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STS Group AG

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 28, 2024

418_10-k_2024-03-28_07a2d0dc-fc00-4601-9b41-6736576d5400.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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1

pi Jahresabschluss der STS Group AG

zum 31. Dezember 2023

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023

in TEUR 2023 2022
1. Umsatzerlöse 185 197
2. Sonstige betriebliche Erträge 496 126
3. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
-142 -236
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters
versorgung und für Unterstützung -18 -25
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -39 -39
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.896 -3.531
(davon Aufwand aus der Währungsumrechnung) -1 -43
6. Erträge aus Beteiligungen 3.949 6.262
(davon aus verbundenen Unternehmen) 3.949 6.260
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1 1
(davon aus verbundenen Unternehmen) 1 1
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 135 40
(davon aus verbundenen Unternehmen) 135 40
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -575 -246
(davon an verbundene Unternehmen) -575 0
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -314
11. Ergebnis nach Steuern 96 2.235
12. Sonstige Steuern 0 0
13. Jahresüberschuss 96 2.235
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.235 0
15. Bilanzgewinn 2.331 2.235

BILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2023

in TEUR 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
36 76
II. Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundene Unternehmen
19.065 19.065
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
32 31
19.097 19.096
19.133 19.172
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0 10
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
7.957 3.406
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
34 16
II. Guthaben bei Kreditinstituten 23 458
8.014 3.890
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9 7
Gesamt Aktiva 27.156 23.068
in TEUR 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Passiva
A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
6.500 6.500
Rechnerischer Wert eigene Anteile -50 -50
Ausgegebenes Kapital 6.450 6.450
(Bedingtes Kapital) (2.500) (2.500)
II. Kapitalrücklage 6.193 6.193
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 5 5
2. Andere Gewinnrücklage 1.115 1.115
IV. Bilanzgewinn 2.331 2.235
16.094 15.998
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 727 643
727 643
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 190 70
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 10.142 3.054
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3 3.304
10.336 6.428
Gesamt Passiva 27.156 23.068
1. Allgemeine Angaben 7
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 7
3. Erläuterungen zur Bilanz 9
3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 9
3.2 Finanzanlagevermögen 9
3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10
3.4 Guthaben bei Kreditinstituten 10
3.5 Rechnungsabgrenzungsposten 10
3.6 Eigenkapital 11
3.7 Rückstellungen 16
3.8 Verbindlichkeiten 16
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 16
4.1 Umsatzerlöse 16
4.2 Sonstige betriebliche Erträge 16
4.3 Personalaufwand 17
4.4 Abschreibungen 17
4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen 17
4.6 Erträge aus Beteiligungen 17
4.7 Finanzerträge und Finanzaufwendungen 18
4.8 Ertragsteuern 18
5. Sonstige Angaben 18
5.1 Honorar des Abschlussprüfers 18
5.2 Aufsichtsrat 19
5.3 Vorstand 20
5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten 21
5.5 Haftungsverpflichtungen 21
5.6 Finanz- und Liquiditätsrisiko 22
5.7 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex § 161 AktG 22
5.8 Konzernzugehörigkeit 23

5.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 25
5.10 Vorschlag für die Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) 25
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 28

1. Allgemeine Angaben

Die STS Group AG (nachstehend auch die "Gesellschaft" genannt) ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kabeler Straße 4, 58099 Hagen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12420 eingetragen.

Mehrheitsaktionärin der STS Group AG ist die Adler Pelzer Holding GmbH, Hagen, Deutschland. Die Gesellschaft ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im General Standard gelistet.

Der vorliegende Jahresabschluss der STS Group AG wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch ("HGB") sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes ("AktG") aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 264d HGB kapitalmarktorientiert und gilt daher gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Gesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzvermerke werden teilweise im Anhang angeführt.

Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt bzw. Tausend Euro (TEUR), falls nicht anders angegeben. Hierdurch kann es vereinzelt auch zu Rundungsdifferenzen +/- 1 TEUR kommen.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Abschluss der Gesellschaft wurde unverändert nach den folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens erstellt (siehe Abschnitt 5.6 Finanz- und Liquiditätsrisiko für weitergehende Erläuterungen).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert.

Sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet,

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Verlustvorträge sind jedoch nur insoweit einzubeziehen, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren möglich ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.

Umsatzerlöse werden monatlich zum Zeitpunkt der Weiterbelastung realisiert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Zum 31. Dezember 2023 betragen die immateriellen Vermögensgegenstände TEUR 36 (2022: TEUR 76) und umfassen im Wesentlichen entgeltlich von Dritten erworbene Nutzungsrechte an Software. Für weitere Informationen zu immateriellen Vermögensgegenständen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.

3.2 Finanzanlagevermögen

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Finanzanlagevermögen TEUR 19.097 (2022: TEUR 19.096).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen blieben im Vergleich zum 31. Dezember 2022 unverändert und betragen TEUR 19.065. Die Anteile betreffen folgende Unternehmen:

1) 0,02% der Anteile an der Inoplast Truck S.A. de C.V., Mexiko werden mittelbar durch die STS Plastics Holding SAS, Frankreich gehalten.

2) 100% der Anteile an der STS Plastics Shi Yan, China werden mittelbar durch die STS Plastics Co. Ltd., Jiangyin, China gehalten.

Die Zahlen basieren auf IFRS.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von TEUR 32 (2022: TEUR 31) bestehen aus einer langfristigen Darlehensforderung gegenüber einer Tochtergesellschaft.

Für weitere Informationen zum Finanzanlagevermögen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 7.991 (2022: TEUR 3.432). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen der Zunahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen geschuldet. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in Höhe von TEUR 684 (2022: TEUR 160) zugleich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 275 (2022: TEUR 197) sonstige Vermögensgegenstände dar und betreffen ein Verrechnungskonto. Weiterhin weisen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum Bilanzstichtag gewährte Darlehen in Höhe von TEUR 3.049 (2022: TEUR 3.049) an verbundene Unternehmen aus sowie Dividendenansprüche in Höhe von TEUR 3.949. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 0 (2022: TEUR 10).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 34 enthalten debitorische Kreditoren in Höhe von TEUR 16 (2022: TEUR 16) sowie Vorsteuer, die in der Folgeperiode abziehbar ist, in Höhe von TEUR 18 (2022: TEUR 0).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen besitzen in Höhe von TEUR 3.049 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

3.4 Guthaben bei Kreditinstituten

Zum 31. Dezember 2023 betrugen die liquiden Mittel TEUR 23 (2022: TEUR 458).

3.5 Rechnungsabgrenzungsposten

Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Rechnungsabgrenzungsposten auf TEUR 9 (2022: TEUR 7) und betreffen im Wesentlichen Versicherungsprämien sowie Beratungsleistungen im Finanz- und IT-Bereich.

3.6 Eigenkapital

Das Eigenkapital der STS Group AG setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Gezeichnetes Kapital 6.500 6.500
Rechnerischer Wert eigene Anteile -50 -50
Ausgegebenes Kapital 6.450 6.450
Bedingtes Kapital (2.500) (2.500)
Kapitalrücklagen 6.193 6.193
Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 5 5
andere Gewinnrücklage 1.115 1.115
Bilanzgewinn 2.331 2.235
Eigenkapital 16.094 15.998

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der STS Group AG betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.500 (31. Dezember 2022: TEUR 6.500) und besteht aus 6.500.000 (2022: 6.500.000) Inhaberaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 (2022: EUR 1,00).

Das gezeichnete Kapital der STS Group AG ist vollständig eingezahlt.

Jede im Umlauf befindliche Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung.

Erwerb eigener Anteile

Am 21. November 2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 erteilten Ermächtigung ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu TEUR 1.000 (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2018/I"). Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2023 eigene Anteile der Gesellschaft bis zu einem Umfang von 10 % des jeweiligen Grundkapitals erwerben darf. Die Aktien dürfen über die Börse erworben werden, mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand die eigenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck verwenden kann. Ebenso ist der Vorstand weiterhin ermächtigt, eigene Anteile auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/I sollten im Zeitraum vom 22. November 2018 bis zum 21. Mai 2019 insgesamt bis zu 50.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden.

Das Aktienrückkaufprogramm 2018/1 konnte für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Reduzierung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der Aktien
  • Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandeloder Optionsrechten, oder
  • Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Organmitgliedern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen aus einem Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft.

Der letzte Erwerb fand am 3. Mai 2019 statt, es wurden insgesamt 50.000 eigene Aktien mit einem auf sie entfallenden Betrag am Grundkapital von EUR 50.000 zurückgekauft und somit das Programm an diesem Tag beendet. Die eigenen Anteile entsprechen einem Anteil am Grundkapital von 0,8%.

Ausgegebenes Kapital

Genehmigtes Kapital 2023/I

Nach Auslaufen der Ermächtigungsfrist am 02. Mai 2023 für das am 3. Mai 2018 beschlossene Genehmigte Kapital 2018/I ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals in das Handelsregister, um bis zu EUR 3,25 Mio. einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 3.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2023/I"). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2023/I auszuschließen,

(i) für Spitzenbeträge;

(ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an einer Wertpapierbörse gelisteten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei der Berechnung der 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss bereits ausgegeben oder veräußert worden sind. Ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder sonstigen Vermögensgegenständen;

(iv) soweit dies im Hinblick auf den Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Vorstand von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. nach Erfüllung von Optionsund/oder Wandlungspflichten zustehen würde;

(v) zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen;

(vi) im Falle der Kooperation mit einem anderen Unternehmen, wenn das Zusammenwirken dem Gesellschaftsinteresse dient und das kooperierende Unternehmen eine Beteiligung verlangt;

(vii) um Aktien an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zur Erfüllung eines Aktienoptionsprogramms oder eines sonstigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ausgeben zu können. Die neuen Aktien können dabei auch an einen Intermediär oder ein gleichgestelltes Unternehmen ausgegeben werden, welches diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich an die hiernach begünstigten Personen weiterzugeben.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 der Satzung der STS Group AG.

Mangels bis jetzt vorgenommener Kapitalerhöhungen und mangels damit verbundener Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals 2023/I, hat sich das Genehmigte Kapital 2023/I nicht reduziert und besteht in Höhe von 3,25 Mio. EUR fort.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital 2018/I

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2018/I"). Das Bedingte Kapital 2018/I dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 3 der Satzung der STS Group AG.

Bis zum Ablauf der Ermächtigungsfrist am 02. Mai 2023 wurden keine Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen ausgegeben und demnach auch keinen Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien gewährt.

Bedingtes Kapital 2018/II

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2018/II"). Das Bedingte Kapital 2018/II wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2018 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 Bezugsrechte ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt.

Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:

  • Vorstandsmitglieder erhalten höchstens insgesamt bis zu 200.000 Bezugsrechte
  • Mitglieder von Geschäftsführungen verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 100.000 Bezugsrechte
  • Arbeitnehmer der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 150.000 Bezugsrechte
  • Arbeitnehmer verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 50.000 Bezugsrechte.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG.

Bis zum Ablauf der Ermächtigungsfrist am 02. Mai 2023 wurden keine Bezugsrechte ausgegeben.

Kapitalrücklage

Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich die Kapitalrücklage auf TEUR 6.193 (2022: TEUR 6.193). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Beträge in die Kapitalrücklage eingestellt oder daraus entnommen. Die Kapitalrücklage setzt sich wie im Vorjahr aus der Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 1 HGB i. H. v. TEUR 1.000 und aus der Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 4 HGB i. H. v. TEUR 5.193 zusammen.

Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 5 (31. Dezember 2022: TEUR 5). Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.115 (31. Dezember 2022: TEUR 1.115).

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr beträgt TEUR 2.331 (2022: TEUR 2.235). Der im Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag des Vorjahres beträgt TEUR 2.235.

3.7 Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

Stand zum Stand zum
1. Januar Inanspruch- 31. Dezember
in TEUR 2023 nahme Auflösung Zuführung 2023
Abschluss und Prüfungskosten 290 282 8 489 489
Personalkosten 10 10 0 10 10
Aufsichtsratvergütung 334 333 1 220 220
Ausstehende Rechnungen 4 12 0 16 8
Sonstige Rückstellungen 5 0 5 0 0
Summe sonstige Rückstellungen 643 637 14 735 727

3.8 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 10.336 (2022: TEUR 6.428). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 10.142 (2022: TEUR 3.054) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.010; 2022: TEUR 2.696) und kreditorische Debitoren gegen verbundene Unternehmen (TEUR 109; 2022: TEUR 358).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 2 (2022 TEUR 8) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 1 (2022: TEUR 1).

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von TEUR 9.023 (2022: TEUR 0) Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.313 besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 185 (2022: TEUR 197) resultieren aus den an die Tochtergesellschaften in Rechnung gestellten Gebühren für Management- und Unternehmensdienstleistungen.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich auf TEUR 496 (2022: TEUR 126) und betreffen mit TEUR 14 (2022: TEUR 114) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Daneben sind hierin Erträge aus Sachbezügen für die private Fahrzeugnutzung in Höhe von TEUR 6 (2022: TEUR 6) enthalten. Sie enthalten ferner sonstige Erträge aus konzerninterner Weiterverrechnung von Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von rund TEUR 412 (2022: TEUR 0) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 64 (2022: TEUR 5).

4.3 Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 1 (2022: 1) Mitarbeiter (Angestellte) beschäftigt.

4.4 Abschreibungen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 39 (2022: TEUR 39) erfasst. Für weitere Informationen zu Abschreibungen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.

4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten

in TEUR 2023 2022
Aufwendungen an verbundene Unternehmen 2.410 226
Abschluss- und Prüfungskosten 924 529
Aufsichtsratsvergütung 220 220
Rechts- und Beratungskosten 139 1.752
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 101 94
Büro- und Verwaltungsaufwendungen 32 33
Reparatur, Instandhaltung und Wartung 17 29
Abgänge aus dem Anlagevermögen 15 14
Mietaufwendungen (inkl. Kfz) 12 25
Versicherungen, Beiträge und sonstige Abgaben 11 96
Kfz-Kosten 8 11
Nebenkosten Geldverkehr 2 6
Reisekosten 2 5
Fremdleistungen und Fremdarbeiten 2 3
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 1 43
Periodenfremde Aufwendungen 0 24
Raumkosten 0 6
Werbekosten 0 415
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.896 3.531

Die Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe vom TEUR 2.410 beinhalten Management Fees der Mehrheitsaktionärin.

4.6 Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 3.949 (2022: TEUR 6.262) und betreffen Dividendeneinnahmen aus einer Tochtergesellschaft.

4.7 Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt TEUR 1 (2022: TEUR 1) davon aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1 (2022: TEUR 1). Sonstige Zinserträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 135 (2022: TEUR 41) davon aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 135 (2022: TEUR 40).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 575 (2022: TEUR 246) verbundene Unternehmen. In den Finanzerträgen sowie Aufwendungen des Berichtsjahres sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung enthalten.

4.8 Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr 2023 sind Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 0 (2022: TEUR 314) zu verzeichnen. Im Vorjahr entfallen diese im Wesentlichen auf einbehaltene Quellensteuern in Bezug auf Dividenden der ausländischen Tochtergesellschaften. Im Hinblick auf die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) wurde die Umsatzgrenze i. H. v. EUR 750 Mio. in mindestens zwei Wirtschaftsjahren in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren nicht überschritten und ist somit nicht einschlägig.

5. Sonstige Angaben

5.1 Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben gem. § 285 Nr. 17 HGB im Jahresabschluss der STS Group AG, da die STS Group AG einen Konzernabschluss aufstellt und die Angaben zum Gesamthonorar in diesem Konzernabschluss gemacht werden. Das Gesamthonorar entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

5.2 Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats der STS Group AG waren im Geschäftsjahr 2023:

Paolo Scuderi,

  • Wirtschaftsingenieur
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorstandsvorsitzender der:

  • Adler Plastic S.p.A.
  • Adlergroup S.p.A.
  • GAIA Holding Srl

Geschäftsführer

  • Adler Polska Sp.z o.o.
  • Adler Pelzer Swiss AG
  • Aufsichtsrat der
  • Adler Pelzer Holding GmbH

Pietro Lardini,

MBA (Bocconi)

Geschäftsführer

  • Adler Pelzer Holding GmbH
  • HP Pelzer Automotive GmbH
  • Adler Pelzer Clion GmbH
  • RAT-Spezialmaschinen GmbH
  • Vegroteppichboden GmbH
  • HP Pelzer Min GmbH
  • HP Pelzer Projektführungs GmbH
  • HP-chemie Pelzer (UK) Ltd.
  • CAB Automotive Ltd.
  • Adler Evo S.r.l.
  • HP-Pelzer s.r.o.
  • Adler Pelzer Swiss AG
  • Hankook Pelzer Ltd.
  • Chongqing HP Pelzer Automotive Interior Systems Co., Ltd.
  • Hangzhou HP Pelzer Automotive Interior Systems Co., Ltd.
  • Nanjing HP Pelzer Automotive Interiors System Co., Ltd.
  • HP Pelzer Automotive Interiors Systems (Taicang)Co. Ltd.
  • Taicang RAT Machinery & Technology Co. Ltd.
  • Pimsa Adler Otomotiv A.S.
  • HP Pelzer Pimsa Otomotiv A.S.
  • Pimsa Otomotiv Tekstilleri Sanayi ve Tikaret A.S.
  • HP Pelzer Automotive Systems Inc.

Pietro Gaeta,

Rechtsanwalt

Vorstand der

  • AdlerGroup S.p.A.

  • Adler Plastic S.p.A.

  • G.A.I.A. Holding S.r.l.
  • Tecno Tessile Adler S.r.l.
  • Tenuta La Fratta società agricola a responsabilità limitata
  • Mercato S.r.l.
  • Almas Partecipazioni Industriali S.p.A.

Vorsitzender des Verwaltungsrates der Revisionsstelle der:

  • Società Nolana per Imprese Elettriche S.N.I.E. S.p.A.
  • Mandara Group S.p.A.
  • G-Box S.p.A.
  • Vrent S.p.A.
  • Geschäftsführer
  • AvvocatoGaeta S.t.a.p.a.

Aufsichtsrat der

  • Adler Pelzer Holding GmbH

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf TEUR 220 (2022: TEUR 220).

5.3 Vorstand

Mitglieder des Vorstands der STS Group AG:

Alberto Buniato CEO (Alleinvorstand) MBA Verwaltungsratsvorsitzender der: STS Plastics S.A.S. STS Composites France S.A.S. HPP Systems de Mexico S.A. de C.V. Pachuca/Mexico Vorstandsvorsitzender der: STS Plastics Co., Ltd. HP Pelzer Automotive Systems Inc. Pelzer de Mexico S.A. de C.V. Mitglied der Geschäftsführung der: STS Composites Germany GmbH MCR S.A.S. HP Carpets, LLC RAT de Mexico de S.A. de C.V.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 0 (2022: TEUR 176).

5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 0 (2022: TEUR 10) aus Kfz-Leasingverträgen.

5.5 Haftungsverpflichtungen

Die STS Group AG haftet unverändert zum Vorjahr bei einem unmittelbaren Tochterunternehmen für etwaige Gewährleistungsansprüche eines Kunden in unbegrenzter Höhe.

Die STS Group AG hat – unverändert zum Vorjahr – Patronatserklärungen für bestimmte Kundenprojekte abgegeben, in denen sich die Gesellschaft den Tochtergesellschaften gegenüber verpflichtet, diesen jede finanzielle, wirtschaftliche, verwaltungstechnische und technische Unterstützung zu gewähren, damit die Tochtergesellschaften ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden, in vollem Umfang nachkommen können. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Tochtergesellschaften ist die STS Group AG verpflichtet, diese zu erfüllen.

Des Weiteren bürgt – unverändert zum Vorjahr – die Gesellschaft für zwei Kredite einer unmittelbaren Tochtergesellschaft in Höhe von je CNY 10.000.000 (per 31.12.2023 TEUR 1.278) bis zu einem Maximalbetrag von TEUR 2.900.

Ferner hat die STS Group AG gegenüber ihrer Tochtergesellschaft STS Composites Germany GmbH eine harte Patronatserklärung in Höhe von TEUR 1.700 erteilt, die bis zum 31.12.2025 befristet ist.

Die Gesellschaft schätzt – unverändert zum Vorjahr – bei allen aufgeführten Verpflichtungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da zum Bilanzstichtag die bestehenden Haftungsverhältnisse der STS Group AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der oben genannten Gesellschaften hinsichtlich der Risikosituation überprüft wurden.

5.6 Finanz- und Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko umfasst folgende Risiken:

  • Potenziellen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können.
  • Bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko).
  • Geschäfte aufgrund marktseitig begründeter Unzulänglichkeiten bzw. Marktstörungen nicht, nur mit Verlusten oder zu überhöhten Kosten auflösen, verlängern oder glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko).

Ein umsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Vorhalten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch zugesagte Kreditlinien ein. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem die Gruppe operiert, ist es Ziel, bezüglich der Finanzausstattung innerhalb der Gruppe die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien sowie ein Factoring aufrechterhalten werden.

Die STS Group AG unterliegt zuletzt dem Finanzierungsrisiko aus der Abhängigkeit von weiteren Finanzierungen der Mehrheitsaktionärin bzw. über die Tochtergesellschaften (mittels Management Fees und Dividenden). Bis 2023 wurden keine Management Fees an die französischen Tochtergesellschaften in Rechnung gestellt, ab 2024 werden Management Fees wieder in Rechnung gestellt. Kompensiert wird diese finanzielle Abhängigkeit grundsätzlich auch durch die jährliche Dividendenausschüttung der chinesischen Tochtergesellschaft. Für das Geschäftsjahr 2023 ist eine Ausschüttung (in Höhe von CNY 31 Mio.) an die STS Group AG beschlossen worden. Über letztere kann die Gruppe nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Außerdem werden bei Bedarf auch von der Mehrheitsaktionärin kurzfristige Darlehen ausgegeben, um kurzfristigen Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken. Zudem garantiert die Mehrheitsaktionärin die Erfüllung einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber Dritten.

5.7 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der STS Group AG haben gemäß § 161 AktG die vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der STS Group AG verfügbar gemacht. Der vollständige Text der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der STS Group AG unter www.sts.group/de/investor-relations/corporate-governance verfügbar.

5.8 Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft ist Muttergesellschaft des STS-Konzerns und erstellt als solche einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie gemäß § 315e Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023.

Die Gesellschaft wird ferner als Tochtergesellschaft in den freiwillig aufgestellten Konzernabschluss der Adler Pelzer Holding GmbH, Hagen, Deutschland, einbezogen. Diese stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss auf. Dieser wird, da freiwillig, nicht offengelegt. Die Adler Pelzer Holding GmbH, Hagen, wird wiederum in den Konzernabschluss der G.A.I.A. Holding S.r.l. einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der G.A.I.A. ist am Sitz dieser Gesellschaft in Desio, Italien erhältlich und wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes ("WpHG") mitgeteilt worden sind, zu machen. Nach diesen Vorschriften sind Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten hat, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.

Bei den aufgeführten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen. Die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile basieren auf den Pflichtmeldungen gemäß § 33 WpHG.

Die Adler Pelzer Holding, Hagen, teilte am 17. März 2021 den Erwerb von Instrumenten mit, mit der sie an der STS Group AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und damit Anteile von 73,25 % (das entspricht 4.761.327 Stimmrechten) hält.

Mit dem Abschluss des am 9. August 2021 veröffentlichten Übernahmeangebots am 23. September 2021, erwarb die Adler Pelzer Holding GmbH weitere 22.120 Aktien und erreichte damit eine Quote von 73,59 %.

Am 4. Januar 2022 teilte die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, den Erwerb von Aktien mit, mit der Sie an der STS Group AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschreiten würde und damit Anteile von 3 % überschritten wurde. Zu diesem Tag hielt die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, somit 3,36 % der Stimmrechtsanteile (das entspricht 218.250 Stimmrechten).

5.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu berichtende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht aufgetreten.

5.10 Vorschlag für die Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, von dem zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 2.331 eine Ausschüttung in Höhe der gesetzlichen Mindestdividende vorzunehmen und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.

Hagen, den 27. März 2024

.......................................................... Alberto Buniato (Vorstand)

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Anlage 1 zu den Anhangangaben

Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

in EUR 01. Januar 2023 Zugänge Abgänge 31. Dezember 2023
I.
Immaterielle Vermögengegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 197.000 0 0 197.000
197.000 0 0 197.000
II.
Finanzanlagen
Anteile an verbundene Unternehmen
1.
19.065.022 0 0 19.065.022
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
2.
30.883 1.284 0 32.167
19.095.905 1.284 0 19.097.189
Summe 19.292.905 1.284 0 19.294.189

Kumulierte Abschreibungen Buchwert Buchwert
01. Januar 2023 Abschreibungen
Geschäftsjahr
Abgänge 31. Dezember
2023
31. Dezember
2023
31. Dezember
2022
121.485 39.400 0 160.885 36.115 75.515
121.485 39.400 0 160.885 36.115 75.515
0 0 0 0 19.065.022 19.065.022
0 0 0 0 32.167 30.883
0 0 0 0 19.097.189 19.095.905
121.485 39.400 0 160.885 19.133.304 19.171.420

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hagen, den 27. März 2024

.......................................................... Alberto Buniato (Vorstand)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die STS Group AG, Hagen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der STS Group AG, Hagen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STS Group AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise

ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

❶ Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  • ① Sachverhalt und Problemstellung
  • ② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • ③ Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

① Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 19.065 TEUR (70,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.

Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annnahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsraten wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in dem Abschnitt 2 "Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze" sowie im Abschnitt 3.2 "Finanzanlagevermögen" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen

  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
  • den gesonderten nichtfinanziellen Bericht zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB
  • den Geschäftsbericht ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der

Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "STS_GROUP_JA+ZLB_ESEF-2023-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der STS Group AG, Hagen, tätig, davon sechs

Geschäftsjahre, während derer das Unternehmen ununterbrochen die Definition als Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian König.

München, den 27. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian König ppa. Bernhard Obermayr Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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