Annual Report • Mar 28, 2024
Annual Report
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| In Mio. € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kennzahlen Umsatz |
189,3 | 173,0 |
| Cloud | 151,2 | 139,2 |
| SAP | 38,1 | 33,8 |
| EBITDA | 5,7 | 5,4 |
| Abschreibungen1, 2 | 16,6 | 37,7 |
| EBIT | -10,9 | -32,3 |
| Konzernergebnis | -16,4 | -33,1 |
| Ergebnis je Aktie3 (in €) |
-0,14 | -0,27 |
| Investitionen4 | 2,3 | 3,0 |
| Free Cashflow | 1,7 | -9,7 |
| Nettoliquidität5 | 37,6 | 35,9 |
| Eigenkapital5 | 99,4 | 115,7 |
| Eigenkapitalquote5 (in %) |
64,4 | 71,8 |
| Xetra-Schlusskurs5 (in €) |
0,60 | 0,77 |
| Anzahl der Aktien5 (in Stück) |
124.579.487 | 124.579.487 |
| Marktkapitalisierung5 | 74,7 | 95,9 |
| Mitarbeiter/innen5 | 1.111 | 1.112 |
0
1 Inklusive aktienbasierter Vergütung.
2 Beinhaltet Abschreibungen auf
Nutzungsrechte aus Leasing-
verhältnissen (IFRS 16).
3 Verwässert und unverwässert.
4 Ohne Berücksichtigung von IFRS 16.
5 Zum 31. Dezember.
2022
Prognose 185,0 – 191,0 Ist 2023 189,3
Prognose 5,0 – 7,0 Ist 2023 5,7
Prognose Bis zu -4,0 Ist 2023 1,7
0
Free Cashflow (in Mio. €)
1,7 2023
Dank konsequenter Umsetzung der Strategie 2025 ist der Free Cashflow schon jetzt positiv – ein Jahr früher als geplant. Die Nettoliquidität unseres schuldenfreien Unternehmens -9,7 liegt nun bei 37,6 Mio. €.

Die "Strategie 2025" wirkt. Sie untermauert die traditionelle Wachstumsstärke von q.beyond mit einer entsprechenden Ertrags- und Finanzstärke. Die Finanzkraft steigt bereits. Die Ertragskraft folgt.
ein Jahr früher als erwartet hat q.beyond 2023 einen positiven Free Cashflow auf Jahresbasis erwirtschaftet. In nur zwölf Monaten ist es gelungen, diese entscheidende Kennzahl um 11,4 Mio. € auf 1,7 Mio. € zu verbessern. Damit verfügte unser schuldenfreies Unternehmen Ende 2023 über eine Nettoliquidität in Höhe von 37,6 Mio. €; das entspricht 30 Cent pro Aktie. Dies ist ein sichtbarer Erfolg der vor einem Jahr vorgestellten Strategie 2025. Mit ihr haben wir von Beginn an ein klares Ziel verfolgt: Wir untermauern die traditionelle Wachstumsstärke von q.beyond mit einer entsprechenden Ertrags- und Finanzstärke.
Bei der Finanzstärke ist uns dies vorzeitig gelungen. Die Ertragsstärke folgt ab 2024. Wir planen in diesem Jahr, das EBITDA-Ergebnis um mindestens 40% auf 8 bis 10 Mio. € zu steigern; dies entspricht einer EBITDA-Marge von 4% bis 5%. Für 2025 rechnen wir dann mit einer EBITDA-Marge von 7% bis 8% und darüber hinaus mit einem nachhaltig positiven Konzernergebnis.
Die Strategie 2025 wirkt! Sie verfolgte vom ersten Tag an drei strategische Prioritäten: die Fokussierung des Geschäftsmodells auf profitable Wachstumsmärkte, die Erhöhung der Schlagkraft beim Go-to-Market und mit "One q.beyond" die Steigerung der Effizienz dank Vereinheitlichung und Vereinfachung sämtlicher Strukturen und Prozesse.
Der hierfür erforderliche Umbau der Organisation ist inzwischen weit vorangeschritten. q.beyond verfügt heute über ein Geschäftsmodell, das sich auf fünf attraktive Branchen und sechs zukunftsträchtige Kerngeschäftsfelder konzentriert. Unser Unternehmen vermarktet diese Leistungen nun mit einem schlagkräftigen zweigleisigen Vertrieb. Im Verlauf des Jahres 2023 haben wir neben dem direkten Vertrieb einen indirekten Vertrieb auf- und ausgebaut. Kunden können hier weitgehend automatisiert nach dem Bausteinprinzip ein passendes IT-Portfolio zusammenstellen. Bei der Vermarktung arbeiten wir eng mit großen Anbietern wie der Telekom Deutschland und Vodafone zusammen.
Intern blieb im vergangenen Jahr kaum ein Stein auf dem anderen. Im Rahmen von One q.beyond wurden unter anderem zwei Tochtergesellschaften auf die q.beyond AG verschmolzen, der Markenauftritt vereinheitlicht, der Nearshoring- und Offshoring-Anteil erhöht sowie Prozesse über alle Gesellschaften und Standorte hinweg zusammengeführt und, wo möglich, automatisiert. Dieser weitreichende Umbau hat die Mitarbeitenden von q.beyond vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Wir möchten ihnen an dieser Stelle für ihren Einsatzwillen und ihre Veränderungsbereitschaft sehr herzlich danken. Genauso sind wir Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, zu Dank verpflichtet. Wir wissen, dass wir Ihre Geduld im vergangenen Jahr noch einmal auf die Probe gestellt haben. 2023 war bereits ein gutes Jahr für unser Unternehmen, aber noch kein gutes Jahr für unsere Anteilseigner.
Wir sind optimistisch, dass sich der Kurs unserer Aktie im Verlauf dieses Jahres zu erholen beginnt. Denn ab 2024 steigt die Profitabilität.
Wir sind optimistisch, dass sich der Kurs unserer Aktie im Verlauf dieses Jahres zu erholen beginnt – unabhängig von der weiteren Entwicklung kleinerer Börsenwerte, die bereits 2023 bei der Rekordrallye an den Börsen das Nachsehen hatten. Unser Optimismus gründet auf zahlreichen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten mit Investoren geführt haben. Letztere haben immer wieder betont, dass unsere Aktie kaufenswert sei, wenn die Profitabilität steige. Und ab 2024 wird die Profitabilität steigen!
Den Grundstein dafür haben wir im vergangenen Jahr gelegt. 2024 entfalten nun insbesondere drei Hebel der Strategie 2025 ihre Wirkung: die Neuausrichtung des Geschäftsmodells, der Auf- und Ausbau von Nearshoring- und Offshoring-Standorten sowie die Automatisierung von Prozessen auch mithilfe eines vermehrten Einsatzes generativer künstlicher Intelligenz (KI).
Unser fokussiertes Geschäftsmodell ermöglicht es uns, früher mit Kunden in Kontakt zu kommen und unsere gesamte Kompetenz zu vermarkten. Der Schwerpunkt im Neugeschäft liegt nun auf dem Gewinnen von Beratungs- und Entwicklungsaufträgen. Daraus ergeben sich im zweiten Schritt Chancen für den Betrieb. Nach unseren Berechnungen kann allein ein um 5% höherer Anteil von Beratung und Entwicklung am Gesamtumsatz die Bruttomarge um gut 1% bis 2% erhöhen.
Mindestens einen weiteren Prozentpunkt gewinnen wir, wenn die Nearshoring- und Offshoring-Quote um 5 Prozentpunkte steigt. Von 11 % im vergangenen Jahr aus werden wir bereits in diesem Jahr die 15%-Marke überschreiten. Im Jahr 2025 werden dann mindestens 20% unserer Mitarbeitenden an den etablierten Standorten in Lettland und Spanien sowie auch am neuen Standort in Indien beschäftigt sein. Die Rekrutierung zusätzlicher IT-Expertinnen und -Experten im Ausland dient nicht nur der Effizienzsteigerung. Sie leistet vielmehr auch einen entscheidenden Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels in Deutschland. Wenn wir an einem unserer drei ausländischen Standorte Stellen ausschreiben, erhalten wir zum Teil Dutzende Bewerbungen. Hier in Deutschland müssen wir dagegen Personalberater einschalten, da kaum Fachkräfte auf dem Markt verfügbar sind.
Auch vor diesem Hintergrund treiben wir die Automatisierung von Prozessen voran. Wir sehen hier noch erhebliches Potenzial. Das gilt insbesondere mit Blick auf die sich rasch erweiternden Einsatzmöglichkeiten generativer KI. Im Verlauf des Jahres 2023 haben unsere KI-Expertinnen und -Experten marktgängige Systeme mit einer Fülle interner Daten "trainiert" und sie für die spezifischen Bedürfnisse unserer Arbeit optimiert. Nun nutzen wir die ersten KI-Tools im Kundenservice und in der Softwareentwicklung; weitere werden folgen. Zugleich unterstützen wir mit diesem Know-how unsere Kunden. Das Interesse an Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Tools und deren Betrieb ist enorm.
Auch bei solchen Anfragen halten wir strikt an unserem Grundsatz fest, dass Profitabilität vor Wachstum geht. Sprich: Jeder Auftrag, jeder Kunde muss sich rechnen. Wachstumsstärke ist nur dann von Vorteil, wenn sie mit einer entsprechenden Ertrags- und Finanzstärke einhergeht. An diesem Grundsatz werden wir nicht rütteln – im Interesse unseres und auch Ihres Unternehmens, liebe Aktionärinnen und Aktionäre. Je profitabler q.beyond arbeitet, desto größer sind die Chancen für unsere Aktie. Die Strategie 2025 wirkt erst dann auf ganzer Linie, wenn der Wert unseres Unternehmens am Kapitalmarkt steigt!
Köln, 21. März 2024
Thies Rixen Nora Wolters Vorstand Vorständin
2023 | 2024 | 2025
Der Free Cashflow verbesserte sich innerhalb eines Jahres um 11,4 Mio. € auf 1,7 Mio. €. Auch im laufenden Jahr ist ein positiver Free Cashflow geplant.
Kalender, Kontakt

Thies Rixen Chief Executive Officer
Der Diplom-Kaufmann (Jahrgang 1972) ist seit April 2023 der CEO unseres Unternehmens. Sein Fokus lag im abgelaufenen Geschäftsjahr auf der konsequenten Umsetzung der von ihm initiierten neuen "Strategie 2025". Innerhalb nur eines Jahres gelang es, das Geschäftsmodell zu fokussieren, die Schlagkraft beim Go-to-Market nachhaltig zu erhöhen und mit "One q.beyond" Strukturen sowie zahlreiche Prozesse zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Thies Rixen kam 2019 zu q.beyond und entwickelte in den Folgejahren das Cloud-Geschäft zum entscheidenden Wachstumstreiber; von Oktober 2022 an verantwortete er im Vorstand als COO den Vertrieb sowie den reibungslosen IT-Betrieb. Sein umfassendes Management- und IT-Know-how erwarb er in führenden Positionen bei DXC und Deutscher Telekom sowie als CIO und Geschäftsführer der Ingenico-Gruppe.

Nora Wolters Chief Financial Officer
Seit Januar 2023 verantwortet die studierte Bankbetriebswirtin und MBA (Jahrgang 1974) die Bereiche Finanzen, Personal, Einkauf, Recht sowie Investor-Relations. Gemeinsam mit Thies Rixen entwickelte sie die Strategie 2025 und schuf so eine solide Basis für eine nachhaltige Stärkung der Finanz- und Ertragskraft von q.beyond. So gelang es der ergebnisorientierten und entscheidungsfreudigen Finanzexpertin bereits 2023 – und damit ein Jahr früher als erwartet –, einen positiven Free Cashflow zu erwirtschaften. Nora Wolters greift bei ihrer Arbeit auf umfassende Erfahrung bei Themen wie Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Change-Management zurück, die sie in verschiedenen Führungspositionen auf C-Level-Ebene gesammelt hat. Bis Ende 2022 war sie kaufmännische Geschäftsführerin der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 wählte die vier Vertreter der Anteilseigner für eine Amtszeit von fünf Jahren; zuvor hatten bereits die Beschäftigten ihre beiden Aufsichtsräte bestimmt. Nach dem plötzlichen Tod des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Frank Zurlino im Dezember 2023 wird sich der vom Gericht bestellte Nachfolger Thorsten Dirks der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 zur Wahl stellen.
Vorsitzender
Der promovierte Ingenieur gründete q.beyond im Jahr 1997, brachte das Unternehmen im April 2000 an die Börse und leitete es danach bis Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender. Gemeinsam mit Mitgründer Gerd Eickers ist er größter Anteilseigner; Ende 2023 hielten beide zusammen 25% der q.beyond-Aktien.
Ende Januar 2024 wurde der ehemalige Bitkom-Präsident zum Aufsichtsrat von q.beyond bestellt. Nach einer internationalen Karriere in der TK-Branche wurde er 2014 zum Vorstandsvorsitzenden der Telefónica Deutschland ernannt. 2017 wechselte er als Vorstand zur Deutschen Lufthansa; in den Jahren 2021 und 2022 war er CEO der Deutschen Glasfaser.
Die Biologin verantwortet vom Standort Köln aus seit Januar 2020 die Corporate Social Responsibility von q.beyond. Zuvor war sie Leiterin des zentralen Prozess- und Qualitätsmanagements. Seit Juli 2019 ist Martina Altheim Mitglied des Aufsichtsrats und wurde im Frühjahr 2023 von den Beschäftigten in ihrem Amt bestätigt.
Die Diplom-Volkswirtin und langjährige Leiterin der SAP-Konzernsteuerabteilung gehört seit Herbst 2012 dem Aufsichtsrat von q.beyond an und leitet den Prüfungsausschuss. Darüber hinaus sitzt die Finanzexpertin in weiteren Aufsichtsgremien und ist Lehrbeauftragte an der LMU München.
Der zweite Gründer von q.beyond kehrte nach dreijähriger Vorstandstätigkeit im Juni 2004 in den Aufsichtsrat zurück. In den Folgejahren gestaltete der Diplom-Volkswirt die politischen Rahmenbedingungen des deutschen TK-Marktes insbesondere als Präsident des VATM maßgeblich mit.
Im Juni 2018 wählte die q.beyond-Belegschaft den in Hamburg ansässigen Betriebsratsvorsitzenden erstmals zum Mitglied des Aufsichtsrats und bestätigte ihn im Frühjahr 2023. Der Informatiker und Senior IT-Consultant ist bereits seit 2002 für q.beyond tätig.

Dr. Bernd Schlobohm Aufsichtsratsvorsitzender
im Jahr 2023 kam es bei q.beyond zu einem weitreichenden Umbau des Unternehmens. Der neue Vorstand optimierte und fokussierte das Geschäftsmodell, erhöhte die Schlagkraft im Vertrieb und verschlankte die Organisation, um eine solide Basis für eine steigende Ertrags- und Finanzkraft für die kommenden Geschäftsjahre zu schaffen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seine Leistung im ersten Jahr seiner Amtszeit. Unser Dank gilt zugleich dem gesamten q.beyond-Team für sein Engagement und seine Bereitschaft, den Wandel aktiv mitzugestalten. Bevor sich dieser Wandel in steigenden Kursen niederschlägt, braucht es jedoch Zeit. Wir möchten daher allen Aktionärinnen und Aktionären nicht nur für ihr anhaltendes Vertrauen, sondern auch für ihre Geduld in dieser Zeit des Umbaus danken.
Überschattet wurde die Arbeit des Aufsichtsrats im Dezember 2023 vom plötzlichen und unerwarteten Tod des langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr.-Ing. Frank Zurlino. Er war über ein Jahrzehnt hinweg ein engagierter und kreativer
Visionär, der die Geschicke unseres Unternehmens begleitet hat. Seine strategische Weitsicht sowie sein fundiertes Wissen in den Bereichen Management und Mittelstand haben unser Unternehmen nachhaltig geformt und vorangebracht. Wir werden ihn sehr vermissen.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023.
Der Aufsichtsrat erfüllte auch im Geschäftsjahr 2023 alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Er überwachte den Vorstand kontinuierlich und beriet ihn bei der Leitung der q.beyond AG und des Konzerns. Überwachung und Beratung umfassten auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle Entscheidungen und Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage betrafen. Er stimmte nach sorgfältiger Prüfung über sämtliche Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen.
Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. In den gemeinsamen Sitzungen berieten Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Fragen der Geschäftspolitik und -strategie sowie der Unternehmensentwicklung und -planung. Darüber hinaus tauschten sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über aktuelle unternehmensbezogene Themen aus.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung und nutzte dazu insbesondere Monats- und Quartalsabschlüsse sowie rollierende Soll-Ist-Vergleiche. Dies beinhaltete insbesondere auch Informationen über Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von der internen Unternehmensplanung sowie gegenüber den öffentlich kommunizierten finanziellen Unternehmenszielen. Die entsprechenden Vorstandsberichte enthielten alle relevanten Informationen zur strategischen Entwicklung und Unternehmensplanung, zur Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Rückfragen und Wünschen des Aufsichtsrats nach ergänzenden Informationen kam der Vorstand stets zügig und umfassend nach.
Themenschwerpunkte der Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 waren:
In den ersten Wochen des abgelaufenen Geschäftsjahres erarbeitete der neue Vorstand die Strategie 2025. Sie setzt klare Ziele und legt für den Weg dahin eindeutige strategische Prioritäten fest.
Der Aufsichtsrat war in die Entwicklung der Strategie frühzeitig eingebunden, billigte sie und be gleitete im weiteren Jahresverlauf ihre Umsetzung. Die damit verbundenen Diskussionen bildeten einen Schwerpunkt der Arbeit im vergangenen Jahr.
Ein wichtiger Bestandteil der Strategie 2025 ist die Erhöhung der Schlagkraft des Vertriebsmodells. Der Aufsichtsrat setzte sich intensiv mit dem Aufund Ausbau eines zweiten Vertriebskanals, des in direkten Vertriebs, auseinander und informierte sich über erste Erfolge im Geschäft mit Partnern.
Mit dem Projekt One q.beyond will der Vorstand Prozesse und Strukturen des Unternehmens vereinheitlichen und vereinfachen und so dessen Effizienz nachhaltig steigern. Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen unterrichten. Zu Letzteren zählt unter anderem die Entscheidung des Vorstands, zwei bislang selbstständige Tochtergesellschaften auf die q.beyond zu verschmelzen und den Nearshoring- und Offshoring-Anteil deutlich zu erhöhen.
Anlässlich der in der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 angestandenen Neuwahlen der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat beschäftigte sich der Aufsichtsrat nach Vorberatung im Nominierungsausschuss intensiv mit seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Wiederwahl aller Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium berücksichtigt. Mit Ina Schlie, Dr. Bernd Schlobohm und Dr.-Ing. Frank Zurlino wurden drei im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex von der
Gesellschaft und deren Vorstand und mit Ina Schlie und Dr.-Ing. Frank Zurlino zwei im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex vom beherrschenden Aktionär unabhängige Anteilseignervertreter zur Wahl vorgeschlagen. Alle Kandidaten wurden von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit gewählt.
In Umsetzung der seit 2022 in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat laufenden Vorbereitung des einvernehmlichen Ausscheidens des langjährigen CEO Jürgen Hermann endete dessen Amtszeit zum 31. März 2023. Der Aufsichtsrat ernannte den bisherigen COO Thies Rixen mit Wirkung zum 1. April 2023 zum neuen CEO und stellte damit einen reibungslosen Übergang sicher. Bereits im Dezember 2022 hatte der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 Nora Wolters zur neuen Finanzvorständin ernannt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Maßgabe der aktienrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen und besteht unverändert aus vier Vertretern der Aktionäre sowie zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2023 endete die Amtszeit sowohl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat (Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers, Ina Schlie und Dr.-Ing. Frank Zurlino) als auch der Arbeitnehmervertreter (Martina Altheim und Matthias Galler). Die Hauptversammlung am 24. Mai 2023 wählte sämtliche Anteilseignervertreter für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet,
wieder in den Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmer der q.beyond AG und ihrer Konzernunternehmen haben Frau Martina Altheim und Herrn Matthias Galler wieder als Vertreter der Arbeitnehmer für dieselbe Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2023 wählte der Aufsichtsrat erneut Dr. Bernd Schlobohm zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Dr.-Ing. Frank Zurlino zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und besetzte die vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüsse wieder. Aufgrund des plötzlichen Todes von Herrn Dr.-Ing. Frank Zurlino im Dezember 2023 wählte der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am 19. Dezember 2023 Frau Ina Schlie zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und besetzte die bisher von Herrn Dr.-Ing. Frank Zurlino innegehabten Positionen in den Ausschüssen neu.
Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Köln am 25. Januar 2024 Thorsten Dirks zum Aufsichtsratsmitglied der q.beyond AG bestellt. Der Aufsichtsrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Thorsten Dirks, der sich der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 zur Wahl stellen wird.
Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2023 neben den vier turnusmäßigen ordentlichen Sitzungen auch drei außerordentliche Sitzungen ab. Von diesen sieben Sitzungen erfolgten zwei in Präsenz, zwei als reine Videokonferenzen, und bei drei Sitzungen waren die Aufsichtsratsmitglieder zum Teil physisch und zum Teil per Video anwesend. An allen Aufsichtsratssitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Soweit erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat darüber hinaus zu einzelnen Themen Beschlüsse im schriftlichen Um laufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit vier Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss. Die jeweiligen Vorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse nahmen im Jahr 2023 an allen Sitzungen der Ausschüsse teil, denen sie angehörten.
Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr ein Mal. Diese Sitzung wurde als Videokonferenz abgehalten. Neben der Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Zielerreichung des Vorstandsmitglieds Thies Rixen und des damaligen Vorstandsmitglieds Jürgen Hermann im Geschäftsjahr 2022 und der Vorbereitung des Abschlusses der Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2023 befasste sich der Personalausschuss insbesondere mit der Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand. Dem Ausschuss gehören unverändert Dr. Bernd Schlobohm als Vorsitzender, Martina Altheim und Gerd Eickers an.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unverändert Ina Schlie als Vorsitzende sowie Dr. Bernd Schlobohm. Dr.-Ing. Frank Zurlino war bis zu seinem Tod ebenfalls Mitglied dieses Gremiums. Zu seinem Nachfolger im Prüfungsausschuss wählte der Aufsichtsrat im Dezember 2023 zunächst Gerd Eickers. In der Sitzung des Aufsichtsrats im März 2024 legte Gerd Eickers seine Mitgliedschaft nieder, und der Aufsichtsrat wählte Thorsten Dirks zum neuen Mitglied des Ausschusses. Ina Schlie verfügt über besonderen Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Abschlussprüfung als auch der Rechnungslegung. Dr. Bernd Schlobohm und Thorsten Dirks verfügen ebenfalls über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Ina Schlie und Thorsten Dirks verfügen über besonderen
Sachverstand auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und kann Empfehlungen zur Gewährleistung von dessen Integrität unterbreiten; er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance und bereitet alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung, ist für die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers verantwortlich und überwacht dessen Unabhängigkeit sowie die Qualität der Abschlussprüfung. Er entscheidet darüber, ob die Gesellschaft den Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragen darf, und überwacht dann ggf. die Erbringung solcher Leistungen durch den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss tagte regelmäßig gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer auch ohne den Vorstand.
Der Prüfungsausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr fünf Mal. Eine Sitzung wurde in Präsenz und eine als reine Videokonferenz abgehalten; bei drei Sitzungen waren die Ausschussmitglieder zum Teil physisch und zum Teil per Video anwesend. Der Ausschuss unterzog die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2022 einer Prüfung, beriet in Gegenwart des bestellten Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft eingehend über diese Unterlagen sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und verabschiedete anschließend Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen und deren Prüfung.
Der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 sowie die Zwischenmitteilungen zum 31. März bzw. 30. September 2023 wurden vor ihrer Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert.
Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung erteilte der Prüfungsausschuss den Auftrag für die Abschlussprüfungen des Geschäftsjahres 2023 und legte das Honorar des Abschlussprüfers fest. Zur Vorbereitung der Abschlussprüfung befasste sich der Prüfungsausschuss im November 2023 in Anwesenheit der auftragsverantwortlichen Prüfer mit der Prüfungsplanung und den Prüfungsschwerpunkten. Zu den Prüfungsschwerpunkten für das Geschäftsjahr 2023 zählten die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte, die geplante Veränderung der Segmentberichterstattung, die endgültige Kaufpreisverteilung (PPA) für die im Vorjahr erworbene productive-data GmbH (nunmehr firmierend als q.beyond Data Solutions GmbH), die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und von Beteiligungen, die Abbildung der Verschmelzungen der q.beyond Cloud Solutions GmbH (vormals scanplus GmbH) sowie der q.beyond Consulting Solutions GmbH (vormals datac Kommunikationssysteme GmbH) auf die q.beyond AG sowie die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 und HGB.
Von den Leitern der Zentralbereiche Interne Revision und Compliance sowie Investor-Relations ließ sich der Prüfungsausschuss regelmäßig über deren Tätigkeiten Bericht erstatten. Weiterhin beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit der Risikoberichterstattung des Vorstands.
Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat anlässlich einer bevorstehenden Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu unterbreiten. Mitglied des Nominierungsausschusses ist unverändert Gerd Eickers als dessen Vorsitzender. Dr.-Ing. Frank Zurlino war bis zu seinem Tod ein weiteres Mitglied dieses Gremiums. Zu seinem Nachfolger wählte der Aufsichtsrat im Dezember 2023 zunächst Dr. Bernd Schlobohm. In der Sitzung des Aufsichtsrats im März 2024 legte Dr. Bernd Schlobohm seine Mitgliedschaft nieder, und der Aufsichtsrat wählte Thorsten Dirks zum neuen Mitglied des Ausschusses. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 ein Mal, um über die Auswahl eines Kandidaten für die gerichtliche Bestellung eines Nachfolgers für Dr.-Ing. Frank Zurlino im Aufsichtsrat zu beraten.
Mitglied des Strategieausschusses ist unverändert Dr. Bernd Schlobohm als Vorsitzender. Zum Nachfolger von Dr.-Ing. Frank Zurlino in diesem Gremium wählte der Aufsichtsrat im Dezember 2023 Ina Schlie. In der Sitzung des Aufsichtsrats im März 2024 wählte der Aufsichtsrat zudem Thorsten Dirks zum weiteren Mitglied des Ausschusses. Der Strategieausschuss hat rein beratende Funktion und beschäftigt sich mit der strategischen und damit langfristigen Weiterentwicklung der q.beyond AG. Der Ausschuss tagte im Jahr 2023 drei Mal. Eine Sitzung wurde in Präsenz, die anderen beiden als Videokonferenzen abgehalten. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit den Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) sowie den Fortschritten bei der Umsetzung der Strategie 2025.
Der Aufsichtsrat beobachtet laufend den Stand und die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Umsetzung der Empfehlungen des Kodex bei der q.beyond AG. In seiner Sitzung am 16. November 2023 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand zu den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 die jährlich aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ab. Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat detailliert in der Erklärung zur Unternehmensführung. Die Entsprechenserklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sind auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich verfügbar.
Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Um einen potenziellen Interessenkonflikt zu vermeiden, beteiligten sich die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers nicht an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Zustimmung zum Verkauf von Hardware an die Teleport Köln GmbH, ein Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers nahestehendes Unternehmen. Im Übrigen sind im Berichtsjahr keine Interessenkonflikte aufgetreten.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Das Unternehmen fragt bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats den Bedarf nach Fortbildungsmaßnahmen ab und hat die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen sowie relevante Entwicklungen insbesondere zur Corporate Governance und zur Nachhaltigkeit informiert. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können den Vorstand zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen ("Onboarding").
Auf entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 vorgeschlagen, erneut die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung hat der Prüfungsausschuss den Prüfungsauftrag an die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vergeben. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2021 Abschlussprüfer der q.beyond AG. Der Bestätigungsvermerk wurde vom für die Prüfung verantwortlichen Prüfer Martin Schulz-Danso erstmals für das Geschäftsjahr 2021 unterzeichnet.
Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft prüfte den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der q.beyond AG zum 31. Dezember 2023 nebst Lagebericht, den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 nebst Konzernlagebericht, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten Vergütungsbericht nach § 162 AktG.
Der Abschlussprüfer erteilte dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss der Gesellschaft sowie den jeweiligen Lageberichten für das Geschäftsjahr 2023 jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
In Bezug auf den Vergütungsbericht nach § 162 AktG kommt der Abschlussprüfer zu dem Ergebnis, dass der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Bestimmungen des § 162 AktG entspricht.
Die vorgenannten Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung bzw. – im Fall des nach § 162 AktG erstellten Vergütungsberichts – zur Beschlussfassung vor. In der Sitzung am 21. März 2024 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der am 14. März 2024 im Beisein des Abschlussprüfers erfolgten Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss alle vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung am 21. März 2024 über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (key audit matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er informierte ferner über
seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem und stand für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände für eine eventuelle Befangenheit vorlagen.
Nach Abschluss der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer an und erhebt keine Einwendungen gegen den gemäß dem HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der q.beyond AG, den Konzernabschluss nach IFRS und den Konzernlagebericht, den Bericht sowie die Schlusserklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und den nichtfinanziellen (Konzern-) Bericht der q.beyond AG für das Geschäftsjahr 2023. Der nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht wird bis spätestens Ende April 2024 auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowohl den Konzernabschluss nach IFRS als auch den Jahresabschluss nach HGB. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Köln, 21. März 2024 Im Namen des Aufsichtsrats der q.beyond AG
Dr. Bernd Schlobohm Aufsichtsratsvorsitzender
Die deutschen Börsen glichen im abgelaufenen Geschäftsjahr die zumeist zweistelligen prozentualen Kursverluste des Jahres 2022 aus. Der DAX stieg im Jahresverlauf 2023 um 20%, der TecDAX um 14%. Dabei legten in Deutschland, wie im Übrigen auch in anderen großen Kapitalmärkten, vor allem Standardwerte sowie große Technologieunternehmen zu. Kleinere Werte mussten dagegen wegen der anhaltenden geopolitischen und konjunkturellen Unsicherheiten und der damit verbundenen Risikoaversion vieler institutioneller Anleger zum Teil noch einmal erhebliche Rückschläge hinnehmen. Nebenwerte litten zudem unter einem verringerten Interesse von Investoren, die im Zuge der Zinswende einen Teil ihres Kapitals von Aktien in Anleihen umschichteten und sich auf der Aktienseite eher mit größeren Werten beschäftigten. Die Folge: Die Kurse der im breit angelegten CDAX erfassten Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 100 Mio. € gaben im vergangenen Jahr im Durchschnitt um 14% nach. Der Scale-30-Index verlor sogar 17% an Wert; er enthält die 30 liquidesten börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen im Segment "Scale" der Deutschen Börse und eignet sich damit gut als Indikator für die Entwicklung kleinerer Werte.
Die q.beyond-Aktie konnte sich der weitverbreiteten Skepsis gegenüber Nebenwerten nicht entziehen. Sie verlor im Jahresverlauf 22% an Wert und schloss bei € 0,60. Zu Jahresbeginn gelang es unserer Aktie, sich kurzzeitig von der allgemeinen Marktentwicklung abzusetzen: Der Kurs stieg Ende Januar und Anfang Februar bis auf einen Jahres höchststand von € 1,16. Diesen Vorsprung büßte sie jedoch rasch wieder ein und pendelte sich im zweiten und dritten Quartal 2023 bei Kursen um die € 0,70 und im vierten Quartal dann um die € 0,60 ein. Der Jahrestiefstkurs lag Ende Oktober 2023 bei € 0,52. Das ist ohne Frage ein enttäuschender Kursverlauf angesichts der bereits erzielten operativen Fortschritte von q.beyond bei der Umsetzung der "Strategie 2025". Doch vor allem institutionelle Investoren warten ab, bis sich diese Fortschritte auch in einer steigenden Profitabilität niederschlagen. Und dies wird planmäßig erst im laufenden Jahr der Fall sein.
In dieser herausfordernden Situation erhielt q.beyond unverändert Rückenwind durch die vier Analysten, die unser Unternehmen regelmäßig beobachten. Drei von ihnen rieten auch
| Institut | Analyst | Kursziel | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Warburg Research | Felix Ellmann | € 1,30 | Kaufen |
| Stifel Europe Bank | Yannik Siering | € 1,20 | Kaufen |
| NuWays | Philipp Sennewald | € 1,00 | Kaufen |
| Montega | Christoph Hoffmann | € 0,70 | Halten |
zu Beginn des Jahres 2024 zum Kauf unserer Aktie. Ihre Kursziele liegen zwischen € 1,00 und € 1,30 – damit wäre eine Verdoppelung des Kurses möglich. Der vierte Analyst, vom Small- und Midcap-Spezialisten Montega, empfahl zuletzt, die q.beyond-Aktie zu halten, und nannte ein Kursziel von € 0,70. Aber auch er spricht von einem "signifikanten Kurspotenzial", wenn es erste Anzeichen für eine schneller als erwartete Margenverbesserung gebe. Mit steigender Profitabilität hat unsere Aktie somit alle Chancen, das Kurstief von Ende 2023 hinter sich zu lassen.
Entscheidend wird es sein, institutionelle Anleger von einem Engagement in unserer Aktie zu überzeugen. Zum 31. Dezember 2023 lag der Anteil Ersterer am Streubesitz bei 32% nach 33% ein Jahr zuvor. Unverändert hält die Paladin Asset Management mehr als 5% der q.beyond-Aktien. 67% des
Mit steigender Profitabilität hat unsere Aktie alle Chancen, das Kurstief von Ende 2023 hinter sich zu lassen.
Streubesitzes befanden sich Ende 2023 in den Händen privater Anleger. Insgesamt umfasst der Streubesitz 74,7 % der q.beyond-Aktien. Er verteilte sich zum 31. Dezember 2023 auf 21.417 Aktionärinnen und Aktionäre. 25,3% hielten die beiden Gründer Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm. Die heutigen Aufsichtsräte haben seit dem Börsengang im Frühjahr 2000 noch keine einzige Aktie verkauft, sondern im Gegenteil ihren Anteil zwischenzeitlich noch aufgestockt.
Vorstand und Investor-Relations (IR) setzten im vergangenen Jahr den kontinuierlichen Dialog mit Investoren fort, präsentierten insbesondere die Eckpfeiler und Fortschritte der Strategie 2025 und stießen damit durchweg auf Interesse. Das Unternehmen war auf den folgenden Konferenzen präsent: German Corporate Conference von Stifel, Frühjahrskonferenz des Equity Forum, 10. Hamburger Investorentag von Montega sowie Deutsches Eigenkapitalforum. Hinzu kamen Telefonkonferenzen sowie Einzelgespräche mit Investoren.
Alle relevanten Informationen zu unserer Aktie finden sich unter www.qbeyond.de/investorrelations. Der IR-Webauftritt bietet Berichte und Meldungen ebenso wie Angaben zur Aktie, zum Analystenkonsens und vieles mehr. Er enthält auch die Präsentationen sowie Mitschnitte der Ausführungen des Vorstands aus den Telefonkonferenzen nach Veröffentlichung von Quartalszahlen. Die IR-Abteilung steht darüber hinaus per E-Mail und Telefon im ständigen Austausch mit privaten und institutionellen Anlegern. Sie nutzt zudem den unternehmenseigenen Blog blog.qbeyond.de, um interessierte Kapitalmarktteilnehmer regelmäßig auf dem Laufenden zu halten.
(Basis indexiert)

Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2023

Aktionärsstruktur bleibt stabil: knapp ein Drittel des Streubesitzes in Händen institutioneller Anleger. 74,68 %
| Wertpapierkennnummer | 513 700 |
|---|---|
| ISIN | DE0005137004 |
| Börsenkürzel | QBY |
| Bloomberg-Symbol | QBY GY |
| Reuters-Symbol | QBYn.DE |
| Börsensegment | Prime Standard |
| Börsenplätze | Xetra und regionale deutsche Börsen |
| Designated Sponsorship | Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
| Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2023 | 124.579.487 |
| Aktientyp | Nennwertlose Namens-Stammaktien |
| Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2022 | € 0,77 |
| Xetra-Höchstkurs im Jahr 2023 | € 1,16 |
| Xetra-Tiefstkurs im Jahr 2023 | € 0,52 |
| Xetra-Schlusskurs am 29. Dezember 2023 | € 0,60 |
2023 | 2024 | 2025
Ab 2024 wird sich die Profitabilität nachhaltig verbessern. Für das laufende Jahr ist ein EBITDA von 8 bis 10 Mio. € geplant.
24–33 Grundlagen des Konzerns
43–57 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Inhalte von Internetseiten oder Publikationen, auf die wir im Konzernlagebericht verweisen, sind nicht Teil des Konzernlageberichts, sondern dienen lediglich der weiteren Information. Davon ausgenommen ist die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB.
Die q.beyond AG ("q.beyond" oder "das Unternehmen") ist ein führender IT-Serviceanbieter im deutschen Markt und steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, setzen diese um und betreiben sie. Unser starkes Team bringt unsere mittelständischen Kunden sicher durch die digitale Transformation, mit umfassender Expertise in den Themenbereichen Cloud, SAP, Microsoft, Data-Intelligence, Security und Softwareentwicklung. Unser Unternehmen verfügt über Standorte in Deutschland, in Lettland, Spanien und Indien sowie über eigene zertifizierte Rechenzentren.
Das operative Geschäft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr noch über die beiden Segmente "Cloud" und "SAP" gesteuert. Seit dem 1. Januar 2024 orientiert sich die Segmentierung an dem im Jahr 2023 entwickelten fokussierten Geschäftsmodell, das im Abschnitt "Strategie" näher erläutert wird. Die Steuerung erfolgt seit Januar 2024 über die beiden Segmente "Consulting" (Beratung & Entwicklung) und "Managed Services" (Betrieb).
Damit Unternehmen im digitalen Wettbewerb bestehen können, benötigen sie eine flexibel anpassbare, vernetzte und sichere IT-Struktur. Deren Bereitstellung ist das Herzstück unseres Leistungsspektrums im Segment Cloud. Es reicht von direkt einsatzbereiten Cloud-Modulen über "Digital Workplaces" für das mobile vernetzte
Arbeiten bis zu individuellen IT-Outsourcing-Diensten. Private-Cloud-Lösungen werden ebenso erfolgreich umgesetzt wie hybride Konzepte. Letztere integrieren je nach Aufgabenstellung sowohl unterschiedliche Cloud-Infrastrukturen und -Services als auch Cloud-Applikationen verschiedener Anbieter. Die Cloud-Lösungen funktionieren unabhängig von der zugrunde liegenden Infrastruktur und laufen je nach Kundenwunsch in unseren eigenen Rechenzentren oder bei Dritten wie den Hyperscalern Amazon, Google und Microsoft.
Zuverlässige Security-Lösungen schützen unsere Kunden vor Angriffen auf ihre IT. Wir bieten ein breites Portfolio an skalierbaren Security-Lösungen, bauen technische Verteidigungslinien auf und schulen die Belegschaft unserer Kunden. Business-Intelligence-Lösungen zählen ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum. Damit können Kunden sowohl ihre Geschäftsprozesse verbessern als auch systemübergreifende Daten analysieren und prognostizieren.
Eng verzahnt mit diesen Leistungen ist die Entwicklung und Anpassung von Software im Auftrag von Kunden. Es entstehen maßgeschneiderte Lösungen in Form von mobilen Apps, Applikationen und Cloud-Anwendungen, mit denen sich Kunden von der Konkurrenz abheben und so ihr Geschäft erfolgreich weiterentwickeln können.
Neben der Softwareentwicklung bauen wir mit der "Strategie 2025" auch das Beratungsgeschäft aus. IT-Modernisierungs-Workshops zählen mittlerweile zum festen Leistungsspektrum. Hinzu kommt das Microsoft-Consulting; es umfasst die Beratung zu den aktuellen Microsoft-Technologien sowie zur nahtlosen Integration von Microsoft-Produkten in bestehende IT-Strategien und -Landschaften.
Das zweite Segment, SAP, konzentriert sich auf Services rund um den Einsatz von SAP-Software. Ein Schwerpunkt ist die Migration auf die neue Softwaregeneration S/4HANA. Mit unseren Kunden entwerfen wir eine Roadmap, implementieren sie, konvertieren bestehende Systeme und automatisieren Prozesse. Als Mittelständler verstehen wir unsere mittelständischen Kunden und ihre Bedürfnisse und Prozesse und wissen genau, wie man sie in SAP am effizientesten abbildet. Unser Portfolio umfasst daher die SAP-Beratung, das Application-Management, das Hosting und den Basisbetrieb. Hinzu kommen Wartung und Lizenzmanagement sowie ein umfassender Support.
Wir sind ein IT-Serviceanbieter und vorwiegend für mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland tätig. Unser Unternehmen ist selbst mittelständisch geprägt, verfügt über eine flächendeckende Präsenz im Bundesgebiet und über aus schließlich im Inland ansässige Rechenzentren. Um auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden eingehen zu können, haben wir uns in den vergangenen Jahren auf die drei Schlüsselbranchen Handel, Logistik und produzierendes Gewerbe konzentriert. Mit der Strategie 2025 sind wir nun auch verstärkt bei Finanzdienstleistern sowie im öffentlichen Sektor tätig.
Die Fokussierung auf Schlüsselbranchen und die damit verbundene Kompetenz trug dazu bei, dass unser Unternehmen hier trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre Kunden binden und zusätzliche Kunden gewinnen konnte. Laut der Lünendonk-Studie "Der Markt für IT-Dienstleistungen in Deutschland 2023" 2 zählte q.beyond zuletzt zu den 10 am schnellsten wachsenden IT-Serviceunternehmen Deutschlands. Wie im Vorjahr belegte q.beyond der Lünendonk-Studie zufolge Platz 12 der nach Umsatz größten deutschen IT-Serviceunternehmen.
Die Studie zeigt darüber hinaus, wie gut die Strategie 2025 den Anforderungen der Kunden entspricht. Danach decken unsere Kernthemen und -services die wichtigsten strategischen IT-Vorhaben deutscher Unternehmen ab. Dazu zählen beispielhaft die Cloud-Transformation, Cybersecurity, Digital Workplaces sowie die individuelle Softwareentwicklung. Auch mit unserem Microsoft-Leistungsspektrum haben wir uns laut der viel beachteten Anbieterstudie "ISG Provider Lens™ Microsoft Cloud Ecosystem Germany 2023" einen Wettbewerbsvorsprung erarbeitet. Sie kürte q.beyond im vergangenen Jahr in gleich zwei Marktsegmenten zum "Leader".3
2 www.qbeyond.de/pressemitteilungen/2023/luenendonk-studie-2023-qbeyond-portfolio-entspricht-it-investitionsschwerpunktendeutscher-unternehmen
3 www.qbeyond.de/investor-relations/ir-mitteilungen/2023/ isg-zeichnet-qbeyond-in-neuer-microsoft-studie-als-leader-aus
Der neue Vorstand legte im Frühjahr 2023 eine weiterentwickelte Strategie vor. Mit der Strategie 2025 will er in den kommenden Jahren insbesondere die Ertrags- und Finanzkraft deutlich steigern. Bis 2025 soll sich die EBITDA-Marge von 3% im Jahr 2022 auf 7% bis 8% mehr als verdoppeln. Für das Jahr 2025 wird zudem ein Konzerngewinn erwartet. Ursprünglich war darüber hinaus ab dem Gesamtjahr 2024 ein nachhaltig positiver Free Cashflow geplant. Dank zügiger Umsetzung der Strategie 2025 gelang es, dieses Ziel bereits für das Geschäftsjahr 2023 zu erreichen.
Die Strategie 2025 wurde im Frühjahr 2023 mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Zeitplänen unterlegt und verfolgt drei strategische Prioritäten: Sie fokussiert das Geschäftsmodell, erhöht die Schlagkraft beim Go-to-Market und steigert die Effizienz mit "One q.beyond". Letzteres führt zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung sämtlicher Prozesse und Strukturen.
Bei allen drei strategischen Prioritäten machte unser Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr deutliche Fortschritte. Die Fokussierung des Geschäftsmodells ist bereits weitgehend abgeschlossen. Unser Unternehmen konzentriert sich nun auf 6 Kerngeschäftsfelder und 5 Fokusbranchen und bietet hier Kunden ein umfassendes Leistungsspektrum von der Beratung über die Entwicklung bis zum Betrieb. Das weitere Wachstum in den Kerngeschäftsfeldern Cloud, SAP, Microsoft, Data-Intelligence, Security und Softwareentwicklung erfolgt wie bisher vor allem aus eigener Kraft. Darüber hinaus sind gezielte Akquisitionen in diesen Bereichen sowie den Fokusbranchen möglich.
Das neue Go-to-Market hat sich bereits in der Praxis bewährt. Wir haben im vergangenen Jahr den indirekten Vertrieb ausgebaut. Das automatisierte Vertriebsmodell mit starken Partnern wie der Telekom Deutschland und Vodafone beruht auf einer "Produkt-Factory" mit standardisierten Leistungen. Kunden können sich daraus ein Paket zusammenstellen, das ihren jeweiligen Bedürfnissen entspricht. Wir werden im Jahr 2024 diese Factory vermehrt auch Kunden im direkten Vertrieb zugänglich machen und so zusätzliche Umsatzpotenziale erschließen.
Im Rahmen von One q.beyond haben wir im vergangenen Jahr unter anderem zwei Tochtergesellschaften auf die q.beyond AG verschmolzen, den Außenauftritt unter der Marke q.beyond vereinheitlicht und intern zahlreiche Prozesse zusammengeführt und vereinfacht. Darüber hinaus wurde der Nearshoring- und Offshoring-Anteil erhöht. Es ist geplant, diesen Anteil bis 2025 von derzeit 11% auf mindestens 20% zu steigern. Zugleich wollen wir die Strukturkosten weiter senken und durch Prozessautomatisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz die Effizienz kontinuierlich steigern.
Die konsequente Verfolgung der strategischen Prioritäten soll sicherstellen, dass unser Unternehmen in die Lage versetzt wird, seine Ertrags- und Finanzkraft in den kommenden Jahren deutlich zu verbessern. Sie erleichtert es zudem, die Beziehung zu bestehenden Kunden zu vertiefen und neue Kunden insbesondere für Beratungs- und Entwicklungsaufträge zu gewinnen.
Fokussiertes Geschäftsmodell mit 6 Kerngeschäftsfeldern und 5 Fokusbranchen stärkt die Ertragskraft. Profitabilität geht vor Wachstum.

Leistungsspektrum
Innovationen sind ein integraler Bestandteil unseres operativen Geschäfts. Zumeist geht es um Qualitätsund Prozessinnovationen.
Innovationen sind ein integraler Bestandteil unseres operativen Geschäfts. Zumeist handelt es sich um Qualitäts- und Prozessinnovationen, hinzu kommt die Einbindung neuer Software in bestehende oder neue Lösungen.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir Forschung und Entwicklung ("FuE") primär als Querschnittsaufgabe; wie in den Vorjahren unterbleibt deshalb der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl. Im Jahr 2023 sanken die FuE-Aufwendungen auf 2,0 Mio. € gegenüber 5,4 Mio. € im Jahr zuvor. Diese Aufwendungen dienten insbesondere der Entwicklung zusätzlicher IT-Services für Kunden.
Unser Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Köln und verfügt über mehrere Standorte in Deutschland. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Organisationsstruktur vereinfacht, die beiden Tochtergesellschaften q.beyond Cloud Solutions GmbH und q.beyond Consulting Solutions GmbH wurden auf die q.beyond AG verschmolzen. Das Unternehmen verfügt danach noch über zwei 100-prozentige Tochtergesellschaften an zwei Nearshoring-Standorten: die im lettischen Riga ansässige SIA Q.BEYOND sowie die in Südspanien beheimatete q.beyond ibérica S.L. Darüber hinaus hält q.beyond jeweils 51% an zwei weiteren Unternehmen: dem Data-Analytics-Spezialisten q.beyond Data Solutions GmbH, der früheren productive-data GmbH, sowie
der q.beyond logineer GmbH, die schlüsselfertige IT-Services für mittelständische Logistikunternehmen vertreibt. q.beyond logineer wiederum hält 100% an der q.beyond logineer India Private Limited. Weitere Beteiligungen beschäftigen sich mit der Digitalisierung im Handel und mit der Entwicklung von Software, die auf die Bedürfnisse von Logistikunternehmen abgestimmt ist. Ein vollständiger Überblick über den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2023 findet sich unter Ziffer 34 des Konzernanhangs.
Die Steuerung erfolgt auf der Ebene der Segmente. Als Steuerungsgrößen kommen auf Konzernebene vorrangig die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren zum Einsatz: Umsatz, EBITDA und Free Cashflow. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden bislang nicht zur Steuerung herangezogen.
Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern, aktienbasierter Vergütung sowie Wertminderungen und Abschreibungen auf Sachanlagevermögen sowie immaterielle Vermögenswerte; die EBITDA-Marge ergibt sich aus dem Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz. Der Free Cashflow bildet die Veränderung der Nettoliquidität vor Akquisitionen und Ausschüttung ab, beinhaltet aber die Mittelzuflüsse aus Desinvestitionen. Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Er ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Die Segmentmarge ergibt sich aus dem Verhältnis vom Segmentbeitrag zum jeweiligen Umsatz.
Die Monatsberichte enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche und stellen eine wichtige Diskussions- und Steuerungsgrundlage für Vorstand und Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; sie dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem, wie ab Seite 47 dieses Konzernlageberichts beschrieben. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
Zum 31. Dezember 2023 waren 1.111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ein Jahr zuvor waren es 1.112. Unser Nachhaltigkeitsbericht enthält ausführliche Informationen zu unserer Personalstrategie und -politik.
Wir erstellen gemäß §§289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht außerhalb des Konzernlageberichts. Dieser gesonderte Bericht wird bis Ende April 2024 auf unserer Website unter www.qbeyond.de/ir-publikationen veröffentlicht und dort dauerhaft zugänglich gemacht. Der Bericht enthält die Ausführungen zur nichtfinanziellen Erklärung nach §315c HGB i. V. m. § 289c HGB und wird vom Aufsichtsrat geprüft.
Unter www.qbeyond.de/EzU haben wir unsere Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023 gemäß §289f und §315d HGB veröffentlicht und auf Dauer zugänglich gemacht. Sie enthält neben der Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex gemäß §161 AktG unter anderem ausführliche Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken und zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine Beschreibung des Diversitätskonzepts.
Für das Geschäftsjahr 2023 erstellen Vorstand und Aufsichtsrat den gesetzlichen Vorgaben entsprechend einen eigenständigen Vergütungsbericht gemäß §162 AktG. Der Bericht wird der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2024 zur Billigung vorgelegt. Er informiert ausführlich über das Vergütungssystem für den Vorstand gemäß §87a AktG und enthält alle erforderlichen Angaben zur gewährten und geschuldeten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Im Zuge der Wahrnehmung seiner Pflicht zur kontinuierlichen Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems hat der Aufsichtsrat im März 2023 ein aktualisiertes Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, das von der Hauptversammlung im Mai 2023 mit großer Mehrheit gebilligt wurde.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, der Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts, das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die letzten Beschlussfassungen der Hauptversammlung über die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. die Vergütung des Aufsichtsrats sind ab dem 28. März 2024 auf der Unternehmenswebsite zugänglich unter www.qbeyond.de/verguetung.
Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2023 be trug € 124.579.487 und war eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 21.417 Aktionärinnen und Aktionäre.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an q.beyond beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht.
Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt. Es bestehen auch keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Zudem existieren keine Stimmrechtskontrollen bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital.
Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 34 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten. Zwischen den direkt und indirekt beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag; insgesamt verfügen sie über 25,32% der Stimmrechte an q.beyond. Im Einzelnen ergeben sich die direkten und indirekten Stimmrechtsbeteiligungen wie folgt:
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 26. Februar 2024. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß §15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 23. Mai 2028 q.beyond-Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben und in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2025 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 37.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in fünf Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens, nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren; und fünftens, wenn die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen
aktienbasierten Programmen an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder Arbeitnehmer eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Mitglieder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen. Die Anzahl der im letzten Fall unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5% des Grundkapitals nicht überschreiten.
Das genehmigte Kapital soll es q.beyond ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Das bedingte Kapital beträgt insgesamt € 25.440.900 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 25.000.000 und das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 440.900.
Das bedingte Kapital VIII dient der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die q.beyond im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von q.beyond oder verbundenen Unternehmen ausgegeben hat. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der
Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach §186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10% des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme solcher, die im Rahmen von q.beyond-Aktienoptionsplänen ausgegeben werden) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20% des Grundkapitals betreffen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20% des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Zudem bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
Gesamtaussage/ Vergleich tatsächlicher und prognostizierter Geschäftsverlauf
Unser Unternehmen erwirtschaftete im vergangenen Jahr bei einem Umsatz von 189,3 Mio. € ein EBITDA von 5,7 Mio. € und einen Free Cashflow von 1,7 Mio. € und erreichte damit alle zu Jahresbeginn genannten Ziele. Wir hatten ursprünglich bei einem Umsatz von 185 bis 191 Mio. € mit einem EBITDA von 5 bis 7 Mio. € und einem Free Cashflow von bis zu -8 Mio. € geplant und die Free-Cashflow-Prognose im August 2023 auf bis zu -4 Mio. € angehoben. Mit einem Free Cashflow von 1,7 Mio. € ist es uns gelungen, bereits für das Gesamtjahr 2023 einen positiven Free Cashflow zu erzielen – ein Jahr früher, als im März 2023 in der "Strategie 2025" angekündigt.
Umsatz erfüllte ebenso wie EBITDA und Free Cashflow 2023 die Prognose.
Der Umsatz stieg im vergangenen Jahr in einem weiterhin herausfordernden konjunkturellen Umfeld. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt schrumpfte 2023 bereits zum zweiten Mal in diesem Jahrzehnt. Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamts sank es um 0,3% gegenüber dem Vorjahr.4 Zur Begründung verwiesen die Statistiker auf die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstige Finanzierungsbedingungen infolge deutlich steigender Zinsen sowie die geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland.
Die IT-Branche konnte sich dem konjunkturellen Abschwung nicht entziehen. Laut dem Branchenverband Bitkom stiegen die IT-Umsätze in Deutschland im vergangenen Jahr lediglich um 2,1% und blieben damit noch unter den zur Jahresmitte bereits reduzierten Erwartungen5 . Die höchsten Zuwächse im IT-Sektor verbuchte auch im vergangenen Jahr das Softwaregeschäft. Mit der Strategie 2025 bauen wir derzeit die Entwicklung individualisierter Software aus.
Unser Unternehmen hat sich im IT-Geschäft frühzeitig auf Cloud-Lösungen konzentriert. Mittlerweile hat sich diese Technologie zum Standard entwickelt, wie der Cloud-Monitor für das Jahr 2023 von KPMG dokumentiert.6 Danach nutzen 97 % der deutschen Unternehmen mit 50 oder mehr
tur-Digitalbranche-waechst-stabil 6 hub.kpmg.de/de/cloud-monitor-2023
4 www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2024/bip2023/ pm-bip.pdf?\_\_blob=publicationFile
5 www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Halbjahres-Konjunk-
Beschäftigten Cloud-Lösungen. Wie rasant die Cloud in immer mehr Bereiche vordringt, unterstreicht ein weiteres Ergebnis des Cloud-Monitors 2023. Danach erhöhte sich innerhalb eines Jahres die Zahl der Unternehmen, die eine "Cloud-only" oder "Cloud-first"-Strategie verfolgen, von knapp 50% auf 73%. Bei der Umsetzung kombinieren laut Cloud-Monitor inzwischen 58% der Unternehmen Public- und Private-Cloud-Angebote miteinander. Auch den Trend in Richtung solcher hybriden Cloud-Lösungen haben wir frühzeitig erkannt und ein entsprechendes Kompetenzcenter aufgebaut.
Die Strategie 2025 führte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem weitreichenden Umbau unseres Unternehmens. Den strategischen Prioritäten folgend, kam es insbesondere zu einer Fokussierung des Geschäftsmodells, einer Erhöhung der Schlagkraft im Go-to-Market sowie zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen und Strukturen im Rahmen von "One q.beyond". Zugleich musste der neue Vorstand mehrere einmalige Herausforderungen meistern. Er formte im Verlauf des Jahres 2023 eine neue Geschäftsleitung, wickelte das verbleibende Software-as-a-Service-Geschäft ab und optimierte die bestehenden Kundenverträge unter anderem mit Blick auf Preisanpassungsklauseln.
Ende 2023 war die Neuausrichtung des Unternehmens weitgehend abgeschlossen. Das auf den Seiten 26 und 27 erläuterte fokussierte Geschäftsmodell ist implementiert worden, die Schlagkraft im Vertrieb steigt. Im Rahmen von One q.beyond
wurden die q.beyond Cloud Solutions GmbH (früher: scanplus GmbH) und die q.beyond Consulting Solutions GmbH (früher: datac Kommunikationssysteme GmbH) auf die q.beyond AG verschmolzen und in deren Strukturen integriert. Die im Jahr 2022 erworbene productive-data GmbH firmiert nun als q.beyond Data Solutions GmbH und trägt damit ebenfalls zum einheitlichen Markenbild bei. Darüber hinaus wurden über alle Gesellschaften hinweg Prozesse und Strukturen zusammengeführt und zunehmend automatisiert.
Mit der Strategie 2025 hat sich der Schwerpunkt der Arbeit im direkten Vertrieb verändert; er liegt nun verstärkt auf dem Gewinnen von Beratungsund Entwicklungsaufträgen. Das Auftragsvolumen ist anfangs in der Regel niedriger als bei der zuvor eher angestrebten Übernahme kompletter IT-Betriebe. Doch die anfängliche Zusammenarbeit bei Projekten eröffnet mittel- und langfristig bessere Wachstumschancen. Vor diesem Hintergrund summierte sich der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 135,1 Mio. € nach 227,8 Mio. € im Vorjahr. Doch schon die ersten Erfahrungen zeigen, dass sich aus einer guten Beratung und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei Innovationen vielfältige Anknüpfungspunkte für einen Ausbau von Kundenbeziehungen einschließlich der Übernahme von Betriebsleistungen ergeben.
Zugleich baut unser Unternehmen mit der Strategie 2025 den indirekten Vertrieb aus. Wir arbeiten hier mit marktstarken Partnern wie Telekom Deutschland und Vodafone zusammen. Der zweite Vertriebskanal konnte im vergangenen Jahr den Auftragseingang um 45% auf 25,5 Mio. € steigern.
Wir nutzen die Erfahrungen aus der weitgehend automatisierten Vermarktung standardisierter IT-Leistungen, um zum einen weitere Vertriebspartner zu gewinnen und zum anderen unseren direkten Kunden den Erwerb zusätzlicher Leistungen zu vereinfachen.
Dem direkten Vertrieb gelang im Sommer 2023 eine Verlängerung der Vertragsbeziehung mit dem Großkunden Tchibo, für den wir seit vielen Jahren zahlreiche IT-Systeme und Kernapplikationen bereitstellen. Der neue Vertrag mit dem Röstkaffee-Marktführer und Multi-Channel-Händler begründet zudem eine Digital-Partnerschaft. Deren Ziele sind die weitere Transformation und Modernisierung sowohl der IT-Infrastruktur wie auch der Prozess- und Applikationsumgebung. Beide Unternehmen werden die Geschäftsprozesse und Anwendungen künftig auf der Basis von DevOps-Methoden ganzheitlich weiterentwickeln und betreiben.
Ende September 2023 schloss sich unser Unternehmen als einer der ersten mittelständischen IT-Dienstleister in Deutschland dem EU-Kodex für energieeffiziente Rechenzentren (EU Code of Conduct on Data Centre Energy Efficiency) an. Die höhere Effizienz trägt in Zeiten steigender Energiekosten zum einen zur Stabilisierung der Kosten bei und vergrößert damit den Spielraum für die angestrebte Steigerung der Profitabilität. Zum anderen macht der Beitritt unser Unternehmen noch attraktiver für Kunden, die nachhaltige IT-Services beziehen wollen, um ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Diesen Wettbewerbsvorteil werden wir ab dem kommenden Jahr weiter ausbauen. Nach Umbauten an der Kältetechnik dürften unsere Rechenzentren zukünftig auch den EU-Taxonomie-Kriterien für den nachhaltigen Rechenzentrumsbetrieb entsprechen.
Mit One q.beyond wollen wir den Nearshoringund Offshoring-Anteil über 2023 hinaus deutlich erhöhen, damit die Profitabilität steigern und zugleich dem IT-Fachkräftemangel in Deutschland wirksam begegnen. Im Verlauf des Jahres 2023 nahm q.beyond ibérica als zweite Gesellschaft am Nearshoring-Standort Jerez de la Frontera (Spanien) die Arbeit auf; bereits seit 2020 ist die SIA Q.BEYOND in Riga (Lettland) aktiv.
Seit September 2023 besteht mit q.beyond logineer India eine dritte Niederlassung im Ausland. Das indische Unternehmen beschäftigt seit dem ersten Tag mehr als 50 IT-Expertinnen und -Experten, die schon zuvor für Kunden der q.beyond-Logistiktochter logineer tätig waren. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des indischen Teams liegt weiterhin auf der Unterstützung von Logistikkunden im laufenden IT-Betrieb – das Spektrum reicht von Arbeiten im SAP- und im für die Logistikbranche besonders relevanten CargoWise-Umfeld über IT-Infrastrukturthemen bis zur Gewährleistung eines 24/7-Supports. Je nach Kundenbedürfnissen wird die neue Tochter solche Services künftig auch branchenübergreifend anbieten.
Der Umsatz stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 189,3 Mio. € nach 173,0 Mio. € im Vorjahr. Dabei konnten die beiden Segmente "Cloud" und "SAP" deutlich zulegen. Der Cloud-Umsatz erhöhte sich um 9% auf 151,2 Mio. €, der SAP-Umsatz sogar um 13% auf 38,1 Mio. €. Dabei wirkte sich die Konsolidierung der im vierten Quartal 2022 mehrheitlich übernommenen q.beyond Data Solutions GmbH (früher: productive-data GmbH) positiv aus.
73% der Umsätze im abgelaufenen Geschäftsjahr waren wiederkehrender Natur. 70% entstammten den nunmehr fünf Fokusbranchen Handel, Logistik, produzierendes Gewerbe, Financial Services und öffentlicher Sektor.
Das auf der Seite 29 definierte EBITDA belief sich im Jahr 2023 auf 5,7 Mio. € nach 5,4 Mio. € im Vorjahr. Entscheidenden Einfluss auf diese Kennzahl hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 3,4 Mio. € auf 9,4 Mio. €. Diese Zunahme beruht im Wesentlichen auf einer zugunsten von q.beyond ausgefallenen Entscheidung des Finanzamts zur steuerlichen Behandlung des Plusnet-Verkaufs im Jahr 2019, in deren Konsequenz dem Unternehmen eine weitere Kaufpreistranche in Höhe von 8,6 Mio. € zufließen wird.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren 73% der Umsätze wiederkehrender Natur. 70% der Umsätze entstammten den nunmehr fünf Fokusbranchen.
q.beyond erzielte im vergangenen Geschäftsjahr einen Free Cashflow von 1,7 Mio. € im Vergleich zu -9,7 Mio. € im Jahr 2022 und wies damit ein Jahr früher, als im Rahmen der Strategie 2025 geplant, einen Liquiditätszufluss aus. Der Erfolg beruhte insbesondere auf dem Projekt "Order-to-Cash", das eine wesentlich effizientere Steuerung von Forderungen und Zahlungen ermöglicht, sowie darüber hinaus auf weiteren Veränderungen im Working Capital.
Der Free Cashflow entspricht wie in den Vorjahren der Veränderung der Nettoliquidität ohne Berücksichtigung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16, wobei diese Größe zuvor um nicht operative Faktoren wie Akquisitionen bereinigt wird. 2023 gab es keine entsprechenden Einflussfaktoren. Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Nettoliquidität auf 37,6 Mio. € im Vergleich zu 35,9 Mio. € im Vorjahr.
Die Nettoliquidität zum 31. Dezember 2022 er rechnete sich aus den liquiden Mitteln in Höhe von 36,4 Mio. € abzüglich eines Darlehens im Gesellschafterkreis in Höhe von 0,5 Mio. €, das im Jahr 2023 vollständig zurückgezahlt wurde.

Nachhaltig positiver Free Cashflow ein Jahr früher als erwartet.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 172,5 Mio. € gegenüber 158,4 Mio. € im Vorjahr. Darin enthalten waren einmalige Aufwendungen für den Umbau des Unternehmens und hier insbesondere Anpassungen der Personalstruktur im unteren einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Dennoch konnten wir den Bruttogewinn im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 16,8 Mio. € steigern nach 14,7 Mio. € im Jahr zuvor.
Die Marketing- und Vertriebskosten stiegen im Zuge der Erhöhung der Schlagkraft im Go-to-Market auf 15,2 Mio. € nach 12,9 Mio. € im Jahr 2022. Die allgemeinen Verwaltungskosten blieben mit 18,8 Mio. € nach 18,7 Mio. € im Vorjahr nahezu unverändert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Jahr 2023 auf 9,4 Mio. € nach 6,0 Mio. € im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen, wie unterjährig angekündigt, einen einmaligen Ertrag in Höhe von 8,6 Mio. €, der auf einer Entscheidung des Finanzamts zur steuerlichen Behandlung des Plusnet-Verkaufs im Jahr 2019 beruht. Damals wurde im Verkaufsvertrag festgelegt, dass ein Betrag in dieser Höhe erst nach der Anerkennung der steuerlichen Organschaft von q.beyond mit ihrer früheren 100-prozentigen Tochter Plusnet im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Auszahlung kommen sollte. Nachdem das Finanzamt die steuerliche Organschaft nun anerkannt hat, wird die Auszahlung des Betrags im laufenden Geschäftsjahr erfolgen.
Der höhere sonstige betriebliche Ertrag beeinflusste das EBITDA im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich positiv, wie die nachfolgende verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung zeigt. Sie enthält – wie unterjährig im Rahmen der Quartalsberichterstattung – die Abschreibungen als eigene Position und erleichtert es damit, die operative Ertragskraft unseres Unternehmens zu erfassen. Im vorliegenden Konzernabschluss sind die Abschreibungen, IAS 1 folgend, Bestandteil der einzelnen Kostenpositionen.
Die laufenden Abschreibungen inklusive aktienbasierter Vergütung lagen im Jahr 2023 bei 13,8 Mio. € nach 16,8 Mio. € im Vorjahr, wobei im abgelaufenen Geschäftsjahr 3,7 Mio. € auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 entfielen (2022: 4,3 Mio. €). Die Summe der außerplanmäßigen Abschreibungen ging im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 2,9 Mio. € zurück nach 20,9 Mio. € im Vorjahr. Sie enthalten die vollständige Abschreibung der im Sommer 2021 erworbenen Beteiligung am Self-Checkout-Spezialisten snabble sowie einer nicht länger benötigten Plattform der ehemaligen q.beyond Cloud Solutions.
Unter Berücksichtigung der Abschreibungen verbesserte sich das operative Ergebnis (EBIT) 2023 auf -10,9 Mio. € nach -32,3 Mio. € im Vorjahr. Das Ergebnis vor Ertragsteuern liegt nun bei -11,3 Mio. € im Vergleich zu -33,2 Mio. € im Jahr 2022. Die Ertragsteuern selbst beliefen sich 2023 auf -5,2 Mio. € nach 0,2 Mio. € im Vorjahr. Sie sind größtenteils die Folge einer weiteren Entscheidung des Finanzamts zur steuerlichen Behandlung des Plusnet-Verkaufs. Weitere Angaben hierzu finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 21. Das Konzernergebnis verbesserte sich auf -16,4 Mio. € nach -33,1 Mio. € im Vorjahr.
| In Mio. € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 189,3 | 173,0 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen1 | -161,7 | -145,6 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz1 | 27,6 | 27,4 |
| Marketing- und Vertriebskosten1 | -14,6 | -12,6 |
| Allgemeine Verwaltungskosten1 | -16,4 | -14,9 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 9,2 | 5,5 |
| EBITDA | 5,7 | 5,4 |
| Abschreibungen (inklusive aktienbasierter Vergütung) | -13,8 | -16,8 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | -2,9 | -20,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -10,9 | -32,3 |
1 Exklusive Abschreibungen und aktienbasierter Vergütung.
Der Umsatz im Segment "Cloud" stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um 9% auf 151,2 Mio. €. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Kosten der umgesetzten Leistungen um 10% auf 129,1 Mio. €. Darin enthalten sind Aufwendungen für den Umbau der Organisation einschließlich Anpassungen bei der Personalstruktur im Rahmen der Strategie 2025. Das Bruttoergebnis stieg daher nur leicht auf 22,1 Mio. € im Vergleich zu 21,9 Mio. € im Vorjahr. Die Marketing- und Vertriebskosten erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 11,8 Mio. € nach 10,2 Mio. € im Jahr 2022. Daraus ergibt sich ein Segmentbeitrag von 10,3 Mio. € im Vergleich zu 11,7 Mio. € im Vorjahr.
Das SAP-Segment überwand im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Wachstumsschwäche: Der Umsatz stieg um 13% auf 38,1 Mio. €. Die Kosten der umgesetzten Leistungen stiegen im gleichen Zeitraum um 15% auf 32,6 Mio. €. Das Bruttoergebnis blieb mit 5,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Angesichts leicht gestiegener Marketing- und Vertriebskosten belief sich der Segmentbeitrag auf 2,7 Mio. € nach 3,1 Mio. € im Jahr 2022.
Unser Unternehmen finanziert sich vollständig aus der bestehenden Liquidität. Zum 31. Dezember 2023 wies die Bilanz Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 37,6 Mio. € aus nach 36,4 Mio. € im Vorjahr. Verbindlichkeiten gegenüber Banken bestanden nicht; unser Unternehmen ist schuldenfrei.
Das Finanzmanagement gewährleistet die reibungslose Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität wird ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen angelegt. Da q.beyond zum allergrößten Teil im Euroraum tätig ist, bestehen keine Währungsrisiken. Weitere Informationen zum Finanzrisikomanagement bietet der Konzernanhang unter Ziffer 40.
Die Kapitalflussrechnung gibt Aufschluss über die Veränderung der liquiden Mittel im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte sich 2023 auf 6,5 Mio. € nach -1,3 Mio. € im Jahr zuvor. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -1,7 Mio. € nach -14,0 Mio. € im Jahr 2022. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, der hauptsächlich auf Tilgung von Leasingverbindlichkeiten beruht, erreichte -3,5 Mio. € nach -5,1 Mio. € im Jahr 2022. Somit kam es 2023 zu einem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 1,2 Mio. € auf 37,6 Mio. €.

Die Investitionen ohne Berücksichtigung von IFRS 16 beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 2,3 Mio. € gegenüber 3,0 Mio. € im Vor jahr. Schwerpunkte waren die fortlaufende Modernisierung unserer Rechenzentren sowie der Ausbau der automatisierten Cloud-Plattform.
Die seit Längerem sehr moderaten Investitionen beeinflussen die Konzernbilanz. Die Bilanzsumme lag zum 31. Dezember 2023 bei 154,3 Mio. € im Vergleich zu 161,1 Mio. € im Vorjahr. Dabei reduzierte sich der Wert der langfristigen Vermögenswerte auf 65,1 Mio. € gegenüber 74,3 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Wert der Sachanlagen (einschließlich Grundstücken und Bauten) sank daher zum Bilanzstichtag auf 31,8 Mio. € nach 37,8 Mio. € zum 31. Dezember 2022; der Wert der nach Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen reduzierte sich insbesondere infolge der Abschreibung auf die Beteiligung an der snabble GmbH auf 2,8 Mio. € nach 5,3 Mio. € zum Vorjahresstichtag.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen dagegen zum 31. Dezember 2023 auf 89,3 Mio. € im Vergleich zu 86,7 Mio. € ein Jahr zuvor. Dabei führte das strikte Zahlungsmanagement zu einer Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 34,1 Mio. € zum 31. Dezember 2023 (31.12.2022: 39,7 Mio. €). Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich dagegen auf 37,6 Mio. € nach 36,4 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Hinzu kam ein Anstieg der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte auf 10,6 Mio. € nach
3,8 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Sie enthalten im Wesentlichen die als sonstigen betrieblichen Ertrag verbuchten 8,6 Mio. €, die nach einer Entscheidung des Finanzamts unserem Unternehmen noch aus dem Plusnet-Verkauf zustehen und im Verlauf des Jahres 2024 gezahlt werden.
Unser schuldenfreies Unternehmen ist sehr solide finanziert. Das zeigt die Passivseite der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023. Zu diesem Zeitpunkt lag die Eigenkapitalquote bei 64% gegenüber 72% zum 31. Dezember 2022. Dieser Rückgang resultierte aus einem infolge des Konzernbilanzverlusts niedrigeren Eigenkapital in Höhe von 99,4 Mio. € nach 115,7 Mio. € zum Bilanzstichtag Ende 2022 bei einer ebenfalls gesunkenen Bilanzsumme.
Die langfristigen Schulden reduzierten sich zum 31. Dezember 2023 auf 13,3 Mio. € nach 14,5 Mio. € im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Leasingverbindlichkeiten, finanzielle Verbindlichkeiten aus Call-Put-Optionen betreffend den Erwerb weiterer Anteile an bereits konsolidierten Tochterunternehmen sowie Pensionsrückstellungen.
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich in erster Linie infolge höherer Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 auf 41,6 Mio. € gegenüber 30,9 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Zum einen wurden Steuerrückstellungen in Höhe von 6,0 Mio. € (31.12.2022: 2,2 Mio. €) aufgrund der Ergebnisse einer steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2017 bis 2019 gebildet. Zum anderen stieg der Wert der sonstigen Rückstellungen infolge der im Jahr 2023 bereits eingeleiteten und im Jahr 2024 noch zu beendenden strategischen Maßnahmen zum Umbau des Unternehmens auf 4,1 Mio. € nach 1,6 Mio. € zum 31. Dezember 2022.
Die konsequente Umsetzung der Strategie 2025 führt dazu, dass die Ertrags- und Finanzkraft unseres Unternehmens bis 2025 deutlich und nachhaltig steigen wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die dafür erforderlichen Vorarbeiten geleistet. Wir planen nun für das Jahr 2024 bei einem Umsatz von 192 bis 198 Mio. € (2023: 189,3 Mio. €) einen nachhaltig positiven Free Cashflow (2023: 1,7 Mio. €) und einen Anstieg des EBITDA auf 8 bis 10 Mio. € (2023: 5,7 Mio. €). Dabei folgen wir weiterhin dem Grundsatz "Profitabilität vor Wachstum" und erhöhen intern kontinuierlich die Effizienz. Hierfür werden wir unter anderem die Nearshoring- und Offshoring-Quote erhöhen, die Automatisierung von Prozessen vorantreiben und vermehrt künstliche Intelligenz einsetzen.
Die deutsche Wirtschaft wird 2024, wenn überhaupt, nur schwach wachsen. Die Bundesregierung prognostiziert in ihrem Jahreswirtschaftsbericht einen minimalen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,2%.7 Einige Konjunkturforscher wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln erwarten sogar eine Rezession.8 Damit bleibt das Wirtschaftswachstum in Deutschland unverändert hinter dem der meisten Industrie- und Schwellenländer zurück.
Laut Bitkom wird sich die IT-Branche (anders als 2023) im laufenden Jahr von der schwachen Gesamtwirtschaft voraussichtlich abkoppeln können. Der Branchenverband geht in seiner Anfang Januar 2024 vorgelegten Prognose davon aus, dass die IT-Umsätze in Deutschland in diesem Jahr um 6,1% auf 151,5 Mrd. € steigen werden. Der deutsche Markt für IT-Services, der Kernmarkt von q.beyond, dürfte danach um 4,8% auf 51,7 Mrd. € zulegen.9
EBITDA-Marge ist für das Geschäftsjahr 2024 geplant. Ziel der Strategie 2025 ist für 2025 eine Marge von 7 % bis 8 %.
7 www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240221 jahreswirtschaftsbericht-2024.html
8 www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/bip-schrumpft-2024-umhalbes-prozent.html
9 www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalbranche-von-Krisenunbeeindruckt
Nach dem weitreichenden Umbau im Jahr 2023 werden wir im laufenden Geschäftsjahr die Profitabilität deutlich steigern. Wir erwarten einen Anstieg des EBITDA auf 8 bis 10 Mio. €. Bei einem geplanten Umsatz von 192 bis 198 Mio. € entspricht dies einer EBITDA-Marge von 4% bis 5%. Unser Unternehmen befindet sich damit auf einem guten Weg, wie in der Strategie vorgesehen im Jahr 2025 eine EBITDA-Marge von 7% bis 8% und ein positives Konzernergebnis zu erwirtschaften.
Zur Steigerung der Profitabilität kommen verschiedene Hebel zum Einsatz. So konzentrieren wir uns im Vertrieb weiter auf das Gewinnen höhermargiger Beratungs- und Entwicklungsaufträge und übernehmen Betriebsleistungen nur bei entsprechendem Deckungsbeitrag. Ein konsequentes Preismanagement sowie die Optimierung der Auslastung der internen Beraterkapazitäten werden ebenfalls die Ertragskraft stärken. Hinzu kommen die fortlaufende Automatisierung von Prozessen, der vermehrte Einsatz künstlicher Intelligenz, beispielsweise im Kundenservice und in der Softwareentwicklung, sowie der Ausbau des Nearshoring- und Offshoring-Anteils. Bis 2025 soll Letzterer von 11 % auf mindestens 20% steigen. Die höhere Ertragskraft wird entscheidend dazu beitragen, dass q.beyond auch im laufenden Geschäftsjahr 2024 einen nachhaltig positiven Free Cashflow erwirtschaftet.
Dem fokussierten Geschäftsmodell folgend, werden wir ab dem Geschäftsjahr 2024 über die beiden Segmente "Consulting" (Beratung & Entwicklung) und "Managed Services" (Betrieb) berichten. Der Schwerpunkt im Vertrieb liegt, wie erläutert, auf dem Beratungs- und Entwicklungsgeschäft. Wir erwarten daher in erster Linie in diesem Segment – auf vergleichbarer Basis – steigende Umsätze sowie ein deutlich höheres Bruttoergebnis. Im Segment Managed Services erwarten wir tendenziell eine stabile Entwicklung bei beiden Größen. Positiven Effekten aus dem Neugeschäft werden in diesem schon heute margenstarken Segment Preisnachlässe im Bestand sowie höhere Personalkosten gegenüberstehen.
Die Dynamik in unseren Märkten eröffnet uns immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für die Identifikation und Wahrnehmung dieser Chancen liegt bei den jeweils operativ Verantwortlichen. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs und Marketings sowie verschiedene Markt- und Wettbewerbsanalysen. Auch aus dem Umbau unseres Unternehmens, und hier insbesondere aus der Weiterentwicklung der Personalstrategie, ergeben sich Chancen. Der kontinuierliche Kompetenzaufbau, die Erhöhung des Nearshoring- und Offshoring-Anteils und die guten Wir werden im laufenden Geschäftsjahr nach dem weitreichenden Umbau 2023 die Profitabilität deutlich steigern.
EBITDA in Mio. €

Wir planen für das Jahr 2024 mit einem Umsatz von 192 bis 198 Mio. €.

Auch im laufenden Jahr werden wir einen nachhaltig positiven Free Cashflow erzielen.

Arbeitsbedingungen führen zu einer höheren Leistungsfähigkeit der Organisation und erleichtern es, sich bietende Chancen am Markt wahrzunehmen.
Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken die Verfolgung und Realisierung dieser Chancen verbunden ist. Die Verzahnung von Risikound Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichten wir über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2024 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese Chancen analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Nachfolgend sind unsere "großen" Chancen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für unser Unternehmen dargestellt:
die Umstellung bisher hinausgezögert haben, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungs- und Implementierungsleistungen trotz der weiterhin schwachen Konjunktur die Erwartungen in diesem Jahr eventuell übersteigen.
Für börsennotierte Unternehmen ist im Aktiengesetz die Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems (RMS) gesetzlich verankert. Ergänzend entspricht q.beyond den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bezüglich der Einrichtung einer Compliance-Organisation.
Wie jedes Unternehmen ist q.beyond ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und ist eine wichtige Grundlage für unseren nachhaltigen geschäftlichen Erfolg.
Als wesentliches Ziel eines fachgerechten Risikomanagements sehen wir die Erhaltung und fortlaufende Stärkung unserer geschäftlichen Resilienz an. Letztere basiert nach unserem Verständnis auf nachhaltigem Wachstum, robusten Kernprozessen, zufriedenen und innovativen Mitarbeitenden, einem konsequenten Kundenfokus sowie auf einem Portfolio, das auf die Entwicklung von Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft schnell genug reagiert. Alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung der geschäftlichen Resilienz und damit des Erfolgs oder sogar der Existenz unseres Unternehmens darstellen können, werden durch das RMS bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht.
Das Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Die sachgerechte Auseinandersetzung mit den Risiken ist ein wichtiger Faktor in den Entscheidungsprozessen bei der q.beyond AG und allen Tochtergesellschaften.
Wir haben ein unternehmensweit einheitliches, integriertes RMS implementiert, um dessen Effektivität sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen. Eine bewährte Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken.
Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen berücksichtigt und Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Risikobewusstsein aller Verantwortlichen.
Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten seine Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) bzw. ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder das ab dem Kalenderjahr 2024 anzuwendende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.
Das RMS bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Führungskräfte aus allen Geschäftsbereichen beobachten, bewerten und aktualisieren als Risikoverantwortliche kontinuierlich die auftretenden Risiken. Diese Führungskräfte berichten mindestens quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Gegebenenfalls erfolgt eine Berichterstattung auch ad hoc, wenn über bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung informiert oder die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken wesentlich verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.
Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an den Vorstand zuständig. Es übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche quartalsweise einen Kompaktbericht (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "R2C_GRC") und leitet ihn an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert.
Der jeweilige Risikoquartalsbericht wird in einem gesonderten Risikomeeting zwischen zentralem Risikomanagement und dem Vorstand diskutiert. Die Risikositzung dient vor allem der Überprüfung der Vollständigkeit der erfassten Risiken, der Validierung von Risikobewertungen, der Beurteilung der Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken sowie der Nachverfolgung von bereits eingeleiteten oder durchgeführten Maßnahmen im Zeitablauf. Die Ergebnisse des regelmäßigen Risikomeetings werden anschließend mit den Risikoverantwortlichen in den Geschäftsbereichen geteilt.
Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mit einem ausführlichen Risikobericht. Zudem dient das zentrale Risikomanagement als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse sowie die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst, zuletzt im Dezember 2023.
Jährlich prüft auch der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Unter Ziffer 40 des Konzernanhangs finden sich weitere Angaben zum RMS in Bezug auf die Finanzinstrumente nach IFRS 7.
Die Risikomanagementsoftware unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Mit ihr wird ein Risiko entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert. Bruttobetrachtung bedeutet, dass Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zunächst ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung bewertet werden. Danach erfolgt eine Nettobewertung jedes Risikos, das heißt, es wird eine Bewertung unter Berücksichtigung aller zur Bewältigung des Risikos bereits durchgeführten oder zumindest eingeleiteten Maßnahmen vorgenommen. Entsprechend dem Ergebnis der Nettobewertung werden die identifizierten Risiken anschließend einer von insgesamt drei Risikoklassen zugeordnet.
Der Vorstand unterrichtet den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mindestens einmal pro Jahr mit einem ausführlichen Risikobericht.
| Eintrittswahrscheinlichkeit > | gering | mittel | hoch |
|---|---|---|---|
| Schadensausmaß | |||
| gering | |||
| mittel | |||
| hoch | |||
Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit gering: unwahrscheinlich (unter 30 %) mittel: wahrscheinlich hoch: sehr wahrscheinlich (über 70 %)
geringes Risiko mittleres Risiko hohes Risiko
Die Einordnung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Das obere Schaubild zeigt die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.
Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie unser Unternehmen konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Allgemeine Gefahrenlagen (z. B. globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg, terroristische Angriffe, Pandemien) werden nur dann im RMS erfasst, wenn sie einen konkreten Bezug zu unserem Unternehmen haben.
Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Sie dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Versicherungen,
soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken.
Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als hohe Risiken eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "hoch" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Als Ergebnis der Risikobewertung weisen wir im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fassen einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien zusammen.
Die interne Berichterstattung unterscheidet relevante Risikokategorien insbesondere nach Risiken, die von außen auf das Unternehmen wirken (z. B. gesamtwirtschaftliche Risiken, technologische und regulatorische Risiken, Beschaffungsrisiken, spezifische Kunden- und Partnerrisiken, Wettbewerberrisiken, Cyberrisiken, Nachhaltigkeitsrisiken), und solche, die eher intern aus der Organisation heraus entstehen (z. B. Personalrisiken, Risiken aus Leistungserbringung/Betriebsstabilität/Qualitätsmanagement, besondere Prozess- und Finanzrisiken, Compliance- und Rechtsrisiken).
Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen hier nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine solche Quantifizierbarkeit in aller Regel nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.
Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung werden berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hohes Risiko", die in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dargestellt sind.
Für q.beyond hat die Gewährleistung von Informationssicherheit und Datenschutz allerhöchste Priorität. Auch vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zahl von Cyberangriffen verstärkt unser Unternehmen kontinuierlich die Anstrengungen zum Schutz seiner Ressourcen, Systeme und Daten, sowohl in Bezug auf die konzerneigene IT als auch auf die Kundensysteme. Hierzu gehört auch die Umsetzung der ab Januar 2025 geltenden europäischen Verordnung über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (kurz: DORA).
Unsere modernen IT-Sicherungssysteme werden stetig überwacht und zusammen mit den Strukturen im IT-Servicemanagement kontinuierlich weiterentwickelt. Überprüfungen durch externe Fachexperten nach ISO 27001 oder gemäß ISAE 3402 helfen uns, eventuelle Risikobereiche schnellstmöglich zu identifizieren und Schwachstellen konsequent zu beseitigen. Zu den Maßnahmen gehören auch regelmäßige, von uns beauftragte Penetrationstests zur Erkennung eventueller Sicherheitslücken in unseren Netzwerken, die durch kriminell motivierte Angreifer ausgenutzt werden könnten, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Notfallmanagements.
Trotz professioneller Schutzmaßnahmen können betrügerisch motivierte oder arglistige, kriminelle Cyberangriffe auf die Systeme von q.beyond, auf eine der Tochtergesellschaften oder die von q.beyond betreuten Kundensysteme nicht ausgeschlossen werden. Solche Angriffe könnten erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf unseren Konzern, unsere Kunden- und Leistungsbeziehungen oder unsere Reputation haben und erhebliche rechtliche und finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Geeignete Pläne zur Fortführung der Geschäftstätigkeit und ein professionelles Notfallmanagement helfen, die Folgen von Cyberangriffen so weit wie möglich abzumildern.
Unser Unternehmen benötigt qualifizierte Fachkräfte, um das eigene Produktportfolio betreiben und weiterentwickeln sowie bestehende und neue Services vermarkten zu können. Angesichts des zunehmenden Mangels an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen. Das gilt im besonderen Maße für die Region um Hamburg, aber auch für den süddeutschen Raum. Verschärft wird dieses Risiko durch Eigenkündigungen von Beschäftigten, wenn danach die erforderliche Personalstärke für die Erhaltung einer unveränderten Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht oder diese Beschäftigten über spezielles Know-how verfügten, das sich nicht sofort ersetzen lässt. Als Folge des Fachkräftemangels kann es insbesondere zu Engpässen beim Betrieb, in der Serviceentwicklung sowie im Beratungsgeschäft, aber auch in den Verwaltungsbereichen kommen.
Unser Unternehmen begegnet diesem Risiko mit einer kontinuierlichen Ausbildung junger Fachkräfte, der gezielten Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften sowie der Ausweitung der Nearshoring- und Offshoring-Aktivitäten. Der weitere Aufbau von Personalkapazitäten in unseren Tochtergesellschaften in Lettland, Spanien und seit Herbst 2023 auch in Indien erweitert die Möglichkeiten, sehr gut ausgebildete Mitarbeitende für unser Unternehmen zu rekrutieren. Zudem sind wir bestrebt, wesentliche Funktionen doppelt zu besetzen und eigene Kapazitäten zur Weiterentwicklung des Portfolios zu schaffen.
Das Thema "Nachhaltigkeit" hat in den vergangenen Jahren insbesondere wegen des Klimawandels enorm an Bedeutung gewonnen. Damit verbunden ist ein deutlicher Anstieg der regulatorischen Anforderungen an Unternehmen.
Bei unzureichender Anpassung an den Klimawandel können dessen physische Auswirkungen (insbesondere extreme Wetterlagen wie Hitze und Stürme) zur Beschädigung und zum Ausfall unserer Rechenzentrumsinfrastruktur sowie zur Überhitzung der Rechenzentren führen. Auch sind Auswirkungen auf die Belegschaft mit Blick auf ihre Gesundheit und Sicherheit nicht auszuschließen. q.beyond reagiert auf diese Risiken unter anderem mit einer gezielten Planung entsprechender Investitionen und damit verbundener technischer und baulicher Maßnahmen.
Zugleich ist q.beyond auf die kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Berichterstattung vorbereitet, denn die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben und der externen Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen und nehmen an Komplexität zu. Insbesondere die Beachtung der europäischen Nachhaltigkeitsinitiativen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU Regulation Establishing a European Single Access Point (ESAP) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung erfordern von kapitalmarktorientierten Unternehmen wie q.beyond die Erweiterung ihrer Steuerungsmodelle um strategische nicht finanzielle Kennzahlen. Bei unzureichender Erfüllung der regulatorischen Anforderungen besteht für q.beyond die Gefahr des Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit.
Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der wichtigsten Schlüsseltechnologien entwickelt – mit erheblichen Chancen für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Entwicklung im Bereich der KI ist rasant. Der enorme Anstieg der Leistungsfähigkeit von KI-Systemen sowie deren breiter Einsatz in verschiedenen Anwendungsfeldern bietet auch unserem Unternehmen große Chancen. Gleichzeitig stellen die rasanten Entwicklungen in der KI und die neuen Formen individueller Nutzung das Unternehmen aber auch vor neue Herausforderungen.
Bei der Nutzung von KI in Unternehmen können Haftungsrisiken entstehen, insbesondere durch Anwendungsfehler bei der KI-Nutzung sowie durch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, z.B. Datenschutzgesetze und Informationssicherheitsregelungen. Darüber hinaus kann die zunehmende Nutzung von KI auch zu einem Know-how-Verlust führen und die Verunsicherung der Beschäftigten fördern.
KI wird dennoch allein mit Blick auf die Entwicklungen am Markt ein wesentlicher Bestandteil un seres zukünftigen Leistungsportfolios sein. Sollte es q.beyond nicht gelingen, die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten von KI mindestens im gleichen Umfang wie die Wettbewerber zu adaptieren und auszuschöpfen, könnte dies die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen.
Weiterhin kann die Nutzung der Möglichkeiten von KI die Bedrohungssituation durch Cyberangriffe und die daraus folgenden Schäden noch verstärken, sollte es den kriminellen Angreifern gelingen, die
sich weiter entwickelnden Möglichkeiten von KI zum Schaden von Unternehmen und der Gesellschaft für sich zu nutzen.
Das Nutzen der Chancen, die mit künstlicher Intelligenz verbunden sein können, und die Beobachtung der daraus entstehenden Risiken gehören zu den Top-Prioritäten auf der Agenda unserer Geschäftsleitung. Ein gesonderter Unternehmensbereich unter der Leitung unseres Chief Technical Officers hat die Aufgabe, Chancen im Zusammenhang mit KI optimal zu nutzen und damit verbundene Risiken zu minimieren.
Die weltwirtschaftlichen Auswirkungen geopolitischer Konflikte wie des anhaltenden Kriegs in der Ukraine und des wieder aufgeflammten Nahostkriegs prägten 2023 die Konjunktur nicht nur in Deutschland. Und sie beeinträchtigen auch weiterhin die konjunkturelle Entwicklung in unserem Heimatmarkt. Zugleich belasten innenpolitische Konflikte die Stimmung in der Wirtschaft in Deutschland und führen zu einem hohen Grad an Unsicherheit bei Unternehmen. Dies könnte die Nachfrage nach Beratungsleistungen oder Digitalisierungsprojekten beeinträchtigen, weil entsprechende Investitionsentscheidungen verschoben oder Investitionsvolumen verringert werden. q.beyond spürt vermehrt diese Auswirkungen, weil die eigenen Vertriebsanstrengungen zur Wahrung von Auftragschancen zunehmend ansteigen und die höhere Preissensibilität der Kunden starken Einfluss auf das Angebotsverhalten der Wettbewerber hat. Der Vorstand prüft die aktuellen Entwicklungen laufend und bewertet erforderliche Maßnahmen.
Nach wie vor sind drei Kostenfaktoren für die Ergebnisentwicklung von q.beyond von hoher Relevanz: die Strompreise, die Lizenzkosten und die Personalkosten. Zwar haben sich die Preise am Energiemarkt zuletzt stabilisiert. Doch Marktbeobachter gehen davon aus, dass es in diesem Jahr zu einem erneuten Anstieg kommt – nicht zuletzt wegen der höheren CO2-Steuer.
q.beyond hat die Preise für den Strombezug des Jahres 2024 fixiert und unterliegt damit keinem Risiko aus variablen Preisen. Darüber hinaus hat das Unternehmen keine Energie-Derivate abgeschlossen. Die Lizenzkosten, insbesondere für SAP und Microsoft, verbleiben auf einem hohen Niveau. Je nach Vertragssituation besteht das Risiko, dass Preiserhöhungen nicht vollständig oder nur mit Verzögerung an Kunden weitergegeben werden können.
Auch die Entwicklung bei den Personalkosten ist weiterhin mit hohen Unsicherheiten verbunden. Insbesondere der schon seit Jahren bestehende Fachkräftemangel stärkt die Verhandlungsposition von bestehenden und potenziellen Mitarbeitenden und erhöht deren Bereitschaft, den Arbeitgeber zu wechseln. Da in den kommenden Jahren geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen, wird sich an der Personalknappheit mittelfristig nur wenig ändern.
Um Leistungsträger binden zu können und weiterhin als attraktiver Arbeitgeber für Fach- und Führungskräfte zu gelten, sind deshalb eventuell deutlich höhere Gehälter und die Einführung sonstiger Anreizmodelle erforderlich.
Die Entwicklung dieser Kostenpositionen wird fortlaufend beobachtet und vom Management regelmäßig bewertet. Das Unternehmen ist ständig bestrebt, seinen Energieverbrauch zu senken und Lieferpreise mindestens mittelfristig zu fixieren, und überprüft fortlaufend die Fortschritte bei diesen Anstrengungen. Die höheren Personalkosten werden bei der Preiskalkulation von Angeboten berücksichtigt, um die Auswirkungen auf die Profitabilität zu minimieren. Zugleich ergreift das Unternehmen vielfältige Maßnahmen, um seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und die Fluktuation von Mitarbeitenden zu begrenzen. Dazu zählen großzügige Homeoffice-Regelungen ebenso wie flexible Arbeitszeiten und eine zusätzliche Altersversorgung.
Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens- oder Finanzlage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können.
Dennoch können die künftigen Ergebnisse infolge dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen unseres Unternehmens und Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Unser IKS basiert auf den vom Vorstand eingeführten Grundsätzen, Richtlinien und Maßnahmen, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Vorstands abzielen. Es umfasst das Management von Risiken und Chancen in Bezug auf das Erreichen der Geschäftsziele, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der für q.beyond maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Regelungen. Dabei sind auch Nachhaltigkeitsaspekte eingeschlossen.
Unser IKS orientiert sich am weltweit anerkannten "COSO-Framework" (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses Modell definiert die Elemente eines Kontrollsystems und setzt den Maßstab für die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS. Die q.beyond AG sowie alle verbundenen Unternehmen sind in unser IKS eingebunden. Die Gesamtverantwortung für das IKS obliegt dem Vorstand; er beurteilt zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS. Das jeweilige Management des Geschäftsbereichs bzw. der Tochtergesellschaften ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich ein den Konzernvorgaben entsprechendes angemessenes und wirksames IKS zu implementieren. Das IKS ist regelmäßig Gegenstand von Prüfungsaktivitäten unserer Internen Revision im Rahmen eines risikoorientiert abgeleiteten jährlichen Revisionsplans, aber auch von externen Prüfern (z. B. Prüfungen nach ISAE 3402). Der Prüfungsplan der Internen Revision wird regelmäßig mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats abgestimmt, zudem lässt sich der Ausschuss regelmäßig über Prüfungsergebnisse und daraus vom Management abgeleitete Maßnahmen unterrichten.
Zum 31. Dezember 2023 lag dem Vorstand kein Hinweis vor, dass das IKS oder das Risikomanagementsystem in seiner jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre. Zu beachten bleiben aber die inhärenten Beschränkungen der Wirksamkeit eines jeden Risikomanagement- und Kontrollsystems. Kein System – auch wenn es als angemessen und wirksam beurteilt wurde – kann beispielsweise garantieren, alle tatsächlich eintretenden Risiken vorab aufzudecken oder jedwede Prozessverstöße unter allen Umständen auszuschließen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist in das IKS eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems.
Zielsetzung des Compliance-Management-Systems (CMS) der q.beyond AG ist es, Pflichtverstöße frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, damit angemessen darauf reagiert werden kann, und durch Prophylaxe den Eintritt von Pflichtverletzungen, Schadens- und Haftungsfällen zu vermeiden. Nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats erfüllt das CMS der q.beyond AG derzeit alle Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Verantwortung für das CMS liegt beim Vorstand. Als Compliance-Beauftragter fungiert der Leiter Interne Revision und Compliance, der die konzernweite Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung des CMS verantwortet. Er berichtet nicht nur an den Vorstand bzw. die Geschäftsleitung, sondern in Abstimmung mit dem Vorstand regelmäßig auch an den Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss. Bei wesentlichen Compliance-Problematiken, in die der Vorstand unmittelbar involviert ist, ist der Compliance-Beauftragte verpflichtet, den Aufsichtsratsvorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses unmittelbar zu informieren. Der Leiter Compliance stimmt sich regelmäßig mit den Leitern der Bereiche Recht, People & Culture, Finanzen und IT-Security ab.
Alle Mitarbeitenden sind ethischen Geschäftspraktiken verpflichtet. Unser Unternehmen achtet strikt darauf, dass alle Mitarbeitenden und Organe zu jeder Zeit geltende Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze einhalten. Um unrechtmäßige und nicht integre Geschäftsentscheidungen zu verhindern, werden entsprechende Compliance-Überlegungen von Anfang an in die Geschäftsprozesse integriert. Dies reduziert Haftungsrisiken und verbessert insbesondere bei mittelständischen Kunden unser Standing als verlässlicher Partner.
Neben der Schaffung einer Compliance-Kultur und adressatengerechten Kommunikation gehören auch die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des CMS, die Überwachung der Compliance-Ziele sowie die kontinuierliche Verbesserung des CMS zu den Aufgaben des Compliance-Beauftragten. Deshalb wird die Ausrichtung des Compliance-Management-Systems regelmäßig durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der q.beyond AG überprüft, ggf. werden notwendige Korrekturen beschlossen.
Mindestens einmal im Jahr werden Risiken, die das Erreichen der Compliance-Ziele gefährden können, identifiziert und bewertet. Diese Risikoinventur hilft auch bei der Priorisierung geeigneter Maßnahmen zur Prävention von unrechtmäßigem Handeln. Das Compliance-Programm enthält unter anderem unternehmenseinheitliche oder geschäftsbereichs- bzw. abteilungsbezogene Vorgaben und Handlungsempfehlungen in Form von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. Übergeordnet fasst der Code of Conduct alle Compliance-Grundsätze, Verhaltensregeln und Leitlinien für das geschäftliche Handeln zusammen.
Trotz sämtlicher Präventionsmaßnahmen lassen sich Gesetzesverstöße und schwerwiegende Pflichtverletzungen im Unternehmen nicht vollständig ausschließen. Bereits 2018 hat die q.beyond AG einen angemessenen und wirksamen Hinweisgeber- und Beschwerdeprozess eingerichtet. Alle Interessengruppen sind aufgefordert, sich bei Bedenken in Bezug auf vermutete Verstöße gegen geltendes Recht oder unsere Unternehmensvorgaben zu äußern.
Das elektronische Hinweisgebertool SAFE CHANNEL steht jeder Person innerhalb und außerhalb des Unternehmens jederzeit und kostenlos zur Verfügung und bietet die vertrauliche Möglichkeit, jeglichen Verdacht illegalen und unethischen Verhaltens zu melden, auch anonym. Werden Verstöße entdeckt, so werden sie unverzüglich durch geschultes Fachpersonal, ggf. unterstützt durch externe Experten, neutral aufgeklärt und ohne Ansehen der Person und ihrer hierarchischen Position konsequent und transparent sanktioniert. Der Hinweisgeber- und Beschwerdeprozess erfüllt die Anforderungen des im Kalenderjahr 2023 in Kraft getretenen deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes und des von der q.beyond AG ab dem Kalenderjahr 2024 verpflichtend anzuwendenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage dieser Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Dieses RMS ist durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstel lung und Buchung von Belegen und im Controlling.
Mit diesen Maßnahmen schaffen wir die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindern weitestgehend das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
2023 | 2024 | 2025
Ab 2025 wird q.beyond ein nachhaltig positives Konzernergebnis erwirtschaften – im kommenden Jahr bei einer EBITDA-Marge von 7 % bis 8 %.

60–65
| In T € | Anhang-Nr. | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6 | 189.280 | 173.022 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 7 | -172.472 | -158.351 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 16.808 | 14.671 | |
| Marketing- und Vertriebskosten | 7 | -15.169 | -12.867 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 7 | -18.819 | -18.686 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 8, 17 | -2.929 | -20.850 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 9 | 9.431 | 5.980 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9 | -259 | -519 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -10.937 | -32.271 | |
| Finanzerträge | 10 | 735 | 118 |
| Finanzierungsaufwendungen | 10 | -508 | -193 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 11 | -548 | -900 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -11.258 | -33.246 | |
| Ertragsteuern | 38 | -5.180 | 158 |
| Konzernergebnis | -16.438 | -33.088 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) | |||
| Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | |||
| aus leistungsorientierten Pensionsplänen | 26 | -147 | 2.125 |
| Steuereffekt | 38 | 48 | -692 |
| Währungsumrechnung | 26 | -17 | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -116 | 1.433 | |
| Konzerngesamtergebnis | -16.554 | -31.655 | |
| Zuordnung des Konzernergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | -17.477 | -33.304 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 1.039 | 216 | |
| Zuordnung des Konzernergebnisses | -16.438 | -33.088 | |
| Zuordnung des Konzerngesamtergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | -17.593 | -31.871 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 1.039 | 216 | |
| Zuordnung des Konzerngesamtergebnisses | -16.554 | -31.655 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € | 12 | -0,14 | -0,27 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € | 12 | -0,14 | -0,27 |
| In T € | Anhang-Nr. | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 32 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -11.258 | -33.246 | |
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 11.041 | 17.876 | |
| Abschreibungen auf Equity-Beteiligungen | 8, 14, 17 11 |
1.966 | - |
| Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts | - | 15.760 | |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) | 16 | 3.680 | 4.257 |
| Weitere nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | 734 | -264 | |
| Gewinn aus dem Verkauf von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | - | -25 | |
| Gewinn aus Anlagenabgang | -1 | -9 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.715 | -98 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 1.622 | 83 | |
| Erhaltene Zinsen | 608 | 83 | |
| Gezahlte Zinsen im Rahmen von Leasingverhältnissen (IFRS 16) | 16 | -270 | -105 |
| Nettofinanzierungsaufwendungen | 10 | -228 | 75 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 11 | 548 | 900 |
| Veränderung der Rückstellungen | 2.382 | -4.795 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.940 | -4.056 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -3.224 | 6.223 | |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Schulden | -3.352 | -3.917 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 6.473 | -1.258 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 33 | ||
| Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | -248 | -473 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen | -2.328 | -3.047 | |
| Auszahlungen für den Erwerb eines Tochterunternehmens | |||
| abzüglich erworbener liquider Mittel | - | -10.635 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 873 | 32 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | - | 134 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 33 | -1.703 | -13.989 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 33 | ||
| Rückzahlungen von Wandelschuldverschreibungen | -3 | -6 | |
| Rückzahlungen von Darlehen | -500 | - | |
| Einzahlung in eine Kapitalrücklage | 298 | - | |
| Gezahlte Zinsen | - | -3 | |
| Auszahlung aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -3.311 | -5.056 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -3.516 | -5.065 | |
| Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.254 | -20.312 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 36.388 | 56.700 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 37.642 | 36.388 |
| In T € | Anhang-Nr. | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 14 | 15.864 | 21.113 |
| Grundstücke und Bauten | 14 | 15.943 | 16.662 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 15 | 13.948 | 15.854 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 16 | 8.637 | 7.802 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 17 | 5.481 | 5.074 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 2.763 | 5.277 | |
| Vorauszahlungen | 19 | 1.211 | 1.464 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 21 | 1.203 | 1.068 |
| Langfristige Vermögenswerte | 65.050 | 74.314 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 34.135 | 39.681 | |
| Vorauszahlungen | 6.776 | 6.667 | |
| Vorratsvermögen | 109 | 217 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 10.631 | 3.793 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 37.642 | 36.388 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 89.293 | 86.746 | |
| BILANZSUMME | 154.343 | 161.060 |
| In T € | Anhang-Nr. | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|---|
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | ||||
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 23 | 124.579 | 124.579 | |
| Kapitalrücklage | 24 | 144.382 | 144.084 | |
| Sonstige Rücklagen | 26 | -435 | -319 | |
| Konzernbilanzverlust | -170.680 | -153.203 | ||
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 97.846 | 115.141 | ||
| Nicht beherrschende Anteile | 1.549 | 510 | ||
| Eigenkapital | 99.395 | 115.651 | ||
| Schulden | ||||
| Langfristige Schulden | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 16 | 5.239 | 5.009 | |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 3.841 | 5.686 | |
| Pensionsrückstellungen | 28 | |||
| Sonstige Rückstellungen | 29 | 928 | 780 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30 | 375 | 750 | |
| Passive latente Steuern | 829 | - | ||
| Langfristige Schulden | 13.311 | 14.537 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 25.530 | 23.898 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 3.395 | 2.731 | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 1.342 | - | |
| Sonstige Rückstellungen | 4.053 | 1.604 | ||
| Steuerrückstellungen | 5.996 | 2.155 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.321 | 484 | ||
| Kurzfristige Schulden | 41.637 | 30.872 | ||
| Schulden | 54.948 | 45.409 | ||
| BILANZSUMME | 154.343 | 161.060 |
| In T € | Auf die Anteilseigner der q.beyond AG entfallendes Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang-Nr. | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Sonstige Rücklagen (Versicherungs mathematische Verluste) |
Konzern bilanzverlust |
|
| Saldo zum 1. Januar 2023 | 124.579 | 144.084 | -319 | -153.203 | |
| Konzernergebnis | - | - | - | -17.477 | |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | |||||
| nach Ertragsteuern | 26 | - | - | -99 | - |
| Währungsdifferenzen | 26 | - | - | -17 | - |
| Gesamtergebnis | - | - | -116 | -17.477 | |
| Einzahlung in eine Kapitalrücklage | 24 | - | 298 | - | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2023 | 124.579 | 144.382 | -435 | -170.680 | |
| Saldo zum 1. Januar 2022 | 124.579 | 144.147 | -1.752 | -119.899 | |
| Konzernergebnis | - | - | - | -33.304 | |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | |||||
| nach Ertragsteuern | - | - | 1.433 | - | |
| Gesamtergebnis | - | - | 1.433 | -33.304 | |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 36 | - | -63 | - | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2022 | 124.579 | 144.084 | -319 | -153.203 |
| Gesamt | Nicht beherrschende Anteile |
Gesamtes Eigenkapital |
|
|---|---|---|---|
| 115.141 | 510 | 115.651 | Saldo zum 1. Januar 2023 |
| -17.477 | 1.039 | -16.438 | Konzernergebnis |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | |||
| -99 | - | -99 | nach Ertragsteuern |
| -17 | - | -17 | Währungsdifferenzen |
| -17.593 | 1.039 | -16.554 | Gesamtergebnis |
| 298 | - | 298 | Einzahlung in eine Kapitalrücklage |
| 97.846 | 1.549 | 99.395 | Saldo zum 31. Dezember 2023 |
| 147.075 | 294 | 147.369 | Saldo zum 1. Januar 2022 |
| -33.304 | 216 | -33.088 | Konzernergebnis |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | |||
| 1.433 | - | 1.433 | nach Ertragsteuern |
| -31.871 | 216 | -31.655 | Gesamtergebnis |
| -63 | - | -63 | Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung |
| 115.141 | 510 | 115.651 | Saldo zum 31. Dezember 2022 |
Die q.beyond AG (nachfolgend auch "q.beyond") steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, setzen diese um und betreiben sie. Unser starkes Team aus rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringt unsere mittelständischen Kunden sicher durch die digitale Transformation, mit umfassender Expertise in den Bereichen Cloud, SAP, Microsoft, Data-Intelligence, Security und Softwareentwicklung. q.beyond verfügt über mehrere Standorte in Deutschland sowie in Lettland, Spanien und Indien, eigene zertifizierte Rechenzentren und gehört zu den führenden IT-Dienstleistern.
Die q.beyond AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Richard-Byrd-Straße 4. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist die q.beyond AG an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003 im Prime Standard notiert.
Die Gesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet und damit gemäß § 315e Abs. 1 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.
q.beyond erstellt den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und zum 31. Dezember 2023 gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Die Gesellschaft berücksichtigt alle für das Geschäftsjahr 2023 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Im Konzernabschluss verwendet q.beyond grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Das Geschäftsjahr der q.beyond AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben in diesem Geschäftsbericht können geringfügige Rundungsdifferenzen von T € 1 oder 0,1% auftreten.
Vorgänge nach Ende der Berichtsperiode, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns wesentlich wären, traten bis zum 21. März 2024 (Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat) nicht ein. Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der q.beyond AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Tochterunternehmen haben den gleichen Bilanzstichtag wie die q.beyond AG als Mutterunternehmen.
Die Gesellschaft eliminiert hierbei alle konzerninternen Geschäftsvorfälle in voller Höhe. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, zu dem q.beyond die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Anhang unter Ziffer 34 näher erläutert.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Die Tochterunternehmen q.beyond Consulting Solutions GmbH (vormals datac Kommunikationssysteme GmbH) und q.beyond Cloud Solutions GmbH wurden am 31. Oktober 2023 bzw. 31. Juli 2023 auf die q.beyond AG verschmolzen.
Die productive-data GmbH firmiert seit dem 5. September 2023 unter q.beyond Data Solutions GmbH, Hamburg. q.beyond AG hat sich durch drei Call-Put-Optionen, ausübbar in den Jahren 2024 bis 2026, verpflichtet, die nicht in ihrem Eigentum stehenden übrigen 49% der Geschäftsanteile an der q.beyond Data Solutions GmbH zu erwerben. Unter Zugrundelegung einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenario-Betrachtung wurden die Verpflichtungen aus den Put-Optionen in Höhe von T € 4.444 unter den sonstigen Rückstellungen passiviert.
Für die bereits in 2022 erworbenen Anteile der q.beyond Data Solutions GmbH wurde eine Kaufpreisallokation nach IFRS 3 rückwirkend auf den Erwerbsstichtag vorgenommen. Ausgehend vom vorläufig ermittelten identifizierbaren Nettovermögen in Höhe von T € 633 wurden zusätzlich erworbene Kundenstämme und Auftragsbestände in Höhe von insgesamt T € 3.151 abzüglich hieraus resultierender passiver latenter Steuern von T € 1.017 aktiviert, sodass sich das neu bewertete Eigenkapital der Gesellschaft zum Erwerbsstichtag auf T € 2.767 berechnet. Der verbleibende Firmenwert beträgt T € 4.177. Die Darstellung der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 erfolgt in Ziffer 15.
Die Tochtergesellschaft q.beyond ibérica Sociedad Limitada mit Sitz in Jerez de la Frontera in Spanien, die Anfang 2023 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen hat, steht im Alleinbesitz der q.beyond AG. Die Gesellschaft erbringt ausschließlich konzerninterne Leistungen.
Die q.beyond logineer India Private Limited mit Sitz in Chennai (Indien) wurde am 24. Juli 2023 als Tochtergesellschaft der q.beyond logineer GmbH und der q.beyond AG gegründet. Die Stammkapitaleinzahlung in Höhe von INR (Indische Rupie) 3,4 Mio. (ca. T € 389) erfolgte am 21. August 2023. Am Stammkapital, das 3,4 Mio. Anteile umfasst, hält die q.beyond logineer GmbH 3.399.999 Anteile und die q.beyond AG einen Anteil. Die Aufnahme des operativen Geschäfts erfolgte im September 2023. Seit der Konsolidierung trug die Gesellschaft mit einem Ergebnis von T € -17 zum Konzernergebnis bei.
Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordert neben Ermessensentscheidungen auch zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass das Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres besteht. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen waren insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der folgenden Posten notwendig:
(a) Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, betreffen folgende Posten:
Anhangangabe 6 – Umsatzerlöse: Bestimmung des Leistungsfortschritts bei Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden
Anhangangabe 6 – Umsatzerlöse: Bestimmung der Allokation des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
Anhangangabe 16 – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist
(b) Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Posten:
Anhangangabe 15 und 17 – Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte: wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben
Anhangangabe 16 – Bestimmung der Diskontierungszinssätze bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeiten
Anhangangabe 18 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Bewertung der Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate
Anhangangabe 38 – Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen verwendet werden können
Anhangangabe 27 – Andere finanzielle Verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Höhe der zukünftigen Zahlungen aus Call-Put-Optionen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der q.beyond Data Solutions GmbH, die ehemals als productive-data GmbH firmierte
Anhangangabe 28 – Bewertung von Pensionsrückstellungen: versicherungsmathematische Annahmen
Anhangangabe 29 – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen: Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenabflusses
Aufwands- und Ertragsrealisierung. q.beyond realisiert Umsatzerlöse mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden. Der Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus:
• Mit einigen Kunden hat q.beyond in geringem Umfang Mehrkomponentenverträge abgeschlossen. Mehrkomponentenverträge teilen sich in einen Dienstleistungsanteil und eine Hardwareüberlassung auf. Beide Komponenten haben einen eigenständigen Wert und einen verlässlich feststellbaren Zeitwert. Für die Hardwareüberlassung führt die Anwendung der Vorschrift des IFRS 16 dazu, dass q.beyond bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auftritt. Die Leasingvereinbarungen beziehen sich auf identifizierbare Vermögenswerte, die ausschließlich vom Kunden genutzt werden können. Beim Dienstleistungsvertrag werden die Umsatzerlöse für die zu erbringenden Serviceleistungen nach Leistungserbringung auf die Vertragslaufzeit verteilt.
Für den Teil des Mehrkomponentenvertrags, der als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert wurde, werden die Umsatzerlöse zu Beginn des Vertrags und der Zinsanteil über die Laufzeit des Vertrags realisiert. In diesen Fällen werden die von den Kunden (Leasingnehmern) geschuldeten Beträge aus Finanzierungsleasing als abgezinste Forderungen erfasst. Bei Bewertung der Hardwareüberlassung als Operating-Leasing-Verhältnis werden die Umsatzerlöse monatlich gemäß der Vertragslaufzeit erfasst. Die Aufteilung der Gesamtleistung der Verträge auf die jeweiligen Komponenten erfolgt nach der Residualwertmethode, da diese den wirtschaftlichen Gehalt der Verträge am zutreffendsten widerspiegelt.
• Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.
Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung von q.beyond wie folgt:
Das Segment Cloud bündelt sämtliche IT-Dienste, die Kunden eine flexibel anpassbare, vernetzte und sichere IT-Struktur bietet. Das Portfolio reicht von direkt einsetzbaren Cloud-Modulen über virtuelle IT-Arbeitsplätze für das mobile vernetzte Arbeiten bis zu individuellen IT-Outsourcing-Diensten. Hinzu kommen skalierbare Security-Lösungen, Data-Intelligence-Leistungen sowie die Entwicklung von Applikationen. Die Umsatzerlöse aus den Miet- und Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung erfasst. Ferner generiert das Segment Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware und Software. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware bzw. aus Miet- und Leasinggeschäften, die wirtschaftlich als Verkauf anzusehen sind, werden realisiert, sobald die Hardware an den Kunden versandt wurde und es keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unternehmens gibt, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden auswirken. Sämtliche Kosten aus diesen Verpflichtungen werden bei der Realisierung des entsprechenden Umsatzerlöses erfasst.
Das Segment SAP umfasst die Beratung von Unternehmen bei der Digitalisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen auf der Basis von SAP-Technologien sowie den Betrieb entsprechender Anwendungen. Die Umsatzerlöse aus den entsprechenden Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, d. h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit, erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen für nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen werden mit dem Erbringen von Arbeitsstunden zum vertraglich festgelegten Stundensatz erfasst.
Fremdwährungsumrechnung. q.beyond bilanziert in Euro und rechnet Fremdwährungstransaktionen zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs um. Unterschiede zwischen dem Umrechnungskurs des Tages des Geschäftsabschlusses und dem Tag, an dem das Geschäft erfüllt oder zur Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet wurde, erfasst q.beyond erfolgswirksam.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital ausgewiesen und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft erfasst wird. Die Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung werden zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hingegen zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums.
Sachanlagen. q.beyond setzt Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen an. Aufwendungen für Reparaturen und Wartung, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden ergebniswirksam erfasst. Die Sachanlagen werden linear über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Sachanlagen | |
| Gebäude | 10–50 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 3–20 |
| Netzwerk und technische Anlagen | 1–25 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1–15 |
Fremdkapitalkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen nicht vor.
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte. Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert q.beyond unter Anwendung der Erwerbsmethode. Diese beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualschulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss bemessen sich bei Erwerb als Überschuss der an den Verkäufer transferierten Gegenleistung des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. q.beyond testet Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.
Andere immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erfolgt die erstmalige Erfassung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, entsprechen diese Anschaffungskosten dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden dann aktiviert, wenn die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 vorliegen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personal- und Materialaufwendungen. Nicht aktivierungsfähige Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und außerdem auf eine mögliche Wertminderung untersucht, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Immaterielle Vermögensgegenstände mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer sind nicht vorhanden.
Eine Überprüfung der Abschreibungsdauer und der Abschreibungsmethode erfolgt für Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.
Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vorwiegend um Software, Lizenzen und ähnliche Rechte. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Erstkonsolidierungen Marken und Kundenstämme aktiviert.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Gesellschaft schreibt erworbene Software über einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren ab. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden nach Abschluss der Entwicklungsphase über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren abgeschrieben. Erworbene Marken werden über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern für die erworbenen Kundenstämme belaufen sich auf 2 bis 10 Jahre.
Die Änderung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus der Tatsache, dass nach den Abschreibungen auf Kundenstämme im Geschäftsjahr 2022 zum 31. Dezember 2023 lediglich der Kundenstamm der q.beyond Data Solutions GmbH bilanziert wird.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen. Die Anteile von q.beyond an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen q.beyond einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity--Methode stellt q.beyond zum Bilanzstichtag fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition von q.beyond beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält den Anteil von q.beyond am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erfasste Änderungen werden von q.beyond in Höhe ihres Anteils ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst und – sofern erforderlich – in die Aufstellung zu den Veränderungen des Eigenkapitals aufgenommen.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden. q.beyond verfügt aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 über finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die originäre Schuldinstrumente sind.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Sinne von IFRS 9 bewertet q.beyond wie folgt:
| Kategorie IFRS 9 | |
|---|---|
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| und sonstige Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Verbindlichkeiten aus Call-Put-Optionen | Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts |
| erfolgt erfolgswirksam anhand eines Be | |
| wertungsmodells auf der Basis der Kategorie | |
| "Level 3", da Marktdaten nicht verfügbar sind. | |
Die Einstufungskategorie resultiert aus den Steuerungsvorgaben für finanzielle Schuldinstrumente ("business model") und dem Zahlungsstromkriterium ("basic loan feature/SPPI").
Die Gesellschaft legt diese Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft die Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Umwidmungen erfolgen, soweit diese zulässig und erforderlich sind. Bei der erstmaligen Erfassung bewertet q.beyond die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert. q.beyond erfasst die finanziellen Vermögenswerte bilanziell am Erfüllungstag.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ohne aktive Marktnotierung bewertet q.beyond zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen und unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Vermögenswerte ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Im Übrigen werden die sonstigen Vermögenswerte mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend ihren Laufzeiten werden sie unter den Positionen "Langfristige Vermögenswerte" und "Kurzfristige Vermögenswerte" ausgewiesen.
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte. Auf der Basis des Modells der erwarteten Kreditausfälle des IFRS 9 werden neben der Würdigung der Informationen über vergangene Ereignisse und den gegenwärtigen Bedingungen auch Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen berücksichtigt.
Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. Die geschätzten erwarteten Forderungsausfälle werden auf der Grundlage eines vereinfachten Modells für die gesamte Restlaufzeit auf der Basis von Erfahrungen mit tatsächlichen Forderungsausfällen berechnet. Sämtliche Forderungen weisen homogene Risikomerkmale auf, sodass eine Unterteilung nach Kundengruppen entfällt.
q.beyond bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für
Die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 führte zu keiner wesentlichen Wertminderung für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese werden ausschließlich mit kurzfristiger Laufzeit bei deutschen Kreditinstituten hinterlegt, die mit Investment-Grade-Ratings von den Ratingagenturen Standard & Poor's, Fitch und Moody's bewertet waren.
q.beyond bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwarten den Kreditverluste. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt q.beyond angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen von q.beyond und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.
q.beyond nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 180 Tage überfällig ist.
q.beyond betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an q.beyond zahlen kann, ohne dass q.beyond auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreifen muss.
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.
Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der q.beyond einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste.
Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität. q.beyond schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes eintreten.
Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
Abschreibung. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn q.beyond nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. q.beyond führt eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Offene Forderungen werden sofort bei Überschreiten ihrer Fälligkeit angemahnt. Eine Überfälligkeit von 180 Tagen wird für Forderungen als Hinweis auf eine Erhöhung des Ausfallrisikos angesehen, der einen Wertminderungstest der Forderung auslöst, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Forderungen, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, weisen historisch auf der Basis der letzten fünf Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von 0,1% aus. q.beyond erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen.
Vertragsanbahnungskosten. Die Bilanzierung von Vertragsanbahnungskosten wird nach IFRS 15 vorgenommen. Hierbei werden die angefallenen Kosten zur Vertragserlangung bzw. -erfüllung aktiviert und über die erwartete Vertragslaufzeit abgeschrieben. Übersteigen die Kosten die zu erwartenden Erlöse, so wird der hieraus entstehende Verlust direkt als solcher erfasst.
Vorauszahlungen. Unter den Vorauszahlungen werden die transitorischen Posten für vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Vorratsvermögen. Die Vorräte bewertet q.beyond mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung erfolgt am Bilanzstichtag jeweils zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz und Kapitalflussrechnung umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Zahlungsmittel, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen, werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Rückstellungen. Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn q.beyond eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern q.beyond für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, erfasst sie die Erstattung als gesonderten Vermögenswert nur dann, wenn deren Zufluss so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird nach Abzug dieser Erstattung erfolgswirksam erfasst.
Abfindungen. Für bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Gewährung von Abfindungszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden Rückstellungen passiviert.
Rückbauverpflichtungen. Für die Verpflichtung, Mietflächen in einem Rechenzentrum nach Beendigung der voraussichtlichen Mietlaufzeit in einem vertraglich festgelegten Zustand zurückzugeben, werden Rückstellungen passiviert.
Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald q.beyond einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden.
Pensionen. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Ansammlungsverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) und auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst q.beyond direkt im sonstigen Ergebnis unter den sonstigen Rücklagen. Die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 28 erläutert. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.
Aktienoptionsprogramme. Als Entlohnung für die geleistete Arbeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von q.beyond eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten erhalten. Die Kosten aus der Gewährung solcher Eigenkapitalinstrumente bemisst q.beyond mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Erbringung der Leistung, wenn sie auf Aktienoptionsprogrammen basieren, die nach dem 7. November 2002 beschlossen oder modifiziert wurden. Den beizulegenden Zeitwert ermittelt die Gesellschaft unter Anwendung eines Optionspreismodells. Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Ziffer 36 detailliert erläutert. Die Bilanzierung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen verteilt über den Erdienungszeitraum.
Für nicht ausübbare Vergütungsrechte erfasst q.beyond keinen Aufwand. Bei Änderungen der Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung erfasst die Gesellschaft mindestens Aufwendungen in der Höhe, die ohne Änderung der Bedingungen angefallen wären.
Bei Annullierung einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung behandelt q.beyond diese so, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre und erfasst den bislang noch nicht erfassten Aufwand sofort.
Mitarbeiteraktienprogramme. Hierbei handelt es sich um anteilswertorientierte Barvergütungen an Programmteilnehmer. Der Anspruch auf die anteilsbasierte Vergütung ist an die Erbringung einer zeitraumbezogenen Leistung geknüpft, die zu passivierende Schuld baut sich über den Zeitraum des Entstehens der Verpflichtung auf.
Die Zugangsbewertung erfolgt im Zeitpunkt der Zusage auf der Basis des Fair Value. Wenn die Höhe der anteilswertorientierten Barvergütung von der Entwicklung des Aktienkurses abhängt, wird der Fair Value auf der Grundlage eines Optionspreismodells ermittelt. In den Folgeperioden wird die Verbindlichkeit jeweils zum Periodenende neu bewertet. Für die bilanzielle Abbildung der Neubewertung wird der "full fair value approach" angewendet, bei dem die Wertänderung der Verbindlichkeit ohne Rücksicht auf die Ursache insgesamt als Neubewertung behandelt wird.
Leasingverhältnisse. Bei Vertragsbeginn beurteilt q.beyond, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt q.beyond die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt q.beyond das vertraglich vereinbarte Entgelt auf der Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für die geschlossenen Nichtleasingkomponenten bei gemieteten Kraftfahrzeugen hat q.beyond jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
Am Bereitstellungsdatum erfasst q.beyond einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit.
Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraumes linear abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig erfasst wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht
geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem q.beyond-eigenen Grenzfremdkapitalzinssatz. In der Regel verwendet q.beyond ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt q.beyond Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexänderung verändern sowie wenn q.beyond seine Einschätzung über die Ausübung einer Verlängerungsoder Kündigungsoption ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat.
Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt q.beyond das vertraglich vereinbarte Entgelt auf der Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet q.beyond IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.
Wenn q.beyond als Leasinggeber auftritt, wird bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis eingestuft.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat q.beyond eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, wird ein Operating-Leasingverhältnis ausgewiesen. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt q.beyond bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. q.beyond bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn q.beyond als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. q.beyond stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage des Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, stuft q.beyond das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
q.beyond wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.
Vertragsverbindlichkeiten. Erhaltene Anzahlungen, denen noch keine Gegenleistungen gegenüberstehen, werden in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst und über die vereinbarte Vertragsdauer als Umsatz realisiert.
Steuern. q.beyond erfasst die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden mit dem Betrag, der als Erstattung von der Steuerbehörde bzw. als Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags legt die Gesellschaft die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde, die für die jeweilige Veranlagungsperiode gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
q.beyond erfasst passive latente Steuern für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit Ausnahme von:
Aktive latente Steuern erfasst q.beyond für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Auch bisher nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht.
Aktive und passive latente Steuern bemisst q.beyond anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode Gültigkeit haben, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden am Bilanzstichtag berücksichtigt, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf direkt im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn q.beyond einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
| Erstmalige Anwendung | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
|---|---|
| 1. Januar 2023 | Leitlinien für Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums, Offenlegung von |
| Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1) | |
| Definition von Schätzungen (Änderungen an IAS 8) | |
| Ertragsteuern: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und | |
| Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion stammen (Änderungen an IAS 12) | |
| Ertragsteuern: Internationale Steuerreform – Modellregelungen der Säule 2 | |
| (Änderungen an IAS 12) | |
| Erstmalige Anwendung IFRS 17 – Behandlung von Versicherungsverträgen | |
| (Änderungen an IFRS 17) | |
| Darstellung von Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 | |
| (Änderungen an IFRS 17 und IFRS 19) |
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der q.beyond AG.
Die nachfolgend aufgeführte Tabelle gibt einen Überblick über die jüngsten Änderungen an den IFRS, die für Geschäftsjahre beginnend nach dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind.
| Erstmalige Anwendung | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
|---|---|
| 1. Januar 2024 | Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
| (Änderungen an IAS 1) | |
| Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Änderungen an IFRS 16) | |
| Reverse Factoring-Vereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 17) | |
| 1. Januar 2025 | Währungsumrechnung – Fehlende Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) |
Die geänderten Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. q.beyond hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind, vorzeitig angewandt.
Die Umsätze aus Hardwareüberlassungen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen betrugen im Jahr 2023 T € 267 (2022: T € 434).
In den nachfolgenden Tabellen werden die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen unterteilt. Ferner erfolgt eine Überleitung der aufgegliederten Umsätze nach den Segmenten, die unter Ziffer 35 behandelt werden.
| In T € | Geografische Region | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Außerhalb Deutschlands | Gesamt | ||||
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| Segmente | ||||||
| Cloud | 145.030 | 132.178 | 6.160 | 7.011 | 151.190 | 139.189 |
| SAP | 37.768 | 33.374 | 322 | 459 | 38.090 | 33.833 |
| Summe | 182.798 | 165.552 | 6.482 | 7.470 | 189.280 | 173.022 |
| Umsatz in T € | Umsatz in % | |||
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| Branchen | ||||
| Handel | 54.100 | 57.846 | 28,6 % | 33,4 % |
| Produzierendes Gewerbe | 36.332 | 29.946 | 19,2 % | 17,3 % |
| Logistik | 21.397 | 18.289 | 11,3 % | 10,6 % |
| Financial Services | 20.112 | 12.281 | 10,6 % | 7,1 % |
| Öffentlicher Sektor | 1.031 | 1.456 | 0,5 % | 0,8 % |
| Sonstige | 56.308 | 53.204 | 29,8 % | 30,8 % |
| Summe | 189.280 | 173.022 | 100,0 % | 100,0 % |
q.beyond macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15.121 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Umsatzerlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen sind.
Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T € 2.038 (2022: T € 5.431) wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 nicht erfüllt worden sind.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 99.199 | 91.260 |
| Bezogene Vorleistungsaufwendungen | 79.296 | 65.868 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen und Nutzungsrechte | 13.752 | 17.043 |
| Beratungsaufwendungen | 3.106 | 5.182 |
| Sonstige personalbezogene Aufwendungen | 3.583 | 3.830 |
| Werbeaufwendungen | 937 | 1.564 |
| Sonstige Aufwendungen | 6.587 | 5.157 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen, Marketing- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten | 206.460 | 189.904 |
Die Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Funktionsbereiche:
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 10.743 | 13.022 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 549 | 226 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 2.460 | 3.795 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen1 | 2.929 | 20.850 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 16.681 | 37.893 |
1 Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 17 verwiesen.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Erträge aus Unternehmensverkauf Vorjahre | 8.600 | - |
| Andere sonstige periodenfremde Erträge | 319 | 486 |
| Erträge aus Untermietverträgen | 204 | 1.187 |
| Fördergelder sowie Zuwendungen für Forschungen | 137 | 141 |
| Andere sonstige betriebliche Erträge | 122 | 135 |
| Erträge aus Auflösung einer Earn-out-Verpflichtung | - | 1.128 |
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen | 47 | 771 |
| Erträge aus Obsiegen einer Rechtsklage | - | 711 |
| Erträge aus Auflösung von Provisionsrückstellungen | - | 709 |
| Erträge aus kaufmännischen Dienstleistungen und Weiterbelastungen | - | 576 |
| Erträge aus einer Abwicklungsvereinbarung | - | 135 |
| Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 2 | 1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 9.431 | 5.980 |
Bezüglich der Erträge aus Unternehmensverkauf Vorjahre in Höhe von T € 8.600 (2022: T € 0) wird auf Ziffer 21 verwiesen.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Periodenfremde Aufwendungen | 115 | 216 |
| Negative Einlagenzinsen | - | 134 |
| Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | 96 | 121 |
| Grundsteuer | 48 | 48 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 259 | 519 |
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Bankguthaben | 596 | 33 |
| Zinserträge aus Rückdeckungsversicherungen | 110 | 26 |
| Sonstige Zinserträge | 29 | 16 |
| Zinserträge im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 43 |
| Finanzerträge | 735 | 118 |
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen | 269 | 105 |
| Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen | 192 | 73 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 47 | 15 |
| Finanzierungsaufwendungen | 508 | 193 |
Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen zusammen. Die Tabelle zeigt auch eine Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des jeweiligen Anteils von q.beyond an den assoziierten Unternehmen.
| In T € | 2023 | 2023 | 2022 | 2022 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| snabble | cargonerds | snabble | cargonerds | aiXbrain | |
| GmbH | GmbH | GmbH | GmbH | GmbH | |
| Eigentumsanteil | 25,41 % | 25,10 % | 25,41 % | 25,10 % | 25,15 % |
| Langfristige Vermögenswerte | 96 | 1.619 | 85 | 339 | 24 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 412 | 733 | 869 | 1.776 | 50 |
| Langfristige Schulden | -1.151 | - | -750 | - | -270 |
| Kurzfristige Schulden | -199 | -157 | -126 | -542 | -9 |
| Nettovermögen (100 %) | -842 | 2.195 | 78 | 1.573 | -205 |
| Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen | -214 | 551 | 20 | 395 | - |
| Umsatzerlöse | 2.152 | 1.514 | 1.424 | 1.086 | 5 |
| Ergebnis | -879 | -1.265 | -1.229 | -2.280 | -64 |
| Anteil q.beyond am Gesamtergebnis | -231 | -317 | -312 | -572 | -16 |
Gegenstand der snabble GmbH ist die Erstellung, Lizenzierung und Vermarktung von Software sowie das Zurverfügungstellen einer technischen Plattform zur Abwicklung von Transaktionsprozessen im Verkaufsprozess von Waren.
Der Ergebnisanteil 2023 an der snabble GmbH beinhaltet in Höhe von T € 8 eine Korrektur aus dem Vorjahr. Der Beteiligungsbuchwert an dem assoziierten Unternehmen snabble GmbH wurde im Geschäftsjahr um T € 1.966 auf den erzielbaren Betrag von T € 0 vollständig abgeschrieben, da die Gesellschaft ein negatives handelsrechtliches Eigenkapital ausweist und die im Geschäftsjahr 2023 aktualisierte Geschäftsplanung zu keinem positiven Unternehmenswert führt. Der Ausweis in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgt in den außerplanmäßigen Abschreibungen.
Gegenstand der cargonerds GmbH ist die Konzeption, die Programmierung und Entwicklung, die Weiterentwicklung und der laufende Betrieb von spezifischen Logistik-Softwareprodukten zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Die Beteiligung an der cargonerds GmbH stellt eine strategische Beteiligung dar. Die Anteile an der aiXbrain GmbH wurden am 24. März 2022 veräußert.
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stückaktien im Geschäftsjahr.
Während des Geschäftsjahres 2023 waren 124.579.487 Stückaktien im Umlauf.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte aus den im Rahmen der Aktienoptionsprogramme ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen sowie aus den Mitarbeiteraktienprogrammen.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (unverwässert) | -17.477 | -33.304 |
| Aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit den Mitarbeiteraktienprogrammen | -46 | - |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (verwässert) | -17.523 | -33.304 |
Der gewichtete Durchschnitt der Aktienanzahl beträgt unverändert zum Vorjahr 124.579.487 Stück (unverwässert).
Die Auswirkungen aus der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen AOP 2012 und AOP 2015 sowie der damit jeweils in Zusammenhang stehenden aktienbasierten Vergütungen berücksichtigen nur solche Mitarbeiteraktien und Wandelschuldverschreibungen, bei denen die Wandlungsbedingungen am Bilanzstichtag erfüllt waren, auch wenn die Wartezeit zur Wandlung noch nicht abgelaufen ist. Auch die Effekte aus den Mitarbeiteraktienprogrammen wurden nur insoweit berücksichtigt, als die Planbedingungen zum Bilanzstichtag erfüllt waren.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 85.085 | 78.201 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Rentenversicherung) | 6.533 | 6.324 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Sonstige) | 7.058 | 6.703 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 529 | 289 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | -6 | -257 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 99.199 | 91.260 |
Die Löhne und Gehälter beinhalten Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 4.022 (2022: T € 748).
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte q.beyond durchschnittlich 1.105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2022: 1.127). Die folgende Tabelle zeigt deren Aufteilung in die wesentlichen Funktionsbereiche:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Marketing und Vertrieb | 118 | 134 |
| Technik und Consulting | 905 | 912 |
| Verwaltung | 74 | 74 |
| Stabsstellen | 8 | 7 |
| Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen (Durchschnitt) | 1.105 | 1.127 |
| Grundstücke und Bauten |
Netzwerk und technische |
Betriebs- und Geschäfts |
Summe |
|---|---|---|---|
| 25.945 | 81.981 | 9.815 | 117.741 |
| - | - | 12 | 12 |
| - | 6.582 | 712 | 7.294 |
| - | -1.494 | -294 | -1.788 |
| 25.945 | 87.069 | 10.245 | 123.259 |
| - | 1.536 | 792 | 2.328 |
| - | -52 | -272 | -324 |
| 25.945 | 88.553 | 10.765 | 125.263 |
| 8.564 | 64.085 | 6.083 | 78.732 |
| 719 | 6.227 | 1.506 | 8.452 |
| - | -1.407 | -293 | -1.700 |
| 9.283 | 68.905 | 7.296 | 85.484 |
| 719 | 6.492 | 1.075 | 8.286 |
| - | -48 | -265 | -313 |
| 10.002 | 75.349 | 8.105 | 93.456 |
| 16.662 | 18.164 | 2.949 | 37.775 |
| 15.943 | 13.204 | 2.660 | 31.807 |
| Anlagen | ausstattung |
Zum 31. Dezember 2023 umfasste der Posten "Netzwerk und technische Anlagen" Anlagen im Bau in Höhe von T € 0 (2022: T € 734). Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Rechenzentrumsinfrastruktur von T € 964 (2022: T € 0) vorgenommen.
Die Abschreibungen weist q.beyond in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2023 T € 13.948 (2022: T € 15.854). Der Rückgang in Höhe von T € 1.906 resultiert aus der Kaufpreisallokation der q.beyond Data Solutions GmbH im Rahmen der Aufdeckung stiller Reserven und hierauf entfallende latente Steuern in Höhe von insgesamt T € 2.134 sowie eines bei der q.beyond logineer India Private Limited entstandenen Firmenwerts in Höhe von T € 228. (vgl. Ziffer 2 "Konzernkreis und gesellschaftliche Veränderungen").
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Dementsprechend richtet sich die Segmentberichterstattung nach der Produktstruktur. Daraus resultieren im Geschäftsjahr 2023 unverändert die Segmente Cloud und SAP.
Die Gruppen von sog. Cash Generating Units (CGUs), denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, entsprechen grundsätzlich den operativen Segmenten, die gemäß IFRS 8.5 für den Konzern festgelegt wurden. Die operativen Segmente stellen die niedrigste konzerninterne Berichtsebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert systematisch überwacht wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert der q.beyond Data Solutions GmbH wurde zum Bilanzstichtag separat unter Zugrundelegung der Planung für die q.beyond Data Solutions GmbH überprüft.
Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Veränderungen ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes wie folgt zugeordnet:
| In T € | Cloud | SAP | q.beyond Data Solutions |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 01.01.2023 | - | 9.543 | 6.311 |
| q.beyond logineer India Private Limited | 228 | - | - |
| q.beyond Data Solutions GmbH | |||
| Anpassung wegen Kaufpreisallokation | - | - | -2.134 |
| Buchwert zum 31.12.2023 | 228 | 9.543 | 4.177 |
Den erzielbaren Betrag der Gruppen von CGUs ermittelt q.beyond als Nutzungswert unter Verwendung von Prognosen für Zahlungsmittelflüsse aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs, die auf der vom Vorstand erstellten Planung des Unternehmens für einen Zeitraum von drei Jahren basieren. Die Planung berücksichtigt die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und unternehmensinterne Annahmen hinsichtlich der Vermarktungschancen innovativer Anwendungen wie auch der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen.
Das Segment Cloud bündelt sämtliche IT-Dienste. Im Detailplanungszeitraum wird von einem Wachstum der Umsatzerlöse im einstelligen Prozentbereich ausgegangen. Die positive Entwicklung ist vor allem auf die fortschreitende Digitalisierung zurückzuführen. Unter der Annahme der unterproportional steigenden Aufwendungen wird von einem moderaten Anstieg des EBITDA und somit der EBITDA-Marge ausgegangen. Die nachhaltige Wachstumsrate liegt annahmegemäß bei 1,0%.
Die im Segment SAP deutlich steigenden Umsatzerlöse werden insbesondere in Zusammenhang mit der kundenseitigen Umstellung auf die neue Softwaregeneration S/4HANA erwartet. Dabei wird eine deutliche Verbesserung der EBITDA-Marge unterstellt. Die nachhaltige Wachstumsrate wird für dieses Segment in Höhe von 1,0% angenommen.
Bei q.beyond Data Solutions GmbH wird mittelfristig ein Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich sowie eine deutliche Verbesserung der EBITDA-Marge erwartet. Die nachhaltige Wachstumsrate wird in Höhe von 1,0% unterstellt.
Für die Diskontierung der erwarteten Cashflows der jeweiligen CGU wurden die CGU-spezifischen gewichteten Gesamtkapitalkostensätze (WACC) ermittelt. Für die Ableitung der CGU-spezifischen Betafaktoren wurden Daten der Peergroup-Unternehmen herangezogen.
Die CGU-spezifischen Kapitalisierungszinssätze vor Steuern betragen:
| 2023 | |
|---|---|
| SAP | 11,52 % |
| q.beyond Data Solutions GmbH | 11,52 % |
Der Abzinsungssatz wird auf Basis der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Die Ableitung des Eigenkapitalzinssatzes erfolgt unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model (CAPM). Danach ergibt sich der Eigenkapitalzinssatz aus dem risikofreien Basiszinssatz und einem Risikoaufschlag. Der Ermittlung des Risikoaufschlags erfolgt auf Basis von Kapitalmarktdaten vergleichbarer Unternehmen (sog. Peergroup). Der Fremdkapitalzinssatz wird unter Berücksichtigung der Verzinsung auf risikofreie Anlagen und eines ratingbasierten Risikoaufschlags ermittelt. Der auf Basis von Kapitalmarktdaten ermittelte WACC stellt eine Nach-Steuer Größe dar und wird für Zwecke des Impairment-Tests in eine Vor-Steuer-Größe umgerechnet. Der Nutzungswert der Gruppen von CGUs im Segment SAP bzw. der q.beyond Data Solutions GmbH liegt um T € 33.430 bzw. T € 12.739 über dem Buchwert der Vermögenswerte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Gruppen von CGUs bestehen Prognoseunsicherheiten insbesondere im Hinblick auf die Preis- und Marktanteilsentwicklung, die bei der Planung der Umsatzerlöse sowie des Bruttoergebnisses vom Umsatz zu berücksichtigen sind, sowie auf die Investitionsquote und den Abzinsungszinssatz.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden diverse Szenarioanalysen durchgeführt. Der Vorstand hat festgestellt, dass eine für nicht unmöglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme bei SAP bzw. q.beyond Data Solutions GmbH dazu führen könnte, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Ein Wertminderungsbedarf würde sich – unter (sonst) gleichen Umständen – ergeben, wenn im letzten Planjahr und damit im nachhaltigen Zustand die Umsatzerlöse um 61,9% bzw. 65,7% unter den angenommenen Planumsätzen lägen bzw. wenn im letzten Planjahr das EBITDA um 62% bzw. 66% unter den geplanten EBITDA lägen.
Als Leasingnehmer least q.beyond Büroräume, Pkw-Stellplätze, Rechenzentrumsflächen, Personenkraftfahrzeuge, Dark-Fibre-Leitungen und technische Hardware. Gemäß IFRS 16 bilanziert q.beyond für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen.
Die Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeiten, angepasst um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
q.beyond hat seine Nutzungsrechte zum Ende des Geschäftsjahres auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
q.beyond nutzt eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16. Im Einzelnen hat q.beyond
Der nachfolgenden Tabelle können die Laufzeiten der zum 31. Dezember 2023 gültigen Verträge entnommen werden:
| Laufzeit in Jahren | |
|---|---|
| Vertragsart | |
| Mietverträge für Büroräume | 1–4 |
| Mietverträge für Pkw-Stellplätze | 1–4 |
| Mietverträge für Rechenzentrumsflächen | 1–5 |
| Mietverträge für Personenkraftfahrzeuge | 1–3 |
| Mietverträge für Dark-Fibre-Leitungen | 1–5 |
| Mietverträge für technische Hardware | 1–5 |
Die Laufzeitveränderungen gegenüber dem Vorjahr resultieren aus Neuverträgen für technische Hardware und Rechenzentrumsfläche sowie allgemein durch die Änderung der Restlaufzeit von Leasingverträgen. Eine Reihe von Leasingverträgen, im Wesentlichen von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Es werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Nur bei hinreichender Sicherheit werden Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt. q.beyond schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen bei den wesentlichen Leasingverträgen ausgeübt werden, zu einer undiskontierten Leasingverbindlichkeit in Höhe von 5,2 Mio. € führen würden.
Die folgende Tabelle zeigt die Eröffnungswerte, die Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungsbeträge für das nach den jeweiligen Klassen zugrunde liegende Nutzungsrecht.
| In T € | Immobilien | Technische Anlagen |
Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 01.01.2022 | 13.830 | 5.163 | 1.664 | 20.657 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 119 | - | - | 119 |
| Zugänge | 3.298 | 632 | 250 | 4.180 |
| Abgänge | -7.421 | -3.955 | -451 | -11.827 |
| Bruttowert 31.12.2022 | 9.826 | 1.840 | 1.463 | 13.129 |
| Zugänge | 581 | 3.384 | 1.054 | 5.020 |
| Abgänge | -472 | -695 | -650 | -1.816 |
| Bruttowert 31.12.2023 | 9.935 | 4.529 | 1.868 | 16.332 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 01.01.2022 | 6.838 | 204 | 806 | 7.848 |
| Zugänge | 2.895 | 749 | 613 | 4.257 |
| Abgänge | -6.267 | -279 | -232 | -6.778 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2022 | 3.466 | 674 | 1.187 | 5.327 |
| Zugänge | 2.059 | 972 | 649 | 3.680 |
| Abgänge | -66 | -608 | -637 | -1.312 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2023 | 5.459 | 1.037 | 1.199 | 7.696 |
| Buchwert zum 31.12.2022 Buchwert zum 31.12.2023 |
6.360 4.476 |
1.166 3.492 |
276 669 |
7.802 8.637 |
In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung über die Abschreibungen hinausgehend erfasste Beträge:
| In T € | 2023 |
|---|---|
| Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 | |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 270 |
| Zinserträge aus dem Unterleasingverhältnisses von Nutzungsrechten bei Finanzierungsleasing | 2 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, | |
| ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | 110 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
| In T € | 2023 |
|---|---|
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 3.311 |
Die Laufzeiten der Leasingverbindlichkeiten können der Tabelle zu Ziffer 40 entnommen werden.
Operating-Leasingverhältnisse. Operating-Leasing-ähnliche Komponenten werden mit Kunden im Wesentlichen für Mieten für Rechenzentrumsflächen vereinbart. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von drei bis fünf Jahren (teilweise mit Verlängerungsoption) abgeschlossen.
Im Jahr 2023 wurden T € 3.289 (2022: T € 5.282) Leasingerträge in den Umsatzerlösen erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden, nicht diskontierten Leasingzahlungen:
| In T € | 2023 |
|---|---|
| Operating-Leasingverträge | |
| Weniger als 1 Jahr | 3.032 |
| 1 bis 2 Jahre | 2.073 |
| 2 bis 3 Jahre | 325 |
| 3 bis 4 Jahre | 153 |
| Operating-Leasingverträge | 5.583 |
q.beyond tritt bei speziellen Mehrkomponentengeschäften und Untermietverträgen als Leasinggeber auf. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen dar:
| In T € | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Zukünftig zu erhaltende Mindestleasingzahlungen | |||
| Leasingzahlungen | 188 | 134 | 44 |
| Abzinsungsbeträge | -14 | -7 | -3 |
| Barwerte | 174 | 127 | 41 |
Im Jahr 2023 wurden T € 383 (2022: T € 1.577) als Mieterträge erfasst.
Die Abschreibungen weist q.beyond in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.
| In T € | Lizenzen | Erworbene Software |
Selbst ge schaffene Software |
Kunden- stämme |
Marken | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 01.01.2022 | 85 | 8.287 | 10.761 | 21.216 | 946 | 13.078 | 54.373 |
| Erwerbe durch Unternehmens- | |||||||
| zusammenschlüsse | - | 1 | - | - | - | - | 1 |
| Zugänge | - | 2.501 | - | - | - | - | 2.501 |
| Abgänge | - | -2 | - | - | - | - | -2 |
| Umbuchungen | - | 2.574 | - | 2.079 | - | - | 4.653 |
| Bruttowert 31.12.2022 | 85 | 13.361 | 10.761 | 23.295 | 946 | 13.078 | 61.526 |
| Zugänge aus Kaufpreisallokation | - | - | - | 3.151 | - | - | 3.151 |
| Zugänge | - | 10 | - | - | 1 | - | 11 |
| Abgänge | - | -2 | - | - | - | - | -2 |
| Bruttowert 31.12.2023 | 85 | 13.369 | 10.761 | 26.446 | 947 | 13.078 | 64.686 |
| Abschreibungen und Wert | |||||||
| berichtigungen 01.01.2022 | 85 | 5.895 | 10.664 | 18.314 | 918 | 11.154 | 47.030 |
| Zugänge | - | 2.424 | 97 | 4.981 | 3 | 1.919 | 9.424 |
| Abgänge | - | -2 | - | - | - | - | -2 |
| Abschreibungen und Wert | |||||||
| berichtigungen 31.12.2022 | 85 | 8.317 | 10.761 | 23.295 | 921 | 13.073 | 56.452 |
| Zugänge | - | 2.195 | - | 554 | 3 | 3 | 2.755 |
| Abgänge | - | -2 | - | - | - | - | -2 |
| Abschreibungen und Wert | |||||||
| berichtigungen 31.12.2023 | 85 | 10.510 | 10.761 | 23.849 | 925 | 13.075 | 59.205 |
| Buchwerte zum 31.12.2022 | - | 5.044 | - | - | 25 | 5 | 5.074 |
| Buchwerte zum 31.12.2023 | - | 2.859 | - | 2.597 | 22 | 2 | 5.481 |
Forderungen, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, weisen historisch auf der Basis der letzten fünf Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von 0,1% aus. Sofern sich also die Bonität des Kunden in den ersten 180 Tagen nach Leistungserbringung nicht signifikant ändert, wird – gestützt auf historische Erfahrungswerte und aus Wesentlichkeitsgründen – von einer Einzelwertberichtigung in den ersten 180 Tagen abgesehen. Für die Forderungen wird eine Risikovorsorge für einen
erwarteten Ausfall in Höhe der oben erwähnten Verlustrate von 0,1% auf diesen Forderungsbestand gebildet. Sofern die Forderungen über 180 Tage überfällig sind, unterliegen sie der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Zum 31. Dezember 2023 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 411 (2022: T € 80) wertgemindert. Die Einzelwertberichtigungen und die Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle entwickelten sich wie folgt:
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Wertberichtigung 1. Januar | 80 | 326 |
| Aufwandswirksame Zuführungen | 382 | 80 |
| Verbrauch | -9 | -48 |
| Auflösung | -42 | -278 |
| Wertberichtigung 31. Dezember | 411 | 80 |
Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023 ergibt sich wie folgt:
| In T € | Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) |
Brutto buchwert |
Wert berichtigung |
Beeinträch tigte Bonität |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen | ||||
| Erwarteter Kreditausfall | 0,1 % | 34.095 | -29 | nein |
| Einzelwertberichtigung | 84,4 % | 451 | -382 | ja |
| Summe | 34.546 | -411 | 34.135 |
Im Geschäftsjahr wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 403 (2022: T € 46) abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es Zahlungseingänge in Höhe von T € 62 (2022: T € 14) auf abgeschriebene Forderungen mit einem Buchwert von T € 42 (2022: T € 17).
Die langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 1.211 (2022: T € 1.464) sowie die kurzfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 6.776 (2022: T € 6.667) enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Service-, Wartungs-, Miet-, Lizenz- und Versicherungsverträge.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Vorratsvermögen | ||
| Unfertige Leistungen | - | 100 |
| Handelswaren zur Veräußerung bestimmt | 78 | 90 |
| Verbrauchsmaterial | 31 | 27 |
| Vorratsvermögen | 109 | 217 |
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Sonstige Forderungen aus Unternehmensverkauf Vorjahre | 8.600 | - |
| Forderungen gegenüber dem Finanzamt | 1.052 | 2.365 |
| Forderungen gegenüber Minderheitsgesellschafter aus Freistellungsvereinbarung | 545 | 545 |
| Sonstige kurzfristigen Vermögenswerte | 146 | 67 |
| Forderungen aus Mehrkomponentengeschäften | 133 | 256 |
| Vertragsanbahnungskosten | 63 | 42 |
| Geleistete Barkautionen | 52 | 441 |
| Forderungen aus Untermietverträgen | 40 | 77 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 10.631 | 3.793 |
Die QSC AG (Rechtsvorgängerin der q.beyond AG) hat am 6. Mai 2019 mit der EnBW Telekommunikation GmbH einen Vertrag über den Verkauf aller Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Plusnet GmbH geschlossen. Nach der Freigabe durch das Bundeskartellamt wurde die Transaktion am 30. Juni 2019 vollzogen. Aus dieser Transaktion wurde ein Betrag von T € 8.600 auf einem Notaranderkonto hinterlegt, um spezifizierte Steuerrisiken aus späteren Betriebsprüfungen abzudecken. Die entsprechende restliche Kaufpreisforderung wurde anschließend in voller Höhe wertberichtigt, da erhebliche Zweifel an deren Werthaltigkeit bestand. Durch die verbindlichen Feststellungen der steuerlichen Betriebsprüfung für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 hat sich im Geschäftsjahr 2023 die vollständige Werthaltigkeit der Forderung entgegen den ursprünglichen Annahmen bestätigt, d. h., der Wert der Forderung wurde in voller Höhe aufgeholt. Der Forderungsbetrag wird der Gesellschaft im Kalenderjahr 2024 zufließen.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Geleistete Barkautionen | 889 | 810 |
| Forderungen aus Mehrkomponentengeschäften | 213 | 115 |
| Sonstige langfristigen Vermögenswerte | 97 | 105 |
| Forderungen aus Untermietverträgen | 4 | 38 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.203 | 1.068 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Bilanzstichtag 2023 T € 37.642 (2022: T € 36.388) und setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen zusammen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2022 € 124.579.487 und setzte sich aus 124.579.487 nennwertlosen Namens-Stammaktien zusammen.
Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2023 T € 144.382 (2022: T € 144.084). In diesem Betrag ist die abgegrenzte aktienbasierte Vergütung aus den Aktienoptionsprogrammen enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus der Einzahlung des Minderheitsgesellschafters in die Kapitalrücklage der q.beyond logineer GmbH in Höhe von T € 298 im Zuge der Gesellschaftsgründung der q.beyond logineer India Private Limited.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt, bis zum 19. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 37.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von §186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in fünf Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; drittens, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je neuer Aktie den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; viertens, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wurden oder noch werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Optionsausübungs- oder Wandlungspflichten zustehen würde; fünftens, wenn die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder Arbeitnehmer eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Mitglieder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen, wobei das Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft bzw. das Organverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Zeitpunkt der Zusage der Aktienausgabe bestehen muss; in dem durch § 204 Abs. 3 Satz 1 AktG zugelassenen Rahmen kann die auf die neuen Aktien zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt werden, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung; und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder eines anderen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20%-Grenze werden angerechnet eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Options- bzw. Wandelgenussrechten auszugeben sind.
Von der Anrechnung ausgenommen sind solche Aktien, die aufgrund von Wandelschuldverschreibungen aus einem q.beyond AG Aktionsoptionsplan zu Gunsten von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Gesellschaft sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeitern auszugeben sind.
Das genehmigte Kapital soll es der q.beyond AG ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 27.344.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 25.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 1.919.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 425.000.
Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Gewährung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die die q.beyond AG im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter der q.beyond AG und verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft zusätzlich zu den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme je nach Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.
Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10% des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von q.beyond-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20% des Grundkapitals betreffen.
Die Entwicklung der sonstigen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt.
Die sonstigen Rücklagen setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||
| Versicherungsmathematische Verluste Pensionspläne | -621 | -474 |
| Währungseffekte | -17 | - |
| Latente Steuern | 203 | 155 |
| Sonstige Rücklagen | -435 | -319 |
Die Währungseffekte im Geschäftsjahr 2023 resultieren aus Tochterunternehmen, die in Fremdwährung bilanzieren.
Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Call-Put-Optionen, ausübbar in den Jahren 2024 bis 2026 in Höhe von T € 3.102, aus bedingten Gegenleistungen in Höhe von T € 734 (2022: T € 734), sowie aus Wandelschuldverschreibungen (siehe Ziffer 36) in Höhe von T € 5 (2022: T € 8) zusammen.
Call-Put-Option (siehe Ziffer 2). Am 27. Oktober 2022 erwarb die q.beyond mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 51% der Geschäftsanteile an der q.beyond Data Solutions GmbH (vormals: productive-data GmbH), Hamburg. Der feste Kaufpreis beträgt T € 2.500. q.beyond hat sich durch drei Call-Put--Optionen, ausübbar in den Jahren 2024 bis 2026, verpflichtet, insgesamt weitere 49% der Geschäftsanteile an der q.beyond Data Solutions GmbH zu erwerben. Die Call-Put-Optionen sind abhängig von einem von der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 zu erwirtschaftenden Ergebnis und betragen maximal insgesamt T € 6.668. Unter Zugrundelegung einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenario--Betrachtung wurde neben dem festen Kaufpreis ein zusätzlicher variabler Kaufpreis in Höhe von T € 4.444 unterstellt. Dieser ist in Höhe von T € 3.102 als langfristige und in Höhe von T € 1.342 als kurzfristige andere finanzielle Verbindlichkeit passiviert.
Die q.beyond AG ist gegenüber dem Minderheitsgesellschafter der q.beyond logineer GmbH die Verpflichtung eingegangen, in Höhe ihrer Beteiligung die aus der Spaltung resultierende potenzielle Steuerbelastung zu übernehmen. Die Belastung wurde mit T € 734 bewertet.
Hinsichtlich der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing wird auf Ziffer 16 verwiesen.
q.beyond hat leistungsorientierte Pensionspläne aufgelegt, die teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert sind, die als Planvermögen im Sinne von IAS 19 klassifiziert werden.
Die Pensionsrückstellungen decken die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber einem Mitglied des Aufsichtsrats, die ihm im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von q.beyond gewährt wurden, gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der ehemaligen INFO AG sowie Verpflichtungen aus Pensionszusagen, die einem Teil der Mitarbeiter von q.beyond in Vorjahren gegeben wurden, ab.
Die betriebliche Altersversorgung beruht auf leistungsorientierten Versorgungszusagen, bei denen im Wesentlichen die jeweilige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich sind. Diese leistungsorientierten Pläne belasten q.beyond mit versicherungsmathematischen Risiken, zum Beispiel dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko.
Die Pensionsrückstellungen sind für leistungsorientierte Versorgungspläne nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben in IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck – Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln.
q.beyond erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag der versicherungsmathematischen Verluste nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2023 T € 418 (2022: T € 319). Die Summe der versicherungsmathematischen Gewinne nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2023 T € 99 (2022: T € 1.433).
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar | 5.030 | 7.303 |
| Zinsaufwand | 192 | 73 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) | ||
| aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen | 28 | -2.226 |
| aufgrund von Anpassungen (experience adjustments) | 56 | 105 |
| Pensionszahlungen | -229 | -225 |
| Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember | 5.077 | 5.030 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | -2.718 | -2.473 |
| Zinserträge | -110 | -26 |
| Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen | ||
| und -erträgen enthalten sind | 64 | -4 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | -214 | -215 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | -2.978 | -2.718 |
| Pensionsrückstellung zum 31. Dezember | 2.099 | 2.312 |
| Abzinsungsfaktor | 3,85 % | 3,90 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,00 % | 2,00 % |
| Rententrend | 1,00 % | 1,00 % |
Aufwendungen aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Zinserträgen enthalten sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfassten Aufwendungen und Erträge aus den leistungsorientierten Plänen setzen sich wie folgt zusammen:
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Pensionsaufwand | ||
| Zinsaufwand | 192 | 73 |
| Erfolgswirksame Erträge des Fondsvermögens | -110 | -26 |
| Pensionsaufwand | 82 | 47 |
Für 2024 werden Pensionszahlungen in Höhe von T € 258 sowie Finanzierungsbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T € 214 erwartet.
Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen, für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zum Stichtag verwendeten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtungen folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
| In T € | Veränderung der Pensions verpflichtung |
Pensions verpflichtung |
|---|---|---|
| Veränderung Rechnungszinssatz +0,5 % | -267 | 4.810 |
| Veränderung Rechnungszinssatz -0,5 % | 292 | 5.369 |
Am 31. Dezember 2023 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 11,4 Jahren (2022: 13,0 Jahre).
Die Leistungen des Arbeitgebers zu beitragsorientierten Versicherungsplänen betrugen im Geschäftsjahr 2023 T € 6.265 (2022: T € 6.065).
| In T € | Restruk turierung |
Abfin- dungen |
Rückbau | Belastende Verträge |
Altersteil- verpflichtung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2023 | 909 | 267 | 755 | 428 | 25 | 2.384 |
| Gebildete Rückstellungen | 2.959 | 434 | 35 | 352 | 113 | 3.893 |
| Verwendete Rückstellungen | 900 | 223 | - | 142 | - | 1.265 |
| Aufgelöste Rückstellungen | 9 | 7 | - | 15 | - | 31 |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 2.959 | 471 | 790 | 623 | 138 | 4.981 |
| Langfristig | - | - | 790 | - | 138 | 928 |
| Kurzfristig | 2.959 | 471 | - | 623 | - | 4.053 |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 2.959 | 471 | 790 | 623 | 138 | 4.981 |
Restrukturierung. Die zum Jahresende 2022 gezeigten Rückstellungen wurden im Jahr 2023 verbraucht bzw. aufgelöst. Im Jahr 2023 wurden Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe von T € 2.959 gebildet, deren Inanspruchnahme voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen wird.
Abfindungen. Im Laufe des Jahres 2023 wurden Rückstellungen in Höhe von T € 434 für die Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiviert, deren Verwendung im Jahr 2024 erfolgen wird. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge. Zum Bilanzstichtag bestehen auch noch aus Vorjahren resultierende Verpflichtungen, deren Inanspruchnahme im Jahr 2024 erfolgen wird.
Rückbau. Die Rückbauverpflichtungen in Höhe von T € 790 (2022: T € 755) beziehen sich in Höhe von T € 35 (2022: T € 0) auf gemietete Büroräume deren Mietlaufzeit zum 31. Dezember 2023 endet, sowie auf zwei Büro- und Rechenzentrumsstandorte in Höhe von T € 755 (2022: T € 755), deren aktuelle Mietlaufzeit am 31. Januar 2026 sowie am 30. April 2028 endet.
Belastende Verträge. Die belastenden Verträge betreffen im Wesentlichen antizipierte Verluste aus mit Kunden getroffenen Projektbeendigungsvereinbarung in Höhe von T € 623. Darin enthalten ist eine Rückstellung für Gewährleistungsfälle in Höhe von T € 250.
| In T € | Körperschaft steuer nebst Solidaritäts zuschlag |
Gewerbe steuer |
Summe |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2023 | 300 | 1.855 | 2.155 |
| Gebildete Rückstellungen | 4.941 | 395 | 5.336 |
| Verwendete Rückstellungen | - | -1.495 | -1.495 |
| Stand zum 31. Dezember 2023 | 5.241 | 755 | 5.996 |
Die zum Jahresende 2023 gebildeten Rückstellungen betreffen im Wesentlichen in Höhe von T € 4.531 Verpflichtungen aus der Betriebsprüfung der q.beyond AG für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2019.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 375 | 750 |
| Langfristig | 375 | 750 |
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 13.058 | 16.146 |
| Personalverbindlichkeiten | 7.513 | 3.318 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt | 2.956 | 3.058 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.101 | 178 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 767 | 934 |
| Kreditorische Debitoren | 135 | 264 |
| Kurzfristig | 25.530 | 23.898 |
Im Voraus zahlbare Entgelte, denen keine Dienstleistung oder die Übertragung eines Guts gegenübersteht, werden zeitproportional über die Vertragslaufzeit bzw. den Zeitraum, für den die jeweilige Kundenbeziehung voraussichtlich bestehen wird, abgegrenzt.
Die Kapitalflussrechnung ist in drei Bereiche unterteilt: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten werden die Auszahlungen aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Zinseinnahmen werden dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, während Zinszahlungen unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Berücksichtigung finden. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen nicht durchführbar ist.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2023 T € 6.473 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um T € 7.731 verbessert. Die Veränderung des Cashflows gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung des Working Capitals. Während es hier in 2022 einen Liquiditätsabfluss von T € 6.545 gab, waren es in 2023 lediglich T € 254.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2023 T € -1.703 (2022: T € -13.989). Die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten betrugen T € 2.576 (2022: T € 3.520), wobei Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von T € 873 (2022: T € 32) realisiert wurden.
| In T € | 01.01.2023 | Zahlungs wirksame Veränderungen |
Nicht zahlungs wirksame Veränderungen |
31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Langfristige Darlehen | 500 | -500 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 7.740 | -3.311 | 4.205 | 8.634 |
| Finanzverbindlichkeiten | 8.240 | -3.811 | 4.205 | 8.634 |
Der Konzernabschluss umfasst folgende Unternehmen:
| In T € | Anteil in % |
Eigenkapital 31.12.2023 |
Jahreser gebnis 2023 |
|---|---|---|---|
| Unternehmen, Sitz, Land | |||
| (Angaben gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss) | |||
| q.beyond ibérica Sociedad Limitada, Jerez de la Frontera, Spanien | 100,00 | 79 | 26 |
| SIA Q.BEYOND, Riga, Lettland | 100,00 | 427 | 141 |
| q.beyond logineer GmbH, Hamburg, Deutschland | 51,00 | 2.808 | 1.572 |
| q.beyond Data Solutions GmbH, Hamburg, Deutschland | 51,00 | 1.254 | 528 |
| q.beyond logineer India Private Limited, Chennai, Indien | 51,00 | 364 | -17 |
Die Beherrschung an allen Tochterunternehmen resultiert aus Stimmrechten.
Das operative Geschäft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr über die beiden Segmente "Cloud" und "SAP" gesteuert. Ab dem 1. Januar 2024 richtet sich die Segmentierung an dem im Jahr 2023 eingeführten fokussierten Geschäftsmodell aus, das im Abschnitt "Strategie" im Konzernlagebericht näher erläutert wird. Für weitere Erläuterungen wird auf den Konzernlagebericht verwiesen.
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird.
Cloud. Das Segment bündelt sämtliche IT-Dienste, die Unternehmen den schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter erleichtern, und beinhaltet zudem ein breites IoT-Leistungsspektrum. Alle wesentlichen IT-Funktionen lassen sich als schlüsselfertige Cloud-Module oder als individuelle Outsourcing-Dienste beziehen – das Spektrum reicht von virtuellen IT-Arbeitsplätzen und Business-Applikationen über flexible IT-Ressourcen bis zu umfassenden Kommunikations- und Netzwerkdiensten. Hinzu kommen Colocation--Services rund um die Bereitstellung von Rechenzentrumskapazitäten.
SAP. Das Segment "SAP" umfasst die Beratung von Unternehmen bei der Digitalisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen auf der Basis von SAP-Technologien sowie den Betrieb entsprechender Anwendungen. q.beyond ist ein SAP-Full-Service-Dienstleister und verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei Lizenz- und Mietmodellen.
Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Dieser ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Im Rahmen der Ergebnisrechnung werden somit die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Marketing- und Vertriebskosten vollständig dem jeweiligen Segment zugeordnet. Die direkte und indirekte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Segmente entspricht der internen Berichterstattung und Steuerungslogik. Die indirekte Zuordnung der Kosten erfolgt primär auf der Basis der Inanspruchnahme der Ressourcen durch die jeweiligen Segmente. Der Vorstand erhält keine regelmäßigen Informationen zu segmentspezifischen Vermögen und Schulden sowie allgemeinen Verwaltungskosten, Abschreibungen und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis als Bestandteil der Segmentergebnisgröße.
| In T € | Cloud | SAP | Konzern |
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2023 | |||
| Umsatzerlöse | 151.190 | 38.090 | 189.280 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -129.105 | -32.624 | -161.729 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 22.085 | 5.466 | 27.551 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -11.814 | -2.806 | -14.620 |
| Segmentbeitrag | 10.271 | 2.660 | 12.931 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -16.359 | ||
| Abschreibungen (inklusive aktienbasierter Vergütung) | -13.752 | ||
| Außerplanmäßige Abschreibungen | -2.929 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 9.172 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -10.937 | ||
| Finanzerträge | 735 | ||
| Finanzierungsaufwendungen | -508 | ||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -548 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -11.258 | ||
| Ertragsteuern | -5.180 | ||
| Konzernergebnis | -16.438 |
| In T € | Cloud | SAP | Konzern |
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2022 | |||
| Umsatzerlöse | 139.189 | 33.833 | 173.022 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -117.273 | -28.290 | -145.563 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 21.916 | 5.543 | 27.459 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -10.208 | -2.437 | -12.645 |
| Segmentbeitrag | 11.708 | 3.106 | 14.814 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -14.911 | ||
| Abschreibungen (inklusive aktienbasierter Vergütung) | -16.785 | ||
| Außerplanmäßige Abschreibungen | -20.850 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 5.461 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -32.271 | ||
| Finanzerträge | 118 | ||
| Finanzierungsaufwendungen | -193 | ||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -900 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -33.246 | ||
| Ertragsteuern | 158 | ||
| Konzernergebnis | -33.088 |
In den Erlösen enthalten sind T € 2.632 mit Kunden aus der EU (im Wesentlichen Österreich [T € 1.035], Niederlande [T € 527], Malta [T € 503] und Irland [T € 321]) sowie T € 3.850 mit Kunden außerhalb der EU (im Wesentlichen Großbritannien [T € 3.287] und die Schweiz [T € 485]); alle anderen Umsätze betreffen das Inland.
Die Segmente "Cloud" und "SAP" umfassten im Geschäftsjahr 2023 zwei Kunden, deren Anteil am Gesamtumsatz jeweils 15,0% und 12,8% betrug.
Seit 1999 hat q.beyond insgesamt acht Aktienoptionspläne aufgelegt, die die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 0,01 an Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Berater und Lieferanten vorsehen. Die Zuteilung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand; bei Zuteilungen an Berater und Lieferanten war zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder der q.beyond AG entscheidet allein der Aufsichtsrat. Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrags von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen. Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Börsenpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind nur noch die Aktienoptionspläne AOP 2012 und AOP 2015 aktiv. Das AOP 2015 endet am 15. Januar 2024.
Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des AOP 2012 konnten letztmalig am 15. Mai 2017 gezeichnet werden. Zuteilungen und Zeichnungen im AOP 2015, das allein Vorstandsmitgliedern zugänglich ist, waren bis zum 26. Mai 2020 möglich.
Das Wandlungsrecht im Rahmen der AOP 2012 und 2015 darf – frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 4 Jahren – nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20% höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich seit dem Zeichnungstag relativ besser entwickelt als der TecDAX.
Für die Wandelschuldverschreibungen der nicht mehr nutzbaren AOP 2000, 2000A, 2001 und 2002 wurden auf der Basis von IFRS 2 keine Personalkosten erfasst.
Für die AOP 2012 und AOP 2015 waren in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 keine Optionswerte zu ermitteln. Die zum 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2022 ausstehenden Wandelschuldverschreibungen (WSV) der aktiven Programme verteilen sich wie folgt:
| Anzahl der Wandelschuld verschreibungen |
Gewichteter Ausübungs preis in € |
|
|---|---|---|
| Ausstehend zum 31. Dezember 2021 | 1.400.900 | 2,02 |
| im Jahr 2022 verfallen | -13.600 | 1,85 |
| im Jahr 2022 ausgeübt | - | - |
| Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen abgelaufen | -589.700 | 2,37 |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2022 | 797.600 | 1,78 |
| im Jahr 2023 verfallen | - | - |
| im Jahr 2023 ausgeübt | - | - |
| Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen abgelaufen | -281.700 | 1,80 |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2023 | 515.900 | 1,77 |
Für 281.700 Wandelschuldverschreibungen ist im Geschäftsjahr 2023 die Laufzeit von acht Jahren abgelaufen. Am Ende der Laufzeit hat q.beyond den Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung von € 0,01 je WSV zuzüglich einer Verzinsung von 3,5% p. a. für die gesamte Laufzeit an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen zurückgezahlt. Hierdurch entstand ein Zinsaufwand von T € 1 (im Vorjahr T € 2). Die Bandbreite für die Ausübungspreise der ausstehenden 515.900 Wandelschuldverschreibungen liegt zwischen € 1,14 und € 2,15. Der Ausübungspreis wird zum Zeitpunkt der Zeichnung festgelegt und kann sich danach nicht mehr ändern. Das Unternehmen erwartet die Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bis spätestens 2025.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ist für alle ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die festgelegte Sperrfrist von vier Jahren zwar abgelaufen, keine der Aktienoptionen waren zum Bilanzstichtag wegen der nicht vollständig erfüllten Anleihebedingungen unmittelbar ausübbar. Die Möglichkeit zur Ausübung der Wandelschuldverschreibungen reicht von unmittelbar ausübbar bis spätestens zum 16. Mai 2025. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Ertrag aus der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung aus den aktiven Aktienoptionsprogrammen 2012 und 2015 T € 0 (2022: Ertrag von T € 63).
Der Vorstand der q.beyond AG hat im August 2020 mit Genehmigung durch den Aufsichtsrat ausgewählten leitenden Angestellten der q.beyond AG sowie Geschäftsführern von mit q.beyond verbundenen Unternehmen die Teilnahme an einem Share-Matching-Plan 2020 auf freiwilliger Basis angeboten. Der Plan lief ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022. Auf Vorschlag des Vorstands hat der Aufsichtsrat im Mai 2022 beschlossen, dass die Laufzeit des SMP 2020 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird. Im November 2023 hat der Aufsichtsrat auf Beschluss des Vorstands die Laufzeit des MAP 2020 noch einmal um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die sonstigen Planbedingungen sind durch die Verschiebung des Laufzeitendes nicht verändert worden.
Die Planteilnehmer konnten vom 1. September bis zum 9. Oktober 2020 Aktien der q.beyond AG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erwerben. q.beyond wird jedem Planteilnehmer nach dem 31. Dezember 2025 in einem fest definierten Verhältnis Matching-Aktien gewähren, wenn bis zum Jahresende 2025 mindestens ein Aktienkurs von € 2,80, aber höchstens € 4,00 erreicht ist. Die Anzahl der Matching-Aktien je Teilnehmer ist dabei abhängig von der Anzahl der zu Planbeginn erworbenen Aktien und vom Verbleib des Planteilnehmers im q.beyond-Konzern während der Laufzeit des Plans. q.beyond plant unverändert die Bedienung des Incentives durch Leistung einer Barzahlung, die dem Börsenwert der zu gewährenden Matching-Aktien zum Fälligkeitszeitpunkt entspricht, ist aber auch berechtigt, den Anspruch durch Lieferung von tatsächlichen Aktien zu erfüllen.
Die Planteilnehmer haben im Erwerbszeitraum vom 1. September bis zum 9. Oktober 2020 insgesamt 1.025.369 Aktien erworben. Durch Austritte von Führungskräften seit Auflegung des Plans hat sich die Zahl der berechtigten Aktien inzwischen auf 400.499 Aktien vermindert.
Die Verpflichtung aus dem Share-Matching-Plan wurde am Tag der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert erstmals erfasst. Der beizulegende Zeitwert der im abgelaufenen Geschäftsjahr zugesagten Matching-Aktien wird dabei durch ein Berechnungsmodell auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. In dieses Modell ist die q.beyond-Aktie mit einer zum Bilanzstichtag erwarteten gewichteten Volatilität und einem Kurs von € 0,596 je Aktie eingeflossen. Die erwartete Volatilität basiert auf impliziten Volatilitäten aus gehandelten Optionen des Unternehmens, die auf die Optionsdaten (Laufzeit und Zielaktienkurs) des Share-Matching-Plans kalibriert werden. Im Modell wurden ein risikoloser Zinssatz von 3,9% sowie eine erwartete Dividendenrendite von 0% verwendet.
Für die Verpflichtungen aus dem Share-Matching-Plan 2020 besteht zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung in Höhe von T € 12 (Stand am 31. Dezember 2022: T € 1).
Die aktienbasierten Vergütungen werden zeitanteilig bis zum 31. Dezember 2025 in der Gewinn-und--Verlust-Rechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurden der Verpflichtung T € 11 zugeführt (2022: Ertrag in Höhe von T € 197).
Der Vorstand der q.beyond AG hat im Dezember 2022 allen Beschäftigten der q.beyond AG und der verbundenen Unternehmen die Teilnahme an einem Mitarbeiteraktienprogramm 2023 auf freiwilliger Basis angeboten. Das Beteiligungsprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Jeder Planteilnehmer konnte bis Mitte Februar 2023 bis zu maximal 5.000 Aktien der q.beyond AG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erwerben. Jeder Planteilnehmer erhält von q.beyond für je fünf erworbene Aktien der q.beyond AG zwei Aktien gratis dazu, wenn der Beschäftigte die erworbenen Aktien bis zum 31. Dezember 2024 ununterbrochen hält und bei einem Unternehmen der q.beyond-Gruppe beschäftigt bleibt. Die Gewährung der Gratisaktien am Ende der Laufzeit ist nicht an die Entwicklung des Aktienkurses der q.beyond AG geknüpft. Der Vorstand ist am Ende des Programms berechtigt, statt der Gratisaktien eine Barauszahlung, die dem Börsenkurs der Aktien am Auszahlungstag entspricht, an die Planteilnehmer zu leisten.
Bis Mitte Februar 2023 haben die Planteilnehmer insgesamt 242.000 Aktien erworben. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 hat sich die Zahl der berechtigten Aktien durch Mitarbeiteraustritte auf 238.250 Aktien vermindert.
Die Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienprogramm 2023 werden als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich qualifiziert. Es handelt sich um eine besondere Form der erfolgsabhängigen Vergütung an Mitarbeiter, deren Wert durch den Aktienkurs bestimmt ist, aber nicht von seiner Entwicklung abhängt. Den Anspruch auf Gewährung von Gratisaktien haben nur solche Teilnehmer, die bis zum Programmende ununterbrochen Mitarbeiter von q.beyond oder eines Tochterunternehmens sind.
Die Verpflichtungen aus der anteilsbasierten Vergütung werden bei der erstmaligen Erfassung und zu jedem Berichtsstichtag bis zur Begleichung der Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert der Verpflichtung bewertet. Der Effekt aus der jeweiligen Neubewertung der Verpflichtung wird in den Folgeperioden erfolgswirksam erfasst, unabhängig davon, ob die Veränderung des Zeitwerts durch die Aktienkursentwicklung oder die geänderte Zahl der Anspruchsberechtigten verursacht wurde.
Die Erstbewertung erfolgte zum Zusagezeitpunkt im Februar 2023 mit dem beizulegenden Zeitwert von € 0, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Gegenleistung der Planteilnehmer erbracht war. Unter Berücksichtigung des Schlusskurses der q.beyond-Aktie in Höhe von € 0,596 beträgt der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung am 31. Dezember 2023 T € 46. Dementsprechend wurden im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen von T € 46 in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Im Vorjahr waren für das Vorgängerprogramm Mitarbeiteraktienprogramm 2021 (MAP 2021) ein Aufwand von T € 2 berücksichtigt worden. Das MAP 2021 war zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen der Gruppe umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.
Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 betrug T € 1.191 (im Vorjahr T € 724). Hierbei handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen.
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf T € 881 im Vergleich zu T € 409 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf Festvergütungen von T € 595 (2022: T € 375), Nebenleistungen von T € 46 (2022: T € 29) sowie variable Vergütungen von T € 194 aus dem Short-Term Incentive (STI), (2022: T € 5) und von T € 45 aus dem Long-Term-Incentive (2022: T € 0).
Der Anspruch auf die variable Vergütung aus dem STI ist mit der Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr vollständig erdient, die tatsächliche Auszahlung erfolgt entsprechend der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielerreichung im jeweils folgenden Geschäftsjahr nach der Hauptversammlung.
Die Mitglieder des Vorstands verfügen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 über Stimmrechtsanteile aus 301.500 Aktien (2022: 1.300.000 Aktien), das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rd. 0,2% (2022: 1,0%). Im Geschäftsjahr 2023 sind den Mitgliedern des Vorstands wie im Vorjahr weder Kredite noch Vorschüsse gewährt worden.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasst eine jährliche Grundvergütung sowie zusätzliche Vergütungen für die Tätigkeit in Ausschüssen. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde an die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt kurzfristig fällige Leistungen von T € 312 (2022: T € 315) vergütet. Die Aufsichtsratsvergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig und wird im Folgejahr an die Mitglieder ausgezahlt. Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens halten am Bilanzstichtag insgesamt 31.601.294 Aktien, das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rd. 25,4%.
| Anzahl der Aktien | |||
|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 15.769.910 | 15.769.910 | |
| Dr. Frank Zurlino, stellvertretender Vorsitzender (verstorben am 1. Dezember 2023) | - | 10.000 | |
| Gerd Eickers | 15.777.484 | 15.777.484 | |
| Ina Schlie, stellvertretende Vorsitzende (seit 19. Dezember 2023) | 50.000 | 50.000 | |
| Matthias Galler | 2.100 | 2.100 | |
| Martina Altheim | 1.800 | 1.800 | |
| Gesamt | 31.601.294 | 31.611.294 |
Im Geschäftsjahr 2023 sind Aufsichtsratsmitgliedern wie im Vorjahr weder Kredite noch Vorschüsse gewährt worden.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt T € 1.480 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 2.870. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ein anderes ehemaliges Mitglied des Vorstands beträgt T € 61.
Im Geschäftsjahr 2023 unterhielt die q.beyond AG Geschäftsbeziehungen zur QS Communication Verwaltungs Service GmbH, Köln, und zur Teleport GmbH, Köln. Diese Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen im Sinn von IAS 24 zu qualifizieren, weil Mitglieder des Managements und des Aufsichtsrats dort Gesellschafter sind. Als nahestehende Personen gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Person zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Alle Verträge mit den nahestehenden Unternehmen unterliegen der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats und erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Die q.beyond AG hatte in den Jahren 2019 bis 2022 eine smarte Edge-Computing-Plattform zum Verwalten von Edge-Devices und ihrer Software unter dem Produktnamen "Edgizer" entwickelt. Der Vorstand der q.beyond AG hatte am 25. Oktober 2022 beschlossen, nicht mehr in die Entwicklung eigener Software-as-a-Service Produkte zu investieren, d. h., unter anderem auch die Weiterentwicklung und den Vertrieb des Produkts Edgizer nicht mehr fortzuführen, sondern vollständig einzustellen. Im Ergebnis des obigen Beschlusses wurde zwischen der q.beyond AG und der Teleport Köln GmbH ein Verkaufs- und Übertragungsvertrag verhandelt und am 31. Januar 2023 abgeschlossen und vollzogen. Als Gegenleistung für die Übertragung des Produkts "Edgizer" hat die Teleport an die q.beyond AG im Januar 2023 einen Kaufpreis von € 1,00 gezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 veräußerte die q.beyond AG Edgizer Hardware an die Teleport GmbH in einem Umfang von T € 53.
Die QS Communication Verwaltungs Service GmbH erbringt gegenüber q.beyond Beratungsleistungen im Geschäftsfeld Development und Innovation.
| In T € | Umsatzerlöse | Aufwendungen | Erhaltene Zahlungen |
Geleistete Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2023 | ||||
| Teleport GmbH | 53 | - | 53 | - |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 16 | - | 16 |
| Geschäftsjahr 2022 | ||||
| Teleport GmbH | - | - | - | - |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 139 | - | 203 |
| Schulden |
|---|
| - |
| - |
| - |
| - |
snabble GmbH. Es bestand in 2023 die Option, weitere Geschäftsanteile an der Gesellschaft in Höhe von 24,7% zu erwerben. Diese Option wurde nicht wahrgenommen.
cargonerds GmbH. Die Röhlig Logistics GmbH & Co. KG hat der q.beyond AG befristet für eine Zeit von drei Monaten, beginnend mit der Feststellung des testierten Jahresabschlusses der cargonerds GmbH zum 31. Dezember 2024, die Option eingeräumt, weitere 5.975 Gesellschaftsanteile (23,9%) zu erwerben. Voraussetzung für den Erwerb ist, dass das vertraglich festgelegte EBITDA für das Geschäftsjahr 2024 überschritten wird. Der Kaufpreis beträgt im Fall des Erwerbs T € 1.700. Ferner räumt die Röhlig Logistics GmbH & Co. KG der q.beyond AG den Erwerb von 0,1% Geschäftsanteilen zu dem entsprechenden Verkehrswert nach vorherigem Erwerb der 5.975 Geschäftsanteile ein.
Auch der Röhlig Logistics GmbH & Co. KG wurde von der q.beyond AG das Recht eingeräumt, sämtliche von der q.beyond AG an der Gesellschaft gehaltene Anteile befristet für eine Zeit von drei Monaten, beginnend mit der Feststellung des testierten Jahresabschlusses der cargonerds GmbH zum 31. Dezember 2024, zu einem Kaufpreis in Höhe von T € 1.700 zu erwerben. Jedoch kann dieses Recht nur ausgeübt werden, wenn eine definierte Bilanzkennzahl im Jahresabschluss der cargonerds GmbH zum 31. Dezember 2024 einen vertraglich fixierten Wert überschreitet.
Für die Berechnung der latenten Steuern verwendete q.beyond einen Gesamtsteuersatz von 31,99 % (2022: 32,53%). Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern entfällt zum Bilanzstichtag auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge:
| In T € | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | Konzern-Gesamtergebnisrechnung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erfolgs wirksam |
erfolgs neutral |
||||||
| 2023 | 2023 | 2022 | 2022 | 2023 | 2023 | 2022 | |
| Aktive und passive latente Steuern | |||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | - | 1.750 | 53 | 10 | -824 | -969 | 1.372 |
| Sachanlagen | 340 | 2.845 | 434 | 2.571 | -368 | - | 1.297 |
| Sonstige Vermögenswerte | 701 | - | 624 | - | 77 | - | 84 |
| Sonstige Forderungen | - | 273 | - | 258 | -15 | - | 111 |
| Vorräte | 20 | - | 8 | - | 12 | - | -1 |
| Pensionsrückstellungen und | |||||||
| sonstige Rückstellungen | - | 213 | 83 | - | -296 | 44 | 274 |
| Sonstige Schulden | 2.806 | 4 | 2.458 | 17 | 361 | - | -1.703 |
| Summe der latenten Steuern | |||||||
| auf temporäre Differenzen | 3.867 | 5.085 | 3.660 | 2.856 | -1.053 | -925 | 1.434 |
| Veränderung Wertberichtigung | |||||||
| auf latente Steuern aufgrund Differenzen | - | - | -804 | - | 804 | -804 | |
| Summe der latenten Steuern | |||||||
| auf Verlustvorträge | 389 | - | - | - | 389 | -15 | |
| Summe der latenten Steuern vor Saldierung | 4.256 | 5.085 | 2.856 | 2.856 | |||
| Saldierung | 4.256 | 4.256 | 2.856 | 2.856 | |||
| Summe der latenten Steuern | - | 829 | - | - | 140 | ||
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert sind, betragen 2023 T € 62 (2022: T € 323).
Diese Schuld wurde jedoch gemäß IAS 12.39 nicht angesetzt, da q.beyond die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt und die Auflösung der temporären Differenzen steuern kann.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem Steuersatz von q.beyond multipliziert.
| In T € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Überleitungsrechnung | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -11.258 | -33.246 |
| Steuersatz | 31,99 % | 32,53 % |
| Erwarteter Steueraufwand | -3.602 | -10.815 |
| Steuerliche Auswirkungen von | ||
| Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge | ||
| und temporäre Differenzen | 6.233 | 4.647 |
| periodenfremden Steueraufwand | 4.285 | - |
| nicht abziehbaren Betriebsausgaben | 54 | 155 |
| Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts | - | 5.092 |
| Sachverhalte im Zusammenhang mit § 8b KStG | -1.760 | 27 |
| periodenfremden Aufwendungen/Erträgen | - | 231 |
| Steuersatzänderungen | -39 | -1 |
| sonstigen Effekten | 9 | 506 |
| Übergeleiteter Steueraufwand | 5.180 | -158 |
Der übergeleitete Steuerertrag setzt sich zusammen aus einem laufenden Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt T € 5.320 (2022: T € 457) sowie aus einem latenten Steuerertrag in Höhe von T € 140 (2022: T € 615).
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Steuerertrag in Höhe von T € 44 (2022: T € -692) im Zusammenhang mit der Erfassung von versicherungsmathematischen Verlusten direkt in den sonstigen Rücklagen erfasst. Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der q.beyond AG auf 423 Mio. € (2022: 403 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 408 Mio. € (2022: 387 Mio. €). Auf die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind keine Rechtsstreitigkeiten anhängig oder bekannt.
Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist q.beyond einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. q.beyond begegnet diesen Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem, das integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind ein konzernweiter Planungsund Controllingprozess, konzernweite Richtlinien und Berichtssysteme sowie eine konzernweite Risikoberichterstattung.
Die Grundsätze der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus laufenden Beschaffungsvorgängen, die Leasingverbindlichkeiten betreffen Miet- und Leasingverträge, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen und monatlich bedient werden. Finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel. Im Geschäftsjahr 2023 kamen keine derivativen Finanzinstrumente zum Einsatz.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken von q.beyond umfassen Kreditund Liquiditätsrisiken. Da keine materiellen Transaktionen in Fremdwährungen stattfinden, bestehen keine wesentlichen Währungskursrisiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Risiken. Die Strategien und Verfahren zur Steuerung der Risiken sind im Folgenden dargestellt.
Kreditrisiko. q.beyond ist dem Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden ausgesetzt. Die Gesellschaft strebt an, Geschäftsbeziehungen nur mit kreditwürdigen Kunden abzuschließen und so dieses Risiko von vornherein auszuschließen. Dazu findet vor dem jeweiligen Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung statt. Nach Beginn der Geschäftsbeziehung werden die Forderungsbestände überwacht, um eventuelle Ausfallrisiken zu reduzieren.
Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang unter Ziffer 18 ausgewiesenen Buchwert der Forderungen begrenzt. Hinsichtlich der nicht wertberichtigten Forderungen geht q.beyond davon aus, dass diese realisierbar sind.
Liquiditätsrisiko. q.beyond überwacht das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe einer monatlichen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Laufzeit der verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der erwarteten Cashflows der Geschäftstätigkeit.
Zum jeweiligen Bilanzstichtag weisen die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden von q.beyond die nachfolgend dargestellten Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der erwarteten nicht diskontierten Zahlungen.
| In T € | Buchwert | Fällig bis Ende 2024 |
Fällig bis Ende 2025 |
Fällig bis Ende 2026 |
Fällig bis Ende 2027 |
Fällig bis Ende 2028 |
Fällig nach 2028 |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus | ||||||||
| Leasingverträgen | 8.634 | 3.661 | 2.653 | 1.609 | 1.107 | 82 | - | 9.111 |
| Verbindlichkeiten aus Liefe | ||||||||
| rungen und Leistungen | 13.433 | 13.058 | 375 | - | - | - | - | 13.433 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.101 | 1.101 | - | - | - | - | - | 1.101 |
| Sonstige kurz- und lang | ||||||||
| fristige finanzielle Schulden | 605 | 605 | - | - | - | - | - | 605 |
| Andere finanzielle | ||||||||
| Verbindlichkeiten | 10.337 | 4.098 | 4.651 | 1.588 | - | - | - | 10.337 |
| Zum 31. Dezember 2023 | 34.109 | 22.522 | 7.679 | 3.197 | 1.107 | 82 | - | 34.586 |
| In T € | Buchwert | Fällig bis Ende 2023 |
Fällig bis Ende 2024 |
Fällig bis Ende 2025 |
Fällig bis Ende 2026 |
Fällig bis Ende 2027 |
Fällig nach 2027 |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus | ||||||||
| Leasingverträgen | 7.740 | 2.799 | 2.027 | 1.594 | 834 | 608 | 82 | 7.944 |
| Verbindlichkeiten aus Liefe | ||||||||
| rungen und Leistungen | 16.896 | 16.146 | 375 | 375 | - | - | - | 16.896 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 178 | 178 | - | - | - | - | - | 178 |
| Sonstige kurz- und lang | ||||||||
| fristige finanzielle Schulden | 852 | 852 | - | - | - | - | - | 852 |
| Andere finanzielle | ||||||||
| Verbindlichkeiten | 5.686 | 3 | 2.578 | 1.517 | 1.588 | - | - | 5.686 |
| Zum 31. Dezember 2022 | 31.352 | 19.978 | 4.980 | 3.486 | 2.422 | 608 | 82 | 31.556 |
Angaben zur Bilanz. Es werden keine separaten Angaben zu den jeweiligen Zeitwerten gemacht, weil die Buchwerte im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen.
| In T € | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs |
Beizulegender Zeitwert – |
Beizulegender Zeitwert – |
Beizulegender Zeitwert – |
|
| kosten | erfolgsneutral | Sicherungs | erfolgs | ||
| instrumente | wirksam | ||||
| 31. Dezember 2023 | |||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- | |||||
| äquivalente | 37.642 | • | |||
| Forderungen aus Finanzierungs- | |||||
| leasingverträgen | 391 | • | |||
| Kurzfristige Forderungen aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | |||||
| und sonstige vertragliche Forderungen | 42.735 | • | |||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | |||||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 14.037 | • | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.101 | • | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 8.634 | • | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 740 | • | |||
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 4.444 | • |
| In T € | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizulegender Zeitwert – erfolgsneutral |
Beizulegender Zeitwert – Sicherungs instrumente |
Beizulegender Zeitwert – erfolgs wirksam |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2022 | |||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- | |||||
| äquivalente | 36.388 | • | |||
| Forderungen aus Finanzierungs- | |||||
| leasingverträgen | 486 | • | |||
| Kurzfristige Forderungen aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | 39.681 | • | |||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | |||||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 17.748 | • | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 178 | • | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 7.740 | • | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 508 | • | |||
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 5.178 | • |
Angaben zum beizulegenden Zeitwert bei wiederkehrender Bemessung. q.beyond stellt zum Ende der Berichtsperiode fest, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien erforderlich sind. Im Berichtszeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erfolgten keine Umgruppierungen.
Angaben zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Zinsergebnisse sowie Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten.
| Zinserträge/ Zinsaufwen dungen |
Fair-Value Änderung |
Wertberich tigungen |
Zahlungs eingänge auf abgeschriebene Forderungen |
Nettoergebnis 2023 |
Nettoergebnis 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| 619 | - | -331 | 62 | 350 | 351 |
| -316 | - | - | - | -316 | -118 |
| In T € | Zinserträge/ Zinsaufwen dungen |
Fair-Value Änderung |
Wertberich tigungen |
Zahlungs eingänge auf abgeschriebene Forderungen |
Nettoergebnis 2022 |
Nettoergebnis 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte bewertet | ||||||
| zu fortgeführten | ||||||
| Anschaffungskosten | 91 | - | 246 | 14 | 351 | 311 |
| Verbindlichkeiten bewertet | ||||||
| zu fortgeführten | ||||||
| Anschaffungskosten | -118 | - | - | - | -118 | -265 |
Vorstand und Aufsichtsrat der q.beyond AG haben zuletzt am 16. November 2023 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter www.qbeyond.de/investor-relations/corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.
Das vom gewählten und beauftragten Abschlussprüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2023 beträgt T € 259, davon T € 257 für Abschlussprüfungsleistungen und T € 2 für sonstige Leistungen (prüfungsnahe Beratung).
Die Risiken werden ausführlich im Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, erläutert.
Vorstand. Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 waren:
| Vorstand | |
|---|---|
| Thies Rixen | Vorstandsvorsitzender (seit 1. April 2023) |
| Chief Operating Officer (bis 31. März 2023) | |
| Nora Wolters | Chief Financial Officer (seit 1. Januar 2023) |
| Jürgen Hermann | Vorstandsvorsitzender (bis 31. März 2023) |
Thies Rixen ist außerdem Vorsitzender des Aufsichtsrats der cink AG, Hamburg.
Aufsichtsrat. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 waren:
| Aufsichtsratsmitglied | |
|---|---|
| Dr. Bernd Schlobohm | Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Dr. Frank Zurlino | Senior Partner bei Horn & Company, Düsseldorf, Deutschland |
| stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (verstorben am 1. Dezember 2023) | |
| Ina Schlie | Unternehmerin, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (seit 19. Dezember 2023) |
| Gerd Eickers | Selbständiger Telekommunikationsberater |
| Matthias Galler | Senior IT-Consultant, Vorsitzender des Betriebsrats der q.beyond AG, |
| Arbeitnehmervertretung | |
| Martina Altheim | Leiterin Corporate Social Responsibility bei der q.beyond AG, |
| Arbeitnehmervertretung |
Dr. Frank Zurlino war außerdem tätig in den Beiräten der M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland, der hasenkamp Holding GmbH, Frechen, Deutschland, sowie der Heinrich Gräper Holding GmbH & Co. KG, Bösel, Deutschland.
Ina Schlie ist Mitglied in den Aufsichtsräten der Heidelberger Druckmaschinen AG, Heidelberg, Deutschland, der CMBlu Energy AG, Alzenau, Deutschland, und des Deutschland – Land der Ideen e.V., Berlin, Deutschland. Gerd Eickers ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland.
Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Köln am 25. Januar 2024 Thorsten Dirks, selbstständiger Unternehmer, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Thorsten Dirks ist Aufsichtsratsmitglied der Adler Modemärkte GmbH, Haibach, Deutschland, sowie in den Beiräten der Unternehmen Lakestar Advisors GmbH, Zürich, Schweiz, und IMG GmbH, Hamburg, Deutschland, tätig.
Es sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
Köln, 21. März 2024
q.beyond AG Der Vorstand
Thies Rixen Nora Wolters
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, 21. März 2024
q.beyond AG Der Vorstand
Thies Rixen Nora Wolters
An die q.beyond AG, Köln
Wir haben den Konzernabschluss der q.beyond AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der q.beyond AG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter der Anhang-Nummer 4. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind im Konzernanhang unter der Anhang-Nummer 15 dargestellt.
In der Konzernbilanz der q.beyond AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in einem Umfang von € 13,9 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht rund 9% der Bilanzsumme.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente überprüft. Für die q.beyond Data Solutions GmbH erfolgt die Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Tochtergesellschaft. Die Geschäftssegmente haben sich gegenüber dem Vorjahr strukturell nicht geändert. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit legt die Gesellschaft den Nutzungswert zugrunde. Der Stichtag für die Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung war der 31. Dezember 2023.
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der auf die q.beyond Data Solutions GmbH entfallende Geschäfts- oder Firmenwert aufgrund der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation zunächst um € 2,1 Mio. verringert. Der in Höhe von € 4,2 Mio. verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum 31. Dezember 2023 gemäß IAS 36 einem Wertminderungstest unterzogen. Aus dem Wertminderungstest ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf. Die auf die Segmente "SAP" und "Cloud" entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von € 9,5 Mio. bzw. € 0,2 Mio. waren auf Basis der nach IAS 36 durchgeführten Wertminderungstests in ihrem jeweiligen Wert ebenfalls nicht gemindert.
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die zutreffende Durchführung von Kaufpreisallokationen mit Einfluss auf vorläufig ermittelte Geschäfts- oder Firmenwerte, die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente bzw. Allokationsebenen für die nächsten drei bzw. fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten sowie der zu Diskontierungszwecken verwendete Zinssatz.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wird und dass die hiermit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir sowohl für die Kaufpreisallokation als auch für die Werthaltigkeitsprüfungen die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den operativen Planungsverantwortlichen erörtert.
Auf Basis des von q.beyond verwendeten Bewertungsmodells haben wir die methodische Vorgehensweise und rechnerische Richtigkeit der Werthaltigkeitstests beurteilt. Zudem haben wir eine Abstimmung mit dem vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Darüber hinaus haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir die Planung des Vorjahres mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die den segmentspezifischen Abzinsungssätzen zugrundeliegenden Annahmen und Daten des Sachverständigen, insbesondere den risikolosen Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir im Rahmen von Sensitivitätsanalysen mögliche Veränderungen wesentlicher bewertungsrelevanter Annahmen auf den Nutzungswert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen haben.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Angaben gemäß IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrundeliegender Annahmen.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrundeliegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.
Die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter der Anhang-Nummer 4.
Die Konzernumsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf € 189,3 Mio.
Die q.beyond AG und ihre Tochtergesellschaften erfassen Umsatzerlöse, wenn sie eine Leistungsverpflichtung durch Übertragung einer zugesagten Dienstleistung oder eines zugesagten Guts auf einen Kunden erfüllen. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse nach den Vorschriften des IFRS 15 entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den die q.beyond AG erwartungsgemäß Anspruch hat.
Grundsätzlich erfüllen die Gesellschaften des q.beyond Konzerns die Leistungsverpflichtung und erfassen den Erlös über einen bestimmten Zeitraum, wenn das Kriterium erfüllt ist, dass dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er gleichzeitig die Leistung nutzt, während diese erbracht wird.
Es werden unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe Regelungen enthalten. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und den Ermessensspielräumen bei der Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden.
Wir haben auf Basis des von uns erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt.
Zudem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Auslegung der Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 15 und der entsprechenden Konzernbilanzierungsrichtlinie gewürdigt.
Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 und der Konzernbilanzierungsrichtlinie haben wir für risikoorientiert ausgewählte Verträge untersucht, ob die Umsatzrealisierung in Einklang mit den vorgenannten Vorschriften durchgeführt wurde.
Darüber hinaus haben wir für zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen eingeholt, die risikoorientiert ausgewählt wurden. Für ausgebliebene Rückmeldungen der Saldenbestätigungsaktion haben wir alternative Prüfungshandlungen vorgenommen, indem wir die Umsatzerlöse unter anderem mit den zugrundeliegenden Rechnungen, Abnahmeprotokollen oder den eingegangenen Zahlungen abgestimmt haben.
Die Vorgehensweise der q.beyond AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse steht im Einklang mit den Vorschriften des IFRS 15.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem:
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und – sofern einschlägig – die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 529900DGVITE7A2L5G12-2023-12-31-de.zip (MD5-Hashwert: b7883cc03622fcd8ccff39f2488d4fc3) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 15. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der q.beyond AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.
Köln, 21. März 2024
Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Martin Schulz-Danso Barbara Arnold Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Hauptversammlung 29. Mai 2024
q.beyond AG Arne Thull Leiter Investor-Relations Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln
T +49 221 669-8724 [email protected] www.qbeyond.de
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Verantwortlich q.beyond AG, Köln
Gestaltung sitzgruppe, Düsseldorf
Bildnachweis Philip Metelmann, Hamburg (S. 2, 8, 10)
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