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Leifheit AG

Governance Information Apr 15, 2024

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Governance Information

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Aktualisierung der Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG haben zuletzt im Dezember 2023 eine Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat aktualisieren diese Erklärung hiermit und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge tragen.

Den Empfehlungen des Kodex wurde bislang mit Ausnahme der Empfehlungen A.1 Satz 2, A.3, C.1 Satz 3 und 4, G.6, G.7, G.9, G.10 Satz 1 und 2, G.11 und G.12 des Kodex entsprochen. Es ist zu einer weiteren Abweichung von den Empfehlungen C.1 Satz 4 gekommen, weshalb eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung erforderlich ist.

Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG:

Kompetenzprofil/Ziele für die Zusammensetzung – Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Empfehlung C.1 Satz 4)

Der Kodex empfiehlt in C.1 Satz 4, dass Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben sollen.

Dieser Empfehlung wurde im Geschäftsjahr 2023 und wird im Geschäftsjahr 2024 teilweise nicht entsprochen.

Bei der Verabschiedung des Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung 2023 hatte der Aufsichtsrat das Diversitätskonzept/Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats – das unter anderem die angemessene Vertretung beider Geschlechter vorsieht und auf die festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat verweist – miteinfließen lassen, sich aber letztlich nach einer Gesamtabwägung sämtlicher relevanten Aspekte dazu entschieden, der Hauptversammlung 2023 einen männlichen Kandidaten zur Nachwahl vorzuschlagen.

Mit der Verabschiedung der Beschlussvorschläge für die Wahlen zum Aufsichtsrat an die Hauptversammlung 2024 strebt der Aufsichtsrat nun die Ausfüllung des Diversitätskonzepts/ Kompetenzprofils inklusive der festgelegten Zielgröße für den Frauenanteil an und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele – mit Ausnahme der Altersgrenze von 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds. Herr Dr. Blaschke hat zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung diese Altersgrenze überschritten. Nach sorgfältiger Abwägung wird er dennoch durch den Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen, um im besten Interesse des Unternehmens die notwendige Kontinuität zu gewährleisten und die Neuaufstellung des Aufsichtsrats als Aufsichtsratsvorsitzender zu leiten.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 fort.

Nassau/Lahn, im April 2024

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