umsatz zwischen 10 und 150 Mio. € und einer EBITDA-Marge zwischen 5 und 20 %. Ziel von Medios ist es, Umsatzsynergien und Cross-Selling-Möglichkeiten innerhalb eines kurzen Zeitraums von 24 Monaten zu realisieren.

Durch die Umsetzung dieser Wachstumsstrategie beabsichtigt Medios nicht nur, Margenverbesserungspotenziale zu erschließen, sondern auch die Marktposition weiter zu stärken und gleichzeitig die Kundengruppen zu diversifizieren und unabhängiger von der deutschen Regulatorik im Gesundheitswesen zu werden.

3. Einstieg in den zukunftsweisenden Markt für personalisierte Medizin (u. a. RNA-, Gen- und Zelltherapien)

Medios plant zudem, Wachstumsmöglichkeiten entlang der pharmazeutischen Wertschöpfungskette zu nutzen und dabei auf seine umfassende Expertise im Specialty-Pharma-Markt aufzusetzen. So beabsichtigt die Unternehmensgruppe, ihr Produktangebot im Segment Patientenindividuelle Therapien auszubauen, indem die Herstellung von individualisierter Medizin um personalisierte Medizin erweitert wird. Zu dieser zukunftsweisenden Produktgruppe zählen insbesondere innovative RNA-, Gen- und Zelltherapien. Der globale Markt für personalisierte Therapien soll laut Schätzungen für das Gesamtjahr 2022 ein weltweites Volumen von 13 Mrd. € umfassen; bis zum Jahr 2025 soll sich das Marktvolumen mehr als verdoppeln.

Die Herstellung von Arzneimitteln für personalisierte Therapien stellt für Medios eine hochattraktive Marktchance dar, die im Einklang mit den Stärken des Unternehmens steht: So verfügt Medios bereits über eine bedeutende Expertise im Bereich der Herstellung patientenindividueller Therapien und kann dank seines großen – bislang noch rein deutschen – Netzwerks an GMP-Laboren eine optimale, schnelle und flächendeckende Versorgung von Patienten sicherstellen. Dies ist insbesondere bei der Bereitstellung von Arzneimitteln für personalisierte Therapien von großer Bedeutung, da personalisierte Therapien häufig eine zeitnahe und lokale Verabreichung erfordern. Auch verfügt Medios über große Expertise darin, in kleinem Maßstab mit Charge 1 zu produzieren, was insbesondere bei der Herstellung personalisierter Therapien erforderlich ist.

Aufgrund der steigenden Anzahl von kleineren und mittelgroßen Pharmaunternehmen und der gleichzeitig immer weiter steigenden Anzahl von Produkten im kommerziellen Stadium wird ein höherer Grad der Auslagerung der Produktion ("Outsourcing") erwartet. Dieser Aufgabe kann Medios gerecht werden. Zudem bestehen bereits jetzt weitverbreitete Kapazitätsengpässe bei der Herstellung neuartiger Therapien; Marktexperten gehen davon aus, dass die Kapazitäten auch in Zukunft hinter der Nachfrage zurückbleiben werden.

All diese Trends unterstützen Medios' Strategie, die Herstellung patientenindividueller Therapien mit der Herstellung personalisierter Therapien zu erweitern: die logische Weiterentwicklung von Medios' Wachstumsstrategie.

Das Unternehmen kann diese Zielsetzungen sowohl durch organisches Wachstum, also die Anpassung und Nutzung bestehender Labore für die Produktion personalisierter Therapien, als auch durch den Erwerb von Unternehmen erreichen.

Profil

Die Medios AG ist der führende Anbieter von Specialty Pharma Solutions in Deutschland. Als Kompetenzpartner und Experte deckt Medios alle relevanten Aspekte der Versorgungskette in diesem Bereich ab: von der Arzneimittelversorgung bis hin zur Herstellung patientenindividueller Therapien einschließlich der Verblisterung (Abgabe von individuell dosierten Tabletten). Im Mittelpunkt steht die optimale Versorgung der Patienten über spezialisierte Apotheken.

Bei Specialty Pharma handelt es sich in der Regel um hochpreisige Arzneimittel für seltene und chronische Erkrankungen. Viele der neu entwickelten Therapien für diese Krankheitsbilder sind individualisiert. Dazu zählen zum Beispiel Infusionen, die jeweils auf Basis von Parametern wie Körpergewicht und Körperoberfläche zusammengestellt und produziert werden. Die Nachfrage nach diesen Therapien nimmt stetig zu, wobei die patientenindividuelle Behandlung einer großen Expertise bedarf. Specialty Pharma wird die Zukunft des Gesundheitssystems weiterhin in hohem Maße verändern.

Um die steigende Nachfrage nach Specialty-Pharma-Arzneimitteln bedienen zu können, hat Medios den Bereich Patientenindividuelle Therapien durch die Akquisition der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH und die gleichzeitig eingegangene Kooperation mit der Apotheken für Spezialversorgungen OHG im Januar 2023 erneut deutlich ausgebaut.

Die Herstellungskapazität des Medios-Konzerns lag zum Ende des Jahres 2023 bei rund 600.000 Zubereitungen pro Jahr.

Als offenes Versorgungsnetzwerk kooperiert Medios derzeit mit mehr als 800 von insgesamt rund 1.100 unabhängigen Specialty-Pharma-Apotheken bundesweit. Ziel von Medios ist es, durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Marktteilnehmern die bestmögliche flächendeckende Versorgung von Patienten sicherzustellen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und transparenten Arzneimittelversorgung zu leisten. Im Einklang damit umfasst die Wachstumsstrategie des Unternehmens drei Stränge: Neben der Stärkung des Kerngeschäfts in Deutschland beabsichtigt Medios im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien die Expansion ins europäische Ausland. Zusätzlich plant Medios zur weiteren Diversifizierung des Geschäftsmodells den Einstieg in die Herstellung von personalisierter Medizin.

Neben den beiden operativen Geschäftsbereichen betreibt Medios den internen Geschäftsbereich Services. Er umfasst unter anderem die Medios-Konzern-Zentralfunktionen und ist für die Entwicklung von Software- und Infrastrukturlösungen für den Medios-Konzern und dessen Partner verantwortlich. Dazu gehört unter anderem auch die digitale Plattform mediosconnect, die Ärzte, Krankenkassen und spezialisierte Partnerapotheken miteinander verbindet und als Bestell- und Abrechnungsportal dient.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen. Die Aktien (ISIN: D000A1 MMCC8) notieren im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).

MEDIOS IST DERZEIT INSBESONDERE IN FOLGENDEN BEREICHEN TÄTIG

Interview mit dem Vorstand

christoph prusseit Vorstandsmitglied Chief Innovation Officer

falk neukirch Vorstandsmitglied Chief Financial Officer

mi-young miehler Vorstandsmitglied Chief Operating Officer

matthias gärtner Vorstandsvorsitzender Chief Executive Officer

Der Medios-Konzern hat in diesem Jahr erneut Rekordwerte erzielt. Worin sehen Sie die größten Einflussfaktoren in Bezug auf diese Entwicklung?

matthias gärtner 2023 stellt das bisher beste Jahr in unserer jungen Unternehmensgeschichte dar. Unsere über 500 Kolleginnen und Kollegen haben alles gegeben, um die neuen Rekordwerte im Geschäftsjahr 2023 zu erreichen; ihnen gilt dafür mein großer Dank.

Unsere besondere Stärke ist es, die ständigen Veränderungen des Gesundheitsmarkts frühzeitig zu erkennen, daraus sinnvolle Ideen und Strategien abzuleiten und diese dann konsequent umzusetzen. Hinzu kommt unsere breite Aufstellung als One-Stop-Shop für Specialty Pharma mit einer integrierten bundesweiten Plattform von GMP- und GDP-zertifizierten Betrieben, die höchste Qualitätsstandards gewährleisten. Nicht zuletzt sind wir als Marktführer im Bereich Specialty Pharma bestens positioniert und können dank unserer soliden Bilanzstruktur von der anhaltenden Marktkonsolidierung profitieren.

Als Marktführer ist Medios laufend mit regulatorischen Änderungen in der Specialty-Pharma-Branche konfrontiert. Wie gehen Sie damit um, und sehen Sie neben allen Limitationen auch Chancen aus dieser Entwicklung?

gärtner Genau diese Dynamik unserer Branche hat Medios zu dem gemacht, was wir heute sind: ein solides, sehr erfolgreiches Wachstumsunternehmen, das innerhalb von wenigen

Jahren sowohl Umsatz als auch Ergebnis verzehnfacht hat und damit in Deutschland zum Marktführer der Branche aufgestiegen ist. Das funktioniert nur in einem dynamischen Markt, der ständigen Veränderungen unterliegt und damit immer wieder große Chancen bietet. Diese Chancen wissen wir für uns zu nutzen.

Eine Neuregulierung des Hämophilie-Marktes in Deutschland im Jahr 2020 hat uns zum Beispiel innerhalb kürzester Zeit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz pro Jahr beschert und uns zu dem relevanten Marktteilnehmer dieser Indikation gemacht. In manchen Fällen kann sich die Regulatorik kurzfristig aber auch negativ auswirken. So traten 2022 beispielsweise Änderungen zur sogenannten Hilfstaxe in Kraft, die Einkaufskonditionen und Arbeitspreise bei einigen Zytostatika-Herstellungen verschlechtert haben. Aber dennoch: Mittel- und langfristig profitieren wir als Marktführer von dem sich wandelnden regulatorischen Umfeld im Bereich Specialty Pharma.

Kommen wir noch einmal zu den Zahlen: Medios hat sowohl beim Umsatz als auch beim Ergebnis eine starke Entwicklung verzeichnet. Sind Sie damit zufrieden?

falk neukirch Wir konnten unseren Umsatz im Geschäftsjahr 2023 um knapp 11 Prozent auf ca. 1,8 Mrd. Euro steigern, das EBITDA pre haben wir um rund 10,4 Prozent auf 60,5 Mio. Euro erhöht. So hat der Umsatz den oberen Rand unserer Erwartungen erreicht, das EBITDA pre lag in etwa in der Mitte unseres Prognosekorridors. Damit sind wir insgesamt sehr zufrieden, da wir es trotz regulatorischer Preisabschläge im Segment Patientenindividuelle Therapien geschafft haben, das EBITDA pre des Konzerns erneut kongruent zur Umsatzentwicklung zu steigern. Dies war v. a. aufgrund der starken Performance des Segments Arzneimittelversorgung möglich; hier wurden inflationsgetriebene regulatorische Preisanpassungen gezielt genutzt.

Leider konnten wir beim operativen Cashflow in diesem Jahr nicht das angestrebte Niveau erreichen. Dies spornt uns umso stärker an, auch diese wichtige Kenngröße für den Unternehmenserfolg zukünftig deutlich zu steigern. Die Zahlen zeigen, dass unsere Strategie funktioniert und wir mit Rückenwind in die nächste Wachstumsphase übergehen. Insbesondere mit der geplanten Expansion ins europäische Ausland wollen wir den Umsatz und vor allem die Profitabilität von Medios weiter erhöhen.

Nachdem der Medios-Konzern 2022 um die NewCo Pharma GmbH erweitert wurde, haben Sie Anfang des Jahres 2023 die Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH (bbw) akquiriert und gleichzeitig eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Apotheken für Spezialversorgungen OHG getroffen. Wie verlief die Integration, und wie haben sich die Herstellungskapazitäten infolge dieser Maßnahmen verändert?

mi-young miehler Es war uns ein wichtiges Anliegen, die NewCo Pharma GmbH und die bbw optimal mit Medios zu verschmelzen. NewCo Pharma stellte mit neun rechtlichen Einheiten und 230 Mitarbeitern ein ziemlich großes Integrationsprojekt dar, und wir haben die Umsetzung von Beginn an auf zwei Jahre ausgelegt. Nach Beendigung des Projekts Ende 2023 können wir sagen, dass es ein voller Erfolg war.

"Wir haben uns innerhalb von acht Jahren von einem Berliner Start-up zum Marktführer in Deutschland entwickelt."

— mi-young miehler, Vorstandsmitglied (COO)

Die einzelnen Unternehmen sind jetzt operativ stabil in den jeweiligen Segmenten integriert, und wir konnten bereits Synergien im Einkauf und Vertrieb realisieren. Die Integration der bbw ist nicht ganz so komplex wie bei NewCo Pharma, aber ebenso wichtig. Auch hier ist es uns bereits in den ersten Monaten gelungen, Synergien im Vertrieb zu erzielen. Bei beiden Projekten hat das Integrationsteam großartige Arbeit geleistet – und das neben dem normalen Tagesgeschäft. Der Preis für die "Beste M&A Regie" vom Bundesverband Mergers & Acquisitions bestätigt unseren Integrationserfolg und macht uns wirklich stolz.

Infolge der Akquisitionen sind wir zu einem größeren Medios-Team geworden, das gemeinsam das Ziel verfolgt, die flächendeckende Versorgung von schwerkranken Patienten noch sicherer zu machen und dezentral die Vor-Ort-Versorgung zu stärken. Die Kooperation mit der Apotheken für Spezialversorgungen OHG hat unser Netzwerk insbesondere im süddeutschen Raum deutlich erweitert und unsere Herstellungskapazitäten weiter erhöht. Beides trägt wesentlich dazu bei, unser Ziel zu erreichen.

Im Juni 2023 haben Sie zum ersten Mal ein Unternehmen verkauft, nämlich die Kölsche Blister GmbH. Welche Überlegungen haben dazu geführt?

gärtner Durch die Akquisition der bbw, zu der auch ein Blisterbetrieb gehört, und die Übernahme der Herstellvolumina der Apotheken für Spezialversorgungen Ende 2022 hatten wir neben der Kölsche Blister GmbH auf einmal einen weiteren Blisterbetrieb im Medios-Konzern. Für die Umsetzung unserer erweiterten Wachstumsstrategie ist ein Blisterzentrum jedoch ausreichend, sodass wir die Kölsche Blister GmbH 2023 an einen strategischen Investor verkauft haben, der das Unternehmen seither weiterführt.

Wir können uns dadurch auf ein Blisterzentrum konzentrieren und dort konsequent weiter an der Umsetzung unserer Ideen und Ziele arbeiten Der Verkauf der Kölsche Blister GmbH war also eine strategische Entscheidung, die dazu beiträgt, unser Kerngeschäft in Deutschland weiter zu stärken. Mittelfristig werden wir so Effizienzsteigerungen im Bereich der patientenindividuellen Verblisterung erzielen.

Medios deckt alle relevanten Aspekte in der Versorgung mit Specialty-Pharma-Arzneimitteln ab. Könnte man Medios mittlerweile als eine Art Specialty-Pharma-Plattform betrachten?

gärtner Wir haben es in der Tat geschafft, innerhalb der letzten Jahre die führende deutsche Plattform für individualisierte Medizin aufzubauen. Mit unseren sechs über ganz Deutschland verteilten GMP-Reinraumlaboren und durch die Zusammenarbeit mit unseren über 800 spezialisierten Partnerapotheken sind wir in der Lage, eine flächendeckende Versorgung fast aller Fachärzte und Krankenhäuser mit individualisierten Therapien sicherzustellen. Unsere selbstentwickelte Softwarelösung mediosconnect verbindet alle Marktteilnehmer und erleichtert die Kommunikation und Abwicklung massiv. Dieses in Deutschland so erfolgreiche Modell möchten wir künftig internationalisieren und in weitere Länder Europas ausrollen. So ist es unser mittelfristiges Ziel, eine europäische Specialty-Pharma-Plattform aufzubauen.

Auf welche Weiterentwicklungen sind Sie im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien – mit Blick auf das Geschäftsjahr 2023 – besonders stolz, und welche Pläne haben Sie hier für die kommenden Jahre?

christoph prusseit Mit großem Stolz blicken wir auf die Anfangsmonate des Jahres zurück. Wir haben zur Versorgungssicherheit einer besonderen Patientengruppe beigetragen, indem wir parenterale Ernährungslösungen als Infusion für Frühgeborene in das Produktionsportfolio aufgenommen haben. Diese Infusionen bieten wir mittlerweile an mehreren Standorten an. Zudem haben wir im Geschäftsjahr 2023 auch unsere Strategie der partnerschaftlichen Kooperation mit unseren Partnerapotheken weiter umgesetzt. Ein effizientes Zusammenwirken beider Parteien – sei es bei der Herstellung auf höchstem Qualitätsniveau oder in Bezug auf die lokale Patientenversorgung – bietet in allen Indikationsgebieten Vorteile.

Welche Fortschritte haben Sie 2023 in Ihrem zweiten operativen Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung erreicht, und welche Maßnahmen sind für dessen weitere Entwicklung geplant?

miehler Wir blicken im Bereich Arzneimittelversorgung auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück. Es ist sogar das beste Jahr seit Bestehen der Medios AG – mit Rekordumsatz und Rekordertrag. Das ist wirklich ein außerordentlich gutes Ergebnis, das wir als Team erzielt haben und für das ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchte. Durch unsere starke Marktpositionierung und unseren guten Ruf im Markt erhalten wir immer mehr Anfragen von Apotheken. 2024 werden wir unseren Wachstums- und Erfolgskurs fortsetzen.

Wir haben 2023 auch die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten kontinuierlich ausgebaut und somit die Einkaufsbedingungen verbessert. Dies kommt nicht nur den Kunden im Segment Arzneimittelversorgung zugute – auch unsere Herstellbetriebe profitieren erheblich davon. Unser Schwerpunkt lag auch 2023 weiterhin auf der Versorgungssicherheit, da Lieferengpässe leider nicht weniger geworden sind. Auch Specialty-Pharma-Arzneimittel, insbesondere Generika, sind davon betroffen. Wir konnten unsere Herstellbetriebe und Partnerapotheken aber dennoch optimal versorgen, da wir die Belieferungssituation durch unsere weitsichtige Planung und die langjährige gute Zusammenarbeit mit den Lieferanten sehr gut im Griff haben.

Die Zahl unserer Partnerapotheken, die unsere Kompetenz und unseren Service schätzen, nimmt kontinuierlich zu. Diese positive Entwicklung basiert auf einer hohen Kundenzufriedenheit, welche auch die Kundenzufriedenheitsanalyse des Magazins Focus im Jahr 2023 bestätigt hat. Wir belegen in dieser breit angelegten Analyse von 12.000 Unternehmen im Bereich Pharma mit 91,4 Punkten von 100 den sechsten Platz, gleichauf mit Roche Pharma! Das spornt uns natürlich weiter an und lässt mich sehr optimistisch auf unsere weitere Entwicklung blicken.

Wie gut sehen Sie sich im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) aufgestellt? Wie bewerten Sie die Fortschritte im Geschäftsjahr 2023?

gärtner Im Bereich ESG sind wir bereits sehr gut positioniert. Nicht nur weil unser Geschäftsmodell mit unserer Vision "Allen Menschen die innovativsten Therapien ermöglichen" per se einen Mehrwert für die Gesellschaft generiert, sondern auch durch die Tatsache, dass wir Nachhaltigkeit schon seit Jahren sehr ernst nehmen, eine klare Strategie entwickelt haben und bereits seit 2021 auf freiwilliger Basis umfangreich darüber berichten. In den meisten führenden ESG-Ratings schneidet Medios heute schon überdurchschnittlich gut ab. Wir wollen diese Position weiter ausbauen und uns stetig verbessern. Daran arbeitet unser ESG-Komitee, dessen Vorsitzender ich selbst bin, sehr leidenschaftlich.

Welche Nachhaltigkeitsziele haben Sie sich als Konzern gesetzt und bis wann sollen diese erreicht werden?

miehler Insgesamt haben wir in unserer 2021 veröffentlichten ESG-Strategie 34 Ziele definiert, die wir bis 2025 erreichen wollen. Die Maßnahmen reichen von einem Ausbau der Compliance-Schulungen für Mitarbeiter über die Einführung eines konzernweit einheitlichen Gesundheitsmanagements bis hin zu Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs. Meilensteine waren unter anderem der 2023 veröffentlichte Lieferantenkodex und die 2022 eingeführte ESG-Software, mit deren Hilfe wir ESG-Daten konzernweit einfacher erfassen können. Auf Grundlage dieser Daten planen wir, unsere Klima- und Umweltziele 2024 weiterzuentwickeln.

Medios wurde im Oktober 2023 vom Business-Magazin "DUP UNTERNEHMER" und vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung als "Arbeitgeber der Zukunft" ausgezeichnet. Was waren die Kriterien dafür, und was macht Medios aus Ihrer Sicht zu einem besonders zukunftsfähigen Arbeitgeber?

miehler Das renommierte Arbeitgebersiegel zeichnet Arbeitgeber der Zukunft aus, die mehrstufige Analyseprozesse durchlaufen haben. Zu den entscheidenden Kriterien zählen moderne Führung, Innovationskraft, Stand der digitalen Transformation, Mitarbeiterfreundlichkeit und Strategien für das Recruiting. Insbesondere die Unternehmens- und Führungskultur und die Mitarbeiterförderung waren uns bei Medios von Anfang an sehr wichtig. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir sogar ein konzernweites Führungsentwicklungsprogramm implementiert: "Medios – The Way We Lead".

Damit wollen wir unsere Führungsleitlinien in allen Unternehmensbereichen fest etablieren. Herausragende Führung muss ganzheitlich sein. Das bedeutet für uns: sich selbst führen, das Team führen und Medios in die Zukunft führen. Das ist aus meiner Sicht besonders in einem hochdynamischen Unternehmen wie unserem entscheidend. So haben wir es geschafft, uns innerhalb von nur acht Jahren von einem kleinen Berliner Start-up zum Marktführer in Deutschland mit 1,8 Mrd. Euro Umsatz und schwarzen Zahlen zu entwickeln.

Man kann ohne Übertreibung sagen: Transformation ist Teil der DNA von Medios. Wir haben eine klare Strategie für unsere weitere Entwicklung definiert, die wir konsequent verfolgen. Wichtige Faktoren dabei sind unsere Kundenorientierung und unser Qualitätsanspruch. Auch unser Engagement für ESG macht uns zu einem modernen und attraktiven Arbeitgeber. Laut Aussage einer namhaften ESG-Rating-Agentur zählen wir auch in Bezug auf Nachhaltigkeit zu den Spitzenreitern.

Veränderungsbereitschaft, Führungskompetenz, Umweltbewusstsein und echte Kunden- und Mitarbeiterfreundlichkeit – all das ist in Summe unser wichtigstes Potenzial für die Zukunft. Es kommt inzwischen häufig vor, dass sich neue Mitarbeiter auf Empfehlung bei uns vorstellen. Das motiviert uns sehr und stimmt uns optimistisch für unsere Zukunft als Arbeitgeber.

Sie haben für Medios auch künftig große Pläne. Ihre erweiterte Wachstumsstrategie sieht unter anderem die Expansion ins europäische Ausland vor. Nach welchen Zielunternehmen suchen Sie?

gärtner Im Rahmen unserer M&A-Strategie konzentrieren wir uns auf stabile europäische Märkte mit günstigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Das sind Märkte, die z. B. die Ein- und Ausfuhr von Specialty-Pharma-Arzneimitteln erlauben sowie ein breites Produktangebot ermöglichen. Zu unseren Akquisitionszielen gehören Unternehmen mit einer Top-3-Marktposition in ihrem jeweiligen nationalen Markt, mit einem Umsatz zwischen 10 und 150 Mio. Euro sowie mit einer EBITDA-Marge zwischen 5 und 20 Prozent. Außerdem ist es uns sehr wichtig, dass wir Umsatzsynergien und Cross-Selling-Möglichkeiten innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten realisieren können.

Ein weiteres strategisches Ziel des Medios-Konzerns ist der Einstieg in den Markt der "Advanced Therapies", der neuartige Therapieansätze umfasst, beispielsweise in den Bereichen der Gen- und Zelltherapien sowie der mRNA-Therapie. Was sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Markteintritt, und wie ist Medios aus Ihrer Sicht dafür aufgestellt?

prusseit Neue Wirkstofftechnologien sind immer auch mit der Hoffnung auf weitere oder erstmalige Therapieoptionen für Krankheiten verbunden. Durch unsere Expertise in der patientenindividuellen Versorgung mit Kleinstchargen und in Bezug auf komplexe On-Demand-Prozesse in der Produktion sind wir ein wichtiger Partner bei der Umsetzung neuer Wirkstofftechnologien in der zukünftigen Patientenversorgung. Unsere deutsche dezentrale Herstellinfrastruktur ist dabei ein Vorteil, den wir sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Patientenversorgung bieten können. Wir sind sehr nah am sogenannten "Point of Care".

Auch bezüglich der Finanzziele ist Medios ambitioniert: Mittelfristig streben Sie einen Umsatz von mehr als 2 Mrd. Euro sowie eine Ergebnismarge mindestens im mittleren einstelligen Bereich an. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie diese Ziele erreichen?

neukirch Basis dieser Zieldefinition bildet die von meinen Kollegen angesprochene Strategie. Zusammengefasst sieht diese neben der Stärkung unseres Kerngeschäfts in Deutschland die Expansion ins Europäische Ausland sowie den Einstieg in den Markt der "Advanced Therapies" vor. Wir wollen also weiterhin organisch wachsen, indem wir die Anzahl unserer Partnerapotheken sowie die Menge der Herstellungen pro Jahr kontinuierlich erhöhen.

Zudem haben wir unsere Wachstumsziele dahingehend erweitert, dass wir in neue Märkte eintreten wollen. Bei der Expansion in Europa setzen wir auf die Akquisition von Compounding-Spezialisten, die in ihrem jeweiligen nationalen Markt zu den Top 3 gehören. Unsere Marge wird dabei von der Erhöhung des Anteils des margenstarken Compounding-Geschäfts am Gesamtumsatz profitieren. Positive Entwicklungen erwarten wir zudem aus Skalen- und Synergieeffekten sowie aus der Substitution hochpreisiger Produkte durch margenstarke Produkte. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir unsere Ziele erneut erreichen werden.

Die Medios-Aktie

Der deutsche Aktienmarkt entwickelte sich im Jahr 2023 erneut sehr volatil. Am letzten Handelstag des Jahres schloss der DAX bei 16.752 Punkten (31. Dezember 2023). Das entspricht einem Anstieg von 20,3 % gegenüber dem Jahresschlusskurs von 2022 (13.924 Punkte). Das Jahreshoch auf Schlusskursbasis wurde am 11. Dezember 2023 bei 16.794 Punkten erreicht; das Jahrestief lag am 2. Januar 2023 bei 13.993 Punkten.

In der ersten Jahreshälfte erreichte der DAX trotz Rezessionsbefürchtungen zwischenzeitlich neue Rekordhöhen – gefolgt von einer deutlichen Abwärtsbewegung mit einem Kursrückgang von über 10 % in der zweiten Jahreshälfte bis Ende Oktober (14.717 Punkte). Diese Entwicklung wurde vor allem von erneut verstärkten Unsicherheiten über die weitere Inflationsentwicklung und Zinspolitik beeinflusst. Zum Ende des Jahres konnte der DAX erneut eine starke Kehrtwende hinlegen und nach einer Jahresendrallye neue Höchststände erreichen. Grund dafür war vor allem die Hoffnung auf Zinssenkungen im Jahr 2024.

Die Medios-Aktie entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 der Marktlage entsprechend ebenfalls sehr volatil. Insgesamt konnte sich die positive Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 jedoch nicht im Aktienkurs niederschlagen. So schloss die Medios-Aktie am letzten Handelstag des Jahres 2023 bei 15,86 €, was einem Verlust von 9,4 % im Vergleich zum Jahresende 2022 (17,50 €) entspricht. Der SDAX stieg im selben Zeitraum um 17,1 %. Am 7. März 2023 erreichte die Medios-Aktie mit einem Kurs von 21,15 € ihr Jahreshoch. Das Jahrestief wurde am 17. Oktober 2023 bei 13,56 € verzeichnet. Zum Jahresende konnte sich die Aktie mit der starken Entwicklung des Gesamtmarktes erholen. Das Handelsvolumen der Medios-Aktie im XETRA-Handel lag 2023 mit einem durchschnittlichen Tagesumsatz von 24.061 Stück über dem vergleichbaren Vorjahreswert von 19.140 Stück.

Im Jahr 2023 wurde die Medios AG weiterhin durch eine fortlaufende Analyse von Berenberg, Bryan Garnier & Co, Deutsche Bank, Jefferies, Kepler Cheuvreux, Metzler Capital Markets und Warburg Research begleitet.

Performance der Medios-Aktie 2023 (indexiert)

Aktienkennzahlen (ISIN DE000A1MMCC8), Prime Standard

XETRA (Schlusskurse) 2023 2022
Anzahl der ausgegebenen Aktien am 31.12. 23.805.723 23.805.723
Marktkapitalisierung am 31.12. Mio. € 377,56 416,60
Erster Handelstag 17,86 38,20
Letzter Handelstag 15,86 17,50
Höchstkurs 21,15 38,20
Tiefstkurs 13,56 16,96
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 24.061 19.140

Aktionärsstruktur (Stand: 29.02.2024)

Alle Angaben gemäß Stimmrechtsmitteilungen der Meldepflichtigen

Das Grundkapital der Medios AG lag zum Ende des Berichtsjahrs bei 23.805.723 € und blieb damit gegenüber dem Vorjahreswert (31. Dezember 2023: 23.805.723 €) konstant. Der Streubesitz der Medios AG belief sich Ende 2023 auf 62,3 % und entspricht damit ebenfalls dem Vorjahreswert (31. Dezember 2022: 62,3 %).

Die Marktkapitalisierung der Medios AG betrug zum Ende des Berichtsjahrs rund 377,6 Mio. €. Damit hat sich der Börsenwert des Unternehmens im Vergleich zum Vorjahreswert (31. Dezember 2022: 416,6 Mio. €) um 9,4 % verkleinert.

INTENSIVER DIALOG MIT DEM KAPITALMARKT

Im Geschäftsjahr 2023 stand Medios erneut in intensivem Dialog mit dem Kapitalmarkt und hat regelmäßig und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens informiert. Dafür veröffentlichte Medios neben den Pflichtmitteilungen auch Pressemitteilungen. Zudem hat das Unternehmen 2023 erneut Roadshows durchgeführt – sowohl virtuell als auch in Präsenz – und an zahlreichen nationalen und internationalen Konferenzen teilgenommen, um Investoren, Analysten und Medienvertretern das Geschäftsmodell und die Wachstumsstrategie der Gesellschaft sowie die aktuelle Unternehmensentwicklung zu erläutern.

Die Hauptversammlung der Medios AG fand am 21. Juni 2023 als Präsenzveranstaltung in Berlin statt. Rund 74 % des Grundkapitals haben an der Abstimmung teilgenommen und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat bis auf eine Ausnahme mit großer Mehrheit zugestimmt. Keine Zustimmung erhielt der Vorschlag des neuen genehmigten Kapitals 2023. In seiner Rede erläuterte der Vorstand unter anderem die Fortschritte und Weiterentwicklungen der angepassten Wachstumsstrategie und zeigte sich mit den bisher erreichten Ergebnissen zufrieden.

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich Medios weiterhin intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt und veröffentlicht im Rahmen des vorliegenden Geschäftsberichts erneut freiwillig eine nichtfinanzielle Konzernerklärung (siehe Kapitel "Nichtfinanzielle Konzernerklärung").

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Aufgaben nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung mit großer Sorgfalt erfüllt und die Geschäftsführung laufend und gründlich überwacht, sich mit der Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst und den Vorstand bei der Leitung und Weiterentwicklung des Unternehmens beraten. Er befasste sich intensiv mit der Wachstumsstrategie des Unternehmens mit besonderem Fokus auf die Internationalisierung. Ein weiterer Schwerpunkt war die Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns. Über seine Arbeit erstattet der Aufsichtsrat wie folgt weiter Bericht.

ÜBERWACHUNG, INFORMATION UND BERATUNG

Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand war unter den Aspekten Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einwandfrei. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat insbesondere in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und regelmäßig zeitnah (schriftlich und mündlich) berichtet.

JÄHRLICH WIEDERKEHRENDE THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUM (ÜBERBLICK)

Mit unterschiedlicher Akzentuierung befasst sich der Aufsichtsrat jedes Jahr mit folgenden Themen:

Unternehmensstrategie

Von besonderem Gewicht für die Tätigkeit des Aufsichtsrats war erneut die weitere Umsetzung der Wachstumsstrategie des Unternehmens. Während im Jahr 2022 noch eher ein nationales Wachstum im Vordergrund stand, setzte sich der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum insbesondere mit der Strategie des Vorstands zur Internationalisierung auseinander.

Geschäftsentwicklung und Budgetplanung

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt und informierte sich jenseits der regelmäßigen Berichte über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Als interne Leitungsmaßnahme unterliegt die Festlegung der jährlichen Budgetplanung einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats. Die Zustimmung zum Budget wurde erteilt und dessen Einhaltung überwacht.

Geschäftsvorfälle von wichtiger Bedeutung

Im Berichtszeitraum hat der Aufsichtsrat alle zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte vorgelegt bekommen, sorgfältig geprüft und freigegeben, u. a. den inzwischen vollzogenen Verkauf der Kölsche Blister GmbH. Nach der im Januar 2023 erfolgten Akquisition der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH (bbw) wird das Blistergeschäft künftig vollumfänglich auf den Standort der bbw in Magstadt, Baden-Württemberg, konzentriert.

Compliance-Management-System (CMS) und Risikomanagementsysteme (RMS)

Der Aufsichtsrat informiert sich regelmäßig über Risikosituation und Compliance, u. a. anlässlich der regelmäßigen Berichte des CFO, des Compliance-Beauftragten und des Ombudsmanns für Hinweisgeber wie auch durch gezielte Nachfragen. Die Strukturen der Compliance- und Risikomanagementsysteme werden fortlaufend dem dynamischen Wachstum des Medios-Konzerns angepasst. Dementsprechend haben der Vorstand und der externe Compliance-Beauftragte

weitere Compliance- und Risikomanagementprozesse etabliert. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig über die Optimierung dieser Systeme und vom externen Compliance-Beauftragten berichten.

Nachhaltigkeit (ESG)

Neben der Arbeit des Vorsitzenden im Nachhaltigkeitskomitee der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand sowohl die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen als auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit erörtert. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig über den Status quo der EPR (Extended Producer Responsibility – erweiterte Herstellerverantwortung) informiert. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung 2023 befasst.

Hauptversammlung

Im Einklang mit der aktienrechtlichen Kompetenzverteilung hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 (abgehalten am 21. Juni 2023) beschlossen. Auf dieser Hauptversammlung wurden alle Mitglieder des Aufsichtsrats wie auch des Vorstands durch die Hauptversammlung entlastet. Außerdem wurde u. a. der Aktienoptionsplan 2022 angepasst.

Abgabe der Entsprechenserklärung (DCGK)

Der Aufsichtsrat hat nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) die Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung beschlossen. Die aktuelle, im März 2024 abgegebene Entsprechenserklärung ist auf der Website abrufbar (https://medios.ag/ investor-relations/corporate-governance).

Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf Plausibilität hin überprüft, kritisch gewürdigt und hinterfragt. Zur Verbreiterung der Informationsbasis und zur Gewinnung eigener Eindrücke von der Unternehmensentwicklung wurden zudem vorstandsferne Erkundigungen eingeholt, u. a. bei leitenden Angestellten und externen Beratern. Darüber hinaus informierten die Vorstände in den Sitzungen des Aufsichtsrats ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens.

AUSSCHÜSSE

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet, welche die Beratung und Beschlussfassung im Plenum vorbereiten können. Die Besetzung der Ausschüsse finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung (https://medios.ag/ investor-relations/corporate-governance).

Termine der Aufsichtsratssitzungen (Aufsichtsratsplenum)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt vier ordentliche Sitzungen abgehalten wie nachstehend aufgelistet.

    1. März 2023 (Bilanzsitzung Abschlüsse 2022)
    1. Juni 2023
    1. Oktober 2023
    1. Dezember 2023

Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Darüber hinaus hielten die Mitglieder des Gesamtgremiums einen regelmäßigen Kontakt und kommunizierten telefonisch oder schriftlich sowohl untereinander als auch mit dem Vorstand.

Weitere Themen im Aufsichtsratsplenum

Der Aufsichtsrat war anlässlich und außerhalb der Sitzungen jenseits der zuvor beschriebenen regelmäßigen Berichtsthemen u. a. mit folgenden Sachverhalten befasst:

Short Term Incentive (STI)

Zusammen mit dem Vorstand wurden die STIs für 2023 entwickelt.

Integration der neuen Konzerngesellschaften (PMI)

Schwerpunkt NewCo, bbw.

Auswahlprozess Enterprise Resource Planning (ERP)

Der Aufsichtsrat hat sich über den Auswahlprozess betreffend der ERP-Software berichten lassen.

Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtsführung sowie den grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Insbesondere werden den Aufsichtsratsmitgliedern die Geschäftsfelder der Medios AG umfassend präsentiert.

Termine der Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die beiden Ausschüsse tagten im Berichtszeitraum an folgenden Tagen.

Prüfungsausschuss

    1. Januar 2023
    1. Februar 2023
    1. März 2023
    1. Dezember 2023

Vergütungs- und Nominierungsausschuss

    1. Januar 2023
    1. Januar 2023
    1. März 2023
    1. Mai 2023
    1. Oktober 2023
    1. November 2023
    1. November 2023

Darüber hinaus hielten die Mitglieder der Ausschüsse einen regelmäßigen Kontakt und kommunizierten telefonisch oder schriftlich sowohl untereinander als auch mit dem Vorstand. An den Sitzungen des Vergütungs- und Nominierungsausschusses haben die Mitglieder des Vorstands nicht teilgenommen.

Themen in den Ausschüssen des Aufsichtsrats

Der Prüfungsausschuss war anlässlich und außerhalb der Sitzungen u. a. mit folgenden Sachverhalten befasst:

Enterprise Resource Planning (ERP)

Der Ausschuss hat sich im Vorfeld von deren Einführung mit der bilanziellen Behandlung der ERP-Software befasst. Nebenher wurden weitere ausgewählte Fragen der Bilanzierung und Berichterstattung erörtert.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Der Ausschuss hat Memos von der Prüfung des IKS erhalten; insgesamt gab es keine erörterungsbedürftigen Themen.

Sonstige Themen

Des Weiteren standen die Anforderungen des Corporate Governance Codex und Enforcement an die Rechnungslegung im Fokus der Ausschusstätigkeit, ebenso die Erstkonsolidierung der bbw-Akquisition, die ESEF-Berichterstattung und die Ergebnisse des Impairment-Tests. Im Rahmen der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Prüfungsausschuss weiterhin mit der Erst- und Folgekonsolidierung der Akquisition der NewCo-Gruppe auseinander.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss war anlässlich und außerhalb der Sitzungen u. a. mit folgenden Sachverhalten befasst:

Nominierung

Nach der Vertragsverlängerung mit Falk Neukirch inklusive Anpassung der Bezüge standen 2023 die Vertragsverlängerungen mit Mi-Young Miehler und Christoph Prußeit auf der Agenda. Der Ausschuss strebt personelle Kontinuität im Vorstand an und bereitet entsprechende Beschlussfassungen vor.

Vergütung

Anfang des Jahres wurde die Feststellung der Höhe der Bonuszahlungen für die Vorstände (STI- und ESG-Komponenten) vorbereitet. Für die Zukunft wurden

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

die Kriterien der Bonuszahlungen für die Vorstände betreffend die ESG-Ziele angepasst. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde im Ausschuss zur Festsetzung durch das Aufsichtsgremium vorbereitet.

Beschlüsse wurden keine gefasst, da die Geschäftsordnungen den Ausschüssen keine Beschlusskompetenz einräumen. Demgemäß wurden in den Ausschüssen Beschlüsse und Themen vorbereitet, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Fortbildungsveranstaltungen haben alle Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig besucht.

Präsenz und individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 100 %. Die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums fanden allesamt als reine Präsenzsitzung statt, während die Sitzungen der Ausschüsse in der Mehrzahl als virtuelle Sitzung per Videokonferenz abgehalten wurden. Keine Sitzung fand als Telefonkonferenz statt. Die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wird in nachstehender Tabelle in individualisierter Form offengelegt.

Gesamtgremium Vergütungs- und
Nominierungsausschuss
Prüfungsausschuss
Teilnahme Anzahl % Anzahl % Anzahl %
Dr. Yann Samson
(Vorsitzender)
4/4 100 7/7 100 n/a n/a
Dr. Anke Nestler
(stellvertretende Vorsitzende)
4/4 100 n/a n/a 4/4 100
Joachim Messner 4/4 100 7/7 100 n/a n/a
Klaus J. Buß 4/4 100 n/a n/a 4/4 100
Präsenz 4/4 100 0/7 0 1/4 25
Audio/Video 0/4 0 7/7 100 3/4 75

PERSONALIA

Im März 2023 wurde der Vertrag mit Finanzvorstand Falk Neukirch verlängert. Falk Neukirch ist bereits seit 1. Oktober 2021 Mitglied des Vorstands und für das Finanzressort verantwortlich.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Medios AG vier Mitglieder: Dr. Yann Samson (Vorsitzender), Dr. Anke Nestler (stellvertretende Vorsitzende), Joachim Messner und Klaus J. Buß. Dies ermöglichte die Bildung von Ausschüssen im Sinne des § 107 Abs. 3 AktG (Prüfungsausschuss, Nominierungs- und Vergütungsausschuss). Auf der ordentlichen Hauptversammlung wurden Dr. Yann Samson, Klaus J. Buß und Joachim Messner erneut in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Die Neuwahl von Frau Dr. Anke Nestler steht anlässlich der Hauptversammlung an, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

SELBSTEVALUIERUNG

2023 wurde die zweite Selbstevaluierung durchgeführt, erneut unter Anleitung externer Berater. Im Ergebnis konnte bestätigt werden, dass die Anregungen aus dem Jahr 2021 vollumfänglich umgesetzt worden sind und die Erfüllung der Aufgaben messbar effizienter erfolgt. Im Rahmen der Selbstevaluierung wurden dem Aufsichtsrat rund 100 Fragen gestellt, die gewichtet ausgewertet wurden. Daraus ließen sich einige kleinere Verbesserungsvorschläge ableiten, mit denen sich der Aufsichtsrat im ersten Quartal 2024 befasst hat. Die nächste Selbstevaluierung steht 2025 an. Über die Selbstevaluierung berichtet der Aufsichtsrat mit weiteren Details zur Durchführung auch in der Erklärung zur Unternehmensführung (https://medios.ag/investor-relations/ corporate-governance).

INTERESSENKONFLIKTE

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind im Berichtszeitraum alle seine derzeitigen Mitglieder als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Das Mitglied des Aufsichtsrats Joachim Messner ist mit 6.142 Aktien an der Medios AG beteiligt und als Rechtsanwalt beratend für den Medios-Konzern tätig. Dies wird hier rein vorsorglich im Interesse absoluter Transparenz offengelegt.

PRÜFUNG JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS 2023

Der Abschlussprüfer erteilte dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht der Medios AG und des Medios-Konzerns einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Des Weiteren stellte der Abschlussprüfer fest, dass im Rahmen der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie des Risikofrüherkennungssystems keine Sachverhalte bekannt wurden, die gegen deren Wirksamkeit sprechen. Nach ausgiebiger eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer einstimmig zugestimmt. Einwendungen waren nicht zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, und zwar auch, soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Jahresabschluss der Medios AG wurde festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt.

ABSCHLUSSPRÜFER

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf ("BakerTilly") ist seit dem Geschäftsjahr 2016 Abschlussprüfer für die Medios AG und den Medios-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen die Wirtschaftsprüfer Thomas Gloth und Andreas Weissinger. Die Beauftragung der Abschlussprüfer erfolgte entsprechend dem Votum der Hauptversammlung und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, wobei der Aufsichtsrat hinsichtlich der Einzelheiten der Jahresabschlussprüfung, der Prüfungsschwerpunkte und der Zusammenarbeit jeweils detaillierte Vorgaben macht. Der Prüfungsausschuss hielt dabei durchgehend den Kontakt mit dem Abschlussprüfer, beginnend mit dem Prüfungsauftrag bis zur Feststellung.

VORGELEGTE UNTERLAGEN

Der Vorstand der Gesellschaft legte dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss, nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, den Konzernabschluss, entsprechend den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, inklusive des zusammengefassten Lageberichts des Medios-Konzerns und der Medios AG, sowie den Gewinnverwendungsvorschlag (Gewinnvortrag) für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht vor. Ebenfalls rechtzeitig vorgelegt wurden die Prüfberichte von BakerTilly, die mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Medios AG die Regeln des HGB und des AktG bzw. die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat.

Bericht des Aufsichtsrats Das Unternehmen Corporate Governance Finanzinformationen Weitere Informationen

ÜBERWACHUNGSSYSTEM

Darüber hinaus unterzog der Abschlussprüfer das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Überwachungssystem zur Risikofrüherkennung einer Prüfung und bestätigte, dass es seine Aufgaben erfüllt.

AUSFÜHRLICHE ERÖRTERUNG, BILANZ-SITZUNG UND FESTSTELLUNG DER ABSCHLÜSSE 2023

Die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfberichte wurden vorab im Prüfungsausschuss, im Aufsichtsgremium und abschließend in Gegenwart des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2024 umfassend behandelt. Die erforderlichen Unterlagen wurden rechtzeitig vor diesen Sitzungen verteilt, sodass die vorgenannten Unterlagen intensiv gesichtet und geprüft werden konnten. Der Abschlussprüfer berichtete auf der Bilanzsitzung insbesondere über den Umfang, die Art, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ("Key Audit Matters") und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Anschließend stand der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Es schloss sich eine abschließende umfassende Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts an. Der Aufsichtsrat hat sodann dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, da nach Abschluss der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats keine Einwendungen zu erheben waren. Der Aufsichtsrat teilt ebenso die Einschätzung des Vorstands zur Lage von Gesellschaft und Konzern (wie zusammengefasst im Lagebericht dargestellt) und hat diesen Bericht ebenfalls gebilligt. Anschließend hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Medios AG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt.

GEWINNVORTRAG

Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zu, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag). Die Dividendenpolitik des Vorstands, weiterhin in ein dynamisches Wachstum zu investieren und keine Dividende auszuschütten, teilt der Aufsichtsrat ausdrücklich.

CORPORATE GOVERNANCE UND COMPLIANCE

Leitwerte der Medios-Unternehmenskultur sind Vertrauen, Respekt, Integrität und Verantwortung. Diese Werte werden intern wie extern vertreten und dienen Unternehmensführung und Mitarbeitern als Handlungsorientierung, Verhaltensmaßstab und Entscheidungsgrundlage. Weitere unabdingbare Grundlage nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs sind nach fester Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat uneingeschränkte Regeltreue (Compliance) und exzellente Corporate Governance. Das Aufsichtsgremium hält Recht und Gesetz wie auch die geltenden, darüber hinausgehenden internen Compliance-Vorschriften ein und achtet darauf, dass auch die Vorstandsmitglieder compliant sind.

Zu Corporate Governance, Compliance und Compliance-Management-System (CMS) wird weiterführend auf die entsprechenden Abschnitte in der Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verwiesen. Der Medios-AG-Verhaltenskodex wie auch der Medios-AG-Lieferantenkodex als Teil des konzernweiten CMS sind ebenfalls auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht. Zudem besteht ein umfangreiches internes Compliance-Regelwerk (Richtlinien und Procedures). Die in diesem Absatz genannten Dokumente finden sich hier: https://medios.ag/ investor-relations/corporate-governance.

DANK

Im Namen des Aufsichtsrats dankt der Vorsitzende den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medios AG und aller Konzerngesellschaften für ihren dynamischen und entschlossenen Einsatz wie auch die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr. In den Dank einzuschließen sind die Aktionärinnen und Aktionäre, insbesondere für das dem Konzern entgegengebrachte Vertrauen.

  1. März 2024

Für den Aufsichtsrat Dr. Yann Samson Vorsitzender des Aufsichtsrats

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

NACHHALTIGKEIT BEI MEDIOS

Mit diesem Bericht veröffentlicht die Medios AG ihre vierte nichtfinanzielle Konzernerklärung (im Folgenden: "nichtfinanzielle Erklärung") im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Berichtszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2023. Die Informationen in diesem Bericht beziehen sich in der Regel auf den gesamten Medios-Konzern inklusive all seiner Standorte und Gesellschaften. An Stellen, an denen nur Teile des Medios-Konzerns gemeint oder erfasst sind, wurde dies im Zusammenhang mit den jeweiligen Kennzahlen und Aussagen entsprechend kenntlich gemacht.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir erstmals die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 500 überschritten. Da dies jedoch nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Fall war, sind wir nach wie vor nicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG; CSR: Corporate Social Responsibility) zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet.

Auch wenn wir gesetzlich noch nicht dazu verpflichtet sind, nehmen wir die Bedeutung von Corporate Social Responsibility ernst und setzen uns aktiv für nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken ein. Die Förderung von Umweltschutz, sozialer Gerechtigkeit und ethischem Handeln ist integraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu maximieren.

Ab dem kommenden Jahr werden aller Voraussicht nach die Berichtsanforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und damit die Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS (European Sustainability Reporting Standards) im Lagebericht für uns rechtlich bindend. Als Bestandteil des Sustainable-Finance-Aktionsplans wurde im Jahr 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung von der Europäischen Kommission verabschiedet, u. a. mit dem Ziel, Kapitalflüsse der Wirtschaft in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Im Zusammenhang mit der CSRD wird auch die Berichterstattung zur EU-Taxonomie für Medios verpflichtend. Um die entsprechenden Anforderungen erfüllen zu können, haben wir bereits einen Prozess zur ESRS-konformen Wesentlichkeitsanalyse eingeleitet und schon für das Geschäftsjahr 2023 die taxonomiefähigen und -konformen Anteile an unseren Umsätzen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) bestimmt. Medios ist in Deutschland eines der führenden Unternehmen für alle Aspekte der Arzneimittelversorgung im vielschichtigen Bereich von Specialty Pharma. Specialty Pharma spielt eine herausragende Rolle bei der Behandlung komplexer und beratungsintensiver Erkrankungen wie Krebs, HIV oder Hämophilie. Um die Therapie optimal auf das spezifische Krankheitsbild abzustimmen, kommen immer häufiger individuell auf den einzelnen Patienten zugeschnittene Arzneimittel zum Einsatz. Wir sind Experten mit langjähriger Erfahrung in der Arzneimittelversorgung sowie der Herstellung patientenindividueller Therapien inklusive Verblisterung. So können wir alle wesentlichen Elemente der Versorgungskette in diesem speziellen Segment abdecken. Unser Ziel ist es, durch kooperative Zusammenarbeit und den Austausch mit allen Marktteilnehmern flächendeckend die beste Versorgung unserer Patienten mit Specialty-Pharma-Arzneimitteln zu gewährleisten. Eine umfangreiche Beschreibung unseres Geschäftsmodells finden Sie im Geschäftsbericht 2023 (Lagebericht).

Indem wir unser Tagesgeschäft nachhaltig ausrichten, sorgen wir mit unseren Produkten nicht nur für einen sozialen Mehrwert, sondern vermindern gleichzeitig negative Einflüsse auf Umwelt und Gesellschaft. Dabei leiten uns die zehn Prinzipien des UN Global Compact. Letztlich wollen wir einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wert schaffen, indem wir gute Unternehmensführung, soziale Verantwortung und ökologische Selbstverpflichtung zu festen Bestandteilen unseres Kerngeschäfts machen. Neben den allgemein geltenden Gesetzen, Regeln und Standards prägen auch unsere Unternehmenswerte Vertrauen, Respekt, Integrität und Verantwortung die Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur des gesamten Medios-Konzerns.

Sustainable Development Goals

Für unsere Nachhaltigkeit spielen auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen eine bedeutende Rolle. Die 17 SDGs sind Ausdruck der von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Agenda 2030 und zielen auf eine nachhaltige Wertschöpfung ab. Sie umfassen u. a. Ziele zur Beendigung von Armut und Hunger, zum Erhalt der Biodiversität, zur Verhinderung des Klimawandels und zur Beseitigung von Krieg und Korruption. Insgesamt 169 Unterziele und über 200 Indikatoren konkretisieren die 17 SDGs.

Unser Ziel ist es, durch die Geschäftstätigkeit von Medios die Erreichung der SDGs zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wollen wir einen erkennbaren Beitrag zur Agenda 2030 leisten und die negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die SDGs minimieren. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2022 die SDGs und ihre Unterziele für uns priorisiert.

Unsere Analyse ergab, dass unsere jetzigen und geplanten Unternehmensaktivitäten die folgenden sechs SDGs deutlich beeinflussen:

SDG SDG-Unterziele Maßnahmen bei Medios
Gesundheit und Wohlergehen
3.3: AIDS und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen • Arzneimittelversorgung spezialisierter Apotheken
3.4: Frühsterblichkeit aufgrund nicht übertragbarer Krankheiten
senken und Wohlergehen der Patienten fördern
• Arzneimittelversorgung und Herstellung
patientenindividueller Therapien
3.8: Allgemeine Gesundheitsversorgung, Zugang zu Gesund
heitsdiensten und sicheren und hochwertigen Arzneimitteln
fördern
• Arzneimittelversorgung und Herstellung
patientenindividueller Therapien
• Erweiterung und Stärkung des Netzwerks der
spezialisierten Vor-Ort-Apotheken
• Angebot von Gesundheitsmaßnahmen für Beschäftigte
Geschlechtergleichheit
5.5: Teilhabe von Frauen und Chancengleichheit auf Führungs
positionen sicherstellen
• 56 % Frauen in Gesamtbelegschaft
• 46 % Frauen in Führungspositionen
• Aktive Nachfolgeplanung und Führungskräfteseminare
• Jährliche Analysen zur Gender Pay Parity
• Bevollmächtigte(n) für Diversität und Inklusion einführen
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
8.4: Ressourceneffizienz verbessern • Permanente Optimierung wiederverwendbarer
Transportboxen
• Optimierung der Logistik u. a. durch zentrales Warenlager
• Prüfung der Versandmaterialien auf Wiederverwendbarkeit
und Umweltverträglichkeit
• Waschbare Laborschutzkleidung
8.5: Produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit
bei gleichwertigem Entgelt für gleichwertige Arbeit
• Jährliche Analysen zur Gender Pay Parity
• Unternehmensinterner Verhaltenskodex
8.7: Maßnahmen gegen alle Arten von moderner Sklaverei und
Menschenhandel ergreifen
• Mitglied im UN Global Compact und Verpflichtung zu
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
• Verhaltenskodex für Lieferanten
• Lieferanten-Assessment
8.8: Arbeitsrechte schützen und eine sichere Arbeits
umgebung schaffen
• Mitglied im UN Global Compact und Verpflichtung zu
ILO-Kernarbeitsnormen (ILO: International Labour
Organization)
• Unternehmensinterner Verhaltenskodex
• Hinweisgebersystem
• Einführung Managementsystem für Arbeitsschutz
(HSE: Health Safety Environment)
Industrie, Innovation und Infrastruktur
9.4: Infrastruktur modernisieren und sie durch Einsatz sauberer
Technologien nachhaltiger und ressourceneffizienter machen
• Neuer Standort für die Herstellung mit modernen Laboren
und hochmodernen Kühlzellen sowie 100 % Grünstrom
• Optimierung der Energienutzung
• Ausbau der innovativen und digitalen Plattform
mediosconnect

SDG SDG-Unterziele Maßnahmen bei Medios
Nachhaltige/r Konsum und Produktion
12.2: Effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen • Einbau digitaler Stromzähler zur Ableitung von
Effizienzmaßnahmen
• Optimierung der Logistik und kurze Lieferwege durch
deutschlandweite Standorte mit strategisch gelegenen
Warenlagern
• Prüfung der Versandmaterialien auf Wiederverwendbarkeit
und Umweltverträglichkeit
12.4: Umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und Abfällen
entlang ihres Lebenszyklus, um nachteilige Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt zu beschränken
• Schulungen zum Umgang mit Gefahrstoffen
• Gesonderte Entsorgung von zytotoxischem Müll durch
zertifizierte Entsorger
• Gesundheitsschutz der Hersteller durch hochmoderne
Reinräume mit Sicherheitswerkbänken
12.5: Abfallaufkommen durch Vermeidung, Wiederverwertung
und Wiederverwendung verringern
• Prüfung der Versandmaterialien auf Wiederverwendbarkeit
und Umweltverträglichkeit
• Waschbare Laborschutzkleidung
• Wiederverwendbare Transportboxen
Maßnahmen zum Klimaschutz
13.2: Klimaschutzmaßnahmen in Strategien und Planungen
einbeziehen
• ESG-Management etabliert: Nachhaltigkeitskomitee,
ESG-Strategie
• Verabschiedung Klimastrategie mit CO²
e-Reduktionszielen
geplant
• Grünstrombezug ausbauen
• Kompensation von Emissionen

Wesentliche Themen

Im Geschäftsjahr 2020 identifizierte die Medios AG im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse verschiedene nachhaltigkeitsrelevante Themen, die ihr als Grundlage für das Nachhaltigkeitsmanagement und die Nachhaltigkeitsstrategie dienen. Diese Wesentlichkeitsanalyse beruhte auf den Bestimmungen des CSR-RUG. Die einzelnen Themen orientierten sich zudem an den Standards der Global Reporting Initiative für die Berichterstattung (GRI-Standards): Einbindung von Stakeholdern, Nachhaltigkeitskontext, Wesentlichkeit und Vollständigkeit. Im Zuge dieser Wesentlichkeitsanalyse haben wir zunächst einen Katalog mit möglichen Themen erstellt, die den gesetzlichen Vorgaben, den allgemein geltenden Rahmenwerken, der Best Practice in der Peergroup und den Anforderungen der verschiedenen Stakeholder entsprachen.

Daraufhin trafen wir eine Vorauswahl und clusterten die relevanten Themen. Dafür haben wir einen Workshop unter Beteiligung des Vorstands sowie verschiedener Fachverantwortlicher und Stakeholder veranstaltet. Im Mittelpunkt standen hierbei die Auswirkungen unseres Geschäfts auf die einzelnen Themen sowie deren Relevanz für den langfristigen Erfolg der Gesellschaft. In dieser ersten Wesentlichkeitsanalyse stellten wir 14 wesentliche Themen in fünf Handlungsfeldern bzw. Clustern fest. Das Nachhaltigkeitskomitee überprüft jährlich die Aktualität der wesentlichen Themen und bestätigt diese, sofern keine nennenswerten Änderungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit beziehungsweise entsprechenden Bedarfen für eine neue Schwerpunktsetzung vorliegen. Dies geschah zuletzt im September 2023.

Um den zukünftigen regulatorischen Anforderungen der CSRD zu entsprechen, haben wir darüber hinaus im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2023 eine neue Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den im Juli 2023 von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlichten ESRS eingeleitet. In einem mehrstufigen Prozess identifizieren und bewerten wir mit Unterstützung diverser Stakeholder die für Medios relevantesten ESG-Themen (ESG: Environmental, Social, Government) im Sinne der doppelten Wesentlichkeit. Dabei werden sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Wesentlichkeit) als auch die finanziellen Chancen und Risiken (finanzielle Wesentlichkeit) berücksichtigt. Der angestoßene Prozess der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS wird noch im laufenden Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen. Die Ergebnisse werden folgerichtig im kommenden Geschäftsbericht detailliert dargestellt.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung Das Unternehmen Corporate Governance Finanzinformationen Weitere Informationen

Nachhaltigkeitsstrategie 2025

Medios hat im Jahr 2021 in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit externen Spezialisten eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die wir bis 2025 umsetzen wollen. Darin wurden fünf strategische Handlungsfelder definiert: gute Unternehmensführung, Produkte und Dienstleistungen, Mitarbeiter, Umwelt sowie gesellschaftliche Verantwortung.

Unsere Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den wesentlichen Themen und Handlungsfeldern. Jedes Thema erhält ein übergeordnetes und allgemeines Clusterziel, das aus verschiedenen Einzelzielen besteht. Alle Ziele setzen wir mithilfe eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs um. Die Zielerreichung messen wir anhand verschiedener KPIs (Key Performance Indicators). Für alle Maßnahmen haben wir Zeiträume hinterlegt, innerhalb deren wir sie umsetzen wollen.

Die Medios AG hat insgesamt 34 Ziele definiert, die durch 65 Maßnahmen umgesetzt und mittels 60 verschiedener KPIs gemessen werden. Zusätzlich bestehen weitere interne Ziele und Maßnahmen.

WESENTLICHE THEMEN NACH CSR-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ (CSR-RUG)

Nichtfinanzielle Belange Wesentliche Themen
Arbeitnehmerbelange • Mitarbeiterzufriedenheit
• Diversität und Chancengleichheit
• Gesundheit am Arbeitsplatz
• Aus- und Weiterbildung
Umweltbelange • Energie und Emissionen
• Abfall und Recycling
Bekämpfung von Korruption und Bestechung • Compliance
Achtung der Menschenrechte • Unternehmensethik
• Verantwortungsvolle Beschaffung
Sozialbelange • Gesundheit und Schutz der Patienten
• Gesellschaftliches Engagement
• Stakeholder-Dialog
Zusätzliche nichtfinanzielle Belange • Datensicherheit und Datenschutz
• Innovative Verfahren und Prozesse

Handlungsfeld Wesentliches Thema Clusterziel
Governance Compliance Weiterhin null Compliance-Verstöße erreichen
Datensicherheit und Datenschutz 100 % konform – Einhaltung von Gesetz und Recht sowie Integrität,
Redlichkeit und Geschäftsethik
Unternehmensethik Werte formalisieren und unternehmerisches Handeln an diesen
Werten ausrichten
Verantwortungsvolle Beschaffung Einkaufsvolumen bei Lieferanten, die in Bezug auf ESG geprüft
wurden, deutlich erhöhen
Produkte und
Dienstleistungen
Gesundheit und Schutz der Patienten Flächendeckend bestmögliche Versorgung von Patienten mit
Specialty-Pharma-Arzneimitteln gewährleisten
Innovative Verfahren und Prozesse Patientenversorgung durch Digitalisierung und innovative Prozesse
weiter verbessern
Mitarbeiter Aus- und Weiterbildung Alle Beschäftigten im Rahmen eines Gesamtkonzepts kontinuierlich
weiterentwickeln
Diversität und Chancengleichheit Diskriminierung verhindern und Chancengleichheit aktiv fördern
Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheit unserer Beschäftigten erhalten und null Arbeitsunfälle
pro Jahr erreichen
Mitarbeiterzufriedenheit Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitsplatz und Arbeitgeber
weiter erhöhen
Umwelt Energie und Emissionen Aufbau eines effektiven Klimamanagements in Orientierung am
1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen
Abfall und Recycling Ressourcen schonen sowie nach Möglichkeit Recycling und Wieder
verwendung nutzen
Gesellschaftliche Gesellschaftliches Engagement Soziale Projekte unterstützen
Verantwortung Stakeholder-Dialog Dialog mit allen Stakeholdern fördern und ausbauen

Um Aktualität zu gewährleisten, überprüft Medios alle Ziele und Maßnahmen einmal im Quartal und passt sie bei Bedarf an. Die Fortschritte stellen wir jährlich im Rahmen unserer nichtfinanziellen Konzernerklärung dar. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie enthält sowohl Ziele zu den wesentlichen Themen als auch übergeordnete Ziele für das Nachhaltigkeitsmanagement.

Strategieprogramm ESG-Fortschritt

Nachhaltigkeitsmanagement

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Erhöhung der
externen
Transparenz
Aufbau einer
ESG-Organisation
im Unternehmen
(Nachhaltigkeitskomitee)
2021 • Erfolgreiche Arbeit des
Nachhaltigkeitskomitees seit 2021
• Verschiedene Verantwortlichkeiten
festgelegt: u. a. Aufsichtsrat im
Nachhaltigkeitskomitee
Nachhaltigkeitsausschuss
im Aufsichtsrat
2024 • Neugründung, um
ESG-Aufsichtspflichten im Aufsichtsrat
gerecht zu werden
ESG-Risiken erfassen und
bewerten
2024 • Erste Identifizierung der relevantesten
ESG-Risiken stattgefunden
• Weitergehende Bewertung ausstehend
ESG-Ratings stetig
verbessern
Kontinuierliche Verbesserung der
wesentlichen ESG-Ratings
Fortlaufend • Permanente Verbesserung der
wesentlichen ESG-Ratings
(siehe Abbildung unten)

KPIs zur Erfolgsmessung:

• ESG-Ratings

Die Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in der Unternehmensbewertung hat vor allem aus der Perspektive von Investoren, Analysten und weiteren externen Stakeholdern in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Medios wurde in Hinsicht auf Nachhaltigkeit, Unternehmensverantwortung sowie die entsprechenden ESG-Risiken durch sechs verschiedene ESG-Ratings bewertet. Darüber hinaus wurde Medios direkt durch einzelne Investoren in Bezug auf ESG-Kriterien beurteilt. Die entsprechenden Ratingergebnisse helfen uns dabei, die wichtigsten Verbesserungspotenziale zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

DURCHSCHNITTLICHE BIS ÜBERDURCHSCHNITTLICHE BEWERTUNGEN IN ESG-RATINGS

EthFinance 0 57 100
Übertrifft die Branchen-Benchmark von 42
ISS ESG D- C A+
Top 15 % in der Branche
MSCI CCC AA AAA
Top 30 % in der Branche
Moody's 0 34 100
Top 50 % im Universum
S&P Global 0 30 100
Top 20 % in der Branche
Sustainalytics 100 13,0 0

Top 5 % in der Branche (geringes Risiko)

GUTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Seit der Erweiterung des Aufsichtsrats durch Dr. Anke Nestler im Jahr 2021 gehören dem Aufsichtsrat vier Mitglieder an. Dr. Yann Samson, Joachim Messner und Klaus J. Buß wurden auf der Hauptversammlung 2023 für weitere drei Jahre in Ihrem Amt im Aufsichtsrat bestätigt. Der Prüfungs- sowie der Vergütungs- und Nominierungsausschuss blieben 2023 bestehen. Seit Anfang des Jahres 2022 ist der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Yann Samson Nachhaltigkeitsbeauftragter im Aufsichtsrat und übernimmt die Überwachung und Beratung des Vorstands in Nachhaltigkeitsfragen. Als Verantwortlicher für Nachhaltigkeit im Vorstand der financial.com AG verfügt Herr Dr. Samson nachweislich über Expertise im Bereich der ESG-Strategien, der Erfassung von ESG-Daten und deren weitergehender Analyse. Die financial.com AG entwickelt u. a. selbst Tools/Interfaces zur Auswertung von ESG-Daten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats waren alle seine Mitglieder im Berichtszeitraum als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) anzusehen.

Dem Vorstand gehören seit 2021 ebenfalls vier Personen an. Bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Vergütung, der Festlegung der individuellen Vergütungen, der Auswahl der maßgeblichen Leistungskennzahlen sowie der Gestaltung von Auszahlungs- und Zuteilungsmodalitäten berücksichtigen wir u. a. ESG-Kriterien, um die nachhaltige Entwicklung des Medios-Konzerns zu fördern (siehe Vergütungsbericht).

Das Thema Nachhaltigkeit ist durch das 2021 gegründete Nachhaltigkeitskomitee in der Unternehmensorganisation fest verankert, dessen Vorsitz der Vorstandsvorsitzende Matthias Gärtner innehat. Darüber hinaus besteht das Komitee aus dem Nachhaltigkeitsbeauftragten des Aufsichtsrats, den Vorstandsmitgliedern der Medios AG sowie Vertretern aller Fachabteilungen und operativen Bereiche. Je nach Thema und Relevanz gibt es zusätzliche Ansprechpartner. Das Nachhaltigkeitskomitee tagt viermal im Jahr, legt die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie fest und überwacht die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Um der wachsenden Verantwortung für eine gute Unternehmensführung Rechnung zu tragen, plant Medios, zusätzlich einen Nachhaltigkeitsausschuss auf Aufsichtsratsebene zu etablieren.

Regelkonform handeln

COMPLIANCE

Clusterziel: 100 % konform – Einhaltung von Gesetz und Recht sowie Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Ausweitung von
Compliance
Schulungen
Umfassende und zielgruppenspe
zifische Schulungen
Fortlaufend • Ausweitung der Schulungen auf alle
Gesellschaften
• 57 % der Beschäftigten haben die
Compliance-Schulung abgeschlossen
Einführung spezieller Schulungen
gegen Korruption und Bestechung
Fortlaufend • Bisher Teil der Compliance-Schulung
• Gesonderte Schulung 2024 geplant
Einführung spezieller Schulungen
gegen Wettbewerbsverletzungen
und weiterer relevanter Module
Fortlaufend • Bisher Teil der Compliance-Schulung
• Gesonderte Schulung 2024 geplant
Code of Conduct in
die Praxis umsetzen
Schulungen zum Verhaltenskodex
durchführen
Fortlaufend
Compliance
Management
ausbauen
Einführung eines neuen Hinweis
gebersystems für Mitarbeiter
2022 • Hinweisgeber-Hotline besteht seit 2021
• Läuft seit 2022 über ein neues
Online-Tool
Interne Revision einführen Q2 2022 • Umsetzung 2022 konzernweit
begonnen
• Fortlaufend

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anteil der Beschäftigten, die zu Compliance-Themen geschult wurden

Neben allgemeingültigen Gesetzen, Regeln und Standards prägen auch die Werte Vertrauen, Respekt, Integrität und Verantwortung unsere Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur. Dass wir diese Werte respektieren, ist für uns selbstverständlich und im Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Medios AG verankert. Diesen finden Sie auf unserer Website (https://medios.ag/investor-relations/ corporate-governance).

Seit 2022 haben wir einen hauptverantwortlichen externen Compliance-Beauftragten und eine interne Stellvertreterin installiert, die unter Führung des Vorstandsvorsitzenden für die Koordination und Steuerung von Compliance-Themen und das Compliance Management System (CMS) zuständig sind. Zu den wesentlichen Pfeilern des Medios-AG-CMS gehören ein konzernweites internes Regelwerk sowie regelmäßige Schulungen und Compliance-Risikoanalysen.

Der Compliance-Beauftragte berichtet quartalsweise direkt an den Vorstandsvorsitzenden, der wiederum den Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und Themen informiert. Weitere Berichterstattungen finden anlassbezogen statt.

Zur Prävention und Aufklärung möglicher Compliance-Verstöße haben wir im Jahr 2022 ein EU-Recht-konformes Hinweisgebersystem samt externem Ombudsmann zur (sofern gewünscht) anonymen Meldung von Verstößen und Verdachtsfällen eingerichtet. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, mögliche Compliance-Verstöße unverzüglich zu melden. Darüber hinaus können über das Hinweisgebersystem Vergehen wie Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz angezeigt werden, die unserem internen Verhaltenskodex widersprechen.

Medios geht allen Meldungen gemäß der Hinweisgeberrichtlinie uneingeschränkt nach. Außer bei Missbrauch des Hinweisgebersystems gewährleisten wir, dass dem Informanten keine Nachteile entstehen.

Dazu gehören Schutzmaßnahmen, z. B. gegen

  • Offenlegung der Identität;
  • Suspendierung, Entlassung/Kündigung oder gleichwertige Maßnahmen des Arbeitsverhältnisses;
  • Übertragung von Aufgaben, Versetzung, Lohnkürzung, Änderung der Arbeitszeiten;
  • Diskriminierung, benachteiligende oder unfaire Behandlung;
  • Nichtverlängerung oder vorzeitige Beendigung eines Zeitarbeitsvertrags;
  • vorzeitige Beendigung oder Stornierung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen;
  • zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Haftung.

Verwandte, Kollegen und Betreuer sind ebenfalls durch die Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern und die Medios-Hinweisgeberrichtlinie geschützt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden jedoch keinerlei Verstöße gegen die Complianceund Verhaltensrichtlinien oder entsprechende Verdachtsfälle über das Hinweisgebersystem gemeldet. Für das Geschäftsjahr 2024 ist geplant, das Hinweisgebersystem auch für Lieferanten zu öffnen.

Neben unserem Verhaltenskodex gibt es bei Medios weitere Vorgaben, die wir bereits im Jahr 2019 in einer umfassenden Compliance-Richtlinie konzernweit zusammengeführt haben. Damit gehen wir über den Anspruch des Gesetzgebers hinaus. Die Richtlinie, die u. a. den Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie den Umgang mit Zuwendungen, Spenden und Interessenkonflikten regelt, wird laufend aktualisiert. Des Weiteren haben wir ein umfangreiches Compliance-Handbuch erstellt.

Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig zur Umsetzung unserer Werte und der Verfahrensgrundsätze. Im Berichtszeittraum wurden die Compliance-Regelwerke samt zugehörigen Schulungen in einer internen Schulungs- und Verwaltungsplattform gebündelt. Neben Onboarding-Schulungen werden alle Mitarbeiter u. a. zu den Themen Verhaltenskodex, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitssicherheit und Unfallschutz geschult; außerdem zum Umgang mit Interessenkonflikten, zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für Mitarbeiter und Führungskräfte, zur Antikorruptions- und Kartellrichtlinie, zur Korruptionsprävention und zur Hygiene am Arbeitsplatz.

Medios lehnt jegliche Form von Korruption und Bestechung strikt ab. Wir nehmen jeden Verdacht ernst und untersuchen ihn gemäß standardisierten Abläufen. Wenn er sich bestätigt, leitet der Vorstand der Medios AG disziplinarische Maßnahmen ein. Im Geschäftsjahr 2023 wurden erneut keine Korruptions- oder Verdachtsfälle bekannt. Uns sind weiterhin keine anhängigen Rechtsverfahren wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens oder verhängte Bußgelder und nichtmonetäre Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften bekannt.

Neben der Compliance hat Medios unter der Federführung des Finanzvorstands ein umfangreiches Risikomanagement in der Unternehmensgruppe etabliert. Dadurch werden mögliche Lücken im System aufgedeckt und beschrieben sowie Maßnahmen definiert, die potenzielle Fehler schon im Voraus verhindern und Risiken eindämmen. Die Risikoerfassung erfolgt nach quantitativen und/oder qualitativen Kriterien auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Schadensausmaßes mit Wirkung auf den Medios-Konzern. Die Beurteilung erfolgt netto, d. h. unter Berücksichtigung von etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen, die sich auf das mögliche Schadensausmaß und/ oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos abschwächend auswirken. Die Abfrage und Überprüfung der Risikosituation erfolgt halbjährlich. Wesentliche, unerwartet auftretende Risiken sind hierbei jedoch unverzüglich an das Konzernrisikomanagement zu berichten. Weiterführende Informationen können dem Risiko- und Chancenbericht des Lageberichts entnommen werden.

Unser Unternehmen handelt als verantwortungsvoller Steuerzahler im Hinblick auf die folgenden Ziele:

  • Sicherstellung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Pflichten;
  • Sicherstellung der materiellen Korrektheit der in den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen festgelegten Steuerpositionen;
  • Sicherstellung eines effektiven Steuerrisikomanagements und der Steuerüberwachung;
  • Vermeidung von unangemessenen Strukturierungen, die zu steuerlich nicht vorgesehenen Vorteilen führen.

Im Allgemeinen verantwortet der Chief Financial Officer Steuerangelegenheiten. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind ausschließlich in Deutschland tätig und unterliegen dort der Körperschaftssteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) und der Gewerbesteuer. Weiterführende Informationen zu den Ertragssteuern befinden sich im Konzernanhang des Geschäftsberichts.

Ethisch agieren

UNTERNEHMENSETHIK

Clusterziel: Wir wollen unsere Werte formalisieren und unser unternehmerisches Handeln an diesen Werten ausrichten.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Globalen Bündnissen
beitreten
Evaluation relevanter Leitlinien
neben dem UN Global Compact
(z. B. International Labour Organi
zation und Paris Agreement)
Ab 2021 • Mitglied des UN Global Compact seit
2021
• Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anteil der Beschäftigten, die zum Verhaltenskodex geschult wurden

Unser Ziel als nachhaltigkeitsbewusster Konzern ist es, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte miteinander in Einklang zu bringen. Dadurch möchten wir einen langfristigen Wert für unser Unternehmen, unsere Stakeholder und die Gesellschaft insgesamt schaffen. Dies betrachten wir als unsere unternehmerische Verpflichtung und dies spiegelt sich in allen unseren Geschäftsbeziehungen und Arbeitsverhältnissen wider.

So unterstützt Medios seit der Unterzeichnung des UN Global Compact 2021 das weltweit größte unternehmerische Wertebündnis. Wir engagieren uns für die Grundsätze des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Wir verpflichten uns dazu, regelmäßig über diese Themen zu berichten und uns mittels geeigneter Maßnahmen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Zusammenhang damit fühlen wir uns den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir diese grundlegenden Werte einhalten und sie als Teil unserer Compliance auch im Verhaltenskodex des Medios-Konzerns verankern. Das unternehmensethische Engagement von Medios vertraut auf das Verantwortungsgefühl jedes einzelnen Mitarbeiters und liegt als Ganzes in der Verantwortung des Vorstands.

Verantwortungsvoll beschaffen

VERANTWORTUNGSVOLLE BESCHAFFUNG

Clusterziel: Wir wollen unser Einkaufsvolumen bei auditierten Lieferanten deutlich erhöhen.

Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Lieferanten-Verhaltenskodex
einführen
2023 • Veröffentlichung im November 2023
Aufbau eines Lieferanten-Assess
ments/Audits in Bezug auf ESG
2024 • Lieferanten-Assessments nach
GMP-Vorgaben seit 2016 etabliert
• Website zur digitalen Unterzeichnung
des Lieferanten- Verhaltenskodex in
Umsetzung
Ausweitung des Hinweis
gebersystems auf Zulieferer
(Whistleblowing-Hotline)
2024 • In Umsetzung

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anteil der Lieferanten (A-Lieferanten), die unseren Lieferantenkodex anerkannt oder einen vergleichbaren eigenen Code of Conduct formuliert haben

• Prozentsatz des Einkaufsvolumens bei überprüften Lieferanten

Prozentsatz der durch Assessment geprüften Lieferanten

Neben unserem eigenen Verhalten ist auch das Verhalten unserer Lieferanten von großer Bedeutung. Zwar unterliegt Medios nach wie vor nicht dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern im Inland betrifft (zuvor: 3.000). Dennoch ergreifen wir bereits heute zahlreiche Maßnahmen, um dem Anspruch einer verantwortungsvollen Beschaffung gerecht zu werden. Im Rahmen der Leitlinien zur GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice) erfolgt bei jedem Neuvertrag sowie in regelmäßigen Abständen bei allen Herstell- und Handelsbetrieben eine Überprüfung der Zulieferer in Bezug auf ihre positive Reputation, Kompetenz, Bonität und Zuverlässigkeit. Im Rahmen der Überprüfung werden u. a. Referenzen bei Geschäftspartnern eingeholt. Zudem werden das Vorhandensein und die Inhalte eines ESG-Konzepts bewertet, das Portfolio des Arzneimittelangebots überprüft und die Supply Chain auf Wahrscheinlichkeit von Fälschungen und Verfügbarkeit kontrolliert. Auf diese Weise werden u. a. angemessene Arbeitsund Produktionsbedingungen, die Einhaltung von Umweltstandards sowie die Achtung von Menschenrechten in der Lieferkette überprüft. Dieses Vorgehen wurde bei Medios im Berichtsjahr 2023 in eine formelle Richtlinie überführt, die für die gesamte Unternehmensgruppe gilt. Der neue Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf der Medios-Website einsehbar. Für das kommende Jahr ist darüber hinaus die Inbetriebnahme einer eigenen Website für Lieferanten geplant, auf der sie unsere AGBs und den Verhaltenskodex für Lieferanten online akzeptieren können.

Wir handeln nur mit Arzneimitteln, die in Deutschland beziehungsweise in der EU zugelassen sind, und werden ausschließlich von Pharmaunternehmen mit Stammsitz oder Niederlassungen in Deutschland und der EU beliefert. Letztere unterliegen im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitsrechten ohnehin hohen Standards, was das Risiko für entsprechende Verstöße in der direkten Lieferkette deutlich reduziert.

Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern gestalten wir stets kooperativ und dialogisch. Dadurch können wir Einfluss darauf nehmen, dass auch sie hohe Standards einhalten. Wir überprüfen regelmäßig, ob unsere Lieferanten gemäß den gesetzlichen Vorgaben und EU-Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (GDP-Leitlinien) qualifiziert sind.

Bei der Beschaffung berücksichtigen wir außerdem Kriterien wie Preis, Qualität, Einsatzgebiet und Lieferfähigkeit und teilweise auch die Rückmeldungen unserer Kunden (z. B. bei speziellen Anforderungen an die Verpackung der Lieferungen).

Daten sichern und schützen

DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

Clusterziel: Wir wollen unsere Daten und die Daten unserer Kunden bestmöglich schützen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Sicherstellung Daten
sicherheit und
Datenschutz
Ausbau der Schulungen der
Mitarbeiter zum Thema Daten
sicherheit und Datenschutz
Fortlaufend • Datenschutzschulungen über externe
Datenschutzbeauftragte
• 2023 erstmals Schulungen zur
Datensicherheit
Einführung eines Maßnahmen
pakets zur Verbesserung der
Datensicherheit Datenschutzes
2022 • Umfassendes Datenschutzkonzept
Juni 2022 veröffentlicht und weitere
IT-Security-Richtlinien, zugänglich über
Mediathek der HR-Mitarbeiterplattform
Zentrale Organisation zur Daten
schutzkoordination einführen
2023 • Festlegung fester Ansprechpartner
in Tochterunternehmen und von
Botschaftern in den Fachabteilungen
der Medios AG
• Datenschutzkoordinatorentreffen
einmal im Quartal
• Treffen der Medios-AG-Botschafter
einmal im Halbjahr
KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anteile der Beschäftigten, die Datenschutzschulung erhalten haben

Das Arbeitsfeld, in dem der Medios-Konzern agiert, setzt absolute Vertraulichkeit voraus. Kern unserer Geschäftstätigkeit ist die optimale Versorgung von Menschen, die unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden, mit Arzneimitteln und patientenindividuellen Therapien. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte dieser Menschen hat in dem Zusammenhang oberste Priorität.

Zur Gewährleistung der Sicherheit der uns vorliegenden Daten haben wir externe Datenschutzbeauftragte bestellt. Diese erfüllen ihre Aufgaben gemeinsam mit der zentralen Datenschutzkoordination der Medios AG. Zusätzlich hat Medios in jeder Tochtergesellschaft zwei interne Datenschutzkoordinatoren bestimmt.

Zur Sicherstellung unseres Datenschutzstandards führen wir alle zwei Jahre ein Audit durch. Auch im Geschäftsjahr 2023 wurde ein solches Audit durchgeführt, bei dem keine meldepflichtigen Datenschutzverletzungen festgestellt wurden. Daraus resultierten Maßnahmen, die an die zuständigen Fachabteilungen kommuniziert werden. Zur Qualitätssicherung wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter die Bestellung eines zentralen Datenschutzkoordinators und die Erstellung des Datenschutzkonzepts. Zudem arbeiten wir derzeit an der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) mit weiteren Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures – SOPs) in Bezug auf Datenschutznotfälle etc.

Neue Mitarbeiter erhalten bei Medios eine verbindliche Schulung über die verschiedenen Aspekte des Datenschutzes. Eines der wichtigsten Dokumente ist hierbei unsere Datenschutzvereinbarung gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Alle Medios-Mitarbeiter müssen einmal jährlich an einer Auffrischungsschulung mit einem unserer externen Datenschutzbeauftragten teilnehmen. Im Jahr 2023 erhielten 85 % der Medios-Mitarbeiter eine Datenschutzschulung. Die Schulungen in den neu erworbenen Gesellschaften werden noch nicht umfänglich erfasst. Im Berichtsjahr wurden die Schulungsunterlagen für den Datenschutz im Gesamtkonzern erstellt, die mit Beginn des Jahres 2024 ausgerollt werden.

Für die IT-Security wurde 2020 eine Stabsstelle geschaffen. Seitdem entwickelte sich daraus ein eigenständiger Bereich und im Jahr 2023 wurden alle NewCo-Pharma-Standorte sowie die Cranach Pharma GmbH an das gemeinsame Netzwerk des Medios-Konzerns angeschlossen. Dazu wurden an diesen Standorten neue Firewalls installiert, die zentral verwaltet und gemonitort werden. Somit sind nun alle bisherigen Standorte des Medios-Konzerns in einem Netzwerkverbund und die Netzwerksicherheit unterliegt einem gemeinsamen Management.

In den Bereichen Intrusion Prevention und Intrusion Detection wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die im Berichtszeitraum weiterentwickelt und auf die neu angebundenen Standorte ausgeweitet wurden. Dazu gehört die Installation der End-Point-Security-Software, die komplette Überarbeitung der Firewalls und der Aufbau eines dezidierten Netzwerkmonitorings mithilfe einer SIEM-(Security Incident and Event Management)-Software. Der Netzwerk-Traffic kann auf IoCs (Indicators of Compromise) untersucht werden, wodurch automatisiert Bedrohungen erkannt und gebannt werden.

Darüber hinaus wurde eine Mail-Security-Lösung etabliert, die sowohl den eingehenden wie auch den ausgehenden E-Mail-Verkehr regelt. Aktuell arbeiten wir daran, die Sicherheit und das Monitoring für entsprechende Cloudanwendungen zu stärken.

Im Jahr 2023 wurde das Informationsmanagementsystem (ISMS) mit Fokus auf das Benutzer- und Berechtigungsmanagement erweitert. Außerdem wurde mit der Erarbeitung von Berechtigungsrollenkonzepten gestartet, was auch über den Berichtszeitraum hinweg fortgesetzt wird. Darüber hinaus hat der Medios-Konzern einen internen Informationssicherheitsbeauftragten benannt.

Die Schulung der Mitarbeiter ist auch im IT-Security-Konzept des Medios-Konzerns ein wichtiger Aspekt. Es werden spezielle Security-Awareness-Trainings für alle Mitarbeiter durchgeführt. Die Trainings sollen generell mithilfe einer neuen unternehmensweiten Schulungsplattform erweitert werden. Zusätzlich werden regelmäßig interne und externe Pentests und Schwachstellenscans durchgeführt. Dabei haben die Ergebnisse der externen Pentests, die zur weiteren Absicherung der Systeme dienen sollen, bisher keine Schwachstellen offenbart. Automatisierte Phishing-Tests sind aktuell in Planung und werden im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt.

Um die Qualität im IT-Bereich weiter zu steigern, wurde 2023 damit begonnen, ein konzernweit gültiges CSV-Framework zu entwickeln (CSV: Computersystemvalidierung), welches kurz vor der Fertigstellung steht. Damit sollen einzelne bestehende Frameworks vereinheitlicht und mittelfristig abgelöst werden. Dies führt zu einem effektiveren Qualitätsmanagement im gesamten Medios-Konzern.

PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

Das Wohl der Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen steht im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit. Der Medios-Konzern bietet Produkte und Dienstleistungen an, die dabei helfen, diese Patienten optimal zu versorgen. Unser Bereich Arzneimittelversorgung beliefert bundesweit spezialisierte Apotheken mit Fertigarzneimitteln, während der Bereich PIT (Patientenindividuelle Therapien) Apotheken mit patientenindividuellen Therapien versorgt. Unser Ziel ist die bestmögliche, sicherste und dabei kostenoptimierte Versorgung von Patienten mit Spezialmedikation. In unserem Partnernetzwerk bündeln wir die Kompetenzen aller Beteiligten und machen wertvolle Synergieeffekte für alle nutzbar.

Nach strengsten GMP-Richtlinien und mit langjähriger Erfahrung bereiten wir als pharmazeutischer Hersteller nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) aus zugelassenen Fertigarzneimitteln u. a. patientenindividuelle Infusionslösungen und andere Parenteralia zu. Unsere Herstellbetriebe optimieren laufend ihre Prozesse. Dadurch können wir jederzeit die zuverlässige Fertigstellung garantieren und flexibel auf kurzfristige Therapieänderungen reagieren.

Mit unserem breit aufgestellten Logistik- und Vertriebssystem gewährleisten wir, dass unsere hochwertigen Produkte schnell, sicher und zuverlässig in den Apotheken ankommen. Gleichzeitig verfolgen wir aktiv die Entwicklung des Marktes, um unser Angebotsspektrum stets auf dem neuesten Stand zu halten. Im Berichtsjahr haben wir z. B. Fortschritte im Bereich der Digitalisierung erreicht und unsere Plattform mediosconnect weiterentwickelt.

Zum Handlungsfeld "Produkte und Dienstleistungen" gehören zwei Cluster: "Gesundheit und Schutz der Patienten" sowie "Innovative Verfahren und Prozesse".

GESUNDHEIT UND SCHUTZ DER PATIENTEN

Clusterziel: Wir wollen die bestmögliche flächendeckende Versorgung von Patienten mit Specialty-Pharma-Arzneimitteln gewährleisten.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Sicherstellung der
Qualität
Einhaltung der Good Manufactu
ring Practice (GMP-Leitlinien)
Fortlaufend • Pflicht als pharmazeutischer Hersteller
Einhaltung der Good Distribution
Practice (GDP-Leitlinien)
Auswahl Lieferanten nach hohen
Qualitätsstandards
Fortlaufend • Gemäß GMP-/GDP-Vorschriften
Regelmäßige Behördeninspek
tionen zum Qualitätsmanagement
Fortlaufend • Gemäß Vorschriften
• 2023: acht GMP-/GDP-Audits
Interne Auditierung
Kundenzufriedenheit
weiter erhöhen
Regelmäßige
Kundenzufriedenheitsumfrage
Seit 2023 alle
zwei Jahre
• Kunden- und Lieferantenumfrage 2023
durchgeführt
Kundenbeschwerden
reduzieren und best
möglich lösen
Jährliche Auswertung von
Reklamationen
2022 • Reklamationsquote 2023: 0,2 %
Schulung der Mitarbeiter
zu GMP/GDP und
Qualitätsmanagement
Regelmäßige
GMP-/GDP-Schulungen
Fortlaufend • Pflicht als pharmazeutischer Hersteller
Erweiterung der Koope
rationen mit Apotheken
vor Ort
Gespräche mit geeigneten
Apotheken
Quartalsweise • Dez. 2023: Netzwerk Partnerapotheken
auf ~ 800 erhöht (2022: ~ 700)

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Selbstinspektion (im Rahmen der Herstellererlaubnis), PQR (Product Quality Review)

• Anzahl interner Audits

• Kundenzufriedenheitsumfrage

• Anzahl Kundenreklamationen

• Anteil Beanstandungen an gesamten Lieferungen

Die Gesundheit und der Schutz unserer Patienten haben für uns höchste Priorität. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bevorraten wir Arzneimittel, die immer wieder bestellt werden. Anfragen von Apotheken beantworten wir innerhalb einer Stunde, Lieferungen stellen wir – in den meisten Fällen – über Nacht zu. Dabei arbeiten wir partnerschaftlich mit den Apotheken zusammen. Damit unsere Arzneimittel auf jeden Fall sicher sind, betreiben wir ein striktes Qualitätsmanagement und richten uns dabei nach verschiedenen Leitlinien und Standards, unter anderem den international anerkannten GMP-/GDP-Richtlinien.

Unsere Qualitätssicherung beginnt bereits bei der Auswahl unserer Lieferanten und der (Video-)dokumentierten Prüfung unseres Warenein- und -ausgangs. Unsere transparente Lieferkette und Prüfungen der Qualität unserer Ausgangsmaterialien verhindern Fälschungen und tragen damit erheblich zur Sicherheit unserer Patienten bei. Alle Ausgangsstoffe und ihre Chargen sind mittels QR-Codes lückenlos rückverfolgbar.

Die Qualitätssicherung in der Herstellung nach GMP erfasst darüber hinaus alle Produktionsabläufe und die Produktionsumgebung. Für die aseptische Herstellung von Arzneimitteln gelten besonders strikte regulatorische Anforderungen. Sie betreffen den Umgang mit Reinräumen, Hygiene und Bekleidung, die Qualifikation des herstellenden Personals sowie die Prüfung der Qualität der hergestellten Produkte. Zudem gewährleisten wir, dass auch die Verarbeitung, Verpackung und Lagerung unserer Arzneimittel alle nationalen und europäischen Regularien erfüllen. Bei Medios gelten klare Vorschriften für alle Mitarbeiter, damit sie diese Anforderungen einhalten. Im Hinblick auf Produktqualität und Arbeitsschutz schreibt unsere eigene Hygienerichtlinie u. a. vor, während des gesamten Herstellungsprozesses persönliche Schutzkleidung, einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe zu tragen.

Weiterhin umfasst die Qualitätssicherung ein umfassendes Abweichungs- und CAPA-System (CAPA: Corrective and Preventive Action), um aufgetretene Fehler aufzuarbeiten. Im Rahmen des CAPA-Systems werden konkrete Maßnahmen definiert mit dem Ziel der Fehlervermeidung und der Prozessverbesserung. Das kann bedeuten, Standard-Arbeitsanweisungen zu ändern oder die Mitarbeiter zu schulen und zu unterweisen. Im Berichtsjahr haben wir diese Schulungen regelmäßig durchgeführt und in unser konzernweites System eingearbeitet.

Unser jährlicher Schulungsplan legt für alle Mitarbeiter arbeitsplatzbezogene Schulungen, allgemeine Trainings zu Themen wie GMP und GDP, Betriebshygiene und Compliance sowie jährliche Unterweisungen fest. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Arbeitnehmer ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen, und dienen der Absicherung ihrer Qualifikation. Mitarbeiter finden neu implementierte oder überarbeitete Prozesse und die Formulare dafür im Online-Schulungsportal des Medios-Konzerns.

Kunden können Beschwerden oder Verbesserungswünsche äußern, die unsere Beschäftigten in Abweichungsprotokollen erfassen und an die verantwortlichen Personen senden. Reklamationen werden durch die "sachkundige Person" oder den jeweiligen Stufenplanbeauftragten gemäß GMP-Vorschriften durchgeführt und dokumentiert. Ähnlich wie im Vorjahr war die Reklamationsquote 2023 mit 0,2 % verschwindend gering.

Die regional zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig, dass wir alle Standards und Prozesse einhalten. Darüber hinaus führen wir in den GMP- und GDP-regulierten Unternehmen des Medios-Konzerns jährlich Selbstinspektionen in allen Bereichen durch. Dabei gleichen wir unsere Arbeitsweise mit den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems, den GMP- und GDP-Regularien, dem Arbeitsschutz und weiteren rechtlichen Vorgaben ab. So können wir überprüfen, dass wir die Regularien einhalten, und außerdem die Qualität unserer internen Prozesse und Systeme verbessern.

Da wir individuell auf den Patienten zugeschnittene Medikationen aus Fertigarzneimitteln herstellen und nicht in der Arzneimittelforschung tätig sind, können Tierversuche bei Medios ausgeschlossen werden.

Verfahren und Prozesse innovativ gestalten

INNOVATIVE VERFAHREN UND PROZESSE

Clusterziel: Wir wollen die Patientenversorgung durch Digitalisierung und innovative Prozesse weiter verbessern.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Digitalisierung der Speci
alty-Pharma-Branche
vorantreiben, um die
Effizienz zu steigern
Roll-out von mediosconnect Fortlaufend • Bereits in sieben Bundesländern,
sukzessive weitere Bundesländer
• 2023: Transaktionen über
mediosconnect um 22 % gesteigert
und 28 Arztpraxen als Nutzer
hinzugewonnen
Verbesserung der
Patientenversorgung
durch Digitalisierung und
innovative Prozesse
Einführung einer E-Rezept-fähigen
Plattform für Ärzte, Kranken
kassen, spezialisierte Partnerapo
theken und Patienten
2024 • E-Rezept in 2024 auch für
Spezialbereiche wie Zytostatika

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anzahl Bundesländer, in denen mediosconnect verfügbar ist

• Anzahl Transaktionen

• Anzahl neuer Praxen

Fortlaufend analysieren wir aktuelle Trends und Entwicklungen im Markt. Auf dieser Grundlage entwickeln wir neue Produkte und Dienstleistungen sowie Prozessinnovationen.

Die Hauptverantwortung für alle innovationsbezogenen Themen trägt der Chief Innovation Officer (CINO) als Mitglied des Vorstands. Neue Themen werden derzeit im Rahmen des IT-Boards und quartalsweiser IT-Strategieworkshops zwischen IT-Board und Gesamtvorstand vorangetrieben. Die Verantwortung für die Er- und Bearbeitung liegt dabei je nach Arbeitsthema bei einem der Gremienteilnehmer. Durch die neugeschaffene Stelle des Innovation Portfolio Managers, der direkt an den CINO berichtet, sollen weitere innovative Themen gebündelt, bewertet und verfolgt werden. Als anhaltender Trend zeichnet sich derzeit insbesondere die Digitalisierung des Gesundheitswesens ab. Medios will diese Entwicklung aktiv mitgestalten. Deshalb haben wir mit mediosconnect eine digitale Plattform für individualisierte Arzneimittel entwickelt, die Ärzte, Krankenkassen und spezialisierte Partnerapotheken miteinander verbindet. Die Plattform vereinfacht Bestell- und Abrechnungsprozesse und gestaltet somit das Gesundheitssystem wirtschaftlicher. Wir haben mediosconnect mittlerweile in sieben Bundesländern eingeführt. Es konnten 28 Praxen als Anwender hinzugewonnen und die über die Plattform erfolgten Bestellungen um ca. 22 % erhöht werden. Im Jahr 2024 soll die Handelsplattform kontinuierlich weiter ausgerollt werden. Auch aus der weiterhin geplanten Einführung des E-Rezepts ergeben sich neue Chancen für den Medios-Konzern.

MITARBEITER

Hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter sind für unseren Unternehmenserfolg elementar.

Das Personalressort ist dem Chief Operating Officer zugeordnet und trägt die konzernweite Verantwortung. Auf disziplinarischer Ebene treffen die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen eigene Personalentscheidungen. Im Rahmen unseres HR-Business-Partner-Konzepts (HR: Human Resources) betreuen wir die einzelnen Gesellschaften des Medios-Konzerns und berücksichtigen ihre Besonderheiten. Für den Ausbau der HR-Systeme und -Prozesse sowie für den Bereich Recruiting haben wir interne Spezialisten eingesetzt.

Alle Mitarbeiterdaten sind zudem stichtagsbezogene Daten. Aus diesem Grund weichen sie von den Mitarbeiterdaten im Geschäftsbericht 2023 ab, bei denen es sich um Durchschnittswerte handelt.

Unser tägliches Handeln orientiert sich an unseren Unternehmenswerten und unserer gemeinsamen Vision. Wir sind davon überzeugt, dass sich das Verhalten unserer Führungskräfte im Verhalten der Belegschaft widerspiegelt.

Zum
31. Dezember
2023
Zum
31. Dezember
2022
Gesamtmitarbeiterzahl
(aktiv/ohne Elternzeit)
515 531
Davon Vollzeitmitarbeiter 333 333
Davon Teilzeitmitarbeiter 182 198
Davon mit befristetem
Arbeitsvertrag
20 14
Davon mit unbefristetem
Arbeitsvertrag
495 517
Davon Frauen 298 317
Davon Männer 217 214
Davon unter 30 Jahre alt 74 84
Davon zwischen 30 und
50 Jahre alt
324 332
Davon über 50 Jahre alt 117 115
Mitarbeiter in Elternzeit 26 13

Berechnungsgrundlage für nachfolgende KPIs. Alle hier angegebenen Mitarbeiterdaten sind stichtagsbezogen. Bei den sonstigen im Geschäftsbericht ausgewiesenen Mitarbeiterdaten handelt es sich um Durchschnittswerte, bei denen Vorstände, Geschäftsführer und Auszubildende herausgerechnet wurden.

Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen

ZUFRIEDENHEIT DER MITARBEITER

Clusterziel: Wir wollen die Zufriedenheit der Mitarbeiter bzgl. Arbeitsplatz und Arbeitgeber weiter erhöhen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Regelmäßige Befragung
der Mitarbeiter
Regelmäßige Durchführung einer
Mitarbeiterbefragung
Fortlaufend • Im Oktober 2023 durchgeführt
Erhöhung der Zufrieden
heit der Mitarbeit
Zusicherung mobiler
Arbeitsangebote
Fortlaufend • Seit 10/2021 formelle Regelung, zuvor
im Rahmen von Corona

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Fluktuationsrate

• Anteil der Gesamtbelegschaft, der mindestens einmal in der Woche im Homeoffice arbeitet

Um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter möglichst lange Teil des Unternehmens bleiben, versuchen wir gezielt, ausschließlich unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Zwar lag die absolute Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse im Geschäftsjahr 2023 etwas über dem Vorjahr, der Anteil unbefristeter Verträge liegt jedoch mit knapp 98 % nach wie vor sehr hoch. Zudem müssen für ein befristetes Arbeitsverhältnis immer Sachgründe vorliegen. Hierzu zählen u. a. die Arbeitsverträge von Elternzeitvertretungen, Azubis, Werkstudenten und Praktikanten. Mit diesen Maßnahmen setzt sich Medios für den Abbau prekärer Arbeitsverhältnisse ein, weshalb Leiharbeit auf ein Minimum zu reduzieren ist. 2023 waren keine Leiharbeiter bei Medios beschäftigt. Darüber hinaus schaffen wir Anreize in Form von Mitarbeiterangeboten und führen einen regelmäßigen Austausch. In diesen Gesprächen thematisieren wir u. a. persönliche Ziele, die Zufriedenheit mit dem Arbeitsumfeld sowie eigene Ideen zum Geschäftsfeld.

Wir honorieren die Leistung unserer Mitarbeiter und wollen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen. Dafür ist eine angemessene Vergütung ein wichtiger Faktor. Innerhalb des Medios-Konzerns beruht sie auf den Anforderungen der konkreten Stelle sowie der Leistung des Mitarbeiters und soll jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder anderer Kriterien verhindern. Zur Bemessung der Gehälter verwenden wir das Korn-Ferry-/Hay-Stellenbewertungssystem und orientieren uns an den jährlichen Korn-Ferry-Vergütungsdaten zum Gesamtmarkt Deutschland als Benchmark. Medios ist in keinem Arbeitgeberverband organisiert, somit nicht tarifgebunden. Jedem Mitarbeiter steht es frei, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Die Realisierbarkeit flexibler oder mobiler Arbeitsmodelle hängt stark sowohl von den betrieblichen Anforderungen als auch von lokalen Gegebenheiten ab. Insbesondere für Mitarbeiter in administrativen Bereichen wurden in den letzten Jahren u. a. Gleitzeitmodelle und Modelle des mobilen Arbeitens weiterentwickelt oder eingeführt. Insgesamt 55 % der Mitarbeiter nehmen flexible und/oder mobile Arbeitszeitangebote in Anspruch.

Die Zufriedenheit in unserer Belegschaft haben wir im Berichtsjahr erneut über eine unternehmensweite Mitarbeiterbefragung ermittelt, zu der erstmals ein Fragebogen zur psychischen Gesundheit gehörte. Insgesamt 60 % der teilnehmenden Mitarbeiter gaben an mit Medios zufrieden zu sein. Äußerst positiv wurde die Vielfalt am Arbeitsplatz, die vertrauens- und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte sowie die integre Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten genannt. Verbesserungsbedarf besteht im Bereich des Bürokratieabbaus wie auch einer Minderung von Zeitdruck und Arbeitsaufkommen. Die Kritiken und Anregungen unserer Mitarbeiter nehmen wir ernst und berücksichtigen sie, soweit es geht, bei der Planung und Ausrichtung unserer Unternehmensaktivitäten.

Mitarbeitern steht in Deutschland nach dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht auf Gründung eines Betriebsrats zu. Dass Medios-Mitarbeiter bisher keinen Gebrauch von diesem Recht gemacht haben, werten wir ebenfalls als Zeichen der Zufriedenheit.

Mit gleichen Chancen arbeiten und Diversität fördern

DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT

Clusterziel: Wir wollen Diskriminierung verhindern und Chancengleichheit aktiv fördern.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Beibehaltung eines
hohen Anteils
Interne Nachfolgeplanung 2023 • 2023: 46 % Frauen in
Führungspositionen
von Frauen in Mentoring-Programm für Frauen
Führungspositionen aufbauen
Aktive Förderung von
Chancengleichheit
Maßnahmenplan für Diversität
und Inklusion einführen
2024
Sicherstellung einer
fairen Bezahlung von
Frauen
Jährliche Analysen zur Gender
Pay Parity durchführen
Seit 2022 • 2023 durchgeführt

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Mitarbeiter in Führungspositionen nach Geschlecht

• Anteil von Frauen an Beschäftigten

• Gender-Pay-Parity-Quote

Diversität und Chancengleichheit sind im gesamten Medios-Konzern selbstverständlich. Unser Verhaltenskodex enthält dazu entsprechende Leitlinien. Wir erwarten von jedem unserer Mitarbeiter, dass er sich uneingeschränkt an unsere Unternehmenswerte hält. So untersagen wir jedwede Benachteiligung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht oder Gender, sexueller Orientierung, Klasse, Herkunft, physischer oder psychischer Verfassung, Weltanschauung oder Religion. Sollten Mitarbeiter dennoch Fälle von Diskriminierung erfahren, halten wir sie dazu an, diese über unser Hinweisgebersystem zu melden, auf das alle Mitarbeiter uneingeschränkten Zugriff haben. Auch im Berichtsjahr 2023 wurden keine Verdachtsfälle gemeldet. Damit dies weiterhin so bleibt, haben wir im Jahr 2023 konzernweite Schulungen zu Compliance-Themen und Antidiskriminierung ausgerollt. Der Code of Conduct ist von allen Mitarbeitern im Jahr 2023 unterzeichnet worden.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung Das Unternehmen Corporate Governance Finanzinformationen Weitere Informationen

Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttogehalt von Frauen und dem von Männern. Dieser Abstand wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der Männer angegeben. Im Durchschnitt verdienten Frauen bei Medios im Geschäftsjahr 2023 26 % (Vj.: 17 %) weniger als Männer. Bei der Berechnung fließen die Gehälter aller Beschäftigten unabhängig von gehaltsbestimmenden Faktoren wie Ausbildungsgrad, Beruf, Qualifikation oder Arbeitserfahrung ein. Aus diesem Grund fällt der unbereinigte Gender Pay Gap meist höher aus als der bereinigte Gender Pay Gap, bei dem Verdienstunterschiede aufgrund von Beruf, Qualifikation etc. herausgerechnet werden. Letzteren berechnen wir aufgrund der mangelnden Datenlage nicht.

Um die Abweichung in Höhe von 26 % einordnen zu können, haben wir über alle Gehälter hinweg Quartile gebildet. Innerhalb der Quartile wurde dann der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Verteilung von Frauen und Männern ermittelt (siehe Abbildung).

Das Gehaltsgefälle ist vor allem im oberen Quartil, in dem die höchsten Gehälter inklusive der Vorstandsgehälter enthalten sind, am größten. Dies ist vor allem durch die Gehälter der vier Vorstandsmitglieder zu erklären und durch die überwiegend männlichen Geschäftsführer und Standortleiter der NewCo Pharma Gesellschaften, die erstmals in die Berechnung des Gender Pay Gaps 2023 einflossen. In den unteren Quartilen verdienen Frauen mehr als Männer.

GEHÄLTER: OBERES QUARTIL

GEHÄLTER: UNTERES MITTLERES QUARTIL

1 Unbereinigter Gender Pay Gap innerhalb des Quartils.

GEHÄLTER: OBERES MITTLERES QUARTIL

GEHÄLTER: UNTERES QUARTIL

Gesundheit am Arbeitsplatz fördern

GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ

Clusterziel: Wir wollen die Gesundheit unserer Beschäftigten erhalten und null Arbeitsunfälle pro Jahr erreichen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Wirkungsvolle Unter
stützung einer gesunden
Lebensführung und der
Arbeitssicherheit
Angebot Vorsorgeuntersuchungen
und Impfungen (Betriebsarzt)
Ende 2022 • Vorsorgeuntersuchungen durch
Betriebsarzt finden in allen Betrieben
statt
• Freiwilliges Angebot zur
Grippeschutzimpfung
Gesundheitsmanagement: Sport
förderung, Kurs für Stressabbau,
Zuschuss Arbeitsplatzbrille
2023 • Arbeitsplatzbrille wird bereits
bezuschusst
• Sportförderung für 2024 geplant
Vollständige Verhinde
rung arbeitsbedingter
Unfälle
Weiterentwicklung der Arbeits
sicherheitsstrategien inklusive
Schulungen
Ende 2022 • Arbeitssicherheitsschulungen finden
regelmäßig statt
• Weiterentwicklung der
standortabhängigen
Arbeitssicherheitsstrategien in
quartalsweise stattfindenden
Arbeitssicherheitssitzungen
Weiterentwicklung des Health
Safety Environment Systems
(HSE-Managementsystem)
Fortlaufend • Erfüllung gesetzlicher HSE-Compliance
Vorschriften, u. a. im Rahmen der
GMP- und GDP-Richtlinien und darüber
hinaus
Vereinbarkeit von Beruf
und Privatleben bei
Medios
Flexible Arbeitszeitmodelle
flächendeckend anbieten
Fortlaufend • Steht jedem Mitarbeiter zur Option
• Homeoffice-Angebot vorhanden

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anzahl der Mitarbeiter, die an Gesundheitsprogrammen teilgenommen haben

• Abdeckung der Beschäftigten durch Gesundheitsmanagement in Prozent

• Anzahl arbeitsbedingter Unfälle

• Abdeckung der Beschäftigten durch HSE-Managementsystem in Prozent

• Anzahl wahrgenommener flexibler Arbeitszeitangebote im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft

Als Arbeitgeber haben wir die Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Bei Medios gibt es verschiedene sensible Arbeitsbereiche, in denen unsere Mitarbeiter Gefahren ausgesetzt sein könnten. Dieser Tatsache sind wir uns bewusst und treffen Vorkehrungen, um Beeinträchtigungen und Schäden zu vermeiden. Zum Beispiel führen wir jährlich Sicherheitsunterweisungen und Brandschutzübungen durch und bilden Ersthelfer und Brandschutzhelfer aus.

Der Vorstand hat seine Verantwortung für die Gesundheit am Arbeitsplatz an die Geschäftsführung delegiert. Medios identifiziert und bearbeitet Themen der Arbeitssicherheit in Arbeitssicherheitsausschüssen (ASA) und sorgt für ihre Umsetzung. Jeder ASA besteht aus der Geschäftsführung oder dem Arbeitgebervertreter, einem internen Sicherheitsbeauftragten, einem externen Arbeitsmediziner und einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und tagte 2023 quartalsweise. Dabei wurden Arbeitssicherheitsanweisungen geprüft und überarbeitet sowie zu organisatorischen Maßnahmen und technischen Hilfsmitteln beraten. Außerdem führten die ASA die arbeitsplatzspezifischen Angebots- und Pflichtuntersuchungen für alle Mitarbeiter durch, z. B. Anfang 2023 die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter mit Bildschirmarbeitsplätzen.

Falls Arbeitsunfälle geschehen, dokumentieren wir sowohl die Anzahl als auch die Art. Im Berichtsjahr ereigneten sich 20 Arbeitsunfälle, überwiegend kleinere Schnitt- oder Nadelstichverletzungen. In sechs Fällen traten Verletzungen mit schwerer Folge auf, d. h., der betroffene Mitarbeiter war nach dem Unfall mindestens drei Tage krankgeschrieben. Dies entspricht einer allgemeinen Unfallrate von 4,8 % je 100 Mitarbeiter (Vj.: 6,4 %) und einer Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schwerer Folge von 1,4 % (Vj.: 2,2 %) je 100 Mitarbeiter.

Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, achten wir nicht nur auf ihre physische Verfassung. Im Jahr 2023 haben wir im Rahmen unserer Mitarbeiterbefragung erstmals auch Variablen zum Thema psychischer Druck durch Stress und Überlastung erfasst. Die Ergebnisse

der Umfrage wurden im zuständigen Arbeitssicherheitsausschuss vorgestellt und mögliche Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Sollten unsere Mitarbeiter Symptome einer psychischen Belastung oder Erkrankung entwickeln, erarbeiten wir gemeinsam mit ihnen individuelle Lösungen. Außerdem orientieren wir uns am Hamburger Modell, das nach Langzeiterkrankungen gezielte Gesprächsformate sowie eine Eingliederungszeit vorsieht.

Umfassend ausbilden und weiterbilden

AUS- UND WEITERBILDUNG

Clusterziel: Wir wollen alle Beschäftigten im Rahmen eines Gesamtkonzepts weiterentwickeln.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Identifizierung und
Weiterentwicklung der
Potenziale unserer
Beschäftigten durch
klare Konzepte
Feedback- und Entwicklungs
gespräch mit allen Mitarbeitern
jährlich führen
Ende 2021 • Steht jedem Mitarbeiter zu
Erhöhung der Anzahl der
Ausbildungsplätze
Verfügbare Ausbildungsplätze
besetzen
2023 • Verfügbare Ausbildungsplätze sind
besetzt
Neue Ausbildungsberufe anbieten 2024 • Ab 2024 Fachinformatiker für
Systemintegration
Förderung von
Nachwuchs- und
Führungskräfteschulungen Fortlaufend
Führungskräften Förderungs- und Mentoring
programm aufbauen
Bis 2024 • Förderungs- und Mentoringprogramm
etabliert
• Jährliche Führungskräfteseminare
Nachwuchssicherung Werkstudenten einstellen Fortlaufend • Werkstudenten bei Medios tätig
Dual Studierende gewinnen Seit 2023 • Ein dual Studierender bei Medios seit
Anfang 2023

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anzahl der Ausbildungsplätze

• Anzahl der Teilnehmenden an Förderungs- und Mentoringprogrammen

Als Ausbildungsbetrieb fördern wir die Aus- und Weiterbildung in unserem Geschäftsfeld, um unseren aktuellen und zukünftigen Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken. Deshalb bieten wir Ausbildungen zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann bzw. Kauffrau im Büromanagement und zur Fachkraft für Lagerlogistik an. Im Geschäftsjahr 2023 waren fünf Auszubildende bei Medios beschäftigt. Wir planen, ab 2024 auch Fachinformatiker für Systemintegration auszubilden. Zudem bieten wir seit Anfang des Jahres 2023 dual Studierenden die Möglichkeit, ihre Praxisphasen bei Medios zu absolvieren. Ein dualer Student der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre ist derzeit bei uns tätig.

Darüber hinaus fanden im Bereich der Arzneimittelherstellung regelmäßig Schulungen statt. Mehr Informationen dazu entnehmen Sie Kapitel "Gesundheit am Arbeitsplatz fördern".

Im Jahr 2022 führte Medios neue Angebote zur Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung ein, die auf unseren Führungsleitlinien und -kompetenzen basieren und Managementdiagnostik sowie verschiedene Entwicklungsmaßnahmen umfassen. Darüber hinaus fördern wir unsere Mitarbeiter durch verschiedene Personalentwicklungsmaßnahmen in ihrer Persönlichkeits- und beruflichen Entwicklung.

Dabei verwenden wir zusätzliche Tools, wie das 360-Grad-Feedback und die Performance-Potenzialerfassung für Mitarbeiter. Wir systematisieren die Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung über einen Trainingskatalog, der ebenfalls auf die Führungsleitlinien abgestimmt ist und Off-the-Job-, Along-the-Job- sowie On-the-Job-Maßnahmen umfasst.

Insgesamt wurden 1.657 Weiterbildungsstunden gemeldet, d. h. im Berichtsjahr knapp 3,3 Stunden pro Mitarbeiter. Im Zuge des Aufbaus eines einheitlichen Meldeprozesses kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtanzahl der Weiterbildungsstunden wesentlich höher liegt. Im Bereich der Arzneimittelherstellung finden zudem regelmäßige Pflichtschulungen statt. Mehr Informationen dazu entnehmen Sie Kapitel "Gesundheit am Arbeitsplatz fördern".

UMWELT

Das Geschäftsmodell der Medios AG bringt einen vergleichsweise geringen Umwelteinfluss mit sich. Dennoch ist ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen, die wir für unsere Geschäftstätigkeit benötigen, unabdingbar. Wir fühlen uns nicht nur für eine effiziente Nutzung von Energie und die Verringerung von Emissionen verantwortlich, sondern auch für die Reduktion und sachgerechte Entsorgung von Abfällen.

Die Akquisitionen der NewCo Pharma Gruppe in 2022 und des Blisterzentrums Baden-Württemberg GmbH (bbw) im Jahr 2023 haben den Medios-Konzern signifikant erweitert, was sich gleichsam bedeutend auf die Verbrauchswerte auswirkt. Die bbw wurde bereits erfolgreich in die im Vorjahr eingeführte Software zur Erfassung von ESG-Daten eingebunden. Die Software ermöglicht uns seither konzernweit eine detaillierte und strukturierte Datenermittlung – sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Daher haben wir uns entschieden, das Jahr 2022 als Basisjahr für die Berichterstattung von Energie-, Emissions- und Umweltkennzahlen zu wählen.

Grundsätzlich wollen wir unser Umweltmanagement kontinuierlich verbessern. Dazu setzen wir uns konkrete Ziele, etwa in Bezug auf die Energieeffizienz neu erworbener Geräte oder die verbesserte Isolierung von Kühlzellen.

Energie und Emissionen steuern

ENERGIE UND EMISSIONEN

Clusterziel: Aufbau eines effektiven Klimamanagements in Orientierung am 1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Emissionsdaten
systematisch erfassen
Einführung einer ESG-Soft
ware sowie Ausbau digitaler
Stromzähler
2022 • Implementierung Dezember 2022
abgeschlossen
• Digitale Stromzähler an zwei
Standorten nachgerüstet
Analyse relevanter
Scope-3-Emissionen
(Transport etc.)
2024 • Fahrten mit eigener Flotte,
Dienstreisen, Müll bereits erfasst
• Ausweitung auf 2024 verschoben
Entwicklung einer Klima
strategie zur Reduktion
von CO²
e-Emissionen
Formulierung konkreter Reduk
tionsziele im Einklang mit dem
1,5-Grad-Ziel der Vereinten
Nationen
2026/2027 • Teilnahme am sechsmonatigen
UN-Global-Compact-Climate
Accelerator-Programm
• Programm bietet Hilfe bei der
Formulierung wissenschaftlich
basierter Reduktionsziele
Entwicklung eines Maßnah
menplans zum Erreichen der
gesetzten Reduktionsziele
2026/2027 • Konkrete Reduktionsmaßnahmen
entlang der gesamten
Wertschöpfungskette weiterhin in der
Entwicklung
CO²
e-Emissionen
reduzieren
Umsetzung verschiedener
Energieeffizienzmaßnahmen
Fortlaufend • Umstellung an allen Standorten auf
LED
• Automatisierter Absenkbetrieb der
Lüftungs- und Wärmeanlagen, soweit
nach GMP möglich
Kriterium für Energieeffizienz in
Einkaufskriterien bestimmen
Seit 2022 • Kriterium bei Neuanschaffungen für
Hardware, elektronischen Geräten und
Beauftragung von Rechenzentren
Schrittweise Umstellung auf 100 %
Grünstrom
Evaluation ab
2021
• Grünstrombezug auf knapp 41 %
gesteigert
Unvermeidbare Scope-1-
und Scope-2-Emissionen
kompensieren
Fortlaufend • Für 2022 erfolgt
Mobilitätszuschuss für öffentli
chen Personennahverkehr
Fortlaufend • Gilt bereits für alle Mitarbeiter

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Energieeffizienzquote

• Emissionsreduktion im Verhältnis zum Basisjahr

• Tonnen CO² -Äquivalent pro Mio. € Umsatz

• Anteil von Grünstrombezug am Strombezug

• Scope-2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr (z. B. der eigene Stromverbrauch, Wärme, Kühlung)

• Emissionen an den eigenen Standorten

• Anteil des Geschäfts mit ISO-Zertifizierung

• kompensierte Emissionen

Unserem bisherigen Ziel, ein konzernweit verlässliches ESG-Datenmanagement aufzubauen, haben wir mit der Implementierung der ESG-Software Rechnung getragen. Auf Grundlage der vorhandenen Daten wollen wir unsere Umwelt-Performance gezielt steuern und Ziele formulieren, die in eine Klimastrategie einfließen sollen.

Vorrangiges Ziel im Bereich des Klimamanagements ist die Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Die nicht vermeidbaren Scope-1- und Scope-2-Emissionen, die auf das Geschäftsjahr 2022 zurückgingen, haben wir über eine Kompensation durch Aufforstungsprojekte resilienter Mischwälder in Deutschland ausgeglichen. Bei der Auswahl des Kompensationsanbieters und des Projektes haben wir auf u. a. Transparenz, regionale Projekte und Zertifizierungen geachtet. Die Aufforstungsflächen sind FSC-, Naturland- oder PEFC-zertifiziert und werden durch Förster gepflegt. Zudem dürfen diese Flächen nicht abgeholzt werden und müssen im Falle eines Brandes wieder aufgeforstet werden.

Unsere Scope-3-Emissionen wollen wir einer eigenen Wesentlichkeitsanalyse unterziehen, um im Anschluss effektiver reduzieren zu können. Einen wichtigen Reduktionshebel stellen schon heute unsere Logistikdienstleister und die Belieferung der Apotheken dar. So arbeiten wir u. a. daran, die Routenplanung noch effizienter zu gestalten. Seit Oktober 2023 nehmen wir am UN-Global-Compact-Climate-Ambition-Accelerator-Programm teil. Bei dem sechsmonatigen Programm wird Medios dabei unterstützt, wissenschaftsbasierte, ambitionierte und gleichzeitig realistische Klima- und Umweltziele zu setzten, die im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens sind.

Darüber hinaus hat Medios allgemeine Verhaltensleitlinien und Standard Operating Procedures (SOPs) erlassen, die u. a. gezielt einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und der Nutzung von Ressourcen wie Papier und Verpackungsmaterialien im Sinne der Kreislaufwirtschaft festlegen. Die jeweiligen Geschäftsführungen der Medios-Gesellschaften sind verantwortlich für die Einhaltung dieser Leitlinien. Zudem setzen wir auf das individuelle Verantwortungsgefühl unserer Mitarbeiter, die dazu angehalten sind, in ihrem Alltag möglichst energie- und ressourcensparend zu handeln.

Auch im Bereich Facility Management sind wir aktiv dabei, den Energieverbrauch zu senken. So haben wir zusätzlich zu digitalen Stromzählern bereits an zahlreichen Standorten Thermostatregler an den Heizkörpern, LED-Leuchten sowie Bewegungsmelder für das Licht installiert und Sonnenschutzfolie an den Fenstern verbaut. Weitere Ansatzpunkte sind die Werkbänke in den Reinräumen und die Lüftungsanlagen in den Laboren der Herstellbetriebe. Während das vollständige Abschalten der Lüftungsanlagen aufgrund erforderlicher Hygienevorschriften nicht möglich ist, können diese bei Nichtnutzung zumindest partiell im energiesparenden Absenkbetrieb laufen. Letztlich kühlen wir unsere Produkte und Materialien in großen Kühlschränken oder Kühlzellen, die mit Strom betrieben werden. Auch die Kühlräume sind hochmodern ausgestattet und energieeffizient gestaltet.

Durch den Umzug unserer Firmenzentrale 2020 in ein energieeffizientes, modernisiertes und neu ausgebautes gewerbliches Objekt haben wir unseren Energieverbrauch und unsere Emissionen nachhaltig verringert. Der Neubau entspricht den neuesten Standards und erhielt ein Zertifikat von der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen). Zudem haben wir für den neuen Standort des zentralen Warenlagers in Berlin und die dortigen Labore energiesparende Maschinen und Geräte auf neuestem technologischem Stand erworben. Während wir mithilfe des Bezugs von Grünstrom bei stabilem Energieaufwand umweltfreundlicher wirtschaften könnten, haben sich die absoluten Verbräuche und Emissionen durch den Zugang neuer Gesellschaften erhöht.

Medios erzeugt den Strom für die eigene Geschäftstätigkeit nicht selbst. Wie und welche Energie wir beziehen und nutzen, bestimmt aber darüber, wie hoch die von uns zu verantwortenden Emissionen ausfallen. Wärme beziehen wir in der Regel über die Vermieter unserer Standorte in Form von Fernwärme, Erdgas und Heizöl. Unser Energieverbrauch setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

2023¹ 2022¹ 2021¹
Stromnutzung gesamt 2.963,8 3.482,9 513,4
Davon Strombezug 2.963,8 3.392,4 513,4
Davon selbst erzeugter Strom 0 0 0
Wärmenutzung gesamt 2.005,9 2.056,7 1.699,4
Davon Wärmebezug 2.005,9 2.056,7 1.699,4
Davon selbst erzeugte Wärme 0 0 0
Kältenutzung gesamt 227,1 185,6
Davon Kältebezug 227,1 185,6
Davon selbst erzeugte Kälte 0 0
Energieverbrauch gesamt 5.196,9 5.725,2 2.212,8

ENERGIEVERBRAUCH MEDIOS-GRUPPE (IN MWH)

1 Teils basierend auf Verbräuchen aus dem Vorjahr, aufgrund fehlender Betriebskostenabrechnungen. Dort, wo keine Daten vorlagen, wurden konservative Schätzungen auf Grundlage durchschnittlicher Verbräuche pro Quadratmeter vorgenommen. Für 2022 teilweise nachträgliche Anpassungen auf Grundlage genauerer Daten.

EMISSIONEN MEDIOS-GRUPPE (IN T CO² e)

2023 2022 2021
Scope 1 105,6 153,0 0
Eigenerzeugter Strom n/a n/a n/a
Eigenerzeugte Wärme n/a n/a n/a
Eigenerzeugte Kühlung n/a n/a n/a
Eigener Fuhrpark/Dienstwagen 105,7 153,0 n/a
Scope 2 1.141,4 1.952,6 188,5
Strombezug, marktbasiert 745,4 1.569,8 152,7
Strombezug, standortbasiert 611,1 604,1 179,7
Wärmebezug 356,9 351,1 35,7
Kältebezug 39,1 31,7 n/a
Scope 3 37.619,5 27.501,8 237,5
Geschäftsreisen 37.088,1 26.752,5 103,1
Flugzeug 30.030,8 18.332,1 5,0
Mietwagen 6.009,6 7.722,0 95,7
Bahn 1.047,8 698,5 2,4
Abfall 123,3¹ 310,4¹ 18,8
Energiebezogene Emissionen 408,0 438,8 115,6
Emissionen gesamt 38.866,5 29.607,4 733,4

1 Für 2022 teilweise nachträgliche Anpassungen auf Grundlage genauerer Daten.

Die Anzahl der Geschäftsreisen nahm im Berichtsjahr wieder zu, nachdem sie durch die COVID-19-Pandemie deutlich gesunken war. Den Trend hin zu virtuell durchgeführten Meetings, den die Pandemie verstärkt vorangetrieben hat, konnten wir im Geschäftsjahr 2023 fortführen. Dafür haben wir unsere interne IT-Infrastruktur und die digitalen Möglichkeiten im Berichtsjahr weiter verbessert und ausgebaut sowie eine neue Reiserichtlinie veröffentlicht, in der die Nutzung von nachhaltigen Reiseverkehrsmitteln ausdrücklich empfohlen wird.

Firmenwagen werden von Außendienstmitarbeitern und Führungskräften genutzt. Darüber hinaus erfolgt die Auslieferung der Medikamente zum Teil durch eine eigene Fahrzeugflotte und zum Teil durch Logistikdienstleister. Bei der Wahl eines Firmenwagens sind nachhaltige Fahrzeugalternativen wie Elektrofahrzeuge explizit zu priorisieren.

Seit 2021 haben wir entsprechend Stellplätze für E-Fahrzeuge angemietet, um die Lademöglichkeit während der Arbeitszeit zu erweitern. Je mehr Mitarbeiter dieses Angebot nutzen und auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren verzichten, desto positiver wirkt sich das auf die Emissionslast im Bereich des Pendelverkehrs unserer Beschäftigten aus. Im Geschäftsjahr 2023 wurden mehr als die Hälfte der neu zugelassenen Dienstwagen mit Elektroantrieb geleast.

Zudem bieten wir Mitarbeitern ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder ein Firmenrad an, um den Weg zur Arbeit möglichst nachhaltig und emissionssparend zu gestalten.

Recycling stärken

ABFALL UND RECYCLING

Clusterziel: Wir wollen Ressourcen schonen und Recycling sowie Wiederverwendung, wo möglich, nutzen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Anteil recycelter oder
wiederverwendeter
Abfälle erhöhen
Wiederverwendbarkeit oder
Recycelbarkeit von Anzügen etc.
2023 • Seit 2021: waschbare Schutzanzüge in
allen Gesellschaften
• Einsparung von Schuhüberziehern
durch sterile Schuhe im niedrigsten
Hygienebereich der Labore
Nutzung von recycel
baren und wieder
verwendbaren
Verpackungen deutlich
erhöhen
Erhöhung des Anteils wiederver
wendbarer und/oder recycelbarer
Verpackungen
2023 • Umstellung der Luftpolsterfolie auf
50 % recyceltes Material

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Abfallmengen in Tonnen

• Gefährlicher Abfall in Tonnen

• Anteil von recyceltem oder wiederverwendetem Abfall in Prozent

• Anteil von recycelten oder wiederverwendeten Verpackungen in Prozent

Alle Gefahrstoffe, mit denen wir arbeiten, erfassen wir in einem Gefahrstoffverzeichnis. Dieses liegt allen Betriebsanweisungen zugrunde, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen sowie ihren Entsorgungsprozess betreffen. Zu diesen Betriebsanweisungen schulen wir unsere Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Rahmen unserer Arbeitssicherheitsschulung. Sobald bei der Herstellung unserer Produkte neue Gefahrstoffe zur Anwendung kommen, aktualisieren wir die Betriebsanweisungen und schulen unsere Mitarbeiter erneut dazu.

Besondere Regelungen bei der Entsorgung erfordert der zytotoxische Müll, der während der Herstellung von Arzneimitteln anfällt. Diesen sammeln wir gesondert in einer Zytostatika-Tonne und lassen ihn gemäß Abfallschlüssel fachgerecht durch spezialisierte Firmen entsorgen, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Damit können wir sowohl den Zugriff durch Unbefugte als auch eine Kontamination der Umwelt ausschließen. So verhindern wir u. a. negative Auswirkungen auf Ökosysteme und Biodiversität.

Bei der Entsorgung von Hardware arbeiten wir mit einem gemeinnützigen IT-Unternehmen zusammen, das sich auf die Verlängerung der Lebensdauer gebrauchter IT- und Mobilfunkgeräte durch professionelle Datenvernichtung, Aufarbeitung und Wiedervermarktung spezialisiert hat. Im Rahmen dieser Partnerschaft konnte im Berichtsjahr ein Arbeitsplatz für eine Person mit Behinderung geschaffen sowie 2.280 Hektoliter Wasser und über 32 t CO² eingespart werden. Diese Einsparungen kamen durch die Abholung von 178 ITund Mobilgeräten mit einem Gesamtgewicht von circa 900 kg zustande. Knapp 80 % der Geräte konnten nach Datenvernichtung, Hardware-Test, Ersatzteilbeschaffung, Reparatur, Aufrüstung und Reinigung wiedervermarktet werden. Aus nicht wiederverwendbaren Geräten können im Zuge von Recyclingprozessen wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer, Palladium sowie Platin zurückgewonnen werden.

Mit Ausnahme der Masken und Handschuhe werden die Schutzausrüstungen unserer Mitarbeiter, die im Reinraum (Labor) arbeiten, z. B. der Overall und die Unterbekleidung, kontrolliert wiederaufbereitet und erneut verwendet. Ziel ist es, den Anteil des recycelten und aufbereiteten Abfalls, insbesondere im Hinblick auf die thermische Verwertung, weiter zu erhöhen.

Auch die Nutzung nachhaltiger Büromaterialien haben wir gezielt ausgebaut. Im Jahr 2023 sind wir auf ein digitales Rechnungswesen umgestiegen, wodurch wir den Verbrauch von Kopierpapier weiter reduziert haben. Außerdem wurde das Kopierpapier auf zu 100 % recyceltes Papier umgestellt. Schon im Jahr 2022 wurde ein Selbstpresscontainer am neuen Berliner Standort Gartenhaus aufgestellt, über den im Berichtsjahr mehr als 12 t Altpapier recycelt werden konnten.

Um die Qualität unserer pharmazeutischen Produkte zu gewährleisten, benötigen wir für deren Transport spezielle Transportbehälter und eine durchgängige Kühlung. Bereits im Vorjahr wurden Tests zu verschiedenen wiederverwendbaren Verpackungsmaterialien gestartet, die derzeit noch laufen, um den Anteil rezyklierbarer Verpackungen weiter zu erhöhen. Ein Großteil der Transportboxen ist bereits heute wiederverwendbar.

Allein für die Auslieferungen in Berlin werden so pro Jahr jeweils ca. 4.000 Pappkartons und Einweg-Kühlverpackungen eingespart. Ebenso werden 60 bis 70 % der verwendeten Packmittel durch uns beim Kunden wieder abgeholt und erneut verwendet. Ein Großteil des restlichen Materials wird durch Apotheken für ihren Versand verwendet.

Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Transportdienstleister, der temperaturgeführte Lieferungen anbietet, können wir zu weiten Teilen auf Kühlakkus verzichten und reduzieren somit die entsprechenden Abfallmengen. Dort, wo wir selbst ausliefern, setzen wir auf wiederverwendbare Kühlakkus. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 damit begonnen, Ernährungslösungen bereits in lichtgeschützten Infusionsbeuteln herzustellen, sodass eine zusätzliche Lichtschutzhülle nicht mehr benötigt wird. Eine weitere Verpackungsoptimierung haben wir durch den Verzicht auf Aluminium bei der Umverpackung von Spritzen für Glaskörperinjektionen erreicht.

Wassermanagement

Der Wasserbedarf steigt aufgrund von Bevölkerungswachstum, wirtschaftlicher Entwicklung und veränderter Verbrauchsmuster weltweit. Bei Medios achten wir gezielt darauf, unseren Wasserverbrauch so gering wie möglich zu halten. Keiner unserer Herstellbetriebe benötigt Wasser für die Produktion. An allen Standorten stammt das ausschließlich für Sanitärzwecke verwendete Trinkwasser zu 100 % aus der öffentlichen Versorgung. Die Abwasserentsorgung erfolgt an allen Standorten über den öffentlichen Entsorger.

2023 2022
Wasserverbrauch gesamt in m³ 3.229,21 4.061,1
Trinkwasser 3.229,21 4.061,1
Grundwasser 0 0
Oberflächenwasser 0 0
Regenwasser 0 0

GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG

Als einer unserer vier Unternehmenswerte bestimmt das Thema Verantwortung unsere gesamte Unternehmenskultur und damit unser Tun. Unsere Verantwortung erstreckt sich auch auf die Gesellschaft insgesamt: Wir wollen mit unserem unternehmerischen Handeln einen positiven Beitrag leisten und nachhaltige Werte schaffen. Zum Handlungsfeld "Gesellschaftliche Verantwortung" zählen zwei Cluster: das Thema "Gesellschaftliches Engagement" und das Thema "Stakeholder-Dialog".

Gesellschaftlich engagieren

GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

Clusterziel: Wir wollen soziale Projekte unterstützen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Engagement in unserem
Umfeld noch mehr
ausweiten
An gemeinnützigen Veranstal
tungen teilnehmen und gemein
nützige Aktionen organisieren
Fortlaufend Unter anderem:
• Charity-Sportaktionen
• Teddy-Sprechstunde für Kinder
• Nähaktion für Brustkrebspatienten

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Anzahl der Teilnahmen an gemeinnützigen Veranstaltungen

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen wollen wir im Sinne der Good Corporate Citizenship an unseren Standorten ein guter Nachbar sein. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch unser Geschäftsmodell und unsere Produkte einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, Menschen den Zugang zu Gesundheit zu verbessern, indem wir unsere Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen einsetzen.

So nahmen zahlreiche Mitarbeiter an einem Charity-Radrennen für die Kinderkrebsstiftung und einem Charity-Lauf für die Oberlinstiftung teil oder nähten spezielle Kissen für Frauen, um die Schmerzen und Spannungen nach einer Brustkrebsoperation zu lindern. Die Kissen wurden anschließend an Brustkrebszentren verteilt. Für die kleinen Patienten spendete Medios Sachgegenstände für die Teddysprechstunde, in der Kinder ihr Kuscheltier mitbringen, untersuchen und verarzten können. Ziel der Aktion ist es, den Kindern die Angst vor dem Arztbesuch zu nehmen.

Darüber hinaus spenden wir regelmäßig an verschiedene wohltätige Organisationen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte Medios finanziell fördert, trifft der Vorstand. Dabei richtet er sich nach unserer Compliance-Richtlinie, die gezielte Spenden für "Zwecke des Gesundheitswesens" vorsieht. 2023 flossen insgesamt 62.629 € an die Kontinent Sieben Stiftung gGmbH, die ForTomorrow gGmbH und die Oberlinstiftung.

Transparenten Dialog führen

STAKEHOLDER-DIALOG

Clusterziel: Wir wollen den Dialog mit allen Stakeholdern fördern und ausbauen.

Ziele Maßnahmen Timing Fortschritt Erläuterung
Interessen der Stake
holder berücksichtigen
Stakeholder-Management
etablieren
Ab 2021 • Evaluation der relevantesten
Stakeholdergruppen hat stattgefunden
Evaluation der relevanten
Stakeholder-Gruppen
Stakeholder-Befragung durch
führen (Dialogformat sowie zur
Validierung der wesentlichen
Themen)
• Stakeholder-Befragung im Rahmen der
Erarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse
nach Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD)
Stakeholder-Dialog mit allen rele
vanten Stakeholdern ausweiten
Fortlaufend Unter anderem:
• jährlicher Specialty Pharma Day
• regelmäßiger Capital Markets Day

KPIs zur Erfolgsmessung:

• Formulierung spezifischer KPIs abhängig von Projekten und Themen

• Kundenzufriedenheitsumfrage

In unserem Geschäftsalltag interagieren wir mit verschiedenen Stakeholdern, die unterschiedliche Ansprüche an uns stellen. Insbesondere mit unseren Lieferanten, Partnerapotheken und Investoren stehen wir über verschiedene Kommunikationsmedien in engem Kontakt. Im September 2023 haben wir eine erneute Kunden- und Lieferantenumfrage durchgeführt. Im Ergebnis schätzen unsere Kunden und Lieferanten sowohl die partnerschaftliche Zusammenarbeit als auch die Flexibilität und Expertise innerhalb der von Medios angebotenen Schwerpunktindikationen Onkologie, Neurologie, Gastroenterologie, Autoimmunerkrankungen, Hämophilie und Ophthalmologie. Die Anregungen hinsichtlich mehr Transparenz zur Unternehmensstruktur und entsprechender Ansprechpartner nehmen wir zur Verbesserung unseres Kunden- und Lieferantenservice mit. Mit unseren Lieferanten führen wir mindestens einmal im Jahr ein Statusgespräch.

Den Dialog mit unseren Partnerapotheken pflegen wir vor allem auf Netzwerkveranstaltungen und in regelmäßigen Telefonkonferenzen. Im März 2023 fand der "Medios Specialty Pharma Day" mit 60 Teilnehmern in Berlin statt. Diese jährlich stattfindende Veranstaltung bietet den Apotheken einen Austausch untereinander und hilft uns die Bedürfnisse unserer Apothekenkunden besser zu verstehen.

Uns als börsengelistetem Unternehmen ist der Austausch mit unseren Kapitalgebern sehr wichtig. Neben den Pflichtmitteilungen veröffentlichen wir auch Pressemitteilungen und stehen immer für persönliche Rückfragen bereit, um unsere Geschäftsentwicklung und Aktivitäten kontinuierlich und transparent zu kommunizieren. Zudem sind wir über das Jahr verteilt auf vielen nationalen und internationalen Konferenzen vertreten. Darüber hinaus organisieren wir Medios-Site-Visits oder planen für 2024 eine Perception Study, bei der wir verschiedene Investoren und Analysten zur Wahrnehmung von Medios befragen. Diese Einblicke helfen Investoren Managemententscheidungen besser einordnen und Geschäftsaktivitäten nachvollziehen zu können.

Um über neuste fachliche und politische Entwicklungen im Bilde zu sein, sind wir Mitglied bei verschiedenen Interessenvertretungen, deren Netzwerkveranstaltungen wir besuchen. Hier eine Liste der Verbände und Institutionen, bei denen wir Mitglied sind:

  • BVDAK e. V. Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen,
  • Bundesverband Rezeptur Herstellbetriebe e. V.,
  • DIRK Deutscher Investor Relations Verband,
  • Industrie- und Handelskammer zu Berlin,
  • UN Global Compact.

Im Bereich des politischen Engagements kommen wir unserer Transparenzpflicht über das öffentlich zugängliche Lobbyregister des Deutschen Bundestages nach. Wir beschäftigen selbst keine Person im Bereich der Interessenvertretung, haben jedoch externe Dritte beauftragt, die uns über aktuelle politische Vorhaben und Entscheidungen informieren. Hierfür fallen jährliche Aufwendungen zwischen 10.000 € und 20.000 € an. 2023 haben wir keine Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand oder Zuwendungen Dritter erhalten.

Handlungsfeld KPI Wert 2023 Wert 2022
Anteil der Beschäftigten, der zu Compliance-Themen geschult wurde 57 97 %
Anteil des Aufsichtsrats, der zu Compliance-Themen geschult wurde 100 100 %
Anteil der Beschäftigten mit Code-of-Conduct-Belehrung 100 100 %
Anteil des Aufsichtsrats, der zum Code of Conduct geschult wurde 100 100 %
Anteil der Lieferanten (A-Lieferanten), die Supplier Code of Conduct anerkannt haben oder
deren Code of Conduct dem Supplier Code of Conduct entspricht
n/a n/a %
Compliance Anteil der Lieferanten, der durch Assessment geprüft wurde n/a n/a %
Anteil des Einkaufsvolumens bei überprüften Lieferanten n/a n/a %
Anteil der Beschäftigten, der Datenschutzschulung erhalten hat 85 81 %
Anzahl Verdachtsfälle auf Compliancefälle oder -verstöße 0 0 #
Anzahl meldepflichtiger Datenschutzvorfälle 0 0 #
Gesamtanzahl Diskriminierungsvorfälle 0 0 #
Anzahl Selbstinspektionen 30 38 #
Anzahl interne Audits 8 13 #
Produkte/
Dienstleistungen
Anteil Reklamationen an gesamten Lieferungen bzw. Herstellungen 0,2 0,3 %
Anzahl Partnerapotheken 800 700 #
Anzahl Bundesländer, in denen mediosconnect verfügbar ist 7 5 #
Anteil Frauen in Führungspositionen 46 50 %
Anteil von Frauen an Beschäftigten 58 53 %
Gender Pay Parity Quote (unbereinigt) –25,9 –17,0 %
Anzahl besetzter Ausbildungsplätze 5 3 Headcount
Anteil der Beschäftigten, die durch Gesundheitsmanagement abgedeckt sind 100 100 %
Mitarbeiter Anteil wahrgenommener flexibler Arbeitszeitangebote im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft 55 41 %
Fluktuationsrate 23,6 20,2 %
Anteil der Gesamtbelegschaft (ohne Herstellbetriebe), der mindestens einmal in der Woche
im Homeoffice arbeitet
47 n/a %
Rate arbeitsbedingter Unfälle (pro 100 Beschäftigte) 4,8 6,4 %
Rate arbeitsbedingter Todesfälle 0 0 %
Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen 1,4 2,2 %
Energieeffizienzquote 2,9 3,6 MWh pro Mio. € Umsatz
Energieverbrauch gesamt 5.196,9 5.725,2 MWh
Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen 1.745,7 1.218,3 MWh
Anteil von Grünstrombezug an Strombezug 41,1 39,9 %
Emissionen Medios-Gruppe gesamt 38.866,5 29.607,4 t CO² e
Scope-1-Emissionen gesamt 105,7 153,0 t CO²
e
Scope-2-Emissionen gesamt 1.141,4 1.952,6 t CO² e
Umwelt Scope-3-Emissionen gesamt 37.619,5 27.501,8 t CO² e
CO²
e-Emissionen
21,7 18,4 t pro Mio. € Umsatz
Abfallmengen gesamt 213,5 620,5 t
Gefährlicher Abfall 41,4 45,8 t
Recycelter oder wiederverwendeter Abfall 48,0 55,7 %
Nicht gefährlicher Abfall 172,1 574,7 t
Kompensierte Emissionen 1430 n/a t CO²
e
Wasserverbrauch gesamt 3.229,0 4061, 7 m³
Gesellschaftliche
Verantwortung
Anzahl Teilnahmen an gemeinnützigen Veranstaltungen 4 2

Weitere, qualitative KPIs im Text erläutert.

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EU-TAXONOMIE

Ökologisch nachhaltig zu wirtschaften ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Union Themen wie Klima- und Umweltschutz ins Zentrum der politischen Agenda gerückt. Ein wichtiger Baustein, um die kontinentalen Kapitalflüsse in Investitionen zu lenken, die eine nachhaltige Entwicklung unterstützen, ist die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852 und zugehörige erlassene delegierte Rechtsakte). Dabei handelt es sich um ein Instrument, das neben Investoren und Projektträgern auch Unternehmen beim Übergang in eine kohlenstoffarme, ressourceneffiziente und gleichzeitig resiliente Zukunft unterstützen soll.

Hintergründe und Ziele

Die EU-Taxonomie definiert über ein einheitliches Klassifikationssystem, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig deklariert werden können, und unterscheidet dabei zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiefähig ("eligible"), wenn sie potenziell einen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele leisten kann:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Eine Wirtschaftsaktivität gilt gemäß Taxonomie-Verordnung jedoch erst dann als ökologisch nachhaltig und taxonomiekonform ("aligned"), wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Erbringung eines wesentlichen Beitrags zu einem der sechs Umweltziele ("substantial contribution");
  • Einhaltung der "Do no significant harm"(DNSH)-Kriterien, die verhindern sollen, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele kommt;
  • Einhaltung des in Artikel 18 Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Mindestschutzes ("minimum safeguards").

Berichtspflichtige Kennzahlen

Ab dem nächsten Jahr wird die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie für Medios verpflichtend. Um den entsprechenden Anforderungen gerecht zu werden, haben wir bereits für das Geschäftsjahr 2023 die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteile unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CaPex) und Betriebsausgaben (OpEx) ermittelt.

Die Kennzahl des taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsatzes setzt zwei Umsatzgrößen in Relation zueinander: Im Zähler steht der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen (einschließlich immaterieller Güter), die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Im Nenner steht jeweils der Nettoumsatz, der die gesamten gemäß International Accounting Standard IAS 1.82 (a) ausgewiesenen Einnahmen umfasst.

Für CapEx und OpEx sind jeweils die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des Geschäftsjahres vor Abschreibung, Amortisierung und eventuellen Neubewertungen zu betrachten, die

a) sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind,

b) Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind oder

c) sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelne Maßnahmen beziehen, durch die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, bzw. sich im Sinne der OpEx auf einzelne Gebäudesanierungsmaßnahmen beziehen.

Im Sinne taxonomiefähiger bzw. taxonomiekonformer Investitions- und Betriebsausgaben berichten wir für das Geschäftsjahr 2023 den Anteil der Ausgaben und Aufwendungen, der im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Erweiterung unserer Anlagen angefallen ist, um taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Produkte herzustellen. Alle von uns geprüften Wirtschaftsaktivitäten sind Kategorie a) zuzuordnen – also Vermögenswerten oder Prozessen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Methodik

Die Ermittlung der grundsätzlich taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten erfolgte in vier Schritten:

  • Im ersten Schritt wurden in einem abteilungsübergreifenden Workshop zunächst sämtliche Aktivitäten innerhalb der sechs Umweltziele anhand der Beschreibungen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 auf Übereinstimmung mit unseren Geschäftsaktivitäten und ihre Taxonomiefähigkeit geprüft.
  • Anschließend wurde anhand von Konten- und Investitionsplänen für die als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten die Höhe der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx ermittelt. Die für die Berechnung der Kennzahlen genutzten Beträge basieren dabei auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. In diese Betrachtung wurden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften einbezogen. Sofern die jeweilige Kennzahl mehrere Wirtschaftstätigkeiten umfasst, erfolgte eine sachgerechte Aufteilung, die in der Regel auf den angefallenen direkten Kosten der Wirtschaftstätigkeit basierte.
  • Die Wesentlichkeitsschwelle wurde gemäß gängiger Praxis auf 5 % festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass wirtschaftliche Aktivitäten, die insgesamt nicht mehr als 5 % des Umsatzes, CapEx oder OpEx ausmachen, keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung haben und somit kein Informationsdefizit entsteht. Entsprechend werden in der Folge nur Angaben zu wesentlichen Tätigkeiten gemacht.
  • Alle als wesentlich identifizierten Tätigkeiten wurden einer Konformitätsprüfung unterzogen. Dafür wurde zu Beginn die Einhaltung der jeweiligen technischen Bewertungskriterien anhand von Abfragen bei den jeweiligen Konzerngesellschaften, Zentralfunktionen im Unternehmen und Dienstleistern ermittelt. Sofern es in Ermangelung von Daten oder Nachweisen nicht möglich war, die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien zu prüfen, wurde auf eine weiterführende Untersuchung verzichtet und die Wirtschaftstätigkeit als nicht taxonomiekonform bewertet. Die Ergebnisse der Prüfung werden in den nachfolgenden Abschnitten zu den Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben.

— Da keine der als wesentlich identifizierten Wirtschaftsaktivitäten nach Überprüfung der technischen Bewertungsstandards als taxonomiekonform eingestuft werden konnte, entfiel eine weitere Überprüfung der DNSH- und Mindestschutzkriterien.

Medios veröffentlicht erstmals freiwillig Angaben zu den Taxonomie-KPIs, weshalb keine Vorjahresvergleiche möglich sind.

LEISTUNGSINDIKATOREN GEMÄSS EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG

Im Zusammenhang mit den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen konnten wir folgende Wirtschaftsaktivitäten der Medios als taxonomiefähig identifizieren:

Umsatz

Mit der Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte sind Teile unseres Umsatzes¹ durch technische Bewertungskriterien der Taxonomie abgedeckt. Das betrifft insbesondere das Compounding und Blistering von Medikamenten mit Fertigarzneimitteln als Teil unseres Kerngeschäfts. Konkret haben wir die Tätigkeit "Herstellung von Arzneimitteln" aus dem Umweltziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" als relevant identifiziert (vgl. Kategorie 1.2 Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 vom 27. Juni 2023).

Der Anteil an taxonomiefähigen Umsatzerlösen wurde berechnet als der Teil des Nettoumsatzes, der aus dem Compounding im Sinne der Herstellung von Arzneimitteln stammt, (Zähler) geteilt durch den Nettoumsatz der Medios AG (Nenner) und entspricht für das Berichtsjahr 12 % (Tabelle 1). Eine Prüfung auf Taxonomiekonformität ist im ersten Jahr der Berichterstattung zum Umweltziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" nicht erforderlich (vgl. Art. 10 Absatz 6 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178).

1 Umsatzerlöse wurden entsprechend der Taxonomiedefinition und den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt.

Tabelle 1: Umsatz

Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Code Umsatz Umsatz
anteil,
2023 Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser Umweltver
schmutzung
Kreislauf
wirtschaft
Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser Umweltver
schmutzung
Kreislauf
wirtschaft
Biologische
Vielfalt
Mindest
schutz
Anteil
taxonomie
konformer (A.1.)
oder taxonomie
fähiger (A.2.)
Umsatz, 2022
Kategorie
ermög
lichende
Tätigkeit
Kategorie
Über
gangs
tätigkeit
in Tsd. EUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
% % % % % %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Herstellung von Arzneimitteln PPC 1.2 219.997 12 % N/EL N/EL N/EL EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
219.997 12 % 12 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2) 219.997 12 % 12 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 1.564.706 88 %
Gesamt 1.784.703 100 %
Codes:
J – ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N – nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL – "not eligible", für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
EL – für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit
Table laut Fußnote (c) vom Environmental DA Annex V
Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomie
konform je Ziel
Taxonomie
fähig je Ziel
CCM 0 % 0 %
CCA 0 % 0 %
WTR 0 % 0 %
CE 0 % 0 %
PPC 0 % 12 %
BIO 0 % 0 %

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CapEx

Basis der Investitionsausgaben (CapEx¹) sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16] sowie von nationalen Rechnungslegungsmethoden). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt.

Im Bereich unserer CapEx haben wir sowohl die "Herstellung von Arzneimitteln" aus dem Umweltziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" als auch den "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" (vgl. Kategorie 7.7 Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021) aus dem Umweltziel "Klimaschutz" (Übergangsaktivität) als wesentliche taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten identifiziert. Letztere wurde speziell im Zusammenhang mit dem Ankauf von Grundstücken einschließlich der darauf befindlichen Bauten betrachtet. Tabelle 2 ist zu entnehmen, dass im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 16 % unserer Investitionsausgaben als taxonomiefähig einzuordnen sind.

Da es jedoch in Ermangelung von Daten oder Nachweisen nicht möglich war, die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien zu prüfen, wurden keine der im CapEx als wesentlich identifizierten Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiekonform eingestuft.

1 Investitionsausgaben wurden entsprechend der Taxonomiedefinition und den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt und stimmen mit den Beträgen im Konzernabschluss überein.

Tabelle 2: CapEx

Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Code CapEx CapEx
Aanteil,
2023 Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser Umweltver
schmutzung
Kreislauf
wirtschaft
Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser Umweltver
schmutzung
Kreislauf
wirtschaft
Biologische
Vielfalt
Mindest
schutz
Anteil
taxonomie
konformer (A.1.)
oder taxonomie
fähiger (A.2.)
CapEx, 2022
Kategorie
ermög
lichende
Tätigkeit
Kategorie
Über
gangs
tätigkeit
in Tsd. EUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
% % % % % %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Herstellung von Arzneimitteln PPC 1.2 499 5 % N/EL N/EL N/EL EL N/EL N/EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 1.001 11 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
1.500 16 % 11 % 5 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
1.500 16 % 11 % 5 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 7.921 84 %
Gesamt 9.421 100 %
Codes:

Codes:

J – ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N – nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL – "not eligible", für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

EL – für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit

Table laut Fußnote (c) vom Environmental DA Annex V

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomie
konform je Ziel
Taxonomie
fähig je Ziel
CCM 0 % 11 %
CCA 0 % 0 %
WTR 0 % 0 %
CE 0 % 0 %
PPC 0 % 5 %
BIO 0 % 0 %

OpEx

Die Basis für die Betriebsausgaben (OpEx¹) bilden die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie für alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten.

Auch im Zusammenhang mit unseren OpEx konnten wir bei Medios eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität identifizieren. Im Bereich unseres Kerngeschäfts, nämlich der "Herstellung von Arzneimitteln", lagen die Betriebskosten im Geschäftsjahr 2023 bei 879 Tsd. €. Somit machen die taxonomiefähigen OpEx 30 % unserer gesamten Betriebsausgaben aus (Tabelle 3).

Auch im Zusammenhang mit den OpEx konnte die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien nicht final geprüft werden, weshalb erneut keine Taxonomiekonformität ausgewiesen werden kann.

1 Betriebsausgaben wurden im Sinne der Taxonomiedefinition ermittelt und weichen somit von den Beträgen im Jahresabschluss ab.

Tabelle 3: OpEx

Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Code OpEx OpEx
Anteil,
2023 Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser Umweltver
schmutzung
Kreislauf
wirtschaft
Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser Umweltver
schmutzung
Kreislauf
wirtschaft
Biologische
Vielfalt
Mindest
schutz
Anteil
taxonomie
konformer (A.1.)
oder taxonomie
fähiger (A.2.)
OpEx, 2022
Kategorie
ermög
lichende
Tätigkeit
Kategorie
Über
gangs
tätigkeit
in Tsd. EUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
% % % % % %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Herstellung von Arzneimitteln PPC 1.2 879 30 % N/EL N/EL N/EL EL N/EL N/EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
879 30 % 30 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
879 30 % 30 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 2.028 70 %
Gesamt 2.907 100 %
Codes:
J – ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N – nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL – "not eligible", für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
EL – für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit

Table laut Fußnote (c) vom Environmental DA Annex V

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomie
konform je Ziel
Taxonomie
fähig je Ziel
CCM 0 % 0 %
CCA 0 % 0 %
WTR 0 % 0 %
CE 0 % 0 %
PPC 0 % 30 %
BIO 0 % 0 %

ÜBER DEN BERICHT

Diese nichtfinanzielle Erklärung deckt die aus dem CSR-RUG resultierenden Anforderungen der §§ 289b bis 289e HGB i. V. m. §§ 315b und 315c HGB freiwillig ab und enthält die gesetzlich geforderten Informationen in Bezug auf die folgenden Aspekte i. S. d. § 289c Abs. 2 HGB:

  • Umweltbelange,
  • Arbeitnehmerbelange,
  • Sozialbelange,
  • Achtung der Menschenrechte und
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Wir haben unsere wesentlichen nichtfinanziellen Themen im Zuge einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt und legen in diesem Bericht offen, welche Konzepte wir diesbezüglich – für jeden oben genannten Aspekt i. S. d. § 289c Abs. HGB – verfolgen.

Der vorliegende Bericht wurde in Anlehnung an die GRI-Standards erstellt. Er dient gleichzeitig als Fortschrittsbericht über die zehn Prinzipien des UN Global Compact.

Gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB fordert der Gesetzgeber eine Berichterstattung über wesentliche nichtfinanzielle Risiken. Bei einer Nettobetrachtung der Risiken im Rahmen unseres Risikomanagements und im Einklang mit den Anforderungen des CSR-RUG haben wir keine Risiken identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf einen oder mehrere der oben genannten Aspekte haben oder voraussichtlich haben werden. Weitere Informationen sind im Risikobericht des Lageberichts enthalten.

Im Rahmen der Strategieentwicklung wurden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 5 HGB festgelegt, die jeweils in den Kapiteln zu den wesentlichen Themen aufgeführt sind. Bei Aussagen über Beschäftigte, Kunden oder andere Personengruppen wird in diesem nichtfinanziellen Bericht die männliche, weibliche oder eine neutrale Schreibweise verwendet. Dies erfolgt ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Selbstverständlich beziehen sich jegliche Angaben auf alle Geschlechter.

GRI-Index

Stan
dard
Angaben Seite Kommentar UN-Global
Compact
Prinzipien
Allgemeine Angaben
GRI 2 Allgemeine Angaben
Organisationsprofil
2-1 Organisationsprofil 12, 112 Hauptsitz der Organisation: Berlin, Deutschland
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsbericht
erstattung der Organisation berücksichtigt
werden
112
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und
Kontaktstelle
27, 63, 194 Berichtszeitraum: 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023. Abweichungen von
diesem Zeitraum sind an den jeweiligen Stellen
vermerkt.
Berichtszyklus: jährlich
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von
Informationen
Alle relevanten Änderungen sind an den entspre
chenden Stellen hinterlegt
2-5 Externe Prüfung Eine externe Prüfung hat nicht stattgefunden
2-6 Tätigkeiten und Mitarbeiter
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere
Geschäftsbeziehungen
27, 40, 112
2-7 Angestellte 17 f., 42 f.,
121, 154
6
2-8 Mitarbeiter, die keine Angestellten sind Nicht relevant
Unternehmensführung
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung 13 ff., 21 ff.,
33
10
2-10 Nominierungs- und Auswahlverfahren des
höchsten Kontrollorgans
72 ff.
2-11 Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans 21 ff.
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei
der Beaufsichtigung der Bewältigung der
Auswirkungen
33
2-13 Delegation der Verantwortung für das Manage
ment der Auswirkungen
72 ff. Weitere Informationen hierzu sind in den jewei
ligen Managementansätzen separat dargestellt
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei
der Nachhaltigkeitsberichterstattung
33, 72 ff.
2-15 Interessenkonflikte 25, 35, 71
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen 71
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten
Kontrollorgans
75
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten
Kontrollorgans
76
2-19 Vergütungspolitik 82 ff.
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung 82 ff.
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 82 ff.

Stan
dard
Angaben Seite Kommentar UN-Global
Compact
Prinzipien
Strategie, Richtlinien und Praktiken
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nach
haltige Entwicklung
29 f., 70
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und
Handlungsweisen
13 ff., 33,
34 ff., 69 ff.
1 – 7, 10
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen 69 ff.
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer
Auswirkungen
29 ff. 1 – 7, 10
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen
und die Meldung von Anliegen
13 ff., 34,
69 ff.
2-27 Einhalten von Gesetzen und Verordnungen 13 ff., 26,
34, 69 ff.
2-28 Mitgliedschaften in Verbänden und
Interessengruppen
54
Einbindung von Stakeholdern
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern 54
Angaben zu wesentlichen Themen
3-1 Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts
und der Abgrenzung der Themen
29 f.
3-1 Liste der wesentlichen Themen 30 f., 31
3-1 Management von wesentlichen Themen 29 f.
GRI 205 Korruptionsbekämpfung 2016
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 34 f. 10
205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken
geprüft wurden
34 f. 10
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien
und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
35 f. 10
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene
Maßnahmen
35 10
GRI 206 Wettbewerbswidriges Verhalten 2016
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 34 f. 10
206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wett
bewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und
Monopolbildung
35 10
GRI 302 Energie 2016
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 48 f. 7 – 9
302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation 49 7 – 8
302-3 Energieintensität 55 8
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs 48 ff. 7 – 9
302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und
Dienstleistungen
48 ff. 7 – 9

Stan
dard
Angaben Seite Kommentar UN-Global
Compact
Prinzipien
GRI 305 Emissionen 2016
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 48 ff. 7 – 9
305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 50 7 – 8
305-2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen
(Scope 2)
50 7 – 8
305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 50 7 – 8
305-4 Intensität der THG-Emissionen 55
305-5 Senkung der THG-Emissionen 48 ff. 7 – 9
GRI 306 Abfall 2020
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 47, 51 f. 7 – 9
306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfall
bezogene Auswirkungen
55 7 – 9
306-2 Management erheblicher abfallbezogener
Auswirkungen
51 f. 7 – 9
306-3 Angefallener Abfall 55 7 – 9
GRI 401 Beschäftigung 2016
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 42 ff. 6
401-1 Neu eingestellte Angestellte und
Angestelltenfluktuation
42, 55 6
401-2 Betriebliche Leistungen 42 ff. 6
401-3 Elternzeit 42 6
GRI 403 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018
GRI 3-3 Management wesentlicher Themen 42 ff., 45 f.
403-1 Managementsystem für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
45 f.
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und
Untersuchung von Vorfällen
45 f.
403-3 Arbeitsmedizinische Dienste 45
403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und
Kommunikation zu Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
45
403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter 45 f.
403-7 Vermeidung und Minimierung von direkt mit
Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswir
kungen auf die Arbeitssicherheit und den
Gesundheitsschutz
37
403-8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
abgedeckt sind
55
403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen 45, 55
403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen 45, 55

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB der Medios AG, Berlin (ungeprüfter Teil des Konzernlageberichts)¹

In Übereinstimmung mit §§ 289f Abs. 1 Satz 2 und 315d HGB und Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) berichten Vorstand und Aufsichtsrat an dieser Stelle für die Medios AG und den Konzern zusammengefasst über die Corporate Governance der Gesellschaft im Berichtszeitraum. Dabei geben Vorstand und Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig. Weitere Informationen zu Corporate Governance – u. a. die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat bzw. seine Ausschüsse sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre – stehen auf der Unternehmenswebsite unter https://medios.ag/investor-relations/corporate-governance zur Verfügung.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der Medios AG ("Gesellschaft") erklären gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK:

"Die Medios AG hat seit der letzten, im März 2023 abgegebenen Entsprechenserklärung sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der 'Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 28. April 2022 ('DCGK 2022') mit nachfolgenden Ausnahmen entsprochen und wird diesen auch weiterhin entsprechen:

Empfehlung B.5 des Kodex: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine allgemeine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats kein sachgerechtes Kriterium für die Suche bzw. den Ausschluss von Mitgliedern dieser Organe darstellt. Auswahlkriterien sind vielmehr die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine darüber hinausgehende Erläuterung und Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung sind damit entbehrlich.

Empfehlungen C.1 des Kodex: Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.

1 Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben durch den Abschlussprüfer nach §§ 289f Abs. 2 und 5 sowie 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

Empfehlung C.2 des Kodex: Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Um eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen, wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen weiterhin in erster Linie von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der in Betracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Der Aufsichtsrat hat in der Erklärung zur Unternehmensführung ein allgemeines Kompetenzprofil sowie eine Qualifikationsmatrix veröffentlicht. Die Gesellschaft ist jenseits dessen der Ansicht, dass insbesondere das Erreichen einer Altersgrenze keine Rückschlüsse auf die Kompetenz eines Aufsichtsratsmitglieds zulässt. Während der Aufsichtsrat auf Diversität achtgibt, erachtet das Gremium eine vorherige Festlegung von über die gesetzlich geforderte Festsetzung einer Frauenzielquote für den Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 5 AktG hinausgehenden konkreten Zielen oder Quoten indes weder für erforderlich noch für angemessen, da hierdurch die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten mit einem nur aus vier Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat pauschal eingeschränkt würde. Dementsprechend erfolgt in der Erklärung zur Unternehmensführung auch keine Berichterstattung über eine diesbezügliche Zielsetzung. Aktuell liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat im Einklang mit der angestrebten Frauenquote (§ 111 Abs. 5 AktG) bei 25 %.

Berlin, 26. März 2024

Medios AG Vorstand und Aufsichtsrat

ANREGUNGEN DES KODEX

Die Medios AG erfüllt freiwillig auch die Anregungen des Kodex, und zwar ohne Abweichung.

WESENTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNGS-GRUNDSÄTZE UND -PRAKTIKEN

Die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, sozialen und ökologischen Regeln und Standards sowie ethischer Grundsätze ist Basis der Unternehmenskultur des Medios-Konzerns. Auf allen Ebenen des Unternehmens leiten interne geschäftsethische Grundsätze Entscheidungsfindungsprozesse und jegliches Handeln.

UN Global Compact – Der Medios-Konzern ist der Corporate-Responsibility-Initiative des UN Global Compact beigetreten und engagiert sich für deren Grundsätze in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

Interne Regelwerke

Die Leitungs- und Kontrollorgane der Medios AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, die als Teil der konzernweiten Management- und Überwachungsstrukturen in ein internes Regelwerk eingeflossen sind. Diese Kodizes, Richtlinien und Procedures enthalten die grundlegenden Prinzipien, Regeln und Handlungsvorschriften für das Verhalten innerhalb des Medios-Konzerns und in Beziehung zu externen Partnern und der Öffentlichkeit. Um die Einhaltung gesetzlicher, sozialer und ökologischer Regeln und Standards unternehmensweit zu gewährleisten, werden Medios Mitarbeiter regelmäßig bezüglich aller wichtigen Compliance-Themen fortgebildet. Jenseits der Einhaltung gesetzlicher Regeln und eigner Standards ist das Unternehmertum im Medios-Konzern durch das Leitbild "Partnerschaftliche Intelligenz" geprägt. Dieses Leitbild bündelt die Medios-AG-Werte; weiterführende Informationen hierzu sind auf der Unternehmenswebsite hinterlegt: https://medios.ag/karriere/was-uns-leitet. Zudem gibt es einen Verhaltenskodex für Lieferanten, von denen ebenfalls erwartet wird, dass sie sich an die anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Branchenrichtlinien, Vertragsbedingungen sowie an die Wahrung der Menschenrechte und an hohe Nachhaltigkeitsstandards halten.

Erklärung zur Unternehmensführung Das Unternehmen Corporate Governance Finanzinformationen Weitere Informationen

Nachhaltigkeit

Der im Geschäftsbericht 2023 integrierte freiwillige Nachhaltigkeitsbericht mit der "Nichtfinanziellen Konzernerklärung 2023" nach CSR-RUG enthält Informationen zum Thema Nachhaltigkeit. In dieser Erklärung berichtet Medios über Nachhaltigkeitsthemen. Ziel ist es, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wert zu generieren, indem gute Unternehmensführung, soziale Verantwortung und ökologische Selbstverpflichtung in das Kerngeschäft des Medios-Konzerns integriert werden. Unter Nachhaltigkeit versteht der Medios-Konzern alle Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens ("Corporate Social Responsibility") einschließlich Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit, Energieeffizienz und Mindeststandards in der Lieferkette. Verlässlichkeit gegenüber allen Stakeholdern ist Kernstück der Unternehmensphilosophie der Medios AG. Bereits der Unternehmenszweck fördert das Wohlergehen der Menschen mittels einer hochwertigen und flächendeckenden pharmazeutischen Versorgung. Im operativen Geschäft wird mit Energie und Ressourcen wie Wasser und natürlichen Rohstoffen so sparsam wie möglich umgegangen. Verfahren zur Ressourcenschonung werden optimiert, wann und wo immer sich Potenzial hierfür ergibt.

Weitere Unternehmenswerte

Zu den weiteren Werten zählen der respektvolle Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, die aktive Vermeidung von Interessenkonflikten, die Verhinderung und aktive Ahndung von Korruption, ein sorgsamer Umgang mit Informationen und personenbezogenen Daten, die Beachtung der Schweigepflicht über Unternehmens- und Geschäftsdaten und Nulltoleranz von Diskriminierung jeglicher Art.

Mehr-Augen-Prinzip

Medios fördert in besonderem Maße die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter und setzt gleichzeitig auf das Mehr-Augen-Prinzip. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit sollen Mitarbeiter bei risikobehafteten Entscheidungen kritisch prüfen, ob die Einbeziehung weiterer Mitarbeiter angebracht ist. Dieser Kompetenz-Mix reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen wie auch Missbrauchsmöglichkeiten auf ein Minimum. Darüber hinaus ist für zahlreiche Konstellationen intern festgelegt, dass Entscheidungen von erheblicher rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Bedeutung von mindestens zwei Personen getroffen werden.

Risiko-Management-System

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Es besteht ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen; Einzelheiten zum Risikomanagement der Medios AG sind im Geschäftsbericht (Lagebericht) unter den Punkten Risiko-, Chancen- und Prognosebericht sowie Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten dargestellt.

Compliance-Management-System

Das gesamte Compliance-Management-System (CMS) wird fortlaufend auf den Bedarf der Anpassung an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen hin überprüft, entsprechend verbessert und weiterentwickelt. Verstöße gegen geltendes Recht und interne Richtlinien werden angemessen sanktioniert. Gegebenenfalls werden entsprechende korrektive und präventive Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Wesentliche Bestandteile des CMS werden nachstehend beschrieben.

  • Externer Compliance-Beauftragter Konzern Der externe Compliance-Beauftragte, der das CMS verantwortet, berichtet an den Vorstandsvorsitzenden der Medios AG.
  • Compliance-Regelwerk Jenseits der Verhaltenskodizes für Mitarbeiter und Lieferanten (s. o.) bestehen Richtlinien (Anti-Korruption, Anti-Diskriminierung, Interessenkonflikte, Kartellrecht usf.), die die Risiken und den Umgang mit ihnen verständlich definieren, und sogenannte Procedures, die die Richtlinien nötigenfalls über Handlungsvorschriften mit Leben füllen.
  • Schulungen Schulungen sind Teil der Medios-Compliance. Eine spezielle Compliance-Software ermöglicht es, den Mitarbeitern alle Richtlinien qualifiziert zuzustellen und mit Schulungen zu verknüpfen.
  • Compliance-Risikoanalysen Der externe Compliance-Beauftragte führt regelmäßig Risikoanalysen durch – zum Zwecke des Erfassens und Bewertens der Risiken und des Festlegens von Strategien und Maßnahmen bis hin zur laufenden Überprüfung der Risikolandschaft.

Erklärung zur Unternehmensführung Das Unternehmen Corporate Governance Finanzinformationen Weitere Informationen

  • Hinweisgebersystem Zur Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards haben Mitarbeiter und externe Personen die Möglichkeit, eventuelle Bedenken in Bezug auf jegliche Art von gesetzeswidrigem Verhalten im Unternehmen oder von Verhalten, das gegen international anerkannte Konventionen verstößt, über ein EU-Recht-konformes Hinweisgebersystem mitzuteilen.
  • Interessenkonflikte Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr sind weder bei den Vorstands- noch bei den Aufsichtsratsmitgliedern Interessenkonflikte aufgetreten.
  • Insiderhandelsverbot Die Medios AG unterhält ein System zur Einhaltung des Insiderhandelsverbotes (Artikel 14 Marktmissbrauchsverordnung – MAR) und führt im Rahmen dessen Insiderlisten nach Artikel 18 MAR. Die betroffenen Personen werden jeweils über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Alle Mitarbeiter wurden und werden über die Regeln zur Einhaltung der Gesetze zum Insiderhandel sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten aufgeklärt. Daneben besteht ein Kommunikations- und Ad-hoc-Komitee, welches die Ad-hoc- und Insiderrelevanz von Informationen prüft und den gesetzeskonformen Umgang damit sicherstellt.

Aktiengeschäfte von Organmitgliedern

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 MAR gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Medios AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied oder ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die der Medios AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Website des Unternehmens unter https://medios. ag/investor-relations/corporate-governance/managers-transactions verfügbar.

Transparenz – Medios setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen seiner Investor-Relations-Arbeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen quartalsweise über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und neue Informationen in Kenntnis. Auf der Investor-Relations-Website werden zudem Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz bzw. der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), Analystenpräsentationen, Pressemitteilungen und der jährliche Finanzkalender vorgehalten. Der Jahresfinanzbericht und der Einzelabschluss nach HGB, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht und zuvor im Wege einer Hinweisbekanntmachung der Öffentlichkeit angekündigt. Stimmrechtsmitteilungen die Medios AG betreffend werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich veröffentlicht. Für die Aktionäre werden über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehend Informationen auf der Homepage der Gesellschaft (www.medios.ag) angeboten.

Vorstand und Aufsichtsrat

Eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht kennt als die drei Hauptorgane den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung wie nachstehend näher beschrieben.

  • Vorstand Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ist als solcher an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung; indessen führt das einzelne Mitglied des Vorstands das ihm gemäß Geschäftsordnung und Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verantwortung. Der Vorstand der Gesellschaft bestand zum 31. Dezember 2023 aus vier Personen. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung, der Finanzierung, der Strategie und der Geschäftslage. Weitere Angaben zur personellen Zusammensetzung und zur Aufgabenverteilung der Organe finden sich im Anhang des Geschäftsberichts 2023 unter Ziff. 38.
  • Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird durch die Mitglieder gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stimmt sich regelmäßig ab. Über den Umfang seiner Arbeit berichtet der Aufsichtsrat auch in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Zu den weiteren Kernaufgaben des Aufsichtsrats gehören die Prüfung und Billigung der Jahres- und Konzernabschlüsse einschließlich des (Konzern-)Lageberichts, die Prüfung des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns, die Abgabe von Beschlussvorschlägen zu allen Tagesordnungspunkten (Hauptversammlung) und die Durchsicht der "Nichtfinanziellen Konzernerklärung" (sogenannte CSR-RUG-Erklärung).
  • Ausschüsse Der Aufsichtsrat hat zwei sogenannte nicht beschließende Ausschüsse gebildet (Prüfungsausschuss sowie Vergütungs- und Nominierungsausschuss). Beschließende Ausschüsse wurden aufgrund der Größe der Gesellschaft nicht gebildet; beide Ausschüsse können lediglich Empfehlungen aussprechen. Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss hat der Aufsichtsrat nicht eingerichtet, da der Aufsichtsrat Nachhaltigkeit als Fokus- bzw. Querschnittsthema seiner Arbeit einordnet und dieses Thema mithin regelmäßig und eingehend im Plenum des Aufsichtsrats besprochen wird.
  • Prüfungsausschuss Zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses bestellt sind Frau Dr. Anke Nestler und Herr Klaus J. Buß, Vorsitzende des Ausschusses ist Frau Dr. Nestler. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance.
  • Vergütungs- und Nominierungsausschuss Zu Mitgliedern des Vergütungs- und Nominierungsausschusses bestellt sind die Herren Dr. Yann Samson und Joachim Messner, Vorsitzender des Ausschusses ist Herr Dr. Samson. Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss benennt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Außerdem unterbreitet er dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Festsetzung der Vergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds, zum Vergütungssystem einschließlich der Vorgaben des § 87 Abs. 2 AktG und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Vergütungsund Nominierungsausschuss bereitet darüber hinaus die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor; insbesondere macht er Vorschläge zur Bestellung und zur Beendigung der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands.

Duales Führungssystem – Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Medios AG ist geprägt durch das deutsche duale Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Stehen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen an, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Weiteres (drittes) Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung, in der die Aktionäre (also die Eigentümer des Unternehmens) versammelt sind.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Die Mitglieder des Vorstands gehören derzeit keinem solchen Aufsichtsrats- oder Kontrollorgan an. Für den Aufsichtsrat sind die nachstehenden Angaben zu machen.

  • Dr. Yann Samson Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG, Berlin; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Avemio AG, Düsseldorf
  • Dr. Anke Nestler Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Medios AG, Berlin; stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der GK Software SE, Schöneck/Vogt
  • Klaus J. Buß Mitglied des Aufsichtsrats der Medios AG, Berlin; Mitglied des Aufsichtsrats der TU Berlin Science Marketing GmbH, Berlin
  • Joachim Messner Mitglied des Aufsichtsrats der Medios AG, Berlin

Darüber hinaus bestehen keine nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften.

Arbeitsweise/Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Bei der Medios AG arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Dazu stimmt der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Für näher definierte Geschäfte von wesentlicher Bedeutung hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats hält der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßigen Kontakt und erörtert mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Vorsitzenden des Vorstands unverzüglich über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet.

Vergütungsbericht/Vergütungssystem

Die Veröffentlichung des Vergütungsberichts und des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie des Beschlusses der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt unter dem Link https://medios.ag/investor-relations/corporate-governance. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 ist zudem im gleichnamigen Kapitel des vorliegenden Geschäftsberichts abgedruckt.

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 27. Juni 2017 Frau Mi-Young Miehler in den Vorstand berufen und zum Chief Operating Officer (COO) bestellt. Auf der gleichen Sitzung wurde beschlossen, dass zukünftig stets mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein soll. Diese Zielgröße wird seither durchgängig erfüllt.

Langfristige Nachfolgeplanung Vorstand

Der Aufsichtsrat strebt Kontinuität im Vorstand an und steht im Rahmen der Personal- und Nachfolgeplanung in einem engen Austausch mit dem Vorstand. Für erforderliche Neubesetzungen in Vorstandsangelegenheiten besteht traditionell eine Liste interner Lösungen, die fortlaufend aktualisiert wird; ergänzend werden zugleich externe Kandidaten erörtert. Die Nachfolgeplanung für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene fällt in die Zuständigkeit des Vorstands. Es besteht ein enger Austausch über Personalangelegenheiten einschließlich Notfall-, Mittelfrist- und Langfristszenarien. Für interne und externe Kandidaten ist ein Anforderungsprofil erarbeitet worden, das sich an unterschiedlichen Kriterien orientiert:

  • Persönliche Eignung,
  • Integrität,
  • Überzeugende Führungsqualitäten,
  • Fachliche Qualifikation für das jeweilige Ressort,
  • Bisherige Leistungen,
  • Kenntnisse über das Unternehmen.

Unabhängigkeit, Kompetenzprofil, Diversitätskonzept sowie Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer für den Aufsichtsrat

Es ist das Ziel des Aufsichtsrats, dass ihm mindestens zwei Mitglieder angehören, die unabhängig sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle seine derzeitigen Mitglieder als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurden darüber hinaus bisher noch nicht definiert, es besteht indessen ein allgemeines Kompetenzprofil. Denn der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben nur gewährleistet ist, wenn Wahlvorschläge in erster Linie auf Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der in Betracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten abstellen. Allerdings hat der Aufsichtsrat den Frauenanteil auf 25 %, aktuell entsprechend einer Frau, festgelegt. Die Gesellschaft ist darüber hinaus der Ansicht, dass weder eine Regelzugehörigkeitsdauer noch das Erreichen einer Altersgrenze Rückschlüsse auf die Kompetenz eines Aufsichtsratsmitglieds zulassen. Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wird für jedes Mitglied auf der Website des Unternehmens unter https://medios.ag/investor-relations/corporate-governance offengelegt.

Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der Medios AG sieht vor, dass die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind und mindestens jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats über die nachfolgenden Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt, damit der Aufsichtsrat als Gesamtgremium alle erforderlichen Kompetenzfelder abdeckt:

  • Branchen-, Führungs- und Gremienkompetenz
  • Personalkompetenz
  • Regulatorische Kompetenz
  • Bilanzkompetenz
  • Kompetenz in Fragen der Nachhaltigkeit

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt er in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Alle vier Mitglieder verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung; Frau Dr. Nestler, Herr Dr. Samson und Herr Buß und verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Frau Dr. Nestler ist zugleich Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Herr Dr. Samson verfügt über besondere Kompetenz in Nachhaltigkeitsfragen, ist ESG-Beauftragter des Aufsichtsrats und damit auch Mitglied im Nachhaltigkeitskomitee. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website des Unternehmens unter https://medios.ag/investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils wird im Folgenden samt weiterer Qualifikationen in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt.

Qualifikationsmatrix Aufsichtsrat Medios AG

Dr. Yann Samson Dr. Anke Nestler Joachim Messner Klaus J. Buß
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit Beendigung
HV¹ 2015
Beendigung
HV¹ 2021
Beendigung
HV¹ 2016
Beendigung
HV¹ 2016
Persönliche Eignung
Unabhängigkeit² # # # #
Kein Overboarding² # # # #
Diversität
Geburtsdatum 1973 1969 1961 1962
Geschlecht Männlich Weiblich Männlich Männlich
Internationale Erfahrung
Staatsangehörigkeit Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch
Europa # # # #
Amerika # #
Fachliche Eignung
Führungserfahrung # # # #
Technologie # #
Nachhaltigkeit # #
Einkauf/Vertrieb # # #
Produktion/F&E #
Finanzen # #
Finanzexperte³ # # #
Risikomanagement # o
Recht/Compliance # o # o
Personal # o # #
Geschäftsfeld-/Sektorvertrautheit # o # o

1 HV: Hauptversammlung.

2 Im Sinne des. Deutschen Corporate Governance Kodex.

3 Im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK.

Kernkompetenz

o Sekundärkompetenz

Anmerkung: Die Einordnung der Kompetenzen basiert auf einer Selbsteinschätzung und ist u. a. abgeleitet aus bereits vorhandener Qualifikation, der im Rahmen der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen oder der von sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern regelmäßig wahrgenommenen Fortbildungsmaßnahmen. Dabei ist Kompetenz definiert als Fähigkeit, die einschlägigen Sachverhalte zumindest gut nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können.

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat Ende 2022 entschieden, alle zwei Jahre eine "große Selbstbeurteilung" nach den Transparenzempfehlungen des DCGK durch externe Berater durchführen zu lassen. Zusätzlich prüft der Aufsichtsrat regelmäßig selbst unterjährig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Berichtszeitraum erfolgte turnusgemäß die zweite große Selbstbeurteilung, mit deren Ergebnissen und Empfehlungen sich der Aufsichtsrat im ersten Quartal 2024 befasst hat. Im Rahmen der Selbstevaluierung wurden dem Aufsichtsrat rund 100 Fragen gestellt, die gewichtet ausgewertet wurden.

Die Ergebnisse der Beurteilung bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Auch bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Organisation und Durchführung der Sitzungen und eine angemessene Informationsversorgung. Die Zusammensetzung und Struktur des Aufsichtsrats, einschließlich der Ausschüsse, werden als wirksam und effizient eingestuft. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht gezeigt. Einzelne Anregungen werden auch 2024 aufgegriffen und umgesetzt.

Diversitätskonzept unterhalb von Vorstand und Aufsichtsrat

Das Diversitätskonzept der Medios AG ist entscheidend durch zwei Faktoren geprägt. Die Gesellschaft agiert in einer Branche, die traditionell durch einen hohen Frauenanteil auf fast allen Ebenen eines Konzerns geprägt ist. Auch bei der Medios AG sind Frauen daher – verglichen mit vielen anderen Branchen – durchweg überproportional repräsentiert, sodass bereits jenseits der gesetzlichen Vorgaben ein Diversitätskonzept besteht. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Medios in einer hochspezialisierten Branche arbeitet und bemüht ist, auf allen Ebenen stets die besten Persönlichkeiten langfristig zu binden. Aus diesem Grund wählt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ungeachtet des Geschlechts, der Nationalität oder des Alters allein anhand von Qualifikation sowie Bildungs- und Berufshintergrund aus. Nach den gleichen Grundsätzen besetzt der Vorstand die beiden nachfolgenden Führungsebenen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Medios AG wurden ebenfalls ungeachtet des Geschlechts, der Nationalität oder des Alters allein anhand von Qualifikation, Unabhängigkeit und Bildungs- und Berufshintergrund ausgewählt.

Schwerpunkt des Diversitätskonzepts sind damit der Frauenanteil im Vorstand und in den beiden nachgelagerten Führungsebenen sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Zu dem Kriterium "Berufshintergrund" zählen bei der Medios AG u. a. besondere Kenntnisse der für Medios wichtigen Märkte. Darüber hinausgehende Diversitätskriterien wird der Aufsichtsrat erwägen, soweit er diese für angemessen und zweckdienlich erachtet. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die vorgenannten Kriterien für das Überwachungsorgan erfüllt; für weitere Angaben zum Frauenanteil wird auf den nachstehenden Abschnitt verwiesen.

Frauenzielquoten für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Am 28. August 2017 hat der Vorstand beschlossen, dass der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zukünftig 30 % nicht unterschreiten soll. Auch diese Zielgröße wird seither durchgängig erfüllt.

Berlin, 26. März 2024

Gez. für den Vorstand: Matthias Gärtner Vorsitzender des Vorstands

Gez. für den Aufsichtsrat: Dr. Yann Samson Vorsitzender des Aufsichtsrats

Berichterstattung gemäß Angaben §§ 289a, 315a HGB (geprüfter Teil des Konzernlageberichts)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das Grundkapital betrug zum 31. Dezember 2023 23.805.723,00 € und war eingeteilt in 23.805.723 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1,00 € je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. 924.233 neue Aktien aus einer am 18. Januar 2022 in das Handelsregister eingetragenen Sachkapitalerhöhung unterliegen einem Lock-up von zwölf Monaten (50 %) bzw. 24 Monaten (50 %), sind aber bereits vollumfänglich in den börslichen Handel einbezogen. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Medios AG nicht bekannt.

10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREI-TENDE DIREKTE UND INDIREKTE KAPITALBETEILIGUNGEN

Pflichtangaben (direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen > 10 %)

Martin Hesse hat der Medios AG am 19. Januar 2022 (veröffentlicht am 19. Januar 2022) nach § 33 Abs. 1 WpHG zugleich für die BMSH GmbH mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 18. Januar 2022 insgesamt 19,71 % (4.693.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 19,66 % (4.680.000 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr der Stimmrechte, von denen Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: BMSH GmbH.

Manfred Schneider hat der Medios AG am 18. Januar 2022 (veröffentlicht am 19. Januar 2022) nach § 33 Abs. 1 WpHG im Rahmen einer freiwilligen Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens zugleich für die Tangaroa GmbH & Co. KG und die Tangaroa Management GmbH mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 18. Januar 2022 insgesamt 18,02 % (4.288.734 Stimmrechte) beträgt. Davon waren ihm gemäß Stimmrechtsmitteilung zu diesem Zeitpunkt 18,02 % (4.288.734 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr der Stimmrechte, von denen Stimmrechte nach § 34 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: Tangaroa GmbH & Co. KG, Tangaroa Management GmbH.

Weitere bestehende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, oder Änderungen der genannten Beteiligungen wurden der Medios AG zum Bilanzstichtag weder gemeldet noch sind sie ihr bekannt.

Weiterführende Angaben (direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen 3 % bis 10 %)

Die SEB Investment Management AB hat der Medios AG am 7. Dezember 2021 (veröffentlicht am 8. Dezember 2021) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 6. Dezember 2021 4,74 % (1.056.848 Stimmrechte) beträgt.

Die Allianz Global Investors GmbH hat der Medios AG am 12. Juli 2023 (veröffentlicht am 14. Juli 2023) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 11. Juli 2023 4,99 % (1.188.757 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,99 % (1.188.757 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen.

Marcel Jo Maschmeyer hat der Medios AG am 21. Dezember 2023 (veröffentlicht am 21. Dezember 2023) nach § 33 Abs. 1 WpHG zugleich für die Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 19. Dezember 2023 5,29 % (1.258.945 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 5,08 % (1.208.945 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr der Stimmrechte, von denen Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen.

INHABER VON AKTIEN MIT SONDER-RECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital beteiligt, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Soweit die Medios AG Aktien im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms bzw. als aktienbasierte Vergütung an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER, SATZUNGSÄNDERUNGEN

Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen der Satzung für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind die §§ 84, 85 AktG und § 6 der Satzung. Für die Änderung der Satzung sind die §§ 133, 179 AktG sowie § 19 der Satzung maßgeblich.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien

Genehmigtes Kapital 2021 – Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach um bis zu 7.181.763,00 € durch Ausgabe von bis zu 7.181.763 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist in den folgenden Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; Ausgleich von Spitzenbeträgen; § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG; soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; zur Erfüllung einer sogenannte Greenshoe-Option.

Bedingtes Kapital 2018/Aktienoptionsplan 2018

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft bedingt erhöht um 300.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 gemäß Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2018" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.

Das Bedingte Kapital 2018 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zum Geschäftsjahresende 2023 waren aus dem Aktienoptionsplan 2018 noch keine Optionen ausgeübt worden.

Bedingtes Kapital 2019/Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts 2019 – Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft bedingt erhöht um 5.825.607,00 € durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 von der Medios AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 9. Juli 2024 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Bedingtes Kapital 2020/Aktienoptionsplan 2020

Gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um 477.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 477.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Oktober 2020 gemäß Tagesordnungspunkt 8, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2020" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zum Geschäftsjahresende 2023 waren aus dem Aktienoptionsplan 2020 noch keine Optionen ausgeübt worden.

Bedingtes Kapital 2022/Aktienoptionsplan 2022 – Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 160.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 160.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2022" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

Das Bedingte Kapital 2022 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zum Geschäftsjahresende 2023 waren aus dem Aktienoptionsplan 2022 noch keine Optionen ausgeübt worden.

Bedingtes Kapital 2023/Aktienoptionsplan 2023 – Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 1.439.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.439.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 gemäß Tagesordnungspunkt 10 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2023" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

Das Bedingte Kapital 2023 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zum Geschäftsjahresende 2023 waren aus dem Aktienoptionsplan 2023 noch keine Optionen ausgeübt worden.

Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf

Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben.

Ordentliche Hauptversammlung 2023 – Am 21. Juni 2023 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlussfassung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 20. Juni 2028. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen.

Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem Angebot an alle Aktionäre wird das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Dazu zählen u. a.: Veräußerung gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände (jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre); Ausgabe an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, sowie an Organmitglieder der Gesellschaft, an Inhaber von Erwerbsrechten, insbesondere aus ausgegebenen Call-Optionen, an Inhaber von virtuellen Optionen sowie Performance Shares, Phantom Stocks, Restricted Stock Units, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden (jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre); Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet (insoweit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre); Einziehung von Aktien. Die Verwendung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts unterliegt prozentualen Beschränkungen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam sowie durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

Bislang hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Die Einzelheiten der Ermächtigungen, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Anrechnungsmodalitäten, ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss und § 4 der Satzung.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN

Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, wurden nicht getroffen.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT VORSTANDSMITGLIEDERN ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots wurden nicht vereinbart.

Vergütungsbericht

VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Dieser Vergütungsbericht beschreibt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Medios AG im Geschäftsjahr 2023 im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Hierbei erläutert der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergütungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat ist eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung wichtig.

Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Medios AG zur Billigung vorgelegt.

Der von Medios nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Medios AG im vorangegangenen Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 mit einer Mehrheit von 87,66 % des vertretenen Grundkapitals gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dieses Votum als Bestätigung des seit dem Vergütungsbericht 2021 angewendeten Formats. Es wird daher auch für den vorliegenden Vergütungsbericht 2023 im Grundsatz beibehalten.

VORSTAND UND VORSTANDSVERGÜTUNG

Von der Hauptversammlung der Medios AG beschlossene Vergütungssysteme

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Die erstmalige Beschlussfassung hatte bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgte, zu erfolgen.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Medios AG ein Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands beschlossen, welches den Anforderungen des ARUG II entsprach und sich – soweit keine Abweichung nach § 161 AktG erklärt wurde – an den Empfehlungen des DCGK 2020 orientierte. Auf Basis dieses Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Dieses Vergütungssystem entspricht ebenfalls den aktuell geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022.

Die Unternehmensstrategie des Medios-Konzerns ist darauf ausgerichtet, im Bereich Specialty Pharma profitabel zu arbeiten und weitere Marktanteile dazuzugewinnen, ohne dadurch einen übermäßigen zusätzlichen Kapitalbedarf (Working Capital) zu generieren. Dabei kommt einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und dem gleichzeitigen Wahrnehmen unternehmerischer Chancen ein hoher Stellenwert zu. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vergütung, der Festlegung der individuellen Vergütungen, der Auswahl der maßgeblichen Leistungskennzahlen sowie der Gestaltung der Auszahlungs- und Zuteilungsmodalitäten werden im Wesentlichen folgende Grundsätze verfolgt bzw. berücksichtigt:

  • Förderung der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung des Medios-Konzerns und Unterstützung der Unternehmensstrategie;
  • Konformität mit den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex;
  • Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und der Bedürfnisse relevanter Stakeholder;
  • Ergänzung um ESG-Kriterien (ESG: Environmental, Social and Governance) zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Medios-Konzerns;
  • transparente Kommunikation der Vorstandsvergütung nach innen und außen;
  • Synchronisierung und Durchgängigkeit der unternehmensinternen Zielsetzungen zum Angleich der Anreizwirkung für Vorstand und oberen Führungskreis sowie
  • Berücksichtigung von modernen und marktüblichen Elementen und Mechanismen.

Die erstmalige Billigung eines Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung der Medios AG erfolgte am 10. Juni 2021. Dieses Vergütungssystem war nach den gesetzlichen Vorgaben auf Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft anzuwenden, die nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder verlängert worden sind (§ 87a Abs. 2 Satz 1 AktG, § 26j Abs. 1 Satz 2 EGAktG).

Das der Hauptversammlung der Medios AG im Geschäftsjahr 2022 vorgelegte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde am 21. Juni 2022 mit einer Mehrheit von 88,50 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt und wird seitdem auf neu abgeschlossene, geänderte oder verlängerte Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern angewendet.

Ausführliche Informationen zum neuen Vergütungssystem finden sich auf der Website der Gesellschaft unter https://medios.ag/investor-relations/corporategovernance.

Zusammensetzung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Vorstand wie im Vorjahr aus vier Mitgliedern zusammen:

  • (1) Matthias Gärtner (Vorstandsvorsitzender; Mitglied seit 14. September 2015);
  • (2) Mi-Young Miehler (COO, Mitglied seit 1. Juli 2017);
  • (3) Christoph Prußeit (CINO, Mitglied seit 1. Januar 2019) und
  • (4) Falk Neukirch (CFO, Mitglied seit 1. Oktober 2021).

Herr Neukirch wurde darüber hinaus mit Gesellschafterbeschluss vom 19. Januar 2023 zum weiteren Geschäftsführer der NewCo Pharma GmbH, deren einzige Gesellschafterin die Medios AG ist, bestellt. Herr Neukirch übernimmt diese Aufgabe zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands, ohne hierfür eine gesonderte Vergütung zu erhalten.

Maßgebliche Vergütungssysteme im Geschäftsjahr 2023

Die folgende Übersicht zeigt die Vergütungssysteme ("VS") der Medios AG sowie die im Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung gelangten Maßgeblichen Vergütungssysteme (gekennzeichnet mit "X") des jeweiligen Mitglieds des Vorstands:

Die Vorstandsdienstverträge mit den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorständen der Gesellschaft wurden im Jahr 2021 vor Ablauf von zwei Monaten (also vor dem 10. August 2021) nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung geändert und verlängert bzw. im Fall von Herrn Neukirch neu abgeschlossen. Der Vorstandsdienstvertrag mit Matthias Gärtner wurde am 29. Juli 2022 nach Billigung des im Jahr 2022 neu verabschiedeten Vergütungssystems geändert. Am 25. Mai 2023 wurde der Vorstandsdienstvertrag mit Falk Neukirch verlängert.

Vor diesem Hintergrund ist das am 10. Juni 2021 von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder nicht auf die im Geschäftsjahr 2023 bestehenden Vorstandsdienstverträge anwendbar. Das der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist lediglich für Matthias Gärtner sowie mit Wirkung zum 1. Mai 2023 für Falk Neukirch relevant.

Sofern der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG auf das angewendete und maßgebliche Vorstandsvergütungssystem Bezug nimmt, ist für die Vorstandsmitglieder Mi-Young Miehler, Christoph Prußeit und Falk Neukirch (bis 30. April 2023) grundsätzlich das Maßgebliche Vergütungssystem für Vertragsabschlüsse ab 30. Juni 2021 relevant, welches bei Abschluss der im Geschäftsjahr 2021 bestehenden Vorstandsdienstverträge galt.

Vorstand Vertrags
verlängerung
bzw. -anpassung
Vertragsbeginn Vergütungssysteme der Medios AG
VS für Vertrags
abschlüsse bis
30. Juni 2021
VS für Vertrags
abschlüsse ab
30. Juni 2021
VS für Vertrags
abschlüsse ab
10. August 2021
VS für Vertrags
abschlüsse ab
21. Juni 2022
(Grundlage:
Vorstands
dienstvertrag)
(VS 1)
(Grundlage:
Vorstands
dienstvertrag)
(VS 2)
(Grundlage:
Billigung HV am
10. Juni 2021)
(VS 3)
(Grundlage:
Billigung HV am
21. Juni 2022)
(VS 4)
Matthias Gärtner (CEO) 29. Juli 2022
(Änderung)
1. August 2022 X
Mi-Young Miehler (COO) 30. Juli 2021
(Verlängerung)
1. August 2021 X
Christoph Prußeit (CINO) 30. Juli 2021
(Verlängerung)
1. August 2021 X
Falk Neukirch (CFO) 20. Juli 2021
(Neuabschluss)
1. Oktober 2021 X X
25. Mai 2023
(Verlängerung)
Rückwirkend
zum 1. Mai 2023
(bis
30. April 2023)
(seit
1. Mai 2023)

Wie bereits dargelegt ist für die Vorstandsmitglieder Matthias Gärtner sowie für Falk Neukirch (seit 1. Mai 2023) das Maßgebliche Vergütungssystem für Vertragsabschlüsse ab 21. Juni 2022 anwendbar.

Zum besseren Verständnis erfolgt nachstehend eine kurze Darstellung der Maßgeblichen Vergütungssysteme der Medios AG.

MASSGEBLICHES VERGÜTUNGSSYSTEM BIS ZUM 30. JUNI 2021 (VS 1)

Bis zum 30. Juni 2021 bestand die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aus den folgenden Vergütungsbestandteilen:

  • (1) Festvergütung;
  • (2) Gewinnbeteiligung;
  • (3) Long-Term-Incentive-Programm und
  • (4) Nebenleistungen.

Im Folgenden wird das Vergütungssystem beschrieben.

Festvergütung bis zum 30. Juni 2021

Die Festvergütung ist die vertraglich festgelegte Grundvergütung. Die Festvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am 28. eines Monats ausbezahlt. Endet der Dienstvertrag, wird die Festvergütung für den Monat der Beendigung voll gezahlt.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Zusammen mit den weiteren Vergütungsbestandteilen bildet die Festvergütung die Grundlage dafür, dass die für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können. Das Vergütungssystem des Vorstands ist ein wichtiges Element der Ausrichtung des Medios-Konzerns und trägt wesentlich zur Förderung der Geschäftsstrategie und Steigerung der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg des Medios-Konzerns bei, indem die Festvergütung eine nachhaltige Unternehmensführung unterstützt. Dabei soll die Festvergütung den Fähigkeiten, der Erfahrung und den Aufgaben des einzelnen Mitglieds des Vorstands entsprechen.

Gewinnbeteiligung bis zum 30. Juni 2021

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine erfolgsabhängige (variable) Vergütung auf Basis des durchschnittlichen bereinigten EBT ("EBT")¹.

Jedes Vorstandsmitglied erhält einen Anteil an der Gewinnbeteiligung des gesamten Vorstands. Die Gewinnbeteiligung des gesamten Vorstands beträgt 20 % des Anteils vom EBT, welcher über einer EBT-Marge von 3 % des Jahresumsatzes liegt. Abzustellen ist jeweils auf den Durchschnitt der vom Aufsichtsrat in den vorangegangen drei Jahren im Rahmen des Jahresabschlusses genehmigten EBT, wobei Jahre vor 2019 unberücksichtigt bleiben.

Die variable Vergütung in Form der Gewinnbeteiligung ist begrenzt auf 150 % der jeweiligen vertraglich vereinbarten Brutto-Festvergütung. Der jeweilige Auszahlungsbetrag ist bis zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses für das Vorjahr folgt.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Die Gewinnbeteiligung soll die Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den Unternehmenswert zu steigern. Durch die Anknüpfung an das EBT ist die jährliche variable Vergütung an die Zielerreichung einer wesentlichen Konzernkennzahl im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt.

Aktienoptionen im Rahmen des Long-Term-Incentive-Programms

Das Long-Term-Incentive-Programm ("LTIP") stellt eine variable Vergütung anhand von Aktienoptionsplänen dar, welche die Ausgabe von Aktienoptionen mit einer Wartefrist von vier Jahren vorsehen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans haben Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Optionen auf Aktien der Medios AG. Durch vertragliche Vereinbarung mit jedem Vorstandsmitglied erhält das Vorstandsmitglied das Recht, eine individuell vereinbarte Zahl von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Medios AG zu einem im jeweils gültigen Aktienoptionsplan bestimmten Ausübungspreis nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist und bei Erfüllung des Erfolgsziels entsprechend den Regelungen der Bezugsrechtsvereinbarung zu erwerben. Das Erfolgsziel sieht grundsätzlich eine Steigerung des Aktienkurses der Medios-Aktie über deren Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen vor.

Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen durch den Aufsichtsrat erfolgen. Die Ausübung der Aktienoptionen kann innerhalb eines Ausübungszeitraums von sieben Jahren erfolgen, der mit Ablauf der Wartefrist beginnt. Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass in einem Zeitraum von dreißig Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartefrist das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen einen im jeweiligen Aktienoptionsplan definierten Betrag erreicht oder überschreitet.

Nach Ablauf eines jeden Jahres seit Gewährung der Aktienoptionen werden jeweils 25 % der insgesamt einem Vorstandsmitglied gewährten Optionen unverfallbar.

Im Rahmen des Maßgeblichen Vergütungssystems bis zum 30. Juni 2021 hatte die Medios AG insgesamt drei Aktienoptionspläne, den Aktienoptionsplan 2017, 2018 und 2020, mit unterschiedlichen Parametern für die Gewährung und Ausübung der Aktienoptionen eingeführt:

  • Aktienoptionsplan 2017: Der Ausübungspreis je Aktienoption beträgt 7,00 € pro Aktie. Das Erfolgsziel für die Ausübung der Aktienoptionen ist ein Aktienkurs von mindestens 12,00 €.
  • Aktienoptionsplan 2018: Der Ausübungspreis beträgt 15,00 € pro Aktie. Das Erfolgsziel für die Ausübung der Aktienoptionen ist ein Aktienkurs von mindestens 23,00 €.
  • Aktienoptionsplan 2020: Der Ausübungspreis je Aktienoption beträgt 29,00 €. Erfolgsziel für die Ausübung der Aktienoptionen ist ein Aktienkurs von mindestens 50,00 €.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Der Unternehmenswert und der Wert für die Aktionäre (Shareholder Value) sollen langfristig gesteigert werden, indem ehrgeizige Ziele festgelegt werden, die eng mit der Aktienkursentwicklung verknüpft sind. Durch die Anknüpfung an die Entwicklung des Aktienkurses wird eine Kongruenz zwischen den Interessen und Erwartungen der Aktionäre und der Vorstandsvergütung hergestellt. Die Wartefrist von vier Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im

1 Sofern nachfolgend von EBT gesprochen wird, meint EBT ein EBT, bereinigt um Sonderaufwendungen. Die Sondereffekte betreffen dabei die im jeweiligen Konzernfinanzbericht aufgeführten Posten, mit denen vom EBT vor Sondereffekten auf das Ergebnis vor Ertragsteuern übergeleitet wird. Für das EBT (Gewinn vor Steuern) und den dort genannten Jahresumsatz sowie für den gewählten Begriff "Jahresabschluss" ist der nach IFRS erstellte und geprüfte Konzernabschluss für den Medios-Konzern verbindlich. Maßgeblich sind die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Positionen "Umsatzerlöse" (= Jahresumsatz) und "Ergebnis vor Steuern" (EBT).

laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist. Es wird sichergestellt, dass die variable Vergütung unter dem LTIP, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt und die Vergütungsstruktur somit insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet ist. Durch die Kombination aus festen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungselementen wird eine nachhaltige Unternehmensführung bei gleichzeitiger Förderung des Leistungsgedankens ermöglicht.

Nebenleistungen bis zum 30. Juni 2021

Neben der Festvergütung und der Gewinnbeteiligung erhalten die Mitglieder des Vorstands die Erstattung von Reisekosten und sonstigen angemessenen Aufwendungen entsprechend den hierfür geltenden Richtlinien der Gesellschaft.

Alle Vorstandsmitglieder sind gegen das Risiko, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden, über eine auf Kosten der Medios AG abgeschlossene D&O-Versicherung mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes versichert. Für die D&O-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Für die Mitglieder des Vorstands soll ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden, sodass eine erfolgsorientierte Unternehmensführung gewährleistet werden kann.

MASSGEBLICHES VERGÜTUNGSSYSTEM AB DEM 1. JULI 2021 BZW. 1. AUGUST 2021 BIS ZUM 30. APRIL 2023 BZW. 31. DEZEMBER 2023 (VS 2)

Mit Anpassung der im Geschäftsjahr 2021 bereits bestehenden Vorstandsdienstverträge der Vorstandsmitglieder Herr Matthias Gärtner (zum 1. Juli 2021), Herr Christoph Prußeit und Frau Mi-Young Miehler (beide zum 1. August 2021) sowie des damals neu abgeschlossenen Vorstandsdienstvertrags von Herrn Falk Neukirch¹ (zum 1. Oktober 2021) erfolgte eine geringfügige Anpassung des angewendeten Vergütungssystems. Klarstellend wird nochmals darauf hingewiesen, dass das angewendete Maßgebliche Vergütungssystem nicht mit dem der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 zur Billigung vorgelegten Vorstandsvergütungssystem übereinstimmt. Dieses Vergütungssystem wurde nach den gesetzlichen Vorgaben auf Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft angewendet, die nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder verlängert wurden (§ 87a Abs. 2 Satz 1 AktG, § 26j Abs. 1 Satz 2 EGAktG).

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder Mi-Young Miehler und Christoph Prußeit richtete sich im Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich nach dem seit dem 1. Juli 2021 geltenden Maßgeblichen Vergütungssystem.

Lediglich für das Vorstandsmitglied Falk Neukirch war dieses Vergütungssystem durch den im Jahr 2023 geänderten Vorstandsdienstvertrag nur bis zum 30. April 2023 relevant.

Seit dem 1. Juli 2021 besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus den folgenden Vergütungsbestandteilen:

  • (5) Festvergütung;
  • (6) einer leistungsabhängigen Jahreserfolgsvergütung ("STI");
  • (7) Aktienoptionen im Rahmen des LTIP;
  • (8) einem leistungsabhängigen Bonus ("ESG") und
  • (9) Nebenleistungen.

Im Folgenden wird das Vergütungssystem beschrieben.

Festvergütung

Die Grundzüge der Festvergütung haben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht geändert. Insofern wird für Zwecke der Erläuterung der Festvergütung auf die bereits erfolgte Beschreibung oben verwiesen.

1 Die Gesellschaft und Herr Falk Neukirch haben am 20. Juli 2021 einen entsprechenden Vorstandsdienstvertrag abgeschlossen, welcher in der Zwischenzeit am 25. Mai 2023 verlängert worden ist.

Leistungsabhängige Jahreserfolgsvergütung (Short Term Incentive, "STI") seit dem 1. Juli 2021

Im Rahmen des Short Term Incentive ("STI") ist eine Bonuszahlung an die Mitglieder des Vorstands vorgesehen, wenn bestimmte vom Aufsichtsrat festgelegte ehrgeizige Ziele erreicht werden.

Finanzielle Kennzahlen

Anorganisches Wachstum Umsatzwachstum EBITDA-Wachstum EBITDA-Marge
Zielanforderungen
M&A-Transaktionen
Prozentuale Steigerung
Konzernumsatz
Prozentuale Steigerung
Konzern-EBITDA
Zielanforderungen
Konzern-EBITDA-Marge
Gewichtung: 40 % Gewichtung: 20 % Gewichtung: 20 % Gewichtung: 20 %

Jedes Vorstandsmitglied kann in Abhängigkeit von der Erreichung der festgelegten Ziele einen Betrag in Höhe von bis zu 100 % der jeweils vereinbarten Festvergütung als STI erhalten.

Für die Mitglieder des Vorstands sind die jeweiligen Zielerreichungskriterien im Vorstandsdienstvertrag vereinbart.

Die konkreten Zielvorgaben und die Berechnung ihres Anteils am STI sind wie folgt ausgestaltet:

  • (I) Anorganisches Wachstum: Bis zu 40 % des STI können im Zusammenhang mit der erfolgreichen Durchführung von M&A-Transaktionen erreicht werden, sofern diese bestimmten Anforderungen hinsichtlich des Kaufpreis¹- EBITDA-Verhältnisses und der Profitabilität der Zielgesellschaft genügen.
  • (II) Umsatzwachstum: Weitere 20 % des STI können dadurch verdient werden, dass der Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahr um einen vom Aufsichtsrat festgelegten ehrgeizigen Prozentsatz wächst.
  • (III) EBITDA-Wachstum: Weitere 20 % des STI können durch ein Wachstum des Konzern-EBITDA (vor Sondereffekten) im Vergleich zum Vorjahr um einen vom Aufsichtsrat festgelegten ehrgeizigen Prozentsatz erreicht werden.
  • (IV) EBITDA-Marge: Weitere 20 % des STI können durch einen Anstieg der Konzern-EBITDA-Marge (vor Sondereffekten) auf eine vom Aufsichtsrat festgelegte ehrgeizige Marge erreicht werden.
  • 1 Der Kaufpreis ist im IFRS 3 definiert und wird für die jeweilige Transaktion im Anhang des Konzernabschlusses der Medios AG näher erläutert.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die richtigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne der Unternehmensstrategie sowie der Stakeholder zu handeln und langfristige Ziele nachhaltig zu erreichen.

Der STI soll Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den Unternehmenswert zu steigern. Insbesondere durch die Anknüpfung an das EBITDA sowie an die Umsatzentwicklung ist die jährliche variable Vergütung an die Zielerreichung wesentlicher Konzernkennzahlen im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt.

Aktienoptionen im Rahmen des Long-Term-Incentive-Programms ("LTIP")

Die Grundzüge der Vergütung unter dem LTIP haben sich im gesamten Jahr 2021, 2022 und 2023 nicht geändert. Insofern wird auf die bereits erfolgten Ausführungen zum LTIP oben verwiesen.

Variabler ESG-Bonus seit dem 1. Juli 2021

Der ESG-Bonus ist eine kurzfristige variable (erfolgsabhängige) Vergütung in Form eines Bonus mit einjähriger Bemessungsgrundlage.

Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres bestimmt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand ESG-Ziele aus verschiedenen Bereichen (wie zum Beispiel Klima und Umwelt) einheitlich für sämtliche Vorstandsmitglieder. Für jedes der definierten ESG-Ziele legt der Aufsichtsrat einen Zielwert, einen anspruchsvollen Schwellenwert sowie einen angemessenen Maximalwert fest.

Bei der Festlegung der ESG-Ziele berücksichtigt der Aufsichtsrat nichtfinanzielle Ziele aus den Bereichen Klima und Umwelt, Mitarbeitende, Soziales und Governance sowie Technologie und Innovation. Zu den relevanten Themen gehören beispielsweise Beiträge zum weltweiten Klimaschutz (CO² -Reduktion bzw. CO² -Neutralität), Recycling, erneuerbare Energien, die Förderung von Diversität und Mitarbeitenden-Zufriedenheit sowie die Gesundheit am Arbeitsplatz.

Mit der Festlegung der ESG-Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung unter den festgelegten ESG-Zielen für die Gesamtzielerreichung und Kriterien und Methoden zur Beurteilung der Erreichung der jeweiligen ESG-Ziele. Zugleich wird für das Erreichen eines Gesamtzielerreichungsgrades von 100 % für die festgelegten ESG-Ziele für jedes Vorstandsmitglied ein bestimmter Zielbetrag in Euro festgesetzt.

Für jedes Mitglied des Vorstands ist ein gleichlautender Zielbetrag im Dienstvertrag vereinbart.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres ermittelt der Aufsichtsrat für das jeweilige Vorstandsmitglied den Grad der Zielerreichung für jedes der definierten ESG-Ziele als Prozentwert. Werte zwischen dem Schwellen-, dem Ziel- und dem Maximalwert werden linear interpoliert. Aus den Zielerreichungsgraden bei jedem der ESG-Ziele ermittelt der Aufsichtsrat anschließend den Gesamtzielerreichungsgrad als Durchschnitt. Eine Zielerreichung unter dem Schwellenwert von 80 % bei einem festgelegten ESG-Ziel geht mit dem Faktor null in die Berechnung ein. Der Auszahlungsbetrag ermittelt sich abschließend durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Gesamtzielerreichungsgrad.

Der Auszahlungsbetrag des ESG-Bonus ist auf 100 % des Zielbetrags begrenzt. Es gibt keine garantierte Mindestzielerreichung, die Auszahlung kann daher auch komplett entfallen.

Der ESG-Bonus wird vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres zur Zahlung in bar fällig.

Bestand der Dienstvertrag bzw. die Organstellung während eines Geschäftsjahres nur zeitanteilig, so wird auch der Gesamtzielerreichungsgrad proportional anteilig berechnet und der ESG-Bonus nur zeitanteilig gezahlt.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Nachhaltiges Handeln bildet einen integralen Bestandteil der Strategie der Medios AG sowie des Medios-Konzerns.

Der ESG-Bonus konzentriert sich auf den Beitrag der Medios AG zur Schaffung stabiler wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Bedingungen für heutige und zukünftige Generationen. Als Unternehmen mit führender Position im Bereich Specialty Pharma möchte der Medios-Konzern mit seinen innovativen Dienstleistungen sowie Produkten eine ebenso innovative Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen. Eine Vergütungskomponente in Form eines ausschließlich an nichtfinanziellen Nachhaltigkeitszielen orientierten ESG-Bonus fördert, dass die Medios AG ihrer Verantwortung als Teil der Gesellschaft gerecht wird.

Nebenleistungen seit dem 1. Juli 2021

Neben der Festvergütung und der Gewinnbeteiligung erhalten die Mitglieder des Vorstands seit dem 1. Juli 2021 die folgenden Nebenleistungen:

  • einen angemessenen Dienstwagen oder alternativ einen Ausgleich entsprechend den hierfür geltenden Richtlinien der Gesellschaft und
  • einen Zuschuss zur gesetzlichen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Alle Vorstandsmitglieder sind gegen das Risiko, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden, über eine auf Kosten der Medios AG abgeschlossene D&O-Versicherung mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes versichert. Für die D&O-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie

Für die Mitglieder des Vorstands soll ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden, sodass eine erfolgsorientierte Unternehmensführung gewährleistet werden kann.

VERGÜTUNGSSYSTEM VOM 10. JUNI 2021 (VS 3) – NICHT ANGEWENDET

Das Vergütungssystem 3 wurde durch die Hauptversammlung der Medios AG am 10. Juni 2021 gebilligt und war nach den gesetzlichen Vorgaben auf Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft anzuwenden, die nach Ablauf von zwei Monaten nach Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder verlängert worden sind (§ 87a Abs. 2 Satz 1 AktG, § 26j Abs. 1 Satz 2 EGAktG).

Das Vergütungssystem gelangte nicht zur Anwendung, da die Verträge der Vorstandsmitglieder vor dem Ablauf von zwei Monaten nach Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung – also vor dem 10. August 2021 – neu abgeschlossen, geändert oder verlängert worden sind.

Dieses Vergütungssystem wird grundsätzlich auch für künftig neu abgeschlossene, geänderte oder verlängerte Vorstandsdienstverträge nicht zur Anwendung gelangen, da für diese das im Folgenden dargelegte Maßgebliche Vergütungssystem 4 vom 21. Juni 2022 relevant ist, welches auch bereits auf den im Jahr 2022 geänderten Vorstandsdienstvertrag von Matthias Gärtner sowie den im Jahr 2023 verlängerten Vorstandsdienstvertrag von Falk Neukirch angewendet wird.

MASSGEBLICHES VERGÜTUNGSSYSTEM AB DEM 1. AUGUST 2022 (VS 4)

Das am 21. Juni 2022 von der Hauptversammlung gebilligte Vorstandsvergütungssystem wird seit diesem Zeitpunkt auf neu abgeschlossene, geänderte oder verlängerte Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern angewendet. Mit Änderung des im Geschäftsjahr 2022 bereits bestehenden Vorstandsdienstvertrages von Herrn Matthias Gärtner (zum 1. August 2022) erfolgte die erstmalige Anwendung dieses Vergütungssystems. Im Geschäftsjahr 2023 wird dieses Vergütungssystem darüber hinaus auf den Vorstandsdienstvertrag von Herrn Falk Neukirch angewendet, da dieser seinen Vorstandsdienstvertrag zum 1. Mai 2023 verlängert hat. Aus Klarstellungsgründen wird darauf hingewiesen, dass für die Vorstandsmitglieder Herr Christoph Prußeit, Frau Mi-Young Miehler und Herr Falk Neukirch (bis 30. April 2023) im Geschäftsjahr 2023 weiterhin das ab 1. Juli 2021 Maßgebliche Vergütungssystem 2 anwendbar ist.

Im Rahmen der Anpassung des Vorstandsvergütungssystems wurde in Zusammenhang mit dem Long-Term-Incentive-Programm insbesondere die Bestimmung des Erfolgsziels und des Ausübungspreises so flexibilisiert, dass diese Parameter künftig anhand aktueller Entwicklungen festgelegt werden können.

Im Rahmen des Maßgeblichen Vergütungssystems ab dem 1. August 2022 hat die Medios AG den Aktienoptionsplan 2022 eingeführt. Der Ausübungspreis je Aktienoption betrug 27,00 €. Das Erfolgsziel für die Ausübung der Aktienoptionen war ein Aktienkurs von mindestens 40,00 €.

Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde das Volumen des Aktienoptionsplans 2022 auf das bisher unter dem Aktienoptionsplan 2022 ausgegebene Volumen der Bezugsrechte beschränkt, da der Aktienoptionsplan 2022 durch einen neuen Aktienoptionsplan 2023 ersetzt wird und unter dem Aktienoptionsplan 2022 keine weiteren Aktien mehr ausgegeben werden sollen.

In diesem Zusammenhang hat die Medios AG, ebenfalls im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 und im Rahmen des Maßgeblichen Vergütungssystems ab dem 1. August 2022, den Aktienoptionsplan 2023 beschlossen. Der Ausübungspreis je Aktienoption beträgt 24,00 €. Das Erfolgsziel für die Ausübung der Aktienoptionen ist ein Aktienkurs von mindestens 28,00 €.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Vergütungsbestandteile haben sich im Geschäftsjahr 2022 durch die Anpassung nicht geändert und bestehen auch im Geschäftsjahr 2023 fort. Insofern wird für Zwecke der Erläuterung der Vergütungsbestandteile auf die bereits erfolgten Beschreibungen oben verwiesen.

Anwendung des Maßgeblichen Vergütungssystems

Die jeweils anwendbaren Maßgeblichen Vergütungssysteme wurden im Rahmen der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 vollständig umgesetzt und angewendet.

Darüber hinaus wurden insbesondere keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Zahlungen oder Vorteile an die Mitglieder des Vorstands gewährt, die nicht im Einklang mit dem Maßgeblichen Vergütungssystem standen.

Individuelle Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023 nach § 162 AktG und Anwendung der Leistungskriterien

INDIVIDUELLE GEWÄHRTE VERGÜTUNG (GEMÄSS § 314 ABS. 1 NR. 6A HGB)

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gewährten (d. h. tatsächlich ausgezahlten) und geschuldeten (d. h. alle rechtlich entstandenen, bislang nicht zugeflossenen, aber in 2023 fällig gewordenen) festen und variablen Vergütungsbestandteile (und Nebenleistungen) einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar.

Für die Vorstandsmitglieder Matthias Gärtner, Mi-Young Miehler, Christoph Prußeit und Falk Neukirch bestand die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung aus der festen Grundvergütung, Nebenleistungen, der variablen Vergütung in Form des STI und des ESG-Bonus sowie im Falle von Falk Neukirch zusätzlich aus der Gewährung von Aktienoptionen im Rahmen des LTIP. Des Weiteren hat Herr Neukirch aufgrund seiner Vertragsverlängerung im Jahr 2023 eine Einmalvergütung in Höhe von 20.000 € erhalten, die im Grundgehalt des Jahres 2023 abgebildet wird.

in € (brutto) Matthias Gärtner Mi-Young Miehler Christoph Prußeit Falk Neukirch
Festvergütung
Grundgehalt 342.400 280.000 280.000 300.000
in % 55,4 53,5 53,7 58,8
Nebenleistungen¹ 16.611 15.393 13.214 12.365
in % 2,7 2,9 2,5 2,4
Variable Vergütung
Einjährig 259.200 228.800 228.800 198.400
in % 41,9 43,6 43,8 38,8
Mehrjährig 0 0 0 0
Außerordentliche Zahlungen 0 0 0 0
Pensionsaufwendungen 0 0 0 0
Gesamtvergütung 618.211 524.193 522.014 510.765
in % 100 100 100 100

1 Die Mitglieder des Vorstands werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

Die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gelangten Beträge im Rahmen der variablen Vergütung in Form des STI und des ESG-Bonus sind dabei dem Jahr 2022 zuzuordnen.

Der jeweilige Auszahlungsbetrag unter der variablen Vergütung in Form des STI ist bis zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses für das Vorjahr folgt. Dies bedeutet, dass erst mit Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zu Beginn des Jahres 2023 das Bestehen eines Auszahlungsanspruches im Rahmen der variablen Vergütung in Form des STI für das Geschäftsjahr 2022 geprüft wird.

Unter dem ESG-Bonus ist der jeweilige Auszahlungsbetrag vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres zur Zahlung in bar fällig. Dies bedeutet, dass erst nach Prüfung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2022 zu Beginn des Jahres 2023 der Auszahlungsanspruch feststeht.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde im Geschäftsjahr 2023 noch keinem Vorstandsmitglied eine variable Vergütung unter dem STI und dem ESG-Bonus gewährt oder geschuldet. Über die Erfüllung der Zielvorgaben und Leistungskriterien des STI und ESG-Bonus für das Geschäftsjahr 2023 wird mit Feststellung des Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2023 geendete Geschäftsjahr bzw. zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 vom Aufsichtsrat entschieden. Dies bedeutet, dass etwaige Auszahlungsbeträge unter dem STI und ESG-Bonus für das Geschäftsjahr 2023 frühestens im Jahr 2024 fällig sind und ausgezahlt werden können.

Zusätzlich ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung anzugeben. Die in nachstehender Tabelle angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

VARIABLE VERGÜTUNG, ZIELERREICHUNG UND ANWENDUNG DER LEISTUNGSKRITERIEN

Die leistungsabhängige variable Vergütung unter dem STI bzw. dem ESG-Bonus wird bis zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses für das Vorjahr folgt bzw. vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres nach Prüfung durch den Aufsichtsrat (siehe auch Erläuterungen oben).

Insofern zeigen die folgenden Tabellen die Erfüllung der für das Geschäftsjahr 2022 vereinbarten Leistungskriterien für die variablen Vergütungskomponenten, welche im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich ausgezahlt ("gewährt" i. S. v. § 162 AktG) wurden.

Short Term Incentive

Vorstand Leistungs
kriterien
Relatives Gewicht
des Leistungs
kriteriums
Informationen zum Leistungsziel a) Zielerreichung b) Auszahlungs
betrag
40 % a) Minimumziel und
a) Maximalziel und
b) entsprechende Vergütung
b) entsprechende Vergütung
Matthias Gärtner Anorganisches
Wachstum
a) Umsatz des akquirierten Targets
bzw. der akquirierten Assets unter
20 Mio. €;
mindestens 40 Mio. €; a) Die Summe aller Umsätze
aller akquirierten Targets bzw.
aller akquirierten Assets beträgt
Kaufpreis beträgt mehr als das
10-Fache des EBITDA des Targets
bzw. der Assets im Inland bzw.
mehr als das 12-Fache des EBITDA
des Targets bzw. der Assets im
Ausland;
Kaufpreis beträgt maximal das
10-Fache des EBITDA des Targets
bzw. der Assets im Inland bzw.
maximal das 12-Fache des EBITDA
des Targets bzw. der Assets im
Ausland;
Summe aller EBITDA aller akqui
rierten Targets bzw. aller akqui
rierten Assets beträgt mehr als
4 Mio. €
EBITDA bis 2 Mio. €
b) 0 € b) 128.000 € Ja/100 % 128.000 €
Umsatz
wachstum
20 % a) Konsolidierter Umsatz des
a) Konsolidierter Umsatz des
Medios-Konzerns < 1,45 Mrd. €
Medios-Konzerns > 1,6 Mrd. €
b) 0 € b) 64.000 € Ja/100 % 64.000 €
EBITDA
Wachstum
20 % a) EBITDA des Medios-Konzerns
< 52 Mio. €
> 58 Mio. € a) EBITDA des Medios-Konzerns
b) 0 € b) 64.000 € Ja/80 % 51.200 €
EBITDA
Marge
20 % a) EBITDA-Marge 2022 < 3,5 % a) EBITDA-Marge 2022 mind. 3,6 %
b) 0 € b) 64.000 € Nein/0 % 0 €
Auszahlung STI gesamt 243.200 €

Vorstand Leistungs
kriterien
Relatives Gewicht
des Leistungs
kriteriums
40 %
Informationen zum Leistungsziel a) Zielerreichung b) Auszahlungs
betrag
a) Minimumziel und
b) entsprechende Vergütung
a) Maximalziel und
b) entsprechende Vergütung
Mi-Young Miehler Anorganisches
Wachstum
a) Umsatz des akquirierten Targets
bzw. der akquirierten Assets unter
20 Mio. €;
a) Die Summe aller Umsätze
aller akquirierten Targets bzw.
mindestens 40 Mio. €;
aller akquirierten Assets beträgt
Kaufpreis beträgt mehr als das
10-Fache des EBITDA des Targets
Kaufpreis beträgt maximal das
bzw. der Assets im Inland, bzw.
10-Fache des EBITDA des Targets
mehr als das 12-Fache des EBITDA
bzw. der Assets im Inland, bzw.
des Targets bzw. der Assets im
maximal das 12-Fache des EBITDA
Ausland;
des Targets bzw. der Assets im
Ausland;
EBITDA bis 2 Mio. € Summe aller EBITDA aller akqui
rierten Targets bzw. aller akqui
rierten Assets beträgt mehr als
4 Mio. €
b) 0 € b) 112.000 € Ja/100 % 112.000 €
Umsatz
wachstum
20 % a) Konsolidierter Umsatz des
Medios-Konzerns < 1,45 Mrd. €
a) Konsolidierter Umsatz des
Medios-Konzerns > 1,6 Mrd. €
b) 0 € b) 56.000 € Ja/100 % 56.000 €
EBITDA
wachstum
20 % a) EBITDA des Medios-Konzerns
a) EBITDA des Medios-Konzerns
< 52 Mio. €
> 58 Mio. €
b) 0 € b) 56.000 € Ja/80 % 44.800 €
EBITDA
Marge
20 % a) EBITDA-Marge 2022 < 3,5 %
a) EBITDA-Marge 2022 mind. 3,6 %
b) 0 € b) 56.000 € Nein/0 % 0 €
Auszahlung STI gesamt 212.800 €

Geschäftsbericht 2023 — Medios 92

Vorstand Leistungs
kriterien
Relatives Gewicht
des Leistungs
kriteriums
40 %
Informationen zum Leistungsziel a) Zielerreichung b) Auszahlungs
betrag
a) Minimumziel und
b) entsprechende Vergütung
a) Maximalziel und
b) entsprechende Vergütung
Christoph Prußeit Anorganisches
Wachstum
a) Umsatz des akquirierten Targets
bzw. der akquirierten Assets unter
20 Mio. €;
a) Die Summe aller Umsätze
mindestens 40 Mio. €;
aller akquirierten Targets bzw.
aller akquirierten Assets beträgt
Kaufpreis beträgt mehr als das
10-Fache des EBITDA des Targets
bzw. der Assets im Inland, bzw.
mehr als das 12-Fache des EBITDA
des Targets bzw. der Assets im
Ausland;
Kaufpreis beträgt maximal das
10-Fache des EBITDA des Targets
bzw. der Assets im Inland, bzw.
maximal das 12-Fache des EBITDA
des Targets bzw. der Assets im
Ausland;
Summe aller EBITDA aller akqui
rierten Targets bzw. aller akqui
rierten Assets beträgt mehr als
4 Mio. €
EBITDA bis 2 Mio. €
b) 0 € b) 112.000 € Ja/100 % 112.000 €
Umsatz
wachstum
20 % a) Konsolidierter Umsatz des
Medios-Konzerns < 1,45 Mrd. €
a) Konsolidierter Umsatz des Medios-Konzerns > 1,6 Mrd. €
b) 0 € b) 56.000 € Ja/100 % 56.000 €
EBITDA
wachstum
20 % a) EBITDA des Medios-Konzerns
a) EBITDA des Medios-Konzerns
< 52 Mio. €
> 58 Mio. €
b) 0 € b) 56.000 € Ja/80 % 44.800 €
EBITDA 20 % a) EBITDA-Marge 2022 < 3,5 %
a) EBITDA-Marge 2022 mind. 3,6 %
Marge b) 0 € b) 56.000 € Nein/0 % 0 €
Auszahlung STI gesamt 212.800 €

Vorstand Leistungs
kriterien
Relatives Gewicht
des Leistungs
kriteriums
40 %
Informationen zum Leistungsziel a) Zielerreichung b) Auszahlungs
betrag
a) Minimumziel und
b) entsprechende Vergütung
a) Maximalziel und
b) entsprechende Vergütung
Falk Neukirch Anorganisches
Wachstum
a) Umsatz des akquirierten Targets
bzw. der akquirierten Assets unter
20 Mio. €;
Kaufpreis mehr als das 10-Fache
des EBITDA des Targets bzw. der
Assets im Inland, bzw. mehr als das
12-Fache des EBITDA des Targets
bzw. der Assets im Ausland;
EBITDA bis 2 Mio. €
a) Die Summe aller Umsätze
mindestens 40 Mio. €;
Ausland;
aller akquirierten Targets bzw.
aller akquirierten Assets beträgt
Kaufpreis beträgt maximal das
10-Fache des EBITDA des Targets
bzw. der Assets im Inland, bzw.
maximal das 12-Fache des EBITDA
des Targets bzw. der Assets im
Summe aller EBITDA aller akqui
rierten Targets bzw. aller akqui
rierten Assets beträgt mehr als
4 Mio. €
b) 0 € b) 96.000 € Ja/100 % 96.000 €
Umsatz
wachstum
20 % a) Konsolidierter Umsatz des
a) Konsolidierter Umsatz des
Medios-Konzerns < 1,45 Mrd. €
Medios-Konzerns > 1,6 Mrd. €
b) 0 € b) 48.000 € Ja/100 % 48.000 €
EBITDA
wachstum
20 % a) EBITDA des Medios-Konzerns
< 52 Mio. €
a) EBITDA des Medios-Konzerns
> 58 Mio. €
b) 0 € b) 48.000 € Ja/80 % 38.400 €
EBITDA 20 % a) EBITDA-Marge 2022 < 3,5 %
a) EBITDA-Marge 2022 mind. 3,6 %
Marge b) 0 € b) 48.000 € Nein/0 % 0 €
Auszahlung STI gesamt 182.400 €

ESG-Bonus

Die folgende Tabelle zur Erfüllung der vereinbarten Leistungskriterien im Rahmen des ESG-Bonus gilt für die Vorstandsmitglieder Herr Matthias Gärtner, Frau Mi-Young Miehler, Herr Christoph Prußeit und Herr Falk Neukirch gleichermaßen.

Leistungskriterien Relatives Gewicht
des Leistungs
kriteriums
Informationen zum Leistungsziel a) Zielerreichung b) Auszahlungs
betrag
a) Minimumziel und
b) entsprechende
Vergütung
a) Maximalziel und
b) entsprechende
Vergütung
ESG-Risiken erfassen und bewerten 4,35 % a) Umsetzung bzw. a) Umsetzung bzw. 80 % 16.000 €
Compliance-Schulungen für alle Beschäftigten 4,35 % Initiierung von Initiierung von
Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für alle
Mitarbeitenden
4,35 % weniger als
17 Leistungs
kriterien
mindestens
20 Leistungs
kriterien
Einführung einer internen Revision 4,35 %
Einführung Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Datenschutzes 4,35 % b) 0 € b) 20.000 €
Code-of-Conduct-Schulungen für alle Mitarbeitenden 4,35 %
Ausweitung des Whistleblower-Systems auf Zulieferer 4,35 %
Regelmäßige Durchführung von Kundenzufriedenheitsumfragen 4,35 %
Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für Kunden 4,35 %
Auswertung von Kundenbeanstandungen 4,35 %
Einführung einer E-Rezept-fähigen Plattform für Ärzte, Krankenkassen,
spezialisierte Partnerapotheken
4,35 %
Feedback- und Entwicklungsgespräch mit Mitarbeitenden jährlich
führen
4,35 %
Neue Ausbildungsmöglichkeiten schaffen 4,35 %
Jährliche Analysen zur Gender Pay Parity 4,35 %
Angebot Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen 4,35 %
Einführung konzernweiter einheitlicher Arbeitssicherheitsstrategien
inklusive Schulungen
4,35 %
Einführung einer ESG-Software sowie Ausbau digitaler Stromzähler 4,35 %
Kriterium für Energieeffizienz in Einkaufskriterien bestimmen 4,35 %
Schrittweise Umstellung auf 100 % Grünstrom 4,35 %
Wiederverwendbarkeit oder Recycelbarkeit von Anzügen, Hand
schuhen etc. als Einkaufskriterium festlegen
4,35 %
Verwendung von recycelten und wiederverwendbaren Verpackungen 4,35 %
Recycling-Awareness-Kampagne durchführen 4,35 %
Medios Specialty Pharma Day 4,35 %

Im Folgenden wird beschrieben, wie die vereinbarten Leistungskriterien und die Ziele für die variablen Vergütungsbestandteile Short Term Incentive, ESG-Bonus und LTIP für das Geschäftsjahr 2023 angewendet wurden.

SHORT TERM INCENTIVE

Jedes Vorstandsmitglied kann in Abhängigkeit von der Erreichung der festgelegten Ziele einen Betrag in Höhe von bis zu 100 % der jeweils vereinbarten Festvergütung als STI erhalten. Für das Umsatzwachstum, das Konzern-EBITDA-Wachstum und die Konzern-EBITDA-Marge ist der nach IFRS erstellte und geprüfte Konzernabschluss für den Medios-Konzern verbindlich. Der Aufsichtsrat legt jährlich vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahres die vier Ziele bzw. Prozentsätze und Margen der STI-Zielvorgaben nach Konsultation mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied fest und teilt sie diesem mit.

EBITDA im Sinne der STI-Vereinbarungen ist das EBITDApre vor Vorstandstantieme, also das EBITDA vor M&A-Aufwendungen, vor Aufwand für Aktienoptionsprogramme und vor aufwandswirksamen Zahlungen für die Übernahme von Herstellvolumina sowie vor Berücksichtigung von Vorstandstantieme.

Für das Jahr 2023 wurden die folgenden Ziele festgelegt:

Anorganisches Wachstum (Gewichtung 40 %)

  • Bei Abschluss einer Transaktion bis
  • 31. Dezember 2023 20 % Bonus, wenn
  • der Kaufpreis maximal das 10-Fache des EBITDA des Targets bzw. der Assets im Inland bzw. maximal das 12-Fache des EBITDA des Targets bzw. der Assets im Ausland beträgt und
  • das EBITDA mehr als 2 Mio. € beträgt.
  • Die Übernahme von Herstellvolumina aus Apothekenlaboren fließt in die Betrachtung mit ein.

Bei Abschluss einer oder mehrerer Transaktionen bis 31. Dezember 2023 40 % Bonus, wenn

  • der Kaufpreis maximal das 10-Fache des EBITDA des Targets bzw. der Assets im Inland bzw. maximal das 12-Fache des EBITDA des Targets bzw. der Assets im Ausland beträgt und
  • die Summe aller EBITDA aller akquirierten Targets bzw. aller akquirierten Assets mehr als 4 Mio. € beträgt.
  • Falls mehrere Transaktionen zum Erlangen dieser Ziele notwendig sind, muss mindestens eine der Transaktionen einen Bezug zur Internationalisierung oder zur Diversifikation in neue Segmente des Medios-Konzerns haben.

— Die Übernahme von Herstellvolumina aus Apothekenlaboren fließt in die Betrachtung mit ein.

Umsatzwachstum (Gewichtung 20 %)

  • 60 % dieser Komponente, wenn der konsolidierte Umsatz des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 1,65 Mrd. € beträgt,
  • 80 % dieser Komponente, wenn der konsolidierte Umsatz des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 1,725 Mrd. € beträgt,
  • 100 % dieser Komponente, wenn der konsolidierte Umsatz des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 1,8 Mrd. € beträgt.

EBITDA-Wachstum (Gewichtung 20 %)

  • 60 % dieser Komponente, wenn das EBITDA vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 56 Mio. € beträgt,
  • 80 % dieser Komponente, wenn das EBITDA vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 59,5 Mio. € beträgt,
  • 100 % dieser Komponente, wenn das EBITDA vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 63 Mio. € beträgt.

EBITDA-Marge (Gewichtung 20 %)

  • 40 % dieser Komponente, wenn die EBITDA-Marge vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 3,4 % beträgt,
  • 60 % dieser Komponente, wenn die EBITDA-Marge vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 3,5 % beträgt,
  • 80 % dieser Komponente, wenn die EBITDA-Marge vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 3,6 % beträgt,
  • 100 % dieser Komponente, wenn die EBITDA-Marge vor Sondereffekten des Medios-Konzerns im Jahr 2023 mindestens 3,7 % beträgt.

Der jeweilige Auszahlungsbetrag unter dem STI ist bis zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr folgt. Der Auszahlungsbetrag der zuvor genannten STI-Ziele für das Geschäftsjahr 2023 kommt daher – in Abhängigkeit von der Zielerreichung – erst im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung.

ESG-BONUS

Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres bestimmt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand ESG-Ziele aus verschiedenen Bereichen (wie zum Beispiel Klima und Umwelt) einheitlich für sämtliche Vorstandsmitglieder. Mit der Festlegung der ESG-Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung unter den festgelegten ESG-Zielen für die Gesamtzielerreichung und Kriterien und Methoden zur Beurteilung der Erreichung der jeweiligen ESG-Ziele. Zugleich wird für das Erreichen eines Gesamtzielerreichungsgrades von 100 % für die festgelegten ESG-Ziele für jedes Vorstandsmitglied ein bestimmter Zielbetrag in Euro festgesetzt.

Die Zielgröße für den ESG-Bonus für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 20 Tsd. € ("Zielbetrag"). Zehn der sechszehn unten dargelegten Maßnahmen sollen bis Ende 2023 bereits umgesetzt oder zumindest soll mit deren Umsetzung gestartet worden sein oder deren Werte gemäß jeweiligem Zielerreichungskriterium sollen verbessert worden sein. Bei

  • Erreichung von mindestens acht dieser Ziele (80 % Zielerreichung) erhält der Vorstand einen Bonus von 16 Tsd. €.
  • Erreichen eines jeden weiteren Zieles erhöht sich dieser Betrag um jeweils 2 Tsd. € bis auf maximal 20 Tsd. € bei Erreichen von zehn Zielen (100 % Zielerreichung).

Die konkreten vereinbarten Maßnahmen zur Erreichung der ESG-Ziele für das Geschäftsjahr 2023 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

ESG-Ziel/Maßnahme Zielerreichungskriterien (Erfolgsmessung)
1. Ausweitung der Schulungen zum Thema Datenschutz auf alle
Beschäftigten
Anteil der Beschäftigten größer oder gleich 85 %
2. Einführung spezieller Schulungen zu Korruption und
Bestechung
Anteil der Beschäftigten größer oder gleich 80 %
3. Reklamationen vermeiden bzw. reduzieren Anteil Reklamationen an gesamten Lieferungen kleiner oder
gleich 0,3 %
4. Verhaltenskodex für Lieferanten einführen Mindestens 50 % der Lieferanten haben Supplier Code of
Conduct (CoC) anerkannt
5. Einkaufsvolumen bei nach ESG-Aspekten bewerteten Liefe
ranten erhöhen
Anteil Einkaufsvolumen bei überprüften Lieferanten größer oder
gleich 30 %
6. Hohen Anteil an Frauen in der Belegschaft und Führungs
positionen erhalten
Frauen in Belegschaft zwischen 55 % und 60 %. Frauen in
Führungspositionen mindestens 50 %
7. Fluktuationsrate verringern Fluktuationsrate kleiner oder gleich 20 %
8. Rate arbeitsbedingter Unfälle reduzieren Unfallrate je 100 Mitarbeitende kleiner oder gleich 6 %
9. Anzahl der Ausbildungsplätze erhöhen Anzahl besetzter Ausbildungsplätze größer oder gleich vier
10. Jährliche Auswertung zur Gender Pay Parity, Sicherstellung
einer fairen Bezahlung von Frauen bzw. Reduzierung des
Gender Pay Gap
Gender Pay Gap kleiner oder gleich 17 % bei mindestens einer
Auswertung pro Jahr
11. Feedback- und Entwicklungsgespräche von Mitarbeitenden
deutlich erhöhen
Anteil Mitarbeiter, die ein Feedback- und Entwicklungsgespräch
erhalten haben, größer oder gleich 50 %
12. Anteil Grünstrom ausbauen Anteil an Grünstrom größer oder gleich 44 %
13. ESG in Einkaufsrichtlinien verankern Umsetzung ESG in Einkaufsrichtlinien
14. Klimaneutralität an eigenen Standorten durch Kompensation Scope-1- und Scope-2-Emissionen kompensieren
15. Teilnahme an gemeinnützigen Veranstaltungen Anzahl von Teilnahmen größer oder gleich drei
16. Mitarbeitende durch einen freien bezahlten Tag beim alltäg
lichen Engagement unterstützen
Anzahl genommener freier Tage mindestens 50

Der ESG-Bonus für das Geschäftsjahr 2023 wird vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres 2023, d. h. im Geschäftsjahr 2024, zur Zahlung in bar fällig. Der Auszahlungsbetrag für die zuvor genannten ESG-Bonus-Ziele für das Geschäftsjahr 2023 kommt daher – in Abhängigkeit von der Zielerreichung – erst im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung. Der Vorstand rechnet für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Zielerreichung von 90 %.

VARIABLE VERGÜTUNG UNTER DEM LTIP

Im Geschäftsjahr 2023 wurden dem Vorstandsmitglied Herr Falk Neukirch Optionen auf Aktien der Medios AG unter dem LTIP gewährt.

Diese gewährten Aktienoptionen stammen aus der Tranche 2023 des Aktienoptionsplans 2023. Durch vertragliche Vereinbarung erhielt Herr Falk Neukirch nach dem Aktienoptionsplan 2023 das Recht, eine vereinbarte Zahl von 60.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Medios AG zu einem Ausübungspreis von 24,00 € nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist und bei Erfüllung des Erfolgsziels von 28,00 € entsprechend den Regelungen des Aktienoptionsplans zu erwerben.

Die Ausübung der Aktienoptionen kann innerhalb eines Ausübungszeitraums von drei Jahren erfolgen, der mit Ablauf der Wartefrist beginnt. Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass in einem Zeitraum von 30 Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartefrist das Erfolgsziel erreicht wurde.

Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Betrag von 28,00 € erreicht oder überschreitet.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden dem Vorstandsmitglied Herr Falk Neukirch unter dem LTIP Aktienoptionen i. S. v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG "gewährt", wie in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Wichtigste Bedingungen für die Ausübung der Optionen:

Aktienoptionsplan AOP 2023
Wartefrist 4 Jahre
Datum der Zuteilung (Grant Date) 20.11.2023
Vesting Datum (Unverfallbarkeit) 31.03.2026
Ende der Wartefrist 01.12.2027
Ende des Ausübungszeitraums 01.12.2030
Ausübungspreis/Erfolgsziel (in €) 24/28
Anzahl Aktienoptionen 60.000

BESTAND VON AKTIENOPTIONEN IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Die Vorstandsmitglieder Matthias Gärtner, Mi-Young Miehler, Christoph Prußeit und Falk Neukirch haben am 31. Oktober 2021 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2020 jeweils 40.000 Optionen auf den Bezug von Medios-AG-Aktien (Kaufoption) erhalten. Der Ausübungspreis dieser Optionen beträgt 29,00 €. Die Optionsrechte können nach Ablauf einer Wartefrist von vier Jahren ab dem Ausgabetag ausgeübt werden. Als Erfolgsziel ist definiert, dass der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Betrag von 50,00 € erreichen oder überschreiten muss.

Die Wartefrist für die gewährten Aktienoptionen läuft am 31. Oktober 2025 ab, sodass die Optionen ab diesem Datum grundsätzlich ausübbar werden.

Das Vorstandsmitglied Matthias Gärtner hat am 28. Oktober 2022 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2022 60.000 Optionen auf den Bezug von Medios-AG-Aktien (Kaufoption) erhalten. Der Ausübungspreis dieser Optionen beträgt 27,00 €. Die Optionsrechte können nach Ablauf einer Wartefrist von vier Jahren ab dem Ausgabetag ausgeübt werden. Als Erfolgsziel ist definiert, dass der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Betrag von 40,00 € erreichen oder überschreiten muss.

Die Wartefrist für die gewährten Aktienoptionen läuft am 31. Oktober 2026 ab, sodass die Optionen ab diesem Datum grundsätzlich ausübbar werden.

Nachfolgende Übersicht enthält einen Entwicklungsspiegel über den Anfangsbestand, Zugänge und Abgänge von Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2023. Zum 31. Dezember 2023 gibt es keine ausstehenden Aktienoptionen für die Mitglieder des Vorstands aus den Aktienoptionsplänen 2017 und 2018:

Angaben zu Aktien-Optionen auf Aktien der Medios AG gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 3 AktG

Vorstand Aktienoptions
plan (AOP) und
Laufzeit
Eröffnungs
bilanz zum
1. Januar 2023
Im Geschäftsjahr 2023 Schlussbilanz zum 31. Dezember 2023
Anzahl Aktien
optionen zum
1. Januar 2023
Gewährte und
zugesagte
(verfallbare)
Optionen
Unverfallbare
Optionen
Ausgeübte
Optionen
Verfallene
Optionen
Anzahl Aktien
optionen zum
31. Dezember 2023
Matthias Gärtner AOP 2020 40.000 0 30.000 0 0 40.000
AOP 2022 60.000 0 40.000 0 0 60.000
AOP 2023 0 0 0 0 0 0
Mi-Young Miehler AOP 2020 40.000 0 30.000 0 0 40.000
AOP 2022 0 0 0 0 0 0
AOP 2023 0 0 0 0 0 0
Christoph Prußeit AOP 2020 40.000 0 30.000 0 0 40.000
AOP 2022 0 0 0 0 0 0
AOP 2023 0 0 0 0 0 0
Falk Neukirch AOP 2020 40.000 0 30.000 0 0 40.000
AOP 2022 0 0 0 0 0 0
AOP 2023 0 60.000 15.000 0 0 60.000

Zuwendungen im Geschäftsjahr 2023 nach DCGK 2017

Mit der nachfolgenden Tabelle werden gemäß Ziffer 4.2.5 Anlage Tabellen 1 und 2 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") die von der Medios AG im Sinn des DCGK 2017 "gewährten Zuwendungen" gezeigt. Die zugrundeliegenden Empfehlungen für die Angabe solcher Tabellen über die im Sinn des DCGK 2017 "gewährten Zuwendungen" sind mit Inkrafttreten des neu gefassten DCGK am 20. März 2020 entfallen.

Auch aus dem Aktiengesetz in der gültigen Fassung des ARUG II ergibt sich keine Vorgabe, entsprechende Angaben im Vergütungsbericht weiterhin aufzunehmen. Um unseren Aktionären einen besseren Vergleich mit den Angaben in den Vorjahren zu ermöglichen und den bisher erreichten Stand an Transparenz weiterhin aufrechtzuerhalten, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, auch in den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 freiwillig die Angaben zu den im Sinn des DCGK a. F. "gewährten Zuwendungen" aufzunehmen.

Die im Sinne des DCGK 2017 "gewährten Zuwendungen" sind nicht gleichbedeutend mit der im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG "gewährten und geschuldeten Vergütung" wie oben beschrieben:

  • "Gewährte Zuwendungen" im Sinne des DCGK 2017 sind – ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung – alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens dem Grunde nach zugesagt wurden und deren (zukünftige) Höhe zumindest geschätzt werden kann.
  • "Gewährte und geschuldete Vergütung" im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist hingegen nur eine im Geschäftsjahr faktisch betrachtet zugeflossene Vergütung oder eine Vergütung, die ausweislich der Entwurfsbegründung (BT-Drs. 19/9739, Seite 111) "nach rechtlichen Kategorien fällig, aber (bisher) nicht zugeflossen" ist.

GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN NACH DCGK 2017

Die Tabelle der "gewährten Zuwendungen" nach DCGK 2017 zeigt den jeweils im Geschäftsjahr zugeteilten Betrag. Die unter dem LTIP gewährten Aktienoptionen sind zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert per Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Die künftige Höhe der hieraus resultierenden Zuwendungen kann nicht zuverlässig geschätzt werden, weshalb keine zahlenbasierten Angaben in der Tabelle gemacht wurden. Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile anzugeben, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 "gewährt und geschuldet" wurden. Im Wesentlichen entsprechen diese Angaben den bisher als "Zufluss" (siehe Tabelle "Zufluss") im Sinne des DCGK 2017 auszuweisenden Angaben.

GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN 2023 NACH DCGK 2017

Matthias Gärtner Mi-Young Miehler
in Tsd. € 2023 min max 2023 min max
Festvergütung 342 342 342 280 280 280
Nebenleistungen 17 17 17 15 15 15
Summe 359 359 359 295 295 295
Kurzfristige variable Vergütung 155 0 362 130 0 300
Langfristige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Planbezeichnung (Planlaufzeit) 0 0 0 0 0 0
Summe 514 359 721 425 295 595
Versorgungsaufwand¹ 0 0 0 8 8 8
Gesamtvergütung 514 359 721 433 303 603
Christoph Prußeit Falk Neukirch
in Tsd. € 2023 min max 2023 min max
Festvergütung 280 280 280 300 300 300
Nebenleistungen 13 13 13 12 12 12
Summe 293 293 293 312 312 312
Kurzfristige variable Vergütung 130 0 300 138 0 320
Langfristige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Planbezeichnung (Planlaufzeit) 0 0 0 0 0 0
Summe 423 293 595 450 312 632
Versorgungsaufwand 8 8 8 0 0 0
Gesamtvergütung 431 301 601 450 312 632

ZUFLUSS 2023 NACH DCGK 2017

Matthias Gärtner Mi-Young Miehler Christoph Prußeit Falk Neukirch
2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
342 320 280 280 280 280 300 240
17 11 15 19 13 14 12 13
359 331 295 299 293 294 312 252
259 138 229 102 229 102 198 53
0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0
618 469 524 401 522 395 510 305
0 5 8 5 8 5 0 5
618 474 532 406 530 400 510 310

1 Der Versorgungsaufwand entspricht dem Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen (Beträge entsprechen Beträgen der Tabelle "Gewährte Zuwendungen"), hierbei handelt es sich nicht um einen Zufluss im Geschäftsjahr.

Zusammenhang Vergütung und Arbeitsleistung im Jahr 2023 ("Pay for Performance")

Um den Zusammenhang zwischen Vergütung und Arbeitsleistung für das aktuelle Geschäftsjahr 2023 zu verdeutlichen, werden in der folgenden Tabelle sowohl die in 2023 zugeflossenen als auch – ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung – alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 wenigstens dem Grunde nach zugesagt wurden und deren (zukünftige) Höhe zumindest geschätzt werden kann, dargelegt:

Festvergütung Variable
(LTIP)
in € (brutto) Festvergütung Maximal
möglicher
STI-Bonus
100 %
STI-Bonus
(geschätzt)
40 %
Maximal
möglicher
ESG-Bonus
100 %
ESG-Bonus
(geschätzt)
80 %
Gesamt Gewährte
Aktien
Optionen
(Anzahl)
Matthias Gärtner 342.400 342.400 136.960 20.000 18.000 154.960 0
Mi-Young Miehler 280.000 280.000 112.000 20.000 18.000 130.000 0
Christoph Prußeit 280.000 280.000 112.000 20.000 18.000 130.000 0
Falk Neukirch 300.000 300.000 120.000 20.000 18.000 138.000 60.000
Gesamt 1.202.400 1.202.400 480.960 80.000 72.000 552.960 60.000

Der STI-Bonus teilt sich wie folgt auf die einzelnen Komponenten auf:

in € (brutto) Anorganisches
Wachstum
40 %
Umsatz
wachstum
20 %
EBITDA
Wachstum
20 %
EBITDA
Marge
20 %
STI Gesamt
Zielerreichung 0 % 80 % 80 % 40 % 40 %
Matthias Gärtner 0 54.784 54.784 27.392 136.960
Mi-Young Miehler 0 44.800 44.800 22.400 112.000
Christoph Prußeit 0 44.800 44.800 22.400 112.000
Falk Neukirch 0 48.000 48.000 24.000 120.000
Gesamt 0 192.384 192.384 96.192 480.960

Angaben nach § 162 Abs. 1 Nr. 4 AktG und Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit i. S. v. § 162 Abs. 2 AktG

MALUS UND CLAWBACK

Unter den Maßgeblichen Vergütungssystemen seit dem 1. Juli 2021 sind in den Vorstandsdienstverträgen sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen implementiert. Diese ermöglichen die Rückforderung bzw. Reduzierung bereits ausbezahlter bzw. noch nicht ausbezahlter variabler Vergütungskomponenten unter bestimmten Voraussetzungen. Umfasst von dieser Rückforderungs- bzw. Reduzierungsmöglichkeit sind alle variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung, also Bezüge sowohl unter dem ESG-Bonus und dem Long-Term-Incentive-Programm als auch unter dem Short Term Incentive.

Im Falle eines schwerwiegenden und vorsätzlichen Pflichtoder Compliance-Verstoßes eines Vorstandsmitglieds kann die Gesellschaft die variablen Bezüge unter dem ESG-Bonus, unter dem Short Term Incentive sowie unter dem Long-Term-Incentive-Programm teilweise oder vollständig streichen bzw. einbehalten ("Malus") und bereits gewährte variable Vergütungsbestandteile ersatzlos verfallen lassen bzw. zurückfordern ("Clawback").

Einem Malus bzw. Clawback unterliegen erstmals (variable) Bezüge unter dem LTIP, STI und ESG-Bonus, die für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 gewährt wurden. Im Geschäftsjahr 2023 wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.

VERTRAGSBEENDIGUNG UND VERGÜTUNG

Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied oder bei einer sonstigen Beendigung der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der einschlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge.

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Dienstvertrages haben der jeweilige Ehepartner oder die unterhaltsberechtigten Kinder des verstorbenen Vorstandsmitglieds Anspruch auf die Gewährung der erfolgsunabhängigen festen Grundvergütung (d. h. Bruttomonatsgehalt nach dem jeweiligen Vorstandsdienstvertrag) für den Sterbemonat und die folgenden drei Monate.

ABFINDUNGSREGELUNGEN

In den im Geschäftsjahr 2023 bestehenden Vorstandsdienstverträgen sind Abfindungsregelungen vereinbart, die den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen. Endet das Dienstverhältnis mit einem Vorstandsmitglied aufgrund einer Amtsniederlegung oder durch beidseitigen Aufhebungsvertrag, so haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Die gilt jedoch nicht im Falle der Kündigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund gemäß § 626 BGB. Die Abfindung darf die Höhe zweier Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten und maximal der Vergütung der restlichen Vertragslaufzeit entsprechen.

CHANGE OF CONTROL

Für den Fall eines Kontrollwechsels sehen die Vorstandsdienstverträge unter dem Maßgeblichen Vergütungssystemen seit dem 1. Juli 2021 folgende Sonderregelungen, jedoch keine zusätzliche Abfindung, vor:

Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied das Recht, sein Amt mit einer Frist von drei Monaten niederzulegen. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Dienstvertrag. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn:

  • die Aktien der Gesellschaft aus dem Börsenhandel an einem regulierten Markt genommen werden (Delisting);
  • die Bestellung des Vorstandsmitglieds durch einen Formwechsel der Gesellschaft oder durch eine Verschmelzung der Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft endet, es sei denn, dem Vorstandsmitglied wird eine Bestellung als Mitglied des Vorstands in der neuen Gesellschaft zu wirtschaftlich gleichen Bedingungen wie bisher angeboten;
  • mit der Medios AG als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach §§ 291 ff. AktG geschlossen oder die Gesellschaft nach §§ 319 ff. AktG eingegliedert wird.

NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT

Die Vorstandsdienstverträge unter den Maßgeblichen Vergütungssystemen seit dem 1. Juli 2021 sehen für sämtliche Vorstandsmitglieder jeweils ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für bis zu zwei Jahre vor. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots ist an das jeweilige Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt vertragsmäßig bezogenen Bezüge zu zahlen. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots bezogenes anderweitiges Arbeitseinkommen wird auf die Entschädigung angerechnet, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung der anderweitigen Einkünfte die zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Bezüge übersteigen würde. Zusätzlich werden sonstige vertragliche Abfindungszahlungen an ein Vorstandsmitglied auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keinerlei Karenzentschädigungen gewährt oder geschuldet.

Weitere Pflichtangaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG

Der von Medios nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2022 wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 gebilligt.

Von den Maßgeblichen Vergütungssystemen wurde nicht abgewichen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für Frau Mi-Young Miehler, Herrn Christoph Prußeit und Herrn Falk Neukirch (bis 30. April 2023) noch nicht das im Jahr 2022 der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegten aktuelle Vorstandsvergütungssystem 4 angewendet wurde, wenngleich die entsprechenden Vorstandsdienstverträge diesem grundsätzlich inhaltlich entsprechen.

Die in den angewendeten Maßgeblichen Vergütungssystemen festgelegten Maximalvergütungen in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorstandsvorsitzender) bzw. 2,0 Mio. € (Vorstandsmitglieder) wurden im Geschäftsjahr 2023 eingehalten, da diese über der gewährten und geschuldeten Vergütung von Herrn Gärtner (618 Tsd. €), Frau Miehler (525 Tsd. €), Herrn Prußeit (521 Tsd. €) und Herrn Neukirch (517 Tsd. €) liegen.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHR-LICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG UND DER DURCH-SCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEIT-NEHMERN DER MEDIOS AG GEMÄSS § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG

Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis gemäß § 162 AktG dar.

in Tsd. € Veränderung
2021 ggü.
2020
Vergütung
2021
(§ 162 AktG)
Veränderung
2022 ggü.
2021
Vergütung
2022
(§ 162 AktG)
Veränderung
2023 ggü.
2022
Vergütung
2023
(§ 162 AktG)
in Tsd. €
in % in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Vorstand
256 15,7 296 58,4 469 31,9 618 Matthias Gärtner
262 7,7 282 42,4 401 30,7 524 Mi-Young Miehler
141 73,6 244 62,2 395 32,1 522 Christoph Prußeit
n/a n/a 258¹ 18,4 305 67,5 510 Falk Neukirch
Arbeitnehmer
46,1 6,8 49,2 –1,2 48,7 10,8 53,9 Ø Arbeitnehmer
Medios-Konzern
Ertragsentwick
lung Medios AG
5,5 34,0 7,4 147,6 18,3 2,6 18,8 Jahresüberschuss
Medios-Konzern
(in Mio. €)
6,5 Jahresüberschuss
Medios AG
26,0 8,2 137,4 19,5 –21,2 15,3 (in Mio. €)

1 Die gewährte und geschuldete Vergütung von Herrn Neukirch für das Geschäftsjahr 2021 (vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021) wurde zeitanteilig gewährt und vereinfacht linear hochgerechnet, um eine sinnvolle Vergleichbarkeit mit dem Geschäftsjahr 2022 zu gewährleisten.

Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Vorstands bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Beträge ab. Soweit Mitglieder des Vorstands in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts, wurde die Vergütung für dieses Geschäftsjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft des Medios-Konzerns abgestellt. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer ohne die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG berücksichtigt. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der Medios AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresüberschusses der Medios AG gemäß § 275 Nr. 17 HGB dargestellt.

ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023 die jährliche Überprüfung der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 vorgenommen, welche insbesondere bei der Festlegung der Ziele für die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile berücksichtigt wurde. Er ist bei der Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass im Hinblick auf die Höhe der Vorstandsvergütung aus rechtlicher Sicht keine Anpassungen notwendig sind.

Anlässlich der Verlängerung des Vorstandsdienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied Falk Neukirch wurde auch dessen Vergütung angepasst. Für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat auch externe Beratung in Anspruch genommen. Dabei wurde aus einer unternehmensexternen Perspektive zum einen das Verhältnis von Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt bewertet (Vertikalvergleich). Neben einer Status-quo-Betrachtung berücksichtigt der Vertikalvergleich auch die Entwicklung der Vergütungsrelationen im Zeitablauf. Zum anderen wurden die Vergütungshöhe und -struktur anhand einer Positionierung der Medios AG in einem Vergleichsmarkt bewertet (Horizontalvergleich). Der Vergleichsmarkt besteht aus einer Kombination von DAX- und SIX-/Euronext-Unternehmen, die in den Geltungsraum des Aktiengesetzes oder vergleichbarer europäischer Normen fallen, die zu verwandten Branchen gehören bzw. vergleichbare Kernmerkmale aufweisen und zu denen eine Ähnlichkeit hinsichtlich der Unternehmensgröße zum Stichtag der Betrachtung besteht. Der Horizontalvergleich umfasst neben der Festvergütung auch die kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile sowie die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge.

Zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen (Horizontalvergleich) hat der Aufsichtsrat bei der Erstellung des Vergütungssystems eine geeignete Vergleichsgruppe (Peergroup) herangezogen. Für diesen Peergroup-Vergleich ist die Marktstellung der Unternehmen im Vergleich zur Medios AG relevant. Mit Wirkung zum 21. September 2020 wurde die Medios AG in den Auswahlindex der Deutschen Börse SDAX aufgenommen. Die Medios AG ist zwischenzeitlich aus dem SDAX ausgeschieden. Trotz dessen sieht sich die Medios AG in einem Wettbewerb, insbesondere hinsichtlich der oberen Führungsebene und des Vorstands, mit den Unternehmen im SDAX.

Der Aufsichtsrat hat für den horizontalen Vergleich daher die Vergütungsdaten der fixen, variablen und Gesamtdirektvergütung der männlichen und weiblichen Vorstände in den DAX-Indizes 2013–2021 gemäß der Studie "Mixed Compensation Barometer 2022" vom November 2022 aus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young herangezogen.

Der Aufsichtsrat hat zur Beurteilung der Vergütung sowohl die Werte der Vorstandsgesamtvergütung als auch die Werte der einzelnen Vergütungselemente der SDAX-Unternehmen herangezogen und ins Verhältnis zu der von ihm erwogenen Vorstandsvergütung gesetzt. Zur Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb des Medios-Konzerns hat der Aufsichtsrat bei der Erstellung des Vergütungssystems auf die obere Führungsebene unterhalb des Vorstands innerhalb des Medios-Konzerns abgestellt, für die Belegschaft insgesamt und auf die Durchschnittsvergütung der Beschäftigten des Medios-Konzerns in Deutschland. Hierbei wurden sowohl das aktuelle Verhältnis als auch die Veränderung des Verhältnisses im Zeitverlauf berücksichtigt

AUFSICHTSRAT UND AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die angewendeten Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand und ist diesbezüglich eng in wichtige operative und strategische Themen der Unternehmensführung eingebunden. Für ein effektives Handeln des Aufsichtsrats ist auch die Aufsichtsratsvergütung maßgeblich. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie zur Lage der Gesellschaft. Eine angemessene und marktgerechte Aufsichtsratsvergütung fördert damit die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Medios AG.

Gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft legt die Hauptversammlung die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fest. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor.

Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.

Gemäß dem zum 1. Januar 2020 neu gefassten § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG hat die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Nach der Übergangsvorschrift gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum AktG musste die erstmalige Beschlussfassung in derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die auf den 31. Dezember 2020 folgt. Diese Beschlussfassung erfolgte am 10. Juni 2021.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach § 13 der Satzung wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 mit (rückwirkender) Wirkung für das gesamte Geschäftsjahr 2022 geändert.

Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats finden sich auf der Website der Gesellschaft unter https://medios.ag/investor-relations/ corporate-governance. Der Aufsichtsrat der Medios AG bestand im Geschäftsjahr 2023 satzungsgemäß aus vier Mitgliedern.

Zu den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern zählen Herr Dr. Yann Samson (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Frau Dr. Anke Nestler (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats), Herr Klaus J. Buß sowie Herr Joachim Messner.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 endete die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Yann Samson, Herr Klaus J. Buß und Herr Joachim Messner. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurden die genannten Aufsichtsratsmitglieder für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat der Medios AG gewählt.

Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Das derzeit gültige und durch die Hauptversammlung beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats gilt seit Beginn des Geschäftsjahres 2022 und kann wie folgt zusammengefasst werden:

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung von jährlich 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der Grundvergütung.

Zusätzlich zu der Grundvergütung erhält jedes einfache Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats für die Ausschussmitgliedschaft eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro). Der Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Vierfache dieser Vergütung.

Der ESG-Verantwortliche erhält zusätzlich zu der Grundvergütung sowie der Ausschussvergütung eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro).

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören oder das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses innehaben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm erwachsenden Auslagen sowie die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.

Die Versicherungsprämie für eine von der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats abzuschließende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) wird von der Gesellschaft getragen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie durch Beschluss der Hauptversammlung geregelt angewendet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Das gilt auch gemäß den neuen Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II. Diese neuen Vorgaben sehen die Festlegung einer Maximalvergütung ausdrücklich nur für die Mitglieder des Vorstands, nicht aber auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor.

Im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

Die folgende Tabelle stellt die den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern gewährten und geschuldeten festen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Medios AG ist die Aufsichtsratsvergütung zeitanteilig zahlbar nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres.

In der nachstehenden Tabelle zur Darstellung der Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 handelt es sich demzufolge um die für das Geschäftsjahr 2022 ausbezahlte Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 wird erst im Jahr 2024 fällig und wird nicht als geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 aufgeführt.

Aufsichtsrat

in € Festvergütung Ausschuss
vergütung
ESG
Vergütung
Sitzungs
geld
Neben
leistungen¹
Gesamt
Dr. Yann Samson 60.000 20.000 10.000 0 0 90.000
Joachim Messner 30.000 10.000 0 0 0 40.000
Dr. Anke Nestler 30.000 40.000 0 0 0 70.000
Klaus J. Buß 30.000 10.000 0 0 0 40.000

1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLI-CHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG UND DER DURCH-SCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEIT-NEHMERN DER MEDIOS AG GEMÄSS § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit der Ertragsentwicklung der Medios AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr. Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts, wurde die Vergütung für dieses Geschäftsjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats früher dem Vorstand der Medios AG angehörten und hierfür eine Vergütung erhielten, wird diese in der vergleichenden Darstellung nicht berücksichtigt.

Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses dargestellt. Da die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auch maßgeblich von der Entwicklung von Konzernkennzahlen abhängig ist, wird darüber hinaus auch die Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen (bereinigten) Jahresergebnisses des Medios-Konzerns angegeben.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft des Medios-Konzerns abgestellt. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer ohne leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

Vergütung
2023
(§ 162 AktG)
in Tsd. €
Veränderung
2023 ggü.
2022
Vergütung
2022
(§ 162 AktG)
Veränderung
2022 ggü.
2021
Vergütung
2021
(§ 162 AktG)
Veränderung
2021 ggü.
2020
Vergütung 2020
(§ 162 AktG)
in % in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Aufsichtsrat
Dr. Yann Samson 90 82,2 49 23,5 40 100 20
Klaus J. Buß 40 75,4 23 14,0 20 100 10
Joachim Messner 40 75,4 23 52,1 15 50 10
Dr. Anke Nestler 70 161,5 27¹ n/a n/a n/a n/a
Arbeitnehmer
Ø Arbeitnehmer
Medios-Konzern 53,9 10,8 48,7 –1,2 49,2 6,8 46,1
Ertragsentwick
lung Medios AG
Jahresüberschuss
Medios-Konzern
(in Mio. €) 18,8 2,6 18,3 147,6 7,4 34,0 5,5
Jahresüberschuss
Medios AG
(in Mio. €) 15,3 –21,2 19,5 137,4 8,2 26,0 6,5

1 Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 wurde der Aufsichtsrat mit Frau Dr. Anke Nestler von drei auf vier Mitglieder vergrößert. Bei der in der Tabelle ausgewiesene Aufsichtsratsvergütung für Frau Dr. Anke Nestler für das Geschäftsjahr 2022 handelt es sich um die für das Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats, welche zeitanteilig für sieben Monate gewährt wurde.

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Medios AG, Berlin

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Medios AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

PRÜFUNGSURTEIL

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

SONSTIGER SACHVERHALT – FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

HINWEIS ZUR HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Medios AG, Berlin erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

München, den 26. März 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Gloth Weissinger

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Zusammengefasster Lagebericht des Medios-Konzerns und der Medios AG zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Informationen

Grundlagen des Konzerns

Wirtschaftsbericht

Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

Zusammengefasster Lagebericht des Medios-Konzerns und der Medios AG zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Informationen

Der zusammengefasste Lagebericht stellt neben der Lage des Medios-Konzerns (nachfolgend "Medios-Konzern" oder "Medios") auch die der Muttergesellschaft, Medios AG, mit Sitz in Berlin, Deutschland, dar. Er ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20 aufgestellt.

Die Medios AG erstellt den Einzelabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB und den Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Der Lagebericht und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird jeweils separat dargestellt.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Geschäftsmodell des Konzerns

Die Medios AG ist einer der führenden Anbieter von Specialty Pharma Solutions in Deutschland. Als Kompetenzpartner deckt Medios alle relevanten Aspekte der Versorgungskette in diesem Bereich ab: von der Arzneimittelversorgung über die Herstellung patientenindividueller Therapien bis hin zur Verblisterung, d. h. der Abgabe von individuell dosierten Tabletten. Im Mittelpunkt steht die optimale Versorgung der Patienten über spezialisierte Apotheken. Dabei folgt Medios als GMP-zertifizierter Hersteller (GMP: Good Manufacturing Practice) hohen internationalen Qualitätsstandards. Das Unternehmen fokussiert sich aktuell auf die sechs Indikationsgebiete Onkologie, Neurologie, Autoimmunologie, Ophthalmologie, Infektiologie und Hämophilie.

Bei Specialty-Pharma-Arzneimitteln handelt es sich in der Regel um hochpreisige Arzneimittel für seltene und/oder chronische Erkrankungen. Viele der neu entwickelten Therapien für solche Krankheitsbilder sind individualisiert. Dazu zählen z. B. Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und Parametern wie Körpergewicht und Körperoberfläche zusammengestellt und produziert werden. Die Nachfrage nach diesen Therapien nimmt stetig zu. Die patientenindividuelle Behandlung bedarf einer großen Expertise. Specialty Pharma wird die Zukunft des Gesundheitssystems weiterhin in hohem Maße verändern.

Medios bietet seinen Partnern eine Plattform, um sich zu verbinden und voneinander zu profitieren. Als offenes Versorgungsnetzwerk kooperiert Medios derzeit mit ca. 800 (Vorjahr rund 700) von insgesamt rund 1.100 unabhängigen Specialty-Pharma-Apotheken in Deutschland. Die Ausweitung der Belieferung ist auf organisches und anorganisches Wachstum zurückzuführen.

Ziel von Medios ist es, durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Marktteilnehmern die bestmögliche flächendeckende Versorgung von Patienten sicherzustellen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und transparenten Arzneimittelversorgung zu leisten. Dafür verfolgt Medios eine Wachstumsstrategie, die drei Wachstumsstränge umfasst: Neben der Stärkung des Kerngeschäfts in Deutschland, beabsichtigt Medios im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien die Expansion ins europäische Ausland. Zusätzlich plant Medios zur weiteren Diversifizierung des Geschäftsmodells den Einstieg in die Herstellung von personalisierter Medizin.

FOKUSSIERUNG AUF SECHS INDIKATIONSBEREICHE

GESCHÄFTSBEREICHE DES MEDIOS-KONZERNS

Der Medios-Konzern bestand im Geschäftsjahr 2023 aus den zwei operativen Geschäftsbereichen ("operative Segmente") Arzneimittelversorgung und Patientenindividuelle Therapien. Das Segment Services umfasst die Zentralfunktionen sowie den Bereich Digitalisierung einschließlich der digitalen Plattform mediosconnect.

Durch seinen Fokus auf Specialty-Pharma-Arzneimittel und die konsequente Weiterentwicklung in sechs Indikationsbereichen ist Medios im Bereich Arzneimittelversorgung der größte Versorger im Bereich Specialty Pharma in Deutschland. Das Kompetenzspektrum des Unternehmens umfasst dabei die wichtigsten Anwendungsgebiete wie Onkologie, Neurologie, Gastroenterologie sowie Autoimmunerkrankungen. Zudem zählen auch Hämophilie, HIV und Ophthalmologie zu den Schwerpunktindikationen des Medios-Konzerns. Ergänzend bietet Medios Infusionslösungen zur parenteralen Ernährung sowie zur Schmerztherapie an, die in verschiedensten Bereichen zum Einsatz kommen. Mit dieser konsequenten und klaren Fokussierung grenzt sich das Unternehmen deutlich vom Arzneimittelgroßhandel mit Vollsortiment ab.

Im Bereich der Hämophilie ist Medios einer der größten Einzelversorger in Deutschland. Entsprechende Therapien müssen den betroffenen Patienten lebenslang verabreicht werden und zählen zu den teuersten weltweit.

Der Bereich Patientenindividuelle Therapien umfasst die Herstellung von Medikationen im Auftrag von Apotheken. Bei patientenindividuellen Therapien handelt es sich z. B. um Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und Parametern, wie Körpergewicht und Körperoberfläche, zusammengestellt und produziert werden. Die Charge je hergestellter Rezeptur beträgt damit immer genau eins.

Alle Medios-Herstellungsbetriebe werden regelmäßig durch die zuständigen Landesbehörden inspiziert. Die mit der sogenannten Regelinspektion verbundene ausgestellte Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG (Arzneimittelgesetz) genehmigt die Herstellung von patientenindividuellen Infusionslösungen unter Einhaltung der GMP-Vorgaben. Unter GMP versteht man die Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und der Produktionsumgebung bei der Herstellung von Arzneimitteln.

Aufgrund der jeweils behördlich erteilten Herstellungserlaubnisse ergibt sich folgendes Portfolio: Die Schwerpunkte der Herstellung von patientenindividuellen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung liegen derzeit in den Bereichen Onkologie, Autoimmunkrankheiten, Ophthalmologie und Neurologie. Des Weiteren werden Schmerztherapien, Virostatika- und Antibiotika-Zubereitungen zur antiinfektiven Therapie sowie parenterale Ernährungslösungen und klinische Prüfpräparate hergestellt. Der gesamte Herstellungsprozess ist in allen Herstellungsbetrieben gleichermaßen validiert, um höchstmögliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Darüber hinaus existiert in allen Herstellungsbereichen ein umfangreiches mikrobiologisches Monitoringsystem, sodass alle kritischen Prozessschritte während der Produktion erfasst und bewertet werden können. Zudem werden die Reinräume hinsichtlich bestimmter Kriterien durch die Herstellungsleiter überwacht.

Abweichungen von der Norm werden bewertet und bei der Chargenfreigabe berücksichtigt. Die Herstellung der Zubereitungen erfolgt ausschließlich durch geschultes und qualifiziertes Personal; Schulungen werden fortlaufend und regelmäßig auf Basis eines Schulungsplans durchgeführt. Die Einhaltung höchster Hygienestandards durch die Mitarbeiter trägt zudem in hohem Maße zur Qualität der hergestellten Infusionslösungen bei. Alle in die Herstellung einfließenden Ausgangsstoffe werden ausschließlich von qualifizierten Lieferanten bezogen und gemäß ihrer Spezifikation vor der Verwendung geprüft. Damit lassen sich die eingesetzten Ausgangsmaterialien lückenlos zurückverfolgen. Für die Herstellung werden ausschließlich in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel verwendet.

Die folgenden Dienstleistungen werden im internen Geschäftsbereich Services zusammengefasst:

  • Die Medios AG erbringt Serviceleistungen für alle Konzerngesellschaften, unter anderem in den Bereichen Finance, Human Resources, IT sowie Facility- und Contract-Management.
  • Die 100%ige Tochtergesellschaft Medios Digital GmbH erbringt digitale Dienstleistungen im Bereich Vertrieb und Abrechnung bei ausgewählten pharmazeutischen Kundensegmenten. Dazu zählt insbesondere die digitale Plattform mediosconnect, die Ärzte, Krankenkassen und spezialisierte Apotheken miteinander verbindet und Bestell- und Abrechnungsprozesse für komplexe und individualisierte Arzneimittel vollständig digitalisiert und damit stark vereinfacht.

KONSOLIDIERUNGSKREIS UND SEGMENTZUORDNUNG

Der Konsolidierungskreis des Medios-Konzerns stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Einbeziehung in den Konsolidierungskreis
Segment Arzneimittelversorgung
Medios Pharma GmbH, Berlin 100 %
Cranach Pharma GmbH, Hamburg 100 %
Logopharma Pharmagroßhandel GmbH, Mannheim 100 %
hvd medical GmbH, Saarlouis 100 %
Blisterzentrum Baden-Württemberg, Magstadt 100 %
Segment Patientenindividuelle Therapien
Medios Manufaktur GmbH, Berlin 100 %
Medios Individual GmbH, Berlin 100 %
NewCo Pharma GmbH, Mannheim 100 %
Fortuna Herstellung GmbH, Mannheim 100 %
cas central compounding baden-württemberg GmbH, Magstadt 100 %
Rheinische Compounding GmbH, Bonn 100 %
Rhein Main Compounding GmbH, Aschaffenburg 100 %
Onko Service GmbH & Co. KG, Osnabrück 100 %
Onko Service Beteiligungs GmbH, Osnabrück 100 %
Segment Services
Medios AG, Berlin 100 %
Medios Digital GmbH, Berlin 100 %

Damit bestand der Medios-Konzern zum 31. Dezember 2023 inklusive der Medios AG aus 16 Gesellschaften (Vorjahr 16 Gesellschaften).

WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IM BETEILIGUNGSBEREICH

Mit Abschluss der Übernahme am 10. Januar 2023 erwarb die Medios AG 100 % der Anteile an der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH, Magstadt. Die bbw ist ein pharmazeutischer Herstellbetrieb, der patientenindividuelle Blister im Auftrag von Apotheken herstellt. Neben der Herstellerlaubnis verfügt das Unternehmen zudem über die Großhandelserlaubnis und vertreibt in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel aus dem Specialty-Pharma-Bereich. Die Gegenleistung für den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der bbw belief sich auf 19,3 Mio. €, welcher in bar geleistet wurde. Die gleichzeitig mit der Übernahme vereinbarte Zusammenarbeit mit den Apotheken für Spezialversorgungen OHG im Bereich der Sterilherstellung begann am 10. Januar 2023 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Mit Vertrag vom 15. Juni 2023 wurde der Verkauf sämtlicher Anteile an der Kölsche Blister GmbH vollzogen. Der Gesamtkaufpreis betrug insgesamt 1,4 Mio. € und setzte sich aus dem Verkaufspreis i. H. v. 0,9 Mio. € für die Übertragung sämtlicher Anteile sowie aus einem Verkaufspreis i. H. v. 0,5 Mio. € für die Ablösung des bestehenden Gesellschafterdarlehens zum Nominalwert durch den Erwerber zusammen. Das Geschäft der Kölsche Blister GmbH war Bestandteil des Segments Patientenindividuelle Therapien. Das Blister-Geschäft des Medios-Konzerns wurde nach der Veräußerung auf den Standort der bbw in Magstadt, Baden-Württemberg, konzentriert.

Steuerungssystem

STEUERUNGSKENNZAHLEN

Finanzielle Leistungsindikatoren des Medios-Konzerns

Die wirtschaftliche Planung und Steuerung der Medios AG sowie sämtlicher Geschäftseinheiten erfolgt über einen konzerneinheitlichen Planungs- und Reportingprozess. Dieser umfasst auf Basis vom Vorstand verabschiedeter Strategievorgaben eine Budgetplanung für das jeweils folgende Kalenderjahr, ergänzt um eine Mittelfristplanung für die darauffolgenden zwei Kalenderjahre. Die Budgeteinhaltung wird laufend auf Basis einer monatlichen Berichterstattung anhand wesentlicher Finanzkennzahlen überprüft. Um die Steuerungsfähigkeit im laufenden Budgetjahr zu verbessern, werden ergänzend zur Budgetplanung quartalsweise Forecasts für das restliche Budgetjahr erstellt. Dieses System stellt die laufende Überwachung der Geschäftsentwicklung sicher und macht potenzielle Planabweichungen schnell sichtbar, was die frühzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglicht und so eine sehr gute Steuerungsfähigkeit gewährleistet.

Medios verwendet ein schlankes System von Kennzahlen zur Steuerung des Geschäftserfolgs. Die wichtigsten finanziellen Kennzahlen zur Strategie- und Entscheidungsfindung sowie zur Messung des operativen Geschäftserfolgs waren im Geschäftsjahr 2023:

  • Umsatzerlöse
  • Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Sondereffekten (EBITDA vor Sondereffekten, kurz EBITDA pre).

Neben der Eignung zur Steuerung und Messung des operativen Geschäftserfolgs entsprechen diese Kennzahlen auch den Bedürfnissen und Interessen des Kapitalmarkts auf Mitteilung geeigneter Finanzkennzahlen und sind im Vergütungssystem für den Vorstand reflektiert.

Alle relevanten Steuerungsgrößen werden monatlich generiert und analysiert. Sie dienen dem Vorstand der Medios AG als Entscheidungsgrundlage – insbesondere bei strategischen Entscheidungen im Hinblick auf die Gestaltung des Produktportfolios (Arzneimittelversorgung) sowie bei der Planung der Auslastung und ggf. Erweiterung von Herstellkapazitäten (Patientenindividuelle Therapien).

Eine fortwährende Überprüfung und Anpassung der Vorgaben stellt sicher, dass die Managementsysteme von Medios kontinuierlich verbessert und den jeweiligen spezifischen Anforderungen angepasst werden.

Die Steuerung der Medios erfolgt durch die Steuerung der operativen Segmente Patientenindividuelle Therapien und Arzneimittelversorgung sowie das Segment Services, dem auch die Muttergesellschaft Medios AG zugeordnet ist. Im Rahmen dieser Struktur überwacht der Vorstand auch die Entwicklung der Muttergesellschaft, da diese direkt von der Entwicklung der operativen Segmente abhängig ist.

NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren werden auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren betrachtet: Der Medios-Konzern verfolgt eine kontinuierliche Verbesserung der Beziehung zu seinen Mitarbeitern. Als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber möchte Medios dauerhaft kompetente und engagierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Dafür bietet er seinen Mitarbeitern ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und Raum zur Verwirklichung eigener Ideen. Die Fluktuationsrate belief sich 2023 auf 17,5 % (Vorjahr: 20,2 %).

Forschung und Entwicklung

Als Arzneimittelversorger und Hersteller von patientenindividuellen Therapien betreibt Medios keine Forschung und Entwicklung. Gleichwohl hat Medios die digitale Handelsplattform für individualisierte Arzneimittel mediosconnect entwickelt. Diese wird mittlerweile bereits in sieben Bundesländern genutzt; eine Einführung in weiteren Bundesländern ist geplant. Die digitale Plattform wird bedarfs- und indikationsabhängig weiterentwickelt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche Situation

Die Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2023 in nahezu allen wichtigen Wirtschaftsräumen erneut verlangsamt. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 3,1 %, während es 2022 noch um 3,5 % gestiegen war. Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) schätzt den Anstieg im Jahr 2023 ebenfalls auf 3,1 % (2022: 3,3 %).

Die Erholung der Weltwirtschaft von der COVID-19-Pandemie, dem Einmarsch Russlands in der Ukraine und der Lebenshaltungskostenkrise erweist sich als erstaunlich widerstandsfähig. Die Inflation ging indes schneller als erwartet von ihrem Höchststand im Jahr 2022 zurück; ihre negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftstätigkeit fielen ebenfalls geringer als erwartet aus. Dies zeigte sich auch in den günstigen Entwicklungen auf der Angebotsseite und der Straffung der Zinspolitik durch die Zentralbanken, welche die Inflationserwartungen zuvor auf einem festen Niveau gehalten hatten. So ging die weltweite Inflationsrate im Gesamtjahr 2023 auf 6,8 % zurück, 2022 hatte sie noch 8,7 % betragen.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war 2023 nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) 0,3 % niedriger als im Vorjahr (2022: +1,8 %). Die Erholung der deutschen Wirtschaft vom pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020 setzte sich damit nicht weiter fort. Die starke Teuerung sowie ungünstige Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen im ohnehin durch Krisen geprägten wirtschaftlichen Umfeld haben die Konjunktur in Deutschland ins Stocken gebracht.

Dabei sind die einzelnen Wirtschaftsbereiche unterschiedlich stark von den Herausforderungen betroffen. Das verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang um 0,4 %, während das gesamte produzierende Gewerbe aufgrund einer deutlich geringeren Produktion in der Energieversorgung sogar ein Minus von 2,0 % verbuchte. Der Großteil der Dienstleistungsbereiche hat sich im Jahr 2023 positiv entwickelt. So konnte der Bereich Information und Kommunikation um 2,6 % zulegen. Auch die Bereiche Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit sowie die Unternehmensdienstleister haben mit leichten Zuwächsen von 1,0 % bzw. 0,3 % positive Entwicklungen erreicht. Der Sektor Handel, Verkehr und Gastgewerbe blieb bei der Bruttowertschöpfung 1,0 % unter dem Vorjahreswert.

Die stark angestiegenen Verbraucherpreise haben sich im vergangenen Jahr negativ auf die privaten Konsumausgaben ausgewirkt. Letztere gingen gegenüber dem Vorjahr um 0,8 % zurück. Insbesondere für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände oder Haushaltsgeräte reduzierten sich die Ausgaben mit einem Minus von 6,2 % deutlich. Auch von staatlicher Seite sanken die preisbereinigten Konsumausgaben um 1,7 %.

Der deutsche Arbeitsmarkt entwickelte sich im Jahr 2023 weiterhin stabil. So nahm die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen um 0,7 % auf 45,9 Mio. zu. Das Finanzierungsdefizit der staatlichen Haushalte wurde um 14 Mrd. € auf ein Minus von 82,7 Mrd. € reduziert. Gemessen am nominalen BIP lag die Defizitquote Destatis zufolge bei 2,0 % (2022: 2,5 %).

Die deutsche Wirtschaft wird im Jahr 2024 nach Einschätzungen der IWF-Experten ein leichtes Wachstum von 0,5 % verzeichnen. Das IfW rechnet mit einem Anstieg von 0,9 %.

ENTWICKLUNG DES GESUNDHEITSMARKTES

Der Gesundheitsmarkt hat sich 2023 erneut positiv entwickelt. Nach Prognosen des US-Unternehmens IQVIA lagen die Ausgaben für Arzneimittel in den Industrieländern1 mit rund 996,4 Mrd. € um 11,4 % über dem Niveau des Vorjahres (2022: 894,6 Mrd. €).

In Deutschland verkauften die Apotheken in den ersten neun Monaten 2023 laut IQVIA insgesamt rund 1,2 Mrd. Packungen und damit 2,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Größtes

1 Die in diesem Geschäftsbericht erwähnten "Industrieländer" beziehen sich auf die "10 Developed Countries" gemäß der Definition von IQVIA: Die zehn Industrieländer ("10 Developed Countries") sind die zehn größten Länder mit hohem Einkommen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Kanada, Australien, Südkorea). Quelle: IQVIA, Global Use of Medicines 2024, Outlook to 2028.

Segment waren rezeptfreie Präparate mit einem Anteil von 52,8 % an den verkauften Packungen. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel stellten einen Anteil von 47,2 % dar. Dabei sank der Absatz der rezeptfreien Arzneimittel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,4 %, die verschreibungspflichtigen Arzneimittel legten um 1,9 % zu.

Der Umsatz der Apotheken in Deutschland, berechnet auf Basis des Abgabepreises der pharmazeutischen Unternehmen, stieg in den ersten neun Monaten 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,9 % auf 35,1 Mrd. €. Wachstumstreiber waren aufgrund des hohen Umsatzanteils von 87,2 % insbesondere die verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit einem Umsatzplus von 2,4 %. OTC-Arzneimittel verbuchten bei einem Anteil am Gesamtumsatz der Apotheken von 12,8 % einen Umsatzrückgang von 1,0 %.

In den Industrieländern hat sich der Trend zu Specialty-Pharma-Arzneimitteln weiter fortgesetzt. Im Jahr 2023 erreichten sie nach Schätzungen von IQVIA einen Anteil von 50 % an den Gesamtausgaben für Medikamente. Das entspricht nahezu einer Verdopplung innerhalb der vergangenen zehn Jahre (2013: 29 %).

In Europa erreichten die Ausgaben für Arzneimittel im Jahr 2023 laut IQVIA einen Wert von rund 208,2 Mrd. €. Damit sind sie innerhalb der letzten sechs Jahre um rund 49 % (2017: 139,4 Mrd. €) gestiegen. Wachstumstreiber waren insbesondere neue und existierende Marken sowie Generika inklusive Biosimilars.

Geschäftsverlauf

Mit dem erreichten Konzernumsatz von ca. 1,8 Mrd. €, einem EBITDA vor Sondereffekten (EBITDA pre) von 60,5 Mio. € und einem Konzernergebnis von 18,8 Mio. € hat Medios im Geschäftsjahr 2023 trotz gesamtwirtschaftlicher und regulatorischer Herausforderungen erneut eine sehr gute Geschäftsentwicklung verzeichnet.

Die Anzahl der Partnerapotheken stieg im Berichtsjahr auf ca. 800 und die Zusammenarbeit mit bestehenden Partnerapotheken wurde deutlich ausgebaut. Die Produktpalette, insbesondere im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung, wurde erweitert.

Medios konzentriert sich derzeit auf sechs Indikationsgebiete, insbesondere auf die Bereiche Onkologie, Neurologie, Hämophilie und Ophthalmologie. Zusätzlich wird der Indikationsbereich Neonatologie durch eine Erweiterung des Herstellportfolios weiterentwickelt. Der Anteil nicht-onkologischer Herstellungen wurde im Berichtsjahr weiter erhöht und die Diversifikation im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien somit weiter vorangetrieben. Besonderer Fokus lag hierbei auf der Erhöhung der Herstellungen im ophthalmologischen Bereich.

Die Rahmenbedingungen waren im Hinblick auf das Wachstum des Specialty-Pharma-Marktes in Deutschland (siehe Kapitel ,,Wirtschaftsbericht") weiterhin positiv. Der Trend zur individualisierten Medizin hält unverändert an, was sich auch in einer steigenden Anzahl von Neuentwicklungen individualisierter Therapien in verschiedenen Indikationsgebieten manifestiert. Positive Impulse für Medios resultierten unter anderem aus inflationsgetriebenen Preisanpassungen im Bereich Arzneimittelversorgung. Der Umsatz stieg deutlich – insbesondere infolge des organischen Wachstums im Segment Arzneimittelversorgung sowie der Akquisition der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH (bbw) im Januar 2023. Der externe Umsatz im Segment Patientenindividuelle Therapien konnte ebenfalls weiter gesteigert werden, das Wachstum war hier durch regulatorische Preisabschläge bei einzelnen Wirkstoffen moderater. Das Konzern-EBITDA vor Sondereffekten (EBITDA pre) stieg im Vergleich zur Umsatzentwicklung leicht unterproportional, vor allem aufgrund der regulatorischen Preisabschläge (Hilfstaxenabschläge) bei einigen Wirkstoffen im Segment Patientenindividuelle Therapien, was den Rohertrag in diesem Segment belastete. Umso erfreulicher ist es, dass durch die Entwicklung des Segments Arzneimittelversorgung ergebnisbelastende Effekte mehr als kompensiert und die Profitabilität der Gesellschaft erneut deutlich gesteigert werden konnte.

Zum 31. Dezember 2023 lag die Eigenkapitalquote mit 78,8 % (Vorjahr: 77,8 %) erneut über der des Vorjahres und befand sich damit unverändert auf einem sehr hohen Niveau. Die Liquidität des Medios-Konzerns betrug zum Ende des Berichtszeitraum 71,0 Mio. € und lag damit etwas unter dem Vorjahresniveau (79,2 Mio. €). Die Gesellschaft verfügte zum 31. Dezember 2023 über ein Konsortialdarlehen i. H. v. 75 Mio. € und zusätzlich über eine Bridgefinanzierung von 200 Mio. € für ein potenzielles Akquisitionsprojekt. Beide Linien waren zum Bilanzstichtag nicht beansprucht. Der Medios-Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 512 Mitarbeitende (2022: 497).

DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 WAR INSBESONDERE VON FOLGENDEN EREIGNISSEN GEPRÄGT:

Am 10. Januar 2023 hat Medios die Übernahme des pharmazeutischen Herstellbetriebs Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH (bbw) erfolgreich abgeschlossen und die bbw damit als hundertprozentiges Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Die gleichzeitig mit der Übernahme vereinbarte Zusammenarbeit mit den Apotheken für Spezialversorgungen OHG (AfS) im Bereich der Sterilherstellung startete ebenfalls im Januar 2023. In deren Rahmen wurden im Geschäftsjahr 2023 ca. 62,1 Tsd. Herstelleinheiten verschiedener Indikationen auf die Herstellbetriebe von Medios übertragen.

Medios hat sein Produkt- und Kundenportfolio durch das bundesweite Angebot von parenteraler Ernährung für Frühgeborene im Indikationsgebiet Neonatologie Anfang 2023 erfolgreich erweitert.

Der Aufsichtsrat beschloss am 31. Mai 2023, den bestehenden Vertrag von Falk Neukirch als Finanzvorstand der Medios AG bis zum 30. April 2026 zu verlängern. Falk Neukirch ist bereits seit dem 1. Oktober 2021 als Finanzvorstand der Medios AG tätig.

Die Medios AG hat am 15. Juni 2023 einen Vertrag zum Verkauf sämtlicher Anteile an der Kölsche Blister GmbH unterzeichnet. Nach der im Januar 2023 erfolgten Akquisition der bbw hat Medios sein Blister-Geschäft auf den Standort der bbw in Magstadt, Baden-Württemberg, konzentriert. Der Verkauf hatte keinen wesentlichen Effekt auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Medios. Der Umsatz der Kölsche Blister GmbH hatte im Geschäftsjahr 2022 rund 12,6 Mio. € betragen.

Am 21. Juni 2023 hat die Medios AG ihre Hauptversammlung erfolgreich als Präsenzveranstaltung abgehalten. Die Aktionäre haben den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat bis auf eine Ausnahme mit großer Mehrheit zugestimmt. Das gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene neue Genehmigte Kapital 2023 hatte keine Zustimmung erhalten. Insgesamt haben rund 74 % des Grundkapitals auf der Hauptversammlung abgestimmt.

Im Rahmen der erweiterten Wachstumsstrategie beabsichtigt Medios insbesondere die geographische Expansion der Herstellung von patientenindividuellen Therapien im Bereich Specialty Pharma in andere europäische Länder. Dafür hat das Unternehmen die Liste potenzieller europäischer M&A-Ziele erneut konkretisiert und führt weiterhin Gespräche mit ausgewählten Unternehmen, die in ihren Heimatmärkten zu den Top-3-Anbietern zählen und ein attraktives regulatorisches Umfeld aufweisen. Zudem führt Medios Gespräche im Hinblick auf potenzielle strategische Partnerschaften im Bereich der personalisierten und neuartigen Therapien.

Medios wurde im Oktober 2023 vom Business Magazin DUP UNTERNEHMER und dem Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung als "Arbeitgeber der Zukunft" ausgezeichnet. Eine ähnliche Auszeichnung hatte Medios bereits im Juli 2023 vom Magazin Focus in dessen "DEUTSCHLAND TEST" erhalten. Zudem verlieh der Bundesverband Mergers & Acquisitions im Rahmen seines "M&A Summit" den "M&A Awards 2023 für BESTE M&A REGIE" an Medios.

Lage des Medios-Konzerns

ERTRAGSLAGE DES MEDIOS-KONZERNS (IFRS)

Der Umsatz des Medios-Konzerns konnte im Geschäftsjahr 2023 signifikant um 173,9 Mio. € bzw. 10,8 % gesteigert werden und lag mit 1.784,7 Mio. € (Vorjahr: 1.610,8 Mio. €) nur unwesentlich unter dem oberen Ende der Umsatzprognose (Guidance) für das Geschäftsjahr 2023 von 1.600 bis 1.800 Mio. €. Die Umsätze wurden fast ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet.

Das Segment Arzneimittelversorgung erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen externen Umsatz i. H. v. 1.558,1 Mio. €, was einer Steigerung um 167,9 Mio. € bzw. um 12,1 % gegenüber der Vergleichsperiode entspricht (Vorjahr: 1.390,3 Mio. €). Ursächlich für diesen Anstieg waren im Wesentlichen der kontinuierliche Ausbau des Partnernetzwerkes sowie die Einbeziehung der bbw in den Konzernabschluss der Medios AG. Die bbw trug im Berichtszeitraum mit 43,4 Mio. € externem Umsatz zu diesem Anstieg bei. Der externe Umsatz des Segments Patientenindividuelle Therapien wuchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,0 Mio. € bzw. 2,7 % auf 226,0 Mio. € (Vorjahr: 220,0 Mio. €). Im Bereich Services stiegen die externen Umsätze von 0,5 Mio. € auf 0,6 Mio. €.

Der Rohertrag des Konzerns belief sich in der Berichtsperiode auf 112,0 Mio. € nach 108,9 Mio. € in der Vergleichsperiode des Vorjahres, was einem Anstieg von 3,1 Mio. € bzw. 2,8 % und einer Rohertragsmarge von 6,3 % (Vorjahr: 6,8 %) entspricht.

Im Segment Arzneimittelversorgung stieg der Rohertrag um 9,5 Mio. € auf 61,7 Mio. € (Vorjahr: 52,2 Mio. €), was einem deutlichen Anstieg von 18,2 % entspricht. Die Rohertragsmarge lag hierbei unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 3,6 %. Im Segment Patientenindividuelle Therapien sank der Rohertrag um 6,9 Mio. € auf 49,7 Mio. € (Vorjahr: 56,6 Mio. €), was einem Rückgang von 12,2 % entspricht. Die Rohertragsmarge betrug 19,4 % gegenüber 21,2 % im Vorjahr. Der Rückgang des Rohertrags und der Rohertragsmarge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum resultiert vor allem aus regulatorischen Preisabschlägen (Hilfstaxenabschläge) bei einigen Wirkstoffen seit September 2022 sowie aus performanceabhängigen Aufwendungen für die Übertragung von Herstellvolumina i. H. v. 5,2 Mio. €.

Die Personalkosten des Konzerns sind im Vorjahresvergleich insgesamt um 2,9 Mio. € bzw. 8,6 % auf 36,6 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 33,7 Mio. €), wobei 1,2 Mio. € dieses Anstiegs auf die Akquisition der bbw zurückzuführen sind. Der übrige Personalkostenanstieg resultiert vor allem aus performanceabhängigen Sonderzahlungen und planmäßigen Lohnkostensteigerungen in allen Segmenten, sowie dem Aufbau von Zentralfunktionen im Segment Services. Die in den Personalkosten enthaltenen und nichtliquiditätswirksamen Aufwendungen für Aktienoptionsprogramme (AOP) betrugen im Geschäftsjahr 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €). Die AOPs wurden den Mitarbeitern des Medios-Konzerns zur Entlohnung für geleistete Arbeit und längerfristigen Bindung eingeräumt und resultieren aus den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2020, 2022 und 2023. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr auf 23,0 Mio. € und sind um 1,0 Mio. € bzw. 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken (Vorjahr: 24,0 Mio. €). Ursächlich für diese Entwicklung ist im Wesentlichen der Rückgang der Rechts- und Beratungskosten um 1,4 Mio. € auf 2,6 Mio. € sowie der Rückgang der Mietnebenkosten um 0,6 Mio. € auf 1,0 Mio. €, die den Anstieg der Aufwendungen für Marketing (+ 0,4 Mio. €), für IT & Telekommunikation (+ 0,5 Mio. €) und Warenabgaben (+0,2 Mio. €) mehr als kompensieren konnten.

Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. € bzw. 2,4 % gestiegen und wird wie folgt auf das um Sondereffekte bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA pre) übergeleitet:

in Tsd. € 2023 2022
EBITDA 52.411 51.214
Aufwendungen aus
Aktienoptionsprogrammen
1.953 2.870
Sonstiger Aufwand M&A 970 790
Performance abhängige
Zahlungen zur Übernahme
von Herstellvolumina
5.180 0
EBITDA pre¹ 60.514 54.875

1 bereinigt um Sondereffekte

Das EBITDA pre des Medios-Konzerns konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Mio. € bzw. 10,3 % gesteigert werden und lag somit innerhalb der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 von 56 Mio. € bis 63 Mio. €. Die EBITDApre-Marge des Konzerns betrug im Geschäftsjahr 2023 unverändert 3,4 % (Vorjahr: 3,4 %).

Das operative Geschäftsfeld Arzneimittelversorgung trug mit einem EBITDA pre von 46,7 Mio. € zum Konzern-EBITDApre bei und erzielte gegenüber dem Vorjahr eine Ergebnissteigerung von 8,7 Mio. € bzw. 22,9 % (Vorjahr: 38,0 Mio. €). Ursächlich für diese Entwicklung ist im Wesentlichen der im Geschäftsjahr 2023 gestiegene Rohertrag. Das um die Sondereffekte bereinigte EBITDA pre des operativen Segments Patientenindividuelle Therapien verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. € bzw. 8,0 % auf 21,8 Mio. € (Vorjahr: 23,7 Mio. €), was im Wesentlichen auf einen gesunkenen Rohertrag zurückzuführen ist. Das EBITDA pre des internen Geschäftsbereichs Services verringerte sich auf -8,0 Mio. € gegenüber -6,8 Mio. € im Vergleichszeitraum und ist im Wesentlichen durch den Anstieg der Personalkosten für den Aufbau von Zentralfunktionen verursacht.

Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023 sanken innerhalb des Medios-Konzerns um 1,2 Mio. € auf 21,0 Mio. € (Vorjahr: 22,2 Mio. €). Der Rückgang der Abschreibungen ist im Wesentlichen auf im Geschäftsjahr 2022 letztmalig vorgenommene planmäßige Abschreibungen für einige immaterielle Vermögenswerte des Geschäftssegments Arzneimittelversorgung zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2023 somit nicht mehr vorgenommen werden mussten.

Das Finanzergebnis des Medios-Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 um 0,9 Mio. € auf -2,0 Mio. € (Vorjahr: –1,1 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen die Zinsaufwendungen i. H. v. 1,2 Mio. € für in Anspruch genommene Tranchen des bestehenden Konsortialdarlehens. Das Konsortialdarlehen über 75 Mio. € und einer Laufzeit von fünf Jahren steht dem Konzern bei Bedarf zur Wachstumsfinanzierung und als Betriebsmittellinie zur Verfügung.

Der Steueraufwand des Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 2023 10,6 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €). Die Konzernsteuerquote beläuft sich damit auf 36,0 % (Vorjahr: 34,1 %).

Das Konzernjahresergebnis im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf 18,8 Mio. €, nach 18,3 Mio. € im Vorjahr.

FINANZLAGE DES MEDIOS-KONZERNS (IFRS)

Der Medios-Konzern war stets in der Lage, alle seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Ausstehende und im Geschäftsjahr unterjährig in Anspruch genommene Kreditlinien wurden vollständig zum Bilanzstichtag zurückgeführt. Die bestehende Konsortialkreditlinie steht der Medios AG bzw. dem Medios-Konzern bei Bedarf in voller Höhe (75 Mio. €) zur Verfügung und kann zustimmungspflichtig um weitere 50 Mio. € erhöht werden. Im Dezember 2023 hat sich die Medios AG zudem eine Bridgefinanzierung i. H. v. 200 Mio. € für ein potenzielles Akquisitionsprojekt gesichert, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Die liquiden Mittel beliefen sich per 31. Dezember 2023 auf 71,0 Mio. € (Vorjahr: 79,2 Mio. €) und bestanden im Wesentlichen aus frei verfügbaren Bankguthaben. Die Veränderung der liquiden Mittel im Vergleich zum Vorjahr lässt sich auf die folgenden wesentlichen Kapitalflüsse zurückführen:

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich im Berichtszeitraum 2023 auf 16,4 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €) und war insbesondere durch einen stichtags- und wachstumsgetriebenen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 17,2 Mio. € sowie den Anstieg der Vorräte um 8,4 Mio. € belastet. Der Anstieg der Ertragssteuerzahlungen um 3,9 Mio. € auf 16,4 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €) sowie die performanceabhängigen Zahlungen zur Übertragung von Herstellvolumina i. H. v. 5,7 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) haben sich ebenfalls negativ auf den operativen Cashflow ausgewirkt.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 2023 –16,6 Mio. € (Vorjahr: –86,5 Mio. €) und resultierte im Wesentlichen aus Zukäufen und Verkäufen im Beteiligungsbereich. Für den Erwerb der Anteile an der bbw wurde eine Barkomponente i. H. v. 19,2 Mio. € abzüglich der übernommenen liquiden Mittel i. H. v. 2,4 Mio. € geleistet. Aus dem Verkauf der Kölsche Blister GmbH resultierte hingegen insgesamt ein Nettozahlungsmittelzufluss i. H. v. 0,9 Mio. €.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 2023 –8,0 Mio. € (Vorjahr: –39,8 Mio. €) und resultierte im Wesentlichen aus der Tilgung einer kurzfristigen Betriebsmittelkreditlinie i. H. v. 3,0 Mio. €, geleisteten Zinsen für Kreditverbindlichkeiten i. H. v. 2,3 Mio. € sowie aus Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten aus Mietverhältnissen i. H. v. 2,4 Mio. €.

VERMÖGENSLAGE DES MEDIOS-KONZERNS (IFRS)

Die Bilanzsumme des Konzerns zum 31. Dezember 2023 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 18,8 Mio. € auf 594,8 Mio. € (31. Dezember 2022: 576,0 Mio. €) erhöht, was im Wesentlichen aus einer Zunahme des kurzfristigen Vermögens resultiert.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zum Stichtag gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 3,2 Mio. € gestiegen. Aus der erstmaligen Konsolidierung der bbw resultierten Zugänge in den Geschäfts- und Firmenwerten i. H. v. 11,6 Mio. € und in den Kundenstämmen i. H. v. 6,6 Mio. €. Dem entgegen stehen auf die Kundenstämme und übrige Immaterielle Vermögenswerte entfallenen planmäßigen Abschreibungen des Geschäftsjahres i. H. v. 15,0 Mio. €.

Die Sachanlagen und aktivierten Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen sind gegenüber dem Vorjahresstichtag 2022 im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen um 3,4 Mio. € gesunken.

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Jahresende 2022 um 19,2 Mio. € auf 269,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 250,0 Mio. €) gestiegen. Zum Bilanzstichtag ist dies im Wesentlichen auf einen wachstums- und stichtagsbedingten Anstieg der Vorräte um 9,3 Mio. € auf 59,3 Mio. € (31. Dezember 2022: 50,0 Mio. €) und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 18,0 Mio. € auf 124,8 Mio. € zurückzuführen (31. Dezember 2022: 106,8 Mio. €). Die liquiden Mittel haben sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 8,2 Mio. € auf 71,0 Mio. € verringert.

Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 468,8 Mio. €, was einer Zunahme von 20,8 Mio. € gegenüber dem Jahresende 2022 entspricht (31. Dezember 2022: 448,0 Mio. €). Die Eigenkapitalquote lag zum 31. Dezember 2023 bei 78,8 % (31. Dezember 2022: 77,8 %) und erhöhte sich insbesondere aufgrund der Abnahme der langfristigen Verbindlichkeiten um 3,1 Mio. € auf 42,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 45,9 Mio. €). Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen der Rückgang der latenten Steuerverbindlichkeiten um 2,0 Mio. € sowie der Rückgang der langfristigen Leasingverbindlichkeiten um 0,5 Mio. €.

GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DES KONZERNS

Der Vorstand der Medios AG beurteilt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage vor dem Hintergrund der politischen und ökonomischen Entwicklungen im Jahr 2023 als insgesamt positiv. Die Umsatzerlöse des Konzerns stiegen um 10,8 % im Vergleich zum Vorjahr und lagen mit 1,78 Mrd. € am oberen Ende der prognostizierten Erwartung (Guidance) von 1,6 – 1,8 Mrd. €. Auch das operative Ergebnis vor Sondereinflüssen (EBITDA pre) konnte um 10,3 % gesteigert werden und lag mit 60,5 Mio. € in der prognostizierten Bandbreite von 56 Mio. € bis 63 Mio. €.

ERTRAGSLAGE DER MEDIOS AG (HGB)

Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die Medios AG Umsatzerlöse in Höhe von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €); die Umsätze resultieren v. a. aus Umlagen für erbrachte Dienstleistungen innerhalb des Medios-Konzerns. Der Jahresüberschuss belief sich 2023 auf 16,1 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €), was einem Rückgang von 3,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Der Rückgang resultiert einerseits aus einem Einmaleffekt aus der Wertberichtigung des Beteiligungsansatzes der bbw in Höhe von 8,9 Mio. € und gleichzeitig steigenden Beteiligungserträgen im Vergleich zum Vorjahr. Vorbehaltlich des Wertberichtigungseffekts ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 damit erfüllt.

Die Erhöhung der Umsätze um 0,8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus einer wachstumsbedingten Ausweitung der Dienstleistungen für Unternehmen innerhalb des Konzernverbunds. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Erträge in Höhe von 0,9 Mio. € aus dem Verkauf der Anteile an der Kölsche Blister GmbH.

Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Mio. € auf 10,4 Mio. € (Vorjahr 7,8 Mio. €) erhöht. Ursächlich hierfür war neben planmäßigen Lohnkostensteigerungen insbesondere der vorangetriebene Ausbau der Zentralfunktionen der Medios AG. Die Gesamtzahl der Beschäftigten in der Medios AG stieg auf 93 zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 76).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich mit insgesamt 10,2 Mio. € unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 10,2 Mio. €) und beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten i. H. v. 3,1 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €), Aufwendungen für Mietkosten i. H. v. 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) und Aufwendungen für Lizenzen i. H. v. 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Die Erträge aus bestehenden Ergebnisabführungsverträgen haben sich insbesondere aufgrund von gestiegenen Jahresergebnissen in der Cranach Pharma GmbH und der Medios Pharma GmbH um 9,9 Mio. € auf 46,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr erhöht (Vorjahr: 36,3 Mio. €).

Planmäßige Abschreibungen i. H. v. 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens berücksichtigt. Zudem wurde zum Bilanzstichtag eine Wertberichtigung in Höhe von 8,9 Mio. € auf den Beteiligungswert der bbw vorgenommen. Ursächlich hierfür sind u. a. fehlende Handelsumsätze im Bereich Parenterale Ernährung sowie Margenreduktion aufgrund regulatorischer Preisanpassungen. Die bbw wurde im Geschäftsjahr 2023 in das Segment Arzneimittelversorgung des Medios-Konzerns integriert. Aus Segment- und Konzernsicht bestand kein Abwertungsbedarf.

Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von höheren Zinsaufwendungen um 1,3 Mio. € auf 0,3 Mio. € verringert (Vorjahr: 1,6 Mio. €). Ursächlich hierfür waren unterjährige Inanspruchnahmen aus der bestehenden Konsortialkreditlinie sowie die Einrichtung eines Cash Pools mit einigen Tochtergesellschaften der Medios AG zur besseren Liquiditätssteuerung in der Gruppe.

Das EBT belief sich auf 26,8 Mio. € (Vorjahr: 27,3 Mio. €) und der Jahresüberschuss auf 16,1 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €). Der Steueraufwand belief sich im Jahr 2023 auf 10,7 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €).

FINANZLAGE DER MEDIOS AG (HGB)

Die Medios AG war stets in der Lage, alle Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Ausstehende und im Geschäftsjahr unterjährig in Anspruch genommene Kreditlinien wurden vollständig zum Bilanzstichtag zurückgeführt. Die bestehende Konsortialkreditlinie steht der Medios AG bei Bedarf in voller Höhe (75 Mio. €) zur Verfügung und kann zustimmungspflichtig um weitere 50 Mio. € erhöht werden. Im Dezember 2023 hat sich die Medios AG zudem eine Bridgefinanzierung i. H. v. 200 Mio. € für ein potenzielles Akquisitionsprojekt gesichert, auf die bei Bedarf für diese Akquisition zurückgegriffen werden kann.

Die liquiden Mittel beliefen sich per 31. Dezember 2023 auf 48,6 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) und bestanden im Wesentlichen aus Bankguthaben. Die Veränderung der liquiden Mittel lässt sich im Wesentlichen auf die folgenden Zahlungsmittelzu- und -abflüsse zurückführen:

Die Medios AG leistete Im Geschäftsjahr zahlungswirksame Ertragssteuerzahlungen i. H. v. 3,7 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €).

Aus Zukäufen und Verkäufen im Beteiligungsbereich resultierte ein Zahlungsmittelabfluss i. H. v. 18,4 Mio. €, der sich aus der geleisteten Barkomponente i. H. v. 19,3 Mio. € für den Erwerb der Anteile an der bbw sowie aus dem Verkauf der Anteile an der Kölsche Blister GmbH i. H. v. 0,9 Mio. € ergab.

Aus der Rückführung der Intercompany-Darlehen der Cranach Pharma GmbH und der NewCo Pharma GmbH an die Medios AG resultierte im Geschäftsjahr 2023 ein Zahlungsmittelzufluss i. H. v. 20,0 Mio. €. Gegenläufig hat die Medios AG zwei neue Darlehen an Verbundunternehmen begeben, was zu einem Zahlungsmittelabfluss von insgesamt 2,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 führte. Aus erhaltenen Zinserträgen gingen der Medios AG insgesamt Zahlungsmittelzuflüsse i. H. v. 2,3 Mio. € zu. Weiterhin verzeichnete die Medios AG im Geschäftsjahr 2023 Zahlungsmittelzuflüsse i. H. v. 36,3 Mio. € aus Ergebnisabführungen des Geschäftsjahres 2022 durch die jeweiligen Tochtergesellschaften.

Die Medios AG hat im Geschäftsjahr 2023 mit der Cranach Pharma GmbH, der Medios Pharma GmbH, der Medios Manufaktur GmbH und der Medios Individual GmbH einen Cash Pool Vertrag geschlossen, um die freie Liquidität bei der Medios AG bündeln zu können. Der sich zum Bilanzstichtag hieraus ergebende und bei der Medios AG gebündelte zahlungswirksame Saldo belief sich auf 27,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Aus geleisteten Zinsen resultierte ein Zahlungsmittelabfluss i. H. v. 2,1 Mio. €.

VERMÖGENSLAGE DER MEDIOS AG (HGB)

Das Anlagevermögen der Medios AG belief sich zum Bilanzstichtag 2023 auf 412,7 Mio. € (Vorjahr: 421,2 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen die gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen i. H. v. 347,7 Mio. € (Vorjahr: 337,2 Mio. €) sowie langfristige Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 60,2 Mio. € (78,4 Mio. €). Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des Erwerbs aller Geschäftsanteile an der bbw um 10,5 Mio. € erhöht. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen haben sich insbesondere infolge von Darlehensrückführungen der Cranach Pharma GmbH i. H. v. 17,0 Mio. € verringert. Von den bestehenden Ausleihungen entfallen 46,0 Mio. € (Vorjahr: 46,0 Mio. €) auf ein an die Medios Pharma GmbH ausgereichtes endfälliges Darlehen. Die Laufzeit dieses Darlehens endet am 31. Dezember 2026.

Das Umlaufvermögen der Medios AG belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 101,8 Mio. € (Vorjahr: 42,2 Mio. €) und bestand im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten i. H. v. 48,6 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. 50,7 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €).

Das Eigenkapital der Medios AG belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 470,7 Mio. € (Vorjahr: 454,5 Mio. €). Die Eigenkapitalquote belief sich hierbei auf 91,3 % (Vorjahr: 98,0 %).

Die Rückstellungen der Medios AG beliefen sich auf 13,7 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) und beinhalteten wie im Vorjahr im Wesentlichen Steuerrückstellungen. Die Steuerrückstellungen i. H. v. 11,2 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) erhöhten sich infolge der Ergebnisentwicklung im Jahr 2023.

Die Verbindlichkeiten der Medios AG beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 31,2 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) und beinhalten im Wesentlichen kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 29,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen auf die Einführung eines Cash Pools im Geschäftsjahr 2023 und die daraus bestehenden Salden i. H. v. 27,3 Mio. € gegenüber den Cash Pool Teilnehmern zurückführen.

GESAMTAUSSAGE DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ZUR VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER MEDIOS AG (HGB)

Der Vorstand der Medios AG beurteilt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage vor dem Hintergrund der politischen und ökonomischen Entwicklungen im Jahr 2023 wie im Konzern als insgesamt positiv.

RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Der Medios-Konzern ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln der Medios AG und ihrer Tochterunternehmen verbunden sind oder sich aus externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko versteht das Unternehmen die Gefahr, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handlungen den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine beziehungsweise ihre Ziele zu erreichen. Dazu gehören monetäre sowie nicht monetäre Risiken.

Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung. Eine Chance verstehen wir als positive, ein Risiko als negative Abweichung von einem Planoder Zielwert möglicher künftiger Entwicklungen.

Risikomanagementsystem

Der Medios-Konzern hat ein Risikomanagementsystem (RMS), welches der Risikoerkennung, -inventarisierung und -steuerung dient. Der Medios-Konzern ist bestrebt sein Risikomanagementsystem stetig weiterzuentwickeln und hat im Geschäftsjahr 2023 das Risikomanagementsystem methodisch angepasst, um dem anorganischen Wachstum der letzten Jahre sowie der segmentbasierten Steuerung Rechnung zu tragen. Die Ziele des Risikomanagementsystems liegen in der Risikotransparenz, die auch die Risikofrüherkennung umfasst, der Unterstützung risikobasierter (Steuerungs-)Entscheidungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Entwicklung der Unternehmensstrategie sowie die Ableitung von entsprechenden Unternehmenszielen und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat im Rahmen der Unternehmensplanung und -steuerung für deren Umsetzung. Der Vorstand der Medios AG überprüft regelmäßig die strategische Ausrichtung und die darin definierten Wachstumschancen. Dies geschieht laufend im Rahmen des Planungs- und Steuerungsprozesses, in dem die aktuelle Unternehmensentwicklung mit der Unternehmensplanung abgeglichen wird. Weiterhin wird in regelmäßigen Strategiemeetings die strategische Ausrichtung überprüft. In diesen Prozess werden die Leitungsmitglieder der operativen Segmente sowie die Geschäftsführer der operativen Gesellschaften eingebunden. Auf diese Weise wird zeitnah erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung einzelner Risiko- und Chancenfelder erfordern. Im Rahmen der Planung werden Risiken und Chancen mit einem Betrachtungshorizont von bis zu drei Jahren erfasst.

RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM

In Ergänzung zu diesem System hat der Vorstand ein Risikofrüherkennungssystem etabliert, das die Früherkennung und Abwendung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, sicherstellen soll. Die operativen Geschäftseinheiten der jeweiligen Segmente sind verantwortlich für die stetige Identifikation, Bewertung Steuerung und Kommunikation von Risiken.

Über die Segmente werden die Informationen halbjährlich und in strukturierter Form an das Konzernrisikomanagement für die Berichterstattung an den Vorstand weitergegeben. Wesentliche, unerwartet auftretende Risiken sind hierbei jedoch unverzüglich zu berichten. Die Ermittlung frühzeitiger Planabweichungen ist Aufgabe des Konzern-Controllings. In monatlich stattfinden Reporting-Meetings entscheiden die jeweiligen Verantwortlichen der Segmente gemeinsam mit dem Vorstand über die angemessene Strategie und über Maßnahmen bei der Steuerung der Risiken. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand monatlich über den Geschäftsverlauf in den Segmenten informiert. Weiterhin erfolgt halbjährlich eine Risikoberichterstattung vom Vorstand an den Aufsichtsrat.

Die Erfassung von Risiken erfolgt gemäß der nachfolgenden Matrix auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes mit Wirkung auf den Medios-Konzern. Die Beurteilung erfolgt netto, d. h. unter Berücksichtigung von etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen, die sich auf das mögliche Schadensausmaß und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos abschwächend auswirken. In der Beurteilung der Wesentlichkeit im Gesamtrisiko-Portfolio werden die Risiken als hoch, mittel oder niedrig klassifiziert.

Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt quantitativ und/oder qualitativ. Die quantitative Beurteilung reflektiert einen möglichen negativen Einfluss auf den Kapitalfluss. Eine qualitative Einschätzung des Schadens erfolgt mittels Kriterien wie strategischer Auswirkung, des Einflusses auf unsere Reputation oder des möglichen Vertrauensverlusts bei Stakeholdergruppen. Durch Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Ausmaß ergibt sich der Erwartungswert. Die höhere Bewertung – qualitativ oder quantitativ – bestimmt die Gesamtbeurteilung. Bei der Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit liegt ein Zeitraum von maximal sechs Jahren zugrunde.

RISIKOBEWERTUNGSMATRIX

Die Risiken des Konzerns werden als hoch, mittel oder niedrig klassifiziert und orientieren sich am Schadensausmaß der finanziellen und nichtfinanziellen Risiken unter Berücksichtigung der etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettorisiko). Die Bewertung und Berichterstattung der Risikohöhe wird, soweit nicht abweichend gekennzeichnet, in Relation zum EBITDA pre betrachtet. Der Konsolidierungskreis des Risikomanagements entspricht grundsätzlich dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses. Die Berichterstattung von Risiken in diesem Bericht bezieht sich grundsätzlich auf ein Jahr.

Internes Kontrollsystem

ALLGEMEINES INTERNES KONTROLLSYSTEM (UNGEPRÜFT)

Das interne Kontrollsystem des Medios-Konzerns ist in das Risikomanagementsystem eingebettet und beinhaltet neben dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem auch Kontrollen zu den weiteren Geschäftsprozessen. So existieren Richtlinien, Standard Operating Procedures (SOPs) und Kontrollen, um die Qualität der Produktionsabläufe in der Herstellung von Arzneimitteln zu sichern und die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.

Weiterhin hat die Medios AG ein konzernweites Compliance-Management-System mit dem Ziel implementiert, regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu fördern. Weitere Informationen zum Compliance-Management-System des Medios-Konzerns sind im Kapitel "Nichtfinanzielle Erklärung" enthalten.

INTERNES KONTROLLSYSTEM BEZOGEN AUF DEN (KONZERN-)RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS (BERICHT GEMÄSS §§ 289 ABSATZ 4, 315 ABSATZ 4 HGB)

Ziel unseres internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und (Konzern-)Finanzberichterstattung gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Das Kontrollsystem umfasst hierbei Grundsätze, Verfahrensanweisungen, präventive und aufdeckende Kontrollen und soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Einzel – und Konzernabschlusserstellung erfolgten im Geschäftsjahr ausschließlich von zentraler Stelle innerhalb der Medios AG, was eine konsistente und stetige Anwendung der Rechnungslegung in einem einheitlichen Abschlusserstellungsprozess sicherstellt. Zudem wurde unterjährig die Buchführung der Einzelgesellschaften des NewCo-Kreises und der bbw zentral in den Finanzbereich der Medios AG integriert. Verbindliche Standards wie z. B. manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung sind hierbei vorgegeben. Die rechnungslegungsbezogene Berichterstattung und Konsolidierung erfolgen mithilfe von IT-Systemen, die der Größe des Konzerns angemessen sind.

Die rechnungsrelevanten Prozesse und Kontrollen wurden im Geschäftsjahr 2023 zudem durch eine externe Revision evaluiert und der Vorstand, Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat über potenzielle Kontrollschwächen und die eingerichteten Kontrollen informiert.

GESAMTAUSSAGE ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM UND ZUM INTERNEN KONTROLLSYSTEM (UNGEPRÜFT)

Zum Berichtszeitpunkt liegen in allen wesentlichen Belangen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit des Internen Kontrollund des Risikomanagementsystems hinweisen.

Risikobericht

Als wesentliche, zu berichtende Risiken werden im Folgenden grundsätzlich alle als hoch sowie als mittel klassifizierten und vom Schadensausmaß her mindestens als signifikant eingestuften finanziellen und nichtfinanziellen Risiken unter Berücksichtigung der etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettorisiko) berichtet. Diese befinden sich gemäß dem internen Scoringmodell des Medios-Konzerns innerhalb der Markierung in der oben aufgeführten Risikobewertungsmatrix. Nachfolgend werden die sich in der Risikobewertungsmatrix im Bereich "Extern zu berichtende Risiken" befindlichen einzelnen Risiken beschrieben. Der Medios-Konzern steuert in Segmenten, daher erfolgt die Risikoberichterstattung segmentbasiert. Es werden nachfolgend vor allem die Risiken der Segmente aufgeführt, in denen wesentliche Risiken identifiziert wurden. Grundsätzlich können jedoch auch andere Segmente in geringerem Ausmaß betroffen sein. Bei wesentlichen Risiken, die von den Zentralbereichen des Konzerns (Segment Services) berichtet werden, wird der Konzern ausgewiesen. Die dargestellte Reihenfolge der Risiken impliziert hierbei keine Wertigkeit oder Rangfolge.

BRANCHENSPEZIFISCHE UND REGULATORISCHE RISIKEN (MITTEL: AMV & PIT)

Von wesentlicher Bedeutung für den Medios-Konzern sind Risiken, die sich aus Veränderungen im Gesundheitsmarkt ergeben. Dabei handelt es sich vor allem um die Finanzierung der Gesundheitssysteme sowie die entsprechenden Erstattungssysteme und die Entwicklung neuer Produkte und Therapien. Der Arzneimittelmarkt in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) ist durch viele gesetzliche Regularien bestimmt. Mögliche Änderungen in der Gesetzgebung können sich unmittelbar auf das Geschäft des Medios-Konzerns auswirken.

Die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem, bedingt durch den demografischen Wandel, sowie die im Zuge der fortschreitenden medizinischen Innovationen immer aufwändigeren Behandlungs- und Therapieformen bringen nach wie vor die Gesundheitssysteme an die Grenzen der Finanzierbarkeit. Eine sich eintrübende wirtschaftliche Entwicklung und drohende Rezession einschließlich der fortbestehenden Unsicherheiten durch den Ukraine-Krieg könnten diese (Finanzierungs-)Situation weiter verschärfen. Nationale Regierungen könnten daher weiterhin bestrebt sein, durch gesetzgeberische Eingriffe die Ausgaben für Gesundheitsleistungen zu senken.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Geschäftsbetrieb des Medios-Konzerns waren in der Vergangenheit und sind absehbar auch in Zukunft grundlegenden Veränderungen unterworfen. Zugleich ist der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft in besonderem Maße durch staatliche Regulierung und Kontrolle geprägt. So ist der Medios-Konzern davon abhängig, dass staatliche Behörden, Krankenversicherer und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kosten einer Behandlung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und sonstigen angebotenen Leistungen, die vom Medios-Konzern vertrieben werden, zumindest teilweise übernehmen beziehungsweise erstatten.

Grundlegende Änderungen der bestehenden aufsichtsrechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen oder sonstige den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffende Rechtsänderungen, insbesondere arzneimittelrechtliche Änderungen sowie regulatorische Preisanpassungen, könnten sich ebenso nachteilig auf den Geschäftsbetrieb des Medios-Konzerns auswirken wie eine geänderte Praxis der Behörden bei der Handhabung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften.

Weiterhin sind die Preise der gehandelten Arzneimittel weitestgehend sowohl auf der Seite des Einkaufs als auch auf Verkaufsseite reguliert. Regulierte Preise und Erstattungsleistungen für Arzneimittel werden jedoch zunehmend reduziert. Zudem wird die Zahl der Patienten mit Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten eingeschränkt oder die Übernahme- oder Erstattungsleistung gesenkt. Dies kann zukünftig Auswirkungen auf erzielbare Umsätze und Erträge haben. Darüber hinaus kann die Gesellschaft nicht abschätzen, welche zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften zur Kostensenkung im Gesundheitsbereich erlassen werden und welche Auswirkungen solche Änderungen auf die Umsätze und Erträge des Medios-Konzerns haben würden. Staatliche Regulierungsmaßnahmen wie Festbeträge, Zuzahlungsbefreiungen, Rabattgrenzen und Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen können das Wachstum im Arzneimittelmarkt beschränken und unmittelbare Auswirkungen auf die Umsätze und Erträge des Medios-Konzerns haben.

GESCHÄFTSBEZOGENE RISIKEN

Als wesentliche geschäftsbezogene Risiken wurden folgende identifiziert:

a) Technische Risiken (Mittel: Konzern)

Als kontinuierlich wachsender Konzern kommt der eingesetzten Informationstechnologie (IT) und damit der IT-Sicherheit eine stetig wachsende Bedeutung zu. Risiken bestehen hier im Hinblick auf die drei Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität sowie Verfügbarkeit und umfassen insbesondere den unbefugten Zugriff, die Modifikation und den Abzug sensibler elektronischer Unternehmens- und Kundendaten sowie mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Störungen und/oder kriminellen Handlungen (Cyber-Angriffe). Dem Risiko des unbefugten Zugriffs, der Modifikation und des Abzugs von Unternehmens- und Patientendaten begegnet die Medios AG mit dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien, zum Beispiel moderner Sicherheitssysteme zur Erkennung von Schadsoftware und bösartigem Verhalten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die kontinuierliche Weiterentwicklung konzernweiter Sicherheitsmaßnahmen zur Erkennung, Abwehr und Behandlung von Cyber-Bedrohungen. Die technischen Maßnahmen werden durch Sensibilisierungsmaßnahmen für Beschäftigte ergänzt, die das Bewusstsein für Informationssicherheit schaffen und schärfen.

Die Weiterentwicklung und der konzernweite Einsatz der IT-Governance-Prozesse, insbesondere die weitere Vereinheitlichung des Risikomanagementprozesses für IT- und Informationssicherheit, tragen zusätzlich dazu bei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu reduzieren oder zu vermeiden.

b) Personelle Risiken (Mittel: Konzern)

Qualifizierte und engagierte Beschäftigte sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Schwierigkeiten bei der Rekrutierung, Einstellung und Bindung von (regional) dringend benötigten Fachkräften auch im Hinblick auf den Wettbewerb unter Arbeitgebern sowie bei der Weiterentwicklung von Beschäftigten können erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben. Darüber hinaus ist es möglich, dass organisatorische Veränderungen das Engagement der Mitarbeitenden verringern oder die Personalfluktuation erhöhen, wenn sie nicht transparent umgesetzt werden oder nicht die erwarteten Vorteile bringen.

Die Medios AG ist bestrebt, entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung voranzutreiben, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, Anforderungskriterien für Schlüsselpositionen festzulegen, ein verstärktes Investment in Employer-Branding-Maßnahmen und Nachwuchsführungskräfte zu identifizieren und vorzubereiten.

RISIKEN AUS AKQUISITIONEN UND EINER ANORGANISCHEN WACHSTUMSSTRATEGIE (HOCH: KONZERN; GERING: AMV, PIT)

Der Medios-Konzern verfolgt neben der organischen auch weiterhin eine anorganische Wachstumsstrategie. Damit ist der Konzern rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und operativen Risiken aus den Unternehmensakquisitionen ausgesetzt, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Medios-Konzerns auswirken können. Es wurden Risiken berichtet, deren Eintritt zwar nicht als wahrscheinlich erachtet wird, jedoch bei Eintritt einen potenziell signifikanten (hohen) Schaden mit sich brächte. Die Risiken werden nachfolgend erläutert.

Der Vorstand verfolgt als eine strategische Ausrichtung des Unternehmens das Wachstum durch Internationalisierung. Dies soll vor allem durch Akquisitionen von im Bereich Compounding spezialisierten Unternehmen in strategisch interessanten europäischen Zielmärkten erfolgen. Es besteht das Risiko, dass im Rahmen dieser Akquisitionen materielle Risiken erworben werden, die den Fortbestand der Medios AG gefährden oder beeinträchtigen könnten. Insbesondere unter Beachtung der Komplexität und Größe der potenziellen Targets sowie des dafür geplanten Investitionsvolumens, könnte dies signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns mit sich bringen.

Die Medios AG begegnet diesem Risiko durch gründliche Due-Diligence-Prüfungen, insbesondere in den Bereichen Commercial, Regulatorik, Recht, IT, Finanzen, Steuern und Human Resources. Zur Beurteilung der Angemessenheit des Akquisitionspreises erstellt der Vorstand mit Unterstützung von im Bereich der Unternehmensbewertung spezialisierten Beratungsgesellschaften regelmäßig Einschätzungen zur Fairness der Transaktion (Fairness Opinion). Die Medios AG betreibt zudem einen zentralen Fachbereich für Mergers & Acquisitions, der direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Zudem werden im Kaufprozess auch externe Berater mit spezialisiertem Wissen eingebunden. Akquisitionsprojekte werden daher gründlich analysiert und überprüft, bevor sie vom Gesamtvorstand beschlossen werden. Zusätzlich unterliegen diese Akquisitionen einem Genehmigungsvorbehalt des Aufsichtsrats, der sich auf Basis der Berichte des Vorstands sowie der vorliegenden Due-Diligence-Berichte und Fairness Opinion über die Chancen und Risiken der Akquisitionen informieren lässt und auf dieser Basis entscheidet. In Summe wird unter Beachtung der getroffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines hohen Schadens daher als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Die Strukturen eines erworbenen Unternehmens müssen integriert, rechtliche und vertragliche Fragen gelöst und logistische Abläufe vereinheitlicht werden. Dabei besteht auch das Risiko, wesentliche Führungskräfte zu verlieren. Auch der Geschäftsablauf sowie die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden und/oder Mitarbeitern könnten im Rahmen des Integrationsprozesses in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine mangelhafte oder ungenügende Integration im Rahmen der "Post Merger Integration" (PMI) kann dazu führen, dass das akquirierte Unternehmen hinter den Erwartungen zurückbleibt und sich die Ertragserwartungen nicht in der vorgesehenen Zeit realisieren lassen. Dies könnte auch zu Wertverlusten durch notwendige Abwertungen der erworbenen Vermögensgegenstände und des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes führen. Aufgrund der Größe potenzieller Targets in internationalen Zielmärkten kann bereits eine Abweichung von 10 % der zugrundeliegenden EBITDA-Planung (Erwerbsplanung) zu einem Wertverlust (Abwertung) von bis zu 30 Mio. € führen. Auch diesem Risiko wird durch umfangreiche Analysen der Unternehmensplanung (Commercial Due Diligence) sowie durch Sensitivitätsszenarien im Rahmen der Beurteilung der Fairness des Kaufpreises begegnet.

Um dem Integrationsrisiko zu begegnen, wurde ein zentrales PMI-Team im Konzern installiert, das die Koordination des PMI-Projektes verantwortet, monitort und steuert. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2023 ein PMI-Konzernhandbuch erarbeitet, das die Erfahrungen vergangener Akquisitions- und Integrationsprojekte kanalisiert und den Prozess standardisieren soll.

Die Werthaltigkeit der in der Konzern-Bilanz enthaltenen Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer stellen wir in jährlichen Impairment-Tests fest. Im Geschäftsjahr 2023 bestand in den operativen Segmenten ausreichend Head Room, sodass zum Stichtag kein Impairmentbedarf bestand. Weitere Information hierzu befinden sich im Konzernhang Tz. 6A.

Das anhaltende anorganische Wachstum wird auch weiterhin zusätzliche Investitionen in Strukturen zur Integration der Akquisitionen und den Ausbau der Steuerungsfähigkeit der stark wachsenden Gruppe erfordern. Dies wird eine effektive Ressourcenplanung und den Ausbau von Kapazitäten für Personal- und IT-Strukturen u. a. für die weitere Verbesserung der Steuerungsfähigkeit und Administration erforderlich machen. Andernfalls besteht das Risiko, dass schlecht ausgestattete Integrationen signifikante Effizienzverluste und erhöhte Kosten mit sich bringen.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

Kreditrisiken (Mittel: Arzneimittelversorgung, Gering: Patientenindividuelle Therapien)

Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Medios-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder zur sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Aufgrund der Geschäftstätigkeit und des hohen Transaktionsvolumens ist insbesondere das Segment AMV dem Risiko des Zahlungsausfalls ausgesetzt. Die Kundenbasis ist differenziert und insbesondere bei Kunden, die nicht mit ihrem Privatvermögen haften, wird das Risiko eines Forderungsausfalls bzw. einer Ergebnisbelastung als wesentlich eingestuft und kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsforderungen obliegt den Verantwortlichen der operativen Gesellschaften, die regelmäßig die Bonität der Kunden analysieren. Für alle Kunden werden Kreditlimits festgelegt. Kreditlimits von mehr als 500 Tsd. € müssen gegenwärtig zentral vom Vorstand (Finanzvorstand und Bereichsvorstand) beurteilt und freigegeben werden, ab einem Kreditlimit von über 2.000 Tsd. € muss der Gesamtvorstand über das Kreditlimit entscheiden. Wesentliche Außenstände bestehender Kunden werden überwacht und das Ausfallrisiko der Forderungen bewertet. Weiterhin wird dem Risiko begegnet, indem Kreditlimits für wesentliche Kunden des Segments AMV mit einer entsprechenden Warenkreditversicherung abgesichert wurden. Im laufenden Geschäftsjahr 2023 wurden bisher neue Einzelwertberichtigungen auf Forderungen i. H. v. 0,4 Mio. € gebildet.

Liquiditätsrisiko (Gering: Konzern)

Als Liquiditätsrisiko wird die mögliche Unfähigkeit des Medios-Konzerns gesehen, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dieses wird stetig vom Finanzbereich des Konzerns im Rahmen der taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert, um konzernweit sämtliche geplante Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu erfüllen. Der erwartete Finanzierungsbedarf wird nach Planung von Medios zu einem großen Teil aus dem operativen Cashflow und mit zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln des Medios-Konzerns sowie bei Bedarf über eine vertraglich vereinbarte Konsortialfinanzierung gedeckt werden können. In Hinblick auf die strategische Ausrichtung der Medios AG, auch zukünftig im internationalen Bereich anorganisch zu wachsen, besteht eventuell die Notwendigkeit, eine Akquisition auch durch hohe Fremdkapitalvolumina finanzieren zu müssen. Sollten die bereits im Bereich Akquisitionsrisiken skizzierten Ertragsrisiken eintreten, kann zusätzlich ein potenzielles Liquiditätsrisiko entstehen. Das Unternehmen ist bestrebt für solche Fälle ausreichend freie Kreditlinien vorzuhalten sowie sich über die Hauptversammlung alternative Finanzierungsquellen (Eigenkapitalerhöhungen) zu sichern.

Verschuldung (Gering: Konzern)

Die Verschuldung könnte u. a. die Umsetzung der Geschäftsstrategie oder die Fähigkeit der Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten beeinträchtigen. Sollten sich das Kredit-Rating des Medios-Konzerns bzw. der Medios AG oder die Konditionen an den maßgeblichen Finanzmärkten wesentlich verschlechtern, könnten sich daraus auch Finanzierungsrisiken für den Konzern ergeben. Die abgeschlossene Konsortialkreditfinanzierung enthält Auflagen ("Covenants"), die den Konzern zur Einhaltung bestimmter finanzieller Kennzahlen, insbesondere mit Bezug zur Nettoverschuldung verpflichten. Im Geschäftsjahr 2023 konnte der Medios-Konzern diese Kennzahlen stets einhalten und weist zum Jahresende 2023 eine Eigenkapitalquote von ca. 79 % auf. In Hinblick auf die strategische Ausrichtung der Medios AG, zukünftig auch im internationalen Bereich anorganisch zu wachsen, kann sich dieses Risiko, im Fall der Finanzierung mit hohen Fremdkapitalvolumina, erhöhen.

GESAMTBEURTEILUNG DER RISIKOPOSITION

Die Gesamtbeurteilung der Risikoposition des Vorstandes ergibt, dass gegenwärtig keine ernsthaft den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen bzw. potenziell erkennbar sind. Aus Sicht des Vorstandes hat sich die Risikolage des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich erhöht und wird nach wie vor als begrenzt und überschaubar eingeschätzt. Neben den regulatorischen Risiken bilden hierbei unverändert vor allem finanzwirtschaftliche Risiken und Akquisitionsrisken die größte Unsicherheit für den Medios-Konzern. Der Medios-Konzern hat sich auf den Bereich Specialty Pharma fokussiert und ist damit der Pharmabranche zuzurechnen, die relativ konjunkturunabhängig ist. Daher schätzt Medios die konjunkturellen Risiken weiterhin relativ gering ein. Wachsende geopolitische Risiken wie der Russland-Ukraine-Krieg und der Nahostkonflikt hatten bisher ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen auf das Geschäft des Medios-Konzerns. Weder Beschaffungsnoch Absatzmärkte des Medios-Konzerns waren bisher direkt betroffen. Auch für die ESG-bezogenen Anforderungen sieht sich Medios gut aufgestellt. Medios geht daher davon aus, dass sich das Unternehmen auch zukünftigen regulatorischen Herausforderungen erfolgreich stellen kann. Die strategische Ausrichtung, zukünftig international anorganisch zu wachsen, kann die Akquisitions- und finanzwirtschaftlichen Risiken erhöhen.

Chancenbericht

Das Chancenmanagement ist ebenso wie das Risikomanagement zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Die Gesamtchancensituation zum Bilanzstichtag stellt sich im Vergleich zum Vorjahr weiterhin gut dar. Durch die Akquisition der NewCo Pharma Gruppe sowie die im Januar 2023 abgeschlossene Übernahme der bbw GmbH einschließlich hinzugewonnener Herstellvolumina hat sich Medios im Kernmarkt Deutschland sehr gut positioniert. Das Unternehmen plant, in den kommenden Jahren entsprechend der kommunizierten Wachstumsstrategie weiter zu wachsen. Neben der Stärkung des Kerngeschäfts in Deutschland beabsichtigt Medios im Geschäftsbereich Patientenindividuellen Therapien die Expansion ins europäische Ausland. Zusätzlich plant Medios zur weiteren Diversifizierung des Geschäftsmodells den Einstieg in die Herstellung von personalisierter Medizin.

Der Vorstand der Medios AG überprüft regelmäßig die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die darin definierten Wachstumschancen. Dies geschieht im Rahmen des Planungs- und Steuerungsprozesses, in dem die aktuelle Unternehmensentwicklung mit der Unternehmensplanung abgeglichen wird. In diesen Prozess werden die Leitung der Business Units sowie einzelne Geschäftsführer operativer Gesellschaften eingebunden. Auf diese Weise wird zeitnah erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung einzelner Chancenfelder erfordern.

Der Specialty-Pharma-Markt bietet Medios auch weiterhin ein hohes Wachstumspotenzial für alle Geschäftsbereiche. Dies ist insbesondere auf folgende Chancen zurückzuführen:

Chancen durch Marktwachstum

Der globale Pharmamarkt ist weiterhin auf einem stabilen Wachstumskurs. Als wesentlicher Bestandteil des Gesamtmarkts kann davon auch der von Medios fokussierte Specialty-Pharma-Markt profitieren. Laut IQVIA werden die weltweiten Ausgaben für Arzneimittel bis zum Jahr 2028 auf umgerechnet 2.063 Mrd. € steigen. Der Pharmamarkt in den Industrieländern soll von 2023 bis 2028 um durchschnittlich 7,0 % pro Jahr wachsen. Das Gesamtvolumen der Arzneimittelausgaben in den Industrieländern würde bis zum Jahr 2028 damit auf rund 1.400 Mrd. € steigen und im Vergleich zum Jahr 2023 (996 Mrd. €) um rund 41 % wachsen.

In den Industrieländern gewinnen Specialty-Pharma-Arzneimittel zunehmend an Bedeutung. Der Anteil der Specialty-Pharma-Arzneimittel an den gesamten Arzneimittelausgaben wird bis zum Jahr 2028 auf 55 % steigen. Schätzungsweise werden bis zum Jahr 2028 die Specialty-Pharma-Ausgaben auf rund 770 Mrd. € und damit im Vergleich zu 2023 (rund 498 Mrd. €) um rund 55 % steigen. Das entspräche einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 9,1 %. Für das Jahr 2024 werden Ausgaben im Specialty-Pharma-Bereich i. H. v. ca. 543 Mrd. € erwartet.

Das Wachstum des Specialty-Pharma-Marktes ist insbesondere auf Arzneimittel zurückzuführen, die patientenindividuell hergestellt und vertrieben werden – z. B. auch von Medios. Die meisten dieser Medikamente werden in den Therapiegebieten Onkologie, Autoimmunologie, Infektiologie und Neurologie eingesetzt. Allein für onkologische Therapien wird für den Zeitraum von 2024 bis 2028 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 14 bis 17 % erwartet.

Chancen durch langfristige Trends

Das Wachstum des Specialty-Pharma-Marktes wird insbesondere durch langfristige Trends angetrieben. Im Fokus steht dabei die Entwicklung neuer Wirkstoffe, wobei der Schwerpunkt auf seltenen, chronischen oder genetisch bedingten Krankheiten liegt. Zudem entstehen seit Jahren Umsatzsteigerungen durch den Trend der Verschiebung zu neueren und teureren Arzneimitteln und Therapiemethoden.

Einen weiteren Wachstumsfaktor für den Specialty-Pharma-Markt stellen patientenindividuelle Arzneimittel dar. Da die Fortschritte im Bereich der Genetik eine zunehmende Individualisierung von Diagnosen und Therapien ermöglichen, steigen auch die Chancen auf eine wirksame Behandlung.

Ein langfristiger Treiber des Pharmamarkts – und damit auch des Specialty-Pharma-Markts – ist der demographische Wandel. Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Lebenserwartung in den letzten 50 Jahren in allen OECD-Ländern gestiegen. Im Jahrzehnt vor der COVID-19-Pandemie kamen diese Fortschritte jedoch zum Stillstand, und viele Länder erlebten während der Pandemie einen leichten Rückgang der Lebenserwartung. So lag letztere in den OECD-Ländern im Jahr 2021 mit 80,3 Jahren etwa ein Jahr unter der durchschnittlichen Lebenserwartung von 2019. Im Durchschnitt der 24 OECD-Länder gab 2021 mehr als ein Drittel der Menschen ab 16 Jahren an, mit einer langwierigen Krankheit oder einem Gesundheitsproblem zu leben. Mit der Alterung der Bevölkerung nimmt die Prävalenz chronischer Erkrankungen – einschließlich Multimorbidität – zu. Die Gesundheitssysteme müssen daher zunehmend darauf vorbereitet sein, ein qualitativ hochwertiges Management chronischer Erkrankungen anzubieten, um den Bedürfnissen der alternden Bevölkerung gerecht zu werden. Mit dem Fokus auf Specialty Pharma, der breiten Aufstellung im Bereich der Arzneimittelversorgung sowie der Herstellung von patientenindividuellen Therapien ist Medios sehr gut positioniert, um diese Nachfrage zu bedienen.

Chancen durch Positionierung als Specialty-Pharma-Anbieter

Medios hat sich frühzeitig als Specialty-Pharma-Anbieter im Markt etabliert und ein bundesweites Vertriebsnetz von mittlerweile rund 800 spezialisierten Partnerapotheken aufgebaut. Als pharmazeutischer Großhändler und Hersteller verfügt Medios über ein breit diversifiziertes Portfolio an Indikationen, Produkten und Services. Damit ist das Unternehmen in der Lage, alle relevanten Teile der Versorgungskette in diesem Bereich abzudecken und überproportional zu wachsen. Zudem kann Medios von strukturellen Änderungen, wie der Konsolidierung des Marktes oder dem zunehmenden Wettbewerb, profitieren.

Die Konsolidierung des Marktes wird sich aufgrund des steigenden Margendrucks in einzelnen Indikationsgebieten und der wachsenden regulatorischen Anforderungen an Herstellbetriebe und herstellende Apotheken im Bereich der individualisierten Medizin weiter beschleunigen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat Medios sein Produktportfolio rechtzeitig um zusätzliche Indikationsgebiete, wie Neurologie, Ophthalmologie, Infektiologie und Hämophilie, erweitert. Dadurch ist das Unternehmen auch in Zukunft in der Lage, profitabel herzustellen und somit weiterhin aktiv an der Marktkonsolidierung teilzunehmen.

Die Einführung neuer Biosimilars – d. h. hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit vergleichbare und meist preisgünstigere therapeutische Alternativen – verstärkt den Wettbewerb zwischen den Herstellern von Originalpräparaten und Nachahmerprodukten weiter. Innerhalb des Medios-Konzerns kann dies insbesondere den Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung positiv beeinflussen. Laut dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) sind Biosimilars seit dem Jahr 2006 in Europa verfügbar und haben seither zunehmend an Bedeutung für die Arzneimitteltherapie gewonnen.

Medios hat einen klar definierten Fokus auf Specialty-Pharma-Arzneimittel. Dabei handelt es sich um meist hochpreisige Medikationen für chronische und/oder seltene Erkrankungen, deren Therapie in der Regel sehr zeitintensiv und teuer ist. Als Potenzial hat Medios dabei ca. 1.000 der über 100.000 verfügbaren pharmazeutischen Produkte in Deutschland identifiziert – und damit lediglich 1 % aller angebotenen Produkte. Diese vertreibt Medios aus insgesamt zwei Zentrallagern in Berlin und Hamburg an Kunden in ganz Deutschland. Durch die Integration der NewCo Pharma Gruppe ist Anfang 2022 ein drittes Lager in Mannheim hinzugekommen. Da die meisten Therapien planbar sind und/oder chronische Krankheiten betreffen, kann Medios den Bedarf sehr genau antizipieren. Dadurch weist das Unternehmen einen relativ geringen Lagerbestand und eine überschaubare Kapitalbindung auf, was Medios von der Struktur der vollsortimentierten Großhändler unterscheidet.

Chancen durch organisches Wachstum

Die Wachstumsstrategie von Medios sieht sowohl organisches als auch anorganisches Wachstum vor. Organisches Wachstum kann vor allem durch erweiterte Herstellungskapazitäten beschleunigt werden. In Berlin hat Medios an einem bestehenden Standort neue GMP-geprüfte Labore aufgebaut und im Oktober 2022 die Herstellerlaubnis dafür erhalten. Damit wurden die Herstellungskapazitäten im margenstarken Geschäft mit patientenindividuellen Therapien deutlich erweitert.

Zusätzlich hat Medios durch die Akquisitionen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 vor allem die regionale Präsenz mit Herstellungslaboren gestärkt. Dies soll die regionalen Vertriebsaktivitäten bei strategisch relevanten Indikationsgebieten im Segment Patientenindividuelle Therapien unterstützen und eröffnet damit die Chancen für weiteres organisches Wachstum.

Zusätzlich soll die operative Effizienz künftig erhöht und die Profitabilität darüber weiter gesteigert werden.

Medios will die Verblisterung hochpreisiger Fertigarzneimittel weiter etablieren und sein Partnernetzwerk vergrößern. Daneben soll die Diversifikation der Indikationsgebiete vorangetrieben werden. Organisches Wachstum soll zudem durch eine Expansion des Herstellungsgeschäfts in weitere europäische Länder und den Einstieg in neue Geschäftsbereiche erreicht werden.

Chancen durch Digitalisierung

Mittel- und langfristig bietet insbesondere die Digitalisierung des Gesundheitswesens Wachstumschancen. Medios will diesen Wandel aktiv mitgestalten und hat mit mediosconnect bereits eine digitale Handelsplattform für individualisierte Arzneimittel entwickelt, die Ärzte, Krankenkassen und spezialisierte Partnerapotheken miteinander verbindet. Ziel der Plattform ist es, Bestell- und Abrechnungsprozesse zu vereinfachen und somit das Gesundheitssystem wirtschaftlicher zu machen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Roll-out von mediosconnect fortgeführt, sodass die Plattform nun in sieben Bundesländern verfügbar ist. Es konnten 28 Praxen als Anwender hinzugewonnen und die Anzahl der Apotheken verdoppelt werden. Die über die Plattform erfolgten Bestellungen erhöhten sich um über 22 %. Auch im Jahr 2024 soll die Handelsplattform kontinuierlich weiter ausgerollt werden.

Chancen durch anorganisches Wachstum

Medios ist gut aufgestellt, um weiterhin aktiv an der Konsolidierung des Pharmamarktes in Deutschland teilzunehmen. Der Medios-Konzern verfügt über eine ausreichende Liquidität und bisher nur teilweise genutzte Kreditlinien. Zusätzlich könnten gezielt und – falls strategisch sinnvoll – eigene Aktien als "Akquisitionswährung" eingesetzt werden, für die im Bedarfsfall bereits genehmigtes Kapital zur Verfügung steht. Damit hat Medios die Möglichkeit, das Wachstum auch durch weitere Übernahmen zu beschleunigen. Mit der im Januar 2021 vollzogenen Akquisition des spezialisierten pharmazeutischen Großhändlers Cranach Pharma hat Medios seinen Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung deutlich ausgebaut. Mit dem Abschluss der Übernahme der NewCo Pharma Gruppe im Januar 2022 und der Akquisition von bbw sowie durch die begonnene Zusammenarbeit mit AfS im Januar 2023 wurde zudem der Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien erheblich gestärkt. Dies steht auch im Einklang mit der Strategie, die Profitabilität des Konzerns zu erhöhen.

Künftige Akquisitionen sollen es Medios ermöglichen, weitere Wachstumschancen und Synergieeffekte zu nutzen.

Chancen durch Internationalisierung und durch den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs

Der Vorstand verfolgt als eine strategische Ausrichtung des Unternehmens das Wachstum durch Internationalisierung. Dies soll vor allem durch Akquisitionen von im Bereich Compounding spezialisierten Unternehmen in strategisch interessanten europäischen Zielmärkten erfolgen. Nachdem das Unternehmen in Deutschland bereits sehr gut aufgestellt ist, beabsichtigt Medios, auch eine führende Position in Europa zu erreichen. Medios sieht dafür den Zukauf von Herstellbetrieben in ausgewählten Ländern vor. Priorisiert werden wachsende Märkte mit guten Margen und einem attraktiven regulatorischen Umfeld. Zudem ist vorgesehen, zusätzliche Produkte und Services anzubieten und damit neue Geschäftsbereiche aufzubauen, um das Geschäftsmodell weiter zu diversifizieren. So soll das Segment Patientenindividuelle Therapien durch den Einstieg in die Herstellung von personalisierter Medizin (u. a. RNA-, Gen- und Zelltherapien) ausgebaut werden.

Chancen durch ein attraktives Arbeitsumfeld

Das überdurchschnittliche Wachstum innerhalb der letzten Jahre – hin zum führenden Anbieter von Specialty Pharma Solutions in Deutschland – hat dazu beigetragen, dass Medios kompetente Mitarbeiter am Arbeitsmarkt gewinnen konnte. Durch den Aufbau einer Servicestruktur und einer Versorgung aller Tochtergesellschaften mit professionellen Dienstleistungen in den Bereichen IT, Personalwesen, Rechnungswesen, Facility Management und Marketing/Vertrieb konnte Medios die Arbeitsprozesse innerhalb des Unternehmens professionalisieren.

Als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber möchte Medios kompetente und engagierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden. Dafür bietet Medios ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld sowie verschiedene Zusatzleistungen.

GESAMTBEURTEILUNG DER CHANCENPOSITIONEN

Die Gesamtbeurteilung der Chancenpositionen ergibt, dass zahlreiche Chancen existieren, die es dem Medios-Konzern ermöglichen, das erläuterte hohe Wachstumspotenzial im Specialty-Pharma-Markt auch künftig zu nutzen und weiter deutlich zu wachsen. Damit wird das Unternehmen den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2024 erneut steigern können. Mittelfristig soll insbesondere der Marktanteil im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien weiter ausgebaut und damit die Profitabilität des gesamten Medios-Konzerns erhöht werden. Medios strebt mittelfristig einen Konzernumsatz von mehr als 2 Mrd. € sowie eine EBITDA-pre-Marge mindestens im mittleren einstelligen Bereich an.

Prognosebericht

Die im Folgenden beschriebenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen auf den Erwartungen und Einschätzungen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Viele Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs des Medios-Konzerns liegen, wirken sich auf die Geschäftsaktivitäten des Konzerns und dessen Ergebnisse sowie auf die Ergebnisentwicklung der Medios AG aus.

Die tatsächliche Geschäftsentwicklung kann u. a. aufgrund der weiter oben beschriebenen Chancen und Risiken von den Prognosen der Medios AG abweichen. Die Entwicklung hängt insbesondere vom regulatorischen und branchenbezogenen Umfeld ab und kann durch zunehmende Unsicherheiten, wie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, negativ beeinflusst werden.

Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Vorstand von einem weiter anhaltenden Wachstum des Medios-Konzerns aus. Medios konzentriert sich auf den Bereich Specialty Pharma und ist in diesem Bereich Marktführer in Deutschland.

Das Management hat sich bei der Prognose an den folgenden Marktdaten orientiert: Bei Specialty Pharma handelt es sich um ein Segment innerhalb des Pharmamarktes, das in den Industrieländern nach Schätzungen von IQVIA und Berechnungen von Medios im Jahr 2023 bereits ein Volumen von rund 498 Mrd. € erreicht hat (IQVIA, The Global Use of Medicines 2024, Outlook to 2028). Specialty Pharma umfasst in der Regel hochpreisige Arzneimittel für chronische, komplexe oder seltene Erkrankungen, wie sie auch von Medios vertrieben bzw. weiterverarbeitet werden. Für die Industrieländer erwartet IQVIA im Jahr 2024 einen Anstieg der Specialty-Pharma-Ausgaben von rund 9,1 % auf etwa 543 Mrd. €.

Zudem rechnet der IMF für 2024 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 3,1 %; das IfW erwartet einen Anstieg von 2,9 %. Die deutsche Wirtschaft wird hingegen nach Einschätzung von Experten im Jahr 2024 nur ein leichtes Wachstum verzeichnen. So erwartet der IMF einen Anstieg von 0,5 %, das IfW rechnet mit einem Plus von 0,9 %.

Die im Chancenbericht erläuterte Marktsituation wird zu weiteren Veränderungen und Konsolidierungen im gesamten Pharmamarkt führen. Medios geht davon aus, diese Konsolidierung als führendes Unternehmen im Specialty-Pharma-Markt für sich nutzen zu können, um weitere Marktanteile hinzuzugewinnen.

Als Kundensegment hat Medios spezialisierte Apotheken (Apotheken mit einem Jahresumsatz größer als 7 Mio. €) aus den ca. 18.000 in Deutschland verfügbaren Apotheken identifiziert. Die Anzahl der belieferten spezialisierten Apotheken beträgt derzeit rund 800 (31. Dezember 2022: rund 700). Das Unternehmen schätzt die Anzahl der spezialisierten Apotheken in Deutschland auf ca. 1.100. Medios hat damit bereits eine hohe Marktabdeckung in Deutschland erreicht. Langfristig sollen weitere spezialisierten Apotheken als Partner gewonnen werden. Durch die spezialisierten Partnerapotheken werden Fachärzte und Infusionszentren beliefert. Durch den Zugewinn weiterer Ärzte und Infusionszentren kann damit auch innerhalb des bereits bestehenden Partnernetzwerks ein Wachstum generiert werden.

Im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung beläuft sich das Gesamtpotenzial in Deutschland auf ca. 1.000 Produkte – davon deckt der Medios-Konzern bereits einen Großteil ab. Da der Trend zu individualisierten Therapien auch in Zukunft anhalten dürfte, wird sich das Gesamtpotenzial an Specialty-Pharma-Produkten stetig weiter erhöhen.

Derzeit fokussiert sich der Medios-Konzern auf die sechs Indikationsgebiete Onkologie, Neurologie, Autoimmunerkrankungen, Ophthalmologie, Hämophilie sowie Infektiologie. Medios ist bereits durch den Zusammenschluss mit Cranach Pharma Marktführer in der Indikation Hämophilie in Deutschland und strebt in den weiteren Indikationen eine führende Position in Deutschland an. Daher beabsichtigt Medios, seine Marktposition auch 2024 durch weiteres organisches und anorganisches Wachstum auszubauen.

Der gesamte Pharmamarkt in Deutschland befindet sich weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Durch einige systematische und strategische Veränderungen, wie zum einen das elektronische Rezept oder Online-Apotheken und zum anderen steigende regulatorische Anforderungen und Regulierungen, wird sich der Apothekenmarkt weiter konsolidieren. Die Anzahl der Apotheken hat sich in den letzten Jahren stark reduziert – ebenso die Anzahl der Apotheken, die eigene Labore betreiben, um selbst individualisierte Medizin herzustellen. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Herstellung individualisierter Medizin vermehrt in externe GMP-Labore wie die des Medios-Konzerns ausgelagert wird. Von diesem Trend wird Medios ebenfalls weiterhin profitieren können.

Medios hat eine umfangreiche interne Verwaltungsstruktur aufgebaut, um das starke Wachstum der letzten drei Jahre bewältigen zu können. Dazu zählen Dienstleistungen, unter anderem in den Bereichen Finance, Human Resources, IT und Facility-Management, die allen Gesellschaften des Medios-Konzerns zur Verfügung gestellt werden. Die interne M&A-Abteilung ermöglicht es Medios, zusätzlich zum organischen Wachstum auch anorganisches Wachstum besser bewältigen zu können. Daher beabsichtigt Medios, zukünftig weiterhin aktiv am M&A-Markt teilzunehmen, was zusätzliches Wachstumspotenzial für das Unternehmen bietet.

Der Russland-Ukraine-Krieg und der Nahostkonflikt hatten bisher keine signifikanten Auswirkungen auf das Geschäft des Medios-Konzerns. Die Risikobewertung ergab wie im Vorjahr, dass weder Beschaffungs- noch Absatzmärkte des Medios-Konzerns direkt davon betroffen sind. Diese Einschätzung steht unter der Prämisse, dass beide Ereignisse weiterhin keine nachhaltigen globalwirtschaftlichen Auswirkungen haben werden und sich eher moderat auf die Beschaffungs- und Absatzmärkte des Medios-Konzerns auswirken. Im Fall eines länger anhaltenden Krieges mit globalen Auswirkungen sind Risiken für das Geschäft des Medios-Konzerns nicht auszuschließen.

Der Vorstand erwartet für 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 1,9 Mrd. € bis 2,1 Mrd. € und ein EBITDApre in Höhe von 82 Mio. € bis 91 Mio. €. Dieser Erwartung liegt die Annahme zugrunde, dass der Erwerb der Ceban Pharmaceuticals BV bis Anfang Mai 2024 abgeschlossen ist und die Gruppe ab diesem Zeitpunkt vollkonsolidiert wird. Die Prognose basiert auf einer Vielzahl von Zukunftsannahmen. Sollten wesentliche Annahmen nicht zutreffen, ist eine Anpassung der Prognose nicht ausgeschlossen. Zu dem bei der EBITDA-pre-Prognose für 2024 adjustierten Sonderaufwand zählen Aufwendungen für Aktienoptionen und für M&A, Aufwendungen zur Einführung eines ERP-Systems sowie einmalige performanceabhängige Zahlungen zur Übernahme von Herstellungsvolumina im Jahr 2024 in Höhe von 5,7 Mio. €.

Mittelfristig soll insbesondere der Marktanteil im Bereich der patientenindividuellen Therapien weiter ausgebaut und damit die Profitabilität des gesamten Medios-Konzerns erhöht werden. Medios strebt dementsprechend mittelfristig einen Konzernumsatz von mehr als 2 Mrd. € sowie eine EBITDApre-Marge mindestens im mittleren einstelligen Bereich an.

Die Medios AG (Einzelgesellschaft) erbringt Serviceleistungen für alle Konzerngesellschaften. Als Holdinggesellschaft ist sie daher wirtschaftlich von der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften abhängig, an der sie über Ergebnisabführungsverträge partizipiert. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Medios AG Erträge aus Beteiligungen i. H. v. 49 bis 51 Mio. €.

Medios beabsichtigt weiterhin, die Mitarbeiterfluktuationsrate leicht zu reduzieren.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns ist die Absicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Derivative Instrumente werden nur bei Bedarf und in marktgängiger und außerbörslich gehandelter Form zur Sicherung von Grundgeschäften und nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Die Entscheidung über den Einsatz derivativer Finanzinstrumente wird dabei grundsätzlich auch nur in enger Abstimmung mit dem Vorstand getroffen.

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Aufgrund seiner Geschäftstätigkeit war der Medios-Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen nennenswerten Zinsänderungs- und Währungsrisiken ausgesetzt, die insbesondere auch die Werthaltigkeit der bilanzierten Vermögenswerte und insbesondere der Geschäfts- und Firmenwerte beeinträchtigten. Die Geschäfte des Konzerns wurden fast ausschließlich in Euro abgewickelt und auch die Finanzierung des Geschäfts erfolgte im Wesentlichen weiterhin mittels Eigenkapital, aus erwirtschafteten Cashflows des laufenden Geschäfts und der Inanspruchnahme von Kreditlinien, die kurzfristig wieder getilgt werden konnten. Somit bestand auch kein Bedarf, etwaige Risiken mittels derivativer Finanzinstrumente begrenzen zu müssen. Der Konzern verfügt darüber hinaus auch nach wie vor über einen solventen Kundenstamm mit guter Zahlungsmoral. Um das Risiko von Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen trotzdem weiterhin zu begrenzen, nutzte der Konzern auch im Geschäftsjahr 2023 Factoring.

Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

Weitere Bestandteile des Konzernlageberichts

Der Konzernlagebericht enthält außerdem folgende Bestandteile:

  • "Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB", diese ist auf der Unternehmenswebsite www.medios.ag in der Rubrik Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht (https://medios.ag/ investor-relations/corporate-governance),
  • "Berichterstattung gemäß §§ 289a und 315a HGB".

Berlin, den 26. März 2024

Matthias Gärtner Falk Neukirch

Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO)

Mi-Young Miehler Christoph Prußeit Vorstand (COO) Vorstand (CINO)

Konzern-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in Tsd. € Anhang 2023 2022 ∆ in %
Umsatzerlöse 8 1.784.703 1.610.777 10,8
Veränderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen 9 12 –35 <–100,0
Aktivierte Eigenleistungen 10 0 1.251 –100,0
Sonstige Erträge 11 2.468 2.122 16,3
Materialaufwand 12 1.675.136 1.505.178 11,3
Personalaufwand 13 36.600 33.704 8,6
Sonstige Aufwendungen 14 23.035 24.018 –4,1
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 52.411 51.214 2,3
Abschreibungen 17, 18, 32 21.040 22.248 –5,4
Betriebsergebnis (EBIT) 31.371 28.966 8,3
Finanzaufwendungen 2.407 1.257 91,5
Finanzerträge 406 113 >100,0
Finanzergebnis 15 –2.001 –1.144 74,9
Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 29.369 27.821 5,6
Ertragsteuern 16 10.560 9.492 11,3
Konzernergebnis nach Ertragsteuern 18.810 18.329 2,6
Konzerngesamtergebnis
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 39 0,79 0,77 2,6
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 39 0,79 0,77 2,6

Konzern-Bilanz

Aktiva

in Tsd. € Anhang 31.12.2023 31.12.2022 ∆ in %
Langfristige Vermögenswerte 325.560 325.945 –0,1
Immaterielle Vermögenswerte 17 287.800 284.562 1,1
Sachanlagen 18 21.686 24.594 –11,8
Nutzungsrechte als Leasingnehmer 32 15.427 16.024 –3,7
Finanzielle Vermögenswerte 19 647 765 –15,3
Kurzfristige Vermögenswerte 269.193 250.013 7,7
Vorräte 20 59.325 50.029 18,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 124.759 106.799 16,8
Sonstige Vermögenswerte 22 11.604 10.407 11,5
Ertragsteuerforderungen 16 2.465 3.564 –30,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 23 71.040 79.213 –10,3
Bilanzsumme 594.753 575.958 3,3

Passiva

Bilanzsumme 594.753 575.958 3,3
Summe Schulden 125.946 127.913 –1,5
Erhaltene Anzahlungen 1.649 0 n/a
Sonstige Verbindlichkeiten 28 11.615 10.741 8,1
Ertragssteuerverbindlichkeiten 16 13.367 16.502 –19,0
Finanzielle Verbindlichkeiten 25 2.794 5.769 –51,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27 52.839 47.769 10,6
Sonstige Rückstellungen 26 965 1.276 –24,3
Kurzfristige Schulden 83.230 82.057 1,4
Latente Steuerverbindlichkeiten 16 24.212 26.175 –7,5
Sonstige Rückstellungen 26 3.848 4.217 –8,8
Finanzielle Verbindlichkeiten 25 14.655 15.464 –5,2
Schulden
Langfristige Schulden
42.715 45.856 –6,9
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend 468.807 448.045 4,6
Kumuliertes Konzernergebnis 65.855 47.045 40,0
Kapitalrücklage 36 379.146 377.194 0,5
Gezeichnetes Kapital 23.806 23.806 0,0
Eigenkapital 24

Konzern-Kapitalflussrechnung

in Tsd. € Anhang 2023 2022 ∆ in %
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Konzernergebnis nach Ertragsteuern 18.810 18.329 2,6
Abschreibungen 17, 18 21.040 22.248 –5,4
Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 26 –365 –37 >100,0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 13, 36 1.953 2.870 –32,0
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
20, 21, 22 –26.841 –8.547 >100,0
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 27, 28 5.677 4.092 38,7
Finanzergebnis 15 2.001 1.144 74,9
Erträge/Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten 11, 14 –12 79 <–100,0
Ertragsteueraufwand 16 10.560 9.492 11,3
Ertragsteuerzahlungen 16 –16.417 –12.548 30,8
Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 16.406 37.123 –55,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 17 –55 –630 –91,2
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 18 –1.207 –4.434 –72,8
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
11, 18 37 6 >100,0
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen langfristiger
finanzieller Vermögenswerte
32 141 127 10,7
Auszahlungen für Zugänge in den Konsolidierungskreis 7 –16.776 –81.724 –79,5
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 7 887 0 n/a
Erhaltene Zinsen 15 406 113 >100,0
Nettozahlungsabfluss an Zahlungsmitteln aus
Investitionstätigkeit –16.567 –86.541 –80,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für Emissionskosten der Kapitalerhöhung 0 –53 –100,0
Einzahlungen aus der Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 65.000 500 >100,0
Auszahlungen aus der Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten –68.300 –35.866 90,4
Gezahlte Zinsen 15 –2.266 –1.647 37,6
Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten 32 –2.446 –2.734 –10,5
Nettozahlungsmittelabfluss an Zahlungsmitteln aus
Finanzierungstätigkeit
–8.012 –39.799 –79,9
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten
23 –8.173 –89.218 –90,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 23 79.213 168.431 –53,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
am Ende der Periode 71.040 79.213 –10,3

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

in Tsd. € Anhang Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Kumuliertes
Konzernergebnis
Auf Anteilseigner
des Mutter
unternehmens
entfallend
Eigenkapital
Stand zum 01.01.2022 22.881 342.567 28.716 394.164 394.164
Konzerngesamtergebnis 2022 24 0 0 18.329 18.329 18.329
Anteilsbasierte Leistungen 36 0 2.870 0 2.870 2.870
Kapitalerhöhung 924 31.794 0 32.718 32.718
Transaktionskosten aus
Kapitalerhöhung
0 -37 0 –37 –37
Stand zum 31.12.2022 23.806 377.194 47.045 448.045 448.045
Stand zum 01.01.2023 23.806 377.194 47.045 448.045 448.045
Konzerngesamtergebnis 2023 24 0 0 18.810 18.810 18.810
Stand zum 31.12.2023 23.806 379.146 65.855 468.807 468.807
Transaktionskosten aus
Kapitalerhöhung
0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0
Anteilsbasierte Leistungen 36 0 1.953 0 1.953 1.953

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeines 2. Geschäftstätigkeit 3. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses 4. Neu anzuwendende bzw. geänderte und anzuwendende Standards und Interpretationen 5. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 6. Verwendung von Schätzungen und Annahmen 7. Akquisitionen und Desinvestitionen im Beteiligungsbereich Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 8. Umsatzerlöse 9. Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 10. Aktivierte Eigenleistungen 11. Sonstige Erträge 12. Materialaufwand 13. Personalaufwand 14. Sonstige Aufwendungen 15. Finanzergebnis 16. Ertragsteuern Erläuterungen zur Konzernbilanz 17. Immaterielle Vermögenswerte 18. Sachanlagen 19. Finanzielle Vermögenswerte 20. Vorräte 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22. Sonstige Vermögenswerte

Sonstige Angaben

    1. Eventualverbindlichkeiten
    1. Angaben zu Leasingverhältnissen
    1. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten
    1. Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten
    1. Risikomanagement des Konzerns
    1. Anteilsbasierte Vergütungen
    1. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
    1. Personal
    1. Ergebnis je Aktie
    1. Honorare des Abschlussprüfers
    1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
    1. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • Versicherung der gesetzlichen Vertreter (ungeprüft)
  • Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeines

Die Medios AG (im Folgenden auch "Gesellschaft", "Medios" bzw. in Zusammenhang mit ihren Tochterunternehmen "Medios-Konzern" genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard). Darüber hinaus ist die Aktie für den Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf und Stuttgart zugelassen.

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Berlin (HRB 246626, Amtsgericht Berlin Charlottenburg). Die Geschäftsadresse lautet Heidestraße 9, 10557 Berlin, Deutschland.

Der Konzernabschluss ist in Euro (€), der funktionalen Währung des Berichtsunternehmens, dargestellt. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt der Ausweis in Tausend Euro (Tsd. €). Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auch innerhalb einzelner tabellarischen Darstellungen auftreten können. Dies betrifft auch die dargestellten Summen und Zwischensummen des Konzernabschlusses.

Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Medios AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr; ein Konzernverhältnis besteht seit dem 31. August 2016.

2. Geschäftstätigkeit

Die Medios AG ist einer der führenden Anbieter von Specialty Pharma Solutions in Deutschland. Als Kompetenzpartner und Experte deckt Medios alle relevanten Aspekte der Versorgungskette in diesem Bereich ab: von der Arzneimittelversorgung über die Herstellung patientenindividueller Therapien bis hin zur Verblisterung, d. h. die Abgabe von individuell dosierten Tabletten. Im Mittelpunkt steht die optimale Versorgung der Patienten über spezialisierte Apotheken. Dabei folgt Medios als GMP-zertifizierter Hersteller (GMP: Good Manufacturing Practice) hohen internationalen Qualitätsstandards. Das Unternehmen fokussiert sich aktuell auf die sechs Indikationsgebiete Onkologie, Neurologie, Autoimmunologie, Ophthalmologie, Infektiologie und Hämophilie.

Bei Specialty-Pharma-Arzneimitteln handelt es sich in der Regel um hochpreisige Arzneimittel für seltene und/oder chronische Erkrankungen. Viele der neu entwickelten Therapien für solche Krankheitsbilder sind individualisiert. Dazu zählen z. B. Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und Parametern wie Körpergewicht und Körperoberfläche zusammengestellt und produziert werden. Die Nachfrage nach diesen Therapien nimmt stetig zu. Die patientenindividuelle Behandlung bedarf einer großen Expertise. Specialty Pharma wird die Zukunft des Gesundheitssystems weiterhin in hohem Maße verändern.

Der Medios-Konzern bestand im Geschäftsjahr 2023 aus den zwei operativen Geschäftsbereichen ("Operative Segmente") Arzneimittelversorgung und Patientenindividuelle Therapien. Das sonstige Segment "Services" umfasst die Zentralfunktionen sowie den Bereich Digitalisierung einschließlich der digitalen Plattform mediosconnect.

Durch seinen Fokus auf Specialty-Pharma-Arzneimittel und die konsequente Weiterentwicklung in sechs Indikationsbereichen ist Medios im Bereich Arzneimittelversorgung der größte Versorger im Bereich Specialty Pharma in Deutschland.

Der Bereich Patientenindividuelle Therapien umfasst die Herstellung von Medikationen im Auftrag von Apotheken. Bei patientenindividuellen Therapien handelt es sich zum Beispiel um Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und individuellen Parametern, wie Körpergewicht und Körperoberfläche, zusammengestellt und produziert werden.

3. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der Medios AG zum 31. Dezember 2023 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der vorliegende Konzern der Medios AG als Berichtsunternehmen wurde im August 2016 durch einen umgekehrten Unternehmenserwerb begründet.

Die Gesellschaft erstellt den Konzernabschluss auf Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung.

Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 26. März 2024 durch den Vorstand der Medios AG aufgestellt und freigegeben. Zu diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.

4. Neu anzuwendende bzw. geänderte und anzuwendende Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr kamen folgende neue oder überarbeitete Standards und Interpretationen zur Anwendung:

Standards/Interpretation Stichtag
Anwendungs
pflicht
Datum
EU-Endorsement
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 19.11.2021
IAS 1 Änderung von IAS 1 und IFRS PS 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden 01.01.2023 02.03.2022
IAS 8 Änderung von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 02.03.2022
IAS 12 Änderungen von IAS 12: Latente Steuern auf Vermögenswerte und Schulden
aus einer einzigen Transaktion
01.01.2023 11.08.2022
IAS 12 Änderungen von IAS 12: Internationale Steuerrreform-Säule-2-Modellregeln ab sofort bzw.
01.01.2023
08.11.2023
IFRS 17 Änderungen von IFRS 17: Erstanwendung von IFRS 17 und
IFRS 9 – Vergleichsinformationen
01.01.2023 08.09.2022

Aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsstandards zum 1. Januar 2023 bestehen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Medios.

Bereits veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Standards und Interpretationen:

Standards/Interpretation Stichtag
Anwendungs
pflicht
Datum
EU-Endorsement
IFRS 16 Änderung von IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in
Sale-and-Leaseback-Transaktionen
01.01.2024 20.11.2023
IAS 1 Änderungen von IAS 1: Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von
Schulden als kurz- oder langfristig
01.01.2024 19.12.2023
IAS 1 Änderungen von IAS 1: Klassifizierung von langfristigen Verbindlichkeiten
mit Covenants
01.01.2024 19.12.2023
IAS 7 Änderungen von IAS 7: Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten 01.01.2024 offen
IAS 21 Änderungen von IAS 21: Mangel der Austauschbarkeit 01.01.2025 offen

Auch die weiteren nach dem 31. Dezember 2023 erstmals anzuwendenden neuen oder geänderten IFRS werden sich auf den Konzernabschluss der Medios allenfalls unwesentlich auswirken. Für die noch nicht von der EU übernommenen Standards wird zunächst das vom IASB vorgesehene Erstanwendungsdatum als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt angenommen.

5. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze

Im Folgenden werden die im Konzernabschluss wesentlichsten angewandten Rechnungslegungsmethoden dargestellt. Darüber hinaus gehende Informationen zu einzelnen Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz sowie entsprechende Zahlenangaben ergeben sich aus den nachfolgend dargestellten Erläuterungen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Beachtung des Going-Concern-Prinzips und unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

A) KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen, neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Alle konzerninternen Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegenseitig aufgerechnet. Darüber hinaus werden konzerninterne sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen in das Anlage- und das Vorratsvermögen werden ebenfalls im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auf temporäre Differenzen, die aus Konsolidierungsvorgängen resultieren, werden latente Steueransprüche und Steuerschulden gebildet.

B) UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

In den Konzernabschluss werden neben der Medios AG alle wesentlichen Unternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, über die die Medios AG Beherrschung ausüben kann. Umgekehrt werden Unternehmen entkonsolidiert, wenn die Möglichkeit der Beherrschung verloren geht. Beherrschung ergibt sich, wenn Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen vorliegt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen vorliegt und außerdem die Fähigkeit besteht, Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Renditen des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs erworbenen, einzeln identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bilanziert.

Übersteigt der beizulegende Zeitwert der hingegebenen Leistung das neubewertete Nettovermögen des erworbenen Geschäftsbetriebs, ist in Höhe des Unterschiedsbetrags ein Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen. Im umgekehrten Fall ist der sich ergebende Unterschiedsbetrag als Erwerbsgewinn sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen. Transaktionskosten werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Jeder entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Wertminderung überprüft.

C) KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 umfasst neben der Medios AG die folgenden Tochterunternehmen:

    1. 100 % an Medios Pharma GmbH, Berlin
    1. 100 % an Medios Manufaktur GmbH, Berlin
    1. 100 % an Medios Digital GmbH, Berlin
    1. 100 % an Medios Individual GmbH, Berlin
    1. 100 % an der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH, Magstadt
    1. 100 % an Cranach Pharma GmbH, Hamburg
    1. 100 % an NewCo Pharma GmbH, Mannheim
    1. 100 % an Logopharma Pharmagroßhandel GmbH, Mannheim
    1. 100 % an hvd medical GmbH, Friedrichsthal
    1. 100 % an cas central compounding baden-württemberg GmbH, Magstadt
    1. 100 % an Rhein Main Compounding GmbH, Aschaffenburg
    1. 100 % an Rheinische Compounding GmbH, Bonn
    1. 100 % an Onko Service Beteiligungs GmbH, Osnabrück
    1. 100 % an Onko Service GmbH & Co. KG, Osnabrück
    1. 100 % an Fortuna Herstellung GmbH, Mannheim

Bei den Gesellschaften 8. bis 14. resultiert der Anteilsbesitz über eine 100%ige Beteiligung an der NewCo Pharma GmbH, die wiederum 100 % der Anteile an der jeweiligen Gesellschaft hält. Bei der Fortuna Herstellung GmbH werden 49 % der Anteile direkt von der Medios AG gehalten, 51 % über die NewCo Pharma GmbH. Hinsichtlich der im Geschäftsjahr stattgefunden Änderungen im Konsolidierungskreis wird auf Tz. 7 verwiesen.

Befreiung nach § 264 III HGB

Die folgenden vollkonsolidierten deutschen Tochterunternehmen werden hierbei für das Geschäftsjahr 2023 von der Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen:

  • Medios Pharma GmbH, Berlin
  • Medios Manufaktur GmbH, Berlin
  • Medios Digital GmbH, Berlin
  • Medios Individual GmbH, Berlin
  • Cranach Pharma GmbH, Hamburg
  • Logopharma Pharmagroßhandel GmbH, Mannheim
  • hvd medical GmbH, Friedrichsthal
  • NewCo Pharma GmbH, Mannheim
  • cas central compounding baden-württemberg GmbH, Magstadt
  • Rhein Main Compounding GmbH, Aschaffenburg
  • Rheinische Compounding GmbH, Bonn
  • Onko Service Beteiligungs GmbH, Osnabrück
  • Onko Service GmbH & Co. KG, Osnabrück
  • Fortuna Herstellung GmbH, Mannheim

— Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH, Magstadt

D) GRUNDSÄTZE DER UMSATZREALISIERUNG UND UMSATZAUSWEIS

Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse aus der Übertragung von Gütern und Leistungen auf Kunden, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten stellen keine Umsatzerlöse dar. Gewinne oder Verluste aus derartigen Transaktionen erfasst Medios als sonstige betriebliche Erträge oder sonstige Aufwendungen.

Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Umsatzerlöse werden grundsätzlich zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Erzeugnisse oder Waren (Apothekenerzeugnisse und Medikamente) geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Kunde Besitz an den Produkten erlangt. Erhaltene Zahlungen für Erzeugnisse und Waren, deren Verfügungsgewalt noch nicht an den Kunden übergegangen ist, werden nicht als Umsatzerlöse, sondern als Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen.

Die Vereinbarungen mit den Kunden sehen im Wesentlichen die Zahlungen 30 Tage nach Erhalt der Rechnung vor, wovon bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten aber auch abgewichen werden kann.

Aus Verkäufen des Medios-Konzerns resultieren gelegentlich Rückerstattungsansprüche von Kunden, sogenannte "Retaxen". Der Begriff "Retaxierung" bezeichnet u. a. die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen an die Apotheken für Medikamente, die bereits an Patienten ausgegeben wurden. Die Apotheken belasten solche Retaxen an den Medios-Konzern als Herstellbetrieb weiter. Der Medios-Konzern schätzt bei der Realisierung der Umsatzerlöse die erwarteten Erstattungen an Apotheken nach der Erwartungswertmethode.

Dabei wird der zu erwartende Erlös als wahrscheinlichkeitsgewichteter Betrag für jede Bestellung unter Berücksichtigung des aus Erfahrungen abgeleiteten Risikos einer Retaxierung ermittelt.

Die geschätzte Höhe der Retaxierung ist zunächst nicht in den Umsatzerlösen enthalten. Wenn die Unsicherheit der Rückerstattung der Krankenkassen nicht mehr besteht, werden die Beträge in den Umsätzen gezeigt. Für zu erwartete Retaxen wird innerhalb der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten eine Rückerstattungsverbindlichkeit passiviert.

E) GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Ein Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill") wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den Wert des neubewerteten Nettovermögens des erworbenen Geschäftsbetriebs ergeben. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäftsoder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Zuordnung von neu entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt jeweils zu den Cash Generating Units (CGUs), von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen.

Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren i. H. v. 6.804 Tsd. € aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Medios Manufaktur GmbH im Geschäftsjahr 2016 und i. H. v. 436 Tsd. € aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Medios Individual GmbH in 2017. Ein weiterer Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 9.497 Tsd. € resultiert aus dem Unternehmenszusammenschluss eines Herstellungsbetriebs für nicht-zytostatische Produkte in der Medios Individual GmbH in 2018. Diese Geschäfts- oder Firmenwerte sind dem Berichtssegment Patientenindividuelle Therapien zugeordnet.

Auf die in 2021 erstmals konsolidierte Cranach Pharma GmbH entfallen 103.829 Tsd. € der ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte, die dem Berichtssegment Arzneimittelversorgung zugeordnet sind. Aus der Erstkonsolidierung der NewCo Pharma Gruppe ist ein Geschäfts- und Firmenwert von 72.017 Tsd. € hervorgegangen, der i. H. v. 66.625 Tsd. € dem Segment Patientenindividuelle Therapien und i. H. v. 5.392 Tsd. € dem Segment Arzneimittelversorgung zugeordnet wurden. Auf die im Geschäftsjahr 2023 erstmals konsolidierte Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH (bbw) entfiel ein Geschäfts- oder Firmenwert von 11.628 Tsd. €. Dieser wird in voller Höhe dem Segment Arzneimittelversorgung zugeordnet.

Als Maßstab der Aufteilung wurde das Verhältnis der relativen Fair Values der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Dem Segment patientenindividuelle Therapien ist zum Bilanzierungsstichtag ein Goodwill von 83.362 Tsd. € zugeordnet. Auf das Segment Arzneimittelversorgung entfallen 120.849 Tsd. €

F) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE MIT BESTIMMBARER NUTZUNGSDAUER

Im Medios-Konzern werden selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in Form von Software und Patenten bilanziert. Diese weisen zum 31. Dezember 2023 einen Restbuchwert von insgesamt 329 Tsd. € (Vorjahr: 448 Tsd. €) auf. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind mit den in der Entwicklungsphase angefallenen direkt zurechenbaren Aufwendungen aktiviert. Diese umfassen insbesondere Personalkosten und herstellungsbezogene Gemeinkostenbestandteile. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die folgenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden von der Gesellschaft angewandt:

Immaterielle
Vermögenswerte
Abschreibungs
methode
Nutzungsdauer
Software Lineare
Abschreibung
3 – 5 Jahre
Kundenbeziehungen Lineare
Abschreibung
4 – 20 Jahre
Sonstige entgeltlich
erworbene immaterielle
Vermögenswerte
Lineare
Abschreibung
10 – 20 Jahre

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden mit den Abschreibungen auf Sachanlagen zusammengefasst unter den Abschreibungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

G) SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Abgänge werden sowohl bei den historischen Anschaffungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen ausgewiesen. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die folgenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden von der Gesellschaft angewandt:

Sachanlagen Abschreibungs
methode
Nutzungsdauer
Gebäude Lineare
Abschreibung
8 – 33 Jahre
Technische Anlagen und
Maschinen
Lineare
Abschreibung
4 – 15 Jahre
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Lineare
Abschreibung
3 – 15 Jahre

H) ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Investitionszulagen bzw. -zuschüsse werden direkt mit den Anschaffungskosten der geförderten Vermögenswerte verrechnet und mindern die Buchwerte der entsprechenden Vermögenswerte. Eine Zulage wird dann in Form einer verminderten Abschreibung über die Restnutzungsdauer vereinnahmt. Die bestehenden Auflagen wurden bisher von der Gesellschaft stets erfüllt und werden voraussichtlich auch weiterhin von ihr erfüllt. Sollten die Auflagen künftig nicht mehr erfüllt werden, könnten Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, die bislang nicht passiviert wurden.

I) WERTHALTIGKEIT UND WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN MIT UNBESTIMMTER UND BESTIMMTER NUTZUNGSDAUER

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich – bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig – auf der Ebene der CGUs auf Wertminderungen überprüft. Um eventuelle Wertminderungen dieser Vermögenswerte zu ermitteln, werden die erzielbaren Beträge in Form von Nutzungswerten der CGUs mit deren Buchwerten und beilzulegenden Zeitwerten abzüglich Kosten der Veräußerung verglichen. Der Nutzungswert der CGUs wird durch Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens unter Einbeziehung der spezifischen gewichteten Gesamtkapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital (WACC)) bestimmt.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer, Sachanlagen und Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen wird ein Werthaltigkeitstest bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird insofern ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die weitgehend unabhängige Cashflows generieren. Die CGU stellt die kleinste Gruppe von Vermögenswerten dar, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer CGUs sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Jede Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Grundes für eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten.

J) VORRATSVERMÖGEN

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten und anteilige produktionsbezogene allgemeine Verwaltungskosten. Dabei werden fixe Gemeinkosten auf Grundlage der Normalauslastung der Produktionsanlagen berücksichtigt. Finanzierungskosten sind nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Kosten der nicht genutzten Produktionskapazitäten (Leerkosten) werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über den erwarteten Nettoveräußerungserlösen liegen. Das angewandte Verbrauchsfolgeverfahren ist im Medios-Konzern einheitlich FIFO.

K) RÜCKSTELLUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Rückstellungen werden gebildet, soweit am Abschlussstichtag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden ist, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, denen eine große Zahl gleichartiger Ereignisse zugrunde liegt, werden mit ihrem Erwartungswert bilanziert.

Erfolgsunsicherheiten, die nicht bilanziert und im Anhang angegeben werden, sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des Konzerns stehen. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die einen wahrscheinlichen Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen nicht erwarten lassen oder deren Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann.

L) ERTRAGSTEUERN (TATSÄCHLICHE UND LATENTE STEUERN)

Laufende Ertragsteuern werden auf Basis des zum Bilanzstichtag aktuellen Ergebnisses des Geschäftsjahres und den derzeitig geltenden Steuervorschriften ermittelt. Erwartete und gezahlte zusätzliche Steueraufwendungen und Steuererträge für Vorjahre werden ebenfalls berücksichtigt. Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden (tatsächlichen) Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der tatsächliche Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den tatsächlichen Steueraufwand wird auf Grundlage der Steuersätze, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, berechnet. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden, sofern möglich, saldiert ausgewiesen.

Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt entsprechend der "Liability Method". Dies bedeutet, vorbehaltlich eines ausdrücklichen Ansatzverbots sind für sämtliche temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und deren steuerlichen Werten latente Steuern zu bilden. Das gilt unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sich die temporären Differenzen abbauen. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze (und Steuervorschriften) bemessen, die in den Perioden voraussichtlich gültig sein werden, in denen sich die temporären Differenzen erwartungsgemäß abbauen werden. Dabei sind die am Abschlussstichtag gültigen Regelungen maßgeblich, sofern diese nicht bereits für die Zukunft geändert wurden. Auf steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern gebildet, soweit deren Realisierbarkeit wahrscheinlich ist.

Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert, die zur Nutzung von Aufwendungen aus der Umkehr temporärer Differenzen oder von Verlusten genutzt werden können.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

M) FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Gesellschaft und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft begründen. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag erfasst oder ausgebucht. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Darüber hinaus macht der Medios-Konzern keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair Value Option). Die Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt auf Basis der von IFRS 9, Financial Instruments, vorgesehenen Analyse der Geschäftsmodellbedingungen und der Zahlungsstrombedingungen.

Folgende Kategorien wurden hierbei für den Medios-Konzern als relevant eingestuft:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist (Geschäftsmodell "Halten"). Die Zahlungsströme dieser Vermögenswerte betreffen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Schuld wird der Betrag bezeichnet:

  • mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde,
  • abzüglich eventueller Tilgungen,
  • unter Berücksichtigung etwaiger gebildeter Risikovorsorgen, erfolgswirksame Abschreibungen für Wertminderungen und Uneinbringlichkeit bei finanziellen Vermögenswerten sowie

— zu- oder abzüglich der kumulierten Verteilung einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei der Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag (Agio, Disagio), die mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Schuld verteilt wird.

Bei den finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert werden, handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Darlehen und übrigen Verbindlichkeiten. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente. Diese werden zu deren Transaktionspreis bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Wertentwicklung der fortgeführten Anschaffungskosten werden erfolgswirksam erfasst. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis ein Jahr) wird aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Auf-/Abzinsung verzichtet.

Bei den "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" handelt es im Medios-Konzernabschluss um:

  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
  • sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
  • Finanzschulden sowie
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögensgegenstände bestehen im Medios-Konzern ausschließlich bei Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit bestehenden Factoring Vereinbarungen stehen. Die zum Verkauf vorgesehen Vermögenswerte werden aufgrund des Geschäftsmodel Charakters "Verkaufen" als "erfolgswirksam zum Fair Value (FVtPL)" bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und Wertänderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung der Wertminderungen aufgrund der zum Abschlussstichtag erwarteten Kreditausfälle wird auf folgende Gegebenheiten abgestellt:

  • Die Ermittlung des Wertminderungsbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung branchenspezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten.
  • Es wurden lediglich im Bereich der Arzneimittelversorgung Einzelfälle identifiziert, bei denen Wertberichtigungen erforderlich waren. Hierbei handelt es sich aus Sicht der Gesellschaft um Sonderfälle, die nicht repräsentativ für die Risikoklassifizierung der Kundenund Forderungsstruktur der Medios AG sind und in dieser Form sowohl historisch als auch systematisch Einzelfälle darstellen. Eine abweichende Einschätzung zur Wertminderung wegen erwarteter Kreditausfälle resultiert deshalb daraus nicht.

N) LEASINGVERHÄLTNISSE

Als Leasingnehmer

Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, die das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt. Der Medios-Konzern hat sich entschieden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (Wertgrenze: 5 Tsd. €) anzuwenden. Diese Leasingverhältnisse sind vom Bilanzansatz ausgenommen und deren Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Aufwand erfasst. IFRS 16 wird weiterhin nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden mit dem Barwert der folgenden Zahlungen angesetzt:

  • feste Leasingzahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich zu erhaltender Leasinganreize,
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,
  • erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien,
  • Ausübungspreis von Kaufoptionen, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde,
  • Leasingzahlungen in Verlängerungsperioden, wenn die Ausübung von Verlängerungsoptionen als hinreichend sicher eingeschätzt wurde, und
  • Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Der Medios-Konzern ist durch IFRS 16 verpflichtet, Ermessensentscheidungen zu treffen, die sich auf die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie auf die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen auswirken. Zu den Ermessensentscheidungen gehören:

  • die Festlegung, welche Verträge in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen,
  • die Identifizierung der Vertragslaufzeit und
  • die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatz.

Mit der Bewertung, ob eine Option als "hinreichend sicher'' erachtet wird, bestimmt der Medios-Konzern, ob und welche zukünftigen Kosten basierend auf Verlängerungs- und/oder Kündigungsoptionen in die Leasingverbindlichkeiten mit eingerechnet werden. Bei der Bewertung berücksichtigt der Medios-Konzern alle relevanten Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz für das Unternehmen schaffen, eine Option auszuüben oder nicht auszuüben. Dazu gehören alle erwarteten Änderungen von Tatsachen und Umständen (zum Beispiel vertrags-, objekt-, unternehmensoder marktspezifische Faktoren) vom Beginn des Leasingverhältnisses bis zum Ausübungszeitpunkt der Option. Darüber hinaus ist die historische Praxis des Medios-Konzerns in Bezug auf den Zeitraum relevant, in dem typischerweise bestimmte Vermögensgegenstände verwendet werden sowie die wirtschaftlichen Gründe dafür.

Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Die Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen im Falle von Neubewertungen oder Änderungen von Leasingverhältnissen angepasst. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird zu Beginn des Leasingverhältnisses oder bei einer entsprechenden Änderung eines bestehenden Leasingverhältnisses ermittelt. Der Zinssatz wird auf der Grundlage folgender Komponenten ermittelt: verfügbare Referenzzinssätze, Gruppenrisikomargen, Kreditrisikomargen und andere Risikomargen.

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Medios-Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nicht-Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen Leasingzahlungen, Beträge aufgrund von Restwertgarantien, Kaufoptionen und Verlängerungsoptionen insofern hinreichend sicher ist, dass diese ausgeübt werden.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden vom Medios-Konzern zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen,
  • anfängliche direkte Kosten, die bei Vertragsabschluss angefallen sind,
  • bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, und
  • erwartete Zahlungen aus Rückbauverpflichtungen abzüglich erhaltener Leasinganreize.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden linear über den kürzeren Zeitraum aus Vertragslaufzeit des Leasingvertrags und Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Im Falle eines Eigentumsübergangs am Ende der Vertragslaufzeit oder einer hinreichend sicher eingeschätzten Ausübung einer Kaufoption werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen linear über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Daneben werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen durch etwaige Wertminderungen verringert sowie durch bestimmte Anpassungen geändert.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden entsprechend der konzernspezifischen Einteilung von Sachanlagen in nachfolgende Klassen eingeteilt:

  • Nutzungsrechte an Grundstücken, einschließlich der Bauten auf Grundstücken,
  • Nutzungsrechte an anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden in der Konzern-Bilanz gesondert von Sachanlagen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sind in den Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Als Leasinggeber

Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf.

Wenn der Medios-Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung des Leasingverhältnisses hat der Medios-Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.

Der Medios-Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein. Im Geschäftsjahr 2023 wurden sämtliche Unterleasingverhältnisse als Finanzierungsleasing klassifiziert.

Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasing-verhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft.

Grundsätzlich haben sich die für den Konzern als Leasinggeber anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden nach IFRS 16 nicht von denen in der Vergleichsperiode unterschieden.

O) ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN

Der Medios-Konzern hat Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und durch die gleichzeitige Bildung einer Kapitalrücklage erfasst. Der Aufwand wird ratierlich über den Erdienungszeitraum erfasst. Das ist der Zeitraum, während dessen die Empfänger einer anteilsbasierten Vergütung die vereinbarte Dienstbedingung erfüllen müssen. Die ausgegebenen Optionen werden anhand eines Binomialmodells bewertet.

P) REALISIERUNG VON ZINSERTRÄGEN

Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Q) AUFWAND

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode als Aufwand erfasst.

R) AUSWIRKUNGEN DES KLIMAWANDELS AUF DIE RECHNUNGSLEGUNG

Der Medios-Konzern analysiert kontinuierlich potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klimawandel und Wasserknappheit. In beiden Bereichen wurden im Konzern keine wesentlichen Risiken für sein Geschäftsmodell identifiziert. Daher erwartet der Medios-Konzern gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rechnungslegung im Geschäftsjahr 2023.

6. Verwendung von Schätzungen und Annahmen

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Vorstand Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die einen Einfluss auf die Posten des Konzernabschlusses und die Erläuterungen zum Konzernabschluss haben. Die tatsächlichen Entwicklungen können von den vorgenommenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Nachfolgend werden wesentliche Schätzunsicherheiten und Annahmen weiter erläutert.

A) GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

In Bezug auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind Annahmen und Schätzungen, insbesondere bei Werthaltigkeitsprüfungen, erforderlich. Sie betreffen insbesondere die Schätzung der zukünftigen Cashflows, der CGUs und die Ableitung der Diskontierungszinssätze. Seit dem Geschäftsjahr 2022 steuert der Vorstand den Konzern nach den Berichtssegmenten Arzneimittelversorgung (AMV), Patientenindividuelle Therapien (PIT) sowie Services (Management View). Diese Segmente stellen die für Impairmenttest maßgebenden CGUs dar.

Cash-generating-unit-Segment Arzneimittelversorgung

Im Rahmen des Impairmenttests wurde der erzielbare Betrag der CGUs bestimmt, der über dem Buchwert lag. Der angewandte Nutzungswert basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten drei Jahre abgeleitet wurden. Die geplanten Cashflows basieren auf Erwartungen und Annahmen von internen und externen Quellen wie Kundenbefragungen unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen. Das Management plant mittelfristig mit einem Umsatzwachstum von 5 % p. a. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 8,492 % (Vorjahr: 8,729 %) und nach Steuern 6,523 % (Vorjahr: 6,599 %) für die Detailplanungsphase. Für die ferne Planungsphase wurden die Diskontierungszinssätze abzgl. der Wachstumsrate von 1,0 % verwendet (Vorjahr: 1,0 %) und reflektieren die spezifischen Risiken dieser CGU. Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem WACC-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich zum Stichtag kein Wertminderungsbedarf.

Cash-generating-unit-Segment Patientenindividuelle Therapien

Im Rahmen des Impairmenttests wurde der erzielbare Betrag der CGUs bestimmt, der über dem Buchwert lag. Der angewandte Nutzungswert basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten drei Jahre abgeleitet wurden. Die geplanten Cashflows basieren auf Erwartungen und Annahmen von internen und externen Quellen wie Kundenbefragungen unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen. Das Management plant mittelfristig mit einem Umsatzwachstum von 5 % p. a. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 8,492 % (Vorjahr: 8,729 %) und nach Steuern 6,523 % (Vorjahr: 6,599 %) für die Detailplanungsphase. Für die ferne Planungsphase wurden die Diskontierungszinssätze abzgl. der Wachstumsrate von 1,0 % verwendet (Vorjahr: 1,0 %) und reflektieren die spezifischen Risiken dieser CGU. Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem WACC-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich zum Stichtag kein Wertminderungsbedarf.

Sensitivität

Die Ergebnisse des Impairmenttests beider Segmente wurden durch Sensitivitätsanalysen bzgl. der geplanten Segment-Cashflows einem Stresstest unterzogen. Im Ergebnis führten diese Szenarien zu keinem Wertminderungsbedarf.

B) RETAXEN (RÜCKERSTATTUNGS-VERBINDLICHKEITEN)

Die Bestimmung von Rückerstattungsverbindlichkeiten ist in erheblichem Maß mit Schätzungen und Annahmen verbunden. Die Retaxierung umfasst die Ablehnung der Kostenübernahme einer Krankenkasse bei Erstattung eines Arzneimittels, welches die Apotheke bereits an den Patienten abgegeben hat. Diese Retaxen belasteten die Apotheken der Medios als Herstellbetrieb weiter. Der Umfang der Weiterbelastungen wird daher von Medios geschätzt. Der Konzern bildet eine Rückerstattungsverbindlichkeit, insbesondere für Risiken aus Retaxen i. H. v. 966 Tsd. € (Vorjahr: 957 Tsd. €). Die Höhe von notwendigen Retaxen ist nicht mit Sicherheit zu bewerten und unterliegt Schätzungen, die auf Erfahrungswerten beruhen.

C) RÜCKBAUVERPFLICHTUNGEN

Die Bestimmung von Rückbauverpflichtungen ist mit Schätzungen und Annahmen verbunden. Die Rückbauverpflichtung umfasst die geschätzten Kosten für den Rückbau der Mietereinbauten nach der geschätzten verbleibenden Vertragslaufzeit. Der Konzern bildet Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen i. H. v. 3.848 Tsd. € (Vorjahr: 4.217 Tsd. €).

D) ERTRAGSTEUERN

Der Medios-Konzern unterliegt derzeit und in der Zukunft steuerlichen Betriebsprüfungen in Deutschland. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu zusätzlichen Steuerzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre führen. Für die Bildung von Steuerrückstellungen müssen Annahmen getroffen werden über die zukünftige Höhe der Steuer und des Steuermessbetrages. Zur Bestimmung von Ertragsteuerverbindlichkeiten oder -forderungen trifft das Management Annahmen basierend auf Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen und den jeweils gültigen Steuergesetzen und deren Auslegung. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den Annahmen des Managements oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Auswirkungen auf zukünftige Steuerzahlungen oder Steuererstattungen haben. Die Annahmen werden in der Periode überprüft, in der ausreichend Beweise vorliegen, um die bestehenden Annahmen zu ändern.

Weiterhin ist zu bestimmen, ob eine Wertberichtigung oder ein Nicht-Ansatz bei den aktiven latenten Steuern notwendig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass aktive latente Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen herrühren, in Zukunft gegen zu versteuernde Gewinne verrechnet werden können, ist zu beurteilen. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunktes künftiger zu versteuernder Einkünfte.

E) ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN

Die Regelungen der Aktienoptionsprogramme sehen vor, dass die den jeweiligen Bezugsberechtigten gewährten Aktienoptionen über eine Wartefrist von vier Jahren erdient werden. Dabei werden bereits vor Ablauf der vierjährigen Wartefrist Teile der Ansprüche unverfallbar. Vor diesem Hintergrund ist eine gesonderte Schätzung der Aufwandsperiodisierung vorzunehmen, die sich an der bis zum Abschlussstichtag erhaltenen Arbeitsleistung im Vergleich zu der über den jeweiligen Erdienungszeitraum insgesamt von den Bezugsberechtigten zu erbringenden Arbeitsleistung bemisst. Da schon im ersten Jahr ein gewisser Anteil für die folgenden Raten erdient wird, wird von einem degressiven Aufwandsverlauf ausgegangen. Weiterhin geht man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Aktienoptionen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen und Annahmen werden in den Erläuterungen zu Tz. 36 dargestellt.

7. Akquisitionen und Desinvestitionen im Beteiligungsbereich

AKQUISITION DER BLISTERZENTRUM BADEN-WÜRTTEMBERG GMBH (BBW GMBH)

Am 22. November 2022 hat der Medios-Konzern 100 % der Blisterzentrum Baden-Württemberg GmbH (bbw) vertraglich erworben sowie eine Zusammenarbeit im Bereich der Sterilherstellung mit der Apotheken für Spezialversorgungen OHG vereinbart. Die bbw ist ein pharmazeutischer Herstellbetrieb, der patientenindividuelle Blister im Auftrag von Apotheken herstellt. Neben der Herstellerlaubnis verfügt das Unternehmen über die Großhandelserlaubnis und vertreibt in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel aus dem Specialty-Pharma-Bereich. Mit dem Erwerb beabsichtigt der Medios-Konzern seine Position als Partner der spezialisierten Apotheken in Süddeutschland deutlich zu stärken und seinen Umsatz weiter zu steigern.

Die Freigabe des Bundeskartellamts für die Übernahme der bbw erfolgte am 1. Dezember 2022. Der Abschluss aller kaufvertraglichen Vollzugsbedingungen und Vollzugshandlungen erfolgte am 10. Januar 2023 (Erwerbsstichtag). Damit erlangte die Medios die Beherrschung. Somit wurde die bbw als hundertprozentiges Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der Medios AG aufgenommen. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgründen wurde die Gesellschaft zum 1. Januar 2023 vollkonsolidiert.

Als Gegenleistung für den Erwerb der Geschäftsanteile an der bbw erhielten die Verkäufer zunächst einen vorläufigen Kaufpreis i. H. v. 19.400 Tsd. € in bar, der sich dann auf Basis der verbindlich festgestellten Stichtagsbilanz zum Erwerbsstichtag final um –238 Tsd. € auf 19.162 Tsd. € minderte. Bei der Gegenleistung handelt es sich nicht um eine bedingte Gegenleistung.

Die gleichzeitig mit der Übernahme vereinbarte Zusammenarbeit mit den Apotheken für Spezialversorgungen OHG im Bereich der Steril-Herstellung begann am 10. Januar 2023 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Der Erwerb der Anteile an der bbw erfüllt die Anforderungen an eine business combination gem. IFRS 3. Grundlage für die Bestimmung der erworbenen (bilanzierten) Vermögenswerte und Schulden war der handelsrechtliche Abschluss der bbw zum 31. Dezember 2022. Die Ableitung des Goodwill nach IFRS 3 erfolgte auf Basis des IFRS-Nettovermögens zum Erwerbszeitpunkt.

Für die erworbenen Forderungen wurden keine Wertberichtigungen gebildet, da Ausfälle entsprechend den Erfahrungen früherer Jahre nicht stattfanden. Die Vorräte enthielten im Wesentlichen Fertigwaren zu Einkaufspreisen, weshalb keine stillen Reserven identifiziert wurden.

Die Wertermittlung der zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Kundenbeziehungen erfolgte mittels der Residualwertmethode. Die Kundenbeziehungen bilden den einzigen Teil der stillen Reserven, die identifiziert und bewertet wurden. Der sich aus der Differenz zwischen der hingegebenen Gegenleistung und dem neu bewerteten Nettovermögen ergebende Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert im Wesentlichen den Wert der erwarteten Ertrags- und Kostensynergien aus dem Erwerb des Geschäfts sowie die künftige Geschäftsentwicklung über die angenommene Laufzeit der als immaterielle Vermögenswerte angesetzten Kundenbeziehungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Die nachfolgende Aufteilung des Kaufpreises basiert auf Informationen, die dem Management zur Verfügung standen. Demnach wurden zum Erwerbszeitpunkt folgende Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert (steuerlich nicht abzugsfähig) erworben und Schulden übernommen:

HERLEITUNG DES IFRS-NETTOVERMÖGENS UND GOODWILL ZUM ERWERBSZEITPUNKT

Hauptgruppen der erfassten Vermögenswerte und Schulden Neubewertung
in Tsd. € Buchwert Vermögenswerte
und Schulden
Buchwert bei
Erstkonsolidierung
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 234 234
Kundenbeziehungen 6.560 6.560
Vorräte 1.276 1.276
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1.635 1.635
Zahlungsmittel 2.386 2.386
Summe Vermögenswerte 5.531 6.560 12.091
Latente passive Steuerverbindlichkeiten 1.968 1.968
Rückstellungen 84 84
Verbindlichkeiten 2.505 2.505
Summe Schulden 2.589 1.968 4.557
Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens 7.535
Übertragene Gegenleistung nach IFRS 3 19.162
Geschäfts- oder Firmenwert 11.628

Die bbw hat seit dem Erwerbszeitpunkt 43.358 Tsd. € zu den Umsatzerlösen des Konzerns und 237 Tsd. € zum Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Steuern beigetragen.

VERÄUSSERUNG UND ENTKONSOLIDIERUNG DER KÖLSCHE BLISTER GMBH

Mit Vertrag vom 15. Juni 2023 wurde der Verkauf sämtlicher Anteile an der Kölsche Blister GmbH vollzogen. Der Gesamtkaufpreis betrug insgesamt 1.411 Tsd. € und setzte sich aus dem Verkaufspreis i. H. v. 911 Tsd. € für die Übertragung sämtlicher Anteile sowie aus einem Verkaufspreis i. H. v. 500 Tsd. € für die Ablösung des bestehenden Gesellschafterdarlehens zum Nominalwert durch den Erwerber zusammen.

Das Geschäft der Kölsche Blister GmbH war, bis zum Zeitpunkt der Veräußerung, Bestandteil des Segments Patientenindividuelle Therapien und trug im laufenden Geschäftsjahr 2023 mit 7.818 Tsd. € (Geschäftsjahr 2022: 12.582 Tsd. €) zum Segmentumsatz Patientenindividuelle Therapien bei. Das operative Ergebnis der Kölsche Blister GmbH stellte sich im laufenden Geschäftsjahr bis zum 31.05.2023 wie folgt dar:

in Tsd. € 01. Jan. bis
31. Mai 2023
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 7.819
Sonstige betriebliche Erträge 18
Materialaufwand 6.705
Rohertrag 1.132
Personalaufwand 813
Sonstige betriebliche Aufwendungen 236
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
(EBITDA)
87

Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden der Kölsche Blister GmbH, setzen sich zum 31. Mai 2023 wie folgt zusammen:

in Tsd. € 31. Mai 2023
Immaterielle Vermögenswerte 3
Sachanlagen 455
Nutzungsrechte als Leasingnehmer 210
Sonstige langfristige Vermögenswerte 77
Vorräte 405
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen
759
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 524
Summe Vermögenswerte 2.433
Langfristige Rückstellungen 30
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 162
Verbindlichkeiten aus einem
Gesellschafterdarlehen
500
Latente Steuerverbindlichkeiten 71
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
363
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 57
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 369
Summe Schulden 1.552
Veräußertes Nettovermögen 881

Aus der Entkonsolidierung der Vermögensgegenstände und Schulden der Kölsche Blister GmbH entstand ein Konsolidierungserfolg i. H. v. 30 Tsd. €.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

8. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind um nicht fakturierte Gutschriften für Retaxen und leistungsabhängige Zahlungen für die Übernahme von Herstellvolumina gemindert. Die noch nicht fakturierten Gutschriften für Retaxen wurden i. H. v. 432 Tsd. € (Vorjahr: 480 Tsd. €) umsatzmindernd erfasst. Bei der Ermittlung des Wertes für Retaxen wurde die Erwartungswertmethode angewendet. Die zu erwartenden Retaxen wurde dabei pro Kunde und Lieferung bewertet. Der Erwartungswert basiert auf Erfahrungswerten.

Die leistungsabhängigen Zahlungen fielen im Rahmen der Lieferbeziehung mit einem Partner im PIT-Segment für die Abnahme von hergestellten Zubereitungen an. In der ersten von insgesamt zwei Abrechnungsperioden, beliefen sich die Zahlungen auf 5.180 Tsd. €, die umsatzmindert erfasst wurden. Zur Umsatzaufgliederung wird auf Tz. 30 verwiesen.

9. Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen

Die Bestandsveränderungen betreffen die fertigen Erzeugnisse im Segment Patientenindividuelle Therapien.

10. Aktivierte Eigenleistungen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Eigenleistungen aktiviert (Vorjahr: 1.251 Tsd. €).

11. Sonstige Erträge

Die Zusammensetzung der sonstigen Erträge stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2023 2022
Erträge aus Anlagenverkauf 31 6
Erstattungen
Aufwendungsausgleichsgesetz
347 392
Periodenfremde Erträge sowie
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen 1.679 1.038
Sonstige 411 687
Summe 2.468 2.122

12. Materialaufwand

Die Materialaufwendungen setzen sich aus dem Einkauf von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie dem Verbrauch von bezogenen Leistungen zusammen.

in Tsd. € 2023 2022
Waren 1.604.909 1.363.576
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 70.227 141.547
Fremdleistungen 0 55
Summe 1.675.136 1.505.178

Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.675.136 Tsd. € (Vorjahr: 1.505.178 Tsd. €) bzw. 93,9 % (Vorjahr: 93,4 %) vom Umsatz und erhöhte sich um 0,5 %-Punkte.

13. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2023 2022
Löhne und Gehälter 29.418 25.977
Soziale Abgaben 3.098 2.819
Altersvorsorge 2.132 2.036
Anteilsbasierte Vergü
tung mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente
1.953 2.870
Summe 36.600 33.704

Die in den Personalkosten enthaltenen und nichtliquiditätswirksamen Aufwendungen für Aktienoptionsprogramme (AOP) betrugen im Geschäftsjahr 1.953 Tsd. € (Vorjahr: 2.870 Tsd. €). Die AOPs wurden den Mitarbeitern des Medios-Konzerns zur Entlohnung für geleistete Arbeit und längerfristigen Bindung eingeräumt und resultieren aus den Geschäftsjahren 2020, 2021 2022 und 2023. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht.

14. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2023 2022
Rechts- und Beratungskosten 2.600 4.007
Raumkosten 2.836 3.357
Kosten der Warenabgabe 3.043 2.881
IT, Telekommunikation 3.031 2.543
Marketing und Vertrieb 1.823 1.389
Abschluss- und Prüfungskosten 1.039 1.298
Fremdleistungen 1.441 1.256
Betriebsbedarf und
Berufsbekleidung
1.252 1.165
Reparaturen und Instandhaltungen 953 990
Versicherungen, Beiträge
und Abgaben
756 643
Investor Relations 451 543
Personal und Recruiting 548 405
Einzelwertberichtigungen 417 289
Fortbildungskosten 284 270
Aufsichtsrat 254 243
Fahrzeugkosten 236 211
Reisekosten 319 176
Verschiedene betriebliche Kosten 1.752 2.351
Summe 23.035 24.018

In den Rechts- und Beratungskosten sind Aufwendungen für M&A-Projekte i. H. v. 970 Tsd. € (Vorjahr: 790 Tsd. €) sowie Beratungskosten im Rahmen der Strategieentwicklung und Integration i. H. v. 571 Tsd. € (Vorjahr: 911 Tsd. €) enthalten. Der Rückgang der Rechts- und Beratungskosten im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren Beratungsleistungen innerhalb des NewCo-Kreises.

Der Rückgang der Raumkosten ist im Wesentlichen durch geringere Energie- und Nebenkosten begründet.

Konzernanhang

Das Finanzergebnis umfasst:

Summe –2.001 –1.144
Finanzerträge 406 113
Finanzaufwendungen 2.407 1.257
in Tsd. € 2023 2022

In den Finanzaufwendungen sind i. H. v. 1.236 Tsd. € (Vorjahr: 227 Tsd. €) Aufwendungen enthalten, die aus der Inanspruchnahme und Bereitstellung des Konsortialdarlehens resultieren sowie 558 Tsd. € (Vorjahr: 437 Tsd. €) aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten enthalten. Die Finanzerträge enthalten im Wesentlichen erhaltene Zinsen auf täglich verfügbare Tagesgeldanlagen i. H. v. 332 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) sowie 15 Tsd. € (Vorjahr: 18 Tsd. €) aus der Aufzinsung von Leasingforderungen.

16. Ertragsteuern

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland ansässig und unterliegen der Körperschaftssteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) und der Gewerbesteuer. Die Höhe der Ertragsteuern bemisst sich an dem so ermittelten zu versteuernden Einkommen bzw. am so ermittelten Gewerbeertrag.

Latente Steuern wurden aufgrund von temporären Abweichungen zwischen steuerlichem Ansatz von Vermögenswerten und Schulden und dem Wertansatz in der IFRS-Bilanz berechnet. Soweit eine Realisierung der künftigen rechnerischen Steuervorteile aus aktiven latenten Steuern nicht wahrscheinlich ist, werden diese wertberichtigt.

Die latenten Steuern und tatsächlichen Aufwendungen für Ertragsteuern stellen sich für die Geschäftsjahre wie folgt dar:

in Tsd. € 2023 2022
Tatsächlicher Steueraufwand 14.501 13.610
Latenter Steuerertrag 3.942 4.118
Summe Ertragsteuern 10.560 9.492

Die aktiven latenten Steuern (unsaldiert) i. H. v. 6.278 Tsd. € (Vorjahr: 7.263 Tsd. €) entfallen mit 5.192 Tsd. € (Vorjahr: 5.326 Tsd. €) auf den Ansatz von Leasingverbindlichkeiten sowie i. H. v. 908 Tsd. € (Vorjahr: 1.138 Tsd. €) auf langfristige Rückstellungen.

Die passiven latenten Steuern (unsaldiert) i. H. v. 30.490 Tsd. € (Vorjahr: 33.438 Tsd. €) entfallen im Wesentlichen i. H. v. 2.731 Tsd. € auf den Ansatz immaterieller Vermögenswerte im Zuge der Erstkonsolidierung des Geschäftsbereichs Patientenindividuelle Herstellung nicht-zytostatischer Produkte, auf den Ansatz immaterieller Vermögenswerte im Zuge der Erstkonsolidierung der Cranach Pharma mit 11.867 Tsd. €, auf den Ansatz immaterieller Vermögenswerte im Zuge der Erstkonsolidierung der NewCo Pharma Gruppe mit 8.108 Tsd. €, auf den Ansatz immaterieller Vermögenswerte im Zuge der Erstkonsolidierung der Blisterzentrum Baden-Württemberg mit 1.550 Tsd. € sowie i. H. v. 4.680 Tsd. € auf den Ansatz von bilanzierten Nutzungsrechten und aus Leasing nach IFRS 16.

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Konzernkreis weiterhin ein Steuersatz i. H. v. 30,175 % (Vorjahr: 30,175 %) angewandt.

Konzernanhang

Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten und steuerliche Verlustvorträge:

in Tsd. € Aktive latente
Steuern
31.12.2022
Passive latente
Steuern
31.12.2022
Stand netto zum
01.01.2023
Erfasst im Gewinn
oder Verlust
Zugänge/Abgänge
vom Konsolidie
rungskreis
erfolgsneutral Stand netto zum
31.12.2023
Aktive latente
Steuern
31.12.2023
Passive latente
Steuern
31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 0 1.703 –1.703 271 –2 127 –1.307 0 1.307
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 41 26.560 –26.519 4.267 –1.968 0 –24.220 36 24.256
Nutzungsrechte 0 4.864 –4.864 803 68 –686 –4.680 0 4.680
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 0 0 0 51 0 0 51 51 0
Forderung aus Finanzierungsleasing 0 201 –201 35 0 0 –165 0 165
Sonstige Vermögenswerte 0 110 –110 28 0 0 –82 0 82
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Rückstellungen 93 0 93 –93 0 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 184 0 184 –92 0 0 92 92 0
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten als Leasingnehmer 5.326 0 5.326 –749 –71 686 5.192 5.192 0
Langfristige Rückstellungen 1.138 0 1.138 –97 –6 –127 908 908 0
Verlustvorträge 482 0 482 –482 0 0 0 0 0
Steueransprüche (-schulden) 7.263 33.438 –26.175 3.942 –1.979 0 –24.212 6.278 30.490
Saldierung –7.263 –7.263 0 0 –6.278 –6.278
Steueransprüche (-schulden) netto 0 26.175 –26.175 –24.212 0 24.212

Konzernanhang

in Tsd. € Aktive latente
Steuern
31.12.2021
Passive latente
Steuern
31.12.2021
Stand netto zum
01.01.2022
Erfasst im Gewinn
oder Verlust
Zugänge/Abgänge
vom Konsolidie
rungskreis
erfolgsneutral Stand netto zum
31.12.2022
Aktive latente
Steuern
31.12.2022
Passive latente
Steuern
31.12.2022
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 33 286 –253 273 –680 –1.043 –1.703 0 1.703
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 18 19.997 –19.980 4.121 –10.694 34 –26.519 41 26.560
Nutzungsrechte 0 4.907 –4.907 881 0 –839 –4.864 0 4.864
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderung aus Finanzierungsleasing 0 178 –178 38 0 –61 –201 0 201
Sonstige Vermögenswerte 0 30 –30 –80 0 0 –110 0 110
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Rückstellungen 18 0 18 75 0 0 93 93 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 –107 291 0 184 184 0
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten als Leasingnehmer 5.256 0 5.256 –830 0 900 5.326 5.326 0
Langfristige Rückstellungen 191 0 191 –62 0 1.009 1.138 1.138 0
Verlustvorträge 0 0 0 –175 656 0 482 482 0
Steueransprüche (-schulden) 5.516 25.398 –19.882 4.134 –10.427 0 –26.175 7.263 33.438
Saldierung –5.516 –5.516 0 0 0 0 0 –7.263 –7.263
Steueransprüche (-schulden) netto 0 19.882 –19.882 0 0 0 –26.175 0 26.175

Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus tatsächlichen Steuern in der Konzernbilanz lassen sich wie folgt darstellen:

in Tsd. € 2023 2022
Ertragsteuerforderungen 2.465 3.564
Ertragsteuerverbindlichkeiten 13.367 16.502

Die tatsächlichen Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen Gewerbesteuer i. H. v. 7.782 Tsd. € (Vorjahr: 11.108 Tsd. €) sowie Körperschaftsteuer i. H. v. 5.585 Tsd. € (Vorjahr 5.394 Tsd. €). Die tatsächlichen Ertragsteuerforderungen betreffen Gewerbesteuer i. H. v. 1.422 Tsd. € (Vorjahr: 2.999 Tsd. €) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag i. H. v. 1.042 Tsd. € (Vorjahr: 565 Tsd. €). Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand.

Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird der im Geschäftsjahr 2023 anwendbare Ertragsteuersatz der Medios AG von 30,175 % (Vorjahr: 30,175 %) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert. Dieser setzt sich zusammen aus der Körperschaftssteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) und der Gewerbesteuer.

in Tsd. € 2023 2022
Konzernergebnis vor
Ertragsteuern
29.369 27.821
Steuersatz (%) 30,175 30,175
Erwarteter Steueraufwand 8.862 8.395
Steuerlich nicht abzugsfähige
Aufwendungen
641 44
Steuerlich nicht angesetzte
Verluste
43 301
Steuersatzdifferenzen 132 135
Periodenfremde
Steueraufwendungen
741 529
Latente Steuern auf Emissions
kosten der Kapitalerhöhung
0 16
Sonstige Differenzen 140 72
Tatsächlicher Steueraufwand 10.560 9.492
Effektive Steuerbelastung (%) 35,96 34,12

Der Gesamtbetrag nicht erfasster zu versteuernder temporärer Differenzen, die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen, beträgt 190.424 Tsd. € (Vorjahr: 201.698 Tsd. €). Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen würde ein Veräußerungsgewinn entstehen, der zu 95 % steuerlich unberücksichtigt bleibt. Die Medios AG erwartet in absehbarer Zeit keine Umkehr der temporären Differenzen und daher keine entsprechenden Steuerbelastungen.

ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR INTER-NATIONALEN STEUERREFORM – OECD-PILLAR-2-MODELLREGELUNGEN

Der Medios-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar-2-Modellregelungen (Mindeststeuer). Die Pillar-2-Gesetzgebung wurde in Deutschland beschlossen und kommt erstmals ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung. Da die Pillar-2-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die Medios AG dahingehend keiner Steuerbelastung. Gemäß der Pillar-2-Gesetzgebung ist die Medios AG verpflichtet, eine Zusatzsteuer für die Differenz zwischen ihrem effektiven Pillar-2-Steuersatz pro Steuerrechtsgebiet und dem Mindeststeuersatz von 15 % zu zahlen (Mindeststeuer). Sofern Steuerrechtsgebiete eine lokale Mindeststeuer einführen, wird – je nach Ausgestaltung der lokalen Mindeststeuerregelung – die Medios AG von der Zahlung einer Mindeststeuer in diesem Steuerrechtsgebiet befreit. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Medios AG wesentlich von den Auswirkungen der Mindeststeuer betroffen sein wird, da die Medios AG nur in Steuerrechtsgebieten ansässig ist, deren Mindeststeuersatz höher als 15 % ist.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

17. Immaterielle Vermögenswerte

Nettobuchwert am 01.01.2023 192.583 86.655 448 0 4.876 284.562
Nettobuchwert am 31.12.2023 204.211 79.582 329 0 3.677 287.800
Stand am 31.12.2023 0 –38.955 –623 0 –8.692 –48.270
Umgliederung 0 0 0 236 –236 0
Abgänge vom
Konsolidierungskreis
1.617 1.213 0 0 75 2.906
Abgänge 0 0 0 0 0 0
Zugänge aus Konsolidierungskreis 0 0 0 0 –1 –1
Zugänge 0 –13.633 –119 0 –1.252 –15.004
Stand am 01.01.2023 –1.617 –26.536 –503 –236 –7.278 –36.171
Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand am 31.12.2023 204.211 118.538 952 0 12.369 336.070
Umgliederung 0 0 0 –236 236 0
Abgänge vom
Konsolidierungskreis
–1.617 –1.213 0 0 –78 –2.909
Zugänge aus
Unternehmenserwerb
11.628 6.560 0 0 2 18.190
Abgänge 0 0 0 0 0 0
Zugänge 0 0 0 0 55 55
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2023
194.200 113.191 952 236 12.154 320.734
in Tsd. € Geschäfts- oder
Firmenwert
Kundenstamm Selbst geschaf
fene gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche Werte
Geleistete
Anzahlungen
und immaterielle
Vermögenswerte
in Entwicklung
Übrige Gesamt

in Tsd. € Geschäfts- oder
Firmenwert
Kundenstamm Selbst geschaf
fene gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche Werte
Geleistete
Anzahlungen
und immaterielle
Vermögenswerte
in Entwicklung
Übrige Gesamt
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2022 122.183 78.252 1.003 3.810 7.627 212.875
Zugänge 0 0 7 422 201 630
Abgänge 0 0 0 0 –35 –35
Zugänge aus
Unternehmenserwerb
72.018 34.939 38 0 280 107.275
Umgliederung 0 0 –97 –3.996 4.081 –12
Stand am 31.12.2022 194.200 113.191 952 236 12.154 320.734
Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand am 01.01.2022 –1.617 –13.728 –377 0 –4.292 –20.014
Zugänge 0 –12.808 –128 –236 –2.897 –16.069
Zugänge aus Konsolidierungskreis 0 0 1 0 –94 –93
Abgänge 0 0 0 0 5 5
Stand am 31.12.2022 –1.617 –26.536 –503 –236 –7.278 –36.171
Nettobuchwert am 31.12.2022 192.583 86.655 448 0 4.876 284.562
Nettobuchwert am 01.01.2022 120.566 64.524 626 3.810 3.335 192.861

Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen.

18. Sachanlagen

in Tsd. € Grundstücke,
einschließlich
der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen
Betriebs- und
Geschäfts
austattung
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2023 18.404 6.297 9.587 4 34.292
Zugänge 228 99 673 206 1.207
Abgänge –441 0 –49 –4 –495
Zugänge aus Unternehmenserwerb 136 86 49 0 271
Abgänge vom Konsolidierungskreis –29 –300 –1.467 0 –1.796
Umgliederung 0 0 63 –63 0
Stand am 31.12.2023 18.297 6.182 8.856 143 33.478
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand am 01.01.2023 –2.459 –2.376 –4.863 0 –9.698
Zugänge –1.520 –657 –1.239 0 –3.416
Zugänge aus Unternehmenserwerb –10 –19 –9 0 –38
Abgänge 2 0 17 0 19
Abgänge vom Konsolidierungskreis 20 83 1.238 0 1.341
Stand am 31.12.2023 –3.967 –2.969 –4.856 0 –11.792
Nettobuchwert am 31.12.2023 14.330 3.213 4.000 143 21.686
Nettobuchwert am 01.01.2023 15.944 3.921 4.724 4 24.594
in Tsd. € Grundstücke,
einschließlich
der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen
Betriebs- und
Geschäfts
austattung
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2022 2.548 2.859 5.404 9.311 20.122
Zugänge 3.977 45 1.924 1.799 7.746
Abgänge –241 0 –182 0 –422
Zugänge aus Unternehmenserwerb 2.696 2.185 1.952 0 6.834
Umgliederung 9.423 1.208 488 –11.107 12
Stand am 31.12.2022 18.404 6.297 9.587 4 34.292
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand am 01.01.2022 –1.354 –1.676 –3.379 0 –6.409
Zugänge –1.212 –584 –1.484 0 –3.280
Zugänge aus Unternehmenserwerb –134 –116 –126 0 –376
Abgänge 241 0 126 0 367
Stand am 31.12.2022 –2.459 –2.376 –4.863 0 –9.698
Nettobuchwert am 31.12.2022 15.944 3.921 4.724 4 24.594
Nettobuchwert am 01.01.2022 1.194 1.183 2.025 9.311 13.713

Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen.

Konzernanhang

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen sind insgesamt i. H. v. 1.108 Tsd. € um die im Geschäftsjahr 2022 bewilligten Fördermittel verringert. Bei den Fördermitteln handelt es sich um zweckgebundene öffentliche Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", die in Deutschland von Bund und Ländern gemeinsam gewährt werden. Die Förderungsbewilligung wurde an die entsprechenden Bedingungen geknüpft, die zum Antragszeitraum bestehenden 50 Arbeitsplätze am Standort in Berlin für mindestens fünf weitere Jahre nach Beendigung des Förderprojektes zu erhalten sowie an die Verpflichtung, 24 weitere unbefristete Arbeitsplätze zu schaffen. Werden zukünftig jedoch bestimmte Bedingungen für eine Beihilfevergabe nicht erfüllt, können die Fördermittel in den darauffolgenden Jahren teilweise oder vollständig von den Geldgebern zurückgefordert werden. Die Gesellschaft geht weiterhin davon aus, alle Bedingungen erfüllen zu können.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden weitere Förderbeträge i. H. v. 76 Tsd. € (Vorjahr: 659 Tsd. €) vereinnahmt. Der noch ausstehende Fördermittelanspruch beläuft sich zum 31.12.2023 auf 373 Tsd. €.

19. Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte i. H. v. 647 Tsd. € (Vorjahr: 765 Tsd. €) betreffen ein ausgereichtes Darlehen i. H. v. 100 Tsd. € (Vorjahr: 100 Tsd. €) sowie Forderungen aufgrund von Finanzierungsleasing als Leasinggeber i. H. v. 547 Tsd. € (Vorjahr: 665 Tsd. €). Der Rückgang der Forderungen aus Leasingverträgen resultiert aus planmäßig eingegangen Tilgungsraten des Leasingnehmers.

Die Bruttoinvestition und der Barwert der ausstehenden Leasingforderung sind in folgender Tabelle dargestellt.

in Tsd. € Brutto
investition
Zinsanteil Leasing
forderung
31.12.2023
Fälligkeit
2024 161 11 150
2025 155 7 148
2026 159 3 156
2027 44 0 44
2028 21 0 21
2029 21 0 21
2030 7 0 7
Gesamt 570 22 547
in Tsd. € Brutto
investition
Zinsanteil Leasing
forderung
31.12.2022
Fälligkeit
2023 150 15 135
2024 152 11 140
2025 155 7 148
2026 159 3 156
2027 45 1 44
2028 22 0 21
2029 22 0 21
Gesamt 705 37 665

20. Vorräte

Die Vorräte i. H. v. 59.325 Tsd. € (Vorjahr: 50.029 Tsd. €) betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen des gesamten Medios-Konzerns. Die Zusammensetzung der Vorräte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.650 12.025
Fertige Erzeugnisse und Waren 45.746 36.078
Anzahlungen 1.929 1.926
Summe 59.325 50.029

21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Bruttowert der Forderungen,
Lieferungen und Leistungen
125.398 107.166
Wertberichtigungen –639 –367
Summe 124.759 106.799

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wachstums- und stichtagsbedingt gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Stand 01.01. –367 –388
Zuführung –327 –179
Zugänge/Abgänge
Konsolidierungskreis
–17
Auflösung 72 201
Stand 31.12. –639 –367

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

Zum 31.12.2023 davon überfällig und nicht wertgemindert
in Tsd. € Buchwert Wertgeminderte
Forderungen
weder wert
gemindert noch
überfällig
< 90 Tage 90 bis
180 Tage
180 bis
360 Tage
> 360 Tage
Lieferungen und
Leistungen
125.398 455 105.594 19.189 103 30 26

Zum 31.12.2022 davon überfällig und nicht wertgemindert

in Tsd. € Buchwert Wertgeminderte
Forderungen
weder wert
gemindert noch
überfällig
< 90 Tage 90 bis
180 Tage
180 bis
360 Tage
> 360 Tage
Lieferungen und
Leistungen 107.166 167 91.461 15.084 393 30 198

Die zum 31. Dezember 2023 überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen sind mittlerweile eingegangen oder weiterhin als werthaltig eingestuft worden. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegenüber langjährigen Kunden. Einige Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung besitzen Zahlungsfristen mit einer Fälligkeit von mehr als 30 Tagen. Aufgrund der sehr niedrigen Insolvenzquote für Apotheken und Kunden aus dem pharmazeutischen Bereich wird auch weiterhin von einem geringen Forderungsausfallrisiko ausgegangen. So wird die Kreditausfallquote auf bestehende Forderungen auf 0,36 % (Vorjahr: 0,15 %) geschätzt. Aufgrund des geringen Kreditausfallrisikos erfolgt keine Untergliederung nach Altersstruktur der Forderungen.

22. Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Rabattabgrenzungen 5.097 3.822
Forderungen gegenüber
Lieferanten
1.112 400
Forderungen gegen das
Factoringinstitut
1.090 2.795
Kurzfristige Steueransprüche 942 482
Kautionen 497 523
Forderungen aus
Fördermittelzusagen
373 449
Kurzfristige vertragliche
Vermögenswerte
0 93
Sonstige 2.494 1.842
Summe sonstige
Vermögenswerte
11.604 10.407

Die Kautionen wurden im Wesentlichen als Sicherheit für Mietverhältnisse gestellt.

23. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Bankguthaben bei Kreditinstituten 71.037 79.211
Kassenbestand 3 2
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
71.040 79.213

Die Zahlungsmittel setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und dem Kassenbestand zusammen. Zum Bilanzstichtag konnte der Konzern über sämtliche liquiden Mittel frei verfügen.

24. Eigenkapital

Das Grundkapital der Medios AG beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 23.806 Tsd. € (Vorjahr: 23.806 Tsd. €) und ist eingeteilt in 23.805.723 (Vorjahr: 23.805.723) voll eingezahlte nennwertlose Stückaktien.

GENEHMIGTES KAPITAL

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach um bis zu 7.181.763,00 € durch Ausgabe von bis zu 7.181.763 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist in den folgenden Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; Ausgleich von Spitzenbeträgen; § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG; soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; zur Erfüllung einer sog. Greenshoe-Option.

BEDINGTES KAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 300 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 gewährt wurden. Das Bedingte Kapital 2018 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 5.825 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt als die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 von der Medios AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 9. Juli 2024 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer

Konzernanhang

Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 477.5 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 477.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Oktober 2020 gemäß Tagesordnungspunkt 8, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt als die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2020" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 160,5 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 160.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt als die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2022" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2022 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 1.439,5 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 1.439.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 gemäß Tagesordnungspunkt 10 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt als die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2023" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2023 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und der Ausübung von Aktienoptionen für ausgewählte Mitarbeiter. Die Kapitalrücklage von 379.146 Tsd. € (Vorjahr: 377.194 Tsd. €) umfasst i. H. v. 19.680 Tsd. € (Vorjahr: 17.727 Tsd. €) eine Rücklage für in Eigenkapital zu erfüllende Leistungen an Arbeitnehmer aus den Aktienoptionsprogrammen.

Die Zahl der von der Medios AG ausgegebenen Stammaktien hat sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € 2023 2022
Zum 1. Januar ausgegeben 23.806 22.881
Sachkapitalerhöhung 0 924
Zum 31. Dezember ausgegeben 23.806 23.806
Voll eingezahlt nennwertlose
Stückaktien je 1 €
23.806 23.806

25. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Leasingverbindlichkeiten 17.140 17.550
Earn-Out-Verbindlichkeiten 300 600
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
0 3.000
Zinsverbindlichkeiten 8 83
Summe finanzielle
Verbindlichkeiten
17.449 21.233

Der Rückgang der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der vollständigen Tilgung eines Betriebsmittelkredits i. H. v. 3.000 Tsd. €.

Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

in Tsd. € bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre über 5 Jahre Buchwert
31.12.2023
Leasingverbindlichkeiten 2.485 10.026 4.629 17.140
Earn-Out-Verbindlichkeiten 300 0 0 300
Darlehen 8 0 0 8
Summe 2.793 10.026 4.629 17.449
in Tsd. € bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre über 5 Jahre Buchwert
31.12.2022
Leasingverbindlichkeiten 2.386 9.657 5.507 17.550
Earn-Out-Verbindlichkeiten 300 300 0 600
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.000 0 0 3.000
Darlehen 83 0 0 83
Summe 5.769 9.957 5.507 21.233

26. Rückstellungen

Die kurz- und langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € Buchwert
01.01.2023
Zugang zum
Konsolidie
rungskreis
Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung Abgang aus
Konsolidie
rungskreis
Buchwert
31.12.2023
Kurzfristige
Rückstellungen
1.276 47 902 175 747 28 965
Langfristige
Rückstellungen
4.217 44 125 –419 30 3.848
in Tsd. € Buchwert
01.01.2022
Zugang zum
Konsolidie
rungskreis
Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung Abgang aus
Konsolidie
rungskreis
Buchwert
31.12.2022
Kurzfristige
Rückstellungen
687 377 823 39 1.073 0 1.276
Langfristige
Rückstellungen
1.040 3 67 182 3.312 110 0 4.217

Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten Verpflichtungen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie Verpflichtungen für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Handelsbüchern, die ebenfalls in Höhe und Zeitpunkt der Inanspruchnahme unsicher sind. Es wird mit einem überwiegenden Zahlungsmittelabfluss im kommenden Geschäftsjahr gerechnet.

Die langfristigen Rückstellungen enthalten Rückbauverpflichtungen für Rückbaukosten von Einbauten. Die Rückbauverpflichtungen stehen im Zusammenhang mit den im Anlagevermögen bilanzierten Mietereinbauten. Es sind Aufzinsungen i. H. v. 125 Tsd. € (Vorjahr: 109 Tsd. €) in den Zuführungen der langfristigen Rückstellungen enthalten.

27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und betragen zum Stichtag 52.839 Tsd. € (Vorjahr: 47.769 Tsd. €).

28. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus sonstigen
Steuern und Abgaben
3.927 2.965
Ausstehende Rechnungen 3.118 3.078
Personalkosten 2.506 2.399
Rückzahlungsverbindlichkeiten
gegenüber Kunden (Retaxen)
966 957
Verbindlichkeiten gegenüber

Kunden 866 129

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen die folgenden Sachverhalte:

Sonstiges 232 1.213
Summe sonstige
Verbindlichkeiten
11.615 10.741
Die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse durch Retaxationen
(Erläuterungen siehe Tz. 6) sind abhängig von der Inan
spruchnahme durch die jeweiligen Apotheken und damit

unsicher in Höhe und Zeitpunkt. Es wird mit einem überwiegenden Zahlungsmittelabfluss im kommenden Geschäftsjahr gerechnet.

29. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuund -abflüsse verändert haben. Hierbei wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Zahlungsmittelfonds der Kapitalflussrechnung umfasst neben frei verfügbaren Zahlungsmitteln Kontokorrentkredite als integralen Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition (siehe Tz. 23).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände und Sichteinlagen bei Banken mit einer kurzen Restlaufzeit die keinen wesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Medios erfasst:

  • Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit,
  • Auszahlungen für Zinsen als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit,
  • Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert als Teil des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit.

Die Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit lässt sich wie folgt darstellen:

in Tsd. € 31.12.2022 Zahlungs
unwirksame
Verände
rungen/
Zuführung
finanzielle
Verbindlich
keiten
Zahlungs
wirksame
Cashflows
durch Zinsen
Zahlungs
wirksame
Cashflows
durch
Aufnahme
Zahlungs
wirksame
Cashflows
durch
Tilgungen
31.12.2023
Kurzfristige und langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
21.151 2.992 –956 0 –5.746 17.441
Kurzfristige und langfristige
Kreditverbindlichkeiten
83 1.235 –1.310 65.000 –65.000 8
Kurzfristige und langfristige Verbindlich
keiten – Gesamt
21.233 4.227 –2.266 65.000 –70.746 17.449
in Tsd. € 31.12.2021 Zahlungs
unwirksame
Verände
rungen
Zahlungs
wirksame
Cashflows
durch Zinsen
Zahlungs
wirksame
Cashflows
durch
Aufnahme
Zahlungs
wirksame
Cashflows
durch
Tilgungen
31.12.2022
Kurzfristige und langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
17.369 8.107 0 1.734 –6.059 21.151
Kurzfristige und langfristige
Kreditverbindlichkeiten
32.342 0 –219 0 –32.041 83
Kurzfristige und langfristige Verbindlich
keiten – Gesamt
49.710 8.107 –219 1.734 –38.099 21.233

30. Segmentberichterstattung

Im Medios-Konzern ergibt sich die Segmentberichterstattung aus der Steuerung der Geschäftstätigkeit. Die Aufteilung der Unternehmensbereiche entspricht der internen Organisationsstruktur und der Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Segmenterfolge werden beim Medios-Konzern vor allem anhand der Umsatzerlöse sowie des EBITDA vor Sondereffekten gemessen. Die Umsätze werden aus Verträgen mit Kunden erzielt.

Der Medios-Konzern ist in die Segmente "Arzneimittelversorgung", "Patientenindividuelle Therapien" und als sonstiges Segment "Services" eingeteilt. Die Segmente unterscheiden sich im Leistungsprofil. Transaktionen zwischen Segmenten werden nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abgebildet. Eine Aggregation von Geschäftssegmenten wurde nicht vorgenommen. Die Tätigkeiten des Medios-Konzerns erstrecken sich ausschließlich auf Deutschland, wobei unwesentliche Umsatzerlöse mit Kunden in weiteren Ländern der EU erzielt werden. Die Geschäftstätigkeit der Segmente lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Arzneimittelversorgung mit Fokus auf Specialty-Pharma-Arzneimitteln ist gesellschaftsrechtlich in der Medios Pharma GmbH, der Cranach Pharma GmbH, der Logopharma Pharmagroßhandel GmbH, der hvd medical GmbH sowie der Blisterzentrum Baden-Würtemberg GmbH zusammengefasst. Die Fokussierung auf Specialty Pharma bedeutet, dass fast ausschließlich in der Regel hochpreisige Arzneimittel für chronische und/oder seltene Erkrankungen gehandelt werden. Mit dieser konsequenten und klaren Fokussierung grenzt sich Medios deutlich vom Arzneimittelgroßhandel mit Vollsortiment ab.

Patientenindividuelle Therapien umfasst die Herstellung von Medikationen im Auftrag von Apotheken, gesellschaftsrechtlich in den Unternehmen Medios Manufaktur GmbH, Medios Individual GmbH, Kölsche Blister GmbH (bis 1. Juni 2023), NewCo Pharma GmbH, Fortuna Herstellung GmbH, cas central compounding baden-württemberg GmbH, Rhein Main Compounding GmbH, Rheinische Compounding GmbH, Onko Service Beteiligungs GmbH sowie die Onko Service GmbH & Co. KG. angesiedelt. Bei

patientenindividuellen Therapien handelt es sich zum Beispiel um Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und individuellen Parametern, wie Körpergewicht und Körperoberfläche, zusammengestellt und produziert werden. Die Charge je hergestellter Rezeptur beträgt somit immer genau eins. Bei der Verblisterung werden verordnete Medikamente in individuelle Blister verpackt. Die Herstellung bzw. Verblisterung erfolgt unter den höchstmöglichen Qualitätsstandards – in der Regel GMP (Good Manufacturing Practice).

Services umfasst alle weiteren Aktivitäten des Konzerns, dazu gehören insbesondere die Unternehmenssteuerung, die Zentralfunktionen wie Finanz- und Rechnungswesen, Marketing und Vertrieb, IT und nicht pharmazeutischer Einkauf sowie Investor Relations. Zusätzlich werden hier Software- und Infrastrukturlösungen für den Medios-Konzern vorangetrieben.

Die Segmentergebnisse im Geschäftsjahr 2023 schlüsseln sich wie folgt auf:

Arzneimittelversorgung Patientenindividuelle
Therapien
Services Eliminierung Konzern
in Tsd. € 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
Umsatzerlöse – extern 1.558.148 1.390.296 225.964 219.962 591 518 0 0 1.784.703 1.610.777
Umsatzerlöse – intern 138.196 71.414 30.457 47.288 8.276 7.266 –176.928 –125.967 0 0
Umsatzerlöse – gesamt 1.696.344 1.461.710 256.420 267.250 8.867 7.784 –176.928 –125.967 1.784.703 1.610.777
Materialaufwand 1.635.108 1.410.303 208.189 212.662 0 0 –168.161 –117.786 1.675.136 1.505.178
Materialaufwand
(in % der Umsatzerlöse)
96,4 96,5 81,2 79,6 0,0 0,0 95,0 93,5 93,9 93,4
EBITDA 46.194 37.221 16.257 23.388 –10.039 –9.395 0 0 52.411 51.214
Marge (in % der Umsatzerlöse) 2,7 2,5 6,3 8,8 –113,2 –120,7 0,0 0,0 2,9 3,2
EBITDA vor Sondereffekten 46.669 38.011 21.826 23.665 –7.982 –6.801 0 0 60.514 54.875
Marge (in % der Umsatzerlöse) 2,8 2,6 8,5 8,9 –90,0 –87,4 0,0 0,0 3,4 3,4
Abschreibungen 9.647 10.938 8.912 8.363 2.482 2.948 0 0 21.040 22.248
Finanzaufwendungen 1.797 2.209 1.075 848 2.496 676 –2.960 –2.476 2.407 1.257
Finanzerträge 703 177 270 153 2.393 2.259 –2.960 –2.476 406 113
EBT 35.453 24.251 6.541 14.329 –12.625 –10.759 0 0 29.369 27.821
Marge (in % der Umsatzerlöse) 2,1 1,7 2,6 5,4 –142,4 –138,2 0,0 0,0 1,6 1,7
Ertragsteueraufwand (–)/-ertrag (+) 2.010 1.538 –2.002 –3.046 –10.568 –7.984 0 0 –10.560 –9.492
Ergebnis nach Steuern 37.463 25.789 4.539 11.283 –23.192 –18.743 0 0 18.810 18.329

Die wichtigsten Kennzahlen zur Strategie- und Entscheidungsfindung sowie zur Messung des operativen Geschäftserfolgs waren im Geschäftsjahr 2023 der Umsatz sowie das Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Sondereffekten (EBITDA pre). Das EBITDA pre wird wie folgt auf das Betriebsergebnis vor Abschreibungen übergeleitet:

in Tsd. € 2023 2022
EBITDA vor Sondereffekten 60.514 54.875
Aufwendungen aus
Aktienoptionsprogrammen
1.953 2.870
Sonstiger Aufwand M&A 970 790
Performanceabhängige Aufwen
dungen zur Übernahme von
Herstellervolumina
5.180 0
Betriebsergebnis vor Abschrei
bungen (EBITDA)
52.411 51.214

Der Medios Konzern hatte im Geschäftsjahr 2023 eine Vielzahl von Einzelkunden. Mit einem Kunden wurde jedoch ein Umsatz i. H. v. 208.671 Tsd. € erzielt, der mehr als 10 % (Vorjahr: <10 %) der Gesamtkonzernumsätze ausmachte. Die Umsätze mit diesem Kunden wurden ausschließlich im Segment AMV erzielt.

SONSTIGE ANGABEN

31. Eventualverbindlichkeiten

RÜCKWIRKENDE ARBEITSPREISANPASSUNG

Die Abrechnung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen erfolgt aktuell auf Basis eines im Schiedsspruch festgelegten Arbeitsentgelts. Gegen den Schiedsspruch hat der Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Klage eingereicht. Sollte die Klage des Verbands der GKV-Erfolg haben, besteht das Risiko der rückwirkenden Arbeitspreisanpassung und damit einer Rückforderung von bereits vereinnahmten Arbeitsentgelten. Zum 31.12.2023 beläuft sich das finanzielle Risiko für Medios im Fall einer 100%igen rückwirkenden Anpassung des Arbeitsentgelts auf ca. 3,0 Mio. €. Der Vorstand schätzt das Risiko einer rückwirkenden sowie 100%igen Anpassung des Arbeitsentgelts auf das ursprüngliche Niveau aktuell als sehr gering ein.

INSOLVENZRECHTLICHES RÜCKFORDERUNGSRISIKO

Am 01.12.2020 wurde über das Vermögen des Großhändlers ein Insolvenzverfahren eröffnet und das schrittweise Scheitern der Geschäftsbeziehung führte auch zu einer angespannten Finanzlage der Apotheke. Zum 31.12.2021 waren bezogen auf erfolgte Warenlieferungen der Medios Pharma noch Forderungen gegenüber der Apotheke i. H. v. 1,0 Mio. € offen. Eine Tilgungsvereinbarung hierzu mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2026 wurde vereinbart und bis zum 30.09.2023 eingehalten. Mit Nachtrag vom 21.12.2023 wurde nun vereinbart, die Tilgungsraten bis zum 30.09.2026 auszusetzen und die Vereinbarung bis zum 30.09.2029 zu verlängern. Hiervon unberührt bleiben die Zinsansprüche gegenüber der Apotheke, die weiterhin quartalsweise zu leisten sind.

Im Verlauf des Jahres 2021 wurde die Apotheke von dem Insolvenzverwalter des Großhändlers unter anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu einer signifikanten Rückzahlung aufgefordert, die wiederum ein Insolvenzverfahren bei ihr selbst auslösen und sich in der Folge auch auf die Medios auswirken könnte. Im Falle einer Insolvenz der Apotheke bestünde gegen die Medios Pharma ein insolvenzrechtliches Rückforderungsrisiko bis spätestens zum 31.12.2024 i. H. v. maximal 7,3 Mio. €. Zur Abwendung einer Folgeinsolvenz und damit weiteren Schadens hatte sich die Medios AG ursprünglich zur Ausreichung einer besicherten Zwischenfinanzierung i. H. v. 1 Mio. € an die Apotheke entschieden, die die Mittel zur Finanzierung eines Vergleichs mit dem Insolvenzverwalter des Großhändlers nutzen möchte. Zwischenzeitlich konnte der Kunde einen Anfechtungsvergleich mit dem Insolvenzverwalter des Großhändlers erzielen, so dass die angedachte Finanzierung durch die Medios AG nicht mehr erforderlich ist. Damit liegen in Anbetracht des bereits finalisierten Anfechtungsvergleichs keine Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Großhändlers vor.

Vor dem Hintergrund aller vorliegender Information bleiben die bestehenden Forderungen gegenüber der Apotheke weiterhin zu 100 % einzelwertberichtigt. Weitere bilanzielle Vorkehrungen wurden vom Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung als nicht erforderlich angesehen, weil als nicht wahrscheinlich eingestuft.

32. Angaben zu Leasingverhältnissen

LEASINGNEHMERBILANZIERUNG

Der Medios-Konzern tritt im Wesentlichen durch die Anmietung von IT- und Büroausstattung, Immobilien und Firmengenutzten PKWs als Leasingnehmer auf. Die Leasingverträge werden individuell verhandelt und beinhalten eine Vielzahl an Vertragsbedingungen. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind in den Posten der Bilanz mit folgenden Werten enthalten:

IN DER BILANZ ERFASSTE NUTZUNGSRECHTE

in Tsd. € Grundstücke,
einschließlich
der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsaus
stattung
Gesamt
Stand zum 01.01.2023 15.926 98 16.024
Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres –2.516 –104 –2.620
Zugänge zu Nutzungsrechten 1.008 325 1.333
Abgänge von Nutzungsrechten 0 0 0
Abgänge vom Konsolidierungskreis –210 0 –210
Neubewertung von Nutzungsrechten 916 –17 899
Stand zum 31.12.2023 15.124 303 15.427
in Tsd. € Grundstücke,
einschließlich
der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsaus
stattung
Gesamt
Stand zum 01.01.2022 16.041 167 16.209
Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres –2.808 –91 –2.899
Zugänge zu Nutzungsrechten 3.784 29 3.813
Neubewertung von Nutzungsrechten –1.091 –8 –1.099
Stand zum 31.12.2022 15.926 98 16.024

Der Bewertung von Nutzungsrechten aus Leasingverträgen sowie der damit verbundenen Leasingverbindlichkeit liegt eine bestmögliche Schätzung hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen zugrunde. Falls sich wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen oder des Vertrages ergeben, wird diese Einschätzung aktualisiert. Neubewertungen wurden im Wesentlichen aufgrund von Mietindexänderungen und Laufzeitanpassungen vorgenommen.

ZINS- UND TILGUNGSZAHLUNGEN AUS LEASING

Aus der folgenden Tabelle sind die (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der Leasingverbindlichkeiten ersichtlich:

Leasingrate Zinsanteil Tilgung
in Tsd. € 2023 2022 2023 2022 2023 2022
Fälligkeit
bis 1 Jahr 3.067 2.866 581 480 2.485 2.386
1 – 5 Jahre 11.401 10.851 1.375 1.194 10.026 9.657
über 5 Jahre 4.782 5.737 153 230 4.629 5.507
Gesamt 19.250 19.454 2.109 1.904 17.140 17.550
in Tsd. € 2023 2022
Zinsaufwendungen für
Leasingverbindlichkeiten
558 437
Aufwendungen für Leasingverhält
nisse über einen Vermögenswert
von geringem Wert, ausgenommen
kurzfristige Leasingverhältnisse
über Vermögenswerte von
geringem Wert 313 477

IN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG ERFASSTE BETRÄGE

in Tsd. € 2023 2022
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse
für Leasingverhältnisse 3.004 3.171

LEASINGGEBERBILANZIERUNG

2023 hat der Medios-Konzern Gebäudeteile untervermietet. Die Untervermietung wurde als Finanzierungsleasing klassifiziert. Zum Abschlussstichtag beträgt die Forderung 547 Tsd. € (Vorjahr: 665 Tsd. €). 2023 hat der Konzern Zinserträge auf Leasingforderungen i. H. v. 15 Tsd. € (Vorjahr: 18 Tsd. €) erfasst. Ein besonderes Risiko ergibt sich aus der Tätigkeit als Leasinggeber nicht, da das Volumen dieser Geschäftstätigkeit vergleichsweise gering ist. Weitere Abschlüsse von Untermietverträgen sind nicht geplant.

Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Abschlussstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.

in Tsd. € 2023 2022
bis 1 Jahr 161 150
1 – 5 Jahre 379 511
über 5 Jahre 28 43
Gesamtbetrag der nicht diskon
tierten Leasingforderungen
570 704
Nicht realisierter Finanzertrag 23 39
Nettoinvestition in das
Leasingverhältnis
547 665

33. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

ÜBERTRAGUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Im Jahr 2023 hat der Medios-Konzern eine bestehende Factoring-Vereinbarung über den Verkauf von Forderungen bis zu einem Nominalvolumen von 7.500 Tsd. € im Segment PIT gekündigt und durch eine neue Factoring-Vereinbarung zum Verkauf von Forderungen des Segments AMV ersetzt. Hierbei kann der Konzern im Rahmen eines Forfaitierungsmodels frei entscheiden, ob und in welchem Umfang das Nominalvolumen von bis zu 20.000 Tsd. € ausgenutzt wird. Die für die jeweilige Risikobeurteilung relevanten Risiken aus den verkauften Forderungen sind das Kreditrisiko (Ausfallrisiko) sowie das Risiko verspäteter Zahlung (Spätzahlungsrisiko), die gegen Zahlung eines fixen Kaufpreisabschlages vollständig auf den Forderungskäufer übertragen werden. Die verkauften Forderungen wurden nach der Übertragung an das Factoring Institut vollständig ausgebucht und der feste Kaufpreisabschlag vollständig aufwandswirksam erfasst. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 waren keine Forderungen mehr im Bestand des Konzerns, die zum Verkauf vorgesehen waren.

WERTANSÄTZE, BEIZULEGENDE ZEITWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIE

Mit Ausnahme der finanziellen langfristigen Vermögenswerte und finanziellen langfristigen Verbindlichkeiten weisen alle Finanzinstrumente zum 31.12.2023 wie auch zum 31.12.2022 kurze Restlaufzeiten auf oder liegen als Zahlungsmittel vor. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag zumindest näherungsweise den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten.

Zum Stichtag bestanden keine für den Verkauf an das Factoring-Institut vorgesehenen und noch im Bestand befindlichen Forderungen, die auch als Finanzinstrumente der Kategorie "FVtPL" klassifiziert werden (Vorjahr: 10.054 Tsd. €).

Alle verbleibenden Finanzinstrumente sind der Kategorie AC (amortized cost) zuzuordnen Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 100 Tsd. € (Vorjahr: 100 Tsd. €) betreffen ausgereichte Darlehen. Die übrigen finanziellen langfristigen Vermögenswerte betreffen mit 547 Tsd. € (Vorjahr: 665 Tsd. €) Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Die beizulegenden Zeitwerte der Darlehen und Finanzierungsleasingforderungen betragen näherungsweise den jeweiligen Buchwert.

34. Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten

Die Nettoergebnisse je Bewertungskategorie sind wie folgt dargestellt:

2023 AUS FOLGEBEWERTUNG

in Tsd. € Aus
Zinsen
Wertmin
derung
Aus
Abgang
Netto
ergebnis
Darlehen und
Forderungen (AC)
74 –417 0 –343
Finanzielle Verbind
lichkeiten zu fort
geführten Anschaf
fungskosten (AC)
–2.407 0 0 –2.407
Summe –2.333 –417 0 –2.750

2022 AUS FOLGEBEWERTUNG

in Tsd. € Aus
Zinsen
Wertmin
derung
Aus
Abgang
Netto
ergebnis
Darlehen und
Forderungen (AC)
113 –289 0 –176
Finanzielle Verbind
lichkeiten zu fort
geführten Anschaf
fungskosten (AC)
–1.257 0 0 –1.257
Summe –1.144 –289 0 –1.433

35. Risikomanagement des Konzerns

Das Risikomanagementsystem des Medios-Konzerns ist ein integraler Bestandteil der Geschäftspraxis des Medios-Konzerns und umfasst die einzelnen organisatorischen Prozesse auf verschiedenen Ebenen und sämtliche Risikoarten. Wesentliche Bestandteile sind dabei die Geschäftsplanungs- und Controlling-Prozesse. Die Aufgaben der Risikoidentifikation und -bewertung werden von jeder Organisationseinheit wahrgenommen. Inhaltlich ähnliche Risiken werden zu Risikogruppen, zum Beispiel "Regulatorische Risiken", zusammengefasst. Diese werden dann regelmäßig an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert, welche die Risikosteuerung wahrnehmen. Weitere Informationen zum Management von Finanzrisiken enthält der Risiko- und Chancenbericht im zusammengefassten Lagebericht.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT

Der Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanztätigkeiten des Konzerns ergeben. Die für den Konzern bedeutendsten finanziellen Risiken ergeben sich aus der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der Gegenparteien des Konzerns und dem Liquiditätsrisiko. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Der Vorstand hat eine Risikomanagement implementiert und lässt sich regelmäßig über die Entwicklung u. a. der finanziellen Risiken berichten. Das etablierte System der von Geschäftsordnungen verlangt für bestimmte Transaktionen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat, die darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risikoausmaßes informiert werden.

KREDITRISIKO (AUSFALLRISIKO)

Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass Gegenparteien (Kunden und sonstige Schuldner) einer Transaktion nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und dass dem Konzern daraus ein finanzieller Schaden entsteht. Das maximale Kreditrisiko (Ausfallrisiko) entspricht ohne Berücksichtigung von Verrechnungsvereinbarungen und ohne Berücksichtigung jeglicher zusätzlichen Sicherheiten oder sonstiger Kreditverbesserungen dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns. Die mit Abstand größte Position bei den finanziellen Vermögenswerten machen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Eine mögliche Risikokonzentration wird regelmäßig analysiert. Monatlich wird über die Entwicklung der fälligen und nicht fälligen Forderungen berichtet. Der Konzern trägt dem Kreditrisiko, soweit erforderlich, durch die Bildung von entsprechenden Wertminderungen Rechnung. Zusätzlich greift der Konzern bei Bedarf vereinzelt auf Factoring zum Working-Capital-Management zurück. Es handelt sich hierbei um echtes Factoring mit Übernahme des Delkredere-Risikos.

Das Kreditrisiko wird durch Diversifikation reduziert, welche durch eine Vielzahl von Schuldnern erreicht wird. Weiterhin wird das Kreditrisiko durch Einholung von Käuferanzahlungen, soweit verhandelbar, gemindert. IFRS 9 enthält ein Wertminderungsmodell, welches auf erwarteten Kreditverlusten basiert ("Expected Credit Loss Model"). Dieses Modell ist auf alle finanziellen Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Zur Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Aus der Analyse historischer Forderungsausfälle wird die Einschätzung der zukünftig erwarteten Ausfälle extrapoliert. Für nähere Informationen wird auf Tz. 21 verwiesen.

Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich unter anderem um ein ausgereichtes Darlehen. Durch die Einsicht in die Ertragsplanung der Gesellschaft werden die Ausfallrisiken jährlich individuell abgeschätzt. Aktuell bestehen nach unserer Einschätzung keine bedeutsamen Ausfallrisiken. Weiterhin bestehen langfristige Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Aktuell bestehen nach unserer Einschätzung dort ebenfalls keine bedeutsamen Ausfallrisiken.

Die weiteren kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Medios-Konzern überwacht regelmäßig die Bonität und prüft, ob objektive Hinweise, wie z. B. finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, vorliegen. Im Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen (334 Tsd. €) bezogen auf zwei Kunden im Segment Arzneimittelversorgung gebildet. Hierbei handelt es sich aus Sicht der Gesellschaft um Sonderfälle, die nicht repräsentativ für die Risikoklassifizierung der Kunden- und Forderungsstruktur der Medios AG sind und in dieser Form sowohl historisch als auch systematisch Einzelfälle darstellen. Eine abweichende Einschätzung zur Wertminderung wegen erwarteter Kreditausfälle resultiert deshalb daraus nicht. Weitere Hinweise auf Wertminderungen lagen nicht vor.

Bei Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten. Aufgrund der kurzen Laufzeit (täglich verfügbar) und der Bonität unserer Vertragspartner erfolgte keine Wertminderung.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Als Liquiditätsrisiko wird die mögliche Unfähigkeit des Medios-Konzerns gesehen, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zu erfüllen. Dieses wird stetig vom Finanzbereich des Konzerns im Rahmen der taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert, um konzernweit sämtliche geplante Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu erfüllen. Der erwartete Finanzierungsbedarf wird nach Planung von Medios zu einem großen Teil aus dem operativen Cashflow und mit zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln des Medios-Konzerns sowie bei Bedarf über eine vertraglich vereinbarte Konsortialfinanzierung gedeckt werden können. Zum 31. Dezember 2023 verfügt der Medios-Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien i. H. v. 75 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €). Im November 2023 hat sich die Medios AG zudem eine Bridgefinanzierung i. H. v. von 200 Mio. € für ein potenzielles Akquisitionsprojekt gesichert, auf die bei Bedarf zurückgriffen werden kann.

MARKTRISIKO

Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Hierbei entstehen Zinsrisikopositionen üblicherweise aus variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Mit Ausnahme der ungenutzten Kreditlinie, verfügt die Medios AG zum Bilanzstichtag ausschließlich über festverzinsliche Instrumente und ist daher keinem nennenswerten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

KAPITALMANAGEMENT

Zur Finanzierung nutzt Medios in erster Linie die zur Verfügung stehende Liquidität, Kapitalerhöhungen, Leasingvereinbarungen und bestehende Kreditlinien. Der Medios-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2023 über ungenutzte Kreditlinien i. H. v. 75.000 Tsd. €. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 22.11.2027 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Medios ist gemäß dem Konsortialdarlehensvertrag verpflichtet, eine definierte Finanzkennzahl "Financial Covenant" einzuhalten:

Nettoverschuldungsgrad = Netto-Verschuldung/EBITDA

Ein Nettoverschuldungsgrad von 3,0 darf nicht überschritten werden und die Finanzplanung des Konzerns zeigt keine Verletzung der vereinbarten Finanzkennzahl.

Die Gesellschaft unterliegt als Aktiengesellschaft den Mindestkapitalanforderungen des deutschen Aktienrechts. Dividenden wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bezahlt.

Der Konzern definiert das verwaltete Kapital als das Konzerneigenkapital. Die Ziele der Verwaltung des Kapitals sind:

  • Die Möglichkeit, die Unternehmensfortführung sicherzustellen, um den Kunden weiterhin die Produkte des Konzerns anbieten zu können.
  • Die finanziellen Mittel bereitzuhalten, um dem Konzern weitere Investitionen zu ermöglichen.

Das Kapital wird mit Hilfe der Eigenkapitalquote überwacht. Diese ermittelt sich wie folgt:

in Tsd. € 2023 2022
Eigenkapital 468.807 448.045
Bilanzsumme 594.753 575.958
Eigenkapitalquote (%) 78,8 77,8

36. Anteilsbasierte Vergütungen

Der Medios-Konzern hat Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und durch die gleichzeitige Bildung einer Kapitalrücklage erfasst. Der Aufwand wird ratierlich über den Erdienungszeitraum erfasst. Das ist der Zeitraum, während dessen die Empfänger einer anteilsbasierten Vergütung die vereinbarte Dienstbedingung erfüllen müssen. Die ausgegebenen Optionen werden anhand eines Binomialmodells bewertet.

Im Medios-Konzern bestehen aktuell vier aktienbasierte Vergütungsmodelle für Mitarbeiter und Führungskräfte:

  • Aktienoptionsprogramm 2023 (a),
  • Aktienoptionsprogramm 2022 (a),
  • Aktienoptionsprogramm 2020 (a), (b) und (c),
  • Aktienoptionsprogramm 2018 (a), (c), (d) und (e).

Die Regelungen der vorstehend genannten Aktienoptionsprogramme sehen vor, dass die den jeweiligen Bezugsberechtigten gewährten Aktienoptionen über eine Wartefrist von vier Jahren erdient werden. Dabei werden bereits vor Ablauf der vierjährigen Wartefrist Teile der Ansprüche unverfallbar. Vor diesem Hintergrund ist eine gesonderte Schätzung der Aufwandsperiodisierung vorzunehmen, die sich an der bis zum Abschlussstichtag erhaltenen Arbeitsleistung im Vergleich zu der über den jeweiligen Erdienungszeitraum insgesamt von den Bezugsberechtigten zu erbringenden Arbeitsleistung bemisst. Da schon im ersten Jahr ein gewisser Anteil für die folgenden Raten erdient wird, wird von einem degressiven Aufwandsverlauf ausgegangen. Weiterhin geht man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Aktienoptionen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden.

Für die zum Abschlussstichtag bestehenden anteilsbasierten Vergütungszusagen von Medios wurden Aufwendungen i. H. v. 1.953 Tsd. € (Vj. 2.870 Tsd. €) erfasst. Diese Aufwendungen entfallen i. H. v. 1.953 Tsd. € (Vj. 2.870 Tsd. €) auf anteilsbasierte Vergütungszusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Der gewichtete Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte der Optionen am Bewertungsstichtag beträgt für die in der Berichtsperiode gewährten Optionen 4,13 € (Vj. 4,88 €).

Bei sämtlichen Aktienoptionsprogrammen wurde die Volatilität als Standardabweichung der historischen Aktienrenditen ermittelt. Dabei wurde der Mittelwert der rollierend annualisierten 90-tägigen Standardabweichungen der Renditen verwendet. Als Betrachtungszeitraum wurde – mit Ausnahme der drei Aktienoptionsprogramme 2023 (a), 2022 (a) und 2020 (c) – der Zeitraum seit der Erstnotierung der Medios AG am 22. November 2016 zugrunde gelegt; bei den Aktienoptionsprogrammen 2023 (a), 2022 (a) und 2020 (c) wurde der Zeitraum auf fünf Jahre rückblickend vom jeweiligen Gewährungsstichtag begrenzt.

Die Ausübungspreise der am Ende der Berichtsperiode ausstehenden Aktienoptionen bewegen sich zwischen 15,00 € und 29,00 € (Vorjahr: 15,00 € bis 29,00 €). Der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeit der Optionsprogramme beträgt 7,6 Jahre zum 31. Dezember 2023 (8,8 Jahre zum 31. Dezember 2022). In der Berichtsperiode wurden wie im Vorjahr keine Aktienoptionen ausgeübt.

AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2023 (A)

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, in welchem ausgewählten Mitgliedern des Vorstands, Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern der Geschäftsführung der Medios-Gruppe als Entlohnung für Arbeitsleistungen Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht.

Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von 24,00 €. Die Optionen können nur nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden. Diese beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Ausgabestichtags am 1. Dezember 2023.

Die Ausübung der Optionsrechte kann nur in den sieben Jahren erfolgen, die auf den Ausgabetag folgen. Bei Kündigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses verfallen die Optionen, sofern die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.

Vom Verfall ausgenommen sind

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt.

— Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2026 erfolgt, sind sämtliche gewährte Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen. Abweichend zu dieser Regelung sind für das Vorstandsmitglied Falk Neukirch sämtliche gewährten Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen, sofern die Beendigung nach dem 31. März 2026 erfolgt.

Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist, dass vor der jeweiligen Ausübung der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsentagen den Betrag von 28,00 € erreicht oder überschreitet.

In der Bewertung der Aktienoptionen ist man davon ausgegangen, dass die Optionen mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 haben keinen Verwässerungseffekt auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie, da der Ausübungspreis über dem durchschnittlichen Aktienkurs des Jahres 2023 liegt und das mit der Ausübung der Aktienoptionen verbundene Erfolgsziel zum 31. Dezember 2023 nicht erfüllt ist.

AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2022 (A)

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, in welchem ausgewählten Mitgliedern des Vorstands, Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern der Geschäftsführung der Medios-Gruppe als Entlohnung für Arbeitsleistungen Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht.

Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von 27,00 €.

Die Optionen können nur nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden. Diese beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Ausgabestichtags am 1. November 2022.

Die Ausübung der Optionsrechte kann nur in den sieben Jahren erfolgen, die auf den Ausgabetag folgen. Bei Kündigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses verfallen die Optionen, sofern die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.

Konzernanhang

Vom Verfall ausgenommen sind

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt.
  • Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt, sind sämtliche gewährte Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist, dass vor der jeweiligen Ausübung der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsentagen den Betrag von 40,00 € erreicht oder überschreitet.

In der Bewertung der Aktienoptionen ist man davon ausgegangen, dass die Optionen mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2022 haben keinen Verwässerungseffekt auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie, da der Ausübungspreis über dem durchschnittlichen Aktienkurs des Jahres 2023 liegt und das mit der Ausübung der Aktienoptionen verbundene Erfolgsziel zum 31. Dezember 2023 nicht erfüllt ist.

AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2020 (A), (B) UND (C)

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, in welchem ausgewählten Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft, Mitarbeitern und Führungskräften durch die Medios AG als Entlohnung für Arbeitsleistungen Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht [Aktienoptionsprogramm 2020 (a) und (b)].

Als Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2021 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2022 für weitere ausgewählte Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sogenannte Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) durch die Medios AG gewährt [Aktienoptionsprogramm 2020 (c)].

Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von 29,00 €.

Die Optionen können nur nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden. Diese beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Ausgabestichtags am 1. Oktober 2021, 1. November 2021 [Aktienoptionsprogramm 2020 (a)], 1. Januar 2022 [Aktienoptionsprogramm 2020 (a) und (b)] sowie 1. Juni 2022 [Aktienoptionsprogramm 2020 (c)].

Die Ausübung der Optionsrechte kann nur in den sieben Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der Wartefrist folgen. Bei Kündigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses verfallen die Optionen, sofern die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.

Vom Verfall ausgenommen sind

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt.
  • Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt, sind sämtliche gewährte Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist, dass vor der jeweiligen Ausübung der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsentagen den Betrag von 50,00 € erreicht oder überschreitet.

In der Bewertung der Aktienoptionen ist man davon ausgegangen, dass die Optionen mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 haben keinen Verwässerungseffekt auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie, da der Ausübungspreis über dem durchschnittlichen Aktienkurs des Jahres 2023 liegt und das mit der Ausübung der Aktienoptionen verbundene Erfolgsziel zum 31. Dezember 2023 nicht erfüllt ist.

AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2018 (A), (C), (D) UND (E)

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, in welchem ausgewählten Mitarbeitern durch die Medios AG als Entlohnung für Arbeitsleistungen Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht [Aktienoptionsprogramm 2018 (a)].

Als Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2018 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2019 für weitere ausgewählte Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sogenannte Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) durch die Medios AG gewährt [Aktienoptionsprogramm 2018 (c)].

Als weitere Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2018 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2020 für weitere ausgewählte Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sogenannte Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) durch die Medios AG gewährt [Aktienoptionsprogramm 2018 (d)].

Als weitere Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2018 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2021 für weitere ausgewählte Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sogenannte Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) durch die Medios AG gewährt [Aktienoptionsprogramm 2018 (e)].

Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von 15,00 €.

Die Optionen können nur nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden; diese beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Ausgabestichtags am 1. Dezember 2018, 1. Februar 2019 und 1. Mai 2019 [Aktienoptionsprogramm 2018 (a)], am 1. Oktober 2019 und 1. Dezember 2019 [Aktienoptionsprogramm 2018 (c)], am 1. Oktober 2020 und 1. Januar 2021 [Aktienoptionsprogramm 2018 (d)] sowie am 1. März 2021 [Aktienoptionsprogramm 2018 (e)].

Die zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Aktienoptionen aus den Aktienoptionsprogrammen 2018 (a) und (c) sind erdient und ausübbar. Die zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (d) sind erdient, aber noch nicht ausübbar.

Die Ausübung der Optionsrechte kann nur in den sieben Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der Wartefrist folgen. Bei Kündigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses verfallen die Optionen, sofern die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.

Vom Verfall ausgenommen sind:

bei Aktienoptionsprogramm 2018 (a)

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2019 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt.
  • Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt, sind sämtliche gewährte Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen.

bei Aktienoptionsprogramm 2018 (c)

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2019 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt.
  • Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt, sind sämtliche gewährten Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen.

bei Aktienoptionsprogramm 2018 (d)

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt.
  • Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt, sind sämtliche gewährten Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen.

bei Aktienoptionsprogramm 2018 (e)

  • 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt,
  • 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt bzw.
  • 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt.
  • Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt, sind sämtliche gewährten Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist, dass vor der jeweiligen Ausübung der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsentagen den Betrag von 23,00 € erreicht oder überschreitet.

In der Bewertung der Aktienoptionen ist man davon ausgegangen, dass die Optionen mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (a), Aktienoptionsprogramm 2018 (c) und Aktienoptionsprogramm 2018 (d) haben keinen Verwässerungseffekt auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie, da das mit der Ausübung der Aktienoptionen verbundene Erfolgsziel zum 31. Dezember 2023 nicht erfüllt ist. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (e) haben keinen Verwässerungseffekt auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie, da der Ausübungspreis über dem durchschnittlichen Aktienkurs des Jahres 2023 liegt und das mit der Ausübung der Aktienoptionen verbundene Erfolgsziel zum 31. Dezember 2023 nicht erfüllt ist.

AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2018 (B)

Als Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2016 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2018 für Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sogenannte Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) von der Tangaroa Management GmbH gewährt. Zum Gewährungszeitpunkt der Optionen, dem 10. Juni 2018, wurden im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 insgesamt 5.000 Optionsrechte zum Erwerb von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Medios AG mit einem Ausübungspreis von 0,00 € angeboten.

Die eingeräumten Optionen konnten vollständig im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2020 ausgeübt werden. Die Ausübung der Option setzte voraus, dass der Begünstigte sein Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Ausübung bei der Medios AG bzw. einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nicht gekündigt hat. Sämtliche Optionen wurden bis zum 31. Dezember 2020 ausgeübt.

2023 Aktienoptionen
in Stück
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis
in €
Zum 01.01.2023 ausstehend 846.125 24,22
In der Berichtsperiode gewährt 315.000 24,00
In der Berichtsperiode verwirkt 0
In der Berichtsperiode ausgeübt 0
In der Berichtsperiode verfallen 12.250 24,71
Zum 31.12.2023 ausstehend 1.148.875 24,15
Zum 31.12.2023 ausübbar 178.250 15,00
2022 Aktienoptionen
in Stück
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis
in €
Zum 01.01.2022 ausstehend 713.750 23,52
In der Berichtsperiode gewährt 160.500 27,50
In der Berichtsperiode verwirkt 0
In der Berichtsperiode ausgeübt 0
In der Berichtsperiode verfallen 28.125 25,27
Zum 31.12.2022 ausstehend 846.125 24,22
Zum 31.12.2022 ausübbar 74.500 15,00

BEWERTUNGPARAMETER 2023

AOP 2023 (a)
Optionspreismodell Binomialmodell
Gewährungszeitpunkt 20.11.2023
Ausgabetag 01.12.2023
Wartezeit nach Ausgabetag 4 Jahre
Ende der Wartefrist 01.12.2027
Laufzeit nach Ablauf der Wartefrist 1 Jahr
Laufzeitende der Option 01.12.2028
Ausübungspreis (in €) 24,00
Erfolgsziel (in €) 28,00
Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in €) 17,30
Fristenäquivalenter risikoloser Zinssatz (in %) 2,48
Erwartete Volatilität (in %) 39,2
Erwartete Dividenden (in %) Bis 2,0

BEWERTUNGPARAMETER 2022

AOP 2022 (a) AOP 2020 (c)
Binomialmodell
Optionspreismodell Binomialmodell
Gewährungszeitpunkt 14.10.2022/28.10.2022 27.05.2022
Ausgabetag 01.11.2022 01.06.2022
Wartezeit nach Ausgabetag 4 Jahre 4 Jahre
Ende der Wartefrist 01.11.2026 01.06.2026
Laufzeit nach Ablauf der Wartefrist 1 Jahr 1 Jahr
Laufzeitende der Option 01.11.2027 01.06.2027
Ausübungspreis (in €) 27,00 29,00
Erfolgsziel (in €) 40,00 50,00
Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in €) 17,56/18,62 26,75
Fristenäquivalenter risikoloser Zinssatz (in %) 1,22/1,42 0,38
Erwartete Volatilität (in %) 40,1/40,1 40,3
Erwartete Dividenden (in %) Bis 2,0 Bis 2,0

37. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die die Medios AG beeinflussen können, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Medios AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Medios AG stehen.

NAHESTEHENDE PERSONEN IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Als nahestehende Personen in Schlüsselpositionen gelten hierbei die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Geschäftsführung des Mutterunternehmens, die für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt sind:

Vorstand

Matthias Gärtner CEO
Falk Neukirch CFO
Mi-Young Miehler COO
Christoph Prußeit CINO

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes im Berichtsjahr belaufen sich auf 1.828 Tsd. €. Hiervon entfallen auf Herrn Matthias Gärtner (CEO) 514 Tsd. €, Frau Mi-Young Miehler (COO) 433 Tsd. €, Herrn Falk Neukirch (CFO) 450 Tsd. € sowie Herrn Christoph Prußeit (CINO) 431 Tsd. €. Die sonstigen Abgaben für den Vorstand im Berichtszeitraum betragen 16 Tsd. €. Frau Miehler, Herrn Prußeit sowie Herrn Neukirch steht des Weiteren ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.

Aufsichtsrat

Dr. Yann Samson Vorsitzender
Dr. Anke Nestler Stellvertretende Vorsitzende
Joachim Messner Mitglied des Aufsichtsrats
Klaus J. Buß Mitglied des Aufsichtsrats

Kein Vorstandsmitglied gehörte im Geschäftsjahr einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollmedium als Mitglied an.

Die Aufsichtsräte gehören den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder einem vergleichbaren Kontrollmedium an:

Dr. Yann Samson Avemio AG, Düsseldorf (Stell
vertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Dr. Anke Nestler Trans-O-Flex GmbH & Co KGaA,
Weinheim (Mitglied des Aufsichts
rats bis 03/2023)
GK Software SE, Schöneck/Vogt
(Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats ab 06/2023)
Joachim Messner keine weiteren Mitgliedschaften
in Kontrollgremien
Klaus J. Buß TU Berlin Science Marketing
GmbH, Berlin (Mitglied des
Aufsichtsrats)

Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2023 mit 240 Tsd. € (Vorjahr: 242 Tsd. €) vergütet.

WEITERE ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN NACH IAS 24

Weiterhin war im Geschäftsjahr 2023 die Tochter des Vorstandsvorsitzenden in der Medios AG als Angestellte tätig und bezog insgesamt einen Lohn i. H. v. 15,4 Tsd. €. Weitere Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen bestanden im Geschäftsjahr 2023 nicht.

Die Tangarora Management GmbH bzw. Tangaroa GmbH & Co. KG sowie Martin Hesse direkt bzw. indirekt über die BMSH hatten im gesamten Geschäftsjahr 2023 keinen maßgeblichen Einfluss inne und werden daher auch nicht mehr als nahestehende Personen und Unternehmen betrachtet.

Herr Jörg Bernhardt ist in seiner Funktion als Geschäftsführer der NewCo Pharma GmbH bereits zum Dezember 2022 ausgeschieden.

Geschäftsjahr 2022

Ertrag
01.01. – 31.12.2022
Aufwand
01.01. – 31.12.2022
Forderungen
31.12.2022
Verbindlichkeiten
31.12.2022
0 1.143 0 92
0 51 0 0
22 16 1 0
0 23 0 0
2.115 210.631 416 233
2.694 198 195 0
0 8 0 0
4.831 212.070 612 325

38. Personal

Durchschnittlich waren 512 Mitarbeitende (Vorjahr: 497) im Geschäftsjahr 2023 beschäftigt:

in Tsd. € 2023 2022
Kaufmännischer Bereich 199 172
Produktion und Qualitätssicherung 261 274
Lager 52 51
Summe 512 497

39. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem auf die Aktionäre der Medios AG entfallenden Konzerngesamtergebnis und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der sich im Berichtsjahr im Umlauf befindlichen Stammaktien ermittelt.

BERECHNUNG ERGEBNIS JE AKTIE

2023 2022
Den Anteilseignern des Mutter
unternehmens zurechenbarer
Anteil am Konzernergebnis
(in Tsd. €)
18.810 18.329
Gewichtete durchschnittliche
Anzahl an Stammaktien
(in Tausend Stück)
23.806 23.763
Unverwässertes Ergebnis
je Aktie (in €)
0,79 0,77
2023 2022
Gewichtete durchschnittliche
Anzahl an Stammaktien
(in Tausend Stück)
23.806 23.763
Aktienoptionsprogramm
2017 und 2018
(Anzahl an Aktien in Tausend Stück)
0 105
Gewichteter Durchschnitt der für
die Ermittlung des verwässerten
Ergebnisses je Aktie als Nenner
verwendeten Stammaktien
23.806 23.868
Verwässertes Ergebnis
je Aktie (in €)
0,79 0,77

40. Honorare des Abschlussprüfers

Durch den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wurden Honorare von insgesamt 559 Tsd. € (davon betreffen 35 Tsd. € das Vorjahr) im Geschäftsjahr 2023 berechnet (Vorjahr: 456 Tsd. €). Die Honorare betrafen mit 559 Tsd. € (Vorjahr: 456 Tsd. €) ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Andere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen fielen wie im Vorjahr nicht an. Sämtliche angegebenen Honorare und Auslagen betreffen Nettobeträge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.

41. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Medios AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft Medios AG im Bereich Investor Relations unter: https://medios.ag/investor-relations/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht.

42. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

PERSONALIEN

Der Aufsichtsrat der Medios AG hat am 1. Februar 2024 beschlossen, die bestehenden Vorstandsverträge von Mi-Young Miehler (Chief Operating Officer/COO) und Christoph Prußeit (Chief Innovation Officer/CINO) bis zum 31. Januar 2026 bzw. bis zum 31. Juli 2027 vorzeitig zu verlängern.

ERWERB VON CEBAN PHARMACEUTICALS BV

Medios hat am 18. März 2024 einen Vertrag über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Ceban Pharmaceuticals B.V. unterschrieben. Die erworbene Gruppe ist eine Full-Service-Plattform im Bereich Compounding-Dienstleistungen und in den Niederlanden, Belgien und Spanien aktiv. Die Gruppe erwirtschaftete in 2023 Umsatzerlöse in Höhen von ca. 160 Mio. € und ein normalisiertes EBITDA von ca. 29 Mio. €. Mit dieser Transaktion setzt die Medios ihr strategisches Ziel, die Internationalisierung durch Zukäufe von spezialisierten Compoundern im europäischen Ausland, um.

Die Erlangung der Beherrschung durch Medios ist vom Erhalt verschiedener Genehmigungen sowie der Kaufpreiszahlung abhängig und wird im 2. Quartal 2024 erwartet.

Der Kaufpreis von 235,3 Mio. € ist in Bar zahlbar. Zusätzlich gewährt Medios AG an die Verkäufer 1.700.000 eigene Anteile.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses konnten die beizulegenden Zeitwerte der übertragenden eigenen Aktien sowie des übernommenen Netto-Vermögens nicht verlässlich bestimmt werden, weil der für die Bewertung relevante Erwerbszeitpunkt erst nach der Aufstellung des Konzernabschlusses liegt.

Berlin, den 26. März 2024

Matthias Gärtner Falk Neukirch Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO)

Vorstand (COO) Vorstand (CINO)

Mi-Young Miehler Christoph Prußeit

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (ungeprüft)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Berlin, den 26. März 2024

Versicherung der gesetzlichen

Vertreter (ungeprüft)

Matthias Gärtner Falk Neukirch Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO)

Mi-Young Miehler Christoph Prußeit Vorstand (COO) Vorstand (CINO)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen

Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Medios AG, Berlin

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Medios AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Medios AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in den Abschnitten "Allgemeines internes Kontrollsystem (ungeprüft)" und "Gesamtaussage zum Risikomanagementsystem (ungeprüft)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Weitere Bestandteile des Konzernlageberichts" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:

— entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

— vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in den Abschnitten "Allgemeines internes Kontrollsystem (ungeprüft)" und "Gesamtaussage zum Risikomanagementsystem (ungeprüft)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Weitere Bestandteile des Konzernlageberichts" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

— Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

  • 1.) Sachverhalt und Problemstellung
  • 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • 3.) Verweis auf weitere Informationen

Nachfolgend stellen wir diesen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

  1. Im Konzernabschluss der Medios AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäftsoder Firmenwerte in Höhe von EUR 204,2 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 34,3 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maß von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch das Management sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.

  2. Um dieses Risiko angemessen zu prüfen, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben den Planungsprozess nachvollzogen und die darin implementierten Kontrollen geprüft.

Des Weiteren haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.

Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.

Bei unserer Einschätzung der Planungsrechnungen haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen rechnerisch geprüft und inhaltlich nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zu überprüfen.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Konzernanhang in "5 b) Unternehmenszusammenschlüsse" "5 c) Konsolidierungskreis", "5 e) Geschäfts- oder Firmenwerte", "5 i) Werthaltigkeit und Wertminderungen von Vermögensgegenständen mit unbestimmter und bestimmter Nutzungsdauer", "6 a) Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte" sowie "Erläuterungen zur Konzernbilanz" (unter: "17. Immaterielle Vermögenswerte") enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nachfolgenden Sachverhalte:

  • die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Abschnitte "Allgemeines internes Kontrollsystem (ungeprüft)" und "Gesamtaussage zum Risikomanagementsystem (ungeprüft)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Weitere Bestandteile des Konzernlageberichts" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB.
  • alle Teile des Geschäftsberichts, ohne weitgehende Querverweise auf externe Informationen, mit Ausnahme des Vergütungsberichts, des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften zusammengefassten Lageberichts sowie des Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGB

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 391200Z7Z09IHDBT2L23-2022-12-31-de(1).zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)). Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGEN

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

VERANTWORTUNG DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGEN

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Medios AG, Berlin tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurde, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Bestätigungsvermerk Das Unternehmen Corporate Governance Finanzinformationen Weitere Informationen

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Weissinger.

München, den 26. März 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Gloth Weissinger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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193 Finanzkalender 2024 194 Impressum

Finanzkalender 2024

07. Mai Quartalsmitteilung (Q1)
26. Juni Ordentliche Hauptversammlung
13. August Halbjahresfinanzbericht (Q2 & H1)
12. November Quartalsmitteilung (Q3 & 9M)

DIESER GESCHÄFTSBERICHT IST AUF WWW.MEDIOS.AG ABRUFBAR.

Impressum

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Medios AG Investor Relations Heidestraße 9 10557 Berlin

T +49 30 232 5668 00 F +49 30 232 5668 01 [email protected] www.medios.ag

Konzept, Gestaltung und Umsetzung

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